Beilage 5.1
zur Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 17.06.2021 Sachverhalt
Neubau Henry-Dunant-Grundschule mit integriertem Hort als Kombieinrichtung
Pädagogische Leitlinien beim Bau von Schulen mit integriertem Hort als Kombieinrichtung Intuitive Orientierung und Gebäudestruktur Überschaubarkeit durch Binnendifferenzierung Förderung der pädagogischen Interaktionen (in Unterricht und Betreuung) „Form follows Function“ – Gebäude muss dem pädagogischen Konzept entsprechen – Hier: Gemeinsames Konzept von Schule und Jugendhilfe
Darstellung des pädagogischen Konzepts des Neubaus Henry-Dunant-Grundschule mit inte-
griertem Hort als Kombieinrichtung1
Seit Sommer 2018 wurde das pädagogische Konzept von Amt für Allgemeinbildende Schulen und Jugendamt gemeinsam erarbeitet und letztmalig im Frühjahr 2021 überarbeitet, aktualisiert und fortgeschrieben. In der gemeinsamen Ausschusssitzung wird das pädagogische Konzept genauer vorgestellt werden. In diesem Konzept wurden unter anderem folgende Anforderungen definiert:
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5-zügige Grundschule: 20 Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 4
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Kombieinrichtung mit 300 Plätzen: Aufteilung in 4 Cluster mit jeweils 75 Plätzen
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Schaffung von vier Schul-Hort-Bereichen (75 Plätze Hort + 3-7 Klassenzimmer)
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Zuordnung von Klassenzimmern zu Betreuungsclustern (Innerhalb einer Ebene besteht die Ko-
operation – dem Hort-Cluster sind die Räume des Klassenzimmer-Bereichs zugeordnet und dem Klassenzimmer-Bereich der Hort-Cluster zu gegenseitiger Nutzung)
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Zentrale Lage der pädagogischen Infrastruktur (Toiletten und Garderoben)
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Struktur soll Orientierung geben (u.a. ein großzügiges zentrales Haupttreppenhaus, klare Wege-
führung im Gebäude)
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Rückzug und Übersichtlichkeit ermöglichen - Offenheit im Gebäude herstellen.
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Aufweitungen für Lernateliers oder Marktplätze in Verkehrsflächen
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Vertikale und horizontale Beziehungen zwischen den einzelnen Bereichen müssen gegeben sein
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Speiseräume sind in den Geschossen / Ebenen; Zentralküche ist im Erdgeschoss. Die Speise-
räume müssen direkt an dem (Lasten-)Aufzug liegen. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Entscheidend ist, dass die pädagogische Funktionalität der Grundschule mit integriertem Hort als Kombieinrichtung durch das Gebäude unterstützt und gefördert wird. Dabei müssen insbesondere die Beziehungen zwischen den verschiedenen Raumgruppen, z. B. den Schul-Hort-Bereichen, gegeben sein, sodass die Schul-Hort-Bereiche funktionieren – und zwar hinsichtlich beider Dimensionen horizontal (innerhalb der Bereiche) und vertikal (zwischen den Bereichen).
Mögliche Varianten der Gebäudeplanung mit Prüfungsergebnis
In der gemeinsamen Ausschusssitzung werden die verschiedenen Varianten vorgestellt und die Prüfergebnisse erläutert. Die Sporthalle hat das größte Raumvolumen und den größten nicht unterteilbaren Flächenbedarf, weshalb in dieser Darstellung zunächst auf die Sporthalle eingegangen wird. An der Henry-Dunant-Grundschule besteht ein Bedarf im Umfang von zwei Halleneinheiten. Aufgrund der Flächenknappheit auf dem Gesamtareal ist es nicht möglich die beiden Halleneinheiten in einem eigenen Gebäude unterzubringen. Bei der Henry-Dunant-Grundschule gibt es zunächst vier theoretische Möglichkeiten der Umsetzung (Varianten S1-S4; S=Sporthalle): Variante S1: Sporthalle eingraben: Prüfungsergebnis: Eine eingegrabene Zweifachsporthalle (Variante S1) ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da sowohl eine sehr teure zweigeschossige Überbauung als auch teure Erdarbeiten notwendig wären.
1 Letztmalig wurde dem gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss das Konzept der Kombieinrichtung in der gemeinsamen Sitzung am 12.11.2020 vorgestellt. 1
Variante S2: Sporthalle im oberen Stockwerk: Prüfungsergebnis: Trotz einer sehr ausführlichen und intensiven technischen, architektonischen und pädagogischen Prüfung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachdienststellen war es nicht möglich, die Probleme bezüglich Belichtung und Schallübertragung zu lösen, weshalb im Ergebnis diese Variante abgelehnt wurde. Variante S3: Ebenerdige Sporthalle: Prüfungsergebnis: Eine ebenerdige Zweifeldhalle (Variante S3) ist grundsätzlich möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass es sich nicht um eine „echte“ Zweifachturnhalle handelt, da Zwischenabstützungen (z.B. Säulen, Wandscheiben) notwendig sind. Außerdem steht die Fläche im EG und 1.OG nicht für die Nutzung von Schule und Hort zur Verfügung. Variante S4: Stapelung zweier Einfeldhallen: Prüfungsergebnis: Die Stapelung von zwei Einfeldhallen (Variante S4) ist grundsätzlich möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass statt einer Zweifachturnhalle zwei Einfeldhallen entstehen. Das Gebäude für die Grundschule mit integriertem Hort als Kombieinrichtung muss dem pädagogischen Konzept entsprechen und die Anforderungen der einzelnen Raumgruppen erfüllen. Auf dieser Basis sind grundsätzlich vier Möglichkeiten gegeben (Varianten P1-P4; P=Pädagogik): Variante P1: III-Geschossigkeit2: Die Variante P1 basiert auf der Grundidee, im 1.OG und 2.OG zwei gleichartige Geschosse mit je zwei Schul-Hort-Bereichen auszubilden. Variante P1 ist nur in Kombination mit Variante S1 möglich. Prüfungsergebnis: Das pädagogische Konzept wird nur unzureichend umgesetzt; Variante P1 wird aus pädagogischen und wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Variante P2: III-Geschossigkeit: Die Variante P2 basiert auf der Grundidee in jedem Geschoss einen Schul-Hort-Bereich zu verorten und auf der zusätzlichen Fläche über der ebenerdigen Zweifeldhalle (Variante S3) den vierten Schul-Hort-Bereich im 2.OG auszubilden. Variante P2 ist nur in Kombination mit Variante S3 möglich. Prüfungsergebnis: Variante P2 ist grundsätzlich möglich und wird zusammen mit Variante S3 weiter geprüft. Variante P3: III-Geschossigkeit: Die Variante P3 entspricht der Variante P2, bildet jedoch ein 3. Obergeschoss als Teilgeschoss aus, um dort Fachunterrichtsräume und weitere Raumgruppen anzuordnen Variante P3 ist nur in Kombination mit S3 möglich. Prüfungsergebnis: Variante P3 wird aus pädagogischen Gründen abgelehnt, da eine Konzentration von fast allen Fachunterrichtsräumen und weiteren Raumgruppen im 3. (Teil-)Obergeschoss die pädagogische Funktionalität von Grundschule und Kombieinrichtung einschränkt und somit das pädagogische Konzept nicht umgesetzt werden kann. Variante P4: IV-Geschossigkeit3: Die Variante P4 basiert auf der Grundidee, in jedem Geschoss einen Schul-Hort-Bereich zu verorten und die weiteren Raumgruppen annähernd gleichmäßig über das Gebäude zu verteilen. Variante P4 ist nur in Kombination mit S4 wirtschaftlich sinnvoll. Prüfungsergebnis: Variante P4 ist grundsätzlich möglich und wird zusammen mit Variante S4 weiter geprüft.
Seit der Sitzung des Schulausschusses am 23.04.2021 wurden die Planungsoptionen (III-Geschossigkeit P2+S3 und IV-Geschossigkeit P4+S4) weiterverfolgt. In der Zwischenzeit liegen der Stadt Nürnberg für beide Planungsoptionen mehrfach überarbeitete Grundrisse vor.
2 III-Geschossigkeit: EG + 1.OG + 2. OG 3 IV-Geschossigkeit: EG + 1.OG + 2.OG + 3.OG 2