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Rahmenkonzept KoopGTB

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Rahmenkonzeption Kooperative Ganztagsbildung an der

Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße

Inhaltsverzeichnis

  1. Leitbild, Leitgedanken und Ziele ...................................................................................................... 3 2. Projekt- und Entscheidungsstruktur ................................................................................................ 5 2.1 Entstehung des Modellprojekts am Standort ......................................................................... 5 2.2 Lenkungskreis .......................................................................................................................... 6 2.3 Projektleitung .......................................................................................................................... 7 2.4 Steuerungskreis ....................................................................................................................... 7 2.5 Gemeinsamer Besuch der Grundschule am Pfanzeltplatz ...................................................... 8 2.6 Coaching und Begleitung der Schul- und Hortleitung ............................................................. 8 3. Aufwachsen und Leben in Langwasser Nord ....................................................................................... 9 3.1 Sozialstruktur im Grundschulsprengel .................................................................................... 9 3.2 Die Grundschule Gretel-Bergmann ......................................................................................... 9 3.3 Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung ..................................................................... 10 3.3.1 Hort Bertolt-Brecht-Straße ............................................................................................ 10 3.3.2 Mittagsbetreuung durch gfi gGmbH ............................................................................. 10 3.3.3 Haus für Kinder Kerschensteinerstraße ......................................................................... 10 4. Betreuungspakete der Kooperativen Ganztagsbildung ................................................................ 11 4.1 Welches Betreuungspaket passt zu mir? .............................................................................. 12 4.2 Was steckt in welchem Betreuungspaket: ............................................................................ 14 4.3 A) Hort Klassik ........................................................................................................................ 15 4.4 B) Mittagshort ....................................................................................................................... 17 4.5 C) Gebundene Ganztagsschule .............................................................................................. 18 5. Deutschklassen .............................................................................................................................. 20 6. Der gebundene Ganztag in der Kooperativen Ganztagsbildung von Grundschule und Hort ....... 23 6.1 Klassenlehrkraft-Klassenfachkraft-Tandem .......................................................................... 23 6.2 Gemeinsam gestaltete Stunde .............................................................................................. 23 6.4 Gemeinsame Unterrichtszeit ................................................................................................. 25 6.5 Teamteaching – Unterricht mit zwei Lehrkräften ................................................................. 25 6.6 Studierzeit ............................................................................................................................. 25 6.7 Mittagszeit ............................................................................................................................. 26 6.8 Randzeiten- und Ferienbetreuung ........................................................................................ 27 6.8.1 Frühbetreuung ab 6.30 Uhr ........................................................................................... 28 6.8.2 Spätbetreuung ab 15.30 Uhr ......................................................................................... 28

6.8.3 Ferienbetreuung von 7.00 bis spätestens 17.00 Uhr .................................................... 29 6.11 Grundstruktur des Stundenplans im gebunden Ganztag der Kooperativen Ganztagsbildung

6.12 Einsatz der zusätzlichen Lehrerwochenstunden ................................................................... 35 6.13 Einsatz des Budgets der gebundenen Ganztagsschule und Ressourcen des Hortes für die Kooperation ....................................................................................................................................... 35 7. Kooperation und Vernetzung in der Kooperativen Ganztagsbildung ........................................... 37 7.1 Kooperation zwischen Schule und Hort ................................................................................ 37 7.1.1 Kooperation Schulleitung – Hortleitung ........................................................................ 37 7.1.2 Gemeinsame Teamtage und Konferenzen .................................................................... 37 7.1.3 Kooperation bei Schließtagen ....................................................................................... 37 7.2 Weitere Kooperationsstrukturen .......................................................................................... 38 7.2.1 Kooperation Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ......................................................... 38 7.2.2 Kooperationen im Stadtteil ........................................................................................... 38 7.2.3 Kooperation mit Kindergärten ...................................................................................... 39 7.2.4 Kooperation mit Offener Kinder- und Jugendarbeit ..................................................... 39 7.2.5 Kooperation mit weiterführenden Schulen ................................................................... 39 8 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ........................................................................................ 40 8.1 Familienfreundliche Schule ................................................................................................... 40 8.1 Gemeinsame Lern- und Entwicklungsgespräche .................................................................. 44 8.2 Gemeinsame Gestaltung des Übergang Kindergarten - Grundschule .................................. 44 8.3 Gesunde Ernährung ............................................................................................................... 45 8.3.1 Die Organisation des Mittagessens ................................................................................... 46 8.3.2 Die Abrechnung des Mittagessens und der weiteren Kosten ........................................... 47 8.4 Partizipation und Demokratie ............................................................................................... 49 8.5 Gemeinsame Vorbereitung von Kinderversammlungen ....................................................... 49 8.6 Gemeinsame Verantwortung von Inklusion und Integration ............................................... 50 8.7 Orientierung an den Interessen der Kinder........................................................................... 51 9. Information der Eltern, Gremien und Öffentlichkeit sowie Anmeldung und Vergabe der Plätze 52 10. Vielfältige Raumangebote in einem gemeinsamen Haus ......................................................... 55 11. Finanzierung und Kooperationsvereinbarung ........................................................................... 59 11.1 Finanzierungsstruktur der Kooperativen Ganztagsbildung ................................................... 59 11.2 Kooperationsvereinbarung zwischen Freistaat und Stadt .................................................... 61 11.3 Lokale Kooperationsvereinbarung ........................................................................................ 62

1. Leitbild, Leitgedanken und Ziele

Die Kooperative Ganztagsbildung zeichnet sich durch die gemeinsame Verantwortung von Jugendhilfe und Grundschule aus. Das innovative Ganztagsmodell hat das Ziel die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und im Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken, zu unterstützen und gezielt zu fördern. Es hat das Ziel den Familien bedarfsgerecht unterschiedliche Formen der Betreuung anzubieten und Flexibilität zu gewährleisten. Die Kooperative Ganztagsbildung fördert die multiprofessionelle Zusammenarbeit in der Lebenswelt Grundschule zwischen Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe und externen Partnern. Die Kooperative Ganztagsbildung hat ebenso das Ziel eine Angebotsform zu erproben, die den von der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter erfüllt und dabei die Bedarfe der Familien berücksichtigt, die Kinder fördert und die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule stärkt.

Die Kooperative Ganztagsbildung hat das Ziel die Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und zu stärken. Durch die verschiedenen Angebotsformen erhalten die Kinder unterschiedliche Möglichkeiten, sodass das jeweils zum individuellen Kind passende Ganztagsangebot gewählt werden kann. Durch die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule erhalten die Kinder vielseitige Anregungen zur Bildung. Das Ganztagsmodell soll ebenso den Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen unterstützen und verbessern. Durch die intensive Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule rückt das einzelne Kind in den Fokus und kann im Erwerb von Kompetenzen gezielt unterstützt werden. Das Ganztagmodell bietet hierzu die Möglichkeit von gezielten Förder- und Unterstützungsangeboten. Das langfristige Ziel der Kooperativen Ganztagsbildung ist deshalb auch die Bildungsgerechtigkeit herzustellen und allen Kindern dieselben Chancen und Möglichkeiten zu bieten.

Die Kooperative Ganztagsbildung ist familiengerecht und orientiert sich an den Bedarfen der Familien. Die einzelne Familie kann aus drei verschiedenen Betreuungsangeboten wählen. Die Angebotsformen wurden aus der Perspektive der Familien heraus entwickelt, sodass für alle Bedarfslagen ein individuell passendes Betreuungsangebot besteht. In allen Ganztagsformen besteht deshalb auch die Möglichkeit einer Ferienbetreuung und einer Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn. Das Modell ermöglicht Flexibilität, sodass auch auf Veränderungen in den Familien reagiert werden kann.

Die Kooperative Ganztagsbildung basiert auf der intensiven Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Am Standort selbst ist ein Träger der Jugendhilfe aktiv, der intensiv mit der Grundschule kooperiert und die Kooperative Ganztagsbildung durchführt. Das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung wird weiterhin durch externe Angebote ergänzt, beispielsweise durch ein altersgemischtes Haus für Kinder, das auch Kindertageseinrichtungsplätze für Grundschulkinder anbietet, um eine altersübergreifende Zusammenarbeit mit den Familien zu ermöglichen. Die Kooperative Ganztagsbildung zeichnet sich durch eine intensive Zusammenarbeit von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften (Erzieherinnen und Erziehern) aus. Die Multiprofessionalität wird ergänzt durch das Angebot der Jugendsozialarbeit an Schulen, der Förderlehrkraft sowie zahlreichen Kooperationen wie beispielsweise mit dem ASD, (Sport-)vereinen, Stadtteilpaten, Kinderversammlungen der Stadt Nürnberg. Bereits die bestehenden Modelle innovativer Ganztagsangebote haben gezeigt, dass insbesondere in der multiprofessionellen Zusammenarbeit von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften ein hoher Mehrwert für alle Beteiligten besteht. Die Schülerinnen und Schüler profitieren durch eine gezieltere Förderung in Unterricht und Betreuung und durch die verschiedenen Blickweisen auf ihre Kompetenzen und Fähigkeiten durch Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte. Außerdem stehen den Kindern verschiedene Ansprechpersonen zur

Verfügung, sodass bedürfnisorientiert der Kontakt zu Lehrkräften oder pädagogischen Fachkräften gesucht werden kann. Die Eltern profitieren von der Multiprofessionalität durch die verschiedenen Perspektiven, die beispielsweise in gemeinsamen Elterngesprächen von Lehrkraft und pädagogischer Fachkraft vermittelt werden. Nicht zuletzt profitieren auch die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte selbst von der Multiprofessionalität, da sie einerseits ihre Tätigkeit in Unterricht und Betreuung durch die jeweils andere Perspektive an Qualität gewinnt und andererseits sie selbst als Person durch die Kooperation zur Selbstreflexion und Weiterentwicklung angeregt werden.

Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung hat auch das Ziel eine Antwort auf den geplanten Rechtsanspruch im Grundschulalter zu geben. Im März 2018 vereinbarte die amtierende Bundesregierung im Koalitionsvertrag unter anderem die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs ab dem Jahr 2025. Für dieses Vorhaben wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet, die die konzeptionellen Eckpunkte, Berechnungsgrundlagen und die Finanzierungsbedarfe klären soll. Dabei wurde beispielsweis festgelegt, dass der Rechtsanspruch acht Zeitstunden an fünf Wochentagen (40 Stunden pro Woche) umfassen sollte und auch die Ferien mit Ausnahme einer Schließzeit von jährlich vier Wochen einschließen soll. Alle Betreuungsformate der Kooperativen Ganztagsbildung erfüllen somit entsprechend dieser Definition den Rechtsanspruch. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung hat das Ziel eine Betreuungsform zu entwickeln, die stets rechtsanspruchskonform ist, aber gleichzeitig den Familien Flexibilität bietet und die Kinder in den Mittelpunkt stellt. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung erfüllt den Rechtsanspruch mit einem qualitativ hochwertigen Angebot und verbindet somit die Quantität mit der Qualität. Die Kooperative Ganztagsbildung erfüllt die vom Bundesjugendkuratorium1 geforderte Bildungsqualität und ermöglicht allen Kindern die Teilnahme am Ganztag.

Mit dem Standort Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße beteiligt sich die Stadt Nürnberg an der Entwicklung eines bayerischen Ganztagsmodells, das den Rechtsanspruch erfüllt und eine hohe Qualität bietet. Zum Schuljahr 2019/2020 begann das Modellprojekt am Schulstandort für alle Jahrgangsstufen 1 bis 4 mit den Betreuungsformaten „Hort-Klassik“ und „Mittagshort“ und in den Jahrgangsstufen 1 und 3 zusätzlich mit dem Betreuungsformat „Gebundene Ganztagsschule“. Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 werden alle drei Betreuungsformate „Hort-Klassik“, „Mittagshort“ und „Gebundene Ganztagsschule“ in allen Jahrgangsstufen 1 bis 4 angeboten.

1 Bundesjugendkuratorium (2020): Für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Kinderrechte stärken. Bildungsqualität für alle gestalten. Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums.

2. Projekt- und Entscheidungsstruktur

2.1 Entstehung des Modellprojekts am Standort

Die amtierende Bundesregierung bestehend aus SPD, CDU und CSU vereinbarte im Koalitionsvertrag unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2025. Für die Ausgestaltung soll das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) genutzt werden, entsprechende Verhandlungen auf Bund-Länder-Ebene finden statt. Vor diesem Hintergrund werden derzeit im Dialog von Freistaat und Kommunen mögliche rechtskonforme Umsetzungsvarianten diskutiert. Eine der Varianten ist die „Kooperative Ganztagsbildung“, eine Weiterentwicklung des sogenannten Kombi-Modells für ganztägige Bildung und Betreuung in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe.

In der Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung am 11. September 2018 wurde die bayernweite Ausweitung des Modellversuchs „Kooperative Ganztagsbildung“ auf bis zu 50 Schulstandorte beschlossen. Dieser Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ wird im Schuljahr 2018/19 an einem Grundschulstandort in München beginnen und ab dem Schuljahr 2019/2020 weitere Standorte und Kommunen im Freistaat umfassen. Der Geschäftsbereich Schule & Sport und das Jugendamt begleiteten die „Kooperative Ganztagsbildung“ von Beginn an und beteiligen sich auch weiterhin in bayernweiten Arbeitsgruppen. Bis zum 23.07.2018 war die Stadt Nürnberg über den Bayerischen Städtetags dazu aufgefordert zu prüfen, ob für sie eine Beteiligung am Modellversuch in Betracht kommt und ggf. eine entsprechende Interessensbekundung abzugeben.

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern in Nürnberg wird gemeinsam von den Geschäftsbereichen Schule & Sport und dem Jugendamt verantwortet. Die Kooperative Ganztagsbildung entspricht in ihren Kerngedanken den Grundsätzen des „Nürnberger Wegs“ in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern (vgl. Gemeinsamer Jugendhilfeund Schulausschuss vom 30.11.2017, TOP 1).

Im Juli 2018 haben der Geschäftsbereich Schule und Sport und das Jugendamt eine abgestimmte Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Städtetag abgegeben. Neben verschiedenen Fragen, Anregungen und Rückmeldungen zu zentralen Punkten des Modellversuchs, wurde bereits die Gretel- Bergmann-Schule als Standort der Kooperativen Ganztagsbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 benannt. Abschließend wurde folgende Position zur Kooperativen Ganztagsbildung abgeben:

„Die Stadt Nürnberg begrüßt grundsätzlich die Idee der Kooperativen Ganztagsbildung. Insbesondere durch die Kombination mit gebundenem Ganztag wird ein Angebot geschaffen, das nicht nur den Interessen der Eltern gerecht wird, sondern auch bildungspolitisch gewünscht ist. Die oben genannten Problemstellungen müssen allerdings noch gelöst werden. Zentrales Kriterium für das Gelingen der Kooperativen Ganztagsbildung ist eine solide finanzielle Ausstattung, die auch die Verantwortung des Freistaats wiederspiegelt. Die Erfahrungen aus „OGTS-Kombimodell“ haben gezeigt, dass gemeinsame Angebote von Jugendhilfe und Schule funktionieren können, aber nur bei einer soliden und ausreichenden Finanzierung. Am 30. November 2017 hat die Stadt Nürnberg den „Nürnberger Weg“ beschlossen und das Nürnberger Kombimodell entwickelt. Zentrale Aspekte des Kombimodells finden sich im Flex-Modell der Kooperativen Ganztagsbildung wieder. Die Stadt Nürnberg wird auch bei zukünftigen Schulneubauten oder größeren Erweiterungsbauten den Nürnberger Weg umsetzen und wird die Kooperative Ganztagsbildung als weiterentwickeltes Kombimodell baulich konzipieren und verankern. Denn für eine gelingende Kooperation und Pädagogik müssen die baulichen Gegebenheiten sichergestellt sein.“ (Gemeinsame Stellungnahme Juli 2018)

Gemeinsam prüften beide Geschäftsbereiche eine Beteiligung am Modellversuch und potentiell geeignete Grundschulstandorte mit Hort auf dem Schulgelände. Prüfungskriterien waren insbesondere ein für die Kooperative Ganztagsbildung geeignetes Raum-und Verpflegungsangebot, die Kooperationsbereitschaft am Standort sowie die Betreuungsstruktur.

Für die GS Gretel-Bergmann-Schule mit Hort hat die Standortprüfung ergeben: Die Gretel-Bergmann- Schule und der kommunale Hort Bertolt-Brecht-Straße haben im November 2017 den Neubau in einem gemeinsamen Gebäude bezogen. Der Neubau der vierzügigen Grundschule mit Hort verfügt über ein zeitgemäßes Raum- und Freiflächenangebot für ganztägige Bildung und Betreuung in einem barrierefreien Bau und über ein tägliches Mittagsverpflegungsangebot. Am Schulstandort sind auch Deutschklassen, deren Einbeziehung in das Modell geprüft wird. Der Standort wird wegen seines zeitgemäßen Baus, den räumlichen und strukturellen Voraussetzungen und der Betreuungsstruktur vor Ort für den Modellversuch Kooperative Ganztagsbildung als geeignet angesehen.

Die Staatsministerien haben alle Städte und Gemeinden, die am Modellversuch teilnehmen wollen zwischenzeitlich gebeten, ihr Interesse bis spätestens zum Jahresende schriftlich zu melden. Nach Gesprächen der Schulverwaltung und des Jugendamts mit der Schulleitung der GS Gretel-Bergmann- Schule und der Hortleitung und Rücksprache mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg wurde entschieden die Teilnahme der Gretel-Bergmann-Schule am Modellversuch ab dem Schuljahr 2019/2020 anzumelden. Die fristgerechte schriftliche Anmeldung erfolge am 20. Dezember 2018 durch ein gemeinsames Schreiben des 3. Bürgermeisters Dr. Klemens Gsell und des Referenten für Jugend, Familie und Soziales Reiner Prölß an die beiden Staatsministerien.

In der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses am 29. November 2018 wurde über die Interessensbekundung und Anmeldung der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort als Standort für den Modellversuch „Kooperative Ganztagsbildung“ berichtet.

2.2 Lenkungskreis

Der Lenkungskreis besteht aus den übergeordnet verantwortlichen Personen der beiden Schulämter und des Jugendamts. Namentlich und in Funktion sind dies:

Person A Referat für Schule und Sport Koordination Schule – Jugendhilfe
Person B Amt für Allgemeinbildende Schulen Bereichsleitung Grund-, Mittel- und Förderschulen
Person C Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg Schulrätin
Person D Jugendamt J/B1 Abteilungsleitung, ständige Vertretung Bereichsleitung
Person E Jugendamt Koordination Jugendhilfe – Schule

Der Lenkungskreis kann je nach Thema und Fragestellung um weitere Personen ergänzt werden.

Aufgabe des Lenkungskreises ist es Entscheidungen im Grundsatz zu treffen und miteinander zu vereinbaren. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung wirft viele Fragestellungen auf, die einer grundsätzlichen Klärung und Abstimmung zwischen den drei beteiligten Ämtern bedürfen und teilweise nicht nur auf den Modellstandort Auswirkungen haben können. Der Lenkungskreis legt den strukturellen, finanziellen und organisatorischen Rahmen fest. Er greift Fragestellungen des Steuerungskreises auf und führt diese einer Klärung und Entscheidung zu.

Der Lenkungskreis wird zunächst projektunabhängig eingeführt und beschäftigt sich auch mit Fragestellungen und Herausforderungen der ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung im Grundschulalter, die nicht mit dem Standort Gretel-Bergmann-Schule zusammenhängen.

2.3 Projektleitung

Die Projektleitung der Kooperativen Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule liegt bei der Schulleitung und Hortleitung. Gemeinsam verantworten sie das gesamte Projekt mit seinen Bestandteilen. Sie Leiten den Steuerungskreis und koppeln Fragestellungen mit dem Lenkungskreis zurück. Sie setzen das Projekt und die jeweiligen Arbeitspakete vor Ort um und finden vor Ort Lösungen.

In der Zeit von Mai bis Juli 2019 wird die Projektleitung durch eine Projektkoordination von Jugendamt (Koordination Jugendhilfe-Schule) und Staatlichem Schulamt (Schulrätin) unterstützt. Die Projektkoordination unterstützt die Projektleitung und führt mit ihr gemeinsam regelmäßige Projekt- Jour-Fixe durch. Diese sollen in der Zeit von Mai bis Juli 2019 jede oder jede zweite Woche mit einer Dauer von einer Stunde und abwechselnd am Vormittag und Nachmittag stattfinden.

2.4 Steuerungskreis

Der Steuerungskreis wird in der Gretel-Bergmann-Schule eingerichtet und durch Schulleitung und Hortleitung gemeinsam verantwortet. Er setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Person 1 Schulleitung Gretel-Bergmann-Schule
Person 2 Stellvertretende Schulleitung Gretel-Bergmann-Schule
Person 3 Hortleitung Bertolt-Brecht-Straße
Person 4 Stellvertretende Hortleitung
Personen 5 – 9 Lehrkräfte
Personen 10 - 12 Pädagogische Fachkräfte des Hortes

Der Steuerungskreis kann Mitglieder des Lenkungskreises zu seinen Sitzungen einladen.

Der Steuerungskreis soll mindestens einmal im Monat tagen. Während der Konzept-Entwicklung wird ein häufigerer Sitzungsrhythmus notwendig sein.

Aufgabe des Steuerungskreises ist die Entwicklung der pädagogischen Konzeption für den Standort. Er füllt den vom Lenkungskreis vorgegebenen strukturellen, finanziellen und organisatorischen Rahmen mit pädagogischen Konzepten und Inhalten. Der Steuerungskreis nutzt die Expertise der vor Ort tätigen Pädagoginnen und Pädagogen für die Entwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung. Partizipation und Mitbestimmung ist ein pädagogisches Grundprinzip, das auch in der Konzeptentwicklung greift. Bei der Entwicklung einer gemeinsamen Konzeption sollen die Bedarfe und Interessen der verschiedenen Zielgruppen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten und besonderen Betreuungsbedarfen, die anzustrebende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und mit möglichen externen Kooperationspartnern eine besondere Berücksichtigung finden.

Der Steuerungskreis ist projektbezogen und beschäftigt sich mit Fragestellungen des Standorts Gretel- Bergmann-Schule. Wenn bei einzelnen Fragestellungen und Herausforderungen eine übergeordnete Klärung und Entscheidung notwendig ist, kann der Steuerungskreis diese an den Lenkungskreis weitergeben, der dann eine entsprechende Klärung und Entscheidung herbeiführt.

2.5 Gemeinsamer Besuch der Grundschule am Pfanzeltplatz

Am 14. Januar 2019 fand ein gemeinsamer Besuch der Grundschule am Pfanzeltplatz statt, die als erster Modellstandort die Kooperative Ganztagsbildung umsetzt. Der intensive Austausch zu den Erfahrungen und Planungen war für die Konzipierung und Entwicklung der Kooperativen Ganztagsbildung am Standort Gretel-Bergmann-Schule sehr wertvoll. Damit kann die hier entwickelte Konzeption bereits von den Erfahrungen der Grundschule am Pfanzeltplatz profitieren.

2.6 Coaching und Begleitung der Schul- und Hortleitung

Das Jugendamt der Stadt Nürnberg finanziert während der Implementierungsphase eine externe Begleitung (Coaching) der Schul- und Hortleitung. Im Dezember 2018 fand hierzu der erste Termin statt. Die weiteren Termine werden zwischen der Begleitung und Schul- und Hortleitung selbständig vereinbart und durchgeführt. Die Ergebnisse und Inhalte der Sitzungen bleiben vertraulich. Inhalte und Fragestellungen werden nur im notwendigen Rahmen an die Mitglieder des Lenkungskreises weitergegeben.

3. Aufwachsen und Leben in Langwasser Nord

Langwasser ist noch ein recht junger Stadtteil im Südosten Nürnberg mit einer eigenen Geschichte und vielen Gesichtern. 1955 beauftragte die Stadt Nürnberg die wbg mit der Planung für Langwasser. Im Jahre 1957 wurde der Grundstein gelegt und zugleich mit den Bauarbeiten begonnen. Ziel war es einen neuen Stadtteil für 40.000 Einwohner zu schaffen. Als Prototyp einer Trabantenstadt errichtet vereint der Stadtteil heute die unterschiedlichsten Kulturen. Der Stadtteil Langwasser ist in kleinteilige Nachbarschaften eingeteilt, die nach dem Alphabet benannt sind. Viele Quartiere haben ein eigenes Zentrum.

Durch die bewusste Planung finden sich vielfältige Naherholungsmöglichkeiten zwischen Dutzendteich und dem Zollhaus Park mit verschiedenen Wäldern. Hallen und Freibäder sind in unmittelbarer Nähe. Die Infrastruktur wurde frühzeitig bedacht, sodass das Zentrum Nürnbergs sowie der Zugang zur Autobahn in wenigen Minuten erreichbar ist. Auf hohem Niveau ist die medizinische Versorgung im Stadtteil. Neben dem Klinikum Nürnberg Süd, einem der größten kommunalen Krankenhäusern Europas, gibt es in Langwasser eine große Anzahl an niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und Apotheken.

Kirchen und kulturelle Einrichtungen sind lebendiger Mittelpunkt. Im Stadtteil finden sich einige Kindergärten Grundschulen, Mittelschulen sowie nahgelegene Gymnasien. Darunter die Bertolt- Brecht-Schule, die alle drei Schularten unter ihrem Dach vereint und insbesondere sportlich begabte Kinder und Jugendliche fördert.

3.1 Sozialstruktur im Grundschulsprengel

Der Sozialraum der Grundschule Gretel-Bergmann-Schule wurde im Rahmen der Sozialraumtypisierung durch das Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth (siehe M485) als überwiegend Typ 2 sozialangespanntes Quartier und Typ 3 gemäßigtes Quartier eingestuft. In der Sozialraumanalyse wird eine Vielzahl an Indikatoren aus nahezu allen Lebensbereichen auf einer möglichst kleinteiligen Aggregatsstufe über multivariate Analyseverfahren miteinander verglichen. Der Typ 2 sozial angespanntes Quartier zeichnet sich durch einen stark überdurchschnittlichen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Haushalte und vor allem die markant über dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Indikatoren zur sozialen Anspannung (z. B. Bedarfsgemeinschaft mit Kindern) aus. Gleichzeitig handelt es sich bei diesen Sozialraumtypen überwiegend um stark verdichtete urbane Räume entlang bzw. inmitten großer Verkehrsachsen. Der Typ 3 gemäßigte Quartiere zeichnet sich durch eine ausgeglichene sozialräumliche Struktur aus. die Indikatorengruppe zur sozialen Anspannung ist unterdurchschnittlich während der Seniorenquotient, der Anteil der Wohnungen in großen Mehrfamilienhäusern und die Wohndauer (an der Adresse) von mehr als 20 Jahren teilweise deutlich über dem städtischen Mittel liegen.

3.2 Die Grundschule Gretel-Bergmann

Die Gretel-Bergmann-Schule ist eine Grundschule mit zwei Schulhäusern mit über 500 Schülerinnen und Schülern aus mehr als 25 Ländern. Das Schulmotto „zusammen sind wir spitze“ fasst die Leit- und Entwicklungsziele zusammen: Mit dem Schulprogramm die Schule die sozialen, emotionalen und kognitiven Basiskompetenzen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in enger Erziehungsund Bildungspartnerschaft mit den Eltern und externen Partnern stärken. Die Grundschule am Standort Bertolt-Brecht-Straße ist als Halbtagsschule konzipiert und bietet Platz für 400 Kinder (4zügig). Davon können bis zu 200 Kinder den achtgruppigen Hort und bis zu 80 Kinder die

Mittagsbetreuung besuchen. Im Schuljahr 2020/21 besuchten an beiden Schulstandorten insgesamt 498 Schülerinnen und Schüler in 25 Klassen die Schule.

3.3 Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung

3.3.1 Hort Bertolt-Brecht-Straße

Der Hort Bertolt-Brecht-Straße befindet sich in einem gemeinsamen Gebäude mit der Grundschule. Der Neubau wurde im September 2017 in Betrieb genommen und bietet für 200 Kinder einen Hortplatz. Der Hort Bertolt-Brecht-Straße ist in kommunaler Trägerschaft.

3.3.2 Mittagsbetreuung durch gfi gGmbH

An der Grundschule Gretel-Bergmann sind insgesamt vier Gruppen für die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2018/19 genehmigt, inklusive Standort Zugspitzstraße. Drei Gruppen mit bis zu 49 Kindern finden bis 14.00 bzw. 14.30 Uhr statt. Eine Gruppe findet mit bis zu 19 Kindern bis 15.30 Uhr statt.

Am Standort Gretel-Bergmann-Schule wurden im Schuljahr 2018/2019 zwei Gruppen der Mittagsbetreuung angeboten. Eine Gruppe wurde bis 14.00 Uhr angeboten und wurde von 17 Kindern besucht, wovon 15 an allen Tagen und 2 Kinder an nur drei Tagen anwesend waren. Die zweite Gruppe wurde bis 15.30 Uhr angeboten und wurde von 14 Kindern besucht, die an allen Tagen anwesend waren.

Im Schuljahr 2018/19 wird nur für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr ein Mittagessen angeboten. Zum Stand November 2018 nahmen 7 Kinder am Essen teil, Tendenz steigend, da die Möglichkeit erst seit Anfang November besteht und die Eltern teilweise Schwierigkeiten mit dem Bestellsystem haben.

3.3.3 Haus für Kinder Kerschensteinerstraße

Haus für Kinder BE für Kinder ab 3 bis Ende der Grundschulzeit. Hortplätze bleiben erhalten, da Bedarf weiterhin besteht. Aktuell 34 Hortkinder von der Gretel-Bergmann-Schule. Maximal 35 Schulkinder möglich, weil Haus für Kinder Räume in der Gretel-Bergmann-Schule (Klassenräume für Hausaufgaben) nutzt.

4. Betreuungspakete der Kooperativen Ganztagsbildung

Die Kooperative Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße bietet den Familien im Schulhaus Gretel-Bergmann-Schule in Zukunft drei verschiedene Betreuungspakete aus einer Hand an. Die Betreuungsstruktur am Schulstandort Zugspitzstraße bleibt erhalten und wird nicht verändert. Die Mittagsbetreuung am Standort Zugspitzstraße wird auch im Schuljahr 2019/2020 weiterbestehen. Die Mittagsbetreuung durch die gfi gGmbH am Standort Gretel- Bergmann-Schule wird zum Ende des Schuljahrs 2018/19 eingestellt bzw. in die Kooperative Ganztagsbildung überführt.

Die Familien erhalten zukünftig folgende Betreuungspakete zur Auswahl: A) Hort Klassik B) Mittagshort C) Gebundene Ganztagsschule Die Festlegung auf ein Betreuungspaket erfolgt verbindlich für ein Schuljahr. Innerhalb des Schuljahres kann nicht zwischen den Betreuungspaketen gewechselt werden. Änderungen der Buchungszeiten sind entsprechend der bisherigen Möglichkeiten auch unterjährig möglich.

A) Hort Klassik B) Mittagshort C) Gebundene Ganztagsschule
Frühbetreuung ab 6.30 Uhr Optional Optional Optional
Schule Vormittag von 8.00 bis 11.15 12.00 oder 13.00 Uhr Halbtagsschule Halbtagsschule Rhythmisierter Unterricht
Mittagspause ab Unterrichtsende Mittagessen (verbindlich) Mittagessen (verbindlich) Mittagessen (verbindlich)
Bis 13.30 Uhr Freispiel Freispiel Rhythmisierter Unterricht Schulpflicht (Mo-Do) bis 15.30 Uhr
Bis 14.00 Uhr
Hausaufgabenzeit
Bis 14.30 Uhr pädagogische 1-mal pro Woche Bis 15.30 möglich
Hortangebote
Bis 15.00 Uhr
Bis 15.30 Uhr Kernzeit bis 15.30 Uhr
(an 4 von 5 Tagen)
Bis 16.00 Uhr Projektangebote Freispiel Hortpädagogik Optional
Bis 16.30 Uhr Optional
Bis 17.00 Uhr Optional
Bis 17.30 Uhr Optional
Ferienbetreuung Optional Optional Optional

Rhythmisierter

Unterricht

Mittagessen

(verbindlich)

Mittagessen

(verbindlich)

Mittagessen

(verbindlich)

Rhythmisierter

Unterricht

Schulpflicht (Mo-Do)

bis 15.30 Uhr

1-mal pro

Woche

Bis 15.30

Projektangebote

Freispiel

Hortpädagogik

Die Kooperative Ganztagsbildung wird an der Gretel-Bergmann-Schule am Standort Bertolt-Brecht- Straße eingeführt. Nur die Kinder des Standortes Bertolt-Brecht-Straße haben die Möglichkeit die Kooperative Ganztagsbildung zu nutzen. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, dass Kinder vom Standort Zugspitzstraße zum Standort Bertolt-Brecht-Straße wechseln wollen/müssen, dann erfolgt dies ausschließlich über eine entsprechende Beantragung beim Staatlichen Schulamt, das dann den Wechsel über Zuweisung bei entsprechender Begründung der Notwendigkeit und Aufnahmemöglichkeit vornimmt.

4.1 Welches Betreuungspaket passt zu mir?

Für typische Betreuungsbedarfe das passende Angebot:

Sie sind berufstätig und benötigen eine tägliche verlässliche Betreuung bis max. 17.30 Uhr, auch in den Ferien sowie eventuelle regelmäßige Frühbetreuung vor Schulbeginn: Dann haben Sie die Wahl zwischen dem Hort Klassik und der Gebundenen Ganztagsschule:  Hort Klassik an 5 Tagen. Buchung wie im „Regelhort“ bis 17.30 Uhr mit Buchung der Ferienzeiten sowie einer Frühbetreuung.  Gebundene Ganztagsschule mit Buchung einer Anschlussbetreuung bis 17.30 Uhr und Buchung der Ferienzeiten sowie einer Frühbetreuung.

Sie brauchen eine Betreuung am Montag und Mittwoch bis 17.30 Uhr, am Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und am Freitag nur bis 13.00 Uhr: Dann haben Sie die Wahl zwischen dem Hort Klassik und der Gebundenen Ganztagsschule:  Hort Klassik mit Buchung am Montag und Mittwoch bis 17.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und Freitag bis 13.00 Uhr.  Gebundene Ganztagsschule mit Buchung der Anschlussbetreuung am Montag und Mittwoch bis 17.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 16.00 Uhr und Freitag bis 13.00 Uhr.

Sie arbeiten in Teilzeit und sind ab 13.30 Uhr zu Hause und möchten Ihr Kind am Nachmittag betreuen:  Dann buchen Sie den Mittagshort.

Ihre Arbeit beginnt sehr früh und Sie sind ab 13 Uhr wieder zu Hause und möchten Ihr Kind am Nachmittag selbst betreuen:  Dann buchen Sie den Mittagshort mit Frühbetreuung ab 6.30 Uhr.

Sie können nur an zwei Tagen mit Unterrichtsende um 11.15 Uhr noch nicht zu Hause sein:

 Dann buchen Sie den Mittagshort an nur 2 Tagen.

Sie brauchen am Montag und Mittwoch eine Betreuung bis 13.00 Uhr und am Dienstag bis 15.00 Uhr und möchten Ihr Kind am Nachmittag selbst betreuen:  Dann buchen Sie den Mittagshort von Montag bis Mittwoch mit Verlängerung am Dienstag bis 15.30 Uhr (1-mal pro Woche möglich).

Sie brauchen nur am Dienstag und Mittwoch eine Betreuung am Nachmittag bis 16 Uhr und möchten am Montag, Donnerstag und Freitag ihr Kind ab Unterrichtsende selbst betreuen: Dann müssen Sie sich entscheiden:  Mittagshort am Dienstag und Mittwoch mit Verlängerung am Dienstag bis 15.30 Uhr (1-mal pro Woche möglich). Am Mittwoch endet der Mittagshort dann bereits um 14.00 Uhr.  Gebundene Ganztagsschule mit Buchung am Dienstag und Mittwoch bis 16 Uhr. Am Montag und Donnerstag endet die Schule dann um 15.30 Uhr und am Freitag zur Mittagszeit.

Die Kooperative Ganztagsbildung hat das Ziel eine hohe pädagogische Qualität der Bildung, Betreuung und Erziehung zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass die Kinder auch eine gewisse Zeit anwesend sind. Wenn Kinder nur zwei Tage im Hort sind, wird es schwer Freunde zu finden und sich im Alltag (Projektarbeit, Ausflüge usw.) zurecht zu finden. Ein kontinuierlicher Besuch ist die Grundlage für ein positives Horterleben. Daher sind kleine Einschränkungen bei der Flexibilität zugunsten der pädagogischen Qualität notwendig. Eine Kombination der verschiedenen Betreuungspakete ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Betreuungspakete unterscheiden sich einerseits qualitativ hinsichtlich der Angebote und Inhalte und andererseits hinsichtlich der Gruppen, Räume und Bezugspersonen. Im Hort Klassik benötigen wir eine verlässliche Kernzeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Zum Wohle des Kindes müssen Sie sich als Eltern daher entscheiden, welches Betreuungspaket am ehesten zu Ihren Bedarfen passt, auch wenn es nicht exakt Ihren individuellen Betreuungsbedarfen entspricht. Die Kooperative Ganztagsbildung befindet sich in der Modellphase, diese dient dazu herauszufinden welche Konzepte tragfähig und zielführend sind. Theoretisch sind alle Betreuungsumfänge durch die bestehenden Modelle zu erfüllen: Bei einem Betreuungsbedarf von null bis 15 Stunden pro Woche ist der Mittagshort das passende Angebot. Bei einem Betreuungsbedarf von mehr als 15 Stunden ist der Hort Klassik das richtige Angebot.

Die amtierende Bundesregierung vereinbarte im Koalitionsvertrag unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalster ab 2025. Für die Ausgestaltung soll das Kinder- und Jugendhilfegesetzt (SGB VIII) genutzt werden. Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein Modell zur rechtskonformen Umsetzung dieses Rechtsanspruchs.

Der Mittagshort kann an nur einem Tag pro Woche bis 15.30 Uhr verlängert werden. Die Kooperative Ganztagsbildung hat das Ziel ein qualitativ hochwertiges Angebot zu gewährleisten. Um den pädagogischen Auftrag umzusetzen ist ein vorgegebener Zeitrahmen notwendig. Der Mittagshort findet bis 14.00 Uhr statt. Um Eltern eine zusätzliche Flexibilität zu ermöglichen, wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kinder an einem Tag bis 15.30 Uhr bleiben können. Aus pädagogischer Sicht ist es zwar nicht das beste, wenn ein Kind nur einmal in der Woche länger bleibt und dadurch einen „Gaststatus“ hat, aber im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird diese Möglichkeit eröffnet. Sobald ein Kind an 4 Tagen bis 15.30 Uhr betreut werden soll, kann der Gebundene Ganztag (oder Hort Klassik) genutzt werden. Daher wurde aus pädagogischen Gründen festgelegt, dass eine Verlängerung nur an einem Tag möglich ist. Zudem ist bei einem Betreuungsbedarf an zwei oder drei Tagen die Zeitdifferenz zu den anderen Angeboten nicht sehr umfangreich: Bei zwei Tagen Betreuungsbedarf fehlen im Mittagshort nur 1,5 Stunden. Bei drei Tagen Betreuungsbedarf beträgt der Unterschied zum Gebundenen Ganztag lediglich einen Tag (1,5 Stunden von 14.00 bis 15.30 Uhr). Die Kooperative Ganztagsbildung ist zudem in der Modellphase. Ziel des Modellprojekts ist es unter anderem diese Fragestellungen zu beantworten und herauszufinden, ob dies eher eine theoretische Problemlage ist oder ob dies eine tatsächliche Problemlage bei vielen Familien ist.

Welches Betreuungspaket ist das richtige?

Schritt 1: Ermitteln Sie ihren Betreuungsbedarf: An welchen Tagen und bis wieviel Uhr? Brauche ich eine Frühbetreuung, wenn ja an welchen Tagen? Brauche ich eine Ferienbetreuung?

Schritt 2: Festlegung des Betreuungspakets: Entscheiden Sie sich für Hort Klassik, Mittagshort oder die gebundene Ganztagsschule. Benennen Sie feste Tage für Ihre zukünftige Buchung.

Schritt 3: Festlegung der optionalen Buchungen:  Anschlussbetreuung ab 15.30 Uhr  Frühbetreuung ab 6.30 Uhr  Ferienbetreuung

4.2 Was steckt in welchem Betreuungspaket:

C) Gebundene

A) Hort Klassik B) Mittagshort

Ganztagsschule

Nach Bedarf
Nach Bedarf Nach Bedarf X
Nach Bedarf Nach Bedarf Nach Bedarf
X
X
X
X
X X
X X X
X X X
X X Ab 15.30 Uhr
X
X X X
X X
X Teilweise Ab 15.30 Uhr
X X X
X
X
X X
130-135 € 70-85 € pro Monat 70-85 € pro Monat
pro Monat

Zeiten der Betreuung Umfang / Tage Einzelne Tage 4 Tage (Mo - Do) G anzwöchig (Mo - Fr)

Dauer / Uhrzeiten Bis 14.00 Uhr 1-mal pro Woche bis 15.30 Uhr Kernzeit bis 15.30 Uhr (bei 5 Tagen an mind. 4 Tagen) Schulpflicht bis 15.30 Uhr (Montag bis Donnerstag) Anschlussbetreuung ab 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr buchbar F rühbetreuung ab 6.30 bis 8.00 Uhr möglich

F eri enbetreuung ist möglich

Personal am Nachmittag (Überwiegender Anteil) Pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) L eh rkräfte

Angebot / Inhalt Mittagessen (verbindlich) Hausaufgabenzeit Hortpädagogische Angebote zur Bildung und Förderung Freizeit-Angebote Schul-AGs im 45-Minuten-Rhythmus

Kosten für Eltern Besuchsgebühren nach § 3 Abs. 1 Punkt 3: Kosten „Regel-Hort“ Besuchsgebühren nach § 3 Abs. 1 Punkt 4: Randzeitenbuchung und Kurzzeitenbuchung in Modellprojekten Voraussichtliche Kosten im „Normalfall“ „In den meisten Fällen liegt der Elternbeitrag bei…“

4.3 A) Hort Klassik

Dieses Angebot entspricht dem bisherigen Angebot des Horts Bertolt-Brecht-Straße.  Hort Klassik schließt direkt an den Halbtags-Unterricht an.  Hort Klassik wird von Montag bis Freitag angeboten.  An gebuchten Tagen ist die Teilnahme verpflichtend.  Hort Klassik findet entsprechend der pädagogischen Kernzeiten bis mindestens 15.30 Uhr statt (bei 5 gebuchten Tagen an mindestens 4 Tagen pro Woche).  Die Mindestbuchungszeit sowie weitere Regelungen nach Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) und Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (KitaGebS) gelten.  Hort Klassik bietet eine Frühbetreuung ab 6.30 Uhr an.  Hort Klassik bietet eine Spätbetreuung bis 17.30 Uhr an.  Hort Klassik bietet eine Ferienbetreuung von 7.00 bis spätestens 17.00 Uhr an.

Hort Klassik bildet, betreut und erzieht die Kinder als Kindertagesstätte, auf Grundlage des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans. Er schließt folgende Angebote ein:  Mittagessen (verbindliche Teilnahme)  Snack am Nachmittag  Getränke  Freispiel  Hausaufgabenbetreuung  Hortpädagogische Angebote zur Bildung und Förderung  Angebote zur Freizeitgestaltung  Bildung, Betreuung und Erziehung durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher)  ggf. Frühstück in den Ferien

Die Besuchsgebühren des Hort Klassik werden entsprechend § 3 Abs. 1 Punkt 3 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018) erhoben. Die Besuchsgebühr richtet sich nach der wöchentlichen Buchungsdauer, also der Addition aller Betreuungsstunden in der Woche. Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, ist für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 5,- €), analog KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1. Die monatliche Besuchsgebühren betragen:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 20 Stunden monatlich 125,- € 130,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 20 bis 25 Stunden monatlich 130,- € 135,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 25 bis 30 Stunden monatlich 135,- € 140,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 30 bis 35 Stunden monatlich 140,- € 145,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 35 bis 40 Stunden monatlich 145,- € 150,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 40 bis 45 Stunden monatlich 150,- € 155,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 45 bis 50 Stunden monatlich 155,- € 155,- €

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben. Das bestehende Essenskonzept wird überarbeitet und das Verpflegungsgeld angepasst.

Ausschließliche Buchung von Ferienzeiten

Schulkinder der Gretel-Bergmann-Schule, die während der Unterrichtszeit regulär am Standort Bertolt- Brecht-Straße unterrichtet werden und kein Betreuungsangebot oder den gebundenen Ganztag ohne Randzeitenbetreuung besuchen, haben die Möglichkeit den Hort-Klassik in den Schulferien zu besuchen. Für den Besuch des Hort-Klassik ausschließlich in den Schulferien werden einmalig Besuchsgebühren entsprechend § 3 Abs. 2 Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018) erhoben, die sich nach der Anzahl der gebuchten Ferienwochen (Mindestbuchungszeit: zwei Wochen) richten:

Bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen einmalig 100,- €
Jede weitere volle Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen einmalig 50,- €

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

4.4 B) Mittagshort

Dieses Angebot ersetzt die bisherige Mittagsbetreuung im Schulhaus Gretel-Bergmann-Schule. Die Kinder werden in den bestehenden Hort integriert und profitieren von einer höheren Betreuungsqualität durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) sowie vom bisherigen Hortangebot.

 Mittagshort schließt direkt an den Halbtags-Unterricht an.  Mittagshort wird von Montag bis Freitag angeboten.  Die Teilnahme ist an 2, 3, 4 oder 5 Tagen pro Woche möglich, die ausgewählten Wochentage sind für ein Jahr verbindlich. [ANMERKUNG: Bei der Besprechung am 20.12.2018 wurde darüber diskutiert, ob diese tageweise Buchung überhaupt notwendig ist. Diese Frage muss im weiteren Prozess noch geklärt werden.]  An gebuchten Tagen ist die Teilnahme verpflichtend.  Mittagshort findet bis 14.00 Uhr statt.  An maximal einem Tag pro Woche kann der Mittagshort bis 15.30 Uhr verlängert werden.  Mittagshort bietet eine Frühbetreuung ab 6.30 Uhr an.  Mittagshort bietet eine Ferienbetreuung von 7.00 bis spätestens 17.00 Uhr an.

Mittagshort schließt folgende Angebote ein:

 Mittagessen (verbindliche Teilnahme)  Getränke  Freispiel  Bildung, Betreuung und Erziehung durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher)

Für den Besuch des Mittagshorts findet § 3 Abs. 1 Punkt 4 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018) Anwendung. Zur Ermittlung der Besuchsgebühr werden alle Betreuungsstunden zusammengezählt und die wöchentliche Nutzungsdauer ermittelt. Bei einer Nutzung von bis zu 10 Stunden in der Woche beträgt die Gebühr 70,- € (entspricht der Kategorie „bis zu zwei Stunden pro Tag“ laut KitaGebS). Bei einer Nutzung von mehr als 10 Stunden bis maximal 15 Stunden in der Woche beträgt die Besuchsgebühr 85,- € (entspricht der Kategorie „zwei bis drei Stunden pro Tag“ laut KitaGebS). Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, findet für den Mittagshort KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1 Anwendung, wodurch für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 15,- €) ist. Die monatliche Besuchsgebühren betragen:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 10 Stunden monatlich 70,- € 85,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 10 bis 15 Stunden monatlich 85,- € 100,- €

Die Kosten des Mittagessens (ohne Snack) werden zusätzlich erhoben. Das bestehende Essenskonzept wird überarbeitet und das Verpflegungsgeld angepasst.

4.5 C) Gebundene Ganztagsschule

An der Gretel-Bergmann-Schule wird im Schulhaus Bertolt-Brecht-Straße zum Schuljahr 2019/2020 für die 1. und 3. Jahrgangsstufe jeweils eine gebundene Ganztagsklasse eingerichtet. Im Schuljahr 2020/2021 wird erneut in den Jahrgangsstufen 1 und 3 jeweils eine zusätzliche gebundene Ganztagsklasse eingerichtet, sodass ein kompletter gebundener Ganztagszug ab dem Schuljahr 2020/2021 besteht. Der Hort Bertolt-Brecht-Straße ist Kooperationspartner der gebundenen Ganztagsschule.

Ein gebundenes Ganztagsangebot liegt vor, wenn ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen für die Schüler verpflichtend ist. Die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schüler stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang und werden rhythmisiert gestaltet. Das gebundene Ganztagsangebot findet in der Verantwortung und unter der Aufsicht der Schulleitung statt.

Merkmale der Ganztagsklasse:

 Rhythmisiertes Angebot: Wechsel von Unterrichtsstunden mit Übungs-, Studier- und Förderzeiten sowie individuell wählbaren Lernangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten, z.B. sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Aktivitäten  Unterrichtsschluss: Mo Do 15.30 Uhr, Fr 11.15/12.15 bzw. 13 Uhr (abhängig vom Stundenplan)  Tägliche Mittagsverpflegung (verpflichtend)  Angebote und Maßnahmen zur individuellen schulischen Förderung  Intensivierungs-, Lern-, Übungs-, und Differenzierungseinheiten als Alternative zu Hausaufgaben  Angebote / Maßnahmen zur Vermittlung bzw. Verbesserung sozialer und personaler Kompetenzen  Förderung individueller Begabungen und Erziehung zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung  Verpflichtende Teilnahme (Schulpflicht)

Die kooperative gebundene Ganztagsbildung bildet, betreut und erzieht die Kinder durch kooperative Angebote im Zusammenwirken von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften des Horts.

Sie beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit:

 Frühbetreuung ab 6.30 Uhr im Hort (zusätzlich buchbar)  Spätbetreuung bis 17.30 Uhr im Hort (zusätzlich buchbar)  Ferienbetreuung im Hort von 7.00 bis spätestens 17.00 Uhr (zusätzlich buchbar)

Die zusätzlich gebuchten Zeiten (Früh-, Anschluss- bzw. Spät-, und Ferienbetreuung) müssen der tatsächlichen regelmäßigen Inanspruchnahme entsprechen.

Der Besuch des gebundenen Ganztags in den Schulpflicht-Zeiten (Mo-Do bis 15.30, Fr bis zur Mittagszeit) ist kostenlos, außer den Kosten für die Mittagsverpflegung. Für die zusätzlich gebuchten Betreuungszeiten (Frühbetreuung, Spätbetreuung und Ferienbetreuung) findet § 3 Abs. 1 Punkt 4 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018) Anwendung. Die monatlichen Besuchsgebühren für die Randzeitenbetreuung richten sich nach der wöchentlichen Besuchsdauer, also der Addition aller Betreuungsstunden in der Woche. Bei Buchung der Ferienbetreuung an mehr

als zehn Betriebstagen über die regelmäßige Buchungszeit hinaus, findet für den KitaGebS § 3 Abs. 4 Satz 1 Anwendung, wodurch für das gesamte Betriebsjahr die wöchentliche Buchungszeit um 5 Stunden zu erhöhen (plus 15,- €) ist. Die monatliche Besuchsgebühren betragen:

Mit Ferienbetreuung innerhalb regelmäßiger Buchungszeit Mit Ferienbetreuung über regelmäßige Buchungszeit hinaus
Wöchentliche Buchungszeit von bis zu 10 Stunden 70,- € 85,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 10 bis 15 Stunden 85,- € 100,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 15 bis 20 Stunden 100,- € 115,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 20 bis 25 Stunden 115,- € 130,- €
Wöchentliche Buchungszeit von mehr als 25 bis 30 Stunden 130,- € 130,- €

Die Kosten des Mittagessens werden für alle Kinder zusätzlich erhoben.

Ausschließliche Buchung von Ferienzeiten

Schulkinder der Gretel-Bergmann-Schule, die während der Unterrichtszeit regulär am Standort Bertolt- Brecht-Straße unterrichtet werden und den gebundenen Ganztag ohne Randzeitenbetreuung besuchen, haben die Möglichkeit den Hort-Klassik in den Schulferien zu besuchen. Für den Besuch des Hort-Klassik ausschließlich in den Schulferien werden einmalig Besuchsgebühren entsprechend § 3 Abs. 2 Kindertageseinrichtungsgebührensatzung (Stand 9. Juli 2018) erhoben, die sich nach der Anzahl der gebuchten Ferienwochen (Mindestbuchungszeit: zwei Wochen) richten:

Bis zu zwei Ferienwochen mit bis zu zehn Betriebstagen einmalig 100,- €
Jede weitere volle Ferienwoche mit jeweils bis zu fünf Betriebstagen einmalig 50,- €

Die Kosten des Mittagessens werden zusätzlich erhoben.

[Anmerkung: die maximale Besuchsgebühr beträgt 130,- €. Allerdings wird dies in der Regel nicht erreicht. Da es sich nur um die Randzeiten und Ferienzeiten handelt, ist eine wöchentliche Betreuungszeit von maximal 22 Stunden überhaupt möglich. Dann müsste das Kind aber an allen Wochentagen von 6.30 bis 17.30 Uhr anwesend sein. Wenn man beispielsweise an fünf Tagen eine Anschlussbetreuung bis jeweils 16.30 Uhr bucht, entspricht dies einer wöchentlichen Buchungszeit von bis zu 10 Stunden. In den allermeisten Fällen wird die Buchung in der ersten oder zweiten Kategorie (bis 15 Stunden) liegen.]

5. Deutschklassen

Zum Schuljahr 2018/2019 wurden die Übergangsklassen zu Deutschklassen weiterentwickelt. An der Gretel-Bergmann-Schule werden Deutschklassen angeboten. Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung zunächst grundsätzlich eine Deutschklasse. Die Deutschklasse ist konzeptionell auf ein Schuljahr angelegt. Ziel der Deutschklasse ist es, die Schülerinnen und Schüler zügig auf den – bei Bedarf durch weitere Deutschfördermaßnahmen unterstützten – Besuch einer Regelklasse vorzubereiten. Die Verweildauer der Schülerinnen und Schüler beträgt – unabhängig vom Zeitpunkt des Einstiegs – in der Regel ein Jahr. Die Aufnahme in eine Deutschklasse sowie der Wechsel von einer Deutschklasse in eine Regelklasse sind auch während des Schuljahres möglich.

Deutschklassen eröffnen eine intensive Deutschförderung in allen Fächern. Die geplante Stundentafel der Deutschklassen sieht in allen Jahrgangsstufen unter anderem den Bereich „Sprach- und Lernpraxis“ vor, in dem die erworbenen Fähigkeiten eingeübt, vertieft und in konkreten Handlungssituationen angewandt werden. Die „Sprach- und Lernpraxis“ ist eine schulische Veranstaltung, für die nach Ausgestaltung vor Ort fachlich qualifizierte, in der Regel externe Kräfte bzw. Kooperationspartner eingesetzt werden können. Grundsätzlich sind in den Jahrgangsstufen eins bis vier 5 bis 8 Wochenstunden vorgesehen. An der Gretel-Bergmann-Schule findet die Sprach- und Lernpraxis an 6 Wochenstunden statt. Der externe Kooperationspartner erhält pro Wochenstunde und Gruppe eine pauschale Förderung (Schuljahr 2018/19 900,- Euro). Für die Kooperationspartner der Sprach- und Lernpraxis stehen pro Gruppe und Jahr 900,- € pro Wochenstunde zur Verfügung. Bei Bedarf können Klassen in zwei Gruppen geteilt werden, wobei als Richtwert 14-15 Kinder pro Gruppe vorzusehen sind. (Stand Besprechung 20.12.2018)

Für den Standort Gretel-Bergmann-Schule bedeutet dies, dass zunächst davon ausgegangen wird, dass bei zwei Klassen zwei Gruppen gebildet werden. Bei 6 Stunden Sprach- und Lernpraxis steht somit ein Budget von insgesamt 10.800,- € pro Jahr zur Verfügung (Stand Februar 2019).

Leitlinien der Deutschklassen in der Kooperativen Ganztagsbildung:

 Die Deutschklassen werden in die Kooperative Ganztagsbildung integriert.  Wichtig ist der Kontakt zwischen den Kindern der Deutschklassen und den Kindern der Regelkassen, damit die Kinder der Regelklassen ihre Sozialkompetenzen (Interkulturelle Kompetenz) und die Kinder der Deutschklassen ihre Sprachkompetenzen verbessern können.  Die Sprachförderung und Sprachpraxis gelingt am besten durch die gemeinsame Betreuung von Kindern der Deutschklassen und der Regelkassen.  Die Eltern der Deutschklassen haben die Möglichkeit eine Anschlussbetreuung bis 17.30 Uhr, eine Frühbetreuung ab 6.30 Uhr und eine Ferienbetreuung zusätzlich zu buchen.

Im Schuljahr 2018/2019 übernahm die gfi gGmbH die Sprach- und Lernpraxis der Deutschklassen am Standort. Hierfür entwickelte die gfi gGmbH ein entsprechendes Konzept.

Im Rahmen der Konzipierung der Kooperativen Ganztagsbildung wurde geprüft, ob der Hort Bertolt- Brecht-Straße als Kooperationspartner die Sprach- und Lernpraxis der Deutschklassen übernehmen kann. Organisatorisch könnte die Sprach- und Lernpraxis als Ganztagsvariante oder als Mittagsvariante angeboten werden.

Ganztagsvariante: Der Stundenplan der Deutschklassen wird so gestaltet, dass die Unterrichtseinheiten und Förderangebote (Sprach- und Lernpraxis) an zwei Nachmittagen bis 15.30 Uhr stattfinden. Dadurch ist eine Synchronisierung von Hort Klassik, Gebundener Ganztagsschule und Deutschklassen gegeben, da alle Kinder dieser Angebotsformen an diesen Tagen bis mindestens 15.30 Uhr anwesend sind.

Mittagsvariante: Der Stundenplan der Deutschklassen wird so gestaltet, dass die Sprach- und Lernpraxis nach Unterrichtsende über die Mittagszeit (je 60 Minuten) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr stattfindet. Dadurch werden gleich lange Tage in der Woche ermöglicht und es gibt einen gleichbleibenden Tagesablauf. Lediglich an einem Wochentag müsste nachmittags noch eine Unterrichtseinheit stattfinden. Positiver Nebeneffekt dieser Lösung: Alle Kinder der Deutschklassen erhalten an allen fünf Tagen ein gesundes Mittagessen. Diese Lösung kann mit dem Hort Klassik kombiniert werden, wenn die Mindestbuchungszeit eingehalten wird. Eine Kombination mit dem Mittagshort ist nicht sinnvoll, da dieser auch um 14.00 Uhr endet und somit keine weiteren Betreuungszeiträume erfassen kann. Positiver Effekt ist, dass die Deutschklassen mit dem Mittagshort synchronisiert werden können, da beide Angebote um 14.00 Uhr enden. Um den Kindern der Deutschklasse eine Anschlussbetreuung zu ermöglichen, ist auch eine Lösung wie beim gebundenen Ganztag möglich: Die Kinder können Zusatzbetreuungszeiten hinzubuchen. Dabei ist die erste Buchungszeit von Montag bis Donnerstag zwischen 14.00 Uhr und 15.30 als Block zu buchen (Keine Abholung zwischen 14.00 und 15.30 Uhr möglich). Ab 15.30 Uhr kann die Endzeit den Bedarfen entsprechend gebucht werden.

Voraussetzung für die Übernahme der Sprach- und Lernpraxis durch den Hort Bertolt-Brecht-Straße als Kooperationspartner ist allerdings, dass die Finanzierung für den Einsatz von mindestens einer (besser zwei) pädagogischen Fachkraft pro Gruppe sichergestellt ist. Die Sprach- und Lernpraxis soll in Gruppen mit einer Größe von 14-15 Kindern stattfinden. Da bei diesem Angebot der Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG nicht anzuwenden ist, genügt der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft. Um ein differenzierteres Bildungsangebot zu ermöglichen wäre der Einsatz einer zweiten pädagogischen Fachkraft angemessen. Es wurde folgende Kalkulation vorgenommen:

Die Sprach- und Lernpraxis soll einen Umfang von 5 bis 8 UE (Unterrichtseinheiten) mit je 45 Minuten umfassen. An der Gretel-Bergmann-Schule ist der Umfang auf 6 UE festgelegt.

6 UE mit je 45 Minuten = 270 Minuten

270 Minuten = 4,5 WAS (Wochenarbeitsstunden) mit je 60 Minuten

Da die Sprach- und Lernpraxis nur während der Schulzeit stattfindet, ist bei der Berechnung der Urlaubsanspruch einer Fachkraft nicht in Ansatz zu bringen.

4,5 WAS einer pädagogischen Fachkraft in S8A kosten laut Durchschnittspersonalkosten der Stadt Nürnberg (Stand 01/2019) rund 6.600,- €.

Im Schuljahr 2019/20 lag die Pauschale bei 900,- € pro UE Sprach- und Lernpraxis. Bei 6 UE ergibt dies ein Budget von 5.400,- €.

Der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft in der Sprach- und Lernpraxis ist somit nicht finanziert. Um das Angebot der Sprach- und Lernpraxis mit einer pädagogischen Fachkraft durchzuführen, müsste die Pauschale bei 1.100,- € pro UE Sprach- und Lernpraxis liegen.

Um das Angebot der Sprach- und Lernpraxis mit zwei pädagogischen Fachkräften durchzuführen, müsste die Pauschale bei 2.200,- € pro UE Sprach- und Lernpraxis liegen.

Auf Grundlage dieser Kalkulation wurde im Lenkungskreis festgestellt, dass der Hort Bertolt-Brecht- Straße derzeit die Sprach- und Lernpraxis nicht übernehmen kann. Ziel ist es weiterhin die Deutschklassen in Trägerschaft der gfi gGmbH möglichst eng in die bestehenden Strukturen einzubinden und eine Anschlussbetreuung anzubieten.

Auf Grund der nicht ausreichenden Finanzierung der Sprach- und Lernpraxis ist es nicht möglich die Deutschklassen in das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung zu integrierten. Die zu Beginn des Modellprojekts entwickelten Leitlinien können deshalb nicht umgesetzt werden. Es besteht allerdings weiterhin von allen Beteiligten (Schulleitung, Hortleitung, Träger des Hortes, Amt für Allgemeinbildende Schulen, Jugendamt) der Wunsch und der Wille die Deutschklassen in das Modell aufzunehmen bzw. zu integrieren, sobald von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die entsprechenden Voraussetzungen, rechtlich und finanziell, geschaffen werden. Die Frage der rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen und Ausgestaltung der Deutschklassen und insbesondere Sprach- und Lernpraxis ist eine grundsätzliche Fragestellung, die über den Standort Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße hinausgeht. Es ist daher nicht möglich für die Deutschklassen und deren Sprach- und Lernpraxis eine Lösung im Modellprojekt zu finden. Ob das Angebot der Sprach- und Lernpraxis grundsätzlich in einer Kindertageseinrichtung der Jugendhilfe (im Hort) integriert werden kann und welche rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, ist durch die beiden Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Arbeit und Soziales zu entscheiden. Auf kommunaler Ebene besteht somit keine Handlungsmöglichkeit und es ist deshalb auch nicht möglich die Deutschklassen wie gewünscht in der Kooperativen Ganztagsbildung zu integrieren.

6. Der gebundene Ganztag in der Kooperativen

Ganztagsbildung von Grundschule und Hort

Die gebundene Ganztagsschule ist ein zentraler Bestandteil der Kooperativen Ganztagsbildung. Ziel ist die gemeinsame Gestaltung und Verantwortung der Bildung, Erziehung und Betreuung durch Grundschule und Hort. Die Kooperation besteht aus den Elementen: Klassenlehrkraft- Klassenfachkraft-Tandem, gemeinsam gestaltete Stunde, Offene AGs, gemeinsame Unterrichtszeit, Teamteaching, Studierzeit sowie der Mittagszeit und der Randzeiten- und Ferienbetreuung.

6.1 Klassenlehrkraft-Klassenfachkraft-Tandem

Für jede gebunden Ganztagsklasse ist eine feste pädagogische Fachkraft (Erzieherin oder Erzieher) als Klassenfachkraft zugeteilt. Die Klassenlehrkraft und die Klassenfachkraft bilden ein Tandem und kooperieren miteinander. Sie planen gemeinsame Angebote und tauschen sich über die Entwicklungsaufgaben der einzelnen Kinder aus.

Sowohl Klassenlehrkraft als auch Klassenfachkraft haben pro Woche 45 Minuten Tandem-Teamzeit fest in ihren Dienstplänen berücksichtigt.

6.2 Gemeinsam gestaltete Stunde

In den gebundenen Ganztagsklassen wird einmal wöchentlich eine Schulstunde von Tandemlehrkraft und Tandemfachkraft als zusätzliche gemeinsam gestaltete Stunde angeboten. In dieser Stunde erfolgt kein Regelunterricht. Dies kann beispielsweise ein gemeinsamer Wochenbeginn am Montag in der ersten Stunde sein.

In dieser Stunde mit einer Dauer von 45 Minuten sind sowohl die Lehrkraft als auch die Fachkraft anwesend. Sie gestalten gemeinsam die Stunde und beispielsweise kann besprochen werden, was in dieser Woche ansteht und welche Besonderheiten bevorstehen. Für dieses Angebot wird eine zusätzliche Lehrerwochenstunde des gebundenen Ganztags eingesetzt. Der Einsatz der Klassenlehrkraft wird über das Budget des gebundenen Ganztags finanziert.

6.3 Offene Schul-AGs und Hort-AGs

An zwei Nachmittagen in der Woche werden im Zeitraum von 14.00 bis 15.30 Uhr Schul-AGs und Hort- AGs angeboten. Die Schul-AGs werden durch Lehrkräfte im Rahmen des gebundenen Ganztags organisiert und verantwortet, die Hort-AGs werden im Rahmen des Hort-Angebots durch pädagogische Fachkräfte organisiert und verantwortet. Die AGs finden verbindlich statt und werden gegenseitig für die Kinder geöffnet. Dies bedeutet, dass Schulkinder der gebundenen Ganztagsschule entweder an einer Schul-AG oder an einer Hort-AG teilnehmen können. Ebenso können Hortkinder an einer Hort-AG oder einer Schul-AGs teilnehmen. Die Kinder aus dem gebundenen Ganztag müssen (Pflicht) sich für eine AG verbindlich entscheiden und diese besuchen. Die Kinder aus dem Hort Klassik können (Freiwilligkeit) an einer AG teilnehmen. Da Partizipation in der ganztägigen Bildung und Betreuung einen hohen Stellenwert hat, werden die Kinder aktiv in die Planung und Durchführung eingebunden. Die Angebote orientieren sich an den Interessen und Bedarfen der Kinder.

Pro gebundene Ganztagsklasse (Schuljahr 19/20 zwei Klassen und ab 20/21 vier Klassen) müssen täglich mindestens eine Schul-AG und 2 Hort-AGs angeboten werden. Dabei gilt der Grundsatz, je mehr AG-Angebote angeboten werden, desto besser. Dadurch steigt die Auswahlmöglichkeit und erst ab

einer gewissen Mindestanzahl an AGs ist es auch möglich „Speziellere AGs“ mit sehr kleinen Gruppen anzubieten. Die AGs müssen verbindlich tatsächlich stattfinden. Für jede gebundene Ganztagsklasse wird mindestens eine Schul-AG angeboten, die von Lehrkräften organisiert und verantwortet werden. Für die Schul-AGs werden zusätzlich zur Verfügung stehende Lehrerwochenstunden des gebundenen Ganztags eingesetzt. Die Hortpädagogik sieht grundsätzlich das Angebot von unterschiedlichen pädagogisch angeleiteten Aktionen und Angeboten vor. Diese Hortangebote werden als Hort-AGs in demselben Zeitraum angeboten (finanziert als Hortangebot über die Regelfinanzierung des Hortes, BayKiBiG). Die Schul-AGs und Hort-AGs werden gegenseitig für die jeweiligen Kinder geöffnet. Dies bedeutet, dass Schulkinder der gebundenen Ganztagsschule entweder an einer Schul-AG oder an einer Hort-AG teilnehmen können. Ebenso bedeutet dies, dass Hortkinder nicht nur an einer Hort-AG, sondern auch an Schul-AGs teilnehmen können.

Da Partizipation in der pädagogischen Bildung und Betreuung eine vorrangige Rolle spielt, werden die Kinder aktiv in die Planung und Durchführung mit einbezogen. Ebenso gibt es, je nach Interessen der zu betreuenden Kinder, Angebote zu Ernährung, Theaterpädagogik, Sport, Kreativität, Stärkung der Sozialkompetenzen, Selbstverteidigung, Musik und vieles mehr. Angebote von externen Partnern können ebenso als AGs angeboten werden. Gerade im sportlichen Bereich bieten sich Kooperationen mit diversen lokalen Vereinen an, z. B. im Fechten. Daneben werden Lern-AGs zu verschiedenen Themen für die Kinder angeboten. Beispielsweise soll in einer Lese-AG neben der Freude am Lesen die Lesekompetenz des Einzelnen gesteigert werden.

Die Kinder aus dem gebundenen Ganztag müssen (Pflicht) sich für eine (Schul- oder Hort-) AG verbindlich entscheiden und diese besuchen. Zudem muss mindestens in einem Trimester eine Lern- AG besucht werden. Die Kinder aus dem Hort Klassik haben die Möglichkeit (Freiwilligkeit) an einer (Schul- oder Hort-) AG teilzunehmen.

Die AGs werden in einem Trimester-Rhythmus angeboten: 1) September bis Weihnachten; 2) Weihnachten bis Oster; 3) Ostern bis Juli. Es gibt sowohl AGs die nur über ein Trimester angeboten werden, als auch AGs, die über das gesamte Schuljahr hinweg angeboten werden. Zwischen den Trimestern haben die Kinder die Möglichkeit die AG zu wechseln. Während eines Trimesters ist die gewählte AG verbindlich zu besuchen.

Die Themen und Inhalte der AGs werden durch den Steuerungskreis final festgelegt. Zuvor ist die Beteiligung der Kinder sicherzustellen. Hierfür kann beispielsweise am Ende eines Trimesters eine gemeinsame Kinderversammlung stattfinden, in der die Kinder ihre Interessen, Ideen und Bedürfnisse für mögliche AG-Angebote einbringen. Auf Grundlage dieser Informationen legt der Steuerungskreis anschließend die AG-Angebote fest.

Zu Beginn des Schuljahrs 2019/2020 wurde folgendes Vorgehen zwischen Schule und Hort vereinbart:

In der Woche vor Schulbeginn benennt der Hort verbindlich die Hort-AGs an die Schulleitung. Die Schulleitung entwirft einen Flyer bzw. Infoblatt. Am Dienstag, 10.09.2019, endet der Unterricht für die Kinder der ersten Klasse vorzeitig, da dies der erste Schultag der Erstklässler ist. Für die Kinder der dritten Klasse findet ein „Marktplatz“ statt. Jede AG wird auf dem Marktplatz vorgestellt. Anschließend wählen die Kinder schriftlich mit einer Prioritätenwahl (1./2./3. Priorität) ihre AGs. Am Donnerstag, 12.09.2019, findet der Marktplatz für die erste Klasse statt. Anschließend wählen die Kinder der ersten Klasse schriftlich mit einer Prioritätenwahl (1./2./3. Priorität) ihre AGs. Die Kinder der 3. Klasse erhalten

durch Lehrkräfte ein alternatives Beschäftigungs-Angebot am Nachmittag. Am Freitag, 13.09.2019, werden die Prioritätenwahlen durch die Schulleitung ausgewertet und der Hortleitung vorgestellt. Hortleitung und Schulleitung entwickeln einen gemeinsamen Vorschlag der AG-Zuteilung der einzelnen Kinder. Am Freitag findet eine Sitzung des Steuerungskreises statt. In dieser wird final die AG-Zuteilung der einzelnen Kinder final beschlossen.

Die AGs finden ab Dienstag, 17.09.2019, verbindlich statt.

Vor Weihnachten 2019 findet eine gemeinsame Kinderversammlung von Schule und Hort statt. Auf dieser Kinderversammlung sollen einerseits die Inhalte und Themen der AGs mit den Kindern besprochen werden. Andererseits wird mit den Kindern der Prozess der AG-Wahl und AG-Zuteilung besprochen, mit dem Ziel ein faires Konzept zu entwickeln.

Die weitere Entwicklung des Prozesses der AG-Zuteilung wird durch den Steuerungskreis verfolgt. Dabei stehen wichtige Fragestellungen, wie die Anzahl der AGs, die Verbindlichkeit zur Teilnahme oder auch die Finanzierung im Fokus. Weiterhin muss die Zuteilung, d. h. ob Kinder des gebundenen Ganztags vorrangig gegenüber den Kindern des Hort-Klassik behandelt werden, eine pauschalisierte Lösung oder das Freihalten von Plätzen, bestimmt werden. Aufgrund der Fülle an AG-Angeboten sind auch die Auslastungen bzw. die Nachfrage durch die Kinder des Hort-Klassik zu evaluieren.

6.4 Gemeinsame Unterrichtszeit

In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe findet ein- oder zweimal wöchentlich eine gemeinsame Unterrichtsstunde von Tandemlehrkraft und Tandemfachkraft statt. Die Fachkraft begleitet den Unterricht der Lehrkraft unterstützend. Die Kinder und die Fachkraft kommen dadurch auch im Unterrichtsgeschehen miteinander in Kontakt, wodurch Fachkraft und Lehrkraft gemeinsam das einzelne Kind besser individuell fördern und im Bildungsprozess unterstützen können. Der Einsatz der Klassenfachkraft wird über das Budget des gebundenen Ganztags finanziert.

6.5 Teamteaching – Unterricht mit zwei Lehrkräften

Im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung ist es möglich im gebundenen Ganztag Teamteaching anzubieten. Zwei Lehrkräfte bereiten gemeinsam eine Unterrichtseinheit vor, führen diese zusammen durch und werten sie gemeinsam aus. Die Kinder profitieren durch eine individuelle Förderung und Unterstützung ihrer Bildungsprozesse. Die Lehrkräfte profitieren durch die Zusammenarbeit mit einer anderen Lehrkraft und die Möglichkeit eigene didaktische Gewohnheiten und Verhaltensweisen kollegial zu reflektieren und dadurch weiterzuentwickeln. Alternativ kann der Einsatz von zwei Lehrkräften auch dazu genutzt werden die Klasse in zwei Gruppen zu teilen, um differenziertes Lernen und Unterrichten zu ermöglichen. Für den Einsatz einer zweiten Lehrkraft werden Lehrerwochenstunden des gebundenen Ganztags eingesetzt.

6.6 Studierzeit

Als Alternative zu Hausaufgaben werden im gebundenen Ganztag Studierzeiten angeboten. Die Studierzeit dient der Intensivierung, Differenzierung, Übung und der Vertiefung von Unterrichtsinhalten. Ein grundsätzliches und zentrales Ziel der Ganztagsschule ist die klare Strukturierung des kindlichen und familiären Alltags: Schulzeit ist Schulzeit und Freizeit ist Freizeit. Daher ist es bei gebundenen Ganztagsschulen unerlässlich, dass die schulischen Aufgaben am Ende des Schultags erledigt sind. Die Studierzeit dient dazu, dass die Kinder sämtliche schriftlichen oder

mündlichen Lernaufgaben (entspricht Hausaufgaben) während der Schultages bis 15.30 Uhr erledigen. Dies schließt das Lernen auf mögliche Proben mit ein. In der ersten und zweiten Jahrgangsstufe wird in der Studierzeit das selbstständige Lernen und Aneignen von Wissen gezielt gefördert, sodass die Kinder in den folgenden Jahren die Studierzeit effektiv nutzen können und auch in der 3. und 4. Klasse alle Lernaufgaben in der Schule erledigen.

Die Studierzeit wird von Lehrkräften gestaltet und entsprechend vor- und nachbereitet. Für die Studierzeit werden Lehrerwochenstunden des gebundenen Ganztags eingesetzt. Pro Ganztagsklasse und Schultag soll die Studierzeit mit der Dauer von einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) stattfinden. Die zeitliche Lage der Studierzeit wird bei der Stundenplangestaltung festgelegt.

Der zeitliche Umfang der Studierzeit ist durch die personelle Förderung der gebundenen Ganztagsschule mit 12 Lehrerwochenstunden auf vier Studierzeiten pro Woche limitiert. Bei einer besseren personellen Ausstattung der gebundenen Ganztagsschule mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden, könnte das Angebote der Studierzeit entsprechend um bis zu zwei zusätzliche Stunden Studierzeit erweitert werden. Der Bedarf nach zusätzlichen Studierzeiten, in denen die Kinder selbstverantwortlich die Inhalte des Unterrichts vertiefen und nachbereiten, ist in einem höheren Umfang als vier Wochenstunden gegeben. Die Kinder nutzen die Studierzeit intensiv und durch zusätzliche Ressourcen könnte das zeitliche Korsett der Studierzeit aufgelockert werden.

Ergänzt wird die Studierzeit durch das Angebot der Lern-AGs. Im Rahmen der gemeinsamen AGs von Schule und Hort werden (vorrangig durch Lehrkräfte) sogenannte Lern-AGs angeboten. Die Lern-AGs haben lehrplanbezogene Themen und Inhalte. In den Lern-AGs erhalten die Kinder eine individuelle Förderung am Nachmittag. Sie sind ein zusätzliches Angebot und ermöglichen gezielt die Förderung der Schülerinnen und Schülern in einzelnen Kompetenzfeldern oder Fächern. Die Lern-AGs wechseln entsprechend der Konzeption der Schul- und Hort-AGs, sodass innerhalb eines Schuljahres in drei Trimestern unterschiedliche Lern-AGs angeboten werden. Damit alle Kinder von diesem zusätzlichen Förderangebot profitieren, wurde festgelegt, dass jedes Kind aus der gebundenen Ganztagsschule pro Schuljahr mindestens ein Trimester lang mindestens eine Lern-AG besuchen muss.

6.7 Mittagszeit

Der Hort Bertolt-Brecht-Straße übernimmt als Kooperationspartner im gebundenen Ganztag die Mittagszeit und die pädagogische Begleitung des Mittagessens der Kinder. Für das Mittagessen der gebundenen Ganztagsklassen werden dieselben Räumen, Infrastruktur und Logistik wie für das Mittagessen der Kinder aus Hort Klassik und Mittagshort genutzt. Es ist daher zielführend, dass der Hort die Verantwortung für die Beaufsichtigung und pädagogische Begleitung des Mittagessens der Kinder der gebundenen Ganztagklassen übernimmt.

Erziehung geschieht immer durch Menschen, sozialen Kontakt und Beziehung. Dies sind Komponenten, die auch beim Mittagessen eine große Rolle spielen. Die pädagogische Begleitung des Mittagessens durch Erzieherinnen und Erzieher ist ein zentraler Faktor. Grundlage der pädagogischen Gestaltung des Mittagessens stellt die Konzeption „Gemeinsam gut essen in der Kita“ dar, die dem Jugendhilfeausschuss am 20.12.2018 vorgestellt wurde (Beilage 1.4). Die Konzeption „Gemeinsam gut essen in der Kita“ findet auch für die Kinder des gebundenen Ganztags Anwendung.

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Lehrkräfte selbst am Mittagessen teilnehmen können (ohne Anrechnung).

Das Mittagessen wird durch die pädagogischen Fachkräfte des Hortes begleitet und verantwortet. Pro gebundene Ganztagsklasse sollen in der Regel zwei Fachkräfte eingesetzt werden. Aus dem Budget der gebundenen Ganztagsschule kann allerdings nur eine Fachkraft finanziert werden. Die zweite Fachkraft wird deshalb aus den Ressourcen des Hortes zusätzlich zur Verfügung gestellt und während des Mittagessens für den gebundenen Ganztag eingesetzt.

Es soll eine kindgerechte Atmosphäre beim Essen erreicht werden. Entsprechend der unterschiedlichen Entwicklung und Bedürfnisse im Alter unterschiedet sich die zeitliche Lage und Dauer der Mittagszeit zwischen den Jahrgangsstufen.

In der 1. und 2. Jahrgangsstufe schließt die Mittagszeit von Montag bis Donnerstag direkt an die zweite Pause an und dauert 90 Minuten von 11.30 bis 13.00 Uhr. Die Kinder haben dadurch nicht nur Zeit zu Mittag zu essen, sondern auch die Möglichkeit zum Freispiel und zur Freizeitgestaltung in den Räumen des Hortes.

In der 3. und 4. Jahrgangsstufe von Montag bis Donnerstag dauert die Mittagszeit 60 Minuten von 12.15 bis 13.15 Uhr und schließt an die fünfte Unterrichtsstunde an. Auch die Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufe haben die Möglichkeit die Räume und Angebote des Hortes zum Freispiel und zur Freizeitgestaltung zu nutzen.

Damit der Einsatz des pädagogischen Personals gelingen kann und eine kindgerechte Atmosphäre beim Essen erreicht wird, ist es notwendig die Mittagszeit des gebundenen Ganztags mit dem Mittagessen der Kinder von Hort Klassik und des Mittagshorts abzustimmen. Die Kinder von Hort- Klassik und Mittagshort werden je nach Unterrichtsende um 11.15, um 12.00 oder um 13.00 Uhr in den Hort kommen und zu Mittag essen. In der Regel ist die Gruppe um 11.15 Uhr am kleinsten. Denjenigen Kindern, die um 12.00 Uhr Unterrichtsende haben, kann auch angeboten werden erst um 12.45/13.00 Uhr zu essen.

Nach dem Ende der Mittagsessenszeit werden die Kinder von einer Lehrkraft abgeholt und beaufsichtigt. Die anschließende Zeit wird dann wieder durch die Lehrkräfte gestaltet und verantwortet. Dabei ist darauf zu achten, dass vor allem auch schulische Räume genutzt werden, da in der Zeit bis 14.00 Uhr viele Kinder im Hortbereich sein werden. Die Kinder des gebundenen Ganztags sollten die Räume des Hortes entlasten und in dieser Zeit vor allem Schulräume oder das Außengelände (unter Aufsicht der Lehrkraft) nutzen.

Am Freitag haben die Kinder des gebundenen Ganztags die Möglichkeit nach Unterrichtsende im Hort das Mittagessen einzunehmen. Siehe hierzu Kapitel 9 Gesunde Ernährung (Mittagessen).

Die Dauer der Mittagszeit in der 3. und 4. Klasse mit 60 Minuten wird von den pädagogischen Fachkräften vor Ort als knapp eingeschätzt. Das Bedürfnis der Kinder nach Spiel, Bewegung und frischer Luft kann innerhalb dieser 60 Minuten nicht ausreichend befriedigt werden, weshalb langfristig auch in der 3. und 4. Klasse die Mittagszeit im Umfang von 90 Minuten stattfinden sollte. Hierzu wären jedoch zusätzliche finanzielle Mittel bei der Förderung der gebundenen Ganztagsschule notwendig.

6.8 Randzeiten- und Ferienbetreuung

Die Eltern haben die Möglichkeit Randzeiten und Ferienzeiten zusätzlich zum gebundenen Ganztag zu buchen. Die Randzeitenbetreuung und Ferienbetreuung wird von pädagogischen Fachkräften in der

Verantwortung des Hortes durchgeführt. Sowohl Randzeiten als auch Ferienzeiten können getrennt gebucht werden. So wird den Familien die Möglichkeit gegeben, über den „schulischen“ Ganztag hinaus, ein auf die individuelle Lebenssituation angepasstes pädagogisches Betreuungsangebot zu nutzen.

Die Randzeiten- und Ferienbetreuung ist gebührenpflichtig. Die finanziellen Beiträge richten sich nach der Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KitaGebS).

6.8.1 Frühbetreuung ab 6.30 Uhr

Die Frühbetreuung wird von Montag bis Freitag in der Zeit ab 6.30 Uhr bis Schulbeginn um 8.00 Uhr angeboten und findet überwiegend in den Räumen des Hortes statt.

In der Frühbetreuung haben die Kinder die Möglichkeit in Ruhe anzukommen und von pädagogischen Fachkräften betreut zu werden. Die pädagogischen Fachkräfte stehen als Gesprächspartner zur Verfügung, lösen – gemeinsam mit den Kindern – ungeklärte Probleme, bereiten positiv auf den beginnenden Tag vor und ermöglichen ihnen, bereits vor Schulbeginn soziale Kontakte zu pflegen und sich auf den Ganztag einzustellen. Die Kinder haben in der Frühbetreuung die Möglichkeit sich in unterschiedlichen Funktionsräumen des Hortes aufzuhalten, die so ausgestattet sind, dass sie unterschiedliche kindliche Bedürfnisse abdecken. Es gibt Räume, die zum Entspannen oder zur Bewegung einladen, die mit unterschiedlichen Materialien ausgestattet sind und einen individuellen Start in den Ganztag, gemeinsam mit Freunden, ermöglichen.

Von der Frühbetreuung gehen die Kinder selbständig oder mit Begleitung, je nach Entwicklungsstand des Kindes, in ihre Klassenräume und treffen auf ihre Klassenlehrkraft und/oder die Klassenfachkraft (Erzieherin oder Erzieher).

Ebenfalls können sich Eltern, die im Einzelfall ihre Kinder begleiten, im Erdgeschoss (Bistrobereich) aufhalten und das Gespräch mit den Pädagoginnen und Pädagogen suchen.

6.8.2 Spätbetreuung ab 15.30 Uhr

Die Spätbetreuung wird von Montag bis Donnerstag von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr und am Freitag ab Unterrichtsende (11.15, 12.00 oder 13.00 Uhr) bis 17.30 Uhr angeboten und findet überwiegend in den Räumen des Hortes statt. Die Spätbetreuung nutzt aber auch Räume der Schule sowie gemeinsame Funktionsräume und den Außenbereich.

Die Spätbetreuung findet durch pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) und in der Verantwortung des Hortes statt. Die pädagogischen Fachkräfte gestalten – gemeinsam mit den Kindern – den freizeitpädagogischen Tagesabschluss. Den Kindern wird die Möglichkeit geboten ihren Interessen selbstbestimmt nachzugehen. Sie haben die Wahl von unterschiedlichen Spielpartnern und Räumlichkeiten. Es wird auch die Möglichkeit gegeben an unterschiedlichen pädagogisch angeleiteten Aktionen und Angeboten teilzunehmen. Da Partizipation in der pädagogischen Betreuung eine vorrangige Rolle spielt, werden die Kinder aktiv in die Planung und Durchführung mit einbezogen. Ebenso gibt es, je nach Interessen der zu betreuenden Kinder, Angebote zu Ernährung, Theaterpädagogik, Sport, Kreativität, Stärkung der Sozialkompetenzen, Selbstverteidigung, Musik und vieles mehr. Angebote von externen Partnern können in der Spätbetreuung ebenso angeboten werden.

Die Spätbetreuung am Freitag setzt eine verbindliche Teilnahme am Mittagessen voraus. Aufgrund der höheren zeitlichen Kapazität sind auch Ausflüge und Kooperationen im Stadtteil (oder darüber hinaus) möglich. Dies können Kunstprojekte, Sportveranstaltungen, Besuche des Aktivspielplatzes, Besuche des Kinder- und Jugendhauses und ähnliches sein.

Bei Abholung der Kinder – nicht alle Kinder gehen alleine nach Hause – können sich Eltern in den Funktionsräumen und im Eingangs- bzw. Bistrobereich aufhalten und – gemeinsam mit ihren Kindern

und Informationen auch aus dem schulischen Ganztag einholen.

6.8.3 Ferienbetreuung von 7.00 bis spätestens 17.00 Uhr

Die Ferienbetreuung wird von frühestens 7.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr angeboten. Die Ferienbetreuung wird in der Regel in allen Ferien von Montag bis Freitag angeboten. An gesetzlichen Feiertagen und an bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr (Schließzeit) bleibt die Einrichtung geschlossen und bietet keine Ferienbetreuung an.

Die Buchung der Ferienbetreuung erfolgt für jeweils eine gesamte Woche. Es ist keine Ferienbetreuung an einzelnen Tagen möglich.

Für die Ferienbetreuung sind gebührend entsprechend der Gebührensatzung der Stadt Nürnberg für Kindertageseinrichtungen zu entrichten. Bei Buchung der Ferienbetreuung ist die jeweils nächsthöhere Kategorie zu entrichten. Dies ist notwendig, da die Zeit am Vormittag an der während der Schulzeit Unterricht ist ebenfalls durch pädagogische Fachkräfte übernommen werden muss. Kinder ohne ein Betreuungsangebot während der Schulwoche sowie Kinder der gebundenen Ganztagsschule ohne Randzeitenbetreuung haben die Möglichkeit an der Ferienbetreuung teilzunehmen. Hierfür fallen die Besuchsgebühren „Nur Ferienbetreuung“ nach Gebührensatzung an, die monatlich zu entrichten sind.

Da die Ferienbetreuung ganztägig angeboten wird, haben die Kinder hier zusätzliche Möglichkeiten, sich im sozialen Miteinander auszuprobieren, Strategien des Umgangs zu entwickeln, ihre Kompetenzen zu erweitern, Bindung und Beziehung zu den pädagogischen Fachkräften weiter aufzubauen und zu intensivieren. Eine positive Grundlage von Bindung und Beziehung ist Motivator für eine erfolgreiche Persönlichkeitsentwicklung.

Bildung, Betreuung und Erziehung in der schulfreien Zeit ist Zeit ohne Leistungsdruck und dient der Entspannung.

Die ganztägige Betreuung in der schulfreien Zeit ermöglicht zusätzliche andere Angebote für die Kinder. Ferienfahrten, Kurse, Projekte, Schwimmkurse, Hortübernachtungen, Ausflüge ins Umland, interkulturelle Angebote, gemeinsame Kurse für Eltern und Kinder, gemeinsame Projekte mit der offenen Kinder- und Jugendarbeit und vieles mehr sind möglich.

Die Angebote werden sowohl von den Kindern vorgeschlagen, wie auch vom pädagogischen Fachpersonal. Dieses achtet darauf, den Kindern, alters-, entwicklungsangemessene und lebensweltorientierte Freizeitaktivitäten näher zu bringen und sie auch auf dieser Ebene als Entwicklungsbegleiter in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.

6.11 Grundstruktur des Stundenplans im gebunden Ganztag der

Kooperativen Ganztagsbildung

Die Gestaltung des Stundenplans in der Grundstruktur umfasst die oben dargestellten Elemente. Die tatsächliche Zeitliche Lage der einzelnen Elemente (z.B. Studierzeit, Gemeinsam gestaltete Stunde) ist von der Stundenplangestaltung zu Schuljahresbeginn abhängig. Die zeitliche Lage der Kooperationseinheiten (gemeinsam gestaltete Stunde und gemeinsame Unterrichtszeit) wird zwischen Schulleitung und Hortleitung einvernehmlich zu Beginn des Schuljahres verbindlich vereinbart. Ebenso werden zu Schuljahresbeginn die zwei AG-Tage pro Woche verbindlich für das gesamte Schuljahr festgelegt.

Die Darstellung der Grundstruktur umfasst folgende Elemente:

Zahl
Zahl
Optional
Pause
LWS: Studierzeit
Zahl LWS:
2. Lehr-
kraft
LWS + Hort
Zahl + Hort
Mittagessen und Freizeit im Hort
Schul- AG Hort- AG Hort- AG

Regelunterricht: 1. Klasse: 23 Stunden; 2. Klasse: 24 Stunden; 3. Klasse 28 Stunden und 4. Klasse 29 Stunden.

Darstellung der Differenz zwischen 1. und 2. Klasse sowie 2. und 4. Klasse bezüglich des Umfangs des Regelunterrichts

Zusätzlich buchbare Zeiten (Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) im Hort (siehe 6.8 Rand- und Ferienbetreuung) Schulpause unter Aufsicht von Lehrkräften Studierzeit mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden (gelb) (siehe 6.6 Studierzeit)

LWS:

Studierzeit

Teamteaching: Einsatz zusätzlicher Lehrkraft (gelb) (siehe 6.5 Teamteaching)

LWS

Gemeinsam gestaltete Stunde (siehe 6.2 Gemeinsam gestaltete Stunde)

Gemeinsame Unterrichtszeit: Einsatz Klassenfachkraft des Hortes (blau) (6.4 Gemeinsame Unterrichtszeit)

Mittagessen und Freizeit

im Hort

Mittagszeit im Hort (siehe 6.7 Mittagszeit)

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Offene Schul- und Hort-AGs: Zusätzliche Lehrkraft (gelb) und Hort (blau) (siehe 6.3 Offene Schul-AGs und Hort-AGs)

Grundstruktur des Stundenplans 1. Klasse

Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Ab 6.30 Optional Optional Optional Optional Optional
1. Stunde 8.00 bis 8.45 LWS + Hort 1 LWS: 2 3 LWS: 4
2. Lehr- 2. Lehr-
kraft kraft
2. Stunde 8.45 bis 9.30 5 6 LWS: 7 8 9
2. Lehr-
kraft
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
3. Stunde 9.45 bis 10.30 10 LWS: Studierzeit 11 LWS: Studierzeit 12
4. Stunde 10.30 bis 11.15 13 14 + Hort 15 16 + Hort 17
Pause Pause Pause Pause Pause
5. Stunde Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Optionales Mittagessen im
11.30 bis Hort bis 12.00 Uhr
12.15 Optional
6. Stunde
12.15 bis
13.00
7. Stunde 13.00 bis 13.45 18 19 20 21
Pause Pause Pause Pause Pause
8. Stunde 14.00 bis 14.45 LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG
9. Stunde 14.45 bis 15.30 22 Schul- AG Hort- AG Hort- AG 23 Schul- AG Hort- AG Hort- AG
Ab 15.30 Optional Optional Optional Optional Optional

LWS

LWS:

Studierzeit

LWS:

Studierzeit

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Grundstruktur des Stundenplans 2. Klasse

Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Ab 6.30 Optional Optional Optional Optional Optional
1. Stunde 8.00 bis 8.45 LWS + Hort 1 LWS: 2 3 LWS: 4
2. Lehr- 2. Lehr-
kraft kraft
2. Stunde 8.45 bis 9.30 5 6 LWS: 7 8 9
2. Lehr-
kraft
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
3. Stunde 9.45 bis 10.30 10 LWS: Studierzeit 11 LWS: Studierzeit 12
4. Stunde 10.30 bis 11.15 13 14 + Hort 15 16 17
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
5. Stunde Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr Mittagessen und Freizeit im Hort 11.30 bis 13.00 Uhr 24
11.30 bis
12.15
6. Stunde Optionales Mittagessen im Hort bis 13.00 Uhr
12.15 bis
13.00
7. Stunde 13.00 bis 13.45 18 19 20 21 Optional
Pause Pause Pause Pause Pause
8. Stunde 14.00 bis 14.45 LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG
9. Stunde 14.45 bis 15.30 22 Schul- AG Hort- AG Hort- AG 23 Schul- AG Hort- AG Hort- AG
Ab 15.30 Optional Optional Optional Optional Optional

LWS

LWS:

Studierzeit

LWS:

Studierzeit

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Mittagessen

und

Freizeit

im Hort

11.30 bis 13.00 Uhr

Optionales Mittagessen im

Hort bis 13.00 Uhr

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Grundstruktur des Stundenplans 3. Klasse

Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Ab 6.30 Optional Optional Optional Optional Optional
1. Stunde 8.00 bis 8.45 LWS + Hort 1 LWS: 2 3 LWS: 4
2. Lehr- 2. Lehr-
kraft kraft
2. Stunde 8.45 bis 9.30 5 6 LWS: 7 8 9
2. Lehr-
kraft
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
3. Stunde 9.45 bis 10.30 10 LWS: Studierzeit 11 LWS: Studierzeit 12
4. Stunde 10.30 bis 11.15 13 14 15 16 17
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
5. Stunde 11.30 bis 12.15 18 19 20 21 22
Mittagszeit 12.15 bis 13.15 60 Minuten Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Optionales Mittagessen im Hort bis 13.00 Uhr
Optional
7. Stunde 13.15 bis 14.00 23 24 25 26
8. Stunde 14.00 bis 14.45 LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG
9. Stunde 14.45 bis 15.30 27 Schul- AG Hort- AG Hort- AG 28 Schul- AG Hort- AG Hort- AG
Ab 15.30 Optional Optional Optional Optional Optional

LWS

LWS:

Studierzeit

LWS:

Studierzeit

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Optionales Mittagessen im

Hort bis 13.00 Uhr

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Grundstruktur des Stundenplans 4. Klasse

Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Ab 6.30 Optional Optional Optional Optional Optional
1. Stunde 8.00 bis 8.45 LWS + Hort 1 LWS: 2 3 LWS: 4
2. Lehr- 2. Lehr-
kraft kraft
2. Stunde 8.45 bis 9.30 5 6 LWS: 7 8 9
2. Lehr-
kraft
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
3. Stunde 9.45 bis 10.30 10 LWS: Studierzeit 11 LWS: Studierzeit 12
4. Stunde 10.30 bis 11.15 13 14 15 16 17
Pause Pause Pause Pause Pause Pause
5. Stunde 11.30 bis 12.15 18 19 20 21 22
Mittagszeit 12.15 bis 13.15 60 Minuten Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 Mittagessen und Freizeit im Hort 12.15 bis 13.15 29
7. Stunde 13.15 bis 14.00 23 24 25 26 Optionales Mittagessen im
Hort bis 13.45 Uhr
Optional
8. Stunde 14.00 bis 14.45 LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG LWS: Studierzeit Schul- AG Hort- AG Hort- AG
9. Stunde 14.45 bis 15.30 27 Schul- AG Hort- AG Hort- AG 28 Schul- AG Hort- AG Hort- AG
Ab 15.30 Optional Optional Optional Optional Optional

LWS

LWS:

Studierzeit

LWS:

Studierzeit

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

Mittagessen

und Freizeit im Hort

12.15 bis 13.15

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

LWS:

Studierzeit

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

Schul-

AG

Hort-

AG

Hort-

AG

6.12 Einsatz der zusätzlichen Lehrerwochenstunden

Im gebundenen Ganztag stehen pro Klasse 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. An der Gretel-Bergmann-Schule soll ab dem Schuljahr 2020/2021 ein kompletter Zug im gebundenen Ganztag, also eine Klasse pro Jahrgangsstufe, angeboten werden. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden werden wir folgt eingesetzt:

1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse Summe Lfd. Summe Rest
Regel-Unterricht 23 24 28 29 104 - -
Schul-AG 4 4 4 4 16 16 32
Studierzeit Täglich 60 Minuten 4 4 4 4 16 32 16
Gemeinsam gestaltete Stunde mit Hort 1 1 1 1 4 36 12
Teamteaching – zusätzliche LWS 3 3 3 3 12 48 -
Summe LWS aus geb. Ganztag 12 12 12 12 48 - -

6.13 Einsatz des Budgets der gebundenen Ganztagsschule und

Ressourcen des Hortes für die Kooperation

Für den gebundenen Ganztag steht pro Ganztagsklasse ein Budget von 11.600,- Euro in der Jahrgangsstufe eins, 10.000,- Euro in der Jahrgangsstufe zwei und 6.700,- Euro in den Jahrgangsstufen drei und vier zur Verfügung. Für einen gesamten gebundenen Ganztagszug steht demnach ein Gesamtbudget von 35.000,- Euro zur Verfügung von der staatlichen Seite zur Verfügung. Das staatliche Budget wird komplett an den Kooperationspartner Hort Bertolt-Brecht-Straße weitergeleitet, um die notwendigen Kooperationsstunden zu ermöglichen.

Darüber hinaus erhält jede Schule vom Amt für allgemeinbildende Schulen der Stadt Nürnberg aus kommunalen Mitteln pro gebundene Ganztagsklasse 800,- Euro als Sachmitteln. Im Vollausbau verfügt die Schule somit über ein zusätzliches Budget von 3.200,- Euro. Das kommunale Budget bleibt bei der Schulleitung, um Angebote des gebundenen Ganztags sowie Schul-AGs zu finanzieren bzw. entsprechende Sachkosten zu tragen.

An den bereits bestehenden gebundenen Ganztagsschulen in Nürnberg, die nicht im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung geführt werden, erhält der Kooperationspartner ebenfalls das Budget und stellt dafür folgende Ressourcen an Betreuungs- und Kooperationszeiten zur Verfügung:

  1. Klasse: 11 * 60 Minuten 2. Klasse: 10 * 60 Minuten 3. Klasse: 7 * 60 Minuten 4. Klasse: 7 * 60 Minuten

Gesamt: 35 * 60 Minuten

Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg, das Jugendamt sowie das Amt für Allgemeinbildende Schulen und die Leitungen von Hort und Schule haben für die Kooperative Ganztagsbildung festgelegt, dass der Hort Bertolt-Brecht-Straße Kooperationspartner im gebundenen Ganztag ist. Hierfür erhält der Hort das staatliche Budget in vollem Umfang. Entsprechend der Regelungen bei den bereits bestehenden gebundenen Ganztagsschulen in Nürnberg wird auch der Hort Bertolt-Brecht-Straße in der ersten Klasse mindestens 11, in der zweiten Klasse mindestens 10 und in der dritten und vierten Klasse mindestens 7 Stunden mit jeweils 60 Minuten Dauer an Betreuungs- und Kooperationszeit zur Verfügung stellen.

Die Betreuungs- und Kooperationsstunden im gebundenen Ganztag des Kooperationspartners Hort Bertolt-Brecht-Straße setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Klasse Soll: 11 * 60 Min. Mittagszeit 4 Tage à 90 Min. 360 Min = 6 * 60 Min. Hort-AGs (50% Anrechnung) 2 Tage à 90 Min. 180 Min = 3 * 60 Min. Montag 1. Stunde Tandem 1 Tag à 45 Min. 45 Min. = 0,75 * 60 Min. Tandem-Unterricht 2 Mal à 45 Min. 90 Min. = 1,5 * 60 Min. Summe: 11,25 * 60 Min

  2. Klasse Soll: 10 * 60 Min. Mittagszeit 4 Tage à 90 Min. 360 Min = 6 * 60 Min. Hort-AGs (50% Anrechnung) 2 Tage à 90 Min. 180 Min = 3 * 60 Min. Montag 1. Stunde Tandem 1 Tag à 45 Min. 45 Min. = 0,75 * 60 Min. Tandem-Unterricht 1 Mal à 45 Min. 45 Min. = 0,75 * 60 Min. Summe: 10,5 * 60 Min

3. Klasse Soll: 7 * 60 Min

Mittagszeit 4 Tage à 60 Min. 240 Min = 4 * 60 Min. Hort-AGs (50% Anrechnung) 2 Tage à 90 Min. 180 Min = 3 * 60 Min. Montag 1. Stunde Tandem 1 Tag à 45 Min. 45 Min. = 0,75 * 60 Min. Summe: 7,75 * 60 Min

4. Klasse Soll: 7 * 60 Min

Mittagszeit 4 Tage à 60 Min. 240 Min = 4 * 60 Min. Hort-AGs (50% Anrechnung) 2 Tage à 90 Min. 180 Min = 3 * 60 Min. Montag 1. Stunde Tandem 1 Tag à 45 Min. 45 Min. = 0,75 * 60 Min. Summe: 7,75 * 60 Min

Gesamt 37,25 * 60 Minuten

7. Kooperation und Vernetzung in der Kooperativen

Ganztagsbildung

7.1 Kooperation zwischen Schule und Hort

7.1.1 Kooperation Schulleitung – Hortleitung

Die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort bedarf einer guten Koordinierung seitens der Leitungen. Auf Leitungsebene gibt es regelmäßige (wöchentliche) Jour Fixe, bei denen auf kurzem Dienstweg Probleme angesprochen und Lösungen gefunden werden können.

Für die Hortleitung wird eine Freistellung beantragt.

Für die Schulleitung wird eine Gewährung von Anrechnungsstunden angestrebt, wobei ein Bedarf von einer Stunde pro Ganztagsklasse im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung, also insgesamt 4 Stunden festgestellt wurde. Über die Anrechnung im Modell muss das Staatsministerium für Unterricht und Kultus entscheiden. Im Schuljahr 2020/2021 wurden der Schulleitung zwei Anrechnungsstunden gewährt, welche im Zuge einer sinnvollen Einteilung verwendet wurden.

Für die Schulverwaltung wurde als bedarfsgerecht festgestellt, dass pro gebundenem Ganztagszug (analog KMS 18.07.2008) die Schule 1/10-Stelle = 4 Stunden benötigt und zusätzlich die flexible Variante einem offenen Ganztagsangebot gemäß KMS 05.07.2017 gleichgestellt werden muss und dadurch eine zusätzliche Verwaltungsstunde pro Woche erhält, sodass insgesamt im Modell der Kooperativen Ganztagbildung zusätzlich 5 Stunden für die Schulverwaltung zur Verfügung stehen. Über die Zuteilung der Schul-Verwaltungs-Stunden im Modell muss das Staatsministerium für Unterricht und Kultus entscheiden.

7.1.2 Gemeinsame Teamtage und Konferenzen

Die Kooperative Ganztagsbildung kann durch gemeinsame Teamtage und Konferenzen von Lehrkräften und Hort-Personal gestärkt und weiterentwickelt werden.

7.1.3 Kooperation bei Schließtagen

In der Kooperativen Ganztagsbildung kann der Hort Bertolt-Brecht-Straße bis zu 7 Teamtage im Jahr durchführen. Diese Teamtage können auch außerhalb der Ferienzeit stattfinden, insbesondere eignen sich sogenannte Brückentage sehr gut. Weiterhin ist angestrebt mindestens einmal jährlich eine 2tägige Klausur durchzuführen.

Der Umgang an Schließtagen mit den Betreuungsbedarfen der Kinder wird zwischen Schulleitung und Hortleitung vereinbart. Grundsätzlich ist bei Schließtagen während der Schulzeit vereinbart, dass für die Kinder des Hort-Klassik und Mittagshorts eine Notfallbetreuung in einer Nachbareinrichtung zur Verfügung steht. Diese Notfallbetreuung steht denjenigen Kindern zur Verfügung, die nicht von den Eltern beaufsichtigt werden können und dringend trotz Schließzeit eine Betreuung benötigen. Bei den Kindern des gebundenen Ganztags übernehmen Lehrkräfte die Mittagszeit bis 13.00 Uhr. Die Unterrichtszeit endet an diesen Tagen um 13.00 Uhr. Dadurch haben die Kinder des gebundenen Ganztags die Möglichkeit zum Mittagessen und eine verlässliche Betreuung bis 13.00 Uhr. Ab 13.00 Uhr gehen die Kinder nach Hause. Eine weitergehende Notfallbetreuung in einer Nachbareinrichtung über 13.00 Uhr hinaus steht den Kindern des gebundenen Ganztags nicht zur Verfügung. Im Zweifelsfall gewährleistet die Schule die Beaufsichtigung auf Grundlage § 22 BaySchO.

7.2 Weitere Kooperationsstrukturen

7.2.1 Kooperation Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, um deren schulische Ausbildung und soziale Integration zu fördern. Dies sind entsprechend § 13 SGB VIII junge Menschen, die durch ihre soziale, ökonomische und kulturelle Situation benachteiligt sind, deren soziale und berufliche Integration erschwert ist und bei denen erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme vorliegen. Dieser Zielgruppe widmet sich die Jugendsozialarbeit an Schulen mit besonderer Priorität. Für die Jugendsozialarbeit an Grundschulen haben insbesondere die Arbeitsprinzipien Lebensweltorientierung, Ganzheitlichkeit und Förderung sowie der offene Zugang zu den Leistungen der JaS-Fachkräfte Priorität. Die sozialpädagogischen Angebote stehen grundsätzlich zunächst allen Kindern am Schulstandort offen, die Kontakt oder direkte Hilfe bei den JaS-Fachkräften suchen oder deren sozialpädagogische Angebote annehmen. Gemäß ihres gesetzlichen Auftrags nach § 13 SGB VIII widmet sich die JaS dann schwerpunktmäßig der Beratung, Förderung, Betreuung und Integration der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Kinder an der Grundschule. Dies beinhaltet ebenso, Eltern dahingehend zu unterstützen, den Kindern in der Familie den bestmöglichen Halt zu geben.

Die Jugendsozialarbeit an Schule an der Gretel-Bergmann-Schule arbeitet nach der Rahmen- und Basiskonzeption der Stadt Nürnberg. (siehe: https://www.nuernberg.de/imperia/md/jugendsozialarbeit/dokumente/allgemein/jaskonzeption_2020.pdf)

7.2.2 Kooperationen im Stadtteil

Externe Partner für Erziehung und Bildung, wie der ASD, Sportvereine oder Einrichtungen aus dem Stadtteil sind im neuen Schulgebäude und in der Kooperativen Ganztagsbildung ein weiterer Faktor, der zu einer größeren Unterstützung und Bereicherung beiträgt und herzlich willkommen ist. Umgekehrt erweitern Klassen und Gruppen an Bildungsorten im Stadtteil ihr Wissen und Können. Die Gretel-Bergmann-Schule ist gut im Stadtteil Langwasser vernetzt. Kooperation mit anderen im Stadtteil vertretenen Institutionen sind selbstverständlich und werden weiter gepflegt und ausgebaut. Das bedeutet:  Zusammenarbeit mit der direkt an der Schule angesiedelten Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)  Kooperation mit den anderen Horten und den Kindergärten im Schulsprengel  Beratung in der Schule durch den Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamts (ASD) und durch Erziehungsberatungsstellen  Kooperation mit der Stadtteilkoordination und mit Einrichtungen im Stadtteil  Kooperation mit den Mittelschulen und weiterführenden Schulen im Rahmen des Übergangsmanagements  Kooperation mit Elternlotsen für schulische Bildung (NEST) des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), mit den Stadtteilmüttern sowie den Sprachmittlern des Zentrum Aktiver Bürger (ZAB)

7.2.3 Kooperation mit Kindergärten

Die Grundschule und der Hort kooperieren eng mit den Kindergärten im Stadtteil. eine besondere Herausforderung stellt der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule dar. Um diesen Übergang gelingend zu gestalten, findet das intensive Kooperationsprojekt „Ü1“ zwischen Hort und Kindergarten statt. an zwei Schnuppertagen besuchen die Kindergartenkinder vormittags den Hort. Der Besuch erfolgt am Vormittag, wenn keine Hortkinder da sind, sodass die Kindergartenkinder die gesamte Einrichtung selbst erkunden, erleben und kennenlernen können. Die Kindergartenkinder lernen so nicht nur die Einrichtung, sondern auch die pädagogischen Fachkräfte kennen. Da die Schnuppertage teilweise für mehrere Kindergärten gleichzeitig angeboten werden, lernen die zukünftigen Schulkinder bereits vor dem ersten Schultag kennen und haben die Möglichkeit, Freundschaften zu schließen. Durch dieses Kooperationsprojekt gelingt es den Übergang für die Kinder zu gestalten, sodass die Kinder sich bereits am ersten (Schul-) Tag im Hort auskennen und die pädagogischen Fachkräfte bekannt sind.

Darüber hinaus findet im Juli jährlich ein Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässler statt. Hier werden alle Fragen beantwortet und auch die Eltern haben die Möglichkeit, das Haus und das pädagogische Fachpersonal kennenzulernen.

Im Rahmen des Programms „Deutsch 240“ kooperieren Grundschule und Kindergärten. Aktuell werden acht Kurse, fünf davon am Standort Gretel-Bergmann-Schule, angeboten. Die Kooperation besteht mit allen sieben Kindergärten im Sprengel.

7.2.4 Kooperation mit Offener Kinder- und Jugendarbeit

Die Kooperative Ganztagsbildung arbeitet mit dem Kinder-und Jugendhaus „Baui“ zusammen. Am Nachmittag finden gemeinsame Projekte statt.

7.2.5 Kooperation mit weiterführenden Schulen

Die Gretel-Bergmann-Schule kooperiert mit den Mittelschulen und weiterführenden Schulen, auf die erfahrungsgemäß viele Kinder wechseln. Im Sinne eines gelingenden Übergangsmanagements werden die Eltern frühzeitig über Anschlussmöglichkeiten für ihre Kinder informiert.

8 Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

8.1 Familienfreundliche Schule

Die Gretel-Bergmann-Schule mit Hort Bertolt-Brecht-Straße ist Mitglied im Programm „Die familienfreundliche Schule – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft in Nürnberg“. Die Gretel- Bergmann-Schule ist dadurch eine familienfreundliche Schule.

Ziel der familienfreundlichen Schule ist eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern, Schule, Jugendhilfe und Kooperationspartnern. Im Zusammenwirken soll den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Bildung, Förderung der Begabungen und damit die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.

Grundgedanken hierbei sind:  Die Schule ist Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum und öffnet sich nach innen und außen.  Es wird eine Kultur des Miteinanders gelebt, die von Respekt und Wertschätzung geprägt ist.  Den Eltern werden Möglichkeiten der Teilhabe und Mitwirkung am Schulleben eröffnet.  Die Familien erhalten Unterstützung durch gut verankerte Erziehungs-, Bildungs- und Beratungsangebote.  Das pädagogische Personal bildet sich im Sinne der Qualitätsstandards fort.

Das Konzept der kooperativen Ganztagsbildung beinhaltet in besonderem Maße Möglichkeiten, Erziehungs- und Bildungspartnerschaft umzusetzen. Durch die Verbindung von „Kooperativer Ganztagsbildung“ und „Erziehungs- und Bildungspartnerschaft“ können Bildungsbenachteiligung abgebaut und mehr Chancengerechtigkeit für die Schüler/-innen erlangt werden. In der konkreten Ausgestaltung arbeiten Hort und Schule eng zusammen.

Schule und Hort orientieren sich bei der Umsetzung an den fünf Qualitätsstandards, die für Schulen im Verbund der familienfreundlichen Schule Nürnberg verbindlich sind.  Familienfreundlicher Lebensraum Schule und Hort sind Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum für Schüler/-innen und für die ganze Familie.  Öffnung der Schule – Kooperation und Vernetzung Schule und Hort sind gemeinsam nach innen und außen für Kooperation und Vernetzung geöffnet.  Beteiligung und Mitwirkung der Eltern Schule und Hort arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv mit den Eltern zusammen.  Familienbildung: Fortbildung und Qualifizierung für alle Eltern Elterliche Erziehung- und Bildungskompetenzen werden gestärkt und weiterentwickelt.  Lehrerfortbildung und Qualifizierung für alle an Erziehung und Unterricht Beteiligten Die an Schule und Hort tätigen Fachkräfte bilden sich im Sinne der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft fort.

Empfehlungen für eine gelingende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft im Rahmen der

kooperativen Ganztagsbildung basieren auf den Erfahrungen des Programms: Die

familienfreundliche Schule – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft in Nürnberg

Familienfreundlicher Lebensraum (QS 1): Schule und Hort sind Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum für Schüler/-innen und für die ganze Familie.  Das Schulgebäude und -gelände werden von Schule und Hort gemeinsam genutzt.  Die Schulgemeinschaft ist bei der Gestaltung des Lebensraums Schule einbezogen. Alle bemühen sich um ein positives Klima, um eine einladende und wertschätzende Atmosphäre.  Eine Willkommenskultur wird von allen gelebt, Familien sind unabhängig ihrer kulturellen und sozialen Herkunft willkommen.  Ein Orientierungs- und Informationssystem, welches zwischen Schule und Hort abgestimmt ist, erleichtert Eltern und anderen sich im Hause zurecht zu finden. Außerdem kann es für Veranstaltungshinweise genutzt werden.  Es gibt einen Aufenthalts- und Kommunikationsraum für Eltern. Über diesen niederschwelligen Zugang können sich Eltern zum Beispiel zu einem Elterncafé (spontan oder geplant) in angenehmer Atmosphäre treffen. Das Elterncafé dient ebenso als Ort, an dem Angebote wie Elternbildungsveranstaltungen (vgl. QS 4), gemeinsame Eltern-Kind-Aktionen, etc. durchgeführt werden können.  Sprach- und Kulturmittler werden einbezogen und können beispielsweise auch das Elterncafé betreuen.  Kinderbetreuung ist ein verlässliches Angebot und notwendig, da es die Teilnahme von Eltern an schulhausinternen Veranstaltungen (z.B. Eltern(sprech)abenden, Elternbildungsveranstaltungen) unterstützt, bzw. ermöglicht. Kinderbetreuung kann entweder durch jugendliche Kinderbetreuer/innen einer kooperierenden Mittelschule, Horterzieher/–innen und/oder Lehrkräften oder externe Kinderbetreuer/-innen ermöglicht werden.  Ein gutes Schulklima und das Zusammengehörigkeitsgefühl als Schulfamilie werden durch gemeinsame Aktionen der Schulgemeinschaft gefördert. Hierfür können Projekte für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte angeboten werden. Eine Auswahl ist im Angebotskatalog der familienfreundlichen Schule zu finden („W.I.R-Projekt“ (Werte – Integration – Resilienz); „Achtung Grenze! – Gewalt beginnt, wo Grenzen überschritten werden“; etc.).  Kulturelle Veranstaltungen bereichern das Schul-/Hortleben und beziehen die Eltern ein.  Die interkulturelle Vielfalt mit ihren Chancen und Bedürfnissen wird berücksichtigt. Z.B. werden interkulturelle Feste gemeinsam durchgeführt, Sprach-/Kulturmittler eingesetzt (vgl. QS 2).  Informationsmaterial zu Beratungsstellen, kulturellen und sozialen Einrichtungen werden mittels Informationswand, Flyer, Homepage, etc. für die Eltern bereitgestellt.

Öffnung der Schule – Kooperation und Vernetzung (QS 2): Schule und Hort sind gemeinsam nach innen und außen für Kooperation und Vernetzung geöffnet.  Zwischen Schule/Hort und Kindergärten finden gemeinsame regelmäßige Kooperationstreffen statt. Ggf. ist die Jugendsozialarbeit an Schulen einzubeziehen.  Es gibt ein Übergangskonzept Übergang Kindergarten – Schule/Hort. Um den Übergang möglichst gelingend zu gestalten, sollen Eltern schon früh für eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft gewonnen werden. Eine Möglichkeit hierzu ist das Programm „Gemeinsam leicht starten“, eine weitere ist die Fortbildung im Angebotskatalog der familienfreundlichen Schule: „Übergang Kindergarten – Schule: Eltern spielend erreichen mit Eltern-Kind-Nachmittagen.“  Vor Schuleintritt finden Informationsveranstaltungen für die künftigen Ganztagsschulkinder und deren Eltern statt. Hier werden die Besonderheiten im Kooperativen Ganztag erläutert und um die gewünschte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft geworben.  Es gibt ein Übergangskonzept Übergang Grundschule – weiterführende Schule.  Angebote der Jugend- und Familienhilfe werden vor Ort angeboten: Allgemeiner Sozialdienst (ASD) und Erziehungsberatungsstellen bieten, sofern sinnvoll und räumlich möglich, Außensprechstunden/Beratung an. Dies könnte durch weitere Beratungsstellen ergänzt werden.  Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) am Schulstandort wird aktiv einbezogen.  Die Angebotsstruktur in und außerhalb der Schule wird Eltern aufgezeigt. Z.B. durch eine Informationsveranstaltung bei der sich schulinterne und externe Beratungsdienste vorstellen.

 Zur Unterstützung der Zusammenarbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund werden Kultur- und Sprachmittler einbezogen. Dies sind z.B. Elternlotsen für schulische Bildung (NEST) des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN), Stadtteilmütter und Sprachmittler des Zentrums Aktiver Bürger (ZAB). Außerdem hilfreich kann eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat und Migrantenvereinen sein.  Schule und Hort klären, inwieweit Ehrenamtliche in das Schul-, Hortleben einbezogen werden können. Sind Ehrenamtliche tätig, so werden diese von einer pädagogischen Fachkraft betreut.  Das pädagogische Personal von Schule und Hort kennt die Einrichtungen im Stadtteil. Zum ersten Kennenlernen werden Touren zu den verschiedenen Einrichtungen im Stadtteil durchgeführt.  Mit den Einrichtungen im Stadtteil wird, je nach Erfordernis, intensiv oder locker kooperiert. Hierzu zählen Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Kinder- und Jugendhäuser, Kultureinrichtungen, Beratungsstellen, Vereine, Kirchen, etc. Ebenso mit der Stadtteilkoordination und mit der Gesundheitskoordination, sofern diese im Stadtteil vorhanden sind. Wichtig ist, die Angebote für die Eltern abzustimmen und gegenseitig zu bewerben.  Schule und Hort wirken im Stadtteil aktiv mit: Beteiligung an Stadtteilfesten, Mitarbeit in den Stadtteilarbeitskreisen, Vorstellen der Schule an einem Tag der offenen Tür…  Die Stadtteilbewohner werden, wo möglich, einbezogen, z.B. bei Schulfesten.  Schule und Hort klären, ob Räume im Stadtteil z.B. für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden können. Andererseits können Schul-/Horträume, in Absprache, z.B. durch Vereine etc. mitgenutzt werden.  Durch Führungen im Stadtteil (soziale und kulturelle Einrichtungen, Freizeitmöglichkeiten...) erleben Familien die Vielfalt im Stadtteil.

Beteiligung und Mitwirkung der Eltern (QS 3): Schule und Hort arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv mit den Eltern zusammen.  Eltern werden motiviert die gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten wahrzunehmen: Klassenelternsprecher/-innen, Elternbeirat und Förderverein. Dies geschieht bereits bei den Veranstaltungen für künftige Erstklässler, bei der Vorstellung des Konzepts der Kooperativen Ganztagsbildung und wo immer sich eine Möglichkeit bietet. Eltern wird aufgezeigt, wie sie sich einbringen können. Auch der aktuelle Elternbeirat wird hierbei einbezogen.  Schulungsangebote für Elternbeiratsmitglieder werden kommuniziert (vgl. u.a. Angebotskatalog familienfreundliche Schule: Angebote für Elternvertreter/-innen). Diese Angebote bauen evtl. Hemmnisse ab.  Ein gemeinsamer Elternbeirat für Schule und Hort untermauert die Verbindung von Schule und Hort auch bei der Elternschaft und macht diese so sichtbar.  Es finden regelmäßige Treffen zwischen Elternvertretern und Schul-/Hortleitung statt.  Der Elternbeirat wird in Entscheidungen einbezogen, wie z.B. bei Themen und Terminen im Jahresplan, Gestaltung von Festen, Auswahl von Familienbildungsveranstaltungen.  Eltern und Elternbeirat können sich beispielsweise im Elterncafé engagieren.  Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern werden von Schule und Hort regelmäßig kommuniziert.  Eltern, die sich engagieren wollen, können z.B. als Mentoren auserwählt werden, die neue Eltern/Familien und/oder Familien in diversen Problemlagen unterstützen.  Das Miteinander von Eltern wird gefördert. Als Ansatzpunkt können z.B. die Klassenelternversammlungen zum gegenseitigen Kennenlernen genutzt werden. Elternstammtische und Ausflüge werden angeregt und unterstützt.  Für die Kommunikation zwischen Eltern werden Räume angeboten (vgl. QS 1 Elterncafés).  Schule und Hort erkennen die Elternressourcen, die gewinnbringend in das Schul- und Hortleben integriert werden. Dies kann beispielsweise durch den Aufbau einer Elternkartei (Kenntnisse aus dem Bereich Handwerk, Sport, Hauswirtschaft, Beruf, Fremdsprachen, zeitliche Ressourcen, etc.) organisiert werden. Eltern können sich dann bei Projekten/Veranstaltungen als Unterstützer und/oder Experten einbringen.  Eltern können an Eltern-Kind-Kursen, wie z.B. Eltern-Kind-Kochkurs möglichst kostenfrei teilnehmen (grundsätzlich darf der finanzielle Hintergrund keine Rolle bei der Beteiligung an Veranstaltungen/Kursen spielen).

 Auf Eltern mit Migrationshintergrund wird auf spezifische Weise eingegangen. Ist Unterstützung zwecks sprachlicher Verständigung nötig, können Sprach-/Kulturmittler und Elternlotsen einbezogen werden (vgl. QS 1).  Eltern werden motiviert an gemeinsamen Ausflügen teilzunehmen. Z.B. Naturerleben, Spielplätze, Theaterbesuche.  Bei Flohmärkte, Adventsmärkte, etc. können sich Eltern aktiv einbringen (Basteln, Verkauf…) und mit anderen Eltern in Kontakt kommen.  Bei Festen mit kultureller Vielfalt können sich auch Eltern mit Migrationshintergrund leicht einbringen (z.B. Speisen des Herkunftslandes, Brauchtum).  Eltern erhalten regelmäßige Informationen/Elternbriefe, wenn sinnvoll, gemeinsam von Hort, Schule und ggf. JaS erstellt (vgl. QS 4). Hierbei wird berücksichtigt, dass alle Eltern erreicht werden und die Mitteilungen verstehen (unterschiedliches Bildungsniveau).  Schule und Hort verwenden ein gemeinsames Post-/Hausaufgabenheft, in dem auch Rückmeldungen zum Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes gegeben werden.  Portfoliomappen (wenn geführt) der Schüler/-innen werden von Schule und Hort bestückt.  Elternsprechstunden werden zeitlich flexibel angeboten, z.B. auch abends, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden.  Telefonsprechstunden werden ebenfalls zu elternfreundlichen Zeiten angeboten.  Durch regelmäßige Gespräche und durch Lernentwicklungsgespräche (als Ersatz für das Zwischenzeugnis) von Lehrkräften – Eltern – pädagogischen Fachkräften wird die schulische und sozialemotionale Entwicklung des Kindes begleitet.  Eltern erhalten Tipps zur häuslichen Unterstützung ihrer Kinder (Lernen, Lernumgebung).  Hausbesuche können – nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit den Eltern – ein geeigneter Zugang zu Familien sein und sind häufig ein „Türöffner“ für eine weitere konstruktive Zusammenarbeit. Auf diese Weise kann auch der familiäre Hintergrund des Kindes und die sozioökonomische Situation der Familie kennen gelernt werden. Die Hausbesuche könnten ggf. von einer pädagogischen Fachkraft (Erzieherin, JaS) und einer Lehrkraft gemeinsam durchgeführt werden.

Familienbildung: Fortbildung und Qualifizierung für alle Eltern (QS 4): Elterliche Erziehung- und Bildungskompetenzen werden gestärkt und weiterentwickelt.  Familienbildungsveranstaltungen zu Themen rund um Erziehung und Bildung, z.B. Medienerziehung, Schulsystem, werden regelmäßig angeboten. Hierzu zählen auch Kurse zur gesunden Ernährung, Integrationskurse, Alphabetisierungskurse, Sprachkurse sowie Elternschule (im Vorschuljahr).  Wichtig sind passgenaue Angebote, die den verschiedenen Zielgruppen (heterogene Elternschaft) und unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden.  Die Ermittlung von passgenauen Angeboten geschieht auf unterschiedliche Weise: Abfrage in der Elternschaft, im Elternbeirat und im persönlichen Kontakt mit den Eltern sowie Aufgreifen von Themen, die für die Schulfamilie relevant sind.  Angebote zur Elternbildung und Eltern-Kind-Kurse sind im Angebotskatalog der familienfreundlichen Schule zu finden.  Damit der Zugang zu den Veranstaltungen für alle Eltern möglich ist, sind diese für die Eltern kostenfrei.  Der Elternbeirat wird in die Auswahl der Themen und in die Bewerbung der Angebote einbezogen (vgl. QS 3).  Hort und Schule erstellen eine gemeinsame (Jahres-)Planung der Bildungsveranstaltungen für Eltern (mehrere Veranstaltungen).  Für die Veranstaltungen müssen räumliche und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden.  Die Räume, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sollten erwachsenengerecht sein und freundlich/einladend gestaltet werden. Durch die jeweilige Sitzanordnung kann Einfluss auf Kommunikation genommen werden. Bereitstellen von Getränken unterstützt, dass sich Eltern willkommen fühlen.  Die Einladungen werden freundlich und verbindlich verfasst. Es ist abzuwägen, ob Einladungsschreiben mehrsprachig und/oder in leichter Sprache verfasst werden. Auf ein Kinderbetreuungsangebot wird hingewiesen.

 Die Einladungen werden mittels Elterninformation (persönliche Ansprache, Post-/Hausaufgabenheft, Brief, Mail, Homepage) bekannt gegeben.  Ggf. ist auch eine telefonische Einladung (z.B. durch die Klassenlehrkraft) sinnvoll.  Eltern haben zudem Zugang zu einem Veranstaltungskalender (Homepage), der von Schule und Hort gemeinsam gepflegt wird.  Für die Veranstaltungen wird im Gebäude und bei kooperierenden Einrichtungen z.B. durch Plakataushang geworben.  Kurz vor der jeweiligen Veranstaltung werden Eltern mittels des Mitteilungsheftes erinnert.  Lehrkräfte und Erzieher weisen zudem mündlich auf die Veranstaltungen hin.  Auf die Heterogenität der Elternschaft wird Rücksicht genommen: Zentrale Fragen zu den Elternbildungsveranstaltungen sind: Welche Uhrzeit ist für welche Eltern passend? Was hindert welche Eltern zu kommen? Was fördert, dass bestimmte Eltern kommen? Welche Themen interessieren welche Eltern?  Eltern, die sich zu Veranstaltungen angemeldet haben, aber nicht gekommen sind, werden im Nachgang telefonisch kontaktiert, um den Grund zu erfahren und um auf die Verbindlichkeit hinzuweisen.

Lehrerfortbildung und Qualifizierung für alle an Erziehung und Unterricht Beteiligten (QS 5): Die an Schule und Hort tätigen Fachkräfte bilden sich im Sinne der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft fort.  Gemeinsame Fortbildungen von Schule, Hort, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und gegebenenfalls weiteren pädagogischen Personal zu relevanten Themen.  Diese sind u.a. „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe“, „Kultursensible Gesprächsführung“ „Zusammenarbeit mit Eltern“.  Fortbildungsangebote finden sich u.a. im Angebotskatalog der familienfreundlichen Schule.  Kollegiale Beratung/fachlicher Austausch zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften erleichtern die Absprachen.  Eine stetige, gemeinsame Weiterentwicklung der Konzeption zur kooperativen Ganztagsbildung ist nötig.

8.1 Gemeinsame Lern- und Entwicklungsgespräche

Auf Grundlage der Zusammenarbeit in Klassenlehrkraft-Klassenfachkraft-Tandems können gemeinsame Lern- und Entwicklungsgespräche mit den Eltern angeboten und durchgeführt werden. Fokussiert werden dabei im Schulbereich die individuelle Leistung inkl. Noten, Vorrücken usw. Im Bereich des Horts liegt das Augenmerk auf dem Sozialverhalten, der Arbeitsweise sowie dem Verhalten während der Freizeitgestaltung im Hort und der Mittagszeit. Beide Professionen fließen damit zusammen, sodass die ganzheitliche Betrachtung des einzelnen Kindes zu einem Mehrwert für das Kind, die Eltern, die Lehrkraft und die Erzieherin bzw. den Erzieher führt.

8.2 Gemeinsame Gestaltung des Übergang Kindergarten -

Grundschule

Siehe Kapitel „Kooperation Kindergärten“

8.3 Gesunde Ernährung

Das Mittagessen wird über den Hort Bertolt-Brecht-Straße und das Jugendamt organisiert. Der Hortstandort Bertolt-Brecht-Straße an der Gretel-Bergmann-Schule in Langwasser wird von Catering Toleranz der Lebenshilfe beliefert. Auch mit der Umsetzung der Kooperativen Ganztagsbildung und den damit verbundenen Betreuungsformaten bleibt der bisherige Caterer erhalten. Ab September 2019 gelten auch für diesen Standort die städtischen Regelungen zur Umsetzung der zentralen Essensversorgung sowie das von der Stadt Nürnberg festgesetzte Verpflegungsgeld.

Der Essensstandard des Jugendamtes wird beibehalten und gilt für alle Betreuungspakete. Es werden mit einem Anteil von 50% biologisch erzeugte Lebensmittel für das Mittagessen eingesetzt. Zur Herstellung der angebotenen Produkte oder Zutaten werden keine gentechnisch veränderten Zutaten bzw. Produkte oder Zutaten, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind, verwendet. Die Speiseplangestaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und gewährleistet eine gesunde, ausgewogene, altersgerechte Ernährung. Dieser wird nach den jeweils zum Zeitpunkt der Zubereitung geltenden D-A-CH-Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) entsprechend der Altersgruppen zusammengesetzt. Auch die besonderen Bedürfnisse im Hinblick auf Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. kulturelle oder religiöse Besonderheiten werden beachtet. Die Ernährungsstandards sehen z. B. nur maximal zweimal pro Woche Fleisch oder Fleischerzeugnisse vor. Es kann und wird auch Schweinefleisch geben, allerdings auch immer eine schweinefleischlose Variante. Darüber hinaus wird mindestens einmal wöchentlich Seefisch angeboten.

Caterer müssen die zugesagten Qualitätsstandards der Produktion und bei den Essensbestandteilen einhalten, diese durch Nachweise belegen und auch überprüfen lassen. Außerdem werden die Kinder regelmäßig zur Qualität des Essens aus ihrer Sicht befragt und an der Ausgestaltung der Essenspläne beteiligt. Das Jugendamt hat eine Stelle für die Qualitätsüberwachung eingerichtet. Der Hort Bertolt- Brecht-Straße gibt wöchentlich dem Caterer und dem Jugendamt eine Rückmeldung zur Qualität und Organisation des Mittagessens. Rückmeldungen von Eltern zur Essensversorgung sind direkt an die Einrichtungsleitung des Hortes Bertolt-Brecht-Straße weiterzugeben.

Besondere Anforderungen, z. B. hinsichtlich Unverträglichkeiten oder kulturelle Hintergründe werden bei der Essenplangestaltung bzw. Essenszubereitung berücksichtigt (Ausnahmen: rein vegane und koschere Versorgung). Um die richtige Zubereitung bei Unverträglichkeiten sicherstellen zu können, benötigt der Caterer genaue schriftliche Angaben (ärztliche Bescheinigung, Attest, Diätverordnung oder Allergiepass) über die besonderen Anforderungen. Die Eltern sollen hierzu rechtzeitig das Gespräch mit der Einrichtungsleitung des Horts Bertolt-Brecht-Straße vor Ort suchen und die entsprechenden Nachweise mitbringen. Sollte der Caterer auf bestimmte Unverträglichkeiten oder religiöse Besonderheiten in der täglichen Essenszubereitung nicht eingehen können, ist eine Befreiung von der verpflichtenden Teilnahme möglich. Eltern wenden sich hierzu an die Einrichtungsleitung des Horts Bertolt-Brecht-Straße, sie wird den Antrag auf Befreiung übermitteln.

Das Mittagessen besteht aus zwei Teilen, entweder Vorspeise und Hauptgang oder Hauptgang und Dessert und wird vorab von den Einrichtungen aus zwei Menüvorschlägen ausgewählt. Die Essenspläne und die Auswahl der Speisen werden vor Ort in den Einrichtungen unter Beteiligung der Kinder ausgewählt. Die Verpflegung wird im gesamten Betriebsjahr während der Öffnungszeiten in den Einrichtungen (auch in den Ferien) angeboten. Für Tagesausflüge in den Ferien können z. B. statt der warmen Mittagsverpflegung von den Einrichtungen Lunchpakete bestellt werden.

8.3.1 Die Organisation des Mittagessens

Bei Hort-Klassik ist die Teilnahme am Mittagessen an den gebuchten Tagen verbindlich. Im Mittagshort ist die Teilnahme am Mittagessen an den gebuchten Tagen verbindlich. Im gebundenen Ganztag ist die Teilnahme am Mittagessen von Montag bis Donnerstag verbindlich und am Freitag möglich. Zur Organisation des Mittagessens im Gebundenen Ganztag siehe auch „6.7 Mittagszeit“ in dieser Konzeption. Die Kinder des gebundenen Ganztags schließen entsprechend Art. 1 Abs. 2 Nummer 8 Buchstabe c) oder d) der Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) eine Betreuungsvereinbarung mit dem Hort Bertolt-Brecht-Straße. Nummer 8 c umfasst diejenigen Kinder, die den gebundenen Ganztag besuchen und eine ergänzende Früh- und/oder Spätbetreuung sowie gegebenenfalls eine Ferienbetreuung über den Hort Bertolt-Brecht-Straße gebucht haben. Nummer 8 d umfasst diejenigen Kinder, die den gebundenen Ganztag besuchen und den Hort Bertolt-Brecht-Straße ausschließlich zur Mittagsverpflegung im gebundenen Ganztag während der Schulzeit besuchen.

Kinder des gebundenen Ganztags ohne Randzeitenbetreuung (Nummer 8 d) haben am Freitag nach Unterrichtsende die Möglichkeit im Hort Bertolt-Brecht-Straße das Mittagessen einzunehmen. Das Mittagessen wird im Rahmen von §22 BaySchO angeboten: „Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, einschließlich einer angemessenen Zeit vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen. An Grundschulen sowie Grundschulstufen an Förderschulen gelten als angemessene Zeit vor Beginn des Unterrichts 15 Minuten, als angemessene Zeit nach Beendigung des Unterrichts gilt die Zeit bis zum Verlassen des Schulgeländes.“ Am Freitag ist es im Rahmen des gebundenen Ganztags angemessen, dass die Kinder nach dem Ende des Unterrichts die Möglichkeit haben das Mittagessen einzunehmen. Hierfür ist eine Dauer von 45 Minuten ab Unterrichtsende bis zum Verlassen des Schulgeländes angemessen. Die Beaufsichtigung nach § 22 BaySchO im Umfang von 45 Minuten am Freitag nach Unterrichtsende für die Kinder des gebundenen Ganztags wird von der Schulleitung auf den Hort Bertolt-Brecht-Straße übertragen. Die Teilnahme am Mittagessen am Freitag ist für Kinder ohne Randzeitenbetreuung ein freiwilliges Angebot, allerdings muss die Teilnahme verbindlich festgelegt werden. Der Unterricht endet im gebundenen Ganztag in der ersten Klasse am Freitag um 11.15 Uhr und die Möglichkeit zum Mittagessen wird von 11.15 bis 12.00 Uhr angeboten. In der zweiten und dritten Klasse endet der Unterricht im gebundenen Ganztag am Freitag um 12.15 Uhr und die Möglichkeit zum Mittagessen wird von 12.15 Uhr bis 13.00 Uhr angeboten. In der vierten Klasse endet der Unterricht im gebundenen Ganztag um 13.00 Uhr und die Möglichkeit zum Mittagessen wird von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr angeboten. Das Angebot des Mittagessens erfolgt nicht als Betreuungsangebot, sondern als Sicherstellung der Beaufsichtigung. Wenn Kinder am Freitag regelmäßig länger als unbedingt notwendig anwesend sind, müssen die Eltern mit dem Hort Bertolt-Brecht-Straße eine Betreuungsvereinbarung über die Randzeitenbetreuung schließen. Im Einzelfall kann die Einrichtungsleitung des Horts Bertolt-Brecht-Straße Kinder vom Besuch des offenen Mittagessens ausschließen, wenn keine Betreuungsvereinbarung mit dem Hort über die Randzeiten besteht.

Bei Kindern des gebundenen Ganztags mit Randzeitenbetreuung beginnt mit dem Ende des Unterrichts die Buchungszeit. Die Dauer des Mittagessens ist entsprechend zu buchen.

Die wöchentliche Bestellmenge wird vom Hort Bertolt-Brecht-Straße an den Caterer gemeldet, die tägliche Bestellmenge kann täglich bis 8.15 Uhr angepasst werden. Eltern melden ihre Kinder, wie bisher auch, z. B. bei Krankheit bitte frühzeitig bzw. bis spätestens 8.00 Uhr ab. Eltern von Hort-Klassik und Mittagshort melden ihre Kinder direkt beim Hort Bertolt-Brecht-Straße ab. Eltern von Kindern des gebundenen Ganztags melden ihre Kinder bei der Gretel-Bergmann-Schule ab. Die Gretel-Bergmann-

Schule gibt bis spätestens 8.00 Uhr eine gesammelte Mitteilung an den Hort Bertolt-Brecht-Straße weiter. Mit dem Caterer werden nur die bestellten und gelieferten Essensportionen abgerechnet. Ziel ist es, möglichst geringe Mengen von Lebensmitteln zu vernichten. Die Lieferung erfolgt von Montag bis Freitag in Form von Warmverpflegung (Cook & Hold).

Die Stadt Nürnberg setzt in ihren Kindertageseinrichtungen Hauswirtschaftskräfte ein. Der Stundenumfang der Hauswirtschaftskräfte orientiert sich an der Größe der Einrichtung.

Die Verpflegung umfasst neben dem Mittagessen eine Zwischenmahlzeit am Nachmittag (Snack). Allen Kindern der Kooperativen Ganztagsbildung wird dieser Snack angeboten. Kinder des Hort-Klassik oder Mittaghort erhalten den Snack während des regulären Betriebs. Bei den Kindern des gebundenen Ganztags verantworten an AG-Nachmittagen die jeweiligen AG-Leitungen und an schulischen Nachmittagen die jeweilige Lehrkraft, dass die Kinder den Snack erhalten, indem die Kinder diesen selbst oder gesammelt im Hort Bertolt-Brecht-Straße abholen.

8.3.2 Die Abrechnung des Mittagessens und der weiteren Kosten

Es gilt das Verpflegungsgeld der städtischen Kindertageseinrichtungen in allen Betreuungsformen der Kooperativen Ganztagsbildung. Das Verpflegungsgeld ist zusätzlich zur Besuchsgebühr zu entrichten. Das Verpflegungsgeld umfasst eine warme Mittagsmahlzeit und ein tägliches Angebot einer Zwischenmahlzeit.

Das monatliche Verpflegungsgeld beträgt (Stand Juni 2019):

Mittagessen (mit Zwischenmahlzeit) pro Platz 61,- € monatlich

für Hort-Klassik, Mittagshort an vier oder fünf Tagen und gebundenen Ganztag

Mittagessen (mit Zwischenmahlzeit) halber Platz 30,50 € monatlich

für Mittagshort an zwei oder drei Tagen

Mittagessen Wochenpreis 18,- € einmalig

für zusätzlich gebuchte Ferienbetreuung (nicht bei Hort-Klassik und Mittagshort)

Das monatliche Verpflegungsgeld ist entsprechend § 4 Abs. 1 KitaGebS (Stand Juli 2018) für jeden Kalendermonat während der gesamten Dauer des Betriebsjahres (1. September bis 31. August des folgenden Jahres) pauschal zu entrichten, also über 12 Monate hinweg. Bei zusätzlich gebuchter Ferienbetreuung (nicht Hort-Klassik, Mittagshort) ist ein wöchentliches pauschalisiertes Verpflegungsgeld einmalig je Ferienwoche zu entrichten.

Hort-Klassik: Für Kinder des Hort-Klassik ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen pro Platz“ zu entrichten.

Mittagshort: Für Kinder, die an zwei oder drei Tagen in der Woche den Mittagshort besuchen, ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen (halber Platz)“ zu entrichten. Für Kinder, die den Mittagshort an vier oder fünf Tagen besuchen, ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen pro Platz“ zu entrichten.

Gebundener Ganztag: Für Kinder des gebundenen Ganztags ist das Verpflegungsgeld der Kategorie „Mittagessen pro Platz“ zu entrichten.

Kinder des gebundenen Ganztags mit Randzeitenbetreuung (Früh- und/oder Spätbetreuung sowie gegebenenfalls Ferienbetreuung) nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 c) entrichten grundsätzlich 12

Monatsgebühren. Dies trägt der Situation Rechnung, dass die Kinder auch in den Ferien den Hort Bertolt-Brecht-Straße besuchen können und auch in den Ferien ein Mittagessen erhalten. Kinder des gebundenen Ganztags mit Randzeitenbetreuung nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 c) müssen in den Ferien kein zusätzliches wöchentliches Verpflegungsgeld entrichten, da die Verpflegung in den Ferien bereits enthalten ist. Wenn im gesamten Monat August keine Ferienbetreuung erfolgt, kann auf Antrag die Monatsgebühr für den August erstattet werden.

Kindern des gebundenen Ganztags ohne Randzeitenbetreuung (Früh- und/oder Spätbetreuung), die eine Betreuungsvereinbarung nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. d) der KitaS mit dem Hort Bertolt-Brecht-Straße haben, wird das Verpflegungsgeld in Höhe von zwei Monatsgebühren für die Ferienzeit im Betriebsjahr erstattet. Kinder des gebundenen Ganztags ohne Randzeitenbetreuung müssen demnach das Verpflegungsgeld nicht für 12 Monate, sondern für 10 Monate entrichten. Damit wird der fehlenden Inanspruchnahme des Mittagessens in den Ferienzeiten Rechnung getragen. Wenn Kinder des gebundenen Ganztags ohne Randzeitenbetreuung (Früh- und/oder Spätbetreuung) nach Nr. 8 Buchst. d) KitaS eine Ferienbetreuung benötigen, dann besuchen sich nach § 3 Abs. 2 (KitaS) den Hort-Klassik (Nr. 8 Buchst. a) KitaS) ausschließlich in den Schulferien und müssen hierfür neben den einmaligen Besuchsgebühren für jede Betreuungswoche ein einmaliges wöchentliches Verpflegungsgeld in Höhe von 18,- € zusätzlich entrichten, siehe § 4 Abs. 1 Satz 5 KitaGebS.

Die Kalkulation des Verpflegungsgeldes berücksichtigt pro Jahr durchschnittlich 250 Betriebstage, 25 Schließtage sowie 15 Abwesenheits- bzw. Fehltage pro Kind (bspw. wegen Krankheit). In die Preiskalkulation werden die Kosten für das Mittagessen, die Zwischenmahlzeit sowie die anteiligen Kosten für Hauswirtschaftskräfte eingerechnet. Die kalkulierten Gesamtkosten pro Tag und pro Platz werden auf jährliche Kosten umgerechnet und dann in eine 12-malige Monatsgebühr umgewandelt. Die Zeiten von Betriebsschließungen (wie z. B. Sommer- und Weihnachtsschließung) fließen jährlich in die Kalkulation ein.

Eine Erstattung des monatlichen Verpflegungsgeldes kann beantragt werden, wenn das Kind jeweils an 20 aufeinanderfolgenden Betriebstagen (Antragsstellung binnen drei Monaten nach Rückkehr in die Einrichtung) die Einrichtung nicht besucht. 15 Abwesenheitstage pro Betriebsjahr wurden bereits bei der Kalkulation des Verpflegungsgeldes berücksichtigt. Kinder des Hort-Klassik, Mittagshort sowie gebundenen Ganztags mit Randzeitenbetreuung, die im gesamten Monat August die Einrichtung nicht besuchen, können auf Antrag (Antragstellung bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres) das Verpflegungsgeld für den Monat August erstattet bekommen.

Folgend eine tabellarische Übersicht der Reglungen zum Verpflegungsgeld:

Betreuungsform Verpflegungsgeld Erstattung Pauschal Erstattung August Auf Antrag Erstattung 20 Tage Auf Antrag Mittagessen Freitag
Hort-Klassik (Nr. 8 Bst. a) 61,- € Monatlich Möglich Möglich Als reguläre Buchung
Mittagshort 2 oder 3 Tage (Nr. 8 Bst. b) 30,50 € Monatlich Möglich Möglich Als reguläre Buchung
Mittaghort 4 oder 5 Tage (Nr. 8 Bst. b) 61,- € Monatlich Möglich Möglich Als reguläre Buchung
Geb. Ganztag MIT Randzeit (Nr. 8 Bst. c) 61,- € Monatlich Möglich Möglich Als reguläre Buchung
Geb. Ganztag OHNE Randzeit (Nr. 8 Bst. d) 61,- € Monatlich 2 Monate (122,- €) Möglich Als offenes Angebot
Geb. Ganztag Ohne Randzeit (Nr. 8 Bst. d) MIT Ferien (Nr. 8 Bst. a) 61,- € Monatlich 18,- € pro Woche Einmalzahlung 2 Monate (122,- €) Möglich Als offenes Angebot Als reguläre Buchung
NUR Ferien- betreuung (Nr. 8 Bst. a) 18,- € pro Woche Einmalzahlung Möglich Als reguläre Buchung

8.4 Partizipation und Demokratie

Die Grundschule und der Hort ermöglichen gemeinsame Partizipation und Demokratie innerhalb des möglichen Rahmen. Dabei arbeitet der Hort, wie alle städtischen Kindertageseinrichtungen, nach dem lebensweltorientierten Ansatz. Im Lebensweltorientierten Ansatz steht die Lebenswelt der Kinder im Mittelpunkt. Die Lebenswelt als Ausgangspunkt pädagogischen Handelns zielt auf Ganzheitlichkeit ab. Jedes Individuum lebt in einer einzigen Lebenswelt, die aus einer spezifischen, individuellen Kombination mehrerer Lebensfelder, Beziehungswelten und kultureller Orientierungen besteht. Es gilt, die individuellen Bedürfnisse mit den sozialen und gesamtgesellschaftlichen Belangen in einer konstruktiven Art und Weise in Beziehung zueinander zu bringen. Handlungsleitend ist in städtischen Kindertageseinrichtungen eine Pädagogik der Vielfalt (Diversität).

Hort und Grundschule orientieren sich dabei an den Bedarfen und Bedürfnissen der Familien des Stadtteils. Sie ermöglichen Teilhabe und fördern die kulturelle Vielfalt im Sinne des inklusiven Ansatzes. Partnerschaftliche Zusammenarbeit und Partizipation mit allen Beteiligten ist ein grundlegendes Prinzip.

8.5 Gemeinsame Vorbereitung von Kinderversammlungen

Vor jeder Bürgerversammlung, zu der der Oberbürgermeister die Bürgerinnen und Bürger der

jeweiligen Nürnberger Stadtteile turnusmäßig alle zwei Jahre einlädt, findet am gleichen Tag jeweils

nachmittags die Kinderversammlung für Kinder von 6 bis 14 Jahren statt. Die Leitung der

Beteiligungsveranstaltung hat die Vorsitzende der Kinderkommission. Presse und Öffentlichkeit sind

dazu eingeladen.

Bei den Versammlungen haben ausschließlich Kinder Rederecht. Erwachsene nur dann, wenn sie als

Fachleute befragt werden. Die Kinderversammlungen befassen sich mit Schwerpunktthemen. Dazu

werden von den Kindern verschiedene Beiträge, zum Beispiel ein Vortrag, Plakate oder Sketche, die

von Einrichtungen im Vorfeld erarbeitet wurden, präsentiert. In Gesprächsgruppen mit Fachleuten aus

Verwaltung und anderen zuständigen Bereichen werden die Anliegen der Kinder aufgegriffen, Fragen

beantwortet oder zu bestimmten Sachverhalten „Anträge“ formuliert. Diese werden dann von den

zuständigen Stellen bearbeitet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Kinder in den Stadtteilen

darüber informiert.

Es ist das Ziel der Kinderkommission, ergebnisorientiert zu arbeiten. Dazu zählen die schnelle

Information an die beteiligten Kinder, vorgetragene Probleme möglichst zu beheben oder daraus

Veränderungen abzuleiten bzw. dafür zu sorgen, dass diese in Planungsvorhaben einfließen und dort

berücksichtigt werden.

Grundschule und Hort fördern die Teilnahme der Kinder aktiv. Innerhalb der Grundschule und des Hortangebotes werden die Sitzungen der Kinderversammlung im Rahmen der pädagogischen Angebote vorbereitet. Die pädagogischen Fachkräfte des Hortes und auch Lehrkräfte begleiten die Kinder zu den Kinderversammlungen.

Dadurch werden die Kinder zu einer aktiven Teilnahme befähigt und durch die Pädagoginnen und Pädagogen und in der Vorbereitung ihrer Präsentationen, Anträge usw. unterstützt.

Was Kinderversammlungen sind, haben die Kinder der Gretel-Bergmann-Schule und des Hortes Bertolt-Brecht-Straße gemeinsam in einem Video erklärt: https://youtu.be/2eiJYtlvbfs

8.6 Gemeinsame Verantwortung von Inklusion und Integration

Der Gretel-Bergmann-Schule und dem Hort Bertolt-Brecht-Straße ist es seit Jahren ein Anliegen, den gemeinsamen Unterricht für alle Schüler weiterzuentwickeln. Individualisierende Unterrichtselemente sind daher im Rahmen von Jahrgangsmischung, Wochenplänen, differenzierten Lernangeboten und Kurssystemen besser an die Bedürfnisse der einzelnen Schüler angepasst worden.

Der Neubau der Grundschule am Standort Gretel-Bergmann-Schule ermöglicht über die barrierefreie Bauweise die Umsetzung und stetige Weiterentwicklung der Inklusion. Durch die enge Kooperation der Lehrkräfte mit den pädagogischen Fachkräften des Hortes werden Synergieeffekte bei der oft aufwendigen Konzipierung inklusiver Bildungsangebote möglich. Die Elternberatung kann sich an den in vielfältigen Lern- und Erfahrungsräumen gezeigten Kompetenzen des Kindes orientieren. Individuelle Entwicklung des Kindes in seinen Förderbereichen sowie Lernfortschritte werden aufgezeigt. Die Eltern erfahren, dass ihr Kind angenommen wird, sie werden aber auch über Grenzen des Lernortes informiert und beraten, um auf dieser Grundlage Schullaufbahnentscheidungen besser treffen zu können.

Die Kooperative Ganztagsbildung bietet durch die Finanzierungsstruktur über BayKiBiG die Möglichkeit die (drohende) Behinderung von Kindern bei der Ressourcenausstattung des Hortes zu berücksichtigen. Kinder mit einer (drohenden) Behinderung können den Gewichtungsfaktor 4,5 erhalten.

Die Grundschule Gretel-Bergmann-Schule zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass in ihrem Schulsprengel ein sogenanntes AnkER-Zentrum (Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung) befindet. Die Kinder dieser Einrichtung erfüllen ihre Schulpflicht in der Gretel-Bergmann-Schule. Hierfür werden gesondert sogenannte „Deutschklassen“ (siehe oben) eingerichtet. Die Kinder der Deutschklassen haben grundsätzlich die Möglichkeit, im Anschluss den Hort zu besuchen.

8.7 Orientierung an den Interessen der Kinder

Das Angebot der Kooperativen Ganztagsbildung orientiert sich an den Interessen der Kinder durch die verschiedenen Angebote in Grundschule und Hort, z. B. Hort- und Schul-AGs, können die Kinder zwischen den verschiedensten Spiel- und Freizeitangeboten wählen. Der Hort Bertolt-Brecht-Straße wird grundsätzlich im offenen Konzept geführt. Dies bedeutet, dass die Kinder frei und selbstbestimmt die pädagogischen Angebote wählen und selbst entscheiden, wie sie ihre Zeit am Nachmittag gestalten.

In der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern ist dem natürlichen Bedürfnis nach Bewegung große Bedeutung beizumessen. Deshalb verfügt die Grundschule Gretel-Bergmann und der Hort Bertolt-Brecht-Straße über große Außenflächen, die mit Spielgeräten ausgestattet sind. Der Schulhof ist als öffentlicher Spielhof täglich für den gesamten Stadtteil im Sommer bis 21 Uhr und im Winter bis 18 Uhr geöffnet.

9. Information der Eltern, Gremien und Öffentlichkeit

sowie Anmeldung und Vergabe der Plätze

Die Kooperative Ganztagsbildung wird für Schulkinder der Gretel-Bergmann-Schule im Schulhaus Bertolt-Brecht-Straße angeboten. Die Anmeldung zu den verschiedenen Betreuungsformaten der Kooperativen Ganztagsbildung (Hort-Klassik, Mittagshort, Gebundener Ganztag mit/ohne Randzeitenbetreuung sowie gegebenenfalls Ferienbetreuung) erfolgt bei der Schulanmeldung im Frühjahr für die zukünftigen Kinder der ersten Klasse. Schulleitung und Hortleitung entwickeln hierzu ein gemeinsames Verfahren zur Schulanmeldung und Anmeldung zur Kooperativen Ganztagsbildung.

Kinder, die auch im folgenden Schuljahr im Schulhaus Bertolt-Brecht-Straße unterrichtet werden und ein Betreuungsangebot nutzen möchten, müssen dies rechtzeitig gegenüber der Hortleitung und der Schulleitung angeben. Schulleitung und Hortleitung entwickeln hierzu ein gemeinsames Verfahren.

Über die Aufnahme und die Vergabe der Plätze entscheidet bei Hort-Klassik und Mittagshort die Leitung des Horts Bertolt-Brecht-Straße analog der Kriterien, die in § 9 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS) für städtische Kinderhorte festgelegt sind. Die Kriterien sind: 1. Ein Geschwisterkind besucht oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits bei Antragstellung und im kommenden Betriebsjahr die Einrichtung. 2. Das Kind wird bereits in einer altersgemischten Einrichtung nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 betreut [Hier irrelevant für die Kooperative Ganztagsbildung] 3. Eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter a) ist erwerbstätig oder b) befindet sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schulausbildung oder Hochschulausbildung c) erhält Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch oder Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Sinne des Sozialgesetzbuches Drittes Buch. Vorrangig werden Kinder aufgenommen, die alle Kriterien erfüllen. Werden nur zwei Kriterien erfüllt, so erfolgt die Platzvergabe vorrangig, wenn Kriterium 3 erfüllt ist. Nachrangig werden Plätze an die Kinder vergeben, die nur Kriterium 3 erfüllen. Hierzu wiederum nachrangig werden Plätze an Kinder vergeben, die Kriterium 1 und 2 erfüllen. Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe zunächst gestaffelt nach dem Bedarf der erweiterten Ferienbetreuung und/oder der Anzahl des regelmäßigen Bedarfes an Früh- bzw. Spätbetreuung. Anschließend erfolgt die Vergabe entsprechend den von den Antragstellern priorisierten Einrichtungen. Im Übrigen erfolgt das Losverfahren. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.

Über die Aufnahme und die Vergabe der Plätze im Gebundener Ganztag entscheidet die Schulleitung der Gretel-Bergmann-Schule.

Zuweisungen und Gastschulanträge über das Staatliche Schulamt sind grundsätzlich möglich, werden aber nur im Einzelfall zugelassen. Es kann sich dabei nur um einzelne Fälle handeln. Eine höhere Anzahl an Zuweisungen und Gastschulanträgen ist nur nach Abstimmung mit dem Jugendamt möglich.

Über die Kooperative Ganztagsbildung werden die Eltern von Schulleitung und Hortleitung grundsätzlich gemeinsam oder nach erfolgter Rücksprache informiert. Zu Beginn des Modellprojektes fanden gemeinsame Eltern-Informationsabende von Schule und Hort statt. Fortlaufend soll es vor Beginn der Schulanmeldung im Frühjahr (ungefähr Januar/Februar) einen gemeinsamen Elternabend von Schule und Hort für die zukünftigen Erstklässler geben. Schulleitung und Hortleitung stimmen die Inhalte und den Ablauf des Elternabends miteinander ab. Bestandteil ist immer auch die Kooperative Ganztagsbildung mit den jeweiligen Betreuungsformaten.

Die Informationen sowie Vorlagen für den Stadtrat und seine Ausschüsse erfolgen unter Federführung des Jugendamts im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt und im Benehmen mit Schulleitung und Hortleitung.

Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über das Jugendamt im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt sowie Schulleitung und Hortleitung. Pressemitteilungen der Schulleitung zur Kooperativen Ganztagsbildung sind im Vorfeld mit der Gesamtkoordination Öffentlichkeitsarbeit des Jugendamts (J/D-I bzw. J/D-ÖA, Tel.: 0911/2231-7449) abzustimmen.

In Nürnberg wurden 2020 die Hortplätze erstmalig über das Kita-Portal der Stadt Nürnberg vergeben. Für die Kooperative Ganztagsbildung wurde hierzu ein Anmeldeprozess entwickelt. Die Anmeldung erfolgt dabei zentral über das Kita-Portal. Für eine Anmeldung im Betreuungsformat „Hort-Klassik“, melden sich die Familien über das Kita-Portal an. Bei der Angabe der gewünschten Betreuungszeiten geben die Eltern entsprechend mindestens 4 Tage die Woche bis mindestens 15.30 Uhr an. Jeweilige weitergehende Zeiten (Früh-/Spätbetreuung) können anhand der Bring- und Abholzeiten von Montag bis Freitag angegeben werden. Für eine Anmeldung im Betreuungsformat „Mittagshort“ melden sich die Familien über das Kita-Portal an. Bei der Angabe der gewünschten Betreuungszeigen geben die Eltern ihrem Bedarf entsprechend zwischen zwei und fünf Tagen in der Woche bis 14.00 Uhr und optional an einem Tag auch bis 15.30 Uhr an.

Die Auswertung der Anmeldungen für Hort-Klassik und Mittagshort erfolgt nach dem festgelegten Anmeldeschluss, der in der Regel im Februar ist. Danach erfolgt eine erste große Zusage-Welle nach vor der Schulanmeldung elektronisch über das Kita-Portal an alle Eltern.

Für eine Anmeldung im Betreuungsformat „Gebundene Ganztagsschule“ erfolgt die Anmeldung ebenfalls über das Kita-Portal. Dabei müssen die Eltern bei der Angabe der gewünschten Betreuungszeiten von Montag bis Donnerstag (eventuell Freitag) jeweils 12 bis 13 Uhr angeben. Nach der Anmeldung über das Kita-Portal können die Familien das Kind zur Gebundenen Ganztagsschule bei der Schulanmeldung offiziell anmelden. Nach Vergabe der Plätze der Gebundenen Ganztagsschule durch die Schulleitung und einer Zusage können die Eltern die Betreuungsvereinbarung mit dem Hort schließen und die Buchung von Randzeiten und Ferienbetreuung abstimmen. Bei einer Absage der Gebundenen Ganztagsschule durch die Schulleitung können die Familien die Anmeldung über das Kita- Portal (Elternkonto) jeweils nochmal durch Änderung der gewünschten Betreuungsuhrzeiten ändern und in eine Anmeldung zu den Betreuungsformaten Hort-Klassik oder Mittagshort umwandeln. Die geänderte Anmeldung wird dann erneut an den Hort übermittelt.

Folgende Grafik stellt den Anmeldeprozess dar:

Abbildung 1

10. Vielfältige Raumangebote in einem gemeinsamen Haus

Der Neubau ist ein zweigeschossiger Baukörper, der sich aus zwei ineinander geschobenen Gebäudeteilen zusammenfügt. Grundschule und Hort befinden sich jeweils in einem dieser Baukörper, wobei sich die Räume jeweils um einen verglasten, nach oben offenen Innenhof gruppieren.

Durch die Verzahnung der zwei Baukörper ergibt sich eine gute Einbindung des Neubaus in die Freiflächen. Dabei werden Außenräume mit unterschiedlichem Charakter ausgebildet: Auf der Westseite entsteht ein einladender gemeinsamer Eingangshofbereich für Grundschule und Hort. Auf der Nord- und Südseite ist jeweils ein Pausenhof mit Bewegungsangeboten und Ruhezonen vorgesehen, auf der Ostseite erstreckt sich ein Schulgarten entlang des Gebäudes.

Der Unterrichtsbereich ist in vier Cluster organisiert, die aus jeweils vier Klassenräumen, einem Gruppenraum und einem Lehrmittelraum bestehen. Der Hort ist in vier Funktionsbereiche mit jeweils zwei Gruppen- und zwei Nebenräumen aufgeteilt. Die Mittagsbetreuung ist in einem separaten Bereich des Hort-Gebäudes untergebracht.

Das Gebäude wurde in einem Plusenergiegebäudestandard errichtet. Der Standard basiert auf einer hochgedämmten, luftdichten Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik: Die Be- und Entlüftung erfolgt über RLT-Anlagen. Die Außenluftansaugung/Luftaufbereitung erfolgt über einen Erdwärmetauscher (LEWT). Zudem eine Photovoltaikanlage mit 153 kWp Leistung.

Die Schule ist barrierefrei gebaut: Die vertikale Erschließung erfolgt durch einen zentral gelegenen Aufzug. Flure und Türen sowie die damit verbundenen Bewegungsflächen werden gemäß DIN- Vorgaben geplant. Die Schule verfügt über mehrere Behinderten-WCs.

Zudem gibt es ein Blindenleitsystem auf dem Bodenbelag im Erdgeschoss. Taktile Indikatoren sowie Schriften an Handläufen und Türschilder sind ebenfalls vorhanden. Das Gebäude wird außerdem mit einer induktiven Höranlage ausgestattet. Auch die Außenanlagen sind barrierefrei gestaltet.

Übersicht über das gesamte Gelände am Standort Bertolt-Brecht-Straße

Abbildung 2

Abbildung 3

Plan des Erdgeschoßes mit Funktionsbereichen

Abbildung 4

Plan des Obergeschoßes mit Funktionsbereichen

Abbildung 5

11. Finanzierung und Kooperationsvereinbarung

11.1 Finanzierungsstruktur der Kooperativen Ganztagsbildung

Die Finanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung bringt die Verantwortungsgemeinschaft von Kommune und Land für eine qualitativ hochwertige ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter zum Ausdruck. Die Modellphase dient unter anderem der Ermittlung der Verteilung der Finanzierungslast in der Kooperativen Ganztagsbildung zwischen Kommune und Land.

Die Kooperative Ganztagsbildung basiert grundsätzlich auf der Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und ergänzt dieses um die Förderung des gebundenen Ganztags (KMBek). Dem Grundsatz nach ist die Kooperative Ganztagsbildung eine BayKiBiG-Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Betreuungspakete Hort-Klassik und Mittagshort werden regulär über das BayKiBiG gefördert und erhalten eine Pauschalisierung des Buchungszeitfaktors. Analog der regulären BayKiBiG-Förderung werden diese Betreuungspakete jeweils etwa zur Hälfte von Stadt und Freistaat finanziert. Der gebundene Ganztag wird entsprechend der Bekanntmachung zu gebundenen Ganztagsangeboten mit Lehrerwochenstunden und einem Budget ausgestattet sein. Die Früh-, Spät- und Ferienbetreuung für Kinder des gebundenen Ganztags im Hort wird ebenfalls über das BayKiBiG mittels eines pauschalisierten Buchungszeitfaktors gefördert werden.

Zur Orientierung dient auch die Kooperationsvereinbarung der Stadt München mit dem Freistaat Bayern vor. Trotz vieler Gemeinsamkeiten, unterscheiden sich die Großstädte Nürnberg und München im Bereich der Jugendhilfe und der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die angestrebte Pauschalfinanzierung der Kooperativen Ganztagsbildung über das BayKiBiG, kann die Finanzierung und Verwaltung sehr vereinfachen. Hierzu ist es allerdings notwendig, dass die Pauschalfinanzierung auch über das KiBiG.web erfolgt. Mit der Finanzierung der Michael-Ende-Schule hat die Stadt Nürnberg bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, dass eine Pauschalfinanzierung einerseits Verwaltungsvereinfachung bewirkt und andererseits Planungssicherheit gibt. Ebenso sollte die Ferienbuchung in allen Teilbereichen des Modells gleichbehandelt werden und zwar in der bekannten Art und Weise auf Basis § 26 Abs. 3 AVBayKiBiG. Ein unterschiedlicher Umgang mit der Ferienbuchung je nach Variante erhöht die Komplexität und den Aufwand.

Auf Basis der bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt München und Freistaat, dem entwickelten Konzept der Kooperativen Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule, den aktuellen Anmeldedaten zur Kooperativen Ganztagsbildung an der Gretel-Bergmann-Schule und auf Grundlage der Erfahrung als langjähriger kommunaler Träger von Horten und Ganztagsangeboten schlägt die Stadt Nürnberg folgendes Finanzierungskonzept vor:

  1. Hort-Klassik und Mittagshort erhält pauschal den Buchungszeitfaktor 1,5. Ferienbuchungen werden gemäß § 26 Abs. 3 AVBayKiBiG berücksichtigt (inkl. „Nur-Ferien-Buchung“). 2) Der gebundene Ganztag wird in den Randzeiten pauschal mit dem Buchungszeitfaktor 0,75 gefördert. Ferienbuchungen werden gemäß § 26 Abs. 3 AVBayKiBiG berücksichtigt. 3) Der gebundene Ganztag wird in der Schulpflichtzeit gemäß KMBeK mit 12 Lehrerwochenstunden pro Klasse und einem Budget finanziert. Das Budget kann an den Kooperationspartner weitergegeben werden. Die kommunale Kostenbeteiligung entfällt, da die Kommune über BayKiBiG sich bereits finanziell beteiligt.

  2. Die Schulleitung wird mit einer Anrechnungsstunde pro Ganztagsklasse und die Schulverwaltung mit 4 Stunden pro Ganztagszug und einer Stunde für die Flexible Variante zusätzlich ausgestattet.

Nachfolgend eine tabellarische Übersicht mit Details:

Angebot Finanzierung
Flexible Variante: Kommunal ausgestaltet als „Hort-Klassik“ und „Mittagshort“ 1,5 BZF-Pauschale + Ferienbuchung (wenn mehr als 6 Std. täglich und mehr als 10 Tage) [§ 26 Abs. 3 AVBayKiBiG] Wichtig: Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands erfolgt die Abwicklung über KiBiG.web. Es wird für jedes Kind der pauschale BZF 1,5 ins KiBiG.web eingetragen. Die Förderung erfolgt dann im System.
Rhythmisierte Variante: Gebundene Ganztagsschule + Randzeitenbetreuung (evtl. mit Ferien) 0,75 BZF-Pauschale + Ferienbuchung (wenn mehr als 3 Std. täglich und mehr als 10 Tage) [§ 26 Abs. 3 AVBayKiBiG]
+ Ferienbetreuung (Nur Ferien); Gilt auch für Halbtagskinder, die nur Ferienbetreuung buchen Ferienbuchung als Kurzzeitbuchung [§ 26 Abs. 3 AVBayKiBiG]
+ Nichts; Ohne irgendein Anschlussangebot an den gebundenen Ganztag Keine BayKiBiG-Förderung
Zusätzliche Lehrkraft-Ressourcen für den Gebundenen Ganztag 12 LWS pro Klasse nach KMBek Gebundene Ganztagsangebote
Zusätzliches Budget nach KMBek Gebundene Ganztagsangebote Das Budget wird an den Kooperationspartner weitergereicht. Dieser erbringt mindestens folgende Kooperationsleistungen: 1. Klasse: min. 11*60 Minuten 2. Klasse: min. 10*60 Minuten 3. Klasse: min. 7*60 Minuten 4. Klasse: min. 7*60 Minuten Wenn dies in der standortspezifischen Kooperationsvereinbarung festgelegt ist, übernimmt der Kooperationspartner die Mittagszeit ohne weitere Verträge mit der Regierung.
Kommunale Kostenbeteiligung Gemäß Ziffer 2.3.3 KMBek Gebundene Ganztagsangebote Entfällt im Modellprojekt, da die kommunale Mitfinanzierung über die Pauschalförderung nach BayKiBiG bereits erfolgt.
Schulleitung Pro gebundene Ganztagsklasse wird der Schulleitung eine Unterrichtsstunde als zusätzliche Anrechnungsstunde gewährt
Schulverwaltung Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an Grund- und Mittelschulen Pro gebundenem Ganztagszug erhält die Schule 1/10- Stelle = 4 Stunden. Die flexible Variante wird einem offenen Ganztagsangebot gleichgestellt. Die Schule erhält somit über den Versorgungswert hinaus eine zusätzliche Stunde pro Woche.

Die Finanzierung des Modellprojekts ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Konzeption (April 2021) noch nicht abschließend geklärt, das die hierfür benötigte Kooperationsvereinbarung zwischen Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg noch nicht geschossen wurde.

11.2 Kooperationsvereinbarung zwischen Freistaat und Stadt

Für die Kooperative Ganztagsbildung werden zwei Kooperationsvereinbarungen geschlossen, eine grundsätzliche zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern und eine standortspezifische zwischen der Grundschule Gretel-Bergman

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg war zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Konzeption (April 2021) noch nicht geschlossen und kann daher an dieser Stelle nicht dargestellt werden.

11.3 Lokale Kooperationsvereinbarung

Für die Kooperative Ganztagsbildung werden zwei Kooperationsvereinbarungen geschlossen, eine grundsätzliche zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern und eine standortspezifische zwischen der Grundschule Gretel-Bergman

Vor Inbetriebnahme des Modellprojektes im Schuljahr 2019/2020 wurde auf lokaler Ebene eine Lokale Kooperationsvereinbarung zwischen der Schulleitung, der Hortleitung, dem Leiter des Staatlichen Schulamtes, der Leiterin des Jugendamts der Stadt Nürnberg sowie dem Leiter des Amts für Allgemeinbildende Schulen in der Stadt Nürnberg geschlossen.

Kooperationsvereinbarung

zur Kooperativen Ganztagsbildung

zwischen

Grundschule Gretel-Bergmann (Grundschule)

und

Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße (Kinderhort)

Präambel

Die Grundschule Gretel-Bergmann-Schule (nachfolgend Grundschule genannt) und der städtische Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße (nachfolgend Kinderhort genannt) haben einer Beteiligung am bayerischen Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ ab dem 01. September 2019 zugestimmt. Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein gemeinsames Angebot von Jugendhilfe und Schule, von Kinderhort und Grundschule. Ziel ist die enge Kooperation von Grundschule und Kinderhort, um die einzelnen Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person zu unterstützen und zu erziehen. Grundschule und Kinderhort verwirklichen ihren jeweiligen Bildungs- und Erziehungsauftrag gemeinsam. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung ist ein familienfreundliches Angebot mit verschiedenen Betreuungsformaten, das eine hohe Bildungs- und Betreuungsqualität gewährleistet. Grundschule und Kinderhort haben zugestimmt die Kooperative Ganztagsbildung gemeinsam zu verantworten und in einer gemeinsam getragenen pädagogischen Konzeption auf Basis des Entwurfs einer Rahmenkonzeption (Stand 02. Juli 2019) sowie den Berichten in den gemeinsamen Sitzungen des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 29. November 2018 sowie am 27. Juni 2019 umzusetzen.

§ 1 Grundlagen

(1) Die Kooperative Ganztagsbildung besteht aus drei Betreuungsformaten: Hort-Klassik, Mittagshort und Gebundener Ganztag. Ergänzend stehen für die außerschulische Betreuung der Grundschulkinder weiterhin externe Angebote im Stadtteil (z.B. Haus für Kinder) zur Verfügung. Zum Schuljahr 2019/2020 wird der Schulstandort Gretel-Bergmann-Schule in der Bertolt-Brecht- Straße (ohne Zugspitzstraße) und der städtische Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße in das Modellprojekt überführt. (2) Die Grundschule richtet zum Schuljahr 2019/2020 für die 1. und 3. Jahrgangsstufe jeweils eine gebundene Ganztagsklasse ein. Im Schuljahr 2020/2021 wird erneut in den Jahrgangsstufen 1 und

3 jeweils eine zusätzliche gebundene Ganztagsklasse eingerichtet, sodass ein kompletter gebundener Ganztagszug ab dem Schuljahr 2020/2021 besteht. Der Kinderhort Bertolt-Brecht- Straße ist Kooperationspartner der gebundenen Ganztagsschule. (3) Der Kinderhort bietet ab dem Schuljahr 2019/2020 die in der Konzeption vorgesehenen Betreuungsformate an und kooperiert im gebundenen Ganztag. (4) Organisatorische und pädagogische Grundlagen sind in einem pädagogischen Konzept schriftlich festzuhalten. Das pädagogische Konzept ist auf Basis des Entwurfs einer Rahmenkonzeption (Stand 02. Juli 2019) sowie den Berichten in den gemeinsamen Sitzungen des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 29. November 2018 sowie am 27. Juni 2019 durch die Projektleitungen zu erstellen.

§ 2 Rechtliche Grundlagen

(1) Rechtliche Grundlage sind die Bestimmungen zu Halbtagsschule und dem gebundenen Ganztag, wie sie in Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den jeweils gültigen sonstigen Bestimmungen zu gebundenen Ganztagsangeboten festgelegt sind. Die Zusammenarbeit von Grundschule und Kinderhort fördert die Öffnung der Schule gegenüber ihrem Umfeld, wie sie in Art. 2 Abs. 5 BayEUG vorgesehen ist. (2) Rechtliche Grundlage sind zudem die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes (BayKiBiG) und deren Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG). (3) Die Stadt Nürnberg und der Freistaat Bayern beabsichtigen eine Kooperationsvereinbarung zu schließen und von den rechtlichen Grundlagen abweichende Regelungen zu vereinbaren. Die Vorgaben dieser Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern sind ebenso Grundlage des Modellprojekts.

§ 3 Projektleitung und Projektstruktur

(1) Die Projektleitung der Kooperativen Ganztagsbildung liegt bei der Schulleitung (Grundschule) und der Hortleitung (Kinderhort). Sie verantworten gemeinsam das gesamte Projekt mit seinen Bestandteilen. Die jeweiligen Verantwortungsbereiche bleiben im Grundsatz erhalten. Die Schulleitung verantwortet den schulischen Betrieb der Grundschule. Die Hortleitung verantwortet den Betrieb des Kinderhortes. Schnittstellen der jeweiligen Verantwortungsbereiche werden durch Schulleitung und Hortleitung gemeinsam verantwortet und in der pädagogischen Konzeption festgelegt. (2) Die beiden Projektleitungen richten einen Steuerungskreis ein, der mit Personen aus Grundschule und Kinderhort besetzt wird. Der Steuerungskreis unterstützt die Konzept-Entwicklung und bei pädagogischen sowie organisatorischen Fragestellungen. Die regelmäßigen Sitzungen des Steuerungskreises werden gemeinsam von den Projektleitungen terminiert, inhaltlich festgelegt und protokolliert. (3) Unabhängig vom Standort Gretel-Bergmann-Schule besteht ein Lenkungskreis, der aus den Koordinatoren Jugendhilfe-Schule (Jugendamt) und Schule-Jugendhilfe (Geschäftsbereich Schule und Sport), der Fachbereichsleitung Grund-, Mittel- und Förderschulen des Amts für Allgemeinbildende Schulen, der jeweiligen Abteilungsleitung des Jugendamts sowie Vertreter des Staatlichen Schulamts besteht. Der Lenkungskreis unterstützt bei Bedarf die Projektleitungen und ist für Fragestellungen mit grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Der Lenkungskreis legt den strukturellen, finanziellen und organisatorischen Rahmen fest. Er greift Fragestellungen der Projektleitungen und des Steuerungskreises auf und führt diese einer Klärung oder Entscheidung zu.

§ 4 Finanzierung

(1) Die Finanzierung des Modellprojekts Kooperative Ganztagsbildung wird in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern geregelt. (2) Gemäß der KMBeK „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erhält jede eingerichtete und genehmigte gebundene Ganztagsklasse ein staatliches Budget zur Verfügung gestellt. Der Kinderhort übernimmt entsprechend der pädagogischen Konzeption im Rahmen des gebundenen Ganztags Angebote. Als Ganztagskooperationspartner erhält der Kinderhort das zur Verfügung stehende staatliche Budget in vollem Umfang und stellt entsprechend der Konzeption die vereinbarten Betreuungs- und Kooperationsstunden im gebundenen Ganztag zur Verfügung. (3) Für gebundene Ganztagsklassen stehen zusätzliche kommunale Mittel zur Verfügung (800,- Euro pro Ganztagsklasse; Stand Oktober 2019). Diese kommunalen Mittel werden von der Schulleitung verwaltet. Für das Schuljahr 2019/2020 ist ein Verteilungsschlüssel von 60% Grundschule und 40% Kinderhort festgelegt. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 erfolgt eine Auswertung der Kosten und eine Festlegung des zukünftigen Verteilungsschlüssels durch den Lenkungskreis in Absprache mit Schulleitung und Hortleitung.

§ 5 Aufsichtspflicht

(1) Die Schülerinnen und Schüler unterliegen während der Teilnahme am schulisch verantworteten Angebot der Kooperativen Ganztagsbildung der Aufsicht der Schulleitung und Lehrkräfte. Eine Übertragung der alleinigen Aufsichtspflicht auf das pädagogische Personal des Kinderhortes als Kooperationspartner erfolgt im Rahmen des pädagogischen Konzepts. (2) Während der Betreuungszeit im Angebot der Jugendhilfe (Hort-Klassik, Mittagshort sowie Randzeiten- und Ferienbetreuung, Mittagessensversorgung und pädagogische Angebote für Kinder des gebundenen Ganztags) liegt die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beim Kinderhort. (3) Die Wahrnehmung der Aufsicht und Delegation bei der Teilnahme am schulischen Angebot der Ganztagsschule sowie dem Angebot der Jugendhilfe erfolgt in enger Abstimmung zwischen Schule und Kinderhort. Näheres wird in der pädagogischen Konzeption geregelt.

§ 6 Direktionsrecht und Weisungsrecht

(1) Im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung arbeiten Grundschule und Kinderhort auch in pädagogischer und fachlicher Hinsicht eng und vertrauensvoll und auf Grundlage gegenseitiger Wertschätzung und Anerkennung zusammen. Alle Beteiligten wollen ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen und gewissenhaft agieren, um dadurch mögliche Konflikte entweder zu vermeiden oder im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass dies gelingt. Schulleitung und Hortleitung sind daher erste gegenseitige Ansprechpersonen vor Ort. (2) Die Schulleitung hat im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen ein Weisungsrecht gegenüber den Lehrkräften und Beschäftigten der Grundschule (schulisches Personal). (3) Das pädagogische Personal des Kinderhortes (Hortpersonal) steht in einem Arbeits- und Auftragsverhältnis mit der Stadt Nürnberg (Jugendamt) und unterliegt deren Weisungsrecht, das durch die Hortleitung ausgeübt wird. (4) Das Ganztagsangebot in Form der gebundenen Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung und bedingt, dass die entsprechenden schulrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind und die Schulleitung die Letztverantwortung für einen geordneten Schulbetrieb und Unterricht nach Art. 57 Abs. 2 BayEUG trägt. Daher muss der Schulleitung ein Weisungsrecht gegenüber dem

Kooperationspartner des gebundenen Ganztags im Rahmen des schulischen Angebots zukommen. Der Kooperationspartner im gebundenen Ganztag ist der Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße in Trägerschaft der Stadt Nürnberg. Das Weisungsrecht der Schulleitung besteht grundsätzlich gegenüber der Stadt Nürnberg selbst als Trägerin des Kinderhortes und nicht gegenüber einer einzelnen pädagogischen Fachkraft des Kinderhortes oder der Hortleitung. Das Weisungsrecht ist gegenüber der Leitung des Jugendamts der Stadt Nürnberg auszuüben, bei Verhinderung gegenüber dessen Stellvertretung. Das Weisungsrecht findet zudem seine Grenzen in den allgemeinen rechtlichen Befugnissen der Schulleitung (insbesondere den Befugnissen aus BayEUG, Schulordnung, Hausordnung usw.) sowie in den Vereinbarungen dieses Kooperationsvertrags, der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern sowie in den Festlegungen der pädagogischen Konzeption. Es erstreckt sich insbesondere nicht auf originär pädagogische und arbeitsrechtliche Fragestellungen des Kinderhorts oder den Einsatz des Personals. Ferner muss die Stadt Nürnberg nicht aufgrund einer einseitigen Weisung zusätzliche Aufgaben übernehmen, die nicht vereinbart wurden. Eine einseitige Weisung, dass Erzieherinnen oder Erzieher des Kinderhorts die Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Ausfall von Unterrichtsstunden übernehmen müssen, kann somit nicht erfolgen. Ebenso kann eine einseitige Weisung der Hortleitung, dass Lehrkräfte die Betreuung der Kinder übernehmen müssen, nicht erfolgen. Eine einvernehmliche Absprache, wonach im Einzelfall oder generell eine solche Betreuung übernommen wird, ist dagegen möglich. Nur in einer Krisensituation oder bei Gefahr in Verzug und nur so lange dies dringend erforderlich ist hat die Schulleitung ein direktes Weisungsrecht gegenüber der Hortleitung, dem schulischen Personal und dem Hortpersonal. Wenn in einer Krisensituation oder bei Gefahr in Verzug die Schulleitung nicht anwesend ist, so hat die Hortleitung so lange dies dringend erforderlich ist ein direktes Weisungsrecht gegenüber dem schulischen Personal und dem Hortpersonal. Der Begriff Schulleitung umfasst bei Verhinderung auch die jeweilige Stellvertretung. (5) Werden Lehrkräfte und Beschäftigte der Grundschule (schulisches Personal) auf Weisung der Schulleitung im Hort eingesetzt, so überträgt die Schulleitung innerhalb dieses Rahmens der Hortleitung ein eingeschränktes Weisungsrecht, das sich ausschließlich auf die pädagogische Arbeit des schulischen Personals im Hort bezieht. (6) Wird pädagogisches Personal des Kinderhorts (Hortpersonal) auf Weisung der Hortleitung im schulisch verantworteten Angebot eingesetzt, so überträgt die Hortleitung innerhalb dieses Rahmens der Schulleitung ein eingeschränktes Weisungsrecht, das sich ausschließlich auf die pädagogische Arbeit des Hortpersonals im schulisch verantworteten Angebot bezieht.

§ 7 Hausrecht und Grundsätze der Raumnutzung

(1) Für die Räume der Grundschule (Schulgebäude) übt das Hausrecht die Schulleitung gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG aus. Für Zeiträume und/oder Bereiche, in denen im Schulgebäude Angebote der Kooperativen Ganztagsbildung, jedoch kein Unterricht und keine schulischen Veranstaltungen stattfinden, überträgt die Stadt Nürnberg und die Schulleitung die Ausübung des Hausrechts auf die Hortleitung und ihre Beauftragten. Für Zeiträume und/oder Bereiche, die von der Kooperativen Ganztagsbildung unberührt sind, verbleibt das Hausrecht bei der Schulleitung. Näheres wird in der pädagogischen Konzeption geregelt. (2) Für die Räume des Kinderhorts (Hortgebäude) übt das Hausrecht die Hortleitung aus. Für Zeiträume und/oder Bereiche, in denen im Hortgebäude schulische Angebote stattfinden, überträgt die Stadt Nürnberg und die Hortleitung die Ausübung auf die Schulleitung und ihre Beauftragten. Näheres wird in der pädagogischen Konzeption geregelt.

(3) Das Schulgebäude und Schulgelände sowie das Hortgebäude und Hortgelände ist ein gemeinsam genutzter Bildungscampus. Räumlichkeiten, die für Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen genutzt werden (z.B. Klassenzimmer, Fachräume), stehen grundsätzlich nach Absprache mit der Grundschule auch dem Kinderhort zur Verfügung. Räumlichkeiten des Kinderhorts, die für eine außerunterrichtliche Bildung, Betreuung und Erziehung genutzt werden (z.B. Gruppenraum, Mehrzweckraum), stehen während der Unterrichtszeit grundsätzlich nach Absprache mit dem Kinderhort auch für schulische Nutzungen zur Verfügung (z.B. Differenzierung, Förderung, Kinderversammlung). Schule und Kinderhort vereinbaren die Raumnutzungen und gewährleisten gemäß den Vereinbarungen und Festlegungen in der pädagogischen Konzeption den gegenseitigen Zugang zu den Räumen.

§ 8 Datenschutz

Für Informationsweitergabe und -austausch im Sinne des Sozialdatenschutzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BayEUG und dem SGB I, VIII, X, BayDSG, BayKiBiG, DSGVO sowie die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Einverständnis der Eltern für Informationsweitergabe und -austausch ist in der Betreuungsvereinbarung des Kinderhorts (auch für gebundenen Ganztag) zu dokumentieren.

§ 9 Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

(1) Grundschule und Kinderhort sollen die im Stadtteil vorhandenen Strukturen und Kompetenzen non-formaler Bildung in die Schule hereinholen oder auch vorhandene Infrastruktur nutzen. Hierzu kooperieren Grundschule und Kinderhort im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung auch mit externen Kooperationspartnern. (2) Die an der Grundschule und im Kinderhort etablierten Angebote der Jugendhilfe, insbesondere Jugendsozialarbeit an Schulen, werden mit der Kooperativen Ganztagsbildung vernetzt.

§ 10 Mediation

Können sich Schulleitung und Hortleitung über die Auslegung und Abwicklung dieser Kooperationsvereinbarung oder über Grundsätze der pädagogischen Konzeption nicht einigen oder keine einvernehmliche Lösung erzielen, haben sie die Leitungen von Jugendamt, Staatlichem Schulamt und Amt für Allgemeinbildende Schulen für eine Schlichtung anzurufen. Die Mediation erfolgt gemeinschaftlich durch je einen Vertreter dieser Ämter.

§ 11 In-Kraft-Treten, Laufzeit und Kündigungsrecht

(1) Diese Kooperationsvereinbarung tritt am Tag nach der Unterzeichnung in Kraft. Mit der Beendigung des Modellprojekts endet auch diese Kooperationsvereinbarung. Jede Vertragspartei hat das Recht die Kooperationsvereinbarung bis spätestens 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres zum Ende des laufenden Schuljahrs zu kündigen. (2) Jede Vertragspartei ist berechtigt diese Kooperationsvereinbarung zum Ende des Schuljahres ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn die andere Vertragspartei trotz Mahnung der beschwerdeführenden Vertragspartei nachhaltig und in erheblichem Maße die Bestimmungen dieser Kooperationsvereinbarung verletzt. Die Mahnung ist schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Vetragsverstoßes an die zuständigen Ansprechpartner der jeweils anderen Vertragspartei zu richten. Hier ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Vertragsverletzung handelt, die bei Fortsetzung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde.

§ 12 Schriftform und Regelungen zur Weiterentwicklung

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Kooperationsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. (2) Grundschule und Kinderhort entwickeln eine schriftliche pädagogische Konzeption, in der auch weiterführende Regelungen dieser Kooperationsvereinbarung enthalten sind. Die pädagogische Konzeption ist in der Endfassung einvernehmlich zwischen dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg, dem Amt für Allgemeinbildende Schulen und dem Jugendamt zu beschließen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kooperationsvereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

____________________________ ____________________________ Schulleitung Gretel-Bergmann-Schule Hortleitung Bertolt-Brecht-Straße

____________________________ ____________________________ Leitung Staatliches Schulamt Leitung Jugendamt Stadt Nürnberg

____________________________ Leitung Amt für Allgemeinbildende Schulen

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