An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
Herrn Marcus König
0 I. 2021
Rathausplatz 2 • „\L. 90403 Nürnberg w 1 2ur StöJ.ngnahiT»’- Zsr 01.03.2021 Kta *+ A'.t.v j t vor Ao? -
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"g .erlegen ,Ä 5 A sc r : . rwort z^r U - -'egen | Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE
Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen folgenden Antrag:
der Stadtrat beschließt, dass der Stab Wohnen des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats dem Stadtrat berichtet, wie das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum umgesetzt wird, insbesondere:
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Wie viele Wohnungen wurden seit Inkrafttreten der Zweckentfremdungsverbotssatzung am 30.05.2019 erfasst, die anderen als Wohnzwecken zugeführt wurden?
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Wie verteilen sich diese Wohnungen auf die Bereiche der Zweckentfremdung a. zu gewerblichen bzw. beruflichen Zwecken b. durch Veränderungen baulicher Art, sodass sie für Wohnzwecke nicht mehr geeignet sind b. zum Zwecke der Fremdenbeherbergung c. durch Leerstand d. durch Abbruch?
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Wie viele Wohnungen konnten seit dem 30.05.2019 durch Maßnahmen des Stabs Wohnen wieder dem freien Wohnungsmarkt zugeführt werden?
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Was sind die Ursachen für die evtl. Diskrepanz zwischen Punkt 1 und Punkt 3?
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Welche Möglichkeiten haben Nürnberger Bürgerinnen, den Stab Wohnen über zweckentfremdeten Wohnraum in Kenntnis zu setzen?
Begründung:
Die Situation auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ist seit Jahren extrem angespannt, nicht nur die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum ubersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot. Immer mehr Haushalte haben Probleme, sich in Nürnberg angemessen mit
Stadtratsgruppe DIE LINKE
Titus Schüller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 stadtrat@die-llnke-nuernberg.de Özlem Demir, Stadtratin 90403 Nürnberg www die-linke-nuernberg de Kathrin Flach Gomez, Stadtratin 0911 231 74441
Wohnraum zu versorgen. Nürnberg wird daher in der Mieterschutzverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom IS.Juli 2019 als Gebiet aufgeführt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinn von § 556d, § 5S8 und § 577a BGB besonders gefährdet ist.
Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt ist nicht allein durch (geförderten) Wohnungsneubau zu beheben, sondern bedarf des Erhalts des Wohnungsbestands, der durch Zweckentfremdung verloren geht.
Das rechtliche Instrument der ’'Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS" ist nur wirksam, wenn es konsequent in der Praxis umgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Özlem Demir Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
Stadtratsgruppe DIE LINKE
Titus Schuller, Stadtrat Rathausplatz 2 | Zi. 113 $tadtrat@die-linke nuernberg de Özlem Demir, Stadträtin 90403 Nürnberg www die linke-nuernberg de Kathrin Flach Gomez, Stadträtin 0911 231 74441