TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 12.05.2021, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Pfandringe und Pfandregale Beschluss
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom SÖR/027/2021
26.06.2020
Vogel, Christian
2. Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung, Teileinziehung und Beschluss
Einziehung von Straßen SÖR/026/2021
- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -
Vogel, Christian
3. Sachstandsbericht Projekt Erneuerung der Hafenbrücken Bericht
Vogel, Christian
4. Direkter Objektplan für den Ersatzneubau der Überführungen der Beschluss
Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW. 1.416 und übder die SÖR/007/2021
Südwesttangente BW. 1.417
hier: vorgezogene Errichtung zweier Behelfsbrücken mit
Widerlagern und Stützen
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.04.2021,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 12.05.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Pfandringe und Pfandregale
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.06.2020
Anlagen: Entscheidungsvorlage Antrag_Pfandringen bzw. Pfandregalen _Die Grünen
Sachverhalt (kurz):
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum wird in einer Testphase von einem Jahr den Einsatz von Pfandringen im Innenstadtbereich erproben. Mit diesen Erkenntnissen kann dann über eine mögliche flächendeckende Einführung von Pfandringen entschieden werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 750 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 750 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag
Die Einführung von Pfandringen im Nürnberger Stadtgebiet wird in einer einjährigen Testphase erprobt.
Testlauf: Montage von Pfandringen bzw. Pfandregalen im Stadtgebiet Nürnberg
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Entscheidungsvorlage
Die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 26.06.2020 eine Testphase für die Einführung von sog. Pfandringen an mehreren Stellen mit viel Fußgänger*innenverkehr im Innenstadtbereich Nürnbergs. Die Montage der Pfandringe soll an städtischen Papierkörben und/oder Laternenstangen erfolgen.
Die sogenannten Pfandringe wurden 2012 von einem damaligen Designstudenten entworfen, um Bedürftigen das entwürdigende Wühlen im Müll nach Pfandflaschen zu ersparen. Bürgerinnen und Bürger können hier ihre Pfandflaschen abstellen, Pfandsammler können diese wieder in den Recyclingkreislauf zurückführen und bekommen über das Pfand auch noch etwas Geld.
Die Thematik des Anbringens von Pfandringen an Papierkörben wurde bereits in der Ausschussvorlage im SÖR-Werkausschuss am 28.07.2014 ausgiebig untersucht und beraten. Seither hat sich an der Sachlage grundsätzlich nichts verändert. Damals gab es kaum Erfahrungen aus anderen Kommunen und die beteiligten Dienststellen, Ref.I/Arbeitssicherheit, Stadtplanungsamt, Sozialreferat und Personalvertretung haben die Anbringung an Papierkörben strikt abgelehnt. Seit dieser Zeit wurde in vielen Kommunen der Einsatz von Pfandringen erprobt. Eine Recherche zu diesem Thema sowie ein telefonischer Erfahrungsaustausch mit den zuständigen Stellen hat die unterschiedlichsten Ergebnisse erbracht: In manchen Städten sind Pfandringe seit längerer Zeit im Einsatz und werden gut angenommen, die Fehlbefüllung mit Abfall ist vernachlässigbar. Es gibt aber auch Städte wie z.B. Hannover, Köln oder Karlsruhe, die nur die Pfandringe der Testphase belassen und keine weiteren angebracht haben. Manche Städte haben die Pfandringe sogar wieder abgebaut, da sich nur Abfall in den Pfandringen befand und auch Vandalismus hier überhandnahm.
Eine eindeutige positive Erkenntnis aus dieser Recherche, die man 1 zu 1 auf Nürnberg übertragen könnte, gibt es leider nicht.
Anbringung der Pfandringe an Papierkörben
Im Gestaltungshandbuch der Stadt Nürnberg ist festgelegt, welche Papierkorbmodelle im Stadtgebiet aufgestellt werden dürfen.
Modell „60 Liter rechteckig DIN-Papierkorb Modell „Abfallhai“ Modell „Nürnberg“ Fa. Hahne & Lückel
Das Modell „Hahne & Lückel“ und die „DIN-Papierkörbe“ sind mit einem Deckel versehen damit es nicht in den Abfall regnen kann, großvolumige Abfälle nicht so leicht missbräuchlich eingefüllt werden können und Vögel (insbesondere Krähen und Raben) den Abfall nicht herausziehen können. Diese Papierkörbe könnten nach Anbringung des Pfandringes nicht mehr durch Aushängen des Behälters und anschließendem Ausleeren in das bereitstehende Pressfahrzeug entleert werden. Mit Pfandring ausgestattete Papierkörbe müssen somit mit einem Plastiksack ausgestattet werden, was zusätzlichen Zeit- und Materialaufwand, ein zusätzliches Müllaufkommen und Arbeitserschwernisse erzeugt. Der Einsatz von Plastiksäcken ist aus Umweltschutzgründen nicht mehr zeitgemäß. Beim dem Modell „Abfallhai“ mit rückwärtiger Entleerungstüre müsste bei jeder Leerung der Pfandring ab- und wieder angebaut werden.
Ref.I/Arbeitssicherheit hatte schon 2014 aus sicherheitstechnischen und ergonomischen Gesichtspunkten die Anbringung an den in der Innenstadt eingesetzten Papierkörben abgelehnt. Auf die Nachfrage für die aktuelle Ausschussvorlage wurden die damaligen Bedenken und Einwände wiederholt. Auch der Personalrat des Servicebetriebes Öffentlicher Raum (SÖR) bleibt wegen drohender Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei der Papierkorbentleerung bei seiner ablehnenden Haltung. Eine Anbringung von Pfandringen an städtischen Papierkörben scheidet aus den genannten Gründen daher grundsätzlich aus.
Anbringung der Pfandringe an Lichtmasten und/oder Verkehrsschildern
Die Rosettenform der Laternenmasten im Innenstadtbereich eignet sich nicht für das sichere Festmachen von Pfandringen, daher werden diese hauptsächlich an Verkehrsschildern befestigt werden.
Die Stellungnahme des Sozialreferates fiel bei der neuerlichen Anfrage zu diesem Thema diesmal positiv aus. Die Bedenken, gut funktionierende Strukturen der Pfandflaschensammlung würden zerstört, die 2014 noch geäußert wurden, stehen nicht mehr im Raum.
Die Stadtplanung sieht die Anbringung von Pfandringen unter Verweis auf das Gestaltungshandbuch der Stadt Nürnberg kritisch, da „Pfandringe an Lichtmasten verunstaltend wirken. Sie belasten hingegen den öffentlichen Raum in der Wahrnehmung.“
Fazit und Ausblick
Pfandringe im öffentlichen Raum können eventuell die Problematik der herumliegenden Flaschen und der dadurch entstehenden Scherben reduzieren. Um auch eigene Erfahrungen zum Thema Pfandringe gewinnen zu können, wird SÖR für eine einjährige Testphase an fünf zentralen und stark frequentierten Plätzen Pfandringe an Laternenmasten oder Verkehrsschildern für ein Jahr zu Testzwecken anbringen. Vorgesehen sind die Standorte Plärrer, Bahnhofsvorplatz, Nelson- Mandela-Platz, Aufseßplatz und Kornmarkt. Nach Beendigung der Testphase wird SÖR dem Ausschuss Bericht erstatten, ob die festgestellten Ergebnisse eine großflächige Einführung von Pfandringen rechtfertigen.
Außer dem besagten Modellprojekt mit den Pfandringen wollen wir darüber hinaus noch mehr tun: Deshalb unterstützen wir auch ein einjähriges Modellprojekt, die Initiative des Pfandnetzwerks, welches begonnen hat, in Nürnberg Pfandtonnen für Pfandflaschen und -dosen aufzustellen. Dieses Projekt unterstützt Menschen in sozialer Not in Zusammenarbeit mit dem Straßenkreuzer e.V. Nürnberg. Unterstützt von Sponsoren sollen an verschiedenen stark frequentierten Stellen der Stadt Tonnen aufgestellt werden, in welche Pfandflaschen eingeworfen werden können. Die Tonnen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenkreuzer e.V. geleert, deren Beschäftigung durch die Einnahmen vom diesem Pfand finanziert wird.
Ein vergleichbares Projekt am Flughafen bietet derzeit bereits zwei Pfandbeauftragten des Straßenkreuzers eine geregelte und bezahlte Arbeitsstelle. Neben dem Freibad am Stadion und dem Westbad sollen auch Tonnen am Omnibusbahnhof Franken-Center modellhaft aufgestellt werden.
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg “i9 f^ÜRGE RathauspLatz 2 OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 2 6. JUNI 2020 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 26. Juni 2020
Testlauf: Montage von Pfandringen bzw. Pfandregalen im
Nürnberger Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
täglich sind in unserer Stadt Menschen unterwegs, die ihren Lebensunterhalt mit Sammeln von Pfandflaschen aufbessern oder gar komplett bestreiten. Häufig müssen sie hierzu die Mülleimer durchsuchen - ein oftmals entwürdigendes und auch gefährliches Unterfangen.
Abhilfe können hier Pfandringe schaffen. Dabei handelt es sich um einen Zusatz für öffentliche Mülleimer und Laternen - ähnlich einer schmalen Getränkekiste - in denen Passanten Pfand flaschen abstellen können.
Wir stellen deshalb im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung testet die Montage von Pfandringen bzw. Pfandregalen an
städtischen Mülleimern und/oder Laternenstangen an mehreren Stellen im Innenstadt bereich mit viel Fußgänger*innenverkehr - wie der Altstadt, dem Hauptbahnhof, Plärrer und diversen Park über den Zeitraum von einem Jahr.
- Die Stadt erstattet dem Stadtrat nach Abschluss der einjährigen Testphase Bericht über
den Versuch.
Mit freundlichen Grüßen
*4
Kai Küfner Andrea Bielmeier Andrea Friedei Stadtrat Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 12.05.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung, Teileinziehung und Einziehung von Straßen
- Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -
Anlagen: Liste Übersichtskarte
Sachverhalt (kurz):
Für neugebaute Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).
Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).
Bei bestehenden Straßen und Wegen mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG) bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.
Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).
Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
-
Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.
-
Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.
-
Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.
-
Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 4 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.
Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.
Zu Ortsstraßen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
0057 Adolf-Braun-Straße Von der Adolf-Braun-Straße bei Anwesen
- Stichstraße Hs.Nr. 28 bis 10 m Richtung Südosten.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 893, T.v. 905/2, T.v. 905/16 Gmkg. Höfen Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1050 Claire-Goll-Straße Von der Kehre der Forchheimer Straße bis zur Kehre der Claire-Goll-Straße.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 555/68, 555/65 Gmkg. Wetzendorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1050 Claire-Goll-Straße Von der Westgrenze des Grundstückes
- Stichstraße Fl.Nr. 555/68 Gmkg. Wetzendorf, d. i. bei der
Zufahrt zum Parkplatz des SV St. Johannis 07 e.V. bis zur Claire-Goll-Straße.
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 555/68 Gmkg. Wetzendorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1050 Claire-Goll-Straße Von der Claire-Goll-Straße bis zur Michael-
- Verbindungsstraße Mathias-Prechtl-Straße.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 555/68, 555/21, T.v. 555/3 Gmkg. Wetzendorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1335 Hintere Dorfäckerstraße Von der Dorfäckerstraße bei Anwesen Hs.Nr. 27 bis zur Kehre.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 258, T.v. 256/7, 263/1 Gmkg. Wetzendorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3976 Karl-Heller-Straße Von der Brucker Straße bis zur Ostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 540/2 Gmkg. Großgründlach, d. i. zwischen den Anwesen Hs.Nr. 19 und 34.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 514/8, 540/2 Gmkg. Großgründlach Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zum öffentlichen Feld-und Waldweg wirdgewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
6853-01 Rosine-Speicher-Straße Von der Kehre der Rosine-Speicher-Straße bis zur
- Verbindungsweg Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 636/7
Gmkg. Katzwang.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. 600/33, T.v. 600/12, 636/7 Gmkg. Katzwang Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
0057-01 Adolf-Braun-Straße Von der Adolf-Braun-Straße bis zum beschränkt-
- Verbindungsweg öffentlichen Weg Weihergartenstraße Nr. 8865/01.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 43, T.v. 40 Gmkg. Schniegling; Fl.Nr. T.v. 1074/11 Gmkg. Höfen
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 0092-01 Albert-Rosenfelder-Straße Von der Albert-Rosenfelder-Straße bis zum
- Verbindungsweg beschränkt-öffentlichen Weg Kavalastraße
Nr. 4063/01.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 151/116, T.v. 473/1, T.v. 472, T.v. 473/2, T.v. 471, T.v. 182, T.v. 182/2, T.v. 183, T.v. 459/1, T.v. 458/1, T.v. 489/1 Gmkg. Röthenbach b.Schweinau
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3858-01 Johann-Sebastian-Bach-Straße Von der Südostecke des Grundstückes Fl.Nr. 44
- Verbindungsweg Gmkg. Schniegling (= Km 0,900) bis zur Adolf-
Braun-Straße (= km 1,300) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 898 Gmkg. Höfen; Fl.Nr. T.v. 206/8 Gmkg. Sündersbühl; Fl.Nr. T.v. 123, T.v. 44 Gmkg. Schniegling
Widmungsbeschränkung: Zusätzlich zum Fußgängerverkehr wird von km 0,000 bis km 0,900 der Radfahrverkehr zugelassen. Radfahr- und Fußgängerverkehr von km 0,900 bis km 1,300 Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
7225-03 Zur Schlottareuth Von der Nordgrenze des Grundstückes
- Verbindungsweg Fl.Nr. 618/13 Gmkg. Großgründlach (= km 0,107
alt) bis zur Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 618/24 Gmkg. Großgründlach, bei Anwesen Hs.Nr. 61(= km 0,137) wird die bestehende Widmung verlängert.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. 618/13, T.v. 618/14 Gmkg. Großgründlach
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8414-02 Am Tullnaupark Vom beschränkt-öffentlichen Weg Am Tullnaupark
- Verbindungsweg Nr. 8414/01 bis zur Kressengartenstraße.
Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 122/7, 122/8 Gmkg. St. Peter
Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 9418-02 Züricher Straße Von der Züricher Straße bis 11m westlich von der
- Verbindungsweg Ostgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 172/2
Gmkg. Großreuth b. Schweinau.
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 172/2 Gmkg. Großreuth b. Schweinau
Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Zum Eigentümerweg wird gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):
1318-01 Donaustraße Von der Donaustraße bis zur Wiedereinmündung in
- Erschließungsstraße die Erschließungsstraße.
Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 518/11 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer
In eine andere Straßenklassewerdenumgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):
0802 Brucker Straße Aufstufung vom öffentlichen Feld- und Waldweg zur Ortsstraße. Von der Südwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 540/50 Gmkg. Großgründlach (= km 0,498) bis zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 0802/01, d. i. am Ende des Einmündungsbereiches in die Karl-Heller-Straße (= km 0,538). Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 0569 Beuthener Straße Abstufung von der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße. Von der östlichen Absperrung der Beuthener Straße in Höhe der Karl-Steigelmann-Straße bis zur Zeppelinstraße. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Für die nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wege wird die Widmung erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):
0430-01 Am Bauernwald Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der
- Verbindungsweg Radfahrverkehr gestattet.
Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 0456-01 Bayernstraße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich die
- Verbindungsweg Grundstückszufahrt für Berechtigte zum
Ruderverein, Yachtclub und Bootshaus von der Beuthener Straße her gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1728-01 Eschenauer Straße Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich der
- Verbindungsweg Radfahrverkehr bis zum Bahnübergang gestattet
(= von km 0,000 bis km 0,125). Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6931-01 Rüsternweg Neben dem Fußgängerverkehr wird zusätzlich die
- Verbindungsweg Grundstückszufahrt zum Anwesen Hs.Nr. 8 von der
Ortsstraße Pappelweg her gestattet und das zul. Ges. Gewicht wird für Kraftfahrzeuge auf 2,8 t beschränkt. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 7635-01 Siegelsdorfer Straße Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird
- Verbindungsstraße von km 0,000 bis km 0,022 die Grundstückszufahrt
zu dem Anwesen Hs.Nr. 10 von Westen her zugelassen und von km 0,022 bis km 0,039 gilt weiterhin die bestehende Widmungsbeschränkung für den Radfahr- und Fußgängerverkehr. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8307-03 Tizianstraße Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr wird
- Verbindungsweg zusätzlich die Zufahrt zum TSV Wolkersdorf
gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8370-02 Trödelmarkt Neben dem Radfahr- und Fußgängerverkehr und
- östlicher Teil Fußgängerber. dem zeitweise zugelassenen Lieferverkehr wird die
Zufahrt zu der bestehenden Garage ganztägig gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 8370-03 Trödelmarkt Neben dem Fußgängerverkehr und von km 0,044
- westlicher Teil Fußgängerber. bis km 0,085 zeitweise zugelassenen Lieferverkehr
wird ganztägig die Zufahrt zu den bestehenden Garagen gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg
Der nachstehend aufgeführte öffentliche Feld- und Waldwegwird eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):
2716-01 Grundfelderstraße Von der Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr.317
- Verbindungsweg Gmkg. Kraftshof (= km 0,062) bis zur Südostecke
des Grundstückes Fl.Nr. 313 Gmkg. Kraftshof (= km 0,201) wird der öffentliche Feld- und Waldweg eingezogen. Durch Überbauung hat das Teilstück seine Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Kraftshof
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 12.05.2021 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Sachstandsbericht Projekt Erneuerung der Hafenbrücken
Anlagen: Sachstandsbericht Gesamtprojekt
Sachverhalt (kurz):
Das Projekt zur Erneuerung der Hafenbrücken in Nürnberg hat sich seit der Projektstudie und seit den Beschlüssen auf Grundlage der Vorplanung weiterentwickelt. Mit der vertieften Entwurfsplanung wurden nicht nur neue Erkenntnisse gewonnen, sondern auch erforderliche Änderungen und Korrekturen vorgenommen, die maßgeblichen Einfluss auf den baulichen Umfang und die damit verbundenen Kosten und Termine haben. Es wurden Verbesserungen der Anbindung des Hafens, Verbesserungen aller Verkehrarten, Fördermöglichkeiten, Kostenteilungen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung und zahlreiche technische und umwelttechnische Nachweise herausgearbeitet.
SÖR berichtet mit dieser Vorlage über die aktuellen Planungs- und Verfahrensstände und die weiteren Schritte auf dem Weg zum Ersatzneubau der drei Großbrücken.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 237.700.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bericht
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
P rojekt Hafenbrücken
Projekt Erneuerung der Hafenbrücken
Sachstandsbericht Gesamtprojekt
Information zum Projekt Erneuerung der Hafenbrücken im
Frühjahr 2021
Stand: April 2021 SÖR/1-B/4
Inhalt
- Zusammenfassung .................................................................................................................. 4 1. Anlass, Überblick und bisherige Beschlüsse ........................................................................... 5 1.1 Anlass .............................................................................................................................. 5 1.2 Gesamtüberblick .............................................................................................................. 5 1.3 Brisanz durch Schäden an Bestandsbauwerken .............................................................. 6 1.4 Beschlüsse Projekt, Planung und flankierende Maßnahmen ............................................ 7 2. Ausgangslage Projektstudie .................................................................................................... 8 3. Entwicklung Bereich Frankenschnellweg................................................................................. 9 3.1 Aktueller Überblick Frankenschnellweg ............................................................................ 9 3.2 Ergebnis Vorplanung Frankenschnellweg ........................................................................ 9 3.3 Ergebnis Entwurfsplanung Frankenschnellweg .............................................................. 10 3.4 Entwurfsplanung Bereich Frankenschnellweg - zusätzliche Planungen von Bauwerken 12 3.5 Genehmigungsplanung Frankenschnellweg ................................................................... 12 3.6 Ausführungsplanung Frankenschnellweg ....................................................................... 13 3.7 Behelfsbrücke Frankenschnellweg ................................................................................. 13 4. Entwicklung Bereich Hafenstraße ..........................................................................................14 4.1 Aktueller Überblick Hafenstraße ..................................................................................... 14 4.2 Ergebnis Vorplanung – Bereich Hafenstraße und Südwesttangente .............................. 15 4.3 Ergebnis der Entwurfsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente ................. 17 4.4 Entwurfsplanung Bereich Hafenstraße - zusätzliche Planungen von Bauwerken ........... 20 4.5 Genehmigungsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente ........................... 22 4.6 Ausführungsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente ................................ 22 4.7 Behelfsbrücken Bereich Hafenstraße und Südwesttangente .......................................... 23 5. Kosten ....................................................................................................................................24 5.1 Gesamtkosten ................................................................................................................ 24 5.2 Erläuterung der Kostenänderungen ............................................................................... 25 5.3 Risiken ........................................................................................................................... 26 6. Ausblick .................................................................................................................................27 6.1 Aktuelle Terminplanung ................................................................................................. 27 6.2 Abstimmungen mit anderen Projekte ............................................................................. 27 7. Fazit .......................................................................................................................................28
Abkürzungsverzeichnis
Sör Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg MDK Main-Donau-Kanal SWT Südwesttangente ABDN Autobahndirektion Nordbayern WSV Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes FSW Frankenschnellweg A73 Autobahn BAB A 73 AfV Ausschuss für Verkehr STW Stützwand
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 – Luftbild mit Kennzeichnung der schadhaften Brückenbauwerke .............................. 5 Abbildung 2 - Brücke Frankenschnellweg – Bestand BW 1.190 ..................................................... 6 Abbildung 3 - Sperrung des Rampenbauwerks West - Brücke FSW .............................................. 7 Abbildung 4 - Konzeptskizze Baufeld für Verkehrsphase 2 ............................................................ 8 Abbildung 5 - Frankenschnellweg Vorplanung Lageplan Verkehrsanlage ...................................... 9 Abbildung 6 – Vorplanung Beschlussvariante – Stützen in optimierter Stellung............................ 10 Abbildung 7 - Visualisierung BW 1.418 - Entwurf ......................................................................... 11 Abbildung 8 - Kreuz Hafen - BW 1.200 ......................................................................................... 12 Abbildung 9 - Visualisierung Hafenstraße- BW 1.416 im Vordergrund - Entwurf ........................... 14 Abbildung 10 – Vorplanung - Variante 7.2 mit LSA - Beschlussvariante ....................................... 15 Abbildung 11 - Visualisierung MDK Variante III - Beschlussvariante ............................................ 16 Abbildung 12 - Variante 3 - Stahlgeflecht – Beschlussvariante ..................................................... 17 Abbildung 13 - Lageplan 200 Verkehrsanlage Hafenstraße - Entwurf .......................................... 18 Abbildung 14 - Visualisierung BW 1.416 ...................................................................................... 18 Abbildung 15 -Visualisierung BW 1.417 - Entwurf ........................................................................ 19 Abbildung 16 - Stützwände entlang der Südwesttangente (schwarz dargestellt) .......................... 20 Abbildung 17 - Lage Stützwand östlich MDK ................................................................................ 21 Abbildung 18 - Lageplan - Bereich Unterführung BW 1.426 ......................................................... 21 Abbildung 19 - Lage Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken ............................................. 22 Abbildung 20 - Übergeordnete Baunebenkosten .......................................................................... 25 Abbildung 21 - Zusätzliche und geänderte Bauwerke ................................................................... 26
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 – Gesamtkostenvergleich – Prognose .......................................................................... 24
0. Zusammenfassung
Die flankierenden Maßnahmen Ausbau der Knoten Wiener Straße / Marthweg und Saarbrückener Straße / AS Königshof sind baulich bereits realisiert.
Die Entwurfsplanung für die Brücke Frankenschnellweg ist abgeschlossen. Die Genehmigungsplanung wurde im April 2021 eingereicht. Die Ausführungsplanung läuft bereits seit November 2020.
Die Entwurfsplanung für die Brücken Hafenstraße befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die Genehmigungsplanung wird kurzfristig eingereicht. Die Ausführungsplanung startet voraussichtlich im Mai 2021.
Zahlreiche Optimierungen, Abstimmungen und Prüfungen wurden im Zuge der Entwurfsplanung vorgenommen. Hieraus resultiert nun eine technisch und wirtschaftlich ausgereifte Planung.
Die verkehrlichen Verbesserungen sowohl für die Schifffahrt als auch für den Straßen- und Radverkehr haben zu einer für die Finanzierung maßgeblichen Fördermöglichkeit geführt.
Die Anbindung an den Hafen sowie die Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer konnte planerisch erheblich verbessert werden. Es wurde eine für viele Jahrzehnte dauerhafte, sichere und leistungsfähige Verbindung von und zum Hafen herausgearbeitet. Zahlreiche neue und auch zusätzliche Bauwerke sind im Rahmen der Planungen entstanden.
Die Gesamtkosten betragen insgesamt rd. 238 Mio Euro.
Aufgrund der Verbesserungen, der in Aussicht gestellten Kostenteilung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung und der erwarteten Förderfähigkeit durch den Freistaat Bayern bleibt der städtische Anteil bei rd. 130 Mio Euro.
Die weitere Projektumsetzung ist im Gange. Nach aktuellem Terminplan soll mit dem Bau der Behelfsbrücken Anfang 2022 und mit dem Brückenneubau in 2023 gestartet werden. Die Bauzeit der Hauptmaßnahmen beträgt je Bereich rd. 4 Jahre. Die Maßnahmen sollen parallel realisiert werden.
1. Anlass, Überblick und bisherige Beschlüsse
1.1 Anlass
Das Projekt hat sich seit der Projektstudie und seit den Beschlüssen auf Grundlage der Vorplanung weiterentwickelt. Mit der vertieften Entwurfsplanung wurden nicht nur neue Erkenntnisse gewonnen, sondern auch erforderliche Änderungen und Korrekturen vorgenommen, die maßgeblichen Einfluss auf den baulichen Umfang und die damit verbundenen Kosten und Termine haben. Es wurden Verbesserungen der Anbindung des Hafens, Verbesserungen für die Verkehrsteilnehmer, Fördermöglichkeiten, Kostenteilungen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung und zahlreiche technische und umwelttechnische Nachweise herausgearbeitet. Darüber zu berichten und die weiteren Schritte auf dem Weg zum Ersatzneubau der drei Großbrücken im Bereich des Nürnberger Hafens aufzuzeigen, ist Zweck dieses Berichts.
1.2 Gesamtüberblick
Einen kurzen Überblick über das Gesamtprojekt vermittelt die Videosequenz: Link Video Hafenbrücken
Abbildung 1 – Luftbild mit Kennzeichnung der schadhaften Brückenbauwerke
Drei Brücken im Bereich des Nürnberg Hafens sind gemäß gutachterlicher Prüfung Spannbetonbrücken aus den Jahren um 1970 mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich sehr begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird.
Folgende drei Brücken sind betroffen: Brücke Frankenschnellweg über den Main-Donau-Kanal (MDK) und die Südwesttangente (SWT) – Bestandsbauwerk BW 1.190 Brücke Hafenstraße über MDK – Bestandsbauwerk BW 1.188 Brücke Hafenstraße über SWT – Bestandsbauwerk BW 1.189
Das Ziel ist es, die Verbindung von und zum Hafen sicher zu gewährleisten und das Versagensrisiko der maroden Bestandsbauwerke durch Ersatzbauwerke schnellstmöglich zu beseitigen.
Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches und wirtschaftliches Gefahrenpotenzial dar, da weitere verkehrliche Einschränkungen bis hin zu Bauwerkssperrungen bei weiterer Verschlechterung des Bauwerkszustandes nicht ausgeschlossen werden können.
Die Brücken haben für die Nürnberger Infrastruktur, die gesamte Metropolregion und insbesondere den Hafen einschließlich der hafennahen Gewerbebetriebe eine hohe Bedeutung. Ein Großteil des Verkehrs von und zum Nürnberg Hafen fließt über die Hafenstraße. Die Buslinien 60, 67, 98 und N6 verlaufen im näheren Projektbereich. Insbesondere die Bewohnenden der Stadtteile Eibach, Maiach, Reichelsdorf, Reichelsdorfer Keller, Katzwang und umliegender Stadtteile nutzen die Hafenstraße und den Frankenschnellweg als Verbindung in Richtung Innenstadt.
1.3 Brisanz durch Schäden an Bestandsbauwerken
Im Rahmen der jährlichen Sonderprüfungen der Bestandsbauwerke Brücke Hafenstraße über MDK (BW 1.188), Brücke Hafenstraße über SWT (BW 1.189) und Brücke Frankenschnellweg über MDK und SWT (BW 1.190) ist zu erkennen, dass sich der Zustand der Bauwerke weiter verschlechtert.
Abbildung 2 - Brücke Frankenschnellweg – Bestand BW 1.190
Insbesondere das BW 1.190, die Brücke Frankenschnellweg über MDK und SWT verschlechtert sich relativ schnell. Wegen der maroden Entwässerungsanlagen kam es bereits zu einer Sperrung kurzer Dauer aufgrund der Hinterspülung eines Widerlagers. Zur endgültigen Sperrung der Rampen von Fürth in Richtung Eibach kam es dann im April 2019 wegen Betonabplatzungen und bereits schadhafter Spannglieder. Die Tragfähigkeit der Rampe konnte nur mehr für das Eigengewicht der Brücke nachgewiesen werden.
Abbildung 3 - Sperrung des Rampenbauwerks West - Brücke FSW
Eine Übergangskonstruktion (zwischen Widerlager und Brückenüberbau) musste 2020 bereits notgetauscht werden. Aktuell erfolgen im Februar und März 2021 weitere Notreperaturen an den Übergangskonstruktionen des BW 1.190. Hierzu müssen wiederum Spuren gesperrt werden.
Das Risiko für weitere Sperrungen nimmt weiter zu. Es wird daher weiter mit Hochdruck an einem baldigen Baubeginn gearbeitet. Als Lösungsstrategie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Anbindung des Hafengebiets wird die Planfeststellung Brücke Frankenschnellweg und die Behelfsumfahrung an der Hafenstraße mit höchster Priorität vorangetrieben. Andere Teilleistungen folgen in der Priorisierung.
1.4 Beschlüsse Projekt, Planung und flankierende Maßnahmen
Stadtratsbeschluss Projektumsetzung vom 29.07.2015 Beschluss AfV Straßenpläne Ausbau Knoten Saarbrückener Straße / AS Königshof vom 03.12.2015 sowie Beschluss AfV Straßenpläne Ausbau Knoten Wiener Straße / Marthweg Beschluss SÖR/WA Vergabe Projektsteuerung vom 21.12.2016 Beschlüsse SÖR/WA Vergabe Planungen vom 24.03.2017 Beschluss AfV Straßenbahn nach Kornburg vom 14.12.2017 Beschlüsse AfV Straßenplan Frankenschnellweg und Hafenstraße vom 03.05.2018 Stadtratsbeschlüsse Vorplanung Brückenbauwerke vom 25.07.2018
2. Ausgangslage Projektstudie
Abbildung 4 - Konzeptskizze Baufeld für Verkehrsphase 2
Im Rahmen der Projektstudie wurden verschiedene Varianten der Projektdurchführung ausgearbeitet. Die Beschlussvariante sieht ein zeitgleiches Bauen im Bereich Brücke Frankenschnellweg und Brücken Hafenstraße vor. Dazu war im Bereich Frankenschnellweg eine Behelfsbrücke mit je Fahrtrichtung einer Fahrspur vorgesehen. Im Bereich Hafenstraße waren Behelfsbrücken mit je Fahrtrichtung zwei Fahrspuren und beidseitigem Fuß- und Radweg vorgesehen.
3. Entwicklung Bereich Frankenschnellweg
3.1 Aktueller Überblick Frankenschnellweg
Von August 2018 bis Juli 2019 wurde die Entwurfsplanung Brücke und Straße Frankenschnellweg erstellt, die zugehörige Kostenberechnung wurde aufwendig geprüft. Im Sommer 2020 konnte Einvernehmen mit dem Planer erzielt werden.
Der Entwurf stellt eine sehr wirtschaftliche und technisch solide Planung dar. Durch den gewählten Querschnitt und die Bauweise der Brücke als Stahlverbundbrücke bestehend aus zwei getrennten Überbauten entstand eine schlanke und für die vorhandenen Randbedingungen optimierte Lösung.
Die Genehmigungsplanung in Form eines Feststellungsentwurfs für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen mitsamt der Umweltverträglichkeitsstudie dauert aktuell noch an und soll in den nächsten Wochen zum Abschluss kommen. Die Ausführungsplanung begann im November 2020. Das Planfeststellungsverfahren dauert bis zum Beschluss durch die Regierung von Mittelfranken voraussichtlich mindestens 12 Monate. Im Sommer 2021 wird der Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Erst mit vorhandenem Baurecht, einer Kreuzungsvereinbarung und einem Zuwendungsbescheid kann mit der Vergabe der Bauleistungen begonnen werden. Baubeginn ist dann für 2023 geplant. Die Bauzeit beträgt rd. 4 Jahre.
Nach der Erneuerung steht wieder ein sicherer, leistungsfähiger und für viele Jahrzehnte solider Verkehrsweg zur Verfügung.
3.2 Ergebnis Vorplanung Frankenschnellweg
Abbildung 5 - Frankenschnellweg Vorplanung Lageplan Verkehrsanlage
Die Achse des Frankenschnellwegs bleibt durch die Neuplanung annähernd unverändert. Wesentliche Veränderung zwischen dem Bestand und der Neuplanung der Straße ist die Reduzierung von je einer Fahrspur je Fahrtrichtung im Brückenbereich und unmittelbar davor und dahinter. Hierbei wird den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die benötigte Leistungsfähigkeit, der
Wirtschaftlichkeit und dem Umweltschutz Rechnung getragen. Der Frankenschnellweg endet am Kreisverkehr im Bereich des südlichen Hafengebiets an der Wiener Straße. Die in den 1960er Jahren angenommen Verkehrsprognosen sind für diesen Bereich des Frankenschnellwegs nicht eingetreten. Der Grund dafür ist die nicht umgesetzte Verbindung einer Schnellstraße in Richtung Schwabach und Roth. Die Verkehrsprognosen für 2030 führen zu einer Fahrspurreduzierung. Die Verkehrsanlage ist ausreichend leistungsfähig.
Abbildung 6 – Vorplanung Beschlussvariante – Stützen in optimierter Stellung
Grundsätzlich wird bei der Neuplanung die Bestandsbrücke abgebrochen und durch ein neues Bauwerk ersetzt. Wesentliche Änderung zwischen dem Bestand und der Neuplanung ist die Reduzierung der Breiten, da je Fahrtrichtung eine Richtungsspur entfallen kann. In der Seitenansicht ist der Entfall einer Stützenachse zu erkennen. Der Ersatzneubau wurde an den Stand der Technik angepasst. Die Konstruktionsweise wird bei der Neuplanung eine andere als beim Bestandsbauwerk. Es wird je Fahrtrichtung ein Stahlhohlkasten mit Betonplatte geplant und damit die bestehenden vorgespannten Plattenbalken aus Spannbeton ersetzt. Eine Vorspannung ist zukünftig nicht mehr vorgesehen.
3.3 Ergebnis Entwurfsplanung Frankenschnellweg
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde die Planung im Detailierungsgrad erweitert. Zahlreiche Abstimmungen zum Beispiel zu den Belangen Verkehr, Verkehrssicherheit, Schifffahrt, Umwelt, Leitungen, Entwässerung, Lärm, Lufthygiene, Baugrund, Wirtschaftlichkeit und Baurechtschaffung wurden durchgeführt. Die Rampen wurden innerhalb der aktuellen Regelwerke und innerhalb der geometrischen Randbedingungen wirtschaftlich, fahrdynamisch und verkehrssicher optimiert. Grundsätzlich bleibt der Straßenplan wie vom AfV am 3. Mai 2018 beschlossen.
Der FSW wird auf einer Länge von ca. 850 m umgebaut, wird aber nur in seiner Gradiente und nicht in seiner Lage angepasst. Der Umbaubereich beginnt ca. 250 m vor dem MDK und endet ca. 860 m weiter Richtung stadteinwärts, beim Abzweig in Richtung SWT.
Auf der Brücke FSW erfolgt gegenüber dem Bestand eine Spurreduzierung je Richtung. Richtung Süden wird der neue Regelquerschnitt im Anschluss an das Brückenbauwerk noch auf ca. 170 m weitergeführt. Nach einer Verziehungslänge von ca. 30 m erfolgt der Anschluss an den Bestand. Auch die bestehende, östliche Ausfahrtsrampe (Rampe Nordost) vom FSW zur SWT wird rückgebaut und ersetzt. Die Baulänge der neuen Rampe beträgt ca. 350 m.
Der momentan bestehende Trennstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen stadteinwärts und der Ein- und Ausfädelspur zwischen östlicher und zur nordöstlichen Rampe entfällt. Der östliche Verflechtungsstreifen wird um ca. 50 m verlängert, um die Sicherheit beim Ein- und Ausfahren zu erhöhen.
Abbildung 7 - Visualisierung BW 1.418 - Entwurf
Vorrangig bei der Entwurfsplanung des Bauwerks BW 1.418 war eine wirtschaftliche und dauerhafte Bauweise sowie die Gewährleistung des bauzeitlichen Verkehrs. Die Unterhaltsbelange wurden berücksichtigt, weshalb ein begehbarer Stahlhohlkasten mit Betonplatte zur Ausführung kommt. Die Rampen werden aufgrund der kleinen Querschnitte luftdicht und nicht begehbar ausgeführt. Die Stützen im Bereich des MDK werden von der Ufermauer des Kanals zurückversetzt. Hierdurch erfolgt eine klare Trennung der Baulast Ufermauer und Brücke.
Sowohl die bestehende (BW 1.190), als auch die neue Brücke (BW 1.418) bestehen aus zwei getrennten Überbauten, an welche jeweils eine Rampe anschließt. Der Brückenneubau hat eine Länge von ca. 320 m. Das Bauwerk der Rampe Ost weist eine Länge von ca. 86 m auf, für das Bauwerk der Rampe West ist eine Länge von ca. 114 m vorgesehen.
Die westliche Rampe (Rampe West) wird im Zuge des Brückenabbruchs rückgebaut und mit einer Länge von ca. 200 m nahezu in Bestandslage neu hergestellt. Die bestehende, östliche Zufahrtsrampe (Rampe Ost) von der SWT zum FSW hin wird zunächst abgebrochen und durch eine neue ersetzt, welche eine Baulänge von ca. 250 m hat.
3.4 Entwurfsplanung Bereich Frankenschnellweg - zusätzliche Planungen von Bauwerken
Abbildung 8 - Kreuz Hafen - BW 1.200
Das Brückenbauwerk BW 1.200 befindet sich im Kreuz Nürnberg Hafen. Es überführt den Frankenschnellweg über die Südwesttangente für den Verkehr von Nürnberg in Richtung Feucht. Es soll vor der Hauptmaßnahme Ersatzneubau BW 1.418 Brücke Frankenschnellweg über Main-Donau-Kanal und Südwesttangente saniert werden. Die Maßnahme kommt als flankierende Maßnahme zum Projekt zusätzlich hinzu.
3.5 Genehmigungsplanung Frankenschnellweg
Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 24.11.2016 (C-645/15)) hat die Regierung von Mittelfranken für das Projekt vorsorglich die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) empfohlen, da nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass der Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Kreisstraße N4 im europarechtlichen Sinn als (UVP-pflichtiger) „Bau einer Schnellstraße“ zu qualifizieren sein könnte. Die UVP wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Hierfür wurden umfangreiche Gutachten zu den Themen Umwelt (z.B. LBP, saP, UVS, FFH etc.), Lärm, Lufthygiene und Verkehr erstellt. Insbesondere die Betrachtung von baustelleninduzierten Verdrängungsverkehren im größeren Bereich um das Projekt bedeutet eine intensive und langwierige Planung der Bauzustände, Bauabläufe, Verkehrsprognosen und Lärmmodelle für den gesamten Projektbereich und die gesamte Bauzeit. Die Lärmmodellierung konnte im September 2020 auf Basis der Entwurfsplanung aller detailliert ausgearbeiteter Bauphasen begonnen werden. Aufgrund von Anpassungen der Planungen Hafenstraße kam es zu zeitlichen Verschiebungen bei der Planung der Frankenschnellwegbrücke. Für den Bereich Frankenschnellweg wird damit gerechnet, den Feststellungsentwurf im April/Mai 2021 einzureichen. Ausschreibung und Vergabe sind abhängig vom Feststellungsbeschluss. Erst wenn dieser rechtskräftig und ohne aufschiebende Klage vorliegt, kann mit der Ausschreibung der Bauleistung begonnen werden.
3.6 Ausführungsplanung Frankenschnellweg
Für den Bereich Brücke Frankenschnellweg wurden bei der Planungsgemeinschaft die Leistungen zur Ausführungsplanung abgerufen. Die Ausführungsplanung begann im November 2020 und wird geplant im März 2022 abgeschlossen sein. Die Vorbereitung der Vergabe soll sobald möglich abgeschlossen werden, um schnellstmöglich mit der Ausschreibung beginnen zu können. Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe können durch den Planer parallel erstellt werden.
3.7 Behelfsbrücke Frankenschnellweg
Bestätigt durch einen Prüfingenieur, konnte bei der Brücke Frankenschnellweg die ursprünglich benötigte Behelfsbrücke mithilfe statischer Nachrechnungen entfallen. Das Bestandsbauwerk kann nunmehr während dem Brückenneubau halbseitig weiter genutzt werden.
4. Entwicklung Bereich Hafenstraße
4.1 Aktueller Überblick Hafenstraße
Von August 2018 bis Frühjahr 2021 werden die Entwurfsplanungen Brücken Hafenstraße und Südwesttangente erstellt. Hieraus entsteht eine deutliche Verbesserung des gesamten Knotens Hafenstraße und Südwesttangente. Durch die geplante Lösung wird die Leistungsfähigkeit der Verbindung von der Autobahn zum Hafen Nürnberg deutlich verbessert. Zahlreiche neue Verbindungen für Radfahrer und Fußgänger werden geschaffen. Die Sicherheit für Radfahrer wird durch eine teilweise höhenfreie Radwegführung erhöht. Für die Schifffahrt wird eine höhere Durchfahrtshöhe erreicht. Dadurch können Kollisionen von Schiffen mit der Brücke verhindert werden. Mit den architektonisch sehr ansprechend gestalteten Brücken wird eine deutliche Aufwertung des Stadtbilds erreicht. Ein Portal nach Nürnberg entsteht für die mit Landfahrzeugen oder mit dem Schiff nach Nürnberg kommenden Gäste und Einwohner.
Abbildung 9 - Visualisierung Hafenstraße- BW 1.416 im Vordergrund - Entwurf
Die Kostenberechnung befindet sich noch in der Prüfung. Für die Baugenehmigung der Ortsstraße Hafenstraße ist ein Wasserrechtsverfahren notwendig. Die Vergabe für den Bau der beim Brückenneubau erforderlichen Behelfsbrücken soll möglichst noch in 2021 erfolgen. Damit wird zeitnah eine Ausweichmöglichkeit bereitgestellt, um mögliche weitere Sperrungen der Bestandsbrücken kompensieren zu können. Damit soll eine dauerhaft sichere Anbindung an den Hafen gewährleistet werden. Dies soll als Vorsorgemaßnahme vor der Hauptmaßnahme mit Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Mittelfranken erfolgen. Rückbau und Ersatzneubau erfolgen, sobald die Behelfsumfahrung in Betrieb gegangen ist. Im Sommer 2021 soll der Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden.
Erst mit vorhandenem Baurecht, einer Kreuzungsvereinbarung und einem Zuwendungsbescheid kann mit der Vergabe der Bauleistungen begonnen werden.
Baubeginn der Hauptmaßnahme ist für 2023 geplant. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Jahre.
Nach der Erneuerung steht ein sicherer, leistungsfähiger und für viele Jahrzehnte solider und optisch ansprechender Verkehrsweg zur Verfügung.
4.2 Ergebnis Vorplanung – Bereich Hafenstraße und Südwesttangente
Ausgehend vom Vorschlag der Verwaltung für die Ausbildung des Knotens Hafenstraße/SWT/A73 hat die beauftragte Planungsgemeinschaft auch die Leistungsfähigkeit des Vorschlags bewertet. Daraus resultierte keine ausreichende Leistungsfähigkeit für einen Neubau. Daraufhin wurden zahlreiche Varianten überlegt, skizziert und rechnerisch die Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Die Bewertung der Varianten ergab, dass Variante 7.2 insgesamt betrachtet die beste Variante darstellt. Hierbei wurden zahlreiche zusätzliche Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr eingeplant. Die Leistungsfähigkeit insbesondere von und zur Autobahn A73 wurde deutlich verbessert. Die langen Rückstaus an der Rampe von der Autobahn in Richtung Hafen werden damit zukünftig vermieden. Diese Variante wurde in der Verwaltung abgestimmt und im AfV vom 3. Mai 2018 beschlossen.
Abbildung 10 – Vorplanung - Variante 7.2 mit LSA - Beschlussvariante
Im Zuge der Planungen und Abstimmungen zwischen der Stadt Nürnberg und der Autobahn zur A 73 und der Anschlussstelle Hafen Ost / Hafenstraße / Finkenbrunn haben sich Änderungen ergeben. Ausgelöst durch die Nachweise der Leistungsfähigkeit des Knotens hat sich im Zuge der Vorplanung eine Beschlussvariante mit zusätzlichen Aus- und Einfahrtsrampen ergeben. Es resultierte dabei, dass ein Durchführen der durch die Autobahn hergestellten Sechsstreifigkeit bis zum Kreuz Hafen die Verbindungen vom Süden und die Stauanfälligkeit des Knotens Hafen-Ost / Kreuz Hafen deutlich reduziert. Somit hat sich der Planungsumgriff von der Hafenstraße auf die Südwesttangente hier deutlich erweitert.
Im Rahmen der Vorplanung wurden zahlreiche Brückenlösungen überlegt und skizzenhaft dargestellt. Mittels einer Bewertungsmatrix wurde hierfür eine Eignungsreihung erstellt. Die am besten bewertete Variante wurde im Stadtrat am 25. Juli 2018 vorgestellt und beschlossen.
Brücke über MDK
Abbildung 11 - Visualisierung MDK Variante III - Beschlussvariante
Die Beschlussvariante unterscheidet sich von den Bestandsbauwerken erheblich. Anstatt des bisher in Längsrichtung geteilten Überbaues, ist nunmehr nur ein ganzheitlicher Überbau vorgesehen. Die Breite und die Länge des Bauwerks konnten dabei reduziert werden. Die vorgespannten Plattenbalken des Bestands mit untenliegendem Tragwerk werden durch obenliegende Fachwerke aus Stahl ersetzt. Die Fahrbahnplatte besteht aus einem Stahlverbundquerschnitt (Stahlträger unten / Betonplatte oben). Dadurch erhöht sich die Durchfahrtshöhe für die Schifffahrtsstraße. Die Pfeiler am Ufer entfallen zukünftig, aus der bisher dreifeldrigen Brücke wird eine Einfeldbrücke. Die vom Ufer abgerückten Widerlager befinden sich außerhalb des Sicherheitsraumes der Schifffahrt.
Brücke über SWT
Abbildung 12 - Variante 3 - Stahlgeflecht – Beschlussvariante
Die Beschlussvariante unterscheidet sich von den Bestandsbauwerken erheblich. Wegen der optimierten Spurenanzahl bei der Neuplanung reduziert sich die Breite des Bauwerks. Die bisher vorhandene Mittelstütze entfällt, die Brücke wird in Stahl ausgeführt. Die Länge des Bauwerks wird deutlich vergrößert, um die angepasste Verkehrsanlage der Südwesttangente und der neuen Einund Ausfahrtsrampen überbrücken zu können.
4.3 Ergebnis der Entwurfsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente
Die Entwurfsplanung der Verkehrsanlage wurde durch die beauftragte Planungsgemeinschaft zunächst von August 2018 bis März 2019 erstellt. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde die Planung im Detailierungsgrad erweitert.
Zahlreiche Abstimmungen zum Beispiel zu den Belangen Verkehr, Verkehrssicherheit, Schifffahrt, Umwelt, Leitungen, Entwässerung, Lärm, Lufthygiene, Baugrund, Wirtschaftlichkeit und Baurechtschaffung wurden durchgeführt.
Zahlreiche neue Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr sind unter anderem das Ergebnis der Entwurfsplanung. Eine zusätzliche Brücke wurde für die Fuß- und Radwegführung im Bereich Finkenbrunn in Fahrtrichtung Hafen / Eibach erforderlich. Hierdurch entfällt eine höhengleiche Kreuzung mit dem Straßenverkehr. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten mittels Lichtsignalanlage bei den Kleingärten und Sportplätzen im Finkenbrunn sind eingeplant. Abstimmungen zur Barrierefreiheit haben stattgefunden. Es sollen die Bushaltestellen vor und hinter dem Projektbereich barrierefrei umgebaut werden, damit der Bereich insbesondere für Blinde sicherer zu passieren ist. Die vorgelegte Planung wurde geprüft. Zahlreiche Anmerkungen zur Entwurfsplanung Verkehrsanlage mit Entwässerung führten im Weiteren zur Hinzunahme eines Verkehrssicherheitsauditors. Die Planungen mussten daraufhin in vielen Details grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere die Details zu Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Umweltbelangen und der Entwässerung mussten grundlegend angepasst und abgestimmt werden.
Abbildung 13 - Lageplan 200 Verkehrsanlage Hafenstraße - Entwurf
Die am 25.07.2018 beschlossenen Brückenvarianten wurde im Rahmen der Entwurfsplanung weiter ausgearbeitet. Umfassende statische Berechnungen wurden erstellt und bereits im Rahmen der Entwurfsplanung von einem Prüfingenieur geprüft. Ein Beleuchtungskonzept wurde erstellt.
Brücke über MDK
Abbildung 14 - Visualisierung BW 1.416
Das neue Brückenbauwerk BW 1.416 überführt die Hafenstraße mit zwei je Fahrtrichtung getrennten Fahrspuren von Ost nach West über den Europakai, den Main-Donau-Kanal und die Regenstraße. Zusätzlich ist auf beiden Seiten auf den Brückenkappen ein gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet. Zusätzlich verläuft ein Rad- und Gehweg zwischen dem Europakai (Anlegerbereich) und der östlichen Widerlagerwand unter der Brücke.
Bei dieser Variante besteht der einteilige Überbau aus einem Stahltragwerk. Die Fahrbahnplatte wird dabei als Stahlbeton-Verbund-Platte ausgeführt und liegt auf fischbauchförmigen Querträgern auf. Diese Querträger spannen zwischen den beiden außenliegenden Längsträgern. Darüber befindet sich ein räumliches Fachwerk aus mehreren geneigten elliptischen Stahlringen. Diese Ringe erzeugen im Querschnitt eine Art Fachwerkröhre, durch die die Fahrbahn geführt wird. Das Fachwerk ist über die gesamte Länge regelmäßig aufgebaut.
Spartenverlegungen wurden geplant und teilweise bereits baulich realisiert. Für den Bau eines Spartendükers vom Parkplatz Anlegestelle zum Parkplatz der Feuerwache 4 musste zunächst ein Ersatzparkplatz für die Feuerwehr hergestellt werden.
Brücke über SWT
Abbildung 15 -Visualisierung BW 1.417 - Entwurf
Das Bauwerk BW 1.417 überführt die Hafenstraße über die Südwesttangente. Der Ersatzneubau wird als Einfeldbauwerk ohne Längsfuge mit einteiligem Überbau geplant. Die nutzbare Brückenbreite jeweils zwischen den Geländern und dem Mittelstreifen ergibt sich aus zwei Fahrspuren der Hafenstraße zuzüglich beidseitiger Geh-Radwege.
4.4 Entwurfsplanung Bereich Hafenstraße - zusätzliche Planungen von Bauwerken
Die Ergebnisse der Projektstudie waren in Teilbereichen naturgemäß zur frühen Planungsphase und dem Charakter einer Studie noch nicht vollständig. Im Zuge der Planungen wurde deutlich, dass insbesondere im Bereich Hafenstraße zusätzliche Stützwände und eine Fuß- und Radwegunterführung (BW 1.426) erforderlich werden. Die Fortsetzung der Spursubtraktion in Richtung FSW und Fürth sowie die Spurergänzung vom FSW in Richtung Feucht führen zu einer deutlichen Erweiterung des Projektumfangs im Bereich der Südwesttangente. Die Montagefläche zur Herstellung der neuen Brücke BW 1.416 Hafenstraße über MDK und der dafür notwendigen Verbauten entstanden im Rahmen der Bauphasenplanung. Die Planung der Entwässerung brachte den Bedarf eines neuen Regenrückhaltebeckens und eines Regenklärbeckens hervor. Nachfolgend werden die Bauwerke und Bereiche näher beschrieben.
Durch den Ersatzneubau der Brücke Hafenstraße über SWT und die Neugliederung des Verkehrsraums am Knoten Hafen/Ost mit den Aus- und Einfahrtsrampen von der SWT zu Finkenbrunn/Hafenstraße ergibt sich die strategische Notwendigkeit, die Verbindung von der südlichen Südwesttangente zum Kreuz Hafen mittels verlängerter Ausfahrt mit Spursubtraktion zum FSW sowie verlängerter Einfahrtspur vom FSW in Richtung Feucht als Spurergänzung, die sich an den sechsstreifigen Ausbau der A73 anschließt. Dies soll im Zuge des Projekts Erneuerung der Hafenbrücken mit realisiert werden. Grundlage dafür ist der Beschluss des AfV vom 03.05.2018.
Abbildung 16 - Stützwände entlang der Südwesttangente (schwarz dargestellt)
Entlang der Südwesttangente wird im Anschluss an die Widerlager die Errichtung von vier Stützwänden erforderlich.
Abbildung 17 - Lage Stützwand östlich MDK
Die Stützwand am Main-Donau-Kanal stützt den Geh- und Radweg, welcher von Norden in Richtung Süden unter der Hafenstraße unmittelbar vor dem östlichen Widerlager der MDK-Brücke geführt wird. Sie grenzt unmittelbar an das Gebäude der Hafenaufsicht.
Abbildung 18 - Lageplan - Bereich Unterführung BW 1.426
Das Bauwerk BW 1.426 überführt die Rampe Nordost über einen Geh-Radweg. Dieser wird neu errichtet und ist im Bestand noch nicht enthalten. Hierdurch wird eine höhenfreie Querung für die Fußgänger und Radfahrer geschaffen.
Abbildung 19 - Lage Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken
Im Rahmen der Neuplanung der Verkehrsanlage wurden zahlreiche Ansätze für die Entwässerung untersucht. Vorrangig wurde versucht, das Regenwasser möglichst versickern zu lassen. Das Versickern ist in einigen Bereichen der Hafenstraße und des Finkenbrunn sowie in den Rampenbereichen möglich. Im Bereich der Südwesttangente und der Brücken ist ein Versickern nicht möglich. Das anfallende Regenwasser dieser Bereiche östlich der des BW 1.416 wird gesammelt und über ein zusätzlich erforderliches Regenrückhaltebecken mit nebenliegendem Regenklärbecken in den bereits vorhandenen und anzupassenden Sandfang dem Main-Donau-Kanal eingeleitet. Im Bereich westlich der Brücke Hafenstraße über den MDK wird das Regenwasser über Sedimentationsanlagen in den Main-Donau-Kanal eingeleitet.
Bei der Bauablaufplanung wurde deutlich, dass die Brücke Hafenstraße über MDK (BW 1.416) nicht an Ort und Stelle erstellt werden kann. Die Konstruktion muss seitlich vormontiert werden. Es werden hierfür ein Abtrag von zirka 40.000 Kubikmeter Erdmaterial erforderlich. Nach der Herstellung der Brücke, des Rückhaltebeckens und des Klärbeckens, wird hier wieder ähnlich viel Erdmaterial aufgefüllt.
4.5 Genehmigungsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente
Die Genehmigungsplanung für den Projektbereich Hafenstraße erfolgt über ein Wasserrechtsverfahren. Hierfür wurden umfangreiche Gutachten zu den Themen Umwelt (z.B. LBP, saP, FFH etc.), Lärm, Lufthygiene und Verkehr erstellt. Nach Abschluss der Entwurfsplanung werden hierfür die Rechtsverfahren eingeleitet.
4.6 Ausführungsplanung - Bereich Hafenstraße und Südwesttangente
Für den Bereich Hafenstraße ist die Ausführungsplanung für die Behelfsbrücken bereits abgerufen worden. Für die anderen Brücken und Verkehrsanlagen inklusive der zusätzlichen Bauwerke ist vorgesehen, umgehend die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Vergabe abzurufen. Das Planungshonorar Hafenstraße wird sich aufgrund der zusätzlichen Bauwerke deutlich erhöhen. Diese Kosten sind im Kapitel Kosten ausführlich beschrieben. Die Kostenberechnung ist noch nicht abschließend mit dem Planer vereinbart worden. Daher können die Nachtragsforderungen aktuell noch nicht abschließend geprüft und im Ausschuss genehmigt werden. Dies wird umgehend nachgeholt, sobald die Kostenberechnung einvernehmlich mit der Planungsgemeinschaft
vereinbart werden konnte. Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe können durch den Planer parallel erstellt werden. Ein Abruf der Ausführungsplanung der Brücken ist für kurzfristig vorgesehen.
4.7 Behelfsbrücken Bereich Hafenstraße und Südwesttangente
Bei der Brückenachse Hafenstraße konnte durch umfangreiche planerische Optimierungen und statische Nachrechnungen auf einen Teil der Behelfsbrücken verzichtet werden. Ursprünglich waren je Fahrtrichtung zwei Fahrspuren und ein Fuß-/ Radweg vorgesehen. Im Ergebnis werden nunmehr für die Fahrtrichtung Centrum lediglich zwei Fahrspuren auf Behelfsbrücken gelegt. Alle anderen Verbindungen werden über die im Zuge des Brückenneubaues weiter halbseitig nutzbare Bestandsbauwerke realisiert. Die bauzeitliche Leistungsfähigkeit, die Verbindung für Fuß- und Radfahrer sowie die Sicherstellung der Ausrückung der Feuerwehr von der Wache 4 aus sind gewährleistet. Für ca. eine Woche innerhalb der Gesamtbauzeit muss die Fahrtrichtung zum Hafen gesperrt werden.
Für die Behelfsbrücken an der Hafenstraße wurden mit den betroffenen Grundstückseigentümern notwendige Vereinbarungen getroffen. Die Planung wurde bereits instruiert und entsprechend den Stellungnahmen angepasst. Um schnellstmöglich eine sichere Alternative zu den Risikobrücken zu erstellen, wird der Objektplan für die Behelfsbrücken an der Hafenstraße im Mai 2021 zum Beschluss vorgelegt. Die Ausschreibung und Vergabe soll bis September 2021 abgeschlossen werden. Der Baubeginn ist für Anfang 2022 vorgesehen. Nach Genehmigung der Gesamtplanung Hafenstraße soll möglichst bald die Behelfsumfahrung zwischen den Behelfsbrücken ausgeschrieben, vergeben und gebaut werden. Dann steht geplant voraussichtlich ab Frühjahr 2023 eine alternative Verbindung vom Hafen in Richtung Südwesttangente und Innenstadt zur Verfügung.
5. Kosten
5.1 Gesamtkosten
Die Kosten wurden mit den Erkenntnissen der Entwurfsplanung fortgeschrieben. Es wurden Verbesserungen für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs herausgearbeitet. Es stellte sich im Zuge der Planungen heraus, dass auch die Bundeswasserstraßenverwaltung Änderungsverlangen für die Bauwerke hat. Diese beiden Voraussetzungen bewirken nun eine Kostenteilung zwischen der Stadt Nürnberg, der Bundesrepublik Deutschland (WSV) und dem Freistaat Bayern.
Tabelle 1 – Gesamtkostenvergleich – Prognose für den Zeitpunkt des Baubeginns 2023
Die Gesamtkosten werden mit 237,7 Mio Euro (vgl. Tabelle 1) für den Beginn der Hauptbaumaßnahmen 2023 prognostiziert. Zum Stand der Projektstudie ist davon ausgegangen worden, dass keine Zuwendungen und keine Kostentragung Dritter erfolgen wird. Im Zuge der Planungen und Abstimmungen konnte herausgearbeitet werden, dass sich zum einen die BRD/WSV bei den Brücken über den MDK beteiligen wird. Des Weiteren wird für den Knoten Hafen Ost eine Förderung durch den Freistaat Bayern erwartet. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der Kostenanteil für die Stadt Nürnberg von 126,6 Mio Euro innerhalb des ursprünglichen Kostenrahmens bleibt.
5.2 Erläuterung der Kostenänderungen
Abbildung 20 - Übergeordnete Baunebenkosten
Die Baunebenkosten für übergeordnete Leistungen (Sör, VMN, Projektsteuerung u. Lufthygiene) haben sich deutlich von 1,4 Mio Euro auf 19,4 Mio Euro erhöht. Grund sind das Einrechnen der stadteigenen Personalkosten, die Verrechnung von Leistungen des Vergabemanagements, zusätzlich erforderliche Gutachten, wie z.B. Lufthygiene und zusätzliche Leistungen bei der Projektsteuerung (z.B. kaufmännische Bauherrenvertretung, zeitweise Unterstützung projektinternes Vergabemanagement).
Die Kosten für die Brücke Frankenschnellweg sind trotz Entfalls der Behelfsbrücken insgesamt von 68,2 Mio Euro auf 72,2 Mio Euro angestiegen. Ein großer Teil resultiert dabei aus der Teuerung zwischen dem ursprünglichen Preisniveau und dem aktuellen Preisstand. Weiterhin musste die Brücke aus statischen und geometrischen Gründen länger geplant werden, als der Bestand. Eine zunächst angenommene Flachgründung ist aus geotechnischen Gründen nicht möglich. Daher muss die Brücke zukünftig auf Bohrpfählen gegründet werden.
Die Kosten für die Brücken und Verkehrsanlagen an der Hafenstraße haben sich von 59,5 Mio Euro auf 66,9 Mio Euro erhöht. Ein großer Teil resultiert dabei aus der Teuerung zwischen dem ursprünglichen Preisniveau und dem aktuellen Preisstand. Aufgrund der Optimierung des Knotens Hafen-Ost wird die Brücke über die Südwesttangente um ca. 35 % länger.
Ursprünglich wurde bei den Behelfsbrücken davon ausgegangen, dass solche vom Bund kostengünstig ausgeliehen werden können. Diese günstigen Leihbrücken stehen für das Projekt jedoch nicht zur Verfügung. Es müssen daher auf dem freien Markt verfügbare Behelfsbrücken angemietet werden, was zu deutlichen Kostensteigerungen führt.
Abbildung 21 - Zusätzliche und geänderte Bauwerke
Neu hinzu kommen zusätzliche Bauwerke und Anlagen. Diese waren im Rahmen der Projektstudie noch nicht bekannt. Im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung wurde der Bedarf des Ausbaus der Südwesttangente, von Stützwänden, am Kreuz Hafen die Sanierung des Brückenbauwerks BW 1.200, einer Fuß- und Radwegunterführung (BW 1.426), eine zusätzliche Behelfsbrücke über den Parkplatz Anlegestelle, zahlreiche Verbauten, die Herstellung von Montageflächen, ein Regenklärbecken, ein Regenrückhaltebecken, der Umbau eines Sandfangs sowie einige Sedimentationsanlagen, einer Ersatzzufahrt zum Betonwerk und einem Ersatzparkplatz für die Feuerwehr ermittelt. Hieraus resultieren zusätzliche Kosten in Höhe von 31,9 Mio Euro.
Die Flankierenden Maßnahmen Knoten Wiener Straße / Marthweg und Knoten Saarbrückener Straße / AS Königshof sind baulich abgeschlossen. Statt 7,3 Mio Euro aus der Projektstudie wurde die Umsetzung mit 5,3 Mio Euro bereits abgeschlossen werden.
5.3 Risiken
Die dabei noch zu berücksichtigenden Risiken sind: Teuerung anders als prognostiziert Kampfmittelsondierung ergibt viele und maßgebliche Verdachtsmomente
Erschütterungsgutachten Integrierte Leitstelle ergibt Einschränkungen für das Bauen aus Lärmberechnungen erforderliche Lärmschutzmaßnahmen Verzögerungen in der Planung Verzögerungen in der Genehmigung (Planfeststellung) Verzögerungen in der Vergabe (z:B durch Rügen eines Bieter etc.) Störungen und Verzögerungen beim Bauen
6. Ausblick
6.1 Aktuelle Terminplanung
Seit August 2020 sind die Bauablaufplanungen an der Hafenstraße soweit fortgeschritten, dass diese in die Genehmigungsplanung der Brücke Frankenschnellweg einmünden können. Die Gutachten hierzu werden derzeit erstellt. Sobald die Fachgutachten abgeschlossen sind, kann ein Feststellungsentwurf zur Baurechtschaffung über ein Planfeststellungsverfahren eingereicht werden. Die Einreichung des Feststellungsentwurfs Bereich Frankenschnellweg ist für April/Mai 2021 vorgesehen. Für die Genehmigung der Planfeststellung ist ein Zeitbedarf von mindestens zwölf Monaten bis April/Mai 2022 eingeplant. Auch für den Bereich Hafenstraße ist vorgesehen, bis April 2022 Baurecht vorliegen zu haben.
Bis Ende August 2021 ist vorgesehen, die Kreuzungsvereinbarungen mit der WSV abzuschließen und die Zuwendungsanträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Im Herbst 2021 soll der Bau der Behelfsbrücken an der Hafenstraße beauftragt und mit dem Bau Anfang 2022 begonnen werden.
Sobald die Ausführungsplanungen, die Zusagen der Förderung, die Objektpläne und Baurecht für die Bereich Frankenschnellweg und Hafenstraße vorliegen, sollen die Ausschreibungen beginnen.
Bis Spätherbst 2022 sollen die Verträge mit den Baufirmen abgeschlossen sein.
Baubeginn ist für Anfang 2023 geplant. Die geplante Bauzeit beträgt ca. 4 Jahre.
6.2 Abstimmungen mit anderen Projekten
Das Projekt Erneuerung der Hafenbrücken liegt eingebettet in einem verkehrlich sehr frequentieren Bereich der Stadt Nürnberg. Daher ist es erforderlich, das Projekt mit dem Ausbau A 73, der Brückenmaßnahme „Großes Mausloch“, der Brückenmaßnahme Rangierbahnhofbrücke, dem Projekt Straßenbahnlückenschluss in der Minervastraße, dem Tunnel Frankenschnellweg und dem Projekt Kanalsanierungen Süd abzustimmen. Diese Abstimmungen fanden und finden weiterhin statt.
7. Fazit
Aus den umfangreichen Optimierungen, Abstimmungen und Prüfungen im Zuge der Entwurfsplanung resultiert nun eine technisch und wirtschaftlich ausgereifte Planung. Im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung konnte die Anbindung an den Hafen sowie die Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert werden. Mit der Erstellung der nun vorliegenden Planung ist die Verwaltung dem Ziel, das Risiko aus den Bestandsbauwerken durch schnellstmöglichen Rückbau zu beseitigen, einen großen Schritt näherkommen. Gleichzeitig wurde eine für viele Jahrzehnte dauerhafte, sichere und leistungsfähige Verbindung von und zum Hafen herausgearbeitet.
Der erweiterte Planungsumgriff, die zusätzlich erforderlichen Bauwerke und die im Projektbudget zusätzlich berücksichtigten Personalkosten des SÖR führen zu den mit Abschluss der Entwurfsplanung prognostizierten Gesamtkosten von insgesamt ca. 238 Mio Euro. Aufgrund der Verbesserungen und der in Aussicht gestellten Kostenteilung mit der Bundeswasserstraßenverwaltung, der erwarteten Förderfähigkeit durch den Freistaat Bayern ist der städtische Anteil beinahe unverändert.
Die weitere Projektumsetzung ist im Gange. Nach aktuellem Terminplan soll mit dem Bau der Behelfsbrücken Anfang 2022 und mit dem Brückenneubau in 2023 gestartet werden. Die Bauzeit der Hauptmaßnahmen beträgt je Bereich ca. 4 Jahre. Die Maßnahmen sollen parallel realisiert werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 12.05.2021 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff: Direkter Objektplan für den Ersatzneubau der Überführungen der Hafenstraße über den
Main-Donau-Kanal BW. 1.416 und über die Südwesttangente BW. 1.417
hier: vorgezogene Errichtung zweier Behelfsbrücken mit Widerlagern und Stützen
Anlagen: Entscheidungsvorlage Kostenzusammenstellung Lageplan_Behelfsumfahrung Bauwerksplan_Behelfsbrücke_MDK Bauwerksplan_Behelfsbrücke_SWT Bauwerksplan_Behelfsbrücke_Parkplatz Straßenquerschnitt_BHU
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Objektentwurf umfasst den vorgezogenen Bau der Behelfsumfahrung. Diese wird benötigt, um eine Aufrecherhaltung des Verkehrs während der Erneuerung der Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal (BW 1.416) und über die Südwesttangente (BW 1.417) zu ermöglichen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 21.931.100 Euro.
Aufgrund der beidseitigen Veranlassung der Maßnahme durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und die Stadt Nürnberg werden die Kosten entsprechend eines noch zu ermittelnden Kostenteilungsschlüssels aufgeteilt. Bis zum Vorliegen der Kreuzungsvereinbarung mit dem tatsächlich anzusetzenden Kostenteilungsschlüssel wird von einer jeweils hälftigen Kostentragung der Baukosten ausgegangen. Hierdurch ergibt sich eine Einnahmeerwartung mit Umsetzung der Maßnahme von ca. 10.524.400 Euro.
Für den städtischen Anteil der Kosten wird ein Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Durch die Gewährung von Zuwendungen ergibt sich eine weitere Einnahmeerwartung von ca. 4.783.800 Euro.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 21.931.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 21.931.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich nur um die vorgezogene Errichtung zweier Behelfsbrücken und nicht um deren Inbetriebnahme. Die Aspekte der Diversity-Relevanz werden während der Hauptbaumaßnahme berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss genehmigt den Direkten Objektplan für die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch Stk.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 21.931.100 Euro.
G:\PEH\C_HAS\Kosten_Finanzen\Objektpläne\BHB+BHU\Entscheidungsvorlage.docx
Direkter Objektplan für den Ersatzneubau der Überführungen der Hafen-
straße über den Main-Donau-Kanal BW 1.416 und über die Südwesttan-
gente BW 1.417
hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße
Kurztext: „Errichtung der Behelfsumfahrung “
E n t s c h e i d u n g s v o r l a g e
1. Darstellung der Baumaßnahme
Die Brücken Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal (Bauwerk 1.188) und Hafenstraße über die Südwesttangente (Bauwerk 1.189) sind gemäß gutachterlicher Prüfung Spannbetonbrücken mit spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl, denen nur noch eine zeitlich begrenzte Nutzungsperspektive eingeräumt wird. Sie stellen derzeit ein hohes verkehrliches Gefahrenpotential und wirtschaftliches Risiko dar und müssen schnellstmöglich ersetzt werden, da weitere verkehrliche Einschränkungen bis hin zu Bauwerkssperrungen bei weiterer Verschlechterung des Bauwerkszustandes nicht ausgeschlossen werden können. Dabei kann auch ein Bauwerksversagen ohne Bruchvorankündigung gemäß gutachterlicher Bewertung nicht ausgeschlossen werden. Die Brücken haben für die Nürnberger Infrastruktur, die gesamte Metropolregion und insbesondere den Hafen einschließlich der hafennahen Gewerbebetriebe eine hohe Bedeutung. Über sie verläuft die Ausrückroute der Feuerwache 4.
Um den Verkehr während der Erneuerung der Bauwerke aufrechtzuerhalten, ist in allen Bauphasen eine Behelfsumfahrung mit drei Behelfsbrücken erforderlich. Diese sind zur Überbrückung des Main-Donau-Kanals, der Zufahrt zum Parkplatz des Schiffsanlegers sowie der Südwesttangente notwendig. Die Behelfsumfahrung umfasst zwei Fahrspuren in Richtung Innenstadt. Der Verkehr stadtauswärts sowie der Geh- und Radverkehr verlaufen während der Bauzeit über die Bestandsbrücken sowie die Ersatzneubauten der Brücken.
Der vorliegende Objektentwurf umfasst den Bau der gesamten Behelfsumfahrung. Diese beinhaltet die Errichtung der Dämme und Rampen inklusive drei Behelfsbrücken über den Main-Donau-Kanal, über den Parkplatz des Schiffanlegers und über die Südwesttangente sowie deren Widerlager und Stützen.
Die Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung ist vom Bau der vorgezogenen Behelfsumfahrung getrennt und Teil der Hauptbaumaßnahme. Nach Beendigung der gesamten Baumaßnahme wird die Behelfsumfahrung wieder zurückgebaut.
2. Notwendigkeit der Maßnahme
Die Bestandsbrücken sind nicht sanierungsfähig. Daher müssen die beiden Brücken ersetzt werden. Für die Umsetzung der Ersatzneubauten wird eine Behelfsumfahrung mit drei Behelfsbrücken benötigt, damit der Verkehr während der Bauarbeiten aufrechterhalten werden kann. Im Falle weiterer festgestellter Schäden kann eine Komplettsperrung beider Bestandsbauwerke erforderlich sein. Um das Risiko verkehrlicher Einschränkungen oder Sperrung der bestehenden Brücken zu reduzieren, soll die Errichtung der Behelfsumfahrung vor dem Beginn der Hauptbaumaßnahme erfolgen. So wird eine intakte Infrastruktur gewährleistet.
3. Umweltverträglichkeit
Für die Errichtung der Behelfsbrücken über den Main-Donau-Kanal und über die Südwesttangente wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht. Art und Umfang der Untersuchungen wurden am 06.03.2019 mit der Regierung von Mittelfranken (Planfeststellungsbehörde und höhere Naturschutzbehörde) abgestimmt. Zu behandeln waren demnach insbesondere:
Eingriffsregelungen nach § 14 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG Verträglichkeit mit dem benachbarten Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ gemäß § 34 BNatSchG besonderer Artenschutz nach § 44 BNatSchG
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan oder eine UVP-Vorprüfung waren für das Vorhaben nicht erforderlich.
Ein Umweltbeitrag, der die o. g. Punkte ausführlich behandelt, liegt dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.
Der Umweltbeitrag baut auf den Ergebnissen des landschaftspflegerischen Begleitplans, der FFH-Vorprüfung für das Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ und der Umweltverträglichkeitsstudie auf, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Ersatzneubauten der Brücken der Hafenstraße erstellt werden.
Das Umweltamt hat den Umweltbeitrag geprüft und seinem Inhalt zugestimmt.
Die Ergebnisse des Umweltbeitrags werden nachfolgend mithilfe von Textauszügen aus dem Bericht kurz zusammengefasst:
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen:
Die Planung der Behelfsbrücken wurde so optimiert, dass sich die Eingriffe in Natur und Landschaft auf das absolute notwendige Minimum reduzieren. Angrenzende Bestände werden durch geeignete Schutzmaßnahmen und -vorkehrungen gegen Beeinträchtigungen im Baubetrieb geschützt. Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen und -vorkehrungen wird durch eine Umweltbaubegleitung überwacht.
Eingriffsregelung:
Die vorgezogene Errichtung der Behelfsbrücken beeinträchtigt nur im geringen Maße die Natur und Landschaft, da es sich bei den betroffenen Flächen überwiegend um Bestände mit einem hohem Versiegelungsgrad oder Verkehrsnebenflächen handelt.
Ausgleichmaßnahmen:
Da die betroffenen Flächen nach Abschluss der Rückbauarbeiten der Behelfsbrücken wiederhergestellt werden, besteht nur eine Beeinträchtigung, die kurz bis mittelfristig durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden kann.
Der Bau der Ersatzbrücken über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente beeinträchtigt voraussichtlich die Bestände der vorgezogenen Baumaßnahme. Sollten beim Ersatzneubau der beiden Brücken dauerhafte bzw. schwerwiegendere Beeinträchtigungen der betroffenen Bestände auftreten als bei der vorgezogenen Errichtung der Behelfsbrücken und im Rahmen des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens der Hauptbaumaßnahme entsprechend umfassendere Maßnahmen zur Kompensation festgesetzt werden, sind die ermittelten Kompensationsmaßnahmen entbehrlich. Die Beeinträchtigungen der von den vorgezogen errichteten Behelfsbrücken betroffenen Bestände werden dann im
Rahmen des Zulassungs- bzw. Genehmigungsverfahrens zum Ersatzneubau der Hafenbrücken kompensiert. Sollten sich die Zulassung und die Realisierung des Ersatzneubaus der Brücken über den Main-Donau-Kanal und die Südwesttangente verzögern, werden die Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Ausgleich spätestens fünf Jahr nach dem Eingriff durch den Bau der Behelfsbrücken umgesetzt. Schutzgebiete und Objekte:
Es werden keine Schutzgebiete durch die vorgezogene Errichtung der beiden Behelfsbrücken beeinträchtigt. Das nahegelegene Vogelschutzgebiet „Nürnberger Reichswald“ befindet sich vollständig außerhalb der Baumaßnahme.
Spezieller Artenschutz saP:
Für die vorgezogene Baumaßnahme liegen keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vor und folglich sind keine Ausnahmen für die Umsetzung der Errichtung der Behelfsbrücken erforderlich.
Wasserrechtliche Schutzgüter werden nicht berührt. Es sind keine weiteren Genehmigungen notwendig.
Der Umweltbeitrag zu den Dämmen und Rampen der Behelfsumfahrung sowie der Behelfsbrücke über die Zufahrt zum Parkplatz des Schiffsanlegers ist noch in Bearbeitung. Auch hier erfolgt die Erstellung in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt. Gleiches gilt für die Unterlagen für die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren.
4. Technische Erläuterungen
Gemäß Entwurfsplanung besitzt die gesamte Behelfsumfahrung einschließlich der Brückenbauwerke eine Länge von ca. 700 m. Die gesamte Behelfsumfahrung verläuft südlich von der bestehenden Hafenstraße. Die Trasse beginnt mit einer östlichen Abzweigung an der Kreuzung Hafenstraße und Rotterdamer Straße in Richtung Süden und überquert den Main-Donau-Kanal, die Zufahrt zum Parkplatz des Schiffsanlegers und die Südwesttangente mit den dazugehörigen Rampen. Anschließend schließt sich die Trasse wieder an die bestehende Hafenstraße an. Die gesamte Behelfsumfahrung befindet sich auf einem Damm, der aus einer bewehrten Erde-Konstruktion besteht. Dieser herzustellende Damm besitzt eine maximale Höhe von 10 m und wird mit Wänden von annähernd 90° hergestellt. Auf der gesamten Behelfsumfahrung beträgt die maximale zugelassene Geschwindigkeit 30 km/h.
Die Entwurfsplanung der Brückenkonstruktionen erfolgt in Anlehnung an die Systembrücken, die auch vom Bund als Behelfsbrücke eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Modulsysteme für Fachwerk-Tragwerkskonstruktionen, die entsprechend den Anforderungen zusammengebaut werden können. Der Überbau der zweifeldrigen Behelfsbrücke über den Main-Donau-Kanal wird als Stahlstrebenfachwerk mit Pfosten ausgeführt. Die Brückenkonstruktion über die Südwesttangente ist im Entwurf als Rautenfachwerk in Form eines Durchlaufträgers geplant.
In der Ausschreibung werden technisch mögliche und wirtschaftliche Sondervorschläge für die Überbauten der Behelfsbrücke von den auszuführenden Firmen zugelassen. So können sich im Zuge der weiteren Planung die Überbaukonstruktionen der Behelfsbrücken über den Main-Donau-Kanal und über die Südwesttangente noch verändern.
Die beiden Überbauten der temporären Bauwerke sind jeweils auf zwei Widerlagern aus Stahlbeton und einer Stahlbetonstütze gelagert. Die Gründung erfolgt mittels Bohrpfählen.
Die Behelfsbrücken werden in Teilmontage auf die Baustelle geliefert und vor Ort in den vorgesehenen Montageflächen fertig montiert. Die Main-Donau-Kanal-Brücke sowie die Südwesttangentenbrücke werden in Längsrichtung eingeschoben. Für den Verschub der beiden Behelfsbrücken werden kurzzeitige Sperrungen für den Verkehr auf dem Main-Donau-Kanal und auf der
Südwesttangente erforderlich. Zudem ist für diese Zeit die Schiffsanlegestelle am Main-Donau- Kanal nicht nutzbar.
Bei der Behelfsbrücke über die Zufahrt zum Parkplatz des Schiffsanlegers handelt es sich um eine Systembrücke, die vom Bund angemietet werden kann. Der einfeldrige Überbau besteht aus einer Fachwerkkonstruktion und wird mithilfe eines Autokranes auf zwei flachgegründeten Widerlagern aus Stahlbeton eingehoben. Die Gründung erfolgt auf den erdbewehrten Dämmen der Behelfsumfahrung.
5. Baukosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut beiliegender Kostenzusammenstellung insgesamt 21.931.100 Euro. In den Gesamtkosten sind Baukosten, Bauverwaltungskosten und Planungskosten enthalten. In den Baukosten sind der Aufbau, das Vorhalten und der Rückbau der Behelfsbrücken und der -umfahrung berücksichtigt.
Im Folgendem werden die Baukosten in Straßen- und Brückenbau unterteilt:
Straßenbau: 13.522.600 Euro
Brückenbau: 8.408.500 Euro
6. Bauzeit
Die Maßnahme soll – vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung – im Zeitraum Anfang 2022 bis ca. Mitte 2023 ausgeführt werden.
Der Rückbau der Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbrücken erfolgt nach Beendigung der Hauptbaumaßnahme, voraussichtlich Anfang 2026.
7. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse
Für die Herstellung der Behelfsumfahrung muss vorübergehend Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen werden.
Mit den betroffenen Grundstückseigentümern konnte bereits Einvernehmen hinsichtlich der vorübergehende Inanspruchnahme der Flächen erzielt werden. Die notwendigen Nutzungsvereinbarungen werden zurzeit erarbeitet. Die anfallenden Grunderwerbskosten werden in der Hauptbaumaßnahme berücksichtigt.
8. Finanzierung und Mittelbedarf
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut beiliegender Kostenzusammenstellung insgesamt 21.931.100 Euro.
Aufgrund der geltenden Ausbaugrundsätze der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), fordert die WSV eine Erhöhung des vorhandenen Lichtraumprofils unterhalb der Brücke über den Main-Donau-Kanal. Hierdurch kommt es zu einer beidseitigen Veranlassung der Maßnahme, bei der die Gesamtkosten anhand eines noch zu ermittelnden Kostenteilungsschlüssels auf die WSV und die Stadt Nürnberg aufgeteilt werden. In die Kostenmasse, die zwischen der WSV und der Stadt gemäß Kostenteilungsschlüssel aufgeteilt wird, fallen die Kosten für den Aufbau, das Vorhalten und den Rückbau der gesamten Behelfsumfahrung an.
Der Entwurf der erforderlichen Kreuzungsvereinbarung wird zurzeit durch das Wasserstraßen- Neubauamt Magdeburg in Abstimmung mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) aufgestellt. Bis zum Vorliegen der Kreuzungsvereinbarung mit dem tatsächlich anzusetzenden Kostenteilungsschlüssel wird von einer jeweils hälftigen Kostentragung der Baukosten
ausgegangen. Weiterhin trägt die WSV eine Pauschale für die Verwaltungs- und Planungskosten in Höhe von 10 % der Baukosten.
Demnach trägt die Stadt Nürnberg einen Betrag von ca. 11.406.700 Euro, die WSV einen Betrag von ca. 10.524.400 Euro.
In Gesprächen mit der Regierung von Mittelfranken wurde der Stadt eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Baumaßnahme Hafenstraße in Aussicht gestellt. Eine Einreichung des Zuschussantrags erfolgt spätestens am 01.09.2021. Mit einer schriftlichen Aussage über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahme ist Mitte Dezember 2021 zu rechnen. Da die Ausschreibung der Maßnahme bereits vorab erfolgen wird, wird bei der Regierung von Mittelfranken ein Antrag gestellt, die vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung als Vorsorgemaßnahme anzuerkennen. Bis zum Vorliegen der Mitteilung der Regierung über den tatsächlichen Fördersatz wird von einer 50 %-gen Förderung des städtischen Anteils der Baukosten ausgegangen.
Somit ergibt sich die folgende Kostenaufteilung:
Gesamtkosten: 21.931.100 Euro
Vorleistung der Stadt Nürnberg: 21.931.100 Euro
Einnahmeerwartungen mit Umsetzung der Baumaßnahme:
Anteil WSV 10.524.400 Euro
Zuwendungen: 4.783.800 Euro
Die Finanzierung der gesamten Behelfsumfahrung erfolgt über die IA-Nr. E5410087500U und ist somit aus dem Budget für den Ersatzneubau der Überführungen der Hafenstraße über den Main- Donau-Kanal BW 1.416 und über die Südwesttangente BW 1.417 abgedeckt. Dabei wird die Finanzierung folgendermaßen aufteilt:
VE 2022: 7.901.900 Euro
VE 2023: 14.029.200 Euro
Sollte sich die Einnahmestelle in der Folge abweichend darstellen, wird das bei der Finanzierung der Hauptbaumaßnahme korrigiert.
9. Folgelasten
Durch die vorzeitige Errichtung der Behelfsumfahrung entstehen keine zusätzlichen Folgelasten, da die laufende Unterhaltung der Behelfsumfahrung bereits in den genannten Gesamtkosten enthalten ist.
Direkter Objekplan für den Ersatzneubau der Überführung der Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal BW 1.416 und über die Südwesttangente BW 1.417 hier: vorgezogene Errichtung der Behelfsumfahrung Hafenstraße hier: Kostenanschlag
KOSTENZUSAMMENSTELLUNG
Bepreistes LV von Inge IBI vom 29.01.2021: Anteil Stadt: 100% Anteil WSV Anteil WSV
Behelfsbrücken übergreifend 1.003.387,50 501.693,75 50% BHB über den MDK 2.066.140,00 1.033.070,00 50% BHB über die SWT 2.193.815,00 1.096.907,50 50% BHB Probebelastung 279.040,00 139.520,00 50% Summe Baukosten BHB (Netto) 5.542.382,50 2.771.191,25
Kostenberechnung vom 01/2021:
Ingenieurbauwerk bewehrte Erde 5.338.000,00 2.669.000,00 50% Verkehrsanlage BHU (ohne EW) 4.263.000,00 2.131.500,00 50% Entwässerung BHU 338.000,00 169.000,00 50% Vorhalten BHU 50.000,00 25.000,00 50% BHB über den Parkplatz 233.310,00 116.655,00 50% Summe Baukosten BHU (Netto) 10.222.310,00 5.111.155,00
Summe Baukosten BHB + BHU (Netto) 15.764.692,50 7.882.346,25
- ca. 2,00 % Baukostensteigerung 315.293,85 157.646,93 Summe Baukosten BHB + BHU (Netto) 16.079.986,35 8.039.993,18
19,00 % Mehrwertsteuer 3.055.197,41 1.527.598,70 Summe Baukosten BHB + BHU (Brutto) 19.135.183,76 9.567.591,88
Bauverwaltungskosten (Brutto):
Projektmanagement mit 2,10 % 401.838,86 956.759,19 10% örtliche Überwachung mit 2,52 % 482.206,63 0% Enthalten in 10% Projektüberwachung Tragwerksplanung mit 3,36 % des externen Honorars TWG 17.292,55 0% Enthalten in 10% Summe Bauverwaltungskosten (Brutto) 901.338,04 956.759,19
Planungskosten (Brutto):
Ingenieurleistungen Inge IBI Stufe 1 bis 3 1.379.538,96 0,00 0% Enthalten in 10% Prüfstatiker für Ausführungsplanung 178.000,00 0,00 0% Enthalten in 10% Baugrundgutachten und baubegleitende Abnahmen 90.000,00 0,00 0% Enthalten in 10% Landschaftsplaner 2.500,00 0,00 0% Enthalten in 10% Vermessungskosten GEO 150.000,00 0,00 0% Enthalten in 10% Bauwerksprüfung mit Abnahme 90.000,00 0,00 0% Enthalten in 10% Veröffentlichung, Genehmigungen, Gebühren etc. 4.500,00 0,00 0% Enthalten in 10% Planungskosten (Brutto) 1.894.538,96 0,00
Summe Gesamtkosten (Brutto) 21.931.060,76 10.524.351,07 Summe Gesamtkosten (Brutto, gerundet) 21.931.100,00 10.524.400,00
davon VE 2022 (Brutto, gerundet) 7.901.900,00 davon VE 2023 (Brutto, gerundet) 14.029.200,00
davon Straßenbau (Brutto, gerundet) 13.522.600,00 davon Brückenbau (Brutto, gerundet) 8.408.500,00
Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto) 11.406.709,69 Anteil Stadt Nürnberg mit Kostenteilung (Brutto, gerundet) 11.406.700,00
Zuwendungen (Brutto) 4.783.795,94 Zuwendungen (Brutto, gerundet) 4.783.800,00
Reduzierter Anteil Stadt Nürnberg (Brutto) 6.622.913,75 Reduzierter Anteil Stadt Nürnberg (Brutto, gerundet) 6.622.900,00
| R e g e n s t r a ß e 2 5 1 1 6 /1 1 Hafenstraße al n i.R. a 850A Hafen K - u BUF102 3 + 0 % 8. 1 D D N 32 1 1 0 .9 0 8 0 n a 0 0 2 5 5. 9 8 4 = R 0 3 = R 023 +0 Bushaltestelle S t= 3 2 1 .6 9 7 .3 m 1 i.R H . a Z f e e n n t s r t u ra m ße 40.000 0 m .900 % 260.000 1 . m f 5 = 1 5 0. T 0 % 1 = 2 7 m H .6 8 = h 3 2 T m 5 S 0 = 0 k 3 m m 21 = .9 0 4 + 0 3 m 45.000 M ai n - D o 3 + 0 a a n n g l B e e ic s h t e a n nd 1 D D S 0 3 N 3 2 1 2 5 1 9 1 0 . . 0 4 0 3 2 0 1 S318.93 6 0 7. 3 S 3 2 A 1 1 . 8 0 0 4 3 +0 D N 1 50 P V 3 .0 0 % t = 2 . 4 9 m B 008 N D ) m A % 9. 0 0 41 2 5 .2 8 ) A 0 ( 5 8 ( 6 5 2.53 S V 3 3 R 1 + 2 5 0 .42 03 ∞ = = R R S V 3 R 1 3 5 . 1 7 S 32 A 2 D 2 . N 07 150 P V 0 C 6 C 1 3 8 . + 5 4 H 0 m B + D 7 N 3 0 0 B 3 3 % .0 0 , % 7 5 5 . D 2 9 N .3 3 3 m 0 ,7 0 5 % B 5. 2 2 2.1m D 1. N 87 8 % 00 B ) 3 6 3 0 3 . 6 + m 0 D ( N 1 1 4 5 0 Q .0 0 0 S B % D 1 D D S t= N 0 3 N 3 2 3 4 3 1 1 1 . 0 8 . 1 6 3 . 5 0 0 0 0 2 . . m 0 0 6 0 m B % 3 6 0 1 D D S t= 0 3 N 3 1 2 1 1 . 6 1 4 2 4 0 3 . . 7 2 0 m 8 2 0 Brücke über MDK 2 m e r S t r a ß e S V 3 R 1 1 5. 09 B U F 1 0 5 1. 75 3. 7 5 3 .2 5 1 .7 0 5 . 4 0 B D D S t = U 3 N 3 2 1 2 F . 1 3 9 2 1 2 9 . . 0 8 2 0 m 1 6 5 0 0 8 = 3 5 + S 3 5 R 0 2 A 2 3 3 . 3 / 1 8 . 4 3 m D 2 N 3 0 0 B 3 .0 0 % D N 150 P V C S V 3 R 1 4 4 . 7 6 B D D S U 3 N 3 2 2 F 1 0 2 1 0 . . 0 5 5 0 1 3 1 6 0 8 .0 m - S ed 1 D D S t= i 0 p 3 N 3 2 i 3 1 1 p . 7 1 3 e 3 5 0 6 . . 0 3 0 m 0 7 0 1 D D S 0 3 N 3 3 1 1 6 1 3 4 2 0 . . . 0 0 3 0 D 1 0 0 7 0 1 N % .0 4 m 00 B 14.2m D N 4 2 0 .0 0 0 B % 1 S 0 3 2 1 7 2. 50 R o t t e r d a 5 5 3 /2 5 D D S t= 3 N 3 1 1 1 . 1 5 4 5 0 0 . . 1 6 0 m 3 3 0 P r o v . W e r k s 0 z ) . 4 A 0 u 0 f 5 a 8 h ( r 1 t 0 " 1 B .48 3 + 0 ∞ 5 0 5 3 . 2 m = D 1 N R . 3 0 0 0 0 % B H B +7 00 2 4 2 + , 0 4 C V P 0 5 1 N D 0 2 3 3 , = 4 S 3 R 2 A 2 4 ∞ . 6 = 7 R 38.5m D 3 N .0 3 0 t 0 = % 0 2 B . 0 H 5 B m + S 3 2 7 A 3 5 .0 0 0 2 4 + 0 D N 1 5 0 P V C + B D D S t 0 = U 3 N 3 A 1 2 2 F . 1 5 1 3 1 0 t 0 0 0 . . A = , 0 3 6 1 0 m 0 4 1 6 6 0 0 , 3 . 3 + 7 2 m 0 + 2 0 B e h e lfsu m fa h e r g e r B e 6 0 4 + 0 6 2 3. 1 3 4 + 0 0 4 4 + 0 ru n g (B H U ) to 0 1. 4. 5 1 n " 0 0 6 ) . 1 A 0 5 5 8 1. 0 ( 3 5 m 0 5. 7 4 2 . 7 B 0 0 3 N D m 7. 8 5 7. 1 % 0 0. 1 0 4. 0 2 3. 1 3 4 + 0 B D D U N 3 1 F 1 5 1 0 . 0 6 0 6 8 0 0 6 4 + 0 Brückenentwäs s e rung breitflächig, frei auslaufend 1 2 . 0 h S y e d d r i a p u ip li e s c n h a e c r h 6 S t= 3 2 1 . 1 3 0 . 5 m 8 0 8 4 + 0 % 0 . 1 Berger Beton Erfordernis Sedi Start % 7.58 D N 1 0 0 0 850A 8 .7 m 300 B D S 3 3 1 1 3 5 . . 4 4 9 7 0 5 + 0 D N t= 1 . 9 8 m 0 Sedi Ende 0 DN 1000 5 + D315.48 0 2 S313.49 t=1.99m 00 ++ 004 N D m8 % .9 8 5 3.0 S D D B 3 3 B N 1 1 3 2 1 5 . 0 . 8 5 0 3 0 0 66 22 88.. 44 00 55 0 4 5 + 0 2 3. 3 R 4 5 + t=2.67m 6 = ∞ 0 + 5 4 5 4. 5 1 5 1 5 0 8 ( 5 3 0 / A 2 ) 6 BB1 DN 1000 D315.46 S312.60 t=2.86m 0.50% 17.6m D N 400 8 2 3/ 5 5 Baufeldgr tim tguezre | Zeichenerklärung Planung Neigungsbrechpunkt H = 15000 m Fahrbahn mit Achse mit Angabe von und Fahrsteifenauteilung 1,500 % 0,700% Ausrundungshalbmesser, 1531,000 m 725,000 m Längsneigung und Abstand Bankett zum nächsten Neigungs- brechpunkt Grünfläche Tangentenschnittpunkt Ungebundener Oberbau Gradientenhochpunkt Stützbauwerk Gradiententiefpunkt Notgehweg % 2,5 Querneigung Dammböschung LSA Entwässerungsgraben Planung Hafenstraße Verwaltung Flurstücksgrenze Entwässerung vorhanden ggeeppllaanntt Straßenablauf Prüfschacht Regenwasserleitung Bordsteine HB+7 Hochbordstein BA +7 cm A Übergang (z.B. von +7 cm auf +20 cm) +20 +20 Anschlag der Randbegrenzung auf Brückenbauwerk Hinweis Bauphase 1 BHU-Rampe 4.1: Führung Verkehr i.R. Hafen über Bestandsbauwerk Brücke über die SWT (Fahrbahn Nordseite) I B I - C _ H A S - 0 0 1 - S T R - O P L - 5 - L P - 0 0 2 - A Entwurfsbearbeitung: V17-037 Datum Zeichen INGE IBI Hafenstraße 17.08.2020 RY bearbeitet: 18.08.2020 Goy gezeichnet 19.08.2020 Goy geprüft: bearbeitet: Stadt Nürnberg gezeichnet Servicebetrieb öffentlicher Raum geprüft: Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 PSP Nr.: Projekt: 3 2 Anpassung Hauptstrecke BHU Hafenstraße 19.08.2020 RY 1 Prüfeintragungen Stadt Nürnberg 30.07.2020 WM Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen AUSFÜHRUNGSPLANUNG Stadt Nürnberg Unterlage/Blatt-Nr.: 2.1 Servicebetrieb öffentlicher Raum Lageplan incl. Entwässerung Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Behelfsumfahrung Hafenbrücken Nürnberg PROJIS-Nr.: Maßstab: 1: 500 Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... Servicebetrieb öffentlicher Raum | |
|---|---|---|
| Zufahrt Parkplatz 5 Kleingartenverein 1 6 /6 036+261 Hafenstraße/Finkenbrunn i.R. Hafen g 046+261 n u 5 e i l e i t h k T m S H T = = f = = 1 = 3 5 + 2 1 0 0 0 . 9 . 4 0 2 0 . 2 0 7 0 0 0 0 . 1 m 0 0 m 0 m m 0 Anschluss an best. SA 9 / 6 1 056+261 k V F r H a fe n s tr a ß e/Finkenbrunn 1 1 1 . 7 4 . 3 4 0 7 0 % m 6 1 0 .3 .0 3 0 3 0 % m Bauende Bau-km 1+092 SS 3311 AA 88 22 .. 33 331155 H i.R a . f e Z n e s n tr t a ru ß m e/Finkenbrunn 1 0 i. R . H a f e n 1 066+261 a n B e s t a n d 1 + 1 best. Radweg a n g l e ic h e n 0 0 B r ü c k e 01 7 ü +26 b 1 00 e 7+ r 26 1 S 096+ W 261 0 T 86+261 076+261 75 ∞ 9. = 39 R 2+0 B ( s a 0 8 2 + 0 i u e p h h e a L s a e g 2 eplanau 0 6 2 + 0 sschnitt 2 2 .3 % ) 0 4 2 + k 0 m = 0+1 h 8 T 2 S .6 = 1 5 321.7 H 7 0 = m 450 m T = 7.851 f m = -0.06 1 8 . 0 m 11 % 115.817 m ∞ = R 4.5 64 5 0 5 2 . = 23 R 2 0 +0 2 % 0.575 m B a 0 + 2 2 u 0 e D D D S t n = 3 r N 3 d 3 o 1 2 . e s 2 3 8 1 0 s + 0 8 . . 1 B e 4 8 6 0 m 9 . l 9 7 8 a s 0 a 2 4 c n u a R h g 0 n = - a l + R ∞ e k = c 1 B i 2 m c h 5 8 0 e h 0 t + s e 2 0 t 8 a n 0 + 7 n 0 0 d 2 B 2 0 5 B H , U 0 - R a 4 m p S e 4 . e 1 2 d 3 . i 5 p , 4 i % p 4 e n a ( a G a c n n h r ü B g n l e e s 2 s i . t c 5 t r a % h e E n i e i n f d n n e s n t a w ) a a ( n b n ä n % B i g t s 0 s u 9 l e m 6 e s . t m S 3 0 0 s 0 i e e 2 c 1 A t . i 4 a 1 h h n 3 r 2 n . ö e u 1 e 4 % d 0 0 n s 0 8 9 5 n n . 1 4 ) . m 3 m g 0 5 d 7 2 5 5 + . 4 02 8 0 e .0 = b 2 m m 3 m k = 0 r G 9 5 S 7 4 e T 6 = m h .1 H 1 e 2 i 5 t = 1 T . f l 0 ä l = ä f n c d h D e i N g 1 1 0 5 2 .5 % 2 . 0 9 2 5 . 5 P h 0 k 3 T V m % 0 S H C T m = = 6 f = = 0 > = 3 + 4 > 9 2 9 - 0 9 . 1 0 6 0 0 . . 0 0 3 2 2 0 4 8 . 1 m 5 0 2 / m 3 H m 0 7 m 1 1 B 1 .4 7 0 + 3 .4 7 0 7 % 0 0 .0 m % A 0 + 9 0 0 + 51 0 . 1 3 . m 0 S 3 0 D 2 % A N 1 2 . 2 3 4 0 0 0 B 2 .5 % 0 + 9 2 0 851 A 3 3.5 6 m .7 D 4% N300 B 0 + 9 4 0 Z u f 1 0 .0 % a h r t S S U N -K a n a l A n s c h lu s s a n 0 + b 9 e 6 s 0 te h e n d e D D S 3 t= 2 3 N 3 4 7 1 1 . 5 1 2 5 9 2 0 4 . . 3 6 0 0 m 8 2 R 3 0 = ∞ 5 R = 1 0 0 0 0 + 9 7 3 .2 1 9 (8 0 + 9 8 0 O od b e e r r f d 2 l .5 ä i % e c h g e e n p e la n 6 n t 9 w te 2 ä n s / 6 E se 3 in ru la n u g fs i 1 c + n 0 0 0 h d ä i c e h b te e , s j t e . S n t a ra ch ß e P n la e n i 3 ,2 5 n 3 u ,7 5 la n 1, u 0 g 0 f s s p c h h a ä s 1 c + 0 2 0 e h R = 1 t 0 0 H e 0 i a .R R f = e 6 1 . 0 + 0 0 2 n 2 . Z 9 8 3 s ( 8 e 5 1 A t ) r n a tr ß u e m /Finkenbrunn 1 + 0 4 0 151 2 1 + . 0 6 5 0 % R = 6 0 0 0 .0 % 1 + 0 7 R 0 .3 = 1 6 3 0 (8 5 1 A ) 1 6 . 0 3 . M 3 0 A 3 0 1 0 + u % u 0 8 0 m s ld l h k a e T m S u H n = T = f = f a 1 = 3 = + i 5 1 u 3 n 0 0 - 8 . 0 1 8 3 0 5 s . s . . 0 9 7 0 5 0 4 . 0 . b 3 0 0 7 2 m 0 G 1 0 5 7 m i 0 m 7 l m % d e m u lä n n g d e e n a tl u R a = f n 6 d 0 g e R B = r 6 e O 0 b 1 s + a t 0 s u 9 1 e . u 4 5 i n t 6 e ( g 8 5 1 m A ) it breitfläch R = 6 i 0 ge 1 + 1 1 5 . m 5 3 9 (8 5 1 A ) R = ∞ 5 1 6 /7 Hafenstraße 0 37+2 6 1 02 7+ 261 9 6 1 0+14 0 2 .5 % 3 , 5 0 D N 3 1 , 5 5 0 0 8 P 7 V 3 0 C , B 2 5 > 1 > . 0 3 0 2 , D % 7 .1 N 5 8 m 3 5 0 0 D 0 0 A N B + 1 1 6 5 0 0 h E S 3 P y r 2 A V f d o 1 C 1 r . r a 9 7 d u 1 9 e l 2 r i s n .0 c i s m h e 0 r + S 8 e 6 S 3 0 d H 2 A i B 1 2 S + . 0 D 6 7 t a 9 N r 3 t 2 0 . 0 0 0 . m B 9 8 % R = D D 5 S 0 t R + = ∞ 0 8 3 N 3 1 8 0 = 0 1 1 . 5 1 3 8 9 3 0 0 . . 0 1 4 0 m 5 5 0 0 + 8 R = 7 3 0 3 . 5 R 7 0 = + 8 7 ∞ 9 0 . 1 2 ( 0 8 5 1 A ) 1 61 D D 5 S t= 0 3 N 3 1 0 1 1 . 3 1 5 7 9 0 7 . . 6 2 0 m 3 1 0 95 1 p o r t p l ä t z e n 5 1 A ) >> D N 1 0 0 0 S e d i E n de 047+261 PVC 2.5% D 3 2 1 . 8 5 D N 1 0 0 0 150 S 3 1 8 . 4 7 D 3 2 1 . 7 1 DN t= 3 . 3 8 m S 3 1 8 . 4 7 t=3.24m 2 1 6 .5 0 1 .0 5 h k 0 T m % 0 S H T m = = f = = 0 = 3 1 + 6 2 - 2 6 . 0 5 3 5 0 . . 4 8 0 0 5 1 1 7 . m 0 6 8 m 0 1 m m 0 0 0 .5 6 0 .0 0 0 % 0 m + 0 S W T 077+261 067+261 057+261 0 R + = 04 3 2 0 .068 R = ∞ 5 1 6 /1 1 ,7 5 2 5 . 7 7 . 0 5 0 4 h 8 % k T m m S H T = f = = = = 0 3 1 3 + - 2 8 0 3 0 2 0 . . 6 3 . 3 0 9 6 1 9 4 m . 0 8 7 1 1 9 1 m m 1 m 7 . 5 0 . 1 8 1 1 7 % m k h 5 m 6 T 0 + . 0 8 9 0 6 S = . 0 H 0 = 0 0 0 T + = 3 0 % 7 2 = 9 f 8 2 m 0 = 0 2 . 0 5 . 0 0 0 4 . m . 0 9 4 2 0 2 4 m 5 3 m m 0 1 .9 2 5 2 0 .5 % 30 m 0 R + = 09 ∞ 2.974 R = 30 D D 5 S t= 0 3 N 3 3 0 0 1 + 2 1 . 0 1 2 6 8 2 0 0 3 . . 7 3 0 m 6 9 0 0+112.708 R = R 30 = ∞ H 0 B +1 + 2 7 S 3 0 2 A 2 A 1 . 4 4 + 2 0 2 .5 % D N 150 P V C >> S 32 5 0 A 5 . 2 5 1 . . 0 0 5 5 1 % m 0 2 S 3 H D 0 D 2 A B N N 1 2 1 + 1 . 1 7 6 0 6 5 0 0 7 0 + 0 P 8 B V 20 C>> S 32 A 1 1 . 7 98 S 32 A 1 1 . 8 88 0+840 S Q 6 (0 + 8 4 0 ) 0 0 3 = R +20 S 3 + 2 A 2 4 0 5 6 .9 A 5 4 0 / A 3 + D 0 % 5. 2 N % 5 1 . 2 5 H 0 ) 6 5 5 + 0( 2 Q S B P + V 7 C F D D S t= 3 ,0 4 3 ,8 a 3 3 N 3 6 l 1 2 l 1 . s 8 8 5 0 c 6 . . 0 h 3 D D 1 S t V 0 + = 5 6 0 0 a 3 9 3 N 3 S 1 c 1 1 1 . h 2 5 8 9 + B t 5 0 . . 0 P E 2 7 r 0 m ü 1 1 0 c D D S 2 t a u k = 0 3 N 3 A D e 1 R 3 N 1 1 r r . n 0 1 = 7 1 5 7 5 e 3 o 0 k 6 A . . 0 0 9 7 0 n m P 4 0 V R 0 t p C p w = + ∞ 2 ä l 0 0 a s + + a 5 s 2 6 0 8 + k e 0 i . 5 a 2 t 7 4 r 0 k 8 . u z 0 a 0 a 0 ( n 8 1 p 5 g 0 i o A ) 0 r b + u 0 0 r 0 E e (8 9 5 i C t 0 ) f 2 lä S 3 1 1 + c A 9 0 h 3 2 . 2 3 8 i 0 g + 3 4 . 5 0 8 8 9 , f 0 1 . T . = 0 h m . 5 H f 5 T 5 = - r 1 0 0 0 S k = 1 S 3 e 5 . m D % 4 m 7 = 3 2 % 1 A . i 6 = N 5 3 6 0 8 0 2 3 0 a m 3 0 . 5 m + 1 9 3 . S 3 u 0 m 0 8 R 6 4 3 9 8 2 A 0 s = 8 . 5 6 1 5 . 0 9 ∞ 7 0 l m 8 B 0 . a 5 . + 3 + 6 0 0 7 0 8 u 6 + 3 . R 2 0 B m 0 H f 0 0 = 0 e % + 3 7 + 0 0 0 0 9 2 n 5 0 0 2 0 + 7 0 0 ( . 8 5 7 d 2 = 0 9 S 3 0 9 8 5 = R 0 C 9 2 1 A ) + . R 9 0 0 2 A + 3 + 2 < 5 . 8 0 0 < 0 5 9 / D 1 6 ( 4 0 . N A 3 8 + 0 5 2 1 6 5 0 R 0 0 0 = 0 0 0 5 2 ∞ A P ∞ = + V D D R 3 S t ) C = = R = 1 0 5 2 . R 3 5 N 3 2 0 7 + 1 1 02 . 3. 4 1 6 2 7 9 7 2 D D S 5 t V .5 = > 0 0 % 7 . - . B 3 D N 3 S 1 4 00 0 1 0 m 3 N 1 1 N 6 D 3 2 1 . 0 B D 2 6 8 0 9 3 H 2 H 9 5 N 8 ) 1 U 0 . . A . 0 6 0 0 0 0 5 B m - 5 0 1 8 7 R 0 8 m + 0 0 ( B5 + a 5 2 . 0 . m 0 0 5 7 0 5 6 p . 0 0 9 1 e + 1 S 3 P 8 % 6 0 , 1 + < 2 7 A V < 0 9 D 5 0 5 2 0 C 3 N 5 . 4 = 1 8 4 5 0 R C 0 +1 5 P 7 0 ∞ V . + 5 C B 4 1 = H b A , ∞ = R 3 e ,4 5 4 n 3 ,1 = 7 R 5 s ,7 2 0 s R 0 t c . 6 h S 0 l % u c + s h 1 0 s 0 a , . c 7 6 % < a 3 < h 5 n 2 D t D N , + 5 6 N 1 5 0 0 1 . 5 P 2 0 V C P V A C >> 0 A % 1 / 5 6 . 1 + 2 5 0 2 2 6 + + 0 0 % 20 4 7 5 1. 2 2 . 6 2 4 7 1. 2 2 6 + 0 S 32 A ) 4 2 5 . 9 1 6 0 4 0 78 + + 0 2 9 ( 6 7 1 5 / 2 Q 0 9 6 6 S 0 4 6 8 + 0 +261 058+2 B 6 r 1 ü B 0 c 4 k 8 0 e e + + n 0 2 0 6 e h 0 1 8 n 5 0 t e w 0 3 R 8 A = ä + l 50 s 2 f 99 99 s 6 22 s .. 00 1 e 66 66 ++ r 00 0 u u 2 n 8 m + g 2 0 6 6 b 6 + 1 0 r f e 0 a 1 it 8 f + l h a ä n 2 B 2 c 6 H e a s . n B t r 1 0 a h g + n le d ) % 7 i A c i u 0 h 0 g e 5 0 A n 8 ( , 8 8 n 1 + + n f 3 n 0 r . 1 2 i 0 g e 7 6 e g + ∞ 0 b i 1 u = a a R 0 B u 9 (7 s 0 5 + R l B = a = 2 R R 0 2 6 = 5 u + 4 0 1 a 3 n 2 f H B 0 e 0 0 e a s n + 8 t 0 n a 2 g + n l 0 7 e 0 d . d i U c 5 6 0 + h 9 e 0 . % n 4 2 49 6 2 1 ) .0 % 0+0 8 0 0 8 6 0 + 7 0 .00 / 0 2 9 6 R 2 . = 0 5 +0 3 ∞ % 0 R .8 6 = 0 7 50 +0 R = 1 0 3 2 0 . 0 0 .4 % B 0 7 + 9 0 H 8 0 B < R U i - R a C = n R b D V A = = ∞ P 4 u 3 e s - n N 0 3 R 5 s 0 1 = s s 3 2 R t N 6 a c 0 . D 0 0 t 0 + h < 0 S r 0 n 8 a < 3 l . a 9 8 u c 14 s m h s ß 6 0 t + s a 0 0 e W 0 e 4 p c a 0 + S h h A n e 0 3 t e W D 2 e 0 0 3 n 3 , 0 2 n 3 1 1 5 t 0 , d a . 8 w 0 ( 2 0 . 3 5 0 B % e n 5 % 5 ä . S 4 H p a 10 B A G s 3 m H + a u 2 2 7 s < B 1 e 7 s s < e A . + 0 l 9 s R t 0 = 7 ä r D 1 r + 7 2 7 0 6 , e t 0 7 + a 0 N 5 n R 0 = n b ∞ ß d 4 1 0+ , r 0 5 e 9 e 5 5 0 e .243 0 % ) i 0 t . P 1 fl V 0 ä + 5 D 1 , C 0 0 0 c 9 0 N + h + 0 1 a 2 i 2 n 5 g 0 B 0 + 0 e a s n t 2 a g P n le d 0 i 0 c V h 4 S . 2 e 7 7 C 1 9 Q n 5 0 . 0 4 . 0 4 A 0 8 0 7 6 . 6 + 5 0 0 % . % 3 0 + 0 5. 2 0 0 0 m 6 A 0 0 % m k h h m 8 T 2 T k .5 S H T % m S 6 f = H 2 = = T = = = . 0 5 = = 5 + 3 + f - = % S 1 3 3 0 0 1 A 1 1 = 1 0 5 5 0 A 2 8 3 0 . . + 9 0 1 0 . 4 - 0 . 6 0 . 2 6 7 0 2 6 0 5 6 0 6 . 0 . 4 7 . 1 3 . 0 9 m 6 4 6 0 3 6 0 5 9 5 1 0 . m . 9 0 0 3 . 0 % 9 6 m 6 . 8 3 6 m 0 m 0 m 0 5 m 0 0 m m 0 R 0 B = m ∞ % H 0 + R H 0 4 = 0 30 B 0 U +11 + 5 S 3 .00 0 2 + 7 7 2 2 0 A - 2 2 R . 5 1 a 0 5 + 1 2 0 mp B e D D 5 S t H 2 = 0 3 N 3 2 U 0 2 2 . 4 1 1 2 5 R = 03 - 0 9 . . 9 7 00 12 . +0 9 1 0 m R ∞ R = 6 6 0 ampe 0 4 + 0 % 5. 2 8 S 3 2 0 H 2 A 0 2 B 2 + . 7 + 4 5 4 0 7 0 D 0 N + 0 6 0 15 1 , A 7 0 5 P V C H 5 7 4 , R 0 5, 1 B + = 0 H 5 1 , 30 0 R + 1 0 0 = B . 7 0 ∞ 0 0 0 + 0 4 1 + 0 + 5 0 5 8 % 6 .4 7 .9 1 0 0 3 m 7 ,0 k h 0 m T S = H = 0 T + = 3 5 3 2 0 = 2 f 2 8 , . 7 7 9 5 4 = 5 1 5 6 S 3 . . 3 0 7 6 8 9 - .0 5 0 2 . 3 7 A m 2 6 . 0 1 5 7 4 % 9 0 8 4 4 m . m B a 4 8 a m m 8 n n + g B 0 8 l + e 5 2 e 1 R 1 7 . 4 0 5 . i 0 % s . 0 c 4 0 = 0 9 t h 0 C a 5 6 D R % 0 e N m n h k T n = 1 d 2 m H S T 5 S 3 f . ∞ 5 0 ∞ = = R = = = = 2 A % 99 0 55 1 . +0 4 P 0 0 0 3 0 9 . . + 1 . 0 V 0 0 m 2 B a u e n d e B a u -k m 0 + 1 5 5 ,1 0 9 1 + C 0 0 . 9 5 0 0 1 7 5 1 > 2 4 0 m m . 8 4 > 0 . 3 6 . 5 9 0 m 4 5 . 0 9 0 0 . . 0 5 0 4 0 2 2 . % 9 0 1 4 m m . 3 % 8 5 7 ( D 8 D 5 % S N 5 N m 0 Q 0 3 + 3 7 1 A 0 6 5 ( 0 0 ) 0 0 k + h B m 7 P T 5 S V = S 3 7 H = C 0 ) 2 A T + = 5 3 1 3 7 > 2 . = 1 0 f 6 0 4 . . > = 5 6 0 0 0 m 5 .0 . . 0 3 0 - 9 0 6 0 + 0 0 3 0 7 1 % . 5 0 0 1 m m 0 3 m 0 .5 m 6 8 5 50 S 3 A D 2 A 2 N 1 . 1 9 15 2 H 0 B P + V 7 C >> R = 0 + ∞ 7 80 R = 9 S 3 5 D 2 A N 2 0 1 . + 1 2 4 5 7 7 0 8 0 P . V 7 C 5 9 > > (8 5 0 A ) S 32 A 2 1 . 2 3 2 . 2 5% R = R 9 5 = ∞ 0+800 0 + 8 D D S 0 3 N 3 1 1 2 . 3 2 7 2 8 0 . . 4 3 0 5 2 6 0 6 3 (8 5 0 A ) T S a p b or u tp z la o tz ne 14.9 8 2 m 9 5 .8 C D 4 N 0 % < + < D 3 N A 0 200 0 P V C B D 20 N 1 2 1000 088+261 0 + 0 4 0 2.0% 3.0 2 9 0 2 . 7 % 00 m k h m T S = H = 0 + T = 3 0 2 = 1 2 f 0 5 0 = 5 . 0 0 . . 6 0 1 9 m 5 . 8 0 0 0 1 8 m 9 m m i l e i t u n g D 3 1 7 . 0 6 % e enze g A ep n l s a c n h te lu m s 0 S 41 m .0 s = 1 W 4 f 6 .8 a m = m 6 T T 6 0 2 n 3 = 2 6 . 7 H - 5 1 3 3 . R 6 = 4 1 S + m T 0 h a 1 = 4 m 6 k . m % 8 1 0 70 0 5 . . p 1 55 e 1+0 m 4 60 % 3. 8 0 0 0 0 1 5 5 0 7 .8 5 = R 1+0 m 04 k 1 - + u 0 aB a n B e s a t a n n g d l ei c h e n % 5.2 1 4 6 . R d A 9 e e n r g s 6 S c e h 2 n ü l w d u + w s a s s e 0 s s a e t n t r a ) k g n C a e g n p e a 7 l n a l t n e 3 te 0 n ( S t= 3 1 1 .7 5 3 . 3 m 2 019+261 009+261 098+261 3.2 1 0 0 0 . 1 % 00 m k h m T S = 0 H = 0 .7 4 + T 3 = 0 9 0 1 0 . = 5 2 8 f 9 0 0 6 = . 2 0 3 . 3 . 7 2 5 - 4 m 0 m 0 0 0 . 0 0 m 1 m 6 m 1 1 0 k V F r 2 . e 5% d n e u a B m 1 46.8 705. 1 % 5 5 a m p e 4 m 400.0 % 2 733.1 m 000. m 0 = 0 0 f 0.0 = m T m 0 0 0 = 1 . 7 H 7 9 1 9 3 . 4 = 5 S 1+ T 0 h = mk 029+261 7 5 541 0 R 1 /4 T- W 039+261 S 049+261 | Zeichenerklärung Planung Neigungsbrechpunkt H = 15000 m Fahrbahn mit Achse mit Angabe von und Fahrsteifenauteilung 1,500 % 0,700% Ausrundungshalbmesser, 1531,000 m 725,000 m Längsneigung und Abstand Bankett zum nächsten Neigungs- brechpunkt Grünfläche Tangentenschnittpunkt Ungebundener Oberbau Gradientenhochpunkt Stützbauwerk Gradiententiefpunkt Notgehweg % 2,5 Querneigung Dammböschung LSA Entwässerungsgraben Planung Hafenstraße Verwaltung Flurstücksgrenze Entwässerung vorhanden ggeeppllaanntt Straßenablauf Prüfschacht Regenwasserleitung Bordsteine HB+7 Hochbordstein BA +7 cm A Übergang (z.B. von +7 cm auf +20 cm) +20 +20 Anschlag der Randbegrenzung auf Brückenbauwerk Hinweis Bauphase 1 BHU-Rampe 4.1: Führung Verkehr i.R. Hafen über Bestandsbauwerk Brücke über die SWT (Fahrbahn Nordseite) I B I - C _ H A S - 0 0 1 - S T R - O P L - 5 - L P - 0 0 2 - A Entwurfsbearbeitung: V17-037 Datum Zeichen INGE IBI Hafenstraße 17.08.2020 RY bearbeitet: 18.08.2020 Goy gezeichnet 19.08.2020 Goy geprüft: bearbeitet: Stadt Nürnberg gezeichnet Servicebetrieb öffentlicher Raum geprüft: Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 PSP Nr.: Projekt: 3 2 Anpassung Hauptstrecke BHU Hafenstraße 19.08.2020 RY 1 Prüfeintragungen Stadt Nürnberg 30.07.2020 WM Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen AUSFÜHRUNGSPLANUNG Stadt Nürnberg Unterlage/Blatt-Nr.: 2.1 Servicebetrieb öffentlicher Raum Lageplan incl. Entwässerung Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Behelfsumfahrung Hafenbrücken Nürnberg PROJIS-Nr.: Maßstab: 1: 500 Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... Servicebetrieb öffentlicher Raum |
| I B I - C _ H A S - 0 0 1 - S T R - O P L - 5 - L P - 0 | 0 2 - A | ||
|---|---|---|---|
| Entwurfsbearbeitung: INGE IBI Hafenstraße | V17-037 | Datum | Zeichen |
| bearbeitet: | 17.08.2020 | RY | |
| gezeichnet | 18.08.2020 | Goy | |
| geprüft: | 19.08.2020 | Goy |
| Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 | bearbeitet: |
|---|---|
| gezeichnet | |
| geprüft: | |
| PSP Nr.: | |
| Projekt: |
| 3 | |||
|---|---|---|---|
| 2 | Anpassung Hauptstrecke BHU Hafenstraße | 19.08.2020 | RY |
| 1 | Prüfeintragungen Stadt Nürnberg | 30.07.2020 | WM |
| Nr.: | Art der Änderung | Datum | Zeichen |
| Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Hafenbrücken Nürnberg | Unterlage/Blatt-Nr.: 2.1 Lageplan incl. Entwässerung Behelfsumfahrung Maßstab: 1: 500 |
|---|---|
| PROJIS-Nr.: | |
| Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen | |
| Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... Servicebetrieb öffentlicher Raum |
0m 10m 20m 0m 20m 40m M 1:100 M 1:200 BEHELFSBRÜCKE ÜBER MAIN-DONAU-KANAL 0 + 5 7 0 .7 5 0 DRAUFSICHT n* k e u n g al hr 4 + 0 = m k 0 + 4 3 1 . 3 2 5 P 5 f B a h o l h g r r p ü f n ä d h u le ng a n o D - ni a M uWert (des Gefährdungsraums) 2 k .3 + 5 0 4 . 8 2 5 15 k a p o r u E = m k 0 + 5 4 3 . 3 2 5 k m = 0 + 5 0 4 A 7 81 0 u . 0. f 7 2 l 5 a 5 0 g 0 4 er b 0 8 .0 3 .0 7 A 0 .8 6 c6 . h 0s0 e B F 3 e A. h 0H e 0 l R fs T u R m I f C a H T U N G ANSICHT PFEILER M 1:200 Schnitt 2-2 Achse 20 3 d = 8 8 c m u m 0 a 0 5 e 1 5 2 3 . 1 a n a K - + 0 = i 3 4 5 + h rt e E r d ti o n* M 1:100 1 l BK 60/30 P 2 f B a h o l h g r r p ü f n ä d h u le ng 2 8 . 4 0 5 Gr enze des MDK-Gefährdungsraums P 4 f B a h o l h g r r p ü f n ä d h u le ng 5 2 3 . B e w K e o n s t r u k 11.90 3.50 d = 8 8 c m 5 d = 8 8 c m B 3 501.70 Gleis im Baustellenbereich abbauen 70 34 6.88 34 3.64 1.7050 2 1.50 0 5 0.87 7.22 0.87 2.94 Grenze des MDK-Gefährdungsraums +329.033 1 6.00 9 3.115 4 3 .4 Fahrbahn 3.00 3.00 +327.920 A 1.75 FAHRTRICHTUNG .0 8 A 5 0 1 2 .8 5 1 0 .8 0 9 .2 9 .4 7 .6 5 7 .2 2 0 0. 6 Achse Behelfsumfahrung 8.00 1 0 .8 0 8 .0 0 Verlängerung Bewehrte Erde 0 6 1 3 .3 8 3 .0 0 1 1 .9 0 Bewehrte Erde des Pfeilers 76.5 76.4 Entwässerung auf der Brücke: frei auslaufend Konstruktion Konstruktion BK 60/30 1 OK Fahrbahn 9 5 0 Auflagerbalken*/Widerlagerwand* Außenkanten Spartendücker 7 .4 +324.361 1 5 Pollerverankerung Stahlbeton- Auflagerbalken*/Widerlagerwand* 3 Abstand zum Spartendüker MDN A 595 00.1 +323.361 +323.248 n pfeiler 1.245 e l 2 88 1.24 3.50 g 00.1 uWert (des Gefährdungsraums) 73.50 e 38.50 +322.248 1 s A e t 05 el n 112.00 e l l +321.248 g 2.485 e Behelfsbrücke über Main-Donau-Kanal und Europakai s 0 3 t E Pfeiler (StB) 3 5 e u = . 1 ell r o R 6 p 0 4 a + k 0 a Gleis i 544.9 1 0 549.7 5 3 4 = . 5 20 4 R 10 5 OK Gelände + 30 0 Bestand Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem +315.494 Bodengutachten der Firma Baugrundinstittut Dr.-ing. Spotka & Partner GmbH, übergeben durch Stadt Nürnberg +314.494 LÄNGSSCHNITT A-A -Vorgutachten Stand 03/18- +313.917 20 10 30 Standsicherheit der Brücke M 1:200 Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0, Schutzzonen und bergbauliche Gefährdungen sind nicht bekannt. ist durch Stahlbetonwiderlager 4.485 7.415 ÜKO bei beweglichem Lager mit Schleppplatte auf Bohrpfählen gewährleistet! Standsicherheit der Brücke Brückenlängsneigung ist durch Stahlbetonwiderlager +330.036 Setzung 1.515 % +329.572 auf Bohrpfählen gewährleistet! BK 60/30 OSTEN +329.033 +327.972 wahrscheinliche Setzung G (DIN EN 1990) WESTEN +327.550 gnurhafmusfleheB set OK +327.264 d = 1,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand set,i,w Fahrbahn 8 3 +325.879 +325.967 der Gebrauchstauglichkeit (GZG) Schrammbord .5 +324.943 +325.314 +323.248 +324.359 +323.8+23 8 2 + 3 3 . 2 3 3 2 +. 8 932284.628 +325 + . 3 + 1 2 3 0 4 21 . 3 4 . 0 + 8 1 0 3 1 24.294 +325.433 00.11 +308.494 mögliche Setzung G (DIN EN 1990) set d = 2,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand 00.1 7.00 00.105 +322.945 +323.945 +322.115 eshcA set,i,w der Tragfähigkeit (GZT) +323.359 Auflagerbalken* MDK Gefährdungsraum Pfeiler* Verkehrsraum Widerlagerwand* Auflagerbalken* 501.70 horizontale Aussteifung im Bauzustand / Verschub der Behelfsbrücke 1.7050 Brückenmodullänge 00.1 31 31 88 +321.248 +322.250 +320.706 +320.117 +320.229 +320.141 +319.784 +320.201 +320.852 25 MDK Lichtraum 37.01 74.1 59.8 +319.235 +319.250 +319.050 +319.584 Bohrpfahl Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte Widerlagerwand* 25 Bewehrte 91.7 00.8 06.9 44.9 3.54 1.24 63.37 2.31 1.84 57.5 d = 88cm Bewehrte Erde* Anlegestelle-West Main-Donau-Kanal Anlegestelle-Ost für Erde* Flusskreuzfahrtschiffe OK Gelände Bestand Europakai 49.9 1.50 B4 B3 24.6 1.50 05.4 +319.201 +315.498 +315.510 B4 B3 Boden- Ɣ φ C δ E σ q q art k/Ɣk´^ k´^ k´^ k s,k R,d s,k b,k Ansatzpunkt 314,615 m ü. NN Ansatzpunkt 314,565 m ü. NN Poller 00.1 00.1 +314.615 +315.494 +314.267 +314.565 kN/m3 ° kN/m2 ° MN/m2 kN/m2 MN/m2 MN/m2 +314.615 +314.565 +314.034 +313.917 GW 37.2 3.50 +314.494 +312.820 +314.510 +302.917 0.10m Mutterboden: Mu, fs, o 0.50m Mutterboden: fs, o Ausfüllung SU, UL 18/8 28.5 0 -2/3 φ 10 ___ ___ ___ 0.20m Auffüllung: mG+A, gg, s GW +312.865 0.70m Sandstein: Sst, kgm k´^ O 3.50 10.43 0.80m Auffüllung: S+A, g', o' 0.9/1.20/ 1.80m Sandstein: Sst, t', o', kgf 0.90m Schluff: U, fs Sand, humoser Sand SU, SU*, SE19.5/11 32.5 0 0 40 120-220 0.095 2.70 Kaimauer Kaimauer Pfahlkopf- Pfahlkopf- DrainageDN 150 PE (Bestand) (Bestand) platte* DN 150 GGG platte* 1.75 00.6 1.75 00.6 94 10.02 94 GW +311.715 2.10m Tonstein: Tst, fs Sandstein: Sst, t, kgf, t¯ Widerlager-Hinterfüllung Kies 19 30 0 0 ___ ___ ___ ___ 3.90m Sandstein: Sst, u, kgf, kgm Vodafone +308.948 +309.424 Quacken: Mst+Q, kgf 4.20m +308.494 +308.510 11.90 5.60m Pollerverankerung 00.11 Baustoffangaben Sandstein: Sst, t, kgf, kgm, kgg 5.90m Quacken: Mst+Q, kgf +306.201 7.30m Entwicklung Bohrpfahl Bauteile: Beton Expositionsklassen Bau- Beton- Quacken: Mst+Q, kgf Sandstein: Sst, t, kgf, kgm der Beton- Spannstahl Bohrpfahl Bohrpfahl Feuchtigkeitsklasse stahl stahl OK Spartendüker d = 88cm 9.40m Drainage DN 200 9.70m festigkeit d = 88cm d = 88cm +303.525 Datenkabel WSA +302.917 10.10m Quacken: Mst+Q, kgf S355J2G3 Überbau WIF Elektro 4XNS + 2X 20 kV + Beleuchtung 11.50m Sandstein: Sst, kgf, kgm S 460 N 12.20m Quacken: Mst+Q, kgf Auflagerbank C35/45 XC4, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B 73.50 38.50 Sandstein: Sst, kgf, kgm Lagersockel C50/60 XC4, XD1, XF2 r ≤ 0,5 B500 B 112.00 Sandstein: Sst, kgm, kgg, t¯, kgf 15.60m Fundament/ Pfähle C30/37 XC2, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B 16.80m Tonstein: Tst, fs 10 20 30 17.00m Sandstein: Sst, t¯, kgf 17.00m Sauberkeitsschicht C12/15 X0 Bauwerksdaten Lage der Aufschlußbohrungen siehe Lageplan (IBI - C_HAS - 416 - BRÜ - OPL - 3 - BP - 016 - ) Bauart: Stahltragwerk ANSICHT WIDERLAGER-OST Einwirkung Verkehrlast DIN 1072 SLW 60/30 ANSICHT WIDERLAGER-WEST Einzelstützweiten (‚) (m) 73,50; 38,50 m Gesamtlänge zw. Endauflagern (‚ ) (m) 112,00 m Schnitt 3-3 Achse 30 Lichte Weite zw. Hauptträgern (m) 6,42 m Schnitt 1-1 Achse 10 Kleinste Lichte Höhe (m) 7,17 m M 1:100 10.80 Kreuzungswinkel (gon) 100 gon M 1:100 Breite zw. Hauptträgern (m) 7,22 m 1.62 34 6.88 34 1.62 10.80 Brückenfläche (m2 ) 719,04 m² 1.79 7.22 1.79 1.62 34 6.88 34 1.62 +329.033 6.00 +329.613 I B I - C _ H A S - 9 1 6 - S T R - O P L - 3 - B P - 0 1 7 - D 1.79 7.22 1.79 +329.033 Fahrbahn 3.00 3.00 Entwurfsbearbeitung: +327.920 V17-037 Datum Zeichen 6.00 Fahrbahn +327.611 bearbeitet: 08.08.2019 Gu 3.00 3.00 +327.227 76.4 gezeichnet 08.08.2019 Gu 76.5 Auflagerbalken 76.4 BK 60/30 OK Fahrbahn +325.691 geprüft: 08.08.2019 Ze 76.5 +325.298 +325.1 +324.955 Auflagerbalken +324.361 +324.612 BK 60/30 OK Fahrbahn 595 +324.361 +324.4 bearbeitet: 00.1 Stadt Nürnberg +323.945 +323.248 +323.361 +323.912 gezeichnet +323.361 Servicebetrieb Öffentlicher Raum 595 00.1 geprüft: 00.1 +322.945 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 +322.248 PSP Nr.: 00.1 +321.248 Projekt: Widerlagerwand (Stahlbeton) D Anpassung Plankopf 11.11.2020 Jp Widerlagerwand +320.127 +320 C Berichtigung des Schnitts 1-1 21.09.2020 Jp (Stahlbeton) 534.8 +319 B Verlängerung des Mittelpreiffs 04.03.2020 Gu 557.6 +319.050 534.7 Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen 557.5 OK Gelände Bauwerksentwurf Bestand OK Gelände Bestand Stadt Nürnberg +315.494 Servicebetrieb Öffentlicher Raum +315.310 +315.510 Bauwerksplan 00.1 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 +314.494 00.1 +314.510 +313.917 53 +313.917 PROJIS-Nr.: Maßstab: 1:100 / 1:200 Pfahlkopfplatte Pfahlkopfplatte Hafenstraße 00.7 Behelfsbrücke über den Main-Donau-Kanal Bohrpfahl gnurhafmusfleheB Bohrpfahl 00.6 gnurhafmusfleheB 00.7 (Ingenieurbauwerk BW 916) d = 88cm 00.6 d = 88cm Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den .1..7....1..1....2..0..2..0...... eshcA eshcA Servicebetrieb Öffentlicher Raum +308.494 +308.510 1.83 4.11 1.07 5.41 96 10.59 1.40 4.00 4.00 1.40 13.38 8.00 * Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen 10.80
| TRICHTUNG | 7 .6 5 |
|---|
| helfsumfahrun | g |
|---|
| Entwäs | serung | auf der Brüc | ke: frei a | uslaufend |
|---|
595
1.7 25 00.8
- +315.510
| 49.9 24.6 | 63.37 2.31 1.84 Main-Donau-Kanal Anlegestelle-Ost für Flusskreuzfahrtschiffe Poller +314.034 |
|---|
| +31 | 9 4.267 |
|---|
| Boden- art | Ɣ k/Ɣk´^ kN/m3 | φ k´^ ° | C k´^ kN/m2 | δ k ° | E s,k MN/m2 | σ R,d kN/m2 ___ | q s,k MN/m2 ___ | q b,k MN/m2 ___ |
|---|
| Beton | Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse | Entwicklung der Beton- festigkeit | Bau- stahl | Beton- stahl | Spannstahl |
|---|---|---|---|---|---|
| S355J2G3 S 460 N | |||||
| C35/45 | XC4, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C50/60 | XC4, XD1, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C30/37 | XC2, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C12/15 | X0 |
Stahltragwerk
SLW 60/30
73,50; 38,50 m
112,00 m
6,42 m
7,17 m
100 gon
7,22 m
719,04 m²
| H | A | S | - | 9 | 1 | 6 | - | S | T | R | - | O | P | L | - | 3 | - | B | P | - | 0 | 1 | 7 | - | D | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V17-037 | Datum | Zeichen | ||||||||||||||||||||||||
| bearbeitet: | 08.08.+203129 | 7.61G1u | ||||||||||||||||||||||||
| gezeichnet | 08.08.2019 | Gu | ||||||||||||||||||||||||
| geprüft: 1 | 08.08.2019 | Ze |
| bearbeitet: | +325.1 |
|---|---|
| gezeichnet | +324.4 |
| geprüft: | |
| PSP Nr.: | |
| Projekt: |
595
595
| 11.11.2020 | Jp |
|---|---|
| 21.09.2020 | J+p320 |
| 04.03.2020 | G+u319 |
| Datum | Zeichen |
.166
.584
H/B = 841 / 1300 (1.09m²) AAllllppllaann 22001188
+302.917
0m 10m 20m 0m 20m 40m M 1:100 M 1:200 BEHELFSBRÜCKE ÜBER SÜDWESTTANGENTE ANSICHT WIDERLAGER-WEST DRAUFSICHT ANSICHT WIDERLAGER-OST M 1:200 Schnitt 6-6 Achse 60 Schnitt 8-8 Achse 80 0 + 6 2 2 . 1 7 2 0 + 6 6 0 . 2 9 7 0 + 7 0 4 . 5 2 2 10.80 1.76 7.28 1.76 10.80 M 1:100 M 1:100 verschiebliches 1.76 7.28 1.76 1.47 605 6.65 605 1.47 Auflager festes g n u Auflager 1.47 605 6.65 605 1.47 r 6.00 h a mf u Fahrbahn 3.00 3.00 +330.435 +330.213 +330.031 6.00 +330.435 s +330.213 elf +330.031 325 Fahrbahn 325 h 3.00 3.00 11.41 e B k 4.00 m k m = m k 10.975 = 60.4 595.4 60.4 BK 60/30 P 4 d f B = a h o 8 l h 8 g r c r p ü m f n ä , d h u le ng 2 7 1 . 2 2 6 + 0 R R ic a h m tu p n e g 2 . 0 6 6 + 0 = n ut h cir ni e zt u h c S R A7 ic 3 h t A u u n t g o b N a o h r n d H R a R 5 f i e c a .0 h n m t 6 s u p tr n e a g ß e /W Au id fl e a r g la e g rb e a rw lk a e n n d * * 2 2 5 . 4 0 7 + 0 L d 4 P f = = B a o h 8 8 h l , 8 g 5 r c r p 0 ü m f n ä m , d h u le ng SWT 9 g A73 Autobahn 7 L = 13,0 m 6 57.4 OK Fahrbahn 96 +326.151 +326.376 +325.966 +325.839 +325.464 +325.277 BK 60/30 535 OK Fahrbahn +326.151 +326.376 +325.966 +325.839 +325.464 +325.277 Richtung Süd Widerlagerwand 8 78 7 Widerlagerwand (Stahlbeton) (Stahlbeton) 162+800.00 80.5 80.5 OK Gelände C 1.75 FAHRTRICHTUNG 88 3 .0 3 C 1.75 Bewehrte Erde OK Gelände 506.6 506.6 Bestand 0 0 .8 0 8 .0 1 Achse Behelfsumfahrung 6 .9 7 1.50 8 .7 2 6 .0 5 7 .8 6 0 0 .8 0 8 .0 Konstruktion* Bestand 3 1 Bewehrte Erde .0 3 +320.322 Entwässerung auf der Brücke: frei auslaufend. +320.200 k Konstruktion* m +320.200 +320.322 = 00.1 0 + +319.200 +319.232 5 Stahlbeton S +319.200 +319.232 Pfahlkopfplatte 9 2 .0 9 8 0 50 4 .2 B w e hrt e u E k r t d i o e n* 3.50 1.7 6 5 5.39 /W Au id fl e a r g la e g rb e a rw lk a e n n d * * -pfeiler g n ut h cir ni e zt u h c 92 7 P 2 d f B = a h o 8 l h 8 g r c r p ü m f n ä d h u le ng BK 60/30 8 8 1 3 . 1 0 7 + 0 0 5 = R B e str 38.12 44.225 +318.232 +316.724 Pfahlkopfplatte 00.1 +318.232 +316.724 Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem Bodengutachten der Firma Baugrundinstittut Dr.-ing. Spotka & Partner GmbH, übergeben durch Stadt Nürnberg -Vorgutachten Stand 03/18- n o K 25 Felder 29 Felder 82.35 2 0 .4 Behelfsbrücke über Südwesttangente Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0, Schutzzonen und bergbauliche Gefährdungen sind nicht bekannt. 8 .0 0 1 0 5 gnurhafmusfleheB Bohrpfahl 2.00 80 00.01 Setzung d = 88cm 0 00.9 5 00.41 gnurhafmusfleheB 00.31 wahrscheinliche Setzung G (DIN EN 1990) set 60 d = 1,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand set,i,w 70 eshcA der Gebrauchstauglichkeit (GZG) R 0 = + 3 5 0 eshcA mögliche Setzung G (DIN EN 1990) set 21.35 9 9 d = 2,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand .9 Bohrpfahl set,i,w 2 der Tragfähigkeit (GZT) 0 d = 88cm +309.232 +308.724 +309.232 +308.724 Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte 4.00 4.00 1.40 8.00 1.40 Boden- Ɣ φ C δ E σ q q R = 17 art k/Ɣk´^ k´^ k´^ k s,k R,d s,k b,k +306.200 0+042.223 +306.200 10.80 kN/m3 ° kN/m2 ° MN/m2 kN/m2 MN/m2 MN/m2 4.00 4.00 Ausfüllung SU, UL 18/8 28.5 0 -2/3 φ 10 ___ ___ ___ k´^ 8.00 0.9/1.20/ Sand, humoser Sand SU, SU*, SE19.5/11 32.5 0 0 40 120-220 0.095 2.70 10.80 Widerlager-Hinterfüllung Kies 19 30 0 0 ___ ___ ___ ___ Baustoffangaben ANSICHT PFEILER Entwicklung Bauteile: Beton Expositionsklassen Bau- Beton- der Beton- Spannstahl Feuchtigkeitsklasse stahl stahl festigkeit R 0 = S 235 Überbau + 3 S 355 a A n s R c = h 5l0u 0 3 0 .8 0 0 Schnitt 7-7 Achse 70 Auflagerbank C35/45 XC4, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B n B e s s 6 7 E n s ta Lagersockel C50/60 XC4, XD1, XF2 r ≤ 0,5 B500 B d e B n d sstra M 1:100 e w e ß Fundament/ Pfähle C30/37 XC2, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B h rte e E LÄNGSSCHNITT C-C 8.72 rd Sauberkeitsschicht C12/15 X0 e 0.72 7.28 0.72 Bauwerksdaten M 1:200 verschiebliches 43 605 6.65 605 43 Auflager Bauart: Stahltragwerk 6.00 60 70 80 +330.213 Standsicherheit der Brücke +330.031 Fahrbahn Einwirkung Verkehrlast DIN 1072 SLW 60/30 ÜKO bei beweglichem Lager mit Schleppplatte. 3.00 3.00 ist durch Stahlbetonwiderlager Standsicherheit der Brücke Einzelstützweiten (‚) (m) 38.12 m, 44.23 m auf Bohrpfählen gewährleistet! ist durch Stahlbetonwiderlager auf Bohrpfählen gewährleistet! Brückenlängsneigung Gesamtlänge zw. Endauflagern (‚ ) (m) 82,35 m BK 60/30 BK 60/30 0.500 % +330.031 +330.211 +330.444 547.4 60.4 Lichte Weite zw. Hauptträgern (m) 6,65 m Verbreiterung BK 60/30 Kleinste Lichte Höhe (m) 4,83 m OK Fahrbahn 32.2 28 28 des Pfeilers OK Fahrbahn Schrammbord 74.4 +326.151 Kreuzungswinkel (gon) 100 gon +325.966 +326.153 +326.374 +326.408 42.2 +325.879 +325.967 586 +325.464 Breite zw. Hauptträgern (m) 7,26 m +325.277 00.105 Widerlagerwand* Verkehrsraum Verkehrsraum 3.05 +325.465 +325.839 00.1 L86 Brückenfläche (m2) 647,16 m² 47 1.03 80.5 06.6 Bewehrte OK Gelände Erde* Schutzeinrichtung Bestand Widerlager- Rampe Bewehrte SWT wand* 07.4 L86 Pfeiler 0 0 5 5 .4 .4 48.4 +325.277 47 1.03 Brücken- +322.115 1.50 modullänge +321.286 Pfeiler (Stahlbeton) 05 Ansatzpunkt 322,115 m ü. NN +322.115 I B I - C _ H A S - 9 1 7 - S T R - O P L - 3 - B P - 0 1 9 - C Rampe Erde* 1.50 01.9 Pfahlkopf- +320.852 88 1.50 0.25m Mutterboden, BK1 01.9 SWT +320.201 Entwurfsbearbeitung: 42.7 V17-037 Datum Zeichen 00.1 platte* SWT 5.13 +319.232 L85 SWT 00.1 Kabel (SÖR Beleuchtung) Richtung Nord Richtung Süd L85 0 0 5 5 .4 .4 5.54 Auffüllung Ansatzpunkt 317,023 m ü. NN bearbeitet: 15.02.2019 Gu MDN Wasser A73 Fahrbahn A73 Fahrbahn +319.201 +316.791 +316.724 +316.899 +317.023 3.50 +318.229 47.8 +317.023 Kabel (SÖR Beleuchtung) gezeichnet 15.02.2019 Gu 5.90m 0.20m Mutterboden, BK1 MDN Strom Pfahlkopf- 3.50 10.87 1.75 11.32 42.7 1 0 , , 9 9 0 0 F F e e i i n n - - b b i i s s M M i i t t t t e e l l s s a a n n d d , , b s i c n h d w ig a , c B h K b 4 indig, BK3 +320.200 GW +313.823 1 1 . . 1 7 0 0 m m F A e u i f n fü - l b lu is n g M ( i F tt e e i l n sa - n b d is , G sc r h o w bs a a c n h d b , i s n c d h ig w , a B c K h 3 kiesig), BK3 geprüft: 15.02.2019 Ze 00.9 Bohrpfahl platte* 1.75 GW +313.085 8.70m +319.200 Fein- bis Mittelsand, bindig, BK4 3.55m 00.31 00.8 OK Gelände 9.00m Feinsandstein, sehr mürb, zerbohrt, BK6 3.65m Schluff, feinsandig, weich bis steif, BK4 d = 88cm 9.80m Ton, kiesig, sandig, schwach steinig, halbfest, harte Steinmergellagen, BK4/6 bearbeitet: 4.50m Feinsandstein, Quacken, dünnplattig, stark klüftig, BK6 Bestand 0,70 Feinsandstein, stark bindig, halbfest, dickplattig bis dünnbankig, einzelne Steinmergellagenbis 15cm Dicke, BK6 Stadt Nürnberg Bohrpfahl 4.60m Feinsandstein, hart, plattig, stark klüftig, BK6 gezeichnet Bohrpfahl 1,00 Fein- bis Mittelsandstein, sehr mürb, BK6 Feinsandstein, bindig, fest bis hart, dickplattig bis dünnbankig, Servicebetrieb Öffentlicher Raum d = 88cm +309.233 5.65m stark klüftig bis klüftig, BK6 +308.724 geprüft: d = 88cm 13.10m 1,60 Feinsandstein, stark bindig, mürb bis fest, dünnbankig bis dickbankig, klüftig, einzelne harte Steinmergellagen bis 20cm Dicke, BK6 Feinsandstein, bindig, Tonstein, fest bis hart Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 6.70m mit einzelnen harten Lagen, dünnplattig, stark klüftig, BK6 +316.724 14.10m Tonstein, Quacken, hart bis sehr hart, dickplattig bis dünnbankig, stark klüftig bis klüftig, BK7 PSP Nr.: +306.201 0,90 Feinsandstein, bindig bis stark bindig, mürb bis fest, dünnplattig bis dünnbankig, klüftig, einzelne harte Lagen bis 15 cm Dicke, BK6 Projekt: 16.00m 1,00 Fein- bis Mittelsandstein, schwach bindig, mürb, dünnplattig bis dünnbankig, klüftig, BK6 38.125 44.225 gnurhafmusfleheB C Anpassung Plankopf 11.11.2020 Jp 82.35 B Draufsicht: Korrektur der Beschriftung 26.10.2020 Jp A Berichtigung Maße 24.09.2020 Gu 6600 70 80 Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen eshcA 00.8 Bauwerksentwurf Lage der Aufschlußbohrungen siehe Lageplan (IBI - C_HAS - 416 - BRÜ - OPL - 3 - BP - 016 - ) Stadt Nürnberg Bohrpfahl Servicebetrieb Öffentlicher Raum d = 88cm Bauwerksplan Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 +308.724 3.485 3.485 PROJIS-Nr.: Maßstab: 1:100 / 1:200 Hafenstraße 6.97 +306.200 8.72 Behelfsbrücke über Südwesttangente (Ingenieurbauwerk BW 917) Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... 17.11.2020 Servicebetrieb Öffentlicher Raum * Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen
6.00
ahrbahn
4 9
k m
= 0 + 5
+320.
+319.
+318.
| erun | g auf d | er B | rücke: frei a | uslaufend |
|---|
| Pfahlk | opfplatte |
|---|
| Boden- art | Ɣ k/Ɣk´^ | φ k´^ | C k´^ | δ k | E s,k | σ R,d | q s,k | q b,k |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kN/m3 | ° | kN/m2 | ° | MN/m2 | kN/m2 | MN/m2 | MN/m2 | |
| SU, UL | 18/8 | 28.5 | 0 | -2/3 φ k´ | 10 ^ | ___ | ___ | ___ |
| SU, SU*, SE | 19.5/11 | 32.5 | 0 | 0 | 40 | 120-220 | 0.095 | 0.9/1.20/ 2.70 |
| Kies | 19 | 30 | 0 | 0 | ___ | ___ | ___ | ___ |
| Beton | Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse | Entwicklung der Beton- festigkeit | Bau- stahl | Beton- stahl | Spannstahl |
|---|---|---|---|---|---|
| S 235 S 355 | |||||
| C35/45 | XC4, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C50/60 | XC4, XD1, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C30/37 | XC2, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C12/15 | X0 |
Stahltragwerk
SLW 60/30
38.12 m, 44.23 m
82,35 m
6,65 m
4,83 m
100 gon 7,26 m
.00
rbah
| V17-037 bearbeitet: | Datum 15.02.2019 | Zeichen Gu |
|---|---|---|
| gezeichnet geprüft: | 15.02.2019 15.02.2019 | Gu Ze |
bearbeitet: gezeichnet
geprüft:
PSP Nr.: Projekt:
| 11.11.2020 | Jp |
|---|---|
| 26.10.2020 | Jp |
| 24.09.2020 | Gu |
| Datum | Zeichen |
AAAllllllppplllaaannn 222000111888
| 0m 5m 10m BEHELFSBRÜCKE ÜBER PARKPLATZ M 1:50 ANSICHT WIDERLAGER-SÜD DRAUFSICHT Schnitt 4-4 Achse 40 M 1:50 M 1:50 k k m m = = 0 0 + + 50 9.80 50 5 5 7 9 0 2 +329.613 7 . 0 . 1.26 7.28 1.26 5 9 0 8 033 97 605 6.65 605 97 Auflagerbalken* Auflagerbalken* Beleuchtungsmast 325 6.00 325 5 verschiebliches 4 Auflager Fahrbahn 3.00 3.00 D-Brücke 48 1.02 50 50 1.02 48 D Z1Y 2S BK 60/30 +327.227 0 0 e 5 5 s s a str z at pl k ar 0 P 4 2. D-Brücke - 39.1 Typ D Z1Y 2S Auflagerbalken 6 OK Fahrbahn 0 5 BKL 60/30 +325.298 +324.955 586 +324.612 07 +323.945 +323.912 FAHRTRICHTUNG 3 0. 361 0 Bewehrte Erde Bewehrte Erde +322.945 B B Konstruktion* 0 8 0. 1 7 6 6 8. 0. Achse Behelfsumfahrung 6. 6 0 5 OK Gelände 587.3 Bestand Bewehrte Erde 0 8 0. Konstruktion* 1 Darstellung der Boden- und Gesteinsarten in den Schichtenprofilen der Bodenaufschlüsse nach dem FAHRTRICHTUNG Bodengutachten der Firma 3 0. Baugrundinstittut Dr.-ing. Spotka & Partner GmbH, übergeben durch Stadt Nürnberg Entwässerung auf der Brücke: frei auslaufend. 0 +320.127 -Vorgutachten Stand 03/18- 578 Das Bauwerk liegt in der Erdbebenzone 0, Schutzzonen und bergbauliche Gefährdungen sind nicht bekannt. +319.050 02 Setzung 6 0 5 wahrscheinliche Setzung G (DIN EN 1990) set d = 1,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand set,i,w der Gebrauchstauglichkeit (GZG) 2 gnurhafmusfleheB 4. 0 mögliche Setzung G (DIN EN 1990) set d = 2,0 cm je Stützung in ungünstiger Kombination ("zick-zack-förig") im Grenzzustand set,i,w 0 0 5 5 der Tragfähigkeit (GZT) Parkplatz 2.00 2.00 eshcA Bodenkennwerte/ geotechnische Bemessungswerte 5 4 +315.510 +315.310 Boden- Ɣ φ C δ E σ q q art k/Ɣk´^ k´^ k´^ k s,k R,d s,k b,k 21.35 kN/m3 ° kN/m2 ° MN/m2 kN/m2 MN/m2 MN/m2 R 0 Behelfsbrücke über Parkplatz + = 5 +314.510 Ausfüllung SU, UL 18/8 28.5 0 -2/3 φ 10 ___ ___ ___ 3 6 k´^ 0 8 . 0.9/1.20/ Sand, humoser Sand SU, SU*, SE19.5/11 32.5 0 0 40 120-220 0.095 2 2.70 4 40 50 8 917 Widerlager-Hinterfüllung Kies 19 30 0 0 ___ ___ ___ ___ Baustoffangaben ANSICHT WIDERLAGER-NORD Entwicklung Bauteile: Beton Expositionsklassen Bau- Beton- der Beton- Spannstahl Feuchtigkeitsklasse stahl stahl festigkeit +330.036 S 235 Überbau LÄNGSSCHNITT B-B Schnitt 5-5 Achse 50 S 355 Auflagerbank C35/45 XC4, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B 40 50 ÜKO bei beweglichem Lager mit Schleppplatte. Lagersockel C50/60 XC4, XD1, XF2 r ≤ 0,5 B500 B M 1:50 M 1:50 Fundament/ Pfähle C30/37 XC2, XD2, XF2 r ≤ 0,5 B500 B Brückenlängsneigung Sauberkeitsschicht C12/15 X0 50 9.80 50 1.515 % Bauwerksdaten 1.26 7.28 1.26 D-Brücke - Typ D Z1Y 2S - BKL 60/30 97 605 6.65 605 97 +327.550 Bauart: Stahltragwerk +329.613 +327.264 Einwirkung Verkehrlast DIN 1072 SLW 60/30 325 6.00 325 +308.510 Einzelstützweiten (‚) (m) 21,35 m 3.00 Fahrbahn 3.00 festes Gesamtlänge zw. Endauflagern (‚ ) (m) 21,35 m Schrammbord +325.967 Auflager OK Fahrbahn +325.879 Lichte Weite zw. Hauptträgern (m) 6,65 m OK Fahrbahn Kleinste Lichte Höhe (m) 5,45 m +327.611 +325.314 Kreuzungswinkel (gon) 100 gon Auflagerbalken* +327.227 Breite zw. Hauptträgern (m) 7,26 m Auflagerbalken* 07 +324.294 3.05 D-Brücke - Brückenfläche (m2 ) 141,97 m² +324.401 01 07 +323.928 +324.628 Typ D Z1Y 2S 39.1 Brückenmodullänge +323.801 Auflagerbalken I B I - C _ H A S - 9 1 5 - S T R - O P L - 3 - B P - 0 1 8 - B 05 01 BKL 60/30 +323.828 +323.328 +325.101 OK Fahrbahn Entwurfsbearbeitung: +325.691 V17-037 Datum Zeichen 05 1.02 48 Umgrenzung des +325.298 +325.146 bearbeitet: 15.02.2019 Gu 535 Verkehrsraums 1.50 +324.955 48 1.02 gezeichnet 15.02.2019 Gu +324.612 1.50 05.4 07 +324.446 geprüft: 15.02.2019 Ze Bewehrte Erde 15.4 +323.945 +323.912 Bewehrte Erde Stahlgitterelemente 20.4 bearbeitet: Stahlgitterelemente 85.4 Bewehrte Erde Stadt Nürnberg gezeichnet 80.4 Servicebetrieb Öffentlicher Raum OK Gelände geprüft: +322.945 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 Bestand +320.229 +320.201 OK Parkplatz Zufahrt +320.117 +320.141 PSP Nr.: +319.784 Projekt: 82.4 B1 B1 8.32 OK Gelände 02 6.00 +319.050 Bestand Ansatzpunkt 319,210 m ü. NN B Anpassung Plankopf 11.11.2020 Jp +319.250 +319.584 +319.210 A Korrektur Brückenplanung 15.07.2020 Gu 02 0.40m Mutterboden: fs, ms, o Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen 0.50m Beton Montagefundament Montagefundament HA 50x4 Bewehrungsbänder Dränage Bauwerksentwurf Dränage Auffüllung +320.127 +320.166 Kabel (SÖR Beleuchtung) GW +313.510 HA 50x4 Bewehrungsbänder 1.25 18.85 1.25 +319.201 5.40m 85 5.80m Schluff, stark sandig +319.584 Stadt Nürnberg Sandstein: Sst, u, kgm, kgg Servicebetrieb Öffentlicher Raum 21.35 8.40m +319.050 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/2317637 Bauwerksplan 8.80m Quacken: Mst + Q, kgf Sandstein: Sst, kgm 40 50 10.90m PROJIS-Nr.: Maßstab: 1:50 11.50m Quacken: Mst + Q, kgf gnurhafmusfleheB Sandstein: Sst, kgf, kgm Hafenstraße 12.60m 13.50m Quacken: Mst + Q, kgf Behelfsbrücke über den Parkplatz (Ingenieurbauwerk BW 915) eshcA Sandstein: Sst, kgf, kgm Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ..1..7....1..1....2..0..2..0..... Servicebetrieb Öffentlicher Raum 21.20m 21.80m Tonstein:Tst, fs, kgf +315.510 22.50m Quacken: Mst + Q, kgf +315.310 23.00m Sandstein: Sst, t, kgf +314.510 Lage der Aufschlußbohrungen siehe Lageplan (IBI - C_HAS - 416 - BRÜ - OPL - 3 - BP - 016 - ) * Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen | |||
|---|---|---|---|
| H/B = 841 / 1500 (1.26m² | ) | AAAAllllllllppppllllaaaannnn 2222000011118888 |
+329.
| Fahrb | ahn |
|---|
02
+323.
| Entwässerung auf der Brüc | ke: frei auslaufend. |
|---|
| Boden- art | Ɣ k/Ɣk´^ | φ k´^ | C k´^ | δ k | E s,k | σ R,d | q s,k | q b,k |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kN/m3 | ° | kN/m2 | ° | MN/m2 | kN/m2 | MN/m2 | MN/m2 | |
| SU, UL | 18/8 | 28.5 | 0 | -2/3 φ k´ | 10 ^ | ___ | ___ | ___ |
| SU, SU*, SE | 19.5/11 | 32.5 | 0 | 0 | 40 | 120-220 | 0.095 | 0.9/1.20/ 2.70 |
| Kies | 19 | 30 | 0 | 0 | ___ | ___ | ___ | ___ |
+313.
| Beton | Expositionsklassen Feuchtigkeitsklasse | Entwicklung der Beton- festigkeit | Bau- stahl | Beton- stahl | Spannstahl 6 |
|---|---|---|---|---|---|
| S 235 S 355 | + | 330.03 | |||
| C35/45 | XC4, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C50/60 | XC4, XD1, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C30/37 | XC2, XD2, XF2 | r ≤ 0,5 | B500 B | ||
| C12/15 | X0 |
Stahltragwerk
SLW 60/30
21,35 m
21,35 m 7
6,65 m
5,45 m
100 gon
7,26 m 141,97 m²
323.92
| +320.229 OK Parkplatz Zufahrt | 05.4 |
|---|
| C | _ | H | A | S | - | 9 | 1 | 5 | - | S | T | R | - | O | P | L | - | 3 | - | B | P | - | 0 | 1 | 8 | - | B | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum | Zeichen | |||||||||||||||||||||||||||
| bearbeitet: | 15.02.2019 | Gu | ||||||||||||||||||||||||||
| gezeichnet | 15.02.2019 | Gu | ||||||||||||||||||||||||||
| geprüft: | 15.02.2019 | Ze |
OK B
bearbeitet: gezeichnet
geprüft:
PSP Nr.:
| 11.11.2020 15.07.2020 | Jp Gu |
|---|
| Straßenquerschnitt BHU-SQ1, Behelfsumfahrung - Hauptstrecke Achse 850A, Bau-km 0+363 0.15 0.75 0.50 0.50 3.75 3.75 0.35 0.50 0.75 0.40 0.40 Fahrstreifen Fahrstreifen metsysetlahkcürguezrhaF metsysetlahkcürguezrhaF *Temporäre nefiertsstiehrehciS nefiertsstiehrehciS Schutzeinrichtung )1*( )1*( TB 41 aufstellen, bei gewhegtoN gewhegtoN dnawztütS dnawztütS Bedarf andübeln A058 T1-W1-A* T1-W1-A* eshcA 00,1 Geländer nach Gel3; FRS 00,1 Geländer nach Gel3; Verankerung nach Gel14 (*1) FRS Verankerung nach Gel14 (*1) Hochbord BA+7 2.5% 2.5% 70,0 2.5% Stützelement (*1) Stützelement (*1) Sauberkeitsschicht (*1) 1:1 Straßenentwässerung 1:1 Sauberkeitsschicht (*1) 150 N D C V P DN300 B 02,6 36,6 Bewehrte Erde Konstruktion (*1) Böschungswinkel 90° OK Gelände provisorischer DL DN 800, Länge ca. 22 m Fahrbahnoberbau - Belastungsklasse Bk32 Oberbau Notgehbahn gem. RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 in Anlehnung an Regelbefestigung SÖR Nürnberg 4 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S, Bitumen 25-55/55 2,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S, Bitumen 25-55/55 8 cm AsphaltbinderschichtAC 16 BS, Bitumen 25-55/55 8 cm AsphaltbinderschichtAC 16 BS, Bitumen 25-55/55 14 cm Asphalttragschicht AC 32 T S, Bitumen 50/70 EV2 ≥ 45 MPa >25 cm Schottertragschicht 0/45 EV2 ≥ 150 MPa EV2 ≥ 120 MPa 15 cm Schottertragschicht 0/45 >37,5 cm Gesamtaufbau EV2 ≥ 45 MPa > _ _ _3_0_ c_m______F_r_o_st_s_c_h_u_tz_s_c_h_ic_h_t_ 0_/_4_5_ >_71 cm Gesamtstärke | Hinweis 1: Lage- und höhenmäßige Trassenführung der Entwässerungskanäle etc. siehe gesonderte Planung Hinweis 2 (*1): Die Darstellung zu den Teilen (*1) des Ingenieurbauwerkes sind nur nachrichtlich 1 2 3 4 5 6 I B I - C _ H A S - 0 0 1 - S T R - O P L - 5 - Q P - 0 0 1 - A Entwurfsbearbeitung: V17-037 Datum Zeichen INGE IBI Hafenstraße bearbeitet: 17.08.2020 WM gezeichnet 18.08.2020 RY geprüft: 19.08.2020 Goy bearbeitet: Stadt Nürnberg gezeichnet Servicebetrieb öffentlicher Raum geprüft: Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 PSP Nr.: Projekt: 3 2 1 Änderung Fahrbahnoberbau 24.07.2020 RY Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen AUSFÜHRUNGSPLANUNG Unterlage/Blatt-Nr.: 4.1 Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Straßenquerschnitt BHU-SQ1 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Behelfsumfahrung Achse 850A, Bau-km 0+363 Hafenbrücken Nürnberg PROJIS-Nr.: Maßstab: 1: 50 Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... Servicebetrieb öffentlicher Raum | |||
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| Straßenquerschnitt BHU-SQ1, Behelfsumfahrung - Hauptstrecke Achse 850A, Bau-km 0+363 0.15 0.75 0.50 0.50 3.75 3.75 0.35 0.50 0.75 0.40 0.40 Fahrstreifen Fahrstreifen metsysetlahkcürguezrhaF metsysetlahkcürguezrhaF *Temporäre nefiertsstiehrehciS nefiertsstiehrehciS Schutzeinrichtung )1*( )1*( TB 41 aufstellen, bei gewhegtoN gewhegtoN dnawztütS dnawztütS Bedarf andübeln A058 T1-W1-A* T1-W1-A* eshcA 00,1 Geländer nach Gel3; FRS 00,1 Geländer nach Gel3; Verankerung nach Gel14 (*1) FRS Verankerung nach Gel14 (*1) Hochbord BA+7 2.5% 2.5% 70,0 2.5% Stützelement (*1) Stützelement (*1) Sauberkeitsschicht (*1) 1:1 Straßenentwässerung 1:1 Sauberkeitsschicht (*1) 150 N D C V P DN300 B 02,6 36,6 Bewehrte Erde Konstruktion (*1) Böschungswinkel 90° OK Gelände provisorischer DL DN 800, Länge ca. 22 m Fahrbahnoberbau - Belastungsklasse Bk32 Oberbau Notgehbahn gem. RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 in Anlehnung an Regelbefestigung SÖR Nürnberg 4 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S, Bitumen 25-55/55 2,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 8 S, Bitumen 25-55/55 8 cm AsphaltbinderschichtAC 16 BS, Bitumen 25-55/55 8 cm AsphaltbinderschichtAC 16 BS, Bitumen 25-55/55 14 cm Asphalttragschicht AC 32 T S, Bitumen 50/70 EV2 ≥ 45 MPa >25 cm Schottertragschicht 0/45 EV2 ≥ 150 MPa EV2 ≥ 120 MPa 15 cm Schottertragschicht 0/45 >37,5 cm Gesamtaufbau EV2 ≥ 45 MPa > _ _ _3_0_ c_m______F_r_o_st_s_c_h_u_tz_s_c_h_ic_h_t_ 0_/_4_5_ >_71 cm Gesamtstärke | Hinweis 1: Lage- und höhenmäßige Trassenführung der Entwässerungskanäle etc. siehe gesonderte Planung Hinweis 2 (*1): Die Darstellung zu den Teilen (*1) des Ingenieurbauwerkes sind nur nachrichtlich 1 2 3 4 5 6 I B I - C _ H A S - 0 0 1 - S T R - O P L - 5 - Q P - 0 0 1 - A Entwurfsbearbeitung: V17-037 Datum Zeichen INGE IBI Hafenstraße bearbeitet: 17.08.2020 WM gezeichnet 18.08.2020 RY geprüft: 19.08.2020 Goy bearbeitet: Stadt Nürnberg gezeichnet Servicebetrieb öffentlicher Raum geprüft: Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 PSP Nr.: Projekt: 3 2 1 Änderung Fahrbahnoberbau 24.07.2020 RY Nr.: Art der Änderung Datum Zeichen AUSFÜHRUNGSPLANUNG Unterlage/Blatt-Nr.: 4.1 Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Straßenquerschnitt BHU-SQ1 Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Behelfsumfahrung Achse 850A, Bau-km 0+363 Hafenbrücken Nürnberg PROJIS-Nr.: Maßstab: 1: 50 Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen Aufgestellt: Stadt Nürnberg, den ....................... Servicebetrieb öffentlicher Raum | |||
| Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 Hafenbrücken Nürnberg | Unterlage/Blatt-Nr.: 4.1 Straßenquerschnitt BHU-SQ1 Behelfsumfahrung Achse 850A, Bau-km 0+363 Maßstab: 1: 50 | |||
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| Projekt Hafenbrücken -Planungsleistungen für die Erneuerung der Hafenbrücken- Los 1 Hafenstraße - Verkehrsanlagen | ||||
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| Entwurfsbearbeitung: INGE IBI Hafenstraße | V17-037 | Datum | Zeichen | ||||||||||||||||||||||||||||||
| bearbeitet: | 17.08.2020 | WM | |||||||||||||||||||||||||||||||
| gezeichnet | 18.08.2020 | RY | |||||||||||||||||||||||||||||||
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| Stadt Nürnberg Servicebetrieb öffentlicher Raum Sulzbacher Straße 2 - 6, 90489 Nürnberg , Tel.0911/23117637 | bearbeitet: |
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