Sitzungsunterlagen
Sitzung der
Opernhaus-Kommission
07.05.2021
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Vorstellung des Projekts "Bauvorhaben Opernhaus" 4 Bericht 2. BM/018/2021 4
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Opernhaus-Kommission
Sitzungszeit
Freitag, 07.05.2021, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Vorstellung des Projekts "Bauvorhaben Opernhaus" Bericht
- BM/018/2021 Lehner, Julia, Prof. Dr.
ÖÖ 11
Berichtsvorlage 2. BM/018/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 07.05.2021 öffentlich Bericht
Betreff:
Vorstellung des Projekts "Bauvorhaben Opernhaus"
Bericht: In seiner Sitzung am 3. März 2021 hat der Stadtrat eine „Opernhaus-Kommission“ als Vorberatende Kommission gem. § 11 (1) StRGeschO eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, im Rahmen des „Bauvor-habens Opernhaus“ die Planungen und den Projektfortschritt kontinuierlich zu begleiten, indem sie den Sachverstand des Stadtrats, aller relevanten Nutzergruppen sowie ausgewiesener Expertinnen und Experten für das Projekt bündelt. Zu komplexen Vorgängen und Entscheidungen erarbeitet die Kommission ggf. Empfehlungen zur Entscheidung im Stadtrat.
Gegenstand des „Bauvorhabens Opernhaus“ ist es, die baulichen, städtebaulichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Staatstheater Nürnberg als „Theater des 21. Jahrhunderts“ in den kommenden Jahren und Jahrzehnten seinen kulturpolitischen Auftrag erfüllen kann.
Das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz befindet sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Das Staatstheater Nürnberg (Th) nutzt das Gebäude auf Basis der in Art. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg vom 27. Dezember 2004 (BayRS 282-2-13-WK) getroffenen Vereinbarungen.
Während das Schauspielhaus vor gut zehn Jahren bereits umfangreich saniert wurde, bedarf das 1905 eröffnete Opernhaus weiterhin dringend und zeitnah einer Generalsanierung; andernfalls führt die Vielzahl baulicher Mängel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine Generalsanierung muss neben der Erneuerung und Ertüchtigung baulicher Strukturen auch die räumlichen und technischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Musiktheater- und Ballettbetrieb auf Dauer und in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften zukunftsfähig möglich ist.
Während einer mehrjährigen Bauphase am Richard-Wagner-Platz muss der gesamte Betrieb mit allen Arbeitsplätzen, Vorstellungen usw. in eine Ausweichspielstätte umziehen.
Die Aufgabenstellung ist von außergewöhnlicher Komplexität. Ihre Bearbeitung ist bereichsüber-greifend organisiert. Sie betrifft verwaltungsseitig insbesondere die Geschäftsbereiche OBM, 2.BM, Ref. I/II und VI sowie Th. Seitens des Stadtrats sind neben dem Stadtratsplenum die Ausschüsse für Kultur, Stadtplanung und Verkehr sowie der Bau- und Vergabeausschuss beteiligt. Zudem ist ein großes Interesse der Öffentlichkeit am Projekt erkennbar. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 3. März 2021 daher beschlossen, dass der Kommission neben vorläufig 15 Mitgliedern des Stadtrats weitere, externe Mitglieder angehören sollen. In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat er dazu 14 Beraterinnen und Berater in die Kommission berufen; weitere externe Mitglieder sollen zu gegebener Zeit folgen können.
Einziger Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung der Opernhaus-Kommission ist eine umfassende Vorstellung des Projekts "Bauvorhaben Opernhaus". Neben insbesondere einer Darstellung von Anlass, Inhalt und Ziel des Bauvorhabens werden die organisatorischen Strukturen aufgezeigt und wird über den bisherigen Projektverlauf berichtet. Ein Ausblick auf nächste Verfahrens-schritte und anstehende Entscheidungen soll einen Austausch über die
künftige Arbeit der Kommission ermöglichen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zu den zentralen inhaltlichen Zielen, die mit dem Bauvorhaben Opernhaus erreicht werden sollen, gehört eine umfassende Öffnung des Staatstheaters für alle Menschen der diversen (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: