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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (29.04.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

29.04.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/109/2020 5 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten 9 Bericht J/003/2021 9 Vereidigung_Eidesformel J/003/2021 12 TOP Ö 3 Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2021 - 2024 13 Sitzungsvorlage J/001/2021 13 Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2021_2024 J/001/2021 17 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2021_2024 J/001/2021 20 Antrag_Spielplatz am Agnes Gerlach Ring _CSU_v2 J/001/2021 30 TOP Ö 4 Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – 31 Sitzungsvorlage J/004/2021 31 Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2021_MG J/004/2021 35 Fortschreibung Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm-MG J/004/2021 43 TOP Ö 5 Freiwillige Baukostenzuschüsse für Familienzentren am Aufseßplatz und im 47 Regensburger Quartier Sitzungsvorlage J/005/2021 47 Entscheidungsvorlage J/005/2021 51 TOP Ö 6 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 55 Bericht J/006/2021 55 Übersicht_Bewilligungen J/006/2021 58 Übersicht_Ablehnungen J/006/2021 62 Übersicht_Rücknahmen J/006/2021 65

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 29.04.2021, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Meistersingerhalle Nürnberg, Großer Saal, Münchener Straße 21

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Bericht

Ries, Elisabeth

2. Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden Bericht

stimmberechtigten J/003/2021

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat

angehören

Ries, Elisabeth

3. Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2021 - 2024 Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020 J/001/2021

Ries, Elisabeth

4. Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Beschluss

Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung 2021 J/004/2021

Ries, Elisabeth

5. Freiwillige Baukostenzuschüsse für Familienzentren am Beschluss

Aufseßplatz und im Regensburger Quartier J/005/2021

Ries, Elisabeth

6. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.12.2020,

öffentlicher Teil

8. Auflagen

9. Mitteilungen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ferienausschuss 27.01.2021 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Ferienausschuss vom 27.01.2021 und dem Stadtrat in der Sitzung vom 24.03.2021 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:

Erziehungsberatungsstellen - beratender Sitz: Frau Elisabeth Rümenapf, Stellenleitung der EB Stadtmission Nürnberg, wird für Herrn Michael Trips als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende Mitglied bleibt wie bisher Frau Bakula.

Jugendgericht / Amtsgericht - beratender Sitz: Frau Birgit Heußinger-Berner, Richterin am Amtsgericht, wird für Herrn Tobias Rust als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das beratende Mitglied bleibt wie bisher Frau Heike Klotzbücher.

Frauen und Männer mit Erfahrung in der Jugendhilfe - stimmberechtigter Sitz: Frau Marica Münch, Ressortleitung in der Akademie CPH, wird für Frau Heike Hein als stellvertrendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Herr Fabian Fiedler.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Frau Elisabeth Rümenapf übernimmt den beratenden Sitz der Erziehungsberatungsstellen im Jugendhilfeausschuss (bisher Michael Trips).

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten

Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören

Anlagen: Vereidigung_Eidesformel

Bericht:

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).

Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.04.2021

Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder

im Jugendhilfeausschuss

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.

Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten

gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten

nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 25.02.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2021 - 2024

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020

Anlagen: Entscheidungsvorlage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2021_2024 Beilage_Spielplatz und Spielhofmaßnahmen_2021_2024 Antrag_Spielplatz am Agnes Gerlach Ring _CSU_v2

Sachverhalt (kurz):

In der "AG Spielen" am 15.12.2020 wurde auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung "Spielen in der Stadt" die Ausbauplanung (Neubau, Sanierung, Erweiterung) der Spielflächen für 2021 - 2024 abgestimmt. Die Koordination der "AG Spielen" liegt bei der Verwaltung des Jugendamts als Bedarfsträger für Spielflächen. Teilnehmer sind SÖR, die Bürgerämter Süd, Nord und Ost (BANOS), Stpl, SpS, H, Ref. V/Bündnis für Familie, der KJR sowie Ref.IV / Schule und Sport und dem Amt für Allgemeinbildende Schulen. Der Jugendhilfeplan "Spielen in der Stadt" ist verbindliche Planungsgrundlage für die Spielflächenplanung und enthält eine detaillierte Bestands- und Bedarfsanalyse.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg und die Verwaltung des Jugendamts legen im Folgenden das Ergebnis der "AG Spielen" zur Ausbauplanung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen im Zeitraum 2021 - 2022 zur Beschlussfassung vor, ergänzt werden diese durch Informationen zum Partizipationsmodell laut!. Im Weiteren berichtet die Verwaltung hinsichtlich des Antrags der CSU Stadtratsfraktion vom 29.09.2020 über den aktuellen Sachstand der Prüfungen zu einem Spielplatz am Agnes- Gerlach-Ring / Am Lerchenfeld / Gaulnhofer Straße in Katzwang.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.127.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.028.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 99.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Planungen gelten für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3.BM/SÖR

Ref.IV/HVE

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den notwendigen Ausbau von öffentlichen Spiel-, Sportund Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche sowie Spielhöfen für die Jahre 2021 bis 2022 auf der Grundlage der von der Verwaltung des Jugendamts und der vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum vorgelegten Entscheidungsvorlage.

Beilage

Entscheidungsvorlage

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2021 – 2022

Die Festlegung der Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen erfolgte im Rahmen einer dienststellenübergreifenden Abstimmung (AG Spielen) und auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“. Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig beachtet, wobei u. a. auch Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034 berücksichtigt werden.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) für die Jahre 2021 - 2024 finanziert:  MIP Nr. P5515900000U Bau/Generalsanierung von Spielplätzen (Spielplatzpauschale) in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze. Die MIP-Pauschale wurde um 200.000 € erhöht, die laut!-Mittel wurden von 110.000 € auf 99.000€ aufgrund Corona bedingter Haushaltseinsparungen gekürzt.  MIP Nr. P5515800000U Bau/Generalsanierung von Spielhöfen (Spielhofpauschale - Umbau von Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.  MIP Nr. P5515400000U Spielplätze „Aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).  u.a. Finanzierung über Städtebauförderung oder städtebauliche Verträge

1. Maßnahmenlisten

Im Rahmen der Spielplatzpauschale (MIP Nr. P5515900000U) wurde in der „AG Spielen“ im Dezember 2020 folgende Verteilung der Mittel festgelegt:

Spielplatzpauschale 20211
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
*Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2021 2022 4
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz X Neugestaltung 2019 / 2020 2021 10
Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz Neugestaltung 2019/ 2020 2020/ 2021 12
Austraße, Bolzplatz Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Län- der, Städte- bauförderung X Neugestaltung 2019 / 2020 2021 12

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

1 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Spielplatzpauschale 20222
Projekt Finanzierung / Teilfinanzie- rung aus Drittmittel Ballspiel- angebot (Verbes- serung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2021 2022 4
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 41
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 2023 7

Finanzierung /

Teilfinanzie-

rung aus

Drittmittel

Ballspiel-

angebot

(Verbes-

serung)

Planung /

Beteili-

gung

Im Rahmen der Spielhofpauschale (MIP Nr. P5515800000U) wurden die Mittel in der „AG Spielen“ im Dezember 2020 wie folgt verteilt:

Spielhofpauschale 2021
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 2022 11
GS Großgründlach Teilsanierung, Angebotsver- besserung 2021 2021 46
MS Schlößleinsgasse Neugestaltung im Rahmen der Pausenhofbelagssanie- rung in 2021 2021 2021 / 2022 36
Spielhofpauschale 2022
Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Pla-
nungs-
be-
reich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 2022 11
MS Schlößleinsgasse 8 Neugestaltung im Rahmen der Pausenhofbelagssanie- rung in 2021 2021 2021 / 2022 36
Max-Beckmann-Schule Neugestaltung 2022 2023 31

Für das Programm „Aus 1 mach 3“ (MIP Nr. P5515400000U) wurden für das Jahr 2021 folgende Anträge gestellt:

Programm „Aus 1 mach 3“ 2020
Projekt Maßnahmentyp PB (Planungsbe- reich)
Spielplatz Märzenweg, Buchenbühl Erweiterung durch eine Kleinkinderschaukel 50
Spielhof Billrothschule Erweiterung des Spielhofangebots durch eine Nest- schaukel 19
Spielplatz Gersweiler-/Pirmasenserstraße Wegekennzeichnung Hinweise auf Spielplätze und Anleinpflicht für Hunde 28

2 ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!

Der im WerkA/SÖR am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentiert den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze aufgrund des wachsenden Nutzungsdrucks und veränderten Nutzungsverhaltens. Einige der dringend zu sanierenden Spielplätze liegen in einer finanziellen Größenordnung, die nicht im Rahmen des pauschalen MIP-Ansatzes zu bewältigen sind und zum BIC angemeldet werden müssen. In den letzten zwei Jahren konnten erfolgreich mehrere dieser Maßnahmen den BIC- Prozess durchlaufen und in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommen, geplant und ausgebaut werden.

Darüber hinaus sind im Aktionsplan des Masterplan Freiraum mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ weitere Spielplatzmaßnahmen vorgesehen, wie z.B. die Planungen zum Stadtpark. Eine ausführliche Übersicht zu den Projekten, die sich im Zeitraum von 2017 bis 2023 in Planung und Bau befinden und nicht über die Pauschalen finanziert werden, befindet sich in der Beilage.

1.2. Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Bisher standen jährlich 110.000 € konsumtive Mittel zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert wurden, zur Verfügung. Ab 2021 wurden die Mittel für laut!-Projekte auf 99.000 € im Rahmen Corona bedingter Haushaltseinsparungen gekürzt. Im Jahr 2020 konnten sechs Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden. Es wurde Am Mühlweg 22 ein neuer Bodenbelag für den Basketballplatz und eine Beleuchtung umgesetzt, Am Pferdemarkt bei der Skateanlage neue Sitzbänke, eine Pflasterung des Bodens und eine Zaunerhöhung zum Bolzplatz eingerichtet, am Kornmarkt ein schallisoliertes Skateelement verortet, der Bolzplatz in der Reichelsdorfer Schulgasse saniert, am Bolzplatz in der Altenfurter Straße eine Beleuchtung installiert und ein Unterstand mit Biertischgarnitur und Graffiti in Reutles in der Reutleser Straße auf den Weg gebracht.

Für 2021 sind zum jetzigen Zeitpunkt sieben Vorhaben geplant. Hier fällt, wie schon im vergangenen Jahr auf, dass von den Jugendliche besonders viele Bedarfe bezüglich Verbesserungen an Sport-, Ballund Bolzflächen angemeldet wurden. Beispielhaft kann die Sanierung des Bolzplatzes Am Mühlweg 22, Sanierung des Bolzplatzes in Herpersdorf, Parcours und Sportplatz in der Südstadt nahe der Wölckernstraße, eine Tischtennisplatte am Südstadtpark, ein Unterstand am Bolzplatz an der Wied/Kuhweiher, Sanierung des Bolzplatzes in der Pastoriusstraße oder eine Belagserneuerung / Kunststoffbelag für den Bolzplatz Leopoldstraße genannt werden. Eine Prüfung der Realisierbarkeit dieser Vorhaben muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere, im Laufe des Jahres 2021 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

Beilage

Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen 2021 - 2024

1. Übersicht der Maßnahmen in den Jahren 2021 und 2024

In der dienststellen- und geschäftsbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Spielen“ (AG Spielen) wurden am 8. Dezember 2020 die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen nach Priorität für 2021 und 2022 festgelegt und für die Jahre 2023 und 2024 vorgeplant. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“.

Planungsbereiche mit einem hohen Spielflächenfehlbedarf werden vorrangig berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass entsprechende planungsrechtlich gesicherte Standorte zur Verfügung stehen. In die Planung fließen weiterhin Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses sowie Anträge von Kinderversammlungen und Anliegen aus dem Partizipationsmodell laut! für Jugendliche mit ein. Die jeweiligen Nutzer/-innengruppen werden beteiligt.

Weitere Entscheidungsfaktoren sind:

 Sozialräumliche Strukturdaten auf Planungsbereichsebene, z. B. Dichte der Wohnbebauung und Einwohnerdichte;  Qualitätsbewertungen der vorhandenen Spielplätze und entsprechende Durchschnittswerte der Planungsbereiche sowie  der Versorgungsgrad des jeweiligen Sozialraums und die Erreichbarkeit der Spielplätze nach DIN 18034.

Die Spielplatz- und Spielhofmaßnahmen werden überwiegend aus den städtischen Haushaltsmitteln im Rahmen der MIP-Ansätze (Pauschalen) für die Jahre 2021 - 2024 finanziert:

in Höhe von 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! jährlich (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze.

Die MIP-Pauschale wurde im Vergleich zu den Vorjahren um 200.000 € erhöht. Die Erhöhung war notwendig, um die in den letzten Jahren gestiegenen Mehrkosten für stark gestiegenen Sanierungsbedarf vorhandener Spielplätze, die deutliche Zunahme von Neubaumaßnahmen und die erhöhten Bauverwaltungskosten aufzufangen. Außerdem spielen die Entwicklung des Baupreisindex in den vergangenen fünf Jahren sowie die Novellierung der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine Rolle, durch die sich Mehraufwände bei der Vergütung externer Planungsleistungen ergeben. Die laut!-Mittel wurden von 110.000 € auf 99.000 € im Rahmen von Corona bedingter Haushaltseinsparungen gekürzt.

Schulhöfen zu Spielhöfen) in Höhe von 290.000 € jährlich.

in Höhe von 207.000 € (davon städtischer Anteil 138.000 €).

Fördertöpfen: Die Kosten für den Ausbau der Spielflächenmaßnahmen werden ganz oder teilweise durch den jeweiligen Investor getragen (bei städtebaulichen Verträgen) oder die Antragstellung und

Abrechnung der Kosten erfolgt über Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung (Bereich Stadterneuerung im Stadtplanungsamt), wobei der städtische Anteil über die Spielplatz- bzw. Spielhofpauschale zu finanzieren ist.

1.1 Maßnahmenlisten 2021 - 2024

In der „AG Spielen“ im Dezember 2020 wurde folgende Verteilung der Mittel in den entsprechenden MIP-Ansätzen für 2021 und 2022 festgelegt und für die Jahre 2023 und 2024 vorgeplant.

Im Vergleich zu den Berichten der Vorjahre wurde der Begriff Generalsanierung durch den Begriff Neugestaltung ersetzt und unterscheidet sich zur Neuanlage darin, dass ein bereits vorhandener Spielplatz / Spielhof komplett neugestaltet wird.

A) Spielplätze

MIP Nr. P5515900000U mit jährlich 600.000 € zzgl. 99.000 € Zweckbindung laut! (verortet im Produkt 362101 Planung und Beteiligung) sowie zzgl. Ablösemittel privater Spielplätze

Kurzer Sachstand Maßnahmen aus der Spielplatzpauschale 2020

o Happurger Straße / Neidsteiner Straße, 2 Spielplätze Fertigstellung in 2020 o Spielplatz Seitzstraße, Mühlhof Mischfinanzierung aus Spielplatzpauschale und Programm „Aus 1 mach 3“ Fertigstellung in 2020 o Höfen, Lotharstraße, saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) Prüfung abgeschlossen, Planung für Spielplatz in 2020 begonnen o Prof. Ernst-Nathan-Straße, Bolzplatz Planungen abgeschlossen, Baubeginn zusammen mit dem Spielplatz (BIC) in 2020 o Wandererstraße, Spiel- und Basketballplatz Planung in 2019 abgeschlossen, Bau in 2021 Mischfinanzierung aus Spielplatzpauschale und Städtebaufördermittel

Festlegung Spielplatzpauschale 2021

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
*Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2021 2022 4
Hohe Marter, Spiel- und Basketballplatz X Neugestaltung 2019 / 2020 2021 10
Obere/Untere Kieselberg- straße, Spielplatz Neugestaltung 2019/ 2020 2020/ 2021 12
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 41
Austraße, Bolzplatz Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Länder, Städtebauförde- rung X Neugestaltung 2019 / 2020 2021 12

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

* Fenitzerplatz: Die Planungen zum Fenitzerplatz konnten mangels personellen Kapazitäten bei SÖR nicht, wie vorgesehen in 2020 begonnen werden. Daher verschiebt sich das Projekt mit dem Planungsbeginn ins Jahr 2021.

Festlegung Spielplatzpauschale 2022

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus
Drittmittel
Fenitzerplatz, Spielplatz Neugestaltung 2021 2022 4
Höfen, Lotharstraße, Spielplatz Neuanlage 2020 / 2021 2022 41
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 2023 7

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Vorplanungen Spielplatzpauschale 2023 – 2024

(ohne Auflistung der zugehörigen Maßnahmen über laut!)

Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzierung
aus Drittmittel
Jean-Paul-Platz, Spiel- und Aktionsfläche X Neugestaltung 2022 2023 7
*Hintere Marktstraße, Spielplatz Teilfinanzierung über Investor; Städtebauförde- rung Neuanlage 2023 2024 10
Julius-Leber-Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung 2023 2024 27

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Kurzer Sachstand abgeschlossene Maßnahmen über Finanzierung Dritter

o Quartierspark Eberhardshof, ehem. Quelleareal Park für alle Nutzergruppen mit Spielplatz und Parcours Finanzierung über Städtebaufördermittel und BIC Fertigstellung in 2020 o Am Nordostbahnhof, Spielplatz Fertigstellung in 2020 Finanzierung über städtebaulicher Vertrag

Spielplätze über Finanzierung Dritter

Maßnahmen in Planung und Bau 2017 bis 2023

Projekt Projekt Finanzierung / Ballspiel- angebot (Verbesse- rung) Maßnahmentyp Planung / Beteili- gung Bau PB (Planungs- bereich)
Teilfinanzie-
rung aus
Drittmittel
Prof.-Ernst-Nathan-Straße, Spielplatz MIP-Ansatz Neugestaltung 2017/ 2018 2020 / 2021 2
Helmut-Herold-Platz, Spielplatz und Bolzplatz Städtebauförde- rung X Neugestaltung 2020 / 2021 2022 / 2023 8
Rechenberg, 1. BA Welser- /Nettelbeckstraße Ballspiel- und Sportangebote Masterplan Freiraum X Neugestaltung und Erweiterung 2018/ 2019 2020 / 2021 18
Rechenberg, 2. BA Spiel- platz und Bolzplatz Masterplan Freiraum X Neugestaltung und Erweiterung 2018/ 2019 2021/ 2022 18
Jamnitzerplatz, Spiel- und Aktionsflächen MIP + Städte- bauförderung X Neugestaltung 2018/ 2019 2021 / 2022 12

Ballspiel-

angebot

(Verbesse-

rung)

Planung /

Beteili-

gung

PB

(Planungs-

bereich)

Münchener Straße, Skateanlage Fördermittel des Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, MIP Neugestaltung und Erweiterung 2020 2022 / 2023 55
* Luitpoldhain BIC-Verfahren X Neugestaltung und Erweiterung 2021 2023 6
Brucker Straße, B-Plan 4612, Großgründlach, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2020 2021 46
Langwasser T, bei Annette- Kolb-Anlage, Spielplatz bis ca. 6 Jahre WBG, Städte- baulicher Ver- trag Neuanlage 2020 / 2021 2020/ 2021 25
* Stadtpark, Spiel- und Ball- spielflächen Masterplan Freiraum X Neugestaltung 2021 Ab 2023 3
Marie-Beeg-Straße, Spielplatz Masterplan Freiraum Neugestaltung 2020 2021/ 2022 11
Obere Wöhrder See / Fluß- straße, Naturspielplatz Masterplan Frei- raum, Städte- bauförderung Neubau 2020 Ab 2023 18
Dr. Carlo-Schmidt-Straße, Bolzplatz und Erweiterung Jugendangebot Masterplan Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung X Neugestaltung und Erweiterung des Angebots 2022 / 2023 Ab 2023 18
Erhardstraße, Spielplatz Masterplan Freiraum; städ- tebaulicher Ver- trag; Städte- bauförderung Neugestaltung 2022 / 2023 Ab 2023 5
Marthastraße, Spiel- und Bolzplatz Masterplan Freiraum; Städ- tebauförderung X Neugestaltung 2022 / 2023 2023/ 2024 5
Annette-Kolb-Anlage, Spiel- und Aktionsflächen BIC-Verfahren läuft; Städtebauförde- rung X Neugestaltung / Neuanlage 2021 2022 / 2023 25
Dorfäcker Straße, Aktions- flächen mit Bolzplatz BIC-Verfahren läuft X Neuanlage 2020 / 2021 2022 14
Langseestraße, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2020 / 2021 2021 / 2022 52
Austraße, Bolzplatz Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Länder, Städte- bauförderung, Cofinanzierung aus Spielplatz- pauschale 2021 X Neugestaltung 2019 / 2020 2021 12
Witschelstraße, Skateanlage Fördermittel aus Investitionspakt Sportstätten von Bund und Ländern, Städ- tebauförderung Neugestaltung 2019 / 2020 2021 11
Schweinauer Buck, Skateanlage, Pumptrack Masterplan Freiraum Aufwertung Skateanlage, Neuanlage Pumptrack 2021 / 2022 2023 ff 10
Stadtgraben Masterplan Konzept 2021 / 2022 Geplant ab 2023 1
Freiraum, Städ- tebauförderung
Hainstraße / Scharrer- straße, B-Plan Nr. 5422, Spielplatz Städtebaulicher Vertrag Neuanlage 2022 / 2023 2023 6
Ferdinand-Drexler-Weg, Spiel- und Aktionsflächen Städtebauförde- rung, BIC-Maß- nahme X Neugestaltung und Erweiterung 2020 / 2022 Ab 2023 26
* Westpark westlicher Teil, Spiel- und Aktionsflächen Masterplan Frei- raum, BIC-Maß- nahme X Neugestaltung und Erweiterung; Neuanlage ge- mäß Bebaungs- plan 2021 / 2022 Ab 2023 57
* Westpark, östlicher Teil, Spiel- und Aktionsflächen Masterplan Frei- raum, BIC-Maß- nahme X Neugestaltung und Erweiterung; ** Interimslösung KuKuK-Box in 2021 2021 / 2022 Ab 2023 11
Züricher Straße Fördermittel vom Bund, BIC- Maßnahme Neuanlage 2021 2022 / 2023 57
Tiefes Feld Masterplan Frei- raum, BIC-Ver- fahren X Neuanlage 2021 / 2022 Ab 2023 57

* Die Spiel- und Aktionsflächen im Luitpoldhain, Stadtpark und Westpark werden, wie im Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) am 08.05.2019 mit Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.02.2019 zum Thema „Handicap-Spielplatz für Nürnberg“ berichtet, inklusiv geplant und gestaltet. Diese Spielplätze liegen in größeren übergeordneten und gut erreichbaren Grünanlagen, sind gut an das Verkehrsnetz angeschlossen, verteilen sich im Stadtgebiet und haben die entsprechende Größe für eine, u.a. speziell für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignete Ausstattung. ** Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs im Westpark musste bereits ein Großteil der Spielgeräte zunächst ersatzlos abgebaut werden. Bis die Planungen ab 2023 zum Westpark beginnen können wurde eine KUKUK-Box als Interimslösung bestellt und zum Jahreswechsel 2020 / 2021 im Westpark aufgestellt. Sollten die Erfahrungen mit dieser Art des Interims positiv ausfallen, wird der Einsatz einer weiteren KuKuK-Box als Ergänzung des Spielangebots in 2021 geprüft. Eine KuKuK-Box ist ein, von der Firma KuKuK umgebauter Seecontainer zu einer mobilen Spielanlage und kann an vielen verschiedenen Bestimmungsorten für eine temporäre als auch für eine dauerhafte Nutzung aufgestellt werden. Weiterführende Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: www.kukuk-box.com

Weitere noch nicht finanzierte, dringliche Spiel- und Aktionsflächenmaßnahmen sowie erforderliche Neugestaltungen:

Projekt Mögliche Ballspiel Maßnahmentyp PB
Finanzierung (Planungs-
bereich)
Happurger Str./ Bhf Laufamholz, Spielplatz Neugestaltung, Sanierungsbedarf 52
Ritterplatz, Spielplatz Neugestaltung 6
Carrettscher Park / Innere Kobergerstraße, Spielplatz Neugestaltung 3
Tilsiter Straße, Spielplatz Neugestaltung 34
Christoph-Weiß-/Krugstr., Spielplatz Neugestaltung 2
Reitackerstraße, Spielplatz Neugestaltung 12
Militscher-/Oppelner Straße, Bolzplatz Städtebauförde- rung ggf. möglich x Neugestaltung 27
Reichelsdorfer Schulgasse, Spielplatz am Bolzplatz Neuanlage 36
Waldstromerstraße, Spiel- platz Neugestaltung 36
Hautschstraße, Spiel- und Basketballplatz Städtebauförde- rung ggf. möglich x Erweiterung 13
Bamberger Straße, Spiel- platz Neugestaltung 15
Kochstraße, Spielplatz Sanierungsbedarf 9
Weinzierleinerstraße / Va- cher Weg, Spielplatz Neugestaltung / Erweiterungpotential 40
Gleiwitzer-/Bunzlauer Straße, Langwasser Bolzplatz Städtebauförde- rung ggf. möglich x Neugestaltung 26
Steinmetzanlage, Spielplatz Neugestaltung 57
Fritz-Erler-Straße, Boxdorf, Spielplatz Neugestaltung 45
Veilhofstraße, Spielplatz Neugestaltung 5
Kuhweiher / IDEAL, Spiel- platz Verlegung/Neuanlage, Spielplatz in Kleingartenanlage verlegen 39
Hans-Seiler-Straße, Neunhof Spielplatz Angebotsverbesserung 47
Schornbaumstraße, Altenfurt, Spielplatz Erweiterung durch Fußballangebot 22
Wohlauer Straße, Altenfurt, Spielplatz Neugestaltung Sanierung/Neuanlage 22
Mühlweg Spiel- und Bolz- platz + Unterstand Neugestaltung 14
Bürgergarten Langwasser, Bolzplatz Städtebauförde- rung x Neugestaltung 26
Breslauer Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung 26
Gleiwitzer Straße, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung 26
Gleiwitzer-/Jauerstraße, Langwasser, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung 26
Elisabeth-Selbert-Platz, Ge- meinschaftshaus Langwas- ser, Spielplatz Städtebauförde- rung Neugestaltung 26
Nesselwangerstraße, Worzeldorf, Spielplatz Neugestaltung 32
Leipziger Platz, Spielplatz Neugestaltung 18
Bamberger Straße, Spiel- platz Neugestaltung 15
Fasanenweg, Spielplatz, Ballspielangebot x Neugestaltung 19

Der im SÖR/WA am 12.02.2020 vorgelegte Spielplatzbericht dokumentiert den stark gestiegenen Sanierungsbedarf der vorhandenen Spielplätze aufgrund des wachsenden Nutzungsdrucks und veränderten Nutzungsverhaltens. Einige der dringend zu sanierenden Spielplätze liegen in einer finanziellen Größenordnung, die nicht im Rahmen des pauschalen MIP-Ansatzes zu bewältigen sind und zum BIC angemeldet werden müssen. In den letzten zwei Jahren konnten erfolgreich mehrere dieser Maßnahmen den BIC-Prozess durchlaufen und in den MIP als Einzelmaßnahme aufgenommen, geplant und ausgebaut werden. Darüber hinaus sind im Aktionsplan des Masterplans Freiraum mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ weitere Spielplatzmaßnahmen vorgesehen, wie z.B. die Planungen zum Stadtpark. Weiterführende Informationen können unter folgenden Links abgerufen werden: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/aktionsplan.html https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/umweltplanung/1gutachterbericht_gfk.pdf

Die wachsende Zahl der zu bearbeitenden Spielplatzmaßnahmen stößt sowohl bei J als auch bei SÖR an die Grenzen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Weitere dringlich zu sanierende MIP- Einzelmaßnahmen können nur sukzessiv bearbeitet werden. So sind z.B. die dringend zu sanierenden Spiel- und Aktionsflächen am Budapester Platz, im Stadtpark, am Melanchthonplatz, im Marienberg, im Annapark und im Südstadtpark MIP-relevante Maßnahmen. Auf Basis einer zwischen J und SÖR abgestimmten Priorisierungsliste werden zur gegebenen Zeit Anmeldungen bezüglich der jeweiligen Maßnahmen zum BIC über SÖR erfolgen.

Hinzu kommt der Aspekt, dass für die Stadt Nürnberg ein weiteres starkes Bevölkerungswachstum prognostiziert wird. Um den Anforderungen gerecht zu werden, forciert deshalb der Nürnberger Stadtrat für den nächsten MIP Zeitraum den Prozess der Baufreimachung von Wohn- und Gewerbeflächen. Dies bedeutet eine deutliche Zunahme von Neubaumaßnahmen, die insbesondere im Rahmen der Selbstbeteiligung bei städtebaulichen Verträgen innerhalb einer Frist verpflichtend herzustellen sind. Die Umsetzung der sog. doppelten Innenentwicklung, die sich die Nürnberger Stadtentwicklung zum Ziel gesetzt hat, also die behutsame bauliche Nachverdichtung bei gleichzeitiger qualitativer und quantitativer Verbesserung der Grünflächenausstattung, wird somit dringlicher denn je. Bei Neubaugebieten und Nachverdichtungen müssen dringend auch ausreichend öffentliche Räume entstehen, die sich für Kinder und Jugendliche interessant gestalten und nutzen lassen. Gerade die Corona-Pandemie hat uns dies deutlich vor Augen geführt, wie wichtig der öffentliche Raum für Kinder und Jugendliche ist.

B) Spielhöfe

MIP Nr. P5515800000U, jährlich 290.000 €

Kurzer Sachstand der Spielhof-Maßnahmen aus 2020

o Buchenbühl, Kalchreuther Straße, Spielhof Neugestaltung im Rahmen der Asphaltsanierung Finanzierung über die Spielhofpauschale Fertigstellung in 2020 o Hummelsteiner Weg, Spielhof Ersatzbeschaffung und Teilsanierung Finanzierung über das Programm „Aus 1 mach 3“, Spielhofpauschale und Unterhaltsmittel HVE/Schule Fertigstellung in 2020 o Bartholomäusschule, Spiehof Interimslösung durch mobile KUKUK-BOX Finanzierung über Spielhofpauschale Beschaffung und Aufstellung noch in 2020 o MS Georg-Holzbauer-Mittelschule, Spielhof Planungen in 2013 abgeschlossen Bisher konnte die Parcouranlage in einem ersten Bauabschnitt realisiert werden. Fertigstellung gesamter Spielhof in 2020 Finanzierung über MIP

Festlegungen Spielhofpauschale 2021

Projekt Finanzie- Maßnahmentyp Planung Bau PB
rung (Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauför- derung mög- lich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 2022 11
*GS Großgründlach Teilsanierung, Angebotsver- besserung 2021 2021 46
Mittelschule Schlößleins- gasse Im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2021 – Neuge- staltung Spielhof 2021 2021 / 2022 36

* GS Großgründlach: Die Angebotsverbesserung im Spielhof Großgründlach war für 2020 vorgesehen, hat sich mangels personeller Kapazitäten bei SÖR aber verzögert. Planung und Umsetzung kann deshalb erst in 2021 erfolgen.

GS Altenfurt: Die für 2020 vorgesehene Verbesserung der Spielausstattung an der GS Altenfurt musste aufgrund des nicht zu erwarteten höheren Planungs- und Kostenaufwandes auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Grundschule Georg-Ledebour-Schule: Die für das Jahr 2020 vorgesehene Verbesserung des Spielhofangebots wurde mit in den Planungsraum Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg (FDW) aufgenommen. Der Masterplan FDW wurde 2020 zum BIC angemeldet.

Festlegungen Spielhofpauschale 2022

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
MS St. Leonhard Städtebauförde- rung möglich Neugestaltung, Angebotsver- besserung 2021 2022 11
MS Schlößleinsgasse 8 Neugestaltung Spielhof im Rahmen der Pausenhofbe- lagssanierung 2021 2021 2021 / 2022 36
Max-Beckmann-Schule Neugestaltung 2022 2023 31

Vorläufige Festlegungen Spielhofpauschale 2023/ 2024

Projekt Finanzierung Maßnahmentyp Planung Bau PB
(Planungs-
bereich)
Veit-Stoß-Realschule Neuanlage 2022 2023 18
GS Altenfurt Teilsanierung, Angebotsver- besserung 2023 2024 22
GS + MS Uhlandschule Neugestaltung Ab 2023 nach Abschluss der Baumaßnah- men der WBG-k Frühestens ab 2024 3

Weitere vordringliche Spielhofmaßnahmen

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
GS Bartholomäusschule Neugestaltung 5
GS Ambergerschule Neugestaltung / Erweiterung 10
GS Leerstetter Straße Neugestaltung 28
MS Neptunweg Neugestaltung 23
GS + MS Konrad-Groß-Schule Neugestaltung / Prüfung nach Schulumbaumaßnahme 18
GS Johannis Generalsanierung der Schule geplant, Spielhof wird im Rahmen der Neuplanung aufgenommen (BIC-An- meldung) 2
GS Astrid-Lindgren-Schule Neubau der Schule geplant, Spielhof wird im Rahmen der Neuplanung berücksichtigt 26
Neues Gymnasium Neubau der Schule geplant, Spielhof wird im Rahmen der Neuplanung berücksichtigt 6

C) Programm „Aus 1 mach 3“

MIP Nr. P5515400000U, Ansatz 207.000 € (städtischer Anteil 138.000 € / Spenden 69.000 €)

Kurzer Sachstand zu den abgeschlossenen Projekten aus dem Programm „Aus 1 mach 3“ in

o Skateanlage Reutles Angebotsverbesserung für Skater durch Verbreiterung und Erhöhung der Halfpipe sowie Erweiterung des Angebots durch Skateelemente.

o Spielplatz Mögeldorfer Park Spielplatzerweiterung und Angebotsverbesserung durch Kletter- und Balancierelemente für jüngere Kinder sowie Kletterkombination für ältere Kinder o Bewegungspark Thomas-Kolb-Brücke Angebotserweiterung durch ein Bodentrampolin für alle Generationen o Spielplatz Waldstromerstraße Ergänzung durch ein „Pedalo“ an einer Sitzbank für ältere Menschen o Spielplatz Märzenweg, Buchenbühl Erweiterung des Spielangebots für Kinder durch eine Seilbahn und einen Sandbagger o Spielplatz Boxdorf, Am Weiher Erweiterung des Spielangebots für kleine Kinder durch eine kleine Spielkletterkombination (Einbau des Spielgerätes erst in 2021 möglich) o Spielhof Hummelsteiner Weg Ersatzbeschaffung und Teilsanierung Erneuerung des Spielangebots für ältere Kinder und Jugendliche durch Fitnessgeräte und eine große Kletterkombination Finanzierung über das Programm „Aus 1 mach 3“, Spielhofpauschale und Unterhaltsmittel HVE/Schule (siehe auch Sachstand Spielhöfe)

Anträge für das Programm „Aus 1 mach 3“ für 2021

Projekt Maßnahmentyp PB
(Planungsbereich)
Spielplatz Märzenweg, Buchenbühl Erweiterung durch eine Kleinkinderschaukel 50
Spielhof Billrothschule Erweiterung des Spielhofangebots durch eine Nestschaukel 19
Spielplatz Gersweiler-/Pirmasenserstraße Wegekennzeichnung auf dem Weg am Spielplatz als Ersatz für eine Einfriedung; Hinweise auf Spielplatz und Leinenpflicht für Hunde 28

1.2 Laut! – Partizipation von Jugendlichen

Die Spielplatzpauschale beinhaltete entsprechend dem JHA-Beschluss von 2014 jährlich 110.000 € konsumtive Mittel. Wegen der Einsparungsnotwendigkeit, bedingt durch die Corona-Pandemie, haben sich die Ausgabemöglichkeiten ab dem Jahr 2021 auf 99.000 € reduziert. Diese Mittel sind zweckgebunden zur Verbesserung von Angeboten für Jugendliche, die im Rahmen von laut! artikuliert werden. Die Anliegen werden in Jugendversammlungen, über die virtuelle Beteiligungsplattform „laut-nuernberg.de“ sowie im direkten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von laut! von Jugendlichen vorgebracht. Daher sind die Anliegen der Jugendlichen und die sich daraus ergebenden Aufträge meist nicht langfristig im Voraus planbar. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aber Voraussetzung für eine gelungene Partizipation. Dies stellt hohe Anforderungen an die Flexibilität der beteiligten Dienststellen.

Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die Anliegen Jugendlicher in erster Linie auf die Verbesserung der Ausstattung, der Aufenthaltsqualität, der Nutzungszeiten und -möglichkeiten, der Beleuchtung sowie der Pflege und den Unterhalt von öffentlichen Grünanlagen, Spiel- und Aktionsflächen und Sportflächen für diese Altersgruppe beziehen.

Mit den Anliegen befassen sich, neben der Verwaltung des Jugendamts, die Kooperationspartner von laut! (KJR und Medienzentrum Parabol e.V.), der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) und ggf. weitere Dienststellen, wie z. B. Stadtplanungsamt, Liegenschaftsamt, Umweltamt, Hochbauamt und die Bauordnungsbehörde.

2020 konnten folgende Anliegen realisiert bzw. planerisch auf den Weg gebracht werden:  Am Mühlweg 22: Beleuchtung und neuer Bodenbelag für den Basketballplatz  Pferdemarkt: neue Sitzbänke, Pflasterung des Bodens, Zaunerhöhung des Bolzplatzes  Kornmarkt: schallisoliertes Skateelement

 Reichelsdorfer Schulgasse: Sanierung des Bolzplatzes inkl. Tore  Reutles: Unterstand mit Biertischgarnitur und Graffiti  Altenfurter Straße: Beleuchtung des Bolzplatzes

Für 2021 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Vorhaben geplant bzw. werden aktuell geprüft:  Neuer Bodenbelag für den Fußballplatz am Mühlweg 22 in Schniegling  Sanierung des Bolzplatzes inkl. neue Tore an der Radmeister Straße in Herpersdorf  Unterstand am Bolzplatz an der Wied/Kuhweiher  Parcours und Sportplatz in der Südstadt in der Nähe der Wölckernstraße; aktuell läuft Standortsuche  Südstadtpark: Eine Tischtennisplatte installieren  Sanierung des Bolzplatzes in der Pastoriusstraße und größere Tore  Bolzplatz Leopoldstraße: Es wird ein Kunststoffbelag gewünscht

Eine Prüfung der Realisierbarkeit der Vorhaben, die für 2021 geplant sind, muss noch erfolgen. Zusätzlich können weitere im Laufe des Jahres 2021 eingehende, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen aufgenommen werden.

  1. Spielplatz am Agnes-Gerlach-Ring / Am Lerchenfeld / Gaulnhofer Straße in Katzwang –

Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 29. November 2020

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne für den B-Plan 4482 für das oben genannte Gebiet haben SÖR (ehemals GBA) und J im Jahr 2002 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung die Ausweisung eines öffentlichen Kinderspielplatzes mit einer Mindestgröße von 500 m² für den wohnungsnahen Bereich des neu entstehenden Wohngebiets als Bedarf benannt. Laut Ref. VI konnten im Juli 2005 unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die Anregungen von SÖR (damals GBA) und J seitens der Stadtplanung im Bebauungsplanentwurf nicht gewürdigt werden. Dieser Bebauungsplanentwurf wurde am 22.09.2004 dem Stadtplanungsausschuss zur Billigung vorgelegt und lag anschließend in der Zeit vom 18.10.2004 bis 18.11.2004 für 4 Wochen öffentlich aus. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen zur Ausweisung eines öffentlichen Kinderspielplatzes oder einem Bolzplatz vorgebracht. Hierbei ist anzumerken, dass die Familien, welche heute den Bedarf haben und äußern, zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Gebiet lebten und sich wahrscheinlich nicht an der öffentlichen Auslegung beteiligt haben. Im Rahmen des Stadtplanungsausschusses vom 7. April 2005 wurde die Bebauungsplansatzung zum B-Plan 4482 beschlossen. Ein öffentlicher Kinderspielplatz wurde nicht berücksichtigt.

Stpl berichtet nun aktuell auf Nachfrage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, dass im damaligen Verfahren das Grundstück Fl.Nr. 600/2 geprüft wurde. Hierbei handelt es sich um eine Grünfläche zwischen den Straßen Agnes-Gerlach-Ring, Am Lerchenfeld und Gaulnhofer Straße. Dieses Grundstück ist im B-Plan Nr. 4482 als öffentliche Grünfläche mit naturbelassenem Bereich (Magerrasen) ausgewiesen und dient außerdem als Retentionsfläche. Angaben von Stpl nach wurde dieser Vorschlag damals abgelehnt, da diese anderen Nutzungen einer Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes mit Einbau von Spielplatzgeräten entgegenstünden.

Stpl benennt aktuell eine weitere Fläche für einen zukünftigen Spielplatz, die aber noch näher auf ihre Eignung geprüft werden müsste. Es handelt sich hier um eine Grünfläche am Main-Donau-Kanal auf der südlichen Seite der Gaulnhofer Straße (Fl.Nr. 577/2), die im B-Plan Nr. 4149 als öffentliche Grünfläche – Parkanlage ausgewiesen ist. Die Verwaltung wird die vorgeschlagenen Flächen prüfen, hierbei insbesondere die Nähe zum Kanal als potentielle Gefahrenquelle berücksichtigen und zur gegebenen Zeit wieder berichten.

Am Beispiel Katzwang kann veranschaulicht werden, dass die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien, welche von der Verwaltung als Bedarfsträger benannt werden, frühzeitig berücksichtigt werden müssen. In vielen Stadtgebieten ist es nachträglich oft nicht mehr möglich, die öffentlichen Bedarfe zufriedenstellend zu decken.

CSU

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 O B E R B Ütf(3 iE R M EI SIE R Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 -4051 0 CKI.

1. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

29.09.2020 Eichelsdörfer / Balz

Spielplatz am Agnes Gerlach Ring / Am Lerchenfeld / Gaulnhoferstraße in Katzwang

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtteile im äußeren Nürnberger Süden, darunter auch Katzwang, stellen attraktive Wohngebiete für Bür­ gerinnen und Bürger dar. Zum Beispiel entscheiden sich junge Familien dazu, dorthin zu ziehen, sei es in Miet­ wohnungen/ -häuser oder in ein Eigenheim.

Die jungen Familien, die im Betreff genannten Teil Katzwangs ein Zuhause gefunden haben, haben sich vor einer Weile zusammengetan und setzen sich für den Bau eines Spielplatzes angrenzend an ihre Grundstücke ein. Be­ stehende Spielplätze sind zu weit von den Anwesen entfernt, als dass die Kinder dort, ohne dass sich die Eltern Sorgen machen würden, spielen könnten.

Da es sich um einen Wunsch der Anwohner bzw. ehrenamtlich Aktiver in Katzwang handelt, wäre möglicher­ weise die Anwendung der Spielplatzförderung „Aus Eins mach Drei" denkbar.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft die Möglichkeit des Baus eines Spielplatzes auf der Grünfläche im Straßendreieck Agnes Gerlach Ring / Am Lerchenfeld / Gaulnhoferstraße in Katzwang oder einem alternativen Standort in der Nähe. Dabei werden die Möglichkeiten der Finanzierung analog der Anwendung der Spielplatz­ förderung „Aus Eins mach Drei" berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A20092800 Spielplatz Katzwang docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –

Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung 2021

Anlagen: Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2021_MG Fortschreibung Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm-MG

Sachverhalt (kurz): Die vorliegende Ausschussvorlage ist eine Fortschreibung des Jugendhilfeplanes "Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg". Die Verwaltung des Jugendamts berichtet hierzu jährlich gemäß § 80 SGB VIII und im Sinne des Art. 7 BayKiBiG. Grundlage der aktuell geltenden Planungen zum Kita-Ausbau ist die zuletzt Ende 2019 aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. Auf dieser Basis erfolgte auch die letzte kleinräumige Fortschreibung der Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 für die Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter mit Bericht im Ferienausschuss am 22.04.2020. Dort erging dann auch der Beschluss zur Umsetzung des Kita-Notprogramms, um auf die veränderten Bedarfslagen aufgrund der dynamischen Bevölkerungsentwicklung zeitnah reagieren zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren die Dauer und die Folgen der Corona- Pandemie noch nicht abschätzbar. Ein Jahr später zeigt sich, dass sich die Pandemie auf die Bevölkerungsentwicklung zumindest kurzfristig spürbar auswirkt. Erstmals seit vielen Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum in Nürnberg nicht fortgesetzt. Die Berichterstattung zu den hierzu vorliegenden Befunden für die Altersgruppen der Kita-Planung sowie den Folgen für die weitere Ausbauplanung bildet neben der Darstellung des aktuellen Ausbaustandes und der Versorgungssituation einen Schwerpunkt in der vorliegenden Ausschussvorlage.

Bezug zu den Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen und Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einspeisung in laufende BIC- und MIP-Anmeldungen sowie Kita- Notprogramm

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StA

Beschlussvorschlag:

Damit die Stadt Nürnberg auch weiterhin geltende Rechtsansprüche auf einen Krippen- oder Kinder-gartenplatz bedienen kann, wird die Verwaltung alle Standortplanungen mit Nachdruck vorantreiben. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, auf Basis der anstehenden Fortschreibung zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose durch das Amt für Stadtforschung und Statistik die kleinräumigen Auswirkungen auf kurz- und mittelfristige Planungen (einschließlich Kita- Notprogramm) näher zu analysieren und Vorschläge für etwaige Anpassungen auszuarbeiten. Eine Behandlung der Ergebnisse soll im Jugendhilfeausschuss im September 2021 erfolgen.

Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –

Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung 2021

1. Einleitung

Die vorliegende Ausschussvorlage umfasst die Fortschreibung der kommunalen Jugendhilfeplanung für den Bereich aktuell geltender Rechtsansprüche zur Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter gemäß § 24 SGB VIII. Eine Berichterstattung zur Betreuung im Grundschulalter wird separat im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss mit dem „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ behandelt und ist deshalb nicht Gegenstand dieser Ausschussvorlage. Die diesjährige Fortschreibung der Jugendhilfeplanung zur Kindertagesbetreuung in Nürnberg beinhaltet die Berichterstattung zur aktuellen Versorgungssituation und weiteren Ausbauplanung einschließlich eines Fortschrittsberichts zum 2020 aufgelegten Kita-Notprogramm. Grundlage der aktuell geltenden Planungen zum Kita-Ausbau ist die zuletzt Ende 2019 aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik, in welcher auch die Annahmen des Stadtplanungsamts zur Wohnraumentwicklung (Neubaubezieherprognose) eingeflossen sind. Über die Befunde und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Ausbaubedarf von Kindertageseinrichtungen hat die Verwaltung bereits am 04.03.2020 im Stadtrat berichtet. Auf dieser Basis erfolgte auch die letzte kleinräumige Fortschreibung der Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 für die Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter, welche bedingt durch die Corona-Pandemie außerplanmäßig im Ferienausschuss 22.04.2020 behandelt wurde. Dort erging dann auch der Beschluss zur Umsetzung des Kita-Notprogramms, um auf die veränderten Bedarfslagen aufgrund der dynamischen Bevölkerungsentwicklung zeitnah reagieren zu können. Zu diesem Zeitpunkt waren die Dauer und die Folgen der Corona-Pandemie noch für niemanden abschätzbar. Ein Jahr später zeigt sich, dass sich die Pandemie auf die Bevölkerungsentwicklung zumindest kurzfristig spürbar auswirkt. Das Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre setzte sich im Jahr 2020 nicht fort. Auf die hierzu aktuellen Befunde für die Altersgruppen der Kita-Planung sowie die Folgen für die weiteren Planungen wird in der Ausschussvorlage gesondert eingegangen. Die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsanalyse und Ausbauplanung auf Basis der 10 Planungsregionen (und auch kleinräumig weiter differenziert nach den 48 Planungszonen) erfolgt nicht wie gewohnt in der aktuell vorliegenden Berichterstattung zur Jugendhilfeplanung. Diese ist erst dann möglich, wenn aktualisierte Datengrundlagen des Amts für Stadtforschung und Statistik zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose unter Berücksichtigung der demografischen Effekte der Corona-Pandemie vorliegen. Eine erste „Evaluierung“ der kleinräumigen Bevölkerungsprognose wird das Amt für Stadtforschung und Statistik noch vor dem Sommer vornehmen, eine umfassende Fortschreibung einschließlich der Überprüfung und Aktualisierung der Prognoseannahmen (z.B. Neubau, Geburten, Wanderungen) soll ab Ende 2021 angestoßen werden. Das Jugendamt plant deshalb in diesem Jahr ergänzend zur vorliegenden Ausschussvorlage einen weiteren Zwischenbericht zur Kita-Planung im Jugendhilfeausschuss im September 2021. Dort sollen auf Basis der bis dahin vorliegenden Befunde zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung mögliche Auswirkungen auf kurz- und mittelfristige Standortplanungen vorgestellt und ggf. nötige Beschlüsse für etwaige Anpassungen frühzeitig auf den Weg gebracht werden.

2. Aktueller Ausbaustand und Versorgungssituation in Nürnberg

Derzeit geht das Jugendamt davon aus, dass im Rahmen der geltenden Rechtsansprüche für 48% aller Kinder unter drei Jahren und für alle Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung ausreichend Plätze vorgehalten werden müssen. Zum Stand Dezember 2020 standen in der Stadt Nürnberg für  39% (= 1.092 Tagespflege- und 4.722 Krippenplätze) der unter 3-Jährigen,  für 93% (= 15.468 Plätze) der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung Plätze im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Abbildung 1

* Nachträgliche Korrekturen zu den im Ferienausschuss vom 22.04.2020 dargestellten Bestandszahlen für 2019: Durch Registerbereinigungen in der Einwohnermeldestatistik weichen die für 2019 getroffenen Annahmen zu den Kinderzahlen deutlich vom IST-Stand ab. Nachträglich wurden deshalb zur Darstellung der Versorgungssituation im Jahr 2019 die aktuellen Kinderzahlen verwendet und die Versorgungsquoten neu berechnet. Zudem erfolgte nachträglich für die Darstellung der Platzsituation in der Tagespflege im Jahr 2019 eine Korrektur aufgrund bereinigter Meldefehler durch einen der Träger. In den vergangenen Jahren wurde der Kita-Ausbau in Nürnberg mit großen Anstrengungen und einem breiten Investitionsvolumen stetig vorangetrieben. Bei der Suche und Realisierung neuer Standorte und Objekte für Kindertageseinrichtungen arbeiten dabei das Dienstleistungszentrum Kita-Ausbau, Einrichtungsträger und Investoren Hand in Hand. Parallel dazu wurden in den vergangenen Jahren die Kapazitäten zur Realisierung von Bauvorhaben bei H und der wbgK ausgebaut. Doch trotz aller Bemühungen und Erfolge beim Kita-Ausbau wurde es in der jüngeren Vergangenheit immer schwieriger, mit der dynamischen Bevölkerungs- und Wohnraumentwicklung 1:1 Schritt zu halten. Die letzten Jahre vor der Corona-Pandemie waren geprägt von einem stetigen Bevölkerungszuwachs in Nürnberg, was auch steigende Kinderzahlen zu Folge hatte. Erschwert wird die Situation beim Kita-Ausbau dadurch, dass das verfügbare Raum- und Flächenangebot insbesondere in den hoch verdichteten Innenstadtgebieten (Norden, Westen, Südstadt) zunehmend knapper wird und man bei der Suche nach geeigneten Standorten und Mietobjekten für Kita-Neubauten in Konkurrenz zu den Bedarfen nach Wohnraum-, Grün-, Gewerbe- und Industrieflächen tritt. Verschiebungen von Bauvorhaben sowie zwischenzeitliche Platzverluste aufgrund von Sanierungen bzw. Ersatzneubauten und die Schließung von Einrichtungen verschärfen zusätzlich die Versorgungssituation zumindest zeitweise. Das alles ist Grund dafür, dass in den vergangenen drei Jahren trotz umfangreicher Platzschaffungen Steigerungen bei den Versorgungsquoten nur in kleinen Schritten erzielt werden konnten. Der Fokus des Kita-Ausbaus im vergangenen Jahr war die Schaffung von Kindergartenplätzen. Hier konnte der Platzbestand insbesondere durch die neue Einrichtung am Thoner Espan (100 Plätze) ausgebaut werden. Weitere Plätze konnten durch Aufstockungen in Bestandseinrichtungen sowie das Kita- Notprogramm (Christian-Hessel-Str. 5 / Weiltinger Str. 25) kurzfristig geschaffen werden. Demgegenüber mussten aber auch Verluste durch veränderte Betriebserlaubnisse kompensiert werden. In Summe konnte der Platzbestand dennoch um 124 Plätze gegenüber dem Vorjahr ausgebaut werden.

Im Krippenbereich konnte der Bestand um 35 Plätze ausgebaut werden. Demgegenüber steht jedoch ein Nettoverlust von 47 Tagespflegeplätzen, bedingt dadurch, dass im Vergleich zu den Vorjahren das durchschnittliche Niveau der Neuakquise von Tagespflegepersonen nicht erreicht werden konnte. Die leicht gesunkenen Kinderzahlen tragen somit dazu bei, dass sich dennoch eine leichte Verbesserung der Versorgungsquote von 38% auf 39% ergibt.

3. Herausforderungen für die weitere Planung und den Kita-Ausbau

3.1 Bedarfsentwicklung und Ausbauziele auf Basis der Bevölkerungsprognose von 2019 Grundlage für die mittel- bis langfristige Ausbauplanung in der Kindertagesbetreuung sind die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen in den Nürnberger Stadtteilen. Das Amt für Stadtforschung und Statistik erstellt hierzu in regelmäßigen Abständen eine kleinräumige Bevölkerungsprognose, auf deren Datenbasis die kommunale Jugendhilfeplanung aufsetzt. Den Prognosedaten zur Kinderzahlentwicklung wird der aktuelle Bestand an Kita-Plätzen, die konkret in Planung befindlichen Plätze durch Erweiterung von Bestandseinrichtungen oder Kita-Neubauten sowie erwartbare Platzverluste durch Sanierungen oder Einrichtungsschließungen für die nächsten Jahre gegenübergestellt. Auf dieser Datenbasis wird die Entwicklung der Versorgungssituation bewertet und der weitere Ausbaubedarf kleinräumig bestimmt und gesteuert. Die zuletzt Ende 2019 vorgelegte Bevölkerungsprognose korrigierte die bisherigen Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen nochmals deutlich nach oben. Gestiegene Geburtenzahlen, eine höhere Zahl von Zuzügen und die Verwirklichung von mehr Neubau-Maßnahmen waren die Gründe für die veränderte Datenlage (Details hierzu siehe Bericht „Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2035 – Auswirkungen auf Kita-Ausbau und Schulraumplanung“ im Stadtrat vom 04.03.2020). Die Folgen für die Bedarfsentwicklung und weitere Ausbauplanung von Angeboten zur Kindertagesbetreuung wurden ausführlich im Bericht „Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm)“ im Ferienausschuss vom 22.04.2020 sowie im Jugendhilfeausschuss am 18.06.2020 dargestellt. Unter Berücksichtigung des aktuellen Platzbestandes (Stand 12/2020) und der zu erreichenden Ausbauziele bis 2030 ergibt sich vor dem Hintergrund der letzten Prognose zur Kinderzahlentwicklung stadtweit folgender Ausbedarf:

Abbildung 2

* Für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung mit dem seit nunmehr über 20 Jahren geltenden Rechtsanspruch besteht die Pflicht der Vollversorgung. Bisher galt auf Basis von bundesweiten und länderspezifischen Erhebungen zur Inanspruchnahme und den Bedarfen von Eltern die Annahme, dass eine 95 %-ige Versorgungsquote als bedarfsdeckend anzusehen ist. Langfristig wird es zur Vollversorgung jedoch nicht ausreichen, nur für 95 % der Kinder zu planen. Unterschiedliche Faktoren, wie die Anzahl von Kindern mit besonderem Förderbedarf, temporäre Platzreduktionen bei Sanierungen oder fehlendem Personal, schrittweise Belegungen der Plätze bei Neubauten sowie unterjährige Aufnahmen und Austritte tragen dazu bei, dass die potenziell verfügbaren Plätze in den Einrichtungen nicht voll belegt werden können. Auswertungen zur Auslastung der Plätze in Einrichtungen für Vorschulkinder mittels der Datenbank KiBiG.web belegen, dass unter Berücksichtigung dieser Faktoren langfristig ein Versorgungsgrad von ca. 102 % erforderlich sein wird, um für 100 % der Kinder einen Betreuungsplatz vorhalten zu können.

Für den Großteil der genannten Ausbaubedarfe gibt es bis zum Jahr 2030 schon konkrete Standortplanungen zu Neubauten, Ersatzneubauten und Generalsanierungen mit Bestanderweiterungen sowie Platzaufstockungen in Bestandseinrichtungen, mit denen man in Bezug auf die prognostizierten Kinderzahlen für das Jahr 2030 die Ausbauziele nahezu erreichen würde.  Im Krippenbereich würde man mit den bereits bestehenden Standortplanungen bis 2030 rund 1.100 Plätzen1 schaffen und damit eine Versorgungsquote von rund 46 % erreichen. Zur Erreichung einer 48%igen Versorgungsquote müssten dann noch weitere 250-300 Plätze geschaffen werden.  Im Kindergartenbereich würde man mit der Realisierung der angedachten Standortplanungen rund 2.200 Plätze bis 2030 schaffen und das Ausbauziel einer 102%igen Versorgungsquote damit sogar leicht übertreffen2. Im letztjährigen Bericht zur Fortschreibung der Jugendhilfeplanung wurde bereits darauf hingewiesen, dass die bestehenden Planungen im Zeitverlauf jedoch zu spät greifen, da aufgrund der aktualisierten Prognosedaten von 2019 bereits kurz- bis mittelfristig (2021-2026) mit deutlich höheren Kinderzahlen gerechnet werden muss. Dies betrifft insbesondere die Gebiete, die überproportional stark vom Bevölkerungswachstum betroffen sind, allen voran den Nürnberger Norden, Westen und die Südstadt3. Als Konsequenz aus diesen Entwicklungen wurde im Ferienausschuss vom 22.04.2020 zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen die Umsetzung eines „Kita-Notprogramms“ beschlossen. Dieses soll zur Abfederung von kurz- und mittelfristigen Versorgungsengpässen aufgrund der steigenden Bedarfe durch die neuen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in den betroffenen Stadtteilen beitragen. Das Jugendamt wurde mit der Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen beauftragt. Einen Fortschrittsbericht zum damals vorgelegten Maßnahmenkatalog ist der Beilage 1 zu entnehmen.

3.2 Aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Zeichen der Pandemie

Das Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre setzte sich im Jahr 2020 nicht fort. Zwischen den Jahren 2019 und 2020 sind sogar leichte Bevölkerungsverluste zu verzeichnen4. In Folge dessen gibt es auch Abweichungen zwischen den Annahmen der zuletzt 2019 aktualisierten Bevölkerungsprognose und der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung bis heute. Ausgangspunkt der letzten kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Stadt Nürnberg war der Bevölkerungsbestand zum 31.12.2018, welcher mit den damals getroffenen Annahmen zu Geburten- und Sterbefällen, Wanderungen und Neubauten fortgeschrieben wurde. Bedingt durch die Corona-Pandemie treten die getroffenen Annahmen jedoch kurzfristig nicht so ein wie angenommen. War insbesondere die große Zuwanderung aus dem Ausland ein wesentlicher Treiber des Bevölkerungswachstums der letzten Jahre in Nürnberg, zeigt sich hier nun ein starker Einbruch seit März 2020 infolge der Corona-Pandemie. Weiterhin hoch bleibt allerdings die Abwanderung (von Familien) aus dem Innenstadtgebiet in Umlandgemeinden. Durch den Einbruch der bis dato hohen Auslandszuwanderung konnten diese Abwanderungsverluste im vergangenen Jahr nicht mehr positiv ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass für die Jahre 2019 und 2020 Ungenauigkeiten im Melderegister durch Abmeldungen von Amts wegen (AbmvA) in größerem Umfang nachträglich bereinigt werden mussten. Die meisten dieser

1 Der weitere Ausbau der Angebote zur Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger stützt sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Krippenplätzen. Die Ausweitung der Kapazitäten im Bereich der Tagespflege bleiben das Ziel, diese Säule der Kindertagesbetreuung ist auch weiterhin wichtig. Zuwächse gelingen allerdings nur langsam; primäres Ziel ist daher die Absicherung des aktuellen Bestandsangebots in diesem Bereich. 2 Mit Blick auf die Planungen muss jedoch beachtet werden, dass trotz eines heute hoch eingeschätzten Realisierungspotenzials erfahrungsgemäß 15-20% der Maßnahmen u.a. wegen der überhitzten Baukonjunktur entweder zeitlich verzögert oder aufgrund von Planungsänderungen nicht realisiert werden können. 3 Details zu den entsprechenden Herausforderungen beim Kita-Ausbau auf kleinräumiger Ebene siehe Kapitel 4.2 im „Bericht „Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm)“ im Ferienausschuss vom 22.04.2020. 4 Details hierzu siehe Berichte aus Stadtforschung und Statistik (M517) „Ein demographisches Ausnahmejahr? Bevölkerungsentwicklung 2020 im Zeichen der Pandemie“ vom 19.03.21

Registerbereinigungen erfolgten bei (jungen) nichtdeutschen Erwachsenen. Kinder sind nur wenig davon betroffen. Die genannten Entwicklungen haben zur Folge, dass stadtweit zum 31.12.2020 rund 10.200 Menschen weniger in Nürnberg lebten als für den 31.12.2020 prognostiziert wurde. Kleinräumig zeigt sich ein heterogenes Muster. Insbesondere am Innenstadtrand (im Süden, Westen und Norden) zeigen sich die deutlichsten Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlicher Entwicklung. Dort leben zum 31.12.2020 teils deutlich weniger Menschen, als für das Jahresende 2020 prognostiziert wurde. Auswirkungen auf die Entwicklung der Altersgruppen der Kita-Planung:

Abbildung 3

Abbildung 4

Die Entwicklung der Kinderzahlen kannte in den vergangenen Jahren nur eine Richtung – Anstieg! Für unter 3-Jährige wurde in der Prognose für die nächsten Jahre noch konstant hohe Kinderzahlen vorausberechnet und erst ab 2025 mit einer leichten Abnahme gerechnet. Vergleicht man die Berechnungen aus der Prognose mit der tatsächlichen Entwicklung der Kinderzahlen für die unter 3-Jährigen, so weicht die Prognose nun stadtweit für das Jahr 2020 um rund 5% (- 913 Kinder) nach unten ab. Für 3 bis 6,5-Jährige wurde bis 2022 noch ein weiterer Anstieg der Kinderzahlen prognostiziert, die dann in den Folgejahren auf hohem Niveau stagnieren sollten. Verglichen mit der tatsächlichen Entwicklung bei den 3 bis 6,5-Jährigen weicht diese nun stadtweit für das Jahr 2020 mit rund 3,5% (-599 Kinder) nach unten ab.

Kleinräumig zeigt sich in Bezug auf diese Entwicklungen ein heterogenes Bild:

Abbildung 5

Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; eigene Darstellung (Stand 3/2021)5 Insbesondere in der Nordstadt (Planungsregion 3), Nürnberg West (Planungsregion 5) und der Südstadt (Planungsregion 6) leben Ende 2020 deutlich weniger Kinder als prognostiziert. In der südwestlichen Vorstadt (Planungsregion 7) leben dagegen deutlich mehr Kinder als prognostiziert.

Folgeabschätzung zur Bedarfsentwicklung und weiteren Ausbauplanung im Kita-Bereich Die aktuellen Entwicklungen zu den Kinderzahlen machen deutlich, dass zumindest die kurzfristigen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung nicht eintreffen wie erwartet. Aktuell zeigt sich eine „Delle“ bei der Entwicklung Kinderzahlen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass nach Beendigung der Corona-Pandemie und einer schrittweisen Wiederherstellung von Normalität sich diese „Delle“ wieder zunehmend nivellieren wird, sprich sich die Kinderzahlen im Verlauf der nächsten Jahre wieder sukzessive an das Niveau der Prognoseannahmen zur mittel- bis langfristigen Bevölkerungsentwicklung annähern wird. Doch die Frage nach dem Wie und Wann kann heute nicht seriös beantwortet werden. Denn die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie lassen sich noch nicht abschätzen. Zu unsicher ist, wie lange die aktuellen Restriktionen noch andauern, wann die Mehrheit der Menschen geimpft ist und wie sich global die Situation entwickelt. Gleiches gilt auch für die oft im Kontext der Kita-Planung im Raum stehende Frage, ob es einen coronabedingten Babyboom geben wird. All das wird sich erst in den nächsten Jahren besser abschätzen lassen.

5 Der Jugendhilfeplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bis zur Einschulung werden 3,5 Jahrgänge als Bedarfsgröße zugrunde gelegt. Die hierzu in der Tabelle ausgewiesene Anzahl der 3 bis 6,5-Jährigen wird ermittelt aus der Summe der 3 bis unter 6-Jährigen und des halben Jahrgangs der 6-Jährigen zum Stichtag 31.12.2020.

Müssen nun die bestehenden Planungen im Kita-Bereich aufgrund dieser Entwicklung grundsätzlich in Frage gestellt werden? Die Antwort lautet NEIN! Die Nürnberger Jugendhilfeplanung zur Kindertagesbetreuung ist langfristig ausgerichtet. Mit entsprechenden Beschlüssen im Stadtrat und Jugendhilfeausschuss sollen die Ausbauziele für den Krippenbereich (48% Versorgungsquote) und Kindergartenbereich (102% Versorgungsquote) bis 2030 erreicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden gemäß der Bedarfsentwicklung im Zeitverlauf die Standortplanungen zur Schaffung neuer Plätze mit unterschiedlichen Zeitperspektiven angestoßen und vorangetrieben. Dies umfasst kurzfristige und mittelfristige Planungen zur Schließung bereits heute bestehender Versorgungslücken sowie längerfristig angelegte Planungen zu Versorgungsbedarfen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. durch Neubaugebiete) zum Tragen kommen. Durch die jährliche Aktualisierung der kleinräumigen Prognosedaten zur Kinderzahlentwicklung und deren Abgleich mit der Bestandsentwicklung von Kita-Plätzen in den Stadtteilen, werden die laufenden Planungen regelmäßig überprüft, neue Versorgungslücken identifiziert und entsprechend neue Planungen aufgesetzt. Alle Planungen finden dann Eingang in den BIC- und MIP- Prozess, werden dort regelmäßig fortgeschrieben und wenn nötig bei Veränderungen flexibel angepasst. Hinzu kommt, dass der Kita-Ausbau in Nürnberg aufgrund der rasant gestiegenen Kinderzahlen der vergangenen Jahre und eines sich veränderten Nachfrageverhaltens seitens der Eltern kaum noch mit der Bedarfsentwicklung Schritt halten kann. Bislang gelang es zwar immer noch geltende Rechtsansprüche zur Kindertagesbetreuung zu bedienen, aber von der Erreichung der sozial- und bildungspolitisch gesteckten Ziele einer bedarfsgerechten Infrastruktur zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter ist man noch ein gutes Stück entfernt. Aktuell dominiert noch die „Mangelverwaltung“ – und die Situation wird sich trotz umfassender Aktivitäten zum Kita- Ausbau erst in ein paar Jahren sukzessive entspannen.

Abbildung 6

Abbildung 7

In den beiden Abbildungen wird der Entwicklung des Platzbestandes (blaue Balken) die Entwicklung des Platzbedarfs mit zwei unterschiedlichen Szenarien (rote und schwarze Linie) sowohl für die Betreuung im Krippen- wie auch im Kindergartenbereich gegenübergestellt. Die rote Linie stellt die Entwicklung des Platzbedarfs unter Zugrundelegung der Kinderzahlprognose von 2019 dar. Die schwarze Linie schreibt den aktuellen Bevölkerungsbestand zum Stichtag 31.12.2020 unverändert fort. Der Abstand zwischen der schwarzen und roten Linie kann als Korridor für die weitere Entwicklung des Platzbedarfs interpretiert werden. Mit dieser Darstellungsform lassen sich die Folgen der z.Z. unsicheren Bevölkerungsentwicklung für die weitere Ausbauplanung grob abschätzen:  Betrachtet man die Entwicklungsszenarien für den Bereich der Betreuung unter 3-Jähriger (linke Abbildung), wird deutlich, dass mit den bereits bestehenden Standortplanungen bis 2030 kein Risiko zur Fehlbedarfsplanung besteht. Selbst wenn die aktuelle Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in den nächsten Jahren unverändert und somit deutlich unter dem Niveau der Bevölkerungsprognose verharren würde, bestünde zur Erreichung einer Versorgungsquote von 48% über die bestehenden Standortplanungen hinaus immer noch ein Ausbaubedarf von rund 200 weiteren Plätzen.

 In Bezug auf die Betreuung von Kindern ab 3 Jahren (rechte Abbildung) bis zur Einschulung kann festgehalten werden, dass selbst bei einer Stagnation der Kinderzahlen für alle bereits bestehenden Standortplanungen bis 2025 kein Risiko zur Fehlbedarfsplanung besteht. Erst längerfristig angelegte Planungen, die nach 2025 greifen, sollten im Spiegel der weiteren Bevölkerungsentwicklung überprüft und ggf. angepasst werden.

Auf die kleinräumigen Unterschiede der aktuellen Entwicklung der Kinderzahlen wurde bereits hingewiesen. Vor allem in der Nordstadt (Planungsregion 3), in Nürnberg West (Planungsregion 5) und der Südstadt (Planungsregion 6) leben aktuell deutlich weniger Kinder als prognostiziert. Hier gibt es aber auch stadtweit die größten Versorgungsdefizite und Ausbaubedarfe. Und auch in Zukunft ist in diesen Gebieten aufgrund der anstehenden Wohnraumentwicklung in der Zeit nach der Corona- Pandemie wieder mit einem Ansteigen der Kinderzahlen zu rechnen. Dass die Kinderzahlen aktuell etwas niedriger ausfallen sorgt allenfalls nur kurzfristig für ein wenig Entspannung und ist kein Anlass, beim Kita-Ausbau nachzulassen. Dieser muss auch hier weiter vorangetrieben werden. Lediglich im Nürnberger Westen sollten die mittel- bis langfristigen Platzschaffungen im Abgleich mit den kurzfristigen Platzschaffungen durch das Kita-Notprogramm überprüft und ggf. angepasst werden.

3.3 Beschlussfassung für die weitere Ausbauplanung und nächste Schritte

Damit die Stadt Nürnberg auch weiterhin geltende Rechtsansprüche auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz bedienen kann, wird die Verwaltung alle bereits bestehenden Standortplanungen mit Nachdruck vorantreiben. In einem nächsten Schritt wird das Amt für Stadtforschung und Statistik eine erste „Evaluierung“ der kleinräumigen Bevölkerungsprognose unter Berücksichtigung der heute schon absehbaren demografischen Effekte der Corona-Pandemie vor dem Sommer vornehmen. Auf dieser Datenbasis wird das Jugendamt die kleinräumigen Auswirkungen auf kurz- und mittelfristige Planungen (einschließlich Kita- Notprogramm) näher analysieren und Vorschläge für etwaige Anpassungen ausarbeiten. Die Behandlung der Ergebnisse soll im Jugendhilfeausschuss im September 2021 erfolgen. Zu den beiden vorgenannten Punkten liegt den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ein Beschluss zur Abstimmung vor. Parallel zur Überprüfung und Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung für den Krippen- und Kindergartenbereich findet die Durchführung und Auswertung der repräsentativen Elternumfrage zur Erfassung der Betreuungsbedarfe für unter 3-Jährige statt. Die ursprünglich für Ende 2020 geplante Umfrage musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden und soll nun von Mitte Juni bis Mitte Juli 2021 stattfinden. Die Durchführung der Umfrage in der noch von Notbetreuung, Lockdown und Impforganisation geprägten Zeit hätte sich nicht nur negativ auf die Befragungsbeteiligung ausgewirkt, sondern vermutlich auch deutliche Verzerrungen der Befragungsergebnisse zur Folge gehabt. Mittels der Umfrage soll das bestehende Ausbauziel von stadtweit 48% überprüft und Erkenntnisse über sozialräumlich differenzierte Betreuungsbedarfe für die weitere Ausbaustrategie gewonnen werden. Die Vorstellung der Befragungsergebnisse und eine ggf. notwendige Beschlussfassung zur Anpassung des Ausbauziels für den Bereich der Betreuung unter 3-Jähriger soll im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2021 erfolgen. Ab Ende 2021 wird das Amt für Stadtforschung und Statistik eine umfassende Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose einschließlich der Überprüfung und Aktualisierung der Prognoseannahmen (z.B. Neubau, Geburten, Wanderungen) erstellen. Auf dieser Basis erfolgt dann die nächste Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternumfrage zu den Betreuungsbedarfen unter 3-Jähriger. Die Behandlung erfolgt dann turnusmäßig wieder im Jugendhilfeausschuss im April 2022.

Fortschreibung der Maßnahmenübersicht zum Kita-Notprogramm (Planungsstand 01.04.2021)

1) Vorziehen von bestehenden Planungen Region Krippe KiGa Betriebs- Umsetzung/
beginn Bemerkungen
Neubau Bielefelderstr. (wbg-K) Norden 24 50 ab 2026 Kita gem. BPLAN in Wohnbau inte- griert; Umle- gungsverfahren der Grundstücke muss vor Pla- nungsbeginn von GEO durchgeführt werden. Deshalb kann der vorgezo- gene Beginn in 2024 nicht gehal- ten werden.
Neubau Nördliche Parlerstr. (wbg-K) Norden 24 75 ab 2028 Kita gem. BPLAN in Wohnbau inte- griert; Umle- gungsverfahren der Grundstücke muss vor Pla- nungsbeginn von GEO durchgeführt werden. Deshalb kann der vorgezo- gene Beginn in 2024 nicht gehal- ten werden.
Summe 1 48 125
2) Zusätzliche Platzschaffungen durch städtische Baumaßnahmen Region Krippe KiGa Betriebs- Umsetzung/
beginn Bemerkungen
Reutersbrunnenstr. 12/ Alte Feuerwache (Container auf Parkplatzfläche für 50 KiGa-Plätze / Laufzeit 2021-2023) Westen Maßnahme kann nicht umgesetzt werden, da am Standort ein um- fassendes Betreu- ungskonzept für Grundschulkinder umgesetzt wird.
Ossietzkystr. 2 (Prüfung Weiterbetrieb KiGa statt Umwidmung zum Hort/Sa- nierung); Abhängig Inbetriebnahme Fuggerstr./Kollwitzstr. Westen 35 ab 2021
Elsa-Brändström-Str./Dunantstr. (Interimsbau + Neubau) Westen 25 ab 2022
Lortzingstr. 8-10 (Abriss von 1 Kiga mit SVE/Neubau zur Kita); abhängig Umsetzung Elsa-Brändström-Str. (im Anschluss dazu) Westen 24 75 ab 2025
Fürther Tor (Neubau mit Spendengeldern Weihnachtstombola Wöhrl-Stif- tung) Westen 50 ab 2026 Aufgrund der Ein- richtungskonzepte der Betriebsträger werden am Stand- ort statt 1 Krippen- und 1 KiGa-Gruppe nun 2 KiGa-Grup- pen realisiert.
Summe 2 24 185
3) Zusätzliche Platzschaffungen durch Baumaßnahmen freier Träger Region Krippe KiGa Betriebs- Umsetzung/
beginn Bemerkungen
Innsbrucker Str. 11b (Ersatz- und Erweiterungsbau) Süden 25 ab 2023/24 Durch Neubau ver- zögert sich die Um- setzung.
Fischbacher Hauptstr. 246 (Kita in neuer Schutzhütte) süd-östl. Vororte 20 ab 2022 Umsetzung Corona bedingt fraglich.
Aufseßplatz/Am Schocken (Umbau) Süden 75 ab 2024
Brunner Hauptstraße 45 in Brunn (Neubau) süd-östl. Vororte 12 50 ab 2023
Züricher Straße (Maßnahme zur Schaffung von 2 Krippen- und 2 KiGa- Gruppen im Kontext des Wohnbauprojekts mit wbg prüfen) Westen Umsetzung nach Prüfung durch die wbg nicht mög- lich. Die wbg wird aber als Investor wie schon vorge- sehen in einem anderen Bauvor- haben in der di- rekten Nachbar- schaft (bisher 2 Krippen-, 2 KiGa- und 2 Hortgrup- pen) die Planung um 2 weitere KiGa-Gruppen aufstocken.
Geisseestr. (Aufstockung Neubau) Westen 25 ab 2026
Roßtaler Str. 18 (Erweiterung Bestandsbau) Westen 24 25 ab 2026
Umspannwerk Gebersdorf (Aufstockung Neubau) Süd-Westen 12 50 ab 2026 12 Krippen- und 25 KiGa-Plätze mehr als ursprünglich ge- plant.
Innstr. 53/Hafen (Neubau) Süd-Westen 12 25 ab 2022
Summe 3 60 295
4) Zusätzliche Platzschaffungen im KiGa-Bereich durch temporäre Region KiGa Betriebs- Umsetzung/Be-
Umnutzungen von Hortplätzen beginn merkungen
Christian-Hessel-Str. 5 (Interimskita) (Verlängerung der Anmietung; Umnutzung in KiGa) Norden 65 ab 2020 seit 01.11.2020 in Betrieb gegangen
Forsthofstr. 41/Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze1) Süden 25 ab 2021 zum 01.03.2021 in Betrieb
Weiltinger Str. 25/Zentralhort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa-Plätze) Süd-Westen 25 ab 2020 seit 01.12.2020 in Betrieb gegangen
Georgstraße 22 (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze) Süd-Westen 40 ab 2021 ab ca. 09/2021
In der Büg/Hort (Umwidmung tlw. Hort- in 25 KiGa -Plätze) Süd-Osten Aufgrund des ho- hen Sanierungs- bedarfs am Stand- ort ist eine wirt- schaftlich rentable Umsetzung nicht möglich.
Bauernfeindstr. 26/Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze) Süd-Osten 25 ab 2021 Zum 01.01.2021 in Betrieb gegangen
Zentralhort Ahornstraße 60 (Umwidmung tlw. in KiGa-Plätze) Süd-Westen 75 ab 2025
Summe 4 255
5) Erschließung / Bereitstellung weiterer Flächen für Kita-Bedarfe in der Südstadt
Zusätzlich zu den unter Punkt 1-4 aufgeführten Maßnahmen gilt es bei allen strukturwandelbedingten Veränderungen auf bisher gewerblich genutzten Arealen der Südstadt die Schaffung weiterer Kita-Plätze seitens der Stadt prioritär zu verfolgen. Großes Potenzial bietet hier u.a. das N-ERGIE-Grundstück in der Volk- mannstr. Hier sollte sich die Stadt bei den künftigen Verhandlungen für die Sicherung eines Standorts zur Nutzung für Kindertagesbetreuung ggf. in Verbindung mit weiteren für die Südstadt bedarfsrelevanten Infrastrukturen der Jugendhilfe (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote für Familien) stark machen.

1 Damit die Umwidmung von Hort- in Kindergartenplätze in der Forsthofstraße erfolgen kann, gilt es parallel die 15 Mittagsbetreuungsplätze vom Diakonieverein St. Peter im Gemeindehaus (Pfründnerstr. 20) zu erhalten. Die dafür erforderliche Bezuschussung durch die Stadt ist mit StK bereits abgestimmt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Beschluss

Betreff: Freiwillige Baukostenzuschüsse für Familienzentren am Aufseßplatz und im Regensburger

Quartier

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Zur Integration familienorientierter Angebote in Kindertageseinrichtungen in Nürnberg hat der JHA in der Sitzung vom 27.09.2007 das Konzept für die qualitative Weiterentwicklung der Angebote der Tagesbetreuung in Nürnberg als Kernelemente kommunaler Familienpolitik einstimmig beschlossen. Hier wurde ein Stufenmodell vorgeschlagen: von der regulären Kindertageseinrichtung, die selbstverständlich auch mit Eltern zusammenarbeitet, über die „Kindertageseinrichtung als Ort für Familien“, die bereits einen Öffnungsprozess für Familien mit familienorientierten Angeboten begonnen hat, bis hin zum Familienzentrum. Aus der Umsetzung des Konzeptes der Qualitativen Weiterentwicklung der Angebote zur Kindertages-betreuung ergeben sich räumliche Mehrbedarfe, die auch bei der Planung der Baukostenzuschüsse berücksichtigt werden müssen. In der Sitzung vom 29.05.2008 stimmte der JHA den genannten Flächenbedarfen grundsätzlich für Orte für Familien und Familienzentren zu. An den Standorten Aufseßplatz und dem Regensburger Quartier werden neue Kindertageseinrichtungen gebaut. Für die Kindertageseinrichtungen am Aufseßplatz und im Regensburger Quartier ist jeweils ein „Familienzentrum“ vorgesehen. Für diese zwei Standorte werden freiwillige kommunale Zuschüsse für die zusätzlich benötigten Flächenbedarfe beantragt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 302.960 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die freiwilligen Baukostenzuschüsse für die beiden Familienzentren sind daher zur Fortschreibung des MIP 2022-2025 anzumelden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einbringen in Schaffungsverfahren 2023 bzw. 2024

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Familienzentren werden unter Berücksichtigung der sozialen Lage im Stadtteil vorrangig dort gefördert, wo Kinder, Eltern und Familien besondere Unterstützungsbedarfe haben.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA/SE

Ref I/II

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen freiwillligen Baukostenzuschüsse für zusätzliche Flächen zum Ausbau als Familienzentrum am Aufseßplatz und im Regensburger Quartier und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Mittel in der Planung der Baukostenzuschüsse zu berücksichtigen und die laufenden Kitaplanungen um diese Flächen kurzfristig zu erweitern.

Über eine endgültige Bereitstellung der Mittel wird bei den Haushaltsberatungen entschieden.

Entscheidungsvorlage Freiwillige Baukostenzuschüsse für Familienzentren am Aufseßplatz und im Regensburger Quartier

In einer Großstadt wie Nürnberg spielen Angebote der Teilhabeförderung und der Armutsprävention eine wichtige Rolle. Da ein kausaler Zusammenhang zwischen Armut und den Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern besteht, ist die von den Kindertageseinrichtungen ausgehende Armutsprävention eine wichtige und frühe Maßnahme für Familien mit (kleineren) Kindern, um die Reproduktion von Armut zu durchbrechen und Bildung für alle Kinder zu ermöglichen.

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.09.2007 das Konzept für die Qualitative Weiterentwicklung in der Kindertagesbetreuung in Nürnberg zur Integration familienorientierter Angebote in Kindertageseinrichtungen als Kernelemente kommunaler Familienpolitik einstimmig beschlossen. Hier wurde ein Stufenmodell vorgeschlagen: Von der regulären Kindertageseinrichtung, die selbstverständlich auch mit Eltern zusammenarbeitet, über die „Kindertageseinrichtung als Ort für Familien“, die bereits einen Öffnungsprozess für Familien mit familienorientierten Angeboten begonnen hat, bis hin zum Familienzentrum, das darüber hinaus auch Angebote an den Stadtteil richtet.

Aktuell gibt es in Nürnberg folgende Einrichtungen, die sich zum Familienzentrum entwickelt haben (www.familienzentren.nuernberg.de):

1. Familienzentrum Marterlach Haus für Kinder mit Krippe, Kindergarten und Hort Träger: Diakoneo KdöR An der Marterlach 28
2. Familienzentrum Globus Haus für Kinder mit Krippe und Kindergarten Träger: Gemeinn. Parität. Kindertagesbetr. GmbH Hillerstraße 25
3. Evangelisches Familienzentrum Kindergarten Träger: Ev.-Luth. Kirchengem. St. Johannis Julienstraße 6
4. Familienzentrum Neulichtenhof Haus für Kinder mit Krippe, Kindergarten und Hort Träger: Kinderhaus Nürnberg gGmbH Sperberstraße 82 Krippe und KiGa 2 Pillenreuther Str. 143-145
5. Familienzentrum i. Kinder- u. Jugendhaus Stapf Krippe und Kindergarten Träger: Caritasverband Nürnberg e.V. Leopoldstraße 34
6. Familienzentrum St. Leonhard Krippe, Kindergarten und Hort Träger: AWO Kreisverband Nbg. e.V. Philipp-Koerber-Weg 2
7. Familienzentrum St. Ludwig Haus für Kinder mit Krippe, Kindergarten und Hort Träger: Kath. Kirchenstift St. Ludwig Straßburger Str. 10
8. Familienzentrum Imbuschstraße Haus für Kinder m. Krippe, Kindergarten, Hort Träger: Stadt Nürnberg Imbuschstraße 70/72,
9. Familienzentrum Reutersbrunnen Haus für Kinder mit Kindergarten und Hort Träger: Stadt Nürnberg Kindergarten und Hort Reutersbrunnenstr. 40 Hort Willstraße 31a
10. Familienzentrum Rothenburger Straße Haus für Kinder m. Krippe, Kindergarten, Hort Träger: Stadt Nürnberg Rothenburger Straße 45
11. Familienzentrum Schoppershof Krippe, Kindergarten und Hort Träger: Stadt Nürnberg Schoppershofstr. 25
12. Familienzentrum Bleiweiß Kindergarten Träger: Stadt Nürnberg Vordere Bleiweißstr. 2

Der Schwerpunkt lag in den vergangenen Jahren eher beim Ausbau von Orten für Familien, Familienzentren sollen grundsätzlich nur in besonders hoch belasteten Stadtteilen entstehen. Beide Angebote werden über das Förderkonzept der Qualitativen Weiterentwicklung mit Personal- und Projektkostenzuschüssen im laufenden Betrieb unterstützt. Es ergeben sich aber auch räumliche Mehrbedarfe, die bei der Planung der Baukostenzuschüsse berücksichtigt werden müssen.

Zusätzlicher Raumbedarf für die Nutzung als Familienzentren:  Familienzentrum 70 m² (Gruppenraum 30 bis 40 m², Beratung 15 m², Lager 10 bis 15 m², WC),  offener Elternbereich als Kommunikationszone mit 0,8 m²/Kind. Dementsprechend erhöhen sich bei den einzelnen Maßnahmen die Gesamtbaukosten je nach entwurfsabhängigen Rahmenbedingungen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte den genannten Flächenbedarfen für Familienzentren in der Sitzung vom 29.05.2008 in einem Grundsatzbeschluss zu. Bei der Berechnung des freiwilligen Baukostenzuschusses lehnte man sich an die Regelungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen gem. Art. 27 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) in Verbindung mit Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) an. Demnach werden zwei Drittel der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der Kostenhöchstwert ergibt sich aus den Richtlinien für den Finanzierungsausgleich aus dem Jahr 2008 und beträgt 3.246,- Euro je Quadratmeter. Die freiwilligen kommunalen Investitionskostenzuschüsse müssen für jede neu zu bauende Kindertageseinrichtung, die als Familienzentrum geplant wird, durch den Jugendhilfeausschuss begutachtet werden.

Folgende zwei Maßnahmen werden nun von der Verwaltung des Jugendamts als Familienzentren vorgeschlagen:

Am Aufseßplatz (ehemals Horten) entsteht an sehr zentraler Stelle ein Kindergarten mit 75 Plätzen. Im JHA vom 17.09.2020 wurde bereits angekündigt, dass an diesem Ort möglichst ein Familienzentrum entstehen soll, das eine zentrale Bildungs- und Beratungsfunktion einnehmen könnte. Darüber hinaus wird im neuen Quartier an der Regensburger Straße ein Haus für Kinder mit 24 Krippen- und 50 Kindergartenplätzen als Ersatz- und Erweiterungsbau für die bestehende städtische Einrichtung gebaut. An der Regensburger Straße ist ein neuer Stadtteil geplant. Hier sollen durch das Siedlungswerk Nürnberg rund 380 neue Wohnungen, kleinflächiger Einzelhandel sowie nicht störende Gewerbe- und Büroflächen entstehen. Das geplante sogenannte „Regensburger Quartier“ wird über nur geringe (soziale) Infrastruktur verfügen, und es besteht eine räumliche Nähe zu Gemeinschaftsunterkünften mit hohem sozialen Förderbedarf. Um einen Ort für die soziale Begegnung und Angebote für Erwachsenenbildung zu schaffen sowie um der besonderen geographischen und sozialen Lage Rechnung zu tragen, wird für das neue Baugebiet ebenfalls die Einrichtung eines Familienzentrums vorgeschlagen.

Bei beiden Kindertageseinrichtungen sollen nun zusätzliche Flächen für Familienberatung und für zusätzliche Familien- und Bildungsangebote berücksichtigt werden.

Neben den Baukostenzuschüssen mit den anteiligen Aufwendungen in den Folgejahren und der Refinanzierung dieser Baukostenzuschüsse durch die Regierung von Mittelfranken werden in der folgenden Übersicht die freiwilligen kommunalen Baukostenzuschüsse für die zusätzlichen Flächen für die

beiden potentiellen Familienzentren am Aufseßplatz (151.480 Euro) und an der Regensburger Straße (151.480 Euro) dargestellt:

Maßnahme Neue Plätze Baukostenzuschuss und Refinanzierung durch Freiwilliger
Verteilung auf Haushalts- Regierung von Mittel- Kommunaler
jahre franken Zuschuss
Aufseßplatz 75 Kiga 2.082.288 Euro 2022: 400.000 Euro 2023: 800.000 Euro 2024: 674.059 Euro 2025: 208.229 Euro 1.249.300 Euro 151.480 Euro
Regensburger Quartier 24 Krippe 50 Kiga 2.400.008 Euro 2023: 1.000.000 Euro 2024: 1.000.000 Euro 2025: 400.008 Euro 1.440.000 Euro 151.480 Euro
Insgesamt 302.960 Euro

Neue

Plätze

Regensburger

Quartier

Am 18.12.2020 wurden die Planungen der Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (Kindertageseinrichtungen) zur Qualitativen Weiterentwicklung vorgestellt. Die Mitglieder haben die Vorschläge fachlich begrüßt und unterstützen die Planungen.

Ref. I/II verweist auf die sehr schwierige Haushaltssituation der Stadt Nürnberg, die eigentlich keinen Spielraum für zusätzliche freiwillige Ausgaben zulässt. In einer abwägenden Beratung der Referentenrunde unter Vorsitz des Oberbürgermeisters wurden demgegenüber aber die fachlichen Bedarfe und die einmalige Gelegenheit anerkannt, an besonders wichtigen Standorten langfristig nutzbare Räumlichkeiten für ein Familienzentrum zu schaffen.

Weitere Folgekosten für den Betrieb der Familienzentren:

Mit der Schaffung der räumlichen Voraussetzungen wäre ein Familienzentrum an beiden Standorten möglich. Sollte der Stadtrat zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme die freiwilligen Zuschüsse zum Betrieb nach der Konzeption Familienzentren nicht bewilligen, wären die zusätzlichen Räumlichkeiten zur Erhöhung der verfügbaren Platzzahl nutzbar, sodass die jetzige Entscheidung zwar eine fachlich befürwortete Weichenstellung, aber noch keine Vorwegnahme eines Beschlusses zur Förderung als Familienzentrum darstellt.

Für das geplante Familienzentrum am Aufseßplatz, das in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft betrieben werden soll, und das geplante Familienzentrum in der Regensburger Straße, das als Ersatz- und Erweiterungsneubau für die Bestandseinrichtung vom städtischen Träger betrieben werden soll, sind noch keine Mittel im Haushalt vorgesehen, weil diese voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2023/24 in Betrieb gehen werden.

Hier entstehen Folgekosten für jeweils ein Familienzentrum mit 74 bis 75 Plätzen i.H.v. rund 95.000 Euro im Jahr. Eine Kostenübersicht zu den voraussichtlichen Folgekosten im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung im Betrieb wird im Folgenden dargestellt:

Einrich- tung Plätze Verbesserter Freistellung der Leitung Projektmittel Gesamt
Anstellungs-
schlüssel
Aufseßplatz 75 26.116 Euro1 57.038 Euro2 10.500 Euro 93.654 Euro
(Kiga)

Einrich-

tung

Plätze

Freistellung der

Leitung

Gesamt

1 Berechnung anhand der durchschnittlichen gewichteten Buchungsstunden in vergleichbaren Einrichtungen (Tafelfeldstr. 65 und Innsbruckerstr. 11b). 2 Noch nicht berücksichtigt sind zu erwartende tarifliche Anpassungen in den Folgejahren.

Regensbur- 24 + 50 26.116 Euro3 57.038 Euro4 10.360 Euro 93.514 Euro
ger Quartier
Insgesamt 149 187.168 Euro

Es wird vorgeschlagen, dass der Jugendhilfeausschuss die Erweiterung der Kita-Planungen am Aufseßplatz und im Regensburger Quartier als Familienzentren und die damit verbundenen freiwilligen Investitionskostenzuschüsse befürwortet. Da die Planungen an beiden Standorten bereits weit vorangeschritten sind, benötigen die Investoren kurzfristige Zusagen, um die Planungen entsprechend erweitern zu können. Daher wird die Verwaltung beauftragt, die zusätzlichen Mittel in der Planung der Baukostenzuschüsse zu berücksichtigen und die laufenden Kitaplanungen um diese Flächen zu erweitern.

Zu gegebener Zeit sind dann die notwendigen Kapazitäten bzw. Betriebskostenzuschüsse über die Qualitative Weiterentwicklung zum Haushalt anzumelden.

3 Berechnung anhand der durchschnittlichen gewichteten Buchungsstunden in vergleichbaren Einrichtungen. Dies entspricht dem Stellenanteil einer 0,46 Erzieher-Vollkraft-Stelle. 4 Noch nicht berücksichtigt sind zu erwartende tarifliche Anpassungen in den Folgejahren.

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 29.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: Übersicht_Bewilligungen Übersicht_Ablehnungen Übersicht_Rücknahmen

Bericht:

Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Förder-voraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugendhilfe- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungen kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohender) Behinderung zu Gute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ Beilage 6.1: Projekte- und Initiativenfonds 2020 - Bewilligungen
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
2020 Medienzentrum Parabol e. V. "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" 6.963,69 € 3 Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds Bescheid am 7. Januar 2020; Auszahlung am 4. Januar 2021
Kreisjugendring Nürnberg Stadt Kommunalwahl 2020 - Jung- und Erstwähler für demo-kratische Wahlentscheidung gewinnen 5.000,00 € 5 / 7 / 9 Jugendpolitik ist ein wichtiges Politikfeld in der Kommune. Jugendpolitische Forderungen sollen für die nächste Stadtratsperiode entwickelt werden. Gleichzeitig will der KJR möglichst viele Jung- und Erstwähler zur Teilnahme an der Wahl und zur Stimmabgabe für demokratische Parteien und gegen den Populismus mobilisieren. Die Kampagne umfasst eine Plakataktion mit der Stadtreklame, eine Instagram-Redaktion mit aktuellen Beiträgen, YouTube-Filmclips mit OB-Kandidaten, eine Diskussionsveranstaltung mit OB-Kandidaten und eine U-18-Wahl. JHA am 13. Februar 2020; Bescheid am 5. März 2020
06.06.2020 Global Elternverein Corona-Crashkurs in den Sommerferien 2.400,00 € 1 / 2 / 5 Aufgrund der Tatsache, dass viele Schülerinnen und Schüler mit dem Home-schooling in der Corona-Zeit überfordert sind und ihnen somit der unterrichtliche Inhalt fehlt, möchte der Global Elternverein e.V. die Kinder in den Sommerferien unterstützen, indem er mit ihnen in absolut homogenen Gruppen - unter Berücksichtigugn der Sicher-heits- und Hygienemaßnahmen - den in diesem Schuljahr erarbeiteten Unterrichtsstoff in den Haupt- und Wahlpflichtfächern in zwei- bzw. vierwöchigen Kursen wiederholt, vertieft und übt. Bescheid am 23. Juni 2020
19.05.2020 Curatorium Altern gestalten Silberfisch geht online 1.000,00 € 5 / 6 Bedingt durch Coronaeinschränkungen sind derzeit weder Filmvorführungen in Kinos noch andere kulturelle Veranstaltungen möglich. Das Projekt "Silberfisch geht online" ist eine Antwort und Weiterentwicklung einer Teil-habelösung in der Coronakrise. Zunehmende Einsamkeit, Isolation durch eine fehlende gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen sind ein Risiko in der derzeitigen Situation und erfordert eine sofortige, aktive Unterstützung. Ein ideenreicher Umgang mit Medien erhöht die Lebensqualität und bietet Vorteile in weniger mobilen Zeiten, wie bei Krankheit, Behinderung oder wie aktuell durch Corona. Das Fernsehgerät erlangt durch die Kontakteinschränkungen eine noch wichtigere Rolle als kulturelles Unterhaltungs- und Informationsmedium. Ebenso sind Gruppenaktivität der sozialen Betreuung in Senioren- und Pflegeeinrichtungen nicht möglich und müssen auf Einzelbetreuungen umgestellt werden. In diesem digitalen Projekt "Silberfisch geht online" werden Bezugspersonen der ältesten Generation aktiv angesprochen und zu einer personalisierten Mediensassistenz befähigt. Bescheid am 1. Juli 2020
03.08.2020 pro familia Ausstellung ZERO 2.300,00 € 1 / 2 Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursacht Bescheid am 5. August 2020 schwere Behinderungen (FASD) beim (ungeborenen) Kind. Dabei kann schon ein einmaliger Konsum schwere Schädigungen zur Folge haben. Die Ausstellung ZERO wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene sowie Multiplikatoren und informiert erlebnisorientiert über Schwangerschaft, Alkohol und FASD. So können zukünftige Elterngenerationen frühzeitig zu den Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft sensibilisiert werden.
04.08.2020 kath. Kirchenstiftung Moorenbrunn - Bücherei Moorenbrunn Modernisierung bzw. Neuanschaffung EDV-Ausstattung für die KöB Moorenbrunn 2.250,00 € 1 / 2 / 7 Die KöB Moorenbrunn soll, um dem Generationenwechsel im Ort gerecht zu werden, eine moderne Bibliothek mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendliteratur bzw. -medien werden. Die bestehende EDV-Infrastruktur ist allerdings ca. 10 Jahre alt und somit für einen modernen Bibliotheksbetrieb nicht mehr zeitgemäß. Mit der beantragten Förderung soll die EDV-Ausstattung des in der Bibliothek vorhandenen Arbeitsplatzes auf den aktuellen Stand gebracht werden. Bescheid am 6. August 2020
22.06.2020 Theater Pfütze e.V. inklusiver Theaterkurs für Flüchtlinge und Nürnberger Jugendliche mit und ohne Behinderung 2.225,00 € 1 / 2 / 5 / 7 / 9 Der inklusive Jugendclub bietet in seier Diversität für Jugendliche einen einezigartigen Ort der Erfahrung, des Austausches und des Erlebens - sowohl künstlerisch als auch zwischenmenschlich, gemeinsam mit anderen Teilnehmer*innen und den Spielleiter*innen. Durch den Ansatz, den Jugendclub mit der teilnahme von Jugendlichen mit Behinderung die Inklusion noch auszuweiten, wird noch stärker ein diverses Lebensfeld abgebildet, in dem alle Teilnehmer*innen sich gleichermaßen als Menschen wahr nehmen, fernab jeglicher Bescheid am 14. September 2020; insgesamt: Antrag über 5.975,00 Euro, davon 3.750,00 Euro über den Integrationsfonds bezuschusst
27.07.2020 kath. Kirchensstiftung St. Ludwig Lastenfahrrad 2.000,00 € 6 / 7 / 8 Kategorisierungen. Im Sommer 2020 hat die kath. Kirchenstiftung St. Ludwig mit "Pause.Kaffee für Dich" begonnen. Es ist der Kirchenstiftung wichtig, auf Einweggeschirr zu verzichten. Für den Transport von Geschirr zum Spülen zwischen dem Einsatzort der Kaffee-Ape und der Großküche in St. Ludwig wird ein Lastenfahrrad benötigt. Außerhalb der Betriebszeiten des mobilen Kaffees kann das Rad an Bürgerinnen und Bürger verliehen werden Bescheid am 29.September 2020
10.03.2020 CISS e.V. Herbstfreizeit 2.130,00 € 5 CISS e.V. ist eine nach §§ 67 ff SGB XII und § 41 SGB VIII finanzierte, sozialtherapeutische Wohngemeinschaft, deren Auftrag es ist, mit den "Bewohnern" auf die Wiederein-gliederung in die Gesellschaft hinzuwirken. Die Herbstfreizeit leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Zusammen mit den "Bewohnern" gestaltet CISS e.V. eine erlebnis- pädagogische Woche in der Natur, um lebendige Gemeinschaft auf engem Raum zu erleben. Diese wertvolle Erfahrung soll zu einem sinnvollen, straffreien Leben beitragen. Bescheid am 1. Oktober 2020 (wegen Corona stand lange nicht fest, ob die Herbstfreizeit stattfinden kann)
16.10.2020 Kreisjugendring Nürnberg Stadt Relaunch der "laut! Homepage" 1.500,00 € 2 / 3 Die "laut! Homepage" muss neu programmiert und einem Relaunch unterzogen werden. Die Überarbeitung ist notwendig, weil die vorhandene Homepage nach einem Hackerangriff nicht mehr nutzbar ist. Bescheid am 21. Oktober 2020
12.11.2020 Radio Z Fem Break - feministische Hörsplitter im Radio 1.000,00 € 7 / 10 Fem Break feministische Hörsplitter im Radio - unverhofft tauchen kurze Beiträge in den Sendungen auf, sie sollen irritieren, aufmerksam machen und feministische Inhalte und Biografien hörbar. Bescheid am 3. Dezember 2020
03.12.2020 Familienclub Mischpacha e.V. Innovation und Digitalisierung 2.350,00 € 1 / 2 / 3 / 7 Digitalisierung des Vereins, um neue zeitgemäße Projekte zu realisieren und die bestehenden Angebote zu erhalten. Es sollen drei digitale Klassen entstehen. Hierzu werden u.a. Laptops, Webcams, Stative etc. benötigt Bescheid am 9. Dezember 2020
CVJM Nürnberg e.V. (Wieder)-Nutzbarmachung der Innenstadt-Turnhalle 5.860,00 € 1 / 2 / 5 Maßnahmen zur Erfüllung der von der Feuerwehr Nürnberg auferlegten Brandschutzauflagen JHA am 9. Dezember 2020; Bescheid am 10. Dezember 2020
07.12.2020 Frauen & Mädchen Gesundheitszentrzum Nürnberg e.V. Anschaffung von 3 Computerbildschirmen mit Kamera und 4 Luftreiniger 1.602,42 € 1 / 3 / 5 Die Coronapandemie erfordert andere Arbeitsweisen: Die Bildschirme sind alle ohne Kamera - Online-Konferenzen und Beratungen sind damit nicht möglich. Im Zuge der Hygienemaßnahmen werden unterstützend zum Lüften Luftreiniger für die Beratungsgruppenräume benötigt. Bescheid am 10. Dezember 2020
2020 aktuell abgerufene Haushaltsmittel 38.581,11 €
2020 restliche zur Verfügung stehende Mittel 21.418,89 €
nachrichtlich
2020 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 60.000,00 € 2020 zurückgeforderte Mittel (aus 2019) 0,00 €
ÖÖ Beilage 6.2: Projekte- und Initiativenfonds 2020 - Ablehnungen
Datum Träger Thema Antragshöhe Leitlinie/Thema Projektbeschreibung Entscheidung zur Ablehnung
15.01.2020 Akademie Caritas Pirckheimer Haus Mobben stoppen 49.612,50 € Im Rahmen präventiver und intervenierender Veranstaltungen setzt sich das Projekt "Mobben stoppen" für eine konstuktive und respektvolle Auseinandersetzung mit Konflikten in Schulklassen ein. Mit gezielten Methoden wird die Konfliktfähikeit von Jugendlichen gefördert. Es geht um das Trainieren von kommunikativen Kompetenzen, gewaltfreien Handlungsmöglichkeiten und das Respektieren von individuellen Grenzen. Ablehnungsmail versandt am 27. Januar 2020; keine Anschubfinanzierung bzw. keine Förderung von laufenden Projekten; verwiesen an StK/3 (Hintermayr-Stiftun)
10.02.2020 Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken e.V. Barrierefreie Wege auf dem Gesundheitsmarkt 2020 4.886,00 € Jährlich findet der Gesundheitsmarkt der Stadt Nürnberg statt. Gesundheitseinrichtungen und Selbsthilfegruppen stellen sich dort an Infoständen vor. Allein schon durch die Anwesenheit der Selbsthilfegruppen sind sowohl bei den Teilnehmenden als auch Besuchern viele Rollstuhlfahrende. Das Kopfsteinpflaster in Nürnberg ist für Rollstuhlfahrende und gehbehinderte Menschen ein Problem. Deshalb möchte Kiss e.V. einen barrienefreien Boden, Kabelbrücken und Anfahrrampen auf den Wegen zwischen den Ständen auslegen. an StK/3 - Marie-Hack-Stiftung verwiesen
26.05.2020 Heizhaus - Quellekollektiv e.V. Bausatz - ein bundesweites Netzwerktreffen zum Wissenstransfer für niederschwelliges Bauen 2.000,00 € Viele soziokulturelle Akteure und Akteurinnen aus freien Initiativen sind bei verordneten Bauer-tüchtigungen in ihren Räumen schnell entmutigt: Von hohen Kosten, von hohem Personaleinsatz, von für sie komplizierten Abläufen und Vorschriften. Die Unterstützung durch Kommunen und Behörden obliegt dem formalen Ablauf und oft der fachspezifischen Sprache. Nicht wenige Initiativen müssen ihre sozialen und kreativen Räume aufgeben, weil sie überfordert sind, weil sie Investitionen falsch einschätzen oder wichtige Prozessabläufe während eines Bauabschnitts übersehen. Bausatz will hier eine Schnittstelle schaffen und einen Wissenstransfer von Betroffenen zu Betroffen initiieren. Ablehnungsschreiben versandt am 4. Juni 2020; entspricht von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung nicht den Förderrichtlinien und kein überwiegender und abgrenzbarer Nutzen für die Nürnberger Bürger und Bürgerinnen erkennbar
03.08.2020 Global Elternverein Corona-Crashkurs in den Sommerferien 2.859,10 € 1 / 2 / 5 Erhöhung der Kurszahlen - ursprünglicher Antrag wurde von Ref V per Bescheid vom 23. Juni 2020 mit 2.400,00 Euro bezuschusst an StK/3 - Rudolf und Eberhard Bauer-Stiftung verwiesen
08.12.2020 Gewaltberatung Nürnberg e.V. Täterinnenarbeit keine konkrete Summe benannt Zielgruppe: Frauen, die häusliche Gewalt gegen ihre Kinder, Partner oder andere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen verüben; Angebot: längerfristige Anti-Gewalt-Beratung, Ante-Gewalt- Trainingsgruppen und Paarberatung keine Anschubfinanzierung: an StK/3 - drei mögliche Stiftungen - verwiesen
ÖÖ Beilage 6.3: Projekte- und Initiativenfonds 2020 - Rücknahmen/Corona
Datum Träger Thema Antragshöhe Leitlinie/Thema Projektbeschreibung Entscheidung zur Rücknahme
05.03.2020 Mädchentreff e.V. Ferienprogramme 2.128,64 € In den Osterferien dreht sich alles rund um das Thema Medienkompetenz. Hierzu produzieren die Mädchen eine Radiosendung. In den Pfingsferien lernen die Besucherinnen verschiedene Naturorte im Nürnberger Stadtgebiet kennen und in der Holzwerkstatt können die Mädchen in den Herbstferien zusammen mit einer Schreinerin ein kleines Möbelstück bauen. Corona

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