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← Sitzung des Sozialausschusses (22.04.2021)

Sitzung gesamt öffentlich

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Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Jahresbericht Pflegestützpunkt 2020 4 Bericht SHA/005/2021 4 Sachverhalt Jahresbericht Pflegestütztpunkt 2020 SHA/005/2021 7 TOP Ö 2 Corona-Pandemie: Mietrückstände, Instrumente zur Mietschuldenprävention 11 und Entwicklung der wohnungssuchenden Haushalte Bericht SHA/001/2021 11 2020-09-14_Antrag_Linke_Liste_Wohnsituation_bei_Menschen_mit_Migrationshintergrun 14 d SHA/001/2021 Sachverhalt_Corona P_Mietrückstände_Instrument SHA/001/2021 15 TOP Ö 3 Corona-Pandemie: Maßnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt in Nürnberg 18 Bericht SHA/010/2021 18 2020-08-28_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_ 22 Corona-Pandemie_Maßnahmen_für_Opfer_von_häuslicher_Gewalt_in_Nürnberg

210329_Sachverhalt SozA_Antrag Grüne SHA/010/2021 24 TOP Ö 4 Obdachlosenpension für Mensch und Hund - das "QuarTier" 27 Bericht SHA/002/2021 27 2020-02-17_Antrag_CSU_Obdach_für_Mensch_und_Tier SHA/002/2021 31 Sachverhalt_Obdachlosenpension QuarTier SHA/002/2021 32 QuarTier_Stand 03_2021.doc SHA/002/2021 34 TOP Ö 5 Vorstellung der Studie "Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen 43 in Nürnberg" Bericht SHA/007/2021 43 Sachverhalt Inklusionsstudie SHA/007/2021 46 Zusammenfassung Inklusionsstudie Stadt Nürnberg_2020 SHA/007/2021 49 TOP Ö 6 Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) 51 Sitzungsvorlage SHA/008/2021 51 TOP Ö 7 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 53 Bericht SHA/009/2021 53 Übersicht Projekte Initiativenfonds Bewilligungen 2020 SHA/009/2021 56 Übersicht Projekte Initiativenfonds Ablehnungen 2020 SHA/009/2021 61 Übersicht Projekte Initiativenfonds Rücknahmen 2020 SHA/009/2021 65 TOP Ö 8 5 Jahre Kompetenznetzwerk Wohungsanpassungsberatung (KOWAB) 66 Bericht SHA/006/2021 66 Sachverhalt 5 Jahre Kompetenznetzwerk Wohungsanpassungsberatung (KOWAB) 69

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 22.04.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Jahresbericht Pflegestützpunkt 2020 Bericht

Ries, Elisabeth

2. Corona-Pandemie: Mietrückstände, Instrumente zur Bericht

Mietschuldenprävention und Entwicklung der SHA/001/2021

wohnungssuchenden Haushalte

Antrag der Linken Liste Nürnberg vom 14.09.2020

Ries, Elisabeth

3. Corona-Pandemie: Maßnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt in Bericht

Nürnberg SHA/010/2021

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2020

Ries, Elisabeth

4. Obdachlosenpension für Mensch und Hund - das "QuarTier" Bericht

Antrag der CSU-Fraktion vom 17.02.2020 SHA/002/2021

Ries, Elisabeth

5. Vorstellung der Studie "Menschen mit Behinderung und Bericht

barrierefreies Wohnen in Nürnberg" SHA/007/2021

Ries, Elisabeth

6. Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN) Gutachten

- Nachreichung - SHA/008/2021

Ries, Elisabeth

7. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Ries, Elisabeth

8. 5 Jahre Kompetenznetzwerk Wohungsanpassungsberatung Bericht

(KOWAB) SHA/006/2021

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.10.2020,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Jahresbericht Pflegestützpunkt 2020

Bericht:

Es wird über die Tätigkeit des Pflegestützpunktes im Jahr 2020 berichtet, speziell über Aktivitäten im Rahmen des Case- und Care-Managements. Darüber hinaus hat der Pflegestützpunkt im Berichtsjahr zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Pandemiebewältigung übernommen und die organisatorische Umstellung auf das sog. "Angestelltenmodell" vollzogen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Pflegestützpunkt ist für alle Hilfesuchende offen und bietet Beratung für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Herkunft und sozialer Lage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage

zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Jahresbericht Pflegestützpunkt 2020

1. Vorbemerkungen

Der vorliegende Jahresbericht dient zur Kenntnisnahme als Nachweis der Tätigkeit des Pflegestützpunktes. Er ist unter https://pflegestuetzpunkt.nuernberg.de/aktuelles/veroeffentlichungen/ verfügbar. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass der Pflegestützpunkt neben seinem „Tagesgeschäft“ auch im Rahmen der Pandemie-Situation wichtige innerstädtische Schnittstellenfunktionen übernehmen kann. So war der Pflegestützpunkt von Anfang an in der Führungsgruppe Katastrophenschutz sowie in verschiedenen Koordinationsgremien vertreten und hat durch seine fachliche Expertise und seine Ressourcen an der Pandemiebewältigung mitgewirkt. Neben diesen Tätigkeiten ist in 2020 parallel auch (mit erheblichem Aufwand) die Umstellung auf das sogenannte Angestelltenmodell vorbereitet worden, sodass ab dem 1.1.2021 im Pflegestützpunkt ausschließlich städtische Mitarbeiterinnen beschäftigt sind und die städtische IT- Struktur verwendet werden kann (vgl. auch Ferienausschuss vom 22.4.2020). Die Trägerschaft des Pflegestützpunkts besteht nunmehr aus den örtlichen Krankenkassen und Pflegekassen, dem Bezirk Mittelfranken und der Stadt Nürnberg. Die (anrechnungsfähigen) Kosten werden wie folgt aufgeteilt: ein Drittel von den Krankenkassen, ein Drittel von den Pflegekassen sowie ein Drittel von der kommunalen Seite insgesamt. Das bedeutet, dass die Stadt Nürnberg prinzipiell nur noch ein Sechstel der Kosten zu tragen hat (statt wie bisher die Hälfte), wobei aufgrund der Verhandlungen mit dem Bezirk Mittelfranken dieser sein in den Pflegestützpunkt eingebrachtes Personal (14tägige Sprechstunde im Pflegestützpunkt) auf seinen Finanzierungsanteil anrechnet. Ferner feiert der Pflegestützpunkt im Jahr 2021 bereits sein 10-jähriges Bestehen. Dies soll im laufenden Jahr zum Anlass genommen werden, die Arbeit des Pflegestützpunkts zu würdigen, zumal durch die angesprochene Umstellung eine „neue Zeitrechnung“ für den Pflegestützpunkt beginnt.

2. Schlaglichter aus dem Jahresbericht

2.1 Case Management (Information und Beratung)

a) Anzahl Klientenkontakte: Im Berichtsjahr 2020 waren 6.966 Kontakte (581 im Monatsdurchschnitt) zu verzeichnen. Gegenüber 2019 bedeutet dies einen Rückgang um 772 Kontakte. Dies ist im Wesentlichen erklärbar durch  weniger Anfragen zum Thema Kurzzeitpflege,  reduzierte Anfragen von den Sozialdiensten der Kliniken (freie Kapazitäten wurden an Sozialdienste im Frühjahr und ab Dezember gesendet),  die Einschränkung der telefonischen Verfügbarkeit infolge der zeitaufwändigen Zusatzaufgaben des Pflegestützpunkts bei der Ermittlung freier Kapazitäten in ambulanten und stationären Anbietern zur Abverlegung aus Krankenhäusern aufgrund der Pandemie sowie  durch eine Reduzierung der Beratungszeiten der Angehörigenberatung e.V. im Pflegestützpunkt.

Insgesamt verringerte sich zwar die Zahl der Kontakte zu Ratsuchenden, dafür waren die Einzelfälle teilweise erheblich beratungsintensiver. Beispielsweise stand deutlich häufiger die Besprechung und Begleitung in komplexen Unterstützungssituationen im Vordergrund der Beratungen, im Vergleich zu (weniger aufwändigen) Klärungen von Leistungsansprüchen. Neben allgemeinen Informationen und Beratungen finden im Pflegestützpunkt spezialisierte Pflegeberatungen gemäß § 7a SGB XI statt. Auf diese Beratungsart besteht ein gesetzlicher Anspruch. Es handelt sich um längerfristige Beratungs- und Begleitprozesse, bei denen die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans die Grundlage bildet. Im Pflegestützpunkt fanden in 2020 insgesamt 94 „§ 7a-Erstberatungen“ sowie sechs „§ 7a-Folgeberatungen“ statt. b) Klientengruppen: Nach wie vor stellen Angehörige (2020 mit 66 %) die größte Klientengruppe des Pflegestützpunkts, 19 % waren Betroffene selbst. Etwa 15 % der Kontakte entfielen auf professionelle Stellen (z.B. Kassen, andere Beratungsstellen, Krankenhäuser). c) Beratungsthemen: Die vier häufigsten Themen waren Häusliche Pflege (1.576 Anfragen), vollstationäre Pflege (1.519 Anfragen), Kurzzeitpflege (1.098 Anfragen) sowie das Thema „Pflegebedürftigkeit grundsätzlich“ (951 Anfragen). Mit deutlichem Abstand dahinter folgen weitere Themen wie „ergänzende Leistungen“, „Wohnumfeldverbesserung“ sowie „psychosoziale Entlastung“. Die Statistik macht auch deutlich, dass Bürger/-innen den Pflegestützpunkt nicht nur für komplexe individuelle Sachverhalte, sondern auch als „niedrigschwelligen“ Beratungsansatz in Anspruch nehmen. d) KOWAB: (siehe auch gesonderte Vorlage). In 2020 waren 7 speziell geschulte ehrenamtliche Wohnberater/-innen in insgesamt 60 Haushalten vor Ort. Ergänzend fanden 11 telefonische Beratungen statt. Gegenüber 2019 war ein Rückgang zu verzeichnen, was sicher auch durch die Pandemie-Situation erklärbar ist. Die Hauptthemen sind nach wie vor Badumbau, Rampen, Treppenlifte sowie die Gesamtbeurteilung der Wohnung/des Hauses im Hinblick auf Barrierefreiheit. e) Beschwerden: Es lässt sich feststellen, dass besonders im Zusammenhang mit der Pandemie-Verschärfung im Dezember 2020 Beschwerden sprunghaft zugenommen haben, insbesondere zu den Testungen, Besuchsrechten, Regelungen zu Impfungen sowie Hygienebestimmungen in Pflegeheimen. Ansonsten standen im Verlauf des Jahres pflegerische Defizite, Kommunikationsprobleme sowie Versorgungsmängel im Vordergrund. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt in der Weise, dass den Ratsuchenden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und die Klient/-innen sich dann selbst für eine geeignete Handlungsstrategie entscheiden.

2.2 Care Management

Neben dem individuellen Case-Management ist das Care-Management die zweite Säule der Tätigkeit des Pflegestützpunkts. Darunter sind alle Aktivitäten zu fassen, die zum gesundheitsund sozialpflegerischen Hilfesystem in einer Stadt bzw. einer Region gehören bzw. zu dessen Weiterentwicklung beitragen. Im Jahresbericht wird insbesondere auf die Bereiche Marktbeobachtung, Informationspolitik und Vernetzung eingegangen. a) Marktbeobachtung: Hierzu zählt die Registrierung der verfügbaren Platzkapazitäten in der Langzeitpflege (inkl. beschützender Plätze), der Kurzzeitpflege, im ambulanten Bereich, der teilstationären Versorgung sowie Wohnformen für bestimme Bedarfsgruppen:  Stationär: Um den Klient/-innen möglichst aktuelle Informationen zu verfügbaren Pflegeplätzen zu bieten, werden wöchentlich Abfragen bei allen Anbietern gemacht (im Spitzenzeiten der Pandemie auch dreimal wöchentlich). Die Jahresübersicht zeigt hierzu, dass im Berichtsjahr die freien Kapazitäten gestiegen sind (2020 im Schnitt 25,5 Plätze pro Woche gegenüber 18,5 im Jahr 2019). Bei den beschützenden Plätzen ist ebenfalls eine erhöhte Verfügbarkeit festzustellen.  Kurzzeitpflege: Die Erfahrungen des Pflegestützpunktes zeigen, dass planbare Kurzzeitpflegeplätze nach wie vor knapp sind. Immerhin wurden in einer Einrichtung Langzeitpflegeplätze dauerhaft in 20 Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt. Die Nachfrage

nach Kurzzeitpflegeplätzen im Pflegestützpunkt verringerte sich ab April wahrscheinlich auch aufgrund der coronabedingten Reisebeschränkungen.  Ambulante Pflege: Eine regelmäßige Erfassung freier Kapazitäten bei Pflegediensten erfolgt (außerhalb der Pandemiezeiten) nicht. Aufgrund von Rückmeldungen ist zu sagen, dass sich der allgemeine Personalmangel auch dort bemerkbar macht. In der ersten Corona-Welle waren vereinzelt Kündigungen von Versorgungsverträgen mit den Kund/-innen zu verzeichnen. Ferner wurden ausschließlich hauswirtschaftliche Leistungen häufiger nachgefragt als bedient werden konnten.  Teilstationäre Pflege: Die Tagespflege hat sich im Wesentlichen positiv entwickelt. Insgesamt bestanden im Berichtsjahr 17 solitäre Einrichtungen mit 277 Plätzen. Im Frühjahr mussten Tagespflegeeinrichtungen allerdings geschlossen werden und konnten nur allmählich parallel zu den Lockerungen wieder öffnen. Insgesamt haben fast alle Einrichtungen coronabedingt ihre Platzzahl (vorübergehend) reduziert; Ende 2020 waren 179 Tagespflegeplätze über Notgruppen vorhanden. b) Informationspolitik: Der Pflegestützpunkt hält eine Vielzahl von Broschüren und Informationsmaterialien zu pflegerelevanten Themen vor, sowohl eigens hergestellte als auch allgemeine behördliche oder offizielle Broschüren. In 2020 wurde darüber hinaus in Kooperation mit dem Bündnis für Familie die dritte Auflage der Broschüre „Mitten im Leben oder zwischen allen Stühlen? Familie, Pflege und Beruf vereinbaren“ herausgebracht, die sich an Angehörige von Pflegebedürftigen sowie Personalverantwortliche im Sinne einer familienbewussten Personalpolitik in Betrieben richtet. Eine weitere wichtige Publikation war die Erstellung einer Notfallmappe (Auflage 10.000 Stück). In dieser können Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Informationen hinterlegen, die in Notfällen bei einer Krankenhauseinweisung wichtig sind. Ziel ist, die Behandlung nach den persönlichen Wünschen zu gestalten und anhand der individuell beschriebenen Details die Behandlung schnellstmöglich zu beginnen. Die Notfallmappe wurde mit vielen Akteuren zusammen entwickelt und hat bereits eine rege Nachfrage, sowohl bei Einzelpersonen als auch Multiplikator/-innen, entfacht. c) Netzwerkarbeit: Der Austausch mit unterschiedlichen Akteuren im Bereich Pflege und Beratung ist wesentlich für das lokale Hilfssystem. Der Pflegestützpunkt war in 2020 in einer Vielzahl von Arbeitskreisen und Gremien vertreten, z.B. Fachgremien (Pflegekonferenz, AK Gerontopsychiatrie), Arbeitsgruppen des Stadtseniorenrats, Besprechungen mit dem Bündnis für Familie, einem Qualitätszirkel von Pflegeheimen (organisiert vom Zentrum für Altersmedizin des Klinikums Nürnberg), einem Arbeitskreis „demenzfreundlicher Apotheken“, dem trägerübergreifenden Qualitätszirkel der städtischen „Pflegequalitätsoffensive“ und einiges mehr. Darüber hinaus bestehen vielfältige Kontakte zu weiteren wichtigen institutionellen Akteuren, z.B. Fachberatungsstellen, Kliniken, Hospizvereinen, Betreuungsstellen, FQA, der Fachstelle für Demenz und Pflege (Bayern und Mittelfranken). Hervorzuheben ist auch ein vom Pflegestützpunkt organisiertes Treffen mit den Sozialdiensten der Kliniken, die eine besondere Schnittstellenfunktion zwischen Gesundheits- und Pflegesystem innehaben.

3. Fazit, Ausblick

Das Jahr 2020 ist massiv durch die Corona-Pandemie beeinflusst worden. Neben der Einschränkung persönlicher Beratungstermine konnten dadurch auch nicht alle konzeptionellen Ziele erreicht werden (z.B. die Erarbeitung eines Konzepts für muttersprachliche Beratung von Migrant/-innen). Ferner variierten je nach Infektionslage und den gesetzlichen Bestimmungen die zur Verfügung stehenden pflegerischen Angebote bzw. Kapazitäten (stationär, teilstationär, ambulant). Grundsätzlich hat sich der Pflegestützpunkt auch in 2020 vollauf bewährt. Es zeigt sich, dass er eine „lernende Organisation“ ist, die sich weiterentwickelt, sowohl was die Beratungsthemen betrifft als auch die funktionalen Einsatzmöglichkeiten in „Ausnahmezeiten“ sowie die interne Organisation selbst.

Durch die personelle Erweiterung des Pflegestützpunkts (mit dem Ausbauziel 9 Vollzeitstellen) ist in Zukunft mit einer kontinuierlichen Erhöhung des Beratungsaufkommens sowie verbesserten Möglichkeiten für konzeptionelle Weiterentwicklungen der Beratungsqualität zu rechnen. Hierzu gehören insbesondere die Umsetzung des Hausbesuchskonzepts, die Pflegeberatung für Menschen mit Migrationsgeschichte (inkl. interkultureller Öffnung des Pflegstützpunkts selbst) sowie die Entwicklung hin zu mehr „Wohnortnähe“ durch Ausweitung des Beratungsangebots in die Fläche (z.B. durch Sprechstunden in verschiedenen Stadtteilen).

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Corona-Pandemie: Mietrückstände, Instrumente zur Mietschuldenprävention und

Entwicklung der wohnungssuchenden Haushalte

Antrag der Linken Liste Nürnberg vom 14.09.2020

Anlagen: 2020-09-14_Antrag_Linke_Liste_Wohnsituation_bei_Menschen_mit_Migrationshintergrund Sachverhalt_Corona P_Mietrückstände_Instrument

Bericht:

Die Linke Liste Nürnberg stellt mit dem Antrag vom 14.09.2020 insgesamt vier Fragen mit Bezug auf das Auslaufen des COVID-19-bedingten Kündigungsschutzes für Mieterinnen und Mieter. Die Fragestellungen werden in dem beiliegenden Bericht beantwortet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich überwiegend um Personen im unteren Einkommensbereich, denen die Maßnahmen/Leistungen helfen, den Wohnraum zu sichern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VII

zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Corona-Pandemie: Mietrückstände, Instrumente zur Mietschuldenprävention und

Entwicklung der wohnungssuchenden Haushalte

Bezug: Antrag Linke Liste vom 14.09.2020

zu 1:

Wie hoch ist der aktuelle Stand der gemeldeten Wohnungssuchenden? Wie ist die soziale Zusammensetzung nach Familienstand, Alleinerziehend und Menschen mit Migrationshintergrund.

Im Jahr 2020 war und ist auch aktuell festzustellen, dass während der Corona-Pandemie vermutlich andere Dinge im Fokus stehen, als die Wohnungssuche. So waren Ende 2020 nur noch 6.543 Haushalte wohnungssuchend gemeldet, was einen doch deutlich spürbaren Rückgang darstellt. Vor Beginn der Corona-Pandemie waren noch rund 7.600 Haushalte vorgemerkt.

Für die Zukunft ist aus Sicht der Verwaltung aber damit zu rechnen, dass bei einer Normalisierung des Alltags, auch die Wohnungssuche wieder mehr in den Vordergrund rückt.

Die Zusammensetzung nach Familienstand der Antragsteller/innen ist wie folgt:*

Familienstand Antragsteller/in Anzahl der Haushalte Personen in den Haushalten
ledig 2.476 3.613
verlobt 179 573
verheiratet 1.827 6.747
geschieden 1.188 1.687
verwitwet 301 395
getrennt lebend 759 1.417

*Auswertung zum 31.10.2020

Unter diesen vorgemerkten Haushalten sind 1.034 Alleinerziehende mit 2.783 Personen, 2.782 ausländische Haushalte mit 6.607 Personen und 762 Haushalte mit 2.674 Personen, bei denen neben deutschen Haushaltsmitgliedern zumindest ein Familienmitglied eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hat. Wie viele vorgemerkte deutsche Haushalte einen Migrationshintergrund haben, kann nicht festgestellt werden.

zu 2:

Wie viele Anfragen bzw. Mietaussetzungen wegen der Pandemie hat die wbg bisher verzeichnet? Wie viele Anträge wurden davon bewilligt?

Bei der wbg Unternehmensgruppe gab es rund 200 Anfragen hinsichtlich der Stundung der Miete, die meisten der Mieterinnen und Mieter mussten die Möglichkeit jedoch nicht in Anspruch nehmen. Das Soziale Management des Unternehmens hat mit allen Anfragenden beratend gesprochen und im akuten Fall entsprechende, je nach Sachlage, individuelle Vereinbarungen getroffen. Das heißt, dass ein tragbarer Zahlungsplan vereinbart wurde und die betroffenen Mieterinnen und Mieter dadurch in der Lage sind ihren Verpflichtungen nachzukommen.

zu 3:

Welche Möglichkeiten zur Unterstützung derjenigen, die Mietschulden nicht begleichen können, sind vorgesehen?

Personen, die Mietschulden nicht aus eigenen Kräften begleichen können, bietet die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

a) Beratung an

b) prüft eine Mietschuldenübernahme

 bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Rahmen der § 22 Abs. 8 und 9 SGB II  bei Leistungsberechtigten nach dem SGB XII im Rahmen des § 36 SGB XII  in anderen Fällen gem. § 67 ff SGB XII

c) klärt im Falle einer Wohnungszwangsräumung die weitere Unterbringung.

Die Mietschuldenübernahme muss notwendig und gerechtfertigt sein. Sie dient der Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Mit dem Ziel, den Aufwand und finanzielle Schäden durch säumige Mieter zu minimieren, gehen Vermieter jedoch vermehrt dazu über, bei einer fristlosen Kündigung zusätzlich auch die ordentliche Kündigung auszusprechen. Dies stellt teilweise ein Problem dar, da bei einer ordentlichen Kündigung eine Mietschuldenübernahme nur unter der Voraussetzung gerechtfertigt ist, dass der Vermieter im Gegenzug ein weiteres Wohnen der leistungsberechtigten Person sicherstellt, indem er die Kündigung zurücknimmt.

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie regelte, dass der Vermieter ein Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen konnte, dass im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht geleistet wurde, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhte. Dies hat spürbar dazu beigetragen, dass im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 nur bei knapp halb so vielen Fällen eine Mietschuldenübernahme erforderlich war. Dies lässt vielleicht - ähnlich wie bei der wbg - darauf schließen, dass auch andere Wohnungsunternehmen und private Vermieter entsprechende Zahlungsvereinbarungen mit ihren Mieterinnen und Mietern vereinbart haben.

zu 4:

Wie haben sich die Anträge auf Wohngeld seit dem 01. Januar 2020 entwickelt?

Im Jahr 2020 wurden 14.886 Anträge auf Wohngeld gestellt. Dies entspricht einem deutlichen Zuwachs von rund 32 % im Vergleich zum Vorjahr.

Auch die Empfängerzahl steigt kontinuierlich; Ende 2020 waren es bereits 5.716 laufende Empfängerhaushalte (Ende 2019: 4.362) mit 14.306 Personen. Dies ist eine Momentaufnahme, da aufgrund der sehr angespannten personellen Situation, noch zahlreiche unerledigte Anträge zu bearbeiten sind und damit auch die Empfängerzahl rückwirkend steigt. Dringende Fälle werden derzeit bevorzugt bearbeitet, um die Mietzahlungen zu sichern und die Haushalte in dieser schwierigeren Zeit so weit wie möglich zu unterstützen.

Anträge Empfängerhaushalte ausgez. Wohngeld in €
1. Quartal 2019 2.952 4.522 2.832.604
2. Quartal 2019 2.644 4.447 2.828.835
3. Quartal 2019 2.922 4.503 2.722.567
4. Quartal 2019 2.762 4.362 2.846.414
1. Quartal 2020 4.140 4.868 3.211.828
2. Quartal 2020 3.538 5.313 4.025.539
3. Quartal 2020 3.436 5.577 4.296.525
4. Quartal 2020 3.772 5.716 4.731.043

Neben der hohen Zahl im Januar 2020 mit 2.006 Anträgen aufgrund der Wohngeldnovelle war besonders im April 2020 mit 1.334 ein deutlicher Antragsanstieg um rund 30 % gegenüber den beiden Vormonaten festzustellen. Auch die Wohngeldzahlungen sind deutlich gestiegen. Dies ist neben der Antragsentwicklung auch auf die Wohngelderhöhung zum 01.01.2020 zurückzuführen. Im Jahr 2020 wurden insgesamt über 16 Mio. € Wohngeld ausgezahlt.

Februar 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Corona-Pandemie: Maßnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt in Nürnberg

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.08.2020

Anlagen: 2020-08-28_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_ Corona- Pandemie_Maßnahmen_für_Opfer_von_häuslicher_Gewalt_in_Nürnberg 210329_Sachverhalt SozA_Antrag Grüne

Bericht:

Im Rahmen der Vorlage wird über die aktuelle Situation in den Nürnberger Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen berichtet. Zudem werden präventive Maßnahmen und Strategien für Opfer häuslicher Gewalt im Kontext der Corona-Pandemie dargestellt.

In der Vorlage werden die Berichte der folgenden Beratungsstellen und Frauenhäuser zur aktuellen Situation zusammenfassend dargestellt:

e.V.)

Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und des Appells der Stadtratsfraktionen, Gremiensitzungen möglichst kurz zu halten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die beantragte Hinzuziehung mehrerer externer Sachverständiger zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verzichten, verbunden mit der Möglichkeit, dies zu einem späteren Termin nachzuholen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Fokus der Berichterstattung liegt auf Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage ?.? zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Corona-Pandemie: Maßnahmen für Opfer von häuslicher Gewalt in Nürnberg

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.08.2020

Nachfolgend werden die Berichte der folgenden Beratungsstellen und Frauenhäuser zur aktuellen Situation zusammenfassend dargestellt:

 Frauenhaus und Beratungsstelle des Frauenhauses (Verein Hilfe für Frauen in Not e.V.),  Frauenhaus Hagar, Haus für Frauen in Not (Caritas) und  frauenBeratung nürnberg für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (Frauennotruf Nürnberg e.V.).

1. Zusammenfassung der Berichte der Frauenhäuser und Beratungsstellen

1.1 Aktuelle Situation in den Frauenhäusern

Die Nachfrage nach Plätzen in den Frauenhäusern verlief im Verlauf der Pandemie unterschiedlich. Vom Rückgang der Auslastung zu Beginn der Pandemie bis hin zu einer fast durchgehenden Belegung schwanken die Erfahrungen in den einzelnen Einrichtungen.

Aktuell (Sichtag: 01.03.2021) sind in Nürnberg in den Frauenhäusern noch Plätze frei. Aufgrund der schwankenden Belegungssituation in Nürnberg und ganz Mittelfranken finden betroffene Frauen jedoch nicht zu jedem Zeitpunkt sofort in einem Frauenhaus Zuflucht. Die Suche nach individuellen Lösungen für die Betroffenen ist grds. schwierig und zeitaufwendig. Zusätzlich bleibt die Problematik, dass viele Frauen einen Frauenhausplatz anfragen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ein Frauenhaus oder zumindest nicht in jedes gehen können, z.B. Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen, Frauen mit Söhnen über 15 Jahren, Frauen mit einer Körperbehinderung oder Frauen mit einer psychischen Erkrankung. Auch hier werden jeweils passgenaue Schutzmöglichkeiten besprochen und gesucht.

Wie in der Sitzung des Sozialausschusses am 02.07.2020 berichtet, wurden für den Zeitraum der Corona-Krise über das Frauenhaus des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V. drei weitere Apartments angemietet, um bei Neuaufnahmen oder Verdachtsfällen Quarantäneunterbringungsmöglichkeiten vorhalten zu können. Die Betreuung der zusätzlichen drei Appartements inkl. Wegezeiten bei gleichzeitig reduzierter Mitarbeiterinnenzahl vor Ort war für das Frauenhaus des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V. auf längere Sicht nicht leistbar, deshalb wurde das Angebot auf ein Appartment reduziert, das derzeit auch belegt ist.

In diesem Jahr waren bislang auffallend wenig Frauen mit Kindern im Frauenhaus (Anteil etwa 1/2 statt 2/3). Die Frauen zogen auch nur selten zu Verwandten oder Freunden aus. Die Situation im Lockdown bedeutet für die Bewohnerinnen und ihre Kinder, durch die räumliche Enge und die Sorge vor einer Ansteckung im Haus, eine sehr hohe Belastung.

Auch das Haus für Frauen in der Großweidenmühlstraße hat mehrere von häuslicher Gewalt betroffene Frauen aufgenommen, die über den pädagogischen Sozialdienst spezifische Beratung und persönliche Unterstützung erhalten. Hier wird mit den verschiedenen Frauenhäusern und Beratungsstellen zusammengearbeitet und gegebenenfalls weitervermittelt.

Die Zusammenarbeit mit den Ämtern hat sich durch die Möglichkeit Unterlagen digital zu übersenden vereinfacht. Allerdings kann es zu einem erschwerten Zugang zur Wahrung von Ansprüchen oder Umsetzung von Anliegen führen, wenn Beantragungen oder Anmeldungen nur noch per Mail, Post oder Fax durchgeführt werden können. Die Anleitungen der Behörden sind selten in leichter Sprache verfasst, zudem ist ein Mindestmaß an technischen Kenntnissen und entsprechender Ausstattung (Smartphone oder PC mit Scannen) erforderlich. Der direkte Kontakt, über eine oder einen zentralen Ansprechpartner/in, zu den involvierten Behörden, ist für die Arbeit der verschiedenen Stellen von zentraler Bedeutung und kann oftmals langwierige Abklärungen verkürzen.

Die Anbindung der Bewohnerinnen und ihrer Kinder an TherapeutInnen, ÄrztInnen, insbesondere KinderärztInnen gestaltet sich in der Pandemie sehr schwierig.

1.2 Situation in den Beratungsstellen

Die Beratungsstelle des Frauenhauses (Verein Hilfe für Frauen in Not e.V.) wurde zum 1.3.2020 mit einer zweiten Kollegin (1/2 Stelle) mit Stunden aus dem Frauenhaus und Projektmitteln aufgestockt, um der hohen Nachfrage nach Beratungen zu häuslicher Gewalt und Stalking nachzukommen. Mit durchschnittlich 8 Beratungen täglich hat sich die Zahl der Beratungen nahezu verdreifacht.

Themen der Beratung: Entscheidungsfindung (inkl. Trennungsfolgen), Sicherheitsberatung, psychische Stabilisierung und Begleitung durch die Trennungsphase, Bewältigung der Trennungsfolgen, bei Gewalt nach der Trennung: Gefahreneinschätzung und Verbesserung der Sicherheit.

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden besonders die traumatisierten Frauen als sehr schwer belastet erlebt. Die Frauen leiden sehr unter der Schließung vieler Einrichtungen und unter den fehlenden persönlichen Kontakten. Besonders dringlich stellt sich die Situation für viele Frauen dar, die das Gewaltschutzgesetz in Anspruch nehmen wollen und dies in Pandemiezeiten nur unter erschwerten Bedingungen können. Viele AnwältInnen setzten vorübergehend die persönlichen Beratungen aus, sowohl die Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes als auch die des Familiengerichtes hielten anfangs den Parteiverkehr nicht aufrecht. Anträge auf Beratungshilfe und auch Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz konnten nur noch schriftlich gestellt werden. Die schriftliche Beantragung stellt für die meisten der Klientinnen eine zu große Hürde dar, sodass von April bis Oktober über die Beratungsstellen vermehrt Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz geschrieben und einreicht wurden.

1.3 Situation der Interventionsstelle

Das Polizeipräsidium Mittelfranken, das Frauenhaus und weitere nicht-behördliche Nürnberger Fachberatungsstellen bieten gemeinsam eine schnelle, niedrigschwellige Hilfe für Opfer (Frauen und Männer) von häuslicher Gewalt und Stalking. Innerhalb von drei Tagen nach einem Polizeieinsatz nehmen die Fachkräfte der beteiligten Institutionen proaktiv telefonischen Kontakt mit dem Gewaltopfer auf und bieten Unterstützung an. Die Kontaktdaten werden mit Einverständnis des Opfers per Fax an die Beratungsstelle des Frauenhauses übermittelt.

Während des allgemeinen Lockdowns sanken die Faxübermittlungen anfangs, sie stiegen aber im April und Mai sprunghaft an. Die Interventionsstelle hat mit den gleichen Hürden zu kämpfen, wie die Beratungsstellen, die telefonischen Beratungen klappen in aller Regel gut, wenn die Polizei den Täter der Wohnung verwiesen hat. Deutlich schwieriger ist die telefonische Kontaktaufnahme zu Frauen, die (noch) nicht räumlich getrennt vom Täter sind.

2. Präventive Maßnahmen und Strategien bei Zunahme häuslicher Gewalt

2.1 Maßnahmen zur Unterbringung

Wie unter Ziffer 1.1 dargelegt wurden für den Zeitraum der Corona-Krise über das Frauenhaus des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V. drei Apartments angemietet, um bei Neuaufnahmen oder Verdachtsfällen Quarantäneunterbringungsmöglichkeiten vorhalten zu können. Derzeit ist noch eines dieser Apartments für die geschilderten Zwecke angemietet.

Für den Fall zusätzlich benötigter Raumkapazitäten und um die bestehenden Einrichtungen zu entlasten, werden auch weiterhin stadtintern sechs Gästezimmer für eine Notfallunterbringung vorgehalten. Diese könnten bei Bedarf jederzeit kurzfristig belegt werden und hier kann bis zur Vermittlung in spezielle Hilfsangebote eine Betreuung über den sozialpädagogischen Fachdienst des Sozialamtes sichergestellt werden. Sofern darüber hinaus Unterbringungsbedarf entstehen sollte, können kurzfristig weitere Kapazitäten über Anmietungen geschaffen werden (Boardinghouses, möblierte Apartments etc.).

Um auch für obdachlose Frauen angesichts teilweise geschlossener Regelangebote Strukturen vorzuhalten, wurde in einer Einrichtung eine Etage für Frauen, mit einer Kapazität von 20 Plätzen angemietet. Zwischen 12-16 Frauen nehmen dieses Angebot derzeit wahr. Auch hier wird ein Tagesaufenthalt sowie die Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln gewährleistet (siehe auch Bericht in der Sitzung des Sozialausschusses vom 02.07.2020).

2.2 Weitere Maßnahmen

Im Rahmen der lokalen Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention) ist die Erstellung eines Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt geplant. Die in diesem Bereich tätigen Vereine, Institutionen und Organisationen werden von der Gleichstellungsstelle und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales bei der Erarbeitung dieses Aktionsplans miteinbezogen.

Wie der Bericht der eingangs genannten Institutionen zeigt, wird in Nünberg derzeit noch keine flächendeckende Zunahme an Aufnahmen in Frauenhäusern verzeichnet, allerdings werden die Beratungsangebote sehr stark nachgefragt. Die Entwicklung gilt es weiterhin zu beobachten. Das Sozialamt befindet sich hierzu in stetem Austausch und enger Abstimmung mit den verschiedenen Trägern.

Im Rahmen der Sitzung wird ergänzend über die aktuelle Belegungssituation in den Frauenhäusern und die Entwicklung der Fallzahlen in den Beratungsstellen berichtet.

März 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Obdachlosenpension für Mensch und Hund - das "QuarTier"

Antrag der CSU-Fraktion vom 17.02.2020

Anlagen: 2020-02-17_Antrag_CSU_Obdach_für_Mensch_und_Tier Sachverhalt_Obdachlosenpension QuarTier QuarTier_Stand 03_2021.doc

Bericht:

Obdachlose Menschen mit Hund hatten bisher nur begrenzt die Möglichkeit, Obdach zu bekommen, da Hunde in Regelunterkünfte für Obdachlose mit Rücksicht auf die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner oft nicht mitgenommen werden können.

Zwischenzeitlich ist es gelungen, durch die Einrichtung einer Obdachlosenpension für Mensch und Hund - das "QuarTier" - eine Versorgungslücke in der Obdachlosenhilfe in Nürnberg zu schließen.

Am 01.03.2021 wurde die Pension „QuarTier“ in der Bucher Straße 123 offiziell eröffnet. Im „QuarTier“ gibt es 20 Einzelzimmer für die Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen mit ihrem Hund.

Als Träger und Betreiber der Unterkunft konnte der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelfranken gewonnen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die in der Vorlage dargestellten Maßnahmen für obdachlose Menschen sichern die Versorgung und Unterbringung der betreffenden Personengruppe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Obdachlosenpension für Mensch und Hund – das „QuarTier“

Antrag der CSU-Fraktion vom 17.02.2020

Obdachlose Menschen mit Hund hatten bisher nur begrenzt die Möglichkeit, Obdach zu bekommen, da Hunde in Regelunterkünfte für Obdachlose mit Rücksicht auf die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner oft nicht mitgenommen werden können. Neben allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen muss hier auch das Sicherheitsgefühl der übrigen Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden.

In der neuen Notschlafstelle „Diana-Herberge“ (vgl. Sitzung des Sozialausschusses am 08.10.2020) ist eine Mitnahme zur Notunterbringung zwar grundsätzlich gestattet, jedoch stellt dies keine dauerhafte Unterbringung dar und ist nur für Männer vorgesehen. Frauen oder Paare mit Hund haben aktuell kein passendes Unterbringungsangebot. Auch für Männer existiert kein dauerhaftes Unterbringungsangebot.

Zwischenzeitlich ist es gelungen, sowohl ein geeignetes Objekt zu finden als auch einen kompetenten Partner für den Betrieb einer Obdachlosenpension für Mensch und Hund – das „QuarTier“ - zu gewinnen.

Die gemeinsame Unterbringung von Mensch und Hund schließt eine Versorgungslücke in der Obdachlosenhilfe in Nürnberg. Hierbei müssen aber auch die Fehlschläge der Vergangenheit vermieden werden. So gab es bis vor wenigen Jahren in der Südstadt eine Pension, in der die Haltung von Haustieren ausdrücklich gestattet war. Aufgrund verschiedener Probleme wie „animal hoarding“ oder Vernachlässigung bzw. mangelhafte Pflege musste das Angebot jedoch eingestellt werden. Diese Probleme sollen durch ein begleitendes Konzept vermieden werden – ein Konzept, das neben dem Unterstützungsgedanken für den Menschen eben auch den Tierschutzgedanken mitträgt und somit sowohl die Bedarfe des Menschen an Wohnraum und sozialer Ansprache, als auch Tiergesundheit und Verträglichkeit der Hunde unterstützt.

Als Träger für dieses Konzept und Betreiber der Unterkunft konnte der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Mittelfranken gewonnen werden. Die „Johanniter“ in Mittelfranken haben ein breites Spektrum in der tiergestützten Arbeit mit Hunden aufgebaut. Hierzu gehören tiergestützte Einsätze in Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten, Suchteinrichtungen, sowie seit einigen Jahren die Johanniter Lesehunde. Hierdurch verfügt der Träger über profunde Kenntnisse im Umgang mit den Hunden, Hundegesundheit und Hygiene.

Neben der sozialpädagogischen Begleitung nimmt vor allem die Arbeit mit den Hunden den zentralen Raum ein, so ist geplant, dass einmal monatlich ein professioneller Hundetrainer/-in die Pension besucht und mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Hauses sicheres Handling der Hunde in der Öffentlichkeit trainiert. Darüber hinaus werden Informationen zur richtigen Pflege und Ernährung, sowie besondere Trainingsangebote zur Mensch-Hund- Bindung vermittelt.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johanniter sollen geschult werden, so dass der Hund vor dem Einzug einem einfachen Wesenstest unterzogen werden kann. So wird festgestellt, ob der Hund verträglich ist. Aggressive und gruppenunverträgliche Hunde können nicht aufgenommen werden.

Für die Gewährleistung der Sicherheit und Hygiene müssen die Hunde, die in die Pension mit einziehen, zuvor durch einen kooperierenden Tierarzt/-ärztin kontrolliert und gegebenenfalls behandelt oder geimpft werden. Hierfür erhalten die Hundehalterinnen und -halter eine Bescheinigung durch die Johanniter, so dass diese Behandlung unentgeltlich durchgeführt wird.

Das sozialpädagogische Konzept wird durch eine pädagogische Fachkraft umgesetzt – der Stellenumfang entspricht einer Vollzeitstelle. Finanziert wird die qualifizierte sozialpädagogische Betreuung, die für den Erfolg des Projekts maßgeblich ist, durch eine Förderung im Rahmen des Aktionsplans „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Mietaufwendungen und Objektbetrieb werden durch die Kosten der Unterkunft (Kostenträger oder Selbstzahler/-innen) refinanziert. Weitere Aufwendungen für Ausstattung und Tierbedarf werden über Zuwendungen und Spenden abgedeckt. Eine enge Kooperation mit dem Tierheim und weiteren Netzwerkpartnerinnen und -partner ist angestrebt

Am 01.03.2021 wurde die Pension „QuarTier“ in der Bucher Straße 123 offiziell eröffnet. Im „QuarTier“ gibt es 20 Einzelzimmer für die Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen mit ihrem Hund. Jedes Zimmer verfügt über ein Bett, einen Schrank, einen Tisch mit Stuhl, einem Regal und einem kleinen Kühlschrank sowie Platz für einen Hundekorb je nach Größe des Vierbeiners.

März 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Abbildung 1

Konzept QuarTier

  1. QuarTier: Die Idee

In dem Gebäude Bucher Straße 123 werden Einzel-/Doppelzimmer (für Paare) für Obdachlose mit Hund zur Verfügung gestellt. Für die Hunde wird im Zimmer ebenfalls ein geeigneter Schlafplatz eingerichtet (Hundebox o.ä.). Der Betrieb des Hauses erfolgt nach dem Pensionsmodell. Es ist Platz für mindestens 20 Dauergäste. Die Pension hält außerdem folgende Angebote vor:

 getrenntgeschlechtliche Waschmöglichkeiten  Eine Gemeinschaftsküche und Aufenthaltsräume für Pensionsbewohner/innen  Beratungsraum für sozialpädagogische Begleitung  geschützter Außenbereich für die Bewohner/innen und die Hunde für kleine Trainingseinheiten

Die Pensionsbewohner/innen werden von einer Hausleitung, einer Sozialarbeiterin und Ehrenamtlichen begleitet. Mit einem oder mehreren Tierärzten werden Kooperationen zur medizinischen Versorgung der Vierbeiner gepflegt. Mindestens einmal monatlich kommt der Tierarzt ins Haus. Ein/e professionelle/r Hundetrainer/in besucht die Pension und trainiert mit den Bewohnern/innen sicheres Handling der Hunde in der Öffentlichkeit. Außerdem schult er/sie die Pensionsmitarbeiter, so dass der Hund vor dem Einzug einem einfachen Wesenstest unterzogen werden kann.

  1. Ausgangssituation:

In Nürnberg gibt es aktuell keine Unterbringungsform, wo Obdachlose mit Hund eine Wohnmöglichkeit erhalten. Eine Statistik, die erfasst, wie viele wohnungslose oder obdachlose Menschen mit Hund in Nürnberg leben existiert nicht. Aber „In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Personen, die auf die städtische Obdachlosenhilfe angewiesen sind, von 1.550 auf 2.020 angestiegen. Heuer rechnet das Sozialamt nach vorläufigen Zahlen sogar mit 2.300 Betroffenen.“1 Dieser bundesweite Trend lässt davon ausgehen, dass auch die Zahl der Obdachlosen mit Hunden mit ansteigt. Das Problem keinen Schlafplatz mit Hund zu bekommen, gilt für alle diejenigen obdachlosen Menschen in Nürnberg, die sich von ihren Vierbeinern nicht trennen wollen. Diese werden vermutlich bei Erhebungen statistisch nicht zuverlässig miterfasst, da sie in den Obdachlosenunterkünften nicht unterkommen. Die Option die Hunde im Nürnberger Tierheim abzugeben und so über Nacht einen Schlafplatz zu finden, ist für die Meisten keine Alternative. Die Trennungsangst, von dem oft einzigen Sozialpartner ist zu groß und die Sorge den Hund als Obdachlose/r womöglich nicht wieder zu bekommen, spielt sicher ebenfalls häufig eine ausschlaggebende Rolle. Auch für den Hund, der mit dem/der Besitzer/in tagaus tagein verbunden ist, wäre eine solche Trennung eine große Belastung.

Die gemeinsame Unterbringung von Mensch und Hund schließt somit eine Versorgungslücke in der Obdachlosenhilfe Nürnbergs. Das Konzept beinhaltet neben dem Unterstützungsgedanken für den Menschen auch den Tierschutzgedanken und

1 https://www.br.de/nachrichten/bayern/zahl-der-obdachlosen-in-nuernberg-stark-gestiegen,Rix8jsP, 27.11.2019, 11:20 Uhr

trägt mit zum Wohlergehen der Öffentlichkeit bei, da nicht nur die Menschen mit Wohnraum, sozialem Beistand und medizinischer Basisversorgung bedacht, sondern auch die Tiergesundheit und Verträglichkeit der Hunde gefördert werden.

  1. Konzeptioneller Ansatz:

 Verlässliche Unterkunft

Die Bewohner/innen sollen im QuarTier eine verlässliche, längerfristige Unterbringung finden, in die sie ihren Hund als wichtigen Sozialpartner mitnehmen dürfen. Im QuarTier spielen die Hunde, neben ihren Besitzern/innen eine zentrale Rolle. Durch die Möglichkeit einen eigenen Raum zu beziehen, erhalten die Bewohner/innen die Basis, sich der meist vielfältigen anderen Probleme, wie Sucht, Arbeitslosigkeit, Krankheit o.ä. zu widmen, die sie mitbringen. Dabei werden sie von sozialpädagogischen Fachkräften betreut. Die Unterstützung der Bewohner/innen soll einen wichtigen Beitrag zur sozialen Wiedereingliederung in die Gesellschaft leisten und optimaler Weise zu einer selbstständigen Lebensweise in eigenem Mietwohnraum führen. Damit verbunden ist ebenfalls das Ziel, die Hilfesuchenden nach Möglichkeit an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen.

 Partizipation

Neben der professionellen Begleitung der Bewohner/innen, wird auch ein partizipatorischer Ansatz im Haus zum Tragen kommen. Neben regelmäßigen Hausversammlungen, bei denen wichtige Anliegen des Zusammenlebens besprochen und

gemeinsame Entscheidungen zu Hausregeln gefällt werden, soll es von der Hausgemeinschaft gewählte Vertreter/innen geben, die sich als Haussprecher/innen in besonderer Weise einbringen. So ist gewährleistet, dass die Bedürfnisse und Lebenssituation der Bewohner/innen nicht aus dem Fokus gelangt und die Perspektive der Betroffenen eingebracht wird.

 Pädagogische Arbeit mit Mensch und Hund

Das Zusammenleben der obdachlosen Klienten/innen mit den Hunden unter einem Dach, bringt eine Reihe von Herausforderungen mit, die ohne Vierbeiner nicht bewältigt werden müssten. Daher bedarf es neben dem pädagogischen Konzept zur Arbeit mit den menschlichen Bewohnern/innen, auch eines Konzeptes zum Umgang mit den Hunden. Diese können und sollen nicht einfach „nebenher“ laufen. Da man für ein gelingendes Miteinander auch Regelungen für das Leben mit den Hunden finden muss, sind die Hunde nicht nur „stille“ Mitbewohner, sondern werden aktiv ins pädagogische Konzept eingebunden. Einmal monatlich besucht ein/e professionelle/r Hundetrainer/in die Pension und trainiert mit den Bewohnern/innen sicheres Handling der Hunde in der Öffentlichkeit. Informationen zur richtigen Pflege und Ernährung, sowie besondere Trainingsangebote zur Mensch-Hund-Bindung füllen den Alltag der Klienten mit sinnvoller Tätigkeit und vermitteln Erfolgserlebnisse.

Der/die Trainer/in schult außerdem die Pensionsmitarbeiter/innen, so dass die Hunde vor dem Einzug einem einfachen Wesenstest unterzogen werden kann. So wird festgestellt, ob der Hund verträglich ist. Aggressive Hunde können nicht in der Pension aufgenommen werden.

 Hygiene- und Sicherheitsstandards

Neben einem umfangreichen Corona-Hygienekonzept, das neben regelmäßiger Gebäudereinigung und Desinfektion auch das Verteilen (durch die Johanniter) und Tragen von FFP2 Masken vorsieht, müssen von allen Tierbesitzern/innen weitere Hygiene- und Sicherheitsstandards berücksichtigt werden. Die Hunde, die in der Pension mit einziehen, müssen zuvor durch den/die kooperierende/n Tierarzt/-ärztin gecheckt, gegen Parasiten behandelt und geimpft werden.

Für die Reinigung der Zimmer, was auch die Desinfektion der Hundeboxen/Schlafplätze beinhaltet, sind die Pensionsbewohner/innen selbst zuständig Für das Waschen von Hundedecken oder Hundekleidung, wird eine separate Waschmaschine gestellt. Ebenso sind Putz- und Desinfektionsmittel jederzeit verfügbar. Für Spaziergänge in der Stadt werden außerdem Hundekotbeutel ausgegeben. Zusätzlich zur Eingangsuntersuchung sollen die Hunde einmal jährlich zur ärztlichen Prophylaxe vorgestellt werden. Eine regelmäßige Kontrolle auf Parasiten erfolgt durch die geschulten Hausmitarbeiter/innen. Bei einem Befall kann der Hund in einem separaten Raum mit Hundebox untergebracht werden und muss zeitnah tierärztlich behandelt werden. Erste einfache Maßnahmen (Sprays, Spot On etc.) können bereits in der Unterkunft erfolgen.

Zum Konzept der Einbindung des Hundes ins alltägliche Leben gehört auch der Tierschutzgedanke. Bedingt durch Suchtproblematiken oder psychische Probleme können auch bei einer engen Bindung zwischen Mensch und Hund, gewalttätige Übergriffe vom Mensch auf den Hund nicht ausgeschlossen werden. Im Falle von Gewalt gegen den Hund, stellen die Johanniter das Tierwohl über das Menschenwohl und schalten je nach Schweregrad entweder sofort, oder bei Wiederholung den Tierschutz ein.

 Pädagogischer Ansatz: Empowerment durch tiergestützte Arbeit

QuarTier verfolgt mit dem Konzept fürs Haus nicht nur eine reine Unterbringung für Mensch und Hund, sondern möchte mit dem Wohnkonzept einen wesentlichen Beitrag zum Empowerment der Bewohner leisten. Neben den klassischen sozialpädagogischen Hilfen, beispielsweise bei Suchtbewältigung, Schuldenabbau, Jobsuche u.a. wird durch die gezielte Arbeit mit dem Hund das Verantwortungsgefühl gefördert. Durch gemeinsames Training stellen sich Erfolgserlebnisse ein und Vertrauen wird vertieft.

Die Johanniter in Mittelfranken haben ein weit ausdifferenziertes Spektrum in der tiergestützten Arbeit mit Hunden aufgebaut. Hierzu gehören Hunde-Einsätze in Seniorenheimen, Schulen, Kindergärten, Suchteinrichtungen, sowie seit einigen Jahren das Angebot der Johanniter Lesehunde. Hierdurch verfügt der Träger über profunde Kenntnisse im Umgang mit den Hunden, Hundegesundheit und Hygiene. Für die tiergestützte Arbeit liegt im Regionalverband Mittelfranken ein umfangreiches Hygienekonzept vor, da bei den tiergestützten Einsätzen neben dem Hundewohl natürlich die menschliche

Gesundheit der besuchten Klienten/innen im Vordergrund steht. Somit ist trägerseits die große Herausforderung der Hygiene in einer Pension mit Hunden gut zu bewältigen. Zusätzlich zu den Hunden in tiergestützter Intervention, unterhält der Regionalverband Mittelfranken eine Rettungshundestaffel. Beide Angebote werden durch hervorragend qualifizierte, ehrenamtlich Engagierte ausgeführt. Diese können sich in dem Angebot QuarTier mit ihrem Knowhow ebenfalls einbringen.

 Sozialpädagogische Begleitung

Ein Projekt mit dieser Zielsetzung, kommt nicht ohne engmaschige sozialpädagogische und alltagsbezogene Begleitung aus. So sollen neben Sprechstunden für die Bewohner/innen, auch sinnvolle Freizeitangebote wie gemeinsames Kochen nach Möglichkeit pädagogisch angeleitet werden. Die Beraterin leistet Hilfestellung in Bezug auf Ämterangelegenheiten, bei der Wohnungssuche, Sucht- und Gesundheitsproblematiken und privaten Problemen. Darüber hinaus ist die pädagogische Fachkraft für die Unterstützung zur Antragsstellung und ggf. Ämterkontakte zuständig, worüber die Unterbringung der Klienten/innen finanziert wird.

  1. Weitere Personelle Ausstattung

Für das Projekt muss eine Hausleitung und Projektkoordinatorin regelmäßig, wenn auch nicht rund um die Uhr, vor Ort sein. Zu den Aufgabengebieten gehört die Kontaktpflege zu den Bewohnern/innen, Durchsetzung des Hygienekonzeptes, Organisation der tiergestützten Pädagogik mit Tiertrainern, Kontaktpflege zu Tierärzten, Unterstützung der zuständigen Sachgebietsleitung bei der Abwicklung der Finanzen, verwaltungsrelevante Aufgaben bei Ein- und Auszügen und Steuerung der notwendigen Belange rund um das Gebäude.

  1. Finanzierung

Die Finanzierung des Projektes basiert auf einer Mischfinanzierung. Für die Unterbringung der Obdachlosen, wird nach erfolgter Zuweisung in die Pension ein Pro-Kopf-Betrag über die zuständigen Behörden (Jobcenter oder Sozialamt, gemäß §67 SGB XII) an die Johanniter entrichtet. Die personelle Begleitung durch eine Haus-/Projektleitung und für die sozialpädagogische Beratung, muss über separate Finanzierungen/Drittmittel abgedeckt werden. Durch die Unterbringung und Versorgung/Einbindung der Hunde entstehen erhebliche Zusatzkosten, die über Spendenmittel oder weitere Förderungen refinanziert werden müssen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialhilfeausschuss öffentlich Bericht

Betreff:

Vorstellung der Studie "Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in

Nürnberg"

Bericht:

Der vorliegende Bericht präsentiert die zentralen Ergebnisse der "Inklusionsstudie", die das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt in 2019 in Auftrag gegeben hatte. Die Studie ergänzt die beiden bestehenden Bausteine "Bestandsaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung" und "Ziel- und Maßnahmenentwicklung durch Arbeitsgruppen" um wissenschaftliche Ergebnisse zu der Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung in Nürnberg sowie Aussagen zum barrierefreien Wohnen in Nürnberg. Die drei Pfeiler bilden die Grundlage für den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der derzeit innerhalb der Stadtverwaltung bearbeitet wird und Ende 2021 dem Stadtrat vorgelegt werden soll.

Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen einer Online-Veranstaltung am Dienstag, 4.5.2021, ab 13 Uhr der (Fach-)Öffentlichkeit präsentiert. Die Mitglieder des Sozialausschusses haben dazu bereits eine Einladung erhalten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die UN-BRK hat zum Ziel, Menschen mit Behinderung das Alltagsleben zu erleichtern und einen möglichst barrierefreien Zugang zu allen Bereichen des sozialen und öffentlichen Lebens zu sichern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

Sachverhalt

Bericht über die Ergebnisse der Studie Menschen mit Behinderung in Nürnberg und barrie-

refreies Wohnen

1. Hintergrund

Die Ausführungen nehmen Bezug auf den Bericht im Sozialausschuss vom 10.10.2019 zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die zentralen Ergebnisse der "Inklusionsstudie" ergänzen dabei die bereits bestehenden Bausteine "Bestandsaufnahme innerhalb der Stadtverwaltung" und "Ziel- und Maßnahmenentwicklung durch Arbeitsgruppen" um Ergebnisse zur Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung in Nürnberg sowie um Aussagen zum barrierefreien Wohnen in Nürnberg. Die drei Bausteine des (Beteiligungs-)Prozesses zur Umsetzung der UN-BRK in Nürnberg bilden die Grundlage für den Aktionsplan Inklusion:

Bestandsaufnahme Ziel- und Studie "Menschen mit innerhalb der Maßnahmenentwicklung Behinderung und barrierefreies Stadtverwaltung durch Arbeitsgruppen Wohnen in Nürnberg" Juni 2018 -Mai 2019 Nov. 2018 -Mai 2019 Sept. 2019 -August 2020

Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der UN-BRK

Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung der UN-BRK

2. Zur Studie

 Die Studie „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ wurde vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt nach Ausschreibung an das Institut für empirische Soziologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vergeben.

 Auftakt des Forschungsprojekts war im September 2019. Das Vorhaben erstreckte sich auf 12 Monate und wurde in Kooperation mit dem Institut für Sozialforschung und Kommunikation (SOKO) in Bielefeld umgesetzt.

 Ziel der Studie war es einerseits, einen differenzierten Überblick über die Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung in Nürnberg zu gewinnen. Andererseits sollte die barrierefreie Wohnraumsituation in Nürnberg abgebildet werden.

 Die Studie selbst sowie eine Zusammenfassung der zentralen Inhalte der Studie sind online verfügbar. Gleiches gilt für die Zusammenfassung der Studienergebnisse in Leichter Sprache: https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/inklusionsstudienuernberg.html

3. Ergebnisse der Studie

 Für die Studie wurde zum einen bestehendes Datenmaterial ausgewertet: Beispielsweise erfolgten Literatur- und Dokumentenanalysen von Fachveröffentlichungen, Rechtsdokumenten und Verwaltungsunterlagen. Zudem wurde eine Sekundäranalyse von amtlichen Statistiken über Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen durchgeführt.

 Zusätzlich wurden 5.000 Nürnberger Haushalte, in denen teilweise Menschen mit Behinderung leben, per Fragebogen in einer repräsentativen Stichprobe ausgewählt und befragt. Diese Angaben wurden ergänzt um Interviews mit Menschen mit Behinderung in Nürnberg.

 In 2019 lebten mehr als 91.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung in Nürnberg. Davon waren 71% schwerbehindert (ab einem Grad der Behinderung von 50).

 Frauen sind mit 53% etwas öfter als Männer von Behinderung bedroht oder betroffen; Ältere haben öfter eine Behinderung und 84% der Menschen erwerben ihre Behinderung im Erwachsenenalter. Die Haushaltsbefragung ergab, dass in 30% der Nürnberger Haushalte mindestens eine Person mit Behinderung lebt. Am häufigsten sind chronische Erkrankungen (56%) und Körperbehinderungen (50%). 39% der Befragten sind mehrfachbehindert.

 Um die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung zu steigern, nannten die Interviewten unter anderem Bedarfe in den Bereichen Kommunikation (z.B. Gebärdensprachdolmetscherdienste bei Amtsgängen), Information (z.B. Zuständigkeiten verdeutlichen), bauliche Barrierefreiheit (z.B. Zugangsmöglichkeiten zu Gebäuden) und technische Ausstattung (z.B. akustische Warnsignale für mehr Sicherheit für Sehbehinderte).

 Die Teilhabechancen dreier Personengruppen wurden detaillierter untersucht, da zu diesen bisher keine Forschungsergebnisse vorlagen und so kaum Aussagen möglich waren:

 Jüngere Pflegebedürftige unter 65 Jahren sind durch ihre oft schweren (körperlichen) Beeinträchtigungen v.a. im öffentlichen Raum in ihrer Teilhabe beschränkt.  Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit physischen, psychischen, geistigen Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind auf individuelle Unterstützungsbedarfe angewiesen. Dabei ist die Beantragung von Hilfen kompliziert und die Wohnsituation oft nicht optimal. Zudem übernehmen Eltern sehr oft viele Pflegeaufgaben selbst.  Behinderte Menschen mit Migrationshintergrund sind vor allem in den Bereichen Arbeit und Bildung stark eingeschränkt, da sie wenig über bestehende Leistungen und Angebote wissen. Zudem stellt die Sprache eine Barriere dar.

 Die Anzahl barrierefreier Wohnungen in Nürnberg war unbekannt, da die meisten Wohnungen in Privatbesitz liegen und somit keine Meldepflicht für Barrierefreiheit greift. Die Haushaltsbefragung ergab, dass 25% der Befragten die Wohnung oder das Wohnhaus als eher oder vollständig barrierefrei bewerten. 20% der Befragten schätzen die Wohnung oder das Wohnhaus als eher oder vollständig rollstuhlgerecht ein. Die Erhebung ergab zudem, dass barrierefreier Wohnraum öfter in neuen Häusern zu finden sind.

 Die Einschränkungen beim barrierefreien Bauen (z.B. kein Platz für Neubauten, kostenintensive Umbauten, Einhaltung des Denkmalschutzes und Rückbaupflicht bei Auszug) und barrierefreien

Wohnen (z.B. kostenintensive Nachrüstung von Aufzügen, Ausstattung der Sanitäranlagen, mangelnde Breite von Gängen und Türen) stehen dem Wunsch entgegen, mehr barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu haben.

 Weniger Vorgaben und eine bessere finanzielle Förderung beim Umbau, mehr Unterstützung und Information bei der Antragsstellung, sowie einen höheren Anteil an barrierefreien Wohnungen bei Neubauten entschärfen die Wohnsituation nach Angaben der Befragten. Zentral ist zudem neben einer verbesserten Erreichbarkeit der Betroffenen bei verfügbarem barrierefreien Wohnraum, dass der zur Verfügung stehende barrierefreie Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen – bezahlbar bleibt.

4. Ausblick

 Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen einer Online-Veranstaltung am Dienstag, 4.5.2021 ab 13 Uhr der (Fach-)Öffentlichkeit präsentiert.

 Die Studienergebnisse ergänzen eine umfangreiche Sammlung vorgeschlagener Maßnahmen, die die Ausgangsbasis für die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK bildet. Geplant ist, in der Sozialausschusssitzung im Juli 2021 einen Zwischenbericht zu den bisherigen Schritten des Arbeitsprozesses der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung vorzulegen. Der Aktionsplan selbst soll dem Stadtrat Ende 2021 zum Beschluss vorgelegt werden.

Nürnberg, März 2021 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg

- Zusammenfassung -

Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Stadt Nürnberg hat 2019 das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg gemeinsam mit dem SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation damit beauftragt, eine Studie mit dem Titel „Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg“ durchzuführen. Die Studie hatte zwei Teile. Der erste Teil (Teil A) beschäftigte sich mit unterschiedlichen Definitionsvarianten von Behinderung, gab Auskunft über die Anzahl von in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung differenziert nach jeweiliger Art und jeweiligem Grad und untersuchte darüber hinaus die Teilhabesituationen von Menschen mit Behinderung in Nürnberg. Dabei erhielten drei Gruppen besondere Beachtung: Erstens Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, zweitens Kinder und Jugendliche mit Behinderung und drittens Pflegebedürftige, die noch nicht im Seniorenalter sind. Der zweite Teil der Studie (Teil B) befasste sich damit, was unter barrierefreiem Wohnraum zu verstehen ist, wie viel barrierefreier Wohnraum in Nürnberg derzeit zur Verfügung steht, inwiefern es hierbei zu Versorgungslücken kommt und welche Fördermöglichkeiten für den Bau und Umbau barrierefreier Wohnungen und Häuser existieren. In der Studie wurde eine repräsentative Stichprobe von 5.000 erwachsenen Personen gezogen, die in Nürnberg leben. Ihnen wurde ein Fragebogen zugeschickt, mit dem Informationen über sämtliche Haushaltsmitglieder und über den Wohnraum des Haushalts abgefragt wurden und der anschließend statistisch ausgewertet wurde. Insgesamt wurden 1.681 Fragebögen über Nürnberger Haushalte und die dort lebenden Personen ausgefüllt, 1.638 davon vollständig. Da in der Haushaltsbefragung Fragen zu sämtlichen Personen im Haushalt gestellt wurden, enthält der Datensatz Informationen über 3.698 Personen. Etwa 30 Personen aus der Stichprobe – die Hälfte davon gehörte den in der Studie besonders beachteten Gruppen von Menschen mit Behinderung an – und weitere 14 Expertinnen und Experten, die sich professionell mit den Themengebieten der Studie auseinandersetzen, wurden zusätzlich telefonisch bzw. persönlich genauer über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und barrierefreies Wohnen in Nürnberg befragt. Verwendet wurden für die Untersuchung darüber hinaus Rechtsdokumente, Forschungsliteratur sowie amtliche Daten und Statistiken. Letztere decken das sogenannte Hellfeld ab. Dort kommt es allerdings zu Erfassungsproblemen, die durch die eigenständige Haushaltsbefragung (Dunkelfelderhebung) behoben werden sollten. Teil A der Studie zeigt, dass in 30 % der Nürnberger Privataushalte mindestens eine Person lebt, die nach subjektiver Einschätzung eine lang andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung hat. Nach derselben Definition hat 19 % der Nürnberger Wohnbevölkerung eine Behinderung. Eine amtlich anerkannte Behinderung gemäß offizieller Statistik haben 17 %. Zu den Menschen mit Behinderung gehören mehr Frauen als Männer und eher Ältere als Jüngere, vier Prozent sind Kinder und Jugendliche. Zudem besitzen acht Prozent nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei den Behinderungsarten stehen körperliche Behinderungen und chronische Erkrankungen im Vordergrund. Mehrfachbehinderungen treten bei 39 % der Menschen mit Behinderung auf. 17 % beziehen Pflegeleistungen. Weniger als ein Prozent der Nürnberger Bevölkerung sind Pflegebedürftige unter 65 Jahren.

Teilhabeeinschränkungen empfinden Menschen mit Behinderung in Nürnberg vor allem bei sozialen Aktivitäten, in Arbeit und Beruf, im öffentlichen Raum und im öffentlichen Verkehr. Besser beurteilen sie die Situation im persönlichen Austausch mit anderen Menschen, bei der Nutzung von Medien, in Bildung und Ausbildung sowie beim Leben bei sich zu Hause. Als besonders hinderlich für Menschen mit Behinderung, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, werden häufig Sprachbarrieren und geringere Kenntnisse über sozialstaatliche Leistungen und Angebote gesehen. Erschwerend kann bei Ihnen hinzukommen, dass sie weniger auf informelle Hilfe durch Angehörige zurückgreifen können, wenn sich diese im Herkunftsland befinden. Im Hinblick auf Pflegebedürftige unter 65 Jahre werden insbesondere ein Mangel an verfügbaren Pflegekräften und Haushaltshilfen sowie ein den Bedarfen häufig nicht genügender Wohnraum kritisiert. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung wird ein Kernproblem in der Komplexität der dieser Gruppe zugedachten sozialstaatlichen Unterstützungssysteme und in einer hohen Betreuungsintensität der Eltern gesehen. In Teil B der Studie wurde deutlich, dass für Nürnberg mit amtlichen Daten allein kaum Aussagen über Bedarfe und die Verfügbarkeit von barrierefreiem Wohnraum möglich sind. Das ist ungünstig für städtische Planungsmaßnahmen, die angesichts der demografischen Alterung und dem damit zu erwartenden Zuwachs an Pflegebedarfen und Mobilitätseinschränkungen damit rechnen muss, dass die Bedarfe an barrierefreiem Wohnraum in Zukunft weiter steigen werden. Für eine genauere Abschätzung waren daher die Ergebnisse der Haushaltsbefragung umso wichtiger, der zufolge etwa ein Viertel der Befragten ihre Wohnung als eher schon barrierefrei und 17 % als rollstuhlgerecht erachten. Werden die Wohnungen nicht als barrierefrei angesehen, werden als häufigste Gründe dafür Treppen im Hauseingang und nicht vorhandene Aufzüge angegeben. Mehr als die Hälfte der Haushalte, die nicht für barrierefrei befunden werden, gehen davon aus, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich wären, um die Wohnung barrierefrei zu machen. Etwa ein Drittel meint allerdings auch, dass ein entsprechender Umbau aus praktischen Gründen nicht möglich wäre. Mit Besorgnis sehen das vor allem diejenigen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Alter befinden und bei einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands davon ausgehen, dass ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung unumgänglich wird. Besteht ein Umzugswunsch, nennen Menschen mit Behinderung zu 40 % eine mangelnde Barrierefreiheit oder Rollstuhlgerechtigkeit als eine Ursache. Zugleich wird die Suche nach einer geeigneten Wohnung häufig als schwierig empfunden, einerseits wegen des an sich schon begrenzten Angebots, andererseits aufgrund der damit verbundenen Mietkosten, die bei barrierefreien Wohnungen höher ausfallen. Mit der vom Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Stadt Nürnberg in Auftrag gegebenen Studie stehen nun umfängliche und differenzierte Befunde über die Zahl und Teilhabe von in Nürnberg lebenden Menschen mit Behinderung und barrierefreien Wohnraum zur Verfügung, die deutlich über die Angaben des Hellfeldes hinausgehen. Sie bilden damit eine gute und verlässliche Grundlage, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Nürnberg weiter zu verbessern und speziell mit kommunalen Mitteln den Bedarfen barrierefreien Wohnens in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Gutachten

Stadtrat 19.05.2021 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung der Satzung des Behindertenrats Nürnberg (BRN)

- Nachreichung -

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/008/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 22.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: Übersicht Projekte Initiativenfonds Bewilligungen 2020 Übersicht Projekte Initiativenfonds Ablehnungen 2020 Übersicht Projekte Initiativenfonds Rücknahmen 2020

Bericht:

Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Förder-voraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungenie kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohende Behinderung) zu Gute.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Projekte- und Initiativenfonds 2020 - Bewilligungen
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
2020 Medienzentrum Parabol e. V. "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" 6.963,69 € 3 Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds Bescheid am 7. Januar 2020; Auszahlung am 4. Januar 2021
Kreisjugendring Nürnberg Stadt Kommunalwahl 2020 - Jung- und Erstwähler für demo-kratische Wahlentscheidung gewinnen 5.000,00 € 5 / 7 / 9 Jugendpolitik ist ein wichtiges Politikfeld in der Kommune. Jugendpolitische Forderungen sollen für die nächste Stadtratsperiode entwickelt werden. Gleichzeitig will der KJR möglichst viele Jung- und Erstwähler zur Teilnahme an der Wahl und zur Stimmabgabe für demokratische Parteien und gegen den Populismus mobilisieren. Die Kampagne umfasst eine Plakataktion mit der Stadtreklame, eine Instagram-Redaktion mit aktuellen Beiträgen, YouTube-Filmclips mit OB-Kandidaten, eine Diskussionsveranstaltung mit OB-Kandidaten und eine U-18-Wahl. JHA am 13. Februar 2020; Bescheid am 5. März 2020
06.06.2020 Global Elternverein Corona-Crashkurs in den Sommerferien 2.400,00 € 1 / 2 / 5 Aufgrund der Tatsache, dass viele Schülerinnen und Schüler mit dem Home-schooling in der Corona-Zeit überfordert sind und ihnen somit der unterrichtliche Inhalt fehlt, möchte der Global Elternverein e.V. die Kinder in den Sommerferien unterstützen, indem er mit ihnen in absolut homogenen Gruppen - unter Berücksichtigugn der Sicher-heits- und Hygienemaßnahmen - den in diesem Schuljahr erarbeiteten Unterrichtsstoff in den Haupt- und Wahlpflichtfächern in zwei- bzw. vierwöchigen Kursen wiederholt, vertieft und übt. Bescheid am 23. Juni 2020
19.05.2020 Curatorium Altern gestalten Silberfisch geht online 1.000,00 € 5 / 6 Bedingt durch Coronaeinschränkungen sind derzeit weder Filmvorführungen in Kinos noch andere kulturelle Veranstaltungen möglich. Das Projekt "Silberfisch geht online" ist eine Antwort und Weiterentwicklung einer Teil-habelösung in der Coronakrise. Zunehmende Einsamkeit, Isolation durch eine fehlende gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen sind ein Risiko in der derzeitigen Situation und erfordert eine sofortige, aktive Unterstützung. Ein ideenreicher Umgang mit Medien erhöht die Lebensqualität und bietet Vorteile in weniger mobilen Zeiten, wie bei Krankheit, Behinderung oder wie aktuell durch Corona. Das Fernsehgerät erlangt durch die Kontakteinschränkungen eine noch wichtigere Rolle als kulturelles Unterhaltungs- und Informationsmedium. Ebenso sind Gruppenaktivität der sozialen Betreuung in Senioren- und Pflegeeinrichtungen nicht möglich und müssen auf Einzelbetreuungen umgestellt werden. In diesem digitalen Projekt "Silberfisch geht online" werden Bezugspersonen der ältesten Generation aktiv angesprochen und zu einer personalisierten Mediensassistenz befähigt. Bescheid am 1. Juli 2020
03.08.2020 pro familia Ausstellung ZERO 2.300,00 € 1 / 2 Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verursacht Bescheid am 5. August 2020 schwere Behinderungen (FASD) beim (ungeborenen) Kind. Dabei kann schon ein einmaliger Konsum schwere Schädigungen zur Folge haben. Die Ausstellung ZERO wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene sowie Multiplikatoren und informiert erlebnisorientiert über Schwangerschaft, Alkohol und FASD. So können zukünftige Elterngenerationen frühzeitig zu den Folgen von Alkohol in der Schwangerschaft sensibilisiert werden.
04.08.2020 kath. Kirchenstiftung Moorenbrunn - Bücherei Moorenbrunn Modernisierung bzw. Neuanschaffung EDV-Ausstattung für die KöB Moorenbrunn 2.250,00 € 1 / 2 / 7 Die KöB Moorenbrunn soll, um dem Generationenwechsel im Ort gerecht zu werden, eine moderne Bibliothek mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendliteratur bzw. -medien werden. Die bestehende EDV-Infrastruktur ist allerdings ca. 10 Jahre alt und somit für einen modernen Bibliotheksbetrieb nicht mehr zeitgemäß. Mit der beantragten Förderung soll die EDV-Ausstattung des in der Bibliothek vorhandenen Arbeitsplatzes auf den aktuellen Stand gebracht werden. Bescheid am 6. August 2020
22.06.2020 Theater Pfütze e.V. inklusiver Theaterkurs für Flüchtlinge und Nürnberger Jugendliche mit und ohne Behinderung 2.225,00 € 1 / 2 / 5 / 7 / 9 Der inklusive Jugendclub bietet in seier Diversität für Jugendliche einen einezigartigen Ort der Erfahrung, des Austausches und des Erlebens - sowohl künstlerisch als auch zwischenmenschlich, gemeinsam mit anderen Teilnehmer*innen und den Spielleiter*innen. Durch den Ansatz, den Jugendclub mit der teilnahme von Jugendlichen mit Behinderung die Inklusion noch auszuweiten, wird noch stärker ein diverses Lebensfeld abgebildet, in dem alle Teilnehmer*innen sich gleichermaßen als Menschen wahr nehmen, fernab jeglicher Kategorisierungen. Bescheid am 14. September 2020; insgesamt: Antrag über 5.975,00 Euro, davon 3.750,00 Euro über den Integrationsfonds bezuschusst
27.07.2020 kath. Kirchensstiftung St. Ludwig Lastenfahrrad 2.000,00 € 6 / 7 / 8 Im Sommer 2020 hat die kath. Kirchenstiftung St. Ludwig mit "Pause.Kaffee für Dich" begonnen. Es ist der Kirchenstiftung wichtig, auf Einweggeschirr zu verzichten. Für den Transport von Geschirr zum Spülen zwischen dem Einsatzort der Kaffee-Ape und der Großküche in St. Ludwig wird ein Lastenfahrrad benötigt. Außerhalb der Betriebszeiten des mobilen Kaffees kann das Rad an Bürgerinnen und Bürger verliehen werden Bescheid am 29.September 2020
10.03.2020 CISS e.V. Herbstfreizeit 2.130,00 € 5 CISS e.V. ist eine nach §§ 67 ff SGB XII und § 41 SGB VIII finanzierte, sozialtherapeutische Wohngemeinschaft, deren Auftrag es ist, mit den "Bewohnern" auf die Wiederein-gliederung in die Gesellschaft hinzuwirken. Die Herbstfreizeit leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Zusammen mit den "Bewohnern" gestaltet CISS e.V. eine erlebnis- pädagogische Woche in der Natur, um lebendige Gemeinschaft auf engem Raum zu erleben. Diese wertvolle Erfahrung soll zu einem sinnvollen, straffreien Leben beitragen. Bescheid am 1. Oktober 2020 (wegen Corona stand lange nicht fest, ob die Herbstfreizeit stattfinden kann)
16.10.2020 Kreisjugendring Nürnberg Stadt Relaunch der "laut! Homepage" 1.500,00 € 2 / 3 Die "laut! Homepage" muss neu programmiert und einem Relaunch unterzogen werden. Die Überarbeitung ist notwendig, weil die vorhandene Homepage nach einem Hackerangriff nicht mehr nutzbar ist. Bescheid am 21. Oktober 2020
12.11.2020 Radio Z Fem Break - feministische Hörsplitter im Radio 1.000,00 € 7 / 10 Fem Break feministische Hörsplitter im Radio - unverhofft tauchen kurze Beiträge in den Sendungen auf, sie sollen irritieren, aufmerksam machen und feministische Inhalte und Biografien hörbar. Bescheid am 3. Dezember 2020
03.12.2020 Familienclub Mischpacha e.V. Innovation und Digitalisierung 2.350,00 € 1 / 2 / 3 / 7 Digitalisierung des Vereins, um neue zeitgemäße Projekte zu realisieren und die bestehenden Angebote zu erhalten. Es sollen drei digitale Klassen entstehen. Hierzu werden u.a. Laptops, Webcams, Stative etc. benötigt Bescheid am 9. Dezember 2020
CVJM Nürnberg e.V. (Wieder)-Nutzbarmachung der Innenstadt-Turnhalle 5.860,00 € 1 / 2 / 5 Maßnahmen zur Erfüllung der von der Feuerwehr Nürnberg auferlegten Brandschutzauflagen JHA am 9. Dezember 2020; Bescheid am 10. Dezember 2020
07.12.2020 Frauen & Mädchen Gesundheitszentrzum Nürnberg e.V. Anschaffung von 3 Computerbildschirmen mit Kamera und 4 Luftreiniger 1.602,42 € 1 / 3 / 5 Die Coronapandemie erfordert andere Arbeitsweisen: Die Bildschirme sind alle ohne Kamera - Online-Konferenzen und Beratungen sind damit nicht möglich. Im Zuge der Hygienemaßnahmen werden unterstützend zum Lüften Luftreiniger für die Beratungsgruppenräume benötigt. Bescheid am 10. Dezember 2020
2020 aktuell abgerufene Haushaltsmittel 38.581,11 €
2020 restliche zur Verfügung stehende Mittel 21.418,89 €
nachrichtlich
2020 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 60.000,00 € 2020 zurückgeforderte Mittel (aus 2019) 0,00 €

Abbildung 2

2020 - Projekte - und Intiativenfonds - Rücknahmen/Corona

Datum Träger Thema Antragshöhe Leitlinie/Thema Projektbeschreibung Entscheidung zur Rücknahme
05.03.2020 Mädchentreff e.V. Ferienprogramme 2.128,64 € In den Osterferien dreht sich alles rund um das Thema Medienkompetenz. Hierzu produzieren die Mädchen eine Radiosendung. In den Pfingsferien lernen die Besucherinnen verschiedene Naturorte im Nürnberger Stadtgebiet kennen und in der Holzwerkstatt können die Mädchen in den Herbstferien zusammen mit einer Schreinerin ein kleines Möbelstück bauen. Corona

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss öffentlich Bericht

Betreff:

Jahre Kompetenznetzwerk Wohungsanpassungsberatung (KOWAB)

Bericht:

Der Bericht stellt die Entwicklung des Kompetenznetzwerkes Wohnungsanpassungsberatung seit 2015 dar, informiert über die Beratungstätigkeit in Umsetzung des Konzepts in den letzten 5 Jahren, stellt Daten zur Nachfrage und zu den wichtigsten Beratungsthemen vor, evaluiert die Arbeit beispielhaft an der Beratungstätigkeit im Jahr 2019 und verweist auf Ergebnisse einer Kund*innenbefragung. Im abschließenden Ausblick werden Themenschwerpunkte der künftigen Arbeit benannt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Pflegestützpunkt sowie das Projekt KOWAB richten sich an alle Hilfesuchende und bietet Beratung für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlecht, Herkunft, und sozialer Lage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

zur Sitzung des Sozialausschusses am 22.04.2021

5 Jahre Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung

1. Vorbemerkung

In seiner Sitzung am 5.2.2015 hat der Sozialausschuss der Stadt Nürnberg den Aufbau eines Kompetenznetzwerks Wohnungsanpassungsberatung in Nürnberg einstimmig beschlossen. Das Konzept sah vor, die Kompetenzen der bestehenden Beratungsangebote in Nürnberg zu bündeln. Die „Beratungslandschaft“ war vor 5 Jahren noch sehr stark fragmentiert, die erforderlichen Kompetenzen und Zuständigkeiten auf unterschiedlichste, meist nicht miteinander verbundene Organisationen und Beratungseinrichtungen verteilt. Für ältere, bereits auf Hilfe angewiesene oder nicht mehr mobile alte Menschen wurde diese fragmentierte Beratungssituation in den überwiegenden Fällen kritisch bewertet. Es fehlte eine verbindende und die Einzelaspekte integrierende, niedrigschwellige Anlaufstelle, die für ältere Menschen (und ihre Angehörigen) die notwendigen Beratungsleistungen für die individuelle Situation ermittelt, bündelt, koordiniert und steuert („Beratung aus einer Hand“). Unter der Koordinierung des Pflegestützpunktes Nürnberg sollten die spezifischen Leistungen der unterschiedlichsten Träger für eine Wohnungsanpassungsberatung zusammenwirken, um durch Information, Beratung und fachliche Unterstützung den möglichst langen Verbleib älterer Menschen in ihrer angestammten Wohnung zu unterstützen.

Das KOWAB „Kompetenznetzwerk Wohnungsanpassungsberatung“ bietet in den letzten 5 Jahren eine trägerübergreifende, vernetzte und kompetente Beratungsstruktur. Die zentrale fachliche Anbindung, Steuerung und Koordinierung von KOWAB übernimmt der Pflegestützpunkt Nürnberg durch eine hauptamtliche Fachkraft. Die weiteren Kooperationspartner im Netzwerk sind das Zentrum Aktiver Bürger (ZAB) mit den ehrenamtlichen Wohnberater*innen, die Handwerkskammer Mittelfranken (HWK) sowie der Sozialverband VdK. Neben der Zusammenarbeit mit den direkten Kooperationspartnern ist aufgrund der Komplexität der Themen bedarfsweise eine breite Vernetzung mit anderen Fachstellen erforderlich.

  1. Sachlage:

Seit 2015 übernehmen ehrenamtliche ausgebildete Wohnberater*innen (4 tägige Basisschulung) die Wohnberatung in der Häuslichkeit der Klienten. Das Vorgehen für die Beratung erfolgt nach einem im Konzept festgelegten Beratungsprozess. (siehe Anhang Punkt 4.1.). Die hauptamtliche Mitarbeiterin organisiert monatliche Teamsitzungen im Pflegestützpunkt mit den ehrenamtlichen Wohnberater*innen. Dabei werden wichtige, aktuelle Themen vorgestellt und besprochen und Fallbesprechungen abgehalten. Einmal im Jahr findet ein Austauschtreffen mit den beteiligten Kooperationspartnern von KOWAB statt. Seit 2019 ist KOWAB, wie im Kooperationsvertrag angeregt, Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassungsberatung BAG. Daraus ergeben sich hilfreiche Netzwerke und der Zugang zu bundes- und landesweiten Strukturen und Informationen. An den Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern und der Bundesarbeitsgemeinschaft nimmt der Pflegestützpunkt soweit möglich teil. KOWAB orientiert sich an dem Leitfaden für die Wohnungsanpassungsberatung der BAG. Das kostenlose Angebot der Wohnungsanpassungsberatung hat sich in den vergangenen 5 Jahren im Beratungskontext des Pflegestützpunktes etabliert und ist Bestandteil jeder Pflegeberatung.

2.1. Entwicklung der Wohnberatung ab 2015:

Jahr 2015 ab 2016 2016 2017 2018 2019 2020
Juli
Aufsuchende Wohnberatung 40 40 79 79 78 79 100 60 +11 tel.
Anzahl Ehren- 11 10 10 9 8 8 8 7
amtlicher

Aufsuchende

Wohnberatung

Tabelle 1: Entwicklung Anzahl aufsuchende Wohnberatung und Anzahl Wohnberater*innen

Nachdem die Anzahl der Hausbesuche in den Jahren 2016 bis 2018 fast gleich hoch lagen (2015 startete zur Mitte des Jahres), hat sich die Zahl im Jahr 2019 deutlich erhöht. Die Anzahl der ehrenamtlichen Wohnberater*innen nahm von anfänglich 11 Personen auf 8 Personen ab. Mit 8 Ehrenamtlichen lassen sich die Anfragen für eine Wohnberatung zu Hause noch ausreichend abdecken. Neue Ehrenamtliche Wohnberater*innen können über das ZAB bei Bedarf akquiriert werden. Im Konzept wird beschrieben, wie durch Öffentlichkeitsarbeit das Projekt weiter bekannt gemacht werden soll. Hier übernehmen inzwischen auch die Wohnberater*innen eine wichtige Rolle. Regelmäßige Vorträge wie z.B. in der gerontopsychiatrischen Tagesklinik am Klinikum, im Reha-Zentrum an der Hadermühle oder auch die Besetzung von Informationsständen bei unterschiedlichen Veranstaltungen wie z.B. in den Seniorennetzwerken, auf der Messe INVIVA oder in Kirchengemeinden tragen dazu bei, dass Interessierte und Betroffene auf das kostenlose Beratungsangebot aufmerksam werden und die Nachfrage damit deutlich steigt.

Jahr 2015 ab 2016 2017 2018 2019 2020
Juli
Vorträge 19 23 20 32 4
Infostände 3 3 5 8 1

Tabelle 2: Entwicklung Vorträge und Infostände KOWAB

2.2. Evaluation der Wohnberatung exemplarisch für das Jahr 2019:

Die Themen der Wohnberatung konzentrieren sich im Jahr 2019 auf sieben Bereiche (Abbildung 1). Das Thema Badumbau macht mit 55 % den größten Teil der Anfragen aus. Der Einstieg in die Badewanne oder in eine zu hohe Duschwanne sind häufig das erste bedeutsame Problem in der eigenen Wohnung. Bei der Wohnraumberatung in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich dann meist zusätzliche Themen wie Toilettenerhöhung, Haltegriffe, Türverbreiterung oder der Einbau einer Schiebetür. Die Wohnberater*innen informieren über die Möglichkeiten eines barrierefreien Umbaus (gemäß den DIN- Normen) oder helfen, wenn nicht durchführbar, mit anderen kreativen Lösungen.

Abbildung 1 Themen der Wohnberatung 2019

Bad 55% Haus gesamt 22% Wohnung gesamt 12% Treppen 6% Hilfsmittel 3% Eingang 1% AAL 1%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60%

Eine Wohnberatung zu allen Möglichkeiten der Barrierereduzierung für ein gesamtes Haus oder eine Wohnung wird als zweit häufigstes Thema angefragt (34%). In der Beratung wird ausführlich in allen Räumlichkeiten über mögliche Maßnahmen informiert. Treppen, Schwellen und Zugänge stellen Hindernisse innerhalb und außerhalb der Wohnräume dar und sind ebenfalls ein Thema für die Wohnberatung. Die Wohnberater*innen informieren über Treppenlifte, über das Anbringen von Rampen, um ins Haus zu kommen, über mechanische Hublifte oder über Treppenhilfen.

Informationen zu möglichen Hilfsmitteln, die von den Krankenkassen finanziert werden können, bis zu den technischen Möglichkeiten wie z.B. Herdabschaltung oder Bewegungsmelder, fließen ebenfalls in die Beratungen mit ein. Darüber hinaus informieren die Wohnberater*innen ausführlich über die Möglichkeiten der Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Pflegeversicherung, Bayerische Wohnungsbauprogramm, KfW-Bank, Sozialhilfeträger, Stiftungen oder Wohnungseigentümer). Hierzu verfügen sie über eine Auflistung der Fördermöglichkeiten, die auf Wunsch ausgehändigt werden kann. Bei der Antragstellung kann Hilfestellung geleistet werden. Von der Handwerkskammer Mittelfranken und Sanitärinnung werden Listen der Handwerksbetriebe mit Zusatzqualifikation „barrierefreier Umbau“ regelmäßig zur Verfügung gestellt und können ebenso auf Wunsch bei der Wohnberatung ausgehändigt werden.

  1. Qualitätsmanagement: Der Beratungsprozess gilt als Grundlage für das organisatorische Vorgehen und den festgelegten Zuständigkeiten und wird konzeptgemäß umgesetzt und regelmäßig evaluiert. Der Pflegestützpunkt übernimmt die Evaluation der Wohnungsanpassungsberatung. Die hauptamtliche Mitarbeiterin führt regelmäßig Nachfragen bei erfolgten Beratungseinsätzen durch und dokumentiert sowohl die Durchführung als auch die Ergebnisse der Nachkontakte. Evaluiert wird u.a. die Zufriedenheit mit der Wohnraumberatung, ob Maßnahmen durchgeführt wurden oder nicht. Außerdem wird abgefragt, wie die Betroffenen notwendige Handwerksbetriebe finden und welche Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen wurden.

3.1. Zufriedenheit mit Wohnberatung: Die Abfragen aus dem Jahr 2019 ergaben, dass es eine hohe Zufriedenheit mit der durchgeführten Wohnungsanpassungsberatung gab. Von einhundert Hausbesuchen waren 79 Ratsuchende sehr zufrieden, vier teilweise zufrieden und nur zwei waren nicht zufrieden. Fünfzehn Personen machten keine Angaben. (Abbildung 2) Letztlich sind die dargestellten Ergebnisse den sehr engagierten Wohnberater*innen und der sehr konstruktiven Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure zu verdanken.

Abbildung 2 Zufriedenheit mit der Wohnungsanpassungsberatung

Abbildung 3

keine Angaben 15

teilweise 4

nein 2

ja 79

0 20 40 60 80 100

3.2. Umsetzung von Maßnahmen: Die Befragung ergab, dass von einhundert Fällen, 32 die besprochenen Maßnahmen auch umsetzten, in 28 Fällen wurde keine Maßnahme umgesetzt. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Entweder hat sich die Lebenssituation verändert und ein Umbau o.ä. war nicht mehr nötig, oder die betroffene Person ist verzogen, in ein Pflegeheim eingezogen oder verstorben. Zehn Ratsuchende gaben an, dass eine Umsetzung geplant sei, aber z.B. aufgrund von Terminschwierigkeiten mit Handwerkern noch nicht begonnen wurde. Fünfzehn Personen gaben an, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nur zum Teil erfolgt ist. (Abbildung 3).

Abbildung 3 Umsetzung von Maßnahmen

15 15

ja nein noch nicht teilweise keine Angaben

3.3. Kompetenzentwicklung der Wohnberater*innen: Um die Beratungsqualität zu sichern, findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ehrenamtlichen und externen Fachleuten statt. In den vergangenen Jahren fanden z.B. Gespräche statt mit

 dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund,  der evangelischen Schwerhörigenseelsorge  und ein Austausch mit der Wohnberaterin der WBG.

Ebenso informierten sich die Ehrenamtlichen bei Exkursionen zu Musterwohnungen in Tirschenreuth, Bamberg und Roth sowie bei der AAL-Beratungsstelle in Regensburg über die dortige Form der Beratung und konnten sich damit fachlich weiterbilden. Fallbesprechungen werden regelmäßig in den Teamsitzungen durchgeführt. Austausch über fachliche Fragen, Rückmeldungen zu schwierigen Situationen oder persönliche Eindrücke und Erfahrungen finden hier Platz und fördern den Teamgeist.

  1. Aussicht: Das Jahr 2020 hat durch die Corona-Pandemie auch die Arbeit in der Wohnungsanpassungsberatung eingeschränkt. Hausbesuche konnten für einige Wochen nicht durchgeführt werden, Beratungen fanden vor allem telefonisch statt. Die geplanten Einladungen, Veranstaltungen und Vorträge wurden abgesagt. Trotzdem ist das Interesse an dem Beratungsangebot groß, so dass bis dato (10/2020) bereits 60 Hausbesuche durchgeführt werden konnten.

Die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Es werden aufgrund des neuen Erscheinungsbildes des Pflegestützpunktes Nürnberg auch für KOWAB neue Flyer entworfen und Informationsmaterial (evtl. eine Broschüre über die Wohnberatung Nürnberg) erstellt.

Verschiedene Themenschwerpunkte stehen für die nächsten Jahre auf der Agenda:

 Herausforderungen der digitalen Wohnberatung, Thema AAL,  Wohnberatung und Demenz,  Besuch der neuen Musterwohnung des Kompetenzzentrums in München,  Aktionstage mit Ausstellung im Pflegestützpunkt Nürnberg  Konzeption des Angebots einer Musterwohnung für Nürnberg mit fachlicher Unterstützung der Handwerkskammer

Der Pflegestützpunkt Nürnberg hat sich aus Sicht des Seniorenamtes als „Koordinierungsstelle“ bewährt.

Anlage 1/Konzept4.1. Beratungsprozess für KOWAB

Abbildung 4

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