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← Sitzung des Verkehrsausschusses (15.04.2021)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

15.04.2021

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Errichtung von Fahrradständern an Bushaltestellen des ÖPNV (Bike & 5 Ride-Anlagen) Bericht Vpl/010/2021 5 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 Vpl/010/2021 9 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.12.2019 Vpl/010/2021 10 TOP Ö 2 Rücksichtskampagne: Besseres Miteinander im Straßenverkehr 11 Bericht Vpl/013/2021 11 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Vpl/013/2021 15 Broschüre Kampagne: Bitte gerne! Vpl/013/2021 16 TOP Ö 3 Zweckentfremdung Bewohnerparkplätze - mündlicher Bericht 40 Bericht Vpl/015/2021 40 Antrag der FDP vom 22.01.2021 Vpl/015/2021 43 TOP Ö 4 Verbesserung der Rad und Fußwegsituation entlang der Vorjurastraße 44 Bericht Vpl/016/2021 44 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2020 Vpl/016/2021 48 TOP Ö 5 Fußgängerüberweg in der Thomas-Mann-Straße 50 Bericht Vpl/012/2021 50 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom21.02.2020 Vpl/012/2021 54 Ergänzungsantrag zum Antrag vom 21.02.2020 der SPD-Stadtratsfrakiton Vpl/012/2021 55 Datenblatt Verkehrszählung vom 07.10.2020 Vpl/012/2021 56 TOP Ö 6 Verkehrssituation an der Radmeisterstraße 57 Bericht Vpl/011/2021 57 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Vpl/011/2021 61 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020 Vpl/011/2021 62 Lichtbildtafel Radmeisterstraße / Schwedenweg Vpl/011/2021 64 TOP Ö 7 Freifahr-Zone Altstadt 66 Bericht Vpl/007/2021 66 Antrag der ödp Nürnberg vom 15.01.2020 Vpl/007/2021 70 Sachverhalt Vpl/007/2021 71 Stellungnahme der VAG vom 19.11.2020 Vpl/007/2021 72 TOP Ö 8 Keine E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäuser 74 Bericht BoB/002/2021 74 Sachverhalt BoB/002/2021 77 Antrag der AfD_vom_17_02_2021 BoB/002/2021 78

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 15.04.2021, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Errichtung von Fahrradständern an Bushaltestellen des ÖPNV Bericht

(Bike & Ride-Anlagen) Vpl/010/2021

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.12.2019

Ulrich, Daniel

2. Rücksichtskampagne: Besseres Miteinander im Straßenverkehr Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Vpl/013/2021

Ulrich, Daniel

3. Zweckentfremdung Bewohnerparkplätze - mündlicher Bericht Bericht

hier: Antrag der FDP vom 22.01.2021 Vpl/015/2021

Ulrich, Daniel

4. Verbesserung der Rad und Fußwegsituation entlang der Bericht

Vorjurastraße Vpl/016/2021

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

26.06.2020

Ulrich, Daniel

5. Fußgängerüberweg in der Thomas-Mann-Straße Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2020 und Vpl/012/2021

Ergänzungsantrag vom 15.05.2020

Ulrich, Daniel

6. Verkehrssituation an der Radmeisterstraße Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Vpl/011/2021

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020

Ulrich, Daniel

7. Freifahr-Zone Altstadt Bericht

hier: Antrag der ödp vom 15.01.2020 Vpl/007/2021

Ulrich, Daniel

8. Keine E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäuser Bericht

Antrag der AfD-Fraktion vom 17.02.2021 BoB/002/2021

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.03.2021,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Errichtung von Fahrradständern an Bushaltestellen des ÖPNV (Bike & Ride-Anlagen)

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.12.2019

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.12.2019

Bericht:

Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 sowie im Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 03.12.2019 wird die Verwaltung um Prüfung von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen an U-Bahnhöfen sowie Straßenbahn- und Bushaltestellen gebeten.

Das Fahrrad wird häufig in Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr genutzt und stellt für viele Pendlerinnen und Pendler ein wichtiges Verkehrsmittel im intermodalen und multimodalen Verkehr dar. Die Verknüpfung zwischen Fahrrad und ÖV geschieht entweder durch die Mitnahme des Fahrrades im ÖV, durch das Abstellen des privaten Fahrrades an einem Haltepunkt oder durch die Nutzung eines am Haltepunkt stationierten öffentlichen Mietrades. An derzeit 76 Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnhaltestellen stehen zusammen circa 2.400 Fahrradständer zur Verfügung. Dazu kommen Abstellanlagen an 17 Bahnhöfen der S- und R- Bahnen mit insgesamt circa 800 meist überdachten Fahrradständern. Mancherorts reicht die Anzahl der Radständer mitlerweile jedoch nicht mehr aus, da das Fahrrad als Ergänzung zum ÖPNV zunehmend an Atrraktivität gewonnen hat. Darüber hinaus entsprechen nicht mehr überall die alten Abstellanlagen den aktuellen Qualitätsstandards. Gerade an dezentralen Haltestellen mit geringer sozialer Kontrolle bieten sich zugangsgesicherte Abstellanlagen in Form von Fahrradboxen oder Sammelgaragen an, die dank neuer Technologie für Kunden leicht zugänglich sind. Radfahrende können sich hier einen Abstellplatz mieten, so dass das Fahrrad komplett witterungsgeschützt und diebstahlsicher abgestellt werden kann.

Aktuell wird gemeinsam mit dem Runden Tisch Radverkehr die Fortschreibung der Radverkehrskampgane "Nürnberg steigt auf" erarbeitet. Dabei wird auch die Förderung des kombinierten Verkehrs durch leichtere Zugänglichkeit und Schaffung eines qualitativ hochwertigen Angebots an Abstellanlagen an allen wichtigen Haltestellen des ÖPNV thematisiert. Ziel ist die Realisierung einer Qualitäts-offensive B&R-Anlagen, im Rahmen derer neben der Erhöhung der Anzahl an Radständern zusätzlich das Angebot an überdachten Abstellanlagen erweitert werden soll. In diesem Zusammenhang werden auch die Situation und die Ausbaumöglichkeiten für zusätzliche Radständer an der U-Bahnhaltestelle Bauernfeindstraße geprüft, schlägt die Verwaltung vor, das B&R-Konzept abzuwarten.

Auch im Mobilitätsbeschluss, den der Ferienausschuss des Stadtrates am 27.01.2021 gefasst hat, wird unter Punkt 4 der Ausbau von jährlich mindestens 1.000 sicheren und teils überdachten Radabstellmöglichkeiten, unter anderem an Knotenpunkten, wie sie die Haltestellen des ÖPNV darstellen, gefordert.

Im Rahmen einer separaten Vorlage wird die Verwaltung noch 2021 den Personalbedarf für sämtliche Maßnahmen aus dem Beschluss Masterplan nachhaltige Mobilität ermitteln und referatsübergreifend abstimmen.

Unabhängig von der Fortschreibung von „Nürnberg steigt auf“, greift die Verwaltung Anregungen aus der Bürgerschaft für potentielle Standorte von Radständern an Haltestellen auf. Sofern diese Standorte nicht dem geplanten Konzept widersprechen und keine Einwände z.B. der Feuerwehr bestehen, werden diese umgesetzt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die investiven Finanzmittel werden gemeinsam mit 3. BM/SÖR unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten ermittelt.

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von - noch unbekannt- Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Abstimmung erfolgt im Rahmen des Gesamtkonzeptes zum Personalbedarf Masterplan nachhaltige Mobilität.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Nutzerinnen und Nutzer, die ÖPNV und Fahrrad kombinieren, profitieren von den Radabstellanlagen an Haltestellen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

SÖR

CSU®

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de OBERBÜRGERMEISTER www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

1 2. NÖV. 2013

..Nr.. 11.11.2019 Zur Stellungnahme Henning VL Zur Kts. 4 Antwort vor Absen­ dung vorlegen

2.$f\ X

5 Antwort nur Unterz.w.V. ecnrift vo -ic-gen

Errichtung von Fahrradständern an Bushaltestellen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in den letzten Jahren ist verstärkt zu beobachten, dass mehrere Fahrgäste mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle kommen und ihr Fahrrad an einem Verkehrsschild abstellen um es gegen Diebstahl sichern.

Um den ÖPVN in unseren Ortsteilen weiter zu verbessern und den Fahrgästen einen zusätzlichen Service zu bieten, sollten die Bushaltestellen mit Fahrradständern ausgestattet werden.

Nach unseren Beobachtungen genügen kleine Fahrradständer für ca. 3 Fahrräder. Die Fahrradständer sollten in Nachbarschaft zu den Bushaltestellen stehen, selbst wenn nur die Möglichkeit besteht lediglich eine Fahrtrich­ tung auszustatten, wäre dies sinnvoll.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, wo Fahrradständer an Bushaltestellen sinnvoll eingerichtet werden können.

A19111100 Fahrradständer an Bushaltestellen.docx

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Rücksichtskampagne: Besseres Miteinander im Straßenverkehr

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Broschüre Kampagne: Bitte gerne!

Bericht:

Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 wird die Verwaltung um Erarbeitung einer Rücksichtskampagne in Zusammenarbeit mit Polizei und Verkehrswacht gebeten.

Die Verwaltung hatte ein Konzept für mehr Rücksichtnahme erarbeitet, welches am 16.03.2017 im Verkehrsausschuss beschlossen wurde. Mittels der Kommunikationskampagne „Bitte, Gerne!" für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr soll die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöht werden, indem sie zu einem rücksichtsvollen Verhalten anregt. Die Kampagne soll nicht mit dem erhobenen Zeigefinger drohen und erteilt keine Schuldzuweisungen. "Bitte, gerne!" ist eine Geste der Rücksichtnahme und des Dankes für achtsames Miteinander. Mit verschiedenen Aktionen soll für die Gefahrensituationen sensibilisiert und ein Bewusstsein geschaffen werden hinsichtlich des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr. Der Polizei und der Verkehrswacht kommt dabei eine wichtige Multiplikatorenrolle zu. Weitere Unterstützer und Akteure sollen bei verschiedenen Maßnahmen und Aktionen ergänzend eingebunden werden (z.B. ADAC, Verbände, Funkhaus Nürnberg, Medien, Schulen, Fahrschulen, Taxi-Zentrale, Seniorenrat). Um eine länger anhaltende Wirkung zu erzielen, ist vorgesehen, die Kampagne über mehrere Jahre durchzuführen. Dabei sollen einzelne Module aufeinander aufbauen oder wiederholt werden. Auf die beiliegende Broschüre sowie die Behandlung im AfV am 16.03.2017 wird verwiesen.

Für diese Kampagne standen keine finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung. Einzelne Kampagnenmodule sollten mit Sponsorengeldern, mit denen auch eine bereits bedingt bewilligte Stelle im Verkehrsplanungsamt finanziert werden sollte, umgesetzt werden. Trotz intensiver Bemühungen konnten bisher keine Sponsoren gefunden werden, weshalb auch die Stelle noch nicht besetzt werden konnte.

Aktuell wird gemeinsam mit dem Runden Tisch Radverkehr (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen, von Verbänden wie dem ADFC, ADAC, VCD oder IHK sowie aus der Verwaltung) die Radverkehrskampagne „Nürnberg steigt auf“ fortgeschrieben. Ein Ziel dieser Kampagne ist ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr. Ein wichtiger Baustein zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden für mehr Rücksicht im Straßenverkehr wird dabei die Umsetzung der Kampagne „Bitte, gerne!" sein.

Da mit dem Mobilitätsbeschluss vom 27.01.2021 unter der Überschrift "Vision Zero - Verkehrssicherheit ist das oberste Ziel!" erneut die Umsetzung der Rücksichtskampagne beschlossen wurde, bislang aber keine Sponsoren für die Durchführung der Kampagne oder einzelner Module gefunden werden konnten, schlägt die Verwaltung vor, finanzielle Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Besetzung der begutachteten, auf 3 Jahre befristeten Stelle, und zur Durchführung mehrerer Module der Rücksichtskampagne notwendig sind,

bereitzustellen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 500.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 500.000 € davon Personalkosten 75.000 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die genaue Priorisierung und Hinterlegung der Teilprojekte im Masterplan mit Geld und Personal wird Gegenstand gesonderter Beschlußfassung.

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Stelle steht bislang unter dem Vorbehalt einer externen Finanzierung durch Sponsoren. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen des Gesamtkonzeptes zum Personalbedarf Masterplan nachhaltige Mobilität.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Durchführung einer Rücksichtskampagne würde insbesondere den schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zugute kommen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

ÖÖ

2 Ich verhalte mich im Straßen­ verkehr immer so, wie ich auch von anderen behandelt werden möchte. Das kommt gut an. Drängeln, Stress und Hektik bringen mich nicht schneller, sondern nur schlechter gelaunt ans Ziel.

17

3 MEHR RESPEKT! MEHR RÜCKSICHT!

18

4 Immer auf mein Recht beharren? Das macht doch auf Dauer nur unglücklich. Ich lass’ auch gern mal anderen die Vorfahrt. Radfahren, Skaten, Joggen – bei mir spielt sich viel auf der Straße ab. Ob auf dem Rad, zu Fuß oder Da will ich mich sicher fühlen. im Auto – wenn’s um Verkehrs­ sicherheit geht, sitzen wir doch alle im selben Boot.

19

5 MEHR GELASSENHEIT! MEHR GLEICHB ERECHTIGUNG! DIE STRASSE ALS LEBENSRAUM!

20

6 Immer wenn mir ein Autofahrer die Vorfahrt lässt, bedank’ ich mich bei ihm mit einem Lächeln. Damit wir uns im Straßenverkehr So fahren wir beide gut. gut verstehen, müssen wir miteinander kommunizieren – egal ob mit der Hand, dem Mund oder den Augen.

21

7 ERHÖHUNG DER SOZIALKONTAKTE! ERHÖHUNG DER KOMMUNIKATION!

22

INHALT

Ziel – was ist zu tun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zielsetzung Kommunikationskampagne für mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Problemidentifikation – warum ist etwas zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Räumliche Schwerpunkte / Räumlicher Leitgedanke

Unfallursachen und Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hauptunfallursachen: Alle Verkehrsteilnehmende Hauptunfallursachen: Motorisierte Verkehrsteilnehmende Hauptunfallursachen: Radfahrende Zielgruppen

Zielgruppenorientierte Themenfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Konzept und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Materialien / Maßnahmen / Aktionen / Module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Akteure / Unterstützer Projektpartner / Aktionspartner Medienpartner / Kooperationen Sonstige Akteure

Kontak.t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

9 KOMMUNIKATIONSKAMPAGNE FÜR MEHR RÜCKSICHTNAHME IM STRASSENVERKEHR 24

10

ZIELSETZUNG Mittels einer Kampagne, die zu rücksichtsvolle- Mit verschiedenen Aktionen soll für die Gefahren- rem Verhalten im Straßenverkehr anregt, soll die situationen sensibilisiert und ein Bewusstsein hin- Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sichtlich des eigenen Verhaltens im Straßenverkehr erhöht werden. geschaffen werden. 25

11 WENIGER UNFÄLLE! WENIGER VERLETZTE! WENIGER GETÖTETE!

Das heißt, neben der Vermeidung von Unfällen Verhaltensmuster zu hinterfragen und gegebenen- pagnen sind neben Verkehrskontrollen, Infrastruk- geht es gleichzeitig darum, bei allen Verkehrsteil- falls zu verändern. Die Straße soll als Lebensraum turmaßnahmen und passiven Schutzmaßnahmen nehmenden mittels eines Perspektiv wechsels für für alle wahrgenommen werden, in dem sich alle am Fahrzeug ein wichtiges Mittel zur Erhöhung der mehr Rücksicht und Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und auf Verkehrssicherheit. zu werben. Im Idealfall soll es gelingen, eigene Augenhöhe begegnen. Verkehrssicherheitskam- 26

12 KOMMUNIKATIONSKAMPAGNE FÜR MEHR RÜCKSICHTNAHME IM STRASSENVERKEHR PROBLEMIDENTIFIKATION – WARUM IST ETWAS ZU TUN?

27

13 Schlechtes Klima beeinträchtigt Verletzte Radfahrende und Menschliches Fehlverhalten ist Verkehrssicherheit. zu Fuß Gehende im Jahr 2015. Hauptursache für Unfälle. Viele Menschen sind täglich mit dem Auto, Motorrad, Fahr- Kreuzungsbereiche stellen besondere Gefahrlagen für den Dabei sind die Autofahrenden die Hauptunfallverursacher rad, zu Fuß oder dem ÖPNV zwischen Wohnort und Arbeits- Fuß- und Radverkehr dar. Bauliche Maßnahmen (z. B. Bau und das Risiko für Radfahrende oder zu Fuß Gehende verletzt platz, Schule oder Ausbildungsstätte sowie zum Einkaufen von Radwegen, Markierung von Rotfurten oder aufgewei- zu werden, ist ein Vielfaches größer, da sie im Straßenverkehr und in der Freizeit unterwegs. Sie alle wollen schnell und teten Radaufstellstreifen) oder Geschwindigkeitsbegren- schutzlos gegenüber dem Autofahrenden sind. Gleichzeitig sicher ans Ziel kommen. zungen in bestimmten Straßenabschnitten (z. B. Tempo 30 können auch sie andere Verkehrsteilnehmende durch eige- Allerdings verhalten sich viele Verkehrsteilnehmende vor Schulen) werden schon seit Jahren umgesetzt, um die nes unachtsames oder regelwidriges Verhalten gefährden. rücksichtslos, was sich negativ auf das Verkehrsklima auf Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ein Großteil der Unfälle ist auf menschliches Fehlverhal- den Straßen auswirkt. Neben Regelwidrigkeiten, wie nicht Dies spiegelt sich auch in der Verkehrsunfallentwick- ten zurückzuführen und könnte vermieden werden, wenn angepasste Geschwindigkeit, ungenügender Sicherheits- lung wider. Sie zeigt, dass die Anzahl der Unfälle insge- die Verkehrsteilnehmenden sich rücksichtsvoll, situations- abstand oder Drängelei, sind bewusstes und unbewusstes samt mit Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Kindern in angepasst und partnerschaftlich im Straßenverkehr verhal- Fehlverhalten sowie Leichtsinn, Schimpferei, Rechthaberei, Nürnberg leicht zurückgegangen ist. Dennoch geben circa ten würden. Huperei und Machtgehabe an der Tagesordnung im Verkehr 680 verletzte Radfahrende und circa 270 verletzte zu Fuß und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit aller. Gehende im Jahr 2015 sowie die zunehmende Anzahl der Unfälle mit Senioren Anlass zur Sorge.

„OB AUF DEM RAD, ZU FUSS ODER IM AUTO – WENN’S UM VERKEHRSSICHERHEIT GEHT, SITZEN WIR DOCH ALLE IM SELBEN BOOT.“ 28

14 HAUPTUNFALLURSACHEN:

UNFALLURSACHEN UND SICH Die Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Ver- fallhäufungsstellen und Unfallverursachende syste- tretern der städtischen Verwaltung, der Polizei und matisch identifiziert werden. ERGEBENDE THEMENFELDER des Staatlichen Bauamtes, wertet regelmäßig das In Nürnberg wurden 2015 insgesamt 6.561 Verkehrsunfallgeschehen aus. Dadurch können die Unfälle registriert. Differenziert nach Alter lag Unfallursachen, Unfallfolgen, Unfallhäufigkeit, Un- der Anteil der Unfälle mit Senioren bei 18 % und mit Kindern bei 1,3 %. Differenziert nach Art der 29

15 Alle Verkehrsteilnehmende Motorisierte Verkehrsteilnehmende Radfahrende Eine Hauptunfallursache, die bei allen Verkehrsteilnehmen- • In einem Viertel aller verursachten Unfälle ist die • In einem Drittel aller verursachten Unfälle ist die Un- den gleichermaßen gehäuft auftritt, ist das Themenfeld Vor- Unfall ursache zurückzuführen auf Fehler beim Abbie­ fallursache zurückzuführen auf falsche Straßenbenut­ rang gewähren. Mit einer Schwerpunktaktion zum Thema gen / Wenden / Rückwärts­ / Ein­/Ausfahren zung / Nichtbeachten des Rechtsfahrgebots Vorrang gewähren können alle Verkehrsteilnehmenden an- • In einem Viertel aller verursachten Unfälle ist die • In einem Drittel aller verursachten Unfälle ist die gesprochen werden. Unfallursache zurückzuführen auf andere Fehler beim Unfallursache zurückzuführen auf andere Fehler beim Fahrzeugführer Fahrzeugführer • In einem Fünftel aller verursachten Unfälle ist die • In einem Zehntel aller verursachten Unfälle ist die Unfallursache zurückzuführen auf das Nichtbeachten Unfallursache zurückzuführen auf Fehler beim Abbie­ der Vorfahrt / des Vorrangs gen / Wenden / Rückwärts­ / Ein­/Ausfahren • In einem Zehntel aller verursachten Unfälle ist die • In einem Zehntel aller verursachten Unfälle ist die Unfallursache zurückzuführen auf ungenügenden Unfallursache zurückzuführen auf Nichtbeachten Vor­ Sicherheitsabstand fahrt / Vorrang

Fortbewegung lag der Anteil der Unfälle mit dem Schwankungen unterworfen ist, muss es Ziel sein, Themenfelder soll bei der Gestaltung der Kampag- Fahrrad bei 11,7 % und zu Fuß bei 4,9 %. Die Zahl die absolute Zahl der Unfälle weiter zu reduzieren. ne eingegangen werden. der Getöteten lag in 2015 bei neun Personen . In Die Unfallursachen lassen sich zum einen in 2015 handelte es sich dabei ausschließlich um Se- spezielle Themen für alle Verkehrsteilnehmenden nioren (sieben Personen zu Fuß, zwei Personen im und zum anderen in spezielle Themen für die ein- Pkw). Auch wenn die Unfallentwicklung jährlichen zelnen Verkehrsteilnehmenden gliedern. Auf diese 30

16 Senioren: Im Zuge des demographischen Wandels nimmt die Bevölke- Schüler und Jugendliche: rung in dieser Altersgruppe stetig zu. Gleichzeitig sind Verlet- zungsrisiko und -schwere deutlich höher. In Zukunft werden Je nach Alter haben sie aufgrund ihrer Körpergröße und ihres erheblich mehr Senioren mit Pedelecs im Straßenverkehr eingeschränkten Sichtfelds häufig keinen Überblick über die unterwegs sein, wodurch das Risiko an Unfällen steigen Verkehrssituation. Sie können Gefahren und das Verhalten kann. Ältere Menschen neigen zwar zu einem sicherheitsori- anderer Verkehrsteilnehmender nicht erkennen, lassen sich entierten Verkehrsverhalten, doch komplexe Verkehrssitua- leicht ablenken und können Geschwindigkeiten nicht gut ab- Junge Erwachsene: tionen können sie schnell überfordern. Ein eingeschränktes schätzen. Mittels der Kommunikationskampagne sollen sie Seh- oder Hörvermögen und verzögerte Reaktionen können lernen, Gefahren zu erkennen und Rücksicht zu nehmen so- dazu führen, dass sie eine unübersichtliche Situation nicht Junge Erwachsene, die im Übergang der Nutzung von ÖPNV wie sensibel mit anderen Verkehrsteilnehmenden umzuge- vollständig oder nur langsam erfassen. und Rad auf Auto stehen, sind in der Verkehrsmittelwahl hen. Das heißt, soziale Kompetenzen, wie z. B. Einfühlungs- und in ihrem Mobilitätsverhalten noch nicht festgelegt. Das vermögen, Rücksichtnahme, kooperatives Verhalten und Verkehrsverhalten in dieser Gruppe ist entscheidend geprägt Hilfsbereitschaft, sollten bereits im Kindes- und Jugendalter von den Einstellungen und dem Verhalten von Vorbildern, gefördert werden. Gleichzeitig sind sie die schwächsten Ver- wie z. B. Eltern oder Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern. Sie sind kehrsteilnehmenden, i. d. R. noch nicht motorisiert, aber die wichtige Multiplikatoren. Autofahrenden der Zukunft. Führerscheinneulinge verfügen noch über sehr wenig Fahrpraxis. Sie sind noch nicht so routiniert und eingefahren in ihren Verhaltensmustern und können ihr Verhalten im Stra- ßenverkehr noch gut reflektieren und verändern.

ZIELGRUPPEN Ein Großteil der Verkehrsteilnehmenden nutzt in aus der des Radfahrenden oder aus der des zu Fuß der Regel zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Gehenden. Und trotzdem verharren sie in ihrer Sicht- Verkehrsmittel – sie sind zugleich Autofahrende, weise, ohne sich Gedanken über andere zu machen. Radfahrende oder zu Fuß Gehende. Sie kennen in Vor diesem Hintergrund richtet sich die Kom- der Regel also die täglich auftretenden Konflikte, munikationskampagne an alle Verkehrsteilneh- mal aus der Perspektive des Autofahrenden, mal menden. Mittels eines bewussten Perspektiv- 31

17 Motorisierte Verkehrsteilnehmende: Ein Großteil der verursachten Unfälle wäre vermeidbar, wenn der Autofahrende sich regelkonform und rücksichtsvoll ver- halten würde (z. B. fehlender Schulterblick, Nichtbeachten der Vorfahrt, Unachtsamkeit, Parken / Halten auf Radwegen). Eltern: Oftmals fehlt es einfach nur am Bewusstsein für die schwä- Radfahrende: cheren Verkehrsteilnehmenden. Eltern haben als wichtigste Bezugspersonen eine Vorbild- Ein Großteil der verursachten Unfälle wäre vermeidbar, wenn funktion im Hinblick auf das richtige Verkehrsverhalten und Radfahrende sich regelkonform und rücksichtsvoll verhalten der Verkehrsmittelwahl. Viele Eltern jedoch sorgen tagtäglich würden (falsche Straßenbenutzung / Nichtbeachten des für ein Verkehrschaos vor den Schulen, da sie ihre Kinder mit Rechtsfahrgebots). dem Auto zur Schule bringen. Dabei gefährden diese Eltern durch rücksichtsloses Parken auf Rad- und Gehwegen, im Haltverbot, in zweiter Reihe oder im Bereich vor Einmün- dungen andere Verkehrsteilnehmende, vornehmlich Kinder.

wechsels können sich die Verkehrsteilnehmenden Die Verkehrsteilnehmenden lassen sich in verschie- Durch die Ansprache der unterschiedlichen Zielgrup- in die Lage der anderen versetzen und im besten dene Gruppen untergliedern, sodass diese durch pen kann der Inhalt der Kampagne forciert werden. Fall besser mit Fehlern anderer umgehen sowie ganz unterschiedliche Maßnahmen, Werbemittel Wesentliche Ziele sollen als klare Botschaften for- das eigene Verhalten einer kritischen Prüfung und mediale Kanäle angesprochen werden. Unter muliert und über verschiedene Kanäle vermittelt unterziehen. anderem soll auf einzelne Untergruppen einge- werden. gangen werden, die eine besondere Rolle spielen. 32

18 ZIELGRUPPENORIENTIERTE Alle Verkehrsteilnehmende Motorisierter Individualverkehr THEMENFELDER • Handynutzung • Elterntaxi • Rotlichtverstöße • Überhöhte Geschwindigkeit • Parken am Radweg • Toter Winkel

„IMMER WENN MIR EIN AUTOFAHRER DIE VORFAHRT LÄSST, BEDANK’ ICH MICH BEI IHM MIT EINEM LÄCHELN. SO FAHREN WIR BEIDE GUT.“ 33

„IMMER WENN MIR EIN AUTOFAHRER DIE VORFAHRT LÄSST, BEDANK’ ICH MICH BEI IHM MIT EINEM LÄCHELN. SO FAHREN WIR BEIDE GUT.“ 19 Radfahrende Zu Fuß Gehende • Radfahrende auf Gehwegen • Zu Fuß Gehende auf Radwegen • Sehen und gesehen werden • Handynutzung Beleuchtung unzureichend Kleidung unauffällig Blickkontakt Schulterblick Toter Winkel Ausfahrten
„DAMIT WIR UNS IM STRASSENVERKEHR GUT VERSTEHEN, MÜSSEN WIR MITEINANDER KOMMUNIZIEREN – EGAL OB MIT DER HAND, DEM MUND ODER DEN AUGEN.“ 34

20 KONZEPT UND METHODIK Die Kommunikationskampagne soll auf mindestens drei Jah- Langzeitmodul / Identifizierungs­ re angelegt werden. Aufgrund des langen Zeitraums sowie merkmal Corporate Design der Heterogenität der Zielgruppen und Themen kann das Konzept modular aufgebaut werden. Das Corporate Design trägt zum unverwechselbaren Er- Die Botschaft muss für die Zielgruppe glaubwürdig sein, scheinungsbild bei, in dem sich das Leitbild der Kampagne ein Verhalten vermitteln, dessen Erreichen möglich ist, wie- widerspiegelt. Der Wiedererkennungseffekt erinnert an be- derholt werden, verständlich sein, überzeugen können, eine reits vermittelte Inhalte. Veränderung auslösen, relevant und ansprechend sein.

35

21 Themenmodule Zielgruppenmodul Multiplikatorenmodul In den Themenmodulen werden einzelne Themenfelder be- Die einzelnen Zielgruppen stehen hier im Fokus und wer- Im Rahmen von Vorträgen, Fortbildungen, Schulungen, prak- arbeitet, die sich aus den Unfallursachen der verschiedenen den unterschiedlich angesprochen (zielgruppengerechte tischen Übungen, Aktionen u.v.m. erhalten sie wichtige Infor- Verkehrsteilnehmenden ergeben. Ansprache) mationen z. B. zum Thema Unfallursachen, Problematik ein- zelner Verkehrsteilnehmender. Sie werden so für das Thema • Saisonal / anlassbezogen (z. B. dunkle Jahreszeit, Schul- • Schüler, Jugendliche Rücksicht sensibilisiert und können ihr Wissen weitergeben. beginn, Morgen- / Abendspitze, autofreier Tag) • Junge Erwachsene und Eltern • Aktion Radweg (Geisterradler, vom richtigen Abbiegen, • Senioren • Elternbeirat Radwege frei von Parkern, zu Fuß auf dem Radweg …) • Fahrlehrer • Elterntaxis • Aktion Gehweg (mit dem Rad auf dem Gehweg, Par- • Seniorenrat • Kfz-Verkehr ken auf Gehwegen …) • Sportvereine • Radverkehr • Guck mal (Schulterblick, Blickkontakt …) • Taxifahrer • Räumliche Schwerpunkte z. B. vor Schulen • usw. • Beleuchtungscheck

„ICH VERHALTE MICH IM STRASSEN VERKEHR IMMER SO, WIE ICH AUCH VON ANDEREN BEHANDELT WERDEN MÖCHTE. DAS KOMMT GUT AN.“ 36

22 Aktionen Coolrider (jugendliche Fahrzeugbegleiter, Medien ein Projekt der VAG) • Aufpralltests • App • Bremsweg / Geschwindigkeit schätzen • Schulungen in Zusammenarbeit mit der VAG zum • Blog Thema Rücksicht • Bus mit Füßen / Fußgängerbus • Cartoons • Dunkelkammer • Comicserie Give Aways • Flashmob • Fotowettbewerb • Improtheater • Kinospot • Pillendose (Rücksicht verhütet Unfälle) • Motorische Fähigkeiten erweitern • Preisausschreiben • Bremswegberechnungsscheiben • Müllautos • Radiospot • Fahrradlicht-LED • Projektwochen • LED-Leuchtbänder (Zu Fuß Gehende, Radfahrende) • Rollenkarten (zu Fuß Gehende, Radfahrende, Auto- Projektgruppenarbeit • Gummibärchen fahrende, ...) – Perspektivwechsel / Rollentausch • Pfefferminzbonbons • Situationskarten (Hund, spielendes Kind, rollender Ball) • Elternbeiräte • Tag der offenen Tür • Fahrschulen Materialien • Verkehrspuppenbühne • Mobi-Kids (VAG) – Projekttage, an denen Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr kennenlernen • Flyer können Kontrolle • Plakate • Mobilitätstagebuch (VAG) • Bierdeckel • Geschwindigkeitsdisplays • Adhäsionsaufkleber / Stafix • usw. • Kalender

MATERIALIEN / Bei der Durchführung der Kampagne werden ab- öffnen und sensibilisieren. Es wird davon ausgegan- wechselnde Kommunikationskanäle genutzt. Durch gen, dass die Wirkung und ein Erkenntnisgewinn MASSNAHMEN / unterschiedliche Maßnahmen, Aktionen und Mate- umso nachhaltiger sind, je überraschender oder AKTIONEN / rialien wird auf das Thema Rücksicht und Verkehrs- unkonventioneller eine Maßnahme bzw. Aktion ist. sicherheit aufmerksam gemacht. Die Vermittlung Die einzelnen Module mit jeweils klar definiertem MODULE aus ungewöhnlichen Perspektiven soll die Augen Thema sind gerichtet an eine bestimmte Zielgruppe. 37

23 Projektpartner / Aktionspartner Sonstige Akteure Mögliche Projektpartner / Aktionspartner sind: Sonstige Akteure können z. B. wichtige Personen sein, die der Öffentlichkeit bekannt sind. • Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen • Künstler in Bayern e.V. Medienpartner / Kooperationen • Sportler • Verkehrsbetriebe • u. ä. Wichtige Unterstützung können die Medien leisten. • Verkehrsclubs Da die unterschiedlichen Zielgruppen der Kampag- • Verkehrswacht ne verschiedene Medien bevorzugt nutzen, sollten • Versicherer möglichst alle Mediensparten einbezogen werden. • Interessensverbände • Presse • Funk • Film • Werbung

AKTEURE / Bei der Planung und Durchführung der Kampagne genen Kanäle und Medien die Botschaften der Kom- braucht es Unterstützer, die die Kampagne ideell, munikationskampagne weitertragen und dadurch UNTERSTÜTZER finanziell und / oder praktisch mittragen. Die Partner das Interesse bei den verschiedenen Zielgruppen sind selbst Multiplikatoren und können über ihre ei- wecken und bei der Meinungsbildung mitwirken. 38

KONTAKT Verkehrsplanungsamt Nürnberg Konzeption, Gestaltung und Umsetzung: Lorenzer Straße 30 www.gruenstifter.com 90402 Nürnberg Tel.: 0911/231-4920 Fax: 0911/231-2098 www.verkehrsplanung.nuernberg.de 39

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Zweckentfremdung Bewohnerparkplätze - mündlicher Bericht

hier: Antrag der FDP vom 22.01.2021

Anlagen: Antrag der FDP vom 22.01.2021

Bericht:

In der Sitzung wird mündlich berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Freie

Demokraten

OBERBÜRGERMEISTER Ümrt Sormaz • Rathausplatz 2 • 90403 Nürnberg 2 2. 2021 Herrn /.......Nr.......... Oberbürgermeister i 3 Zur Stöiicnsnahme

FDP

IC Zur

Marcus König Kts. >3f Absan- Rathausplatz 2 / düng vcr'rxsen 90403 Nürnberg I N >

5 Antwort L'jr Unter­ schrift Vorlagen

Antrag: Zweckentfremdung von Bewohnerparkplätzen

Der Parkraum in unserer Stadt ist bekanntlich ein knappes Gut und muss Nürnberg, den 22. Jan 2021 Zeichen: ÜS-AN daher möglichst effizient genutzt werden. Leider ist zunehmend die Ümit Sormaz Entwicklung zu beobachten, dass Lieferfahrzeuge von Paketdiensten und Mitglied des Stadtrates der selbst Wohnmobile in Nürnberg mit Parkausweisen ausgestattet sind. Die Stadt Nürnberg Landeshauptstadt München oder die Stadt Wuppertal verfügen hier bereits fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de über restriktive Regelungen, an die sich auch unsere Stadt orientieren sollte.

Freie Demokraten FDP Rathausplatz 2 Bewohnerparkberechtigungen sollten ausschließlich für PKW, Motorräder, 90403 Nürnberg Quads und Trikes beantragt werden können. Die knappen Ressourcen an I: 0911-1325250 Parkraum in Altstadt und Wohngebieten lassen nicht zu, dass M: 0177-2502513 Bewohnerparkplätze als kostenfreie Stellplätze für gewerbliche Transporter, Sprinter oder Wohnwagen verwendet werden.

Durch die Dimensionen der betreffenden Fahrzeuge wird der Parkraum nicht nur weiter verknappt, sondern teilweise auch gesprengt. Dies führt dazu, dass Fahrzeuge auf Gehwege oder Fahrbahn ragen und stellt auch aufgrund von Sichtbeeinträchtigungen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

Der Stadtrat beschließt, dass Bewohnerparkausweise einerseits für

Wohnmobile, andererseits für jegliche Lkw, Transporter und Sprinter (auch

unter 3,5t), die aufgrund ihrer Bauweise vorwiegend für gewerbliche

Zwecke vorgesehen sind, zukünftig nicht mehr ausgestellt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Verbesserung der Rad und Fußwegsituation entlang der Vorjurastraße

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.06.2020

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2020

Bericht:

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Prüfung beantragt, ob es möglich sei, eine Verbesserung für zu Fuß Gehende und Radfahrende entlang der Vorjurastraße zwischen Gredinger Straße und Am Weißensee zu erzielen. Außerdem bat sie, Schäden entlang der Geh- und Radwege zu beheben.

Der gemeinsame Geh- und Radweg, der als Zweirichtungsradweg beschildert ist, weist eine deutlich zu geringe Breite auf. Dies kann im Falle einer hohen Frequentierung zu Konfliktsiutationen führen. Als verkehrsplanerisches Relikt ist er nur aufgrund des Bestandsschutzes zulässig.

Die Vorjurastraße ist eine Hauptverkehrsstraße. Sie weist eine Breite von nur 7 Metern auf und wird seitlich durch Längsparkbuchten und Bäume begrenzt. Des Weiteren weist die Straße sehr heterogene Nutzungsansprüche auf. Neben den Interessen der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden wird die Vorjurastraße von der Buslinie 62 befahren. Die Einrichtung von Radinfrastruktur auf der Fahrbahn ist hier wegn der nicht ausreichenden Breite nicht möglich.

Zuletzt zeigen Zählungen vom Juli 2019, dass der Radverkehrsanteil selbst im attraktiveren Abschnitt des Radwegs an der Weltenburger Straße mit zwei Prozent nur einen geringen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen ausmacht.

Die Verwaltung sieht momentan keine Verbesserungsmöglichkeiten für Radfahrende auf oder entlang der Vorjurastraße. Zukünftig wird es weiter westlich eine Radschnellverbindung geben, welche über die Rehlingerstraße verlaufend eine komfortable Verbindung in Richtung Innenstadt darstellt. Zur Induzierung eines gesteigerten Anteils von Radfahrenden am Gesamtverkehrsaufkommen hält die Verwaltung dies für eine geeignete Maßnahme. Zudem eignen sich Straßen innerhalb der Tempo-30-Zone bereits heute als Ausweichrouten für die Vorjurastraße.

Der Radweg entlang der Vorjurastraße, Ostseite, ist im Abschnitt zwischen Gredinger Straße und Am Weißensee bituminös befestigt und vom dahinterliegenden Gehweg abmarkiert.

Die Radwegfurten an den Einmündungen Am Weißensee, Harrlacher Straße und Vogtsbergstraße sind rot eingefärbt. An den Zu- und Abfahrten in den Kreuzungsbereichen konnten keine baulichen Mängel festgestellt werden. Die Neigungen und Höhenunterschiede in der Gefällestrecke ergeben sich aus der Topographie des Geländes und der Aufteilung des Fahrbahnquerschnittes in der Vorjurastraße mit Gehwegen ,Radweg, Parkstreifen und Fahrbahn. Bordsteinanschläge an den Radwegfurten sind z.T. an den Kanten fahrradfreundlich abgeschrägt und sollten für die Fahrradfahrer keine Gefahrenquelle darstellen. Im Rahmen der Begehungen konnten auch an den Belägen des Radwegs keine verkehrsgefährdenden

Schäden festgestellt werden. In diesem Abschnitt befinden sich lediglich einige Schieber und Aufgrabungsflächen der N-Ergie, leichte Setzungen und Kanten, z.T. bricht die Markierung heraus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 5

Abbildung 4

Abbildung 6

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Fußgängerüberweg in der Thomas-Mann-Straße

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.02.2020 und Ergänzungsantrag vom

15.05.2020

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom21.02.2020 Ergänzungsantrag zum Antrag vom 21.02.2020 der SPD-Stadtratsfrakiton Datenblatt Verkehrszählung vom 07.10.2020

Bericht:

Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21.02.202 die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Thomas-Mann-Straße in Hohe der Rad-/Gehwegverbindung zwischen der Groß-Strehlitzer-Straße und dem Grünzug durch das Wohngebiet an der Thomas-Mann-Straße 29-45. Ergänzend beantragt sie die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Thomas-Mann-Straße am Zuckmayerweg.

Querungsstelle an der Rad-Gehwegverbindung

Die durch eine Verkehrszählung am 07.10.2020 ermittelten Kfz- und Fußgängerzahlen lassen es nach der geltenden Richtlinie für dien Einrichtung von Fußgängerüberwegen grundsätzlich zu, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Beim Überweg an der Rad-/Gehwegverbindung hat die Verkehrszählung jedoch ergeben, dass der die Thomas-Mann-Straße querende Radverkehr die Zahl des Fußgängerverkehrs deutlich übersteigt.

Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ("Zebrastreifen") hätte für den Radverkehr auf dieser wichtigen Verbindung zwischen Langwasser-Mitte und dem Innenstadtgebiet sehr nachteilige Folgen: Radfahrende dürfen Fußgängerüberwege nur nutzen, wenn sie absteigen und ihr Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben. Die deutsche Straßenverkehrsordnung sieht derzeit Überwege, auf denen der Radverkehr dem Kfz-Verkehr gegenüber - analog dem Fußgänger am Fußgängerüberweg - bevorrechtigt ist, nicht vor.

In Abwägung der Belange zwischen Rad- und Fußgängerverkehr ist angesichts der höheren Bedeutung des Überwegs für den Radverkehr diesem der Vorrang einzuräumen. Der Übergang liegt in einer geraden Strecke und ist gut übersichtlich. Radfahrende können ihn bei freier Strecke in der Thomas-Mann-Straße durch den Fahrbahnteiler in zwei Etappen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorfahrtsregelung gut und sicher queren. Gleiches gilt für den Fußgängerverkehr, so dass sich die Einrichtung für den Radverkehr stärker nachteiliig als vorteilig für den Fußgängerverkehr auswirken würde.

Querungsstelle am Zuckmayerweg

Auf Höhe der Einmündung Zuckmayerweg/ Erich-Kästner-Weg werden vereinfachend die selben Kfz-Zahlen wie an der Rad-/Gehweg-Verbindung angenommen. Fußgängerzahlen wurden dafür nicht erhoben, aufgrund der besonderen Verkehrsbedingungen der Corona- Pandemie können reguläre Werte derzeit nicht erhoben werden (geringe ÖPNV-Nutzung,

Arbeit von zuhause aus anstelle vom Büroarbeitsplatz, Kinderbetreuung aufgrund ganz oder teilweise geschlossener Schulen):

Aufgrund der örtlichen Lage mit zwei Fahrbahnteilern ist jedoch davon auszugehen, dass die Bündelung des Fußgängerquerungsverkehrs nicht gegeben ist, sondern sich auf die beiden Fahrbahnteiler verteilt, die jeweils einen Zugang zum EUROCOM-Gewerbepark haben. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges scheidet damit aus, da die Bündelung an einer Stelle nach der Richtlinie für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen eine Voraussetzung ist, die hier nicht erfüllt wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entscheidung wirkt sich auf die gesamte Bevölkerung in gleicher Weise aus. spezifische Vor- oder Nachteile ergeben sich durch sie nicht.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SPD ÖÖ 55

spd@stadt.nuemberg de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister

M

der Stadt Nürnberg l Dr, Ulrich Maly OBERBÜRGERM ieister Rathaus 90403 Nürnberg 2 1. Lii

Ulk

‘.‘H-jnahme |-rr£j Tv L -■r Acsen- Nürnberg, 21.02.2020 —__^K Gradl um? - 1 \z.\. V

Zebrastreifen in der Thomas-Mann-Straße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Thomas-Mann-Straße herrscht zu bestimmten Tageszeiten sehr starker Verkehr. Zwischen den Bushaltestellen Annette-Kolb-Straße queren sehr viele Fußgänger und Radfahrer diese Straße. Trotz der vorhandenen Querungsinsel haben diese Personen Mühe die Thomas-Mann-Straße gefahrlos zu überque­ ren, da die Anzahl der Fahrzeuge zeitweise sehr hoch und ihre Geschwindigkeit zu schnell ist. Bei einem vorhandenen Zebrastreifen müssten die Fahrzeuge anhalten und den Fußgängern und Radfahrern eine gefahrlose Querung der Thomas-Mann-Straße ermöglichen. Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Aus­ schuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft und veranlasst die Einrichtung eines Zebrastreifens zwi­ schen den Bushaltestellen Annette-Kolb-Straße an der Thomas-Mann-Straße um den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern eine gefahrlose Querung zu er­ möglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm stv. Fraktionsvorsitzender

Stadtratsfraktion

Nürnberg

SPD

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Thomas-Mann-Straße lfd.Nr. 74

Übergang zu Groß-Strehlitzer-Straße

07.10.2020 07:30 Uhr - 08:00 Uhr

12:00 Uhr - 12:30 Uhr

16:30 Uhr - 17:00 Uhr

e

ß

a

r

t

S

-

n

n

a Hs. Nr 50

M

-

s

a

Hs. Nr 47

m

o

h

T

34 FG

Groß-Strelitzer-Straße

32 FG

Richtung

Karl-Schönleben-Straße 16 FG

Richtung

49 Rad

25 Rad

50 Rad

e

4 Rad, 142 Pkw, 2 Lkw, 3 Bus ß 6 Rad, 1 Krad, 168 Pkw, 3 Lkw, 2 Lz, 5 Bus

6 Rad, 67 Pkw, 2 Lkw, 2 Bus a 5 Rad, 86 Pkw, 3 Lkw, 1 Lz, 2 Bus

r

5 Rad, 2 Krad, 154 Pkw, 3 Lkw, 1 Lz, 3 Bus t 10 Rad, 152 Pkw, 2 Lkw, 1 Lz, 2 Bus

S

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n

n

a

M

-

s

a

m

o

h

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N

V/Vpl1/Register/Zählungen/Handzählungen 2020 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Verkehrssituation an der Radmeisterstraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.11.2020 Lichtbildtafel Radmeisterstraße / Schwedenweg

Bericht:

An der Radmeisterstraße auf Höhe der Einmündung Schwedenweg besteht ein Fahrbahnteiler an der Bushaltestelle Sigmund-Freud-Straße. An der Bushaltestelle haltende Busse versperren plangemäß die Fahrbahn, damit Fußgänger am Übergang die Fahrbahn sicher queren können. Bereits in 2006 wurde festgestellt, dass es in seltenen Einzelfällen dazu kommen kann, dass verbotswidrig links vom Fahrbahnteiler - und dann mit höherer Geschwindigkeit vorbeigefahren wird.

Eine einwöchige Geschwindigketserhebung mittels verdecktem Zählgerät hat für den Straßenteil ergeben, dass bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf der Radmeisterstraße eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 54 km/h erzielt wurde,

Gemäß Vereinbarung mit der Polizei ist diese für die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Straßen mit mehr als 30 km/h zuständig. Aufgrund der Anträge wurde diesbezüglich mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Süd eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Mängel an der Straße, Defizite bei der Verkehrsregelung oder ein spezifisches Unfallaufkommen wurden dabei nicht festgestellt.

Die Polizei wurde um geeignete Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit gebeten und hat dies auch in Aussicht gestellt. Der Bericht ist mit der Polizei abgestimmt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verstöße gegen allgemeine Verkehrsvorschriften betretten alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen, spezifische Vor- und Nachteile sind damit nicht verbunden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGER LEISTE Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911231-4051

1 7. NOV. :0

E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de r

16.11.2020 c Krieglstein

Verkehrssituation Radmeisterstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die verkehrliche Situation in der Radmeisterstraße am südlichen Rand von Weiherhaus / Herpersdorf ist immer wieder Bestandteil von Bürgerbeschwerden. Geschwindigkeitsübertretungen und rücksichtloses Verhalten seien an der Tagesordnung.

Insbesondere im Bereich der Einmündung zum Marthweg besteht ein erhöhtes Risiko, da der Radweg hier endet und die Bushaltestellen für viele Querungen durch Fußgänger sorgen. Zudem befindet sich direkt gegenüber eine Kindertagesstätte.

Mit einem Kilometer Länge auf nahezu kerzengerader Strecke und nur einseitiger Bebauung vermittelt die Rad­ meisterstraße optisch z.T. den Eindruck einer Landstraße. In Kombination mit dem vollständigen Fehlen einer Tempo 50 - Beschilderung verleitet dies viele Verkehrsteilnehmer zum Schnellfahren und zu Überholmanövern.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung installiert vorübergehend zur Analyse der Situation und zur Aufmerksamkeitssteigerung eines der mobilen Geschwindigkeitsdisplays. prüft die Anbringung von Tempo 50 - Schildern entlang der Strecke in beiden Richtungen, bringt eine Vorsicht-Kinder Beschilderung im Bereich der Kindertagesstätte an.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender

A20102701 Verkehrssituation Radmeisterstraße.docx

Abbildung 11

Abbildung 10

Abbildung 12

Abbildung 14

Abbildung 13

Radmeisterstraße

Abbildung 15

Abbildung 16

Lichtbilder vom 19.01.2021

Bilder: Vpl/SVR

Radmeisterstraße

Abbildung 17

Lichtbild vom 22.02.2006

Verbotswidriges Vorbeifahren am haltenden Bus links vom Fahrbahnteiler

Bilder: Vpl/SVR

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Freifahr-Zone Altstadt

hier: Antrag der ödp vom 15.01.2020

Anlagen: Antrag der ödp Nürnberg vom 15.01.2020 Sachverhalt Stellungnahme der VAG vom 19.11.2020

Bericht:

In ihrem Antrag vom 15.01.2020 schlägt die ÖDP im Nürnberger Stadtrat vor, in der Altstadt von Nürnberg eine Freifahrzone für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzurichten.

Grundsätzlich ist die Förderung des ÖPNV unverzichtbar, um den sozialen und ökologischen Zielen einer stadtverträglichen Mobilität näher zu kommen. Eine Freifahrzone in der Altstadt ist jedoch aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten, da sie diese Ziele nicht weiter unterstützt.

Entscheidend ist die Frage, wie die Besucherinnen und Besucher den Weg bis zur Altstadt und der Fußgängerzone zurücklegen. Von geringerer Relevanz ist, wie sie sich in dieser fortbewegen, da hier die Wege kurz sind. Zusätzliche Fahrgäste würden sich erfahrungsgemäß aus dem Umweltverbund und nicht aus dem MIV speisen. Eine Freifahrzone begünstigt Reiseketten im MIV an den Rand der Altstadt mit ggf. anschließender Weiterfahrt im ÖPNV und generiert auf diese Weise eher noch mehr Kfz-Verkehr. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass sehr viele Menschen dieses Angebot wahrnehmen würden, da in der Altstadt die meisten Wege gut zu Fuß zurückgelegt werden können. Daher könnten mit einer Freifahrzone nur wenige Menschen, die bisher nicht den ÖPNV genutzt haben, erreicht und durch die gemachte Erfahrung zu einer häufigeren Nutzung des ÖPNV auch auf anderen Strecken bewegt werden. Weiterhin würde die Wertigkeit des öffentlichen Verkehrs in Frage gestellt, was die Zahlungsbereitschaft insbesondere der Stammkundschaft untergräbt. Ebenso bestünde die Gefahr einer beträchtlichen Zahl von "Graufahrern", welche über den Geltungsbereich hinaus ohne gültigen Fahrschein weiterfahren, und angesichts des Tarifbruchs ein Kommunikations-problem. Mit den in 2020 beschlossenen bzw. umgesetzten Änderungen (365 Euro-Ticket, Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt) wurden Maßnahmen für eine Attraktivierung des ÖPNV angegangen, welche größere Effekte als eine Freifahrzone in der Altstadt versprechen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VAG

BgA

Ref.I/II

15 Jan 20 22:32 Schrollinger +49(0)9118171348 S.1

ödp

Ökologisch-Demokratische Partei

ÖDP im Nürnberger Stadtrat

ÖDP Nürnberg! Jan Gehrke Schwand An den Oberbürgermeisl Herrn Dr. Ulrich Maly Rathaus Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Nürnberg, 15.01.2020

Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs -

Freifahr-Zone für die Nürnberger Altstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in verschiedenen Großstädten dieser Welt wurden in den vergangenen Jah­ ren Zonen gebildet, in denen die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei ist Diese Zonen werden wahlweise „Free Transit Zone", „Free Fare Zone“, „Free Tram Zone" oder wie zuletzt in Augsburg „kostenlose City-Zone“ genannt.

Der Hintergrund dieser Maßnahmen ist immer der gleiche: Der Autoverkehr im Zentrumsbereich, die damit einhergehende Umweltbelastung und der Platzverbrauch sollen reduziert werden, indem ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV gegeben wird. Die Attraktivität des Stadtzentrums steigt, wovon die ansässigen Einzelhandelsbetriebe profitieren. Und die für manchen neue Erfahrung, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, kann und soll der Ein­ stieg in einen dauerhaften Umstieg auch außerhalb der kostenfreien Zone sein

Daher beantragen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss:

Die Stadt Nürnberg richtet nach dem Modell anderer Städte eine Frei­

fahr-Zone ein, die den Altstadtring und die Altstadt selbst umfasst. Wir

schlagen dafür folgende Streckenabschnitte vor:

• zwischen Hauptbahnhof und Plärrer (Ul)

• zwischen Rathenauplatz und Plärrer (U2 und U3 sowie Buslinie 36)

• zwischen Plärrer und Tiergärtnertor bzw. Hallertor (Tramlinien 4 u. 6)

• zwischen Heilig-Geist-Spital und Maxtor (Buslmien 37, 46 und 47)

Dabei werden die Fahrgäste durch Beschilderung an den Haltestellen

und Ansagen in den Fahrzeugen informiert, wann sie das Ende der

Freifahr-Zone erreichen.

Freundliche Grüße

Jan Gehrke Thomas Schrollinger

Stadtrat der ÖDP Stadtrat dar ÖDP

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Freifahrzone für die Nürnberger Altstadt

hier: Antrag der ÖDP im Nürnberger Stadtrat vom 15.01.2020

Freifahrzone in der Altstadt

In ihrem Antrag vom 15.01.2020 schlägt die ÖDP im Nürnberger Stadtrat vor, in der Altstadt von Nürnberg eine Freifahrzone des öffentlichen Personennahverkehrs einzurichten. Eine Mobilitätswende in der gesamten Stadt hin zu den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, also Rad- und Fußverkehr sowie öffentlicher Verkehr, ist Ziel der Stadt Nürnberg. Dies gilt im besonderen Maße für die durch hohen Nutzungsdruck gekennzeichnete Altstadt. Der Vorschlag, eine Freifahrzone für die öffentlichen Verkehrsmittel in der Nürnberger Altstadt einzurichten, ist jedoch hinsichtlich dieser Zielsetzung kritisch zu bewerten, da keine signifikanten Verlagerungen vom MIV auf den ÖPNV zu erwarten sind. Damit stehen einer erwartbaren Einnahmenminderung bei einer Freifahrzone für einen begrenzten Teilbereich der Stadt keine nennenswerten Neukundengewinne gegenüber. Verlagerungen sind nur innerhalb des Umweltverbundes, also von Rad- und Fußverkehr hin zum ÖPNV, zu erwarten.

Entscheidend im Sinne der verkehrspolitischen Zielsetzung ist die Frage, wie die Besucherinnen und Besucher den Weg bis zur Altstadt und der Fußgängerzone zurücklegen. Von geringerer Relevanz ist, wie sie sich in dieser fortbewegen, weil hier die Wege kurz sind und zu einem überwiegenden Teil zu Fuß zurückgelegt werden können. Durch eine Freifahrzone würde vorwiegend die Anreise mit dem eigenen Pkw zur Altstadt mit ggf. anschließender Nutzung des ÖPNV im Geltungsbereich der Freifahrtregelung gefördert. Dies führt zu einer unerwünschten insgesamt höheren städtischen Verkehrsbelastung duch den MIV. Dennoch könnten aufgrund der geringen Distanzen nur wenige Menschen, die bisher noch nicht den ÖPNV genutzt haben, durch dieses Angebot erreicht werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass auch nur wenige aus dieser Zielgruppe durch die gemachte Erfahrung zu einer häufigeren Nutzung des ÖPNV in anderem Kontext motiviert werden.

Zudem wird die Wertigkeit des ÖPNV insgesamt mit einem solchen kostenlosen Angebot in der Öffentlichkeit in Frage gestellt. Diese verringert insbesondere die Zahlungsbereitschaft der Kunden, deren Mobilitätsbedürfnis außerhalb der Altstadt liegt und die damit nicht von einer Freifahrt profitieren. Für diejenigen, insbesondere für die Stammkunden, die bereits den ÖPNV für den gesamten Weg in die und aus der Altstadt nutzen, ergeben sich keinerlei Vorteile. Diesen ist ein solches Angebot nur schwer zu vermitteln. Zudem besteht die Gefahr eines höheren Anteils an „Graufahrern“, die den ÖPNV auch über den Geltungsbereich einer Freifahrtregelung ohne gültigen Fahrschein nutzen.

Aktuelle Maßnahmen

Für eine geänderte Verkehrsmittelwahl und den Umstieg der Besucherinnen und Besucher der Altstadt auf die Verkehrsarten des Umweltverbunds sind in 2018 bzw. in 2020 Maßnahmen beschlossen und teilweise bereits umgesetzt worden, die einen größeren Effekt versprechen.

 Durch das bereits eingeführte 365 Euro-Ticket im Ausbildungsverkehr und das beschlossene 365 Euro-Ticket für alle wird es in Zukunft für viele Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Stadt günstiger sein, den ÖPNV zu nutzen. Wenn nicht nur für kurze Strecken in der Altstadt der ÖPNV kostenlos genutzt werden kann, sondern alle ÖV-Fahrten im gesamten Stadtgebiet sehr günstig sind, kann zusammen mit der beschlossenen Parkraumumstellung ein höherer Umsteigeeffekt erzielt werden.

 Durch die ab Dezember 2020 umgesetzte Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt wird es künftig keine kostenlosen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum mehr geben. Lediglich für Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis stehen weiterhin gebührenfreie Stellplätze zur Verfügung. Für Fahrten in die Altstadt werden damit die Alternativen, also die Verkehrsarten des Umweltverbunds, attraktiver.

Abbildung 18

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

BoB/002/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 15.04.2021 öffentlich Bericht

Betreff:

Keine E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäuser

Antrag der AfD-Fraktion vom 17.02.2021

Bericht:

Im Antrag vom 17.02.2021 wird gefordert, dass E-Autos nicht mehr in Tiefgaragen und Parkhäusern abgestellt werden sollen.

Diese Gebäude müssen die baulichen Brandschutzanforderungen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) des Freistaats einhalten.

Nach Aussage der Feuerwehr ist das Ablöschen von Akkubränden wohl etwas aufwändiger, aber grundsätzlich genauso möglich, wie bei konventionellen Fahrzeugen.

Es gibt also keinen Grund dafür, das E-Autos nicht in Tiefgaragen und Parkhäusern parken dürften.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BoB/002/2021

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM/FW

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BoB/002/2021

Sachverhalt:

Keine E-Autos in Tiefgaragen und Parkhäuser

Antrag der AfD-Fraktion vom 17.02.2021

  1. Bauordnungsrechtliche Einstufung:

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Tiefgaragen und Parkhäusern sind in der „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV)“ des Freistaats Bayern geregelt, dort in § 1 Abs. 8 und in den §§ 6 bis 12 GaStellV.

Zu dem Thema Elektrofahrzeuge in Garagen hat sich das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als oberste Bauaufsichtsbehörde in den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur GaStellV (Stand: 25.05.2020) wie folgt geäußert:

„Ist es zulässig, Elektrofahrzeuge in Garagen abzustellen und aufzuladen?

Ja. Das bloße Abstellen eines Elektroautos und Aufladen mittels Kabel oder Induktion steht nicht im Widerspruch zu einer Anforderung der GaStellV.

Nach der Definition des Art. 2 Abs. 8 BayBO sind Garagen Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Für solche Gebäude enthält die GaStellV spezielle bauordnungsrechtliche Anforderungen im Hinblick auf (unter anderem) Brandschutz, Verkehrssicherheit und Belüftung. Sie sind allerdings nur auf die Garagen-Nutzung nach Art. 2 Abs. 8 BayBO ausgerichtet, gehen also davon aus, dass in einer Garage keine andere „Nutzung“ stattfindet und dass Personen sich dort nur vorübergehend aufhalten. Daraus ergibt sich, dass mit dem Ladevorgang kein längerer Aufenthalt von Personen in der Garage (also z. B. keine „Betankung“ als Dienstleistung durch Arbeitskräfte) verbunden sein darf.“

  1. Stellungnahme der Berufsfeuerwehr Nürnberg zur Brandlöschung:

Elektro- und Hybridfahrzeuge können – wenn auch mit etwas mehr Aufwand – von der Feuerwehr genau wie konventionelle Fahrzeuge abgelöscht werden. Das Problem liegt vielmehr in der Entsorgung, da ein defekter Akku über mehrere Tage in einem sicheren Bereich aufbewahrt und beobachtet werden muss, um eine Wiederentzündung auszuschließen. Der Bergevorgang eines ausgebrannten E-Fahrzeugs ist aber grundsätzlich der gleiche wie bei einem konventionellen Fahrzeug. Laut aktueller Einschätzung des Fachausschusses „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der deutschen Feuerwehren auf Basis empirischer Daten ist die Brandlast und die Entstehungswahrscheinlichkeit eines Pkw-Brandes definitiv unabhängig von der Antriebsart. Eine Nutzungsuntersagung müsste also für jeden Pkw gelten.

Das beschriebene Szenario eines Gebäudeeinsturzes wird in Absprache mit der Bauordnungsbehörde nicht geteilt: Die tragenden Bauteile von Großgaragen müssen in der Regel mindestens nichtbrennbar und feuerhemmend sein. Sie sind damit darauf ausgelegt, bei einer normalen Brandbeanspruchung mindestens eine Stunde standzuhalten. Geringere Anforderungen gelten nur bei offenen Mittel- und Großgaragen, bei denen kein Wärmestau zu erwarten ist und die Einsatzkräfte ohne größere Sichtbehinderung vorgehen können. Dem gegenüber ist bei einem konsequent vorgetragenen Löschangriff innerhalb der ersten Viertelstunde nach Brandausbruch ein entsprechender Löscherfolg zu erwarten. Weitere Nachlöschmaßnahmen in Form der Kühlung des Fahrzeug-Akkus sind für die Gebäudestatik irrelevant, da hier Temperaturen von nicht mehr als rund 80 bis 100°C entstehen.

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