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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (14.04.2021)

Sachverhalt

Anlage · 14.04.2021 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Breitbandausbau in Birnthon

  1. Ursprünglich angekündigter eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Telekom in den

Jahren 2015 und 1017

Die Telekom hatte sich für den Ortsteil Birnthon im Rahmen des bayerischen Breitbandförderprogramms zunächst im Jahr 2015 und dann noch einmal im Jahr 2017 gegenüber dem Freistaat Bayern zum sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau verpflichtet, d.h. Ausbau auf eigene Kosten. Gemäß bayerischer Breitbandförderrichtlinie hatte die Telekom dann drei Jahre Zeit für den Ausbau.

Anfang 2020 ist die Telekom aufgrund angeblicher „technischer Schwierigkeiten“ von ihrer Ausbauzusage zurückgetreten. Unverständnis löst die in der NN und NZ vom 01.03.2021 zu lesende Aussage der Telekom aus, der Ausbau rechne sich wirtschaftlich nicht. Gerade aus diesem Grunde hätte die Telekom bereits vor Jahren Fördermittel nach der Bayerischen Breitbandförderrichtlinie erhalten können. In den Jahren 2015 und 2017 hat sie das geprüft und daraufhin erklärt, dass sich der Ausbau wirtschaftlich rechne und sie daher einen sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau vornehmen werde.

Sowohl Herr Ref. VII als auch Herr OBM hatten sich beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über das Verhalten der Telekom beschwert. Daraufhin erklärte das Ministerium, dass sich ein Telekommunikationsunternehmen sanktionslos von seiner Erklärung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau lossagen könne, da es sich angeblich „nur“ um eine Absichtserklärung handle. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur blieb ohne Erfolg.

2. Versuch einer Lösung mit Hilfe der Feuchter Gemeindewerke im Jahr 2019/2020

Schon im Herbst 2019, als sich die Schwierigkeiten mit der Telekom abzeichneten, hat Ref. VII/WiF versucht, eine Lösung für Birnthon mit Hilfe der Feuchter Gemeindewerke (FGW) zu erarbeiten. Die FGW, die den nächstgelegenen Kabelverzweiger in Moosbach mit Vectoringtechnik ausgebaut hatten, waren grundsätzlich bereit, Birnthon eigenwirtschaftlich auszubauen und mit höheren Bandbreiten zu versorgen. Der Anschluss des von der Mudra in Birnthon genutzten Anwesens wurde versuchsweise mittels Vectoringtechnik von den FGW versorgt. Es konnten Bandbreiten von 12 Mbit/s erzielt werden, was aber immer noch eine Unterversorgung bedeutet. Um höhere Bandbreiten zu erzielen, hätten Baumaßnahmen erfolgen müssen. Die FGW waren bereit, auch diese eigenwirtschaftlich auszuführen. Die FGW hatte bereits eine technische Lösung inkl. einer Alternative erarbeitet.

Die Umsetzung dieser Lösungen scheiterte jedoch an der Telekom. Diese hätte dem Aufstellen eines zusätzlichen Kabelverzweigers in Birnthon für die FGW zustimmen müssen. Die Telekom stimmte dem jedoch nicht zu und nannte hierfür angebliche „regulatorische Gründe“.

3. Neues Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie im Jahr 2021

Inzwischen hat Ref. VII/WiF im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) ein weiteres Förderverfahren für Birnthon gestartet. Hierbei würde es zu einem Glasfaserausbau kommen.

Als erster Verfahrensschritt erfolgte eine Markterkundung, die vor kurzem abgeschlossen wurde. Hierbei hat, wie zu erwarten war, kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angeboten.

Um den nächsten Verfahrensschritt einleiten zu können, wird Ref. VII/WiF auf Empfehlung des Bayerischen Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (adbv) aufgrund der besonderen Situation in Birnthon einen Dienstleister beauftragen, der Erfahrung im Breitbandausbau

2 nach der BayGibitR vorweisen kann. Dieser Dienstleister betreut das eigentliche Auswahlverfahren, das dann beginnen kann. Die Angebote der Telekommunikationsunternehmen liegen voraussichtlich bis zum Herbst 2021 vor.

Dann entscheidet der Stadtrat bzw. RWA über die Auswahl des Unternehmens und den etwaigen städtischen Anteil an der Förderung. Mit staatlichen Fördermitteln werden bis zu 11.500 EUR pro Anschluss durch den Freistaat gefördert, der Rest wäre von der Stadt zu tragen.

Der Ausbauvertrag mit dem ausgewählten Telekommunikationsunternehmen kann geschlossen werden, sobald der Förderbescheid des Freistaats Bayern vorliegt (voraussichtlich gegen Ende des Jahres). Der Ausbauzeitraum wird im Ausbauvertrag festgelegt und kann erfahrungsgemäß bis zu 48 Monate dauern. Die Stadt Nürnberg wird jedoch auf eine schnellstmögliche Umsetzung bestehen.

4. Breitbandausbau in Nürnberg im Allgemeinen

Das Stadtgebiet Nürnbergs ist mit hohen Bandbreiten grundsätzlich gut versorgt. Gemäß Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVi) sind in 99 % der Haushalte 50 Mbit/s verfügbar. In 90 % der Haushalte stehen 1.000 Mbit/s zur Verfügung. Zahlen über Gewerbeanschlüsse werden aus Datenschutzgründen im Breitbandatlas nicht bekannt gegeben. Grundsätzlich erhält aber jedes Unternehmen auf Bestellung einen Glasfaseranschluss.

Link zum Breitbandatlas: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html

Unterversorgte Stadtteile wurden im Rahmen der bayerischen Breitbandrichtlinie bei der Ermittlung der Ist-Versorgung erfasst und befinden sich zum Teil noch im Ausbauprozess nach dem Bayerischen Breitbandförderprogramm (vgl. RWA vom 08.02.2017, 21.07.2016, 21.10.2015 und 05.11.2014). Die Stadt Nürnberg wird bei Bedarf im Rahmen von Förderprogrammen weiterhin unterstützend tätig werden.

Diversity-Relevanz: Schnelles Internet ist Voraussetzung u.a. für mobiles Arbeiten, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen kann, und sichert u.a. mobilitätseingeschränkten Menschen die Teilhabe.

Referat VII

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