800-40-00
Effektivität des Böllerverbots überprüfen
hier: Anfrage der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18.01.2021; Ref.III Nr. 19 vom 26.01.2021
1. Veranlassung
Mit Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Marcus König vom 18. Januar 2021 stellt die Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zum Thema Überprüfung des Böllerverbotes am Jahreswechsel 2020/2021 u.a. folgenden Antrag: „Die Verwaltung berichtet über die Feinstaubwerte (PM und PM ) im Vergleich zu den Vor- 10 2,5 jahren“
2. Stellungnahme
Für die Beurteilung der Feinstaub-Situation zum Jahreswechsel 2020/2021 stehen langjährige Messreihen an den städtischen Luftmessstationen am Jakobsplatz und am Flughafen zur Verfügung. Durch das mitternächtliche Silvesterfeuerwerk wurden in der Vergangenheit erhebliche Mengen an Feinstaub freigesetzt, die zu einer erhöhten Belastung der Luft im Stadtgebiet führten. Feuerwerksqualm besteht zu großen Teilen aus Feinstaub in Form von Metalloxiden, Salzen und unverbrannten Bestandteilen der pyrotechnischen Artikel. Die winzigen Staubpartikel können bei entsprechender Wetterlage bis zu mehrere Stunden in der Luft bleiben. Die Belastungsspitzen durch Feinstaub wurden jeweils in der ersten Stunde nach Mitternacht gemessen. Neben diesen kurzzeitigen Spitzenwerten zeigten sich jedoch vielfach auch Auswirkungen auf die Feinstaubkonzentrationen am Neujahrstag: Bei austauscharmen Wetterlagen wurde der Tagesgrenzwert für die Feinstaubfraktion PM (von 50 µg/m³) am ersten Tag 10 des neuen Jahres regelmäßig überschritten. Die Auswirkungen der Beschränkungen für den Jahreswechsel 2020/2021 sind in den nachstehenden Grafiken zusammenfassend dargestellt. Durch den Vergleich mit der Luftmessstation am Flughafen können die Effekte der innerstädtischen Aktivitäten verdeutlicht werden.
2.1 Belastungsspitzen
Den Abbildungen 1 und 2 ist zu entnehmen, dass die in den Vorjahren typischen Belastungskurven für Feinstaub PM bzw. PM , mit Einstundenmaxima zwischen Mitternacht 10 2,5 und 1 Uhr in der Silvesternacht 2020/2021 gänzlich ausgefallen sind. Zwischen der Innenstadtlage am Jakobsplatz und dem ländlich-stadtnahen Hintergrund am Flughafen lassen sich dabei keine signifikanten Unterschiede feststellen (die Skalierung für Silvester 2020/2021 wurde für die Darstellung gegenüber 2019/2020 sogar 8-fach vergrößert). Die Feinstaubkonzentrationen erreichen 2021 in der ersten Stunde des neuen Jahres am Jakobsplatz nur Werte von jeweils 17 µg/m³ für die Fraktionen PM und auch PM . 10 2,5
Abb. 1: PM -Konzentrationen vom 31.12., 12 Uhr bis 01.01., 24 Uhr zum Jahreswechsel 10 2019/2020 und 2020/2021 im Vergleich (mit unterschiedlicher Skalierung Y-Achse)
Abb. 2: PM -Konzentrationen vom 31.12., 12 Uhr bis 01.01., 24 Uhr zum Jahreswechsel 2,5 2019/2020 und 2020/2021 im Vergleich (mit unterschiedlicher Skalierung Y-Achse)
Die außergewöhnliche Stellung des Jahreswechsels 2020/2021 im Hinblick auf die Feinstaubbelastungen verdeutlichen auch die folgenden Abbildungen 3 und 4. Während in den Vorjahren die höchsten Stundenmittelwerte stets in der Stunde zwischen Mitternacht und 1 Uhr gemessen wurden, erreichten am 01.01.2021 die Feinstaub-Konzentrationen ihre Tagesmaxima um die Mittagszeit. Mit 21 bzw. 20 µg/m³ (PM bzw. PM ) lag die Feinstaubbelastung damit bei nur 10 2,5 ca. 3 Prozent der Vorjahresbelastung am Neujahrstag, bezogen auf die Konzentrationsspitzen.
Höchste Stundenmittelwerte PM
10
am Jakobsplatz am Neujahrstag
1800 1600 1400 1200
| 1557 1512 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1181 | 1102 | |||
| 992 | ||||
| 737 747 | ||||
| 530 | ||||
| 392 445 | ||||
| 21 |
³ m 1000
/
g 800
µ
600 400 200 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 3: Höchste Stundenmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz 10
Höchste Stundenmittelwerte PM
2,5
am Jakobsplatz am Neujahrstag
1000
| 744 | |||
|---|---|---|---|
| 577 | |||
| 414 | 490 386 356 377 | ||
| 285 192 | 288 | ||
| 20 |
800
600
³
m
/
g
µ
400
200
0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 4: Höchste Stundenmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz 2,5
2.2 Tagesmittelwerte am Neujahrstag
Das Böllerverbot hatte auch Auswirkungen auf die Tagesmittelwerte für PM und PM am 10 2,5 Neujahrstag, wie die Abbildungen 5 und 6 belegen. Bei der Feinstaubfraktion PM wurde der Tagesgrenzwert der 39. BImSchV von 50 µg/m³ deut- 10 lich unterschritten. Mit 15 µg/m³ lag die Durchschnittskonzentration deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (132 µg/m³). Im Hinblick auf Feinstaub PM war es der Neujahrstag mit der 10 geringsten Belastungssituation der letzten Dekade.
Gleiches gilt für die Konzentrationen von Feinstaub der Fraktion PM (Abb. 6). Für diese 2,5 Staubfraktion ist allerdings kein Tagesgrenzwert in der 39. BImSchV definiert.
Tagesmittelwerte PM
10
am Jakobsplatz am Neujahrstag 132
140
| 121 109 116 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 97 | 100 91 | |||
| 75 | ||||
| 36 43 | ||||
| 15 |
120
100
³ 80
m
/
g µ 60
40
20
0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 5: Tagesmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz
10
Tagesmittelwerte PM
2,5
am Jakobsplatz am Neujahrstag
140
| 113 | ||
|---|---|---|
| 83 72 72 | ||
| 64 60 43 56 | ||
| 31 37 | ||
| 15 |
120
100
³ 80
m
/
g
µ 60
40
20
0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 6: Tagesmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz
2,5
2.3 Wetterbedingungen
Um auszuschließen, dass die außergewöhnlichen Befunde zum Jahreswechsel 2020/2021 durch ungewöhnliche klimatische Rahmenbedingungen hervorgerufen wurden, sind in Abbildung 7 die mittleren Windgeschwindigkeiten der vergangenen Jahre am Neujahrstag dargestellt. Dabei ist festzustellen, dass am Neujahrstag 2021 vergleichsweise moderate Windgeschwindigkeiten festzustellen waren. Eine ungewöhnlich rasche Verdünnung und Verwehung des Feuerwerksrauches hat demnach nicht stattgefunden.
Abb. 7: Mittlere Windgeschwindigkeiten am Neujahrstag (Messstation Flughafen)
2.4 Fazit
Zusammenfassend lässt sich damit zu den Auswirkungen des Böllerverbotes zum Jahreswechsel 2020/2021 Folgendes feststellen:
es waren keine Konzentrationsspitzen für Feinstaub PM und PM in den Stunden nach 10 2,5 dem Jahreswechsel zu beobachten;
für beide Feinstaubfraktionen wurden auch am Neujahrstag außergewöhnlich niedrige Tagesmittelwerte gemessen;
es lag für die vorgenannten Feststellungen keine Beeinflussung durch ungewöhnliche Wetterbedingungen vor.
Nürnberg, 09.02.2021 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg SUN/U-M i.A.
Mahr (3113)
II. SUN/WLT zur Kenntnisnahme
III. SUN/K-1/WB zur Erfassung und Weiterleitung
IV. Ref.III z.w.V.