Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise 3 Bericht WiF/002/2021 3 Sachverhalt WiF/002/2021 6 TOP Ö 2 Effektivität des Böllerverbots überprüfen 28 Bericht OA/002/2021 28 Böllerverbot Sachbericht OA/002/2021 32 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2021 OA/002/2021 36 Böllerverbot Anlage SUN OA/002/2021 38
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 14.04.2021, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise Bericht
WiF/002/2021 Fraas, Michael, Dr.
2. Effektivität des Böllerverbots überprüfen Bericht
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom OA/002/2021
18.01.2021
König, Marcus
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.11.2020,
öffentlicher Teil
Berichtsvorlage WiF/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.04.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise
Bericht:
Die Corona Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. In dem Bericht sind die wichtigsten Kennzahlen zu den bisherigen Auswirkungen auf die Wirtschaft in Nürnberg und zahlreiche der vom Wirtschaftsreferat eingeleiteten Maßnahmen dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/002/2021
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Besonders in Gastronomie und Einzelhandel sind viele Frauen beschäftigt, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die wirtschaft. Corona- Auswirkungen treffen insbes. auch Alleinerziehende.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage WiF/002/2021
Wirtschaftliche Lage in der Corona-Krise
Sachverhaltsdarstellung Die Corona-Pandemie hat unter anderem starke Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen. Auch Nürnberg ist davon betroffen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Auswirkungen auf die Nürnberger Wirtschaft verdeutlichen. Wichtige Indikatordaten wie z.B. zum Bruttoinlandsprodukt, den Erwerbstätigen oder Selbständigen stehen noch nicht für Zeitspannen nach Beginn der Corona-Effekte auf Kreisebene zur Verfügung. Einige amtliche Daten ermöglichen allerdings zumindest erste Folgen der Pandemie für die Nürnberger Wirtschaft aufzuzeigen und eine zahlenfundierte Lageeinschätzung vorzulegen. Das Wirtschaftsreferat hat diese Daten in zeitlichen Bezug gesetzt und mit anderen Regionen verglichen. Die Erkenntnisse beziehen sich auf den am 15.03.2021 verfügbaren Datenstand.
Gliederung
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 1.1 Gesamtbeschäftigung 1.2 Beschäftigungszuwächse und -verluste nach Branchen 1.3 Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe 1.4 Beschäftigungsentwicklung in den wissensintensiven Branchen 1.5 Beschäftigungsentwicklung in der Informations- und Kommunikationswirtschaft 2. Geringfügige Beschäftigung 3. Arbeitslosigkeit 3.1 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Nürnberg 3.2 Arbeitslosenquoten im Vergleich 3.3 Bestand an offenen Stellen 4. Kurzarbeit 5. Entwicklung der Industrieumsätze 6. Tourismusentwicklung 7 Flughafen: Entwicklung der Fluggastzahlen 8 NürnbergMesse: Entwicklung des Messegeschäfts 9. Gewerbesteuer 10. Maßnahmen
1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Bundesagentur für Arbeit hat Daten zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den deutschen Kreisen zum Stichtag 30.6.2020 veröffentlicht. Die Daten beinhalten somit erste Monate und Auswirkungen nach dem Frühjahrs-Corona-Lockdown.
1.1 Gesamtbeschäftigung
Nach einem zehn Jahre währenden Anstieg ist Nürnbergs Beschäftigtenzahl erstmals wieder gesunken und liegt aktuell (Juni 2020) bei 309.094 (siehe Abb. 1). Im Vorjahr waren am Arbeitsort Nürnberg noch 314.648 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Rückgang um 5.554 Beschäftigte bzw. um 1,8 % zum Vorjahr. Im Pandemieverlauf muss von weiteren Beschäftigungsrückgängen ausgegangen werden. Nach aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen hat die Stadt Nürnberg jedoch noch die dritthöchste Beschäftigtenzahl in ihrer Geschichte. In der Metropolregion waren im Juni 2020 1.509.255 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt; im Vorjahr gab es dort noch 1.523.110 Beschäftigte. Das entspricht einem Rückgang um 0,9 Prozent.
Beschäftigungsrückgang in Nürnberg
Abb. 1: Nürnbergs Beschäftigtenzahl ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken
SSoozziiaallvveerrssiicchheerruunnggssppfflliicchhttiigg BBeesscchhääffttiiggttee iimn NSütardntbgeerbgiet Nürnberg
314 64 311 312
305 674
294 200 295 693
289 749
269 483
264 202 265 288
64 187
254 599 252 469
SV-Beschäftigte jeweils am 30.06.
309 094
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenzahl am Arbeitsort Nürnberg, jeweils zum Stand 30. Juni
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Nürnberg
Der Beschäftigungsrückgang zum Vorjahr fällt in Nürnberg höher aus als in den Vergleichsregionen (siehe Abb. 2). Während Nürnbergs Beschäftigung um 1,8 Prozent zurückging, stieg die Beschäftigtenzahl im Durchschnitt der zwanzig größten deutschen Städte
- trotz anfänglicher Corona-Krise - nochmals um 0,2 Prozent gegenüber 2019 an. Bundesweit
ging die Beschäftigung um 0,3 Prozent zurück. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gingen in Nürnberg verloren bei Kfz-Zulieferern, wie z.B. der Conti Temic microelectric, MAN Truck & Bus, aber auch bei Siemens und der Druckerei Prinovis. Diese Rückgänge sind nicht pandemiebedingt, sondern viel mehr Folge der anhaltendenden Umstrukturierungsprozesse in der Automotive- und Druck-Branche. Damit zusammenhängend ging auch die Beschäftigung im Bereich der Werkvertrags- und Leiharbeitskräfte zurück.
Einige Branchen sind jedoch von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders stark betroffen, weil sie beispielsweise den fortdauernden Beschränkungen des Infektionsschutzes unterliegen. Dazu zählt die Veranstaltungsbranche und insbesondere die in Nürnberg stark vertretene Messe- und Kongresswirtschaft, deren wirtschaftliche Aktivitäten durch die Maßnahmen zur Verringerung der sozialen Kontakte nach wie vor stark eingeschränkt sind. Gleiches gilt für weite Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft, des Gastgewerbes, der Reiseverkehrswirtschaft, der Schaustellerbranche und zum großen Teil auch für den stationären Einzelhandel.
Im Folgenden wird die Beschäftigungssituation detaillierter betrachtet. Zu beachten ist, dass der derzeitige Datenbestand nur die ersten drei Monate der Corona-Krise abbildet.
Abb. 2: Nürnbergs Beschäftigtenzahl ist im Vergleich zum Vorjahr überdurchschnittlich stark
gesunken Beschäftigungsrückgang in Nürnberg
Veränderung der Gesamtbeschäftigung zum Vorjahr (von Juni 2019 zu Juni 2020)
Beschäftigtenentwicklung
Essen 1,4% Münster Düsseldorf Berlin Bochum Dresden Bielefeld Leipzig Hamburg Dortmund München Frankfurt a M Wuppertal Hannover Bremen Bonn Duisburg Köln Stuttgart Nürnberg - Mittelfranken Metropolregion Nürnberg Bayern Deutschland
| 1,8% | - | - -0 -0 -0,3 -0,4 -0,5% 0,7% | 0,0% 0,2% ,3% ,3% % % | 1 1,2% % ung der Ge igtenzahl v ergleich z n Prozent | ,4% samt- om Juni um | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0,7 0,7% 0,5% 0,5% ,4% Veränder Beschäft 2020 im V Vorjahr i | ||||||||
| 0 0,2% 0,1% 0,1% D gr St | ||||||||
| -1,0% -0,9% | D gr St | urchschnit ößten deu ädte: 0,2 | t der 20 tschen % | |||||
| -0,4 -0 | ||||||||
| % ,3% |
Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenzahlen am jeweiligen Arbeitsort; die 20 größten deutschen Städte im Vergleich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort
1.2 Beschäftigungszuwächse und -verluste nach Branchen
Bei Untersuchung der Entwicklung in den einzelnen Branchen ergibt sich für Nürnberg ein uneinheitliches Bild. Branchenzweigen mit Beschäftigungsrückgängen stehen eine nicht unerhebliche Anzahl an Branchen gegenüber, die im Vergleich zum Vorjahr ein Beschäftigungswachstum erfahren haben (siehe Abb. 3).
Abb. 3: Beschäftigungsrückgänge – aber auch Zuwächse in einigen Branchen
Branchen
| -3 -48 -190 -312 -600 -1 020 -1 203 3 207 3 246 | |
|---|---|
| Verarbeitendes Gewerbe -3 | 445 |
Öff.V
Im
er He pflichtig
s n1) erg ni 2020.
1)Das Verarbeitende Gewerbe untergliedert sich in drei Teilbereiche; diese sind im Diagramm dunkel hinterlegt. Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenzahlen nach Branchen am Arbeitsort Nürnberg Der weiße Balken „verarbeitendes Gewerbe“ stellt die Summe der drei dunkelblauen Balken dar
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
VQouerllew: Stateistikg degr Buendensagoentmur für mArbeiet n sei, dass die starken Beschäftigungszuwächse in der Energieversorgungsbranche (+1.853 Beschäftigte bzw +67 Prozent) zum größten Teil aus den starken Rückgängen bei der Metall- und Elektroindustrie resultieren. Es ist anzunehmen, dass es sich hierbei um einen statistischen Effekt handelt, der auf die Wirtschaftszweigneuzuordnung eines
großen Unternehmens der Energietechniksparte vom verarbeitenden Gewerbe zur Energieversorgung zurückzuführen ist. Der verarbeitende Sektor hat durch diese statistische Umklassifizierung zwar verloren, die Beschäftigten sind dem Standort aber erhalten geblieben. Starke Beschäftigtenzuwächse gab es aber auch für die öffentliche Verwaltung, die Logistikbranche und das Gesundheitswesen. Diese bauten neben anderen Branchen Beschäftigung auf. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung, dem Handel und im Gastgewerbe wurden in starkem Ausmaß Beschäftigungsverhältnisse abgebaut.
Handel und Gastgewerbe waren von Anfang an sehr stark durch die Corona-Einschränkungen getroffen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein sehr schnell auf Änderungen im Wirtschaftsgeschehen reagierender Sektor, der in Krisenzeiten schnell Personalstände abbaut in Aufschwungsphasen typischerweise aber auch schnell wieder Beschäftigte einstellt. Damit ist sie ein Frühindikator für wirtschaftliche Entwicklungen.
1.3 Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe
Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Gesamtbeschäftigung
Das verarbeitende Gewerbe ist für Nürnberg weiterhin von hoher Bedeutung. Aufbauend auf einer reichen industriellen Tradition in der Elektrotechnik und im Maschinen- und Fahrzeugbau hat sich Nürnberg zu einem High-Tech-, Industrie- und innovativen Dienstleistungsstandort entwickelt. Viele Produkte und Problemlösungen auf den Gebieten Kommunikation, Verkehrsund Energietechnik, Mess- und Regeltechnik, elektronische Bauelemente oder Automatisierungs- und Fertigungstechnik kommen aus Nürnberg. Beschäftigungsträger in Nürnberg
Abb. 4: Industriesektor ist wichtiger Beschäftigungsträger in Nürnberg
Anteil des verarbeitenden Gewerbes an allen Beschäftigten
Wuppertal Stuttgart Duisburg Bremen Bielefeld Nürnberg Hannover Dresden München Hamburg Dortmund Bochum Köln Leipzig Essen Düsseldorf Münster Berlin Frankfurt a M Bonn
| 19,4% 5% % 2 | 4,2% 27,7% 24,8% | |
|---|---|---|
| 20,6% |
Mittelfranken Metropolregion Nürnberg Bayern Deutschland
Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe an allen Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsort; QuellQe:u eSlltea: tBiusntdike sdaegre nBtuurn füdr eAsrbaegite; nAtnuteril ef üdre rA srobzieailvte; rjseicwheeriulsn gimsp flJicuhntigi B2e0s2c0h äftigten im verarbeitenden Gewerbe an allen Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsort; im Juni 2020
Wie Abb. 4 zeigt, sind 14,6 Prozent aller Nürnberger Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe tätig. Im Vergleich der 20 größten deutschen Städte gehört Nürnberg damit nach wie vor zum oberen Drittel von Standorten, in denen verarbeitendes Gewerbe und Industrie noch eine gewichtige Rolle einnehmen. Es zeigt sich aber auch, dass die Beschäftigtenanteile des verarbeitenden Gewerbes im ländlichen Raum höher liegen als in den meisten Metropolen.
1.4 Beschäftigungsentwicklung in den wissensintensiven Branchen
Von strategischer Bedeutung für die Standortentwicklung von Wirtschaftsräumen sind die sogenannten "wissensintensiven" Branchen. Nach einer Klassifizierung des Bundesforschungsministeriums sind das in erster Linie Branchen, in denen besonders hoch qualifiziertes Personal einsetzt wird. Die Branchen weisen typischerweise einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Akademikerinnen und Akademikern, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern und Ingenieurinnen und Ingenieuren auf.
Abb. 5: VergleBicehsscwheäisfeti ggeterinngzeash Wleanc hinst dumer i nN düernn wbeisrsgenesri nIntednussivternie Branchen
Entwicklungder Beschäftigtenzahlenin den wissensintensivenBranchenzumVorjahr
| -0,8 -1,1% | % | |||
|---|---|---|---|---|
| 1,0% | ||||
| 0,5% 0,4% 0,4% 3% 0,5% 0,6% | ||||
| -0,4% | -0,1% |
Essen 3,1% Düsseldorf 3,1% Bochum Dresden Leipzig Berlin Frankfurt a M Dortmund Münster München Bielefeld Hamburg Stuttgart Hannover Wuppertal Köln Bremen Nürnberg Duisburg Bonn
| Durch 20 deutsc 1 | schnitt der größten hen Städte ,6 % | : |
|---|
Mittelfranken Metropolregion Nürnberg Bayern Deutschland
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Entwickluvenrgar bdeeitre nsdoezni aGlevweerrsbiec hane arullenng Bsepsfclhiäcfhtigtteign Bame sjecwheäilfigteignt Aernbeziatshorlte; inm iJnu ndi e20n2 g0esamten wissensintensiven Branchen (in Produktion und Dienstleistung) von Juni 2019 zu
Juni 2020 in Prozent; die 20 größten deutschen Städte im Vergleich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Abgrenzung der wissensintensiven Branchen nach NIWI/ISI/ZEW-Listen; WZ08-3-Steller
Zu den wissensintensiven Industriebranchen zählen z. B. die Herstellung von elektronischen Bauelementen, Datenverarbeitungsgeräten, Mess- und Kontrollinstrumenten oder auch die Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und ähnlichen komplexen Gütern. Zu den wissensintensiven Dienstleistungen zählen z.B. Datenverarbeitungsdienstleistungen, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungen, Ingenieurbüros, Forschungs- und Entwicklungsunternehmen etc.. Diese Branchen üben starken Einfluss auf Qualität und Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes aus. Wie die Abb. 5 zeigt, sind die Beschäftigtenzahlen in Nürnbergs wissensintensiven Produktions- und Dienstleistungsbranchen nur um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. In den meisten anderen großen deutschen Städten war dieser Zuwachs größer und betrug durchschnittlich 1,6 Prozent; im gesamten Bundesdurchschnitt wuchsen die wissensintensiven Branchen um 0,6 Prozent. Aufgrund des überdurchschnittlichen Anteils der wissensintensiven Industrien am verarbeitenden Gewerbe wirkt sich der Abbau im verarbeitenden Gewerbe in Nürnberg überdurchschnittlich stark auch bei der Entwicklung der wissensintensiven Beschäftigten aus. Dennoch hat Nürnberg - auch aktuell - einen überdurchschnittlich hohen Anteil der wissensintensiven Industrie an der Gesamtbeschäftigung im verarbeitenden Gewerbe.
1.5 Beschäftigungsentwicklung in der Informations- und Kommunikationswirtschaft
Nürnberg hat eine hohe Beschäftigtenquote in den zukunftsweisenden Branchen der Informations- und Kommunikationswirtschaft. 10,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind der Herstellung, dem spezialisierten Fachhandel oder andern Dienstleistungen rund um die IT zuzurechnen. Unter den 20 größten deutschen Städten teilen sich München, Bonn und Nürnberg die Spitzenplätze in diesem Wirtschaftsbereich.
Abb. 6: Nur geringNeur Br egsechräinftgigeurn gZsuzuwwaacchhss i man IK BTe-Sseckhtoärf tigten im IT-Sektor
Veränderung der in den IKT-Branchen Beschäftigten zum Vorjahr (2019 zu 2020)
Bremen 14,2% Berlin Dortmund Bielefeld Dresden München Bochum Leipzig Hannover Frankfurt a M Bonn Hamburg Essen Stuttgart Köln Nürnberg Münster Düsseldorf Wuppertal Duisburg
-0,1% -0,6% -6,3% -9,2% -6,9% -0,5%
Mittelfranken Metropolregion Nürnberg Bayern Deutschland
Veränderung der Beschäftigtenzahlen der Informations-und Kommunikationswirtschaft (Produktion und Dienstleistung) von Juni 2019 zu Juni 2020, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigtenzahlen der Informations- und Kommunikationswirtschaft (Produktion und Dienstleistung) von Juni 2019
zu Juni 2020 in Prozent; die 20 größten deutschen Städte im Vergleich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Berechnungen
Im Vergleich zu Juni 2019 ist in diesem Wirtschaftssegment Nürnbergs Beschäftigtenzahl um 0,2 Prozent angewachsen. Im Durchschnitt der 20 größten Städte stieg die IKT-Beschäftigung allerdings um 2,7 Prozent und damit deutlich stärker. Zu berücksichtigen ist, dass Nürnberg im Vergleich z.B. zum Tabellenführer Bremen einen fast doppelt so hohen Beschäftigtenanteil in den IKT-Branchen hat.
2. Geringfügige Beschäftigung
Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nürnberg von Juni 2019 zu Juni 2020 um 1,8 Prozent zurückging, ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten deutlich stärker gesunken. Im Sommer 2020 gab es 3.959 bzw. 6,8 Prozent weniger dieser sogenannten „Minijobs“ als noch im Jahr zuvor. Der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung in Nürnberg entspricht dem deutschlandweiten Durchschnitt und ist einen Prozentpunkt höher als der bayerische Rückgang (-5,8 Prozent).
Abb. 7: Die Zahl dBeer gsecrhinägfftüiggigu Bnegsscrhüäfctikggteann igst i inm N Vüerrgnlebicehr zgum Vorjahr gesunken
Geringfügig Beschäftigte im Stadtgebiet Nürnberg
| 55 540 55 810 56 565 57 097 57 197 57 046 58 018 58 175 58 456 58 505 54 546 geringfügig Beschäftigte | |||
|---|---|---|---|
| jeweils am 30.06. | Rückgang der geringfügigen Beschäftigung zum Vorjahr -6,8% Deuts -5,8% Bayer -6,8% Nürnb | chland n erg | |
| -6,8% | |||
| -5,8% | |||
| -6,8% | |||
| 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 |
%
Entwicklung der geringfügig Beschäftigtenzahl am Arbeitsort Nürnberg, jeweils zum Stand 30. Juni; Im Balkendiagramm: Rückgang der geringfügigen Beschäftigung von Juni 2019 zu Juni 2020 im Vergleich
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort Nürnberg Zu den geringfügigen Beschäftigten zählen die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung.1 Ein entscheidender Unterschied zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht gerade in der gegenwärtigen Krise darin, dass Beschäftige in Minijobs keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben und daher schneller gekündigt werden.
Von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind in starkem Maße Branchen mit einem typischerweise hohen Anteil an Minijobs betroffen wie z.B. das Gastgewerbe oder die Unterhaltungsbranche. Mit 1.619 Beschäftigungsverhältnissen gingen zwischen 2019 und 2020 im Gastgewerbe die meisten Minijobs verloren (-18,6 Prozent). Auch im Handel (-500 geringfügig Beschäftigte bzw. -6,4 Prozent), in der Zeitarbeitsbranche (-231 Arbeitsplätze bzw. -25,2 Prozent) und den weiteren sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (-138 Arbeitsplätze) zeigt sich ein deutlicher Rückgang. Darunter fallen u.a. die Bereiche Reinigung, Sicherheitsdienste, Veranstaltungsmanagement und Reisebüros. Im verarbeitenden Gewerbe betrug der Rückgang 10 Prozent (-196 geringfügig Beschäftigte).
1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt ist. Befristet auf den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 gilt, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens fünf Monate oder 115 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.
3. Arbeitslosigkeit
3.1 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Nürnberg
Nachdem im Februar des letzten Jahres - kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie - Nürnberg noch die niedrigste Arbeitslosenzahl seit 28 Jahren registrierte, gibt es nun einen deutlichen Anstieg. Im Februar 2021 waren 20.119 Menschen in Nürnberg arbeitslos gemeldet - das entspricht einer Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent.
Niedrigste Arbeitslosigkeit seit 27 Jahren
Abb. 8: Entwicklung der Arbeitslosenzahlen seit 1994
Arbeitslose im Monat Februar 34 963 29 590 28 103 (8,3 %) 23 473 22 35122 328 24 126 24 058 22 591 22 356 21 616 (6,7 % A 2 rb 0 e i 1 ts 1 l 9 osenquote) 21 218 20 590 18 669 + 26,4 % 16 978 15 99615 914 (5,5 %) (5,3 %) Entwicklung der Februar-Arbeitslosenzahlen im Stadtgebiet Nürnberg )* für die Jahre 1994-1997 stehen nur Quartalszahlen zur Verfügung; Quelle: Bundesagentur für Arbeit
34 963
29 590
28 103 (8,3 %)
23 473 22 35122 328 126 24 058 22 591 21 616 (6,7 % 22 356
21 218 20 590 18 669 16 978
15 99615 9 (5,5 %) (5,3
Der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Nürnberg um 26,4 Prozent zum Vorjahr entspricht in etwa dem durchschnittlichen Arbeitslosenzuwachs der anderen großen deutschen Städte mit mehr als 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und ist etwas höher als im gesamtdeutschen Durchschnitt und etwas niedriger als in Bayern. Durchschnittlicher Arbeitslosenanstieg in Nürnberg
Abb. 9: Durchschnittlich starker Anstieg der Arbeitslosigkeit in Nürnberg
| München | |||
|---|---|---|---|
| Frankfurt a. M. | |||
| Berlin Leipzig | |||
| amburg | |||
| Stuttgart | |||
| sseldorf | |||
| ürnberg | |||
| Köln | |||
| Region Hannover | |||
| Dresden | |||
| uppertal | |||
| Duisburg | |||
| Bremen | |||
| Bochum | |||
| ortmund |
43,3%
%
ahlen
Essen
Bayern 29,9%
Deutschland
Veränderung der Arbeitslosenzahlen von Februar 2020 zu Februar 2021 in Prozent; Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Stadtkreise der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW in Vergleich
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Veränderung der Arbeitslosenzahlen von Feb. 2020 zu Feb. 2021 in %; Stadtkreise der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW in Vergleich
3.2 Arbeitslosenquoten im Vergleich
Nürnberg hat - auch in Corona-Zeiten - im Vergleich der größten deutschen Städte eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten.
Abb. 10: Niedrige Arbeitslosenquote im Großstadtvergleich
| ArbAeribtseliotssleonsqeunoqtueont en vomvo Fme bFreubarru 2a0r2 21021 % derd gerrö gßrtöeßnt deneu dtesuchtsecnh Sentä Sdttäedt 6,7 % 6,7 % 7,3 % 8,1 % 8,2 % 8,3 % 8,4 % 9,8 % 9,8 % 10,3 % 10,6 % 11,2 % 11,5 % 12,1 % 12,8 % | |
|---|---|
| Durchschnitt | |
| Bundesgebiet | |
| = 6,3 % |
München
Stuttgart
Nürnberg e
Dresden
Frankfurt a. M.
Hamburg
Region Hannover
Leipzig
Düsseldorf
Köln
Bochum
Wuppertal
Berlin
Bremen
Essen
Dortmund
Duisburg
Arbeitslosenquoten in den Stadtkreisen der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW; bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; jeweils im Februar 2021 13
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Arbeitslosenquoten in den Stadtkreisen der großen deutschen Städte mit mind. 350.000 EW; bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
3.3 Bestand an offenen Stellen
Abb. 11: Bestand an offenen Stellen weiter gesunken
Bestandgemeldetersozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellenin Nürnberg 6 951 6 482 6 545 6 156 5 271 4 863 4 773 3 805 3 418 2 546 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Feb 21
| 6 951 | ||
|---|---|---|
| 6 482 6 156 | 6 545 | |
| 5 271 | 4 863 4 773 | |
| 3 805 | ||
| 3 418 | ||
| 2 546 |
Bestand der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen für das Stadtgebiet Nürnberg;
jeweils im Monat Dezember (Ausgenommen 2021)
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Im Februar 2021 waren der Arbeitsagentur Nürnberg 1.772 weniger offene Stellen für Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Bestand der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen für das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Stadtgebiet Nürnberg gemeldet als noch am Jahresende 2019. Das entspricht einem Rückgang um 27,1 Prozent. Bereits im Jahr 2019 zeichnete sich jedoch ein leichter Rückgang des Stellenangebots ab, ein Zeichen dafür, dass strukturelle und konjunkturelle Effekte z.B. im Zusammenhang mit dem damals bevorstehenden Brexit und die Probleme rund um die Verbrennungsmotoren, sich auch schon vor der Pandemie eintrübend auf das Wirtschaftsgeschehen in Nürnberg auswirkten.
4. Kurzarbeit
Das Instrument Kurzarbeit hat auch in Nürnberg bisher viele Arbeitsstellen retten können. Durch die Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld als Lohnersatz zu beziehen, soll Arbeitslosigkeit vermieden werden. Von April 2020 bis Februar 2021 gingen bei der Agentur für Arbeit insgesamt 9.064 Anzeigen von Nürnberger Betrieben für konjunkturelle Kurzarbeit ein, von denen bis zu 156.416 Menschen betroffen sein können. 358 Anzeigen für 3.371 möglicherweise betroffenen Personen erfolgten davon im Februar 2021. Diese angezeigte Kurzarbeit sagt aber nichts über das tatsächliche Ausmaß und die Verweildauer der Personen und Betriebe in Kurzarbeit aus. Aussagekräftiger ist die Statistik über die realisierte Kurzarbeit. Sie berichtet über den tatsächlichen Bestand an Betrieben mit Kurzarbeit und den davon tatsächlich betroffenen Beschäftigten. Informationen zur realisierten Kurzarbeit haben allerdings berechnungsbedingt einen Datenabstand von mehr als vier Monaten zum aktuellen Geschehen. Aktuell verfügbarer Datenstand bei Erstellung dieser Informationen war daher der September 2020.
Beschäftigungsrückgang in Nürnberg
Lag die Quote in der realisierten konjunkturellen Kurzarbeit Anfang 2020 noch bei unter einem Prozent, stieg sie bis Mai stark auf 18,4 Prozent an. Das bedeutet, dass nahezu jede fünfte in Nürnberg sozialversicherungspflichtig beschäftige Person im Mai in Kurzarbeit war. Im September 2020 befanden sich noch 23.129 Beschäftigte in 2283 Betrieben in Kurzarbeit.
Abb. 12: Nach Höchstständen im Mai sanken die Nürnberger Kurzarbeiterzahlen wieder
Realisierte Kurzarbeit in Nürnberg
17,9 % 18,4 %
56 321 57 908
14,7 %
45 546
11,4 %
35 327
7,5 % 8,1 %
7,5 %
23 520 24 949 23 129
823 30 756 27 2 653 4 853 4 390 3 567 2 915 2 511 2 283
Jan 2020 Feb 2020 Mrz 2020 Apr 2020 Mai 2020 Jun 2020 Jul 2020 Aug 2020September
(HR4) Kurzarbeitende Personen Kurzarbeitende Betriebe Kurzarbeitsquote
Realisierte konjunkturelle Kurzarbeit am Arbeitsort Nürnberg. Die Kurzarbeitsquote stellt den Anteil der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dar. Die Daten für Septembersind hochgerechnet und haben eine Wartezeit von 4 Monaten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Realisierte konjunkturelle Kurzarbeit am Arbeitsort Nürnberg; Werte für September hochgerechnet. Die von der Bundesagentur für Arbeit neueingeführte KMurziatr beditsqeuomte s tenllt deenu Aneteril ldiecr Khurezanrbe iteLrinonecn kundd Kourwzarbnei ters ane dietn soHziaelverrbsichsetru n2gsp0flic2htig0 B ebscheäftfigitenn ddaer.n1 7sich sehr wahrscheinlich wieder Quelle: Bundesamgeneturh fürr A rbMeitenschen in Kurzarbeit. Von den Höchstständen im Mai sind die Zahlen aber auch aktuell weit entfernt.
Im Vergleich mit anderen großen Städten zeigt sich, dass Nürnbergs Kurzarbeitsquote im oberen Drittel liegt (vergl. Abb. 13). Wesentliche Gründe für das vergleichsweise ungünstigere Abschneiden: Ehemalige Standortstärken Nürnbergs wie das florierende Messe- und Kongresswesen, die hohe, weit überregionale Bedeutung als Einkaufsstandort und die Tatsache, einen der bestbewerteten Flughäfen Deutschlands zu haben, kommen durch die Pandemieeinschränkungen vorübergehend so gut wie nicht mehr zum Tragen. Beschäftigte aus den damit verbunden Wirtschaftszweigen stellen einen hohen Anteil der Kurzarbeitenden.
Beschäftigungsrückgang in Nürnberg Abb. 13: Anteil der Kurzarbeitenden an den Beschäftigten in Nürnberg leicht über dem Durchschnitt
der größten deutschen Städte
Quoten der realisierten Kurzarbeit im September 2020
Frankfurt a. M. 14,6 %
Hamburg
Duisburg
Bremen
Nürnberg
Düsseldorf
Köln
Wuppertal
Region Hannover 6,8 %
München 6,8 %
Berlin 5,9 %
Bochum ,5 %
Stuttgart %
Dortmund
Essen
Dresden
Leipzig
6,
Bayern 7,3 %
Deutschland 6 %
QuoRteeanlis dieertre r keoanljiusniektrutreenlle kKounrzjaurnbketit uarme Allrebne iKtsourrt zNaürrbnebietr ign; Wdeernte S fütra Sdetpkteremibseern h odcehrg gerreocßhennet .d Deieu tvsocnh deenr BSutnäddetsea gmenittu mr füinr dA.r b3e5it0 .000 jeweils im September; hochgerechnete Datneenu.e Dinigee vfüohnrte d Keurr zBaurbneditesqsuaogtee nstteulltr d feünr AAnrtebiel dite re Kinugrzeafrübheirteterin Knuenrz uanrdb Keuitrzsaqrubeoitteer astne dleltn d seoznia Alvnetrseicilh dereurn Kgsuprflzicahrtibg eBietescrhinäfntigetenn u dnadr .Ku1rz7arbeiter an den soziQaulveeller:s Bicuhnedreusanggesnptufrli fcühr tAirgb eBiteschäftigten am Arbeitsort dar.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
5. Entwicklung der Industrieumsätze
Die Nürnberger Industriebetriebe verzeichneten nach dem Frühjahrs-Lockdown einen starken Umsatzeinbruch (siehe Abb. 14). Der Gesamtjahresumsatz der Industriebetriebe mit mind. 50 Beschäftigten ist von 8,4 Mrd. € auf 7,9 Mrd. € gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 6,8 Prozent. Der Inlandsumsatz verringerte sich dabei um 5,1 Prozent, der Auslandsumsatz um 8,1 Prozent. In der Abbildung sind nur die großen Betriebe des verarbeitenden Gewerbes berücksichtigt, die zur monatlichen Industrieberichterstattung verpflichtet sind. Die Umsätze des gesamten verarbeitenden Gewerbes (mit mind. 20 Beschäftigten) liegen darüber, sind aber zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
| 9,2 Mrd. € 12 8,9 Mrd. € 8,4 Mrd. € 7,9 Mrd. € 10 9,2 Mrd. € 12 8,9 Mrd. € 8,4 Mrd. € 8 o ru E .d 10 rMer berg Industrieunternehmen (mit mind. 50 6 n i zBeschäftigten) 12 ta 8 er Ind s m U ustrie 4 unternehmen (mit mind. 50 Besc o ru E häfti gten) .d rM 6 n i z 2 ta s m 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € GesamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 0 2017 22018 2019 2020 Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz insgesamt (in Mrd. EUR) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 7,9 Mrd. € 9,2 Mrd. € 12 8,9 Mrd. € 8,4 Mrd. € 10 en (mit mind. 50 12 8 o ru Besc Ehäftigten) .d rM 6 n i z ta s m esamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 22018 2019 2020 EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. EUR) Umsatz insgesamt (in Mrd. EUR) | ||||
| zBeschäftigten) ta 8 Abb. 14: Umsätze der Nürnberger Ind s m U ustrie 4 unternehmen (mit mind. 50 Besc o ru E häfti gten) .d rM 6 n i z 12 2 ta s m 8,9 Mrd. € 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € GesamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 10 0 o ru 8 2017 22018 2 E .d Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. rM 6 n i 0 z ta 2017 s m 4 U 52,0 % 52,1 % 54,6 % 53,8 % Auslandsumsatz (in Mrd. Exportquote 2 0 2017 2018 2019 2020 Umsätze der Nürnberger Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit mind. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, QuelleA:m At mfür tS tfaüdtrfo Srscthaudngt fuonrds Sctahtiustink gfü ur nNüdrn Sbetragt uinsdt iFkü r tfhür Nürnberg und Fürth | zBeschäftigten) ta s er Indmustrieunternehmen (mit mind. 50 U 4 | 8 o ru Besc Ehäftigten) .d rM 6 n i z ta s m esamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 22018 2 EUR) Inlandsumsatz (in Mrd. | ||
| M 6 n i z 12 2 ta s m 8,9 Mrd. € 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € GesamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 10 0 o ru 8 2017 22018 E .d Auslandsumsatz (in Mrd. EUR) Inland rM 6 n i 0 z ta s m 4 U 52,0 % 52,1 % 54,6 % 53,8 % Auslan Exportquote 2 0 2017 2018 2019 2020 | 2 9,2 Mrd. € 8,4 Mrd. € G 0 2017 Auslandsumsatz (in Mrd. | M 6 n i z ta s m esamtUumsa4tz 7,9 Mrd. € 22018 EUR) Inland | ||
| 0 53,8 % Auslan xportquote | 2017 dsumsatz (in Mrd. |
7,9 Mrd. €
sgesamt (in Mrd. EUR)
In der nachfolgenden Grafik (Abb. 15) sind die monatlichen Umsätze der verarbeitenden Betriebe (mind. 50 Beschäftigte) der letzten zwei Jahre aufgeführt. Deutlich zu erkennen ist der Umsatzrückgang im Frühjahr 2020. Ein Lichtblick ist zu erkennen im letzten Quartal 2020. Dort liegen alle drei Monatsumsätze der Industrie über den Monatsumsätzen des Vorjahres. Das heißt, gegen Ende 2020 ging es für die Industriebetriebe, zumindest was die Umsätze beUtrmafs, äwtziee ddeer r aNuüfwrnäbrtesr. gPerro Ibnldeumsetr ibeeuin tdeernn eLhiemfeernke (tmtenit mköinnnde. n5 0a ber noch zeitverzögert auftreten und sind kaum prognostizierbar. Ebenso sind die Auswirkungen des neuerlichen Beschäftigten) Lockdowns in diesen Umsatzzahlen nicht enthalten.
Abb. 15: Deutlich erholte Umsätze der Nürnberger Industrieunternehmen im letzten Quartal
Industrieumsätze in Mio. Euro 900 728,8 738,6
704,8 733,9 691,0
630,90
Auslandsumsatz in Mio Euro Inlandsumsatz in Mio. Euro Umsatz insgesamt (in Mio. EUR)
Umsätze der Nürnberger Betriebe des verarbeitenden Gewerbes mit mind. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
6. Tourismusentwicklung
Tourismus 2020: Rückgang der Übernachtungen um 57,8 Prozent
Die Corona-Pandemie wirkt sich insbesondere in der Tourismusbranche mit großer Wucht aus. Die Zahl der Übernachtungen sank im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr von über 3,5 Millionen auf rund 1,5 Millionen - das entspricht einem Rückgang von 57,8 Prozent Die Zahl der Gästeankünfte ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um fast 60 Prozent zurückgegangen. Statt 2 Millionen reisten nur rund 808 000 Personen nach Nürnberg. Die internationalen Übernachtungen fielen in Folge der Reisebeschränkungen sogar um 68,4 Prozent niedriger als im Vorjahr aus.
Abb. 16: Starke Rückgänge im Nürnberger Tourismus
Tourismusentwicklung in Nürnberg
Übernachtungen 2020
ÜN2020 Vergleich 2019
Übernachtungen insgesamt 1.501.994 -57,8 % Übernachtungen Inland 1.122.709 -52,2 %
Übernachtungen Ausland 379.285 -68,4%
Ø Aufenthaltsdauer 1,8 1,8
Bettenkapazitätder Hotellerie (April/Dezember) 11.889/ 16.523 18.003/ 17.847
Ø Bettenauslastung (Hotellerie) 23,7 % 51,8 %
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik
Quelle: Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg
Auf Grund des Reiseverbots in vielen Ländern und des Verbots von Flusskreuzfahrten in Bayern sank die Zahl der Anlegevorgänge im Personenschifffahrtshafen von 890 im Jahr 2019 auf lediglich 62 im Jahr 2020. Das entspricht einem Rückgang von 93%.
7. Flughafen: Entwicklung der Fluggastzahlen
Im Jahr 2020 nutzten 917.296 Fluggäste den Albrecht Dürer Airport Nürnberg. Im Jahr davor waren es noch 4.111.670 Passagiere. Das Minus von 77,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist Folge der pandemiebedingten Einschränkungen, die zeitweise zur kompletten Einstellung des Passagierflugverkehrs geführt hatten. Zuletzt wurden im Jahr 1985 weniger als eine Million Jahrespassagiere am Airport Nürnberg gezählt.
Noch in den ersten zwei Monaten Januar, Februar 2020 konnte der Flughafen ein Passagierwachstum von 1,9 Prozent zum Vorjahr verzeichnen. Im März brachen die Passagierzahlen bereits um 61,2 Prozent ein und konnten sich bis heute nicht mehr erholen.
8. NürnbergMesse: Entwicklung des Messegeschäfts
Bedingt durch die Pandemie wurden im Jahr 2020 insgesamt 65 Messen und Ausstellungen in der NürnbergMesse Group abgesagt oder verschoben. Im Messezentrum Nürnberg waren davon 33 Messen und Ausstellungen betroffen.
Ein Corona-bedingtes deutliches Minus bei Ausstellenden, Besuchenden und der Ausstellungsfläche führte 2020 zu einem Umsatzrückgang um zwei Drittel gegenüber den
Planungen auf rund 110 Mio. Euro und zu einem Jahresfehlbetrag in der Größenordnung von 50-60 Mio. Euro. Die Umwegrentabilität sank lt. ifo-Institut für die Metropolregion um 900 Mio. Euro.
| NürnbergMesse Group | 2019 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Aussteller | 35.439 | 12.385 | -65% |
| davon Inland | 21.727 | 5.414 | -75% |
| davon Ausland | 13.712 | 6.971 | -49% |
| Besucher | 1.393.628 | 430.887 | -69% |
| davon Inland | 1.168.440 | 352.737 | -70% |
| davon Ausland | 225.188 | 78.150 | -65% |
| Messezentrum Nürnberg | 2019 | 2020 | Veränderung in % |
|---|---|---|---|
| Aussteller | 26.723 | 9.364 | -65% |
| davon Inland | 14.877 | 3.241 | -78% |
| davon Ausland | 11.846 | 6.123 | -48% |
| Besucher | 986.684 | 253.850 | -74% |
| davon Inland | 777.367 | 178.282 | -77% |
| davon Ausland | 209.317 | 75.568 | -64% |
Während Corona die NürnbergMesse und viele ihrer Tochtergesellschaften fest im Griff hatte, gelang der NürnbergMesse China der erfolgreiche Restart mit Messen und Kongressen in Shanghai. Daraus konnten wichtige Erkenntnisse für die Hygiene- und Sicherheitskonzepte im Messegeschäft insgesamt gewonnen werden. Um trotz Pandemie die so wichtigen Marktplätze für die Wirtschaft anzubieten, entwickelte die NürnbergMesse in Rekordzeit neue, digitale Plattformen ihrer bestehenden Veranstaltungen.
9. Gewerbesteuer
Die als Steuer vom Ertrag und damit besonders von der Corona-Krise betroffene Gewerbesteuer ist auch in Nürnberg im Jahr 2020 erheblich zurückgegangen.
Bei einem Haushaltsplanansatz von 467 Mio. EUR wurde ein Jahresergebnis im Ertrag von
421 Mio. EUR (minus 9,9%) erzielt. Im Vergleich zu 2019 gingen die kassenmäßigen
Einnahmen der Gewerbesteuer (brutto) von 474,5 Mio. EUR auf 419,5 Mio. EUR zurück (minus 11,7 %). Dabei lag Nürnberg aber besser als im bayernweiten Durchschnitt von minus 17,3 % von 2019 auf 2020.
An Kompensationszahlungen seitens des Freistaates wurden 61,7 Mio. pauschale Finanzzuweisung an Nürnberg geleistet.
Wie sich das Gewerbesteuer-Veranlagungsjahr 2020 (d.h. die Gewerbesteuer auf die Jahresergebnisse 2020) entwickelt, kann derzeit noch nicht berechnet werden. Erst mit Abschluss der Veranlagungen des Jahres 2020 bei den Finanzämtern, mit dem nach derzeitigem Stand nicht vor Herbst 2022 zu rechnen ist, kann eine abschließende Analyse der Rückgänge in der Gewerbesteuer für das Wirtschaftsjahr 2020 getroffen werden.
Stundungen im vereinfachten Verfahren wurden aufgrund Corona-Betroffenheit von Unternehmen in ca. 1.000 Fällen für Gewerbesteuerzahlungen gewährt. Diese wurden insbesondere unmittelbar und nicht unerheblich von den behördlichen Pandemie-Maßnahmen betroffenen Steuerpflichtigen gewährt, z.B. aus dem Hotelier- und Gaststättengewerbe, Taxiunternehmen, Einzelhandel oder bei körpernahen Dienstleistungen.
Überdies wurden in mehreren tausend Fällen aufgrund geänderter Messbetragsbescheide der Finanzämter, wie auch auf direkten Antrag, Vorauszahlungen auf Gewerbesteuer für 2020 herabgesetzt, wobei hier eine Aussage, ob dies aufgrund der Pandemie oder aus sonstigen Gründen erfolgte, aus statistischen Gründen nicht getroffen werden kann.
Bei einem Vergleich der Vorauszahlungen für das Veranlagungsjahr 2019 mit dem Jahr 2020 ergibt sich ein Rückgang von 397 Mio. EUR auf knapp 338 Mio. EUR, also um 59 Mio. EUR. Die laufenden Vorauszahlungen für das Jahr 2021 bewegen sich, Stand Mitte März 2021, in etwa auf dem Niveau von 2020. Die Corona-Pandemie verursacht daher nach wie vor deutliche Auswirkungen auf das Gewerbesteuer-Aufkommen.
10. Maßnahmen
Das Wirtschaftsreferat hat zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 ein Maßnahmenprogramm „Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg“ mit vier Handlungsfeldern aufgestellt (vgl. RWA vom 27.05.2020):
-
Bestandssicherung und Unterstützung einer zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur;
-
Weiterentwicklung des Innovations-Ökosystems;
-
Monitoring und Optimierung des Investmentgeschehens und der Gewerbeflächen;
-
Standortmarketing und Standortinformation.
Auf dieser Basis wurden zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, insbesondere:
10.1 Wissens- und Technologietransfer für die Automotive-Branche
Bereits vor der Corona-Krise befand sich die Automobilindustrie vor besonderen Herausforderungen. Die anstehenden Technologiesprünge durch digitale Transformation und alternativen Antriebe bzw. Emissionsreduzierungen verlangen große Anstrengungen. Die Corona-Krise hat die Situation noch einmal verschärft.
OBM und Wirtschaftsreferat organisierten Dialogrunden mit der lokalen Automobilzulieferindustrie mit dem Ziel, Technologiepartnerschaften untereinander und mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen zu initiieren. So haben sich Konsortialpartner im bayerischen Antrag für ein bundesweites Technologie- und Innovationszentrum Wasserstofftechnologie gefunden.
Technologien zur Herstellung, zum Transport, zur Speicherung und zur Energiegewinnung aus Wasserstoff ermöglichen eine klimafreundliche Wirtschaft und Mobilität. Das bedeutet auch Wachstums- und Beschäftigungschancen für Unternehmen, die Technologien herstellen, mit denen Wasserstoff genutzt werden kann, sowie neue Wettbewerbschancen für die Automobilzulieferindustrie.
Nürnberg ist gut aufgestellt, um dieses Potenzial zu nutzen. Hier hat sich ein Spitzen- Forschungs- und Entwicklungs-Cluster um den Energie Campus Nürnberg und das Helmholtz Institut Erlangen-Nürnberg für Erneuerbare Energien ausgebildet. In Nürnberg ist der zentrale Netzwerkknoten für die bayerische Wasserstoffwirtschaft angesiedelt - das Zentrum Wasserstoff.Bayern. Im Jahr 2020 wurden die Kompetenzen vor Ort weiter gestärkt.
Hervorzuheben ist der Start des MAN Hydrogen Campus. In einer neuartigen Form der Kooperation arbeiten der Fahrzeughersteller MAN Bus & Truck, die Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg und die Technische Hochschule Georg Simon Ohm zusammen. Entwickelt werden Wasserstoffantriebe für den Schwerlastverkehr. Auf dem Werksgelände von MAN wurde eine gemeinsam genutzte Forschungshalle eingerichtet.
Im Jahr 2020 startete das Projekt ‚HyPowerEMN‘. Ziel ist es, Stadt und Metropolregion Nürnberg als Wasserstoffregion sichtbar zu machen und Impulse für Bildung und Fachkräfte
im Bereich Wasserstoff zu geben. HyPowerEMN wird vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat mit 300.000 Euro gefördert.
Als Plattform für die Vernetzung im Bereich Wasserstoff wurde der Fachkongress ‚Hydrogen Dialogue‘ ins Leben gerufen. Nach einem starken Auftakt mit 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde er von der NürnbergMesse fest ins Jahresprogramm aufgenommen. Im Rahmen des Kongresses gab die Messegesellschaft Pläne bekannt, das Messegelände bis zum Jahr 2028 klimaneutral zu betreiben. Herzstück des neuen Energieversorgungskonzeptes wird ein hybrides Wasserstoffkraftwerk.
All diese Aktivitäten werden vom Wirtschaftsreferat intensiv begleitet und z.T. auch mit initiiert.
10.2 Wissens- und Technologietransfer zur Unterstützung der Unternehmen bei der
digitalen Transformation
Die digitale Transformation stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Es gilt, die Hochschul- und Forschungslandschaft zu stärken und Transferangebote für die Unternehmen zu schaffen.
Zum Jahreswechsel 2019/2020 öffnete das ADA Lovelace Center für Analytics, Data, Applications am Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS. Es ist Anlaufstelle für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft. Das Zentrum bietet Unternehmen die ideale Umgebung, um eigene Projekte umzusetzen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts arbeiten mit den Unternehmen zusammen. Die Partner können sich untereinander vernetzen und vom Know-how des anderen profitieren. Der Freistaat Bayern fördert das ADA Lovelace Center mit 20 Millionen Euro.
Weitere 26 Millionen Euro bayerische Förderung fließen in die Initiative 5G Bavaria am Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen IIS im Nordostpark Nürnberg. Hier wird eine Testumgebung für Unternehmen geschaffen. Produzierende Unternehmen können ihre Anwendungsfälle mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G durchspielen, um dessen Möglichkeiten und Grenzen auszutesten – und das bereits bevor 5G flächendeckend verfügbar ist.
10.3 N-Kubator
Gerade in der Krise ist es wichtig, auch an neuen Impulsen für die Wirtschaft zu arbeiten. Die Stadt Nürnberg stärkt Zukunftstechnologien und nachhaltiges Wirtschaften. Daraus hervorgegangen ist ein Konzept für ein Innovations- und Gründerzentrum für Energie, GreenTech und Nachhaltigkeit, der N-Kubator.
Der N-Kubator entsteht im Wissenschafts- und Wirtschaftsquartier „Auf AEG“. Dort ist eine Reihe von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit hohem Ausgründungs- und Technologietransferpotenzial rund um das Thema Energie und Nachhaltigkeit angesiedelt. Konzipiert ist das Innovations- und Gründerzentrum als ein Ort, an dem das Thema nachhaltiges Wirtschaften gestaltet wird – eine Werkstatt für Ideen, Austausch, Know-how- Transfer, Impulse und Trends. Gründerinnen und Gründer erhalten Platz zu wachsen, Unternehmen Gestaltungswissen für Nachhaltigkeit.
10.4 Gewerbehof für Handwerk und kleinere, produzierende Betriebe
Gewerbeflächen in Nürnberg werden zunehmend knapper, und die Nachfrage wird in den kommenden Jahren deutlich steigen. Gemäß Bericht der Verwaltung zum Masterplan Gewerbeflächen (vgl. Stadtrat vom 21.10.2020) sind die Bedarfe gerade beim Handwerk, kleineren und mittleren produzierenden und verarbeitenden Gewerbebetrieben und Unternehmensgründern aus diesen Bereichen hoch. Viele dieser Betriebe haben im Nürnberger Stadtgebiet große Schwierigkeiten, bezahlbare Flächen zu finden.
Mit einem städtischen Gewerbehof nach dem Vorbild der Münchner oder Hamburger Gewerbehöfe sollen diesen Betrieben Mietflächen zu günstigen Konditionen angeboten werden. Dabei bilden in einem mehrgeschossigen Gebäude bzw. Gebäudekomplex die dort eingemieteten kleineren und mittleren Betriebe aus Handwerk und produzierendem Gewerbe eine Standortgemeinschaft, die von einer Trägergesellschaft einheitlich verwaltet wird. Weitere Charakteristika eines Gewerbehofs sind kleinparzellige Mietflächen (ab 42 qm), Mietverhältnisse zu dauerhaft günstigen Konditionen, kurzfristige Kündigungsmöglichkeit für die Mieter, gut ausgebaute technische Infrastruktur (z.B. Sanitärräume, Industriebodenbelag, Lastenaufzüge, hohe Deckenbelastbarkeit, Elektrovorinstallationen), Möglichkeit zu maßgeschneidertem Innenausbau der Räume durch die Mieter und Serviceleistungen (z.B. Hausmeisterservice, Müllentsorgung, Konferenzräume).
Auf diese Weise wird für die Unternehmen ein Anreiz gesetzt, nicht ins Umland abzuwandern, sondern in Nürnberg zu bleiben.
Derzeit laufen die Planungen für einen Gewerbehof auf einem städtischen Grundstück.
10.5 Nürnberger City Werkstatt: für eine attraktive Innenstadt
Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie sowie Kultur- und Kreativwirtschaft sind die von den Corona-bedingten Beschränkungen mit am stärksten betroffenen Branchen, prägen aber auch wesentlich die Innenstadt. Vor diesem Hintergrund hat Herr OBM von Bund und Ländern einen „Marshall-Plan für die deutschen Innenstädte“ gefordert. Der Deutsche Städtetag hat sich dieser Forderung angeschlossen. Bund und Länder sollen die Kommunen demnach bei ihren Bemühungen unterstützen, die Folgen der Pandemie aufzufangen und die Zentren wieder zu beleben.
Für die Stadt Nürnberg steht die Innenstadt seit Beginn der Corona-Krise im Fokus. Im Zuge der Diskussion um die beiden Nürnberger Karstadt-Filialen im Frühjahr 2020 hat die Stadt Nürnberg eine City Offensive gestartet mit dem Ziel, die Strahlkraft der Innenstadt weiter zu erhöhen. Erste Maßnahmen im Zuge der City Offensive waren die Nürnberger Sommertage 2020 mit dezentralen Attraktionen und der Beginn der Planungen für die Sanierungen der Passage am U-Bahnhof Lorenzkirche.
In der Folge hat sich die Nürnberger City Werkstatt gebildet - eine gemeinsame Initiative der Stadt und der IHK. Aufgabe der Nürnberger City Werkstatt ist es, die Altstadt als multifunktionalen Raum (für Handel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Tourismus, Wohnen, Grün, Wohnen, Flanieren etc.) weiterzuentwickeln. Wichtig ist, dabei die Akteurinnen und Akteure aus allen Branchen - also alle „Stakeholder“ - einzubeziehen. Am 09.12.2020 haben sich rund 60 Innenstadtakteurinnen und -akteure aus Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Immobilienwirtschaft und Stadtverwaltung in einem interaktiven Online-Workshop zusammengefunden und sechs konkrete Projekte für die Innenstadt angestoßen. Wichtig war dabei die Machbarkeit und schnelle Umsetzbarkeit. Für jedes Projekt haben sich „Project Owner“ gefunden, die das jeweilige Projekt in Projekt-Teams koordinieren und vorantreiben.
Die Projekte der Nürnberger City Werkstatt sind:
Pop-Up-Stores: Pop-Up-Stores tragen dazu bei, Städte attraktiver zu gestalten und bieten wechselnden Mieterinnen und Mietern aus verschiedenen Bereichen wie Fashion, Design oder sonstigen innovativen Angeboten einen festen Platz in der Innenstadt. Beispielsweise Kreative, junge Unternehmen, aufstrebende Startups, die sich (noch) nicht die hohen Innenstadtmieten leisten können, bekommen die Chance, in hervorragenden Lagen ihre Produkte zu präsentieren und ihre Geschäftsidee im Markt zu testen. Gleichzeitig bieten die regelmäßig wechselnden Betreiber eine lokale Abwechslung zum filialdominierten Einzelhandel und stärken die regionale Identität.
Dabei werden zwei Teilprojekte verfolgt:
a) Die befristete Zwischennutzung von leeren Ladenlokalen, bis neue, feste Mieter gefunden sind. Derzeit spricht die Wirtschaftsförderung Nürnberg die Eigentümerinnen und Eigentümer leerstehender Ladenlokale in der Fußgängerzone auf mögliche Zwischennutzungen an – sowohl im Hinblick auf Pop-up-Stores, als auch auf Nutzungen durch Kulturschaffende (z.B. Kunstausstellungen, Schaufenstergestaltung). Unterstützt wird also der „Matching-Prozess“ zwischen an Zwischennutzung Interessierten aller Branchen und interessierten Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern.
b) Ein Pop Up Center als festes Objekt mit wechselnden Mietenden und wechselndem Angebot. Derzeit wird daher geprüft, welche feste Immobilie künftig von verschiedenen Unternehmern bespielt werden kann. Angedacht ist ein Pop-Up-Center mit wechselnden Mieterinnen und Mietern aus den Bereichen Fashion, Design, innovative Produkte und Services in Kombination mit kulturellen Komponenten.
Lebendiger Platz - Prototyp nördlicher Lorenzer Platz: Beispielhaft wird die Bespielung des nördlichen Lorenzer Platzes (vor dem Heimatministerium) im Frühjahr/Sommer mit einer temporären Möblierung und Begrünung sowie kulturellen oder anderen Aktivitäten unter Beteiligung der Anrainer sowie engagierter und kreativer Menschen erarbeitet.
Ziel ist es, eine Blaupause zu schaffen, die auch für andere zentrale Plätze genutzt werden kann und die Akteurinnen und Akteure mit Checklisten u. ä. dabei unterstützt, die Erfahrungen vom nördlichen Lorenzer Platz zu nutzen und einen aktiven Part bei der temporären Bespielung zu übernehmen.
Mobilität: Parkraum neu denken! - Prototyp Adlerstraße: Mit diesem Prototyp wird die Adlerstraße zum Versuchsfeld für ein neuartiges Parkraum-Management in der Innenstadt. Hier wird untersucht, wie Aufenthaltsqualität und Frequenz gleichermaßen erhöht werden können.
Parken, zeitgemäße Mobilität und Logistik stehen hier genauso im Fokus wie die Öffnung der Adlerstraße für alternative Nutzungen. Ziel ist auch hier, einen Prototyp zu entwickeln, der es erlaubt, die gemachten Erfahrungen auf ähnliche Lagen zu übertragen.
Innovationsnachbarschaften: Die Ausgangsbasis für dieses Projekt ist das neue Zuhause des offenen Innovationslabors „JOSEPHS“, das Mitte März von der Karl Grillenberger-Straße in den Augustinerhof gezogen ist. Es ist geplant, das JOSEPHS um eine weitere Funktion zu ergänzen und als Innovationsort für die Innenstadt zu etablieren.
Dabei sollen insbesondere Innenstadtakteurinnen und -akteure aus inhabergeführten Unternehmen dabei unterstützt werden, zukunftsfähige Innovationen zu entwickeln. Das Innovationslabor bietet hier methodische Unterstützung an und ermöglicht risikoloses Experimentieren. Das JOSEPHS bietet die Möglichkeiten, alle Innovationen schon früh im Entwicklungsprozess den Kundinnen und Kunden vorzustellen und Feedback einzuholen, das dann die weitere Entwicklung unterstützt und somit einen Erfolgsfaktor für Neuerungen darstellt.
Durch die Einbettung in JOSEPHS ist einerseits eine hohe Sichtbarkeit für beteiligte Unternehmen gegeben, andererseits stellt die Verortung im zentral gelegenen Augustinerhof einen gemeinsamen Begegnungsort für eine langfristig etablierte Innovationsnachbarschaft dar.
Digitale Kampagne: Die digitale Kampagne „my stage to be“, die über alle gängigen Social- Media-Kanäle ausgespielt werden soll, richtet sich an Menschen, die sich gern und viel in der digitalen Sphäre aufhalten und die zukünftig noch mehr für die Nürnberger Innenstadt begeistert werden sollen. Innerhalb der Kampagne werden verschiedene Quartiere in der
Nürnberger Altstadt vorgestellt. Jedes Quartier erhält ein passendes Thema (z.B. Augustinerhof: Zukunft), das die Basis für die Auswahl der Protagonistinnen und -protagonisten sowie Projekte in dem jeweiligen Quartier darstellt. Durch die Kombination von Einzelhandel, Kultur und Gastronomie soll Interessantes und Einzigartiges kommuniziert und so Impulse für einen erlebnisreichen Besuch der Innenstadt gesetzt werden. Um mehr Reichweite zu bekommen, soll mit Bloggern und Influencern zusammengearbeitet werden.
Nürnberg liefert! - der regionale Lieferdienst des Nürnberger Einzelhandels: Dieses Projekt befindet sich bereits in der Umsetzung und steht seit wenigen Wochen für den Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet sowie für die Kundinnen und Kunden zur Verfügung. Hintergrund ist der Wunsch einer wachsenden Gruppe von Kundinnen und Kunden, den lokalen Handel sowohl online als auch vor Ort zu unterstützen. Bestellung online oder telefonisch von Zuhause oder Einkaufen im Ladengeschäft und nach Hause liefern lassen.
Der Lieferdienst für den Nürnberger Einzelhandel soll dabei ein unbeschwertes Shopping- Erlebnis bieten, indem die gekauften Produkte ganz bequem und idealerweise per Same-Day- Delivery nach Hause gebracht werden. Für den Nürnberger Einzelhandel bedeutet dieses Projekt neue Optionen, attraktiv zu bleiben, dem Wunsch nach Lokalität zu begegnen und den Ladengeschäften ein neues Standbein für mehr Zukunftsfestigkeit zu geben. Eine Übersicht der teilnehmenden Unternehmen gibt es auf www.nuernberg-liefert.de
Aus dieser in der Corona-Krise entstandenen Sofortmaßnahme soll langfristig ein nachhaltiges Konzept, z. B. mit Elektroautos und Lastenfahrrädern, entwickelt werden.
Nächste Schritte Erste konkrete Umsetzungserfolge sind für das erste Quartal 2021 angestrebt (z.B. Start der digitalen Kampagne). Der Lieferdienst „Nürnberg liefert“ ist bereits gestartet.
Um für die Nürnberger City Werkstatt Fördermittel zu generieren, bemüht sich die Stadt Nürnberg um diverse Fördermittel. Zum einen konnte beim Förderwettbewerb „Kommunal? Digital!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales mit dem Projekt „City Connect Nürnberg“ die zweite Auswahlrunde erreicht werden. „City Connect Nürnberg“ soll der digitale Baustein zur Fortentwicklung der Nürnberger City Werkstatt sein, um die Interessen der einzelnen Akteurinnen und Akteure mit denen der Bevölkerung zu verknüpfen und möglichst in Einklang zu bringen. Dies gelingt u.a. mit Netzwerkfunktionen sowie Projektmanagement- Tools (Projekträume, Dokumente, Pläne etc.). Im Juni 2021 wird das Ministerium darüber entscheiden, ob Nürnberg 500.000 Euro Fördermittel für die Umsetzung des Projektes erhält. Zum anderen steht die Stadt Nürnberg in engem Austausch mit dem BMWi, um Nürnberg als Stadtlabor zu etablieren. Hier bewirbt sich Nürnberg zusammen mit derzeit zwei anderen deutschen Großstädten und einer Mittelstadt um Förderung mit dem Ziel, beispielhafte und übertragbare Ansätze zur Belebung der Innenstadt zu erarbeiten.
Informationen über den jeweils aktuellen Stand sind zu finden unter www.nuernberger-citywerkstatt.de
Die Nürnberger City Werkstatt fügt sich in das Diskussionspapier „Zukunft der Innenstadt“ des Deutschen Städtetages ein. Demnach unterliegen nicht nur die Innenstädte als solche Veränderungen, sondern auch die Gesellschaft als deren Nutzerin. Da Innenstädte nicht nur Orte des Warenaustauschs sind, müssen Entwicklungskonzepte auf die unterschiedlichen Funktionen der Innenstädte eingehen. Demnach müssen bei der Erarbeitung von Zielbildern Nutzungen wie Handel, Produktion, Logistik, Dienstleistungen, Wohnen, Kultur und Bildung genauso berücksichtigt werden wie Gesundheit, Nachhaltigkeit, Aufenthaltsqualität, Digitale Transformation, Sauberkeit und Sicherheit. Dabei sind neue Akteursgruppen einzubinden, so dass die Multifunktionalität der Innenstadt durch eine vielfältige Akteurslandschaft abgebildet wird.
10.6 Verlängerung der Corona-bedingten Anpassungen bei den Sondernutzungs-
gebühren
Die Stadt Nürnberg hat bereits seit dem Jahr 2020 diverse Anpassungen bei den Sondernutzungsgebühren bzw. entsprechenden privatrechtlichen Entgelten vorgenommen, die auch im Jahr 2021 fortgelten:
Die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen in der Gastronomie sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 100% reduziert und zwar bis 31.12.2021 (vgl. Stadtrat vom 24.03.2021).
Die Sondernutzungsgebühren für Warenauslagen im Einzelhandel und für Verkaufsstände sind seit Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 in den meisten Fällen um 50 % reduziert und zwar bis 31.12.2021 (vgl. Stadtrat vom 24.03.2021).
Sämtliche städtischen Gebühren und Entgelte für Veranstaltungen, die in der Bürgerschaft wurzeln und an deren Durchführung ein öffentliches Interesse besteht (z.B. Kirchweihen, Stadtteilfeste) sind für das gesamte Jahr 2021 um 50 % reduziert, d.h. bis 31.12.2021 (vgl. Beschluss Ferienausschuss vom 03.03.2021).
Darüber hinaus kommt die Verwaltung den Betroffenen unverändert auch mit Stundungen, Erlassen und Rückzahlungen von Sondernutzungsgebühren entgegen. Wenn aufgrund der Corona-Pandemie Zahlungen von Gebühren oder Entgelten für Sondernutzungen nicht rechtzeitig leistbar sind, können diese im Einzelfall gestundet werden. Ebenso kann im Rahmen der Allgemeinen Finanzbestimmungen ein Erlass der Gebühren oder Entgelte ganz oder teilweise möglich sein. Ferner werden für diejenigen Tage, an denen ein Geschäft Corona-bedingt geschlossen und damit die Sondernutzung nicht ausgeübt hat, keine Sondernutzungsgebühren berechnet.
10.7 Großzügige, pragmatische Genehmigungspraxis bei den Freischankflächen
Außengastronomie ist nach Beendigung des „Lockdowns“ - wie die Erfahrungen im Jahr 2020 gezeigt haben - eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastronomie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können. Um die aufgrund des Abstandsgebots entfallenen Gastplätze zu kompensieren, hat die Stadt Nürnberg im Jahr 2020 eine zeitweise Erweiterung bestehender und die Schaffung neuer Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum sowie auf städtischen Grundstücken ermöglicht. Dies erfolgte schnell, pragmatisch und unbürokratisch mit einem Fokus auf sicherheitsrelevante Belange. So müssen Rettungswege frei bleiben, und auf Gehwegen muss weiterhin so viel Fläche verbleiben, dass ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator gefahrlos neben der Außenbestuhlung möglich ist.
Für Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken kommen die Corona-bedingten Regelungen einem Betriebsverbot gleich. Um diese Betriebe zu unterstützen, wurde im Jahr 2020 die Einrichtung temporärer Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten ermöglicht – bei Bedarf auch entfernt von den Lokalen.
Die im Jahr 2020 erfolgte großzügige, pragmatische Praxis bei der Genehmigung bzw. Erweiterung von Freischankflächen wird auch im Jahr 2021 fortgeführt.
10.8 Entgegenkommen bei Mieten, Pachten etc. in städtischen Immobilien
Bei Miet- und Pachtverhältnissen in städtischen Objekten bzw. bei Erbbauzinsen für Erbbauverträge über städtische Immobilien erfolgen seit Frühjahr 2020 je nach Einzelfall Zahlungsaufschübe und Stundungen. Darüber hinaus werden je nach Einzelfallprüfung etwaige „Umsatzmieten/-pacht mit Mindestmiete/-pacht“ auf eine reine umsatzabhängige Miete/Pacht vereinbart. Dies wird im Jahr 2021 fortgesetzt.
10.9 Unterstützung für den Tourismus
Durch den Corona-bedingten Nachfrageausfall von März bis Dezember 2020 musste der Tourismusstandort Nürnberg Umsatzeinbußen von rund 819 Millionen Euro hinnehmen; das sind 18,7 Millionen Euro pro Woche. Der Umsatzausfall im Übernachtungstourismus liegt mit 436,5 Mio. Euro etwas höher als im Tagestourismus, bei dem sich der Ausfall im Jahr 2020 auf 382,5 Mio. Euro summiert.
Chancen für eine Erholung werden - sobald es das Infektionsgeschehen zulässt - in erster Linie im Tagungssegment bis 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie im nationalen Tourismus gesehen.
Die Stadt Nürnberg steht - auch vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen - in der Krise zur Tourismusbranche. Der Verkehrsverein Nürnberg e.V. / Congress- und Tourismus- Zentrale erhält im Jahr 2021 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 2,612 Mio. € (einschließlich städtischer Anteil am Tourismusfonds von 75 % im Jahr 2021). Auch mit den oben dargestellten Unterstützungsmaßnahmen für Gastronomiebetriebe, wie der Befreiung von Sondernutzungsgebühren und erweiterten Freischankflächen im öffentlichen Raum, unterstützt die Stadt indirekt den Tourismus.
Die Congress- und Tourismuszentrale hat diverse Kampagnen für Nürnberg als Tourismusziel erarbeitet. Diese zielen auf das veränderte Reiseverhalten in Corona-Zeiten ab und haben die Schwerpunkte Information, Vertrauen und Aufmerksamkeit. Zudem ist eine erweiterte Sommer-Kampagne mit dem Thema „Kultursommer“ geplant. Die positive Message „Wir freuen uns auf Sie - #Stadtglück in Nürnberg“ wird durch unterschiedliche Bausteine wie z.B. Videos (https://www.youtube.com/watch?v=L6GGiiIWOWs) und Informationen auf eigens hierfür eingerichteten Webseiten (https://nuernberg.travel/stadtglueck/entdecken) verbreitet.
Die CTZ hat bereits seit Beginn der Krise Marketingmaßnahmen erarbeitet. Es wurde eine Landing Page „Zusammen & Miteinander“ erstellt, die besondere Aktionen der Hotels, Gastronomie, der Kultur und des Einzelhandels während der Corona-Krise bündelt. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Zudem enthält die Seite nützliche Informationen für die Branche, u.a. zu den finanziellen Hilfspaketen.
Nach der Krise erwartet die CTZ hauptsächlich nationale Gäste. Urlaub im eigenen Land wird dieses Jahr im Fokus stehen. Die CTZ bereitet bereits jetzt in Abstimmung mit der Hotellerie Sommerkampagnen mit den Schwerpunkten Atmosphäre, Kulinarik und Familie vor. Hierbei arbeitet die CTZ mit verschiedenen Dienststellen der Stadt, Playmobil und dem Tiergarten zusammen.
Auch der persönliche Kontakt zu den Mitgliedern ist der CTZ in dieser schweren Zeit wichtig. So tagt wöchentlich per Video-/Telefonkonferenz der Kreativkreis, der aus Vertreterinnen und Vertretern der Ketten- und Privathotellerie sowie der Gastronomie besteht, um sich über die aktuelle Situation und Themen auszutauschen. Erweiternd dazu hat die CTZ virtuelle Branchendialoge für ihre Mitgliedergruppen implementiert. Alle zwei Wochen trifft sich die CTZ mit der Erfa-Gruppe, mit den Privat- und Kettenhotels, mit der Gastronomie, mit der Hotellerie aus der Umgebung, mit den Anbietern von Touren und Aktivitäten in Nürnberg und mit den Eventlocations jeweils zu einer Videokonferenz. So bietet die CTZ eine Plattform zum Austausch miteinander. Zu den Branchendialogen werden branchenübergreifende Gäste
eingeladen. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg nimmt an diesen Dialogen teil (vgl. auch RWA vom 27.05.2020).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Besonders in Gastronomie und Einzelhandel sind viele Frauen beschäftigt, auch in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die wirtschaftlichen Corona-Auswirkungen treffen insbesondere auch Alleinerziehende. Es gilt, die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklungen auf die einzelnen Personengruppen kontinuierlich im Auge zu behalten und ggf. entsprechende Maßnahmen zu initiieren.
Referat VII
Berichtsvorlage OA/002/2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.04.2021 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Effektivität des Böllerverbots überprüfen
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2021
Anlagen: Böllerverbot Sachbericht Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2021 Böllerverbot Anlage SUN
Bericht: Die Stadt Nürnberg hat mit einer Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31.12.2020 und 01.01.2021 im ganzen Stadtgebiet untersagt, um die in der 11.BayIfSMV festgelegten Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkung und Verbote von Menschenansammlungen sicherzustellen. Das Verbot wurde weitgehend eingehalten. Dadurch gab es in der Silvesternacht im Gegensatz zu den Vorjahren keine Konzentrationsspitzen für Feinstaub PM10 und PM2,5 und am Neujahrstag außergewöhnlich niedrige Tagesmittelwerte für Feinstaub. Bei Feuerwehr und Rettungsdiensten gab es im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich geringere Einsätze im Stadtgebiet, die jedoch nicht auf das Feuerwerksverbot, sondern einen geringeren Alkoholkonsum und weniger feirende Gruppen zurückzuführen sind. Feuerwerksbedingte Lärmimmissionen und Abfälle waren wesentlich geringer als in den Vorjahren.
Im Hinblick auf sich daraus ergebende Überlegungen zu einem Feuerwerksverbot in Nürnberg unabhängig von Infektionsschutzmaßnahmen wird nachfolgend nochmals die im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 12.02.2020 dargestellte Rechtslage zusammengefasst. Die zahlreichen Entscheidungen zu den Feuerwerksverboten für Silvester 2020 haben hierzu keine neuen Erkenntnisse gebracht, da hier zu klären war, ob ein Feuerwerksverbot zur Vermeidung von verbotenen Kontakten und Menschenansammlung aus Infektionsschutzgründen rechtmäßig ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja keine unterschiedliche Auswirkung auf Personengruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 14.04.2021
Effektivität des Böllerverbots überprüfen
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2021
Die Überlegungen und Maßnahmen zum Feuerwerk an Silvester 2020 entstanden unter dem Eindruck des äußerst dynamischen Infektionsgeschehens der aktuellen Corona-Pandemie. Im Fokus stand insbesondere die von den Sicherheits- und Gesundheitsbehörden reell eingestufte Gefahr, die von der Verletzung von Kontaktbeschränkungen, der Ausgangssperre und dem Verbot von Menschenansammlungen und Veranstaltungen während der Silvesternacht entstehen hätten können. Gerade das Abbrennen von Feuerwerkskörpern findet in der Silvesternacht immer auch in Menschengruppen statt und wäre somit grundsätzlich geeignet, das Infektionsgeschehen noch einmal deutlich zu beschleunigen.
Darüber hinaus bestand die große Besorgnis, die zum damaligen Zeitpunkt nahezu vollbelegten Krankenhäuser durch feuerwerksbedingte Verletzungen an Kapazitäts- und Behandlungsgrenzen zu bringen, gerade auch im Hinblick auf die überregionale Versorgungsfunktion der Nürnberger Kliniken.
Aus diesem Grund haben auch die Bundesländer den Verkauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel verboten. Flankierend dazu hatten sich Städte und Gemeinden dazu entschlossen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in ihrem Bereich zu verbieten.
Auch die Stadt Nürnberg hat nach Bitten bzw. Rücksprache mit den örtlichen Kliniken und dem Rettungszweckverband das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit einer Allgemeinverfügung am 31.12. und 01.01. im ganzen Stadtgebiet untersagt. Das Verbot wurde weitgehend eingehalten.
1. Auswirkungen
Nach den beiliegenden Feststellungen der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg hat das Feuerwerksverbot zu folgenden positiven Auswirkungen bei den Feinstaubkonzentrationen:
- es waren keine Konzentrationsspitzen für Feinstaub PM und PM in den Stunden nach
10 2,5 dem Jahreswechsel zu beobachten;
- für beide Feinstaubfraktionen wurden auch am Neujahrstag außergewöhnlich niedrige Ta-
gesmittelwerte gemessen;
- es lag für die vorgenannten Feststellungen keine Beeinflussung durch ungewöhnliche
Wetterbedingungen vor.
Lärmimmissionen durch Feuerwerkskörper waren wesentlich geringer und nur für einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Minuten wahrnehmbar.
Bei Feuerwehr und Rettungsdiensten gab es im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich geringere Einsätze im Stadtgebiet.
Einsätze 31.12., 18:00 Uhr, bis 01.01., 06:00 Uhr
| Jahreswechsel | Einsätze Feuerwehr | Einsätze Rettungsdienst (Not- | |
|---|---|---|---|
| fallrettung) | |||
| 2018/2019 | 36 | 123 | |
| 2019/2020 | 51 | 144 | |
| 2020/2021 | 17 | 87 |
Die Tatsache, dass es zum Jahreswechsel 2020/2021 kein Feuerwerk gab, ist laut Feuerwehr zumindest für den Rettungsdienst aber nicht entscheidend. Die niedrigen Zahlen im Rettungsdienst zum Jahreswechsel 2020/2021 sind im Wesentlichen auf einen geringeren Alkoholkonsum und weniger „Partyvolk“ sowie ausgebliebene Veranstaltungen aufgrund der Coronabeschränkungen zurückzuführen. Die Verletzungen durch Feuerwerk spielen quantitativ eher eine untergeordnete Rolle. Das Feuerwerk spielt demgegenüber natürlich eine Rolle bei den Feuerwehreinsätzen.
Auf den Straßen gab es zum Jahreswechsel kaum Abfallbelastungen durch Feuerwerkskörper. Das zu beseitigende Müllaufkommen liegt normalerweise in den ersten beiden Wochen nach Silvester um ca. 50% höher als an den anderen Wochen im Jahr. Durch das vermehrte Müllaufkommen in Form von Flaschen, Feuerwerksresten, Feierutensilien etc. ist die Straßenreinigung teilweise länger unterwegs. Die Kosten der Mehrarbeit am 01.01. betragen im Durchschnitt ca. 4.500 €.
2. Rechtslage
Im Hinblick auf sich daraus ergebende Überlegungen zu einem Feuerwerksverbot in Nürnberg unabhängig von Infektionsschutzmaßnahmen wird nachfolgend nochmals die im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 12.02.2020 dargestellte Rechtslage zusammengefasst. Die zahlreichen Entscheidungen zu den Feuerwerksverboten für Silvester 2020 haben hierzu keine neuen Erkenntnisse gebracht, da dort zu klären war, ob ein Feuerwerksverbot zur Vermeidung von verbotenen Kontakten und Menschenansammlungen einerseits und zum Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung andererseits aus Infektionsschutz- bzw. sicherheitsrechtlichen Gründen rechtmäßig war. Dies wurde von den Verwaltungsgerichten verneint – auch gegenüber der Stadt Nürnberg, deren Allgemeinverfügung von einzelnen Personen angegriffen wurde und ausschließlich diesen gegenüber nicht durchgesetzt werden konnte.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist bundesrechtlich geregelt in der 1.Sprengstoffverordnung (1.SprengV). Silvesterfeuerwerkskörper sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit geringer Gefahr. Mit der Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialfor-
| ) wird geprüft und bestätigt, dass die Feuerwerkskörper den ge- | |
|---|---|
| setzlichen Anforderungen an Sicherheit, Immissions- und Gesundheitsschutz entsprechen. | |
| F2-Feuerwerkskörper dürfen einen maximalen Lärmpegel von 120 dB(A) im Abstand von 8 | |
| m und eine festgelegte Art und Menge von Brennstoff nicht übersteigen. |
F2-Feuerwerkskörper
brannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 23 Abs. 2 1.SprengV), ansonsten
nur von Personen mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, einem Befähigungsschein (z.B.
gewerbliche Pyrotechniker) oder einer Ausnahmegenehmigung. Sie dürfen auch an Silvester
nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie
besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (§ 23 Abs. 1
1.SprengV). Feuerwerkskörper dürfen auch dann nicht abgebrannt werden, wenn dies ande-
ren gesetzlichen Vorschriften widerspricht (z.B. in Wäldern oder Naturschutzgebieten).
Durch diese bundesrechtlichen Vorschriften ist der Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden feuerwerksspezifischen Gefahren und Beeinträchtigungen (wie insbesondere Explosionsgefahren, Hörschäden, Immissionsbeeinträchtigungen, auch gegenüber Tieren) abschließend geregelt. Das Sprengstoffrecht gehört zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art. 73 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz). § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sprengstoffgesetz (SprengG) ermächtigt nur das Bundesministerium des Innern u.a. dazu, durch Rechtsverordnung zum Schutze vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen Dritter zu bestimmen, dass explosionsgefährliche Stoffe nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Dabei kann auch bestimmt werden, dass pyrotechnische Gegenstände nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten verwendet werden
dürfen und dass die zuständige Behörde Ausnahmen hiervon zulassen bzw. zusätzliche Beschränkungen anordnen kann. Das Sprengstoffgesetz enthält keine Ermächtigung für landesrechtliche Regelungen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13.05.2016, 8 C 1136/15.N).
Das von der Deutschen Umwelthilfe 2019 beauftragte „Rechtsgutachten zu kommunalen Möglichkeiten der Beschränkung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände an Silvester“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Länder in ihren Landesimmissionsschutzgesetzen die Gemeinden ermächtigen können, zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen bestimmte Tätigkeiten zu beschränken oder zu untersagen. Es führt dazu Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen an. Bis auf die Regelung in Schleswig-Holstein muss hierfür aber eine besondere Schutzwürdigkeit des Gebietes bestehen. Das Bayerischen Immissionsschutzgesetz enthält eine solche Ermächtigung nicht.
3. Verbotsmöglichkeiten und bisherige Verbote in Nürnberg
Kommunale Feuerwerksverbote zu Silvester sind bislang in folgenden Fällen möglich:
a) In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 1.SprengV).
Hierfür ergibt sich kein größeres zusammenhängendes Gebiet in der Innenstadt.
b) F2-Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Gemeindeteilen (§ Art. 24 Abs. 2 Nr. 2 1.SprengV). Die Verbotsmöglichkeit umfasst nicht Feuerwerkskörper, die ausschließlich oder auch andere pyrotechnische Effekte haben (z.B. Raketen, Batterien, Bodenfontänen, Heuler).
Die Stadt München hat hiervon zu Silvester 2019 Gebrauch gemacht und Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung im Bereich innerhalb des mittleren Rings zwischen 21 Uhr und 2 Uhr verboten. Im RWA am 12.02.2020 hat die Verwaltung dargelegt, dass sie ein auf solche Feuerwerkskörper und bestimmte Gebiete beschränktes Verbot für unverständlich, nicht kontrollierbar und nur mit einer sehr begrenzten Auswirkung auf die Immissions- und Abfallbelastung hält, da reine „Kracher“ nur etwa 4% des Umsatzes zu Silvester ausmachen. Batterie- und Verbundfeuerwerkskörper mit einem Umsatzanteil von -
| Verband der pyro | |
|---|---|
| technischen Industrie, https://www.feuerwerk-vpi.de/service/faq) können nicht verboten | |
| werden. |
inlich, dass Personen in einer Verbotszone für Kracher mehr zulässige Feuerwerkskörper abbrennen als ganz auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Außerdem wäre ein Verbot nur in dicht besiedelten Stadtteilen möglich.
c) Bei Menschenansammlungen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Sittlichkeit, ungestörte Religionsausübung, Eigentum oder Besitz (Art. 23 Abs. 1 LStVG).
Hierauf basieren das seit dem Jahr 2000 bestehende Feuerwerksverbot im Bereich der Burg (Silvesterverordnung) und das Feuerwerksverbot 2019 am Hauptmarkt zum Schutz der Besucherinnen und Besucher des Silvestivals.
d) Zur Unterbindung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefah-
ren, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhal-
tung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen (Art. 7 Abs. 2
Nr. 1 und 3 LStVG).
Auf dieser Grundlage wird seit dem Jahr 2017 ein Verbotsbereich durch Allgemeinverfü-
gung um die Lorenzkirche festgelegt, nachdem dort in den Vorjahren viele Menschen entgegen des Verbots nach § 23 Abs. 1 1.SprengV Feuerwerkskörper vor der Kirche abgebrannt oder auf diese abgeschossen haben.
e) Bei Veranstaltungen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter
oder zum Schutz vor erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allge-
meinheit oder Nachbarschaft oder vor erheblichen Beeinträchtigungen der Natur oder
Landschaft (Art. 19 Abs. 5 Landes-Straf- und Verordnungsgesetz – LStVG).
Beim Silvestival besteht ein Feuerwerksverbot auf den Veranstaltungsflächen.
f) Für öffentliche Einrichtungen, wenn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dem Widmungszweck entgegensteht (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung – GO).
4. Weiteres Vorgehen
Entsprechend dem Beschluss im RWA am 12.02.2020 wird die Verwaltung in diesem Jahr
darlegen,
Verbotszone zusammengefasst und erweitert werden können. Ein allgemeines Feuerwerksverbot für Silvester zum Schutz vor Schall- und Feinstaubimmissionen für das ganze Stadtgebiet oder Teile ist aber nur möglich, wenn der Bundesgesetzgeber im Sprengstoffgesetz hierzu eine Ermächtigung für die Länder oder Bayern in seinem Landesimmissionsschutzgesetz eine Ermächtigung für die Gemeinden schafft. Aufgrund der festgestellten positiven Auswirkungen zu Silvester 2020 unterstützt die Stadt entsprechende Initiativen.
Nürnberg, 17.03.2020 Ordnungsamt gez. Pollack (5330)
ÖÖ
800-40-00 ÖÖ 22
Effektivität des Böllerverbots überprüfen
hier: Anfrage der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18.01.2021; Ref.III Nr. 19 vom 26.01.2021
1. Veranlassung
Mit Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Marcus König vom 18. Januar 2021 stellt die Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN zum Thema Überprüfung des Böllerverbotes am Jahreswechsel 2020/2021 u.a. folgenden Antrag: „Die Verwaltung berichtet über die Feinstaubwerte (PM und PM ) im Vergleich zu den Vor- 10 2,5 jahren“
2. Stellungnahme
Für die Beurteilung der Feinstaub-Situation zum Jahreswechsel 2020/2021 stehen langjährige Messreihen an den städtischen Luftmessstationen am Jakobsplatz und am Flughafen zur Verfügung. Durch das mitternächtliche Silvesterfeuerwerk wurden in der Vergangenheit erhebliche Mengen an Feinstaub freigesetzt, die zu einer erhöhten Belastung der Luft im Stadtgebiet führten. Feuerwerksqualm besteht zu großen Teilen aus Feinstaub in Form von Metalloxiden, Salzen und unverbrannten Bestandteilen der pyrotechnischen Artikel. Die winzigen Staubpartikel können bei entsprechender Wetterlage bis zu mehrere Stunden in der Luft bleiben. Die Belastungsspitzen durch Feinstaub wurden jeweils in der ersten Stunde nach Mitternacht gemessen. Neben diesen kurzzeitigen Spitzenwerten zeigten sich jedoch vielfach auch Auswirkungen auf die Feinstaubkonzentrationen am Neujahrstag: Bei austauscharmen Wetterlagen wurde der Tagesgrenzwert für die Feinstaubfraktion PM (von 50 µg/m³) am ersten Tag des neuen Jahres regelmäßig überschritten. Die Auswirkungen der Beschränkungen für den Jahreswechsel 2020/2021 sind in den nachstehenden Grafiken zusammenfassend dargestellt. Durch den Vergleich mit der Luftmessstation am Flughafen können die Effekte der innerstädtischen Aktivitäten verdeutlicht werden.
2.1 Belastungsspitzen
Den Abbildungen 1 und 2 ist zu entnehmen, dass die in den Vorjahren typischen Belastungskurven für Feinstaub PM bzw. PM , mit Einstundenmaxima zwischen Mitternacht 10 2,5 und 1 Uhr in der Silvesternacht 2020/2021 gänzlich ausgefallen sind. Zwischen der Innenstadtlage am Jakobsplatz und dem ländlich-stadtnahen Hintergrund am Flughafen lassen sich dabei keine signifikanten Unterschiede feststellen (die Skalierung für Silvester 2020/2021 wurde für die Darstellung gegenüber 2019/2020 sogar 8-fach vergrößert). Die Feinstaubkonzentrationen erreichen 2021 in der ersten Stunde des neuen Jahres am Jakobsplatz nur Werte von jeweils 17 µg/m³ für die Fraktionen PM und auch PM . 10 2,5
Abb. 1: PM -Konzentrationen vom 31.12., 12 Uhr bis 01.01., 24 Uhr zum Jahreswechsel 2019/2020 und 2020/2021 im Vergleich (mit unterschiedlicher Skalierung Y-Achse)
Abb. 2: PM -Konzentrationen vom 31.12., 12 Uhr bis 01.01., 24 Uhr zum Jahreswechsel 2,5 2019/2020 und 2020/2021 im Vergleich (mit unterschiedlicher Skalierung Y-Achse)
Die außergewöhnliche Stellung des Jahreswechsels 2020/2021 im Hinblick auf die Feinstaubbelastungen verdeutlichen auch die folgenden Abbildungen 3 und 4. Während in den Vorjahren die höchsten Stundenmittelwerte stets in der Stunde zwischen Mitternacht und 1 Uhr gemessen wurden, erreichten am 01.01.2021 die Feinstaub-Konzentrationen ihre Tagesmaxima um die Mittagszeit. Mit 21 bzw. 20 µg/m³ (PM bzw. PM ) lag die Feinstaubbelastung damit bei nur 10 2,5 ca. 3 Prozent der Vorjahresbelastung am Neujahrstag, bezogen auf die Konzentrationsspitzen.
Höchste Stundenmittelwerte PM
am Jakobsplatz am Neujahrstag
| 1557 1512 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1181 | 1102 | |||
| 992 | ||||
| 737 747 | ||||
| 530 | ||||
| 392 445 | ||||
| 21 |
³ m 1000
/
g 800
µ
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 3: Höchste Stundenmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz
Höchste Stundenmittelwerte PM
2,5
am Jakobsplatz am Neujahrstag
| 744 | |||
|---|---|---|---|
| 577 | |||
| 414 | 490 386 356 377 | ||
| 285 192 | 288 | ||
| 20 |
³
m
/
g
µ
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 4: Höchste Stundenmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz 2,5
2.2 Tagesmittelwerte am Neujahrstag
Das Böllerverbot hatte auch Auswirkungen auf die Tagesmittelwerte für PM und PM am 10 2,5 Neujahrstag, wie die Abbildungen 5 und 6 belegen. Bei der Feinstaubfraktion PM wurde der Tagesgrenzwert der 39. BImSchV von 50 µg/m³ deutlich unterschritten. Mit 15 µg/m³ lag die Durchschnittskonzentration deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (132 µg/m³). Im Hinblick auf Feinstaub PM war es der Neujahrstag mit der geringsten Belastungssituation der letzten Dekade.
Gleiches gilt für die Konzentrationen von Feinstaub der Fraktion PM (Abb. 6). Für diese 2,5 Staubfraktion ist allerdings kein Tagesgrenzwert in der 39. BImSchV definiert.
Tagesmittelwerte PM
am Jakobsplatz am Neujahrstag 132
| 121 109 116 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 97 | 100 91 | |||
| 75 | ||||
| 36 43 | ||||
| 15 |
³ 80
m
/
g µ 60
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 5: Tagesmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz
Tagesmittelwerte PM
2,5
am Jakobsplatz am Neujahrstag
| 113 | ||
|---|---|---|
| 83 72 72 | ||
| 64 60 43 56 | ||
| 31 37 | ||
| 15 |
³ 80
m
/
g
µ 60
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Abb. 6: Tagesmittelwerte für PM am Neujahrstag an der Messstation Jakobsplatz
2,5
2.3 Wetterbedingungen
Um auszuschließen, dass die außergewöhnlichen Befunde zum Jahreswechsel 2020/2021 durch ungewöhnliche klimatische Rahmenbedingungen hervorgerufen wurden, sind in Abbildung 7 die mittleren Windgeschwindigkeiten der vergangenen Jahre am Neujahrstag dargestellt. Dabei ist festzustellen, dass am Neujahrstag 2021 vergleichsweise moderate Windgeschwindigkeiten festzustellen waren. Eine ungewöhnlich rasche Verdünnung und Verwehung des Feuerwerksrauches hat demnach nicht stattgefunden.
Abb. 7: Mittlere Windgeschwindigkeiten am Neujahrstag (Messstation Flughafen)
2.4 Fazit
Zusammenfassend lässt sich damit zu den Auswirkungen des Böllerverbotes zum Jahreswechsel 2020/2021 Folgendes feststellen:
es waren keine Konzentrationsspitzen für Feinstaub PM und PM in den Stunden nach 10 2,5 dem Jahreswechsel zu beobachten;
für beide Feinstaubfraktionen wurden auch am Neujahrstag außergewöhnlich niedrige Tagesmittelwerte gemessen;
es lag für die vorgenannten Feststellungen keine Beeinflussung durch ungewöhnliche Wetterbedingungen vor.
Nürnberg, 09.02.2021 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg SUN/U-M i.A.
Mahr (3113)
II. SUN/WLT zur Kenntnisnahme
III. SUN/K-1/WB zur Erfassung und Weiterleitung
IV. Ref.III z.w.V.