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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (15.12.2020)

Sitzung gesamt Öffentlich + Nachreichungen

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Personal- und

Organisationsausschusses

15.12.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Nachreichung Öffentlich 4 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Haushaltskonsolidierung Sparpaket 2009 - Zentralisierung der Beschaffung im 5 Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt Nürnberg; Bericht ZD/112/2020 5 Anlage_POA_Bericht_-_Übersicht_Empfehlungen ZD/112/2020 9 POA_Bericht ZD/112/2020 12 TOP Ö 2 Verfahren zur Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungen 23 Bericht PA/370/2020 23 Sachverhalt PA/370/2020 26 TOP Ö 3 Erweiterung der Angebote zu Dualen Studiengängen bei der Stadt Nürnberg 31 Sitzungsvorlage PA/362/2020/1 31 Duale Studiengänge PA/362/2020/1 34 TOP Ö 4 Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und 40 Tätigkeitswechsel im handwerklichen Bereich bei der Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage PA/369/2020 40 Sachverhalt PA/369/2020 43 * TOP Ö 4.1 Umsetzung der neuen Entgeltordnung im handwerklichen Bereich 47 Sitzungsvorlage Ref.I/II/214/2020 47 Vorlage Ref.I/II/214/2020 50 Anlage 1 Ref.I/II/214/2020 53

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses

Sitzungszeit

Dienstag, 15.12.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Haushaltskonsolidierung Sparpaket 2009 - Zentralisierung der Bericht

Beschaffung im Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt ZD/112/2020

Nürnberg; hier: Abschlussbericht zur Umsetzung des POA-

Beschlusses vom 29.09.2015

Riedel, Harald

2. Verfahren zur Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungen Bericht

PA/370/2020 Riedel, Harald

3. Erweiterung der Angebote zu Dualen Studiengängen bei der Stadt Beschluss

Nürnberg PA/362/2020/1

Riedel, Harald

4. Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und Beschluss

Tätigkeitswechsel im handwerklichen Bereich bei der Stadt PA/369/2020

Nürnberg

Riedel, Harald

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.10.2020,

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 07.12.2020

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 15.12.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

4.1 Umsetzung der neuen Entgeltordnung im handwerklichen Bereich Beschluss

hier: Überleitung von Stellen (Arbeitspaket 1)

Riedel, Harald

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Berichtsvorlage ZD/112/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss öffentlich Bericht

Betreff: Haushaltskonsolidierung Sparpaket 2009 - Zentralisierung der Beschaffung im Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt Nürnberg; hier: Abschlussbericht zur Umsetzung des

POA-Beschlusses vom 29.09.2015

Anlagen: Anlage_POA_Bericht_-_Übersicht_Empfehlungen POA_Bericht

Bericht:

Der Stadtrat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2008 ein dreistufiges Sparpaket beschlossen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde eine Organisationsuntersuchung des Beschaffungswesens im Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt Nürnberg durch ein externes Beratungsunternehmen durchgeführt. Die dort aufgeführten Ergebnisse und Empfehlungen wurden nach dem Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses am 29.09.2015 sukzessive im Rahmen eines Projektes realisiert. Zwischenberichte zum Sachstand der Umsetzung erfolgten am 06.12.2016 und 08.05.2018 im Personal- und Organisationsausschuss.

Die am 28.10.2015 vom Ältestenrat und Finanzausschuss sowie vom Personal- und Organisationsausschuss beschlossene Einsparungssumme i. H. v. 1 Million Euro wurde erreicht. Der folgende Bericht dient der Dokumentation zum Abschluss des Projektes. Es wird darin über die im Wesentlichen umgesetzten Aufgabenstellungen und Ergebnisse informiert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Umsetzung der Zentralisierung des Beschaffungswesens im Lieferund Dienstleistungsbereich sind keine diversityrelevanten Auswirkungen zu erwarten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zentralisierung der Beschaffung im Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt Nürnberg;

Anlage 1: Übersicht der Empfehlungen aus dem BSL-Abschlussbericht

Nr. Empfehlung Status

E 1 Zentrale VOL-Beschaffungsaktivitäten bei ZD/3 ansiedeln  abgeschlossen E 2 Einrichtung Strategischer Einkauf bei ZD/3  abgeschlossen E 3 Verantwortlichkeiten für Waren-/Leistungsgruppen bei ZD/3 definieren  eingestellt1 E 4 Verzahnung Strategischer und Operativer Einkauf  fortlaufende Aufgabe E 5 Benennung vergabespezifischer Spezialisten  eingestellt1 E 6 Institutionalisierte Dienststellengespräche  fortlaufende Aufgabe E 7 Zentralisierung Verfahren über 5.000 € und Änderung der städtischen Regularien  abgeschlossen E 8 Gesamtstädtische Umsetzung der Zentralisierung der Verfahren über 5.000 €  abgeschlossen E 9 "Dezentralisierung" Verfahren unter 5.000 €  abgeschlossen E 10 Zentralisierung der Rahmenverträge  fortlaufende Aufgabe E 11 Nutzung der städtischen Rahmenverträge durch die Dienststellen  fortlaufende Aufgabe E 12 Umstrukturierung der zentralen Beschaffungsprozesse im Liefer- und Dienstleistungsbereich  abgeschlossen E 13 Vereinheitlichung der Formulare für Vergabeverfahren unterhalb der Wertgrenze  abgeschlossen E 14 Entwicklung stadtweiter Standards  fortlaufende Aufgabe E 15 Institutionalisierte Weiterentwicklung der Leistungsverzeichnisse  fortlaufende Aufgabe E 16 Punktueller Zukauf von Expertise zur Ergänzung des städtischen Know-Hows  fortlaufende Aufgabe E 17 Anpassung der Freitextbestellfunktion an warengruppenspezifische Anforderungen  teilweise umgesetzt /

1 Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von ZD/3 können Aufgabenerfüllung unabhängig von Waren- und Leistungsgruppen oder Vergabeart gewährleisten

in Bearbeitung2 E 18 Optionale Beschaffung gegen Leistungsverrechnung  teilweise umgesetzt3 E 19 Vereinbarung über Servicequalität  abgeschlossen E 20 Etablierung haushaltsgestützter Beschaffungsplanung  fortlaufende Aufgabe E 21 Überprüfung der Handhabung des eVergabe-Tools  abgeschlossen E 22 Erweiterung der Breite des EKV-Shop-Angebots um spezielle Bedarfe  fortlaufende Aufgabe E 23 Verringerung der Tiefe des EKV-Shop-Angebots auf Standards  fortlaufende Aufgabe E 24 Bestimmung einer einheitlichen Submissionsstelle  eingestellt4 E 25 Benennung von Beschaffungskoordinatoren in den bedarfstragenden Dienststellen  abgeschlossen E 26 Erstellung und Pflege einer städtischen Informationsplattform zur Beschaffung  abgeschlossen E 27 Etablierung eines Zufriedenheitsmanagements  abgeschlossen E 28 + Teilnahme an Ausschreibungen über die EKV und Optimierung des Aufwands für  eingestellt5 29 Ausschreibungen über die EKV E 30 Nutzung der EKV als Plattform für den Wissensaustausch  eingestellt3 E 31 IT-gestützte Abbildung der Genehmigungs-Workflows  teilweise umgesetzt6 E 32 Identifikation potenzieller Rahmenvertragsgegenstände mittels EKV-Shop-Analyse  fortlaufende Aufgabe E 33 Buchungen aller Beschaffungen in SAP-MM  in Bearbeitung7

2 Freitextbestellungen bislang nur im SG Allgemeiner Einkauf umgesetzt; SG Beschaffung IT aufgrund Einbindung in IT-Fachverfahren (Omnitracker) noch ausstehend; Einbindung von Freitextbestellungen in SG Gebäudereinigung geplant 3 Eine Leistungsverrechnung findet nur mit externen Dienststellen oder Behörden anderer Dienststellen statt (z.B. Jobcenter, EMN, Staatstheater, etc.). 4 Beibehaltung zweier Submissionsstellen durch organisatorische Trennung der Beschaffungsbereiche Bauleistungen und Liefer-/Dienstleistungen und aufgrund verschiedener Submissionstätigkeiten und Abläufe 5 Im Mai 2018 erfolgte Entscheidung vom Vorstand und Aufsichtsrat der EKV eG zur Liquidation der Genossenschaft. Der Betrieb der Katalogplattform „EKV-Shop“ wird von den bisher am System angeschlossenen Städten Stuttgart, Hanau und Nürnberg in Eigenverantwortung unter vertragsrechtlicher Federführung der Stadt Nürnberg weitergeführt. 6 DMS-Einführung bei ZD/3 im November mit Einbindung Sachgebiet Beschaffung Gebäudereinigung abgeschlossen; E 31 dann umgesetzt 7 siehe Abschlussbericht Ziffer 5.4

E 34 Nutzung der Aktiven Verfügbarkeitskontrolle  abgeschlossen E 35 Empfehlung zur Personalausstattung  teilweise umgesetzt8 E 36 Evaluierung der Personalausstattung  fortlaufende Aufgabe E 37, 38, Konsolidierungspotenzial von 1,18 – 1,79 Mio. EUR  erreicht 39 + 40 E 41 Zentralisierung des Beschaffungswesen ermöglicht die Funktionstrennung  abgeschlossen E 42 Entwicklung eines systematischen internen Kontrollsystems  abgeschlossen E 43 Rechtssicherheit bei Rahmenverträgen  fortlaufende Aufgabe E 44 Entwicklung eines flächendeckenden IKS  abgeschlossen E 45 Etablierung einer Qualitätssicherung der Beschaffungsprozesse  abgeschlossen E 46 Fortwährende kritische Begleitung der Beschaffungsaktivitäten  fortlaufende Aufgabe E 47 Laufende Evaluation der Beschaffungsaktivitäten  fortlaufende Aufgabe9

8 Stellenverlagerung mit SÖR noch nicht abgeschlossen. 9 Wird gemäß Ziffer 2.10.1, 2.10.2 und 4 VBRL von Rpr wahrgenommen.

Zentralisierung der Beschaffung im Liefer- und Dienstleistungsbereich der Stadt

Nürnberg;

hier: Abschlussbericht zur Umsetzung des POA-Beschlusses vom 29.09.2015

I. Nach Durchführung der Organisationsuntersuchung zur Beschaffung im Bereich der Lieferund Dienstleistungen der Stadt Nürnberg und dem Beschluss zur Umsetzung der Ergebnisse und Empfehlungen im Personal- und Organisationsausschuss des Stadtrats, wurden nach organisatorischer Einrichtung des Strategischen Einkaufs, die Empfehlungen des BSL-Abschlussberichts sukzessive im Rahmen eines Projektes umgesetzt. Zwischenberichte für den Sachstand der Umsetzung erfolgten bereits am 06.12.2016 sowie am 08.05.2018 im Personal- und Organisationsauschuss. Der folgende Bericht dient der Dokumentation zum Abschluss des Projektes. Es wird darin über die im Wesentlichen umgesetzten Aufgabenstellungen und Ergebnisse informiert.

1 Ausgangslage Bis zum Jahr 2015 war die Beschaffung der Stadt Nürnberg im Wesentlichen dezentral organisiert. Jede Dienststelle und jeder Eigenbetrieb konnte im Rahmen seines Finanzbudgets Beschaffungen von Lieferungen und Dienstleistungen selbst und eigenverantwortlich durchführen. Ausnahmen waren die Beschaffung von Druckereileistungen, die Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen sowie die Beschaffung von IT-Produkten (Hard- und Software, Dienstleistungen). Das seit den Vergaberechtsnovellierungen 2006, 2009, 2016 und 2018 sowie durch Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene stetig komplexer werdende Vergaberecht, macht es immer komplizierter und aufwändiger, Vergabeverfahren rechtssicher durchzuführen. Zudem musste in der alten Struktur das nötige vergaberechtliche Wissen von den bedarfstragenden Dienststellen zusätzlich zu den eigenen Rechtsgebieten vorgehalten werden. Die Befragung der Dienststellen in puncto Rechtssicherheit zeigte, dass die Kompetenz im Umgang mit förmlichen Vergabeverfahren bei den Fachdienststellen nur eingeschränkt vorhanden war. Im Bereich Beschränkter und Öffentlicher Ausschreibungen schätzten die Dienststellen ihre Kenntnisse lediglich als befriedigend, in EU-weiten Vergabeverfahren nur als ausreichend ein. Des Weiteren widersprach die Erstellung der Bedarfsanforderung und -definition sowie die Bedarfsdeckung (Durchführung der Vergabeverfahren) an derselben Stelle dem Gedanken der Funktionstrennung und war per se risikobehaftet. Die Ressourcenverantwortung bedingte zwar, dass jede Dienststelle bestrebt war, die ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich einzusetzen. Da jedoch kaum eine dienststellenübergreifende stadtweite Bündelung der Bedarfe erfolgte, konnten daraus potentielle Einsparpotenziale nicht genutzt werden. Um diesen Feststellungen zu begegnen, wurde eine weitführende Zentralisierung der Beschaffungsmaßnahmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich in der Sitzung des POA am 29.09.2015 beschlossen. Daneben wurden verschiedene Maßnahmenbündel definiert, um Einsparpotenziale realisieren zu können. Bei diesen als „Hebel“ bezeichneten Maßnahmenbündeln handelt es sich um Mengenbündelungs- und Standardisierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Steigerung des Wettbewerbs sowie Maßnahmen zur Optimierung der Beschaffungsprozesse.

Die Zentralisierung betrifft in der Durchführung alle Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 5.000 EUR. Ab dieser Wertgrenze übergibt die bedarfstragende Dienststelle die Verantwortung zur vergaberechtlichen Bearbeitung und Ausschreibung des Bedarfes sowie die Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots eines Bieters an die zentrale Beschaffungsstelle. Die bedarfstragende Dienststelle trägt wie bisher die Verantwortung für die Definition und die Beschreibung des fachlichen Bedarfes und stellt die Haushaltsmittel bereit. ZD/3 organisiert und steuert das förmliche und vergaberechtliche Verfahren der Beschaffung.

Abbildung 1: Aufgabenverteilung zw. Bedarfsträger und zentraler Beschaffungsstelle im Beschaffungsprozess

Abbildung 2

2 Zentralisierung der Beschaffung und Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle

Zur Umsetzung der Zentralisierung des Beschaffungswesens wurden 47 Empfehlungen ausgesprochen. Eine Übersicht der einzelnen Empfehlungen und deren Realisierungsstatus ist in Anlage 1 dargestellt.

2.1 Schaffung des Strategischen Einkaufs

Die empfohlene Struktur der zentralen Beschaffungsstelle zur Beschaffung von Lieferund Dienstleistungen unterteilt sich auf Mitarbeiterebene in den Strategischen Einkauf und den Operativen Einkauf. Im Operativen Einkauf wird das Vergabe-Know-how der Stadt Nürnberg gebündelt und die rechtssichere Durchführung der einzelnen Beschaffungsprojekte gewährleistet. Der Auf- und Ausbau des Strategischen Einkaufs gilt als Schlüssel für die Optimierung des kommunalen Beschaffungswesens, insbesondere bei der Hebung von Konsolidierungspotenzialen. Im Rahmen des hierzu notwendigen Stellenschaffungsverfahrens wurden zum Haushalt 2016 3,5 Vollkraft-Stellen (VK) für den strategischen Einkauf bei ZD/3 gemäß POA- Beschluss vom 29.09.2015 geschaffen. Die Stellen des Strategischen Einkaufs wurden bis Mitte 2016 besetzt.

Zentrale Aufgaben des Strategischen Einkaufs sind die Verfolgung der Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung sowie die Formulierung von gesamtstädtischen Beschaffungszielen und deren Umsetzung im Rahmen einer gesamtstädtischen Beschaffungsstrategie. Hierunter fallen im Besonderen die Organisation und Durchführung des Standardisierungs- und Qualitätszirkels Beschaffung (SQB) sowie die Definition von stadtweiten Warenstandards, Mengenbündelungen und daraus folgend der Abschluss von Rahmenvereinbarungen Des Weiteren werden insbesondere folgende fortlaufende Aufgaben durch den Strategischen Einkauf wahrgenommen:

 Projektkoordination bei der Einführung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) innerhalb der Abteilung.

 Nachhaltigkeitsaspekte im Beschaffungswesen verfolgen und umsetzen durch Sensibilisierung, Beratung, Schulung und Berücksichtigung bei konkreten Vergabeverfahren bei ZD.

 Abteilungscontrolling, Nachhaltigkeitscontrolling und –reporting.

 Information und Schulung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in den Fachdienststellen zum Vergaberecht, Nachhaltigkeit, eVergabe und DMS.

 Verzahnung und Zusammenarbeit des Strategischen und Operativen Einkaufs bei Standardisierungs- und Optimierungsprozessen, wie z. B. Optimierung des IT-Bestellprozesses und der IT-Warenkörbe.

2.2 Informationsangebot durch ZD/3

Als zentrales Element wurde die Schaffung einer stadtinternen Informationsplattform für Beschaffungsmaßnahmen unter 5.000 EUR realisiert. ZD/3 hat hierfür eine Intranetseite eingerichtet, auf der sich Dienststellen und Eigenbetriebe über ihre selbständigen Beschaffungsmöglichkeiten unter 5.000 EUR informieren können. Daneben wurden für abgeschlossene Rahmenvereinbarungen spezielle Leitfäden bzw. Hantierungen als Hilfestellung erstellt. Zu Beginn des Jahres 2019 wurden darüber hinaus Informationsveranstaltungen für die Beschaffungsbeauftragten der Dienststellen und Vertreter der Geschäftsbereiche und Referate durchgeführt. Schwerpunkte dieser Veranstaltungen waren die Übermittlung von Informationen zur eigenständigen Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen sowie zur Nutzung des elektronischen Katalogshops. Zudem wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern allgemeine Grundlagen zu Vergabeverfahren, der Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in Vergaben und ihre Aufgaben als Beschaffungsbeauftragte aufgezeigt. Des Weiteren fand für die Auszubildenden zum/zur Verwaltungsfachangestellten im zweiten Ausbildungsjahr erstmalig ein betrieblicher Unterricht zum Beschaffungswesen bei der Stadt Nürnberg statt, der auch zukünftig fortgeführt werden soll. Für das Jahr 2021 sind zudem zwei Seminare im städtischen Fortbildungskatalog mit den Themen „Grundlagen der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen“ und „Katalogshop Anwenderschulung“ geplant. Das Grundlagenseminar fand im Oktober 2020 bereits zum ersten Mal statt.

2.3 Katalogshop

Der elektronische Warenkatalog („EKV-Shop“) ist das zentrale Werkzeug zur Bedarfsdeckung von Verbrauchsmaterialien sowie von standardisierten und mengenmäßig definierbaren Artikeln aus Rahmenvereinbarungen. Dieser dient auch dazu, individuelle Vergabeverfahren bei ZD/3 einzuleiten und zu beauftragen. Eine Ausnahme bilden noch Druckerei-, Gebäudereinigungs- und IT-Leistungen. Diese waren schon bisher ausschließlich über die zentrale Beschaffungsstelle zu beschaffen und werden über anderweitige interne Bestellkanäle beauftragt. Eine Harmonisierung wird angestrebt. Der elektronische Warenkatalog ist tief in das SAP-System der Stadt Nürnberg integriert. Die Besteller können, nach Prüfung der vorhandenen Haushaltsmittel, die Katalogartikel direkt bestellen. Bereits abgeschlossene und im Warenkatalog eingestellte Rahmenvereinbarungen sind u. a. Büromaterial, Büromobiliar, Bürodreh- und Besucherstühle, Kalender, Erste-Hilfe-Material, Kopier- und Hygienepapiere sowie Kita-Bedarfe. Es erfolgen regelmäßige Analysen über alle Kataloge und Besteller, mit dem Ziel, weitere Artikel schrittweise in Rahmenvereinbarungen zu überführen. Der elektronische Warenkatalog wurde von der Einkaufsgenossenschaft Kommunaler Verwaltung (EKV eG), deren Mitglied die Stadt Nürnberg war, betrieben. Im Zuge der Liquidation der EKV eG war es erforderlich, die Katalog-Plattform mit den bisher am System angeschlossenen Städten Stuttgart, Hanau und Nürnberg in Eigenverantwortung unter vertragsrechtlicher Federführung der Stadt Nürnberg weiterzuführen. Die Stadt Nürnberg hat die Rolle des zentralen übergeordneten Administrators inne und ZD/3 ist zentraler Ansprechpartner. Der zentrale Ansprechpartner koordiniert und kümmert sich um die Fehlerbehebung, die Vorbereitung und Durchführung von vertraglichen Änderungen sowie von System- und Softwareupdates.

2.4 Stellenverlagerungen und Abgrenzung Spezialbeschaffungen

Die im POA vom 29.09.2015 beschlossene Empfehlung zur Personalausstattung wurde zum Teil umgesetzt. Zur Bearbeitung von jährlich mehr als 450 bisher dezentral durchgeführten Vergabeverfahren sowie für die Einrichtung eines Strategischen Einkaufs wurden im Rahmen der Zentralisierung Stellenverlagerungen beschlossen, um die zusätzlich benötigten 10 Vollkraftstellen zumindest teilweise zu decken. 2,0 VK von SÖR wurden aus diesem Grund im Jahr 2017 zu ZD/3 verlagert. Spezialbeschaffungen, welche bei einigen Dienststellen aus fachlichen Gründen selbst beschafft werden, müssen gemäß Ziffer 1.4.7 der VBRL im Einvernehmen mit RA/3- VMN und ZD/3 im Vergabehandbuch veröffentlicht werden. Hier sind in einigen Fällen noch abschließende Abstimmungen notwendig.

2.5 Vergabemanagementsystem und Aktualisierung der Vergaberichtlinien

2.5.1 Vergabemanagementsystem (VMS)

Vergabeverfahren werden bei ZD/3 seit 2013 vollumfänglich elektronisch durchgeführt. Hierfür wird ein workflowbasiertes Fachverfahren (VMS) verwendet mit dessen Hilfe Beschaffungsprojekte als Vergabeverfahren vollumfänglich digital abgebildet

werden können. Dies beinhaltet das Anlegen von Vergabeunterlagen, die Veröffentlichung auf elektronischen Bekanntmachungsplattformen, die Submission, die vergaberechtliche Auswertung sowie den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Das VMS ist mit einem individuell einstellbaren Rechte-/Rollenkonzept sowie mit Genehmigungshierarchien ausgestattet. Es werden alle Entscheidungen, Festlegungen und Vorgehensweise revisionssicher im Fachverfahren dokumentiert. ZD/3 organisiert, koordiniert und moderiert die vier bis fünf Mal im Jahr zusammenkommende referatsübergreifende stadtweite VMS-Anwendergruppe, welche aus Vertretern der Dienststellen und Eigenbetriebe (VMS-Mandanten) besteht. Aufgabe der VMS-Anwendergruppe ist es, die Erfahrungen der Leitnutzer und Administratoren bei den jeweiligen Mandanten zu bündeln, einheitliche Standards für Vorlagen, vergaberechtliche Prozesse und Vorgehensweisen im VMS digital zu etablieren, aber auch gegenseitige Hilfestellungen zwischen den VMS-Mandanten zu gewährleisten. Durch die beiden Vergaberechtsreformen 2016 und 2018 ist es für öffentliche Auftraggeber inzwischen verpflichtend, Ausschreibungen elektronisch durchzuführen (eVergabe). Die Stadt Nürnberg verfügt mit dem VMS schon seit geraumer Zeit über ein leistungsfähiges Werkzeug. Allerdings stieg mit der Verpflichtung zur e-Vergabe auch der organisatorische und administrative Aufwand für Leitnutzer/Admins und den Strategischen Einkauf für die Abstimmung und Koordination innerhalb der VMS-Anwendergruppe und bei Hilfestellungen für neu hinzukommende Mandanten und Beschaffungsstellen. Diese Entwicklungen haben gezeigt, dass eine gesamtstädtische Koordinierung, Administration und Prozessgestaltung für e-Vergabe/VMS respektive der daran beteiligten Organisationseinheiten notwendig ist. Eine budgetfinanzierte Kraft wurde am 01.08.2020 zur Verfügung gestellt. Die Stellenschaffung zum Haushalt 2021 ist beantragt.

2.5.2 Erarbeitung und Aktualisierung der Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL)

Im Zuge der Zentralisierung der Beschaffung der Stadt Nürnberg wurde eine Empfehlung umgesetzt, welche eine Straffung, Aktualisierung und Reduzierung der innerstädtischen Vergaberichtlinien (VRL) und der Beschaffungsordnung (BeschO) zur Folge hatte. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von ZD/3, RA/3-VMN, Ref. VI/H und Rpr erarbeitete bis Ende 2017 die neue VBRL. Die VBRL hat den Rechtscharakter einer innerdienstlichen Vorschrift (besondere Geschäftsanweisung) im Sinne von Nr. 1.6 der Allgemeinen Dienstordnung der Stadt Nürnberg (ADON) und ist eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Nürnberg. Sie dient der Einhaltung und inhaltlichen Umsetzung der § 30 KommHV-Doppik und § 15 Eigenbetriebsverordnung (EBV) und regelt den Geschäftsgang innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschaffung und Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen, Bauleistungen, Lieferungen (Waren) und Dienstleistungen sowie Konzessionen. Die VBRL trat am 01.01.2018 in Kraft. Inhaltlich wurde die Vorschrift an der neuen zentralen Beschaffungsstruktur der Stadtverwaltung ausgerichtet. Zudem wurde den materiellen Änderungen der letzten beiden Vergaberechtsreformen im europaweiten (GWB/VgV, 2016) und nationalen Vergaberecht (UVgO, 2018) dort Rechnung getragen, wo inhaltliche Regelungen der alten Vorschriften Neuanpassungen notwendig machten.

3 Standardisierungs- und Qualitätszirkel Beschaffung (SQB) Im Standardisierungs- und Qualitätszirkel Beschaffung (SQB) sind alle Geschäftsbereiche und Referate vertreten. An den regelmäßig stattfindenden Sitzungen nehmen darüber hinaus Vertreter von Ref. I/II-ASi, des GPR und der GSBV sowie bei Bedarf Expertinnen und Experten aus anderen Bereichen teil.

Abbildung 2: Aufgaben und Prozesse SQB

Abbildung 3

Aufgabe des SQB ist es, das gesamtstädtische Beschaffungswesen zu analysieren und konkrete Vorschläge für zukünftige Optimierungen über Bündelungen und Standardisierungen zu erarbeiten. Notwendige Abfragen bzw. zu ermittelnde Daten werden dabei von den SQB Mitgliedern aus den Geschäftsbereichen an ihre jeweiligen Dienststellen und Eigenbetriebe weitergegeben und die Informationsrückläufe gesammelt zurückgemeldet. Zentrales und kontinuierliches Thema im SQB ist die Nachhaltigkeit in der Beschaffung. Hierbei wird zum einen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungen sowie zum anderen über aktuelle Anfragen, Anträge und Entwicklungen informiert. Zur Generierung von Einsparpotenzialen sind geeignete Waren und Dienstleistungen zu ermitteln, die notwendigen fachlichen Abstimmungen herbeizuführen und Ausschreibungen (z. B. von Rahmenvereinbarungen) durchzuführen. Erste Erfolge konnten bei der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung für Schulmöbel sowie für Büromöbel erzielt werden. Durch die Mengenbündelung und Standardisierung konnten in beiden Fällen deutliche Einsparungen erzielt werden, weshalb bereits Nachfolgeausschreibungen zur Fortführung der Rahmenvereinbarungen durchgeführt wurden. Im Jahr 2019 erfolgte zudem die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V4, bei der die Ge-

räte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Auch konnten die vielfältigen bisher einzeln vergebenen Sicherheits- und Servicedienstleistungen für die Stadt Nürnberg zum 01.08.2019 in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen systematisiert und zusammengeführt werden. Mit der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadt Hanau (über die BeteiligungsHolding Hanau GmbH) wurde gemeinschaftlich eine Rahmenvereinbarung für das regelmäßig auszutauschende Erste-Hilfe-Material zum 01.05.2020 abgeschlossen. Die gesammelten Erfahrungen können bei der Ausschreibung weiterer Rahmenvereinbarungen eingesetzt werden. Bei jeder stadtweiten Ausschreibung werden die festgelegten Standards überprüft und in Rücksprache mit dem SQB weiter verbessert. So wurden in der Neuausschreibung der Büromöbelrahmenvereinbarung u. a. erfolgreich strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeit implementiert. Jeweils zum Jahresende erfolgt über den SQB eine Abfrage zu den Beschaffungsplanungen der Dienststellen und Eigenbetriebe für das Folgejahr. Ziel ist die Erstellung einer Ressourcenplanung bei ZD/3, um eine rechtzeitige Beratung und Bedarfsdeckung bei den Fachdienststellen zu ermöglichen und die Personalkapazität in der Beschaffung möglichst effizient einzusetzen.

4 Nachhaltigkeit Die Stadt Nürnberg hat sich 2016 mit der Einrichtung einer Stelle für einen Ingenieur bzw. einer Ingenieurin für nachhaltige Vergaben im Beschaffungsmanagement entschieden, um Nachhaltigkeit und Vergaberecht strategisch zu verzahnen. Grundlage hierfür bildet eine Vergaberechtsänderung im April 2016 für den EU-weiten Bereich, welche die Möglichkeit eröffnet, verstärkt Nachhaltigkeitsaspekte (z.B. Ökologie und soziale Verantwortung) in Vergabeverfahren einfließen zu lassen. Diese können grundsätzlich in nahezu jede Phase eines Verfahrens miteinbezogen werden. Mit der 2018 in Bayern in Kraft getretenen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) können nun auch in nationalen Vergabeverfahren grundlegende Aspekte zur nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt werden. Die Weitergabe von Informationen zur Nachhaltigkeit in der Beschaffung an die Kolleginnen und Kollegen im operativen Einkauf sowie an die bedarfstragenden Dienststellen und Eigenbetriebe ist ein wichtiger Teilbereich der Tätigkeiten des Ingenieurs für Nachhaltige Vergabe. Die Informationsübermittlung erfolgt zum einen durch eine ausführliche Intranetseite, die Hilfestellungen und erste Informationen bereitstellt, zum anderen auch durch interne Schulungen bei ZD/3. Ziel ist, dass die Beschäftigten der zentralen Beschaffungsstelle bereits frühzeitig das Potential bei Bedarfsmeldungen der Fachdienststellen erkennen und diese auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ansprechen und hinweisen können. Eine weitere wichtige Säule stellt die individuelle Beratung bei Projekten zur Implementierung der Nachhaltigkeitsaspekte bei Beschaffungen dar. Dies erfolgt im direkten Austausch mit den jeweiligen Bedarfsträgern. 2019 wurde ein regelmäßiges Seminar zur nachhaltigen Beschaffung im städtischen Fortbildungsprogramm aufgenommen. Für 2020 fand dieses ebenfalls als Bestandteil im Rahmen der Fortbildung „Grundlagen der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen“ statt. Das Grundlagenseminar ist auch für 2021 wieder geplant.

Populäre Beispiele für Beschaffungsprojekte, bei denen Nachhaltigkeitskriterien erfolgreich implementiert und auch ausgebaut werden konnten, sind Büromöbel, Bürodrehund Besucherstühle, Pflegekleidung bei NüSt, Mietberufskleidung für Frh, Bälle für SchA/SchB und den Streetsoccercup.

5 Prozessoptimierungen und neue Aufgabenfelder

5.1 Beschaffungs- und Bestellprozesse im IT-Bereich

Bei der Identifikation neuer Bündelungseffekte und Optimierung der Bestellprozesse für die Dienststellen und Eigenbetriebe wurde der Bereich der IT-Beschaffung in den Fokus genommen. Dazu wurde im Dezember 2017 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von IT und ZD/3 eingerichtet. Ziel war es, v. a. IT-Kleinbedarf (USB-Tastaturen und – Mäuse, USB-Sticks, etc.) über Rahmenvereinbarungen auszuschreiben und diese dann für eine direkte Bestellung durch die Dienststellen im EKV-Shop (Warenkatalog) einzustellen. Es erfolgte bisher die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Verbindungskabel. Zu weiteren Produkten konnten bisher keine Vereinbarungen getroffen werden, noch Klärungsbedarf innerhalb der IT besteht. Es wurde zudem die Optimierung beim Mobilfunk analysiert, um bestehende und zukünftige Mobilfunkverträge zu bündeln, zu systematisieren und vergaberechtskonform über einen Mobilfunkanbieter (Provider) zu beziehen. Hierzu wurde von ZD/3 ein Vorschlag erarbeitet, der aktuell IT zur weiteren Bearbeitung vorliegt. Die Umsetzung einer Rahmenvereinbarung Mobilfunk soll 2021 wieder aufgegriffen werden.

5.2 Freiberufliche Leistungen und andere besondere Dienstleistungen

Neben einem generellen Anstieg der Anzahl an Vergabeverfahren wurde die Abteilung auch vermehrt mit speziellen Vergabeverfahren betraut, die bisher nicht zentral durch eine Vergabestelle betreut wurden. Es handelt sich meist um freiberufliche Leistungen und andere besondere Dienstleistungen, wie zum Beispiel Organisationsberatungen oder sonstige Beratungsleistungen, Wirtschaftsprüferleistungen, Planungsleistungen für Museumsausstellungen und Durchführung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten. Für Vergabeverfahren dieser Art gelten teilweise besondere rechtliche Vorschriften. Es werden hier zumeist kreative und konzeptionelle Dienstleistungen erbracht. Die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen und Kriterienkataloge ist deshalb aufwendiger als bei herkömmlichen Vergabeverfahren. Insbesondere sind die Bewertung sowie Verhandlung der Angebotsinhalte mit einem deutlich höheren Arbeitsaufwand verbunden. Die erstmalige Durchführung dieser Beschaffungsmaßnahmen erfolgte durch den Strategischen Einkauf. Ziel dabei war, im Rahmen von Pilotprojekten Erfahrungen zu sammeln und diese an den Operativen Einkauf weiterzugeben, damit weitere, gleichartige Bedarfe zukünftig dort umgesetzt werden können.

5.3 Beschaffungscontrolling

Die Beschaffungsaktivitäten in den Sachgebieten bei ZD/3 werden monatlich durch den Strategischen Einkauf analysiert, aggregiert und an die Leitungsebene und das Gesamt-Controlling der Zentralen Dienste weitergegeben. Des Weiteren werden regelmäßig Kennzahlen zu erzielten Einsparungen, zur Anzahl von laufenden Rahmenvereinbarungen und zur Quote elektronisch durchgeführter Vergabeverfahren sowie zur Quote von Verhandlungsvergaben gebildet und mit den Zielwerten abgeglichen. Zur Verbesserung der Servicequalität wurde in Abstimmung mit dem Personalrat eine Zufriedenheitsbefragung zum Thema „Feedback Beschaffungsauftrag“ entwickelt, der seit Anfang 2020 eingesetzt wird.

Die Zentralisierung der Beschaffung im Liefer- und Dienstleistungsbereich führte insgesamt zu einem deutlichen Anstieg im Gesamtbeschaffungsvolumen bei der zentralen Beschaffungsstelle ZD/3.

Abbildung 3: Entwicklung Gesamtbeschaffungsvolumen 2014 - 2019

Abbildung 4

Zur Identifizierung von relevanten Warengruppen für Bündelungseffekte und für Analysen der städtischen Beschaffungstätigkeiten, sowohl über als auch unter der Grenze von 5.000 EUR, werden regelmäßig SAP-Auswertungen durchgeführt. Hierfür wurde für den Strategischen Einkauf eine eigene Rolle definiert. Die Auswertungsmöglichkeiten erstrecken sich bislang auf die Kernstadt und Teile des SÖR. Beschaffungen bzw. Bestellungen der Fachdienststellen, die zentral über ZD/3 und/ oder den elektronischen Warenkatalog abgewickelt werden, lassen sich über das Logistikmodul SAP MM und über gemeinschaftlich mit IT-SKN entwickelte, individuelle Bestellberichte im Business-Warehouse-Modul SAP BW analysieren. Auswertungen zu Beschaffungen, die selbstständig von den Fachdienststellen durchgeführt und ausschließlich über das Finanzbuchhaltungsmodul (SAP FI) gebucht werden, sind nur bedingt möglich. Die umfassende, stadtweite Nutzung des elektronischen Katalogshops wird aus diesem Grund weiter vorangetrieben. Die Eigenbetriebe wurden mittlerweile ebenfalls an den städtischen Warenkatalog angebunden.

5.4 Ausweitung SAP MM

Für die angemeldete IT-Maßnahme (0508), die eine stadtweite Einführung bzw. Ausweitung von SAP MM zum Ziel hat, fand nach Priorisierung der Maßnahme und Ressourcenverfügbarkeit im November 2019 ein Auftaktgespräch zwischen Vertretern von DiP/PrO, IT und ZD/3 statt. Hierbei wurde im Rahmen der Projekterörterung festgestellt, dass die Umsetzung eine wesentlich größere Reichweite und Komplexität aufweist als es in der Organisationsuntersuchung dargelegt wurde und als klassisches, organisatorisches und stadtweites Projekt gesehen werden muss. Die Maßnahme muss deshalb zunächst gemeinsam mit DiP/PrO genauer analysiert, priosiert und geplant werden, bevor das Projekt weiterverfolgt werden kann.

6 Fazit Die Empfehlungen aus dem BSL-Abschlussbericht von 2015 wurden im Rahmen des Zentralisierungsprojektes größtenteils realisiert (vgl. Anlage 1, Übersicht Empfehlungen aus dem BSL-Abschlussbericht). Bei einzelnen Empfehlungen wurden situationsbedingte Modifikationen vorgenommen. Das gestiegene Beschaffungsvolumen der zentralen Vergabestelle bei ZD/3 zeigt deutlich, dass die Zentralisierung der Beschaffung konsequent umgesetzt wurde. Zudem wird die Dienstleistung von ZD/3 auch bei neuen, komplexen Vergabethemen vermehrt von den städtischen Dienststellen und Eigenbetrieben in Anspruch genommen. Die fundierte Ausbildung und Einarbeitung der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den drei operativen Sachgebieten wie auch im strategischen Einkauf sowie die Unabhängigkeit des Beschaffungsmanagements von vermeintlichen oder tatsächlichen Sachzwängen bei den Bedarfsstellen ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung von rechtskonformen Vergaben. Durch Bündelung und Standardisierung erzielte Einsparungen werden sich auch bei zukünftigen Vergaben positiv auswirken. Die am 28.10.2015 vom ÄR- und FinanzA und POA beschlossene Einsparungssumme i. H. v. 1 Million Euro wurde umgesetzt. Es bestehen noch Potenziale für weitere Maßnahmen, um zukünftige städtische Haushalte zu entlasten. Der SQB hat sich als ein wichtiges Element des städtischen Vergabewesens bewährt. Es ist geplant, weiterhin vierteljährliche Sitzungen stattfinden zu lassen, um weitere Bündelungen und Standardisierungen in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen zu realisieren. Die vorzeitige Ausschöpfung einiger Rahmenvereinbarungen - wie z. B. bei PC und Büromöbeln - ist ein deutliches Zeichen für den Erfolg dieses Instruments. Über Veränderungen des zentralen Beschaffungswesens bei ZD/3 auch vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamiken im Vergaberecht und auf den Beschaffungsmärkten sowie über die Umsetzung noch offener Maßnahmen, wird dem POA anlassbezogen berichtet.

II. Beschlussvorschlag

entfällt da Bericht

Nürnberg, 27.10.2020

Zentrale Dienste

gez. Sembritzki (7 02 96)

(Unterschrift liegt elektronisch vor)

Berichtsvorlage PA/370/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 15.12.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Verfahren zur Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungen

Bericht:

Die Stadt Nürnberg setzt seit vielen Jahren Assessment Center-Verfahren für die Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungspositionen ein. Der Bericht stellt die Grundlagen des Auswahlverfahrens, das grundsätzliche Vorgehen sowie das Assessment Center-Verfahren vor.

Der Bericht ist Grundlage für das weitere Vorgehen, nachdem Stellenbesetzungsverfahren für diese herausgehobenen Funktionen laufend durchgeführt werden. Zudem wirken am Auswahlverfahren stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter des Stadtrates mit, darunter stets die Bürgermeisterin, der Bürgermeister, die Referentin oder der Referent, zu deren Geschäftsbereich die Dienststelle oder Schule gehört. Darüber hinaus sind auch nicht stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter der im POA vertretenen Stadtratsfraktionen bzw. Gruppen beteiligt, weshalb die Behandlung des Berichts als zielführend eingeordnet wird, trotz der aktuellen Beschränkungen auf Gutachten und Beschlüsse.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/370/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es werden alle diversityrelevanten Fragestellungen beim beschriebenen Verfahren berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/370/2020

Beitrag _____________________________________________________________________________ zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.12.2020

Verfahren zur Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungen

I. 1. Grundlagen Auswahlverfahren, Ausschreibung

Neben den kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten und den Werkleitungen der Eigenbetriebe sind die Dienststellen- und Schulleitungen für die Steuerung der Stadtverwaltung, für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen und für die Motivation der Beschäftigten von entscheiden-der Bedeutung. Neben den fachlichen Fähigkeiten sind dabei insbesondere ausgeprägte Führungskompetenzen von besonderer Bedeutung. Die Auswahlentscheidung soll dabei einerseits einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten, sie muss andererseits zu einer optimalen Besetzung der jeweiligen Leitungsfunktion führen. Die Zuständigkeit für die Auswahlentscheidung liegt beim Stadtrat. Das Auswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der POA-Beschlüsse vom 09.09.2003 und 10.05.2005. Bei der Besetzung der Stellen weiterer Werkleiter/innen in den Eigenbetrieben wird analog vorgegangen, nicht jedoch bei den mit dem Amt als Bürgermeister/in oder Referent/in verbundenen Ersten Werkleiter/innen.

Verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren ergeben sich aus dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 19 Abs. 4 GG), aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aus dem neunten Sozialgesetzbuch (§ 164 SGB IX), der Bayerischen Verfassung (Art. 94 BV), dem Leistungslaufbahngesetz (Art. 16 LlbG) und der Gemeindeordnung (Art. 43 GO) sowie der Rechtsprechung dazu. Das Grundgesetz gewährt in Art. 33 Abs. 2 allen Bewerberinnen und Bewerbern für Positionen im öffentlichen Dienst den Anspruch auf ein rechtlich und fachlich korrekt durchgeführtes Verfahren, dessen Ergebnis ausschließlich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gestützt ist und – anders als bei privatrechtlichen Arbeitgebern – nach Art. 19 Abs. 4 GG einer sehr weitgehenden Überprüfbarkeit durch die Arbeits- bzw. Verwaltungsgerichte unterliegt. Methodische Mängel im Auswahlverfahren, also auch im Assessment-Center (AC), können zur Aufhebung der Auswahlentscheidung führen.

In gerichtlichen Entscheidungen zu Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 16 LlbG ist seit einigen Jahren, speziell wenn es um Führungspositionen geht, eine zunehmende Bereitschaft zu erkennen, Dienstherrn und öffentlichen Arbeitgebern die stärkere Berücksichtigung von AC- Ergebnissen im Verhältnis zu dienstlichen Beurteilungen zuzugestehen. Die dabei geltenden Bedingungen müssen allerdings schon bei den POA-Beschlüssen zum Verfahren und zur Festlegung von Anforderungsprofilen beachtet werden. Das Verfahren ist bereits im Vorfeld an die Bewerbenden zu kommunizieren, was aktuell über die Hinweise zur Stellenausschreibung auf der Karriere-Seite erfolgt.

Eine rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidung setzt voraus, dass für die zu besetzende Stelle ein spezifisches Anforderungsprofil festgelegt worden ist. Es ist Sache des Dienstherrn bzw. der Arbeitgeberin im Rahmen des zustehenden organisatorischen Ermessens das Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle festzulegen. Bei der Auswahlentscheidung ist auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle abzustellen wie sie in der Ausschreibung festgelegt sind. Dabei ist zu differenzieren zwischen dem konstitutiven und dem deskriptiven Anforderungsprofil.

Das konstitutive Anforderungsprofil schafft einen von der dienstlichen Beurteilung abgekoppelten Maßstab. Wer das konstitutive Anforderungsprofil nicht erfüllt, kommt unabhängig von der Beurteilung von vornherein für die Stellenbesetzung nicht in Betracht.

Das deskriptive Anforderungsprofil setzt für die Bewerberinnen und Bewerber, die das konstitutive Anforderungsprofil erfüllen, Kriterien für den Vergleich der periodischen dienstlichen Beurteilung/Aktuellen Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungen sowie des ggf. durchzuführenden ACs fest.

Der vollständige Ausschreibungstext mit Anforderungsprofil zur Besetzung von Dienststellenund Schulleitungen einschließlich der vorgeschlagenen Veröffentlichungskanäle wird vorab dem Personal- und Organisationsausschuss zum Beschluss vorgelegt.

  1. Auswahlverfahren und Vorgespräche

Das Auswahlverfahren erfolgt mehrstufig. Zunächst erfolgt eine Sichtung der eingegangenen Bewerbungen im Konsens zwischen der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister, der Referentin oder dem Referenten, PA und den sonst am Verfahren Beteiligten unter Berücksichtigung der o. g. Ausführungen.

Dabei wird zunächst auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen bzw. bei nicht verbeamteten Bewerberinnen und Bewerbern – soweit vorliegend – auf mit einer Beurteilung vergleichbare Arbeitszeugnisse (externe Bewerberinnen und Bewerber) bzw. aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungen (interne Bewerberinnen und Bewerber) abgestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass die dienstlichen Beurteilungen/Aktuellen Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungen der Bewerber/innen hinreichend aktuell und vergleichbar sind.

Liegen für den Eignungsvergleich keine hinreichend aktuellen bzw. vergleichbaren dienstlichen Beurteilungen vor, ist der Dienstherr bzw. die Arbeitgeberin nach der herrschenden Rechtsprechung verpflichtet, für die Bewerber/innen Aktuelle Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungen nach den für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen geltenden Maßstäben zu erstellen und diese dem Auswahlverfahren zu Grunde zu legen. Das gilt auch bei Bewerbungen von Tarifbeschäftigten. Dabei wird den innerhalb des deskriptiven Anforderungsprofils genannten Kriterien besonderes Gewicht beigemessen. Nach herrschender Rechtsprechung ist die wesentlich gleiche Eignung der Bewerbenden auf Grundlage der Beurteilungen/Zeugnisse Voraussetzung für die Einbeziehung im weiteren Auswahlverfahren.

Mit dem engeren Kreis der Bewerbenden wird zunächst ein Vorgespräch geführt, das einerseits den Eindruck aus den schriftlichen Bewerbungsunterlagen ergänzt, aber auch den Bewerbenden die Möglichkeit bietet, sich näher über die angestrebte Position zu informieren. Die Bewerbenden, die nach den Vorgesprächen in der engsten Auswahl verbleiben, werden zum Assessment Center (AC) eingeladen. Bei Vorliegen von Beurteilungen/vergleichbaren Arbeitszeugnissen und Aktuellen Eignungs-, Befähigungs- und Leistungseinschätzungen ist auch hier die wesentlich gleiche Eignung unabdingbar. Es können nur die Bewerbenden in das AC einbezogen werden, denen unter rechtlichen Gesichtspunkten die zu besetzende Stelle tatsächlich übertragen werden könnte.

  1. Assessment Center

3.1 Seit Ende 2003 werden Assessment Center als Teil des Personalauswahlverfahrens für die Besetzung von Dienststellen- und Schulleitungspositionen durchgeführt. Ziel war und ist es, zusätzliche gemäß dem Anforderungsprofil relevante Erkenntnisse über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu ermöglichen, welche allein aus der Auswertung von Bewerbungsunterlagen und Beurteilungen sowie aus den vorgeschalteten Vorstellungsgesprächen (in der Form strukturierter Interviews) nicht gewonnen werden können.

Da insbesondere bei Dienststellen- und Schulleitungen die eigentliche Auswahlentscheidung vom Stadtrat getroffen wird (§ 3 Nr. 8 StRGeschO), sind sowohl die Einführung des AC-Verfahrens im POA vom 09.09.2003 als auch verschiedene, durch die damalige Rechtsentwicklung bedingte Anpassungen im POA vom 10.05.2005 beschlossen worden. Seit 2005 haben die Vertreterinnen und Vertreter des GPR im AC kein Stimmrecht mehr. Außerdem wurde ausgeschlossen, dass die bisherigen Stelleninhaberinnen und –inhaber am AC zur Auswahl ihrer Nachfolge mitwirken.

ACs werden durchgeführt, wenn im Ergebnis vorangehender Schritte zwei oder mehr Bewerberinnen und Bewerber in der engsten Auswahl verbleiben. Ist nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber nach den vorangehenden Schritten ziehbar, stellt sich diese bzw. dieser den Mitgliedern des POA in der nächsten Sitzung vor.

Der Anteil aus Auswahlverfahren mit AC-Elementen im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Dienststellen- und Schulleitungsbesetzungen variiert abhängig von der Größe und der qualitativen Homogenität des jeweiligen Bewerberkreises.

Die DIN 33430 „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“, die ISO 10667 „Assessment service delivery“ sowie die „Standards der Assessment Center Methode“ des Arbeitskreises Assessment Center e.V. gelten als anerkannte, jedoch nicht verbindliche Qualitätsstandards für ACs. PA orientiert sich in erster Linie an den „Standards“, weil diese in einer für die Praxis zweckmäßigen Konkretisierung die in der DIN 33430 und der ISO 10667 aufgestellten Grundsätze handhabbar machen. Teile dessen, was die „Standards“ vorsehen, sind für die Stadt Nürnberg infolge der rechtlichen Rahmenbedingungen ohnehin verbindlich (z.B. Pflicht zum Aufstellen von Anforderungsprofilen, Dokumentationspflicht für die Begründung der Personalauswahlentscheidungen).

Bewerben sich schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Menschen, die uns über ihre Behinderung informiert haben, wird bei der Konzeption der AC-Aufgaben, während der Durchführung des Verfahrens und bei der Feststellung des Ergebnisses gewährleistet, dass es keine Benachteiligungen wegen der Behinderung gibt. Auch das ist durch Verfassungs- und Gesetzesrecht, durch die von der Stadtverwaltung angewendeten Bayerischen Inklusionsrichtlinien sowie die Inklusionsvereinbarung zur Eingliederung schwerberhinderter Menschen in Dienststellen und Betriebe der Stadt Nürnberg ohnehin vorgeschrieben.

3.3 Konzipiert, vorbereitet und moderiert werden die ACs für Dienststellen- und Schulleitungspositionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalentwicklung beim Personalamt sowie (für Leitungsstellen an Beruflichen Schulen) des Amtes für Berufliche Schulen, die in der 4. Qualifikationsebene oder als Tarifbeschäftigte mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss tätig sind. In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich bzw. Referat werden geeignete Aufgabenstellungen ausgewählt, die das Anforderungsprofil abdecken und einen Schwierigkeitsgrad aufweisen, welcher sowohl der zu besetzenden Stelle angemessen ist als auch eine genügend differenzierte Beobachtung und Bewertung ermöglichen kann. Die teils schon langjährige Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PA/1 in Konzeption, Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von ACs ist dabei überaus vorteilhaft.

„Das“ AC als Musterlösung gibt es nicht. Personalführungs- und Verhandlungssituationen unter Beteiligung geeigneter und vorab instruierter Rollenspielerinnen und Rollenspieler, die Bearbeitung fachlicher oder organisatorischer Aufgaben mit anschließender Präsentation und Diskussion der Ergebnisse sowie Kurzvorträge, die auf eine bestimmte Zielgruppe und deren Belange auszurichten sind, sind einige der Elemente, die in einem AC kombiniert werden können. Es kommt nicht darauf an, möglichst viele Elemente einzusetzen, sondern diejenigen, die zum für die Stellenbesetzung maßgeblichen Anforderungsprofil die bestmöglichen Erkenntnisse liefern. Daher steht und fällt die Qualität eines ACs bereits mit der Festlegung eines geeigneten Anforderungsprofils und der Kriterien, nach denen die Auswahlentscheidung getroffen werden soll.

3.4 An städtischen ACs für Dienststellen- und Schulleitungspositionen wirken meist jeweils drei bis fünf stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter mit, darunter stets die Bürgermeisterin, der Bürgermeister, die Referentin oder der Referent, zu deren Geschäftsbereich die Dienststelle oder Schule gehört, sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personalamtes. Außerdem kann, muss aber nicht eine externe Beobachterin oder ein externer Beobachter stimmberechtigt mitentscheiden. Letztere werden auf Vorschlag des Geschäftsbereichs hinzugezogen, sind fachlich hochqualifiziert und haben in den Organisationen, in denen sie tätig sind, regelmäßig vergleichbare oder höhere Positionen (z.B. einschlägige Amts- oder Schulleitung beim Staat oder einer anderen Stadtverwaltung, kommunale Wahlbeamte). Als nicht stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter können Mitglieder der im POA vertreteten Fraktionen bzw. Gruppen sowie von GPR, GSBV und GST entsandte Personen teilnehmen. Sie können ihre Meinungen in die Beobachter/innenkonferenz am Ende des AC einbringen, haben aber kein Stimmrecht beim abschließenden Votum (Entscheidungsvorschlag für den POA/Stadtrat).

Infolge der kommunalrechtlichen Zuständigkeitsregelungen des Art. 43 Gemeindeordnung und des § 3 Nr. 8 der Stadtratsgeschäftsordnung können in den städtischen ACs nur gutachtliche Entscheidungsvorschläge zustandekommen. Dabei werden strukturierte, am Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle ausgerichtete Beobachtungs- und Bewertungsbögen verwendet. Viele stimmberechtigte Beobachterinnen und Beobachter verfügen schon über Erfahrungen aus einer größeren Zahl von AC-Verfahren. In der Beobachter/innenkonferenz benennen sie – meist einstimmig – die Bewerberin bzw. den Bewerber, die oder der sich nach den im AC gewonnenen Erkenntnissen am besten für die zu besetzende Position eignet. Ein schriftlicher Bericht, der die Mitwirkenden, die Aufgabenstellungen und Bewertungskriterien, den Entscheidungsvorschlag aus dem AC sowie dessen wesentliche Gründe dokumentiert, wird dem Stadtrat als Grundlage für die dort zu treffende Stellenbesetzungsentscheidung vorgelegt.

3.6 Kompetent vorbereitete, durchgeführte und ausgewertete Assessment Center eröffnen eine sehr gute Möglichkeit, anhand beobachtbarer, situativer Verhaltensweisen die Eignung von Menschen für konkrete berufliche Aufgaben zu hinterfragen und zu bewerten. Nicht das bloße Beantworten von Fragen („was würden Sie tun, wenn …“), sondern die praktisch angewendete Fähigkeit zu situationsangemessenem Handeln und Kommunizieren unter annähernd realen Bedingungen stehen im Blickpunkt.

Den Vorteilen von ACs stehen der im Vergleich z.B. zu strukturierten Interviews deutlich höhere Vorbereitungs- und Zeitaufwand sowie die Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung derjenigen gegenüber, die die ACs konzipieren, durchführen und an den Entscheidungsvorschlägen mitwirken.

Aus heutiger Sicht ist der Einsatz von AC-Elementen zur Vorbereitung von Auswahlentscheidungen für Dienststellen- und Schulleitungspositionen ein in der Praxis unserer Stadtverwaltung bewährtes Instrument, das dem Stadtrat wertvolle Entscheidungsgrundlagen liefert. Dies deckt sich mit den Erfahrungen, die wir in zahlenmäßig geringem Umfang auch bei ACs für einzelne Positionen unterhalb dieser Ebene, ferner regelmäßig bei der Auswahl von Nachwuchskräften für die Berufsausbildung und bei der Zulassung von Beamtinnen und Beamten sowie von Verwaltungs-Tarifbeschäftigten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (sog. Ausbildungs- und modulare Qualifizierung, Beschäftigtenlehrgänge) machen. An dem dargestellten Verfahren wird deshalb weiterhin festgehalten.

II. Herrn Ref. I/II

III. PA

IV. Ref. I/II/POA

Nürnberg. 19.11.2020 Personalamt

(5191)

PA/362/2020/1

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 15.12.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Erweiterung der Angebote zu Dualen Studiengängen bei der Stadt Nürnberg

Anlagen: Duale Studiengänge

Sachverhalt (kurz):

Die Stadt Nürnberg erweitert das Angebot an dualen Studiengängen, um im Hinblick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels mit einer weiteren Rekrutierungsmöglichkeit dem Fachkräftemangel zu begegnen. Voraussichtlich ab dem Wintersemester 2021/2022 sollen erstmals bis zu fünf Studienplätze jährlich nach dem Modell des "Dualen Studiums mit vertiefter Praxis" angeboten werden. Die Festlegung der dualen Studiengänge/Studienrichtungen erfolgt jeweils bedarfsorientiert. Zur Sicherung der Ausbildungs- und Studienqualität schließt die Stadt Nürnberg mit dem Bildungsgspartner einen Kooperationsvertrag, in dem die wesentlichten Punkte der Zusammenarbeit vereinbart werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 257.250 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 257.250 € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/362/2020/1

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/362/2020/1

Beschlussvorschlag:

  1. Es wird vorgeschlagen, das Angebot der Stadt Nürnberg an dualen Studienplätzen um bis zu fünf Studienplätze jährlich nach dem Modell des „Dualen Studiums mit vertiefter Praxis“ in Kooperation mit der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm (TH Nürnberg) zu erweitern.

Die Festlegung der dualen Studiengänge erfolgt bedarfsorientiert in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Personalamts, den Fachbereichen der Stadt Nürnberg und der Technischen Hochschule.

  1. Die dualen Studiengänge mit vertiefter Praxis sollen frühestens erstmals zum Wintersemester 2021/2022 eingeführt werden.

  2. Die im Konzept beschriebenen Rahmenbedingungen werden in den Bildungsverträgen mit den dual Studierenden vereinbart.

  3. Die Stadt Nürnberg schließt einen Kooperationsvertrag mit der Technischen Hochschule Nürnberg, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen beiden Bildungspartnern vereinbart werden, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

  4. Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

Beilage Nr. zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.12.2020 120-20

Erweiterung der Angebote zu dualen Studiengängen bei der Stadt Nürnberg

I. Gutachten

Die Stadt Nürnberg bietet seit vielen Jahren geregelte duale Studiengänge für Beamtinnen und Beamte zu Diplom-Verwaltungswirten (w/m/d) und zu Diplom-Verwaltungsinformatikern (w/m/d) an. Aufgrund der Auswirkungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist die Stadt Nürnberg aber auch in anderen Bereichen gefordert, stärker in die Nachwuchsgewinnung und -qualifizierung zu investieren.

Durch die Einführung weiterer dualer Studiengänge können hochqualifizierte und leistungsmotiviere Nachwuchskräfte eingestellt werden, die im Sinne einer nachhaltigen Personalgewinnung bereits während des Studiums eine enge Bindung zur Arbeitgeberin Stadt Nürnberg aufbauen. Die Studierenden werden während des Studiums intensiv von Mentorinnen und Mentoren in den Fachdienststellen betreut und auf die spätere Tätigkeit und Prozesse bei der Stadt Nürnberg vorbereitet.

Das Modell der dualen Studiengänge wird auch von Wirtschaftsunternehmen stark nachgefragt, so dass die Angebote der bayerischen Hochschulen, dual zu studieren, stark zugenommen haben und sehr vielfältig sind. Duale Studienangebote gibt es überwiegend im technischen und kaufmännischen Bereich, aber auch z. B. im Sozialbereich und in der Informatik.

Vor allem mit Blick auf die enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis ist für die städtischen Bedürfnisse ein Hochschulpartner im Raum Nürnberg unausweichlich. Die Technische Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm (TH Nürnberg) bietet für die Stadt Nürnberg derzeit das unter wirtschaftlich und wissenschaftlichen Gesichtspunkten geeignetste Angebot, da zwischen unterschiedlichen Studienmodellen und einer Vielzahl an Studiengängen gewählt werden kann.

Modell „Studium mit vertiefter Praxis“

Unter dem Modell „Studium mit vertiefter Praxis“ wird eine Kombination aus intensiven Praxisphasen bei der Stadt Nürnberg und dem Studium an der Hochschule verstanden. So können die Studierenden neben dem regulären Studium bereits umfassende Praxiserfahrungen sammeln. Die Studierenden sind in das reguläre Studium integriert und besuchen die Vorlesungen und Seminare gemeinsam mit nicht dual Studierenden. Die betrieblichen Phasen verteilen sich auf vorlesungs- und prüfungsfreie Zeiten (i.d.R. 15.02 bis 14.03. und 01.08. bis 30.09. eines jeden Jahres), auf das Praxissemester (5. Semester), auf die Bachelorarbeit und, je nach Vereinbarung, auf praktische Zeiten, die dem Studium vorgeschaltet sind. Bei einer regulären Studiendauer von 7 Semestern und 3,5 Jahren würden so ca. 40 % der Studienzeit in den Praxisabschnitten bei der Stadt Nürnberg verbracht werden. Durch die Praxisphasen wird eine starke Verbundenheit der Studierenden zur Stadt Nürnberg aufgebaut. Es bleibt genügend Zeit, um den Studierenden neben fachlichen Kompetenzen wichtige Schlüsselkompetenzen für die praktische Tätigkeit zu vermitteln und die optimale Einsetzbarkeit der späteren Absolventinnen und Absolventen einzuschätzen. Durch diese intensive Vorbereitung auf die spätere Tätigkeit, reduziert sich bei der angestrebten Übernahme die Einarbeitungszeit deutlich gegenüber externen Bewerbenden und der Übergang zwischen Studium und Berufseinstieg wird so optimal genutzt. Auch für Nachwuchskräfte, die bereits

A 120.171 - 2 -

eine Ausbildung bei der Stadt Nürnberg absolviert haben, bietet ein duales Studium eine Perspektive zur Weiterentwicklung. Damit könnten engagierte Nachwuchskräfte der Stadt Nürnberg erhalten bleiben. Mit dem dualen Studium nutzt die Stadt Nürnberg eine weitere Rekrutierungsmöglichkeit, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Fachrichtungen, Qualitätsstandard und Betreuung im „Dualen Studium mit vertiefter Praxis“

Die TH Nürnberg bietet für nahezu alle Bachelor- und Masterstudiengänge die Möglichkeit des Studiums mit vertiefter Praxis. Das Angebot an dualen Studiengängen bei der Stadt Nürnberg soll immer bedarfsorientiert gestaltet werden und die Erkenntnisse der Personalbedarfsplanung berücksichtigen. Ebenso werden bei der Festlegung von dualen Studiengängen die Situation auf dem Bewerbermarkt sowie die Betreuungsmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen berücksichtigt werden. Durch die Vielfalt der Studienmöglichkeiten an der TH Nürnberg können die Dienststellen und Eigenbetriebe bedarfsorientiert Nachwuchsplanung betreiben.

Zukünftig sollen neben den bisher bei der Stadt Nürnberg durchgeführten dualen Studiengängen jährlich bis zu fünf Plätze nach dem Modell „Duales Studium mit vertiefter Praxis“ angeboten werden.

Im Hinblick auf die Berufe mit Rekrutierungsschwierigkeiten und unter Berücksichtigung der Anzahl der Planstellen sowie der ersten Erkenntnisse der Strategischen Personalbedarfsplanung wird vorgeschlagen, mit fünf Plätzen in drei technischen Studiengängen zu beginnen.

Zunächst sind folgende Studiengänge geplant:

 Bauingenieurwesen (B.Eng.)  Elektrotechnik und Informationstechnik (B.Eng.)  Informatik / Wirtschaftsinformatik (B.Sc.)

Insbesondere in den Berufen mit hohem Einstellungsbedarf aber gleichzeitigen Personalgewinnungsproblemen bieten zusätzliche duale Studiengänge die Möglichkeit, neue Zielgruppen zu erschließen und eine weitere Säule zur Deckung des Personalbedarfs zu schaffen.

Im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung ist der Bedarf an Mitarbeitenden zum Beispiel in der Informatik sprunghaft gestiegen. Im Jahr 2020 wurden rund 30 reine IT-Stellen ausgeschrieben (ab EGr. 9b), die über den eigenen Nachwuchs nicht besetzt werden konnten.

Das Studium zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (w/m/d) für das Beamtenverhältnis in der dritten Qualifikationsebene, das die Stadt Nürnberg regelmäßig anbietet, ist in zwei Teilbereiche gegliedert. In die Studienzeit fallen 6 Monate mit mindestens 600 Stunden verwaltungswissenschaftlichen Studieninhalten an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern. Für eine moderne Stadtverwaltung sind die Studierenden dieses speziellen Studiengangs, die gleichzeitig über eine fundierte Ausbildung im IT-Bereich sowie in rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Bereichen verfügen, unverzichtbar. Aus diesem Grund hat die Stadt Nürnberg die Anzahl der Studienplätze in der Verwaltungsinformatik von zwei auf vier Plätze erhöht. Leider ist die Bewerberlage für dieses Studium derzeit nicht gut. Laut Bayerischem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gilt dieser Trend für ganz Bayern. Nach Abfrage der Kontingente bei den Dienstherren wurden für den Studienbeginn 2020 insgesamt 150 Plätze für das Studium der Verwaltungsinformatik eingeplant, gewonnen werden konnten aber lediglich 97 Studierende bayernweit.

Eine mögliche Ursache für diese Bewerbersituation könnte in den rechtlichen und verwaltungsbezogenen Inhalten dieses speziellen Studiums für den öffentlichen Dienst liegen. Potenzielle Bewerbende, die einen Studienplatz in der Informatik suchen, möchten sich möglicherweise komplett auf die technischen Aspekte konzentrieren.

Diese Zielgruppe möchte die Stadt Nürnberg mit den praxisintegrierten dualen Studiengängen in der Informatik zusätzlich erreichen. Freie Stellenkapazitäten bei der Stadt Nürnberg sollen zukünftig neben der Übernahme der Absolventen (w/m/d) der Verwaltungsinformatik nicht mehr nur über den Direkteinstieg nach Studienabschluss gedeckt werden. Im Hinblick auf eine nachhaltige Personalgewinnung soll die Einstellung bereits zum Studienbeginn erfolgen, um eine Bindung zur Arbeitgeberin Stadt Nürnberg während der Praxisphasen herzustellen.

Im Rahmen der interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung bieten wir mit den praxisintegrierten Studiengängen Menschen aller Nationalitäten die Möglichkeit, bei der Stadt Nürnberg z. B. im IT-Bereich zu studieren. Da das Studium zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (w/m/d) im Beamtenverhältnis stattfindet, können gut qualifizierte Bewerbende, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie z. B. die geforderte Staatsangehörigkeit oder die gesundheitliche Eignung nicht mitbringen, bisher nicht berücksichtigt werden. Mit den praxisintegrierten Studiengängen könnten wir zukünftig auch diese Personengruppe ansprechen, da das Studium sowie die Übernahme der Studierenden im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen soll.

Um dauerhaft eine passgenaue Auswahl der Studiengänge und eine hohe Ausbildungsqualität zu gewährleisten, ist eine enge Abstimmung zwischen den Verantwortlichen des Personalamts, der Fachdienststellen und der Technischen Hochschule erforderlich.

Nach der Festlegung der dualen Studiengänge wird aus dem jeweiligen Fachbereich ein qualifizierter Mentor / eine qualifizierte Mentorin mit möglichst akademischen Hintergrund festgelegt, der bzw. die den Kontakt zur Hochschule pflegt, die Studien- und Prüfungsordnung kennt und die Studierenden während der Praxisphasen fachlich begleitet und deren Einsätze koordiniert. Dieses Vorgehen entspricht den Empfehlungen und Qualitätsstandards der Marke „hochschule dual“ im Sinne einer gut funktionierenden Ausbildungspartnerschaft zwischen den Bildungsverantwortlichen und der Sicherung einer hohen Ausbildungsqualität für die dual Studierenden.

Rahmenbedingungen und arbeitsrechtliche Festlegungen für ein Studium mit vertiefter Praxis

Für die dual Studierenden im Studium mit vertiefter Praxis sind weder das Berufsbildungsgesetz noch ein Tarifvertrag anwendbar. Die Vertragsgestaltung unterliegt den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie den Arbeitnehmerschutzgesetzen.

Für die Laufzeit des dualen Studiums wird ein bis zum erfolgreichen Studienabschluss befristeter Bildungsvertrag geschlossen, der insbesondere Festlegungen über Inhalt und Dauer der Tätigkeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Rechte und Pflichten und sonstige Leistungen enthält.

 Beschäftigungsbeginn Der Vertrag sollte bereits zum 01.08. eines Jahres geschlossen werden, so dass bis zum Studienbeginn (i.d.R. zum 01.10. eines Jahres) ein ausreichender Zeitraum für eine Einschätzung der dual Studierenden getroffen werden kann. Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine Aussage zur Probezeit wichtig.

 Probezeit Die Probezeit beträgt drei Monate.

 Regelmäßige wöchentliche Praxiszeit im Studium mit vertiefter Praxis

Die regelmäßige wöchentliche Praxiszeit während der betrieblichen Praxisphasen beträgt 39 Stunden. Dies entspricht der regelmäßigen Ausbildungszeit der Auszubildenden in anderen Ausbildungsgängen der Stadt Nürnberg, die unter die Regelungen des TVAöD - Besonderer Teil BBiG, fallen.

 Vergütung Die dual Studierenden der Stadt Nürnberg im Studium mit vertiefter Praxis erhalten sowohl während der Studien- als auch während der Praxisphasen eine monatliche Vergütung entsprechend der Vergütung der Auszubildenden in Ausbildungsgängen nach TVAöD - Besonderer Teil BBiG in der jeweils gültigen Fassung. Mit dieser Vereinbarung übertreffen wir die Empfehlungen der Initiative „hochschule dual“, die eine Vergütung während der Studienzeiten als nicht obligatorisch ansieht und im Übrigen während der Praxiszeiten eine Vergütung von anfangs 80 %, ab dem 3. Semester von 100 % der Vergütung entsprechender Ausbildungsberufe im zweiten Ausbildungsjahr als angemessen versteht.

Entsprechend des Änderungstarifvertrags Nr. 9 und Nr. 10 vom 29. Januar 2020 zum TVAöD - Besonderer Teil BBiG ergeben sich ab dem 1. März 2019 nachfolgende monatliche Vergütungssätze (brutto):

im 1. Studienjahr: 1.018, 26 Euro

im 2. Studienjahr: 1.068,20 Euro

im 3. Studienjahr: 1.114,02 Euro

ab dem 4. Studienjahr: 1.177,59 Euro

Ebenso sollen die Regelungen zu unständigen Entgeltbestandteilen nach § 8 a TVAöD

Darüber hinaus kommen die Festlegungen zur Jahressonderzahlung nach § 14 TVAöD -BT BBiG, zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 12 TVAöD - BT BBiG, zur Gewährung vermögenswirksamer Leistungen nach § 13 TVAöD - BT BBiG, zur zusätzlichen Altersversorgung nach § 15 TVAöD - BT BBiG und zur Abschlussprämie nach § 17 TVAöD - BT BBiG, jeweils in der gültigen Fassung, zur Anwendung.

Der Semesterbeitrag des Studentenwerks Erlangen – Nürnberg muss von den dual Studierenden selbst getragen werden.

 Urlaubsanspruch Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Die Initiative „hochschule dual“ empfiehlt einen Mindesturlaub von 10 Tagen während der Praxisphasen.

Aus Gründen der Personalgewinnung und der Attraktivität als Arbeitgeberin soll der Urlaubsanspruch für die dual Studierenden bei der Stadt Nürnberg 25 Arbeitstage pro Jahr betragen. Davon werden bis zu 10 Tage jährlich auf vorlesungsfreie Zeiten während der theoretischen Studienphasen an der Hochschule angerechnet. Bei diesen Tagen handelt es sich z. B. um Brückentage und An- und Abreisetage für regulär Studierende. Somit hätten die dual Studierenden der Stadt Nürnberg mindestens 15 Tage (drei Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr, der ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit (Praxisphasen) bzw. im praktischen Studiensemester eingebracht werden kann. Dieser Zeitraum ermöglicht es den Studierenden, sich ausreichend zu erholen, ohne die Ausbil-

dungszeit und damit -qualität im Praktikum zu sehr einzuschränken. Nach den Qualitätsstandards der Initiative „hochschule dual“ sollen die Studierenden während der Praxisphasen mindestens ein eigenes Projekt übernehmen, sowie in andere Projekte und in die betrieblichen Abläufe eingebunden werden. Mindestens 15 Tage Erholungsurlaub i. d. R. verteilt auf zwei Praxisphasen (15.02. bis14.03. eines Jahres und 01.08. bis 30.09. eines Jahres bzw. im Praxissemester) und zusätzlich 10 Tage Erholungsurlaub anrechenbar auf vorlesungsfreie Tage während der theoretischen Studienzeiten stellt einen guten Kompromiss dar zwischen dem Erholungsanspruch der Studierenden und einer verbleibenden sinnvollen, qualitativ anspruchsvollen Praxiszeit bei der Stadt Nürnberg.

 Übernahme in ein Anschlussbeschäftigungsverhältnis Die Übernahme nach einem erfolgreichen Studium erfolgt grundsätzlich im Rahmen vorhandener und besetzbarer Planstellen und gegebenenfalls nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Auswahlverfahren.

 Nichtbestehen Bei Nichtbestehen einer Prüfung an der Hochschule, die eine Verlängerung oder Beendigung des Studiums bedeutet, endet grundsätzlich das Vertragsverhältnis über das duale Studium. Über eine entsprechende Verlängerung wird im Einzelfall entschieden.

Auswahlprozess

Die Bewerbenden werden von der Stadt Nürnberg nach einem standardisierten Auswahlverfahren mit entsprechendem Anforderungsprofil ausgesucht. In jedem Fall sollten die Bewerbenden besonders motiviert und zielstrebig sein, da es sich um ein intensives Studium mit wenig Freizeit handelt. Zudem sollten bisherige theoretische Leistungen in einschlägigen Fächern in die Auswahlkriterien einbezogen werden, da die von der Stadt Nürnberg ausgewählten Bewerbenden sich zusätzlich regulär an der Hochschule bewerben müssen und dort gegebenenfalls einen Numerus Clausus erreichen oder besondere Aufnahmeprüfungen bestehen müssen. Unser Auswahlverfahren sollte sicherstellen, dass die Bewerbenden diese Hürde mit großer Wahrscheinlichkeit nehmen können. Der Vertrag über das Duale Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung an der TH bereits vorliegen und der Bewerbung beigefügt werden.

Kosten

Unter analoger Anwendung der Regelungen des TVAöD - BT BBiG hinsichtlich der Vergütung und sonstiger oben beschriebener finanzieller Leistungen einschließlich der abzuführenden Arbeitgeberanteile werden für einen dualen Studienplatz insgesamt 60.000 € (ca. 17.150 € pro Jahr) an Personalkosten erwartet. Bei fünf Studierenden wären bis Studienabschluss Gesamtkosten von insgesamt 300.000 € (ca. 85.750 € pro Jahr) zu finanzieren.

Sollte es bei dem angedachten Turnus von jährlich fünf Neueinstellungen für das duale Studium mit vertiefter Praxis bleiben, hätten wir ab dem Jahr 2024 im Schnitt kontinuierlich 15 dual Studierende bei der Stadt Nürnberg, die durchschnittlich 257.250 € Personalkosten jährlich verursachen würden. Neben den beschriebenen Personalkosten entstehen keine weiteren Verpflichtungen für die Stadt Nürnberg.

In Anlehnung an die Regelungen im BL I und BL II und der Meisterqualifizierung bei SÖR soll mit den dual Studierenden keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden. Üblicherweise werden bei der Stadt Nürnberg die übernommenen Lehrgangskosten zurückgefordert, nicht

aber die Personalkosten, die während der Freistellungsphasen für Lehrgänge entstehen. Lehrgangskosten entstehen im dualen Studium aber nicht.

Beschlussvorschlag

  1. Es wird vorgeschlagen, das Angebot der Stadt Nürnberg an dualen Studienplätzen um bis zu fünf Studienplätze jährlich nach dem Modell des „Dualen Studiums mit vertiefter Praxis“ in Kooperation mit der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm (TH Nürnberg) zu erweitern.

Die Festlegung der dualen Studiengänge erfolgt bedarfsorientiert in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Personalamts, den Fachbereichen und der Technischen Hochschule.

  1. Die dualen Studiengänge mit vertiefter Praxis sollen frühestens erstmals zum Wintersemester 2021/2022 eingeführt werden.

  2. Die im Konzept beschriebenen Rahmenbedingungen werden in den Bildungsverträgen mit den dual Studierenden vereinbart.

  3. Die Stadt Nürnberg schließt einen Kooperationsvertrag mit der Technischen Hochschule Nürnberg, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen beiden Bildungspartnern vereinbart werden, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

  4. Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltsplanung aufzunehmen.

II. GPR

III. GJAV

IV. GSBV

V. OBM/Gleichstellungsstelle

VI. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 10.11.2020 Personalamt

(28 37)

Abdruck an DiP Stk

PA/369/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 15.12.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und Tätigkeitswechsel im

handwerklichen Bereich bei der Stadt Nürnberg

Sachverhalt (kurz):

siehe Sachverhalt

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/369/2020

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/369/2020

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Eignungsuntersuchungen im dargestellten Umfang durchzuführen. Eine Erweiterung der zu untersuchenden Berufsgruppen kann im Benehmen mit den betroffenen Dienststellen und Eigenbetrieben durch den Referenten für Finanzen, Personal und IT festgelegt werden.

Beitrag zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 15.12.2020

Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und Tätigkeitswechsel im

handwerklichen Bereich bei der Stadt Nürnberg

I. Sachverhalt

Seit der Neuordnung der Untersuchungspflichten (ArbMedVV) im Jahr 2013 wird bezüglich betriebsärztlicher Untersuchungen grundsätzlich zwischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen unterschieden. Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehören sog. Pflichtvorsorge-, Angebotsvorsorge- und Wunschvorsorgeuntersuchungen. Unter den Oberbegriff Eignungsuntersuchungen werden Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen bei Tätigkeitswechsel, anlassbezogene Eignungsuntersuchungen und regelmäßige Nachuntersuchungen gefasst.

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und Tätigkeitswechsel berechtigt, wenn bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen auf Grund der Art der auszuübenden Tätigkeit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme darstellen. Die Eignungsuntersuchung muss sich hierbei auf die Schwerpunkte der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit beziehen. Der durchführende Betriebsärztliche Dienst ist bei all diesen Untersuchungen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.

Die Stadt Nürnberg macht die Einstellung und den Tätigkeitswechsel im handwerklichen Bereich für einige Berufsgruppen von einer arbeitsmedizinischen Untersuchung abhängig. Eine Eignungsuntersuchung bei Tätigkeitswechsel findet nur statt, wenn für die bisherige Tätigkeit noch keine Eignungsuntersuchung durchgeführt wurde und die neue Tätigkeit aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit einer Eignungsuntersuchung bedarf.

Die Tätigkeiten, für die bisher Einstellungsuntersuchungen durchgeführt werden, sind alle körperlich sehr herausfordernde und belastende Tätigkeiten. Im Zuge der Einstellungsuntersuchung wird festgestellt, ob zu erwarten ist, dass der Bewerber/ die Bewerberin die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit erbringen kann, ob aufgrund einer ansteckenden Krankheit eine Gefährdung Dritter besteht und ob mit planbaren anstehenden Ausfällen gerechnet werden kann. Manche Erkrankungen / Beschwerden sind nicht äußerlich erkennbar, können aber jedoch dazu führen, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht oder nicht vollumfänglich ausgeübt werden kann. Z.B. besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Müllauflader mit Rückenbeschwerden, der diese bei der Einstellung bereits hat, früher oder später Einschränkungen bzgl. schweren Heben und Tragens erleidet. Die Rückenbeschwerden sind äußerlich nicht erkennbar und könnten ohne eine entsprechende Untersuchung nicht festgestellt werden. Auch z.B. Herzprobleme bei einem Mitarbeiter, der im fließenden Verkehr, z.B. als Straßenbauer arbeitet können langfristig zu Problemen und Gefährdungen für sich und Dritte führen.

In unseren Stellenausschreibungen wird für die Tätigkeiten, für die eine volle gesundheitliche Eignung erforderlich ist, ein entsprechender Zusatz im Anforderungsprofil aufgenommen. Durch die Durchführung von Einstellungsuntersuchungen haben wir die Möglichkeit zu prüfen, ob jemand die Stellenanforderungen vollumfänglich erfüllt.

Auch auf Seite der neuen Mitarbeitenden kann im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung Klarheit herbeigeführt werden, welche Belastungssituationen tatsächlich auftreten und ob der neue Arbeitsplatz, ggf. mit vorhergehender Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, mit Blick auf die eigene körperliche Verfassung tatsächlich passend erscheint. In einem vertrauensvollen Umfeld können die neuen Mitarbeitenden Fragen zur eigenen gesundheitlichen Situation in Bezug auf die neue Tätigkeit besprechen.

Die neu eingestellten Mitarbeitenden unterliegen i. d. R. einer sechsmonatigen Probezeit. Eine Eignungsuntersuchung führt bereits vor Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses durch die Bewerbenden zu einer Klärung der gesundheitlichen Eignung. In der Folge wird eine ggf. notwendige Probezeitkündigung bei erkennbaren gesundheitlichen Einschränkungen vermieden. Bei erst später auftretenden gesundheitlichen Problemen müssen zudem andere Kolleginnen und Kollegen den Leistungsabfall auffangen. Auch können aus einer fehlenden gesundheitlichen Eignung Gefahren für die eigene Sicherheit und die anderer entstehen, wenn bspw. schweres Gerät aufgrund bestimmter Einschränkungen nicht ordnungsgemäß bedient werden kann. Es ist daher für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und für die Sicherheit aller zwingend erforderlich, dass neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich mit allen Aufgaben des jeweiligen Tätigkeitsbereichs betraut werden können.

Nach derzeitigem Stand werden für folgende Bereiche bzw. Tätigkeiten Eignungsuntersuchungen im o.g. Sinne durchgeführt:

 Arbeiten in Schächten, Kanälen, Deponien (z.B. Deponiearbeiter/innen, Kanalarbeiter/innen, Handwerkerhelfer/innen, Kanalwärter/innen, Fachkraft für Kanal-, Rohr- und Industrieservice, Fachkraft für Abwassertechniker, u.a.)  Einsatz im gärtnerischen Bereich (Gartenarbeiter/innen, Gärtnerhelfer/innen, Gärtner/innen)  Einsatz im Straßenunterhalt (z.B. Handwerkerhelfer/innen, Facharbeiter/innen im Straßenbau, Handwerker/innen, Wasserbauer/innen, Beleuchtungsmonteur/innen, u.a.)  Einsatz bei der Straßenreinigung / Reinigungsarbeiten in der Müllverbrennungsanlage  Müllauflader/innen  Tierpfleger/innen  Friedhofschaffner/innen  Einsatz als Vermessungsassistent

Im Benehmen mit den Dienststellen und Eigenbetrieben können sich die Tätigkeitsbereiche für die derzeit Eignungsuntersuchungen bei Einstellung und Tätigkeitswechsel durchgeführt werden, je nach konkreten Anforderungen, zukünftig verändern und erweitern.

Die Eignungsuntersuchung ist für die betroffenen Bewerbenden bzw. Beschäftigten Voraussetzung für die Beschäftigung mit den entsprechenden Tätigkeiten. Von der Einstellung von Bewerbenden, für die das Ergebnis der Eignungsuntersuchung „ungeeignet / nicht geeignet“

ergeben hat, wird Abstand genommen. Vorhandenen Beschäftigten, für die das Ergebnis der Eignungsuntersuchung beim Tätigkeitswechsel „ungeeignet / nicht geeignet“ ergeben hat, können keine entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden.

Das Ergebnis der Untersuchung wird den Bewerbenden bzw. den Beschäftigten durch den betriebsärztlichen Dienst mitgeteilt. Zusätzlich erhält der / die Bewerbende bzw. Beschäftigte sowie die Arbeitgeberin eine schriftliche Bescheinigung, die eine der folgenden Beurteilungen enthält:  geeignet  geeignet unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. geeignete Sehhilfe)  nicht geeignet / ungeeignet.  nicht beurteilbar

Soweit eine betriebsärztliche Beurteilung über die Eignung noch nicht abschließend vorgenommen werden konnte, da noch abklärungsbedürfte Parameter bestehen, wird im Ergebnis „nicht beurteilbar“ mitgeteilt. Das Personalamt entscheidet dann gemeinsam mit der betroffenen Dienststelle / dem betroffenen Eigenbetrieb, ob im Einstellungsverfahren bzw. Stellenbesetzungsverfahren bis zur Beibringung der erforderlichen Unterlagen zugewartet werden kann. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, muss kurzfristig eine Wiedervorstellung beim betriebsärztlichen Dienst erfolgen bzw. es erfolgt eine Begutachtung auf Grund der vorgelegten Unterlagen

Der betriebsärztliche Dienst (Kh/BÄD) hat mitgeteilt, welche Krankheitsbilder die Eignung für die o. g. Berufsgruppen/Tätigkeiten in der Regel insbesondere ausschließen:

 erhebliche, auch durch Hilfsmittel (Brille, Hörgerät) nicht ausreichend korrigierbare Herabsetzung des Seh- und Hörvermögen  die körperliche Leistungsfähigkeit stärker beeinträchtigende Erkrankungen der Atemorgane oder des Herzens  den Gebrauch der Extremitäten stark beeinträchtigende Verletzungsfolgen, Missbildungen oder Lähmungen  starke Beeinträchtigung des Stütz- und Bewegungsapparates  chronische Hautausschläge an den Händen, die Tätigkeiten wie längeres Tragen von Schutzhandschuhen bzw. längere Arbeit in feuchtem Milieu nicht zulassen  schwere zerebrale Anfallsleide  schwere Verhaltensstörungen, Psychosen, Neurosen, Rauschmittel- oder Alkoholsucht oder weitere, die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beschränkende Zustände.

Nach Aussage von Kh/BÄD beinhaltet die Untersuchung in der Regel eine allgemeine Anamnese, eine körperliche Untersuchung sowie eine apparative Untersuchung des Hör- und Sehvermögens. Darüber hinaus ist eine Blut- und Urinuntersuchung erforderlich (in seltenen Ausnahmefällen kann ein Screening auf Alkohol / Drogen / Medikamente angezeigt sein). Bei körperlich sehr belastenden Tätigkeiten können Lungenfunktionsmessungen, sowie ein Ruhe- und Belastungs-EKG erforderlich sein. Bei Verdacht einer Krankheit fällt die endgültige Abklärung in den Bereich der hausärztlichen Betreuung.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, Eignungsuntersuchungen im dargestellten Umfang durchzuführen. Eine Erweiterung der zu untersuchenden Berufsgruppen kann im Benehmen mit den betroffenen Dienststellen und Eigenbetrieben durch den Referenten für Finanzen, Personal und IT festgelegt werden.

II. Herrn Ref. I/II

III. a) GPR b) GSBV

IV. PA

V. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 03.11.2020 Personalamt

(26 62)

Ref.I/II/214/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 15.12.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung der neuen Entgeltordnung im handwerklichen Bereich

hier: Überleitung von Stellen (Arbeitspaket 1)

Anlagen: Vorlage

Sachverhalt (kurz):

siehe Vorlage

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 912.077 € Folgekosten 912.077 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 912.077 € davon Personalkosten 912.077 € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/214/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Stellenplanänderungen erfolgen unabhängig von Geschlecht, Altersgruppe, ethnischer, sozialer oder anderer Gruppenzugehörigkeit.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/214/2020

Beschlussvorschlag:

Die in den Anlage 1 aufgeführten Stellen erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken sowie die Anbringung von V-Vermerken. Soweit sich durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 aufgrund dieser POA-Vorlage ein höherer Stellenwert ergibt, erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2020.

020-10.42.60-4/12/1

Umsetzung der neuen Entgeltordnung im handwerklichen Bereich hier: Überleitung von Stellen (Arbeitspaket 1)

I. 1. Ausgangslage

Zum 01.01.2020 trat die neue Entgeltordnung für den handwerklichen Bereich in Kraft. Dadurch wurden die Eingruppierungsregelungen für alle tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im handwerklichen Bereich reformiert.

Insgesamt werden 1.741 Stellen (1467,72 Vollkraftstellen) in die Entgeltordnung für den handwerklichen Bereich überführt. Die Bewertung dieser Stellen nach den Tätigkeitsmerkmalen der neuen Entgeltordnung erfolgt Zug um Zug in verschiedenen Arbeitspaketen und wird jeweils im POA behandelt. Das Arbeitspaket 1 enthält vor allem die Hauswirtschaftskräfte, die Handwerkerhelfer/innen, die Gärtnerhelfer/innen, die Müllauflader/innen und die Beschäftigten auf den städtischen Friedhöfen.

  1. Inhalt des Arbeitspakets 1

Im Arbeitspaket 1 wurden 621 Stellen (616,57 Vollkraftstellen) nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen übergeleitet und sollen nun im Stellenplan entsprechend ausgewiesen werden. In der beigefügten Anlage 1 "Überleitung von Stellen in die Entgeltordnung für den handwerklichen Bereich" sind alle Stellen aufgeführt, deren Stellenwert festgelegt werden soll. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Bereiche:

2.1 Gärtnerhelfer/innen

Für den Bereich der Gärtnerhelfer/innen (68 Stellen, 66,93 Vollkraftstellen) sind die Tätigkeitsmerkmale unverändert geblieben. Auch nach der neuen Entgeltordnung sind Gärtnerhelfer/innen grundsätzlich in Entgeltgruppe 4 eingruppiert, so dass die Stellen im bisherigen Stellenwert EGr. 4 verbleiben. Lediglich eine Gärtnerhelferstelle, die mit einem ausgebildeten Gärtner besetzt ist, ist nach EGr. 5 bewertet. Der ku-Vermerk (ku E4) bleibt erhalten. Der Bereich der Gärtnerhelfer/innen wurde abschließend bewertet und kann endgültig in die neue Entgeltordnung übergeleitet werden.

2.2 Handwerkerhelfer/innen

Für den Bereich der Handwerkerhelfer/innen (53 Stellen, 52,83 Vollkraftstellen) sind die Tätigkeitsmerkmale unverändert geblieben, so dass der Großteil der Stellen im bisherigen Stellenwert EGr. 4 (Handwerkerhelfer/innen) verbleibt. Bei 2 Stellen (Handwerkerhelfer/in, Fahrer/in bis 7,5 t) ergibt sich künftig eine höhere Stellenwertigkeit (EGr. 5 anstatt EGr. 4).

2.3 Straßenreinigung

130 Stellen (130,00 Vollkraftstellen) aus dem Bereich Straßenreinigung, die bisher im Entgeltgruppe 2UE eingruppiert waren, sind gem. Entgeltordnung für den handwerklichen Bereich nun in Entgeltgruppe 3 bewertet.

2.4 Friedhofsordner/innen, Friedhofsschaffner/innen

Für 19 Stellen (19,00 Vollkraftstellen) im Bereich Friedhof ergibt sich wegen Wahrnehmung überwiegend ordnender Tätigkeiten nach der neuen Entgeltordnung eine Bewertung in EGr. 5. Bisher waren diese Stellen nach EGr. 4 bewertet.

45 Stellen (45,00 Vollkraftstellen) für Friedhofsschaffner waren bisher nach EGr. 4 bewertet. Auf der Basis aktueller Arbeitsplatzbeschreibungen wurde die Stellenwerte überprüft. Sie sind tarifgerecht.

2.5 Hauswirtschaftskräfte

4 Stellen (4,00 Vollkraftstellen) für Hauswirtschaftskräfte in Kombi-Einrichtungen (Hort/ Mittagsbetreuung/schulische Ganztagsangebote) werden in EGr. 4, 78 Stellen (78,00 Vollkraftstellen) für sonstige Hauswirtschaftskräfte in EGr. 2 unverändert übergeleitet.

2.6 Müllauflader/innen 194 Stellen für Müllauflader/innen (194,00 Vollkraftstellen), die bisher nach EGr. 3 bzw. 4 bewertet waren, wurden aufgrund der vorliegenden Arbeitsplatzbeschreibungen überprüft und neu bewertet. Die Stellen sind in EGr. 4 tarifgerecht bewertet.

Darüber hinaus wurden verschiedene Einzelfälle, die aufgrund neuer Regelungen bewertet werden mussten oder deren Arbeitsplatzbeschreibung nicht mehr zutreffend war, bearbeitet. Dieses Stellen sind ebenfalls in der Anlage 1 "Überleitung von Stellen in die Entgeltordnung für den handwerklichen Bereich" enthalten.

Insgesamt 28 Stellen werden aufgrund der bisherigen Arbeitsplatzbeschreibung vorläufig mit dem in der Anlage ausgewiesenen Stellenwert übergeleitet und in einem 2. Schritt –ggf. nach Konkretisierung der tarifrechtlchen Bestimmungen- neu bewertet. Diese Stellen erhalten deshalb einen Stellenvermerk „V“ – vorläufig übergeleitet.

  1. Kosten

Auf der Basis der kalkulierten durchschnittlichen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2020 wurden die Kosten berechnet:

Im Kernhaushalt können insgesamt 189 Stellen (184,57 Vollkraftstellen) übergeleitet werden. Bei 19 Stellen (19,00 Vollkraftstellen) ergibt sich ein höherer Stellenwert als bisher.

Aus diesen Veränderungen ergeben sich Einsparungen im Kernhaushalt in Höhe von 23.424,91 €/Jahr. Dies beruht darauf, dass im Jahr 2020 aufgrund der Berechnung der Durchschnittspersonalkosten die Kosten für eine Stelle in der Entgeltgruppe 5 niedriger sind als die Kosten für eine Stelle in der Entgeltgruppe 4.

Bei den Eigenbetrieben wurden insgesamt 432 Stellen (432,00 Vollkraftstellen) überprüft. Bei 326 Stellen (326,00 Vollkraftstellen) ergibt sich ein höherer Stellenwert als bisher. Dadurch entstehen bei den Eigenbetrieben Mehrkosten in Höhe von 935.502,76 €/Jahr.

Per Saldo ergeben sich durch diese Änderungen Mehrkosten in Höhe von 912.077,85 €/Jahr.

  1. Höhergruppierung der Mitarbeiter/-innen

Ergibt sich durch die Überleitung eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten entsprechend einzugruppieren. Ein Antrag durch die bzw. den Beschäftigten ist nicht erforderlich.

  1. Diversity Check

Die Stellenplanänderungen erfolgen unabhängig von Geschlecht, Altersgruppe, ethnischer, sozialer oder anderer Gruppenzugehörigkeit.

  1. Beschlussvorschlag

Die in den Anlage 1 aufgeführten Stellen erhalten die dort angegebenen neuen Stellenwerte. Dies umfasst auch die angegebene Anbringung, Entnahme und Anpassung von ku-Vermerken sowie die Anbringung von V-Vermerken.

Soweit sich durch das Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2020 aufgrund dieser POA-Vorlage ein höherer Stellenwert ergibt, erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2020.

  1. Ausblick

Die Überleitung der übrigen Stellen des handwerklichen Bereichs wird in weiteren 2 bis 3 Arbeitspaketen erfolgen. Diese werden dem POA sukzessive vorgelegt.

II. Laufweg im DMS

OE Unterschrieben am Unterschrieben von Unterschriftenart Bemerkung
Ref. I/II-CC 02.12.2020 Betz, Kerstin Schlusszeichnen
Ref. I/II 02.12.2020 Riedel, Harald Genehmigung

III. GPR

IV. Ref. I/II/POA

Nürnberg, 02.12.2020 Ref. I/II (Referat für Finanzen, Personal und IT) i. A.

gez. Betz (52 27) (Unterschrift liegt elektronisch vor)

Abdruck: PR 2. BM PR 3. BM PR Ref. III PR Ref. V PR ASN PR SUN PR SÖR DiP

Stellenplanauswertung (SAP HCM) zur Überleitung handwerklicher Stellen in die EGO Handwerk Bayern (Stand: 01.01.2020 - Inkrafttreten EGO Handwerk Bayern)

lfd. Nr. Stelle Nr. Funktionsbezeichnung bisheriger Stellenwert ggf. neue Funktions- bezeichnung künftiger Stellenwert ggf. ku-Vermerk
1 415.6090 GÄRTNERHELFER/IN E5 E5 ku E 4
2 416.2288 GÄRTNERHELFER/IN ERFAHRUNGSFELD E4 E4
3 416.2289 HANDWERKERHELFER/IN ERFAHRUNGSFELD E4 E4
4 416.3916 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
5 520.7501 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E4 E4
6 520.7502 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E4 E4
7 520.7503 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E4 E4
8 520.7504 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E4 E4
9 520.7519 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT (SPRINGER/IN) E2 E2
10 520.7520 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT (SPRINGER/IN) E2 E2
11 520.7521 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
12 520.7522 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
13 520.7523 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
14 520.7524 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
15 520.7525 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
16 520.7526 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
17 520.7527 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
18 520.7528 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
19 520.7529 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
20 520.7530 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
21 520.7531 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
22 520.7532 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
23 520.7533 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
24 520.7534 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
25 520.7535 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
26 520.7536 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
27 520.7537 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
28 520.7538 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
29 520.7539 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
30 520.7540 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
31 520.7541 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
32 520.7542 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
33 520.7543 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
34 520.7544 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
35 520.7545 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
36 520.7546 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
37 520.7547 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
38 520.7548 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
39 520.7549 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
40 520.7550 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
41 520.7551 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
42 520.7552 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
43 520.7553 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
44 520.7554 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
45 520.7555 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
46 520.7556 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
47 520.7557 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
48 520.7558 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
49 520.7559 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
50 520.7560 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
51 520.7561 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
52 520.7562 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
53 520.7563 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
54 520.7564 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
55 520.7565 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
56 520.7566 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
57 520.7567 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
58 520.7568 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
59 520.7569 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
60 520.7570 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
61 520.7571 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
62 520.7572 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
63 520.7573 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
64 520.7574 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
65 520.7575 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
66 520.7576 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
67 520.7577 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
68 520.7578 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
69 520.7579 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
70 520.7580 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
71 520.7581 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
72 520.7582 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
73 520.7583 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
74 520.7584 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
75 520.7585 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
76 520.7586 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
77 520.7587 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
78 520.7588 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
79 520.7589 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
80 520.7590 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
81 520.7591 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
82 520.7592 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
83 520.7593 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
84 520.7594 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
85 520.7595 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
86 520.7596 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E2 E2
87 640.4925 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
88 740.2410 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN, VORARBEI TER/INE4 E4
89 740.2420 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
90 740.2430 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
91 740.2440 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
92 740.2450 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
93 740.2460 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
94 740.2470 FAHRER/IN, FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
95 740.3121 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
96 740.3123 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
97 740.3125 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
98 740.3126 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
99 740.3128 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
100 740.3129 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
101 740.3130 FRIEDHOFSORDNER/IN E4 E5
102 740.3132 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
103 740.3134 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
104 740.3136 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
105 740.3162 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
106 740.3164 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
107 740.3166 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
108 740.3168 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
109 740.3170 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
110 740.3172 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
111 740.3174 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
112 740.3176 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
113 740.3178 FRIEDHOFORDNER/IN E4 E5
114 740.3225 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN VORARB E4 E4
115 740.3227 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN VORARB E4 E4
116 740.3230 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
117 740.3231 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
118 740.3233 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
119 740.3234 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
120 740.3235 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
121 740.3240 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
122 740.3242 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
123 740.3244 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
124 740.3246 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
125 740.3249 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
126 740.3250 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
127 740.3251 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
128 740.3253 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
129 740.3263 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
130 740.3265 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
131 740.3271 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
132 740.3273 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
133 740.3275 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
134 740.3276 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
135 740.3277 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
136 740.3325 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN VORARB E4 E4
137 740.3327 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN VORARB E4 E4
138 740.3330 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
139 740.3332 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
140 740.3334 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
141 740.3336 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
142 740.3338 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
143 740.3340 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
144 740.3342 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
145 740.3344 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
146 740.3346 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
147 740.3348 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
148 740.3350 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
149 740.3352 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
150 740.3354 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
151 740.3356 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
152 740.3358 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
153 740.3360 FRIEDHOFSSCHAFFNER/IN E4 E4
154 740.3362 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
155 740.3364 FRIEDHOFSCHAFFNER/IN E4 E4
156 740.3371 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
157 740.3373 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
158 740.3375 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
159 740.3377 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
160 740.3379 BESTATTUNGSBETREUER/IN E3 E3
161 740.3613 FAHRER/IN, FRIEDHOFSSCHAFFNER E4 E4
162 740.3644 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
163 740.3645 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
164 740.3646 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
165 740.3750 GAERTNERHELFER/IN VORARB E4 E4
166 740.3755 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
167 740.3756 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
168 740.3758 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
169 740.3759 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
170 740.3760 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
171 740.3761 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
172 740.3762 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
173 740.3763 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
174 740.3779 GAERTNERHELF., HANDWERKERHELF. E4 E4
175 740.5527 HANDWERKERHELFER/IN U LAGERGEH E4 E4
176 740.5545 GAERTNERHELFER/IN VORARB E4 E4
177 740.5551 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
178 740.5552 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
179 740.5553 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
180 740.5554 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
181 740.5555 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
182 740.5556 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
183 740.5557 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
184 740.5558 GAERTNERHELFER/IN VORARB E4 E4
185 740.5559 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
186 740.5560 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
187 740.5561 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
188 740.5562 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
189 740.5563 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
190 800.1521 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
191 800.1522 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
192 800.1523 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
193 800.1524 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
194 800.1525 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
195 800.1526 KRAFTFAHRER/IN, HANDWERKERHELFER/IN, E5 E5 V
196 800.1531 HANDWERKERHELFER/IN, FAHRER/IN BIS 7,5 E4 E5
197 800.1532 194 Stellen für müllauflader E4 E5
198 800.2283 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
199 800.2284 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
200 800.2285 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
201 800.2286 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
202 800.2287 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
203 800.2288 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
204 800.2337 HANDWERKERHELFER/IN (BOTE) E4 E4
205 800.2339 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
206 820.1115 HANDWERKERHELFER/IN, FAHRZEUGPFLEGER/IN E4 E4
207 820.4301 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
208 820.4302 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
209 820.4303 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
210 820.4304 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
211 820.4305 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
212 820.4306 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
213 820.4307 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
214 820.4308 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
215 820.4309 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
216 820.4310 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
217 820.4311 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
218 820.4312 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
219 820.4313 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
220 820.4314 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
221 820.4315 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
222 820.4316 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
223 820.4317 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
224 820.4318 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
225 820.4319 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
226 820.4320 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
227 820.4321 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
228 820.4322 MUELLAUFLADER/IN WAGENFÜHRER/IN E3 E4
229 820.4323 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
230 820.4324 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
231 820.4326 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
232 820.4327 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
233 820.4328 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
234 820.4329 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
235 820.4330 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
236 820.4331 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
237 820.4332 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
238 820.4333 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
239 820.4334 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
240 820.4335 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
241 820.4336 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
242 820.4337 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
243 820.4338 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
244 820.4340 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
245 820.4341 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
246 820.4342 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
247 820.4343 MUELLAUFLADER/IN, VORARB. E3 E4
248 820.4344 MUELLAUFLADER/IN VORARB. E3 E4
249 820.4345 MÜLLAUFLADER/IN (BIOMÜLL) E3 E4
250 820.4360 MUELLAUFLADER/IN WAGENFUEHRER/IN E3 E4
251 820.4361 MUELLAUFLADER/IN WAGENFUEHRER/IN E3 E4
252 820.4362 MUELLAUFLADER/IN WAGENFUEHRER/IN E3 E4
253 820.4363 GAS, MÜLLAUFLADER/IN E3 E3
254 820.4364 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
255 820.4401 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
256 820.4402 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
257 820.4403 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
258 820.4404 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
259 820.4405 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
260 820.4406 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
261 820.4407 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
262 820.4408 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
263 820.4409 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
264 820.4410 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
265 820.4411 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
266 820.4412 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
267 820.4414 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
268 820.4415 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
269 820.4416 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
270 820.4417 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
271 820.4418 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
272 820.4420 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
273 820.4421 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
274 820.4422 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
275 820.4423 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
276 820.4424 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
277 820.4425 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
278 820.4426 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
279 820.4427 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
280 820.4428 MUELLAUFLADER/IN (BIOMUELL) E3 E4
281 820.4430 MUELLAUFL. (SCHADST.SAMM.) E3 E4
282 820.4431 MÜLLAUFLADER/IN (BIOMÜLL) E3 E4
283 820.4432 MÜLLAUFLADER/IN (BIOMÜLL) E3 E4
284 820.4433 MÜLLAUFLADER/IN (BIOMÜLL) E3 E4
285 820.4501 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
286 820.4502 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
287 820.4503 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
288 820.4505 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
289 820.4506 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
290 820.4508 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
291 820.4509 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
292 820.4510 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
293 820.4511 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
294 820.4512 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
295 820.4513 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
296 820.4514 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
297 820.4515 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
298 820.4516 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
299 820.4517 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
300 820.4518 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
301 820.4519 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
302 820.4520 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
303 820.4521 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
304 820.4522 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
305 820.4523 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
306 820.4524 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
307 820.4525 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
308 820.4526 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
309 820.4528 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
310 820.4529 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
311 820.4530 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
312 820.4531 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
313 820.4532 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
314 820.4534 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
315 820.4535 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
316 820.4536 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
317 820.4537 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
318 820.4538 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
319 820.4539 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
320 820.4540 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
321 820.4541 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
322 820.4542 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
323 820.4543 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
324 820.4544 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
325 820.4546 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
326 820.4547 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
327 820.4548 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
328 820.4549 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
329 820.4550 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
330 820.4551 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
331 820.4552 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
332 820.4553 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
333 820.4554 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
334 820.4555 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
335 820.4556 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
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363 820.4585 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
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365 820.4587 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
366 820.4588 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
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371 820.4594 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
372 820.4595 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
373 820.4596 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
374 820.4597 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
375 820.4598 MUELLAUFLADER/IN, WAGENFÜHRER/IN E3 E4
376 820.4599 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
377 820.4600 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
378 820.4601 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
379 820.4602 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
380 820.4603 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
381 820.4605 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
382 820.4606 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
383 820.4607 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
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387 820.4611 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
388 820.4612 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
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390 820.4614 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
391 820.4615 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
392 820.4616 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
393 820.4617 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
394 820.4618 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
395 820.4619 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
396 820.4620 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
397 820.4621 MUELLAUFLADER/IN E3 E4
398 820.4630 GAS, MÜLLAUFLADER/IN E3 E3
399 820.4631 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
400 820.4701 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
401 820.4702 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
402 820.4703 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
403 820.4704 MÜLLAUFLADER/IN E3 E4
404 850.3156 REIFENPFLEGER/IN, HANDWERKERHELFER/IN E5 E5
405 850.3326 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
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410 850.3439 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
411 850.3441 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
412 850.3468 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
413 850.3511 GAERTNERHELFER/IN, KRAFTFAHRER/IN E4 E4
414 850.3541 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
415 850.3551 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
416 850.3633 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
417 850.3643 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4 V
418 850.3710 GÄRTNERHELFER/IN VORARB. MAHD E4 E4
419 850.3712 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
420 850.3722 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
421 850.3723 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
422 850.3724 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
423 850.3729 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
424 850.3730 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
425 850.3732 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
426 850.3742 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
427 850.3743 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
428 850.3746 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
429 850.3748 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
430 850.3750 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
431 850.3757 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
432 850.3758 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
433 850.3912 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
434 850.3932 GÄRTNERHELFER/IN E4 E4
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436 850.4131 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
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454 850.4318 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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457 850.4324 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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459 850.4326 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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478 850.4354 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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480 850.4357 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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487 850.4464 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
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496 850.4528 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3 V
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503 850.4538 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
504 850.4539 STRASSENREINIGER/IN VORARB. E2UE E3
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507 850.4542 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
508 850.4543 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
509 850.4544 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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513 850.4548 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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522 850.4558 STRASSENREINIGER/IN VORARB. E2UE E3
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535 850.4577 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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537 850.4581 STRASSENREINIGER/IN VORARB. E2UE E3
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543 850.4588 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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570 850.4724 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
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581 850.4739 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
582 850.4740 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
583 850.4741 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
584 850.4742 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
585 850.4743 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
586 850.4746 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
587 850.4747 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
588 850.4758 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
589 850.4762 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
590 850.4764 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
591 850.4767 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
592 850.4774 STRASSENREINIGER/IN VORARB. E2UE E3
593 850.4777 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
594 850.4778 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
595 850.4779 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
596 850.4782 STRASSENREINIGER/IN, VORARBEITER/IN E2UE E3
597 850.4783 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
598 850.4786 STRASSENREINIGER/IN VORARB. E2UE E3
599 850.4787 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
600 850.4788 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
601 850.4789 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
602 850.4791 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
603 850.4792 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
604 850.4793 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
605 850.4794 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
606 850.4796 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
607 850.4797 STRASSENREINIGER/IN E2UE E3
608 850.4838 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
609 850.4847 HELFER/IN SPIELPLATZK. E4 E4
610 850.4852 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
611 850.4853 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
612 850.4857 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
613 850.4869 HELFER/IN SPIELPLATZKONTROLLE E4 E4
614 850.4874 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
615 850.4878 HANDWERKERHELFER/IN, KRAFTFAHRER/IN E4 E4
616 850.4929 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
617 850.4936 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4
618 850.4942 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
619 850.4944 GAERTNERHELFER/IN, KRAFTFAHRER/IN E4 E4
620 850.4946 GAERTNERHELFER/IN E4 E4
621 850.4949 HANDWERKERHELFER/IN E4 E4

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