Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
B-Plan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“
Entwurf Umweltbericht
Stand: 28.09.2020
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt Quelle der Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669
Seite
1 Einleitung 4 1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen 4 1.2 Plangrundlagen 4
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 6 2.1 Fläche 6 2.2 Boden 6 2.3 Wasser 7 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 8 2.4.1 Pflanzen 8 2.4.2 Tiere 9 2.4.3 Biologische Vielfalt 10 2.5 Landschaft 10 2.6 Menschliche Gesundheit 11 2.6.1 Erholung 11 2.6.2 Lärm 11 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 13 2.6.4 Geruch 16 2.7 Luft 16 2.8 Klima 18 2.9 Abfall 18 2.10 Kultur- und Sachgüter 19 2.11 Wechselwirkungen 22
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 23
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen 24 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 26 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 28
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 29
6 Geprüfte Alternativen 30 6.1 Standortalternativen 30 6.2 Technische Verfahrensalternativen 32
Seite I
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 33
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 35
9 Zusammenfassung 36
10 Literaturverzeichnis 38
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 40
12 Anlagen 44
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m 8 Tabelle 2: Einsatzstoffe 13 Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe 14 Tabelle 4: anfallende Abfälle 15 Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019) 17 Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 19 Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts 24 Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen 25 Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand 27 Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung 27 Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen 30 Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen 35 Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung 36
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern Anhang 2 - Strukturkarte 44 Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 46 Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende - Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet 48 Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 49 Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm 50 Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 51
Seite II
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 52 Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N- ERGIE Netz GmbH) 53
Seite III
Einleitung
1 Einleitung
Das Bebauungsplan (B-Plan) -Verfahren Nr. 4669 soll am 29.10.2020 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) eingeleitet (werden). Im Rahmen des B-Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen1. Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft werden.
Zu dem B-Plan Nr. 4669 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg bereits ein Städtebaulicher Vertrag vor.
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen
Ziel der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 ist es, eine ca. 0,8 ha große Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Altholzverbrennung“ festzusetzen.
Anlass ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Text zur (frühzeitigen Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung) bzw. im Vorentwurf zur Begründung.
1.2 Plangrundlagen
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP): Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdichtungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1) Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus: Karte 1 (Raumstruktur): Nürnberg als Oberzentrum im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d. Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2) Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche. (siehe Anlage 3) Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fernwärme dargestellt. (siehe Anlage 4) Der FNP widerspricht dem Vorhaben der Umsetzung des vorhabenbezogenen B-Plans für die Altholzverbrennungsanlage also nicht.
Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich: Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voranstehend dargestellt.
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
Einleitung
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Plangebiet vor.
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG: Es liegen keine geschützten Biotope im Plangebiet vor.
FFH- und/oder SPA-Gebiete2: Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Plangebiet vor.
2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
Durchführung der Planung
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-
rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche3
Ausgangssituation
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH, im nordwestlichen Bereich. Der Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flächen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs-, Verkehrs- und/ oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher weder bau- noch anlagenoder betriebsbedingt erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Der Boden im Plangebiet und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige Grünflächen, versiegelt und überbaut. Das Plangebiet ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östlichen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Blasensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für das Plangebiet Böden mit kaum intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71% bis 100% verzeichnet.
In Teilbereichen des Plangebiets wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwassers vorgefunden (Details siehe Begründung Kapitel I.3.1.6). Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich, die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern gegeben ist. Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinden sich derzeit im Geltungsbereich des Plangebiets. Es wird auch sichergestellt, dass während der Bautätigkeit die laufende Sanierung gewährleistet bleibt. (siehe auch Begründung Kapitel I.3.1.6).
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
Durchführung der Planung
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort die Versickerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Die temporäre Anlage von Baustelleneinrichtung, Bodenlager, Baustraßen u.a. wird soweit möglich auf bereits versiegelten Flächen des Firmengeländes erfolgen. Somit entstehen keine erheblichen bzw. fortwirkenden Beeinträchtigungen.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betankung, Wartungen und Reparaturen) können theoretisch bodengefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen) werden diese potentiellen Beeinträchtigungen jedoch vermieden, so dass keine vermeidbaren Schädigungen auftreten können.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage umgerüstet. Eine Parkplatzreihe nördlich der Silos wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und versiegelt (ca. 500 m²).
Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen wird erstellt.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Berechnungen zu Eutrophierung und Versauerung möglich.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Im Plangebiet liegen keine Oberflächengewässer. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Wasserschutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellenschutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).
Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebietsweise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.
Baubedingte Auswirkungen: Infolge von Bodenarbeiten besteht in Bereichen hohen Grundwasserstandes bauzeitlich das potentielle Risiko des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen) sind diese Beeinträchtigungen vermeidbar und werden entsprechend vermieden.
Durchführung der Planung
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Es ist eine geringe Neuversiegelung von ca. 500 m² (Parkplatzreihe nördlich der Silos) vorgesehen. Da auf dem Standort ohnehin die versickerungswirksame Fläche so gering wie möglich sein soll (Versickerung nicht erlaubt, aufgrund der Bodenbelastungen), kommt es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb des Plangebiets zu erwarten.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m
| Nr. | Biotop | Biotoptyp | Schutz § | Schutz § | Entfernung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30 Art. 23 | 39 Art. 16 | ||||||
| N-1257- 003 | Grünflächen an den Rampen (Franken- schnellweg) | Magere Altgrasbe- stände und Grünland- brache (95 %), Initiale Gebüsche und Gehölze (5 %) | - | Ja | ca. 290 m N | ||
| N-1278- 001 | Baumgruppe und Grünanlage in Steinbühl | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 220 m NO | ||
| N-1374- 002 | Bäume in Steinbühl | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 220 m O | ||
| N-1374- 001 | Bäume in Steinbühl | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 200 m O | ||
| N-1374- 004 | Bäume in Steinbühl | Einzelbäume (100 %) | - | Nein | ca. 280 m SO | ||
| N-1373- 001 | Spitz-Ahorn-Bäume in Sandreuth | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 120 m S | ||
| N-1373- 004 | Spitz-Ahorn-Bäume in Sandreuth | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 240 m S | ||
| N-1373- 002 | Spitz-Ahorn-Bäume in Sandreuth | Einzelbäume (100 %) | - | Nein | ca. 120 m S | ||
| N-1373- 003 | Spitz-Ahorn-Bäume in Sandreuth | Einzelbäume (100 %) | - | Nein | ca. 190 m S |
Durchführung der Planung
| Nr. | Biotop | Biotoptyp | Schutz § | Schutz § | Entfernung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30 Art. 23 | 39 Art. 16 | ||||||
| N-1359- 003 | Spitz-Ahorn-Allee in Sandreuth | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 280 m SW | ||
| N-1359- 004 | Spitz-Ahorn-Allee in Sandreuth | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 230 m W | ||
| N-1359- 005 | Spitz-Ahorn-Allee in Sandreuth | Einzelbäume (100 %) | - | Nein | ca. 160 m W | ||
| N-1359- 006 | Spitz-Ahorn-Allee in Sandreuth | Alleen, Baumreihen, Baumgruppen (100 %) | - | Nein | ca. 120 m W |
Die Straßenbäume im Untersuchungsgebiet „300 m“ sind im Wesentlichen in diesen Biotopen enthalten. Weitere Einzelbäume werden in der Begehung erhoben und dargestellt. Teile der genannten Bäume im Bereich des Stadtbiotops N-1359-003 - sind dem Naturdenkmal Nr. 84 „Alte Laubbäume an der Alten Allee in Schweinau, Fl.-Nr. 175/2 Gmkg Schweinau“ zuzurechnen.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft ist. Im 300 m-Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensräume (Trockenstandorte).
Eine Biotoptypenkartierung wurde im Juli 2020 begonnen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach Abschluss der Biotopkartierung ergänzt
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Da für die Umsetzung des B-Plans keine Rodungen oder Inanspruchnahme neuer Flächen notwendig sind, sind keine baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen zu erwarten.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Zu Eutrophierung und Versauerung werden Berechnungen durchgeführt. Einträge unterhalb der Wirkschwellen werden erwartet.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst anhand der Biotoptypenkartierung sowie den Berechnungen zu Eutrophierung und Versauerung möglich
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.
Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoffemissionen sind im Plangebiet keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.
Mit einer faunistischen Erhebung wurde im Juli begonnen. Bahngleise und Nebenflächen stellen wertvolle Strukturen für die Ausbreitung von Pflanzen- und Tierarten dar. Dementsprechend kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch auf angrenzenden Flächen wertgebende Bestände vorhanden sind. Die
Durchführung der Planung
wichtigsten Tierartgruppen für die noch zu erstellende saP sind aufgrund von Gebäudeabriss Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten. Im Umgriff können Zauneidechsen (angrenzende Gleisanlagen) sowie geschützte Vogelarten vorhanden sein.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach faunistischer Bestandsaufnahme ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Bereits während der Bauphase kommt es zu Lärm- und Schadstoffemissionen (siehe anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen).
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage ist mit Lärmund Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.
Bewertung: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere können erst nach Vorliegen der faunistischen Erhebung und saP ermittelt werden.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (s. Kap. 2.5), gegeben. Eine Bewertung der Eingriffserheblichkeit für die o.g. Schutzgüter kann erst erfolgen, wenn die genannten Erhebungen durchgeführt sind.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch das Anlagengelände der N- ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. In das Landschaftsbild wird bereits während der Bauphase eingegriffen. Allerdings ist das Landschaftsbild am Standortbereich bereits beeinträchtigt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Das neu zu errichtende Kesselhaus hat eine Höhe von 35 m. Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos (ca. 30 m), wird sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern. Über die neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Die neu entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts- / Landschaftsbild und zur Anpassung an den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnahmen wie Baum- und Strauchpflanzungen
Durchführung der Planung
und / oder Klettergehölzen ausgestattet werden. Geeignete Pflanzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgesetzt.
Bewertung: Somit werden die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und Frankenschnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA (Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort Lärm- und Staubemissionen aus und es kommt zu einer temporären visuellen Beeinträchtigung (Baustellencharakter). Durch ständiges Feuchthalten der Abbruchmassen wird die Staubfreisetzung in der Bauphase minimiert.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Beim Betrieb der Anlage kommt es zu Lärm-, Geruchsund Schadstoffemissionen. Es werden Immissionsprognosen nach TA Luft [Sweco IP, 2020], GIRL [Sweco Geruch, 2020] und TA Lärm [A B K, 2020] erstellt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Neuplanung auf die Erholungsnutzung können erst nach Vorliegen der o.g. Immissionsprognosen bewertet werden. Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnutzung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.
2.6.2 Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des B-Plan-Gebiets) und die Bahnverbindung (westlich bis nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern, 2019].
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase kommt es durch den Anlieferverkehr der Bauteile und durch Abtransport des Abrissmaterials (Rückbau Kohlesilos) zu verstärktem LKW-Verkehr.
Durchführung der Planung
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Anlieferung der Brennstoffe erfolgt für gewöhnlich zu den üblichen Lieferzeiten an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zwischen 9 und 22 Uhr (6 bis 22 Uhr ist möglich). Erfahrungsgemäß werden sich die Lieferungen dennoch auf einige Stoßzeiten konzentrieren. Der erforderliche Brennstoffmassenstrom und die Transportkapazitäten führen zu einem LKW- Aufkommen von max. 26 LKW pro Tag. Ein Spitzenzuschlag von 3-5 LKW wurde hier für erhöhte Anlieferungsphasen berücksichtigt.
Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße (siehe Anlage 6).
Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der B-Plan-Fläche geplant. Die Gleise sind vorhanden, die Strecke muss nur reaktiviert werden. Außerdem ist mit max. 10 Pkw pro Schicht auf dem Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).
Dieser zusätzliche Verkehrslärm wird in der Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2020] mit berücksichtigt.
Bewertung: siehe Gewerbelärm
Gewerbelärm
Ausgangssituation
Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm vorbelastet. Die Vorbelastung wird im Rahmen von Vorbelastungsmessungen ermittelt, die in 2020 durchgeführt werden.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase werden Schallemissionen nach AVV Baulärm minimiert und es kommen lärmarme Baumaschinen zum Einsatz. Phasen mit erhöhten Lärmemissionen während der Bauphase werden soweit möglich in den Tagstunden durchgeführt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die betriebsbedingten Schallemissionen werden in einer Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2020] ermittelt und die Auswirkungen auf die nächstgelegenen Wohnnutzungen bewertet.
Dafür werden die Geräuschemissionen auf dem Betriebsgelände ermittelt und daraus durch eine Schallausbreitungsrechnung nach E DIN ISO 9613-2 die Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten berechnet. Des Weiteren wird abgeschätzt, ob unverträgliche Geräuschimmissionen durch kurzzeitige Geräuschspitzen, tieffrequente Geräusche oder Erschütterungsimmissionen aus dem geplanten Anlagenbetrieb zu erwarten sind.
Eine Nachaufbereitung der Brennstoffe erfolgt, wenn erforderlich, nur während der Tagstunden und während der Einlagerung in den Brennstoffsilos. Alle Förderer sind geschlossen ausgeführt. Nur die Förderer von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtechnisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc.
Die von dem Vorhaben verursachten Beurteilungspegel werden im Betrieb sowohl tags als auch nachts mehr als 10 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten an den maßgebenden Immissionsorten erwartet. Da-
Durchführung der Planung
mit wäre der verursachte Immissionsbeitrag nach Nummer 2.2 der TA Lärm nicht mehr dem Einwirkbereich der Anlage zuzuordnen. Bei Einhaltung der im Bebauungsplan festzusetzenden Lärmkontingente wird die Einhaltung des -10 dB(A) Kriteriums an den maßgebenden Immissionsorten sichergestellt werden.
Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind keine relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten, wenn die festzulegenden flächenbezogenen Schallleistungspegel eingehalten werden. Die Auswirkungen können erst nach Vorliegen der Immissionsprognose Lärm bewertet werden.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und weiterer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches.
Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie
Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4.000 m³-Heizöltank mit anschließendem Lachenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.
Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Plangebiet entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnlinien (siehe Anlage 7).
Im Bereich der vom Bay LfU im Jahr 2007 berechneten Abstandsempfehlung befinden sich im Plangebiet zunächst Verkehrswege und Förderwege für Altholz, die entsprechend im Brandfall am Öllagertank geräumt werden. Weiterhin liegt im Gebiet die Bahnentladung und das westlichste Lagersilo und der westlichste Teil der Altholzverbrennungsanlage. Die Bahnentladung erfolgt eingehaust und wird im Brandfall am Heizöllagertank nicht mehr betrieben. Die Auswirkung auf die Entladehalle selbst und das westlichste Lagersilo sowie die westlichsten Anlagenkomponenten ist näher zu betrachten. Es handelt sich allerdings vorwiegend um Stahlbetonbauwerke, die gegenüber Wärmestrahlung relativ unempfindlich sind.
Nachfolgend sind die Einsatzstoffe, Brennstoffe und Abfälle aufgeführt, die in der Altholzverbrennungsanlage zum Einsatz kommen bzw. anfallen.
Tabelle 2: Einsatzstoffe
| Stoff | Max. Lagermenge | |
|---|---|---|
| in der Anlage (kg) | ||
| Kalkhydrat (CaOH ) 2 | 176.800 | |
| Herdofenkoks (HOK) | 17.500 | |
| Ammoniakwasser (25%) (NH OH) 4 | 30.800 | |
| Natronlauge (50 %) (NaOH) | 500 | |
| Diesel (Notstrom) | 860 | |
| Erdgas | (2.900 MWh/a) < 500 |
Durchführung der Planung
| Stoff | Max. Lagermenge | |
|---|---|---|
| in der Anlage (kg) | ||
| Stickstoff | 5.000 | |
| Schaumlöschmittel (AFFF 3%) | 4.000 | |
| Kraft- und Schmieröl | 500 |
Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe
| Abfall- | Abfalltyp | Zuordnung zu | |
|---|---|---|---|
| schlüssel | |||
| 030101 | Rinden- und Korkabfälle | Altholz A I – A III | |
| 030105 | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen. (Holzabfälle aus der Holzverarbeitung) | Altholz A I – A III | |
| 150103 | Verpackungen aus Holz. (Paletten / Kisten aus Holzwerkstoffen) | Altholz A I – A III | |
| 170201 | Holz (aus Bau- und Abbruchabfällen, z.B. Altholz aus dem Abbruch und Rückbau, Bauspanplatten) | Altholz A I – A III | |
| 191207 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt. (Holz aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, das keine gefährlichen Stoffe enthält) | Altholz A I – A III | |
| 200138 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt. (Möbel) | Altholz A I – A III | |
| 200307 | Sperrmüll | Altholz A I – A III | |
| 150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. (Munitionskisten / Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989)) | Altholz A IV | |
| 170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. | Altholz A IV | |
| 191206* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält. (Feinfraktionen aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstof- fen) | Altholz A IV | |
| 200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält | Altholz A IV | |
| Abfallschlüssel wie in Altholz A III die zu hohe Schadstoffgehalte für A III aufweisen | Altholz A IV | ||
| 190801 | Sieb- und Rechenrückstände | Siebüberlauf | |
| 190501 | nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen | Siebüberlauf aus der Kompostier- anlage | |
| 190604 | Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Sied- lungsabfällen | Gärrückstände |
Durchführung der Planung
In der Anlage werden maximal 4.160 Mg Altholz (nachaufbereitet) in den 4 Brennstoffsilos und in der Anlage gelagert. Hierbei handelt es sich um weniger als 1.040 Mg (1 Silo) an gefährlichen Abfällen bis hinunter zu 100 Mg im Regelfall.
An Sieb- und Rechenrückständen, nicht kompostierbarer Fraktion sowie Gärrückstand werden maximal jeweils 100 m³ also unter 100 Mg maximal in der Anlage gelagert.
Tabelle 4: anfallende Abfälle
| Bezeichnung des Abfalls | Abfall- | Menge [t/a] | Lagermenge in der Anlage [Mg] | |
|---|---|---|---|---|
| schlüssel- | ||||
| nummer | ||||
| Erdaushub | 17 05 04 | 7,5 | ||
| Holz, Glas, Kunststoff | 17 02 01 / 02 / 03 | 7,5 | ||
| Eisen und Stahl | 17 04 05 | 7,5 | ||
| Transportverpackun- gen | 15 01 01 / 02 / 03 / 05 / 06 | 7,5 | ||
| Gemischte Siedlungs- abfälle | 20 03 01 | 7,5 | ||
| Rostasche | 19 01 12 | 2.879 | 80 (100 m³) | |
| Flug- und Kessela- sche | 19 01 12 | 636 | 25 (75 m³) | |
| Reststoffe aus Gewe- befilter | 19 01 07* | 1.869 | < 72 (120 m³) | |
| Filtereinsätze | 19 01 99 Ab- fälle a. n. g. | Abhängig von Abrasivität des Staubs | 7,5 | |
| Aktivkohlefilter | Abhängig vom Anlagenstill- stand | < 7,5 | ||
| Löschwasser | Abhängig vom Brandfall | -- | ||
| Gemischte Verpa- ckungen | 15 01 06 | < 100 | 7,5 | |
| Abfälle aus Straßen- reinigung auf dem Ge- lände | 20 03 03 | < 12 | 7,5 | |
| Kraft- und Schmieröl | 13 02 | < 6 | < 2 |
Bezeichnung des
Abfalls
Lagermenge in der
Anlage [Mg]
Für das Vorhaben des B-Plans der Altholverbrennung ist durch einen § 29 b BImSchG-Sachverständigen zu bewerten. ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich der N-ERGIE ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte (dazu gehören auch Freizeitgebiete und wichtige Verkehrswege) betroffen sind. Bei der gutachterlichen Ermittlung ist der Leitfaden KAS 18 als
Durchführung der Planung
Erkenntnisquelle heranzuziehen. Die Ergebnisse werden bei der Fortschreibung des Umweltberichts ergänzt.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein Brand in einem der Altholzlagersilos. Diese werden jedoch temperaturüberwacht und mit einem Löschwasser/Schaum-Leerrohrsystem ausgerüstet. Ein Brand kann dadurch hinsichtlich der Auswirkungen auf einen Brand in einem kleinen Altholzlagerbereich von wenigen m3 begrenzt werden. Da die Rauchgase im Brandfall noch oben aus den Silos entweichen, ist eine bodennahe Ausbreitung ausgeschlossen.
Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen getroffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Störfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage selbst und auf die Anlage einwirkende potentielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger betriebsbedingter Gefahren bewertet.
2.6.4 Geruch
Ausgangssituation
Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen vor.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während des Baus der Anlage ist nicht mit relevanten Geruchsemissionen zu rechnen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert. Unter anderem erfolgt die Anlieferung in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden, die Anliefer- / Entladehalle ist geschlossen und die Luft wird in die Feuerung abgesaugt (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung werden die Anlieferhalle und die Brennstoffsilos abgesaugt und die Abluft wird über Aktivkohlefilter gereinigt. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden.
Bewertung: Eine Bewertung ist erst möglich, wenn die Geruchsprognose vorliegt.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Plangebiet bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luftqualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung im Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2017 - 2019]:
Durchführung der Planung
Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019)
| Station | NO 2 [μg/m³] | PM 10 [μg/m³] | PM 2,5 | BZL | CO | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [μg/m³] | [µg/³] | [mg/m³] | |||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 40 | 40 | 25 | 5 | 10 | ||||||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 33,7 | - | 11 | - | - | |||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 43 | 23,7 | - | 0,9 | 1,5 | |||||
| Nürnberg Muggenhof | Städtischer Hintergrund | 27 | - | 13 | - | - |
| Station | Pb [µg/m³] | As [ng/m³] | Cd | Ni | B(a)P | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [ng/m³] | [ng/m³] | [ng/m³] | |||||||||
| Grenzwert/Zielwert | 0,5 | 6 | 5 | 20 | 1 | ||||||
| Nürnberg Von- der-Tann-Str. | Städtisch verkehrsnah | 0,0041 | 0,559 | 0,13 | 1,5 | 0,371 |
Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen in Nürnberg, außer NO an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Str., eingehalten. 2
Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2016 - 2018]:
| Station | Deposition Cd | |||
|---|---|---|---|---|
| [µg/(m²*d)] | ||||
| Immissionswert | 2,0 | |||
| Nürnberg Bahnhof | Städtisch verkehrsnah | 0,0601 |
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort temporär Staubemissionen aus. Hierbei müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, so dass diese Auswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Insbesondere darf hier keine erhebliche Beeinträchtigung von schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld entstehen. Hierbei sind diverse gesetzliche Vorgaben für Baustellen zu berücksichtigen und einzuhalten, was im Rahmen der Bauüberwachung zu gewährleisten ist.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die geplante Anlage kommt es im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen zu einer Emissionsminderung von Kohlendioxid, durch einen CO - 2 neutralen Brennstoff. Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe wird in der zu erstellenden Immissionsprognose nach TA Luft enthalten sein. Die Anlage erzeugt Fernwärme mit heimischen Energieträgern unter energetisch sinnvoller Kraft-Wärme-Kopplung. Es kommt durch die Nutzung von Altholz zu einer CO -Einsparung gegenüber einer Gasfeuerung von ca. 50.000 t/a (bei 45 2 MW Feuerungswärmeleistung und 5.000 Betriebsstunden pro Jahr). Beim ganzjährigen Betrieb wird entsprechend mehr eingespart.
Durchführung der Planung
Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).
Bewertung: Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorliegen der Immissionsprognose erfolgen. Für die während der Bauphase temporär auftretenden kleinräumigen Luftbelastungen sind entsprechende Minderungsmaßnahmen vorzusehen, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung verhindert wird.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist das Plangebiet keine Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO-NET, 2014; Anhang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch eine ungünstige bioklimatische Situation.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Durch die Baustelle sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Während der Bauzeit kann es temporär zu Abgas- und Staubemissionen durch den Baubetrieb und die Baustellenfahrzeuge kommen. Hierdurch ist eine punktuelle Verschlechterung der klimatischen Situation im Gebiet und der näheren Umgebung möglich, aufgrund der zeitlichen Begrenzung und generellen Maßnahmen, welche im Zuge von Baustellen zum Schutz der Umgebung vorgesehen werden müssen, sind diese baubedingten Wirkungen jedoch als gering einzustufen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung der Erwärmung im Gebiet ist über die 10-fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feuerungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen. Die Emissionsminderung von Kohlendioxid durch den Einsatz eines CO -neutralen Brennstoffs (siehe 2 auch Kapitel 2.7), hat - im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen - einen positiven Effekt auf den Klimaschutz. Angaben zu etwaigen Klimaanpassungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind durch die CO -Minde- 2 rung als positiv und demnach als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das (Lokal-)klima.
2.9 Abfall4
Die Altholzverbrennungsanlage dient der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen). Die Abfallhierarchie wird auch für AI bis AIII Altholz eingehalten, da nur solches Altholz dieser Klassen in der Anlage zum Einsatz kommt, das stofflich nicht verwertbar ist.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
Durchführung der Planung
Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist nicht vorgesehen.
Die Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend bei Industriebaumaßnahmen oder auf Deponien verwertet. Die Rostaschen sind ein nicht gefährlicher Abfall, wegen der langen Ausbrandzeiten auf dem Rost.
Im Folgenden werden die voraussichtlich anfallenden Abfälle der Altholzverbrennungsanlage dargestellt:
Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG soweit möglich berücksichtigt.
Erdaushub wird am Standort soweit möglich wieder eingebaut oder zu Erddeponien in der Umgebung gebracht und dort verwertet.
Während der Baumaßnahme anfallender Bauschutt, Holz, Glas und Kunstsoff sowie Eisen- und Stahl- Schrott wird durch die ausführende Baufirma zur ordnungsgemäßen Entsorgung einer Bauschuttaufbereitungsanlage zur Verwertung zugeführt.
Während der Baumaßnahme anfallende Transportverpackungen aus Holz, Kunststoffen und Kartonagen sind vom Hersteller/Vertreiber der Waren zurückzunehmen und werden einer Verwertung zugeführt. Nicht der Verwertung zugeführte Verpackungen werden ordnungsgemäß beseitigt.
Gemischte Siedlungsabfälle werden über aufgestellte Sammelbehälter gefasst und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Falls bei den Bau- und Montagearbeiten Öl, Fette und Chemikalien in geringen Mengen anfallen, werden diese in zugelassenen Behältern sachgerecht zwischengelagert und von den verantwortlichen Firmen ordnungsgemäß entsorgt.
2.10 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler): Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:
Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus, Wasserturm | Sandreuth- straße 71 | ca. 110 m S | Ehem. Städtisches Gaswerk, heute N-ERGIE AG, von Georg Kuhn (Städtisches Hochbauamt), 1901-04, erwei- tert in den Zwanziger Jahren; | |||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, | Uhren- und Reglerhaus, | Sandreuth- straße 29 | ca. 190 m SO |
Durchführung der Planung
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| nachqualifi- ziert. | syn. Regler- häuschen, syn. Regulier- haus | ehem. Gasreinigergebäude mit Wasserturm (Sandreuthstr. 71), langgestreckter, zweige- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reitern, Schweifgiebel, großen Segmentbogenfenstern und gestufter Pfeilergliederung, po- lygonaler Turm mit Werkstein- gliederung, in neuromanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, bez. 1903; ehem. Uhrenhaus (Sandreuth- str. 29), Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Dach- reiter, Schweifgiebeln, großen Segmentbogenfenstern und Lisenengliederung, in neuro- manischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; ehem. Elektrische Kraftstation (Sandreuthstr. 39), erdge- schossiger Satteldachbau mit Sichtziegelmauerwerk, Seg- ment- und Rundbogenfenstern und Lisenengliederung, in neu- romanischen Formen, von Georg Kuhn, 1901-04, erwei- tert 1912, an Nordseite bez. 1913; ehem. Wassergasreinigerge- bäude (Sandreuthstr. 45), Pa- ralleldachbau mit Sichtziegel- mauerwerk, Stufengiebeln, Rundbogenfenstern und Pfeilergliederung, in Formen der Neuen Sachlichkeit, von Walter Brugmann (Städtisches Hochbauamt), 1926; ehem. Verwaltungsgebäude (Sandreuthstr. 17/19), zweige- schossiger, zweiflügeliger Halbwalmdachbau mit Eckpa- villon, Zwerchhäusern, Dach- reiter, Dachgauben und Bo- denerkern, Putzbau mit Sand- steingliederung in historisti- schen, teilweise gotisierenden | ||||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Kraftwerk | Sandreuth- straße 39 | ca. 130 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Reinigerhaus | Sandreuth- straße 45 | ca. 100 m SO | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Büro- und Ver- waltungsge- bäude | Sandreuth- straße 17/19 | ca. 220 m S | ||||
| D-5-64- 000-1730 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Einfriedung | Sandreuth- straße 21 | ca. 240 m S |
Durchführung der Planung
| Aktennr. | Verfah- | Funktion | Adresse | Entfer- | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rensstand | nung | |||||||
| Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE | ||||||||
| Formen, von Georg Kuhn, 1901-04; Einfriedung gegen die Sandreuthstraße, Eisengitter- zaun, Jugendstil, 1901-04. | ||||||||
| D-5-64- 000-1731 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Pomonabrun- nen | Sandreuth- straße 21/25 | ca. 240 m S | Pomonabrunnen, Denkmalan- lage der Wasserwerke der Stadt Nürnberg, flaches, fünf- eckiges Bassin, umgeben von Postamenten mit Figurendar- stellungen der Pomona und Putten, Muschelkalk, von Phi- lipp Kittler, bez. 1914/15; ehem. am Eingang zum Was- serstollen am Schmausenbuck aufgestellt, 1979 an den Ein- gang zum Gaswerk versetzt. | |||
| Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE | ||||||||
| D-5-64- 000-2737 | Benehmen hergestellt, nachqualifi- ziert. | Bahnbrücke, syn. Eisen- bahnbrücke | Bahnlinie Nürnberg - Bamberg; Bahnlinie Nürnberg - Schnelldorf; Bahnlinie Treuchtlin- gen - Nürn- berg; Hes- sestraße 10 | ca. 210 m N | Eisenbahnbrücke über den Ludwig-Donau-Main-Kanal, Bogenbrücke, Sandstein, 1836/45. |
Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: mittel
Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):
Im Plangebiet befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos sowie die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am Standort). Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als Brennstoffe umgestellt worden ist.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Es werden mindestens vier der acht Kohlesilos abgerissen. Auf dieser Fläche werden das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung errichtet.
Durchführung der Planung
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Baudenkmäler werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“ (Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ (Sandreuthstr. 21) und „Reinigerhaus, Wasserturm“ (Sandreuthstr. 71) auf der Straße vorbei.
Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese ausreichend weit von der Straße entfernt sind, die Straßen für den LKW Verkehr freigegeben sind und durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW Erschütterungen verhindert werden. Es wird sich weiterhin um nicht mehr als max. 26 LKW in den Tagstunden handeln.
Die bleibenden vier Kohlesilos werden für Altholz umgerüstet. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen
Die ehemalige Gleisannahme wird zunächst für die Brennstoffanlieferung per LKW und Zug umgerüstet bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reaktiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung genutzt werden zu können.
Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Plangebiets erwartet.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.
Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos bleiben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesilos und Gleisannahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.
Bei Nichtdurchführung der Planung kommt es nicht zu der angestrebten Emissionsminderung von Kohlendioxid. In Bezug auf Tiere und Pflanzen bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff unverändert erhalten. Ob bei Realisierung des Vorhabens Veränderungen auftreten, ist Gegenstand der faunistischen Untersuchung, die derzeit durchgeführt wird.
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts
| Rechtsinstrument | Umweltbelange | Rechtsfolgen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| BauGB5 Umweltprüfung | Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. | Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteili- gen Umweltauswirkungen, wel- che durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Um- weltbericht darzustellen. | |||
| BNatSchG6 | |||||
| (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG | Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leis- tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes | Abwägungsrelevanz und kon- krete Entscheidung über Ver- meidung und Ausgleich | |||
| Artenschutz / saP7 | Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Ein- schlägigkeit des § 18 NatSchG i.V.m. BauGB | Je nach Ergebnis: CEF8-/FCS9-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beurtei- lung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetat- bestand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbarkeit des speziel- len Artenschutzes ist der Bau- leitplan rechtlich nicht vollzieh- bar. | |||
| FFH-/SPA - Verträglichkeitsab- schätzung / ggf. -prüfung | Beeinträchtigung der Erhal- tungsziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemein- | Je nach Ergebnis Abwägungs- relevanz, Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob |
5 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 6 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 7 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 8 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 9 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen
| Rechtsinstrument | Umweltbelange | Rechtsfolgen | ||
|---|---|---|---|---|
| schaftlicher Bedeutung und eu- ropäischen Vogelschutzgebie- ten gem. § 32 BNatSchG | ausnahmsweise Zulässigkeit o- der Unzulässigkeit der Planung gegeben ist. |
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere mindern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen (Die Tabelle wird im weiteren Verfahren ergänzt und detailliert / in der endgültigen Fassung des Umweltberichtes verbleiben letztlich diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im Rahmen der Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B-Plan festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen
| nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) | vorgeschlagene Maß- nahme | Nr. (Art*) | positiv für Schutzgut/- güter bzw. Umweltbe- lang/e | Umsetzung / Si- |
|---|---|---|---|---|
| cherung durch | ||||
| (z.B. textl./zeichn. | ||||
| Festsetzung im B- | ||||
| Plan / Regelung | ||||
| im StbV) | ||||
| Versiegelung | Sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Ge- ringe zusätzliche Versie- gelung. Vorhandene Inf- rastruktur kann genutzt werden. | 1 (Vm) | Boden | |
| Schadstoffeinträge in den Boden | Vermeidung durch um- sichtigen Umgang mit Treib- und Betriebsstoffen auf der Baustelle. Zur Vermeidung von Boden- kontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Bau- fahrzeugen und -maschi- nen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. | 2 (Vm) | Boden, Grundwas- ser | |
| Flächeninanspruchnahme | Vertikale und horizontale Ausdehnung der Anlage wird auf das technisch er- forderliche Mindestmaß beschränkt. Gebäude- und Anlagengrößen wer- den auf das notwendige Maß reduziert. | 3 (Vm) | Fläche, Bo- den | |
| Schadstoffemissionen | Es werden schadstoff- arme Baumaschinen und -fahrzeuge eingesetzt. | 4 (Vm) | Luft, Klima |
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
| nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) | vorgeschlagene Maß- nahme | Nr. (Art*) | positiv für Schutzgut/- güter bzw. Umweltbe- lang/e | Umsetzung / Si- |
|---|---|---|---|---|
| cherung durch | ||||
| (z.B. textl./zeichn. | ||||
| Festsetzung im B- | ||||
| Plan / Regelung | ||||
| im StbV) | ||||
| Lärmemissionen | Brennstoffanlieferung nur während Tagstunden, | 5 (Vm) | Menschl. Gesundheit, Tiere | |
| Nachaufbereitung der Brennstoffe nur während der Tagstunden und wäh- rend Einlagerung in den Brennstoffsilos, | 6 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Förderer geschlossen ausgeführt, nur die För- derer von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtechnisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc. | 7 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Geruchsemissionen | Anlieferung in geschlos- senen Containern bzw. abgeplanten Mulden, | 8 (Vm) | Menschl. Gesundheit | |
| Anliefer- / Entladehalle ist geschlossen, | 9 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Luft wird in Feuerung ab- gesaugt (Luftschleier, Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feue- rung werden Anlieferhalle und Brennstoffsilos abge- saugt und Abluft über Ak- tivkohlefilter gereinigt | 10 (Vm) | Menschl. Gesundheit | ||
| Verkehrsbelastung | Anfahrt zum Plangebiet von Süden über die In- dustriestraße | 11 (Vm) | Menschl. Gesundheit |
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-
NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B- Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).
Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg anzuwenden.
Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Gehölzbestände.
Der B-Plan-Geltungsbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versiegelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen.
Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Erstellung des B-Plans voraussichtlich nicht.
Allerdings war bisher auf der Fläche nach § 18 Abs. 2 BNatSchG eine Anwendung der Eingriffsregelung nicht erforderlich, da es sich um einen Innenbereich ohne B-Plan handelte. Mit Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich.
Die Bilanzierung von Bestand und Planung erfolgt gemäß Wertliste nach Biotop-/ Nutzungstypen der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen). Auch besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten) werden dabei berücksichtigt.
Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand
| Ziffer | Biotop-/Nutzungstyp | Bestand | Bestandswert | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche [m²] | Wertfaktor | |||||
| 7.5 | Versiegelte Fläche (ohne B- Plan) | ca. 7.500 m² | 0,0 | 0 | ||
| Parkplatzreihe nördlich der Silos, die überplant und ver- siegelt wird | ca. 500 m² | 0,1 | 50 | |||
| Ergebnisse Biotopkartierun- gen – wird im weiteren Ver- fahren ergänzt |
Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung
| Ziffer | Biotop-/Nutzungstyp | Planung | Planungswert | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche [m²] | Wertfaktor | |||||
| 7.5 | Versiegelte Fläche (Sonder- gebiet „Altholzverbrennung“) | 8.307 | 0,0 | 0 | ||
| Ergebnisse Biotopkartierun- gen – wird im weiteren Ver- fahren ergänzt |
Ziffer
Ziff
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte. (Wird im Rahmen des Bebauungsplanes geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen oder gewährt werden können, sind im Übrigen die Verbote des § 44 BNatSchG bei den zugelassenen Einzelvorhaben – im Interesse des Bauherrn – nur noch eingeschränkt wirksam.)
Im vorliegenden Verfahren wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß den Vorgaben der Bayrischen Landesanstalt für Umweltschutz erstellt. Sofern artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen erforderlich werden, werden diese hergeleitet und dargestellt. Wenn das Vorkommen von europäisch oder streng geschützten Tierarten im Plangebiet sicher auszuschließen ist, ist keine saP erforderlich.
Nach Vorliegen erster Ergebnisse der Biotoptypenkartierung und der artenschutzrechtlichen Bestandserhebung wird die saP erstellt.
Ergebnisse artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / saP, Maßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)
und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom Plangebiet entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu (ca. 3,8 km südwestlich).
Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben liegt voraussichtlich unterhalb aller Wirkschwellen und Abschneidegrenzen. Eine Berechnung hierzu wird erstellt.
6 Geprüfte Alternativen
6.1 Standortalternativen
N-ERGIE hat im Vorfeld der B-Plan-Erstellung bereits alternative Standorte geprüft und Sweco hat eine Prüfung technischer Verfahrensalternativen vorgenommen.
N-ERGIE hatte alle eigenen Flächen im Stadtgebiet untersucht, die für das Vorhaben Altholzverbrennungsanlage in Frage kommen. Dabei zeigte sich, dass keine Fläche alternativ zur gewählten wirklich geeignet ist. Zumeist sind die Flächen zu klein oder ermöglichen nicht die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage oder haben keinen Anschluss an die Fernwärmeschiene.
Die geplante Anlage soll in Kraftwärmekopplung Wärme und Strom aus Altholz erzeugen. Die erzeugte Wärme muss ins Primärnetz der Fernwärme eingespeist werden, der Strom ins 20/110 KV-Netz. Weiter ist als Alternative für die Anlieferung per LKW auch eine Anliefermöglichkeit per Bahn erforderlich. Die Anlage benötigt eine freie Fläche von mindestens 4.800 m² und der Standort muss gut infrastrukturell erschlossen sein. Es wird eine Wasseraufbereitungsanlage, eine Druckluftversorgung sowie eine Turbine benötigt.
Folgende Anlagen / Grundstücke befinden sich im Eigentum der N-Ergie: Standort HW Muggenhof (Spitzenlastanlage), Gemarkung. Höfen, Fl. Nr. 1023 Standort HW Maxfeld (Spitzenlastanlage zur Absicherung des Dampfnetzes), Gmkg. Gärten b. Wörth, FL. Nr.114 und 115/14 Standort HW /HKW Langwasser (aktuell wird ein hocheffizientes Motorenkraftwerk errichtet), Gmkg. Langwasser, Fl. Nr.180/419 Standort HKW Klingenhof (hocheffizientes Motorenkraftwerk), Gmkg. Erlenstegen, Fl. Nr. 356/25 Standort PDA Nord Klinikum (Versorgung des Klinikums mit Prozessdampf), Gmkg. St. Johannis, Fl. Nr. 260 Standort HKW Sandreuth (Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhandene Hilfsanlagen, vorhandene 72 bar-Dampfsammelschiene, vorhandene Turbinen), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr. 166/1 und 166/2
An den anderen Standorten sind keine Wasseraufbereitungsanlage, keine Druckluftversorgung im benötigten Umfang sowie keine Turbinen vorhanden.
Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen
| Standort | Anschluss an | Anlieferinfrastruktur | verfügbare Fläche mind. 4.800 m² | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Primärnetz | 20/110 | LKW | LKW | Bahn | Bahn | ||||
| Fernwärme | KV-Netz | ||||||||
| HW Muggenhof | ✓ | ✓ | ✓ | - | - | ||||
| HW Maxfeld | - | - | ✓ | - | - | ||||
| HW Langwasser | ✓ | ✓ | ✓ | - | - | ||||
| HKW Klingenhof | ✓ | ✓ | ✓ | - | - |
verfügbare
Fläche mind.
4.800 m²
| PDA Nord Klinikum | ✓ | - | - | - | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| HKW Sandreuth | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |||||||||
| Standort | Entfernung zu | Verfügbare, weiternutzbare Infrastruktur | Verfügbare, | |||||||||||
| Wohngebiet | Wohngebiet | Denkmal- | Natura2000- Gebieten | Natura2000- | weiternutzbare | |||||||||
| Infrastruktur | ||||||||||||||
| geschützte | Gebieten | |||||||||||||
| Bauten | ||||||||||||||
| HW Muggenhof | ca. 25 m (-) | ca. 80 m (+/-) | 3,7 km (+) | - | ||||||||||
| HW Maxfeld | ca. 7 m (-) | ca. 130 m (+/-) | 2,9 km (+) | - | ||||||||||
| HW Langwasser | ca. 145 m (+/-) | ca. 480 m (+/-) | 900 m (+/-) | - | ||||||||||
| HKW Klingenhof | ca. 100 m (+/-) | ca. 360 m (+/-) | 930 m (+/-) | - | ||||||||||
| PDA Nord Klinikum | ca. 65 m (-) | ca. 7 m (+/-) | 4 km (+) | - | ||||||||||
| HKW Sandreuth | ca. 215 m (+/-) | ca. 100 m (+/-) | 3,5 km (+) | ✓ | ||||||||||
| Standort | FNP | Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere am Standort | ||||||||||||
| HW Muggenhof | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Vermutlich gering (bereits gewerblich genutzte Fläche, teilweise versiegelt) (+) | ||||||||||||
| HW Maxfeld | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-) | ||||||||||||
| HW Langwasser | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-) | ||||||||||||
| HKW Klingenhof | Gewerbliche Baufläche (+/-) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+) | ||||||||||||
| PDA Nord Klinikum | Fläche für Gemeinbedarf - gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen (-) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche) (+) | ||||||||||||
| HKW Sandreuth | Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) | Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+) | ||||||||||||
| ✓ |
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
am Standort
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass lediglich der Standort Sandreuth, aufgrund seiner vorhandenen Infrastruktur und der zur Verfügung stehenden Fläche, für den Bau der Altholzverbrennungsanlage geeignet ist. Das Gelände befindet im Gleisdreieck zwischen Müllverbrennungsanlage und Frankenschnellweg.
Alternativstandorte in anderen Stadtgebieten oder am Stadtrand drängen sich nicht auf, da gerade an dem geplanten Standort die Vorteile der bereits vorhandenen und sinnvoll nachnutzbaren Infrastruktur bestehen. Insbesondere die räumliche Nähe zu den Bestandsanlagen am Standort, die Einbindung in den Wasser-Dampf-Kreislauf und das Fernwärmenetz machen den Standort zu einer optimalen Wahl. Zudem handelt es sich bei dem Standort auf dem Betriebsgelände Sandreuth bereits um einen ausgewiesenen und im FNP gesicherten Fernwärmestandort. Neben vorhandenen Liefer- und Entsorgungswegen, Schnittstellen und baulich nutzbarer Strukturen, kann ebenso eine optimale optische Eingliederung der Anlage in den Bestand erfolgen. Die freien Flächen am Hafen verfügen nicht über einen Fernwärmeanschluss (siehe Anlage 8).
6.2 Technische Verfahrensalternativen
Technische Verfahrensalternativen wurden von Sweco bereits geprüft.
Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig sich ggfs. weiter reduzierender NOx-Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht.
Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen unterscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung). Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe.
Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm oder Sägespäne in der Anlage verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeuerung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kostenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.
Der Umweltbericht schlägt konfliktmindernde Maßnahmen vor (siehe Kapitel 4), die zur Vermeidung, Verringerung und/oder zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren vom Verfahrensträger nach Möglichkeit umzusetzen bzw. in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind.
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Regelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan [FNP, 2019]
Stadtklimagutachten (2014) [GEO-NET, 2014]
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) [ABSP, 1995]
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977)
Strategische Lärmkarte LfU (Straßenlärm) [LBK Bayern, 2020]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Ortsbegehung (Biotoptypen- und Artenschutzkartierung) am xx.xx.2020, xx.xx.2020, xx
Sicherheitsbetrachtung für den Betriebsbereich Sandreuth der N-ERGIE AG in Nürnberg: Heizöltank, Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020) l
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den Umweltbelangen Boden, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, menschliche Gesundheit (Erholung, Lärm, Störfallvorsorge, Geruch) und Luft liegen noch nicht vor. Im weiteren Planungsprozess sind noch folgende Gutachten zu erstellen: Berechnungen zu Eutrophierung und Versauerung, Biotoptypenkartierung, faunistische Bestandaufnahme und saP, Immissionsprognosen zu Luft,
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Lärm und Geruch. Des Weiteren ist die Bewertung eines § 29b BImSchG-Sachverständigen vorzulegen, ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich der N-ERGIE ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte betroffen sind.
Als Kenntnislücke ist die gerichtlich noch nicht geklärte Abschneidegrenze bei der Kumulation von Vorhaben im Hinblick auf die Versauerung zu sehen. Während das LANUV in NRW 30 eqN+S/(ha*a) empfiehlt, hat das das OVG Münster diesen Wert auf 5 eqN+S/(ha*a) reduziert. Für das Vorhaben direkt ist dies allerdings ohne Belang, da beide Schwellen in den FFH- und Vogelschutzgebieten deutlich unterschritten werden. Weitere Schwierigkeiten traten bisher nicht auf.
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)10. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr. 4669:
Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen
| Umwelt- | Erhebliche Auswirkung des Bauleitplanes | Überwachungs- maßnahme(n) | Art der Si- | Beginn | Intervall | Ende | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| belang/ | cherung (z.B. | ||||||
| Schutzgut | über StbV) | ||||||
| xx | Wird im weiteren Verfah- ren ergänzt; falls erfor- derlich, bisher nicht zu erwarten | ||||||
| xx |
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwachungs-
maßnahme(n)
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind, sind sie im weiteren Verfahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden zu erarbeiten.
10 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
Zusammenfassung
9 Zusammenfassung
Für den B-Plan Nr. 4669 soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet werden. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter werden bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Situation geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die CO - 2 Minderung ebenfalls positiv. Auswirkungen auf noch nicht abschließend bewertete Schutzgüter werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- | |
|---|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)11 | |||
| Fläche | nicht erheblich | ||
| Boden | noch nicht abschließend möglich | Eutrophierung und Versauerung | |
| Wasser | nicht erheblich | ||
| Pflanzen | noch nicht abschließend möglich | Kartierungen, Eutrophierung und Versauerung | |
| Tiere | noch nicht abschließend möglich | Kartierungen, artenschutzrecht- licher Fachbeitrag/saP | |
| Biologische Vielfalt | noch nicht abschließend möglich | siehe Pflanzen & Tiere | |
| Landschaft | nicht erheblich | ||
| Menschliche Gesundheit | |||
| Erholung | noch nicht abschließend möglich | Immissionsprognosen TA Lärm / DIN 18005, TA Luft, GIRL | |
| Lärm | noch nicht abschließend möglich | Immissionsprognose TA Lärm / DIN 18005 | |
| Störfallvorsorge | noch nicht abschließend möglich | Sachverständigengutachten gem. § 50 BImSchG bzw. Art. 13 Seveso-III-Richtlinie | |
| Geruch | noch nicht abschließend möglich | Immissionsprognose GIRL | |
| Luft | noch nicht abschließend möglich | Immissionsprognose TA Luft |
11 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
Zusammenfassung
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbe- |
|---|---|---|
| darf (Gutachten / Konzepte)11 | ||
| Klima | nicht erheblich | |
| Abfall | nicht erheblich | |
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes12
(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete13
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Köln, den 28.09.2020
Sweco GmbH, München und Köln
i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Dipl.-Ing. Deborah Franz
12 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen 13 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
Literaturverzeichnis
10 Literaturverzeichnis
[ABSP, 1995] Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg Abruf im Internet: 04.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[FNP, 2019] Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Abruf im Internet: 17.06.2020 https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[GEO-NET, 2014] GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, 2014 Abruf im Internet: 03.06.2020 https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse-nuernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/anhang_1.pdf Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/nuernberg_klima_karte6-klimafunktionskarte_rev06_komp.pdf
[LBK Bayern, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lärmbelastungskataste, 2019 Abruf im Internet: 01.07.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_laerm_ftz/index.html?lang=de
[LfU, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messdatenliste des Grundnetztes (im Landesmessnetz), Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/grundwasserstand/doc/gwstand_messdatenliste.pdf
LfU, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Messstellen Grundwasserstand in Bayern, Staatliches Grundwassernetz - Stand September 2019, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.lfu.bayern.de/wasser/merkblattsammlung/teil2_gewaesserkundlicher_dienst/doc/nr_219_anlage2.pdf
[LfU Luft, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2017 Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk17.pdf
[LfU Luft, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018 Abruf im Internet: 21.09.2020
Literaturverzeichnis
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk18.pdf
[LfU Luft, 2019] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2019 Abruf im Internet: 18.06.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk19.pdf [LfU Staub, 2016] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2016 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2016.pdf
[LfU Staub, 2017] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2017 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 21.09.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2017.pdf
[LfU Staub, 2018] Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2018 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messungen Abruf im Internet: 02.07.2020 https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubniederschlag_inhaltsstoffe_2018.pdf
[Umwelt Atlas Boden, 2020] Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020 https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-
nen
12 Anlagen
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern
Anhang 2 - Strukturkarte
Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bay-
ern Anhang 2 - Strukturkarte
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -
Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende
Übersicht über den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ und umliegende Biotopflächen
Ergänzung im weiteren Verfahren
Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm
Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand
Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N-ERGIE