← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (29.10.2020)
Sitzung öffentlich u. Nachreichungen Stand 27.10.2020
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
29.10.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4
Tagesordnung -öffentlich- 4
Öffentliche Bekanntmachung 6
Sitzung öffentlich - Nachreichung Stand 22.10.2020 8
Sitzung gesamt öffentlich 20
Vorlagendokumente 276
TOP Ö 1 Wohnungsmarktbeobachtung 2019 276
Bericht Ref.VII/087/2020 276
Wohnungsmarktbeobachtung 2019 Ref.VII/087/2020 280
TOP Ö 2 Strukturplanung Rothenburger Straße - Entwicklung der stadteigenen Flächen -
Kinder- und Jugendhaus mit Trendsporthalle
354
Sitzungsvorlage Stpl/199/2020 354
Entscheidungsvorlage Stpl/199/2020 358
13-03/2020: Strukturplanung Rothenburger Straße Stpl/199/2020 362
TOP Ö 3 Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel" 363
Sitzungsvorlage Stpl/130/2019 363
Entscheidungsvorlage Stpl/130/2019 367
Übersichtsplan Stpl/130/2019 369
Begründung zum Rahmenplan Stpl/130/2019 370
1.Fassung Umweltbericht Stpl/130/2019 383
TOP Ö 4 Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der
Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
416
Sitzungsvorlage Stpl/200/2020 416
Entscheidungsvorlage Stpl/200/2020 420
Übersichtsplan Stpl/200/2020 421
Begründung zum Rahmenplan Stpl/200/2020 422
1. Fassung Umweltbericht Stpl/200/2020 439
* TOP Ö 5 UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis 493
Bericht Stpl/204/2020 493
Bericht Stpl/204/2020 497
TOP Ö 6 Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße 503
Bericht Stpl/198/2020 503
Antrag_Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße_Die Grünen
Stpl/198/2020
506
Bericht Stpl/198/2020 508
TOP Ö 7 Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße 511
Bericht Stpl/201/2020 511
Antrag_Wohnbebauung in Schweinau_Die Grünen Stpl/201/2020 515
Bericht Stpl/201/2020 516
Lageplan Stpl/201/2020 519
Übersichtspläne Bebauungspläne Nrn. 4532 und 4633, je Variante B Stpl/201/2020 520
Lageplan zu Bauantrag Stpl/201/2020 521
TOP Ö 8 Inbestitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für
Zuwendungen
522
Sitzungsvorlage Stpl/192/2020 522
Entscheidungsvorlage Stpl/192/2020 526
2
Projektsteckbrief Skateanlage Münchener Straße Stpl/192/2020 528
Projektsteckbrief Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße Stpl/192/2020 529
Projektsteckbrief Skatepark Witschelstraße Stpl/192/2020 530
TOP Ö 9 Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg 531
Sitzungsvorlage Stpl/202/2020 531
Erläuterung Stpl/202/2020 534
TOP Ö 9.1 Nutzung der Potentiale der Bahnflächen 538
Bericht Stpl/208/2020 538
Antrag_Bahnflächenpotential_SPD Stpl/208/2020 541
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 29.10.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Fraas, Michael, Dr.
Bericht
Ref.VII/087/2020
2. Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der
stadteigenen Flächen - Kinder- und Jugendhaus mit
Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei
Schweinau)
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/199/2020
3. Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der
Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/130/2019
4. Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem
Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/200/2020
5. Wettbewerb Umweltbank, Nordwestring, Ergebnis
Ulrich, Daniel
(Beilagen werden nachgereicht)
Bericht
Stpl/204/2020
4
6. Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
07.07.2020
Ulrich, Daniel
Bericht
Stpl/198/2020
7. Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom
29.06.2020
Ulrich, Daniel
Bericht
Stpl/201/2020
8. Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 -
Antragstellung für Zuwendungen
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/192/2020
9. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/202/2020
10. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2020,
öffentlicher Teil
5
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 29.10.2020, um 15:00 Uhr
findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Wohnungsmarktbeobachtung 2019
2. Strukturplanung Rothenburger Straße - Entwicklung der
stadteigenen Flächen - Kinder- und Jugendhaus mit
Trendsporthalle
3. Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
4. Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ für ein Gebiet
zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der
Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
5. UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis
6. Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
7. Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
6
8. Inbestitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 -
Antragstellung für Zuwendungen
9. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
9.1 Nutzung der Potentiale der Bahnflächen
10. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2020,
öffentlicher Teil
Zusätzlich findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Stadt Nürnberg, 21.10.2020
Marcus König
Oberbürgermeister
7
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
29.10.2020
8
Inhaltsverzeichnis
Vorlagendokumente 3
* TOP Ö 5 UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis 3
Bericht Stpl/204/2020 3
Bericht Stpl/204/2020 7
29
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Stpl/204/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Wettbewerb UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis
Anlagen:
Bericht
Bericht:
Die UmweltBank AG plant ihren neuen Hauptsitz an der Ecke Nordwestring/Bielefelder Straße
auf dem ehemaligen GfK Grundstück zu errichten. Auf der Grundlage des am 01.04.2020
beschlossenen Rahmenplans wurde deshalb im April 2020 ein Architektenwettbewerb
ausgelobt.
Am 07.10.2020 tagte das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Jörg Adlinger. Es wurden drei
Preise und drei Ankäufe vergeben.
1. Preis - Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
2. Preis – HaasCookZemmrich, Stuttgart
3. Preis - Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Der Anspruch der drei Siegerentwürfe auf ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Nachhaltigkeit drückt sich im markanten Außenbild ebenso aus, wie in den auf offene und
vielfältige Kommunikation angelegten Innenräumen. Dies beginnt beim Eingangsbereich und
setzt sich über die angeschlossenen Veranstaltungs-, Konferenz- und Ruheräume bis in die
Außenbereiche fort.
Das Preisgericht empfahl der Ausloberin einstimmig den mit dem ersten Preis ausgezeichneten
Entwurf der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
Ö 5Ö 5
310
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
411
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
512
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 4 von 4
613
1
Beilage
Betreff:
Wettbewerb UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis
Bericht
Die UmweltBank AG will ihr neues Firmengebäude am Nordwestring auf dem ehemaligen
Grundstück der GfK errichten. Der Neubau soll ein modernes, den Unternehmenswerten
entsprechendes Arbeitsumfeld bieten. Als Grundstück steht die Ecke Nordwestring/Bielefelder
Straße zur Verfügung.
Abbildung 1Das alte Gebäude der GfK wird einem modernen Stadtquartier weichen Bild: Stadt Nürnberg
Planungsrecht
Für das Grundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 3686, welcher ein
Kerngebiet (MK) festsetzt. Der städtebauliche Ansatz, einen ganzen Baublock in bester
Stadtlage zu einem dichten, urbanen Quartier mit Gewerbe, Wohnen, Spielplätzen und Grün
umzuwandeln, wurde bereits zwischen der Stadt und dem Vorbesitzer des Grundstücks
ausgehandelt und durch einen Rahmenplan festgeschrieben, welcher die Grundlage eines
neuen Bebauungsplanes bildet. Am 01.04.2020 wurde deshalb die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 4662 vom Stadtrat beschlossen. Der Rahmenplan sieht eine
weitgehend geschlossene Bebauung entlang des Nordwestrings und der Bielefelder Straße
sowie eine öffentliche Grünfläche auf der straßenabgewandten Seite vor. Entlang des
Nordwestrings sind 5-7 Geschosse und an der Ecke NW-Ring Bielefelder Straße 12 Geschosse
vorgesehen. Das Bürogebäude - das sich in den Rahmenplan einfügen wird - kann
voraussichtlich noch auf der Grundlage des rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 3686 genehmigt
werden.
Abbildung 2 Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr.4662 Bild: Stadt Nürnberg
Ö 5Ö 5
714
2
Wettbewerb
Um ein passendes Konzept für ihren Standort zu entwickeln, hat die UmweltBank AG einen
europaweiten Architektur-Wettbewerb mit 30 Büros ausgelobt.
Davon wurden 10 ausgewählte Architekturbüros eingeladen, die über einschlägige Erfahrungen
in den Bereichen Nachhaltigkeit und Holzbau verfügen. 20 Büros wurden über ein
Bewerbungsverfahren ausgewählt.
Für den Neubau soll die beste Mischung aus Ökologie und Ökonomie umgesetzt werden, unter
anderem durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien. Für das
Gebäude wird die höchste Zertifizierung angerstrebt.
Innerhalb eines neuen urbanen Stadtquartiers sollen moderne, zukunftsweisende und
kommunikationsfördernde Arbeitswelten mit hoher Flexibilität für unterschiedlichste
Anforderungen entstehen. Insgesamt sollen 11 000 m² Bürofläche entstehen sowie im
Erdgeschoss Verkaufsflächen für einen Bio-Supermarkt geplant werden, welche das Angebot
für das Quartier erweitern.
Wettberwerbsumgriff Bild: Umweltbank
Am 7.10.2020 traf sich das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Jörg Adlinger, um über die 27
eingegangenen Arbeiten zu urteilen. Neben der Ausloberin waren im Preisgericht renommierte
Architekten, der Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg und die Stadt Nürnberg vertreten.
Unterstützt wurde das Preisgericht durch Experten für Holzbau, Nachhaltigkeit und
Energiekonzepte. Die Organisation des Wettbewerbs und die Vorprüfung hatte das Büro Kohler
Grohe Architekten aus Stuttgart übernommen.
Nach intensiver Diskussion vergab das Preisgericht folgende Preise:
1. Preis Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
2. Preis HaasCookZemmrich, Stuttgart
3. Preis Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Der Anspruch der drei Siegerentwürfe auf ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Nachhaltigkeit drückt sich im markanten Außenbild ebenso aus, wie in den auf offene und
vielfältige Kommunikation angelegten Innenräumen. Dies beginnt beim Eingangsbereich und
setzt sich über die angeschlossenen Veranstaltungs-, Konferenz- und Ruheräume bis in die
Außenbereiche fort.
815
3
Ansicht vom Nordwestring Bild: Spengler Wiescholek Modell Bild: KohlerGrohe
1. Preis – Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
Auszug Jurybericht:
Das neue Gebäude folgt dem im städtebaulichen Rahmenplan vorgeschlagenen Baufeld, setzt
den Hochpunkt mit der schmalen Giebelseite zum Nordwestring und entwickelt den hohen
Baukörper entlang der Bielefelder Straße. Die Ausrichtung weicht ab von der gewöhnlich
linearen Entwicklung entlang der Hauptstraße und reagiert dadurch auf eindrückliche Weise
auf die spezielle stadträumliche Situation, denn nicht die Kontinuität eines Straßenraums
sondern der Paradigmenwechsel im stadträumlichen Gefüge prägt diesen Ort.
Die schwierige Einbindung des Gebäudes in das nähere Umfeld gelingt den Verfassern auf eine
selbstverständliche Weise. Auf dem Niveau der Unterführung an der Südost-Ecke verbinden
sich Fuß- und Radweg – der Zugang zum Fahrradraum kann nicht besser angebunden werden.
Über eine großzügige Treppe gelangt man zum Vorbereich vor dem Eingang in die neue
Zentrale der Umweltbank. Der Trottoir folgt dem natürlichen Geländeverlauf Richtung Westen,
man kommt vorbei an dem Café, das durchgesteckt, auch einen Bezug zum Garten herstellt.
Bis zu dieser Einrichtung weicht das Erdgeschoss zurück, gibt öffentlichen Raum frei, dann
wechselt das Gebäude vor auf die Grundstücksgrenze, wo der Biomarkt, die externen Zugänge,
die Anlieferung, die Zufahrt zur Tiefgarage angesiedelt werden.
Was den Baukörper auszeichnet, ihn rhythmisiert und definiert ist die Zielsetzung, einen
Massivbau aus Holz zu entwickeln. Das zwingt zu einer klaren Struktur, zu einer einfachen,
durchdeklinierten Bauweise und Konstruktion.(…). Das Serielle ist das Grundgerüst des
Entwurfs – die Ausnahmen sind die grünen Zimmer, die sich über das Volumen verteilen und in
einem räumlichen Bezug zueinander stehen.(…) Es sind die Grünen Räume über die
Geschosse, die der seriellen Grundstruktur spezifische Charakteristik geben und die gleichzeitig
die Geschosse räumlich miteinander verbinden und die sich im Fassadenbild markieren.
Dachterrassen an unterschiedlichen Positionen erhöhen die Kommunikationsdichte in dem
Gebäude, ermöglichen unterschiedliche Nutzungen, Meetings, sind auch Rückzugsorte.
Die Außenwirkung des Gebäudes wird geprägt einerseits von dem seriellen Modul für die
Bürobereiche und dann den Ausnahmen, den Webfehlern, die einer modernen, zeitgemäßen
Arbeitswelt Ausdruck geben: freundlich, offen, niederschwellig, positive Ausstrahlung -
experimentell, trotz struktureller , konstruktiver Klarheit.
Im Gebäude prägt die Holzkonstruktion die Atmosphäre, außen sollen nachhaltige,
außenraumtaugliche Materialien verwendet werden.(…)
916
4
Ansicht vom Nordwestring Bild: HaasCookZemrich Modell Bild: Kohler Grohe
2. Preis – HaasCookZemmrich, Stuttgart
Auszug Jurybericht:
Die Verfasser der Arbeit 1024 schlagen für die UmweltBank Nürnberg einen in zwei
Gebäudehöhen gestaffelten Baukörper vor, der durch ein besonderes Element plastisch
gegliedert wird: Begrünte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität werden über die Geschosse
hinweg mit Treppen verbunden und münden, als durchlaufendes grünes Band in der Fassade
ablesbar, im Konferenzbereich oberhalb der Cafeteria.
Die besondere Qualität und Zeichenhaftigkeit dieses Elements werden durch das Preisgericht
begrüßt. Das Konzept ist jedoch nicht an jeder Stelle konsequent durchgehalten: Obwohl in den
Zeichnungen anders dargestellt, fehlt diesem Raumkontinuum die Verbindung zum
Erdgeschoss. Zudem sind in den großflächigen Büroebenen die Räume aufgrund ihrer
Dimension nicht ausreichend wahrnehmbar. Größere Flächen wären hierfür wünschenswert.
Das Gebäude bleibt trotz der differenzierten Gestaltung ein großmaßstäblicher Baukörper, der
in seiner Dimension die Umgebung dominieren wird.
Die Besucher betreten die UmweltBank über einen gut dimensionierten Vorplatz. Vom
großzügig gestalteten Foyer gelangen sie in die unterschiedlichen Bereiche des Hauses. Der
Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich befindet sich dabei leider im ersten Obergeschoss.
Die Cafeteria liegt richtig im 6. OG mit Verbindung zur Dachterrasse. Alle Bürobereiche sind gut
und effizient organisiert.
Für die Konstruktion des Hauses wird eine Holz- / Betonverbundbauweise vorgeschlagen.
Konsequent findet das Material Holz auch in der Fassade Anwendung.(…)
Die lehmbasierte Heiz-/Kühldecke verspricht einen hohen Komfort bei gleichzeitig
energieeffizienten Betriebstemperaturen.(…) Die Positionierung der Anlieferung des
Supermarktes wird den künftigen Innenhof, an den sich auch Wohnnutzung anschließt,
belasten.
Das Gebäude liegt wirtschaftlich aufgrund seiner ungünstiger Flächeneffizienz unter dem
Durchschnitt.
Insgesamt stellt die Arbeit einen guten Beitrag dar. Das innräumliche Konzept zeigt sich
deutlich nach außen und stellt zugleich eine sinnfällige und zeichenhafte Verbindung zum
Inhaltsschwerpunkt der Bank dar. Eine größere Konsequenz in der Umsetzung wäre aber
wünschenswert.
1017
5
Ansicht vom Nordwestring Bild: Steimle Architekten Modell Bild: Kohler Grohe
3. Preis – Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Auszug Jurybericht:
Von den Entwurfsverfassen werden als Grundhaltung die Prämissen „keep it simpel“ und „grüne
Lunge“ benannt.
In Städtebau und Architektur spiegeln sich die Grundhaltungen schlüssig und ausgewogen
wider,- insbesondere in den Ansichten durch Ausprägung der Ebene 7 als „grünes Geschoss“
sowie in den Draufsichten durch Ausprägung eines „Grünhofes“.
Die Qualitäten des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts entsprechen der Thematik des
„Bauens auf der Parzelle“ und damit vollumfänglich dem Grundduktus des städtebaulichen
Rahmenplans. Folgerichtig ergeben sich im Gebäudegrundriss die unter anderem der
Topographie geschuldeten Rücksprünge der Baukörper. Aus der Blockrandsituation
konsequent entwickelt zeigt sich der städtebauliche Hochpunkt. In Parallellage zum Nord-West-
Ring und kulminierend zur Ecke Bielefelder Straße staffeln sich die Baukörper in Stadtgrundriss
und in Höhenentwicklung in Form einer konsequenten Hierarchie.
Die Anbindungen der Erdgeschossnutzungen an das städtebauliche Umfeld der
Straßenunterführung Düsseldorfer Straße ist gelungen,- dem gegenüber sind Lage und
Anbindung des Einzelhandels durch die gewählte Tieflage im Untergeschoss unzweckmäßig
und nicht befriedigend gelöst. Insbesondere der Übergang zum unmittelbar angrenzenden
Verkehrsraum erscheint kaum befriedigend lösbar. (…)Das architektonische und gestalterische
Grundkonzept nimmt weitestgehend begründet die Bezüge zu den öffentlichen Räumen auf und
entwickelt sie folgerichtig weiter. Die erdgeschossigen Nutzungen des prägnanten
Kopfgebäudes mit angemessenem Foyer und Veranstaltungssaal sind sehr ausgewogen
komponiert. Auch der Durchgang Straßenraum – Hof mit der Anlage eines „Mobilität – Hub“ ist
funktional richtig positioniert und geschickt genutzt. Nicht überzeugend gelöst sind Lage,
Zugänglichkeit und Ausprägungen der vor Zonen zum öffentlichen Raum der
Einzelhandelsnutzung. Die angebotenen Grundrisslösungen für die Büronutzungen –
konzeptionell angelegt als drei-spännige Anlage – erlauben vielfältige, flexible,
abwechslungsreiche und kommunikationsfördernde Abwandlungen, je nach Anforderungsprofil.
Die Fassade mit seiner bandartigen prägnanten und vertikal gliedernden komplementären
Struktur stellt sich als sehr ausgewogen entwickelt dar. (…)
Das gesamte Gebäude ist über die gesamte Grundfläche sehr gut in einem regelmäßigen
Raster aufgebaut. (…)
Die Verfasser der Arbeit legen in der Gesamtschau einen robuste, eigenständige und dem
vorformulierten Haltungsansatz in weiten Teilen und in der Tiefe des Entwurfs überzeugenden
Entwurf vor. (…)
1118
6
Die Jury gab der Ausloberin die Empfehlung, die Verfasser des ersten Preises mit der Planung
zu beauftragen.
Die prämierten Entwürfe waren von Montag, den 12. Oktober bis Freitag, den 23. Oktober
jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Foyer der UmweltBank AG am Laufertorgraben 6 in
Nürnberg öffentlich ausgestellt.
Weiteres Vorgehen
Die UmweltBank AG konnte inzwischen das gesamte ehemalige GfK-Grundstück erwerben und
führt dort die Planung für ein nachhaltiges Stadtquartier fort. Im nächsten Planungsschritt wird
der Rahmenplan und das Wettbewerbsergebnis aufeinander abgestimmt, um eine optimale
städtebauliche Einbindung zu gewährleisten.
Der städtebauliche Rahmenplan wird dazu im Rahmen der städtebaulichen Eckdaten gem.
Einleitungsbeschluss als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren überarbeitet.
Wesentliche Kriterien der Überarbeitung sind dabei u.a. die Gliederung der Baukörper entlang
des Nordwestrings und auf der rückwärtigen Seite sowie die Überarbeitung der Freiflächen in
Bezug auf die angrenzende Nachbarbebauung.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4662 wird wie geplant weitergeführt, um Baurecht für ein
Stadtquartier auf der Grundlage eines „Urbanen Gebietes“ (MU nach § 6a
Baunutzungsverordnung) zu schaffen.
1219
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
29.10.2020
20
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3
Tagesordnung -öffentlich- 3
Vorlagendokumente 5
TOP Ö 1 Wohnungsmarktbeobachtung 2019 5
Bericht Ref.VII/087/2020 5
Wohnungsmarktbeobachtung 2019 Ref.VII/087/2020 9
TOP Ö 2 Strukturplanung Rothenburger Straße - Entwicklung der stadteigenen Flächen -
Kinder- und Jugendhaus mit Trendsporthalle
83
Sitzungsvorlage Stpl/199/2020 83
Entscheidungsvorlage Stpl/199/2020 87
13-03/2020: Strukturplanung Rothenburger Straße Stpl/199/2020 91
TOP Ö 3 Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel" 92
Sitzungsvorlage Stpl/130/2019 92
Entscheidungsvorlage Stpl/130/2019 96
Übersichtsplan Stpl/130/2019 98
Begründung zum Rahmenplan Stpl/130/2019 99
1.Fassung Umweltbericht Stpl/130/2019 112
TOP Ö 4 Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der
Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
145
Sitzungsvorlage Stpl/200/2020 145
Entscheidungsvorlage Stpl/200/2020 149
Übersichtsplan Stpl/200/2020 150
Begründung zum Rahmenplan Stpl/200/2020 151
1. Fassung Umweltbericht Stpl/200/2020 168
TOP Ö 6 Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße 222
Bericht Stpl/198/2020 222
Antrag_Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße_Die Grünen
Stpl/198/2020
225
Bericht Stpl/198/2020 227
TOP Ö 7 Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße 230
Bericht Stpl/201/2020 230
Antrag_Wohnbebauung in Schweinau_Die Grünen Stpl/201/2020 234
Bericht Stpl/201/2020 235
Lageplan Stpl/201/2020 238
Übersichtspläne Bebauungspläne Nrn. 4532 und 4633, je Variante B Stpl/201/2020 239
Lageplan zu Bauantrag Stpl/201/2020 240
TOP Ö 8 Inbestitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für
Zuwendungen
241
Sitzungsvorlage Stpl/192/2020 241
Entscheidungsvorlage Stpl/192/2020 245
Projektsteckbrief Skateanlage Münchener Straße Stpl/192/2020 247
Projektsteckbrief Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße Stpl/192/2020 248
Projektsteckbrief Skatepark Witschelstraße Stpl/192/2020 249
TOP Ö 9 Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg 250
Sitzungsvorlage Stpl/202/2020 250
Erläuterung Stpl/202/2020 253
221
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 29.10.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Fraas, Michael, Dr.
Bericht
Ref.VII/087/2020
2. Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der
stadteigenen Flächen - Kinder- und Jugendhaus mit
Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei
Schweinau)
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/199/2020
3. Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der
Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/130/2019
4. Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem
Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/200/2020
5. Wettbewerb Umweltbank, Nordwestring, Ergebnis
Ulrich, Daniel
(Beilagen werden nachgereicht)
Bericht
Stpl/204/2020
322
6. Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
07.07.2020
Ulrich, Daniel
Bericht
Stpl/198/2020
7. Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom
29.06.2020
Ulrich, Daniel
Bericht
Stpl/201/2020
8. Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 -
Antragstellung für Zuwendungen
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/192/2020
9. Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/202/2020
10. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.09.2020,
öffentlicher Teil
423
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Ref.VII/087/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Anlagen:
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Bericht:
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2019, die wie in den Vorjahren vom Institut Quaestio -
Forschung und Beratung, Bonn, in Zusammenarbeit mit einer verwaltungsinternen,
referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung vom Stab Wohnen im
Wirtschaftsreferat (Ref VII/SW) erarbeitet wurde, erscheint heuer zum dritten Mal in Folge. Sie
stellt wissenschaftlich fundierte und transparente Informationen für die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit bereit, um eine verbesserte, objektive
Wissensgrundlage für die wohnungspolitische Diskussion zu haben. Durch die regelmäßige
Fortschreibung der Wohnungsmarktbeobachtung können Entwicklungen und Trends auf dem
Wohnungsmarkt frühzeitig identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
In der diesjährigen Wohnungsmarktbeobachtung wurde mit der Fortschreibung der
Wohnbedarfsprognose aus dem Jahr 2015 ein ergänzender Themenschwerpunkt
aufgenommen, in dem künftige Neubaubedarfe anhand der aktuellen Bevölkerungsprognose
ermittelt und mit dem Wohnungsbestand sowie den Wohnbaupotentialen abgeglichen wurden.
In einem zweiten zusätzlichen Schwerpunkt „Nürnberg als Wohnstandort für Familien“ wird aus
einem Workshop und einer Befragung berichtet, welche Rahmenbedingungen für
familiengerechtes Wohnen in Nürnberg verbessert werden können.
Herr Colin Beyer vom Institut Quaestio - Forschung und Beratung, Bonn stellt als
Sachverständiger die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 in der Sitzung vor.
Ö 1Ö 1
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen
Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse
angestoßen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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827
Ö 1Ö 1
928
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Wirtschaftsreferat
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
E-Mail: stab.wohnen@stadt.nuernberg.de
Die Wohnungsmarktbeobachtung ist auch im Internet unter:
www.nuernberg.de/internet/wohnen/publikationen.html
abrufbar.
Redaktion und Gestaltung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Bernhard Faller, Colin Beyer
Stab Wohnen: Britta Walther, Andra Kärgel, Phillip Meinardus
Wissenschaftliche Bearbeitung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Bernhard Faller, Colin Beyer
Mitarbeit in der AG Wohnungsmarktbeobachtung:
Stab Wohnen: Britta Walther, Andra Kärgel, Phillip Meinardus
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration: Alexandra Frank-Schinke
Amt für Geoinformation und Bodenordnung: Richard Pfaller
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Thomas Nirschl
Planungs- und Baureferat: Ingo Schlick
Stab Stadtentwicklung: Julia Rauh
Stadtplanungsamt: Julia Roggenkamp
Wirtschaftsreferat: Florian Gräf
Bildnachweis:
Titelseite: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2016
Vorwort: © Axel Eisele, Wirtschaftsreferat, Stadt Nürnberg
Herstellung:
Norisdruck - Hobner & Herdl GdbR
September 2020
Auflage: 300
gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
1029
WIRTSCHAFTSREFERAT
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Datenstand: 31.12.2018
1130
1231
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Nürnberger Wohnungsmarkt bleibt auch im
Jahr 2018 angespannt, wie die weiter steigen-
den Immobilien- und Mietpreise belegen. Eine
der wesentlichen Gründe hierfür ist die anhal-
tende Nachfrage bedingt durch den stetigen Be-
völkerungszuwachs, der im Bericht sjahr bei
rund 3.500 Personen liegt. Die Einwohnerzahl
beträgt zum 31.12.2018 535.746 Personen. Wie
sich die Preisentwicklung auf dem Immobilien-
markt auf Nürnberger Haushalte mit unter-
schiedlichen Einkommen auswirkt, wird in der
dritten Ausgabe der Wohnungsmarktbeobach-
tung untersucht.
Ein weiteres Schwerpunkthema stellt die erstmalige Fortschreibung der Wohnbedarfsprognose
Jahres 2015 dar. Sie ermittelt die Neubaubedarfe an Wohnraum auf Basis aktueller Trends und
prognostizierter Entwicklungen bis zum Jahr 2035 und gleicht sie mit dem aktuellen Wohnungs-
bestand und den Wohnbaupotentialen ab.
Die diesjährige Wohnungsmarktbeobachtung wird um das Kapitel Nürnberg als Wohnstandort
für F ergänzt. Nürnberg soll weiterhin eine Stadt für alle Bevölkerungsgruppen sein, wel-
che mit einem vielfältigen Wohnungsangebot unterschiedliche Wohnbedürfnisse erfüllt und
zum Bleiben einlädt. Zahlreiche junge Familien fühlen sich wohl in Nürnberg, können ihre Wohn-
wünsche hier aber nicht verwirklichen und wandern deshalb in das Umland ab. Um herauszufin-
den, welche Rahmenbedingungen für familiengerechtes Wohnen konkret auf Nürnberg bezogen
zu verbessern sind, wurde eine Befragung sowie ein Workshop durchgeführt mit dem Ziel, im
Dialog mit den Familien herauszufinden, ob und welche Rahmenbedingungen verbessert wer-
den können, welches künftige Baugebiet sich am besten eignet und welchen Beitrag die Stadt
Nürnberg leisten kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Bericht vorgestellt.
Neben neuen Themen konnten andere Aspekte des Wohnungsmarktes wie beispielweise das
Wohnungsmarktbarometer mit einem aktuellen Meinungsbild lokaler Akteure des Wohnungs-
marktes mittlerweile zum dritten Mal erhoben werden. Die Fortschreibung über mehrere Jahre
zeigt Entwicklungen frühzeitig auf und ermöglicht immer aussagekräftigere Auswertungen.
Allen mitwirkenden Dienststellen der Stadt Nürnberg und dem Bonner Büro Quaestio - For-
schung & Beratung GmbH danke ich für die Mitwirkung und gute Zusammenarbeit.
Ihr
Dr. Michael Fraas
Berufsmäßiger Stadtrat und
Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg
1332
Inhaltsverzeichnis
1 Der Wohnungsmarkt auf einen Blick ................................................................................... 1
2 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg ......................................................................... 2
3 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg ............................................................... 6
3.1 Wohnungsnachfrage ................................................................................................... 6
3.2 Zukünftiger Wohnungsbedarf ..................................................................................... 9
3.3 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit ................................................................................ 11
3.4 Wohnungsneubaubedarf und Wohnbauflächenpotenziale ........................................ 15
3.5 Zwischenfazit: Mehr Wohnungen für Nürnberg ......................................................... 18
4 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen .............................................................................. 19
4.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ........................................... 19
4.2 Wohnkostenbelast ung für mittlere und untere Einkommen ...................................... 27
4.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand......................................... 31
4.4 Zwischenfazit: Bezahlbares Wohnen ......................................................................... 33
5 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken ..................................................... 35
5.1 Innenstadtquartiere .................................................................................................. 36
5.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand ........................................................ 40
5.3 Einfamilienhausquartiere .......................................................................................... 43
5.4 Großwohnsiedlungen ................................................................................................ 46
5.5 Zwisch enfazit: Quartiere als Wohnstandort stärken .................................................. 48
6 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien .......................................... 49
6.1 Vor-Ort-Befragung junger Familien ........................................................................... 50
6.2 ............................................................................ 53
6.3 Zwischenfazit ............................................................................................................ 55
7 Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren -
Das Wohnungsmarktbarometer ........................................................................................ 56
Anhang ................................................................................................................................... 58
1433
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
1534
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick 1
1 Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Bayern-
Labo; emprica-systeme; Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
529.407 532.194 535.746
280.088 282.589 284.640
+1.267 +2.563 +1.951
295.693 305.674 311.312
+91.598 +94.506 +92.843
6,6% 6,0% 5,4%
55.062 54.443 49.413
8.288 8.502 8.181
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
290.963 296.102 296.059
17.930 18.030 18.196
1.239 1.802 1.161
52 264 71
1.799 1.807 1.550
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
Mieten laut Mietenspiegel 3)
im Bestand
im Neubau
im Bestand
im Neubau
im Bestand
im Neubau
2) für 201 7 durch Korrekturverfahren + 3.1 1 4 WE
Kaufpreise für
Eigentumswohnungen 5)
Angebotsmieten4)
Wohnungsmarktrelevanter Wohnungsbestand 1)2)
davon belegungsgebundene Wohnungen
Baufertigstellungen (Neubau) 1)
davon geförderte Mietwohnungen
Baugenehmigungen (Neubau) 1)
Rahmenbedingungen des Wohnungsmarkts
1 ) Wohnungen inkl. Wohnheime in wohnungsmarktrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden
3) Der M ietenspiegel ist jeweils für zwei Jahre gültig.
4) M edian der Nettokaltmieten
5) M edian der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grundstücksmarktbericht, zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten
Bericht der Begriff "Kaufpreise" verwendet
Arbeitslosenquote
Personen in Bedarfsgemeinschaften
nach SGB II und XII
Wohnungssuchende Haushalte
am Jahresende
Immobilienpreise und Mieten
Wohnungsangebot
Bevölkerung am Hauptwohnsitz
Zahl der Haushalte
Wanderungssaldo
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Pendlersaldo
Kaufpreise für Reihen-
häuser/Doppelhaushälften 5)
1635
2 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg
2 Wohnungsmarktbeobachtung in
Nürnberg
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2019 ist die dritte Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt
Nürnberg. Seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung konnten inzwischen für zahlreiche In-
dikatoren die Datenreihen fortgeschrieben werden und ermöglichen somit immer aussagekräf-
tigere Auswertungen. Die Wohnungsmarktbeobachtung Nürnberg versteht sich dabei nicht als
einfache Sammlung von wohnungsmarktrelevanten Daten, sondern stellt diese in Zusammen-
hang mit den wohnungspolitischen Z ielen der Stadt Nürnberg. Diese Leitziele wurden 2016
grundlegend in dem Handlungsprogramm Wohnen durch den Stadtplanungsausschuss des
Stadtrats festgelegt:
Nürnberg will als attraktive Großstadt weiter wachsen mehr Wohnungen für Nürnberg
Bezahlbares Wohnen zielgruppenorientierte Angebotsverbesserung und -sicherung
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot Schaffung neuer Qualitäten
Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte
Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
Mit der Wohnungsmarktbeobachtung steht der Stadt Nürnberg ein Instrument zur Verfügung,
das den Umsetzungsstand dieser Leitziele im Blick behält und als Diskussionsgrundlage für die
kontinuierliche Weiterentwicklung der Nürnberger Wohnungspolitik dienen kann.
Entsprechend der aktuellen Entwicklungen und neuer Herausforderungen auf dem Wohnungs-
markt entwickelt sich auch die Wohnungsmarktbeobachtung weiter. So wurde in der vergange-
nen Ausgabe das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum mit in die Wohnungsmarktbe-
obachtung aufgenommen, nachdem in den Jahren zuvor die Vermietung von Wohnungen als
Ferienwohnungen durch das Angebot von Online-Plattformen massiv zugenommen hatte. In-
zwischen hat die Stadt Nürnberg reagiert und eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen.
Durch die Wohnungsmarktbeobachtung kann in den nächsten Jahren mitverfolgt werden, wie
sich dieses Themenfeld weiterentwickelt.
In der aktuellen Ausgabe wird die Berechnung des Wohnraumbedarfs als neues zentrales Ele-
ment in die Wohnungsmarktbeobachtung eingeführt und somit die im Gutachten zum Stadtent-
wicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg ermittelten Bedarfe erstmalig aktualisiert.
Zukünftig werden diese Bedarfsermittlung sowie der Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsbe-
stand und den erfassten Wohnbauflächenpotenziale n ein fester Bestandteil der Wohnungs-
marktbeobachtung sein. Damit ist es der Stadt Nürnberg möglich, regelmäßig den aktuellen und
zukünftigen Handlungsbedarf zu erkennen, der sich aus den demographischen Entwicklungen in
der Stadt ergibt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 ist die Attraktivität des Wohn-
standorts Nürnberg für Familien. Auf Grundlage von Auswertungen des Wanderungsverhaltens
und den Ergebnissen einer Befragung betroffener Familien werden die Stärken und Schwächen
des Nürnberger Wohnungsmarkts mit Blick auf diese Zielgruppe analysiert.
1736
Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg 3
Abbildung 1: Übersicht über die 87 statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
01 Altstadt, St. Lorenz 23 Sandberg 45 Gartenstadt 74 Thon
02 Marienvorstadt 24 Bielingplatz 46 Werderau 75 Almoshof
03 Tafelhof 25 Uhlandstraße 47 Maiach 76 Kraftshof
04 Gostenhof 26 Maxfeld 77 Neunhof
05 Himpfelshof 27 Veilhof 78 Boxdorf
06 Altstadt, St. Sebald 28 Tullnau 49 Kornburg, Worzeldorf 79 Großgründlach
07 St.Johannis 29 Gleißhammer 50 Hohe Marter 80 Schleifweg
08 Pirckheimer Straße 30 Dutzendteich 51 Röthenbach West 81 Schoppershof
09 Wöhrd 31 Rangierbahnhof-Siedlung 52 Röthenbach Ost 82 Schafhof
10 Ludwigsfeld 32 Langwasser Nordwest 53 Eibach 83 Marienberg
11 Glockenhof 33 Langwasser Nordost 54 Reichelsdorf 84 Ziegelstein
12 Guntherstraße 34 Beuthener Straße 55 Krottenbach, Mühlhof 85 Mooshof
13 Galgenhof 35 Altenfurt Nord 60 Großreuth b. Schweinau 86 Buchenbühl
14 Hummelstein 36 Langwasser Südost 61 Gebersdorf 87 Flughafen
15 Gugelstraße 37 Langwasser Südwest 62 Gaismannshof 90 St. Jobst
16 Steinbühl 38 Altenfurt, Moorenbrunn 63 Höfen 91 Erlenstegen
17 Gibitzenhof 39 GewerbeparkFeucht 64 Eberhardshof 92 Mögeldorf
18 Sandreuth 40 Hasenbuck 65 Muggenhof 93 Schmausenbuckstraße
19 Schweinau 41 Rangierbahnhof 70 Westfriedhof 94 Laufamholz
20 St. Leonhard 42 Katzwanger Straße 71 Schniegling 95 Zerzabelshof
21 Sündersbühl 43 Dianastraße 72 Wetzendorf 96 Fischbach
22 Bärenschanze 44 Trierer Straße 73 Buch 97 Brunn
Nummern und Namen der statistischen Bezirke
Katzwang, Reichelsdorf
Ost, Reichelsdorfer Keller48
1837
4 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene der
87 statistischen Bezirke Nürnbergs (siehe Abbildung 1, Seite 3). Auf dieser Ebene liegen jedoch
nicht für alle Indikatoren ausreichend Informationen vor. Zudem fällt in der Vielzahl der einzel-
nen Bezirke die Identifizierung von allgemeinen Trends schwer. Aus diesen Gründen werden für
einige Auswertungen die statistischen Bezirke zu Typen zusammengefasst. Nebenstehende Ab-
bildung zeigt die Zuordnung der Bezirke zu folgenden Typen:
zugeordnet. Diese Einteilung entspricht der Systematik der innerstädtischen Raumbe-
obachtung (IRB) des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Zu geringfügig anderen räumlichen Ergebnissen führt die zweite Typisierung, die zusätz-
lich zur Lage noch die baustrukturellen Unterschiede berücksichtigt. Folgende Typen
Die dritte Typisierung befasst sich mit den sozialstrukturellen Unterschieden zwischen
den statistischen Bezirken. Da keine verlässlichen anderen Daten zum sozioökonomi-
schen Status verfügbar sind, wird hier die Transferabhängigkeit als der Anteil der Perso-
nen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und XII bezogen auf alle Einwohner des sta-
tistischen Bezirks herangezogen. Bei einem Anteil von weniger als 8% wird der Anteil
der Transferempfänger (TE) als gering klassifiziert. Ab einem Anteil von 15% wird er als
hoch klassifiziert.
Als weitere Auswertungsebene werden die Wohnlagenklassen herangezogen. Diese
wird auf Grundlage der Kaufpreise vom Gutachterausschuss erstellt und ist unterhalb
der Ebene der statistischen Bezirke in kleinere Raumeinheiten eingeteilt. Bei Indikato-
ren, für welche die Daten auch auf dieser Ebene vorliegen, werden die Auswertung für
diese kleineren Raumabgrenzungen vorgenommen. In den anderen Fällen werden die
statistischen Bezirke der Wohnlage zugeordnet, in welcher sich der größte Anteil des
Bezirks befindet.
1938
Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg 5
Abbildung 2: Typisierung der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Statistik der Agentur für Arbeit, Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
2039
6 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
3 Themenbereich: Mehr Wohnungen
für Nürnberg
3.1 Wohnungsnachfrage
Seit der Jahrtausendwende verzeichnet die Stadt Nürnberg ein kontinuierliches Bevölkerungs-
wachstum. Über 50.000 Menschen wohnen heute mehr in Nürnberg als noch Ende der 1990er
Jahre (siehe Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Abbildung 3). Im Durchschnitt wuchs Nürnberg
in diesem Zeitraum um rund 3.000 Einwohner bzw. 0,6% pro Jahr. Dieses demographische
Wachstum ist nicht zuletzt auch auf das wirtschaftliche Wachstum und die damit einhergehende
Attraktivität Nürnbergs für Zuziehende zurückzuführen. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ebenfalls um rund 50.000 und mit rund 1,0% ver-
hältnismäßig noch stärker als die Einwohnerzahl.
Abbildung 3: Bevölkerungsstand und Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
am Arbeitsort
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Bayerisches Landesamt
für Statistik, Statistik der Agentur für Arbeit
Hinweis: Seit 2011 erfolgt die Fortschreibung der amtlichen Statistik auf Basis des Zensus 2011. Die im Zensus 2011
erfasste Bevölkerungszahl weicht um ca. 20.000 Personen von der in den Jahren zuvor verwendeten Fortschreibung
der Volkszählung 1987 ab. Der Wachstumstrend der Nürnberger Einwohnerzahl bleibt davon unberührt.
Nürnberg wächst und mit dem Wachstum steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Um diese
Dynamik abzubilden, wurde in die Wohnungsmarktbeobachtung 2019 erstmalig eine Wohnbe-
darfsprognose integriert. Um die zukünftige Wohnungsnachfrage und den daraus entstehenden
Wohnungsbedarf zu berechnen, sind drei Prognoseschritte erforderlich:
2140
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 7
1. Bevölkerungsprognose: Auf Grundlage der demographischen Entwicklungen der ver-
gangenen Jahre (Geburten, Sterbefälle, Zu- und Abwanderung), berechnet das Amt für
Stadtforschung und Statistik eine Bevölkerungsprognose in drei Varianten (Kapitel 3.1).
2. Haushaltsprognose: Entsprechend der Struktur Nürnberger Wohnhaushalte wird die
prognostizierte Zahl der Einwohner durch das Amt für Stadtforschung und Statistik in
Haushalte umgerechnet. Die Zahl der Haushalte bestimmt die Nachfrage nach Wohnun-
gen (Kapitel 3.1).
3. Wohnungsbedarfsprognose: Der Wohnungsnachfrage steht das aktuelle Wohnungsan-
gebot gegenüber. Die Ergebnisse der Haushaltsprognose werden mit dem Wohnungs-
bestand abgeglichen, woraus sich schließlich der Wohnungsbedarf ergibt (Kapitel 3.2).
Die an die Wohnungsbedarfsprognose anschließenden Analysen zur Wohnungsbautätigkeit (Ka-
pitel 3.3) und den Wohnungsbaupotenzialen (Kapitel 3.4) zeigen, wie das Wohnungsbaugesche-
hen in Nürnberg derzeit auf das Wachstum reagiert und über welche Potenziale die Stadt ver-
fügt, um der zukünftigen Nachfrage zu begegnen.
Die aktuelle Bevölkerungsprognose schreibt den Wachstumstrend der vergangenen Jahre fort.
Die Prognose der Stadt Nürnberg berechnet die Bevölkerungszahl bis ins Jahr 2035 in drei Vari-
anten, die sich in ihren Annahmen zum zukünftigen Bevölkerungszuzug nach Nürnberg unter-
scheiden.1 Alle Varianten berücksichtigen jedoch Annahmen, die einen zunehmenden Zuzug jun-
ger Menschen aufgrund der Aufnahme des Lehrbetriebs der Technischen Universität Nürnberg
im Jahr 2025 unterstellen (jährlich 1.000 Studienanfänger von 2025-2030 zzgl. 350 Universitäts-
mitarbeiter). Das Ergebnis der Prognoserechnungen ist eine Spanne, in der die zukünftige Ein-
wohnerzahl erwartet wird (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung bis 2018 und Bevölkerungsprognose bis 2035
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
1 Detaillierte Angaben zu den Annahmen der drei Prognosevarianten befinden sich im Anhang.
2241
8 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Die untere der Prognosevarianten ergibt bis 2035 eine Einwohnerzahl von 545.600 und damit
knapp 10.000 zusätzliche Nürnberger Einwohner. Die obere Prognosevariante gibt mit 568.800
Einwohnern im Jahr 2035 ein Bevölkerungswachstum um gut 33.000 Einwohner an. Mit einem
durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,4% bleibt jedoch selbst die obere Prognosevari-
ante hinter den Wachstumsraten der vergangenen Jahre zurück. Dies liegt im Wesentlichen da-
ran, dass eine ähnlich starke Auslandszuwanderung, wie sie in den Jahren nach der Finanzkrise
aus den südeuropäischen Ländern und in Folge der Flüchtlingsbewegungen um das Jahr 2015
stattfand, für die Zukunft nicht vorhergesehen werden kann.
Als Grundlage für die Wohnungsbedarfsprognose dient die mittlere Prognosevariante. Sie bildet
einen Mittelweg zwischen der oberen Variante, die sich auf die hohe Zuwanderung der Jahre
2010 bis 2017 (ohne 2015) stützt und der unteren, deren Wanderungsannahmen sich auf einen
längeren Betrachtungszeitraum (2005 bis 2017, ohne 2015) stützen. Die mittlere Bevölkerungs-
prognose berechnet bis 2035 ein Bevölkerungswachstum um 4,4% auf dann 559.500 Einwohner.
Für die Wohnungsnachfrage relevant ist, wie sich die Einwohner Nürnbergs zu Haushalten zu-
sammenfinden (sog. Wohnhaushalte). Wie in anderen Großstädten besteht auch in Nürnberg
der Großteil der Haushalte aus wenigen Personen. Aktuell sind rund 50% der Nürnberger Haus-
halte Einpersonenhaushalte, hinzu kommen gut 27% Paare ohne Kinder. Entsprechend leben in
weniger als einem Viertel aller Haushalte mehr als zwei Personen. Familien mit einem oder meh-
reren Kindern nehmen einen Anteil von knapp 18% aller Nürnberger Haushalte ein (siehe Abbil-
dung 5). Für die Zukunft wird keine Veränderung dieses Verhältnisses angenommen. Entspre-
chend des aktuellen Wohnungsbestands Nürnbergs verteilen sich diese Haushalte zu knapp 20%
auf Ein- und Zweifamilienhäuser und zu gut 75% auf Mehrfamilienhäuser. Weitere 5% der Woh-
nungen befinden sich in Wohnheimen und Nichtwohngebäuden (Abbildung 5). Bei unveränder-
ten Annahmen bezüglich der Zusammensetzung der Nürnberger Haushalte, steigt deren Zahl in
der mittleren Prognosevariante um 12.800 Haushalte bis zum Jahr 2035 (siehe Tabelle 1).
Abbildung 5: Struktur der Nürnberger Haushalte und des Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Tabelle 1: Zukünftige Einwohner- und Haushaltszahl in der mittleren Prognosevariante
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
2018 2020 2025 2030 2035 bis 2035
Einwohner 535.700 542.000 548.600 557.200 559.500 + 23.800
Haushalte 284.600 287.400 290.300 295.000 297.400 + 12.800
2342
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 9
3.2 Zukünftiger Wohnungsbedarf
Aufbauend auf der mittleren Prognosevariante für die Entwicklung der Haushaltszahlen wird
abgeleitet, wie sich der Wohnungsbestand zukünftig entwickeln müsste, um die zusätzlich en
Haushalte aufnehmen zu können (siehe Abbildung 6). Mehrere Faktoren spielen hierbei eine
Rolle:
Der aktuelle Wohnungsbestand (Stand 31.12.2018) schrumpft aufgrund der Alterung
der Gebäude und muss, um diesen zu erhalten, durch den Ersatzbedarf ergänzt werden.
In der vorliegenden Berechnung wird ein Ersatzbedarf von jährlich 0,2% des aktuellen
Wohnungsbestands angesetzt.2 Knapp 600 Wohneinheiten müssten dementsprechend
pro Jahr errichtet werden, um die aktuelle Wohnungszahl in Nürnberg zu erhalten.
Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungsprogramms Wohnen wurde für den Zeitraum
2013 bis 2018 ein Neubaubedarf von 12.320 Wohnungen für die obere Progno sevari-
ante ermittelt. Bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung wurde diese Prognose sogar
übertroffen. Gleichzeitig wurden jedoch nur rund 8.600 Wohnungen fertiggestellt, was
sich in der zunehmenden Anspannung des Wohnungsmarkts widerspiegelt. Um dem
entgegenzuwirken, ist der Ausgleich dieser Unterdeckung als Nachholbedarf erforder-
lich. Dieser wird in Tabelle 2 auf die Jahre 2019 bis 2025 verteilt (ca. 530 WE p.a.).
Der da rüberhinausgehende Wohnungsbedarf begründet sich im Bevölkerungs - und
Haushaltswachstum Nürnbergs und wird als Zusatzbedarf bezeichnet.
Abbildung 6: Berechnung des Wohnungsbedarfs durch Abgleich der zukünftigen
Wohnungsnachfrage und dem Wohnungsbestand in der mittleren
Prognosevariante
Darstellung u. Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
2 Dies entspricht der üblichen Setzung im Rahmen entsprechender Wohnungsbedarfsprognosen,
siehe z.B. Held, T. u. M. Waltersbacher (2015): Wohnungsmarktprognose 2030. BBSR-Analysen KOM-
PAKT 07/2015.
2443
10 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Während der Ersatzbedarf und der Nachholbedarf in allen Prognosevarianten identisch ist, va-
riiert der Zusatzbedarf bis 2035 zwischen knapp 6.000 Wohneinheiten in der unteren Variante
und gut 18.500 Wohneinheiten in der oberen Variante (siehe Tabelle 2). In der mittleren Vari-
ante beträgt der demographisch bedingte Zusatzbedarf rund 13.300 Wohneinheiten und der
Neubaubedarf inklusive des Ersatz- und Nachholbedarfs rund 27.100 Wohnungen. In dem Zeit-
raum bis 2025 liegt der Neubaubedarf der mittleren Variante bei jährlich rund 2.000 Wohnun-
gen, zwischen 2026 und 2030 bei jährlich knapp 1.600 Wohnungen. In der oberen Prognoseva-
riante beträgt der Neubaubedarf bis 2025 rund 2.300 Wohnungen und in der unteren Variante
ca. 1.600 Wohnungen.
Tabelle 2: Ergebnisse der Wohnungsbedarfsberechnung für die Prognosevarianten
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
bis 2025 bis 2030 bis 2035
308.000 314.500 318.300
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
16.090 25.550 32.310
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
8.220 14.720 18.520
305.600 310.600 313.100
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
13.690 21.650 27.110
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
5.820 10.820 13.320
302.900 305.400 305.700
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
10.990 16.450 19.710
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
3.120 5.620 5.920
2019-2025 2026-2030 2031-2035
16.090 9.460 6.760
2.300 p.a. 1.890 p.a. 1.350 p.a.
13.690 7.960 5.460
1.960 p.a. 1.590 p.a. 1.090 p.a.
10.990 5.460 3.260
1.570 p.a. 1.090 p.a. 650 p.a.
mittlere Prognosevariante
untere Prognosevariante
davon Zusatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
davon Ersatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
davon Ersatzbedarf
davon Zusatzbedarf
Neubaubedarf
Neubaubedarf
davon Ersatzbedarf
davon Nachholbedarf
davon Nachholbedarf
davon Nachholbedarf
Neubaubedarf
obere Prognosevariante
davon Zusatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
Neubaubedarf
2544
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 11
3.3 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit
Anders als Anfang der 1990er Jahre, als sich ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren deut-
lich schwächeres Bevölkerungswachstum in einer gesteigerten Bautätigkeit widerspiegelte, ist
die Bautätigkeit in Folge des stärkeren Bevölkerungswachstums seit 2010 nicht merklich ange-
stiegen (siehe Abbildung 7). Grund hierfür sind vor allem der Mangel an verfügbaren Wohnungs-
baugrundstücken (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers) und spe-
kulative Flächenbevorratung.
Abbildung 7: Genehmigte und fertiggestellte Wohnungen in Nürnberg (Neubau)
`
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Seit 2011 ist die Bautätigkeitsstatistik detaillierter auswertbar. Unter den fertiggestellten Wohnungen in
den Wohnheimen und Anstaltsgebäuden können seit diesem Zeitpunkt alle wohnungsmarktrelevanten (z.B. Woh-
nungen in Studentenwohnheimen) von den nicht wohnungsmarktrelevanten (z.B. Plätze in Pflegeeinrichtungen,
Flüchtlingsunterkünften, Kasernen, Gefängnissen) unterschieden werden.
in den Jahren 2011-2018 in den Jahren 2014-2018 in den Jahren 2017/2018
10.750 WE 7.225 WE 2.951 WE
1.344 WE pro Jahr 1.445 WE pro Jahr 1.476 WE pro Jahr
Wohnungsmarktrelevante Baufertigstellungen (Neubau)
16,6%
68,0%
15,4%
21,1
%
66,1%
12,8%
22,5%
62,8%
14,7%
2645
12 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Die fehlende Möglichkeit, durch eine gesteigerte Bautätigkeit das Wohnraumangebot entspre-
chend der steigenden Nachfrage zu erweitern, ist einer der zentralen Gründe für die seit meh-
reren Jahren anhaltende Anspannung des Nürnberger Wohnungsmarkts. Frappierend ist dabei,
wie auch in anderen Städten, die immer höhere Zahl von nicht in Anspruch genommenen Bau-
genehmigungen. In Nürnberg sind dies derzeit ca. 20% der Fälle.
Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre (2014 -2018) wurden in Nürnberg jährlich 1.445
wohnungsmarktrelevante Wohnungen neu errichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 schwankten
die Baufertigstellungszahlen verhältnismäßig kräftig, da im Jahr 2017 zahlreiche Wohnungsbau-
vorhaben mit Verzögerung als fertiggestellt gemeldet (Meldeverzug) wurden und so der Bau-
überhang (Differenz aus Baugenehmigungen und Baufertigstellungen) etwas ausgeglichen wer-
den konnte. Insofern sind die Werte von 2018 mit denen von 2016 und 2017 nur eingeschränkt
vergleichbar.
Ähnlich dem gesamten Nürnberger Wohnungsbestand liegt der Anteil der Wohnungen in Ein-
und Zweifamilienhäusern auch bei den fertiggestellten Wohnungen bei ca. 20% (siehe Abbildung
5), wobei die absolute Zahl der fertiggestellten Wohnungen in diesem Segment seit 2014 fast
kontinuierlich rückläufig sind. Die Kartendarstellung in lag in den vergangenen Jahren in Nürn-
berg bei rund 50%, während der Neubau in aktuellen Bebauungsplänen (5 Jahre nach Inkrafttre-
ten) unter 20% liegt (siehe Abbildung 8), ein weiterer Hinweis auf spekulative Bodenbevorratung
Dritter. Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil der Wohnungen, der auf Flächen älterer Be-
bauungsplangebiete gebaut wird. Hier zeigt sich, dass in der Vergangenheit viele Grundstücks-
eigentümer kein Interesse an einer zügigen Nutzung des Grundstücks hatten und diese als Wert-
anlage, zu Spekulationszwecken oder für ihre Nachkommen zurückgehalten haben.
Abbildung 9 zeigt, wie sich die Bautätigkeit in den vergangenen Jahren räumlich in den statisti-
schen Bezirken niedergeschlagen hat. Deutlich wird, dass sich die Bautätigkeit in einigen Bezir-
ken (z.B. Maxfeld, Schoppershof) stark konzentriert. Hier wurden in den vergangenen Jahren
größere Wohnungsbauvorhaben umgesetzt, wie etwa das Tucherareal im Maxfeld oder das Bau-
.
Gleich der bestehenden Bau- und Siedlungsstruktur der Stadtteile ist der Anteil der Wohnungen
in Ein- und Zweifamilienhäusern auch im Wohnungsneubau an den Stadträndern höher als in
den innenstadtnäheren Bezirken. Es ist aber auch erkennbar, dass bis auf wenige Ausnahmen
auch an diesen periphereren Standorten erhebliche Anteile des Wohnungsneubaus im Mehr-
familienhausbau stattfinden. Diese zunehmend verdichtete Bauweise im Wohnungsneubau ist
nicht zuletzt auf die Knappheit verfügbarer Wohnungsbaugrundstücke zurückzuführen. Große
Stadterweiterungen sind in Nürnberg aufgrund der räumlichen Gegebenheiten der Stadt (enge
Stadtgrenzen) und ökologischer Zielsetzungen (v.a. Innen- vor Außenentwicklung) nicht möglich.
Entsprechend stärker wird der Druck auf Grundstücke innerhalb der bestehenden Siedlungsflä-
chen. Für die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen sind oft keine umfassenden Planverfah-
ren erforderlich, da sie sich, dem Baugesetzbuch folgend, der umliegenden Bebauung anpassen
können (§ 34 BauGB). Der Anteil der Wohnungen, die in solchen Bauvorhaben realisiert werden,
2746
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 13
Abbildung 8: Wohnungsneubau nach Genehmigungsgrundlage
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt
Nürnberg
lag in den vergangenen Jahren in Nürnberg bei rund 50%, während der Neubau in aktuellen
Bebauungsplänen (5 Jahre nach Inkrafttreten) unter 20% liegt (siehe Abbildung 8), ein weiterer
Hinweis auf spekulative Bodenbevorratung Dritter. Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil der
Wohnungen, der auf Flächen älterer Bebauungsplangebiete gebaut wird. Hier zeigt sich, dass in
der Vergangenheit viele Grundstückseigentümer kein Interesse an einer zügigen Nutzung des
Grundstücks hatten und diese als Wertanlage, zu Spekulationszwecken oder für ihre Nachkom-
men zurückgehalten haben.
2847
14 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Abbildung 9: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbaus in Nürnberg von 2014 bis 2018
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
2948
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 15
Zum Stichtag des 31.12.2018 befanden sich in Nürnberg mehr als 3.000 Wohnungen im Bau.
Besonders viele Wohnungen entstehen derzeit in den Stadtteilen am Innenstadtrand, wie bei-
spielsweise Eberhardshof, Glockenhof oder Schweinau (siehe Abbildung 10). Aber auch in der
Marienvorstadt befinden sich zu diesem Zeitpunkt rund 180 Wohnungen im Bau. Diese konzent-
rieren sich im Wesentlichen auf die Bauvorhaben an der Flaschenhofstraße. Diese und eine Aus-
wahl weiterer größerer Vorhaben, die sich zum 31.12.2018 im Bau befanden, sind in der Karte
eingezeichnet.
Abbildung 10: Kleinräumige Verteilung der zum 31.12.2018 im Bau befindlichen Wohnungen
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt Nürnberg
3049
16 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
3.4 Wohnungsneubaubedarf und Wohnbauflächenpotenziale
Das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg erfasst fortlaufend Flächen im Stadtgebiet, die po-
tenziell für den Wohnungsbau geeignet sind. Dies umfasst Flächen, die im Flächennutzungsplan
bereits als Wohnbauflächen vorgemerkt sind ebenso wie aufgegebene Industrie- oder Gewer-
begebiete, auf deren Fläche eine wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint, ohne bei ansäs-
sigen Unternehmen ungewollte Verdrängungseffekte auszulösen. Diese Potenziale werden in
ein Wohnbauflächenkataster aufgenommen und mit weiteren Informationen angereichert. Da-
bei wird unterschieden, ob für die Fläche eine Planung vorliegt, die von einem Wohnungsbauin-
vestor vorangetrieben wird (sog. Investitionsplanung) oder ob die Stadt die Initiative ergreifen
muss, um die Flächen zu entwickeln (sog. Angebotsplanung).
Für den Abgleich des Wohnungsneubaubedarfs mit den Potenzialflächen wurden alle Flächen
berücksichtigt, von denen erwartet wird, dass sie ganz oder teilweise im Zeitraum bis 2035
wohnbaulich entwickelt werden. Weitere Flächen, die beispielsweise als Reserve im Flächennut-
zungsplan verzeichnet sind, bis 2035 aber höchstwahrscheinlich nicht realisiert werden, sind bei
dieser Betrachtung nicht berücksichtigt (keine Potenziale bis 2035). Darüber hinaus gilt, dass je
näher die erwartete Fertigstellung ist, desto weiter ist bereits der Planungsprozess fortgeschrit-
ten und desto zuverlässiger ist die Prognose zur Umsetzung des Potenzials.
Bei Angebotsplanungen sind meist (noch) keine Investoren bekannt bzw. noch keine Verträge
geschlossen, die eine verbindliche zeitnahe Umsetzung gewährleisten. Fehlendes Interesse der
Grundstückseigentümer an einer baulichen Nutzung ihrer Fläche erschwert den Planungspro-
zess ebenso wie im Bauleitplanverfahren zu klärende Umweltbelange wie Artenschutz- und Aus-
gleichsflächenthematiken und bei der Überplanung von landwirtschaftlichen Flächen die Ent-
schädigung von existenzgefährdeten Landwirten. Aus diesem Grund werden nur 50% der in den
Potenzialflächen mit dem Merkmal Angebotsplanung vorgesehenen Wohnungen als wahr-
scheinlich bis 2035 umsetzbare Wohnungsbaupotenziale bezeichnet (siehe Abbildung 11). Bei
den anderen 50% der in den Angebotsplanungen vorgesehenen Wohnungen ist die Umsetzung
unwahrscheinlich. Sie sind in Abbildung 11 schraffiert dargestellt.
Abbildung 11: Neubaubedarf und prognostizierte Wohnungsfertigstellungen in den erfassten
Wohnungsbaupotenzialen (kumuliert)
Darstellung: Quaestio; Daten: Quaestio, Stadtplanungsamt Nürnberg
3150
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 17
Der in Abbildung 11 dargestellte Neubaubedarf bezieht sich auf die Ergebnisse der mittleren
Prognosevariante, die v.a. bei der erwarteten Zuwanderung einen Mittelweg der beiden Prog-
nosevarianten des Amts für Stadtforschung und Statistik darstellt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass bis 2035 weniger Wohnungsbaupotenziale vorhanden sind, als für
die Deckung des Neubaubedarfs benötigt werden. Für rund 4.600 benötigte Wohnungen fehlen
bis 2035 noch realisierbare Potenziale. Dies entspricht rund 17% des berechneten Neubaube-
darfs. Bis 2025 fehlen noch Potenziale für rund 2.200 Wohnungen, die für die Deckung des Neu-
baubedarfs benötigt werden (16%). Ein Teil der Nürnberger Bautätigkeit findet erfahrungsge-
mäß auf Flächen statt, die durch die Stadt Nürnberg erst kurzfristig als potenzielle Wohnbauflä-
chen erkannt werden. Die Unterdeckung des Neubaubedarfs durch die Wohnungsbaupotenziale
zeigt jedoch, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Wohnbauland zu
mobilisieren. Insbesondere die komplexen und aufwändigen Angebotsplanungen könnten hier
einen Beitrag leisten, um den erhöhten Bedarf zu decken. Die erfassten Wohnungsbaupotenzi-
ale auch die als wahrscheinlich umsetzbar eingestuften 22.500 Wohnungen werden nur dann
bis 2035 zur Verfügung stehen, wenn alle beteiligten Dienststellen in der Stadtverwaltung wei-
terhin mit hohem Druck die wohnbauliche Umsetzung der Potenziale verfolgen.
Einen großen Beitrag zur Deckung der Neubaubedarfe leisten einige Großprojekte, welche die
Stadt Nürnberg in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat. Hierzu zählen insbesondere die
Entwicklungen in Wetzendorf, dem Tiefen Feld (Großreuth b. Schweinau), dem ehemaligen
Quelle-Areal (Eberhardshof) und rund um die Brunecker Straße (Rangierbahnhof). Die kleinräu-
mige Verteilung der Wohnungsbaupotenzialflächen ist in Abbildung 13 dargestellt. Insgesamt
stellen Vorhaben mit über 200 Wohnungen den Großteil der erfassten Potenziale dar (63%). Nur
knapp ein Fünftel der Potenziale umfasst den Neubau von weniger als 100 Wohn ungen (siehe
Abbildung 12). Gerade in dieser Größenordnung ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren
spontane Grundstücksentwicklungen die bisher erfassten Potenziale noch ergänzen.
Bereits in den vergangenen Jahren zeichnet sich ab, dass sich die Bautätigkeit weiter in Richtung
des Mehrfamilienhausbaus verschiebt (siehe Kapitel 3.3). Diese Entwicklung wird in den kom-
menden Jahren voraussichtlich fortgesetzt. Nur 13% der in den Wohnungsbaupotenzialen vor-
gesehenen Wohnungen sind Einfamilienhäuser (siehe Abbildung 12). Damit orientiert sich die
Bautätigkeit auch an dem Nürnberger Wohnungsbestand, der mit 15% eine ähnliche Einfamili-
enhausquote aufweist.
Abbildung 12: Struktur der Wohnungsbaupotenziale, Anteile an den bis 2035 geplanten/
prognostizierten Wohneinheiten
Darstellung: Quaestio; Daten: Stadtplanungsamt Nürnberg
3251
18 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Abbildung 13: Kleinräumige Verteilung der Wohnungsbaupotenziale bis 2035 in Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Stadtpla-
nungsamt Nürnberg
3352
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 19
3.5 Zwischenfazit: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Nürnberg hat in den vergangenen Jahren seinen Wachstumskurs fortgesetzt und wird dies, den
Bevölkerungsprognosen entsprechend, auch in den kommenden Jahren tun. Die mittlere Bevöl-
kerungsprognose berechnet für das Jahr 2035 ein Bevölkerungswachstum um 4,4% auf dann
559.500 Einwohner bzw. 297.400 Haushalte. Um für diese zusätzlichen Bewohner ausreichend
Wohnraum zur Verfügung stellen zu können , den bestehenden Wohnungsmangel abzufedern
und den Wohnungsbestand zu erneuern, ist der Bau von rund 27.000 Wohnungen bis zum Jahr
2035 erforderlich. Für die Jahre bis 2025 ergibt sich daraus ein Neubaubedarf von knapp 2.000
Wohnungen pro Jahr. Damit aktualisiert sich das Neubauziel, dass bereits im wohnungspoliti-
formuliert wurde.
Die Bestrebungen der letzten Jahre, die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg zu steigern, spiegeln
sich zwar noch nicht sehr deutlich in der Baufertigstellungsstatistik wider. Es wurden jedoch
große Wohnbauflächenentwicklungen angeschoben, die, zusammen mit den anderen erfassten
Wohnungsbaupotenzialen, den berechneten Neubaubedarf bereits weitestgehend decken kön-
nen. Für das Erreichen der Neubauziele auf dem begrenzten Stadtgebiet und unter Wahrung der
gesamtgesellschaftlichen Flächensparziele setzt die Stadt Nürnberg dabei zunehmend auf dich-
tere Bauformen, auch Baugebote werden genutzt.
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es nun entsprechender Anstrengungen, die vorhandenen
Potenziale umzusetzen und gleichzeitig langfristig weitere Potenziale für den Wohnungsbau zu
sichern. Wesentlich wird dabei auch die Bebauung bisher spekulat iv nicht genutzten Flächen
sein und der Druck, erteilte Baugenehmigungen auch zu nutzen.
3453
20 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
4 Themenbereich: Bezahlbares
Wohnen
4.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Bereits in den vergangenen Wohnungsmarktbeobachtungen konnte festgestellt werden, dass
die Kosten für das Wohnen nach einem längeren Zeitraum der Stagnation in den 2000er Jahren
in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Dieser Trend setzt sich mit Blick auf die Kauf-
preise von Bauland und Wohneigentum auch in dem aktuellen Beobachtungszeitraum fort. In
Abbildung 14 ist die Preisentwicklung für Wohnungsbaugrundstücke, Einfamilienhäuser und Ei-
gentumswohnungen dargestellt. Erkennbar ist, dass die Preisentwicklung für Eigentumswoh-
nungen (Bestand und Neubau), Einfamilienhäuser und Baugrundstücke für den Eigenheimbau in
den vergangenen 10 Jahren nahezu parallel verlief. Die Kaufpreise für diese Immobilien verdop-
pelten sich in diesem Zeitraum, wobei die Preisentwicklung bei den Eigentumswohnungen leicht
höher liegt. Einen deutlich höheren Preisanstieg erfuhren die Baugrundstücke für eine mehrge-
schossige Bebauung. Für diese Grundstücke vervierfachte sich der Kaufpreis seit 2008. In dieser
starken Preissteigerung drückt sich einerseits die Knappheit geeigneter Flächen für den Woh-
nungsbau aus. Auf der anderen Seite führte auch die Fokussierung auf die Innenentwicklung
dazu, dass in den vergangenen Jahren vorwiegend Grundstücke in integrierten und gut erschlos-
senen Lagen gehandelt wurden, die schon aufgrund ihrer Lagequalität hohe Preise erzielen.
Abbildung 14: Entwicklung von Kaufpreisen für Bauland und Wohneigentum in Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Daten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
3554
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 21
Die kleinräumige Verteilung der Kaufpreise für Wohnimmobilien spiegelt sich in der Wohnlagen-
karte des Grundstücksmarktberichts wider (siehe Abbildung 20 auf Seite 25). An der kaufpreis-
basierten Wohnlagenkarte wird deutlich, dass vor allem die Stadtteile nord-östlich der Nürnber-
ger Innenstadt aufgrund der hier gezahlten Kaufpreise als gute oder sehr gute Wohnlagen be-
wertet werden.
In diesen gu ten und sehr guten Wohnlagen liegen die Kaufpreise für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser (Bestandsobjekte) im Durchschnitt bei 42 siehe Abbildung 15). Aber auch
in den einfacheren Wohnlagen liegen die Durchschnittspreise für diese Einfamilienhäuser inzwi-
ent
um 52% zwischen den Jahren 2012 und 2018. Noch stärker stiegen in diesem Zeitraum die Preise
für Neubauobjekte, die inzwischen im Mittel für 59 69% teurer als noch
2012 verkauft werden (siehe auch Abbildung 18 auf Seite 22). Diese starke Preissteigerung ist
neben den allgemeinen Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt sicherlich auch auf das
sehr knappe Angebot in diesem Segment in den vergangenen Jahren zurückzuführen (siehe die
Auswertungen zur Bautätigkeit, z.B. Abbildung 7 auf Seite 11).
Abbildung 15: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser in Nürnberg, Bestandsobjekte nach Wohnlage differenziert
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte im Nürnberger Grund-
stücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
Im Segment der Eigentumswohnungen liegen die mittleren Kaufpreise für Bestandsobjekte mit
Abbildung 16). An diesem Verhältnis hat sich in den vergangenen 10 Jahren fast keine Verände-
rung ergeben. Im Vergleich zwischen den Wohnlagen ist auffällig, dass die Preisunterschiede
zwischen den guten/sehr guten und den mäßigen/einfachen Wohnlagen größer geworden sind.
3655
22 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Die hohen Preissteigerungen im Neubau von Wohneigentum, setzen sich aus den Preissteige-
rungen der Einzelpositionen zusammen. Der Kaufpreis einer Neubau- Eigentumswohnung für
ann sich beispielsweise folgendermaßen zusammensetzen (Stand 2018):
Anteil des Bodenpreises: ca. 1.250 /m²
(Bsp.: ca. 1.5 3 ÷ 1,6 GFZ ÷ 75% Wohnfläche an der BGF)
Anteil der Baukosten inkl. Baunebenkosten (2018): ca. 2.750 /m²
(Bsp.: BKI Baukosten Neubau, Mehrfamilienhaus mit 6 bis 19 WE, hoher Standard)
Anteil Marge des Bauträgers/Projektentwicklers:4 ca. 90 /m²
(Bsp.: ca. 18% des Verkaufspreises)
Kaufpreis für eine Neubauwohnung: 4.90
Sowohl bei den Bodenpreisen, getrieben durch die hohe Nachfrage nach Wohnungsbaugrund-
stücken, als auch bei den Baukosten, getrieben durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen,
kam es in den vergangenen Jahren zu starken Preissteigerungen. Bei einer prozentual festgeleg-
ten Marge der Projektentwickler (wie sie i.d.R. auch von den Banken zur Absicherung der Finan-
zierung verlangt wird), stieg auch diese mit der entsprechenden Dynamik.
Abbildung 16: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Eigentumswohnungen
(Bestandswohnungen) und deren Entwicklung in den Wohnlagen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grund-
stücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
3 Beispiel im Rahmen der Grundstückspreise für Wohnbauland im Geschosswohnungsbau entspre-
chend des Nürnberger Grundstücksmarktberichts.
4 Durch den zeitlichen Vorlauf des Grundstückserwerbs zu ggf. geringeren Bodenwerten (siehe Boden-
wertsteigerung der vergangenen Jahre), kann die hier beispielhaft berechnete Marge als Mindest-
marge verstanden werden. Gleichzeitig dient diese auch als Risikopuffer für unerwartet auftretende
Kosten (z.B. Altlastenbeseitigung), so dass die Marge im Einzelfall höher oder niedriger liegen kann
als in dieser beispielhaften Rechnung.
3756
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 23
Abbildung 17: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
Abbildung 18: Preisentwicklung in den verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im
Nürnberger Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien
Stadt Nürnberg, empirica-systeme
3857
24 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Auch auf dem Nürnberger Mietwohnungsmarkt kam es in den vergangenen Jahren zu Preisstei-
gerungen. Zwar fielen die Mietpreissteigerungen im Vergleich zu den Preissteigerungen im
Wohneigentum geringer aus (siehe Abbildung 18). Sie liegen zwischen 2012 und 2018 aber den-
noch bei jährlich über 4% und liegen damit deutlich über der bundesweiten Inflation (2%)5 und
in etwa auf dem Niveau der durchschnittlichen Lohnsteigerung (3,9%)6 in diesem Zeitraum. Wel-
che Auswirkungen diese Preissteigerungen auf die Bezahlbarkeit des Wohnraums haben, wer-
den im folgenden Kapitel im Detail beleuchtet.
Kleinräumig gibt es zwischen der Verteilung der Miethöhen und der kaufpreisbasierten Wohn-
lagenkarte eine große Überschneidung (siehe Abbildung 19 und Abbildung 20). Lediglich in den
Stadtrandbereichen (z.B. Fischbach, Großgründlach) kommt es zu größeren Abweichungen. Hier
unterscheiden sich die Bewertungskriterien der Zielgruppen für Kaufimmobilien (an diesen
Standorten v.a. Einfamilienhäuser) und Mietwohnungen. Während für erstere die Standorte
aufgrund ihrer ruhigen Lage und weitläufigeren Siedlungsstruktur über eine hohe Wohnqualität
verfügen, sind sie für potenzielle Bewohner von Mietwohnungen aufgrund der Distanz zum
Stadtzentrum und des geringeren Angebots an Nahversorgungseinrichtungen weniger attraktiv.
Entsprechend ist das Preisniveau für Mietwohnungen hier vergleichsweise niedrig, während das
Bodenwertniveau (z.B. für Einfamilienhäuser) höher ist.
Abbildung 21 zeigt die Mietpreisentwicklung in den einzelnen statistischen Bezirken, wodurch
noch deutlicher erkennbar wird, wie kleinräumig differenziert sich der Nürnberger Wohnungs-
markt darstellt und entwickelt. Auch wenn bis auf wenige Ausnahmen in allen statistischen
Bezirken die durchschnittlichen Mietpreise seit 2013/14 kontinuierlich gestiegen sind, sind die
Unterschiede in Preisdynamik und Preisniveau doch erheblich. Während v.a. in den innerstädti-
schen und nordöstlichen Stadtteilen (z.B. St. Sebald, Uhlandstraße, St. Lorenz) eine gleichmäßig
steigerungen in anderen Stadtteilen weit weniger stark und auf einem deutlich niedrigeren Ni-
Bemerkenswert ist die Mietpreisentwicklung der Bezirke Ludwigsfeld, Röthenbach Ost und Veil-
hof. Diese lagen in dem Doppeljahrgang 2013/14 noch deutlich über dem städtischen Median.
Doch die geringen Preissteigerungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass sie inzwischen
zur günstigeren Hälfte der statistischen Bezirke zählen. Exakt andersherum sind dagegen die
Entwicklungen in den statistischen Bezirken Eberhardshof, Gartensta dt, Großreuth bei
Schweinau und Dutzendteich. Diese gehörten zu Beginn der Nürnberger Wohnungsmarktbe-
obachtung noch zu den günstigeren Stadtteilen und lagen deutlich unter dem städtischen Me-
dianmietpreis. Die verhältnismäßig hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren haben diese
drei Stadtteile inzwischen in die teurere Hälfte der statistischen Bezirke verschoben.
5 Quelle: Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Destatis)
6 Quelle: Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts (Destatis)
3958
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 25
Abbildung 19: Angebotsmietpreise in den Jahren 2017/2018 für Bestandswohnungen in
Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: empirica-
systeme
4059
26 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Abbildung 20: Wohnlagenkarte der Stadt Nürnberg auf der Basis von Bodenwerten, mit den
Grenzen der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Gutachter-
ausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
4160
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 27
Abbildung 21: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
statistischen Bezirken
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
4261
28 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
4.2 Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen
Die Bezahlbarkeit des Wohnens ist nicht allein durch die Kostensteigerungen der mittleren Kauf-
und Mietpreise bestimmt. Entscheidend ist auch die Frage, wie breit der lokale Wohnungsmarkt
aufgestellt ist, d.h. wie viele Preissegmente er abdeckt und wie groß die Angebote auch in den
unteren Preissegmenten sind. Abbildung 22 zeigt, wie sich der Anteil der Wohnungsangebote
bis zu einer bestimmten Miethöhe in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Bei den Bestands-
Preissegment schrumpfte in den vergangenen Jahren auf nur noch ca. 20% im Jahr 2017/18.
Haushalte, die auf ein solches Mietniveau angewiesen sind, haben also ein deutlich geringeres
Angebot zur Auswahl als noch vor wenigen Jahren. Auch der Anteil der Wohnungsangebote un-
14 mit rund 80% noch
knapp der überwiegende Anteil aller Wohnungsangebote in diesem Preissegment, so waren es
2017/18 mit 45% nur noch weniger als die Hälfte. Noch stärker sind die Verschiebungen bei den
Erstvermietungen im Wohnungsneubau. In den Jahren 2013/14 wurden noch gut 50% aller Neu-
liegt.
Die andauernden Preissteigerungen schlagen sich auch im Nürnberger Mietenspiegel wieder.
Die dort
2014 auf 7,98
tenspiegel v.a. Mieten aus bestehenden Mietverträgen ausgewertet, wodurch das im Vergleich
zu den Angebotsmieten niedrigere Niveau zu erklären ist. Zusätzlich zu dem Kauf- bzw. Mietpreis
einer Wohnung stiegen in den vergangenen Jahren auch die Nebenkosten (v.a. Betriebs- und
Heizkosten). In Tabelle 3 ist zusammengefasst, wie sich die Gesamtwohnkosten für drei modell-
hafte Wohnungsgrößen darstellen. Für den Eigentumserwerb spielt hierbei neben dem Ka uf-
preis auch das jeweils gültige Zinsniveau eine wichtige Rolle, wodurch es zwischen 2014 und
2016 in diesem Segment sogar zu einer zwischenzeitlichen Vergünstigung kam. Inzwischen
wurde der Effekt der Niedrigzinsphase durch die Preissteigerungen überkompensiert.
Abbildung 22: Anteil der Wohnungsangebote bis zu einer bestimmten Miethöhe
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
4362
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 29
Tabelle 3: Monatliche Wohnkosten für unterschiedliche Wohnungsgrößen und
Wohnungsmarktsegmente7
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und
soziale Integration - Sozialamt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Bewertung der Bezahlbarkeit des Wohnens ist die parallel
zu der Wohnkostenentwicklung stattfindende Einkommensentwicklung. Für die nachfolgenden
Auswertungen wurden hierzu Beispielhaushalte gebildet, die sich an dem Median des Äquiva-
lenzeinkommens orientieren. In Tabelle 4 wurden dazu vier Haushaltstypen (Singles, Paare, Al-
leinerziehende, Familien mit 2 Kindern) in drei Einkommensgruppen eingeteilt.
Mitte +: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20% über dem Median
des Äquivalenzeinkommens liegt.
Mitte: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen dem Median des Äquiva-
lenzeinkommens entspricht.
Geringverdiener: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20% unter dem
Median des Äquivalenzeinkommens liegt.8
Den Haushaltstypen und Einkommensgruppen wurden in der Tabelle Berufsgruppen zugeord-
net, mit deren durchschnittlichen Einkommen beispielhaft das Haushaltsnettoeinkommen er-
reicht wird.
7 Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus den Monatskaltmiete n für Mietwohnungen bzw. markt-
üblichen Finanzierungskosten für den Eigentumserwerb und den Nebenkosten (Betriebs- und Heiz-
kosten). Für das Segment Mietenspiegel wird die Basismiete für die entsprechende Wohnungsgröße
aus dem Mietenspiegel verwendet. Für die Angebotsmiete wird der Median aller Angebote mit einer
vergleichbaren Größe verwendet (± 5 m²). Für den Eigentumserwerb wird der Median der Orientie-
rungswerte aus dem Grundstücksmarktbericht mit dem dort angegebenen Wohnflächenindex ange-
passt. Eine detaillierte Auflistung der Berechnungsannahmen befindet sich im Anhang.
8 Haushalte mit noch geringeren Einkommen können in der Regel zumindest teilweise Transferleis-
tungen in Anspruch nehmen, wodurch sich die Finanzierbarkeit von Wohnraum ändert (z.B. auch
Wohngeld). Dies Fälle können in dieser modellhaften Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
2014 2016 2018
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Wohnung
Miete
Eigentum
Wohnkosten
65 m²
Miete
Eigentum
90 m²
Miete
Eigentum
50 m²
4463
30 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Tabelle 4: Modellhaushalte für die Berechnung der Wohnkostenbelastung
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Entgeltatlas der Bundesagentur
für Arbeit
In der Analyse zur Einkommensbelastung durch die Wohnkosten wurden den Haushaltstypen
die Wohnungsgrößen zugeordnet, die denen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes
entsprechen (siehe Tabelle 5). Demnach muss ein Single-Haushalt der mittleren Einkommens-
gruppe 37% seines Einkommens verwenden, um die Wohnkosten für eine Wohnung zu finan-
zieren, die entsprechend der aktuellen Angebotsmiete vermietet wird (neue Mietverträge). Das
sind 2%-Punkte mehr als noch vor vier Jahren. Ein geringverdienender Single-Haushalt müsste
46% seines Einkommens für Wohnkosten ausgeben, um eine 50 m² große Wohnung entspre-
chend der aktuellen Angebotsmiete zu finanzieren und damit deutlich mehr als die oft herange-
zogene Marke von 30%.9 Um diesen Grenzwert einzuhalten, müsste ein solcher Haushalt seine
Wohnungsgröße auf 32 m² reduzieren. E twas geringer fällt die Einkommensbelastung durch
Wohnkosten aus, wenn die Mieten aus dem Mietspiegel zugrunde gelegt werden (v.a. beste-
hende Mietverträge). Aber auch hier liegt die Einkommensbelastung bei de r unteren Einkom-
mensgruppe für alle Haushaltstypen über 30%.
Besonders hoch ist die berechnete Einkommensbelastung im Segment der Neubau-Eigentums-
wohnungen. Selbst für Haushalte
sind diese Wohnungen innerhalb von 30% Einkommensbelastung nicht finanzierbar.
9 Siehe hierzu z.B. die Studie der Hans Böckler Stiftung (2018): Wohnverhältnisse in Deutschland. Ab-
rufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf (letzter Abruf: 09.03.2020).
2014 2018
zu Median des
Äquivalenz-
einkommens
Erzieher*in (100%) oder
Automobilmechaniker*in (100%)
Koch/Köchin (100%) oder
Einzelhandelskaufmann/-frau (100%)
Friseur*in oder Reinigungskraft (100%)
oder Student mit Nebenjob
Bäcker*in und Reinigungskraft (je 100%)
oder Krankenpfleger*in (100%) und Florist*in (50%)
Krankenpflegehelfer*in (100%) und Friseur*in (50%)
oder Koch/Köchin und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Bank- oder Versicherungskaufmann/-frau (80%)
oder angestellte*r Maurermeister*in (80%)
Gesundheits- und Krankenpfleger*in (80%)
oder Erzieher*in (80%)
Bäcker*in und Konditor*in (80%)
oder Med. Fachangestellte*r
Automobilmechaniker*in (100%) und Erzieher*in (50%)
oder Alleinverdiener Bankkaufmann (100%)
Koch/Köchin (100%) und Gebäudereiniger*in (50%)
oder Bäcker*in und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Familie mit
2 Kindern
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Allein-
erziehend
mit 1 Kind
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Paar, nicht
verheiratet
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Mitte 100%
120%
Haushaltsnettoeinkommen
Beispielhafte Berufsgruppen und
Zusammensetzung des Haushaltseinkommens
80%
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mitte +
Single
Geringv.
4564
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 31
Tabelle 5: Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Noch deutlicher werden manche dieser Ergebnisse in den Auswertungen in Tabelle 6. Dort ist
dargestellt, welche Wohnungsgröße sich ein Haushalt bei einer Einkommensbelastung von 30%
finanzieren könnte. Auch hier wird deutlich, dass sich die Haushalte in allen Segmenten nur noch
kleinere Wohnungen finanzieren können als noch vier Jahre zuvor. Beispielsweise konnte sich
nung mit 77 m² finanzieren. Vier Jahre später und trotz eines Einkommenszuwachses von im-
onat (+ 10%), ist nur noch eine 73 m² große Wohnung finanzierbar. Die
Preissteigerungen in diesem Segment übersteigen also den Einkommenszuwachs nochmal deut-
lich.
Deutlich wird in dieser Darstellung auch nochmals, dass bestimmte Einkommensgruppen in
Nürnberg keine Möglichkeit zur Eigentumsbildung haben. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem
nung finanzieren, im Wohnungsneubau gar nur eine 42 m² große Wohnung. Beides liegt w eit
von dem Flächenanspruch entfernt, der für eine solche Haushaltsgröße als adäquat angesehen
werden kann (90 m² entsprechend Bayerischem Wohnraumförderungsgesetz).
2014 2018 2014 2018 2014 2018 2014 2018
Mitte + 27% 27% 29% 31% 32% 34% 51% 58%
Mitte 32% 32% 35% 37% 39% 41% 62% 69%
50 m² Whg. Geringv. 40% 41% 44% 46% 48% 51% 77% 86%
Mitte + 23% 23% 25% 27% 29% 31% 44% 49%
Mitte 27% 28% 31% 32% 35% 37% 53% 59%
65 m² Whg. Geringv. 34% 35% 38% 40% 44% 46% 66% 73%
Mitte + 26% 27% 29% 31% 34% 35% 51% 56%
Mitte 32% 33% 35% 37% 40% 42% 61% 68%
65 m² Whg. Geringv. 40% 41% 44% 46% 51% 53% 76% 85%
Mitte + 27% 27% 30% 32% 35% 37% 49% 54%
Mitte 32% 33% 36% 38% 43% 45% 58% 65%
90 m² Whg. Geringv. 40% 41% 45% 47% 53% 56% 73% 81%
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mietwohnungen Eigentumswohnungen
Mietenspiegel Angebotsmiete Bestand Neubau
4665
32 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Tabelle 6: Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30% für
unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
4.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand
Der Bestand mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen setzt sich in Nürnberg aus
14.871 öffentlich geförderten Wohnungen und knapp 4.000 vertraglich gebundenen Wohnun-
gen der wbg zusammen. Während es sich bei den öffentlich geförderten Wohnungen um Woh-
nungen handelt, die in der Vergangenheit durch den Einsatz der öffentlichen Wohnungsbauför-
derung entstanden sind und damit klar zuzuordnen sind, handelt es sich bei den vertraglich ge-
sicherten Wohnungen um ein Wohnungskontingent, welches der Stadt Nürnberg zur Belegung
zur Verfügung gestellt wird. Dieses Kontingent ist nicht räumlich gebunden und kann in Abspra-
che mit der Stadt von der wbg mehr oder weniger frei in ihrem Bestand eingesetzt werden.
Insgesamt verfügt die Stadt Nürnberg damit derzeit über 18.196 mietpreis- und belegungsge-
bundene Wohnungen. Dieser Bestand hat in den vergangenen Jahrzehnten stark variiert. Die
vergleichsweise hohen Wohnungsbauleistungen in der Nachkriegszeit führten zu einem relativ
großen Bestand an geförderten Wohnungen. Noch im Jahr 1980 gab es in Nürnberg einen ge-
förderten Bestand von circa 65.000 Wohnungen. Mit dem Ablauf der Sozialbindung (Mietpreis-
und Belegungsbindung) geht der Bestand und Anteil der geförderten Wohnungen seit Jahren
zurück. Nach wie vor konzentriert sich der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen innerhalb
des Stadtgebiets aber vor allem in den Quartieren, die bis in die 1980er Jahre hinein neu ent-
standen sind (siehe Abbildung 24). Allein in den Großwohnsiedlungen Langwasser und Röthen-
bach liegen mit 5.895 Wohneinheiten rund 40% des Bestands an geförderten Wohnungen.
Wie Abbildung 23 zeigt, wird der Rückgang der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnun-
gen gerade in den kommenden Jahren nochmals zunehmen. Im Betrachtungszeitraum der Woh-
nungsbedarfsprognose werden insgesamt voraussichtlich 4.242 Mietpreis- und Belegungsbin-
dungen für Wohnungen auslaufen. Um diesen Wegfall zu kompensieren, müssten rund 16% des
prognostizierten Neubaubedarfs im geförderten Wohnungsbau realisiert werden.
2014 2018 2014 2018 2014 2018 2014 2018
Mitte + 56 m² 55 m² 51 m² 49 m² 46 m² 44 m² 29 m² 26 m²
Mitte 47 m² 46 m² 43 m² 41 m² 39 m² 37 m² 24 m² 22 m²
Geringv. 38 m² 37 m² 34 m² 32 m² 31 m² 30 m² 19 m² 17 m²
Mitte + 85 m² 83 m² 77 m² 73 m² 67 m² 64 m² 44 m² 40 m²
Mitte 71 m² 69 m² 64 m² 61 m² 56 m² 53 m² 37 m² 33 m²
Geringv. 57 m² 55 m² 51 m² 49 m² 45 m² 43 m² 30 m² 27 m²
Mitte + 74 m² 72 m² 66 m² 63 m² 58 m² 55 m² 38 m² 35 m²
Mitte 62 m² 60 m² 55 m² 53 m² 48 m² 46 m² 32 m² 29 m²
Geringv. 49 m² 48 m² 44 m² 42 m² 39 m² 37 m² 26 m² 23 m²
Mitte + 102 m² 99 m² 90 m² 86 m² 76 m² 73 m² 56 m² 50 m²
Mitte 85 m² 82 m² 75 m² 71 m² 63 m² 60 m² 46 m² 42 m²
Geringv. 68 m² 66 m² 60 m² 57 m² 51 m² 48 m² 37 m² 33 m²
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mietwohnungen Eigentumswohnungen
Mietenspiegel Angebotsmiete Bestand Neubau
4766
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 33
Abbildung 23: Prognose auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen in
Nürnberg bis 2035
Darstellung: Quaestio; Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Angesichts der jüngeren Wohnungsmarktentwicklung ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu
den auslaufenden Bindungen künftig der Bedarf nach mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungen noch weiter steigen wird. Ziel der Stadt Nürnberg ist es daher, dem geförderten
Wohnungsbau den Zugang zu geeigneten Grundstücken zu ermöglichen und durch die räumli-
che Streuung des Neubaus auch der räumlichen Konzentration von belegungsgebundenem
Wohnraum entgegenzuwirken. Zur Erreichung dieses Ziels setzt die Stadt Nürnberg, ausgehend
von den gut ausgestatteten Förderprogrammen des Freistaates Bayern , verschiedene Instru-
mente ein:
Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen wird im Rahmen der Quotenregelung
für den geförderten Wohnungsbau in den ergänzenden städtebaulichen Verträgen ge-
regelt, dass die Vorhabent räger eine festgelegte Quote des Wohnungsneubaus von
30 % ab 30 Wohneinheiten im geförderten Segment realisieren. Nach dem Grundsatz-
beschluss aus dem Jahr 1994 erfolgte im Jahr 2006 die verbindliche Formulierung der
Quotenregelung (AfS vom 12.10.2006). Die Quotenregelung wurde im Jahr 2017 in den
Baulandbeschluss übernommen.
Für den Geschoßwohnungsbau geeignete, kommunale Grundstücke werden nicht an
den Meistbietenden veräußert, sondern in Konzeptauswahlverfahren zu einem vorher
festgelegten Festpreis an den Erwerber mit dem überzeugendsten Konzept. Ein zentra-
les Bewertungskriterium ist der Anteil der geförderten Wohnungen. Konzeptauswahl-
verfahren werden seit 2013 durchgeführt (AfS vom 20.06.2013).
Im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsbereichen und in Sanierungsgebieten ver-
zichtet die Stadt Nürnberg auf ein gegebenenfalls vorhandenes Vorkaufsrecht, wenn der
Investor in einer Abwendungsvereinbarung zusichert, geförderten Wohnungsbau zu re-
alisieren (z.B. ehemaliges Quelle-Versandzentrum).
Zusätzlich zum Neubau geförderter Wohnungen wird in Nürnberg seit einiger Zeit auch mit dem
Instrument der mittelbaren Belegung gearbeitet. Dabei erhält der Bauherr eine Förderung für
4867
34 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
den Neubau, den er freifinanziert vermieten kann und räumt im Gegenzug eine Belegungs- und
Mietpreisbindung auf freie Wohnungen im Bestand ein. Der Vorteil ist, dass bei gleichem finan-
ziellen Förderaufwand eine größere Zahl von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen
zu, verglichen mit Neubaumieten, niedrigeren Bestandsmieten zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Zwischenfazit: Bezahlbares Wohnen
Die Kosten für das Wohnen sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen und dies in allen
Segmenten (Miete/Eigentum, Bestand/Miete) und Teilräumen. Besonders hoch sind die Preis-
steigerungen im Wohnungsmarktsegment der Eigentumswohnungen und hierunter im Woh-
nungsneubau. Eine neu errichtete Eigentumswohnung kostete 2018 im Durchschnitt
und damit 1.4
Aber auch in den anderen Wohnungsmarktsegmenten überstieg die Preisentwicklung die paral-
lel stattfindenden Einkommenssteigerungen. Besonders betroffen sind hiervon die Haushalte
mit geringen Einkommen. Die Wohnkosten für eine adäquate Wohnungsgröße übersteigen viel-
fach die als angemessen bewertete Obergrenze von 30% des Netto-Haushaltseinkommens. Ein
weiterer zentraler Aspekt dieser Wohnkostenanalysen ist, dass für einige Einkommensgruppen
die Eigentumsbildung unter den aktuellen Nürnberger Marktbedingungen unmöglich ist.
Auf diese Entwicklungen und auf die auslaufenden Bindungen für mietpreis- und belegungsge-
bundene Wohnungen hat die Stadt Nürnberg reagiert und Maßnahmen zur Stärkung der unte-
ren Preissegmente (auch) im Neubau ergriffen. Durch diese Bemühungen ist es gelungen, den
Bestand an gebundenen Wohnungen in den letzten Jahren zu stabilisieren. Rund 1.800 auslau-
fende Bindungen in den Jahren 2019-2021 sowie die sich weiter anspannende Wohnraumver-
sorgungssituation für Haushalte mit geringen Einkommen, erfordern jedoch ein Festhalten an
diesen Strategien.
4968
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 35
Abbildung 24: Kleinräumige Verteilung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen 2018
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Bayerische
Landesbodenkreditanstalt
5069
36 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
5 Themenbereich: Quartiere als
Wohnstandorte stärken
Mit dem im Handlungsprogramm Wohnen formulierten Leitbild der
adt Nürnberg das Ziel, die Quartiere für alle Altersgruppen als
Wohnstandorte attraktiv zu machen oder zu halten. Bewohner sollen in allen Lebensabschnitten
ein ansprechendes Wohnumfeld und passende Wohnraumangebote vorfinden können.
Aufgabe der Wohnungsmarktbeobachtung ist es, die aktuelle Verteilung der Altersgruppen und
aktuell stattfindende Konzentrationsprozesse aufzuzeigen. Hierfür werden die statistischen Be-
zirke mit bau- und lagetypologisch ähnlichen Quartieren hinsichtlich verschiedener Indikatoren
verglichen.
Eine wichtige Rahmenbedingung für die Attraktivität eines Quartiers als Wohnstandort
ist für bestimmte Altersgruppen die sich bereits in der Quartierstypisierung wiederfin-
dende Aufteilung des Wohnungsbestands in Ein- und Mehrfamilienhäuser. Da hierbei
innerhalb der Quartierstypen eine große Varianz zwischen den statistischen Bezirken
herrscht, ist die Aufteilung des Wohnungsbestands in den jeweiligen Überblickstabellen
zusammen mit der Einwohnerzahl aufgeführt.
Als eine erste Auswertung wird der Anteil betrachtet, den die verschiedenen Altersgrup-
pen an der Bevölkerung eines Quartiers haben. Hier wird deutlich, in welchen statisti-
schen Bezirken derzeit bestimmte Altersgruppen besonders stark oder schwach vertre-
ten sind. Das sich bestimmte Altersgruppen räumlich konzentrieren ist dabei zunächst
nicht verwunderlich.
Ergänzt wird diese Auswertung durch die Fortzugsintensität in den Altersgruppen. Un-
ter Fortzügen werden dabei alle Umzüge in einen anderen statistischen Bezirk Nürn-
bergs oder in das Nürnberger Umland10 verstanden. Zur Berechnung der Fortzugsinten-
sität werden diese Fortzüge auf die Anzahl der Personen in der jeweiligen Altersgruppe
bezogen. Der Fokussierung auf die Fortzüge liegt die Überlegung zugrunde, dass Bewoh-
ner eines Quartiers in der Regel ein Interesse daran haben, ihren Wohnstandort beizu-
behalten, um gewohnte Wege, soziale Beziehungen oder gewachsene Identifikationen
nicht aufgeben zu müssen. Mit einem Fortzug dokumentieren sie, dass das Quartier ihre
Bedürfnisse nicht mehr befriedigen kann bzw. kein passendes Wohnungsangebot bie-
tet. Eingeschränkt wird die Umzugsmobilität durch den angespannten Wohnungsmarkt,
der die Möglichkeit einen bestehenden Umzugswunsch umzusetzen einschränkt.
Neben den Altersgruppen werden für die Innenstadtquartiere auch sozialstrukturelle
Veränderungen untersucht. Hierfür wird die Entwicklung der Personen in Bedarfsge-
meinschaften (Transferleistungsempfänger) mit der Mietpreisentwicklung in Beziehung
gesetzt. Daraus können Anhaltspunkte für mögliche Segregations- und Gentrifizierungs-
prozesse identifiziert werden.
10 Zur Abgrenzung des Nürnberger Umlands wurde auf die Planungsregion Nürnberg zurückgegriffen.
Diese umfasst die Städte Fürth, Erlangen und Schwabach sowie die Landkreise Nürn berger Land,
Fürth, Erlangen-Höchstadt und Roth.
5170
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 37
5.1 Innenstadtquartiere
Abbildung 25: Überblick über die Innenstadtquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
535.746 Einw. 252.972 Einw.
01 Alts ta dt, St. Lorenz 5.437 Einw.
02 Marienvors tadt 1.512 Einw.
03 Tafelhof 1.380 Einw.
04 Gos tenhof 9.633 Einw.
05 Hi mpfel shof 6.144 Einw.
06 Alts ta dt, St. Sebal d 9.722 Einw.
07 St. Johannis 8.409 Einw.
08 Pirckheimer-s traße 8.277 Einw.
09 Wöhrd 10.407 Einw.
10 Ludwigs feld 11.691 Einw.
11 Gl ockenhof 18.783 Einw.
12 Guntherstraße 3.723 Einw.
13 Galgenhof 20.328 Einw.
14 Hummels tein 11.188 Einw.
15 Gugels traße 8.323 Einw.
16 Steinbühl 13.817 Einw. 23 Sandberg 11.397 Einw.
17 Gi bitzenhof 5.601 Einw. 24 Bielingplatz 5.353 Einw.
18 Sandreuth 485 Einw. 25 Uhlands traße 11.955 Einw.
19 Schwei nau 5.155 Einw. 26 Maxfeld 11.139 Einw.
20 St. Leonhard 14.803 Einw. 27 Veilhof 11.864 Einw.
21 Sünders bühl 6.086 Einw. 28 Tull nau 4.163 Einw.
22 Bärens chanze 9.933 Einw. 29 Gl ei ßhammer 6.264 Einw.
Wohnungs bes tand: in Mehrfamili enhäus ern
InnenstadtquartiereNürnberg
in Ei n- und Zwei famil ienhäus ern
5271
38 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
In den Innenstadtquartieren konzentrieren sich die Arbeits- und Ausbildungsplätze, Einrichtun-
gen der sozialen Infrastruktur, sowie Versorgungs- und Freizeitangebote Nürnbergs. Auch die
Bevölkerung konzentriert sich hier. Auf den 23% der Stadtfläche, welche die Innenstadtquartiere
einnehmen, wohnen 47% der Einwohner Nürnbergs.
Die Nähe zu den zahlreichen Angeboten der Stadt, die Dichte von Bebauung und Bevölkerung
und die damit einhergehende urbane Atmosphäre machen diese Quartiere für manche Bevöl-
kerungsgruppen zu besonders attraktiven Wohnstandorten. In besonders hohem Maße betrifft
dies die jungen Haushalte mit Personen zwischen 18 und 30 Jahren (siehe Abbildung 26). Diese
Altersgruppe ist in den Innenstadtquartieren deutlich stärker vertreten als im restlichen Stadt-
gebiet und innerhalb der Innenstadtquartiere nochmals besonders stark in den zentralsten
Quartieren St. Lorenz (01), Marienvorstadt (02), Tafelhof (03) und St. Sebald (06). Nur in einzel-
nen Innenstadtquartieren wie Gleißhammer (29), Himpelshof (05) und Guntherstraße (12) liegt
der Anteil der 18 bis unter 30-Jährigen unter dem städtischen Durchschnitt.
Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich auch in überdurchschnittlichen
Wohnkosten wider. Vor allem die nördlich und östlich an die historische Altstadt angrenzenden
Quartiere zeichnen sich durch hohe Miet- und Kaufpreise für Wohnungen aus (siehe Abbildung
19 auf S. 24 und Abbildung 20 auf S. 25).
Abbildung 26: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Innenstadtquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
5372
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 39
Neben den jungen Haushalten zwischen 18 und unter 30 Jahres ist in den Innenstadtquartieren
auch die anschließende Altersgruppe der 30- bis unter 50-Jährigen stark vertreten. Gleichzeitig
liegt in dieser Altersgruppe die Fortzugsin tensität aus den Innenstadtquartieren deutlich über
dem gesamtstädtischen Mittelwert (siehe Abbildung 27). Gelangen die jungen Haushalte in die
Phase der Familiengründung ändern sich deren Anforderungen an das Wohnumfeld und das
Wohnungsangebot (v.a. Wohnungsgröße). Diese Anforderungen können in den Innenstadtquar-
tieren für viele Haushalte nicht befriedigt werden. Neben ggf. vorhandenen Vorlieben nach ei-
nem ruhigeren Wohnumfeld stehen einem Verbleib in den Innenstadtquartieren dabei sicher-
lich auch die hohen Quadratmeterpreise und fehlende Möglichkeiten der Eigentumsbildung im
Wege (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Schwerpunktthemas in Kapitel 6).
Der Altersgruppe der Eltern folgend, ist auch die Fortzugsintensität der Minderjährigen (Alters-
gruppen 0 bis unter 6 und 6 bis unter 18) in den Innenstadtquartieren überdurchschnittlich hoch.
Besonders hoch ist die Fortzugsintensität dieser Altersgruppe in den Altstadtquartieren St. Lo-
renz (01) und St. Sebald (06). In den anderen Altersgruppen sticht zudem noch der statistische
Bezirk Gostenhof (04) mit einer weit überdurchschnittlichen Fortzugsintensität heraus. Vor al-
lem bei den drei mittleren Altersgruppen (18 bis unter 50 Jahre) spricht dies dafür, dass diese
Quartiere eine Ankommensfunktion übernehmen. Personen von außerhalb der Stadt ziehen zu-
nächst in die zentralen Lagen in die Nähe von Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Nachdem sie die
Stadt und die Quartiere besser kennen, ziehen sie in andere statistische Bezirke oder in das
Nürnberger Umland. Andere Quartiere können die Bewohner besser halten. In den Altersgrup-
pen der Familien (unter 18 und 30 bis unter 50 Jahre) sind dies vor allem die statistischen Bezirke
Gibitzenhof (17), Schweinau (19) und Gleißhammer (29).
Abbildung 27: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Innenstadtquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
5473
40 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Wie die Auswertungen in Kapitel 4.1 zeigen, sind die Preisentwicklungen kleinräumig sehr stark
ausdifferenziert. Innerhalb der Innenstadtquartiere weisen die statistischen Bezirke Gugelstraße
(15), Marienvorstadt (02) und Bärenschanze (22) die höchsten Mietpreissteigerungen zwischen
2012/13 und 2017/18 auf. Gleichzeitig sank in allen drei Quartieren zwischen 2012 und 2018 der
Anteil der Transferempfänger stärker als im städtischen Durchschnitt. In allen drei Quartieren
wurden in den vergangenen Jahren im Verhältnis zur Einwohnerzahl große Wohnungsbauvor-
haben umgesetzt. Diese beeinflussen zum einen den durchschnittlichen Mietpreis im Quartier
und führen zum anderen dazu, dass die dort einziehenden Bewohner die Grundgesamtheit für
die Transferempfänger-Quote erhöhen. Stärkere Verdrängungseffekte von bestimmten Bevöl-
kerungsgruppen können derzeit nicht beobachtet werden. Dies gilt auch für die statistischen
Bezirke Gostenhof (04), Glockenhof (11) und Uhlandstraße (25), die eine ähnliche Dynamik auf-
weisen. Auch in diesen Quartieren sind weitere Indikatoren, die auf eine Verdrängung hinweisen
könnten (etwa eine Verkürzung der Wohndauer), unauffällig. Die Bezirke werden in den folgen-
den Wohnungsmarktbeobachtungen jedoch weiterverfolgt und überprüft, inwieweit sich die
beobachteten Entwicklungen verstetigen.
Abbildung 28: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren zwischen
2012/13 und 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
5574
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 41
5.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand
Abbildung 29: Überblick über die Mehrfamilienhausquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Die als Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand bezeichneten statistischen Bezirke zeich-
nen sich durch ihre Lage außerhalb der Nürnberger Ringstraße (B 4 R) und durch einen von Woh-
nungen in Mehrfamilienhäusern dominierten Wohnungsbestand aus (mind. 60% aller Wohnun-
gen in Mehrfamilienhäusern). Abseits dieser Gemeinsamkeiten gibt es innerhalb dieses Quar-
tierstyps große Unterschiede sowohl hinsichtlich ihrer baustrukturellen und sozio -ökonomi-
schen Zusammensetzung. So gibt es in einigen statistischen Bezirken, wie beispielsweise Wet-
zendorf (72), St. Jobst (90) und Mögeldorf (92), neben dem Mehrfamilienhausbestand auch viele
Straßenzüge mit (teils großzügigem) Einfamilienhausbau. Diese locker bebauten, meist ruhigen
und dennoch innenstadtnah gelegenen Wohnquartiere zählen zu den beliebtesten und entspre-
535.746 Einw. 104.979 Einw.
30 Dutzendtei ch 1.057 Einw.
40 Has enbuck 4.229 Einw.
43 Di anas traße 2.483 Einw.
45 Gartens tadt 7.558 Einw.
46 Werderau 4.734 Einw.
50 Hohe Marter 7.295 Einw.
60 Großreuth b. Schweinau 6.617 Einw.
63 Höfen 3.689 Einw.
64 Eberhards hof 9.538 Einw.
65 Muggenhof 2.693 Einw.
70 Westfriedhof 3.386 Einw.
71 Schni egling 4.113 Einw.
72 Wetzendorf 9.058 Einw.
80 Schl eifweg 4.240 Einw.
81 Schoppershof 8.726 Einw.
82 Schafhof 2.153 Einw. 92 Mögeldorf 5.631 Einw.
90 St. Jobs t 9.696 Einw. 95 Zerzabels hof 8.083 Einw.
Wohnungs bestand: in Mehrfamili enhäusern in Ei n- und Zweifamil ienhäus ern
MehrfamilienhausquartiereNürnberg
5675
42 Themenbereich: Qua rtiere als Wohnstandorte stärken
chend teuersten Vierteln der Stadt. Andere statistische Bezirke, wie beispielsweise Eberhards-
hof (64) oder Muggenhof (65), sind durch eine Gemengelage mit gewerblicher Nutzung und ho-
hem Verkehrsaufkommen geprägt und gehören zu den einfacheren Wohnlagen Nürnbergs. Zwi-
schen diesen Polen reihen sich die anderen teilweise in sich stark differenzierten Mehrfami-
lienhausquartiere ein.
So unterschiedlich die Quartiere in ihrer gewachsenen Baustruktur und Wohnqualität sind, so
unterschiedlich ist auch ihre Bewohnerstruktur (siehe Abbildung 30). Besonders deutlich sind
diese Unterschiede bei der ältesten Altersgruppe (65 Jahre und älter). In Zerzabelshof (95) mit
seinen größeren Einfamilien- und Mehrfamilienhausbeständen aus den 1970er Jahren, ist die
Generation der Erstbezieher mit dem Wohnungsbestand gealtert. Rund ein Drittel der Bewoh-
ner ist hier über 64 Jahre alt. Ähnlich ist die Situation in der Gartenstadt (45). In den kleinen und
weniger als Wohnstandort etablierten Quartieren Muggenhof (65), Dianastraße (43) und Dut-
zendteich (30) ist der Anteil der ältesten Altersgruppe mit unter 15% hingegen weit unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt. Andersherum sind dies die Quartiere, die durch einen beson-
ders hohen Anteil junger Haushalte (18 bis unter 30 Jahre) auffallen. Während in Muggenhof
(65) der Anteil der 18- bis unter 30- Jährigen bei knapp einem Viertel der Bewohner liegt, ist
dieser Anteil in Zerzabelshof (95) und Wetzendorf (72) nur halb so hoch.
Gleichzeitig ist die Abwanderung in Muggenhof (65) und im benachbarten Höfen (63) in fast
allen Altersgruppen auffallend hoch (siehe Abbildung 31). Neben der mit Gewerbegebieten
durchsetzen Siedlungsstruktur, welche die Wohnqualität mindert und ggf. den Wunsch eines
Wohnortwechsels fördert, führt auch die Nähe und die Verflechtung mit der Nachbarstadt Fürth
zu einer höheren Fluktuation der Bevölkerung. Letzteres trifft auf für das am Stadtrand gelegene
Schniegling (71) zu. Noch höher als in diesen drei westlich gelegenen Quartieren ist die Fluktua-
tion in den wenigen Wohnungsbeständen des ebenfalls durch Gewerbegebiete geprägten Be-
zirks Schafhof (82).
Abbildung 30: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Mehrfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
5776
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 43
Große Unterschiede gibt es zwischen den Mehrfamilienhausquartieren auch mit Blick auf die
Bindung von (jungen) Familien. Wichtigstes Indiz hierfür ist die Fortzugsintensität der unter 6 -
Jährigen, die mit ihren Eltern den Wohnort wechseln. Besonders häufig tun sie dies neben dem
bereits aufgeführten Muggenhof (65) und Schniegling (71) auch in den statistischen Bezirken St.
Jobst (90) und Schleifweg (80). Beide Quartiere sind in den vorigen Ausgaben der Wohnungs-
marktbeobachtung hierdurch noch nicht besonders aufgefallen und es wird weiter zu beobach-
ten sein, ob es sich hierbei um ein strukturelles Phänomen oder um einen einmaligen Effekt
handelt. Mit einer besonders niedrigen Fortzugsintensität in der Altersgruppe der unter 6-Jähri-
gen fallen die statistischen Bezirke Westfriedhof (70), Hasenbuck (40) und Dianastraße (43) auf.
Während dies im Quartier Westfriedhof auf die in jüngerer Zeit errichteten Einfamilienhäuser
zurückzuführen ist, in welchen die eingezogenen Familien mit jungen Kindern verbleiben, kön-
nen die beiden südlich der Innenstadt gelegenen Quartiere durch vergleichsweise günstigen
Wohnraum Familien binden.
Abbildung 31: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Mehrfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
5877
44 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
5.3 Einfamilienhausquartiere
Abbildung 32: Überblick über die Einfamilienhausquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Der Großteil der Einfamilienhausquartiere Nürnbergs liegt am Stadtrand. Zwar sind diese im Er-
scheinungsbild durch den Bestand an Einfamilienhäusern geprägt, tatsächlich befinden sich in
den meisten dieser statistischen Bezirke aber mindestens ebenso viele Wohnungen in Mehrfa-
milienhäusern (siehe Abbildung 32).
535.746 Einw. 116.093 Einw.
35 Altenfurt Nord 1.333 Einw.
38 Altenfurt, Moorenbrunn 8.310 Einw.
44 Tri erer Straße 5.162 Einw.
47 Maiach 1.278 Einw.
48 Katzwang, Reichels dorf 10.880 Einw.
49 Kornburg, Worzeldorf 13.416 Einw.
53 Eiba ch 8.699 Einw.
55 Krottenbach, Mühlhof 2.490 Einw.
61 Gebers dorf 4.333 Einw.
62 Gais ma nnshof 5.884 Einw.
73 Buch 1.858 Einw.
74 Thon 5.404 Einw.
75 Almos hof 1.090 Einw.
76 Kraftshof 812 Einw.
77 Neunhof 1.638 Einw.
78 Boxdorf 2.796 Einw. 91 Erl enstegen 4.070 Einw.
79 Großgründl ach 4.770 Einw. 93 Schmaus en-bucks traße 4.902 Einw.
83 Mari enberg 4.264 Einw. 94 Laufamhol z 8.612 Einw.
84 Ziegels tein 5.760 Einw. 96 Fis chbach 5.098 Einw.
86 Buchenbühl 2.272 Einw. 97 Brunn 962 Einw.
Nürnberg Einfamilienhausquartiere
in Mehrfamili enhäusern in Ei n- und Zweifamil ienhäus ernWohnungs bestand:
5978
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 45
Dennoch spiegelt sich die mit der Wohnform Einfamilienhaus häufig verbundene Eigentumsbil-
dung sowohl in der sozio- ökonomischen als auch in der demographischen Zusammensetzung
der Bewohner wider. Entsprechend ist der Anteil der höheren Altersgruppen (50 Jahre und äl-
ter), die in den vergangenen Jahrzehnten Eigentum bilden konnten und in den einmal erworbe-
nen Häusern auch im Alter wohnen bleiben, in den Einfamilienhausgebieten deutlich höher als
im restlichen Stadtgebiet Nürnbergs (siehe Abbildung 33). An der Spitze stehen hier die statisti-
schen Bezirke Erlenstegen (91), Kornburg/Worzeldorf (49), Buchenbühel (86), Altenfurt/Moo-
renbrunn (38) und Schmausenbuckstraße (93). Nur die kleineren Ortsteile, wie Maiach (47),
Altenfurt Nord (35), Almoshof (75), Neunhof (77) und Buch (73) weichen von diesem Trend ab
und haben entsprechend auch höhere Anteile jüngerer Bevölkerungsgruppen. Anders als in den
von großen Einfamilienhausgebieten der 1960er bis 1980er Jahren geprägten Stadtteilen, in de-
nen oft noch die Bauherren bzw. Erstbezieher wohnen, erfolgt in diesen eher dörflich struktu-
rierten Quartieren ein fortlaufender Wechsel der Generationen in den Wohnungsbeständen.
Deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt und das liegt die
durchschnittliche Fortzugsintensität aus Einfamilienhausgebieten in andere Nürnberger Stadt-
teile oder das Umland (siehe Abbildung 34). Insbesondere aus den statistischen Bezirken Almos-
hof (75), Marienberg (83) und Buch (73) ziehen auch nur verhältnismäßig wenige junge Men-
schen fort. Besonders hoch ist die Fortzugsintensität hingegen in Maiach (47). Dieses kleine Ein-
familienhausgebiet ist durch seine Lage zwischen Hafen, dem Hafenindustriegebiet und der Süd-
westtangente stark benachteiligt.
Abbildung 33: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Einfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
6079
46 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Abbildung 34: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Einfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
6180
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 47
5.4 Großwohnsiedlungen
Abbildung 35: Überblick über die Großwohnsiedlungen und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Dem Quartierstyp der Großwohnsiedlungen werden nur 8 statistische Bezirke zugerechnet. In
diesen wohnen jedoch mit rund 66.000 Einwohnern immerhin gut 12% der Nürnberger Bevöl-
kerung. Trotz Ähnlichkeiten in der Lage, der Dichte der Bebauung oder des Baualters, haben die
Großwohnsiedlungen aktuell sehr unterschiedliche Ausgangspositionen, insbesondere mit Blick
auf die Sozialstruktur der Bezirke. Der statistische Bezirk Röthenbach Ost fällt aus dieser Be-
trachtung etwas heraus. Er konnte aufgrund seiner Bau- und Lagestruktur keinem der Bau- und
Lagetypen eindeutig zugeordnet werden. Zum Vergleich mit der benachbarten Großwohnsied-
lung Röthenbach West wurde er auch dieser Kategorie zugeschrieben.
Bei der Betrachtung der Altersstruktur unter den Bewohnern der Großwohnsiedlungen ist auf-
fällig, dass der Anteil der älteren Bewohner (insb. 65 Jahre und älter) weit über dem gesamt-
städtischen Durchschnitt liegt. Diese Einwohner sind zu einem gewissen Teil noch die Personen,
die nach der Fertigstellung der Großwohnsiedlungen v.a. in den 1970er Jahren in die neu errich-
teten Wohnungen einzogen und bis heute dort wohnen blieben. In besonderem Maße trifft dies
auf die Quartiere Langwasser Nordwest (32), Langwasser Südwest (37) und Röthenbach West
(51) zu.
6281
48 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Abbildung 36: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Einfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Abbildung 37: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Einfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
6382
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 49
Ähnlich wie bei den Einfamilienhausquartieren, liegt auch in den Großwohnsiedlungen die Fort-
zugsintensität in allen Altersgruppen deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zwar
gibt es auch in den Großwohnsiedlungen größere Bereiche mit Einfamilienhausbebauung, in de-
nen Eigentumsbildung möglich ist. Es ist jedoch anzunehmen, dass in diesen Quartieren die Ur-
sache der geringen Fortzugsintensität weniger in der Eigentumsbildung als vielmehr in den man-
gelnden finanziellen Möglichkeiten der Bewohner liegt, ihren Wohnstandort in andere (teurere)
Stadtteile zu ändern (sog. Lock-in-Effekt). Eine etwas höhere Fortzugsintensität ist in Reichels-
dorf (54) zu beobachten, die in den meisten Altersgruppen aber immer noch deutlich unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt liegt.
5.5 Zwischenfazit: Quartiere als Wohnstandort stärken
Die quartiersbezogenen Auswertungen machen deutlich, dass es auch innerhalb der Quartiers-
typen große Unterschiede zwischen den einzelnen statistischen Bezirken gibt. Eine besonders
große Dynamik ist in den Innenstadtquartieren und den Mehrfamilienhausquartieren am Innen-
stadtrand zu beobachten. Besonders auffällig sind die teilweise hohen Fortzugsraten von Be-
wohnern im Alter der Familiengründung bzw. der ihnen zuzuordnenden jungen Kinder unter 6
Jahren. Dies ist ein Hinweis auf einen Mangel an geeigneten Wohnungsangeboten für diese
Haushalte, der in einem weniger familienfreundlichen Wohnumfeld, unpassenden Wohnungs-
größen und/oder zu hohen Quadratmeterpreisen für den benötigten Wohnraum sowie weiterer
Faktoren begründet sein kann. In dem folgenden Schwerpunktthema hat sich die Stadt Nürn-
berg diesem Thema vertieft gewidmet.
In den homogeneren Einfamilienhausgebieten und Großwohnsiedlungen ist die Demographie
oftmals noch durch die Generation der Erstbezieher geprägt. Mit dem zunehmenden Ausschei-
den geburtenstärkerer Jahrgänge ist hier in den nächsten Jahren mit einem zunehmenden ver-
stärkten Generationenwechsel im Wohnungsbestand zu rechnen. Die Wohnungsmarktbeobach-
tung wird diesen Prozess in den kommenden Jahren begleiten und aufzeigen, welche Konse-
quenzen sich hieraus für den Wohnungsmarkt ergeben.
6483
50 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
6 Schwerpunktthema: Nürnberg als
Wohnstandort für Familien
Der angespannte Wohnungsmarkt bringt für verschiedene gesellschaftliche Gruppen besondere
Herausforderungen mit sich. So haben auch Familien zunehmend Probleme, ihre Wünsche für
eine geeignete Wohnung auf dem Nürnberger Markt zu erfüllen. Die Folge ist ein e wieder zu-
nehmende Abwanderung junger Familien ins Umland. Gemessen an den unter 6-Jährigen stieg
die Fortzugsintensität der Familien mit jungen Kindern vor allem bis 2014 (siehe Abbildung 38).
Zwar flachte dieser Anstieg in den Folgejahren ab und blieb bis 2018 nahezu konstant, doch liegt
die Fortzugsintensität dieser Altersgruppe immer noch deutlich über dem Nürnberger Durch-
schnitt.
Abbildung 38: Fortzugsintensität bei den unter 6-Jährigen im Vergleich zur Nürnberger
Gesamtbevölkerung
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Um jungen Familien eine bessere Perspektive für einen Verbleib in Nürnberg zu bieten, nimmt
das Handlungsprogramm Wohnen aus dem Jahr 2016 diese Zielgruppe in den Fokus. Es sieht
unter anderem die Realisierung flächeneffizienter Gebäudetypologien vor, welche die Bedürf-
nisse von Familien nach bezahlbarem Wohnen im urbanen Kontext berücksichtigen. Um solche
Wohnungsangebote bedarfsgerecht umsetzen zu können, galt es herauszufinden, welche Rah-
menbedingungen in Nürnberg für familiengerechtes Wohnen zu verbessern sind. Zur Annähe-
rung an diese Fragen wurde ein zweistufiges Erhebungsverfahren gewählt.
6584
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 51
6.1 Vor-Ort-Befragung junger Familien
In einem ersten Schritt wurden Familien an ausgewählten Orten im innenstadtnahen Bereich
befragt. Die Befragung fand im Sommer 2018 statt. Insgesamt wurden 207 Personen befragt.
Vier von fünf (81%) der Befragten hatten ihren Wohnsitz in Nürnberg. Themen der Befragung
waren die aktuelle Wohnsituation, Wohnwünsche und Umzugsgründe sowie gewünschte Un-
terstützungsmaßnahmen.
Rund 60% aller Befragten waren mit ihrer Wohnsituation zufrieden bzw. sehr zufrieden. Bei der
Betrachtung einzelner Stadtteile ergab sich ein differenzierteres Bild, bei dem deutlich wird, dass
manche Stadtteile (z.B. Südstadt Nürnberg) als Wohnstandort für Familien auffallend häufig
nicht zufriedenstellend sind, während beispielsweise Maxfeld vergleichsweise gut abschneidet
(siehe Abbildung 39).
Abbildung 39: Zufriedenheit mit der Wohnsituation, Bewertung nach Schulnoten, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Insgesamt ein Drittel aller Befragten planten bereits einen Umzug, ein weiteres Drittel konnte
sich ggf. einen Umzug vorstellen. Ein Drittel der Befragten wollte zur Zeit der Befragung nicht
umziehen. Dabei waren die Gründe für die Umzugspläne der Familien vielschichtig (siehe Abbil-
dung 40). Der mit Abstand wichtigste Faktor war die Wohnungsgröße. Gerade wenn Nachwuchs
gewünscht bzw. geplant ist, wird die Verfügbarkeit von ausreichend großem Wohnraum für viele
Familien zum vorrangigen Thema.
6685
52 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
Abbildung 40: Gründe für einen Umzug, Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Um jungen Familien ein attraktives, passgenaues Wohnungsangebot im Stadtgebiet bieten zu
können, ist es wichtig, zu wissen, welche Faktoren bei der Wohnungssuche für junge Familien
eine entscheidende Rolle spielen. Ergebnis der Befragung ist, dass die Kosten der Wohnung als
wichtigster Einflussfaktor bewertet wurden (für 96 % der Befragten sehr wichtig bzw. wichtig).
Ebenso als bedeutend eingestuft wurden die Größe sowie die Ausstattung der Wohnung (beide
zu 94% als wichtig oder sehr wichtig benannt). Weiterhin von hoher Relevanz waren das Ange-
bot an Grünflächen und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung.
Abbildung 41: Bedeutung bestimmter Faktoren bei der Wohnungssuche, n = 207
Darstellung: Quaestio nach PLANWERK; Daten: Befragung - Stadt Nürnberg 2018
Auch die Wohnlage ist für junge Familien bei der Wohnungssuche wichtig. Unter den Befragten
ist die Lage innerhalb des Rings und nördlich der Bahnschienen besonders beliebt (rund 1/3).
Die Nordstadt, St. Johannis, Maxfeld und Wöhrd wurden dabei als bevorzugte Stadtteile beson-
ders häufig genannt. 26% der Befragten würden gerne in das Nürnberger Umland ziehen, wobei
6786
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 53
selten konkrete Zielorte genannt wurden. 15% bevorzugten bei der Suche den Nürnberger Os-
ten. Am häufigsten wurden in diesem Zusammenhang die Stadtteile Mögeldorf, Zerzabelshof
und Erlenstegen genannt. Aufschlussreich dabei ist, dass eine ausreichende Versorgung mit
Grün- und Erholungsflächen der am häufigsten genannte Grund für die Wahl eines bestimmten
Stadtteils war. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist das soziale Umfeld und Ruhe im Wohngebiet.
Abbildung 42: Gründe für Wahl bestimmter Stadtteile, Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Für die wohnungspolitische Ausrichtung von besonderem Belang ist die Frage, mit welchen kon-
kreten Maßnahmen die Stadt Nürnberg junge Familien unterstützen kann. Die häufigste Ant-
wort war mit 64% aller Nennungen die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die Befragten
wünschten sich außerdem ein familiengerechtes Umfeld sowie finanzielle Unterstützung .
Ebenso wurden Kinderbetreuungsangebote, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die
Bereitstellung von Informationen, die Schaffung größerer Wohnungen und die Regulierung bzw.
Senkung der Mietpreise genannt. Thematisiert wurden außerdem alternative Wohnformen.
Dazu gaben 2/3 der Befragten an, dass Ihnen diese Begriffe bekannt sein. Rund die Hälfte äu-
ßerte, selbst Interesse an diesen Arten des Wohnens zu haben.
Abbildung 43: Möglichkeiten der Unterstützung; Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
6887
54 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass junge Familien in Nürnberg bestimmte Ansprüche
an Wohnraum stellen und die Qualitäten urbanen Wohnens durchaus schätzen. Die positive Re-
sonanz des städtischen Workshops zum familienfreundlichen Wohnen in Nürnberg zeugt vom
Interesse junger Familien, sich für dieses Thema auch über die konkrete Wohnungssuche hinaus
zu engagieren.
Rund 60% aller Befragten waren mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden bzw. sehr zufrie-
den. Bei der Betrachtung einzelner Stadtteile ergab sich ein differenzierteres Bild, bei dem deut-
lich wird, dass manche Stadtteile als Wohnstandorte für Familien deutlich attraktiver einge-
schätzt werden als andere. Besonders die in diesen Stadtteilen vorhandenen Wohnungsgrößen
waren hierbei ein entscheidender Faktor, ebenso wie die Ausstattung mit Grünflächen und na-
hegelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Es hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Be-
fragten eine Wohnung im Nürnberger Norden suchte. Damit war dieser Stadtteil als Wohnstand-
ort bei den Befragten beliebter als das Umland von Nürnberg.
Die Befragten wünschten sich von der Stadt Nürnberg neben bezahlbarem Wohnraum insbe-
sondere die Schaffung eines geeigneten familiengerechten Umfelds, mit ausreichend Kinderbe-
treuungsangeboten sowie Spielplätzen und einem verkehrsberuhigten Umfeld. Alternative
Wohnformen waren etwa zwei Drittel der Befragten bekannt, für knapp die Hälfte der Befragten
waren sie interessant. Dies bildet insgesamt eine positive Grundlage f ür die Etablierung eines
modellhaften Bauvorhabens, das alternative Wohnformen in den Vordergrund rückt.
6.2
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Befragung veranstaltete der Stab Wohnen in Koope-
ration mit dem Bündnis für Familie im Sozialreferat und dem Stadtplanungsamt einen Workshop
mit jungen Familien. Ziel war es herauszuarbeiten, ob und wenn ja welche Rahmenbedingungen
die Stadt Nürnberg bei zukünftigen Planungen verbessern kann. Daneben galt es herauszufin-
den, welches kün
auf der exemplarisch die erarbeiteten Ideen umgesetzt werden können. Der Workshop fand im
November 2018 statt und war mit rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut besucht.
Als exemplarisches Baugebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 4641 Wetzendorf gewählt. Fol-
gende Beiträge wurden gesammelt:
Erwartungen an die Ausstattung eines familiengerechten Quartiers:
Freiraum: Sportflächen, Spielflächen, Begegnungsorte und Ruheorte
Verkehr: 15 Minuten mit ÖPNV zum Hauptbahnhof, Kombination verschiedener Mobi-
litätsformen
Einrichtungen: Fußläufige Einkaufsmöglichkeiten, Bündelung von Kindereinrichtungen
an einem Ort, verschiedene Infrastruktureinrichtungen vor Ort
Durchmischte Quartiere für eine Stadt der kurzen Wege
Erwartungen an die Ausstattung der Wohnung/ des Hauses:
Freiraum: private Freiräume sowie gemeinschaftlich nutzbare Flächen, als Aufenthalts-
ort und für Bepflanzung
Ausstattung/Energie: energetisch nachhaltige Ausstattung der Wohnungen, ausrei-
chend Stauraum
6988
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 55
Gemeinschaftsflächen für unterschiedliche Nutzungen
Grundriss: flexible Raumaufteilung, barrierefrei, Mix von Wohnungstypen
Stellplätze: Verzicht auf PKW- Stellplätze, wichtiger sind Abstellflächen für Fahrräder,
Kinderwägen etc.
Grundsätzlich: Neue Wohnformen werden als zukunftsfähig erachtet
Mangel an Grundstücken, Zugriff auf Grundstücke: Stadt sollte bei der Vergabe von
Grundstücken das Konzeptauswahlverfahren favorisieren
Kosten: Low-Budget-Projekte, Erbbaurecht statt Grundstückskauf, geförderter Woh-
nungsbau
Zeitschiene für eine Realisierung: zeitnahe Umsetzung gewünscht
Bauart, Bauliches: planerische Mitgestaltung, autofreies/autoarmes Wohnen, ökologi-
sche Bauweise, Clusterwohnungen, Baugruppe statt Bauträger, nicht zu großes Objekt,
nutzbare Freiflächen, Spielmöglichkeiten für Kinder, Gästewohnung
Abbildung 44: Impressionen aus dem Workshop "Wohnen für Familien"
Quelle: Stadt Nürnberg
7089
56 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
6.3 Zwischenfazit
Wie die Befragung und der Workshop gezeigt haben, hat die Bezahlbarkeit von Wohnraum für
Familien oberste Priorität. Damit verbunden ist der Wunsch nach planerischer Mitgestaltung,
um die Kosten zu minimieren und Einfluss auf ein familiengerechtes, grünes und verkehrsberu-
higtes Umfeld nehmen zu können.
Der Ansatz wird weiterverfolgt, im Gebiet des B-Plans Wetzendorf die Ergebnisse des Work-
shops auf einer Modellfläche exemplarisch umzusetzen.
Darüber hinaus besteht in Nürnberg bei Familien und Einzelpersonen zunehmend der Wunsch
nach individuellem Bauen in der Gruppe. Das wird als attraktive und häufig auch preiswertere
Alternative zum Wohnungsangebot gewerblicher Bauträger empfunden. Um diese Wohnform
zu unterstützen, könnten städtische Grundstücke in neuen Baugebieten im Rahmen von Kon-
zeptauswahlverfahren in einem bestimmten Umfang außer an Wohnungsunternehmen künftig
gezielt auch an alternative Wohnprojekte und Baugemeinschaften vergeben werden.
Auch das Thema neue Wohnformen spricht junge Familien an, da es alternative Lösungsansätze
bietet um zeitgemäße Wohnbedürfnisse zu erfüllen. Für die Stadt besteht eine Chance darin,
neue Wohnformen im urbanen Kontext zu unterstützen und zu etablieren als Variante zum Weg-
zug ins Umland.
7190
Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren - Das Wohnungsmarktbarometer 57
7 Themenbereich: Dialog zwischen
den Wohnungsmarktakteuren - Das
Wohnungsmarktbarometer
Für die Wohnungsmarktbeobachtung wurde 2019 zum dritten Mal ein Wohnungsmarktbarome-
ter erstellt. Der Blickwinkel der Experten und Marktakteure ermöglicht ein aktuelles Meinungs-
bild zum heutigen Wohnungsmarktgeschehen und die zeitnahe Identifizierung von Trends und
Problemen. Die Fortführung über mehrere Jahre hinweg wird mögliche Veränderungen auf dem
Wohnungsmarkt frühzeitig sichtbar machen.
Für die Erstellung des Wohnungsmarktbarometers wurden 140 Wohnungsmarktakteure gebe-
ten, sich anhand eines Fragebogens zu Entwicklungen des Nürnberger Wohnungsmarktes zu äu-
ßern. An der Befragung beteiligten sich rund 40% (56 Personen) der angeschriebenen Marktak-
teure, darunter insbesondere Bauträger und Architekten. Die Teilnehmerzahl hat sich damit im
Vergleich zur letzten Erfassung leicht erhöht (2017: 51 Teilnehmer). Die Auswertung des Frage-
bogens findet sich im Anhang. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass
die Angaben den subjektiven Einschätzungen der Befragten entsprechen und teilweise auch
Mehrfachnennungen möglich sind. Die jeweils meistgenannte Antwort wurde mit dem Vorjah-
restrend verglichen.
Nach Einschätzung der Mehrheit der befragten Wohnungsmarktakteure (77%) ist der Nürnber-
ger Wohnungsmarkt aktuell weiter als angespannt anzusehen. Eine hohe Anspannung besagt,
dass einem geringen Angebot eine hohe Nachfrage gegenübersteht. Diese Einschätzung gilt ins-
besondere für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnun gen sowie Mietwohnungen im unteren
Preissegment. Auch bei 3-4- Zimmerwohnungen wird die Nachfrage inzwischen größer als das
Angebot eingeschätzt. Eine Frage betraf die Einschätzung des Wohnungsmarktes in den nächs-
ten vier Jahren. Hier gab es gegenüber der letzten Befragung kaum Veränderungen. So meinen
auch jetzt fast 50% der Experten, dass sich der Wohnungsmarkt nicht verändern wird, während
ca. 35% eine weitere Anspannung vermuten.
Das aktuelle Investitionsklima wird von den Marktakteuren, sowohl im Neubau als auch im Be-
Neubau von Eigentumsmaßnahmen die positiven Einschätzungen rückläufig sind (von 78% auf
65 %). Ebenso wird für den Wohnungsbestand ein Rückgang von vormals 58% auf 44% bzgl. des
Investitionsklimas konstatiert.
Derzeit wirken sich für die Marktakteure insbesondere das Interesse an der Eigentumsbildung,
die wachsenden Bevölkerungs- und Haushaltszahlen sowie die Kapitalmarktbedingungen positiv
auf das Investitionsklima aus, wobei sich hier innerhalb der Nennungen teils (starke) Schwan-
von 73% fällt er auf 51% ab. Kaum oder gar nicht wirken sich nach Meinung der Experten die
7291
58 Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren - Das Wohnungsmarktbarometer
munale Planungs-
Bei der Frage nach den Rahmenbedingungen, welche die Stadt Nürnberg verändern sollte, um
die Investitionstätigkeit sowohl im Eigentums- als auch Mietwohnungsbereich anzuregen, wer-
- und Genehmi-
höhung
gestuft (jeweils 90% und 82% genannt). Eine verstärkte Investorenberatung im Segment des ge-
förderten Mietwohnungsbaus wünschen sich mittlerweile rund 40%. Im Vorjahr waren es noch
ca. 20% der Befragten. 79% der Befragten beabsichtigen, in nächster Zeit keine Wohnraumför-
dermittel in Anspruch zu nehmen.
Aufschlussreich sind auch die Antworten auf die Frage, welche Probleme aktuell auf dem Nürn-
berger Wohnungsmarkt gesehen werden (siehe Abb.). Am gravierendsten sind nach Ansicht der
-
hohen Baulandpreise als das größte Problem eingeschätzt. Während die geringe Neubautätig-
keit 2017 noch von 39% der Marktakteure als problematisch gesehen wurde, folgen dieser Ein-
schätzung aktuell ganze 60% der Befragten. Abschließend betrachtet, wird die gesamte Markt-
lage kritischer eingeschätzt als noch bei der letzten Erhebung 2017.
Abbildung 45: Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt nach Einschätzung
der Befragungsteilnehmer
Quelle: Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
7392
Anhang 59
Anhang
Annahmen für die Berechnung der Prognosevarianten
Tabelle 7: Annahmen für die Berechnung der Prognosevarianten
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Geburten Angepasste zusammengefasste Geburtenziffer bis 2030 zurückgeführt auf Durchschnittswert der Jahre 2015 - 2018, ansteigendes Mütteralter um 1 Jahr bis 2030
Sterblichkeit Angepasste altersspezifische Verteilung der Sterblichkeit ansteigende Lebenserwartung bis 2035, angelehnt an die Annahmen des Statistischen Bundesamtes (Frauen 2,3 Jahre; Männer 2,8 Jahre)
Aussenwanderung Angepasste Wegzugsraten nach Berechnungsvariante ggf. bis 2023 auf Durchschnittswert der Jahre 2011 - 2018 (ohne 2016) zurückgeführt
Binnenwanderung Berücksichtigung der Umstellung von G8 auf G9 in der Altersgruppe 18 im Jahr 2025
Technische Universität
Nürnberg (TUN)
2025 - 2030 jährlicher Zuzug von 1000 Studierenden mit der Altersstruktur der
Studienanfänger/innen (WS 2017/2018)
2025 - 2030 jährlicher Zuzug von 350 Mitarbeiter/innen mit der Altersstruktur der
Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
V1 (obere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den kurzfristigen Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2017 (ohne 2015); bei konstant hoher Wegzugsdynamik
V2 (mittlere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den gemittelten Durchschnittswert der oberen und unteren Variante; bei konstant hoher Wegzugsdynamik
V3 (untere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den langfristigen Durchschnittswert der Jahre 2005 bis 2017 (ohne 2015); bei zurückgeführter Wegzugsdynamik
Für alle Prognosevarianten
Prognosevarianten
7493
60 Anhang
Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Tabelle 8: Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürn-
berg, Statistisches Bundesamt (Destatis)
2014 2016 2018
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
2014 2016 2018
50 m² Wohnung
65 m² Wohnung
90 m² Wohnung
2014 2016 2018
10% 10% 10%
8,5% 8,5% 8,5%
Zinssatz* 2,5% 1,8% 1,9%
Tilgung** 3,0% 3,0% 3,0%
Eigenkapital** 20,0% 20,0% 20,0%
Nebenkosten zzgl. 22% 22% 22%
Sanierungskosten
Erwerbsnebenkosten
Finanzierung der
Investition
Hausgeld
Instandhaltungskosten (p.a.)
50 m²
Miete
Eigentum
65 m²
Miete
Eigentum
90 m²
Miete
Eigentum
Nebenkosten
zur Berechnung der Wohnkosten im Eigentum
zur Berechnung der Wohnkosten bei Miete
Wohnung Miete/Kaufpreise
7594
Anhang 61
Ergebnisse der Befragung zum Wohnungsmarktbarometer
1 Aktuelle Wohnungsmarktlage
1.1 Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage in Nürnberg insgesamt?
1.2 Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen?
Trend
Vorjahr
sehr angespannt 13,7%
angespannt 76,5%
ausgewogen 9,8%
entspannt 0,0%
sehr entspannt 0,0%
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
EFH oberes Preissegment 23,5% 58,8% 17,6%
EFH mittleres Preissegment 74,5% 17,6% 7,8%
EFH unteres Preissegment 80,4% 9,8% 9,8%
ETW oberes Preissegment 29,4% 62,7% 7,8%
ETW mittleres Preisegment 71,2% 21,2% 7,7%
ETW unteres Preissegment 84,6% 3,8% 11,5%
MietW oberes Preissegment 19,6% 62,7% 17,6%
MietW mittleres Preissegment 72,2% 20,4% 7,4%
MietW unteres Preissegment 87,0% 1,9% 11,1%
3- bis 4-Zimmerwohnungen 74,1% 14,8% 11,1%
Großen Wohnungen (5 Zi +) 59,3% 27,8% 13,0%
Barrierefreien Wohnungen 44,6% 33,9% 21,4%
Gemeinschaftl. Wohnformen 34,6% 44,2% 21,2%
größer
als das Angebot
etwa so groß
wie das Angebot
geringer
als das Angebot
ist aktuell
7695
62 Anhang
2 Einschätzungen der künftigen Wohnungsmarktentwicklung
2.1 Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage in den nächsten 4 Jahren in
Nürnberg ein?
2.2 Wie bewerten Sie die künftige Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen?
Trend
Vorjahr
sehr anspannen 10,9%
anspannen 34,5%
nicht verändern 49,1%
entspannen 5,5%
sehr entspannen 0,0%
Die Marktsituation wird sich in den nächsten 4 Jahren
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
EFH oberes Preissegment 21,6% 66,7% 11,8%
EFH mittleres Preissegment 68,6% 25,5% 5,9%
EFH unteres Preissegment 86,3% 2,0% 11,8%
ETW oberes Preissegment 23,5% 60,8% 15,7%
ETW mittleres Preisegment 66,0% 28,0% 6,0%
ETW unteres Preissegment 88,0% 2,0% 10,0%
MietW oberes Preissegment 21,2% 57,7% 21,2%
MietW mittleres Preissegment 73,1% 19,2% 7,7%
MietW unteres Preissegment 87,0% 5,6% 7,4%
3- bis 4-Zimmerwohnungen 71,7% 20,8% 7,5%
Großen Wohnungen (5 Zi +) 64,8% 25,9% 9,3%
Barrierefreien Wohnungen 47,2% 41,5% 11,3%
Gemeinschaftl. Wohnformen 37,7% 45,3% 17,0%
ist in den nächsten 4 Jahren
wahrscheinlich
größer
als das Angebot
etwa so groß
wie das Angebot
geringer
als das Angebot
7796
Anhang 63
3 Aktuelles Investitionsklima
3.1 Wie schätzen Sie in Nürnberg das aktuelle Investitionsklima in den einzelnen
Marktsegmenten ein?
3.2 Welche Faktoren beeinflussen derzeit das Investitionsklima?
Das Investitionsklima ist derzeit ... (eher) schlecht weder gut noch schlecht (eher) gut Trend Vorjahr
Neubau für Eigentumsmaßnahmen 11,5% 23,1% 65,4%
Neubau für Mietwohnungen 24,5% 26,4% 49,1%
Wohnungsbestand (Sanierung, Modern.) 17,3% 38,5% 44,2%
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
Das Steuer-/Abschreibungsrecht 9,4% 62,3% 28,3%
Das Angebot an Bestandsimmobilien 17,6% 47,1% 35,3%
Die Verfügbarkeit von Bauland 3,8% 9,4% 86,8%
Die Kosten von Bauland 0,0% 20,0% 80,0%
Die Baukosten 0,0% 14,5% 85,5%
Die Kapitalmarktbedingungen 87,0% 5,6% 7,4%
Die Konjunkturlage 39,6% 50,9% 9,4%
Die Arbeitsmarktsituation 48,1% 38,9% 13,0%
Das Interesse an Eigentumsbildung 70,9% 27,3% 1,8%
Wachsende Bevölkerungs- und Haushaltszahlen 77,8% 20,4% 1,9%
Die Alterung in der Gesellschaft 24,5% 67,9% 7,5%
Die Zahlungsfähigkeit der Mieter 17,0% 60,4% 22,6%
Das Mietrecht 0,0% 22,2% 77,8%
Die Realisierbarkeit von Mieterhöhungen 5,6% 29,6% 64,8%
Die Förderung 20,8% 67,9% 11,3%
Die Wohnungspolitik 0,0% 30,8% 69,2%
Kommunale Planungs- und Genehmigungspraxis 0,0% 18,9% 81,1%
Sonstige: lange Genehmigungszeiten für
Bauvorhaben wirken sich negativ aus
positiv aus kaum oder gar nicht aus negativ aus
7897
64 Anhang
4 Investitionsverhalten
5 Für Investoren: Inanspruchnahme von Fördermitteln
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungspraxis 82,4% 90,2% 82,4%
Erhöhung der Verfügbarkeit von Bauland 68,6% 82,4% 70,6%
Verstärkte Investorenberatung 21,6% 23,5% 39,2%
Wohneigen-
tumsmarkt
Freifinanzierter
Mietwohnungsbau
geförderter
Mietwohnungsbau
Welche Rahmenbedingungen sollte die Stadt
Nürnberg verändern, um die weitere
Investitionstätigkeit in den folgenden
Teilmärkten anzuregen?
Sonstige:
Trend
Vorjahr
Ja 21,4%
Nein 78,6%
Beabsichtigen Sie, in nächster Zeit Wohnraumfördermittel
im Bestand oder Neubau in Anspruch zu nehmen?
Trend
Vorjahr
Ja 5,4%
Nein 94,6%
Falls Ja: Benötigen Sie hierzu Beratung?
7998
Anhang 65
6 Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
0,0%
67,3% 32,7% 0,0%
52,8% 41,5% 5,7%
oberen Preissegment 12,2% 51,0% 36,7%
mittleren Preissegment 63,6% 34,5% 1,8%
unteren Preissegment 90,9% 5,5% 3,6%
32,7% 53,8% 13,5%
20,4% 51,9% 27,8%
59,6% 26,9% 13,5%
96,2% 3,8% 0,0%
89,1% 10,9% 0,0%
79,2% 17,0% 3,8%
61,5% 36,5% 1,9%
83,0% 15,1% 1,9%
48,1% 40,7% 11,1%
25,9% 61,1% 13,0%
57,4% 33,3% 9,3%
59,3% 38,9% 1,9%
19,6% 54,9% 25,5%
3,8% 75,0% 21,2%
5,9% 78,4% 15,7%
Überhöhte Preisvorstellungen von
Bestandsimmobilieneigentümern
Geringes Angebot an Bestandsimmobilien
Hohe Bau-/ Modernisierungskosten
Zu wenige barrierefreie Wohnungen
Ich sehe derzeit keine Probleme
Zu wenige große Wohnungen
Zu wenige kleine Wohnungen
Gentrifizierung
Segregation
Rückga ng der belegungsgebundenen
Mietwohnungen
Einkommenssituation (Bonität) der Mieterschaft
Steigende Nettokaltmieten
Hohe Mietnebenkosten
Welche Probleme sehen Sie aktuell auf dem
Nürnberger Wohnungsmarkt?
Großes Problem Geringes Problem Kein Problem
Zu wenige
Wohnungen im
Konditionen der Wohnraumförderung
Zu weni ge Wohnungen entsprechen den
a ktuellen energetis chen Standards
Geringe Neubautätigkeit
Mangelnde Verfügbarkeit von Bauland
Hohe Baulandpreise
8099
66 Anhang
7 Angaben ui den Befragungsteilnehmern
Bauträger, Bauunternehmer, Baubetreuer 23
Wohnungsgenossenschaft 0
Wohnungsunternehmen / -gesellschaft 3
Architektur 15
Sachverständige, Gutachter , Wissenschaft 3
Makler, Immobilienberatung, Hausverwaltung 0
Mitglied in sozialen Einrichtungen, Verbänden, Mietvereinen 0
Finanzierungsinstitut 0
Vermieter, Privateigentümer 0
Behörde 3
In welchem Bereich sind Sie tätig?
81100
82101
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/199/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der stadteigenen Flächen - Kinder-
und Jugendhaus mit Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
13-03/2020: Strukturplanung Rothenburger Straße
Sachverhalt (kurz):
Im Bereich der einst angedachten neuen Trasse der Rothenburger Straße liegen die
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nummer 3894 „Gebiet zwischen Zuckermandelweg,
Lehrberger Straße und der geplanten Rothenburger Straße und Ringbahn“ sowie Nummer
3941 „Gebiet südlich der Rothenburger Straße zwischen Herbst- und Hartungsstraße“. Die
Festsetzungen der Bebauungspläne sind an Stelle der stadteigenen Flächen, Flurnummer
162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau, erkennbar obsolet und können einer
anderen Nutzung zugeführt werden.
Vor dem Hintergrund mehr bezahlbaren Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen und dem
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 18. September 2019 zur Errichtung einer
Trendsporthalle mit Anbindung an eine Jugendeinrichtung wurde eine Strukturplanung
skizziert, die beiden Nutzungen gerecht wird und diese städtebaulich sinnvoll in das
bestehende Umfeld einbindet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2Ö 2
83102
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja siehe ausführliche Behandlung in der Entscheidungsvorlage
84103
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV und Ref. VII
BgA/SE, SÖR, SUN, UwA, J, Vpl
85104
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Strukturplanung für die Rothenburger Straße
(stadteigenen Flächen Flurnummer 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
und beauftragt die Verwaltung, die konzeptionellen Überlegungen als Grundlage für künftige
Konkretisierungen der Rahmenplanung und der Bauleitplanung heranzuziehen.
86105
1
Beilage
Betreff:
Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der stadteigenen Flächen - Kinder- und Ju-
gendhaus mit Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Im Bereich der einst angedachten neuen Trasse der Rothenburger Straße liegen die rechtsver-
bindlichen Bebauungspläne Nummer 3894 „Gebiet zwischen Zuckermandelweg, Lehrberger
Straße und der geplanten Rothenburger Straße und Ringbahn, sowie Nummer 3941 „Gebiet
südlich der Rothenburger Straße zwischen Herbst- und Hartungsstraße“. Die Festsetzungen der
Bebauungspläne entsprechen im Bereich der stadteigenen Flächen, Flurnummer 162/2 und
166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau, nicht mehr der eingetretenen Entwicklung und
können einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integrierten Landschaftsplan (FNP) wird der ca.
1,6 ha große Planungsbereich als Grünfläche, östlich an die Johann-Pachelbel Schule angren-
zend als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt. Die Fläche wird in Nord-
Süd Richtung von einer übergeordneten Freiraumverbindung durchquert, die den Westpark im
Norden mit dem Tiefen Feld im Südwesten verbindet.
Als wichtiges Bindeglied innerhalb des stadtgebietsübergreifenden Freiraumsystems gehört ein
Teilbereich zum Planungskonzept „Grüne Finger“.
Zielvorgaben
Im Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Nürnberg wird die Umsetzung des Leitziels „Mehr
Wohnungen für Nürnberg“ als Ziel mit der höchsten Priorität eingestuft. Bezahlbare Wohnun-
gen, ein Leitziel aus dem Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“, kön-
nen nur erreicht werden, wenn ein ausreichendes Angebot an nachfragegerechtem und bezahl-
barem Wohnraum vorgehalten wird.
Weiterhin wurde die Verwaltung am 18. September 2019 im Jugendhilfeausschuss beauftragt
einen geeigneten Standort für ein Kinder- und Jugendhaus (KiJH) mit jugendkulturellen Räum-
lichkeiten und Außengelände in Kombination mit einer Trendsporthalle zu suchen und zu si-
chern.
Standortvoraussetzungen sind hierbei unter anderem:
Flächenbedarfe für ein KiJH (mindestens 565 m²) zuzüglich Cafeteria, Lager- und Sanitärflä-
chen, für eine Trendsporthalle (2.000 m²) und für ein Außengelände (ca. 2.000 m²)
barrierefreier Zugang
gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Einbindung in den Sozialraum
Strukturplanung
Unter Berücksichtigung des Planungskonzepts „Grüne Finger“ wurde vom Stadtplanungsamt
eine Strukturplanung erarbeitet, die eine bauliche Entwicklung im östlichen Teilbereich der
stadteigenen Flächen skizziert. Diese sieht neben einer Wohnbebauung den Neubau einer
Trendsporthalle in Verbindung mit einem Kinder- und Jugendhaus vor.
Aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen ist zwischen Wohnbebauung und Gemeinbe-
darf ein kleiner Platz vorgesehen, über den das Areal nach Norden mit der Kleingartenanlage
Ö 2Ö 2
87106
2
und dem Westpark verbunden ist. Eine neue Fuß- und Radwegeverbindung schließt an die süd-
lich gelegene Wohnbebauung und die zukünftige Haltestelle der U-Bahn Großreuth an. Unter
Einbezug des südlich gelegenen Flurstücks 161/7, Gemarkung Großreuth bei Schweinau wird
die bestehende Wohnbebauung arrondiert. Insgesamt können bis zu 100 neue Wohneinheiten
entstehen.
Aufgrund der hohen bioklimatischen Bedeutung des Areals und der Lage inmitten einer zentra-
len Kaltluftschneise wäre eine Trendsporthalle, analog der Sporthalle an der Ludwig-Uhland
Schule auf Ebene -1 zu setzen. Durch die Absenkung des Gebäudes werden die Strömungs-
winde der Kaltluftbahn vermutlich nur unwesentlich beeinflusst werden und ein Luftaustausch
kann weiterhin gewährleistet werden.
Die Grünflächen zwischen Trendsporthalle und Johann-Pachelbel Schule eignen sich ange-
sichts der räumlichen Gegebenheiten, insbesondere durch den bereits vorhandenen Lärm-
schutzwall im Süden für dringend benötigte lärmintensive Nutzungen wie z.B. „Dirtbike, Skaten,
BMX“ etc. Durch die Kombination Schule, Sport und Aktionsflächen entstehen positive Syner-
gieeffekte, von denen vor allem Kinder- und Jugendliche profitieren.
Neben Aktionsfeldern bietet die Grünfläche Platz für weitere Spiel- und Erholungsflächen; so
kann auch der durch die neue Wohnbebauung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Grün- und
Spielflächen abgedeckt und das bestehende Defizit an diesen Flächen weiter abgebaut werden.
Gender und Diversity Aspekte
Das Ziel einer gleichstellungsorientierten Planung mit räumlichen Angebot für verschiedene Be-
völkerungsgruppen und Alltagssituationen unter Berücksichtigung der vielfältigen Interessen
wird erreicht. Wichtiger Aspekt dabei ist die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein vielfältiges
Angebot von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Die räumliche Verknüpfung zur Umge-
bung sowie eine gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind hierbei ebenfalls von Bedeutung.
Die Planung des Gebietes sieht eine Gliederung in einzelne Felder vor, die mit unterschiedli-
chen Nutzungen belegt sind und dadurch eng an die unmittelbare Umgebung angeknüpft sind.
Es entsteht ein überschaubares Quartier, welches gute Voraussetzung für soziale Kontakte und
eine gute Nachbarschaft bietet.
Um dem Wohnraummangel zu begegnen, wird bei der Entwicklung der Flächen eine hochwer-
tige Wohnbebauung angestrebt. Anvisiert wird ein hoher Anteil von gefördertem Wohnungsbau,
so dass verschiedene Einkommensgruppen berücksichtigt werden können.
Öffentliche und soziale Infrastruktureinrichtungen wie Spielflächen für Kinder und Jugendliche
aller Altersklassen sowie das Kinder- und Jugendhaus sind so situiert, dass nicht nur die ausge-
wiesene Wohnbaufläche, sondern auch die Umgebung davon profitiert.
Neue Wohnbauflächen und soziale Infrastruktureinrichtungen sind mit der öffentlichen Grünflä-
che verknüpft und schaffen kurze Wege zu den Freiflächennutzungen. So werden bestehende
Wegeverbindungen gestärkt und die Erreichbarkeit der umliegenden Stadtteile gewährleistet.
Durch den Neubau der U-Bahn Haltestelle Großreuth ist eine hervorragende Anbindung an den
ÖPNV gegeben. Die Gestaltung der Grünfläche als multifunktionaler Raum mit differenzierten
Nutzungen dient der Bevölkerung als Erholungs- und Aktivitätsraum.
Vom Stadtplanungsamt wurde die Strukturplanung verwaltungsintern instruiert. Dabei wurden
sich ergebende, weitere Anforderungen und Zielsetzungen abgefragt und nach Möglichkeit in
die Planung eingearbeitet. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Rahmenplanung sind da-
bei nun folgende Punkte zu berücksichtigen:
88107
3
Bei der Fläche handelt es sich um einen hervorragenden Standort für eine Trendsport-
halle in Kombination mit einem Kinder- und Jugendhaus. In Verbindung mit den Außen-
und Aktionsflächen hat der Standort Entwicklungspotential für ein Stadtteilzentrum für
Kinder und Jugendliche und in Bezug auf Trendsport weit darüber hinaus.
Die in der Planung ausgewiesenen Aktionsflächen für lärmintensive Nutzungen sollten
priorisiert berücksichtigt werden. Hier ist in erster Linie eine „Dirtbike-Anlage“ zu nennen,
die aus unversiegeltem Boden grob vormodelliert wird und jederzeit erweitert bzw. modi-
fiziert werden kann. Andere Nutzungen wie „Skaten, Parkour, Calisthenics“ etc. können
auf kleineren Flächen realisiert werden und die Außenflächen der Trendsporthalle gut
ergänzen.
Die Flächen waren ursprünglich für den Frei-/Schulsport der benachbarten Johann-Pa-
chelbel Schule vorgesehen waren. Zwischen Schule und der angrenzenden Sportge-
meinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 wurde für die Dauer von 25 Jahren ein Mietver-
trag zur Nutzung der Sportflächen des Vereins abgeschlossen. Da für den dauerhaften
Betrieb und der Genehmigungsfähigkeit der Schule der Nachweis von Freisportflächen
zwingend erforderlich ist, sind bei einer anderweitigen Nutzung des Areals an der Rot-
henburger Straße andere Flächen vorzuhalten.
Durch die zukünftige U-Bahn Haltestelle Großreuth ist das Gebiet sehr gut an den
ÖPNV angebunden. Aus diesem Grund soll das Gebiete von vornherein verkehrsfrei ge-
staltet werden und ein deutlich reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt werden. Wei-
terhin müssen die Zugänge einer neuen Bebauung komfortabel mit dem Fahrrad er-
reichbar und entsprechend ausreichend Stellplätze für Fahrräder, Kinderwägen, Lasten-
fahrräder, etc. vorhanden sein.
Entlang der Rothenburger Straße ist eine Radschnellverbindung geplant. Kreuzungen zu
Zufahrten sind daher konfliktarm und mit guten Sichtbeziehungen zu Geh- und Radweg
auszubilden. Die Grundstücksarrondierung zur Rothenburger Straße ist im weiteren Ver-
fahren im Detail zu klären.
Auf der städtischen Flächen befinden sich mehrere öffentliche Mischwasserkanäle. Die
Planung wurde dahingehend angepasst, dass vorhandene Kanäle nicht tangiert werden.
Bei einer späteren Bebauung ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand von
Gebäuden zu Kanälen eingehalten wird.
Der Bedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen im Planungsbereich wird durch die im
Umfeld entstehende Wohnbebauung noch weiter ansteigen, so dass es umso wichtiger
ist, qualitativ wertvolle Freiräume zu schaffen und diese miteinander zu verknüpfen.
Aus umweltfachlicher Sicht wird vorgeschlagen, auf eine Wohnbebauung der Flächen
gänzlich zu verzichten und an deren Stelle die Trendsporthalle zu errichten. Der Umfang
der künftigen Wohnbebauung ist daher im Rahmen der Konkretisierung der städtebauli-
chen Planung zu prüfen und abzuwägen.
Im Verfahrensverlauf sind weitere Gutachten, wie beispielsweise eine qualifizierte
Baumbestandsaufnahme, eine Bestandsaufnahme der Biotops- und Nutzungstypenkar-
tierung, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, ein Lärmgutachten, aber auch die
Begutachtung der stadtklimatischen Folgewirkungen der Planung notwendig. Zu prüfen
ist weiterhin, inwieweit Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Bauvorhaben in den
Untergrund zu erwarten sind und sich eine Geländemodellierung der Freianlagen ggf.
negativ auf den Bodenaufbau auswirkt.
89108
4
Fazit und weiteres Vorgehen
Das vorgelegte Strukturkonzept hat im Ergebnis zu einer Planung geführt, die sowohl der aktu-
ellen Wohnungsknappheit, als auch der seit langem dringend geforderten Trendsportanlage mit
Anbindung an eine Jugendeinrichtung gerecht wird. Die konzeptionellen Überlegungen der
Strukturplanung dienen als Grundlage für eine Konkretisierung im Rahmen einer städtebauli-
chen Rahmenplanung, sowie als Grundlage für ein ggf. nötiges Bebauungsplanverfahren. Da
es sich um städtische Grundstücke handelt, kann die weitere städtebauliche Entwicklung direkt
gesteuert werden. Die Konkretisierung der Rahmenplanung ist im weiteren Verfahren in Ab-
stimmung mit den beteiligten Dienststellen insbesondere im Hinblick auf den Umfang der künfti-
gen Wohnbebauung in Abwägung zu dem angestrebten Standort der Trendsporthalle zu klären.
Der Baulandbeschluss ist anzuwenden.
90109
KiJuHaus
TrendsporthalleEbene -1
IIIVI
V
IV
OutdoorAktions-fläche
U
Wohnen
Spielen6 - 12Jahre
V
AktionsflächeJugendliche
Blüh-wiese
Fl.Nr. 161 / 7
Fl.Nr. 162 / 2 und 166
ABTEILUNG
BEARBEITUNG
LEITUNG
PLAN-NR. M = 1:
NÜRNBERG,
STRUKTURPLANUNG
STADTPLANUNGSAMT
Rothenburger Straße
2.00013-03/2020Dengler
Lbl
Jae
eb
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Fläche Umgriff
Wohnbauflächen
BGF Wohnen gesamt
BGF Wohnen innerhalb U
BGF Wohnen außerhalb U
Wohneinheiten gesamt
Wohneinheiten innerhalb U
Wohneinheiten außerhalb U
Einwohner gesamt
Einwohner innerhalb U
Einwohner außerhalb U
Flächen Gemeinbedarf
BGF Kinder-Jugendhaus
BGF Trendsporthalle
Outdoor-Aktionsfläche
16.684 qm
7.088 qm
3.320 qm
3.768 qm
72 WE
34 WE
38 WE
144 EW
68 EW
76 EW
495 qm
1.982 qm
975 qm
räumliche Umgrenzung (U)
= stadteigene Flächen Fl.Nr. 162 / 2 und 166
Wohnen
Gemeinbedarf
(Haupt-)Fuß-/Radewegeverbindung
Grünfläche
UHaltestelle U-Bahn
Ö 2Ö 2
91110
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/130/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1.Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand im Ortsteil Brunn. Das Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 4665 "Brunner Zwickel" umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der
Rahmenplan wurde durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro Vogelsang in
Zusammenarbeit mit Klebe Landschaftsplanung erarbeitet. Vorgesehen ist die Errichtung von
insgesamt ca. 30 Wohneinheiten als Doppelhausbebauung, eines 2- gruppigen Kindergartens
sowie die Herstellung einer Ortsrandeingrünung und einer öffentlichen Spielfläche.
Zur Übernahme der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Der Bebauungsplan soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
92111
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
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4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
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Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 06.10.2020 umfasste Gebiet, südlich der Heiligenmühlstraße und
nördlich der Brunner Hauptstrasse, der Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
aufzustellen ist.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 06.10.2020,
der Begründung vom 06.10.2020 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 25.09.2020, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(ABGV).
3. Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
Grundfläche Wohngebäude (m²) ca. 1.982
Bruttogeschossfläche Wohngebäude (m² ) ca. 3.964
Grundfläche Kita (m²) ca. 378
Bruttogeschossfläche Kita (m²) ca. 756
Wohneinheiten (Doppelhaus) 30
interne Ausgleichsfläche (m²) ca. 1.500
öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) ca. 2.130
davon öffentliche Spielflächen (m²) ca. 500
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
95114
1
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel" für ein Gebiet südlich der
Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteils Brunn und ist derzeit planungsrechtlich
dem Außenbereich zuzuordnen. I m wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohn-
baufläche dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Mobilisierung dieser Bau-
flächenpotenziale, um die anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen . Mit der
Realisierung des Baugebiets soll zudem der Ortsteil Brunn in seiner Struktur gestärkt und einer
Überalterung entgegengewirkt werden. A uf einer im Stadtgebiet für Doppelhäuser geeigneten
Fläche wird Baurecht geschaffen, das insbesondere Familien zugutekommt. Um einen möglichen
Bedarf an Kindergartenplätzen, der sich aus der Entwickl ung des Gebiets sowie aus der umge-
benden Bestandsbebauung ergibt, wird im Nordosten des Plangebiets eine Fläche für eine 2 -
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Im Rahmen einer Studie des Stadtplanungsamts aus dem Jahr 2014 wurden die Bauflächenpo-
tenziale in Brunn untersucht. Baureife Flächen, vor allem für den Ein- und Zweifamilienhausbe-
reich sind zwar vorhanden, stehen jedoch für den Wohnungsmarkt aus den unterschiedlichsten
Motiven seitens der Eigentümer und Eigentümerinnen nicht zur Verfügung.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans in Verbindung mit einem städtebaulichen
Vertrag soll sichergestellt werden, dass das neu geschaffene Baurecht zeitnah umgesetzt wird.
Planung
Das Planungskonzept wurde durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro in Rücksprache
mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Es sieht eine Abrundung des Ortsteils Brunn auf ca. 1,5 ha
mit Doppelhausbebauung und einem 2-gruppigen Kindergarten vor. Die geplanten Gebäude ha-
ben zwei Vollgeschosse und werden mit Satteldächern ausgebildet.
Zusätzlich soll durch die Planung die Ausbildung eines neuen Ortsrands mit großzügiger Eingrü-
nung sowie öffentlicher Spielplatzflächen ermöglicht werden. Das Gebiet ist an eine von Nord
nach Süd verlaufende öffentliche und darüber hinaus eine private Erschließung verkehrlich an-
gebunden. Interne Wegeverbindungen sorgen für eine Durchlässigkeit des Gebiets für Fußgän-
ger und spielende Kinder.
Städtebauliche Eckdaten
Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
Grundfläche Wohngebäude (m²) ca. 1.982
Bruttogeschossfl. Wohngebäude (m²) ca. 3.964
Grundfläche Kita (m²) ca. 378
Bruttogeschossfläche Kita (m²)
2 Gruppen
ca. 756
Wohneinheiten (Doppelhaus) 30
interne Ausgleichsfläche (m²) ca. 1.500
interne CEF-Fläche (m²) ca. 95
öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) ca. 2.130
davon öffentliche Spielflächen (m²) ca. 500
Ö 3Ö 3
96115
2
Kosten
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlos-
sen, in dem Regelungen zur Übernahme von Folgekosten getroffen werden. Die Grundzustim-
mungserklärung wurde unterschrieben.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Einleitung des Bebauungsplans und dem Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Fazit
Das Bebauungsplan-Verfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung be-
schlossen werden.
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I
I
82I
80
II
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I
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I
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II
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I73
I
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I
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13
I
6
I
24
I
84
Brunner Hauptstraße
Brunner Hauptstraße
Brunner Hauptstraße
Heiligenmühlstraße
L
M
NW
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
B
M
Ca/Ga
B
B
B B
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
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302/2
302/31
302/25
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215/1
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302/3
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211/5
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200/8
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211/6
211
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214/5
214/8
213/2
202/4
213
214/6
Kita
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4665
"BRUNNER ZWICKEL"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
PLANNAME: 4665_EINL_20201005-UE
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe, Nürnberg
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
GMKG: BRUNN
0 40m
Ö 3Ö 3
98117
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Stand: 06.10.2020
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
99118
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 2 / 13
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 3
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 7
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 9
I.4. PLANUNGSKONZEPT 9
I.4.1. VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG 10
I.4.2. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMAßNAHMEN 11
I.4.3. VER- UND ENTSORGUNG 12
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY 12
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 12
I.6. KOSTEN 13
II. UMWELTBERICHT (STAND 25.09.2020) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
100119
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 3 / 13
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Brunn
der Stadt Nürnberg und soll als Wohngebiet entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst ei-
nen Geltungsbereich von ca. 1,5 ha. Aktuell ist das Plangebiet dem Außenbereich § 35 Bau-
gesetzbuch ( BauGB) zuzuordnen. Der Geltungsbereich ist im Rahmenplan des Stadtpla-
nungsamtes vom 06.10.2020 ersichtlich.
Die Aufstellung ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im
Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu lei-
ten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die auf-
grund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von
Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB ge-
regelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4
BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen, der im
Zuge des Verfahrens fortgeschrieben werden soll. Auf die erste Fassung des Umweltberichts
und deren Zusammenfassung, welche durch das Büro Landschaftsplanung Kleb e erstellt
wurde, wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Grundlage für die Konkretisierung bildet der Rahmenplan des Planungsbüros Vogelsang,
der im weiteren Verfahren des Bebauungsplans konkretisiert und planungsrechtlich gesichert
werden soll.
Der Rahmenplan mit dem 1. Entwurf des Umweltberichts ist nun der Ausgangspunkt für die
Erarbeitung des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Weiter-
hin wird auch ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Grundstück-
sentwickler über die bei der Planung anfallende Kosten und Maßnahmen geschlossen wer-
den.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Um auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Nürnberg zu reagieren und auch
Einwohner zu binden, die ein Eigenheim errichten möchten, versucht die Stadt Nürnberg den
Einfamilienhausbau zu ermöglichen. Aufgrund der bereits verdichteten Situation in den zent-
ralen Bezirken ist eine Realisierung fast ausschließlich in den Randbereichen der Stadt bzw.
der Exklave Brunn/Netzstall/Birnthon möglich.
Ziel des Konzepts ist die Entwicklung eines attraktiven Wohnquartiers mit Doppelhäusern als
Abrundung des Siedlungskörpers im östlichen Bereich des Ortsteils Brunn. Mit dieser ver-
dichteten Bauweise des Einfamilienhausbaus wird ein Kompromiss eingegangen, möglichst
vielen Familien Wohnraum anbieten zu können und gleichzeitig das Ortsbild von Brunn zu
respektieren. Eine dichtere Bebauung mit Geschosswohnungsbau würde weder dem Cha-
rakter des Ortsteils, noch der städtebaulichen Situation des Ortsrandes entsprechen.
Um einen möglichen Bedarf an Kindergartenplätzen, der sich aus der Entwicklung des Ge-
biets sowie aus der umgebenden Bestandsbebauung zu decken, wird im Nordosten des
Plangebiets eine Fläche für eine 2-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Außerdem soll das Baugebiet durch die Schaffung einer breiten, öffentlich zugänglichen
Ortsrandeingrünung im Osten inklusive einer neuen Wegeverbindungen in die Landschaft
eingebunden werden. Im Südosten des Geltungsbereichs ist ein Kinders pielplatz innerhalb
101120
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 4 / 13
der Potenzialfläche Kinderspiel vorgesehen. Hinsichtlich der Energieversorgung ist ein Nah-
wärmenetz angedacht.
Das Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Jedoch ist für die-
sen Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg eine Wohnbaufläche dargestellt.
Um die Darstellungen des Flächennutzungsplans zu konkretisieren und das anvisierte Bau-
vorhaben umsetzen zu können, strebt die Stadt Nürnberg die Aufstellung eines Bebauungs-
plans an. Zudem wir durch einen städtebaulichen Vertrag mit den Investoren die Umsetzung
des geplanten Wohnquartiers gesichert. Eine Entwicklung des Bebauungsplans aus dem
FNP ist gegeben.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Das Plangebiet liegt im Or tsteil Brunn der Stadt Nürnberg, welcher als Exklave östlich des
Stadtgebiets im gemeindefreien Reichswald liegt. Innerhalb des Ortsteils liegt das Plangebiet
am östlichen Rand des Siedlungskörpers und rundet diesen in Richtung Osten zu den an-
grenzenden Waldflächen ab. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,5 ha.
Das Gelände wird im Norden von der Heiligenmühlstraße und im Süden von der Brunner
Hauptstraße begrenzt. Innerhalb dieser Straßen stellt sich das Plangebiet als flache Mulde
mit maximal 2 m Höhenunterschied dar, die in Richtung östliche Waldflächen abfällt. Im öst-
lichen Randbereich grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ an. Der südöstli-
che Randbereich des Plangebietes (geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes. Ca. 25-50 m östlich des Plangebietes befinden sich Teilflächen
des Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) Nr. 6533 -471 „Nürnberger Reichswald“ und
des FFH-Gebietes Nr. 6533-371 „Rodungsinseln im Reichswald“.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Die Flächen des Plangebiets sowie die nördlich der Heiligenmühlstraße angrenzenden Flä-
chen werden derzeit landwirtschaftlich als Intensivacker genutzt. Östli ch des Plangebiets
grenzen Waldflächen an, die bis zur östlich liegenden Autobahn BAB 3 innerhalb des Ge-
meindegebiets liegen, darüber hinaus im gemeindefreien Reichswald. Südlich und Westlich
grenzen durch Einzel- und Doppelhaus geprägte Wohngebiete an, die neben der hauptsäch-
lichen Wohnnutzung durch kleinere Dienstleistungen wie Pensionen, Frisöre oder Boutiquen
angereichert sind.
I.3.1.3. Verkehr
I.3.1.3.a. Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet kann durch die nördlich liegende Heiligenmühlstraße sowie durch die südli-
che Brunner Hauptstraße erschlossen werden. Die Heiligenmühlstraße stellt die Ortsdurch-
fahrtsstraße dar, die in Richtung Osten zur Gemeinde Leinburg führt und in Richtung Westen
zum Ortszentrum, wo sie als Brunner Hauptstraße weiter in Richtung Fischbach führt. Über
Fischbach besteht Anschluss an die Regensburger Straße und somit an das Straßennetz der
Region Nürnberg sowie durch den Autobahnanschluss Nürnberg -Fischbach der BAB 9 an
das überregionale Verkehrsnetz.
I.3.1.3.b. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
In ca. 100 m Entfernung zum Plangebiet liegt die Endhaltestelle der Buslinie 54, die ca.
1-2 mal in der Stunde über Fischbach und Altenfurt in Richtung Langwasser -Süd verkehrt.
Mit den Umsteigepunkten Fischbach und Langwasser-Süd besteht Zugang zum S - und U-
Bahnnetz der Metropolregion.
102121
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 5 / 13
I.3.1.3.c. Fuß- und Radwegeverbindungen
Entlang der Brunner Hauptstraße (südlich an den Geltungsbereich angrenzend) verläuft ein
Radwanderweg, welcher eine Abkürzung des Wanderweges: Anton -Leidinger-Weg (Nürn-
berg Tiergarten-Amberg Wingershofer Tor) darstellt. Ca. 150 m nördlich des Geltungsbe-
reichs verlaufen die Fernwanderwege Anton-Leidinger-Weg (Tiergarten Nürnberg -Moritz-
berg-Alfeld-Amberg) und der Christian-Woesch-Gedächtnisweg (Fischbach-Ottensoos).
I.3.1.4. Sozialstruktur
Dem statistischen Monatsbericht der Städte Nürnberg und Fürth vom Mai 2018 zufolge ist
der Ortsteil Brunn als etabliertes Familienquartier eingestuft. Charakteristisch für diese Quar-
tiere sind ein geringer Anteil sozialer Spannungen sowie ge ringer Anteil an Menschen mit
Migrationshintergrund sowie eine geringe bauliche Dichte. Stark ausgeprägt hingegen sind
eine hohe Wohnungsbindung sowie ein hoher Anteil an Familien und Senioren.
Die etablierten Familienquartiere verteilen sich überwiegend in den Außenbereichen, oft um
ehemalige Dorfkerne herum organisiert. Aufgrund der Siedlungsstruktur mit Ein- und Zweifa-
milienhäusern steht den Einwohnern die meiste Wohnfläche zur Verfügung. Aufgrund über-
durchschnittlicher Neubauaktivitäten verzeichnen diese Gebiete zudem einen positiven Um-
zugssaldo (d.h. mehr Zu- als Wegzüge).
I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von
Natur und Landschaft
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB und
im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definierten Kriterien bzw. Schutzgüter ist dem Um-
weltbericht zu entnehmen; hier wird daher nur eine kurze Übersicht gegeben. Vorhandene
Nutzungsarten und Vegetationstypen sind im Bestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht)
dargestellt.
Der Geltungsbereich wird größtenteils als Acker genutzt. An den westlichen Rand grenzen
Privatgärten mit Hecken aus heimischen Sträuchern an. Am nördlichen und südlichen Rand
des Geltungsbereiches sind intensiv gepflegte Gr as-/ Krautfluren (Straßenbegleitgrün) ent-
lang der bestehenden Straßen vorhanden. Östlich grenzen weitere Ackerflächen bzw. im
Südosten intensiv genutzte Wiesen an. In ca. 25-50 m Entfernung in Richtung Osten beginnt
der Nürnberger Reichswald in Form eines ehemaligen Hutewaldes mit lichtem Eichenbe-
stand.
Es sind keine Oberflächengewässer im Geltungsbereich vorhanden. Der Grundwasserhori-
zont an der nächstgelegenen Messstelle (Nr. 17129 zwischen Brunn und Fischbach) liegt ca.
16 bis 18 m unter der Geländeoberkante im Geltungsbereich.
Der geologische Untergrund des Planungsgebiets besteht aus Flugsanden des Pleistozäns,
aus welchen sich Braunerden entwickelt haben.
Der Eingriffsbereich bietet aufgrund der intensiven Ackernutzung kaum Habitate für schüt-
zenswerte Tierarten. Parallel zum Bauleitplanverfahren wurde eine spezielle artenschutz-
rechtliche Prüfung (saP) erstellt, um Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten zu
untersuchen. Laut der saP sind bei Umsetzung der vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen
keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten. Beeinträchtigungen des Schutz-
zwecks des östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiets können ebenfalls ausgeschlos-
sen werden.
Ob die Planung Konflikte mit den Erhaltungszielen und Schutzzwecke der beiden östlich des
Plangebiets gelegenen Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet 6533-371 und SPA-Gebiet 6533-
471) hervorruft, wird parallel zum weiteren Verfahren im Rahmen von FFH-Verträglichkeits-
abschätzungen geprüft und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
103122
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 6 / 13
Der südöstliche Randbereich des Geltung sbereiches (geplante interne Ausgleichsfläche)
liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG Nr. 16 Brunn-Netzstall).
Für die Erholungsnutzung hat der Geltungsbereich nur geringe Bedeutung, es grenzen je-
doch Wanderwege an.
Der Geltungsbereich hat aufgrund der Ackernutzung, die den für Brunn typischen Über-
gangsbereich von Wald zur Siedlungsfläche darstellt, eine mittlere Bedeutung für das Land-
schafts- bzw. Ortsbild
I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm)
Altlasten
Aufgrund der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche wird nicht von Altlasten im Boden aus-
gegangen. Im Rahmen der Bodenuntersuchung sind keine Anzeichen für eine Kontaminie-
rung aufgefunden worden.
Kampfmittel
Aufgrund der Lage abseits von wichtigen Industrie-, Administrations- sowie Verkehrsanlagen
wird nicht von einem Kampfmittelverdacht ausgegangen. Im Rahmen der Bodenuntersu-
chung sind keine Anzeichen für Kampfmittel gefunden worden.
Lufthygiene
Aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf zeitlich begrenzte Be-
einträchtigungen (Staub, Lärm, Gerüche) aus einer normalen Bewirtschaftung der Flächen
hingewiesen.
Die Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die angrenzende Ortsdurchfahrt (Heiligenmühl-
straße) wird aufgrund der geringen Verkehrsmenge nicht vermutet. Ebenfalls wird nicht von
einer Beeinträchtigung der Luftqualität aufgrund der östlich liegenden Autobahn BAB 3 aus-
gegangen, da diese ca. 600 m entfernt liegt und durch großflächige Waldflächen abgeschirmt
ist.
Lärm
Verkehrslärm, Lärmeinwirkung aus benachbartem Vereinsgelände - Ausgangssituation
Es wird nicht von Beeinträchtigungen durch einwirkenden Verkehrslärm auf das Plangebiet
ausgegangen, da die Frequentierung der Ortsdurchfahrtstraße (Heiligenmühlstraße ) zu ge-
ring und die Autobahn BAB 3 mit ca. 600 m sehr weit entfernt ist. Trotzdem sollen eventuelle
Auswirkungen im Rahmen eines Schallschutzgutachtens untersucht werden. Außerdem sind
Lärmeinwirkungen aus dem nördlich benachbarten Vereinsgelände (inkl. Ve reinsheim) des
SV Brunn nicht auszuschließen, die ebenfalls im Rahmen des o.g. Schallschutzgutachtens
untersucht werden.
Verkehrslärm - Auswirkungen
Durch die Planung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz -Verkehr der neuen Bewohner. Aufgrund
der geringen Anzahl an geplanten Wohneinheiten wird nicht von wesentlichen Beeinträchti-
gungen durch planinduzierten Verkehrslärm ausgegangen.
Parallel zum aktuellen Bebauungsplan-Verfahren w ird ein Schallschutzgutachten erstellt.
Erst danach können genauere Aussagen bzgl. des Schallimmissionsschutzes getroffen wer-
den.
Weitere, detaillierte Aussagen zur Altlastensituation, der Lufthygiene und zur Lärmsituation
sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 7 / 13
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu
beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungspro-
gramm Bayern (LEP) sowie der Regionalplan Region Nürnberg (RP 7).
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 (inklusive der Teilfort-
schreibung vom 21.02.2018) weist Nürnberg als Metropole im Verdichtungsraum Nürnberg-
Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Im Regionalplan 7 (RP 7) der Region Nürnberg ist Nürnberg
als Oberzentrum dargestellt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind insbesondere die folgenden Ziele und Vorgaben
des LEP relevant, da mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Siedlungsgebiet abgerun-
det wird.
Die Verdichtungsräume müssen langfristig als attraktiver und gesunder Lebens- und Arbeits-
raum für die Bevölkerung entwickelt und geordnet werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür
sind:
- ein qualitativ hochwertiges, möglichst preiswertes Wohnraumangebot mit günstiger Er-
reichbarkeit von Arbeitsstätten,
- eine leistungsfähige Versorgungsinfrastruktur sowie
- Bildungs-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Angesichts zunehmender Heterogenisierung und Internationalisierung der Gesellschaft, die
in Verdichtungsräumen ausgeprägter stattfinden wird als im ländlichen Raum, soll auf sozial
durchmischte Siedlungsstrukturen und sozial ausgewogene Infrastrukturen hingewirkt wer-
den (LEP 2013, 2.2.7 (B)).
Der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizi-
enz und der Klimaschutz machen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese
ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Er-
haltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orien-
tiert. Dabei sind neben ökologischen, ö konomischen und sozialen auch baukulturelle As-
pekte zu berücksichtigen. Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte
Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden
(LEP 2013, 3.1 (B))
Eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll wegen der nachteiligen Einflüsse
auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, der überwiegend ökonomischen Nachteile (z. B. Lei-
tungslängen der technischen Infrastruktur) und im Hinblick auf den Erhalt eines intakten Woh-
numfeldes vermieden werden (LEP 2013, 3.3(B)).
Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der
Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypi-
scher Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffent-
lichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichen Lebensgrundlagen in ins-
gesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehört auch, beeinträch-
tigte Natur- und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrund-
lage und als Erholungsraum wieder erfüllen können (LEP 2013, 7.1.1 (B)).
Neben den aus dem LEP dargelegten Vorgaben gibt der RP 7 weitere Ziele an, welche für
den Bebauungsplan relevant sind.
Die organische Entwicklung ist ein allgemeiner Maßstab für die landesplanerisch zulässige
und anzustrebende Siedlungsentwicklung. Die organische Entwicklung, die der Größe,
105124
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 8 / 13
Struktur und Ausstattung einer Gemeinde entspricht, wird im Rahmen der Bauleitplanung
regelmäßig anzustreben sein. (RP 7, BII 1.2)
Auf der Grundlage des Regionalplans der Region Nürnberg soll der Verdichtungsraum als
regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funk-
tionsfähig erhalten werden (Ziel A II 3.1.1). Hinsichtlich der Neuerrichtung von Wohnungen
soll gemäß Regionalplan auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere im
Bereich des gemeinsamen Oberzen trums Nürnberg / Fürth / Erlangen hingewirkt werden
(Ziel B II 2.2).
Der Bebauungsplan Nr. 4665 wird unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der
Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürn-
berg aus dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungs-
planes gegenwärtig als Wohnbaufläche mit am östlichen Rand überlagernder Ortsrandge-
staltung von ca. 20 Metern dargestellt. Der südöstliche Randbereich des Geltungsbereiches
(geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG Nr.
16 Brunn-Netzstall) sowie innerhalb eines Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung
und des Biotopverbundsystems. Weiterhin grenzen im Osten eine übergeordnete Freiraum-
verbindung entlang des Waldrandes sowie Bannwald an den Geltungsbereich an (dieser ist
zusätzlich als FFH- und SPA-[Vogelschutz]gebiet ausgewiesen).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirk-
samen FNPs und leiten sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus ihnen ab.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Das Plangebiet überdeckt eine kleine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 3920 aus dem Jahr
1973. Dieser setzt in diesem Bereich eine öffentliche Verkehrsfläche „Fußweg“ sowie Flä-
chen für die Forstwirtschaft fest. Ziel des Bebauungsplans war die Entwicklung des Wohn-
gebiets, das südlich und westlich an das Plangebiet angrenzt sowie die verkehrliche Vorbe-
reitung der Brunner Hauptstraße als Anschlussstraße an eine ca. 150 m östlich des Ortsteils
ehemals geplante Ortsumgehungsstraße. Die Aufhebung der Festsetzungen in dem kleinen
Teilbereich nördlich der Brunner Hauptstraße beeinträchtigt nicht das Ziel des ursprünglichen
Bebauungsplans.
Alle bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3920 im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans Nr. 4665 werden aufgehoben und durch die künftigen Festsetzung en dieses
Plans ersetzt.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Bauplanungsrechtlich ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet gegenwärtig nach
§ 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Demnach wären für den Außenbereich privile-
gierte Bauvorhaben zulässig ( Landwirtschaft, techn. Infrastrukturen etc.) bzw. im Einzelfall
auch andere Vorhaben sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschlie-
ßung gesichert ist. Die Entwicklung eines Wohngebiets , wie es der Rahmenplan vorsieht ,
wäre demnach nicht zulässig.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Natur-
denkmäler sowie Wasserschutzgebiete und FFH - oder SPA-Gebiete sind im Geltungsbe-
reich nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsgebiets sind keine nach § 30 BNatSchG i.V.m.
Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützten Vegetationsbestände do-
kumentiert. Unmittelbar am östlichen und am nördlichen Rand des Geltungsbereichs schließt
das Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ an.
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 9 / 13
Der 25-50 m östlich des Geltungsbereichs liegende Wald ist Teil des Europäischen Vogel-
schutzgebiets (SPA) Nr. 6533 -471 „Nürnberger Reichswald“ sowie des FFH -Gebiets Nr.
6533-371 „Rodungsinseln im Reichswald“. Bereiche des Waldes sind zudem biotopkartiert.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation
Es befindet sich ein Kinderspielplatz im Ortsteil Brunn („Eichenhain Brunn“), welcher in
ca. 50 m Entfernung südöstlich des Plangebietes liegt.
Entlang der Brunner Hauptstraße befindet sich in ca. 200 m westliche Richtung ein evange-
lischer Kindergarten.
Weitere Einrichtungen wie z.B. eine Grundschule, weiterführende Schulen oder Einkaufs-
möglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in Fischbach und Langwasser (welche
auch durch eine Busanbindung erreichbar sind), sowie in den umliegenden Gemeinden Die-
persdorf, Altdorf und Feucht.
I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse
Die zu entwickelnden Flächen befinden sich in der Hand des Investors.
Die bestehenden Verkehrsflächen im Norden und Süden des Plangebiets befinden sich im
Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / Sonstige Stadtratsbeschlüsse
Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Oktober 2017) stellt ein Regelwerk zur Bauland-
entwicklung dar, das ein einh eitliches Vorgehen der Kommune gewährleistet und dadurch
Sicherheit für Investoren schafft und ein effektives Nutzen der Planungsinstrumente ermög-
licht.
- Ausgleichsfläche soweit wie möglich im Plangebiet:
Der südöstliche Bereich des Plangebiets dient als interne Ausgleichsfläche, wodurch ein
Teil der Kompensationsmaßnahmen erbracht werden kann. Für den weiteren Aus-
gleichsbedarf werden im Verlauf des Verfahrens weitere Ausgleichsflächen ermittelt.
- Um weiterführende Flächenbedarfe zu ermitteln, geht der Baulandbeschluss bei der Er-
richtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern von 3,1 Einwohner je Wohnein-
heit aus.
- Bei der Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sind 10 m² Grünfläche
je Einwohner sowie 3,4 m² Spielplatzfläche je Einwohner. Die Spielplatzfläche kann in-
nerhalb der Grünfläche liegen.
Laut Baulandbeschluss sind ca. 930 m² Grünfläche sowie rechnerisch 500 m² Spielplatz-
fläche erforderlich. Der vorliegende Rahmenplan sieht am östli chen Rand des Plange-
bietes eine Grünfläche von ca. 2.130m² vor. Innerhalb dieser Grünfläche können auch
die Flächen für Kinderspiel vorgesehen werden. Am westlichen Rand des Baugebiets ist
zudem eine ca. 95 m² große öffentliche Grünfläche vorgesehen.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
Das Konzept sieht eine Abrundung des Ortsteils in östliche Richtung vor. Hierfür wird eine
Wohnbebauung mit Doppelhäusern anvisiert, um eine flächensparende Entwicklung zu er-
möglichen. Zusätzlich kann durch die Planung die Ausbildung eines neuen Ortsrandes mit
großzügiger Eingrünung sowie Spielplatzflächen ermöglicht werden, die den planungsindu-
zierten Bedarf nach Baulandbeschluss abdecken. Über eine von Nord nach Süd verlaufende,
an mehrere Stichstraßen angebundene Wegeverbindung wird die Brunner Hauptstraße und
darüber der Wald als Erholungsraum für die neuen Bewohner fußläufig erreichbar gemacht.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Erschließungsstraße in Nord-Süd-Richtung vor, die
die Heiligenmühlstraße und die Brunner Hauptstraße miteinander verbindet. Die Erschlie-
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 10 / 13
ßungsstraße dient als Rückgrat für das neue Wohnquartier und erschließt die daran ange-
bundene Bebauung direkt. Durch einen deutlich kleineren Erschließungsweg zwischen Be-
bauung und Ortsrandeingrünung können sowohl die östlichen Gebäude erschlossen werden
als auch die Grünfläche gepflegt werden. Als geeigneter Übergang zur angrenzenden freien
Landschaft ist eine Grünfläche geplant, die durch Baum - und Heckenanpflanzungen eine
großzügige Ortsrandeingrünung erzeugt. Die Grünfläche weitet sich in Richtung Südosten
zur Brunner Hauptstraße auf, um zusätzlich Flächen für einen Spielplatz schaffen zu können.
Am westlichen Rand des Plangebietes (angrenzend an die bestehende Bebauung) is t eine
schmale öffentliche Grünfläche geplant, die als Zauneidechsenhabitat angelegt werden soll.
Für die Bebauung vorgesehene Gebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen mit Satteldach.
Das vorhandene Ortsbild kann somit weitergeführt werden. Anlagen für Solarthermie oder
Photovoltaik sind möglich.
I.4.1. VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG
I.4.1.1. Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Erschließung des Gebiets erfolgt sowohl über die bestehende Heiligenmühlstraße im
Norden und die Brunner Hauptstraße im Süden als auch über eine geplante öffentliche Er-
schließungsstraße in Nord-Süd-Richtung, die die beiden bestehenden Straßen miteinander
verbindet. Dadurch ist eine Anbindung des Gebiets an das vorhandene öffentliche Verkehrs-
netz gesichert. Ein zweiter Erschließungsweg bindet die Gebäude im Osten an.
Durch kleinere Wege im Innern des Gebietes können die einzelnen Häuser fußläufig er-
schlossen werden.
Zur Darstellung des Stellplatzbedarfs sind jedem Grundstück jeweils eine Garage / Carport
sowie ein Stellplatz zugeordnet. Zudem können durch zwei kleinere Stellplatzanlagen Besu-
cherstellplätze angeboten werden.
I.4.1.2. Fuß- und Radwegeverbindungen
Die Erschließung des Baugebiets ist durch die zahlreichen Fuß- und Radwege gewährleistet.
Am östlichen Rand des Plangebietes ist ein e in Nord- Süd-Richtung verlaufende Erschlie-
ßungsstraße entlang der Ortsrandeingrünung vorgesehen, die gleichzeitig als Fuß- und Rad-
weg dienen soll . Der zentrale Garagenhof und ein Fußwegesystem im südlichen Teil des
Geltungsbereichs stellen die West-Ost-Verbindung dar. Der öffentliche Spielplatz im Südos-
ten des Plangebietes ist durch diese Wege fußläufig aus dem Baugebiet erreichbar. Zudem
ist die Fortführung des Gehweges an der Brunner Hauptstraße als Ers chließung des Spiel-
platzes vorgesehen.
I.4.1.3. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist durch die Bushaltestelle „Brunner Schleife“ (Buslinie 54), welche ca. 100
Meter westlich des Plangebietes liegt, an das öffentliche Verkehrsnetz von Nürnberg ange-
bunden. Die Bushaltestelle ist fußläufig über die Brunner Hauptstraße erreichbar.
108127
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 11 / 13
I.4.2. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMAßNAHMEN
I.4.2.1. Grünordnerisches Konzept
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Wohngebiets. Hierzu sollen im
Straßenraum und teilweise in den Privatgärten Laubbäume der Wuchsklassen I und II, zum
Teil mit Standortbindung gepflanzt werden. Die Bäume im öffentlichen Straßenraum sollen
in mindestens 16 m2 große unversiegelte Baumscheiben gepflanzt werden. Um das Neubau-
gebiet angemessen in die Landschaft einzubinden, ist entlang des östlichen Randes eine
öffentliche Grünfläche mit zahlreichen Baum - und Strauchpflanzungen als Ortsrandeingrü-
nung vorgesehen. Im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet sind keine Gehölzpflanzungen
vorgesehen, um die charakteristischen offenen, landwirtschaftlich genutzten Vorflächen vor
dem Waldrand zu erhalten. Am westlichen Rand des Baugebiets ist zudem eine ca. 100 m²
große öffentliche Grünfläche vorgesehen, die als Habitat für Zauneidechsen angelegt werden
soll.
Vorgesehen ist die Neuanlage von öffentlichen Grünflächen (ca. 2.130 m 2) inklusive Spiel-
flächen. Die erforderlichen Spielflächen sollen im Südosten des Geltungsbereiches, außer-
halb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes ausgeführt werden und hinsichtlich der
Spielangebote mit den vorhandenen Möglichkeiten auf dem Spielplatz am Waldrand auf Flur-
nummer 302/31, Gemarkung Brunn, abgestimmt werden. Der Spielplatz (öffentliche Grünflä-
che) soll mit Bäumen der Wuchsklassen I und II sowie mit Sträuchern bepflanzt werden.
Zwischen den Gehölzpflanzungen am Ortsrand , die Schattenplätze sowie neue Lebens-
räume für gehölzbrütende Vogelarten schaffen sollen, sowie in den Freiflächen der geplanten
Kita werden Rasenflächen angelegt. Ein System aus Fußwegen, das an zwei Stellen an die
Erschließungsstraße am Ortsrand anbindet, schafft eine fußläufige Verbindung vom geplan-
ten Baugebiet zur Brunner Hauptstraße und damit zum benachbarten Nürnberger Reichs-
wald.
Grünordnerische Festsetzungen zur Lage, Größe und Zweckbestimmung von Grünflächen,
zu quantitativen und qualitativen Vorgaben für Baumpflanzungen und zu Dachbegrünungen
auf Nebengebäuden sowie eine Pflanzenliste für die Artauswahl werden zum Entwurf ergänzt
und in der Begründung erläutert.
I.4.2.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung
Im Umweltbericht sind verschiedene derzeit angedachte Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen beschrieben ; hierauf wird verwiesen. Im
Rahmenplan bereits berücksichtigt sind dabei insbesondere Maßnahmen der Eingrünung
des neuen Quartiers bzw. zur Schaffung von Grünräumen. Weitere vorgeschlagene Maß-
nahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen werden im
weiteren Verfahren geprüft; derzeit vorgesehen sind extensive Dachbegrünungen auf Ne-
bengebäuden und ein Nahwärmenetz.
I.4.2.3. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes verbunden, Baurecht ist nicht vorhanden. Somit besteht ein Ausgleichser-
fordernis der Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1a Abs. 3 BauGB.
Grundlage für die Ermittlung des Ausgleichumfangs (Punktwerte) ist die Anlage 2 zur Sat-
zung zur Erh ebung von Kostenerstattungsbeträgen der Stadt Nürnberg. Eine Bilanzierung
der Eingriffe nach dieser Satzung wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Ein Teil des zu
erwartenden Ausgleichsflächenbedarfs soll auf einer interne Ausgleichsfläche am südöstli-
chen Rand des Geltungsbereichs (Flur Nr. 223 Gemarkung Brunn) nachgewiesen werden.
Dort soll die bestehende Intensivwiese mit der Zielrichtung „magere Flachlandmähwiese“ ex-
tensiviert werden. Da die interne Ausgleichsfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Brunn-Netzstall“ liegt, sind Gehölzpflanzungen ausgeschlossen. Da zu erwarten ist, dass in
der Gesamtbilanz trotz dieser internen Ausgleichsmaßnahme ein zusätzlicher Ausgleichsbe-
darf laut dem o.g. Schlüssel verbleibt, werden im weiteren Verfahren und nach rechnerischer
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 12 / 13
Bilanzierung der Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen zugeordnet (in Ab-
stimmung mit dem Umweltamt).
I.4.3. VER- UND ENTSORGUNG
Ein Anschluss an vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen in der Heiligenmühlstraße
und Brunner Hauptstraße ist grundsätzlich möglich.
Im Plangebiet werden entlang der privaten Stichwege bereits Flächen vorgehalten, die für
Müllbehälter oder für Nahwärme genutzt werden können.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist laut
Bodengutachten grundsätzlich möglich. Innerhalb der privaten Stichwege sind dezentrale
Einrichtungen zur Versickerung von Oberflächenwasser geplant. Ein genaueres Konzept
wird im Laufe des Verfahrens ergänzt.
Außerdem soll das Wohngebiet mit einem eigenen Nahwärmenetz ausgestattet werden (der-
zeit angedachter Brennstoff: Holzpellets). Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung grundsätz-
licher Ziele der Stadt Nürnberg (CO²-Neutralität) geleistet.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY
Wichtige Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn - und Freiraumqualität, eine
gute frei-räumliche Verknüpfung zur Umgebung und eine verkehrliche Anbindung an die um-
gebenden Ortsteile. Der Zugang zur offenen Landschaft sowie die gute Erreichbarkeit des
ÖPNV sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung.
Aufgrund der Bauweise mit Doppelhäusern kann der Zugang zu Eigenheimwohnen für un-
terschiedliche Bevölkerungsanteile geschaffen werden.
Aufgrund der geplanten Fuß- und Radwege wird zum einen die interne Durchwegung geför-
dert und der Zugang zu außerhalb liegenden Anziehungspunkten vereinfacht. Zum anderen
verhindert eine hohe Durchwegung die Segregation von Wohnquartieren und fördert die
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Für den B -Plan Nr. 4665 soll im Stadtplanung sausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet
werden. Ziel der Aufstellung ist die die Entwicklung eines Wohnquartiers mit Doppelhäusern
als Abrundung des Siedlungskörpers im östlichen Bereich des Ortsteils Brunn. Der vorlie-
gende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)1
Fläche nicht erheblich
Boden erheblich
Wasser noch nicht möglich Entwässerungsplanung
Pflanzen nicht erheblich
Tiere noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Biologische Vielfalt noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung nicht erheblich
1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 13 / 13
Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich
Licht nicht erheblich
Wärme und Strahlung nicht erheblich
Erschütterungen nicht erheblich
Klima erheblich
Aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes und der be-
reits vorgesehenen umwelt-
weltfreundlichen Energiever-
sorgung ist kein zusätzliches
Energiekonzept zu erstellen.
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem. §
1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuell en Zeitpunkt noch nicht
abschließend möglich (siehe obenstehende Tabelle). Hierzu müssen die ausstehenden Gut-
achten und Prüfungen abgewartet und bewertet werden.
Abschließende Aussagen zu folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
o Lärmimmissionen (Schallschutzgutachten)
o konkrete Entwässerungsplanung
o FFH-Verträglichkeitsabschätzung
o Finale Freigabe der saP durch die Fachbehörde
Zu diesen Themen werden die im weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T. aus
Fachgutachten ergänzt.
I.6. KOSTEN
Die durch das Vorhaben verursachten Kosten werden vom Investor übernommen. Dies wird,
über einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan abgesichert.
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt und dem Investor abgeschlossen, wo unter anderem auch die durch den Bebauungs-
plan ausgelösten Maßnahmen und deren Finanzierung vertraglich gesichert werden.
Nürnberg, den 06.10.2020
Stadtplanungsamt
gez. i. V. Faßbender
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
111130
Luftbildausschnitt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4665
B-Plan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 25.09.2020
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
112131
2
Inhalt
1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen ................................ ..................... 4
1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 4
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 6
2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 6
2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............. 11
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .. 12
2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .... 12
2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ .......... 13
2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 14
2.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ........ 14
2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 15
2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 15
2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 16
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 16
2.7 Luft ................................ ................................ ................................ ................... 17
2.8 Licht ................................ ................................ ................................ ................. 17
2.9 Wärme und Strahlung ................................ ................................ ....................... 17
2.10 Erschütterungen ................................ ................................ ............................... 17
2.11 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 18
2.12 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 20
2.13 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ....................... 20
2.14 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 20
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 21
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 21
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ................................ ......... 24
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ................................ ......................... 25
5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 25
6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 25
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 26
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 27
9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 28
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlage(n): 1. Bestandsplan
113132
3
1. Einle itung
Die Stadt Nürnberg plant mittels Aufstellung des Bebauungsplans „Brunner Zwickel“ f ür
einen Teilbereich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Brunn die Ausweisung eines Wohn-
gebiets für den Bau von Doppelhäusern und einer 2- gruppigen Kindertagesstätte. Ziel ist
es, günstigen Wohnraum in Form von ca. 30 Doppelhaushälften für junge Familien zu
schaffen.
Für den relevanten Bereich soll nun das Bebauungsplanverfahren Nr. 4665 eingeleitet wer-
den. Im Rahmen dieses B-Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein
Umweltbericht zu erstellen1.
Rahmenplan zum aktuellen B-Plan-Verfahren Nr. 4665 (schwarze Balkenlinie = Untersuchungsbe-
reich / Geltungsbereich des B-Plans)
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers
vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt; im Verlauf des Verfahrens wird er
vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Grundlage dieses Berichts ist
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
114133
4
der aktuelle Planungsstand des oben abgebildeten Rahmenplans für das neue B-Planver-
fahren.
Die Aufstellung des B-Plans soll im Regelverfahren nach BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich des oben dargestellten Rahmenplans ist ca. 1,5 ha groß.
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen
Der Inhalt und die Ziele des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sind in
der Begründung ausführlich beschrieben.
1.2 Plangrundlagen
• Der Untersuchungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan (FNP) als Wohnbaufläche mit am östlichen Rand überlagernder Orts-
randgestaltung von ca. 20 Metern dargestellt. Der südöstliche Randbereich des Gel-
tungsbereiches (geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des Landschafts-
schutzgebietes (LSG Nr. 16 Brunn -Netzstall), sowie innerhalb eines Schwerpunktge-
bietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems (Schutz, Entwick-
lung und ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und Böden mit besonde-
rer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz). Weiterhin grenzt im Osten eine über-
geordnete Freiraumverbindung entlang des Waldrandes (hier geht es um wichtige
Wegeverbindungen) sowie Bannwald an den Geltungsbereich an (dieser ist zusätzlich
als FFH- und SPA-[Vogelschutz]gebiet ausgewiesen).
• Im Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) liegt der südöstliche
Randbereich des Geltungsbereiches innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brunn-
Netzstall (LSG -00536.11 (Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“, 20. Änderung (s.
Abb.). Die umgebenden Waldbereiche sind als Bannwald vermerkt. Die nördlich, west-
lich und südlich der Ortschaft gelegenen Waldbereiche sind als und Landschaftliches
Vorbehaltsgebiet dargestellt. In der Begründungskarte 1 (Ökologisch -funktionelle
Raumgliederung) ist der Geltungsbereich als Bereich mit kleinräumigen und vielfältigen
Nutzungen dargestellt. Die Begründungskarte 5 (Erholung) stellt den gesamten Nürn-
berger Reichswald als großräumiges Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erho-
lung dar.
• Im Süden und Südosten überschneidet sich das Plangebiet mit dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 3920.
115134
5
Schutzgebiete und amtlich kartierte Biotope in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs
(Quelle, https://geoportal.bayern.de/bayernatlas, 08.08.2019)
• Der südöstliche Randbereich des Geltungsbereiches (geplante interne Ausgleichsflä-
che) liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brunn-Netzstall“.
• Der 25-50 m östlich des Geltungsbereichs beginn ende bzw. im Südosten unmittelbar
angrenzende Wald ist Teil von Teilfläche 3 des Europäischen Vogelschutzgebiets
(SPA) Nr. 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Der unten beschriebene ehemalige Hu-
tewald ist außerdem Teil von Teilfläche 1 des FFH-Gebiets Nr. 6533-371 „Rodungsin-
seln im Reichswald“. Diese FFH -Teilfläche setzt sich in den extensiven Wiesenberei-
chen nördlich der Heiligenmühlstraße fort.
• Der nordwestliche Randbereich dieses Hutewaldes ist zudem biotopkartiert. Eine wei-
tere Teilfläche desselben amtlich kartierten Biotops liegt etwas weiter südlich (nördlich
des vorhandenen Spielplatzes). Weitere Flächen der Stadtbiotopkartierung liegen süd-
östlich und nordöstlich des Geltungsbereichs.
• Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Was-
serschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsge-
biete an oberirdischen Gewässern sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden. Ent-
lang der Heiligenmühlstraße und entlang des vorhandenen Grabens im Randbereich
des Reichswaldes verläuft ein schmaler wassersensibler Bereich.
116135
6
• Im Waldfunktionsplan sind die umgebenden Waldbereiche als Bannwald dargestellt.
Der Hutewald östlich des Geltungsbereiches ist als Erholungsschwerpunkt markiert.
Weiterhin ist der östlich gelegene Wald großräumig als regionaler Klimaschutz-, Lärm-
schutz und Erholungswald Stufe I dargestellt.
• Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) hat im Jahr 1995
den östlich des Geltungsbereiches gelegenen Waldbereich und Waldmantel als „über-
regional bedeutsamen Lebensraum“ ( Wald, Gehölzstandort) sowie „überregional be-
deutsamen Lebensraum“ (Trockenstandort) bewertet.
2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umweltzus ta nds
(Basiss ze nario ) s owie Bewertung der Umwe lt -
a uswirk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B -Plans Nr. 4665 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen berück-
sichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der
erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche 2
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Der Geltungsbereich ist ca. 1,5 ha groß und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Er grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet am östlichen Ortsrand von Brunn
an.
Auswirkungen / Prognose
Für das Vorhaben ist mit einem Flächenverbrauch von ca. 1,5 ha derzeit intensiv landwirt-
schaftlich genutzter Fläche zu rechnen, davon ca. 0, 22 ha für Grünflächen (Ortsrandein-
grünung und Kinderspielplatz , Zauneidechsenhabitat ). Geplant sind eine relativ dichte
Doppelhausbebauung, eine 2 -gruppige Kindertagesstätte und eine flächensparende Er-
schließung aus einer das Baugebiet von Nord nach Süd querenden Erschließungsstraße
und einer Stichstraße sowie einem deutlich kleineren Erschließungsweg zwischen Bebau-
ung und Ortsrandeingrünung im Osten des Plangebietes. Der Kindertagesstätte weist eine
Freifläche von ca. 500 m2 auf.
Durch die geplante Bebauung ergibt sich ein Verlust intensiv landwirtschaftlich genutzter
Fläche. Es erfolgt jedoch keine Inanspruchnahme von schützenswerten oder naturbelas-
senen Flächen sowie von Waldflächen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg ist
der Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt , d.h eine bauliche Entwicklung ist an
dieser Stelle von städtischer Seite schon seit Längerem vorgesehen . Durch die ange-
strebte bauliche Dichte bleibt der Flächenverbrauch relativ gering; trotzdem wird jeder Dop-
pelhaushälfte eine kleine private Freifläche zugeordnet, um den Bewohnern eine Erholung
im eigenen Garten zu ermöglichen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden insgesamt nicht erwartet.
2 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
117136
7
2.2 Boden
Geologische Verhältnisse
Ausgangssituation
Gemäß der Geologischen Karte von Bayern 1: 25.000 stehen im Bereich der Untersu-
chungsfläche Flugsande aus dem Pleistozän an. Die Hanglagen südlich, östlich und nörd-
lich des Geltungsbereichs sind durch Tonsteine des Oberen Keupers (Feuerletten) ge-
kennzeichnet.
Ausschnitt aus der Geologischen Karte von Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
118137
8
Laut Übersichtsbodenkarte Bayern (M 1:25.000) herrschen im Plangebiet Braunerden vor;
im Norden grenzen Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden an, die sich aus
Sanden gebildet haben.
Ausschnitt aus der Übersichtsbodenkarte Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
Laut Bodenschätzungskarte Bayern 1:25.000 haben sich aus den Flugsanden Oberboden-
horizonte aus lehmigem Sand gebildet; deren landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit („Zu-
standsstufe“) wird in der Karte als durchschnittlich bezeichnet (Stufe 4 von 1=sehr gut bis
7 = schlecht). Randlich reichen Grünlandstandorte auf sandigem Lehm (im Süden) und
mittlere Ackerstandorte auf sandigem Lehm (im Norden) in den Geltungsbereich hinein.
119138
9
Ausschnitt aus der Bodenschätzungskarte Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
Gemäß den Ergebnissen des Geotechnischen Berichts (Schultze +Lang Ingenieurbüro für
Bodenuntersuchung, 13.05.2019) liegen zwar unter einer geringmächtigen Humusauflage
künstliche Auffüllungen aus mineralischen Erdstoffen mit Humusanteilen vor, diese weisen
120139
10
jedoch gemäß den durchgeführten Laboruntersuchungen keinerlei Bodenbelastungen auf
(Z0-Einstufung nach LAGA und Eckpunktepapier). Unterhalb der humosen Auffüllungen,
die bis in eine Tiefe von 45 -85 cm reichen, liegen grobkörnige Sande, die in 11 der 13
Bohrungen bis über das Ende der Bohrtiefe (5m) hinaus reichten. Lediglich in 2 Bohrungen
im Südosten des Geltungsbereichs fanden sich ab einer Tiefe von 2,1 –2,2 m Sande mit
größerem Feinmaterialanteil, die mit wachsender Tiefe in festen, sandigen Schluff / T on
übergehen.
Der Boden ist laut den Ergebnissen des Geotechnischen Berichts für eine Versickerung
der Oberflächenwasserabflüsse in dezentralen Versickerungseinrichtungen geeignet.
In der Landwirtschaftlichen Standortkartierung (LSK) in Bayern (Bayerische Landesan-
stalt für Bodenkultur und Pflanzenbau, 1999) wird der Geltungsbereich als Ackerstandort
der Kategorie s 2.1 D eingestuft. Mit s werden Standorte bezeichnet auf denen vorwie-
gend Kartoffeln oder Feldfrüchte mit ähnlichen Standortansprüchen, wie z.B. Roggen und
Hafer, angebaut werden (z.B. Niedermoore und saure, sandige oder steinige Böden).
Dieser Standort ermöglicht zwar einen intensiven Ackerbau, aufgrund der Boden- und Kli-
maverhältnisse ist aber keine anspruchsvolle Ackernutzung zu erwarten. Dies geht auch
aus der Ertragsklasse hervor, die mit Stufe 2 als eher schlecht einzustufen ist. Die Gefäl-
lestufe 1 (<12%) ist für den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen optimal. In der Wer-
tung wurde der Geltungsbereich als D = landwirtschaftliche Fläche mit durchschnittlichen
Erzeugungsbedingungen bewertet.
Im Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung
der einzelnen Bodenfunktionen verankert. Das BBodSchG formuliert die Bodenfunktionen
sehr umfassend und allgemein und behandelt natürliche Bodenfunktionen und bodenzer-
störende Nutzungsfunktionen in gleicher Weise. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschut-
zes können jedoch nur Bodenfunktionen bewertet werden, die keinen bodenzerstörenden
Charakter haben und deren Funktionserfül lung anhand bodenkundlicher Eigenschaften
bewertet werden kann. Dies sind die natürlichen Bodenfunktionen, die Archivfunktion und
die land- und forstwirtschaftliche Nutzungsfunktion. Im Folgenden werden die Bodenfunk-
tionen gemäß dem Leitfaden „Das Schutzgut Boden in der Planung“ (Bayer. Geologisches
Landesamt, Landesamt für Umweltschutz, 2003) bewertet.
Für den Ackerstandort der Kategorie s 2.1 D (s.o.) ist die potenzielle Lebensraumfunktion
(Bodenteilfunktion der natürlichen Bodenfunktionen) aufgrund der i ntensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung, der potenziellen natürlichen Vegetation (Zittergrasseggen-Hainsim-
sen-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald sowie örtlich
Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald), des relativ flachen R eliefs, der geringen
Vernetzungsfunktion und der guten Wiederherstellbarkeit des Standortes in die Bewer-
tungsklasse 2 (bayernweit potenziell häufig) gemäß Tabelle II/3 des o.g. Leitfadens einzu-
ordnen. Das Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen ist gemäß
Tabelle II/5 in die Wertklasse 3 (mittel) einzustufen. Das Rückhaltevermögen des Bodens
für Schwermetalle (Bodenteilfunktionen der natürlichen Bodenfunktionen) ist gemäß Ta-
belle II/13 in die Bewertungsklasse 3 (mittel) einzuordnen.
Die natürliche Ertragsfähigkeit des Ackerstandortes der Kategorie s 2.1 D ist gemäß Bo-
denschätzungskarte und LSK (s.o.) von mittlerer Wertigkeit und gemä ß Tabelle II/17 des
o.g. Leitfadens in die Bewertungsklasse 2 (gering) einzuordnen.
Da die Böden im Geltungsbereich regional und überregional weit verbreitet sind, haben sie
hinsichtlich ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte keine besondere Be-
deutung.
Insgesamt hat der Geltungsbereich eine mittlere Bedeutung bzgl. der Bodenverhältnisse.
121140
11
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch den Bau werden unversiegelte, temporär bewachsene Flächen (Acker) versiegelt
und die anstehenden Bodenprofile irreversibel verändert. Die Versiegelung beeinträchtigt
die oben beschriebenen Bodenfunktionen im Geltungsbereich stark.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die durch den Bau des Wohngebiets entstehenden Folgen für die Böden bleiben dauerhaft
bestehen.
Ergebnis
Da im Geltungsbereich Böden mit mittlerem Gesamtwert dauerhaft versiegelt und der land-
wirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, sind die Eingriffe hinsichtlich des Schutzgutes
Boden insgesamt als erheblich zu bewerten.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden, ca. 50 -80 m östlich des
Baugebiets verläuft jedoch im Wald ein temporär wasserführender Graben. In diesen mün-
det nordwestlich des Plangebiets ein weiterer Graben, der als Straßengraben am nördli-
chen Rand der Heiligenmühlstraße verläuft (beides Gewässer III. Ordnung).
Der Geltungsbereich ist bisher vollkommen unversiegelt.
In der Grundwassergleichenkarte zum „Grundwasserbericht 2017“ (Stadt Nürnberg / Um-
weltreferat, 2017) ist der Ortsteil Brunn nicht enthalten, da der Ortsteil aufgrund der rand-
lichen Lage und der wenigen vorhandenen Messtellen bisher nicht in das städtische
Grundwassermessnetz eingebunden ist. Der Grundwasserhorizont an der nächstgelege-
nen Messstelle (Nr. 17129 zwischen Brunn und Fischbach) liegt laut dem Gewässerkund-
lichen Dienst Bayern (LfU 2019) bei ca. 348 m ü. NN – also ca. 16 bis 18 m unter der
Geländeoberkante im Geltungsbereich. Im Rahmen der Untersuchungen zum Geotech-
nischen Bericht (Schultze+Lang Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung, 13.05.2019)
wurde nur in einer von 13 Bohrungen Wasser angetroffen, jedoch lediglich als Schichten-
wasser über tonigen S ubstraten (Feuerletten) in einer Tiefe von 1,90 m unter Gelände-
oberkante. In den übrigen Bereichen kann das Oberflächenwasser in tiefere Schichten
versickern, d.h. die anstehenden Böden sind für eine gezielte Versickerung der Oberflä-
chenabflüsse geeignet.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Generell ist von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und einer deutlichen
Verstärkung des oberflächlichen Abflusses durch die Errichtung der relativ dichten Bebau-
ung und die damit einhergehende Flächenversiegelung auszugehen.
Temporäre oder dauerhafte Eingriffe in den Grundwasserkörper können aufgrund des gro-
ßen Grundwasserflurabstandes ausgeschlossen werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die dauerhafte Nutzung als bebautes Wohngebiet führt zu einer Erhöhung des Oberflä-
chenabflusses und einer Reduzierung der Grundwasserneubildung aufgrund der Flächen-
versiegelung. Die auf Nebengebäuden zu 100% vorgesehene extensive Dachbegrünung
führt allerdings zu einer Pufferung der Regenwasserabflüsse und trägt somit zur Eingriffs-
verringerung bei.
122141
12
Die Entwässerung des Baugebiets soll grundsätzlich im Trennsystem erfolgen. Nähere An-
gaben zur Entwässerung können erst nach Vorliegen erster Ergebnisse der Erschließungs-
planung, die parallel zum B-Plan-Verfahren begonnen werden soll, gemacht werden.
Ergebnis
Die Eingriffserheblichkeit hinsichtlich des Schutzgutes Wasser kann erst nach Vorliegen
näherer Informationen zur Entwässerungsplanung bewertet werden.
2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Der Geltungsbereich wird größtenteils intensiv ackerbaulich genutzt, lediglich auf dem im
Südosten des Geltungsbereiches gelegenen Flurstück Nr. 223 (geplante Ausgleichsfläche)
ist intensive Grünlandnutzung vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flurstücke werden ge-
meinsam bewirtschaftet, d.h. es existieren keine Raine entlang der Flurgrenzen innerhalb
der Ackergewanne. Lediglich in den nördlichen und südlichen Randbereichen zu den Stra-
ßen hin gib t es schmale Gras - und Krautfluren, die als intensiv gepflegte Straßenränder
ohne Gebüschpflanzungen einzustufen sind. Am westlichen Rand zwischen Acker und den
bestehenden Privatgärten ist ein Gras-/ Krautsaum mit niedrigem Gehölzaufwuchs vorhan-
den.
Die P otenzielle natürliche Vegetation (PNV) im Geltungsbereich ist Zittergrasseggen -
Hainsimsen-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen -Waldmeister-Buchenwald so-
wie örtlich Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.
Nördlich und südöstlich des Baugebiets grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Fluren
als Teil der Brunner Rodungsinsel im Lorenzer Reichswald an. Westlich, südlich und süd-
westlich des Baugebiets liegen Wohngebiete mit bereits gut entwickeltem Gehölzbestand
in den Privatgärten.
Östlich der geplanten Bebauung grenzen weitere Ackerflächen bzw. im Südosten intensiv
genutzte Wiesen an. In ca. 25-50 m Entfernung in Richtung Osten beginnt der Nürnberger
Reichswald; hier in Form einer vorgelagerten Zone mit lichtem Baumbestand aus alten
Eichen (ehemaliger Hute- bzw. Allmendewald). Dieser Bereich weist eine in Wäldern sel-
tene, da an lichte, hainartige Waldflächen angepasste Bodenvegetation auf und ist Teil des
FFH-Gebiets „Rodungsinseln im Reichswald“.
Insgesamt wird die Bedeutung des Geltungsbereichs für das Schutzgut Vegetation auf-
grund der intensiven ackerbaulichen Nutzung und der weitgehend fehlenden Randstruktu-
ren als gering eingestuft. Die oben angesprochenen, außerhalb des Geltungsbereichs ge-
legenen Waldbereiche haben eine große naturschutzfachliche Bedeutung.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für die Flora sind nicht zu befürchten, da
lediglich intensiv genutzte, strukturarme Ackerflächen überbaut werden und die derzeit an-
gedachten Verringerungsmaßnahmen (Eingrünung und Durchgrünung des Baugebietes,
Neupflanzung heimischer, standortgerechter Laubgehölze, extensive Dachbegrünung auf
Nebengebäuden) in Kombination mit den geplanten Privatgärten und der Fr eianlage der
Kita den Strukturreichtum im Vergleich zum Ausgangszustand deutlich erhöhen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Im Zuge der dauerhaften Nutzung als Wohngebiet bleiben die oben beschriebenen Aus-
wirkungen, aber auch die Erhöhung der Vielfalt an Vegetationsstrukturen bestehen.
Ergebnis
Der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen ist insgesamt als unerheblich einzustufen.
123142
13
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Grundsätzlich bietet der Eingriffsbereich des B -Plans kaum geeignete Habitate für schüt-
zenswerte Tierarten, vor allem aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und
damit verbundenen der Strukturarmut sowie der überspannten Stromleitung und der an-
grenzenden Bebauung (s.o.).
Um den Geltungsbereich trotzdem mögliche Vorkommen europarechtlich geschützter Tier-
arten zu untersuchen, wurde eine artenschutzrechtliche Stellungnahme beauftragt, die zwi-
schenzeitlich bereits erstellt wurde (Bearbeiter: Dr. Helmut Schlumprecht, Büro für ökolo-
gische Studien Schlumprecht, Bayreuth). Zu untersuchen waren dabei vor allem offenland-
brütende Vogelarten und Reptilien.
Das Gutachten zeigt, dass alle saP-relevanten Arten mit Ausnahme der Zauneidechse im
Eingriffsbereich keine geeigneten Habitate vorfinden: Für gehölzbrütende Vogelarten sind
keine geei gneten Bäume oder Sträucher vorhanden; für offenlandbrütende Vogelarten
(hier v.a. relevant: Feldlerche) ist das Gebiet aufgrund der Kulissenwirkung der westlich
angrenzenden Bebauung und des östlich fast angrenzenden Waldes und aufgrund der
Raumwirkung der durch das Gebiet verlaufenden Stromleitung nicht als Fortpflanzungs-
stätte geeignet; für Fledermäuse, totholzbewohnende Käferarten, Schmetterlinge (feh-
lende Futterpflanzen) und Libellen sind ebenfalls keine geeigneten Habitate vorhanden.
Drei Individuen d er europarechtlich geschützte n Zauneidechse ( Lacerta agilis ) wurden
westlich des Plangebietes in den an den Geltungsbereich angrenzenden Privatgärten
nachgewiesen. Der am westlichen Rand des Geltungsbereiches ca. 1 m breite Gras -
/Krautstreifen grenzt an die Privatgärten an und bietet Versteckmöglichkeiten für die Zau-
neidechsen. Als Reproduktionsraum sind jedoch weder dieser Krautsaum (zu schattig, zu
dicht) noch die angrenzende Ackerflur für die Art nutzbar.
Auswirkungen / Prognose
Die extensiven Dachbegrünungen auf den Dächern der Nebengebäude schafft neue Le-
bensräume für Tiere (v.a. Insektenarten).
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind laut dem
artenschutzrechtlichen Gutachten nicht erforderlich. Um Verbot statbestände nach §44
BNatSchG zu vermeiden, empfiehlt der Gutachter aber die Errichtung eines dichten Am-
phibienzaunes am Westrand der Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten, um eine Besiede-
lung durch die Zauneidechse während der Bauarbeiten und damit die Tö tung von Indivi-
duen dieser Art auszuschließen. Zudem ist die Anlage eines ca. 1 m breiten, mageren und
mit niedrigen Gebüschen bepflanzten Gras- / Krautsaumes zwischen den westlich angren-
zenden, bestehenden Privatgärten und den geplanten Privatgärten der Doppelhäuser ge-
plant, um weiterhin Versteckmöglichkeiten für die Zauneidechse vorzuhalten. Dieser Puf-
ferstreifen soll die bestehende Habitatstruktur in Teilen erhalten bzw. verbessern.
Bei Durchführung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegten Ver-
meidungsmaßnahmen werden keine Verbotstatbestände für o.g. Arten erfüllt.
Die Ergebnisse der saP werden im weiteren Verfahren in den Festsetzungen berücksich-
tigt, sofern dies planungsrechtlich möglich ist, und ansonsten in den städtebaulichen Ver-
trag aufgenommen.
Eine abschließende Aussage zur Erheblichkeit des Eingriffs in das Schutzgut Tiere kann
erst nach abgeschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die Fachbe-
hörde getroffen werden.
124143
14
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio-
diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien
Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in
Bezug auf das Landschaftsbild (s. Kap. 2.5), gegeben. Eine abschließende Aussage zur
Erheblichkeit des Eingriffs in das Schutzgut biologische Vielfalt kann daher erst nach ab-
geschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die Fachbehörde getrof-
fen werden.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Der Planbereich liegt am östlichen Ortsrand von B runn, einem abseits der Stadt in einer
großen Waldlichtung gelegenen Ortsteil der Stadt Nürnberg. Die Ortschaft weist einen eher
dörflichen Charakter auf. Während nach Norden, Westen und Südwesten hin der Lorenzer
Reichswald unmittelbar an die Ortslage angrenzt, liegen östlich und südöstlich der Ort-
schaft landwirtschaftlich Flächen, die relativ kleinteilig genutzt werden und durch teilweise
biotopkartierte Hecken und andere Gehölzstrukturen gegliedert sind. Der Geltungsbereich
ist Teil eines ca. 110 m breiten, intensiv als Acker genutzten Bereichs zwischen Waldrand
und bestehendem Ortsrand. Der östlich daran angrenzende Waldrand wird durch einen ca.
60 m tiefen Bestand aus sehr alten Eichen gebildet , der aus einem für die Schweinemast
genutzten Hutewald hervorgegangen ist.
Die Landschaft östlich von Brunn ist hügelige und fällt insgesamt deutlich nach Osten ab;
der Geltungsbereich ist jedoch weniger stark geneigt: Das Gelände liegt auf ca. 365 m ü.
NN und fällt von Südwest nach Nordost und von Nordwest nach Südost um jeweils ca. 2
m, wobei die stärkste Höhenentwicklung in der Nähe der südlich und nördlich angrenzen-
den Straßen stattfindet.
Im Planungsgebiet sind aufgrund der intensiven Ackernutzung keinerlei optisch prägende
Bäume und sonstige Gehölzbestände vorhanden. Schmale krautige Säume gibt es nur
entlang der beiden Straßen. Trotzdem ist das Plangebiet wichtig für die Landschaftswahr-
nehmung, da es einen unbebauten und unbewaldeten Bereich darstellt und damit die für
Brunn typische Lage in einer landwirtschaftlich genutzten Waldlichtung betont.
Die Bedeutung des Geltungsbereichs für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist daher als mittel
einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung verschwindet am südöstlichen Ortsrand von Brunn ein Groß-
teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwisc hen Wald und Siedlungsbereich. Die im
Landschaftsschutzgebiet enthaltenen, freien Vorflächen vor dem Waldrand bleiben jedoch
unbebaut; dort werden auch keinerlei Gehölzpflanzungen vorgesehen, um die für das Ro-
dungsdorf Brunn charakteristische Abfolge der F lächennutzungen Siedlung - landwirt-
schaftliche Flächen – Wald zu erhalten.
Im Rahmen der Neuplanung werden öffentlich zugängliche Grünflächen mit Bäumen und
Hecken, insbesondere eine ca. 10m breite Ortsrandeingrünung am Ostrand des Bauge-
biets sowie neue Wegeverbindungen geschaffen. Zudem werden Rasenflächen und wei-
tere Bepflanzungen in den Privatgärten und der Kita-Freifläche entstehen. Außerdem wir-
ken sich die geplanten Baumpflanzungen im öffentlichen Raum des Baugebietes sowie im
Straßenraum bzw. innerhalb der Privatgärten positiv auf das das Schutzgut Landschaft
aus. Im Bereich der internen Ausgleichsfläche am südöstlichen Rand des Geltungsbe-
reichs (Flur Nr. 223) soll die bestehende Intensivwiese extensiviert werden. Innerhalb der
125144
15
Fläche werden keine Gehölze gepflanzt, um den für Brunn typischen Charakter einer land-
wirtschaftlich genutzten Waldlichtung zu erhalten.
Die im Rahmenplan angedachte städtebauliche Gestaltung des geplanten Baugebiets
lehnt sich stark an die bauliche Struktur der Umgebung an. Da s Baugebiet wird sich
dadurch gut in das Ortsbild einfügen. Die Entstehung einer völlig anders gearteten Sied-
lung am Ortsrand ist somit nicht zu befürchten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die durch den Bau des Wohngebiets entstehenden Folgen für die Böden bleiben dauerhaft
bestehen.
Ergebnis
Der Eingriff in das Landschaftsbild ist insgesamt als erheblich einzustufen.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der in geringer Entfernung östlich des Baugebiets gelegene Lorenzer Reichwald ist als
vielseitig nutzbarer Erholungsraum von großer Bedeutung für die Anwohner von Brunn,
aber auch für die gesamte Region Nürnberg. Sowohl entlang der Brunner Hauptstraße als
auch entlang der Heiligenmühlstraße, also am Süd- und Nordrand des Baugebiets, verläuft
ein Radwanderweg des Landkreises, der Teil eines Rundweges vom Valznerweiher in
Nürnberg über Brunn, den Birkensee, Schwaig und den Nürnberger Tiergarten ist. Ca. 150
m nördlich des Geltungsbereichs verlaufen der Anton -Leidinger-Weg (Tiergarten Nürn-
berg-Moritzberg-Alfeld-Amberg) und der Christian -Woesch-Gedächtnisweg (Fischbach -
Ottensoos). Nordöstlich des Baugebietes auf Flurnummer 302/31 (kürzeste Entfernung
zum Geltungsbereich ca. 50 m) ist ein geschotterter Wanderparkplatz vorhanden. Auch für
die Naherholung, vor allem der Anwohner aus Brunn, ist der Geltungsbereich relevant,
denn die Brunner Hauptstraße und die Gänseriedstraße werden als Spazierwege und Ver-
bindung in Richtung Wald genutzt. Am südöstlich des Baugebiets gelegenen Waldeck be-
findet sich ein kleiner geschotterter Parkplatz, der rege genutzt wird – nicht nur für die
Nutzung des angrenzenden Spielplatzes, sondern auch als Wanderparkplatz sowie von
Hundebesitzern, die von hier aus durch den Reichswald laufen. Auch der Spielplatz hat
eine hohe Bedeutung für die Naherholung, da in der Ortschaft Brunn kein weiterer Spiel-
platz vorhanden ist. Von allen genannten Erholungswegen, den Parkplätzen und dem
Spielplatz aus ist das geplante Baugebiet gut sichtbar.
Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung sind im Plangebiet bisher nicht gegeben.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die westlich und südwestlich angrenzende Wohnbebauung wird w ährend der Bauphase
durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahrzeugen beeinträchtigt. Gleiches gilt für
die benachbarten Wander- und Radwege und die die in geringer Entfernung östlich gele-
genen Waldrandbereiche (inkl. dort vorhandener Spielplatz). Es werden jedoch die gesetz-
lichen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissionsrichtwerte und der zeitlichen Ein-
schränkungen eingehalten (AVV Baulärm), so dass hier keine erhebliche Beeinträchtigung
benachbarter Gebiete zu befürchten ist. In den östlich des vorhandenen Spielplatzes an-
schließenden Waldbereichen sind aufgrund der Pufferwirkung des Waldes nur noch ge-
ringfügige Lärmemissionen der Baustelle zu erwarten. Die Erholungsnutzung auf den ge-
nannten Wegen wird zudem durch die Baustelle optisch – wenn auch geringfügig – beein-
trächtigt.
126145
16
Im Zuge der Umsetzung des B -Plans werden am neu entstehenden östlichen Ortsrand
öffentlich zugängliche Grünflächen mit einer Verbindung zur Brunner Hauptstraße über
eine untergeordnete interne Erschließungsstraße entstehen, über die in kurzer Entfernung
der Nürnberger Reichswald als großes Naherholungsgebiet erreichbar ist. Dies trägt zu
einer Verbesserung der Erholungseignung bei.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ca. 2.130 m2) inklusive Spielflächen
(ca. 500 m2) im Geltungsbereich wird die Erholungsfunktion gestärkt. Es ist davon auszu-
gehen, dass die Verbesserung der Erholungsfunktion sich positiv auf den gesamten Orts-
teil auswirkt, da in Brunn nur der o.g. Spielplatz am Waldra nd vorhanden ist und die neu
angelegte Spielfläche im Geltungsbereich auch von den Ortsansässigen genutzt werden
kann. Langfristig gesehen bleibt nur eine gewisse optische Veränderung durch das von
den Erholungswegen aus sichtbare, aber am neu entstandenen östlichen Ortsrand gut ein-
gegrünte Wohngebiet bestehen. Auch die oben beschriebene, durch Baum- und Strauch-
pflanzungen gesäumte neue Verbindung entlang des neuen Ortsrandes bleibt langfristig
für die Öffentlichkeit nutzbar und ermöglicht den neuen Bewohne rn einen schnellen Zu-
gang zum Reichswald.
Ergebnis
Der Eingriff ist hinsichtlich de r Erholungsnutzung aufgrund der neu entstehenden Grün -
und Spielflächen im Geltungsbereich insgesamt als unerheblich einzustufen.
2.6.2 Lärm
Ausgangssituation
Eventuelle Auswirkungen der ca. 530 m östlich des Geltungsbereichs gelegenen Park- und
Rastanlage an der A3 und de r Autobahn selbst sowie der beiden angrenzenden Straßen
werden parallel zum B -Plan-Verfahren im Rahmen eines Schallschutzgut achtens (Büro
BASIC Gmbh) untersucht und anschließend im Umweltbericht ergänzt . Außerdem sind
Lärmeinwirkungen aus dem nördlich benachbarten Vereinsgelände (inkl. Vereinsheim) des
SV Brunn nicht auszuschließen, die ebenfalls im Rahmen des o.g. Schallschutzgutachtens
untersucht werden.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Planung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht angesichts der geringen Größe des Baugebiets voraussichtlich
nicht in relevanter Größe. Näheres wird im o.g. Schallschutzgutachten erörtert.
Eine abschließende Aussage zur Erheblichkeit der von außen auf das Gebiet einwirkenden
Lärmbelastung lässt sich erst nach Vorliegen einer fachgutachterlichen Aussage treffen.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Ausgangssituation
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG:
Das Plangebiet befindet sich weitab der Achtungsabstände (KAS-18) bzw. der angemes-
senen Sicherheitsabstände (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche
gem. § 3 Abs. 5a BImSchG) . Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen
Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die dies-
bezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.
127146
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Auswirkungen / Prognose
In Anlehnung an den Muster-Einführungserlass3 v. 28.09.2017 ist eine bau- oder betriebs-
bedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen
nicht gegeben.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Die Luftqualität in Brunn ist aufgrund der weitab der Stadt gelegenen Lage im Nürnberger
Reichswald und des Fehlens von Schadstoffemissionsquellen in der näheren Umgebung
gut. Als einzige relevante Emissionsquelle wäre die ca. 550 m weiter östlich gelegene,
durch geschlossene Waldbereiche vom Geltungsbereich getrennte Autobahn A3 zu nen-
nen. Aktuell ist im Plangebiet von einer geringen Belastung durch Luftschadstoffe und von
der sicheren Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub PM 10 bzw. PM2,5
oder für NO 2 auszugehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die Angaben ggf.
unter Verwendung aktueller Daten (Quelle: SUN) aktualisiert.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen/
Baubedingt kann es in der Luft zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und Verkehrsab-
gasen durch Baumaschinen kommen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die zusätzliche Etablierung von Wohnnutzungen (ca. 30 neue Wohneinheiten) im
Plangebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell - und Zielverkehr zu er-
warten. Die führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen
im Vergleich zum Istzustand. Durch zusätzliche Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem
Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Kohlenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Durch die hohen
Energiestandards neuer Gebäude und die moderne Heiztechnik mit den Möglichkeiten al-
ternativer Konzepte ist jedoch nur ein geringer Anstieg der Schadstoff -Immissionen aus
diesen Quellen zu erwarten.
Auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes ist daher nicht davon auszugehen, dass die
Planungen eine relevante Verschlechterung der Luftqualität im B-Plan-Gebiet bzw. in des-
sen relevantem Umfeld verursachen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden
voraussichtlich im Plangebiet auch nach der Realisierung des Vorhabens nicht überschrit-
ten. Die geplante Bebauung wird daher keinen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität
haben.
2.8 Licht
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
2.9 Wärme und Strahlung
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
2.10 Erschütterungen
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
3 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
128147
18
2.11 Klima
Ausgangssituation
Stadt-/Lokalklima:
Vorbelastungen hinsichtlich des Schutzguts Klima bestehen im Planungsbereich nicht, da
es sich um ein unbebautes Gebiet ohne Versiegelung handelt.
Im Stadtklimagutachten Nürnberg (GEONET Umweltconsulting GmbH, 2014) ist der Gel-
tungsbereich als Freifläche mit geringer bioklimatischer Bedeutung dargestellt und weist
daher eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Bebauung auf.
Der östlich benachbarte Reichswald ist als Freifläche mit mittlerer bioklimatischer Bedeu-
tung dargestellt. Diese Bereiche weisen eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Nutzungs-
intensivierung auf. Eine maßvolle Bebauung, die den Luftaustausch nicht wesentlich be-
einträchtigt wird für solche Bereiche empfohlen.
Ausschnitt aus Planungshinweiskarte (Stadtklimagutachten Nürnberg, 2014)
Die landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des geplanten Baugebietes sind als Kaltluft -
entstehungsgebiet einzustufen. Aus topographischen Gründen trägt die Kaltluft, die sich
hier bildet, jedoch nicht zur Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsbereiche bei. Dies
zeigt sich auch in der Planungshinweiskarte im Stadtklimagutachten. Demnach existiert
östlich an den Geltungsbereich angrenzend eine Kaltluftleitbahn. Die westlich angrenzende
Bebauung liegt jedoch bereits außerhalb des Wirkungsbereiches der lokal entstehenden ,
in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Strömungssysteme.
129148
19
Der Klimafahrplan Nür nberg 2010–2050 (2014) wurde vom Referat für Umwelt und Ge-
sundheit der Stadt Nürnberg beauftragt. Ziel dieser Studie war es , aufzuzeigen, mit wel-
chen Maßnahmen die Stadt Nürnberg die angestrebten langfristigen Klimaschutzziele
(- 80% CO2-Emissionen bis 2050) erreichen kann. Hierzu wurden zwölf kurzfristig anzuge-
hende Maßnahmen mit höchster Priorität erarbeitet wie z.B. die Gründung einer „Fernwär-
meanschlussinitiative“, die Einführung einer Konzeptausschreibung mit Vorgaben zum
Energiekonzept bei großen Entw icklungsvorhaben und ein regelmäßiger Austausch
der Immobilienbranche mit der Stadtverwaltung und dem kommunalen Energieversor-
ger.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die vorgesehene Umnutzung des bisher völlig unbebauten Planbereiches hat Auswirkun-
gen auf den globalen und lokalen Klimaschutz.
Lokalklima:
Das Kleinklima über den Flächen im Planungsgebiet wird sich durch die Planung negativ
verändern, da unbebaute Flächen mit relativ hoher baulicher Dichte versiegelt werden. Die
im Stadtklimagutachten dargestellte Kaltluftleitbahn entlang des Reichswaldes (östlich des
Geltungsbereiches) wird durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt. Auch die günstige
bioklimatische Situation der Ortschaft Brunn wird aufgrund der relativ niedrigen Baukörper
und der geringen Größe des Baugebiets sowie der ausreichend vorhanden Kaltluftentste-
hungsgebiete in der Umgebung (Waldbereiche rings um die Ortschaft) nicht verschlechtert.
Globalklima:
Der geplante Bau von Wohnhäusern auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche
führt voraussichtlich zu einer geringen zusätzlichen CO2 - Belastung der Atmosphäre. Die
zum Zeitpunkt des Baus geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Wärmedäm-
mung sowie Heizkraftanlagen (einschl. EnEV und EE-WärmeG) werden jedoch eingehal-
ten. Es ist sogar angestrebt, Häuser nach dem KfW55-Standard zu bauen. Außerdem soll
das Woh ngebiet mit einem eigenen Nahwärmenetz ausgestattet werden (derzeit ange-
dachter Brennstoff: Holzpellets). Aus diesen Gründen und aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, ein zusätzliches Energiekon-
zept zu erstellen.
Durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen der neuen Bewohner (voraussichtlich Berufs-
pendler) entsteht eine zusätzliche CO2 -Belastung, die jedoch durch die gute ÖPNV -
Anbindung reduziert wird.
Klimaanpassung:
Die geplanten Vegetationsflächen mit Baum un d Strauchpflanzungen sowie die Dachbe-
grünungen auf den Nebengebäuden verbessern das Kleinklima im g eplanten Baugebiet.
Durch diese Pflanzungen wird die planinduzierte Reduzierung der Evapotranspiration im
Baugebiet verringert, was auch die Verringerung der Luftfeuchte und zu die Erhöhung der
Temperaturspitzen im Tages- und Jahresgang abmildert.
Ergebnis:
Insgesamt sind erhebliche klimatische Auswirkungen zu erwarten.
130149
20
2.12 Abfall 4
Ausgangssituation
Vorbelastungen aus abfallrechtlicher oder altlastentechnischer Sicht bestehen im Plange-
biet nicht.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Bezüglich der während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind keine Besonderheiten zu er-
warten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefähr-
dungen ausgeschlossen und eine möglichst energiesparende und ressourcenschonende
Entsorgung sichergestellt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig im Bereich des geplanten Wohngebiets anfallenden Abfällen handelt es
sich um gewöhnlichen Hausmüll, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Darüber
hinaus sind keine besonderen oder problematischen Abfälle zu erwarten.
Eine problemlose Abwicklung der Müllabfuhr wird durch eine ausreichend dimensionierte
Erschließungsstraße sowie durch das Vorsehen ausreichender Müllsammelstellen sicher-
gestellt.
Ergebnis:
Da es sich um ein Wohngebiet ohne Besonderheiten hinsichtlich des Müllaufkommens
handelt, sind in dieser Hinsicht keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
2.13 Kultur - und Sachgüter
Ausgangssituation
Laut dem bayerischen Denkmalatlas sind Bau- oder Bodendenkmäler im Bereich des Be-
bauungsplanes nicht vorhanden.
Der östlich daran angrenzende Waldrand wird durch einen ca. 60 m t iefen Bestand aus
sehr alten Eichen gebildet, der ein kulturhistorisch bedeutsames Relikt darstellt . Solche
lichten Eichenwälder sind meist aus früher gemeinschaftlich genutzten Waldweiden (All-
mende) hervorgegangen; Eichen wurden dort forstlich gefördert, da sie der Schweinemast
dienten.
Auswirkungen / Prognose
Der kulturhistorisch bedeutsame ehemalige Hutewald ist von der Planung nicht betroffen.
Ergebnis:
Hinsichtlich der Kultur- und Sachgüter sind aktuell keine erheblichen Eingriffe zu erwar-
ten. Im weiteren Verfahren ist eine Stellungnahme seitens BOB/2 nachzureichen.
2.14 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen
Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
131150
21
zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der Grundwasserneubildung. Dar-
über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu einer Erhöhung der erheblich negativen
Auswirkungen führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.
3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung /
Nullva ria nte
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plan-
gebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung
der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B.
Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren).
Da im vorliegenden Fall kein Baurecht vorliegt und für den Geltungsbereich schon vor Be-
ginn der Planung längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat (landwirtschaft-
liche Nutzfläche), entspricht die Nullvariante größtenteils der Ausgangssituation (ausge-
räumte, strukturarme Ackerflur). Zwar würden die oben beschriebenen Umweltauswirkun-
gen auf die einzelnen Schutzgüter nicht eintreten, allerdings wäre auch die dringend erfor-
derliche (und hier auch im FNP bereits vorgesehene) Schaffung von stadtnahem Wohn-
raum nicht möglich.
4. Ma ßna hme n zur Ve rme i dung, Verringerung und zum
Aus gle ich na chteiliger Umwelta uswirk unge n
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutz-
güter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als
Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange
des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung
verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
132151
22
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB5
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt-
belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
und gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-
gen, welche durch die Realisierung der Planung
entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
BNatSchG6
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB
i.V.m. §§ 15 und
18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähig-
keit des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung
über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz / saP7
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme
gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des
§ 18 BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF8-/FCS9-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurtei-
lung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes
ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA –Ver-
träglichkeits-ab-
schätzung /
ggf. -prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungs-
ziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten
gem. § 32 BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz,
Beurteilung durch die Regierung von Mittelfran-
ken, ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Un-
zulässigkeit der Planung gegeben ist.
Tabelle: Instrumente des Umweltrechts
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich
(A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere min-
dern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Es handelt sich hierbei lediglich um Empfehlungen. Die Tabelle wird im weiteren Verfahren
ergänzt und detailliert, sobald textliche Festsetzungen erarbeitet wurden (z.B. bzgl. versi-
ckerungsfähiger Beläge, Fassadenfarben etc.). In der endgültigen Fassung des Umwelt-
berichtes verbleiben letztlich nur diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im Rahmen des
Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B-Plan
festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen:
Versiegelung landwirtschaftli-
cher Fläche, Beeinträchtigung
der Wasserspeicher - und der
Filterfunktion und der Grund-
wasserneubildung
unversiegelte Grünflächen
am Ortsrand, Pufferung der
anfallenden Regenwasser-
mengen in den Pflanzflä-
chen und Dachbegrünun-
gen auf Nebengebäuden
Vr Boden, Was-
ser, Klima
BBP (textl. und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
5 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
6 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
7 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
8 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
9 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von Populationen
133152
23
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen:
Verlust von landwirtschaftli-
cher Fläche
Anlage von Dachbegrü-
nungen auf Nebengebäu-
den und Grünflächen mit
Neupflanzung von Bäumen
und Sträuchern sowie Neu-
anlage von Rasenflächen
in öffentlichen Grünflächen
und Freianlage der Kita pri-
vate Gartengestaltung
ohne nähere Vorgaben
Vr Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt,
Klima
BBP (textl. und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Baubedingte Auswirkungen:
Bebauung angrenzend an Le-
bensräume der Zauneidechse
konfliktvermeidende Maß-
nahme (Amphibienzaun,
Anlage eines lichten Gras-/
Krautsaumes am westl.
Rand des GB
Vm, A Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
städtebaulicher
Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technische
Überprägung einer intensiv
genutzten Ackerfläche
optische Aufwertung und
Ortsrandeingrünung durch
öffentliche Grünflächen mit
Gehölzpflanzungen
Vr Landschafts-
/ Ortsbild ,
Klima
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technisch e
Überprägung einer intensiv
genutzten Ackerfläche
Verbesserung der Aufent-
haltsqualität durch Schaf-
fung von durchgängigen,
öffentlich zugänglichen,
begrünten Aufenthaltsbe-
reichen, fußläufige Anbin-
dung an den Reichswald
Vr Menschliche
Gesundheit -
Erholung
BBP (zeichn. Und
textl. Festsetzung),
städtebaul. Vertrag
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Lärmeinwirkungen von außen
auf das Gebiet (Näheres noch
nicht bekannt)
Erstellung eine r gutachter-
liche Stellungnahme zum
Schallschutz im weiteren
Verfahren
Vr Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Keine erheblichen Lärmaus-
wirkungen auf die Nachbar-
schaft durch die im Geltungs-
bereich geplanten Nutzungen
zu erwarten
Erstellung einer gutachter-
liche Stellungnahme zum
Schallschutz im weiteren
Verfahren
Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Anfall von Hausmüll
Vorsehen geeigneter Zu-
fahrten und Müllsammel-
stellen
(ansonsten Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben)
Vr Abfälle / Be-
seitigung
gesetzliche Vorga-
ben
Energieverbrauch gesetzliche Vorgaben ein-
schl. EnEV und EE -
WärmeG werden eingehal-
ten
darüber hinaus derzeit Er-
füllung des KfW55 -Stan-
dards und Anlage eines
Holzpelletkessels mit Nah-
wärmenetz angestrebt
Vr Klima gesetzliche Vorga-
ben
KfW55
134153
24
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus Heizungsan-
lagen
Umweltfreundliche Heiz-
konzepte ( Nahwärmenetz
mit Brennstoff Holzpellets)
Vr Klima, Luft-
qualität
evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus motorisiertem
Individualverkehr
gute Anbindung an den
ÖPNV (täglich zahlreiche
Busverbindungen)
Vr Klima, Luft-
qualität
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus motorisiertem
Individualverkehr
Bereitstellung von Ladeein-
richtungen für E -Bikes und
Elektroautos
Vr Klima, Luft-
qualität
evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Bodenversiegelung Verwendung wasserdurch-
lässiger Bodenbeläge zur
Schaffung von
Versickerungsflächen
Vr Wasser,
Klima
BBP (textl. Festset-
zung)
lokale Erhöhung der Tempe-
raturschwankungen im Ta-
ges- und Jahresgang durch
Bodenversiegelung
Verwendung heller Fassa-
denfarben und Verwen-
dung heller Baumaterialien
auf Straßen- und Stellplatz-
bereichen
Vr Klima evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A)
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen außer dem Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ (im Bereich der
geplanten internen Ausgleichsfläche) keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Ob-
jekte bzw. Gebiete (NSG, gLB und/oder ND) oder Wasserschutzgebiete vor. Im Gebiet sind
weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope noch im
ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume oder Biotope der Stadtbiotopkartierung
vorhanden.
Grundsätzlich ist gemäß § 15 BNatSchG der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, ver-
meidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. unvermeid-
bare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Für Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren, besteht keine
Ausgleichspflicht. Bei Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB ist über ggf. notwen-
dige Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschrif-
ten des § 1a BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund der Planung müssen jedoch zunächst
Vermeidung und Verringerung von Konflikten stehen. Wenn dies bei zulässigen Eingriffen
nicht möglich ist, sind Art und Umfang der Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchti-
gungen zu bestimmen.
Im weiteren Verfahren ist eine Bilanzierung von Bestand und Planung gemäß der Wertliste
nach Biotop-/ Nutzungstypen der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen) zu erstellen.
135154
25
4.2 Europäischer und nationaler Artensc hutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Regierung von Mittelfranken) w urde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung
parallel zum B-Plan-Verfahren eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet (Bear-
beiter: Dr. Schlumprecht, Büro für ökologische Studien) . Näheres dazu ist dem Kapitel
2.4.2 zu entnehmen. Das Gutachten wird derzeit von der zuständigen Fachbehörde ge-
prüft. Gemäß dem aktuellen (noch nicht final geprüften) Stand sind keine CEF-Maßnahmen
erforderlich. Als artenschutzfachliche Konfliktvermeidungsmaßnahmen muss jedoch ein
Amphibienzaun während der Bauzeit am Rand des Baufeldes errichtet werden, um Tötun-
gen von Individuen der Zauneidechse ausz uschließen. Weiterhin soll ein ca. 1 m breiter
Gras-/ Krautsaum mit niedrigen Gebüschen am westlichen Rand des Geltungsbereiches
als Versteckmöglichkeit angelegt werden.
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind bei Umsetzung dieser Maßnahme n nach
aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Eine abschließende Aussage dazu kann je-
doch erst nach abgeschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die
Fachbehörde getroffen werden.
5. Ge bie te von gem einsc ha ftlic her Be deutung (Fauna -Flor a-
Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne
des Bundesnatursc hutzge setzes
Hinsichtlich der Betroffenheit der beiden östlich des Plangebiets gelegenen Natura2000 -
Gebiete (FFH-Gebiet 6533-371 und SPA-Gebiet 6533-471) werden parallel zum weiteren
Verfahren FFH -Verträglichkeitsabschätzungen durchgeführt und die Bewertung mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. In diesem Rahmen wird geprüft, ob die Planung
Konflikte mit den Erhaltungszielen und Schutzzwecke der o.g. Gebiete hervorruft.
6. Ge prüfte Alternative n
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Varianten hinsichtlich Stellung der Bau-
körper und Durchgrünung des Gebietes geprüft , mit dem Stadtplanungsamt (Stpl), dem
Umweltamt (UwA) und dem Jugendamt (J) der Stadt Nürnberg abgestimmt un d weiter
überarbeitet. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf einer städtebaulich sinnvollen und ge-
stalterisch verträglichen Ortsrandgestaltung und auf einer harmonischen Einbindung der
Baufläche in die umgebende Landschaft.
Im Zuge dieses Prozesses wurden zunä chst Varianten mit einem zentralen Grünzug ge-
prüft, dessen Breite jedoch nicht ausreichte, um die städtischen Anforderungen zur Spiel-
flächenversorgung des Gebiets nach Baulandbeschluss zu erfüllen. Da ein zentraler Grün-
zug angesichts der geringen Größe des Baugebiets und der Nähe zum Reichswald als
großflächigem Naherholungsgebiet nicht erforderlich ist, wurde in einem nächsten Schritt
versucht, die der Erholung und der Spielflächenversorgung dienenden öffentlichen Grün-
flächen mit der Ortsrandeingrünung nach Osten hin und mit einer Fußwegeverbindung zur
Brunner Hauptstraße und damit zum Wald zu kombinieren. Nach weiteren Abstimmungen
mit Stpl, UwA und J wurde d er dabei zunächst in der Mitte de s östlichen Ortsrandes vor-
gesehene Spielplatz an das Südwesteck des Geltungsbereichs verschoben, um eine aus-
reichend große und angemessen abgeformte (d.h. nicht zu schmale) Spielplatzfläche zu
erhalten.
136155
26
Aufgrund von Bürgerwünschen wurde die damalige Variante nochmals überarbeitet. Hier-
bei wurde die bauliche Dichte verringert, indem auf die bisher größtenteils angedachte Rei-
henhausbebauung zu Gunsten von Doppelhäusern verzichtet wurde und die Errichtung
von Satteldächern auf Hauptgebäuden festgesetzt. Dadurch passt sich das Baugebiet stär-
ker als vorher in die städtebauliche Umgebung ein, die zuvor geplante Dachbegrünung ist
jedoch nur noch auf Dächern der Nebengebäude möglich. Der im Osten des Plangebietes
vorhandene Fußweg wurde zu einer untergeordneten Erschließungsstraße geändert. Der
in der damaligen Variante im Westen geplante Pflegeweg entfällt in der überarbeiteten
Fassung. Weiterhin ist nun eine Kindertagesstätte im Nord osten des Plangebietes vorge-
sehen. Die öffentlichen Grünflächen sowie Spielplatzflächen wurden im Vergleich zur vor-
herigen Variante verkleinert. Die bauliche Dichte hat sich leicht verringert.
7. Me thodik / Hinweis e a uf Sc hwie rigkeite n und
Kenntnislücke n
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung
Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es
werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel
2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran-
gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
• Gewässerkundlicher Dienst Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2019),
https://www.gkd.bayern.de/de/grundwasser/oberesstockwerk
• Schultze+Lang Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung (1 3.05.2019): Brunner Zwickel. Neubau
von Reihenhäusern. Geotechnischer Bericht nach DIN 4020.
• LfU 2019 – 1: UmweltAtlas Bayern . https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/re-
sources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de, abgerufen am 30.07.2019.
• LfU 2019 - 2: Bayernatlas. https://geoportal.bayern.de/bayernatlas, abgerufen am 08.08.2019.
• Stadt Nürnberg: Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2014): Stadtklimagutachten
• Stadt Nürnberg Umweltamt / energieagentur nordbayern GmbH Nürnberg (2014): Klimafahrplan
Nürnberg 2010–2050
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2012): Handbuch Klimaanpassung
• Masterplan Freiraum:
- Stadt Nürnberg Umweltamt (2014): Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg
- Stadt Nürnberg Umweltamt (2013): Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2008): Stadtbiotopkartierung Nürnberg
• Stadt Nürnberg Umweltamt (1996 ): Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg
(ABSP)
• Bayer. Landesamt für Umwelt: Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
• Bay. Geologisches Landesamt (1977): Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlan-
gen und Umgebung
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2011): Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2016): Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2017): 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet
der Stadt Nürnberg
• Neununddreißigste Verordnung zur Durchführ ung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes –
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
• Geländebegehung (Umweltbelange) am 14.03.2019
• BföS Schlumprecht GmbH (Stand: 8.11.2019): Relevanzprüfung zur speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung (saP), Brunn, Heiligenmühlstr., Stadt Nürnberg
137156
27
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
• Lärmimmissionen
• Entwässerung
• Luftbelastung
• FFH-Verträglichkeitsabschätzung
• Relevanzprüfung zur saP (finale Prüfung und Freigabe durch Fachbehörde steht
noch aus)
Zu diesen Themen werden die i m weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T.
aus Fachgutachten, im Umweltbericht ergänzt.
8. Ma ßna hme n zur Übe rwac hung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblich en Umweltauswirkungen, die aufg rund der
Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist
die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchfüh-
rung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von
Maßnahmen gem. § 1a Abs . 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsrege-
lung)10. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die
gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maß-
nahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fach -
gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monito-
rings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind da-
bei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informatio-
nen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichne-
rischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen
zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bau-
leitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der
Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent über-
wacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informa-
tionen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltaus-
wirkungen angewiesen.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr. 4665/
Tabelle: Monitoringmaßnahmen: wird zum Entwurf ergänzt.
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit
noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind,
sind sie im weiteren Verfahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung) in Abstimmung
mit den betroffenen Fachbehörden zu erarbeiten.
10 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
138157
28
9. Zusa mme nfass ung
Für den B-Plan Nr. 4665 soll im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) ein Verfahren eingeleitet
werden. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Um-
weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Eine abschließende Einschätzung zur Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen
Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB kann in einigen Fällen zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden; die bereits abschätzbaren Prognosen sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)11
Fläche nicht erheblich
Boden erheblich
Wasser noch nicht möglich Entwässerungsplanung
Pflanzen nicht erheblich
Tiere noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Biologische Vielfalt noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
• Erholung nicht erheblich
• Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
• Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich
Licht nicht erheblich
Wärme und Strahlung nicht erheblich
Erschütterungen nicht erheblich
Klima erheblich
Aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes und der be-
reits vorgesehenen umwelt-
weltfreundlichen Energiever-
sorgung ist kein zusätzliches
Energiekonzept zu erstellen.
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Nürnberg, den 25.09.2020
Verfasser: Dipl. Ing. Sebastian Klebe
Dipl. Ing. (FH) Fabian Uhl
11 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
139158
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
29
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes -
entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013
(zuletzt geändert am 01.01.2020):
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll verringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Boden-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklu ng zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspruch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Frei -
flächen im Außenbereich. Gemäß dem
Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt-
schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden.
Insbesondere hochwertige Böden sollen nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang für
andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind historisch gewachsene Kulturlandschaf-
ten vor Verunstaltung , Zersiedelung und
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getro ffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei -
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich -
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alter -
nativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für
Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
§§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
(Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG)
i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion
als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie
möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und
78a beinhalten entsprechende planerische
und bauliche Vorschriften, welche darauf ab-
zielen, Retentionsräume möglichst von Be-
bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebau-
ung das vorherrschende Hochwasserschutz-
niveau nicht zu verringern. Generell sind bei
Planungen in einem amtlich festgesetzten
bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3)
oder in einem Risikogebiet außerhalb eines
ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge
im Rahmen der bauleitplanerischen Ab -
wägung zu berücksichtigen (Abwägungs -
direktiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische
Planungen und Konzepte in Bezug auf die
„Gemeinschaftsaufgabe“ Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, das eine Neubauplanung vor -
sieht (einschließlich Konversionsflächen), die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts -
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
140159
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
30
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum Natura 2000 -
Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschu tz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 4).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs-
schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekt e
des Artenschutzes und des Biotopverbunds
sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie-
rung von Verkehrswegen und der Auswei-
sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Biotop -
verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahr ung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge-
treten ist und 2019 fortgeschrieben wurde.
Der LAP soll die Lärmprobleme und Lärmaus-
wirkungen regeln und ruhige Gebiete gegen
eine Zunahme des Lärms schützen. Für die
Nebeneisenbahnstrecken wurde 2019 ein
eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterl iegen, im bau -/immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte fü r Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sport -
anlagenlärmschutzverordnung bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref-
fen darf, die nicht v ollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
141160
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
31
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle un d gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht -
linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks-
feste und Kirchweihen Anwendung finden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspiele inrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozial -
adäquat hinzunehmen sin d. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun-
gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge-
setzt; darin e nthalten ist u.a. eine Maßnah-
men-Übersicht des bestehenden Luftrein-
halte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1.
Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger
Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante)
relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BImSchV ; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grün fläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbi ld „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Baulandbeschluss (2017ff.):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
Beschluss des Umw eltausschusses vom
09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus-
schusses vom 17.10.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziel-
len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden-
begrünungsmaßnahmen bei allen anstehen-
den städtischen Neubauprojekten und im
Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Stadtratsbeschluss v. 04.03.2020:
Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als
Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für
alle räumlichen Entwicklungsplanungen
sowie für stadtstrate gische Grundsatzent-
scheidungen. Die Entwicklung von Grünflä-
chen auf vormals baulich genutzten Flächen
bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen
vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung
sind bestehende funktionale Zusammen-
hänge der vorhandenen Gebiete einze lfall-
spezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
142161
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
32
Klima und Energie
§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne so llen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
§ 1a Abs. 5 BauGB:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst -
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering od er lieg t fast bei
Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG*):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
Energieeinsparverordnung (EnEV*):
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
____________________________________
* wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 mit dem Energieeinsparungs-
gesetz (EnEG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle
Datengrundlage und Analyse der klimaökolo-
gischen Funktionen für das Nürnberger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions - und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klim abündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werd en. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive
ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens
werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
Stadtratsbeschluss v. 24.07.2019:
Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der
Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen
(Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO 2-
neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten
und Neubaugebieten auszuschöpfen und
beim Verkauf von Grundstücken der Stadt
Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mög-
licher CO2-Neutralität erstellen zu lassen und
dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen
(Punkt j).
Stadtratsbeschluss v. 17.06.2020:
Der Stadtrat legt als Treibhausgasminde-
rungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von
-60% fest (Punkt b) und erhöht das im Klima-
fahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhaus-
gasminderungsziel von -80% auf -95% (Punkt
c).
143162
33
Anlage 1: Bestandsplan
Quelle Luftbild: Stadt Nürnberg 2019
144163
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/200/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung„
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke
Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Anlass des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens ist die Absicht des Investors, auf
seinem Firmengelände in Nürnberg-Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung
von Dampf zu errichten. Der Dampf soll zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung
genutzt werden.
Das Bebauungsplanverfahren ist notwendig, um Baurecht für das geplante Vorhaben zu
schaffen.
Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 4Ö 4
145164
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
146165
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
147166
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 25.09.2020 umfasste Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem
Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach ein Bebauungsplan
aufzustellen ist.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 25.09.2020,
der Begründung zum Rahmenplan vom 28.09.2020 und der 1. Fassung des Umweltberichts
vom 28.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(AGBV)
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
148167
1
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße,
dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Anlass des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens ist die Absicht des Investors auf seinem
Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von
Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallw irtschaft der Stadt
Nürnberg bei. In der gesamten Region kann der Abfallstoff „Altholz“ derzeit nur unzureichend
einer Abfallbeseitigung zugeführt werden. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann dieses
Material aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen . I m Umkreis von ca. 85 km stehen keine
entsprechenden Entsorgungsanlagen für diesen Abfallstoff zur Verfügung. In der Praxis wird
heute ein großer Anteil aus der Metropolregion bis nach Frankfurt am Main (230 km) und Leipzig
(290 km) verbracht. Durch die Erric htung der Altholzverbrennungsanlage wird eine ortsnahe
Abfallverwertung und Abfallbeseitigung geschaffen.
Kosten
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Auf die Stadt Nürnberg
kommen voraussichtlich keine Kosten zu.
Zeitliche Umsetzung
Nach erfolgtem Beschluss im Stadtplanungsausschuss soll die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt werden.
Fazit
Der Bebauungsp lan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ soll eingeleitet und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Mit dem Bebauungsplan kann eine Verbesserung
für die Abfallwirtschaft in Nürnberg erreicht werden.
Ö 4Ö 4
149168
55a
57
29
39
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Sandreuthstraße
Sandreuthstraße
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312
312
310
310
311
Höhe 35,0 m
Höhe
32,0 m
Höhe 12,00 m
Kesselhaus
Silos Brennstofflagerung (Bestand)
Brennstoffanlieferung
Rauchgas-
reinigung
Anlieferung
(Bestand)
LKW-Anlieferung
Entladung
Abgasleitung
(auf vorhandenen Rohrbrücken)
1 Röhre im 3-zugigen
Bestands-Kamin
Kamin (Bestand)
Reststoff und
Kesselasche Silo
Höhe
24,0mHöhe 20,0 m
PLANNAME: 4669_KONZ_20200928_stel_02-ÜBERSICHTSPLAN
BEBAUUNGSPLAN NR. 4669
"Altholzverbrennung"
für eine Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
h%(56,&+763/$1=80
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Stadtplanungsamt / Verbindliche BauleitplanungGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
1 : 2.000
Ö 4Ö 4
150169
Stadtplanungsamt
Begründung
Zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße,
dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Stand: 28.09.2020
Quelle der Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Ö 4Ö 4
151170
Inhaltsverzeichnis
Gesamtzahl Seiten: 13
Seite II
Begründung
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnell-weg und der Bahn-
strecke Nürnberg-Schwabach
Inhaltsverzeichnis
I Planbericht 4
I.1 Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren) 4
I.2 Anlass zur Aufstellung – Planungsziele 4
I.3 Grundlagen der Planung 5
I.3.1 Analyse des Bestands 5
I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topografie 5
I.3.1.2 Bebauungen und Nutzungen im Plangebiet 5
I.3.1.3 Bebauungen und Nutzungen im Umfeld des Plangebiets 6
I.3.1.4 Erschließung Verkehr 6
I.3.1.5 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des
vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft 6
I.3.1.6 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) 6
I.3.2 Planerische Vorgaben / Vorhandenes Planungsrecht 7
I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben 7
I.3.2.2 Naturschutz / Wasserschutz 8
I.3.2.3 Denkmalschutz 9
I.3.3 Sonstige Rahmenbedingungen 9
I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation 9
I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse 9
I.4 Planungskonzept 9
I.4.1 Nutzungskonzept 9
I.4.2 Angestrebte Baustruktur 10
I.4.3 Verkehrliche Erschließung 10
I.4.4 Gender und Diversity 11
I.4.5 Ver- und Entsorgung / Entwässerung 11
I.4.6 Grünordnung / Ausgleichsmaßnahmen 12
I.4.7 Immissionsschutz 12
I.4.7.1 Lufthygiene 12
I.4.7.2 Lärmimmissionsschutz 13
I.4.8 Energieeinsparung 13
I.5 Erforderliche Festsetzungen und Kennzeichnungen 13
I.6 Zusammenfassung Umweltbericht 13
I.7 Kosten 15
152171
Seite III
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil 16
III Quellenangaben 17
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) (Quelle: Bayerische
Vermessungsverwaltung & eigene Darstellung) 11
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht 14
153172
I Planbericht
Seite 4
Begründung
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnell-weg und der Bahn-
strecke Nürnberg-Schwabach
I Planbericht
I.1 Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren)
Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf dem Fir-
mengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8
ha und umfasst in Teilen die Flurstücke Nr. 166 und 166/2 der Gemarkung Gibitzenhof . Der
Geltungsbereich kann dem Plan zum „Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung" für ein
Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-
Schwabach“ vom 25.09.2020 entnommen werden.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
der Altholzverbrennungsanlage geschaffen werden. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes ist das BauGB und die aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrif-
ten / Rechtsverordnungen. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Stadt
Nürnberg. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstel-
len, der im Zuge des Verfahrens fortgeschrieben werden soll.
Der Rahmenplan des Bebauungsplans mit der 1. Fassung des Umweltberichts bildet die Grund-
lage für die Weiterentwicklung des Areals. Die Sicherung der Planung und Durchfüh rung, ins-
besondere der Finanzierung der durch das Vorhaben / Planung verursachten Kosten erfolgt
durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags im Sinne des § 11 BauGB zwischen der
Vorhabenträgerin und der Stadt Nürnberg.
I.2 Anlass zur Aufstellung – Planungsziele
Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der Vorhabenträgerin auf
ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung
von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung de r Abfallwirtschaft der Stadt
Nürnberg bei. Die Deponierung des Abfallstoffes „Altholz“ ist nicht zulässig. In der Region kann
dieser derzeit nur unzureichend einer Abfallbeseitigung zugeführt werden. Die städtische Müll-
verbrennungsanlage kann dieses Material aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen, im Umkreis
von ca. 85 km stehen keine entsprechenden Entsorgungsanlagen für diesen Abfallstoff zur Ver-
fügung. In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil aus der Metropolregion bis nach Frank-
furt am Main (230 km) und Leipzig (290 km) verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbren-
nungsanlage wird eine ortsnahe Abfallverwertung und Abfallbeseitigung geschaffen.
154173
I Planbericht
Seite 5
Zudem läuft die derzeit noch bestehende EEG-Förderung von Altholz (Biomasse-)anlagen Ende
des Jahres 2020 aus, was zu einer teilweisen Schließung von Altholzverwertungsanlagen ohne
Wärmenutzung führen kann.
I.3 Grundlagen der Planung
I.3.1 Analyse des Bestands
I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topografie
Das Plangebiet befindet sich auf dem Betriebsgelände der Vorhabenträgerin und dem Fernwär-
mestandort Sandreuth südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Auf dem Standort befin-
den sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wär-
mespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger An-
nahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestands-Ka-
min. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahn-
gleisen errichtet werden.
Der Geltungsbereich des BP Nr. 4669 umfasst in Teilen die Flurstücke Nr. 166 und 166/2 in der
Gemarkung Gibitzenhof.
I.3.1.2 Bebauungen und Nutzungen im Plangebiet
Für das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung soll
eine mit einer Reihe von ehemaligen Kohlesilos besetzten Aufstellfläche inklusive einer angren-
zenden Parkplatzreihe genutzt werden. Insgesamt befinden sich acht alte Kohlesilos in diesem
Geländeabschnitt, von denen vier abgerissen werden und die anderen vier zur Lagerung des
Häckselgutes des Altholzes umgerüstet werden sollen. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für
Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen.
Neben Kesselhaus und Rauchgasreinigung werden Flächen für die Brennstoffanlieferung, -kon-
trolle, -zuführung und -lagerung sowie für die Reststofflagerung, -kontrolle und -abtransport be-
nötigt. Die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten au-
ßer Betrieb genommenen Kohlekessel am Standort) werden zunächst für die Brennstoffanliefe-
rung per LKW und Zug umgerüstet bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reak-
tiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung genutzt werden zu können. Die Kohleanlieferung
wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas/Öl als Brennstoffe umgestellt
worden ist.
Für die Lagerung der Brennstoffe (Altholz) kommen die vier übrigen alten Kohlesilos zum Ein-
satz. Wie oben erwähnt, werden vier der acht Silos abgerissen, um Platz für Kesselhaus und
Rauchgasreinigung zu schaffen.
Der bestehende 3-zügige Stahlbeton-Kamin ist ca. 152 m hoch. Früher waren alle drei Kohle-
kessel an diesem Kamin anges chlossen. Aktuell ist eine Röhre mit dem umgebautem Hoch-
druckkessel 3 und eine weitere mit der vorhandenen Biomasseanlage belegt. Die bisher noch
freie Röhre wird für die neu zu errichtende Altholzverbrennungsanlage künftig genutzt werden.
155174
I Planbericht
Seite 6
I.3.1.3 Bebauungen und Nutzungen im Umfeld des Plangebiets
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher
Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der
Deutschen Bahn (DB AG) umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise,
befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich
die Müllverbrennungsanlage Nürnberg.
Im Süden des Betriebsgeländes Sandreuth verläuft die Sa ndreuthstraße. Diese trennt das an-
grenzende Gebiet mit Wohn- und Gewerbebebauung vom Standort der Vorhabenträgerin ab.
Das Umfeld des Plangebiets wird stark von den weiträumig verlaufenden Bahngleisen sowie
den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere
der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin, das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nen-
nen.
I.3.1.4 Erschließung Verkehr
Das Plangebiet wird derzeit über die Sandreuthstraße erschlossen, die im Osten in die Brehm-
straße und im Westen in die Hintere Marktstraße übergeht. Über die Volkmannstraße sowie die
Industrie- und Nopitschstraße ist der Standort an den Frankenschnellweg angebunden. Außer-
dem existiert am Standort ein Bahngleis, welches jederzeit reaktiviert werden kann.
I.3.1.5 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhande-
nen Zustands von Natur und Landschaft
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB (Bauge-
setzbuch) und im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) definierten Schutzgüter erfolgt im Um-
weltbericht.
Es sind entsprechend der anthropogenen Überformung des Geländes keine natürlichen Böden
anstehend. Der oberste Grundwasserleiter liegt in den im Untergrund anstehenden Sandsteinen
des Keupers (Blasensandstein). Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt 3 - 5 m unter GOK
(Geländeoberkante). Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Hinsichtlich der Kalt -/Frisch-
luftentstehung weist das Plangebiet keine bis geringe Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluft-
volumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten.
Im Jahr 2020 erfolgt eine Biotoptypkartierung und artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme auf
der B-Plan-Fläche und im 300 m Umgriff soweit erforderlich. Es werden die Biotop- und Nut-
zungstypen aufgenommen und den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung zugeordnet.
Hinsichtlich Landschaftsbild und Erholung hat das Gebiet keine Bedeutung, da es nicht öffentlich
zugänglich ist und durch die Nutzung als Fernwärmestandort bereits industriell überprägt ist.
I.3.1.6 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
In Teilbereichen des Plangebiets (Gemarkung Gibitzenhof Flurstücknummern 166 und 166/2
des Betriebsgeländes der Vorhabenträgerin in Sandreuth) wurden umweltrelevante Belastun-
gen des Bodens und des Grundwassers vor allem mit folgenden Stoffen vorgefunden:
- Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
156175
I Planbericht
Seite 7
- NSO-Heterozyklen
- BTEX-Aromaten (Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Xylole und alkylierte Benzole)
- LHKW (Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe)
- Cyanide
Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränken sich die Verunreinigungen
auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus
erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Im
Grundwasser, dessen Zustand für den Planbereich über die Grundwassermessstellen GWM3
und GWM4 repräsentiert wird, wurden im Monitoring seit August 2015 durchgängig nur gering-
fügige Schadstoffkonzentrationen gemessen.
Östlich des Plangebiets liegen in drei Schadensflächen erhebliche Boden - und Grundwasser-
kontaminationen mit den o. g. Stoffen vor. Die Grundwasserschäden befinden sich aktuell in der
Sanierung.
Die Ergebnisse verschiedener Altlastengutachten der Sachverständigen der LGA Institut für Um-
weltgeologie und Altlasten GmbH, v. a. „IUA2014372 vom 29.04.2016 – Gefahrenabwehr ehe-
maliges Gaswerk Sandreuth / Sanierungsuntersuchungen und Sanierungskonzept“ [LGA, 2016]
sind der Stadt Nürnberg (Umweltamt) und der Vorhabenträgerin bekannt. Eine der Sanierungs-
anlagen befindet sich derzeit im Plangebiet.
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort
die Versickerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Die Vorhabenträgerin wird sich im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 4669 [Städtebaulicher
Vertrag, 2020] verpflichten, die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die
Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern
gegeben ist (Details siehe [Durchführungsvertrag, 2020]). Es wird auch sichergestellt, dass wäh-
rend der Bautätigkeit die laufende Sanierung gewährleistet bleibt.
Durch die Nutzung als Fernwärmestandort ist das Plangebiet bereits hinsichtlich Lufthygiene
und Lärm vorbelastet.
Erschütterungen entlang der Fahrwege werden bereits derzeit durch die Geschwindigkeitsbe-
schränkung auf dem Firmengelände minimiert.
Außerhalb des Plangebiets stellen die Müllverbrennungsanlage Nürnberg sowie der Franken-
schnellweg Vorbelastungen in Bezug auf Luftschadstoffe und Lärm dar. Das Betriebsgelände
der N-ERGIE fällt als Betriebsbereich der unteren Klas se unter den Anwendungsbereich der
Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbren-
nungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches. Näheres dazu ist im Umweltbe-
richt zu finden.
I.3.2 Planerische Vorgaben / Vorhandenes Planungsrecht
I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben
Regionalplan [Regionalplan, 2018]
157176
I Planbericht
Seite 8
Der Geltungsbereich des B -Plans 4669 liegt im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Er-
langen. Auf der Grundlage des Regionalplans der Region Nürnberg ist es „von besonderer Be-
deutung, die Fernwärmeversorgung in größeren zusammenhängenden Siedlungsgebieten, ins-
besondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/ Fürth/Erlangen, auszubauen.“ [Regional-
plan, 2018, Grundsatz 6.1.2.1] Außerdem ist es von besonderer Bedeutung, „die bei der Müll-
verbrennung anfallende Wärmeenergie, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürn-
berg/Fürth/Erlangen, in zunehmendem Maß zu nutzen.“ Die bei der Altholzverbrennung anfal-
lende Wärmeenergie wird durch die Dampferzeugung fürs Fernwärmenetz genutzt . [Regional-
plan, 2018, Grundsatz 6.1.2.3] „Der bedarfsgerechten und umweltschonenden Nutzung von Bi-
omasse zur Energiegewinnung kommt in allen Teilen der Region besondere Bedeutung zu .“
[Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.1] „Es ist von besonderer Bedeutung, die im Rahmen der
Gewinnung elektrischer Energie durch Biomassenutzung entstehende Wärmeenergie, einer
sinnvollen, möglichst dezentralen Nutzung zuzuführen.“ [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.2]
Dies wird durch die geplante Fernwärmeerzeugung aus Biomasse (Altholz) am Standort ermög-
licht.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
[FNP, 2019]
Im seit 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme) dar-
gestellt. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist demzufolge nicht not-
wendig. Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungs-
plan heraus entwickelt, daher ist eine Änderung oder Berichtigung des wirksamen Flächennut-
zungsplans mit integriertem Landschaftsplan nicht erforderlich.
Bebauungspläne
Im Plangebiet liegen keine Bebauungspläne oder Veränderungssperren vor.
Zulässigkeit von Bauvorhaben
Durch die Aufstellung des B ebauungsplans wird ein Baurecht für die Anlage geschaffen. Die
Anlage ist mit dem bisher bestehenden Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch nicht vereinbar.
I.3.2.2 Naturschutz / Wasserschutz
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenk-
mäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläu-
fig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte
Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch
einige Biotope. Diese sind im Umweltbericht näher beschrieben.
Näheres zu Artvorkommen ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm [ABSP, Karten A1 und A2] der Stadt Nürnberg aus dem
Jahr 1995 ist am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeut-
samer Lebensraum (Trockenstandort) ausgewiesen. Näheres wird im Umweltbericht beschrie-
ben.
158177
I Planbericht
Seite 9
I.3.2.3 Denkmalschutz
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Näheres wird im Umwelt-
bericht beschrieben.
Entlang der Anlieferstrecken auf dem bestehenden Werksgelände der Vorhabenträgerin befin-
den sich Baudenkmäler , die durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW nicht
durch Erschütterungen betroffen werden können.
I.3.3 Sonstige Rahmenbedingungen
I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation
Die Wasserversorgung sowie die Regen- und Schmutzwasserentsorgung können durch geeig-
nete Anbindungen an die bereits vorhandenen Anlagen und Leitungen sichergestellt werden.
I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
I.4 Planungskonzept
I.4.1 Nutzungskonzept
Im Plangebiet ist die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von Dampf ge-
plant, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Die Festsetzung erfolgt
hier als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) [BauNVO,
2017].
Die Gesamtgröße des G eltungsbereichs beträgt ca. 8.300 m², davon sollen ca. 4.777 m² als
überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden.
Die bauliche Dichte wird über Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan
geregelt. Hier wird auf die Obergrenzen nach der BauNVO von 0,8 für Sonstige Sondergebiete
verwiesen.
Der Altholzmix aus den Althölzern A I bis A IV wird weitgehend verarbeitungsfertig in Hackschnit-
zeln angeliefert. Zunächst erfolgt die Anlieferung nur per LKW, zukünftig kann auch die Anliefe-
rung über den Schienenweg erfolgen, wenn das Gleis reaktiviert wird, geeignete Schüttgutcon-
tainer vorhanden sind und die Zulieferer einen Bahnanschluss besitzen. Von der Annahmehalle
werden die Brennstoffe mit Förderbändern in die 4 bereits bestehenden, noch umzurüsten den
Silos gefördert und eingelagert. Um eine für die Silolagerung und Förderung erforderliche Kan-
tenlänge von < 150 mm zu garantieren, wird ein Nachzerkleinerer in der Anlieferhalle vorgese-
hen (dieser wird nur tagsüber betrieben). Zusätzlich werden als Alternativbrennstoffe Siebüber-
lauf aus der Kompostierung sowie Gärreste in zwei separaten Speichern (Container) vorgehal-
ten und anteilig dem Brennstoffmassenstrom zur Verbrennung zugegeben. Austragsschnecken
und Förderbänder führen den Brennstoff dem Brennstoffvorlagebehälter am Kessel zu und ge-
langen von dort über den Aufgabetrichter zur Verbrennung. Die Anlage hat eine Feuerungswär-
meleistung von 45 MW.
159178
I Planbericht
Seite 10
Anfallende Schlacke und Asche wird nach unten abgezogen und in einem Nassentschlacker
aufgefangen. Flug- und Kesselasche fällt im unteren Bereich der Kesselzüge an und wird ge-
sondert in ein Silo abgeführt. Die Aschen werden entsprechend in einem neu zu errichtenden
Silo zwischengelagert, per LKW abtransportiert und entsorgt bzw. recycelt. Vor der Verladung
werden die Schadstoffgehalte in den angefallenen Abfällen überprüft , um den vorgesehenen
Entsorgungsweg beschreiten zu können.
Reststoffe aus der Rauchgasreinigung werden in einem neu zu errichtenden Reststoffsilo gela-
gert und, ebenso wie Flug- und Kesselasche, per LKW abtransportiert und ordnungsgemäß ent-
sorgt und größtenteils verwertet . Ein Teil der Reststoffe wird rezirkuliert und erneut in den
Rauchgasstrom vor dem Gewebefilter in den Reaktor/Zyklon eingegeben, da sich weiterhin nicht
reagierte Adsorbentien in den Reststoffen befinden. Des Weiteren wird auf diese Weise der
Reststoffanfall reduziert.
Die Abgase werden über den bestehenden 3 -zügigen Kamin abgeführt. Dafür wird eine neue
Abgasleitung auf bestehenden Rohrbrücken verlegt und eine bisher nicht gen utzte Röhre im
Kamin für die Altholzverbrennungsanlage genutzt werden.
I.4.2 Angestrebte Baustruktur
Der Geltungsbereich des B-Plans gliedert sich in den bestehenden Fernwärmestandort ein. Das
Umgebungsbild ist in diesem Gebiet stark von den dominanten Bestandsgebäuden des Fern-
wärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin,
das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nennen. Die Baustruktur im Plangebiet soll verträglich
mit der am Standort bestehenden Bebauung sein. Die Außenwände der Annahmehalle und des
Kesselhauses werden in Stahlskelettbauweise ausgeführt. Die Farbgebung wird an die beste-
henden umgebenden und zu erhaltenden Baustrukturen angepasst.
Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos, wird
sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern.
Über die neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos
erzielen. Die neu entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts - / Land-
schaftsbild und zur Anpassung an den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnah-
men wie Baum- und Strauchpflanzungen und / oder Klettergehölzen ausgestattet werden. Ge-
eignete Pflanzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgesetzt.
I.4.3 Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt, wie für das gesamte Firmengelände der N -ERGIE,
über die Sandreuthstraße. Die Anfahrt zur Sandreuthstraße erfolgt von der Industriestraße
(siehe Abbildung 1) aus Richtung Süden . Der abfließende Verkehr wird dorthin auch wieder
abgeleitet. Die Zufahrt von der Sandreuthstraße zum Firmengelände erfolgt über die vorhan-
dene Pforte. Über die Volkmannstraße sowie die Industrie- und Nopitschstraße erfolgt die An-
bindung an den Frankenschnellweg. Außerdem existiert am Standort ein Bahngleis, welches
jederzeit reaktiviert werden kann.
Die Erschließung innerhalb des Firmengeländes zur Altholzverbrennungsanlage erfolgt auf be-
reits ausgebauten Verkehrsflächen, die auch bisher schon von LKW -Verkehr befahren werden
und dafür ausgebaut sind.
160179
I Planbericht
Seite 11
Abbildung 1: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
& eigene Darstellung)
I.4.4 Gender und Diversity
Wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.5 Ver- und Entsorgung / Entwässerung
Da es sich bei dem Betriebsgelände um einen ausgewiesenen Fernwärmestandort mit weiteren
Anlagen handelt, sind die für die geplante Anlage erforderlichen Schnittstellen weitgehend vor-
handen. Hier wären Wasser, Erdgas (für das Start - und Lastbrennersystem für das Anfahren
der Anlage (Kaltstart), sowie für den Betrieb der Anlage mit Brennstoffen niedrigen Heizwerts),
Dampf, Strom und Abwasseranschluss als Beispiele zu nennen. Die Versorgung mit Druckluft
wird ebenfalls aus einer Bestandsanlage hergestellt. Lediglich die erforderliche Anlieferung und
Lagerung von Ammoniakwasser für die Rauchgasreinigung (bisher noch nicht auf dem Gelände
verwendet) muss neu eingerichtet werden. Die Reststoffe aus der Rauchgasreinigung sowie die
Asche und Schlacke werden in neu zu errichtenden Silos zwischengelagert und per LKW ab-
transportiert.
Die Entwässerung erfolgt ebenfalls über die bereits bestehende Infrastruktur am Standort. An-
fallende Abwässer werden, soweit möglich, prozessintern wiederverwendet. Darüberhinausge-
hende Prozessabwässer und Regenwassermengen werden in das Abwassersystem (Schmutz-
wasser- bzw. Regenwasserkanalsystem) am Standort Sandreuth abgeleitet.
Sanitärabwässer werden entsprechend in das dafür vorgesehene Abwassernetz (Schmutzwas-
ser) über-führt. Die zusätzlich durch den Betrieb der neuen Anlage auf dem Gelände anfallenden
Sanitärabwässer werden deutlich unter 1 m³ pro Tag liegen.
161180
I Planbericht
Seite 12
Die Ableitung der Abgase erfolgt über den Bestands -Kamin, in dem künftig eine bisher freie
Röhre genutzt werden wird.
I.4.6 Grünordnung / Ausgleichsmaßnahmen
Grünordnerisches Konzept
Der jetzt überplante Standort ist bereits überwiegend versiegelt. Die Parkplatzreihe nördliche
der Silos wird zusätzlich in Anspruch genommen und versiegelt.
wird im weiteren Verfahren ergänzt – Details siehe UB
Gebot der Vermeidung; Verminderung
Es sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Um-
weltauswirkungen geplant, um die Eingriffsschwere der Beeinträchtigungen von Natur und Land-
schaft zu mindern . Hierbei handelt es sich um Emissionsminderungsmaßnahmen im Hinblick
auf Luftschadstoffe und Schallminimierung durch Kapselung und Dämmung. Aber auch um die
Anfahrt des Vorhabens über die Industriestraße. Eine detaillierte Aufstellung der Maßnahmen
findet sich im Umweltbericht.
Ob Bäume betroffen sind, kann nach Erstellung der Biotoptypenkartierung ermittelt werden. Der-
zeit ist von maximal 5 Bäumen auszugehen, die betroffen sein können.
wird im weiteren Verfahren ergänzt – Details siehe UB
Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
wird im weiteren Verfahren ergänz – Details sieh UB
Artenschutz
Maßnahmen zum Artenschutz sind voraussichtlich nicht erforderlich, da auf der Vorhabenfläche
keine geeigneten Habitat strukturen für geschützte Arten bekannt sind. Dies wird im Rahmen
einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in 2020 näher überprüft. Auch die vorhandenen
Kohlebunker werden im Hinblick auf Fledermäuse vor einem Abriss bzw. einem Umbau näher
untersucht und ggfs. werden bei Feststellung von Fledermäusen geeignete Maßnahmen ergrif-
fen.
I.4.7 Immissionsschutz
I.4.7.1 Lufthygiene
Es wird eine Immissionsprognose nach TA Luft erstellt, u m die Emissionen und Immissionen
des Plangebiets zu ermitteln und zu beurteilen. Die Immissionsprognose wird von Sweco GmbH
[Sweco IP; 2020] erstellt.
Wie die in Erstellung befindliche Immissionsprognose zeigt, sind alle Zusatzbelastungen irrele-
vant im Sinne der TA Luft. Einzelheiten werden dem Gutachten [Sweco IP, 2020] zu entnehmen
sein.
162181
I Planbericht
Seite 13
I.4.7.2 Lärmimmissionsschutz
Für die Aufstellung des B-Plans ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin werden
die Geräuscheinwirkungen der geplanten Anlage und des zusätzlichen Anlieferverkehrs im Plan-
gebiet untersucht und unter Berücksichtigung bestehender Lärmvorbelastungen bewertet. Die-
ses Gutachten wird von A B K Institut für Immissionsschutz GmbH [ABK, 2020] erstellt.
Die Planung wird so gestaltet, dass die Immissionswerte nach TA Lärm / DIN 18005 vom Vor-
haben um mehr als 10 dB(A) an den maßgebenden Immissionsorten unterschritten werden. Für
nähere Details wird auf das zu erstellende Schallgutachten [ABK, 2020] verwiesen.
Die Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 und eine flächenspezifische Lärmkontin-
gentierung sind in der Erstellung.
I.4.8 Energieeinsparung
Der in der Anlage erzeugte Dampf soll zum einen Teil das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg
mitversorgen, zum anderen mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen anteilig
verstromt werden.
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur am Standort, kann die Anlage problemlos in das beste-
hende Stromversorgungssystem eingebunden werden. Hier ist insbesondere auf die redundante
Einbindung der Anlage in zwei unabhängige Stromnetze zu achten, um auch im Falle des Aus-
falls eines der Netze das sichere Abfahren der Anlage zu ermöglichen. Für den Fall, dass die
Unabhängigkeit der Stromnetze nicht garantiert ist, kommt zur weiteren Absicherung der Anlage
ein Dieselgenerator (Netz-Ersatz-Anlage - NEA) zum Einsatz. Über letztere ist noch nicht ab-
schließend entschieden.
Der thermische Nettowirkungsgrad der Anlage (Kessel) wird ca. 87 % betragen. Der Wirkungs-
grad der Gesamtanlage wird ca. bei 75% liegen.
Die Leitwarte wird nach EnEV errichtet, wie auch alle übrigen neuen Betriebsräume. Die Anlage
hat das Ziel, aus einem möglichst geringen Brennstoffeinsatz eine hohe Fernwärmeauskopplung
zu erreichen.
I.5 Erforderliche Festsetzungen und Kennzeichnungen
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.6 Zusammenfassung Umweltbericht
Für den B-Plan Nr. 4669 soll im Stadtplanung sausschuss (AfS) das Verfahren eingeleitet wer-
den. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter wer-
den bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-
gen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Si-
tuation geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die be-
stehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar
163182
I Planbericht
Seite 14
Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima
sind die Auswirkungen der Planung durch die CO 2-Minderung ebenfalls positiv. Auswirkungen
auf noch nicht abschließend bewertete Schutzgüter werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkun-
gen
Weiterer Untersuchungs-
bedarf (Gutachten / Kon-
zepte)1
Fläche nicht erheblich
Boden noch nicht abschließend
möglich
Eutrophierung und Versaue-
rung
Wasser nicht erheblich
Pflanzen noch nicht abschließend
möglich
Kartierungen, Eutrophierung
und Versauerung
Tiere noch nicht abschließend
möglich
Kartierungen, artenschutz-
rechtlicher Fachbeitrag/saP
Biologische Vielfalt noch nicht abschließend
möglich
siehe Pflanzen & Tiere
Landschaft nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognosen TA
Lärm / DIN 18005, TA Luft,
GIRL
Lärm noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognose TA
Lärm / DIN 18005
Störfallvorsorge noch nicht abschließend
möglich
Sachverständigengutachten
gem. § 50 BImSchG bzw. Art.
13 Seveso-III-Richtlinie
Geruch noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognose GIRL
Luft noch nicht abschließend
möglich, voraussichtlich nicht
erheblich
Immissionsprognose TA Luft
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
164183
I Planbericht
Seite 15
I.7 Kosten
Zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Nürnberg w ird vor der Billigung auf der
Grundlage des Bebauungsplan entwurfs einschließlich Umweltbericht ein städtebaulicher Ver-
trag abgeschlossen, die Grundzustimmungserklärung ist unterschrieben.
Nürnberg, den 28.09.2020
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
165184
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil
Seite 16
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil
166185
III Quellenangaben
Seite 17
III Quellenangaben
[ABSP, 1995]
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg
Abruf im Internet: 04.06.2020
https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[AFS, 2016]
Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandflächen (Abstandsflächensatzung – AFS)
vom 11. Juli 2016 (Amtsblatt S. 219)
Abruf im Internet: 17.06.2020
https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/6/630/630_018.pdf
[FNP, 2019]
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan, seit 08.03.2006
rechtswirksam, Stand vom 16.10.2019
Abruf im Internet: 17.06.2020
https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[LGA, 2016]
„IUA2014372 vom 29.04.2016 – Gefahrenabwehr ehem. Gaswerk Sandreuth / Sanierungsunter-
suchungen und Sanierungskonzept“; LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
[Regionalplan, 2018]
Regionalplan Planungsverband Region Nürnberg, in Kraft seit 01.07.1988, letzte Fortschreibung
am 16.08.2018
Abruf im Internet 17.04.2020
https://www.nuernberg.de/internet/pim/kartenverzeichnis.html
167186
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
B-Plan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“
Entwurf Umweltbericht
Stand: 28.09.2020
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt
Quelle der Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669
Ö 4Ö 4
168187
Seite
Inhaltsverzeichnis
Seite I
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen 4
1.2 Plangrundlagen 4
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der
Planung 6
2.1 Fläche 6
2.2 Boden 6
2.3 Wasser 7
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 8
2.4.1 Pflanzen 8
2.4.2 Tiere 9
2.4.3 Biologische Vielfalt 10
2.5 Landschaft 10
2.6 Menschliche Gesundheit 11
2.6.1 Erholung 11
2.6.2 Lärm 11
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 13
2.6.4 Geruch 16
2.7 Luft 16
2.8 Klima 18
2.9 Abfall 18
2.10 Kultur- und Sachgüter 19
2.11 Wechselwirkungen 22
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 23
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen 24
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 26
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 28
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 29
6 Geprüfte Alternativen 30
6.1 Standortalternativen 30
6.2 Technische Verfahrensalternativen 32
169188
Inhaltsverzeichnis
Seite II
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 33
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 35
9 Zusammenfassung 36
10 Literaturverzeichnis 38
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 40
12 Anlagen 44
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m 8
Tabelle 2: Einsatzstoffe 13
Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe 14
Tabelle 4: anfallende Abfälle 15
Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019) 17
Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 19
Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts 24
Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen 25
Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand 27
Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung 27
Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen 30
Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen 35
Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung 36
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Bayern Anhang 2 - Strukturkarte 44
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 46
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus
Legende - Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet 48
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 49
Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm 50
Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 51
170189
Inhaltsverzeichnis
Seite III
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 52
Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N-
ERGIE Netz GmbH) 53
171190
Einleitung
Seite 4
1 Einleitung
Das Bebauungsplan (B-Plan) -Verfahren Nr. 4669 soll am 29.10.2020 im Ausschuss für Stadtplanung
(AfS) eingeleitet (werden). Im Rahmen des B -Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und
ein Umweltbericht zu erstellen 1. Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des
Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg
(UwA) fachlich geprüft werden.
Zu dem B-Plan Nr. 4669 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg bereits ein Städ-
tebaulicher Vertrag vor.
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen
Ziel der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 ist es, eine ca. 0,8 ha große Fläche als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Altholzverbrennung“ festzusetzen.
Anlass ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth
eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung
und Stromerzeugung genutzt wird.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Text zur (frühzeitigen
Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung) bzw. im Vorentwurf zur Begründung.
1.2 Plangrundlagen
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region
Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP):
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdich-
tungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1)
Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus:
Karte 1 (Raumstruktur) : Nürnberg als Oberzentrum im Stadt - und Umlandbereich im großen
Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d.
Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2)
Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbau-
fläche. (siehe Anlage 3)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist das
Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fernwärme dargestellt. (siehe Anlage 4) Der
FNP widerspricht dem Vorhaben der Umsetzung des vorhabenbezogenen B -Plans für die Alt-
holzverbrennungsanlage also nicht.
Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voran-
stehend dargestellt.
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
172191
Einleitung
Seite 5
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbe-
standteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwem-
mungsgebiete an oberirdischen Gewässern:
Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte
Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Über-
schwemmungsgebiete im Plangebiet vor.
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Es liegen keine geschützten Biotope im Plangebiet vor.
FFH- und/oder SPA-Gebiete2:
Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Plangebiet vor.
2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzge-
biete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
173192
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 6
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-
rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB
als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden,
wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der erheblichen Auswirkungen wäh-
rend der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche3
Ausgangssituation
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Kraft-
werke GmbH, im nordwestlichen Bereich. D er Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur
Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flä-
chen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs -, Verkehrs - und/
oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher weder bau- noch anlagen-
oder betriebsbedingt erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Der Boden im Plangebiet und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige
Grünflächen, versiegelt und überbaut. Das Plangebiet ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östli-
chen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Bla-
sensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für das Plangebiet Böden mit kaum
intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71% bis 100% verzeichnet.
In Teilbereichen des Plangebiets wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwas-
sers vorgefunden (Details siehe Begründung Kapitel I.3.1.6). Im räumlichen Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe.
Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das
Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich, die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu
beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgü tern
gegeben ist. Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinde n sich derzeit im Gel-
tungsbereich des Plangebiets. Es wird auch sicher gestellt, dass während der Bautätigkeit die laufende
Sanierung gewährleistet bleibt. (siehe auch Begründung Kapitel I.3.1.6).
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
174193
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 7
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort die Versi-
ckerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Die temporäre Anlage von Baustelleneinrichtung, Bodenlager, Baustraßen
u.a. wird soweit möglich auf bereits versiegelten Flächen des Firmengeländes erfolgen. Somit entstehen
keine erheblichen bzw. fortwirkenden Beeinträchtigungen.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betankung, Wartungen und Reparaturen) können
theoretisch bodengefährdende Stoffe in den Boden - und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Si-
cherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib - und Betriebsstoffen, Betan-
kung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch ein-
gerichteten Plätzen) werden diese potentiellen Beeinträchtigungen jedoch vermieden, so dass keine ver-
meidbaren Schädigungen auftreten können.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden
auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage
umgerüstet. Eine Parkplatzreihe nördlich der Silo s wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und
versiegelt (ca. 500 m²).
Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen wird erstellt.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Berechnungen zu Eutrophierung
und Versauerung möglich.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Im Plangebiet liegen keine Oberflächengewässer. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Wasser-
schutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellen schutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines
Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in
südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).
Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebiets-
weise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für
mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.
Baubedingte Auswirkungen: Infolge von Bodenarbeiten besteht in Bereichen hohen Grundwasserstandes
bauzeitlich das potentielle Risiko des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser.
Durch geeignete Sicherungs - und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Trei b- und Be-
triebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen,
dafür technisch eingerichteten Plätzen) sind diese Beeinträchtigungen vermeidbar und werden entspre-
chend vermieden.
175194
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 8
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Es ist eine geringe Neuversiegelung von ca. 500 m² (Park-
platzreihe nördlich der Silos) vorgesehen. Da auf dem Standort ohnehin die versickerungswirksame Flä-
che so gering wie möglich sein soll (Versickerung nicht erlaubt, aufgrund der Bodenbelastungen), kommt
es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb
des Plangebiets zu erwarten.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope
sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m
Nr. Biotop Biotoptyp Schutz §
30 Art. 23
Schutz §
39 Art. 16
Entfernung
N-1257-
003
Grünflächen an den
Rampen (Franken-
schnellweg)
Magere Altgrasbe-
stände und Grünland-
brache (95 %),
Initiale Gebüsche und
Gehölze (5 %)
- Ja ca. 290 m N
N-1278-
001
Baumgruppe und
Grünanlage in
Steinbühl
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 220 m NO
N-1374-
002
Bäume in Steinbühl Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 220 m O
N-1374-
001
Bäume in Steinbühl Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 200 m O
N-1374-
004
Bäume in Steinbühl Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 280 m SO
N-1373-
001
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 120 m S
N-1373-
004
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 240 m S
N-1373-
002
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 120 m S
N-1373-
003
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 190 m S
176195
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 9
Nr. Biotop Biotoptyp Schutz §
30 Art. 23
Schutz §
39 Art. 16
Entfernung
N-1359-
003
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 280 m SW
N-1359-
004
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 230 m W
N-1359-
005
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 160 m W
N-1359-
006
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 120 m W
Die Straßenbäume im Untersuchungsgebiet „300 m“ sind im Wesentlichen in diesen Biotopen enthalten.
Weitere Einzelbäume werden in der Begehung erhoben und dargestellt. Teile der genannten Bäume -
im Bereich des Stadtbiotops N-1359-003 - sind dem Naturdenkmal Nr. 84 „Alte Laubbäume an der Alten
Allee in Schweinau, Fl.-Nr. 175/2 Gmkg Schweinau“ zuzurechnen.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Gel-
tungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen
Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebens-
raum eingestuft ist. Im 300 m -Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensr äume
(Trockenstandorte).
Eine Biotoptypenkartierung wurde im Juli 2020 begonnen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach Abschluss der Biotopkartierung ergänzt
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Da für die Umsetzung des B-Plans keine Rodungen oder Inanspruchnahme
neuer Flächen notwendig sind, sind keine baub edingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen zu
erwarten.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Zu Eutrophierung und Versauerung werden Berechnungen
durchgeführt. Einträge unterhalb der Wirkschwellen werden erwartet.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst anhand der Biotoptypenkartierung sowie den Berech-
nungen zu Eutrophierung und Versauerung möglich
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen
sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.
Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoff-
emissionen sind im Plangebiet keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.
Mit einer faunistischen Erhebung wurde im Juli begonnen. Bahngleise und Nebenflächen stellen wertvolle
Strukturen für die Ausbreitung von Pflanzen - und Tierarten dar. D ementsprechend kann nicht ausge-
schlossen werden, dass auch auf angrenzenden Flächen wertgebende Bestände vorhanden sind . Die
177196
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 10
wichtigsten Tierartgruppen für die noch zu erste llende saP sind aufgrund von Gebäudeabriss Fleder -
mäuse und gebäudebrütende Vogelarten. Im Umgriff können Zauneidechsen (angrenzende Gleisanla-
gen) sowie geschützte Vogelarten vorhanden sein.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach faunistischer Bestandsaufnahme ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Bereits während der Bauphase kommt es zu Lärm - und Schadstoffemissio-
nen (siehe anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen).
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage ist mit Lärm -
und Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis
in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit
lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.
Bewertung: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere können erst nach Vorliegen der faunistischen
Erhebung und saP ermittelt werden.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter
Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Le-
bensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (s. Kap. 2.5), gegeben.
Eine Bewertung der Eingriffserheblichkeit für die o.g. Schutzgüter kann erst erfolgen, wenn die genannten
Erhebungen durchgeführt sind.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch das Anlagengelände der N -
ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohn-
bebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben.
Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der
Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle Be einträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss
der Baumaßnahme abklingen. In das Landschaftsbild wird bereits während der Bauphase eingegriffen.
Allerdings ist das Landschaftsbild am Standortbereich bereits beeinträchtigt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Das neu zu errichtende Kesselhaus hat eine Höhe von 35
m. Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos (ca. 30 m), wird
sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern. Über die
neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Die neu
entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts- / Landschaftsbild und zur Anpassung an
den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnahmen wie Baum - und Strauchpflanzungen
178197
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 11
und / oder Klettergehölzen ausgestattet werden. Geeignete Pflanzmaßnahmen werden im weiteren Ver-
fahren festgesetzt.
Bewertung: Somit werden die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch
die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und F ranken-
schnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA
(Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und
Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich
der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort Lärm- und Staubemissionen
aus und es kommt zu einer temporären visuellen Beeinträchtigung (Baustellencharakter). Durch ständiges
Feuchthalten der Abbruchmassen wird die Staubfreisetzung in der Bauphase minimiert.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkunge n: Beim Betrieb der Anlage kommt es zu Lärm -, Geruchs-
und Schadstoffemissionen . Es werden Immissionsprognosen nach TA Luft [Sweco IP , 2020] , GIRL
[Sweco Geruch, 2020] und TA Lärm [A B K, 2020] erstellt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Neuplanung auf die Erholungsnutzung können erst nach Vorliegen der
o.g. Immissionsprognosen bewertet werden . Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnut-
zung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.
2.6.2 Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch
den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des B -Plan-Gebiets) und die Bahnverbindung ( westlich bis
nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern,
2019].
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase kommt es durch den Anlieferverkehr der Bauteile
und durch Abtransport des Abrissmaterials (Rückbau Kohlesilos) zu verstärktem LKW-Verkehr.
179198
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 12
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Anlieferung der Brennstoffe erfolgt für gewöhnlich zu
den üblichen Lieferzeiten an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zwischen 9 und 22 Uhr (6 bis 22
Uhr ist möglich). Erfahrungsgemäß werden sich die Lieferungen dennoch auf einige Stoßzeiten konzent-
rieren. Der erforderliche Brennstoffmassenstrom und die Transportkapazitäten führen zu einem LKW -
Aufkommen von max. 26 LKW pro Tag. Ein Spitzenzuschlag von 3 -5 LKW wurde hier für erhöhte Anlie-
ferungsphasen berücksichtigt.
Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße
(siehe Anlage 6).
Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der B -Plan-Fläche geplant. Die Gleise sind
vorhanden, die Strecke muss nur reaktiviert werden. Außerdem ist mit max. 10 Pkw pro Schicht auf dem
Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).
Dieser zusätzliche Verkehrslärm wird in der Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2020]
mit berücksichtigt.
Bewertung: siehe Gewerbelärm
Gewerbelärm
Ausgangssituation
Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm
vorbelastet. Die Vorbelastung wird im Rahmen von Vorbelastungsmessungen ermittelt, die in 2020 durch-
geführt werden.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase werden Schallemissionen nach AVV Baulärm mini-
miert und es kommen lärmarme Baumaschinen zum Einsatz. Phasen mit erhöhten Lärmemissionen wäh-
rend der Bauphase werden soweit möglich in den Tagstunden durchgeführt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die betriebsbedingten Schallemissionen werden in einer
Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K , 2020] ermittelt und die Auswirkungen auf die
nächstgelegenen Wohnnutzungen bewertet.
Dafür werden die Geräuschemissionen auf dem Betriebsgelände ermittelt und daraus durch eine Schal-
lausbreitungsrechnung nach E DIN ISO 9613 -2 die Geräuschimmissionen an de n maßgeblichen Immis-
sionsorten berechnet. Des Weiteren wird abgeschätzt, ob unverträgliche Geräuschimmissionen durch
kurzzeitige Geräuschspitzen, tieffrequente Geräusche oder Erschütterungsimmissionen aus dem geplan-
ten Anlagenbetrieb zu erwarten sind.
Eine Nachaufbereitung der Brennstoffe erfolgt, wenn erforderlich, nur während der Tagstunden und wäh-
rend der Einlagerung in den Brennstoffsilos. Alle Förderer sind geschlossen ausgeführt. Nur die Förderer
von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtech-
nisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc.
Die von dem Vorhaben verursachten Beurteilungspegel werden im Betrieb sowohl tags als auch nachts
mehr als 10 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten an den maßgebenden Immissionsorten erwartet. Da-
180199
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 13
mit wäre der verursachte Immissi onsbeitrag nach Nummer 2.2 der TA Lärm nicht mehr dem Einwirkbe-
reich der Anlage zuzuordnen . Bei Einhaltung der im Bebauungsplan fest zusetzenden Lärmkontingente
wird die Einhaltung des -10 dB(A) Kriteriums an den maßgebenden Immissionsorten sichergestellt wer-
den.
Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind keine relevanten Auswirkungen auf das
Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten, wenn die festzulegenden flächenbezogenen Schallleis-
tungspegel eingehalten werden. Die Auswirkungen können erst nach Vorliegen der Immissionsprognose
Lärm bewertet werden.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und wei-
terer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Stör-
fall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befin-
det sich innerhalb dieses Betriebsbereiches.
Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie
Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische
Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden
SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten
berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4 .000 m³-Heizöltank mit anschließendem La-
chenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.
Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Plangebiet entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnli-
nien (siehe Anlage 7).
Im Bereich der vom Bay LfU im Jahr 2007 berechneten Abstandsempfehlung befinden sich im Plangebiet
zunächst Verkehrswege und Förderwege für Altholz, die entsprechend im Brandfall am Öllagertank ge-
räumt werden. Weiterhin liegt im Gebiet d ie Bahnentladung und das westlichste Lagersilo und der west-
lichste Teil der Altholzverbrennungsanlage. Die Bahnentladung erfolgt eingehaust und wird im Brandfall
am Heizöllagertank nicht mehr betrieben. Die Auswirkung auf die Entladehalle selbst und das westlichste
Lagersilo sowie die westlichsten Anlagenkomponenten ist näher zu betrachten. Es handelt sich allerdings
vorwiegend um Stahlbetonbauwerke, die gegenüber Wärmestrahlung relativ unempfindlich sind.
Nachfolgend sind die Einsatzstoffe , Brennstoffe und Abfälle aufgeführt, die in der Altholzverbrennungs-
anlage zum Einsatz kommen bzw. anfallen.
Tabelle 2: Einsatzstoffe
Stoff Max. Lagermenge
in der Anlage (kg)
Kalkhydrat (CaOH2) 176.800
Herdofenkoks (HOK) 17.500
Ammoniakwasser (25%) (NH4OH) 30.800
Natronlauge (50 %) (NaOH) 500
Diesel (Notstrom) 860
Erdgas (2.900 MWh/a)
< 500
181200
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 14
Stoff Max. Lagermenge
in der Anlage (kg)
Stickstoff 5.000
Schaumlöschmittel (AFFF 3%) 4.000
Kraft- und Schmieröl 500
Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe
Abfall-
schlüssel Abfalltyp Zuordnung zu
030101 Rinden- und Korkabfälle Altholz A I – A III
030105 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit
Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen. (Holzabfälle aus
der Holzverarbeitung)
Altholz A I – A III
150103 Verpackungen aus Holz.
(Paletten / Kisten aus Holzwerkstoffen)
Altholz A I – A III
170201 Holz
(aus Bau- und Abbruchabfällen, z.B. Altholz aus dem Abbruch und
Rückbau, Bauspanplatten)
Altholz A I – A III
191207 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt.
(Holz aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, das keine
gefährlichen Stoffe enthält)
Altholz A I – A III
200138 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt.
(Möbel)
Altholz A I – A III
200307 Sperrmüll Altholz A I – A III
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
(Munitionskisten / Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor
1989))
Altholz A IV
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Altholz A IV
191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält.
(Feinfraktionen aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstof-
fen)
Altholz A IV
200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält Altholz A IV
Abfallschlüssel wie in Altholz A III die zu hohe Schadstoffgehalte für
A III aufweisen
Altholz A IV
190801 Sieb- und Rechenrückstände Siebüberlauf
190501 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Siebüberlauf aus
der Kompostier-
anlage
190604 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Sied-
lungsabfällen
Gärrückstände
182201
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 15
In der Anlage werden maximal 4.160 Mg Altholz (nachaufbereitet) in den 4 Brennstoffsilos und in der
Anlage gelagert. Hierbei handelt es sich um weniger als 1.040 Mg (1 Silo) an gefährlichen Abfällen bis
hinunter zu 100 Mg im Regelfall.
An Sieb- und Rechenrückständen, nicht kompostierbarer Fraktion sowie Gärrückstand werden maximal
jeweils 100 m³ also unter 100 Mg maximal in der Anlage gelagert.
Tabelle 4: anfallende Abfälle
Bezeichnung des
Abfalls
Abfall-
schlüssel-
nummer
Menge [t/a] Lagermenge in der
Anlage [Mg]
Erdaushub 17 05 04 7,5
Holz, Glas, Kunststoff 17 02 01 / 02
/ 03
7,5
Eisen und Stahl 17 04 05 7,5
Transportverpackun-
gen
15 01 01 / 02
/ 03 / 05 / 06
7,5
Gemischte Siedlungs-
abfälle
20 03 01 7,5
Rostasche 19 01 12 2.879 80 (100 m³)
Flug- und Kessela-
sche
19 01 12 636 25 (75 m³)
Reststoffe aus Gewe-
befilter
19 01 07*
1.869 < 72 (120 m³)
Filtereinsätze 19 01 99 Ab-
fälle a. n. g.
Abhängig von
Abrasivität des
Staubs
7,5
Aktivkohlefilter Abhängig vom
Anlagenstill-
stand
< 7,5
Löschwasser Abhängig vom
Brandfall
--
Gemischte Verpa-
ckungen
15 01 06 < 100 7,5
Abfälle aus Straßen-
reinigung auf dem Ge-
lände
20 03 03 < 12 7,5
Kraft- und Schmieröl 13 02 < 6 < 2
Für das Vorhaben des B-Plans der Altholverbrennung ist durch einen § 29 b BImSchG-Sachverständigen
zu bewerten. ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich
der N-ERGIE ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte (d azu gehören auch Freizeitgebiete und
wichtige Verkehrswege) betroffen sind. Bei der gutachterlichen Ermittlung ist der Leitfaden KAS 18 als
183202
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 16
Erkenntnisquelle heranzuziehen. Die Ergebnisse werden bei der Fortschreibung des Umweltberichts er-
gänzt.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein
Brand in einem der Altholzlagersilos. Diese werden jedoch temper aturüberwacht und mit eine m Lösch-
wasser/Schaum-Leerrohrsystem ausgerüstet. Ein Brand kann dadurch hinsichtlich der Auswirkungen auf
einen Brand in einem kleinen Altholzlagerbereich von wenigen m 3 begrenzt werden. Da die Rauchgase
im Brandfall noch oben aus den Silos entweichen, ist eine bodennahe Ausbreitung ausgeschlossen.
Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Ver-
hinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen ge-
troffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach
den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrecht-
lichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten
Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und
Begrenzung der S törfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage
selbst und auf die Anlage einwirkende potentielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden
sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger be-
triebsbedingter Gefahren bewertet.
2.6.4 Geruch
Ausgangssituation
Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen
vor.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während des Baus der Anlage ist nicht mit relevanten Geruchsemissionen
zu rechnen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich ver-
hindert. Unter anderem e rfolgt die Anlieferung in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden,
die Anliefer- / Entladehalle ist geschlossen und die Luft wird in die Feuerung abgesaugt (Luftschleier,
Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung werden die Anlieferhal le und die Brennstoffsilos
abgesaugt und die Abluft wird über Aktivkohlefilter gereinigt. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen
daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden.
Bewertung: Eine Bewertung ist erst möglich, wenn die Geruchsprognose vorliegt.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Plangebiet bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luft-
qualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung i m Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert
der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2017 - 2019]:
184203
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 17
Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019)
Station NO2
[μg/m³]
PM10
[μg/m³]
PM2,5
[μg/m³]
BZL
[µg/³]
CO
[mg/m³]
Grenzwert/Zielwert 40 40 25 5 10
Nürnberg
Bahnhof
Städtisch
verkehrsnah
33,7 - 11 - -
Nürnberg Von-
der-Tann-Str.
Städtisch
verkehrsnah
43 23,7 - 0,9 1,5
Nürnberg
Muggenhof
Städtischer
Hintergrund
27 - 13 - -
Station Pb
[µg/m³]
As
[ng/m³]
Cd
[ng/m³]
Ni
[ng/m³]
B(a)P
[ng/m³]
Grenzwert/Zielwert 0,5 6 5 20 1
Nürnberg Von-
der-Tann-Str.
Städtisch
verkehrsnah
0,0041 0,559 0,13 1,5 0,371
Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen
in Nürnberg, außer NO2 an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Str., eingehalten.
Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2016 - 2018]:
Station Deposition Cd
[µg/(m²*d)]
Immissionswert 2,0
Nürnberg
Bahnhof
Städtisch
verkehrsnah
0,0601
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort temporär Staubemissionen
aus. Hierbei müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, so dass diese Auswirkungen so gering
wie möglich gehalten werden. Insbesondere darf hier keine erhebliche Beeinträchtigung von schutzbe-
dürftigen Nutzungen im Umfeld entstehen. Hierbei sind diverse gesetzliche Vorgaben für Baustellen zu
berücksichtigen und einzuhalten, was im Rahmen der Bauüberwachung zu gewährleisten ist.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die geplante Anlage kommt es im Vergleich zu einer
Feuerung mit fossilen Brennstoffen zu einer Emissionsminderung von Kohlendioxid, durch einen CO 2-
neutralen Brennstoff. Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe wird
in der zu erstellenden Immissionsprognose nach TA Luft enthalten sein. Die Anlage erzeugt Fernwärme
mit heimischen Energieträgern unter energetisch sinnvoller Kraft-Wärme-Kopplung. Es kommt durch die
Nutzung von Altholz zu einer CO2-Einsparung gegenüber einer Gasfeuerung von ca. 50.000 t/a (bei 45
MW Feuerungswärmeleistung und 5.000 Betriebsstunden pro Jahr). Beim ganzjährigen Betrieb wird ent-
sprechend mehr eingespart.
185204
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 18
Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).
Bewertung: Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorliegen der Imm issionsprognose erfolgen.
Für die während der Bauphase temporär auftretenden kleinräumigen Luftbelastungen sind entsprechende
Minderungsmaßnahmen vorzusehen, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung verhindert wird.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Hinsichtlich der Kalt -/Frischluftentstehung weist das Plangebiet keine Kaltluftproduktionsraten auf . Der
Kaltluftvolumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO-NET, 2014; An-
hang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch
eine ungünstige bioklimatische Situation.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Durch die Baustelle sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das
Klima zu erwarten. Während der Bauzeit kann es temporär zu Abgas - und Staubemissionen durch den
Baubetrieb und die Baustellenfahrzeuge kommen. Hierdurch ist eine punktuelle Verschle chterung der
klimatischen Situation im Gebiet und der näheren Umgebung möglich, aufgrund der zeitlichen Begren-
zung und generellen Maßnahmen, welche im Zuge von Baustellen zum Schutz der Umgebung vorgese-
hen werden müssen, sind diese baubedingten Wirkungen jedoch als gering einzustufen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase
der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung
der Erwärmung im Gebiet ist über die 10-fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feu-
erungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal
abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner
Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen.
Die Emissionsminderung von Kohlendioxid durch den Einsatz eines CO2-neutralen Brennstoff s (siehe
auch Kapitel 2.7), hat - im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen - einen positiven Effekt
auf den Klimaschutz. Angaben zu etwaigen Klimaanpassungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren
ergänzt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind durch die CO2-Minde-
rung als positiv und demnach als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung
durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das (Lokal-)klima.
2.9 Abfall4
Die Altholzverbrennungsanlage dient der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und
Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Sied-
lungsabfällen). Die Abfallhierarchie wird auch für AI bis AIII Altholz eingehalten , da nur solches Altholz
dieser Klassen in der Anlage zum Einsatz kommt, das stofflich nicht verwertbar ist.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
186205
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 19
Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher
werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist
nicht vorgesehen.
Die Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend bei Industriebaumaßnahmen oder
auf Deponien verwertet. Die Rostaschen sind ein nicht gefährlicher Abfall , wegen der langen Ausbrand-
zeiten auf dem Rost.
Im Folgenden werden die voraussichtlich anfallenden Abfälle der Altholzverbrennungsanlage dargestellt:
Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG soweit möglich berücksichtigt.
Erdaushub wird am Standort soweit möglich wieder eingebaut oder zu Erddeponien in der Umgebung
gebracht und dort verwertet.
Während der Baumaßnahme anfallender Bauschutt, Holz, Glas und Kunstsoff sowie Eisen- und Stahl-
Schrott wird durch die ausführende Baufirma zur ordnungsgemäßen Entsorgung einer Bauschuttaufbe-
reitungsanlage zur Verwertung zugeführt.
Während der Baumaßnahme anfallende Transportverpackungen aus Holz, Kunststoffen und Kartonagen
sind vom Hersteller/Vertreiber der Waren zurückzunehmen und werden einer Verwertung zugeführt. Nicht
der Verwertung zugeführte Verpackungen werden ordnungsgemäß beseitigt.
Gemischte Siedlungsabfälle werden über aufgestellte Sammelbehälter gefasst und einer ordnungsgemä-
ßen Entsorgung zugeführt.
Falls bei den Bau- und Montagearbeiten Öl, Fette und Chemikalien in geringen Mengen anfallen, werden
diese in zugelassenen Behältern s achgerecht zwischengelagert und von den verantwortlichen Firmen
ordnungsgemäß entsorgt.
2.10 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler):
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im
Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:
Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Reinigerhaus,
Wasserturm
Sandreuth-
straße 71
ca. 110 m
S
Ehem. Städtisches Gaswerk,
heute N-ERGIE AG, von
Georg Kuhn (Städtisches
Hochbauamt), 1901-04, erwei-
tert in den Zwanziger Jahren; D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
Uhren- und
Reglerhaus,
Sandreuth-
straße 29
ca. 190 m
SO
187206
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 20
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
nachqualifi-
ziert.
syn. Regler-
häuschen,
syn. Regulier-
haus
ehem. Gasreinigergebäude mit
Wasserturm (Sandreuthstr.
71), langgestreckter, zweige-
schossiger Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Dach-
reitern, Schweifgiebel, großen
Segmentbogenfenstern und
gestufter Pfeilergliederung, po-
lygonaler Turm mit Werkstein-
gliederung, in neuromanischen
Formen, von Georg Kuhn,
1901-04, bez. 1903;
ehem. Uhrenhaus (Sandreuth-
str. 29), Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Dach-
reiter, Schweifgiebeln, großen
Segmentbogenfenstern und
Lisenengliederung, in neuro-
manischen Formen, von Georg
Kuhn, 1901-04;
ehem. Elektrische Kraftstation
(Sandreuthstr. 39), erdge-
schossiger Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Seg-
ment- und Rundbogenfenstern
und Lisenengliederung, in neu-
romanischen Formen, von
Georg Kuhn, 1901-04, erwei-
tert 1912, an Nordseite bez.
1913;
ehem. Wassergasreinigerge-
bäude (Sandreuthstr. 45), Pa-
ralleldachbau mit Sichtziegel-
mauerwerk, Stufengiebeln,
Rundbogenfenstern und
Pfeilergliederung, in Formen
der Neuen Sachlichkeit, von
Walter Brugmann (Städtisches
Hochbauamt), 1926;
ehem. Verwaltungsgebäude
(Sandreuthstr. 17/19), zweige-
schossiger, zweiflügeliger
Halbwalmdachbau mit Eckpa-
villon, Zwerchhäusern, Dach-
reiter, Dachgauben und Bo-
denerkern, Putzbau mit Sand-
steingliederung in historisti-
schen, teilweise gotisierenden
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Kraftwerk Sandreuth-
straße 39
ca. 130 m
SO
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Reinigerhaus Sandreuth-
straße 45
ca. 100 m
SO
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Büro- und Ver-
waltungsge-
bäude
Sandreuth-
straße
17/19
ca. 220 m
S
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Einfriedung Sandreuth-
straße 21
ca. 240 m
S
188207
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 21
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
Formen, von Georg Kuhn,
1901-04;
Einfriedung gegen die
Sandreuthstraße, Eisengitter-
zaun, Jugendstil, 1901-04.
D-5-64-
000-1731
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Pomonabrun-
nen
Sandreuth-
straße
21/25
ca. 240 m
S
Pomonabrunnen, Denkmalan-
lage der Wasserwerke der
Stadt Nürnberg, flaches, fünf-
eckiges Bassin, umgeben von
Postamenten mit Figurendar-
stellungen der Pomona und
Putten, Muschelkalk, von Phi-
lipp Kittler, bez. 1914/15;
ehem. am Eingang zum Was-
serstollen am Schmausenbuck
aufgestellt, 1979 an den Ein-
gang zum Gaswerk versetzt.
Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE
D-5-64-
000-2737
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Bahnbrücke,
syn. Eisen-
bahnbrücke
Bahnlinie
Nürnberg -
Bamberg;
Bahnlinie
Nürnberg -
Schnelldorf;
Bahnlinie
Treuchtlin-
gen - Nürn-
berg; Hes-
sestraße 10
ca. 210 m
N
Eisenbahnbrücke über den
Ludwig-Donau-Main-Kanal,
Bogenbrücke, Sandstein,
1836/45.
Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße
entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: mittel
Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):
Im Plangebiet befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos sowie die Fläche und das
Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am
Standort). Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als
Brennstoffe umgestellt worden ist.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Es werden mindestens vier der acht Kohlesilos abgerissen. Auf dieser Fläche
werden das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung errichtet.
189208
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 22
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Baudenkmäler werden durch das Vorhaben nicht be-
einträchtigt. Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“
(Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ ( Sandreuthstr. 21) und „ Reinigerhaus, Wasserturm “ (Sandreuthstr.
71) auf der Straße vorbei.
Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese
ausreichend weit von der Straße entfernt sind , die Straßen für den LKW Verkehr freigegeben sind und
durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW Erschü tterungen verhindert werden. Es wird
sich weiterhin um nicht mehr als max. 26 LKW in den Tagstunden handeln.
Die bleibenden vier Kohlesilos werden für Altholz umgerüstet. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für
Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen
Die ehemalige Gleisannahme wird zunächst für die Brennstoffanlieferung per LKW und Zug umgerüstet
bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reaktiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung
genutzt werden zu können.
Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut
Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Plangebiets erwartet.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch
das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinaus-
gehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
190209
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Seite 23
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nicht-
durchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird
hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in
den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender
Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.
Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die
Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung
werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos blei-
ben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr
benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesil os und Gleisan-
nahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.
Bei Nichtdurchführung der Planung kommt es nicht zu der angestrebten Emissionsminderung von Koh-
lendioxid. In Bezug auf Tiere und Pflanzen bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff un-
verändert erhalten. Ob bei Realisierung des Vorhabens Veränderungen auftreten , ist Gegenstand der
faunistischen Untersuchung, die derzeit durchgeführt wird.
191210
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 24
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstru-
mente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind da-
bei nicht deckungsgleich. Die Umweltprü fung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erhebli-
chen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht
dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen er-
geben.
Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB5
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt-
belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
und gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante
Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Aus-
gleich der erheblichen nachteili-
gen Umweltauswirkungen, wel-
che durch die Realisierung der
Planung entstehen, sind im Um-
weltbericht darzustellen.
BNatSchG6
(Eingriffsregelung) gem. § 1a
BauGB i.V.m. §§ 15 und 18
BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Be-
einträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und kon-
krete Entscheidung über Ver-
meidung und Ausgleich
Artenschutz / saP7 Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG; Ein-
schlägigkeit des § 18 NatSchG
i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF8-/FCS9-Maßnahmen; wenn
diese nicht möglich oder nicht
funktionierend, dann Beurtei-
lung durch die Regierung von
Mittelfranken, ob Ausnahmetat-
bestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziel-
len Artenschutzes ist der Bau-
leitplan rechtlich nicht vollzieh-
bar.
FFH-/SPA - Verträglichkeitsab-
schätzung / ggf. -prüfung
Beeinträchtigung der Erhal-
tungsziele bzw. Schutzzwecke
von Gebieten von gemein-
Je nach Ergebnis Abwägungs-
relevanz, Beurteilung durch die
Regierung von Mittelfranken, ob
5 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
6 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
7 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
8 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
9 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen
192211
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 25
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
schaftlicher Bedeutung und eu-
ropäischen Vogelschutzgebie-
ten gem. § 32 BNatSchG
ausnahmsweise Zulässigkeit o-
der Unzulässigkeit der Planung
gegeben ist.
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erhebli-
chen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingrif fsschwere mindern und sind bei der weiteren
Planung zu berücksichtigen (Die Tabelle wird im weiteren Verfahren ergänzt und detailliert / in der end-
gültigen Fassung des Umweltberichtes verbleiben letztlich diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im
Rahmen der Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B -Plan
festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
Umsetzung / Si-
cherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Versiegelung Sparsamer Umgang mit
Grund und Boden. Ge-
ringe zusätzliche Versie-
gelung. Vorhandene Inf-
rastruktur kann genutzt
werden.
1
(Vm)
Boden
Schadstoffeinträge in den
Boden
Vermeidung durch um-
sichtigen Umgang mit
Treib- und Betriebsstoffen
auf der Baustelle. Zur
Vermeidung von Boden-
kontaminationen erfolgt
die Betankung, Wartung
und Reparatur von Bau-
fahrzeugen und -maschi-
nen an besonderen, dafür
technisch eingerichteten
Plätzen.
2
(Vm)
Boden,
Grundwas-
ser
Flächeninanspruchnahme Vertikale und horizontale
Ausdehnung der Anlage
wird auf das technisch er-
forderliche Mindestmaß
beschränkt. Gebäude-
und Anlagengrößen wer-
den auf das notwendige
Maß reduziert.
3
(Vm)
Fläche, Bo-
den
Schadstoffemissionen Es werden schadstoff-
arme Baumaschinen und
-fahrzeuge eingesetzt.
4
(Vm)
Luft, Klima
193212
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 26
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
Umsetzung / Si-
cherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Lärmemissionen
Brennstoffanlieferung nur
während Tagstunden,
5
(Vm)
Menschl.
Gesundheit,
Tiere
Nachaufbereitung der
Brennstoffe nur während
der Tagstunden und wäh-
rend Einlagerung in den
Brennstoffsilos,
6
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Förderer geschlossen
ausgeführt, nur die För-
derer von den Silos zur
Verbrennung sind nachts
und am Wochenende in
Betrieb (geschlossen und
lärmtechnisch gekapselt)
sowie Lüfter und Gebläse
etc.
7
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Geruchsemissionen
Anlieferung in geschlos-
senen Containern bzw.
abgeplanten Mulden,
8
(Vm) Menschl. Gesundheit
Anliefer- / Entladehalle ist
geschlossen,
9
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Luft wird in Feuerung ab-
gesaugt (Luftschleier,
Rolltore, Schürzen). Auch
bei Stillstand der Feue-
rung werden Anlieferhalle
und Brennstoffsilos abge-
saugt und Abluft über Ak-
tivkohlefilter gereinigt
10
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Verkehrsbelastung Anfahrt zum Plangebiet
von Süden über die In-
dustriestraße
11
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG,
gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-
194213
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 27
NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Bio-
topschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B -
Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).
Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Sta dt Nürn-
berg anzuwenden.
Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
BayNatSchG.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Ge-
hölzbestände.
Der B-Plan-Geltungsbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versie-
gelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen.
Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Erstellung des B-Plans voraussichtlich
nicht.
Allerdings war bisher auf der Fläche nach § 18 Abs. 2 BNatSchG eine Anwendung der Eingriffsregelung
nicht erforderlich, da es sich um einen Innenbereich ohne B-Plan handelte. Mit Aufstellung des Bebau-
ungsplans wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich.
Die Bilanzierung von Bestand und Planung erfolgt gemäß Wertliste nach Biotop -/ Nutzungstypen der
Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen). Auch besonders
geschützte Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten) werden dabei berücksichtigt.
Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand
Ziffer Biotop-/Nutzungstyp Bestand Bestandswert
Fläche [m²] Wertfaktor
7.5 Versiegelte Fläche (ohne B-
Plan)
ca. 7.500 m² 0,0 0
Parkplatzreihe nördlich der
Silos, die überplant und ver-
siegelt wird
ca. 500 m² 0,1 50
Ergebnisse Biotopkartierun-
gen – wird im weiteren Ver-
fahren ergänzt
Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung
Ziffer Biotop-/Nutzungstyp Planung Planungswert
Fläche [m²] Wertfaktor
7.5 Versiegelte Fläche (Sonder-
gebiet „Altholzverbrennung“)
8.307 0,0 0
Ergebnisse Biotopkartierun-
gen – wird im weiteren Ver-
fahren ergänzt
195214
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 28
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung
von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch
ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von
Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnt e. (Wird im Rahmen des Bebauungsplanes ge-
klärt, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen oder gewährt werden können, sind im Übrigen
die Verbote des § 44 BNatSchG bei den zugelassenen Einzelvorhaben – im Interesse des Bauherrn –
nur noch eingeschränkt wirksam.)
Im vorliegenden Verfahren wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß den Vorgaben der Bayri-
schen Landesanstalt für Umweltschutz erstellt. Sofern artenschutzrechtliche Vermeidungs - und Vermin-
derungsmaßnahmen erforderlich werden, werd en diese hergeleitet und dargestellt. Wenn das Vorkom-
men von europäisch oder streng geschützten Tierarten im Plangebiet sicher auszuschließen ist, ist keine
saP erforderlich.
Nach Vorliegen erster Ergebnisse der Biotoptypenkartierung und der artenschutzrechtlichen Bestandser-
hebung wird die saP erstellt.
Ergebnisse artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / saP, Maßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt
196215
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Seite 29
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)
und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533 -471 „Nürnberger Reichs-
wald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom
Plangebiet entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald -Lebensraumtypen stehen in
keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu
(ca. 3,8 km südwestlich).
Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben liegt voraussichtlich unterhalb aller Wirkschwel-
len und Abschneidegrenzen. Eine Berechnung hierzu wird erstellt.
197216
Geprüfte Alternativen
Seite 30
6 Geprüfte Alternativen
6.1 Standortalternativen
N-ERGIE hat im Vorfeld der B -Plan-Erstellung bereits alternative Standort e geprüft und Sweco hat eine
Prüfung technischer Verfahrensalternativen vorgenommen.
N-ERGIE hatte alle eigenen Flächen im Stadtgebiet untersucht , die für das Vorhaben Altholzverbren-
nungsanlage in Frage kommen. Dabei zeigte sich , dass keine Fläche alternativ zu r gewählten wirklich
geeignet ist. Zumeist sind die Flächen zu klein oder ermöglichen nicht die Errichtung einer Altholzverbren-
nungsanlage oder haben keinen Anschluss an die Fernwärmeschiene.
Die geplante Anlage soll in Kraftwärmekopplung Wärme und Strom aus Altholz erzeugen. Die erzeugte
Wärme muss ins Primärnetz der Fernwärme eingespeist werden, der Strom ins 20/110 KV-Netz. Weiter
ist als Alternative für die Anlieferung per LKW auch eine Anliefermöglichkeit per Bahn erforderlich.
Die Anlage benötigt eine freie Fläche von mindestens 4.800 m² und der Standort muss gut infrastruktu-
rell erschlossen sein. Es wird eine Wasseraufbereitungsanlage, eine Druckluftversorgung sowie eine Tur-
bine benötigt.
Folgende Anlagen / Grundstücke befinden sich im Eigentum der N-Ergie:
Standort HW Muggenhof (Spitzenlastanlage), Gemarkung. Höfen, Fl. Nr. 1023
Standort HW Maxfeld (Spitzenlastanlage zur Absicherung des Dampfnetzes) , Gmkg. Gärten b.
Wörth, FL. Nr.114 und 115/14
Standort HW /HKW Langwasser (aktuell wird ein hocheffizientes Motorenkraftwerk errichtet),
Gmkg. Langwasser, Fl. Nr.180/419
Standort HKW Klingenhof (hocheffizientes Motorenkraftwerk), Gmkg. Erlenstegen, Fl. Nr. 356/25
Standort PDA Nord Klinikum (Versorgung des Klinikums mit Prozessdampf), Gmkg. St. Johannis,
Fl. Nr. 260
Standort HKW Sandreuth (Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhandene Hilfsanlagen,
vorhandene 72 bar -Dampfsammelschiene, vorhande ne Turbinen), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr.
166/1 und 166/2
An den anderen Standorten sind keine Wasseraufbereitungsanlage, keine Druckluftversorgung im benö-
tigten Umfang sowie keine Turbinen vorhanden.
Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen
Standort Anschluss an Anlieferinfrastruktur verfügbare
Fläche mind.
4.800 m² Primärnetz Fernwärme 20/110 KV-Netz LKW Bahn
HW Muggenhof ✓ ✓ ✓ - -
HW Maxfeld - - ✓ - -
HW Langwasser ✓ ✓ ✓ - -
HKW Klingenhof ✓ ✓ ✓ - -
198217
Geprüfte Alternativen
Seite 31
PDA Nord Klinikum ✓ - - -
HKW Sandreuth ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Standort Entfernung zu Verfügbare,
weiternutzbare
Infrastruktur Wohngebiet Denkmal- geschützte
Bauten
Natura2000-
Gebieten
HW Muggenhof ca. 25 m (-) ca. 80 m (+/-) 3,7 km (+) -
HW Maxfeld ca. 7 m (-) ca. 130 m (+/-) 2,9 km (+) -
HW Langwasser ca. 145 m (+/-) ca. 480 m (+/-) 900 m (+/-) -
HKW Klingenhof ca. 100 m (+/-) ca. 360 m (+/-) 930 m (+/-) -
PDA Nord Klinikum ca. 65 m (-) ca. 7 m (+/-) 4 km (+) -
HKW Sandreuth ca. 215 m (+/-) ca. 100 m (+/-) 3,5 km (+) ✓
Standort FNP Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
am Standort
HW Muggenhof Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Vermutlich gering (bereits gewerblich genutzte Fläche, teilweise versiegelt) (+)
HW Maxfeld Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-)
HW Langwasser Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-)
HKW Klingenhof Gewerbliche Baufläche (+/-) Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+)
PDA Nord Klinikum
Fläche für Gemeinbedarf -
gesundheitlichen Zwecken
dienende Einrichtungen (-)
Vermutlich gering (bereits versiegelte
Fläche) (+)
HKW Sandreuth Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+)
✓ = vorhanden, (+) = positiv, (+/-) = neutral, (-) = nicht vorhanden / negativ
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass lediglich der Standort Sandreuth, aufgrund seiner vorhandenen
Infrastruktur und der zur Verfügung stehenden Fläche, für den Bau der Altholz verbrennungsanlage ge-
eignet ist. Das Gelände befindet im Gleisdreieck zwischen Müllverbrennungsanlage und Frankenschnell-
weg.
Alternativstandorte in anderen Stadtgebieten oder am Stadtrand drängen sich nicht auf, da gerade an
dem geplanten Standort die Vorteile der bereits vorhandenen und sinnvoll nachnutzbaren Infrastruktur
bestehen. Insbesondere die räumliche Nähe zu den Bestandsanlagen am Standort, die Einbindung in den
Wasser-Dampf-Kreislauf und das Fernwärmenetz machen den Standort zu einer optimalen Wahl. Zudem
handelt es sich bei dem Standort auf dem Betriebsgelände Sandreuth bereits um einen ausgewiesenen
und im FNP gesich erten Fernwärmestandort. Neben vorhandenen Liefer - und Entsorgungswegen,
Schnittstellen und baulich nutzbarer Strukturen, kann ebenso eine optimale optische Eingliederung der
Anlage in den Bestand erfolgen. Die freien Flächen am Hafen verfügen nicht über e inen Fernwärmean-
schluss (siehe Anlage 8).
199218
Geprüfte Alternativen
Seite 32
6.2 Technische Verfahrensalternativen
Technische Verfahrensalternativen wurden von Sweco bereits geprüft.
Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig
sich ggfs. weiter reduzierender NOx-Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht.
Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen un-
terscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung).
Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe.
Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm ode r Sägespäne in der Anlage
verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeu-
erung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kos-
tenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.
Der Umweltbericht schlägt konfliktmindernde Maßnahmen vor (siehe Kapitel 4), die zur Vermeidung, Ver-
ringerung und/oder zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren vom Ver-
fahrensträger nach Möglichkeit umzusetzen bzw. in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berück-
sichtigen sind.
200219
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Seite 33
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Ba-
sisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr.
7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nicht-
durchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen
Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen
gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrecht-
liche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Re-
gelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und
Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben
zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßna hmen zur umwelt-
fachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die
genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfü-
gung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan [FNP, 2019]
Stadtklimagutachten (2014) [GEO-NET, 2014]
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) [ABSP, 1995]
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umge-
bung (1977)
Strategische Lärmkarte LfU (Straßenlärm) [LBK Bayern, 2020]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes – Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Ortsbegehung (Biotoptypen- und Artenschutzkartierung) am xx.xx.2020, xx.xx.2020, xx
Sicherheitsbetrachtung für den Betriebsbereich Sandreuth der N -ERGIE AG in Nürnberg: Heizöltank,
Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020) l
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den Umweltbelangen Boden, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, mensch-
liche Gesundheit (Erholung, Lärm, Störfallvorsorge, Geruch) und Luft liegen noch nicht vor. Im weiteren
Planungsprozess sind noch folgende Gutachten zu erstellen: Berechnungen zu Eutrophierung und Ver-
sauerung, Biotoptypenkartierung, faunistische Bestandaufnahme und saP, Immissionsprognosen zu Luft,
201220
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Seite 34
Lärm und Geruch. Des Weiteren ist die Bewertung eines § 29b BImSchG-Sachverständigen vorzulegen,
ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich der N -ERGIE
ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte betroffen sind.
Als Kenntnislücke ist die gerichtlich noch nicht geklärte Abschneidegrenze bei der Kumulation von Vor-
haben im Hinblick auf die Versauerung zu sehen. Während das LANUV in NRW 30 eqN+S/(ha*a) emp-
fiehlt, hat das das OVG Münster diesen Wert auf 5 eqN+S/(ha*a) reduziert. Für das Vorhaben direkt ist
dies allerdings ohne Belang, da beide Schwellen in den FFH - und Vogelschutzgebieten deutlich unter-
schritten werden. Weitere Schwierigkeiten traten bisher nicht auf.
202221
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Seite 35
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines
Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbeson-
dere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der
Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2
BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffs-
regelung)10. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeind-
liche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Über-
wachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die
Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die
Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitpla-
nes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festset-
zungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzu ngen zu Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägun g sein konnten, können
nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist
in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene
nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr. 4669:
Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen
Umwelt-
belang/
Schutzgut
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwachungs-
maßnahme(n)
Art der Si-
cherung (z.B.
über StbV)
Beginn Intervall Ende
xx Wird im weiteren Verfah-
ren ergänzt; falls erfor-
derlich, bis her nicht zu
erwarten
xx
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit noch nicht
möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind, sind sie im weiteren Ver-
fahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden zu
erarbeiten.
10 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
203222
Zusammenfassung
Seite 36
9 Zusammenfassung
Für den B -Plan Nr. 4669 soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet werden. Der
vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur - und Sachgüter werden bei
Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So
wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleic h zur gegenwärtigen Situation geringfügig erhöht.
Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos . Über die neue Ge-
staltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen
Silos er zielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die CO 2-
Minderung ebenfalls positiv. Auswirkungen auf noch nicht abschließend bewertete Schutzgüter werden
im weiteren Verfahren ergänzt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)11
Fläche nicht erheblich
Boden noch nicht abschließend möglich Eutrophierung und Versauerung
Wasser nicht erheblich
Pflanzen noch nicht abschließend möglich Kartierungen, Eutrophierung
und Versauerung
Tiere noch nicht abschließend möglich Kartierungen, artenschutzrecht-
licher Fachbeitrag/saP
Biologische Vielfalt noch nicht abschließend möglich siehe Pflanzen & Tiere
Landschaft nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung noch nicht abschließend möglich Immissionsprognosen TA Lärm /
DIN 18005, TA Luft, GIRL
Lärm noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose TA Lärm /
DIN 18005
Störfallvorsorge noch nicht abschließend möglich Sachverständigengutachten
gem. § 50 BImSchG bzw. Art. 13
Seveso-III-Richtlinie
Geruch noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose GIRL
Luft noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose TA Luft
11 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
204223
Zusammenfassung
Seite 37
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)11
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechse lwirkungen zwi-
schen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes 12
(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkun-
gen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 13
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Köln, den 28.09.2020
Sweco GmbH, München und Köln
i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Dipl.-Ing. Deborah Franz
12 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen
13 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
205224
Literaturverzeichnis
Seite 38
10 Literaturverzeichnis
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Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg
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ernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf
Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/an-
hang_1.pdf
Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_ener-
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Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018
Abruf im Internet: 21.09.2020
206225
Literaturverzeichnis
Seite 39
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richte/jk18.pdf
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(LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2019
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Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2016 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messun-
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https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubnieder-
schlag_inhaltsstoffe_2016.pdf
[LfU Staub, 2017]
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2017 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messun-
gen
Abruf im Internet: 21.09.2020
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubnieder-
schlag_inhaltsstoffe_2017.pdf
[LfU Staub, 2018]
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2018 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messun-
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Abruf im Internet: 02.07.2020
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubnieder-
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[Umwelt Atlas Boden, 2020]
Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020
https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
207226
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Seite 40
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-
nen
208227
209228
210229
211230
Anlagen
Seite 44
12 Anlagen
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungspr ogramm (LEP) Bayern
Anhang 2 - Strukturkarte
212231
Anlagen
Seite 45
Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Ba y-
ern Anhang 2 - Strukturkarte
213232
Anlagen
Seite 46
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
214233
Anlagen
Seite 47
Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
215234
Anlagen
Seite 48
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -
Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet
216235
Anlagen
Seite 49
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende
217236
Anlagen
Seite 50
Übersicht über den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ und umliegende Biotopflächen
Ergänzung im weiteren Verfahren
Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm
218237
Anlagen
Seite 51
Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)
219238
Anlagen
Seite 52
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand
220239
Anlagen
Seite 53
Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N-ERGIE
Netz GmbH)
221240
Seite 1 von 3
Berichtsvorlage
Stpl/198/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.07.2020
Anlagen:
Antrag_Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße_Die Grünen
Bericht
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebaung im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4605 "Leyer Straße" sowie über den aktuellen
Stand der Entwicklung. Weiterhin wird über den Sachstand der Grundstücksübernahme für das
Areal für die Herstellung der Grünflächen, sowie über den Zuständigkeitsbereich der auf dem
Areal abgestellten Fahrzeuge berichtet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
222241
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/198/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
LA
223242
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/198/2020
Seite 3 von 3
224243
4M
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B" 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus ]
90403 Nürnberg OBEÜJBURGERM EIST
0 7. I'
■yH •'
M I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 7. Juli 2020
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße: Gründe für
die Stagnation hinsichtlich Bebauung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den kommenden Jahren sind viele Projekte zum Geschosswohnungsbau in Nürnberg geplant.
Diese Entwicklung ist insbesondere im Hinblick auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum im
Stadtgebiet als sehr positiv zu betrachten.
Gerade auch die Bebauung mit 350 Wohneinheiten (Bebauungsplan 4666) und somit die
Entwicklung im Gebiet zwischen Dottenheimer- und Von-der-Tann-Straße ist ein weiterer
Schritt, den sehr angespannten Wohnungsmarkt etwas zu entzerren. Dabei sollte eine
aufeinander abgestimmte strukturelle Stadtteilentwicklung unter Berücksichtigung des Umfelds
im Mittelpunkt stehen - eine partielle Inselbetrachtung wäre der falsche Ansatz. Deshalb ist es
nicht nachvollziehbar, warum die Stadt ein angrenzendes Areal von zwei Hektar zwischen
Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße nicht für die Bebauung heranzieht. Dieses Gebiet
liegt seit Jahren brach, obwohl hierfür bereits Baurecht (Bebauungsplan 4605) besteht. Seit
einiger Zeit entwickelt sich dieses Gebiet als Abstellfläche für alte, ungenutzte Fahrzeuge: Dies
wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern ist auch aus Umweltschutzgründen
(Ölverlust etc.) nicht hinnehmbar.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
• Die Verwaltung prüft die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebauung
(Bebauungsplan 4605) und berichtet über den aktuellen Stand.
wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de
Ö 6Ö 6
225244
• Zudem prüft die Stadt eine Grundstücksübernahme, um dieses Areal für die Bebauung zu
nutzen oder um es für den Grünflächenausgleich heranzuziehen.
• Die Verwaltung prüft, in welchen Zuständigkeitsbereich die abgestellten Fahrzeuge auf
dem Areal fallen und inwieweit sie die Umwelt belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin
Stadtrat
Andrea Bielmeier
Stadträtin
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
226245
1
Beilage
Betreff:
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 7. Juli 2020
Bericht
Der Antrag vom 7. Juli 2020 der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen (siehe Anlage)
umfasst Fragen zur Entwicklung des Areals zwischen Leyher-,Rehdorfer- und Dottenheimer
Straße.
1. Die Verwaltung prüft die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebauung
(Bebauungsplan Nr. 4605) und berichtet über den aktuellen Stand. Zudem prüft die
Stadt eine Grundstücksübernahme, um dieses Areal für die Bebauung zu nutzen oder
um es für den Grünflächenanteil heranzuziehen.
Für das ca. 2,4 ha große Gebiet südlich der Leyher Straße zwischen Dottenheimer und
Rehdorfer Straße wurde der Bebauungsplan Nr. 4605 (rechtskräftig am 22.04.2015)
aufgestellt. Anlass der Aufstellung war die Aufgabe eines Großteils der im Plangebiet
bestehenden gewerblichen Nutzung im Bereich einer ehemaligen Druckerei. Ziel war es das
Areal einer höherwertigen bedarfsgerechten Nutzung zuzuführen.
Die Grundstücke entlang der Leyher Straße und im Westen entlang der Rehdorfer Straße
zum dort angrenzenden Gewerbegebiet sollen als Mischgebiet und eingeschränktes
Gewerbegebiet entwickelt werden. An der Leyher Straße ist die Entwicklung eines
Einzelhandelsstandorts mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² vorgesehen. Im
Nordwesten des Geltungsbereichs befinden sich 2 Gewerbebetriebe (Leyher Str. 15 und 17),
für die Bestandschutz besteht. In den rückwärtigen, lärmabgewandten Bereichen ist
Wohnnutzung geplant. Vorstellbar sind hier sowohl Einfamilienhäuser in verdichteter
Bauweise als auch Geschosswohnungsbau. Im östlichen Bereich des Plangebiets ist ein
Grünzug vorgesehen, der hinsichtlich seiner Ausstattung und Instandhaltung eine gut
nutzbare, öffentliche Grünfläche mit Aufenthaltsqualität darstellt und die Verbindung zur
südlich an das Plangebiet angrenzenden Kleingartenkolonie bildet.
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 4605 besteht Baurecht im Rahmen der
Festsetzungen entsprechend der o.g. städtebaulichen Zielsetzungen. Eine Verpflichtung die
im Bebauungsplan festgesetzte Bebauung umzusetzen kann im Rahmen der Bauleitplanung
nicht abgeleitet werden.
Der Zeitpunkt der Umsetzung der Baumaßnahmen auf den privaten Bauflächen kann im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4605 daher durch die Stadt nicht direkt
beeinflusst werden. Lediglich die Umsetzung der künftig öffentlichen Flächen liegt in der
Hand der Stadt. Derzeit sind alle Flächen im Plangebiet in Privateigentum.
Die Eigentümersituation im Geltungsbereich des B-Planes stellt sich wie folgt dar:
Eigentümer 1 - blau (Fl.Nr. 180/3; 180/10; 180/11, 180/15; Sundersbühl) - 14.337 m²
Eigentümer 2 - gelb (Fl.Nr. 181;181/3; 139/3; 139/4; Sundersbühl) – 5.818 m²
Eigentümer 3 - grün (Fl.Nr. 180/13; 180/14; Sundersbühl) – 1.361 m²
Eigentümer 4 - rot (Fl.Nr. 180; Sundersbühl) – 1.444 m²
Ö 6Ö 6
227246
2
1
Das Liegenschaftsamt wird Gespräche mit dem Haupteigentümer 1 führen, um mögliche
offene Punkte bei der flächenmäßigen Umsetzung des B-Planes (z.B. Erschließungsfragen,
Grünflächen etc.) zu klären
2. Die Verwaltung prüft, in welchen Zuständigkeitsbereich die abgestellten Fahrzeuge auf
dem Areal fallen und inwieweit sie die Umwelt belasten.
Die Fläche ist vollständig eingezäunt und daher nicht betretbar, aber gut einsehbar. Es
befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt nur zwei Fahrzeuge auf dem Grundstück. Beide
Fahrzeuge sind zwar abgemeldet und gebraucht, aber es handelt sich nicht um Altfahrzeuge.
Die Fahrzeuge weisen augenscheinlich keine größeren Schäden auf und sind zu ihrem
ursprünglichen Verwendungszweck als Fortbewegungsmittel grundsätzlich geeignet.
Insoweit sind die Fahrzeuge nicht als Abfall einzustufen.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen zwar nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden, aber auf
Privatflächen dürfen abgemeldete Fahrzeuge stehen, selbst wenn die Flächen wie hier nicht
oder nur teilweise befestigt sind. Offensichtliche Umweltgefahren wie auslaufende
Fahrzeugflüssigkeiten gehen von den Fahrzeugen nicht aus.
Eine gewerbliche Fahrzeugabstellfläche in größerem Umfang (z.B. als Verkaufsfläche für
Gebrauchtwägen), die dann einer (baurechtlichen) Genehmigung bedürfte, konnte vor Ort
nicht festgestellt werden. Bei den Flächen handelt es sich um Privatgrund und nicht um
städtischen Grund. Die Verantwortung und auch die Verfügungsgewalt über die
Grundstücksnutzung liegt bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Behördliche Eingriffe
des Umweltamtes wären nur im Falle konkreter Umweltgefahren geboten.
Neben den Fahrzeugen konnten auf den Privatgrundstücken an mehreren Stellen
Abfallablagerungen vorgefunden werden, darunter Metallschrott und Bauschutt. Hier wird
das Umweltamt auf Basis des Abfallrechts tätig und wird auf eine Beseitigung hinwirken.
1 Abb. Eigentümersituation; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
228247
3
229248
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Stpl/201/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.06.2020
Anlagen:
Antrag_Wohnbebauung in Schweinau_Die Grünen
Bericht
Lageplan
Übersichtspläne Bebauungspläne Nrn. 4532 und 4633, je Variante B
Lageplan zu Bauantrag
Bericht:
Die stetige Zunahme der Bevölkerung im Stadtgebiet erfordert die Aktivierung vorhandener
Wohnbauflächen zu.
Das derzeit teilweise als Erholungsgärten (nicht geschützte ,Kleingärten) genutzte Gebiet an
der Hinteren Marktstraße/ östlich der Hans-Schmidt-Straße wurde in das Sonderprogramm
Wohnungsbau mit 45 Wohneinheiten aufgenommen und soll einer Wohnnutzung zugeführt
werden, um den Mietwohnungsbau zu fördern.
Die bestehenden Grünflächen im Quartier, die Kleingärten und der Lochnerpark sind durch
entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
dauerhaft gesichert.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 7Ö 7
230249
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Durch die Schaffung von Wohnraum wird besonders den Bedürfnissen von
Wohnungssuchenden Rechnung getragen.
231250
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.VII/LA
232251
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 4 von 4
233252
BÜNDNIS 90
DK GRÜNEN 0}
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, FiATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERiV,: “J,’
0 1. JULI 2020
JÜk 3 c7 ;rZur Stei.ungnariffio ‘
4 Antwort vor Ab:.™ ■
dung Vorlagen
7Lü 5 Antwort zur Unter- sch'lft verier: -
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadtnuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 29. Juni 2020
Wohnbebauung in Schweinau: Erhalt der Grünflächen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 2005 steht die Wohnbebauung am nordöstlichen Ende der Hinteren Markstraße in Schweinau
zur Debatte. Seitdem bangen die Anwohnerinnen um die „grüne Lunge“ in ihrem Viertel, da den
Gebäuden neben zahlreichen Bäumen die dortigen Kleingärten weichen müssen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
• Die Verwaltung berichtet über die gesamte Entwicklung, beginnend ab 2005 bis zur
erneuten Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und über den Stand heute.
• Die Stadt erläutert, welche Beweggründe Vorlagen, das im Jahr 2015 erneut ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde - trotz einstimmigen Einstellungsbeschlusses
durch den Stadtrat vom 19. Juni 2007.
• Die Verwaltung erstattet Bericht, unter welchen Bedingungen die Teilfläche mit den Flur-
Nummern 183 und 184 an das Evangelische Siedlungswerk (ESW) veräußert wurde und ob
die ESW in der Zwischenzeit einen Bauantrag eingereicht hat.
• Die Stadt gibt Antwort darüber, inwieweit die Möglichkeit besteht, das von der Eisenbahner-
WBG wieder zurückgeforderte Fläche mit der Flurnummer 185/2 als öffentliche Grünfläche
gesichert wird.
Mit freundlichen Grüßen
f
/Mit
'L-
Cengiz Sahin Andrea Bielmeier
Stadtrat Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
ÜlSl^U
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
Ö 7Ö 7
234253
1
Beilage
Betreff:
Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.06.2020
Bericht
Vor dem Hintergrund eines ständigen Bevölkerungswachstums kommt die Stadt Nürnberg ihrer
Verantwortung nach, indem sie den Wohnungsmarkt beobachtet, um durch gezielte Maßnah-
men eine spürbare Entlastung zu erreichen. Vor der Ausweisung neuer und im Stadtgebiet be-
grenzter Siedlungsflächen ist die Innenentwicklung gemäß §1a (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu
aktivieren. Bauflächenpotentiale, die bereits über eine weitgehend bestehende technische und
soziale Infrastruktur verfügen, sollen vorrangig einer Bebauung zugefügt werden.
Im südwestlichen Stadtgebiet nördlich der Hinteren Marktstraße liegt eine städtische, teilweise
durch Erholungsgärten genutzte Wohnbaufläche. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
sind die Flächen als Wohnbauflächen dargestellt, Planungsrecht liegt vor in Form von § 30 Abs.
3 i.V.m. § 34 BauGB (einfacher Bebauungsplan i.V.m. Bauen im Zusammenhang bebauter Ort-
steile).
Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4532
Der Stadtplanungsausschuss (AfS) beschloss in seiner Sitzung am 10.11.2005 die Einleitung
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4532 nördlich
der Hinteren Marktstraße und östlich der Hans-Schmidt-Straße im Stadtteil Schweinau
für das insgesamt ca. 1,2 ha große Gebiet. Es wurden zwei Varianten der künftigen Wohnnut-
zung aufgezeigt. Variante A sah eine verdichtete Bebauung mit überwiegend Reihenhäusern
sowie Geschosswohnungsbau vor; Variante B bestand aus Geschosswohnungsbau in Form
von Stadthäusern.
Am 13.07.2006 wurde im AfS über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung be-
richtet und das weitere Verfahren beschlossen: Aufgrund der während der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen entschloss man sich für eine ressourcenscho-
nende Innenbereichsentwicklung und bevorzugte Variante B, die neben dem geringeren Flä-
chenbedarf mehr Wohnfläche bietet, den wertvollen Gehölzbestand im Süden weitgehend
schont, Zufahrt und Stellplätze von der bestehenden Wohnbebauung an der Hinteren Markt-
straße abrückt sowie ein besseres Verhältnis von Wohnfläche zu Außenhülle und damit eine
bessere Energiebilanz verspricht.
In gleicher AfS-Sitzung stellte die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, dass die Verwaltung die
Vorschläge für die Bebauung zurückziehen und dem Stadtrat eine Ergänzung der vorhandenen
Geschosswohnungsbauten entlang der Hinteren Marktstraße auf dem Grundstück 185/2, Ge-
markung Schweinau vorlegen möge. Die städtischen Grundstücke mit den Fl.Nrn. 183, 184 und
167 solle man der DB Landwirtschaft zum Kauf oder zur Pacht anbieten und in die Kleingarten-
anlagen mit einbinden.
Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Am 19.04.2007 wurde im AfS das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 4532 eingestellt mit dem
Hinweis, dass auch auf der Grundlage des § 34 BauGB eine Bebauung des Grundstücks östlich
der bestehenden Zeile entlang der Hinteren Marktstraße errichtet werden könne.
Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4633
Der Bedarf an Wohnbauflächen war und ist immer noch hoch, so prüft(e) die Stadt weiterhin die
Eignung der begrenzten potentiellen Innenentwicklungsflächen zur Wohnnutzung, um auch
Wohnraum für einkommensschwache Mieter zu schaffen.
Am 17.09.2015 wurde das Bebauungsplan-Verfahren erneut auf behandelt.
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2
Variante A zeichnet sich durch eine Reihenhausbebauung (15 Wohneinheiten [WE]) und der Er-
gänzung der bestehenden Bebauung an der Hinteren Marktstraße mit einem Geschosswoh-
nungsbau (5-10 WE) aus, Erschließung des Gebietes von Süden unter Einbeziehung des Ver-
bindungsweges zu den Kleingärten, Erschließungsstraße südlich der Reihenhäuser mit fußläufi-
ger Verbindung zur westlich angrenzenden Freiraumverbindung sowie durch ausschließlich
oberirdische Stellplätze.
Variante B präferiert 3 Stadtvillen im Geschosswohnungsbau (27-40 WE), Ergänzung der beste-
henden Bebauung an der Hinteren Marktstraße mit Geschosswohnungsbau (5-10 WE), Er-
schließung des Gebietes von Süden unter Einbezug des Verbindungsweges zu den Kleingär-
ten, Erschließungsstraße nördlich der drei Baukörper mit fußläufiger Verbindung zur westlich
angrenzenden Freiraumverbindung sowie oberirdische Stellplätze und Tiefgaragen.
Der AfS beschloss, das Bebauungsplan-Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß 13a
BauGB durchzuführen.
Über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde am
09.06.2016 im Stadtplanungsausschuss berichtet. Der Rahmenplan Variante B wurde entspre-
chend der vorgebrachten Stellungnahmen überarbeitet.
Wie auch anlässlich des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4532 wurde auch für das Verfahren Nr.
4633 eine Lösung außerhalb eines aufwändigen Bebauungsplans attestiert: Die aufgezeigten
planerisch zu bewältigenden Themenbereiche lassen sich – bei geeignetem planerischen An-
satz – auch auf Grundlage des § 34 BauGB lösen. Das Verfahren wurde daraufhin nicht weiter-
geführt.
Sonderprogramm Wohnen
Das Bevölkerungswachstum im Stadtgebiet belegt nachfolgend in Zahlen den dauerhaften An-
stieg der Einwohner, das der Vollständigkeit halber bis heute ergänzt wurde:
Jahr Einwohner Zunahme in Prozent gegenüber dem Jahr 2000
2000 488.400
2005 493.553 1,0
2014 501.072 2,6
2015 509.975 4,4
2019 535.886 9,7
In den letzten 20 Jahren stieg die Bevölkerung in Nürnberg um ca. 10 %.
Im Rahmen des Sonderprogramms Wohnen wurden auf zehn städtischen und einer staatlichen
Fläche ca. 1.600 Wohneinheiten geschaffen (vgl. RWA vom 20.04.2016 und AfS vom
28.04.2016).
Hierzu gehört auch die Hintere Marktstraße mit einer ca. 3.629 m² großen Teilfläche aus den
Grundstücken Flur Nrn. 183 und 184, je Gemarkung Schweinau. Das Evangelische Siedlungs-
werk Bayern GmbH (ESW) hat diese Flächen, die von der Stadt im Rahmen eines Konzeptaus-
wahlverfahrens veräußert wurden, am 08.01.2019 gekauft. Der Vertragsgrundbesitz ist inner-
halb von neun Monaten ab Zugang der Baugenehmigung ordnungsgemäß zu bebauen und in-
nerhalb von drei Jahren vollständig herzustellen. Die geplanten 45 Wohnungen entstehen im
geförderten Wohnungsbau. Das ESW hat am 04.07.2018 den Bauantrag B2-2018-548 hierzu
eingereicht. Die Genehmigung wird nach Klärung der Erschließung erfolgen und sobald der An-
trag für die Wohnraumförderung bei Ref.VII/SW eingereicht und bewilligt wurde. Der planeri-
sche Ansatz ist geeignet, die Kriterien des § 34 BauGB zu erfüllen.
Grundstücksrückgabe
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3
Die Flur Nr. 185/2, Gmkg. Schweinau wurde vor ca. 60 Jahren auf Grund einer damaligen Stra-
ßenplanung unentgeltlich von der Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft an die Stadt Nürnberg
abgetreten. Zwischenzeitlich erfolgte eine Umplanung: Eine 129 m² große Teilfläche des Grund-
stücks ist für die Erschließung der nördlich liegenden Flur Nrn. 183 und 184 aus der Flur Nr.
185/2 herausparzelliert worden (jetzt Flur Nr. 185/3).
Die Stadt hat geprüft, die verbleibende Fläche (nach Rückübertragung an Vonovia) zu Wohn-
baupreisen zu erwerben bzw. zu behalten, hat sich aber aufgrund der angespannten Haushalts-
situation dagegen entschieden. Der vormalige Eigentümer, vertreten durch Vonovia, hat ihren
Rückgabeanspruch für die verbleibenden 773 m² bereits geltend gemacht und möchte die Flä-
che zeitnah – ebenfalls für Wohnen – bebauen. Die Rückübertragungsmodalitäten werden be-
reits verhandelt.
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Beschlussvorlage
Stpl/192/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für Zuwendungen
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Projektsteckbrief Skateanlage Münchener Straße
Projektsteckbrief Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Projektsteckbrief Skatepark Witschelstraße
Sachverhalt (kurz):
Am 24. September 2020 wurde im Stadtplanungsausschuss über den "Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2020" berichtet. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr hat gemeinsam mit dem Bund ein Förderprogramm aufgelegt, welches
Sportstätten in Gebieten, die im Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung
aufgenommen sind oder in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der
Aufnahme in die Städtebauförderung liegen, bezuschusst.
Für oben genanntes Sonderförderprogramm hat die Verwaltung in einer gebildeten
Arbeitsgruppe folgende drei Projekte benannt und bei der zuständigen Fördermittelstelle, der
Regierung von Mittelfranken, einen Antrag zur Interessensbekundung eingereicht:
1. Skateanlage Münchener Straße
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
3. Skatepark Witschelstraße
Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Für die zur Förderung durch die Regierung ausgewählten Projekte entstehen Planungs- und
Baukosten. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils ist mit Stk abgestimmt und
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über den Haushaltsplan 2021 gesichert.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Diversity-Aspekte werden im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen
berücksichtigt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
SÖR
SpS
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begrüßt die eingereichte Interessensbekundung für den
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und beauftragt die Verwaltung, die drei
nachfolgend genannten Projekte umzusetzen und in Aussicht stehende Fördergelder
einzuwerben:
1. Skateanlage Münchener Straße
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
3. Skatepark Witschelstraße
244263
1
Beilage
Betreff:
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für Zuwendungen
Entscheidungsvorlage
Am 24. September 2020 wurde im Stadtplanungsausschuss über den „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2020“ berichtet. Das bayerische Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr hat gemeinsam mit dem Bund ein Förderprogramm aufgelegt, welches
Sportstätten in Gebieten, die im Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung
aufgenommen sind bzw. vor der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung liegen,
bezuschusst. Gegenstand der Förderung sind dabei einzelne Sportstätten, keine
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen.
Für oben genanntes Sonderförderprogramm hat die Verwaltung in einer gebildeten
Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadtkämmerei, Planungs- und Baureferat, Stadtplanungsamt,
Servicebetrieb öffentlicher Raum und Sportservice, folgende drei Projekte benannt und bei der
zuständigen Fördermittelstelle, der Regierung von Mittelfranken, einen Antrag zur
Interessensbekundung eingereicht. Einreichungsfrist war der 02. Oktober 2020. Weitere
Informationen zu den Projekten sind in den beigefügten Steckbriefen zusammengefasst.
1. Skateanlage Münchener Straße
Die Skateanlage in der Münchener Straße besitzt in der Spielflächenplanung Nürnbergs eine
übergeordnete Rolle. Als eine von sehr wenigen Aktionsflächen ist sie im Volkspark
Dutzendteich, einem wichtigen Freizeit – und Erholungsbereich Nürnbergs, verortet. Nach 30
Jahren intensiver Nutzung treten an unterschiedlichen Stellen der Anlage nun bauliche Mängel
auf, die die Nutzbarkeit erheblich einschränken und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung der Skateanlage mit dem Ziel einen
modernen Skatepark unter Berücksichtigung der Nutzerwünsche zu errichten. Die neue
Skateanlage fügt sich in die urbane Parklandschaft des Volkspark Dutzendteich ein und ist eine
der größten Anlagen in der Metropolregion. Sie übernimmt nicht nur die Funktion einer
Aktionsfläche für Jugendliche und junge Erwachsene, vielmehr ist sie ein stadtweiter Treffpunkt
für Jugendliche und somit ein wichtiger Ort für Integration und Austausch. Mit den modernsten
Skateelementen sowie unterschiedlichen Obstacles ist er State of the Art.
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Der Ballspielplatz in der Austraße liegt im Stadtteil Gostenhof-West, der durch eine dichte
Bebauung geprägt ist. Im öffentlichen Raum fehlt es an Aufenthaltsqualitäten und insbesondere
für Jugendliche sind zu wenige Angebote, wie öffentliche Bolz- und Fußballplätze vorhanden.
Der Bolzplatz in der Austraße ist stark heruntergekommen und aufgrund baulicher Mängel
derzeit nicht bespielbar. Die Auslastung des Ballspielplatzes wird aufgrund bisheriger
Erhebungen als sehr hoch eingeschätzt. Eine umfangreiche Sanierung ist unumgänglich und
bietet die Möglichkeit den Verdrängungen von jüngeren durch ältere Nutzern entgegenzuwirken
und einen zweiten Platz anzulegen. Weiterhin können die öffentlichen Grünflächen überarbeitet
und neu gestaltet werden.
Unter Einbezug der Gostenhofer Jugendhilfe wurden die vorhandenen Grundstücksflächen mit
zwei unterschiedlich großen Multifunktionsspielfeldern überplant. Beide Spielfelder werden
durch eine umlaufende Bande begrenzt und mit Toren und Basketballkörben inkl.
lärmgedämmten Ballfangzaun ausgestattet. Die Plätze sind barrierefrei begehbar und erhalten
eine Beleuchtungsanlage. Die Verkehrssicherheit zu den angrenzenden Bahngleisen ist
gewährleistet.
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3. Skatepark Witschelstraße
Die Skateanlage in der Witschelstraße liegt im Stadtteil St. Leonhard, im Südwesten der Stadt
Nürnberg. Im gesamten Stadtteil fehlen im öffentlichen Raum Aufenthaltsqualitäten. Gerade im
Hinblick auf Jugendliche herrscht ein Mangel an Einrichtungen und Orte zum Treffen und
Spielen. Durch eine Sanierung des Skateparks in der Witschelstraße bietet sich die Möglichkeit
den öffentlichen Raum neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtteil aufzuwerten.
So wird die veraltete Skateanlage überarbeitet und mit neuen Obstacles, die auch für BMX-
Fahrer geeignet sind, versehen und wieder eröffnet. Den veränderten Anforderungen an die
technische Entwicklung und den geänderten Sportgerätenormen wird Rechnung getragen. Die
neue Anlage soll für die breite Masse attraktiv sein. Einzelelemente und Kombigeräte wechseln
sich ab, das Aneinanderreihen von einfachen Rails, sowie die Kombination von einzelnen
Elementen steigert die Nutzungsvielfalt der Anlage auch für geübte Fahrer. Bei der
Umgestaltung der Anlage wird auf Möglichkeiten zur Barriereminderung geachtet. Der Zugang
soll für alle interessierten Altersschichten möglich sein.
Weiteres Vorgehen
Förderkriterium ist, dass sich der Stadtrat explizit zu den ausgewählten Projekten bekennt und
darüber einen Grundsatzbeschluss fasst. Dieser ist nach Beschlussfassung an den
Fördermittelgeber weiterzureichen.
Nach Einreichung aller geforderten Unterlagen werden die Maßnahmen von der
Bewilligungsstelle geprüft und ggf. für die zweite Stufe des Programms ausgewählt.
In diesem Rahmen erfolgt dann die detaillierte Antragstellung mit dem Ziel, einen
Bewilligungsbescheid zu erlangen.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Skateanlage Münchener Straße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
1.188.000 Euro
1.148.000 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme „Skateanlage Münchener Straße“ um-
fasst den Abriss und Neubau der Skateanlage im
Volkspark Dutzendteich. Nach 30 Jahren intensiver
Nutzung treten an den Übergängen zwischen dem
Asphaltboden und den Skateelementen aus Holz
bzw. Beton und Stahl bauliche Probleme auf, die die
Nutzbarkeit erheblich einschränken und teilweise ein
erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Nutzer darstellen.
Unter Berücksichtigung der Nutzerwünsche wurde ein
moderner Skatepark entworfen, der sich in die urbane
Parklandschaft einfügt. Ausgestattet mit den mo-
dernsten Skateelementen sowie unterschiedlichen
Obstacles ist die neue Skateanlage „State of the Art“.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Die Anlage liegt im INSEK-Gebiet Südost und besitzt
in der Spielflächenplanung Nürnbergs eine überge-
ordnete Rolle als eine der wenigen Aktionsflächen,
die in einem bestehenden sehr wichtigen Freizeit- und
Erholungsbereich Nürnbergs verortet ist. Sie über-
nimmt nicht nur die Funktion einer Aktionsfläche für
Jugendliche und junge Erwachsene, vielmehr ist sie
stadtweiter Treffpunkt für Jugendliche und somit ein
wichtiger Ort für Integration und Austausch. Unweit
der Fläche, die im Dritten Reich zum größten Sport-
stadion der Welt entwickelt werden sollte, können sich
beim Skaten verschiedene Kulturen treffen und in To-
leranz und Miteinander üben. Die Sanierung der
Skateanlage hat für Nürnberg einen hohen Stellen-
wert, da sie den Nutzerdruck auf die kleineren, älteren
Anlagen reduziert.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
411.682 Euro
394.682 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Der Bolzplatz ist stark heruntergekommen und derzeit
gesperrt. Es bestehen mehreren Unfallgefahren. Eine
umfangreiche Sanierung ist unumgänglich. Zusätzlich
wird der Grünbereich überarbeitet und neugestaltet.
Um den Verdrängung von jüngeren durch ältere Nut-
zer entgegenzuwirken, werden auf der vorhandenen
Grundstücksfläche zwei unterschiedlich große Multi-
funktionsfelder errichtet und von einer 1m hohen um-
laufenden Bande umgrenzt. An den Torseiten ergänzt
ein 3m hoher lärmgedämmte Ballfangzaun den Um-
bau. Neben Toren werden die Spielfelder mit Basket-
ballkörben und einer Beleuchtungsanlage ausgestat-
tet.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Der Nürnberger Westen im Allgemeinen und das
Stadterneuerungsgebiet Weststadt im Speziellen sind
im Vergleich zur Gesamtstadt junge, kinderreiche und
dynamische Stadtteile. Es sind zu wenige Einrichtun-
gen und Orte für Jugendliche vorhanden. Im gesam-
ten Bereich ist eine mangelhafte Ausstattung mit Ball-
spielplätzen, insbesondere öffentliche Bolz- und Fuß-
ballplätze zu konstatieren.
Im öffentlichen Raum (Straßenräume, Stadtplätze,
Spielplätze) fehlt es an Aufenthaltsqualität und die
Gestaltung ist in Teilen mangelhaft. Der Aufwertung
bestehender und Schaffung neuer Angebote für Be-
wegung und Sport im öffentlichen Raum, insbeson-
dere für Jugendliche, kommt daher eine besondere
Bedeutung zu. Die Planinhalte wurden mit den Ver-
antwortlichen der Gostenhofer Jugendhilfe abge-
stimmt.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Skatepark Witschelstraße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
108.500 Euro
96.500 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die veraltete Anlage soll nach ihrer vorübergehenden
Schließung überarbeitet und mit neuen Obstacles,
die auch für BMX-Fahrer geeignet sind, versehen
und wiedereröffnet werden. Den veränderten Anfor-
derungen an die technische Entwicklung und den ge-
änderten Sportgerätenormen wird Rechnung getra-
gen.
Die neue Anlage soll für die breite Masse attraktiv
sein und sich durch eine niederschwellige Anforde-
rung auszeichnen. Einzelelemente und Kombigeräte
wechseln sich ab, das Aneinanderreihen von einfa-
chen Rails, sowie die Kombination von einzelnen
Elementen zu „Kombigeräten“ steigert die Nutzungs-
vielfalt, auch für Geübte.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Die Skateranlage in der Witschelstraße liegt im Süd-
westen der Stadt Nürnberg, im Stadtteil St. Leon-
hard. Die Flächen liegen im Betrachtungsraum des
integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Nürnberger Süden und innerhalb des förmlich festge-
legten Sanierungsgebietes St. Leonhard/Schweinau.
Das Gebiet ist im Vergleich zur Gesamtstadt ein jun-
ger, kinderreicher und dynamischer Stadtteil. Es sind
zu wenige Einrichtungen und Orte für Jugendliche
vorhanden. Im gesamten Bereich ist eine mangel-
hafte Ausstattung mit Sportplätzen zu konstatieren.
Vielen öffentlichen Räumen (Straßenräume, Stadt-
plätze, Spielplätze) fehlt es an Aufenthaltsqualität
und die Gestaltung ist in Teilen mangelhaft.
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249268
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stpl/202/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Anlagen:
Erläuterung
Sachverhalt (kurz):
Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neuer Baudenkmäler durch das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde. Die letzte
Benehmensherstellung fand am 7. November 2018 statt. Bis zum Stichtag 1. Oktober 2020
wurden 13 Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte in die Denkmalliste nachgetragen. Aus
der Liste gestrichen wurden im gleichen Zeitraum 3 Gebäude. Zwischen November 2018 und
September 2020 wurden an 9 Tagen insgesamt 50 Gebäude auf Denkmalwürdigkeit überprüft.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 9Ö 9
250269
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/202/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
251270
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/202/2020
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wurde nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
hergestellt.
252271
00856095.docx
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
(BayDSchG)
Erläuterung:
I. In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützte Objekte, En-
semblegebiete und Bodendenkmäler verzeichnet. Die Liste ist nicht abgeschlossen, sondern
wird stetig aktualisiert. Die Liste ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos im Internet
eingesehen werden (entweder auf www.geoportal.bayern.de oder über die Seite des Bayeri-
schen Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de abrufbar). Neben dem Listentext
sind weitere Daten und häufig auch Bilder des Objekts vorhanden.
Der „Bayerische Denkmalatlas“ ist tagesaktuell, Veränderungen werden sofort eingearbeitet.
Einmal pro Woche wird der Bayerische Denkmalatlas mit dem städtischen Geo-Daten-Ser-
vice abgeglichen.
Gebäude oder Anlagen, die noch nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden, werden
nach Antrag vom zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmal-
pflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft.
Die Anregung, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage überprüfen zu lassen, kann von je-
dem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an die Stadtheimatpflege herange-
tragen werden. Diese stellen den Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Im Stadtgebiet von Nürnberg werden jährlich im Schnitt im Rahmen von 5 Ganztagestermi-
nen etwa 28 Gebäude geprüft. Die Anregung zur Untersuchung erfolgt vor allem durch Insti-
tutionen, wie z.B. der „Stadtbildinitiative Nürnberg“, den „Altstadtfreunden“, der Stadtheimat-
pflege, dem „Verein Baulust Nürnberg“, aber auch durch städtische Ämter, kulturinteressierte
Bürger oder durch die Hausbesitzer selbst.
Nach einer Besichtigung des Objekts „vom Keller bis zum Dach“ und Prüfung vorhandener
Planunterlagen und/oder Archivalien wird von den Mitgliedern des Listenreferats beim Baye-
rischen Landesamt für Denkmalpflege die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste
beschlossen oder abgelehnt. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind neben
der bauhistorischen Bedeutung z.B. die Ablesbarkeit der historischen Grundrisse als auch
vorhandene Ausstattung und Ausgestaltung des Objekts.
Die Eigentümer, die Kommune und die Stadtheimatpflege werden schriftlich von der Auf-
nahme in die Liste informiert. Das Objekt wird dann sofort im „Bayerischen Denkmalatlas“
markiert.
Löschungen aus der Denkmalliste werden ebenfalls nach Antrag und eingehender Prüfung
der Liegenschaften vorgenommen. Eine Löschung erfolgt nach Abbruch eines Baudenkmals
oder wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass ein Denkmal im Lauf von Jahr-
zehnten durch Umbauten und Umgestaltungen, die ohne Absprache mit den Denkmalbehör-
den erfolgten, so verändert wurden, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet wer-
den kann.
In gewissen Abständen erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß
Art. 2 Abs. 1 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung in Nürnberg fand am 7. Novem-
ber 2018 statt.
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253272
00856095.docx
Seit der letzten Benehmensherstellung im November 2018 wurden an 9 Tagen insgesamt 50
Gebäude oder Anlagen auf Denkmalwürdigkeit überprüft. 13 Objekte wurden in die Denkmal-
liste aufgenommen, 3 Löschungen erfolgten.
Nachfolgend werden zunächst die im Zeitraum von Herbst 2018 bis Herbst 2020 untersuch-
ten und nach Prüfung neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen und Anlagen mit dem
zugehörigen Denkmallistentext (kursiv) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Datum
hinter der Adresse nennt das Datum des Eintragungsschreibens.
Anschließend werden die gelöschten Baudenkmäler mit einer kurzen Begründung beschrie-
ben.
Eintragungen:
Adam-Klein-Straße 35-37 – 29.11.2019
Städtisches Mietswohnhaus, Doppelhaus, im rechten Winkel zueinander gestellte, drei- bzw.
viergeschossige Putzbauten mit Walmdächern und Gesimsgliederung, östlicher Bau mit
dreiseitigem Fassadenerker und Eckpfeiler mit Baumeisterzeichen, westlicher Bau mit Stufen-
giebel und Dreiecksgauben, expressionistisch, von Ludwig Wagner, bez. 1924.
Am Tiergarten 32, Giraffenhaus – August 2019
Giraffenhaus, eingeschossiger Sichtziegelsteinbau mit gefaltetem Satteldach, an der Nord-
seite dreiteiliges Keramikmosaik mit der Darstellung des Dschungels, von Harald Clauß,
1961, Mosaik von Franz Vornberger, 1963.
(Hinweis: Ergänzung des bereits denkmalgeschützten Tiergartengeländes durch das Giraf-
fenhaus)
Bertolt-Brecht-Straße 40 – 23.10.2019
Wohnanlage, zwei parallel angeordnete, fünfgeschossige Flachdachbauten mit sichtbarem
Stahlbetonskelett mit Konsolenträgern und industriell gefertigten Aluminium- und Stahlfenster-
bauteilen als Außenhaut, Erschließung über ein mittig zwischen den Gebäuden eingestelltes,
gegenläufiges Treppensystem auf Stahlbetonkonsolträgern und einem senkrecht von Versor-
gungsschächten begleiteten Aufzug an der Südseite, experimentelle Wohnanlage nach struk-
turalistischen Prinzipien, errichtet im Rahmen des Bundeswettbewerbs Elementa 72, von Otto
Steidle, Partick Deby, Gerhard Niese und Roland Sommerer, 1973-74.
Denisstraße 26-30 mit Preißlerstraße 20-22 – 09.07.2020
Städtische Mietshausgruppe, über L-förmiger Grundlinie errichtete, vierteilige Baugruppe aus
drei- bzw. viergeschossigen Sattel- bzw. Walmdachbauten mit Putzgliederung und Sattel-
dachgauben, expressionistisch, Planung von Ludwig Wagner, Mitarbeit Georg Kuch, bez.
1925; Hofdurchgänge, 2 verputzte, stichbogige Torbögen, gleichzeitig.
254273
00856095.docx
Denisstraße 33-39 mit Preißlerstraße 26-28 – 09.07.2020
Städtische Mietshausgruppe, über L-förmiger Grundlinie errichtete, vierteilige Baugruppe aus
drei- bzw. viergeschossigen Sattel- bzw. Walmdachbauten mit Putzgliederung und Sattel-
dachgauben, expressionistisch, Planung von Ludwig Wagner, Mitarbeit Georg Kuch, bez.
1925; Hofdurchgänge, 2 verputzte, stichbogige Torbögen, gleichzeitig.
Fürther Str. 159 – 15.09.2020
Evang. Pfarrkirche, über annähernd 5-eckiger Grundlinie errichteter Zentralbau aus Sichtbe-
ton, mit flach geneigtem Pultdach und offenem Glockenturm aus Betonscheiben, im Inneren
Wände aus freisichtigem Ziegelsteinmauerwerk, von Gerhard Grellmann, 1968-1970; mit
Ausstattung; Vorhof mit Brunnen, Brunnenskulptur von Heinz Heiber, gleichzeitig.
Kleinweidenmühle 1 – 25.08.2020
Mietswohnhaus, dreigeschossiger, über unregelmäßig L-förmiger Grundlinie errichteter Sicht-
ziegelsteinbau mit Mansarddach und Gauben mit Haubendächern, an der abgeschrägten
Ecke dreigeschossiger Erkerturm mit Pyramidendach und Haubenaufsatz, reiche Sandstein-
gliederung, Neurenaissance, bez. 1895; Einfriedung, Metallgitterzaun mit Steinpfosten und
Metallgittertor, gleichzeitig.
Lindengasse / Riesenschritt – 23.04.2020
Stützmauer, hohe, unverputzte Hangmauer aus Sandsteinquadern, 18./frühes 19. Jh.; am
nach St. Johannis führenden Fußweg, unterhalb der Hesperidengärten.
Obere Wörthstraße 2 – 07.03.2019
Mietswohnhaus mit Gaststätte, viergeschossiger, dreiseitig freistehender Sandsteinquader-
bau mit abgewalmtem Mansarddach, dreiseitigen Fassadenerkern mit Schweifgiebeln, run-
dem Eckerkerturm mit Haube und Dachgauben mit Zeltdächern, historistisch, von Georg
Richter, 1898/99.
Rednitzstraße 32 – 21.07.2020
Mietswohnhaus, eingeschossiger, traufständiger Sichtziegelsteinbau mit Mansarddach und
stehenden Gauben mit Dreiecksgiebeln, von Matthias Letzner, 1896; Waschhaus, einge-
schossiger Sichtziegelsteinbau mit Satteldach, gleichzeitig.
Reutersbrunnenstraße 34, Skulptur – 29.07.2020
Skulptur, zwei vor einem Kreuz sitzende Geschwisterkinder, Bronze, Entwurf von Philipp Kitt-
ler, Guss von Ernst Lenz, bez. 1900; ehemals in der Eingangshalle des Waisenhauses, jetzt
im Garten.
255274
00856095.docx
Troststraße 4 – 04.12.2019
Mietswohnhaus, dreigeschossiger Ziegelsteinbau mit Mansardhalbwalmdach, Gauben mit
Dreiecksgiebeln und Sandsteinfassade mit bossiertem Erdgeschoss, Ecklisenen und Gesims-
gliederung, Neurenaissance, von Gg. Strehl, 1891; Ladeneinbau von Richard Gerling, 1919.
Zweibrückener Straße 68 – 18.10.2018
Öffentliche Bedürfnisanstalt, eingeschossiger Rundbau mit verputztem Ziegelmauerwerk, um-
laufenden Fensterband unterhalb der Traufe und vorkragender, runder Stahlbetonplatte als
Bedachung, nach Plänen des Städtischen Hochbauamts Nürnberg, 1954/55.
Löschungen:
Moosfeldweg 4, Bauernhaus – Löschung am 28.07.2020
Das ehemalige Wohnstallhaus in Kraftshof wurde nach Recherchen im Zug der Überprüfung
aufgrund starker Kriegsschäden weitgehend erneuert. In den 1960er Jahren erfolgte zusätz-
lich ein größerer Umbau, der die Raumstrukturen im Inneren stark veränderte. Das Gebäude
bleibt dennoch ein wesentlicher Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Kraftshof
Sebaldusstraße 3, Bauernhaus – Löschung am 24.05.2019
Das frühere Wohnstallhaus in Kleinreuth h.d.V. wurde vor allem in den 1960er, aber auch in
den 1980er Jahren stark verändert und überformt, sodass nur noch sehr wenig historische
Substanz im Gebäude erhalten ist.
Volkacher Straße 22, Bauernhaus – Abbrucherlaubnis am 13.08.2020
Das seit über 30 Jahre leerstehende Wohnstallhaus in Großgründlach ist mangels Bauunter-
halt in weiten Teilen eingestürzt. Eine denkmalgerechte Wiederherstellung ist nicht mehr
möglich. Aufgrund des gefahrdrohenden Zustands für die umgebende Bebauung muss das
Gebäude abgetragen werden. Der besonders prägende Sandsteinziergiebel mit Voluten und
Bekrönung, der gut erhalten ist, wird in große Wandteile zerlegt und als Ausstellungsstück in
das Fränkische Freilandmuseum Bad Windsheim verbracht. Weitere Ausstattungselemente
werden aus dem Gebäude geborgen und eingelagert (Auflagen aus dem Bescheid).
256275
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Ref.VII/087/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Anlagen:
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Bericht:
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2019, die wie in den Vorjahren vom Institut Quaestio -
Forschung und Beratung, Bonn, in Zusammenarbeit mit einer verwaltungsinternen,
referatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter der Federführung vom Stab Wohnen im
Wirtschaftsreferat (Ref VII/SW) erarbeitet wurde, erscheint heuer zum dritten Mal in Folge. Sie
stellt wissenschaftlich fundierte und transparente Informationen für die Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit bereit, um eine verbesserte, objektive
Wissensgrundlage für die wohnungspolitische Diskussion zu haben. Durch die regelmäßige
Fortschreibung der Wohnungsmarktbeobachtung können Entwicklungen und Trends auf dem
Wohnungsmarkt frühzeitig identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
In der diesjährigen Wohnungsmarktbeobachtung wurde mit der Fortschreibung der
Wohnbedarfsprognose aus dem Jahr 2015 ein ergänzender Themenschwerpunkt
aufgenommen, in dem künftige Neubaubedarfe anhand der aktuellen Bevölkerungsprognose
ermittelt und mit dem Wohnungsbestand sowie den Wohnbaupotentialen abgeglichen wurden.
In einem zweiten zusätzlichen Schwerpunkt „Nürnberg als Wohnstandort für Familien“ wird aus
einem Workshop und einer Befragung berichtet, welche Rahmenbedingungen für
familiengerechtes Wohnen in Nürnberg verbessert werden können.
Herr Colin Beyer vom Institut Quaestio - Forschung und Beratung, Bonn stellt als
Sachverständiger die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 in der Sitzung vor.
Ö 1Ö 1
276
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/087/2020
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
277
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/087/2020
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Das Thema Wohnen betrifft zwar grundsätzlich alle gesellschaftlichen
Gruppierungen, mit der Vorlage werden jedoch keine spezifischen Prozesse
angestoßen.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
278
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/087/2020
Seite 4 von 4
279
Ö 1Ö 1
280
Herausgeber:
Stadt Nürnberg
Wirtschaftsreferat
Stab Wohnen
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
E-Mail: stab.wohnen@stadt.nuernberg.de
Die Wohnungsmarktbeobachtung ist auch im Internet unter:
www.nuernberg.de/internet/wohnen/publikationen.html
abrufbar.
Redaktion und Gestaltung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Bernhard Faller, Colin Beyer
Stab Wohnen: Britta Walther, Andra Kärgel, Phillip Meinardus
Wissenschaftliche Bearbeitung:
Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Bernhard Faller, Colin Beyer
Mitarbeit in der AG Wohnungsmarktbeobachtung:
Stab Wohnen: Britta Walther, Andra Kärgel, Phillip Meinardus
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration: Alexandra Frank-Schinke
Amt für Geoinformation und Bodenordnung: Richard Pfaller
Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Thomas Nirschl
Planungs- und Baureferat: Ingo Schlick
Stab Stadtentwicklung: Julia Rauh
Stadtplanungsamt: Julia Roggenkamp
Wirtschaftsreferat: Florian Gräf
Bildnachweis:
Titelseite: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2016
Vorwort: © Axel Eisele, Wirtschaftsreferat, Stadt Nürnberg
Herstellung:
Norisdruck - Hobner & Herdl GdbR
September 2020
Auflage: 300
gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
281
WIRTSCHAFTSREFERAT
Stab Wohnen
Wohnungsmarktbeobachtung 2019
Datenstand: 31.12.2018
282
283
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Nürnberger Wohnungsmarkt bleibt auch im
Jahr 2018 angespannt, wie die weiter steigen-
den Immobilien- und Mietpreise belegen. Eine
der wesentlichen Gründe hierfür ist die anhal-
tende Nachfrage bedingt durch den stetigen Be-
völkerungszuwachs, der im Bericht sjahr bei
rund 3.500 Personen liegt. Die Einwohnerzahl
beträgt zum 31.12.2018 535.746 Personen. Wie
sich die Preisentwicklung auf dem Immobilien-
markt auf Nürnberger Haushalte mit unter-
schiedlichen Einkommen auswirkt, wird in der
dritten Ausgabe der Wohnungsmarktbeobach-
tung untersucht.
Ein weiteres Schwerpunkthema stellt die erstmalige Fortschreibung der Wohnbedarfsprognose
Jahres 2015 dar. Sie ermittelt die Neubaubedarfe an Wohnraum auf Basis aktueller Trends und
prognostizierter Entwicklungen bis zum Jahr 2035 und gleicht sie mit dem aktuellen Wohnungs-
bestand und den Wohnbaupotentialen ab.
Die diesjährige Wohnungsmarktbeobachtung wird um das Kapitel Nürnberg als Wohnstandort
für F ergänzt. Nürnberg soll weiterhin eine Stadt für alle Bevölkerungsgruppen sein, wel-
che mit einem vielfältigen Wohnungsangebot unterschiedliche Wohnbedürfnisse erfüllt und
zum Bleiben einlädt. Zahlreiche junge Familien fühlen sich wohl in Nürnberg, können ihre Wohn-
wünsche hier aber nicht verwirklichen und wandern deshalb in das Umland ab. Um herauszufin-
den, welche Rahmenbedingungen für familiengerechtes Wohnen konkret auf Nürnberg bezogen
zu verbessern sind, wurde eine Befragung sowie ein Workshop durchgeführt mit dem Ziel, im
Dialog mit den Familien herauszufinden, ob und welche Rahmenbedingungen verbessert wer-
den können, welches künftige Baugebiet sich am besten eignet und welchen Beitrag die Stadt
Nürnberg leisten kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Bericht vorgestellt.
Neben neuen Themen konnten andere Aspekte des Wohnungsmarktes wie beispielweise das
Wohnungsmarktbarometer mit einem aktuellen Meinungsbild lokaler Akteure des Wohnungs-
marktes mittlerweile zum dritten Mal erhoben werden. Die Fortschreibung über mehrere Jahre
zeigt Entwicklungen frühzeitig auf und ermöglicht immer aussagekräftigere Auswertungen.
Allen mitwirkenden Dienststellen der Stadt Nürnberg und dem Bonner Büro Quaestio - For-
schung & Beratung GmbH danke ich für die Mitwirkung und gute Zusammenarbeit.
Ihr
Dr. Michael Fraas
Berufsmäßiger Stadtrat und
Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg
284
Inhaltsverzeichnis
1 Der Wohnungsmarkt auf einen Blick ................................................................................... 1
2 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg ......................................................................... 2
3 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg ............................................................... 6
3.1 Wohnungsnachfrage ................................................................................................... 6
3.2 Zukünftiger Wohnungsbedarf ..................................................................................... 9
3.3 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit ................................................................................ 11
3.4 Wohnungsneubaubedarf und Wohnbauflächenpotenziale ........................................ 15
3.5 Zwischenfazit: Mehr Wohnungen für Nürnberg ......................................................... 18
4 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen .............................................................................. 19
4.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt ........................................... 19
4.2 Wohnkostenbelast ung für mittlere und untere Einkommen ...................................... 27
4.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand......................................... 31
4.4 Zwischenfazit: Bezahlbares Wohnen ......................................................................... 33
5 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken ..................................................... 35
5.1 Innenstadtquartiere .................................................................................................. 36
5.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand ........................................................ 40
5.3 Einfamilienhausquartiere .......................................................................................... 43
5.4 Großwohnsiedlungen ................................................................................................ 46
5.5 Zwisch enfazit: Quartiere als Wohnstandort stärken .................................................. 48
6 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien .......................................... 49
6.1 Vor-Ort-Befragung junger Familien ........................................................................... 50
6.2 ............................................................................ 53
6.3 Zwischenfazit ............................................................................................................ 55
7 Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren -
Das Wohnungsmarktbarometer ........................................................................................ 56
Anhang ................................................................................................................................... 58
285
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
286
Der Wohnungsmarkt auf einen Blick 1
1 Der Wohnungsmarkt auf einen Blick
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Bayern-
Labo; emprica-systeme; Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
529.407 532.194 535.746
280.088 282.589 284.640
+1.267 +2.563 +1.951
295.693 305.674 311.312
+91.598 +94.506 +92.843
6,6% 6,0% 5,4%
55.062 54.443 49.413
8.288 8.502 8.181
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
290.963 296.102 296.059
17.930 18.030 18.196
1.239 1.802 1.161
52 264 71
1.799 1.807 1.550
2016 2017 2018 Trend (Vorja hr)
Mieten laut Mietenspiegel 3)
im Bestand
im Neubau
im Bestand
im Neubau
im Bestand
im Neubau
2) für 201 7 durch Korrekturverfahren + 3.1 1 4 WE
Kaufpreise für
Eigentumswohnungen 5)
Angebotsmieten4)
Wohnungsmarktrelevanter Wohnungsbestand 1)2)
davon belegungsgebundene Wohnungen
Baufertigstellungen (Neubau) 1)
davon geförderte Mietwohnungen
Baugenehmigungen (Neubau) 1)
Rahmenbedingungen des Wohnungsmarkts
1 ) Wohnungen inkl. Wohnheime in wohnungsmarktrelevanten Wohn- und Nichtwohngebäuden
3) Der M ietenspiegel ist jeweils für zwei Jahre gültig.
4) M edian der Nettokaltmieten
5) M edian der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grundstücksmarktbericht, zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten
Bericht der Begriff "Kaufpreise" verwendet
Arbeitslosenquote
Personen in Bedarfsgemeinschaften
nach SGB II und XII
Wohnungssuchende Haushalte
am Jahresende
Immobilienpreise und Mieten
Wohnungsangebot
Bevölkerung am Hauptwohnsitz
Zahl der Haushalte
Wanderungssaldo
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Pendlersaldo
Kaufpreise für Reihen-
häuser/Doppelhaushälften 5)
287
2 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg
2 Wohnungsmarktbeobachtung in
Nürnberg
Die Wohnungsmarktbeobachtung 2019 ist die dritte Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt
Nürnberg. Seit Beginn der Wohnungsmarktbeobachtung konnten inzwischen für zahlreiche In-
dikatoren die Datenreihen fortgeschrieben werden und ermöglichen somit immer aussagekräf-
tigere Auswertungen. Die Wohnungsmarktbeobachtung Nürnberg versteht sich dabei nicht als
einfache Sammlung von wohnungsmarktrelevanten Daten, sondern stellt diese in Zusammen-
hang mit den wohnungspolitischen Z ielen der Stadt Nürnberg. Diese Leitziele wurden 2016
grundlegend in dem Handlungsprogramm Wohnen durch den Stadtplanungsausschuss des
Stadtrats festgelegt:
Nürnberg will als attraktive Großstadt weiter wachsen mehr Wohnungen für Nürnberg
Bezahlbares Wohnen zielgruppenorientierte Angebotsverbesserung und -sicherung
Attraktives und innovatives Wohnungsangebot Schaffung neuer Qualitäten
Stärkung der Quartiere als Wohnstandorte
Mehr Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren
Mit der Wohnungsmarktbeobachtung steht der Stadt Nürnberg ein Instrument zur Verfügung,
das den Umsetzungsstand dieser Leitziele im Blick behält und als Diskussionsgrundlage für die
kontinuierliche Weiterentwicklung der Nürnberger Wohnungspolitik dienen kann.
Entsprechend der aktuellen Entwicklungen und neuer Herausforderungen auf dem Wohnungs-
markt entwickelt sich auch die Wohnungsmarktbeobachtung weiter. So wurde in der vergange-
nen Ausgabe das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum mit in die Wohnungsmarktbe-
obachtung aufgenommen, nachdem in den Jahren zuvor die Vermietung von Wohnungen als
Ferienwohnungen durch das Angebot von Online-Plattformen massiv zugenommen hatte. In-
zwischen hat die Stadt Nürnberg reagiert und eine Zweckentfremdungsverbotssatzung erlassen.
Durch die Wohnungsmarktbeobachtung kann in den nächsten Jahren mitverfolgt werden, wie
sich dieses Themenfeld weiterentwickelt.
In der aktuellen Ausgabe wird die Berechnung des Wohnraumbedarfs als neues zentrales Ele-
ment in die Wohnungsmarktbeobachtung eingeführt und somit die im Gutachten zum Stadtent-
wicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg ermittelten Bedarfe erstmalig aktualisiert.
Zukünftig werden diese Bedarfsermittlung sowie der Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsbe-
stand und den erfassten Wohnbauflächenpotenziale n ein fester Bestandteil der Wohnungs-
marktbeobachtung sein. Damit ist es der Stadt Nürnberg möglich, regelmäßig den aktuellen und
zukünftigen Handlungsbedarf zu erkennen, der sich aus den demographischen Entwicklungen in
der Stadt ergibt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Wohnungsmarktbeobachtung 2019 ist die Attraktivität des Wohn-
standorts Nürnberg für Familien. Auf Grundlage von Auswertungen des Wanderungsverhaltens
und den Ergebnissen einer Befragung betroffener Familien werden die Stärken und Schwächen
des Nürnberger Wohnungsmarkts mit Blick auf diese Zielgruppe analysiert.
288
Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg 3
Abbildung 1: Übersicht über die 87 statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
01 Altstadt, St. Lorenz 23 Sandberg 45 Gartenstadt 74 Thon
02 Marienvorstadt 24 Bielingplatz 46 Werderau 75 Almoshof
03 Tafelhof 25 Uhlandstraße 47 Maiach 76 Kraftshof
04 Gostenhof 26 Maxfeld 77 Neunhof
05 Himpfelshof 27 Veilhof 78 Boxdorf
06 Altstadt, St. Sebald 28 Tullnau 49 Kornburg, Worzeldorf 79 Großgründlach
07 St.Johannis 29 Gleißhammer 50 Hohe Marter 80 Schleifweg
08 Pirckheimer Straße 30 Dutzendteich 51 Röthenbach West 81 Schoppershof
09 Wöhrd 31 Rangierbahnhof-Siedlung 52 Röthenbach Ost 82 Schafhof
10 Ludwigsfeld 32 Langwasser Nordwest 53 Eibach 83 Marienberg
11 Glockenhof 33 Langwasser Nordost 54 Reichelsdorf 84 Ziegelstein
12 Guntherstraße 34 Beuthener Straße 55 Krottenbach, Mühlhof 85 Mooshof
13 Galgenhof 35 Altenfurt Nord 60 Großreuth b. Schweinau 86 Buchenbühl
14 Hummelstein 36 Langwasser Südost 61 Gebersdorf 87 Flughafen
15 Gugelstraße 37 Langwasser Südwest 62 Gaismannshof 90 St. Jobst
16 Steinbühl 38 Altenfurt, Moorenbrunn 63 Höfen 91 Erlenstegen
17 Gibitzenhof 39 GewerbeparkFeucht 64 Eberhardshof 92 Mögeldorf
18 Sandreuth 40 Hasenbuck 65 Muggenhof 93 Schmausenbuckstraße
19 Schweinau 41 Rangierbahnhof 70 Westfriedhof 94 Laufamholz
20 St. Leonhard 42 Katzwanger Straße 71 Schniegling 95 Zerzabelshof
21 Sündersbühl 43 Dianastraße 72 Wetzendorf 96 Fischbach
22 Bärenschanze 44 Trierer Straße 73 Buch 97 Brunn
Nummern und Namen der statistischen Bezirke
Katzwang, Reichelsdorf
Ost, Reichelsdorfer Keller48
289
4 Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg
Zahlreiche Auswertungen der Wohnungsmarktbeobachtung erfolgen kleinräumig auf Ebene der
87 statistischen Bezirke Nürnbergs (siehe Abbildung 1, Seite 3). Auf dieser Ebene liegen jedoch
nicht für alle Indikatoren ausreichend Informationen vor. Zudem fällt in der Vielzahl der einzel-
nen Bezirke die Identifizierung von allgemeinen Trends schwer. Aus diesen Gründen werden für
einige Auswertungen die statistischen Bezirke zu Typen zusammengefasst. Nebenstehende Ab-
bildung zeigt die Zuordnung der Bezirke zu folgenden Typen:
zugeordnet. Diese Einteilung entspricht der Systematik der innerstädtischen Raumbe-
obachtung (IRB) des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Zu geringfügig anderen räumlichen Ergebnissen führt die zweite Typisierung, die zusätz-
lich zur Lage noch die baustrukturellen Unterschiede berücksichtigt. Folgende Typen
Die dritte Typisierung befasst sich mit den sozialstrukturellen Unterschieden zwischen
den statistischen Bezirken. Da keine verlässlichen anderen Daten zum sozioökonomi-
schen Status verfügbar sind, wird hier die Transferabhängigkeit als der Anteil der Perso-
nen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und XII bezogen auf alle Einwohner des sta-
tistischen Bezirks herangezogen. Bei einem Anteil von weniger als 8% wird der Anteil
der Transferempfänger (TE) als gering klassifiziert. Ab einem Anteil von 15% wird er als
hoch klassifiziert.
Als weitere Auswertungsebene werden die Wohnlagenklassen herangezogen. Diese
wird auf Grundlage der Kaufpreise vom Gutachterausschuss erstellt und ist unterhalb
der Ebene der statistischen Bezirke in kleinere Raumeinheiten eingeteilt. Bei Indikato-
ren, für welche die Daten auch auf dieser Ebene vorliegen, werden die Auswertung für
diese kleineren Raumabgrenzungen vorgenommen. In den anderen Fällen werden die
statistischen Bezirke der Wohnlage zugeordnet, in welcher sich der größte Anteil des
Bezirks befindet.
290
Wohnungsmarktbeobachtung in Nürnberg 5
Abbildung 2: Typisierung der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Statistik der Agentur für Arbeit, Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
291
6 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
3 Themenbereich: Mehr Wohnungen
für Nürnberg
3.1 Wohnungsnachfrage
Seit der Jahrtausendwende verzeichnet die Stadt Nürnberg ein kontinuierliches Bevölkerungs-
wachstum. Über 50.000 Menschen wohnen heute mehr in Nürnberg als noch Ende der 1990er
Jahre (siehe Bevölkerung am Hauptwohnsitz in Abbildung 3). Im Durchschnitt wuchs Nürnberg
in diesem Zeitraum um rund 3.000 Einwohner bzw. 0,6% pro Jahr. Dieses demographische
Wachstum ist nicht zuletzt auch auf das wirtschaftliche Wachstum und die damit einhergehende
Attraktivität Nürnbergs für Zuziehende zurückzuführen. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ebenfalls um rund 50.000 und mit rund 1,0% ver-
hältnismäßig noch stärker als die Einwohnerzahl.
Abbildung 3: Bevölkerungsstand und Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
am Arbeitsort
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Bayerisches Landesamt
für Statistik, Statistik der Agentur für Arbeit
Hinweis: Seit 2011 erfolgt die Fortschreibung der amtlichen Statistik auf Basis des Zensus 2011. Die im Zensus 2011
erfasste Bevölkerungszahl weicht um ca. 20.000 Personen von der in den Jahren zuvor verwendeten Fortschreibung
der Volkszählung 1987 ab. Der Wachstumstrend der Nürnberger Einwohnerzahl bleibt davon unberührt.
Nürnberg wächst und mit dem Wachstum steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Um diese
Dynamik abzubilden, wurde in die Wohnungsmarktbeobachtung 2019 erstmalig eine Wohnbe-
darfsprognose integriert. Um die zukünftige Wohnungsnachfrage und den daraus entstehenden
Wohnungsbedarf zu berechnen, sind drei Prognoseschritte erforderlich:
292
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 7
1. Bevölkerungsprognose: Auf Grundlage der demographischen Entwicklungen der ver-
gangenen Jahre (Geburten, Sterbefälle, Zu- und Abwanderung), berechnet das Amt für
Stadtforschung und Statistik eine Bevölkerungsprognose in drei Varianten (Kapitel 3.1).
2. Haushaltsprognose: Entsprechend der Struktur Nürnberger Wohnhaushalte wird die
prognostizierte Zahl der Einwohner durch das Amt für Stadtforschung und Statistik in
Haushalte umgerechnet. Die Zahl der Haushalte bestimmt die Nachfrage nach Wohnun-
gen (Kapitel 3.1).
3. Wohnungsbedarfsprognose: Der Wohnungsnachfrage steht das aktuelle Wohnungsan-
gebot gegenüber. Die Ergebnisse der Haushaltsprognose werden mit dem Wohnungs-
bestand abgeglichen, woraus sich schließlich der Wohnungsbedarf ergibt (Kapitel 3.2).
Die an die Wohnungsbedarfsprognose anschließenden Analysen zur Wohnungsbautätigkeit (Ka-
pitel 3.3) und den Wohnungsbaupotenzialen (Kapitel 3.4) zeigen, wie das Wohnungsbaugesche-
hen in Nürnberg derzeit auf das Wachstum reagiert und über welche Potenziale die Stadt ver-
fügt, um der zukünftigen Nachfrage zu begegnen.
Die aktuelle Bevölkerungsprognose schreibt den Wachstumstrend der vergangenen Jahre fort.
Die Prognose der Stadt Nürnberg berechnet die Bevölkerungszahl bis ins Jahr 2035 in drei Vari-
anten, die sich in ihren Annahmen zum zukünftigen Bevölkerungszuzug nach Nürnberg unter-
scheiden.1 Alle Varianten berücksichtigen jedoch Annahmen, die einen zunehmenden Zuzug jun-
ger Menschen aufgrund der Aufnahme des Lehrbetriebs der Technischen Universität Nürnberg
im Jahr 2025 unterstellen (jährlich 1.000 Studienanfänger von 2025-2030 zzgl. 350 Universitäts-
mitarbeiter). Das Ergebnis der Prognoserechnungen ist eine Spanne, in der die zukünftige Ein-
wohnerzahl erwartet wird (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung bis 2018 und Bevölkerungsprognose bis 2035
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
1 Detaillierte Angaben zu den Annahmen der drei Prognosevarianten befinden sich im Anhang.
293
8 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Die untere der Prognosevarianten ergibt bis 2035 eine Einwohnerzahl von 545.600 und damit
knapp 10.000 zusätzliche Nürnberger Einwohner. Die obere Prognosevariante gibt mit 568.800
Einwohnern im Jahr 2035 ein Bevölkerungswachstum um gut 33.000 Einwohner an. Mit einem
durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 0,4% bleibt jedoch selbst die obere Prognosevari-
ante hinter den Wachstumsraten der vergangenen Jahre zurück. Dies liegt im Wesentlichen da-
ran, dass eine ähnlich starke Auslandszuwanderung, wie sie in den Jahren nach der Finanzkrise
aus den südeuropäischen Ländern und in Folge der Flüchtlingsbewegungen um das Jahr 2015
stattfand, für die Zukunft nicht vorhergesehen werden kann.
Als Grundlage für die Wohnungsbedarfsprognose dient die mittlere Prognosevariante. Sie bildet
einen Mittelweg zwischen der oberen Variante, die sich auf die hohe Zuwanderung der Jahre
2010 bis 2017 (ohne 2015) stützt und der unteren, deren Wanderungsannahmen sich auf einen
längeren Betrachtungszeitraum (2005 bis 2017, ohne 2015) stützen. Die mittlere Bevölkerungs-
prognose berechnet bis 2035 ein Bevölkerungswachstum um 4,4% auf dann 559.500 Einwohner.
Für die Wohnungsnachfrage relevant ist, wie sich die Einwohner Nürnbergs zu Haushalten zu-
sammenfinden (sog. Wohnhaushalte). Wie in anderen Großstädten besteht auch in Nürnberg
der Großteil der Haushalte aus wenigen Personen. Aktuell sind rund 50% der Nürnberger Haus-
halte Einpersonenhaushalte, hinzu kommen gut 27% Paare ohne Kinder. Entsprechend leben in
weniger als einem Viertel aller Haushalte mehr als zwei Personen. Familien mit einem oder meh-
reren Kindern nehmen einen Anteil von knapp 18% aller Nürnberger Haushalte ein (siehe Abbil-
dung 5). Für die Zukunft wird keine Veränderung dieses Verhältnisses angenommen. Entspre-
chend des aktuellen Wohnungsbestands Nürnbergs verteilen sich diese Haushalte zu knapp 20%
auf Ein- und Zweifamilienhäuser und zu gut 75% auf Mehrfamilienhäuser. Weitere 5% der Woh-
nungen befinden sich in Wohnheimen und Nichtwohngebäuden (Abbildung 5). Bei unveränder-
ten Annahmen bezüglich der Zusammensetzung der Nürnberger Haushalte, steigt deren Zahl in
der mittleren Prognosevariante um 12.800 Haushalte bis zum Jahr 2035 (siehe Tabelle 1).
Abbildung 5: Struktur der Nürnberger Haushalte und des Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Tabelle 1: Zukünftige Einwohner- und Haushaltszahl in der mittleren Prognosevariante
Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
2018 2020 2025 2030 2035 bis 2035
Einwohner 535.700 542.000 548.600 557.200 559.500 + 23.800
Haushalte 284.600 287.400 290.300 295.000 297.400 + 12.800
294
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 9
3.2 Zukünftiger Wohnungsbedarf
Aufbauend auf der mittleren Prognosevariante für die Entwicklung der Haushaltszahlen wird
abgeleitet, wie sich der Wohnungsbestand zukünftig entwickeln müsste, um die zusätzlich en
Haushalte aufnehmen zu können (siehe Abbildung 6). Mehrere Faktoren spielen hierbei eine
Rolle:
Der aktuelle Wohnungsbestand (Stand 31.12.2018) schrumpft aufgrund der Alterung
der Gebäude und muss, um diesen zu erhalten, durch den Ersatzbedarf ergänzt werden.
In der vorliegenden Berechnung wird ein Ersatzbedarf von jährlich 0,2% des aktuellen
Wohnungsbestands angesetzt.2 Knapp 600 Wohneinheiten müssten dementsprechend
pro Jahr errichtet werden, um die aktuelle Wohnungszahl in Nürnberg zu erhalten.
Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungsprogramms Wohnen wurde für den Zeitraum
2013 bis 2018 ein Neubaubedarf von 12.320 Wohnungen für die obere Progno sevari-
ante ermittelt. Bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung wurde diese Prognose sogar
übertroffen. Gleichzeitig wurden jedoch nur rund 8.600 Wohnungen fertiggestellt, was
sich in der zunehmenden Anspannung des Wohnungsmarkts widerspiegelt. Um dem
entgegenzuwirken, ist der Ausgleich dieser Unterdeckung als Nachholbedarf erforder-
lich. Dieser wird in Tabelle 2 auf die Jahre 2019 bis 2025 verteilt (ca. 530 WE p.a.).
Der da rüberhinausgehende Wohnungsbedarf begründet sich im Bevölkerungs - und
Haushaltswachstum Nürnbergs und wird als Zusatzbedarf bezeichnet.
Abbildung 6: Berechnung des Wohnungsbedarfs durch Abgleich der zukünftigen
Wohnungsnachfrage und dem Wohnungsbestand in der mittleren
Prognosevariante
Darstellung u. Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
2 Dies entspricht der üblichen Setzung im Rahmen entsprechender Wohnungsbedarfsprognosen,
siehe z.B. Held, T. u. M. Waltersbacher (2015): Wohnungsmarktprognose 2030. BBSR-Analysen KOM-
PAKT 07/2015.
295
10 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Während der Ersatzbedarf und der Nachholbedarf in allen Prognosevarianten identisch ist, va-
riiert der Zusatzbedarf bis 2035 zwischen knapp 6.000 Wohneinheiten in der unteren Variante
und gut 18.500 Wohneinheiten in der oberen Variante (siehe Tabelle 2). In der mittleren Vari-
ante beträgt der demographisch bedingte Zusatzbedarf rund 13.300 Wohneinheiten und der
Neubaubedarf inklusive des Ersatz- und Nachholbedarfs rund 27.100 Wohnungen. In dem Zeit-
raum bis 2025 liegt der Neubaubedarf der mittleren Variante bei jährlich rund 2.000 Wohnun-
gen, zwischen 2026 und 2030 bei jährlich knapp 1.600 Wohnungen. In der oberen Prognoseva-
riante beträgt der Neubaubedarf bis 2025 rund 2.300 Wohnungen und in der unteren Variante
ca. 1.600 Wohnungen.
Tabelle 2: Ergebnisse der Wohnungsbedarfsberechnung für die Prognosevarianten
Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
bis 2025 bis 2030 bis 2035
308.000 314.500 318.300
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
16.090 25.550 32.310
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
8.220 14.720 18.520
305.600 310.600 313.100
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
13.690 21.650 27.110
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
5.820 10.820 13.320
302.900 305.400 305.700
(2018: 296.059) 291.910 288.950 285.990
10.990 16.450 19.710
4.150 7.110 10.070
3.720 3.720 3.720
3.120 5.620 5.920
2019-2025 2026-2030 2031-2035
16.090 9.460 6.760
2.300 p.a. 1.890 p.a. 1.350 p.a.
13.690 7.960 5.460
1.960 p.a. 1.590 p.a. 1.090 p.a.
10.990 5.460 3.260
1.570 p.a. 1.090 p.a. 650 p.a.
mittlere Prognosevariante
untere Prognosevariante
davon Zusatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
davon Ersatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
davon Ersatzbedarf
davon Zusatzbedarf
Neubaubedarf
Neubaubedarf
davon Ersatzbedarf
davon Nachholbedarf
davon Nachholbedarf
davon Nachholbedarf
Neubaubedarf
obere Prognosevariante
davon Zusatzbedarf
Wohnungsbedarf
Wohnungsbestand ohne Neubau
Neubaubedarf
296
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 11
3.3 Aktuelle Wohnungsbautätigkeit
Anders als Anfang der 1990er Jahre, als sich ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren deut-
lich schwächeres Bevölkerungswachstum in einer gesteigerten Bautätigkeit widerspiegelte, ist
die Bautätigkeit in Folge des stärkeren Bevölkerungswachstums seit 2010 nicht merklich ange-
stiegen (siehe Abbildung 7). Grund hierfür sind vor allem der Mangel an verfügbaren Wohnungs-
baugrundstücken (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wohnungsmarktbarometers) und spe-
kulative Flächenbevorratung.
Abbildung 7: Genehmigte und fertiggestellte Wohnungen in Nürnberg (Neubau)
`
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Hinweis: Seit 2011 ist die Bautätigkeitsstatistik detaillierter auswertbar. Unter den fertiggestellten Wohnungen in
den Wohnheimen und Anstaltsgebäuden können seit diesem Zeitpunkt alle wohnungsmarktrelevanten (z.B. Woh-
nungen in Studentenwohnheimen) von den nicht wohnungsmarktrelevanten (z.B. Plätze in Pflegeeinrichtungen,
Flüchtlingsunterkünften, Kasernen, Gefängnissen) unterschieden werden.
in den Jahren 2011-2018 in den Jahren 2014-2018 in den Jahren 2017/2018
10.750 WE 7.225 WE 2.951 WE
1.344 WE pro Jahr 1.445 WE pro Jahr 1.476 WE pro Jahr
Wohnungsmarktrelevante Baufertigstellungen (Neubau)
16,6%
68,0%
15,4%
21,1
%
66,1%
12,8%
22,5%
62,8%
14,7%
297
12 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Die fehlende Möglichkeit, durch eine gesteigerte Bautätigkeit das Wohnraumangebot entspre-
chend der steigenden Nachfrage zu erweitern, ist einer der zentralen Gründe für die seit meh-
reren Jahren anhaltende Anspannung des Nürnberger Wohnungsmarkts. Frappierend ist dabei,
wie auch in anderen Städten, die immer höhere Zahl von nicht in Anspruch genommenen Bau-
genehmigungen. In Nürnberg sind dies derzeit ca. 20% der Fälle.
Im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre (2014 -2018) wurden in Nürnberg jährlich 1.445
wohnungsmarktrelevante Wohnungen neu errichtet. In den Jahren 2016 bis 2018 schwankten
die Baufertigstellungszahlen verhältnismäßig kräftig, da im Jahr 2017 zahlreiche Wohnungsbau-
vorhaben mit Verzögerung als fertiggestellt gemeldet (Meldeverzug) wurden und so der Bau-
überhang (Differenz aus Baugenehmigungen und Baufertigstellungen) etwas ausgeglichen wer-
den konnte. Insofern sind die Werte von 2018 mit denen von 2016 und 2017 nur eingeschränkt
vergleichbar.
Ähnlich dem gesamten Nürnberger Wohnungsbestand liegt der Anteil der Wohnungen in Ein-
und Zweifamilienhäusern auch bei den fertiggestellten Wohnungen bei ca. 20% (siehe Abbildung
5), wobei die absolute Zahl der fertiggestellten Wohnungen in diesem Segment seit 2014 fast
kontinuierlich rückläufig sind. Die Kartendarstellung in lag in den vergangenen Jahren in Nürn-
berg bei rund 50%, während der Neubau in aktuellen Bebauungsplänen (5 Jahre nach Inkrafttre-
ten) unter 20% liegt (siehe Abbildung 8), ein weiterer Hinweis auf spekulative Bodenbevorratung
Dritter. Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil der Wohnungen, der auf Flächen älterer Be-
bauungsplangebiete gebaut wird. Hier zeigt sich, dass in der Vergangenheit viele Grundstücks-
eigentümer kein Interesse an einer zügigen Nutzung des Grundstücks hatten und diese als Wert-
anlage, zu Spekulationszwecken oder für ihre Nachkommen zurückgehalten haben.
Abbildung 9 zeigt, wie sich die Bautätigkeit in den vergangenen Jahren räumlich in den statisti-
schen Bezirken niedergeschlagen hat. Deutlich wird, dass sich die Bautätigkeit in einigen Bezir-
ken (z.B. Maxfeld, Schoppershof) stark konzentriert. Hier wurden in den vergangenen Jahren
größere Wohnungsbauvorhaben umgesetzt, wie etwa das Tucherareal im Maxfeld oder das Bau-
.
Gleich der bestehenden Bau- und Siedlungsstruktur der Stadtteile ist der Anteil der Wohnungen
in Ein- und Zweifamilienhäusern auch im Wohnungsneubau an den Stadträndern höher als in
den innenstadtnäheren Bezirken. Es ist aber auch erkennbar, dass bis auf wenige Ausnahmen
auch an diesen periphereren Standorten erhebliche Anteile des Wohnungsneubaus im Mehr-
familienhausbau stattfinden. Diese zunehmend verdichtete Bauweise im Wohnungsneubau ist
nicht zuletzt auf die Knappheit verfügbarer Wohnungsbaugrundstücke zurückzuführen. Große
Stadterweiterungen sind in Nürnberg aufgrund der räumlichen Gegebenheiten der Stadt (enge
Stadtgrenzen) und ökologischer Zielsetzungen (v.a. Innen- vor Außenentwicklung) nicht möglich.
Entsprechend stärker wird der Druck auf Grundstücke innerhalb der bestehenden Siedlungsflä-
chen. Für die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen sind oft keine umfassenden Planverfah-
ren erforderlich, da sie sich, dem Baugesetzbuch folgend, der umliegenden Bebauung anpassen
können (§ 34 BauGB). Der Anteil der Wohnungen, die in solchen Bauvorhaben realisiert werden,
298
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 13
Abbildung 8: Wohnungsneubau nach Genehmigungsgrundlage
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt
Nürnberg
lag in den vergangenen Jahren in Nürnberg bei rund 50%, während der Neubau in aktuellen
Bebauungsplänen (5 Jahre nach Inkrafttreten) unter 20% liegt (siehe Abbildung 8), ein weiterer
Hinweis auf spekulative Bodenbevorratung Dritter. Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil der
Wohnungen, der auf Flächen älterer Bebauungsplangebiete gebaut wird. Hier zeigt sich, dass in
der Vergangenheit viele Grundstückseigentümer kein Interesse an einer zügigen Nutzung des
Grundstücks hatten und diese als Wertanlage, zu Spekulationszwecken oder für ihre Nachkom-
men zurückgehalten haben.
299
14 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Abbildung 9: Kleinräumige Verteilung des Wohnungsbaus in Nürnberg von 2014 bis 2018
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
300
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 15
Zum Stichtag des 31.12.2018 befanden sich in Nürnberg mehr als 3.000 Wohnungen im Bau.
Besonders viele Wohnungen entstehen derzeit in den Stadtteilen am Innenstadtrand, wie bei-
spielsweise Eberhardshof, Glockenhof oder Schweinau (siehe Abbildung 10). Aber auch in der
Marienvorstadt befinden sich zu diesem Zeitpunkt rund 180 Wohnungen im Bau. Diese konzent-
rieren sich im Wesentlichen auf die Bauvorhaben an der Flaschenhofstraße. Diese und eine Aus-
wahl weiterer größerer Vorhaben, die sich zum 31.12.2018 im Bau befanden, sind in der Karte
eingezeichnet.
Abbildung 10: Kleinräumige Verteilung der zum 31.12.2018 im Bau befindlichen Wohnungen
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Stadtplanungsamt Nürnberg
301
16 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
3.4 Wohnungsneubaubedarf und Wohnbauflächenpotenziale
Das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg erfasst fortlaufend Flächen im Stadtgebiet, die po-
tenziell für den Wohnungsbau geeignet sind. Dies umfasst Flächen, die im Flächennutzungsplan
bereits als Wohnbauflächen vorgemerkt sind ebenso wie aufgegebene Industrie- oder Gewer-
begebiete, auf deren Fläche eine wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint, ohne bei ansäs-
sigen Unternehmen ungewollte Verdrängungseffekte auszulösen. Diese Potenziale werden in
ein Wohnbauflächenkataster aufgenommen und mit weiteren Informationen angereichert. Da-
bei wird unterschieden, ob für die Fläche eine Planung vorliegt, die von einem Wohnungsbauin-
vestor vorangetrieben wird (sog. Investitionsplanung) oder ob die Stadt die Initiative ergreifen
muss, um die Flächen zu entwickeln (sog. Angebotsplanung).
Für den Abgleich des Wohnungsneubaubedarfs mit den Potenzialflächen wurden alle Flächen
berücksichtigt, von denen erwartet wird, dass sie ganz oder teilweise im Zeitraum bis 2035
wohnbaulich entwickelt werden. Weitere Flächen, die beispielsweise als Reserve im Flächennut-
zungsplan verzeichnet sind, bis 2035 aber höchstwahrscheinlich nicht realisiert werden, sind bei
dieser Betrachtung nicht berücksichtigt (keine Potenziale bis 2035). Darüber hinaus gilt, dass je
näher die erwartete Fertigstellung ist, desto weiter ist bereits der Planungsprozess fortgeschrit-
ten und desto zuverlässiger ist die Prognose zur Umsetzung des Potenzials.
Bei Angebotsplanungen sind meist (noch) keine Investoren bekannt bzw. noch keine Verträge
geschlossen, die eine verbindliche zeitnahe Umsetzung gewährleisten. Fehlendes Interesse der
Grundstückseigentümer an einer baulichen Nutzung ihrer Fläche erschwert den Planungspro-
zess ebenso wie im Bauleitplanverfahren zu klärende Umweltbelange wie Artenschutz- und Aus-
gleichsflächenthematiken und bei der Überplanung von landwirtschaftlichen Flächen die Ent-
schädigung von existenzgefährdeten Landwirten. Aus diesem Grund werden nur 50% der in den
Potenzialflächen mit dem Merkmal Angebotsplanung vorgesehenen Wohnungen als wahr-
scheinlich bis 2035 umsetzbare Wohnungsbaupotenziale bezeichnet (siehe Abbildung 11). Bei
den anderen 50% der in den Angebotsplanungen vorgesehenen Wohnungen ist die Umsetzung
unwahrscheinlich. Sie sind in Abbildung 11 schraffiert dargestellt.
Abbildung 11: Neubaubedarf und prognostizierte Wohnungsfertigstellungen in den erfassten
Wohnungsbaupotenzialen (kumuliert)
Darstellung: Quaestio; Daten: Quaestio, Stadtplanungsamt Nürnberg
302
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 17
Der in Abbildung 11 dargestellte Neubaubedarf bezieht sich auf die Ergebnisse der mittleren
Prognosevariante, die v.a. bei der erwarteten Zuwanderung einen Mittelweg der beiden Prog-
nosevarianten des Amts für Stadtforschung und Statistik darstellt.
Im Ergebnis zeigt sich, dass bis 2035 weniger Wohnungsbaupotenziale vorhanden sind, als für
die Deckung des Neubaubedarfs benötigt werden. Für rund 4.600 benötigte Wohnungen fehlen
bis 2035 noch realisierbare Potenziale. Dies entspricht rund 17% des berechneten Neubaube-
darfs. Bis 2025 fehlen noch Potenziale für rund 2.200 Wohnungen, die für die Deckung des Neu-
baubedarfs benötigt werden (16%). Ein Teil der Nürnberger Bautätigkeit findet erfahrungsge-
mäß auf Flächen statt, die durch die Stadt Nürnberg erst kurzfristig als potenzielle Wohnbauflä-
chen erkannt werden. Die Unterdeckung des Neubaubedarfs durch die Wohnungsbaupotenziale
zeigt jedoch, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um Wohnbauland zu
mobilisieren. Insbesondere die komplexen und aufwändigen Angebotsplanungen könnten hier
einen Beitrag leisten, um den erhöhten Bedarf zu decken. Die erfassten Wohnungsbaupotenzi-
ale auch die als wahrscheinlich umsetzbar eingestuften 22.500 Wohnungen werden nur dann
bis 2035 zur Verfügung stehen, wenn alle beteiligten Dienststellen in der Stadtverwaltung wei-
terhin mit hohem Druck die wohnbauliche Umsetzung der Potenziale verfolgen.
Einen großen Beitrag zur Deckung der Neubaubedarfe leisten einige Großprojekte, welche die
Stadt Nürnberg in den letzten Jahren auf den Weg gebracht hat. Hierzu zählen insbesondere die
Entwicklungen in Wetzendorf, dem Tiefen Feld (Großreuth b. Schweinau), dem ehemaligen
Quelle-Areal (Eberhardshof) und rund um die Brunecker Straße (Rangierbahnhof). Die kleinräu-
mige Verteilung der Wohnungsbaupotenzialflächen ist in Abbildung 13 dargestellt. Insgesamt
stellen Vorhaben mit über 200 Wohnungen den Großteil der erfassten Potenziale dar (63%). Nur
knapp ein Fünftel der Potenziale umfasst den Neubau von weniger als 100 Wohn ungen (siehe
Abbildung 12). Gerade in dieser Größenordnung ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren
spontane Grundstücksentwicklungen die bisher erfassten Potenziale noch ergänzen.
Bereits in den vergangenen Jahren zeichnet sich ab, dass sich die Bautätigkeit weiter in Richtung
des Mehrfamilienhausbaus verschiebt (siehe Kapitel 3.3). Diese Entwicklung wird in den kom-
menden Jahren voraussichtlich fortgesetzt. Nur 13% der in den Wohnungsbaupotenzialen vor-
gesehenen Wohnungen sind Einfamilienhäuser (siehe Abbildung 12). Damit orientiert sich die
Bautätigkeit auch an dem Nürnberger Wohnungsbestand, der mit 15% eine ähnliche Einfamili-
enhausquote aufweist.
Abbildung 12: Struktur der Wohnungsbaupotenziale, Anteile an den bis 2035 geplanten/
prognostizierten Wohneinheiten
Darstellung: Quaestio; Daten: Stadtplanungsamt Nürnberg
303
18 Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Abbildung 13: Kleinräumige Verteilung der Wohnungsbaupotenziale bis 2035 in Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Stadtpla-
nungsamt Nürnberg
304
Themenbereich: Mehr Wohnungen für Nürnberg 19
3.5 Zwischenfazit: Mehr Wohnungen für Nürnberg
Nürnberg hat in den vergangenen Jahren seinen Wachstumskurs fortgesetzt und wird dies, den
Bevölkerungsprognosen entsprechend, auch in den kommenden Jahren tun. Die mittlere Bevöl-
kerungsprognose berechnet für das Jahr 2035 ein Bevölkerungswachstum um 4,4% auf dann
559.500 Einwohner bzw. 297.400 Haushalte. Um für diese zusätzlichen Bewohner ausreichend
Wohnraum zur Verfügung stellen zu können , den bestehenden Wohnungsmangel abzufedern
und den Wohnungsbestand zu erneuern, ist der Bau von rund 27.000 Wohnungen bis zum Jahr
2035 erforderlich. Für die Jahre bis 2025 ergibt sich daraus ein Neubaubedarf von knapp 2.000
Wohnungen pro Jahr. Damit aktualisiert sich das Neubauziel, dass bereits im wohnungspoliti-
formuliert wurde.
Die Bestrebungen der letzten Jahre, die Wohnungsbautätigkeit in Nürnberg zu steigern, spiegeln
sich zwar noch nicht sehr deutlich in der Baufertigstellungsstatistik wider. Es wurden jedoch
große Wohnbauflächenentwicklungen angeschoben, die, zusammen mit den anderen erfassten
Wohnungsbaupotenzialen, den berechneten Neubaubedarf bereits weitestgehend decken kön-
nen. Für das Erreichen der Neubauziele auf dem begrenzten Stadtgebiet und unter Wahrung der
gesamtgesellschaftlichen Flächensparziele setzt die Stadt Nürnberg dabei zunehmend auf dich-
tere Bauformen, auch Baugebote werden genutzt.
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es nun entsprechender Anstrengungen, die vorhandenen
Potenziale umzusetzen und gleichzeitig langfristig weitere Potenziale für den Wohnungsbau zu
sichern. Wesentlich wird dabei auch die Bebauung bisher spekulat iv nicht genutzten Flächen
sein und der Druck, erteilte Baugenehmigungen auch zu nutzen.
305
20 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
4 Themenbereich: Bezahlbares
Wohnen
4.1 Preisentwicklung auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Bereits in den vergangenen Wohnungsmarktbeobachtungen konnte festgestellt werden, dass
die Kosten für das Wohnen nach einem längeren Zeitraum der Stagnation in den 2000er Jahren
in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind. Dieser Trend setzt sich mit Blick auf die Kauf-
preise von Bauland und Wohneigentum auch in dem aktuellen Beobachtungszeitraum fort. In
Abbildung 14 ist die Preisentwicklung für Wohnungsbaugrundstücke, Einfamilienhäuser und Ei-
gentumswohnungen dargestellt. Erkennbar ist, dass die Preisentwicklung für Eigentumswoh-
nungen (Bestand und Neubau), Einfamilienhäuser und Baugrundstücke für den Eigenheimbau in
den vergangenen 10 Jahren nahezu parallel verlief. Die Kaufpreise für diese Immobilien verdop-
pelten sich in diesem Zeitraum, wobei die Preisentwicklung bei den Eigentumswohnungen leicht
höher liegt. Einen deutlich höheren Preisanstieg erfuhren die Baugrundstücke für eine mehrge-
schossige Bebauung. Für diese Grundstücke vervierfachte sich der Kaufpreis seit 2008. In dieser
starken Preissteigerung drückt sich einerseits die Knappheit geeigneter Flächen für den Woh-
nungsbau aus. Auf der anderen Seite führte auch die Fokussierung auf die Innenentwicklung
dazu, dass in den vergangenen Jahren vorwiegend Grundstücke in integrierten und gut erschlos-
senen Lagen gehandelt wurden, die schon aufgrund ihrer Lagequalität hohe Preise erzielen.
Abbildung 14: Entwicklung von Kaufpreisen für Bauland und Wohneigentum in Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Daten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
306
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 21
Die kleinräumige Verteilung der Kaufpreise für Wohnimmobilien spiegelt sich in der Wohnlagen-
karte des Grundstücksmarktberichts wider (siehe Abbildung 20 auf Seite 25). An der kaufpreis-
basierten Wohnlagenkarte wird deutlich, dass vor allem die Stadtteile nord-östlich der Nürnber-
ger Innenstadt aufgrund der hier gezahlten Kaufpreise als gute oder sehr gute Wohnlagen be-
wertet werden.
In diesen gu ten und sehr guten Wohnlagen liegen die Kaufpreise für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser (Bestandsobjekte) im Durchschnitt bei 42 siehe Abbildung 15). Aber auch
in den einfacheren Wohnlagen liegen die Durchschnittspreise für diese Einfamilienhäuser inzwi-
ent
um 52% zwischen den Jahren 2012 und 2018. Noch stärker stiegen in diesem Zeitraum die Preise
für Neubauobjekte, die inzwischen im Mittel für 59 69% teurer als noch
2012 verkauft werden (siehe auch Abbildung 18 auf Seite 22). Diese starke Preissteigerung ist
neben den allgemeinen Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt sicherlich auch auf das
sehr knappe Angebot in diesem Segment in den vergangenen Jahren zurückzuführen (siehe die
Auswertungen zur Bautätigkeit, z.B. Abbildung 7 auf Seite 11).
Abbildung 15: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Doppelhaushälften und
Reihenhäuser in Nürnberg, Bestandsobjekte nach Wohnlage differenziert
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte im Nürnberger Grund-
stücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
Im Segment der Eigentumswohnungen liegen die mittleren Kaufpreise für Bestandsobjekte mit
Abbildung 16). An diesem Verhältnis hat sich in den vergangenen 10 Jahren fast keine Verände-
rung ergeben. Im Vergleich zwischen den Wohnlagen ist auffällig, dass die Preisunterschiede
zwischen den guten/sehr guten und den mäßigen/einfachen Wohnlagen größer geworden sind.
307
22 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Die hohen Preissteigerungen im Neubau von Wohneigentum, setzen sich aus den Preissteige-
rungen der Einzelpositionen zusammen. Der Kaufpreis einer Neubau- Eigentumswohnung für
ann sich beispielsweise folgendermaßen zusammensetzen (Stand 2018):
Anteil des Bodenpreises: ca. 1.250 /m²
(Bsp.: ca. 1.5 3 ÷ 1,6 GFZ ÷ 75% Wohnfläche an der BGF)
Anteil der Baukosten inkl. Baunebenkosten (2018): ca. 2.750 /m²
(Bsp.: BKI Baukosten Neubau, Mehrfamilienhaus mit 6 bis 19 WE, hoher Standard)
Anteil Marge des Bauträgers/Projektentwicklers:4 ca. 90 /m²
(Bsp.: ca. 18% des Verkaufspreises)
Kaufpreis für eine Neubauwohnung: 4.90
Sowohl bei den Bodenpreisen, getrieben durch die hohe Nachfrage nach Wohnungsbaugrund-
stücken, als auch bei den Baukosten, getrieben durch die hohe Nachfrage nach Bauleistungen,
kam es in den vergangenen Jahren zu starken Preissteigerungen. Bei einer prozentual festgeleg-
ten Marge der Projektentwickler (wie sie i.d.R. auch von den Banken zur Absicherung der Finan-
zierung verlangt wird), stieg auch diese mit der entsprechenden Dynamik.
Abbildung 16: Kaufpreise aus beurkundeten Verträgen für Eigentumswohnungen
(Bestandswohnungen) und deren Entwicklung in den Wohnlagen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Vergleichsfaktoren im Nürnberger Grund-
stücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
3 Beispiel im Rahmen der Grundstückspreise für Wohnbauland im Geschosswohnungsbau entspre-
chend des Nürnberger Grundstücksmarktberichts.
4 Durch den zeitlichen Vorlauf des Grundstückserwerbs zu ggf. geringeren Bodenwerten (siehe Boden-
wertsteigerung der vergangenen Jahre), kann die hier beispielhaft berechnete Marge als Mindest-
marge verstanden werden. Gleichzeitig dient diese auch als Risikopuffer für unerwartet auftretende
Kosten (z.B. Altlastenbeseitigung), so dass die Marge im Einzelfall höher oder niedriger liegen kann
als in dieser beispielhaften Rechnung.
308
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 23
Abbildung 17: Angebotsmietpreise im Wohnungsbestand nach Wohnlage und im Neubau
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
Abbildung 18: Preisentwicklung in den verschiedenen Wohnungsmarktsegmenten
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Mittelwerte der Orientierungswerte/Vergleichsfaktoren im
Nürnberger Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien
Stadt Nürnberg, empirica-systeme
309
24 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Auch auf dem Nürnberger Mietwohnungsmarkt kam es in den vergangenen Jahren zu Preisstei-
gerungen. Zwar fielen die Mietpreissteigerungen im Vergleich zu den Preissteigerungen im
Wohneigentum geringer aus (siehe Abbildung 18). Sie liegen zwischen 2012 und 2018 aber den-
noch bei jährlich über 4% und liegen damit deutlich über der bundesweiten Inflation (2%)5 und
in etwa auf dem Niveau der durchschnittlichen Lohnsteigerung (3,9%)6 in diesem Zeitraum. Wel-
che Auswirkungen diese Preissteigerungen auf die Bezahlbarkeit des Wohnraums haben, wer-
den im folgenden Kapitel im Detail beleuchtet.
Kleinräumig gibt es zwischen der Verteilung der Miethöhen und der kaufpreisbasierten Wohn-
lagenkarte eine große Überschneidung (siehe Abbildung 19 und Abbildung 20). Lediglich in den
Stadtrandbereichen (z.B. Fischbach, Großgründlach) kommt es zu größeren Abweichungen. Hier
unterscheiden sich die Bewertungskriterien der Zielgruppen für Kaufimmobilien (an diesen
Standorten v.a. Einfamilienhäuser) und Mietwohnungen. Während für erstere die Standorte
aufgrund ihrer ruhigen Lage und weitläufigeren Siedlungsstruktur über eine hohe Wohnqualität
verfügen, sind sie für potenzielle Bewohner von Mietwohnungen aufgrund der Distanz zum
Stadtzentrum und des geringeren Angebots an Nahversorgungseinrichtungen weniger attraktiv.
Entsprechend ist das Preisniveau für Mietwohnungen hier vergleichsweise niedrig, während das
Bodenwertniveau (z.B. für Einfamilienhäuser) höher ist.
Abbildung 21 zeigt die Mietpreisentwicklung in den einzelnen statistischen Bezirken, wodurch
noch deutlicher erkennbar wird, wie kleinräumig differenziert sich der Nürnberger Wohnungs-
markt darstellt und entwickelt. Auch wenn bis auf wenige Ausnahmen in allen statistischen
Bezirken die durchschnittlichen Mietpreise seit 2013/14 kontinuierlich gestiegen sind, sind die
Unterschiede in Preisdynamik und Preisniveau doch erheblich. Während v.a. in den innerstädti-
schen und nordöstlichen Stadtteilen (z.B. St. Sebald, Uhlandstraße, St. Lorenz) eine gleichmäßig
steigerungen in anderen Stadtteilen weit weniger stark und auf einem deutlich niedrigeren Ni-
Bemerkenswert ist die Mietpreisentwicklung der Bezirke Ludwigsfeld, Röthenbach Ost und Veil-
hof. Diese lagen in dem Doppeljahrgang 2013/14 noch deutlich über dem städtischen Median.
Doch die geringen Preissteigerungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass sie inzwischen
zur günstigeren Hälfte der statistischen Bezirke zählen. Exakt andersherum sind dagegen die
Entwicklungen in den statistischen Bezirken Eberhardshof, Gartensta dt, Großreuth bei
Schweinau und Dutzendteich. Diese gehörten zu Beginn der Nürnberger Wohnungsmarktbe-
obachtung noch zu den günstigeren Stadtteilen und lagen deutlich unter dem städtischen Me-
dianmietpreis. Die verhältnismäßig hohen Preissteigerungen in den letzten Jahren haben diese
drei Stadtteile inzwischen in die teurere Hälfte der statistischen Bezirke verschoben.
5 Quelle: Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Destatis)
6 Quelle: Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts (Destatis)
310
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 25
Abbildung 19: Angebotsmietpreise in den Jahren 2017/2018 für Bestandswohnungen in
Nürnberg
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: empirica-
systeme
311
26 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Abbildung 20: Wohnlagenkarte der Stadt Nürnberg auf der Basis von Bodenwerten, mit den
Grenzen der statistischen Bezirke
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Gutachter-
ausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg
312
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 27
Abbildung 21: Entwicklung der Angebotsmieten für Bestandswohnungen in den
statistischen Bezirken
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
313
28 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
4.2 Wohnkostenbelastung für mittlere und untere Einkommen
Die Bezahlbarkeit des Wohnens ist nicht allein durch die Kostensteigerungen der mittleren Kauf-
und Mietpreise bestimmt. Entscheidend ist auch die Frage, wie breit der lokale Wohnungsmarkt
aufgestellt ist, d.h. wie viele Preissegmente er abdeckt und wie groß die Angebote auch in den
unteren Preissegmenten sind. Abbildung 22 zeigt, wie sich der Anteil der Wohnungsangebote
bis zu einer bestimmten Miethöhe in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Bei den Bestands-
Preissegment schrumpfte in den vergangenen Jahren auf nur noch ca. 20% im Jahr 2017/18.
Haushalte, die auf ein solches Mietniveau angewiesen sind, haben also ein deutlich geringeres
Angebot zur Auswahl als noch vor wenigen Jahren. Auch der Anteil der Wohnungsangebote un-
14 mit rund 80% noch
knapp der überwiegende Anteil aller Wohnungsangebote in diesem Preissegment, so waren es
2017/18 mit 45% nur noch weniger als die Hälfte. Noch stärker sind die Verschiebungen bei den
Erstvermietungen im Wohnungsneubau. In den Jahren 2013/14 wurden noch gut 50% aller Neu-
liegt.
Die andauernden Preissteigerungen schlagen sich auch im Nürnberger Mietenspiegel wieder.
Die dort
2014 auf 7,98
tenspiegel v.a. Mieten aus bestehenden Mietverträgen ausgewertet, wodurch das im Vergleich
zu den Angebotsmieten niedrigere Niveau zu erklären ist. Zusätzlich zu dem Kauf- bzw. Mietpreis
einer Wohnung stiegen in den vergangenen Jahren auch die Nebenkosten (v.a. Betriebs- und
Heizkosten). In Tabelle 3 ist zusammengefasst, wie sich die Gesamtwohnkosten für drei modell-
hafte Wohnungsgrößen darstellen. Für den Eigentumserwerb spielt hierbei neben dem Ka uf-
preis auch das jeweils gültige Zinsniveau eine wichtige Rolle, wodurch es zwischen 2014 und
2016 in diesem Segment sogar zu einer zwischenzeitlichen Vergünstigung kam. Inzwischen
wurde der Effekt der Niedrigzinsphase durch die Preissteigerungen überkompensiert.
Abbildung 22: Anteil der Wohnungsangebote bis zu einer bestimmten Miethöhe
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme
314
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 29
Tabelle 3: Monatliche Wohnkosten für unterschiedliche Wohnungsgrößen und
Wohnungsmarktsegmente7
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und
soziale Integration - Sozialamt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Bewertung der Bezahlbarkeit des Wohnens ist die parallel
zu der Wohnkostenentwicklung stattfindende Einkommensentwicklung. Für die nachfolgenden
Auswertungen wurden hierzu Beispielhaushalte gebildet, die sich an dem Median des Äquiva-
lenzeinkommens orientieren. In Tabelle 4 wurden dazu vier Haushaltstypen (Singles, Paare, Al-
leinerziehende, Familien mit 2 Kindern) in drei Einkommensgruppen eingeteilt.
Mitte +: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20% über dem Median
des Äquivalenzeinkommens liegt.
Mitte: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen dem Median des Äquiva-
lenzeinkommens entspricht.
Geringverdiener: Dies sind Haushalte, deren Haushaltsnettoeinkommen 20% unter dem
Median des Äquivalenzeinkommens liegt.8
Den Haushaltstypen und Einkommensgruppen wurden in der Tabelle Berufsgruppen zugeord-
net, mit deren durchschnittlichen Einkommen beispielhaft das Haushaltsnettoeinkommen er-
reicht wird.
7 Die Wohnkosten setzen sich zusammen aus den Monatskaltmiete n für Mietwohnungen bzw. markt-
üblichen Finanzierungskosten für den Eigentumserwerb und den Nebenkosten (Betriebs- und Heiz-
kosten). Für das Segment Mietenspiegel wird die Basismiete für die entsprechende Wohnungsgröße
aus dem Mietenspiegel verwendet. Für die Angebotsmiete wird der Median aller Angebote mit einer
vergleichbaren Größe verwendet (± 5 m²). Für den Eigentumserwerb wird der Median der Orientie-
rungswerte aus dem Grundstücksmarktbericht mit dem dort angegebenen Wohnflächenindex ange-
passt. Eine detaillierte Auflistung der Berechnungsannahmen befindet sich im Anhang.
8 Haushalte mit noch geringeren Einkommen können in der Regel zumindest teilweise Transferleis-
tungen in Anspruch nehmen, wodurch sich die Finanzierbarkeit von Wohnraum ändert (z.B. auch
Wohngeld). Dies Fälle können in dieser modellhaften Betrachtung nicht berücksichtigt werden.
2014 2016 2018
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Wohnung
Miete
Eigentum
Wohnkosten
65 m²
Miete
Eigentum
90 m²
Miete
Eigentum
50 m²
315
30 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Tabelle 4: Modellhaushalte für die Berechnung der Wohnkostenbelastung
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Entgeltatlas der Bundesagentur
für Arbeit
In der Analyse zur Einkommensbelastung durch die Wohnkosten wurden den Haushaltstypen
die Wohnungsgrößen zugeordnet, die denen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes
entsprechen (siehe Tabelle 5). Demnach muss ein Single-Haushalt der mittleren Einkommens-
gruppe 37% seines Einkommens verwenden, um die Wohnkosten für eine Wohnung zu finan-
zieren, die entsprechend der aktuellen Angebotsmiete vermietet wird (neue Mietverträge). Das
sind 2%-Punkte mehr als noch vor vier Jahren. Ein geringverdienender Single-Haushalt müsste
46% seines Einkommens für Wohnkosten ausgeben, um eine 50 m² große Wohnung entspre-
chend der aktuellen Angebotsmiete zu finanzieren und damit deutlich mehr als die oft herange-
zogene Marke von 30%.9 Um diesen Grenzwert einzuhalten, müsste ein solcher Haushalt seine
Wohnungsgröße auf 32 m² reduzieren. E twas geringer fällt die Einkommensbelastung durch
Wohnkosten aus, wenn die Mieten aus dem Mietspiegel zugrunde gelegt werden (v.a. beste-
hende Mietverträge). Aber auch hier liegt die Einkommensbelastung bei de r unteren Einkom-
mensgruppe für alle Haushaltstypen über 30%.
Besonders hoch ist die berechnete Einkommensbelastung im Segment der Neubau-Eigentums-
wohnungen. Selbst für Haushalte
sind diese Wohnungen innerhalb von 30% Einkommensbelastung nicht finanzierbar.
9 Siehe hierzu z.B. die Studie der Hans Böckler Stiftung (2018): Wohnverhältnisse in Deutschland. Ab-
rufbar unter: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf (letzter Abruf: 09.03.2020).
2014 2018
zu Median des
Äquivalenz-
einkommens
Erzieher*in (100%) oder
Automobilmechaniker*in (100%)
Koch/Köchin (100%) oder
Einzelhandelskaufmann/-frau (100%)
Friseur*in oder Reinigungskraft (100%)
oder Student mit Nebenjob
Bäcker*in und Reinigungskraft (je 100%)
oder Krankenpfleger*in (100%) und Florist*in (50%)
Krankenpflegehelfer*in (100%) und Friseur*in (50%)
oder Koch/Köchin und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Bank- oder Versicherungskaufmann/-frau (80%)
oder angestellte*r Maurermeister*in (80%)
Gesundheits- und Krankenpfleger*in (80%)
oder Erzieher*in (80%)
Bäcker*in und Konditor*in (80%)
oder Med. Fachangestellte*r
Automobilmechaniker*in (100%) und Erzieher*in (50%)
oder Alleinverdiener Bankkaufmann (100%)
Koch/Köchin (100%) und Gebäudereiniger*in (50%)
oder Bäcker*in und Med. Fachangestellte*r (je 75%)
Friseur*in (100%) und Reinigungskraft (50%)
oder Alleinverdiener Krankenpflegehelfer*in (100%)
Familie mit
2 Kindern
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Allein-
erziehend
mit 1 Kind
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Paar, nicht
verheiratet
Mitte + 120%
Mitte 100%
Geringv. 80%
Mitte 100%
120%
Haushaltsnettoeinkommen
Beispielhafte Berufsgruppen und
Zusammensetzung des Haushaltseinkommens
80%
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mitte +
Single
Geringv.
316
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 31
Tabelle 5: Einkommensbelastung durch die Wohnkosten für unterschiedliche
Haushaltstypen und Einkommensgruppen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
Noch deutlicher werden manche dieser Ergebnisse in den Auswertungen in Tabelle 6. Dort ist
dargestellt, welche Wohnungsgröße sich ein Haushalt bei einer Einkommensbelastung von 30%
finanzieren könnte. Auch hier wird deutlich, dass sich die Haushalte in allen Segmenten nur noch
kleinere Wohnungen finanzieren können als noch vier Jahre zuvor. Beispielsweise konnte sich
nung mit 77 m² finanzieren. Vier Jahre später und trotz eines Einkommenszuwachses von im-
onat (+ 10%), ist nur noch eine 73 m² große Wohnung finanzierbar. Die
Preissteigerungen in diesem Segment übersteigen also den Einkommenszuwachs nochmal deut-
lich.
Deutlich wird in dieser Darstellung auch nochmals, dass bestimmte Einkommensgruppen in
Nürnberg keine Möglichkeit zur Eigentumsbildung haben. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem
nung finanzieren, im Wohnungsneubau gar nur eine 42 m² große Wohnung. Beides liegt w eit
von dem Flächenanspruch entfernt, der für eine solche Haushaltsgröße als adäquat angesehen
werden kann (90 m² entsprechend Bayerischem Wohnraumförderungsgesetz).
2014 2018 2014 2018 2014 2018 2014 2018
Mitte + 27% 27% 29% 31% 32% 34% 51% 58%
Mitte 32% 32% 35% 37% 39% 41% 62% 69%
50 m² Whg. Geringv. 40% 41% 44% 46% 48% 51% 77% 86%
Mitte + 23% 23% 25% 27% 29% 31% 44% 49%
Mitte 27% 28% 31% 32% 35% 37% 53% 59%
65 m² Whg. Geringv. 34% 35% 38% 40% 44% 46% 66% 73%
Mitte + 26% 27% 29% 31% 34% 35% 51% 56%
Mitte 32% 33% 35% 37% 40% 42% 61% 68%
65 m² Whg. Geringv. 40% 41% 44% 46% 51% 53% 76% 85%
Mitte + 27% 27% 30% 32% 35% 37% 49% 54%
Mitte 32% 33% 36% 38% 43% 45% 58% 65%
90 m² Whg. Geringv. 40% 41% 45% 47% 53% 56% 73% 81%
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mietwohnungen Eigentumswohnungen
Mietenspiegel Angebotsmiete Bestand Neubau
317
32 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
Tabelle 6: Finanzierbare Wohnungsgröße bei einer Einkommensbelastung von 30% für
unterschiedliche Haushaltstypen und Einkommensgruppen
Darstellung und Berechnung: Quaestio; Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstücks-
werte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Statistisches Bundesamt
4.3 Mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungsbestand
Der Bestand mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen setzt sich in Nürnberg aus
14.871 öffentlich geförderten Wohnungen und knapp 4.000 vertraglich gebundenen Wohnun-
gen der wbg zusammen. Während es sich bei den öffentlich geförderten Wohnungen um Woh-
nungen handelt, die in der Vergangenheit durch den Einsatz der öffentlichen Wohnungsbauför-
derung entstanden sind und damit klar zuzuordnen sind, handelt es sich bei den vertraglich ge-
sicherten Wohnungen um ein Wohnungskontingent, welches der Stadt Nürnberg zur Belegung
zur Verfügung gestellt wird. Dieses Kontingent ist nicht räumlich gebunden und kann in Abspra-
che mit der Stadt von der wbg mehr oder weniger frei in ihrem Bestand eingesetzt werden.
Insgesamt verfügt die Stadt Nürnberg damit derzeit über 18.196 mietpreis- und belegungsge-
bundene Wohnungen. Dieser Bestand hat in den vergangenen Jahrzehnten stark variiert. Die
vergleichsweise hohen Wohnungsbauleistungen in der Nachkriegszeit führten zu einem relativ
großen Bestand an geförderten Wohnungen. Noch im Jahr 1980 gab es in Nürnberg einen ge-
förderten Bestand von circa 65.000 Wohnungen. Mit dem Ablauf der Sozialbindung (Mietpreis-
und Belegungsbindung) geht der Bestand und Anteil der geförderten Wohnungen seit Jahren
zurück. Nach wie vor konzentriert sich der Bestand öffentlich geförderter Wohnungen innerhalb
des Stadtgebiets aber vor allem in den Quartieren, die bis in die 1980er Jahre hinein neu ent-
standen sind (siehe Abbildung 24). Allein in den Großwohnsiedlungen Langwasser und Röthen-
bach liegen mit 5.895 Wohneinheiten rund 40% des Bestands an geförderten Wohnungen.
Wie Abbildung 23 zeigt, wird der Rückgang der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnun-
gen gerade in den kommenden Jahren nochmals zunehmen. Im Betrachtungszeitraum der Woh-
nungsbedarfsprognose werden insgesamt voraussichtlich 4.242 Mietpreis- und Belegungsbin-
dungen für Wohnungen auslaufen. Um diesen Wegfall zu kompensieren, müssten rund 16% des
prognostizierten Neubaubedarfs im geförderten Wohnungsbau realisiert werden.
2014 2018 2014 2018 2014 2018 2014 2018
Mitte + 56 m² 55 m² 51 m² 49 m² 46 m² 44 m² 29 m² 26 m²
Mitte 47 m² 46 m² 43 m² 41 m² 39 m² 37 m² 24 m² 22 m²
Geringv. 38 m² 37 m² 34 m² 32 m² 31 m² 30 m² 19 m² 17 m²
Mitte + 85 m² 83 m² 77 m² 73 m² 67 m² 64 m² 44 m² 40 m²
Mitte 71 m² 69 m² 64 m² 61 m² 56 m² 53 m² 37 m² 33 m²
Geringv. 57 m² 55 m² 51 m² 49 m² 45 m² 43 m² 30 m² 27 m²
Mitte + 74 m² 72 m² 66 m² 63 m² 58 m² 55 m² 38 m² 35 m²
Mitte 62 m² 60 m² 55 m² 53 m² 48 m² 46 m² 32 m² 29 m²
Geringv. 49 m² 48 m² 44 m² 42 m² 39 m² 37 m² 26 m² 23 m²
Mitte + 102 m² 99 m² 90 m² 86 m² 76 m² 73 m² 56 m² 50 m²
Mitte 85 m² 82 m² 75 m² 71 m² 63 m² 60 m² 46 m² 42 m²
Geringv. 68 m² 66 m² 60 m² 57 m² 51 m² 48 m² 37 m² 33 m²
Single
Paar,
unverheiratet
Alleinerziehend
mit 1 Kind
Familie
mit 2 Kindern
Haushaltstyp und
Einkommensgruppe
Mietwohnungen Eigentumswohnungen
Mietenspiegel Angebotsmiete Bestand Neubau
318
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 33
Abbildung 23: Prognose auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen in
Nürnberg bis 2035
Darstellung: Quaestio; Daten: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Angesichts der jüngeren Wohnungsmarktentwicklung ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu
den auslaufenden Bindungen künftig der Bedarf nach mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnungen noch weiter steigen wird. Ziel der Stadt Nürnberg ist es daher, dem geförderten
Wohnungsbau den Zugang zu geeigneten Grundstücken zu ermöglichen und durch die räumli-
che Streuung des Neubaus auch der räumlichen Konzentration von belegungsgebundenem
Wohnraum entgegenzuwirken. Zur Erreichung dieses Ziels setzt die Stadt Nürnberg, ausgehend
von den gut ausgestatteten Förderprogrammen des Freistaates Bayern , verschiedene Instru-
mente ein:
Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen wird im Rahmen der Quotenregelung
für den geförderten Wohnungsbau in den ergänzenden städtebaulichen Verträgen ge-
regelt, dass die Vorhabent räger eine festgelegte Quote des Wohnungsneubaus von
30 % ab 30 Wohneinheiten im geförderten Segment realisieren. Nach dem Grundsatz-
beschluss aus dem Jahr 1994 erfolgte im Jahr 2006 die verbindliche Formulierung der
Quotenregelung (AfS vom 12.10.2006). Die Quotenregelung wurde im Jahr 2017 in den
Baulandbeschluss übernommen.
Für den Geschoßwohnungsbau geeignete, kommunale Grundstücke werden nicht an
den Meistbietenden veräußert, sondern in Konzeptauswahlverfahren zu einem vorher
festgelegten Festpreis an den Erwerber mit dem überzeugendsten Konzept. Ein zentra-
les Bewertungskriterium ist der Anteil der geförderten Wohnungen. Konzeptauswahl-
verfahren werden seit 2013 durchgeführt (AfS vom 20.06.2013).
Im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsbereichen und in Sanierungsgebieten ver-
zichtet die Stadt Nürnberg auf ein gegebenenfalls vorhandenes Vorkaufsrecht, wenn der
Investor in einer Abwendungsvereinbarung zusichert, geförderten Wohnungsbau zu re-
alisieren (z.B. ehemaliges Quelle-Versandzentrum).
Zusätzlich zum Neubau geförderter Wohnungen wird in Nürnberg seit einiger Zeit auch mit dem
Instrument der mittelbaren Belegung gearbeitet. Dabei erhält der Bauherr eine Förderung für
319
34 Themenbereich: Bezahlbares Wohnen
den Neubau, den er freifinanziert vermieten kann und räumt im Gegenzug eine Belegungs- und
Mietpreisbindung auf freie Wohnungen im Bestand ein. Der Vorteil ist, dass bei gleichem finan-
ziellen Förderaufwand eine größere Zahl von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen
zu, verglichen mit Neubaumieten, niedrigeren Bestandsmieten zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Zwischenfazit: Bezahlbares Wohnen
Die Kosten für das Wohnen sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen und dies in allen
Segmenten (Miete/Eigentum, Bestand/Miete) und Teilräumen. Besonders hoch sind die Preis-
steigerungen im Wohnungsmarktsegment der Eigentumswohnungen und hierunter im Woh-
nungsneubau. Eine neu errichtete Eigentumswohnung kostete 2018 im Durchschnitt
und damit 1.4
Aber auch in den anderen Wohnungsmarktsegmenten überstieg die Preisentwicklung die paral-
lel stattfindenden Einkommenssteigerungen. Besonders betroffen sind hiervon die Haushalte
mit geringen Einkommen. Die Wohnkosten für eine adäquate Wohnungsgröße übersteigen viel-
fach die als angemessen bewertete Obergrenze von 30% des Netto-Haushaltseinkommens. Ein
weiterer zentraler Aspekt dieser Wohnkostenanalysen ist, dass für einige Einkommensgruppen
die Eigentumsbildung unter den aktuellen Nürnberger Marktbedingungen unmöglich ist.
Auf diese Entwicklungen und auf die auslaufenden Bindungen für mietpreis- und belegungsge-
bundene Wohnungen hat die Stadt Nürnberg reagiert und Maßnahmen zur Stärkung der unte-
ren Preissegmente (auch) im Neubau ergriffen. Durch diese Bemühungen ist es gelungen, den
Bestand an gebundenen Wohnungen in den letzten Jahren zu stabilisieren. Rund 1.800 auslau-
fende Bindungen in den Jahren 2019-2021 sowie die sich weiter anspannende Wohnraumver-
sorgungssituation für Haushalte mit geringen Einkommen, erfordern jedoch ein Festhalten an
diesen Strategien.
320
Themenbereich: Bezahlbares Wohnen 35
Abbildung 24: Kleinräumige Verteilung des Bestands öffentlich geförderter Wohnungen 2018
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Bayerische
Landesbodenkreditanstalt
321
36 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
5 Themenbereich: Quartiere als
Wohnstandorte stärken
Mit dem im Handlungsprogramm Wohnen formulierten Leitbild der
adt Nürnberg das Ziel, die Quartiere für alle Altersgruppen als
Wohnstandorte attraktiv zu machen oder zu halten. Bewohner sollen in allen Lebensabschnitten
ein ansprechendes Wohnumfeld und passende Wohnraumangebote vorfinden können.
Aufgabe der Wohnungsmarktbeobachtung ist es, die aktuelle Verteilung der Altersgruppen und
aktuell stattfindende Konzentrationsprozesse aufzuzeigen. Hierfür werden die statistischen Be-
zirke mit bau- und lagetypologisch ähnlichen Quartieren hinsichtlich verschiedener Indikatoren
verglichen.
Eine wichtige Rahmenbedingung für die Attraktivität eines Quartiers als Wohnstandort
ist für bestimmte Altersgruppen die sich bereits in der Quartierstypisierung wiederfin-
dende Aufteilung des Wohnungsbestands in Ein- und Mehrfamilienhäuser. Da hierbei
innerhalb der Quartierstypen eine große Varianz zwischen den statistischen Bezirken
herrscht, ist die Aufteilung des Wohnungsbestands in den jeweiligen Überblickstabellen
zusammen mit der Einwohnerzahl aufgeführt.
Als eine erste Auswertung wird der Anteil betrachtet, den die verschiedenen Altersgrup-
pen an der Bevölkerung eines Quartiers haben. Hier wird deutlich, in welchen statisti-
schen Bezirken derzeit bestimmte Altersgruppen besonders stark oder schwach vertre-
ten sind. Das sich bestimmte Altersgruppen räumlich konzentrieren ist dabei zunächst
nicht verwunderlich.
Ergänzt wird diese Auswertung durch die Fortzugsintensität in den Altersgruppen. Un-
ter Fortzügen werden dabei alle Umzüge in einen anderen statistischen Bezirk Nürn-
bergs oder in das Nürnberger Umland10 verstanden. Zur Berechnung der Fortzugsinten-
sität werden diese Fortzüge auf die Anzahl der Personen in der jeweiligen Altersgruppe
bezogen. Der Fokussierung auf die Fortzüge liegt die Überlegung zugrunde, dass Bewoh-
ner eines Quartiers in der Regel ein Interesse daran haben, ihren Wohnstandort beizu-
behalten, um gewohnte Wege, soziale Beziehungen oder gewachsene Identifikationen
nicht aufgeben zu müssen. Mit einem Fortzug dokumentieren sie, dass das Quartier ihre
Bedürfnisse nicht mehr befriedigen kann bzw. kein passendes Wohnungsangebot bie-
tet. Eingeschränkt wird die Umzugsmobilität durch den angespannten Wohnungsmarkt,
der die Möglichkeit einen bestehenden Umzugswunsch umzusetzen einschränkt.
Neben den Altersgruppen werden für die Innenstadtquartiere auch sozialstrukturelle
Veränderungen untersucht. Hierfür wird die Entwicklung der Personen in Bedarfsge-
meinschaften (Transferleistungsempfänger) mit der Mietpreisentwicklung in Beziehung
gesetzt. Daraus können Anhaltspunkte für mögliche Segregations- und Gentrifizierungs-
prozesse identifiziert werden.
10 Zur Abgrenzung des Nürnberger Umlands wurde auf die Planungsregion Nürnberg zurückgegriffen.
Diese umfasst die Städte Fürth, Erlangen und Schwabach sowie die Landkreise Nürn berger Land,
Fürth, Erlangen-Höchstadt und Roth.
322
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 37
5.1 Innenstadtquartiere
Abbildung 25: Überblick über die Innenstadtquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
535.746 Einw. 252.972 Einw.
01 Alts ta dt, St. Lorenz 5.437 Einw.
02 Marienvors tadt 1.512 Einw.
03 Tafelhof 1.380 Einw.
04 Gos tenhof 9.633 Einw.
05 Hi mpfel shof 6.144 Einw.
06 Alts ta dt, St. Sebal d 9.722 Einw.
07 St. Johannis 8.409 Einw.
08 Pirckheimer-s traße 8.277 Einw.
09 Wöhrd 10.407 Einw.
10 Ludwigs feld 11.691 Einw.
11 Gl ockenhof 18.783 Einw.
12 Guntherstraße 3.723 Einw.
13 Galgenhof 20.328 Einw.
14 Hummels tein 11.188 Einw.
15 Gugels traße 8.323 Einw.
16 Steinbühl 13.817 Einw. 23 Sandberg 11.397 Einw.
17 Gi bitzenhof 5.601 Einw. 24 Bielingplatz 5.353 Einw.
18 Sandreuth 485 Einw. 25 Uhlands traße 11.955 Einw.
19 Schwei nau 5.155 Einw. 26 Maxfeld 11.139 Einw.
20 St. Leonhard 14.803 Einw. 27 Veilhof 11.864 Einw.
21 Sünders bühl 6.086 Einw. 28 Tull nau 4.163 Einw.
22 Bärens chanze 9.933 Einw. 29 Gl ei ßhammer 6.264 Einw.
Wohnungs bes tand: in Mehrfamili enhäus ern
InnenstadtquartiereNürnberg
in Ei n- und Zwei famil ienhäus ern
323
38 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
In den Innenstadtquartieren konzentrieren sich die Arbeits- und Ausbildungsplätze, Einrichtun-
gen der sozialen Infrastruktur, sowie Versorgungs- und Freizeitangebote Nürnbergs. Auch die
Bevölkerung konzentriert sich hier. Auf den 23% der Stadtfläche, welche die Innenstadtquartiere
einnehmen, wohnen 47% der Einwohner Nürnbergs.
Die Nähe zu den zahlreichen Angeboten der Stadt, die Dichte von Bebauung und Bevölkerung
und die damit einhergehende urbane Atmosphäre machen diese Quartiere für manche Bevöl-
kerungsgruppen zu besonders attraktiven Wohnstandorten. In besonders hohem Maße betrifft
dies die jungen Haushalte mit Personen zwischen 18 und 30 Jahren (siehe Abbildung 26). Diese
Altersgruppe ist in den Innenstadtquartieren deutlich stärker vertreten als im restlichen Stadt-
gebiet und innerhalb der Innenstadtquartiere nochmals besonders stark in den zentralsten
Quartieren St. Lorenz (01), Marienvorstadt (02), Tafelhof (03) und St. Sebald (06). Nur in einzel-
nen Innenstadtquartieren wie Gleißhammer (29), Himpelshof (05) und Guntherstraße (12) liegt
der Anteil der 18 bis unter 30-Jährigen unter dem städtischen Durchschnitt.
Die hohe Attraktivität der Innenstadtquartiere spiegelt sich auch in überdurchschnittlichen
Wohnkosten wider. Vor allem die nördlich und östlich an die historische Altstadt angrenzenden
Quartiere zeichnen sich durch hohe Miet- und Kaufpreise für Wohnungen aus (siehe Abbildung
19 auf S. 24 und Abbildung 20 auf S. 25).
Abbildung 26: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Innenstadtquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
324
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 39
Neben den jungen Haushalten zwischen 18 und unter 30 Jahres ist in den Innenstadtquartieren
auch die anschließende Altersgruppe der 30- bis unter 50-Jährigen stark vertreten. Gleichzeitig
liegt in dieser Altersgruppe die Fortzugsin tensität aus den Innenstadtquartieren deutlich über
dem gesamtstädtischen Mittelwert (siehe Abbildung 27). Gelangen die jungen Haushalte in die
Phase der Familiengründung ändern sich deren Anforderungen an das Wohnumfeld und das
Wohnungsangebot (v.a. Wohnungsgröße). Diese Anforderungen können in den Innenstadtquar-
tieren für viele Haushalte nicht befriedigt werden. Neben ggf. vorhandenen Vorlieben nach ei-
nem ruhigeren Wohnumfeld stehen einem Verbleib in den Innenstadtquartieren dabei sicher-
lich auch die hohen Quadratmeterpreise und fehlende Möglichkeiten der Eigentumsbildung im
Wege (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Schwerpunktthemas in Kapitel 6).
Der Altersgruppe der Eltern folgend, ist auch die Fortzugsintensität der Minderjährigen (Alters-
gruppen 0 bis unter 6 und 6 bis unter 18) in den Innenstadtquartieren überdurchschnittlich hoch.
Besonders hoch ist die Fortzugsintensität dieser Altersgruppe in den Altstadtquartieren St. Lo-
renz (01) und St. Sebald (06). In den anderen Altersgruppen sticht zudem noch der statistische
Bezirk Gostenhof (04) mit einer weit überdurchschnittlichen Fortzugsintensität heraus. Vor al-
lem bei den drei mittleren Altersgruppen (18 bis unter 50 Jahre) spricht dies dafür, dass diese
Quartiere eine Ankommensfunktion übernehmen. Personen von außerhalb der Stadt ziehen zu-
nächst in die zentralen Lagen in die Nähe von Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Nachdem sie die
Stadt und die Quartiere besser kennen, ziehen sie in andere statistische Bezirke oder in das
Nürnberger Umland. Andere Quartiere können die Bewohner besser halten. In den Altersgrup-
pen der Familien (unter 18 und 30 bis unter 50 Jahre) sind dies vor allem die statistischen Bezirke
Gibitzenhof (17), Schweinau (19) und Gleißhammer (29).
Abbildung 27: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Innenstadtquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
325
40 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Wie die Auswertungen in Kapitel 4.1 zeigen, sind die Preisentwicklungen kleinräumig sehr stark
ausdifferenziert. Innerhalb der Innenstadtquartiere weisen die statistischen Bezirke Gugelstraße
(15), Marienvorstadt (02) und Bärenschanze (22) die höchsten Mietpreissteigerungen zwischen
2012/13 und 2017/18 auf. Gleichzeitig sank in allen drei Quartieren zwischen 2012 und 2018 der
Anteil der Transferempfänger stärker als im städtischen Durchschnitt. In allen drei Quartieren
wurden in den vergangenen Jahren im Verhältnis zur Einwohnerzahl große Wohnungsbauvor-
haben umgesetzt. Diese beeinflussen zum einen den durchschnittlichen Mietpreis im Quartier
und führen zum anderen dazu, dass die dort einziehenden Bewohner die Grundgesamtheit für
die Transferempfänger-Quote erhöhen. Stärkere Verdrängungseffekte von bestimmten Bevöl-
kerungsgruppen können derzeit nicht beobachtet werden. Dies gilt auch für die statistischen
Bezirke Gostenhof (04), Glockenhof (11) und Uhlandstraße (25), die eine ähnliche Dynamik auf-
weisen. Auch in diesen Quartieren sind weitere Indikatoren, die auf eine Verdrängung hinweisen
könnten (etwa eine Verkürzung der Wohndauer), unauffällig. Die Bezirke werden in den folgen-
den Wohnungsmarktbeobachtungen jedoch weiterverfolgt und überprüft, inwieweit sich die
beobachteten Entwicklungen verstetigen.
Abbildung 28: Entwicklung der Mietpreise und des Anteils der Personen in
Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) in den Innenstadtquartieren zwischen
2012/13 und 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
326
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 41
5.2 Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand
Abbildung 29: Überblick über die Mehrfamilienhausquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Die als Mehrfamilienhausquartiere am Innenstadtrand bezeichneten statistischen Bezirke zeich-
nen sich durch ihre Lage außerhalb der Nürnberger Ringstraße (B 4 R) und durch einen von Woh-
nungen in Mehrfamilienhäusern dominierten Wohnungsbestand aus (mind. 60% aller Wohnun-
gen in Mehrfamilienhäusern). Abseits dieser Gemeinsamkeiten gibt es innerhalb dieses Quar-
tierstyps große Unterschiede sowohl hinsichtlich ihrer baustrukturellen und sozio -ökonomi-
schen Zusammensetzung. So gibt es in einigen statistischen Bezirken, wie beispielsweise Wet-
zendorf (72), St. Jobst (90) und Mögeldorf (92), neben dem Mehrfamilienhausbestand auch viele
Straßenzüge mit (teils großzügigem) Einfamilienhausbau. Diese locker bebauten, meist ruhigen
und dennoch innenstadtnah gelegenen Wohnquartiere zählen zu den beliebtesten und entspre-
535.746 Einw. 104.979 Einw.
30 Dutzendtei ch 1.057 Einw.
40 Has enbuck 4.229 Einw.
43 Di anas traße 2.483 Einw.
45 Gartens tadt 7.558 Einw.
46 Werderau 4.734 Einw.
50 Hohe Marter 7.295 Einw.
60 Großreuth b. Schweinau 6.617 Einw.
63 Höfen 3.689 Einw.
64 Eberhards hof 9.538 Einw.
65 Muggenhof 2.693 Einw.
70 Westfriedhof 3.386 Einw.
71 Schni egling 4.113 Einw.
72 Wetzendorf 9.058 Einw.
80 Schl eifweg 4.240 Einw.
81 Schoppershof 8.726 Einw.
82 Schafhof 2.153 Einw. 92 Mögeldorf 5.631 Einw.
90 St. Jobs t 9.696 Einw. 95 Zerzabels hof 8.083 Einw.
Wohnungs bestand: in Mehrfamili enhäusern in Ei n- und Zweifamil ienhäus ern
MehrfamilienhausquartiereNürnberg
327
42 Themenbereich: Qua rtiere als Wohnstandorte stärken
chend teuersten Vierteln der Stadt. Andere statistische Bezirke, wie beispielsweise Eberhards-
hof (64) oder Muggenhof (65), sind durch eine Gemengelage mit gewerblicher Nutzung und ho-
hem Verkehrsaufkommen geprägt und gehören zu den einfacheren Wohnlagen Nürnbergs. Zwi-
schen diesen Polen reihen sich die anderen teilweise in sich stark differenzierten Mehrfami-
lienhausquartiere ein.
So unterschiedlich die Quartiere in ihrer gewachsenen Baustruktur und Wohnqualität sind, so
unterschiedlich ist auch ihre Bewohnerstruktur (siehe Abbildung 30). Besonders deutlich sind
diese Unterschiede bei der ältesten Altersgruppe (65 Jahre und älter). In Zerzabelshof (95) mit
seinen größeren Einfamilien- und Mehrfamilienhausbeständen aus den 1970er Jahren, ist die
Generation der Erstbezieher mit dem Wohnungsbestand gealtert. Rund ein Drittel der Bewoh-
ner ist hier über 64 Jahre alt. Ähnlich ist die Situation in der Gartenstadt (45). In den kleinen und
weniger als Wohnstandort etablierten Quartieren Muggenhof (65), Dianastraße (43) und Dut-
zendteich (30) ist der Anteil der ältesten Altersgruppe mit unter 15% hingegen weit unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt. Andersherum sind dies die Quartiere, die durch einen beson-
ders hohen Anteil junger Haushalte (18 bis unter 30 Jahre) auffallen. Während in Muggenhof
(65) der Anteil der 18- bis unter 30- Jährigen bei knapp einem Viertel der Bewohner liegt, ist
dieser Anteil in Zerzabelshof (95) und Wetzendorf (72) nur halb so hoch.
Gleichzeitig ist die Abwanderung in Muggenhof (65) und im benachbarten Höfen (63) in fast
allen Altersgruppen auffallend hoch (siehe Abbildung 31). Neben der mit Gewerbegebieten
durchsetzen Siedlungsstruktur, welche die Wohnqualität mindert und ggf. den Wunsch eines
Wohnortwechsels fördert, führt auch die Nähe und die Verflechtung mit der Nachbarstadt Fürth
zu einer höheren Fluktuation der Bevölkerung. Letzteres trifft auf für das am Stadtrand gelegene
Schniegling (71) zu. Noch höher als in diesen drei westlich gelegenen Quartieren ist die Fluktua-
tion in den wenigen Wohnungsbeständen des ebenfalls durch Gewerbegebiete geprägten Be-
zirks Schafhof (82).
Abbildung 30: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Mehrfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
328
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 43
Große Unterschiede gibt es zwischen den Mehrfamilienhausquartieren auch mit Blick auf die
Bindung von (jungen) Familien. Wichtigstes Indiz hierfür ist die Fortzugsintensität der unter 6 -
Jährigen, die mit ihren Eltern den Wohnort wechseln. Besonders häufig tun sie dies neben dem
bereits aufgeführten Muggenhof (65) und Schniegling (71) auch in den statistischen Bezirken St.
Jobst (90) und Schleifweg (80). Beide Quartiere sind in den vorigen Ausgaben der Wohnungs-
marktbeobachtung hierdurch noch nicht besonders aufgefallen und es wird weiter zu beobach-
ten sein, ob es sich hierbei um ein strukturelles Phänomen oder um einen einmaligen Effekt
handelt. Mit einer besonders niedrigen Fortzugsintensität in der Altersgruppe der unter 6-Jähri-
gen fallen die statistischen Bezirke Westfriedhof (70), Hasenbuck (40) und Dianastraße (43) auf.
Während dies im Quartier Westfriedhof auf die in jüngerer Zeit errichteten Einfamilienhäuser
zurückzuführen ist, in welchen die eingezogenen Familien mit jungen Kindern verbleiben, kön-
nen die beiden südlich der Innenstadt gelegenen Quartiere durch vergleichsweise günstigen
Wohnraum Familien binden.
Abbildung 31: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Mehrfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
329
44 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
5.3 Einfamilienhausquartiere
Abbildung 32: Überblick über die Einfamilienhausquartiere und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Der Großteil der Einfamilienhausquartiere Nürnbergs liegt am Stadtrand. Zwar sind diese im Er-
scheinungsbild durch den Bestand an Einfamilienhäusern geprägt, tatsächlich befinden sich in
den meisten dieser statistischen Bezirke aber mindestens ebenso viele Wohnungen in Mehrfa-
milienhäusern (siehe Abbildung 32).
535.746 Einw. 116.093 Einw.
35 Altenfurt Nord 1.333 Einw.
38 Altenfurt, Moorenbrunn 8.310 Einw.
44 Tri erer Straße 5.162 Einw.
47 Maiach 1.278 Einw.
48 Katzwang, Reichels dorf 10.880 Einw.
49 Kornburg, Worzeldorf 13.416 Einw.
53 Eiba ch 8.699 Einw.
55 Krottenbach, Mühlhof 2.490 Einw.
61 Gebers dorf 4.333 Einw.
62 Gais ma nnshof 5.884 Einw.
73 Buch 1.858 Einw.
74 Thon 5.404 Einw.
75 Almos hof 1.090 Einw.
76 Kraftshof 812 Einw.
77 Neunhof 1.638 Einw.
78 Boxdorf 2.796 Einw. 91 Erl enstegen 4.070 Einw.
79 Großgründl ach 4.770 Einw. 93 Schmaus en-bucks traße 4.902 Einw.
83 Mari enberg 4.264 Einw. 94 Laufamhol z 8.612 Einw.
84 Ziegels tein 5.760 Einw. 96 Fis chbach 5.098 Einw.
86 Buchenbühl 2.272 Einw. 97 Brunn 962 Einw.
Nürnberg Einfamilienhausquartiere
in Mehrfamili enhäusern in Ei n- und Zweifamil ienhäus ernWohnungs bestand:
330
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 45
Dennoch spiegelt sich die mit der Wohnform Einfamilienhaus häufig verbundene Eigentumsbil-
dung sowohl in der sozio- ökonomischen als auch in der demographischen Zusammensetzung
der Bewohner wider. Entsprechend ist der Anteil der höheren Altersgruppen (50 Jahre und äl-
ter), die in den vergangenen Jahrzehnten Eigentum bilden konnten und in den einmal erworbe-
nen Häusern auch im Alter wohnen bleiben, in den Einfamilienhausgebieten deutlich höher als
im restlichen Stadtgebiet Nürnbergs (siehe Abbildung 33). An der Spitze stehen hier die statisti-
schen Bezirke Erlenstegen (91), Kornburg/Worzeldorf (49), Buchenbühel (86), Altenfurt/Moo-
renbrunn (38) und Schmausenbuckstraße (93). Nur die kleineren Ortsteile, wie Maiach (47),
Altenfurt Nord (35), Almoshof (75), Neunhof (77) und Buch (73) weichen von diesem Trend ab
und haben entsprechend auch höhere Anteile jüngerer Bevölkerungsgruppen. Anders als in den
von großen Einfamilienhausgebieten der 1960er bis 1980er Jahren geprägten Stadtteilen, in de-
nen oft noch die Bauherren bzw. Erstbezieher wohnen, erfolgt in diesen eher dörflich struktu-
rierten Quartieren ein fortlaufender Wechsel der Generationen in den Wohnungsbeständen.
Deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt und das liegt die
durchschnittliche Fortzugsintensität aus Einfamilienhausgebieten in andere Nürnberger Stadt-
teile oder das Umland (siehe Abbildung 34). Insbesondere aus den statistischen Bezirken Almos-
hof (75), Marienberg (83) und Buch (73) ziehen auch nur verhältnismäßig wenige junge Men-
schen fort. Besonders hoch ist die Fortzugsintensität hingegen in Maiach (47). Dieses kleine Ein-
familienhausgebiet ist durch seine Lage zwischen Hafen, dem Hafenindustriegebiet und der Süd-
westtangente stark benachteiligt.
Abbildung 33: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Einfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
331
46 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Abbildung 34: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Einfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
332
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 47
5.4 Großwohnsiedlungen
Abbildung 35: Überblick über die Großwohnsiedlungen und die Aufteilung des
Wohnungsbestands
Darstellung: Quaestio; Geometrie: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Daten: Amt für
Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Dem Quartierstyp der Großwohnsiedlungen werden nur 8 statistische Bezirke zugerechnet. In
diesen wohnen jedoch mit rund 66.000 Einwohnern immerhin gut 12% der Nürnberger Bevöl-
kerung. Trotz Ähnlichkeiten in der Lage, der Dichte der Bebauung oder des Baualters, haben die
Großwohnsiedlungen aktuell sehr unterschiedliche Ausgangspositionen, insbesondere mit Blick
auf die Sozialstruktur der Bezirke. Der statistische Bezirk Röthenbach Ost fällt aus dieser Be-
trachtung etwas heraus. Er konnte aufgrund seiner Bau- und Lagestruktur keinem der Bau- und
Lagetypen eindeutig zugeordnet werden. Zum Vergleich mit der benachbarten Großwohnsied-
lung Röthenbach West wurde er auch dieser Kategorie zugeschrieben.
Bei der Betrachtung der Altersstruktur unter den Bewohnern der Großwohnsiedlungen ist auf-
fällig, dass der Anteil der älteren Bewohner (insb. 65 Jahre und älter) weit über dem gesamt-
städtischen Durchschnitt liegt. Diese Einwohner sind zu einem gewissen Teil noch die Personen,
die nach der Fertigstellung der Großwohnsiedlungen v.a. in den 1970er Jahren in die neu errich-
teten Wohnungen einzogen und bis heute dort wohnen blieben. In besonderem Maße trifft dies
auf die Quartiere Langwasser Nordwest (32), Langwasser Südwest (37) und Röthenbach West
(51) zu.
333
48 Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken
Abbildung 36: Anteil einzelner Altersgruppen an den Bewohnern der
Einfamilienhausquartiere 2018
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Abbildung 37: Fortzugsintensität der Bewohner nach Altersgruppen in den
Einfamilienhausquartieren 2017/18
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
334
Themenbereich: Quartiere als Wohnstandorte stärken 49
Ähnlich wie bei den Einfamilienhausquartieren, liegt auch in den Großwohnsiedlungen die Fort-
zugsintensität in allen Altersgruppen deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zwar
gibt es auch in den Großwohnsiedlungen größere Bereiche mit Einfamilienhausbebauung, in de-
nen Eigentumsbildung möglich ist. Es ist jedoch anzunehmen, dass in diesen Quartieren die Ur-
sache der geringen Fortzugsintensität weniger in der Eigentumsbildung als vielmehr in den man-
gelnden finanziellen Möglichkeiten der Bewohner liegt, ihren Wohnstandort in andere (teurere)
Stadtteile zu ändern (sog. Lock-in-Effekt). Eine etwas höhere Fortzugsintensität ist in Reichels-
dorf (54) zu beobachten, die in den meisten Altersgruppen aber immer noch deutlich unter dem
gesamtstädtischen Durchschnitt liegt.
5.5 Zwischenfazit: Quartiere als Wohnstandort stärken
Die quartiersbezogenen Auswertungen machen deutlich, dass es auch innerhalb der Quartiers-
typen große Unterschiede zwischen den einzelnen statistischen Bezirken gibt. Eine besonders
große Dynamik ist in den Innenstadtquartieren und den Mehrfamilienhausquartieren am Innen-
stadtrand zu beobachten. Besonders auffällig sind die teilweise hohen Fortzugsraten von Be-
wohnern im Alter der Familiengründung bzw. der ihnen zuzuordnenden jungen Kinder unter 6
Jahren. Dies ist ein Hinweis auf einen Mangel an geeigneten Wohnungsangeboten für diese
Haushalte, der in einem weniger familienfreundlichen Wohnumfeld, unpassenden Wohnungs-
größen und/oder zu hohen Quadratmeterpreisen für den benötigten Wohnraum sowie weiterer
Faktoren begründet sein kann. In dem folgenden Schwerpunktthema hat sich die Stadt Nürn-
berg diesem Thema vertieft gewidmet.
In den homogeneren Einfamilienhausgebieten und Großwohnsiedlungen ist die Demographie
oftmals noch durch die Generation der Erstbezieher geprägt. Mit dem zunehmenden Ausschei-
den geburtenstärkerer Jahrgänge ist hier in den nächsten Jahren mit einem zunehmenden ver-
stärkten Generationenwechsel im Wohnungsbestand zu rechnen. Die Wohnungsmarktbeobach-
tung wird diesen Prozess in den kommenden Jahren begleiten und aufzeigen, welche Konse-
quenzen sich hieraus für den Wohnungsmarkt ergeben.
335
50 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
6 Schwerpunktthema: Nürnberg als
Wohnstandort für Familien
Der angespannte Wohnungsmarkt bringt für verschiedene gesellschaftliche Gruppen besondere
Herausforderungen mit sich. So haben auch Familien zunehmend Probleme, ihre Wünsche für
eine geeignete Wohnung auf dem Nürnberger Markt zu erfüllen. Die Folge ist ein e wieder zu-
nehmende Abwanderung junger Familien ins Umland. Gemessen an den unter 6-Jährigen stieg
die Fortzugsintensität der Familien mit jungen Kindern vor allem bis 2014 (siehe Abbildung 38).
Zwar flachte dieser Anstieg in den Folgejahren ab und blieb bis 2018 nahezu konstant, doch liegt
die Fortzugsintensität dieser Altersgruppe immer noch deutlich über dem Nürnberger Durch-
schnitt.
Abbildung 38: Fortzugsintensität bei den unter 6-Jährigen im Vergleich zur Nürnberger
Gesamtbevölkerung
Darstellung: Quaestio; Daten: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Um jungen Familien eine bessere Perspektive für einen Verbleib in Nürnberg zu bieten, nimmt
das Handlungsprogramm Wohnen aus dem Jahr 2016 diese Zielgruppe in den Fokus. Es sieht
unter anderem die Realisierung flächeneffizienter Gebäudetypologien vor, welche die Bedürf-
nisse von Familien nach bezahlbarem Wohnen im urbanen Kontext berücksichtigen. Um solche
Wohnungsangebote bedarfsgerecht umsetzen zu können, galt es herauszufinden, welche Rah-
menbedingungen in Nürnberg für familiengerechtes Wohnen zu verbessern sind. Zur Annähe-
rung an diese Fragen wurde ein zweistufiges Erhebungsverfahren gewählt.
336
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 51
6.1 Vor-Ort-Befragung junger Familien
In einem ersten Schritt wurden Familien an ausgewählten Orten im innenstadtnahen Bereich
befragt. Die Befragung fand im Sommer 2018 statt. Insgesamt wurden 207 Personen befragt.
Vier von fünf (81%) der Befragten hatten ihren Wohnsitz in Nürnberg. Themen der Befragung
waren die aktuelle Wohnsituation, Wohnwünsche und Umzugsgründe sowie gewünschte Un-
terstützungsmaßnahmen.
Rund 60% aller Befragten waren mit ihrer Wohnsituation zufrieden bzw. sehr zufrieden. Bei der
Betrachtung einzelner Stadtteile ergab sich ein differenzierteres Bild, bei dem deutlich wird, dass
manche Stadtteile (z.B. Südstadt Nürnberg) als Wohnstandort für Familien auffallend häufig
nicht zufriedenstellend sind, während beispielsweise Maxfeld vergleichsweise gut abschneidet
(siehe Abbildung 39).
Abbildung 39: Zufriedenheit mit der Wohnsituation, Bewertung nach Schulnoten, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Insgesamt ein Drittel aller Befragten planten bereits einen Umzug, ein weiteres Drittel konnte
sich ggf. einen Umzug vorstellen. Ein Drittel der Befragten wollte zur Zeit der Befragung nicht
umziehen. Dabei waren die Gründe für die Umzugspläne der Familien vielschichtig (siehe Abbil-
dung 40). Der mit Abstand wichtigste Faktor war die Wohnungsgröße. Gerade wenn Nachwuchs
gewünscht bzw. geplant ist, wird die Verfügbarkeit von ausreichend großem Wohnraum für viele
Familien zum vorrangigen Thema.
337
52 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
Abbildung 40: Gründe für einen Umzug, Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Um jungen Familien ein attraktives, passgenaues Wohnungsangebot im Stadtgebiet bieten zu
können, ist es wichtig, zu wissen, welche Faktoren bei der Wohnungssuche für junge Familien
eine entscheidende Rolle spielen. Ergebnis der Befragung ist, dass die Kosten der Wohnung als
wichtigster Einflussfaktor bewertet wurden (für 96 % der Befragten sehr wichtig bzw. wichtig).
Ebenso als bedeutend eingestuft wurden die Größe sowie die Ausstattung der Wohnung (beide
zu 94% als wichtig oder sehr wichtig benannt). Weiterhin von hoher Relevanz waren das Ange-
bot an Grünflächen und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung.
Abbildung 41: Bedeutung bestimmter Faktoren bei der Wohnungssuche, n = 207
Darstellung: Quaestio nach PLANWERK; Daten: Befragung - Stadt Nürnberg 2018
Auch die Wohnlage ist für junge Familien bei der Wohnungssuche wichtig. Unter den Befragten
ist die Lage innerhalb des Rings und nördlich der Bahnschienen besonders beliebt (rund 1/3).
Die Nordstadt, St. Johannis, Maxfeld und Wöhrd wurden dabei als bevorzugte Stadtteile beson-
ders häufig genannt. 26% der Befragten würden gerne in das Nürnberger Umland ziehen, wobei
338
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 53
selten konkrete Zielorte genannt wurden. 15% bevorzugten bei der Suche den Nürnberger Os-
ten. Am häufigsten wurden in diesem Zusammenhang die Stadtteile Mögeldorf, Zerzabelshof
und Erlenstegen genannt. Aufschlussreich dabei ist, dass eine ausreichende Versorgung mit
Grün- und Erholungsflächen der am häufigsten genannte Grund für die Wahl eines bestimmten
Stadtteils war. Ebenfalls von hoher Bedeutung ist das soziale Umfeld und Ruhe im Wohngebiet.
Abbildung 42: Gründe für Wahl bestimmter Stadtteile, Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
Für die wohnungspolitische Ausrichtung von besonderem Belang ist die Frage, mit welchen kon-
kreten Maßnahmen die Stadt Nürnberg junge Familien unterstützen kann. Die häufigste Ant-
wort war mit 64% aller Nennungen die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die Befragten
wünschten sich außerdem ein familiengerechtes Umfeld sowie finanzielle Unterstützung .
Ebenso wurden Kinderbetreuungsangebote, Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie die
Bereitstellung von Informationen, die Schaffung größerer Wohnungen und die Regulierung bzw.
Senkung der Mietpreise genannt. Thematisiert wurden außerdem alternative Wohnformen.
Dazu gaben 2/3 der Befragten an, dass Ihnen diese Begriffe bekannt sein. Rund die Hälfte äu-
ßerte, selbst Interesse an diesen Arten des Wohnens zu haben.
Abbildung 43: Möglichkeiten der Unterstützung; Mehrfachnennungen möglich, n = 207
Darstellung: Quaestio nach - Stadt Nürnberg 2018
339
54 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass junge Familien in Nürnberg bestimmte Ansprüche
an Wohnraum stellen und die Qualitäten urbanen Wohnens durchaus schätzen. Die positive Re-
sonanz des städtischen Workshops zum familienfreundlichen Wohnen in Nürnberg zeugt vom
Interesse junger Familien, sich für dieses Thema auch über die konkrete Wohnungssuche hinaus
zu engagieren.
Rund 60% aller Befragten waren mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden bzw. sehr zufrie-
den. Bei der Betrachtung einzelner Stadtteile ergab sich ein differenzierteres Bild, bei dem deut-
lich wird, dass manche Stadtteile als Wohnstandorte für Familien deutlich attraktiver einge-
schätzt werden als andere. Besonders die in diesen Stadtteilen vorhandenen Wohnungsgrößen
waren hierbei ein entscheidender Faktor, ebenso wie die Ausstattung mit Grünflächen und na-
hegelegenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Es hat sich gezeigt, dass rund ein Drittel der Be-
fragten eine Wohnung im Nürnberger Norden suchte. Damit war dieser Stadtteil als Wohnstand-
ort bei den Befragten beliebter als das Umland von Nürnberg.
Die Befragten wünschten sich von der Stadt Nürnberg neben bezahlbarem Wohnraum insbe-
sondere die Schaffung eines geeigneten familiengerechten Umfelds, mit ausreichend Kinderbe-
treuungsangeboten sowie Spielplätzen und einem verkehrsberuhigten Umfeld. Alternative
Wohnformen waren etwa zwei Drittel der Befragten bekannt, für knapp die Hälfte der Befragten
waren sie interessant. Dies bildet insgesamt eine positive Grundlage f ür die Etablierung eines
modellhaften Bauvorhabens, das alternative Wohnformen in den Vordergrund rückt.
6.2
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus der Befragung veranstaltete der Stab Wohnen in Koope-
ration mit dem Bündnis für Familie im Sozialreferat und dem Stadtplanungsamt einen Workshop
mit jungen Familien. Ziel war es herauszuarbeiten, ob und wenn ja welche Rahmenbedingungen
die Stadt Nürnberg bei zukünftigen Planungen verbessern kann. Daneben galt es herauszufin-
den, welches kün
auf der exemplarisch die erarbeiteten Ideen umgesetzt werden können. Der Workshop fand im
November 2018 statt und war mit rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut besucht.
Als exemplarisches Baugebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 4641 Wetzendorf gewählt. Fol-
gende Beiträge wurden gesammelt:
Erwartungen an die Ausstattung eines familiengerechten Quartiers:
Freiraum: Sportflächen, Spielflächen, Begegnungsorte und Ruheorte
Verkehr: 15 Minuten mit ÖPNV zum Hauptbahnhof, Kombination verschiedener Mobi-
litätsformen
Einrichtungen: Fußläufige Einkaufsmöglichkeiten, Bündelung von Kindereinrichtungen
an einem Ort, verschiedene Infrastruktureinrichtungen vor Ort
Durchmischte Quartiere für eine Stadt der kurzen Wege
Erwartungen an die Ausstattung der Wohnung/ des Hauses:
Freiraum: private Freiräume sowie gemeinschaftlich nutzbare Flächen, als Aufenthalts-
ort und für Bepflanzung
Ausstattung/Energie: energetisch nachhaltige Ausstattung der Wohnungen, ausrei-
chend Stauraum
340
Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien 55
Gemeinschaftsflächen für unterschiedliche Nutzungen
Grundriss: flexible Raumaufteilung, barrierefrei, Mix von Wohnungstypen
Stellplätze: Verzicht auf PKW- Stellplätze, wichtiger sind Abstellflächen für Fahrräder,
Kinderwägen etc.
Grundsätzlich: Neue Wohnformen werden als zukunftsfähig erachtet
Mangel an Grundstücken, Zugriff auf Grundstücke: Stadt sollte bei der Vergabe von
Grundstücken das Konzeptauswahlverfahren favorisieren
Kosten: Low-Budget-Projekte, Erbbaurecht statt Grundstückskauf, geförderter Woh-
nungsbau
Zeitschiene für eine Realisierung: zeitnahe Umsetzung gewünscht
Bauart, Bauliches: planerische Mitgestaltung, autofreies/autoarmes Wohnen, ökologi-
sche Bauweise, Clusterwohnungen, Baugruppe statt Bauträger, nicht zu großes Objekt,
nutzbare Freiflächen, Spielmöglichkeiten für Kinder, Gästewohnung
Abbildung 44: Impressionen aus dem Workshop "Wohnen für Familien"
Quelle: Stadt Nürnberg
341
56 Schwerpunktthema: Nürnberg als Wohnstandort für Familien
6.3 Zwischenfazit
Wie die Befragung und der Workshop gezeigt haben, hat die Bezahlbarkeit von Wohnraum für
Familien oberste Priorität. Damit verbunden ist der Wunsch nach planerischer Mitgestaltung,
um die Kosten zu minimieren und Einfluss auf ein familiengerechtes, grünes und verkehrsberu-
higtes Umfeld nehmen zu können.
Der Ansatz wird weiterverfolgt, im Gebiet des B-Plans Wetzendorf die Ergebnisse des Work-
shops auf einer Modellfläche exemplarisch umzusetzen.
Darüber hinaus besteht in Nürnberg bei Familien und Einzelpersonen zunehmend der Wunsch
nach individuellem Bauen in der Gruppe. Das wird als attraktive und häufig auch preiswertere
Alternative zum Wohnungsangebot gewerblicher Bauträger empfunden. Um diese Wohnform
zu unterstützen, könnten städtische Grundstücke in neuen Baugebieten im Rahmen von Kon-
zeptauswahlverfahren in einem bestimmten Umfang außer an Wohnungsunternehmen künftig
gezielt auch an alternative Wohnprojekte und Baugemeinschaften vergeben werden.
Auch das Thema neue Wohnformen spricht junge Familien an, da es alternative Lösungsansätze
bietet um zeitgemäße Wohnbedürfnisse zu erfüllen. Für die Stadt besteht eine Chance darin,
neue Wohnformen im urbanen Kontext zu unterstützen und zu etablieren als Variante zum Weg-
zug ins Umland.
342
Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren - Das Wohnungsmarktbarometer 57
7 Themenbereich: Dialog zwischen
den Wohnungsmarktakteuren - Das
Wohnungsmarktbarometer
Für die Wohnungsmarktbeobachtung wurde 2019 zum dritten Mal ein Wohnungsmarktbarome-
ter erstellt. Der Blickwinkel der Experten und Marktakteure ermöglicht ein aktuelles Meinungs-
bild zum heutigen Wohnungsmarktgeschehen und die zeitnahe Identifizierung von Trends und
Problemen. Die Fortführung über mehrere Jahre hinweg wird mögliche Veränderungen auf dem
Wohnungsmarkt frühzeitig sichtbar machen.
Für die Erstellung des Wohnungsmarktbarometers wurden 140 Wohnungsmarktakteure gebe-
ten, sich anhand eines Fragebogens zu Entwicklungen des Nürnberger Wohnungsmarktes zu äu-
ßern. An der Befragung beteiligten sich rund 40% (56 Personen) der angeschriebenen Marktak-
teure, darunter insbesondere Bauträger und Architekten. Die Teilnehmerzahl hat sich damit im
Vergleich zur letzten Erfassung leicht erhöht (2017: 51 Teilnehmer). Die Auswertung des Frage-
bogens findet sich im Anhang. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass
die Angaben den subjektiven Einschätzungen der Befragten entsprechen und teilweise auch
Mehrfachnennungen möglich sind. Die jeweils meistgenannte Antwort wurde mit dem Vorjah-
restrend verglichen.
Nach Einschätzung der Mehrheit der befragten Wohnungsmarktakteure (77%) ist der Nürnber-
ger Wohnungsmarkt aktuell weiter als angespannt anzusehen. Eine hohe Anspannung besagt,
dass einem geringen Angebot eine hohe Nachfrage gegenübersteht. Diese Einschätzung gilt ins-
besondere für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnun gen sowie Mietwohnungen im unteren
Preissegment. Auch bei 3-4- Zimmerwohnungen wird die Nachfrage inzwischen größer als das
Angebot eingeschätzt. Eine Frage betraf die Einschätzung des Wohnungsmarktes in den nächs-
ten vier Jahren. Hier gab es gegenüber der letzten Befragung kaum Veränderungen. So meinen
auch jetzt fast 50% der Experten, dass sich der Wohnungsmarkt nicht verändern wird, während
ca. 35% eine weitere Anspannung vermuten.
Das aktuelle Investitionsklima wird von den Marktakteuren, sowohl im Neubau als auch im Be-
Neubau von Eigentumsmaßnahmen die positiven Einschätzungen rückläufig sind (von 78% auf
65 %). Ebenso wird für den Wohnungsbestand ein Rückgang von vormals 58% auf 44% bzgl. des
Investitionsklimas konstatiert.
Derzeit wirken sich für die Marktakteure insbesondere das Interesse an der Eigentumsbildung,
die wachsenden Bevölkerungs- und Haushaltszahlen sowie die Kapitalmarktbedingungen positiv
auf das Investitionsklima aus, wobei sich hier innerhalb der Nennungen teils (starke) Schwan-
von 73% fällt er auf 51% ab. Kaum oder gar nicht wirken sich nach Meinung der Experten die
343
58 Themenbereich: Dialog zwischen den Wohnungsmarktakteuren - Das Wohnungsmarktbarometer
munale Planungs-
Bei der Frage nach den Rahmenbedingungen, welche die Stadt Nürnberg verändern sollte, um
die Investitionstätigkeit sowohl im Eigentums- als auch Mietwohnungsbereich anzuregen, wer-
- und Genehmi-
höhung
gestuft (jeweils 90% und 82% genannt). Eine verstärkte Investorenberatung im Segment des ge-
förderten Mietwohnungsbaus wünschen sich mittlerweile rund 40%. Im Vorjahr waren es noch
ca. 20% der Befragten. 79% der Befragten beabsichtigen, in nächster Zeit keine Wohnraumför-
dermittel in Anspruch zu nehmen.
Aufschlussreich sind auch die Antworten auf die Frage, welche Probleme aktuell auf dem Nürn-
berger Wohnungsmarkt gesehen werden (siehe Abb.). Am gravierendsten sind nach Ansicht der
-
hohen Baulandpreise als das größte Problem eingeschätzt. Während die geringe Neubautätig-
keit 2017 noch von 39% der Marktakteure als problematisch gesehen wurde, folgen dieser Ein-
schätzung aktuell ganze 60% der Befragten. Abschließend betrachtet, wird die gesamte Markt-
lage kritischer eingeschätzt als noch bei der letzten Erhebung 2017.
Abbildung 45: Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt nach Einschätzung
der Befragungsteilnehmer
Quelle: Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
344
Anhang 59
Anhang
Annahmen für die Berechnung der Prognosevarianten
Tabelle 7: Annahmen für die Berechnung der Prognosevarianten
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth
Geburten Angepasste zusammengefasste Geburtenziffer bis 2030 zurückgeführt auf Durchschnittswert der Jahre 2015 - 2018, ansteigendes Mütteralter um 1 Jahr bis 2030
Sterblichkeit Angepasste altersspezifische Verteilung der Sterblichkeit ansteigende Lebenserwartung bis 2035, angelehnt an die Annahmen des Statistischen Bundesamtes (Frauen 2,3 Jahre; Männer 2,8 Jahre)
Aussenwanderung Angepasste Wegzugsraten nach Berechnungsvariante ggf. bis 2023 auf Durchschnittswert der Jahre 2011 - 2018 (ohne 2016) zurückgeführt
Binnenwanderung Berücksichtigung der Umstellung von G8 auf G9 in der Altersgruppe 18 im Jahr 2025
Technische Universität
Nürnberg (TUN)
2025 - 2030 jährlicher Zuzug von 1000 Studierenden mit der Altersstruktur der
Studienanfänger/innen (WS 2017/2018)
2025 - 2030 jährlicher Zuzug von 350 Mitarbeiter/innen mit der Altersstruktur der
Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
V1 (obere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den kurzfristigen Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2017 (ohne 2015); bei konstant hoher Wegzugsdynamik
V2 (mittlere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den gemittelten Durchschnittswert der oberen und unteren Variante; bei konstant hoher Wegzugsdynamik
V3 (untere Variante) Zurückführen des Zuzugsvolumens bis 2023 auf den langfristigen Durchschnittswert der Jahre 2005 bis 2017 (ohne 2015); bei zurückgeführter Wegzugsdynamik
Für alle Prognosevarianten
Prognosevarianten
345
60 Anhang
Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Tabelle 8: Annahmen für die Berechnung der Wohnkosten und Wohnkostenbelastung
Datengrundlage: empirica-systeme, Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Nürnberg, Stab Wohnen der Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Nürn-
berg, Statistisches Bundesamt (Destatis)
2014 2016 2018
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
Mietenspiegel
Angebotsmiete
Bestandswohnung
Neubauwohnung
2014 2016 2018
50 m² Wohnung
65 m² Wohnung
90 m² Wohnung
2014 2016 2018
10% 10% 10%
8,5% 8,5% 8,5%
Zinssatz* 2,5% 1,8% 1,9%
Tilgung** 3,0% 3,0% 3,0%
Eigenkapital** 20,0% 20,0% 20,0%
Nebenkosten zzgl. 22% 22% 22%
Sanierungskosten
Erwerbsnebenkosten
Finanzierung der
Investition
Hausgeld
Instandhaltungskosten (p.a.)
50 m²
Miete
Eigentum
65 m²
Miete
Eigentum
90 m²
Miete
Eigentum
Nebenkosten
zur Berechnung der Wohnkosten im Eigentum
zur Berechnung der Wohnkosten bei Miete
Wohnung Miete/Kaufpreise
346
Anhang 61
Ergebnisse der Befragung zum Wohnungsmarktbarometer
1 Aktuelle Wohnungsmarktlage
1.1 Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage in Nürnberg insgesamt?
1.2 Wie beurteilen Sie die aktuelle Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen?
Trend
Vorjahr
sehr angespannt 13,7%
angespannt 76,5%
ausgewogen 9,8%
entspannt 0,0%
sehr entspannt 0,0%
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
EFH oberes Preissegment 23,5% 58,8% 17,6%
EFH mittleres Preissegment 74,5% 17,6% 7,8%
EFH unteres Preissegment 80,4% 9,8% 9,8%
ETW oberes Preissegment 29,4% 62,7% 7,8%
ETW mittleres Preisegment 71,2% 21,2% 7,7%
ETW unteres Preissegment 84,6% 3,8% 11,5%
MietW oberes Preissegment 19,6% 62,7% 17,6%
MietW mittleres Preissegment 72,2% 20,4% 7,4%
MietW unteres Preissegment 87,0% 1,9% 11,1%
3- bis 4-Zimmerwohnungen 74,1% 14,8% 11,1%
Großen Wohnungen (5 Zi +) 59,3% 27,8% 13,0%
Barrierefreien Wohnungen 44,6% 33,9% 21,4%
Gemeinschaftl. Wohnformen 34,6% 44,2% 21,2%
größer
als das Angebot
etwa so groß
wie das Angebot
geringer
als das Angebot
ist aktuell
347
62 Anhang
2 Einschätzungen der künftigen Wohnungsmarktentwicklung
2.1 Wie schätzen Sie die künftige Wohnungsmarktlage in den nächsten 4 Jahren in
Nürnberg ein?
2.2 Wie bewerten Sie die künftige Wohnungsmarktlage nach Teilbereichen?
Trend
Vorjahr
sehr anspannen 10,9%
anspannen 34,5%
nicht verändern 49,1%
entspannen 5,5%
sehr entspannen 0,0%
Die Marktsituation wird sich in den nächsten 4 Jahren
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
EFH oberes Preissegment 21,6% 66,7% 11,8%
EFH mittleres Preissegment 68,6% 25,5% 5,9%
EFH unteres Preissegment 86,3% 2,0% 11,8%
ETW oberes Preissegment 23,5% 60,8% 15,7%
ETW mittleres Preisegment 66,0% 28,0% 6,0%
ETW unteres Preissegment 88,0% 2,0% 10,0%
MietW oberes Preissegment 21,2% 57,7% 21,2%
MietW mittleres Preissegment 73,1% 19,2% 7,7%
MietW unteres Preissegment 87,0% 5,6% 7,4%
3- bis 4-Zimmerwohnungen 71,7% 20,8% 7,5%
Großen Wohnungen (5 Zi +) 64,8% 25,9% 9,3%
Barrierefreien Wohnungen 47,2% 41,5% 11,3%
Gemeinschaftl. Wohnformen 37,7% 45,3% 17,0%
ist in den nächsten 4 Jahren
wahrscheinlich
größer
als das Angebot
etwa so groß
wie das Angebot
geringer
als das Angebot
348
Anhang 63
3 Aktuelles Investitionsklima
3.1 Wie schätzen Sie in Nürnberg das aktuelle Investitionsklima in den einzelnen
Marktsegmenten ein?
3.2 Welche Faktoren beeinflussen derzeit das Investitionsklima?
Das Investitionsklima ist derzeit ... (eher) schlecht weder gut noch schlecht (eher) gut Trend Vorjahr
Neubau für Eigentumsmaßnahmen 11,5% 23,1% 65,4%
Neubau für Mietwohnungen 24,5% 26,4% 49,1%
Wohnungsbestand (Sanierung, Modern.) 17,3% 38,5% 44,2%
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
Das Steuer-/Abschreibungsrecht 9,4% 62,3% 28,3%
Das Angebot an Bestandsimmobilien 17,6% 47,1% 35,3%
Die Verfügbarkeit von Bauland 3,8% 9,4% 86,8%
Die Kosten von Bauland 0,0% 20,0% 80,0%
Die Baukosten 0,0% 14,5% 85,5%
Die Kapitalmarktbedingungen 87,0% 5,6% 7,4%
Die Konjunkturlage 39,6% 50,9% 9,4%
Die Arbeitsmarktsituation 48,1% 38,9% 13,0%
Das Interesse an Eigentumsbildung 70,9% 27,3% 1,8%
Wachsende Bevölkerungs- und Haushaltszahlen 77,8% 20,4% 1,9%
Die Alterung in der Gesellschaft 24,5% 67,9% 7,5%
Die Zahlungsfähigkeit der Mieter 17,0% 60,4% 22,6%
Das Mietrecht 0,0% 22,2% 77,8%
Die Realisierbarkeit von Mieterhöhungen 5,6% 29,6% 64,8%
Die Förderung 20,8% 67,9% 11,3%
Die Wohnungspolitik 0,0% 30,8% 69,2%
Kommunale Planungs- und Genehmigungspraxis 0,0% 18,9% 81,1%
Sonstige: lange Genehmigungszeiten für
Bauvorhaben wirken sich negativ aus
positiv aus kaum oder gar nicht aus negativ aus
349
64 Anhang
4 Investitionsverhalten
5 Für Investoren: Inanspruchnahme von Fördermitteln
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
Beschleunigung der Planungs- und
Genehmigungspraxis 82,4% 90,2% 82,4%
Erhöhung der Verfügbarkeit von Bauland 68,6% 82,4% 70,6%
Verstärkte Investorenberatung 21,6% 23,5% 39,2%
Wohneigen-
tumsmarkt
Freifinanzierter
Mietwohnungsbau
geförderter
Mietwohnungsbau
Welche Rahmenbedingungen sollte die Stadt
Nürnberg verändern, um die weitere
Investitionstätigkeit in den folgenden
Teilmärkten anzuregen?
Sonstige:
Trend
Vorjahr
Ja 21,4%
Nein 78,6%
Beabsichtigen Sie, in nächster Zeit Wohnraumfördermittel
im Bestand oder Neubau in Anspruch zu nehmen?
Trend
Vorjahr
Ja 5,4%
Nein 94,6%
Falls Ja: Benötigen Sie hierzu Beratung?
350
Anhang 65
6 Aktuelle Probleme auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt
Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr Antworten Trend Vorjahr
0,0%
67,3% 32,7% 0,0%
52,8% 41,5% 5,7%
oberen Preissegment 12,2% 51,0% 36,7%
mittleren Preissegment 63,6% 34,5% 1,8%
unteren Preissegment 90,9% 5,5% 3,6%
32,7% 53,8% 13,5%
20,4% 51,9% 27,8%
59,6% 26,9% 13,5%
96,2% 3,8% 0,0%
89,1% 10,9% 0,0%
79,2% 17,0% 3,8%
61,5% 36,5% 1,9%
83,0% 15,1% 1,9%
48,1% 40,7% 11,1%
25,9% 61,1% 13,0%
57,4% 33,3% 9,3%
59,3% 38,9% 1,9%
19,6% 54,9% 25,5%
3,8% 75,0% 21,2%
5,9% 78,4% 15,7%
Überhöhte Preisvorstellungen von
Bestandsimmobilieneigentümern
Geringes Angebot an Bestandsimmobilien
Hohe Bau-/ Modernisierungskosten
Zu wenige barrierefreie Wohnungen
Ich sehe derzeit keine Probleme
Zu wenige große Wohnungen
Zu wenige kleine Wohnungen
Gentrifizierung
Segregation
Rückga ng der belegungsgebundenen
Mietwohnungen
Einkommenssituation (Bonität) der Mieterschaft
Steigende Nettokaltmieten
Hohe Mietnebenkosten
Welche Probleme sehen Sie aktuell auf dem
Nürnberger Wohnungsmarkt?
Großes Problem Geringes Problem Kein Problem
Zu wenige
Wohnungen im
Konditionen der Wohnraumförderung
Zu weni ge Wohnungen entsprechen den
a ktuellen energetis chen Standards
Geringe Neubautätigkeit
Mangelnde Verfügbarkeit von Bauland
Hohe Baulandpreise
351
66 Anhang
7 Angaben ui den Befragungsteilnehmern
Bauträger, Bauunternehmer, Baubetreuer 23
Wohnungsgenossenschaft 0
Wohnungsunternehmen / -gesellschaft 3
Architektur 15
Sachverständige, Gutachter , Wissenschaft 3
Makler, Immobilienberatung, Hausverwaltung 0
Mitglied in sozialen Einrichtungen, Verbänden, Mietvereinen 0
Finanzierungsinstitut 0
Vermieter, Privateigentümer 0
Behörde 3
In welchem Bereich sind Sie tätig?
352
353
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/199/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der stadteigenen Flächen - Kinder-
und Jugendhaus mit Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
13-03/2020: Strukturplanung Rothenburger Straße
Sachverhalt (kurz):
Im Bereich der einst angedachten neuen Trasse der Rothenburger Straße liegen die
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nummer 3894 „Gebiet zwischen Zuckermandelweg,
Lehrberger Straße und der geplanten Rothenburger Straße und Ringbahn“ sowie Nummer
3941 „Gebiet südlich der Rothenburger Straße zwischen Herbst- und Hartungsstraße“. Die
Festsetzungen der Bebauungspläne sind an Stelle der stadteigenen Flächen, Flurnummer
162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau, erkennbar obsolet und können einer
anderen Nutzung zugeführt werden.
Vor dem Hintergrund mehr bezahlbaren Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen und dem
Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 18. September 2019 zur Errichtung einer
Trendsporthalle mit Anbindung an eine Jugendeinrichtung wurde eine Strukturplanung
skizziert, die beiden Nutzungen gerecht wird und diese städtebaulich sinnvoll in das
bestehende Umfeld einbindet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 2Ö 2
354
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja siehe ausführliche Behandlung in der Entscheidungsvorlage
355
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. IV und Ref. VII
BgA/SE, SÖR, SUN, UwA, J, Vpl
356
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/199/2020
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Strukturplanung für die Rothenburger Straße
(stadteigenen Flächen Flurnummer 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
und beauftragt die Verwaltung, die konzeptionellen Überlegungen als Grundlage für künftige
Konkretisierungen der Rahmenplanung und der Bauleitplanung heranzuziehen.
357
1
Beilage
Betreff:
Strukturplanung Rothenburger Straße – Entwicklung der stadteigenen Flächen - Kinder- und Ju-
gendhaus mit Trendsporthalle
(Flurnummern 162/2 und 166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau)
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Im Bereich der einst angedachten neuen Trasse der Rothenburger Straße liegen die rechtsver-
bindlichen Bebauungspläne Nummer 3894 „Gebiet zwischen Zuckermandelweg, Lehrberger
Straße und der geplanten Rothenburger Straße und Ringbahn, sowie Nummer 3941 „Gebiet
südlich der Rothenburger Straße zwischen Herbst- und Hartungsstraße“. Die Festsetzungen der
Bebauungspläne entsprechen im Bereich der stadteigenen Flächen, Flurnummer 162/2 und
166, je Gemarkung Großreuth bei Schweinau, nicht mehr der eingetretenen Entwicklung und
können einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integrierten Landschaftsplan (FNP) wird der ca.
1,6 ha große Planungsbereich als Grünfläche, östlich an die Johann-Pachelbel Schule angren-
zend als Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt. Die Fläche wird in Nord-
Süd Richtung von einer übergeordneten Freiraumverbindung durchquert, die den Westpark im
Norden mit dem Tiefen Feld im Südwesten verbindet.
Als wichtiges Bindeglied innerhalb des stadtgebietsübergreifenden Freiraumsystems gehört ein
Teilbereich zum Planungskonzept „Grüne Finger“.
Zielvorgaben
Im Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Nürnberg wird die Umsetzung des Leitziels „Mehr
Wohnungen für Nürnberg“ als Ziel mit der höchsten Priorität eingestuft. Bezahlbare Wohnun-
gen, ein Leitziel aus dem Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“, kön-
nen nur erreicht werden, wenn ein ausreichendes Angebot an nachfragegerechtem und bezahl-
barem Wohnraum vorgehalten wird.
Weiterhin wurde die Verwaltung am 18. September 2019 im Jugendhilfeausschuss beauftragt
einen geeigneten Standort für ein Kinder- und Jugendhaus (KiJH) mit jugendkulturellen Räum-
lichkeiten und Außengelände in Kombination mit einer Trendsporthalle zu suchen und zu si-
chern.
Standortvoraussetzungen sind hierbei unter anderem:
Flächenbedarfe für ein KiJH (mindestens 565 m²) zuzüglich Cafeteria, Lager- und Sanitärflä-
chen, für eine Trendsporthalle (2.000 m²) und für ein Außengelände (ca. 2.000 m²)
barrierefreier Zugang
gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Einbindung in den Sozialraum
Strukturplanung
Unter Berücksichtigung des Planungskonzepts „Grüne Finger“ wurde vom Stadtplanungsamt
eine Strukturplanung erarbeitet, die eine bauliche Entwicklung im östlichen Teilbereich der
stadteigenen Flächen skizziert. Diese sieht neben einer Wohnbebauung den Neubau einer
Trendsporthalle in Verbindung mit einem Kinder- und Jugendhaus vor.
Aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen ist zwischen Wohnbebauung und Gemeinbe-
darf ein kleiner Platz vorgesehen, über den das Areal nach Norden mit der Kleingartenanlage
Ö 2Ö 2
358
2
und dem Westpark verbunden ist. Eine neue Fuß- und Radwegeverbindung schließt an die süd-
lich gelegene Wohnbebauung und die zukünftige Haltestelle der U-Bahn Großreuth an. Unter
Einbezug des südlich gelegenen Flurstücks 161/7, Gemarkung Großreuth bei Schweinau wird
die bestehende Wohnbebauung arrondiert. Insgesamt können bis zu 100 neue Wohneinheiten
entstehen.
Aufgrund der hohen bioklimatischen Bedeutung des Areals und der Lage inmitten einer zentra-
len Kaltluftschneise wäre eine Trendsporthalle, analog der Sporthalle an der Ludwig-Uhland
Schule auf Ebene -1 zu setzen. Durch die Absenkung des Gebäudes werden die Strömungs-
winde der Kaltluftbahn vermutlich nur unwesentlich beeinflusst werden und ein Luftaustausch
kann weiterhin gewährleistet werden.
Die Grünflächen zwischen Trendsporthalle und Johann-Pachelbel Schule eignen sich ange-
sichts der räumlichen Gegebenheiten, insbesondere durch den bereits vorhandenen Lärm-
schutzwall im Süden für dringend benötigte lärmintensive Nutzungen wie z.B. „Dirtbike, Skaten,
BMX“ etc. Durch die Kombination Schule, Sport und Aktionsflächen entstehen positive Syner-
gieeffekte, von denen vor allem Kinder- und Jugendliche profitieren.
Neben Aktionsfeldern bietet die Grünfläche Platz für weitere Spiel- und Erholungsflächen; so
kann auch der durch die neue Wohnbebauung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Grün- und
Spielflächen abgedeckt und das bestehende Defizit an diesen Flächen weiter abgebaut werden.
Gender und Diversity Aspekte
Das Ziel einer gleichstellungsorientierten Planung mit räumlichen Angebot für verschiedene Be-
völkerungsgruppen und Alltagssituationen unter Berücksichtigung der vielfältigen Interessen
wird erreicht. Wichtiger Aspekt dabei ist die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein vielfältiges
Angebot von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Die räumliche Verknüpfung zur Umge-
bung sowie eine gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind hierbei ebenfalls von Bedeutung.
Die Planung des Gebietes sieht eine Gliederung in einzelne Felder vor, die mit unterschiedli-
chen Nutzungen belegt sind und dadurch eng an die unmittelbare Umgebung angeknüpft sind.
Es entsteht ein überschaubares Quartier, welches gute Voraussetzung für soziale Kontakte und
eine gute Nachbarschaft bietet.
Um dem Wohnraummangel zu begegnen, wird bei der Entwicklung der Flächen eine hochwer-
tige Wohnbebauung angestrebt. Anvisiert wird ein hoher Anteil von gefördertem Wohnungsbau,
so dass verschiedene Einkommensgruppen berücksichtigt werden können.
Öffentliche und soziale Infrastruktureinrichtungen wie Spielflächen für Kinder und Jugendliche
aller Altersklassen sowie das Kinder- und Jugendhaus sind so situiert, dass nicht nur die ausge-
wiesene Wohnbaufläche, sondern auch die Umgebung davon profitiert.
Neue Wohnbauflächen und soziale Infrastruktureinrichtungen sind mit der öffentlichen Grünflä-
che verknüpft und schaffen kurze Wege zu den Freiflächennutzungen. So werden bestehende
Wegeverbindungen gestärkt und die Erreichbarkeit der umliegenden Stadtteile gewährleistet.
Durch den Neubau der U-Bahn Haltestelle Großreuth ist eine hervorragende Anbindung an den
ÖPNV gegeben. Die Gestaltung der Grünfläche als multifunktionaler Raum mit differenzierten
Nutzungen dient der Bevölkerung als Erholungs- und Aktivitätsraum.
Vom Stadtplanungsamt wurde die Strukturplanung verwaltungsintern instruiert. Dabei wurden
sich ergebende, weitere Anforderungen und Zielsetzungen abgefragt und nach Möglichkeit in
die Planung eingearbeitet. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Rahmenplanung sind da-
bei nun folgende Punkte zu berücksichtigen:
359
3
Bei der Fläche handelt es sich um einen hervorragenden Standort für eine Trendsport-
halle in Kombination mit einem Kinder- und Jugendhaus. In Verbindung mit den Außen-
und Aktionsflächen hat der Standort Entwicklungspotential für ein Stadtteilzentrum für
Kinder und Jugendliche und in Bezug auf Trendsport weit darüber hinaus.
Die in der Planung ausgewiesenen Aktionsflächen für lärmintensive Nutzungen sollten
priorisiert berücksichtigt werden. Hier ist in erster Linie eine „Dirtbike-Anlage“ zu nennen,
die aus unversiegeltem Boden grob vormodelliert wird und jederzeit erweitert bzw. modi-
fiziert werden kann. Andere Nutzungen wie „Skaten, Parkour, Calisthenics“ etc. können
auf kleineren Flächen realisiert werden und die Außenflächen der Trendsporthalle gut
ergänzen.
Die Flächen waren ursprünglich für den Frei-/Schulsport der benachbarten Johann-Pa-
chelbel Schule vorgesehen waren. Zwischen Schule und der angrenzenden Sportge-
meinschaft Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 wurde für die Dauer von 25 Jahren ein Mietver-
trag zur Nutzung der Sportflächen des Vereins abgeschlossen. Da für den dauerhaften
Betrieb und der Genehmigungsfähigkeit der Schule der Nachweis von Freisportflächen
zwingend erforderlich ist, sind bei einer anderweitigen Nutzung des Areals an der Rot-
henburger Straße andere Flächen vorzuhalten.
Durch die zukünftige U-Bahn Haltestelle Großreuth ist das Gebiet sehr gut an den
ÖPNV angebunden. Aus diesem Grund soll das Gebiete von vornherein verkehrsfrei ge-
staltet werden und ein deutlich reduzierter Stellplatzschlüssel angewandt werden. Wei-
terhin müssen die Zugänge einer neuen Bebauung komfortabel mit dem Fahrrad er-
reichbar und entsprechend ausreichend Stellplätze für Fahrräder, Kinderwägen, Lasten-
fahrräder, etc. vorhanden sein.
Entlang der Rothenburger Straße ist eine Radschnellverbindung geplant. Kreuzungen zu
Zufahrten sind daher konfliktarm und mit guten Sichtbeziehungen zu Geh- und Radweg
auszubilden. Die Grundstücksarrondierung zur Rothenburger Straße ist im weiteren Ver-
fahren im Detail zu klären.
Auf der städtischen Flächen befinden sich mehrere öffentliche Mischwasserkanäle. Die
Planung wurde dahingehend angepasst, dass vorhandene Kanäle nicht tangiert werden.
Bei einer späteren Bebauung ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Abstand von
Gebäuden zu Kanälen eingehalten wird.
Der Bedarf an öffentlichen Grün- und Spielflächen im Planungsbereich wird durch die im
Umfeld entstehende Wohnbebauung noch weiter ansteigen, so dass es umso wichtiger
ist, qualitativ wertvolle Freiräume zu schaffen und diese miteinander zu verknüpfen.
Aus umweltfachlicher Sicht wird vorgeschlagen, auf eine Wohnbebauung der Flächen
gänzlich zu verzichten und an deren Stelle die Trendsporthalle zu errichten. Der Umfang
der künftigen Wohnbebauung ist daher im Rahmen der Konkretisierung der städtebauli-
chen Planung zu prüfen und abzuwägen.
Im Verfahrensverlauf sind weitere Gutachten, wie beispielsweise eine qualifizierte
Baumbestandsaufnahme, eine Bestandsaufnahme der Biotops- und Nutzungstypenkar-
tierung, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, ein Lärmgutachten, aber auch die
Begutachtung der stadtklimatischen Folgewirkungen der Planung notwendig. Zu prüfen
ist weiterhin, inwieweit Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Bauvorhaben in den
Untergrund zu erwarten sind und sich eine Geländemodellierung der Freianlagen ggf.
negativ auf den Bodenaufbau auswirkt.
360
4
Fazit und weiteres Vorgehen
Das vorgelegte Strukturkonzept hat im Ergebnis zu einer Planung geführt, die sowohl der aktu-
ellen Wohnungsknappheit, als auch der seit langem dringend geforderten Trendsportanlage mit
Anbindung an eine Jugendeinrichtung gerecht wird. Die konzeptionellen Überlegungen der
Strukturplanung dienen als Grundlage für eine Konkretisierung im Rahmen einer städtebauli-
chen Rahmenplanung, sowie als Grundlage für ein ggf. nötiges Bebauungsplanverfahren. Da
es sich um städtische Grundstücke handelt, kann die weitere städtebauliche Entwicklung direkt
gesteuert werden. Die Konkretisierung der Rahmenplanung ist im weiteren Verfahren in Ab-
stimmung mit den beteiligten Dienststellen insbesondere im Hinblick auf den Umfang der künfti-
gen Wohnbebauung in Abwägung zu dem angestrebten Standort der Trendsporthalle zu klären.
Der Baulandbeschluss ist anzuwenden.
361
KiJuHaus
TrendsporthalleEbene -1
IIIVI
V
IV
OutdoorAktions-fläche
U
Wohnen
Spielen6 - 12Jahre
V
AktionsflächeJugendliche
Blüh-wiese
Fl.Nr. 161 / 7
Fl.Nr. 162 / 2 und 166
ABTEILUNG
BEARBEITUNG
LEITUNG
PLAN-NR. M = 1:
NÜRNBERG,
STRUKTURPLANUNG
STADTPLANUNGSAMT
Rothenburger Straße
2.00013-03/2020Dengler
Lbl
Jae
eb
Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Fläche Umgriff
Wohnbauflächen
BGF Wohnen gesamt
BGF Wohnen innerhalb U
BGF Wohnen außerhalb U
Wohneinheiten gesamt
Wohneinheiten innerhalb U
Wohneinheiten außerhalb U
Einwohner gesamt
Einwohner innerhalb U
Einwohner außerhalb U
Flächen Gemeinbedarf
BGF Kinder-Jugendhaus
BGF Trendsporthalle
Outdoor-Aktionsfläche
16.684 qm
7.088 qm
3.320 qm
3.768 qm
72 WE
34 WE
38 WE
144 EW
68 EW
76 EW
495 qm
1.982 qm
975 qm
räumliche Umgrenzung (U)
= stadteigene Flächen Fl.Nr. 162 / 2 und 166
Wohnen
Gemeinbedarf
(Haupt-)Fuß-/Radewegeverbindung
Grünfläche
UHaltestelle U-Bahn
Ö 2Ö 2
362
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/130/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1.Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand im Ortsteil Brunn. Das Gebiet des
Bebauungsplans Nr. 4665 "Brunner Zwickel" umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Der
Rahmenplan wurde durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro Vogelsang in
Zusammenarbeit mit Klebe Landschaftsplanung erarbeitet. Vorgesehen ist die Errichtung von
insgesamt ca. 30 Wohneinheiten als Doppelhausbebauung, eines 2- gruppigen Kindergartens
sowie die Herstellung einer Ortsrandeingrünung und einer öffentlichen Spielfläche.
Zur Übernahme der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Der Bebauungsplan soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 3Ö 3
363
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
364
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
365
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/130/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 06.10.2020 umfasste Gebiet, südlich der Heiligenmühlstraße und
nördlich der Brunner Hauptstrasse, der Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel"
aufzustellen ist.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 06.10.2020,
der Begründung vom 06.10.2020 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 25.09.2020, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(ABGV).
3. Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
Grundfläche Wohngebäude (m²) ca. 1.982
Bruttogeschossfläche Wohngebäude (m² ) ca. 3.964
Grundfläche Kita (m²) ca. 378
Bruttogeschossfläche Kita (m²) ca. 756
Wohneinheiten (Doppelhaus) 30
interne Ausgleichsfläche (m²) ca. 1.500
öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) ca. 2.130
davon öffentliche Spielflächen (m²) ca. 500
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
366
1
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4665 "Brunner Zwickel" für ein Gebiet südlich der
Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteils Brunn und ist derzeit planungsrechtlich
dem Außenbereich zuzuordnen. I m wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohn-
baufläche dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Mobilisierung dieser Bau-
flächenpotenziale, um die anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen . Mit der
Realisierung des Baugebiets soll zudem der Ortsteil Brunn in seiner Struktur gestärkt und einer
Überalterung entgegengewirkt werden. A uf einer im Stadtgebiet für Doppelhäuser geeigneten
Fläche wird Baurecht geschaffen, das insbesondere Familien zugutekommt. Um einen möglichen
Bedarf an Kindergartenplätzen, der sich aus der Entwickl ung des Gebiets sowie aus der umge-
benden Bestandsbebauung ergibt, wird im Nordosten des Plangebiets eine Fläche für eine 2 -
gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Im Rahmen einer Studie des Stadtplanungsamts aus dem Jahr 2014 wurden die Bauflächenpo-
tenziale in Brunn untersucht. Baureife Flächen, vor allem für den Ein- und Zweifamilienhausbe-
reich sind zwar vorhanden, stehen jedoch für den Wohnungsmarkt aus den unterschiedlichsten
Motiven seitens der Eigentümer und Eigentümerinnen nicht zur Verfügung.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans in Verbindung mit einem städtebaulichen
Vertrag soll sichergestellt werden, dass das neu geschaffene Baurecht zeitnah umgesetzt wird.
Planung
Das Planungskonzept wurde durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro in Rücksprache
mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Es sieht eine Abrundung des Ortsteils Brunn auf ca. 1,5 ha
mit Doppelhausbebauung und einem 2-gruppigen Kindergarten vor. Die geplanten Gebäude ha-
ben zwei Vollgeschosse und werden mit Satteldächern ausgebildet.
Zusätzlich soll durch die Planung die Ausbildung eines neuen Ortsrands mit großzügiger Eingrü-
nung sowie öffentlicher Spielplatzflächen ermöglicht werden. Das Gebiet ist an eine von Nord
nach Süd verlaufende öffentliche und darüber hinaus eine private Erschließung verkehrlich an-
gebunden. Interne Wegeverbindungen sorgen für eine Durchlässigkeit des Gebiets für Fußgän-
ger und spielende Kinder.
Städtebauliche Eckdaten
Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
Grundfläche Wohngebäude (m²) ca. 1.982
Bruttogeschossfl. Wohngebäude (m²) ca. 3.964
Grundfläche Kita (m²) ca. 378
Bruttogeschossfläche Kita (m²)
2 Gruppen
ca. 756
Wohneinheiten (Doppelhaus) 30
interne Ausgleichsfläche (m²) ca. 1.500
interne CEF-Fläche (m²) ca. 95
öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) ca. 2.130
davon öffentliche Spielflächen (m²) ca. 500
Ö 3Ö 3
367
2
Kosten
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlos-
sen, in dem Regelungen zur Übernahme von Folgekosten getroffen werden. Die Grundzustim-
mungserklärung wurde unterschrieben.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Einleitung des Bebauungsplans und dem Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Fazit
Das Bebauungsplan-Verfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung be-
schlossen werden.
368
I
I
82I
80
II
78
21
I
I
17
I
76a
II
I
76
15
I
75
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II
8I
I77
I73
I
6
I
74II
13
I
6
I
24
I
84
Brunner Hauptstraße
Brunner Hauptstraße
Brunner Hauptstraße
Heiligenmühlstraße
L
M
NW
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
II SD
B
M
Ca/Ga
B
B
B B
Ca/Ga
Ca/Ga
Ca/Ga
168
302/24
302/2
302/31
302/25
302/31
214/10
217
218
216/1
219
215/1
216
222
220
215
221
223
/31
302/31
302/3
200/9
200/26
200/77
200/10
211/5
211/3
200/8
200/7
211/6
211
214
212
214/9
214/5
214/8
213/2
202/4
213
214/6
Kita
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4665
"BRUNNER ZWICKEL"
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
PLANNAME: 4665_EINL_20201005-UE
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe, Nürnberg
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
GMKG: BRUNN
0 40m
Ö 3Ö 3
369
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
Stand: 06.10.2020
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
370
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 2 / 13
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 3
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 7
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 9
I.4. PLANUNGSKONZEPT 9
I.4.1. VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG 10
I.4.2. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMAßNAHMEN 11
I.4.3. VER- UND ENTSORGUNG 12
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY 12
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 12
I.6. KOSTEN 13
II. UMWELTBERICHT (STAND 25.09.2020) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
371
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 3 / 13
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4665
„BRUNNER ZWICKEL“
für ein Gebiet südlich der Heiligenmühlstraße und nördlich der Brunner Hauptstraße
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Brunn
der Stadt Nürnberg und soll als Wohngebiet entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst ei-
nen Geltungsbereich von ca. 1,5 ha. Aktuell ist das Plangebiet dem Außenbereich § 35 Bau-
gesetzbuch ( BauGB) zuzuordnen. Der Geltungsbereich ist im Rahmenplan des Stadtpla-
nungsamtes vom 06.10.2020 ersichtlich.
Die Aufstellung ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im
Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu lei-
ten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die auf-
grund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von
Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB ge-
regelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4
BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen, der im
Zuge des Verfahrens fortgeschrieben werden soll. Auf die erste Fassung des Umweltberichts
und deren Zusammenfassung, welche durch das Büro Landschaftsplanung Kleb e erstellt
wurde, wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Grundlage für die Konkretisierung bildet der Rahmenplan des Planungsbüros Vogelsang,
der im weiteren Verfahren des Bebauungsplans konkretisiert und planungsrechtlich gesichert
werden soll.
Der Rahmenplan mit dem 1. Entwurf des Umweltberichts ist nun der Ausgangspunkt für die
Erarbeitung des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Weiter-
hin wird auch ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Grundstück-
sentwickler über die bei der Planung anfallende Kosten und Maßnahmen geschlossen wer-
den.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Um auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Nürnberg zu reagieren und auch
Einwohner zu binden, die ein Eigenheim errichten möchten, versucht die Stadt Nürnberg den
Einfamilienhausbau zu ermöglichen. Aufgrund der bereits verdichteten Situation in den zent-
ralen Bezirken ist eine Realisierung fast ausschließlich in den Randbereichen der Stadt bzw.
der Exklave Brunn/Netzstall/Birnthon möglich.
Ziel des Konzepts ist die Entwicklung eines attraktiven Wohnquartiers mit Doppelhäusern als
Abrundung des Siedlungskörpers im östlichen Bereich des Ortsteils Brunn. Mit dieser ver-
dichteten Bauweise des Einfamilienhausbaus wird ein Kompromiss eingegangen, möglichst
vielen Familien Wohnraum anbieten zu können und gleichzeitig das Ortsbild von Brunn zu
respektieren. Eine dichtere Bebauung mit Geschosswohnungsbau würde weder dem Cha-
rakter des Ortsteils, noch der städtebaulichen Situation des Ortsrandes entsprechen.
Um einen möglichen Bedarf an Kindergartenplätzen, der sich aus der Entwicklung des Ge-
biets sowie aus der umgebenden Bestandsbebauung zu decken, wird im Nordosten des
Plangebiets eine Fläche für eine 2-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Außerdem soll das Baugebiet durch die Schaffung einer breiten, öffentlich zugänglichen
Ortsrandeingrünung im Osten inklusive einer neuen Wegeverbindungen in die Landschaft
eingebunden werden. Im Südosten des Geltungsbereichs ist ein Kinders pielplatz innerhalb
372
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 4 / 13
der Potenzialfläche Kinderspiel vorgesehen. Hinsichtlich der Energieversorgung ist ein Nah-
wärmenetz angedacht.
Das Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Jedoch ist für die-
sen Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg eine Wohnbaufläche dargestellt.
Um die Darstellungen des Flächennutzungsplans zu konkretisieren und das anvisierte Bau-
vorhaben umsetzen zu können, strebt die Stadt Nürnberg die Aufstellung eines Bebauungs-
plans an. Zudem wir durch einen städtebaulichen Vertrag mit den Investoren die Umsetzung
des geplanten Wohnquartiers gesichert. Eine Entwicklung des Bebauungsplans aus dem
FNP ist gegeben.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Das Plangebiet liegt im Or tsteil Brunn der Stadt Nürnberg, welcher als Exklave östlich des
Stadtgebiets im gemeindefreien Reichswald liegt. Innerhalb des Ortsteils liegt das Plangebiet
am östlichen Rand des Siedlungskörpers und rundet diesen in Richtung Osten zu den an-
grenzenden Waldflächen ab. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,5 ha.
Das Gelände wird im Norden von der Heiligenmühlstraße und im Süden von der Brunner
Hauptstraße begrenzt. Innerhalb dieser Straßen stellt sich das Plangebiet als flache Mulde
mit maximal 2 m Höhenunterschied dar, die in Richtung östliche Waldflächen abfällt. Im öst-
lichen Randbereich grenzt das Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ an. Der südöstli-
che Randbereich des Plangebietes (geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes. Ca. 25-50 m östlich des Plangebietes befinden sich Teilflächen
des Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) Nr. 6533 -471 „Nürnberger Reichswald“ und
des FFH-Gebietes Nr. 6533-371 „Rodungsinseln im Reichswald“.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Die Flächen des Plangebiets sowie die nördlich der Heiligenmühlstraße angrenzenden Flä-
chen werden derzeit landwirtschaftlich als Intensivacker genutzt. Östli ch des Plangebiets
grenzen Waldflächen an, die bis zur östlich liegenden Autobahn BAB 3 innerhalb des Ge-
meindegebiets liegen, darüber hinaus im gemeindefreien Reichswald. Südlich und Westlich
grenzen durch Einzel- und Doppelhaus geprägte Wohngebiete an, die neben der hauptsäch-
lichen Wohnnutzung durch kleinere Dienstleistungen wie Pensionen, Frisöre oder Boutiquen
angereichert sind.
I.3.1.3. Verkehr
I.3.1.3.a. Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet kann durch die nördlich liegende Heiligenmühlstraße sowie durch die südli-
che Brunner Hauptstraße erschlossen werden. Die Heiligenmühlstraße stellt die Ortsdurch-
fahrtsstraße dar, die in Richtung Osten zur Gemeinde Leinburg führt und in Richtung Westen
zum Ortszentrum, wo sie als Brunner Hauptstraße weiter in Richtung Fischbach führt. Über
Fischbach besteht Anschluss an die Regensburger Straße und somit an das Straßennetz der
Region Nürnberg sowie durch den Autobahnanschluss Nürnberg -Fischbach der BAB 9 an
das überregionale Verkehrsnetz.
I.3.1.3.b. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
In ca. 100 m Entfernung zum Plangebiet liegt die Endhaltestelle der Buslinie 54, die ca.
1-2 mal in der Stunde über Fischbach und Altenfurt in Richtung Langwasser -Süd verkehrt.
Mit den Umsteigepunkten Fischbach und Langwasser-Süd besteht Zugang zum S - und U-
Bahnnetz der Metropolregion.
373
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 5 / 13
I.3.1.3.c. Fuß- und Radwegeverbindungen
Entlang der Brunner Hauptstraße (südlich an den Geltungsbereich angrenzend) verläuft ein
Radwanderweg, welcher eine Abkürzung des Wanderweges: Anton -Leidinger-Weg (Nürn-
berg Tiergarten-Amberg Wingershofer Tor) darstellt. Ca. 150 m nördlich des Geltungsbe-
reichs verlaufen die Fernwanderwege Anton-Leidinger-Weg (Tiergarten Nürnberg -Moritz-
berg-Alfeld-Amberg) und der Christian-Woesch-Gedächtnisweg (Fischbach-Ottensoos).
I.3.1.4. Sozialstruktur
Dem statistischen Monatsbericht der Städte Nürnberg und Fürth vom Mai 2018 zufolge ist
der Ortsteil Brunn als etabliertes Familienquartier eingestuft. Charakteristisch für diese Quar-
tiere sind ein geringer Anteil sozialer Spannungen sowie ge ringer Anteil an Menschen mit
Migrationshintergrund sowie eine geringe bauliche Dichte. Stark ausgeprägt hingegen sind
eine hohe Wohnungsbindung sowie ein hoher Anteil an Familien und Senioren.
Die etablierten Familienquartiere verteilen sich überwiegend in den Außenbereichen, oft um
ehemalige Dorfkerne herum organisiert. Aufgrund der Siedlungsstruktur mit Ein- und Zweifa-
milienhäusern steht den Einwohnern die meiste Wohnfläche zur Verfügung. Aufgrund über-
durchschnittlicher Neubauaktivitäten verzeichnen diese Gebiete zudem einen positiven Um-
zugssaldo (d.h. mehr Zu- als Wegzüge).
I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von
Natur und Landschaft
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB und
im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definierten Kriterien bzw. Schutzgüter ist dem Um-
weltbericht zu entnehmen; hier wird daher nur eine kurze Übersicht gegeben. Vorhandene
Nutzungsarten und Vegetationstypen sind im Bestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht)
dargestellt.
Der Geltungsbereich wird größtenteils als Acker genutzt. An den westlichen Rand grenzen
Privatgärten mit Hecken aus heimischen Sträuchern an. Am nördlichen und südlichen Rand
des Geltungsbereiches sind intensiv gepflegte Gr as-/ Krautfluren (Straßenbegleitgrün) ent-
lang der bestehenden Straßen vorhanden. Östlich grenzen weitere Ackerflächen bzw. im
Südosten intensiv genutzte Wiesen an. In ca. 25-50 m Entfernung in Richtung Osten beginnt
der Nürnberger Reichswald in Form eines ehemaligen Hutewaldes mit lichtem Eichenbe-
stand.
Es sind keine Oberflächengewässer im Geltungsbereich vorhanden. Der Grundwasserhori-
zont an der nächstgelegenen Messstelle (Nr. 17129 zwischen Brunn und Fischbach) liegt ca.
16 bis 18 m unter der Geländeoberkante im Geltungsbereich.
Der geologische Untergrund des Planungsgebiets besteht aus Flugsanden des Pleistozäns,
aus welchen sich Braunerden entwickelt haben.
Der Eingriffsbereich bietet aufgrund der intensiven Ackernutzung kaum Habitate für schüt-
zenswerte Tierarten. Parallel zum Bauleitplanverfahren wurde eine spezielle artenschutz-
rechtliche Prüfung (saP) erstellt, um Vorkommen europarechtlich geschützter Tierarten zu
untersuchen. Laut der saP sind bei Umsetzung der vorgegebenen Vermeidungsmaßnahmen
keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG zu erwarten. Beeinträchtigungen des Schutz-
zwecks des östlich angrenzenden Landschaftsschutzgebiets können ebenfalls ausgeschlos-
sen werden.
Ob die Planung Konflikte mit den Erhaltungszielen und Schutzzwecke der beiden östlich des
Plangebiets gelegenen Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiet 6533-371 und SPA-Gebiet 6533-
471) hervorruft, wird parallel zum weiteren Verfahren im Rahmen von FFH-Verträglichkeits-
abschätzungen geprüft und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
374
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 6 / 13
Der südöstliche Randbereich des Geltung sbereiches (geplante interne Ausgleichsfläche)
liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG Nr. 16 Brunn-Netzstall).
Für die Erholungsnutzung hat der Geltungsbereich nur geringe Bedeutung, es grenzen je-
doch Wanderwege an.
Der Geltungsbereich hat aufgrund der Ackernutzung, die den für Brunn typischen Über-
gangsbereich von Wald zur Siedlungsfläche darstellt, eine mittlere Bedeutung für das Land-
schafts- bzw. Ortsbild
I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm)
Altlasten
Aufgrund der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche wird nicht von Altlasten im Boden aus-
gegangen. Im Rahmen der Bodenuntersuchung sind keine Anzeichen für eine Kontaminie-
rung aufgefunden worden.
Kampfmittel
Aufgrund der Lage abseits von wichtigen Industrie-, Administrations- sowie Verkehrsanlagen
wird nicht von einem Kampfmittelverdacht ausgegangen. Im Rahmen der Bodenuntersu-
chung sind keine Anzeichen für Kampfmittel gefunden worden.
Lufthygiene
Aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf zeitlich begrenzte Be-
einträchtigungen (Staub, Lärm, Gerüche) aus einer normalen Bewirtschaftung der Flächen
hingewiesen.
Die Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die angrenzende Ortsdurchfahrt (Heiligenmühl-
straße) wird aufgrund der geringen Verkehrsmenge nicht vermutet. Ebenfalls wird nicht von
einer Beeinträchtigung der Luftqualität aufgrund der östlich liegenden Autobahn BAB 3 aus-
gegangen, da diese ca. 600 m entfernt liegt und durch großflächige Waldflächen abgeschirmt
ist.
Lärm
Verkehrslärm, Lärmeinwirkung aus benachbartem Vereinsgelände - Ausgangssituation
Es wird nicht von Beeinträchtigungen durch einwirkenden Verkehrslärm auf das Plangebiet
ausgegangen, da die Frequentierung der Ortsdurchfahrtstraße (Heiligenmühlstraße ) zu ge-
ring und die Autobahn BAB 3 mit ca. 600 m sehr weit entfernt ist. Trotzdem sollen eventuelle
Auswirkungen im Rahmen eines Schallschutzgutachtens untersucht werden. Außerdem sind
Lärmeinwirkungen aus dem nördlich benachbarten Vereinsgelände (inkl. Ve reinsheim) des
SV Brunn nicht auszuschließen, die ebenfalls im Rahmen des o.g. Schallschutzgutachtens
untersucht werden.
Verkehrslärm - Auswirkungen
Durch die Planung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz -Verkehr der neuen Bewohner. Aufgrund
der geringen Anzahl an geplanten Wohneinheiten wird nicht von wesentlichen Beeinträchti-
gungen durch planinduzierten Verkehrslärm ausgegangen.
Parallel zum aktuellen Bebauungsplan-Verfahren w ird ein Schallschutzgutachten erstellt.
Erst danach können genauere Aussagen bzgl. des Schallimmissionsschutzes getroffen wer-
den.
Weitere, detaillierte Aussagen zur Altlastensituation, der Lufthygiene und zur Lärmsituation
sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
375
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 7 / 13
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu
beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungspro-
gramm Bayern (LEP) sowie der Regionalplan Region Nürnberg (RP 7).
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 (inklusive der Teilfort-
schreibung vom 21.02.2018) weist Nürnberg als Metropole im Verdichtungsraum Nürnberg-
Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Im Regionalplan 7 (RP 7) der Region Nürnberg ist Nürnberg
als Oberzentrum dargestellt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind insbesondere die folgenden Ziele und Vorgaben
des LEP relevant, da mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Siedlungsgebiet abgerun-
det wird.
Die Verdichtungsräume müssen langfristig als attraktiver und gesunder Lebens- und Arbeits-
raum für die Bevölkerung entwickelt und geordnet werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür
sind:
- ein qualitativ hochwertiges, möglichst preiswertes Wohnraumangebot mit günstiger Er-
reichbarkeit von Arbeitsstätten,
- eine leistungsfähige Versorgungsinfrastruktur sowie
- Bildungs-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Angesichts zunehmender Heterogenisierung und Internationalisierung der Gesellschaft, die
in Verdichtungsräumen ausgeprägter stattfinden wird als im ländlichen Raum, soll auf sozial
durchmischte Siedlungsstrukturen und sozial ausgewogene Infrastrukturen hingewirkt wer-
den (LEP 2013, 2.2.7 (B)).
Der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizi-
enz und der Klimaschutz machen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese
ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Er-
haltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orien-
tiert. Dabei sind neben ökologischen, ö konomischen und sozialen auch baukulturelle As-
pekte zu berücksichtigen. Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte
Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden
(LEP 2013, 3.1 (B))
Eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll wegen der nachteiligen Einflüsse
auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, der überwiegend ökonomischen Nachteile (z. B. Lei-
tungslängen der technischen Infrastruktur) und im Hinblick auf den Erhalt eines intakten Woh-
numfeldes vermieden werden (LEP 2013, 3.3(B)).
Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der
Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypi-
scher Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffent-
lichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichen Lebensgrundlagen in ins-
gesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehört auch, beeinträch-
tigte Natur- und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrund-
lage und als Erholungsraum wieder erfüllen können (LEP 2013, 7.1.1 (B)).
Neben den aus dem LEP dargelegten Vorgaben gibt der RP 7 weitere Ziele an, welche für
den Bebauungsplan relevant sind.
Die organische Entwicklung ist ein allgemeiner Maßstab für die landesplanerisch zulässige
und anzustrebende Siedlungsentwicklung. Die organische Entwicklung, die der Größe,
376
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 8 / 13
Struktur und Ausstattung einer Gemeinde entspricht, wird im Rahmen der Bauleitplanung
regelmäßig anzustreben sein. (RP 7, BII 1.2)
Auf der Grundlage des Regionalplans der Region Nürnberg soll der Verdichtungsraum als
regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funk-
tionsfähig erhalten werden (Ziel A II 3.1.1). Hinsichtlich der Neuerrichtung von Wohnungen
soll gemäß Regionalplan auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere im
Bereich des gemeinsamen Oberzen trums Nürnberg / Fürth / Erlangen hingewirkt werden
(Ziel B II 2.2).
Der Bebauungsplan Nr. 4665 wird unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der
Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürn-
berg aus dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungs-
planes gegenwärtig als Wohnbaufläche mit am östlichen Rand überlagernder Ortsrandge-
staltung von ca. 20 Metern dargestellt. Der südöstliche Randbereich des Geltungsbereiches
(geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG Nr.
16 Brunn-Netzstall) sowie innerhalb eines Schwerpunktgebietes der Landschaftsentwicklung
und des Biotopverbundsystems. Weiterhin grenzen im Osten eine übergeordnete Freiraum-
verbindung entlang des Waldrandes sowie Bannwald an den Geltungsbereich an (dieser ist
zusätzlich als FFH- und SPA-[Vogelschutz]gebiet ausgewiesen).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirk-
samen FNPs und leiten sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus ihnen ab.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Das Plangebiet überdeckt eine kleine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 3920 aus dem Jahr
1973. Dieser setzt in diesem Bereich eine öffentliche Verkehrsfläche „Fußweg“ sowie Flä-
chen für die Forstwirtschaft fest. Ziel des Bebauungsplans war die Entwicklung des Wohn-
gebiets, das südlich und westlich an das Plangebiet angrenzt sowie die verkehrliche Vorbe-
reitung der Brunner Hauptstraße als Anschlussstraße an eine ca. 150 m östlich des Ortsteils
ehemals geplante Ortsumgehungsstraße. Die Aufhebung der Festsetzungen in dem kleinen
Teilbereich nördlich der Brunner Hauptstraße beeinträchtigt nicht das Ziel des ursprünglichen
Bebauungsplans.
Alle bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3920 im Geltungsbereich des Be-
bauungsplans Nr. 4665 werden aufgehoben und durch die künftigen Festsetzung en dieses
Plans ersetzt.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Bauplanungsrechtlich ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet gegenwärtig nach
§ 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Demnach wären für den Außenbereich privile-
gierte Bauvorhaben zulässig ( Landwirtschaft, techn. Infrastrukturen etc.) bzw. im Einzelfall
auch andere Vorhaben sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschlie-
ßung gesichert ist. Die Entwicklung eines Wohngebiets , wie es der Rahmenplan vorsieht ,
wäre demnach nicht zulässig.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Natur-
denkmäler sowie Wasserschutzgebiete und FFH - oder SPA-Gebiete sind im Geltungsbe-
reich nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsgebiets sind keine nach § 30 BNatSchG i.V.m.
Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützten Vegetationsbestände do-
kumentiert. Unmittelbar am östlichen und am nördlichen Rand des Geltungsbereichs schließt
das Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ an.
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 9 / 13
Der 25-50 m östlich des Geltungsbereichs liegende Wald ist Teil des Europäischen Vogel-
schutzgebiets (SPA) Nr. 6533 -471 „Nürnberger Reichswald“ sowie des FFH -Gebiets Nr.
6533-371 „Rodungsinseln im Reichswald“. Bereiche des Waldes sind zudem biotopkartiert.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation
Es befindet sich ein Kinderspielplatz im Ortsteil Brunn („Eichenhain Brunn“), welcher in
ca. 50 m Entfernung südöstlich des Plangebietes liegt.
Entlang der Brunner Hauptstraße befindet sich in ca. 200 m westliche Richtung ein evange-
lischer Kindergarten.
Weitere Einrichtungen wie z.B. eine Grundschule, weiterführende Schulen oder Einkaufs-
möglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in Fischbach und Langwasser (welche
auch durch eine Busanbindung erreichbar sind), sowie in den umliegenden Gemeinden Die-
persdorf, Altdorf und Feucht.
I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse
Die zu entwickelnden Flächen befinden sich in der Hand des Investors.
Die bestehenden Verkehrsflächen im Norden und Süden des Plangebiets befinden sich im
Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / Sonstige Stadtratsbeschlüsse
Der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg (Oktober 2017) stellt ein Regelwerk zur Bauland-
entwicklung dar, das ein einh eitliches Vorgehen der Kommune gewährleistet und dadurch
Sicherheit für Investoren schafft und ein effektives Nutzen der Planungsinstrumente ermög-
licht.
- Ausgleichsfläche soweit wie möglich im Plangebiet:
Der südöstliche Bereich des Plangebiets dient als interne Ausgleichsfläche, wodurch ein
Teil der Kompensationsmaßnahmen erbracht werden kann. Für den weiteren Aus-
gleichsbedarf werden im Verlauf des Verfahrens weitere Ausgleichsflächen ermittelt.
- Um weiterführende Flächenbedarfe zu ermitteln, geht der Baulandbeschluss bei der Er-
richtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern von 3,1 Einwohner je Wohnein-
heit aus.
- Bei der Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sind 10 m² Grünfläche
je Einwohner sowie 3,4 m² Spielplatzfläche je Einwohner. Die Spielplatzfläche kann in-
nerhalb der Grünfläche liegen.
Laut Baulandbeschluss sind ca. 930 m² Grünfläche sowie rechnerisch 500 m² Spielplatz-
fläche erforderlich. Der vorliegende Rahmenplan sieht am östli chen Rand des Plange-
bietes eine Grünfläche von ca. 2.130m² vor. Innerhalb dieser Grünfläche können auch
die Flächen für Kinderspiel vorgesehen werden. Am westlichen Rand des Baugebiets ist
zudem eine ca. 95 m² große öffentliche Grünfläche vorgesehen.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
Das Konzept sieht eine Abrundung des Ortsteils in östliche Richtung vor. Hierfür wird eine
Wohnbebauung mit Doppelhäusern anvisiert, um eine flächensparende Entwicklung zu er-
möglichen. Zusätzlich kann durch die Planung die Ausbildung eines neuen Ortsrandes mit
großzügiger Eingrünung sowie Spielplatzflächen ermöglicht werden, die den planungsindu-
zierten Bedarf nach Baulandbeschluss abdecken. Über eine von Nord nach Süd verlaufende,
an mehrere Stichstraßen angebundene Wegeverbindung wird die Brunner Hauptstraße und
darüber der Wald als Erholungsraum für die neuen Bewohner fußläufig erreichbar gemacht.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Erschließungsstraße in Nord-Süd-Richtung vor, die
die Heiligenmühlstraße und die Brunner Hauptstraße miteinander verbindet. Die Erschlie-
378
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 10 / 13
ßungsstraße dient als Rückgrat für das neue Wohnquartier und erschließt die daran ange-
bundene Bebauung direkt. Durch einen deutlich kleineren Erschließungsweg zwischen Be-
bauung und Ortsrandeingrünung können sowohl die östlichen Gebäude erschlossen werden
als auch die Grünfläche gepflegt werden. Als geeigneter Übergang zur angrenzenden freien
Landschaft ist eine Grünfläche geplant, die durch Baum - und Heckenanpflanzungen eine
großzügige Ortsrandeingrünung erzeugt. Die Grünfläche weitet sich in Richtung Südosten
zur Brunner Hauptstraße auf, um zusätzlich Flächen für einen Spielplatz schaffen zu können.
Am westlichen Rand des Plangebietes (angrenzend an die bestehende Bebauung) is t eine
schmale öffentliche Grünfläche geplant, die als Zauneidechsenhabitat angelegt werden soll.
Für die Bebauung vorgesehene Gebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen mit Satteldach.
Das vorhandene Ortsbild kann somit weitergeführt werden. Anlagen für Solarthermie oder
Photovoltaik sind möglich.
I.4.1. VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG
I.4.1.1. Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Die Erschließung des Gebiets erfolgt sowohl über die bestehende Heiligenmühlstraße im
Norden und die Brunner Hauptstraße im Süden als auch über eine geplante öffentliche Er-
schließungsstraße in Nord-Süd-Richtung, die die beiden bestehenden Straßen miteinander
verbindet. Dadurch ist eine Anbindung des Gebiets an das vorhandene öffentliche Verkehrs-
netz gesichert. Ein zweiter Erschließungsweg bindet die Gebäude im Osten an.
Durch kleinere Wege im Innern des Gebietes können die einzelnen Häuser fußläufig er-
schlossen werden.
Zur Darstellung des Stellplatzbedarfs sind jedem Grundstück jeweils eine Garage / Carport
sowie ein Stellplatz zugeordnet. Zudem können durch zwei kleinere Stellplatzanlagen Besu-
cherstellplätze angeboten werden.
I.4.1.2. Fuß- und Radwegeverbindungen
Die Erschließung des Baugebiets ist durch die zahlreichen Fuß- und Radwege gewährleistet.
Am östlichen Rand des Plangebietes ist ein e in Nord- Süd-Richtung verlaufende Erschlie-
ßungsstraße entlang der Ortsrandeingrünung vorgesehen, die gleichzeitig als Fuß- und Rad-
weg dienen soll . Der zentrale Garagenhof und ein Fußwegesystem im südlichen Teil des
Geltungsbereichs stellen die West-Ost-Verbindung dar. Der öffentliche Spielplatz im Südos-
ten des Plangebietes ist durch diese Wege fußläufig aus dem Baugebiet erreichbar. Zudem
ist die Fortführung des Gehweges an der Brunner Hauptstraße als Ers chließung des Spiel-
platzes vorgesehen.
I.4.1.3. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist durch die Bushaltestelle „Brunner Schleife“ (Buslinie 54), welche ca. 100
Meter westlich des Plangebietes liegt, an das öffentliche Verkehrsnetz von Nürnberg ange-
bunden. Die Bushaltestelle ist fußläufig über die Brunner Hauptstraße erreichbar.
379
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 11 / 13
I.4.2. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMAßNAHMEN
I.4.2.1. Grünordnerisches Konzept
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Wohngebiets. Hierzu sollen im
Straßenraum und teilweise in den Privatgärten Laubbäume der Wuchsklassen I und II, zum
Teil mit Standortbindung gepflanzt werden. Die Bäume im öffentlichen Straßenraum sollen
in mindestens 16 m2 große unversiegelte Baumscheiben gepflanzt werden. Um das Neubau-
gebiet angemessen in die Landschaft einzubinden, ist entlang des östlichen Randes eine
öffentliche Grünfläche mit zahlreichen Baum - und Strauchpflanzungen als Ortsrandeingrü-
nung vorgesehen. Im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet sind keine Gehölzpflanzungen
vorgesehen, um die charakteristischen offenen, landwirtschaftlich genutzten Vorflächen vor
dem Waldrand zu erhalten. Am westlichen Rand des Baugebiets ist zudem eine ca. 100 m²
große öffentliche Grünfläche vorgesehen, die als Habitat für Zauneidechsen angelegt werden
soll.
Vorgesehen ist die Neuanlage von öffentlichen Grünflächen (ca. 2.130 m 2) inklusive Spiel-
flächen. Die erforderlichen Spielflächen sollen im Südosten des Geltungsbereiches, außer-
halb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes ausgeführt werden und hinsichtlich der
Spielangebote mit den vorhandenen Möglichkeiten auf dem Spielplatz am Waldrand auf Flur-
nummer 302/31, Gemarkung Brunn, abgestimmt werden. Der Spielplatz (öffentliche Grünflä-
che) soll mit Bäumen der Wuchsklassen I und II sowie mit Sträuchern bepflanzt werden.
Zwischen den Gehölzpflanzungen am Ortsrand , die Schattenplätze sowie neue Lebens-
räume für gehölzbrütende Vogelarten schaffen sollen, sowie in den Freiflächen der geplanten
Kita werden Rasenflächen angelegt. Ein System aus Fußwegen, das an zwei Stellen an die
Erschließungsstraße am Ortsrand anbindet, schafft eine fußläufige Verbindung vom geplan-
ten Baugebiet zur Brunner Hauptstraße und damit zum benachbarten Nürnberger Reichs-
wald.
Grünordnerische Festsetzungen zur Lage, Größe und Zweckbestimmung von Grünflächen,
zu quantitativen und qualitativen Vorgaben für Baumpflanzungen und zu Dachbegrünungen
auf Nebengebäuden sowie eine Pflanzenliste für die Artauswahl werden zum Entwurf ergänzt
und in der Begründung erläutert.
I.4.2.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung
Im Umweltbericht sind verschiedene derzeit angedachte Maßnahmen zur Vermeidung und
Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen beschrieben ; hierauf wird verwiesen. Im
Rahmenplan bereits berücksichtigt sind dabei insbesondere Maßnahmen der Eingrünung
des neuen Quartiers bzw. zur Schaffung von Grünräumen. Weitere vorgeschlagene Maß-
nahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen werden im
weiteren Verfahren geprüft; derzeit vorgesehen sind extensive Dachbegrünungen auf Ne-
bengebäuden und ein Nahwärmenetz.
I.4.2.3. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Die Realisierung der Planung ist mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes verbunden, Baurecht ist nicht vorhanden. Somit besteht ein Ausgleichser-
fordernis der Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1a Abs. 3 BauGB.
Grundlage für die Ermittlung des Ausgleichumfangs (Punktwerte) ist die Anlage 2 zur Sat-
zung zur Erh ebung von Kostenerstattungsbeträgen der Stadt Nürnberg. Eine Bilanzierung
der Eingriffe nach dieser Satzung wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Ein Teil des zu
erwartenden Ausgleichsflächenbedarfs soll auf einer interne Ausgleichsfläche am südöstli-
chen Rand des Geltungsbereichs (Flur Nr. 223 Gemarkung Brunn) nachgewiesen werden.
Dort soll die bestehende Intensivwiese mit der Zielrichtung „magere Flachlandmähwiese“ ex-
tensiviert werden. Da die interne Ausgleichsfläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Brunn-Netzstall“ liegt, sind Gehölzpflanzungen ausgeschlossen. Da zu erwarten ist, dass in
der Gesamtbilanz trotz dieser internen Ausgleichsmaßnahme ein zusätzlicher Ausgleichsbe-
darf laut dem o.g. Schlüssel verbleibt, werden im weiteren Verfahren und nach rechnerischer
380
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Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 12 / 13
Bilanzierung der Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen auf externen Flächen zugeordnet (in Ab-
stimmung mit dem Umweltamt).
I.4.3. VER- UND ENTSORGUNG
Ein Anschluss an vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen in der Heiligenmühlstraße
und Brunner Hauptstraße ist grundsätzlich möglich.
Im Plangebiet werden entlang der privaten Stichwege bereits Flächen vorgehalten, die für
Müllbehälter oder für Nahwärme genutzt werden können.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist laut
Bodengutachten grundsätzlich möglich. Innerhalb der privaten Stichwege sind dezentrale
Einrichtungen zur Versickerung von Oberflächenwasser geplant. Ein genaueres Konzept
wird im Laufe des Verfahrens ergänzt.
Außerdem soll das Wohngebiet mit einem eigenen Nahwärmenetz ausgestattet werden (der-
zeit angedachter Brennstoff: Holzpellets). Damit wird ein Beitrag zur Umsetzung grundsätz-
licher Ziele der Stadt Nürnberg (CO²-Neutralität) geleistet.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY
Wichtige Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn - und Freiraumqualität, eine
gute frei-räumliche Verknüpfung zur Umgebung und eine verkehrliche Anbindung an die um-
gebenden Ortsteile. Der Zugang zur offenen Landschaft sowie die gute Erreichbarkeit des
ÖPNV sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung.
Aufgrund der Bauweise mit Doppelhäusern kann der Zugang zu Eigenheimwohnen für un-
terschiedliche Bevölkerungsanteile geschaffen werden.
Aufgrund der geplanten Fuß- und Radwege wird zum einen die interne Durchwegung geför-
dert und der Zugang zu außerhalb liegenden Anziehungspunkten vereinfacht. Zum anderen
verhindert eine hohe Durchwegung die Segregation von Wohnquartieren und fördert die
Kommunikationsmöglichkeiten zwischen privaten und öffentlichen Räumen.
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Für den B -Plan Nr. 4665 soll im Stadtplanung sausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet
werden. Ziel der Aufstellung ist die die Entwicklung eines Wohnquartiers mit Doppelhäusern
als Abrundung des Siedlungskörpers im östlichen Bereich des Ortsteils Brunn. Der vorlie-
gende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2
Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)1
Fläche nicht erheblich
Boden erheblich
Wasser noch nicht möglich Entwässerungsplanung
Pflanzen nicht erheblich
Tiere noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Biologische Vielfalt noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung nicht erheblich
1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
381
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“ / Begründung zum Rahmenplan Seite 13 / 13
Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich
Licht nicht erheblich
Wärme und Strahlung nicht erheblich
Erschütterungen nicht erheblich
Klima erheblich
Aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes und der be-
reits vorgesehenen umwelt-
weltfreundlichen Energiever-
sorgung ist kein zusätzliches
Energiekonzept zu erstellen.
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem. §
1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuell en Zeitpunkt noch nicht
abschließend möglich (siehe obenstehende Tabelle). Hierzu müssen die ausstehenden Gut-
achten und Prüfungen abgewartet und bewertet werden.
Abschließende Aussagen zu folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
o Lärmimmissionen (Schallschutzgutachten)
o konkrete Entwässerungsplanung
o FFH-Verträglichkeitsabschätzung
o Finale Freigabe der saP durch die Fachbehörde
Zu diesen Themen werden die im weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T. aus
Fachgutachten ergänzt.
I.6. KOSTEN
Die durch das Vorhaben verursachten Kosten werden vom Investor übernommen. Dies wird,
über einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan abgesichert.
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt und dem Investor abgeschlossen, wo unter anderem auch die durch den Bebauungs-
plan ausgelösten Maßnahmen und deren Finanzierung vertraglich gesichert werden.
Nürnberg, den 06.10.2020
Stadtplanungsamt
gez. i. V. Faßbender
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
382
Luftbildausschnitt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4665
B-Plan Nr. 4665 „Brunner Zwickel“
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 25.09.2020
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
383
2
Inhalt
1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen ................................ ..................... 4
1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 4
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 6
2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 6
2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............. 11
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .. 12
2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .... 12
2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ .......... 13
2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 14
2.5 Landschaft ................................ ................................ ................................ ........ 14
2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 15
2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 15
2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 16
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 16
2.7 Luft ................................ ................................ ................................ ................... 17
2.8 Licht ................................ ................................ ................................ ................. 17
2.9 Wärme und Strahlung ................................ ................................ ....................... 17
2.10 Erschütterungen ................................ ................................ ............................... 17
2.11 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 18
2.12 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 20
2.13 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ....................... 20
2.14 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 20
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 21
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 21
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ................................ ......... 24
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ................................ ......................... 25
5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 25
6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 25
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 26
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 27
9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 28
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlage(n): 1. Bestandsplan
384
3
1. Einle itung
Die Stadt Nürnberg plant mittels Aufstellung des Bebauungsplans „Brunner Zwickel“ f ür
einen Teilbereich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Brunn die Ausweisung eines Wohn-
gebiets für den Bau von Doppelhäusern und einer 2- gruppigen Kindertagesstätte. Ziel ist
es, günstigen Wohnraum in Form von ca. 30 Doppelhaushälften für junge Familien zu
schaffen.
Für den relevanten Bereich soll nun das Bebauungsplanverfahren Nr. 4665 eingeleitet wer-
den. Im Rahmen dieses B-Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein
Umweltbericht zu erstellen1.
Rahmenplan zum aktuellen B-Plan-Verfahren Nr. 4665 (schwarze Balkenlinie = Untersuchungsbe-
reich / Geltungsbereich des B-Plans)
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des Vorhabenträgers
vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt; im Verlauf des Verfahrens wird er
vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Grundlage dieses Berichts ist
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
385
4
der aktuelle Planungsstand des oben abgebildeten Rahmenplans für das neue B-Planver-
fahren.
Die Aufstellung des B-Plans soll im Regelverfahren nach BauGB erfolgen.
Der Geltungsbereich des oben dargestellten Rahmenplans ist ca. 1,5 ha groß.
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen
Der Inhalt und die Ziele des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan sind in
der Begründung ausführlich beschrieben.
1.2 Plangrundlagen
• Der Untersuchungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan (FNP) als Wohnbaufläche mit am östlichen Rand überlagernder Orts-
randgestaltung von ca. 20 Metern dargestellt. Der südöstliche Randbereich des Gel-
tungsbereiches (geplante interne Ausgleichsfläche) liegt innerhalb des Landschafts-
schutzgebietes (LSG Nr. 16 Brunn -Netzstall), sowie innerhalb eines Schwerpunktge-
bietes der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems (Schutz, Entwick-
lung und ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und Böden mit besonde-
rer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz). Weiterhin grenzt im Osten eine über-
geordnete Freiraumverbindung entlang des Waldrandes (hier geht es um wichtige
Wegeverbindungen) sowie Bannwald an den Geltungsbereich an (dieser ist zusätzlich
als FFH- und SPA-[Vogelschutz]gebiet ausgewiesen).
• Im Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) liegt der südöstliche
Randbereich des Geltungsbereiches innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brunn-
Netzstall (LSG -00536.11 (Zielkarte 3 „Landschaft und Erholung“, 20. Änderung (s.
Abb.). Die umgebenden Waldbereiche sind als Bannwald vermerkt. Die nördlich, west-
lich und südlich der Ortschaft gelegenen Waldbereiche sind als und Landschaftliches
Vorbehaltsgebiet dargestellt. In der Begründungskarte 1 (Ökologisch -funktionelle
Raumgliederung) ist der Geltungsbereich als Bereich mit kleinräumigen und vielfältigen
Nutzungen dargestellt. Die Begründungskarte 5 (Erholung) stellt den gesamten Nürn-
berger Reichswald als großräumiges Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erho-
lung dar.
• Im Süden und Südosten überschneidet sich das Plangebiet mit dem Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 3920.
386
5
Schutzgebiete und amtlich kartierte Biotope in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs
(Quelle, https://geoportal.bayern.de/bayernatlas, 08.08.2019)
• Der südöstliche Randbereich des Geltungsbereiches (geplante interne Ausgleichsflä-
che) liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Brunn-Netzstall“.
• Der 25-50 m östlich des Geltungsbereichs beginn ende bzw. im Südosten unmittelbar
angrenzende Wald ist Teil von Teilfläche 3 des Europäischen Vogelschutzgebiets
(SPA) Nr. 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Der unten beschriebene ehemalige Hu-
tewald ist außerdem Teil von Teilfläche 1 des FFH-Gebiets Nr. 6533-371 „Rodungsin-
seln im Reichswald“. Diese FFH -Teilfläche setzt sich in den extensiven Wiesenberei-
chen nördlich der Heiligenmühlstraße fort.
• Der nordwestliche Randbereich dieses Hutewaldes ist zudem biotopkartiert. Eine wei-
tere Teilfläche desselben amtlich kartierten Biotops liegt etwas weiter südlich (nördlich
des vorhandenen Spielplatzes). Weitere Flächen der Stadtbiotopkartierung liegen süd-
östlich und nordöstlich des Geltungsbereichs.
• Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile sowie Was-
serschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsge-
biete an oberirdischen Gewässern sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden. Ent-
lang der Heiligenmühlstraße und entlang des vorhandenen Grabens im Randbereich
des Reichswaldes verläuft ein schmaler wassersensibler Bereich.
387
6
• Im Waldfunktionsplan sind die umgebenden Waldbereiche als Bannwald dargestellt.
Der Hutewald östlich des Geltungsbereiches ist als Erholungsschwerpunkt markiert.
Weiterhin ist der östlich gelegene Wald großräumig als regionaler Klimaschutz-, Lärm-
schutz und Erholungswald Stufe I dargestellt.
• Das ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) hat im Jahr 1995
den östlich des Geltungsbereiches gelegenen Waldbereich und Waldmantel als „über-
regional bedeutsamen Lebensraum“ ( Wald, Gehölzstandort) sowie „überregional be-
deutsamen Lebensraum“ (Trockenstandort) bewertet.
2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umweltzus ta nds
(Basiss ze nario ) s owie Bewertung der Umwe lt -
a uswirk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B -Plans Nr. 4665 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen berück-
sichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der
erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche 2
Ausgangssituation
Unter dem Kriterium Fläche ist der Aspekt des flächensparenden Bauens zu verstehen.
Dabei steht der quantitative Flächenbegriff, d.h. Flächenverbrauch stärker im Vordergrund
als der qualitative, z.B. die Eigenschaft als Lebengrundlage, der schwerpunktmäßig unter
dem Aspekt Boden (s.u.) zu beurteilen ist.
Der Geltungsbereich ist ca. 1,5 ha groß und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Er grenzt unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet am östlichen Ortsrand von Brunn
an.
Auswirkungen / Prognose
Für das Vorhaben ist mit einem Flächenverbrauch von ca. 1,5 ha derzeit intensiv landwirt-
schaftlich genutzter Fläche zu rechnen, davon ca. 0, 22 ha für Grünflächen (Ortsrandein-
grünung und Kinderspielplatz , Zauneidechsenhabitat ). Geplant sind eine relativ dichte
Doppelhausbebauung, eine 2 -gruppige Kindertagesstätte und eine flächensparende Er-
schließung aus einer das Baugebiet von Nord nach Süd querenden Erschließungsstraße
und einer Stichstraße sowie einem deutlich kleineren Erschließungsweg zwischen Bebau-
ung und Ortsrandeingrünung im Osten des Plangebietes. Der Kindertagesstätte weist eine
Freifläche von ca. 500 m2 auf.
Durch die geplante Bebauung ergibt sich ein Verlust intensiv landwirtschaftlich genutzter
Fläche. Es erfolgt jedoch keine Inanspruchnahme von schützenswerten oder naturbelas-
senen Flächen sowie von Waldflächen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg ist
der Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt , d.h eine bauliche Entwicklung ist an
dieser Stelle von städtischer Seite schon seit Längerem vorgesehen . Durch die ange-
strebte bauliche Dichte bleibt der Flächenverbrauch relativ gering; trotzdem wird jeder Dop-
pelhaushälfte eine kleine private Freifläche zugeordnet, um den Bewohnern eine Erholung
im eigenen Garten zu ermöglichen.
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden insgesamt nicht erwartet.
2 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
388
7
2.2 Boden
Geologische Verhältnisse
Ausgangssituation
Gemäß der Geologischen Karte von Bayern 1: 25.000 stehen im Bereich der Untersu-
chungsfläche Flugsande aus dem Pleistozän an. Die Hanglagen südlich, östlich und nörd-
lich des Geltungsbereichs sind durch Tonsteine des Oberen Keupers (Feuerletten) ge-
kennzeichnet.
Ausschnitt aus der Geologischen Karte von Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
389
8
Laut Übersichtsbodenkarte Bayern (M 1:25.000) herrschen im Plangebiet Braunerden vor;
im Norden grenzen Gleye und andere grundwasserbeeinflusste Böden an, die sich aus
Sanden gebildet haben.
Ausschnitt aus der Übersichtsbodenkarte Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
Laut Bodenschätzungskarte Bayern 1:25.000 haben sich aus den Flugsanden Oberboden-
horizonte aus lehmigem Sand gebildet; deren landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit („Zu-
standsstufe“) wird in der Karte als durchschnittlich bezeichnet (Stufe 4 von 1=sehr gut bis
7 = schlecht). Randlich reichen Grünlandstandorte auf sandigem Lehm (im Süden) und
mittlere Ackerstandorte auf sandigem Lehm (im Norden) in den Geltungsbereich hinein.
390
9
Ausschnitt aus der Bodenschätzungskarte Bayern (M 1:25.000; UmweltAtlas Bayern, LfU 2019)
Gemäß den Ergebnissen des Geotechnischen Berichts (Schultze +Lang Ingenieurbüro für
Bodenuntersuchung, 13.05.2019) liegen zwar unter einer geringmächtigen Humusauflage
künstliche Auffüllungen aus mineralischen Erdstoffen mit Humusanteilen vor, diese weisen
391
10
jedoch gemäß den durchgeführten Laboruntersuchungen keinerlei Bodenbelastungen auf
(Z0-Einstufung nach LAGA und Eckpunktepapier). Unterhalb der humosen Auffüllungen,
die bis in eine Tiefe von 45 -85 cm reichen, liegen grobkörnige Sande, die in 11 der 13
Bohrungen bis über das Ende der Bohrtiefe (5m) hinaus reichten. Lediglich in 2 Bohrungen
im Südosten des Geltungsbereichs fanden sich ab einer Tiefe von 2,1 –2,2 m Sande mit
größerem Feinmaterialanteil, die mit wachsender Tiefe in festen, sandigen Schluff / T on
übergehen.
Der Boden ist laut den Ergebnissen des Geotechnischen Berichts für eine Versickerung
der Oberflächenwasserabflüsse in dezentralen Versickerungseinrichtungen geeignet.
In der Landwirtschaftlichen Standortkartierung (LSK) in Bayern (Bayerische Landesan-
stalt für Bodenkultur und Pflanzenbau, 1999) wird der Geltungsbereich als Ackerstandort
der Kategorie s 2.1 D eingestuft. Mit s werden Standorte bezeichnet auf denen vorwie-
gend Kartoffeln oder Feldfrüchte mit ähnlichen Standortansprüchen, wie z.B. Roggen und
Hafer, angebaut werden (z.B. Niedermoore und saure, sandige oder steinige Böden).
Dieser Standort ermöglicht zwar einen intensiven Ackerbau, aufgrund der Boden- und Kli-
maverhältnisse ist aber keine anspruchsvolle Ackernutzung zu erwarten. Dies geht auch
aus der Ertragsklasse hervor, die mit Stufe 2 als eher schlecht einzustufen ist. Die Gefäl-
lestufe 1 (<12%) ist für den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen optimal. In der Wer-
tung wurde der Geltungsbereich als D = landwirtschaftliche Fläche mit durchschnittlichen
Erzeugungsbedingungen bewertet.
Im Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung
der einzelnen Bodenfunktionen verankert. Das BBodSchG formuliert die Bodenfunktionen
sehr umfassend und allgemein und behandelt natürliche Bodenfunktionen und bodenzer-
störende Nutzungsfunktionen in gleicher Weise. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschut-
zes können jedoch nur Bodenfunktionen bewertet werden, die keinen bodenzerstörenden
Charakter haben und deren Funktionserfül lung anhand bodenkundlicher Eigenschaften
bewertet werden kann. Dies sind die natürlichen Bodenfunktionen, die Archivfunktion und
die land- und forstwirtschaftliche Nutzungsfunktion. Im Folgenden werden die Bodenfunk-
tionen gemäß dem Leitfaden „Das Schutzgut Boden in der Planung“ (Bayer. Geologisches
Landesamt, Landesamt für Umweltschutz, 2003) bewertet.
Für den Ackerstandort der Kategorie s 2.1 D (s.o.) ist die potenzielle Lebensraumfunktion
(Bodenteilfunktion der natürlichen Bodenfunktionen) aufgrund der i ntensiven landwirt-
schaftlichen Nutzung, der potenziellen natürlichen Vegetation (Zittergrasseggen-Hainsim-
sen-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald sowie örtlich
Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald), des relativ flachen R eliefs, der geringen
Vernetzungsfunktion und der guten Wiederherstellbarkeit des Standortes in die Bewer-
tungsklasse 2 (bayernweit potenziell häufig) gemäß Tabelle II/3 des o.g. Leitfadens einzu-
ordnen. Das Retentionsvermögen des Bodens bei Niederschlagsereignissen ist gemäß
Tabelle II/5 in die Wertklasse 3 (mittel) einzustufen. Das Rückhaltevermögen des Bodens
für Schwermetalle (Bodenteilfunktionen der natürlichen Bodenfunktionen) ist gemäß Ta-
belle II/13 in die Bewertungsklasse 3 (mittel) einzuordnen.
Die natürliche Ertragsfähigkeit des Ackerstandortes der Kategorie s 2.1 D ist gemäß Bo-
denschätzungskarte und LSK (s.o.) von mittlerer Wertigkeit und gemä ß Tabelle II/17 des
o.g. Leitfadens in die Bewertungsklasse 2 (gering) einzuordnen.
Da die Böden im Geltungsbereich regional und überregional weit verbreitet sind, haben sie
hinsichtlich ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte keine besondere Be-
deutung.
Insgesamt hat der Geltungsbereich eine mittlere Bedeutung bzgl. der Bodenverhältnisse.
392
11
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch den Bau werden unversiegelte, temporär bewachsene Flächen (Acker) versiegelt
und die anstehenden Bodenprofile irreversibel verändert. Die Versiegelung beeinträchtigt
die oben beschriebenen Bodenfunktionen im Geltungsbereich stark.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die durch den Bau des Wohngebiets entstehenden Folgen für die Böden bleiben dauerhaft
bestehen.
Ergebnis
Da im Geltungsbereich Böden mit mittlerem Gesamtwert dauerhaft versiegelt und der land-
wirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, sind die Eingriffe hinsichtlich des Schutzgutes
Boden insgesamt als erheblich zu bewerten.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden, ca. 50 -80 m östlich des
Baugebiets verläuft jedoch im Wald ein temporär wasserführender Graben. In diesen mün-
det nordwestlich des Plangebiets ein weiterer Graben, der als Straßengraben am nördli-
chen Rand der Heiligenmühlstraße verläuft (beides Gewässer III. Ordnung).
Der Geltungsbereich ist bisher vollkommen unversiegelt.
In der Grundwassergleichenkarte zum „Grundwasserbericht 2017“ (Stadt Nürnberg / Um-
weltreferat, 2017) ist der Ortsteil Brunn nicht enthalten, da der Ortsteil aufgrund der rand-
lichen Lage und der wenigen vorhandenen Messtellen bisher nicht in das städtische
Grundwassermessnetz eingebunden ist. Der Grundwasserhorizont an der nächstgelege-
nen Messstelle (Nr. 17129 zwischen Brunn und Fischbach) liegt laut dem Gewässerkund-
lichen Dienst Bayern (LfU 2019) bei ca. 348 m ü. NN – also ca. 16 bis 18 m unter der
Geländeoberkante im Geltungsbereich. Im Rahmen der Untersuchungen zum Geotech-
nischen Bericht (Schultze+Lang Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung, 13.05.2019)
wurde nur in einer von 13 Bohrungen Wasser angetroffen, jedoch lediglich als Schichten-
wasser über tonigen S ubstraten (Feuerletten) in einer Tiefe von 1,90 m unter Gelände-
oberkante. In den übrigen Bereichen kann das Oberflächenwasser in tiefere Schichten
versickern, d.h. die anstehenden Böden sind für eine gezielte Versickerung der Oberflä-
chenabflüsse geeignet.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Generell ist von einer Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung und einer deutlichen
Verstärkung des oberflächlichen Abflusses durch die Errichtung der relativ dichten Bebau-
ung und die damit einhergehende Flächenversiegelung auszugehen.
Temporäre oder dauerhafte Eingriffe in den Grundwasserkörper können aufgrund des gro-
ßen Grundwasserflurabstandes ausgeschlossen werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die dauerhafte Nutzung als bebautes Wohngebiet führt zu einer Erhöhung des Oberflä-
chenabflusses und einer Reduzierung der Grundwasserneubildung aufgrund der Flächen-
versiegelung. Die auf Nebengebäuden zu 100% vorgesehene extensive Dachbegrünung
führt allerdings zu einer Pufferung der Regenwasserabflüsse und trägt somit zur Eingriffs-
verringerung bei.
393
12
Die Entwässerung des Baugebiets soll grundsätzlich im Trennsystem erfolgen. Nähere An-
gaben zur Entwässerung können erst nach Vorliegen erster Ergebnisse der Erschließungs-
planung, die parallel zum B-Plan-Verfahren begonnen werden soll, gemacht werden.
Ergebnis
Die Eingriffserheblichkeit hinsichtlich des Schutzgutes Wasser kann erst nach Vorliegen
näherer Informationen zur Entwässerungsplanung bewertet werden.
2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Der Geltungsbereich wird größtenteils intensiv ackerbaulich genutzt, lediglich auf dem im
Südosten des Geltungsbereiches gelegenen Flurstück Nr. 223 (geplante Ausgleichsfläche)
ist intensive Grünlandnutzung vorhanden. Die landwirtschaftlichen Flurstücke werden ge-
meinsam bewirtschaftet, d.h. es existieren keine Raine entlang der Flurgrenzen innerhalb
der Ackergewanne. Lediglich in den nördlichen und südlichen Randbereichen zu den Stra-
ßen hin gib t es schmale Gras - und Krautfluren, die als intensiv gepflegte Straßenränder
ohne Gebüschpflanzungen einzustufen sind. Am westlichen Rand zwischen Acker und den
bestehenden Privatgärten ist ein Gras-/ Krautsaum mit niedrigem Gehölzaufwuchs vorhan-
den.
Die P otenzielle natürliche Vegetation (PNV) im Geltungsbereich ist Zittergrasseggen -
Hainsimsen-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen -Waldmeister-Buchenwald so-
wie örtlich Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald.
Nördlich und südöstlich des Baugebiets grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Fluren
als Teil der Brunner Rodungsinsel im Lorenzer Reichswald an. Westlich, südlich und süd-
westlich des Baugebiets liegen Wohngebiete mit bereits gut entwickeltem Gehölzbestand
in den Privatgärten.
Östlich der geplanten Bebauung grenzen weitere Ackerflächen bzw. im Südosten intensiv
genutzte Wiesen an. In ca. 25-50 m Entfernung in Richtung Osten beginnt der Nürnberger
Reichswald; hier in Form einer vorgelagerten Zone mit lichtem Baumbestand aus alten
Eichen (ehemaliger Hute- bzw. Allmendewald). Dieser Bereich weist eine in Wäldern sel-
tene, da an lichte, hainartige Waldflächen angepasste Bodenvegetation auf und ist Teil des
FFH-Gebiets „Rodungsinseln im Reichswald“.
Insgesamt wird die Bedeutung des Geltungsbereichs für das Schutzgut Vegetation auf-
grund der intensiven ackerbaulichen Nutzung und der weitgehend fehlenden Randstruktu-
ren als gering eingestuft. Die oben angesprochenen, außerhalb des Geltungsbereichs ge-
legenen Waldbereiche haben eine große naturschutzfachliche Bedeutung.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für die Flora sind nicht zu befürchten, da
lediglich intensiv genutzte, strukturarme Ackerflächen überbaut werden und die derzeit an-
gedachten Verringerungsmaßnahmen (Eingrünung und Durchgrünung des Baugebietes,
Neupflanzung heimischer, standortgerechter Laubgehölze, extensive Dachbegrünung auf
Nebengebäuden) in Kombination mit den geplanten Privatgärten und der Fr eianlage der
Kita den Strukturreichtum im Vergleich zum Ausgangszustand deutlich erhöhen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Im Zuge der dauerhaften Nutzung als Wohngebiet bleiben die oben beschriebenen Aus-
wirkungen, aber auch die Erhöhung der Vielfalt an Vegetationsstrukturen bestehen.
Ergebnis
Der Eingriff in das Schutzgut Pflanzen ist insgesamt als unerheblich einzustufen.
394
13
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Grundsätzlich bietet der Eingriffsbereich des B -Plans kaum geeignete Habitate für schüt-
zenswerte Tierarten, vor allem aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und
damit verbundenen der Strukturarmut sowie der überspannten Stromleitung und der an-
grenzenden Bebauung (s.o.).
Um den Geltungsbereich trotzdem mögliche Vorkommen europarechtlich geschützter Tier-
arten zu untersuchen, wurde eine artenschutzrechtliche Stellungnahme beauftragt, die zwi-
schenzeitlich bereits erstellt wurde (Bearbeiter: Dr. Helmut Schlumprecht, Büro für ökolo-
gische Studien Schlumprecht, Bayreuth). Zu untersuchen waren dabei vor allem offenland-
brütende Vogelarten und Reptilien.
Das Gutachten zeigt, dass alle saP-relevanten Arten mit Ausnahme der Zauneidechse im
Eingriffsbereich keine geeigneten Habitate vorfinden: Für gehölzbrütende Vogelarten sind
keine geei gneten Bäume oder Sträucher vorhanden; für offenlandbrütende Vogelarten
(hier v.a. relevant: Feldlerche) ist das Gebiet aufgrund der Kulissenwirkung der westlich
angrenzenden Bebauung und des östlich fast angrenzenden Waldes und aufgrund der
Raumwirkung der durch das Gebiet verlaufenden Stromleitung nicht als Fortpflanzungs-
stätte geeignet; für Fledermäuse, totholzbewohnende Käferarten, Schmetterlinge (feh-
lende Futterpflanzen) und Libellen sind ebenfalls keine geeigneten Habitate vorhanden.
Drei Individuen d er europarechtlich geschützte n Zauneidechse ( Lacerta agilis ) wurden
westlich des Plangebietes in den an den Geltungsbereich angrenzenden Privatgärten
nachgewiesen. Der am westlichen Rand des Geltungsbereiches ca. 1 m breite Gras -
/Krautstreifen grenzt an die Privatgärten an und bietet Versteckmöglichkeiten für die Zau-
neidechsen. Als Reproduktionsraum sind jedoch weder dieser Krautsaum (zu schattig, zu
dicht) noch die angrenzende Ackerflur für die Art nutzbar.
Auswirkungen / Prognose
Die extensiven Dachbegrünungen auf den Dächern der Nebengebäude schafft neue Le-
bensräume für Tiere (v.a. Insektenarten).
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind laut dem
artenschutzrechtlichen Gutachten nicht erforderlich. Um Verbot statbestände nach §44
BNatSchG zu vermeiden, empfiehlt der Gutachter aber die Errichtung eines dichten Am-
phibienzaunes am Westrand der Baustelle vor Beginn der Bauarbeiten, um eine Besiede-
lung durch die Zauneidechse während der Bauarbeiten und damit die Tö tung von Indivi-
duen dieser Art auszuschließen. Zudem ist die Anlage eines ca. 1 m breiten, mageren und
mit niedrigen Gebüschen bepflanzten Gras- / Krautsaumes zwischen den westlich angren-
zenden, bestehenden Privatgärten und den geplanten Privatgärten der Doppelhäuser ge-
plant, um weiterhin Versteckmöglichkeiten für die Zauneidechse vorzuhalten. Dieser Puf-
ferstreifen soll die bestehende Habitatstruktur in Teilen erhalten bzw. verbessern.
Bei Durchführung der in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegten Ver-
meidungsmaßnahmen werden keine Verbotstatbestände für o.g. Arten erfüllt.
Die Ergebnisse der saP werden im weiteren Verfahren in den Festsetzungen berücksich-
tigt, sofern dies planungsrechtlich möglich ist, und ansonsten in den städtebaulichen Ver-
trag aufgenommen.
Eine abschließende Aussage zur Erheblichkeit des Eingriffs in das Schutzgut Tiere kann
erst nach abgeschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die Fachbe-
hörde getroffen werden.
395
14
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio-
diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien
Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in
Bezug auf das Landschaftsbild (s. Kap. 2.5), gegeben. Eine abschließende Aussage zur
Erheblichkeit des Eingriffs in das Schutzgut biologische Vielfalt kann daher erst nach ab-
geschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die Fachbehörde getrof-
fen werden.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Der Planbereich liegt am östlichen Ortsrand von B runn, einem abseits der Stadt in einer
großen Waldlichtung gelegenen Ortsteil der Stadt Nürnberg. Die Ortschaft weist einen eher
dörflichen Charakter auf. Während nach Norden, Westen und Südwesten hin der Lorenzer
Reichswald unmittelbar an die Ortslage angrenzt, liegen östlich und südöstlich der Ort-
schaft landwirtschaftlich Flächen, die relativ kleinteilig genutzt werden und durch teilweise
biotopkartierte Hecken und andere Gehölzstrukturen gegliedert sind. Der Geltungsbereich
ist Teil eines ca. 110 m breiten, intensiv als Acker genutzten Bereichs zwischen Waldrand
und bestehendem Ortsrand. Der östlich daran angrenzende Waldrand wird durch einen ca.
60 m tiefen Bestand aus sehr alten Eichen gebildet , der aus einem für die Schweinemast
genutzten Hutewald hervorgegangen ist.
Die Landschaft östlich von Brunn ist hügelige und fällt insgesamt deutlich nach Osten ab;
der Geltungsbereich ist jedoch weniger stark geneigt: Das Gelände liegt auf ca. 365 m ü.
NN und fällt von Südwest nach Nordost und von Nordwest nach Südost um jeweils ca. 2
m, wobei die stärkste Höhenentwicklung in der Nähe der südlich und nördlich angrenzen-
den Straßen stattfindet.
Im Planungsgebiet sind aufgrund der intensiven Ackernutzung keinerlei optisch prägende
Bäume und sonstige Gehölzbestände vorhanden. Schmale krautige Säume gibt es nur
entlang der beiden Straßen. Trotzdem ist das Plangebiet wichtig für die Landschaftswahr-
nehmung, da es einen unbebauten und unbewaldeten Bereich darstellt und damit die für
Brunn typische Lage in einer landwirtschaftlich genutzten Waldlichtung betont.
Die Bedeutung des Geltungsbereichs für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist daher als mittel
einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die geplante Bebauung verschwindet am südöstlichen Ortsrand von Brunn ein Groß-
teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche zwisc hen Wald und Siedlungsbereich. Die im
Landschaftsschutzgebiet enthaltenen, freien Vorflächen vor dem Waldrand bleiben jedoch
unbebaut; dort werden auch keinerlei Gehölzpflanzungen vorgesehen, um die für das Ro-
dungsdorf Brunn charakteristische Abfolge der F lächennutzungen Siedlung - landwirt-
schaftliche Flächen – Wald zu erhalten.
Im Rahmen der Neuplanung werden öffentlich zugängliche Grünflächen mit Bäumen und
Hecken, insbesondere eine ca. 10m breite Ortsrandeingrünung am Ostrand des Bauge-
biets sowie neue Wegeverbindungen geschaffen. Zudem werden Rasenflächen und wei-
tere Bepflanzungen in den Privatgärten und der Kita-Freifläche entstehen. Außerdem wir-
ken sich die geplanten Baumpflanzungen im öffentlichen Raum des Baugebietes sowie im
Straßenraum bzw. innerhalb der Privatgärten positiv auf das das Schutzgut Landschaft
aus. Im Bereich der internen Ausgleichsfläche am südöstlichen Rand des Geltungsbe-
reichs (Flur Nr. 223) soll die bestehende Intensivwiese extensiviert werden. Innerhalb der
396
15
Fläche werden keine Gehölze gepflanzt, um den für Brunn typischen Charakter einer land-
wirtschaftlich genutzten Waldlichtung zu erhalten.
Die im Rahmenplan angedachte städtebauliche Gestaltung des geplanten Baugebiets
lehnt sich stark an die bauliche Struktur der Umgebung an. Da s Baugebiet wird sich
dadurch gut in das Ortsbild einfügen. Die Entstehung einer völlig anders gearteten Sied-
lung am Ortsrand ist somit nicht zu befürchten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die durch den Bau des Wohngebiets entstehenden Folgen für die Böden bleiben dauerhaft
bestehen.
Ergebnis
Der Eingriff in das Landschaftsbild ist insgesamt als erheblich einzustufen.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der in geringer Entfernung östlich des Baugebiets gelegene Lorenzer Reichwald ist als
vielseitig nutzbarer Erholungsraum von großer Bedeutung für die Anwohner von Brunn,
aber auch für die gesamte Region Nürnberg. Sowohl entlang der Brunner Hauptstraße als
auch entlang der Heiligenmühlstraße, also am Süd- und Nordrand des Baugebiets, verläuft
ein Radwanderweg des Landkreises, der Teil eines Rundweges vom Valznerweiher in
Nürnberg über Brunn, den Birkensee, Schwaig und den Nürnberger Tiergarten ist. Ca. 150
m nördlich des Geltungsbereichs verlaufen der Anton -Leidinger-Weg (Tiergarten Nürn-
berg-Moritzberg-Alfeld-Amberg) und der Christian -Woesch-Gedächtnisweg (Fischbach -
Ottensoos). Nordöstlich des Baugebietes auf Flurnummer 302/31 (kürzeste Entfernung
zum Geltungsbereich ca. 50 m) ist ein geschotterter Wanderparkplatz vorhanden. Auch für
die Naherholung, vor allem der Anwohner aus Brunn, ist der Geltungsbereich relevant,
denn die Brunner Hauptstraße und die Gänseriedstraße werden als Spazierwege und Ver-
bindung in Richtung Wald genutzt. Am südöstlich des Baugebiets gelegenen Waldeck be-
findet sich ein kleiner geschotterter Parkplatz, der rege genutzt wird – nicht nur für die
Nutzung des angrenzenden Spielplatzes, sondern auch als Wanderparkplatz sowie von
Hundebesitzern, die von hier aus durch den Reichswald laufen. Auch der Spielplatz hat
eine hohe Bedeutung für die Naherholung, da in der Ortschaft Brunn kein weiterer Spiel-
platz vorhanden ist. Von allen genannten Erholungswegen, den Parkplätzen und dem
Spielplatz aus ist das geplante Baugebiet gut sichtbar.
Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung sind im Plangebiet bisher nicht gegeben.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Die westlich und südwestlich angrenzende Wohnbebauung wird w ährend der Bauphase
durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahrzeugen beeinträchtigt. Gleiches gilt für
die benachbarten Wander- und Radwege und die die in geringer Entfernung östlich gele-
genen Waldrandbereiche (inkl. dort vorhandener Spielplatz). Es werden jedoch die gesetz-
lichen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissionsrichtwerte und der zeitlichen Ein-
schränkungen eingehalten (AVV Baulärm), so dass hier keine erhebliche Beeinträchtigung
benachbarter Gebiete zu befürchten ist. In den östlich des vorhandenen Spielplatzes an-
schließenden Waldbereichen sind aufgrund der Pufferwirkung des Waldes nur noch ge-
ringfügige Lärmemissionen der Baustelle zu erwarten. Die Erholungsnutzung auf den ge-
nannten Wegen wird zudem durch die Baustelle optisch – wenn auch geringfügig – beein-
trächtigt.
397
16
Im Zuge der Umsetzung des B -Plans werden am neu entstehenden östlichen Ortsrand
öffentlich zugängliche Grünflächen mit einer Verbindung zur Brunner Hauptstraße über
eine untergeordnete interne Erschließungsstraße entstehen, über die in kurzer Entfernung
der Nürnberger Reichswald als großes Naherholungsgebiet erreichbar ist. Dies trägt zu
einer Verbesserung der Erholungseignung bei.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Neuanlage von ö ffentlichen Grünflächen (ca. 2.130 m2) inklusive Spielflächen
(ca. 500 m2) im Geltungsbereich wird die Erholungsfunktion gestärkt. Es ist davon auszu-
gehen, dass die Verbesserung der Erholungsfunktion sich positiv auf den gesamten Orts-
teil auswirkt, da in Brunn nur der o.g. Spielplatz am Waldra nd vorhanden ist und die neu
angelegte Spielfläche im Geltungsbereich auch von den Ortsansässigen genutzt werden
kann. Langfristig gesehen bleibt nur eine gewisse optische Veränderung durch das von
den Erholungswegen aus sichtbare, aber am neu entstandenen östlichen Ortsrand gut ein-
gegrünte Wohngebiet bestehen. Auch die oben beschriebene, durch Baum- und Strauch-
pflanzungen gesäumte neue Verbindung entlang des neuen Ortsrandes bleibt langfristig
für die Öffentlichkeit nutzbar und ermöglicht den neuen Bewohne rn einen schnellen Zu-
gang zum Reichswald.
Ergebnis
Der Eingriff ist hinsichtlich de r Erholungsnutzung aufgrund der neu entstehenden Grün -
und Spielflächen im Geltungsbereich insgesamt als unerheblich einzustufen.
2.6.2 Lärm
Ausgangssituation
Eventuelle Auswirkungen der ca. 530 m östlich des Geltungsbereichs gelegenen Park- und
Rastanlage an der A3 und de r Autobahn selbst sowie der beiden angrenzenden Straßen
werden parallel zum B -Plan-Verfahren im Rahmen eines Schallschutzgut achtens (Büro
BASIC Gmbh) untersucht und anschließend im Umweltbericht ergänzt . Außerdem sind
Lärmeinwirkungen aus dem nördlich benachbarten Vereinsgelände (inkl. Vereinsheim) des
SV Brunn nicht auszuschließen, die ebenfalls im Rahmen des o.g. Schallschutzgutachtens
untersucht werden.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Planung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung
auswirken kann, entsteht angesichts der geringen Größe des Baugebiets voraussichtlich
nicht in relevanter Größe. Näheres wird im o.g. Schallschutzgutachten erörtert.
Eine abschließende Aussage zur Erheblichkeit der von außen auf das Gebiet einwirkenden
Lärmbelastung lässt sich erst nach Vorliegen einer fachgutachterlichen Aussage treffen.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Ausgangssituation
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG:
Das Plangebiet befindet sich weitab der Achtungsabstände (KAS-18) bzw. der angemes-
senen Sicherheitsabstände (§ 3 Abs. 5c BImSchG) von Störfallbetrieben (Betriebsbereiche
gem. § 3 Abs. 5a BImSchG) . Durch die Planungen sind Belange der bauplanrechtlichen
Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die dies-
bezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.
398
17
Auswirkungen / Prognose
In Anlehnung an den Muster-Einführungserlass3 v. 28.09.2017 ist eine bau- oder betriebs-
bedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen
nicht gegeben.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Die Luftqualität in Brunn ist aufgrund der weitab der Stadt gelegenen Lage im Nürnberger
Reichswald und des Fehlens von Schadstoffemissionsquellen in der näheren Umgebung
gut. Als einzige relevante Emissionsquelle wäre die ca. 550 m weiter östlich gelegene,
durch geschlossene Waldbereiche vom Geltungsbereich getrennte Autobahn A3 zu nen-
nen. Aktuell ist im Plangebiet von einer geringen Belastung durch Luftschadstoffe und von
der sicheren Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub PM 10 bzw. PM2,5
oder für NO 2 auszugehen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden die Angaben ggf.
unter Verwendung aktueller Daten (Quelle: SUN) aktualisiert.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen/
Baubedingt kann es in der Luft zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und Verkehrsab-
gasen durch Baumaschinen kommen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die zusätzliche Etablierung von Wohnnutzungen (ca. 30 neue Wohneinheiten) im
Plangebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell - und Zielverkehr zu er-
warten. Die führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen
im Vergleich zum Istzustand. Durch zusätzliche Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem
Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Kohlenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Durch die hohen
Energiestandards neuer Gebäude und die moderne Heiztechnik mit den Möglichkeiten al-
ternativer Konzepte ist jedoch nur ein geringer Anstieg der Schadstoff -Immissionen aus
diesen Quellen zu erwarten.
Auf Basis des gegenwärtigen Kenntnisstandes ist daher nicht davon auszugehen, dass die
Planungen eine relevante Verschlechterung der Luftqualität im B-Plan-Gebiet bzw. in des-
sen relevantem Umfeld verursachen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden
voraussichtlich im Plangebiet auch nach der Realisierung des Vorhabens nicht überschrit-
ten. Die geplante Bebauung wird daher keinen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität
haben.
2.8 Licht
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
2.9 Wärme und Strahlung
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
2.10 Erschütterungen
Keine relevanten Vorbelastungen, keine erheblichen Eingriffe zu erwarten.
3 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
399
18
2.11 Klima
Ausgangssituation
Stadt-/Lokalklima:
Vorbelastungen hinsichtlich des Schutzguts Klima bestehen im Planungsbereich nicht, da
es sich um ein unbebautes Gebiet ohne Versiegelung handelt.
Im Stadtklimagutachten Nürnberg (GEONET Umweltconsulting GmbH, 2014) ist der Gel-
tungsbereich als Freifläche mit geringer bioklimatischer Bedeutung dargestellt und weist
daher eine geringe Empfindlichkeit gegenüber Bebauung auf.
Der östlich benachbarte Reichswald ist als Freifläche mit mittlerer bioklimatischer Bedeu-
tung dargestellt. Diese Bereiche weisen eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber Nutzungs-
intensivierung auf. Eine maßvolle Bebauung, die den Luftaustausch nicht wesentlich be-
einträchtigt wird für solche Bereiche empfohlen.
Ausschnitt aus Planungshinweiskarte (Stadtklimagutachten Nürnberg, 2014)
Die landwirtschaftlichen Flächen im Bereich des geplanten Baugebietes sind als Kaltluft -
entstehungsgebiet einzustufen. Aus topographischen Gründen trägt die Kaltluft, die sich
hier bildet, jedoch nicht zur Durchlüftung der angrenzenden Siedlungsbereiche bei. Dies
zeigt sich auch in der Planungshinweiskarte im Stadtklimagutachten. Demnach existiert
östlich an den Geltungsbereich angrenzend eine Kaltluftleitbahn. Die westlich angrenzende
Bebauung liegt jedoch bereits außerhalb des Wirkungsbereiches der lokal entstehenden ,
in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Strömungssysteme.
400
19
Der Klimafahrplan Nür nberg 2010–2050 (2014) wurde vom Referat für Umwelt und Ge-
sundheit der Stadt Nürnberg beauftragt. Ziel dieser Studie war es , aufzuzeigen, mit wel-
chen Maßnahmen die Stadt Nürnberg die angestrebten langfristigen Klimaschutzziele
(- 80% CO2-Emissionen bis 2050) erreichen kann. Hierzu wurden zwölf kurzfristig anzuge-
hende Maßnahmen mit höchster Priorität erarbeitet wie z.B. die Gründung einer „Fernwär-
meanschlussinitiative“, die Einführung einer Konzeptausschreibung mit Vorgaben zum
Energiekonzept bei großen Entw icklungsvorhaben und ein regelmäßiger Austausch
der Immobilienbranche mit der Stadtverwaltung und dem kommunalen Energieversor-
ger.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die vorgesehene Umnutzung des bisher völlig unbebauten Planbereiches hat Auswirkun-
gen auf den globalen und lokalen Klimaschutz.
Lokalklima:
Das Kleinklima über den Flächen im Planungsgebiet wird sich durch die Planung negativ
verändern, da unbebaute Flächen mit relativ hoher baulicher Dichte versiegelt werden. Die
im Stadtklimagutachten dargestellte Kaltluftleitbahn entlang des Reichswaldes (östlich des
Geltungsbereiches) wird durch die Planung jedoch nicht beeinträchtigt. Auch die günstige
bioklimatische Situation der Ortschaft Brunn wird aufgrund der relativ niedrigen Baukörper
und der geringen Größe des Baugebiets sowie der ausreichend vorhanden Kaltluftentste-
hungsgebiete in der Umgebung (Waldbereiche rings um die Ortschaft) nicht verschlechtert.
Globalklima:
Der geplante Bau von Wohnhäusern auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche
führt voraussichtlich zu einer geringen zusätzlichen CO2 - Belastung der Atmosphäre. Die
zum Zeitpunkt des Baus geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Wärmedäm-
mung sowie Heizkraftanlagen (einschl. EnEV und EE-WärmeG) werden jedoch eingehal-
ten. Es ist sogar angestrebt, Häuser nach dem KfW55-Standard zu bauen. Außerdem soll
das Woh ngebiet mit einem eigenen Nahwärmenetz ausgestattet werden (derzeit ange-
dachter Brennstoff: Holzpellets). Aus diesen Gründen und aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, ein zusätzliches Energiekon-
zept zu erstellen.
Durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen der neuen Bewohner (voraussichtlich Berufs-
pendler) entsteht eine zusätzliche CO2 -Belastung, die jedoch durch die gute ÖPNV -
Anbindung reduziert wird.
Klimaanpassung:
Die geplanten Vegetationsflächen mit Baum un d Strauchpflanzungen sowie die Dachbe-
grünungen auf den Nebengebäuden verbessern das Kleinklima im g eplanten Baugebiet.
Durch diese Pflanzungen wird die planinduzierte Reduzierung der Evapotranspiration im
Baugebiet verringert, was auch die Verringerung der Luftfeuchte und zu die Erhöhung der
Temperaturspitzen im Tages- und Jahresgang abmildert.
Ergebnis:
Insgesamt sind erhebliche klimatische Auswirkungen zu erwarten.
401
20
2.12 Abfall 4
Ausgangssituation
Vorbelastungen aus abfallrechtlicher oder altlastentechnischer Sicht bestehen im Plange-
biet nicht.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Bezüglich der während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind keine Besonderheiten zu er-
warten. Durch die Einhaltung der Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefähr-
dungen ausgeschlossen und eine möglichst energiesparende und ressourcenschonende
Entsorgung sichergestellt.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig im Bereich des geplanten Wohngebiets anfallenden Abfällen handelt es
sich um gewöhnlichen Hausmüll, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Darüber
hinaus sind keine besonderen oder problematischen Abfälle zu erwarten.
Eine problemlose Abwicklung der Müllabfuhr wird durch eine ausreichend dimensionierte
Erschließungsstraße sowie durch das Vorsehen ausreichender Müllsammelstellen sicher-
gestellt.
Ergebnis:
Da es sich um ein Wohngebiet ohne Besonderheiten hinsichtlich des Müllaufkommens
handelt, sind in dieser Hinsicht keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
2.13 Kultur - und Sachgüter
Ausgangssituation
Laut dem bayerischen Denkmalatlas sind Bau- oder Bodendenkmäler im Bereich des Be-
bauungsplanes nicht vorhanden.
Der östlich daran angrenzende Waldrand wird durch einen ca. 60 m t iefen Bestand aus
sehr alten Eichen gebildet, der ein kulturhistorisch bedeutsames Relikt darstellt . Solche
lichten Eichenwälder sind meist aus früher gemeinschaftlich genutzten Waldweiden (All-
mende) hervorgegangen; Eichen wurden dort forstlich gefördert, da sie der Schweinemast
dienten.
Auswirkungen / Prognose
Der kulturhistorisch bedeutsame ehemalige Hutewald ist von der Planung nicht betroffen.
Ergebnis:
Hinsichtlich der Kultur- und Sachgüter sind aktuell keine erheblichen Eingriffe zu erwar-
ten. Im weiteren Verfahren ist eine Stellungnahme seitens BOB/2 nachzureichen.
2.14 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen
Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
402
21
zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der Grundwasserneubildung. Dar-
über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu einer Erhöhung der erheblich negativen
Auswirkungen führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.
3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung /
Nullva ria nte
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plan-
gebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung
der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B.
Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren).
Da im vorliegenden Fall kein Baurecht vorliegt und für den Geltungsbereich schon vor Be-
ginn der Planung längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden hat (landwirtschaft-
liche Nutzfläche), entspricht die Nullvariante größtenteils der Ausgangssituation (ausge-
räumte, strukturarme Ackerflur). Zwar würden die oben beschriebenen Umweltauswirkun-
gen auf die einzelnen Schutzgüter nicht eintreten, allerdings wäre auch die dringend erfor-
derliche (und hier auch im FNP bereits vorgesehene) Schaffung von stadtnahem Wohn-
raum nicht möglich.
4. Ma ßna hme n zur Ve rme i dung, Verringerung und zum
Aus gle ich na chteiliger Umwelta uswirk unge n
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutz-
güter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als
Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange
des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung
verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
403
22
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB5
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt-
belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
und gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-
gen, welche durch die Realisierung der Planung
entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
BNatSchG6
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB
i.V.m. §§ 15 und
18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähig-
keit des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung
über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz / saP7
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme
gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des
§ 18 BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF8-/FCS9-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurtei-
lung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes
ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA –Ver-
träglichkeits-ab-
schätzung /
ggf. -prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungs-
ziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten
gem. § 32 BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz,
Beurteilung durch die Regierung von Mittelfran-
ken, ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Un-
zulässigkeit der Planung gegeben ist.
Tabelle: Instrumente des Umweltrechts
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich
(A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere min-
dern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Es handelt sich hierbei lediglich um Empfehlungen. Die Tabelle wird im weiteren Verfahren
ergänzt und detailliert, sobald textliche Festsetzungen erarbeitet wurden (z.B. bzgl. versi-
ckerungsfähiger Beläge, Fassadenfarben etc.). In der endgültigen Fassung des Umwelt-
berichtes verbleiben letztlich nur diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im Rahmen des
Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B-Plan
festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen:
Versiegelung landwirtschaftli-
cher Fläche, Beeinträchtigung
der Wasserspeicher - und der
Filterfunktion und der Grund-
wasserneubildung
unversiegelte Grünflächen
am Ortsrand, Pufferung der
anfallenden Regenwasser-
mengen in den Pflanzflä-
chen und Dachbegrünun-
gen auf Nebengebäuden
Vr Boden, Was-
ser, Klima
BBP (textl. und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
5 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
6 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
7 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
8 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
9 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von Populationen
404
23
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen:
Verlust von landwirtschaftli-
cher Fläche
Anlage von Dachbegrü-
nungen auf Nebengebäu-
den und Grünflächen mit
Neupflanzung von Bäumen
und Sträuchern sowie Neu-
anlage von Rasenflächen
in öffentlichen Grünflächen
und Freianlage der Kita pri-
vate Gartengestaltung
ohne nähere Vorgaben
Vr Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt,
Klima
BBP (textl. und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Baubedingte Auswirkungen:
Bebauung angrenzend an Le-
bensräume der Zauneidechse
konfliktvermeidende Maß-
nahme (Amphibienzaun,
Anlage eines lichten Gras-/
Krautsaumes am westl.
Rand des GB
Vm, A Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
städtebaulicher
Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technische
Überprägung einer intensiv
genutzten Ackerfläche
optische Aufwertung und
Ortsrandeingrünung durch
öffentliche Grünflächen mit
Gehölzpflanzungen
Vr Landschafts-
/ Ortsbild ,
Klima
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technisch e
Überprägung einer intensiv
genutzten Ackerfläche
Verbesserung der Aufent-
haltsqualität durch Schaf-
fung von durchgängigen,
öffentlich zugänglichen,
begrünten Aufenthaltsbe-
reichen, fußläufige Anbin-
dung an den Reichswald
Vr Menschliche
Gesundheit -
Erholung
BBP (zeichn. Und
textl. Festsetzung),
städtebaul. Vertrag
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Lärmeinwirkungen von außen
auf das Gebiet (Näheres noch
nicht bekannt)
Erstellung eine r gutachter-
liche Stellungnahme zum
Schallschutz im weiteren
Verfahren
Vr Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Keine erheblichen Lärmaus-
wirkungen auf die Nachbar-
schaft durch die im Geltungs-
bereich geplanten Nutzungen
zu erwarten
Erstellung einer gutachter-
liche Stellungnahme zum
Schallschutz im weiteren
Verfahren
Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Anfall von Hausmüll
Vorsehen geeigneter Zu-
fahrten und Müllsammel-
stellen
(ansonsten Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben)
Vr Abfälle / Be-
seitigung
gesetzliche Vorga-
ben
Energieverbrauch gesetzliche Vorgaben ein-
schl. EnEV und EE -
WärmeG werden eingehal-
ten
darüber hinaus derzeit Er-
füllung des KfW55 -Stan-
dards und Anlage eines
Holzpelletkessels mit Nah-
wärmenetz angestrebt
Vr Klima gesetzliche Vorga-
ben
KfW55
405
24
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus Heizungsan-
lagen
Umweltfreundliche Heiz-
konzepte ( Nahwärmenetz
mit Brennstoff Holzpellets)
Vr Klima, Luft-
qualität
evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus motorisiertem
Individualverkehr
gute Anbindung an den
ÖPNV (täglich zahlreiche
Busverbindungen)
Vr Klima, Luft-
qualität
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Emissionen aus motorisiertem
Individualverkehr
Bereitstellung von Ladeein-
richtungen für E -Bikes und
Elektroautos
Vr Klima, Luft-
qualität
evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Bodenversiegelung Verwendung wasserdurch-
lässiger Bodenbeläge zur
Schaffung von
Versickerungsflächen
Vr Wasser,
Klima
BBP (textl. Festset-
zung)
lokale Erhöhung der Tempe-
raturschwankungen im Ta-
ges- und Jahresgang durch
Bodenversiegelung
Verwendung heller Fassa-
denfarben und Verwen-
dung heller Baumaterialien
auf Straßen- und Stellplatz-
bereichen
Vr Klima evtl. städtebauli-
cher Vertrag
Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A)
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen außer dem Landschaftsschutzgebiet „Brunn-Netzstall“ (im Bereich der
geplanten internen Ausgleichsfläche) keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Ob-
jekte bzw. Gebiete (NSG, gLB und/oder ND) oder Wasserschutzgebiete vor. Im Gebiet sind
weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope noch im
ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume oder Biotope der Stadtbiotopkartierung
vorhanden.
Grundsätzlich ist gemäß § 15 BNatSchG der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, ver-
meidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. unvermeid-
bare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Für Eingriffe, die bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren, besteht keine
Ausgleichspflicht. Bei Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB ist über ggf. notwen-
dige Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschrif-
ten des § 1a BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund der Planung müssen jedoch zunächst
Vermeidung und Verringerung von Konflikten stehen. Wenn dies bei zulässigen Eingriffen
nicht möglich ist, sind Art und Umfang der Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchti-
gungen zu bestimmen.
Im weiteren Verfahren ist eine Bilanzierung von Bestand und Planung gemäß der Wertliste
nach Biotop-/ Nutzungstypen der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen) zu erstellen.
406
25
4.2 Europäischer und nationaler Artensc hutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Regierung von Mittelfranken) w urde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung
parallel zum B-Plan-Verfahren eine artenschutzrechtliche Stellungnahme erarbeitet (Bear-
beiter: Dr. Schlumprecht, Büro für ökologische Studien) . Näheres dazu ist dem Kapitel
2.4.2 zu entnehmen. Das Gutachten wird derzeit von der zuständigen Fachbehörde ge-
prüft. Gemäß dem aktuellen (noch nicht final geprüften) Stand sind keine CEF-Maßnahmen
erforderlich. Als artenschutzfachliche Konfliktvermeidungsmaßnahmen muss jedoch ein
Amphibienzaun während der Bauzeit am Rand des Baufeldes errichtet werden, um Tötun-
gen von Individuen der Zauneidechse ausz uschließen. Weiterhin soll ein ca. 1 m breiter
Gras-/ Krautsaum mit niedrigen Gebüschen am westlichen Rand des Geltungsbereiches
als Versteckmöglichkeit angelegt werden.
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind bei Umsetzung dieser Maßnahme n nach
aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Eine abschließende Aussage dazu kann je-
doch erst nach abgeschlossener Prüfung und Freigabe der vorliegenden saP durch die
Fachbehörde getroffen werden.
5. Ge bie te von gem einsc ha ftlic her Be deutung (Fauna -Flor a-
Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne
des Bundesnatursc hutzge setzes
Hinsichtlich der Betroffenheit der beiden östlich des Plangebiets gelegenen Natura2000 -
Gebiete (FFH-Gebiet 6533-371 und SPA-Gebiet 6533-471) werden parallel zum weiteren
Verfahren FFH -Verträglichkeitsabschätzungen durchgeführt und die Bewertung mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. In diesem Rahmen wird geprüft, ob die Planung
Konflikte mit den Erhaltungszielen und Schutzzwecke der o.g. Gebiete hervorruft.
6. Ge prüfte Alternative n
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Varianten hinsichtlich Stellung der Bau-
körper und Durchgrünung des Gebietes geprüft , mit dem Stadtplanungsamt (Stpl), dem
Umweltamt (UwA) und dem Jugendamt (J) der Stadt Nürnberg abgestimmt un d weiter
überarbeitet. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf einer städtebaulich sinnvollen und ge-
stalterisch verträglichen Ortsrandgestaltung und auf einer harmonischen Einbindung der
Baufläche in die umgebende Landschaft.
Im Zuge dieses Prozesses wurden zunä chst Varianten mit einem zentralen Grünzug ge-
prüft, dessen Breite jedoch nicht ausreichte, um die städtischen Anforderungen zur Spiel-
flächenversorgung des Gebiets nach Baulandbeschluss zu erfüllen. Da ein zentraler Grün-
zug angesichts der geringen Größe des Baugebiets und der Nähe zum Reichswald als
großflächigem Naherholungsgebiet nicht erforderlich ist, wurde in einem nächsten Schritt
versucht, die der Erholung und der Spielflächenversorgung dienenden öffentlichen Grün-
flächen mit der Ortsrandeingrünung nach Osten hin und mit einer Fußwegeverbindung zur
Brunner Hauptstraße und damit zum Wald zu kombinieren. Nach weiteren Abstimmungen
mit Stpl, UwA und J wurde d er dabei zunächst in der Mitte de s östlichen Ortsrandes vor-
gesehene Spielplatz an das Südwesteck des Geltungsbereichs verschoben, um eine aus-
reichend große und angemessen abgeformte (d.h. nicht zu schmale) Spielplatzfläche zu
erhalten.
407
26
Aufgrund von Bürgerwünschen wurde die damalige Variante nochmals überarbeitet. Hier-
bei wurde die bauliche Dichte verringert, indem auf die bisher größtenteils angedachte Rei-
henhausbebauung zu Gunsten von Doppelhäusern verzichtet wurde und die Errichtung
von Satteldächern auf Hauptgebäuden festgesetzt. Dadurch passt sich das Baugebiet stär-
ker als vorher in die städtebauliche Umgebung ein, die zuvor geplante Dachbegrünung ist
jedoch nur noch auf Dächern der Nebengebäude möglich. Der im Osten des Plangebietes
vorhandene Fußweg wurde zu einer untergeordneten Erschließungsstraße geändert. Der
in der damaligen Variante im Westen geplante Pflegeweg entfällt in der überarbeiteten
Fassung. Weiterhin ist nun eine Kindertagesstätte im Nord osten des Plangebietes vorge-
sehen. Die öffentlichen Grünflächen sowie Spielplatzflächen wurden im Vergleich zur vor-
herigen Variante verkleinert. Die bauliche Dichte hat sich leicht verringert.
7. Me thodik / Hinweis e a uf Sc hwie rigkeite n und
Kenntnislücke n
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung
Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es
werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel
2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran-
gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
• Gewässerkundlicher Dienst Bayern (Bayerisches Landesamt für Umwelt 2019),
https://www.gkd.bayern.de/de/grundwasser/oberesstockwerk
• Schultze+Lang Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung (1 3.05.2019): Brunner Zwickel. Neubau
von Reihenhäusern. Geotechnischer Bericht nach DIN 4020.
• LfU 2019 – 1: UmweltAtlas Bayern . https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/re-
sources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de, abgerufen am 30.07.2019.
• LfU 2019 - 2: Bayernatlas. https://geoportal.bayern.de/bayernatlas, abgerufen am 08.08.2019.
• Stadt Nürnberg: Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2014): Stadtklimagutachten
• Stadt Nürnberg Umweltamt / energieagentur nordbayern GmbH Nürnberg (2014): Klimafahrplan
Nürnberg 2010–2050
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2012): Handbuch Klimaanpassung
• Masterplan Freiraum:
- Stadt Nürnberg Umweltamt (2014): Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg
- Stadt Nürnberg Umweltamt (2013): Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“
• Stadt Nürnberg Umweltamt (2008): Stadtbiotopkartierung Nürnberg
• Stadt Nürnberg Umweltamt (1996 ): Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg
(ABSP)
• Bayer. Landesamt für Umwelt: Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
• Bay. Geologisches Landesamt (1977): Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlan-
gen und Umgebung
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2011): Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2016): Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg
• Umweltamt Stadt Nürnberg (2017): 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet
der Stadt Nürnberg
• Neununddreißigste Verordnung zur Durchführ ung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes –
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
• Geländebegehung (Umweltbelange) am 14.03.2019
• BföS Schlumprecht GmbH (Stand: 8.11.2019): Relevanzprüfung zur speziellen artenschutz-
rechtlichen Prüfung (saP), Brunn, Heiligenmühlstr., Stadt Nürnberg
408
27
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
• Lärmimmissionen
• Entwässerung
• Luftbelastung
• FFH-Verträglichkeitsabschätzung
• Relevanzprüfung zur saP (finale Prüfung und Freigabe durch Fachbehörde steht
noch aus)
Zu diesen Themen werden die i m weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T.
aus Fachgutachten, im Umweltbericht ergänzt.
8. Ma ßna hme n zur Übe rwac hung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblich en Umweltauswirkungen, die aufg rund der
Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist
die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchfüh-
rung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von
Maßnahmen gem. § 1a Abs . 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsrege-
lung)10. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die
gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maß-
nahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fach -
gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monito-
rings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind da-
bei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informatio-
nen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichne-
rischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen
zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bau-
leitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der
Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent über-
wacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informa-
tionen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltaus-
wirkungen angewiesen.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr. 4665/
Tabelle: Monitoringmaßnahmen: wird zum Entwurf ergänzt.
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit
noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind,
sind sie im weiteren Verfahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung) in Abstimmung
mit den betroffenen Fachbehörden zu erarbeiten.
10 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
409
28
9. Zusa mme nfass ung
Für den B-Plan Nr. 4665 soll im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) ein Verfahren eingeleitet
werden. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Um-
weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Eine abschließende Einschätzung zur Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen
Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB kann in einigen Fällen zum aktuellen
Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden; die bereits abschätzbaren Prognosen sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen:
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)11
Fläche nicht erheblich
Boden erheblich
Wasser noch nicht möglich Entwässerungsplanung
Pflanzen nicht erheblich
Tiere noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Biologische Vielfalt noch nicht möglich finale Abstimmung vorhande-ner saP mit Fachbehörde
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
• Erholung nicht erheblich
• Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
• Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich
Licht nicht erheblich
Wärme und Strahlung nicht erheblich
Erschütterungen nicht erheblich
Klima erheblich
Aufgrund der geringen Größe
des Baugebietes und der be-
reits vorgesehenen umwelt-
weltfreundlichen Energiever-
sorgung ist kein zusätzliches
Energiekonzept zu erstellen.
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht betroffen
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Nürnberg, den 25.09.2020
Verfasser: Dipl. Ing. Sebastian Klebe
Dipl. Ing. (FH) Fabian Uhl
11 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
410
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
29
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes -
entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013
(zuletzt geändert am 01.01.2020):
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll verringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Boden-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklu ng zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspruch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Frei -
flächen im Außenbereich. Gemäß dem
Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt-
schaftlich genutzte Gebiete erhalten werden.
Insbesondere hochwertige Böden sollen nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang für
andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind historisch gewachsene Kulturlandschaf-
ten vor Verunstaltung , Zersiedelung und
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getro ffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei -
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich -
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alter -
nativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für
Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
§§ 77, 78ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
(Frühere) Überschwemmungsgebiete (ÜSG)
i.S.d. § 76 sollen nach § 77 in ihrer Funktion
als Rückhalteflächen erhalten bzw. soweit wie
möglich wiederhergestellt werden. §§ 78 und
78a beinhalten entsprechende planerische
und bauliche Vorschriften, welche darauf ab-
zielen, Retentionsräume möglichst von Be-
bauung freizuhalten bzw. im Fall einer Bebau-
ung das vorherrschende Hochwasserschutz-
niveau nicht zu verringern. Generell sind bei
Planungen in einem amtlich festgesetzten
bzw. vorläufig gesicherten ÜSG (§ 76 Abs. 3)
oder in einem Risikogebiet außerhalb eines
ÜSG die Belange der Hochwasservorsorge
im Rahmen der bauleitplanerischen Ab -
wägung zu berücksichtigen (Abwägungs -
direktiven in § 78 Abs. 3 und 8, § 78b Abs. 1).
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische
Planungen und Konzepte in Bezug auf die
„Gemeinschaftsaufgabe“ Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, das eine Neubauplanung vor -
sieht (einschließlich Konversionsflächen), die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts -
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
411
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
30
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum Natura 2000 -
Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschu tz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 4).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs-
schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekt e
des Artenschutzes und des Biotopverbunds
sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie-
rung von Verkehrswegen und der Auswei-
sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Biotop -
verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahr ung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge-
treten ist und 2019 fortgeschrieben wurde.
Der LAP soll die Lärmprobleme und Lärmaus-
wirkungen regeln und ruhige Gebiete gegen
eine Zunahme des Lärms schützen. Für die
Nebeneisenbahnstrecken wurde 2019 ein
eigenständiger Lärmaktionsplan erstellt.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterl iegen, im bau -/immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte fü r Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sport -
anlagenlärmschutzverordnung bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref-
fen darf, die nicht v ollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
412
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
31
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle un d gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht -
linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks-
feste und Kirchweihen Anwendung finden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspiele inrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozial -
adäquat hinzunehmen sin d. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun-
gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge-
setzt; darin e nthalten ist u.a. eine Maßnah-
men-Übersicht des bestehenden Luftrein-
halte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1.
Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger
Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante)
relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BImSchV ; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grün fläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbi ld „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Baulandbeschluss (2017ff.):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
Beschluss des Umw eltausschusses vom
09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus-
schusses vom 17.10.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziel-
len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden-
begrünungsmaßnahmen bei allen anstehen-
den städtischen Neubauprojekten und im
Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit
entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Stadtratsbeschluss v. 04.03.2020:
Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als
Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für
alle räumlichen Entwicklungsplanungen
sowie für stadtstrate gische Grundsatzent-
scheidungen. Die Entwicklung von Grünflä-
chen auf vormals baulich genutzten Flächen
bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen
vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung
sind bestehende funktionale Zusammen-
hänge der vorhandenen Gebiete einze lfall-
spezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
413
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Juli 2020
32
Klima und Energie
§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne so llen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
§ 1a Abs. 5 BauGB:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst -
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering od er lieg t fast bei
Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG*):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
Energieeinsparverordnung (EnEV*):
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
____________________________________
* wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 mit dem Energieeinsparungs-
gesetz (EnEG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle
Datengrundlage und Analyse der klimaökolo-
gischen Funktionen für das Nürnberger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions - und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klim abündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werd en. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive
ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens
werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
Stadtratsbeschluss v. 24.07.2019:
Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im
Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der
Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen
(Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO 2-
neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten
und Neubaugebieten auszuschöpfen und
beim Verkauf von Grundstücken der Stadt
Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mög-
licher CO2-Neutralität erstellen zu lassen und
dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen
(Punkt j).
Stadtratsbeschluss v. 17.06.2020:
Der Stadtrat legt als Treibhausgasminde-
rungsziel bis zum Jahr 2030 einen Wert von
-60% fest (Punkt b) und erhöht das im Klima-
fahrplan 2010 – 2050 festgelegte Treibhaus-
gasminderungsziel von -80% auf -95% (Punkt
c).
414
33
Anlage 1: Bestandsplan
Quelle Luftbild: Stadt Nürnberg 2019
415
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/200/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung„
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke
Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Anlass des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens ist die Absicht des Investors, auf
seinem Firmengelände in Nürnberg-Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung
von Dampf zu errichten. Der Dampf soll zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung
genutzt werden.
Das Bebauungsplanverfahren ist notwendig, um Baurecht für das geplante Vorhaben zu
schaffen.
Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 4Ö 4
416
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
417
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
418
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/200/2020
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 25.09.2020 umfasste Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem
Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach ein Bebauungsplan
aufzustellen ist.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 25.09.2020,
der Begründung zum Rahmenplan vom 28.09.2020 und der 1. Fassung des Umweltberichts
vom 28.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(AGBV)
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
419
1
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße,
dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Anlass des durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens ist die Absicht des Investors auf seinem
Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von
Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung der Abfallw irtschaft der Stadt
Nürnberg bei. In der gesamten Region kann der Abfallstoff „Altholz“ derzeit nur unzureichend
einer Abfallbeseitigung zugeführt werden. Die städtische Müllverbrennungsanlage kann dieses
Material aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen . I m Umkreis von ca. 85 km stehen keine
entsprechenden Entsorgungsanlagen für diesen Abfallstoff zur Verfügung. In der Praxis wird
heute ein großer Anteil aus der Metropolregion bis nach Frankfurt am Main (230 km) und Leipzig
(290 km) verbracht. Durch die Erric htung der Altholzverbrennungsanlage wird eine ortsnahe
Abfallverwertung und Abfallbeseitigung geschaffen.
Kosten
Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Auf die Stadt Nürnberg
kommen voraussichtlich keine Kosten zu.
Zeitliche Umsetzung
Nach erfolgtem Beschluss im Stadtplanungsausschuss soll die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt werden.
Fazit
Der Bebauungsp lan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ soll eingeleitet und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Mit dem Bebauungsplan kann eine Verbesserung
für die Abfallwirtschaft in Nürnberg erreicht werden.
Ö 4Ö 4
420
55a
57
29
39
73
77a
77
85
I HsNr. 47
II 45
I
I
79I
61
65
51 5359
I
67
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27
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89
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I87
83
81
I
166/2
168/24
166/3
128/21
168/23
168/21
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174/4
166
147/2
146/2
146/3
146
148
148/3
150
143
Sandreuthstraße
Sandreuthstraße
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309
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313
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305
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310
310 310
310
308
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312
312
312
312
312
310
310
311
Höhe 35,0 m
Höhe
32,0 m
Höhe 12,00 m
Kesselhaus
Silos Brennstofflagerung (Bestand)
Brennstoffanlieferung
Rauchgas-
reinigung
Anlieferung
(Bestand)
LKW-Anlieferung
Entladung
Abgasleitung
(auf vorhandenen Rohrbrücken)
1 Röhre im 3-zugigen
Bestands-Kamin
Kamin (Bestand)
Reststoff und
Kesselasche Silo
Höhe
24,0mHöhe 20,0 m
PLANNAME: 4669_KONZ_20200928_stel_02-ÜBERSICHTSPLAN
BEBAUUNGSPLAN NR. 4669
"Altholzverbrennung"
für eine Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
h%(56,&+763/$1=80
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Stadtplanungsamt / Verbindliche BauleitplanungGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
1 : 2.000
Ö 4Ö 4
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Stadtplanungsamt
Begründung
Zum Rahmenplan des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“ für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße,
dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-Schwabach
Stand: 28.09.2020
Quelle der Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Ö 4Ö 4
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Inhaltsverzeichnis
Gesamtzahl Seiten: 13
Seite II
Begründung
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnell-weg und der Bahn-
strecke Nürnberg-Schwabach
Inhaltsverzeichnis
I Planbericht 4
I.1 Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren) 4
I.2 Anlass zur Aufstellung – Planungsziele 4
I.3 Grundlagen der Planung 5
I.3.1 Analyse des Bestands 5
I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topografie 5
I.3.1.2 Bebauungen und Nutzungen im Plangebiet 5
I.3.1.3 Bebauungen und Nutzungen im Umfeld des Plangebiets 6
I.3.1.4 Erschließung Verkehr 6
I.3.1.5 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des
vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft 6
I.3.1.6 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) 6
I.3.2 Planerische Vorgaben / Vorhandenes Planungsrecht 7
I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben 7
I.3.2.2 Naturschutz / Wasserschutz 8
I.3.2.3 Denkmalschutz 9
I.3.3 Sonstige Rahmenbedingungen 9
I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation 9
I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse 9
I.4 Planungskonzept 9
I.4.1 Nutzungskonzept 9
I.4.2 Angestrebte Baustruktur 10
I.4.3 Verkehrliche Erschließung 10
I.4.4 Gender und Diversity 11
I.4.5 Ver- und Entsorgung / Entwässerung 11
I.4.6 Grünordnung / Ausgleichsmaßnahmen 12
I.4.7 Immissionsschutz 12
I.4.7.1 Lufthygiene 12
I.4.7.2 Lärmimmissionsschutz 13
I.4.8 Energieeinsparung 13
I.5 Erforderliche Festsetzungen und Kennzeichnungen 13
I.6 Zusammenfassung Umweltbericht 13
I.7 Kosten 15
423
Seite III
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil 16
III Quellenangaben 17
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) (Quelle: Bayerische
Vermessungsverwaltung & eigene Darstellung) 11
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht 14
424
I Planbericht
Seite 4
Begründung
Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4669
„Altholzverbrennung“
für ein Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnell-weg und der Bahn-
strecke Nürnberg-Schwabach
I Planbericht
I.1 Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren)
Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich des Stadtteils Sandreuth auf dem Fir-
mengelände der N-ERGIE Kraftwerke GmbH. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,8
ha und umfasst in Teilen die Flurstücke Nr. 166 und 166/2 der Gemarkung Gibitzenhof . Der
Geltungsbereich kann dem Plan zum „Bebauungsplan Nr. 4669 „Altholzverbrennung" für ein
Gebiet zwischen der Sandreuthstraße, dem Frankenschnellweg und der Bahnstrecke Nürnberg-
Schwabach“ vom 25.09.2020 entnommen werden.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
der Altholzverbrennungsanlage geschaffen werden. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes ist das BauGB und die aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrif-
ten / Rechtsverordnungen. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Stadt
Nürnberg. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstel-
len, der im Zuge des Verfahrens fortgeschrieben werden soll.
Der Rahmenplan des Bebauungsplans mit der 1. Fassung des Umweltberichts bildet die Grund-
lage für die Weiterentwicklung des Areals. Die Sicherung der Planung und Durchfüh rung, ins-
besondere der Finanzierung der durch das Vorhaben / Planung verursachten Kosten erfolgt
durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags im Sinne des § 11 BauGB zwischen der
Vorhabenträgerin und der Stadt Nürnberg.
I.2 Anlass zur Aufstellung – Planungsziele
Anlass des durchzuführenden Bauleitplanverfahrens ist die Absicht der Vorhabenträgerin auf
ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung
von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird.
Die geplante Anlage trägt im Wesentlichen zur Verbesserung de r Abfallwirtschaft der Stadt
Nürnberg bei. Die Deponierung des Abfallstoffes „Altholz“ ist nicht zulässig. In der Region kann
dieser derzeit nur unzureichend einer Abfallbeseitigung zugeführt werden. Die städtische Müll-
verbrennungsanlage kann dieses Material aus Kapazitätsgründen nicht aufnehmen, im Umkreis
von ca. 85 km stehen keine entsprechenden Entsorgungsanlagen für diesen Abfallstoff zur Ver-
fügung. In der Praxis wird bereits heute ein großer Anteil aus der Metropolregion bis nach Frank-
furt am Main (230 km) und Leipzig (290 km) verbracht. Durch die Errichtung der Altholzverbren-
nungsanlage wird eine ortsnahe Abfallverwertung und Abfallbeseitigung geschaffen.
425
I Planbericht
Seite 5
Zudem läuft die derzeit noch bestehende EEG-Förderung von Altholz (Biomasse-)anlagen Ende
des Jahres 2020 aus, was zu einer teilweisen Schließung von Altholzverwertungsanlagen ohne
Wärmenutzung führen kann.
I.3 Grundlagen der Planung
I.3.1 Analyse des Bestands
I.3.1.1 Lage im Stadtgebiet / Topografie
Das Plangebiet befindet sich auf dem Betriebsgelände der Vorhabenträgerin und dem Fernwär-
mestandort Sandreuth südlich des Stadtzentrums der Stadt Nürnberg. Auf dem Standort befin-
den sich diverse öl-/gasbefeuerte Dampferzeuger, ein Biomasseheizkraftwerk, ein großer Wär-
mespeicher, ein alter Kohlekessel, der auf Gas/Öl umgerüstet worden ist, mit zugehöriger An-
nahme-, Lager- und Förderinfrastruktur und diverse Betriebsgebäude sowie der Bestands-Ka-
min. Die Altholzverbrennungsanlage soll zwischen Bestandsgebäuden, Rohrbrücken und Bahn-
gleisen errichtet werden.
Der Geltungsbereich des BP Nr. 4669 umfasst in Teilen die Flurstücke Nr. 166 und 166/2 in der
Gemarkung Gibitzenhof.
I.3.1.2 Bebauungen und Nutzungen im Plangebiet
Für das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung soll
eine mit einer Reihe von ehemaligen Kohlesilos besetzten Aufstellfläche inklusive einer angren-
zenden Parkplatzreihe genutzt werden. Insgesamt befinden sich acht alte Kohlesilos in diesem
Geländeabschnitt, von denen vier abgerissen werden und die anderen vier zur Lagerung des
Häckselgutes des Altholzes umgerüstet werden sollen. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für
Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen.
Neben Kesselhaus und Rauchgasreinigung werden Flächen für die Brennstoffanlieferung, -kon-
trolle, -zuführung und -lagerung sowie für die Reststofflagerung, -kontrolle und -abtransport be-
nötigt. Die Fläche und das Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten au-
ßer Betrieb genommenen Kohlekessel am Standort) werden zunächst für die Brennstoffanliefe-
rung per LKW und Zug umgerüstet bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reak-
tiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung genutzt werden zu können. Die Kohleanlieferung
wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas/Öl als Brennstoffe umgestellt
worden ist.
Für die Lagerung der Brennstoffe (Altholz) kommen die vier übrigen alten Kohlesilos zum Ein-
satz. Wie oben erwähnt, werden vier der acht Silos abgerissen, um Platz für Kesselhaus und
Rauchgasreinigung zu schaffen.
Der bestehende 3-zügige Stahlbeton-Kamin ist ca. 152 m hoch. Früher waren alle drei Kohle-
kessel an diesem Kamin anges chlossen. Aktuell ist eine Röhre mit dem umgebautem Hoch-
druckkessel 3 und eine weitere mit der vorhandenen Biomasseanlage belegt. Die bisher noch
freie Röhre wird für die neu zu errichtende Altholzverbrennungsanlage künftig genutzt werden.
426
I Planbericht
Seite 6
I.3.1.3 Bebauungen und Nutzungen im Umfeld des Plangebiets
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher
Seite Wohnbebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der
Deutschen Bahn (DB AG) umgeben. Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise,
befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich
die Müllverbrennungsanlage Nürnberg.
Im Süden des Betriebsgeländes Sandreuth verläuft die Sa ndreuthstraße. Diese trennt das an-
grenzende Gebiet mit Wohn- und Gewerbebebauung vom Standort der Vorhabenträgerin ab.
Das Umfeld des Plangebiets wird stark von den weiträumig verlaufenden Bahngleisen sowie
den dominanten Bestandsgebäuden des Fernwärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere
der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin, das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nen-
nen.
I.3.1.4 Erschließung Verkehr
Das Plangebiet wird derzeit über die Sandreuthstraße erschlossen, die im Osten in die Brehm-
straße und im Westen in die Hintere Marktstraße übergeht. Über die Volkmannstraße sowie die
Industrie- und Nopitschstraße ist der Standort an den Frankenschnellweg angebunden. Außer-
dem existiert am Standort ein Bahngleis, welches jederzeit reaktiviert werden kann.
I.3.1.5 Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhande-
nen Zustands von Natur und Landschaft
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB (Bauge-
setzbuch) und im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) definierten Schutzgüter erfolgt im Um-
weltbericht.
Es sind entsprechend der anthropogenen Überformung des Geländes keine natürlichen Böden
anstehend. Der oberste Grundwasserleiter liegt in den im Untergrund anstehenden Sandsteinen
des Keupers (Blasensandstein). Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt 3 - 5 m unter GOK
(Geländeoberkante). Oberflächengewässer sind nicht vorhanden. Hinsichtlich der Kalt -/Frisch-
luftentstehung weist das Plangebiet keine bis geringe Kaltluftproduktionsraten auf. Der Kaltluft-
volumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten.
Im Jahr 2020 erfolgt eine Biotoptypkartierung und artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme auf
der B-Plan-Fläche und im 300 m Umgriff soweit erforderlich. Es werden die Biotop- und Nut-
zungstypen aufgenommen und den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung zugeordnet.
Hinsichtlich Landschaftsbild und Erholung hat das Gebiet keine Bedeutung, da es nicht öffentlich
zugänglich ist und durch die Nutzung als Fernwärmestandort bereits industriell überprägt ist.
I.3.1.6 Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
In Teilbereichen des Plangebiets (Gemarkung Gibitzenhof Flurstücknummern 166 und 166/2
des Betriebsgeländes der Vorhabenträgerin in Sandreuth) wurden umweltrelevante Belastun-
gen des Bodens und des Grundwassers vor allem mit folgenden Stoffen vorgefunden:
- Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
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I Planbericht
Seite 7
- NSO-Heterozyklen
- BTEX-Aromaten (Benzol, Ethylbenzol, Toluol, Xylole und alkylierte Benzole)
- LHKW (Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe)
- Cyanide
Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans beschränken sich die Verunreinigungen
auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe. Die festgestellten Konzentrationsniveaus
erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das Schutzgut Grundwasser. Im
Grundwasser, dessen Zustand für den Planbereich über die Grundwassermessstellen GWM3
und GWM4 repräsentiert wird, wurden im Monitoring seit August 2015 durchgängig nur gering-
fügige Schadstoffkonzentrationen gemessen.
Östlich des Plangebiets liegen in drei Schadensflächen erhebliche Boden - und Grundwasser-
kontaminationen mit den o. g. Stoffen vor. Die Grundwasserschäden befinden sich aktuell in der
Sanierung.
Die Ergebnisse verschiedener Altlastengutachten der Sachverständigen der LGA Institut für Um-
weltgeologie und Altlasten GmbH, v. a. „IUA2014372 vom 29.04.2016 – Gefahrenabwehr ehe-
maliges Gaswerk Sandreuth / Sanierungsuntersuchungen und Sanierungskonzept“ [LGA, 2016]
sind der Stadt Nürnberg (Umweltamt) und der Vorhabenträgerin bekannt. Eine der Sanierungs-
anlagen befindet sich derzeit im Plangebiet.
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort
die Versickerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Die Vorhabenträgerin wird sich im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan 4669 [Städtebaulicher
Vertrag, 2020] verpflichten, die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu beseitigen, dass die
Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgütern
gegeben ist (Details siehe [Durchführungsvertrag, 2020]). Es wird auch sichergestellt, dass wäh-
rend der Bautätigkeit die laufende Sanierung gewährleistet bleibt.
Durch die Nutzung als Fernwärmestandort ist das Plangebiet bereits hinsichtlich Lufthygiene
und Lärm vorbelastet.
Erschütterungen entlang der Fahrwege werden bereits derzeit durch die Geschwindigkeitsbe-
schränkung auf dem Firmengelände minimiert.
Außerhalb des Plangebiets stellen die Müllverbrennungsanlage Nürnberg sowie der Franken-
schnellweg Vorbelastungen in Bezug auf Luftschadstoffe und Lärm dar. Das Betriebsgelände
der N-ERGIE fällt als Betriebsbereich der unteren Klas se unter den Anwendungsbereich der
Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbren-
nungsanlage befindet sich innerhalb dieses Betriebsbereiches. Näheres dazu ist im Umweltbe-
richt zu finden.
I.3.2 Planerische Vorgaben / Vorhandenes Planungsrecht
I.3.2.1 Planungsrechtliche Vorgaben
Regionalplan [Regionalplan, 2018]
428
I Planbericht
Seite 8
Der Geltungsbereich des B -Plans 4669 liegt im großen Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Er-
langen. Auf der Grundlage des Regionalplans der Region Nürnberg ist es „von besonderer Be-
deutung, die Fernwärmeversorgung in größeren zusammenhängenden Siedlungsgebieten, ins-
besondere im gemeinsamen Oberzentrum Nürnberg/ Fürth/Erlangen, auszubauen.“ [Regional-
plan, 2018, Grundsatz 6.1.2.1] Außerdem ist es von besonderer Bedeutung, „die bei der Müll-
verbrennung anfallende Wärmeenergie, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürn-
berg/Fürth/Erlangen, in zunehmendem Maß zu nutzen.“ Die bei der Altholzverbrennung anfal-
lende Wärmeenergie wird durch die Dampferzeugung fürs Fernwärmenetz genutzt . [Regional-
plan, 2018, Grundsatz 6.1.2.3] „Der bedarfsgerechten und umweltschonenden Nutzung von Bi-
omasse zur Energiegewinnung kommt in allen Teilen der Region besondere Bedeutung zu .“
[Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.1] „Es ist von besonderer Bedeutung, die im Rahmen der
Gewinnung elektrischer Energie durch Biomassenutzung entstehende Wärmeenergie, einer
sinnvollen, möglichst dezentralen Nutzung zuzuführen.“ [Regionalplan, 2018, Grundsatz 6.2.3.2]
Dies wird durch die geplante Fernwärmeerzeugung aus Biomasse (Altholz) am Standort ermög-
licht.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
[FNP, 2019]
Im seit 2006 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Land-
schaftsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung (Fernwärme) dar-
gestellt. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist demzufolge nicht not-
wendig. Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungs-
plan heraus entwickelt, daher ist eine Änderung oder Berichtigung des wirksamen Flächennut-
zungsplans mit integriertem Landschaftsplan nicht erforderlich.
Bebauungspläne
Im Plangebiet liegen keine Bebauungspläne oder Veränderungssperren vor.
Zulässigkeit von Bauvorhaben
Durch die Aufstellung des B ebauungsplans wird ein Baurecht für die Anlage geschaffen. Die
Anlage ist mit dem bisher bestehenden Baurecht nach § 34 Baugesetzbuch nicht vereinbar.
I.3.2.2 Naturschutz / Wasserschutz
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenk-
mäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläu-
fig gesicherte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte
Biotope sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch
einige Biotope. Diese sind im Umweltbericht näher beschrieben.
Näheres zu Artvorkommen ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm [ABSP, Karten A1 und A2] der Stadt Nürnberg aus dem
Jahr 1995 ist am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeut-
samer Lebensraum (Trockenstandort) ausgewiesen. Näheres wird im Umweltbericht beschrie-
ben.
429
I Planbericht
Seite 9
I.3.2.3 Denkmalschutz
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Näheres wird im Umwelt-
bericht beschrieben.
Entlang der Anlieferstrecken auf dem bestehenden Werksgelände der Vorhabenträgerin befin-
den sich Baudenkmäler , die durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW nicht
durch Erschütterungen betroffen werden können.
I.3.3 Sonstige Rahmenbedingungen
I.3.3.1 Infrastrukturelle Bedarfssituation
Die Wasserversorgung sowie die Regen- und Schmutzwasserentsorgung können durch geeig-
nete Anbindungen an die bereits vorhandenen Anlagen und Leitungen sichergestellt werden.
I.3.3.2 Eigentumsverhältnisse
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin.
I.4 Planungskonzept
I.4.1 Nutzungskonzept
Im Plangebiet ist die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von Dampf ge-
plant, der zur Fernwärmeversorgung und Stromerzeugung genutzt wird. Die Festsetzung erfolgt
hier als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) [BauNVO,
2017].
Die Gesamtgröße des G eltungsbereichs beträgt ca. 8.300 m², davon sollen ca. 4.777 m² als
überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden.
Die bauliche Dichte wird über Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan
geregelt. Hier wird auf die Obergrenzen nach der BauNVO von 0,8 für Sonstige Sondergebiete
verwiesen.
Der Altholzmix aus den Althölzern A I bis A IV wird weitgehend verarbeitungsfertig in Hackschnit-
zeln angeliefert. Zunächst erfolgt die Anlieferung nur per LKW, zukünftig kann auch die Anliefe-
rung über den Schienenweg erfolgen, wenn das Gleis reaktiviert wird, geeignete Schüttgutcon-
tainer vorhanden sind und die Zulieferer einen Bahnanschluss besitzen. Von der Annahmehalle
werden die Brennstoffe mit Förderbändern in die 4 bereits bestehenden, noch umzurüsten den
Silos gefördert und eingelagert. Um eine für die Silolagerung und Förderung erforderliche Kan-
tenlänge von < 150 mm zu garantieren, wird ein Nachzerkleinerer in der Anlieferhalle vorgese-
hen (dieser wird nur tagsüber betrieben). Zusätzlich werden als Alternativbrennstoffe Siebüber-
lauf aus der Kompostierung sowie Gärreste in zwei separaten Speichern (Container) vorgehal-
ten und anteilig dem Brennstoffmassenstrom zur Verbrennung zugegeben. Austragsschnecken
und Förderbänder führen den Brennstoff dem Brennstoffvorlagebehälter am Kessel zu und ge-
langen von dort über den Aufgabetrichter zur Verbrennung. Die Anlage hat eine Feuerungswär-
meleistung von 45 MW.
430
I Planbericht
Seite 10
Anfallende Schlacke und Asche wird nach unten abgezogen und in einem Nassentschlacker
aufgefangen. Flug- und Kesselasche fällt im unteren Bereich der Kesselzüge an und wird ge-
sondert in ein Silo abgeführt. Die Aschen werden entsprechend in einem neu zu errichtenden
Silo zwischengelagert, per LKW abtransportiert und entsorgt bzw. recycelt. Vor der Verladung
werden die Schadstoffgehalte in den angefallenen Abfällen überprüft , um den vorgesehenen
Entsorgungsweg beschreiten zu können.
Reststoffe aus der Rauchgasreinigung werden in einem neu zu errichtenden Reststoffsilo gela-
gert und, ebenso wie Flug- und Kesselasche, per LKW abtransportiert und ordnungsgemäß ent-
sorgt und größtenteils verwertet . Ein Teil der Reststoffe wird rezirkuliert und erneut in den
Rauchgasstrom vor dem Gewebefilter in den Reaktor/Zyklon eingegeben, da sich weiterhin nicht
reagierte Adsorbentien in den Reststoffen befinden. Des Weiteren wird auf diese Weise der
Reststoffanfall reduziert.
Die Abgase werden über den bestehenden 3 -zügigen Kamin abgeführt. Dafür wird eine neue
Abgasleitung auf bestehenden Rohrbrücken verlegt und eine bisher nicht gen utzte Röhre im
Kamin für die Altholzverbrennungsanlage genutzt werden.
I.4.2 Angestrebte Baustruktur
Der Geltungsbereich des B-Plans gliedert sich in den bestehenden Fernwärmestandort ein. Das
Umgebungsbild ist in diesem Gebiet stark von den dominanten Bestandsgebäuden des Fern-
wärmestandorts bestimmt. Hier sind insbesondere der Fernwärmespeicher, der Bestandskamin,
das alte Kesselhaus und die Kohlesilos zu nennen. Die Baustruktur im Plangebiet soll verträglich
mit der am Standort bestehenden Bebauung sein. Die Außenwände der Annahmehalle und des
Kesselhauses werden in Stahlskelettbauweise ausgeführt. Die Farbgebung wird an die beste-
henden umgebenden und zu erhaltenden Baustrukturen angepasst.
Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos, wird
sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern.
Über die neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos
erzielen. Die neu entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts - / Land-
schaftsbild und zur Anpassung an den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnah-
men wie Baum- und Strauchpflanzungen und / oder Klettergehölzen ausgestattet werden. Ge-
eignete Pflanzmaßnahmen werden im weiteren Verfahren festgesetzt.
I.4.3 Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt, wie für das gesamte Firmengelände der N -ERGIE,
über die Sandreuthstraße. Die Anfahrt zur Sandreuthstraße erfolgt von der Industriestraße
(siehe Abbildung 1) aus Richtung Süden . Der abfließende Verkehr wird dorthin auch wieder
abgeleitet. Die Zufahrt von der Sandreuthstraße zum Firmengelände erfolgt über die vorhan-
dene Pforte. Über die Volkmannstraße sowie die Industrie- und Nopitschstraße erfolgt die An-
bindung an den Frankenschnellweg. Außerdem existiert am Standort ein Bahngleis, welches
jederzeit reaktiviert werden kann.
Die Erschließung innerhalb des Firmengeländes zur Altholzverbrennungsanlage erfolgt auf be-
reits ausgebauten Verkehrsflächen, die auch bisher schon von LKW -Verkehr befahren werden
und dafür ausgebaut sind.
431
I Planbericht
Seite 11
Abbildung 1: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
& eigene Darstellung)
I.4.4 Gender und Diversity
Wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.4.5 Ver- und Entsorgung / Entwässerung
Da es sich bei dem Betriebsgelände um einen ausgewiesenen Fernwärmestandort mit weiteren
Anlagen handelt, sind die für die geplante Anlage erforderlichen Schnittstellen weitgehend vor-
handen. Hier wären Wasser, Erdgas (für das Start - und Lastbrennersystem für das Anfahren
der Anlage (Kaltstart), sowie für den Betrieb der Anlage mit Brennstoffen niedrigen Heizwerts),
Dampf, Strom und Abwasseranschluss als Beispiele zu nennen. Die Versorgung mit Druckluft
wird ebenfalls aus einer Bestandsanlage hergestellt. Lediglich die erforderliche Anlieferung und
Lagerung von Ammoniakwasser für die Rauchgasreinigung (bisher noch nicht auf dem Gelände
verwendet) muss neu eingerichtet werden. Die Reststoffe aus der Rauchgasreinigung sowie die
Asche und Schlacke werden in neu zu errichtenden Silos zwischengelagert und per LKW ab-
transportiert.
Die Entwässerung erfolgt ebenfalls über die bereits bestehende Infrastruktur am Standort. An-
fallende Abwässer werden, soweit möglich, prozessintern wiederverwendet. Darüberhinausge-
hende Prozessabwässer und Regenwassermengen werden in das Abwassersystem (Schmutz-
wasser- bzw. Regenwasserkanalsystem) am Standort Sandreuth abgeleitet.
Sanitärabwässer werden entsprechend in das dafür vorgesehene Abwassernetz (Schmutzwas-
ser) über-führt. Die zusätzlich durch den Betrieb der neuen Anlage auf dem Gelände anfallenden
Sanitärabwässer werden deutlich unter 1 m³ pro Tag liegen.
432
I Planbericht
Seite 12
Die Ableitung der Abgase erfolgt über den Bestands -Kamin, in dem künftig eine bisher freie
Röhre genutzt werden wird.
I.4.6 Grünordnung / Ausgleichsmaßnahmen
Grünordnerisches Konzept
Der jetzt überplante Standort ist bereits überwiegend versiegelt. Die Parkplatzreihe nördliche
der Silos wird zusätzlich in Anspruch genommen und versiegelt.
wird im weiteren Verfahren ergänzt – Details siehe UB
Gebot der Vermeidung; Verminderung
Es sind Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Um-
weltauswirkungen geplant, um die Eingriffsschwere der Beeinträchtigungen von Natur und Land-
schaft zu mindern . Hierbei handelt es sich um Emissionsminderungsmaßnahmen im Hinblick
auf Luftschadstoffe und Schallminimierung durch Kapselung und Dämmung. Aber auch um die
Anfahrt des Vorhabens über die Industriestraße. Eine detaillierte Aufstellung der Maßnahmen
findet sich im Umweltbericht.
Ob Bäume betroffen sind, kann nach Erstellung der Biotoptypenkartierung ermittelt werden. Der-
zeit ist von maximal 5 Bäumen auszugehen, die betroffen sein können.
wird im weiteren Verfahren ergänzt – Details siehe UB
Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
wird im weiteren Verfahren ergänz – Details sieh UB
Artenschutz
Maßnahmen zum Artenschutz sind voraussichtlich nicht erforderlich, da auf der Vorhabenfläche
keine geeigneten Habitat strukturen für geschützte Arten bekannt sind. Dies wird im Rahmen
einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in 2020 näher überprüft. Auch die vorhandenen
Kohlebunker werden im Hinblick auf Fledermäuse vor einem Abriss bzw. einem Umbau näher
untersucht und ggfs. werden bei Feststellung von Fledermäusen geeignete Maßnahmen ergrif-
fen.
I.4.7 Immissionsschutz
I.4.7.1 Lufthygiene
Es wird eine Immissionsprognose nach TA Luft erstellt, u m die Emissionen und Immissionen
des Plangebiets zu ermitteln und zu beurteilen. Die Immissionsprognose wird von Sweco GmbH
[Sweco IP; 2020] erstellt.
Wie die in Erstellung befindliche Immissionsprognose zeigt, sind alle Zusatzbelastungen irrele-
vant im Sinne der TA Luft. Einzelheiten werden dem Gutachten [Sweco IP, 2020] zu entnehmen
sein.
433
I Planbericht
Seite 13
I.4.7.2 Lärmimmissionsschutz
Für die Aufstellung des B-Plans ist ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Darin werden
die Geräuscheinwirkungen der geplanten Anlage und des zusätzlichen Anlieferverkehrs im Plan-
gebiet untersucht und unter Berücksichtigung bestehender Lärmvorbelastungen bewertet. Die-
ses Gutachten wird von A B K Institut für Immissionsschutz GmbH [ABK, 2020] erstellt.
Die Planung wird so gestaltet, dass die Immissionswerte nach TA Lärm / DIN 18005 vom Vor-
haben um mehr als 10 dB(A) an den maßgebenden Immissionsorten unterschritten werden. Für
nähere Details wird auf das zu erstellende Schallgutachten [ABK, 2020] verwiesen.
Die Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 und eine flächenspezifische Lärmkontin-
gentierung sind in der Erstellung.
I.4.8 Energieeinsparung
Der in der Anlage erzeugte Dampf soll zum einen Teil das Fernwärmenetz der Stadt Nürnberg
mitversorgen, zum anderen mithilfe der auf dem Gelände bereits bestehenden Turbinen anteilig
verstromt werden.
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur am Standort, kann die Anlage problemlos in das beste-
hende Stromversorgungssystem eingebunden werden. Hier ist insbesondere auf die redundante
Einbindung der Anlage in zwei unabhängige Stromnetze zu achten, um auch im Falle des Aus-
falls eines der Netze das sichere Abfahren der Anlage zu ermöglichen. Für den Fall, dass die
Unabhängigkeit der Stromnetze nicht garantiert ist, kommt zur weiteren Absicherung der Anlage
ein Dieselgenerator (Netz-Ersatz-Anlage - NEA) zum Einsatz. Über letztere ist noch nicht ab-
schließend entschieden.
Der thermische Nettowirkungsgrad der Anlage (Kessel) wird ca. 87 % betragen. Der Wirkungs-
grad der Gesamtanlage wird ca. bei 75% liegen.
Die Leitwarte wird nach EnEV errichtet, wie auch alle übrigen neuen Betriebsräume. Die Anlage
hat das Ziel, aus einem möglichst geringen Brennstoffeinsatz eine hohe Fernwärmeauskopplung
zu erreichen.
I.5 Erforderliche Festsetzungen und Kennzeichnungen
wird im weiteren Verfahren ergänzt
I.6 Zusammenfassung Umweltbericht
Für den B-Plan Nr. 4669 soll im Stadtplanung sausschuss (AfS) das Verfahren eingeleitet wer-
den. Der vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur- und Sachgüter wer-
den bei Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkun-
gen erwartet. So wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleich zur gegenwärtigen Si-
tuation geringfügig erhöht. Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die be-
stehenden Silos. Über die neue Gestaltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar
434
I Planbericht
Seite 14
Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima
sind die Auswirkungen der Planung durch die CO 2-Minderung ebenfalls positiv. Auswirkungen
auf noch nicht abschließend bewertete Schutzgüter werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a
BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung Umweltbericht
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkun-
gen
Weiterer Untersuchungs-
bedarf (Gutachten / Kon-
zepte)1
Fläche nicht erheblich
Boden noch nicht abschließend
möglich
Eutrophierung und Versaue-
rung
Wasser nicht erheblich
Pflanzen noch nicht abschließend
möglich
Kartierungen, Eutrophierung
und Versauerung
Tiere noch nicht abschließend
möglich
Kartierungen, artenschutz-
rechtlicher Fachbeitrag/saP
Biologische Vielfalt noch nicht abschließend
möglich
siehe Pflanzen & Tiere
Landschaft nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognosen TA
Lärm / DIN 18005, TA Luft,
GIRL
Lärm noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognose TA
Lärm / DIN 18005
Störfallvorsorge noch nicht abschließend
möglich
Sachverständigengutachten
gem. § 50 BImSchG bzw. Art.
13 Seveso-III-Richtlinie
Geruch noch nicht abschließend
möglich
Immissionsprognose GIRL
Luft noch nicht abschließend
möglich, voraussichtlich nicht
erheblich
Immissionsprognose TA Luft
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
435
I Planbericht
Seite 15
I.7 Kosten
Zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Nürnberg w ird vor der Billigung auf der
Grundlage des Bebauungsplan entwurfs einschließlich Umweltbericht ein städtebaulicher Ver-
trag abgeschlossen, die Grundzustimmungserklärung ist unterschrieben.
Nürnberg, den 28.09.2020
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
436
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil
Seite 16
II Umweltbericht (Stand 28.09.2020) als gesonderter Textteil
437
III Quellenangaben
Seite 17
III Quellenangaben
[ABSP, 1995]
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg
Abruf im Internet: 04.06.2020
https://www.lfu.bayern.de/download/natur/absp/text_xn.pdf
[AFS, 2016]
Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandflächen (Abstandsflächensatzung – AFS)
vom 11. Juli 2016 (Amtsblatt S. 219)
Abruf im Internet: 17.06.2020
https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/6/630/630_018.pdf
[FNP, 2019]
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan, seit 08.03.2006
rechtswirksam, Stand vom 16.10.2019
Abruf im Internet: 17.06.2020
https://dokumente.nuernberg.de/stpl/Bayernatlas/FNP/FNP_gesamt_M20t_web.pdf
[LGA, 2016]
„IUA2014372 vom 29.04.2016 – Gefahrenabwehr ehem. Gaswerk Sandreuth / Sanierungsunter-
suchungen und Sanierungskonzept“; LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH
[Regionalplan, 2018]
Regionalplan Planungsverband Region Nürnberg, in Kraft seit 01.07.1988, letzte Fortschreibung
am 16.08.2018
Abruf im Internet 17.04.2020
https://www.nuernberg.de/internet/pim/kartenverzeichnis.html
438
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
B-Plan Nr. 4669 „Altholzverbrennung“
Entwurf Umweltbericht
Stand: 28.09.2020
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt
Quelle der Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung
Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669
Ö 4Ö 4
439
Seite
Inhaltsverzeichnis
Seite I
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen 4
1.2 Plangrundlagen 4
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der
Planung 6
2.1 Fläche 6
2.2 Boden 6
2.3 Wasser 7
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 8
2.4.1 Pflanzen 8
2.4.2 Tiere 9
2.4.3 Biologische Vielfalt 10
2.5 Landschaft 10
2.6 Menschliche Gesundheit 11
2.6.1 Erholung 11
2.6.2 Lärm 11
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen 13
2.6.4 Geruch 16
2.7 Luft 16
2.8 Klima 18
2.9 Abfall 18
2.10 Kultur- und Sachgüter 19
2.11 Wechselwirkungen 22
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 23
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen 24
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 26
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz 28
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes 29
6 Geprüfte Alternativen 30
6.1 Standortalternativen 30
6.2 Technische Verfahrensalternativen 32
440
Inhaltsverzeichnis
Seite II
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 33
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 35
9 Zusammenfassung 36
10 Literaturverzeichnis 38
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen 40
12 Anlagen 44
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m 8
Tabelle 2: Einsatzstoffe 13
Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe 14
Tabelle 4: anfallende Abfälle 15
Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019) 17
Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m 19
Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts 24
Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen 25
Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand 27
Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung 27
Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen 30
Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen 35
Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung 36
Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP)
Bayern Anhang 2 - Strukturkarte 44
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1 46
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus
Legende - Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet 48
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende 49
Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm 50
Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb) 51
441
Inhaltsverzeichnis
Seite III
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand 52
Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N-
ERGIE Netz GmbH) 53
442
Einleitung
Seite 4
1 Einleitung
Das Bebauungsplan (B-Plan) -Verfahren Nr. 4669 soll am 29.10.2020 im Ausschuss für Stadtplanung
(AfS) eingeleitet (werden). Im Rahmen des B -Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und
ein Umweltbericht zu erstellen 1. Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde im Auftrag des
Vorhabenträgers vom Büro Sweco GmbH, München erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg
(UwA) fachlich geprüft werden.
Zu dem B-Plan Nr. 4669 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg bereits ein Städ-
tebaulicher Vertrag vor.
1.1 Ziele des Bebauungsplans / Festsetzungen
Ziel der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 ist es, eine ca. 0,8 ha große Fläche als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Altholzverbrennung“ festzusetzen.
Anlass ist die Absicht der N-ERGIE Kraftwerke GmbH auf ihrem Firmengelände in Nürnberg Sandreuth
eine Altholzverbrennungsanlage zur Erzeugung von Dampf zu errichten, der zur Fernwärmeversorgung
und Stromerzeugung genutzt wird.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich im Text zur (frühzeitigen
Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung) bzw. im Vorentwurf zur Begründung.
1.2 Plangrundlagen
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Regionalplan des Planungsverbandes Region
Nürnberg, Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP):
Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg als Metropole in einem Verdich-
tungsraum in der Region Nürnberg dargestellt (Stand: 1. März 2018). (siehe Anlage 1)
Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg weist den Standort wie folgt aus:
Karte 1 (Raumstruktur) : Nürnberg als Oberzentrum im Stadt - und Umlandbereich im großen
Verdichtungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen mit Entwicklungsachsen nach Erlangen, Lauf a.d.
Pegnitz, Burgthann, Schwabach, Stein und Fürth. (siehe Anlage 2)
Karte 2 (Siedlung und Versorgung): als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbau-
fläche. (siehe Anlage 3)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist das
Plangebiet als Fläche für die Ver- und Entsorgung - Fernwärme dargestellt. (siehe Anlage 4) Der
FNP widerspricht dem Vorhaben der Umsetzung des vorhabenbezogenen B -Plans für die Alt-
holzverbrennungsanlage also nicht.
Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
Im Geltungsbereich liegen derzeit keine Bebauungspläne vor. Die Darstellung im FNP ist voran-
stehend dargestellt.
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
443
Einleitung
Seite 5
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbe-
standteile sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwem-
mungsgebiete an oberirdischen Gewässern:
Es liegen keine Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte
Landschaftsbestandteile, Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Über-
schwemmungsgebiete im Plangebiet vor.
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG:
Es liegen keine geschützten Biotope im Plangebiet vor.
FFH- und/oder SPA-Gebiete2:
Es liegen keine FFH- oder SPA-Gebiete im Plangebiet vor.
2 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzge-
biete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
444
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 6
2 Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszena-
rio) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung des B-Plans Nr. 4669 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB
als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden,
wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der erheblichen Auswirkungen wäh-
rend der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche3
Ausgangssituation
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt im Stadtteil Sandreuth auf dem Firmengelände der N-ERGIE Kraft-
werke GmbH, im nordwestlichen Bereich. D er Großteil der Fläche ist bisher von ehemaligen Silos zur
Steinkohlelagerung genutzt und somit bereits versiegelt und industriell genutzt.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Es erfolgt keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten bzw. naturbelassenen Flä-
chen, natürlichen Lebensräumen oder Waldflächen für die Umwandlung in Siedlungs -, Verkehrs - und/
oder Grünflächen. Es handelt sich um die Nutzung bestehender versiegelter Gewerbeflächen.
Bewertung: Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden daher weder bau- noch anlagen-
oder betriebsbedingt erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Der Boden im Plangebiet und auf dem gesamten Firmengelände ist bereits größtenteils, bis auf einige
Grünflächen, versiegelt und überbaut. Das Plangebiet ist von anthropogener Auffüllung geprägt, im östli-
chen Bereich liegen quartäre Terrassensande mit Flugsandüberdeckung vor; jeweils unterlagert von Bla-
sensandsteinen des Keupers. Gemäß ABSP der Stadt Nürnberg sind für das Plangebiet Böden mit kaum
intakter Bodenfunktion bei einem Versiegelungsgrad von 71% bis 100% verzeichnet.
In Teilbereichen des Plangebiets wurden umweltrelevante Belastungen des Bodens und des Grundwas-
sers vorgefunden (Details siehe Begründung Kapitel I.3.1.6). Im räumlichen Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans beschränken sich die Verunreinigungen auf die ungesättigte Bodenzone bis max. 3,5 m Tiefe.
Die festgestellten Konzentrationsniveaus erfordern dort keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für das
Schutzgut Grundwasser. Die N-ERGIE verpflichtet sich, die umweltrelevanten Verunreinigungen so zu
beseitigen, dass die Bebauung und Nutzung des Plangebiets im Rahmen der Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes Nr. 4669 gewährleistet und dass keine Gefährdung oder Beeinträchtigung von Schutzgü tern
gegeben ist. Die Sanierungsanlage SAN III und der Sanierungsbrunnen befinde n sich derzeit im Gel-
tungsbereich des Plangebiets. Es wird auch sicher gestellt, dass während der Bautätigkeit die laufende
Sanierung gewährleistet bleibt. (siehe auch Begründung Kapitel I.3.1.6).
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
445
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 7
Aufgrund dieser Bodenbelastungen auf dem Betriebsgelände ist am gesamten Firmenstandort die Versi-
ckerung von Niederschlagswasser derzeit nicht zulässig.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Die temporäre Anlage von Baustelleneinrichtung, Bodenlager, Baustraßen
u.a. wird soweit möglich auf bereits versiegelten Flächen des Firmengeländes erfolgen. Somit entstehen
keine erheblichen bzw. fortwirkenden Beeinträchtigungen.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betankung, Wartungen und Reparaturen) können
theoretisch bodengefährdende Stoffe in den Boden - und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Si-
cherungs- und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Treib - und Betriebsstoffen, Betan-
kung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch ein-
gerichteten Plätzen) werden diese potentiellen Beeinträchtigungen jedoch vermieden, so dass keine ver-
meidbaren Schädigungen auftreten können.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Alle neu zu errichtenden Gebäude und Anlagen werden
auf bereits versiegelten Flächen errichtet bzw. bestehende Anlagenteile für die Abfallverbrennungsanlage
umgerüstet. Eine Parkplatzreihe nördlich der Silo s wird ggf. für die Anlage in Anspruch genommen und
versiegelt (ca. 500 m²).
Eine Berechnung zu Eutrophierung und Versauerung durch den Eintrag von Luftschadstoffen wird erstellt.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Berechnungen zu Eutrophierung
und Versauerung möglich.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Im Plangebiet liegen keine Oberflächengewässer. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines Wasser-
schutzgebietes gem. § 51 WHG, eines Heilquellen schutzgebietes gem. § 53 Abs. 4 WHG oder eines
Überschwemmungsgebietes gem. § 76 WHG. Das nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt in ca. 3,7 km in
südwestlicher Richtung (infra Fürth – Rednitztal).
Laut Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg wird der Hauptgrundwasserleiter (Blasensandstein) gebiets-
weise von quartären Deckschichten überlagert. Der Flurabstand lt. GW-Bericht 2011 liegt bei 3 - 5 m für
mittlere Grundwasserverhältnisse, umliegende Messstellen deuten auf einen GW-Stand von 4 - 6 m hin.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Das Vorhaben hat weder Auswirkungen auf Oberflächengewässer noch auf Hochwasser.
Baubedingte Auswirkungen: Infolge von Bodenarbeiten besteht in Bereichen hohen Grundwasserstandes
bauzeitlich das potentielle Risiko des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser.
Durch geeignete Sicherungs - und Betriebsmaßnahmen (z. B. umsichtiger Umgang mit Trei b- und Be-
triebsstoffen, Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen und -maschinen an besonderen,
dafür technisch eingerichteten Plätzen) sind diese Beeinträchtigungen vermeidbar und werden entspre-
chend vermieden.
446
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 8
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Es ist eine geringe Neuversiegelung von ca. 500 m² (Park-
platzreihe nördlich der Silos) vorgesehen. Da auf dem Standort ohnehin die versickerungswirksame Flä-
che so gering wie möglich sein soll (Versickerung nicht erlaubt, aufgrund der Bodenbelastungen), kommt
es hier in Bezug auf Grundwasser zu einer geringfügigen Verbesserung der Situation.
Bewertung: Es sind keine relevanten Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser im und außerhalb
des Plangebiets zu erwarten.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen (gesetzlich geschützte Biotope) und amtlich kartierte Biotope
sind im Geltungsbereich ebenfalls nicht vorhanden, im 300 m Umkreis liegen jedoch einige Biotope.
Tabelle 1: Biotope Untersuchungsgebiet 300 m
Nr. Biotop Biotoptyp Schutz §
30 Art. 23
Schutz §
39 Art. 16
Entfernung
N-1257-
003
Grünflächen an den
Rampen (Franken-
schnellweg)
Magere Altgrasbe-
stände und Grünland-
brache (95 %),
Initiale Gebüsche und
Gehölze (5 %)
- Ja ca. 290 m N
N-1278-
001
Baumgruppe und
Grünanlage in
Steinbühl
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 220 m NO
N-1374-
002
Bäume in Steinbühl Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 220 m O
N-1374-
001
Bäume in Steinbühl Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 200 m O
N-1374-
004
Bäume in Steinbühl Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 280 m SO
N-1373-
001
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 120 m S
N-1373-
004
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 240 m S
N-1373-
002
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 120 m S
N-1373-
003
Spitz-Ahorn-Bäume
in Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 190 m S
447
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 9
Nr. Biotop Biotoptyp Schutz §
30 Art. 23
Schutz §
39 Art. 16
Entfernung
N-1359-
003
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 280 m SW
N-1359-
004
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 230 m W
N-1359-
005
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Einzelbäume (100 %) - Nein ca. 160 m W
N-1359-
006
Spitz-Ahorn-Allee in
Sandreuth
Alleen, Baumreihen,
Baumgruppen (100 %)
- Nein ca. 120 m W
Die Straßenbäume im Untersuchungsgebiet „300 m“ sind im Wesentlichen in diesen Biotopen enthalten.
Weitere Einzelbäume werden in der Begehung erhoben und dargestellt. Teile der genannten Bäume -
im Bereich des Stadtbiotops N-1359-003 - sind dem Naturdenkmal Nr. 84 „Alte Laubbäume an der Alten
Allee in Schweinau, Fl.-Nr. 175/2 Gmkg Schweinau“ zuzurechnen.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Gel-
tungsbereichs des B-Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort). Am südlichen
Rand des 300 m- Umgriffs befindet sich noch ein Teilbereich, der als überregional bedeutsamer Lebens-
raum eingestuft ist. Im 300 m -Umgriff liegen noch einige regional und lokal bedeutsame Lebensr äume
(Trockenstandorte).
Eine Biotoptypenkartierung wurde im Juli 2020 begonnen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach Abschluss der Biotopkartierung ergänzt
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Da für die Umsetzung des B-Plans keine Rodungen oder Inanspruchnahme
neuer Flächen notwendig sind, sind keine baub edingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen zu
erwarten.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Zu Eutrophierung und Versauerung werden Berechnungen
durchgeführt. Einträge unterhalb der Wirkschwellen werden erwartet.
Bewertung: Eine abschließende Bewertung ist erst anhand der Biotoptypenkartierung sowie den Berech-
nungen zu Eutrophierung und Versauerung möglich
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
FFH- und Vogelschutzgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die im ABSP ausgewiesenen Flächen
sind in Kapitel 2.4.1 dargestellt. Die Artenschutzkartierungen der Stadt werden mit ausgewertet.
Aufgrund des industriellen Charakters des Standorts und der Vorbelastungen durch Lärm und Schadstoff-
emissionen sind im Plangebiet keine lärmempfindlichen Tierarten zu erwarten.
Mit einer faunistischen Erhebung wurde im Juli begonnen. Bahngleise und Nebenflächen stellen wertvolle
Strukturen für die Ausbreitung von Pflanzen - und Tierarten dar. D ementsprechend kann nicht ausge-
schlossen werden, dass auch auf angrenzenden Flächen wertgebende Bestände vorhanden sind . Die
448
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 10
wichtigsten Tierartgruppen für die noch zu erste llende saP sind aufgrund von Gebäudeabriss Fleder -
mäuse und gebäudebrütende Vogelarten. Im Umgriff können Zauneidechsen (angrenzende Gleisanla-
gen) sowie geschützte Vogelarten vorhanden sein.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: xx wird nach faunistischer Bestandsaufnahme ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Bereits während der Bauphase kommt es zu Lärm - und Schadstoffemissio-
nen (siehe anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen).
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Der Betrieb der Abfallverbrennungsanlage ist mit Lärm -
und Schadstoffemissionen verbunden. Die Beeinträchtigungen können im nahen Umfeld der Anlage (bis
in ca. 300 m Entfernung) erheblich sein. In diesem Umfeld ist jedoch aufgrund der Vorbelastung nicht mit
lärmempfindlichen Tierarten zu rechnen.
Bewertung: Die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere können erst nach Vorliegen der faunistischen
Erhebung und saP ermittelt werden.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter
Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Le-
bensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (s. Kap. 2.5), gegeben.
Eine Bewertung der Eingriffserheblichkeit für die o.g. Schutzgüter kann erst erfolgen, wenn die genannten
Erhebungen durchgeführt sind.
2.5 Landschaft
Ausgangssituation
Das Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebiets ist geprägt durch das Anlagengelände der N -
ERGIE mit u.a. den ca. 30 m hohen Silos, dem ca. 150 m hohen Kamin und anderen hohen Gebäuden.
Unmittelbar östlich des Geländes befindet sich der Frankenschnellweg, auf dessen östlicher Seite Wohn-
bebauung angrenzt. Nördlich und westlich ist das Gelände von den Bahngleisen der DB AG umgeben.
Im Westen, auf der gegenüberliegenden Seite der Gleise, befindet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb der
Stadt Nürnberg (nordwestlich) sowie weiter südlich die MVA Nürnberg.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle Be einträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss
der Baumaßnahme abklingen. In das Landschaftsbild wird bereits während der Bauphase eingegriffen.
Allerdings ist das Landschaftsbild am Standortbereich bereits beeinträchtigt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Das neu zu errichtende Kesselhaus hat eine Höhe von 35
m. Da die neuen Gebäude nur unwesentlich höher sein werden als die bestehenden Silos (ca. 30 m), wird
sich das Bild der Anlage bei Betrachtung des gesamten Betriebsgeländes nur wenig verändern. Über die
neue Gestaltung lassen sich sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen Silos erzielen. Die neu
entstehenden Baustrukturen werden zur Einbindung in das Orts- / Landschaftsbild und zur Anpassung an
den Klimawandel mit geeigneten grünordnerischen Maßnahmen wie Baum - und Strauchpflanzungen
449
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 11
und / oder Klettergehölzen ausgestattet werden. Geeignete Pflanzmaßnahmen werden im weiteren Ver-
fahren festgesetzt.
Bewertung: Somit werden die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Der Standort ist ein ausgewiesener Fernwärmestandort und somit nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Durch die Vorbelastung durch den Fernwärmestandort und auch den Frankenschnellweg eignet sich auch
die Umgebung nur eingeschränkt zur Erholungsnutzung. Im Norden, zwischen Bahnlinie und F ranken-
schnellweg befindet sich eine Kleingartensiedlung, ebenso wie im Südwesten, südwestlich der MVA
(Kleingartenverein Waldau). Nordwestlich liegt ein Spielplatz und ein Abenteuerplatz mit Fußballplatz und
Skatepark. Im Osten, östlich des Frankenschnellwegs und im Süden (östlich der Bahngleise und nördlich
der Sandreuthstraße) befinden sich kleinere Parkflächen.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort Lärm- und Staubemissionen
aus und es kommt zu einer temporären visuellen Beeinträchtigung (Baustellencharakter). Durch ständiges
Feuchthalten der Abbruchmassen wird die Staubfreisetzung in der Bauphase minimiert.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkunge n: Beim Betrieb der Anlage kommt es zu Lärm -, Geruchs-
und Schadstoffemissionen . Es werden Immissionsprognosen nach TA Luft [Sweco IP , 2020] , GIRL
[Sweco Geruch, 2020] und TA Lärm [A B K, 2020] erstellt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Neuplanung auf die Erholungsnutzung können erst nach Vorliegen der
o.g. Immissionsprognosen bewertet werden . Auf dem Anlagengelände selbst findet keine Erholungsnut-
zung statt, sodass hier keine Auswirkungen zu erwarten sind.
2.6.2 Lärm
Verkehrslärm
Ausgangssituation
Die Anlieferungen zum Firmengelände der N-ERGIE finden bisher mit ca. 20 LKW/Tag statt. Auch durch
den Frankenschnellweg (nördlich und östlich des B -Plan-Gebiets) und die Bahnverbindung ( westlich bis
nordöstlich) ist das Gebiet und die Umgebung bereits verkehrslärmtechnisch vorbelastet [LBK Bayern,
2019].
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase kommt es durch den Anlieferverkehr der Bauteile
und durch Abtransport des Abrissmaterials (Rückbau Kohlesilos) zu verstärktem LKW-Verkehr.
450
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 12
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Anlieferung der Brennstoffe erfolgt für gewöhnlich zu
den üblichen Lieferzeiten an 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zwischen 9 und 22 Uhr (6 bis 22
Uhr ist möglich). Erfahrungsgemäß werden sich die Lieferungen dennoch auf einige Stoßzeiten konzent-
rieren. Der erforderliche Brennstoffmassenstrom und die Transportkapazitäten führen zu einem LKW -
Aufkommen von max. 26 LKW pro Tag. Ein Spitzenzuschlag von 3 -5 LKW wurde hier für erhöhte Anlie-
ferungsphasen berücksichtigt.
Die Anfahrt zum Betriebsgelände erfolgt von Süden her über die Industriestraße und die Sandreuthstraße
(siehe Anlage 6).
Alternativ ist die Anlieferung per Bahn im westlichen Bereich der B -Plan-Fläche geplant. Die Gleise sind
vorhanden, die Strecke muss nur reaktiviert werden. Außerdem ist mit max. 10 Pkw pro Schicht auf dem
Standortgelände zu rechnen (entspricht 2 PKW/h im Jahresdurchschnitt, jeweils 2 PKW/h hin und rück).
Dieser zusätzliche Verkehrslärm wird in der Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K, 2020]
mit berücksichtigt.
Bewertung: siehe Gewerbelärm
Gewerbelärm
Ausgangssituation
Durch den Betrieb der Anlagen (Fernwärmestandort) ist der Standort ebenfalls in Bezug auf Gewerbelärm
vorbelastet. Die Vorbelastung wird im Rahmen von Vorbelastungsmessungen ermittelt, die in 2020 durch-
geführt werden.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während der Bauphase werden Schallemissionen nach AVV Baulärm mini-
miert und es kommen lärmarme Baumaschinen zum Einsatz. Phasen mit erhöhten Lärmemissionen wäh-
rend der Bauphase werden soweit möglich in den Tagstunden durchgeführt.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die betriebsbedingten Schallemissionen werden in einer
Immissionsprognose nach TA Lärm / DIN 18005 [A B K , 2020] ermittelt und die Auswirkungen auf die
nächstgelegenen Wohnnutzungen bewertet.
Dafür werden die Geräuschemissionen auf dem Betriebsgelände ermittelt und daraus durch eine Schal-
lausbreitungsrechnung nach E DIN ISO 9613 -2 die Geräuschimmissionen an de n maßgeblichen Immis-
sionsorten berechnet. Des Weiteren wird abgeschätzt, ob unverträgliche Geräuschimmissionen durch
kurzzeitige Geräuschspitzen, tieffrequente Geräusche oder Erschütterungsimmissionen aus dem geplan-
ten Anlagenbetrieb zu erwarten sind.
Eine Nachaufbereitung der Brennstoffe erfolgt, wenn erforderlich, nur während der Tagstunden und wäh-
rend der Einlagerung in den Brennstoffsilos. Alle Förderer sind geschlossen ausgeführt. Nur die Förderer
von den Silos zur Verbrennung sind nachts und am Wochenende in Betrieb (geschlossen und lärmtech-
nisch gekapselt) sowie Lüfter und Gebläse etc.
Die von dem Vorhaben verursachten Beurteilungspegel werden im Betrieb sowohl tags als auch nachts
mehr als 10 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten an den maßgebenden Immissionsorten erwartet. Da-
451
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 13
mit wäre der verursachte Immissi onsbeitrag nach Nummer 2.2 der TA Lärm nicht mehr dem Einwirkbe-
reich der Anlage zuzuordnen . Bei Einhaltung der im Bebauungsplan fest zusetzenden Lärmkontingente
wird die Einhaltung des -10 dB(A) Kriteriums an den maßgebenden Immissionsorten sichergestellt wer-
den.
Bewertung (Verkehrs- und Gewerbelärm): In Bezug auf Lärm sind keine relevanten Auswirkungen auf das
Schutzgut Menschliche Gesundheit zu erwarten, wenn die festzulegenden flächenbezogenen Schallleis-
tungspegel eingehalten werden. Die Auswirkungen können erst nach Vorliegen der Immissionsprognose
Lärm bewertet werden.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Das Betriebsgelände der N-ERGIE fällt aufgrund vorhandener Lagermengen an Heizöl, Erdgas und wei-
terer gefährlicher Stoffe als Betriebsbereich der unteren Klasse unter den Anwendungsbereich der Stör-
fall-Verordnung (12. BImSchV). Das Plangebiet für die Errichtung einer Altholzverbrennungsanlage befin-
det sich innerhalb dieses Betriebsbereiches.
Abstandsgebot nach § 50 Satz 1 BImSchG sowie Art. 13 Abs. 1 der Seveso-III-Richtlinie
Für die Beurteilung des störfallrechtlichen Abstandsgebotes in der Bauleitplanung hat das Bayerische
Landesamt für Umwelt (Bay LfU) im Jahr 2007 für den Betriebsbereich der N-ERGIE nach dem Leitfaden
SFK/TAA-GS-1 vom 18.10.2005 eine Abstandsempfehlung von 120 m zu benachbarten Schutzobjekten
berechnet. Betrachtet wurde ein Freisetzungsszenario am 4 .000 m³-Heizöltank mit anschließendem La-
chenbrand und der damit verbundenen Wärmestrahlung.
Der Heizöltank befindet sich ca. 50 m westlich vom Plangebiet entfernt, im Gleisdreieck der zwei Bahnli-
nien (siehe Anlage 7).
Im Bereich der vom Bay LfU im Jahr 2007 berechneten Abstandsempfehlung befinden sich im Plangebiet
zunächst Verkehrswege und Förderwege für Altholz, die entsprechend im Brandfall am Öllagertank ge-
räumt werden. Weiterhin liegt im Gebiet d ie Bahnentladung und das westlichste Lagersilo und der west-
lichste Teil der Altholzverbrennungsanlage. Die Bahnentladung erfolgt eingehaust und wird im Brandfall
am Heizöllagertank nicht mehr betrieben. Die Auswirkung auf die Entladehalle selbst und das westlichste
Lagersilo sowie die westlichsten Anlagenkomponenten ist näher zu betrachten. Es handelt sich allerdings
vorwiegend um Stahlbetonbauwerke, die gegenüber Wärmestrahlung relativ unempfindlich sind.
Nachfolgend sind die Einsatzstoffe , Brennstoffe und Abfälle aufgeführt, die in der Altholzverbrennungs-
anlage zum Einsatz kommen bzw. anfallen.
Tabelle 2: Einsatzstoffe
Stoff Max. Lagermenge
in der Anlage (kg)
Kalkhydrat (CaOH2) 176.800
Herdofenkoks (HOK) 17.500
Ammoniakwasser (25%) (NH4OH) 30.800
Natronlauge (50 %) (NaOH) 500
Diesel (Notstrom) 860
Erdgas (2.900 MWh/a)
< 500
452
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 14
Stoff Max. Lagermenge
in der Anlage (kg)
Stickstoff 5.000
Schaumlöschmittel (AFFF 3%) 4.000
Kraft- und Schmieröl 500
Tabelle 3: Eingesetzte Brennstoffe
Abfall-
schlüssel Abfalltyp Zuordnung zu
030101 Rinden- und Korkabfälle Altholz A I – A III
030105 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit
Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen. (Holzabfälle aus
der Holzverarbeitung)
Altholz A I – A III
150103 Verpackungen aus Holz.
(Paletten / Kisten aus Holzwerkstoffen)
Altholz A I – A III
170201 Holz
(aus Bau- und Abbruchabfällen, z.B. Altholz aus dem Abbruch und
Rückbau, Bauspanplatten)
Altholz A I – A III
191207 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt.
(Holz aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, das keine
gefährlichen Stoffe enthält)
Altholz A I – A III
200138 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt.
(Möbel)
Altholz A I – A III
200307 Sperrmüll Altholz A I – A III
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
(Munitionskisten / Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor
1989))
Altholz A IV
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Altholz A IV
191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält.
(Feinfraktionen aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstof-
fen)
Altholz A IV
200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält Altholz A IV
Abfallschlüssel wie in Altholz A III die zu hohe Schadstoffgehalte für
A III aufweisen
Altholz A IV
190801 Sieb- und Rechenrückstände Siebüberlauf
190501 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen Siebüberlauf aus
der Kompostier-
anlage
190604 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Sied-
lungsabfällen
Gärrückstände
453
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 15
In der Anlage werden maximal 4.160 Mg Altholz (nachaufbereitet) in den 4 Brennstoffsilos und in der
Anlage gelagert. Hierbei handelt es sich um weniger als 1.040 Mg (1 Silo) an gefährlichen Abfällen bis
hinunter zu 100 Mg im Regelfall.
An Sieb- und Rechenrückständen, nicht kompostierbarer Fraktion sowie Gärrückstand werden maximal
jeweils 100 m³ also unter 100 Mg maximal in der Anlage gelagert.
Tabelle 4: anfallende Abfälle
Bezeichnung des
Abfalls
Abfall-
schlüssel-
nummer
Menge [t/a] Lagermenge in der
Anlage [Mg]
Erdaushub 17 05 04 7,5
Holz, Glas, Kunststoff 17 02 01 / 02
/ 03
7,5
Eisen und Stahl 17 04 05 7,5
Transportverpackun-
gen
15 01 01 / 02
/ 03 / 05 / 06
7,5
Gemischte Siedlungs-
abfälle
20 03 01 7,5
Rostasche 19 01 12 2.879 80 (100 m³)
Flug- und Kessela-
sche
19 01 12 636 25 (75 m³)
Reststoffe aus Gewe-
befilter
19 01 07*
1.869 < 72 (120 m³)
Filtereinsätze 19 01 99 Ab-
fälle a. n. g.
Abhängig von
Abrasivität des
Staubs
7,5
Aktivkohlefilter Abhängig vom
Anlagenstill-
stand
< 7,5
Löschwasser Abhängig vom
Brandfall
--
Gemischte Verpa-
ckungen
15 01 06 < 100 7,5
Abfälle aus Straßen-
reinigung auf dem Ge-
lände
20 03 03 < 12 7,5
Kraft- und Schmieröl 13 02 < 6 < 2
Für das Vorhaben des B-Plans der Altholverbrennung ist durch einen § 29 b BImSchG-Sachverständigen
zu bewerten. ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich
der N-ERGIE ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte (d azu gehören auch Freizeitgebiete und
wichtige Verkehrswege) betroffen sind. Bei der gutachterlichen Ermittlung ist der Leitfaden KAS 18 als
454
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 16
Erkenntnisquelle heranzuziehen. Die Ergebnisse werden bei der Fortschreibung des Umweltberichts er-
gänzt.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Die Betriebsstörung mit den größten Auswirkungen wäre für die geplante Altholzverbrennungsanlage ein
Brand in einem der Altholzlagersilos. Diese werden jedoch temper aturüberwacht und mit eine m Lösch-
wasser/Schaum-Leerrohrsystem ausgerüstet. Ein Brand kann dadurch hinsichtlich der Auswirkungen auf
einen Brand in einem kleinen Altholzlagerbereich von wenigen m 3 begrenzt werden. Da die Rauchgase
im Brandfall noch oben aus den Silos entweichen, ist eine bodennahe Ausbreitung ausgeschlossen.
Nach den Pflichten der Störfall-Verordnung ist für den Betriebsbereich der N-ERGIE ein Konzept zur Ver-
hinderung von Störfällen erstellt worden und im Sicherheitsmanagementsystem sind Festlegungen ge-
troffen, um die sichere Durchführung von Anlagenänderungen im Betriebsbereich zu gewährleisten. Nach
den Anforderungen der Störfall-Verordnung wird spätestens im nachgeschalteten immissionsschutzrecht-
lichen Genehmigungsverfahren die Störfallrelevanz des Vorhabens unter Berücksichtigung der konkreten
Anlagen- und Betriebsbeschreibung und der geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und
Begrenzung der S törfallauswirkungen beurteilt. Dabei werden die stoffspezifischen Risiken der Anlage
selbst und auf die Anlage einwirkende potentielle Ereignisse und die Wechselwirkung mit bestehenden
sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Heizöllagertank und erdgasführende Leitungen) und sonstiger be-
triebsbedingter Gefahren bewertet.
2.6.4 Geruch
Ausgangssituation
Auf dem Gelände der N-ERGIE und in der Umgebung liegen keine besonderen Geruchsvorbelastungen
vor.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Während des Baus der Anlage ist nicht mit relevanten Geruchsemissionen
zu rechnen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich ver-
hindert. Unter anderem e rfolgt die Anlieferung in geschlossenen Containern bzw. abgeplanten Mulden,
die Anliefer- / Entladehalle ist geschlossen und die Luft wird in die Feuerung abgesaugt (Luftschleier,
Rolltore, Schürzen). Auch bei Stillstand der Feuerung werden die Anlieferhal le und die Brennstoffsilos
abgesaugt und die Abluft wird über Aktivkohlefilter gereinigt. Mögliche Geruchsbelastungen entstehen
daher nur in der Anlieferhalle, die von dort abgesaugt werden.
Bewertung: Eine Bewertung ist erst möglich, wenn die Geruchsprognose vorliegt.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Aufgrund der bestehenden Nutzung liegen im Plangebiet bereits Vorbelastungen in Bezug auf die Luft-
qualität vor. Im Folgenden erfolgt eine Darstellung der Vorbelastung i m Stadtgebiet Nürnberg (Mittelwert
der letzten drei Jahre) [LfU Luft, 2017 - 2019]:
455
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 17
Tabelle 5: Vorbelastung in Nürnberg (Mittelwerte der Jahresmittelwerte 2017 - 2019)
Station NO2
[μg/m³]
PM10
[μg/m³]
PM2,5
[μg/m³]
BZL
[µg/³]
CO
[mg/m³]
Grenzwert/Zielwert 40 40 25 5 10
Nürnberg
Bahnhof
Städtisch
verkehrsnah
33,7 - 11 - -
Nürnberg Von-
der-Tann-Str.
Städtisch
verkehrsnah
43 23,7 - 0,9 1,5
Nürnberg
Muggenhof
Städtischer
Hintergrund
27 - 13 - -
Station Pb
[µg/m³]
As
[ng/m³]
Cd
[ng/m³]
Ni
[ng/m³]
B(a)P
[ng/m³]
Grenzwert/Zielwert 0,5 6 5 20 1
Nürnberg Von-
der-Tann-Str.
Städtisch
verkehrsnah
0,0041 0,559 0,13 1,5 0,371
Wie zu erkennen ist, wurden im Mittel in den letzten drei Jahren die Grenz- / Zielwerte an allen Messstellen
in Nürnberg, außer NO2 an der Station Nürnberg Von-der-Tann-Str., eingehalten.
Deposition Cadmium (Mittelwert der letzten drei Jahre) [LfU Staub, 2016 - 2018]:
Station Deposition Cd
[µg/(m²*d)]
Immissionswert 2,0
Nürnberg
Bahnhof
Städtisch
verkehrsnah
0,0601
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Mit dem Baustellenbetrieb gehen vom Standort temporär Staubemissionen
aus. Hierbei müssen geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, so dass diese Auswirkungen so gering
wie möglich gehalten werden. Insbesondere darf hier keine erhebliche Beeinträchtigung von schutzbe-
dürftigen Nutzungen im Umfeld entstehen. Hierbei sind diverse gesetzliche Vorgaben für Baustellen zu
berücksichtigen und einzuhalten, was im Rahmen der Bauüberwachung zu gewährleisten ist.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Durch die geplante Anlage kommt es im Vergleich zu einer
Feuerung mit fossilen Brennstoffen zu einer Emissionsminderung von Kohlendioxid, durch einen CO 2-
neutralen Brennstoff. Eine Aussage zu den Emissionen anderer nach TA Luft relevanter Schadstoffe wird
in der zu erstellenden Immissionsprognose nach TA Luft enthalten sein. Die Anlage erzeugt Fernwärme
mit heimischen Energieträgern unter energetisch sinnvoller Kraft-Wärme-Kopplung. Es kommt durch die
Nutzung von Altholz zu einer CO2-Einsparung gegenüber einer Gasfeuerung von ca. 50.000 t/a (bei 45
MW Feuerungswärmeleistung und 5.000 Betriebsstunden pro Jahr). Beim ganzjährigen Betrieb wird ent-
sprechend mehr eingespart.
456
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 18
Geruchsemissionen werden soweit technisch möglich verhindert (siehe Kapitel 2.6.4).
Bewertung: Eine abschließende Bewertung kann erst nach Vorliegen der Imm issionsprognose erfolgen.
Für die während der Bauphase temporär auftretenden kleinräumigen Luftbelastungen sind entsprechende
Minderungsmaßnahmen vorzusehen, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung verhindert wird.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Hinsichtlich der Kalt -/Frischluftentstehung weist das Plangebiet keine Kaltluftproduktionsraten auf . Der
Kaltluftvolumenstrom ist im Plangebiet gering mit geringen Windgeschwindigkeiten [GEO-NET, 2014; An-
hang 1. Laut Klimafunktionskarte [GEO-NET, 2014; Klimafunktionskarte] ist der Standort geprägt durch
eine ungünstige bioklimatische Situation.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Durch die Baustelle sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das
Klima zu erwarten. Während der Bauzeit kann es temporär zu Abgas - und Staubemissionen durch den
Baubetrieb und die Baustellenfahrzeuge kommen. Hierdurch ist eine punktuelle Verschle chterung der
klimatischen Situation im Gebiet und der näheren Umgebung möglich, aufgrund der zeitlichen Begren-
zung und generellen Maßnahmen, welche im Zuge von Baustellen zum Schutz der Umgebung vorgese-
hen werden müssen, sind diese baubedingten Wirkungen jedoch als gering einzustufen.
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: In Bezug auf das Lokalklima kommt es durch die Abgase
der Anlage zu einer geringfügigen Temperaturerhöhung, ohne weitreichende Wirkung. Eine Bilanzierung
der Erwärmung im Gebiet ist über die 10-fache Schornsteinhöhe (10 * 150 m = 1.500 m), 10 % der Feu-
erungswärmeleistung (45 MW * 0,1 = 4,5 MW) und Wind mit 1 m/sec möglich. Es sind 0,01 °C maximal
abschätzbar. Durch den Bau und Betrieb der Altholzverbrennungsanlage wird es voraussichtlich zu keiner
Verschlechterung (aber auch keiner Verbesserung) der derzeitigen lokalklimatischen Situation kommen.
Die Emissionsminderung von Kohlendioxid durch den Einsatz eines CO2-neutralen Brennstoff s (siehe
auch Kapitel 2.7), hat - im Vergleich zu einer Feuerung mit fossilen Brennstoffen - einen positiven Effekt
auf den Klimaschutz. Angaben zu etwaigen Klimaanpassungsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren
ergänzt.
Bewertung: Die Auswirkungen der Planung in Bezug auf das Schutzgut Klima sind durch die CO2-Minde-
rung als positiv und demnach als nicht erheblich einzustufen. Auch die geringfügige Temperaturerhöhung
durch die Abgase hat keine erheblichen Auswirkungen auf das (Lokal-)klima.
2.9 Abfall4
Die Altholzverbrennungsanlage dient der Verwertung von Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A IV und
Siebüberlauf aus der Kompostierung sowie Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Sied-
lungsabfällen). Die Abfallhierarchie wird auch für AI bis AIII Altholz eingehalten , da nur solches Altholz
dieser Klassen in der Anlage zum Einsatz kommt, das stofflich nicht verwertbar ist.
4 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
457
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 19
Bei den Reststoffen aus der Rauchgasreinigung handelt es sich zum Teil um gefährliche Abfälle. Daher
werden die Reststoffe nach Abholung im Bergversatz verwertet, ein Einsatz im Bau oder ähnliches ist
nicht vorgesehen.
Die Rostaschen werden in Silos zwischengelagert und anschließend bei Industriebaumaßnahmen oder
auf Deponien verwertet. Die Rostaschen sind ein nicht gefährlicher Abfall , wegen der langen Ausbrand-
zeiten auf dem Rost.
Im Folgenden werden die voraussichtlich anfallenden Abfälle der Altholzverbrennungsanlage dargestellt:
Die im geringen Umfang anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
entsorgt. Bei der Entsorgung wird die Hierarchie nach § 6 KrWG soweit möglich berücksichtigt.
Erdaushub wird am Standort soweit möglich wieder eingebaut oder zu Erddeponien in der Umgebung
gebracht und dort verwertet.
Während der Baumaßnahme anfallender Bauschutt, Holz, Glas und Kunstsoff sowie Eisen- und Stahl-
Schrott wird durch die ausführende Baufirma zur ordnungsgemäßen Entsorgung einer Bauschuttaufbe-
reitungsanlage zur Verwertung zugeführt.
Während der Baumaßnahme anfallende Transportverpackungen aus Holz, Kunststoffen und Kartonagen
sind vom Hersteller/Vertreiber der Waren zurückzunehmen und werden einer Verwertung zugeführt. Nicht
der Verwertung zugeführte Verpackungen werden ordnungsgemäß beseitigt.
Gemischte Siedlungsabfälle werden über aufgestellte Sammelbehälter gefasst und einer ordnungsgemä-
ßen Entsorgung zugeführt.
Falls bei den Bau- und Montagearbeiten Öl, Fette und Chemikalien in geringen Mengen anfallen, werden
diese in zugelassenen Behältern s achgerecht zwischengelagert und von den verantwortlichen Firmen
ordnungsgemäß entsorgt.
2.10 Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler):
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Auf dem Anlagengelände und im
Untersuchungsgebiet 300 m liegen acht Baudenkmäler, die im Folgenden dargestellt sind:
Tabelle 6: Baudenkmäler im Untersuchungsgebiet 300 m
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Reinigerhaus,
Wasserturm
Sandreuth-
straße 71
ca. 110 m
S
Ehem. Städtisches Gaswerk,
heute N-ERGIE AG, von
Georg Kuhn (Städtisches
Hochbauamt), 1901-04, erwei-
tert in den Zwanziger Jahren; D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
Uhren- und
Reglerhaus,
Sandreuth-
straße 29
ca. 190 m
SO
458
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 20
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
nachqualifi-
ziert.
syn. Regler-
häuschen,
syn. Regulier-
haus
ehem. Gasreinigergebäude mit
Wasserturm (Sandreuthstr.
71), langgestreckter, zweige-
schossiger Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Dach-
reitern, Schweifgiebel, großen
Segmentbogenfenstern und
gestufter Pfeilergliederung, po-
lygonaler Turm mit Werkstein-
gliederung, in neuromanischen
Formen, von Georg Kuhn,
1901-04, bez. 1903;
ehem. Uhrenhaus (Sandreuth-
str. 29), Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Dach-
reiter, Schweifgiebeln, großen
Segmentbogenfenstern und
Lisenengliederung, in neuro-
manischen Formen, von Georg
Kuhn, 1901-04;
ehem. Elektrische Kraftstation
(Sandreuthstr. 39), erdge-
schossiger Satteldachbau mit
Sichtziegelmauerwerk, Seg-
ment- und Rundbogenfenstern
und Lisenengliederung, in neu-
romanischen Formen, von
Georg Kuhn, 1901-04, erwei-
tert 1912, an Nordseite bez.
1913;
ehem. Wassergasreinigerge-
bäude (Sandreuthstr. 45), Pa-
ralleldachbau mit Sichtziegel-
mauerwerk, Stufengiebeln,
Rundbogenfenstern und
Pfeilergliederung, in Formen
der Neuen Sachlichkeit, von
Walter Brugmann (Städtisches
Hochbauamt), 1926;
ehem. Verwaltungsgebäude
(Sandreuthstr. 17/19), zweige-
schossiger, zweiflügeliger
Halbwalmdachbau mit Eckpa-
villon, Zwerchhäusern, Dach-
reiter, Dachgauben und Bo-
denerkern, Putzbau mit Sand-
steingliederung in historisti-
schen, teilweise gotisierenden
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Kraftwerk Sandreuth-
straße 39
ca. 130 m
SO
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Reinigerhaus Sandreuth-
straße 45
ca. 100 m
SO
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Büro- und Ver-
waltungsge-
bäude
Sandreuth-
straße
17/19
ca. 220 m
S
D-5-64-
000-1730
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Einfriedung Sandreuth-
straße 21
ca. 240 m
S
459
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 21
Aktennr. Verfah-
rensstand
Funktion Adresse Entfer-
nung
Beschreibung
Baudenkmäler auf dem Firmengelände der N-ERGIE
Formen, von Georg Kuhn,
1901-04;
Einfriedung gegen die
Sandreuthstraße, Eisengitter-
zaun, Jugendstil, 1901-04.
D-5-64-
000-1731
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Pomonabrun-
nen
Sandreuth-
straße
21/25
ca. 240 m
S
Pomonabrunnen, Denkmalan-
lage der Wasserwerke der
Stadt Nürnberg, flaches, fünf-
eckiges Bassin, umgeben von
Postamenten mit Figurendar-
stellungen der Pomona und
Putten, Muschelkalk, von Phi-
lipp Kittler, bez. 1914/15;
ehem. am Eingang zum Was-
serstollen am Schmausenbuck
aufgestellt, 1979 an den Ein-
gang zum Gaswerk versetzt.
Baudenkmäler außerhalb des Firmengeländes der N-ERGIE
D-5-64-
000-2737
Benehmen
hergestellt,
nachqualifi-
ziert.
Bahnbrücke,
syn. Eisen-
bahnbrücke
Bahnlinie
Nürnberg -
Bamberg;
Bahnlinie
Nürnberg -
Schnelldorf;
Bahnlinie
Treuchtlin-
gen - Nürn-
berg; Hes-
sestraße 10
ca. 210 m
N
Eisenbahnbrücke über den
Ludwig-Donau-Main-Kanal,
Bogenbrücke, Sandstein,
1836/45.
Die Denkmäler „Einfriedung“ und „Reinigerhaus, Wasserturm“ sind ca. 5 m vom Fahrweg auf der Straße
entfernt, „Büro- und Verwaltungsgebäude“ ca. 15 m.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: mittel
Sachgüter (Bestandsgebäude und -anlagen):
Im Plangebiet befinden sich zurzeit acht alte (nicht mehr genutzte) Kohlesilos sowie die Fläche und das
Gebäude einer ehemaligen Gleisannahme (Bekohlung der alten außer Betrieb genommenen Kessel am
Standort). Die Kohleanlieferung wird nicht mehr genutzt, da der Standort auf Biomasse und Erdgas als
Brennstoffe umgestellt worden ist.
Bewertung der Bedeutung für das Plangebiet: gering
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen: Es werden mindestens vier der acht Kohlesilos abgerissen. Auf dieser Fläche
werden das geplante Kesselhaus der Altholzverbrennungsanlage und die Rauchgasreinigung errichtet.
460
Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung
Seite 22
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen: Die Baudenkmäler werden durch das Vorhaben nicht be-
einträchtigt. Die Anlieferungswege führen die LKW an den Denkmälern „Büro- und Verwaltungsgebäude“
(Sandreuthstr. 17/19), „Einfriedung“ ( Sandreuthstr. 21) und „ Reinigerhaus, Wasserturm “ (Sandreuthstr.
71) auf der Straße vorbei.
Es werden aber keine Auswirkungen durch Erschütterungen auf diese Baudenkmäler erwartet, da diese
ausreichend weit von der Straße entfernt sind , die Straßen für den LKW Verkehr freigegeben sind und
durch die einzuhaltende Maximalgeschwindigkeit der LKW Erschü tterungen verhindert werden. Es wird
sich weiterhin um nicht mehr als max. 26 LKW in den Tagstunden handeln.
Die bleibenden vier Kohlesilos werden für Altholz umgerüstet. Falls die Kohlesilos durch Umrüstung für
Altholz wider Erwarten nicht nutzbar sind, werden alle acht bestehenden Kohlesilos abgerissen
Die ehemalige Gleisannahme wird zunächst für die Brennstoffanlieferung per LKW und Zug umgerüstet
bzw. erneuert. Die Gleisanlage an sich kann zukünftig reaktiviert werden, um zur Brennstoffanlieferung
genutzt werden zu können.
Bewertung: Es werden keine relevanten umweltbezogenen Auswirkungen in Bezug auf das Schutzgut
Kultur- und Sachgüter im und außerhalb des Plangebiets erwartet.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch
das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinaus-
gehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
461
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Seite 23
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plangebiet bei Nicht-
durchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird
hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in
den nächsten Jahren). Wenn vor Beginn der Planung allerdings schon längere Zeit ein gleichbleibender
Zustand bestanden hat, wird die Nullvariante in der Regel der Ausgangssituation entsprechen.
Die Planung sieht den Rückbau von mindestens vier der acht nicht genutzten Kohlesilos vor und die
Umrüstung der anderen vier Silos für die Altholzverbrennungsanlage. Bei Nichtdurchführung der Planung
werden die vier Kohlesilos nicht abgerissen und bleiben somit erhalten. Die anderen vier Kohlesilos blei-
ben ebenfalls ungenutzt bestehen und können keiner Nachnutzung zugeführt werden. Die nicht mehr
benötigte Gleisannahme bleibt ebenfalls ungenutzt bestehen. Beide Anlagen (Kohlesil os und Gleisan-
nahme) haben kein Entwicklungspotential in den nächsten Jahren und auch künftig.
Bei Nichtdurchführung der Planung kommt es nicht zu der angestrebten Emissionsminderung von Koh-
lendioxid. In Bezug auf Tiere und Pflanzen bleibt der Status quo am Standort und im 300 m Umgriff un-
verändert erhalten. Ob bei Realisierung des Vorhabens Veränderungen auftreten , ist Gegenstand der
faunistischen Untersuchung, die derzeit durchgeführt wird.
462
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 24
4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstru-
mente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind da-
bei nicht deckungsgleich. Die Umweltprü fung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erhebli-
chen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht
dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen er-
geben.
Tabelle 7: Instrumente des Umweltrechts
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB5
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt-
belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
und gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante
Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Aus-
gleich der erheblichen nachteili-
gen Umweltauswirkungen, wel-
che durch die Realisierung der
Planung entstehen, sind im Um-
weltbericht darzustellen.
BNatSchG6
(Eingriffsregelung) gem. § 1a
BauGB i.V.m. §§ 15 und 18
BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Be-
einträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leis-
tungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und kon-
krete Entscheidung über Ver-
meidung und Ausgleich
Artenschutz / saP7 Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG; Ein-
schlägigkeit des § 18 NatSchG
i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF8-/FCS9-Maßnahmen; wenn
diese nicht möglich oder nicht
funktionierend, dann Beurtei-
lung durch die Regierung von
Mittelfranken, ob Ausnahmetat-
bestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziel-
len Artenschutzes ist der Bau-
leitplan rechtlich nicht vollzieh-
bar.
FFH-/SPA - Verträglichkeitsab-
schätzung / ggf. -prüfung
Beeinträchtigung der Erhal-
tungsziele bzw. Schutzzwecke
von Gebieten von gemein-
Je nach Ergebnis Abwägungs-
relevanz, Beurteilung durch die
Regierung von Mittelfranken, ob
5 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
6 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
7 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
8 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
9 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen
463
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 25
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
schaftlicher Bedeutung und eu-
ropäischen Vogelschutzgebie-
ten gem. § 32 BNatSchG
ausnahmsweise Zulässigkeit o-
der Unzulässigkeit der Planung
gegeben ist.
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erhebli-
chen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingrif fsschwere mindern und sind bei der weiteren
Planung zu berücksichtigen (Die Tabelle wird im weiteren Verfahren ergänzt und detailliert / in der end-
gültigen Fassung des Umweltberichtes verbleiben letztlich diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im
Rahmen der Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B -Plan
festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
Tabelle 8: Konfliktmindernde Maßnahmen
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
Umsetzung / Si-
cherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Versiegelung Sparsamer Umgang mit
Grund und Boden. Ge-
ringe zusätzliche Versie-
gelung. Vorhandene Inf-
rastruktur kann genutzt
werden.
1
(Vm)
Boden
Schadstoffeinträge in den
Boden
Vermeidung durch um-
sichtigen Umgang mit
Treib- und Betriebsstoffen
auf der Baustelle. Zur
Vermeidung von Boden-
kontaminationen erfolgt
die Betankung, Wartung
und Reparatur von Bau-
fahrzeugen und -maschi-
nen an besonderen, dafür
technisch eingerichteten
Plätzen.
2
(Vm)
Boden,
Grundwas-
ser
Flächeninanspruchnahme Vertikale und horizontale
Ausdehnung der Anlage
wird auf das technisch er-
forderliche Mindestmaß
beschränkt. Gebäude-
und Anlagengrößen wer-
den auf das notwendige
Maß reduziert.
3
(Vm)
Fläche, Bo-
den
Schadstoffemissionen Es werden schadstoff-
arme Baumaschinen und
-fahrzeuge eingesetzt.
4
(Vm)
Luft, Klima
464
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 26
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/-
güter bzw.
Umweltbe-
lang/e
Umsetzung / Si-
cherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Lärmemissionen
Brennstoffanlieferung nur
während Tagstunden,
5
(Vm)
Menschl.
Gesundheit,
Tiere
Nachaufbereitung der
Brennstoffe nur während
der Tagstunden und wäh-
rend Einlagerung in den
Brennstoffsilos,
6
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Förderer geschlossen
ausgeführt, nur die För-
derer von den Silos zur
Verbrennung sind nachts
und am Wochenende in
Betrieb (geschlossen und
lärmtechnisch gekapselt)
sowie Lüfter und Gebläse
etc.
7
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Geruchsemissionen
Anlieferung in geschlos-
senen Containern bzw.
abgeplanten Mulden,
8
(Vm) Menschl. Gesundheit
Anliefer- / Entladehalle ist
geschlossen,
9
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Luft wird in Feuerung ab-
gesaugt (Luftschleier,
Rolltore, Schürzen). Auch
bei Stillstand der Feue-
rung werden Anlieferhalle
und Brennstoffsilos abge-
saugt und Abluft über Ak-
tivkohlefilter gereinigt
10
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
Verkehrsbelastung Anfahrt zum Plangebiet
von Süden über die In-
dustriestraße
11
(Vm)
Menschl.
Gesundheit
* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG,
gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-
465
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 27
NatSchG geschützte Biotope noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Laut Arten- und Bio-
topschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg liegt am westlichen Rand des Geltungsbereichs des B -
Plans 4669 ein regional bedeutsamer Lebensraum (Trockenstandort).
Im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB ist die Baumschutzverordnung der Sta dt Nürn-
berg anzuwenden.
Es kommt nicht zu Beeinträchtigungen von geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23
BayNatSchG.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes eingestuften Ge-
hölzbestände.
Der B-Plan-Geltungsbereich ist bereits größtenteils (bis auf die Parkplatzreihe nördlich der Silos) versie-
gelt und die künftige Bebauung wird größtenteils dem bisherigen Umfang entsprechen.
Zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen mit der Erstellung des B-Plans voraussichtlich
nicht.
Allerdings war bisher auf der Fläche nach § 18 Abs. 2 BNatSchG eine Anwendung der Eingriffsregelung
nicht erforderlich, da es sich um einen Innenbereich ohne B-Plan handelte. Mit Aufstellung des Bebau-
ungsplans wird eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erforderlich.
Die Bilanzierung von Bestand und Planung erfolgt gemäß Wertliste nach Biotop -/ Nutzungstypen der
Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen). Auch besonders
geschützte Tier- und Pflanzenarten (Rote-Liste-Arten) werden dabei berücksichtigt.
Tabelle 9: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Bestand
Ziffer Biotop-/Nutzungstyp Bestand Bestandswert
Fläche [m²] Wertfaktor
7.5 Versiegelte Fläche (ohne B-
Plan)
ca. 7.500 m² 0,0 0
Parkplatzreihe nördlich der
Silos, die überplant und ver-
siegelt wird
ca. 500 m² 0,1 50
Ergebnisse Biotopkartierun-
gen – wird im weiteren Ver-
fahren ergänzt
Tabelle 10: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung - Planung
Ziffer Biotop-/Nutzungstyp Planung Planungswert
Fläche [m²] Wertfaktor
7.5 Versiegelte Fläche (Sonder-
gebiet „Altholzverbrennung“)
8.307 0,0 0
Ergebnisse Biotopkartierun-
gen – wird im weiteren Ver-
fahren ergänzt
466
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Seite 28
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung
von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch
ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von
Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnt e. (Wird im Rahmen des Bebauungsplanes ge-
klärt, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen oder gewährt werden können, sind im Übrigen
die Verbote des § 44 BNatSchG bei den zugelassenen Einzelvorhaben – im Interesse des Bauherrn –
nur noch eingeschränkt wirksam.)
Im vorliegenden Verfahren wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß den Vorgaben der Bayri-
schen Landesanstalt für Umweltschutz erstellt. Sofern artenschutzrechtliche Vermeidungs - und Vermin-
derungsmaßnahmen erforderlich werden, werd en diese hergeleitet und dargestellt. Wenn das Vorkom-
men von europäisch oder streng geschützten Tierarten im Plangebiet sicher auszuschließen ist, ist keine
saP erforderlich.
Nach Vorliegen erster Ergebnisse der Biotoptypenkartierung und der artenschutzrechtlichen Bestandser-
hebung wird die saP erstellt.
Ergebnisse artenschutzrechtlicher Fachbeitrag / saP, Maßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt
467
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Seite 29
5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)
und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533 -471 „Nürnberger Reichs-
wald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Süden ca. 3,5 km und im Osten ca. 5 km vom
Plangebiet entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald -Lebensraumtypen stehen in
keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Geltungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet DE 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ zu
(ca. 3,8 km südwestlich).
Die Eutrophierung und Versauerung durch das Vorhaben liegt voraussichtlich unterhalb aller Wirkschwel-
len und Abschneidegrenzen. Eine Berechnung hierzu wird erstellt.
468
Geprüfte Alternativen
Seite 30
6 Geprüfte Alternativen
6.1 Standortalternativen
N-ERGIE hat im Vorfeld der B -Plan-Erstellung bereits alternative Standort e geprüft und Sweco hat eine
Prüfung technischer Verfahrensalternativen vorgenommen.
N-ERGIE hatte alle eigenen Flächen im Stadtgebiet untersucht , die für das Vorhaben Altholzverbren-
nungsanlage in Frage kommen. Dabei zeigte sich , dass keine Fläche alternativ zu r gewählten wirklich
geeignet ist. Zumeist sind die Flächen zu klein oder ermöglichen nicht die Errichtung einer Altholzverbren-
nungsanlage oder haben keinen Anschluss an die Fernwärmeschiene.
Die geplante Anlage soll in Kraftwärmekopplung Wärme und Strom aus Altholz erzeugen. Die erzeugte
Wärme muss ins Primärnetz der Fernwärme eingespeist werden, der Strom ins 20/110 KV-Netz. Weiter
ist als Alternative für die Anlieferung per LKW auch eine Anliefermöglichkeit per Bahn erforderlich.
Die Anlage benötigt eine freie Fläche von mindestens 4.800 m² und der Standort muss gut infrastruktu-
rell erschlossen sein. Es wird eine Wasseraufbereitungsanlage, eine Druckluftversorgung sowie eine Tur-
bine benötigt.
Folgende Anlagen / Grundstücke befinden sich im Eigentum der N-Ergie:
Standort HW Muggenhof (Spitzenlastanlage), Gemarkung. Höfen, Fl. Nr. 1023
Standort HW Maxfeld (Spitzenlastanlage zur Absicherung des Dampfnetzes) , Gmkg. Gärten b.
Wörth, FL. Nr.114 und 115/14
Standort HW /HKW Langwasser (aktuell wird ein hocheffizientes Motorenkraftwerk errichtet),
Gmkg. Langwasser, Fl. Nr.180/419
Standort HKW Klingenhof (hocheffizientes Motorenkraftwerk), Gmkg. Erlenstegen, Fl. Nr. 356/25
Standort PDA Nord Klinikum (Versorgung des Klinikums mit Prozessdampf), Gmkg. St. Johannis,
Fl. Nr. 260
Standort HKW Sandreuth (Abbruch nicht mehr benötigter Kohlesilos, vorhandene Hilfsanlagen,
vorhandene 72 bar -Dampfsammelschiene, vorhande ne Turbinen), Gmkg. Gibitzenhof, Fl. Nr.
166/1 und 166/2
An den anderen Standorten sind keine Wasseraufbereitungsanlage, keine Druckluftversorgung im benö-
tigten Umfang sowie keine Turbinen vorhanden.
Tabelle 11: Bewertungsmatrix Standortalternativen
Standort Anschluss an Anlieferinfrastruktur verfügbare
Fläche mind.
4.800 m² Primärnetz Fernwärme 20/110 KV-Netz LKW Bahn
HW Muggenhof ✓ ✓ ✓ - -
HW Maxfeld - - ✓ - -
HW Langwasser ✓ ✓ ✓ - -
HKW Klingenhof ✓ ✓ ✓ - -
469
Geprüfte Alternativen
Seite 31
PDA Nord Klinikum ✓ - - -
HKW Sandreuth ✓ ✓ ✓ ✓ ✓
Standort Entfernung zu Verfügbare,
weiternutzbare
Infrastruktur Wohngebiet Denkmal- geschützte
Bauten
Natura2000-
Gebieten
HW Muggenhof ca. 25 m (-) ca. 80 m (+/-) 3,7 km (+) -
HW Maxfeld ca. 7 m (-) ca. 130 m (+/-) 2,9 km (+) -
HW Langwasser ca. 145 m (+/-) ca. 480 m (+/-) 900 m (+/-) -
HKW Klingenhof ca. 100 m (+/-) ca. 360 m (+/-) 930 m (+/-) -
PDA Nord Klinikum ca. 65 m (-) ca. 7 m (+/-) 4 km (+) -
HKW Sandreuth ca. 215 m (+/-) ca. 100 m (+/-) 3,5 km (+) ✓
Standort FNP Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere
am Standort
HW Muggenhof Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Vermutlich gering (bereits gewerblich genutzte Fläche, teilweise versiegelt) (+)
HW Maxfeld Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-)
HW Langwasser Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Evtl. Rodung einiger Bäume nötig, aber Platz trotzdem nicht ausreichend (+/-)
HKW Klingenhof Gewerbliche Baufläche (+/-) Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+)
PDA Nord Klinikum
Fläche für Gemeinbedarf -
gesundheitlichen Zwecken
dienende Einrichtungen (-)
Vermutlich gering (bereits versiegelte
Fläche) (+)
HKW Sandreuth Ver- und Entsorgung - Fernwärme (+) Vermutlich gering (bereits versiegelte Fläche, gewerblich genutzt) (+)
✓ = vorhanden, (+) = positiv, (+/-) = neutral, (-) = nicht vorhanden / negativ
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass lediglich der Standort Sandreuth, aufgrund seiner vorhandenen
Infrastruktur und der zur Verfügung stehenden Fläche, für den Bau der Altholz verbrennungsanlage ge-
eignet ist. Das Gelände befindet im Gleisdreieck zwischen Müllverbrennungsanlage und Frankenschnell-
weg.
Alternativstandorte in anderen Stadtgebieten oder am Stadtrand drängen sich nicht auf, da gerade an
dem geplanten Standort die Vorteile der bereits vorhandenen und sinnvoll nachnutzbaren Infrastruktur
bestehen. Insbesondere die räumliche Nähe zu den Bestandsanlagen am Standort, die Einbindung in den
Wasser-Dampf-Kreislauf und das Fernwärmenetz machen den Standort zu einer optimalen Wahl. Zudem
handelt es sich bei dem Standort auf dem Betriebsgelände Sandreuth bereits um einen ausgewiesenen
und im FNP gesich erten Fernwärmestandort. Neben vorhandenen Liefer - und Entsorgungswegen,
Schnittstellen und baulich nutzbarer Strukturen, kann ebenso eine optimale optische Eingliederung der
Anlage in den Bestand erfolgen. Die freien Flächen am Hafen verfügen nicht über e inen Fernwärmean-
schluss (siehe Anlage 8).
470
Geprüfte Alternativen
Seite 32
6.2 Technische Verfahrensalternativen
Technische Verfahrensalternativen wurden von Sweco bereits geprüft.
Es wurden Alternativen im Rahmen der Abgasreinigung näher untersucht. Zur sicheren Einhaltung künftig
sich ggfs. weiter reduzierender NOx-Werte wurde ein Katalysatorverfahren gewählt, das dies ermöglicht.
Außerdem wurden die Feuerungsarten Wirbelschicht- und Rostfeuerung untersucht. Im Wesentlichen un-
terscheidet sich die Wirbelschicht in der Kesselhaushöhe (ca. 10 bis 15 m höher als die Rostlösung).
Damit verbunden ändert sich auch die Mindestschornsteinhöhe.
Die Wirbelschichtfeuerung hat Vorteile, falls größere Mengen Schlamm ode r Sägespäne in der Anlage
verbrannt werden sollen. Bei Hackschnitzeln als vorwiegendem Einsatzsoff wird bei der Wirbelschichtfeu-
erung die Vorzerkleinerung aufwendiger. Außerdem ist bei der Wirbelschicht die Ascheentsorgung kos-
tenintensiver gegenüber der Rostfeuerung.
Der Umweltbericht schlägt konfliktmindernde Maßnahmen vor (siehe Kapitel 4), die zur Vermeidung, Ver-
ringerung und/oder zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen im weiteren Verfahren vom Ver-
fahrensträger nach Möglichkeit umzusetzen bzw. in der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu berück-
sichtigen sind.
471
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Seite 33
7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Ba-
sisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr.
7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nicht-
durchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen
Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen
gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrecht-
liche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Re-
gelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Sweco (Sweco GmbH, München und
Köln) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben
zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßna hmen zur umwelt-
fachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes herangezogen (die
genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfü-
gung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan [FNP, 2019]
Stadtklimagutachten (2014) [GEO-NET, 2014]
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) [ABSP, 1995]
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umge-
bung (1977)
Strategische Lärmkarte LfU (Straßenlärm) [LBK Bayern, 2020]
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes – Verord-
nung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Ortsbegehung (Biotoptypen- und Artenschutzkartierung) am xx.xx.2020, xx.xx.2020, xx
Sicherheitsbetrachtung für den Betriebsbereich Sandreuth der N -ERGIE AG in Nürnberg: Heizöltank,
Erdgasleitungen (Stand: Juli 2020) l
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den Umweltbelangen Boden, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, mensch-
liche Gesundheit (Erholung, Lärm, Störfallvorsorge, Geruch) und Luft liegen noch nicht vor. Im weiteren
Planungsprozess sind noch folgende Gutachten zu erstellen: Berechnungen zu Eutrophierung und Ver-
sauerung, Biotoptypenkartierung, faunistische Bestandaufnahme und saP, Immissionsprognosen zu Luft,
472
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Seite 34
Lärm und Geruch. Des Weiteren ist die Bewertung eines § 29b BImSchG-Sachverständigen vorzulegen,
ob sich durch die Planung der angemessene Sicherheitsabstand für den Betriebsbereich der N -ERGIE
ändert und ob ggf. benachbarte Schutzobjekte betroffen sind.
Als Kenntnislücke ist die gerichtlich noch nicht geklärte Abschneidegrenze bei der Kumulation von Vor-
haben im Hinblick auf die Versauerung zu sehen. Während das LANUV in NRW 30 eqN+S/(ha*a) emp-
fiehlt, hat das das OVG Münster diesen Wert auf 5 eqN+S/(ha*a) reduziert. Für das Vorhaben direkt ist
dies allerdings ohne Belang, da beide Schwellen in den FFH - und Vogelschutzgebieten deutlich unter-
schritten werden. Weitere Schwierigkeiten traten bisher nicht auf.
473
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Seite 35
8 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines
Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbeson-
dere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der
Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2
BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffs-
regelung)10. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeind-
liche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Über-
wachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die
Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die
Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitpla-
nes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festset-
zungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzu ngen zu Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt
werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägun g sein konnten, können
nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist
in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene
nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des B-Plans Nr. 4669:
Tabelle 12: Monitoringmaßnahmen
Umwelt-
belang/
Schutzgut
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwachungs-
maßnahme(n)
Art der Si-
cherung (z.B.
über StbV)
Beginn Intervall Ende
xx Wird im weiteren Verfah-
ren ergänzt; falls erfor-
derlich, bis her nicht zu
erwarten
xx
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit noch nicht
möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind, sind sie im weiteren Ver-
fahren (spätestens bis zur öffentlichen Auslegung) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbehörden zu
erarbeiten.
10 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
474
Zusammenfassung
Seite 36
9 Zusammenfassung
Für den B -Plan Nr. 4669 soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet werden. Der
vorliegende Umweltbericht (1. Entwurf) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Für die Schutzgüter Fläche, Wasser, Landschaft, Klima, Abfall und Kultur - und Sachgüter werden bei
Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. So
wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet im Vergleic h zur gegenwärtigen Situation geringfügig erhöht.
Die neuen Gebäude werden nur unwesentlich höher sein als die bestehenden Silos . Über die neue Ge-
staltung lassen sich in Bezug auf das Landschaftsbild sogar Verbesserungen gegenüber den alten grauen
Silos er zielen. In Bezug auf das Schutzgut Klima sind die Auswirkungen der Planung durch die CO 2-
Minderung ebenfalls positiv. Auswirkungen auf noch nicht abschließend bewertete Schutzgüter werden
im weiteren Verfahren ergänzt.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB
werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erwartet.
Tabelle 13: Zusammenfassende Bewertung
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)11
Fläche nicht erheblich
Boden noch nicht abschließend möglich Eutrophierung und Versauerung
Wasser nicht erheblich
Pflanzen noch nicht abschließend möglich Kartierungen, Eutrophierung
und Versauerung
Tiere noch nicht abschließend möglich Kartierungen, artenschutzrecht-
licher Fachbeitrag/saP
Biologische Vielfalt noch nicht abschließend möglich siehe Pflanzen & Tiere
Landschaft nicht erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung noch nicht abschließend möglich Immissionsprognosen TA Lärm /
DIN 18005, TA Luft, GIRL
Lärm noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose TA Lärm /
DIN 18005
Störfallvorsorge noch nicht abschließend möglich Sachverständigengutachten
gem. § 50 BImSchG bzw. Art. 13
Seveso-III-Richtlinie
Geruch noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose GIRL
Luft noch nicht abschließend möglich Immissionsprognose TA Luft
11 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
475
Zusammenfassung
Seite 37
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungsbe-
darf (Gutachten / Konzepte)11
Klima nicht erheblich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
(ggf.) Darstellung und Bewertung erheblicher Beeinträchtigungen infolge von Wechse lwirkungen zwi-
schen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes 12
(ggf.) Darstellung und Bewertung der Kumulierungswirkung der vorliegenden Planung mit den Auswirkun-
gen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 13
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert.
Köln, den 28.09.2020
Sweco GmbH, München und Köln
i.V. Dr.-Ing. C. Weiler i.A. Dipl.-Ing. Deborah Franz
12 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.2 Wechselwirkungen
13 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
476
Literaturverzeichnis
Seite 38
10 Literaturverzeichnis
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GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten - Analyse der klimaökologischen
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https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/klimaanalyse -nu-
ernberg_gutachten_rev01_komp_ohnekarten.pdf
Anhang 1: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_energie/an-
hang_1.pdf
Klimafunktionskarte: https://www.nuernberg.de/imperia/md/umweltamt/dokumente/klima_ener-
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[LfU Luft, 2018]
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018
Abruf im Internet: 21.09.2020
477
Literaturverzeichnis
Seite 39
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richte/jk18.pdf
[LfU Luft, 2019]
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(LÜB) - Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2019
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schlag_inhaltsstoffe_2016.pdf
[LfU Staub, 2017]
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2017 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messun-
gen
Abruf im Internet: 21.09.2020
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubnieder-
schlag_inhaltsstoffe_2017.pdf
[LfU Staub, 2018]
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern
(LÜB) - Staubniederschlag und Inhaltsstoffe 2018 - Analysenergebnisse der Bergerhoff-Messun-
gen
Abruf im Internet: 02.07.2020
https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/auswertungen/weitere/doc/staubnieder-
schlag_inhaltsstoffe_2018.pdf
[Umwelt Atlas Boden, 2020]
Bayrisches Landesamt für Umwelt, Umwelt Atlas Boden, Abruf im Internet 22.04.2020
https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/lfu_boden_ftz/index.html?lang=de
478
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Seite 40
11 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplä-
nen
479
480
481
482
Anlagen
Seite 44
12 Anlagen
Anlage 1: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungspr ogramm (LEP) Bayern
Anhang 2 - Strukturkarte
483
Anlagen
Seite 45
Ausschnitt aus der Legende zum Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) Ba y-
ern Anhang 2 - Strukturkarte
484
Anlagen
Seite 46
Anlage 2: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
485
Anlagen
Seite 47
Legende zum Ausschnitt aus Regionalplan Karte 1
486
Anlagen
Seite 48
Anlage 3: Zu Kapitel 1.2: Ausschnitt aus Regionalplan Karte 2 mit Ausschnitt aus Legende -
Lage des Plangebiets mit blauem Kreis gekennzeichnet
487
Anlagen
Seite 49
Anlage 4: Zu Kapitel 1.2: Auszug aus dem FNP der Stadt Nürnberg mit Legende
488
Anlagen
Seite 50
Übersicht über den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4669 „Altholzverbrennung“ und umliegende Biotopflächen
Ergänzung im weiteren Verfahren
Anlage 5: Zu Kapitel 2.4.1: Arten- und Biotopschutzprogramm
489
Anlagen
Seite 51
Anlage 6: Zu Kapitel 2.6.2: Fahrwege LKW-Lieferverkehr (gelb)
490
Anlagen
Seite 52
Anlage 7: Zu Kapitel 2.6.3: Lage des Heizöltanks und 120 m Abstand
491
Anlagen
Seite 53
Anlage 8: Zu Kapitel 6.1: Ausschnitt aus Übersichtsplan Fernwärmeversorgung (N-ERGIE
Netz GmbH)
492
Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Stpl/204/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Wettbewerb UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis
Anlagen:
Bericht
Bericht:
Die UmweltBank AG plant ihren neuen Hauptsitz an der Ecke Nordwestring/Bielefelder Straße
auf dem ehemaligen GfK Grundstück zu errichten. Auf der Grundlage des am 01.04.2020
beschlossenen Rahmenplans wurde deshalb im April 2020 ein Architektenwettbewerb
ausgelobt.
Am 07.10.2020 tagte das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Jörg Adlinger. Es wurden drei
Preise und drei Ankäufe vergeben.
1. Preis - Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
2. Preis – HaasCookZemmrich, Stuttgart
3. Preis - Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Der Anspruch der drei Siegerentwürfe auf ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Nachhaltigkeit drückt sich im markanten Außenbild ebenso aus, wie in den auf offene und
vielfältige Kommunikation angelegten Innenräumen. Dies beginnt beim Eingangsbereich und
setzt sich über die angeschlossenen Veranstaltungs-, Konferenz- und Ruheräume bis in die
Außenbereiche fort.
Das Preisgericht empfahl der Ausloberin einstimmig den mit dem ersten Preis ausgezeichneten
Entwurf der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen.
Ö 5Ö 5
493
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
494
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
495
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/204/2020
Seite 4 von 4
496
1
Beilage
Betreff:
Wettbewerb UmweltBank AG, Nordwestring, Ergebnis
Bericht
Die UmweltBank AG will ihr neues Firmengebäude am Nordwestring auf dem ehemaligen
Grundstück der GfK errichten. Der Neubau soll ein modernes, den Unternehmenswerten
entsprechendes Arbeitsumfeld bieten. Als Grundstück steht die Ecke Nordwestring/Bielefelder
Straße zur Verfügung.
Abbildung 1Das alte Gebäude der GfK wird einem modernen Stadtquartier weichen Bild: Stadt Nürnberg
Planungsrecht
Für das Grundstück existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 3686, welcher ein
Kerngebiet (MK) festsetzt. Der städtebauliche Ansatz, einen ganzen Baublock in bester
Stadtlage zu einem dichten, urbanen Quartier mit Gewerbe, Wohnen, Spielplätzen und Grün
umzuwandeln, wurde bereits zwischen der Stadt und dem Vorbesitzer des Grundstücks
ausgehandelt und durch einen Rahmenplan festgeschrieben, welcher die Grundlage eines
neuen Bebauungsplanes bildet. Am 01.04.2020 wurde deshalb die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 4662 vom Stadtrat beschlossen. Der Rahmenplan sieht eine
weitgehend geschlossene Bebauung entlang des Nordwestrings und der Bielefelder Straße
sowie eine öffentliche Grünfläche auf der straßenabgewandten Seite vor. Entlang des
Nordwestrings sind 5-7 Geschosse und an der Ecke NW-Ring Bielefelder Straße 12 Geschosse
vorgesehen. Das Bürogebäude - das sich in den Rahmenplan einfügen wird - kann
voraussichtlich noch auf der Grundlage des rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 3686 genehmigt
werden.
Abbildung 2 Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr.4662 Bild: Stadt Nürnberg
Ö 5Ö 5
497
2
Wettbewerb
Um ein passendes Konzept für ihren Standort zu entwickeln, hat die UmweltBank AG einen
europaweiten Architektur-Wettbewerb mit 30 Büros ausgelobt.
Davon wurden 10 ausgewählte Architekturbüros eingeladen, die über einschlägige Erfahrungen
in den Bereichen Nachhaltigkeit und Holzbau verfügen. 20 Büros wurden über ein
Bewerbungsverfahren ausgewählt.
Für den Neubau soll die beste Mischung aus Ökologie und Ökonomie umgesetzt werden, unter
anderem durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energien. Für das
Gebäude wird die höchste Zertifizierung angerstrebt.
Innerhalb eines neuen urbanen Stadtquartiers sollen moderne, zukunftsweisende und
kommunikationsfördernde Arbeitswelten mit hoher Flexibilität für unterschiedlichste
Anforderungen entstehen. Insgesamt sollen 11 000 m² Bürofläche entstehen sowie im
Erdgeschoss Verkaufsflächen für einen Bio-Supermarkt geplant werden, welche das Angebot
für das Quartier erweitern.
Wettberwerbsumgriff Bild: Umweltbank
Am 7.10.2020 traf sich das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Jörg Adlinger, um über die 27
eingegangenen Arbeiten zu urteilen. Neben der Ausloberin waren im Preisgericht renommierte
Architekten, der Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg und die Stadt Nürnberg vertreten.
Unterstützt wurde das Preisgericht durch Experten für Holzbau, Nachhaltigkeit und
Energiekonzepte. Die Organisation des Wettbewerbs und die Vorprüfung hatte das Büro Kohler
Grohe Architekten aus Stuttgart übernommen.
Nach intensiver Diskussion vergab das Preisgericht folgende Preise:
1. Preis Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
2. Preis HaasCookZemmrich, Stuttgart
3. Preis Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Der Anspruch der drei Siegerentwürfe auf ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Nachhaltigkeit drückt sich im markanten Außenbild ebenso aus, wie in den auf offene und
vielfältige Kommunikation angelegten Innenräumen. Dies beginnt beim Eingangsbereich und
setzt sich über die angeschlossenen Veranstaltungs-, Konferenz- und Ruheräume bis in die
Außenbereiche fort.
498
3
Ansicht vom Nordwestring Bild: Spengler Wiescholek Modell Bild: KohlerGrohe
1. Preis – Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner, Hamburg
Auszug Jurybericht:
Das neue Gebäude folgt dem im städtebaulichen Rahmenplan vorgeschlagenen Baufeld, setzt
den Hochpunkt mit der schmalen Giebelseite zum Nordwestring und entwickelt den hohen
Baukörper entlang der Bielefelder Straße. Die Ausrichtung weicht ab von der gewöhnlich
linearen Entwicklung entlang der Hauptstraße und reagiert dadurch auf eindrückliche Weise
auf die spezielle stadträumliche Situation, denn nicht die Kontinuität eines Straßenraums
sondern der Paradigmenwechsel im stadträumlichen Gefüge prägt diesen Ort.
Die schwierige Einbindung des Gebäudes in das nähere Umfeld gelingt den Verfassern auf eine
selbstverständliche Weise. Auf dem Niveau der Unterführung an der Südost-Ecke verbinden
sich Fuß- und Radweg – der Zugang zum Fahrradraum kann nicht besser angebunden werden.
Über eine großzügige Treppe gelangt man zum Vorbereich vor dem Eingang in die neue
Zentrale der Umweltbank. Der Trottoir folgt dem natürlichen Geländeverlauf Richtung Westen,
man kommt vorbei an dem Café, das durchgesteckt, auch einen Bezug zum Garten herstellt.
Bis zu dieser Einrichtung weicht das Erdgeschoss zurück, gibt öffentlichen Raum frei, dann
wechselt das Gebäude vor auf die Grundstücksgrenze, wo der Biomarkt, die externen Zugänge,
die Anlieferung, die Zufahrt zur Tiefgarage angesiedelt werden.
Was den Baukörper auszeichnet, ihn rhythmisiert und definiert ist die Zielsetzung, einen
Massivbau aus Holz zu entwickeln. Das zwingt zu einer klaren Struktur, zu einer einfachen,
durchdeklinierten Bauweise und Konstruktion.(…). Das Serielle ist das Grundgerüst des
Entwurfs – die Ausnahmen sind die grünen Zimmer, die sich über das Volumen verteilen und in
einem räumlichen Bezug zueinander stehen.(…) Es sind die Grünen Räume über die
Geschosse, die der seriellen Grundstruktur spezifische Charakteristik geben und die gleichzeitig
die Geschosse räumlich miteinander verbinden und die sich im Fassadenbild markieren.
Dachterrassen an unterschiedlichen Positionen erhöhen die Kommunikationsdichte in dem
Gebäude, ermöglichen unterschiedliche Nutzungen, Meetings, sind auch Rückzugsorte.
Die Außenwirkung des Gebäudes wird geprägt einerseits von dem seriellen Modul für die
Bürobereiche und dann den Ausnahmen, den Webfehlern, die einer modernen, zeitgemäßen
Arbeitswelt Ausdruck geben: freundlich, offen, niederschwellig, positive Ausstrahlung -
experimentell, trotz struktureller , konstruktiver Klarheit.
Im Gebäude prägt die Holzkonstruktion die Atmosphäre, außen sollen nachhaltige,
außenraumtaugliche Materialien verwendet werden.(…)
499
4
Ansicht vom Nordwestring Bild: HaasCookZemrich Modell Bild: Kohler Grohe
2. Preis – HaasCookZemmrich, Stuttgart
Auszug Jurybericht:
Die Verfasser der Arbeit 1024 schlagen für die UmweltBank Nürnberg einen in zwei
Gebäudehöhen gestaffelten Baukörper vor, der durch ein besonderes Element plastisch
gegliedert wird: Begrünte Räume mit hoher Aufenthaltsqualität werden über die Geschosse
hinweg mit Treppen verbunden und münden, als durchlaufendes grünes Band in der Fassade
ablesbar, im Konferenzbereich oberhalb der Cafeteria.
Die besondere Qualität und Zeichenhaftigkeit dieses Elements werden durch das Preisgericht
begrüßt. Das Konzept ist jedoch nicht an jeder Stelle konsequent durchgehalten: Obwohl in den
Zeichnungen anders dargestellt, fehlt diesem Raumkontinuum die Verbindung zum
Erdgeschoss. Zudem sind in den großflächigen Büroebenen die Räume aufgrund ihrer
Dimension nicht ausreichend wahrnehmbar. Größere Flächen wären hierfür wünschenswert.
Das Gebäude bleibt trotz der differenzierten Gestaltung ein großmaßstäblicher Baukörper, der
in seiner Dimension die Umgebung dominieren wird.
Die Besucher betreten die UmweltBank über einen gut dimensionierten Vorplatz. Vom
großzügig gestalteten Foyer gelangen sie in die unterschiedlichen Bereiche des Hauses. Der
Ausstellungs- und Veranstaltungsbereich befindet sich dabei leider im ersten Obergeschoss.
Die Cafeteria liegt richtig im 6. OG mit Verbindung zur Dachterrasse. Alle Bürobereiche sind gut
und effizient organisiert.
Für die Konstruktion des Hauses wird eine Holz- / Betonverbundbauweise vorgeschlagen.
Konsequent findet das Material Holz auch in der Fassade Anwendung.(…)
Die lehmbasierte Heiz-/Kühldecke verspricht einen hohen Komfort bei gleichzeitig
energieeffizienten Betriebstemperaturen.(…) Die Positionierung der Anlieferung des
Supermarktes wird den künftigen Innenhof, an den sich auch Wohnnutzung anschließt,
belasten.
Das Gebäude liegt wirtschaftlich aufgrund seiner ungünstiger Flächeneffizienz unter dem
Durchschnitt.
Insgesamt stellt die Arbeit einen guten Beitrag dar. Das innräumliche Konzept zeigt sich
deutlich nach außen und stellt zugleich eine sinnfällige und zeichenhafte Verbindung zum
Inhaltsschwerpunkt der Bank dar. Eine größere Konsequenz in der Umsetzung wäre aber
wünschenswert.
500
5
Ansicht vom Nordwestring Bild: Steimle Architekten Modell Bild: Kohler Grohe
3. Preis – Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Auszug Jurybericht:
Von den Entwurfsverfassen werden als Grundhaltung die Prämissen „keep it simpel“ und „grüne
Lunge“ benannt.
In Städtebau und Architektur spiegeln sich die Grundhaltungen schlüssig und ausgewogen
wider,- insbesondere in den Ansichten durch Ausprägung der Ebene 7 als „grünes Geschoss“
sowie in den Draufsichten durch Ausprägung eines „Grünhofes“.
Die Qualitäten des städtebaulichen und freiräumlichen Konzepts entsprechen der Thematik des
„Bauens auf der Parzelle“ und damit vollumfänglich dem Grundduktus des städtebaulichen
Rahmenplans. Folgerichtig ergeben sich im Gebäudegrundriss die unter anderem der
Topographie geschuldeten Rücksprünge der Baukörper. Aus der Blockrandsituation
konsequent entwickelt zeigt sich der städtebauliche Hochpunkt. In Parallellage zum Nord-West-
Ring und kulminierend zur Ecke Bielefelder Straße staffeln sich die Baukörper in Stadtgrundriss
und in Höhenentwicklung in Form einer konsequenten Hierarchie.
Die Anbindungen der Erdgeschossnutzungen an das städtebauliche Umfeld der
Straßenunterführung Düsseldorfer Straße ist gelungen,- dem gegenüber sind Lage und
Anbindung des Einzelhandels durch die gewählte Tieflage im Untergeschoss unzweckmäßig
und nicht befriedigend gelöst. Insbesondere der Übergang zum unmittelbar angrenzenden
Verkehrsraum erscheint kaum befriedigend lösbar. (…)Das architektonische und gestalterische
Grundkonzept nimmt weitestgehend begründet die Bezüge zu den öffentlichen Räumen auf und
entwickelt sie folgerichtig weiter. Die erdgeschossigen Nutzungen des prägnanten
Kopfgebäudes mit angemessenem Foyer und Veranstaltungssaal sind sehr ausgewogen
komponiert. Auch der Durchgang Straßenraum – Hof mit der Anlage eines „Mobilität – Hub“ ist
funktional richtig positioniert und geschickt genutzt. Nicht überzeugend gelöst sind Lage,
Zugänglichkeit und Ausprägungen der vor Zonen zum öffentlichen Raum der
Einzelhandelsnutzung. Die angebotenen Grundrisslösungen für die Büronutzungen –
konzeptionell angelegt als drei-spännige Anlage – erlauben vielfältige, flexible,
abwechslungsreiche und kommunikationsfördernde Abwandlungen, je nach Anforderungsprofil.
Die Fassade mit seiner bandartigen prägnanten und vertikal gliedernden komplementären
Struktur stellt sich als sehr ausgewogen entwickelt dar. (…)
Das gesamte Gebäude ist über die gesamte Grundfläche sehr gut in einem regelmäßigen
Raster aufgebaut. (…)
Die Verfasser der Arbeit legen in der Gesamtschau einen robuste, eigenständige und dem
vorformulierten Haltungsansatz in weiten Teilen und in der Tiefe des Entwurfs überzeugenden
Entwurf vor. (…)
501
6
Die Jury gab der Ausloberin die Empfehlung, die Verfasser des ersten Preises mit der Planung
zu beauftragen.
Die prämierten Entwürfe waren von Montag, den 12. Oktober bis Freitag, den 23. Oktober
jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr im Foyer der UmweltBank AG am Laufertorgraben 6 in
Nürnberg öffentlich ausgestellt.
Weiteres Vorgehen
Die UmweltBank AG konnte inzwischen das gesamte ehemalige GfK-Grundstück erwerben und
führt dort die Planung für ein nachhaltiges Stadtquartier fort. Im nächsten Planungsschritt wird
der Rahmenplan und das Wettbewerbsergebnis aufeinander abgestimmt, um eine optimale
städtebauliche Einbindung zu gewährleisten.
Der städtebauliche Rahmenplan wird dazu im Rahmen der städtebaulichen Eckdaten gem.
Einleitungsbeschluss als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren überarbeitet.
Wesentliche Kriterien der Überarbeitung sind dabei u.a. die Gliederung der Baukörper entlang
des Nordwestrings und auf der rückwärtigen Seite sowie die Überarbeitung der Freiflächen in
Bezug auf die angrenzende Nachbarbebauung.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 4662 wird wie geplant weitergeführt, um Baurecht für ein
Stadtquartier auf der Grundlage eines „Urbanen Gebietes“ (MU nach § 6a
Baunutzungsverordnung) zu schaffen.
502
Seite 1 von 3
Berichtsvorlage
Stpl/198/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 07.07.2020
Anlagen:
Antrag_Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße_Die Grünen
Bericht
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebaung im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4605 "Leyer Straße" sowie über den aktuellen
Stand der Entwicklung. Weiterhin wird über den Sachstand der Grundstücksübernahme für das
Areal für die Herstellung der Grünflächen, sowie über den Zuständigkeitsbereich der auf dem
Areal abgestellten Fahrzeuge berichtet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
503
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/198/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
LA
504
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/198/2020
Seite 3 von 3
505
4M
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B" 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus ]
90403 Nürnberg OBEÜJBURGERM EIST
0 7. I'
■yH •'
M I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 7. Juli 2020
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße: Gründe für
die Stagnation hinsichtlich Bebauung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den kommenden Jahren sind viele Projekte zum Geschosswohnungsbau in Nürnberg geplant.
Diese Entwicklung ist insbesondere im Hinblick auf die hohe Nachfrage nach Wohnraum im
Stadtgebiet als sehr positiv zu betrachten.
Gerade auch die Bebauung mit 350 Wohneinheiten (Bebauungsplan 4666) und somit die
Entwicklung im Gebiet zwischen Dottenheimer- und Von-der-Tann-Straße ist ein weiterer
Schritt, den sehr angespannten Wohnungsmarkt etwas zu entzerren. Dabei sollte eine
aufeinander abgestimmte strukturelle Stadtteilentwicklung unter Berücksichtigung des Umfelds
im Mittelpunkt stehen - eine partielle Inselbetrachtung wäre der falsche Ansatz. Deshalb ist es
nicht nachvollziehbar, warum die Stadt ein angrenzendes Areal von zwei Hektar zwischen
Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße nicht für die Bebauung heranzieht. Dieses Gebiet
liegt seit Jahren brach, obwohl hierfür bereits Baurecht (Bebauungsplan 4605) besteht. Seit
einiger Zeit entwickelt sich dieses Gebiet als Abstellfläche für alte, ungenutzte Fahrzeuge: Dies
wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern ist auch aus Umweltschutzgründen
(Ölverlust etc.) nicht hinnehmbar.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
• Die Verwaltung prüft die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebauung
(Bebauungsplan 4605) und berichtet über den aktuellen Stand.
wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de
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• Zudem prüft die Stadt eine Grundstücksübernahme, um dieses Areal für die Bebauung zu
nutzen oder um es für den Grünflächenausgleich heranzuziehen.
• Die Verwaltung prüft, in welchen Zuständigkeitsbereich die abgestellten Fahrzeuge auf
dem Areal fallen und inwieweit sie die Umwelt belasten.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin
Stadtrat
Andrea Bielmeier
Stadträtin
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
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1
Beilage
Betreff:
Areal zwischen Leyher-, Rehdorfer- und Dottenheimer Straße
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 7. Juli 2020
Bericht
Der Antrag vom 7. Juli 2020 der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen (siehe Anlage)
umfasst Fragen zur Entwicklung des Areals zwischen Leyher-,Rehdorfer- und Dottenheimer
Straße.
1. Die Verwaltung prüft die Gründe für die Stagnation der geplanten Bebauung
(Bebauungsplan Nr. 4605) und berichtet über den aktuellen Stand. Zudem prüft die
Stadt eine Grundstücksübernahme, um dieses Areal für die Bebauung zu nutzen oder
um es für den Grünflächenanteil heranzuziehen.
Für das ca. 2,4 ha große Gebiet südlich der Leyher Straße zwischen Dottenheimer und
Rehdorfer Straße wurde der Bebauungsplan Nr. 4605 (rechtskräftig am 22.04.2015)
aufgestellt. Anlass der Aufstellung war die Aufgabe eines Großteils der im Plangebiet
bestehenden gewerblichen Nutzung im Bereich einer ehemaligen Druckerei. Ziel war es das
Areal einer höherwertigen bedarfsgerechten Nutzung zuzuführen.
Die Grundstücke entlang der Leyher Straße und im Westen entlang der Rehdorfer Straße
zum dort angrenzenden Gewerbegebiet sollen als Mischgebiet und eingeschränktes
Gewerbegebiet entwickelt werden. An der Leyher Straße ist die Entwicklung eines
Einzelhandelsstandorts mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² vorgesehen. Im
Nordwesten des Geltungsbereichs befinden sich 2 Gewerbebetriebe (Leyher Str. 15 und 17),
für die Bestandschutz besteht. In den rückwärtigen, lärmabgewandten Bereichen ist
Wohnnutzung geplant. Vorstellbar sind hier sowohl Einfamilienhäuser in verdichteter
Bauweise als auch Geschosswohnungsbau. Im östlichen Bereich des Plangebiets ist ein
Grünzug vorgesehen, der hinsichtlich seiner Ausstattung und Instandhaltung eine gut
nutzbare, öffentliche Grünfläche mit Aufenthaltsqualität darstellt und die Verbindung zur
südlich an das Plangebiet angrenzenden Kleingartenkolonie bildet.
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 4605 besteht Baurecht im Rahmen der
Festsetzungen entsprechend der o.g. städtebaulichen Zielsetzungen. Eine Verpflichtung die
im Bebauungsplan festgesetzte Bebauung umzusetzen kann im Rahmen der Bauleitplanung
nicht abgeleitet werden.
Der Zeitpunkt der Umsetzung der Baumaßnahmen auf den privaten Bauflächen kann im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4605 daher durch die Stadt nicht direkt
beeinflusst werden. Lediglich die Umsetzung der künftig öffentlichen Flächen liegt in der
Hand der Stadt. Derzeit sind alle Flächen im Plangebiet in Privateigentum.
Die Eigentümersituation im Geltungsbereich des B-Planes stellt sich wie folgt dar:
Eigentümer 1 - blau (Fl.Nr. 180/3; 180/10; 180/11, 180/15; Sundersbühl) - 14.337 m²
Eigentümer 2 - gelb (Fl.Nr. 181;181/3; 139/3; 139/4; Sundersbühl) – 5.818 m²
Eigentümer 3 - grün (Fl.Nr. 180/13; 180/14; Sundersbühl) – 1.361 m²
Eigentümer 4 - rot (Fl.Nr. 180; Sundersbühl) – 1.444 m²
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2
1
Das Liegenschaftsamt wird Gespräche mit dem Haupteigentümer 1 führen, um mögliche
offene Punkte bei der flächenmäßigen Umsetzung des B-Planes (z.B. Erschließungsfragen,
Grünflächen etc.) zu klären
2. Die Verwaltung prüft, in welchen Zuständigkeitsbereich die abgestellten Fahrzeuge auf
dem Areal fallen und inwieweit sie die Umwelt belasten.
Die Fläche ist vollständig eingezäunt und daher nicht betretbar, aber gut einsehbar. Es
befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt nur zwei Fahrzeuge auf dem Grundstück. Beide
Fahrzeuge sind zwar abgemeldet und gebraucht, aber es handelt sich nicht um Altfahrzeuge.
Die Fahrzeuge weisen augenscheinlich keine größeren Schäden auf und sind zu ihrem
ursprünglichen Verwendungszweck als Fortbewegungsmittel grundsätzlich geeignet.
Insoweit sind die Fahrzeuge nicht als Abfall einzustufen.
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen zwar nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden, aber auf
Privatflächen dürfen abgemeldete Fahrzeuge stehen, selbst wenn die Flächen wie hier nicht
oder nur teilweise befestigt sind. Offensichtliche Umweltgefahren wie auslaufende
Fahrzeugflüssigkeiten gehen von den Fahrzeugen nicht aus.
Eine gewerbliche Fahrzeugabstellfläche in größerem Umfang (z.B. als Verkaufsfläche für
Gebrauchtwägen), die dann einer (baurechtlichen) Genehmigung bedürfte, konnte vor Ort
nicht festgestellt werden. Bei den Flächen handelt es sich um Privatgrund und nicht um
städtischen Grund. Die Verantwortung und auch die Verfügungsgewalt über die
Grundstücksnutzung liegt bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Behördliche Eingriffe
des Umweltamtes wären nur im Falle konkreter Umweltgefahren geboten.
Neben den Fahrzeugen konnten auf den Privatgrundstücken an mehreren Stellen
Abfallablagerungen vorgefunden werden, darunter Metallschrott und Bauschutt. Hier wird
das Umweltamt auf Basis des Abfallrechts tätig und wird auf eine Beseitigung hinwirken.
1 Abb. Eigentümersituation; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
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3
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Seite 1 von 4
Berichtsvorlage
Stpl/201/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.06.2020
Anlagen:
Antrag_Wohnbebauung in Schweinau_Die Grünen
Bericht
Lageplan
Übersichtspläne Bebauungspläne Nrn. 4532 und 4633, je Variante B
Lageplan zu Bauantrag
Bericht:
Die stetige Zunahme der Bevölkerung im Stadtgebiet erfordert die Aktivierung vorhandener
Wohnbauflächen zu.
Das derzeit teilweise als Erholungsgärten (nicht geschützte ,Kleingärten) genutzte Gebiet an
der Hinteren Marktstraße/ östlich der Hans-Schmidt-Straße wurde in das Sonderprogramm
Wohnungsbau mit 45 Wohneinheiten aufgenommen und soll einer Wohnnutzung zugeführt
werden, um den Mietwohnungsbau zu fördern.
Die bestehenden Grünflächen im Quartier, die Kleingärten und der Lochnerpark sind durch
entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
dauerhaft gesichert.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Durch die Schaffung von Wohnraum wird besonders den Bedürfnissen von
Wohnungssuchenden Rechnung getragen.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.VII/LA
513
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/201/2020
Seite 4 von 4
514
BÜNDNIS 90
DK GRÜNEN 0}
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, FiATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERiV,: “J,’
0 1. JULI 2020
JÜk 3 c7 ;rZur Stei.ungnariffio ‘
4 Antwort vor Ab:.™ ■
dung Vorlagen
7Lü 5 Antwort zur Unter- sch'lft verier: -
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
RathauspLatz 2
90403 Nürnberg
Tel: (0911) 231-5091
Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadtnuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 29. Juni 2020
Wohnbebauung in Schweinau: Erhalt der Grünflächen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit 2005 steht die Wohnbebauung am nordöstlichen Ende der Hinteren Markstraße in Schweinau
zur Debatte. Seitdem bangen die Anwohnerinnen um die „grüne Lunge“ in ihrem Viertel, da den
Gebäuden neben zahlreichen Bäumen die dortigen Kleingärten weichen müssen.
Vor diesem Hintergrund stellen wir deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
• Die Verwaltung berichtet über die gesamte Entwicklung, beginnend ab 2005 bis zur
erneuten Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und über den Stand heute.
• Die Stadt erläutert, welche Beweggründe Vorlagen, das im Jahr 2015 erneut ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde - trotz einstimmigen Einstellungsbeschlusses
durch den Stadtrat vom 19. Juni 2007.
• Die Verwaltung erstattet Bericht, unter welchen Bedingungen die Teilfläche mit den Flur-
Nummern 183 und 184 an das Evangelische Siedlungswerk (ESW) veräußert wurde und ob
die ESW in der Zwischenzeit einen Bauantrag eingereicht hat.
• Die Stadt gibt Antwort darüber, inwieweit die Möglichkeit besteht, das von der Eisenbahner-
WBG wieder zurückgeforderte Fläche mit der Flurnummer 185/2 als öffentliche Grünfläche
gesichert wird.
Mit freundlichen Grüßen
f
/Mit
'L-
Cengiz Sahin Andrea Bielmeier
Stadtrat Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
ÜlSl^U
Marc Schüller
stv. Fraktionsvorsitzender
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1
Beilage
Betreff:
Entwicklung der Flächen an der Hinteren Marktstraße
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 29.06.2020
Bericht
Vor dem Hintergrund eines ständigen Bevölkerungswachstums kommt die Stadt Nürnberg ihrer
Verantwortung nach, indem sie den Wohnungsmarkt beobachtet, um durch gezielte Maßnah-
men eine spürbare Entlastung zu erreichen. Vor der Ausweisung neuer und im Stadtgebiet be-
grenzter Siedlungsflächen ist die Innenentwicklung gemäß §1a (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu
aktivieren. Bauflächenpotentiale, die bereits über eine weitgehend bestehende technische und
soziale Infrastruktur verfügen, sollen vorrangig einer Bebauung zugefügt werden.
Im südwestlichen Stadtgebiet nördlich der Hinteren Marktstraße liegt eine städtische, teilweise
durch Erholungsgärten genutzte Wohnbaufläche. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP)
sind die Flächen als Wohnbauflächen dargestellt, Planungsrecht liegt vor in Form von § 30 Abs.
3 i.V.m. § 34 BauGB (einfacher Bebauungsplan i.V.m. Bauen im Zusammenhang bebauter Ort-
steile).
Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4532
Der Stadtplanungsausschuss (AfS) beschloss in seiner Sitzung am 10.11.2005 die Einleitung
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4532 nördlich
der Hinteren Marktstraße und östlich der Hans-Schmidt-Straße im Stadtteil Schweinau
für das insgesamt ca. 1,2 ha große Gebiet. Es wurden zwei Varianten der künftigen Wohnnut-
zung aufgezeigt. Variante A sah eine verdichtete Bebauung mit überwiegend Reihenhäusern
sowie Geschosswohnungsbau vor; Variante B bestand aus Geschosswohnungsbau in Form
von Stadthäusern.
Am 13.07.2006 wurde im AfS über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung be-
richtet und das weitere Verfahren beschlossen: Aufgrund der während der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen entschloss man sich für eine ressourcenscho-
nende Innenbereichsentwicklung und bevorzugte Variante B, die neben dem geringeren Flä-
chenbedarf mehr Wohnfläche bietet, den wertvollen Gehölzbestand im Süden weitgehend
schont, Zufahrt und Stellplätze von der bestehenden Wohnbebauung an der Hinteren Markt-
straße abrückt sowie ein besseres Verhältnis von Wohnfläche zu Außenhülle und damit eine
bessere Energiebilanz verspricht.
In gleicher AfS-Sitzung stellte die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag, dass die Verwaltung die
Vorschläge für die Bebauung zurückziehen und dem Stadtrat eine Ergänzung der vorhandenen
Geschosswohnungsbauten entlang der Hinteren Marktstraße auf dem Grundstück 185/2, Ge-
markung Schweinau vorlegen möge. Die städtischen Grundstücke mit den Fl.Nrn. 183, 184 und
167 solle man der DB Landwirtschaft zum Kauf oder zur Pacht anbieten und in die Kleingarten-
anlagen mit einbinden.
Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Am 19.04.2007 wurde im AfS das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 4532 eingestellt mit dem
Hinweis, dass auch auf der Grundlage des § 34 BauGB eine Bebauung des Grundstücks östlich
der bestehenden Zeile entlang der Hinteren Marktstraße errichtet werden könne.
Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4633
Der Bedarf an Wohnbauflächen war und ist immer noch hoch, so prüft(e) die Stadt weiterhin die
Eignung der begrenzten potentiellen Innenentwicklungsflächen zur Wohnnutzung, um auch
Wohnraum für einkommensschwache Mieter zu schaffen.
Am 17.09.2015 wurde das Bebauungsplan-Verfahren erneut auf behandelt.
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2
Variante A zeichnet sich durch eine Reihenhausbebauung (15 Wohneinheiten [WE]) und der Er-
gänzung der bestehenden Bebauung an der Hinteren Marktstraße mit einem Geschosswoh-
nungsbau (5-10 WE) aus, Erschließung des Gebietes von Süden unter Einbeziehung des Ver-
bindungsweges zu den Kleingärten, Erschließungsstraße südlich der Reihenhäuser mit fußläufi-
ger Verbindung zur westlich angrenzenden Freiraumverbindung sowie durch ausschließlich
oberirdische Stellplätze.
Variante B präferiert 3 Stadtvillen im Geschosswohnungsbau (27-40 WE), Ergänzung der beste-
henden Bebauung an der Hinteren Marktstraße mit Geschosswohnungsbau (5-10 WE), Er-
schließung des Gebietes von Süden unter Einbezug des Verbindungsweges zu den Kleingär-
ten, Erschließungsstraße nördlich der drei Baukörper mit fußläufiger Verbindung zur westlich
angrenzenden Freiraumverbindung sowie oberirdische Stellplätze und Tiefgaragen.
Der AfS beschloss, das Bebauungsplan-Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß 13a
BauGB durchzuführen.
Über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde am
09.06.2016 im Stadtplanungsausschuss berichtet. Der Rahmenplan Variante B wurde entspre-
chend der vorgebrachten Stellungnahmen überarbeitet.
Wie auch anlässlich des Bebauungsplan-Verfahrens Nr. 4532 wurde auch für das Verfahren Nr.
4633 eine Lösung außerhalb eines aufwändigen Bebauungsplans attestiert: Die aufgezeigten
planerisch zu bewältigenden Themenbereiche lassen sich – bei geeignetem planerischen An-
satz – auch auf Grundlage des § 34 BauGB lösen. Das Verfahren wurde daraufhin nicht weiter-
geführt.
Sonderprogramm Wohnen
Das Bevölkerungswachstum im Stadtgebiet belegt nachfolgend in Zahlen den dauerhaften An-
stieg der Einwohner, das der Vollständigkeit halber bis heute ergänzt wurde:
Jahr Einwohner Zunahme in Prozent gegenüber dem Jahr 2000
2000 488.400
2005 493.553 1,0
2014 501.072 2,6
2015 509.975 4,4
2019 535.886 9,7
In den letzten 20 Jahren stieg die Bevölkerung in Nürnberg um ca. 10 %.
Im Rahmen des Sonderprogramms Wohnen wurden auf zehn städtischen und einer staatlichen
Fläche ca. 1.600 Wohneinheiten geschaffen (vgl. RWA vom 20.04.2016 und AfS vom
28.04.2016).
Hierzu gehört auch die Hintere Marktstraße mit einer ca. 3.629 m² großen Teilfläche aus den
Grundstücken Flur Nrn. 183 und 184, je Gemarkung Schweinau. Das Evangelische Siedlungs-
werk Bayern GmbH (ESW) hat diese Flächen, die von der Stadt im Rahmen eines Konzeptaus-
wahlverfahrens veräußert wurden, am 08.01.2019 gekauft. Der Vertragsgrundbesitz ist inner-
halb von neun Monaten ab Zugang der Baugenehmigung ordnungsgemäß zu bebauen und in-
nerhalb von drei Jahren vollständig herzustellen. Die geplanten 45 Wohnungen entstehen im
geförderten Wohnungsbau. Das ESW hat am 04.07.2018 den Bauantrag B2-2018-548 hierzu
eingereicht. Die Genehmigung wird nach Klärung der Erschließung erfolgen und sobald der An-
trag für die Wohnraumförderung bei Ref.VII/SW eingereicht und bewilligt wurde. Der planeri-
sche Ansatz ist geeignet, die Kriterien des § 34 BauGB zu erfüllen.
Grundstücksrückgabe
517
3
Die Flur Nr. 185/2, Gmkg. Schweinau wurde vor ca. 60 Jahren auf Grund einer damaligen Stra-
ßenplanung unentgeltlich von der Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaft an die Stadt Nürnberg
abgetreten. Zwischenzeitlich erfolgte eine Umplanung: Eine 129 m² große Teilfläche des Grund-
stücks ist für die Erschließung der nördlich liegenden Flur Nrn. 183 und 184 aus der Flur Nr.
185/2 herausparzelliert worden (jetzt Flur Nr. 185/3).
Die Stadt hat geprüft, die verbleibende Fläche (nach Rückübertragung an Vonovia) zu Wohn-
baupreisen zu erwerben bzw. zu behalten, hat sich aber aufgrund der angespannten Haushalts-
situation dagegen entschieden. Der vormalige Eigentümer, vertreten durch Vonovia, hat ihren
Rückgabeanspruch für die verbleibenden 773 m² bereits geltend gemacht und möchte die Flä-
che zeitnah – ebenfalls für Wohnen – bebauen. Die Rückübertragungsmodalitäten werden be-
reits verhandelt.
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Beschlussvorlage
Stpl/192/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für Zuwendungen
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Projektsteckbrief Skateanlage Münchener Straße
Projektsteckbrief Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Projektsteckbrief Skatepark Witschelstraße
Sachverhalt (kurz):
Am 24. September 2020 wurde im Stadtplanungsausschuss über den "Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2020" berichtet. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr hat gemeinsam mit dem Bund ein Förderprogramm aufgelegt, welches
Sportstätten in Gebieten, die im Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung
aufgenommen sind oder in städtebaulichen Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der
Aufnahme in die Städtebauförderung liegen, bezuschusst.
Für oben genanntes Sonderförderprogramm hat die Verwaltung in einer gebildeten
Arbeitsgruppe folgende drei Projekte benannt und bei der zuständigen Fördermittelstelle, der
Regierung von Mittelfranken, einen Antrag zur Interessensbekundung eingereicht:
1. Skateanlage Münchener Straße
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
3. Skatepark Witschelstraße
Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Für die zur Förderung durch die Regierung ausgewählten Projekte entstehen Planungs- und
Baukosten. Die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils ist mit Stk abgestimmt und
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates über den Haushaltsplan 2021 gesichert.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Diversity-Aspekte werden im Rahmen der einzelnen Baumaßnahmen
berücksichtigt
523
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StK
SÖR
SpS
524
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/192/2020
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begrüßt die eingereichte Interessensbekundung für den
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und beauftragt die Verwaltung, die drei
nachfolgend genannten Projekte umzusetzen und in Aussicht stehende Fördergelder
einzuwerben:
1. Skateanlage Münchener Straße
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
3. Skatepark Witschelstraße
525
1
Beilage
Betreff:
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 - Antragstellung für Zuwendungen
Entscheidungsvorlage
Am 24. September 2020 wurde im Stadtplanungsausschuss vom „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2020“ berichtet. Das bayerische Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr hat gemeinsam mit dem Bund ein Förderprogramm aufgelegt, welches
Sportstätten in Gebieten, die im Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung
aufgenommen sind bzw. vor der Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung liegen,
bezuschusst. Gegenstand der Förderung sind dabei einzelne Sportstätten, keine
städtebaulichen Gesamtmaßnahmen.
Für oben genanntes Sonderförderprogramm hat die Verwaltung in einer gebildeten
Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadtkämmerei, Planungs- und Baureferat, Stadtplanungsamt,
Servicebetrieb öffentlicher Raum und Sportservice, folgende drei Projekte benannt und bei der
zuständigen Fördermittelstelle, der Regierung von Mittelfranken, einen Antrag zur
Interessensbekundung eingereicht. Einreichungsfrist war der 02. Oktober 2020. Weitere
Informationen zu den Projekten sind in den beigefügten Steckbriefen zusammengefasst.
1. Skateanlage Münchener Straße
Die Skateanlage in der Münchener Straße besitzt in der Spielflächenplanung Nürnbergs eine
übergeordnete Rolle. Als eine von sehr wenigen Aktionsflächen ist sie im Volkspark
Dutzendteich, einem wichtigen Freizeit – und Erholungsbereich Nürnbergs, verortet. Nach 30
Jahren intensiver Nutzung treten an unterschiedlichen Stellen der Anlage nun bauliche Mängel
auf, die die Nutzbarkeit erheblich einschränken und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.
Die Maßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung der Skateanlage mit dem Ziel einen
modernen Skatepark unter Berücksichtigung der Nutzerwünsche zu errichten. Die neue
Skateanlage fügt sich in die urbane Parklandschaft des Volkspark Dutzendteich ein und ist eine
der größten Anlagen in der Metropolregion. Sie übernimmt nicht nur die Funktion einer
Aktionsfläche für Jugendliche und junge Erwachsene, vielmehr ist sie ein stadtweiter Treffpunkt
für Jugendliche und somit ein wichtiger Ort für Integration und Austausch. Mit den modernsten
Skateelementen sowie unterschiedlichen Obstacles ist er State of the Art.
Die Skateanlage in der Münchener Straße ist eigens im mittelfristigen Investitionsplan der Stadt
Nürnberg veranschlagt. Eine Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2021
findet nur dann statt, insofern diese durch den Investitionspakt gefördert wird.
2. Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Der Ballspielplatz in der Austraße liegt im Stadtteil Gostenhof-West, der durch eine dichte
Bebauung geprägt ist. Im öffentlichen Raum fehlt es an Aufenthaltsqualitäten und insbesondere
für Jugendliche sind zu wenige Angebote, wie öffentliche Bolz- und Fußballplätze vorhanden.
Der Bolzplatz in der Austraße ist stark heruntergekommen und aufgrund baulicher Mängel
derzeit nicht bespielbar. Die Auslastung des Ballspielplatzes wird aufgrund bisheriger
Erhebungen als sehr hoch eingeschätzt. Eine umfangreiche Sanierung ist unumgänglich und
bietet die Möglichkeit den Verdrängungen von jüngeren durch ältere Nutzern entgegenzuwirken
und einen zweiten Platz anzulegen. Weiterhin können die öffentlichen Grünflächen überarbeitet
und neu gestaltet werden.
Unter Einbezug der Gostenhofer Jugendhilfe wurden die vorhandenen Grundstücksflächen mit
zwei unterschiedlich großen Multifunktionsspielfeldern überplant. Beide Spielfelder werden
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526
2
durch eine umlaufende Bande begrenzt und mit Toren und Basketballkörben inkl.
lärmgedämmten Ballfangzaun ausgestattet. Die Plätze sind barrierefrei begehbar und erhalten
eine Beleuchtungsanlage. Die Verkehrssicherheit zu den angrenzenden Bahngleisen ist
gewährleistet.
3. Skatepark Witschelstraße
Die Skateanlage in der Witschelstraße liegt im Stadtteil St. Leonhard, im Südwesten der Stadt
Nürnberg. Im gesamten Stadtteil fehlen im öffentlichen Raum Aufenthaltsqualitäten. Gerade im
Hinblick auf Jugendliche herrscht ein Mangel an Einrichtungen und Orte zum Treffen und
Spielen. Durch eine Sanierung des Skateparks in der Witschelstraße bietet sich die Möglichkeit
den öffentlichen Raum neu zu gestalten und somit den gesamten Stadtteil aufzuwerten.
So wird die veraltete Skateanlage überarbeitet und mit neuen Obstacles, die auch für BMX-
Fahrer geeignet sind, versehen und wieder eröffnet. Den veränderten Anforderungen an die
technische Entwicklung und den geänderten Sportgerätenormen wird Rechnung getragen. Die
neue Anlage soll für die breite Masse attraktiv sein. Einzelelemente und Kombigeräte wechseln
sich ab, das Aneinanderreihen von einfachen Rails, sowie die Kombination von einzelnen
Elementen steigert die Nutzungsvielfalt der Anlage auch für geübte Fahrer. Bei der
Umgestaltung der Anlage wird auf Möglichkeiten zur Barriereminderung geachtet. Der Zugang
soll für alle interessierten Altersschichten möglich sein.
Weiteres Vorgehen
Förderkriterium ist, dass sich der Stadtrat explizit zu den ausgewählten Projekten bekennt und
darüber einen Grundsatzbeschluss fasst. Dieser ist nach Beschlussfassung an den
Fördermittelgeber weiterzureichen.
Nach Einreichung aller geforderten Unterlagen werden die Maßnahmen von der
Bewilligungsstelle geprüft und ggf. für die zweite Stufe des Programms ausgewählt.
In diesem Rahmen erfolgt dann die detaillierte Antragstellung mit dem Ziel, einen
Bewilligungsbescheid zu erlangen.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Skateanlage Münchener Straße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
1.188.000 Euro
1.148.000 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die Maßnahme „Skateanlage Münchener Straße“ um-
fasst den Abriss und Neubau der Skateanlage im
Volkspark Dutzendteich. Nach 30 Jahren intensiver
Nutzung treten an den Übergängen zwischen dem
Asphaltboden und den Skateelementen aus Holz
bzw. Beton und Stahl bauliche Probleme auf, die die
Nutzbarkeit erheblich einschränken und teilweise ein
erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Nutzer darstellen.
Unter Berücksichtigung der Nutzerwünsche wurde ein
moderner Skatepark entworfen, der sich in die urbane
Parklandschaft einfügt. Ausgestattet mit den mo-
dernsten Skateelementen sowie unterschiedlichen
Obstacles ist die neue Skateanlage „State of the Art“.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Die Anlage liegt im INSEK-Gebiet Südost und besitzt
in der Spielflächenplanung Nürnbergs eine überge-
ordnete Rolle als eine der wenigen Aktionsflächen,
die in einem bestehenden sehr wichtigen Freizeit- und
Erholungsbereich Nürnbergs verortet ist. Sie über-
nimmt nicht nur die Funktion einer Aktionsfläche für
Jugendliche und junge Erwachsene, vielmehr ist sie
stadtweiter Treffpunkt für Jugendliche und somit ein
wichtiger Ort für Integration und Austausch. Unweit
der Fläche, die im Dritten Reich zum größten Sport-
stadion der Welt entwickelt werden sollte, können sich
beim Skaten verschiedene Kulturen treffen und in To-
leranz und Miteinander üben. Die Sanierung der
Skateanlage hat für Nürnberg einen hohen Stellen-
wert, da sie den Nutzerdruck auf die kleineren, älteren
Anlagen reduziert.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Ballspielplatz (Bolzplatz) Austraße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
411.682 Euro
394.682 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Der Bolzplatz ist stark heruntergekommen und derzeit
gesperrt. Es bestehen mehreren Unfallgefahren. Eine
umfangreiche Sanierung ist unumgänglich. Zusätzlich
wird der Grünbereich überarbeitet und neugestaltet.
Um den Verdrängung von jüngeren durch ältere Nut-
zer entgegenzuwirken, werden auf der vorhandenen
Grundstücksfläche zwei unterschiedlich große Multi-
funktionsfelder errichtet und von einer 1m hohen um-
laufenden Bande umgrenzt. An den Torseiten ergänzt
ein 3m hoher lärmgedämmte Ballfangzaun den Um-
bau. Neben Toren werden die Spielfelder mit Basket-
ballkörben und einer Beleuchtungsanlage ausgestat-
tet.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Der Nürnberger Westen im Allgemeinen und das
Stadterneuerungsgebiet Weststadt im Speziellen sind
im Vergleich zur Gesamtstadt junge, kinderreiche und
dynamische Stadtteile. Es sind zu wenige Einrichtun-
gen und Orte für Jugendliche vorhanden. Im gesam-
ten Bereich ist eine mangelhafte Ausstattung mit Ball-
spielplätzen, insbesondere öffentliche Bolz- und Fuß-
ballplätze zu konstatieren.
Im öffentlichen Raum (Straßenräume, Stadtplätze,
Spielplätze) fehlt es an Aufenthaltsqualität und die
Gestaltung ist in Teilen mangelhaft. Der Aufwertung
bestehender und Schaffung neuer Angebote für Be-
wegung und Sport im öffentlichen Raum, insbeson-
dere für Jugendliche, kommt daher eine besondere
Bedeutung zu. Die Planinhalte wurden mit den Ver-
antwortlichen der Gostenhofer Jugendhilfe abge-
stimmt.
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Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Projektsteckbrief
Luftbild: © Stadt Nürnberg 2020
Entwurfsplan: © Service öffentlicher Raum Nürnberg
Skatepark Witschelstraße
Luftbild Maßnahmenträger
Stadt Nürnberg, vertreten durch den Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Gesamtkosten davon voraus. förderfähig
108.500 Euro
96.500 Euro
Kurzbeschreibung der Maßnahme
Die veraltete Anlage soll nach ihrer vorübergehenden
Schließung überarbeitet und mit neuen Obstacles,
die auch für BMX-Fahrer geeignet sind, versehen
und wiedereröffnet werden. Den veränderten Anfor-
derungen an die technische Entwicklung und den ge-
änderten Sportgerätenormen wird Rechnung getra-
gen.
Die neue Anlage soll für die breite Masse attraktiv
sein und sich durch eine niederschwellige Anforde-
rung auszeichnen. Einzelelemente und Kombigeräte
wechseln sich ab, das Aneinanderreihen von einfa-
chen Rails, sowie die Kombination von einzelnen
Elementen zu „Kombigeräten“ steigert die Nutzungs-
vielfalt, auch für Geübte.
Entwurf Städtebauliche Einbindung
Die Skateranlage in der Witschelstraße liegt im Süd-
westen der Stadt Nürnberg, im Stadtteil St. Leon-
hard. Die Flächen liegen im Betrachtungsraum des
integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Nürnberger Süden und innerhalb des förmlich festge-
legten Sanierungsgebietes St. Leonhard/Schweinau.
Das Gebiet ist im Vergleich zur Gesamtstadt ein jun-
ger, kinderreicher und dynamischer Stadtteil. Es sind
zu wenige Einrichtungen und Orte für Jugendliche
vorhanden. Im gesamten Bereich ist eine mangel-
hafte Ausstattung mit Sportplätzen zu konstatieren.
Vielen öffentlichen Räumen (Straßenräume, Stadt-
plätze, Spielplätze) fehlt es an Aufenthaltsqualität
und die Gestaltung ist in Teilen mangelhaft.
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Beschlussvorlage
Stpl/202/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
Anlagen:
Erläuterung
Sachverhalt (kurz):
Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neuer Baudenkmäler durch das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde. Die letzte
Benehmensherstellung fand am 7. November 2018 statt. Bis zum Stichtag 1. Oktober 2020
wurden 13 Gebäude, Gebäudegruppen oder Objekte in die Denkmalliste nachgetragen. Aus
der Liste gestrichen wurden im gleichen Zeitraum 3 Gebäude. Zwischen November 2018 und
September 2020 wurden an 9 Tagen insgesamt 50 Gebäude auf Denkmalwürdigkeit überprüft.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/202/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
532
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/202/2020
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Beschlussvorschlag:
Das Benehmen für die nachgetragenen Denkmäler wurde nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG
hergestellt.
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00856095.docx
Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Nürnberg
Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz
(BayDSchG)
Erläuterung:
I. In der Bayerischen Denkmalliste sind alle Baudenkmäler, denkmalgeschützte Objekte, En-
semblegebiete und Bodendenkmäler verzeichnet. Die Liste ist nicht abgeschlossen, sondern
wird stetig aktualisiert. Die Liste ist öffentlich und kann von jedermann kostenlos im Internet
eingesehen werden (entweder auf www.geoportal.bayern.de oder über die Seite des Bayeri-
schen Landesamtes für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de abrufbar). Neben dem Listentext
sind weitere Daten und häufig auch Bilder des Objekts vorhanden.
Der „Bayerische Denkmalatlas“ ist tagesaktuell, Veränderungen werden sofort eingearbeitet.
Einmal pro Woche wird der Bayerische Denkmalatlas mit dem städtischen Geo-Daten-Ser-
vice abgeglichen.
Gebäude oder Anlagen, die noch nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurden, werden
nach Antrag vom zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmal-
pflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft.
Die Anregung, ein Gebäude oder eine bauliche Anlage überprüfen zu lassen, kann von je-
dem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder an die Stadtheimatpflege herange-
tragen werden. Diese stellen den Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Im Stadtgebiet von Nürnberg werden jährlich im Schnitt im Rahmen von 5 Ganztagestermi-
nen etwa 28 Gebäude geprüft. Die Anregung zur Untersuchung erfolgt vor allem durch Insti-
tutionen, wie z.B. der „Stadtbildinitiative Nürnberg“, den „Altstadtfreunden“, der Stadtheimat-
pflege, dem „Verein Baulust Nürnberg“, aber auch durch städtische Ämter, kulturinteressierte
Bürger oder durch die Hausbesitzer selbst.
Nach einer Besichtigung des Objekts „vom Keller bis zum Dach“ und Prüfung vorhandener
Planunterlagen und/oder Archivalien wird von den Mitgliedern des Listenreferats beim Baye-
rischen Landesamt für Denkmalpflege die Aufnahme eines Gebäudes in die Denkmalliste
beschlossen oder abgelehnt. Wesentliche Kriterien für die Aufnahme in die Liste sind neben
der bauhistorischen Bedeutung z.B. die Ablesbarkeit der historischen Grundrisse als auch
vorhandene Ausstattung und Ausgestaltung des Objekts.
Die Eigentümer, die Kommune und die Stadtheimatpflege werden schriftlich von der Auf-
nahme in die Liste informiert. Das Objekt wird dann sofort im „Bayerischen Denkmalatlas“
markiert.
Löschungen aus der Denkmalliste werden ebenfalls nach Antrag und eingehender Prüfung
der Liegenschaften vorgenommen. Eine Löschung erfolgt nach Abbruch eines Baudenkmals
oder wenn im Rahmen einer Prüfung festgestellt wird, dass ein Denkmal im Lauf von Jahr-
zehnten durch Umbauten und Umgestaltungen, die ohne Absprache mit den Denkmalbehör-
den erfolgten, so verändert wurden, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet wer-
den kann.
In gewissen Abständen erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß
Art. 2 Abs. 1 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung in Nürnberg fand am 7. Novem-
ber 2018 statt.
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00856095.docx
Seit der letzten Benehmensherstellung im November 2018 wurden an 9 Tagen insgesamt 50
Gebäude oder Anlagen auf Denkmalwürdigkeit überprüft. 13 Objekte wurden in die Denkmal-
liste aufgenommen, 3 Löschungen erfolgten.
Nachfolgend werden zunächst die im Zeitraum von Herbst 2018 bis Herbst 2020 untersuch-
ten und nach Prüfung neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen und Anlagen mit dem
zugehörigen Denkmallistentext (kursiv) in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Das Datum
hinter der Adresse nennt das Datum des Eintragungsschreibens.
Anschließend werden die gelöschten Baudenkmäler mit einer kurzen Begründung beschrie-
ben.
Eintragungen:
Adam-Klein-Straße 35-37 – 29.11.2019
Städtisches Mietswohnhaus, Doppelhaus, im rechten Winkel zueinander gestellte, drei- bzw.
viergeschossige Putzbauten mit Walmdächern und Gesimsgliederung, östlicher Bau mit
dreiseitigem Fassadenerker und Eckpfeiler mit Baumeisterzeichen, westlicher Bau mit Stufen-
giebel und Dreiecksgauben, expressionistisch, von Ludwig Wagner, bez. 1924.
Am Tiergarten 32, Giraffenhaus – August 2019
Giraffenhaus, eingeschossiger Sichtziegelsteinbau mit gefaltetem Satteldach, an der Nord-
seite dreiteiliges Keramikmosaik mit der Darstellung des Dschungels, von Harald Clauß,
1961, Mosaik von Franz Vornberger, 1963.
(Hinweis: Ergänzung des bereits denkmalgeschützten Tiergartengeländes durch das Giraf-
fenhaus)
Bertolt-Brecht-Straße 40 – 23.10.2019
Wohnanlage, zwei parallel angeordnete, fünfgeschossige Flachdachbauten mit sichtbarem
Stahlbetonskelett mit Konsolenträgern und industriell gefertigten Aluminium- und Stahlfenster-
bauteilen als Außenhaut, Erschließung über ein mittig zwischen den Gebäuden eingestelltes,
gegenläufiges Treppensystem auf Stahlbetonkonsolträgern und einem senkrecht von Versor-
gungsschächten begleiteten Aufzug an der Südseite, experimentelle Wohnanlage nach struk-
turalistischen Prinzipien, errichtet im Rahmen des Bundeswettbewerbs Elementa 72, von Otto
Steidle, Partick Deby, Gerhard Niese und Roland Sommerer, 1973-74.
Denisstraße 26-30 mit Preißlerstraße 20-22 – 09.07.2020
Städtische Mietshausgruppe, über L-förmiger Grundlinie errichtete, vierteilige Baugruppe aus
drei- bzw. viergeschossigen Sattel- bzw. Walmdachbauten mit Putzgliederung und Sattel-
dachgauben, expressionistisch, Planung von Ludwig Wagner, Mitarbeit Georg Kuch, bez.
1925; Hofdurchgänge, 2 verputzte, stichbogige Torbögen, gleichzeitig.
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Denisstraße 33-39 mit Preißlerstraße 26-28 – 09.07.2020
Städtische Mietshausgruppe, über L-förmiger Grundlinie errichtete, vierteilige Baugruppe aus
drei- bzw. viergeschossigen Sattel- bzw. Walmdachbauten mit Putzgliederung und Sattel-
dachgauben, expressionistisch, Planung von Ludwig Wagner, Mitarbeit Georg Kuch, bez.
1925; Hofdurchgänge, 2 verputzte, stichbogige Torbögen, gleichzeitig.
Fürther Str. 159 – 15.09.2020
Evang. Pfarrkirche, über annähernd 5-eckiger Grundlinie errichteter Zentralbau aus Sichtbe-
ton, mit flach geneigtem Pultdach und offenem Glockenturm aus Betonscheiben, im Inneren
Wände aus freisichtigem Ziegelsteinmauerwerk, von Gerhard Grellmann, 1968-1970; mit
Ausstattung; Vorhof mit Brunnen, Brunnenskulptur von Heinz Heiber, gleichzeitig.
Kleinweidenmühle 1 – 25.08.2020
Mietswohnhaus, dreigeschossiger, über unregelmäßig L-förmiger Grundlinie errichteter Sicht-
ziegelsteinbau mit Mansarddach und Gauben mit Haubendächern, an der abgeschrägten
Ecke dreigeschossiger Erkerturm mit Pyramidendach und Haubenaufsatz, reiche Sandstein-
gliederung, Neurenaissance, bez. 1895; Einfriedung, Metallgitterzaun mit Steinpfosten und
Metallgittertor, gleichzeitig.
Lindengasse / Riesenschritt – 23.04.2020
Stützmauer, hohe, unverputzte Hangmauer aus Sandsteinquadern, 18./frühes 19. Jh.; am
nach St. Johannis führenden Fußweg, unterhalb der Hesperidengärten.
Obere Wörthstraße 2 – 07.03.2019
Mietswohnhaus mit Gaststätte, viergeschossiger, dreiseitig freistehender Sandsteinquader-
bau mit abgewalmtem Mansarddach, dreiseitigen Fassadenerkern mit Schweifgiebeln, run-
dem Eckerkerturm mit Haube und Dachgauben mit Zeltdächern, historistisch, von Georg
Richter, 1898/99.
Rednitzstraße 32 – 21.07.2020
Mietswohnhaus, eingeschossiger, traufständiger Sichtziegelsteinbau mit Mansarddach und
stehenden Gauben mit Dreiecksgiebeln, von Matthias Letzner, 1896; Waschhaus, einge-
schossiger Sichtziegelsteinbau mit Satteldach, gleichzeitig.
Reutersbrunnenstraße 34, Skulptur – 29.07.2020
Skulptur, zwei vor einem Kreuz sitzende Geschwisterkinder, Bronze, Entwurf von Philipp Kitt-
ler, Guss von Ernst Lenz, bez. 1900; ehemals in der Eingangshalle des Waisenhauses, jetzt
im Garten.
536
00856095.docx
Troststraße 4 – 04.12.2019
Mietswohnhaus, dreigeschossiger Ziegelsteinbau mit Mansardhalbwalmdach, Gauben mit
Dreiecksgiebeln und Sandsteinfassade mit bossiertem Erdgeschoss, Ecklisenen und Gesims-
gliederung, Neurenaissance, von Gg. Strehl, 1891; Ladeneinbau von Richard Gerling, 1919.
Zweibrückener Straße 68 – 18.10.2018
Öffentliche Bedürfnisanstalt, eingeschossiger Rundbau mit verputztem Ziegelmauerwerk, um-
laufenden Fensterband unterhalb der Traufe und vorkragender, runder Stahlbetonplatte als
Bedachung, nach Plänen des Städtischen Hochbauamts Nürnberg, 1954/55.
Löschungen:
Moosfeldweg 4, Bauernhaus – Löschung am 28.07.2020
Das ehemalige Wohnstallhaus in Kraftshof wurde nach Recherchen im Zug der Überprüfung
aufgrund starker Kriegsschäden weitgehend erneuert. In den 1960er Jahren erfolgte zusätz-
lich ein größerer Umbau, der die Raumstrukturen im Inneren stark veränderte. Das Gebäude
bleibt dennoch ein wesentlicher Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles Kraftshof
Sebaldusstraße 3, Bauernhaus – Löschung am 24.05.2019
Das frühere Wohnstallhaus in Kleinreuth h.d.V. wurde vor allem in den 1960er, aber auch in
den 1980er Jahren stark verändert und überformt, sodass nur noch sehr wenig historische
Substanz im Gebäude erhalten ist.
Volkacher Straße 22, Bauernhaus – Abbrucherlaubnis am 13.08.2020
Das seit über 30 Jahre leerstehende Wohnstallhaus in Großgründlach ist mangels Bauunter-
halt in weiten Teilen eingestürzt. Eine denkmalgerechte Wiederherstellung ist nicht mehr
möglich. Aufgrund des gefahrdrohenden Zustands für die umgebende Bebauung muss das
Gebäude abgetragen werden. Der besonders prägende Sandsteinziergiebel mit Voluten und
Bekrönung, der gut erhalten ist, wird in große Wandteile zerlegt und als Ausstellungsstück in
das Fränkische Freilandmuseum Bad Windsheim verbracht. Weitere Ausstattungselemente
werden aus dem Gebäude geborgen und eingelagert (Auflagen aus dem Bescheid).
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Seite 1 von 3
Berichtsvorlage
Stpl/208/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 29.10.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Nutzung der Potentiale der Bahnflächen
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020
- Tischvorlage -
Es wird mündlich in der Sitzung berichtet
Anlagen:
Antrag_Bahnflächenpotential_SPD
Bericht:
Es wird mündlich berichtet.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 9.1Ö 9.1
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/208/2020
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Von den planerischen Handlungsspielräumen, die sich mit der Nutzung und
Aufwertung von nicht mehr benötigten Bahnflächen verbinden, kann die
gesamte Stadtgesellschaft profitieren.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
539
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/208/2020
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540
SPD
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
U1, U11 Lorenzkirche Rathaus
Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg
Tel 0911 / 231 -2906 STADTRATSFRAKTION
Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Marcus König
Rathaus
90403 Nürnberg
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
2 3. SEP. 2020
/ . . . ,....Nr............
Nürnberg, 22. September 2020
Antragsteller: Brehm/Meissner
Potentiale der Bahnflächen nutzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Nürnberg ist eine wachsende Stadt. Neben Wohnraum wird auch bezahlbarer Raum für
Kulturschaffende knapp. Es bräuchte mehr Kreativzentren mit Platz für Begegnung, Ateliers
und Bandproberäume.
Die Deutsche Bahn verfügt in Nürnberg immer noch über viele Flächen und prinzipiell
geeignete Immobilien - ein Teil davon ist leerstehend. Hier einige Beispiele:
• Das Bahn-Gebäude in der Schloßäckerstraße verfällt, das Areal könnte insgesamt
hochwertiger genutzt werden.
• Für den Fischbacher Bahnhof gibt es sogar schon eine Initiative, die die Immobilie
kulturell und gastronomisch beleben würde - wenn denn die Bahn mitziehen würde.
• An der Jansenbrücke, zwischen Adam-Klein-Straße und Frankenschnellweg,
unterhält die Bahn ebenfalls ein großes Areal, dessen Gebäude von außen
weitgehend ungenutzt wirken. Zudem könnte auf der Nordseite ein neuer
Stadtteilpark entstehen, wenn die Bahn die Flächen an die Stadt veräußern würde.
Die Nutzung und Aufwertung dieser Areale würde in der Stadt- und Quartiersentwicklung
neue Impulse setzen und positiv auf das Umfeld ausstrahlen. Die Deutsche Bahn steht
deshalb auch in der Pflicht, hier einen Beitrag für das Allgemeinwohl zu leisten und die
ungenutzten Objekte selbst aufzuwerten, zu vermieten oder der Stadt Nürnberg zu
verkaufen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung nimmt mit der Deutsche Bahn Gespräche über die genannten Objekte auf,
um diese zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm
Fraktionsvorsitzender
Fabian Meissner
Stadtrat
Ö 9.1Ö 9.1
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