HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (21.10.2020)

Sitzung gesamt öffentlich (Stand: 21.10.2020)

Anlage · 21.10.2020 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Anmelden zum Merken

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Stadtrates

(Sitzung wurde vom 28.10.2020

verschoben)

21.10.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 5 Tagesordnung -öffentlich- 5 Vorlagendokumente 9 TOP Ö 1 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020 9 Sitzungsvorlage Stk/086/2020 9 Vorbericht Stk/086/2020 13 Ergebnishaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020 Stk/086/2020 15 Finanzhaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020 Stk/086/2020 16 Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt Stk/086/2020 17 Tischvorlage Änderungen Stk/086/2020 18 Tischvorlage_Nachtrag Erfolgsplan 2020 NürnbergBad Stk/086/2020 19 Tischvorlage_Nachtrag Vermögensplan 2020 NürnbergBad Stk/086/2020 20 Tischvorlage_Nachtrag Finanzplan 2020 NürnbergBad Stk/086/2020 21 Tischvorlage_1 Nachtragshaushaltssatzung 2020 Stk/086/2020 22 TOP Ö 2 Bildung ist zukunftsentscheidend - Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz / 25 Arbeitsmarktsituation in Nürnberg Bericht WiF/051/2020 25 SPD-Antrag vom 16.06.2020 - Bildung ist zukunftsentscheidend - 29 Arbeit-von-Morgen-Gesetz WiF/051/2020 CSU-Antrag vom 22.09.2020 - Arbeitsmarktsituation in Nürnberg WiF/051/2020 31 Sachverhalt WiF/051/2020 32 TOP Ö 3 Abschlussbericht zum Masterplan Gewerbeflächen 52 Sitzungsvorlage WiF/050/2020 52 Entscheidungsvorlage WiF/050/2020 56 Masterplan Gewerbeflächen WiF/050/2020 60 * TOP Ö 4 Strategie Metropolregion Nürnberg 2030 159 Bericht OBM/070/2020 159 Kooperationsvereinbarungen Geschäfststellen Foren Stadt Nürnberg inkl. Anlagen 163 OBM/070/2020 * TOP Ö 5 Volksbad - Beschluss über die Generalsanierung und Wiedereröffnung 184 Sitzungsvorlage NüBad/048/2020 184 Sachverhalt NüBad/048/2020 188 * TOP Ö 5.1 Neues ICE-Werk in Nürnberg 223 Bericht Ref.VII/088/2020 223 * TOP Ö 6 Änderung in der Besetzung der Stadtratsausschüsse und Kommissionen 226 Sitzungsvorlage OBM/072/2020 226 Sachverhalt OBM/072/2020 229 Schreiben der AfD vom 20.10.2020 OBM/072/2020 232 * TOP Ö 6.1 Neues Schulgebäude für die Beruflichen Schulen 5 und 14 234 Sitzungsvorlage Ref.IV/008/2020 234 Sachverhalt Ref.IV/008/2020 238 * TOP Ö 6.2 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen 246 Sport, Jugend und Kultur" - Anmeldung von Projekten Sitzungsvorlage Ref.IV/009/2020 246

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Zuschüssse für städtische Projekte im 250 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Ref.IV/009/2020 Entscheidungsvorlage Ref.IV/009/2020 251 * TOP Ö 6.3 Kostenveränderung für den Bau der Surferwelle 257 Sitzungsvorlage SpS/062/2020 257 Entscheidungsvorlage SpS/062/2020 260 * TOP Ö 6.4 Errichtung eines Velodroms im Sportpark Langwasser 261 Sitzungsvorlage Ref.IV/010/2020 261 TOP Ö 7 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 264 Sitzungsvorlage J/101/2020 264 TOP Ö 8 Auflage des Referates I/II: 267 Dringliche_Anordnungen 267 TOP Ö 9 Auflage des Referates V: 268 Sitzungsvorlage Ref.V/080/2020 268 Antrag SPD_Beratungsangebote für zugewanderte Menschen vom 07.07.2020 272 Ref.V/080/2020 Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte 2014 bis 2022 Ref.V/080/2020 273 Sachverhalt Beratungsangebote für zugewanderte Menschen des Sozialreferats_KfI 280 15.10.2020.docx Ref.V/080/2020 TOP Ö 10 Außenbestuhlungsflächen für die Gastronomie im öffentlichen Raum und auf 287 städtischen Grundstücken während der Corona-Pandemie Sitzungsvorlage LA/115/2020 287 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020 LA/115/2020 291 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020 LA/115/2020 293 Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) LA/115/2020 295 Entscheidungsvorlage LA/115/2020 297 TOP Ö 11 Masterplan Gewerbeflächen / Umsetzung des Aktivitätenplans 300 Sitzungsvorlage WiF/052/2020 300 Entscheidungsvorlage WiF/052/2020 304 TOP Ö 12 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Verleihung 307 von Kulturpreisen (Kulturpreissatzung - KPrS) Sitzungsvorlage 2. BM/073/2020 307 Änderungssatzung 2. BM/073/2020 311 Satzung_Kulturpreise (aktuell) 2. BM/073/2020 312 TOP Ö 13 Gemeinschaftshaus Langwasser 314 Sitzungsvorlage KuF/024/2020 314 Entscheidungsvorlage KuF/024/2020 317 Mietpreistarife 2015 KuF/024/2020 318 Mietpreistarife 2020_ohne-Markups KuF/024/2020 324 Stellungnahme_Stk KuF/024/2020 328 TOP Ö 14 Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot 329 von alkoholischen Getränken Sitzungsvorlage BDR/002/2020 329 Sachbericht des Ordnungsamtes BDR/002/2020 332 Artikel 30 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG) BDR/002/2020 338 Alkoholverbotsverordnung (bisherige Fassung) BDR/002/2020 339 Plan BDR/002/2020 341

Alkoholverbotsverordnung (neue Fassung) BDR/002/2020 342 TOP Ö 15 Änderung der Taxitarifordnung 344 Sitzungsvorlage BDR/003/2020 344 Antrag der Taxizentrale vom 13.07.2020 BDR/003/2020 348 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 16.09.2020 BDR/003/2020 361 Taxitarifordnung bisherigeFassung BDR/003/2020 362 Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung BDR/003/2020 365

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Stadtrates (Sitzung wurde vom 28.10.2020 verschoben)

Sitzungszeit

Mittwoch, 21.10.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Beschluss

Haushaltsjahr 2020 Stk/086/2020

Riedel, Harald

1.1 Aktuelle Coronasituation in Nürnberg

hier: mündlicher Bericht

Vortrag: OBM Marcus König, Referentin Frau Britta Walthelm,

Leiter des BDR Herr Olaf Kuch

2. Bildung ist zukunftsentscheidend - Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz Bericht

/ Arbeitsmarktsituation in Nürnberg WiF/051/2020

hier: Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 16.06.2020

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020

Sachverständige: Vertreterinnen und Vertreter von IHK, HWK, Arbeitsagentur,

Jobcenter, bayme vbm und DGB

Fraas, Michael, Dr.

3. Abschlussbericht zum Masterplan Gewerbeflächen Beschluss

Fraas, Michael, Dr.

4. Strategie Metropolregion Nürnberg 2030 Bericht

Herausforderungen für Nürnberg und Region OBM/070/2020

Sachverständige: OB Andreas Starke, Ratsvorsitzender der

Metropolregion,

Professor Dr. Klaus L. Wübbenhorst, Wirtschaftsvorsitzender

Dr. Christa Standecker, Geschäftsführerin

Referenten: Britta Walthelm und Dr. Michael Fraas

König, Marcus

5. Volksbad - Beschluss über die Generalsanierung und Beschluss

Wiedereröffnung NüBad/048/2020

Vogel, Christian

5.1 Neues ICE-Werk in Nürnberg Bericht

- mündlicher Bericht - Ref.VII/088/2020

Fraas, Michael, Dr.

6. Änderung in der Besetzung der Stadtratsausschüsse und Beschluss

Kommissionen OBM/072/2020

Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der

AfD-Stadtratsmitglieder

Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom

25.09.2020

König, Marcus

6.1 Neues Schulgebäude für die Beruflichen Schulen 5 und 14 Beschluss

Trinkl, Cornelia

6.2 Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Beschluss

Bereichen Sport, Jugend und Kultur" - Anmeldung von Projekten Ref.IV/009/2020

Trinkl, Cornelia

6.3 Kostenveränderung für den Bau der Surferwelle Beschluss

SpS/062/2020 Trinkl, Cornelia

6.4 Errichtung eines Velodroms im Sportpark Langwasser Beschluss

Riedel, HaraldLehner, Julia, Prof. Dr.Trinkl, Cornelia

6.5. Bäume Luitpoldhain AN/353/2020

hier: Antrag Die Linke vom 19.10.2020

6.6. Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst AN/354/2020

hier: Antrag Die Linke vom 16.10.2020

7. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

J/101/2020 Ries, Elisabeth

8. Auflage des Referates I/II: Bewilligung von über- und

außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

hier: Kenntnisnahme von Dringlichen Anordnungen des OBM

nach Art. 37 Abs. 3 GO

Kenntnisnahme

9. Auflage des Referates V: Beratungsangebote für zugewanderte Beschluss-

Menschen Auflage

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020 Ref.V/080/2020

Auflagen des Referates VII:

10. Außenbestuhlungsflächen für die Gastronomie im öffentlichen Beschluss-

Raum und auf städtischen Grundstücken während der Corona- Auflage

Pandemie LA/115/2020

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020

Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) vom 07.09.2020

11. Masterplan Gewerbeflächen / Umsetzung des Aktivitätenplans Beschluss-

hier: Kriterien für die Veräußerung städtischer Gewerbeflächen Auflage

und Ansiedlungskriterien WiF/052/2020

Fraas, Michael, Dr.

Auflagen der 2. Bürgermeisterin:

12. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Beschluss-

Verleihung von Kulturpreisen (Kulturpreissatzung - KPrS) Auflage

  1. BM/073/2020

13. Gemeinschaftshaus Langwasser Beschluss-

hier: Neue Mietpreistarife Auflage

KuF/024/2020

Auflagen des Oberbürgermeisters:

14. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg Beschluss-

über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Auflage

Hauptbahnhofs und der Königstorpassage BDR/002/2020

(Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO)

15. Änderung der Taxitarifordnung Beschluss-

Auflage BDR/003/2020

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.09.2020,

öffentlicher Teil

Stk/086/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020

Anlagen: Vorbericht Ergebnishaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020 Finanzhaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020 Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt Tischvorlage Änderungen Tischvorlage_Nachtrag Erfolgsplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage_Nachtrag Vermögensplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage_Nachtrag Finanzplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage_1 Nachtragshaushaltssatzung 2020

Sachverhalt (kurz):

Die Stadt Nürnberg erlässt gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik eine Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.

Durch den 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird der Finanzhaushalt der Stadt Nürnberg im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze und insbesondere wegen der finanziellen Auswirkung der Corona-Pandemie angepasst.

Der 1. Nachtragshaushalt enthält Ansatzveränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, freiwillige investive Mehrauszahlungen, eine Erhöhung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und eine Erhöhung der Kassenkredite des Eigenbetriebes „NürnbergBad“

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 6.040.935 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 289.530 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 5.751.405 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wird gem. Art. 68 GO in Verbindung mit § 8 KommHV-Doppik erforderlich. Eine Diversity-Relevanz ist nicht gegeben.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Streiche:

Der Stadtrat beschließt die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020.

Setze:

Der Stadtrat beschließt den beiliegenden ersten Nachtragswirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb NürnbergBad und die beiliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Nürnberg.

V O R B E R I C H T

zum 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020

Durch den 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird der Finanzhaushalt der Stadt Nürnberg im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze und insbesondere wegen der finanziellen Auswirkung der Corona-Pandemie angepasst.

Der 1. Nachtragshaushalt enthält Ansatzveränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, freiwillige investive Mehrauszahlungen, eine Erhöhung des Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und eine Erhöhung der Kassenkredite des Eigenbetriebes „NürnbergBad“

Um den Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze sicher zu stellen, ergaben sich nachtragspflichtige höhere freiwillige Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen freier Träger. Die Maßnahmen sind im Vorgriff auf den 1. Nachtragshausalt bereits genehmigt worden. Insgesamt ergaben sich Mehrauszahlungen i. H. v. 289.530 EUR, die durch Einsparungen bei dem konsumtiven Ansatz zur Förderung für Kindertageseinrichtungen freier Träger ausgeglichen werden. Die Änderungen der Haushaltsplanansätze diesbezüglich sind somit saldoneutral.

Insbesondere wegen der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, die den Haushalt 2020, aber voraussichtlich noch wesentlich stärker die folgenden Haushalte belasten wird, ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Nach aktuellem Erkenntnisstand verschlechtert sich der Ergebnishaushalt 2020 im Vergleich zur ursprünglichen Planung um 5.751.405 EUR, der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit um 6.040.935 EUR. Die voraussichtlich im Saldo eher geringen Belastungen sind auf die Kompensationen der Corona-Auswirkungen durch den Bund und den Freistaat Bayern zurückzuführen. Im Wesentlichen sind dies der Ersatz der wegbrechenden Gewerbesteuermindereinnahmen sowie die (dauerhafte) Aufstockung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um weitere 25 %.

Die Corona bedingten Änderungen werden nach Sachkonto differenziert im Nachtragshaushalt ausgewiesen. Corona-Kosten, welche über mehrere Teilhaushalte oder Kostenstellen wirken, werden u.a. aus Vereinfachungsgründen in der zentralen Finanzwirtschaft ausgewiesen. Dies aber hat zur Folge, dass der alte Planansatz an dieser Position auch dann auf Teilhaushaltsebene (in der zentralen Finanzwirtschaft) mit 0 ausgewiesen werden, wenn stadtweit an anderen Stellen bereits zugehörige Planansätze bestanden.

In Anbetracht der zeitlichen Nähe zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021, die im November 2020 stattfinden und in denen auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2021 bis 2024 behandelt werden wird auf die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung 2020-2023 in diesem Zusammenhang verzichtet. Die mittelfristige Finanzplanung auf Basis des Entwurfs des Haushaltes 2021 (am 30.09.2020 vom Stadtkämmerer in den Stadtrat eingebracht) zeigt jedoch sehr deutlich, dass die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 für die Stadt Nürnberg sehr herausfordernd werden.

Im bisherigen Finanzhaushalt 2020 war vorgesehen, die rund 233 Mio. EUR Lücke zwischen den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und den Auszahlungen in diesem Bereich mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von knapp 40 Mio. EUR, mit einem positiven Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 91 Mio. EUR und insbesondere mit liquiden Mitteln in Höhe von rund 102 Mio. EUR zu finanzieren.

Nachdem sich die Folgejahre im Zuge der Corona-Pandemie nun finanziell wesentlich schlechter darstellen, führt die hohe Inanspruchnahme der Liquidität zur Finanzierung von Investitionen im Jahr 2020 dazu, dass trotz bereits stark erhöhter Netto-Neuverschuldung die aktuell immer noch sehr gute Liquidität der Stadt Nürnberg nicht ausreichen wird, die mittelfristig geplanten Investitionen und die gebildeten investiven Haushaltsreste zu finanzieren. Aus diesem Grund müssen die Investitionen im Jahr 2020 stärker fremdfinanziert werden, als dies bisher vorgesehen war. Nach aktuellem Stand müssen im Haushaltsplan 2020 zusätzliche Kredite im Volumen von 70 Mio. EUR veranschlagt werden.

Des Weiteren wurden die städtischen Bäder ab dem 17. März 2020 auf Grund der Corona-Pandemie komplett geschlossen.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragsplans, im August 2020, sind alle städtischen Bäder nur mit eingeschränkten Besucherzahlen für die Öffentlichkeit zugänglich, oder ganz geschlossen.

Die Wiedereröffnung der städtischen Freibäder (08.Juli 2020) und Hallenbäder (teilweise zum 13.Juli 2020) konnte nur unter neuen Hygieneregeln und unter Einhaltung des Sicherheitskonzeptes für Schwimmbäder stattfinden.

Hierdurch entstehen grundsätzlich zahlungswirksame Verluste, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Jahr 2020 erheblich belasten werden.

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit ist eine Erhöhung des Höchstbetrages für Kassenkredite nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ von bisher 6 Mio. EUR um 3,9 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR nötig.

Diese Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet genehmigungspflichtige Bestandteile (Erhöhung der Einzahlungen aus Kreditaufnahme). Damit sie noch in diesem Jahr in Kraft treten kann, ist die Behandlung in der Stadtratssitzung am 21.10.2020 erforderlich.

Ergebnishaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020
Ertrags- und Aufwandsarten Plan 2020 Plan 2019 RE 2018 Mittelfristiger Ergebnisplan
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -984.830.000,00 -1.021.630.000,00 -978.347.558,68 -1.048.875.400,00 -1.069.910.400,00 -1.105.400.400,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -536.004.077,60 -497.811.362,39 -501.566.784,56 -527.516.173,90 -547.733.461,89 -569.286.140,54
3 + Sonstige Transfererträge -5.886.292,00 -6.192.100,00 -5.333.228,31 -6.092.310,89 -6.305.542,21 -6.518.774,53
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -69.386.734,27 -78.159.151,19 -77.938.218,43 -82.810.537,70 -84.466.746,42 -86.537.014,12
5 + Auflösung von Sonderposten -52.532.704,21 -52.784.530,74 -48.787.723,56 -54.352.332,84 -56.289.833,77 -57.810.297,48
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.667.638,83 -43.044.681,36 -44.380.876,37 -43.916.655,02 -44.794.986,64 -45.892.901,78
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -309.836.498,46 -311.374.465,61 -335.595.740,18 -290.637.817,47 -307.822.853,91 -316.829.359,46
8 + Sonstige ordentliche Erträge -46.977.187,00 -47.198.878,00 -80.131.615,05 -47.633.341,91 -48.562.006,36 -49.722.842,34
9 + Aktivierte Eigenleistungen -4.352.613,48 -3.990.325,48 -4.935.207,24 -4.417.902,66 -4.506.260,55 -4.616.708,08
10 +/- Bestandsveränderungen 0 0 -96.318,33 0 0 0
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.050.473.745,85 -2.062.185.494,77 -2.077.113.270,71 -2.106.252.472,39 -2.170.392.091,75 -2.242.614.438,33
11 - Personalaufwendungen 585.669.964,47 570.616.734,25 518.451.029,41 608.595.999,70 631.041.998,66 653.509.208,55
12 - Versorgungsaufwendungen 105.996.900,00 99.491.700,00 110.079.281,70 108.646.823,52 111.362.994,23 114.079.165,64
13 - Aufwend. für Sach- u. Dienstleistungen 282.689.615,38 276.232.561,68 263.190.935,46 277.639.061,30 281.424.258,80 287.766.272,33
14 - Planmäßige Abschreibungen 110.977.897,00 110.883.949,00 107.417.557,08 114.691.154,20 118.971.731,92 122.318.452,94
15 - Transferaufwendungen 827.417.752,49 866.467.340,10 837.454.084,46 856.059.770,53 884.418.017,52 913.708.269,22
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 126.493.069,20 119.259.450,92 196.934.483,89 115.165.865,94 121.143.019,41 125.749.891,86
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.039.245.198,54 2.042.951.735,95 2.033.527.372,00 2.080.798.675,19 2.148.362.020,54 2.217.131.260,54
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -11.228.547,31 -19.233.758,82 -43.585.898,71 -25.453.797,20 -22.030.071,21 -25.483.177,79
17 + Finanzerträge -15.869.214,24 -16.207.630,23 -20.768.923,83 -15.984.019,57 -16.155.317,67 -16.384.690,48
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 32.694.490,00 35.294.540,00 34.887.405,41 31.178.908,64 30.454.921,33 30.274.934,67
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 16.825.275,76 19.086.909,77 14.118.481,58 15.194.889,07 14.299.603,66 13.890.244,19
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) 5.596.728,45 -146.849,05 -29.467.417,13 -10.258.908,13 -7.730.467,55 -11.592.933,60
19 + Außerordentliche Erträge -163.951,09 -245.521,94 -3.060.020,15 -166.410,63 -169.739,07 -173.897,11
20 - Außerordentliche Aufwendungen 226.900,00 30.700,00 1.275.070,95 230.413,72 235.110,16 240.933,24
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) 62.948,91 -214.821,94 -1.784.949,20 64.003,09 65.371,09 67.036,13
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) 5.659.677,36 -361.670,99 -31.252.366,33 -10.194.905,04 -7.665.096,46 -11.525.897,47

Finanzhaushalt, Stand 1. Nachtragshaushalt 2020

Ein- und Auszahlungen Plan 2020 Plan 2019 RE 2018
EUR EUR EUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben -984.830.000 -1.021.630.000 -981.280.780
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -535.990.751 -497.794.635 -497.717.576
3 + Sonstige Transfereinzahlungen -5.886.292 -6.192.100 -5.349.187
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelt -69.341.734 -78.114.151 -76.467.976
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.256.789 -42.653.024 -44.062.752
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -309.836.498 -311.374.466 -314.021.938
7 + Sonstige Einzahlungen lfd. Verwaltung -60.894.635 -61.306.814 -73.455.778
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen -1.048.000 -1.079.416 -1.148.020
S1 = Einzahl.laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 1 - 8) -2.008.084.699 -2.020.144.605 -1.993.504.008
9 - Personalauszahlungen 545.724.023 523.740.139 485.171.512
10 - Versorgungsauszahlungen 116.835.000 112.183.000 107.973.943
11 - Auszahl. für Sach- und Dienstleistung. 293.883.524 289.479.470 259.207.161
12 - Transferauszahlungen 827.417.752 866.510.340 846.018.960
13 - Sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 105.993.411 98.181.066 94.204.071
14 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 32.616.190 35.216.240 35.858.713
S2 = Auszahl. laufende Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 9-14) 1.922.469.901 1.925.310.256 1.828.434.360
S3 = Saldo laufende Verwaltungstätigkeit (= Saldo S1, S2) -85.614.798 -94.834.349 -165.069.648
15 + Einzahl. aus Investitionszuwendungen -101.418.000 -66.687.000 -63.480.233
16 + Einzahl. aus Beiträgen u.ä. Entgelten -6.192.000 -7.475.000 -3.917.557
17 + Einzahl. Veräußerung von Sachvermögen -7.000.000 -8.500.000 -19.097.392
18 + Einzahl. Veräußerung v. Finanzvermögen -828.000 -4.383.000 -375.000
19 + Einzahl. sonstige Investitionstätig. -2.553.000 -2.557.000 -2.074.905
S4 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 15-19) -117.991.000 -89.602.000 -88.945.087
20 - Auszahl. für Erwerb von Grundstücken 17.672.000 29.332.000 16.147.855
21 - Auszahl. für Baumaßnahmen 252.943.000 178.265.000 117.101.428
22 - Auszahl. Erwerb bewegl. Sachvermögen 18.480.000 21.975.000 19.298.328
23 - Auszahl. für Erwerb von Finanzvermögen 38.126.800 46.156.200 18.655.522
24 - Auszahl. für Investitionsförderungen 22.674.530 22.455.000 16.831.581
25 - Auszahl. sonstige Investitionstätig. 1.390.000 800.000 300.000
S5 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (=Zeilen 20-25) 351.286.330 298.983.200 188.334.715
S6 = Saldo aus Investitionstätigkeit (= Saldo S4, S5) 233.295.330 209.381.200 99.389.628
S7 = Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlb. (=Saldo S3, S6) 147.680.532 114.546.851 -65.680.020
26a + Einzahlungen aus Kreditaufnahmen -188.000.000 -116.000.000 -125.000.000
26b + Einz., Kreditaufnahme wirtsch.gleichk.
S8 = Einzahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 26a, 26b) -188.000.000 -116.000.000 -125.000.000
27a - Auszahlungen für die Kredittilgung 66.900.000 64.005.100 73.475.252
27b - Ausz., Tilgung kreditähnlicher Rechtsg 11.278.000 12.455.000 12.345.276
S9 = Auszahlungen aus Finanzierungstätigk. (=Z. 27a, 27b) 78.178.000 76.460.100 85.820.528
S10 = Saldo Finanzierungstätigkeit (= Saldo S8, S9) -109.822.000 -39.539.900 -39.179.472
S11 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (= Saldo S7, S10) 37.858.532 75.006.951 -104.859.492
28 + Anfangsbestand an Finanzmitteln -280.000.000 -130.000.000 -190.545.737
28a +/- Saldo durchlaufende Posten -18.585.916
S12 = vorauss. Endbestand an Finanzmitteln (=S11, Z.28, 28a) -242.141.468 -54.993.049 -313.991.145
29 + vorauss. Anfangsbestand sonst. Liquid.
S13 = vorauss.Endbestand Liquiditätsreserven (=S12 und Z.29) -242.141.468 -54.993.049 -313.991.145
Mittelfristige Finanzplanung
Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023
EUR EUR EUR
-1.048.875.400 -1.069.910.400 -1.105.400.400
-527.502.647 -547.719.664 -569.272.005
-6.092.311 -6.305.542 -6.518.775
-82.764.863 -84.420.158 -86.489.284
-43.499.642 -44.369.633 -45.457.123
-290.637.817 -307.822.854 -316.829.359
-61.720.927 -62.839.171 -64.236.980
-1.009.616 -973.598 -943.826
-2.062.103.223 -2.124.361.021 -2.195.147.751
566.981.337 587.737.982 608.559.798
119.755.876 122.749.773 125.743.670
288.877.674 296.585.823 304.976.027
856.059.771 884.418.018 913.708.269
94.468.344 96.322.480 98.637.024
31.100.609 30.376.621 30.196.637
1.957.243.609 2.018.190.697 2.081.821.425
-104.859.613 -106.170.324 -113.326.326
-140.167.000 -150.155.000 -121.793.000
-5.510.000 -5.449.000 -5.564.000
-7.000.000 -7.000.000 -7.000.000
-2.500.000 -2.322.000 -2.150.000
-155.177.000 -164.926.000 -136.507.000
16.492.000 12.982.000 13.322.000
302.251.120 307.828.286 204.398.245
15.245.000 17.155.000 16.041.000
36.977.000 42.394.000 40.000.000
15.383.000 4.380.000 4.166.000
1.068.000 1.118.000 920.000
387.416.120 385.857.286 278.847.245
232.239.120 220.931.286 142.340.245
127.379.507 114.760.962 29.013.918
-119.000.000 -131.000.000 -139.200.000
-119.000.000 -131.000.000 -139.200.000
69.500.000 73.400.000 77.000.000
9.992.000 18.098.000 22.724.000
79.492.000 91.498.000 99.724.000
-39.508.000 -39.502.000 -39.476.000
87.871.507 75.258.962 -10.462.082
-178.182.404 -90.310.898 -15.051.936
-90.310.898 -15.051.936 -25.514.017
-90.310.898 -15.051.936 -25.514.017

Übersicht über die Veränderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt

Teilhaushalt Kostenstelle Sachkonto Bezeichnung Ansatz alt Ansatz neu Verbesserung (-) Verschlechterung (+) im Ergebnishaushalt Verbesserung (-) Verschlechterung (+) im Finanzhaushalt
a) Steuern und ähnliche Abgaben Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L611100001 L611100001 50210000 50220000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer -330.600.000,00 € -92.000.000,00 € -298.600.000,00 € -94.000.000,00 € 32.000.000,00 € -2.000.000,00 € 32.000.000,00 € -2.000.000,00 €
Veränderung Steuern und ähnliche Abgaben 30.000.000,00 € 30.000.000,00 €
b) Zuwendungen und allgemeine Umlagen Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L611100001 L612100999* 51110000 51410000 Schlüsselzuweisungen vom Land Zuweisungen vom Land -230.000.000,00 € 0,00 € -249.455.864,00 € -2.523.568,07 € -19.455.864,00 € -2.523.568,07 € -19.455.864,00 € -2.523.568,07 €
Veränderung Zuwendungen und allgemeine Umlagen -21.979.432,07 € -21.979.432,07 €
c) öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L612100999* L612100999* L612100999* L612100999* 53110000 53210000 53210400 53220000 Verwaltungsgebühren Gebühren f. öffentlich-rechtl. Nutzungen Eintrittsgelder (öffentlich-rechtlich) Teilnehmerbeiträge öffentlich-rechtlich 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.800.000,00 € 5.600.000,00 € 3.500.000,00 € 300.000,00 € 2.800.000,00 € 5.600.000,00 € 3.500.000,00 € 300.000,00 € 2.800.000,00 € 5.600.000,00 € 3.500.000,00 € 300.000,00 €
Veränderung öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 € 12.200.000,00 € 12.200.000,00 € 12.200.000,00 €
d) privatrechtliche Leistungsentgelte Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L612100999* L612100999* 54150000 54150200 Privatrechtliche Eintrittsgelder Privatrechtliche Teilnehmerbeiträge 0,00 € 0,00 € 100.000,00 € 2.500.000,00 € 100.000,00 € 2.500.000,00 € 100.000,00 € 2.500.000,00 €
Veränderung privatrechtliche Leistungsentgelte 2.600.000,00 € 2.600.000,00 €
e) Kostenerstattungen und Kostenumlagen Referat für Jugend, Familie u. Soz. L312100001 54200100 Erstattungen vom Bund lfd. KdU (SGB II) -49.963.535,00 € -77.963.535,00 € -28.000.000,00 € -28.000.000,00 €
Veränderung Kostenerstattungen und Kostenumlagen -28.000.000,00 € -28.000.000,00 €
f) Personalaufwendungen /-auszahlungen Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L612100999* 60192005 Vergütungen für Dozenten 400,00 € -1.299.600,00 € -1.300.000,00 € -1.300.000,00 €
Veränderung Personalaufwendungen/-auszahlungen -1.300.000,00 € -1.300.000,00 €
g) Sonstige ordentl. Aufwendungen/ Sonstige Auszahl. lfd. Verwaltung Geschäftsbereichs-/referatsübergr. L612100999* L612100999* L612100999* 62142000 62410100 62420300 Aufw. Gebrauchsgegenstände Schülerbeförderungskosten (Schulweg;004) Aufwendungen aus der Mittagsbetreuung 637.725,00 € 0,00 € 0,00 € 1.387.725,00 € -2.000.000,00 € -1.500.000,00 € 750.000,00 € -2.000.000,00 € -1.500.000,00 € 750.000,00 € -2.000.000,00 € -1.500.000,00 €
Veränderung sonstige ordentl. Aufwend. / sonst. Auszahl. lfd. Verwaltung -2.750.000,00 € -2.750.000,00 €
h) Transferaufwendungen/-auszahlungen Geschäftsbereichs-/referatsübergr. 2. Bürgermeister Kulturreferat Referat für Jugend, Familie u. Soz. L411000001 L611100001 L612100999* L612100999* L612100999* L612100999* L612100999* L612100999* L612100999* Z111111005 L261002001 Z281001001 L312100001 Z365300011 63121100 63720000 63340100 63340106 63350101 63350102 63350103 63350402 63350600 63125800 63121800 63125800 63390313 63115000 Zuweisung an das Land Art 1 Bezirksumlage Sozialpädagogische Familienhilfe a.v.E. Vollzeitpflege a.v.E. Förd.v. Kind. i.Krippen/Krabbelstuben iE Förd.von Kind. in Schul-/Kindergärten iE Förd.von Kindern in Kinderhorten i.E. Inobhutnahme i.E. Heimunterbringung i.E. Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 1 Zuschuss an den übrigen Bereich Art 5 lfd.Leist.f.Unterk.u.Heiz.(§22 I SGB II) Förderkonzept Kindertagesein. freier Träger 14.500.000,00 € 203.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 21.128.281,00 € 323.400,00 € 109.648.892,00 € 969.900,00 € 12.744.814,00 € 203.441.575,99 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € -500.000,00 € -750.000,00 € -900.000,00 € 1.000.000,00 € 3.500.000,00 € 233.978,00 € 21.628.281,00 € 423.400,00 € 108.648.892,00 € 680.370,00 € -1.755.186,00 € -58.424,01 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € -500.000,00 € -750.000,00 € -900.000,00 € 1.000.000,00 € 3.500.000,00 € 233.978,00 € 500.000,00 € 100.000,00 € -1.000.000,00 € -289.530,00 € -1.755.186,00 € -58.424,01 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € -500.000,00 € -750.000,00 € -900.000,00 € 1.000.000,00 € 3.500.000,00 € 233.978,00 € 500.000,00 € 100.000,00 € -1.000.000,00 € -289.530,00 €
Veränderung Transferaufwendungen/-auszahlungen 2.080.837,99 € 2.080.837,99 €
i) Aufwend. für Sach- u. Dienstleisleisungen/ sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung Geschäftsbereichs-/referatsübergr. 2. Bürgermeister Referat für Jugend, Familie u. Soz. L612100999* L612100999* L612100999* L128100001 L315400001 64340000 64390100 64390900 64161000 64210600 Porto Vergütungen für Leistungen Dritter Andere sonstige Geschäftsaufwendungen Corona Aufw. f. Dienst u. Schutzkleid./mat Miete/NK Obdachl.-/Flüchtlingsunterkünft 0,00 € 592.045,00 € 190.000,00 € 0,00 € 1.380.000,00 € 400.000,00 € 1.092.045,00 € 3.690.000,00 € 7.000.000,00 € 2.880.000,00 € 400.000,00 € 500.000,00 € 3.500.000,00 € 7.000.000,00 € 1.500.000,00 € 400.000,00 € 500.000,00 € 3.500.000,00 € 7.000.000,00 € 1.500.000,00 €
Veränderung Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen / sonstige Auszahlungen lfd. Verwaltung 12.900.000,00 € 12.900.000,00 €
j) Auszahlung für Investitionsförderung Referat für Jugend, Familie u. Soz. E3650110200Z P365620A210Z 69946800 69946800 Innsbrucker Str. 11 b Zuschuss KiGA Gersweilerstr. 1 Zuschuss Eigenanteil 0,00 € 0,00 € 150.000 € 139.530 € 150.000,00 € 139.530,00 €
Veränderung Saldo Auszahlung für Investitionsförderung - € 2 89.530 €
Veränderung gesamt 5 .751.405,92 € 6 .040.935,92 €

*Corona-Kosten, welche nicht eindeutig einer Kontierung zugeordnet werden können, werden zentral in der allgemeinen Finanzwirtschaft ausgewiesen und im Vollzug entsprechend umgeschichtet.

Sitzung des Stadtrates am 21.10.2020

Öffentlicher Teil

Betreff:

Tischvorlage zu Ö1:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2020

Anlagen:

Tischvorlage Nachtrags-Erfolgsplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage Nachtrags-Vermögensplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage Nachtrags-Finanzplan 2020 NürnbergBad Tischvorlage 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Stadt Nürnberg

Sachverhalt:

Die Tischvorlage enthält eine aktualisierte Fassung des Wirtschaftsplans von NürnbergBad mit einer Gegenüberstellung der Verbesserungen / Verschlechterungen des Nachtrags 2020 gegenüber des Plans 2020. Zudem wurde in der Tischvorlage des Nachtrags-Erfolgsplans 2020 der Personalaufwand für das Volksbad i. H. v. 200.000 EUR berichtigt, welcher in der bisherigen Fassung nicht enthalten war.

Die Änderung des Nachtrags-Erfolgsplans 2020 NürnbergBad hat auch eine Änderung des § 1 Abs. 6 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Stadt Nürnberg zur Folge.

Daher wird gebeten, die Anlagen

Nachtrags-Erfolgsplan 2020 NürnbergBad Nachtrags-Vermögensplan 2020 NürnbergBad Nachtrags-Finanzplan 2020 NürnbergBad 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Stadt Nürnberg

durch die Anlagen der Tischvorlage zu ersetzen.

Erfolgsplan 2020 - NürnbergBad

Verbesserung (-) Verschlechterung (+)
1. 2. 3. Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen Verkaufserlös FB-Lgw übrige sonstige betriebliche Erträge 1.650.000 140.000 6.185.000 0 230.000 4.535.000 90.000
Erträge/Erlöse 1.790.000 1.790.000 6.415.000 6.415.000 4.625.000
4. Material und Instandhaltung a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.600.000 -1.050.000 -2.500.910 -1.205.000 -900.910 -155.000
Summe Material und Instandhaltung -2.650.000 -3.705.910 -1.055.910
5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufw. für die Altersversorgung Volksbad* davon Versorgungsempf. Beamte/Angest. und Beihilfe* -3.840.000 -1.160.000 (-200.000)* (-240.000)* -3.574.000 -1.153.000 -380.000 (-290.000)* 266.000 7.000 -380.000
Summe Personalaufwand -5.000.000 -5.107.000 -107.000
6. Abschreibungen -2.271.882 -2.246.000 25.882
7. 8. 9. 10. 11. Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Abbruchkosten -1.300.000 0 -1.572.000 0 -272.000
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen -1.300.000 -1.572.000 -272.000
Summe Aufwendungen -11.221.882 -11.221.882 -12.630.910 -12.630.910 -1.409.028
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.1 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.2 Zinsen Altdarlehen (NRW Bank) 9.3 Zinsen Kassenkredite 0 -508.183 0 0 0 -508.183 0 0 0
Summe Zinsen -508.183 -508.183 -508.183 -508.183 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sonstige Steuern -9.000 -9.940.065 -9.000 -6.724.093 3.215.972 0
12. Jahresgewinn + / Jahresverlust - -9.949.065 -6.733.093 3.215.972

Ist 2019 Ist 2018

6.201.811 0 0 206.285 6.207.773 1.839.853 228.370
6.408.096 6.408.096 8.275.996 8.275.996
-2.281.300 -1.236.265 -2.403.797 -1.241.172
-3.517.565 -3.644.969
-3.589.352 -1.083.270 -120.000 -254.117 -3.434.987 -1.113.266 -335.951
-4.672.622 -4.548.253
-2.300.097 -2.316.887
-1.520.571 -19.754 -2.195.365 -706.703
-1.520.571 -2.195.365
-12.010.855 -12.010.855 -12.705.474 -12.705.474
0 -585.895 0 -537.834 -108.000 0
-585.895 -585.895 -645.834 -645.834
-9.000 -6.188.654 -8.624 -5.075.312
-6.197.654 -5.083.936

* in a) und b)schon enthalten und nur nachrichtlich noch gesondert benannt.

Vermögensplan 2020 - NürnbergBad

Planansatz 2020 - Nachtrag - Planansatz 2020 - bisher - Verbesserung (-) Verschlechterung (+)
Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungser- mächtigungen des Wirtschaftsjahre Gesamt- ausgabebedarf bei mehrjährigen Vorhaben Ausgaben des Wirtschaftsjahres Verpflichtungser- mächtigungen des Wirtschaftsjahre Gesamt- ausgabebedarf bei mehrjährigen Vorhaben
I. Mittelverwendung Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1. Volksbad Planungskosten 2.500.000 2.420.000 80.000
SZ Langwasser ausstehende Rechnungen 178.000 100.000 78.000
sonstige Investitionen (Aufgliederung siehe Tabelle *) 500.000 999.000 -499.000
Zwischensumme Investitionen 3.178.000 3.519.000 -341.000
2. Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 7.677.183 4.487.093 3.190.090
3. Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.687.244 1.687.244 0
4. Darlehenstilgung Altdarlehen 0 0 0
5. Rückführung Kontokorrentkonto 0
Summe 12.542.427 0 0 9.693.337 0 0 2.849.090
II. 0
Mittelherkunft 0
1. Zahlung Schul-Rechnungen aus 2019 1.600.000 -1.600.000
2. Kontokorrentkonto 28900107 2.441.634 1.780.130 -661.504
3. Kreditaufnahmen für Investitionen 0
4. Zuschüsse Volksbad 1.000.000 -1.000.000
5. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 767.700 730.800 -36.900
6. Verlustausgleich nach § 8 EBV 6.733.093 6.733.093 0
7. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 0 449.314 449.314
Summe 12.542.427 9.693.337 -2.849.090
in Euro sonstige Investitionen 2020 *
295.000 Wege, Plätze, Fahrradständer (diverse Bäder)
205.000 diverses
500.000

Finanzplan 2019 - 2023 - NürnbergBad

I. Mittelverwendung 2020 Plan 2020 Plan Verbesserung (-) 2019 2021 2022 2023
- Nachtrag - - bisher - Verschlechterung (+) atk. Hochr. Vorschau Vorschau Vorschau
1. Volksbad Planungskosten 2.500.000 2.420.000 80.000 2.370.000 2.035.000 1.535.000
Volksbad Baukosten 0 10.000.000 14.000.000 14.000.000
ausstehende Rechnungen SZ/L 178.000 100.000 78.000 178.000 0 0 0
sonstige Investitionen (Aufteilung siehe Vermögensplan 2020) 500.000 999.000 -499.000 500.000 500.000 500.000 500.000
Zwischensumme Investitionen 3.178.000 3.519.000 -341.000 678.000 12.870.000 16.535.000 16.035.000
2. Pagatorisches Ergebnis (=Periodenergebnis - Abschreibung) 7.677.183 4.487.093 3.190.090 4.202.003 4.611.455 4.880.596 5.084.135
3. Darlehenstilgung Investitionsdarlehen 1.687.244 1.687.244 0 1.687.244 1.863.244 1.943.244 1.943.244
4. Rückführung/Belastung (-) Kontokorrentkonto 28900107 0 368.056 260.856 -173.444 186.656
Summe 12.542.427 9.693.337 2.849.090 6.935.303 19.605.555 23.185.396 23.249.035
II. Mittelherkunft 0
1. Zahlung Schul-Rechnungen asu 2019 1.600.000 -1.600.000
2. Kontokorrentkonto 28900107 2.441.634 1.780.130 -661.504
3. Kreditaufnahmen für Investitionen 0 0 0 0 11.000.000 11.000.000 4.000.000
4. Zuschüsse Volksbad 1.000.000 0 -1.000.000 0 0 3.000.000 10.000.000
5. Rückzahlung Vorsteuerüberhang durch Finanzamt 767.700 730.800 -36.900 447.300 1.871.100 2.278.800 2.232.900
6. Verlustausgleich nach § 8 EBV 6.733.093 6.733.093 0 6.488.003 6.734.455 6.906.596 7.016.135
7. Ausgleich früherer Jahresverluste nach § 8 EBV 449.314 449.314
Summe 12.542.427 9.693.337 -2.849.090 6.935.303 19.605.555 23.185.396 23.249.035
2020 - Nachtrag - 2020 - bisher - Verbesserung (-) Verschlechterung (+) 2019
Pagatorisches Ergebnis (= Periodenergebnis - Abschreibungen) 7.677.183 4.487.093 3.190.090 4.202.003
Entwicklung der Abschreibungen 2.271.882 2.246.000 25.882 2.286.000
durch die Stadt Nürnberg auszugleichender Jahresverlust ( § 8 Abs. 2 EBV) 9.949.065 6.733.093 3.215.972 6.488.003
2021 2022 2023
4.611.455 4.880.596 5.084.135
2.123.000 2.026.000 1.932.000
6.734.455 6.906.596 7.016.135

1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g

der Stadt Nürnberg

für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl S. 350), erlässt die Stadt Nürnberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

(1) Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht um Euro vermindert um Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher Euro auf nunmehr Euro verändert
5.179.432 2.061.327.480 2.066.506.912
10.930.838 2.061.235.751 2.072.166.589
91.729 -5.659.677
5.179.432 2.002.905.267 2.008.084.699
10.930.838 1.911.539.063 1.922.469.901
91.366.204 85.614.798
117.991.000 117.991.000
289.530 350.996.800 351.286.330
-233.005.800 -233.295.330
70.000.000 118.000.000 188.000.000
78.178.000 78.178.000
39.822.000 109.822.000
-101.817.596 -37.858.532
  1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen und der Saldo (Jahresergebnis)

  2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und einem Saldo von

d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von

(2) bis (5) unverändert

(6) Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ für 2020 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

erhöht um Euro vermindert um Euro Und damit der Wirtschaftsplan einschl. der Nachträge
gegenüber bisher Euro auf nunmehr Euro verändert
4.625.000 6.415.000 1.790.000
1.409.028 13.148.093 11.739.065
2.849.090 9.693.337 12.542.427

a) der Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen

b) der Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben

(7) unverändert

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 118.000.000 € um 70.000.000 € erhöht und damit auf 188.000.000 € neu festgesetzt.

(2) bis (7) unverändert

§ 2a

wird nicht angewendet

(1) bis (7) unverändert

unverändert

(1) bis (5) unverändert

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „NürnbergBad“ wird von 6.000.000 € um 3.900.000 € erhöht und damit auf 9.900.000 € neu festgesetzt.

(7) unverändert

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff: Bildung ist zukunftsentscheidend - Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz / Arbeitsmarktsituation

in Nürnberg

hier: Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 16.06.2020

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020

Sachverständige: Vertreterinnen und Vertreter von IHK, HWK, Arbeitsagentur, Jobcenter, bayme vbm und

DGB

Anlagen: SPD-Antrag vom 16.06.2020 - Bildung ist zukunftsentscheidend - Arbeit-von-Morgen-Gesetz CSU-Antrag vom 22.09.2020 - Arbeitsmarktsituation in Nürnberg Sachverhalt

Bericht:

Zentrale Aufgabe für die kommunale Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik ist es, die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nürnberg wie auch des Arbeits- und Ausbildungsmarktes angesichts der Auswirkungen und Herausforderungen der Corona- Pandemie zu sichern.

Nürnbergs Wirtschaft ist durch ihren breiten und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößenmix insgesamt robust und zukunftsorientiert aufgestellt. Dennoch kommt es im Zuge der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen zu wirtschaftlichen Einschnitten mit Folgen für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Hinzu kommen weitere externe Faktoren wie strukturelle Wandlungsprozesse, der demografische Wandel und die Digitalisierung.

Das am 23.04.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene und am 15.05.2020 vom Bundesrat gebilligte „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ entwickelt die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik gezielt weiter, schafft praktikable Lösungen für die Corona-Krise und stärkt das Arbeitskräftepotenzial angesichts strukturwandelbedinger Herausforderungen.

Der vorliegende Bericht wurde von Ref. VII/WiF, BgA/Bildungsbüro, Ref. IV, Ref. V in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK), der Handwerkskammer für Mittelfranken (HWK), der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg-Stadt, der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, dem Arbeitgeberverband bayme vbm Geschäftsstelle Mittelfranken und dem Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) Region Mittelfranken erstellt. Vertreterinnen und Vertreter von IHK, HWK, Arbeitsagentur, Jobcenter, Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, bayme vbm und DGB werden zu der Sitzung als Sachverständige eingeladen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen sind bestimmte Personengruppen bzw. Branchen besonders betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA/Bildungsbüro

Ref. IV

Ref. V

20_vo0924b

Bildung ist zukunftsentscheidend – Das Arbeit-von-Morgen-Gesetz /

Arbeitsmarktsituation in Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

1. Einleitung

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen haben die Wirtschaft in Deutschland stark getroffen. Ende Juli 2020 meldete das Statistische Bundesamt für das zweite Quartal bundesweit einen historischen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 10,1 Prozent. In nahezu allen Wirtschaftsbereichen brach die Wirtschaftsleistung in Deutschland ein. Dank des umfangreichen Einsatzes von Kurzarbeit und anderer Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft, ist die Beschäftigungsentwicklung von diesem Einbruch bisher weitestgehend entkoppelt.

Einige Branchen sind von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders stark betroffen, weil sie beispielsweise den fortdauernden Beschränkungen des Infektionsschutzes unterliegen. Dazu zählt die Veranstaltungsbranche und insbesondere die in Nürnberg stark vertretene Messe- und Kongresswirtschaft, deren wirtschaftliche Aktivitäten durch die Maßnahmen zur Verringerung der sozialen Kontakte nach wie vor stark eingeschränkt sind. Gleiches gilt für weite Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft, des Gastgewerbes, der Reiseverkehrswirtschaft, der Schaustellerbranche und zum Teil auch für den stationären Einzelhandel.

Andere Branchen leiden insbesondere unter den weltweiten wirtschaftlichen Einbrüchen. So spüren vor allem die exportorientierten Unternehmen, z.B. in der Automobilindustrie, nicht nur einen Einbruch der weltweiten Nachfrage, sie sind auch mit vielseitigen Produktionsproblemen aufgrund von Störungen ihrer internationalen Lieferketten konfrontiert. Für andere Branchen, z.B. für das Baugewerbe, sind die coronabedingten Auswirkungen bisher hingegen moderat.

Der Wirtschaftsstandort Nürnberg ist durch seinen breiten und ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößenmix insgesamt relativ robust und zukunftsorientiert aufgestellt. Aber auch für die hiesige Wirtschaft sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren. So ist Nürnbergs Arbeitslosenzahl seit Jahresanfang um knapp 33 Prozent gestiegen. Auch wenn Nürnberg im Vergleich mit den anderen größten deutschen Städten mit Blick auf die aktuelle Arbeitslosenquote gut dasteht, so zeigt die Corona-Krise einmal mehr, wie wichtig es ist, Menschen gut in eine neue Arbeitswelt zu integrieren und damit insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

Die Corona-Krise zeigt außerdem noch einmal deutlich, wie ernst wir den Wandel der Berufe, welcher insbesondere von den Megatrends Digitalisierung, Globalisierung sowie dem ökologischen Umbau der Wirtschaft vorangetrieben wird, nehmen müssen. Das am 23.04.2020 vom Bundestag beschlossene und am 15.05.2020 vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“) verbessert die Rahmenbedingungen beim Übergang von Arbeitskräften in neue Beschäftigung und ist daher geeignet, Unternehmen und Beschäftigte bei strukturwandelbedingten Anpassungsprozessen zu unterstützen.

2. Auswirkungen der Corona-Krise auf den Nürnberger Arbeitsmarkt und

wirtschaftspolitische Maßnahmen

Wie die Darstellungen im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit „Wirtschaftliche Lage in Zeiten von Corona“ vom 27.05.2020 und auch im Sozialausschuss vom 02.07.2020 „Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Sozialamts“ zeigen, sind die Arbeitslosenzahlen sowie die Anmeldungen von Kurzarbeit in Nürnberg im Zuge der Corona- Krise besonders im März und April 2020 geradezu sprunghaft gestiegen.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat das Wirtschaftsreferat die Strategie „Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen“ verabschiedet, damit Nürnberg aus dieser Krise - wie schon aus früheren Krisen - gestärkt hervorgeht. Im Rahmen dieser Strategie bietet die Wirtschaftsförderung Nürnberg bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen für Nürnberger Unternehmen verschiedener Branchen in der aktuellen Krise an. Des Weiteren sollen kräftige Impulse und strategische Weichenstellungen für eine Zeit nach der Krise zur Stärkung der Nürnberger Wirtschaft gesetzt werden. Eine der insgesamt 14 aufgeführten Maßnahmen ist die von Herrn OBM ins Leben gerufene Task Force Corona. Sie versteht sich als Ideen- und Austauschplattform zwischen Stadt und Wirtschaft und verfolgt das Ziel, bei Wahrung des Infektionsschutzes der Wirtschaft Unterstützung zuteil werden zu lassen und die coronabedingten Einschränkungen auf kommunaler Ebene zu begleiten und mitzugestalten – insbesondere dort wo Handlungsspielräume bestehen.

Bis Februar 2020, also kurz vor der Corona-Pandemie, waren die Arbeitslosenzahlen am Standort auf dem niedrigsten Stand seit 28 Jahren und Nürnberg hatte eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten im Vergleich der größten deutschen Städte. Unter dem Eindruck der Pandemie liegt die Arbeitslosenzahl bei 21.476 Personen, die Arbeitslosenquote beträgt 7,1 Prozent (Stand: August 2020, Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Nürnbergs Arbeitslosenzahl ist damit seit Jahresanfang um knapp 33 Prozent gestiegen. Vor allem junge Menschen unter 25 Jahren sind besonders stark betroffen. Die Zunahme von 1.390 auf 2.503 Arbeitslose in dieser Altersgruppe von Januar bis August entspricht einer relativen Zunahme von 80,1 Prozent. Des Weiteren unterscheiden sich die kumulierten Zugänge in Arbeitslosigkeit (aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung) nach Branchen. Allein aus den drei Wirtschaftsabschnitten „Arbeitnehmerüberlassung“, „Handel, Instandhaltung, Reparatur von KFZ“ und „Gastgewerbe“ erfolgten 42 Prozent aller Zugänge in Arbeitslosigkeit in der Zeit von April bis August 2020.

Zusätzlich haben über ein Drittel aller Nürnberger Unternehmen inzwischen bei der Agentur für Arbeit Nürnberg Kurzarbeit angemeldet. Dort sind von März bis August 2020 knapp 7.000 Anzeigen zur Kurzarbeit eingegangen, von denen bis zu 133.000 Beschäftigte mit Arbeitsort Nürnberg betroffen sein können. Auch wenn die Meldungen inzwischen wieder deutlich rückläufig sind, und die Anzeigen keine Aussagen über die tatsächliche Realisierung der Kurzarbeit bei den Unternehmen, die Anzahl der Personen und deren Verweildauer in Kurzarbeit erlauben, so sind die Zahlen dennoch deutliche Zeichen für den ökonomischen Schock durch die Pandemie. Wie viele Menschen insgesamt von Kurzarbeit betroffen waren, wird erst sukzessive anhand der eingereichten Abrechnungen der Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit ersichtlich werden.

Der Bestand an offenen Stellen in Nürnberg beträgt aktuell 5.258 (Stand: August 2020). Er liegt 18,7 Prozent unter dem Bestand zum Jahresanfang.

Trotz aller Entwicklungen hat Nürnberg auch in Corona-Zeiten die viertniedrigste Arbeitslosenquote im Vergleich der 17 größten deutschen Städte (mit mehr als 350 Tsd. Einwohnerinnen und Einwohnern) und gehört damit derzeit nach München, Stuttgart und Dresden zu den Großstädten mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit (Stand: August 2020).

3. Ausbildungsmarkt und berufliche Bildung

3.1 Aktuelle Situation zum Ausbildungsstart 2020/2021

Erfreulicherweise befindet sich der Bestand an Ausbildungsstellen trotz der Corona-Krise im Arbeitsagenturbezirk Nürnberg nach wie vor auf hohem Niveau. Auf 100 noch suchende Bewerberinnen und Bewerber kommen statistisch betrachtet 116 freie Ausbildungsstellen1 (Quelle: Agentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen - Ausbildungsmarkt August 2020). Dennoch gilt es, jetzt die Weichen für die berufliche Zukunft der Jugendlichen zu stellen, um über Corona hinaus auch langfristig allen Jugendlichen einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen sowie den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu decken.

Anlässlich der Auftaktsitzung der von Herrn OBM einberufenen Task Force Corona am

27.05.2020 wurde eine Ausbildungskampagne ins Leben gerufen und vom Wirtschaftsreferat

auf den Weg gebracht.

den Start und wurde durch eine Plakataktion der Stadtreklame vom 14.07.2020 bis 28.07.2020 ergänzt. Sie verfolgte das Ziel, Jugendliche auch in den schwierigen Zeiten der Corona- Pandemie für eine Ausbildung zu motivieren und Unternehmen damit die Fachkräftebasis für die Zukunft zu sichern. Auch Unternehmen waren aufgerufen, den Hashtag #AusbildungJETZT in ihren Social-Media-Kanälen zu nutzen, um beispielsweise noch offene Ausbildungsplätze zu bewerben.

Kampagnenpartner waren die Stadt Nürnberg, die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, die Handwerkskammer für Mittelfranken, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Mittelfranken. Über die Kampagne #AusbildungJETZT wurde ausführlich im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 16.09.2020 berichtet.

3.2 Aktuelle Situation im Handwerk, in der Industrie und im Handel

Bis zum 31.08.2020 wurden im Nürnberger Handwerk 681 Ausbildungsverträge abgeschlossen und zur Registrierung vorgelegt. Dies ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus von 8,22 Prozent. Dennoch befindet sich das Ausbildungsangebot über alle Gewerke hin noch immer auf einem sehr hohen Niveau. Nach einer deutlich spürbaren Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von Lehrstellen in der ersten Phase der Corona-Pandemie sind die aktuellen Ausbildungsangebote in der Lehrstellenbörse als eine erfreuliche Entwicklung anzusehen (Quelle: Handwerkskammer für Mittelfranken).

Die aktuelle Ausbildungssituation im Handwerk ist jedoch seit mehr als fünf Jahren beeinflusst durch eine Kombination von ungünstigen Umständen. Hierzu zählen eine niedrige Geburtenrate, ein Trend zum Gymnasium beziehungsweise zur höheren Bildung wie auch eine harte regionale Konkurrenz, vor allem um besonders leistungsstarke und gute Schülerinnen und Schüler. Die Handwerkskammer für Mittelfranken wirbt im Rahmen der Ausbildungsakquise aktiv für Ausbildungsplätze und unterstützt leistungsschwächere Jugendliche gezielt am Übergang von Schule und Beruf. Ein Fokus liegt auch auf jungen Geflüchteten, die in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis oder in Maßnahmen des Übergangssystems vermittelt werden.

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken verzeichnete bis zum 31.08.2020 im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 2.493 abgeschlossene Ausbildungsverträge. Dies ergibt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus von 18,8 Prozent. Auf technische Berufe entfallen 812 (minus 19,2 Prozent) und auf kaufmännische Berufe 1.681 (minus 18,6 Prozent) neue Ausbildungsverträge. Trotz des deutlichen Rückgangs der Ausbildungsverträge befindet

1 Aufgrund der langjährig beobachtbaren Passungsprobleme zwischen Bewerber/-innen und Ausbildungsplatzangeboten führt diese quantitative Überversorgung jedoch nicht „automatisch“ zur Versorgung aller Bewerber/-innen und Besetzung aller Ausbildungsstellen, ist aber eine grundsätzlich positive Ausgangsbasis für Ausbildungsplatzsuchende.

sich das Ausbildungsniveau auch im Industriebereich auf hohem Niveau. Nach wie vor fehle es nicht an der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, sondern an den fehlenden Bewerbungen von Jugendlichen. Eine spürbare Veränderung bei Verbundstudierenden (Studium und klassische Ausbildung) ist aktuell nicht festzustellen (Quelle: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken). Ende Oktober 2020 führt die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken zwei „NachvermittlungsDays“ als virtuelles Format durch, um noch Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln. Seit Anfang September 2020 wird darüber hinaus auf verschiedenen Medienkanälen für Ausbildung geworben.

Um negative Folgen der Corona-Pandemie insbesondere im Hinblick auf Fachkräfteengpässe und nachhaltig verschlechternde Einstieg in den Arbeitsmarkt in Stadt und Region vorzubeugen, arbeiten Kammern, Schulen, Agentur für Arbeit und Jobcenter intensiv an der Vermittlung und Nachvermittlung in den Arbeitsmarkt bis Ende November 2020.

3.3 Duale Ausbildung, Berufsschulen, Berufsfachschulen

Große Unsicherheit herrschte im Frühjahr/Sommer 2020 an den Berufsschulen bei der Planung der Klassen für neue Auszubildende ab Herbst 2020. Im Gegensatz zu den Vollzeitschulen werden Klassenzahlen und Lehrkräfteeinsätze für die Eingangsklassen in der dualen Ausbildung „agil“ unter Einbeziehung aktueller Informationen der Ausbildungsbetriebe, der Kammern und Innungen, der Konjunktur- und Branchentrends sowie struktureller Veränderungen geplant. In diesem Jahr mussten die Planungsteams an den Berufsschulen zusätzlich die Pandemiesituation und die coronabedingten Veränderungen der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe einkalkulieren.

Das Einstellungsverhalten der Betriebe konnte nur schwer präjudiziert werden, da dieses von der Entwicklung der Umsätze und dem Maß der Einschränkungen der Geschäftstätigkeit beeinflusst wird und die Wirtschaftsbereiche zudem in sehr unterschiedlicher Weise vom „Lockdown“ betroffen waren. Größere Ausbildungsbetriebe und Großbetriebe akquirierten ihre Auszubildenden bereits weit im Voraus. Die Pandemie ab März 2020 wirkte sich hier kaum aus, könnte aber zu verändertem Einstellungsverhalten im Ausbildungsjahr 2021/22 führen. Traditionell eher im Frühjahr/Sommer des Jahres stellen kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe ihre Nachwuchskräfte ein.

Seit August 2020 stärken die Förderprogramme „Ausbildungsplätze sichern“2 der Bundesregierung sowie das Landesprogramm „Fit for Work“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales3 die Ausbildungsbereitschaft. Die sich in vielen Branchen bereits wieder stabilisierende Konjunktur in Bayern zeigt ebenso Wirkung.

Seit Beginn des Unterrichts an den Berufsschulen werden von den Betrieben erst jüngst geschlossene Ausbildungsverträge verstärkt gemeldet. In vielen Ausbildungsberufen kompensieren diese Neuanmeldungen die geringen Schülerzahlen in den Eingangsklassen der letzten Monate. Bis zum Statistiktermin am 20.10.2020 werden noch deutliche Zuwächse in den dualen Eingangsklassen erwartet. Dabei zeigten sich branchen- und betriebsabhängig recht unterschiedliche Entwicklungen bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche am 11.09.2020:

Berufs- schule Situation zum 11.09.2020 in den Berufsbereichen/Ausbildungsberufen
B1 Stabile Eingangsklassen im Bereich Elektroberufe; steigende Schülerzahlen bei den Anlagenmechanikern/-innen; leicht abnehmende Schülerzahlen in den Bereichen Metallbautechnik und Mechatronik
B2 Leicht rückläufige Zahlen in den Berufen Oberflächenbeschichter/-innen und Technische Produktdesigner/-innen, in allen weiteren Berufen meldete die B2 stabile Schülerzahlen zu Schulbeginn

2 vgl. dazu https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern, Stand 12.09.2020 3 vgl. dazu https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/index.php, Stand 12.09.2020

B3 Rückläufige Zahlen in den Berufsbereichen Hotel- und Gaststätten sowie Lebensmittelhandwerk
B4 Rückläufige Schülerzahlen in den Berufsbereichen Automobilkaufmann/-frau, Großhandel und Industrie, stabile Anmeldezahlen im Bereich Steuer und Versicherungen
B5 Im HWK-Beruf Friseure/-innen lagen die Anmeldezahlen bis August wesentlich unter dem Vorjahreswert, seit Unterrichtsbeginn melden die Ausbildungsbetriebe in sehr hohem Maße neue Auszubildende an; Floristen: Coronabedingter Rückgang der Neuanmeldungen
B6 Insgesamt beweist der (stationäre) Einzelhandel eine stabil hohe Ausbildungsbereitschaft im Vergleich zum Vorjahr; die meist kleinen Fotogeschäfte bilden coronabedingt und wegen der Festsetzung der Mindestausbildungsvergütung im neuen BBiG4 weniger Jugendliche aus. Pandemiebedingt wurden bislang weniger Auszubildende für den Beruf Mediengestalter/-innen an der B6 angemeldet.
B8 In den medizinischen Berufen und Chemieberufen der B8 wurden die bis zum Frühsommer rückläufigen Neuanmeldungen durch hohe Anmeldezahlen im September 2020 kompensiert.
B9 In der dualen Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement liegen die Anmeldezahlen etwas unterhalb des Vorjahresniveaus. Die Bereitschaft der Gebietskörperschaften, Verwaltungsfachangestellte auszubilden ist nach wie vor recht hoch, ebenso die der Krankenkassen für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte.
B11 In den Handwerksberufen (Bau/Holz/Farbe) lagen die Anmeldezahlen bis August zunächst deutlich unter dem Vorjahresniveau. Aktuell melden die Handwerksbetriebe enorm viele neue Auszubildende an der B11 an, insbesondere in den Bau- und Holzberufen, so dass bereits jetzt die Schülerzahlen des Vorjahres erreicht sind und bis Oktober weiter steigen werden.
B14 Aktuell leicht rückläufig sind die dualen Klassen an der B14. Anmeldungen von den Betrieben treffen hier insbesondere im Bereich Lager/Logistik nach wie vor ein.

An nahezu allen Berufsschulen werden seit September überproportional viele Neuverträge/ -anmeldungen erfasst.

Exkurs: Berufsvorbereitung und Berufsintegration

Eingerichtet sind zu Beginn des Schuljahres 2020/21 insgesamt 17 Berufsvorbereitungsklassen, davon zehn rein schulische Klassen und sieben kooperative BVJ-Klassen an den Berufsschulen B2, B3, B5 und B7. Mit dem Wegfall der Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (Teilzeitklassen zur Erfüllung der Schulpflicht beginnend mit der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2020/21) werden alle „unversorgten“ Berufsschulpflichtigen der Stadt in eine vollzeitschulische Berufsvorbereitung aufgenommen werden. Mittelschulabsolventen/-innen, die sich noch nicht an einer weiterführenden Schule (Berufsschule, berufliche Schule oder allgemeinbildende Schule) angemeldet hatten, wurden angeschrieben und zur sogenannten „BVJ-Restplatzbörse“ am 21.09.2020 eingeladen. Parallel dazu wurden die Schülerunterlagen aus den Mittelschulen geprüft, um die Schüler/ -innen in für sie passende Klassen aufzunehmen. Die Zahl der Sprachlernschüler/-innen (Geflüchtete und neu ins Inland Zugezogene) nahm im Vergleich zum Vorjahr ab.

Die Berufsfachschulen (BFS) bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, insbesondere, wenn sie keinen dualen Ausbildungsplatz finden können, eine Alternative zur dualen Erstausbildung. Das große Berufsspektrum in Nürnberg federt damit auch Schwankungen der aktuellen Wirtschaftstätigkeit und der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen in der Stadt und der Region ab.

BFS Situation zum 11.09.2020 an den Berufsfachschulen der Stadt Nürnberg
B1 An der Berufsfachschule für technische Assistenten/-innen für Informatik wurde, wie in den Vorjahren, eine Eingangsklasse gebildet.
B2 Die BFS Fertigungstechnik richtete zum Schuljahresbeginn wieder eine Klasse ein, die mittlerweile gut belegt ist.
B5 Die Schule verzeichnet weniger Abbrecher/-innen als in den Vorjahren, nahezu alle Änderungsschneider/-innen wechselten in die 11. Kasse der BFS Bekleidung.

4 vgl. dazu §17 BBiB, https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__17.html, Stand 12.09.2020

Insgesamt wurden von der B5 stabile Anmeldezahlen gemeldet.
B7 Stabile Eingangsklassen an den Berufsfachschulen für Sozialpflege sowie Ernährung und Versorgung; Nachrücker/-innen können insbesondere an der BFS für Ernährung und Versorgung noch aufgenommen werden.
B8 Die Berufsfachschule für MTLA verzeichnet (wie in den Vorjahren) eine stabile Eingangsklasse. Hier ist die Entwicklung der Schülerzahlen zukünftig stark abhängig von der Bereitschaft der kommunalen Krankenhäuser und Universitätskliniken, Ausbildungsverträge zur beruflich-schulischen Ausbildung abzuschließen.
B9 Alle Eingangsklassen an der BFS Büroberufe sind komplett belegt. Zum Schuljahresbeginn kamen Nachrücker/-innen zum Zuge.
B10 An der Berufsfachschule für Kinderpflege wird im Schuljahr 2020/21 eine zusätzliche Vollzeitklasse geführt.
B11 Die Berufsfachschulen für Bautechnik und Bauten- und Objektbeschichter haben alle geplanten Eingangsklassen gefüllt.

Exkurs: Schülerzahlenentwicklung an den weiteren öffentlichen beruflichen Schulen zum 11.09.2020

An der Wirtschaftsschule Nürnberg hat sich die Zahl der Eingangsklassen mit Einführung der Vorklasse (6. Jahrgangsstufe) um eine Klasse erhöht. Die Wirtschaftsschule verzeichnet zu Schulbeginn stabile Schülerzahlen. Zum Ende des „Vorrückens auf Probe“ erwartet die Schule weitere Anmeldungen aus den Gymnasien und Realschulen.

In den Weiterbildungseinrichtungen der Stadt Nürnberg zeigt sich aktuell folgendes Bild:

Fachschulen und Fachakademien Weiterbildungsschienen
B1 – Meisterschule SHK Die Weiterbildung an der Meisterschule für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist bei den ausgebildeten Fachkräften der Branche nach wie vor sehr beliebt. Die Schule bildete, wie in den Vorjahren, eine Eingangsklasse.
B2-RDF Stabile Klassen in der Vollzeitweiterbildung; ein leichtes Minus verzeichnet die B2 bei den Abendklassen.
B5- Bekleidungstechnik Zu Schulbeginn wurden von der Fachschule für Bekleidungstechnik stabile Schülerzahlen gemeldet.
B6 Die Fachakademie für Wirtschaft verzeichnet aktuell eher schwache Anmeldezahlen. Hier wirkt sich auch aus, dass Informationsveranstaltungen an Schulen im Frühjahr 2020 pandemiebedingt entfallen mussten. In der aktuellen Arbeitsmarktlage ist das Weiterbildungsangebot grundsätzlich für junge Fachkräfte besonders interessant. Auch die Fachschule für Druck- und Medientechnik verzeichnet aktuell schwache Anmeldezahlen.
B7 Eine stabile Zahl an Studierenden meldete die B7 an der Fachakademie für Ernährung und Versorgungsmanagement.
B10 Die Fachakademie für Sozialpädagogik führt im Schuljahr mit Beschluss des Ferienausschusses am 22.04.2020 eine zusätzliche Klasse im Modellversuch OptiPrax (Variante 3 für Quereinsteiger/-innen).
B11 Die Meisterschule Maler und Lackierer/-innen ist nach wie vor für Fachkräfte der Branche attraktiv. Die Schule bildete eine Eingangsklasse.

Die Situation an den Fach- und Berufsoberschulen zeigt sich wie folgt: Die BON meldet in der ersten Schulwoche eine zusätzliche Eingangsklasse. Die Anmeldungen entwickelten sich erfreulich. Die Lothar-von-Faber-Schule verzeichnete einen Rückgang der Neuanmeldungen in den Fachrichtungen Sozialwesen sowie Wirtschaft und Verwaltung. Ursächlich dafür dürfte die Neugründung der Fachoberschule in Schwabach zum Schuljahr 2020/21 sein. An der Staatlichen FOS II bleiben Schüler- und Klassenzahlen auf konstant hohem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Schülerzahl in den Vorklassen der Staatlichen BOS leicht gestiegen. Die Klassenanzahl bleibt insgesamt gleich.

An der B7/BOS Sozialwesen und Gesundheit wurde aufgrund der hohen Anmeldezahlen eine weitere Klasse gebildet.

Das Bildungsangebot Berufsschule Plus geht in diesem Jahr in Nürnberg ins fünfte Schuljahr. Die beiden Berufsschulen am BBZ, B2 und B6, melden sehr erfreuliche Anmeldezahlen. Seit dem Schuljahr 2016/17 hat sich ein stabiler neuer Bildungsgang für sehr leistungsfähige Jugendliche und junge Erwachsene etabliert. Mit dem Besuch der Berufsschule Plus streben die Schüler/-innen parallel zu ihrer Erstausbildung in drei Jahren die Fachhochschulreife an. Interessierte können in der zehnten und elften Jahrgangsstufe (erstes oder zweites Ausbildungsjahr) starten.

3.4 Kommunales Übergangsmanagement Schule – Beruf

Die Stadt Nürnberg sieht Jugendarbeitslosigkeit, Ausbildungsabbrüche und Warteschleifen im Übergang Schule – Beruf als großes Problem und nimmt seit Langem die Gestaltung von Übergängen verstärkt als kommunale Aufgabe wahr. Bereits 2011 beschloss der Stadtrat das

„Nürnberger Modell: Übergangsmanagement Schule – Berufliche Ausbildung“, um

junge Menschen bei der anschlussorientierten Berufsorientierung zu unterstützen. Die Koordinierung der zentralen städtischen Angebote übernimmt das Übergangsmanagement im Bildungsbüro der Stadt Nürnberg.

Mit Beginn der coronabedingten Schulschließungen mussten auch in Nürnberg die Angebote im Bereich der Berufsorientierung und -vorbereitung angepasst und zum Teil sogar für den Rest des Schuljahres 2019/20 eingestellt werden. Selbst als die Schulen den Unterricht wieder stufenweise, allen voran für die Abschlussjahrgänge, aufgenommen hatten und auch die Wirtschaft wieder aus dem Lockdown geführt wurde, wurde vom staatlichen Schulamt festgelegt, dass die Schülerinnen und Schüler zur Vermeidung von Vermischungen mit der Schülerschaft anderer Klassen und Schulen nicht an „schulischen“ Aktivitäten außerhalb der Schulen teilnehmen dürfen. Diese Regelung führte zu erheblichen Lücken in der beruflichen Orientierung der jungen Menschen am Übergang. Auch die gemeinsame Anlaufstelle der Jugendberufsagentur (JBA) in den Räumen der Agentur für Arbeit Nürnberg wurde für persönliche Vorsprachen geschlossen.

3.4.1 SCHLAU

SCHLAU hatte im Schuljahr 2018/2019 sehr gute qualifizierende Anschlussergebnisse für die begleiteten Jugendlichen verzeichnen können. Obwohl dies zeitweise zu befürchten war, verschlechterten sich die Ergebnisse im Corona-Schuljahr 2019/2020 nicht in einem besorgniserregenden Ausmaß. SCHLAU Übergangsmanagement kann somit eindrucksvoll nachweisen, wie ungemein wichtig das Unterstützungsangebot für die Schülerinnen und Schüler ist und dass sogar die erheblichen Auswirkungen der Pandemie weitgehend abgefedert werden konnten.

In Zeiten des Lockdowns war es für die Mitarbeitenden eine große Herausforderung, ohne persönlichen Kontakt die Jugendlichen via Telefon und Mail engmaschig zu begleiten, um zu vermeiden, dass die Schülerinnen und Schüler die Motivation verlieren und der Prozess der Berufsorientierung ins Stocken gerät. Bei den meisten Teilnehmenden funktionierte das besser als erwartet. Einige eher leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, die zudem die in der Zeit des Lockdowns so notwendige Medienkompetenz vermissen ließen oder zu Hause gar nicht über hinreichende technischen Voraussetzungen verfügten, konnten das Maßnahmeziel jedoch nicht erreichen. Wieder andere konnten dadurch, dass die Erreichbarkeit über die Schule bzw. die Lehrkraft nicht gegeben war, schlichtweg nicht mehr kontaktiert werden.

In der Folge stieg, je nach Fachteam bei SCHLAU, die Anzahl der Jugendlichen, die nach Abschluss der Maßnahme noch ausbildungsplatzsuchend waren auf 5 bis 10 Prozent der Teilnehmenden an. In den Vorjahren war dieser Anteil stets bei unter 1 Prozent. SCHLAU steht dafür, dass in der Regel keine Schülerinnen und Schüler die Maßnahmen ohne einen sinnvollen oder qualifizierenden Anschluss verlassen. Erfreulicherweise konnten andererseits die Einmündungsquoten in duale Ausbildung sowie in vollqualifizierende Berufsfachschulen nahezu stabil gehalten werden.

Leistungsschwache junge Menschen hatten es bedingt durch Corona darüber hinaus zum Teil besonders schwer, eine Chance in einem passenden Unternehmen zu bekommen. Die Risikobereitschaft sowie die Bereitschaft überproportional viel Zeit in Auszubildende zu investieren, war bei vielen Ausbildungsbetrieben tendenziell herabgesetzt. Eine abwartende Haltung, in deren Folge sich der Abschluss von Ausbildungsverträgen im Vergleich zu den üblichen Zeiträumen nach hinten verschob, war auf beiden Seiten zu spüren.

Hilfreich war, dass alle Erstkontakte bereits vor dem 16. März stattgefunden hatten und das für einen erfolgreichen Übergangsprozess so entscheidende Vertrauensverhältnis zwischen SCHLAU-Beratungsfachkraft und Schülerinnen und Schülern bereits hergestellt werden konnte. Bei manchen Schülerinnen und Schülern brachte die Zeit ohne persönlichen Kontakt sogar positive Effekte. Jugendliche, denen viele Schlüsselkompetenzen noch fehlten, waren in dem Zuge dessen gezwungen, selbstständiger an ihrem Orientierungs- und Bewerbungsprozess zu arbeiten. Das bedeutete zwar einen zeitlich erhöhten Betreuungsaufwand für das SCHLAU-Team, aber die Jugendlichen erlernten dadurch wichtige Kompetenzen für ihre Zukunft. Das Erlernen von Kenntnissen in digitalen Arbeitsweisen gewann in der Krise zusätzlich an Bedeutung, weil auch die Ausbildungsbetriebe ihre Bewerbungsverfahren digitalisierten und die Jugendlichen sich diesem Umstand anpassen mussten und dafür unbedingt die Unterstützung durch SCHLAU benötigten.

Fazit: Soweit es die zeitlichen Kapazitäten erlauben, werden positive Erfahrungen mit Onlineoder Telefonberatungen bei geeigneten Teilnehmenden auch nach Corona weiter als pädagogisch sinnvolles Element im Prozess beibehalten. Die persönliche Beratung wird jedoch auch in Zukunft im Regelfall die wichtigste Methode zur Erreichung der Maßnahmenziele bleiben.

Die Zeit seit 16. März hat aufgezeigt, dass es für die Zukunft sehr hilfreich wäre, wenn die Schülerinnen und Schüler flächendeckend geeignete technische Mittel zu Hause zur Verfügung hätten (daran wird bereits vorbildlich gearbeitet) und die Medienkompetenz im Unterricht deutlich gestärkt wird. Die Jugendlichen würden so auch bei zukünftigen Krisen unabhängig von privaten wirtschaftlichen Verhältnissen oder dem technischen Knowhow der Eltern im Bewerbungsprozess handlungsfähig bleiben.

3.4.2 Angebote der Noris-Arbeit gGmbH (NOA)

Bis zur Corona-Schließung wurden mit 402 Schülerinnen und Schülern Potenzialanalysen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms BOP durchgeführt. In Absprache mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wurde auf die restlichen Potenzialanalysen verzichtet, es werden auch keine Potenzialanalysen nachgeholt. Die Werkstatttage werden im Schuljahr 2020/2021 mit denjenigen Schülerinnen und Schülern durchgeführt, die eine Potenzialanalyse gemacht haben. Coronabedingt könnte der Werkstattbetrieb dabei auch in verkürzter einwöchiger Form im Schichtbetrieb stattfinden.

Bei QUAPO (Qualibegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive für Nürnberger Jugendliche) erhielten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung während des Lockdowns soweit möglich per E-Mail und Telefon. Schülerinnen und Schüler der achten Jahrgangsstufen (es gab 52 Anmeldungen) konnten im Schuljahr 2019/20 nicht unterrichtet werden. Dieser Jahrgang sollte im aktuellen Schuljahr hinsichtlich Berufsorientierungsmaßnahmen besonders in den Blick genommen werden. Mit Ausnahme der Angebote von „SCHLAU“ (siehe 3.4.1) erhielt dieser Jahrgang coronabedingt ansonsten keine berufsorientierenden Angebote.5 Der Betrieb bei QUAPO wird im Schuljahr 2020/21 im Laufe des Oktobers wiederaufgenommen. Da nur ganz wenige Teilnehmende über eine entsprechende private EDV verfügen, war und ist bei der Zielgruppe ein EDV-gestützter Unterricht nicht sinnvoll anwendbar. Insgesamt konnten im Schuljahr 2019/20 147 angemeldete Teilnehmende der Jahrgangsstufen neun und

5 Siehe hierzu auch: https://bildungsblog.nuernberg.de/2020/07/27/aktivieren-statt-abwarten-2/, letzter Zugriff: 24.09.2020.

zehn verzeichnet werden, von denen bis zur Corona-Krise noch ca. 100 angemeldet waren. Für das Ausbildungsjahr 2020/21 konnten (ausgehend von den zum Schuljahresbeginn angemeldeten 147 Personen) 19 Teilnehmende in eine duale und 18 in eine schulische Ausbildung vermittelt werden und es lagen zwei Anmeldungen zum Berufsgrundschuljahr BGJ-Holztechnik und acht für das Berufsvorbereitungsjahr BVJ vor. 21 Schülerinnen und Schüler setzen den Schulbesuch an weiterführenden Schulen fort, um den Mittleren Schulabschluss zu erwerben. Zum Vergleich: Ende des Schuljahrs 2019/20 konnten von 112 Schülerinnen und Schülern 28 in eine duale und 19 in eine schulische Ausbildung vermittelt werden. 31 beabsichtigten den weiterführenden Schulbesuch, zwei den Besuch eines BGJ, sechs den Besuch eines BVJ und zwei den Besuch einer Berufsorientierungsklasse.

Die Teilnehmenden an BvB-Pro (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz) mussten sich während der Schließungen täglich bei ihren jeweiligen Anleitern melden und erhielten Aufgaben in den Fächern Mathematik, Deutsch, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, die an die NOA per E-Mail zurückübermittelt werden mussten. Ein eventuell notwendiger persönlicher Kontakt war durch eine Schleuse im Erdgeschoss möglich. Ab dem 11. Mai wurden die Teilnehmenden am nachträglichen Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule wieder mit Anwesenheit in der NOA unterrichtet, seit 25. Mai 2020 läuft der Betrieb in den Werkstätten. Positiv festzustellen ist, dass es während der Schließungen keine Abbrüche gab. Von 32 Teilnehmenden wurden 2020 vier in duale Ausbildung, drei in Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtungen (BaE) und zwei in Anschlussmaßnahmen vermittelt. Im Jahr zuvor konnten von 33 Teilnehmenden elf in Ausbildung vermittelt werden. Zwei Personen gingen an weiterführende Schulen und eine nahm ein Arbeitsverhältnis auf.

In Absprache mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) konnte von Beginn der Corona-Pandemie Perspektiven im Quartier (PQ) weiterhin durchgeführt werden. Mit allen Teilnehmenden wurde über E-Mail und Telefon Kontakt gehalten, bei akutem Bedarf wurde auch ein persönlicher Kontakt ermöglicht. Derzeit läuft PQ wieder im Normalbetrieb. Von den 90 Teilnehmenden, die seit Start der Projektlaufzeit am 01. Januar 2019 aus PQ ausgeschieden sind, konnten 42 eine duale Ausbildung und elf eine schulische Ausbildung aufnehmen. Elf Teilnehmende setzen ihre Schullaufbahn fort, 13 stiegen in ein Angebot des Übergangssystems ein und weitere elf traten direkt in ein Beschäftigungsverhältnis ein. Lediglich zwei Personen hatten bei Projektaustritt keine Anschlussperspektive.

Generell stellt die NOA eine gewisse „Corona-Starre“ bei den Jugendlichen fest, die ihre Bewerbungsbemühungen zum Teil bewusst auf das nächste Jahr („nach Corona“) verschoben haben.

3.5 Assistierte Ausbildung (AsA)

In Zeiten rückläufiger Bewerberzahlen bietet der Arbeitsmarkt noch ungenutzte Potenziale. Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen. Unternehmen, die benachteiligte junge Menschen im Betrieb ausbilden, werden auf Wunsch von einem beauftragten Bildungsträger im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) intensiv und kontinuierlich unterstützt. Die Maßnahmekosten werden durch die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter vollständig getragen, die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt.

Die Auszubildenden erhalten Hilfen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Unternehmen erhält die erforderlichen Hilfestellungen bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und die Begleitung im Betriebsalltag zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. Regelmäßige Gespräche mit den an der Ausbildung Beteiligten in den Betrieben helfen, frühzeitig mögliche Schwierigkeiten zu erkennen und daraus Handlungsbedarfe abzuleiten. Die individuelle auf

die Bedürfnisse des Betriebs ausgerichtete Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase beinhalten.

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“), Näheres siehe Kapitel 5, wurde mit den §§ 74 ff. SGB III die Rechtsgrundlage für die neue Assistierte Ausbildung („AsAflex“) in 2021 geschaffen, die eine Fusionierung der Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) und der AsA vorsieht (325 Plätze bei der Agentur für Arbeit Nürnberg). Bis zu Beginn der neuen AsA-Maßnahmen in 2021 gestattet eine Übergangsregelung die Fortführung der Instrumente abH – kostenloser und ausbildungsbegleitender Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung, Sprachförderung (bei Bedarf) und AsA.

Abschließend soll der Blick über die Betrachtung des diesjährigen Ausbildungsjahres hinaus auch in die Zukunft gerichtet werden. Wie unter 3.4.2 angemerkt, ist insbesondere der aktuelle Abschlussjahrgang hinsichtlich Berufsorientierungsmaßnahmen bestmöglich zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk ist auf Schulabgänger und Schulabgängerinnen mit maximal Mittelschulabschluss und gering qualifizierte junge Menschen zu richten. Im erwartbaren Falle der krisenbedingten Verschlechterung ihrer Chancen auf dem Ausbildungsmarkt entfallen für sie die „Ausweichoptionen“ in höhere Schulbildung. Eine besondere Bedeutung wird sodann den Berufsfachschulen zuteil (siehe hierzu auch 3.3). Eine krisenbedingte Verringerung des Angebots an Ausbildungsplätzen aufgrund des vorhergesagten negativen Wirtschaftswachstums ist wahrscheinlich und wird bestimmte Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe besonders betreffen. Auch die Gefahr von Insolvenzen insbesondere von Klein- und Kleinstbetrieben könnte das Ausbildungsplatzangebot verringern. Die vom Wirtschaftsreferat entwickelte Strategie „Corona-Krise und kommunale Wirtschaftspolitik in Nürnberg: Handlungsfelder und Maßnahmen“ sowie die seitens OBM eingerichte Task Force Corona sind hierauf besonders fokussiert. Im Rahmen des kommunalen Übergangsmanagments wird die Bedeutung von Maßnahmen wie z.B. von QUAPO, SCHLAU oder Perspektiven im Quartier sowie der Jugendberufsagentur mit ihrer Anlaufstelle noch zunehmen. Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt ist deren Stärkung essentiell.

4. Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg

4.1 Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit

Im Rahmen des Berichts zu Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit6 wurden in der Stadtratssitzung vom 04.03.2020 ausführlich die Nürnberger Entwicklungen der letzten Jahre vorgestellt. Daher sollen hier die Zahlen nur kurz fortgeschrieben und eingebettet werden.

Die Definition der Langzeitarbeitslosigkeit macht die Grenzen der Aussagekraft deutlich. Vor allem „schädliche Unterbrechungen“, die bereits dann vorliegen, wenn Arbeitslose an einer mindestens sechswöchigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme (ausgenommen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) teilnehmen oder wenn sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, müssen bei der Interpretation der Zahlen bedacht werden. Diese führen dazu, dass das faktische Niveau von Langzeitarbeitslosigkeit eher unterschätzt werden dürfte.

Während die Langzeitarbeitslosigkeit in Nürnberg insbesondere von 2007 auf 2008 stark zurückging, erhöhte sie sich durch die Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahre 2010 um 647 auf 7.259 Personen. In den Jahren 2010 bis 2014 zeigte sich eine Stagnation der Zahlen im

6 Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales: Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit – Entwicklungen und Rahmenbedingungen in Nürnberg, Vorlage zur Stadtratssitzung vom 04.03.2020, abrufbar unter: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15120, letzter Zugriff: 10.09.2020.

Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2019 erfolgte dann ein starker Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit. Waren 2014 im Jahresdurchschnitt in Nürnberg noch deutlich über 7.000 Langzeitarbeitslose registriert, betrug der Jahresdurchschnitt 2019 mit 3.530 Fällen weniger als die Hälfte.

Der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit setzte sich im ersten Quartal 2020 zunächst fort, kam dann jedoch unter dem Eindruck der Pandemie zum Erliegen. Seit April steigen die Zahlen wieder an, auf 4.366 Langzeitarbeitslose im August 2020. Dieser Wert wurde zuletzt im Januar 2018 überschritten. Damit liegt die prozentuale Zunahme der Langzeitarbeitslosigkeit im Zeitraum Januar bis August 2020 mit einem Wert von 29,7 Prozent nur geringfügig unter der Zuwachsdynamik der gesamten Arbeitslosigkeit (+32,9 Prozent).

Damit wird deutlich, dass es auch und gerade im Zuge der Pandemie einer dreifachen Zielsetzung bedarf: 1) Sicherung von Beschäftigung und Verhinderung eines Neueintritts in Arbeitslosigkeit, 2) Durchbrechung möglicher Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und damit Verhinderung eines Eintritts in Langzeitarbeitslosigkeit, 3) Beendigung von Langzeitarbeitslosigkeit.

Abbildung 1: Anzahl der Langzeitarbeitslosen in Nürnberg (bis 2019 Jahresdurchschnitte)

Abbildung 1

Anmerkung: Seit dem 1. Januar 2017 werden die sog. „Aufstocker“ (Parallelbezieher von Alg I und Alg II) durch die Agenturen für Arbeit betreut und deshalb im Rechtskreis SGB III als arbeitslos gezählt (zuvor: im SGB II). Ergebnisse nach Rechtskreisen sind daher ab Januar 2017 nur eingeschränkt mit davorliegenden Zeiträumen vergleichbar. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

4.2 Strategien gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Die Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit7 erfolgt in Nürnberg schwerpunktmäßig durch die Institutionen Jobcenter Nürnberg-Stadt und, neben anderen Trägern, die städtische Beschäftigungsgesellschaft Noris-Arbeit gGmbH bzw. dem Tochterunternehmen

NOA.kommunal GmbH.8

4.2.1 Handlungsansätze des Jobcenters Nürnberg-Stadt

7 Zur Definition von Langzeitarbeitslosigkeit vgl. Bundesagentur für Arbeit Statistik/ Arbeitsmarktberichterstattung (2019): Statistik erklärt. Oktober 2019, S.119. 8 Für eine ausführliche Darstellung des Jobcenters Nürnberg-Stadt, der Noris-Arbeit gGmbH und der NOA kommunal GmbH und deren Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit siehe Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales: Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit – Entwicklungen und Rahmenbedingungen in Nürnberg, Vorlage zur Stadtratssitzung vom 04.03.2020, abrufbar unter: https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15120, letzter Zugriff: 06.08.2020.

Das Jobcenter Nürnberg-Stadt (JCN) erstellt ein jährliches Arbeitsmarkt- und

Integrationsprogramm (AIP), das neben den örtlichen Rahmenbedingungen wie

Arbeitsmarkt, Kundenstruktur, personelle und finanzielle Ressourcen auch die Strategien, Handlungsfelder und Maßnahmen zur Zielerreichung darstellt. Abgestimmt wird das AIP des Jobcenters „…unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger“ (§ 44c (6) SGB II) in der Trägerversammlung. Damit legt § 44c (6) SGB II die Zusammenarbeit der Träger bei der Erstellung des örtlichen AIP fest. Somit besitzt der kommunale Träger Einflussmöglichkeiten auf die Festlegungen des AIP. Zugleich gibt der Beirat des Jobcenters Empfehlungen zum AIP ab. Rückblickend konnte im AIP 20209 ein signifikanter Rückgang in der Anzahl an Langzeitleistungsbeziehenden verzeichnet werden. Mit dem vorrangigen Ziel des Verhinderns eines Eintritts in Langzeitarbeitslosigkeit richten sich die Maßnahmen des JCN zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit an folgenden drei strategischen Handlungsschwerpunkten aus, die auch für das Jahr 2021 zielleitend für die Tätigkeit des Jobcenters sein sollen:  die zeitnahe Integration der arbeitsmarktnahen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Handlungsschwerpunkt „Integration“),  die Förderung von Ausbildung, Umschulung, Teilqualifizierung und Anpassungsmaßnahmen (Handlungsschwerpunkt „Qualifizierung“) sowie  die Herstellung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von marktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Handlungsschwerpunkt „Marktersatz“).

Personen in Kurzarbeit, die ihren Lohn mit Leistungen aus dem SGB II ergänzen sowie (Solo-) Selbstständige, Künstler/-innen und Kleinunternehmer/-innen, die Ihre Tätigkeit/ Dienstleistung aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt oder gar nicht ausüben können, zählen zu den beiden „neuen“ Kundengruppen des Jobcenters des vergangenen halben Jahrs. Gemäß politischer Vorgaben wurden keine Vermittlungsversuche für diese Kundengruppen unternommen. Kundinnen und Kunden (insbesondere Soloselbständige) werden allerdings vor Ablauf des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums des vereinfachten Zugangs zu SGB II-Leistungen (dieser ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich) durch die Vermittlungsfachkräfte kontaktiert und dazu befragt, ob sie ihre Anträge verlängern wollen. Bei beabsichtigtem Verbleib im Leistungsbezug nimmt das Jobcenter umgehend die Bemühungen um Vermittlung in Qualifizierung oder anderweitige Arbeit auf. Vor allem für Soloselbständige, die ihr bisheriges Geschäftsmodell unter den neuen Bedingungen als nicht mehr tragfähig einstufen und/oder es nicht fortführen möchten, bietet das Angebot der geförderten Weiterbildung eine aussichtsreiche Möglichkeit der beruflichen Neuorientierung.

Die Strategien der Arbeitsvermittlung und die Handlungsansätze werden dabei fortgeführt. Das Kundenvolumen mit persönlichem Kontakt beträgt aufgrund der Hygieneauflagen derzeit nur ein Fünftel des Normalbetriebs. Die größte Herausforderung ist also, wie die Kundenbindung und deren Vertrauen hergestellt wird – ein entscheidender Faktor für die Arbeit mit der Zielgruppe des Jobcenters. Hierzu gibt es mehrere vielversprechende Ansätze. Das Jobcenter wird beispielsweise zunehmend auf digitale Zugänge setzen. So hat es seine Aktivitäten in sozialen Netzwerken wie Instagram10 und Twitter11 verstärkt, was insbesondere das jüngere Klientel anspricht. Auch ein Pilot „Videoberatung“ wird derzeit aufgesetzt und Kundengespräche mit potentiellen Arbeitgebern mittels Virtual Reality sind in der Planung. Daneben werden die Jobcenter-Beraterinnen und -Berater aber auch für telefonische Beratungsgespräche geschult.

Das Jobcenter war jedoch nie „weg“! Insgesamt gingen die aktiven Maßnahmen des Jobcenters auch bei „geschlossenen Türen“ der Einrichtungen weiter und es wurden bereits kreative Lösungen des Kundenkontakts umgesetzt. Zum Beispiel wurden in Kooperation mit

9 Jobcenter Nürnberg-Stadt, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020, abrufbar unter: https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Nuernberg/SharedDocs/Downloads/DE/AIP2020.pdf?__blob=publication File&v=11, letzter Zugriff: 10.09.2020. 10 Jobcenter Nürnberg-Stadt auf Instagram: https://www.instagram.com/jobcenternuernberg/?hl=de 11 Jobcenter Nürnberg-Stadt auf Twitter: https://twitter.com/jcnuernberg

dem Gesundheitsamt Stadtteilspaziergänge für Langzeitarbeitslose angeboten, welche unter anderem auch gegen die Vereinsamung helfen sollten.

Förderung beruflicher Weiterbildung

Vom 1. Januar 2020 bis 31.7.2020 finanzierte das Jobcenter 401 Kundinnen und Kunden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (gleicher Zeitraum 2019: 518), darunter 113 (2019: 138) anschlussorientierte Qualifizierungsmaßnahmen. Von diesen wiederum wurden sechs (2019: elf) Personen im Rahmen von berufsanschlussfähigen Teilqualifizierungen gefördert. Sechs Monate nach Austritt aus einer Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung konnte im Zeitraum 1. Oktober 2018 bis 31. September 2019 mehr als ein Drittel (= 37,6 Prozent) der Kundinnen und Kunden des Jobcenters in Nürnberg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingegliedert werden. Dies ist eine Verschlechterung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, als die Eingliederungsquote 41,2 Prozent betrug. Der Hauptgrund liegt im starken Anstieg der Förderzahl, auch für jene Personengruppen, die bereits im Vorfeld weniger Aussichten auf eine erfolgreiche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt hatten.

Perspektiven für Familien in Kooperation mit dem ASD/Jugendamt

Perspektiven für Familien ist seit einigen Jahren Regelangebot des Jobcenters Nürnberg- Stadt für Familien. Die Betreuungsrelation liegt bei 40 Bedarfsgemeinschaften pro Tandem (Fachkräfte aus Jobcenter und ASD/Jugendamt). Zielgruppe für Perspektiven für Familien sind (Allein-) Erziehende ab 35 Jahren mit mindestens einem minderjährigen Kind. Die Eltern haben vielfältige Handlungsbedarfe, wie z.B. ein geringes Qualifikationsniveau und allgemein schwere Lebenssituationen, aber gleichzeitig verfügen sie über Ressourcen zur Aktivierung und beruflichen Integration. Die Eltern sind marktfern und benötigen eine intensive Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Innerhalb der zielgruppenorientierten Kundenbetreuung im Jobcenter Nürnberg-Stadt ist jedoch die Nähe zum Arbeitsmarkt gegeben, so dass sie auch die Kriterien für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement nicht erfüllen. Zusätzlich wird die Förderung und Unterstützung der Kinder verfolgt. Angestrebt wird die Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Verbesserung der Lebensperspektiven für alle Familienmitglieder.

Auch während des vergangenen halben Jahres wurde per Telefon und persönlichem Kontakt an öffentlichen Orten mit den Familien gearbeitet. Außerdem wird, auch vor dem Hintergrund der veränderten Situation aufgrund der Pandemie, von Frühjahr 2021 an ein Jahr getestet werden, welche Art der Kontaktanbahnung mit den Familien am besten funktioniert. Zusätzlich soll herausgefunden werden, ob durch die Ansiedlung eines Tandems vor Ort noch mehr Wirkung für die Zielgruppe erzielt werden kann. Hierfür wurde gemeinsam vom Jugendamt und dem Jobcenter Nürnberg-Stadt ein regionales Kurzkonzept erarbeitet, das bei einem Workshop im Winter ausgebaut werden soll.

4.2.2 Handlungsansätze der NOA und der NOA.kommunal

Besonders betroffen von den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie waren die offenen Sprachlernangebote der NOA (Sprachcafé und LeMi – Lernangebote für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund), die schließen mussten und, wegen fehlender Kontaktdaten, nur einen eingeschränkten Kontakt zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zuließen. Hingegen war der Kontakt zu den Teilnehmenden an über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderten Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels Messenger durchgehend möglich. Lernpakte wurden in Papierform postalisch verschickt (mit Rückumschlag für ausgefüllte Arbeitsblätter), die Betreuung erfolgte zur Überbrückung auf Online-Lernportalen und mit digitalem Unterricht. Hinsichtlich der Basiskompetenzen für Jobcenterkundinnen und -kunden, insbesondere bei Deutsch als Zweitsprache zeigte sich, dass eine Kommunikation mittels Messenger auf Grund fehlender Sprachkenntnisse nicht möglich war.

Präsenzunterricht war in kleinen Gruppen erst nach mehr als zwölf Wochen wieder durchführbar. Die Einführung hybrider Lernformen, also die Verbindung von regelmäßigem Präsenzunterricht mit begleitendem Coaching zum Online-Lernen (über Lernplattformen) oder digitalem Unterricht (mittels Zoom) hat sich bewährt und stößt auf positive Resonanz. Die forcierte Auseinandersetzung mit digitalen Lernmedien kann eine Chance für die Arbeit der NOA darstellen, da hybride Lernformen Entlastung bei Raumproblemen bedeuten könnte. Die Voraussetzung ist aber natürlich, dass den Teilnehmenden ein entsprechendes Endgerät zur Verfügung steht. Im Schnitt verfügen in den BAMF-Kursen zwei Teilnehmende (von 15) darüber. In den nicht BAMF-geförderten Kursen wurde mit Smartphones gearbeitet. Die Langzeitarbeitslosen haben zumeist auch kein Smartphone. Da sich ein hoher Bedarf gezeigt hat, läuft derzeit die Fördermittelakquise für die Fortsetzung oder auch ein Nachfolgeprojekt von LeMi, das als offenes Angebot in hybrider Lernform stattfinden soll. Angedacht ist dabei die Möglichkeit eines Tablet-Verleihs. Laut NOA müssten 35 Laptops angeschafft werden.

Weitere geplante Projekte der NOA für die Zielgruppe sind:  ErlK 2.0 (Erfolgreiche Teilnahmen am Integrationskurs durch vertiefende Lernangebote und sozialpädagogischer Begleitung) Zielsetzung: Erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bzw. berufsbegleitendem Deutschförderkurs und Bestehen des Deutschtests A2 bzw. B1

 Jobbegleiter

Zielsetzung: Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt durch Sprachförderung,

Berufsvorbereitung und Qualifizierung

 NEUN Zielsetzung: Ansprache, Beratung und Information für EU-Bürgerinnen und -Bürger an die Angebote des regulären Hilfesystems durch Ansprache, Beratung und Information  „Zugewanderte werden Busfahrer“ (Arbeitstitel) Zielsetzung: Sprachförderung und die Verbesserung der Basiskompetenzen von Neuzugewanderten als Vorbereitung und Begleitung der Ausbildung von Busfahrer/innen in Kooperation mit der ÖPNV-Akademie.

In enger Abstimmung mit dem BAMF führt seit vergangenem Jahr das städtische

Bildungszentrum die Einstufungstests für an der Teilnahme von Integrationskursen

verpflichtete Personen aus der Stadt Nürnberg und dem Landkreis Nürnberger Land durch.

Da das Bildungszentrum derzeit allerdings keine Räume mit ausreichendem Schutz zur

Verfügung stellen kann, übernimmt die NOA seit Beginn der Sommerferien 2020 bis zum

Februar 2021 in der Allersberger Str. 130 jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr

die Sprachtestungen für die Test- und Meldestelle (TuM).

Integration arbeitsmarktferner Personen

Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II bieten Beschäftigung jenseits des ersten Arbeitsmarkts. Pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten die Teilnehmenden eine Mehraufwandsentschädigung von 1,50 € bzw. 1,75 € im Grünbereich. Im Jahr 2020 wurden vom Jobcenter Nürnberg-Stadt 621 Stellen bewilligt (Bestand am 17. August 2020).

Nach Entwicklung und Freigabe von Öffnungs- sowie von standortbezogenen Schutz- und Hygienekonzepten konnten bei der NOA vom 4. bis 30. Juni 2020 die ersten Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis wieder wahrgenommen werden. AGH- Teilnehmende konnten zudem eine ausschließlich sozialpädagogische Betreuung in Anspruch nehmen. Der Einsatz der Teilnehmenden erfolgt in den Betrieben auf Basis der Schutz- und Hygienekonzepte unter Wahrung von Sicherheitsabständen, Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen und – wenn geboten – einem Zwei-Schicht-Betrieb mit in der Regel kürzeren Arbeitszeiten.

Die Zuweisung durch das Jobcenter lief im August noch nicht auf gewohntem Niveau, da das Schutz- und Hygienekonzept des Jobcenters nur beschränkte Kapazitäten für Präsenztermine zulässt. Gegengesteuert wird seitens des Jobcenters mit Kleingruppenveranstaltungen, die

erstmalig Anfang September 2020 stattgefunden haben Die ausschließliche telefonische Beratung ist bei dieser Personengruppe nur bedingt und mit geringem Erfolg einsetzbar. Die Jahresplanung AGH für 2020 umfasst insgesamt 477 Stellen, davon entfallen 414 auf die NOA und 63 auf Stadt Nürnberg und freie Träger. Von den 477 Stellen wurden 465 vom Jobcenter Nürnberg-Stadt und 12 vom Jobcenter Fürth-Stadt bewilligt. Die NOA plant mit einer Auslastung von 90 Prozent der vorgesehenen Stellen, womit durchschnittlich 429 Stellen besetzt sein sollten.

Tatsächlich besetzt waren vor dem 1. März 2020 408 Stellen der NOA. Die erste Statistik nach der Öffnung (Stichtag 15. Juli 2020) wies eine Belegung von 227 AGH-Stellen aus. Durch den Wegfall von Kundinnen und Kunden, die sich lediglich zu einer sozialpädagogischen Begleitung bereit erklärt hatten, stiegen die Zahlen bis zum Stichtag 15. August 2020 nur leicht auf 233 besetzte Stellen. Bis zum Ende des Jahres geht die NOA nur von einer schleppenden Erholung auf maximal 70 Prozent der Plätze aus. Abzuwarten bleibt, welchen Effekte die geplanten Gruppenveranstaltungen des Jobcenters haben werden. Für 2021 geht die NOA von einer Maßnahme-Planung auf dem Niveau von 2020 aus.

Das zum Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz (THCG) bietet zwei Gruppen von Langzeitarbeitslosen echte Perspektiven auf Integration in den allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind und in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre, wobei Arbeitgeber im ersten Jahr 75 Prozent des Lohns, im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns bezuschusst bekommen. Zum Stand 17.08.2020 wurden seit Jahresbeginn 2020 durch das Jobcenter 43 Personen nach § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gefördert. Die öffentlich geförderte Beschäftigung durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren für sehr arbeitsmarktferne Personen, die seit mindestens sechs (bzw. bei bestimmten Zielgruppen fünf) Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist in § 16i

SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ geregelt. Arbeitgeber erhalten für die gesamte

Förderdauer einen Integrationszuschuss (in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns, 3. Jahr: 90 Prozent, 4. Jahr: 80 Prozent, 5. Jahr 70 Prozent). Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden. Hier hatte das JCN zum Stand 11.08.2020 72 Personen seit Jahresbeginn gefördert. Sowohl nach § 16e als auch nach § 16i geförderte Beschäftigte werden während des gesamten Förderzeitraums ganzheitlich beschäftigungsbegleitend betreut (Coaching).

Zum 01. August 2020 sind bei der NOA 18 Personen (§ 16e: drei Personen; § 16i: 15 Personen) und bei der NOA.kommunal 159 Personen (§ 16e: 50 Personen; § 16i: 109 Personen) über das THCG gefördert eingestellt. Insgesamt sind über die beiden Gesellschaften also 53 Personen nach § 16e SGB II und 124 Personen nach § 16i SGB II gefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Beispielsweise werden seit Juni 2015 erwachsene Leistungsbeziehende des Jobcenters in mehrmonatigen Qualifizierungen (derzeit 22 Wochen) auf eine hauswirtschaftliche Hilfstätigkeit in der Essensversorgung in Kindertagesstätten geschult (KiTaFee). Im Anschluss an die Qualifizierung bekommen alle geeigneten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag über die NOA.k zur Arbeitnehmerüberlassung für städtische Kindertageseinrichtungen, verbunden mit der Übernahmezusage durch die Stadt Nürnberg. Bis spätestens Mai 2021 sollen so knapp 100 geförderte KiTaFeen von der Stadt übernommen werden.

Bei der NOA.kommunal in Planung ist derzeit ein neues Projekt für geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach dem § 16i SGB II. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird ab Dezember 2020 im Stadtgebiet Nürnberg ein kostenloser Mobilitätsbegleitdienst für den öffentlichen Personennahverkehr der VAG angeboten. In der Ausbaustufe ist geplant ca. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das THCG zu fördern.

Daneben sind bei der NOA mehrere neue Projekte für die Zielgruppe der arbeitsmarktfernen Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf geplant. Beispielsweise die Maßnahme Cobra ab 15.11. mit von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und die Clearing-AGH „Unikat“. Die meisten der Arbeitsverträge, die derzeit über § 16i SGB II gefördert werden, wurden trotz der möglichen Förderdauer von fünf Jahren, nur über zwei Jahre geschlossen. Nach Angaben des Jobcenters Nürnberg-Stadt enden die ersten dieser Arbeitsverhältnisse bereits im ersten Quartal 2021. Insgesamt laufen 2021 voraussichtlich ca. 225 Förderungen aus, darunter ca. 110 (1. Quartal 78 Fälle) bei der NOA bzw. der NOA.kommunal. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele der bereits bestehenden Arbeitsverhältnisse verlängert werden und wie viele Neueinstellungen es geben wird, um erneut von der 100-Prozent-Förderung zu profitieren. Grundsätzliches Ziel der NOA ist es, möglichst alle geeigneten 16i-Beschäftigten in das 3. bis 5. Jahr zu übernehmen.

5. Berufliche Weiterbildung – Arbeit-von-Morgen-Gesetz

5.1 Zum Gesetz

Das am 23.04.2020 vom Bundestag beschlossene und am 15.05.2020 vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“) verfolgt das Ziel, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiter zu entwickeln. Die Behandlung war mehrfach verschoben worden, da zentrale Bestandteile wie die Verordnungsermächtigung mit den Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld vorgezogen und in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt worden sind.

Das Gesetz enthält im Vergleich zum am 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz Neuregelungen und soll einige Schwachstellen im bisherigen Gesetz beseitigen. Ziel ist es, den digitalen und ökologischen Umbau der Wirtschaft mit geeigneten Maßnahmen zu flankieren, indem insbesondere der Übergang von Arbeitskräften in neue Beschäftigungsmöglichkeiten unterstützt werden soll.

Im Rahmen dieses Transformationsprozesses kommt der Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten eine zentrale Rolle zu. Das Gesetz schafft weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorgt für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten. Im Folgenden werden die Neuregelungen kurz erläutert:

5.1.1 Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Die Änderungen beim Kurzarbeitergeld sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt etwas abfedern. Die Bundesregierung wird deshalb bis 2021 ermächtigt, die Bezugsdauer der Leistung bei außergewöhnlichen Verhältnissen von 12 auf 24 Monate zu verlängern. Eigentlich ist eine solche Verlängerung nur möglich, wenn eine Gesamtstörung des Arbeitsmarktes vorliegt. Außerdem stellt das Gesetz sicher, dass ein Hinzuverdienst dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn es sich bei der neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung um einen Minijob handelt. Diese Bestimmungen sind erst durch den Bundestagsbeschluss in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen worden.

5.1.2 Erleichterung bei betrieblicher Mitbestimmung

Gleiches gilt für die coronabedingten Sonderregelungen bei der betrieblichen Mitbestimmung. Hiernach können Betriebsräte ihre Beschlüsse bis zum 31.12.2020 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten, ebenso die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Ebenfalls bis Ende Januar 2021 dürfen Betriebsversammlungen über Videokonferenzen durchgeführt werden.

5.1.3 Höhere Zuschüsse zur Weiterbildung

Das Gesetz nimmt insbesondere den Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt in den Blick. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in der Lage sein, den Wandel von Jobs durch digitale Technologien und ökologische Erfordernisse mitzugehen. Dafür gibt es Verbesserungen in der Weiterbildungsförderung. So erhalten Beschäftigte und Arbeitgeber künftig höhere Zuschüsse in der beruflichen Weiterbildung, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht. Sammelanträge sollen die Weiterbildung von Beschäftigten handhabbarer machen.

5.1.4 Nachqualifizierung, Transfergesellschaften und Arbeitslosmeldung

Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien wird verlängert und ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Geringqualifizierte eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können. Auch die Qualifizierungsmöglichkeiten in einer Transfergesellschaft werden verbessert. Dafür hebt das Gesetz die bisherige Begrenzung auf Ältere und Geringqualifizierte auf. Außerdem kann sich die Bundesarbeitsagentur künftig bis zu 75 Prozent an den Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen beteiligen. Eine weitere Neuerung steht ganz im Zeichen der Digitalisierung: Die Arbeitslosmeldung soll auch elektronisch möglich sein.

5.1.5 Inkrafttreten des Gesetzes

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“) trat am 29.05.2020 in Kraft. Die Regelungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gelten seither. Ausnahme bildet die Regelung zur Zusammenlegung von Assistierter Ausbildung (AsA) und Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Diese Regelung tritt ab 01.01.2021 in Kraft. Ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich am 01.10.2020 trat die Erhöhung der Förderzuschüsse zu den Weiterbildungskosten und den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt, bei bestimmten Voraussetzungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertragsregelung) in Kraft. Ab 01.01.2021 können Sammelanträge von Betrieben zur Qualifizierung von Beschäftigten gestellt werden (bis dahin muss für jeden Teilnehmenden ein eigener Antrag gestellt werden). Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur betrieblichen Mitbestimmung traten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist erst ab Januar 2022 möglich.

5.2 Aktuelle Maßnahmen der örtlichen Arbeitsagentur und des Jobcenters

Die Agentur für Arbeit Nürnberg hat die Beratung der Unternehmen, insbesondere zur Qualifizierung während der Kurzarbeit, verstärkt, da das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ die Fördermöglichkeiten erheblich erweitert. Mit der abschlussorientierten Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III / ggf. § 16 SGB) haben ungelernte und gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun einen Rechtsanspruch auf einen Berufsabschluss. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III / ggf. § 16 SGB II) stehen allen Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße offen.

Bei der Agentur für Arbeit Nürnberg liegt der Fokus bisher auf abschlussorientierten Weiterbildungen (Externen-Prüfungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen). Bei den Anpassungsqualifizierungen können und sollen nun auch kürzere Maßnahmen (über 120 Unterrichtseinheiten) gefördert werden. Es muss sich jedoch um eine arbeitsmarktlich sinnvolle/relevante Ausbildung handeln. Unternehmen können seit dem 1. Oktober 2020 seitens der Arbeitsagentur höhere Fördersätze angeboten werden.

Abschlussorientierte Weiterbildungen fokussierten sich bislang stark auf von der Kurzarbeit betroffene Branchen, wie z. B. Weiterbildung zum/zur Hotelfachmann/-frau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie, Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Industriekaufmann/-frau. In Planung sind z. B. Weiterbildungen zum/zur Elektroniker/in oder zur Fachkraft Schutz und Sicherheit.

Beispiele für durchgeführte Anpassungsqualifizierungen: Fachkraft Kita, Praxismanagement, Lymphdrainage/Manuelle Therapie oder Führerscheine.

Die Maßnahmenplanung des Jobcenters Nürnberg-Stadt wurde durch das neue Gesetz nicht beeinflusst, da sich aus Sicht des Jobcenters bislang aufgrund der individuellen Bedarfslagen des Kundenkreises kein Bedarf für eine weitere Aufstockung der abschlussorientierten Maßnahmen gezeigt hat. Jede Kundin und jeder Kunde mit entsprechender Neigung und Eignung kann die Förderung einer entsprechenden Maßnahme in Anspruch nehmen. Zur Vorbereitung besuchen Kundinnen und Kunden die Qualifizierungsmaßnahme „Grundkompetenzen“ oder vergleichbare Angebote, in denen beispielsweise Deutschkenntnisse, vermittelt werden. Immer mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

5.3 Bewertung und Handlungsoptionen12

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-Morgen-Gesetz“) entwickelt die Fördermöglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes gezielt weiter und bringt insbesondere für die Qualifizierung von Beschäftigten Vorteile. Speziell die höheren Fördersätze für kleine und mittlere Unternehmen und die Ausweitung der Qualifizierungsmaßnahmen auf sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch die Erweiterung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes konkretisieren die Fördermöglichkeiten für Unternehmen.

Weiterbildungsmaßnahmen können nun bereits ab einem Umfang von 120 Unterrichtseinheiten (zuvor 161) gefördert werden. Dies erleichtert Unternehmen die Freistellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Anpassungsqualifizierungen, insbesondere in Verbindung mit Kurzarbeit. Der Zeitraum ist überschaubarer, leichter zu planen und zu überbrücken. Auch die Anhebung der Fördersätze und die Beantragung der Förderung von Sammelanträgen gehen in diese Richtung und können eine Anreizwirkung für Unternehmen haben.

Positiv ist darüber hinaus insbesondere der Rechtsanspruch Geringqualifizierter auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Dadurch wird ein Betrag geleistet, die Arbeitslosenquoten in den jeweiligen Adressatenkreisen zu reduzieren. Das örtliche Jobcenter geht in Bezug auf den Nürnberger Kundenkreis derzeit allerdings von keinen merklichen Steigerungen bei der Inanspruchnahme abschlussorienterter Weiterbildungsmaßnahmen aus. Kritisch ist zu sehen, dass bei der Ermittlung des einschlägigen Fördersatzes für den Betrieb auf die Unternehmens- bzw. Konzerngröße abgestellt wird. Dies ist ein Hemmnis für größere Unternehmen. Zur Feststellung der Anzahl der Beschäftigten sollte vielmehr die Betriebsgröße betrachtet werden und nicht die Größe des Unternehmens oder Konzerns, dem der Betrieb angehört.

Tatsächlich ist aber eine verlässliche Bewertung des neuen Gesetzes durch die noch wenigen praktischen Erfahrungen aus Sicht der Agentur für Arbeit aktuell nicht möglich. Die bisherigen Erfahrungen reichen auch nicht aus, um schon konkreten weiteren Handlungsbedarf zu benennen.

Eine Unterstützung seitens der Stadt Nürnberg ist in zweierlei Hinsicht zielführend:  Festhalten am Ansatz der vorgelagerten Qualifikationen und weiterer Ausbau des Angebots abschlussorientierter Weiterbildungen für die Zielgruppe Langzeitarbeitsloser durch das Jobcenter Nürnberg-Stadt  Bekanntmachung der neuen Förderregelungen bei Unternehmen und Arbeitgebern im Rahmen der Betriebsbetreuung durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg.

12 Quelle: Einschätzungen der Agentur für Arbeit Nürnberg, des Jobcenters Nürnberg-Stadt, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Region Mittelfranken und des Arbeitgeberverbands bayme vbm Geschäftsstelle Mittelfranken

Denn je höher der Bekanntheitsgrad des Gesetzes und je bewusster die Vorteile der Kenntnisanpassung von (Langzeit-)Arbeitslosen und der Beschäftigten an die neuen Herausforderungen bei Unternehmen sind, umso leichter kann die Qualifizierungsförderung umgesetzt werden. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Mittelfranken und seine Mitgliedsgewerkschaften werden das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ in den entsprechenden Gremien und bei Betriebsräten/-innen und Personalräten/-innen bekannt machen. Gleichzeitig wird Handlungsbedarf bezüglich abgestimmter Qualifikationsmaßnahmen gerade im Hinblick auf gering qualifizierte Menschen gesehen. Zu diesem Zweck wird von der Arbeitnehmervertretung angeregt, im Rahmen der Task Force Corona alle relevanten Bildungsträger an einen Tisch zu bringen und zielgruppenorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten aufeinander abzustimmen.

Der Arbeitgeberverband bayme vbm Geschäftsstelle Mittelfranken nimmt Bewertungen zu Gesetzen generell auf bayerischer Ebene vor. Ein regionaler oder kommunaler Aspekt bleibt außen vor.

6. Fazit

Nürnberg ist ein robuster und zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort mit einem ausgewogenen Branchen- und Betriebsgrößenmix. Zwar ist unter dem Eindruck der Corona- Pandemie auch in Nürnberg die Arbeitslosenzahl deutlich angestiegen. Dennoch gehört Nürnberg im Vergleich der 15 größten Städte zu den Städten mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit. Erfreulicherweise ist die Ausbildungssituation zum Ausbildungsstart 2020/2021 vergleichsweise stabil. Das Ausbildungsangebot befindet sich laut Aussage der Kammern nach wie vor auf sehr hohem Niveau. Es fehle nicht an der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, sondern an Bewerbungen von Jugendlichen. Kammern, Schulen, Agentur für Arbeit und Jobcenter arbeiten bis Ende November 2020 intensiv weiter an der Vermittlung und Nachvermittlung. Besonderes Augenmerk muss neben den Altbewerberinnen und bewerbern auch auf dem folgenden Abschlussjahrgang 2020/21 liegen, dem coronabedingt bis zu einem halben Jahr an beruflicher Orientierung und Vorbereitung fehlt.

Die Berufsschulen sind zu Beginn des Schuljahres 2020/21 vor große Herausforderungen gestellt. Aktuell gleichen hohe Anmeldezahlen die geringen Anmeldungen im Frühjahr/Sommer 2020 in vielen Berufen aus. Eine erste Bilanz wird zum 20.10.2020 gezogen. Zum Stichtag wird sich zeigen, in welchen Berufen die Auszubildendenzahlen unterhalb des Vorjahresniveaus liegen. Erfahrungsgemäß werden an den Berufsschulen bis zum Winter neue Auszubildende angemeldet und in die Klassen aufgenommen. Längerfristige Trends bezüglich der Ausbildungsbereitschaft werden erst zum Schuljahr 2021/22 deutlich werden. Die Pandemie könnte zu einem veränderten Einstellungsverhalten der Unternehmen im Ausbildungsjahr 2021/22 führen. Die Nürnberger Berufsfachschulen bieten in gewerblichtechnischen, kaufmännischen, sozialen und medizinischen Berufen sowie in Versorgungsberufen ein vielfältiges Angebot an beruflichen Erstausbildungen und damit Alternativen, wenn es mit der dualen Ausbildung „nicht klappt“. Sie sind gerade in der coronabedingt besonderen Ausbildungsmarktsituation ein wertvoller Baustein für die berufliche Erstausbildung und Arbeitsmarktintegration.

Angesichts der Corona-Krise ist es das Ziel der kommunalen Wirtschafts- Sozial- und Bildungspolitik, die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nürnbergs wie auch des Nürnberger Arbeits- und Ausbildungsmarktes zu sichern. Strategien und Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit stellen stets darauf ab, den Eintritt in Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden sowie die Aufnahme einer Beschäftigung nach Langzeitarbeitslosigkeit zu erleichtern. Die bisherigen Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte des Jobcenters Nürnberg-Stadt sind dabei auch für das Jahr 2021 zielleitend. Anpassungen erfolgten insbesondere im Rahmen des Kundenkontakts, der nun hauptsächlich telefonisch und digital erfolgt. Möglicherweise kann dieses Vorgehen auch über die Corona-Krise hinaus bei der Leistungssachbearbeitung

fortgeführt werden, bei der Arbeitsvermittlung ist zu hinterfragen, ob der persönliche Kontakt zur Zielgruppe nicht weiterhin an erster Stelle stehen sollte. Eine wichtige Aufgabe ist es, die Entwicklung der Perspektiven für die (Solo-)Selbständigen, Künstler/-innen und Kleinunternehmer/-innen im Blick zu behalten und bei länger notwendigem SGB II- Leistungsbezug speziell auf diese Gruppe ausgerichtete Vermittlungsaktivitäten zu entwickeln und umzusetzen.

Unmittelbare Auswirkungen auf die Langzeitarbeitslosen hatte die zeitweilige Einstellung der Arbeitsgelegenheiten, welche wohl auch bis zum Jahresende nicht vollständig besetzt werden können. Zudem reduzierten die Einbrüche auf dem Arbeitsmarkt bei den Personaldienstleistern bzw. Zeitarbeitsfirmen deren Chance auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt hier weiter zu beobachten und gegebenenfalls müssen Instrumente für diese Zielgruppe entwickelt werden. Seitens der Stadt Nürnberg kommt die Einstellung ehemaliger gefördert Beschäftigter der NOA im Bereich der Helfertätigkeiten in Betracht. Des Weiteren könnte die geförderte Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz bei der NOA.kommunal möglichst über den gesamten Förderzeitraum von fünf Jahren einen Beitrag zu verbesserten Integrationchancen leisten.

Der strukturelle Handlungsbedarf hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Fertigkeiten im Umgang mit digitalen Medien und Lernformen – als direkte Folge der Kontaktbeschränkungen – wurde von verschiedenen Stellen wie der Schulen und der NOA aufgegriffen. Das auf eine Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit ausgerichtete Engagement soll künftig die digitale Chancengleichheit miteinschließen.

Das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (Arbeit-von-Morgen-Gesetz) enthält vor allem wesentliche Neuerungen bei der Weiterbildungsförderung, um den anstehenden Transformationsprozess der Wirtschaft erfolgreich zu bewältigen. Begrüßenswert ist neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Weiterbildung in den Unternehmen insbesondere der Rechtsanspruch Geringqualifizierter auf Förderung einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Da einzelne Teile des Gesetzes erst sukzessive in Kraft treten und es sich um ein noch relativ „junges Gesetz“ handelt, ist eine verlässliche Bewertung sowie eine Ableitung eines konkreten Handlungsbedarfs derzeit nicht möglich. Die Anregung seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes Region Mittelfranken, im Rahmen der Task Force Corona zur Abstimmung zielgruppenorienterter Weiterbildungsmaßnahmen alle relevanten Bildungsträger an einen Tisch zu bringen, wird von der Verwaltung geprüft.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Die Task Force Corona ist insofern diversityrelevant, als beim Weg zur Stabilisierung der Wirtschaft, also der Umsetzung bestimmter Maßnahmen einerseits und der Wahrung des Infektionsschutzes andererseits, die besondere Betroffenheit bestimmter Personengruppen (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Beschäftigte in bestimmten Branchen, Jugendliche am Übergang Schule – Beruf, Arbeitslose, Menschen mit Migrations- oder Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende) mit zu berücksichtigen ist. Zudem ist Ausbildung ein gesellschaftliches Handlungsfeld, in dem geschlechterbezogene Haltungen bei der Berufswahl und im betrieblichen Alltag sichtbar werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Abschlussbericht zum Masterplan Gewerbeflächen

Anlagen: Entscheidungsvorlage Masterplan Gewerbeflächen

Sachverhalt (kurz):

Der Masterplan Gewerbeflächen legt als übergeordnetes strategisches Konzept mit langfristiger Perspektive den Rahmen der künftigen Gewerbeflächenpolitik fest. Aus klar definierten Leitzielen werden Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger Gewerbeflächen und -standorte in Nürnberg abgeleitet. Neben der Mobilisierung der noch vorhandenen gewerblichen Flächenpotenziale nimmt der Masterplan Gewerbeflächen insbesondere die Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der bestehenden Gewerbegebiete in den Blick.

Dem strategisch-konzeptionell ausgerichteten Masterplan Gewerbeflächen ist ein umsetzungsorientierter Aktivitätenplan zur Seite gestellt. Er umfasst aus dem Masterplan Gewerbeflächen abgeleitete und priorisierte Maßnahmen, die mit Blick auf die Weiterentwicklung des Nürnberger Gewerbeflächenportfolios zeitnah umgesetzt werden sollten.

Zur Beschlussfassung wird vorgeschlagen, die Ziele und Handlungsfelder des Masterplan Gewerbeflächen als Grundlage für die weitere Gewerbeflächenpolitik der Stadt Nürnberg anzuerkennen und die Verwaltung mit einer zeitnahen Umsetzung der im Aktivitätenplan priorisierten Maßnahmen zu beauftragen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Masterplan Gewerbeflächen werden keine Personengruppen aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt oder benachteiligt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. III/UwA

BgA

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit begutachtet den Masterplan Gewerbeflächen und empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

  1. Der Stadtrat beschließt den Masterplan Gewerbeflächen als Grundlage für die weitere Gewerbeflächenpolitik der Stadt Nürnberg.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktivitätenplan priorisierten Maßnahmen zeitnah umzusetzen und regelmäßig über die Fortschritte der Umsetzung zu berichten.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aktivitätenplan regelmäßig auf Grundlage des Masterplan Gewerbeflächen fortzuschreiben. In den neuen Aktivitätenplan sind Maßnahmen aufzunehmen, die im Lichte der dann vorherrschenden Rahmenbedingungen mit besonderer Dringlichkeit vorangetrieben werden müssen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Masterplans zu den kommenden Haushaltsberatungen anzumelden.

Das Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020 wird beschlossen.

20_ds0803b Beilage

Endbericht zum Masterplan Gewerbeflächen

Entscheidungsvorlage:

1. Hintergrund

Grundlage der positiven wirtschaftlichen Entwicklung Nürnbergs in den letzten Jahren sind die robuste Wirtschaftsstruktur sowie die hervorragenden Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Nürnberg. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich auch in Zukunft attraktive Unternehmen aus verschiedenen zukunftsgerichteten Branchen für den Standort Nürnberg entscheiden, ist das Vorhandensein eines hinreichenden, bedarfsgerechten Gewerbeflächenangebots.

Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaftsförderung Nürnberg Anfang 2019 das Büro StadtRaumKonzept aus Dortmund damit beauftragt, den Masterplan Gewerbeflächen zu erstellen. Als übergeordnetes strategisches Konzept legt er mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger Gewerbeflächen den Rahmen der künftigen Gewerbeflächenpolitik fest. Er bezieht sich dabei auf das im Jahr 2015 vorgestellte „Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025“ (Gewerbeflächengutachten) sowie die im Jahr 2018 veröffentlichte Strategie „Industriestandort Nürnberg“. Im RWA am 27.11.2019 wurde bereits ein Zwischenbericht zum Masterplan Gewerbeflächen vorgestellt.

2. Masterplan Gewerbeflächen im Kontext der integrierten Stadtentwicklung

Mit der deskriptiven Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage legte das Gewerbeflächengutachten einen zentralen Grundstein für die weitere strategische Gewerbeflächenplanung. Der Masterplan Gewerbeflächen baut darauf auf, geht jedoch deutlich darüber hinaus. Als strategisch-konzeptionelle Grundlage für die künftige Gewerbeflächenentwicklung bis zum Jahr 2035 zeigt er eine langfristige Perspektive auf, setzt gezielt Schwerpunkte und formuliert neben klar definierten Leitzielen und daraus abgeleiteten Handlungsfeldern die zu erwartenden Herausforderungen. Die Erstellung des Masterplans erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Wirtschaftsreferat, dem Büro StadtRaumKonzept sowie einer ämterübergreifenden Projektgruppe.

Der Masterplan Gewerbeflächen steht damit in einer Reihe mit den Fachplanungen aus den Bereichen Wohnen (Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“) und Grün (Masterplan Freiraum). In diesen Fachplanungen werden die zentralen Bedarfe und Herausforderungen sowie die zu erwartenden Entwicklungen in den einzelnen Bereichen (Gewerbe, Wohnen und Grün) analysiert und definiert. Sie sind damit zentrale Voraussetzung für eine integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung und eine kluge, bedarfsgerechte Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belage in der Stadt Nürnberg.

3. Hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen bei geringem verfügbarem Angebot

Bereits das Gewerbeflächengutachten hat deutlich gemacht, dass in Nürnberg einer hohen Nachfrage nach unbebauten Gewerbeflächen ein äußerst geringes Angebot an verfügbaren Flächen gegenübersteht.

Diese Kernaussage wird auch durch die Analysen des Masterplan Gewerbeflächen bestätigt. Während jedoch im Gewerbeflächengutachten nur der Bedarf an neuen, unbebauten Gewerbeflächen ermittelt wurde, bezieht der Masterplan Gewerbeflächen auch die Wiedernutzung bestehender Gewerbeflächen mit ein. Damit liefert er ein Bild über den gesamten bis 2035 zu erwartenden Bedarf an Gewerbeflächen in Nürnberg. Die Prognose beziffert den

Gewerbeflächenbruttobedarf in den kommenden 15 Jahren auf insgesamt 261 bis 320 ha. Bei diesem Wert handelt es sich um einen theoretischen Bedarf, der nur bei einem unerschöpflichen Flächenvorrat gedeckt werden könnte. Daher müssen für die Erfüllung etwaiger Bedarfe Priorisierungen und Kriterien aufgestellt und weitere Instrumente eingesetzt werden (s.u. Ziff. 4 und 5 sowie Aktivitätenplan). Vor allem soll der Gewerbeflächenbedarf in erster Linie durch Wiedernutzungen und Nachverdichtungen in bestehenden Gewerbegebieten gedeckt werden. Die noch unbebauten Entwicklungsflächen bieten ergänzende, jedoch unverzichtbare Ansiedlungsoptionen.

Ob - und wenn ja, wie - sich die Folgen der aktuellen Corona-Krise auf die konkrete Nachfrage nach Gewerbeflächen auswirken werden, kann derzeit nicht valide abgeschätzt werden. Strategische Flächenplanung ist jedoch nur dann erfolgreich, wenn sie eine langfristige Perspektive einnimmt und somit über konjunkturellen Schwankungen steht. Daher behalten die im Masterplan Gewerbeflächen definierten Ziele und Handlungsfelder unabhängig von kurz- bis mittelfristigen krisenbedingten Effekten ihre Gültigkeit. Über das Instrument des beigeordneten Aktivitätenplans (siehe Pkt. 5) ist auf der umsetzungsorientierten Maßnahmenebene gleichwohl eine Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingugen möglich.

4. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Gewerbeflächenangebots

Entsprechend der Ausrichtung auf noch unbebaute Gewerbeflächenpotenziale war das Gewerbeflächengutachten aus dem Jahr 2015 in erster Linie dem Ziel einer raschen Mobilisierung neuer Gewerbeflächen verhaftet. Im Laufe der Erstellung des Masterplan Gewerbeflächen wurde jedoch deutlich, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit - bei gleichbleibend hoher Nachfrage - dieser Ansatz schnell an seine Grenzen stößt. Neben der zunehmenden Verknappung der unbebauten Potenzialflächen zeigt sich dies auch in den unklaren Entwicklungs- und Zeitperspektiven der noch vorhandenen gewerblichen Entwicklungsgebiete im Stadtgebiet Nürnberg. Lediglich am Standort Schmalau-Südost ist mit einer zeitnahen Inanspruchnahme der Flächen zu rechnen.

Aufgund dieser Tatsache setzt der Masterplan Gewerbeflächen auch im Bereich der Handlungsbereiche den Fokus auf die bestehenden Gewerbegebiete sowie deren Weiterentwicklung. Mit Hilfe von Nachverdichungs- oder Revitalisierungsmaßnahmen können sie einen erheblichen Beitrag zur Bedienung der Flächennachfrage leisten. Allerdings haben sich insbesondere in den älteren gewerblichen Bestandsgebieten verschiedene städtebauliche und/oder strukturelle Defizite entwickelt. Eine Hauptaufgabe besteht deshalb darin, die Attraktivität dieser Gebiete und somit deren Anziehungskraft auf Unternehmen zu steigern und langfristig zu sichern, damit sie auch in Zukunft im Wettbewerb der Standorte konkurrenzfähig bleiben. Die Notwendigkeit der Mobilisierung der bestehenden FNP-gesicherten Gewerbeflächenpotenziale bleibt gleichwohl unverändert bestehen.

Berücksichtigung müssen sowohl bei der Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete als auch bei der Mobilisierung neuer Flächen die sich verändernden Anforderungen an zukunftsfähige Gewerbegebiete finden. Hierzu zählen u.a. eine umweltfreundliche, leistungsfähige Infrastruktur, ein bedarfsgerechtes Angebot an Sozial-, Freizeit- und Nahversorgungseinrichtungen oder eine attraktive Gestaltung mit Grünräumen. Hierbei muss allerdings jedes Bestands- und auch Neubaugebiet einzeln betrachtet und eine Weiterentwicklung bzw. Aufwertung an die Bedürfnisse der ansässigen Unternehmen bzw. des individuellen Standorttyps angepasst werden.

Ein Erfolgsrezept des Nürnberger Wirtschaftsstandorts ist der vielfältige, zukunftsorientierte Unternehmens- und Branchenmix. Unterschiedliche Nutzungstypen haben jedoch spezifische Anforderungen an einen Gewerbestandort. Diesem Umstand trägt der Masterplan Gewerbeflächen Rechnung, indem er die Nürnberger Gewerbe- und Industriestandorte nach

ihren prägenden Nutzungsformen mit ihren spezifischen Merkmalen und baulichen Erscheinungsformen typisiert.

Besonders das verarbeitende Gewerbe, in Nürnberg mit 15,5 Prozent aller Beschäftigten weiterhin von hoher Bedeutung, hat mit zunehmenden Verdrängungsprozessen zu kämpfen. Die Flächenkonkurrenz und die damit einhergehenden steigenden Gewerbeflächenpreise grenzen die Suche nach geeigneten Flächen immer weiter ein. Gerade Gebiete mit einem hohen Anteil an klassischem Gewerbe und/oder Industrie sind daher grundsätzlich in ihrer Stuktur bzw. ihrem vorhandenen Nutzungstyp zu stärken. Eine Weiterentwicklung in Richtung eines höherwertigen Gewerbegebiets bzw. eines Dienstleistungsstandorts sollte daher nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls erfolgen.

Eine Chance speziell für Handwerksbetriebe bietet zudem die Förderung urbaner Produktion, d.h. die Integration produzierender, wohnstandortverträglicher Betriebe in innerstädtische Lagen. Der Masterplan unterstreicht deshalb den Stellenwert der urbanen Produktion und zeigt auf, welche Potenziale sich am Standort Nürnberg ergeben und welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.

Grundlage einer strategischen Gewerbe- und Industrieflächenpolitik muss eine solide Datenbasis sein, in der alle erforderlichen Informationen über den Gewerbestandort Nürnberg abgebildet und jederzeit abrufbar sind. Kenntnisse über den Gewerbeflächenbestand mit allen kurz- bis langfristig mobilisierbaren Flächenpotenzialen sowie der aktuellen quantitativen und qualitativen Gewerbeflächennachfrage sind die Voraussetzung für eine bedarfsorientierte Entwicklung und Vermarktung der Gewerbegebiete und -flächen. Darauf aufbauend ermöglicht ein Gewerbeflächeninformationssystem - als Schnittstelle zwischen Datenbasis und Anwender - ein jederzeit aktuelles und transparentes Flächenmonitoring sowie die Durchführung verschiedenster Analysen. Wichtig ist hierbei auch die Einbindung von und Verzahnung mit relevanten Informationen anderer Dienststellen, beispielsweise des Flächeninformationssystems (FIS) des Liegenschaftsamtes, um einen umfassenden und schnellen Überblick über geplante Entwicklungen zu erhalten und Bedarfe optimal miteinander abzugleichen.

5. Umsetzung im Rahmen des Aktivitätenplans

Dem strategisch-konzeptionell ausgerichteten Masterplan Gewerbeflächen ist ein umsetzungsorientierter Aktivitätenplan mit deutlich kürzerer Laufzeit (ca. 3 bis 5 Jahre) zur Seite gestellt. Der Aktivitätenplan umfasst aus dem Masterplan Gewerbeflächen abgeleitete und priorisierte Maßnahmen, die mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Nürnberger Gewerbeflächenportfolios zeitnah umgesetzt werden müssen. Der Aktivitätenplan ist nach Ablauf seiner Laufzeit fortzuschreiben. In den Fortschreibungen des Aktivitätenplans sind diejenigen Projekte aufzunehmen, die vor dem Hintergrund der dann vorherrschenden Rahmenbedingungen mit hoher Priorität anzugehen sind.

Die Aufteilung des Masterplans in einen strategisch-konzeptionellen Teil und einen umsetzungsorientierten Aktivitätenplan ermöglicht eine langfristige strategische Ausrichtung bei gleichzeitig hoher Flexibilität bei der Priorisierung der konkreten Maßnahmen.

Verschiedene im Aktivitätenplan aufgeführte Projekte wurden bereits parallel zur Erstellung des Masterplan Gewerbeflächen umgesetzt bzw. begonnen. Beispielsweise ist der Aufbau einer umfassenden Datenbasis für das Gewerbeflächeninformationssystem inzwischen weit fortgeschritten. Die Strukturanalyse zum Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau wurde 2019 erarbeitet und im RWA am 25.03.2020 beschlossen. Die darin empfohlenen Maßnahmen sollen nun zeitnah zur Umsetzung gebracht werden.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz

Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

MIT AKTIVITÄTENPLAN

Auftraggeber

Stadt NürnbergWirtschaftsreferat Theresienstraße 990403 Nürnberg

Ansprechpartnerin: Dr. Susanne Hoffmann Abteilungsleitung Gewerbeflächen und Infrastruktur Tel. 0911 231-5787susanne.hoffmann@stadt.nuernberg.de

Bearbeitung

STADTRAUMKONZEPT GmbH Huckarder Straße 12 | 44147 Dortmund

Tel. 0231 5323-446info@stadtraumkonzept.de

Ansprechpartner: Henrik Freudenau Sebastian Siebert

Mitarbeit: Prof. Dr. Gerd Hennings

Das Themenfeld „Urbane Produktion“ wurde in Kooperation mit dem Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen, bearbeitet.

Nürnberg / Dortmund, September 2020

Abbildung 5

Abbildung 6

A

MASTERPLAN

GEWERBEFLÄCHEN

Inhalt

A MASTERPLAN GEWERBEFLÄCHEN

1 Zusammenfassung .............................................................................. 5

2 Einleitung .............................................................................................. 8

3 Zukunftsfähige Gewerbestandorte ................................................... 10

3.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................10 3.2 Aktuelle Trends und ihre Bedeutung für die Gewerbeflächenentwicklung ...10 3.2.1 Weitere Zunahme der Flächenkonkurrenz .................................................................... 11 3.2.2 Technologische Entwicklungen ................................................................................... 12 3.2.3 Neue Arbeitswelten ..................................................................................................... 13 3.2.4 Klimawandel, Umweltschutz und Energieversorgung................................................... 14 3.2.5 Neue Mobilität ............................................................................................................. 16 3.3 Umsetzung ............................................................................................................17 3.4 Fazit ........................................................................................................................19

4 Entwicklung des Gewerbeflächenbedarfs ........................................ 20

4.1 Einführende Überlegungen .................................................................................20 4.2 Ältere Untersuchungen zum Gewerbeflächenbedarf in Nürnberg .................22 4.2.1 Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006 .................................................................... 22 4.2.2 Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 ....................................... 22 4.3 Gewerbeflächenumsätze in Nürnberg ...............................................................23 4.3.1 Gewerbeflächenverkäufe durch die Stadt Nürnberg ................................................... 23 4.3.2 Gewerbeflächenverkäufe nach Daten des Gutachterausschusses ............................. 25 4.3.2.1 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke ............................................................ 25 4.3.2.2 Kaufverträge für bebaute Grundstücke ................................................................ 27 4.3.3 Zwischenfazit und Konsequenzen für die Gewerbeflächenbedarfsprognose .............. 28 4.4 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis des GIFPRO-Modells ...............29 4.4.1 Allgemeines zum GIFPRO-Modell ............................................................................... 29 4.4.2 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis eines modifizierten GIFPRO-Ansatzes ... 31 4.4.3 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis des modifizierten GIFPRO-Ansatzes mit einer reduzierten Neuansiedlungsquote .................................................................................... 33 4.4.4 Die zukünftige Flächennachfrage verschiedener Nachfragegruppen differenziert nach Gebietskategorien ..................................................................................................................... 34

5 Gewerbeflächensituation .................................................................. 38

5.1 Gewerbe- und Industriebestandsgebiete .........................................................38 5.2 Potenzialflächen in den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten ......45 5.3 Entwicklungsgebiete ............................................................................................54 5.4 Zusammenfassung und Zwischenfazit zur Gewerbeflächensituation ............57

6 Handlungsfelder................................................................................. 58

6.1 Qualifizierung von Bestandsgebieten ................................................................58 6.1.1 Ausgangslage und Zielsetzung ..................................................................................... 58 6.1.2 Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Gewerbegebieten .............................. 59 6.1.3 Bestandsentwicklung in Nürnberg ............................................................................... 60 6.2 Entwicklung neuer Gewerbegebiete ..................................................................61 6.2.1 Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 61 6.2.2 Neuere Gewerbeflächenentwicklungen in Nürnberg ................................................... 61 6.2.3 Mobilisierung der Gewerbeflächenpotenziale ............................................................. 62 6.2.4 Konzeptionelle und planerische Vorbereitung ............................................................. 62 6.2.5 Entwicklung einer Vergabestrategie ............................................................................ 63 6.2.6 Identifizierung und Sicherung weiterer Potenzialräume ............................................... 63 6.2.7 Prüfung der Chancen regionaler Kooperationen ......................................................... 63 6.3 Datenbasis Gewerbeflächen ..............................................................................64 6.3.1 Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 64 6.3.2 Aufbau einer Datenbasis ............................................................................................. 64 6.3.3 Implementierung eines Gewerbeflächeninformationssystems ..................................... 65 6.3.4 Nutzung des Informationssystems zur Flächenvermarktung ........................................ 66 6.4 Urbane Produktion................................................................................................67 6.4.1 Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 67 6.4.2 Potenziale und Hemmnisse urbaner Produktion in Nürnberg ....................................... 68 6.4.3 Handlungsansätze ....................................................................................................... 69 6.5 Citylogistik .............................................................................................................71 6.5.1 Ausgangslage und Zielsetzung .................................................................................... 71 6.5.2 Entwicklungen und aktuelle Projekte der Citylogistik................................................... 72 6.5.3 Neue Einsatzbereiche für Stadtlogistik in Nürnberg .................................................... 74

7 Zielsystem .......................................................................................... 76

8 Fazit .................................................................................................... 79

9 Verzeichnisse ..................................................................................... 80

9.1 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................80 9.2 Kartenverzeichnis .................................................................................................80 9.3 Tabellenverzeichnis .............................................................................................80

Anhang

1 Gewerbebestandsgebiete – Steckbriefe 2 Potenzialflächen – Steckbriefe

1 Zusammenfassung

Nürnberg blickt auf eine insgesamt positive wirtschaftliche Entwicklung im vergangenen Jahrzehnt zurück. Die Zahl der Beschäftigten ist – insbesondere getragen durch den expandierenden Dienstleistungsbereich – deutlich gestiegen, auch die Wohnbevölkerung hat erheblich zugenommen. Angesichts dieser Entwicklungen sind die vergleichsweise hohen Gewerbeflächenpreise nicht verwunderlich. Sie sind ein Indiz für eine große Konkurrenz um knappe Standorte.

Dieser Eindruck wird durch eineAnalyse der Gewerbeflächenumsätze im Zeitraum 2009 bis 2018 bestätigt. Zwar weisen die Daten des Gutachterausschusses im Mittel lediglich 7,5 ha pro Jahr an Verkäufen von unbebauten Grundstücken in GE- und GI-Gebieten aus – ein vergleichsweise eher niedriger Wert. Die Flächenumsätze von bebauten Gewerbegrundstücken jedoch lagen im selben Zeitraum bei durchschnittlich 29,6 ha pro Jahr.

In Nürnberg verläuft der Handel mit gewerblich und / oder industriell zu nutzenden Flächen in sehr starkem Maße über den privaten Gewerbeflächenmarkt. Dabei spielen private Projektentwickler eine besondere Rolle, die deutlich höhere Renditen durch die Entwicklung von Büroflächen erzielen können als durch die Entwicklung von Standorten für produzierende Unternehmen. Auch damit dürfte zusammenhängen, dass von den verkauften gewerblichen Bauflächen nur etwas mehr als ein Drittel an klassische, produzierende Gewerbebetriebe veräußert worden ist.

Der im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans ermittelte Korridor für den Gewerbeflächenbruttobedarf in Nürnberg bis zum Jahr 2035 liegt zwischen 261 und 320 ha, was einem jährlichen Wert von 16,3 bis 20,0 ha entspricht. Die Prognose fokussiert wie der Masterplan insgesamt auf die Flächenbedarfe von Betrieben, die typischerweise auf GE- und GI-Ausweisungen angewiesen sind und umfasst explizit nicht das Gros der Büroflächennachfrage. Die Prognose selbst lässt die derzeitige Flächensituation zunächst außer Acht und beschreibt damit für sich genommen einen theoretischen Wert, der sich bei einem unerschöpflichen Flächenvorrat ergäbe.

Die intensive Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen hat jedoch gezeigt, dass Nürnberg über ein – angesichts der Stadtgröße sowie der positiv-dynamischen regionalen Wirtschaftsentwicklung – äußerst geringesGewerbeflächenangebot verfügt. Das uneingeschränkt marktfähige Flächenangebot beinhaltet lediglich 16 Flächen mit insgesamt 14,1 ha, worunter sich überdies keinerlei GI-Flächen befinden. Gerade die eingeschränkte Aktivierbarkeit der größtenteils in privater Hand befindlichen Potenzialflächen wirkt sich negativ auf die Marktfähigkeit aus. 72 Flächen bzw. 51,7 ha konnten deshalb als nur eingeschränkt marktfähig eingestuft werden – oftmals auch, da keine Kenntnisse über die Verwertungs- oder Nutzungsabsichten der Eigentümer vorliegen.

Auch vor dem Hintergrund der sehr begrenzten Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Gewerbestandorte bzw. der unklaren Perspektiven des Großteils von insgesamt sechs Entwicklungsgebieten tritt bei einem Abgleich mit den prognostizierten Bedarfswerten ein Defizit deutlich hervor. Es ist klar zu betonen, dass angesichts der bereits stark verdichteten Siedlungsstrukturen sowie dem anzustrebenden Erhalt von Freiräumen eine Gewerbeflächenneuinanspruchnahme in Größenordnung der prognostizieren Werte bis zum Jahr 2035 nicht als Option angesehen wird.

Zentrale Aufgabe der Nürnberger Gewerbeflächenpolitik ist daher neben der Entwicklung neuer Gewerbeflächen letztlich vielmehr die Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Mobilisierung der dort vorhandenen Potenziale. Unter der Leitlinie einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Gewerbeflächenangebotes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nürnberg führt dieses Thema damit auch die Liste der insgesamt fünf Handlungsfelder an, die der Masterplan beschreibt, mit Zielen hinterlegt und für die er in einem separat fortzuschreibenden Aktivitätenplan Maßnahmen definiert.

DieQualifizierung von Bestandsgebieten ist komplex, zeitaufwändig und arbeitsintensiv, aber unerlässlich. Viele Gebiete sind in die Jahre gekommen und weisen Defizite auf. Gleichwohl sind sie die Basis vieler Unternehmen und Arbeitsplätze, die einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Und sie verfügen über relevante Flächenpotenziale, von denen der Großteil allerdings – zum Teil auch wegen fehlender Kenntnisse – als nur eingeschränkt marktfähig eingestuft werden muss. Eine wesentliche Aufgabe der Bestandsentwicklung wird in Nürnberg daher in der Klärung der Marktfähigkeit und Aktivierung der einzelnen Potenzialflächen liegen.

Die Durchführung kleinräumiger Strukturanalysen unterstützt dabei, Flächenpotenziale wie auch strukturelle und funktionale Defizite zu identifizieren sowie mögliche Verwertungs- und Entwicklungsabsichten der Eigentümer und bestehende Aktivierungshemmnisse zu ermitteln. Wichtig ist, dass solche kleinräumigen Bestandsanalysen möglichst vorbeugend erfolgen und in eine koordinierte, ämterübergreifende Zusammenarbeit eingebettet sind, um sich auf gemeinsame Entwicklungsziele und abgestimmte Maßnahmen für das jeweilige Gewerbegebiet zu verständigen. Aktuell liegt eine derartige Analyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau vor. Die darin enthaltenden Handlungsempfehlungen sollen nun umgesetzt werden.

Einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die Qualifizierung von Bestandgebieten wird auch in Nürnberg eine kontinuierliche Gebietsbetreuung mit klaren Verantwortlichkeiten für die Zusammenarbeit mit den Unternehmen und Eigentümern vor Ort darstellen. Mit dem 2017 gestarteten Beteiligungsformat „Dialog vor Ort“ verfügt die Wirtschaftsförderung Nürnberg über ein gutes Verfahren, um mit den Beteiligten vor Ort ins Gespräch zu kommen, sich über Defizite und Herausforderungen des jeweiligen Gewerbestandortes auszutauschen und einen Qualifizierungsprozess zu starten. Dieser Prozess sollte daher fortgesetzt werden.

Auch wenn sich ein Großteil des Marktgeschehens im Bestand abspielt, so ist diePlanung, Entwicklung und Vermarktung neuer Gewerbestandorte auch für die Stadt Nürnberg ein wichtiges Instrument der lokalen Wirtschafts- und Standortpolitik und trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Hier besteht insbesondere die Chance, gerade das Flächenangebot für höherwertiges Gewerbe zu erhöhen. Ziele für die Stadt Nürnberg sind in diesem Kontext die Mobilisierung der im Flächennutzungsplan (FNP) gesicherten Gewerbeflächenpotenziale, die konzeptionelle und planerische Vorbereitung ihrer Inanspruchnahme, die Identifizierung von Suchräumen zur weiteren Gewerbeflächenentwicklung sowie eine Auseinandersetzung mit den Potenzialen regionaler Kooperation. Der Aktivitätenplan führt als konkrete initiale Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzungen die Erstellung von Standortkonzepten für die Entwicklungsgebiete sowie die Festlegung von Kriterien und Prinzipien für die Vergabe städtischer Gewerbeflächen auf.

Auch zukünftig ist es für die Stadt Nürnberg wichtig, ein ausdifferenziertes Flächenangebot bereitzuhalten, das den vielfältigen Standortanforderungen von Unternehmen entspricht. Gerade mit Blick auf innovative, zukunftsfähige Betriebe – etwa im bedeutsamen High-Tech-Bereich – und vor dem Hintergrund der im Masterplan skizzierten Zukunftstrends verändert sich die Gewichtung von Standortfaktoren, was bei der Weiter- oder Neuentwicklung von Gewerbestandorten in Nürnberg Berücksichtigung finden muss. Für dieSchaffung zukunftsfähiger Gewerbestandorte sind insbesondere eine intelligente, effiziente Flächennutzung, eine umweltfreundliche, leistungsfähige technische Infrastruktur, eine attraktive Gestaltung und hochwertige Grünräume, ein ansprechendes Angebot an Sozial-, Freizeit- und Nahversorgungseinrichtungen, Resilienz bezüglich zunehmender Wetterextreme, die Nutzung von Energie- und Stoffkreisläufen sowie die Zentralisierung von (Service-) Einrichtungen als wichtige Merkmale anzusehen. Es wird für Nürnberg von großer Bedeutung sein, hier entsprechende Angebote zu entwickeln.

Als unabdingbare Grundlage der Umsetzung einer strategischen Gewerbe- und Industrieflächenpolitik kommt dem Aufbau einer aktuellen, validen Datenbasis Gewerbeflächen als weiteres Handlungsfeld ein besonderes Gewicht in Nürnberg zu. Ziel ist es, Transparenz über Flächenangebot und

-nachfrage herzustellen, um auf dieser Basis ein aktives Gewerbeflächenmanagement zu implementieren. Dies dient der Sicherstellung eines langfristig ausreichenden Gewerbeflächenportfolios bzw. einer bedarfsgerechten Flächenbereitstellung sowie der besseren Nutzung und Wiederverwertung von Gewerbeflächen im Bestand.

Mit dem Erhalt und der Neuansiedlung produzierender verträglicher Betriebe in innerstädtischen Lagen verfolgt die Stadt das Ziel, die in der Förderung der urbanen Produktion liegenden Chancen zum Erhalt oder zur Schaffung lokaler Arbeitsplätze, zur Generierung von Wertschöpfung sowie zur Attraktivitätssteigerung von Quartieren in Nürnberg nutzbar zu machen. Als ersten Schritt auf diesem Weg sieht der Aktivitätenplan die Durchführung einer vertiefenden Studie vor, welche die derzeitige Situation sowie die Potenziale und Hemmnisse einer Stärkung der urbanen Produktion in Nürnberg vertiefend analysiert und konkrete Möglichkeiten aufzeigt, wie produzierendes Gewerbe in urbanen Lagen stadtverträglich integriert und gesichert werden kann sowie Chancen der Ansiedlung neuer Produktionsbetriebe genutzt werden können.

Die (Weiter-) Entwicklung und Implementierung wirkungsvollerCitylogistik-Systeme schließlich wird als Chance für eine effizientere Nutzung der städtischen Infrastruktur im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gesehen. Es gilt, die guten Voraussetzungen der Stadt Nürnberg für eine Ausweitung nachhaltiger, urbaner Logistikkonzepte zu nutzen. Bestandteil des Aktivitätenplans ist aus diesem Grund die Ausweitung des Mikro-Depot-Konzepts für die Lastenradlogistik sowie eine intensivere Vernetzung der handelnden Akteure, um weitere Potenziale des Einsatzes nachhaltiger Citylogistik-Systeme in Nürnberg zu identifizieren und deren Umsetzung anzustoßen.

2 Einleitung

Der vorliegende Masterplan Gewerbeflächen für die Stadt Nürnberg legt die Grundsätze und Leitziele der zukünftigen Gewerbeflächenpolitik dar und definiert programmatisch Aktivitäten zu ihrer Umsetzung. Mit dem Masterplan wird eine Strategie entworfen und dargelegt, welche Schwerpunkte die Stadt Nürnberg zukünftig bei der Gewerbeflächenentwicklung setzen sollte.

Er nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf das zwischen Ende 2013 und Anfang 2015 erstellte Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung mit dem Zeithorizont 2025 und aktualisiert dessen Erkenntnisse im Bedarfsfall, setzt aber andere Schwerpunkte und basiert zum Teil auf einer anderen methodischen Herangehensweise. Des Weiteren knüpft er an die im Jahr 2018 verabschiedete „Strategie Industriestandort Nürnberg“ des Wirtschaftsreferates an und konkretisiert die darin enthaltene Forderung, für das verarbeitende und produzierende Gewerbe bestehende Gewerbestandorte zu sichern und baureife Flächen zu entwickeln.1

Aufgabe des Masterplans ist über das genannte Gutachten hinausgehend die Darstellung von fachlich fundierten, ressortübergreifend abgestimmten und politisch legitimierten Zielvorstellungen zur Gewerbeflächenentwicklung in Nürnberg. Der Masterplan legt fest, in welchen Handlungsfeldern, mit welchen Instrumenten und zum Teil auch auf welchen Standorten die Ziele erreicht werden sollen. Für die Umsetzung werden konkrete Maßnahmen in einem regelmäßig fortzuschreibenden Aktivitätenplan formuliert.

Der Masterplan Gewerbeflächen ist im Zeitraum von Anfang 2019 bis Mitte 2020 durch das Dortmunder Büro STADTRAUMKONZEPT in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg erarbeitet worden. Das Handlungsfeld „Urbane Produktion“ wurde gemeinsam mit dem Institut Arbeit und Technik, einer zentralen wissenschaftlichen Einrichtung der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen / Bocholt / Recklinghausen, bearbeitet.

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 1: Prozessschema zur Erarbeitung des Masterplans Gewerbeflächen Stadt Nürnberg

1 Wirtschaftsreferat Nürnberg (Hrsg.): Strategie Industriestandort Nürnberg. Nürnberg, 01.02.2018

Der Erarbeitungsprozess beinhaltete neben der Durchführung von Erhebungen und Analysen sowie der eigentlichen Konzepterstellung durch die Autoren die Einbeziehung relevanter lokaler Akteure, etwa im Rahmen von ressortübergreifenden Verwaltungsrunden oder Informationsgesprächen bzw. Erörterungen von Zwischenergebnissen mit Vertreterinnen und Vertretern der Lokalpolitik. In einzelnen Handlungsfeldern erfolgte zudem eine bilaterale Einbindung weiterer Expertinnen und Experten, etwa der Wirtschaftskammern.

Als Zukunftsprogramm setzt sich der Masterplan zunächst in eher generalisierender Sicht mit der Fragestellung auseinander, welche Anforderungen insbesondere qualitativer Art zukünftig an Gewerbe- und Industriestandorte zu stellen sind. Übergeordnete Trends und Entwicklungen (z. B. Klimawandel) werden dabei gemeinsam mit deren Implikationen für die Zukunftsfähigkeit von Gewerbegebieten umrissen (siehe Kapitel 3).

Kapitel 4 widmet sich ausführlich der bisherigen und zukünftigen Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen in Nürnberg. Es beinhaltet eine Einordnung vorliegender Prognosen zum Gewerbeflächenbedarf und eine dezidierte Analyse der zurückliegenden Gewerbeflächenumsätze. Die Ergebnisse sind Basis einer Gewerbeflächenbedarfsprognose mit Zeithorizont 2035.

Die Erkenntnisse bilden den Hintergrund zur Beurteilung der aktuellen Gewerbeflächensituation der Stadt Nürnberg (siehe Kapitel 5). Enthalten sind hier die aggregierten Ergebnisse einer detaillierten Betrachtung und Einstufung aller Flächenpotenziale in sämtlichen bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten sowie eine Darstellung der Entwicklungsgebiete, in denen zukünftig neue Gewerbestandorte entstehen sollen.

Kapitel 6 umfasst eine ausführlichere Auseinandersetzung mit den fünf für die zukünftige Gewerbeflächenpolitik zentral erachteten Handlungsfeldern Qualifizierung von Bestandsgebieten, Entwicklung neuer Gewerbegebiete, Datenbasis Gewerbeflächen, Urbane Produktion sowie Citylogistik. Neben einer Beschreibung der spezifischen Ausgangslage in Nürnberg und der Zielsetzung für das jeweilige Themenfeld werden Handlungsansätze vorgestellt. Die gewerbeflächenpolitischen Leitsätze der Stadt Nürnberg, die derzeitige Gewerbeflächensituation, die Handlungserfordernisse wie auch die möglichen Handlungsansätze waren Grundlage zur Erstellung des in Kapitel 7 enthaltenen Zielsystems, das neben einer übergreifenden Leitlinie handlungsfeldbezogene Ziele und Aufgabenbereiche benennt.

Ebenfalls Teil des Masterplans Gewerbeflächen, aber von diesem losgelöst fortzuschreiben, ist der Aktivitätenplan (siehe Abschnitt B), in dem konkrete Maßnahmen zur Erreichung der definierten Ziele aufgeführt und beschrieben sind und jeweils Zuständigkeiten, Beteiligte, Dringlichkeit und Umsetzungsdauer benannt werden.

3 Zukunftsfähige Gewerbestandorte

3.1 Vorbemerkungen

Eine Auseinandersetzung mit den zukünftigen Bedarfen an Gewerbe- und Industrieflächen muss sich zwingend auch mit qualitativen Aspekten der Gewerbeflächennachfrage befassen. Die Frage, welche Flächenangebote nachfragegerecht sind, lässt sich nicht rein quantitativ beantworten. So bewerten etwa Unternehmen verschiedener Branchenzugehörigkeit Standortfaktoren unterschiedlich. Soweit dies möglich ist, werden diese Spezifika im Rahmen der Nachfrageprognose abgebildet (vgl. Kapitel 4.4.4).

Auch für die Gewerbeplanung gilt, dass private Entscheidungen die stadträumliche Entwicklung in besonderem Maße mitprägen. Die Einzelentscheidungen der Unternehmen, begründet durch ihre individuellen technischen Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Möglichkeiten, bestimmen die qualitativen und quantitativen Anforderungen an Gewerbestandorte unter Ertragsgesichtspunkten. Ausschlaggebend ist letztlich der Grad der Übereinstimmung zwischen den betrieblich geforderten Voraussetzungen und den tatsächlich vorhandenen Eigenschaften der Flächen.

In Anlehnung an die „6-R-Regel“ der Logistik nach Reinhardt Jünemann kann gelten, dass Gewerbeflächen

 in der richtigen Menge,  am richtigen Ort,  zum richtigen Zeitpunkt,  in der richtigen Qualität und  zu den richtigen Kosten

zur Verfügung stehen müssen oder sollten. Es gibt dabei nicht die eine Gewerbefläche, die für alle Branchen und Unternehmen gleichsam geeignet ist. Damit gibt es auch nicht den Gewerbestandort der Zukunft.

Es lassen sich aktuell allerdings eine Reihe von Trends beobachten, die durchaus auch Folgen für die qualitative Gewerbeflächennachfrage der Zukunft zeigen können bzw. dies zum Teil bereits tun. Insofern können daraus durchaus mögliche Merkmale zukunftsfähiger Gewerbestandorte abgeleitet bzw. Merkmale definiert werden, die von den Betrieben zukünftig verstärkt nachgefragt werden.

Ob diese bereits stattfindenden oder sich abzeichnenden Entwicklungen die Muster der Gewerbeflächennachfrage zukünftig grundlegend verändern, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Das Wissen um ihre möglichen Auswirkungen jedoch ist sowohl bei der Neuentwicklung von Gewerbestandorten als auch der Weiterentwicklung bestehender Standorte der Stadt Nürnberg essentiell.

3.2 Aktuelle Trends und ihre Bedeutung für die Gewerbeflächenentwicklung

Im Folgenden sollen einige der grundlegenden Trends skizziert und deren mögliche Auswirkungen auf die Gewerbeflächennachfrage dargestellt werden. Die folgende Zusammenstellung basiert auf unterschiedlichen Studien, Leitfäden und sonstigen Quellen.2 Sie erhebt dabei nicht den Anspruch

2 Folgende Quellen wurden für die Erstellung dieses Kapitels ausgewertet:  Bonny, Hanns Werner (2019): Zukunftsfähige Gewerbeflächen. Vortrag im Rahmen des Kolloquiums Region+ Wirtschaft am 18. und 25.02.2019 in Köln  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.) (2019): Nachdenken über die Stadt von übermorgen. BBSR-Online-Publikation Nr. 11/2019

auf Vollständigkeit, sondern möchte einige Impulse setzen und für die Notwendigkeit sensibilisieren, sich mit den unterschiedlichsten Trends und ihren Auswirkungen am Wirtschaftsstandort Nürnberg kontinuierlich auseinander zu setzen. Wie bei allen Prognosen sind die Aussagen mit Unsicherheiten behaftet, aktuelle Trends können etwa von neuen Entwicklungen abgelöst werden, die sich dann in ihren Wirkungen auf die Gewerbestandorte unterscheiden. Im Themenfeld Mobilität könnte beispielsweise die Verbreitung alternativer Antriebsformen, z. B. der Brennstoffzelle, die Elektromobilität verdrängen und zu veränderten Infrastrukturbedarfen führen.

3.2.1 Weitere Zunahme der Flächenkonkurrenz

Das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 auf bundesweit weniger als 30 ha täglich zu verringern, und der vielerorts politisch verankerte Vorrang der Innenentwicklung haben zu einer Verknappung der einfach bebaubaren Flächen geführt. Boden wird zunehmend als das knappe Gut behandelt, das er tatsächlich darstellt. Der Schutz des Freiraums erhält auf allen Planungsebenen zunehmendes Gewicht. Die Entwicklung von Flächen im Innenbereich stellt sich häufig jedoch als deutlich komplexer gegenüber einer Inanspruchnahme „grüner Wiese“ dar, da die sich hier konzentrierenden, unterschiedlichsten Nutzungsansprüche ein besonders Konfliktpotenzial bergen. In vielen Städten sind die aktivierbaren Baulandreserven nahezu ausgeschöpft.

So wird der starke Anstieg des Industrieimmobilien-Indexes IWIP insbesondere in den Jahren 2017 (+9,7 %) und 2018 (+8,7 %) nicht zuletzt auf die zunehmende Flächenknappheit und die damit verbundenen steigenden Grundstückspreise zurückgeführt.3

Angesichts dieser Entwicklungen steigt gerade in wachsenden Stadtregionen mit noch vorhandenen Freiraumreserven am Stadtrand der Druck, auch neue Gewerbegebiete „auf der grünen Wiese“ zu entwickeln und damit wieder stärker auf Außenentwicklung zu setzen. In Nürnberg zeigt sich dies etwa in den Diskussionen um die zukünftige Entwicklung des Knoblauchslandes. Der Widerspruch zwischen dem postulierten Ziel der Innenentwicklung und einer faktischen Außenentwicklung wird die Städte weiter prägen. Jedoch wird auch die Entwicklung dieser Standorte zunehmend komplexer: Landwirtschaftliche Nutzfläche ist ein teures Gut mit einer enormen Wertentwicklung in den vergan-

 Drop, Matthias (2015): Vom Industriegebiet zur Wirtschaftsfläche? Zukünftige Anforderungen für Stadtplanung und Unternehmen. Vortrag im Rahmen des 4. Think Tank Urbane Produktion am 23.09.2015 in Frankfurt am Main  Heuer Dialog (2019): Interview mit Frank Weber, Head of Industrial Agency Germany, JLL (https://www.heuer-dialog.de/news/1000061400/die-digitale-transformation-fordert-auch-den-logistikflaechen-ab-smart-zu-werden?utm_source=Newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=DA_1918; abgerufen am 30.04.2019)  IAT / STADTRAUMKONZEPT (2017): Produktion zurück ins Quartier? Neue Arbeitsorte in der gemischten Stadt. Endbericht im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen  Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (Hrsg.) (2015): Leitfaden Nachhaltige Gewerbe- und Industriegebiete der Zukunft  Salostowitz, Peter (2019): Industrieimmobilien – Mietentwicklung aufgrund aktueller Trends (https://www.heuer-dialog.de/news/1000062198/industrieimmobilien-mietentwicklung-aufgrund-aktueller-trends; abgerufen am 11.06.2019)  Soike, Roman et al. (2019): Räumliche Dimensionen der Digitalisierung. Handlungsbedarfe für die Stadtentwicklungsplanung – Ein Thesenpapier. Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin  Stadt Karlsruhe (Hrsg.) (2014): Unternehmensstandorte zukunftsfähig entwickeln 3 Der IWIP-Index wird erstellt von der IndustrialPort Real Estate GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW); vgl. www.industrialport.net/industrieimmobilien-index-iwip/; abgerufen am 27.01.2020

genen Jahren; oftmals erfordert deren Umwidmung die Bereitstellung eines Vielfachen an Tauschfläche. Hinzu kommt, dass neue Entwicklungsprojekte vielerorts auf massive Widerstände aus der Bürgerschaft stoßen (wie sie etwa bei den Protesten gegen die Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den Standort Flughafenstraße-Ost in Nürnberg zutage treten), womit die Aktivierung der Flächen, wenn sie nicht grundsätzlich scheitert, so doch insgesamt aufwändiger ist. Nürnberg gehört derzeit zu den zehn deutschen Kreisen und kreisfreien Städten mit den höchsten Anteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der gesamten Stadtfläche (62 % im Jahr 2018, Rang 9).4 Größere Metropolen könnten dazu übergehen, im Zuge dieser Zielkonflikte Obergrenzen des Wachstums einzuziehen und den Siedlungsdruck damit auf Umlandgemeinden zu verlagern.

Anhaltendem Druck auf dem Immobilienmarkt – nicht zuletzt auch aufgrund der seit einigen Jahren vielerorts stark anziehenden Wohnungsnachfrage – kann an vielen Orten nur durch Rückgriff auf Areale mit komplexeren Entwicklungsbedingungen begegnet werden. Infolge der Flächenknappheit und der damit einhergehenden höheren Baulandpreise kann damit auch die Entwicklung von Standorten, die bisher etwa aufgrund der topographischen Situation oder anderer Hemmnisse (z. B. Altlasten) nicht für eine Gewerbeflächenentwicklung in Betracht gekommen sind, eine wirtschaftlich umsetzbare Option sein. Insofern können steigende Preise auch eine Chance zur Inwertsetzung brachliegender Stadträume darstellen.

Der Tatsache, dass Fläche nun zunehmend als das knappe Gut wahrgenommen wird, das es faktisch ist, muss durch eine effizientere Nutzung begegnet werden. „Intelligente Flächennutzung“, „Flächeneffizienz“ oder „Flächensparendes Bauen“ sind nur drei der Schlagworte, unter denen sich etwa in der Bestandsentwicklung Maßnahmenpakete wie die Nachverdichtung verorten lassen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Maßnahmen wie etwa die Bebauung von Reserveflächen und Baulücken, die Aufstockung von Gebäuden, die Umgestaltung von Stellplätzen oder die intelligente Stapelung von Nutzungen, aber auch Optimierungen in den Gebäuden (Innenverdichtung), die Schaffung flexibler Flächenangebote, etwa durch modulare Bauweisen, sowie Lösungen für gemeinsame Flächennutzungen.

Bei der Neuentwicklung von Gewerbestandorten geht es dementsprechend etwa darum, eine hohe Ausnutzung der Grundflächen zu erreichen, Gebäude geschickt anzuordnen und so z. B. Abstandsflächenbedarfe zu reduzieren und eine kompakte Bauweise (Mehrgeschossigkeit, Stapeln von Nutzungen) sowie effiziente Erschließungsstrukturen sicherzustellen. Diese Ziele sind vorzugsweise mittels Konzeptvergaben von Gewerbeflächen im Stadteigentum umzusetzen (vgl. dazu auch Kapitel 3.3). Neue Industrie-Services (z. B. Prototyping Facilities, manufacturing-as-a-service (MaaS)) oder Logistik-Services (z. B. On-site hubs) gewinnen an Bedeutung und müssen mit ihren jeweiligen Flächenbedarfen und sonstigen Ansprüchen bereits in der Planungsphase mitberücksichtigt werden. Diese Aspekte sind u. a. bei Parzellierung, Schaffung des Planungsrechts für hohe bauliche Dichten und Vertragsgestaltung relevant.

3.2.2 Technologische Entwicklungen

Der technologische Fortschritt wird die Industrie in den kommenden Jahrzehnten tiefgreifend verändern. Die umfassenden Auswirkungen von Mega-Trends wie der Digitalisierung sind heute kaum abzusehen, die Skizzierung ihrer Flächen- bzw. Nachfragewirksamkeit kann daher auch nur schlaglichtartig erfolgen.

Der Begriff „Industrie 4.0“ beschreibt nach der Mechanisierung, der Fließbandproduktion und der Automatisierung die vierte industrielle Revolution in Form der Digitalisierung. Im Zentrum steht dabei insbesondere die Vernetzung von Produktionsanlagen und die damit hergestellte Transparenz und

4 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2020: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung - Stichtag 31.12. - Kreise und kreisfreie Städte (ab 2016)

Steuerbarkeit entlang der gesamten Produktionskette (Materialbestellung, Bearbeitung, Montage, Auslieferung usw.).

Im Kontext der digitalen Transformation im Sinne einer Digitalisierung der Produktion mit den Kernelementen Vernetzung und Selbststeuerung steht oftmals die technische Infrastruktur im Fokus. Diese ist insofern wichtig, da die anfallenden und zu verarbeitenden Datenmengen der Industrie 4.0 mit ihren automatisierten Fabriken („smart factories“) hochmoderne Telekommunikationsnetze, insbesondere eine leistungsfähige Glasfaser- (oder zukünftig) 5G-Infrastruktur erfordern. Daneben können auf Infrastrukturseite beispielsweise besondere Anforderungen an eine leistungsfähige und unterbrechungsfreie Stromversorgung gegeben sein (v. a. zum Betrieb von Rechenzentren).

Es würde jedoch deutlich zu kurz greifen, in diesem Kontext nur auf die infrastrukturellen Anforderungen einzugehen. Die fortschreitende Technisierung zeigt sich auch in der Übernahme standardisierbarer und durch Digitalisierung steuerbarer Arbeitsprozesse in der Produktion und im Bereich der Dienstleistungen durchRoboter. In dieser Entwicklung wird auch das Potenzial zur rentierlichen Bewirtschaftung mehrgeschossiger Gewerbehallen gesehen.

Die additive Fertigung („3D-Druck“) von anorganischen und organischen Materialien ermöglicht eine schnelle und hoch individualisierte Produktion („Batch-size-1-Produktion“) nah am Endkunden. Sie ist ein klassisches Beispiel für eine Produktion, die sich zunehmend an attraktiven, urbanen Lagen orientiert, anstatt sich an rein gewerblichen Standorten niederzulassen. Kleine Produktionsmengen sowie neue, ökologischere und emissionsärmere Produktionsweisen und Miniaturisierung ermöglichen diese Renaissance der urbanen Produktion. Saubere, leise und hochtechnisierte Produktion kann wieder näher an andere Nutzungen heranrücken oder neue Mischungen ermöglichen.

Urban-orientierte Produktion bedingt eine vermehrte Nachfrage nach kleinteiligen Flächen in integrierten Lagen, die z. T. auch mehrgeschossig genutzt werden („vertical factory“). Ausschlaggebende Standortfaktoren sind dabei ein attraktives Umfeld mit hoher Aufenthaltsqualität, vorhandene soziale und technische Infrastrukturen samt verkehrsträgerübergreifender Anbindung und Erreichbarkeit. Urbane Produktion hat das Potenzial, die Attraktivität integrierter Lagen als Wohn- und Arbeitsort zu steigern. Diese Entwicklung kann den ohnehin vorhandenen Druck auf solche Gebiete weiter erhöhen – mit entsprechenden Folgen für Boden- und Mietpreise sowie Nutzungskonkurrenzen zwischen Wohnen und Gewerbe in Verbindung mit Verdrängungseffekten beim traditionellen Stadtteilgewerbe.

3.2.3 Neue Arbeitswelten

Nicht nur die Art der Produktion verändert sich infolge des technologischen Wandels, auch die Art, wie Menschen arbeiten, unterliegt einem Wandel. Durch die generelle Flexibilisierung von Arbeit leben künftig noch mehr Angestellte gerade in den Dienstleistungsbranchen mit einem eher fließenden Übergang von Arbeit und Freizeit. Erwartet wird daher eine größere Verbreitung sogenannter „Third Places“: Orte, an denen sich Arbeits- und Freizeitaktivitäten mischen. Starre Bürostrukturen lösen sich auf, Freizeitorte sind immer auch gerüstet für den schnellen Wechsel ihrer Nutzer zwischen Arbeits- und Freizeitmodus. Diese Entwicklungen erfordern unterschiedliche Raumkonfigurationen und stellen neue Herausforderungen insbesondere an die Kommunikationsinfrastruktur.

Infolge des demographischen Wandels sehen sich viele Branchen – auch des klassischen produzierenden Gewerbes – mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert. Die Konkurrenz der Betriebe untereinander um qualifizierte Arbeitskräfte wird sich damit weiter verschärfen. Die Belegschaften werden zukünftig zudem älter sein.

Dies alles führt dazu, dass die Attraktivität des Arbeitsumfeldes eine zunehmende Bedeutung erlangt und Gewerbegebiete entsprechend gestaltet sein müssen. Lebensqualität, gesunde und attraktive

Wohn- und Arbeitsumgebungen werden zu einem zunehmend wichtigen Standortfaktor auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – sowohl für den Wettbewerb der erfolgreichen Metropolen von morgen („Gesunde Stadt“) als auch in der Konkurrenz einzelner Gewerbestandorte innerhalb einer Region.

Basisangebote wie Kinderbetreuung sowie Sozial-, Freizeit- und Nahversorgungseinrichtungen für den kurzfristigen Bedarf erhöhen die Standortattraktivität für Unternehmen und ihre Fachkräfte. Der gemeinsame Unterhalt und die kooperative Nutzung von Service-Einrichtungen etwa wie Kindertagesstätten und Kantinen führen dabei durch bessere Auslastung und Größenvorteile zur unmittelbaren Kostenreduktion für die Unternehmen.

Attraktive, hochwertige Außenbereiche mit hoher ökologischer Funktion können Entspannungszonen und Ruheinseln, aber auch Joggingstrecken und Fitnessparcours bieten und so vielfältige Bewegungs- und Erholungsmöglichkeiten schaffen, die für die meisten Beschäftigten einen beträchtlichen Mehrwert darstellen. Diese Bereiche eignen sich ausgezeichnet für den Übergang zwischen Gewerbegebiet und freier Landschaft oder weiteren Nutzungen. Insbesondere für Standorte mit einem hohen Anteil an Dienstleistungen und High-Tech-Betrieben ist eine ausreichende und hochwertige Ausstattung mit Grün- und Freiräumen ein wesentlicher Standortfaktor, der positive Auswirkungen im Wettbewerb um Fachkräfte hat.

Gewerbe- und Industriegebiete der kurzen Wege können wertsteigernde Faktoren wie Aufenthaltsqualität und Kommunikation fördern („Campus“). Letztlich ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen bei der Fachkräftesuche und -sicherung von einem ansprechenden Umfeld profitieren.

Die von Experten erwartete weitere Ausweitung des Co-Working-Sektors im Zuge der Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeitswelt kann zukünftig das klassische Bürogebäude infrage stellen. Auch größere Unternehmen lagern Teile ihrer Prozesse in Co-Working-Standorte aus, um ihre Mitarbeiter an der „New Work“-Bewegung teilhaben zu lassen und flexiblere Raumkonfigurationen zu testen.

3.2.4 Klimawandel, Umweltschutz und Energieversorgung

Der Klimawandel äußerte sich in Bayern in der Vergangenheit insbesondere durch einen allgemeinen Temperaturanstieg (1931-2015: + 1,3 °C), eine Umverteilung der Niederschläge im Jahresverlauf sowie eine Tendenz zur Zunahme von Starkniederschlägen.5 In der Zukunft wird sich der Temperaturtrend in Bayern fortsetzen, während die zukünftige Entwicklung weiterer Klimagrößen, wie des Niederschlags, mit größeren Unsicherheiten behaftet ist.

Es kann jedoch erwartet werden, dass sich die Niederschläge saisonal umverteilen werden. Im Sommerhalbjahr ist bis Ende des Jahrhunderts eher eine Abnahme und im Winterhalbjahr eher eine Zunahme der Niederschläge wahrscheinlich. Die einzelnen Regionen des Freistaates sind davon allerdings unterschiedlich betroffen. Starkregenereignisse haben seit 1951 bereits messbar an Intensität und Häufigkeit zugenommen. Es wird erwartet, dass sich diese Entwicklung weiterhin fortsetzt – mit Folgen für die Gefährdungslage Bayerns gegenüber Hochwasser und Sturzfluten. Vor allem im Sommerhalbjahr sind häufigere und länger anhaltendere Trockenphasen zu erwarten, mit regional geringeren Abflüssen und niedrigeren Wasserständen in den bayerischen Fließgewässern.

5 vgl. hierzu und im Folgenden: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2019): Regionale Klimafolgen in Bayern. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/klimafolgen-deutschland/regionale-klimafolgen-in-bayern; abgerufen am 28.01.2020

Der Nordwesten Bayerns (Mittel- und Unterfranken) gehört bereits heute zu den trockensten Regionen Deutschlands. Aufgrund steigender Temperaturen und einer daraus folgenden höheren Verdunstung sind vor allem im Sommer weitere Beschränkungen insbesondere für die Wasser-, Land- und Forstwirtschaft bei der Nutzung der Wasserressourcen zu erwarten.

Zunehmende Extremereignisse (insbesondere Hitzeperioden, Starkregenereignisse) stellen mit den daraus folgenden betrieblichen oder logistischen Einschränkungen sowie einer Hitzebelastung der Beschäftigten und Infrastruktur klar negative Auswirkungen des Klimawandels für Industrie und Gewerbe dar6.

Die Resilienz bezüglich zunehmender Wetterextreme (z. B. Stürme, Starkregen, Hitzewellen) muss daher ein wichtiges Entwicklungsziel für den Gewerbeflächenbestand wie auch die Neuentwicklung von Gewerbestandorten sein. Der Erhalt von unversiegelten Flächen zur Regenwasserversickerung oder die Vorhaltung von Retentionsflächen gehören damit ebenso zu den notwendigen Maßnahmen wie die Freihaltung von Frischluftschneisen oder die Begrünung von Dächern und Fassaden zur Reduzierung thermischer Effekte. Zur Minderung von Zielkonflikten einer möglichst effizienten Flächennutzung im Sinne einer hohen Dichte sind Freiräume für eine multifunktionale Nutzung zu öffnen. Sie sollten so angelegt und gestaltet werden, dass sie im Falle eines Starkniederschlagsereignisses gezielt geflutet und als Retentionsraum verwendet werden, um das Überflutungsrisiko für andere Bereiche zu verringern.

Nach dem „Schwammstadt-Prinzip“ sollten durch die Speicherung von Regenwasser, bodenverbessernde Maßnahmen und die kontinuierliche Versorgung der Vegetation mit Wasser die Kühlleistung von Böden und Vegetationsflächen gesteigert und so Synergieeffekte zwischen naturnahem Regenwassermanagement und Hitzevorsorge genutzt werden.7 In Gewerbegebieten wie Berlin-Adlershof darf beispielsweise kein Niederschlagswasser von Grundstücken in die Kanalisation eingeleitet werden, die Versickerung muss dort in situ erfolgen.

Landschaftsplanerische Konzepte wie „Stadtnatur“ führen verstärkt zu einer Renaturierung von urbanen Räumen, wobei das Stadtgrün den Rang einer Infrastruktur erhält. Neben der Steigerung der Lebensqualität (siehe oben) wird so auch stadtökologischen (Artenschutz) und stadtklimatischen Zielen Rechnung getragen.

Der weiter an Bedeutung gewinnende Schutz des Klimas sowie der natürlichen Lebensgrundlagen erfordert einen anderen Umgang damit, wie wir Energie erzeugen und einsetzen. Nachhaltige Energiekonzepte beinhalten vielfach eine Dezentralisierung von Energieproduktion und -speicherung. Energie wird zusehends dezentral in kleinen Anlagen regenerativer Stromerzeugung gewonnen und in das System eingespeist bzw. gespeichert. Auch Gewerbegebiete können Standorte einer solchen dezentralen Energieversorgung sein (z. B. Standorte von Windkraft- oder Solaranlagen, Blockheizkraftwerken, Batteriespeichern etc.), womit entsprechende Flächenbedarfe einhergehen.

Einen wichtigen Baustein einer Steigerung der Energieeffizienz kann eine Intensivierung der Kreislaufwirtschaft darstellen: Wie in der Energieversorgung sind gebietsbezogene Wasser- und Abwassermanagementsysteme Eckpunkte einer tragfähigen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Potenziale, die in der Nutzung von Energie- und Stoffkreisläufen liegen, können abhängig von Branchen und deren Nut-

6 vgl. insbesondere zu Anfälligkeiten und Anpassungsmöglichkeiten für Gewerbegebiete: StädteRegion Aachen (Hrsg.) (2012): Klimagerechte Gewerbeflächen im Klimawandel. klimAix-Leitfaden zum Umgang mit Klimatrends und Extremwettern. http://www1.isb.rwth-aachen.de/klimaix/downloads/KlimaixLeitfadenDownload.pdf; abgerufen am 20.02.2020 7 vgl. BBSR (Hrsg.) (2016): Anpassung an den Klimawandel in Stadt und Region – Forschungserkenntnisse und Werkzeuge zur Unterstützung von Kommunen und Regionen.

zungsanforderungen unterschiedlich genutzt werden – z. B. durch Wärmegewinnung aus Abwassernetzen oder die Nutzung von Prozesswärme. Hierfür sind entsprechende organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.

3.2.5 Neue Mobilität

Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung werden als die drei wesentlichen Eckpfeiler innovativer Verkehrskonzepte angesehen. Elektromobilität und multimodale Mobilität werden, wenn auch möglicherweise verzögert gegenüber anderen Sektoren, auch die zukünftigen Wirtschaftsverkehre prägen. Im Nahbereich der Citylogistik wird beispielsweise der Einsatz von Lastenfahrrädern im Wirtschaftsverkehr deutlich an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig geht es zum Zweck einer effizienteren Flächennutzung auch darum, die derzeit vielfach noch enormen Flächenbedarfe für den ruhenden Verkehr deutlich zu reduzieren. Zentrale, mehrgeschossige Parkierungsanlagen für Autos und dezentrale Fahrradhäuser, die mit Serviceeinrichtungen wie Ladestationen für E-Fahrzeuge (Pedelecs, Elektroautos) und beispielsweise Fahrradwartungstools und Umkleidemöglichkeiten ausgerüstet sind, können Bausteine zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte sein.

Zentral gelegene Lkw-Warteflächen, die in das Rampenmanagement der Unternehmen eingebunden sind und Sozial-/ Sanitärräume für LKW-Fahrer aufweisen, können zu einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs in den Gewerbegebieten beitragen.

Faktoren wie die ortsdurchfahrtsfreie Anbindung an den überregionalen Verkehr werden auch in Zukunft ihre Bedeutung behalten. Parallel dazu ist eine leistungsfähige ÖPNV-Erschließung ein wichtiger Beitrag zur Förderung des Umweltverbundes und sollte bereits heute als Selbstverständlichkeit angesehen werden.

EXKURS

Fallbeispiel Logistik

Die in diesem Kapitel skizzierten grundlegenden Trends werden ergänzt und teilweise überlagert

von branchenspezifischen Veränderungen und Umbrüchen. Diese können in diesem Rahmen nicht

dezidiert dargestellt werden. Am Beispiel der Logistik soll jedoch beispielhaft skizziert werden,

welche Implikationen – insbesondere auf die Flächennachfrage – der sich vollziehende Wandel von

Distributionsprozessen hat.

Die Logistik, ein besonders bedeutender Flächennachfrager auch in Nürnberg, verändert sich in

Zeiten der digitalen Transformation sowie des weiter expandierenden Online-Handels stark. Sich

signifikant verkürzenden Lieferfristen und eine weitere Zunahme der Paketmengen sind die Auslö-

ser, die eine tiefgreifende Veränderung von Logistikprozessen erforderlich machen.

Das Konzept des Lagerhauses, in das für längere Zeit Waren eingelagert werden, verschwindet

mehr und mehr zugunsten von Distributions- und „schnelldrehenden“ Umschlagplätzen verschie-

denster Größenordnung mit erheblich verkürzten Durchlaufzeiten. Ohne eine umfassende Techni-

sierung ist dieser Wandel nicht denkbar: In den Distributionszentren müssen Bestände selbststän-

dig in Echtzeit erfasst und ihrer weiteren Bestimmung zugeführt werden. Dies erfordert eine um-

fassende Automatisierung durch Roboter und fahrerlose Transportsysteme.

Der wachsende Bedarf an Fullfillment-Centern in immer größeren Dimensionen sowie an einem

dichteren Netz aus Umschlagzentren zur schnelleren Bedienung der „letzten Meile“ (Same Day- /

Same Hour-Delivery) führt dazu, dass Logistikimmobilien wieder näher an den Kunden heranrü-

cken.

Um ressourcenschonend und mit möglichst wenig Umweltbelastung für die Städte die Güterver-

sorgung sicherstellen zu können und die steigenden Verkehrsströme zu reduzieren, bilden sich auf

Kooperation von Händlern und Logistikern basierende „Logistik-Hubs“ vor den Toren der Stadt –

Verteilzentren für die Distribution in die Städte auf schnellstem Wege.

In der Stadt selbst erfolgt dann eine Lieferung noch nicht kommissionierter Ware außerhalb der

Stoßzeiten zu lokalen, urbanen Fulfillment-Centern. Dort wird die Ware kommissioniert und am

Folgetag etwa per Cargo Bike ausgeliefert. Ergänzt wird das System um kleinere Mikro-Hubs, Pa-

ketabholstationen mit einer Fläche von 40 bis 200 m². Voraussetzung ist die Bereitstellung von

Bestandsflächen für die urbanen Fulfillment-Center sowie die Mikro-Hubs.

Logistikfläche ist damit nicht zuletzt dort, wo sie am schwierigsten zu bekommen ist, besonders

nachgefragt: In der Nähe von oder sogar in den urbanen Zentren. Als Reaktion auf den Mangel an

verfügbaren Grundstücksflächen wird auch in der Logistik eine höhere Ausnutzung des zur Verfü-

gung stehenden Baulandes erforderlich, etwa durch die Entwicklung vollwertiger mehrgeschossi-

ger Logistikgebäude mit äußeren Rampen und schwerlastfähigen Rangierflächen, um alle Ebenen

ähnlich einer ebenerdigen Fläche nutzen zu können, oder mit leistungsfähigen Aufzugsystemen.

Die Alternative dazu wäre die Akzeptanz größerer Distanzen zu den errechneten optimalen Stand-

orten – was zusätzliche Verkehre und Umweltbelastungen bedeutet.

3.3 Umsetzung

Die Schaffung zukunftsfähiger Gewerbestandorte erfordert ein Zusammenspiel verschiedenster Akteure. Die Kommune kann hier etwa durch die rechtliche Rahmensetzung Weichen in die richtige Richtung stellen, es bedarf jedoch auch der Unternehmen, die gewillt sind, die in einer Erneuerung von Standorten oder in der Realisierung innovativer Konzepte liegenden Potenziale zu heben. Im Folgenden sollen einige Aspekte angerissen werden, welche die Entwicklung nachhaltiger Standorte befördern können.

Die Einrichtung einesGewerbegebietsmanagements ist für die Ziel- und Qualitätssicherung unerlässlich. Es handelt sich dabei um eine Schnittstellenfunktion, die etwa lokale (Unternehmens-) Netzwerke initiiert und begleitet, als Schnittstelle zur kommunalen Verwaltung fungiert, Impulse setzt, Beratung anbietet etc. In den Niederlanden ist die Etablierung dieser durch die Unternehmen finanzierten Standortmanagements Standard. Im Bestand kann die Bildung von "Working Area Improvement Districts (WID)" oder die Verfolgung ähnlicher Konzepte ein sinnvolles Instrument sein.

Neben dem Bebauungsplan stellt die Grundstücksvergabe das wichtigste Instrument dar, mittels dessen die Kommune Einfluss auf die Nutzung von Grundstücken nehmen kann. Dies setzt natürlich voraus, dass die Kommune selbst etwa über einenZwischenerwerb als Verkäuferin auftreten kann. Über gestaffelte Preismodelle, die beispielsweise besonders flächensparende oder in anderer Hinsicht nachhaltige Vorhaben honorieren, können etwa höhere Baukosten für die Investoren ausgeglichen werden. Die Kommunen profitieren dann von einer besseren Flächenausnutzung. Es ist sicherzustellen, dass der kommunale Zwischenerwerb nicht selbst preistreibend wirkt, um etwa die Nachfrage innovativer, jedoch noch wenig kapitalstarker und damit preissensibler Unternehmen nicht einzuschränken. Konzeptvergaben bieten weitreichende Möglichkeiten, durch eine Abkehr vom Höchstpreisverfahren den Zuschlag auf das „beste“ Konzept zu geben, welches beispielsweise eine besonders effiziente Flächennutzung beinhaltet.

Gerade im Hinblick auch auf immer kürzere Nutzungszyklen von Gewerbeimmobilien wird es aus kommunaler Sicht zunehmend wichtig, langfristige Zugriffsmöglichkeiten auf Flächen zu sichern. Es sollte geprüft werden, ob strategisch wichtige Standorte oder Gebiete eher verpachtet anstatt

verkauft werden, wie es etwa in vielen Hafengebieten oder Güterverkehrszentren gängige Praxis ist. Auch die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht oder die Sicherung kommunaler Vorkaufsrechte kann sinnvoll sein.

Der sorgsame Umgang mit Ressourcen ist vor dem Hintergrund, dass zukunftsorientierte Unternehmen nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch sozial agieren, wichtiger Baustein derIdentitätsund Imagebildung von Gewerbestandorten und sollte daher auch in der Vermarktung konsequent eingesetzt werden. Ein zukunftsorientiertes Standortprofil erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes selbst wie auch diejenige der ansässigen Unternehmen. Die Imageeffekte kommen dem gesamten Wirtschaftsstandort zugute und Unternehmen profitieren bei der Fachkräftesuche bzw. sicherung von einem attraktiven Umfeld.

EXKURS

Gewerbeparks in der Stadt von übermorgen

Die im Auftrag des BBSR im Zeitraum 2016-2018 erstellte Studie „Nachdenken über die Stadt von

übermorgen“8 wirft einen Blick auf mögliche Auswirkungen bereits heute absehbarer Trends auf

die langfristige Entwicklung von Städten – also die „Stadt von übermorgen“. Manche der aufge-

zeigten Wirkungen erscheinen vielleicht aus heutiger Perspektive überzeichnet, manche werden

zum Teil in Ansätzen bereits Realität – allen gemein ist jedoch, dass sie auf tatsächlich beobacht-

baren Trends basieren. Die Darstellung an dieser Stelle soll deutlich machen, wie sehr sich Ge-

werbegebiete in Zukunft möglicherweise von dem unterscheiden, was wir heute vor Augen haben,

wenn wir diese betrachten.

„Automatisierung, Robotik, Digitalisierung und Algorithmisierung bestimmen Produktions- und Logistikab-

läufe in den Gewerbeparks. (Mini-) Roboter unterstützen eine massive Flexibilisierung der Produktions- und

Montageprozesse. Produktionsstraßen sind kurzfristig umprogrammierbar und können sehr unterschiedliche

Produkte hintereinander herstellen. Unternehmen kooperieren, um hohe Investitions- und Instandhaltungs-

kosten zu teilen und bilden Produktionsnetzwerke (insbesondere um unwirtschaftliche „Leerläufe“ zu vermei-

den). Bei der Zusammensetzung der ansässigen Unternehmen achtet man in Gewerbeparks auf entspre-

chende Kompatibilität. Wo dies nicht möglich ist, sourcen Unternehmen ihre Produktion an logistisch zentrale

Produktionsstättenbetreiber aus.

Kleine, saubere Produktionsanlagen und 3D-Druck haben Platz in freien City-Handelsflächen gefunden. Indi-

vidualisierte Konsumgüter werden vor Ort produziert (gedruckt oder endmontiert) und den Konsumenten in-

nerhalb kürzester Zeit übergeben bzw. an den Ort ihrer Wahl zugestellt.

Produktionsabläufe – insbesondere die relativ sauberen – sind nicht mehr ortsgebunden und lassen sich

räumlich flexibel und kurzfristig aufbauen. Klimatische Bedingungen, Verfügbarkeit von Personal oder Roh-

stoffen, Nähe zu Absatzmärkten sowie Energie- oder Raumkosten sind wichtige Entscheidungsparameter für

die „wandernden Fabriken“. Kurzfristige Mietverträge, beschleunigte Genehmigungsverfahren sowie einfa-

che und flexible Produktionsgebäude gehören zum Basisangebot der Gewerbeparks.

Gewerbeparks kommen fast ohne Menschen aus. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in Dienstleistungs-

und Gewerbeunternehmen ersetzt in signifikantem Maße menschliche Arbeit. Produktion, Lagerung und Ver-

sandprozesse laufen größtenteils automatisch und aus der Ferne gesteuert. Büroflächen sind aus den Ge-

werbeparks verschwunden. Produktions-und Lagerungsflächen sind minimiert bzw. es wird, wo es möglich

8 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.) (2019): Nachdenken über die Stadt von übermorgen. BBSR-Online-Publikation Nr. 11/2019

ist, vertikal gestapelt. Insgesamt ist der Flächenbedarf für Gewerbe und Dienstleistung deutlich zurückge-

gangen. Alle vor- und nachgelagerten Tätigkeiten der Unternehmen sind in die Stadtkerne verlagert (kurze

Wege) oder werden in Heimarbeit von zu Hause erledigt.

Kreislaufwirtschaft mit regionalem Fokus und umweltfreundliche Herstellungsprozesse sind grundlegende

Vorgaben in Gewerbeparks. Recycling bzw. Rückführung von Wertstoffen werden mitgedacht. Umfassende

Umweltanforderungen, steigendes Gesundheitsbewusstsein sowie Transparenz- und Nachhaltigkeitsansprü-

che bei den Konsumenten begründen diese Haltung im Gewerbe.

Zur Vermeidung von Stadtverkehr und Emissionen koordiniert die Stadt ihre komplette Versorgung mit Gütern

über spezifische Hubs. Die innere Stadt wird integriert beliefert; für einzelne Zusteller ist der Zugang gesperrt.

Warenlieferungen kommen gebündelt in den Hubs an, werden dort unter Effizienzaspekten auf innerstädti-

sche Verkehrsnetze weitergeleitet. Dies kann über U-Bahnen ebenso erfolgen wie über Flugdrohnen oder

Elektrofahrzeuge.“9

3.4 Fazit

In diesem Kapitel wurden verschiedene Trends mit ihren Auswirkungen auf die Gewerbeflächennachfrage skizziert. Wie eingangs erläutert, wird es auch in Zukunft nicht die eine, zukunftsfähige Fläche geben, die den Anforderungen aller denkbaren Nachfrager genügt. Auch in Zukunft wird es noch Bedarf an klassischen Gewerbestandorten geben, an denen sich beispielsweise der Baustoffhändler neben der Gerüstbaufirma ansiedeln kann. Auch zukünftig ist es daher für die Stadt Nürnberg wichtig, ein ausdifferenziertes Flächenangebot bereitzuhalten, das den vielfältigen Standortanforderungen von Unternehmen entspricht. Insofern werden sich nicht alle der hier umrissenen Anforderungen für sämtliche Gewerbestandorte gleichermaßen stellen. Andere wiederum, etwa die Anpassung an die Folgen des Klimawandels oder die Reduzierung der Verkehrsbelastungen, besitzen Relevanz für alle Gewerbegebietstypen.

Schaut man jedoch auf zukünftige Wachstumsbranchen, auf innovative, zukunftsfähige Betriebe, so gewinnen die dargestellten, neu zu gewichtenden Standortfaktoren eine besondere Bedeutung und sollten bei der Weiter- oder Neuentwicklung von Gewerbestandorten in Nürnberg Berücksichtigung finden.

Zusammengefasst zeichnen sich zukunftsfähige Gewerbestandorte insbesondere durch folgende Merkmale aus:

 intelligente, effiziente Flächennutzung  umweltfreundliche, leistungsfähige technische Infrastruktur (Mobilität, Telekommunikation, Energieversorgung)  attraktive Gestaltung und hochwertige Grünräume  Angebot an Sozial-, Freizeit- und Nahversorgungseinrichtungen  Resilienz bezüglich zunehmender Wetterextreme  Nutzung von Energie- und Stoffkreisläufen  Zentralisierung von (Service-) Einrichtungen

9 ebd., S. 79

4 Entwicklung des Gewerbeflächenbedarfs

4.1 Einführende Überlegungen

Seit längerer Zeit werden in größeren und kleineren Städten Deutschlands Gewerbeflächenkonzepte, Stadtentwicklungskonzepte Gewerbe oder auch Masterpläne Gewerbeflächen erstellt. Obwohl es dabei große Unterschiede zwischen den jeweils verfolgten Ansätzen gibt, lässt sich doch gemeinsam für alle diese Konzepte feststellen:

  1. Die Konzepte enthalten in der Regel eine ausführliche Auseinandersetzung mit der gewerblichen Nutzung in den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten, d. h. mit den Nutzungen in GE- und GI-Gebieten. Der Umfang der genutzten Gewerbe- und Industrieflächen, mögliche Flächenreserven, brachliegende Flächen etc. bilden die Angebotsseite der Betrachtung der Gewerbeflächensituation. 2. Die Nachfrageseite wird in der Regel in sog. Gewerbeflächenbedarfsanalysen erfasst. Dabei wird der Begriff Gewerbeflächenbedarf faktisch mit dem Begriff der zukünftigen Gewerbeflächennachfrage gleichgesetzt. Gewerbeflächenbedarfsprognosen basieren immer auf den Trends der Nachfrage nach bisher nicht genutzten Gewerbe- und Industrieflächen in der Vergangenheit. In der Prognose geht es daher auch immer um die zukünftige Nachfrage nach bisher nicht genutzten Flächen. 3. Die Ergebnisse der prognostizieren Nachfrage nach neuen Gewerbe- und Industrieflächen werden dem Bestand an Gewerbe- und Industrieflächen gegenübergestellt. Ist die prognostizierte Nachfrage größer als der vorhandene festgestellte Bestand, muss die Frage erörtert werden, wie der prognostizierte Bedarf gedeckt werden kann. Dabei gibt es häufig Empfehlungen zu einer verstärkten Politik der Wiedernutzung von Industriebrachen, zur Vergrößerung und Arrondierung vorhandener Gewerbe- und Industriegebiete, zur Sicherung von Standorten bestehender Gewerbe- und Industriebetriebe, zur Gewerbeinnenentwicklung usw. Regelmäßig geht es aber auch um den Bedarf zur Entwicklung neuer Gewerbe- und Industriestandorte. 4. Bei Gewerbeflächenkonzepten geht es insbesondere um den Umfang an Gewerbe- und Industrieflächen, die für Nutzungen bereitgehalten werden müssen, die planungsrechtlich eine GE- / GI-Gebietsausweisung benötigen. Dazu gehören kleine und mittlere Gewerbe- und Industriebetriebe, produzierende Handwerksbetriebe, gewerbliche und industrielle Großbetriebe, Großhandelsbetriebe, Verkehrs- und Logistikbetriebe, die immer noch einen großen Teil der gewerblichen Arbeitsplätze in einer Stadt stellen und um die sich die Verantwortlichen der Stadtentwicklung in besonderer Weise kümmern sollten. Dies resultiert aus der Tatsache, dass diese Nutzungen ohne die erforderlichen planungsrechtlich abgesicherten Flächen- und Gebietsausweisungen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt, damit in ihrem Bestand gefährdet sind und möglicherweise deshalb ihren Standort und ihre Region verlassen müssen. In Gewerbegebieten sind zwar auch Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig, dennoch fokussieren Gewerbeflächenkonzepte und die enthaltenen Gewerbeflächenbedarfsanalysen vornehmlich auf Flächen für Betriebe, die auf eine GE- / GI-Flächenausweisung angewiesen sind. In Anpassung an die Planungsrealität wird dabei auch an Flächen für Bürobetriebe gedacht, aber in der Regel sind nur untergeordnete Flächenanteile für sie vorgesehen.

Weil es für die Diskussion um die Gewerbeflächenbedarfsprognose für Nürnberg von Bedeutung ist, sei an dieser Stelle als möglicher Rahmen für die Betrachtungen in Nürnberg ein Überblick über die Ergebnisse von Gewerbeflächenuntersuchungen in sieben Großstädten Deutschlands dargestellt.

Hannover: Hier existiert eine Gewerbeflächenbedarfsfestlegung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 11 ha pro Jahr.10 Dabei handelt es sich um Gewerbeflächenbedarf für klassische Gewerbebetriebe; Flächen für großflächige Logistik- und Distributionsbetriebe sind darin nicht enthalten. Ein neueres Gewerbeflächenmonitoring aus dem Jahr 2014 spricht von einer jährlichen Gewerbeflächennachfrage von 17,6 ha pro Jahr.11

München: Das Büro Planquadrat aus Dortmund hat im Jahr 2013 im Auftrag der Stadt München eine Gewerbeflächenbedarfsprognose mittels GIFPRO für die Stadt München erstellt.12 Darin wurde ein Gewerbeflächenbedarf von 120-170 ha für die Zeit von 2015 bis 2030 berechnet. Das entspricht8,0 bis 11,3 ha pro Jahr.

Hamburg: Im Rahmen der Erarbeitung einer Gewerbeflächenkonzeption für die Metropolregion Hamburg wurde ein Gewerbeflächenbedarf von 22 ha pro Jahr für die Zeit von 2010 bis 2025 festgestellt.13 Auch hierbei kam die GIFPRO-Methode zur Anwendung.

Bremen: Das Gewerbeentwicklungsprogramm der Stadt Bremen aus dem Jahr 2013 spricht von einem Gewerbeflächenbedarf von25 bis 35 ha pro Jahr.14

Düsseldorf: Nach Berechnungen der Bezirksregierung Düsseldorf beträgt der Gewerbeflächenbedarf der Stadt Düsseldorf18 bis 26 ha pro Jahr.15 Dieser Bedarf wurde mit einer sog. Handlungsspielraummethode einerseits und der GIFPRO-Methode andererseits berechnet.

Dortmund:Hier wurde einGewerbeflächenbedarf von 24 ha pro Jahrfestgestellt.Der Bedarf wurde berechnet im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr für die Metropolregion Ruhrgebiet.16 Dabei wurde eine eigene Methode zugrunde gelegt, die unter Verwendung von GIFPRO, der Handlungsspielraummethode und anderer Ansätze entwickelt worden ist.

Essen: Für die Stadt Essen wurde ein Gewerbeflächenbedarf von 17 ha pro Jahr ermittelt. Der Bedarf wurde vom Regionalverband Ruhr mit derselben Methode wie in Dortmund im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans Ruhr für die Metropolregion Ruhrgebiet errechnet.17

Es ist deutlich, dass in den Großstädten Deutschlands im Rahmen der Diskussionen um die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung in der Regel von einem Gewerbeflächenbedarf zwischen 11 und 25 ha pro Jahr ausgegangen wird. Diese Festlegungen stellen einen Rahmen dar, in dem wahrscheinlich auch der zu ermittelnde Gewerbeflächenbedarf in Nürnberg liegen wird.

10 Leitlinien für die Gewerbeentwicklung 2012-2020. https://e-government.hannover-stadt.de/lhhSIMwebdd.nsf/2547DF29F419A3E6C1257A0F004B482B/$FILE/1445-2012_Anlage1.pdf; Zugriff am 15.09.2019 11 Gewerbefächenbedarf gestaltet sich rückläufig. Deister Echo – Die Internetzeitung für Barsinghausen. https://deister-echo.de/gewerbeflaechenbedarf-gestaltet-sich-ruecklaeufig/; Zugriff am 20.09.2019 12 Hans-Werner Bonny, Planquadrat Dortmund: Kurzfassung des Gutachtens: Gewerbeflächenbedarf der Stadt München. Prognose für den Zeitraum 2013 bis 2030, München / Dortmund, Oktober 2013, https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4293161.pdf; Zugriff am 15.09.2019 13 CIMA Projekt + Entwicklung GmbH; NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung; NORD/LB Regionalwirtschaft; Planquadrat Dortmund GbR: Gewerbeflächenkonzeption für die Metropolregion Hamburg (GEFEK), Hamburg 2011, S. 45 14 Freie Hansestadt Bremen, Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (Hrsg.): Gewerbeentwicklungsprogramm der Stadt Bremen 2010, ein Beitrag zum Strukturkonzept Land Bremen 2015, Bremen 2013, S. 11. https://zukunft.bremen.de/wp-content/uploads/2017/09/gewerbeentwicklungsprogramm-bremen- 2020.pdf; Zugriff am 16.09.2019 15 Bezirksregierung Düsseldorf (Hrsg.): Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs in der Planungsregion Düsseldorf, Düsseldorf, 22. März 2012, S. 7. https://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/Infoveranstaltung22032012/pdf/vortrag_brincker.pdf; Zugriff am 16.09.2019 16 Regionalverband Ruhr, Bereich Planung und Metropole Ruhr (Hrsg.): ruhrFIS – Siedlungsflächenbedarfsberechnung. Ermittlung der gewerblich-industriellen Flächenkontingente, Essen 2016, S. 16 17 ebd.

4.2 Ältere Untersuchungen zum Gewerbeflächenbedarf in Nürnberg

4.2.1 Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006

Im Flächennutzungsplan (FNP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 wird der künftige Gewerbeflächenbedarf „für eine ausdrücklich angebotsorientierte Wirtschaftspolitik in einem Korridor von 15-20ha pro Jahr Nettobaufläche“18 angesetzt. Im Vorentwurf des FNP aus dem Jahr 2000 wurde noch von einem jährlichen Gewerbeflächenbedarf von24-28 ha ausgegangen.

4.2.2 Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025

In ihrem Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 kommen die Autoren, das Büro Georg Consulting und das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut, zu dem Ergebnis, dass in Nürnberg im Zeitraum von 2014 bis 2025 je nach Szenario ein Bedarf an Gewerbeflächen zwischen 110 und 146 ha besteht. Das bedeutet, dass der Gewerbeflächenbedarf im Durchschnitt9,2 bis 12,2 ha pro Jahr betragen soll.19

Zur Ermittlung dieser Zahlen sind die Autoren von den Daten zu Kauffällen für gewerbliche Bebauung bei unbebauten Grundstücken ausgegangen. Festgehalten und veröffentlicht werden diese Zahlen jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg. Die Zahlen über die jährlichen Verkäufe wurden in ein Modell eingespeist, auf dessen Basis dann quantitative Szenarien für die Entwicklung des Gewerbeflächenmarktes in Nürnberg berechnet worden sind. Wie die Ergebnisse im Einzelnen zustande gekommen sind, ist dem Gutachten nicht zu entnehmen. Der Prognosewert liegt unter dem Durchschnitt der Flächenumsätze von 13,7 ha pro Jahr bei unbebauten Gewerbegrundstücken in Nürnberg, wie er vom Gutachterausschuss für die Zeit von 1992 bis 2013 ermittelt worden ist.20 Er entspricht mit 8,9 ha pro Jahr eher dem Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2013.

In den Daten über die Verkäufe in GE- und GI-Gebieten spielen Käufe von Logistikbetrieben nur eine geringe Rolle. Die Nachfrage nach Logistikflächen wurde in den von den Gutachtern betrachteten Jahren vor allem durch Logistikflächen im GVZ Hafen Nürnberg befriedigt. Mit Hilfe der Auswertung von Maklerberichten zum regionalen Logistikmarkt ermittelten die Gutachter eine Nachfragespanne im Zeitraum 2007 bis 2013 von 21 bis 63 ha pro Jahr für die regionale Logistikregion. Im GVZ Hafen Nürnberg wurden 6,0 bis 7,0 ha pro Jahr in Anspruch genommen. Diese Werte stellen gleichzeitig auch die Prognosewerte für den zukünftigen Flächenbedarf an Logistikflächen dar.

Fügt man beide Prognosewerte zusammen, ergibt sich ein jährlicher Flächenbedarf von rd. 16 ha. Von 2016 bis 2025 errechnet sich somit ein Flächenbedarf von 160 ha unbebauter Fläche insgesamt (ohne Berücksichtigung einer Wiedernutzungsquote).21

18 Stadt Nürnberg, Baureferat (Hrsg.) Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan, Nürnberg, 8. März 2006, S. 76; https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtplanung/broschueren/fnp_erlaeuterungsbericht.pdf; Zugriff am 15.09.2019 19 Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 – Ergebnisbericht Februar 2015. Herausgegeben vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut und Georg Consulting Immobilienwirtschaft/Regionalökonomie. Gutachten im Auftrag des Wirtschaftsreferates der Stadt Nürnberg, Wirtschaftsförderung Nürnberg, Nürnberg 2015 20 ebd., S. 85 21 https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/nurnberg-fehlen-160-hektar-gewerbeflachen-1.4218941; Zugriff am 20.09.2019

4.3 Gewerbeflächenumsätze in Nürnberg

Zur Ermittlung des Umfanges der jährlichen Gewerbeflächenverkäufe, genauer der Verkäufe von gewerblich genutzten Flächen innerhalb der festgesetzten gewerblichen Bauflächen des Flächennutzungsplanes, kommen zwei Quellen in Frage: Zum einen eine Statistik zur Vermarktung städtischer Flächen, zum anderen die Verkaufsfälle, wie sie vom Gutachterausschuss Nürnberg erfasst und jährlich veröffentlicht werden. Die Ergebnisse der Auswertung beider Quellen werden im Folgenden dargestellt.

4.3.1 Gewerbeflächenverkäufe durch die Stadt Nürnberg

Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse beruhen auf einer besonderen Auswertung der durch das Liegenschaftsamt bereitgestellten Daten zur Vermarktung städtischer Flächen. Danach wurden seitens der Stadt Nürnberg in den Jahren von 2009 bis 2018 insgesamt 113.531 m2, also 11,4 ha Gewerbeflächen verkauft. Dies entspricht einem Wert von nur 1,1 ha pro Jahr. Dabei schwanken die jährlichen Verkäufe sehr stark (vgl. Abbildung 2).

40.000 7 6 34.616 35.000 6 5 5

25.000 4 4 4 19.978 20.000 3 3 15.408 3 15.000 13.092 2 12.075 8.847 2

5.000 1 1.149 2.482 0 0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Quelle: Wirtschaftsförderung Nürnberg

Abbildung 2: Gewerbeflächenverkäufe der Stadt Nürnberg 2009-2018

In den Jahren 2009 bis 2011 blieben die jährlichen Gewerbeflächenverkäufe deutlich unter 1 ha. Im Jahr 2009, dem Jahr der Finanzkrise, wurden nur rd. 1.449 m2 verkauft. Eine deutliche Erholung gab es in den Jahren 2012 bis 2014 mit Gewerbeflächenverkäufen von deutlich über einem Hektar jährlich. Im Jahr 2015 wurde überhaupt keine Gewerbefläche durch die Stadt Nürnberg veräußert; dann stiegen die Verkaufszahlen wieder an. Im Jahr 2018 wurden mehr als 34.000 m2 verkauft. Dieser beträchtliche Umfang resultierte allerdings aus drei Großverkäufen mit einem Gesamtumfang von 30.000 m2 im Gewerbegebiet Höfen und lässt somit keine Rückschlüsse auf einen Trend zu. Nach Auskunft des Liegenschaftsamtes im Juni 2020 lag der Umfang der Gewerbeflächenverkäufe 2019 wieder im Bereich um 1,2 ha. )2m( ztasmunehcälF elläfsfuakreV Gewerbeflächenverkäufe der Stadt Nürnberg

Verkaufte Flächen nach Branchengruppen

Logistik; 6,0% Handel; 3,5%

Produktion; 32,8%

Dienstleistungen; 57,7%

Abbildung 3: Verkaufte Flächen nach Branchengruppen 2009-2018

Die Daten des Liegenschaftsamtes erlauben es, die verkauften Flächen nach Branchengruppen zu differenzieren (vgl. Abbildung 3). Die Stadt Nürnberg hat in den Jahren 2008 bis 2018 demnach beinahe 58 % der vermarkteten GE- und GI-Flächen an die Branchengruppe Dienstleistungen verkauft. Das ist insofern erwähnenswert, als die förmlich ausgewiesenen GE- und GI-Flächen vorrangig für Unternehmen gedacht sind, die einen etwas höheren Störgrad aufweisen als reine Dienstleistungsunternehmen, wobei mit Dienstleistungsbetrieben im Wesentlichen Bürobetriebe gemeint sind. Die besondere Bedeutung dieser Dienstleistungsunternehmen für Nürnberg hat offensichtlich dazu beigetragen, dass sich derartige Unternehmen verstärkt in GE- und GI-Gebieten angesiedelt haben. Die Produktionsunternehmen haben etwa 33 % der Flächen und damit ebenfalls einen erheblichen Teil gekauft. Vergleichsweise niedrig ist der Anteil der an Logistik- und Handelsunternehmen verkauften Flächen. Die Zahlen legen nahe, dass die üblicherweise große lokale Nachfrage dieser Branchengruppen auf andere Standorte verwiesen worden ist. Dies entspricht den Vorgaben des Nürnberger Einzelhandelskonzeptes, nach dem „[…] Gewerbeflächen den eigentlich dort vorgesehenen gewerblichen Nutzungen (Handwerk und produzierendes Gewerbe) vorgehalten werden [sollen]“.22

Verkaufte Flächen nach Mobilitätstypen

Neuansiedlungen; 19,7%

Betriebserweiterungen; 42,0%

Betriebsverlagerungen; 38,3%

Abbildung 4: Verkaufte Flächen nach Mobilitätstyp 2009-2018

Die Auswertung der Gewerbeflächenverkäufe macht es auch möglich, die verkauften Flächen den verschiedenen Mobilitätstypen zuzuordnen (vgl. Abbildung 4). Danach liegt der Prozentsatz der für Neuansiedlungen verkauften Flächen bei 19,7 %, der Anteil der Flächen für Betriebsverlagerungen bei 38,3 % und der Prozentsatz der für Betriebserweiterungen verwendeten Flächen bei 42,0 %. An diesen Zahlen ist der hohe Prozentsatz der für Erweiterungen verkauften Gewerbeflächen auffällig.

22 Einzelhandelskonzept der Stadt Nürnberg (2013), S. 28

Sofern Betriebe dafür benachbarte Flächen in Anspruch nehmen können, stellt dies einen praktikablen Weg dar, Wachstumsprozesse zu bewältigen, da es auf diesem Weg möglich ist, den jeweiligen Betrieb an einem Standort zusammen zu halten. Der hohe Anteil an Betriebserweiterungen kann jedoch auch Anzeichen dafür sein, dass wachsende Betriebe Probleme haben, in Nürnberg hinreichend große, zusammenhängende Flächen für eine Verlagerung zu finden und somit gezwungen sind, Betriebsteile zu „stückeln“.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Zuordnung der Flächenverkäufe zu den einzelnen Mobilitätstypen keine einheitlichen Definitionen bzw. Kriterien zugrunde lagen, so dass gewisse Fehler bei den Prozentangaben nicht auszuschließen sind. Außerdem bilden die Daten insofern nicht die tatsächliche Gesamtnachfrage ab, da sich zum einen nur ein geringer Anteil an Flächen im städtischen Eigentum befand bzw. durch die Stadt vermarktet wurde und die Stadt zum anderen in der Vergangenheit bereits Auswahlkriterien in der Flächenvermarktung – auch ohne formelle Festlegung

grad des anzusiedelnden Betriebs, die mit einer Ansiedlung verbundenen Arbeitsplatzeffekte oder der jeweilige Deckungsgrad zum Profil bzw. zur Struktur des Standortes.

4.3.2 Gewerbeflächenverkäufe nach Daten des Gutachterausschusses

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind durch das Baugesetz geschaffene Kollegialgremien von Immobiliensachverständigen zur Verbesserung der Transparenz auf den Immobilienmärkten der Gemeinden und Gemeindeverbände.23 Um diese Transparenz herzustellen, erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.24

Diese Verträge werden unter dem Gesichtspunkt der Bodenwerte ausgewertet und in der sog. Kaufpreissammlung zusammengefasst. Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten, für die Erstellung von Grundstücksmarktberichten und für die Beantwortung von Fragen zu Bodenrichtwerten etc. Bei den Gutachterausschüssen handelt es sich um vom Land Bayern eingerichtete Ausschüsse, also nicht um Gremien der jeweiligen Kommunen.25

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg gibt die Nürnberger Grundstücksmarktberichte heraus, so im März 2018 den Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2017.26 Hier finden sich u. a. Informationen zu der Anzahl der Kaufverträge sowie zum Flächenund Geldumsatz, aus denen die Nachfragesituation auf dem örtlichen Gewerbeflächenmarkt erschlossen werden kann. Dabei wird unterschieden zwischen Kaufverträgen für unbebaute Grundstücke und solchen für bebaute Grundstücke.

4.3.2.1 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke

In der folgenden Abbildung 5 finden sich Angaben zu den Kaufverträgen für unbebaute Grundstücke zur gewerblichen Bebauung. Dabei handelt es sich ausdrücklich um baureife Grundstücke in Gewerbe- und Industriegebieten, die bis zum Kaufvertrag noch unbebaut waren.

Von 2009 bis 2018 wurden insgesamt 113 Kaufverträge für unbebaute Grundstücke geschlossen, d. h. im Durchschnitt elf Kaufverträge pro Jahr für eine Bebauung in Gewerbe- und Industriegebieten. Dabei schwankt die Zahl von Jahr zu Jahr. Besonders hoch war die Zahl mit 23 Kaufverträgen im Jahr

23 http://www.gutachterausschuesse-bayern.de/gutachterausschuesse/; Zugriff am 22.09.2019 24 http://www.gutachterausschuesse-online.de/; Zugriff am 22.09.2019 25 https://www.juraforum.de/lexikon/gutachterausschuss; Zugriff am 22.09.2019 26 Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2017, Nürnberg, a. a. O.

2011 – zwei Jahre nach dem Krisenjahr 2009, in dem nur sieben Kaufverträge geschlossen wurden. Noch weniger Kauffälle gab es nur im Jahr 2017. Im Jahr 2018 wurden wieder zwölf Kaufverträge geschlossen, etwas mehr als der jährliche Durchschnitt.

Es sei erwähnt, dass die Daten zu den Kaufverträgen für bisher unbebaute Flächen in GE- und GI- Gebieten der Stadt Nürnberg, wie sie im Nürnberger Grundstücksmarktbericht veröffentlicht wurden, keine Informationen über die nachfragenden Branchen enthalten.

200.000 23 25

160.000 174.000 20

120.000 112.000 107.000 15 100.000 11 80.000 8 66.000 12 10 7 59.000 60.000 6

40.000 27.000 5

0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Quelle: Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2017, S, 19f; die Daten für 2018 wurden vom Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt

Abbildung 5: Kaufverträge über unbebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung in Gewerbe- und Industriegebieten 2009-2018

Im Rahmen der 113 Kaufverträge wurden von 2009 bis 2018 Flächenumsätze von 750.000 m2 getätigt. Das bedeutet, dass im Mittel 7,5 ha baureife, unbebaute Grundstücke pro Jahr für eine neue gewerbliche Bebauung ver- und gekauft worden sind. Die höchsten Flächenumsätze mit 17,4 ha wurden im Jahr 2011 getätigt. Flächenumsätze mit mehr als 10 ha gab es auch in den Jahren 2014, 2016 und 2018. Die niedrigsten Flächenumsätze wurden in den Jahren 2013 und 2017 mit Umsatzzahlen von 2,1 und 2,3 ha verzeichnet.

Vergleicht man die Angaben über die Flächenverkäufe, wie sie vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Stadt Nürnberg erfasst worden sind, mit den Angaben des Liegenschaftsamtes, dann zeigt sich, dass die Entwicklung von Gewerbeflächen primär durch Private erfolgt. Das wird insbesondere auch dann deutlich, wenn man die Verkäufe von unbebauten Grundstücken für eine gewerbliche Bebauung in Gewebe- und Industriegebieten mit den Angaben zu Verkäufen von bebauten Grundstücken auf förmlich festgelegten gewerblichen Bauflächen vergleicht. )2m( ztasmunehcälF elläfsfuakreV Kaufverträge über unbebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung

4.3.2.2 Kaufverträge für bebaute Grundstücke

Zur Ermittlung dieser Daten wurde mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg eine Sonderauswertung vereinbart und von diesem durchgeführt. Die entsprechenden Daten finden sich in Abbildung 6.27

500.000 60

400.000 426.000 370.000 350.000 37 37 35 35 345.000 40 300.000 31 30 31 28 27 250.000 30 304.000 269.000 160.000 210.000 264.000 146.000 20

0 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Quelle: Nürnberger Grundstücksmarktbericht 2017, S, 19f; die Daten für 2018 wurden vom Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt

Abbildung 6: Kaufverträge über bebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung auf gewerblichen Bauflächen 2009-2018

Insgesamt wurden 341 Verkaufsfälle bei bebauten Grundstücken in gewerblichen Bauflächen nach Flächennutzungsplan zwischen 2009 und 2018 registriert, das entspricht 34 Fällen pro Jahr. Damit gab es erheblich mehr Verkäufe von bebauten Gewerbeflächen als Verkäufe von unbebauten Flächen. Da Gewerbebetriebe aus verschiedenen Gründen beim Flächenkauf unbebaute Grundstücke gegenüber schon bebauten Grundstücken in der Regel vorziehen, dürfte die doch sehr große Zahl von Kauffällen bei schon bebauten Grundstücken vor allem mit der Knappheit an unbebauten Grundstücken zu erklären sein.

Diese Verhältnisse spiegeln sich auch in den Zahlen über die Flächenumsätze der Kaufverträge wider. Danach sind in den zehn Jahren von 2009 bis 2018 rd. 2.956.000 m2 oder 295,6 ha bebaute Gewerbeflächen in den gewerblichen Bauflächen nach FNP verkauft worden, d. h. rund 29,6 ha pro Jahr. Damit wurden auf schon bebauten Flächen viermal so viel Gewerbeflächen gekauft als auf bisher unbebauten Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten.

27 Die Daten beruhen im Wesentlichen auf einer Sonderauswertung der Kaufpreissammlung. Die originären Daten beziehen sich nur auf Angaben zu Kaufverträgen bei bebauten Grundstücken in gewerblichen Bauflächen nach Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg. Im Grundstücksmarktbericht finden sich ebenfalls Tabellen zu Kaufverträgen bei bebauten Grundstücken in Nürnberg, diese gelten allerdings für das ganze Stadtgebiet der Stadt Nürnberg. Aussagen über den Gewerbeflächenbedarf der Stadt Nürnberg sollten sich allerdings nur auf den Bedarf in gewerblichen Bauflächen nach FNP beziehen. Daher war diese Sonderauswertung erforderlich. Die Daten aus der Sonderauswertung beziehen sich originär nur auf die Jahre 2014 bis 2018. Die Zahlen von 2009 bis 2013 lagen nur für die Gesamtstadt vor und wurden mit einem Korrekturfaktor, der aus einem Vergleich der Zahlen für die Gesamtstadt mit den Zahlen für die gewerblichen Bauflächen nach FNP entstanden war, umgerechnet. )2m( ztasmunehcälF elläfsfuakreV Kaufverträge über bebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung

Die Sonderauswertung der Kaufpreissammlung hat auch Ergebnisse im Hinblick auf die verkauften Flächen nach Branchengruppen ergeben (vgl. Abbildung 7). Dabei fällt besonders auf, dass die Anteile der Branchengruppen bei den Verkäufen von bereits bebauten Gewerbeflächen sehr ähnlich den Ergebnissen der Auswertung der städtischen Verkäufe in den Gewerbegebieten sind. Auch hier ist die Mehrzahl der Flächen an Dienstleistungsnutzungen, sprich: Büronutzungen verkauft worden (Gutachterausschuss: 56,7 %; Liegenschaftsamt: 57,7 %).

Verkaufte bebaute Grundstücke nach

Branchengruppen

Logistik; 5,2% Handel; 3,0%

Produktion; 35,1% Dienstleistungen; 56,7%

Abbildung 7: Anteile der verkauften gewerblichen Bauflächen nach Branchengruppen

Insgesamt bestätigen diese Daten noch einmal, dass der Handel mit gewerblich und / oder industriell zu nutzenden Flächen in sehr starkem Maße über den privaten Gewerbeflächenmarkt verläuft. Dabei spielen private Projektentwickler eine besondere Rolle, die deutlich höhere Renditen durch die Entwicklung von Büroflächen erzielen können als durch die Entwicklung von Standorten für produzierende Unternehmen. Auch damit dürfte zusammenhängen, dass von den verkauften gewerblichen Bauflächen nur etwas mehr als ein Drittel an klassische, produzierende Gewerbebetriebe verkauft worden ist.

4.3.3 Zwischenfazit und Konsequenzen für die Gewerbeflächenbedarfsprognose

An dieser Stelle seien die wesentlichen Erkenntnisse aus der Auswertung der Verkaufsstatistiken des Liegenschaftsamtes und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zusammengefasst:

 Zunächst auffällig ist, dass die Stadt Nürnberg nur wenige Verkäufe von bislang ungenutzten, planungsrechtlich als GE- / GI-Gebiete ausgewiesenen Flächen in ihrer Verkaufsstatistik nachweisen kann – nur 1,1 ha pro Jahr. Diese Zahl ist jedoch vor dem Hintergrund des geringen Anteils an Flächen im städtischen Eigentum zu bewerten. Auffällig ist auch, dass die Mehrheit dieser GE- und GI-Flächen (57,7 %) an Dienstleistungsbetriebe verkauft worden ist. Dabei handelt es sich vornehmlich um Bürobetriebe, denn für Handels- und Logistikbetriebe gibt es gesonderte Angaben.  In der Statistik des Gutachterausschusses für Grundstückswerte sind deutlich mehr Verkäufe unbebauter Grundstücke in GE- und GI-Gebieten erfasst worden – 7,5 ha pro Jahr. Mit den hier registrierten Kaufverträgen liegt eine komplette Erfassung der Kauffälle in den GE- / GI- Gebieten Nürnbergs vor.  Vergleicht man diese Zahl mit den Angaben über die Werte des Gewerbeflächenbedarfs in den genannten Großstädten Deutschlands, die ähnlich groß wie Nürnberg oder größer sind, so wird man konstatieren müssen, dass der Nürnberger Wert in der Regel deutlich unter den Werten der anderen Großstädte liegt.

 Die Statistik des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkauf unbebauter Grundstücke enthält keine Angaben zu den Anteilen der Branchengruppen. Aufgrund der sehr großen Ähnlichkeit der Angaben des Liegenschaftsamtes zu den Prozentanteilen der Branchengruppen bei bisher unbebauten Gewerbe- und Industrieflächen und der Angaben des Gutachterausschusses zu Verkäufen von bereits bebauten gewerblichen Bauflächen kann man allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Verkäufe der Flächen in den unbebauten GE- und GI-Gebieten nach Daten des Gutachterausschusses ähnliche Prozentanteilswerte aufweisen. Es ist also davon auszugehen, dass etwas über die Hälfte der bisher unbebauten Flächen in GE- und GE-Gebieten für Dienstleistungen, vornehmlich für Büronutzungen, verkauft worden sind.

Da die vorliegenden Daten eine überproportionale Nutzung der GE- und GI-Flächen für Dienstleistungsbetriebe enthalten, würde eine Prognose auf der Basis dieser Daten in eine falsche Richtung führen. Eine derartige Status quo-Prognose läuft nämlich in starkem Maße Gefahr, eine deutlich zu geringe Gewerbe- und Industrieflächennachfrage für gewerblich-industrielle Nutzungen zu prognostizieren und damit die bestehende Knappheitssituation in die Zukunft fortzuschreiben. Die hohen Gewerbeflächenpreise deuten auf eine große Konkurrenz um die Gewerbe- und Industriestandorte in Nürnberg hin. Auch die Wirtschaftsberichte des Wirtschaftsreferates haben diese Situation als problematisch benannt.28

Die Tatsache, dass in den Verkaufsdaten dieser Flächen überwiegend Bürodienstleister als Erwerber der knappen Flächen auftauchen, deutet möglicherweise darauf hin, dass insbesondere die kleinen und mittleren Gewerbe- und Industriebetriebe in der Konkurrenz um die knappen Flächen unterliegen. Möglicherweise hängt die Tatsache, dass nur wenige Industriebranchen Nürnbergs ihre Beschäftigung in den letzten Jahren haben ausdehnen können, auch mit dieser Situation zusammen.

Die im Jahr 2018 verabschiedete „Strategie Industriestandort Nürnberg“ des Wirtschaftsreferates betont unter anderem die Notwendigkeit, für das geplante industrielle Wachstum bestehende Gewerbestandorte zu sichern und baureife Flächen für das verarbeitende und produzierende Gewerbe zu entwickeln.29 In diesem Zusammenhang erscheint es besonders wichtig, die Flächenbedarfsprognose nicht auf Flächenverkaufsdaten aufzubauen, die eine Knappheitssituation insbesondere für Gewerbe- und Industriebetriebe beinhalten.

Daher wird im Rahmen des Masterplans Gewerbeflächen auf die Berechnung einer Status quo-Prognose auf Basis der Verkaufsdaten für unbebaute GE- und GI-Flächen der Stadt Nürnberg und des Gutachterausschusses verzichtet. Stattdessen werden im Folgenden die Ergebnisse einer Gewerbeflächenbedarfsprognose auf der Basis zweier unterschiedlicher, durch die Verwendung von Nürnberger Daten modifizierter GIFPRO-Modellrechnungen vorgestellt.

4.4 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis des GIFPRO-Modells

4.4.1 Allgemeines zum GIFPRO-Modell

Das Gewerbe- und Industrieflächenprognosemodell GIFPRO geht davon aus, dass die realisierte Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen aus betriebsbezogenen Anlässen heraus geschieht und verstanden werden muss. Dabei können folgenden Anlässe unterschieden werden:

28 vgl. beispielsweise Wirtschaftsreferat Nürnberg (Hrsg.): Wirtschaftsbericht 2014 – Daten, Konzepte, Initiativen. Nürnberg, S. 81 29 vgl. Wirtschaftsreferat Nürnberg (Hrsg.): Strategie Industriestandort Nürnberg. Nürnberg, 01.02.2018; Kapitel „Flächenmanagement und industrielles Wachstum“, ohne Seitenangabe

 eine Nachfrage, die aus dem Interesse an einer innerstädtischen Betriebsverlagerung oder einer innerstädtischen Betriebserweiterung entsteht  eine Nachfrage, die daraus entsteht, dass Betriebe – von außen kommend – Interesse an einer Neuansiedlung in einer bestimmten Kommune haben  eine Nachfrage, die im Zusammenhang mit der Neugründung von Betrieben besteht

Die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen kann auf bisher nicht genutzten „neuen“ Flächen befriedigt werden oder auf zuvor bereits genutzten Flächen, d. h. auf brachgefallenen Flächen. Weiter ist zu beachten, dass Betriebe, die verlagern, häufig die bisherigen Flächen aufgeben. Dann können diese durch andere Betriebe wiedergenutzt werden. Allerdings wird in der Regel nur ein kleinerer Teil der aufgegebenen Flächen durch Gewerbe- und Industriebetriebe wiedergenutzt.

Im Rahmen des Modells gibt es

 eine Prognose der Nachfrage nach Flächen für Neuansiedlungen (einschließlich Existenzgründungen) mit Hilfe von Neuansiedlungsquoten;  eine Prognose der Nachfrage nach Flächen für Betriebsverlagerungen (einschließlich Betriebserweiterungen) mit Hilfe von Verlagerungsquoten;  eine Prognose der Nachfrage nach Flächen, die auf bisher schon genutzten Flächen befriedigt werden kann (Nachfrage nach Wiedernutzungsflächen) mit Hilfe von Wiedernutzungsquoten.

Das Modell geht von sog. gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten aus, die aus der offiziellen Statistik zu entnehmen sind. Die Werte der Neuansiedlungs-, Verlagerungs- und Wiedernutzungsquoten sind in der Ursprungsvariante des Modells vorgegeben worden, können aber entsprechend der lokalen Gegebenheiten verändert werden. Das Modell wurde Anfang der 1980er Jahre entwickelt30 und seitdem wegen seiner praxisnahen und leicht handhabbaren Struktur regelmäßig angewandt. Es basiert auf einer empirischen Untersuchung über Neuansiedlungen, Verlagerungen und stillgelegte Industriebetriebe in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens. In seiner Ursprungsversion spielte es in der Regionalplanung Nordrhein-Westfalens lange Jahre eine sehr wichtige Rolle, wurde aber im Zuge der Verbreitung des Gewerbeflächen-Monitorings in unterschiedlicher Weise modifiziert. Die modifizierten GIFRO-Varianten wurden in einzelnen Gewerbeflächenkonzepten wichtiger Großstädte auch außerhalb Nordrhein-Westfalens verwendet.31 Einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Varianten des GIFPRO-Modells und ihre Anwendung in verschiedenen Regionen und Städten enthält der Bericht „Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen“.32

30 Stark, K.-D.; Velsinger, P.; Bauer, M.: Bonny, H.W. u. a.: Flächenbedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIFPRO); Dortmund 1981; Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen; Materialien, Bd. 4.029 31 z. B. Metropolregion Hamburg (Hrsg.): Gewerbeflächenkonzeption für die Metropolregion Hamburg (GE- FEK), Hamburg 2011, S. 33 ff; Landeshauptstadt Potsdam (Hrsg.): Stadtentwicklungskonzept Gewerbe für die Landeshauptstadt Potsdam, S. 43 32 Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen. Bearbeitet vom Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWT Aachen University, Univ.-Prof. Dr.-Ing. Dirk Vallée, im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, maschinenschriftlich vervielfältigt. Im Folgenden zitiert als „Vallée“; Aachen 2012

4.4.2 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis eines modifizierten GIFPRO-Ansatzes

Mit dem Ziel, einen Korridor für die wahrscheinliche zukünftige Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen zu erhalten, wurden nach Anpassung der eingehenden Eckwerte und Annahmen zwei GIFPRO-Rechnungen durchgeführt.

Der erste Schritt im Rahmen der für Nürnberg modifizierten GIFPRO-Prognose besteht in der Ermittlung der sog. gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten. Das sind die Beschäftigten in Branchen und Betrieben, die in aller Regel auf eine GE- / GI-Flächenausweisung im Bebauungsplan angewiesen sind. Dabei geht es vornehmlich um Industrie- und Gewerbebetriebe, aber auch Großhandelsbetriebe und Logistikunternehmungen. In kleinerem Maße werden allerdings heute auch Anteilswerte für Büronutzungen berücksichtig. Tabelle 1 enthält die der Prognose zugrunde liegenden Modellparameter.

Tabelle 1: Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte in Nürnberg 2018

Branchengruppe auf GE- und GI-Flächen Beschäftigte der Branchengruppe
Branchengruppe Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten Anzahl
Produzierendes Gewerbe 100 % 62.704
Großhandel 100 % 14.112
Lagerei, Logistik 100 % 22.985
Wirtschaftsnahe Dienstleistungen 10 % 10.560

Es wird also angenommen, dass alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Bereiche Produzierendes Gewerbe, Großhandel sowie Lagerei / Logistik auf GE- / GI-Flächen untergebracht werden. Weiter wird unterstellt, dass zehn Prozent der Beschäftigten von wirtschaftsnahen Dienstleistungen33 in Gewerbe- und Industriegebieten arbeiten. In der Literatur wird teilweise auch von einem höheren Anteilswert ausgegangen, hier erfolgt jedoch eine Festlegung auf die niedrige Modellannahme, da der Masterplan insbesondere auf Flächen für das produzierende, auf GE- und GI-Flächen angewiesene Gewerbe fokussiert.

Bei der Festlegung der die Nachfrage nach Flächen veranlassenden Quoten wird von den Werten ausgegangen, die auch im originären GIFPRO-Modell verwendet worden sind. Eine andere Möglichkeit bestand nicht, da die empirisch für Nürnberg ermittelten Werte von einem sehr hohen Wert für Betriebserweiterungen ausgehen. Eine Quote für Erweiterungen gibt es im GIFPRO-Modell nicht. Könnte man die in Nürnberg ermittelten hohen Anteile für Betriebserweiterungen auf die Neuansiedlungs-, bzw. Verlagerungsquote aufteilen, würden sich Werte ergeben, die den originären GIFPRO- Werten für Betriebsansiedlungen und Betriebsverlagerungen ähnlich sind.

 Neuansiedlungsquote: 0,3 pro 100 Beschäftigte  Verlagerungsquote: 0,7 pro 100 Beschäftigte

Weiter wird berücksichtigt, dass durch die Betriebsverlagerungen und Betriebsschließungen Gewerbeflächen frei werden. Es wird wie im ursprünglichen GIFPRO-Modell unterstellt, dass 25 % der

33 Wirtschaftsnahe Dienstleistungen: 105.607 Beschäftigte; Summe aus den Beschäftigten der Branchen Information und Kommunikation (24.821 Personen), Finanzen und Versicherungen (15.024 Personen), Grundstücks- und Wohnungswesen (3.772 Personen), Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (22.522 Personen), Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (39.468 Personen).

durch Betriebsverlagerungen freigewordenen Flächen wiedergenutzt werden. Der Wert von 25 % enthält auch ansatzweise die durch Betriebsschließungen freigewordenen Flächen.

 Wiedernutzungsquote: 25 % der durch Betriebsverlagerungen freigesetzten Flächen

Die letzten Festlegungen, die für die Modellrechnung notwendig sind, betreffen die sog. Flächenkennziffer. Sie ist ein Maß dafür, wieviel Beschäftigte je qm Gewerbefläche im Durchschnitt in verschiedenen Branchen realisiert werden. Dabei ist festzuhalten, dass es keine für alle Gewerbegebiete einheitliche Flächenkennziffer gibt. Die Flächenkennziffern unterscheiden sich von Gewerbegebiet zu Gewerbegebiet, abhängig von der jeweiligen im Gewerbegebiet realisierten Branchenstruktur.

Für die Berechnung einer für die Nürnberger Gewerbegebiete geltenden Flächenkennziffer wird von branchenbezogenen Flächenkennziffern ausgegangen (vgl. Tabelle 2). Dabei erfolgt eine Anlehnung an die Zusammenstellung, die in dem schon erwähnten Vallée-Gutachten entwickelt worden ist.34

Die Flächenkennziffer für Nürnberg muss für alle gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten insgesamt berechnet werden. Dafür werden die gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten der einzelnen Sektoren mit den jeweiligen Flächenkennziffern multipliziert. Die ermittelte Summe wird dann durch die Gesamtzahl der gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten dividiert: 62.764 x 175 = 10.983.700 m2 (Produzierendes Gewerbe) 14.112 x 250 = 3.528.000 m2 (Großhandel) 22.985 x 250 = 5.746.250 m2 (Verkehr, Lagerei) 10.560 x 75 = 792.000 m2 (Wirtschaftsnahe Dienstleistungen) Summe: 21.049.950 m2

Summe Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte: 110.421 21.049.950 / 110.421 = 190,6 m2 / Beschäftigtem

Tabelle 2: Flächenkennziffern in Nürnberg 2018

Branchengruppe Flächenkennziffer(m2 pro Beschäftigtem)
Produzierendes Gewerbe 175
Großhandel 250
Lagerei, Logistik 250
Wirtschaftsnahe Dienstleistungen 75
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte insgesamt 190,6

Die ermittelte Flächenkennziffer von 190,6 m2 / Beschäftigtem ist die Flächenkennziffer für Nürnberg in der Gewerbeflächenprognose auf der Basis des modifizierten GIFPRO-Modells.

Die oben festgelegten Quoten werden nun jeweils mit der Zahl der gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten multipliziert. Für die Ansiedlungsquote stellt das Ergebnis dieser Multiplikation die Prognose der Zahl der neuangesiedelten Beschäftigten dar. Dieser Werte wird mit der durchschnittlichen Flächenkennziffer multipliziert. Das Ergebnis ist der Flächenbedarf für die neuangesiedelten Beschäftigten.

34 Vallée, a. a. O., S. 58

Für den Flächenbedarf für Verlagerungen erfolgt die Rechnung entsprechend. Das Gesamtergebnis muss dann um die Flächen, die durch die Betriebsverlagerungen freigeworden sind und wiedergenutzt werden, reduziert werden. Das dann ermittelte Ergebnis stellt den Prognosewert für den Gewerbeflächenneubedarf in Nürnberg dar.

Der so errechnete jährliche Gewerbeflächenbedarf in Nürnberg liegt netto bei rund 17,4 ha pro Jahr. Zu diesem Nettobedarf wird ein Zuschlag von 15 % (= 2,6 ha) für die Erschließungsflächen der Gewerbe- und Industriegebiete hinzugerechnet, um den Bruttobedarf zu ermitteln.35 Damit liegt der Gewerbeflächenbedarf brutto nach der modifizierten GIFPRO-Variante bei 20,0 ha pro Jahr. Bei einer Fortschreibung des jährlichen Bedarfswertes von 2020 bis 2035 ergibt sich ein Gesamtneubedarf von 320 ha.

4.4.3 Gewerbeflächenbedarfsprognose auf Basis des modifizierten GIFPRO-Ansatzes mit einer reduzierten Neuansiedlungsquote

In einigen neueren Untersuchungen wird darauf abgestellt, dass insbesondere in größeren Städten die Neuansiedlungsquoten niedriger seien als die Standardannahme des Modells von 0,3 %. Insbesondere eine Arbeitsgruppe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) empfiehlt den Betrag von 0,15 pro 100 Beschäftigte als neue zeitgemäßere Neuansiedlungsquote.36

Im Folgenden wird demnach eine Neuansiedlungsquote von 0,15 pro 100 Beschäftigte unterstellt, alle anderen Quoten und Festlegungen bezüglich der gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten und der Flächenkennziffer bleiben unverändert. Dadurch sinkt natürlich der zu prognostizierende Gewerbeflächenbedarf.

Nach der GIFPRO-Rechnung mit einer unterstellten niedrigeren Ansiedlungsquote von 0,15 pro 100 Beschäftigte ergibt sich ein Gewerbeflächennettobedarf von 14,2 ha pro Jahr.Unter Berücksichtigung der notwendigen Erschließungsflächen ergibt sich ein Bruttobedarf von 16,3 ha pro Jahr. Bei einer Fortschreibung des jährlichen Bedarfswertes von 2020 bis 2035 ergibt sich ein Gesamtneubedarf von 261 ha.

Unter Berücksichtigung der beiden modifizierten GIFPRO-Rechnungen lässt sich festhalten:Der Gewerbeflächenbedarf für Nürnberg bis zum Jahr 2035 liegt zwischen 261 und 320 ha.

Es sei an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen, dass die Prognose die derzeitige Gewerbeflächensituation – also das tatsächlich zur Verfügung stehende Angebot wie auch die zukünftig neu zu schaffenden bzw. zu aktivierenden Potenziale – zunächst außer Acht lässt. Damit liefert sie für sich genommen lediglich einen theoretischen Wert, wie er sich bei einem unerschöpflichen Flächenvorrat ergäbe. Er kann damit nicht unreflektiert Eingang in eine Strategieentwicklung finden, sondern ist vor dem Hintergrund der tatsächlichen Angebotssituation zu interpretieren.

35 Der pauschale Zuschlag von 15 % für Erschließungsflächen ist insofern ein eher konservativer Wert, da er aus der Analyse bestehender Gebiete, die insbesondere durch klassisches Gewerbe geprägt werden, abgeleitet wurde. Gerade bei der Neuentwicklung qualitätsvoller Gewerbegebiete, die großzügig dimensionierte Grünflächen und resiliente Infrastrukturen, etwa zur Niederschlagswasserretention, aufweisen, kann dieser Wert auch deutlich höher liegen. 36 Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Hrsg.): Stadtentwicklungskonzepte für Gewerbeflächen. Das Beispiel der Landeshauptstadt Potsdam – ein Werkstattbericht, Difu-Impulse, Bd. 4/2010, Berlin 2010, S. 42

4.4.4 Die zukünftige Flächennachfrage verschiedener Nachfragegruppen differenziert nach Gebietskategorien

Um die zukünftige Flächennachfrage differenzierter nach Nachfragegruppen und Gebietskategorien darstellen zu können, wurden in einem ersten Schritt die gewerbeflächenbeanspruchenden Gruppen weiter differenziert. Folgende Gruppen wurden gebildet:

 emissionsintensives verarbeitendes Gewerbe  emissionsarmes verarbeitendes Gewerbe  Baugewerbe  Logistik / Lagerhaltung  Großhandel, großflächiger Einzelhandel, Kfz-Gewerbe  wirtschaftsnahe Dienstleistungen

Man sieht, dass insbesondere der Bereich „Produzierendes Gewerbe“ differenzierter erfasst wurde, um unterschiedliches Standortwahlverhalten abbilden zu können. Für die Zuordnung der einzelnen Nürnberger Branchen zu den Nachfragegruppen wurde Bezug genommen auf die Untersuchung zum Stadtentwicklungskonzept Gewerbe Potsdam. Hier ist es erstmals unternommen worden, Ergebnisse einer modifizierten GIFPRO-Rechnung unter Bezug auf verschiedene Nachfragegruppen darzustellen.37Zusätzlich wurden den einzelnen Nachfragegruppen differenzierte Flächenkennziffern zugeordnet (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 3: Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte nach Nachfragegruppen in Nürnberg 2018 und die ihnen zugeordneten Flächenkennziffern

Nachfragegruppen Gewerbeflächenbeanspru- Flächenkennziffer
Nachfragegruppen chende Beschäftigte (m2 pro Beschäftigtem)
emissionsintensives verarbeitendes Gewerbe 20.000 200
emissionsarmes verarbeitendes Gewerbe 32.686 150
Baugewerbe 10.525 75
Lagerei, Logistik 22.985 250
Großhandel, großflächiger Einzelhandel, Kfz- 18.700 18.700 250 250
Gewerbe
wirtschaftsnahe Dienstleistungen 10.560 75

Quelle der Flächenkennziffern: Difu

Im zweiten Schritt wurden für jede der o. g. Nachfragegruppen in Nürnberg zwei GIFPRO-Prognosen durchgeführt. In der ersten Prognose wurde mit den üblichen Ansiedlungs- und Verlagerungsquoten von 0,3 und 0,7 pro 100 Beschäftigte pro Jahr gerechnet. In der zweiten Prognose wurde mit der reduzierten Ansiedlungsquote von 0,15 pro 100 Beschäftigte pro Jahr gerechnet. Die Verlagerungsquote blieb unverändert. Die Prognosen erbrachten Ergebnisse für den Flächenbedarf der verschiedenen Nachfragegruppen pro Jahr. Diese wurden dann bis zum Jahr 2035 fortgeschrieben. Die Er-

37 Landeshauptstadt Potsdam (Hrsg.): Stadtentwicklungskonzept Gewerbe für die Landeshauptstadt Potsdam. Bearbeitet vom Deutschen Institut für Urbanistik, Berlin, und von Späth + Nagel, Büro für Städtebau und Stadtforschung, Berlin. Endfassung April 2010

gebnisse sind Tabelle 4 zu entnehmen. In die genannten Bedarfszahlen sind die Erschließungsanteilswerte bereits eingerechnet worden, so dass man in der Summe wieder die zuvor berechneten Prognosewerte erhält.

Tabelle 4: GIFPRO-Prognosen für einzelne Nachfragegruppen

Nachfragegruppen Flächenbedarf bis 2035 bei Flächenbedarf bis 2035 bei
Nachfragegruppen Ansiedlungsquote von 0,3 Ansiedlungsquote von 0,15
emissionsintensives verarbeitendes 62 ha 62 ha 50 ha 50 ha
Gewerbe
emissionsarmes verarbeitendes Ge- 74 ha 61 ha
werbe
Baugewerbe 12 ha 10 ha
Lagerei, Logistik 88 ha 72 ha
Großhandel, großflächiger Einzel- 72 ha 72 ha 58 ha 58 ha
handel, Kfz-Gewerbe
wirtschaftsnahe Dienstleistungen 12 ha 10 ha
Summe 320 ha 261 ha

In einem weiteren Schritt wurde abgeschätzt, wie sich die prognostizierten Flächenbedarfe auf die verschiedenen Gebietskategorien verteilen. Dazu ist es notwendig, zunächst die unterschiedlichen Gebietskategorien zu definieren und zu benennen. Folgende Gebietskategorien wurden unterschieden:

 klassisches Gewerbegebiet  höherwertiges Gewerbegebiet  Standort für produzierendes Handwerk  Logistik-Standort  Standort für dezentralen Handel und Kfz-Gewerbe  Bürostandort

Es handelt sich um eine in der Gewerbeplanung häufige Unterteilung der verschiedenen Gewerbeund Industriegebietstypen, wobei zu erwähnen ist, dass in der Realität der Stadtentwicklung durchaus auch Mischformen der einzelnen Typen auftreten. Die Bestandsanalyse (vgl. Kapitel 5.1) hat gezeigt, dass in Nürnberg diese Mischformen keine Ausnahme bilden.

Die genannte Gebietstypengliederung stützt sich auf das schon oben erwähnte Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept Gewerbe der Stadt Potsdam und zusätzlich auf eine neuere Veröffentlichung der Stadtentwicklung Bielefeld aus dem Jahr 2016.38 In beiden Städten wurden diesen Gebietstypen Nachfragegruppen zugeordnet. Die prozentuale Zuordnung der Nachfragegruppen (vgl. Tabelle 5) beruht auf den genannten Quellen sowie eigenen Einschätzungen. Der letzte Schritt besteht darin, die prognostizierten Flächenbedarfe der verschiedenen Nachfragegruppen auf die unterschiedlichen Gewerbegebietstypen aufzuteilen (vgl. Tabelle 6). Die Prognosewerte werden als Spanne angegeben, wobei der untere Wert der Prognose einer niedrigeren, der obere Wert der Berechnung einer höheren Neuansiedlungsquote entspricht.

38 https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/V3888_Anlage7_07_Bedarfsprognose.pdf; Zugriff am 12.01.2020

Tabelle 5: Flächenanteile der Nachfragegruppen nach Gebietskategorien in Prozent

Nachfragegruppen sehcsissalk teibegebreweG segitrewrehöh teibegebreweG -nereizudorp rüf trodnatS krewdnaH sed trodnatS-kitsigoL nelartnezed rüf trodnatS ebreweG-zfK dnu lednaH trodnatS-orüB
Nachfragegruppen
emissionsintensives Gewerbe 80 % 20 %
emissionsarmes Gewerbe 20 % 60 % 20 %
Baugewerbe 80 % 20 %
Lagerei, Logistik 100 %
Großhandel, großflächiger 20 % 20 % 20 % 20 % 60 % 60 %
Einzelhandel, Kfz-Gewerbe
wirtschaftsnahe 50 % 50 %
Dienstleistungen

Quellen: Difu; Stadt Bielefeld; eigene Annahmen

Tabelle 6: Flächennachfrage der einzelnen Gruppen nach Gebietskategorien absolut

Nachfragegruppen sehcsissalk teibegebreweG segitrewrehöh teibegebreweG -nereizudorp rüf trodnatS krewdnaH sed trodnatS-kitsigoL nelartnezed rüf trodnatS ebreweG-zfK dnu lednaH trodnatS-orüB
Nachfragegruppen
emissionsintensives Gewerbe 40-50 ha 10-12 ha
emissionsarmes Gewerbe 12-15 ha 37-44 ha 12-15 ha
Baugewerbe 7-10 ha 2 ha
Lagerei, Logistik 73-88 ha
Großhandel, großflächiger 12-14 ha 12-14 ha 12-14 ha 12-14 ha 34-44 ha 34-44 ha
Einzelhandel, Kfz-Gewerbe
wirtschaftsnahe 4-6 ha 5-6 ha
Dienstleistungen
Summe 71-89 ha 41-50 ha 26-43 ha 73-88 ha 34-44 ha 5-6 ha

Quellen: Eigene Annahmen und Berechnungen, Abweichungen durch Rundung

Danach entsteht bis zum Jahr 2035 ein Bedarf von 71-89 ha an klassischen Gewerbegebieten sowie von 73-88 ha an Logistikflächen. Für höherwertige Gewerbeflächen werden 41-50 ha benötigt. Als Standorte für das produzierende Handwerk sollten 26-43 ha, für den dezentralen Handel 34-44 ha ausgewiesen werden. Auf reine Bürostandorte in GE- / GI-Gebiete entfallen lediglich 5-6 ha. Reine Bürodienstleister benötigen nicht unbedingt GE- / GI-Flächenausweisungen. Sie können auch in anderen Gebietskategorien einen guten Standort finden.

5 Gewerbeflächensituation

5.1 Gewerbe- und Industriebestandsgebiete

Innerhalb der Stadtgrenzen Nürnbergs finden sich 77 Gewerbe- und Industriebestandsgebiete mit einer Gesamtbruttofläche von 1.989 ha.39 Dies entspricht einem Anteil von 10,6 % am gesamten Stadtgebiet bzw. 19,9 % an der Nürnberger Siedlungs- und Verkehrsfläche. Die Gebiete umfassen die gewerblichen Bauflächen – zum Teil mit Schwerpunkt Dienstleistung – nach dem wirksamen FNP von 2006. Ferner wurden die Sonderbaufläche Hafen-Güterverkehrszentrum sowie in einzelnen Fällen gemischte Bauflächen in Arrondierung zu gewerblichen Bauflächen miterfasst, sofern diese strukturell und funktional den jeweiligen Gewerbegebieten klar zuzuordnen sind.40 Zu den Standorten gehören z. T. ferner Bahnflächen, Gemeinbedarfsflächen oder Grünflächen, sofern diese als Teil des Gewerbe- oder Industriegebietes zu verstehen sind. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden fünf gewerbliche Bauflächen nach FNP, bei denen es sich heute um Einzelstandorte handelt, die bei Wegfall der derzeit dort ansässigen einzelnen Betriebe mit großer Wahrscheinlichkeit keine gewerbliche Entwicklungsperspektive mehr haben (beispielsweise im Fall von Altstandorten in von Wohnnutzung dominierten Bereichen).41 Unter den 77 Bestandsgebieten finden sich hingegen bereits die drei Standorte Bucher Straße, Kohlenhof und Norispark, die sich aktuell in der Entwicklung bzw. baulichen Realisierung befinden.

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 8: Größenstruktur der Gewerbe- und Industriebestandsgebiete

39 für eine Darstellung der einzelnen Gebiete siehe Anhang 40 Die Analyse der Gewerbeflächensituation (Bestands- und Entwicklungsgebiete sowie Flächenpotenziale) basiert auf einer Auswertung des Flächennutzungsplans, von Luftbildern sowie dem Potenzialflächenkataster Gewerbe mit Stand 26.02.2019. Diese Materialanalyse war wiederum Grundlage einer intensiven Inaugenscheinnahme sämtlicher Gewerbestandorte an zwei Tagen im April 2019. Die erfassten Informationen wurden im Anschluss aufbereitet, um weitere Angaben etwa zum bestehenden Planungsrecht ergänzt und bis Juni 2020 mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg im Detail abgestimmt. 41 Im Einzelnen handelt es sich um Standorte in der Castellstraße, der Colmberger Straße, im Bereich der Breslauer Straße, in der Dietersdorfer Straße und der Dooser Straße.

Die Hälfte der Gebiete ist kleiner als 11,5 ha Bruttofläche inkl. innerer Erschließung, die übrigen dementsprechend größer. Über alle Bestandsgebiete liegt die mittlere Größe bei 25,8 ha. Das mit Abstand größte erfasste Gebiet ist das GVZ Hafen Nürnberg mit allein rund 331 ha Fläche. Das nächstkleinere Gebiet, Gibitzenhof, kommt auf rund 149 ha. Das kleinste Bestandsgebiet ist Mühlhof mit ca. 1,1 ha Bruttofläche. Insgesamt zeigt sich die Größenstruktur recht ausgewogen, indem sie weder von besonders vielen kleinen noch vielen großen Standorten dominiert wird (vgl. Abbildung 8).

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

vgl. zur Auflistung und Typisierung aller Gewerbe- und Industriegebiete Tabelle8 Karte 1: Gewerbe- und Industriebestandsgebiete Stadt Nürnberg

Ein Gewerbeschwerpunkt findet sich insbesondere westlich und südlich der Kernstadt in den Bereichen Höfen, Großreuth bei Schweinau und Sandreuth. Südlich daran schließen sich die großflächigen Industriebereiche des Hafens an. Ein weiterer Schwerpunkt existiert im Südosten im Bereich Langwasser sowie im Nordosten am Schafhof (vgl. Karte 1).

Mittels einer Typisierung der Bestandsgebiete soll ein detaillierter Blick auf die Gewerbeflächensituation der Stadt Nürnberg erfolgen. Zentrales Merkmal der hier vorgenommenen Typisierung ist oder sind die den jeweiligen Standort prägende(n), dominierende(n) Nutzungsform(en) mit ihren spezifischen Merkmalen und baulichen Erscheinungsformen. Tabelle 7 zeigt die zugrunde gelegten Nutzungstypen, die nicht deckungsgleich mit den Gebietskategorien und Nachfragegruppen nach Difu / Stadt Bielefeld sind, wie sie in Kapitel 4.4.4 dargestellt wurden.

Tabelle 7: Definition von Nutzungstypen als Grundlage der Typisierung der Bestandsgebiete

Nutzungstyp Erläuterung
Klassisches Gewerbe Das klassische Gewerbe umfasst Nutzungen, die üblicherweise ei-
nen Großteil der Gewerbegebiete prägen. Dazu gehören insbeson-
dere kleinere und mittlere produzierende Betriebe, Großhandelsbe-
triebe, Handwerksbetriebe und Betriebe des Baugewerbes. Kleine
und mittlere Gewerbehallen (als Produktions-, Lagerhallen oder
Werkstätten) mit eher kleinem Büroflächenanteilen sind die typische
Bauform. Hinzu kommen im Außenbereich Stellflächen für LKW, La-
gerflächen für Produktionsmaterialien etc.
Industrie Der Nutzungstyp Industrie beinhaltet eher mittel- bis großmaßstä-
bige Bau- / Betriebsstrukturen und weist Betriebe mit höherem Stör- grad (etwa aufgrund von Lärm- oder Geruchsemissionen) auf.
Höherwertiges Gewerbe Die Erscheinungsformen des höherwertigen Gewerbes lassen die-
ses gleichsam als Bindeglied zwischen klassischem Gewerbe und
Dienstleistungen erscheinen. Der Anteil reiner Gewerbehallen
nimmt hier zugunsten einer stärkeren Beimischung von Büros oder
Laboren sowie kleineren Werkstätten für nicht störende Produktion
ab. Betriebe des Baugewerbes sind hier eher nicht anzutreffen. Der größere Anteil von Betrieben mit einer höheren Wertschöpfung
(z. B. technologieorientierte Unternehmen) und High Tech-Produk-
tion geht mit einer attraktiveren Gestaltung des privaten und öffent-
lichen Raums einher.
Dienstleistungen Bei den Standorten der wirtschaftsnahen Dienstleistungen42 han-
delt es sich in der Regel um Bürostandorte. Merkmale sind oftmals
eine höhere Bebauung (überdurchschnittliche GFZ) sowie gewisse
städtebauliche und architektonische Qualitäten.

42 Die wirtschaftsnahen Dienstleistungen umfassen Dienstleistungen, die schwerpunktmäßig von Unternehmen für andere Unternehmen erbracht werden (im Unterschied etwa zu den haushalts- oder personenbezogenen Dienstleistungen). Zu den wirtschaftsnahen, unternehmensbezogenen Dienstleistungen gehören beispielsweise Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Rechts- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer, Architektur- und Ingenieurbüros, Forschungsund Entwicklungsbüros, Werbung und Marktforscher, Personaldienstleister oder Messeveranstalter.

Transport und Logistik Transport- und Logistikbetriebe benötigen oftmals große Flächen
für eingeschossige Logistikhallen sowie Lkw-Rangier- und Abstell-
flächen. Auch an die Dimensionierung des öffentlichen Verkehrs-
raumes sowie die verkehrliche Anbindung der Standorte bestehen
besondere Anforderungen.
Kfz-Gewerbe Prinzipiell auch dem klassischen Gewerbe und dem Handel zuzu-
ordnen, bildet das Kfz-Gewerbe dennoch einen spezifischen Nut-
zungstyp mit einem typischen Erscheinungsbild. Unterschiedliche
Betriebe des Kfz-Gewerbes finden sich häufig in Agglomerationen,
die insbesondere Einrichtungen für den Handel mit und die Repara-
tur von Kfz umfassen. Hinzu kommen spezialisierte Betriebe wie La-
ckierereien, Reifenhandlungen, Glasereien etc. Die Art und Qualität
des vorhandenen Kfz-Gewerbes unterscheiden sich zum Teil stark
durch markengebundene Betriebe auf der einen und Gebrauchtwa-
genhändler mit freien Werkstätten auf der anderen Seite. Auch ha-
ben die damit einhergehenden Kundenverkehre starke Auswirkun-
gen auf den jeweiligen Gewerbestandort insgesamt.
Einzelhandel Viele Gewerbegebiete gehören zu bevorzugten Standorten für den
großflächigen Einzelhandel. Neben den genannten Einrichtungen
des Kfz-Gewerbes sind es beispielsweise Baumärkte, Verbraucher-
märkte oder Discounter etwa für Lebensmittel, Möbel oder Fahrrä-
der, für welche die Lage an Ausfallstraßen, entlang derer sich Ge-
werbegebiete oftmals erstrecken, oder auch die dortigen, ver-
gleichsweise günstigen Bodenpreise wichtige Standortkriterien
darstellen. Die Flächenbedarfe und damit die Verdrängungseffekte
sind – auch aufgrund der benötigten großen Parkflächen – oft
enorm. Auch vor diesem Hintergrund ist aus stadtplanerischer Per-
spektive ein restriktiver Umgang mit dem Handel in Gewerbegebie-
ten geboten und durch das Einzelhandelskonzept in Nürnberg auch
vorgegeben.

Die oben genannten Nutzungstypen, die einen spezifischen Standort bei Betrachtung der dort ansässigen Betriebe und Baustrukturen prägen, sind damit typbildend. So lassen sich beispielsweise Standorte mit einem hohen Anteil an klassischem Gewerbe von solchen mit einem hohen Anteil an Dienstleistungen unterscheiden. Eine diesbezügliche Auswertung und Zuordnung für alle 77 Nürnberger Bestandsgebiete enthält Tabelle 8. Deutlich wird hierbei: Bei der Mehrzahl der Gebiete (45) handelt es sich um Standorte, die jeweils durch einen Nutzungstyp geprägt werden (1.109,4 ha). Die übrigen 32 Standorte sind demnach Mischtypen aus zwei oder sogar mehr standortprägenden Nutzungen. Der Mischtyp, auf den 879,9 ha Fläche entfallen, stellt also nicht die Regel dar, ist aber sicher mehr als eine Ausnahme.

Tabelle 8: Typisierung der Nürnberger Gewerbe- und Industriebestandsgebiete

N r. Name Anzahl Fläche(m2)
Standorte mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe 29 5.106.300
1 Leyh 760.100
2 Kilianstraße 590.000
3 Altenfurt-Nord 537.300
4 Langwasser-Breslauer Straße 377.700
5 Steinbühl 351.800
6 Ziegelstein 326.400
7 Wetzendorf 260.300
8 Klingenhof 252.700
9 Schweinau-Dieselstraße 203.900
10 Daimlerstraße 179.100
11 Eibach 171.500
12 Boxdorf-Neunhof 144.800
13 Katzwang 105.700
14 Gebersdorf-Willstätter Straße 101.000
15 Norispark (Standort in Entwicklung) 99.800
16 Hahnenbalz 98.600
17 Schmalau-Am Steinacher Kreuz 91.200
18 St. Leonhard 76.800
19 Kornburg 72.300
20 Fischbach-Holzstatt 62.500
21 Ostendstraße-West 60.700
22 Happurger Straße 40.500
23 Schnepfenreuth-Eltersdorfer Straße 34.900
24 Siegelsdorfer Straße 25.700
25 Reichelsdorf 21.300
26 Altenfurt-Süd 18.700
27 Buch-Nord 16.800
28 Hohenbuckstraße 13.700
29 Mühlhof 10.700
Standorte mit hohem Anteil an Dienstleistungen 11 1.280.600
30 Nordostpark 294.500
31 Gleiwitzer Straße 234.600
32 Gebersdorf-Südwestpark 149.700
33 Kohlenhof (Standort in Entwicklung) 132.000
34 Muggenhof 114.500
35 Auf AEG 107.100
36 Thon-Südwest 76.300
37 Langwasser-Eurocom 74.500
38 Nürbanum 56.300
39 Marienzeile 22.400
40 Gewerbepark-Westpark 18.700
Standorte mit hohem Anteil an Logistik und Transport 4 4.591.600
41 GVZ Hafen Nürnberg 3.314.400
42 Beuthener Straße 896.800
43 Großmarkt 212.300
44 Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein 168.100
Standort mit hohem Anteil an Kfz-Gewerbe 1 115.500
45 Regensburger Straße-Südost 115.500
Standorte mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe 9 1.800.400
und Einzelhandel
46 Kleinreuth bei Schweinau 712.900
47 Schweinau-Gustav-Adolf-Straße 326.800
48 Mögeldorf 276.700
49 Langwasser-Thomas-Mann-Straße 147.500
50 Buch-Süd 114.100
51 Regensburger Straße-Nordwest 105.400
52 Schniegling 53.400
53 Boxdorf-Lichtenfelser Straße 41.300
54 Gebersdorfer Straße 22.300
Standorte mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe und Dienstleistungen 6 921.800
55 Höfen 517.100
56 Diebacher Straße 134.800
57 Ostendstraße-Mitte 92.000
58 Bucher Straße (Standort in Entwicklung) 81.800
59 Ostendstraße-Ost 78.000
60 Dresdener Straße 18.200
Standorte mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe sowie Transport und Logistik 3 1.800.300
61 Hafenindustriegebiet Nord 875.000
62 Schmalau-West 505.900
63 Schweinau-Edisonstraße 419.400
Standorte mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe und Industrie 2 1.803.600
64 Gibitzenhof 1.486.700
65 Sandreuth 316.900
Standorte mit hohem Anteil an klassischem und Kfz-Gewerbe 2 471.200
66 Witschelstraße 416.800
67 Thon-Nordost 54.400
Standort mit hohem Anteil an Dienstleistungen und Kfz-Gewerbe 2 168.700
68 Marienbergstraße 95.700
69 Tullnaupark 73.000
Standorte mit hohem Anteil an Dienstleistungen und Einzelhandel 1 34.200
70 Ostbahnhof 34.200
Standorte mit hohem Anteil an klassischem und höherwertigem Gewerbe 1 116.300
71 Schweinau-Hansapark 116.300
Standort mit hohem Anteil an Kfz-Gewerbe und Einzelhandel 1 36.500
72 Trierer Straße 36.500
Standort mit hohem Anteil an klassischem 2 309.800
73 Werderau 236.100
74 Zollhausstraße 73.700
Standort mit hohem Anteil an Dienstleistungen, Einzelhandel sowie Transport und Logistik 1 471.000
75 Flughafen 471.000
Standort mit hohem Anteil an klassischem und höherwerti- gem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Kfz-Gewerbe Standort mit hohem Anteil an klassischem und höherwerti- 1 123.000
76 Schnepfenreuth-Bamberger Straße 123.000
Standort mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe, Indust- rie, Dienstleistungen sowie Transport und Logistik Standort mit hohem Anteil an klassischem Gewerbe, Indust- 1 741.600
77 Schafhof 741.600
77 19.892.300

Hinweis: Flächenangaben wurden auf 100er gerundet, was zu Abweichungen beim Nachvollziehen der Berechnungen führen kann.

Mit 510,6 ha Fläche entfällt der größte Anteil an den gesamten Bestandsgebieten auf die 29 Standorte, die ausschließlich durch klassisches Gewerbe geprägt sind. Berücksichtigt man auch die diversen Mischtypen, so zeigt sich, dass insgesamt 54 Gewerbegebiete zumindest zum Teil durch klassisches Gewerbe geprägt sind.

Nach Flächengröße bilden die Standorte mit hohem Anteil an Logistik und Transport die zweitgrößte Kategorie mit 459,2 ha – allerdings an lediglich vier Standorten. Alleine das GVZ Hafen Nürnberg,

das mit dem nördlichen Hafenindustriegebiet Nord einen Logistikschwerpunkt bildet, umfasst 331,4 ha. Nimmt man auch hier die verschiedenen Mischtypen mit hinzu, so sind es neun Bestandsgebiete, die durch Logistikbetriebe (mit) geprägt sind.

An elf Standorten (128,1 ha) ist die Dienstleistungsbranche die dominierende Nutzung. An weiteren elf gemischten Standorten sind Bürogebäude zumindest ein prägender Bebauungstyp. Auffallend ist, dass höherwertiges Gewerbe nur in zwei Gebieten eine standortprägende Rolle spielt, während das Kfz-Gewerbe (9 Gebiete) sowie der Einzelhandel (14 Gebiete) deutlich verbreiteter sind. Industrielle Nutzungen prägen lediglich drei Standorte.

5.2 Potenzialflächen in den bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten

Zur Ableitung qualifizierter Aussagen zur Gewerbeflächensituation der Stadt Nürnberg – auch vor dem Hintergrund der prognostizierten Bedarfe bis 2035 (vgl. Kapitel 4.4) – ist eine Auseinandersetzung mit den Potenzialflächen innerhalb der bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete erforderlich. Potenzialflächen bezeichnen hier zuvorderst ungenutzte, gewerblich jedoch nutzbare Grundstücke innerhalb der definierten Gewerbe- und Industriebestandsgebiete (vgl. Kapitel 5.1).

Hinzu kommen mindergenutzte Flächen, deren Nutzungsintensität deutlich unter den standortbezogenen Möglichkeiten bleibt, sowie größere Freiflächen auf gewerblich genutzten Grundstücken. Über Luftbildanalysen und Vor-Ort-Begehung wurden zunächst 196 Flächen identifiziert. Nach vertiefender Betrachtung insbesondere der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg, nach der beispielsweise Flächen zusammengefasst oder aufgrund fehlender gewerblicher Entwicklungsperspektive ausgeschlossen wurden, fanden letztlich 111 Flächen mit insgesamt 98,9 ha Eingang in den Masterplan Gewerbeflächen.43 Karte 2 verdeutlicht deren Verteilung im Stadtgebiet, wobei eine Ballung im westlichen Stadtgebiet auffällt (Höfen, Leyh).

Die bloße Erfassung dieser Flächen erlaubt jedoch noch keine Aussagen, inwieweit diese Potenziale tatsächlich dem Markt zur Verfügung stehen und zukünftig zur Befriedigung gewerblicher Flächennachfrage beitragen können. Eine Abschätzung der Marktfähigkeit erfordert vielmehr eine vertiefende Auseinandersetzung insbesondere mit den Aspekten der Aktivierbarkeit sowie der Eignung.

Die Aktivierbarkeit oder Verfügbarkeit von Potenzialflächen ist erfahrungsgemäß der Aspekt, bei dem sich bei näherer Betrachtung die größten Diskrepanzen zwischen theoretisch vorhandenem und praktisch nutzbarem Potenzial ergeben. Zuvorderst ist hier das Eigentümerinteresse zu nennen. Falls der Eigentümer kein Verkaufsinteresse hat – sei es aus der Absicht heraus, die Fläche zukünftig selbst zu nutzen, wegen einer fehlenden Handlungsnotwendigkeit oder aber in Erwartung einer zukünftig höheren Verkaufsrendite, evtl. auch nach einer Nutzungsänderung –, so ist die Fläche unabhängig von ihrer Eignung für gewerbliche Nutzungen als nicht markfähig anzusehen. Aber auch das bestehende oder noch zu schaffende Planungs- / Baurecht, der Vor- bzw. Aufbereitungsstand (z. B. Erschließung, Altlasten) sowie sonstige Einflussfaktoren (z. B. bestehende Nachbarschaftskonflikte) haben Einfluss auf die Aktivierbarkeit.

43 Für eine detaillierte Darstellung der einzelnen Flächen siehe Anhang.

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

Abbildung 20

Karte 2: Lage der analysierten Potenzialflächen im Stadtgebiet

Der Aspekt derEignung beschreibt die grundsätzliche Eignung einer spezifischen Fläche für gewerbliche / industrielle Nutzungen. Beispielsweise geht es dabei um Aspekte wie den Zuschnitt einer Fläche, Restriktionen aufgrund unmittelbar angrenzender Wohnbebauung oder um die Qualität der verkehrlichen Anbindung.

Die Beurteilung beider Faktorenbündel wird aus Gründen einer vereinfachten Darstellung unter dem Begriff derMarktfähigkeit zusammengeführt (vgl. Abbildung 9).

Unter der Einstufung als „uneingeschränkt marktfähig“ ist zu verstehen, dass aus der Analyse der Fläche sowie den Gesprächen mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg keine Restriktionen ersichtlich wurden, die gegen eine zeitnahe Aktivierung sowie gegen eine grundsätzliche Eignung für gewerbliche oder industrielle Nutzungen sprechen. „Eingeschränkt marktfähige“ Flächen können nach dieser Systematik durchaus mit gewerblichen Nutzungen belegt werden, ihre Eignung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen ist jedoch eingeschränkt (z. B. aufgrund angrenzender Wohnbebauung oder eines ungünstigen Zuschnitts) oder eine kurzfristige Aktivierbarkeit nicht gegeben (z. B. aufgrund fehlenden Baurechts oder einer bestehenden Optionierung durch ein Unternehmen). „Nicht marktfähige Flächen“ stehen dem Gewerbeflächenmarkt derzeit nicht zur Verfügung, etwa weil die Flächen im Bebauungsplan mit anderen Nutzungen belegt sind oder es sich um betriebsgebundene Reserven handelt.

Es ist klar, dass die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführte Analyse keine Prüfung von Eignung und Aktivierbarkeit im Einzelfall ersetzt, da sie vereinfachen und generalisieren muss. Auch sind, so die Erfahrung der Wirtschaftsförderung Nürnberg, allgemeine Aussagen der Eigentümer über deren Verkaufsbereitschaft nur schwer zu bekommen. Eine flächen- und vorhabenspezifische Betrachtung bzw. Beurteilung ist bei einer konkreteren Investitionsabsicht selbstverständlich immer erforderlich und kann durch diese Untersuchung nicht ersetzt werden.

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 9: Systematik zur Beurteilung der Flächenpotenziale

Abbildung 23

Abbildung 24

Abbildung 25

Abbildung 26

Abbildung 27

Karte 3: Lage der eingeschränkt und uneingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen im Stadtgebiet

Insgesamt werden 23 der 111 erfassten Flächen (20,7 %) bzw. 33,1 ha als nicht marktfähig eingestuft. Diese Einstufungen sind ausschließlich auf die fehlende Aktivierbarkeit der Flächen zurückzuführen (etwa als Erweiterungsflächen ansässiger Unternehmen, aufgrund langfristiger Optionierungen oder Erschließungsproblemen), die Eignung für eine gewerbliche Nutzung wurde hingegen durchweg positiv bewertet. Eine mittel- bis langfristige Mobilisierung der Flächen ist durchaus vorstellbar, weswegen diese Flächen auch weiterhin im Blickfeld der Wirtschaftsförderung Nürnberg

bleiben sollten. Im Hinblick auf Umfang und Qualität der aktuell bestehenden Flächenpotenziale jedoch können sie ausgeklammert werden. Die folgenden Analysen beziehen sich daher ausschließlich auf die Flächenpotenziale, die als uneingeschränkt oder zumindest eingeschränkt marktfähig eingestuft wurden.

Bei Abzug der derzeit nicht marktfähigen Flächen verbleiben 88 Flächen bzw. 65,8 ha, die sich wie in Karte 3 ersichtlich im Stadtgebiet verteilen.

Deutlich über die Hälfte deruneingeschränkt oder eingeschränkt marktfähigen Flächenpotenziale (61,4 %) entfällt auf zwölf Gewerbestandorte im Stadtgebiet, die jeweils mindestens drei Potenzialflächen aufweisen (vgl. Tabelle 9). Das Gebiet mit den meisten Potenzialflächen ist das Gewerbegebiet Höfen (9 Flächen). Hier findet sich auch das größte Gesamtflächenpotenzial mit 6,5 ha.

Tabelle 9: Gewerbe- und Industriegebiete mit jeweils mindestens drei uneingeschränkt oder eingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen

Gebiet Anzahl Fläche(m2)
Höfen 9 64.500
Wetzendorf 6 48.700
Leyh 6 40.500
Kornburg 6 17.900
Eibach 5 23.400
Schmalau-West 4 11.200
Kleinreuth bei Schweinau 3 61.600
Langwasser-Eurocom 3 16.600
Nordostpark 3 16.000
Ziegelstein 3 10.800
Thon-Südwest 3 6.700
Schnepfenreuth-Bamberger Straße 3 6.500

Bei 72 Flächen (51,7 ha), deren Aktivierbarkeit oder Eignung aktuell als eingeschränkt zu werten ist, verbleiben lediglich 16 Potenzialflächen mit insgesamt 14,1 ha, die derzeit als uneingeschränkt marktfähig gelten können. Diese verteilen sich auf zehn Standorte im Stadtgebiet (vgl. Karte 3).

Die insgesamt betrachtet ausgewogene Größenstruktur der Potenzialflächen zeigt Abbildung 10. Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei ca. 8.400 m2, wobei die Hälfte der analysierten Flächen kleiner ist als rund 5.500 m2.

Abbildung 28

Abbildung 29

Abbildung 10: Größenstruktur der uneingeschränkt und eingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen

Wie Tabelle 10 zeigt, wurde lediglich bei zwei Flächen (0,5 ha) die Eignung für gewerbliche Nutzungen als eingeschränkt bewertet. Damit ist klar, dass es nahezu ausschließlich Einschränkungen der Aktivierbarkeit sind, die dazu führen, dass Flächen lediglich als eingeschränkt oder nicht marktfähig eingestuft wurden. Für einen Großteil der Potenzialflächen lagen keinerlei Informationen zu den Nutzungs- oder Verwertungsabsichten der Flächeneigentümer vor, sodass hier die Aktivierbarkeit mit lediglich 2a (für ungenutzte Flächen) oder 2b (für (minder-) genutzte oder bebaute Flächen) bewertet wurde. Auch größere Freiflächen auf bestehenden Betriebsgrundstücken wurden hier eingruppiert.

Tabelle 10: Ergebnisse der Flächenpotenzialbeurteilung

Eignung
1 2 3 Summe
uneingeschränkt geeignet eingeschränkt geeignet nicht geeignet
Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha
tiekrabreivitkA 1 aktivierbar 16 14,1 - - - - 16 14,1
2a bedingt aktivierbar 49 34,2 1 0,2 - - 50 34,3
2b 21 17,1 1 0,3 - - 22 17,4
3 derzeit nicht aktivierbar 23 33,1 - - - - 23 33,1
Summe 109 98,4 2 0,5 - - 111 98,9

bedingt

aktivierbar

Bezieht man das bestehende Planungsrecht in die Betrachtung ein, so zeigt sich zunächst, dass der größte Anteil der Potenzialflächen in den jeweiligen Bebauungsplänen eine GE-Ausweisung hat, nämlich 41 Flächen bzw. 32,9 ha. Sieben Flächen (3,7 ha) sind als Sondergebiet festgesetzt, neun Flächen (8,4 ha) als Industriegebiet. Für 27 Flächen (18,9 ha) existiert kein Bebauungsplan, für die übrigen befindet er sich aktuell im Verfahren.

Unter den uneingeschränkt marktfähigen Flächen handelt es sich in sieben Fällen um solche mit GE-Ausweisung (6,7 ha), Für vier Flächen existiert kein Bebauungsplan (5,5 ha), die übrigen Flächen

verteilen sich auf SO-Gebiete oder laufende Bebauungsplanverfahren. Es ist auffällig, dass sich unter den uneingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen keine GI-Flächen befinden.

Abbildung 30

Abbildung 31

Abbildung 11: Marktfähigkeit der Potenzialflächen nach Eigentümerkategorie

34 der eingeschränkt marktfähigen Flächen (26,2 ha) haben eine GE-Ausweisung, neun Flächen (8,4 ha) sind als GI festgesetzt. Für 23 Standorte (13,4 ha) existiert kein Bebauungsplan. Bei den übrigen Flächen handelt es sich um solche mit SO-Ausweisung oder im Bebauungsplanverfahren befindliche.

Erwartungsgemäß (vgl. Kapitel 4.3) befindet sich ein Großteil der Potenzialflächen in privater Hand (71 Flächen mit insgesamt 53,6 ha). Lediglich 15 Flächen (9,5 ha) befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Zwei Potenzialflächen umfassen sowohl Grundstücke in privatem als auch in städtischem Eigentum (vgl. Abbildung 11). Es liegt auf der Hand, dass der Anteil der uneingeschränkt marktfähigen Flächen in kommunalem Eigentum vergleichsweise höher liegt, da die Stadt hier selbst entscheidenden Einfluss auf die Aktivierbarkeit nehmen kann.

Im Rahmen der Analyse wurden die Potenzialflächen einem Nutzungstyp in Anlehnung an die Kategorisierung der Bestandsgebiete (vgl. Tabelle 7) zugeordnet.44 Die uneingeschränkt oder eingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen lassen sich sechs Typen zuordnen, wobei diese z. T. verschiedene Nutzungsarten umfassen. Wie auch bei den Gebietstypen entfällt ein großer Teil der Potenzialflächen auf Standorte für klassisches Gewerbe (62 Flächen mit 45,0 ha; vgl. Abbildung 12 und Karte 4). Hinzu kommen weitere Flächen, die sowohl für klassisches Gewerbe als auch für Transportund Logistikbetriebe (4 Flächen) oder für Dienstleistungsbetriebe (3 Flächen) oder für höherwertiges Gewerbe (2 Flächen) in Frage kommen können. 16 weitere Flächen eigenen sich insbesondere für Dienstleistungen sowie eine Fläche für höherwertiges Gewerbe. Auffallend ist das geringe Angebot an Flächen für höherwertiges, produzierendes Gewerbe, z. B. technologieorientierte Unternehmen. Betrachtet man lediglich die uneingeschränkt marktfähigen Flächen, so lassen sich diese lediglich

44 Die Zuordnung erfolgte insbesondere anhand der vorhandenen Nutzungen und Baustrukturen im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen Potenzialfläche und beinhaltete explizit keine Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass einzelne Flächen bei näherer Betrachtung für den hier genannten Nutzungstyp nicht oder nur eingeschränkt in Frage kommen.

drei Typen zuordnen: Klassisches Gewerbe (8 Flächen mit 8,8 ha), klassisches oder höherwertiges Gewerbe (1 Fläche mit 0,7 ha) sowie Dienstleistungen (7 Flächen mit 4,6 ha).

Abbildung 32

Klassisches Gewerbe

Abbildung 33

Dienstleistungen

Transport und Logistik

Höherwertiges Gewerbe

Abbildung 12: Uneingeschränkt und eingeschränkt marktfähige Flächenpotenziale nach Nutzungstypen

Nicht Gegenstand der durchgeführten Analyse waren die perspektivisch als Potenzialstandorte zu betrachtenden Sonderfälle des Hoffmann-Areals im Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau sowie des Prinovis-Geländes im Gewerbegebiet Langwasser-Breslauer Straße. Die Hoffmann-Gruppe wird im Jahr 2021 ihren Logistikbetrieb in das Gebiet Beuthener Straße verlagern, wodurch für ein rund 5,7 ha großes Gelände eine Folgenutzung zu finden ist. Ebenfalls im Jahr 2021 schließt Bertelsmann den Standort der Druckerei Prinovis an der Breslauer Straße mit einer Gesamtgröße von rund 9,8 ha. Die Nachnutzung beider Standorte bedarf schon allein aufgrund ihrer Größe, aber auch einer teils komplexen Bestandssituation einer intensiven analytischen und konzeptionellen Vorbereitung. Sie bergen jedoch auch große Potenziale zur Ansiedlung weiterer produzierender Gewerbebetriebe in Nürnberg.

Weitere Potenziale in langfristiger Perspektive bergen die durch Einzelhandelsnutzungen belegten Flächen in vielen Gewerbegebieten. Durch eine restriktivere Lenkung, wie sie das Einzelhandelskonzept möglich macht, kann es u. U. an einigen Standorten bei Nutzungsänderungen gelingen, den Handel aus den Gebieten zu verdrängen und die Flächen für eine standortgerechtere Nutzung zurückzugewinnen.

Abbildung 34

Abbildung 35

Abbildung 36

Abbildung 37

Abbildung 38

Karte 4: Potenzialflächen nach Nutzungstypen

5.3 Entwicklungsgebiete

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg weist über die in Kapitel 5.1 genannten bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete noch sechs weitere Standorte als gewerbliche Bauflächen aus, die bislang nicht für eine gewerbliche Entwicklung in Anspruch genommen worden sind. Diese sogenannten Entwicklungsgebiete (vgl. Karte 5) stellen die Standorte dar, die auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für eine zukünftige gewerbliche Nutzung gesichert sind.

Für den Standort Brunecker Straße, der weitgehend für Hochschulnutzung vorgesehen ist, wie auch für den Bereich Flughafenstraße-Ost, derzeit Teil der vorbereitenden Untersuchung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, ist eine flächenscharfe Abgrenzung aktuell nicht möglich, weswegen die Karte hier eine Punktsignatur aufweist.

Die Standorte unterscheiden sich deutlich hinsichtlich der Realisierungschancen sowie der diesbezüglichen Zeithorizonte. Auf Grundlage der Rahmenbedingungen wurde eine dreistufige Kategorisierung der Flächen vorgenommen (vgl. Tabelle 11). Kategorie A beinhaltet Standorte, für die eine konkrete, zeitnahe Entwicklungsperspektive besteht. Kategorie B umfasst jene Standorte, deren gewerbliche Entwicklung – zumindest in Teilbereichen – derzeit als wahrscheinlich angesehen wird, für die jedoch noch kein Zeithorizont ersichtlich ist. In Kategorie C schließlich fallen Standorte, für die aktuell unklar ist, ob hier mittel- oder langfristig überhaupt gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden können.

Einziger Standort der Kategorie A ist Schmalau-Südost. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Wirtschaftsförderung Nürnberg an diesem Standort ab ca. 2023 weitere 8,4 ha Nettofläche zur Vermarktung an Betriebe des klassischen Gewerbes zur Verfügung stehen. Allerdings zeigt sich bereits jetzt eine, in Relation zum eher kleinen Flächenpotenzial, sehr hohe Nachfrage.

Bei dem mit „B“ eingestuften Standort Boxdorf-Nordost erscheint eine Entwicklung als Gewerbegebiet (GE oder GE(e)) wahrscheinlich, allerdings mit unklarem Zeithorizont. Ähnliches gilt für die Brunecker Straße, wobei hier ein anderer planerischer Ansatz verfolgt wird. In erster Linie wird das Areal als Hochschulstandort entwickelt. Dieser soll durch hochschulaffines, ergänzendes Gewerbe arrondiert werden (z. B. Spin-offs). Angestrebt wird eine stärkere Nutzungsmischung, weswegen hier neben dem Hochschulstandort (SO) ein Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden wird.

Für die „C-Standorte“ Erlanger Straße / Marienbergstraße (fehlende Verkaufsbereitschaft vieler Einzeleigentümer), Flughafenstraße-Ost (Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ungewiss) sowie Moorenbrunnfeld (hohe ökologische Wertigkeit) ist fraglich, ob diese mittel- bis langfristig einer gewerblichen Entwicklung zugeführt werden können. Für sämtliche Standorte der Kategorien B und C ist die Ansiedlung höherwertigen Gewerbes und / oder von Dienstleistungsbetrieben vorgesehen.

Es muss an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen werden, dass die im Folgenden aufgeführten Flächengrößen, die an den einzelnen Standorten für Gewerbenutzungen zur Verfügung stehen könnten, mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Für die Standorte der Kategorie B existieren noch keine Planungen, aus denen Flächenanteile für unterschiedliche Nutzungen hervorgehen. Insbesondere für den Standort Brunecker Straße, an dem gewerbliche Nutzungen keine dominierende Rolle spielen werden, wird daher auf eine Größenangabe verzichtet. Für die C-Standorte wiederum ist – wie oben erwähnt – derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht absehbar, wann sie zukünftig für Gewerbenutzungen zur Verfügung stehen werden.

Tabelle 11: Gewerbliche Entwicklungsgebiete in Nürnberg

Entwicklungsgebiet Status Einstu- fung Nutzungstyp Fläche
für gewerbliche
Nutzungen45
Schmalau-Südost Nordteil der FNP-Ausweisung A klassisches Gewerbe brutto 12,0 ha; netto 8,4 ha brutto 12,0 ha;
wegen Ausgleichsmaßnahmen netto 8,4 ha
weggefallen; B-Plan-Entwurf, vo-
raussichtlich 2021 Satzungsbe-
schluss; ab 2022 Erschließung;
nahezu komplett in städtischem
Grundbesitz
Boxdorf-Nordost Westteil der FNP-Ausweisung B höherwertiges Gewerbe / Dienstleistungen brutto 6,3 ha; netto 5,0 ha
wegen Rahmenplanung Wohnen
und Grünzug modifiziert; Grün-
zug bietet angrenzend Potenzial
für eine qualitätsvolle gewerbli-
che Entwicklung; B-Plan in Auf-
stellung; viele Einzeleigentümer,
keine städtischen Flächen; Zeit-
horizont der Realisierung offen
Brunecker Straße zukünftiger Hochschulstandort; B höherwertiges Gewerbe / Dienstleistungen aktuell noch nicht zu beziffern
Ergänzung mit gewerblichen Nut-
zungen vorgesehen (z. T. inner-
halb der Gebietskategorie „Urba-
nes Gebiet“); noch keine Planun-
gen für die gewerblichen Ansied-
lungen vorhanden
Erlanger Straße / Marienbergstraße einige Schlüsselgrundstücke be- C höherwertiges Gewerbe / Dienstleistungen brutto 12,2 ha; netto 9,8 ha
reits durch Stadt erworben, viele
der übrigen Einzeleigentümer je-
doch nicht verkaufsbereit; Kon-
zept muss von Investor kommen;
kein Bebauungsplan vorhanden
Flughafenstraße-Ost Vorbereitende Untersuchung für C höherwertiges Gewerbe / Dienstleistungen aktuell noch nicht zu beziffern
eine Städtebauliche Entwick-
lungsmaßnahme in Bearbeitung;
vereinzelte Bebauung; viele Ein-
zeleigentümer
Moorenbrunnfeld noch keine Rahmenplanung vor- handen; hohe ökologische Wer- tigkeit noch keine Rahmenplanung vor- C höhe Dien brutto 10,3 ha; netto 8,2 ha
handen; hohe ökologische Wer-
tigkeit rwertiges Gewerbe /
stleistungen

Einstu-

fung

isches Gewerbe

rwertiges Gewerbe /

stleistungen

brutto 6,3 ha;

netto 5,0 ha

rwertiges Gewerbe /

stleistungen

aktuell noch nicht

zu beziffern

Erlanger Straße /

Marienbergstraße

rwertiges Gewerbe /

stleistungen

brutto 12,2 ha;

netto 9,8 ha

rwertiges Gewerbe /

stleistungen

aktuell noch nicht

zu beziffern

brutto 10,3 ha;

netto 8,2 ha

45 Für die B- und C-Standorte ohne vorliegende Detailplanung wird für höherwertiges Gewerbe / Dienstleistungen ein Erschließungsflächenanteil von 20 % angenommen.

Abbildung 39

Abbildung 40

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 43

Karte 5: Gewerbliche Entwicklungsgebiete in Nürnberg

5.4 Zusammenfassung und Zwischenfazit zur Gewerbeflächensituation

Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Gewerbeflächen für die Stadt Nürnberg erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit der aktuellen Gewerbeflächensituation, um vor dem Hintergrund der prognostizierten Flächenbedarfe qualifizierte Handlungsempfehlungen zur Gewerbeflächenentwicklung geben zu können. Hierbei wurde deutlich, dass Nürnberg über ein – angesichts der Stadtgröße sowie der positiv-dynamischen regionalen Wirtschaftsentwicklung – äußerst geringes Gewerbeflächenangebot verfügt. Das uneingeschränkt marktfähige Flächenangebot beinhaltet lediglich 16 Flächen mit insgesamt 14,1 ha, worunter sich keinerlei GI-Flächen befinden.

Deutlich wurde in der Analyse, dass nahezu alle analysierten Flächen durchaus für gewerbliche Nutzungen geeignet sind – vielmehr ist es in fast sämtlichen Fällen die eingeschränkte Aktivierbarkeit der größtenteils in privater Hand befindlichen Potenzialflächen, die sich negativ auf die Marktfähigkeit auswirkt. 72 Flächen bzw. 51,7 ha konnten deshalb als nur eingeschränkt marktfähig eingestuft werden, 23 weitere Flächen bzw. 33,1 ha sind aktuell überhaupt nicht marktfähig.

Auch vor dem Hintergrund der sehr eingeschränkten Möglichkeiten zur Entwicklung neuer Gewerbestandorte bzw. der unklaren Perspektiven der meisten Entwicklungsgebiete tritt bei einem Abgleich mit den prognostizierten Bedarfswerten von jährlich 16,3 bis 20,0 ha ein Defizit deutlich hervor. Angesichts der bereits stark verdichteten Siedlungsstrukturen sowie der im Sinne der Nachhaltigkeit anzustrebenden Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme stellen gewerbliche Neuentwicklungen in Größenordnung der prognostizieren Werte bis zum Jahr 2035 keine Option dar.

Wichtiger Ansatzpunkt wird neben der Entwicklung neuer Gewerbeflächen, die realistischerweise nur einen kleinen Beitrag zur Deckung der Gesamtnachfrage leisten kann, daher vielmehr die Fokussierung auf den Gewerbeflächenbestand sowie die Verbesserung der Aktivierbarkeit der dort vorhandenen Potenziale sein.

6 Handlungsfelder

In den durchgeführten Analysen sowie den Gesprächen mit der Wirtschaftsförderung Nürnberg haben sich fünf Handlungsfelder herauskristallisiert, die als zentral für die Weiterentwicklung des Nürnberger Gewerbe- und Industrieflächenportfolios angesehen werden.

Angesichts der Nachfragesituation und der begrenzten Potenziale zur Entwicklung neuer Gewerbegebiete, aber letztlich auch der Bedeutung des Gewerbebestandes als Basis der Nürnberger Betriebe muss die Qualifizierung der Bestandsgebiete eines der vordringlichen Ziele der Standortpolitik sein. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass dieEntwicklung neuer Gewerbegebiete keine Bedeutung für die Stadt mehr hat. Zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Flächenangebotes wird es auch notwendig sein, weitere Standorte im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine verträgliche Siedlungsentwicklung sowie zukunftsfähige Gewerbegebiete zu entwickeln.

Die Bedeutung einer aktuellen, validen Datenbasis Gewerbeflächen ist für ein strategisches Gewerbeflächenmanagement unbestritten. Für die Stadt Nürnberg gilt es, eine entsprechende Datengrundlage auszubauen, kontinuierlich fortzuschreiben und durch Implementierung eines Gewerbeflächeninformationssystems nutzbar zu machen.

Mit der Urbanen Produktion widmet sich der Masterplan einem Handlungsfeld, dass die Chance bietet, durch eine Rückkehr verträglicher Produktion in die Stadt lokale Arbeitsplätze und Wertschöpfung zu sichern oder zusätzlich zu generieren und darüber hinaus einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Quartiersentwicklung zu leisten. Das ThemaCitylogistik schließlich erhält etwa angesichts eines stetig zunehmenden Güterverkehrs, einer drohenden Überlastung städtischer Infrastruktur sowie der hohen Wichtigkeit störungsfreier Warenströme für die lokale Wirtschaft ebenfalls eine Bedeutung, die eine Auseinandersetzung im Rahmen des Masterplans gebietet.

Die folgende vertiefende Auseinandersetzung mit den genannten Themen ist Grundlage der Entwicklung des Zielsystems (vgl. Kapitel 7) sowie der Ableitung von konkreten Maßnahmen (vgl. Aktivitätenplan).

6.1 Qualifizierung von Bestandsgebieten

6.1.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit in städtischen Räumen und der sich daraus zuspitzenden Flächenkonkurrenz unterschiedlicher Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Freiraum) kommt der Sicherung und Weiterentwicklung von Gewerbegebieten eine immer höhere Bedeutung zu. Zudem stellen die Bestandsgebiete die räumliche Basis vieler Unternehmen und Arbeitsplätze dar. Dennoch wurden sie planerisch vielfach vernachlässigt. Im Fokus von Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung standen in der Vergangenheit oft eher die Ausweisung neuer Gewerbegebiete und die Entwicklung von Konversionsflächen sowie die Erneuerung von Ortszentren und Wohnquartieren.

Auch im Bereich der Innenentwicklung liegt der Fokus von Forschung und Entwicklung vor allem im Bereich des Wohnens. Hier geht es etwa um die Dachaufstockung und Nachverdichtung in serieller Bauweise, häufig mit vorgefertigten Elementen aus Holz. Vergleichbar zielorientierte Verdichtungsvorhaben im Bereich der Gewerbe- und Büroflächennutzung gibt es derzeit kaum. Gleichwohl können bestehende Gewerbegebiete durch die Nutzung von brachliegenden Rest- und Erweiterungsflächen, durch Überplanung und Verdichtung sowie durch die Aufwertung mindergenutzter Immobilien einen relevanten Beitrag zur Reduzierung der nach wie vor hohen Flächenneuinanspruchnahme leisten.

Anders als bei Wohngebieten wird es bei der Nachverdichtung von Gewerbegebieten allerdings weniger um modulare Bauweisen als vielmehr um die Mobilisierung ungenutzter oder mindergenutzter Flächen und Gebäude und die Beseitigung von Aktivierungshemmnissen gehen. Das Ziel einer solchen Nachverdichtungsstrategie ist vor allem die optimale Verwertung und effiziente Auslastung planungsrechtlich gesicherter Wirtschaftsflächen. Damit einher geht zumeist die Standortaufwertung und Profilierung mit dem Ziel, lokale Unternehmen stärker an den Wirtschaftsstandort zu binden sowie Arbeitsplätze und Wirtschaftsstrukturen zu sichern.

6.1.2 Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Gewerbegebieten

Die Notwendigkeit, sich mit der Erneuerung bestehender Gewerbegebiete intensiver zu befassen, ist keine neue Erkenntnis. Bislang fehlte aber der Handlungsdruck, weil es einfacher war, neue Standorte im Freiraum am Siedlungsrand zu erschließen und Firmenstandorte zu verlagern, anstelle sich mit der zeitaufwendigen und arbeitsintensiven Aktivierung von Immobilieneigentümern und Unternehmen für nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen in Bestandsgebieten auseinanderzusetzen. Die 2014 durchgeführte ExWoSt-Grundlagenstudie zur Entwicklung von Gewerbegebieten im Bestand hat vielschichtige Erfolgsfaktoren und Umsetzungshürden für die Weiterentwicklung von Gewerbegebieten herausgearbeitet.46So konnte in der Rückschau auf die Programme der Gewerbeumfeldverbesserung aus den 1980er Jahren festgestellt werden, dass einseitige investive Maßnahmen der Kommunen in öffentliche Infrastruktur und Freiraum zwar wichtige Impulsgeber sein können, alleine aber nicht ausreichen, um privates Engagement auszulösen. Eine Entwicklungsstrategie für Gewerbegebiete wird immer nur dann erfolgreich sein, wenn sie aus der Kombination öffentlicher Erneuerungsund betriebsbezogener Modernisierungsmaßnahmen besteht. Dafür muss sich die Kommune in der Regel aktiv sowohl an der Entwicklung von Schlüsselgrundstücken beteiligen, als auch über ein strategisches Gewerbegebietsmanagement innovationsoffene Unternehmen ansprechen und gewinnen, um einen Bewusstseinsprozess in Gang zu setzten und privatwirtschaftliche Investitionen in Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Weiterentwicklung des Standortes auszulösen.

Besonders erfolgreich sind Erneuerungsvorhaben in Gewerbegebieten immer dann, wenn es für Unternehmen, Eigentümer und Fachplanungsbehörden feste Gebietsmanager als koordinierende Ansprechpartner gibt. Ein gutes und bekanntes Beispiel zur Mobilisierung von Unternehmen und Grundstückseigentümern ist der kooperative Erneuerungsansatz der Stadt Esslingen für das Gewerbegebiet Neckarwiesen. Auch hier zeigte sich zunächst, dass öffentliche Baumaßnahmen zur Beseitigung funktionaler Mängel keine Investitionsanreize bei Unternehmen und Eigentümern auslösten. Daher initiierte die städtische Wirtschaftsförderung im Jahr 2009 zusammen mit einer kleinen Gruppe engagierter Unternehmen die Standortinitiative Neue Neckarwiesen (SINN e. V.) und schloss mit dieser einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel, in Zusammenarbeit eine nachhaltige ökonomische und städtebauliche Stabilisierung des Gebiets zu erreichen.47 Über eine öffentliche Bundesförderung für drei Jahre wurde die Stelle einer „Working Area Improvement District-Managerin“ eingerichtet. Mit Auslaufen der Förderung hat die Stadt Esslingen die Weiterfinanzierung auf einer halben Stelle bis heute übernommen. Es wurden kleine Arbeitsgruppen zu insgesamt fünf Themenfeldern48 eingerichtet und zahlreiche öffentliche und private Aktivitäten umgesetzt. Beispielweise konnten innerhalb von vier Jahren 15 ha Brach- und mindergenutzte Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden.

46 Freudenau, Henrik; Hennings, Gerd; Rinke, Bastian; Siebert, Sebastian; Ziegler-Hennings, Christiane: Nachhaltige Entwicklung von Gewerbegebieten im Bestand. Abschlussbericht zum ExWoSt-Forschungsvorhaben. Dortmund 2014, S. 117 ff 47 vgl. ebd., S. 54 ff; https://www.sinn-es.de/; abgerufen am 02.04.2020 48 Sanierung und Verkehr, Marketing, Aus- und Weiterbildung, Flächenmanagement, Umwelt und Natur

Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat 2016 eine Arbeitshilfe für die Kommunikation mit Unternehmen und Eigentümern in Gewerbegebieten herausgegeben.49 Darin werden die notwendigen Phasen eines Erneuerungsprozesses anhand von 13 Fallbeispielen mit unterschiedlichen Problemlagen beschrieben. Grundlage sind die Erfahrungen des 2012 bis 2014 durchgeführten Pilotprojekts „Innenentwicklung von bestehenden Gewerbegebieten“.

Die aktuellsten Erkenntnisse liefern die zwischen 2015 und 2019 durchgeführten neun Modellvorhaben im ExWoSt-Forschungsfeld „Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten“.50 Im Ergebnisbericht werden 14 zentrale Aussagen und Voraussetzungen für die Erneuerung von Gewerbebestandsgebieten genannt und erläutert. Dazu gehören u. a., dass

 die Beteiligung und Zusammenarbeit der Akteure vor Ort ein Schlüssel für den Erfolg ist,  die komplexen und arbeitsintensiven Qualifizierungsprozesse in Gewerbebestandsgebieten eine effektive Ämterkoordination, ein dauerhaftes Gewerbegebietsmanagement und aktive Unternehmensnetzwerke erfordern,  die Ziele und Strategien für einen nachhaltigen Qualifizierungs- und Anpassungsprozess in ein Gesamtkonzept für den Gewerbestandort eingebettet werden müssen,  für ein konsequentes Nachverdichten die Flächenpotenziale in Gewerbebestandsgebieten erhoben und dauerhaft nachgehalten sowie deren Aktivierungshemmnisse abgebaut werden müssen.51

6.1.3 Bestandsentwicklung in Nürnberg

Grundlage für die Bestandsentwicklung sind das Wissen um den Zustand der Gewerbegebiete und deren Flächenpotenziale. Die Analyse der Gewerbeflächensituation (vgl. Kapitel 5.2) hat ergeben, dass Nürnberg über ein äußerst geringes kurzfristig aktivierbares Gewerbeflächenangebot in den Bestandsgebieten verfügt. Vergleicht man dieses mit den prognostizierten Bedarfswerten (vgl. Kapitel 4.4) wird ein deutliches Flächendefizit erkennbar. Gewerbliche Neuentwicklungen können realistischerweise aufgrund des bereits stark verdichteten Siedlungsraumes sowie der anzustrebenden Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme nur einen kleinen Beitrag zur Deckung der Gesamtnachfrage leisten. Der Fokus der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung in Nürnberg muss daher auf der Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale in den Gewerbebestandgebieten liegen. Dafür ist die Klärung der Marktfähigkeit jeder einzelnen Fläche notwendig (siehe dazu auch Kapitel 6.3).

Hilfreich für eine Bestandsentwicklung sind zudem kleinräumige Strukturanalysen, wie sie im Jahr 2019 beispielsweise für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau erstellt worden ist. Solche kleinräumigen Betrachtungen ermöglichen eine detaillierte Situationsanalyse. Ziele sind die Identifizierung von Flächenpotenzialen, die Ermittlung möglicher Nutzungsabsichten der Eigentümer, die Darstellung und der Abbau von Aktivierungshemmnissen sowie die ressortübergreifende Verständigung auf gemeinsame Entwicklungsziele für das jeweilige Gewerbegebiet.

Kleinräumige Strukturanalysen sollten immer frühzeitig erfolgen. Sie können flächendeckend prophylaktisch angelegt werden, um rechtzeitig intervenieren zu können. Ansonsten sollten sie immer dann durchgeführt werden, wenn größere Transformationen bekannt werden wie beispielsweise aktuell im Gewerbegebiet Langwasser-Breslauer Straße mit der Schließung der Großdruckerei Prinovis.

49 Regionalverband FrankfurtRheinMain (Hrsg.): Innenentwicklung in bestehenden Gewerbegebieten. Modellprojekt und Leitfaden. Projektevaluation: Diller, Christian; Kohl, Martin. Institut für Geographie an der Universität Gießen. Frankfurt am Main 2016 50 vgl. https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ExWoSt/Forschungsfelder/2014/Gewerbegebiete/01_Start.html; abgerufen am 02.04.2020 51 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR (Hrsg.): Nachhaltige Weiterentwicklung von Gewerbegebieten. Ergebnisbericht zum ExWoSt-Forschungsfeld. Bonn 2020

Ein gutes Werkzeug („Frühwarnsystem“), um von anstehenden Veränderungen und Missständen Kenntnis zu erlangen, ist die im Jahr 2017 von der Wirtschaftsförderung Nürnberg gestartete Veranstaltungsreihe „Dialog vor Ort“. Sie hat zum Ziel, mit den Unternehmen und Immobilieneigentümern vor Ort ins Gespräch zu kommen, um sich über Defizite und Herausforderungen des jeweiligen Gewerbestandortes auszutauschen.

Dieser aktiven Ansprache liegt weiterhin die Erkenntnis zugrunde, dass weder die Stadt noch die Unternehmen oder Eigentümer notwendige Erneuerungen alleine bewältigen können. Nur wenn öffentliche Investitionen mit privatem Einsatz zusammenwirken, lassen sich die Gewerbebestandsgebiete in Nürnberg weiterentwickelt. Das Beteiligungsformat wurde bislang mit externer Unterstützung für fünf Gewerbegebiete durchgeführt und soll fortgeführt werden.

6.2 Entwicklung neuer Gewerbegebiete

6.2.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Die Planung, Entwicklung und Vermarktung neuer Gewerbestandorte sind wichtige Instrumente der kommunalen Wirtschafts- und Standortpolitik und Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, auch wenn der primäre Fokus der zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung in Nürnberg auf die Bestandsgebiete zu richten ist (vgl. Kapitel 6.1). Die Notwendigkeit zur Entwicklung und Bereitstellung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus der dynamischen Wirtschaftsentwicklung innerhalb der Metropolregion. Gerade wachsende, bereits in Nürnberg ansässige Unternehmen benötigen Möglichkeiten, innerhalb der Stadt auf größere Flächen zu verlagern. Dies ist jedoch nicht immer innerhalb des Bestandes möglich. Die Bereitstellung „neuer“ Flächen trägt so letztlich auch dazu bei, Arbeitsplätze in Nürnberg zu sichern. Zudem bietet die Entwicklung neuer Gewerbestandorte die Chance für eine spezifische Profilierung, die sich im Bestand so nachträglich nicht umsetzen lässt. Damit können bislang fehlende Qualitäten oder Gebietstypen (z. B. Wissenschaftsstandort) entwickelt werden, die Lücken im Gewerbeflächenangebot der Stadt schließen können.

Die Endlichkeit der Flächenressourcen sowie die zunehmende Konkurrenz durch andere Nutzungsansprüche bedingen jedoch besondere Anforderungen in der Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Ausweisungen müssen bedarfsorientiert erfolgen, wobei ihr Umfang im Sinne einer zukunftsfähigen Siedlungsentwicklung limitiert ist. Eine sparsame Flächeninanspruchnahme erfordert umso dringlicher eine effiziente Nutzung sowie die Entwicklung und Berücksichtigung weiterer Qualitätskriterien sowohl hinsichtlich der anzusiedelnden Betriebe und Nutzungen als auch der baulichen Umsetzung und Gestaltung.

6.2.2 Neuere Gewerbeflächenentwicklungen in Nürnberg

Größere Neuentwicklungen finden derzeit in den fünf Gebieten Beuthener Straße, Höfen, Kohlenhof, Norispark und Wetzendorf statt. Diese Standorte wurden bereits beplant, aktuell laufen in vielen dieser Gebiete umfassende Erschließungs- und Baumaßnahmen zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben. Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurden diese Standorte bereits zu den Bestandsgebieten gezählt (vgl. Kapitel 5.1).

Kurz- und mittelfristig stehen für die Entwicklung neuer Gewerbegebiete als sogenannte Entwicklungsgebiete sechs Standorte im Fokus: Boxdorf-Nordost, Brunecker Straße, Erlanger Straße / Marienbergstraße, Flughafenstraße-Ost, Moorenbrunnfeld sowie Schmalau Südost. Es handelt sich dabei mit Ausnahme der Brunecker Straße, die zukünftig im FNP als gemischte Baufläche dargestellt wird, um gewerbliche Bauflächen nach dem wirksamen FNP der Stadt Nürnberg, die bislang nicht mit gewerblichen / industriellen Nutzungen belegt sind, sich jedoch untereinander in ihren Entwicklungsperspektiven stark unterscheiden (vgl. Kapitel 5.3).

Mit dem zuletzt mit Beschluss des Stadtrates vom 05.02.2020 geänderten Baulandbeschluss verfügt die Stadt Nürnberg über eine förmlich festgelegte Strategie zur Bereitstellung von Bauland, welche den städtischen Anforderungen einen Rahmen gibt und so Transparenz, Gleichbehandlung und Kalkulierbarkeit der Bindungen gewährleisten soll. Ziele des Beschlusses, der insbesondere dort zur Anwendung kommt, wo Baurecht geschaffen werden muss, ist eine faire Lastenverteilung, eine schnelle Baulandmobilisierung sowie die zügige Umsetzung der Planung. Zur Umsetzung bedient sich die Stadt insbesondere der städtebaulichen Verträge (§ 11 BauGB), der Erschließungsverträge sowie der Durchführungsverträge zu Vorhaben- und Erschließungsplänen (§ 12 BauGB). Bei Angebotsplanungen sollen die im Baulandbeschluss enthaltenen Regelungen, soweit möglich, über Festsetzungen im Bebauungsplan umgesetzt werden.

6.2.3 Mobilisierung der Gewerbeflächenpotenziale

Der Baulandbeschluss schließt Angebotsplanungen damit nicht aus, gleichwohl sind die beiden im Norden des Nürnberger Stadtgebiets liegenden Entwicklungsgebiete Schmalau-Südost und Boxdorf-Nordost die einzigen zukünftig zu realisierenden Gewerbestandorte, für die die Stadt derzeit eine Angebotsplanung vorsieht. Insbesondere für diese Standorte, aber auch für die weiteren, als Investorenplanungen zu realisierenden Gebiete, sollte vor dem Hintergrund der prognostizierten Bedarfe (vgl. Kapitel 4.4) und der nur eingeschränkt vorhandenen Flächenpotenziale im Bestand die Mobilisierung der FNP-gesicherten Gewerbeflächenpotenziale forciert werden. Dies beinhaltet insbesondere die Fortsetzung oder Intensivierung der Bemühungen zum Flächenerwerb durch die Kommune, der letztlich die weitreichendsten Möglichkeiten zur Steuerung der zukünftigen Nutzung bietet.

6.2.4 Konzeptionelle und planerische Vorbereitung

Die Mobilisierung der Entwicklungsgebiete beinhaltet darüber hinaus die konzeptionelle und planerische Vorbereitung der gewerblichen Inanspruchnahme. Vor dem Hintergrund der bestehenden spezifischen Chancen und Hemmnisse der Standorte ist eine Priorisierung vorzunehmen, nach der dann auf Grundlage einer Typisierung der Gebiete Standortkonzepte und Rahmenpläne zu entwickeln sind.

Neue Gewerbegebiete sind zukunftsfähig zu entwickeln. Dies beinhaltet die Sicherstellung einer effizienten Flächennutzung, die Schaffung leistungsfähiger, nachhaltiger und resilienter Infrastrukturen, eine attraktive Gestaltung mit hochwertigen Grünräumen, die Berücksichtigung von Nahversorgungs- und Sozialeinrichtungen wie auch die Schaffung von Möglichkeiten zur Nutzung von Energieund Stoffkreisläufen52 (vgl. Kapitel 3). Umzusetzen sind diese Anforderungen im Rahmen der Bauleitplanung53 sowie in der Ausgestaltung von städtebaulichen Verträgen und Grundstückskaufverträgen. Auch der Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg greift einzelne der genannten Aspekte auf: Demnach sind in Gewerbe- und Industriegebieten Fassaden- und Dachbegrünungen sowie ausreichende Baumpflanzungen sowohl zum Ausgleich als auch aus städtebaulichen Gründen und zur Anpassung an den Klimawandel vorzusehen. Zudem soll bei der Baurechtsneuschaffung für Gewerbe eine angemessene Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in für die jeweilige gewerbliche Struktur geeigneten Flächendimensionierungen festgelegt werden.

52 vgl. städtischen Beschluss vom 24.07.2019, der die Prüfung aller Möglichkeiten einer CO -neutralen Wärmeversorgung (z. B. durch Ausbau der Fernwärme) bei Neubauten und Neubaugebieten fordert sowie die Erstellung von Studien beim Verkauf von Grundstücken der Stadt Nürnberg hinsichtlich einer möglichen CO-neutralen Energieversorgung 53 Zum Teil werden rechtlich verbindliche Aspekte wie z. B. Klima- und Artenschutzbelange bei der Aufstellung des FNP noch nicht berücksichtigt, sondern erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung abgearbeitet.

6.2.5 Entwicklung einer Vergabestrategie

Die Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Flächen zwingt darüber hinaus sicherzustellen, dass diese Flächen in einer Form genutzt werden, die einen größtmöglichen Nutzen für den Wirtschaftsstandort Nürnberg bringt. Aus diesem Grund ist eine formelle Vergabestrategie zu entwickeln, die transparent festlegt, welche unternehmens-, vorhaben- und / oder standortbezogenen Anforderungen an die Bewerber um städtische Gewerbegrundstücke gestellt werden.

Klare Vergaberegeln tragen – wo dies erforderlich und gewünscht ist – dazu bei, funktional einheitliche, betriebsartreine und mischungslose Gebietscharaktere zu erhalten und einen schleichenden, ungewollten Nutzungswandel zu verhindern.

Angesichts der eingeschränkten Aktivierbarkeit vieler Potenzialflächen im Bestand erhält die Sicherung kurz- bis langfristiger Zugriffsmöglichkeiten durch die Stadt ein besonderes Gewicht. In diesem Zusammenhang zu nennen ist die bereits nach Baulandbeschluss vorgesehene Bauverpflichtung beim Verkauf städtischer Flächen (i. d. R. über drei Jahre), die Untersagung einer Weiterveräußerung an Dritte vor vollständiger Bebauung des Grundstücks und die Bauverpflichtung bei Überplanung nichtstädtischer Flächen mit städtischem Ankaufsrecht. Es wäre zu prüfen, ob bei der Veräußerung städtischer Flächen darüber hinaus die Bestellung eines Vorkaufsrechts auch mittel- bis langfristig städtischen Einfluss auf die Nutzung des Gewerbegebietes sicherstellen kann. In eine ähnliche Richtung zielt die Vergabe von Erbbaurechten. Bei marktgerechter Ausgestaltung kann dieses Instrument auch im Gewerbeimmobilienmarkt attraktiv für Investoren sein (z. B. durch Rendite-Risiko-Ausgleich, steuerliche Absetzbarkeit des Erbbauzinses bei vermieteten Objekten) und erreicht dort inzwischen eine gewisse Bedeutung.54 Auch für nicht städtische Flächen können Erbbaurechte mit im Gewerbebereich durchaus gängigen, kurzen Laufzeiten von etwa 30 bis 40 Jahren eine Chance zur Flächenaktivierung darstellen. Private ohne eigene Nutzungsabsicht, aber auch ohne Verkaufsbereitschaft, können damit ihre Flächen dennoch in Nutzung bringen und eine Rendite erzielen.

6.2.6 Identifizierung und Sicherung weiterer Potenzialräume

Über die derzeit definierten Entwicklungsgebiete hinaus kann es mittel- bis langfristig erforderlich sein, weitere Flächen für eine gewerbliche Entwicklung in Betracht zu ziehen. In Abwägung mit Belangen wie dem Freiraumschutz sowie konkurrierenden Nutzungsansprüchen sind hier Potenzialräume zu identifizieren und frühzeitig Strategien für einen Flächenerwerb durch die Kommune zu entwickeln und umzusetzen. Es ist jedoch klar, dass verschiedene Faktoren und Spezifika die Suchräume für neue Gewerbestandorte in Nürnberg massiv einschränken – so etwa der Flughafen, die intensive landwirtschaftliche Nutzung im Knoblauchsland oder die Bannwaldflächen.

6.2.7 Prüfung der Chancen regionaler Kooperationen

Angesichts stark begrenzter weiterer Entwicklungsmöglichkeiten sollten auch die Potenziale regionaler Kooperation in den Fokus genommen und zu diesem Zweck regionale Kooperationsmodelle mit Mechanismen zum Nutzen-Lasten-Ausgleich in der Metropolregion entwickelt werden. Ziel ist es, die Nachfrage auf die bestgeeigneten, verfügbaren Standorte in der Region zu lenken, wovon letztlich die gesamte Metropolregion profitieren kann. Die Übertragbarkeit innovativer Konzepte, die in anderen Regionen bereits erprobt wurden (z. B. Pool-Lösungen, in deren Rahmen beteiligte Kommunen

54 So liegt das Transaktionsvolumen in den Top 7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) bei Gewerbeimmobilien im Erbbaurecht inzwischen bei 1,7 Mrd. € pro Jahr, was ca. 4,7 % des Gesamtvolumens entspricht (vgl. Jones Lang Lasalle (Hrsg.): Erbbaurechte in deutschen Metropolen – Analyse ihrer Werttreiber und Bedeutung am Investmentmarkt. März 2019).

Flächen oder finanzielle Mittel in einen Pool einbringen und Kosten und Erlöse entsprechend einem festzulegenden Schlüssel teilen), sollte hierzu geprüft werden.

6.3 Datenbasis Gewerbeflächen

6.3.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Die Umsetzung einer strategischen Gewerbe- und Industrieflächenpolitik ist nur auf einer hinreichenden Informationsbasis möglich. Kenntnisse über den Gewerbeflächenbestand, darin stattfindende Entwicklungen, die Gewerbeflächennachfrage in quantitativer wie auch qualitativer Perspektive sowie die kurz- bis langfristig mobilisierbaren Flächenpotenziale bilden die Grundlage, auf der Maßnahmen zur Sicherung eines abgestimmten, ökonomischen wie ökologischen Anforderungen entsprechenden Gewerbeflächenportfolios entwickelt und umgesetzt werden können.

Für die bedarfsorientierte und unternehmensnahe Entwicklung und Vermarktung von Gewerbestandorten müssen vorhandene Informationen sowohl über die einzelnen Flächen (Lage, Größe, Anbindung, Verfügbarkeit, Nutzungsprofil, Restriktionen etc.) als auch über das Gesamtportfolio schnell recherchierbar und abrufbar sein. Für eine ausreichend differenzierte Datengrundlage müssen die Gewerbeflächen systematisch erfasst und Veränderungen kontinuierlich nachgehalten werden. Ein regelmäßiges Gewerbeflächen-Monitoring ermöglicht zudem einen guten Überblick über Veränderungen im gewählten Zeitraum, schafft Transparenz im Flächenangebot und gibt frühzeitig Hinweise auf Flächenpotenziale und Flächenengpässe.

Die Nutzung eines auf einer soliden Datenbasis entwickelten Gewerbeflächeninformationssystems kann gerade in angespannten Märkten dabei helfen, die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen passgenau auf un- oder untergenutzte Flächen und Immobilien zu lenken, indem es weitgehende Transparenz über das bestehende Angebot schafft.

Die Stadt Nürnberg verfügt aktuell über keine kontinuierlich fortgeschriebene Datenbasis mit Informationen zu Flächennachfrage und -angebot sowie keine ausreichenden Informationsschnittstellen zwischen relevanten Fachdiensten. Die im Rahmen der Erarbeitung dieses Masterplans durchgeführte Bestandsanalyse hat deutlich gemacht, dass das derzeit im Stadtplanungsamt geführte „Potenzialflächenkataster Gewerbe“ die Ansprüche an die erforderliche Informationsbasis nicht erfüllen kann, da wichtige Kriterien erst noch erhoben und seitens anderer Dienststellen verknüpft werden müssten.

Vorrangiges Ziel für die Stadt Nürnberg muss in diesem Handlungsfeld daher die Verbesserung der Datenverfügbarkeit in Bezug auf Gewerbeflächen durch Aufbau einer optimierten Datenbasis und Einbindung in ein Gewerbeflächeninformationssystem sein. Dies dient der Sicherstellung eines langfristig ausreichenden Gewerbeflächenportfolios bzw. einer bedarfsgerechten Flächenbereitstellung sowie der besseren Nutzung und Wiederverwertung von Gewerbeflächen im Bestand, etwa durch die Aktivierung von gewerblichen Brachflächen, Baulücken, Reservegrundstücken und untergenutzten Grundstücken.

Als nachrangiges Ziel kann eine Optimierung der Flächenvermarktung durch eine Fortentwicklung des Gewerbeflächeninformationssystems als Vermarktungsinstrument zur Unterstützung der Vermittlung gewerblicher Grundstücke angesehen werden.

6.3.2 Aufbau einer Datenbasis

Grundlage für den Aufbau einer Datenbasis können die im Rahmen der Erarbeitung des Masterplans Gewerbeflächen erhobenen und mit dem „Potenzialflächenkataster Gewerbe“ verschnittenen Informationen sein, die jedoch erneut zu aktualisieren und dann kontinuierlich fortzuschreiben sind.

Das „Potenzialflächenkataster Gewerbe“ umfasst folgende Informationen zu gewerblichen Potenzialflächen:  ID, verschiedene Code-Nr., Steckbrief-Nr.  Flächengröße (z. T. differenziert in Brutto- und Nettogröße)  städtisches Eigentum  Einstufung der Verfügbarkeit  Informationen zum jeweiligen Bebauungsplan (Nr., Verfahrensstand, Art der baulichen Nutzung, GRZ, GFZ, zulässige Anzahl Vollgeschosse, ID im BebauungsplanInfoSystem)  Bemerkungen  Informationen zu einem ggf. vorliegenden Bauantrag  Realnutzung  Restriktionen  Lage (Straße und Hausnummer, Gemarkung, Flurnummer, Bezirk, Distrikt, Block)

Im Rahmen der bei Erarbeitung des Masterplans Gewerbeflächen durchgeführten Erhebungen wurden für die aktuell bestehenden Potenzialflächen zusätzlich folgende Informationen erfasst:  Anzahl Eigentümer  Gewerbegebiet (Bezeichnung und Typ)  Bewertung Aktivierbarkeit, Eignung und Marktfähigkeit  Eignungstyp

Zudem wurden insbesondere die Angaben zur aktuellen Nutzung und Restriktionen ergänzt bzw. erweitert.

Die beschriebenen Merkmale sollten in einer Datenbank zusammengeführt werden, die letztlich die Basis eines Gewerbeflächeninformationssystems darstellt. Dabei bildet der Themenbereich „Potenzialflächen“ lediglich einen Teil des Spektrums ab, den ein solches System abdecken sollte. So ist eine komplette Erfassung des Gewerbeflächenbestandes mit der jeweiligen spezifischen Nutzung (z. B. Branche) sinnvoller Baustein eines Gewerbeflächenmanagements, der es beispielsweise erlaubt, Entwicklungstrends gewerblicher Teilräume anhand von Nutzungsänderungen frühzeitig zu erkennen.

Die Datenbasis Gewerbeflächen ist so aufzubauen, dass soweit möglich eine automatisierte Übernahme neuer bzw. geänderter Daten aus relevanten anderen Datenbanken, Katastern etc. erfolgt. Zu nennen sind hier beispielsweise das Eigentümerkataster, das Gewerberegister, die Datenbank OTS Bau (Bauordnung), die Altlastendatenbank (Umweltamt) oder das CRM KWIS.net (Wirtschaftsförderung). Daten, für die eine automatisierte Übernahme nicht möglich ist, sind in einem festzulegenden Turnus zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer jährlich durchzuführenden Begehung aller Gewerbegebiete erfolgen. Bei entsprechender Vorbereitung und Nutzung digitaler Erhebungstools ist der Aufwand hierfür überschaubar. Veränderungen, die außerhalb der Erhebungen bekannt werden, sind kontinuierlich nachzuhalten.

6.3.3 Implementierung eines Gewerbeflächeninformationssystems

Ein Gewerbeflächeninformationssystem ist ein räumliches Steuerungsinstrument zur Optimierung der Flächennutzung und zur qualitativen Anpassung des Flächenangebotes. Es ist auch ein Prognoseinstrument zur Dokumentation der Flächennachfrage und zur bedarfsgerechten Flächenbereitstellung. Als Vermarktungsinstrument unterstützt es darüber hinaus bei der Vermittlung gewerblicher Grundstücke.

Das Gewerbeflächeninformationssystem stellt letztlich die Schnittstelle zwischen Datenbasis und Anwender dar. Es erlaubt die Anzeige und Bearbeitung der Datenbasis, reichert die vorhandenen Daten durch die Einbindung weiterer Informationsquellen an und erlaubt so ein Monitoring, die

Durchführung unterschiedlichster Analysen sowie die Ableitung von Hinweisen z. B. auf drohende Flächenengpässe.

Das System, das auf dem Geodaten-Service der Stadt (Darstellung und Bearbeitung von Fachdaten, Benutzerrollenkonzept) basieren kann, bindet Geodaten (Topographische Karten, Stadtplan, Orthofotos, ALKIS etc.) Planungsgrundlagen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie Rahmen- und Fachplanungen (z. B. Landschafts-, Verkehrsplanung) über offene oder interne Schnittstellen ein und erlaubt deren Überlagerung mit den Informationen der Datenbasis Gewerbeflächen. Speziell mit dem im Aufbau befindlichen Flächeninformationssystem (FIS) des Strategischen Immobilienmanagements des Liegenschaftsamtes, das auf Basis der Flurnummer auch visualisierbare Daten zu Grundstücken bereitstellt, ist eine enge Verzahnung erforderlich. Durch Nutzung verschiedener Layer können hierbei die jeweils spezifischen Informationen optimal miteinander verschnitten werden.

Das Gewerbeflächeninformationssystem ermöglicht dem Anwender einen schnellen Überblick über Gewerbeflächenbestand und -angebot mit den jeweiligen Potenzialen und Restriktionen. Neben einer kartographischen Darstellung sind Zusammenstellungen in Listen sowie eine Generierung von Flächensteckbriefen verfügbar.

Das System kann dazu beitragen, mehr Transparenz über das Geschehen auf dem Gewerbeflächenmarkt zu erlangen. Systematische Auswertungen zu Eigentümerwechseln oder die Einbindung von Angeboten der großen Immobilienportale über deren Schnittstellen erlauben beispielsweise Rückschlüsse auf bevorstehende und aktuelle Nutzungswechsel oder Leerstände, in der Gesamtschau auch auf sich möglicherweise vollziehende Wandlungsprozesse in bestimmten Gewerbegebieten oder Teilen davon.

Damit kann es wichtiges Werkzeug für ein Gewerbeflächenmonitoring und eine -bilanzierung sein, indem die Inanspruchnahme der Flächen für gewerbliche Zwecke und die Minderung des Gewerbeflächenbestandes durch Gewerbeflächenabgänge infolge von Umwidmungen von gewerblichen Flächenpotenzialen in Flächen für andere Nutzungen (z. B. Wohnungsbau) in bestimmten Zeiträumen ausgewertet wird.

6.3.4 Nutzung des Informationssystems zur Flächenvermarktung

Derzeit veröffentlicht die Wirtschaftsförderung Nürnberg auf ihren Internetseiten „manuell“ erstellte Exposés zu einer Auswahl verfügbarer Grundstücke und Objekte. Viele der im Rahmen der Erstellung dieses Masterplans erfassten Potenzialflächen sind jedoch im Internet – zum Teil auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht sichtbar. Aktuell gibt es seitens der Wirtschaftsförderung Nürnberg Bestrebungen, ein Vermarktungsinstrument für Gewerbeflächen zu entwickeln („Interaktive Karte Gewerbe“). Es ist zu empfehlen, hierbei keine „Insellösung“ mit eigener (und damit separat zu pflegender) Datenbasis aufzubauen, sondern den Aspekt der Vermarktung in das Gewerbeflächeninformationssystem zu integrieren.

Die vorhandenen vermarktungsrelevanten Daten können dabei zum einen in ein zu entwickelndes Portal einfließen, das sich als maßgeschneiderte Lösung insbesondere an die lokal ansässige Eigentümer- und Unternehmerschaft richtet. Eine Kooperation mit privaten Kleinanbietern, Maklern oder Projektanbietern kann zum anderen zur Verbesserung und Aktualität der Informationen im Portal beitragen.

Exposés zu den einzelnen Flächen können auf Anfrage automatisch generiert werden. Da lediglich eine gemeinsame Datenbasis zu pflegen ist, sind Aktualisierungen auch nur an einer Stelle erforderlich. Die Auswertung der Suchanfragen ermöglicht zudem Rückschlüsse auf quantitative wie qualitative Merkmale der Gewerbeflächennachfrage und kann damit wichtige Erkenntnisse zur Ausrichtung des Immobilienangebotes liefern.

6.4 Urbane Produktion

6.4.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt aus dem Jahr 2007 postuliert eine stärkere Nutzungsmischung in den Städten. Seit einigen Jahren wird auch die Produktion in diesem Zusammenhang wieder vermehrt in den Fokus gerückt. Vielerorts finden sich Anzeichen für einen Paradigmenwechsel mit der Vision, produzierendes Gewerbe zu integrieren, anstatt dieses an Stadtränder oder ins Ausland zu verlagern. Beispielgebend ist die Stadt Wien, die nach diesem Grundsatz ihre Wirtschaftsflächen in einem „Fachkonzept Produktive Stadt“ strategisch neu ausrichtet.55

In Deutschland gibt es seit einigen Jahren vermehrt Forschungsprojekte, die sich urbaner Produktion bzw. der produktiven Stadt widmen. Die Hintergründe dafür sind vielfältig: Emissionsärmere Produktionsweisen durch neue Fertigungstechnologien, der voranschreitende Klimawandel nicht zuletzt auch aufgrund steigender Globalisierungstendenzen, die Debatten zu Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Produkten sowie ein zunehmender Wettbewerb um Fachkräfte führen dazu, dass Unternehmen sich vermehrt auf eine Produktion in den Städten fokussieren. Zu den großen Potenzialen urbaner Produktion gehören insbesondere die Schaffung lokaler Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Für eine Produktion im Stadtraum sprechen auch infrastrukturelle Gründe, da Verkehrsflächen, Versorgungseinrichtungen sowie öffentliche Angebote für Erholung und Bildung bereits vorhanden sind und genutzt werden können.56

Urbane Produktion wird verstanden als „die Herstellung und Bearbeitung materieller Güter in dichtbesiedelten Gebieten, die häufig lokale Ressourcen und lokal eingebettete Wertschöpfungsketten nutzt. Die Nähe zum Lebensraum verlangt emissionsarme und ressourceneffiziente Produktions- und Transportweisen, um Nutzungskonflikte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu vermeiden. Die eigenwirtschaftlich agierenden Betriebe weisen dabei vielfach Synergieeffekte mit kreativen Milieus und Dienstleistungen auf.“57 Basierend auf dieser Begriffsbestimmung lässt sich urbane Produktion als Oberbegriff für urbane Industrie, urbane Manufaktur und urbane Landwirtschaft verwenden, wobei im Kontext des Masterplans Gewerbeflächen für die Stadt Nürnberg insbesondere auf die ersten beiden Unterarten fokussiert wird.

Urbane Industrie: Fabriken, deren Produktionsstandorte in städtischem Gebiet angesiedelt sind und die

Waren arbeitsteilig in großer Stückzahl maschinell herstellen. Dabei kann es sich um Traditionsunternehmen

handeln, die aufgrund ihrer Historie in der Stadt situiert sind, aber auch um größere Betriebe, die sich dank

neuer Technologien und architektonischer Innovationen wohnortnah ansiedeln. Beispiele: Brauereien, Tech-

nologieunternehmen, Süßwarenhersteller

Urbane Manufakturen: Städtische Kleinunternehmen, die Einzelstücke oder Produktserien in geringer Stück-

zahl herstellen oder Reparaturen durchführen. Da diese Form der Produktion weniger Platz beansprucht, bie-

tet sie Chancen für eine kleinteilige Durchmischung im Gebäudebestand eines Stadtquartiers, zum Beispiel

durch die Ansiedlung von Manufakturen in Ladenlokalen. Beispiele: spezialisierte Fahrradproduktionen, Klein-

brauereien, Designproduktionen, Änderungsschneidereien, hochwertige Lederwaren, Seifenherstellung

55 vgl. Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung (2017): Fachkonzept Produktive Stadt. STEP 2025. Wien 56 vgl. Hackenberg, K.; Jonas, A. (2019): Neue Räume für die produktive Stadt. Dokumentation des Fachgespräches am 14.03.2019. In: BBSR-Berichte KOMPAKT, 01., S. 4 57 Brandt, Martina; Gärtner, Stefan; Meyer, Kerstin (2017): Urbane Produktion – ein Versuch einer Begriffsdefinition. Institut Arbeit und Technik, Forschung Aktuell, Nr. 08/2017, S. 4 sowie Brandt, Martina et al. (2017): Produktion zurück ins Quartier? Neue Arbeitsorte in der gemischten Stadt. Endbericht im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Gelsenkirchen / Dortmund: Institut Arbeit und Technik / STADTRAUMKONZEPT, S. 27

Urbane Landwirtschaft: Professionelle landwirtschaftliche und gartenbauliche Aktivitäten in städtischen (ur-

banen) Ballungsgebieten und deren unmittelbarer Umgebung. Der Anbau ist marktorientiert und umfasst

keine selbstversorgenden Tätigkeiten, wie Kleingärten oder Urban Gardening-Initiativen. Beispiele: städtische

Imkereien, Geflügelhaltung und Fischkulturen, (vertikaler) Obst- und Gemüseanbau an Fassaden oder in ehe-

maligen Bunkern und neue Produktionsweisen wie Aquaponik oder Algenkulturen

Die genannte Definition gibt jedoch keine Antwort auf die Frage, an welchen Standorten bzw. in welchen Gebietstypen urbane Produktion letztlich stattfindet. Gerade das Kriterium einer Produktion „in dichtbesiedelten Gebieten“ bleibt überaus unscharf, da sich aus entsprechender Perspektive der gesamte städtische Raum als Ort urbaner Produktion definieren ließe. Der vorliegende Masterplan folgt einem deutlich engeren Verständnis von urbaner Produktion, das insbesondere auf eine stärkere Mischung mit anderen Nutzungen abzielt. Damit sind beispielsweise im verdichteten Stadtraum liegende, in sich geschlossene und von umliegenden Nutzungen klar zu trennende Gewerbegebiete (z. B. Steinbühl) nicht per se Orte urbaner Produktion.

Das bedeutet allerdings nicht, dass urbane Produktion grundsätzlich nicht auch im Gebietstyp GE vorkommen kann. Es kommt hierbei vielmehr auf die Einzelbetrachtung des jeweiligen Betriebs mit seiner individuellen Einbettung in das Quartier an. Oft sind es jedoch Mischgebiete (MI) oder der vergleichsweise junge Gebietstyp des Urbanen Gebietes (MU), welche als Standorte für urbane Produktion in Betracht kommen. Beide Gebiete dienen u. a. dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben, sofern diese das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Mischgebiet stehen beide Nutzungsarten gleichberechtigt nebeneinander, auf Ebene des Gesamtgebietes darf keine der Nutzungen deutlich dominieren. Im Gegensatz dazu steht das Urbane Gebiet, in dem die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein muss. Zudem ermöglicht der Gebietstyp höhere Dichten sowie die Festsetzung unterschiedlicher Nutzungen für einzelne Geschosse und erlaubt tagsüber höhere Lärmimmissionen von 63 dB(A) im Vergleich zu in Kern- und Mischgebieten zulässigen 60 dB(A).

6.4.2 Potenziale und Hemmnisse urbaner Produktion in Nürnberg

Die Stadt Nürnberg blickt auf eine lange Tradition als Produktionsstandort zurück. Aber natürlich hat der Strukturwandel auch hier seine Spuren hinterlassen. Einige, zum Teil namhafte Unternehmen existieren heute nicht mehr oder haben mehr oder weniger große Teile ihrer Produktion verlagert. Dennoch hat das verarbeitende Gewerbe auch heute noch eine vergleichsweise hohe Bedeutung am Standort. Auch in vielen Stadtteilen spielt Produktion vielerorts noch eine Rolle und es existiert teilweise ein Nebeneinander von Handwerk, Kleingewerbe und Wohnen. Jedoch finden nur wenige Neuansiedlungen von produzierenden Gewerben statt, Manufakturen haben auf dem Markt oft nur geringe Chancen, geeignete Flächen zu finden. Hohe Qualitätsstandards im produzierenden Gewerbe, die vorhandene Infrastruktur, die Fachkräfteverfügbarkeit wie auch die Nähe zu Ausbildungseinrichtungen werden jedoch als Argumente für den Produktionsstandort Nürnberg gesehen, die gleichzeitig auch günstige Ausgangsbedingungen für urbane Produktion darstellen. 58

Allerdings ist urbane Produktion kein Selbstläufer, und wie in vielen Städten führt die zunehmende Flächenkonkurrenz auch in Nürnberg zu einer Verdrängung von produzierendem Gewerbe aus der Stadt. Die Gründe dafür sind vielfältig, wobei insbesondere die höhere Rendite eine Rolle spielt, die Immobilieneigentümer mit einer Wohnnutzung in der Regel erzielen können. Damit fehlt es häufig an

58 Grundlage der Aussagen sind neben den vorgenommenen Analysen und den Kenntnissen der Autoren im Themenfeld der Urbanen Produktion neun leitfadengestützte Experteninterviews mit Akteuren aus Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Verbänden und Unternehmen, die zwischen Juni und August 2019 durchgeführt worden sind.

günstigen Flächen gerade für produktionsnahe Existenzgründungen und KMUs. Auch die verschärften (Umwelt-) Auflagen und eine Rechtsprechung zugunsten von Anwohnerbelangen machen eine Produktion für viele klassische Gewerbebetriebe in gemischten Strukturen häufig unattraktiv.

Damit und aus den geltenden Vorgaben zulässiger Nutzungen etwa in Mischgebieten oder Urbanen Gebieten wird deutlich, dass nicht jeder Betrieb urban produzieren kann. So definiert die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) deutlich niedrigere Immissionsrichtwerte etwa im Urbanen Gebiet als in Gewerbe- oder gar Industriegebieten. Zwar sind die Vorgaben umstritten (etwa hinsichtlich der höheren Auflagen für Gewerbe- gegenüber Verkehrslärm oder der fehlenden Berücksichtigung passiven Schallschutzes), aber maßgeblich. Zu den Hemmnissen können auch etwaige Verkehrs- und Lärmbelastungen durch Liefer- und Kundenverkehre zählen oder die zusätzlichen Flächenbedarfe (Rangierflächen etc.).

Nürnberg verfügt durchaus über Orte, die Potenziale für die Neu- oder Weiteransiedlung urbaner Produktion aufweisen. Der Strukturwandel hat etwa dazu geführt, dass Gewerbestandorte nach Betriebsaufgaben oder -umstrukturierungen einer neuen Entwicklung zugeführt werden können, zum Teil entsteht hier ein urbaner Mix aus Wohnen, Dienstleistungen sowie Kultur- und Freizeitnutzungen. Und natürlich gibt es auch in Nürnberg leerstehende Ladenlokale sowie weitere kleine Nischen für neue Nutzungen. All dies sind Standorte, die sich als Experimentierräume anbieten und Nukleus einer Rückkehr oder Stärkung der Produktion in der Stadt sein könnten. Beispielsweise sind dies:  Gewerbeparks / Gewerbehöfe (z. B. ehemalige Schuhfabrik in der Ulmenstraße)  Konversionsflächen (z. B. Auf AEG, Quelle-Areal)  kleinteilige Einzelstandorte in gewachsenen Altquartieren mit einer gewissen Dynamik und Verfügbarkeit von Räumlichkeiten (z. B. Hinterhofstrukturen, Ladenflächen)

Für die Thematik gibt es eine grundlegend positive Haltung der städtischen und weiterer Interviewpartner, die urbane Produktion auch als Chance zur Stärkung des industriepolitischen Leitbildes der Stadt sehen. Die Ausarbeitung einer integrierten Strategie im Umgang mit urbaner Produktion in Nürnberg wird empfohlen.

Nürnberg verfügt über Merkmale einer traditionellen „Arbeiterstadt“ und kann dieses Image auch auf dem Weg nutzen, Produktion in urbanen Lagen zu etablieren und zu fördern. Mitarbeitende wünschen sich häufig eine gute Erreichbarkeit des Betriebs sowie Nähe zur Innenstadt. Kurze Wege zum Endkunden für Handwerk und Produktion sind überdies ökonomisch wie ökologisch sinnvoll. Eine echte, verträgliche Funktionsmischung bringt Urbanität, die wiederum die Attraktivität von Quartieren steigert.

6.4.3 Handlungsansätze

Die Förderung urbaner Produktion bedarf einer Strategie, nach der ein abgestimmtes Handeln aller relevanten Akteure erfolgt. Die Strategieentwicklung zum Erhalt und zur Ansiedlung produzierender Betriebe beinhaltet eine Bewusstseinsbildung für die Bedeutung produzierenden Gewerbes für die Stadt. Mittels einer gesamtstädtischen Strategie kann nicht nur ein ganzheitlicher Ansatz mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten gesetzt und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren forciert werden, sondern es wird auch einfacher, mit den Mitteln des Planungsrechts die Verdrängung urbaner Produktion zu verhindern.

Für die Entwicklung von Leitlinien ist die Durchführung eines Strategieworkshops oder die Etablierung eines Runden Tisches anzuraten, gefolgt von einer breiten Beteiligung von Politik, Bürgerschaft sowie möglichen Investoren. Die Umsetzung der Strategie wird neben einem möglichst breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens auch Ressourcen innerhalb wie außerhalb der Stadtverwaltung erfordern. Der Bildung von Allianzen und der Stärkung von Netzwerken kommt daher eine be-

sondere Bedeutung zu. Wichtige Akteure sind hierbei beispielsweise die Handwerkskammer für Mittelfranken, die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Clusterinitiativen oder die Quartiersmanagements, insbesondere aber auch die Gewerbetreibenden selbst.

Die Instrumente zur Stabilisierung und Weiterentwicklung von Standorten der urbanen Produktion sind vielfältig, die Planung ihres Einsatzes Teil der Strategieentwicklung. Im Zuge einer Raumtypisierung und Erstellung eines integrierten Wirtschaftsflächenkonzeptes können Schwerpunkträume identifiziert und festgelegt werden, in denen der Erhalt oder die Ansiedlung urbaner Produktion forciert werden sollen. Bestehende oder ehemalige Strukturen (industrielle Altstandorte) sollten dabei gezielt für die Neuentwicklung eingesetzt werden.

Um die Verdrängung bestehenden Gewerbes zu verhindern und Standorte für das produzierende Gewerbe zu erhalten, ist eine gezielte Überprüfung und kritische Auseinandersetzung mit Umwidmungsbestrebungen von Gewerbe- zu Wohnraum erforderlich. Auch das Planungsrecht muss wichtiges Element der Strategie sein: Festsetzungen in den Bebauungsplänen (z. B. durch Ausweisung urbaner Gebiete mit erhöhten Immissionsrichtwerten nach TA-Lärm, Festsetzungsmöglichkeiten für eine feinkörnigere Mischung sowie einer höheren Dichte gegenüber Mischgebieten59), die Definition des Erhalts kleinteiligen Gewerbes als Ziel der Stadterneuerung und die Prüfung einer Anwendbarkeit von Erhaltungs- oder Schutzsatzungen für Gewerbebetriebe sind hier beispielsweise zu nennen.

Ein städtischer Ankauf bestimmter Gewerbeimmobilien, evtl. auch durch Nutzung von Vorkaufsrechten, kann ein weiterer Weg sein, die Mietpreisgestaltung auf ein von produzierenden Unternehmen leistbares Maß auszurichten. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke kann über Konzeptverfahren sichergestellt werden, dass nicht das höchste Gebot, sondern das mit dem besten Konzept zum Zuge kommt. Hierbei hat die Stadt weitreichenden Einfluss etwa auf die zu realisierende Nutzungsstruktur. Des Weiteren stellt der städtebauliche Vertrag ein Instrument dar, dessen Ausgestaltung weitreichende Möglichkeiten zur Berücksichtigung produzierenden Gewerbes bietet.

Die Stadt kann über die Implementierung eines Flächenmanagements dazu beitragen, günstige Flächen und Räumlichkeiten für Existenzgründungen und KMU vorzuhalten. Basis ist die Entwicklung eines Betriebsflächeninformationssystems, um Flächenpotenziale und -bedarfe zu erfassen. Zu den Aufgaben der Quartiersmanagements gehört auch das Leerstandsmanagement mit einem Fokus auf Beratung und Raumvermittlung für bestehende und gründende Betriebe mit einem kurzen Draht zur städtischen Bauordnung. Die Aktivierung von Immobilien kann durch eine Beratung und Förderung der Eigentümer unterstützt werden. Darüber hinaus bietet die Entwicklung von Handwerker- / Produktionshöfen, entweder in städtischer Regie oder in enger Kooperation mit privaten Investoren, eine Möglichkeit, Raum für produzierendes Kleingewerbe zu schaffen. Anstatt auf Basis fragmentierter Einzelbetriebe können schützenswerte Mischstrukturen so konzentrierter aufgebaut oder erhalten werden. Ebenso ist eine vergünstigte Vermietung (Stichwort „sozialer Gewerbebau“) an Gewerbetreibende denkbar, wobei hier u. U. Konflikte mit dem europäischen Beihilfenrecht drohen und zu prüfen ist, ob es sich dabei um Bagatellbeihilfen nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung handeln kann. Auch die Weiterentwicklung von öffentlichen, dezentralen Gebäuden wie z. B. die Umgestaltung von Stadtteilbibliotheken zu multifunktionalen Räumen, z. B. mit einem Makerspace, bietet hierbei Chancen.

59 Der Gebietstyp des Urbanen Gebietes ist erst im Jahr 2017 in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen worden. Auch heute liegen noch vergleichsweise wenig Praxiserfahrungen gerade im Hinblick auf dessen langfristige Wirkungen vor. Insofern wird sich noch zeigen müssen, inwieweit er auch zur Förderung urbaner Produktion geeignet ist. So ist etwa fraglich, ob das Urbane Gebiet tatsächlich die Ansiedlung von Produktion begünstigt oder diese nicht doch eher noch weiter verdrängt, da die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche vereinfacht wird. Andererseits können etwa die erhöhten Immissionsrichtwerte dazu führen, dass vermehrt auch kleinere Produktionsbetriebe bzw. urbane Manufakturen Flächen im Urbanen Gebiet suchen und dort auch genehmigungsfähig sind.

Unternehmensbezogene Fördermöglichkeiten beinhalten u. a. den Einsatz von Förderlotsen zur Beratung hinsichtlich vorhandener Programme. Darüber hinaus können die Initiierung von Gründungszentren (evtl. inkl. FabLabs o. ä.), die Förderung von Ausgründungen, die Entwicklung und Unterstützung alternativer Geschäftsmodelle oder die Ausrichtung von Wettbewerben der urbanen Produktion wichtige Impulse setzen.

Durch eine Marketing-Strategie („Made in Nürnberg“) können Aufmerksamkeit für den Wert lokaler Produkte erzeugt, der Bekanntheitsgrad der Produkte selbst gesteigert und somit auch die Akzeptanz für eine Produktion in der Stadt erhöht werden. Gleichzeitig können damit Impulse für die Ansiedlung weiteren Gewerbes gesetzt werden. Konkrete Maßnahmen umfassen beispielsweise die Eröffnung von Läden mit lokal hergestellten Produkten, die Veranstaltung von Führungen in den Stadtteilen oder produzierenden Unternehmen (z. B. Stadtführung „Urbane Produktion“) sowie von themenspezifischen Mitmach-Veranstaltungen (Workshops), die Veröffentlichung eines Atlasses oder Katalogs „Urbane Produktion“ sowie Kampagnen in den sozialen Medien.

6.5 Citylogistik

6.5.1 Ausgangslage und Zielsetzung

Das Handlungsfeld Citylogistik ist eng verknüpft mit dem Thema Gewerbeflächenentwicklung. Die Standortlage ist für die ökonomische Tragfähigkeit und die ökologische Wirksamkeit von Verteilzentren und Logistikdepots entscheidend. Ohne die Verfügbarkeit lagegeeigneter Wirtschaftsflächen sind nachhaltige Logistikkonzepte nicht realisierbar. Gerade in verdichteten Stadtlagen gestaltet sich das Auffinden geeigneter Flächen für einen City-Hub60 als schwierig.

Ihre Ursprünge hat die moderne Stadtlogistik in den 1980er Jahren in der Konzeption sogenannter Güterverteilzentren (GVZ)61 mit der grundlegenden Idee, den Güter- und Wirtschaftsverkehr in unseren Städten menschen- und umweltfreundlicher sowie wirtschaftlich effizienter zu gestalten. Ziel war und ist es u. a., vermeidbare LKW-Fahrten aus den verkehrlich belasteten Innenstadtlagen und Gewerbegebieten durch Warenbündelung und kooperative Logistik herauszuhalten sowie durch Wechselbrücken den Einsatz verschiedener Verkehrsträger im kombinierten Verkehr über den gesamten Transportweg zu ermöglichen.62 Mit dem starken Anstieg des städtischen Wirtschaftsverkehrs63 und den damit einhergehenden Umweltbelastungen spitzt sich der Konflikt zwischen schneller, effizienter Belieferung auf der einen und besserer Lebensqualität auf der anderen Seite zu. Vor allem in den Städten, auf dem sogenannten „letzten Kilometer“ zum Zielkunden, treten die Konflikte besonders zu Tage. Die Stadt muss einerseits ein attraktives Wohn-, Geschäfts- und Freizeitumfeld bieten, und andererseits kann der Standort Innenstadt nur mit einer gut funktionierenden Logistikstruktur bestehen. Der steigende Gütertransport, verursacht u. a. durch immer kürzere Lieferzyklen für immer kleinere Sendungsmengen (Fragmentierung), führt zu einer enormen Belastung der städtischen Straßeninfrastruktur, die nicht beliebig

60 Hub wird in der Logistikbranche als Abkürzung für Hauptumschlagbasis verwendet und bedeutet im englischen Drehkreuz. 61 Das erste Güterverteilzentrum (GVZ) in Deutschland ist 1985 in Bremen in Betrieb gegangen. Das GVZ Nürnberg hat sich seit den 1990er Jahren schrittweise am Bayernhafen entwickelt. 2006 wurde die trimodale Anlage für den kombinierten Verkehr in Betrieb genommen. Seit 2009 ist eine bimodale Umschlaganlage für Container (Schiene/Straße) der DB AG in Betrieb. 62 vgl. Wolpert, Stefan: City-Logistik. Bestandsaufnahme relevanter Projekte des nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs in Zentraleuropa. Studie der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Supply Chain Services SCS Nürnberg. Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB (Hrsg.). Stuttgart 2013, S. 3f 63 Wirtschaftsverkehr beinhaltet alle gewerblichen Fahrten zum Transport von Gütern und zur Erbringung von Dienstleistungen, die in Ausübung des Berufes durchgeführt werden.

an die steigenden Anforderungen angepasst werden kann. Ein Ausweg im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung kann die effiziente Nutzung der Infrastruktur durch wirkungsvolle Citylogistik-Systeme sein.

6.5.2 Entwicklungen und aktuelle Projekte der Citylogistik

Vor allem in den 1990er Jahren wurden zahlreiche Versuche gestartet, die Anzahl der Lieferfahrten in den verdichteten Siedlungsräumen durch bessere Auslastung und Warenbündelung zu reduzieren bzw. möglichst umweltfreundlich abzuwickeln. In Nürnberg hat die vor Ort ansässige Fraunhofer- Arbeitsgruppe Supply Chain Service das damals bundesweit umfassendste Citylogistik-Projekt ISOLDE64 initiiert und 1996 u. a. mit der Stadt Nürnberg als Partner zusammen mit vier Stückgutspeditionen (Dachser, Kühne & Nagel, Bahntrans, Nedlloyd Unitrans) und zwei Paketdiensten (DPD, GLS), alle im GVZ ansässig, gestartet. Die Aufgabe war in der Hauptsache die gebündelte Innenstadtbelieferung der Einzelhändler in der Fußgängerzone über einen City-Hub (Karl-Grillenberg- Straße) sowie die gebündelte Entsorgung, z. B. von Kartonagen, durch einen neutralen Dienstleister (White-Label-Logistik) mit zwei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen. Im Jahr 2000 wurde das Projekt aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs, der schwankenden Stückgutnachfrage, der mangelnden Wirtschaftlichkeit sowie der fehlenden Akzeptanz der neutralen Lieferfahrzeuge durch die Logistikbetriebe – ebenso wie bundesweit alle anderen Versuche aus den 1990er Jahren – eingestellt. Übriggeblieben ist bis heute die Paketbelieferung der Einzelhändler über den City-Hub durch einen Paketdienstleister (ein Subunternehmen von DPD). Aufgrund einer damals erteilten und einmaligen Sondergenehmigung für das Elektrofahrzeug zur ganztägigen Befahrung der Fußgängerzone kann die Auslieferung auch heute noch außerhalb der üblichen Lieferzeiten erfolgen und wirtschaftlich betrieben werden.65

Die Stadtverwaltung ist zurückhaltend bei der Erteilung weiterer Sondergenehmigungen zur Befahrung der Fußgängerzone mit emissionsfreien Fahrzeugen außerhalb der Lieferzeiten. Die Begründung ist, dass dann schnell eine Vielzahl von Fahrzeugen der unterschiedlichen Paketzusteller unkontrolliert in dem Fußgängerbereich unterwegs seien. Das ist auch ein Grund, warum das 2010 von der TH Nürnberg mit Unterstützung der IHK Nürnberg für Mittelfranken initiierte Projekt „Grüne Logistik“ nicht verstetigt werden konnte. Die Aufgabe bestand darin, die Getränkelieferungen für die Gastronomie in der Altstadt über einen City-Hub zu optimieren, um das Güterverkehrsaufkommen zu reduzieren. Beteiligt waren Getränkehersteller, Getränkehandel, Gastronomie und ein Lkw-Hersteller. Für den wirtschaftlichen Dauerbetrieb wäre jedoch eine Erlaubnis zur Befahrung der Fußgängerzone notwendig gewesen.

Anders als der ganzheitliche Ansatz beim ISOLDE-Projekt beschäftigt sich die aktuelle Diskussion für die Stadtlogistik überwiegend mit der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte, andere Themen wie Lastenrad-Logistik und Micro-Depot-Konzepte spielen häufig eine geringere Rolle. Diese Entwicklung nach vorne gebracht hat sicherlich die 2014 aus einem Start-up hervorgegangene Produktion des Streetscooters der Deutschen Post DHL. Zuletzt hat der amerikanische Online-Händler amazon beim Fahrzeughersteller Rivian einen eigenen Elektro-Lieferwagen entwickeln lassen, der ab 2021 zum Einsatz kommen soll. Allerdings lösen elektrische Lieferfahrzeuge alleine nicht die Verkehrsprobleme. Die Elektromobilität ist, wenn auch ein wichtiger, nur einer von vielen Bausteinen für ein wirkungsvolles Citylogistik-System und greift allein betrachtet viel zu kurz.

Etwas umfassender mit dem Thema Elektromobilität geht der aktuelle Praxistest der Spedition Dachser zusammen mit dem Fahrradkurierdienst Velocarrier in Stuttgart um, die die Innenstadt rund um

64 ISOLDE = Innerstädtischer Service mit Optimierten Logistischen Dienstleistungen für den Einzelhandel 65 vgl. Wolpert a. a. O., S. 130f; Schaller, Ulrich: Stadtlogistik im Wandel der Zeit. In: Bodanski, Ralf (Hrsg): Nachhaltige Stadtlogistik. Warum das Lastenfahrrad die letzte Meile gewinnt. München 2019, S. 14f

die Einkaufsstraßen für sich zum emissionsfreien Liefergebiet erklärt haben. Es werden unterschiedliche elektrobetriebene Fahrzeuge eingesetzt. Dazu gehören ein schwerer 18 t-Lkw (eActros) und ein leichter 7,5 t-Lkw (Fuson eCanter), die Güter vom Niederlassungs-Standort Kornwestheim zum City- Hub (Kronenstraße) in die Innenstadt bringen. Dieser befindet sich in einer Tiefgarage. Dort übernehmen zehn Lastenfahrräder, die speziell für palettierte Stückgutsendungen konzipiert worden sind, die Feinverteilung bis vor die Ladentür in der Fußgängerzone.66

Zum Einsatz in Stuttgart kommt u. a. das innovative System MovR der Firma Rytle. Es besteht aus einem Lastenfahrrad mit Ladeaufnahme für einen Wechselcontainer im Euro-Palettenmaß 80x120 und mobilen City-Hubs für neun Wechselcontainer. Die Hubs können per hydraulisch absenkbarer Stützen bedarfsgerecht im Stadtraum abgestellt werden. Das System wurde in Zusammenarbeit mit UPS entwickelt. Alle drei Elemente sind digital vernetzt und können per App bedient werden67. Die Firma gehört zum Fahrzeugwerk Krone, das Anhänger für Lkw baut und kooperiert mit dem Fahrradwerk Speedliner Mobility, das Transport- und Lastenräder entwickelt und produziert.

Der Forschungsfokus in der Stadtlogistik lag zuletzt auf den Anforderungen von Mikro-Depot-Konzepten für den Einsatz von Lastenfahrrädern auf dem letzten Kilometer in hochverdichteten Stadtgebieten. Dazu haben die Hochschule der Hamburger Wirtschaft zusammen mit UPS mit einem Modellprojekt in Hamburg68 sowie die TH Nürnberg gemeinsam mit DPD und GLS mit einem Feldversuch in Nürnberg zwischen 2015 und 2017 praxisorientierte Grundlagenforschung betrieben.69

Das 2018 vom Bundesumweltministerium mit dem Wettbewerbspreis für nachhaltige Logistikkonzepte ausgezeichnete Nürnberger Pilotprojekt zum Mikro-Depot-Konzept70 wurden vom Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg administrativ und finanziell unterstützt. Ziel war es, basierend auf einer geografischen Analyse in zwei unterschiedlichen Gebietstypen „Innenstadt“ und „Wohnviertel“ Erfahrung mit der Paketzustellung per Lastenfahrrad über stationäre Mikro-Depots zu sammeln. Die Suche nach geeigneten Standorten für stationäre Mikro-Depots gestaltete sich sehr aufwendig. Letztlich wurden zwei lagegeeignete Bestandsimmobilien gefunden, für das Liefergebiet „Innenstadt“ (durch GLS) in der Altstadt in der Schlehengasse im Erdgeschoss einer Gewerbeimmobilie und für das Liefergebiet „Wohnviertel“ (durch DPD) in der Südstadt in der Allersberger Straße im Gewerbepark Nürbanum in einem Kellergeschoss mit Lastenaufzug. Durch den Einsatz von acht Lastenfahrrädern konnten sieben konventionelle Lieferfahrzeuge ersetzt werden. Allerdings kann kein Gebiet vollständig durch Lastenfahrräder beliefert werden. Sobald an eine Adresse mehr als drei Pakete geliefert werden oder die Sendungen zu groß oder zu schwer sind, ist der Einsatz eines Transporters wirtschaftlicher. Das Nürnberger Pilotprojekt ist in den Regelbetrieb überführt worden. Allerdings ist der Mietvertrag für das Mikro-Depot im Nürbanum Anfang 2019 ausgelaufen und konnte nicht verlängert werden. Die Belieferung der Südstadt erfolgt übergangsweise direkt aus dem fünf Kilometer entfernten DPD-Hauptdepot im GVZ Hafen.

66 vgl. Emissionsfrei in die City. Pressemitteilung der Dachser SE vom 13.12.2018; vgl. Stuttgarter Zeitung: Konzepte für bessere Luft. Parkhaus aus Verladestation. 24.06.2019 67 vgl. https://rytle.de; ein ähnliches System mit dem Namen Cubicycle basierend auf dem Armadillo von Velove hat DHL 2017 in den Niederlanden entwickelt (weitere in der Stadtlogistik eingesetzte Transportfahrräder: Musketier von Radkutsche; Bring von Bayk; Z2 von Evolo; Tender von Urban Arrow; CD1 Cargo von HNF Nicolai baugleich mit ProCargo von Sortimo; Modell Rom von Dreiradbau) 68 vgl. Hamburg School of Business Administration: Last-Mile-Logistics Hamburg. Innerstädtische Zustelllogistik. 2017 69 Die Universität Magdeburg hat aktuell einen Planungsleitfaden für Mikro-Hubs herausgegeben: Planung von Lastenradumschlagsknoten. 2019 70 Bogdanski, Ralf; Bayer, Marius; Seidenkranz, Markus: Pilotprojekt zur nachhaltigen Stadtlogistik durch KEP- Dienste mit dem Mikro-Depot-Konzept auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg. Abschlussbericht. o. J.

Aufbauend auf diesen Erfahrungen hat die TH Nürnberg weitere Citylogistik-Projekte initiiert, von denen die Stadt Nürnberg zwei unterstützt: Das Projekt „LEV@KEP“ hat die Entwicklung eines zulassungsfreien Light Electic Vehicle (LEV) für die nachhaltige Stadtlogistik zum Ziel. Das Projekt „Pede- Listics“ verfolgt verschiedene Lösungen für einen nachhaltigen Transport via Pedelec-Lastenfahrrädern in Städten.

In Hamburg hat UPS an vier zentralen Standorten in der Innenstadt Lkw-Container im öffentlichen Straßenraum als mobile Mikro-Hubs aufgestellt. Diese werden in der Niederlassung beladen und dann jeden Morgen an ihre Standorte gefahren. Von hier erfolgt die Zustellung per Lastenfahrrad und zu Fuß mit Sackkarre. Das Modellprojekt in Hamburg ist in den Regelbetrieb übernommen und von UPS in 30 Städte weltweit übertragen worden. Das umfangreichste Citylogistik-Vorhaben betreibt UPS seit Mitte 2017 in München. Die gesamte innerstädtische Umweltzone wird über stationäre Mini-Hubs mit 24 Lastenfahrrädern beliefert, wodurch 20 Lieferfahrzeuge eingespart werden. Um Standzeiten durch Defekte zu minimieren, setzt UPS einen eigenen mobilen Mechaniker ein. In München stehen, anders als in Hamburg, nicht die Ladengeschäfte, sondern die innerstädtischen Wohnviertel im Fokus der Belieferung. Die Geschäfte in der Fußgängerzone werden über zwei mobile Container-Hubs, ähnlich wie in Hamburg, zu Fuß per Sackkarre bedient („smart helper project“).

Das wohl zurzeit ambitionierteste Testvorhaben bezüglich Kooperation in der Stadtlogistik läuft seit Juni 2018 unter dem Namen KoMoDo in Berlin im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.71 Fünf Paketdienstleister (DHL, DPD, GLS, Hermes und UPS) teilen sich im Prenzlauer Berg einen Mikro- Depot-Standort bestehend aus sieben Überseecontainern. Die Paketdienste setzen elf jeweils unternehmenseigene Lastenfahrräder ein.

6.5.3 Neue Einsatzbereiche für Stadtlogistik in Nürnberg

Die Stadt Nürnberg besitzt gute Voraussetzungen für eine Ausweitung nachhaltiger, urbaner Lastenrad-Logistikkonzepte. Durch die Pilotprojekte ISOLDE, das „Mikro-Depot-Konzept für KEP-Dienste“ und dessen Nachfolgeprojekte liegen praxiserprobte, wissenschaftlich begleitete Erfahrungen vor. Mit der TH Nürnberg und der Fraunhofer-Arbeitsgruppe SCS gibt es vor Ort zwei etablierte Forschungseinrichtungen auf diesem Gebiet. Mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der HWK für Mittelfranken gibt es zwei starke Wirtschaftsverbände, die eine zukunftsorientierte Stadtlogistik aktiv unterstützen. Mit dem Verein CNA Neuer Adler e. V. als Koordinierungsstelle der Logistik Initiative Bayern existiert vor Ort eine starke Interessenvertretung für innovative Logistiklösungen. Das GVZ als Standort aller relevanten Speditionen und Paketdienstleister stellt eine gute Lagevoraussetzung dar. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat dabei die Funktion einer wichtigen kommunalen Schnittstelle zwischen all diesen Akteuren.

Die Ausweitung urbaner emissionsfreier Logistikkonzepte mit Lastenfahrrädern kann beispielsweise umfassen:  Ausdehnung des Mikro-Depot-Konzepts für KEPs auf weitere Stadtteile durch aktive Suche und Schaffung geeigneter Logistikflächen und Beteiligung weiterer Paketdienstleister  Stückgut-Transport per Lastenfahrrad analog dem Projekt „Emissionsfreies Liefergebiet für Stückgutsendungen in Stuttgart“  Einsatz von Lastenfahrrädern in der Messelogistik auf dem Ausstellungsgelände  Apothekenbelieferung der Pharmalogistik per Lastenfahrrad  Pflegedienstleistungen per Lastenfahrrad  Integration von Lastenfahrrädern in den städtischen Fuhrpark beispielsweise für Grünpflege, Friedhofspflege, Straßenpflege, Abfallentsorgung etc.

71 vgl. https://www.komodo.berlin; abgerufen am 15.04.2020

Die Förderung des Lastenfahrrades in der Citylogistik gehört zu den Leitzielen des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 der Bundesregierung: Ziel 3: „Urbaner Lastenverkehr wird Radverkehr. Intelligente Citylogistik bedeutet eine immer stärkere Einbeziehung des Fahrrads. Das (Lasten-)Fahrrad schöpft seine Potenziale in der Lieferkette voll aus und sorgt für eine emissionsfreie Zustellung auf der letzten Meile.“72 Eine Aufgabe soll es sein, die Lieferverkehre mit dem Fahrrad gegenüber den Lieferverkehren mit Kraftfahrzeugen durch ein Zusatzschild in Fußgängerzonen und Ladezonen zu privilegieren.

Darüber hinaus sind die städtischen Aktivitäten zur Umstellung des städtischen Fuhrparks auf Elektromobilität und die Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur fortzusetzen.

72 vgl. https://zukunft-radverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home/info/id/15; abgerufen am 15.04.2020

7 Zielsystem

Im Folgenden werden die Leitlinien und Zielvorstellungen für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung in Nürnberg dargestellt. Sie bilden u. a. den notwendigen Orientierungsrahmen für die Aufstellung und Umsetzung von Maßnahmen im Aktivitätenplan.

Der Prozess der Zielfindung diente vor allem der ressortübergreifenden Verständigung über die Zielrichtung der Gewerbeflächenpolitik. Zudem lassen sich anhand handlungsfeldbezogener Ergebnisziele die notwendigen Aufgabenbereiche leichter definieren, Maßnahmen exakter bestimmen und beschreiben sowie später deren Zielerreichung evaluieren.

Auf Grundlage der Strategie für den Industriestandort Nürnberg (2018) sind in Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat die gewerbeflächenpolitischen Leitsätze für Nürnberg formuliert worden (vgl. Abbildung 13). Darauf aufbauend wurden für jedes Handlungsfeld strategischeEntwicklungsziele und Aufgabenbereiche für eine nachhaltige, bedarfsgerechte und integrierte Weiterentwicklung des Gewerbeflächenangebotes zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nürnberg aufgestellt (vgl. Abbildung 14 ff.).

Abbildung 44

Abbildung 45

Abbildung 13: Gewerbeflächenpolitische Leitsätze der Stadt Nürnberg

Die gewerbeflächenpolitischen Leitsätze und das Zielsystem wurden im Rahmen einer ämterübergreifenden Projektgruppe am 24.05.2019 sowie in einer Gesprächsrunde mit der Politik am 25.05.2019 vorgestellt, diskutiert und abschließend vereinbart. Des Weiteren wurden die Leitsätze und das Zielsystem dem Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit (RWA) in seiner Sitzung am 27.11.2019 im Rahmen eines Zwischenberichts vorgestellt.

Abbildung 46

Abbildung 47

Abbildung 14: Zielsystem des Masterplans Gewerbeflächen

Abbildung 48

Abbildung 49

Abbildung 50

Abbildung 15: Aufgabenbereiche im Handlungsfeld „Qualifizierung von Bestandsgebieten“

Abbildung 16: Aufgabenbereiche im Handlungsfeld „Entwicklung neuer Gewerbegebiete“

Abbildung 17: Aufgabenbereiche in den Handlungsfeldern „Datenbasis Gewerbeflächen“, „Urbane Produktion“ und „Citylogistik“

8 Fazit

Nürnberg steht in der Gewerbeflächenentwicklung vor Herausforderungen, mit denen sich viele wachsende Großstädte in Deutschland in ähnlicher Form konfrontiert sehen. Die prosperierenden Wirtschaftsräume mit ihrem großen Arbeitsplatz- und Kulturangebot besitzen eine hohe Attraktivität, die sich in deutlichen Wanderungsgewinnen abbildet. Flächennutzungskonkurrenzen nehmen zu, da sich unterschiedliche Nutzugsansprüche an den Raum (z. B. Wohnen, Arbeiten, Erholen) auf immer kleiner werdende Entwicklungsräume konzentrieren. Die Stadt Nürnberg steht vor der Aufgabe, dieses Wachstum in die richtigen Bahnen zu lenken und eine zukunftsfähige Stadt- und Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen bzw. umzusetzen.

Im Bereich der Gewerbeflächenpolitik bedeutet dies zuvorderst, sich zukünftig stärker auf die Gewerbebestandsgebiete zu fokussieren und deren großes Entwicklungspotenzial zu nutzen – nicht zuletzt, da großmaßstäbige Neuentwicklungen auf der „grünen Wiese“ kaum noch eine Option darstellen werden. Gewerbe- und Industriefläche wird zu einem zunehmend knappen Gut, was sich an der Preisentwicklung bereits ablesen lässt. Insofern stellt die Attraktivierung vorhandener Gewerbestandorte – etwa durch Modernisierung der Infrastruktur und Erhöhung der Ressourceneffizienz, Profilschärfung und Imagebildung oder die Lösung bestehender Konfliktsituationen – ein wichtiges Aufgabenfeld dar, damit die bestehenden Gewerbegebiete auch zukünftig ihre wichtige Funktion als räumliche Basis eines bedeutenden Teils der Nürnberger Wirtschaft erfüllen können. Wichtige Grundlage dafür sind zu erarbeitende dezidierte kleinräumige Analysen zur Identifizierung bestehender Potenziale und Handlungsbedarfe sowie die Ausdehnung des engen Dialogs mit Unternehmerschaft und Flächeneigentümerinnen und -eigentümern auf weitere Bestandsgebiete.

Unabdingbar ist es, die für Gewerbe und Industrie zur Verfügung stehenden Flächen effizient zu nutzen. Für die Stadt geht es darum sicher zu stellen, dass Gewerbeflächen auch tatsächlich genutzt werden und nicht etwa aus spekulativen Gründen brachliegen. Die Nutzung selbst muss zum jeweiligen Standortprofil passen, etwa hinsichtlich Art, Intensität und Außenwirkung, um die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Standorte zu erhalten bzw. zu optimieren und die wirtschaftspolitischen Ziele der Stadt zu unterstützen. Dies erfordert eine zielgerichtete Steuerung der Nutzungen seitens der Stadt sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Nachverdichtung und zur Aktivierung bestehender Flächenpotenziale. In diesem Kontext ist auch der Einsatz der zur Verfügung stehenden städtebaurechtlichen Instrumente ein wichtiger Baustein der Handlungsstrategie.

Wo die Stadt selbst Flächeneigentümerin ist, ergeben sich im Rahmen der Vergabe die weitreichendsten Möglichkeiten zur Steuerung, die unbedingt auch genutzt werden sollten. Grundsätzlich müssen – auch im Hinblick auf die erforderliche Entwicklung neuer Gewerbegebiete – über das Planungsrecht und die Vertragsgestaltung die entscheidenden Grundlagen für eine intelligente Flächennutzung geschaffen werden.

Es bedarf eines integrierten, ganzheitlichen Vorgehens verschiedenster städtischer Akteure, um die Ziele, wie sie der vorliegende Masterplan Gewerbeflächen in verschiedenen Handlungsfeldern darstellt, erreichen zu können. Teil B des Masterplans umfasst daher einen fortschreibungsfähigen Aktivitätenplan, der zentrale Maßnahmen definiert, um den gewerbeflächenpolitischen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

9 Verzeichnisse

9.1 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Prozessschema zur Erarbeitung des Masterplans Gewerbeflächen Stadt Nürnberg ....8 Abbildung 2: Gewerbeflächenverkäufe der Stadt Nürnberg 2009-2018 ........................................... 23 Abbildung 3: Verkaufte Flächen nach Branchengruppen 2009-2018 ................................................ 24 Abbildung 4: Verkaufte Flächen nach Mobilitätstyp 2009-2018 ....................................................... 24 Abbildung 5: Kaufverträge über unbebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung in Gewerbeund Industriegebieten 2009-2018 ................................................................................................ 26 Abbildung 6: Kaufverträge über bebaute Grundstücke zur gewerblichen Nutzung auf gewerblichen Bauflächen 2009-2018 ................................................................................................................. 27 Abbildung 7: Anteile der verkauften gewerblichen Bauflächen nach Branchengruppen ................... 28 Abbildung 8: Größenstruktur der Gewerbe- und Industriebestandsgebiete ..................................... 38 Abbildung 9: Systematik zur Beurteilung der Flächenpotenziale....................................................... 47 Abbildung 10: Größenstruktur der uneingeschränkt und eingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen .......................................................................................................................... 50 Abbildung 11: Marktfähigkeit der Potenzialflächen nach Eigentümerkategorie ................................ 51 Abbildung 12: Uneingeschränkt und eingeschränkt marktfähige Flächenpotenziale nach Nutzungstypen ............................................................................................................................ 52 Abbildung 13: Gewerbeflächenpolitische Leitsätze der Stadt Nürnberg .......................................... 76 Abbildung 14: Zielsystem des Masterplans Gewerbeflächen ........................................................... 77 Abbildung 15: Aufgabenbereiche im Handlungsfeld „Qualifizierung von Bestandsgebieten“ ......... 77 Abbildung 16: Aufgabenbereiche im Handlungsfeld „Entwicklung neuer Gewerbegebiete“ ........... 78 Abbildung 17: Aufgabenbereiche in den Handlungsfeldern „Datenbasis Gewerbeflächen“, „Urbane Produktion“ und „Citylogistik“ ................................................................................................... 78

9.2 Kartenverzeichnis

Karte 1: Gewerbe- und Industriebestandsgebiete Stadt Nürnberg .................................................. 39 Karte 2: Lage der analysierten Potenzialflächen im Stadtgebiet ....................................................... 46 Karte 3: Lage der eingeschränkt und uneingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen im Stadtgebiet .................................................................................................................................................... 48 Karte 4: Potenzialflächen nach Nutzungstypen ................................................................................ 53 Karte 5: Gewerbliche Entwicklungsgebiete in Nürnberg................................................................... 56

9.3 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte in Nürnberg 2018 ................................... 31 Tabelle 2: Flächenkennziffern in Nürnberg 2018 ............................................................................... 32 Tabelle 3: Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte nach Nachfragegruppen in Nürnberg 2018 und die ihnen zugeordneten Flächenkennziffern ................................................................. 34 Tabelle 4: GIFPRO-Prognosen für einzelne Nachfragegruppen ....................................................... 35 Tabelle 5: Flächenanteile der Nachfragegruppen nach Gebietskategorien in Prozent ..................... 36

Tabelle 6: Flächennachfrage der einzelnen Gruppen nach Gebietskategorien absolut .................... 36 Tabelle 7: Definition von Nutzungstypen als Grundlage der Typisierung der Bestandsgebiete ........ 40 Tabelle 8: Typisierung der Nürnberger Gewerbe- und Industriebestandsgebiete ............................ 41 Tabelle 9: Gewerbe- und Industriegebiete mit jeweils mindestens drei uneingeschränkt oder eingeschränkt marktfähigen Potenzialflächen ............................................................................. 49 Tabelle 10: Ergebnisse der Flächenpotenzialbeurteilung .................................................................. 50 Tabelle 11: Gewerbliche Entwicklungsgebiete in Nürnberg ............................................................. 55

B

AKTIVITÄTENPLAN

ZUM MASTERPLAN GEWERBEFLÄCHEN

Inhalt

B AKTIVITÄTENPLAN

1 Vorbemerkungen................................................................................. III

2 Maßnahmenübersicht ......................................................................... IV

3 Maßnahmensteckbriefe ....................................................................... V

3.1 Qualifizierung von Bestandsgebieten ................................................................. V 3.2 Entwicklung neuer Gewerbegebiete .................................................................. XI 3.3 Datenbasis Gewerbeflächen ............................................................................ XIV 3.4 Urbane Produktion.............................................................................................. XVI 3.5 Citylogistik ......................................................................................................... XVII

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 II

1 Vorbemerkungen

Der Aktivitätenplan umfasst verschiedene, den im Masterplan beschriebenen zentralen Handlungsfeldern zugeordnete Maßnahmen, die als bedeutsam für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Nürnberger Gewerbe- und Industrieflächenportfolios angesehen werden und innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt bzw. zumindest begonnen werden sollen. Die Aktivitäten wurden entsprechend ihrer Dringlichkeit klassifiziert und mit einer Einschätzung zur Umsetzungsdauer versehen. Einige der Maßnahmen sind auch kontinuierlich zu bearbeiten oder dienen der Vorbereitung notwendigerweise daran anknüpfender Aktivitäten (hellblaue Darstellung in der Maßnahmenübersicht). In Abhängigkeit der zur Bearbeitung verfügbaren Kapazitäten insbesondere seitens der Wirtschaftsförderung Nürnberg wird u. U. eine weitere Priorisierung der mit sehr hoher Dringlichkeit zu verfolgenden Aktivitäten erforderlich sein.

Der Aktivitätenplan ist so konzipiert, dass er unabhängig vom Masterplan selbst evaluiert, modifiziert und fortgeschrieben werden kann und sollte. Wichtiges Werkzeug zur Steuerung der Maßnahmenumsetzung (z. B. Änderung der Bearbeitungspriorität) und zur Entwicklung weiterer Maßnahmen ist das mit sehr hoher Dringlichkeit zu realisierende Gewerbeflächeninformationssystem (Maßnahme C1), das ein kontinuierliches Monitoring der Situation ermöglichen und damit punktuelle Aktualisierungen der im Masterplan vorgenommenen Erhebungen und Analysen ersetzen soll.

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 III

2 Maßnahmenübersicht

Maßnahme Dringlichkeit Umset-
zungsdauer
(1-5 Jahre)
Qualifizierung von Bestandsgebieten
A1 Klärung der Marktfähigkeit der Gewerbeflächenpoten- sehr hoch
ziale in den Bestandsgebieten und Identifizierung von
Handlungsmöglichkeiten der Optimierung
A2 Durchführung kleinräumiger Strukturanalysen sehr hoch
A3 A3 Fortführung der Gewerbegebietskonferenzen „Dialog hoch hoch
vor Ort“
A4 Einleitung der empfohlenen Maßnahmen aus der Struk- sehr hoch
turanalyse für das Gewerbegebiet Kleinreuth bei
Schweinau
Entwicklung neuer Gewerbegebiete
B1 Erstellung von Standortkonzepten für die Entwicklungs- hoch
gebiete
B2 Festlegung von Kriterien und Prinzipien für die Vergabe hoch
städtischer Gewerbeflächen
Datenbasis Gewerbeflächen
C1 Aufbau eines Gewerbeflächeninformationssystems sehr hoch
Urbane Produktion
D1 Durchführung einer vertiefenden Studie „Urbane Pro- weniger hoch
duktion in Nürnberg“
Citylogistik
E1 Identifizierung neuer Einsatzbereiche und Initiierung weniger hoch
praktischer Anwendungen für nachhaltige Citylogistik-
Systeme in Nürnberg
E2 Ausweitung des Mikro-Depot-Konzepts für die urbane weniger hoch
Lastenradlogistik

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 IV

3 Maßnahmensteckbriefe

3.1 Qualifizierung von Bestandsgebieten

A1 Klärung der Marktfähigkeit der Gewerbeflächenpotenziale in den Bestandsgebieten
und Identifizierung von Handlungsmöglichkeiten der Optimierung
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 V

Handlungsfeld
Zielbezug
Aufgabenbereiche Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer Umsetzungsdauer

tionssystem (►C1) ist eine Fortschreibung der Datenbasis erforderlich. Gerade in Fällen, in denen seitens des / der Eigentümer(s) selbst keine klare Vorstellung zur Verwertung einer Fläche existiert, empfiehlt sich zumindest eine jährliche Kontaktaufnahme, in deren Rahmen auch neue Entwicklungen im Umfeld mit den ggf. damit verbundenen Auswirkungen auf die betreffende Fläche erörtert werden können. In anderen Fällen kann auch ein kürzeres oder längeres Intervall geboten sein. Angestrebtes Ergebnis sind valide Erkenntnisse zu bestehenden Hemmnissen und Restriktionen einer Mobilisierung der erfassten Flächen sowie zu notwendigen Schritten für eine Verbesserung der Marktfähigkeit. Grundlage sind die bei Erarbeitung des Masterplans erfassten flächenbezogenen Informationen und Einstufungen hinsichtlich Aktivierbarkeit und Eignung. Die im Rahmen dieser Maßnahme weiter qualifizierten Informationen sollen Eingang in das Gewerbeflächeninformationssystem (►C1) finden.

A. Qualifizierung von Bestandsgebieten

A.I Nutzung der Potenziale zur Innenentwicklung

A-a Präventive Beseitigung von Aktivierungshemmnissen A-h Identifizierung von und aktive Auseinandersetzung mit bestehenden Konfliktsituationen

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Umweltamt (UwA) Liegenschaftsamt (LA)

1 – sehr hoch

kurz – 1 Jahr (Erstklärung) kontinuierlich (Fortschreibung)

A2 Durchführung kleinräumiger Strukturanalysen
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 VI

Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer Umsetzungsdauer

Ebenso beinhaltet die Untersuchung die ressortübergreifende Verständigung auf gemeinsame Entwicklungsziele für das jeweilige Gebiet. Der fachübergreifende Analyseansatz sollte u. a. die Themenfelder Planungsrecht, Flächennutzungen, Betriebs- und Eigentümerstruktur, Verkehr, technische Infrastruktur, Emissionen, Klimaschutz und grüne Infrastruktur sowie aktuelle Planungen behandeln. Aus den Befunden sind Handlungsbereiche abzuleiten, diese sind zu beschreiben und mit konkreten Maßnahmen und Vorgehensweisen zu belegen. In einem ersten Schritt ist eine Auswahl der prioritär zu bearbeitenden Bestandsgebiete zu treffen. Auf Grundlage der im Masterplan Gewerbeflächen erfolgten Analysen werden zunächst folgende vier Gewerbegebiete für eine Durchführung kleinräumiger Strukturanalysen empfohlen:  Klingenhof / Schafhof  Schmalau-West  Sandreuth  Langwasser-Breslauer Straße In Kombination mit den Gewerbegebietskonferenzen „Dialog vor Ort“ (►A3) bietet sich eine beteiligungsorientierte Analyse an. Zusammen mit den Unternehmen und Eigentümern können im Rahmen des „Dialogs vor Ort“ die Stärken und Schwächen erörtert sowie notwendige Maßnahmen diskutiert werden. Hilfreich für die flächendeckende Fortführung der kleinräumigen Strukturanalysen ist die gezielte Datenbereitstellung durch ein Gewerbeflächeninformationssystem (►C1).

A. Qualifizierung von Bestandsgebieten

A.I Nutzung der Potenziale zur Innenentwicklung A.III Optimierung bestehender Gewerbestandorte unter Wahrung des jeweiligen Gebietscharakters

A-a Präventive Beseitigung von Aktivierungshemmnissen A-c Konsequente Steuerung zulässiger Nutzungen im Gewerbegebiet A-d Anpassung der technischen und grünen Infrastrukturen an aktuelle Anforderungen (Verkehr, Digitalisierung, Klima) A-e Städtebauliche Aufwertung bestehender Gewerbegebiete A-h Identifizierung von und aktive Auseinandersetzung mit bestehenden Konfliktsituationen

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Verkehrsplanungsamt (Vpl) Umweltamt (UwA)

1 – sehr hoch

lang – 3 Jahre (für die ersten drei Gebiete) kontinuierlich (flächendeckende Fortführung)

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 VII

A3 Fortführung der Gewerbegebietskonferenzen „Dialog vor Ort“
Beschreibung Beschreibung
Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 VIII

Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Verkehrsplanungsamt (Vpl) Umweltamt (UwA)

2 – hoch

lange – 3 Jahre

A4 Einleitung der empfohlenen Maßnahmen aus der Strukturanalyse für das
Gewerbegebiet Kleinreuth bei Schweinau
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 IX

Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte

Versorgungsbereich „Tiefes Feld“ definieren Die Zentralität des neuen Versorgungsbereichs „Tiefes Feld“ wird für die Ausschlussbegründung des zentrenrelevanten Einzelhandels im Gewerbegebiet Kleinreuth b. Schweinau von hoher Bedeutung sein. Der Versorgungsbereich im neuen Stadtquartier sollte eine stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion übernehmen (C-Zentrum). Dafür sind unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für den Verbrauchermarkt auf dem Meister-Areal Lösungsvarianten mit Investoren- und Betreibermodellen zu erarbeiten. Verkehr neu organisieren Der Straßenraum der Sigmundstraße sollte mit der Anlage von Radwegen, dem Ausbau der Bushaltestellen und der Anpflanzung von Straßenbäumen neu aufgeteilt und erneuert werden. Dazu ist eine Vorentwurfsplanung zu erstellen und die Finanzierung zur Realisierung anzumelden. Klimawandel und seine Folgen für Gewerbegebiete bewusst machen Die wenigsten Betriebe haben bislang ein Bewusstsein für die Erforderlichkeit einer frühzeitigen Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Für das hochversiegelte Gewerbegebiet Kleinreuth b. Schweinau sollten Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen sowohl auf den privaten Betriebsflächen als auch im öffentlichen Raum (Stichwort: Grüne Infrastruktur) durchgeführt werden. Dafür ist eine Maßnahmenplanung zu erstellen und Beratung anzubieten. Freiraumkonzept erstellen Für die Durchgrünung des Gewerbegebietes mit Bäumen und Anpflanzungen sollte ein freiraumplanerisches Gesamtkonzept mit Stufenplänen zur Umsetzung erstellt werden. Dabei ist die Anbindung an das neue Stadtquartier „Tiefes Feld“ im Zuge der Umgestaltung der Alten Rothenburger Straße zu berücksichtigen. Dialog und Information fortsetzen Der Dialog mit den Flächeneigentümern und ansässigen Unternehmen sollte in einer allgemeinen Informationsveranstaltung zu aktuellen Entwicklungen im Gewerbegebiet und Ortsteil Kleinreuth b. Schweinau fortgesetzt werden.

A. Qualifizierung von Bestandsgebieten

A.I Nutzung der Potenziale zur Innenentwicklung A.II Sicherung ausgewiesener Gewerbegebiete gegenüber konkurrierenden Nutzungen A.III Optimierung bestehender Gewerbestandorte unter Wahrung des jeweiligen Gebietscharakters

A-a Präventive Beseitigung von Aktivierungshemmnissen A-c Konsequente Steuerung zulässiger Nutzungen im Gewerbegebiet A-d Anpassung der technischen und grünen Infrastrukturen an aktuelle Anforderungen (Verkehr, Digitalisierung, Klima) A-h Identifizierung von und aktive Auseinandersetzung mit bestehenden Konfliktsituationen

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl)

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 X

Dringlichkeit

Umsetzungsdauer

Verkehrsplanungsamt (Vpl) Umweltamt (UwA) Liegenschaftsamt (LA)

1 – sehr hoch

lang – 3 Jahre

3.2 Entwicklung neuer Gewerbegebiete

B1 Erstellung von Standortkonzepten für die Entwicklungsgebiete
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XI

Handlungsfeld
Zielbezug
Aufgabenbereiche Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer

Konzepte gebunden, d. h. Maßnahmen und Planungen sind auf die Festlegungen für das jeweilige Gebiet auszurichten. Die Standortkonzepte sind Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung. Abweichungen sollten nur in Fällen von außergewöhnlicher stadtentwicklungspolitischer Bedeutung möglich sein und eines politischen Beschlusses bedürfen.

B Entwicklung neuer Gewerbegebiete

B.I Mobilisierung FNP-gesicherter Gewerbeflächenpotenziale

B-a Priorisierung der Potenzialflächen anhand der Chancen und Hemmnisse B-b Typologisierung der priorisierten Potenzialflächen zur Entwicklung von Standortkonzepten und Rahmenplänen B-f Berücksichtigung von Ressourceneffizienz, Klimaanpassungsfähigkeit und weiteren Anforderungen an eine zukunftsfähige Flächenentwicklung bei der Erschließung der Potenzialflächen

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Umweltamt (UwA) Verkehrsplanungsamt (Vpl) Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) Liegenschaftsamt (LA)

2 – hoch

lang – 3 Jahre

B2 Festlegung von Kriterien und Prinzipien für die Vergabe städtischer Gewerbeflächen
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XII

Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche

nachvollziehbare Darlegung der Beurteilungskriterien und Vertragsbedingungen (siehe unten) wird insbesondere dem Transparenzgebot Rechnung getragen, das bei Verzicht auf förmlich ausgeschriebene Vergabeverfahren zu beachten ist. Es ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Vergabekriterien, die stadtweit gelten, sowie standortspezifischen Kriterien, die auf das jeweilige Standortprofil ausgerichtet sind (►B1). Die festgelegten Kriterien können Grundlage zur Durchführung von Konzeptverfahren sein, aber auch davon unabhängig außerhalb von Ausschreibungsverfahren in der Vermarktung zur Anwendung kommen. Vorhabenbezogene Kriterien können beispielsweise sein:  Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebot (z. B. Arbeitsplätze pro qm verkaufter Fläche differenziert nach Betriebstypen) zur Sicherstellung einer möglichst arbeitsplatzintensiven Nutzung  Grundstücksausnutzung / intelligente Flächennutzung  Baugestaltung; nachhaltige Bauweise  Berücksichtigung von Maßnahmen zum Klima- / Umweltschutz (z. B. Einführung neuer Umweltmanagementsysteme) oder im Bereich der Gemeinwohlökonomie Unternehmensbezogene Kriterien sind etwa:  Absatz- und Bezugsverflechtungen; sonstige lokale und regionale Verflechtungen  Innovationsgrad / -kraft der anzusiedelnden Unternehmen  Arbeitsplatzsicherung  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers (Finanzierbarkeit von Erwerb des Grundstücks und Realisierung des Vorhabens; fiskalische Aspekte wie Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteueraufkommen; Gewinnausweisung; Umsatzentwicklung etc.) Es ist zu prüfen, welche der genannten und möglichen weiteren Kriterien herangezogen, wie sie bemessen und gewichtet werden und ob die einzelnen Kriterien stadtweit oder gebietsbezogen zur Anwendung kommen sollen. Nach Abwägung aller Aspekte ist nichtsdestotrotz eine einzelfallspezifische Gesamtbetrachtung erforderlich, da ein schematisches Bewertungsverfahren nicht geeignet ist, jedes an die Wirtschaftsförderung Nürnberg herangetragene Ansiedlungsinteresse sinnvoll und fachgerecht zu bewerten. Neben der Definition von Kriterien, welche die Auswahl der Nutzer betreffen, sollen zudem Prinzipien für die Vergabe definiert werden, die in den Grundstückskaufverträgen ihren Niederschlag finden müssen. Dies soll insbesondere gewährleisten, dass das Grundstück in der vorgesehenen Art und Weise, die Grundlage der Vergabeentscheidung war, genutzt wird bzw. in anderen Fällen an die Stadt zurückfällt (z. B. durch Entwicklungsgebote mit Rückfallregelungen, kommunale Vorkaufsrechte beim Weiterverkauf). Daher sind alle Festlegungen etwa hinsichtlich qualitativer Anforderungen an Gewebebauten und Flächennutzung, die über die Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplans hinausgehen, entsprechend in den Kaufverträgen festzuschreiben.

B Entwicklung neuer Gewerbegebiete

A.I Nutzung der Potenziale zur Innenentwicklung B.I Mobilisierung FNP-gesicherter Gewerbeflächenpotenziale

A-c Konsequente Steuerung zulässiger Nutzungen in Gewerbegebieten

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XIII

Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer

B-c Entwicklung und Anwendung von Vergabekriterien für kommunale Grundstücke hinsichtlich der anzusiedelnden Unternehmen B-e Sicherung langfristiger Zugriffsmöglichkeiten B-f Berücksichtigung von Ressourceneffizienz, Klimaanpassungsfähigkeit und weiteren Anforderungen an eine zukunftsfähige Flächenentwicklung

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Umweltamt (UwA) Liegenschaftsamt (LA)

2 – hoch

kurz – 1 Jahr

3.3 Datenbasis Gewerbeflächen

C1 Aufbau eines Gewerbeflächeninformationssystems
Beschreibung Beschreibung

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XIV

Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit

Nürnberg erklärte Verlagerungsabsicht eines dort ansässigen Betriebes, die Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bauordnungsbehörde oder ein erfolgter Eigentümerwechsel. Erforderlich ist zunächst die Erarbeitung eines Anforderungsprofils, das auf Grundlage der erwünschten Funktionalitäten des Systems Aussagen zu den benötigten Daten ermöglicht. Es ist zu klären, ob diese Daten bereits vorliegen oder neu erfasst werden müssen. Bei bereits in anderen Fachanwendungen bzw. bei anderen Verwaltungsstellen vorliegenden Daten sind ggf. Schnittstellen zu entwickeln oder bestehende zu nutzen, um die Informationen einzubinden (z. B. OTS Bau, KWIS.net). Technische Basis des Gewerbeflächeninformationssystems kann die bestehende Oracle-basierte Datenbank-Infrastruktur des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung sein. Die Umsetzung im Geodaten-Service ermöglicht ein flurstücksscharfes Arbeiten sowie flexible Auswertungs- und Visualisierungsmechanismen. Mit der Anwendung sind zudem zahlreiche Dienststellen vertraut. Auch die Datenbank des im Aufbau befindliche Flächeninformationssystems (FIS) des Strategischen Immobilienmanagements beim Liegenschaftsamt soll mit dem Geodaten-Service verschnitten werden. Hinsichtlich der zu nutzenden Daten ist festzulegen, inwieweit diese automatisiert in das System eingespeist werden können oder an welchen Stellen dies manuell erfolgen muss. Insbesondere in letzterem Fall stellt sich die Frage nach der Fortschreibung der Daten (Wer pflegt diese wann in das System ein? In welchem Turnus muss eine Aktualisierung erfolgen?). Durch ein Benutzerrollenkonzept ist sicherzustellen, dass die entsprechenden Stellen genau die Daten einsehen und bearbeiten können, für die sie zuständig sind. Das Gewerbeflächeninformationssystem versteht sich als stadtinternes Analyseinstrument bei der Entwicklung von Gewerbegebieten und -flächen. Es dient der erleichterten geschäftsbereichsübergreifenden Abstimmung beteiligter Akteure innerhalb der Stadtverwaltung. Zur Vermarktung von Gewerbeflächen bietet es sich an, einen Teil der verwendeten Daten auch zu veröffentlichen. Hierzu entwickelt die Wirtschaftsförderung Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung derzeit eine „Interaktive Karte Gewerbe“. Beide Produkte – das interne Gewerbeflächeninformationssystem und die Online-Karte – sollten auf derselben technischen Infrastruktur aufbauen.

C Datenbasis Gewerbeflächen

C.I Herstellung von Transparenz über Flächenangebot und -nachfrage als Grundlage eines aktiven Gewerbeflächenmanagements

C-a Aufbau eines Gewerbeflächeninformationssystems unter Berücksichtigung der Gewerbeflächentypologien

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) Umweltamt (UWA) Liegenschaftsamt (LA) Amt für Geoinformation und Bodenordnung (Geo) Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation (DIP) Bauordnungsbehörde (BoB)

1 – sehr hoch

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XV

Umsetzungsdauer mittel – 2 Jahre (Aufbau) kontinuierlich (Pflege und Fortschreibung)

3.4 Urbane Produktion

D1 Durchführung einer vertiefenden Studie „Urbane Produktion in Nürnberg“
Beschreibung Beschreibung
Handlungsfeld
Zielbezug Zielbezug
Aufgabenbereiche

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XVI

Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer

Wirtschaftsförderung (WiF)

Stadtplanungsamt (Stpl) verschiedene verwaltungsexterne Akteure wie beispielsweise: IHK Nürnberg für Mittelfranken, HWK für Mittelfranken, Vereinigung der Bayrischen Wirtschaft e.V. (vbw Bezirksgruppe Mittelfranken), Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE Nordbayern), Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft e.V. (NIK), Bayern innovativ GmbH

3 – weniger hoch

kurz – 1 Jahr

3.5 Citylogistik

E1 Identifizierung neuer Einsatzbereiche und Initiierung praktischer Anwendungen für
nachhaltige Citylogistik-Systeme in Nürnberg
Beschreibung Beschreibung
Handlungsfeld
Zielbezug
Aufgabenbereiche Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XVII

Dringlichkeit

Umsetzungsdauer

IHK und HWK in Mittelfranken Forschungs- und Hochschuleinrichtungen

3 – weniger hoch

mittel – 2 Jahre

E2 Ausweitung des Mikro-Depot-Konzepts für die urbane Lastenradlogistik
Beschreibung Beschreibung
Handlungsfeld
Zielbezug
Aufgabenbereiche
Federführung
Beteiligte Beteiligte
Dringlichkeit
Umsetzungsdauer

Bearbeitungsstand: 24.09.2020 XVIII

OBM/070/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Strategie Metropolregion Nürnberg 2030

Herausforderungen für Nürnberg und Region

Sachverständige: OB Andreas Starke, Ratsvorsitzender der Metropolregion,

Professor Dr. Klaus L. Wübbenhorst, Wirtschaftsvorsitzender

Dr. Christa Standecker, Geschäftsführerin

Referenten: Britta Walthelm und Dr. Michael Fraas

Anlagen: Kooperationsvereinbarungen Geschäfststellen Foren Stadt Nürnberg inkl. Anlagen

Bericht:

Der Rat der Metropolregion hat die Strategie Metropolregion Nürnberg 2030 einstimmig verabschiedet. Damit liegen Ziele, ein Handlungsrahmen und Empfehlungen für eine gestärkte Governance für die kommende Dekade vor. Die fünf neuen Handlungsfelder greifen Zukunftsthemen auf, die in der kommenden Jahren besonders drängend sind und durch die großräumige Kooperation in der Metropolregion sachgerecht und wirkungsvoll bearbeitet werden können: Mobilitätswandel und Klimaschutz, Nachhaltige Lebensqualität, Kulturentwicklung, Innovationskraft und Neue Arbeit.

Bezüglich der Organisation besteht große Einigkeit, dass die Stadt-Land-Partnerschaft auf Augenhöhe und die dezentrale Organisations-Struktur erfolgreich und tragfähig für die Zukunft sind. Nürnberg, Bamberg, Bayreuth und Fürth bringen sich dabei in besonderer Weise ein. Sie verantworten die Geschäftsstellen der acht Fachforen der Metropolregion. Umweltreferentin Britta Walthelm und Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas sind Geschäftsführende der Foren "Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung" sowie "Wirtschaft und Infrastruktur". Zur Bekräftigung des Nürnberger Engagements für diese Geschäftsstellen wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Metropolregion unterzeichnet.

Der Ratsvorsitzende der Metropolregion OB Andreas Starke, der Wirtschaftsvorsitzende Professor Dr. Klaus L. Wübbenhorst und Geschäftsführerin Dr. Christa Standecker stellen Strategien und Projekte der Metropolregion vor. Britta Walthelm und Dr. Michael Fraas präsentieren ihre Arbeitsschwerpunkte.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus den behandelten und vorgestellten Sachverhalten lässt sich keine Diversity-Relevanz ableiten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem Rat der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN), vertreten durch den Ratsvorsitzenden und Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke

und

der Stadt Nürnberg, vertreten durch Oberbürgermeister Marcus König.

  1. Die Zusammenarbeit in der Metropolregion folgt grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dies gilt für die Zusammenarbeit im Rat, im Steuerungskreis und in den Fachforen. Die Organisation lässt sich als Segelboot mit zwei Segeln abbilden (vgl. Anlage 1 Organigramme). Politik und Wirtschaft treiben gemeinsam die Metropolregion voran.

Dabei wird die fachliche Arbeit und die regionale Vernetzung durch ein jeweils dreiköpfiges Leitungsgremium der acht Fachforen der Metropolregion geleistet, so wie bisher.

Dies sind die Fachforen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung (Nürnberg), Verkehr und Planung (Bayreuth), Wirtschaft und Infrastruktur (Nürnberg), Sport (Erlangen), Kultur (Erlangen), Heimat und Freizeit (Bamberg) und Wissenschaft (Fürth). Eine Ausnahme bildet das Fachforum Marketing, das in der (Haupt-) Geschäftsstelle EMN angesiedelt ist, da diese u.a. die Querschnittsfunktionen PR und Marketing wahrnimmt. Um ein einheitliches Bild der Metropolregion zu gewährleisten, verantwortet und bündelt die Geschäftsstelle Außenkommunikation, Marketing, Corporate Design und Pressearbeit in Abstimmung mit den Gremien und Fachforen der Metropolregion. Außerdem verantwortet die Geschäftsstelle Stadt-Land-Projekte wie Original Regional und hat die Geschäftsführung für den Steuerungskreis und den Rat der Metropolregion. Sie ist Ansprechpartnerin für die Fachforen.

  1. Die Geschäftsstellen der Fachforen werden seit Gründung der Metropolregion (gemäß Geschäftsordnung des Rates vom 27.07.2005) aus eigenen Ressourcen der jeweiligen Städte und Landkreise getragen und i.d.R. durch die jeweils fachlich zuständigen berufsmäßigen StadträtInnen geleitet. Die Kommunen melden dazu formlos ihr Interesse an der Übernahme einer Geschäftsstelle und der Geschäftsführung an. Der Ratsvorsitz beruft im Einvernehmen mit dem Rat die Geschäftsführung.

  2. Im Strategieprozess der Metropolregion 2030 wurde die Fortführung dieser dezentralen Struktur festgelegt. Gleichzeitig wird unter der Überschrift „Freiwilligkeit braucht Regeln“ gewünscht, dass Regeln für eine zuverlässige Zusammenarbeit entwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit im Steuerungskreis und im Leitungsgremium der jeweiligen Fachforen, das sich jeweils aus Geschäftsführung, politischem und fachlichem SprecherIn zusammensetzt. Dabei wird die Funktion des politischen Sprechers/der politischen Sprecherin gewöhnlich durch ein Ratsmitglied und die Funktion des fachlichen Sprechers/der fachlichen Sprecherin durch eine Vertretung aus der Wirtschaft oder Wissenschaft wahrgenommen.

Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung

Die Stadt Nürnberg übernimmt die Geschäftsführung für das Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. Als Geschäftsführung des Forums Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung wird Britta Walthelm eingesetzt.

Die Geschäftsführung verpflichtet sich, im Rahmen der Forumsarbeit an der Erreichung der fünf strategischen Ziele der Metropolregion und zur Verwirklichung der Heimat für Kreative mitzuwirken (Anlage 2 Strategie Europäische Metropolregion Nürnberg 2030). Dabei wird das Prinzip der Gleichbehandlung, der ausgewogenen Stadt-Land-Partnerschaft und Subsidiarität beachtet. Daher gilt:

„Wir wollen die bevorzugte Heimatregion für engagierte und talentierte Menschen aus aller Welt sein. Gemeinsam schaffen wir die Heimat für Kreative“ (Mission der Metropolregion).

  1. Die Geschäftsführung erklärt sich zur persönlichen Teilnahme an der für die Fachforen relevanten Gremien-Sitzungen bereit. Dies sind durchschnittlich jährlich ca. 2 Steuerungskreis-Sitzungen, 1 Geschäftsführer-Treffen, 2 Fachforen-Sitzungen. Eine Vertretung der Geschäftsführung in diesen Sitzungen sollte es nur ausnahmsweise geben.

  2. Für den ordentlichen Geschäftsgang des Forums Wirtschaft und Infrastruktur stellt die Gebietskörperschaft ausreichende personelle und/oder finanzielle Ressourcen zur Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Nürnberg, Datum Nürnberg, Datum

Oberbürgermeister Andreas Starke Marcus König Ratsvorsitzender Europäische Metropolregion Oberbürgermeister Stadt Nürnberg Nürnberg

Britta Walthelm Geschäftsführung

Anlagen 1 Organigramme Rat und Steuerungskreis 2 Strategie Europäische Metropolregion Nürnberg 2030 3 Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem Rat der Europäischen Metropolregion Nürnberg (EMN), vertreten durch den Ratsvorsitzenden und Oberbürgermeister der Stadt Bamberg Andreas Starke

und

der Stadt Nürnberg, vertreten durch Oberbürgermeister Marcus König.

  1. Die Zusammenarbeit in der Metropolregion folgt grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dies gilt für die Zusammenarbeit im Rat, im Steuerungskreis und in den Fachforen. Die Organisation lässt sich als Segelboot mit zwei Segeln abbilden (vgl. Anlage 1 Organigramme). Politik und Wirtschaft treiben gemeinsam die Metropolregion voran.

Dabei wird die fachliche Arbeit und die regionale Vernetzung durch ein jeweils dreiköpfiges Leitungsgremium der acht Fachforen der Metropolregion geleistet, so wie bisher.

Dies sind die Fachforen Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung (Nürnberg), Verkehr und Planung (Bayreuth), Wirtschaft und Infrastruktur (Nürnberg), Sport (Erlangen), Kultur (Erlangen), Heimat und Freizeit (Bamberg) und Wissenschaft (Fürth). Eine Ausnahme bildet das Fachforum Marketing, das in der (Haupt-) Geschäftsstelle EMN angesiedelt ist, da diese u.a. die Querschnittsfunktionen PR und Marketing wahrnimmt. Um ein einheitliches Bild der Metropolregion zu gewährleisten, verantwortet und bündelt die Geschäftsstelle Außenkommunikation, Marketing, Corporate Design und Pressearbeit in Abstimmung mit den Gremien und Fachforen der Metropolregion. Außerdem verantwortet die Geschäftsstelle Stadt-Land-Projekte wie Original Regional und hat die Geschäftsführung für den Steuerungskreis und den Rat der Metropolregion. Sie ist Ansprechpartnerin für die Fachforen.

  1. Die Geschäftsstellen der Fachforen werden seit Gründung der Metropolregion (gemäß Geschäftsordnung des Rates vom 27.07.2005) aus eigenen Ressourcen der jeweiligen Städte und Landkreise getragen und i.d.R. durch die jeweils fachlich zuständigen berufsmäßigen StadträtInnen geleitet. Die Kommunen melden dazu formlos ihr Interesse an der Übernahme einer Geschäftsstelle und der Geschäftsführung an. Der Ratsvorsitz beruft im Einvernehmen mit dem Rat die Geschäftsführung.

  2. Im Strategieprozess der Metropolregion 2030 wurde die Fortführung dieser dezentralen Struktur festgelegt. Gleichzeitig wird unter der Überschrift „Freiwilligkeit braucht Regeln“ gewünscht, dass Regeln für eine zuverlässige Zusammenarbeit entwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit im Steuerungskreis und im Leitungsgremium der jeweiligen Fachforen, das sich jeweils aus Geschäftsführung, politischem und fachlichem SprecherIn zusammensetzt. Dabei wird die Funktion des politischen Sprechers/der politischen Sprecherin gewöhnlich durch ein Ratsmitglied und die Funktion des fachlichen Sprechers/der fachlichen Sprecherin durch eine Vertretung aus der Wirtschaft oder Wissenschaft wahrgenommen.

Forum Wirtschaft und Infrastruktur

Die Stadt Nürnberg übernimmt die Geschäftsführung für das Forum Wirtschaft und Infrastruktur.

Als Geschäftsführung des Forums Wirtschaft und Infrastruktur wird Dr. Michael Fraas eingesetzt.

Die Geschäftsführung verpflichtet sich, im Rahmen der Forumsarbeit an der Erreichung der fünf strategischen Ziele der Metropolregion und zur Verwirklichung der Heimat für Kreative mitzuwirken (Anlage 2 Strategie Europäische Metropolregion Nürnberg 2030). Dabei wird das Prinzip der Gleichbehandlung, der ausgewogenen Stadt-Land-Partnerschaft und Subsidiarität beachtet. Daher gilt:

„Wir wollen die bevorzugte Heimatregion für engagierte und talentierte Menschen aus aller Welt sein. Gemeinsam schaffen wir die Heimat für Kreative“ (Mission der Metropolregion).

  1. Die Geschäftsführung erklärt sich zur persönlichen Teilnahme an der für die Fachforen relevanten Gremien-Sitzungen bereit. Dies sind durchschnittlich jährlich ca. 2 Steuerungskreis-Sitzungen, 1 Geschäftsführer-Treffen, 2 Fachforen-Sitzungen. Eine Vertretung der Geschäftsführung in diesen Sitzungen sollte es nur ausnahmsweise geben.

  2. Für den ordentlichen Geschäftsgang des Forums Wirtschaft und Infrastruktur stellt die Gebietskörperschaft ausreichende personelle und/oder finanzielle Ressourcen zur Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Nürnberg, Datum Nürnberg, Datum

Oberbürgermeister Andreas Starke Marcus König Ratsvorsitzender Europäische Metropolregion Oberbürgermeister Stadt Nürnberg Nürnberg

Dr. Michael Fraas Geschäftsführung

Anlagen 1 Organigramme Rat und Steuerungskreis 2 Strategie Europäische Metropolregion Nürnberg 2030 3 Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rat der Europäischen Metropolregion Nürnberg ab 01.05.2020

Ratsvorsitz – Neuwahlen 17.11.2020

Ratsvorsitzender: Andreas Starke, Oberbürgermeister der Stadt Bamberg

  1. Stellvertreter: Armin Kroder, Landrat des Landkreises Nürnberger Land

  2. Stellvertreter: Franz Stahl, Erster Bürgermeister der Stadt Tirschenreuth

Geschäftsführerin: Dr. Christa Standecker

Kreisfreie Städte (11)

Amberg (OBM Cerny) Ansbach (OBM Deffner) Bamberg (OBM Starke) Bayreuth (OBM Ebersberger) Coburg (OBM Sauerteig) Erlangen (OBM Dr. Janik) Fürth (OBM Dr. Jung) Hof (OBMIn Döhla) Nürnberg (OBM König) Schwabach (OBM Reiß) Weiden (OBM Meyer)

Landkreise (23)
Amberg-Sulzbach (LR Reisinger)
Ansbach (LR Dr. Ludwig)
Bamberg (LR Kalb)
Bayreuth (LR Wiedemann)
Coburg (LR Straubel)
Erlangen-Höchstadt (LR Tritthart)
Forchheim (LR Dr. Ulm)
Fürth (LR Dießl)
Haßberge (LR Schneider)
Hof (LR Dr. Bär)
Kitzingen (LRin Bischof)
Kronach (LR Löffler)
Kulmbach (LR Söllner)
Lichtenfels (LR Meißner)
Neumarkt i. d. Opf. (LR Gailler)
Neustadt a. d. Aisch (LR Weiß)
Neustadt a. d. Waldnaab (LR Meier)
Nürnberger Land (LR Kroder)
Roth (LR Eckstein)
Sonneberg (LR Schmitz)
Tirschenreuth (LR Grillmeier)
Weißenburg-Gunzenhausen (LR Westphal)
Wunsiedel i. Fichtelgebirge (LR Berek)

Bevölkerungsreichste kreisangehörige Gemeinden (23)

Feuchtwangen (BM Ruh) Forchheim (OBM Dr. Kirschstein) Haßfurt (BM Werner) Herzogenaurach (BM Dr. Hacker) Hirschaid (BM Homann) Kitzingen (OBM Güntner) Kronach (BMin Hofmann) Kulmbach (OBM Lehmann) Lauf a. d. Pegnitz (BM Lang) Lichtenfels (BM Hügerich) Marktredwitz (OBM Weigel) Münchberg (BM Zuber) Neustadt a. d. Aisch (BM Meier) Neustadt b. Coburg (OBM Rebhan) Neumarkt i. d. Opf. (OBM Thumann) Pegnitz (BM Nierhoff) Roth (BM Edelhäußer) Sonneberg (BM Dr. Voigt) Sulzbach-Rosenberg (BM Göth) Tirschenreuth (BM Stahl) Vohenstrauß (BM Wutzlhofer) Weißenburg (OBM Schröppel) Zirndorf (BM Zwingel)

Kooptierte Mitglieder (10)

Staatsminister Albert Füracker (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat) Staatsminister Thorsten Glauber (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) Staatsminister Joachim Herrmann (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) Staatsministerin Melanie Huml (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) Bezirkstagspräsident Armin Kroder (Bezirk Mittelfranken) Bezirkstagspräsident Franz Löffler (Bezirk Oberpfalz) Bezirkstagspräsident Henry Schramm (Bezirk Oberfranken) Regierungspräsident Axel Bartelt (Regierung der Oberpfalz) Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer (Regierung von Mittelfranken) Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz (Regierung von Oberfranken)

Bevölkerungsreichste kreisangehörige

Gemeinden (23)

Amberg (OBM Cerny)

Ansbach (OBM Deffner)

Bamberg (OBM Starke)

Bayreuth (OBM Ebersberger)

Coburg (OBM Sauerteig)

Erlangen (OBM Dr. Janik)

Fürth (OBM Dr. Jung)

Hof (OBMIn Döhla)

Nürnberg (OBM König)

Schwabach (OBM Reiß)

Weiden (OBM Meyer)

Feuchtwangen (BM Ruh)

Forchheim (OBM Dr. Kirschstein)

Haßfurt (BM Werner)

Herzogenaurach (BM Dr. Hacker)

Hirschaid (BM Homann)

Kitzingen (OBM Güntner)

Kronach (BMin Hofmann)

Kulmbach (OBM Lehmann)

Lauf a. d. Pegnitz (BM Lang)

Lichtenfels (BM Hügerich)

Marktredwitz (OBM Weigel)

Münchberg (BM Zuber)

Neustadt a. d. Aisch (BM Meier)

Neustadt b. Coburg (OBM Rebhan)

Neumarkt i. d. Opf. (OBM Thumann)

Pegnitz (BM Nierhoff)

Roth (BM Edelhäußer)

Sonneberg (BM Dr. Voigt)

Sulzbach-Rosenberg (BM Göth)

Tirschenreuth (BM Stahl)

Vohenstrauß (BM Wutzlhofer)

Weißenburg (OBM Schröppel)

Zirndorf (BM Zwingel)

Staatsminister Albert Füracker

(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für

Heimat)

Staatsminister Thorsten Glauber

(Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und

Verbraucherschutz)

Staatsminister Joachim Herrmann

(Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport

und Integration)

Staatsministerin Melanie Huml

(Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und

Pflege)

Bezirkstagspräsident Armin Kroder

(Bezirk Mittelfranken)

Bezirkstagspräsident Franz Löffler

(Bezirk Oberpfalz)

Bezirkstagspräsident Henry Schramm

(Bezirk Oberfranken)

Regierungspräsident Axel Bartelt

(Regierung der Oberpfalz)

Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer

(Regierung von Mittelfranken)

Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz

(Regierung von Oberfranken)

Stand: 15.04.2020

STEUERUNGSKREIS DER METROPOLREGION NÜRNBERG Vorstand: Andreas Starke, Armin Kroder, Franz Stahl (Ratsvorsitz) Prof. Dr. Klaus L. Wübbenhorst, Michael Sigmund, N.N. (Wirtschaftsvorsitz) Geschäftsführung: Dr. Christa Standecker Fachforen: Leitungsgremien mit je 3 Vertretern Geschäftsführung Politische SprecherInnen Fachliche SprecherInnen
WIRTSCHAFT UND D be r. r u M fs i m ch . a S e t l a F d r tr a a a t s Wirtschaftsreferent, T O h b o e m rb a ü s rg D er e m ff e n i e st r er Stadt Ansbach M Ha a u rk p u tg s e s M c . h L ä ö ft t s z fü s h c r h er, S V t o e rs p i h tz a e n n d D e o r l , l IHK Nürnberg für Deutscher Gewerkschaftsbund INFRASTRUKTUR Stadt Nürnberg Mittelfranken der Region Mittelfranken
Horst Müller Dr. Oliver Bär, Prof. Dr. Stefan Leible WISSENSCHAFT berufsm. Stadtrat Wirtschaftsreferent, Landrat Landkreis Hof Präsident Universität Bayreuth Stadt Fürth
VERKEHR UND Günter Finzel Peter Berek Dr. Michael Hupe Stadt Bayreuth –Stabsstelle für Struktur- Landrat Landkreis Wunsiedel Geschäftsführer, PLANUNG entwicklung–Verkehr und Bildungsregion i.Fichtelgebirge Flughafen Nürnberg GmbH
Eva Döhla Anke Steinert-Neuwirth Prof. Dr. Michael Heinrich KULTUR Oberbürgermeisterin Stadt Hof Kulturreferentin, Stadt Erlangen Studiendekan, Hochschule Coburg
Dr. German Hacker Jörg Ammon SPORT Ulrich Klement Erster Bürgermeister Präsident, Leiter Amt für Sport und Stadt Herzogenaurach Bayerischer Landessportverband Gesundheitsförderung Erlangen
HEIMAT UND Jonas Glüsenkamp Matthias Dießl Angelika Schäffer FREIZEIT 2. Bürgermeister Stadt Bamberg Landrat Landkreis Fürth Geschäftsführerin, Tourismusverband Franken
Dr. Christa Standecker Richard Reisinger Peter Ottmann MARKETING Geschäftsführerin, Landrat Landkreis Amberg-Sulzbach Geschäftsführer, Europäische Metropolregion Nürnberg NürnbergMesseGmbH
KLIMASCHUTZ UND Rainer Kleedörfer Britta Walthelm Thomas Thumann Bereichsleiter, NACHHALTIGE Umweltreferentin, Stadt Nürnberg Oberbürgermeister Stadt Neumarkt N-ERGIE Aktiengesellschaft ENTWICKLUNG 168 Stand: 28.07.2020

PLATZ FÜR ALLESKÖNNER

Strategie

Europäische

Metropolregion

PLATZ FÜR DENKSPORTLER

Nürnberg 2030

PPLLAATTZZ FFÜÜRR EEIISSEENNMMÄÄNNNNEERR PLATZ FÜR EINZIGARTIGE

PLATZ FÜR IMPULSGEBER

PLATZ FÜR EXZENTRIKER PLATZ FÜR NATURTALENTE

STitrasdcthenreuth

PLATZ FÜR PIONIERE PLATZ FÜR STILISTEN PLATZ FÜR TUCHFÜHLER PLATZ FÜR WEGBEREITERINNEN

Europäische Metropolregion Nürnberg

Verschiedene Dialekte und ein Ziel 23 Landkreise und elf kreisfreie Städte arbeiten seit 2005 für das sehr dynamische Projekt "Metropolregion" partnerschaftlich zusammen. Gemeinsam mit der Wirtschaft begegnen wir den Herausforderungen, die Globalisierung und Europa bewirken. Die Zahl der Mitgliedskommunen ist groß, aber wohl gerade deshalb arbeiten wir organisiert und strukturiert zusammen -für das Wohl der Einwohnerschaft und das der ganzen Region.

Gemeinschaft statt Kirchturmpolitik Die Metropolregion Nürnberg ist der freiwillige Zusammenschluss regionaler Akteure über administrative Grenzen hinweg. Diese Allianz eröffnet neue Chancen. Ein gemeinsamer Auftritt als Europäische Metropolregion erhöht unsere Sichtbarkeit in der Welt und ist unsere Antwort auf die Globalisierung.

Strategie Metropolregion Nürnberg 2030 Die Roadmap für das kommende Jahrzehnt ist die Strategie Metropolregion Nürnberg 2030. Sie wurde unter Einbeziehung der Gremien der Metropolregion sowie vieler Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Kultur innerregional sowie außerhalb erarbeitet. Wichtige Meilensteine waren die Metropolkonferenz in Bad Windsheim mit rund 160 Teilnehmenden und schließlich der Ratsbeschluss im November 2019. Er umfasst drei Bausteine für die Strategie 2030.

Zukunftsthemen und Handlungsfelder Die Arbeit der 8 Fachforen und der Geschäftsstelle soll sich an fünf Handlungsfelder ausrichten. Diese beschreiben Zukunftsthemen, die gemeinsam besser zu bewältigen sind als lokal.

Freiwilligkeit braucht Regeln Unter der Überschrift „Freiwilligkeit braucht Regeln“ wird die Verbindlichkeit und Verlässlichkeit der freiwilligen Zusammenarbeit gestärkt. Dies geschieht ihm Rahmen von Kooperationsvereinbarung mit den Leitungsgremien der Fachforen.

Finanzen Hier geht es um eine Stärkung der Basisfinanzen der Metropolregion durch eine moderate Anpassung der Beiträge der Kommunen.

Handlungsfelder greifen Zukunftsthemen auf, die in der kommenden Dekade besonders drängend sind und durch die großräumige Kooperation in der Metropolregionsachgerechter und wirkungsvoller bearbeitet werden können. Mobilitätswandel und Klimaschutz:Im Bereich Mobilität schreitetdie Erweiterung des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg auf das Gebiet der Metropolregionvoran. Autonomes Fahren, Wasserstoff-Modellregion und der Ladeverbund Franken sind nur einige Stichworte. Eine weitgehend dezentrale klimafreundliche Energieversorgung lässt sich gemeinsam im Stadt- Land-Klimapakt realisieren. Nachhaltige Lebensqualität: Durch ein ausgewogenes Stadt-Land-Mix hat die Metropolregion eine hohe Lebensqualität. Dazu gehört eine Vielfalt an Kulturlandschaften, an Regionalprodukten sowie Freizeit- und Kulturangeboten. Mit Projekten wie Original Regional und dem EntdeckerPasssetzen wir diese regionalen Schätze in Wert. Dieses Vielfalt gilt es zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Kulturhauptstadtbewerbung N2025 ist das Groß-Projekt fürdie Kulturentwicklung. Gemeinsame Geschichte und aktuelle Herausforderungen werden inZusammenarbeit mit Nürnbergdurch regionale Projekte bearbeitet. Innovationskraft: Die Metropolregion hat – gemessen an Wirtschaftskraft und Bevölkerung doppelt so viele Patente wie im deutschen Durchschnitt.Zum Thema Automatisierung, KI und Industrie 4.0 haben sich jüngst führende Unternehmen, Hochschulen und Forscher aus der Metropolregion zur Initiative Innovationskunst zusammengeschlossen. Medical Valley ist deutscher Spitzencluster. Neue Arbeit ist ein Handlungsfeld, das bislang kaum bearbeitet wird. Die Digitalisierung eröffnet unter der Überschrift Neue Arbeit auch Möglichkeiten einer neuen räumliche Arbeitsteilung in Stadt und Land. Co-Workingspacesvor der Stadt und Homeoffice und Digitalisierung sind Stichwörter dazu.

Die Organisation der Zusammenarbeit – dargestellt in Form des Segelboots – wurde im Rahmen des Strategieprozesses als gut funktionierendes Modell bestätigt.

Das rote Segel bilden den Rat der Metropolregion mit 57 direkt gewählten Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten sowie kooptierten Mitgliedern.

Blaues Segel: Im Förderverein Wirtschaft für die Europäische Metropolregion sind ca. 170 Unternehmen und Hochschulen Mitglied. .

Rumpf: Die 8 Fachforen mit rund 400 Experten bilden den Rumpf des Schiffes. Bei der Abstimmung von Strategien und der Entwicklung und Umsetzung von Projekten bringen sie ihre Expertise ein.

Der Steuerungskreis der Metropolregion bildet den Mastdes Schiffes. Er übernimmt wichtige Lenkungsfunktionen. Je drei Vertreter des Rates und des Fördervereins bilden den Rats-und den Wirtschaftsvorsitz. Dazu engagieren sich die Leitungsgremien der Foren aus Wirtschaft und Kommunen neben-und ehrenamtlich.

Zentrale Prämissen der Zusammenarbeit sind die Subsidiarität, die Stadt-Land-Partnerschaft und die Freiwilligkeit. Die freiwillige Stadt-Land-Partnerschaft (urban-rural partnership) hat die Metropolregion Nürnberg sehr bekannt gemacht. Diese Freiwilligkeit braucht Regeln. Das wurde im Strategieprozess herausgearbeitet.

Unter der Überschrift „Freiwilligkeit braucht Regeln“ soll deshalb die Zusammenarbeit verlässlicher und verbindlicher gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit im Steuerungskreis und die acht Fachforen.

Die 8 Fachforen „Wirtschaft und Infrastruktur“, „Wissenschaft“, „Verkehr und Planung“, „Kultur“, „Sport“, „Heimat und Freizeit“, „Marketing“ sowie „Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ mit rund 400 Experten bilden den Rumpf des Schiffes. Bei der Abstimmung von Strategien und der Entwicklung und Umsetzung von Projekten bringen sie ihre Expertise ein.

Die Fachforen werden jeweils durch ein dreiköpfiges Leitungsgremium geführt. Dieses besteht aus einem politischen Sprecher (Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat), einem fachlichen Sprecher und einem Geschäftsführer. Diese Aufgaben werden neben-und ehrenamtlich wahrgenommen.

Fünf Städte stemmen aus eigenen Ressourcen die Geschäftsstellen von sieben Fachforen der Metropolregion. Nürnberg (Foren Wirtschaft und Infrastruktur sowie Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung); Fürth (Forum Wissenschaft), Erlangen (Foren Kultur und Sport), Bamberg (Forum Heimat und Freizeit) und Bayreuth (Forum Verkehr und Planung). Die Geschäftsführung für das Forum Marketing liegt bei der Geschäftsstelle der Metropolregion.

Die Geschäftsstelle der Metropolregion ist eine Art „Hauptgeschäftsstelle“ und zuständig für Rat und Steuerungskreis. Sie verantwortet PR/Marketing und ausgewählte Stadt-Land-Projekte wie z.B. Original Regional.

Diese dezentrale Organisation wird grundsätzlich als Erfolgsmodell gesehen. Allerdings sieht man Optimierungsmöglichkeiten.

Steuerungskreis und Leitungsgremien der Fachforen

Die Leitungsgremien der acht Fachforen, der Rats-und der Wirtschaftsvorsitz sowie die Geschäftsführerin der Geschäftsstelle Metropolregion bilden den Steuerungskreis. Der Steuerungskreis berät Themen und Projekte in den Handlungsfeldern und erarbeitet Empfehlungen für den Rat.

Die Mitwirkung als politischeR und fachlicheRSprecherIn, als auch als GeschäftsführerInsoll künftig durch eine Kooperationsvereinbarung untermauert werden.

Kooperationsvereinbarungen In der Vereinbarung bekräftigen die FunktionsträgerInnenihren Willen zur Kooperation und Abstimmung mit den weiteren Mitgliedern im Leitungsgremium der Fachforen, die Ausrichtung der Arbeit auf die Ziele und Handlungsfelder der Metropolregion und eine möglichst regelmäßige Teilnahme an den einschlägigen Gremiumssitzungen.

Eine Besonderheit gibt es bei der Übernahme einer Geschäftsführung für ein Fachforum. Dort wird in einer persönlichen Absprache gemeinsam mit der neuen Geschäftsführung auch der Oberbürgermeister/Landrat eingebunden. Die Geschäftsstellen der Fachforen werden seit Gründung der Metropolregion (gemäß Geschäftsordnung des Rates vom 27.7.2005) aus eigenen Ressourcen der jeweiligen Städte und Landkreise getragen.

Durch die Strategie 2030 entwickelt sich die Arbeitsweise fort, hin zu einem stärkeren Zusammenwirken der Fachforen in den Handlungsfeldern.

Seit Gründung der Metropolregion werden Projekte überwiegend in den Fachforen entwickelt.

In den letzten Jahren gibt es auch bilaterale forenübergreifendeProjekte.

Beispiele sind Projekte der Kultur-und Kreativwirtschaft, bei denen die Foren Wirtschaft und Infrastruktur und Kultur zusammenarbeiten, oder die Forcierung des Wasserstoffs für die Mobilitätswende unter Federführung der Foren Verkehr und Planung sowie Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung.

Die neuen Handlungsfeldern sollen diese Option systematisch für alle Foren eröffnen und eine strategische Ausrichtung der Projekte auf diese Zukunftsfelder bewirken.

Die dezentrale Eigenständigkeit der Fachforen bleibt dadurch grundsätzlich unberührt.

Damit die Handlungsfelder wirksam werden können, braucht es Anpassungen in der Arbeitsorganisation.

Damit die strategische und projektbezogene Ausrichtung an den Handlungsfeldern funktioniert, wird folgender Prozess vorgeschlagen:

der GeschäftsführerInnender Fachforen.

Grundlage mögliche gemeinsame Arbeitsschwerpunkte in den Handlungsfeldern in einer 2-3 jährigen Perspektive besprochen;

werden die Handlungsfelder weiterentwickelt.

Die Fach-Foren wünschen sich eine verstärkte Unterstützung bei der Mittelakquise sowie durch PR/Marketing und bezüglich der Sicherung des Informationsflusses in Gremien und Netzwerke. Dadurch kann die Foren-Arbeit wirksam unterstützt werden.

Es wurde festgestellt, dass die Geschäftsstelle der Metropolregion (GstEMN) diese Aufgaben bereits aktuell teilweise erfüllt. Diese „Servicefunktionen für die Fachforen“ sollen nach Meinung der Workshop-Teilnehmenden ausgebaut werden. Voraussetzung sind die notwendigen Ressourcen.

Diese Übersicht zeigt die aktuelle Zusammenarbeit der Fachforen und der Geschäftsstelle EMN.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle im Bereich Fördermittel-und Sponsorenakquise haben in den letzten Jahren zugenommen.

Für das Forum Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung wurde beispielsweise die Projektförderung der Entwicklungsagentur Faire Metropolregion auf den Weg gebracht und umgesetzt. Aktuell wird der Antrag ‚Heimatlotse‘ für das Forum Heimat & Freizeit eingereicht. Für das Forum Sport sei beispielhaft der Bereich Spitzensport mit der Entwicklung und Abwicklung von Sponsoringverträgen (Landingpage) genannt.

Ohne dies im Detail durchzugehen: Die Möglichkeiten über Drittmittel Projekte der Metropolregion zu finanzieren, könnten durch den Einsatz höherer Personalressourcen intensiver genutzt werden. Aktuell gibt es lediglich 1 Mitarbeitende für den Bereich Gremien (Rat, Steuerungskreis, Fachforen ), die außerdem weitere Aufgaben im Sponsoring übernimmt.

Voraussetzung ist die Umsetzung des Bausteins „Stärkung der Finanzen“.

Die Metropolregion verfügt durch die Beiträge der Mitgliedskommunen und der Unternehmen im Förderverein Wirtschaft über einen verlässlichen finanziellen Grundstock. Dieser ist Voraussetzung für die projektbezogene Einwerbung von Fördermitteln von Bund und Land und die Ausweitung des zunehmend projektbezogenen Sponsorings der Wirtschaft.

Die eingeworbenen Fördermittel für Projekte zeigen eine deutliche Zunahme: z.B. für die Imagekampagne (Bayerisches Staatsministerium für Finanzen und Heimat), die Transferagentur Kommunales Bildungsmanagement, das Forschungsprojekt Regionalproduktspezifisches Landmanagement (Bundesministerium für Bildung und Forschung) und die Faire Metropolregion (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit). Die Beiträge aus der Wirtschaft konnten im Rahmen eines zunehmend projektbezogenen Sponsorings (z.B. Sponsoring Delegationsreise München von DATEV u.a.m.) und durch Sachleistungen weiter ausgeweitet werden. Hinter den Sachleistungen verbergen sich Medienpartnerschaften (z.B. mit den Nürnberger Nachrichten im Zusammenhang mit dem Spezialitätenwettbewerb). Vereinbarungen für werbliche Leistungen im Rahmen des Projekts Spitzensport u.a.m..

Um diese positiven Entwicklungen zu sichern und ausbauen zu können, braucht die Metropolregion einen gestärkten finanziellen Grundstock. Im Juli 2020 nimmt der Rat die Empfehlungen aus dem Strategieprozess Metropolregion 2030 und der Geschäftsführerin an und hebt die Mitgliedsbeiträge der Kommunen ab 2021 maßvoll um ein Drittel. Die Anhebung bedeutet für die Kernkommunen eine Anhebung von 15 Cent auf 20 Cent pro Einwohner, für die Kommunen im metropolitanenNetz von 10 Cent auf 13 Cent (gerundet) und für die Bezirke von 50 Cent auf 67 Cent (gerundet) pro 100 Einwohner unter Fortsetzung der Indexierung.

Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der

Metropolregion Nürnberg

Aufgaben der Geschäftsstelle Europäische Metropolregion Nürnberg und

Zusammenarbeit mit den Gremien und Fachforen

Um ein einheitliches Bild der Metropolregion Nürnberg zu gewährleisten, verantwortet und bündelt die Geschäftsstelle der Metropolregion Außenkommunikation, Marketing, Corporate Design und Pressearbeit in Abstimmung mit den Gremien und Fachforen der Metropolregion. Die inhaltliche Arbeit obliegt den Fachforen. Zur Abstimmung und Planung von Marketing und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden die Geschäftsstellen der Fachforen vor Beginn jedes Quartals gebeten, ihre Kommunikationsthemen an die Geschäftsstelle zu melden.

1. Pressearbeit

1.1 Auskünfte an die Medien

Zu Auskünften an die Medien über die Metropolregion Nürnberg sind Rats- und Wirtschaftsvorsitz sowie die Leitungsgremien der acht Fachforen autorisiert. Zu übergeordneten Themen der Metropolregion Nürnberg sprechen in der Regel der Ratsvorsitzende und Wirtschaftsvorsitzende sowie die Geschäftsführerin. Die Projekte und Themen der Fachforen werden durch die Leitungsgremien der Foren nach außen vertreten.

1.2 Geschäftsstelle der Metropolregion als einheitlicher Absender

Nachrichten und Einladungen, die den Medien (Presse, Hörfunk, Fernsehen, Online-Portale) von der Metropolregion Nürnberg zugeleitet werden, gibt die Geschäftsstelle der Metropolregion Nürnberg heraus. Sie bündelt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Metropolregion.

1.3 Pressemitteilungen

Die Geschäftsstelle erstellt Pressemitteilungen und versendet sie an einen metropolregionsweiten Presseverteiler. Pressemitteilungen werden unter www.metropolregionnuernberg.de sowie auf weiteren Online-Kanälen der Metropolregion Nürnberg veröffentlicht.

1.4 Pressetermine oder Pressekonferenzen

Bei Bedarf unterstützt die Geschäftsstelle die Fachforen bei der Organisation und Durchführung von Pressekonferenzen und Presseterminen. Einladungen zu Pressekonferenzen oder -terminen gibt die Geschäftsstelle über den regionalen Presseverteiler heraus.

1.5 Presseanfragen und Dreharbeiten

Anfragen zu Berichterstattung (Print, Online sowie Ton- und Bildaufnahmen) über Projekte und Themen der Metropolregion Nürnberg nimmt die Geschäftsstelle entgegen und stellt den Kontakt zu den SprecherInnen der Fachforen oder zu den ExpertInnen in den Fachforen her.

2. Veröffentlichungen (Print, Online, Social Media)

2.1 Redaktion und Gestaltung

Die Geschäftsstelle berät die Fachforen in Fragen der Kommunikation und der Kommunikationsmittel. Veröffentlichungen der Fachforen sollten durch den Einsatz des Logos der Metropolregion und durch die Gestaltung den Bezug zur Metropolregion herstellen. Dabei sind die allgemeinen Leitlinien zum einheitlichen Erscheinungsbild (Corporate Design/CD) der Metropolregion Nürnberg und zur Verwendung des Markenzeichens zu beachten. Dies gilt auch für Internet- und Social Mediaauftritte der Fachforen oder ihrer Projekte. Siehe: www.metropolregionnuernberg.de/service/downloads/logo-cd-manual

Die Geschäftsstelle erstellt einen ausführlichen Jahresbericht. Zur Aufbereitung der Jahresdokumentation werden die Geschäftsstellen der Fachforen um Abgabe von Berichten und Bildmaterial gebeten.

Auf der Website der Metropolregion Nürnberg pflegen die Fachforen ihre Forenunterseiten und -projekte eigenständig. Es besteht zudem die Möglichkeit, Termine im Veranstaltungskalender sowie News auf der Startseite einzutragen. Entsprechende Redakteurszugänge erstellt die Geschäftsstelle und schult die ForenmitarbeiterInnen. Von der Metropolregions- Website unabhängige Foren-Seiten werden von den Fachforen eigenständig betreut.

Die Geschäftsstelle pflegt folgende Social Media-Kanäle der Metropolregion Nürnberg:

Die Fachforen sind eingeladen vorgefertigte Inhalte (Textvorschläge, Bilder, Videos) für Beiträge auf den Social Media-Kanälen der Metropolregion Nürnberg an die Geschäftsstelle zu übermitteln oder in eigenen Beträgen die Kanäle der Metropolregion Nürnberg zu verlinken. Für Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Projekte besteht auch die Möglichkeit, die Social Media-Kanäle der Metropolregion Nürnberg zu benutzen. Dies kann nach einer Einführung durch die Geschäftsstelle erfolgen.

3. Materialien für Marketing, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Für öffentliche Auftritte, Veranstaltungen oder Sitzungen können die Fachforen bei der Geschäftsstelle Marketingmaterialien der Metropolregion Nürnberg, wie Rollups, Spiderwalls, Beachflags oder Fahnen ausleihen.

Die Geschäftsstelle stellt zudem Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit zum Download bereit. Darunter unter anderem einen Standard-Vortrag zur Metropolregion, eine Übersicht zu Aktivitäten und Erreichtes in der Metropolregion sowie Veröffentlichungen der Metropolregion Nürnberg: https://www.metropolregionnuernberg.de/downloads

Geschäftsstelle Metropolregion Nürnberg geschaeftsstelle@metropolregion.nuernberg.de Tel. 0911 / 231 10 5 22 Stand: 01.07.2020

NüBad/048/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Volksbad - Beschluss über die Generalsanierung und Wiedereröffnung

Sachverhalt (kurz):

Das Nürnberger Volksbad am Plärrer: Es ist zum einen ein hochrangiges Denkmal dem in bauund sozialgeschichtlicher Hinsicht eine besondere Rolle innerhalb Europas zukommt. Zum anderen ist es ein Gebäude, das untrennbar mit der bewegten Geschichte Nürnbergs verbunden ist und wohl auch deshalb den Nürnbergerinnen und Nürnbergern sehr am Herzen liegt.

Nach der Entscheidung des Stadtrates am 12.12.2018 zum Start der Planungen für die Revitalisierung des Volksbades begann die Projektgruppe im Frühjahr 2019 ihre Arbeit, die Planungsphase begann im Januar 2020. Neun Monate später liegt nun die fertige Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vor. Grundlage war die Maßgabe der grundsätzlichen Nutzungseinteilung in öffentliches Schwimmen, Schul- und Vereinsschwimmen und Sauna/Wellness/Gesundheit und der Einbezug der Umfeldgestaltung in die Planung.

Ein auf diese Weise saniertes Volksbad soll und kann verschiedene Aufgaben erfüllen: Es kann dringend benötigte Wasserflächen v. a. im Nürnberger Westen bieten, sowohl für öffentliches Schwimmen, Schulschwimmen und Vereine. Es soll ein zusätzliches Angebot an immer beliebter werdenden Sauna- und Wellnessbereichen sowie Gesundheitsanwendungen liefern. Zudem wird ein bedeutendes Bauwerk nach über 25 Jahren des Leerstands wieder langfristig genutzt und zwar sogar entsprechend seiner ursprünglichen Verwendung als Volksbad und damit ein wertvolles Denkmal gesichert. Außerdem wird zusammen mit der Gestaltung des näheren und weiteren Umfelds eine deutliche Aufwertung des Quartiers gelingen, dazu gehören sowohl der Vorplatz und die Wege zum Volksbad-Eingang, als auch neue Wege und Grünstreifen, die die Insellage des Ensembles aufheben und es anbinden.

Nach der Förderzusage des Freistaats über insgesamt 18 Millionen Euro, der Förderzusage des Bundes über 4 Millionen und in Aussichtstellung von zusätzlichen 3,5 Millionen Euro durch den Bund kann der Stadtrat nun anhand der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung entscheiden, ob er den Startschuss für die Sanierung gibt, damit das Volksbad voraussichtlich nach geplant 30 Monaten Bauzeit wiedereröffnet werden kann.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 55.664.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel für die Wiederbelebung des Volksbads werden für die Wirtschaftspläne in Abstimmung mit der Kämmerei angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Wird rechtzeitig vor Betriebsbeginn erfolgen.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Volksbad liegt im Stadterneuerungsgebiet Weststadt. Die Stadtbevölkerung dort ist sehr divers. Genderaspekte und Barrierefreiheit sind zu beachten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. IV

Ref. VI

Der Stadtrat stimmt für die Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbads, sowie der vorgeschlagenen Überarbeitung des Umfelds und beauftragt deshalb die Verwaltung, die Reaktivierung des Volksbades Nürnberg gemäß der vorgestellten Entwurfsplanung und Kostenberechnung umzusetzen und dem Stadtrat regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahmen zu berichten.

Volksbad – Beschluss über Generalsanierung und Wiedereröffnung Beilage

Entscheidungsvorlage

I. Ausgangslage

Die Geschichte des Volksbads

Die Geschichte des Volksbads hängt untrennbar mit der Geschichte Nürnbergs zusammen: 1914 wurde das Volksbad eröffnet. Zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse in der explosionsartig wachsenden Stadt; insb. des Nürnberger Westens. 66 Wannenbäder, 14 Duschbäder, 3 Schwimmhallen, Dampfbad, Tauchbecken, Ruheräume, Massage, Frisör und Gaststätte machten das Nürnberger Volksbad damals zum größten Hallenbad Deutschlands und zum modernsten Bad in Europa. Zeitweise hatte das Volksbad alleine pro Jahr 1 Million Besucher. So viel etwa wie alle Nürnberger Bäder heute pro Jahr. Zwei Weltkriege erschwerten den Betrieb zwar, aber schon kurz nach 1945 knüpfte das Volksbad am Plärrer an seine erfolgreichsten Jahre an. In den 70er Jahren änderten sich die Ansprüche an ein Schwimmbad, moderne Hallenbäder entstanden in Nürnberg und 1994 zwang der Sanierungsstau die Stadt, das Volksbad gänzlich zu schließen. Das war zu einer Zeit, als auch der Nürnberger Westen u.a. durch Firmenschließungen große Veränderung durchlebte. Das Volksbad war nur mehr Kulisse für Fotoshootings oder Techno-Partys.

Bisherige Schritte zur Nutzung des Volksbads

Seit der Schließung wurde versucht, eine neue Nutzung für das Bad zu finden. Leider konnte keines der Ideen und Konzepte – darunter auch erfolgversprechende – realisiert werden. Die Stadt gab dann im Jahr 2015 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die untersuchte, ob und wie das unter Denkmalschutz stehende Gebäude erneut für den normalen Badebetrieb genutzt werden könnte. Die Ergebnisse wurden den Fraktionen des Stadtrates im Februar 2016 vorgestellt. Die Untersuchung belegt, dass bei einem passenden Ausbau und einer zeitgemäßen Sanierung des Volksbades in einer Größenordnung von rund 55 Millionen Euro eine Wiederinbetriebnahme als öffentliches Schwimmbad mit Sauna und ein kostendeckender Betrieb möglich ist. Zudem sagte der Freistaat Bayern zu, die Reaktivierung des Volksbads mit 18 Millionen Euro zu unterstützen. Die Verwaltung wurde aufgrund dessen am 12.12.2018 beauftragt, die Planungen für die Revitalisierung des Volksbades einschließlich der umliegenden Flächen zu starten.

Gründe für die Reaktivierung

Der Bedarf für ein weiteres städtisches Hallenbad ergibt sich zum einen aus dem Potenzial für öffentliche Besucherinnen und Besucher und zum anderen aus den verfügbaren Kapazitäten für den Schulschwimmunterricht und den Belegungsmöglichkeiten für Sportvereine.

Wasserflächen für die wachsende Stadt

Bei den öffentlichen Besucherinnen und Besuchern ist die Bevölkerungsentwicklung für die Gesamtstadt zu beachten. Die Stadt Nürnberg ist in den letzten zehn Jahren um rund 40.000 Personen gewachsen. Unter Berücksichtigung des weiteren Zuzuges in unsere Stadt ist von einem andauernden Bevölkerungswachstum auszugehen. Für die Stadtteile im bevölkerungsreichen Nürnberger Stadtwesten ist bekanntermaßen kein Hallenbad vorhanden. Bereits im Sportentwicklungsplan 2008 wurde das Fehlen eines Hallenbads im Nürnberger Westen festgestellt. Die bauliche Entwicklung und Wohnbauentwicklung im Westen Nürnbergs wird die nächsten Jahre anhalten und sich weiter verstärken. Hier gibt es konkrete, städtebauliche Großprojekte, die umgesetzt werden. Aktuell zu nennen ist die Entwicklung des ehemaligen Quelle-Versandzentrums. Weitere "Leuchtturmprojekte" sind z.B. die Entwicklung der Gebiete an der Züricher Straße, am "Tiefen Feld" in Großreuth bei Schweinau mit 2.600 Einwohnern und in Wetzendorf mit weiteren ca. 2.600 Einwohnern. Hinzu kommen viele Baulückenschließungen und Entwicklungen von ehemaligen Gewerbenutzungen für Wohnbauzwecke (z.B. das ehemalige Straßenbahndepot an der Muggenhofer Straße). Durch diese Entwicklungen wird der Kreis potentieller Nutzerinnen und Nutzer für das Volksbad weiter steigen. Auch wird ein wiedereröffnetes Jugendstilbad über Stadtteilgrenzen hinaus für Badegäste interessant sein.

Übungseinheiten für Schulen

Hinsichtlich der Schülerzahlenentwicklung ist seit dem Schuljahr 2014/15 bis zum Schuljahr 2017/18 eine Steigerung der Klassen- und Schülerzahlen um ca. 6% zu konstatieren. Seit 2010/2011 ist die Zahl der Klassen um knapp 10% gestiegen. Aufgrund der anhaltenden hohen Geburten- und Zuzugszahlen wird sich dieser Anstieg auch in den nächsten Jahren noch fortsetzen. Auch deshalb sind Schwimmzeiten, insbesondere in Nichtschwimmerbecken, auch nach Eröffnung des Langwasserbades (im Südosten der Stadt) weiterhin knapp und begehrt. In einem wiedereröffneten Volksbad stehen drei Übungseinheiten zur Verfügung, was mindestens 165 Sportklassen die kapazitative Möglichkeit, Schulschwimmen durchzuführen, bietet. Insbesondere im Nürnberger Westen ist ein Transport zum Schwimmen heutzutage immer mit langen Fahrwegen verbunden.

Übungseinheiten für Vereine

Auch Nürnberger Sportvereine werden von der Ausweitung an Wasserflächen profitieren, denn Schwimmzeiten, sowohl in Schwimmer- als auch in Nichtschwimmerbecken, sind sehr stark begrenzt. Durch ein wiedereröffnetes Volksbad ist eine Entspannung der Situation im Langwasserbad sowie in anderen städtischen Bädern zu erwarten, für die gegenwärtig zahlreiche Anfragen durch verschiedene Nutzergruppen eingehen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Wasserflächen nicht ausreichend, um der hohen Nachfrage, sowohl im Schul- als auch im Vereinssport gerecht zu werden. Schwimmen ist in Nürnberg mit 8.480 Mitgliedern nach Fußball und Turnen die Sportart mit den drittmeisten beim BLSV gemeldeten Vereinsmitgliedern. Die Mitgliederzahlen im Schwimmen sind seit 2010 (8.047 Mitgliedern) in Nürnberg steigend. Besonders auffallend ist der hohe prozentuale Anteil an Schwimmvereinsmitgliedern in Nürnberg (8.480 Mitglieder) im Vergleich zur gesamten Vereinsmitgliederanzahl in Nürnberg (105.852 Mitglieder). Dieser Anteil gemeldeter Vereinsmitglieder im Schwimmen liegt mit 8,0 % deutlich über dem Anteil in anderen bayerischen Großstädten wie München mit 1,7 % oder Augsburg mit 3,3%. Vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich hohen und wachsenden Nachfrage nach Vereinsangeboten im Schwimmen in Nürnberg wird der Mehrbedarf an zusätzlichen Wasserflächen deutlich. Durch die Eröffnung des Volksbades werden zusätzliche Kapazitäten – unter anderem auch für die schwimmsporttreibenden Vereine im Schwimmerbecken – von wöchentlich 136 Bahnenstunden und im Lehrschwimmbecken 32 Belegungsstunden entstehen.

Potentialflächen um das Volksbad aus städtebaulicher Sicht

Revitalisierung des Volksbads ist auch Stadtreparatur

Das Volksbad befindet sich im Stadtteil Gostenhof an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Quartieren, die in den letzten Jahrzehnten mit Städtebauförderungsmaßnahmen aufgewertet wurden. Die Schließung des Bades im Jahr 1994 war deshalb auch für den umgebenden Stadtteil besonders schmerzlich und hat die trennende Wirkung durch die Rothenburger

Straße, aber auch durch die gewerblichen Flächen der N-ERGIE eher verstärkt. Ein revitalisiertes Volksbad wäre deshalb auch ein wichtiger Entwicklungsimpuls für die umliegenden Quartiere und würde diese stärken. Deshalb sollen auch umliegende Flächen und angrenzende Gebäude und Nutzungen in die Gesamtkonzeption mit einbezogen werden. Dabei bietet die Städtebauförderung große Chancen, das Volksbad über das Bad hinaus zu denken. Ein wiedereröffnetes Bad wird also nicht nur Schwimmerlebnisse ermöglichen, sondern auch zur Aufwertung des Quartiers dienen. Ein einladendes Volksbad könnte zu einer Belebung des direkten Umfeldes maßgeblich beitragen und zu einem frischen städtebaulichen Eindruck des Areals führen. Neue Besucher- und Benutzergruppen würden vermehrt angezogen. Dem aktuell dominierenden Eindruck eines durchführenden Straßenverkehrs würde eine andere, durch Verweilung, Erholung und Genuss geprägte Nutzung entgegengestellt. Dies wäre ggfs. in geeigneter Form auf den öffentlichen Raum und die örtliche Situation spürbar zu übertragen.

Das Volksbad als besonderer Veranstaltungsort

Sowohl die Nürnberg Messe, als auch die Congress- und Tourismuszentrale sehen einen Bedarf an Veranstaltungsräumen mittlerer Größe in besonderem Ambiente, die idealerweise in bzw. nahe der Altstadt gelegen sind. Das Volksbad böte einen zudem noch verkehrlich ausgezeichnet angebundenen Veranstaltungsort in einzigartigen Räumen.

Bekanntheit

Das Volksbad ist bekannt und beliebt wie wenig andere Gebäude der Stadt. Um dies zu verifizieren hat die Projektgruppe eine Umfrage zum Volksbad in der Nürnberger Bürgerschaft durchführen lassen. Das Ergebnis: 85 % der Nürnberger kennen das Volksbad, jeder Zweite war schon einmal dort. 82 % haben von der geplanten Wiedereröffnung schon gehört. Diese erfährt mit 84 % (sehr gut/ gut) eine extrem hohe Zustimmung, nur sechs % lehnen sie ab. Dementsprechend geben 68 % der Nürnberger an, das Volksbad künftig nutzen zu wollen, im Nürnberger Westen sind es sogar 82 %. Das sind sehr gute Voraussetzungen für die Akzeptanz der Revitalisierung und die Nutzung des reaktivierten Bades.

II. Handlungsvorschlag

Die Projektgruppe begann im Mai 2019 ihre Arbeit; sie besteht mittlerweile aus drei Personen. Im November 2019 wurden nach europaweiter Ausschreibung alle relevanten Planer beauftragt. Die Planungsbesprechungen fanden anfangs vierzehntägig, dann wöchentlich statt. Begleitend zu deren Arbeit wurde mit unterschiedlichen Instrumenten die Öffentlichkeit beteiligt und der Stadtrat durch regelmäßige Berichte in den Werkausschüssen NürnbergBad über den Fortgang der Planungen informiert und eingebunden. Hauptergebnis der intensiven Planungsarbeit der vergangenen neun Monate ist der vorliegende Handlungsvorschlag.

Der Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2018 hat NürnbergBad und die Projektgruppe beauftragt, die Machbarkeitsstudie zum Volksbad zur Grundlage ihrer Arbeit zu nehmen. Es ergibt sich daraus die Maßgabe der grundsätzlichen Aufteilung der Nutzungseinteilung in öffentliches Schwimmen, Schul- und Vereinsschwimmen und Sauna/Wellness. Es soll ein Schwimmbad werden, das in die Gebührenstruktur der städtischen Bäder eingebunden ist, ein Familienbad und kein „Spaßbad“. Die wesentlichen Elemente des Volksbads sollen im Folgenden dargestellt werden.

Öffentliches Schwimmen

Schul- und Vereinsschwimmen

Sauna-/Wellness/Gesundheit

Der Grundriss des Erdgeschosses kann in hoher Auflösung angesehen bzw. herunter geladen werden unter: http://go.nuernberg.de/cb8ff0bc

Männerschwimmhalle I – Öffentliches Schwimmen

Die ehemalige Männerschwimmhalle I ist die am besten erhaltene Halle mit dem größten aller drei Becken und vielen Jugendstildetails, die selbstverständlich denkmalgerecht saniert und präsentiert werden. Sie wird für wieder zum öffentlichen Schwimmen dienen. Das Becken wird in gleicher Größe neu ausgeführt mit zwei eingezogenen Wänden, die auf zwei Bahnen eine Wende für Schwimmer ermöglichen. Daneben natürlich auch Bereiche zum Wasser-Genießen mit Bewegungsfreiheit und Massage-Düsen. Die Umkleide-Einbauten in den Umgängen entfallen, ort entstehen Liege- und Ruhebereiche. Im östlichen Bereich der Halle wird auf zwei Etagen ein Kleinkinderbereich entstehen; akustisch und thermisch von der Schwimmhalle selbst entkoppelt. Eine kleine Rutsche, Bodensprudler und Spritzfiguren laden zur Wasser- Gewöhnung ein und großzügige Wärmebänke bieten auch Ruhemöglichkeiten für die Eltern. Über die Umgänge im ersten Stock erreicht man die Gastronomie für das öffentliche Schwimmen. Nach derzeitigem Konzept soll an den Wochenenden die Männerschwimmhalle II dem Familienbad in Halle I zugeschaltet werden, um ein Mehr an Nichtschwimmerfläche für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. In diesen Bereichen sollen Spielenachmittage für Kinder und Kleinkinder angeboten werden.

Männerschwimmhalle II und Kesselhaus – Schul- und Vereinsschwimmen

Die Halle II wurde im Krieg am meisten beschädigt und in den 50er Jahren saniert. Sie wird wieder das, wofür sie einst gebaut wurde: Halle für das Schul- und Vereinsschwimmen. Mit vier 25-Meter-Bahnen und zwei Sprungblöcken, Sitzbänken als Sammelpunkt für Klassen und einem großzügigen Geräteraum für Schwimmutensilien. Das in Edelstahl ausgeführte Becken bekommt einen Hubboden. Dieser ermöglicht u. a., dass das Becken an Wochenenden und Zeiten ohne Schul- oder Trainingsbetrieb als Nichtschwimmerbecken zusammen mit Halle I der Öffentlichkeit dient. Ein Lehrschwimmbecken entsteht im Erdgeschoß des ehem. Kesselhauses.

Frauenschwimmhalle – Sauna / Wellness / Gesundheit

Auch die ehemalige Frauenschwimmhalle wurde mehrmals umgestaltet. Durch ihre herrschaftliche Treppe und die Rundbögen auf der Westseite beeindruckt sie aber noch immer durch ihre Architektur. Sie besitzt das kleinste Becken aller drei Hallen. Es wird umgebaut in ein Warmbecken mit Sprudelliegen, Massagedüsen und Rondell mit Sitzbank (Whirlpool). In den Umgängen und den großen ehemaligen Duschbereichen entstehen Liege- und Ruhebereiche und dort sind auch verschiedene Saunakabinen und Anwendungen untergebracht. Darunter Dampfbad, Aufgußsaunen, Ruheraum mit Licht- und Klanginstallationen. Im Obergeschoß gelangt man direkt in das Hamam, das den historischen Kuppelraum wiederbelebt. Im Bereich des ehem. Schwimmbeckens entsteht ein (von oben begehbarer) Kubus, der eine weitere Sauna beinhaltet. Von der Saunahalle gelangt man auch zur Physiotherapie und in die die Saunagastronomie. Es entstehen somit in der ehem. Frauenschwimmhalle 5 Schwitzkabinen (3 Trockensaunen, 1 Dampfbad und 1 Hamam).

Wartehalle – Eingangs- und Kassenbereich

In das neue Volksbad gelangt man durch den Haupteingang sowie von Norden über das dann neugebaute Parkhaus. Neben der Halle I ist die Eingangshalle (in früherer Zeit „Wartehalle“ genannt) der Bereich mit viel erhaltenem Jugendstil. Sie beeindruckt durch ihre Höhe und die vielen historischen Details. Auch deshalb wird sie Empfangshalle bleiben und auch der hölzerne Kassen-Einbau wird wieder als Hauptkasse verwendet. In die Halle wird für Ablagen, Schließfächer und Kassenautomat ein elegantes Sitzmöbel gelegt.

Kesselhaus 1. OG + 2. OG – Umkleiden

Umkleiden und Duschen befinden sich in einem neuen Gebäude an der Stelle des nicht mehr genutzten Kesselhauses im 1. und 2. Stockwerk. Alle Umkleiden können bei Bedarf jeweils anderer Bereiche flexibel zugeschaltet werden. Im 2. Stock befinden sich Umkleiden und Duschen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Insgesamt stehen 590 Umkleideschränke zur Verfügung.

Ruheräume 1. OG + 2. OG – Hochwertige Umkleiden u. Ruheräume

In den beiden ehemaligen Ruheräumen, in denen noch die bauzeitlichen Holzdecken erhalten sind, werden im 1. OG hochwertige Umkleiden für den Saunabereich eingerichtet, welche die Anmutung der ehemaligen Ruheräume aufnehmen. Im 2. OG entsteht, ebenfalls für die Saunagäste, wieder ein Ruheraum mit einem Zugang zur neu entstehenden Dachterrasse zum Abkühlen und Verweilen.

Wannenbäder Männerschwimmhalle II – Feiern / Tagen / Events

Das Volksbad hat nicht nur drei große Schwimmhallen, sondern auch noch umfangreiche weitere Flächen. Allerdings sind diese aufgrund der Architektur sehr kleinteilig. Genau deshalb soll in den Innenhof im Bereich der ehem. Wannenbäder ein dreigeschossiges „Möbel“ aus Glas und Stahl eingestellt, dass an die bestehenden Räume anschließt. Es entstehen damit große, durchgängige und besser nutzbare Flächen.

Durch den Hubboden in Halle II, der auch auf Bodenebene über das Wasser hochgefahren werden kann, entsteht ein ganz besonderer Raum, der zu Tagungen und Feiern mit bis zu 180 Personen vermietet werden kann. Diesem wird ein großzügiges Foyer auf besagter neu entstehender Ebene vorgeschaltet. Der Eventraum kann für externe Technik über einen eigenen Außeneingang beliefert werden. Das Catering kann durch die Volksbad-Gastronomie erfolgen.

Gastronomie

Die Küche sitzt strategisch sinnvoll im 1. OG über dem Haupteingang und kann zu diesem Zweck ihr gastronomisches Angebot für die fünf Bereiche öffentl. Schwimmen, Sauna/Wellness, Event, extern und außen präsentieren. Externe Gastronomie bedeutet, dass auch Gäste, die nicht baden möchten, ohne den Badebereich zu betreten, im Volksbad Essen gehen oder Kaffeetrinken können. Auf dem neuen Außenportal vor dem Bad wird ein kleiner gastronomischer Bereich im Freien entstehen.

Gesundheitsstudio

Auf Seite der Rothenburger Straße, recht des Haupteingangs, wo 1914 noch eine Gaststätte, später das Fundamt und zuletzt der „Hemdendienst“ untergebracht war, entsteht ein kleines Gesundheitsstudio in EG und UG, welches von einem großen Nürnberger Sportverein betrieben wird.

Gesundheit und Wellnessangebote

Links neben dem Haupteingang befindet sich das dem Volksbad angeschlossene Wohnhaus. In der 1. Etage entsteht dort mit zusätzlichen Räumen direkt im Volksbad eine Physiotherapie- Praxis, die direkt von der Sauna/Wellness-Halle erreicht werden kann, aber auch über einen eigenen öffentlichen Zugang verfügt.

Vermietung Wohnhaus

Die Räume im Erdgeschoss und auf den weiteren drei Stockwerken werden ebenfalls als Geschäfte oder Wohnungen vermietet. Es entstehen voraussichtlich zwei Läden und drei Wohnungen.

Vorplatz – Außengastronomie und Aufenthaltsqualität

Wichtiges Ziel bei der Wiedereröffnung des Volksbads ist die Revitalisierung auch der näheren Umgebung. Deshalb wird auch der Vorplatz wiederbelebt. Es entsteht eine Podestfläche mit Sitztreppen und Rampen für die Barrierefreiheit. Auf der Podestfläche ist auch Platz für die Bestuhlung der Außengastronomie. Zudem wird der Bereich vor der Rothenburger Straße wieder mit Bäumen begrünt, parallel entstehen dort Fahrradstellplätze.

Städtebauliches Konzept zur Einbindung des Volksbades in die Stadteile

Das Volksbad liegt im Betrachtungsraum des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (IN- SEK) Weststadt sowie im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Weststadt. Die Revitalisierung des Volksbades ist als Sanierungsziel verankert und bietet im Zusammenspiel mit einer möglichen Bezuschussung ergänzender Maßnahmen über die Städtebauförderung die Chance, das unmittelbare Umfeld städtebaulich einzubinden, zu aktivieren, neue öffentliche Räume zu generieren und bestehende aufzuwerten. Auch der geplante Umbau des Plärrers stellt dabei einen wesentlichen Baustein dar. Ergänzend wird aktuell auch die Ausweisung eines neuen Sanierungsgebiets Gostenhof-Ost/Tafelhof vorbereitet. Mit geeigneten Maßnahmen könne die Anbindung des Volksbades auch an die Quartiere in östlicher Richtung verbessert werden.

Städtebauliche Bedeutung

Das Volksbad liegt im dicht bebauten Stadtteil Gostenhof mit seiner gründerzeitlichen Blockrandbebauung. Teile von Gostenhof stehen unter Ensembleschutz. Der lebendige Stadtteil und Wohnstandort weist eine vielfältige Nutzungsmischung auf, gleichzeitig mangelt es an öffentlichen Grün- und Freiflächen. Der Nutzungsdruck auf diese wenigen Flächen ist sehr hoch. In Sichtweite nordöstlich befindet sich die ebenfalls unter Ensembleschutz stehende Altstadt mit ihrer intakten Stadtmauer mit Grabenbereich und den zahlreichen Einzeldenkmälern, getrennt durch den Plärrer, der zweitwichtigsten ÖPNV Haltestelle der Stadt Nürnberg mit U- Bahn, Straßenbahn und Bussen.

Herausforderungen

Die unmittelbar aneinandergrenzenden Gebäude Volksbad, Planetarium, Plärrerhochhaus der N-ERGIE AG sowie der Rochusfriedhof mit seiner Militärfriedhofsabteilung sind bedeutende Einzeldenkmäler, die sich stadträumlich in einer Insellage befinden und für Fußgänger nicht sehr komfortabel zu erreichen sind. Stark befahrene Hauptverkehrsstraßen grenzen das Gebiet ab. Von ihnen und dem Plärrer selbst geht aufgrund der hohen Verkehrsbelastungen eine große Trennwirkung aus.

Verbesserungsvorschläge

Die Sanierung und Inbetriebnahme des Volksbades bietet im Zusammenspiel mit einer möglichen Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Stadterneuerung Weststadt zusätzlich die Chance, das unmittelbare Umfeld städtebaulich einzubinden, zu aktivieren, neue öffentliche Räume zu generieren und bestehende aufzuwerten. Dieses Quartier könnte künftig der Erholung dienen und insbesondere für Fußgänger und Radfahrer als verbindendes Element zwischen den Stadtteilen vermitteln. Es soll attraktive Wegeverbindungen zwischen den Quartieren aufnehmen und gleichzeitig auch wichtige Ziel-Destination aus den verschiedenen Stadtteilen sein. Die geplante Neuausrichtung und Aufwertung des Plärrers im Zusammenhang mit den dort erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der U-Bahn stellt einen weiteren Baustein zur Aufwertung des Volksbadumfeldes dar.

Zudem wurden die Wohnhäuser Rothenburger Straße 12 und 14 an die stadteigene Wohnungsbaugenossenschaft wbg veräußert, welche auch die Häuser Rothenburger Straße 16 und Beim Rochuskirchhof 4 und 6 verwaltet und damit die das Volksbad umgebenden Wohnhäuser. Die Gebäude sind weitestgehend vermietet. Der Modernisierungsbedarf ist bei den Gebäuden Rothenburger Straße 12 und 14 besonders groß. Es wird das mit NüBad abgestimmte Ziel verfolgt, diese Gebäude städtebaulich in die Entwicklung des Volksbades zu integrieren, um den gesamten Standort aufzuwerten. Die Gewerbeeinheiten sollen eine dem Standort entsprechende Nutzung erhalten und bei den Wohneinheiten wird im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen Wert auf bezahlbaren Wohnraum gelegt. Besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Freiraums zu, um in diesem verdichteten, urbanen Bereich auch ein Angebot mit Aufenthaltsqualität zu ermöglichen. Im Kontext dieser Zielstellungen wird die wbg die Maßnahmen, in Abhängigkeit von der Realisierung des Projektes Volksbad, in die Unternehmensplanung einordnen.

Wichtige Bausteine des städtebaulichen Konzeptes:

1. Neuer öffentlicher Freiraum Rochusfriedhof/N-ERGIE-Park/Imhoffstraße

 Herstellung einer neuen, qualitätsvollen Grünfläche auf heutigem N-ERGIE Grundstück mit Einbindung und Aktivierung des Rochusfriedhofs/Militärfriedhofs als Ort der Erholung.

2. Belebung der Erdgeschosszonen

 Eine weitgehende Aktivierung der Erdgeschosszonen durch publikumsintensive Nutzungen im Volksbadquartier ist eine wichtige Voraussetzung, um auch in den Abendstunden eine Belebung des Quartiers zu erzielen.

3. Aktivierung, Verbreiterung, und Aufwertung von Fuß-/Radwegebeziehungen

 Verbesserung und Aufwertung der Rothenburger Straße insbesondere des Zugangsbereiches, aber auch der fußläufigen Verbindung zwischen dem Plärrer (ÖPNV) und dem Volksbad.  Aufwertung und Stärkung des öffentlichen Raumes Beim Rochuskirchhof als wichtige Verbindungsachse für Fußgänger und Radfahrer zwischen Gostenhof Ost und Gostenhof West  Herstellung einer attraktiven Fuß- und Radwegeachse entlang der Imhoffstraße zwischen Gostenhof Ost und West zur Rosenau und Pegnitztal sowie in Richtung Süden.

4. Aufwertung Plärrer – Verbesserter Zugang zum Volksbad

 Die geplante Aufwertung des Plärrers im Zusammenhang mit der erforderlichen Sanierung der U-Bahn greift Hand in Hand mit der Aufwertung des Umfeldes Volksbad. Gerade für Fußgänger und Radfahrer ist ein attraktiver Plärrer und eine verbesserte Anbindung des ÖPNV Knotens Plärrer an die Stadtteile und das Volksbad von großer Bedeutung und steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufwertung des Umfeldes Volksbad.

5. Angebot für Anwohnerstellplätze im Neubau des Parkhauses der N-ERGIE

 Um zusätzliche Flächen zum Aufenthalt in den begrenzen Straßenräumen zu generieren, könnte auf Teile der Anwohnerstellplätze im öffentlichen Raum verzichtet werden. Sinnvoll wäre, stattdessen ca. 35-40 Stellplätze für Anwohner im Neubau des Parkhauses einzuplanen und gegen Gebühr bereitzustellen.

Erweiterung des Stadterneuerungsgebiets Weststadt: Ergänzende Vorbereitende Untersuchungen, Rahmenplan

Verkehrsanbindung

Ein Grund für die Sinnhaftigkeit der Reaktivierung des Volksbads als Schwimmbad ist seine einmalig gute Lage am Verkehrsknotenpunkt Plärrer. Dieser wird quasi parallel zur Volksbad- Sanierung umfassend neu geplant und umgestaltet. Hierbei spielt auch die Einfahrt in die Rothenburger Straße eine Rolle und die geänderten Anforderungen an die Zuwegung nach der Eröffnung. Es ist damit gewährleistet, dass die beiden Großprojekte von Seiten der Verkehrsplanung Hand in Hand entwickelt werden.

Angebunden ist das Volksbad durch die zwei Haupt-U-Bahn-Linien der Stadt, durch Busse und die Straßenbahn. Zudem durch das Radwegenetz und natürlich für Fußgänger – wobei auch die Zuwegung von der U-Bahn durch die Verkehrsplanung verbessert wird. Vor dem Volksbad entstehen zwei Haltepunkte für Schulbusse. Hinter dem Volksbad entsteht direkt an der Flanke des Bades ein neues Parkhaus der N-ERGIE, welches durch einen rückwärtigen Eingang direkt an das Volksbad angebunden ist. Die Größe des Parkhauses wird an die Erfordernisse des Volksbades angepasst. Es wird derzeit mit einem Pauschalbetrag von 4 Euro pro Parkvorgang gerechnet.

Die große Kooperationsbereitschaft der N-ERGIE AG und die bisherige Rücksichtnahme auf die Anforderungen der Stadt Nürnberg im Zuge der Reaktivierung ist dabei ein Glücksfall.

Denkmalschutz

Die große Bedeutung des hochrangigen Denkmals, als welches das Nürnberger Volksbad klassifiziert werden muss, ist sowohl der baugeschichtlichen, als auch der sozialgeschichtlichen Entwicklung Europas zuzuschreiben. Medizinische Hygienestandards, die sich seit der Mitte des 19. Jh. in der europäischen Gesellschaft etablierten, fanden in Form von öffentlichen Bade- und Brausebädern baulichen Ausdruck. In der zeittypischen Architektursprache der Jahrhundertwende orientiert sich das Nürnberger Volksbad mit mehreren repräsentativen Hallen, deren Gliederung, Oberflächenbearbeitung, Farbfassungen und Raumproportionen an klassischen Tempelbauten.

Der architektonische Entwurf zur Revitalisierung des Volksbads trägt der hohen Ausführungsqualität von Bauteilen und Oberflächenausführungen der Zeit des Jugendstils Rechnung, indem kontemporäre Anforderungen an das Thema Schwimmen und Wellness behutsam in den Bestand integriert werden.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die technische Ausstattung und bauliche Umsetzungen des Baus in der Zeit der 1910er Jahre ein absolutes Novum darstellten. Damit ist die Qualität des Erscheinungsbilds der zukünftigen Nutzung des Baus eigentlich definiert und bildet die kreativ umzusetzende Vorgabe sowohl für Um- und Einbauten als auch für die gestalterische Ausformung von Oberflächen- und Innenraumgestaltung. Ein ausgewogenes Miteinander und respektvolles Nebeneinander von Alt und Neu soll Nürnberger Geschichte erzählen und den Bürgern einen vermeintlich verlorenen Ort zurückgeben, dessen denkmalgeschützte Werte tief in der Nürnberger Geschichte verankert sind.

Ein interdisziplinär aufgestelltes Team, bestehend aus den Fachbereichen Badearchitektur/ Planungsbüro Fritz Planung, Bad Urach; Tragwerkplanung/ Ingenieurbüro Tragraum, Nürnberg; Denkmalpflege/ Architekturbüro Conn und Giersch, Fürth; Bauphysik/ Ingenieurbüro Sorge, Nürnberg und Brandschutz/ Planungsgesellschaft Oehmke+Herbert stellt die Kernkompetenz der anspruchsvollen Bauaufgabe. Fachliche Unterstützung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Frau Dr. Müller, Referentin des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege und Herrn Bencker als Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörde Nürnberg. Geleitet und Koordiniert werden alle notwendigen planerischen Prozesse und gutachterlichen Voruntersuchungen durch Herrn Lächele.

Energetischer Standard Gebäudehülle

In enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz wurden die maximal möglichen Wärmedämmmaßnahmen an den Außenwänden für jeden Gebäudeteil bzw. fassadenweise festgelegt. Hierbei wird zwischen Schwimmbadbereichen mit erhöhten Raumlufttemperaturen sowie den normal beheizten Gebäudebereichen unterschieden. In den Schwimmhallen werden z. B. energieeffiziente 3-fach-Wärmeschutzisolierverglasungen sowie erhöhte Dämmmaßnahmen bei den obersten Geschossdecken zur Ausführung kommen. Unter Berücksichtigung der energetischen Ertüchtigung der wärmeübertragenden Umfassungsbauteile und der neuen energieeffizienten haustechnischen Anlagen ist beim Vergleich mit dem Referenzgebäude zu erwarten, dass die Anforderung des Gebäudeenergiegesetzes an den Jahres-Primärenergiebedarf von sanierten Gebäuden (140 %-Regel) deutlich unterschritten wird. Durch den Anschluss an die primärenergetisch vorteilhafte Fernwärmeversorgung der N-ERGIE AG (hoher Anteil Kraft-Wärme-Kopplung) kann darüber hinaus eventuell sogar der Neubaustandard erreicht werden. Im Hinblick auf die Anforderungen an die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (baulicher Wärmeschutz) kann dies nicht erreicht werden. Hier kann „nur“ die

Einhaltung der gegenüber Neubauten um 40 % erhöhten mittleren Wärmedurchgangs-

koeffizienten für sanierte Bestandsgebäude umgesetzt werden. Auf diese Weise kann der bauliche Wärmeschutz gegenüber dem ungedämmten Bestand sehr deutlich verbessert und es können damit die Betriebskosten in hohem Maße reduziert werden.

Erweiterung/Neubau Schwimmhalle 4

Die Gebäudehülle (Außenbauteile) wird anhand der zulässigen Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) nach den Leitlinien der Stadt Nürnberg bzw. in Anlehnung an den Passivhausstandard dimensioniert. Durch diesen hohen Wärmedämmstandard werden die Anforderungen an die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten bei der Erweiterung von bestehenden Gebäuden nach dem Gebäudeenergiegesetz deutlich unterschritten und somit eingehalten.

Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Ge-

bäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG); (früher EEWärmeG)

Bei öffentlichen Gebäuden muss gemäß Gebäudeenergiegesetz auch im Rahmen von grundlegenden Sanierungen (Austausch Heizkessel und mehr als 20 % der Oberfläche der Gebäudehülle werden saniert) der Heiz- und Kälteenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Alternativ sind Ersatzmaßnahmen in Abhängigkeit der geplanten Energieerzeugung und des Dämmstandards der wärmeübertragenden Hülle möglich. Die Anforderung nach dem Gebäudeenergiegesetz wird im vorliegenden Fall unter anderem durch den Einsatz der primärenergetisch sehr vorteilhaften Fernwärmeversorgung eingehalten. Darüber hinaus soll eine Fotovoltaiknutzung auf der Dachfläche umgesetzt werden.

Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz spielt auch beim Volksbad eine große Rolle. Zur Eröffnung 1914 wurden in den vier Kesseln des Volksbads noch täglich etwa 10 000 kg Koks verheizt, um das Bad mit Wärme zu versorgen, was etwa 8 000 Liter Heizöl entspricht. Die Technik hat sich wesentlich weiterentwickelt und das Thema Umweltschutz spielt heute eine große Rolle.

Das neue Volksbad wird einen hohen technischen Ausstattungsgrad haben. Energieeinsparmaßnahmen betreffen oft mehrere Bereiche, so dass nicht nur ein Bereich wie z.B. die Badewasseraufbereitungstechnik für sich betrachtet werden darf. Eine ganzheitliche Betrachtung der Energieoptimierung ist unbedingt notwendig und in der Planung berücksichtigt. Ziel der Generalsanierung ist bei der Reaktivierung des Volksbades ein ressourcenschonender und energieeffizienter Umgang im Bau und Betrieb. Dabei werden die anerkannten Regeln der Technik und die sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen eingehalten.

Als Beispiele für Energieeffizienz und Ressourcenschonung seien genannt:

Leitungsführung: Die Leitungsführungen inkl. die Strömungsgeschwindigkeiten in den Leitungen werden u. a. so ausgelegt, dass die Druckverluste so gering wie möglich sind, um Energie einzusparen. Es werden z. B. strömungsgünstige Formteile verwendet.

Anordnung der Warmwasserspeicherbehälter: Es wird darauf geachtet, dass der Großteil der Speicher so platziert wird, dass der Wasserstand so hoch wie möglich in den Speichern gefahren werden kann. Denn ein sehr tief liegender Wasserspiegel im Speicher bedeutet sehr hohe Förderhöhen für die Pumpen, was aus energetischer Sicht kontraproduktiv ist.

Filterrückspülung: Dass aus den Filter-Leitungen kontinuierlich entnommenen Messwasser aus den Becken verfügt über genügend Wärme, um das Frischwasser vor zu wärmen. Dadurch kann das Wasser, das mit einer Temperatur von ca. 11°C aus dem Stadtnetz kommt, auf ca. 18°-21°C vorgewärmt werden.

Becken-Intern-Umwälzung bei Nacht: Hierbei wird das abgebadete Wasser nicht mehr wie während der Betriebszeiten über die Überlaufrinne geleitet, sondern intern am Beckenboden durch die Umwälzpumpen abgesaugt und den Filtern zugeführt. D. h. dem Becken wird so viel Wasser zugeführt, wie intern abgesaugt wird, so dass kein Überlauf mehr über die Rinne stattfindet. Hierbei kann die Umwälzleistung um bis 50% reduziert werden. Des Weiteren nimmt

damit die Beckenwasserverdunstung ab. Dementsprechend kann die Leistung der Lüftungsanlage in der Nacht ebenfalls reduziert werden.

Spülabwasseraufbereitung und Frischwassernachspeisung: Das bei der Rückspülung

der Filter anfallende Spülabwasser wird in einem Speicher gesammelt und einer Aufbereitungsanlage zugeführt. Dort wird das Wasser so aufbereitet, dass es anschließend als Beckenwasser wiederverwendet und nicht in den Kanal eingeleitet wird. Somit erfolgt die Nachspeisung der Rohwasserspeicher hauptsächlich mit aufbereitetem Spülabwasser. Der Wasseranteil aus dem Frischwassernetz ist somit relativ gering. Der Aufbereitungsgrad beträgt rund 60-70%.

Tauchbecken und Kneippbecken: Beide Becken werden mit Frischwasser betrieben und

erhalten Bewegungssensoren. Sobald eine Person durch den Bewegungssensor erfasst wird, geht die Umwälzleistung der beiden Becken automatisch auf 100%. Werden die beiden Becken nicht genutzt, wird die Umwälzleistung heruntergenommen.

Attraktionen wie Sprudelliegen, Unterwasserdüsen: Die Attraktionen werden nicht alle gleichzeitig betrieben. Hierfür werden Attraktionsprogramme vorgesehen, welche Verteilung und Zeiten steuern.

Wärmerückgewinnung: Wärmerückgewinnungssysteme werden seit Jahren zur effizienten Reduktion des benötigten Primärenergiebedarfs eingesetzt. Beachtet wird aber nicht nur der Wärmerückgewinnungsgrad, sondern auch der maximale Druckverlust des Wärmetauschers, denn neben dem thermischen Energiebedarf (Heizen und Kühlen) ist der Elektroenergiebedarf der zweitgrößte Verbraucher einer Lüftungsanlage. Es sind Geräte vorgesehen, die Wirkungsgrade der Wärmerückgewinnung von 90% im Winterbetrieb möglich machen. Hierbei ist eine Senkung der Betriebskosten um ca. 50% zu erreichen. Durch den vorgesehenen Einsatz von Ventilatoren mit hoher Effizienz kann eine Einsparung der Betriebskosten um ca. 30-50% erreicht werden. Unsere zum Einsatz kommenden Lüftungsgeräte sind um etwa 30% Gewichtsreduziert; dies generiert Einsparungen im Bereich der Statik und der Einbringung. Geräuschreduzierungen durch den Einsatz im Paneel integrierte schallabsorbierende Massen (ca. 28 dB(A)), erzeugen keine oder niedrige Kosten für Schalldämmungen zu anderen Nutzungseinheiten oder Gebäudeteilen.

Gebäudeautomation: Die Elektrotechnik und Gebäudeautomation trägt sowohl aus investiver Sicht, als auch im Hinblick auf die laufenden Kosten erheblich zur finanziellen Gesamtsituation des Volksbades bei. Eine hochwertige, nachhaltige und energieeffiziente Anlagentechnik ermöglicht es NürnbergBad, eine ressourcenschonende Betriebsweise zu finden. Jeder technische Bereich für sich kann ein entsprechender Baustein sein, aber nur die Symbiose aller Techniken bringt den größten Vorteil. Zusammengeführt muss dies alles in der Gebäudeautomation.

Elektrotechnik: Im Bereich der Elektroinstallationstechnik wird darauf geachtet, dass die Hauptstromversorgung mit entsprechenden Unterverteilern und mit entsprechenden Unterzählern zur Verbrauchserfassung ausgestattet werden, um ein entsprechendes Monitoring der einzelnen Nutzungsbereiche durchzuführen und dadurch das Volksbad so energieeffizient wie möglich zu betreiben. Die eingesetzte LED-Technik im Beleuchtungsbereich stellt sicher, den Energieverbrauch niedrig zu halten

Beheizung: Das komplette Volksbad wird mit Fernwärme der N-ERGIE versorgt. Somit kommt die gesamte Wärme aus einer KWK-Anlage (Kraftwärmekoppelung).

Die aufgeführten Beispiele – und viele weitere geplanten Maßnahmen – führen dazu, dass NürnbergBad in die Lage versetzt wird, das neue Volksbad nachhaltig und mit einem geringstmöglichen Energieverbrauch zu betreiben und dennoch die Behaglichkeit und Wohlfühlatmosphäre zu schaffen, die von einem Familienbad erwartet wird.

Artenschutz

Für die anstehenden Maßnahmen zur Generalsanierung des Volksbades ist vorab auch zu prüfen, wie die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich ist. Hierfür wurde Anfang März 2020 ein Nürnberger Planungsbüro mit der Erstellung eines Gutachtens zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie konkreten Erfassungen vor Ort beauftragt.

Spezielle Erfassungen von Brutvögeln (insbesondere Gebäudebrütern) und von Fledermäusen erfolgten bereits im Frühling und Sommer 2020. Im Fokus standen vor allem an und im Gebäude vorkommende Arten, da ein Lebensraumverlust bei den zu nahezu 100% versiegelten Grundstücksflächen nicht zu erwarten war. Baumbestand befindet sich mit Ausnahme der beiden Bäume in Pflanztrögen vor dem Haupteingang nur auf den Nachbargrundstücken. Bei den Erfassungen stellte sich heraus, dass am Volksbad selbst aktuell Stadttauben brüten. Diese sind hinsichtlich der Baumaßnahme nicht artenschutzrechtlich relevant, aber tierschutzrechtlich (z.B. keine Tötung von Jungvögeln durch die Baumaßnahmen). Andere Gebäudebrüter wie Haussperling oder Mauersegler konnten zumindest in der Brutperiode 2020 nicht festgestellt werden. Auf Nachbargrundstücken brüten weitere Arten, u. a. auch in Fassadenbegrünungen. Fledermäuse konnten am Volksbad-Areal nur beim Jagen beobachtet werden und das auch nur mit sehr geringen Aktivitäten. Es konnte lediglich die häufige Zwergfledermaus beobachtet werden. Quartiere konnten bisher am Volksbad-Gebäude nicht festgestellt werden, wobei aufgrund der baulichen Strukturen solche hier nie zu 100% ausgeschlossen werden können. Wochenstuben (Reproduktionsstätten) oder Quartiere mit höheren Individuenzahlen befinden sich aber sicher nicht am Gebäude.

Das Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird derzeit noch in der finalen Fassung fertiggestellt und dieses Jahr vorgelegt. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) werden nach aktuellem Erkenntnisstand nicht notwendig. Nürnberg- Bad wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz Gebäudebrütern (wie dem Mauersegler) oder Fledermäusen ausreichend neue Nist- und Quartiermöglichkeiten am sanierten Volksbad schaffen.

Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit hat beim Bau des Volksbads 1910 keine Rolle gespielt. Die kleinteilige Bauweise mit etwa sieben Einzelgebäuden und unterschiedlichen Höhen und Anschlüssen, zeigt dies. Unter heutigen inklusiven Gesichtspunkten ist deshalb die Herstellung der Barrierefreiheit (oder an manchen Stellen Barrierearmut) eine große Herausforderung. Gelöst wurde sie zumeist über strategisch platzierte Aufzüge. Aber auch Rampen wie beim Eingangsportal erleichtern den Zugang nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Rollatoren, Kinderwagen, u.a.

Es entstehen behindertengerechte Umkleiden, als auch Sanitärbereiche in allen Funktionsbereichen. Durch räumliche Anbindung zu allen Umkleiden werden Trennungen vermieden und dem inklusiven Gedanken auch hier Rechnung getragen.

Auf Nachhallzeiten und Schriftgrößen/Kontraste sowie die Verwendung von Brailleschrift wird geachtet. Auch hier haben Bauphysiker und Innenarchitekten auf eine größtmögliche Nutzungsfreundlichkeit für alle im neuen Volksbad geachtet.

Eine finale Abstimmung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Nürnberg erfolgt noch im Rahmen der Ausführungsplanung.

Betrieb: Öffnungszeiten und Mitarbeiter

Öffnungszeiten des Volksbades für Sauna und Schwimmen

Derzeit sind folgende Öffnungszeiten geplant und Grundlage der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Sonntag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Freitag und Samstag 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr

In der Zeit von 8 Uhr bis 15.30 Uhr wird werktags von Montag bis Freitag in der Halle II und im Lehrschwimmbecken im Volksbad in 3 Unterrichtseinheiten der Schulbetrieb/Schwimmunterricht abgehalten. Somit können 3 Schulklassen gleichzeitig unterrichtet werden. Das Schulreferat weist zudem darauf hin, dass selbst mit der Wiederbelebung des Volksbades weiterhin ein Bedarf an zusätzlichen Wasserflächen für das Schulschwimmen der öffentlichen Schulen der Stadt Nürnberg besteht. In der Zeit von 15.30 Uhr bis 22.00 Uhr wird werktags von Montag bis Freitag in der Halle II und im Lehrschwimmbecken im Volksbad schwimmen für Vereine und andere Nutzer stattfinden. In dieser Belegungszeit stehen somit zusätzlich rund 5.000 zusätzliche Bahnenstunden pro Jahr im 25m-Becken und 1.200 Belegungsstunden im Lehrschwimmbecken zur Verfügung. Ausgenommen wird die unterrichtsfreie Zeit.

Mitarbeiter

Für die Mitarbeiter von NürnbergBad und den externen Partnern werden entsprechende Sozial- um Umkleidebereiche erstellt. Es werden genügend Lager- und Vorbereitungsflächen vorgehalten. Die Aufsichtskabinen und Erste-Hilfe-Räume wurden strategisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäudestruktur geplant. Bei der Planung wurde versucht, die täglichen Arbeitswege im Gebäude so effizient, wie es bei der gegebenen Architektur des Volksbads möglich ist, zu berücksichtigen.

Personalberechnung/Konzept

Um die oben genannten Öffnungszeiten an rund 350 Öffnungstagen im Jahr abdecken zu können, werden zukünftig 11 Vollkraftstellen im neuen Volksbad benötigt. Dabei handelt sich um 3 Meister für Bäderbetriebe als Schichtführer und 7 Fachangestellte für Bäderbetriebe. Für die Haustechnik des gesamten Gebäudes wird ein Haustechniker benötigt. Die Kassen- und Reinigungsanforderungen werden durch einen externen Dienstleister im Umfang von 8,5 Vollkraftstellen erbracht.

Zusammen mit unseren Partnern der Gastronomie, der Physiotherapiepraxis und des Gesundheitsstudios werden 35 neu Arbeitsplätze im Volksbad entstehen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/Investitionen

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden alle Kernbereiche des neuen Volksbades betrachtet.

Die Kernbereiche des Volksbads:

 Halle 1: 25m Schwimmerbecken, Kleinkinderbereich  Halle 2: 25 m Schwimmerbecken mit Hubboden  Halle 3: Sauna/Wellness/Gesundheitsbereich  Neubau ehem. Kesselhaus: Lehrschwimmbecken, Umkleiden und Sanitärbereiche  Physiotherapiepraxis für Bürger und Angebote für Wellness- und Gesundheitsanwendungen für die Gäste des Sauna-/Gesundheit-/Wellness-Bereiches  Gastronomie für:

schankes  Gesundheitsstudio  Angebote für Events in Halle II (derzeit sind 30 Termine für das Jahr geplant) in Form von z. B. Empfängen, Firmenfeiern, Lesungen, Jubiläumsfeiern, Stadtteilfeiern, …  Ein Seminarraum zur externen Vermietung

Das Betreiberkonzept sieht ein sehr enges und gemeinsames Handeln der einzelnen Beteiligten vor, um unsere Besucher durch dienstleistungsorientiertes Agieren an das Volksbad zu binden.

Investitionskosten

Die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Volksbades endet mit 54.626.104,20 Euro. Es liegt somit im Rahmen der 2018 aktualisierten Kosten der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015/2016. Der Finanzierungsbedarf liegt bei 55.664.000,18 Euro. Darin enthalten sind nicht optierbare Mehrwertsteuern in Höhe von 10%.

Finanzierungsbedarf:

Berechnung Schätzung

2020: 2018:

55.664.000 € 55.757.652 €

In diesem Kostenansatz ist auch die Sanierung des dem Volksbad angegliederten Wohnhauses in Höhe von etwa 2 Millionen Euro enthalten.

NürnbergBad nimmt bei der Reaktivierung des Volksbads nicht die Dienste eines Projektsteuerers in Anspruch. Diese Leistung wird durch die Projektleitung Volksbad erbracht. In der Regel liegen die Kosten eines externen Projektsteuerers bei 2,5% - 3,5% der gesamten Kosten (Kostengruppe 100 – 700). Das bedeutet nicht entstehende Kosten von etwa 1,2 Millionen bis 1,5 Millionen Euro.

Zuschüsse

Investitionen Gesamt 55.664.000,18 €
zugesagte Fördermittel Nationale Projekte des Städtebaus 20/21 7.500.000,00 €
zugesagte Fördermittel Freistaat Bayern 18.000.000,00 €
darunter FAG - Mittel (Schulschwimmen) max. 4. Millionen Euro
darunter Städtebauförderung
darunter Entschädigungsfond (Denkmalschutz)
Eigenmittel Stadt Nürnberg 30.164.000,18 €
zusätzliche Fördermittel Bay. Landesstiftung offen
zusätzliche Fördermittel EU offen
Endgültige Eigenmittel Stadt Nürnberg offen

Die Maßnahme wird aus Mitteln des Freistaates Bayern in Höhe von 18 Millionen Euro gefördert.

Es besteht eine Zusage für eine Förderung des Bundes im Programm Nationale Projekte des Städtebaus 2020 und 2021 von insgesamt 7,5. Millionen Euro.

Ein Förderantrag bei der Bayerischen Landesstiftung in Höhe von 0,5 Millionen Euro wurde gestellt, eine Antwort wurde für das Frühjahr 2021 zugesagt.

Das zukünftige EFRE-Programm Bayern 2021-2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (IBW) wird nach den derzeitigen Planungen auch einen Förderbereich enthalten, der für das Volksbad Nürnberg interessant sein könnte. In dem Politischen Ziel 5 „Ein bürgernäheres Europa“ werden integrierte territoriale Entwicklungskonzepte gefördert, u.a. energetische Sanierungen kommunaler Infrastrukturen, Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie gefährdeten Gebäudebeständen. Ein Förderantrag wird hier ebenfalls gestellt.

Mit den bisher zugesagten Fördermitteln beträgt der durch die Stadt Nürnberg zu tragende Eigenanteil derzeit 30.164.000,18 Euro.

Sollten weitere Fördermittel zum Tragen kommen, kann sich der Anteil der Stadt Nürnberg noch verringern.

Finanzierungsbaustein: „Bürgerkredit“

Neben dem zugesagten Zuschussvolumen von Bund und Land zum Volksbadprojekt verbleibt ein Finanzierungsbetrag in Höhe von ca. 30 Mio. € bei der Stadt Nürnberg. Unter dem Thema „Potenzielle Alternativen der Kommunalfinanzierung bei der Stadt Nürnberg“ wurde bereits in der Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses am 23.10.2012 der „Bürgerkredit“ als mögliche Finanzierungsform genannt und beschrieben. Erste Gespräche mit der Sparkasse Nürnberg über diese Finanzierungsvariante, die die Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung einer Maßnahme beteiligt, haben bereits vor mehreren Jahren stattgefunden. Aufgrund der damaligen Zinssituation wurde diese Finanzierungsform nicht weiterverfolgt. Damals erschien eine weitreichende Subventionierung der Anlegerzinssätze zur Attraktivitätssteigerung notwendig zu sein und aufgrund der daraus folgenden mangelnden Wirtschaftlichkeit (die Stadt subventioniert (vermögende) Geldanleger) wurden weitere Gespräche vertagt.

Bei der Finanzierung der Volksbadsanierung erscheint diese Finanzierungsvariante im aktuellen Zinsumfeld jedoch wieder interessant und möglicherweise geeignet zu sein. Es ist von einer relativ hohen Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Projekt auszugehen und gleichzeitig dürfte die Zinserwartung von investiertem Kapital derzeit so niedrig wie nie zuvor sein.

Den Bürgerkredit könnte man mit einem sogenannten Kommunalsparbrief der Sparkasse umsetzen. Dabei handelt es sich um die Kombination eines Kommunaldarlehens, der an einen Sparbrief gekoppelt wird, der wiederum von der Sparkasse an ihre Kundinnen und Kunden vertrieben wird. Die regionale Präsenz durch das Filialnetz der Sparkasse ermöglicht eine gute Ansprache der Bürgerinnen und Bürger. Bei den damaligen Gesprächen wurde ein Vermarktungszeitraum von vier bis acht Wochen anvisiert, als Zielvolumen wären aus heutiger Sicht eventuell zehn Mio. Euro möglich. Mit einer kleinen Beigabe wie z.B. einer Eintrittskarte oder Kachel wäre ein öffentlichkeitswirksamer Vertrieb denkbar. Die Laufzeit eines solchen Bürgersparbriefs müsste mindestens zehn Jahre betragen. Auf der Kreditseite würde die Sparkasse Nürnberg einen Kommunalkredit ausreichen, der im Gegensatz zum endfälligen Sparbrief die übliche Tilgungsstruktur aufweist. Ob diese gedanklichen Ansätze aus den Vorjahren tatsächlich im aktuellen Umfeld realisierbar und umsetzbar wären, müsste in neu aufzunehmenden Gesprächen mit der Sparkasse Nürnberg geklärt werden.

Der Bürgerkredit könnte ein weiterer Baustein zur Diversifizierung der Gläubigerstruktur sein, dennoch ist auch er eine Verbindlichkeit, die zurück zu zahlen ist und die Verschuldung der Stadt Nürnberg erhöht.

Geplante jährliche Betriebs- und Folgekosten ohne Kapitalkosten

Betriebsergebnis
Kosten
Kosten gesamt 1.889.215,53 €
Energiekosten (Wasser, Wärme, Strom) 618.824,08 €
Sachkosten (Wartung, Instandsetzung, Verbrauchsmittel, Gebühren) 497.633,45 €
Personalkosten 772.758,00 €
Einnahmen
Einnahmen Schwimmbad 1.629.896,50 €
Schulschwimmen 193.050,00 €
Vereinsschwimmen 154.635,00 €
Öffentliches Schwimmen (125.000 Jahresbesucher) 474.771,50 €
Sauna (45.000 Jahresbesucher) 736.070,00 €
Vermietung Lehrschwimmbecken an 39 Wochenenden für Kurse und Therapie (1170 Stunden) 71.370,00 €
Einnahmen Vermietungen/Verpachtungen 255.468,00 €
Einnahmen Veranstaltungen (Eventhalle Halle 2) 30 Veranstaltungen 60.000,00 €
Einnahmen Seminarraum 150 Tagesbuchungen Einnahmen Seminarraum 150 Tagesbuchungen 45.000,00 €
Einnahmen Verpachtung Physiotherapie 23.130,00 €
Einnahmen Verpachtung Gastronomie 46.416,00 €
Einnahmen Verpachtung Gesundheitsstudio 32.580,00 €
Einnahmen Verpachtung Laden 1 Einnahmen Verpachtung Laden 1 11.220,00 €
Einnahmen Verpachtung Laden 2 6.018,00 €
Einnahmen Verpachtung Wohnen 31.104,00 €
Einnahmen Badeshop 10.000,00 €
Einnahmen gesamt 1.895.364,50 €
Betriebsergebnis 6.148,97 €

Die Tabelle zeigt, dass auch mit einem konservativen Ansatz ein Betriebsergebnis von 6.148,97 Euro und dadurch ein neutrales Ergebnis vor Zinsen und Abschreibung erzielt werden kann.

Bei den derzeit geplanten Investitionen und dem geplanten Eigenanteil der Stadt Nürnberg fallen durchschnittlich 1,3 Millionen Euro jährliche Belastungen durch Zinsen (bei 2% Zinsen) und Abschreibungen an, die die zukünftigen Jahresergebnisse von NürnbergBad belasten werden.

Zeitplan

Oktober 2020:

Abstimmung im

Stadtrat

Frühjahr 2021:

Abgabe

Bauantrag

Herbst 2021:

Baubeginn

30 Monate

Bauzeit

Visuelle Darstellung der Neuplanung – Schwimmhalle I

Fotografie von Schwimmhalle I vom status quo

Renderbild von Schwimmhalle I gemäß des hier vorgestellten Entwurfs

Visuelle Darstellung der Neuplanung – Schwimmhalle III

Fotografie von Schwimmhalle III vom status quo

Renderbild von Schwimmhalle III gemäß des hier vorgestellten Entwurfs

III. Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt für die Generalsanierung und Wiedereröffnung des Volksbads, sowie der vorgeschlagenen Überarbeitung des Umfelds und beauftragt deshalb die Verwaltung, die Reaktivierung des Volksbades Nürnberg gemäß der vorgestellten Entwurfsplanung und Kostenberechnung umzusetzen und dem Stadtrat regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahmen zu berichten.

Ref.VII/088/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Neues ICE-Werk in Nürnberg

- mündlicher Bericht -

Bericht:

Die Deutsche Bahn (DB) baut ein neues ICE-Instandhaltungswerk in Nürnberg und investiert dafür rund 400 Millionen Euro. Mehr als 450 Menschen werden im zehnten Werkstandort des DB-Fernverkehrs hochwertige und zukunftssichere Arbeitsplätze finden. Die Betriebsaufnahme ist für 2028 geplant. Das neue Werk wird zu 100 Prozent CO2-neutral betrieben. Mittelpunkt des Werks ist eine 450 Meter lange Wartungshalle. Auf sechs Gleisen können dort pro Tag bis zu 25 ICE-Züge fit gemacht werden.

Der Standort des Werks wird in den kommenden Monaten festgelegt. Favorisiert wird eine Fläche nahe der ICE-Gleise im Nürnberger Stadtteil Fischbach. Dabei werden vorab Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung sowie zur Realisierung des ökologischen Ausgleichs auch Umweltverbände in die Abwägung und die Detailplanung mit einbezogen.

In der Sitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/088/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.VII/088/2020

OBM/072/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung in der Besetzung der Stadtratsausschüsse und Kommissionen

Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der AfD-Stadtratsmitglieder

Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 25.09.2020

Sachverhalt (kurz):

Das Verwaltungsgericht Ansbach verpflichtete die Stadt Nürnberg mit Beschluss vom 25.09.2020 in einer einstweiligen Anordnung dazu, über die Besetzung der Ausschüsse und Kommissionen unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung neu zu beschließen. Die Anordnung ist nunmehr umzusetzen. Die einzige sinnvolle wie auch den verwaltungsgerichtlichen Vorgaben gerecht werdende Lösung besteht darin, die Zahl der Sitze von 14 auf 15 zu erhöhen. Diese Regelung dient ausschließlich der Umsetzung der einstweiligen Anordnung und ist damit vorläufig. Die von der Stadt Nürnberg in den gerichtlichen Verfahren vertretene Rechtsauffassung sowie die Absicht, dort eine Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen, bleiben hiervon unberührt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/072/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Für die Umsetzung eines gerichtlichen Beschlusses spielen Diversity- Gesichtspunkte keine Rolle

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/072/2020

  1. Der Beschluss des Stadtrats aus der konstuierenden Sitzung vom 11.05.2020, wonach die Größe der Ausschüsse und Kommissionen auf 14 Sitze festgelegt wird, wird vorläufig wie folgt abgeändert: Die Zahl der Ausschusssitze und Kommissionsitze wird auf 15 Sitze erhöht. Den zusätzlichen Sitz erhält die Gruppierung der AfD. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen Sitzverteilung.

  2. Die Regelung unter 1. erfolgt ausschließlich zur Umsetzung der vom Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 25.09.2020 getroffenen einstweiligen Anordnung. Hinsichtlich der noch anhängigen Gerichtsverfahren hält der Stadtrat an seinen Beschlüssen vom 30.09.2020 fest. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren wird er die Ausschussbesetzung endgültig festlegen. Falls es die prozessuale Situation zulässt bzw. erfordert, wird er über eine Abänderung der in 1. getroffenen Regelung schon früher entscheiden

Änderung in der Besetzung der Stadtratsausschüsse und Kommissionen

Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der

AfD-Stadtratsmitglieder

Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 25.09.2020

Sachverhaltsdarstellung:

1. Überblick über die anhängigen Gerichtsverfahren

In der konstituierenden Sitzung am 11.05.2020 wurden die Sitze für den Regelausschuss wie folgt verteilt:

CSU: 5 Sitze SPD: 4 Sitze Grüne: 3 Sitze Ausschussgemeinschaft 1: 1 Sitz Ausschussgemeinschaft 2: 1 Sitz 14 Sitze.

Dem lagen folgende Entscheidungen zugrunde:

Ein Antrag der AfD-Stadtratsgruppe, die Größe der Ausschüsse auf 16 Sitze festzulegen, wurde ebenso wie deren Antrag, die Sitze nach dem Verfahren Hare-Niemeyer zu verteilen, abgelehnt.

Gegen die unter 1. genannten Entscheidungen legten die vier Stadtratsmitglieder der AfD Klage ein. Zugleich stellten sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Ziel der Rechtsbehelfe ist es, einen Ausschusssitz zu erhalten.

Im Eilverfahren lehnte das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 05.06.2020 zunächst ab. Die dagegen erhobene Beschwerde der AfD-Stadtratsmitglieder wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 07.08.2020 zurück. Mit der Beschwerde blieben die AfD-Stadtratsmitglieder allerdings ausschließlich aus formalen Gründen ohne Erfolg, weil ihre Bevollmächtigten den nach Auffassung des BayVGH zentralen Punkt nicht dargelegt hatten.

Der BayVGH bestätigt zwar, dass die Festsetzung der Ausschussgröße und die Wahl des mathematischen Berechnungsverfahrens rechtmäßig erfolgt seien. Er weist aber zugleich ausdrücklich darauf hin, dass er seine bisherige Rechtsprechung zu den Ausschussgemeinschaften nicht mehr aufrechterhält. Richtig sei vielmehr, dass die Bildung

einer Ausschussgemeinschaft nicht dazu führen dürfe, dass einer Gruppierung, der

ohne Ausschussgemeinschaft ein Ausschusssitz zusteht, diesen Sitz wieder verliert.

Auf Grund dieser Hinweise unterbreitete das VG Ansbach den Klageparteien mit Beschluss vom 21.08.2020 einen Vergleichsvorschlag, wonach die Anzahl der Sitze für die Ausschüsse und Kommissionen auf 15 erhöht wird. Nachdem sich abzeichnete, dass dieser Vorschlag im Stadtrat keine Mehrheit finden wird, erließ des VG Ansbach mit Beschluss vom 25.09.2020 eine einstweilige Anordnung, mit der es die Stadt Nürnberg verpflichtete, über die Besetzung der Ausschüsse unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung neu zu beschließen.

In der Sitzung vom 30.09.2020 lehnte der Stadtrat die Annahme des Vergleichsvorschlags ab und beschloss zugleich, gegen den Beschluss des VG Ansbach vom 25.09.2020 Beschwerde einzulegen.

Das Rechtsamt (RA) hat die Beschwerde eingelegt und ausführlich begründet. Hierbei wies es den BayVGH auf die Dringlichkeit der Angelegenheit hin und bat, nach Möglichkeit bis zur Stadtratssitzung am 21.10.2020 zu entscheiden oder zumindest die Vollziehung der einstweiligen Anordnung auszusetzen. Beides ist bisher nicht geschehen.

2. Notwendigkeit, die einstweilige Anordnung umzusetzen

Auf Grund der unter 1. dargestellten Sach- und Rechtslage muss der Stadtrat über die Ausschussbesetzung vorläufig neu beschließen. Hierbei hat er folgende Rechtsauffassung des VG Ansbach zu befolgen:

Gruppierung, der ohne Ausschussgemeinschaft ein Ausschusssitz zusteht, diesen Sitz wieder verliert.

Ausschüsse und Kommissionen erfordert einen sachlichen Grund.

Ausschussgröße erforderlich.

3. Vorschlag zur Umsetzung

Die Spielräume zur Umsetzung der einstweiligen Anordnung sind wegen der präzisen Vorgaben des VG Ansbach gering. Nach Auffassung von RA wird ihnen letztendlich nur eine Vergrößerung der Ausschüsse (außer JHA und RprA) auf 15 Sitze gerecht.

Andere Lösungen scheiden bei Beibehaltung des angewendeten mathematischen Berechnungsverfahrens aus oder sind zumindest nicht sinnvoll:

Ansbach und des BayVGH die AfD ebenfalls zwingend einen Ausschusssitz erhalten. Im Vergleich zum 15er-Ausschuss würde sich daher insoweit nichts ändern. Nachteil des 14er-Ausschusses wäre aber, dass der Sitz der AfD einer anderen Gruppierung weggenommen werden müsste. Hierbei wäre die schwierige Frage zu klären, ob dies zu Lasten der CSU oder der kleineren Ausschussgemeinschaft geht. Beides wäre unbefriedigend.

müsste dem Ausschuss angehören. Dies würde dann zu Lasten der SPD (drei statt vier Sitze) oder der kleineren Ausschussgemeinschaft gehen.

Fraktionen im Vergleich zum 15er-Ausschuss schlechter abgebildet werden (4:3:3 statt 5:4:3). Ein Grund, dies dennoch zu tun, ohne dabei das Ziel einer Benachteiligung der AfD zu verfolgen, kann nicht glaubhaft vermittelt werden, sondern würde im Gegenteil in Widerspruch zu den bisher für den 14-er-Ausschuss angeführten Argumenten stehen.

RA empfiehlt daher dringend, die Ausschussgröße um einen Sitz auf dann 15 Sitze zu erhöhen. Jede andere Entscheidung müsste das VG Ansbach als Missachtung seiner Entscheidung verstehen. Die hiermit verbundene Gefährdung des Grundsatzes der Gewaltenteilung sollte die Stadtratsmehrheit nicht in Kauf nehmen. Dies gilt umso mehr, als das VG Ansbach zu Recht ausdrücklich darauf hinweist, dass bei einer unzureichenden Umsetzung seiner einstweiligen Anordnung „die rechtliche Wirksamkeit von Ausschussbeschlüssen in Frage stehen könnte“.

4. Vorläufigkeit der Umsetzung

Der Beschlussvorschlag verdeutlicht, dass die Vergrößerung der Ausschusssitze ausschließlich zur Umsetzung der einstweiligen Anordnung und damit vorläufig erfolgt. Er bringt zugleich zum Ausdruck, dass die Stadt Nürnberg an ihrer Rechtsauffassung und der Absicht, die gerichtlichen Verfahren fortzuführen und dort eine Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen, festhält.

Alternative

für

Deutschland

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Stadtratsgruppe/-fra ktio n Herrn Marcus König __ r-N HAilrteerr ni ative für Deutschland vyf f\ /4 ' 1 Zö (Afp) Rathaus OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg 2 0. OKI. 2020

Per FAX; 0911231-3678 Nürnberg, 20.10.2020

Stadtratssitzung am 21.10^2020

TOP 6 Änderungen in den Besetzungen von Ausschüssen, Kommissionen und Abordnungen,

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu dem o.a. Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung am 21. Oktober 2020 ergehen die in der Anlage aufgeführten Besetzungsvorschläge der Stadtratsgruppe/-fraktion der Alternative für Deutschland,

Unsere Vorschläge/Benennungen zu den weiteren Abordnungen ergehen, wie telefonisch mit dem Bürgermeisteramt vereinbart, in den kommenden Tagen.

lit freundlichen Grüßen

gez. gez. gez,

ibscher Michael Feder Willibald Schlesinger Klaus Krestel

Stadtratsgruppe/-fraktion der Alternative für Deutschland

Wahlperiode 2020/2026

Besetzung der Stadtratsausschüsse, Stadtratskommissionen und Abordnungen

(Stand vom 20.10.2020)

Gremium Mitglied 1, Stellvertr. 2. Stellvertr. 3. Stellvertr.

1, Ältestenrat und Finanzausschuss Hübscher Feder Schlesinger Krestel

  1. Personal und Organisationsausschuss Krestel Hübscher Feder Schlesinger

  2. Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit Krestel Schlesinger Hübscher Feder 4. Schulausschuss Feder Hübscher Schlesinger Krestel 5. Kulturausschuss Hübscher Krestel Feder Schlesinger 6. Sozialausschuss Feder Schlesinger Krestel Hübscher

7, Gesundheitsausschuss Hübscher Schlesinger Krestel Feder

8, Bau- und Vergabeausschuss Krestel Feder Schlesinger Hübscher

  1. Verkehrsausschuss Schlesinger Hübscher Krestel Feder

  2. Stadtplanungsausschuss Feder Krestel Schlesinger Hübscher

  3. Umweltausschuss Schlesinger Krestel Hübscher Feder V). W^rkQaiiccchuss; SUN Krcictcl rcdcr Sclileamgei hübscher

  4. Werksausschuss NüSt Feder Schlesinger Krestel Hübscher

14, Werksausschuss ASN Schlesinger Krestel Hübscher Feder

  1. Werksausschuss FSN Hübscher Krestel Feder Schlesinger

  2. Werksausschuss NüBad Schlesinger Krestel Feder Hübscher 17. Werksausschuss SÖR Schlesinger Hübscher Krestel Feder

  3. Kommission für Integration Hübscher Feder Schlesinger Krestel 21. Konzerthaus-Kommission Schlesinger Hübscher Krestel Feder 22. Sportkommission Krestel Feder Schlesinger Hübscher

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neues Schulgebäude für die Beruflichen Schulen 5 und 14

Sachverhalt (kurz): Der durch die Bevölkerungsvorausberechnung zu erwartende hohe Anstieg an Schulkindern im Grundschulbereich und die damit verbundenen Herausforderungen, um eine Unterrichtsversorgung und eine Betreuungsversorgung sicherstellen zu können, wird durch die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2025 verschärft. Die Steigerung der Schülerzahlen verteilt sich grundsätzlich flächig über das Stadtgebiet und löst somit fast flächendeckend im ganzen Stadtgebiet Raumbedarfe aus. Es ist allerdings weder möglich, Bestandsschulgebäude bedarfsgerecht überall zu erweitern, noch wäre es sinnvoll, die gesamten Raumbedarfe über wenige Schulneubauten alleine lösen zu wollen (Stichwort: wohnortnahe Beschulung/Sprengelprinzip bei Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren). Ein wesentliches Element für die Schaffung von zusätzlichen Räumen für die Grundschulen im Nürnberger Süden und Westen sind der Auszug der B5 aus dem Gebäude in der Reutersbrunnenstr. und der Auszug der B14 aus der Schönweißstraße. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der sog. Ringtauschkonzeption des Referates für Schule und Sport und des Amtes für Berufliche Schulen. Wegen der extrem schwierigen Raumsituation im Grundschulbereich besteht für die Umsetzung dieser Maßnahme hohe Eilbedürftigkeit. Eine neue räumliche Unterbringung der beiden beruflichen Schulen bringt aber auch für diese Einrichtungen deutliche qualitative Verbesserungen. Eine gemeinsame Unterbringung von beruflichen Schulen eröffnet die Möglichkeit von synergetischen Nutzungen. Flächen können dadurch wirtschaftlicher genutzt und damit bereits im Planungsprozess entsprechend reduziert berücksichtigt werden. Trotz dieser möglichen Flächenreduzierungen und im Vergleich zu Grund- und Mittelschulen (Schulsprengel) relativ ungebundenen Verortung in der Stadt hat die innerstädtische Recherche kein geeignetes Grundstück erbracht, das sich im städtischen Eigentum befindet. Zur Realisierung des Projektes ist daher sowohl ein geeignetes Grundstück zu erwerben sowie ein Planungs- und Baudienstleister zu finden, der dieses Gebäude erstellt und dann an die Stadt übereignet. Für die Ausschreibung dieses Projektes ist Voraussetzung, dass im Haushalt die notwendigen Mittel gesichert sind. Sie sind daher für den Haushalt 2021 einzustellen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erst nach dem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb können die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme taxiert werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat und der anschließenden Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Mittelfranken, wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte vorzubereiten, um sehr zeitnah das notwendige Vergabeverfahren für das Projekt "Neues Schulgebäude für die Beruflichen Schulen 5 und 14" starten zu können.

ÖÖ 166 ..11

Stadtratsvorlage B5/B14;

hier Sachverhalt,

1. Allgemein: Steigende Schüler/Klassenzahlen

Nürnberg ist eine Stadt mit dynamischem Bevölkerungswachstum und somit auch steigenden Kinderzahlen. Aufgrund der Bevölkerungsvorausberechnung 2019 und der daraus abzuleitenden Schülerprognose ist im Frühjahr 2020 die darauf aufbauende Schulraumentwicklungsplanung fortgeschrieben worden, wie bereits im Stadtrat, Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Zu berücksichtigen war dabei auch:

legt, ohne dass Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft bereits quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären. Daher ist ein weiterer Anstieg der Schulkinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung in Bestandsgebäuden kaum mehr aufzufangen.

Die Schulraumentwicklungsplanung der beruflichen Schulen ist dabei eng mit der Planung der allgemeinbildenden Schulen verzahnt, da sich hier immer wieder Schnittstellen und Abhängigkeiten ergeben.

2. Situation Grundschulen - Masterplan

Der durch die Bevölkerungsvorausberechnung zu erwartende hohe Anstieg an Schulkindern im Grundschulbereich und die damit verbundenen Herausforderungen, um eine Unterrichtsversorgung und eine Betreuungsversorgung sicherstellen zu können, wird durch die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2025 verschärft.

War man für die Grundschulen in der Prognose 2014 für das Schuljahr 2026/27 noch von ca. 15.546 Schülern (plus Deutschklassenschüler/-innen) und in der Prognose 2016 von ca. 17.241 Schüler (plus Deutschklassenschüler/-innen) ausgegangen, werden gemäß der Prognose 2019 im Schuljahr 2026/2027 ca. 17.725 Schüler (plus Deutschklassenschüler/-innen) erwartet, also erneut eine Steigerung von rund 385 Schülern. Diese Steigerung der Schülerzahlen verteilt sich grundsätzlich flächig über das Stadtgebiet und löst somit fast flächendeckend im ganzen Stadtgebiet Raumbedarfe aus. Es ist allerdings weder möglich, Bestandsschulgebäude bedarfsgerecht überall zu erweitern, noch wäre es sinnvoll, die gesamten Raumbedarfe über wenige Schulneubauten alleine lösen zu wollen (Stichwort: wohnortnahe Beschulung/Sprengelprinzip bei Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren). Vielmehr gilt es die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente von Schule und Jugendhilfe systematisch aufeinander abzustimmen, um für die Herausforderungen der jeweiligen Planungsregionen letztlich eine gesamtstädtische Planungsperspektive zu entwickeln. Diese Detailbetrachtungen wurden im Masterplan mit Maßnahmenvorschlägen versehen und dem Schulausschuss und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Planungsregion Südstadt:

In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht/Betreuung nicht mehr sichergestellt werden kann. Im Schuljahr 19/20 wurden in 140 Klassen aller Grundschulen der Planungsregion Südstadt (GS Maiach, GS Wiesenschule, GS Kopernikusschule, GS Holzgartenschule, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule, GS Sperberschule, GS Regenbogenschule) 3025 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Es bestand bereits ein Fehlbedarf von 10 AUR/Klassenzimmern. Bis zum Schuljahr 24/25 werden gemäß der Prognose 2019 3429 Schüler/innen in 159 Klassen in den aufgeführten Grundschulen der Südstadt erwartet. Der zu erwartende Raummangel wird dann 29 AUR/Klassenzimmer betragen (+ Fachraummangel + Betreuungsraummangel etc.). Hierbei sind noch nicht die ebenfalls steigenden Schüler/-innenzahlen der Südstadt-Mittelschulen berücksichtigt, die ihrerseits wiederum Raumbedarfe nach sich ziehen.

Daher besteht dringender Handlungsbedarf für eine zeitnahe Interimslösung, z.B. durch Errichtung einer fünfzügigen Interimsgrundschule Süd (20 Klassen + Betreuung) bis folgende endgültigen Schulraumentlastungen geschaffen sind:

in die neu zu errichtende Mittelschule Ost für 8 Klassen

Klassen zur Entlastung der Südstadtgrundschulen, für 12 Klassen - Schülerschaft aus dem eigenen Neubaugebiet)

B14) mit Betreuung für 12 Klassen

Planungsregion Westen:

Auch im gesamten Planungsgebiet des Nürnberger Westens besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht/Betreuung auch hier nicht mehr sichergestellt werden kann. Im Schuljahr 19/20 wurden in 122 Klassen aller Grundschulen der Planungsregion Westen (GS Friedrich Wanderer, GS Reutersbrunnenschule, GS Knauerschule, GS Carl-von Ossietzkyschule, GS Michael- Ende-Schule, GS Henry-Dunant-Schule, GS Georg-Paul-Amberger) 2680 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Es bestand bereits ein Fehlbedarf von 14 AUR/Klassenzimmern. Bis zum Schuljahr 24/25 werden gemäß der Prognose 2019 3003 Schüler/-innen in 134 Klassen in den aufgeführten Grundschulen des Nürnberger Westens erwartet. Der zu erwartende Raummangel wird dann 26 AUR/Klassenzimmer betragen (+ Fachraummangel + Betreuungsraummangel etc.). Hierbei sind noch nicht die ebenfalls steigenden Schüler/-innenzahlen der Mittelschulen aus dem Nürnberger Westen berücksichtigt, die ihrerseits wiederum Raumbedarfe nach sich ziehen.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf durch zeitnahe Errichtung eines Interims im Westen im mindestens zweizügigen Umfang (8 Klassen + Betreuung) bis folgende endgültigen Schulraumentlastungen geschaffen sind:

Schule, dem Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken, mit dem Ziel einer engen Kooperation) mit Betreuung für 12 Klassen

der Westgrundschulen, für 12 Klassen - Schülerschaft aus dem eigenen Neubaugebiet)

Danach sind in den betroffenen Planungsregionen im Süden und Westen Nürnbergs entsprechende Sprengelanpassungen notwendig.

Aus diesen o.g. Planungsschritten wird deutlich, dass ein wesentliches Element für die Schaffung von zusätzlichen Räumen für die Grundschulen im Nürnberger Süden und Westen der Auszug der B5 aus dem Gebäude in der Reutersbrunnenstr. und der Auszug der B14 aus der Schönweißstr. sind. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der sog. Ringtauschkonzeption des Referates für Schule und Sport und des Amtes für Berufliche Schulen. Wegen der extrem schwierigen Raumsituation im Grundschulbereich besteht für die Umsetzung dieser Maßnahme hohe Eilbedürftigkeit. Eine neue räumliche Unterbringung der beiden beruflichen Schulen bringt aber auch für diese Einrichtungen deutliche qualitative Verbesserungen.

3. Situation berufliche Schulen allgemein – SchB

Wie im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung im Schulausschuss am 17.07.2020 unter TOP 2 dargestellt, ist eine Prognose der Schülerzahlen in den verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungsbereichen an den beruflichen Schulen, die von der Berufsvorbereitung und Berufsintegration über die duale und vollschulische Erstausbildung bis zur Weiterbildung an Fachakademien und Fachschulen reichen, von vielen und sehr unterschiedlichen Einflussfaktoren abhängig.

Auswirkungen auf den Schulraumbedarf lassen sich für die beruflichen Schulen deshalb nur bedingt an den Entwicklungen der Bevölkerungszahlen festmachen. Die B5 hat am Standort Reutersbrunnenstraße 12 in den letzten Jahren kontinuierlich Unterrichtsräume an die dortige Grundschule abgegeben. Gleichzeitig entsprechen die Fachunterrichtsräume der Modeschulen nicht mehr dem Ausbildungsstandard, dies gilt ebenso für die Ausbildung im Berufsbereich Lagerlogistik der B14 am Standort Sulzbacher Straße 102. Das Schulgebäude Sulzbacher Str. 102 ist dringend sanierungsbedürftig und soll langfristig nach einer Generalsanierung als Schulstandort für die Berufliche Schule Direktorat 8 genutzt werden. Nach

der Sanierung des Schulgebäudes in der Sulzbacher Straße 102 und dem Auszug der Direktorate B5 und B8 aus dem BBZ kann eine Sanierung des BBZ in Angriff genommen werden.1

4. Situation B5 speziell – B5 - Raumprogramm

Die Berufliche Schule 5 der Stadt Nürnberg hatte in den Jahren 2015 bis 2017 starke Schülerzuwächse insbesondere in den Vollzeitklassen zu verzeichnen, die zu räumlichen Engpässen im BBZ führten. Zudem sind die Berufsbereiche der B5 im Stadtgebiet auf mehrere Standorte verteilt: Berufsbildungszentrum (BBZ), „Tempohaus“ Schoppershofstraße 80, Reutersbrunnenstraße 12 sowie Bielefelder Straße 41. Die Modeschulen Nürnberg sind gemeinsam mit einer Grundschule im Gebäude der Grundschule Reutersbrunnenstraße 12 untergebracht. Im Zuge einer Neugestaltung und Neulokalisierung der Beruflichen Schule 5 sollen alle Berufsbereiche, mit Ausnahme der Floristen, in einem Schulgebäude unterrichtet und ausgebildet werden können. Die pädagogisch-organisatorische Zusammenarbeit der einzelnen Berufsbereiche ist eine Voraussetzung für die gemeinsame Verwendung von schulübergreifend genutzten Raumbereichen für das gemeinsame Lehr-/Lernkonzept und das Schulleben in einem Schulgebäude. Die Kombination dieser Schularten in einem Schulgebäude stellt eine besondere Herausforderung dar, da jede Schulart für sich bereits spezifische fachliche Anforderungen an den Schulbau stellt.

Raumprogramm B5

Das Raumprogramm der B5 umfasst folgende Funktionsbereiche: P. 1 Unterrichtsbereich 7.854 m²:

P. 2 Arbeitsbereich des pädagogischen Personals 678 m²

P. 3 Verwaltungsbereich 358 m²

P. 4 Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich 763 m²

P. 5 Küchen- und Speisenbereich 447 m²

P. 7 Hallensport 1.308 m²

P. 8 Außenbereich 3.038 m² (Allwetterplatz und Pausenhof)

P. 9.1 Hausmanagementbedarf mind. 155* m² (*die Zahl ist variabel, ein Putzmittelraum pro Etage) P. 9.2 IT-Räume mind. 35* m² (*die Zahl ist variabel, ein IT-Medienräum pro Etage) Insgesamt besteht ein Flächenbedarf in Höhe von 14.636 m² (ohne Konstruktions-, Verkehrs- und technische Funktionsfläche).

1 vgl. dazu TOP 9 im Schulausschuss am 13.12.2019 „Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B5 und B14: Raumprogramme beider Schulen“

Die Regierung von Mittelfranken hat das Raumprogramm für die B5 (siehe Anhang) als genehmigungsfähiges Bauprogramm in Aussicht gestellt. Von insgesamt 10.100 m² (ohne Sport) des gesamten Flächenbedarfs sind 166 m² nicht zuwendungsfähig. Aktuell ist es Aufgabe der beteiligten Planungsdienststellen, die für den fachlichen Unterricht notwendige Ausstattung in den im Raumprogramm angegebenen Raumgrößen pädagogisch sinnvoll und gemäß geltender Vorgaben der Arbeitssicherheit unterzubringen. Dazu plant die Stadt Nürnberg die Entwicklung von Musterraumkonzepten für ausgewählte Fachunterrichtsräume. Die technische Prüfung des Raumtypenbuchs hat ergeben, dass im Berufsbereich Textil und Bekleidung für 17 Räume (neun unterschiedliche), im Berufsbereich Körperpflege und Friseure für vier Räume und im Bereich JoA und BIK für zwei Räume Musterraumkonzepte benötigt werden. Dies könnte als Folge eine Vergrößerung der benötigen Flächen haben.

5. Situation B14 speziell – B14 - Raumprogramm

Die B14 ist, wie die B4 und die B9, eine Berufsschule mit kaufmännischer Prägung und in allen Berufsbereichen spiegelt sich der Digitalisierungstrend in den Lernfeldern und den Lerninhalten wider. Verstärkter IT-Einsatz und moderne Unterrichtsmedien sind unverzichtbar. Allerdings hat die Digitalisierung an der B14 nicht zur Folge, dass die Schülerzahlen an der Schule rückläufig tendieren. Hier schlägt ein Brancheneffekt durch: Die B14 ist Kompetenzzentrum für Spedition/Logistik und Lager, ein florierender Wirtschaftszweig, der in der Stadt Nürnberg für zunehmende Beschäftigten- und auch Auszubildendenzahlen sorgt. Die B14 benötigt deshalb zukünftig eine gute Ausstattung an integrierten Fachunterrichtsräumen sowie EDV-Räumen.

Raumprogramm B14

Das Raumprogramm der B14 umfasst folgende Funktionsbereiche:

P. 1 Unterrichtsbereich 4.090 m²: ^

P. 2 Arbeitsbereich des pädagogischen Personals 394 m²

P. 3 Verwaltungsbereich 336 m²

P. 4 Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich 809 m²

P. 5 Küchen- und Speisenbereich 361 m²

P. 7 Hallensport 552 m²; Der Sportunterrichtsbedarf der B14 beträgt im Schuljahr 2019/2020 acht Wochenstunden. Deshalb plant die Schule im Falle eines gemeinsamen Schulstandorts die Mitnutzung der Sportstätten der B5.

P. 8 Außenbereich 2.100 m² (Pausenhof und grünes Klassenzimmer)

P. 9.1 Hausmanagementbedarf mind. 155* m² (*die Zahl ist variabel, ein Putzmittelraum pro Etage) P. 9.2 IT-Räume mind. 35* m² (*die Zahl ist variabel, ein IT-Medienräum pro Etage) Insgesamt besteht ein Flächenbedarf in Höhe von 8.832 m² (ohne Konstruktions-, Verkehrs- und technische Funktionsflächen).

Die Regierung von Mittelfranken hat das Bauprogramm für die B14 (siehe Anhang) als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt. Von insgesamt 5.990 m² (ohne Sport) des gesamten Flächenbedarfs sind 212 m² nicht zuwendungsfähig. Die technische Prüfung des Raumtypenbuchs hat ergeben, dass je Berufsbereich für einen Raum (insgesamt vier Räume) Musterraumkonzepte benötigt werden. Dies könnte eine Vergrößerung der benötigen Flächen zur Folge haben.

6. Synergien bei gemeinsamen Standort – SchB – B5 – B14 – Summenraumprogramm

Nicht zuletzt durch die Erfahrungen im BBZ und am bisherigen Standort von B4 und B14 wurde deutlich, dass eine gemeinsame Unterbringung von beruflichen Schulen die Möglichkeit von synergetischen Nutzungen eröffnet. Flächen können dadurch wirtschaftlicher genutzt und damit bereits im Planungsprozess entsprechend reduziert berücksichtigt werden.

Wenn B5 und B14 an einem Standort untergebracht werden, ergeben sich neue Möglichkeiten für die gemeinsame Nutzung ausgewählter Funktionsbereiche. Dies gilt beispielsweise für Mensa, Pausenflächen (Aula und Pausenhof), Sportanlage (Halle und Außensport), Flächen für das Hausmanagement (Dienstzimmer und Werkstatt des Hausmeisters, Hausmeisterlager, Putzmittelräume und –lager, Außenlager für Geräte zur Bewirtschaftung und Pflege des Außenbereichs, Mühlplatz bzw. –raum), IT- Räume (IT-Medienräume, IT-Administrationsraum, evtl. Mesh-Netz-Knoten-Raum und Serverraum) und frei disponible Reserven. In Zahlen sieht dies folgendermaßen aus (Summenraumprogramm): P. 1. Unterrichtsbereich 11.944 m². Hier ergeben sich keine Synergieeffekte/Flächeneinsparungen. Allerdings erlaubt ein gemeinsamer Schulstandort die flexible Nutzung von allgemeinen Unterrichtsräumen je nach aktueller Schüler- und Klassenzahl an den beiden Direktoraten. P. 2 im Summenraumprogramm - Arbeitsbereich des pädagogischen Personals 1.072 m². Hier gibt es keine Synergieeffekte.

P. 3 Verwaltungsbereich 678 m²; Flächeneinsparung – 16 m²

P. 4 Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich 1.135 m²; Synergien im Bereich der Pausenflächen sowie bei den Flächen für das Hausmanagement 437 m² P. 5 Mit einem von B5 und B14 gemeinsam genutzten Küchen- und Speisenbereich von 584,5 m² kann eine Flächeneinsparung von 223,5 m² erreicht werden. P. 7 Bei gemeinsamer Hallensportnutzung (1.371 m2) ergibt sich ein Einsparpotenzial von 489 m². P. 8 Außenbereich 5.138 m² (Pausenhof, Allwetterplatz, grünes Klassenzimmer). Hier gibt es keine Flächeneinsparung. P. 9 Weitere Räume mind. 190 m². Hier kann eine Flächeneinsparung von 190 m² erreicht werden.

Einsparung der Flächen bei der Unterbringung von B5 und B14 an einem Standort (ohne Konstruktions-, Verkehrs- und technische Funktionsfläche):

Direktorate Flächenbedarf gesamt davon Schulhaus davon Außenflä- chen davon Hallensport Davon weitere Flä- chen
Bedarf B5, m² 14.636 10100 3038 1308 190
Bedarf B14, m² 8.832 5990 2100 552 190
Bedarf B5+B14, m² 22.113 15414 5138 1371 190
Einsparung der Fläche durch Synergieeffekte, m² 1.356 677 0 489 190
  1. Beschaffungsform und Haushaltsrelevanz

Trotz dieser möglichen Flächenreduzierungen und im Vergleich zu Grund- und Mittelschulen (Schulsprengel) relativ ungebundenen Verortung in der Stadt hat die innerstädtische Recherche kein geeignetes Grundstück erbracht, das sich im städtischen Eigentum befindet.

Die einzige Anforderung neben der Größe des Grundstücks ist dabei die Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV.

Wie oben bereits dargestellt, handelt es sich bei dem Projekt B5/B14 um eine flächenmäßig große Baumaßnahme. Darüber hinaus stellen die technischen Anforderungen des Fachunterrichts an beruflichen Schulen entsprechend komplexe Anforderungen an die Planung und Ausführung des Projekts.

Nicht zuletzt durch das ohnehin bereits sehr umfangreiche Investitionsprogramm für den Schulbereich befinden sich die Kapazitäten der städtischen Baudienststellen Hochbauamt und WBG/K am Limit.Zur Realisierung des Projektes ist daher sowohl ein geeignetes Grundstück zu finden und zu erwerben sowie ein Planungs- und Baudienstleister zu finden, der dieses Gebäude erstellt und dann an die Stadt übereignet Auf Grund der gegebenen Rahmenbedingungen sollen die erforderlichen Leistungen für die Beschaffung der Berufsschule B5/B14 als Gesamtvergabe ausgeschrieben und gesamthaft an einen Investor vergeben werden. Die Leistungen setzten sich wie folgt zusammen:  Zurverfügungstellung eines geeigneten Grundstücks und die Bereitschaft zur eigentumsrechtlichen Übertragung des Selbigen  Neuerrichtung eines Gebäudes auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück bzw. Umbau/Generalsanierung eines Bestandsgebäudes, ggf. mit Teilneubau nach den Vorgaben der

 Gesamtverantwortliche Übernahme aller Planungs- und Bauleistungen, incl. Genehmigungsplanung, die für die schlüsselfertige und betriebsbereite Realisierung des Projektes B5/B14 notwendig sind  Verlängertes Inbetriebnahme-, Übergabe-, Abnahmemanagement über den Abnahmezeitpunkt hinaus, incl. verlängerter Gewährleistungsfristen  Übernahme der Bauzwischenfinanzierung bis zur Abnahme der Bauleistungen Ob diese Form der Beschaffung sowohl vergabe- als auch zuschussrechtlich, insbes. in welchen Varianten, zulässig ist, wird aktuell mit der Regierung von Mittelfranken abschließend abgeklärt. Die ersten Rückmeldungen haben aber eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit signalisiert.

Der Umfang der erforderlichen Baumaßnahme übertrifft den Schwellenwert für eine europäische Ausschreibung deutlich. Die erforderliche Investitionssumme wird einen großen Betrag im städtischen Haushalt binden. Umso wichtiger erscheint es, dass dafür auch die staatlichen FAG-Zuschüsse generiert werden können.

Bedingung hierfür ist wiederum der notwendige Eigentumserwerb des Gebäudes durch die Stadt.

Insoweit scheidet eine reine Mietvariante aus. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Kauf anzustreben und deshalb auch entsprechend in der Ausschreibung anzugeben.

Die im Vorfeld bereits durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass es durchaus Anbieter mit entsprechenden Grundstücken und der Bereitschaft zur Errichtung eines entsprechenden Schulgebäudes gibt. Deutlich wurde dabei, dass es voraussichtlich Angebote für den Neubau oder Umbau/Generalsanierungsleistungen ggf. mit Teilneubau geben kann.

Die erforderliche Ausschreibung sollte daher beide Optionen zulassen. Mit technischen und rechtlichen Beratern arbeitet eine städtische Projektgruppe unter der Projektleitung von Ref.I-II/ZSGM und H als Teilprojektleitung an der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen. Eine Herausforderung stellt dabei die Vergleichbarkeit der Angebote (Bestand vs. Neubau) dar. Mit einer entsprechend gestalteten Bewertungsmatrix wird diese Vergleichbarkeit aber gewährleistet.

Für die Ausschreibung dieses Projektes ist Voraussetzung, dass im Haushalt die notwendigen Mittel gesichert sind. Sie sind daher für den Haushalt 2021 einzustellen.

Unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat diesem Projekt zustimmt und die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt, müssten die für die Ausschreibung erforderlichen Mittel noch in das Kämmereipaket aufgenommen werden.

Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen wäre aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme für die Sicherstellung des Unterrichts- und Betreuungsbetriebs in den Grundschulen im Nürnberger Westen und Süden die unmittelbare Veröffentlichung der Ausschreibung nach der Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Mittelfranken erforderlich.

Um dies zeitnah gewährleisten zu können, bittet die Verwaltung bereits jetzt um eine beschlussmäßig gefasste Beauftragung durch den Stadtrat.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend

und Kultur" - Anmeldung von Projekten

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Zuschüssse für städtische Projekte im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Mit einem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden durch den Bund Mittel in Höhe von insgesamt 600 Mio. € zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Für eine Tranche von 400 Mio. € wurde durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ein Projektaufruf „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden zwei Projekten an dem Projektaufruf zu beteiligen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beide Projekte haben eine sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

2.BM

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die beiden Projekte

zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ anzumelden.

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Ju-

gend und Kultur“ – Anmeldung von Projekten

Entscheidungsvorlage

  1. Förderrechtliche Rahmenbedingungen

Mit einem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden durch den Bund Mittel in Höhe von insgesamt 600 Mio. € zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt. Gefördert werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Für eine Tranche von 400 Mio. € wurde durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ein Projektaufruf „Sanierung kommunaler Eirichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet (https://www.sport-jugend-kultur.de/news/projektaufruf-2020-zum-programm-sanierung-kommunaler-einrichtungen-in-den-bereichen-sportjugend-u/). Antragsberechtigt und Förderempfänger sind die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 0,5 Mio. € und 3 Mio. € liegen. gefördert werden bis zu 90% der förderfähigen Kosten. Die Mittel stehen in Jahresraten bis 2025 zur Verfügung und sollen im Jahre 2021 vollständig verpflichtet werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sich mit folgenden zwei Projekten an dem Projektaufruf zu beteiligen:

 Ersatzneubau des Clubhauses des Yacht Club Nürnberg am Dutzendteich  Sanierung des Pellerhauses zu einem Haus des Spielens

  1. Ersatzneubau des Clubhauses des Yacht Club Nürnberg am Dutzendteich

2.1 Ausgangslage

Das Clubhaus des Yacht Club Nürnberg (YCN) am Dutzendteich muss aufgrund eines 2012 festgestellten Pilzbefall des Tragwerkes, hervorgerufen durch den wiederkehrenden Ablauf im Winter und Zulauf des Wassers im Frühjahr, abgerissen und neu aufgebaut werden. Untersuchungen des Tragwerks zeigten, dass fast die ganze Konstruktion befallen ist und sofortige Sicherungsmaßnahmen notwendig waren, um das Haus vor dem Einsturz zu bewahren.

Die Räume wurden zwischenzeitlich teilweise oder ganz gesperrt und die äußere Steganlage um das Clubhaus musste ganz abgerissen werden, da die Schäden zu groß waren. Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung nicht möglich und daher ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist.

Nach vielen Wirrungen ist der Verein in der Planung jetzt so weit, dass der Bau im nächsten Jahr starten könnte, wenn die Finanzierung gesichert und die letzten notwendigen Abstimmungen hinsichtlich des Baukörpers mit der Stadt Nürnberg getroffen sind.

2.2 Aufgaben und Angebote des YCN

Der YCN hat ca. 600 Mitglieder (ca. 42% Jugendanteil). Gesegelt wird in den verschiedensten Bootsklassen vom Jüngstenboot, Jugendboote bis zum Kielboot. Damit ist der Yacht Club Nürnberg der größte Segelverein in Nordbayern und der sechstgrößte in Bayern.

Für alle Jüngsten und Jugendgruppen bietet der YCN regelmäßige Wochentrainings an. Ähnlich auch im Erwachsenenbereich, vom Jollensegeln bis zum Kielbootsegeln reicht hier das Angebot. Jeden Montag können zu dem Erwachsenentraining im der Sommersaison auch interessierte Nürnberger den Segelsport in Nürnberg kennen lernen. Wochentörns, Schulung und Ausbildung werden auf dem Kielboot LoneStar in Heiligenhafen durchgeführt.

Für alle, die am Segelsport interessiert sind, werden im Auftrag des Deutschen Seglerverbandes (DSV) ganzjährig Schulungen in den amtlichen Sportbootführerscheinen Binnen und See sowie dem Sportküstenschifferschein und alle Funkzeugnisse, die für den Segelsport notwendig sind in Theorie und Praxis angeboten. Diese Arbeit wurde mehrfach durch den DSV ausgezeichnet.

Die Aktivitäten des YCN gehen aber weit über das einfache Segeln hinaus:

 Ca. 150 Kinder kommen jede Schulwoche zu Sportarbeitsgemeinschaften von der Grundschule über Förderschulen bis zum Gymnasium in den YCN.

 Betreuung von ca. 300 Kindern in der Ferienbetreuung mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg in den gesamten Pfingst-, und Sommerferien.

 Wandertage für alle Nürnberger Schulen sowie Projekttage und P-Seminare

 Der YCN unterstützt das Mirno More Projekt Nürnberg, das größte Jugendsegelprojekt in Europa mit Skippern und Co Skippern. Alle Jugendliche des Projekts werden jedes Jahr kostenfrei ausgebildet.

 Zusammenarbeit mit dem Rolli Treff Franken – Gemeinsame Veranstaltung rund um den Dutzendteich

 Ausbildungszentrum gesamter Lehrgänge für den Bayerischen Seglerverband in C- Trainer Breitensport, C-Trainer Leistungssport, C-Trainer Breitensport Fortbildungen, Schiedsrichter und Wettfahrtleiterlehrgänge.

 Landestrainerlehrgänge für Kadersegeler

 Der YCN hat vor zwei Jahren als einer der ersten Segelclubs in Bayern ein behindertengerechtes Boot für Inklusionssegeln angeschafft.

 Aktuell liegt eine Absichtserklärung des Bayerischen Seglerverbandes (BSV) und dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (BVS) vor, einen Landes-Segelstützpunkt für Menschen mit Handicap einzurichten.

Mit dem Neubau wird nicht nur der Erhalt des Vereins ermöglicht, sondern auch die Aufrechterhaltung einer ganz besonderen Freizeitgestaltung in Nürnberg: Segeln in der Stadt! Diese Besonderheit bieten nur wenige Städte in Deutschland.

2.3 Geplanter Ersatzneubau

Der Ersatzneubau des Clubhauses soll am bisherigen Standort errichtet werden. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt 628 qm, die Gesamtfläche 1.350 qm.

Die Gründung des Gebäudes erfolgt über duktile Bohrpfähle, die die Betonbodenplatte tragen. Diese aufwendige Gründung ist der Geologie des Grundstückes am See geschuldet. Die Höhenlage des Hauses wird durch die vorgegebene Höhenkote des hundertjährigen Hochwassers des großen Dutzendteiches vorgegeben und auf festem Grund gebaut. Die Tragkonstruktion und die Gebäudehülle sollen in Holzfertigbauweise errichtet werden, aus ökologischen Gründen sollen die Dachflächen extensiv begrünt werden. Maßgebend ist für das Gebäude – neben dem nachhaltigen Gebäudekonzept – die Barrierefreiheit des Hauses

und des Geländes. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit durch Wasser und des Fischbachs braucht der Club eine Erweiterung um 3 m gegen Norden für mehr Bewegungsflächen der Inklusion und Feuerwehranfahrtszone.

Das neue Clubhaus soll folgende Räumlichkeiten beinhalten:

 Sporthalle und Gymnastikhalle für Muskelaufbau, Ausdauer und koordinative Übungen.  Werkstatt und Lagerflächen zur Wartung und Reparaturen der 130 clubeigenen Boote, Ausrüstung und Zubehör.  Schulungsräume; im Auftrag des Deutschen Seglerverbandes bildet der YCN alle Sportbootführerscheine Binnen und See sowie Sportküstenschifferscheine mit den zugehörigen Funkscheinen aus.  Arbeitsräume für die hauptamtliche Geschäftsstelle, die Auszubildenden und bis zu drei FSJ´ler  Sanitärräume mit barrierefreien Toiletten  Umkleiden, Duschen

2.4 Finanzierung

Die Gesamtkosten des Neubaus liegen laut Architektenplanung bei ca. 3,5 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass davon ca. 3,4 Mio. € förderfähig sind. Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bezuschusst nach seinen Förderrichtlinien mindestens mit 20%, im Falle der Anerkennung einer „Katastrophe“, die aktuell geprüft wird, mit bis zu 50%.

Darauf basierend ergibt sich eine Einschätzung folgender alternativer Finanzierungspläne:

Gesamtkosten 3.500.000 € förderfähige Kosten 3.400.000 €

  1. 20% BLSV Zuschuss und Bundesmittel: Eigenanteil Verein (10% der Gesamtkosten) 350.000 € BLSV-Zuschuss (20% der förderfähigen Kosten) 680.000 € Bundesprogramm:  Anteil Bund 90% 2.223.000 €  Anteil Stadt 10% 247.000 €

Summe 3.500.000 €

  1. bis zu 50% BLSV Zuschuss und Bundesmittel Eigenanteil Verein (10% der Gesamtkosten) 350.000 € BLSV-Zuschuss:  Bestandsflächen (50% der förderfähigen Kosten) 340.000 €  Erweiterungsflächen (20% der förderfähigen Kosten) 544.000 € Bundesprogramm:  Anteil Bund 90% 2.039.400 €  Anteil Stadt 10% 226.600 €

Summe 3.500.000 €

Die Mittel aus der Bundesförderung entlasten also sowohl den Verein, als auch den städtischen Haushalt deutlich. Ohne die Bundesförderung müsste sich die Stadt Nürnberg entsprechend der Sportförderrichtlinien mit ca. 1,5 Mio. € beteiligen, mit der Bundesförderung höchstens bis zu 247.000 €. Die Finanzierung des städtischen Zuschusses erfolgt aus den vorhandenen Zuschusspauschalen des Sportservice.

  1. Sanierung des Pellerhauses zu einem Haus des Spielens

3.1 Ausgangslage und Konzeption

Das Pellerhaus soll bis 2025 generalsaniert werden. Mit der Etablierung eines Haus des Spielens (HdS) wird dort auf rund 6.000 qm Nutzfläche einem ehemaligen Bibliotheks- und Archivgebäude der späten 1950er Jahre und dem davorliegenden Platz eine neue Wahrnehmung, Würdigung und Nutzung gegeben, die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zugleich einbezieht sowie regionale und überregionale Bedeutung schafft:

 Die Wiederaufbauleistung der Nachkriegszeit bleibt hier in ihrer besonderen Ausprägung einer mit der Weltkriegsruine eines Renaissance-Bürgerhauses verschmelzenden zeitgenössisch modernen Architektur sichtbar und wird in das Nutzungskonzept des HdS integriert: Die Räumlichkeiten der einstigen Bibliothek werden zu Spiel- und Veranstaltungsflächen, zu Büros sowie zu Experimentier- und Lernräumen.

 Die Altstadtfreunde haben mit der Rekonstruktion des Renaissance-Innenhofs einen auch touristisch höchst attraktiven historischen Ort geschaffen, der zusammen mit dem Eingangsfoyer in die Gesamtkonzeption des HdS als großzügige Veranstaltungs-, Verkehrs- und Informationsfläche mit einbezogen wird.

 Die Räumlichkeiten im 3./4. OG des Turm- wie auch des angrenzenden Querbaus werden aufgrund der niedrigen Raumhöhe (ca. 2,30 m) als dringend benötigte Archivbzw. Depotflächen für das Deutsche Spielearchiv Nürnberg und das Spielzeugmuseum genutzt.

 Das Café im Erdgeschoss mit direkter Verbindung zum 1.OG öffnet die Perspektive zum Egidienplatz und bindet mit der geplanten Freifläche den Stadtraum mit ein.

 Mit dem Ausbau des 6.OG zu einem Veranstaltungsraum mit entsprechenden Service- und Andienungsflächen steigt die Attraktivität des Hauses auch jenseits des Kernbereichs Spiel für die unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen - vom Vermietungsgeschäft bis hin zu Konferenzveranstaltungen mit ca. 200 Teilnehmenden.

 Das westlich des Hauses gelegene Areal des sogenannten Schwarzen Pellerhauses und des Peststadels soll für einen Anbau zur Erschließung der neuen Veranstaltungsräume im 6. OG und als von SÖR bewirtschaftete Grünfläche genutzt werden.

 Durch eine beispielhafte digitale Infrastruktur wird das HdS zum „digitalen Leuchtturm“. Hier kann sich die Stadt als Innovationsträgerin hinsichtlich digitaler Transformation positionieren und alle Bürgerinnen und Bürger teilhaben lassen. Sie erhalten, eingebettet in den Kontext des digitalen Spiels, niederschwelligen Zugang zu modernsten Kommunikations- und Medientechnologien.

Mit dem HdS wird ein in Deutschland bislang einzigartiger, innovativer und ausschließlich publikumsorientierter Kulturort entstehen. Das HdS soll ein Ort für die Stadtgesellschaft sein, an dem Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Kultur und Religion spielen, Spielkultur analog und digital aktiv erleben, sich über Spiele austauschen, sich vernetzen, mit Spielen experimentieren, forschen und lernen.

Das HdS ist Kompetenzzentrum, Plattform, Bühne und Vermittlungsraum für alle Facetten der Spielkultur. Spiel(en) verbindet in seiner grundsätzlichen Ausrichtung soziokulturell orientierte Kulturarbeit insbesondere Jugend- und Vereinsinitiativen sowie mit individuellem bürgerschaftlichen Engagement.

Funktionen des Haus des Spielens:

 Ort für nicht zweckgebundenes Spielen und die umfassende Beschäftigung mit dem Kulturgut Spiel, analog und digital

 Kultur- und Veranstaltungshaus

 Labor, Kompetenz- und Vermittlungszentrum

 Historische und zeitgenössische Sehenswürdigkeit/Tourismus

 Formate des internen und externen Spiel- und Veranstaltungsbetriebs (ganztägig, auch am Wochenende)

 Offene und betreute Spielangebote, vor allem auch Bewegungsspiele

 Gruppen- und Kursangebote von Partner*innen insbesondere aus dem Bildungsbereich

 Angebote der Kunst- und Kulturvermittlung

 Vereinsarbeit und organisierte Spiel- und Gaming-und e-sport Initiativen

 Co-Working: Projektarbeit und Werkstattbetrieb für Kulturschaffende und die Kreativszene

 Wissenschaftliche Recherchen und Angebote

 Experimentelle spielbezogene Formate wie Game Theatre, interaktive Installationen oder großformatige Projektionen

 Konferenzen, BarCamps und Conventions

 Analoge und digitale Spielturniere/e-sport

 Spielbezogene und klassische Theater- und Musikformate

 Spiele-Café, Gastronomie

Die Entwicklung des seit 2013 im Pellerhaus ansässigen Deutschen Spielearchivs Nürnberg (DSAN) zu einem Haus des Spielens wurde bereits durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates und des Kulturausschusses abgesichert (zuletzt Beschluss Kulturausschusses vom 11.10.2019). Zudem ist das Projekt gesellschaftlich bereits auf breitester Basis verankert, auch unabhängig vom Erfolg des Bewerbungsprozesses Nürnberg Kulturhauptstadt 2025.

3.2 Finanzierung und mögliche nächste Schritte

Die Gesamtkosten der Sanierung des Pellerhauses zu einem HdS belaufen sich nach einer Kostenschätzung von H auf rund 34,5 Mio. € (Kostengruppe 200 bis 700). Hierbei ergibt sich folgender Zeitplan und Mittelabfluss:

bis 2020: 2% Planung 0,7 Mio. €

2021: 3% Planung 1,0 Mio. €

2022: 13% Planung/Bauausführung 4,5 Mio. €

2023: 32% Bauausführung 11,0 Mio. €

2024: 44% Bauausführung 15,2 Mio. €

2025: 6% Fertigstellung 2,1 Mio. €

34,5 Mio. €

Derzeit werden – neben dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ – folgende Fördermöglichkeiten geprüft:

 Städtebauförderung Das Pellerhaus liegt im Stadterneuerungsgebiet „Nördliche Altstadt“, es besteht die Möglichkeit einer spürbaren Bezuschussung über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“. Vorabstimmungen mit der Regierung von Mittelfranken finden derzeit statt. Ein Zuwendungsantrag kann auf Basis des Objektplans gestellt werden. Die Bewilligung der Zuschüsse steht dabei unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch Bund und Land.

 Denkmalförderung Für das Baudenkmal Pellerhaus kommen in begrenztem Umfang Zuschüsse aus dem Bereich der Denkmalpflege in Frage, beispielsweise aus dem Entschädigungsfonds oder der Bayerischen Landesstiftung. Kontakt zu den Fördergebern besteht bereits, in einem nächsten Schritt sind die denkmalrelevanten Baukosten zu ermitteln.

 KfW-Förderung Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung und Solaranlagen sind über KfW-Förderprogramme zuschussfähig. Die Antragstellung wird vorbereitet.

 Sonstiges In 2021 können unter Umständen weitere investive Sonderförderprogramme wie beispielsweise „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ mit einbezogen werden.

Die insgesamt zu erwartende Zuschusshöhe kann derzeit nur grob geschätzt werden. Konkretere Aussagen sind im Rahmen der jeweiligen Antragstellungen auf Basis weiter fortgeschrittener Planungs- und Kostengrundlagen möglich. Auf die Gesamtmaßnahme bezogen wird derzeit von einer Förderungsquote von ca. 40-43% ausgegangen. Der Antrag beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ leistet einen signifikanten Beitrag zum Erreichen dieser Zuschusserwartung.

Im Rahmen des Bauinvestitionscontrollings kann ein Projekt Freeze voraussichtlich in 2021 erreicht werden. Eine Aufnahme der Sanierungsmaßnahme in den Mittelfristigen Investitionsplan ist danach möglich. Die derzeit notwendigen Planungsmittel sind über die Planungskostenpauschale des Mittelfristigen Investitionsplans abgedeckt.

SpS/062/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat öffentlich Beschluss

Betreff:

Kostenveränderung für den Bau der Surferwelle

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Nach baufachlicher Prüfung ergeben sich aktualisierte Gesamtkosten für das Projekt "Bau der Surferwelle" durch den Verein Nürnberger Dauerwelle e. V.. Die Neuberechnung der förderfähigen Kosten gemäß Sportförderrichtlinien wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des Investitionszuschusses der Stadt aus.

Der Stadtrat nimmt die Kostenerhöhung für den Bau der Surferwelle zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte einzuleiten, diese in das Kämmereipaket mit aufzunehmen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.022.100 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.022.100 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/062/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Budgetansatz von 1,1 Mio. € für Investitionszuschüsse ist für derartige Großprojekte nicht ausgelegt. Die Bezuschussung der Surferwelle ist für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 vorgesehen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity-Aspekte werden im Rahmen der Baumaßnahme und des Betriebskonzeptes berücksichtigt

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SpS/062/2020

Der Stadtrat nimmt die Kostenerhöhung für den Bau der Surferwelle zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte einzuleiten, diese in das Kämmereipaket mit aufzunehmen.

Kostenveränderung für den Bau der Surferwelle

Als Mitte 2019 das Projekt „Bau einer stehenden Welle im Pegnitzgrund“ des Vereins Nürnberger Dauerwelle e. V. in der Sportkommission behandelt wurde, war das Thema dieser Sitzung die grundsätzliche Förderfähigkeit. Hierfür gab es seitens des Vereins eine Vorlage, in der eine Kostenschätzung für das eigentliche Bauwerk (Wellenanlage, Auflagen Umweltamt –Borstenfischpass

Empfehlungsvorschlag vom 24.07.2019: Aufgrund der dargelegten Begründungen und Argumente wird empfohlen, dem Verein Nürnberger Dauerwelle e. V. hinsichtlich des geplanten Baus der Surferwelle eine Ausnahme in den Fördervoraussetzungen zu gestatten, um somit eine Förderung durch den städtischen Investitionszuschuss nach dem aktuell geltenden Fördersatz in Höhe von 45 % zu ermöglichen. Damit kann das innovative und in der Region einmalige Bauprojekt realisiert und das Flusssurfen in Nürnberg ausgeübt werden kann.

Erst nach grundsätzlicher Genehmigung durch den Stadtrat am 24.07.2019 wurde der Prozess eingeleitet, auf Basis einer fachlichen Prüfung, die tatsächlichen Baukosten zu ermitteln:

 Bei der Antragsstellung beim BLSV, gab es eine Vorprüfungen DIN 276-1 und eine Aufschlüsselung der Hauptbaukosten (keine Änderung) und der Baunebenkosten (Bauherrenaufgaben, Rückbaubürgschaft). Dazu sind dann die Finanzierungskosten gekommen.

 Weiterhin wurde die Berücksichtigung der Bodenrisiken notwendig. Ergebnis war, dass nicht alle Felder der Wiese freigegeben werden konnten, so dass eine Kampfmittelsondierung und ein statisches Baugrundgutachten notwendig wurden. Auf dessen Basis wurde ein aufwendigerer Aushub der Baugrube notwendig.

 Die eingereichten Angebote nach der Ausschreibung weichen um ca. € 120.000 von der Ursprungskalkulation nach oben ab.

Alle Veränderungen und Kosten der eher konservativen Kalkulation wurden seitens der Staatsregierung geprüft und folgende förderfähigen Kosten von ihr berechnet:

zwf. Baukosten (KG 300-500) brutto 1.924.885 € + zwf. Nebenkosten (KG 700) 18 % aus KG 300-500 346.479 €

= zuweisungsfähige Kosten brutto 2.271.364 €

Auf Basis des Investitionszuschusses der Stadt (45%) ergibt sich damit eine Fördersumme der Stadt Nürnberg in Höhe von € 1.022.100 (gerundet auf volle 50 Euro).

Der Stadtrat nimmt die Kostenerhöhung für den Bau der Surferwelle zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte einzuleiten, diese in das Kämmereipaket mit aufzunehmen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Errichtung eines Velodroms im Sportpark Langwasser

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Der "Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V." plant seit Jahren in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg den Bau einer neuen wettbewerbstauglichen Radrennbahn im Sportpark Langwasser, mit einem 250 m langen Rundkurs aus Holz in einer geschlossenen Halle (Velodrom). Ein erstes indikatives Angebot im Vergabeverfahren im Jahr 2019 für die Planungs- und Bauleistungen belief sich auf 33 Mio. € netto. Bereits erfolgte Abstimmungen mit den Fach- und Förderstellen des Bundes und des Freistaates Bayern lassen erwarten, dass sich Bund und Land an der Finanzierung eines Velodroms mit signifikanten Fördermitteln beteiligen werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist neben einem städtischen Zuschuss zum Bauvorhaben in Höhe von bis zu 8 Mio. € die Übernahme eines jährlichen Betriebsmittelzuschusses erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 8.000.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 8.000.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Verwaltungsantrag zum MIP 2021-2025 wird erstellt (3,2Mio. € in 2021, 4,8 Mio. € in 2022); Folgekosten (jährlicher Betriebsmittelzuschuss) muss noch diskutiert werden

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Der Stadtrat befürwortet die Errichtung und den Betrieb eines Velodroms im Sportpark Langwasser durch den Verein Sportplatz Nürnberg 1903 e.V. und stellt Fördermittel in Höhe von bis zu 8 Mio. € für die Errichtung sowie einen jährlichen Betriebsmittelzuschuss vorbehaltlich der Haushaltsberatungen in Aussicht.

Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist eine adäquate Förderung des Projekts mit Bundes- und Landesmitteln.

J/101/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Jugendhilfeausschuss 22.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 21.10.2020 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:

Bayerisches Rotes Kreuz - stimmberechtiger Sitz: Frau Anja-Maria Käßer (bisher Frau Brigitte Lischka) wird als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in dieser Funktion in den Jugendhilfeausschuss berufen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/101/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sitzverteilung entspricht den städt. Gender-Vorgaben

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/101/2020

Frau Anja-Maria Käßer übernimmt den stellvertretenden stimmberechtigten Sitz des Bayerischen Roten Kreuzes im Jugendhilfeausschuss (bisher Frau Brigitte Lischka).

Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ÖÖ 88

hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 21.10.2020

Haushaltsjahr 2020

  1. 365300 "Kindertageseinrichtungen freie Träger"

47.564 € bei IA P365620A210Z "Gersweilerstr. 1 - Eigenanteil" Kostenart 69946800 "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche"

Deckung:

47.564 € aus 365300 Kst. Z365300011 "Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freie Träger" Kostenart 63115000 "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"

Datum: 15.09.2020

  1. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"

114.000 € bei IA E5410082310U "Erneuerung LSA 334 Kontumazgarten: Straßenbau" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

Deckung:

114.000 € aus IA P5414200000U "Bau von öffentlichen Radwege" Kostenart 69926501 "Tiefbaumaßnahmen Straßen und Plätze (SÖR)"

Datum: 18.09.2020

Ref.V/080/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Beratungsangebote für zugewanderte Menschen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020

Anlagen: Antrag SPD_Beratungsangebote für zugewanderte Menschen vom 07.07.2020 Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte 2014 bis 2022 Sachverhalt Beratungsangebote für zugewanderte Menschen des Sozialreferats_KfI 15.10.2020.docx

Bericht:

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Die Aufgabe der verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte wird fast ausschließlich von Trägern der Wohlfahrtsverbände bereits seit sehr vielen Jahren übernommen.

Die Finanzierung und Zielgruppen der Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen. Für die Träger der Beratungsangebote besteht eine hohe Komplexität in der Abstimmung unter den Beteiligten und der Fördersystematik. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit (vgl. Ziffer 1) zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. In der Gestaltung der Integrationsarbeit in Nürnberg sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen bestehen zahlreiche Netzwerke und Gremien auf der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene.

Mit dem Bericht (er wird nachgereicht) informiert die Verwaltung über die aktuelle Lage der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in der Stadt Nürnberg, insbesondere über die aktuelle Sachlage der Flüchtlings- und Integrationsberatung.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsanmeldungen 2021 sind bei Stk bekannt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Relevanz ist zielgruppenoriert benannt, beschrieben und berücksichtigt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Empfehlungsvorschlag:

 Die Kommission für Integration empfiehlt, dass die Stadtverwaltung weiterhin die koordinierende Funktion im Rahmen der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen bei der Stadt Nürnberg aktiv wahrnimmt.  Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg, die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) beim Freistaat Bayern einzufordern.  Die Kommission für Integration hält fest, dass die Betreuung der Unterkünfte eine staatliche Aufgabe ist. Dessen ungeachtet wird die Bereitschaft der Stadt Nürnberg (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen), die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiterhin ergänzend finanziell zu unterstützen, begrüßt.  Für eine bedarfsgerechte Integrationsarbeit ist eine fundierte Datenlage unentbehrlich. Die Kommission für Integration empfiehlt, das Unterkunftsmonitoring weiterhin fortzusetzen und hierbei auch die staatlichen Unterkünfte einzubeziehen. Die aktiv beteiligten Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den staatlichen Unterkünften sollen hierfür weiterhin eine sogenannte Monitoringpauschale erhalten.  Die Kommission für Integration empfiehlt, die Flüchtlings- und Integrationsberatung in den Unterkünften mit besonderem Bedarf (LGBTQI* und Frauen-Schutz) belegungsunabhängig sicherzustellen.

Der Stadtrat folgt der Empfehlung der Integrationskommission vom 15.10.2020.

SPD

spd@stadt.nuernberg.de Ul, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

-----------------vu

Nürnberg, 7. Juli 2020 Antragstellerin: Liberova

Beratungsangebote für zugewanderte Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Beratung von zugewanderten Menschen in Nürnberg, ob Schutzsuchende oder aus anderen Gründen Einwandernde, stellt für den Integrationsprozess und für das Gesamtintegrationsprogramm der Stadt Nürnberg einen wichtigen Grundstein da. Leider ist die zugehörige Finanzierung seitens des Landes Bayern, vor allem im Bereich der Geflüchteten, schon bei der Einrichtung entsprechender Unterkünfte ein Thema gewesen. Vor kurzem konnte man der Presse entnehmen, dass es bei einem großen Wohlfahrtsverband Überlegungen gibt, wegen finanzieller Engpässe aus der Beratungstätigkeit auszusteigen.

Diese Entwicklung ist sehr besorgniserregend. In Anbetracht dieser Situation stellt die SPD- Stadtratsfraktion deshalb folgenden

Antrag:

zur Behandlung im zuständigen Ausschuss:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Migrationsberatung, die Beratung für Geflüchtete und den Jugendmigrationsdienst.

  2. Die Verwaltung entwickelt in der Zusammenarbeit mit den Trägern der so genannten Flüchtlingsberatung ein Konzept, wie das Beratungsangebot ggf. in einer veränderten Form aufrechterhalten werden kann.

  3. Die Stadt Nürnberg setzt sich über den Bayerischen Städtetag dafür ein, dass die Finanzierung der Beratung seitens des Landes verbessert wird und das Konzept der Eigenbeteiligung der Träger grundsätzlich hinterfragt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender Stadträtin

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.10.2020

Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren 2014 bis 2020

sowie die strategische Planung bis 2022

Die Zuwanderung der letzten Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Über die Angebote und Aktivitäten des Referats für Jugend, Familie und Soziales in der Integrationsarbeit, Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen wurde im Sozialausschuss vom 10.10.2019 berichtet.

Der Geschäftsbereich ist durch rechtliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeiten intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst. Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern. Dieser betreibt dazu in Nürnberg staatliche Gemeinschaftsunterkünfte. Darüber hinaus ist auch die Stadt Nürnberg seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag der Regierung von Mittelfranken in der Unterbringung Geflüchteter tätig.

Die Unterbringung von Asylsuchenden, die Akquise bzw. der Rückbau städtischer Gemeinschaftsunterkünfte (GU) liegt im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt. Für die Anmietung der dezentralen Unterkünfte erfolgt die Kostenerstattung nach Art. 8 des Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern trägt die notwendigen Kosten für diese Unterkünfte unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.1 Hierzu gehört auch die Vermeidung von Leerstand. Die Anmietung und Verlängerung von Mietverträgen erfolgt daher in Abstimmung mit der Regierung Mittelfranken. Das Sozialamt versucht unter diesen Bedingungen, besondere Bedarfe zu berücksichtigen und die Abschätzung von zukünftig notwendigen Kapazitäten vorzunehmen.

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung und zukünftige strategische Planung hinsichtlich der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. Auf die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte wird in dieser Vorlage nicht eingegangen.

1. Entwicklungen in den Jahren 2014 bis 2016: Aufbau

In den Jahren 2014 bis 2017 war ein hoher Zuzug von Geflüchteten zu bewältigen. Es wurden eine ausreichende Anzahl an Unterkünften und mit Hilfe der freien Wohlfahrtspflege auch die notwendige Sozialbetreuung und -beratung eingerichtet. Die Stadt bediente sich bei der Akquise der Unterkünfte sogenannter Beherbergungsverträge, d.h. den Betreibern wurde vertraglich eine Gebühr pro Person und Nacht zugesichert. Allein mit dieser Herangehensweise konnte eine schnelle und ausreichende Akquise von Gemeinschaftsunterkünften erreicht werden.

1 Vgl. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.

Die Verträge für die Unterkünfte wurden in den Jahren 2014 bis 2016 geschlossen, wobei Laufzeiten von zwei bis acht Jahren mit den Betreibern vereinbart wurden. Die Vertragslaufzeiten beginnen in der Regel erst mit der Fertigstellung und Nutzungsaufnahme der Unterkünfte.

Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2014 2015 2016
Anzahl GU 14 81 193
Anzahl Plätze (zum Jahresende) 500 2.396 7.975

Tabelle 1: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2014 - 2016; Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

2. Entwicklungen in den Jahren 2017 bis 2019: Rückbau

Die Zahl der Geflüchteten ist seit November 2016 rückläufig, es fanden kaum weitere Zuzüge statt. Daher sinkt die Zahl der in städtischen GU in Nürnberg untergebrachten Personen kontinuierlich. Die rückläufigen Zahlen der Bewohner/innen sind unter anderem auf Auszüge in privaten Wohnraum und Geflüchtete, die in ihr Heimatland zurückkehren, zurückzuführen.

Im Zuge der Entwicklungen und Gegebenheiten werden seit 2017 die Platzzahlen und die Zahl der Gemeinschaftsunterkünfte zurückgefahren. Hierbei wurden fast alle Unterkünfte, bei denen die Laufzeit endete, tatsächlich aufgegeben. Die betroffenen Bewohner/innen finden privaten Wohnraum (wenn berechtigt) oder werden entsprechend in andere Unterkünfte verlegt. Bei den Umverlegungen wurde und wird, so weit möglich, versucht, auch soziale Kriterien zu berücksichtigen, so dass z.B. Kinder weiterhin wohnortnah in die Kita gehen können. Dies gelingt jedoch aus organisatorischen Gründen nicht immer.

Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 2018 2019
Anzahl GU 160 117 51
Anzahl Plätze (zum Jahresende) 7.605 7.321 5.300

Tabelle 2: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 - 2019; Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung

Vor einer Kündigung bzw. Schließung einer Unterkunft wird stets geprüft, ob diese für eine andere Nutzung verwendet werden kann. So konnten bspw. ehemalige Gemeinschaftsunterkünfte in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe umgewandelt werden oder für die Projekte „Boardinghouse“ oder „Übergangswohnen“2 eingesetzt werden.

3. Unterstützungsmaßnahmen für auszugsberechtige Personen

Nach Abschluss des Asylverfahrens sind anerkannte bzw. bleibeberechtigte Geflüchtete berechtigt und auch verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum zu ziehen. Viele Auszugsberechtigte konnten jedoch bislang keinen geeigneten Wohnraum finden. Die Zahl der auszugsberechtigten Bewohner/innen in städtischen Unterkünften ist aktuell rückläufig. Lag Anfang 2018 das Verhältnis Asylbewerber zu Auszugsberechtigten 40 Prozent zu 60 Prozent, lag die Quote zum 31.12.2019 bei 51 Prozent Asylbewerber zu 49 Prozent Auszugsberechtigten.3

2 s. auch u.a. Sozialausschuss 05.12.2019 (TOP 2). 3 Stand Januar 2020, Sozialamt der Stadt Nürnberg.

Die Betroffenen werden, gemäß der Vorgabe des Freistaats Bayern4, regelmäßig zum Auszug aufgefordert. Dabei wird mit Hilfe der Sozialberatung und -betreuung versucht, sie in reguläre Wohnungen zu vermitteln. Hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass im Einzelfall geprüft werden kann, ob eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Wohnsitzzuweisung in Betracht kommt, wenn in einem anderen als dem zugewiesenen Ort Wohnraum gefunden wurde.5 Auszugsberechtigte Personen können sich jedoch nur wohnungssuchend für eine geförderte Wohnung vormerken lassen, wenn sie über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Die Anzahl an Vormerkungen des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ steigt seit dem Jahr 2016 an. Die Anzahl an Vermittlungen steigt ebenfalls, jedoch nicht im gleichen Umfang.

Vormerkungen Vermittlungen Vermittlungserfolg in %
2017 2018 +/- 2017 2018 +/- 2017 2018 +/-
1.412 1.580 +168 98 163 +65 6,9 10,3 +3,4

Quelle: Wohnungsbericht 2018

Weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Sozialamt) bestehen darin, gezielt Betreiber von geeigneten GU und anderen geeigneten Gebäuden anzusprechen und für die Projekte „Übergangswohnen“ und „Boardinghouse“ zu gewinnen. Mit Hilfe dieser Projekte soll den Geflüchteten die Integration im privatrechtlichen Wohnungsmarkt erleichtert werden.

Seit 2017 mietet das Sozialamt Wohnungen an und vermietet diese an anerkannte Geflüchtete unter: Aktuell sind 82 Wohnungen angemietet. Bisher konnten dadurch 263 Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften in Übergangswohnungen einziehen – davon sind 29 wieder ausgezogen und haben den Sprung in privatrechtliche Mietverhältnisse geschafft. Ein Boardinghouse vermietet Zimmer mit Bad an Geflüchtete mit Arbeit oder in Ausbildung – dort leben aktuell 35 Personen.

Solange sie keinen geeigneten Wohnraum finden, werden die anerkannten bzw. bleibeberechtigten Geflüchteten vom Freistaat Bayern in der Anschlussunterbringung geduldet6, vor allem um Notsituationen zu vermeiden. Auch bei Schließung einer Unterkunft werden ihnen, vorausgesetzt, es kann keine privatrechtliche Unterkunft gefunden werden, entsprechend Plätze in einer anderen Unterkunft zugewiesen.

4. Derzeitige Belegung städtischer Unterkünfte

Insgesamt sind derzeit in den 41 städtischen Gemeinschaftsunterkünften bei einer Gesamtkapazität von 4.501 Plätzen mit Stand September 2.152 Personen untergebracht. Hieraus ergibt sich eine Auslastung von rund 47,8 %. Dies Auslastung variiert jedoch nach Unterkunftsstandard teils erheblich. Im Einzelnen stellt sich die Auslastung nach Kategorien wie folgt dar:

4 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020. 5 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020. 6 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.

Auslastung pro Unterkunftskategorie (einfach, mittel, gehobenen) (Stand Mitte Sept. 2020)
Kapazität: Belegung: Quote in %:
Auslastung gesamt: 4.501 2.152 47,8
Auslastung "einfach": 2.195 652 29,7
Auslastung "mittel": 726 371 51,1
Auslastung "gehoben": 1.580 1.129 71,5
Auslastung einfach u. mittel 2.921 1.023 35,0

gehobene Ausstattung: eigenes Bad und eigene Küche

mittlere Ausstattung: eigenes Bad oder eigene Küche

einfache Ausstattung: Gemeinschaftsbad und -küche

Während Unterkünfte mit Gemeinschaftsstandard insgesamt geringer ausgelastet sind, sind Einheiten mit eigener Küche und/oder Bad höher ausgelastet. Im Rahmen des Belegungsmanagements wird versucht, die Unterkünfte mit gehobener Ausstattung gezielt höher auszulasten als Unterkünfte der mittleren und einfachen Kategorie.

5. Strategische Planung für den Zeitraum 2020 bis 2022

Seit 2020 kann verstärkt ein qualitativer und strategischer Rückbau erfolgen, wenngleich dieser seit Ende März 2020 unter den besonderen Rahmenbedingungen der COVID 19-Pandemie steht.

Für die weitere strategische Planung sind die vorhandenen Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften, deren Ausstattung bzw. räumliche Gegebenheiten und parallel dazu die Prognose der Bewohnerentwicklung zu berücksichtigen. Insbesondere die COVID-19 Pandemie zeigt, wie wichtig die Berücksichtigung der Unterbringungsform ist. Daneben müssen auch Sonderbedarfe und mögliche Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, welche wieder zu steigenden Bewohnerzahlen führen können. Zusätzlich sollte eine Notfallkapazität bzw. Reserve vorgehalten werden.

Eine exakte, auf die je einzelne Unterkunft bezogene Planung bzw. genaue Prognose ist aus Sicht der Verwaltung derzeit (noch) nicht sinnvoll möglich. Neben den genannten Punkten erschweren folgende Aspekte eine exakte Planung:

 Der Rückgang der Bewohner/innen sowie der Rückbau der Unterkünfte erfolgt nicht linear.  Es können jederzeit Zuzüge bzw. Zuweisungen in nennenswerter Höhe stattfinden (Notfallkapazität ist unabdingbar).  Es ist eine Steigerung der Sonderbedarfe zu erwarten und damit einhergehend ein Bedarf an Einzelbelegungen.

 Vertragsverlängerungen in räumlich geeigneten Unterkünften sind von der Mitwirkung des Eigentümers/Betreibers abhängig.  Jede Vertragsänderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) als Kostenträger.

Die Verwaltung plant den Rückbau der Gemeinschaftsunterkünfte daher anhand eines strategischen Handlungsrahmens auf Grundlage der Bewohnerprognose. Sämtliche Vertragsanpassungen bedürfen zudem (wie dargestellt) der Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) im Einzelfall.

Bewohnerprognose

Neben den bereits aufgezeigten bedarfsrelevanten Kriterien sind bei der Planung die Auszüge der auszugsberechtigten Bewohner/innen zu berücksichtigen. Diese können nicht linear betrachtet werden und unterliegen starken Schwankungen, so dass die Bewohnerentwicklung schwer einschätzbar ist. Die bisherigen durchschnittlichen Auszüge waren vergleichsweise hoch, da die Projekte Übergangswohnen und Boardinghouse angelaufen sind und einige Wohnungen zweckgebunden vergeben wurden. Aktuell wird prognostisch zum Jahresbeginn 2021 von einer Bewohnerzahl von rund 2.000 Personen ausgegangen. In den Monaten Januar bis Juni 2020 konnten im Durchschnitt monatlich ca. 30 Personen aus den städtischen Unterkünften ausziehen. Dies entspricht in etwa den Vorjahreswerten.

Berücksichtigung von Anforderungen aufgrund der Covid 19-Pandemie

Im Rahmen der Bedarfsplanung sind derzeit auch besondere Anforderungen aufgrund der COVID 19-Pandemie zu berücksichtigen. Auf Anraten des Gesundheitsamtes wurden die Bewohner/innen zweier Unterkünfte vorzeitig verlegt, damit zwei leere Objekte als Quarantäneunterkunft zur Verfügung stehen. Auch wurde und wird versucht, in Unterkünften mit Gemeinschaftsstandard Quarantänebereiche vorzuhalten, die die Durchführung einer häuslichen Quarantäne ermöglichen. Um Infektionseinträge zu vermeiden wird derzeit auf Umverlegungen über das zwingend erforderliche Maß hinaus verzichtet.

Ein wichtiges Instrument ist in diesem Zusammenhang das Belegungsmanagement. Wie bereits unter Ziffer 4 dargestellt wird versucht, die Unterkünfte mit gehobener Ausstattung gezielt höher auszulasten als Unterkünfte der mittleren und einfachen Kategorie.

Berücksichtigung von Sonderbedarfen

In der strategischen Bedarfsplanung der Unterkünfte sind den Standards des Freistaates Bayern entsprechend auch bestehende und zukünftige Sonderbedarfe der Bewohner/innen zu berücksichtigen. Diese führen zur Notwendigkeit von bestimmten räumlichen Bedingungen (z.B. Einzelzimmer, eigenes Bad) und ergeben rechnerische „Leerstände“, da Zimmer nicht voll belegt werden können.

Häufige Gründe für Sonderbedarfe (nicht vollständig):

 Sonderbedarfe aus gesundheitlichen Gründen: Es gibt Bewohner/innen, die aus gesundheitlichen Gründen (bspw. körperliche Einschränkungen, Ansteckungsgefahr) attestierte7, bestätigte Bedarfe an Einzelzimmern und/oder eigener Küche und Bad haben. Es handelt sich hierbei um ca. 110 Personen, teilweise mit Familien. Unterkünfte mit den entsprechenden räumlichen Gegebenheiten werden daher nach Möglichkeit nicht rückgebaut. In vielen Unterkünften sind keine Einzelzimmer vorhanden, daher werden Einheiten für 2 bzw. 3 Personen durch Einzelpersonen belegt.  Psychische Erkrankungen: Auch attestierte psychische Erkrankungen können zu einem Sonderbedarf im Wohnraum führen. Nach dem Kurzbericht zum Unterkunftsmonitoring 1/20198 wird die Zahl der psychischen Erkrankungen weiter steigen.  Arbeitssituation: Es wird auch versucht, Bewohner/innen in ihrer Erwerbstätigkeit und/oder Ausbildung zu unterstützen. Viele erwerbstätige Bewohner/innen arbeiten im Schichtdienst. Um die Erholungsphasen (insbesondere bei Nachtarbeit) zu ermöglichen, werden diese maximal zu zweit pro Zimmer zugewiesen. Auch Ausbildungen und/oder wichtige Schulphasen (z.B. Abschlussjahrgang) werden – wenn möglich - in der Belegung berücksichtigt. Durch entsprechende verringerte Belegung werden bspw. Rückzugsmöglichkeiten für Lern- und Prüfungsphasen ermöglicht.  Familien ab fünf Personen: Die Unterkunftsbelegung stellt sich insbesondere auch für Familien ab fünf Personen schwierig dar. Zur Jahresmitte 2020 leben in den Unterkünften ca. 130 Familien, die aus fünf Personen und mehr bestehen9. Diese Familien haben es – unabhängig vom Status – sehr schwer, eigenen Wohnraum zu finden. Rechnerische Leerkapazitäten entstehen daher auch, da Familien je nach Alter und Geschlecht der Kinder, mehrere Zimmer zugewiesen bekommen, jedoch die offizielle Kapazität eines Zimmers nicht voll belegt wird.

Strategischer Handlungsrahmen für die Verwaltung

In den kommenden Jahren werden entsprechend der Bewohnerentwicklung auch weiterhin Unterkünfte bzw. Kapazitäten reduziert. Dies wird durch einen qualitativen Rückbau umgesetzt, welcher insbesondere die Belegungsdichte und Unterkunftsart berücksichtigen soll. Damit auch ein größeres Ausbruchsgeschehen in der Pandemie möglichst vermieden wird10, können in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken bis auf Weiteres Verträge von Unterkünften, bei denen die Bewohner/innen über je eigene Küche und/oder Bad verfügen, verlängert werden und müssen nicht mehr zwangsläufig mit Ablauf der Vertragslaufzeit aufgegeben werden. Dies soll soweit wie möglich und sinnvoll genutzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Rückbau anhand folgender Kriterien erfolgen, solange sich die benannten Gegebenheiten (u.a. COVID-19, Gesundheitsbedarfe der Bewohner/innen, insgesamt rückläufige Bewohnerzahlen etc.) nicht maßgeblich ändern:

7 Gesundheitliche Sonderbedarfe werden durch das Gesundheitsamt attestiert. 8 Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); Regiestelle für Flucht und Integration; veröffentlicht im Sozialausschuss vom 10.10.2019. 9 Stand Dezember 2019: 77 Familien mit fünf Personen, 47 Familien mit 6 Personen, 19 Familien mit 7 Personen, 9 Familien mit 8 Personen, 2 Familien mit 9 Personen, 2 Familien mit 10 Personen und eine Familie mit 11 Personen. Quelle: Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt der Stadt Nürnberg 10 Vgl. Ziffer 2.4. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020G.

 Unterkünfte mit gehobener Ausstattung, d.h. mit je eigener Küche und Bad, werden unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken in der Regel verlängert.  Unterkünfte mit einfachem Standard können nach Ablauf der Vertragslaufzeiten aufgegeben werden, sofern gewährleistet ist, dass die Belegungsdichte in den verbleibenden Unterkünften mit einfachem Standard ein vertretbares Maß nicht überschreitet (Richtwert: Belegungsauslastung möglichst unter 50 Prozent).  Für Sonderunterkünfte wird die Situation im Einzelfall beurteilt.  Im Belegungsmanagement gilt der Grundsatz, dass die Auslastung nach Standard differenziert werden soll. Unterkünfte mit gehobener Ausstattung sollen dabei am höchsten ausgelastet werden. Bei Gemeinschaftsunterkünften mit einfachem Standard ist eine unterdurchschnittliche Auslastung anzustreben.  Die Planungen der Schließungen oder Verlängerungen von Unterkünften erfolgen soweit wie möglich im Voraus.

Entsprechend dieser Grundsätze hat die Stadt im laufenden Jahr bereits einige Unterkünfte, deren Erhalt in qualitativer Hinsicht und zur Berücksichtigung von Sonderbedarfen sinnvoll ist, über deren ursprüngliches Vertragsende hinaus verlängert.

Analog zum Abbau von Plätzen und der Abmietung von Unterkünften werden auch die Kapazitäten bzw. Personalressourcen der Sozialbetreuung in den Unterkünften angepasst und in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, die die Betreuung in den Unterkünften übernehmen, gesteuert.

Eine Vertragsverlängerung über das Jahr 2020 hinaus wurden bereits für die beiden Unterkünfte für die Sonderbedarfe LGBTQI*, ebenso wie für zwei weitere Unterkünfte mit eigenem Bad und Küche beantragt und durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Auch die Frauenschutzunterkunft und die Frauenunterkunft können weitergeführt werden. Eine Genehmigung liegt auch hier bereits vor.

Kommission für Integration 15.10.2020 ÖÖ 99

Bericht „Beratungsangebote für zugewanderte Menschen“ aus dem Referat für Ju-

gend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg

Anlass

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in der Stadt Nürnberg. Im Folgenden wird auch auf aktuelle Gegebenheiten und den Antrag „Beratungsangebote für zugewanderte Menschen“ der SPD-Fraktion Nürnberg vom 07. Juli 2020 eingegangen.

1. Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in Nürnberg

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Die verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden fast ausschließlich von Trägern der Wohlfahrtspflege angeboten, zum Teil bereits seit sehr vielen Jahren.

Die Finanzierung und Zielgruppen der speziell für Zugewanderte eingerichteten Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen, tragen unterschiedliche Bezeichnungen und sind dezentral verortet. Für die Träger der Beratungsangebote besteht eine hohe Komplexität in der Abstimmung unter den Beteiligten und der Fördersystematik.

Zuwendungsgeber Beratungsdienst Zielgruppe
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Migrationsberatung für erwachsene Zuwande- rer (MBE)1 Erwachsene Zuwanderer (Spätaussiedler und Ausländer) über 27 Jahre mit einem dauerhaf- ten Aufenthalt, „prioritär“ Neuzugewanderte in- nerhalb der ersten drei Aufenthaltsjahre
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Jugendmigrations- dienste2 Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollen- dung des 27. Lebensjahres (sowie deren El- tern) unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Freistaat Bayern (verwaltungsrechtliche Umsetzung durch die Regierung von Mittel- franken) soziale Beratung, Be- treuung und Integra- tion von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integ- rationsrichtlinie – BIR)3 u.a. - BIR 2.2.: Zentrale Anlaufstelle Migration – Beratung Management und Ausstattung - BIR 2.1.: Flüchtlings- und Integrationsbera- tung (vgl. Ziffer 4) - BIR 2.4. Integrationslotsen (ehemals Ehren- amtskoordination im Kontext Flucht und In- tegration) 4

Tabelle 1: Förderungen der Migrations- und Integrationsberatung durch Bund und Land; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wird in Nürnberg durch verschie

dene Träger der freien Wohlfahrtspflege und weitere Organisationen, u.a. die Arbeiterwohl-

fahrt, den Caritasverband, das Bayerische Rotes Kreuz, die Stadtmission und den Bund der

Vertriebenen durchgeführt. Die Förderung der MBE erfolgt durch das Bundesamt für Migra-

tion und Flüchtlinge (BAMF). Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27

1 Mehr Informationen und Kontaktdaten sind u.a. unter INTEGREAT zu finden: https://integreat.app/nuernberg/de/anlaufstellen/migrationsberatungsstellen-erwachsene-ab-27-jahren/. Die Förderrichtlinie ist hier zu finden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_20012010_GZ221008214.htm 2 Mehr Informationen und Kontaktdaten sind auf INTEGREAT zu finden unter https://integreat.app/nuernberg/de/anlaufstellen/jugendmigrationsberatung/. 3 Mehr Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 4 Mehr Informationen auf der Internetseite der Stadt Nürnberg „Nürnberg engagiert“: https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/integration.html

Jahren bestehen die Jugendmigrationsdienste (JMD), welche in Nürnberg durch die Arbeiter-

wohlfahrt, die Caritas und die Stadtmission umgesetzt werden.

Für Zugewanderte und Menschen mit Migrationsgeschichte ist es oftmals eine Herausforderung, das passende Beratungsangebot zu finden. Alle Akteure sind sich einig, dass Beratung einen wesentlichen Bestandteil der Willkommenskultur und eine erhebliche Unterstützung im Integrationsprozess darstellt. Gemeinsam wurde und wird daher die Beratung im Rahmen der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM-Beratung)5 personell und ideell unterstützt. Die ZAM-Beratung dient als Lotsenfunktion für alle Ratsuchenden. Für langfristige, komplexe sozialpädagogische Beratung wird begleitend (bspw. durch Unterstützung bei der Terminvereinbarung) auf bestehende Regelstrukturen verwiesen. Den Ratsuchenden steht außerdem je nach Lebenslage und Anliegen eine Vielzahl von Regeldiensten und –angeboten zur Verfügung.

2. Vernetzung und fachlicher Austausch

In der Gestaltung der Integrationsarbeit in Nürnberg sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen, bestehen zahlreiche Netzwerke und Gremien auf der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene. Dadurch werden Schnittstellen und Netzwerke zwischen der Stadtverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtlichen und den verschiedenen Dienststellen und Tochtergesellschaften geschaffen, der direkte Austausch und Informationsfluss gefördert sowie eine effektive und effiziente Teilhabe der Akteure gewährleistet. Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Sitzungen trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei.

Beispielsweise wurden in der Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung gemeinsam Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“6 beschlossen. Damit einhergehend wurde auch der Prozess zur Abstimmung eines gemeinsamen Beratungssettings begonnen.

3. Förderstruktur der MBE und JMD

Die durch den Bund finanzierten Beratungsleistungen für zugewanderte Menschen werden zentral vergeben. Die Beantragung der Fördermittel des Bundes (MBE und JMD) erfolgt direkt über die (Landes-)Verbände der Träger der Wohlfahrtspflege. Eine koordinierende Rolle der Kommunen oder anderer Akteure vor Ort ist nicht vorgesehen, die örtliche Ebene ist bei der Verteilung der Ressourcen außen vor. Dem Grunde nach haben somit weder die Stadt Nürnberg noch die beteiligten Verbände und Beratungsstellen untereinander über die Ausstattung und Verteilung der Beratungs- und Personalstellen Kenntnis. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit (vgl. Ziffer 1) zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. Für Nürnberg besteht hier eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und zur gegenseitigen Information. Dennoch ist das Verfahren aus Sicht der Stadt zu hinterfragen, da nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien eine Ressourcenzuteilung auf die jeweilige Gebietskörperschaft erfolgt, und zudem eine Abstimmung der Beratungsangebote nur auf freiwilliger Basis möglich ist.

4. Förderstruktur der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB)

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurde die Integrationsförderung auf Landesebene auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Auf dieser Basis hat der Frei-

5 Mehr Informationen auf der Internetseite der ZAM-Beratung unter: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html sowie in der Kommission für Integration am 21.03.2019 und am 02.07.2020. 6 Die Eckpunkte wurden in der Kommission für Integration am 10.10.2019 vorgestellt und sind im Ratsinformationssystem zu finden.

staat Bayern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht sowie zusätzlich auch für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) etabliert.7

Bis 2017 bestand die sogenannte Asylsozialberatung und die landesgeförderte Migrationsberatung. Die Förderung der Sozialberatung in staatlichen Unterkünften für Asylsuchende beruhte dabei auf einem Modell aus den 90er Jahren, welches eine Beantragung durch die Landesverbände der Wohlfahrtspflege beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) vorsah. Auch hier war keine Koordinations- oder Steuerungsfunktion der örtlichen Ebene vorgesehen.

Mit der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) wurde die Organisation der Beratung sowie die Förderungsstruktur reformiert und an das bayerische Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration (StMI) übertragen. Die BIR enthält mehrere Fördermöglichkeiten wie bspw. Ziffer 2.2. der BIR die besonderen Maßnahmen und Ziffer 2.4 der BIR die hauptamtlichen Integrationslotsen. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) wird gemäß Ziffer 2.1 der BIR durch das StMI gefördert. Die verwaltungsrechtliche Umsetzung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Ziel ist die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Unterstützung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Die BIR vom 16. November 2017 hat eine Gültigkeit bis 31. Dezember 2020. Die Beratungsund Integrationsrichtlinie wird für die weiteren drei Haushaltsjahre (2021 bis 2023) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert (BIR II)8. Um die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren einfließen zu lassen und die Akteure zu beteiligen, wurden durch das StMI zwei Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Landkreistages sowie der Landeswohlfahrtsverbände eingerichtet. Die Stadt Nürnberg war als eine der Vertretungen des bayerischen Städtetags Teil der Arbeitsgruppe. Im Rahmen der Arbeitsgruppen wurden eine Vielzahl von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der BIR eingebracht. Anschließend wurde der Richtlinienentwurf aufgrund des Infektionsschutzes ausschließlich schriftlich in Umlauf gegeben. Aufgrund der Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen wurden auf Landesebene weitere Gespräche zwischen dem StMI und der Wohlfahrtspflege geführt und der Entwurf und die Förderstruktur weiterentwickelt. Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie („BIR II“) für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 soll am 07.10.2020 veröffentlicht werden. Bei der förderrechtlichen Umsetzung und der Stellenverteilung auf die Gebietskörperschaften sind jedoch noch Fragen offen.

Die BIR beinhaltet die Möglichkeit einer koordinierenden Funktion der Kommune, welche offensiv wahrgenommen wird. Zur Vorbereitung, Steuerung und Abstimmung und zum fachlichen Austausch wurde in Nürnberg u.a. die Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung (STG FIB) eingerichtet.

4.1. Stellenkontingent

Die Förderstruktur der FIB sieht ein Stellenkontingent pro Gebietskörperschaft in Bayern vor, welches sich aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters ergibt. Die zur Verfügung stehenden FIB-Stellen werden in der Gebietskörperschaft Nürnberg für folgende Angebote eingesetzt:

 Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Unterkünften,  Sozialbetreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Dependancen,  unterkunftsunabhängige Beratung (bspw. das Integrationszentrum First Steps für Flüchtlinge der Johanniter oder die offene Beratung für Flüchtlinge des BRK Nürnberg) und

7 vgl. Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR vom 16. November 2017 unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 8 Die Veröffentlichung der BIR für 2021 bis 2023 ist laut StMI für den 07.10.2020 geplant. Bislang liegt nur der Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut StMI und LAGÖF nicht wesentlich verändert wurde.

 das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ). Dieses überregionale Beratungsangebot der Rummelsberger Diakonie besteht seit 1980 und bietet u.a. psychotherapeutische Behandlungen, psychologische Beratung von Flüchtlingen mit psychischen Störungen, traumaspezifische Behandlung und kollegiale Beratung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus der Arbeit mit Flüchtlingen.

Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt mittels einer Zuständigkeitsvereinbarung, welche pro Haushaltsjahr zwischen allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft abgestimmt wird und von allen unterschrieben werden muss. Die Beantragung der FIB bei der Wohlfahrtspflege erfolgt durch die (Landes-)Verbände. Gemeinsam wurden in den letzten Jahren jährlich alle zur Verfügung stehenden Ressourcen abgerufen, ggfs. abzgl. einer geringen Rundungsdifferenz aufgrund unterschiedlicher Wochenarbeitsstunden der Mitarbeitenden (vgl. Ziffer 4.2).

BIR BIR II 2021 – 2023
Haushaltsjahr 2018 2019 (inkl. „Pool-Ver- fahren“)9 2020 unter Vorbehalt/ Stand 01.10.2020
Stellenkontingent im Freistaat Bayern 620 VZÄ 620 VZÄ 620 VZÄ 573 VZÄ (Reduzierung zuguns- ten einer höheren Finanzierung pro VZÄ)
Stellenkontingent für die Gebietskörper- schaft Nürnberg 36,68 VZÄ 42,22 VZÄ 42,11 bzw. 44,22 VZÄ10 Das Stellenkontingent ist derzeit noch unbekannt, da die Umset- zung der Stellenreduzierung noch nicht erfolgt ist.

Tabelle 2: Stellenkontingent der Flüchtlings- und Integrationsberatung gemäß Beratungs-und Integrationsrichtlinie (BIR) in Nürnberg; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung; VZÄ = Vollzeitäquivalente

Die BIR II für die Jahre 2021 bis 2023 sieht eine Erhöhung der Förderung von Personal- und Sachkosten gegenüber der BIR 2017 bis 2020 vor.11 Das zur Verfügung stehende Budget der BIR bzw. FIB auf Landesebene ist jedoch nicht erhöht worden, sodass ab 2021 rechnerisch eine Kürzung der zur Verfügung stehenden Personalstellen im Vergleich zu 2020 umgesetzt werden muss. Derzeit ist jedoch unklar, wie die Kürzung bezogen auf die einzelnen Gebietskörperschaften umgesetzt wird.

Neben der aktuellen Ungewissheit, stellt die Berechnung und Zuteilung des Stellenkontingents auf die Gebietskörperschaften auf Grundlage des Ausländerzentralregisters stellt aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich keine geeignete Bezugsgröße dar, da das AZR nur die mit Erstwohnsitz dauerhaft in der Kommune gemeldeten Personen erfasst. Nürnberg ist aber Standort für überregional bedeutsamer Dienste und Einrichtungen (bspw. Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Dependancen sowie die Trauma-Fachstelle für Nordbayern), die zum einen besonders intensive Bedarfe über die statistischen Bewohnerzahlen hinaus generieren und deren Nutzerinnen und Nutzer nicht vollständig im AZR erfasst werden. Diese Bedarfe sind ebenfalls aus dem Kontingent zu decken.

Aufgrund der ehemaligen Förderstruktur (vgl. Ziffer 4) werden Stellenanteile in den überregionalen Angeboten, den staatlichen Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin zwischen den Trägern der Sozialberatung und der Regierung von Mittelfranken festlegt. Die übrigen Stellenanteile aus dem für Nürnberg zur Verfügung stehenden Kontingent werden für

9 Das Stellenkontingent wurde in den letzten Jahren teilweise auch auf aktuelle Gegebenheiten angepasst. Beispielsweise wurde im Haushaltsjahr 2020 ein sogenanntes „Pool-Verfahren“ eingesetzt, welches Gebietskörperschaften mit höherem Bedarf ermöglichte, weitere Stellen zu beantragen, die in anderen Gebietskörperschaften nicht abgerufen wurden. 10 Im Sommer 2020 erfolgte der Umzug der Erstaufnahme aus dem Landkreis Roth nach Nürnberg. Hierbei wurde auch die Umverteilung der entsprechenden Stellenanteile (2,11 VZÄ) zugesichert. Diese sollen entsprechend bereits 2020 berücksichtigt werden. 11 Die BIR II soll am 07.10.2020 veröffentlicht werden. Bislang liegt nur ein Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut Aussage des StMI nicht wesentlich verändert wurde.

unterkunftsübergreifende Angebote (bspw. ZAM-Beratung12, Integrationszentren) und für die Sozialdienste in den städtischen Unterkünften eingesetzt. Die zur Verfügung stehenden staatlich finanzierten Stellen waren jedoch für Nürnberg aus Sicht der Stadt angesichts der Zahl der zu betreuenden Bewohner und Unterkünften sowie der Sonderbedarfe derzeit nicht ausreichend. Die darüber hinaus notwendigen Stellen, insbesondere in städtischen Unterkünften, wurden daher in den Jahren 2018 bis 2020 auf Grundlage einer Leistungsvergütung mit den jeweiligen Trägern vollständig in Form einer freiwilligen Leistung durch die Stadt Nürnberg finanziert.

Für die Anschlussunterbringung in städtischen Unterkünften wurde zwischen den Trägern und der Stadt ein fachlicher Betreuungsschlüssel von 1:130 vereinbart.13 In den städtischen Unterkünften wird aufgrund der sinkenden Bewohnerzahlen ein qualitativer und quantitativer Rückbau vorgenommen (vgl. Anlage), jedoch muss auch weiterhin eine Reserve bzw. Notfallkapazität, nicht zuletzt aufgrund der politischen Lage an der europäischen Außengrenze, berücksichtigt werden. Ergänzend kommt hinzu, dass die fachliche Arbeit der Sozialdienste im Laufe der Zeit komplexer und zeitintensiver wird, da viele sekundäre Unterstützungsbedarfe erst nach Entstehen einer Vertrauensbasis kommuniziert werden.14

4.2. Finanzierungsstruktur der FIB

Die maximale Förderung pro Vollzeitäquivalent in der FIB ab dem Jahr 2021 beträgt 51.656,25 Euro. Dies setzt sich aus dem Festbetrag für Personalausgaben (47.434,67 €), der pauschalen Förderung der Sachkosten (1.000 €), der Förderung der Kinderbetreuung und Assistenzkräfte (761,76 €) und der Pauschale für Verwaltungs- und Koordinationskräfte (bis zu 5% der Zuwendung) zusammen. Die Förderung ist gegenüber der bisherigen Förderung durch die BIR 2017 bis 2020 in der Gesamtbetrachtung gestiegen.

Problematisch ist die Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der FIB aus Sicht der Träger dennoch weiterhin. Im Rahmen der Förderung entsteht ein Delta zwischen den tatsächlichen Kosten und der Zuwendung. Das hat u.a. folgende Gründe:

 Die Förderung umfasst lediglich einen Anteil der zuwendungsfähigen Personalkosten (bislang 80%, jetzt 73%).  Die zuwendungsfähigen Personalkosten werden maximal begrenzt durch einen sogenannten Personalhöchstkostensatz. Dieser wird mittels der Personaldurchschnittskosten des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes auf Landesebene (TVÖD-L) ermittelt, welcher die realen Personalkosten gemäß den verschiedenen Tarifverträgen der Wohlfahrtspflege auf kommunaler Ebene (bspw. TVÖD-K) nicht abbildet.  Die Personalkosten werden mit 40,1 Wochenstunden berechnet, während alle beteiligten Akteure (gemäß den gültigen Tarifverträgen) i.d.R. 38,5 oder 39 Wochenstunden pro Vollzeitäquivalent einsetzen.  Es wurden bislang keinerlei Sachkosten gefördert. Ab 2021 werden pauschal maximal 1.000 Euro Sachkosten gefördert.  Zuwendungsfähige Drittmittel werden in der Förderungsberechnung berücksichtigt.

4.3. Finanzielle Unterstützung der FIB durch die Stadt Nürnberg

Um die Finanzierung der FIB zu unterstützen und den fachlichen Betreuungsschlüssel in den städtischen Unterkünften sicherzustellen, hat die Stadt Nürnberg ab Inbetriebnahme der ersten städtischen Unterkunft im April 2014 die Sozialberatung und -betreuung mitfinanziert.15

12 vgl. Internetseite zur ZAM-Beratung unter https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html sowie TOP 1 Kommission für Integration 10.10.2019 und TOP 2 Kommission für Integration 02.07.2020 13 vgl. Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften (TOP 1 Kommission für Integration 10.10.2019) 14 vgl. TOP 1 Kommission für Integration: Bericht zum Unterkunftsmonitoring 1-2019 15 vgl. Sozialausschuss 20.12.2018: Organisatorische Weiterentwicklung und neues Finanzierungsmodell für die Migrations- und Flüchtlingsberatung im Jahr 2019

Dies stand jedoch stets unter dem Vorbehalt, dass es sich aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich um eine staatliche Aufgabe handelt, deren Finanzierung durch den Freistaat Bayern zu sichern ist. Die Stadt Nürnberg sah sich allerdings aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen in der Verantwortung, eine Sozialbetreuung zu ermöglichen und hier ausnahmsweise auch finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Die finanzielle Unterstützung wurde bei veränderten Gegebenheiten weiterentwickelt und die Höhe dynamisiert angepasst.

Derzeit (Haushaltsjahr 2020) leistet die Stadt Nürnberg folgende finanzielle Unterstützung:

 Die Träger der FIB in städtischen Unterkünften erhalten jährlich 13.580 Euro Integrationsund Sachkostenpauschale pro Vollzeitäquivalent.  Die FIB in staatlichen Unterkünften erhalten jährlich 600 bzw. 1.200 Euro Monitoringpauschale (in Relation zur Bewohneranzahl).  Die Finanzierung der über das Stellenkontingent hinaus notwendigen Stellen in städtischen Unterkünften wird durch eine Leistungsvergütung in Höhe von 67.900 Euro pro Vollzeitäquivalent finanziert.

5. Aktuelle Sachlage

Dass die Förderung nicht auskömmlich ist, wird seit Beginn der Förderung durch die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung als auch die Kommunen sowie deren Spitzenverbände auf Landesebene kommuniziert. Die Stadt Nürnberg greift diese grundlegende Kritik am Förderverfahren im jährlichen Verwendungsnachweis auf. Außerdem war die Regiestelle für Flucht und Integration im Referat für Jugend, Familie und Soziales Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Entwicklung von BIR II (vgl. Ziffer 4). Auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Richtlinienentwurf BIR II wurde die Finanzierung als nicht auskömmlich beschrieben und Lösungsvorschläge eingereicht. Die stetige Vernetzung zum bayerischen Städtetag und der direkte Austausch mit anderen Kommunen ist dabei selbstverständlich.

Auch die Planungssicherheit für die Träger sowie deren Mitarbeitende war bislang aufgrund der jährliche Zuwendungen (d.h. oftmals auch jährlich befristete Arbeitsverträge) stark eingeschränkt. Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) für die Jahre 2021 bis 202316 sieht die Möglichkeit für eine dreijährige Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken vor. Die tatsächliche Umsetzung dieser Möglichkeit wäre sehr hilfreich für die weitere Planungssicherheit aller beteiligten Akteure und der betroffenen Mitarbeitenden.

Die Stadt Nürnberg hat gegenüber den Trägern der FIB erklärt, dass auch 2021 weiterhin finanzielle Unterstützung für die FIB im Rahmen der Integrations- und Sachkostenpauschale und der Monitoringpauschale (vgl. Ziffer 4.3) beabsichtigt ist (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen). Über die endgültige Höhe kann derzeit keine Auskunft gegeben werden, da das Stellenkontingent für die Gebietskörperschaft derzeit noch nicht bekannt ist. Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGÖF) erwartet von den Landeswohlfahrtsverbänden bis Mitte Oktober Rückmeldung zur Stellenplanung 2021. Anschließend kann je nach Ergebnis festgestellt werden, dass das zur Verfügung stehende Stellenkontingent ausreichend ist oder nicht.

Dank der freiwilligen Zusammenarbeit aller Akteure und des gemeinsamen fachlichen Ziels gelingt es in Nürnberg eine vielseitige Beratungslandschaft zu gestalten. Die Komplexität des Sachverhalts und der verschiedenen Förderstrukturen sowie der Vielzahl der Akteure und Angebote bedarf jedoch einer Koordination, welche die Stadt aktiv wahrnimmt. Im Jahr 2020 fanden daher bereits am 11.02.2020 und am 21.07.2020 Sitzungen der STG FIB (vgl. Ziffer 2) statt. Am 05.10.2020 findet eine weitere Sitzung zur Abstimmung des weiteren Vorgehens statt. Hierbei werden durch die Stadt Nürnberg Entwürfe für den gemeinsamen Austausch eingebracht und über die aktuelle Sachlage informiert. Aktuelle Informationen zur Sitzung

16 Die Veröffentlichung der BIR für 2021 bis 2023 ist laut StMI für den 07.10.2020 geplant. Bislang liegt nur der Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut StMI und LAGÖF nicht wesentlich verändert wurde.

und weitere Informationen folgen in der mündlichen Berichterstattung in der Kommission für Integration am 15.10.2020.

  1. Vorschläge zur Empfehlung:

 Die Kommission für Integration empfiehlt, dass die Stadtverwaltung weiterhin die koordinierende Funktion im Rahmen der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen bei der Stadt Nürnberg aktiv wahrnimmt.  Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg, die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) beim Freistaat Bayern einzufordern.  Die Kommission für Integration hält fest, dass die Betreuung der Unterkünfte eine staatliche Aufgabe ist. Dessen ungeachtet wird die Bereitschaft der Stadt Nürnberg (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen), die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiterhin ergänzend finanziell zu unterstützen, begrüßt.  Für eine bedarfsgerechte Integrationsarbeit ist eine fundierte Datenlage unentbehrlich. Die Kommission für Integration empfiehlt, das Unterkunftsmonitoring weiterhin fortzusetzen und hierbei auch die staatlichen Unterkünfte einzubeziehen. Die aktiv beteiligten Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den staatlichen Unterkünften sollen hierfür weiterhin eine sogenannte Monitoringpauschale erhalten.  Die Kommission für Integration empfiehlt, die Flüchtlings- und Integrationsberatung in den Unterkünften mit besonderem Bedarf (LGBTQI* und Frauen-Schutz) belegungsunabhängig sicherzustellen.

Anlage:

Bericht über die Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte seit 2014 sowie strategische Planung bis 2022 (Sozialausschuss 08.10.2020)

LA/115/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Außenbestuhlungsflächen für die Gastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen

Grundstücken während der Corona-Pandemie

hier:

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020

Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) vom 07.09.2020

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020 Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Über die Verlängerung der Corona-bedingten Maßnahmen für die Gastronomie bezügich Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken wird berichtet.

Ferner wird Beschlussfassung zu einer temporären Ausnahme zu dem in Nürnberg geltenden Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken (vgl. Stadtrat vom 23.01.2008) und zu Corona-bedingten Sonderregelungen bei den Sondernutzungsgebühren vorgeschlagen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 300.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 300.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

Ref. VI

Stk

Gutachtenvorschlag (RWA am 14.10.2020):

Der Ausschuss begutachtet die vorgeschlagene

Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.

verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021;

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dies zu beschließen und nimmt den Bericht der Verwaltung im Übrigen zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag (StR am 21.10.2020):

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020 wird beschlossen:

Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor-richtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.

Sondernutzungsgebühren-verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021.

Freie

Demokraten

FDP

M

ÜmitSormaz • Rathausplatz 2 ■ 90403 Nürnberg Herrn OBE '.BÜROi lISTER] Oberbürgermeister

SEP. 2020

Marcus König 07. Rathausplatz 2 , iRrne 90403 Nürnberg w 7 i i-0R. j • " ,7 y'ter- ‘\/r soon ,0’'

Antrag: Nürnberg braucht ein Winterkonzept für die Gastronomie

Nürnberg, den 07. Sept 2020

Die Stadt Nürnberg hat Gastronomen in den vergangenen Monaten bereits

Zeichen: ÜS-PM

durch verschiedene Maßnahmen darin unterstützt, die durch die COVID-19

Ümit Sormaz Mitglied des Stadtrates der Pandemie entstandenen Umsatzeinbrüche auf ein Minimum zu reduzieren.

Während wir in diesen Tagen die letzten Sommertage genießen, wächst in

fdp@uemit-sormaz.de www.uemit-sormaz.de vielen Gastronomen die Sorge, wie sich die Umsetzung der Freie Demokraten FDP Hygienemaßnahmen in den Wintermonaten darstellen kann, wenn die Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Außenplätze jahreszeitbedingt wegfallen.

Die derzeit gültigen Abstandregeln reduzieren das Platzangebot in

T: 0911-1325250 M: 0177-2502513

Innenräumen auf 30-50% der bisherigen Sitzplätze, was ein wirtschaftliches

Arbeiten nur schwer möglich macht.

Nürnberg braucht bereits jetzt ein Winterkonzept fürs Gastgewebe!

Aus diesem Grund stelle ich folgenden Antrag:

  1. Bereits genehmigte Sondernutzungsflächen für Außenbestuhlung werden über den 15. November hinaus, bis zum 15. März 2021 verlängert. Hierfür werden weiterhin keine Sondernutzungsgebühren berechnet.

  2. Es ist zu prüfen, ob diese Verlängerung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand durch die Unternehmer erfolgen kann oder ob diese beim Liegenschaftsamt entsprechend angezeigt werden muss.

  3. Das Verbot von Heizpilzen und anderen Heizungen, wird zeitlich befristet und Pandemie-bedingt bis zum 15. März 2021 ausgesetzt.

Freie

Demokraten

FDP

  1. Überdachungen für Außenbereiche werden ebenfalls zeitlich befristet bis 15. März 2021 zugelassen, Genehmigungen unkompliziert und ohne Gebühr erteilt.

Außenbestuhlungsflächen für die Gastronomie im öffentlichen Raum und auf städti-

schen Grundstücken während der Corona-Pandemie

Entscheidungsvorlage

Ausgangslage

Die für die Gastronomie in den Wintermonaten geltenden infektionsschutzrechtlichen Einschränkungen werden durch die zuständigen Bayerischen Staatsministerien geregelt. Der Umfang der Einschränkungen und Auflagen ist vom Infektionsgeschehen abhängig.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zusammen hat mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein umfassendes Hygienekonzept für die Gastronomie veröffentlicht, welches ständig im Hinblick auf die aktuelle Situation und die geltenden Rahmenbedingungen aktualisiert wird.

Auch wenn die Innenräume der Gaststätten inzwischen wieder öffnen durften, so sind deshalb definierte Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, die bei gleicher Anzahl an Gästen zu einem größeren Flächenbedarf führen. Zentraler Bestandteil ist dabei das Einhalten der Abstandsregel von 1,5m zwischen Personen, um eine direkte Exposition gegenüber Tröpfchen und Aerosolen minimieren und damit eine Übertragung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern.

Außengastronomie ist eine vergleichsweise einfache Möglichkeit, um seitens der Gastronomie die notwendigen Auflagen zum Infektionsschutz einhalten zu können.

Um insbesondere die aufgrund der Geltung des Abstandsgebots entfallenen Gastplätze zu kompensieren, hat die Stadt Nürnberg seit Mai eine zeitweise Erweiterung bestehender oder die Schaffung neuer Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken ermöglicht. Dies erfolgte schnell und in einem unbürokratischen Verfahren. Dabei erfolgte eine Fokussierung auf sicherheitsrelevante Belange. So müssen Rettungswege frei bleiben, und auf Gehwegen muss weiterhin so viel Fläche verbleiben, dass ein Passieren mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator gefahrlos an der Außenbestuhlung möglich ist.

Um Betriebe der Nacht- und Szenegastronomie, insbesondere Bars, Clubs und Diskotheken, zu unterstützen - alle hatten zu Beginn der Corona-Pandemie zunächst ein Betriebsverbot, das für viele Betriebe weiter gilt -, wurde die Einrichtung temporärer Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten ermöglicht und zwar auch entfernt von den Lokalen. In einer innerstädtischen Arbeitsgruppe wurden in Kooperation mit dem Kreisverband Nürnberg des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Bayern geeignete städtische Flächen identifiziert. Die Anträge wurden dann ebenfalls in einem verkürzten Verfahren bearbeitet. Auf diese Weise entstanden an mehreren Stellen im Stadtgebiet temporäre Außenbestuhlungsflächen oder Biergärten, z.B. im Burggraben, auf dem Kornmarkt oder im „Gärtla“ an der Beuthener Straße.

Insgesamt wurden in knapp 300 Fällen zusätzliche oder erweiterte Außenbestuhlungsflächen genehmigt, davon in 95 Fällen auf Parkplätzen, einschließlich sog. Parklets (vgl. RWA vom 16.09.2020).

Die Nutzung sämtlicher Corona-bedingt genehmigter erweiterter oder zusätzlicher Außenbestuhlungsflächen und Biergärten war zunächst befristet bis 15.11.2020. Dieser Termin entspricht dem Ende der Außenbestuhlungssaison, wie sie üblicherweise in den Genehmigungsbescheiden des Liegenschaftsamts festgesetzt ist.

Im Übrigen wurden die Sondernutzungsgebühren für Außenbestuhlungsflächen für das gesamte Jahr 2020 um 100 % reduziert.

Herbst / Winter 2020/21

Erweiterte bzw. zusätzliche Außenbestuhlungsflächen

Auch über den Herbst und Winter soll den Gastronomiebetrieben ermöglicht werden, auf den zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen zu bewirten. Daher sollen die Corona-bedingten zusätzlichen oder erweiterten Außenbestuhlungsflächen auch über den 15.11.2020 ermöglicht werden und zwar bis 30.04.2021, sofern dies nicht im Einzelfall mit den städtischen Märkten (insbesondere Christkindlesmarkt) oder anderen Sondernutzungen (z.B. weihnachtliche Sondernutzungen im Umfeld des Christkindlesmarktes und in der Altstadt) kollidiert oder verkehrliche Belange, insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, entgegen steht. Daneben ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass sonstige betrieblich oder baurechtlich Vorschriften eingehalten und erforderliche Genehmigungen eingeholt werden.

Eine Antragstellung für die Verlängerung ist nicht erforderlich. Die Verwaltung wird die Gastronomiebetriebe mit Außenbestuhlungsflächen anschreiben und über die Verlängerung informieren.

Heizungsvorrichtungen wie Heizstrahler, -pilze etc.

Gerade in den Wintermonaten ist eine Nutzung der Außenbestuhlungsflächen nur eingeschränkt möglich, sofern nicht flankierende Maßnahmen zum Witterungs- und Kälteschutz getroffen werden könne. Allerdings ist in Nürnberg die Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken gemäß Ziffer 2 der „Richtlinie des Stadtrats für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und Ziffer 2 der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“ (vgl. Stadtratsbeschluss vom 23.01.2008; Gutachten des RWA vom 16.01.2008) untersagt.

Heizpilze sind im Hinblick auf den Klimaschutz und den CO -Ausstoß kritisch zu sehen, da deren Betreib mit einem unverhältnismäßig hohen Energieaufwand verbunden ist. Angesichts der SARS-CoV-2 Pandemie erscheint es aber im Sinne des vorbeugenden Infektionsschutzes verhältnismäßig, temporär Maßnahmen zu ermöglichen, die eine Verlagerung von Freizeitaktivitäten von geschlossenen Räumen ins Freie unterstützen.

Ausnahmsweise soll es der Gastronomie deshalb gestattet werden, eine Beheizung von Außenbestuhlungsflächen mittels elektrischer Heizungsvorrichtungen zu ermöglichen. Das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom wird dabei aus ökologischen Gründen dringend empfohlen. Andere Lösungen erscheinen aus Gründen des Infektionsschutzes weder mit vertretbarem Aufwand umsetzbar noch sinnvoll zu sein. So müssten etwa Decken unter Gesichtspunkten des Infektionsschutzes nach jeder Benutzung durch einen Gast desinfiziert bzw. gereinigt werden.

Aus Gründen des Brandschutzes bleiben gasbetriebene Heizungsvorrichtungen weiterhin verboten.

Es wird daher vorgeschlagen, das am 16.02.2008 vom RWA begutachtete und am 23.01.2008 vom Stadtrat beschlossene Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, -pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken bis zum 30.04.2021 außer Kraft zu setzen, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Selbstverständlich sind dabei alle sonstigen mit dem Betrieb dieser Heizungsvorrichtungen verbundenen Anforderungen und Vorgaben, insbesondere des Brandschutzes und der Verkehrssicherung (z.B. auch barrierefrei überquerbare Leitungsführungen), einzuhalten - dies obliegt dem jeweiligen Gastronomiebetrieb.

Nach vorgenannter Beschlussfassung durch den Stadtrat wird die Verwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die in den Sondernutzungsgenehmigungen enthaltene Auflage zum Verbot von Heizungsvorrichtungen temporär aufgehoben wird, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Daher bedarf es keiner Antragstellung zur Verwendung elektrisch betriebener Heizungsvorrichtungen auf Außenbestuhlungsflächen.

Überdachungen, Zelte, Einhausungen etc. auf Außenbestuhlungsflächen

Mobile, temporäre Sonnenschirme auf Außenbestuhlungsflächen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner weiteren Genehmigung, soweit sie die Außenbestuhlungsfläche nicht überragen.

Mit einer dauerhaften Verankerung im Boden werden sie jedoch zu baulichen Anlagen und damit im Einzelfall baugenehmigungspflichtig. In der Regel ist auch über mobile, temporäre Sonnenschirme hinausgehender Sonnen- und Wetterschutz baugenehmigungspflichtig. Auf städtischen Flächen wird eine Baugenehmigung regelmäßig nicht erteilt werden, da der Nutzungszweck des öffentlichen Raumes mit privaten Bauwerken unvereinbar ist.

Eine Einhausung mit Seitenwänden scheidet auch aus folgenden Gründen aus: Der Vorteil bei der Nutzung der Außenbestuhlungsflächen auch in den Wintermonaten ist gerade, dass das Infektionsrisiko unter freiem Himmel geringer ist. Werden die Außenbestuhlungsflächen nun aber mit Dach und Seitenwänden eingehaust (z.B. durch Zeltaufbauten oder Windwände), so geht genau dieser Effekt verloren. Bei reinen Überdachungen muss im Einzelfall geprüft werden, ob noch eine ausreichende Luftzirkulation gewährleistet ist. Die bereits bestehenden Möglichkeiten, Markisen bzw. Schirme zu nutzen, bieten schon jetzt ausreichend Schutz vor vorübergehenden Niederschlägen, gewährleisten dabei aber auch eine ausreichende Durchlüftung. Nur bei Aufrechterhaltung der entsprechenden Luftzirkulation bleiben der Charakter der Außenbestuhlungsfläche als Außengastronomie erhalten und das Infektionsrisiko ausreichend reduziert.

Sondernutzungsgebühren / Entgelte für Außenbestuhlungsflächen

Um der Gastronomie die Schaffung von Außenbestuhlungsflächen zu ermöglichen und in der Corona-Krise zu unterstützen, wurden für das gesamte Jahr 2020 keine Sondernutzungsgebühren bzw. privatrechtlichen Entgelte für Außenbestuhlung berechnet. Diese Gebührenbefreiung soll über das Jahr 2020 hinausgelten und zwar bis einschließlich 30.06.2021. Es wird daher vorgeschlagen, Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für Sondernutzungsgebührenverzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021 fortgelten zu lassen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Masterplan Gewerbeflächen / Umsetzung des Aktivitätenplans

hier: Kriterien für die Veräußerung städtischer Gewerbeflächen und Ansiedlungskriterien

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Städtische Gewerbeflächen sind für die Umsetzung der gewerbeflächenpolitischen Ziele sowie für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Branchen- und Unternehmensbestands in Nürnberg von entscheidender Bedeutung. Entsprechend muss die Veräußerung vorhandener städtischer Gewerbeflächen von Kriterien geleitet sein, die diejenigen Unternehmen begünstigen, die auf eine Stärkung der wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der Stadt Nürnberg einzahlen. Die Vorlage stellt die entsprechenden Kriterien zum Beschluss vor. Von diesen Kriterien lösst sich die Stadt Nürnberg auch bei der Ansiedlung von Unternehmen in Nürnberg im Allgemeinen sowie bei der Neuschaffung von Gewerbeflächen leiten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Kriterien zur Vergabe städt. Gewerbeflächen werden keine Personengruppen aufgrund v. Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion od. anderer personenbezogener Merkmale bevorzugt od. benachteiligt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Gutachtenvorschlag (RWA am 14.10.2020):

Der Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, die in der Entscheidungsvorlage vorgestellten Kriterien jeder Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen zugrunde zu legen. Die Kriterien sind dabei einzelfallbezogen zu priorisieren und zu gewichten.

Von diesen Kriterien lässt sich die Stadt Nürnberg auch bei der Ansiedlung von Unternehmen in Nürnberg im Allgemeinen sowie bei der Neuschaffung von Gewerbeflächen leiten.

Beschlussvorschlag (StR am 21.10.2020):

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit, beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, die vorgestellten Kriterien jeder Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen zugrunde zu legen. Die Kriterien sind dabei einzelfallbezogen zu priorisieren und zu gewichten.

Von diesen Kriterien lässt sich die Stadt Nürnberg auch bei der Ansiedlung von Unternehmen in Nürnberg im Allgemeinen sowie bei der Neuschaffung von Gewerbeflächen leiten.

20_ho1004b

Masterplan Gewerbeflächen / Umsetzung des Aktivitätenplans

hier: Kriterien für die Veräußerung städtischer Gewerbeflächen und Ansiedlungs-

kriterien

Entscheidungsvorlage:

Grundlagen

Aufgrund der starken wirtschaftlichen Stellung Nürnbergs und der hervorragenden Rahmenbedingungen, die Nürnberg für Unternehmen bietet, übersteigt die Nachfrage nach Gewerbeflächen das verfügbare Angebot bei Weitem. Die wenigen verfügbaren privaten Flächen werden aufgrund dessen häufig zu sehr hohen Preisen angeboten. Daher richtet sich das Augenmerk vieler Unternehmen, die auf der Suche nach Gewerbeflächen sind, auf die stadteigenen Flächen.

Dabei sind die stadteigenen Gewerbeflächen für die Umsetzung der wirtschafts- und gewerbeflächenpolitischen Ziele der Stadt Nürnberg von besonderer Bedeutung. Denn bei der Veräußerung städtischer Flächen können u.a. bestimmte Nutzungen vertraglich festgeschrieben werden. Die Steuerungsmöglichkeiten sind damit größer als im Wege der Bauleitplanung. Sofern es sich bei stadteigenen Gewerbeflächen um Schlüsselgrundstücke mit gebietsprägender Wirkung handelt, kann durch die gezielte Ansiedlung eines Unternehmens Einfluss auf die weitere Entwicklung eines gesamten Gewerbegebiets genommen werden.

In langjähriger Praxis haben sich Kriterien für die Veräußerung städtischer Gewerbeflächen herausgebildet, die als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Diese Kriterien sind nicht starr und stellen auch keine formal zu handhabende Entscheidungsmatrix dar. Denn Flexibilität ist erforderlich, um im konkreten Einzelfall den Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens gerecht zu werden.

Aus Gründen der Transparenz werden die vorgenannten Kriterien dargestellt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung oder Gewichtung dar. Vielmehr werden die Kriterien im Rahmen einer Gesamtbewertung anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls prorisiert, gewichtet und zueinander in Bezug gesetzt.

Von diesen Kriterien lässt sich die Stadt Nürnberg auch bei der Ansiedlung von Unternehmen in Nürnberg im Allgemeinen sowie bei der Neuschaffung von Gewerbeflächen leiten.

Kriterien

  1. Arbeitsplatzdichte

Ein hinreichendes und adäquates Angebot an Arbeitsplätzen zählt zu den wesentlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen und attraktiven Wirtschafts- und Lebensstandort. Die Förderung des Auf- und Ausbaus von Arbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Nürnberg ist daher ein wichtiges kommunales Anliegen.

Angesichts der Endlichkeit der Flächen, auf denen sich Unternehmen ansiedeln und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können, ist eine hohe Arbeitsplatzdichte je Flächeneinheit von großer Bedeutung für die Arbeitsplatzbereitstellung. Die Stadt Nürnberg unterstützt daher arbeitsplatzintensive Unternehmen, die zu einem breiten Beschäftigungsangebot in Nürnberg beitragen, indem diesen Unternehmen - bei Erfüllung weiterer Kriterien - eine Ansiedlung auf städtischen Gewerbeflächen ermöglicht wird.

Bei der Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen wird der Aufbau von Arbeitsplätzen berücksichtigt. Als Richtwert gilt ein/-e sozialversicherungspflichtige/-r Mitarbeiter/-in je 100 m² Grundstücksfläche bei produzierendem Gewerbe oder Handwerk; bei sonstigem Gewerbe werden je 30 m² Grundstücksfläche angestrebt.

  1. Innovationsgrad des Unternehmens

Nürnbergs Wirtschaftsstruktur zeichnet sich durch einen hohen Innovationsgrad der ansässigen Unternehmen aus. Heute arbeiten in Nürnberg rund 70 % der im verarbeitenden Gewerbe Beschäftigten in wissensintensiven Branchen. Die Schwerpunkte der Nürnberger Wirtschaftsstruktur liegen in zukunftsweisenden Branchen wie dem IKT-Sektor, dem Bereich Automotive, in der Medizintechnik oder im Energiesektor.

Innovationszyklen werden immer kürzer, disruptive Technologien sind Treiber der industriellen Entwicklung. Für den Wirtschaftsstandort Nürnberg ist es von großer Bedeutung, an diesen Entwicklungen aktiv teilzuhaben. Nur so kann die wirtschaftliche Stärke Nürnbergs langfristig gesichert werden. Innovative Unternehmen stellen zudem einen wichtigen Pull-Faktor für die Ansiedlung weiterer Unternehmen mit einem hohen Innovationsgrad dar. Zukunftstechnologien und innovative Dienstleistungen sollen daher auch in Zukunft Kern und Rückgrat der Nürnberger Wirtschaftsstruktur bilden.

Bei der Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen wird der Innovationsgrad eines Unternehmens positiv berücksichtigt.

  1. Stärkung der Leistungsfähigkeit der Nürnberger Wirtschaftsstruktur

Nürnberg hat sich zu einem High-Tech-, Industrie- und innovativen Dienstleistungsstandort entwickelt. Der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Nürnberg fußt dabei auf einer diversifizierten Unternehmensstruktur mit Kernkompetenzen in allen wichtigen Zukunftsfeldern. Durch die geringere Abhängigkeit von einzelnen Branchen wird die Anfälligkeit gegenüber konjunkturellen Schwankungen reduziert.

Diversifizierte Wirtschaftsstandorte sind zudem in der Lage, möglichst weite Teile der Wertschöpfungskette abzudecken. Vor- und nachgelagerte Stufen in der Leistungskette wie z.B. Handwerksbetriebe, Zulieferbetriebe für Ausgangsmaterialien oder (City-)Logistik-Dienstleister am Standort reduzieren Abhängigkeiten und Transportkosten, schaffen Synergien vor Ort und sind damit ebenfalls wichtige Bestandteile einer leistungsfähigen Wirtschaftsstruktur.

Bei der Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen wird das Leistungsspektrum des Unternehmens und sein daraus folgender Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in Nürnberg berücksichtigt. Dies betrifft den Aufbau neuer Kompetenzfelder, den Ausbau vorhandener Kompetenzfelder ebenso wie den Nutzen für andere in der Region ansässige Betriebe durch eine Stärkung der Wertschöpfungskette durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten.

  1. Zusammenpassen mit dem Typ des jeweiligen Gewerbegebiets

Verschiedene Unternehmenstypen haben jeweils spezifische Anforderungen an das Umfeld ihres Betriebsstandorts. So haben Dienstleistungsunternehmen andere Anforderungen an Flächen als Handwerksunternehmen oder produzierende Unternehmen.

Ein wichtiger Attraktivitätsfaktor von Gewerbegebieten ist daher eine möglichst verträgliche Zusammensetzung der ansässigen Unternehmen hinsichtlich ihrer Standortanforderungen. Damit kann den Bedürfnissen der im jeweiligen Gebiet ansässigen Unternehmen weitaus besser entsprochen werden als in stark heterogen zusammengesetzten Standorten.

Während die Einflussmöglichkeiten der Kommune bei privaten Flächen sehr gering sind (s.o.), kann bei der Veräußerung stadteigener Flächen ein möglichst gutes Zusammenpassen des Gewerbegebiets-Typus‘ und der Standortanforderungen des jeweiligen Unternehmens herbeigeführt werden. Eine hinreichende Größe und strategische Bedeutung einer Fläche vorausgesetzt, kann so auch auf die weitere Entwicklung eines Gewerbegebiets Einfluss genommen werden. Bei der Baurechtsneuschaffung kann die Bewertung nach der dargelegten Matrix eine wichtige Rolle spielen.

Bei der Veräußerung stadteigener Gewerbeflächen wird berücksichtigt, inwieweit sich der Unternehmenstyp in die Struktur des jeweiligen Gewerbegebiets einfügt und verträglich ist.

  1. Verwurzelung des Unternehmens in Nürnberg

Bei der Veräußerung städtischer Gewerbeflächen wird berücksichtigt, ob und ggf. wie lange ein Unternehmen bereits in Nürnberg ansässig ist und welchen Beitrag es zur Entwicklung Nürnbergs als Lebens- und Wirtschaftsstandort geleistet hat.

  1. Beitrag zum Gewerbesteueraufkommen

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste von der Stadt zu beeinflussende Steuer. Ihr Aufkommen zu festigen und durch einen ertragsstarken Branchenmix zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel. Daher wird wesentlich auch die branchenübliche Gewerbesteuerkraft berücksichtigt.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.

Referat VII

  1. BM/073/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.10.2020 öffentlich Gutachten

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Verleihung von

Kulturpreisen (Kulturpreissatzung - KPrS)

Anlagen: Änderungssatzung Satzung_Kulturpreise (aktuell)

Sachverhalt (kurz): Folgende Änderungen der Kulturpreissatzung werden vorgeschlagen: Änderung der §§ 3, 5, 7, 8 KPrS.

Die Änderung des § 3 (Vorschläge) ist bedingt durch die Ergebnisse der Kommunalwahl im März 2020. Das in der Satzung bezeichnete "Kulturreferat" ist nunmehr zum "2. BM - Geschäftsbereich Kultur" geworden. Die alte Bezeichnung in der Satzung ist daher durch die neue Amtsbezeichnung zu ersetzen.

§ 5 (Entscheidung durch den Stadtrat) wird gegendert und um die Formulierung "eine Vertreterin" ergänzt.

§ 7 (Übergangsbestimmung) kann künftig entfallen.

§ 8 (Inkrafttreten) wird damit zu § 7.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Verleihung von Kulturpreisen (Kulturpreissatzung - KPrS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 09.10.2020 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Verleihung von Kulturpreisen (Kulturpreissatzung - KPrS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über die Verleihung von

Kulturpreisen (Kulturpreissatzung – KPrS) vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436)

Vom .........

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBI. S. 350), folgende Satzung:

Art. 1

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe „§ 7 Übergangsbestimmung“ entfällt.

b) Die Angabe zu § 8 wird die Angabe zu § 7.

  1. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In Abs. 1 werden die Wörter „das Kulturreferat“ durch die Wörter „den für die Kultur zuständigen Geschäftsbereich“ ersetzt.

b) In Abs. 2 werden die Wörter „Das Kulturreferat“ durch die Wörter „Der Geschäftsbereich“ ersetzt.

  1. In § 5 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Teilnahme“ die Wörter „einer Vertreterin oder“ eingefügt.“

  2. § 7 wird aufgehoben.

  3. Der bisherige § 8 wird § 7.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

KuF/024/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 09.10.2020 öffentlich Gutachten

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Gemeinschaftshaus Langwasser

hier: Neue Mietpreistarife

Anlagen: Entscheidungsvorlage Mietpreistarife 2015 Mietpreistarife 2020_ohne-Markups Stellungnahme_Stk

Sachverhalt (kurz): Die derzeit gültigen Mietpreistarife für das Gemeinschaftshaus Langwasser sollen angepasst werden. Es erfolgt, wo nicht anders vermerkt, grundsätzlich eine Erhöhung der Tarife um 6 %. Die letzte Anpassung der Mietpreistarife im GLw erfolgte zum 01.01.2015. Zusätzlich zur Anpassung wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Vorgelegt werden zur Begutachtung die aktualisierten Mietpreistarife.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mehreinnahmen werden erwartet.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/024/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuF/024/2020

Der Kulturausschuss stimmt den neuen Mietpreistarifen für das Gemeinschaftshaus Langwasser zu und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu beschließen.

Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 09. Oktober 2020 werden die neuen Mietpreistarife für das Gemeinschaftshaus Langwasser zum Beschluss erhoben.

Entscheidungsvorlage

Die letzte Mietpreisanpassung erfolgte zum 01.01.2015.

Durch die Neuausrichtung des Hauses nach der Generalsanierung (vgl. separate Vorlage im Kulturausschuss dazu) war eine strukturelle Anpassung der Mietpreistarife erforderlich.

  1. Es bleibt bei der bisherigen Tarifabstufung I bis III (öffentlich). 2. Kooperative Veranstaltungen werden individuell kalkuliert. 3. Tarif II entspricht ca. 2/3 von Tarif I bei Sälen und ca. 50 % von Tarif I bei Gruppenräumen 4. In den Saal- und Raummieten ist der Preisindex seit 2015 (= ca. 6 %) eingerechnet. 5. Bei den Sälen: Angleichung der Preise an die Tarife der Kulturwerkstatt (umgerechnet auf Saalgröße und Ausstattung) 6. Bei den Sälen: Vorhandene Saaltechnik und Umstuhlungspauschale sind inklusive, Personalkosten werden gesondert berechnet. 7. Grundsätzlich: Sprachliche Entzerrung der Texte 8. Grundsätzlich: Reduzierung der Einzelpositionen und dadurch größere Übersichtlichkeit 9. Grundsätzlich: Umsortierung der einzelnen Positionen und dadurch größere Übersichtlichkeit

KUF: GEMEINSCHAFTSHAUS – KULTUR IN LANGWASSER / 00854496.docx / 21.10.20 / Seite 1 von 1

MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser

Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.12.2014 ab 01.01.2015.

1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume

Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen

1.1 Tarif I – normaler Tarif

Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht die anderen Tarife anzuwenden sind.

1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif

Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Dienststellen der Stadt Nürnberg, von

Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Bürgerinitiativen, Gruppen, Clubs mit

gemeinnützigen Zielen (die Satzung mit Zielsetzung bzw. Aufgabenstellung ist

vorzulegen) sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in

Nürnberg. Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig.

1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige

Mitgliederveranstaltungen

Gilt für die Nutzung von Gruppen-, Club- und Werkräumen durch Veranstalterinnen

und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige

Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der

normalen Öffnungszeiten.

In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne enthalten. Die Vermieterin stellt für Saalveranstaltungen zudem eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Darüber hinaus gehender Personalbedarf wird gesondert berechnet. Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses. Geräte, die in der vorhandenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.

Amt für Kultur und Freizeit

90473 Nürnberg, Glogauer Str. 50 // Fon 09 11 / 9 98 03-0 // Fax 9 98 03-99 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser

2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume

2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif I, II, oder III) trifft die Vermieterin unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter, seinen Mitarbeitenden oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann. 2.4 Als Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen werden zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag Pauschalbeträge wie folgt berechnet:  114,00 € großer Saal  73,00 € kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer  31,00 € Gruppenraum. 2.5 Wenn auf Veranlassung der Mieterin/des Mieters eine Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung erforderlich ist, wird für jede neue Ausfertigung eine Bearbeitungsgebühr von 21,00 € berechnet. 2.6 Bei einer Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag gilt jede Umstuhlung als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet. 2.7 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 v.H. 2.8 Bei regelmäßiger Nutzung eines bestimmten Raumes, technischer Anlagen oder von Musikinstrumenten an gleichen Wochentagen und zu gleichen Nutzungszeiten für den Zeitraum eines Kalenderjahres kann ein Jahrespauschalvertrag mit folgenden Ermäßigungen abgeschlossen werden:  wöchentliche Nutzung Mietberechnung für 40 Tage im Jahr  vierzehntägige Nutzung Mietberechnung für 20 Tage im Jahr  monatliche Nutzung Mietberechnung für 10 Tage im Jahr Die Jahrespauschale wird vierteljährlich fällig (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.), bei Zahlung in einem ganzen Betrag wird ein Rabatt in Höhe von 5 v.H. gewährt. 2.9 Für Nutzungszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 10 % zuzüglich Umsatzsteuer (entsprechend den Bestimmungen der Tz. 1.1 bis 1.3) berechnet. 2.10 Für die Benutzung oder Inanspruchnahme von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, ist unter Berücksichtigung des erforderlichen Aufwandes eine zwischen Mieterin/Mieter und Vermieterin zu vereinbarende Miete zu entrichten. 2.11 Kosten für "Nummerierte Plätze" bei Stuhlreihen- oder Tischbestuhlung 0,15 € je Platznummer (Stuhlreihenbestuhlung) / 0,60 € je Tischnummer (Tischbestuhlung) 2.12 Die Vermieterin kann von der Mieterin/vom Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart.

Teil- ziffer Bezeichnung der Säle und Räume im Hauptgebäude Glogauer Str. 50 incl. Nebengebäude und Saalbau Reinerzer Str. 16. Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden TARIF in € zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde TARIF in € pro Stunde
2.13 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume (umsatzsteuerpflichtig, siehe Tz. 1)
I II I II
2.13.1 Großer Saal (400 m²) 603,00 392,00 61,00 40,00
2.13.1.1 Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) 428,00 278,00 44,00 29,00
2.13.1.2 Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) 212,00 138,00 22,00 15,00
2.13.2 Kleiner Saal (192 m²) 310,00 202,00 31,00 21,00
2.13.3 Saalfoyer oder Hauptfoyer als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. Bei Kunstausstellungen auf Vermietungsbasis erfolgt keine Mietberechnung, dafür sind vom Mieter eine Verkaufsabrechnung zu erstellen und 10% vom Verkaufserlös an die Vermieterin abzuführen. 114,00 75,00 13,00 9,00
2.14 NUTZUNGSENTGELT für Gruppen- und Clubräume (umsatzsteuerfrei) Gilt nur von Montag bis Freitag.
I II III I II III
2.14.1 Räume mit ca. 60 m² (Raum 1, 6, Nebengebäude 2) 63,00 41,00 16,00 6,00 4,00 2,00
2.14.2 Räume mit ca. 50 m² (Raum 4, 7 oder 8) 53,00 35,00 14,00 5,00 4,00 2,00
2.14.3 Räume mit ca. 35 m² (Raum 2) 38,00 25,00 10,00 4,00 3,00 1,00
2.14.4 Räume mit ca. 25 m² (Nebengebäude 1, Gruppenraum Reinerzer Str. 16/Keller) 26,00 17,00 7,00 3,00 2,00 1,00
2.14.5 Räume für Privatfeiern im Nebengebäude, ca. 100 m² (Räume 1 mit ca. 60 m² + 2 mit ca. 20 m²) mit Küchennutzung, ohne Geschirr 150,00 Pauschale Miete für eine Feier (Dauer nach Absprache)
2.14.6 wie 2.14.5 zzgl. mit Geschirr für 60 Personen 170,00 Pauschale Miete für eine Feier (Dauer nach Absprache)
2.14.7 EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² 10 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz 120,00 78,00 45,00 30,00 20,00 15,00
2.14.8 Nebenraum der Gaststätte für Privatfeiern, ca. 100 m² mit Küchennutzung, ohne Geschirr 230,00 Pauschale Miete für eine Feier (Dauer nach Absprache)
2.14.9 wie 2.14.8 zzgl. mit Geschirr für 80 Personen 255,00 Pauschale Miete für eine Feier (Dauer nach Absprache)
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) Miete je Nutzung in €

3.1 BÜHNENTECHNIK

3.1.1 Bühnenbenutzung im Großen Saal (Bühnengröße ca. 60 m²) mit einfacher Deckenbeleuchtung, incl. Künstlergarderobe im Keller 20,00
3.1.2 Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! 100,00
3.1.3 Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m pro angefangenem Quadratmeter 4,00
3.1.4 Einzelpodien pro angefangenem Quadratmeter 4,00
3.1.5 Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal 40,00
3.1.6 Projektionsleinwand (an der Bühnenrückwand im Großen Saal) 11,00

3.2 BELEUCHTUNG

3.2.1 Bühnenlicht Großer Saal ohne Veränderung, ohne Beleuchtungskraft Einmalige feste Grundeinstellung die zu Beginn der Veranstaltung vom Hauspersonal eingeschaltet wird. 50,00
3.2.2 Bühnenlicht Großer Saal ohne Beleuchtungskraft, ohne Lichtmischpult Die Bedienung erfolgt durch eine nachgewiesene Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die von dem/der Mieter/in gestellt wird. Diese/r stellt auch das dazu erforderliche Lichtmischpult. 50,00
3.2.3 Wechselndes Bühnenlicht Großer Saal mit Beleuchtungskraft Während der Veranstaltung wird von der Vermieterin eine Fachkraft mit Lichtstellpult während der mit der Mieterin/dem Mieter vereinbarten Zeit eingesetzt. Grundausstattung und –preis wie unter Tz. 3.2.2 zzgl. Personalkosten pro angefangene Stunde 50,00 39,00
3.2.4 Beleuchtungsanlage für Podiumsbühne im kleinen Saal ohne Beleuchtungskraft Grundausstattung: 6 Scheinwerfer, fest eingestellt. Maximal 12 Dimmerkreise à 2 kW möglich. 35,00
3.2.5 Beleuchtungsanlage für Podiumsbühne im kleinen Saal mit Beleuchtungskraft Während der Veranstaltung wird von der Vermieterin eine Fachkraft mit Lichtstellpult während der mit der Mieterin/dem Mieter vereinbarten Zeit eingesetzt. Grundausstattung und –preis wie unter Tz. 3.2.4 zzgl. Personalkosten pro angefangene Stunde 35,00 39,00

3.3 TONTECHNIK

3.3.1 Tonanlage (Verstärker und Lautsprecher) für Sprachübertragung ohne Veränderung im Großen Saal (nicht für Konzerte geeignet) Einschließlich Zubehör (max. 4 Mikrofone mit Stativen, keine Funkmikros, Rednerpult, CD, MD, MP3) im Großen Saal. Einmalige feste Grundeinstellung, die zu Beginn der Veranstaltung vom Hauspersonal eingeschaltet wird. Ohne Bedienungspersonal während der Veranstaltung. 33,00
3.3.2 Tonanlage (Verstärker und Lautsprecher – PA d&b E-Pac , 6 x 200 W zzgl. 2 x 200 W Monitor, 24-Kanal-Mischpult) im Großen Saal ohne Bedienung Grundpreis incl. 6 Mikrofone (max. 2 Funk-Mikros), Stative, Rednerpult, CD, MD, MP3 im Großen Saal. Die Bedienung erfolgt durch eine nachgewiesene Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die von dem/der Mieter/in gestellt wird. 45,00
3.3.3 Tonanlage mit Veränderung und technischer Bedienung während der Veranstaltung. Grundausstattung und –preis wie unter Tz. 3.3.2 zzgl. Personalkosten pro angefangene Stunde 45,00 39,00
3.3.4 Tonanlage im Kleinen Saal, fest eingebaut, ohne Bedienung Verstärker- und Lautsprecheranlage d&b E-Pac, 2 x 200 W Mono. Grundpreis incl. DVD, MD, MP3, maximal 4 Mikrofone (keine Funkmikros). 12,00
3.3.5 Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, MD, MP3, 8-Kanal-Mischpult, 1 Mikrofon, 2 Lautsprecher auf Stativ, Rednerpult. Zum Einsatz im Hauptgebäude (nicht im Großen Saal) und für Garten. Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. 45,00
3.3.6 Mobile Tonanlage mit Veränderung und technischer Bedienung während der Veranstaltung. Grundausstattung und –preis wie unter Tz. 3.3.5 zzgl. Personalkosten pro angefangene Stunde 45,00 39,00
3.3.7 Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück 7,00
3.3.8 Monitoring 2-Wege 4-Wege 15,00 30,00

3.4 MUSIKINSTRUMENTE (ein extra Stimmen der Instrumente ist in Absprache mit der Vermieterin von der Mieterin/vom Mieter auf deren Kosten zu veranlassen!)

3.4.1 Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal) 65,00
3.4.2 Klavier IBACH (für alle Räume) 31,00

3.5 SONSTIGES

3.5.1 Zusätzliche Umkleideräume für Mitwirkende pro Raum 15,00
3.5.2 Teeküche im Hauptgebäude 13,00
3.5.3 AV-Wiedergabegeräte (Video, CD oder DVD) mit Fernseher 15,00
3.5.4 Mobile Projektionswand (max. 3 x 4 m Projektionsfläche) 25,00
3.5.5 Overhead-Projektoren 12,00
3.5.6 Flip-Chart (ohne Papier) 5,00
3.5.7 Metaplan-Tafel pro Tafel 5,00
3.5.8 CD-Player (Portable) 11,00
3.5.9 Beamer (mind. 2500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal 100,00
3.5.10 Beamer (mind. 1000 ANSI-Lumen), mobil, nicht für die Säle 45,00
3.5.11 Notebook (mit MS Windows 7 und MS Office Standard) 35,00
4 Kostenersatz für Technisches Personal, Einlassdienst und Garderobenbewirtschaftung (voll umsatzsteuerpflichtig) Kosten- ersatz in €
4.1 Technisches Personal (Beleuchtung, Tontechnik, usw.) Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch von der Vermieterin eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. In begrenztem Umfang kann die Vermieterin der Mieterin/dem Mieter auf Wunsch auch Bedienungspersonal für andere mobile audiovisuelle Geräte gegen Kostenersatz stellen. Die von der Mieterin/dem Mieter vom Mieter zu ersetzenden Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet (gem. den Sätzen unter Tz. 4.1.1 bis 4.1.3, angefangene Stunden gelten als volle Stunden).
4.1.1 Beleuchter/in (entspricht Tz. 3.2.3 und 3.2.5) bei wechselnder Bühnenbeleuchtung erforderlich je Person und Stunde 39,00
4.1.2 Tontechniker/in (entspricht Tz. 3.3.3 und 3.3.6) bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforderlich je Person und Stunde 39,00
4.1.3 Veranstaltungshilfskräfte (z.B. Kasse, Einlass, Aufsicht, etc.) Je Person und Stunde 21,00
4.2 Garderobenbewirtschaftung mit Garderobengebühr für das Publikum einschließlich Bewachung und Versicherung. Bei Saalveranstaltungen im Hauptgebäude mit mehr als 100 (kleiner Saal) bzw. 150 Besucherinnen/Besuchern (großer Saal) besteht die Verpflichtung zur Garderobenbewirtschaftung durch die Vermieterin während der kalten Jahreszeit vom 1. Oktober bis 30. April. Die Mieterin/der Mieter setzt die Höhe der Gebühr fest, kann aber auch auf die Gebühr verzichten. Die Vermieterin vereinnahmt ggf. die Gebühr vom Publikum und zahlt diese nach Kassenschluss an den/die Mieter/in aus. Die von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzenden Kosten sind: Die Personalkosten für die Nutzungszeit zuzüglich 1 Std. Vorbereitungs- und Aufräumzeit (je 30 Min. vor Einlassbeginn und nach Ende der Nutzungszeit) und einer Versicherungspauschale.
4.2.1 Bei Veranstaltungen mit bis zu 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (1 Pers., 1 Std. à 21,00 € + 10,00 € Versicherungspauschale.) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) 31,00 21,00
4.2.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (2 Pers., 1 Std. à 21,00 € + 20,00 € Versicherungspauschale) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) 62,00 42,00

MIETPREISTARIFE für das Gemeinschaftshaus Langwasser

Die Tarife für Räume, Einrichtungen, Geräte und die Sätze für die Personalkostenerstattung sind Nettopreise in EURO und gelten gemäß Stadtratsbeschluss vom xxx ab 01.01.2021

1 Mietpreistarife für Veranstaltungsräume

Zu den Mieten für die Säle ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen

1.1 Tarif I – normaler Tarif Gilt für alle Veranstaltungen, soweit nicht Tarif II oder III anzuwenden sind. 1.2 Tarif II – ermäßigter Tarif Gilt für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Vereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Kirchen, Schulen und Parteien mit Sitz in Nürnberg. Soweit dabei keine wirtschaftlichen Umsätze (wie Bewirtung, Eintritt, Tombola u.ä.) erzielt werden, ist nur die Hälfte der Saalmieten umsatzsteuerpflichtig. 1.3 Tarif III – ermäßigter Tarif für regelmäßige Mitgliederveranstaltungen Gilt für die Nutzung von Gruppen-und Werkräumen durch Veranstalterinnen und Veranstalter gemäß Tz. 1.2. (ausgenommen Schulen) für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder (mindestens einmal monatlich) während der normalen Öffnungszeiten.

Von den Bestimmungen dieser Tarifregelung kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Leitung des Gemeinschaftshauses.

2 Berechnung der Mieten für Veranstaltungsräume

2.1 Die Entscheidung über die Zuordnung einer Veranstaltung zum Mietpreistarif (I, II, oder III) trifft das Gemeinschaftshaus unter Berücksichtigung der Kriterien zu Tz. 1. 2.2 Die Grundmiete beinhaltet Veranstaltungszeiten bis zu drei Stunden. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeit ab Einlass des Publikums bis zum Programmende. Über drei Stunden hinaus gehende Veranstaltungszeiten werden nach angefangenen Verlängerungsstunden berechnet. 2.3 Zeiten außerhalb der Veranstaltungszeit, also Vorbereitungs-, Auf- und Abbauzeiten, Probezeiten, usw., an denen der Veranstaltungsbereich ganz oder teilweise von der Veranstalterin/vom Veranstalter oder anderen von ihr/ihm beauftragten Personen benutzt werden, werden je angefangener Stunde mit 50 % des Verlängerungsstundensatzes des jeweiligen Tarifs berechnet. Die zu berechnende Mietzeit endet, wenn der angemietete Veranstaltungsbereich verlassen und abgesperrt werden kann.

Amt für Kultur und Freizeit

Gemeinschaftshaus Langwasser

90473 Nürnberg, Glogauer Straße 50 // Fon 09 11 / 2 31-1 57 00 // Fax -1 57 09 E-Mail: GLw@stadt.nuernberg.de // Internet: www.kuf-kultur.de/langwasser

2.4 MIETEN für Säle und dazugehörige Nebenräume (umsatzsteuerpflichtig, siehe Tz. 1)
Grundmiete für Veranstaltungszeiten bis zu 3 Stunden zusätzliche Miete ab 4. Veranstaltungsstunde pro Stunde
I II I II
2.5.1. Großer Saal (400 m²) 660,00 € 440,00 € 70,00 € 46,00 €
2.5.2. Großer Saal, vorderer Teil (238 m²) 450,00 € 300,00 € 48,00 € 33,00 €
2.5.3. Großer Saal, hinterer Teil (162 m²) 230,00 € 145,00 € 24,00 € 16,00 €
2.5.4. Kleiner Saal (192 m²) 330,00 € 220,00 € 34,00 € 23,00 €
2.5.5. Saalfoyer oder Hauptfoyer (270 m²/ 140 m²) als zusätzlicher oder selbstständiger Veranstaltungs- bzw. Ausstellungsraum. 125,00 € 80,00 € 14,00 € 10,00 €
Die Miete in den Sälen schließt die Bereitstellung der vorhandenen Bühnentechnik (Licht und Ton) sowie die Benutzung der Bühne und Künstlergarderobe (nur im Großen Saal) ein. Komplexe Technikanforderungen werden gesondert berechnet. Die Nutzung der Säle unterliegt den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung. In den Saalmieten ist grundsätzlich eine Bestuhlung gemäß der vorhandenen, genehmigten Bestuhlungspläne enthalten. Das Gemeinschaftshaus Langwasser stellt für Saalveranstaltungen eine qualifizierte Veranstaltungsleitung gemäß Versammlungsstättenverordnung (VStättV). Diese und darüber hinaus gehender Personalbedarf werden gesondert berechnet.
2.5 Nutzungsentgelt für Räume (umsatzsteuerfrei)
I II III I II III
2.5.1. Räume mit ca. 100 m² Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte) Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt) 120,00 € 60,00 € 25,00 € 12,00 € 8,00 € 3,00 €
2.5.2. Räume mit ca. 50 bis 65 m² Raum 1, 4, 6, 7, 8 (im Hauptgebäude) und Raum 25 + 26 (Nebengebäude 2 gesamt) 80,00 € 40,00 € 15,00 € 8,00 € 4,00 € 2,00 €
2.5.3. Räume mit ca. 25 m² Raum 21 (Nebengebäude 1 Vorraum) 30,00 € 15,00 € 7,00 € 3,00 € 2,00 € 1,00 €
2.5.4. Räume für Privatfeiern mit ca. 100 m² Raum 21 + 22 (Nebengebäude 1 gesamt inkl. Küchennutzung) oder Raum 11 (Nebenzimmer Gaststätte (inkl. Küchennutzung) 150,00 € Pauschale Miete für eine Feier Dauer nach Absprache ohne Geschirr im Nebengebäude 1: Eigenbewirtung möglich im Nebenzimmer Gaststätte: Die Bewirtung ist mit der Gaststätte abzusprechen
2.5.5. wie 2.5.4 170,00 € zzgl. mit Geschirr für 60 Personen
2.5.6. EDV-Schulungsraum, ca. 45 m² Raum 5, 12 Schüler- und 1 Lehrerarbeitsplatz 130,00 € 85,00 € 45,00 € 30,00 € 20,00 € 15,00 €
Die Miete in den Räumen schließt eine Grundbestuhlung gemäß der vorhandenen Bestuhlungspläne und – soweit vorhanden – die Benutzung der eingebauten Beamer und Lautsprecher ein. Sonderbestuhlungen werden gesondert berechnet.
2.6 Verkaufspauschalen für Werbe- und Verkaufsveranstaltungen zusätzlich zu den Raummieten je Veranstaltungstag: großer Saal kleiner Saal, Haupt- oder Saalfoyer Gruppenraum 125,00 € 80,00 € 35,00 €
2.7 Bearbeitungsgebühr bei Änderung des Mietvertrages und/oder der Rechnung auf Wunsch des Mieters/der Mieterin 20,00 €
2.8 Nummerierte Plätze: je Platznummer (Stuhlreihenbestuhlung je Tischnummer (Tischbestuhlung) 0,20 € 0,70 €
2.9 Änderung der Bestuhlung während einer Veranstaltung oder am Veranstaltungstag: Jede Umstuhlung gilt als Beginn einer neuen Veranstaltung und wird entsprechend berechnet.
2.10 Bei der Anmietung eines Saales oder Raumes mit gleichbleibender Bestuhlung für mehrere aufeinander folgende Tage ermäßigt sich der Mietpreis ab dem zweiten Tag um 20 %
2.11 Bei Nutzungszeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 10 % zuzüglich Umsatzsteuer (entsprechend den Bestimmungen der Tz. 1.1 bis 1.3) berechnet.
2.12 Für die Benutzung von Räumen, Geräten, Einrichtungen und Leistungen, die über den in den Mietpreistarifen festgelegten Rahmen hinaus gehen, wird eine dem Aufwand angepasste Miete berechnet.
2.13 Das Gemeinschaftshaus kann von der Mieterin/dem Mieter eine Sicherheitsleistung verlangen. Umfang und Geltungsbereich werden im Mietvertrag vereinbart.
3 Mieten für technische Anlagen, Geräte, Musikinstrumente und sonstige Einrichtungen (voll umsatzsteuerpflichtig) Miete je Nutzung
3.1. Bühnenvergrößerung durch Podien-Anbau oder als Laufsteg (ca. 20 m²) bitte beachten: dadurch verringert sich die Maximal-Bestuhlung im Saal! 110,00 €
3.2. Podiumsbühne im Kleinen Saal, max. 20 m², Standardhöhe 0,5 m 110,00 €
3.3. Einzelpodien, pro Element 10,00 €
3.4. Tanzbodenbelag für die Bühne im Großen Saal 50,00 €
3.5. Mobile Tonanlage ohne Veränderung, ohne technische Bedienung 2 x 200 W, incl.CD, MD, MP3, 8-Kanal-Mischpult, 1 Mikrofon, 2 Lautsprecher auf Stativ, Rednerpult. Für innen und außen (nicht im Großen Saal). Grundeinstellung ohne Veränderung während der Veranstaltung. 50,00 €
3.6. Zusätzliche Mikrofone incl. Kabel und Stativ, Anzahl abhängig von Art der Tonanlage pro Stück 7,00 €
3.7. Monitoring 2- Wege 18,00 €
3.8. Monitoring 4-Wege 35,00 €
3.9. Konzertflügel IBACH (nur auf der Bühne im großen Saal, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 75,00 €
3.10. Klavier IBACH (für alle Räume, ein extra Stimmen wird zusätzlich berechnet) 35,00 €
3.11. Zusätzliche Umkleideräume für Mitwirkende pro Raum 20,00 €
3.12. Teeküche 20,00 €
3.13. AV-Wiedergabegeräte (Video, CD oder DVD) mit Fernseher 20,00 €
3.14. Overhead-Projektoren 15,00 €
3.15. Flip-Chart (ohne Papier) 6,00 €
3.16. Metaplan-Tafel (Pinnwand), pro Tafel 6,00 €
3.17. CD-Player (Portable) 10,00 €
3.18. Beamer (10.000 ANSI-Lumen, fest eingebaut, im Großen Saal, für Filmprojektionen geeignet) 100,00 €
3.19. Beamer (5500 ANSI-Lumen), fest eingebaut, im Großen oder Kleinen Saal 50,00 €
3.20. Beamer (mind. 3500 ANSI-Lumen), mobil, nicht für die Säle 45,00 €
3.21. Notebook (mit MS Windows 10 und MS Office Standard) 40,00 €
3.22. Mobile Projektionswand (4 x 3 m Projektionsfläche) 30,00 €
3.23. Geschirrbox für 50 Personen (Kaution erforderlich) 35,00 €

Geräte, die in der vorhandenen Infrastruktur nicht enthalten sind, können bei Bedarf von externen Firmen zugemietet werden. Die Berechnung erfolgt nach Marktpreis in Absprache.

4 Personelle Unterstützung (voll umsatzsteuerpflichtig)

4.1 Der Personalbedarf einer Veranstaltung wird durch das Hausmanagement des Gemeinschaftshauses disponiert. Die Bedienung der stationären Ton- und Beleuchtungsanlagen in den Sälen darf nur durch vom Gemeinschaftshaus eingesetztes Personal erfolgen. Die anfallenden Kosten sind von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzen. Die Kosten werden nach den Einsatzzeiten (incl. Aufbau und Einweisung, etc.) in vollen Stunden berechnet, angefangene Stunden gelten als volle Stunden.
4.1.1 Veranstaltungsleitung bei Saal-Veranstaltungen obligatorisch pro Stunde 41,00 €
4.1.2 Beleuchter/in bei wechselnder Bühnenbeleuchtung erforderlich pro Stunde 41,00 €
4.1.3 Tontechniker/in bei Bedienung der PA-Anlage während der Veranstaltung erforderlich pro Stunde 41,00 €
4.1.4 Service-Personal für Kasse, Einlass, Aufsicht, etc.) pro Stunde 22,00 €
4.2 Garderobenbewirtschaftung mit/ohne Garderobengebühr für das Publikum einschließlich Bewachung und Versicherung. Bei Saalveranstaltungen im Hauptgebäude mit mehr als 100 (kleiner Saal) bzw. 150 Besucher/innen (großer Saal) besteht die Verpflichtung zur Garderobenbewirtschaftung durch das Gemeinschaftshaus während der kalten Jahreszeit vom 1. Oktober bis 30. April. Die Mieterin/der Mieter setzt die Höhe der Gebühr fest, kann aber auch auf die Gebühr verzichten. Das Gemeinschaftshaus vereinnahmt ggf. die Gebühr vom Publikum und zahlt diese nach Kassenschluss an den/die Mieter/in aus. Die von der Mieterin/vom Mieter zu ersetzenden Kosten sind: Die Personalkosten für die Nutzungszeit zuzüglich 1 Std. Vorbereitungs- und Aufräumzeit (je 30 Min. vor Einlassbeginn und nach Ende der Nutzungszeit) und einer Versicherungspauschale.
4.2.1 Bei Veranstaltungen mit bis zu 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (1 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 10,00 € Versicherungspauschale.) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) 32,00 22,00
4.2.2 Bei Veranstaltungen mit mehr als 350 erwarteten Besucherinnen/Besuchern Grundbetrag (2 Pers., 1 Std. à 22,00 € + 20,00 € Versicherungspauschale) und je Stunde Nutzungszeit (Einlassbeginn bis Nutzungsende) 64,00 42,00

BDR/002/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich

des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO)

Anlagen: Sachbericht des Ordnungsamtes Artikel 30 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG) Alkoholverbotsverordnung (bisherige Fassung) Plan Alkoholverbotsverordnung (neue Fassung)

Sachverhalt (kurz):

Die Verordnung wird für die Dauer von vier Jahren, beginnend ab dem 01.01.2021, erlassen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung erstreckt sich nur auf den zeitlichen Geltungsbereich der Verordnung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) beschlossen.

Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet

der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982

(BayRS II S. 241)

BayRS 2011-2-I

Vollzitat nach RedR: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2011-2-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert worden ist

Art. 30

Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen

(1) 1Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen – außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen – den Verzehr alkoholischer Getränke verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. 2Die Verordnungen nach Satz 1 sind längstens auf vier Jahre zu befristen. 3In ihnen können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind. (2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund des Abs. 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt.

Alkoholverbotsverordnung

Verordnung der Stadt Nürnberg über das

Verbot von alkoholischen Getränken

im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage

(Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO)

Vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 441),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Oktober 2018 (Amtsblatt S. 431)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 22. Mai 2015 (GVBl. S. 154), folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Alkoholverbot § 3 Ordnungswidrigkeiten § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen: 1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße; 2. den Zentralen Omnibusbahnhof; 3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer; 4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage). Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte des Ordnungsamts vom 28.08.2018 (Maßstab 1:2.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zuwegungen (insbesondere Treppen, Rampen und die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes) zu den oberirdischen öffentlichen Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.

Alkoholverbot

Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

Alkoholverbotsverordnung

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 30 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt.

Inkrafttreten, Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt vier Jahre.

2 69. Nachtrag Dezember 2018

Verordnung der Stadt Nürnberg über das

Verbot von alkoholischen Getränken

im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage

(Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO)

Vom ……...............

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236), folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Alkoholverbot § 3 Ordnungswidrigkeiten § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen: 1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße; 2. den Zentralen Omnibusbahnhof; 3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer; 4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage). Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte des Ordnungsamts vom 13.10.2020 (Maßstab 1:2.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zuwegungen (insbesondere Treppen, Rampen und die erhöhten Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes) zu den oberirdischen öffentlichen Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.

Alkoholverbot

Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.

Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 30 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt.

Inkrafttreten, Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Sie gilt vier Jahre.

BDR/003/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung der Taxitarifordnung

Anlagen: Antrag der Taxizentrale vom 13.07.2020 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 16.09.2020 Taxitarifordnung bisherigeFassung Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung

Sachverhalt (kurz):

Nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.

Mit Schreiben vom 13.07.2020 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg die Anhebung des Fahrpreises für den 2. bis 5. gefahrenen Kilometer von derzeit 2,00 EUR auf dann 2,10 EUR. Bezogen auf die IHK-Standardfahrt (Grundpreis zuzüglich Wartezeit 2 ½ Minuten und eine Fahrstrecke von 5 Kilometern) bedeutet der Vorschlag eine Anhebung um 2,49 %.

Das vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Die Stadt Erlangen begrüßt die geplante Änderung. Die Städte Fürth und Schwabach haben sich nicht geäußert.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmt dem Antrag zu. Die Dienststelle Eichamt Nürnberg weist ergänzend darauf hin, dass die Änderung aus organisatorischen Gründen bis spätestens 01.12.2020 in Kraft treten soll.

Auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken stimmt dem Antrag zu.

Die Taxikommission hat sich in der Sitzung am 16.09.2020 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen begrüßt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 14.10.2020 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.

TaxitarÖÖifO 1155

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungs-

bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen

(TaxitarifO ̶ TTO)

Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),

zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2019 (Amtsblatt S. 410)

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:

Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Sondervereinbarungen § 5 Mitführpflicht § 6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung

Geltungsbereich

(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, Erlangen- Höchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.

Entgelte

(1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,50 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen.

___________________________

TaxitarifO

(2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,70 Euro (je angefangene 54,05 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,00 Euro (je angefangene 100,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 1,60 Euro (je angefangene 125,00 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,7 s; dies sind je Stunde 26,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,03 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 13,00 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,25 km/h. (4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist 7,50 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 7,50 Euro. Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:

Ziel- zone 3 4 5 6
Start- zone
3 10 Euro 10 Euro 10 Euro 10 Euro
4 10 Euro 15 Euro 15 Euro 15 Euro
5 10 Euro 15 Euro 25 Euro 25 Euro
6 10 Euro 15 Euro 25 Euro 40 Euro

Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen. (7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen.

2 71. Nachtrag Dezember 2019

TaxitarifO

Errechnung des Fahrpreises

(1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.

Mitführpflicht

Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.

In-Kraft-Treten; Übergangsregelung

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.

____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003

___________________________

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und

Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom

18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom

28. Oktober 2019 (Amtsblatt S. 410)

Vom ..............................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 329 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), und auf Grund von § 11 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Januar 2020 (GVBl. S. 11), folgende Verordnung:

Art. 1

§ 2 wird wie folgt geändert:

  1. Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

„2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 2,10 Euro (je angefangene 95,24 m Fahrstrecke 0,20 Euro);“.

  1. In Abs. 3 Satz 3 wird die Angabe „13,00 km/h“ durch die Angabe „12,38 km/h“ ersetzt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Download ↓