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← Sitzung der Kommission für Integration (15.10.2020)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb 3 Sitzungsvorlage OBM/068/2020 3 Sachverhalt_Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb 6 OBM/068/2020 * TOP Ö 2 Beratungsangebote für zugewanderte Menschen 14 Sitzungsvorlage Ref.V/080/2020 14 Antrag SPD_Beratungsangebote für zugewanderte Menschen vom 07.07.2020 18 Ref.V/080/2020 Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte 2014 bis 2022 Ref.V/080/2020 19 Sachverhalt Beratungsangebote für zugewanderte Menschen des Sozialreferats_KfI 26 15.10.2020.docx Ref.V/080/2020 TOP Ö 3 Reform der Ausländerbehörde 33 Bericht BgA/024/2020 33 Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen BgA/024/2020 36 Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 BgA/024/2020 38 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt BgA/024/2020 51 Statististischer_Jahresbericht_für_2019 BgA/024/2020 56 TOP Ö 4 Corona-Auswirkungen u.a. beim Einwohneramt bzgl. Zugang und Einführung 83 neuer Kundenkommunikation bei der Ausländerbehörde Bericht BDR/006/2020 83 Sachverhalt Corona/MeinNürnberg: Kommission für Integration BDR/006/2020 86 SPD-Antrag_Erreichbarkeit_des_Ausländeramtes BDR/006/2020 92 B90_Die_Grünen-Antrag_Zugang_Einwohnermeldeamt BDR/006/2020 94 Beschluss des Rates für Integration und Zuwandung vom 17.9.2020: Bürgerfreundlichere 96 Gestaltung der Erreichbarkeit der ABH BDR/006/2020

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 15.10.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb Empfehlung

OBM/068/2020 König, Marcus

2. Beratungsangebote für zugewanderte Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020 Ref.V/080/2020

Ries, Elisabeth

3. Reform der Ausländerbehörde Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom BgA/024/2020

30.06.2020

König, Marcus

4. Corona-Auswirkungen u.a. beim Einwohneramt bzgl. Zugang und Bericht

Einführung neuer Kundenkommunikation bei der BDR/006/2020

Ausländerbehörde

König, Marcus

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 02.07.2020,

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage OBM/068/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Empfehlung

Betreff:

Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb

Anlagen: Sachverhalt_Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb

Sachverhalt (kurz):

Im Rahmen des Pilotvorhabens Kommunales Programm Deutschspracherwerb entwickelte das Bildungsbüro in enger Abstimmung mit der ZAM-Beratung, dem Bildungszentrum, der Noris Arbeit gGmbH und weiteren Akteuren ein System, das darauf abzielt, möglichst allen Nürnbergerinnen und Nürnbergern mit Zuwanderungsgeschichte den Zugang zu Sprachbildung zu ermöglichen. Das Pilotvorhaben startete zu Jahresbeginn und läuft zum Monatsende (10/2020) aus. Bezüglich einer möglichen Fortführung werden Vorschläge unterbreitet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 264.813 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 264.813 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/068/2020

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 156.000 € wurden als Sachkosten und die Personalkapazitäten werden über das Stellenschaffungsverfahren angemeldet. Die restlichen Mittel sollen durch Stiftungs-und Spendengelder eingeworben werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,15 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt steht die sprachliche Integration von (neu) nach Nürnberg zugewanderten Menschen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2.BM, Ref. V

Ref. I/II - StK, BDR - DiP

Integrationsrat, Koordinierungsgruppe Integration

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage OBM/068/2020

Empfehlungsvorschlag:

Die Kommission empfiehlt die Verlängerung des Pilotvorhabens Kommunales Programm Deutschspracherwerb um ein weiteres Jahr vorbehaltlich der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.

  1. Ergebnisse aus dem Pilotversuch Das Pilotvorhaben zum kommunalen Programm Deutschspracherwerb mit einer Laufzeit von Januar bis Oktober 2020 hat gezeigt, dass unter Nürnbergerinnen und Nürnbergern mit Migrationserfahrung ein hoher Bedarf an Beratung besteht. Auch wurde ersichtlich, dass ein deutlicher, aber handhabbarer Bedarf an Sprachkursen für Menschen besteht, die in den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht zugelassen werden. Das sind in erster Linie Menschen während des laufenden Asylverfahrens, die nicht aus Ländern mit sogenannter guter Bleibeperspektive stammen (derzeit nur Eritrea und Syrien) und Geduldete.

Außerdem wurde in der Pilotphase deutlich, dass zwischen den Akteuren der Sprachbildung und beratung ein großer Austausch- und Abstimmungsbedarf besteht und dass sich in Nürnberg aus einer gezielten Koordination große Synergien ergeben können, beispielsweise durch die Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung, bei der stadtweit alle wichtigen Informationen zum Thema zusammenlaufen, oder in Form eines Fachtags Sprache, bei dem sich Sprachbildungs- und Beratungsakteure austauschen und abstimmen.

Allerdings muss konstatiert werden, dass der Pilotversuch zum Kommunalen Programm Deutschspracherwerb beinahe vollständig im Ausnahmezustand durchgeführt werden musste. Von Mitte März bis Mitte Juli 2020, also etwa vier der veranschlagten zehn Pilotmonate konnten weder Einstufungstests noch Sprachkurse durchgeführt werden. Die Beratungen zum Thema Sprache waren teils nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich.

Die Reaktivierung des Sprachprogramms, dessen Wesenskern die eng abgestimmte Zusammenarbeit unterschiedlichster Institutionen ist, bedeutete insbesondere unter den Bedingungen von Hygieneeinschränkungen in Bildungs- und Beratungssituationen einen unvorhersehbaren Aufwand.

Trotz der vielen positiven und weitreichenden Erfahrungen zu den Bedarfen und Gelingensbedingungen eines solchen Sprachbildungsprogramms konnten aufgrund dieser Einschränkungen noch keine ausreichend belastbaren Informationen gewonnen werden, um daraus eine solide Planung eines dauerhaften Programms ableiten zu können. Daher erscheint eine Verlängerung des Pilotvorhabens um zwölf Monate als der geeignete Weg, die offenen Fragen zu beantworten und die existierenden Strukturen und Verfahren soweit aufeinander abzustimmen, um auf dieser Basis eine tragfähige Entscheidung über eine dauerhafte Etablierung des kommunalen Sprachbildungsprogramms zu treffen.

Im Folgenden werden die eingangs kurz zusammengefassten Ergebnisse ausdifferenziert, allerdings nur insoweit ihre gesonderte Erwähnung an dieser Stelle notwendig erscheint. Ergebnisse, die der Kommission bereits vorgelegt wurden, werden hier lediglich ergänzt. Die Darstellung der Sachverhalte, die in den vergangenen Sitzungen der Kommission für Integration vorgestellt wurden, finden sich hier:

 21. März 2019: https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=20775  10. Oktober 2019: https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=21693  02. Juli 2020: https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=22697

1.1 Zahlen zu Beratung, Vermittlung und Kurseinmündung In diesem Abschnitt werden Informationen zu den Teilnehmenden an Beratungen, Testungen und Kursen im Rahmen des Pilotvorhabens gegeben.

Abbildung 1 zeigt zum einen die Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung (gesamt 548) von Januar 2020 bis zum Stichtag 15. September 2020.1 Zum anderen wurden im Rahmen des Pilotvorhabens eigens spezielle Verfahren für eine verbesserte Zusteuerung in Sprachkurse des BAMF entwickelt. Dazu zählen 93 Verpflichtungen in Integrationskurse von Personen mit Aufenthaltsgestattung durch das Sozialamt, die bereits vor Juli 2019 aus einem Land mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive zugewandert sind, sowie 27 Berechtigungen arbeitsmarktnaher Geduldeter für Berufssprachkurse durch die Arbeitsagentur.

Abb. 1: Beratungen und Vermittlungen im Pilotvorhaben, Januar 2020 bis September 2020

Anzahl Personen

Verfahren Verpflichtungen Sozialamt Verfahren DeuFöV Beratungen zum Thema Sprache mit anderweitigem Verweis (z.B. passender Integrationskurs)

Anmerkung: Die Anzahl der Teilnehmenden “ Verfahren Verpflichtungen Sozialamt” definiert sich über die Anzahl der in der BAMF-Test und Meldestelle (TuM) durch das Sozialamt zum Integrationskurs verpflichteten Personen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Personen auch ohne das neue Verfahren verpflichtet wurden.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung im zeitlichen Verlauf. Ersichtlich wird der steile Anstieg mit dem Start des Pilotvorhabens bzw. mit der Öffentlichkeitsarbeit, die bereits vor dem offiziellen Projektbeginn in die Wege geleitet wurde. Von 16. bis 23. März sowie von 6. April bis 24. Mai konnten Beratungen nur noch telefonisch oder schriftlich stattfinden, dazwischen musste die Beratung kurzzeitig vollständig pausieren. Seit Ende Mai finden wieder persönlich Beratungsgespräche statt, allerdings sorgt der Infektionsschutz weiterhin für Einschränkungen in der Niedrigschwelligkeit der Beratungssituation, da beispielsweise nachmittags nur nach Terminvergabe beraten werden kann.

Entsprechend zeigt sich in den Beratungszahlen ein deutlicher Einschnitt in der Zeit der Beschränkungen im Zuge der Pandemie. Im Sommer stiegen die Beratungsfälle wieder stark an.

1 Die ZAM-Beratung bietet auch zu vielen anderen Themen Beratung an.

Abb. 2: Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung, August 2019 bis September 2020

Abbildung 1

Anmerkung: Da zur Drucklegung nur Zahlen bis zum 15.9.2020 vorlagen, wurde für den restlichen Monat September eine Hochrechnung angestellt (gestrichelter Balkenteil).

Abbildung 3 zeigt, was den Personen in den Beratungen zum Thema Sprache der ZAM-Beratung empfohlen wurde. 184 (33,6 Prozent) konnten regulär in einen Integrationskurs vermittelt werden. Es ist an dieser Stelle also hervorzuheben, dass das kommunale Programm nicht nur durch spezifische Verfahren, sondern darüber hinaus durch die Beratungsarbeit das Sprachbildungssystem des Bundes unterstützt.

97 Beratene (17,7 Prozent) wurden zu einem der Testtage der TuM-Stadt empfohlen und damit in das städtisch finanzierte Kursangebot zugelassen.

Unter „Sonstige Anfragen zum Thema Sprache“ zählen Beratungen, die auf allgemeines Orientierungswissen oder spezielle Fragen zu Sprachbildungsmöglichkeiten 2abzielen oder Anrufe von Migrationsberatungsstellen, die in schwierigen Fällen in ihrer eigenen Beratung auf die Beratungskompetenz der ZAM-Beratung zurückgreifen sowie die Vermittlung in weitere Kursarten wie Berufssprachkurse oder niedrigschwellige Kurse.

2 Anfragen zu Möglichkeiten der Kostenbefreiung, Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Kurs, Wechsel der Sprachschule, Online-Sprachlernangebote, Informationen zu Sprachtests, Sprachtandems etc.

Abb. 3: Beratungen zum Thema Sprache in der ZAM-Beratung nach Verweis, Januar 2020 bis

September 2020 (N=548)

Anzahl Personen

17,7%

48,7%

33,6%

Städtisch finanzierte Kurse Integrationskurs Sonstige Anfragen zum Thema Sprache

In vier Testtagen3 wurden bis dato (22. September 2020) die Ausgangssprachkenntnisse von 79 Personen eingestuft. Für die dadurch anfallenden Testungs-, Prüfungs- und Kursgebühren fallen bisher insgesamt 97.033,77 € an und damit 32.834,67 € weniger als ursprünglich veranschlagt. Allerdings werden bis Ende des Pilotvorhabens (innerhalb des Budgets) noch weitere Kosten anfallen, da am fünften und letzten Testtag der laufenden Pilotphase weitere Personen den Einstufungstest durchlaufen werden und in städtisch finanzierte Kurse zugelassen werden.

Tab.1: Kalkulierte und bis zum 22.9.2020 entstandene Kosten

Ursprünglich kalkulierte Bis dato entstandene Kosten4
Kosten
Kursmodule Bildungszentrum 77.493,00 € 72.675,77 €
Kursmodule Noris-Arbeit 44.512,94 € 21.000,00 €
Einstufungstests 5.262,50 € 2.923,00 €
Prüfungszertifikate 2.600,00 € 435,00 €
Summe 129.868,44 € 97.033,77 €

1.2 Besondere Maßnahmen und Zielgruppen Ergänzend zu den allgemeinen empirischen Ergebnissen soll hier kurz auf einige wesentliche Erkenntnisse und Erfahrungen eingegangen werden, die während des Pilotvorhabens gemacht wurden und werden. Dies betrifft einzelne Zielgruppen und Maßnahmen.

1.2.1 Maßnahmen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger 16,3 Prozent der Menschen, die in der ZAM-Beratung eine Sprachberatung bekommen haben, waren EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Diese haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Integrationskursteilnahme, können aber vom BAMF auf Antrag zugelassen werden. Viele EU- Bürger/innen erfahren erst in der Beratung der ZAM-Beratung von dieser Möglichkeit, die auch bei

3 Die Testtage fanden am 13.2.20, 11.3.20, 22.7.20 und 16.9.20 statt. 4 Die Abrechnung der Kursmodule erfolgt erst im Nachgang zu deren Abschluss. Es handelt sich hier daher um eine Schätzung unter der Annahme, dass alle bisher getesteten Personen sämtliche Kursmodule absolvieren, die ihnen gutgeschrieben wurden.

der Antragstellung unterstützt und bei Problemen direkt in Kontakt mit den Regionalkoordinatoren/innen des BAMF tritt.

Kostenerstattung EU-Bürger/-innen können sich die Kosten für die Integrationskursteilnahme vom BAMF erstatten lassen, wenn sie ALG-II oder Sozialhilfe beziehen. Auch ein lokales Sozialticket wie der Nürnberg-Pass sowie individuelle finanzielle Nöte können vom BAMF als Kostenerstattungsgrund akzeptiert werden. Die Beratungskräfte der ZAM-Beratung klären hier auf und unterstützen bei der Beantragung. Für Empfänger/-innen von ALG-I ist eine Kostenerstattung durch das BAMF ebenso wenig vorgesehen wie ein Bezug des Nürnberg-Passes. Hier kann finanzielle Bedürftigkeit ggf. anderweitig nachgewiesen werden, u.a. durch Befreiung von GEZ- oder KiTa-Gebühren oder durch einen Wohngeldbescheid.

Prinzipiell besteht außerdem die Möglichkeit, EU-Bürger/-innen in der Härtefallkommission des kommunalen Programms zu behandeln, was bereits dreimal geschehen ist. Die Härtefallkommission kann jedoch nur eine Lösung für Einzelfälle in einer besonderen Lebenssituation sein.

Zielgruppenerschließung Um in diesem Sinne aktiv die Zielgruppe der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für die systematische Beratungsleistung zu erschließen, wird am 28. September 2020 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema exemplarisch für die rumänische Community durchgeführt. Ziel der Veranstaltung ist es, nicht nur die Gesamtheit der Sprachmöglichkeiten aktiv zu bewerben, sondern auch Informationen zur Beratungs-, Berufsanerkennung- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu geben. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem deutsch-rumänischen Verein IntegRo Mittelfranken e.V. und dem Deutsch-Rumänischen Kulturzentrum DACIA e.V. durchgeführt und ist weit über die Corona-bedingt eingeschränkten Teilnahmemöglichkeiten hinaus nachgefragt. Vorgestellt werden die Möglichkeiten der Sprachförderung (ZAM-Beratung und BAMF), rumänisch-sprachige Migrationsberatung (Bayerisches Rotes Kreuz und Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.), Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen (Faire Mobilität), Informationen zu beruflicher Weiterbildung und Berufsanerkennung (trägerneutrale Weiterbildungsberatung des Bildungszentrums im Bildungscampus und Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen-ZAQ). Bei einer eventuellen Verlängerung des Pilotvorhabens kann auf diesen Erfahrungen aufgebaut werden, wenn es um die systematische Erschließung unterschiedlicher Teil- Zielgruppen geht.

1.2.2 Das Pilotvorhaben nach dem Lockdown Das Wesen des kommunalen Programms Deutschspracherwerb ist die enge Verzahnung unterschiedlicher Stellen in und außerhalb der Stadtverwaltung. Beratungseinheiten und Sprachbildungsträger als operative Einheiten mit direktem Kundenkontakt waren in besonderem Maße von den Folgen der Pandemie betroffen und mussten kurzfristig den Regelbetrieb einstellen. Mehrmals musste die Praxis in der Folge an die sich ändernden Vorgaben zum Infektionsschutz angepasst werden. Sobald eine mittelfristige Kursplanung bei der Noris-Arbeit und dem Bildungszentrum wieder möglich war, suchten diese Träger gemeinsam mit dem Bildungsbüro nach pragmatischen Lösungen, um die bereits vor dem Lockdown getesteten Personen schnell in Kurse zu bringen.

Eine weitere Herausforderung war die Wiederherstellung des Kontakts mit den bereits getesteten Personen. Per Telefon informierten das Bildungszentrum, die ZAM-Beratung, die Noris-Arbeit und das Bildungsbüro die bereits getesteten Personen einzeln über die Möglichkeit der (Wieder-) Aufnahme in einen Sprachkurs.

Aufgrund des Infektionsschutzes müssen in sämtlichen Sprachbildungsangebote gesenkte Höchstteilnehmerzahlen berücksichtigt werden, was zu Kapazitätsengpässen bei den Trägern und zu teils deutlich verlängerten Wartezeiten bei den Teilnehmenden führt. Dies betrifft städtisch finanzierte Kursplätze prinzipiell ebenso wie alle anderen Kursarten.

1.2.3 Grenzen des Programms

Erfolglose Teilnehmerinnen und Teilnehmer Es hat sich herausgestellt, dass es eine Gruppe von Personen gibt, die bereits das komplette Integrationskurs- und Berufssprachkurssystem des Bundes inklusive aller Wiederholungsstunden durchlaufen haben, aber dennoch kein Sprachniveau von A 2 oder höher erlangen konnten. Sie können in der Regel nicht ins kommunale Programm Deutschspracherwerb aufgenommen werden, zum einen, weil sie zur Teilnahme an einem BAMF-Kurs berechtigt sind bzw. waren, zum anderen weil diese Gruppe in ihrer Anzahl nach Einschätzungen von Expertinnen und Experten den Finanzrahmen des kommunalen Programms sprengen würden. Hinzu kommt, dass bei dieser Personengruppe von besonderen pädagogischen Herausforderungen ausgegangen werden muss. Das Bildungsbüro ist mit dem BAMF im Gespräch für eine strukturelle Lösung.

EU-Bürgerinnen und EU Bürger direkt nach der Einreise Aufgrund der Sperrfrist von EU-Bürger/-innen für Sozialleistungen innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise nach Deutschland kann für diesen Zeitraum kein Integrationskurs mit Kostenerstattung begonnen werden. Auch diese Lücke kann das kommunale Programm nicht füllen. Zum einen sind aufgrund der vergleichsweise geringeren Zahl der Teilnehmenden die Einstufungstests seltener und die Wartezeit länger als im BAMF-System, sodass die für das Sprachenlernen gewonnene Zeit voraussichtlich gering wäre. Zum anderen handelt es sich hier um eine klassische Gruppe der BAMFgeförderten Integrationskursteilnehmer/-innen. Bei Aufnahme dieser Personengruppe würde das kommunale Programm Deutschspracherwerb mit dem Bundesamt in Konkurrenz treten.

  1. Empfehlung für eine Verlängerung des Pilotversuchs 2.1 Ziele einer Verlängerung Ziel des Pilotvorhabens zum Kommunalen Programm Deutschspracherwerb war es, „ein kommunales System zu etablieren, das in der Lage ist, flexibel auf sich rasch ändernde Bedarfe zu reagieren und die Lücken zu schließen, die das Sprachbildungssystem des Bundes lässt. Im Mittelpunkt steht der Aufbau tragfähiger Strukturen einer systematischen Erstberatung und Zusteuerung von Neuzugewanderten zum Spracherwerbsangebot vor Ort.“5

Wie in der Vorlage zur Sitzung der Kommission für Integration vom 02. Juli 2020 und hier dargestellt, konnte dieses Ziel erreicht werden. Zusätzlich konnten zahlreiche Erfahrungen und Erkenntnisse hinsichtlich gelingender Abläufe der Abstimmung von Kooperationspartnern und der Vermittlung von Lernenden gewonnen werden. Allerdings fand der Pilotversuch wie bereits dargestellt zum größten Teil in einer Ausnahmesituation statt, die in vielerlei Hinsicht nur eingeschränkt Rückschlüsse auf einen gelingenden Betrieb unter Normalbedingungen zulässt. Um Erfahrungswerte zu schaffen, die eine nachhaltige Planung unter Normalbedingungen ermöglichen, erscheint eine Verlängerung des Pilotvorhabens als notwendig.

5 Sachverhalt zum Kommunalen Programm Deutschspracherwerb in der Kommission für Integration am 10.10.2019, S. 1 f.

2.2 Finanzierungsbedarf Sachkosten Wie bereits für das Jahr 2020 würden durch die Verlängerung des Pilotvorhabens im Jahr 2021 Kosten für Kursgebühren, für Einstufungstests und Abschlussprüfungen anfallen. Die Testungsgebühren von 6.660 € wurden ausgehend von den ersten beiden Testungstagen kalkuliert, die noch im regulären Betrieb stattfanden. Es wird dabei mit sechs Testungstagen mit durchschnittlich jeweils 30 Personen gerechnet.

Die bisherigen Erfahrungen haben weiterhin gezeigt, dass rund drei Viertel der Getesteten in einen Kurs beim Bildungszentrum empfohlen werden. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich pro Teilnehmer/-in bewilligten Stunden errechnet sich daraus eine Gesamtsumme von 114.190,20 €. Mit dem entsprechenden Rechenweg errechnen sich für die Kursplätze bei der Noris-Arbeit ein Betrag von 56.646,48 €. Die Kurse bei der Noris-Arbeit decken schwerpunktmäßig besondere pädagogische Bedarfe ab, darunter Kurse mit Kinderbetreuung sowie Alphabetisierungskurse.

Es hat sich der Ansatz bewährt, ein begrenztes Budget für Prüfungsgebühren bereitzustellen, auf das nur zurückgegriffen wird, wenn die persönlichen Lebensumstände (z.B. Nachweis der Integrationsbemühungen) und der Lernfortschritt (typischerweise nicht unter B1-Niveau) es als notwendig und sinnvoll erscheinen lassen. Aufgrund der begrenzten Nachfrage bisher werden hier lediglich 1.000 € veranschlagt.

Im Rahmen der regulären Haushaltsanmeldung wurden für 2021 156.000 € Sachkosten angemeldet, die restliche Summe soll über Stiftungs- und Spendengelder eingeworben werden (mindestens 10 Prozent der Sachkosten).

Kosten für Beratung, Koordination und Verwaltung Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das kommunale Programm Deutschspracherwerb seine Wirkung vor allem durch die systematische Beratung und die Koordination der unterschiedlichen Angebote erlangt. Die Personalkosten für die Beratungsleistungen der ZAM-Beratung können im Jahr 2021 voraussichtlich weiterhin zu 80 Prozent über die Beratungs- und Integrations-Richtlinie des Freistaats refinanziert6 werden. Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Koordination durch das Bildungsbüro fällt allerdings mit dem 1.11.2020 durch Auslaufen des Programms „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ weg. Alternative Drittmittel konnten trotz intensiver Bemühungen für diesen Zweck nicht akquiriert werden. Die Koordination des Programms durch das Bildungsbüro kann künftig mit einem Zeitaufwand von 30 Stunden pro Woche bewältigt werden, woraus sich ein Kostenaufwand von 65.098 € ergibt.

Des Weiteren hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand, der bei den Sprachkursträgern anfällt, nicht einfach zusätzlich erledigt werden kann. Die Teilnehmenden müssen zum Teil gesondert angesprochen und informiert werden und müssen gesondert von den sonst üblichen Systemen abgerechnet werden. Hierfür wird ein Verwaltungsaufwand bei beiden im Programm involvierten Bildungsträgern von zusammen 15 Stunden pro Woche veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Finanzbedarf von 21.219 €.

Die Personalkapazitäten sollen gegebenenfalls im Rahmen des Stellenschaffungsverfahren behandelt werden.

6 Siehe dazu Tagesordnungspunkt zu Beratungsangeboten für zugewanderte Menschen in der Kommission für Integration vom 15.10.2020.

In der Summe ergibt sich für die Verlängerung des Pilotvorhabens 2021 ein Bedarf von 264.813 €, um dieses ohne Einschränkungen fortführen zu können.

Tab.2: Kostenkalkulation für eine Verlängerung des Pilotvorhabens

Für eine Verlängerung zu
veranschlagende Kosten
Kursmodule Bildungszentrum 114.190,20 €
Kursmodule Noris-Arbeit 56.646,48 €
Einstufungstests 6.660,00 €
Prüfungszertifikate 1.000,00 €
Koordination Bildungsbüro 65.098,00 €
Verwaltung Bildungszentrum und Noris-Arbeit 21.219,00 €
Summe 264.813,68 €

Vorschlag für eine Empfehlung durch die Kommission für Integration

„Die Kommission empfiehlt die Verlängerung des Pilotvorhabens Kommunales Programm Deutschspracherwerb um ein weiteres Jahr vorbehaltlich der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat“

Beschlussvorlage Ref.V/080/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Empfehlung

Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Beratungsangebote für zugewanderte Menschen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.07.2020

Anlagen: Antrag SPD_Beratungsangebote für zugewanderte Menschen vom 07.07.2020 Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte 2014 bis 2022 Sachverhalt Beratungsangebote für zugewanderte Menschen des Sozialreferats_KfI 15.10.2020.docx

Bericht:

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Die Aufgabe der verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte wird fast ausschließlich von Trägern der Wohlfahrtsverbände bereits seit sehr vielen Jahren übernommen.

Die Finanzierung und Zielgruppen der Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen. Für die Träger der Beratungsangebote besteht eine hohe Komplexität in der Abstimmung unter den Beteiligten und der Fördersystematik. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit (vgl. Ziffer 1) zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. In der Gestaltung der Integrationsarbeit in Nürnberg sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen bestehen zahlreiche Netzwerke und Gremien auf der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene.

Mit dem Bericht (er wird nachgereicht) informiert die Verwaltung über die aktuelle Lage der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in der Stadt Nürnberg, insbesondere über die aktuelle Sachlage der Flüchtlings- und Integrationsberatung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsanmeldungen 2021 sind bei Stk bekannt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Relevanz ist zielgruppenoriert benannt, beschrieben und berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Empfehlungsvorschlag:

 Die Kommission für Integration empfiehlt, dass die Stadtverwaltung weiterhin die koordinierende Funktion im Rahmen der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen bei der Stadt Nürnberg aktiv wahrnimmt.  Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg, die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) beim Freistaat Bayern einzufordern.  Die Kommission für Integration hält fest, dass die Betreuung der Unterkünfte eine staatliche Aufgabe ist. Dessen ungeachtet wird die Bereitschaft der Stadt Nürnberg (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen), die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiterhin ergänzend finanziell zu unterstützen, begrüßt.  Für eine bedarfsgerechte Integrationsarbeit ist eine fundierte Datenlage unentbehrlich. Die Kommission für Integration empfiehlt, das Unterkunftsmonitoring weiterhin fortzusetzen und hierbei auch die staatlichen Unterkünfte einzubeziehen. Die aktiv beteiligten Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den staatlichen Unterkünften sollen hierfür weiterhin eine sogenannte Monitoringpauschale erhalten.  Die Kommission für Integration empfiehlt, die Flüchtlings- und Integrationsberatung in den Unterkünften mit besonderem Bedarf (LGBTQI* und Frauen-Schutz) belegungsunabhängig sicherzustellen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat folgt der Empfehlung der Integrationskommission vom 15.10.2020.

spd@stadt.nuernberg.de Ul, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg

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Nürnberg, 7. Juli 2020 Antragstellerin: Liberova

Beratungsangebote für zugewanderte Menschen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Beratung von zugewanderten Menschen in Nürnberg, ob Schutzsuchende oder aus anderen Gründen Einwandernde, stellt für den Integrationsprozess und für das Gesamtintegrationsprogramm der Stadt Nürnberg einen wichtigen Grundstein da. Leider ist die zugehörige Finanzierung seitens des Landes Bayern, vor allem im Bereich der Geflüchteten, schon bei der Einrichtung entsprechender Unterkünfte ein Thema gewesen. Vor kurzem konnte man der Presse entnehmen, dass es bei einem großen Wohlfahrtsverband Überlegungen gibt, wegen finanzieller Engpässe aus der Beratungstätigkeit auszusteigen.

Diese Entwicklung ist sehr besorgniserregend. In Anbetracht dieser Situation stellt die SPD- Stadtratsfraktion deshalb folgenden

Antrag:

zur Behandlung im zuständigen Ausschuss:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Migrationsberatung, die Beratung für Geflüchtete und den Jugendmigrationsdienst.

  2. Die Verwaltung entwickelt in der Zusammenarbeit mit den Trägern der so genannten Flüchtlingsberatung ein Konzept, wie das Beratungsangebot ggf. in einer veränderten Form aufrechterhalten werden kann.

  3. Die Stadt Nürnberg setzt sich über den Bayerischen Städtetag dafür ein, dass die Finanzierung der Beratung seitens des Landes verbessert wird und das Konzept der Eigenbeteiligung der Träger grundsätzlich hinterfragt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender Stadträtin

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 08.10.2020

Bericht zur Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte in den Jahren 2014 bis 2020

sowie die strategische Planung bis 2022

Die Zuwanderung der letzten Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Über die Angebote und Aktivitäten des Referats für Jugend, Familie und Soziales in der Integrationsarbeit, Chancen und Möglichkeiten sowie Herausforderungen und Grenzen wurde im Sozialausschuss vom 10.10.2019 berichtet.

Der Geschäftsbereich ist durch rechtliche und geschäftsverteilungsmäßige Zuständigkeiten intensiv mit der Zielgruppe der Neuzugewanderten und Geflüchteten befasst. Die Aufgaben der Unterbringung von Asylbewerbenden liegt im Aufgabenbereich des Freistaats Bayern. Dieser betreibt dazu in Nürnberg staatliche Gemeinschaftsunterkünfte. Darüber hinaus ist auch die Stadt Nürnberg seit 2014 im übertragenen Wirkungskreis im Auftrag der Regierung von Mittelfranken in der Unterbringung Geflüchteter tätig.

Die Unterbringung von Asylsuchenden, die Akquise bzw. der Rückbau städtischer Gemeinschaftsunterkünfte (GU) liegt im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt. Für die Anmietung der dezentralen Unterkünfte erfolgt die Kostenerstattung nach Art. 8 des Aufnahmegesetzes. Der Freistaat Bayern trägt die notwendigen Kosten für diese Unterkünfte unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.1 Hierzu gehört auch die Vermeidung von Leerstand. Die Anmietung und Verlängerung von Mietverträgen erfolgt daher in Abstimmung mit der Regierung Mittelfranken. Das Sozialamt versucht unter diesen Bedingungen, besondere Bedarfe zu berücksichtigen und die Abschätzung von zukünftig notwendigen Kapazitäten vorzunehmen.

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Entwicklung und zukünftige strategische Planung hinsichtlich der städtischen Gemeinschaftsunterkünfte. Auf die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte wird in dieser Vorlage nicht eingegangen.

1. Entwicklungen in den Jahren 2014 bis 2016: Aufbau

In den Jahren 2014 bis 2017 war ein hoher Zuzug von Geflüchteten zu bewältigen. Es wurden eine ausreichende Anzahl an Unterkünften und mit Hilfe der freien Wohlfahrtspflege auch die notwendige Sozialbetreuung und -beratung eingerichtet. Die Stadt bediente sich bei der Akquise der Unterkünfte sogenannter Beherbergungsverträge, d.h. den Betreibern wurde vertraglich eine Gebühr pro Person und Nacht zugesichert. Allein mit dieser Herangehensweise konnte eine schnelle und ausreichende Akquise von Gemeinschaftsunterkünften erreicht werden.

1 Vgl. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.

Die Verträge für die Unterkünfte wurden in den Jahren 2014 bis 2016 geschlossen, wobei Laufzeiten von zwei bis acht Jahren mit den Betreibern vereinbart wurden. Die Vertragslaufzeiten beginnen in der Regel erst mit der Fertigstellung und Nutzungsaufnahme der Unterkünfte.

Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2014 2015 2016
Anzahl GU 14 81 193
Anzahl Plätze (zum Jahresende) 500 2.396 7.975

Tabelle 1: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2014 - 2016; Sozialamt der Stadt Nürnberg; eigene Darstellung

2. Entwicklungen in den Jahren 2017 bis 2019: Rückbau

Die Zahl der Geflüchteten ist seit November 2016 rückläufig, es fanden kaum weitere Zuzüge statt. Daher sinkt die Zahl der in städtischen GU in Nürnberg untergebrachten Personen kontinuierlich. Die rückläufigen Zahlen der Bewohner/innen sind unter anderem auf Auszüge in privaten Wohnraum und Geflüchtete, die in ihr Heimatland zurückkehren, zurückzuführen.

Im Zuge der Entwicklungen und Gegebenheiten werden seit 2017 die Platzzahlen und die Zahl der Gemeinschaftsunterkünfte zurückgefahren. Hierbei wurden fast alle Unterkünfte, bei denen die Laufzeit endete, tatsächlich aufgegeben. Die betroffenen Bewohner/innen finden privaten Wohnraum (wenn berechtigt) oder werden entsprechend in andere Unterkünfte verlegt. Bei den Umverlegungen wurde und wird, so weit möglich, versucht, auch soziale Kriterien zu berücksichtigen, so dass z.B. Kinder weiterhin wohnortnah in die Kita gehen können. Dies gelingt jedoch aus organisatorischen Gründen nicht immer.

Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 2018 2019
Anzahl GU 160 117 51
Anzahl Plätze (zum Jahresende) 7.605 7.321 5.300

Tabelle 2: Städtische Gemeinschaftsunterkünfte 2017 - 2019; Sozialamt der Stadt Nürnberg, eigene Darstellung

Vor einer Kündigung bzw. Schließung einer Unterkunft wird stets geprüft, ob diese für eine andere Nutzung verwendet werden kann. So konnten bspw. ehemalige Gemeinschaftsunterkünfte in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe umgewandelt werden oder für die Projekte „Boardinghouse“ oder „Übergangswohnen“2 eingesetzt werden.

3. Unterstützungsmaßnahmen für auszugsberechtige Personen

Nach Abschluss des Asylverfahrens sind anerkannte bzw. bleibeberechtigte Geflüchtete berechtigt und auch verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft in eigenen Wohnraum zu ziehen. Viele Auszugsberechtigte konnten jedoch bislang keinen geeigneten Wohnraum finden. Die Zahl der auszugsberechtigten Bewohner/innen in städtischen Unterkünften ist aktuell rückläufig. Lag Anfang 2018 das Verhältnis Asylbewerber zu Auszugsberechtigten 40 Prozent zu 60 Prozent, lag die Quote zum 31.12.2019 bei 51 Prozent Asylbewerber zu 49 Prozent Auszugsberechtigten.3

2 s. auch u.a. Sozialausschuss 05.12.2019 (TOP 2). 3 Stand Januar 2020, Sozialamt der Stadt Nürnberg.

Die Betroffenen werden, gemäß der Vorgabe des Freistaats Bayern4, regelmäßig zum Auszug aufgefordert. Dabei wird mit Hilfe der Sozialberatung und -betreuung versucht, sie in reguläre Wohnungen zu vermitteln. Hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass im Einzelfall geprüft werden kann, ob eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Wohnsitzzuweisung in Betracht kommt, wenn in einem anderen als dem zugewiesenen Ort Wohnraum gefunden wurde.5 Auszugsberechtigte Personen können sich jedoch nur wohnungssuchend für eine geförderte Wohnung vormerken lassen, wenn sie über einen gesicherten Aufenthalt verfügen. Die Anzahl an Vormerkungen des Personenkreises „wohnberechtigte Flüchtlinge“ steigt seit dem Jahr 2016 an. Die Anzahl an Vermittlungen steigt ebenfalls, jedoch nicht im gleichen Umfang.

Vormerkungen Vermittlungen Vermittlungserfolg in %
2017 2018 +/- 2017 2018 +/- 2017 2018 +/-
1.412 1.580 +168 98 163 +65 6,9 10,3 +3,4

Quelle: Wohnungsbericht 2018

Weitere Maßnahmen der Stadt Nürnberg (Sozialamt) bestehen darin, gezielt Betreiber von geeigneten GU und anderen geeigneten Gebäuden anzusprechen und für die Projekte „Übergangswohnen“ und „Boardinghouse“ zu gewinnen. Mit Hilfe dieser Projekte soll den Geflüchteten die Integration im privatrechtlichen Wohnungsmarkt erleichtert werden.

Seit 2017 mietet das Sozialamt Wohnungen an und vermietet diese an anerkannte Geflüchtete unter: Aktuell sind 82 Wohnungen angemietet. Bisher konnten dadurch 263 Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften in Übergangswohnungen einziehen – davon sind 29 wieder ausgezogen und haben den Sprung in privatrechtliche Mietverhältnisse geschafft. Ein Boardinghouse vermietet Zimmer mit Bad an Geflüchtete mit Arbeit oder in Ausbildung – dort leben aktuell 35 Personen.

Solange sie keinen geeigneten Wohnraum finden, werden die anerkannten bzw. bleibeberechtigten Geflüchteten vom Freistaat Bayern in der Anschlussunterbringung geduldet6, vor allem um Notsituationen zu vermeiden. Auch bei Schließung einer Unterkunft werden ihnen, vorausgesetzt, es kann keine privatrechtliche Unterkunft gefunden werden, entsprechend Plätze in einer anderen Unterkunft zugewiesen.

4. Derzeitige Belegung städtischer Unterkünfte

Insgesamt sind derzeit in den 41 städtischen Gemeinschaftsunterkünften bei einer Gesamtkapazität von 4.501 Plätzen mit Stand September 2.152 Personen untergebracht. Hieraus ergibt sich eine Auslastung von rund 47,8 %. Dies Auslastung variiert jedoch nach Unterkunftsstandard teils erheblich. Im Einzelnen stellt sich die Auslastung nach Kategorien wie folgt dar:

4 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020. 5 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020. 6 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020.

Auslastung pro Unterkunftskategorie (einfach, mittel, gehobenen) (Stand Mitte Sept. 2020)
Kapazität: Belegung: Quote in %:
Auslastung gesamt: 4.501 2.152 47,8
Auslastung "einfach": 2.195 652 29,7
Auslastung "mittel": 726 371 51,1
Auslastung "gehoben": 1.580 1.129 71,5
Auslastung einfach u. mittel 2.921 1.023 35,0

gehobene Ausstattung: eigenes Bad und eigene Küche

mittlere Ausstattung: eigenes Bad oder eigene Küche

einfache Ausstattung: Gemeinschaftsbad und -küche

Während Unterkünfte mit Gemeinschaftsstandard insgesamt geringer ausgelastet sind, sind Einheiten mit eigener Küche und/oder Bad höher ausgelastet. Im Rahmen des Belegungsmanagements wird versucht, die Unterkünfte mit gehobener Ausstattung gezielt höher auszulasten als Unterkünfte der mittleren und einfachen Kategorie.

5. Strategische Planung für den Zeitraum 2020 bis 2022

Seit 2020 kann verstärkt ein qualitativer und strategischer Rückbau erfolgen, wenngleich dieser seit Ende März 2020 unter den besonderen Rahmenbedingungen der COVID 19-Pandemie steht.

Für die weitere strategische Planung sind die vorhandenen Kapazitäten in den Gemeinschaftsunterkünften, deren Ausstattung bzw. räumliche Gegebenheiten und parallel dazu die Prognose der Bewohnerentwicklung zu berücksichtigen. Insbesondere die COVID-19 Pandemie zeigt, wie wichtig die Berücksichtigung der Unterbringungsform ist. Daneben müssen auch Sonderbedarfe und mögliche Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, welche wieder zu steigenden Bewohnerzahlen führen können. Zusätzlich sollte eine Notfallkapazität bzw. Reserve vorgehalten werden.

Eine exakte, auf die je einzelne Unterkunft bezogene Planung bzw. genaue Prognose ist aus Sicht der Verwaltung derzeit (noch) nicht sinnvoll möglich. Neben den genannten Punkten erschweren folgende Aspekte eine exakte Planung:

 Der Rückgang der Bewohner/innen sowie der Rückbau der Unterkünfte erfolgt nicht linear.  Es können jederzeit Zuzüge bzw. Zuweisungen in nennenswerter Höhe stattfinden (Notfallkapazität ist unabdingbar).  Es ist eine Steigerung der Sonderbedarfe zu erwarten und damit einhergehend ein Bedarf an Einzelbelegungen.

 Vertragsverlängerungen in räumlich geeigneten Unterkünften sind von der Mitwirkung des Eigentümers/Betreibers abhängig.  Jede Vertragsänderung bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) als Kostenträger.

Die Verwaltung plant den Rückbau der Gemeinschaftsunterkünfte daher anhand eines strategischen Handlungsrahmens auf Grundlage der Bewohnerprognose. Sämtliche Vertragsanpassungen bedürfen zudem (wie dargestellt) der Genehmigung durch den Freistaat Bayern (Regierung von Mittelfranken) im Einzelfall.

Bewohnerprognose

Neben den bereits aufgezeigten bedarfsrelevanten Kriterien sind bei der Planung die Auszüge der auszugsberechtigten Bewohner/innen zu berücksichtigen. Diese können nicht linear betrachtet werden und unterliegen starken Schwankungen, so dass die Bewohnerentwicklung schwer einschätzbar ist. Die bisherigen durchschnittlichen Auszüge waren vergleichsweise hoch, da die Projekte Übergangswohnen und Boardinghouse angelaufen sind und einige Wohnungen zweckgebunden vergeben wurden. Aktuell wird prognostisch zum Jahresbeginn 2021 von einer Bewohnerzahl von rund 2.000 Personen ausgegangen. In den Monaten Januar bis Juni 2020 konnten im Durchschnitt monatlich ca. 30 Personen aus den städtischen Unterkünften ausziehen. Dies entspricht in etwa den Vorjahreswerten.

Berücksichtigung von Anforderungen aufgrund der Covid 19-Pandemie

Im Rahmen der Bedarfsplanung sind derzeit auch besondere Anforderungen aufgrund der COVID 19-Pandemie zu berücksichtigen. Auf Anraten des Gesundheitsamtes wurden die Bewohner/innen zweier Unterkünfte vorzeitig verlegt, damit zwei leere Objekte als Quarantäneunterkunft zur Verfügung stehen. Auch wurde und wird versucht, in Unterkünften mit Gemeinschaftsstandard Quarantänebereiche vorzuhalten, die die Durchführung einer häuslichen Quarantäne ermöglichen. Um Infektionseinträge zu vermeiden wird derzeit auf Umverlegungen über das zwingend erforderliche Maß hinaus verzichtet.

Ein wichtiges Instrument ist in diesem Zusammenhang das Belegungsmanagement. Wie bereits unter Ziffer 4 dargestellt wird versucht, die Unterkünfte mit gehobener Ausstattung gezielt höher auszulasten als Unterkünfte der mittleren und einfachen Kategorie.

Berücksichtigung von Sonderbedarfen

In der strategischen Bedarfsplanung der Unterkünfte sind den Standards des Freistaates Bayern entsprechend auch bestehende und zukünftige Sonderbedarfe der Bewohner/innen zu berücksichtigen. Diese führen zur Notwendigkeit von bestimmten räumlichen Bedingungen (z.B. Einzelzimmer, eigenes Bad) und ergeben rechnerische „Leerstände“, da Zimmer nicht voll belegt werden können.

Häufige Gründe für Sonderbedarfe (nicht vollständig):

 Sonderbedarfe aus gesundheitlichen Gründen: Es gibt Bewohner/innen, die aus gesundheitlichen Gründen (bspw. körperliche Einschränkungen, Ansteckungsgefahr) attestierte7, bestätigte Bedarfe an Einzelzimmern und/oder eigener Küche und Bad haben. Es handelt sich hierbei um ca. 110 Personen, teilweise mit Familien. Unterkünfte mit den entsprechenden räumlichen Gegebenheiten werden daher nach Möglichkeit nicht rückgebaut. In vielen Unterkünften sind keine Einzelzimmer vorhanden, daher werden Einheiten für 2 bzw. 3 Personen durch Einzelpersonen belegt.  Psychische Erkrankungen: Auch attestierte psychische Erkrankungen können zu einem Sonderbedarf im Wohnraum führen. Nach dem Kurzbericht zum Unterkunftsmonitoring 1/20198 wird die Zahl der psychischen Erkrankungen weiter steigen.  Arbeitssituation: Es wird auch versucht, Bewohner/innen in ihrer Erwerbstätigkeit und/oder Ausbildung zu unterstützen. Viele erwerbstätige Bewohner/innen arbeiten im Schichtdienst. Um die Erholungsphasen (insbesondere bei Nachtarbeit) zu ermöglichen, werden diese maximal zu zweit pro Zimmer zugewiesen. Auch Ausbildungen und/oder wichtige Schulphasen (z.B. Abschlussjahrgang) werden – wenn möglich - in der Belegung berücksichtigt. Durch entsprechende verringerte Belegung werden bspw. Rückzugsmöglichkeiten für Lern- und Prüfungsphasen ermöglicht.  Familien ab fünf Personen: Die Unterkunftsbelegung stellt sich insbesondere auch für Familien ab fünf Personen schwierig dar. Zur Jahresmitte 2020 leben in den Unterkünften ca. 130 Familien, die aus fünf Personen und mehr bestehen9. Diese Familien haben es – unabhängig vom Status – sehr schwer, eigenen Wohnraum zu finden. Rechnerische Leerkapazitäten entstehen daher auch, da Familien je nach Alter und Geschlecht der Kinder, mehrere Zimmer zugewiesen bekommen, jedoch die offizielle Kapazität eines Zimmers nicht voll belegt wird.

Strategischer Handlungsrahmen für die Verwaltung

In den kommenden Jahren werden entsprechend der Bewohnerentwicklung auch weiterhin Unterkünfte bzw. Kapazitäten reduziert. Dies wird durch einen qualitativen Rückbau umgesetzt, welcher insbesondere die Belegungsdichte und Unterkunftsart berücksichtigen soll. Damit auch ein größeres Ausbruchsgeschehen in der Pandemie möglichst vermieden wird10, können in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken bis auf Weiteres Verträge von Unterkünften, bei denen die Bewohner/innen über je eigene Küche und/oder Bad verfügen, verlängert werden und müssen nicht mehr zwangsläufig mit Ablauf der Vertragslaufzeit aufgegeben werden. Dies soll soweit wie möglich und sinnvoll genutzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Rückbau anhand folgender Kriterien erfolgen, solange sich die benannten Gegebenheiten (u.a. COVID-19, Gesundheitsbedarfe der Bewohner/innen, insgesamt rückläufige Bewohnerzahlen etc.) nicht maßgeblich ändern:

7 Gesundheitliche Sonderbedarfe werden durch das Gesundheitsamt attestiert. 8 Bericht zum Unterkunftsmonitoring (1-2019); Regiestelle für Flucht und Integration; veröffentlicht im Sozialausschuss vom 10.10.2019. 9 Stand Dezember 2019: 77 Familien mit fünf Personen, 47 Familien mit 6 Personen, 19 Familien mit 7 Personen, 9 Familien mit 8 Personen, 2 Familien mit 9 Personen, 2 Familien mit 10 Personen und eine Familie mit 11 Personen. Quelle: Fachstelle für Flüchtlinge im Sozialamt der Stadt Nürnberg 10 Vgl. Ziffer 2.4. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: Hinweise zum Vollzug des Aufnahmegesetzes (AufnG) vom 23.03.2020G.

 Unterkünfte mit gehobener Ausstattung, d.h. mit je eigener Küche und Bad, werden unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken in der Regel verlängert.  Unterkünfte mit einfachem Standard können nach Ablauf der Vertragslaufzeiten aufgegeben werden, sofern gewährleistet ist, dass die Belegungsdichte in den verbleibenden Unterkünften mit einfachem Standard ein vertretbares Maß nicht überschreitet (Richtwert: Belegungsauslastung möglichst unter 50 Prozent).  Für Sonderunterkünfte wird die Situation im Einzelfall beurteilt.  Im Belegungsmanagement gilt der Grundsatz, dass die Auslastung nach Standard differenziert werden soll. Unterkünfte mit gehobener Ausstattung sollen dabei am höchsten ausgelastet werden. Bei Gemeinschaftsunterkünften mit einfachem Standard ist eine unterdurchschnittliche Auslastung anzustreben.  Die Planungen der Schließungen oder Verlängerungen von Unterkünften erfolgen soweit wie möglich im Voraus.

Entsprechend dieser Grundsätze hat die Stadt im laufenden Jahr bereits einige Unterkünfte, deren Erhalt in qualitativer Hinsicht und zur Berücksichtigung von Sonderbedarfen sinnvoll ist, über deren ursprüngliches Vertragsende hinaus verlängert.

Analog zum Abbau von Plätzen und der Abmietung von Unterkünften werden auch die Kapazitäten bzw. Personalressourcen der Sozialbetreuung in den Unterkünften angepasst und in Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege, die die Betreuung in den Unterkünften übernehmen, gesteuert.

Eine Vertragsverlängerung über das Jahr 2020 hinaus wurden bereits für die beiden Unterkünfte für die Sonderbedarfe LGBTQI*, ebenso wie für zwei weitere Unterkünfte mit eigenem Bad und Küche beantragt und durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Auch die Frauenschutzunterkunft und die Frauenunterkunft können weitergeführt werden. Eine Genehmigung liegt auch hier bereits vor.

Kommission für Integration 15.10.2020 ÖÖ 22

Bericht „Beratungsangebote für zugewanderte Menschen“ aus dem Referat für Ju-

gend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg

Anlass

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Verwaltung über die Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in der Stadt Nürnberg. Im Folgenden wird auch auf aktuelle Gegebenheiten und den Antrag „Beratungsangebote für zugewanderte Menschen“ der SPD-Fraktion Nürnberg vom 07. Juli 2020 eingegangen.

1. Beratungsangebote für zugewanderte Menschen in Nürnberg

Die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in die Stadtgesellschaft ist ein zentrales Thema kommunaler Stadtpolitik in Nürnberg. Die Zuwanderung der letzten vier Jahre wurde vor allem durch Migration aus Staaten der EU und durch Fluchtmigration geprägt. Die verschiedenen Beratungsleistungen für Geflüchtete und Neuzugewanderte werden fast ausschließlich von Trägern der Wohlfahrtspflege angeboten, zum Teil bereits seit sehr vielen Jahren.

Die Finanzierung und Zielgruppen der speziell für Zugewanderte eingerichteten Beratungsleistungen unterliegen verschiedenen Förderrichtlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen, tragen unterschiedliche Bezeichnungen und sind dezentral verortet. Für die Träger der Beratungsangebote besteht eine hohe Komplexität in der Abstimmung unter den Beteiligten und der Fördersystematik.

Zuwendungsgeber Beratungsdienst Zielgruppe
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Migrationsberatung für erwachsene Zuwande- rer (MBE)1 Erwachsene Zuwanderer (Spätaussiedler und Ausländer) über 27 Jahre mit einem dauerhaf- ten Aufenthalt, „prioritär“ Neuzugewanderte in- nerhalb der ersten drei Aufenthaltsjahre
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Jugendmigrations- dienste2 Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollen- dung des 27. Lebensjahres (sowie deren El- tern) unabhängig vom Aufenthaltsstatus
Freistaat Bayern (verwaltungsrechtliche Umsetzung durch die Regierung von Mittel- franken) soziale Beratung, Be- treuung und Integra- tion von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integ- rationsrichtlinie – BIR)3 u.a. - BIR 2.2.: Zentrale Anlaufstelle Migration – Beratung Management und Ausstattung - BIR 2.1.: Flüchtlings- und Integrationsbera- tung (vgl. Ziffer 4) - BIR 2.4. Integrationslotsen (ehemals Ehren- amtskoordination im Kontext Flucht und In- tegration) 4

Tabelle 1: Förderungen der Migrations- und Integrationsberatung durch Bund und Land; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) wird in Nürnberg durch verschie

dene Träger der freien Wohlfahrtspflege und weitere Organisationen, u.a. die Arbeiterwohl-

fahrt, den Caritasverband, das Bayerische Rotes Kreuz, die Stadtmission und den Bund der

Vertriebenen durchgeführt. Die Förderung der MBE erfolgt durch das Bundesamt für Migra-

tion und Flüchtlinge (BAMF). Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27

1 Mehr Informationen und Kontaktdaten sind u.a. unter INTEGREAT zu finden: https://integreat.app/nuernberg/de/anlaufstellen/migrationsberatungsstellen-erwachsene-ab-27-jahren/. Die Förderrichtlinie ist hier zu finden: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_20012010_GZ221008214.htm 2 Mehr Informationen und Kontaktdaten sind auf INTEGREAT zu finden unter https://integreat.app/nuernberg/de/anlaufstellen/jugendmigrationsberatung/. 3 Mehr Informationen unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 4 Mehr Informationen auf der Internetseite der Stadt Nürnberg „Nürnberg engagiert“: https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/integration.html

Jahren bestehen die Jugendmigrationsdienste (JMD), welche in Nürnberg durch die Arbeiter-

wohlfahrt, die Caritas und die Stadtmission umgesetzt werden.

Für Zugewanderte und Menschen mit Migrationsgeschichte ist es oftmals eine Herausforderung, das passende Beratungsangebot zu finden. Alle Akteure sind sich einig, dass Beratung einen wesentlichen Bestandteil der Willkommenskultur und eine erhebliche Unterstützung im Integrationsprozess darstellt. Gemeinsam wurde und wird daher die Beratung im Rahmen der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM-Beratung)5 personell und ideell unterstützt. Die ZAM-Beratung dient als Lotsenfunktion für alle Ratsuchenden. Für langfristige, komplexe sozialpädagogische Beratung wird begleitend (bspw. durch Unterstützung bei der Terminvereinbarung) auf bestehende Regelstrukturen verwiesen. Den Ratsuchenden steht außerdem je nach Lebenslage und Anliegen eine Vielzahl von Regeldiensten und –angeboten zur Verfügung.

2. Vernetzung und fachlicher Austausch

In der Gestaltung der Integrationsarbeit in Nürnberg sind insbesondere Abstimmung, Austausch und Vernetzung maßgeblich. Um stets alle beteiligten Akteure einzubeziehen, bestehen zahlreiche Netzwerke und Gremien auf der Praxisebene, der Ebene der Fachverantwortung und der Steuerungsebene. Dadurch werden Schnittstellen und Netzwerke zwischen der Stadtverwaltung, den Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtlichen und den verschiedenen Dienststellen und Tochtergesellschaften geschaffen, der direkte Austausch und Informationsfluss gefördert sowie eine effektive und effiziente Teilhabe der Akteure gewährleistet. Der Austausch und die Vernetzung durch regelmäßige Sitzungen trägt zur transparenten Zusammenarbeit, gegenseitigen Wertschätzung und der fachlichen Weiterentwicklung bei.

Beispielsweise wurden in der Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung gemeinsam Eckpunkte für ein „Produktionsnetzwerk der Flüchtlings- und Integrationsberatung in Nürnberg“6 beschlossen. Damit einhergehend wurde auch der Prozess zur Abstimmung eines gemeinsamen Beratungssettings begonnen.

3. Förderstruktur der MBE und JMD

Die durch den Bund finanzierten Beratungsleistungen für zugewanderte Menschen werden zentral vergeben. Die Beantragung der Fördermittel des Bundes (MBE und JMD) erfolgt direkt über die (Landes-)Verbände der Träger der Wohlfahrtspflege. Eine koordinierende Rolle der Kommunen oder anderer Akteure vor Ort ist nicht vorgesehen, die örtliche Ebene ist bei der Verteilung der Ressourcen außen vor. Dem Grunde nach haben somit weder die Stadt Nürnberg noch die beteiligten Verbände und Beratungsstellen untereinander über die Ausstattung und Verteilung der Beratungs- und Personalstellen Kenntnis. Nur durch eine kooperative Zusammenarbeit (vgl. Ziffer 1) zwischen den Verbänden und der Stadt, die auf Freiwilligkeit aller beruht, kann dies gewährleistet werden. Für Nürnberg besteht hier eine hohe Bereitschaft zur Kooperation und zur gegenseitigen Information. Dennoch ist das Verfahren aus Sicht der Stadt zu hinterfragen, da nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien eine Ressourcenzuteilung auf die jeweilige Gebietskörperschaft erfolgt, und zudem eine Abstimmung der Beratungsangebote nur auf freiwilliger Basis möglich ist.

4. Förderstruktur der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB)

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurde die Integrationsförderung auf Landesebene auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Auf dieser Basis hat der Frei-

5 Mehr Informationen auf der Internetseite der ZAM-Beratung unter: https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html sowie in der Kommission für Integration am 21.03.2019 und am 02.07.2020. 6 Die Eckpunkte wurden in der Kommission für Integration am 10.10.2019 vorgestellt und sind im Ratsinformationssystem zu finden.

staat Bayern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund mit dauerhaftem Bleiberecht sowie zusätzlich auch für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) etabliert.7

Bis 2017 bestand die sogenannte Asylsozialberatung und die landesgeförderte Migrationsberatung. Die Förderung der Sozialberatung in staatlichen Unterkünften für Asylsuchende beruhte dabei auf einem Modell aus den 90er Jahren, welches eine Beantragung durch die Landesverbände der Wohlfahrtspflege beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) vorsah. Auch hier war keine Koordinations- oder Steuerungsfunktion der örtlichen Ebene vorgesehen.

Mit der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) wurde die Organisation der Beratung sowie die Förderungsstruktur reformiert und an das bayerische Staatsministerium des Inneren, Sport und Integration (StMI) übertragen. Die BIR enthält mehrere Fördermöglichkeiten wie bspw. Ziffer 2.2. der BIR die besonderen Maßnahmen und Ziffer 2.4 der BIR die hauptamtlichen Integrationslotsen. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) wird gemäß Ziffer 2.1 der BIR durch das StMI gefördert. Die verwaltungsrechtliche Umsetzung erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken. Ziel ist die Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und die Unterstützung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Die BIR vom 16. November 2017 hat eine Gültigkeit bis 31. Dezember 2020. Die Beratungsund Integrationsrichtlinie wird für die weiteren drei Haushaltsjahre (2021 bis 2023) in einer weiterentwickelten Fassung verlängert (BIR II)8. Um die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren einfließen zu lassen und die Akteure zu beteiligen, wurden durch das StMI zwei Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Landkreistages sowie der Landeswohlfahrtsverbände eingerichtet. Die Stadt Nürnberg war als eine der Vertretungen des bayerischen Städtetags Teil der Arbeitsgruppe. Im Rahmen der Arbeitsgruppen wurden eine Vielzahl von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der BIR eingebracht. Anschließend wurde der Richtlinienentwurf aufgrund des Infektionsschutzes ausschließlich schriftlich in Umlauf gegeben. Aufgrund der Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen wurden auf Landesebene weitere Gespräche zwischen dem StMI und der Wohlfahrtspflege geführt und der Entwurf und die Förderstruktur weiterentwickelt. Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie („BIR II“) für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 soll am 07.10.2020 veröffentlicht werden. Bei der förderrechtlichen Umsetzung und der Stellenverteilung auf die Gebietskörperschaften sind jedoch noch Fragen offen.

Die BIR beinhaltet die Möglichkeit einer koordinierenden Funktion der Kommune, welche offensiv wahrgenommen wird. Zur Vorbereitung, Steuerung und Abstimmung und zum fachlichen Austausch wurde in Nürnberg u.a. die Steuerungsgruppe Flüchtlings- und Integrationsberatung (STG FIB) eingerichtet.

4.1. Stellenkontingent

Die Förderstruktur der FIB sieht ein Stellenkontingent pro Gebietskörperschaft in Bayern vor, welches sich aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters ergibt. Die zur Verfügung stehenden FIB-Stellen werden in der Gebietskörperschaft Nürnberg für folgende Angebote eingesetzt:

 Sozialberatung und -betreuung in staatlichen und städtischen Unterkünften,  Sozialbetreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Dependancen,  unterkunftsunabhängige Beratung (bspw. das Integrationszentrum First Steps für Flüchtlinge der Johanniter oder die offene Beratung für Flüchtlinge des BRK Nürnberg) und

7 vgl. Beratungs- und Integrationsrichtlinie BIR vom 16. November 2017 unter: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt2sg15_migration.htm 8 Die Veröffentlichung der BIR für 2021 bis 2023 ist laut StMI für den 07.10.2020 geplant. Bislang liegt nur der Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut StMI und LAGÖF nicht wesentlich verändert wurde.

 das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge (PSZ). Dieses überregionale Beratungsangebot der Rummelsberger Diakonie besteht seit 1980 und bietet u.a. psychotherapeutische Behandlungen, psychologische Beratung von Flüchtlingen mit psychischen Störungen, traumaspezifische Behandlung und kollegiale Beratung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden aus der Arbeit mit Flüchtlingen.

Die Verteilung der Stellen innerhalb der Gebietskörperschaft erfolgt mittels einer Zuständigkeitsvereinbarung, welche pro Haushaltsjahr zwischen allen Trägern der FIB in der Gebietskörperschaft abgestimmt wird und von allen unterschrieben werden muss. Die Beantragung der FIB bei der Wohlfahrtspflege erfolgt durch die (Landes-)Verbände. Gemeinsam wurden in den letzten Jahren jährlich alle zur Verfügung stehenden Ressourcen abgerufen, ggfs. abzgl. einer geringen Rundungsdifferenz aufgrund unterschiedlicher Wochenarbeitsstunden der Mitarbeitenden (vgl. Ziffer 4.2).

BIR BIR II 2021 – 2023
Haushaltsjahr 2018 2019 (inkl. „Pool-Ver- fahren“)9 2020 unter Vorbehalt/ Stand 01.10.2020
Stellenkontingent im Freistaat Bayern 620 VZÄ 620 VZÄ 620 VZÄ 573 VZÄ (Reduzierung zuguns- ten einer höheren Finanzierung pro VZÄ)
Stellenkontingent für die Gebietskörper- schaft Nürnberg 36,68 VZÄ 42,22 VZÄ 42,11 bzw. 44,22 VZÄ10 Das Stellenkontingent ist derzeit noch unbekannt, da die Umset- zung der Stellenreduzierung noch nicht erfolgt ist.

Tabelle 2: Stellenkontingent der Flüchtlings- und Integrationsberatung gemäß Beratungs-und Integrationsrichtlinie (BIR) in Nürnberg; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung; VZÄ = Vollzeitäquivalente

Die BIR II für die Jahre 2021 bis 2023 sieht eine Erhöhung der Förderung von Personal- und Sachkosten gegenüber der BIR 2017 bis 2020 vor.11 Das zur Verfügung stehende Budget der BIR bzw. FIB auf Landesebene ist jedoch nicht erhöht worden, sodass ab 2021 rechnerisch eine Kürzung der zur Verfügung stehenden Personalstellen im Vergleich zu 2020 umgesetzt werden muss. Derzeit ist jedoch unklar, wie die Kürzung bezogen auf die einzelnen Gebietskörperschaften umgesetzt wird.

Neben der aktuellen Ungewissheit, stellt die Berechnung und Zuteilung des Stellenkontingents auf die Gebietskörperschaften auf Grundlage des Ausländerzentralregisters stellt aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich keine geeignete Bezugsgröße dar, da das AZR nur die mit Erstwohnsitz dauerhaft in der Kommune gemeldeten Personen erfasst. Nürnberg ist aber Standort für überregional bedeutsamer Dienste und Einrichtungen (bspw. Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Dependancen sowie die Trauma-Fachstelle für Nordbayern), die zum einen besonders intensive Bedarfe über die statistischen Bewohnerzahlen hinaus generieren und deren Nutzerinnen und Nutzer nicht vollständig im AZR erfasst werden. Diese Bedarfe sind ebenfalls aus dem Kontingent zu decken.

Aufgrund der ehemaligen Förderstruktur (vgl. Ziffer 4) werden Stellenanteile in den überregionalen Angeboten, den staatlichen Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin zwischen den Trägern der Sozialberatung und der Regierung von Mittelfranken festlegt. Die übrigen Stellenanteile aus dem für Nürnberg zur Verfügung stehenden Kontingent werden für

9 Das Stellenkontingent wurde in den letzten Jahren teilweise auch auf aktuelle Gegebenheiten angepasst. Beispielsweise wurde im Haushaltsjahr 2020 ein sogenanntes „Pool-Verfahren“ eingesetzt, welches Gebietskörperschaften mit höherem Bedarf ermöglichte, weitere Stellen zu beantragen, die in anderen Gebietskörperschaften nicht abgerufen wurden. 10 Im Sommer 2020 erfolgte der Umzug der Erstaufnahme aus dem Landkreis Roth nach Nürnberg. Hierbei wurde auch die Umverteilung der entsprechenden Stellenanteile (2,11 VZÄ) zugesichert. Diese sollen entsprechend bereits 2020 berücksichtigt werden. 11 Die BIR II soll am 07.10.2020 veröffentlicht werden. Bislang liegt nur ein Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut Aussage des StMI nicht wesentlich verändert wurde.

unterkunftsübergreifende Angebote (bspw. ZAM-Beratung12, Integrationszentren) und für die Sozialdienste in den städtischen Unterkünften eingesetzt. Die zur Verfügung stehenden staatlich finanzierten Stellen waren jedoch für Nürnberg aus Sicht der Stadt angesichts der Zahl der zu betreuenden Bewohner und Unterkünften sowie der Sonderbedarfe derzeit nicht ausreichend. Die darüber hinaus notwendigen Stellen, insbesondere in städtischen Unterkünften, wurden daher in den Jahren 2018 bis 2020 auf Grundlage einer Leistungsvergütung mit den jeweiligen Trägern vollständig in Form einer freiwilligen Leistung durch die Stadt Nürnberg finanziert.

Für die Anschlussunterbringung in städtischen Unterkünften wurde zwischen den Trägern und der Stadt ein fachlicher Betreuungsschlüssel von 1:130 vereinbart.13 In den städtischen Unterkünften wird aufgrund der sinkenden Bewohnerzahlen ein qualitativer und quantitativer Rückbau vorgenommen (vgl. Anlage), jedoch muss auch weiterhin eine Reserve bzw. Notfallkapazität, nicht zuletzt aufgrund der politischen Lage an der europäischen Außengrenze, berücksichtigt werden. Ergänzend kommt hinzu, dass die fachliche Arbeit der Sozialdienste im Laufe der Zeit komplexer und zeitintensiver wird, da viele sekundäre Unterstützungsbedarfe erst nach Entstehen einer Vertrauensbasis kommuniziert werden.14

4.2. Finanzierungsstruktur der FIB

Die maximale Förderung pro Vollzeitäquivalent in der FIB ab dem Jahr 2021 beträgt 51.656,25 Euro. Dies setzt sich aus dem Festbetrag für Personalausgaben (47.434,67 €), der pauschalen Förderung der Sachkosten (1.000 €), der Förderung der Kinderbetreuung und Assistenzkräfte (761,76 €) und der Pauschale für Verwaltungs- und Koordinationskräfte (bis zu 5% der Zuwendung) zusammen. Die Förderung ist gegenüber der bisherigen Förderung durch die BIR 2017 bis 2020 in der Gesamtbetrachtung gestiegen.

Problematisch ist die Höhe bzw. die Berechnungsgrundlagen der FIB aus Sicht der Träger dennoch weiterhin. Im Rahmen der Förderung entsteht ein Delta zwischen den tatsächlichen Kosten und der Zuwendung. Das hat u.a. folgende Gründe:

 Die Förderung umfasst lediglich einen Anteil der zuwendungsfähigen Personalkosten (bislang 80%, jetzt 73%).  Die zuwendungsfähigen Personalkosten werden maximal begrenzt durch einen sogenannten Personalhöchstkostensatz. Dieser wird mittels der Personaldurchschnittskosten des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes auf Landesebene (TVÖD-L) ermittelt, welcher die realen Personalkosten gemäß den verschiedenen Tarifverträgen der Wohlfahrtspflege auf kommunaler Ebene (bspw. TVÖD-K) nicht abbildet.  Die Personalkosten werden mit 40,1 Wochenstunden berechnet, während alle beteiligten Akteure (gemäß den gültigen Tarifverträgen) i.d.R. 38,5 oder 39 Wochenstunden pro Vollzeitäquivalent einsetzen.  Es wurden bislang keinerlei Sachkosten gefördert. Ab 2021 werden pauschal maximal 1.000 Euro Sachkosten gefördert.  Zuwendungsfähige Drittmittel werden in der Förderungsberechnung berücksichtigt.

4.3. Finanzielle Unterstützung der FIB durch die Stadt Nürnberg

Um die Finanzierung der FIB zu unterstützen und den fachlichen Betreuungsschlüssel in den städtischen Unterkünften sicherzustellen, hat die Stadt Nürnberg ab Inbetriebnahme der ersten städtischen Unterkunft im April 2014 die Sozialberatung und -betreuung mitfinanziert.15

12 vgl. Internetseite zur ZAM-Beratung unter https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html sowie TOP 1 Kommission für Integration 10.10.2019 und TOP 2 Kommission für Integration 02.07.2020 13 vgl. Arbeitsstandards der sozialen Beratung und Betreuung in Unterkünften (TOP 1 Kommission für Integration 10.10.2019) 14 vgl. TOP 1 Kommission für Integration: Bericht zum Unterkunftsmonitoring 1-2019 15 vgl. Sozialausschuss 20.12.2018: Organisatorische Weiterentwicklung und neues Finanzierungsmodell für die Migrations- und Flüchtlingsberatung im Jahr 2019

Dies stand jedoch stets unter dem Vorbehalt, dass es sich aus Sicht der Stadt Nürnberg grundsätzlich um eine staatliche Aufgabe handelt, deren Finanzierung durch den Freistaat Bayern zu sichern ist. Die Stadt Nürnberg sah sich allerdings aus humanitären und sozialpolitischen Erwägungen in der Verantwortung, eine Sozialbetreuung zu ermöglichen und hier ausnahmsweise auch finanzielle Vorleistungen zu erbringen. Die finanzielle Unterstützung wurde bei veränderten Gegebenheiten weiterentwickelt und die Höhe dynamisiert angepasst.

Derzeit (Haushaltsjahr 2020) leistet die Stadt Nürnberg folgende finanzielle Unterstützung:

 Die Träger der FIB in städtischen Unterkünften erhalten jährlich 13.580 Euro Integrationsund Sachkostenpauschale pro Vollzeitäquivalent.  Die FIB in staatlichen Unterkünften erhalten jährlich 600 bzw. 1.200 Euro Monitoringpauschale (in Relation zur Bewohneranzahl).  Die Finanzierung der über das Stellenkontingent hinaus notwendigen Stellen in städtischen Unterkünften wird durch eine Leistungsvergütung in Höhe von 67.900 Euro pro Vollzeitäquivalent finanziert.

5. Aktuelle Sachlage

Dass die Förderung nicht auskömmlich ist, wird seit Beginn der Förderung durch die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung als auch die Kommunen sowie deren Spitzenverbände auf Landesebene kommuniziert. Die Stadt Nürnberg greift diese grundlegende Kritik am Förderverfahren im jährlichen Verwendungsnachweis auf. Außerdem war die Regiestelle für Flucht und Integration im Referat für Jugend, Familie und Soziales Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Entwicklung von BIR II (vgl. Ziffer 4). Auch im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Richtlinienentwurf BIR II wurde die Finanzierung als nicht auskömmlich beschrieben und Lösungsvorschläge eingereicht. Die stetige Vernetzung zum bayerischen Städtetag und der direkte Austausch mit anderen Kommunen ist dabei selbstverständlich.

Auch die Planungssicherheit für die Träger sowie deren Mitarbeitende war bislang aufgrund der jährliche Zuwendungen (d.h. oftmals auch jährlich befristete Arbeitsverträge) stark eingeschränkt. Die neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) für die Jahre 2021 bis 202316 sieht die Möglichkeit für eine dreijährige Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken vor. Die tatsächliche Umsetzung dieser Möglichkeit wäre sehr hilfreich für die weitere Planungssicherheit aller beteiligten Akteure und der betroffenen Mitarbeitenden.

Die Stadt Nürnberg hat gegenüber den Trägern der FIB erklärt, dass auch 2021 weiterhin finanzielle Unterstützung für die FIB im Rahmen der Integrations- und Sachkostenpauschale und der Monitoringpauschale (vgl. Ziffer 4.3) beabsichtigt ist (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen). Über die endgültige Höhe kann derzeit keine Auskunft gegeben werden, da das Stellenkontingent für die Gebietskörperschaft derzeit noch nicht bekannt ist. Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAGÖF) erwartet von den Landeswohlfahrtsverbänden bis Mitte Oktober Rückmeldung zur Stellenplanung 2021. Anschließend kann je nach Ergebnis festgestellt werden, dass das zur Verfügung stehende Stellenkontingent ausreichend ist oder nicht.

Dank der freiwilligen Zusammenarbeit aller Akteure und des gemeinsamen fachlichen Ziels gelingt es in Nürnberg eine vielseitige Beratungslandschaft zu gestalten. Die Komplexität des Sachverhalts und der verschiedenen Förderstrukturen sowie der Vielzahl der Akteure und Angebote bedarf jedoch einer Koordination, welche die Stadt aktiv wahrnimmt. Im Jahr 2020 fanden daher bereits am 11.02.2020 und am 21.07.2020 Sitzungen der STG FIB (vgl. Ziffer 2) statt. Am 05.10.2020 findet eine weitere Sitzung zur Abstimmung des weiteren Vorgehens statt. Hierbei werden durch die Stadt Nürnberg Entwürfe für den gemeinsamen Austausch eingebracht und über die aktuelle Sachlage informiert. Aktuelle Informationen zur Sitzung

16 Die Veröffentlichung der BIR für 2021 bis 2023 ist laut StMI für den 07.10.2020 geplant. Bislang liegt nur der Entwurf vom 24.07.2020 vor, welcher laut StMI und LAGÖF nicht wesentlich verändert wurde.

und weitere Informationen folgen in der mündlichen Berichterstattung in der Kommission für Integration am 15.10.2020.

  1. Vorschläge zur Empfehlung:

 Die Kommission für Integration empfiehlt, dass die Stadtverwaltung weiterhin die koordinierende Funktion im Rahmen der Beratungsangebote für zugewanderte Menschen bei der Stadt Nürnberg aktiv wahrnimmt.  Die Kommission für Integration empfiehlt dem Stadtrat Nürnberg, die Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) beim Freistaat Bayern einzufordern.  Die Kommission für Integration hält fest, dass die Betreuung der Unterkünfte eine staatliche Aufgabe ist. Dessen ungeachtet wird die Bereitschaft der Stadt Nürnberg (unter Vorbehalt der Genehmigung im Rahmen der Haushaltsberatungen), die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften weiterhin ergänzend finanziell zu unterstützen, begrüßt.  Für eine bedarfsgerechte Integrationsarbeit ist eine fundierte Datenlage unentbehrlich. Die Kommission für Integration empfiehlt, das Unterkunftsmonitoring weiterhin fortzusetzen und hierbei auch die staatlichen Unterkünfte einzubeziehen. Die aktiv beteiligten Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung in den staatlichen Unterkünften sollen hierfür weiterhin eine sogenannte Monitoringpauschale erhalten.  Die Kommission für Integration empfiehlt, die Flüchtlings- und Integrationsberatung in den Unterkünften mit besonderem Bedarf (LGBTQI* und Frauen-Schutz) belegungsunabhängig sicherzustellen.

Anlage:

Bericht über die Entwicklung der Gemeinschaftsunterkünfte seit 2014 sowie strategische Planung bis 2022 (Sozialausschuss 08.10.2020)

Berichtsvorlage BgA/024/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.09.2020 öffentlich Bericht

Arbeit

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Reform der Ausländerbehörde

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 30.06.2020

Anlagen: Antrag_Reform der Ausländerbehörde_Die Grünen Interkulturelle_Qualifizierungen_Staedteakademie_2020 Reform der Ausländerbehörde Sachverhalt Statististischer_Jahresbericht_für_2019

Bericht:

Mit Antrag vom 30.06.2020 hat die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen einen umfangreichen Fragen- und Forderungskatalog zur Ausländerbehörde (ABH, EP/2) vorgelegt. Im beigefügten Bericht werden die formalen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit der ABH sowie die durchgeführten Fortbildungsprogramme für Mitarbeitende ebenso erläutert wie die Grundsätze bei Dienststellenleitungsbesetzungen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BgA/024/2020

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt stehen die Belange von Ausländerinnen und Ausländern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BDR/EP

OBM/MRB

Ref. I/II - PA

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BgA/024/2020

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2 90A03 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 3 0 . Jum l.'l'i] Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de PV - Zur S‘e'ungnahrrs 1 Zur Kts. Hi P.T.VC'- " Aosen- Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) V Nürnberg, 30. Juni 2020

Reform der Ausländerbehörde

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Nürnberger Ausländerbehörde steht seit vielen Jahren in der Kritik. Insbesondere die engagierte Zivilgesellschaft, der Integrationsrat, die Wohlfahrtsverbände, die freien Träger, Menschenrechtsorganisationen, Helferkreisinitiativen, PAHN und der Arbeitskreis für unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Nürnberg appellieren schon lange dafür, eine nachhaltige Lösung in der Behörde zu erzielen. Die Grüne Stadtratsfraktion begleitet die Arbeit der Ausländerbehörde seit Jahren kritisch und steht mit den genannten Organisationen im regelmäßigen und engen Austausch.

Bisher wurden von der Ausländerbehörde Nürnberg viele Entscheidungen nicht zugunsten, sondern gegen die Betroffenen ausgelegt. Eine Gangart, die für Haupt- und Ehrenamtliche, die mit Geflüchteten und Neuzugewanderten arbeiten, nur schwer nachvollziehbar ist. Hinzu kommen zahlreiche restriktive Entscheidungen, diskriminierende und rassistischen Zwischenfälle sowie unzureichende Beratung und Aufklärung.

Die Ausländerbehörde ist eine Voltzugsbehörde, unterliegt jedoch auch den allgemeinen Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, die Beratung und Auskunft den Kundinnen gegenüber beinhaltet. Vor allem im Bereich Flucht und Migration, ist eine ergebnisoffene und ausführliche Beratung über Rechte, Pflichten, notwendige Unterlagen, mögliche Perspektiven und Fristen von hoher Bedeutung - ebenso wie eine neutrale und kultursensible Beratung.

vw/w gruene rathaus nuernberg de

m

:

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Ausrichtung der Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.

entwickelt.

Behörde, inklusive die interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden. ® Diese interkulturelle Neuaufstellung beinhaltet einen kundenorientierten und menschlichen Umgang mit Geflüchteten. ® Die Nürnberger Ausländerbehörde verabschiedet eine Selbstverpflichtungserklärung, anhand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundes-und des bayerischen Innenministeriums nutzt.

gestaltet werden, dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.

Mitwirkungspflichten erfüllen, wohlwollender und vor allem realistischer vergehen.

dem BLEIB Projekt Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.

bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die - für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.

Mit freundlichen Grüßen

4. lyu(M

Reka Lörincz Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende

www.gruene rathaus.nuernberg de

ÖÖ

Reform der Ausländerbehörde

Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 30.06.2020

I. Einleitung

Am 31.12.2019 waren 535.886 Personen mit Hauptwohnsitz in Nürnberg gemeldet. Hiervon hatten 133.491 Personen keinen deutschen Pass und fielen in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde (EP 2). 1.176 Personen fielen in die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Mittelfranken. Unter den 133.491 Nürnberger/-innen ohne deutschen Pass waren 64.737 EU-Bürger/-innen. 68.754 Personen waren Ausländer/-innen aus sog. Drittstaaten außerhalb der EU. Hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus hatten 38.629 Ausländer/-innen einen Daueraufenthaltsund 20.771 Personen einen befristeten Aufenthaltstitel. Zum Vergleich: Unter den Ausländer/innen befanden sich 2.207 Asylbewerber/-innen (inkl. Asylgesuche); hiervon hatten wiederum 1.685 Personen eine Asylgestattung. Insgesamt hatten 1.221 Personen eine Duldung. 1.790 Personen waren ausreisepflichtig. Duldung und Ausreisepflicht trifft auch auf Personen zu, deren Status abgelaufen ist oder die ausgewiesen sind (z. B. Straftäter).

Beim Versuch, die Gruppe der Geflüchteten einzugrenzen, ergibt sich folgendes Bild: Personen mit (möglichem) Fluchthintergrund laut Ausländerzentralregister (Stand 31.12.19):

 Personen mit Flüchtlingsschutz (GFK): 5.899  Personen mit Asylberechtigung: 486  Personen mit subsidiärem Schutz: 1.348  Asylantragsstellende: 2.207  Personen mit Abschiebungsverbot: 6171  Personen mit einer Duldung: 1.2212 Im Jahr 2019 wurden 1.203 Personen eingebürgert und nahmen somit die deutsche Staatsbürgerschaft an. Ausführliche Informationen sind dem Statistischen Jahresbericht 2019 zu entnehmen (siehe Anlage). Hinsichtlich der umfangreichen Zuständig- und Tätigkeiten der Ausländerbehörde sei insbesondere auf die Seiten 26 und 27 hingewiesen.

II. Zum Antrag

Zu den in o. g. Antrag (einzelne Punkte des Antrages jeweils kursiv) aufgeführten Punkten ist auszuführen:

1 Bitte beachten: Abschiebeschutz wird im Regelfall im Rahmen des Asylverfahrens durch das BAMF geprüft und gewährt. Ein solcher zielstaatsbezogene Abschiebungsschutz (Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG) kann aber auch ohne Fluchthintergrund ausgesprochen werden, wenn z.B. im Zielstaat für den Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht (z.B. schwerwiegende Erkrankung, die sich im Falle einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde); soweit kein Asylverfahren durchgeführt wurde, hat diese Entscheidung die Ausländerbehörde unter Beteiligung des BAMF zu treffen. Duldungen werden immer dann erteilt, wenn eine gesetzlich durchzuführende Abschiebung u.a. aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Solche Vollzugshindernisse können auch bei Personen ohne Fluchthintergrund eintreten, d.h. zur Duldungserteilung führen. 2 Siehe Fußnote 1

Nürnberger Ausländerbehörde, indem der Selbstbezeichnung Nürnberg Stadt der Menschenrechte Rechnung getragen wird.“

Eine konzeptionelle Neuaufstellung und -ausrichtung der Ausländerbehörde (ABH) in kommunaler Eigenregie ist unzulässig. Die ABH erfüllt gesetzliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, dies bestimmt die Tätigkeit. Gradmesser ist die hierbei die Rechtmäßigkeit unter Kontrolle der Gerichte. Eine „Neuaufstellung“ ist damit nicht angezeigt. Es bleibt indes unklar, was mit „Neuausrichtung im Sinne der Selbstbezeichnung…“ gemeint ist; die Rechtsordnung, deren Teil auch das Aufenthaltsgesetz ist, basiert auf den verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Eine wie auch immer geartete „Umwidmung“ der Ausländerbehörde abseits des gesetzlichen Auftrags ist nicht möglich.

Aus den o. g. Gründen ist auch kein „Reformprozess“ möglich.

interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden.“

Personalangelegenheiten werden vom Personalamt bearbeitet, interkulturelle Schulungen wie auch Kundenkontakt in englischer Sprache, Menschenrechtsbildung in Kooperation mit dem Menschenrechtsbüro etc. sind seit Jahren Bestandteil der Ausbildung und wurden bereits für alle Beschäftigten durchgeführt. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in bestimmten Abständen geschult, um eine komplette Schulung des Personalbestandes sicher zu stellen. Das Fortbildungsangebot steht zudem allen offen. Im Einzelnen:

Menschenrechtsbildung: Bereits im Jahr 2011 führte das Menschenrechtsbüro Menschenrechtsseminare3 4 für das Einwohneramt (EP) durch, das damals als Vorreiterdienststelle fun-

3 Inhalt des Menschenrechtsseminars: „Die Stadt hat an erster Stelle ihres Leitbilds die aktive Verwirklichung der Menschenrechte festgeschrieben. Um dies mit Leben zu füllen, ist es für die Beschäftigten der Stadtverwaltung notwendig, die menschenrechtliche Relevanz des Verwaltungshandelns in den unterschiedlichen Aufgabenreichen zu erkennen und Handlungsspielräume im Sinne der Menschenrechte zu nutzen. Die Teilnehmenden lernen in diesem eintägigen Seminar die Entstehung und Bedeutung der Menschenrechte kennen. Die menschenrechtlichen Prinzipien, an denen sich Verwaltungshandeln orientiert, gehören ebenso zum Inhalt, wie die staatliche Pflichtentrias. In Kleingruppen diskutieren die Teilnehmenden Fallbeispiele aus dem Arbeitsalltag und entwickeln Optionen für Verwaltungshandeln im Sinne des Leitbildes.“ (Das Seminar wird vom Menschenrechtsbüro durchgeführt) 4 Inhalt des Seminars „Diskriminierungsfrei in Nürnberg“: „Ziel ist die Sensibilisierung für die unterschiedlichen Formen, Merkmale und Mechanismen von Diskriminierung. Folgende Fragen stehen im Zentrum des Seminars: Was ist Diskriminierung? Wie entsteht Diskriminierung? Wie äußert sich Diskriminierung? Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Diskriminierung werde oder eine Diskriminierung beobachte? Die Nachwuchskräfte lernen die gesetzlichen Regelungen, Abkommen und Konventionen insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen. Nachmittags findet eine Vertiefung zu einem Bereich statt, meist mit einem Gast aus der jeweiligen vulnerablen Gruppe beispielsweise zum Thema Flucht, Antiziganismus und Menschen mit Behinderung. Geplant ist, ab Herbst den Schwerpunkt am Nachmittag auf das Thema Antisemitismus zu legen.“ (Das Seminar wird Menschenrechtsbüro in Zusammenarbeit mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum durchgeführt)

gierte. Andere Dienststellen und Eigenbetriebe, z. B. das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt oder NürnbergStift, folgten. Nach wie vor wird das Menschenrechtsseminar angeboten (buchbar im Fortbildungsprogramm der Städteakademie) und steht damit allen, also auch den Mitarbeitenden von EP, offen. Darüber hinaus gibt es verpflichtende Bildungsmodule zum Thema Menschenrechte und Antidiskriminierung für die Nachwuchskräfte der Stadt Nürnberg (siehe unten).

Interkulturelle Kompetenz und Öffnung: Die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung erfolgt sowohl durch eine Sensibilisierung der Beschäftigten als auch durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen. Die Umsetzung von interkulturellen Schulungen in den Bürgerdienststellen wurde verstärkt mit der Durchführung des XENOS-PIK- Projekts (Programm zur interkulturellen Öffnung der Kommunen) aufgegriffen. Das Projekt war für die Dauer von drei Jahren angelegt und wurde mit Ende des Förderzeitraums am 31.12.2014 abgeschlossen. Dabei kooperierten die Kommunen Erlangen und Nürnberg. Ziel der im Projekt konzipierten Workshops war die Kompetenzentwicklung anhand konkreter Arbeitssituationen der Teilnehmenden, die überwiegend in bürgernahen Dienststellen tätig sind. In den Jahren 2013 und 2014 nahmen insgesamt 230 Nürnberger Beschäftigte (davon nahezu alle Mitarbeitende des Einwohneramtes) an 26 Workshops teil. Zum Ende des ESF-geförderten XENOS-PIK Projektes wurde dafür geworben, dass neue Mitarbeitende der Bürgerdienststellen über die Städteakademie entweder an dem interkulturellen Workshop oder dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ teilnehmen. In den Jahren 2018 und 2019 haben beispielsweise jeweils knapp 100 Mitarbeitende an interkulturellen Seminaren teilgenommen, dabei vor allem neue Mitarbeitende des Einwohneramtes. Die Schulungen wurden auf freiwilliger Basis besucht. Corona-bedingt konnte der Workshop in diesem Jahr leider nicht stattfinden.

Im aktuellen Programm der Städteakademie werden zwölf Seminare zur Interkulturellen Kompetenz angeboten (siehe Anlage). Diese stehen auch allen Mitarbeitenden der Ausländerbehörde offen. In der Evaluation der interkulturellen Seminare und Workshops zeigte sich, dass in bestimmten Dienststellen (z. B. Einwohner- und Ordnungsamt) weiterhin eine Nachfrage nach einer Vermittlung von länder- oder kulturspezifischem Wissen besteht. Neben dem arbeitsplatznahen interkulturellen Workshop und dem Seminar „Interkulturelle Vielfalt“ werden auch dazu weiterhin Angebote erfolgen (z.B. Seminar „Länderkunde Syrien“) oder das Seminar „Sinti und Roma, eine unbekannte Minderheit“.

Gute Erfahrungen macht das Personalamt mit dem modularen Workshop „Austausch von Erfahrungen als Mitarbeitende/r mit Migrationshintergrund“, der seit 2018 fester Bestandteil des Programmes der Städteakademie ist. In dem von Herrn Thompson, Dozent mit Migrationshintergrund, moderierten Workshop können sich Mitarbeitende mit Migrationshintergrund austauschen, welche Erfahrungen sie im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern und Kolleginnen und Kollegen (mit oder ohne Migrationshintergrund) gemacht haben. Hier geht es vor allem darum, gute Erfahrungen (sog. Best-Practice-Beispiele) anderen Mitarbeitenden zukommen zu lassen.

Im Ausbildungsbereich setzt das Personalamt für alle Nachwuchskräfte auf drei verpflichtende Seminare (Menschenrechte, Diskriminierungsfrei in Nürnberg, Interkulturelle Kompetenz), um bei diesen die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen anzustoßen. Im Rahmen der Ausbildung wird so der Ansatz verfolgt, die menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als gesellschaftliches Potenzial wertzuschätzen und zu fördern. Die bewusste positive Beachtung ist deshalb von Bedeutung, damit die Nachwuchskräfte befähigt werden, Barrieren im beruflichen Alltagshandeln abzubauen bzw. erst gar nicht entstehen zu lassen. Das bedeutet, für das Verwaltungshandeln sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger und dies unabhängig von ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft fair und gleich behandelt werden. Das Zusammenspiel der drei Seminare zielt auf den Erwerb von Diversity-Kompetenz ab und ist in

einer zunehmend vielfältigen Stadtgesellschaft und im Hinblick auf die dienstleistungsorientierte Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger aus Sicht der Ausbildung essentiell.

Im Rahmen der interkulturellen Öffnung des Personalwesens sind weitere Aspekte für die Personalarbeit von Bedeutung. Für die weitere Steigerung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund sollen die vielfältigen Möglichkeiten der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den Mittelpunkt gerückt werden und gezielter auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugegangen werden. Dies mit dem Ziel, die Anzahl der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund weiter zu steigern. Erst wenn dies gelingt, kann die verstärkte Personalgewinnung von Personen mit Migrationshintergrund realisiert werden. Auch in den Stellenausschreibungen werden immer häufiger Kompetenzen mit interkulturellen Anforderungen verlangt, die dann im Auswahlverfahren geprüft werden.

Umgang mit Geflüchteten.“

Angemessener, höflicher Umgang mit Kundinnen und Kunden ist auch bei der ABH selbstverständlich; eine „Kundenorientiertheit“ hat aber ihre Grenzen im gesetzlichen Auftrag, „Menschlichkeit“ steht nicht in Frage.

Es bestehen verschiedene Beschwerdemöglichkeiten – wie für alle Bürger, die als Kund/-innen in Kontakt mit der Stadt Nürnberg kommen.

hand der sie ihre Handlungs- und Ermessensspielräume zukünftig grundsätzlich zugunsten der Betroffenen unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der Weisungen des Bundesund des bayerischen Innenministeriums nutzt.“

Eine „Vorab-Selbstbindung“ bei Ermessensentscheidungen (soweit vorhanden) wäre rechtswidrig – es ist gerade Sinn der Ermessensausübung, Handlungsspielräume zu erhalten, wo dies möglich ist. Die ABH arbeitet ausschließlich anhand der Vorgaben der Gesetze, gerichtlichen Entscheidungen und Weisungen des Bundesinnenministeriums und Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Hier werden ermessenslenkende Weisungen getroffen.

dass Geflüchtete unkompliziert und unbürokratisch Arbeit und Ausbildung beginnen und damit selbst einen großen Beitrag zu ihrer eigenen Integration leisten können.“

Zunächst müsste eine begriffliche Klärung erfolgen. Sollte die Forderung auf abgelehnte Asylbewerber/-innen abzielen, also Personen, die nach behördlicher (BAMF) oder gerichtlicher Entscheidung nicht schutzbedürftig sind, so ist auch hier ist auf gesetzliche/ rechtliche Vorgaben zu verweisen; erst 2019/2020 sind hier neue gesetzliche Regelungen in Kraft getreten.

füllen, wohlwollender und vor allem realistischer vorgehen.“

Maßstab sind hier Weisungen/ Vorgaben des Landesamtes für Asyl und Rückführungen, die detailliert Handlungshinweise zur Mitwirkung, Passbeschaffung u. ä. enthalten; an diese sind alle bayerischen Ausländerbehörden gebunden.

Geflüchtete zu Aufenthaltsperspektiven besser informieren und beratend unterstützen.“

Eine originäre Beratungstätigkeit in diesem Sinne würde ein Aufgaben- und Ressourcenproblem führen, zudem besteht teilweise auch ein Zielkonflikt mit dem gesetzlichen Auftrag.

OBM vom 19.08.2020: Leitung des Einwohneramtes (inkl. Ausländerbehörde)) wird im Rahmen einer bundesweiten öffentlichen Ausschreibung eine Person ausgewählt, die über die für diesen Reformprozess - nötigen fachlichen, strukturellen und sozialen Kompetenzen verfügt.“

Grundsätzlich gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine gesetzliche Pflicht, Stellen öffentlich, also extern auszuschreiben. Insbesondere lässt sich eine solche Pflicht auch nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG herleiten. Vorbehaltlich der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen ist es daher ausschließlich Angelegenheit der Arbeitgeberin, ob sie vor einer Einstellung eine freie Stelle auf dem Stellenmarkt anbietet. Um den Grundsatz der Bestenauslese Rechnung zu tragen, erfolgt bei jeder zu besetzenden Stelle (im Vorfeld einer Stellenausschreibung) eine intensive Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststelle, ob die Stellenausschreibung intern/interkommunal oder zusätzlich auch extern erfolgen soll. Dabei gilt es abzuschätzen, ob (mehrere) interne Mitarbeiter/innen für die zu besetzende Stelle geeignet erscheinen. In diesem Fall wird – auch aus wirtschaftlichen Gründen – auf eine externe Stellenausschreibung verzichtet.

Wird innerhalb der Beschäftigten kein ausreichendes Potenzial gesehen, so wird die Stelle zusätzlich extern ausgeschrieben. Auch hier erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Personalamt und der jeweiligen Fachdienststellen bezüglich der geeigneten Ausschreibungskanäle (online und textlich). Alle externen Stellenausschreibungen werden im Stellenportal karriere.nuernberg.de veröffentlicht, sodass alleine deshalb unsere Stellenanzeigen überregional Beachtung finden.

Bei der Besetzung von Dienststellenleitungen bzw. Schulleitungen und deren Stellvertretungen ist gesondert geregelt, dass diese grundsätzlich immer extern ausgeschrieben werden. Über den Ausschreibungstext wird zudem im POA Beschluss gefasst. Sollten diese Stellen ausnahmsweise nicht extern ausgeschrieben werden, so wird dies im POA-Gutachten entsprechend begründet und beschlossen.

Die „Leitung der Ausländerbehörde“ ist keine Dienststellenleitung. Die ABH ist vielmehr eine Abteilung von EP (EP/2). Die Leitung der ABH wurde nach Ruhestand des bisherigen Leiters im April 2020 neu besetzt. Es steht keine Neubesetzung an.

III. Herrn OBM

Am 21.08.2020

BgA

gez. Schmidt (5003)

Ausländerinnen und Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Stand 31.12.2019)

Vorbemerkung

Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.

Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden ausländischen Staatsangehörigen am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).

Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP)

 für bestimmte Ausländer/-innengruppen und  über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

interne Statistiken.

Die nachstehenden Zahlen sind diesen 3 Statistiken entnommen; sie beziehen sich auf den Stand

31.12.2019.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen, Kapitel „H.“ ausgenommen, sich nur auf Ausländer/-innen „im rechtlichen Sinne“ und nicht insgesamt auf Menschen mit Migrationshintergrund, wie z. B. Aussiedler/-innen und Eingebürgerte, beziehen.

A. Bevölkerungsstand (Quelle: AZR)

Zum 31.12.2019 lebten in Nürnberg insgesamt 133.491 Ausländer/-innen aus über 170 Ländern, davon Männer 69.623 Frauen 63.772 Unbekannt 96

Dies entsprach zum 31.12.2019 einem Anteil von 24,91 % der Gesamtbevölkerung (Stand Melderegister zum 31.12.2019: 535.886) und bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Stand vom 31.12.2018 (129.190) um 4.301 Personen (3,33 %). Es ist anzumerken, dass im Jahr 2019 insgesamt 1.203 Ausländer/-innen eingebürgert wurden. Doppelstaater sind in der Gesamtzahl der ausländischen Personen nicht enthalten. In diese Gesamtzahl sind dagegen ca. 2.200 Asylbewerber/-innen und ca. 1.790 Ausreisepflichtige einbezogen.

B.1 In Nürnberg lebende Personen in der Zuständigkeit der ABH Nürnberg (EP2)

Gliederung nach Nationalitäten (ab 25 Personen) – Absteigend nach Anzahl (Quelle: AZR)

Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Türkei 19.407 18.934 18.750 18.376 18.086 17.885 17.701 17408
Rumänien 4.466 5.686 7.307 9.310 10.482 11.802 13.539 14903
Griechenland 9.678 10.344 10.649 11.121 11.288 11.581 12.016 12145
Italien 6.253 6.410 6.584 6.811 6.862 7.029 7.186 7232
Polen 4.942 5.431 5.582 6.026 5.942 5.943 6.051 6070
Kroatien 3.281 3.429 3.695 4.373 4.711 4.985 5.547 5893
Bulgarien 1.986 2.545 3.206 3.877 4.178 4.713 5.336 5801
Irak 2.463 2.460 2.514 3.585 4.320 4.497 4.645 4745
Syrien 94 123 514 2.421 3.417 3.979 4.268 4710
Ukraine 4.363 4.230 4.276 4.506 4.404 4.275 4.246 4201
Russische Föderation 3.372 3.432 3.461 3.502 3.512 3.534 3.572 3617
Bosnien und Herzegowina 2.477 2.648 2.555 2.613 2.658 2.773 2.993 3137
Serbien 2.614 2.629 2.710 2.808 2.753 2.838 2.904 3027
Kosovo 1.932 2.034 2.101 2.238 2.175 2.271 2.355 2456
Ungarn 1.189 1.547 1.582 1.871 1.831 1.907 2.083 2142
Spanien 1.463 1.589 1.649 1.750 1.786 1.811 1.855 1866
Indien 851 919 982 1.059 1.173 1.265 1.523 1730
Österreich 1.590 1.602 1.555 1.560 1.571 1.590 1.589 1574
China 1.040 1.064 1.107 1.178 1.237 1.297 1.316 1341
Vereinigte Staaten von Amerika 1.245 1.215 1.263 1.278 1.262 1.295 1.286
1327
Äthiopien 485 527 617 1.018 1.203 1.277 1.282 1315
Iran 470 509 562 858 1202 1219 1.265 1306
Vietnam 1.088 1.129 1.154 1.189 1.215 1.241 1.256 1299
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Mazedonien 867 905 947 951 980 1068 1131 1286
Tschechien 995 1.029 1.045 1.121 1.090 1.139 1.182 1234
Frankreich 712 735 744 829 853 936 1.001 945
Aserbaidschan 674 686 787 902 1040 1027 990 944
Großbritannien, Ver. Königreich 704 751 731 784 855 940 933 834
Moldau 436 420 420 443 490 543 618 722
Portugal 518 542 575 620 608 670 729 695
Lettland 371 459 492 518 528 549 571 606
Nigeria 439 474 513 528 531 546 550 592
Albanien 99 129 173 304 258 356 457 591
Brasilien 334 335 339 354 397 456 516 566
Afghanistan 289 325 380 605 528 466 493 535
Thailand 541 556 539 526 506 517 516 534
Slowakei 430 449 488 506 488 504 509 525
Zusammenfassung Sonstige Staaten 336 420 440 532 453 491 763
518
Kasachstan 511 508 518 522 529 521 528 512
Georgien 348 355 374 431 414 394 442 495
Armenien 225 262 347 415 485 495 507 478
Litauen 366 375 360 387 409 416 446 467
Slowenien 331 366 400 445 443 448 449 439
Pakistan 268 313 336 373 431 416 423 425
Montenegro*) 312 322 336 347 350 358 368 418
Eritrea 217 222 259 279 303 329 360 402
Sri Lanka 446 438 448 458 433 408 410 401
Kamerun 190 250 300 338 349 338 367 389
Niederlande 300 304 310 330 346 360 376 378
Weißrussland 376 360 356 385 393 375 367 368
Japan 250 246 252 272 257 292 326 318
Korea Republik 196 220 215 218 230 268 297 316
Tunesien 229 228 251 255 259 275 289 294
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)*)
289
Ghana 260 269 271 258 249 266 272 271
Staatenlos*) 161 173 193 261 233 232 251 268
Mexiko 158 138 154 168 174 241 256 264
Ägypten 99 111 144 161 184 199 222 255
Marokko 141 156 166 181 177 200 215 247
Philippinen 161 163 175 169 165 178 195 213
Kolumbien 109 130 143 160 183 185 194 213
Schweden 152 171 163 171 191 195 205 199
Serbien und Montenegro (ehemals) 790 394 352 283 264 250 233 197
Usbekistan 192 188 188 185 178 182 176 180
Somalia 50 49 93 112 110 130 154 180
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Kanada 145 130 145 167 170 181 196 179
Schweiz 173 172 181 193 180 174 180 178
Togo 154 157 152 160 157 164 163 171
Indonesien 138 135 146 163 162 167 169 161
Irland 146 127 129 149 145 163 165 153
Algerien 128 135 134 137 133 137 138 148
Kenia 137 141 147 148 143 133 135 141
Ungeklärt*) 213 173 157 219 153 133 137 138
Finnland 97 122 107 114 122 122 120 129
Bangladesch*) 64 65 74 79 87 99 115 124
Kirgisistan 91 87 87 91 89 89 89 120
Belgien 78 89 93 103 105 110 124 119
Australien 90 89 94 108 100 105 111 119
Kuba 108 105 112 122 125 114 119 115
Libanon 128 111 100 103 105 104 112 111
Gebiet-Taiwan 49 60 73 75 74 73 90 103
Jordanien 63 67 77 88 89 96 94 102
Israel 107 101 104 102 99 101 102 99
Estland 86 90 88 89 85 93 105 97
Peru 74 72 69 72 77 80 91 91
Mongolei 73 75 78 78 81 88 89 89
Malaysia 41 42 48 60 71 76 81 88
Dänemark 78 82 83 84 80 71 81 88
Chile 48 55 52 60 66 71 85 87
Tschechoslowakische Republik (ehemals) 150 137 119 112 109 104 95
84
Venezuela 45 48 63 69 70 73 68 84
Mosambik 79 75 80 80 78 80 79 80
Südafrika 42 44 46 51 61 65 65 78
Angola 82 81 83 76 75 72 73 75
Jugoslawien (ehemals)*) 80 55 44 50 65 62 70 71
Uganda 71 71 73 71 71 70 66 71
Argentinien 36 41 35 41 41 44 60 64
Dominikanische Republik 40 47 45 44 48 42 54 62
Sudan (ohne Südsudan) 40 33 31 49 44 45 59 60
Serbien (ehemals)*) 111 59 53 52 60 59 58 55
Kongo 72 60 59 58 58 57 56 55
Norwegen 40 38 41 54 51 52 56 54
Nepal*) 27 32 39 40 52 53 49 50
Ecuador 36 29 33 39 35 38 44 49
Burkina Faso 29 27 31 30 32 39 36 40
Ohne Angaben*) 41 33 30 83 189 256 35 39
Kambodscha*) 26 30 32 28 29 30 36 36
Gambia**) 35
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Tadschikistan**) 34
Luxemburg 24 19 24 28 27 28 30 31
Turkmenistan 26 25 24 25 29 33 29 30
Cote D´IVOIRE 26 26 27 33 28 27 29 29
Laos 25 26 25 27 27 26 27 27
Gesamt 94.999 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190 133.491

*) Bisher ohne konkret Zuordnung geführt **) Nationalitäten bisher unter „Sonstige“ geführt

B.2 In Nürnberg lebende Personen mit Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde

(ZAB) Mittelfranken

Alphabetisch nach Staatsangehörigkeiten, Stichtag: 31.12.2019 (Quelle: ZAB Mittelfranken)

Staatsangehörigkeit Summe
afghanisch 177
algerisch 2
armenisch 35
aserbaidschanisch 120
äthiopisch 24
beninisch 14
dschibutisch 3
eritreisch 2
georgisch 12
indisch 1
irakisch 117
iranisch 40
kasachisch 54
kubanisch 7
libanesisch 2
makedonisch 3
marokkanisch 2
nigerianisch 125
pakistanisch 2
russisch föderativ 51
sambesisch 3
senegalesisch 2
somalisch 15
staatenlos 12
syrisch 115
tadschikisch 44
ukrainisch 85
ungeklärt 21
vietnamesisch 7
weißrussisch 79

Gesamt 1176

C. Aufenthaltsstatus (Quelle: AZR)

Status 2013 2014 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamtzahl 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190
133.491
EU-Bürger 44.495 47.822 53.169 55.210 58.286 62.409 64.737
Drittausländer 54.411 55.892 61.185 63.411 65.001 66.781 68.754
Daueraufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis etc.) 39.866 40.044 40.040 39.448 39.113 38.805
38.629
Befristeter Aufenthaltstitel 14.742 14.075 14.346 16.264 17.927 19.227 20.771
Asylbewerber (inkl. Asylgesuche) 608 1.348 3.759 4.191 2.875 2.604 2.207
 davon mit Asylgestattung 496 986 3.165 3.643 2.337 1.990 1.685
Duldung 905 900 988 882 1.060 1.162 1.221

D. Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit 2019

D.1 Einbürgerungen (Quelle: EP)

Gliederung nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, sowie neu gestellte Einbürgerungsanträge

Jahr Anspruchs- Einbürgerungen Ermessens- Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungs- Anträge
(Gesamtzahl)
2005 1175 174 1349 2160
2006 1672 176 1848 1985
2007 1434 196 1630 1668
2008 875 255 1130 1434
2009 850 673 1523 1768
2010 754 923 1677 1656
2011 737 727 1464 1670
2012 896 691 1587 1586
2013 793 612 1405 1484
2014 732 639 1371 1436
2015 837 462 1299 1522
2016 1136 300 1436 1511
2017 977 180 1157 1609
2018 883 125 1008 1295
2019 1054 149 1203 1677

D.2 Wechsel der ausländischen Staatsangehörigkeit in die deutsche nach Staaten

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Die Differenz zwischen „Einbürgerungen in 2019“ (D.1) und „Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit“ (Summe D.2) ist darauf zurückzuführen, dass in der nachfolgenden Tabelle alle Nürnbergerinnen und Nürnberger enthalten sind, bei denen im Jahr 2019 der Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg oder einer anderen Gemeinde erfolgt ist.

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
121 Albanien 3
122 Bosnien und Herzegowina 29
125 Bulgarien 21
128 Finnland 1
129 Frankreich 5
130 Kroatien 28
131 Slowenien 6
134 Griechenland 45
137 Italien 51
139 Lettland 7
140 Montenegro (ab 2006) 2
142 Litauen 5
144 Mazedonien 3
146 Republik Moldau 7
150 Kosovo (ab 2008) 13
152 Polen 56
153 Portugal 4
154 Rumänien 78
155 Slowakei 5
157 Schweden 2
160 Russische Föderation 30
161 Spanien 8
163 Türkei 144
164 Tschechische Republik 13
165 Ungarn 27
166 Ukraine 76
168 Vereinigtes Königreich 59
169 Weißrussland 6
170 Serbien (ab 2008) 24
221 Algerien 3
224 Eritrea 3
225 Äthiopien 16
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
229 Benin 1
230 Dschibuti 1
232 Nigeria 23
233 Simbabwe 1
238 Ghana 12
243 Kenia 2
245 Kongo 1
246 Demokratische Republik Kongo 2
252 Marokko 10
255 Niger 1
258 Burkina Faso 3
261 Guinea 1
262 Kamerun 7
263 Südafrika 1
267 Namibia 1
273 Somalia 2
277 Sudan 1
283 Togo 3
285 Tunesien 13
287 Ägypten 4
327 Brasilien 5
332 Chile 3
335 Dominikanische Republik 1
336 Ecuador 1
349 Kolumbien 5
351 Kuba 4
353 Mexiko 6
361 Peru 1
367 Venezuela 5
421 Jemen 1
422 Armenien 4
423 Afghanistan 16
425 Aserbaidschan 15
430 Georgien 8
431 Sri Lanka 16
432 Vietnam 20
436 Indien 33
437 Indonesien 1
438 Irak 74
439 Iran 27
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
441 Israel 1
442 Japan 2
444 Kasachstan 6
445 Jordanien 2
449 Laos 2
450 Kirgisistan 1
451 Libanon 5
457 Mongolei 1
458 Nepal 5
460 Bangladesch 5
461 Pakistan 22
470 Tadschikistan 2
475 Syrien 14
476 Thailand 7
477 Usbekistan 2
479 China 10
997 staatenlos 4
998 ungeklärt 2
insgesamt 1209

E. Ausländer in Nürnberg am 31.12.2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen

Ausländerzentralregister und Einwohnermelderegister sind eigenständige Verwaltungsregister mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. So werden im Ausländerzentralregister alle ausländischen Personen erfasst, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. I. d. R. ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich ohne Erfassung im allgemeinen Bestand des Ausländerzentralregisters. Die dem Melderegister zugrundeliegenden Datenquellen erfassen jedoch alle Personen, die sich gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer anmelden, auch bei vorübergehendem Aufenthalt.

Während das Ausländerzentralregister zentral für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, werden die Melderegister auf Basis der Meldegesetze i.d.R. von den einzelnen Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Melde- und Berichtswegen selbst gepflegt. Deshalb können Veränderungen bei Nichtdeutschen (z.B. Zuzug, Fortzug, Einbürgerung) bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden und damit im Einwohnermelderegister bereits registriert worden sein, während diese Daten noch nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt wurden.

Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass das Melderegister alle nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nürnberg ausweist, die ausländerrechtliche Zuständigkeit zum Teil aber bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken liegt (B2.: 1176 Personen).

Aus diesen Gründen weichen die Ausländerzahlen in beiden Registern voneinander ab. In Nürnberg liegen deshalb die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung im Melderegister um 2.157 unter den Bestandszahlen der ABH Nürnberg (EP2) aus dem Ausländerzentralregisters.

E.1 Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
insgesamt Männer Frauen bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6 7 8
0 ZUSAMMEN
Deutsche 413113 405728 196304 209424 65604 114055 107240 118829
Ausländer 130493 130158 67643 62515 17481 53416 40170 19091
dar. EU-Bürger 62677 62535 33413 29122 9097 25131 19924 8383
insgesamt 543606 535886 263947 271939 83005 167471 147410 137920

E.2 Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
000 Deutschland 413113 405728 65604 114055 107240 118829
121 Albanien 573 568 71 345 139 13
122 Bosnien und Herzegowina 3034 3028 225 1072 984 747
124 Belgien 119 117 14 57 27 19
125 Bulgarien 5674 5668 1249 2426 1792 201
126 Dänemark 84 84 6 42 25 11
127 Estland 93 93 10 45 27 11
128 Finnland 118 118 19 49 30 20
129 Frankreich 904 896 108 435 219 134
130 Kroatien 5946 5932 736 2115 1867 1214
131 Slowenien 439 438 53 133 117 135
134 Griechenland 11972 11954 1881 3915 3884 2274
135 Irland 135 133 12 71 35 15
136 Island 13 13 1 9 2 1
137 Italien 7001 6986 661 2510 2341 1474
139 Lettland 582 582 106 229 204 43
140 Montenegro (ab 2006) 418 418 35 168 157 58
142 Litauen 448 447 59 201 151 36
143 Luxemburg 31 31 1 18 6 6
144 Mazedonien 1272 1270 167 560 356 187
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
145 Malta 5 5 - 4 1 -
146 Republik Moldau 641 641 144 240 126 131
148 Niederlande 365 356 37 138 127 54
149 Norwegen 52 52 6 20 15 11
150 Kosovo (ab 2008) 2336 2325 306 1101 746 172
151 Österreich 1568 1545 63 400 509 573
152 Polen 5714 5704 689 2233 2124 658
153 Portugal 649 645 84 230 242 89
154 Rumänien 14280 14269 2595 6988 4094 592
155 Slowakei 493 490 58 256 145 31
157 Schweden 194 193 37 85 46 25
158 Schweiz 174 172 5 54 53 60
160 Russische Föderation 3575 3564 357 1201 1150 856
161 Spanien 1827 1824 172 769 550 333
163 Türkei 16862 16834 407 5468 6864 4095
164 Tschechische Republik 1211 1210 136 435 462 177
165 Ungarn 2038 2034 256 915 691 172
166 Ukraine 4174 4168 359 1073 1145 1591
167 Vatikanstadt 1 1 - - - 1
168 Vereinigtes Königreich 778 772 55 426 205 86
169 Weißrussland 451 451 75 169 139 68
170 Serbien (ab 2008) 3156 3149 279 1077 1009 784
181 Zypern 9 9 - 6 3 -
185 Britische Überseegebiete 6 6 - 2 3 1
221 Algerien 145 145 13 52 67 13
223 Angola 68 68 15 27 23 3
224 Eritrea 395 395 75 212 87 21
225 Äthiopien 1287 1287 386 711 178 12
227 Botsuana 3 3 2 1 - -
229 Benin 40 40 9 20 11 -
230 Dschibuti 10 10 1 6 2 1
231 Cote D'Ivoire 32 31 6 16 9 -
232 Nigeria 687 685 186 298 195 6
233 Simbabwe 14 14 1 9 2 2
236 Gabun 3 3 1 1 1 -
237 Gambia 39 39 5 26 8 -
238 Ghana 268 267 34 80 123 30
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
239 Mauretanien 5 5 - 1 3 1
243 Kenia 141 139 16 91 30 2
245 Kongo 8 8 3 1 4 -
246 Demokratische Republik Kongo 54 54 9 16 26 3
247 Liberia 5 4 1 1 1 1
248 Libyen 18 18 8 7 3 -
249 Madagaskar 25 25 1 20 4 -
251 Mali 10 10 - 6 4 -
252 Marokko 246 245 6 184 48 7
253 Mauritius 6 6 - 2 1 3
254 Mosambik 77 77 4 20 50 3
255 Niger 13 13 4 4 5 -
257 Sambia 3 3 - 1 2 -
258 Burkina Faso 40 40 7 22 10 1
259 Guinea-Bissau 2 2 1 1 - -
261 Guinea 21 21 4 12 4 1
262 Kamerun 379 372 27 324 20 1
263 Südafrika 74 74 6 42 23 3
265 Ruanda 6 6 2 4 - -
267 Namibia 7 6 - 5 1 -
269 Senegal 23 23 2 15 6 -
271 Seychellen 3 3 - 1 2 -
272 Sierra Leone 18 18 2 12 4 -
273 Somalia 208 208 51 150 5 2
277 Sudan 63 63 9 31 21 2
278 Südsudan 5 5 2 3 - -
282 Vereinigte Republik Tansania 11 10 - 5 5 -
283 Togo 169 168 25 73 65 5
284 Tschad 1 1 - 1 - -
285 Tunesien 284 284 12 173 78 21
286 Uganda 66 66 9 34 22 1
287 Ägypten 253 241 37 152 46 6
289 Zentralafrikanische Republik 4 4 - 3 1 -
291 Burundi 2 2 - 2 - -
322 Barbados 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
323 Argentinien 58 58 8 36 10 4
324 Bahamas 1 1 - - - 1
326 Bolivien 16 15 - 12 3 -
327 Brasilien 548 544 50 319 150 25
330 Belize 1 1 - 1 - -
332 Chile 89 89 11 52 17 9
333 Dominica 2 2 - 2 - -
334 Costa Rica 9 9 - 8 1 -
335 Dominikanische Republik 57 56 3 34 18 1
336 Ecuador 43 43 2 33 7 1
337 El Salvador 11 11 - 10 1 -
345 Guatemala 8 8 - 5 3 -
346 Haiti 2 2 - 2 - -
347 Honduras 15 15 - 15 - -
348 Kanada 172 172 18 88 45 21
349 Kolumbien 200 199 11 150 34 4
351 Kuba 124 124 6 62 50 6
353 Mexiko 251 249 17 191 36 5
354 Nicaragua 11 11 - 10 1 -
355 Jamaika 11 11 - 5 6 -
357 Panama 13 13 1 9 3 -
359 Paraguay 8 8 - 6 1 1
361 Peru 86 85 5 54 24 2
365 Uruguay 5 5 - 2 3 -
367 Venezuela 84 82 10 50 17 5
368 Vereinigte Staaten 1238 1232 66 484 436 246
370 St.Kitts und Nevis 1 1 - 1 - -
371 Trinidad und Tobago 4 4 - - 4 -
411 Hongkong (China) 19 19 2 12 4 1
421 Jemen 13 13 2 10 1 -
422 Armenien 505 504 100 199 153 52
423 Afghanistan 637 637 122 434 54 27
424 Bahrain 1 1 - 1 - -
425 Aserbaidschan 1086 1086 293 399 240 154
427 Myanmar 8 8 - 2 5 1
430 Georgien 501 501 49 267 125 60
431 Sri Lanka 398 396 23 100 201 72
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
432 Vietnam 1248 1236 134 514 493 95
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 1 - 1 - -
436 Indien 1676 1665 280 1125 229 31
437 Indonesien 151 150 18 67 58 7
438 Irak 4845 4843 1279 2214 1071 279
439 Iran 1319 1314 191 741 302 80
441 Israel 91 90 13 31 35 11
442 Japan 308 305 37 148 95 25
444 Kasachstan 523 523 49 140 235 99
445 Jordanien 100 100 15 52 28 5
446 Kambodscha 35 35 9 20 6 -
448 Kuwait 5 5 - - 4 1
449 Laos 24 24 - 10 14 -
450 Kirgisistan 95 95 4 36 28 27
451 Libanon 115 115 10 44 47 14
454 Malediven 2 2 - 2 - -
457 Mongolei 84 82 6 44 32 -
458 Nepal 50 49 3 34 12 -
459 Palästinensische Gebiete 29 29 5 16 8 -
460 Bangladesch 116 114 5 67 40 2
461 Pakistan 411 409 67 231 97 14
462 Philippinen 203 203 18 89 76 20
465 Taiwan 96 96 2 66 24 4
467 Republik Korea 309 307 35 210 59 3
469 Vereinigte Arabische Emirate 2 2 - 2 - -
470 Tadschikistan 80 80 7 59 10 4
471 Turkmenistan 31 31 4 13 6 8
472 Saudi-Arabien 5 4 2 2 - -
474 Singapur 14 14 1 8 5 -
475 Syrien 4825 4822 1671 2409 660 82
476 Thailand 524 518 21 137 282 78
477 Usbekistan 168 168 10 51 49 58
479 China 1293 1284 115 837 287 45
482 Malaysia 85 84 4 67 9 4
523 Australien 113 113 6 60 38 9
526 Fidschi 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
nach Altersgruppen bis 18 bis 40 bis 60 u. u. 18 u. 40 u. 60 älter
insgesamt 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
536 Neuseeland 12 12 - 10 1 1
544 Marshallinseln 1 1 - - 1 -
997 staatenlos 260 260 45 88 77 50
998 ungeklärt 346 346 99 135 86 26
999 ohne Angabe 4 4 1 1 1 1
insgesamt 543606 535886 83085 167471 147410 137920

F. Geburten und Sterbefälle von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
121 Albanien 6 4 2 -
122 Bosnien und Herzegowina 30 17 13 18
125 Bulgarien 85 45 40 10
127 Estland 1 1 - -
128 Finnland 2 - 2 -
129 Frankreich 6 3 3 4
130 Kroatien 74 41 33 31
131 Slowenien 3 1 2 2
134 Griechenland 148 93 55 48
135 Irland 1 - 1 1
137 Italien 77 44 33 46
139 Lettland 7 2 5 -
140 Montenegro (ab 2006) 8 5 3 -
142 Litauen 5 2 3 1
144 Mazedonien 20 9 11 6
146 Republik Moldau 2 1 1 7
148 Niederlande 5 2 3 -
150 Kosovo (ab 2008) 29 12 17 4
151 Österreich 6 2 4 15
152 Polen 52 23 29 21
153 Portugal 8 5 3 2
154 Rumänien 238 121 117 19
155 Slowakei 5 4 1 1
157 Schweden 2 2 - -
158 Schweiz 1 1 - 1
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
160 Russische Föderation 14 8 6 29
161 Spanien 17 7 10 11
163 Türkei 71 38 33 117
164 Tschechische Republik 10 6 4 7
165 Ungarn 20 9 11 3
166 Ukraine 4 3 1 49
168 Vereinigtes Königreich 12 4 8 3
169 Weißrussland 2 1 1 3
170 Serbien (ab 2008) 23 8 15 22
223 Angola 1 - 1 -
224 Eritrea 11 4 7 1
225 Äthiopien 51 29 22 3
229 Benin 3 - 3 -
232 Nigeria 34 15 19 1
238 Ghana 4 2 2 -
243 Kenia 1 1 - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 - 1 -
252 Marokko 1 - 1 -
262 Kamerun 7 5 2 1
263 Südafrika 2 - 2 -
265 Ruanda 1 - 1 -
273 Somalia 7 6 1 1
278 Südsudan 1 - 1 -
283 Togo 3 2 1 -
285 Tunesien 5 4 1 2
287 Ägypten 3 - 3 -
327 Brasilien 2 1 1 -
349 Kolumbien 1 - 1 -
367 Venezuela 1 1 - -
368 Vereinigte Staaten 6 4 2 15
421 Jemen 1 - 1 -
422 Armenien 7 2 5 2
423 Afghanistan 6 3 3 1
425 Aserbaidschan 9 4 5 4
430 Georgien 4 2 2 4
431 Sri Lanka 4 - 4 3
432 Vietnam 11 3 8 3
436 Indien 31 15 16 1
437 Indonesien 1 - 1 -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten insg. männl. weibl. 1 2 3 Sterbefälle
männl. weibl. insg.
2 3 4
438 Irak 75 41 34 10
439 Iran 16 5 11 1
442 Japan 3 - 3 -
445 Jordanien 2 2 - -
451 Libanon 1 - 1 -
457 Mongolei 1 - 1 -
460 Bangladesch 1 1 - -
461 Pakistan 6 2 4 -
467 Republik Korea 1 - 1 -
475 Syrien 130 63 67 4
476 Thailand 1 - 1 1
479 China 12 8 4 2
523 Australien 1 - 1 -
997 staatenlos 2 1 1 3
998 ungeklärt 5 4 1 1
insgesamt 1471 754 717 561

G. Zu- und Wegzüge von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
121 Albanien 247 50 197 152 32 120
122 Bosnien und Herzegowina 443 328 317 102 215
115
124 Belgien 17 5 12 22 3 19
125 Bulgarien 1743 283 1460 1707 314 1393
126 Dänemark 22 4 18 15 2 13
127 Estland 14 1 13 25 8 17
128 Finnland 30 8 22 26 5 21
129 Frankreich 160 42 118 243 62 181
130 Kroatien 909 328 581 652 291 361
131 Slowenien 30 15 15 42 11 31
134 Griechenland 1141 435 706 1263 373 890
135 Irland 26 6 20 46 16 30
136 Island 8 1 7 5 - 5
137 Italien 671 228 443 684 220 464
139 Lettland 162 37 125 140 38 102
140 Montenegro (ab 2006) 71 15 56 27 10 17
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
142 Litauen 110 30 80 108 19 89
143 Luxemburg 5 2 3 4 1 3
144 Mazedonien 315 75 240 192 43 149
145 Malta 1 - 1 5 - 5
146 Republik Moldau 161 18 143 62 10 52
148 Niederlande 63 16 47 83 17 66
149 Norwegen 4 - 4 4 1 3
150 Kosovo (ab 2008) 263 94 169 171 105 66
151 Österreich 154 51 103 164 73 91
152 Polen 924 200 724 1039 222 817
153 Portugal 90 33 57 157 47 110
154 Rumänien 6043 977 5066 5697 939 4758
155 Slowakei 109 26 83 109 32 77
157 Schweden 31 12 19 42 5 37
158 Schweiz 28 5 23 34 11 23
160 Russische Föderation 340 162 178 278 128 150
161 Spanien 247 63 184 249 83 166
163 Türkei 719 403 316 921 454 467
164 Tschechische Republik 207 56 151 187 51 136
165 Ungarn 502 168 334 495 166 329
166 Ukraine 359 118 241 324 96 228
168 Vereinigtes Königreich 147 33 114 223 54 169
169 Weißrussland 84 20 64 161 16 145
170 Serbien (ab 2008) 401 125 276 312 128 184
181 Zypern 5 1 4 4 2 2
221 Algerien 22 9 13 14 7 7
223 Angola 3 1 2 3 1 2
224 Eritrea 48 41 7 23 12 11
225 Äthiopien 91 61 30 98 55 43
227 Botsuana 1 - 1 1 1 -
229 Benin 9 1 8 18 1 17
230 Dschibuti 6 3 3 3 - 3
231 Cote D'Ivoire 9 5 4 8 4 4
232 Nigeria 148 59 89 140 27 113
233 Simbabwe 6 4 2 2 - 2
237 Gambia 16 11 5 2 1 1
238 Ghana 36 12 24 26 8 18
243 Kenia 28 17 11 20 13 7
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
245 Kongo 4 2 2 - - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 1 - - - -
247 Liberia 2 1 1 4 2 2
248 Libyen 5 5 - 3 - 3
249 Madagaskar 6 5 1 1 1 -
252 Marokko 79 43 36 43 19 24
253 Mauritius 1 1 - 1 - 1
254 Mosambik 4 1 3 2 1 1
255 Niger 1 - 1 - - -
256 Malawi 1 - 1 - - -
258 Burkina Faso 6 - 6 2 - 2
259 Guinea-Bissau 1 1 - - - -
261 Guinea 3 2 1 5 4 1
262 Kamerun 89 62 27 69 55 14
263 Südafrika 30 13 17 18 12 6
265 Ruanda 2 - 2 1 1 -
269 Senegal 9 6 3 3 - 3
271 Seychellen 1 1 - - - -
272 Sierra Leone 3 3 - 1 1 -
273 Somalia 65 38 27 37 20 17
277 Sudan 6 3 3 7 6 1
282 Vereinigte Republik Tansania 1 1 - - - -
283 Togo 19 11 8 15 5 10
285 Tunesien 39 19 20 23 18 5
286 Uganda 11 5 6 6 1 5
287 Ägypten 58 34 24 34 25 9
291 Burundi 2 1 1 - - -
323 Argentinien 20 9 11 16 4 12
326 Bolivien 6 1 5 - - -
327 Brasilien 137 41 96 94 46 48
332 Chile 23 10 13 18 4 14
333 Dominica 1 - 1 - - -
334 Costa Rica 4 1 3 2 2 -
335 Dominikanische Republik 12 6 6 3 2 1
336 Ecuador 14 6 8 9 2 7
337 El Salvador 5 3 2 5 2 3
345 Guatemala 2 - 2 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
347 Honduras 8 5 3 4 1 3
348 Kanada 41 17 24 59 16 43
349 Kolumbien 58 29 29 39 17 22
351 Kuba 26 14 12 39 18 21
353 Mexiko 56 23 33 46 19 27
354 Nicaragua 5 3 2 1 - 1
355 Jamaika 2 2 - 4 2 2
357 Panama 3 2 1 1 - 1
359 Paraguay 3 2 1 1 - 1
361 Peru 20 8 12 22 11 11
365 Uruguay 4 1 3 7 - 7
367 Venezuela 21 8 13 4 2 2
368 Vereinigte Staaten 240 89 151 215 62 153
370 St.Kitts und Nevis 1 - 1 - - -
371 Trinidad und Tobago 1 1 - 1 1 -
411 Hongkong (China) 8 2 6 6 1 5
421 Jemen 4 4 - 1 1 -
422 Armenien 40 13 27 82 16 66
423 Afghanistan 113 89 24 69 32 37
425 Aserbaidschan 83 50 33 97 35 62
427 Myanmar 1 - 1 2 1 1
430 Georgien 223 21 202 201 16 185
431 Sri Lanka 17 2 15 12 3 9
432 Vietnam 170 109 61 113 81 32
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 - 1 1 - 1
436 Indien 588 237 351 409 240 169
437 Indonesien 17 9 8 18 10 8
438 Irak 552 324 228 550 231 319
439 Iran 233 126 107 233 101 132
441 Israel 14 3 11 17 9 8
442 Japan 50 18 32 56 18 38
444 Kasachstan 52 12 40 43 10 33
445 Jordanien 19 12 7 14 7 7
446 Kambodscha 2 - 2 2 1 1
449 Laos 1 1 - - - -
450 Kirgisistan 43 4 39 35 4 31
451 Libanon 14 8 6 18 10 8
454 Malediven 1 - 1 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
457 Mongolei 13 3 10 10 3 7
458 Nepal 12 8 4 4 2 2
459 Palästinensische Gebiete 3 3 - 2 - 2
460 Bangladesch 33 16 17 19 11 8
461 Pakistan 77 45 32 65 36 29
462 Philippinen 41 14 27 21 14 7
465 Taiwan 30 13 17 23 11 12
467 Republik Korea 109 43 66 101 48 53
469 Vereinigte Arabische Emirate 4 - 4 - - -
470 Tadschikistan 35 16 19 40 3 37
471 Turkmenistan 2 1 1 1 - 1
472 Saudi-Arabien 1 1 - 2 - 2
474 Singapur 2 1 1 4 2 2
475 Syrien 784 476 308 502 295 207
476 Thailand 57 21 36 35 19 16
477 Usbekistan 17 7 10 14 9 5
479 China 286 140 146 278 133 145
482 Malaysia 19 13 6 15 6 9
523 Australien 35 12 23 29 13 16
536 Neuseeland 5 1 4 10 - 10
997 staatenlos 32 24 8 23 12 11
998 ungeklärt 28 21 7 46 16 30
999 ohne Angabe 2 2 - 1 1 -
insgesamt 22464 6950 15514 20846 6166 14680

H. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Quelle StA, Melderegisterabzug)

Nach der Definition des Statistischen Bundeamtes gilt:

„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde." Einen Migrationshintergrund haben nach dieser Definition grundsätzlich alle aus dem heutigen Ausland Zugewanderten sowie deren Nachkommen in erster Generation und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ebenso alle Ausländer unabhängig davon, wo sie geboren sind. Aber auch in Deutschland geborene Deutsche können einen Migrationshintergrund haben, sei es als Kinder von Aussiedlern, Spätaussiedlern oder Eingebürgerten oder als „ius soli“- Kinder ausländischer Eltern.

Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zu ermitteln, wird bei StA ein Statistisches Verfahren (MigaPro) eingesetzt, mit dem für jede in der Stadt gemeldete Person durch Kombination der im Melderegister gespeicherten Merkmale über die Staatangehörigkeit(en), den Geburtsort sowie das Jahr und das Herkunftsland des Zuzugs eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wird. Für Personen mit deutscher Staatangehörigkeit wird zusätzlich das im Datensatz vorhandene Merkmal über die Art der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Eingebürgerten) verwendet.

Um eine Zuordnung des Migrationshintergrunds zu Länder- bzw. Staatengruppen vornehmen zu können wird in dem Verfahren ein sogenanntes „Bezugsland“ ermittelt. Dies ist bei Ausländern deren Staatsangehörigkeit, bei Deutschen mit Migrationshintergrund deren zweite Staatsangehörigkeit oder, wenn nicht vorhanden, entweder das Geburtsland oder das Herkunftsland. Kindern unter 18 Jahren ohne eigenen Migrationshintergrund wird der Migrationshintergrund der Eltern zugeordnet.

Da für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem ehemaligen Jugoslawien und der früheren Tschechoslowakei sowohl alte nicht mehr gültige Länderschlüssel wie auch die neuen Gebietsschlüssel im Melderegister gespeichert sind, sind in der Tabelle die entsprechenden Bezugsländer zusammengefasst.

Personen, die während oder unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge oder Vertriebene nach Deutschland zugezogen sind, gelten nicht als Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Abgrenzung hierfür stehen neben dem Geburtsort keine Angaben zum Zeitpunkt der erfolgten Zuwanderung zur Verfügung, sondern nur Informationen zum - eventuell erst später - erfolgten Zuzug nach Nürnberg. Aus diesem Grund dürften die Zahlen mit Bezugsland Polen und ehemalige Tschechoslowakei leicht überhöht sein.

Eine detaillierte Beschreibung von MigaPro sowie Ergebnisse für die Statistischen Bezirke ab dem Jahre 2008 können der Sonderveröffentlichung „Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ entnommen werden.

H.1 Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
insgesamt 535886 121586 22,7 130158 24,3
Deutschland 284142 - - - -
ehem. Sowjetunion 41462 28423 68,6 13039 31,4
Türkei 31329 14491 46,3 16838 53,7
Rumänien 30596 16287 53,2 14309 46,8
ehem. Jugoslawien 23512 6943 29,5 16569 70,5
Polen 18450 12744 69,1 5706 30,9
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Griechenland 14941 2985 20,0 11956 80,0
Italien 9799 2811 28,7 6988 71,3
Irak 8082 3228 39,9 4854 60,1
ehem. Tschechoslowakei 6743 5040 74,7 1703 25,3
Bulgarien 6411 743 11,6 5668 88,4
Syrien 5440 318 5,8 5122 94,2
USA 3079 1846 60,0 1233 40,0
Ungarn 3044 1010 33,2 2034 66,8
Österreich 2928 1382 47,2 1546 52,8
Spanien 2590 766 29,6 1824 70,4
Iran 2369 1049 44,3 1320 55,7
Vietnam 2272 1034 45,5 1238 54,5
Indien 2243 578 25,8 1665 74,2
Äthiopien 1881 577 30,7 1304 69,3
China 1818 534 29,4 1284 70,6
Frankreich 1636 738 45,1 898 54,9
Vereinigtes Königreich 1355 583 43,0 772 57,0
Nigeria 1337 652 48,8 685 51,2
Sri Lanka 1113 717 64,4 396 35,6
Brasilien 1032 488 47,3 544 52,7
Afghanistan 943 306 32,4 637 67,6
Tunesien 882 598 67,8 284 32,2
Thailand 860 342 39,8 518 60,2
Pakistan 827 416 50,3 411 49,7
Portugal 821 176 21,4 645 78,6
Eritrea 783 387 49,4 396 50,6
Marokko 764 518 67,8 246 32,2
Albanien 702 134 19,1 568 80,9
Niederlande 649 293 45,1 356 54,9
Philippinen 626 423 67,6 203 32,4
Kamerun 596 224 37,6 372 62,4
Ghana 588 321 54,6 267 45,4
Schweiz 572 400 69,9 172 30,1
Libanon 539 402 74,6 137 25,4
Ägypten 476 235 49,4 241 50,6
Algerien 445 299 67,2 146 32,8
Togo 429 261 60,8 168 39,2
Mexiko 399 150 37,6 249 62,4
Japan 384 79 20,6 305 79,4
Republik Korea 383 76 19,8 307 80,2
Kolumbien 380 181 47,6 199 52,4
Kenia 297 158 53,2 139 46,8
Kanada 296 124 41,9 172 58,1
Schweden 286 93 32,5 193 67,5
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Kuba 255 130 51,0 125 49,0
Indonesien 249 99 39,8 150 60,2
Bangladesch 243 128 52,7 115 47,3
Peru 241 156 64,7 85 35,3
Somalia 229 21 9,2 208 90,8
Australien 213 100 46,9 113 53,1
Belgien 210 93 44,3 117 55,7
Angola 209 141 67,5 68 32,5
Finnland 197 79 40,1 118 59,9
Irland 193 60 31,1 133 68,9
Südafrika 192 118 61,5 74 38,5
Argentinien 185 127 68,6 58 31,4
Chile 185 96 51,9 89 48,1
Venezuela 182 100 54,9 82 45,1
Israel 166 73 44,0 93 56,0
Jordanien 164 62 37,8 102 62,2
Taiwan 164 67 40,9 97 59,1
Dänemark 149 65 43,6 84 56,4
Sudan 147 84 57,1 63 42,9
Mosambik 138 61 44,2 77 55,8
Demokratische Republik Kongo 137 82 59,9 55 40,1
Dominikanische Republik 136 80 58,8 56 41,2
Uganda 135 69 51,1 66 48,9
Mongolei 133 51 38,3 82 61,7
Malaysia 119 35 29,4 84 70,6
Ecuador 115 72 62,6 43 37,4
Kambodscha 105 70 66,7 35 33,3
sonstige 7564 6704 88,6 860 11,4

H.2 Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Migrationshintergrund seit 2010

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
2015
Insgesamt 196.495 202.539 207.358 212.750 218.349 230.765 236.297 242.428 248.361 251.744
230.765
nach dem Geschlecht
männlich 96.071 99.344 102.016 105.177 108.121 115.894 118.213 121.477 124.736 126.523
115.894
weiblich 100.424 103.195 105.342 107.573 110.228 114.871 118.084 120.951 123.625 125.221
114.871
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
nach Altersgruppen
unter 3 7.569 7.790 7.920 8.235 8.550 9.086 9.755 9.984 10.387 10.208
3 bis unter 6 7.627 7.768 7.850 7.883 8.080 8.559 8.793 9.158 9.384 9.734
6 bis unter 10 9.580 9.807 9.953 10.288 10.560 11.074 11.318 11.352 11.567 11.753
10 bis unter 15 11.121 11.427 11.660 12.064 12.472 13.067 13.526 14.087 14.390 14.467
15 bis unter 18 6.471 6.425 6.588 6.927 7.280 7.922 7.925 8.068 8.227 8.487
18 bis unter 25 17.228 17.739 18.127 18.465 18.896 20.750 21.209 21.392 21.540 21.540
25 bis unter 45 62.285 64.875 66.936 69.465 71.243 75.908 77.296 79.417 81.512 82.064
45 bis unter 65 44.832 46.261 47.426 49.164 50.412 52.680 54.061 55.926 57.815 59.310
65 bis unter 80 23.702 24.055 24.241 23.815 24.210 24.755 25.015 25.143 25.073 25.065
ab 80 6.080 6.392 6.657 6.444 6.646 6.964 7.399 7.901 8.466 9.116
nach dem Familienstand
ledig 81.422 84.794 87.927 91.753 95.204 102.787 106.356 109.712 112.808 114.796
verheiratet 89.871 91.304 92.278 93.558 95.156 98.988 100.495 102.902 105.219 106.173
verwitwet 10.010 10.281 10.443 10.163 10.290 10.560 10.820 10.921 11.065 11.164
geschieden 15.192 16.160 16.710 17.276 17.699 18.430 18.626 18.893 19.269 19.611
nach der
Religionszugehörigkeit
evangelisch 28.483 28.529 28.116 27.639 27.401 27.189 26.780 26.370 25.938 25.183
katholisch 51.460 51.975 52.013 51.765 51.417 52.177 51.515 51.047 50.666 49.496
sonstige/keine 116.552 122.035 127.229 133.346 139.531 151.399 158.002 165.011 171.757 177.065
nach dem Bezugsland
nach dem Bezugsland
Europa (ohne 152.874 156.666 160.195 163.511 166.753 172.913 174.692 178.548 182.116 183.691
Deutschland)
Türkei 31.650 31.651 31.697 31.636 31.674 31.486 31.354 31.473 31.507 31.329
Rumänien 21.480 21.948 22.775 23.704 24.972 26.737 27.604 28.802 29.901 30.596
Polen 19.638 19.913 20.211 19.796 19.541 19.709 19.457 19.117 18.837 18.450
ehem. Jugoslawien 17.491 17.662 17.775 18.296 18.811 20.116 20.532 21.390 22.532 23.512
Russland 13.278 13.299 13.828 14.110 14.223 14.364 14.538 14.598 14.554 14.474
Griechenland 9.965 10.793 11.789 12.689 13.071 13.666 13.942 14.407 14.814 14.941
Italien 7.852 7.991 8.121 8.498 8.802 9.136 9.145 9.458 9.733 9.799
Tschechien 7.446 7.734 7.579 6.838 6.657 6.533 6.415 6.292 6.093 5.931
Ukraine 7.282 7.329 7.458 7.500 7.756 8.089 8.087 8.038 8.074 8.057
Afrika 6.457 6.790 6.943 7.471 8.000 8.808 9.476 9.611 10.049 10.530
Asien 27.925 29.270 30.354 31.462 32.883 37.786 40.822 42.344 43.736 44.776
Kasachstan 8.920 9.097 9.398 9.546 9.575 9.639 9.705 9.751 9.856 9.853
Irak 4.723 4.893 5.089 5.235 5.370 6.651 7.447 7.714 8.082 8.082
Amerika, Austr., sonstige 9.239 9.813 9.866 10.306 10.713 11.258 11.307 11.925 12.460 12.747

I. Amtsinterne Statistik des EP

Personen/Fälle
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
1.a Aufenthaltstitel (AufenthG) erteilt, 8.436 9.645 10.179 11.965 12.098 12.641 15.542
davon
Niederlassungserlaubnis (AufenthG) 1.240 1.528 1.437 1.054 855 976 1.189
Daueraufenthaltserlaubnis-EG 42 61 36 34 60 36 37
Aufenthaltserlaubnis (AufenthG) 6.827 7.743 8.390 10.521 10.851 11.240 13.922
Blaue Karte EU 327 313 316 356 332 389 394
1.b Fiktionsbescheinigung (EP2-1 & EP2-2) 5.019 4.667 3.957 7.704 11.189 13.814 16.861
2. Ausstellung neuer eAT-Kartenkörper (früher Übertrag Aufenthaltstitel in neuen Pass) 5.787 6.544 5.129 3.842 4.010 4.291 4.617
3. eAT-Produkte (Summen 1a & 2) 14.223 16.189 15.308 15.807 16.108 16.932 20.159
4. Aufenthaltskarte & Daueraufenthalts-Karte-EU 223 288 302 360 336 536 670
5. Integration
5.1 Anspruchsbescheinigungen 120 88 62 75 89 133 100
5.2 Verpflichtungsbescheinigungen 487 739 1.043 1.616 1.241 756 742
5.3 Beratungsgespräche 24 99 85 60 89 116 12
6. Zulassung zum Arbeitsmarkt
6.1 - positive Entscheidung 368 353 337 443 420 449 577
6.2 - negative Entscheidung 55 40 29 34 36 55 102
7. Einreisevorgänge (Beteiligung im Visumsverfahren) 745 765 828 929 1.066 1.071 1.041
8. Duldungen erteilt/erneuert (EP2-1 & EP2-2) 3.083 2.924 3.073 3.287 4.301 4.415 4.838
9. Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber 1.264 2.119 5.819 8.851 4.897 3.926 3.601
10. Passausstellungen
10.1 Reiseausweis für Flüchtlinge 394 753 951 2.577 1.684 1.771 3.111
10.2 Reiseausweis für Staatenlose 48 65 42 25 40 72 46
10.3 Reiseausweis für Ausländer 142 219 166 165 110 195 251
10.4 Ausweisersatz 237 257 292 630 798 462 473
11. Verpflichtungserklärungen (positiv) 3.312 3.221 3.514 2.922 2.817 2.553 2.919
12. Versagungsbescheide Einbürgerung 27 14 17 5
13. Ausweisungen 78 118 136 183 223 214 252
14. EU-Verlustfeststellungen (§ 6 FreizügG/EU) 43 34 52 64 53 46 41
15. Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen (EP2-1 & EP2-2) 372 450 472 475 406 635 650
16. Sicherheitsrechtliche Überprüfungen 1.484 2.160 2.409 3.748 2.487 1.093 1.409
17. Abschiebungen 62 73 179 133 87 71 80
18. Abschiebehaftanträge 39 20 29 25 25 35 19
19. Termine beim VG Ansbach (EP2-1 & 2-2) 55 81 66 37 96 92 125

20. Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten

2017*) 2018 2019

Anträge auf Ausbildung von Asylbewerbern, Geduldeten 29 52 73

Anträge auf Beschäftigung von Asylbewerbern, Geduldeten 212 479 790

*) ab 01.08.2017

Statistischer Bericht Ausländer/Migrationshintergrund 2020 für das Jahr 2019 (Stand: 31.12.2019)

Berichtsvorlage BDR/006/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 15.10.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Corona-Auswirkungen u.a. beim Einwohneramt bzgl. Zugang und Einführung neuer

Kundenkommunikation bei der Ausländerbehörde

Bericht:

Aufgrund der Corona-Situation musste der Zugang zu städtischen Dienststellen eingeschränkt werden. Zudem wurde die Digiatalisierung u.a. der Ausländerbehörde am Einwohneramt vorangetrieben und eine neue Form der Kundenkommunkation eingeführt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/006/2020

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unterschiedliche Betroffenheit aufgrund Nationalität, Aufenthaltsdauer und Lebensalter aufgrund gesetzlicher Festlegungen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage BDR/006/2020

Kommission für Integration

Einwohneramt Nürnberg – Zugang zum Einwohneramt; Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

hier: Aktueller Sachstandsbericht

Bezug: Antrag der Stadtratsfraktion der SPD vom 16.07.2020 Antrag der Stadtratsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen vom 20.07.2020

I. Die Probleme bei der Abwicklung des Parteiverkehrs der publikumsintensivsten Fachdienststelle Einwohneramt (EP) wurden bereits in der Vergangenheit von der Verwaltung und dem Stadtrat aufgegriffen. Um die Situation in den Bürgerdienststellen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeitenden zu verbessern, wurde im September 2019 das geschäftsbereichsübergreifende Projekt „Serviceoffensive 2020“ aufgesetzt, mit dem Ziel den Bürgerservice in personeller, technischer, organisatorischer, aber auch in räumlicher Hinsicht, zu verbessern. Dabei wurden viele Anregungen des Gesamtpersonalrats sowie der örtlichen Personalvertretungen aufgegriffen und in die Projektarbeit mit einbezogen. Die verschiedenen Handlungsfelder und organisatorische Maßnahmen wurden zuletzt dem POA in dessen Sitzung am 18.02.2020 vorgestellt, welche in Ableitung der strategischen Ziele „einfacher, nutzerorientierter Zugang zum städtischen Dienstleistungsangebot“ sowie „hohe Servicequalität“ konkret wie folgt ausgestaltet wurden:

 Weiterentwicklungen des Bürgerbüro-Konzeptes im Sinne neuer Ideen zur Gestaltung von multiplen Serviceund Begegnungsstätten: Verlässlicher Service gegenüber den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern sowie verständliche und barrierefreie Kommunikation auf allen Zugangskanälen  Bürger sollen dabei möglichst viele Dienstleistungen an einer physischen oder virtuellen Stelle vernetzt, schnell und in bestmöglicher Qualität erhalten („Lebenslagenprinzip“)  Gute Erreichbarkeit der Bürgerdienste über verschiedene Zugangswege: Persönlicher Kundenkontakt wird nicht abgebaut, sondern über moderne Zugangswege vereinfacht bzw. sogar gefördert. (Umsetzung des Grundsatzes „Digital first, but not only“)  Qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeitende zur wirkungsorientierten Ausrichtung an der Nachfragesituation  Verbesserung der Situation der Mitarbeitenden im Schalterdienst zur Umsetzung der in der Vereinbarung „Gute Arbeit“ festgelegten Grundsätze im Arbeitsalltag

Der POA hat in o.g. Sitzung den von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekten und Einzelmaßnahmen zugestimmt. Die Verwaltung hat in Folge an der Umsetzung gearbeitet, bis die Corona-bedingten Maßnahmen zu einer Einschränkung der Projektarbeit führte. Vielmehr mussten sich die publikumsintensiven Dienststellen intensiv mit den Auswirkungen der festgelegten Einschränkungen auseinandersetzen. Trotz des Lock-Downs der Stadtverwaltung ab 17.03.2020 war die Melde-, Pass- und Ausweisbehörde für wirkliche Notfälle und dringende unaufschiebbare Anliegen der Bürgerinnen und Bürger stets erreichbar. Mit Wirkung zum 6. April 2020 wurde der Dienstbetrieb im deutlich eingeschränkten Umfang mit zwischenzeitlich realisierten Schutzmaßnahmen (Spuckschutzscheibe, Reduzierung der Bedienschalter zur Einhaltung der Abstandsregelung usw.) wiederaufgenommen. Obwohl in den folgenden Wochen an den Betriebsabläufen nachjustiert wurde und die zur Verfügung stehende Bedienkapazität an die zulässigen Grenzen des Machbaren geführt wurde, sind auch weiterhin die eingeschränkten Bedienkapazitäten für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Eine spontane Vorsprache wie bisher ist derzeit nicht möglich.

Mit Schreiben vom 26.06.2020 beantragt deshalb die Stadtratsfraktion der SPD, dass die Verwaltung ein dem Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden und Besuchern angemessenes Konzept für die Wiederaufnahme von Publikumsverkehr ohne Terminvergabe in den städtischen Ämtern mit hohem Publikumsanteil entwickelt. Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 beantragte die SPD darüber hinaus, dass die Verwaltung über die Erfahrungen bei der Einführung der neuen Bürgerserviceplattform „Mein Nürnberg“ berichtet. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte darüber hinaus mit Schreiben vom 20.07.2020 den Antrag, dass die Verwaltung über die Zugangssituation zum Einwohneramt berichtet.

Die Anträge werden bewusst gemeinsam behandelt, da die grundsätzlichen Fragestellungen auf die Qualität und Zugänglichkeit zu den städtischen Dienstleistungen der publikumsintensiven Dienststellen abzielen.

  1. Öffnung der Publikumsdienststellen für den freien Parteiverkehr und Zugang zum Einwohneramt

Die von der Bayer. Staatsregierung festgelegten Rahmenbedingungen in Form von im Dienstbetrieb einzuhaltenden Abstandsregelungen in Höhe von 1,5 m in Kombination mit der Maskenpflicht bestimmen derzeit die Abwicklung des Parteiverkehrs der Stadtverwaltung. Die Auswirkungen der Einschränkungen sind maßgeblich von der baulichen Gestaltung bzw. den räumlichen Möglichkeiten vor Ort abhängig. Beim Einwohneramt bedeutet dies trotz der abgeschlossenen Bauarbeiten im Ämtergebäude Äußere Laufer Gasse, dass wegen der Schalterhallen- und der Zugangs-/Ausgangssituation in allen Bereichen weiterhin starke Einschränkungen in Kapazität und Organisation gelten. Bei der Melde- und Passbehörde (EP/1) können aus o.g. Gründen aktuell (ca.) 50 Personen als Kundinnen/Kunden gleichzeitig im Gebäude sein, um die Abstandsregelungen beim Einlass, an der Information und im Wartebereich bzw. am Schalter (inkl. Zugang zu diesem) einzuhalten. Bei einer Öffnung der Dienststelle für Parteiverkehr ohne Termin ist sicherzustellen, dass ausschließlich die o. g. Kapazität durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen werden darf. Während dies bei Terminen möglich ist (Terminlisten), ist dies bei Spontanvorsprachen nur bedingt möglich. Ohne aufwändige technische Unterstützung mittels digitalen Kundenzähler an den beiden Eingängen des Ämtergebäudekomplexes „Äußere Laufer Gasse“ und „Hirschelgasse“ ist dies nicht umsetzbar. Der Sicherheitsdienst kann die Situationen in der Schalterhalle nicht einsehen. Somit verlagert zudem sich der „Wartebereich“ auf die Straße vor die Eingänge. Trotz Terminvereinbarungen kam es zuweilen zu problematischen Szenen, wenn sich Personen ohne Termin (trotz Information online, Beschilderungen usw.) trotzdem anstellen, Eingänge blockieren und Personen mit Termin deswegen nicht zum Eingang gelangen können. Diese Probleme bestehen mittlerweile kaum noch.

Die Äußere Laufer Gasse, aber auch die Hirschelgasse ist zudem öffentlicher Raum, es besteht hier kein Hausrecht. Der Sicherheitsdienst hat hier „nur“ Jedermann-Rechte. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass sich die Menschen oftmals nicht an Abstandsregelungen halten, obwohl im öffentlichen Raum die Verordnungen des Freistaats gelten. Bei einer Öffnung für spontanen Parteiverkehr kann eine Eskalation im Außenbereich nicht ausgeschlossen werden. Dies wäre zudem mit einem deutlich gesteigerten Beschwerdevolumen verbunden. Der Bereich vor den Dienststellen ist zudem auch Verkehrsraum, d.h. es muss Fußgängerverkehr (Kinderwägen, Rollstühle o.ä.) möglich sein. Dies ist mit der Einrichtung „erweiterter Wartezonen“ nicht vereinbar; rechtlich wäre dies auch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.

Die Abholmöglichkeit von Pässen/Personalausweisen („Passausgabe“) ist indes durch eine Abtrennung im Eingangsbereich seit Anfang Juni ohne Termin als Spontankunde möglich. Dies ist gewährleistet, da der Abholbereich in unmittelbarer Nähe und Sichtweite zum Eingang in der Äußeren Laufer Gasse liegt. Damit kann dieser von den Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes überwacht werden. Obwohl dadurch eine aufwändige Trennung der Kundenströme nötig ist, ist die Abholung als Kurzkontakt auch zukünftig ohne Termin möglich.

Das Versicherungsamt (EP/3) und die Ausländerbehörde (EP/2) arbeiten ohnehin seit Jahren ausschließlich mit Terminen. Die bereits seit vielen Jahren praktizierte Verfahren hat sich bewährt. Einzige Ausnahmen hiervon sind der „offene Mittwoch“ der Ausländerbehörde, an dem in „Vor-Corona-Zeiten“ ohne Termin für dringende Angelegenheiten Spontan-Besuche möglich waren und der Bereich Asyl, der nunmehr auch mit Terminen arbeitet.

Zugang für Menschen mit Handicap: Allen Bürgerinnen und Bürger steht das sich im weiteren Ausbau befindliche Angebot der Terminreservierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Das Einwohneramt ist zudem nach umfangreichen Umbaumaßnahmen auch im Gebäude Äußere Laufer Gasse 25 barrierefrei. Bei der Eingangskontrolle ist trotz der Corona-Maßnahmen ein erleichterter Zugang für Menschen mit Handicap möglich. Aktuell ist der Sicherheitsdienst angewiesen, bei Personen mit Handicap, die dringende Anliegen haben bzw. ohne Möglichkeit sind, die regulären Zugangswege zu nutzen, die Mitarbeiter/-innen des Einwohneramts zu kontaktieren, damit unmittelbar Hilfe geleistet werden kann. Damit kann den Betroffenen bevorzugt und rasch bei Ihren Anliegen geholfen werden.

2) Termingesteuerte Publikumssteuerung

Bei der Wiedereröffnung Anfang April hat EP in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) sowie dem Amt für Informationstechnologie (IT) das seit Jahre etablierte Terminreservierungssystem der Ausländerbehörde auch bei der Melde- und Passbehörde eingeführt. Mit der Implementierung der neuen Anwendung wurde das Terminreservierungssystem überarbeitet. Zwischenzeitlich werden Terminslots zur Buchung zum einen längerfristig 3 Monate im Voraus angeboten. Darüber hinaus werden jeweils am Ende der Woche (freitags) ein weiteres Kontingent für die Folgewoche und auch tagesaktuell ein kurzfristiges Kontingent ab 7.00 Uhr für Termine am selben Tag freigeschaltet. Zur Zeit werden zwischen 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr am Dienstag angeboten. Es stehen also rd. 600 Termine täglich Termine in der Woche zur Buchung zur Verfügung (wobei ein Termin auch mehrere Personen umfassen alnn, z.B. Familien). In Kürze wird auch das Service-Center nach Einarbeitung der zusätzlichen personellen Kapazität telefonische Terminbuchungen vornehmen.

„Notfälle“ sind darüber hinaus immer möglich und können per Mail oder telefonisch über das Service-Center geschildert werden. Nach interner Bewertung der Unaufschiebbarkeit werden diese Fälle sofort bearbeitet. Bei akuten Vorsprachen ohne Termin wird der Sicherheitsdienst bei erkennbar hilfsbedürftigen Personen oder Menschen mit Handicap ein Kontaktformular aushändigen. Nach Rückgabe des ausgefüllten Formulars nehmen die Mitarbeitenden der Melde- und Passbehörde ggf. schnell Kontakt auf.

Ausblick Nach Beendigung der einschränkenden Abstands- und Hygieneregelungen ist geplant, die Möglichkeit für spontanen Parteiverkehr wieder einzuführen. Dabei ist jedoch bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass die termingebundene Vorsprache für beide Seiten Vorteile aufweist. Dies gilt es den Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen, um einen linearen Publikumszustrom zu den Bedienbereichen für notwendige Behördengänge zu erreichen. Darüber hinaus wurde das Online-Angebot insbesondere beim Einwohneramt, Ordnungs- und Standesamt deutlich ausgebaut und wird seit Frühsommer auch verstärkt kommuniziert.

3) Sachstand Einführung Mein Nürnberg bei Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde am Einwohneramt und die gesamte Stadtverwaltung Nürnberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung aktiv zu nutzen. Die Gründe sind vielfach:

 Anforderungen der Kundschaft in Bezug auf online-Abwicklung von Dienstleistungen erkennen und kundenfreundlich umsetzen  Effizienzpotenziale in der Bearbeitung nutzen und zu schnelleren Reaktionszeiten kommen  Umsetzen aller datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine bi-direktionale Kommunikation zwischen Antragstellenden und Sachbearbeitenden  Fokussierung der Kommunikation auf Inhalte statt auf Sachstandsanzeigen  Optimierung und Verschlankung der Antragsprozesse und vieles mehr

Am 19.05.2020 wurde das neue digitale Angebot der Ausländerbehörde produktiv gesetzt und damit die vielfältigen Möglichkeiten der rechtsverbindlichen elektronischen Antragstellungen eröffnet. Die Ausländerbehörde nimmt dabei keine „bloßen“ Online-Formulare entgegen, sondern führen die Nutzenden über mehrere Dialogseiten durch Online- Dienste hindurch. In diesem Kontext werden alle fachlich relevanten Daten und Angaben abgefragt und die notwendigen Unterlagen zum Upload angezeigt. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde können dabei bei Bedarf, elektronisch Rückfragen stellen und mittels Upload-Möglichkeit weitere Informationen oder Dokumente angefordert werden. All dies online in einer gesicherten Umgebung, sodass – erstmals in Deutschland – auch personenbezogene Daten und Inhalte übermittelt werden können. Ist die Sachbearbeitung abgeschlossen, bekommen die Antragstellenden bzw. die Bevollmächtigten die Dokumente elektronisch zur Verfügung gestellt.

Freier Text oder freie Korrespondenz ist – dank der o.g. Nutzerführung bei den Online-Diensten – letztlich nicht notwendig bzw. wird von der Ausländerbehörde initiiert. Insofern ist es sehr wohl möglich, im konkreten Verfahren anlassbezogen zu kommunizieren.

Zwischenzeitlich wurden bis Mitte September 2020 rd. 8.800 Nutzerkonten neu eröffnet und über 5.300 Anträge in ausländerrechtlichen Angelegenheiten eingereicht. Diese rechtsverbindlichen Antragstellungen werden seit der reali-

sierten Koppelung der technischen Systeme direkt ins das Fachverfahren eingespielt und stehen ohne weitere Liegeund Transportzeiten zur Sachbearbeitung zur Verfügung. Die digital rechtsverbindlich gestellten Anträge gehen seitdem direkt in das Fachverfahren ein. Die Anträge werden dabei grundsätzlich nach dem Prinzip „First In- First Out“ abgearbeitet, sofern bei der ersten Sichtung durch die Mitarbeitenden kein akuter Handlungsbedarf aufgrund von Fristsetzungen u.a. festgestellt werden kann.

Rd. 30 % der Antragstellungen erfolgen in Form des Gastzugangs; bereits 70 % werden unter Nutzung eines Nutzerkontos eingereicht. Dies ermöglicht den gesicherten Rückkanal.

Unabhängig von der Ausländerbehörde setzt die Nutzung einer digitalen Kommunikationsplattform natürlich voraus, dass die Nutzenden ein „Konto“ einrichten/besitzen. Um rechts- und datenschutzkonforme Kommunikation zu ermöglichen, muss die/der Betreffende klar identifiziert sein; dies ist auch bei „mein Nürnberg“ so. Ein Kundenkonto kann rein digital mit den Möglichkeiten des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels mittels einer PIN eingerichtet werden. Alternativ dazu kann ein Konto durch Anmeldung und spätere Vorsprache bei autorisierten Stellen unter Vorlage von Ausweisdokumenten eröffnet werden (ähnlich dem Post-Ident-Verfahren).

Von den nun rd. 10.500 Benutzerkonten (insgesamt) sind über 320 für juristische Personen bzw. Bevollmächtigte eingerichtet; die Registrierung wurde in ganz Deutschland durchgeführt.

Über 4.500 Nutzende haben dabei die Möglichkeit des sog. behördenbestätigten Registrierungsverfahren genutzt.

Seit der Produktivsetzung wurde der Kommunikationsaufwand deutlich gesteigert, um den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile näher zu bringen und die konkrete Nutzung zu erläutern:  Einrichtung einer Hotline unter Telefonnr. 0911/231-4 50 00, welche Fragen zu Mein Nürnberg telefonisch und digital beantwortet  Ausbau der Internetseite mein.nuernberg.de und Bereitstellung einer FAQ-Liste  Einrichtung eines Online-Dialogs zur digitalen Freischaltung zum Ausgleich der coronabedingten Zugangseinschränkungen. Dabei kann aktuell der Antrag und ein Foto des Ausweisdokumentes über eine upload- Möglichkeit übermittelt werden.  Bereitstellung von Erklärvideos  Flyer mit Schritt-für-Schritt-Anleitung über die Kontoeröffnung

Zwischenzeitlich erreichen die Ausländerbehörde, aber auch Mein Nürnberg positive Rückmeldungen.

Die Abwicklung aller Online-Dienste der Ausländerbehörde steht selbstverständlich vollumfänglich zur Verfügung – auch und gerade für Dritte/Vertreter/Bevollmächtigte. Das ermöglicht auch Dritten (z.B. Verwandten und Vertreter/innen der Migrationsberatung) mit entsprechendem Nachweis u. a. bei Sprachproblemen bei der Antragstellung im Verwaltungsverfahren zu unterstützen.

Dies geht auch weit über eine gesicherte Daten- bzw. E-Mail-Verbindung hinaus, die ja dem Großteil der Kundschaft nicht zugänglich ist.

Das gesamte System wurde in intensiver Zusammenarbeit auch mit Kundinnen/Kunden erarbeitet und auch aus Kunden/-innen-Sicht gedacht, d.h. es wurde Wert auf alltagstaugliche Sprache und Orientierung gelegt, es wurde auch inhaltlich so einfach wie möglich aber so rechtlich spezifisch wie nötig angelegt; natürlich ist dies ein weiter laufender Prozess, der angepasst werden kann und soll.

Sonderbereich Asyl:

Die Asylantragstellenden bzw. Duldungsinhaber/-innen verfügen oftmals nicht über Identitätsdokumente und können somit nicht mittels Nutzerkonto an der Plattform „mein Nürnberg“ partizipieren.

Zudem ist eine Gast-Nutzung der „mein Nürnberg“-Plattform möglich, die aber natürlich nicht die vollen Möglichkeiten des Bürgerkontos bieten kann.In der Folge kann diese Plattform aus o.g. Gründen nicht komplett genutzt werden von Personen, deren Identität nicht geklärt ist bzw. die nicht über Identitätsdokumente verfügen. Für den Bereich Asyl/Duldungen wurden aber auch online-Assistenten eingerichtet, über die Duldungen, Gestattungen verlängert oer vergeben werden können; diese werden in der Folge postalisch verschickt.

Anders als z.B. bei der Meldebehörde arbeitet die Ausländerbehörde seit Jahren mit Terminen, die von der Ausländerbehörde selbst angestoßenen werden, z.B. werden Betroffene von der Ausländerbehörde aktiv angeschrieben, wenn der Aufenthaltstitel in naher Zukunft ausläuft o.ä. (sog. „Ablaufliste“). Termine werden also nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gebucht, sondern nach Kontaktaufnahme/Antragstellung vergeben. Der eigentliche Termin, der wegen Fingerabdrucknahme stets nötig ist, findet also am Ende Bearbeitungsprozesses statt, wenn u.a. alle Unterlagen eingereicht wurden und die Prüfung faktisch abgeschlossen ist. Eine Erledigung der Anliegen in einem (Spontan-)Termin ist somit gar nicht möglich. Dieses System wurde in „Mein Nürnberg“ bzw. in online-Assistenten übertragen, d.h. die Kundschaft wird in konkreten Anliegen (z.B. „neue Aufenthaltserlaubnis“ oder „Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis“) geleitet. Das System war also nie als bloßes Terminverwaltungs- bzw. Buchungssystem gedacht.

Grundsätzlich bleibt die Ausländerbehörde analog erreichbar; es ist möglich, Schreiben an die Ausländerbehörde zu richten, Faxe zu versenden bzw. über das Service Center Telefonkontakt aufzunehmen, was aktuell durch das hohe Anruf-Aufkommen oftmals mit langen Wartezeiten verbunden ist. Eine komplette telefonische Abwicklung von Anliegen ist aber ohnehin aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Bis zur Einführung der Corona-Maßnahmen war zudem an einem Tag in der Woche (Mittwoch) eine spontane Vorsprache ohne Termin möglich, um dringende Anliegen regeln bzw. anstoßen zu können. Dies soll auch später wieder so aufgenommen werden. Die Ausländerbehörde wird aber im Herbst den „offenen Mittwoch“ durch einen „Telefon- Mittwoch“ zu kompensieren versuchen; hier sollen dringende Angelegenheiten – soweit datenschutzrechtlich möglich

Entspannung oder Beruhigung sorgt.

3) Einrichtung einer Servicestelle mein.nuernberg.de

Das Einwohneramt ist die Keimzelle zur Verbesserung des Bürgerservice und der begonnenen Multikanalstrategie und gestaltet federführend für den Bürgerservice den digitalen Wandel in der Kundenbeziehung der Stadtverwaltung. Städtische Leuchtturmprojekte (siehe das Projekt „Neue Kundenkommunikation der Ausländerbehörde“ – Bericht im POA am 17.03.2020) wurden in den vergangenen Jahren entwickelt und ermöglicht. Zur Gewinnung von Synergieeffekten sind die in der Praxis erprobten Maßnahmen in die verschiedenen Fachdienststellen und Geschäftsbereiche zu transferieren. Obwohl das Servicekonto „Mein Nürnberg“ seit 2015 produktiv im Einsatz ist, ergab der Produktivstart des neuen Online-Angebotes der Ausländerbehörde die Gewissheit, dass das bundesweit beachtete digitale Angebot nicht wirklich Präsenzwirkung erreicht hat. Um den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Mitarbeitenden in den Fachämtern, die verschiedenen realisierten digitalen Angebote (Mein Nürnberg, medienbruchfrei Antragstellung inkl. Bezahlen und Upload-Möglichkeit, sichere Kommunikation sowie die elektronische Aktenführung usw.) näher zu bringen, wurde im Mai 2020 auf die ersten Kundenreaktionen reagiert: Es wurde in den ehemaligen Räumen des Dienstleistungszentrum Veranstaltungen eine zentrale Servicestelle mein.nuernberg.de geschaffen, welche zeitgleich zukünftig auch als Erprobungsraum fungieren soll. Nutzenpotenziale der Digitalisierung realisieren und die Vorteile digitaler Kommunikation für die Kunden deutlich herauszustellen. Zielgruppe sind die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Mitarbeitenden in den verschiedenen Fachämtern. Bei der Einrichtung und dem Betrieb dieser Servicestelle waren folgende Grundsätze handlungsleitend:

 Transparenz und Offenheit: An unterschiedlichen Bedien-/Beratungsplätzen bzw. Terminals werden Online-Dienste, „Mein Nürnberg“- Nutzung und andere digitale Angebote präsentiert. An Selbstbedienungsterminals können die Angebote auf Wunsch auch unter Anleitung erprobt werden.  Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger: Es wird u. a. Hilfestellung bei der Einrichtung und Freischaltung des Bürgerkontos, Aktivierung und Nutzung der elektronischen Identität des Personalausweises (eID) bzw. Aufenthaltstitels (eAT) -– innerhalb von erweiterten kundenfreundlichen Öffnungszeiten geschaffen. Damit schafft man die Bereitschaft von orts- und zeitunabhängige Erledigung von Behördengängen. Dabei sollten geschulte persönliche Ansprechpartner/innen für Fragen rund um die digitalen Angebote vor Ort sein.

 Weiterentwicklung: Im direkten Dialog mit den Anwenderinnen und Anwendern werden die Online-Dienste weiterentwickelt. Nutzungsprobleme bei einzelnen Diensten, Vorschläge der Nutzer*innen, Wünsche nach weiteren Diensten und Funktionen, etc.  Virtuelle Lösungen: Es werden Tutorials („Erklärvideos“) bereit gestellt.

Auch ein intensiver Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, und den Mitarbeitenden, aber auch weiteren Akteuren der Nürnberger Stadtgesellschaft, der Wissenschaft und Unternehmen wird an diesem Standort angestrebt.

Betreiber dieser Service-Stelle mein.nuernberg.de ist das Einwohneramt als Kernelement der Bürgerdienste. Damit können die derzeit über E-Mail einlaufende Anträge zur Freischaltung zur Nutzung von „mein Nürnberg“ (nicht nur für die Ausländerbehörde) sowie zur Freischaltung des Bürgerkontos von interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei persönlichem Erscheinen und zur (telefonischen) Beratung in unmittelbarer Nähe zur Meldebehörde erfolgen.

Ausblick

In Corona-Zeiten ist die Erbringung der städtischen Dienstleistungen, insbesondere in publikumsintensiven Bereichen wie dem Einwohneramt, nochmals deutlich erschwert. Trotz aller Anstrengungen der Beteiligten können die Auswirkungen nicht gänzlich vermieden, sondern nur abgemildert werden. Das bereits beschlossene umfangreiche Maßnahmenpaket des Projektes „Serviceoffensive 2020“ wird auch in den kommenden Monaten mit Nachdruck weiterverfolgt, um eine Stärkung des Bürgerservice in naher Zukunft zu erreichen. Damit ist ein erhöhter Koordinierungs- und Steuerungsaufwand sowie konkretes Programm- und Projektmanagement beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht verbunden. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass eine konsequente Weiterentwicklung und Ausbau des städtischen Dienstleistungsangebotes, aber auch die Erarbeitung von Standards für den städtischen Bürgerservice erforderlich ist.

II. KuF

Nürnberg, 15.09.2020 BDR

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spd@stadt nuemberg de Ul. U11 Loreatkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www spd-stadtratsfraktion nuemberg de Bus 36. 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Sladtratsfraktion , Rathaus 1 90403 Nürnberg

Marcus König OBERBÜRGERMEISTER Rathaus

1 6. JULI 2020

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Erreichbarkeit des Ausländeramtes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit der Einführung der Online-Service-Plattform „Mein Nürnberg“ bei der städtischen Ausländerbehörde, erreichen uns vermehrt Rückmeldungen von spezifischen Problemen bei Bedienbarkeit und dem Zugang zum System So wird berichtet, dass die Anmeldung leider sehr kompliziert sei und man zudem ohne Anmeldung bei „Mein Nürnberg“ leider nur unzureichend die Möglichkeit habe, einen Termin zu vereinbaren - die Behörde sei aktuell leider weder per Telefon noch per E-Mail erreichbar. Entsprechend berichten Beratungsdienste, Ehrenamtliche und auch Rechtsanwälte, dass eine Kommunikation mit der Behörde für die Klienten kaum möglich sei.

Mit der Einführung der neuen Service-Plattform gehen aus unserer Sicht zwei konkrete Ziele einher: Einerseits sollen einfache und niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für Bürger/innen zur zuständigen Verwaltungseinheit geschaffen werden. Zum anderen sollen Bürgerinnen und Mitarbeitende durch die neuen Möglichkeiten entlastet werden. Wir wollen, dass in dem entsprechenden Prozess keine der angesprochenen Gruppen verloren gehen und stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag

Die Verwaltung berichtet, welche Erfahrungen bei der Einführung der neuen Plattform bisher gemacht wurden Dabei geht sie insbesondere auf folgende Punkte ein:

ergriffen, um das Anmelden für Menschen (auch ohne gültige Ausweisdokumente oder mit abgelaufenen Aufenthaltserlaubnissen) zu ermöglichen^

Sicht der betroffenen Mitarbeitenden?

angeboten. die keine Möglichkeit haben sich online anzumelden?

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

-2

Ort die Anmeldung/Registrierung auf der Service-Plattform ermöglicht? Falls ja, besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeitende hierbei unterstützend tätig werden und in das System einführen?

Leistungen des Ausländeramtes auf Unterstützung durch „Dritte“ (z.B. Verwandte, Vertreter/Innen der Migrationsberatung etc.) angewiesen Bestehen dafür entsprechende Möglichkeiten, um in Vertretung auf der Service-Plattform Termine zu vereinbaren und ggf Informationen zu beantragten Dokumenten einzusehen?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Diana Liberova Fraktionsvorsitzender integrationspolitische Sprecherin

BÜNDNIS 90

Off

GRÜNEN $

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 OBERBÜRGERMEISTER Fax: (0911) 231-2930 2 1. JU! ! m gruene@stadt.nuernberg.de !........Nr............I Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) E? "7. ,, Z U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. 'tit X Nürnberg, 20. Juli 2020

Einwohnermeldeamt: Für verbesserten Zugang sorgen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Corona-bedingt kommt es im Einwohnermeldeamt in der Äußeren Läufer Gasse zu starken Einschränkungen beim Zugang. Die gegenwärtigen Regularien stellen insbesondere für Schwangere, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, aber auch für Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen und/oder fehlenden Computerkenntnissen eine enorme Hürde dar:

Es beginnt mit der Terminvergabe online oder per Telefon und setzt sich mit der Situation am Einlass fort: Es gibt außerhalb des Einwohnermeldeamtes keine Sitzmöglichkeiten in der Warteschlange sowie keinen Schutz vor Hitze oder Regen. Hinzu kommt das unüberschaubare Einlassprocedere: Auch Bürgerinnen, die einen Termin haben, müssen sich in die teilweise undurchschaubaren Warteschlangen einreihen. Dies ist insbesondere für Menschen mit Einschränkungen oft eine demütigende Situation.

Obwohl sich das Sicherheitspersonal sehr bemüht, die Lage zu kontrollieren, wirkt es verständlicherweise - oftmals überfordert. Ohne Termin ist es zudem nicht möglich, zum Informationsschalter im Gebäudeinneren vorgelassen zu werden.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

wvwv.gruene.rathaus.nuemberg.de

dar, um für sie einen eigenständigen und verbesserten Zugang zum Einwohnermeldeamt zu ermöglichen.

Sitzmöglichkeiten und ein Regen- sowie Sonnenschutz gewährleistet sind - obwohl dieser nicht zum Amt gehört.

wird.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Pflaum Andrea Friedei Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzende

wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 17.09.2020

Bürgerfreundlichere Gestaltung der Erreichbarkeit der

Ausländerbehörde

Der Nürnberger Integrationsrat möge bei der Stadtverwaltung intervenieren, damit die Ausländerbehörde ihre Erreichbarkeit bürgerfreundlicher gestaltet.

Begründung:

Die Ehefrau des Integrationsratsmitglieds Herr Jacques Laurent kümmert sich ehrenamtlich um einen jungen Geflüchteten, dessen Aufenthaltstitel jetzt verlängert werden muss, was sich als großes technisches Problem entpuppte:

  1. „Nutzen Sie dafür die Service-Plattform ‚Mein Nürnberg‘ und arbeiten Sie digital mit uns zusammen“, so zu lesen auf der Homepage der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg. Leider funktionierte (Ende August) die Registrierung auch nach mehrmaligen Anläufen nicht.

  2. Ein Versuch, den Antrag samt Anlagen per Email an die Ausländerbehörde zu verschicken, scheiterte ebenso: alles kam zurück. Die bis dato gültige Email-Adresse ist jetzt ungültig!

  3. Anruf bei der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) der Stadt Nürnberg: Dort ist nur die alte, nicht mehr gültige Email-Adresse bekannt. Ebenso kennt man auch dort das Problem der Online-Registrierung, die zu kompliziert ist und nicht funktioniert. Frau Laurent wurde freundlich empfohlen, die Aufenthaltstitel-Verlängerung auf Papier zu beantragen und - „wichtig“ - eigenhändig in den Briefkasten der Ausländerbehörde zu werfen!

  4. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist kompliziert: Die für eventuelle Fälle auf der Homepage der Ausländerbehörde angegebene Service-Nummer stellt sich als zentrale Auskunftsnummer der Stadt Nürnberg heraus (Service-Center). Laut Homepage wird die Frage dann schriftlich weitergeleitet; „Wir melden uns dann per Post bei Ihnen. Dies kann einige Tage dauern“!

  5. An der Ausländerbehörde Hirschelgasse 32 (so die Postanschrift) befinden sich 4 Briefkästen, keiner davon ist jedoch mit „Ausländerbehörde“ oder „Ausländeramt“ gekennzeichnet. Drei tragen die Aufschrift „Einwohneramt“. Ist das die Ausländerbehörde?? Außerdem sind an einem Montagvormittag um 11 Uhr zwei der drei Briefkästen so voll, dass kein weiterer Brief hineinpasst, beim dritten musste der Brief gequetscht werden.

Fazit: Die Erreichbarkeit der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg ist sehr

unbefriedigend. Eventuell dringend einzuhaltende Termine könnten verpasst werden. Außerdem haben nicht alle zugewanderten Mitbürger, die die Dienste der Ausländerbehörde in Anspruch nehmen müssen, die dafür notwendige digitale Ausrüstung bzw. das dazu benötigte Wissen.

Nürnberg, 18.09.2020

Der Vorsitzende Schriftführerin

Ilhan Postaloglu Edona Wylezich

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