Beschlussvorlage LA/115/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 14.10.2020 öffentlich Gutachten
Arbeit
Stadtrat 21.10.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Außenbestuhlungsflächen für die Gastronomie im öffentlichen Raum und auf städtischen
Grundstücken während der Corona-Pandemie
hier:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020
Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) vom 07.09.2020
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.09.2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020 Antrag des Stadtratsmitglieds Sormaz (FDP) Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Über die Verlängerung der Corona-bedingten Maßnahmen für die Gastronomie bezügich Außenbestuhlungsflächen im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken wird berichtet.
Ferner wird Beschlussfassung zu einer temporären Ausnahme zu dem in Nürnberg geltenden Verbot der Verwendung von Heizungsvorrichtungen wie Terrassenheizungen, Heizstrahler, pilze etc. im öffentlichen Raum und auf städtischen Grundstücken (vgl. Stadtrat vom 23.01.2008) und zu Corona-bedingten Sonderregelungen bei den Sondernutzungsgebühren vorgeschlagen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 300.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 300.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine unterschiedlichen Auswirkungen auf einzelne Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
Ref. VI
Stk
Gutachtenvorschlag (RWA am 14.10.2020):
Der Ausschuss begutachtet die vorgeschlagene
- temporäre Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2 der vom
Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvorrichtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.
- Fortgeltung der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für Sondernutzungsgebühren-
verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021;
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dies zu beschließen und nimmt den Bericht der Verwaltung im Übrigen zustimmend zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag (StR am 21.10.2020):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 14.10.2020 wird beschlossen:
- die temporäre Außerkraftsetzung bis einschließlich 30.04.2021 jeweils der Ziffer 2 der vom
Stadtrat am 23.01.2008 beschlossenen „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 S. 2 GO für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie“ und der „Richtlinie des Stadtrats gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO für Verträge über die Vermietung von Räumen und Grundstücken für Veranstaltungen“, soweit es sich um elektrisch betriebene Heizungsvor-richtungen handelt. Dabei wird das Betreiben der Heizungsvorrichtungen mit Ökostrom dringend empfohlen.
- die Fortgeltung der Ziffer 9 der Anlage (Übersicht in Tabellenform für
Sondernutzungsgebühren-verzeichnis und Entgeltverzeichnis) der Dringlichen Anordnung des Herrn OBM vom 18.05.2020 zur Anpassung der Sondernutzungsgebühren (vgl. Stadtrat 17.06.2020) bis einschließlich 30.06.2021.