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← Sitzung des Verkehrsausschusses (24.09.2020)

Sitzung gesamt öffentlich - Stand 24.09.2020

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

24.09.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Benennung DLRG-Mitglieder Eva Mötsch und Maria Haas 6 Sitzungsvorlage Geo/026/2020 6 Entscheidungsvorlage Geo/026/2020 9 Planbeilage Geo/026/2020 10 TOP Ö 2 Jahresbauprogramm - Radwege-Netz Nürnberg 11 Bericht Vpl/177/2020 11 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020 Vpl/177/2020 15 Sachverhalt Vpl/177/2020 16 Anlage 1 Jahresbauprogramm Radverkehr 2020 Vpl/177/2020 22 Anlage 1 Rotmarkierungen Vpl/177/2020 24 Anlage 2 Jahresbauprogramm Radverkehr 2021 (vorläufig) Vpl/177/2020 26 Anlage 3 Prioritätenliste_Teil A (Bewertung) Vpl/177/2020 28 Anlage 4 Prioritätenliste Teil B (Prozess) Vpl/177/2020 34 TOP Ö 3 Radvorrangrouten für Nürnberg 39 Sitzungsvorlage Vpl/173/2020 39 Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und Stadtratsfrakton Bündnis 90/Die 43 Grünen vom 24.07.2016 Vpl/173/2020 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2019 Vpl/173/2020 45 Sachverhalt Vpl/173/2020 47 Übersichtsplan Radvorrangrouten Vpl/173/2020 51 Tischvorlage: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020 Ergänzung zu TOP 3 des 52 AfV am 24.09.2020 Vpl/173/2020 TOP Ö 4 Rezertifizierung fahrradfreundliche Kommune in Bayern 53 Bericht Vpl/169/2020 53 TOP Ö 4.1 Runder Tisch Radverkehr - Tischvorlage 57 Bericht Vpl/181/2020 57 TOP Ö 5 Projekt "Radständer für die Altstadt" - Rückblick auf die E-Partizipation 60 Sitzungsvorlage Vpl/172/2020 60 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2019 Vpl/172/2020 64 Übersichtsplan Vorschlag neues Projektgebiet Gostenhof, Durchführung 2021 / 2022 65

Übersichtsplan Vorschlag Folgeprojekt St. Johannis, Durchführung 2022 / 2023 66

TOP Ö 6 Straßenpläne Regensburger Straße, Erschließung Bauvorhaben SWN 67 „Regensburger Viertel“ Sitzungsvorlage Vpl/174/2020 67 Entscheidungsvorlage Vpl/174/2020 71 Straßenpaln 2.2221.2.1 Vpl/174/2020 77 Straßenplan 2.2221.2.2 Vpl/174/2020 78 Straßenplan 2.2221.2.3 Vpl/174/2020 79 TOP Ö 7 Verkehrssicherheit durch Einbahnstraßenlösung in der Worzeldorfer 80 Hauptstraße Sitzungsvorlage Vpl/171/2020 80

Vorschlag Einbahnregelung Vpl/171/2020 84 Antrag_Worzeldorfer Hauptstraße _SPD Vpl/171/2020 85 TOP Ö 8 Hinterm Bahnhof zwischen Haus Nr. 35 und Einmündung Allersberger Straße 86 Sitzungsvorlage Vpl/179/2020 86 Straßenplan Nr. 2.1949.2.1 Vpl/179/2020 90 TOP Ö 9 Marientorgraben, Ausbau Radweg zwischen Hübnerstor und 91 Rosa-Luxemburg-Platz Sitzungsvorlage Vpl/175/2020 91 Straßenplan 2.1743.2.7 Vpl/175/2020 95 TOP Ö 10 Königstorgraben, Aufwertung einer Teilfläche vor dem Grand-Hotel 96 Sitzungsvorlage Vpl/170/2020 96 Lageplan Vpl/170/2020 100 TOP Ö 11 Altenberger Straße - Abrechnungsvoraussetzungen 101 Sitzungsvorlage Vpl/180/2020 101 Straßenplan Nr. 2.2340.2.1 Vpl/180/2020 105 Bebauungsplan Nr. 3642 Vpl/180/2020 106

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 24.09.2020, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel- Beschluss

Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 Geo/026/2020

"Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-

Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas

Fraas, Michael, Dr.

2. Jahresbauprogramm - Radwege-Netz Nürnberg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020 Vpl/177/2020

Ulrich, Daniel

3. Radvorrangrouten für Nürnberg Beschluss

hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Vpl/173/2020

Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.07.2016

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2019

Ulrich, Daniel

4. Rezertifizierung fahrradfreundliche Kommune in Bayern Bericht

Ulrich, Daniel

5. Projekt "Radständer für die Altstadt" - Rückblick auf die E- Beschluss

Partizipation Vpl/172/2020

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom

12.11.2019

Ulrich, Daniel

6. Straßenpläne Regensburger Straße, Erschließung Bauvorhaben Beschluss

SWN „Regensburger Viertel“ Vpl/174/2020

Ulrich, Daniel

7. Verkehrssicherheit durch Einbahnstraßenlösung in der Beschluss

Worzeldorfer Hauptstraße Vpl/171/2020

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.07.2020

Ulrich, Daniel

8. Hinterm Bahnhof zwischen Haus Nr. 35 und Einmündung Beschluss

Allersberger Straße Vpl/179/2020

Ulrich, Daniel

9. Marientorgraben, Ausbau Radweg zwischen Hübnerstor und Beschluss

Rosa-Luxemburg-Platz Vpl/175/2020

Ulrich, Daniel

10. Königstorgraben, Aufwertung einer Teilfläche vor dem Grand- Beschluss

Hotel Vpl/170/2020

Ulrich, Daniel

11. Altenberger Straße - Abrechnungsvoraussetzungen Beschluss

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.07.2020,

öffentlicher Teil

Ulrich, Daniel

Geo/026/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff: Benennung von zwei neuen Straßen südlich der Herta-Künzel-Straße im Geltungsbereich

des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen und DLRG-

Mitgliedern Eva Mötsch und Maria Haas

Anlagen:

Planbeilage

Sachverhalt (kurz):

Es wird vorgeschlagen, wie in der Planbeilage dargestellt, die südlich an die Herta-Künzel- Straße anschließende neu errrichtete unterbrochene Ringstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen Eva Mötsch und Maria Haas zu benennen. Der östliche Teil der Ringstraße soll dabei als "Eva-Mötsch-Straße", der westliche Teil als "Maria-Haas-Straße" benannt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/026/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Rahmen der Geschlechtergleichstellung werden in Nürnberg vermehrt Straßen nach Frauen benannt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Av

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/026/2020

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, wie in der Planbeilage dargestellt, die südlich an die Herta- Künzel-Straße anschließende neu errichtete unterbrochene Ringstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad" nach den Schwimmerinnen Eva Mötsch und Maria Haas zu benennen. Der östliche Teil der Ringstraße soll dabei als "Eva-Mötsch-Straße", der westliche Teil als "Maria-Haas-Straße" benannt werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4553 "Langwasser-Bad", südlich der Herta-Künzel- Straße abgehend, sollen, wie in der Planbeilage dargestellt, zwei neue Straßen nach den Nürnberger Schwimmerinnen Maria Haas und Eva Mötsch benannt werden.

Maria Haas (geb. Schlee) wurde am 7. Juni 1912 in Nürnberg geboren. Die begeisterte Schwimmerin engagierte sich ab 1932 in der „Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft“ (DLRG). Ab 1953 war Maria Haas im Ortsverein Nürnberg der DLRG unter anderem als Vorsitzende tätig und übte von 1953 bis 1975 das Amt der Frauenwartin des DLRG-Landesverbands Bayern aus. Für ihren großen ehrenamtlichen Einsatz erhielt sie das bronzene, silberne und goldene Verdienstabzeichen der DLRG. Maria Haas war außerdem Trägerin der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Sie verstarb am 17. Mai 1990 in ihrer Geburtsstadt Nürnberg.

Es wird vorgeschlagen, die südlich der Herta-Künzel-Straße abgehende, in Richtung Eva-Mötsch- Straße verlaufende Straße in

Maria-Haas-Straße

(nach der Nürnberger Schwimmerin Maria Haas, 1912-1990)

zu benennen.

Eva Mötsch (geb. Feistkorn) wurde am 29. April 1914 in Nürnberg geboren. Bereits im Alter von sechs Jahren trat sie dem „Schwimmerbund Bayern 07“ bei, dem sie bis zu ihrem Lebensende angehörte. Durch ihre herausragenden Leistungen in den 1920er und 1930er Jahren, in denen Eva Mötsch etliche deutsche Meisterschaften gewonnen hatte, qualifizierte sie sich für die Olympischen Spiele 1928 in Amsterdam und für die Olympiade 1932 in Los Angeles. Seit ihrem 20. Lebensjahr gehörte Eva Mötsch der „Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft“ (DLRG) an. In ihrer ehrenamtlichen Zeit als Trainerin brachte sie wohl mehr als 8.000 Kindern das Schwimmen bei und diente bei über 800 nationalen und internationalen Wettbewerben als Kampfrichterin. Für ihre Verdienste erhielt Eva Mötsch eine Vielzahl an Ehrungen, darunter auch die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, sowie die Bürgermedaille der Stadt Nürnberg. Bis in ihr hohes Alter war sie im Schwimmsport aktiv und errang 2004 ihre letzte Goldmedaille im Kunstspringen. Am 19. April 2006 verstarb Eva Mötsch in Nürnberg.

Es wird vorgeschlagen, die südlich der Herta-Künzel-Straße abgehende, in Richtung Maria-Haas- Straße verlaufende Straße in

Eva-Mötsch-Straße

(nach der Nürnberger Schwimmerin Eva Mötsch, 1914-2006)

zu benennen.

Beilage: ....................

Abbildung 1

© Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 10

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Jahresbauprogramm - Radwege-Netz Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020

(Beilagen werden nachgereicht)

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020 Sachverhalt Anlage 1 Jahresbauprogramm Radverkehr 2020 Anlage 1 Rotmarkierungen Anlage 2 Jahresbauprogramm Radverkehr 2021 (vorläufig) Anlage 3 Prioritätenliste_Teil A (Bewertung) Anlage 4 Prioritätenliste Teil B (Prozess)

Bericht:

Es wird über die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Radwegebauetat berichtet und die vom Radverkehr veranlassten und realisierten Baumaßnahmen der Jahre 2019 und 2020 vorgestellt. Erläutert wird darüber hinaus das vorläufige Planungs- und Bauprogramm 2021 sowie die im "Runden Tisch Radverkehr" erstellte Prioritätenliste für wichtige Lückenschlüsse im Radwegenetz.

Über das Planungs- und Bauprogramm hat sich der "Runde Tisch Radverkehr", zu dem die verkehrspolitischen Sprecher der im Verkehrsausschuss vertretenen Parteien, Vertreter der Verwaltung und des Polizeipräsidiums Mittelfranken, je ein Vertreter der IHK, der VAG und der TH Nürnberg sowie je ein Vertreter der folgenden Vereine: ADFC, ADAC, AGBV, BN, i bike NBG, Radentscheid Nürnberg und VCD gehören, verständigt.

Gleichzeitig wird der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.07.2020 zum Radwegenetz Nürnberg behandelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 9.420.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 9.420.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass bestimmte Personengruppen durch den Radwegebau besonders benachteiligt sind. Vielmehr dienen Radwege der Konfliktminimierung zwischen den versch. am Verkehr Teilnehmenden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister 4JI Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 90403 Nürnberg 2 1. JULI 2020 Telefax: 0911 231-4051 ..Nr. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de i Zur Stellungnahme www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 2L Zur Kts. 4 Antwort vor Absundung vorlegen 20.07.2020 3M X 5 Antwon zur Ünter- Bälz/Müller z.vv.V. sohri^ v'.riegen

Radwege-Netz Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Thema Radverkehr wird in der Nürnberger Bevölkerung gerade breit diskutiert. Durch die Vielzahl der Ak­ teure, Interessensvertreter und Verbände gibt es bei der Verwaltung sicher auch etliche Prüfanfragen für weitere Radverbindungen. Zusätzlich werden auch an die Stadträte immer wieder Ideen für den Ausbau und die Vernet­ zung von neuen Radwegen herangetragen, die dann in offiziellen Anträgen, oder direkten Anfragen bei der Ver­ waltung platziert werden.

So ist es aktuell nicht mehr so einfach den Überblick zu behalten, welche Streckenverläufe bereits diskutiert wurden, welche Abschnitte vielleicht bereits in der Planung sind und zeitnah in diese aufgenommen werden sollen. Dies gilt nicht nur, aber vor allem auch für die neuen Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat.

Um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf Anfragen direkt antworten zu können und doppelte Anfra­ gen bei der Verwaltung zu verhindern, stellt die CSU Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden:

Antrag:

  1. Die Verwaltung erstellt bzw. berichtet über einen Entwicklungsplan aller anstehenden und laufen­ den Maßnahmen zum Radwege-Netz. 2. Es wird dargestellt, welche Radwege bereits beantragt oder angefordert, jedoch von der Verwal­ tung abgelehnt wurden (inkl. Begründungen). 3. Die Verwaltung zeigt die Beschilderung von Radwegen und evtl, noch fehlenden Wegweisern auf.

Mit freundlichen Grüßen

?/

Qn vh-C/c o, . r

■i'fi Andreas Krieglstem Fraktionsvorsitzender

A20070201 Radwegenetz.docx

Jahresbauprogramm Radverkehr

Der Verkehrsausschuss hat am 27.01.2005 beschlossen, die Verwaltung möge jährlich über die Förderung des Radverkehrs und die Verwendung der Mittel aus dem Radwegebauetat berichten sowie die Planungen für die Folgejahre vorstellen. Seitdem wurde das Radwegebauprogramm jährlich im Verkehrsauschuss (zuletzte am 09.05.2019) behandelt.

Ein Antrag der CSU-Stadtratfraktion vom 20.07.2020 zum Radwegenetz Nürnberg wird ebenfalls mit dieser Vorlage behandelt.

Über den jeweiligen Umsetzungsstand von Radwegebaumaßnahmen und die Gründe für eventuelle Verzögerungen wurde zuletzt im „Runden Tisch Radverkehr“ (RTR) am 25.06.2020 berichtet. Hier wurden auch die Planungen für die kommenden Jahre vorgestellt.

Zur Erhöhung der Transparenz wurde im RTR bereits 2019 vereinbart, die jährlichen Radwegeplanungs- und Bauprogramme künftig auf der Basis einer umfangreicheren Maßnahmenliste zu erstellen und zu priorisieren. Diese „Prioritätenliste““ wurde gemeinsam mit den am RTR vertretenen Institutionen und Verbänden erstellt und umfasst derzeit rund 80 wichtige Lückenschlüsse im Radwegenetz, die in den kommenen Jahren nach und nach realisiert werden sollen.

Vor diesem Hintergrund werden hier die vom Radverkehr veranlassten und realisierten Baumaßnahmen der Jahre 2019 und 2020 sowie das vorläufige Planungs- und Bauprogramm 2021 dargestellt und die Systematik der Prioritätenliste für wichtige Lückenschlüsse im Radwegenetz erläutert. Zum Umsetzungsstand neu ausgwiesener beschilderter Radrouten wird berichtet.

Jahresbauprogramm 2019 und 2020

Folgende Netzergänzungen und sicherheitsrelevante Umbauten von Radwegen konnten in 2019 und im laufenden Jahr 2020 (Stand Juli 2020) realisiert werden:

 In der Erlanger Straße zwischen Nordring und Äußerer Bucher Straße wurde mit einem Radstreifen stadtauswärts eine Lücke im Radwegenetz geschlossen.

 Entlang der Münchener Straße wurden weitere Abschnitte der Radwege zwischen Frankenstraße und Bauernfeindstraße bzw. Alfred-Hensel-Weg und Bayernstraße grundlegend saniert und verbreitert.

 In der Eichendorffstraße zwischen Steinplattenweg und Hs.Nr. 17 wurde auf der Südseite ein Radstreifen verlängert.

 Der Martin-Bächer-Weg (gemeinsamer Geh-/Radweg) wurde als Teil einer zukünftigen Radschnellverbindungstrasse im Abschnitt zwischen Wernfelser Straße und Hinterhofstraße asphaltiert.

 An der Insterburger Straße in Katzwang wurde die im B-Plan festgesetzte neue Geh/Radwegverbindung als Lückenschluss zwischen Bierleite und Matthias-Erzberger-Straße geschaffen.

 Am Spittlertorgraben und am Knoten Westtor wurde der gemeinsame Geh-/Radweg verbreitert und im Zuge der LSA-Sanierung ein Radstreifen am Kontumazgarten zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegespur angelegt.

 Verbesserungen für Radfahrende und Zufußgehende wurden durch die Verlegung des Radstreifens zwischen Rechtsabbiege- und Geradeausspur an der Stadtgrenze zu Fürth in stadtauswärtiger Richtung (Kreuzung Fürther Straße/Ludwig-Quellen-Straße) erreicht.

 Zwischen Lerchenbühlstraße und Bucher Straße wurde der vorhandene zu schmale Radstreifen auf der Südseite des Nordwestrings verbreitert.

 Der Radstreifen in der Gibitzenhofstraße wurde im Bestand durchgängig rot eingefärbt und im Abschnitt zwischen Dianaplatz und Straßburger Straße (stadteinwärts) bzw. Heidelberger Straße (stadtauswärts) auf 2,50 m verbreitert.

 Am Neutorgraben/Johannisstraße wird derzeit eine Aufstellfläche für Zufußgehende und Radfahrende geschaffen.

 Im Zuge einer LSA-Sanierung am Knoten Scharrerstraße / Zerzabelshofstraße wird die Radwegeführung verbessert.

 Die Umsetzung der Maßnahme in der Adolf-Braun-Straße in Höhe der Fuchsstraße (Radstreifen beidseitig) soll noch in 2020 erfolgen und befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 Unabhängig vom Radwegebauetat wird derzeit als Einzelmaßnahme, die über den MIP finanziert wird, der Wöhrder Talübergang (Adenauerbrücke und Bauvereinstraße) saniert und in diesem Zusammenhang werden umfangreiche Verbesserungen für den Radverkehr hergestellt.

 Im Rahmen eines Verkehrsversuches, der zunächst bis zum 31.10.2020 befristet läuft, wurde ein temporärer Radweg in der Rothenburger Straße im Abschnitt zwischen Bertha-von- Suttner-Straße und Wredestraße eingerichtet.

 Bezüglich der geplanten Geh-/Radwegverbindung zwischen Allersberger Straße und Osttunnel ist die Stadt Nürnberg noch in Verhandlung mit der hier zuständigen Deutschen Bahn, ein Umsetzungszeitpunkt kann aktuell nicht gennannt werden.

 Die Geh-/Radwegverbindung zwischen Kattowitzer Straße und Hartungstraße (südlich Genfer Straße) wird mit der Realisierung der U-Bahnverlängerung ausgebaut.

 Der Lückenschluss in der Rehlingerstraße bis zum S-Bahnhof Reichelsdorf wird weiter verschoben, bis die Entwässerung geklärt werden kann.

Folgende Fahrradstraßen der 1. Stufe des Gesamtkonzeptes wurden bzw. werden realisiert (Stand Juni 2020):

 Rennweg, Am Messehaus (fertiggestellt)

 Herbststraße, Regelsbacher Straße, Zuckermandelweg (fertiggestellt)

 Metthingstraße, Aussiger Platz, Kachletstraße (fertiggestellt)

 Wilhelm-Spaeth-Straße (fertiggestellt)

 Hummelsteiner Weg (fertiggestellt)

 Erster Abschnitt der Gleißhammerstraße, Dientzenhoferstraße, Balthasar-Neumann- Straße, Thäterstraße ist fertiggestellt, weitere Abschnitte folgen in den kommenden Jahren

abhängig von der Sanierung der drei Bahnbrücken auf dieser Route in der Gleißhammerstraße

 Sandrartstraße, Jagdstraße (in Vorbereitung)

 Muggenhofer Straße (in Vorbereitung)

 Sperberstraße (in Vorbereitung)

 Kornmarkt, Dr-Kurt-Schumacher-Straße (Abstimmung der Planung läuft noch)

Folgende Rotmarkierungen von Radstreifen im Bestand wurden in 2019 realisiert:

 Äußere Bayreuther Straße zwischen Schoppershofstraße und Leipziger Platz, Creußnerstraße und Virchowstraße, Bessemerstraße und Ziegelsteinstraße sowie Kilianstraße und Ziegelsteinstraße.

 Katzwanger Straße zwischen Nerzstraße und Unterführung Julius-Loßmann-Straße

 Pfälzerstraße zwischen Gibitzenhofstraße und Markgrafenstraße bzw. Gugelstraße und Gibitzenhofstraße.

 Thumenberger Weg beidseitig zwischen Oedenberger Straße und Erlenstegenstraße.

 Wallensteinstraße zwischen Rothenburger Straße und Tillystraße bzw. Von-der-Tann- Straße und Rothenburger Straße.

 Willstraße beidseitig zwischen Bärenschanzstraße und Brückenstraße.

Folgende Rotmarkierungen von Radstreifen im Bestand werden im laufenden Jahr 2020 realisiert:

 Gleißbühlstraße zwischen Marienstraße und Blumenstraße, Bahnhofstraße und Marienstraße bzw. Blumenstraße und Prinzregentenufer

 Ostendstraße zwischen Tullnaustraße und Cheruskerstraße bzw. Marthastraße und Norikerstraße

 Höfener Spange beidseitig zwischen Leyher Straße und Virnsberger Straße

 Leyher Straße zwischen Seebacher Straße und Neustädter Straße, Neustädter Straße und Dottenheimer Straße und beidseitig zwischen Höfener Spange und Sigmundstraße

 Virnsberger Straße beidseitig zwischen Sigmundstraße und Magazinstraße

 Brettergartenstraße zwischen Hs.Nr. 13 und Schnieglinger Straße bzw. Dorfäckerstraße und Hs.Nr. 11

Hinsichtlich der detaillierten Mittelverwendung wird auf die Anlage 1: Jahresbauprogramm Radverkehr 2020 verwiesen. Das Jahresbauprogramm 2019 wurde dem Stadtrat im AfV am 09.05.2019 zum Beschluss vorgelegt.

Jahresbauprogramm 2021 (vorläufig)

Auch künftige Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen sollen für ein sicheres, vollständiges und attraktives Radwegenetz sorgen. Im kommenden Jahr stehen daher folgende Maßnahmen zur Planung und baulichen Umsetzung an:

 Lückenschluss mittels Radfahrstreifen in der Ziegelsteinstraße zw. Äußerer Bayreuther Straße und Heroldsberger Weg.

 Radstreifen in der Kieslingstraße zwischen Leipziger Platz und Schafhofstraße, einseitiger Lückenschluss zwischen Thumenberger Weg und Leipziger Platz Richtung Westen auf der Nordseite der Kieslingstraße und beidseitig zwischen Thumenberger Weg und Schafhofstraße.

 Kreuzungsumbau anlässlich LSA-Sanierung am Knoten Dürrenhofstraße / Regensburger Straße einschließlich Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr.

 Verbreiterung des Radstreifens in der Pillenreuther Straße zwischen Maffeiplatz und Kopernikusplatz einschließlich Lückenschluss einseitig in Richtung Norden zwischen Wölckernstraße und Kopernikusplatz.

 Bauliche Umsetzung des derzeit als Verkehrsversuch temporär hergestellten Radwegelückenschlusses in der Rothenburger Straße zwischen Bertha-von-Suttner Straße und Wredestraße.

 Lückenschluss in der Bahnhofsstraße zwischen Marienstraße und Vogelsgarten (Radstreifen beidseitig) plus Umbau der Kreuzung Marientunnel Nord.

 Verbesserungen für den Radverkehr an der Hainstraße zwischen Scharrerstraße und Regensburger Straße (Zweirichtungsradweg).

 Asphaltierung des vorhandenen Weges an der Liegnitzer Straße zwischen Oelser Straße und Gleiwitzer Straße.

 In der Brettergartenstraße sollen beidseitig zwischen Hs.Nr. 12 und Holsteiner Straße Schutzstreifen markiert werden.

 Hinterm Bahnhof - Lückenschluss zur Allersberger Straße mit Umbau der Kreuzung Allersberger Straße / Hinterm Bahnhof.

 Zuckermandelweg / Lenkersheimer Straße, Verbreiterung und Asphaltierung des gemeinsamen Geh-/Radweges

Darüber hinaus wird aktuell die Fürther Straße im Abschnitt zwischen Maximilianstraße und Plärrer als temporäre Maßnahme für den Radverkehr geprüft und könnte ggf. 2021 als Verkehrsversuch umgesetzt werden.

Nach einer ersten Evaluation der bereits umgesetzten Fahrradstraßen der 1. Ausbaustufe soll 2021 eine 2. Stufe des Fahrradstraßenkonzeptes ausgearbeitet und dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt werden. Die Humboldtstraße soll bei entsprechendem Beschluss als vorgezogene Maßnahme der 2. Stufe in 2021 zur Fahrradstraße umgestaltet werden. Außerdem wird der zweite Abschnitt der Fahrradstraßenroute nach Osten zwischen Gleißhammerstraße und Schloßstraße realisiert. Auf dieser Route werden aktuell und in den kommenden Jahren drei Bahnbrückenbauwerke saniert und daher die Fahrradstraßen abschnittsweise umgesetzt.

Weitere Rotmarkierungen von Bestandsradstreifen sollen zum Teil mit einer Verbreiterung auch in 2021 umgesetzt werden. Hier läuft derzeit die Prüfung geeigneter Abschnitte.

Weiter konkretisiert werden die Planungen für die das Nürnberger Stadtgebiet tangierenden Radschnellverbindungen (RSV). Für den umfangreichen Abstimmungsprozess mit den beteiligten Projektpartnern hinsichtlich Planungsgrundlagen, detaillierter Straßenplanungen, Klärung offener Fragen der Widmung, Baulastträgerschaft und Förderung etc. steht seit Beginn 2019 eine Vollzeitstelle im Verkehrsplanungsamt zur Verfügung. Die Planung des ersten Abschnittes der RSV nach Erlangen vom Maxtor zum Nordring über Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Innerer Kleinreuther Weg wurde im AfV-Fereinauschuss am 22.04.2020 beschlossen und steht für 2022 auf dem Bauprogramm. Der erste Abschnitt der RSV nach Zirndorf (Rothenburger Straße) soll voraussichtlich bereits im kommenden Jahr realisiert werden.

Der vollständige Planungs- und Verfahrensstand für Projekte in 2021 einschließlich der vorläufigen Angaben zur Mittelverwendung kann der Anlage 2: Jahresbauprogramm Radverkehr 2021 (vorläufig) entnommen werden. Kurzfristige Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen können nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, ebenso wenig kann gesichert werden, ob bei den erforderlichen Ausschreibungen ausreichend leistungsfähige Auftragnehmer zu annehmbaren Konditionen gefunden werden können.

Beschilderte Radrouten

Auf Basis des am 21.12.2006 beschlossenen Radroutennetzes wird die wegweisende Beschilderung von Radrouten stetig weiter vorangebracht und sukzessive ausgebaut. In 2019 und 2020 wurden folgende beschilderte Radroute ergänzt:

 Fahrradroute Altstadt – Rennweg – Erlenstegen mit Verbindungsrouten, diese Route startet am Rathenauplatz in östliche Richtung durch Schoppershof und zweigt sich dann dann in eine Route nach Erlenstegen sowie eine Route in nordöstliche Richtung bis Herrnhütte.

 Fahrradroute Langwasser, es handelt sich dabei um eine Radialroute, die vom Hauptbahnhof über die Wilhelm-Spaeth-Straße entlang der Münchener Straße nach Langwasser führt.

 Fahrradroute Bucher Straße – Johannis, diese Route fürhrt von der Bucherstraße durch Johannis und schließt an die Altstadtroute an der Hallerweise an.

Derzeit sind rund 190 km der geplanten 285 km Radrouten in Nürnberg ausgewiesen. Die Stadt Nürnberg orientiert sich bei der Beschilderung an den bundesweiten Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), sodass innerhalb Deutschlands eine einheitliche Beschilderung für den Radverkehr besteht.

Prioritätenliste

Vor dem Hintergrund der vom Stadtrat beschlossenen stufenweisen Anhebung der Mittel für den Radwegebau wurde mit der Prioritätenliste die Voraussetzung geschaffen, bauliche Maßnahmen nicht nur vorhabensbezogen anzugehen (z.B. wegen anstehender Straßensanierung oder Bauvorhaben eines Investors), sondern aus der Notwendigkeit eines möglichst durchgängig und sicher befahrbaren Radwegenetzes heraus. Nach folgender Systematik wurde die Prioritätenliste in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des RTR erarbeitet:

Der Teil A der Liste dient der Bewertung der Maßnahmen anhand der Kriterien

 Radverkehrsaufkommen (über 800 Räder/16h)  Sicherheit (über 10.000 Kfz/24h oder Lkw-Anteil über 5 % oder Unfallhäufungsstelle, Konflikt Fuß-/Radverkehr)  Netzbedeutung (ohne Alternative oder zu erwartendes hohes Radverkehrsaufkommen, Teil einer beschlossenen Radroute)  Route (Teile zusammenhängender Routen)  Flächenverfügbarkeit (städtisch/privat)

Hier werden in der Gesamtbewertung bis zu vier Sterne (= hohe Priorität) vergeben.

Im zweiten Teil B der Liste wird der Prozess von der Planung bis zur Umsetzung einer Maßnahme möglichst transparent anhand der einzelnen Verfahrensschritte (Fachinstruktion, AfV-Beschluss, Finanzierung, Ausführungsplanung etc.) dargestellt.

Die vollständige Prioritätenliste ist diesem Bericht in der Anlage 3: Prioritätenliste – Teil A (Bewertung) und Anlage 4: Prioritätenliste – Teil B (Prozess) beigefügt.

Finanzierung

Der Etat für den Radwegebau aus dem Ansatz MIP-Nummer P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“ wird stufenweise von 2,702 Mio. € in 2019 bzw. 3,16 Mio. € in 2020 und ab 2021 auf 5,0 Mio. € erhöht. Eine weitere Erhöhung ist in Stufen auf 7,0 Mio € in 2022 und dann ab 2023 auf 10,0 Mio. € jährlich vorgesehen.

Für die Roteinfärbung von Bestandsradwegen standen darüber hinaus in 2019 und 2020 je 500.000 € zur Verfügung. Als zusätzliche Pauschale ist dieser Betrag auch für die kommenden Jahre in den SÖR-Haushalt eingestellt.

Die in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020) zusätzlich zum Radwegebauetat finanzierten Einzelmaßnahmen über 500.000 €, die jährlich in Abstimmung mit der Kämmerei in den MIP aufgenommen wurden, sind ab dem Jahr 2021 nicht mehr vorgesehen.

Ergänzendes zu den Fragen aus dem Antrag der CSU vom 20.07.2020

  1. Der Radwegenetzplan wurde am 29.11.2007 beschlossen. In ihm sind zum einen die Straßen dargestellt, in denen gemäß der Gesetzeslage und der einschlägigen Richtlinien aufgrund der Verkehrsbelastung oder des Verkehrsablaufs die Anlage von Radwegen notwendig sind. Zum anderen wird aufgezeigt, wo Radwege im Hinblick auf eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung mit dem Ziel eines stadtverträglichen Verkehrs und einer „Stadt der kurzen Wege“ zusätzlich erforderlich sind. Der Radwegenetzplan besitzt nach wie vor Gültigkeit. Aus ihm resultieren je nach Priorität die Maßnahmen des Radwegeplanungs- und
  1. Alle Anträge sind im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem dokumentiert. Bislang ist kein Antrag zu einem Radweg an Hauptverkehrsstraßen von Seiten der Verwaltung abgelehnt worden. Allenfalls wurde die Herstellung einer beantragten Radinfrastruktur wegen bestehender Zwangspunkte (z.B. Abhängigkeit von Investor oder Straße gerade neu hergestellt und nicht sanierungsbedürftig) zunächst nicht weiterverfolgt. In Tempo 30-Zonen ist die Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen laut StVO nicht zulässig.

  2. Diesbezüglich wird auf den Punkt „Beschilderte Radrouten“ verwiesen.

Anlage 1

Jahresbauprogramm Radverkehr 2020

Maßnahme Begründung geschätzte Gesamtkosten (geschätzter Anteil Radweg) AfV-Beschluss vorhanden, bzw. wann erfolgt Beschluss Finanzierung aus Radwegeetat 2020 Sonstige Finanzierung voraussichtlicher Baubeginn Bemerkungen
Ziegelsteinstraße zw. Äußerer Bayreuther Straße und Heroldsberger Weg, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 130.000 € 20.09.2018 2021 (verschoben) Grunderwerb offen
Hinterm Bahnhof zw. Allersberger Straße und Osttunnel, gemeinsamer Geh- und Radweg Lückenschluss, Verkehrssicherheit 620.000 24.10.2010; Bericht 26.07.2018 620.000 € unbekannt Herstellung durch DB
Kieslingstraße zwischen Leipziger Platz und Schafhofstraße, Radstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 300.000 € AfV 2020 2021 (verschoben) Umplanung durch Vpl wegen StVO - Novelle
Regensburger Str, Dürrenhofstraße, Knoten, bei LSA-Umbau Verbesserung der Verkehrssicher-heit für Radfahrer und Fußgänger 360.000 € 12.12.2019 190.000 € ( LSA-Topf) 2021 (verschoben) Zuschussantrag 2021
Pillenreuther Straße zw. Wölckernstraße und Kopernikusplatz, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 200.000 € AfV 2020 2021 (verschoben) Prüfung bei Vpl läuft noch
Adolf-Braun-Straße in Höhe Fuchsstraße, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 565.000 € 12.04.2018 360.000 € 205.000,00 € 2020 (08-10) Vergabe in Vorbereitung
Bartholomäusstraße/ Wöhrder Talübergang (Konrad-Adenauerbrücke und Bauvereinstraße, Radstreifen) Lückenschluss, Verkehrssicherheit 2,40Mio 18.07.2019 400.000 € 2.000.000 € aus MIP Ansatz Baubeginn 6. Juli 2020
Temporärer Radweg Rothenburger Straße Verkehrsversuch 19.06.2020 50.000 € 2020 (07)
Neutorgraben / Johannisstraße, Aufstellflächen Fußgänger und Radfahrer Lückenschluss, Verkehrssicherheit 910.000 € 15.11.2018 100.000 € 810.000,00 € 2020 (06-09) im Zusammenhang mit Strab-Beschleunigung
Rehlinger Straße zw. Rehlinger Straße und S- Bahnhof Reichelsdorf, gemeinsamer Geh- / Radweg Lückenschluss, Verkehrssicherheit 450.000 € AfV 2021 unbekannt (verschoben) Entwässerung noch nicht geklärt

Anlage 1

Maßnahme Begründung geschätzte Gesamtkosten (geschätzter Anteil Radweg) AfV-Beschluss vorhanden, bzw. wann erfolgt Beschluss Finanzierung aus Radwegeetat 2020 Sonstige Finanzierung voraussichtlicher Baubeginn Bemerkungen
Spittlertorgraben sowie Kreuzung Westtor, gemeinsamer Geh- / Radweg , Verbreiterung Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger 430.000 € 14.11.2013 80.000,00 350.000 € Maßnahme fertiggestellt Es wurden bereits 110.000 € aus dem Radwegeetat 2018 finanziert. Die zusätzlichen 80.000 € wurden in Abstimmung mit Vpl aus dem Radwegeetat 2020 zur Finanzierung der Nachträge zur Verfügung gestellt.
Fahrradstraßen
Sandrartstraße, Jagdstraße Umbau der Einmündung zum Kirchenweg 700.000 € 27.06.2019 600.000 € 100.000,00 € 2020
Schloßstraße, Gleißhammerstraße, Dientzenhoferstraße, Balthasar-Neumann-Straße, Thäterstraße; 1. Abschnitt 560.000 € 27.06.2019 560.000 € 2020
Muggenhofer Straße 390.000 € 27.06.2019 390.000 € 2020 in Vorbereitung
Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße, Innerer Kleinreuther Weg 2.300.000 € Ferienausschuss 22.04.2020 2022 (verschoben) nach Möglichkeit Markierung und Beschilderung vorab in 2021
Kornmarkt, Dr-Kurt- Schumacher-Straße 250.000 € AfV 2021 2021 (verschoben) Abstimmungsprozess bei Vpl läuft - Veto FW
3.160.000 €

Rotmarkierungen 2020

Straßenabschnitt von bis Kosten
Gleißbühlstraße Marienstraße Blumenstraße
Bahnhofstraße Marienstraße
Blumenstraße Prinzregentenufer
38.000 €
Ostendstraße Tullnaustraße Cheruskerstraße
Marthastraße Norikerstraße
120.000 €
Höfener Spange Leyher Straße Virnsberger Straße
Virnsberger Straße Leyher Straße
68.000 €
Leyher Straße Seebacher Straße Neustädter Straße
Neustädter Straße Dottenheimer Straße
Höfener Spange Sigmundstraße
Sigmundstraße Höfener Spange
183.000 €
Virnsberger Straße Sigmundstraße Magazinstraße
Magazinstraße Sigmundstraße
76.000 €
Brettergartenstraße Hs.Nr.: 13 Schnieglinger Straße
Dorfäckerstraße Hs.Nr.: 11
15.000 €
Gesamtvolumen 2020: 500.000 €

Jahresbauprogramm Radverkehr 2021 (vorläufig)

Anlage 2

Maßnahme Begründung geschätzte Gesamtkosten AfV-Beschluss vorhanden, bzw. wann erfolgt Beschluss voraussichtliche Finanzierung aus Radwegeetat 2021 Sonstige Finanzierung voraussichtlicher Baubeginn Bemerkungen
Ziegelsteinstraße zw. Äußerer Bayreuther Straße und Heroldsberger Weg, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 130.000 € AfV 20.09.2018 130.000 € 2021 Grunderwerb offen
Kieslingstraße zwischen Leipziger Platz und Schafhofstraße, Radstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 300.000 € AfV 2021 300.000 € 2021 Umplanung durch Vpl wegen StVO - Novelle
Regensburger Str, Dürrenhofstraße, Knoten, bei LSA-Umbau Verbesserung der Verkehrssicher-heit für Radfahrer und Fußgänger 360.000 € AfV 12.12.2019 170.000 € 190.000 € (LSA-Topf) 2021
Pillenreuther Straße zw. Wölckernstraße und Kopernikusplatz, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit 200.000 € AfV 2020 200.000 € 2021
Rothenburger Straße zw. Wredestr. Und Berta-von- Suttner Straße 4.500.000 € AfV 31.01.2020 2.500.000 € 2.000.000 € aus Radwegeetat 2022 2021/ 2022
Bahnhofsstraße zw. Marienstraße und Vogelsgarten plus Marientunnel Nord, Radfahrstreifen Lückenschluss, Verkehrssicherheit, Erhöhung der Leistungsfähigkeit 2.813.000 € AfV 18.04.2013 2,8 Mio (eigener MIP- Ansatz) 2021 (2. Jahreshälfte)
Hainstraße zw. Scharrerstraße und Regensburgerstraße (Zweirichtungsradweg) Verkehrssicherheit 520.000 € B-Plan; AfV 28.05.2020 520.000 € frühestens 2021 Abhängig von Baufortschritt Investor
Liegnitzer Straße Asphaltierung vorhandener Weg 400.000 € nicht notwendig 400.000 € 2021
Brettergartenstraße Lückenschluss/ Verkehrssicherheit 250.000 € AfV 2020 250.000 € 2021
Temporärer Radweg Fürther Straße Verkehrsversuch 100.000 € AfV 2020 100.000 € 2021
Hinterm Bahnhof - Lückenschluss zur Allersberger Straße 950.000 € AfV 2020 700.000 € 250.000,00 € 2021 nicht die DB-Maßnahme
Zuckermandelweg / Lenkersheimer Straße, gemeinsamer Geh- / Radweg: Verbreiterung und Asphaltierung Lückenschluss, Verkehrssicherheit 90.000 € 26.10.2000, 19.07.2012 90.000 € 2021 (nicht absehbar ) Grunderwerb offen; Planfeststellung DB
Maßnahme Begründung geschätzte Gesamtkosten AfV-Beschluss vorhanden, bzw. wann erfolgt Beschluss voraussichtliche Finanzierung aus Radwegeetat 2021 Sonstige Finanzierung voraussichtlicher Baubeginn Bemerkungen
Fahrradstraßen
Kornmarkt, Dr-Kurt- Schumacher-Straße 250.000 € AfV 2021 250.000 € 2021 ff Abstimmungsprozess bei Vpl läuft - Veto FW
Humboldtstraße 150.000 € AfV 2020 150.000 2021
Schloßstraße, Gleißhammerstraße, Dientzenhoferstraße, Balthasar-Neumann-Straße, Thäterstraße; 2. Abschnitt AfV 27.06.2019 Radwegeetat 2020 2021 Zweiter Abschnitt: Gleishammerstraße im Abschnitt zwischen Marthastraße und Cheruskerstraße ( nach Fertigstellung der Maßnahme Unterführung östlich Marthastraße)
5.760.000 €

Im Radwegeetat für das Jahr 2021 stehen städtischen Eigenmittel in Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Etwaige Zuschüsse können dazu gerechnet werden.

Prioritätenliste Radwegeplanungs- und Bauprogramm (Teil A) (Bewertung) Stand: 12.08.2020

Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
1 Adolf-Braun-Straße zw. Muggenhofer Straße und Fürther Straße + + + Holsteiner Str., Adolf- Braun-Str., Sigmundstr. * * * ✔ ✔
2 Adolf-Braun-Straße nördl. Fuchsstraße + + + Holsteiner Str., Adolf- Braun-Str., Sigmundstr. A A ✔
Allersberger Straße a) zw. Hinterm Bahnhof und Breitscheidstraße (B) + + + + Strauchstraße, Willhelm- Spaeth-Str.J6 a) * * * * ✔ ✔
3 Allersberger Straße b) zw. Ehemannstraße und Forsthofstraße (stadtauswärts) c) zw. Ehemannstraße und Forsthofstraße (stadteinwärts) + + + + Strauchstraße, Willhelm- Spaeth-Str. c) ÖPNV, Stellplätze b) * * * * c) * * * * ✔ ✔
4 Allersberger Straße/Humboldtstraße (B) + + + + Hintere Bleiweiß-str., Humboldtsr. * * * * ✔
5 Allersberger Tunnel (Ostseite) (B) + + + + Allersberger Str. * * * * ✔
6 Am Nordostbahnhof bis Stadenstraße (F) + + (F) * * * ✔
7 Ambergerstraße (RSV) (F) + + (RSV) (F) * * * ✔
8 Äußere Bayreuther Straße südl. Virchowstraße + Bayreuther Straße + + + + * * * * ✔ ✔
9 Äußere Cramer-Klett-Straße + + + * * * ✔
10 Beuthener Straße + + + Karl-Steigelmann-Straße, Zeppelinstraße * * * ✔
11 Bibertbahntrasse (RSV) (F) + + (RSV) (F) * * * ✔
12 Bierweg zw. Heroldsberger Weg und Hofer Straße + + + Marienbergstr. * * * ✔
Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
13 Brettergartenstraße + + + Schnieglinger Str. * * * ✔ ✔
14 Bucher Straße zw. Gärtnerstraße und Nordring + + + + Hufelandstr. stadteinwärts Gärtnerstr., Pilotystr. stadtauswärts * * * * ✔
15 Finkenbrunn zw. Minervastraße und Buchenschlag + + * * ✔
16 Frankenstraße zw. Huldstraße und Markgrafenstraße + + + Ulmenstr. * * * ✔ ✔ ✔
17 Frauentorgraben (B) + + + + * * * * ✔
18 Fürther Straße zw. Ferdinandstraße und Augsburger Straße, stadteinwärts + + + + * * * * ✔ ✔
19 Gebersdorfer Straße zw. Rangaustraße und Wörnitzstraße + + Rednitzstr. * * ✔
20 Gibitzenhofstraße zw. Dianaplatz und Brehmstraße (B) + + + + Minervastr., Steinbühler Tunnel * * * * ✔
21 Gibitzenhofstraße zw. Brehmstraße und An den Rampen + + + + Minervastr., Steinbühler Tunnel stadteinwärts ab Singer- straße: ÖPNV, Stellplätze * * * * ✔ ✔
22 Großweidenmühlstraße /Pegnitztalradweg (B) + + + A A Trennmar- kierung erfolgt ✔
23 Hafenstraße zw. Eibacher Schul- straße und Eibacher Hauptstraße (Nordseite) + + + * * * ✔
24 Hansastraße (Ostseite) (B) + + + * * * * * * ✔
25 Hasstraße/Spohrstraße + + Muggenhofer Str., Adam- Klein-Str. * * ✔
Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
26 Holsteiner Straße zw. Neumünsterer Straße und Marktäckerstraße + + + Holsteiner Str., Adolf- Braun-Str., Sigmundstr. * * * ✔
27 Humboldtstraße (Fahrradstraße) + + + + * * * * ✔ ✔
28 Jansenbrücke/Leyher Straße (B) + + + * * * ✔
29 Julius-Loßmann-Straße (Mausloch) + + + * * * ✔
30 Julius-Loßmann-Straße/Trierer Straße (B) + + + + Minervastr. * * * * ✔
31 Karl-Steigelmann-Straße + + + Zeppelinstraße, Beuthener Straße * * * ✔
32 Kilianstraße + + * * ✔
33 Kleinreuther Weg zw. Nordring und Kilianstraße (RSV) + + + + * * * * * ✔ ✔
34 Kontumazgarten, Straßenverlauf o. Knoten (B) + + * * ✔
35 Laufamholzstraße zw. Waldstraße und Ostendstraße + + + + Ostendstr. * * * * ✔ ✔
36 Laufamholzstraße zw. Ostendstraße und Flußstraße + + + + Ostendstr. ÖPNV, Stellplätze * * * * ✔
37 Lederersteg m. Rampe (B) + + + * * * ✔
38 Main-Donau-Kanal + + A A ✔
39 Marienbergstraße zw. Ziegelsteinstraße und Hugo-Junkers- Straße (B) + + + + Bierweg * * * * ✔
40 Maximilianstraße zw. Fürther Straße und Reutersbrunnenstraße + + + + Ring * * * * ✔ ✔ ✔
41 Nordbahnhof (Brücke) (F) + + Rollnerstr. * * * ✔ ✔
42 Nordring/Hintermayrstraße (B) + + + Ring * * * ✔
43 Nordwestring (B) a) zw. Theodor-Heuss-Brücke und Schnieglinger Straße + + + + Ring * * * * ✔
Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
Nordwestring (B) b) zw. Schnieglinger Straße und Lerchenbühlstraße
Nordwestring (B) c) zw. Lerchenbühlstraße und Bucher Straße + + + + Ring * * * * ✔
44 Oelser Straße/Liegnitzer Straße (Asphalt) + + + * * * ✔ ✔
45 Ostendstraße zw. Cheruskerstraße und Lechnerstraße + + + Laufamholzstr. * * * ✔ ✔
46 Ostendstraße zw. Lechnerstraße und Laufamholzstraße + + + Laufamholzstr. ÖPNV, Stellplätze * * * ✔
47 Peter-Vischer-Straße (B) + + + + Innerer Altstadtring * * * * ✔
48 Pillenreuther Straße zw. Franken- straße und Ritter-von-Schuh-Platz (B) + + + + * * * * ✔
49 Pillenreuther Straße zw. Ritter-von- Schuh-Platz und Wölckernstraße + + + + * * * * ✔ ✔ ✔
50 Pillenreuther Straße zw. Wölckernstraße und Nelson-Mandela- Platz + + + + ÖPNV, Stellplätze * * * * ✔
51 Pilotystraße/Innerer Kleinreuther Weg (RSV) + + (RSV) * * * ✔ ✔
52 Pirckheimerstraße + + + * * * ✔
53 Plärrer zw. Rothenburger Straße und Gostenhofer Hauptstraße + + + + Fürther Str. * * * * ✔ ✔
54 Poppenreuther Straße zur Heimerichstraße + * ✔
55 Regensburger Straße zw. Marien- tunnel und Dürrenhofstraße + + + Marienstr. * * * ✔ ✔
56 Rollnerstraße zw. Schleifweg und Kilianstraße (F) + + + + Marienbergpark, Nordbahnhof * * * * ✔ ✔
Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
57 Rothenburger Straße zw. Oberer Kanalstraße und Fuggerstraße im Zsh. mit FSW + + + + * * * * ✔
58 Rothenburger Straße zw. Elsa- Brändström-Straße und Wallensteinstraße (RSV) + + + * * * * ✔ ✔
59 Schweinauer Hauptstraße zw. Hansastraße und Nopitschstraße (B) + + + + * * * * ✔
60 Seewiesenweg (B) (RSV) (F) + + + + (RSV) (F) * * * * * ✔
61 Sigmundstraße zw. Rothenburger Straße und Leyher Straße + + + Holsteiner Str., Adolf- Braun-Str., Sigmundstr. * * * ✔ ✔
62 Spitzwegstraße zw. Klingerstraße und ehem. Ludwig-Donau-Main-Kanal mit Weg zum Steinbrüchlein (F) + + F ? ? ✔
63 Stadenstraße zur Thurn- und Taxis- Straße (F) + + Bierweg * * ✔
64 Südliche Fürther Straße zw. Imhoff- straße und Rothenburger Straße + + + + Plärrer * * * * ✔ ✔
65 Sulzbacher Straße/Äußere Sulzbacher Straße zw. Rudolphstraße und Tauroggenstraße + + + + ÖPNV, Stellplätze * * * * ✔
66 Tetzelgasse (B) + + + * * * ✔
67 Thumenberger Weg (südl. Erlenstegenstraße) + + + * * * ✔ ✔
68 Ulmenstraße östl. Vogelweiherstraße (Südseite) + + + + Ring * * * * ✔
69 Wallensteinstraße westl. Kattowitzer Straße (B) + + + + * * * * ✔
70 Welserstraße (B) + + + Ring * * * ✔
71 Wiesbadener Straße + * ✔
72 Willstraße zw. Bärenschanzstraße und Fürther Straße + + + + * * * * ✔ ✔ ✔
73 Witschelstraße + + * * ✔
Priorisierung Vorschlag
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Radverkehrs- aufkommen Sicherheit Netzbe- deutung Route Flächenver- fügbarkeit (A) Vorliegen aller planungsrechtl. und bautechn. Voraus- setzungen (siehe Liste "Prozess") Gesamt- bewertung Verwaltung ADFC I BIKE NBG
74 Wodanstraße + + * * ✔
75 Wöhrder Talübergang (Unterführungen) (B) + + A A ✔
76 Zeltnerstraße + + Steinbühler Tunnel * * ✔
77 Zeppelinstraße + + + Beuthener Straße, Karl- Steigelmann-Straße * * * ✔
78 Fahrradstraßen (2. Stufe) + + + * * * ✔
Maßnahme fertiggestellt

Prioritätenliste Radwegeplanungs- und Bauprogramm (Teil B) (Prozess)

Prozess
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Plan- entwurf liegt vor Instruk- tion Wasser- haushalts- gesetz (WHG) AfV- Beschluss Planfest- stellungs- verfahren Ausführungs- planung durch SÖR erstellt Kosten- schätzung in Tsd. € Gesamt / Radetat Finan- zierung gesichert Förderung Synergien/ Abhängigkeiten zu Belangen Dritter Synergien wg. Unterhalts-/ Sanierungsbedarf Bauin- vestitions- controlling (BIC) Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Landschafts- pflegerischer Begleitplan (LBP/saP)
1 Adolf-Braun-Straße zw. Muggenhofer Straße und Fürther Straße
2 Adolf-Braun-Straße nördl. Fuchsstraße
Allersberger Straße a) zw. Hinterm Bahnhof und Breitscheidstraße (B) ja 19.09.2019
3 Allersberger Straße b) zw. Ehemannstraße und Forsthofstraße (stadtauswärts) c) zw. Ehemannstraße und Forsthofstraße (stadteinwärts) ja
4 Allersberger Straße/Humboldtstraße (B)
5 Allersberger Tunnel (Ostseite) (B)
6 Am Nordostbahnhof bis Stadenstraße (F) B-Plan
7 Ambergerstraße (RSV) (F) ja
8 Äußere Bayreuther Straße südl. Virchowstraße + Bayreuther Straße
9 Äußere Cramer-Klett-Straße ja läuft
10 Beuthener Straße Norisringrennen
11 Bibertbahntrasse (RSV) (F) DB AG
12 Bierweg zw. Heroldsberger Weg und Hofer Straße DB AG
13 Brettergartenstraße ja
14 Bucher Straße zw. Gärtnerstraße und Nordring
Prozess
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Plan- entwurf liegt vor Instruk- tion Wasser- haushalts- gesetz (WHG) AfV- Beschluss Planfest- stellungs- verfahren Ausführungs- planung durch SÖR erstellt Kosten- schätzung in Tsd. € Gesamt / Radetat Finan- zierung gesichert Förderung Synergien/ Abhängigkeiten zu Belangen Dritter Synergien wg. Unterhalts-/ Sanierungsbedarf Bauin- vestitions- controlling (BIC) Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Landschafts- pflegerischer Begleitplan (LBP/saP)
15 Finkenbrunn zw. Minervastraße und Buchenschlag
16 Frankenstraße zw. Huldstraße und Markgrafenstraße ja BayGVFG VAG
17 Frauentorgraben (B)
18 Fürther Straße zw. Ferdinandstraße und Augsburger Straße, stadteinwärts teils ja teilweise Investor
19 Gebersdorfer Straße zw. Rangaustraße und Wörnitzstraße ja abge. ✔ 06.06.2017 ./. ✔ 4.150 / ✔ BayGVFG 2021 nein nein ✔ ✔ ./.
20 Gibitzenhofstraße zw. Dianaplatz und Humboldtstraße (B) 19.09.2019
21 Gibitzenhofstraße zw. Brehmstraße und An den Rampen
22 Großweidenmühlstraße/ Pegnitztalradweg (B)
23 Hafenstraße zw. Eibacher Schul- straße und Eibacher Hauptstraße (Nordseite) ja
24 Hansastraße (Ostseite) (B)
25 Hasstraße/Spohrstraße ja läuft
26 Holsteiner Straße zw. Neumünsterer Straße und Marktäckerstraße BayGVFG
27 Humboldtstraße (Fahrradstraße) ja läuft
28 Jansenbrücke/Leyher Straße (B)
29 Julius-Loßmann-Straße (Mausloch) ja DB AG
30 Julius-Loßmann-Straße/Trierer Straße (B) ja 19.09.2019
31 Karl-Steigelmann-Straße Norisringrennen
32 Kilianstraße
Prozess
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Plan- entwurf liegt vor Instruk- tion Wasser- haushalts- gesetz (WHG) AfV- Beschluss Planfest- stellungs- verfahren Ausführungs- planung durch SÖR erstellt Kosten- schätzung in Tsd. € Gesamt / Radetat Finan- zierung gesichert Förderung Synergien/ Abhängigkeiten zu Belangen Dritter Synergien wg. Unterhalts-/ Sanierungsbedarf Bauin- vestitions- controlling (BIC) Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Landschafts- pflegerischer Begleitplan (LBP/saP)
33 Kleinreuther Weg zw. Nordring und Kilianstraße (RSV)
34 Kontumazgarten, Straßenverlauf o. Knoten (B) ja 14.11.2013
35 Laufamholzstraße zw. Waldstraße und Ostendstraße
36 Laufamholzstraße zw. Ostendstraße und Flußstraße
37 Lederersteg m. Rampe (B)
38 Main-Donau-Kanal BUND
39 Marienbergstraße zw. Ziegelsteinstraße und Hugo-Junkers- Straße (B)
40 Maximilianstraße zw. Fürther Straße und Reutersbrunnenstraße ja nicht erf. BayGVFG
41 Nordbahnhof (Brücke) (F) ja teilweise Privatgrund
42 Nordring/Hintermayrstraße (B)
43 Nordwestring (B) a) zw. Theodor-Heuss-Brücke und Schnieglinger Straße teils ja GVFG Ringbuskonzept
Nordwestring (B) b) zw. Schnieglinger Straße und Lerchenbühlstraße teils ja Ringbuskonzept
Nordwestring (B) c) zw. Lerchenbühlstraße und Bucher Straße c) 09.05.19 (Südseite)
44 Oelser Straße/Liegnitzer Straße ja läuft nötig StBAN Anmeldung erledigt
45 Ostendstraße zw. Cheruskerstraße und Lechnerstraße ja (Umplan- ung) 01.03.2012
46 Ostendstraße zw. Lechnerstraße und Laufamholzstraße
47 Peter-Vischer-Straße (B)
48 Pillenreuther Straße zw. Franken- straße und Ritter-von-Schuh-Platz (B) ja 19.09.2019
49 Pillenreuther Straße zw. Ritter-von- Schuh-Platz und Wölckernstraße ja läuft
Prozess
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Plan- entwurf liegt vor Instruk- tion Wasser- haushalts- gesetz (WHG) AfV- Beschluss Planfest- stellungs- verfahren Ausführungs- planung durch SÖR erstellt Kosten- schätzung in Tsd. € Gesamt / Radetat Finan- zierung gesichert Förderung Synergien/ Abhängigkeiten zu Belangen Dritter Synergien wg. Unterhalts-/ Sanierungsbedarf Bauin- vestitions- controlling (BIC) Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Landschafts- pflegerischer Begleitplan (LBP/saP)
50 Pillenreuther Straße zw. Wölckernstraße und Nelson-Mandela- Platz ja
51 Pilotystraße/Innerer Kleinreuther Weg (RSV) ja läuft
52 Pirckheimerstraße
53 Plärrer zw. Rothenburger Straße und Gostenhofer Hauptstraße ja
54 Poppenreuther Straße zur Heimerichstraße
55 Regensburger Straße zw. Marien- tunnel und Dürrenhofstraße teils ja teils ja teilweise Investor + DB AG
56 Rollnerstraße zw. Schleifweg und Kilianstraße (F) B-Plan DB AG
57 Rothenburger Straße zw. Oberer Kanalstraße und Fuggerstraße im Zsh. mit FSW ja abge. FSW FSW
58 Rothenburger Straße zw. Elsa- Brändström-Straße und Wallensteinstraße ja abge. 30.01.2020 RSV oder BayGVFG 2021
59 Schweinauer Hauptstraße zw. Hansastraße und Nopitschstraße (B)
60 Seewiesenweg (B) (RSV) (F)
61 Sigmundstraße zw. Rothenburger Straße und Leyher Straße Buskonzept West
62 Spitzwegstraße zw. Klingerstraße und ehem. Ludwig-Donau-Main-Kanal mit Weg zum Steinbrüchlein (F) StBAN
63 Stadenstraße zur Thurn- und Taxis- Straße (F) ja
64 Südliche Fürther Straße zw. Imhoff- straße und Rothenburger Straße ja
65 Sulzbacher Straße/Äußere Sulzbacher Straße zw. Rudolphstraße und Tauroggenstraße
66 Tetzelgasse (B)
67 Thumenberger Weg (südl. Erlenstegenstraße) ja 19.09.2019 DB AG
Prozess
Maßnahme (B) = Bestand (F) = Freiraumverbindung (RSV) = Radschnellverbindung Plan- entwurf liegt vor Instruk- tion Wasser- haushalts- gesetz (WHG) AfV- Beschluss Planfest- stellungs- verfahren Ausführungs- planung durch SÖR erstellt Kosten- schätzung in Tsd. € Gesamt / Radetat Finan- zierung gesichert Förderung Synergien/ Abhängigkeiten zu Belangen Dritter Synergien wg. Unterhalts-/ Sanierungsbedarf Bauin- vestitions- controlling (BIC) Mittelfristiger Investitionsplan (MIP) Landschafts- pflegerischer Begleitplan (LBP/saP)
68 Ulmenstraße östl. Vogelweiherstraße (Südseite)
69 Wallensteinstraße westl. Kattowitzer Straße (B)
70 Welserstraße (B)
71 Wiesbadener Straße ja ✔ B-Plan
72 Willstraße zw. Bärenschanzstraße und Fürther Straße ja läuft
73 Witschelstraße
74 Wodanstraße VAG
75 Wöhrder Talübergang (Unterführungen) (B)
76 Zeltnerstraße ja abge. 28.05.2020 Investor
77 Zeppelinstraße Norisringrennen
78 Fahrradstraßen (2. Stufe)
Maßnahme fertiggestellt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Radvorrangrouten für Nürnberg

hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Bündnis

90/Die Grünen vom 24.07.2016

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2019

Anlagen: Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und Stadtratsfrakton Bündnis 90/Die Grünen vom 24.07.2016 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.05.2019 Sachverhalt Übersichtsplan Radvorrangrouten Tischvorlage: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.09.2020 Ergänzung zu TOP 3 des AfV am 24.09.2020

Sachverhalt (kurz):

Mit Antrag vom 13. Mai 2019 fordert die SPD-Stadtratsfraktion, die Verwaltung möge zentrale Routen für den Radverkehr im Stadtgebiet festlegen. Außerdem soll mit einer entsprechenden Wegweisung eine möglichst intuitive Führung auf diesen zentralen Radrouten etabliert werden. Mit dem gemeinsamen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.07.2016 wird die Weiterentwicklung des Radroutennetzes und dessen Beschilderung sowie eine Visualisierung durch so genannte „Spidermaps“ beantragt.

In der ausfühlichen Sachverhaltsdarstellung wird die im „Runden Tisch Radverkehr“ erarbeitete Definition für Radvorrangrouten und das daraus entwickelte Radvorrangroutennetz für Nürnberg vorgestellt sowie eine Einschätzung der Verwaltung zur Weiterentwicklung einer Wegweisung auf diesen Routen gegeben.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise, dass bestimmte Personengruppen durch den Radwegebau besonders benachteiligt sind. Vielmehr dienen Radwege der Konfliktminimierung zwischen den versch. am Verkehr Teilnehmenden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt das im "Runden Tisch Radverkehr" entwickelte Radvorrangroutennetz für Nürnberg gemäß Übersichtsplan in der Anlage zu dieser Vorlage sowie die in der Definition formulierten Kriterien bezüglich Netzbedeutung und Qualitätsanspruch von Vorrangrouten.

Abbildung 5

Abbildung 3

Abbildung 2

Abbildung 4

Abbildung 6

Abbildung 7

spd@stadt.nuernberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

\

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 13. Mai 2019 Ahmed

Radvorrangrouten durch Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ziel unserer Verkehrspolitik ist es, mehr Menschen vom Auto zu nachhaltigeren Fortbewegungsmitteln zu bewegen. Neben Bus und Bahn spielt das Rad hierbei eine große Rolle. Die zuletzt vom Stadtrat beschlossene Erhöhung der Mittel für den Radwegebau auf 3,5 Mio. EUR jährlich ist ein unerlässlicher Schritt gewesen.

Eine Konzentration der Mittel auf den Bau durchgängiger Radvorrangrouten durch die Stadt erscheint vielen Experten als eine gute Weiterentwicklung der Radverkehrspolitik. Die Konzentration auf Radvorrangrouten soll den derzeit im Vordergrund stehenden Fokus auf viele Lückenschlüsse ergänzen.

Es gibt einige Lücken im Radwegenetz, die es zu schließen gilt. Es stellt sich die Frage der Prioritäten der Lückenschlüsse. Wir begrüßen hierbei ausdrücklich die Entwicklung einer transparenten Prioritätenliste für das Radwegeplanungs- und Bauprogramm am Runden Tisch Radverkehr.

Doch es fehlt auch bei dieser Prioritätenliste der Blick auf für den Nürnberger Radverkehr zentrale Radvorrangrouten durch das Stadtgebiet. Die Stadt erreicht mehr für den Radverkehr, wenn sie Investitionen auf zentrale Routen (bspw. die Nord-Süd- Achse) bündeln würde. Dies bewegt inzwischen einige andere Städte (wie etwa Freiburg, Aachen und Ingolstadt) dazu, Radvorrangrouten zu planen.

Ab 2019 werden zudem sukzessiv Fahrradstraßen eingerichtet, auf denen Radler*innen bevorrechtigt sind. In ihrer derzeitigen Planung fügen sich diese Fahrradstraßen jedoch in kein übergeordnetes Netz.

Ein Beispiel: Die 3,6 km lange Fahrradstraße von der Thäterstraße in Laufamholz wird ab Ende 2019 unvermittelt in St. Peter enden. Hier wäre es sinnvoll, eine weiterhin intuitive und radfahrerfreundliche Verbindung durch Seitenstraßen und auf Radwegen zum Hauptbahnhof und dadurch in die Innenstadt anzubieten.

Stadtratsfraktion Nürnberg

STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

Auf der gesamten Länge der Fahrradstraße und dann weiter durch geeignete Radwegeanlagen bis zum Hauptbahnhof sollte diese Verbindung dann als Radvorrangroute geführt werden (bspw. Radroute 1). Neben einer Beschilderung wären Piktogramme auf dem Boden entlang dieser Route für die intuitive Führung optimal. Lückenschlüsse und Markierungen, die für diese Radvorrangroute benötigt werden, sollten prioritär ausgebaut werden. Das muss sich in den Radwegeplanungs- und Bauprogrammen wiederfinden!

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung legt zentrale Radvorrangrouten durch das Stadtgebiet fest. 2. Diese sollen die geplanten Radschnellverbindungen und Fahrradstraßen zu einem sinnvollen Netz ergänzen. 3. Die Verwaltung legt einen Plan vor, wie diese Routen in den nächsten Jahren am Stück geplant und umgesetzt werden können. Dieser fließt in die Jahresbauprogramme von SöR ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Radvorrangrouten für Nürnberg

Mit Antrag vom 13. Mai 2019 fordert die SPD-Stadtratsfraktion, die Verwaltung möge zentrale Routen für den Radverkehr im Stadtgebiet festlegen. Diese sollen die vorliegenden Konzepte zum Ausbau der Radinfrastruktur berücksichtigen und zu einem sinnvollen Radroutennetz ergänzen. Geplante Lückenschlüsse im Netz sollen zukünftig prioritär entlang dieser Routen ausgebaut werden. Außerdem soll mit einer entsprechenden Wegweisung (Beschilderung und/oder Bodenmarkierung) eine möglichst intuitive Führung auf diesen zentralen Radrouten etabliert werden.

Auch der gemeinsame Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.07.2016 zur Weiterentwicklung der Radrouten in Nürnberg bezieht sich auf das Thema Wegweisung. Eine Weiterentwicklung des Radroutennetzes und dessen Beschilderung sowie eine Visualisierung durch so genannte „Spidermaps“ soll auch vor dem Hintergrund möglicher Fördertöpfe der Europäischen Union geprüft werden.

In der vorliegenden Sachverhaltsdarstellung wird die im „Runden Tisch Radverkehr“ erarbeitete Definition für Radvorrangrouten und das daraus entwickelte Radvorrangroutennetz vorgestellt sowie eine Einschätzung der Verwaltung zur Weiterentwicklung einer Wegweisung auf diesen Routen gegeben.

Radvorrangrouten

Mit der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen, der ersten Ausbaustufe des Fahrradstraßenkonzeptes, dem aktuellen Radwegeplanungs- und Bauprogramm 2020/21 sowie der am Runden Tisch Radverkehr abgestimmten „Prioritätenliste“ für zukünftige Maßnahmen zur Ergänzung des bestehenden Radwegenetzes liegt derzeit ein umfangreiches Paket zur Aufwertung der Radinfrastruktur in Nürnberg vor. Diese Konzepte basieren auf dem am 29.11.2007 besschlossenen Radwegenetzplan und bilden die Grundlage für ein neu definiertes Radvorrangroutennetz in Nürnberg. In der gemeinsam mit den Mitgliedern des „Runden Tisches Radverkehr“ ausgearbeiteten Definition für Radvorrangrouten wurden folgende Punkte formuliert:

Netzbedeutung

 Radvorrangrouten haben eine herausragende Bedeutung für die Verbindungen im Radwegenetz.  Sie werden auf bedeutsamen Radialen mit Ziel Zentrum und auf wichtigen Tangentialverbindungen im Stadtgebiet geführt.  Die in der Machbarkeitsstudie definierten Radschnellverbindungen bzw. Radhauptverbindungen sind Teil der Vorrangrouten mit einer nochmals herausgehobenen Bedeutung.  Vorrangrouten haben ein hohes Nutzerpotential, d.h. sie befinden sich dort, wo heute schon besonders viele Radfahrende fahren oder wo durch die qualitative Verbesserung ein Anstieg an Radfahrenden zu erwarten ist.

Qualitätsanspruch

 Vorrangrouten erlauben ein komfortables, zügiges und sicheres Radfahren auch über längere Distanzen.  In der Abwägung der Verkehrsplanung ermöglichen sie einen besonderen Vorrang für den Radverkehr, insbesondere gegenüber dem Kfz-Verkehr aber nicht zu Lasten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.  Vorrangrouten werden separat geführt (kein gemeinsamer Geh-/Radweg).

 Sie sind in Tempo 30-Zonen vorfahrtsberechtigt mittels Fahrradstraßen  Sie haben durchgängig eine hohe Belagsqualität (Asphalt). An allen Kreuzungen sind möglichst Absenkungen auf 0 cm realisiert.  Eine durchgängig rote Markierung (soweit erforderlich) kennzeichnet die Vorrangrouten.  Vorrangrouten sind mit guter Anbindung in ein dichtes Radnetz und in das Wegweisungssystem integriert.  Sie werden mit höchster Priorität beim Winterdienst entsprechend der Prioritätsstufe 1 berücksichtigt.  Sie haben Priorität bei der Umsetzung des Radwegeplanungs- und Bauprogramms.

Basierend auf den definierten Kriterien für Netzbedeutung und Qualitätsanspruch hat die Verwaltung in einem umfangreichen Abstimmungsprozess mit den Mitgliedern des „Runden Tisches Radverkehr“ ein Radvorrangroutennetz mit 17 Vorrangrouten für Nürnberg entwickelt. Dieses ist als Übersichtsplan in Anlage dargestellt und wird dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Zum weiteren Vorgehen bezüglich der Umsetzungsperspektive der Radvorrangrouten hat sich der „Runde Tisch Radverkehr“ am 25.06.2020 darauf verständigt, alle im Übersichtsplan dargestellten Radvorrangrouten hinsichtlich des zu erwartenden Umsetzungsaufwands durch ein externes Planungsbüro untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen dann als Grundlage für eine nachvollziehbare Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen werden. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sollen im Rahmen der geplanten Fortschreibung der Radverkehrsstrategie „Nürnberg steigt auf“ als nicht investive Maßnahmen beantragt werden.

Wegweisung

Die definierten Radvorrangrouten fügen sich in das vom Stadtrat am 21.12.2006 beschlossene Radroutennetz ein. Von den geplanten 285 km Radrouten sind heute schon mehr als 190 km beschildert. Sowohl Alltags- als auch Freizeitradlerinnen und -radler werden hier überwiegend abseits von Hauptverkehrsstraßen auf attraktiven und sicheren Routen durch die Stadt geführt. Der Ausgangs- bzw. Endpunkt der beschilderten Routen ist meistens der Nürnberger Hauptbahnhof bzw. die Altstadt. Ein Teil der Routen führt zu überregionalen Fernradwegen. Dieses Radroutennetz wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und aktualisiert und weitere Radrouten werden laufend ergänzt.

In den vorliegenden Anträgen werden für eine intuitive Führung auf den Vorrangrouten eine Beschilderung und/oder Piktogramme auf dem Boden vorgeschlagen. Außerdem soll die Visualisierung mittels so genannter „Spidermaps“ geprüft werden.

Mehr als 80 Prozent des vorgeschlagenen Radvorrangroutennetzes in Nürnberg ist bereits ausgeschildert, da dieses größtenteils deckungsgleich ist mit dem Radroutennetzplan. Die Wegweisung auf diesen Routen entspricht der bundesweit einheitlichen und nutzergerechten Systematik der Fahrradwegweisung, die auf den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege (FGSV) basiert (siehe Abbildung 1). Folgende Inhalte finden sich auf den Beschilderungen wieder: Fernziel (oben), Nahziel (unten), Entfernungsangaben in Kilometern, Richtungsangabe (Pfeil), Fahrradsymbol und Piktogramm (z.B. Hinweis auf Bike&Ride). Diese Form der Wegweisung wird auch vom ADFC und im Nationalen Radverkehrsplan 2020 empfohlen und wird bundesweit eingesetzt. Damit hat diese Wegweisung auch für Nutzerinnen und Nutzer von überregionalen Radwegen einen hohen Wiedererkennungswert.

Abbildung 8

Abbildung 1: Bundesweit einheitliche Systematik der Wegweisung

Darüber hinaus wird derzeit auf Landesebene ein einheitliches Wegweisungskonzept für Radschnellverbindungen erarbeitet, das sich in ein Corporate Design einfügen und somit auch überregional einen hohen Wiedererkennungswert haben soll. Auch die neuen Fahrradstraßen werden mit einer entsprechenden Beschilderung bzw. mit einheitlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn und einer Rotmarkierung in den Kreuzungsbereichen versehen. Mit der Einführung einer weiteren Systematik der Wegweisung für Radvorrangrouten sind Konflikte zwischen den unterschiedlichen Wegweisungstypen zu erwarten, die eher zur Verwirrung der Nutzerinnen und Nutzer beitragen würden, als zu mehr Klarheit.

Würde man beispielsweise die neuen Routen mit einer Nummerierung versehen und dann für eine möglichst intuitive Führung auf diesen Radrouten eine entsprechende neue, farbige Markierung einsetzen, müssten konsequenterweise auch Richtungsangaben etc. auf Hinweisschildern/Stelen oder ebenfalls als Markierung auf dem Boden installiert bzw. aufgebracht werden. Der damit verbundene konzeptionelle Aufwand und die Herstellung dieser Wegweisung wären mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln keinesfalls leistbar. Darüber hinaus wird eine weitere farbunterstützte Wegweisung v.a. in der Altstadt und in den daran angrenzenden Quartieren stadtgestalterisch fragwürdig bewertet.

Eine Navigation mittels Smartphone-App auf virtuellen Radrouten und digitale Angebote für Radfahrende durch Partnerprogramme mit Einzelhandel und Gastronomie erfordern einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand in der Entwicklung und Vorbereitung sowie der fortlaufenden Betreuung, der aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zum Nutzen für Radfahrende steht. Diverse z.T. sehr gute Routingprogramme gibt es bereits, sodass der Mehrwehrt einer weiteren Smartphone-App nicht gesehen wird.

In der Sitzung des „Runden Tisch Radverkehr“ am 25.10.2018 wurde das Thema „Spidermaps“ als mögliche Alternative zur bisherigen Routenwegweisung präsentiert. In der anschließenden Diskussion gab es zwar Zustimmung, beim Thema Wegweisung auch über neue Wege nachzudenken. Es wurden aber auch Bedenken geäußert, ob diese neue Art der Wegweisung wirklich einen relevanten Mehrwert für den Radverkehr darstellt, auch angesichts des vermutlich erheblichen Aufwands für Entwicklung und Realisierung eines neuen Systems. Es müsse auf jeden Fall vermieden werden, dass dauerhaft verschiedene Wegweisungssysteme nebeneinander existieren. Denkbar sei auch, das bestehende System nachzubessern (z. B. größere Schilder, Routennummerierung). Es bestand Einvernehmen, das wichtige Thema der Wegweisung unter den Aspekten des Nutzens für die Radfahrenden und der Verbesserung der Sichtbarkeit des Radverkehrs im Stadtraum im Rahmen der anstehenden Fortschreibung der Radverkehrsstrategie vertieft zu erörtern.

Die Verwaltung empfiehlt daher, kein weiteres Konzept mit einer neuen Systematik der Wegweisung einzuführen. Stattdessen wird vorgeschlagen, die bestehende Beschilderung zu optimieren, wichtige Ziele anzupassen bzw. zu ergänzen und das Netz der Beschilderung ggf. zu verdichten. Auch das Format der Schilder könnte vergrößert und damit besser sichtbar gemacht werden. An einigen Standorten kamen diese größeren Schilderformate in jüngster Vergangenheit bereits zum Einsatz (z.B. Fahrradroute Bucher Straße – St. Johannis) und haben sich aufgrund besserer Sichtbarkeit und Lesbarkeit auch aus der Ferne bewährt.

Parallel dazu könnte die Präsentation und Bekanntmachung der beschilderten Radrouten in Nürnberg aktualisiert und beispielsweise mit einer Neuauflage der Broschüre „Auf 8 Routen radelnd durch Nürnberg“ oder mit Flyern und einer entsprechenden Darstellung auf der Homepage der Stadt Nürnberg zukünftig aufgewertet werden.

Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Routen, wie beispielsweise ausrangierte VAG-Wartehäuschen mit Luftpumpen könnten im Zuge der Umsetzung entlang der Radvorrangrouten geprüft werden und an der einen oder anderen Stelle zum Einsatz kommen.

RRaaddvvoorrrraannggrroouutteenn

VERKEHRSPLANUNGSAMT NÜRNBERG
VERKEHRSMANAGEMENT RADVORRANGROUTEN Stand Juni 2020
ABTEILUNGSLEITUNG gez. Meier
BEARBEITUNG Heym (4916)
Seitz
LAGEPLAN
DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1: NR. 06/2020
NÜRNBERG, AM 05.05.2020 AMTSLEITER

LEGENDE:

Radvorrangrouten

Vpl/1/Register/Generalplanung_Verkehr/Radverkehr/Radwegenetzplan/Radvorrangrouten Stz_2008_Übersichtsplan_Radvorrangrouten_seit 2020 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung KKaarrtteennggrruunnddllaaggee:: SSttaaddtt NNüürrnnbbeerrgg,, AAmmtt ffüürr GGeeooiinnffoorrmmaattiioonn uunndd BBooddeennoorrddnnuunngg

Fraktion der

Christlich-Sozialen Union

im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff´scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231 – 2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231 – 4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

22.09.2020 Dr. Gsell

Radvorrangrouten für Nürnberg –

Ergänzung zu TOP 3 der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.09.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Verkehrsausschuss am 24.09.2020 folgenden

Antrag:

Ergänzend zum Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt folgende Routen für die Fortschreibung 2021 vorzusehen:

1.) Ost-Westverbindung in Höhe des mittleren Rings in der Südstadt von der Regensburger Straße bis zum Rabus.

2.) Verlängerung der Route entlang der Oelser Straße über die Löwenberger Straße hinaus bis zur Breslauer Straße und zur Regensburger Straße

Begründung zu 1: Die Radwege entlang der Bayernstraße sind bereits leistungsfähig bis zur Allersberger Straße. Eine Verlängerung über die Sperberstr. zur Frankenstraße bis zur Gibitzenhofstraße wäre wünschenswert, da sowohl der MIV als auch der ÖPNV auf dieser Route sehr dicht sind.

Begründung zu 2: Der Vorschlag des runden Tisch sieht die Anbindung vom Süden her aus dem Landkreis bis zur Liegnitzer-/Löwenbergerstraße vor. Dann wird erwartet, ca. 1 km nach Westen auszuweichen, um dann wieder nach Norden Richtung Altstadt durch den Grünzug Langwasser zu fahren. Das ist lebensfremd und daher soll die direkte Verbindung bis zur Breslauer Straße und weiter zur Regensburger Straße auch künftig als Ziel für die Routenplanung vorgesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Krieglstein Fraktionsvorsitzender

A20092200 Radvorrangrouten.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Rezertifizierung fahrradfreundliche Kommune in Bayern

Bericht:

Als Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern) wurde die Stadt Nürnberg im Jahr 2013 als erste Kommune mit dem Titel „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ ausgezeichnet. Diese Auszeichnung galt zunächts für sieben Jahre, sodass sich die Stadt Nürnberg dieses Jahr im Rahmen eines Prozesses zur Rezertifizierung erneut einer Bewertungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der AGFK Bayern, des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie des ADFC-Landesverbandes, stellen musste. Dabei stand im Fokus, dass das Zertifikat "Fahrradfreundliche Kommune" keinen entgültigen Zustand bewertet. Vielmehr werden die erkennbaren und erfolgreichen Anstrengungen einer Stadt zur Radverkehrsförderung in den vergangenen sieben Jahre ausgezeichnet und ein besonderer Augenmerk auf zukunftsweisende Projekte und Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrsanteils und zur weiteren Verbesserung der Situation für Radfahrende in der Stadt gerichtet.

Am 20. Juli 2020 hatte die Stadt Nürnberg in einer ganztägigen Veranstaltung die Gelegenheit, sich sowohl theoretisch in einer Befragung als auch praktisch bei einer Fahrradexkursion der Bewertungskommission als fahrradfreundliche Kommune zu präsentieren. Zu den Ergebnissen des Rezertifizierungsprozesses wird mündlich in der Sitzung des Verkehrsauschusses berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ 44..11

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Runder Tisch Radverkehr

hier: Mündlicher Bericht

Bericht:

Am 25. Juni 2020 fand die 15. Sitzung des Runden Tisches Radverkehr statt. Auf der Tagesordnung standen das Radwegebauprogramm 2020ff., das Radvorrangroutennetz (siehe TOP 3 des AfV), die Fortschreibung der Kampagne "Nürnberg steigt auf" und die Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen: Variantendiskussion für einen Teilabschnitt.

Über die Ergebnisse der Sitzung wird mündlich berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Projekt "Radständer für die Altstadt" - Rückblick auf die E-Partizipation

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.11.2019

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2019 Übersichtsplan Vorschlag neues Projektgebiet Gostenhof, Durchführung 2021 / 2022 Übersichtsplan Vorschlag Folgeprojekt St. Johannis, Durchführung 2022 / 2023

Sachverhalt (kurz):

Seit 2013 werden im Rahmen des Projektes „Radständer für die Stadtteile“ systematisch Abstellanlagen in den Stadtteilen errichtet. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger, der Bürgerverein und die Gewerbetreibenden im Rahmen einer E-Partizipation beteiligt. Nach dem Erfolg in der Süd- und Nordstadt hat der AfV am 10.03.2016 dem Konzept der Verwaltung zugestimmt, das Projekt nach und nach in allen Gebieten innerhalb des Rings durchzuführen. Mittlerweile wurde das Projekt in fünf Gebieten umgesetzt. Neben der Süd- und Nordstadt, waren dies das Gebiet Rennweg, Wöhrd und Veilhof sowie Glockenhof und Bleiweiß und zuletzt die Altstadt.

Rückblick „Radständer für die Altstadt": In der Altstadt wurden in den vergangenen Jahren systematisch an den Zugängen zur Fußgängerzone, soweit möglich, Fahrradständer aufgebaut, um so das Fahrradparken an den Rändern der Fußgängerzone zu bündeln. Rund 1.600 Radständer an ca. 200 Standorten stehen in der Altstadt zur Verfügung. Die Erhebung in 2017 zeigte jedoch, dass das Angebot an Abstellanlagen den Bedarf innerhalb der Altstadt nicht deckt. Die Abstellanlagen sind größtenteils sehr gut ausgelastet. Daneben wurden noch einmal rund 1.600 Fahrräder gezählt, für die keine Radständer zur Verfügung standen. Nach dem Beschluss vom 26.01.2018 wurde das Projekt in 2019 in der Altstadt durchgeführt. Erarbeitet wurden von der Verwaltung rund 40 Standorte, die im Rahmen einer Online- Beteiligung vom 01.05. – 31.05.2019 der Bürgerschaft präsentiert wurden. Die Resonanz bei der Online-Beteiligung war wieder sehr hoch. Insgesamt gab es 170 Beiträge und Kommentare, die sehr konstruktiv waren, sowie 1.800 positive Bewertungen zu den Standortvorschlägen und Beiträgen. Insgesamt wurde die Aufstellung von Radständern in der Altstadt sehr begrüßt. Zu den Verwaltungsvorschlägen kamen noch einmal 120 Vorschläge aus der Bürgerschaft hinzu. Diese wurden verwaltungsintern geprüft. Es zeigte sich, dass ein Teil der Vorschläge sich mit den Verwaltungsvorschlägen deckte, einige Bürgerinnen und Bürger eine Erweiterung bestehender Abstellanlagen wünschten oder Vorschläge gemacht wurden, die in unmittelbarer Nähe zu bereits vorhandenen Abstellanlagen lagen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschten sich auch Radständer innerhalb der Fußgängerzone, was jedoch aufgrund der hohen Nutzungskonflikte von vorneherein ausgeschlossen wurde. Sowohl die Erarbeitung zusätzlicher Standorte als auch die Prüfung der Vorschläge aus der Bürgerschaft zeigten die besondere Herausforderung in der Altstadt, da hier meist nur noch wenige freie öffentliche Flächen zur Verfügung stehen, die für das Aufstellen von Radständern geeignet sind. Darüber bestehen sehr hohe Nutzungskonflikte. Insbesondere die Belange des großen Fußverkehrsaufkommens müssen berücksichtigt werden. Hinzu kommen viele Veranstaltungen, für die

öffentliche Flächen benötigt werden. Nach Prüfung aller Vorschläge werden in der Altstadt zusätzlich an rund 65 Standorten insgesamt 300 Radständer errichtet.

Ausblick: Die Verwaltung erhielt etliche Anfragen aus der Bürgerschaft und der Politik nach Radständern in Gostenhof. Vor diesem Hintergrund wurde im September 2019 eine Bestandserhebung in diesem Stadtteil durchgeführt. Der Bedarf in dem dicht bebauten Viertel ist sehr hoch. Die Verwaltung schlägt deshalb als nächstes Projektgebiet Gostenhof vor. Für das Projektgebiet kann in den Jahren 2021 und 2022 die Onlinebeteiligung, deren Auswertung sowie die Instruktion und Festlegung der endgültigen Standorte durchgeführt werden.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Grünen plädiert in ihrem Antrag vom 12.11.2019 für die Durchführung des Projektes in St. Johannis. Die Verwaltung schlägt vor, nach Abschluss des Projektes in Gostenhof den Stadtteil St. Johannis ab 2022 folgen zu lassen, da auch hier ein hoher Bedarf an Radabstellanlagen besteht.

Im zweiten Punkt des Antrags wird um die Ergänzung weiterer Radständer an verschiedneen zentralen Standorten, wie z.B. an der Peter-Vischer-Schule, am Klinikum oder am Friedrich- Ebert-Platz, gebeten. Im Rahmen des Stadtteilprojektes werden auch diese Standorte erneut geprüft. Jedoch ist an den meisten der vorgeschlagenen Standorte die zur Verfügung stehende Fläche bereits ausgenutzt oder steht aufgrund von Belangen des Fußverkehrs oder der Feuerwehr nicht zur Verfügung.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 60.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 12.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt fördert den Radverkehr.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht zum Projekt "Radständer in den Stadtteilen" für die Altstadt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, als nächstes das Projekt in Gostenhof durchzuführen. Daran anschließend soll die Verwaltung das Projekt in St. Johannis starten.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, FiATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus /(fl/ 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930

1 2. MV. 2GI9 gruene@stadt.nuernberg.de

,.Nr.....

jr Z i ur Zur Stellungnahme R, Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Kts. Antwort vor Absen

2.M / düng verlegen

Antwort zur Unter- Nürnberg, 12. November 2019 z.w.'J. schrift vortegen

Mehr Fahrradabstellanlagen in St. Johannis

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

je mehr Radfahrerinnen in der Stadt unterwegs sind, desto besser muss auch die Rad- Infrastruktur ausgebaut sein. Darunter fallen neben einem zusammenhängenden Radwegenetz auch Fahrradabstellmöglichkeiten. Einige Stadtteile weisen allerdings große Defizite auf unter anderem St. Johannis. Hier fehlen nicht nur insbesondere am U-Bahnhof Klinikum und am Bielingplatz Fahrradständer, sondern versperren regelmäßig querparkende Motorräder und -roller den Zugang zu den Stellplätzen. Auch westlich des Friedrich-Ebert-Platzes reichen die vorhandenen Fahrradplätze bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

2014 hat der Verkehrsausschuss das Projekt Radständer für die Nordstadt beschlossen, das unter anderem ein „Ordnen des Fahrradparkens“ zum Ziel hatte, „da das wilde Abstellen von Rädern andere Verkehrsteilnehmer einschränkt, insbesondere Fußgänger“. Der große Erfolg gibt diesem Projekt Recht, weshalb wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag stellen:

für die Nordstadt um.

Friedrich-Ebert-Platz, an den Haltestellen der Linie 6, an der St.-Johannis- sowie der Friedenskirche und an der Hallerwiese zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Q-

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Projektgebiet: Radständer für den Stadtteil

Gostenhof

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 12

Projektgebiet

V\Vpl1\Register\Generalplanung_Verkehr\Radverkehr\Abstellanlangen\Stadtteilprojekt_Radständer_Gostenhof_Pläne Stz_2007_Übersicht_Gostenhof_Afv.ai

Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Projektgebiet: Radständer für den Stadtteil

Johannis

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Projektgebiet

V\Vpl1\Register\Generalplanung_Verkehr\Radverkehr\Abstellanlangen\Stadtteilprojekt_Radständer_Johannis Stz_2007_Übersicht_Johannis_Afv.ai

Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Straßenpläne Regensburger Straße, Erschließung Bauvorhaben SWN „Regensburger

Viertel„

Anlagen:

Straßenpaln 2.2221.2.1 Straßenplan 2.2221.2.2 Straßenplan 2.2221.2.3

Sachverhalt (kurz):

Im Bereich der Regensburger Straße sind städtebauliche Maßnahmen vorgesehen. Das Siedlungswerk Nürnberg beabsichtigt, im Bereich der Ecke Hans-Kalb-Straße / Regensburger Straße ein Wohn- und Gewerbequartier zu errichten. Nürnberg Stift plant eine Umnutzung vorhandener Gebäude und die Errichtung eines Neubaus.

Durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen sind Modifikationen im Straßenraum erforderlich, um die vorhandene Verkehrsqualität für Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger und den Busverkehr der VAG zu erhalten und zum Teil zu verbessern.

Mit den vorgelegten Plänen wird die Erschließung der anliegenden Grundstücke dauerhaft gesichert und das geplante Quartier des Siedlungswerkes Nürnberg öffentlich erschlossen.

In der Entscheidungsvorlage werden die Pläne detailliert beschrieben. Sie erläutert auch die Kosten, die zwischen dem Investor und der Stadt Nürnberg aufzuteilen sind.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zugänglichkeit zum ÖV und Situation für schwache Verkehrsteilnehmer wird verbessert.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Stpl

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne Vpl-Nrn. 2.2221.2.1 mit letzter Änderung vom 30.07.2020, 2.2221.2.2 mit letzter Änderung vom 30.07.2020 und 2.2221.2.3 (Planung von Extern) mit letzter Änderung vom 05.08.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, die offenen Details in der Planung im Rahmen der Ausführungsplanung zu konkretisieren und einen Abgleich der Inhalte von Planung und Städtebaulicher Vereinbarung durchzuführen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eventuell notwendige Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

Straßenpläne Regensburger Straße, Erschließung Bauvorhaben SWN „Regensburger

Viertel“

Allgemeines

Das Siedlungswerk Nürnberg plant im Bereich Regensburger Straße / Hans-Kalb-Straße den Bau eines Wohn- und Gewerbequartiers. Nürnberg Stift beabsichtigt die Umnutzung der vorhandenen Gebäude und plant die Errichtung eines Neubaus.

In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung den Bestand analysiert und Prognosen für das zu erwartende Verkehrsaufkommen getroffen. Dabei sollte die vorhandene Verkehrsqualität in der Regensburger Straße, auch im Hinblick auf den Veranstaltungsverkehr, erhalten bleiben und der möglichst reibungslose Busverkehr der vorhandenen, beschleunigten Buslinie 44 gewährleistet werden.

Als Ergebnis der Vorbetrachtungen wurden Anpassungen an zwei Stellen der Regensburger Straße erforderlich. Die Straßenpläne wurden durch die Verwaltung erarbeitet.

Das Wohn- und Gewerbequartier des Siedlungswerkes wird nahe des Knotens „Altenheim / Regensburger Straße“ an die vorhandene Parallelfahrbahn der Regensburger Straße angeschlossen und verläuft über eine, den Baumbestand möglichst schonende Verbindungsstraße zum Quartier. Dieser Straßenplan wurde von Extern erstellt und in der Verwaltung abgestimmt.

Bebauungsplan und weiteres Verfahren:

Das Grundstück, auf dem das Wohn- und Gewerbequartier errichtet werden soll, befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3490, der als Art der Nutzung ein Sondergebiet - Verwaltung (SO) nach §11 Baunutzungsverordnung (BauNV) festsetzt. Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1968.

Zudem liegt das Grundstück im Geltungsbereich des mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 10.12.2015 eingeleiteten und am 14.07.2016 gebilligten Bebauungsplans Nr. 3490. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Erweiterung des Nutzungskatalogs des Sondergebiets um Wohnen.

Zum rechtsverbindlichen B-Plan:

Zur Erschließung des SWN Grundstücks Fl.Nr. 450, Gemarkung Gleißhammer sieht der B-Plan Nr. 3490 vor, die vorhandene Erschließungsstraße, die im Bereich des August-Meier-Heims nahezu parallel zur Regensburger Str. verläuft, nach Nordwesten zu verlängern und am Ende mit einer Kehre zu versehen (gemäß „Städtebauliche Planung und Entwicklungsziele der Begründung zum Bebauungsplan“).

Um eine günstige fußläufige Verbindung zu den westlich der Bahnlinie gelegenen Bereichen und vor allem zur geplanten S-Bahn-Station herzustellen, ist im B-Plan zwischen dem Sondergebiet – Fürsorge – und dem Sondergebiet – Öffentliche Verwaltung - sowie entlang des Bahnkörpers eine Fußwegverbindung zur Hans-Kalb-Straße vorgesehen (gemäß Städtebauliche Planung und Entwicklungsziele der Begründung zum Bebauungsplan).

Die im Straßenplan 2.2221.2.3 dargestellte Erschließung des SWN Grundstücks weicht stellenweise von der im B-Plan festgesetzten Erschließungsstraße ab und wird parallel zur Hans-Kalb- Str. verlängert und in der Form eines Rings entlang der Bahn weitergeführt. Zudem wird der Straßenquerschnitt der Fußwegverbindung für den Pkw-Verkehr erweitert und entlang des Bahnkörpers zusätzlich leicht versetzt.

Um die vorhandenen Vegetationen (Waldsaum, Baumbestand) möglichst wenig zu tangieren, wird daher von der festgesetzten Straßenführung abgewichen. Somit überschreitet die geplante äußere Erschließungsstraße zum Teil die festgesetzte Straßenverkehrsfläche, liegt stellenweise innerhalb der SO-Baufeldfläche und geringfügig in der Fläche für Wald.

Die Grundzüge der Planung, sowohl das SWN Grundstück bzw. die Baufeldfläche über eine nordöstlich gelegene Straßenverkehrsfläche zu erschließen, als auch die Situierung der Fußwegverbindung werden mit dem instruierten Straßenplan nicht berührt.

Das planerische Grundkonzept des Bebauungsplanes bleibt gewahrt. Abweichungen von den Festsetzungen der Straßenverkehrsfläche, der SO-Baufeldfläche und Grünfläche sind städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB liegen vor.

Die Stadt Nürnberg wird im Einvernehmen mit dem Investor SWN das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 3490 „August-Meier-Heim“ mit dem Ziel fortführen, den Bebauungsplan mit den vereinbarten Erschließungsanlagen in Übereinstimmung zu bringen. Dieses Einvernehmen wird im Städtebaulichen Vertrag zum Bauvorhaben an der Regensburger Straße des SWN fixiert.

Änderungen in der Regensburger Straße:

Die Regensburger Straße wird den zukünftigen Erfordernissen aller Verkehrsträger durch folgende Umplanungen gerecht. Diese sind Voraussetzung für die Funktion der Erschließung.

  1. Am Knoten Regensburger Straße / Hans-Kalb-Straße wird die vorhandene Busbucht zur Erschließung des Neubaugebietes ertüchtigt und barrierearm umgestaltet. Die Lichtsignalanlage am Knoten Regensburger Straße / Hans-Kalb-Straße wird angepasst.

  2. Am Knoten Altenheim / Regensburger Straße wird eine Rechtsabbiegespur in das Gebiet neu errichtet. Die Geometrie des Knotens wird platzsparender gestaltet und die LSA umgebaut. Die Linksabbiegemöglichkeit an dieser Stelle von der Autobahn kommend entfällt, weil dort die Anlage einer Linksabbiegespur wegen der gravierenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht möglich ist (siehe Punkt 3 als Alternative). Im Bereich der parallelen Erschließungsstraße wird die Bushaltestelle August-Meier-Heim ebenfalls barrierearm umgebaut. Es wird eine Querungshilfe für Fußgänger zur stadteinwärtigen Haltestelle errichtet und die Rad-/Gehwege werden neu trassiert. Der Anschluss an die vorhandene Stichstraße NüSt wird angepasst. Hier schließt zukünftig die Erschließung bis in das Baugebiet des SWN an.

  3. Im Verlauf der Regensburger Straße weiter südöstlich, in Höhe Haus Nr.400, im Bereich der heute vorhandenen Fußwegeverbindung zwischen Regensburger Straße und der dahinterliegenden Parallelfahrbahn, wird eine neue signalisierte Einmündung vorgesehen. Diese gewährleistet die Erschließung des gesamten Gebietes aus Richtung Südosten (stadteinwärts) und ermöglicht eine zusätzliche Ausfahrt aus dem Gebiet. In der Regensburger Straße wird eine Linksabbiegespur eingerichtet. Durch die geteilte Erschließung der Parallelfahrbahn wäre auch die lange gewünschte Verlängerung der Buslinie 44 nach Langwasser möglich.

  4. Die parallele Erschließungsfahrbahn von der neu geplanten Einmündung bis zur vorhandenen Buswendekehre kann als Ausgleichsmaßnahme zurückgebaut und renaturiert werden, wenn die Wende für den Bus entfallen kann. Dies hängt von der weiteren Entwicklung im Umfeld ab.

  5. Die Entwässerung der öffentlichen Erschließungsanlagen wurde gemäß Wasserhaushaltsgesetz geprüft und entsprechende Entwässerungskonzepte erstellt.

Die Entwässerung der geplanten Rechtsabbiegespur zur Einmündung zum SWN/ NüST erfolgt weiterhin in den vorhandenen Kanal, um den vorhandenen Waldsaum so weit wie möglich zu schonen.

Die Verkehrsflächen der Einmündung zum SWN/NüST und die südliche Anbindung („Busschleuse“) werden in seitlich angeordneten Mulden entwässert. Die erforderlichen Größen der Versickerungsflächen wurden von SUN ermittelt. Der vorhandene Baumbestand wird so weit wie möglich geschont.

Die Linksabbiegespur von Süden in das Gebiet wird über das vorhandene Quergefälle der Regensburger Straße in Richtung Süden entwässert. Von SUN wurden verschiedene Entwässerungsvarianten geprüft und eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass grundsätzlich drei Entwässerungsvorschläge machbar sind. (Rigolen- und Rohrrigolenversickerung, Ableitung in „Beischacht AMH“, Ableitung in „Beischacht oberhalb StBW 21“). Im Zuge der Detailplanung ist unter Beachtung der technischen Details, der Kosten und der Umweltbelange, eine Variante final umzusetzen.

  1. Die Umweltbelange, auch im Rahmen der saP, werden bis zur Realisierung des Vorhabens detailliert geprüft und abschließend in der Planung berücksichtigt.

Erschließung Wohn- und Gewerbequartier „Regensburger Viertel“

Städtebauliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2016 wurde durch das Siedlungswerk Nürnberg ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Die vorliegende Planung für den Bauvorbescheid orientiert sich in den Grundzügen am Siegerentwurf.

Das geplante Wohn- und Gewerbequartier sieht eine blockrandartige Bebauung mit vier bis sieben Geschossen und einen integrierten Hochpunkt mit 11 Geschossen vor. Dazu gehört ferner ein 5geschossiges Quartiers-Parkhaus mit ca. 300 Stellplätzen und ein Blockheizkraftwerk. Das Hochhaus verfügt über eine Tiefgarage. Es sollen insgesamt 385 Wohneinheiten (Schwerpunkt öffentlich geförderter Wohnraum), ein Kindergarten mit 4 Gruppen- und in den Erdgeschossen der Ecklagen verschiedene Gewerbeeinheiten mit „nicht störendem Gewerbe“ entstehen. Die gewerblichen Einheiten sollen der Nahversorgung als Praxen und Büros dienen.

Erschließung:

Die Erschließung des Quartiers erfolgt über den Anschluss an die Parallelfahrbahn der Regensburger Straße über eine den Baumbestand schonende Straße mit Zweirichtungsverkehr bis ins Wohngebiet.

Die fußläufige Anbindung des Wohngebietes erfolgt vom Knoten kommend über einen 2,50m breiten Gehweg zuerst entlang der Erschließungsstraße und dann geradeaus zwischen den denkmalgeschützten Häusern und einer Grünfläche zur Ringstraße Ost.

Darüber hinaus kann das Gebiet von und zur Regensburger Straße über zwei im Nordwesten und Nordosten gelegene 3,00m breite Rad-/Gehwege erreicht werden.

Zur Hans-Kalb-Straße (und zur S-Bahn) führt eine Wegeverbindung, bestehend aus einer Treppe und einer behindertengerechten Rampe entlang der Böschung.

Umlaufend um die Bebauung soll über eine Ringstraße die öffentliche Erschließung des Gebietes gesichert werden. Am Beginn der Zufahrt zum Neubauvorhaben wird durch Beschilderung die Zufahrt für Fahrzeuge größer als 10m untersagt. LKW über 7,5t werden über die Ringstraße Ost geführt, um Wendemanöver an engen Stellen zu verhindern. Unmittelbar hinter der Abzweigung in die Ringstraße Ost wird deshalb die Zufahrt zur Ringstraße Nord für LKW größer als 7,5t durch Beschilderung untersagt. Die Ringstraßenabschnitte Nord und West sind im Gegenverkehr befahrbar, ebenfalls der westliche Ast der Ringstraße Süd. Über die Ringstraße Ost wird das im Südosten gelegene Quartiersparkhaus angefahren. Bis zu den privaten Stellplätzen, die dem Kindergarten zugeordnet sind ist die Ringstraße im Zweirichtungsverkehr befahrbar.

Gemäß der Forderungen der Feuerwehr/vorbeugender Brandschutz ist die gesamt Ringstraße als „Feuerwehrzufahrt“ zu betrachten und entsprechend mit absoluten Halteverbot zu beschildern. Ein- Orientierungsschild, welches auf diesen Umstand aufmerksam macht, sollte auf der Zufahrt zum Gebiet angebracht werden. Damit sollen Behinderungen und ein Zeitverzug im Einsatzfall der FW durch parkenden Fahrzeuge am Fahrbahnrand verhindert werden.

Ab dem Bereich der denkmalgeschützten Häuser ist die Ringstraße Ost eine Einbahnstraße in südlicher Richtung bis zur „Südgasse“ (privat). Die Ausfahrt aus dem Parkhaus erfolgt dementsprechend rechts raus in Richtung Westen.

Um die Breite der Verkehrsfläche im Bereich der denkmalgeschützten Häuser so gering wie möglich zu halten, ist hier ein verkehrsberuhigter Bereich mit Mischverkehr geplant. In diesem Abschnitt sind die Seitenbereiche auf einer Breite von insgesamt 5,30m von festen Einbauten (z.B. Einfriedungen) freizuhalten. Im südlichen Teil der Ringstraße Ost ist neben der Fahrbahn ein ausreichend breiter Gehweg vorgesehen.

In den öffentlichen Grünflächen zwischen Gehweg und Ringstraße werden Straßenbäume gepflanzt. Die Grünflächen dienen außerdem der Entwässerung der Gehwege.

Das Innere des Quartiers wurde als Fußgängerzone gestaltet. Die inneren Verkehrsflächen sind als öffentliche Verkehrsflächen geplant, in diesem Fall als sog. Eigentümerwege (Straßenbaulast und Eigentum verbleiben beim Grundstückseigentümer). Der öffentliche Verkehr wird, mit einigen wenigen zeitlich begrenzten Ausnahmen, aus dem Innenbereich der Bebauung herausgehalten.

Die Regelung des Verkehrs im Inneren erfolgt über Beschilderung an den Toren: 1. Fußgängerzone 2. Anlieferung zeitlich begrenzt 3. Zusätzlich ist vorgesehen, die Fußgängerzone für Radfahrer freizugeben.

Der geplante Kindergarten wird über die „Nordgasse“ erschlossen. Das Wenden für Pkw (Hol- und Bringverkehr) wird im südlichen Bereich der „Nordgasse“ ermöglicht. Der Anlieferverkehr des Kindergartens (z.B. Catering) kann über die „Ostgasse“ ausfahren.

Der Platz im Zentrum des Quartiers soll Aufenthaltsfunktion haben und wird durch Pfosten begrenzt. Das Befahren des Platzes wird damit verhindert.

Die komplette innere Erschließung des Gebietes erfolgt über Eigentümerwege, sie werden als öffentlich gewidmet, verbleiben aber im Privateigentum. Der Unterhalt der innen gelegenen Verkehrsflächen liegt beim SWN.

Die im Plan dargestellte Wendekehre in der Ringstraße-Süd berücksichtig das Wenden des 3achsigen Müllfahrzeuges in drei Zügen und entspricht somit den Richtlinien (RAST 06)

Die Entwässerung der im Inneren des Wohngebietes gelegenen Verkehrsflächen ist technisch so zu regeln, dass die Entwässerungseinrichtungen des äußeren Ringes, der in städtisches Eigentum übergeht, nicht belastet werden kann.

In der zu schließenden Städtebaulichen Vereinbarung sind alle relevanten, endgültig abgestimmten Sachverhalte, zu berücksichtigen. Der Abgleich zwischen der Straßenplanung und der städtebaulichen Vereinbarung obliegt final dem Stadtplanungsamt.

Kosten und Finanzierung:

Knoten Regensburger Straße (Plan Nr. 2.2221.2.1)

Die Kosten für den Straßenbau am Knoten Altenheim / Regensburger Straße sowie auf der Strecke bis zur Kreuzung Hans-Kalb-Straße belaufen sich auf ca. 1.710.000 €.

Die Lichtsignalanlagen am Knoten Altenheim / Regensburger Straße und Hans-Kalb-Straße / Regensburger Straße müssen wegen des Umbaus angepasst werden. Die Schätzkosten dafür betragen insgesamt 794.000 € (inkl. Planungskosten).

Die Kostenteilung zwischen dem Siedlungswerk Nürnberg als Veranlasser des Umbaus und der Stadt Nürnberg ist in der Städtebaulichen Vereinbarung noch festzulegen.

Erst nach Unterzeichnung dieser Städtebaulichen Vereinbarung kann der Kostenanteil der Stadt Nürnberg verbindlich benannt werden.

Neue Einmündung im Bereich Haus Nr. 400 (Plan Nr. 2.2221.2.2)

Zum Zeitpunkt der Planung war auch die Errichtung eines großen Möbelhauses weiter südlich an der Regensburger Straße vorgesehen. Der Vorhabensträger hat sich vertraglich verpflichtet, die Kosten für den neuen Knoten mit LSA als Verbindung für die Busse zur Parallelfahrbahn Regensburger Straße zu übernehmen, wenn das Vorhaben realisiert wird.

Da das Vorhaben zur Zeit nicht weiter verfolgt wird, besteht auch keine Bereitschaft die Kosten den Bau Einmündung zu übernehmen.

Deshalb geht die Stadt Nürnberg in Vorleistung. Die Gelder stehen zur Verfügung.

Die Kosten für den Neubau der signalisierten Einmündung betragen ca. 920.000 €. Für den Neubau der Lichtsignalanlage fallen Kosten in Höhe von ca. 308.000 € an.

Die geschätzten Gesamtkosten für die beiden Maßnahmen in der Regensburger Straße setzen sich wie folgt zusammen:

Baukosten: Straßenplanung 2.630.000 € Grünplanung 199.000 € Straßenbeleuchtung 75.000 € Verkehrsregelungstechnik 1.214.370 € Verkehrssicherung 90.000 €

Gesamt 4.208.370 €

Es sind sämtliche Umbaukosten, ohne Sonderbauwerke, ohne Grunderwerb, ohne noch detailliert festzulegende Entwässerungseinrichtungen und ohne eventuell nötige Spartenverlegungen enthalten. Die Kostenschätzung beinhaltet 19% MwSt., Unvorhergesehenes und Bauverwaltungskosten.

Voraussichtliche Folgekosten (abhängig von der genauen baulichen Ausführung): Straßenunterhalt 2.200 € Grünunterhalt 20.000 € Straßenbeleuchtung 200 € Verkehrsregelungstechnik 2.000 € Verkehrssicherung 7.500 €

Gesamt 31.900 € / Jahr

Erschließung Bauvorhaben

Die Kosten für den Bau der inneren und äußeren Erschließungsanlagen, wie im Plan 2.2221.2.3 dargestellt, trägt der Investor. Eine Kostenschätzung für die Planung liegt deshalb nicht vor. Da die städtebauliche Vereinbarung, in der die Kostenübernahme durch den Investor vertraglich festgeschrieben wird, noch nicht abgestimmt vorliegt, wird vom Investor vorab eine verbindliche Kostenübernahmerklärung verlangt.

Wenn diese bis zum AfV nicht vorliegt, soll der Beschluss vorbehaltlich der Kostenübernahme durch den Investor erfolgen.

e ß a r t s r e h ie w r e n z la V N3 Straße Regensburger 449 e ß a gnundronedoB 4244-132:.leT gnutlawrevsgnussemreV tengieeg r t S - b al K thcin - s n a H siewhcansmutnegiE tioV dnu rreH 448/2 noitamrofnioeG ,1/oeG ehcsiryaB :gnureitraK sla rüf etrakrulF tmA :netadsisaboeG dnu 448 :egaldnurgnalP red gnussemreV gnulletsraD b433 NÜRNBERG, AM 26.04.2017 ABTEILUNGSLEITUNG gez.Wunder Erfurth/Wiedemann gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2221.2.1 10.07.17 Br-Fürbach Staßenrandkorrektur 08.05.19 Wenzel Instruktionserg. Regensburger Straße/ T50 23.09.19 Wenzel Stichstr. gem. Stpl zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 25.10.19 Wenzel Breite Stichstraße 29.10.19 Reiser M. Beschlussgrenze Abschnitt:Hans-Kalb-Straße und Zufahrt August-Meier-Heim 20.11.19 Wenzel Fahrradtasche 17.06.20 Wenzel Anpassung SWN
Detail Detail Querschnitt A-A Querschnitt B-B Markierung der Busspur Mittelmarkierung M 1:100 M 1:100 Fischbach Hans-Kalb-Straße Fischbach Hans-Kalb-Straße M 1:100 M 1:100 Gehweg grün Zweirichtungsradweg Wiese Bestand Abbiegespur Fahrbahn Fahrbahn Busspur komb. Rad-/Gehweg Wiese Bestand Fahrbahn Fahrbahn gez. Wenzel gez. Wenzel B A 4 4 457 S U 440/85 B S U B B U S S U B S U B 440/86 U S B B S U B Detail 1 Straße Regensburger Entwässerungsmulde Versickerungsfläche = 76m² 4% 0,10 4% 1:2 1:2 0,24 450/4 A Rigole Detail 1 0,50 0,30 0,68 3,25 0,68 44 44 44 b473 473 463 663 863 073 c463 c663 c863 c073 a463 August a663 - Meier a863 - Heim a073 b463 b663 b863 b073 083 873 483 283 673 450 NÜRNBERG, AM 26.04.2017 ABTEILUNGSLEITUNG gez.Wunder Erfurth/Wiedemann gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2221.2.1 10.07.17 Br-Fürbach Staßenrandkorrektur 08.05.19 Wenzel Instruktionserg. Regensburger Straße/ T50 23.09.19 Wenzel Stichstr. gem. Stpl zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 25.10.19 Wenzel Breite Stichstraße 29.10.19 Reiser M. Beschlussgrenze Abschnitt:Hans-Kalb-Straße und Zufahrt August-Meier-Heim 20.11.19 Wenzel Fahrradtasche 17.06.20 Wenzel Anpassung SWN
44 450 463 663 863 073 c463 c663 c863 c073 a463 Aug a663 a863 a073 b463 b663 b863 b073 873 673

NÜRNBERG, AM 26.04.2017 under iedemann gez. Jülich (78303) AMTSLEITER

Lageplan

EKT M = 1 : 500 2.2221.2.1

dkorrektur ionserg. Regensburger Straße/ T50 gem. Stpl zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 ichstraße ssgrenze Abschnitt:Hans-Kalb-Straße und Zufahrt August-Meier-Heim dtasche ng SWN

Detail Querschnitt C-C Querschnitt D-D Mittelmarkierung M 1:100 Fischbach Hans-Kalb-Straße Fischbach Hans-Kalb-Straße M 1:100 M 1:100 komb. Rad-/Gehweg Wiese Bestand Fahrbahn Insel Fahrbahn Wiese komb. Rad-/Gehweg Wiese Bestand Fahrbahn Abbiegespur Fahrbahn gez. Wenzel gez. Wenzel D C Regensburger Straße 454 454 C D Anschluß an Planung IKEA A ans n G D p e a l s ä s n u d n e g 454/1 452/9 etail 2 44 455/3 I 614 44 452/8 452/5 Detail 2 Entwässerungsmulde Versickerungsfläche = 51m² gnundronedoB 4244-132:.leT gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 8%1:2 0,10 1:24% 452/11 I 204 0,17 I 404 Rigole I 604 0,30 0,50 I 014 0,54 2,60 0,54 thcin 814 siewhcansmutnegiE tioV dnu rreH noitamrofnioeG I 004 ,1/oeG TS ehcsiryaB II I 804 :gnureitraK 452/6 sla rüf etrakrulF tmA :netadsisaboeG dnu :egaldnurgnalP red gnussemreV gnulletsraD b814 452/5 455 II 024 NÜRNBERG, AM 26.04.2017 ABTEILUNGSLEITUNG gez.Wunder Erfurth/Wiedemann gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2221.2.2 24.07.18 Wenzel Instruktionserg. 30.07.20 Wenzel Entwässerungsmulde Regensburger Straße/ T50 zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 Abschnitt:Zufahrt August-Meier-Heim und Haus Nr.416
Detail Querschnitt C-C Querschnitt D-D Mittelmarkierung M 1:100 Fischbach Hans-Kalb-Straße Fischbach Hans-Kalb-Straße M 1:100 M 1:100 komb. Rad-/Gehweg Wiese Bestand Fahrbahn Insel Fahrbahn Wiese komb. Rad-/Gehweg Wiese Bestand Fahrbahn Abbiegespur Fahrbahn gez. Wenzel gez. Wenzel D C Regensburger Straße 454 454 C D Anschluß an Planung IKEA A ans n G D p e a l s ä s n u d n e g 454/1 452/9 etail 2 44 455/3 I 614 44 452/8 452/5 Detail 2 Entwässerungsmulde Versickerungsfläche = 51m² 8%1:2 0,10 1:24% 452/11 I 204 0,17 I 404 Rigole I 604 0,30 0,50 I 014 0,54 2,60 0,54 814 I 004 TS II I 804 452/6 b814 52/5 455 II 024 NÜRNBERG, AM 26.04.2017 ABTEILUNGSLEITUNG gez.Wunder Erfurth/Wiedemann gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2221.2.2 24.07.18 Wenzel Instruktionserg. 30.07.20 Wenzel Entwässerungsmulde Regensburger Straße/ T50 zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 Abschnitt:Zufahrt August-Meier-Heim und Haus Nr.416
454 C A ans n G D p e a l s ä s n u d n e g 454/1 etail 2
44 Detail 2 Entwässerungsmulde Versickerungsfläche = 51m² 8%1:2 0,10 1:24% I 204 0,17 I 404 Rigole 0,30 0,50 0,54 2,60 0,54 I 004
4

NÜRNBERG, AM 26.04.2017 under iedemann gez. Jülich

(78303) AMTSLEITER Lageplan

EKT M = 1 : 500 2.2221.2.2 ionserg. ungsmulde Regensburger Straße/ T50 zwischen Hans-Kalb-Straße und Haus Nr.416 Abschnitt:Zufahrt August-Meier-Heim und Haus Nr.416

e ß a r t s r e h ie w S U 7 5 4 r e 4 4 B g n n u0 457 z ß0 la S U e0g V B i l h . 0 n a 5 440/85 c0f 8 0/ s0n 0 g 4 4 S U B r+a 0 E 0s 0 n u 1 6/ 5 4 6 8 0/ 4 4 4 0/ 5 4 Quercus robur Regensburger Straße 4 4 0 8/ 6 B U S S U B Planung VPL 0 B U S S U B 0 0 nachtrichtlich übernom . 0 5 1 N3 + 0 0 e n o + 0 0 0 . r e n i t a m 0 nt S k 0 5 I 0 0 + 0 . 0 0 0 0 0 1 0 + . 0 0 ß e i l h e c e ß a r ts g n iR g n u k n t 5 ,7 r e b ü W K s r E e r e ß u Ä d n e s n o i t a t S 2 9 1 + 0 m k Wegführung vor Baubeginn mit UwA abstimmen 3.00 g e w e en ßo az rs tstr ga nfn iRa D=16 m Quercus robur U=163 cm Quercus robur D=14 m D=13 m Q D U = = u 6 1 e 5 r m c 8 u c s m robur Q D Q U u = = u e 1 2 e r 4 5 r c c 0 u m u s c s m r r o o b b u u r r U D Q = = u 1 1 e 6 0 rc 4 m u c s m robur D Q U = = u 1 1 e 0 5 rc 4 m u c s m robur D U Q U Q D = = u 1 1 = = u e 5 7 1 1 e rc 0 3 0 r m u c 4 c m u s m c s r m o ro b b u D Q U u r = = u r 1 1 e 4 4 rc 0 m u c s m robu U Q D r = = u 1 1 e 4 2 rc 2 m u c s m robur D U A = c = e 1 1 r 0 6 p 0 m l a c t m anoides Q D U = = u 1 2 e 7 3 rc 0 m u c s m robur H02 S U Q D p = = u e 1 1 e c 8 3 r h c 2 t m u h H c s ö 0 m h r 3 o le bur D U Q = = u 1 2 e 8 3 rc 2 m u c s m robur 1 D A 4 = c 8 e U r m = p 1 l 7 a 7 ta c n U m o = id 1 e 7 s 8 cm D U A = = ce 1 1 r 1 1 3 p m la cm tanoides U Q D = = u 1 1 e 4 0 rc 4 m u c s m robur U U D Q = = = u 1 1 e 1 2 4 r 3 8 c 5 m u c s m c m robur D Q P D = u D i U A = 8 n e 7 = c = u r m c e 9 9 s m u r 7 s m s p y c l r l a m o v t e b a s u n t r o ri i s des D Q = u 2 e 4 rc m us robur D Q = u 1 e 0 rc m us rubra 4 5 6 GGrruunnddssttüücckkssggrreennzzee U D Q Q D U = = u = = u 1 1 e 1 2 e 7 3 r 3 9 r c 0 c m 0 u m u c s c s m m r r o o b b u u r r D U Q = = u 1 3 e 7 3 rc 0 m u c s m robur Q D U = = u 8 1 e 7 r m c 1 u c s m robur D U Q = = 1 2 u 0 0 e 3 r m c c u m s robur U D Q = = u 1 1 e 4 0 rc 2 m u c s m ro4bur5 0 U Q D = = u 1 1 e 5 0 rc 8 m u c s m robur U D Q = = u 2 1 e 0 3 rc 5 m u c s m robur D Pi = n 6 u s m Sylvestris Q D U = = u 1 3 e 8 1 rc 3 m u c s m robur U Q D = = u 3 1 e 3 6 rc 0 m u c s m robur U D = = 1 1 6 0 0 m cm P D i = n 7 u s m sylvestris Pinus sylvestris D A = ce 1 r 2 p m latanoides b473 Regensburger Straße Durchfahrt Nord 2.5% Innere Erschließung %5.2 A % 5 W P e K n W de & m ö L g ie li f c e h rw ke a i g t e fü n r % 5 .2 .2 R 0 5 0 1 0 + . 0 0 0 2 + 0 ä r h L r cü s e f d br tr h o N a fu Z 000+0 mk gnafnasnoitatS gnußeilhcsrE ereßuÄ Wegführung vor Baubeginn mit UwA abstimmen d a R /- h e G ≥ 5.00 .ltffö tr h a 5.50 fu 5.50 z to N 3.00 12.40 2 .5 0 4 .3 0 2.50 5 .0 0 6. 5 0 e r h tm e w ar se eu ge F D=5 m b473 6.00 Pinus sylvestris Pinus sylvestris D=8 m D=7 m Pinus Sylvestris U=172 cm D=6 m Pinus sylvestris D=5 m Pinus Sylvestris Quercus robur D=6 m FBH-V V-HBF FBH-V FBH-V Stationsende 0 0 R 8 .0 km 0+692 2. 5 % 1 0 0. 0 Zu- und Abfahrt A Tiefgarage C ö fftl. W Ringstraße Nord 2.50 3.48 2.50 7.00 e g 2.50 D=6 m Quercus robuUr=90 cm 473 0 + 0 R % 2.50 4.55 D U = = 8 1 3 m 3 cm Q D= u 1 e 0 rc m us robur 6 5 .0 0 .2 C 5.50 24 2.90 5.50 7/ 5 P D i = n 6 u s m Sylvestris % zeitlich begrenzt 4 4 P D i = n 7 u s m sylvestris V-HBF Markanter 2. 5 Anlieferung 2 .2 Pinus sylvestris D=7 m FBH-V V-HBF alter Laubbaum Straßenbegleitgrün als 0 2.50 Pinus sylvestris D=6 m Pinus sylvestris V-HBF 449 Versickerungsfläche Radfahrer D=7 m Acer pseudoplatanus FBH-V V-HBF für den Gehweg frei 5.502.232.50 D=12 m FBH-V D Q = u 1 e 4 rc m us robur D Pi = n 8 u s m Sylvestris P D i = n 1 u 2 s m Sylvestris U=140 cm V-HBF 2.5% 15.73 P P P U=220 cm 2.50 2.50 Quercus robur D=15 m U=268 cm Birke mit Efeu? FBH-V FBH-V % 5 .2 ür nk u n g ä f n g e 0+650.000 00.6 2 .5 % 6.00 4.23 8 .0 0 6.50 N o (Heimbucher) P D i = n 8 u s m sylvestris hr ä m L 4.34 r B BP D i n 4 u m s Sylvestris D B U 98 e = = 0 t 9 1 u 0 8 l m 1 a 9 p c e m ndu B la D U Ac = = e 2 2 r 0 m c c a m mpestre 9 U 8 = 0 1 0 8 2 1 B cm B P P D Q = u 1 e 5 rc m us robur B U=138 cm U=259/ 222 cm V-HBF uf a h rt b ü e b s e c r 1 0, 0 d g 2 a .5 s 0 m hrt i hrz u f a Ri n g P D i = n 5 u s m Sylvestris 463 663 863 073 U=117 cm FBH-V FBH-V Z W K L s 7.72 e e n w e er mt F e u es a 5.3 m von festen g D Q = u 1 e 4 rc m us robur c463 c663 c863 c073 FBH-V n n Einbauten freihalten U=220 cm gi 0 en 0 6.00 be um 5.002.50 0 am 3.50 Quercus robur V-HBF B B . B 1 D=17 m 8/ U=262 cm a463 a663 a863 a073 4 4 FBH-V V-HBF FBH-V FBH-V FBH-V 0 5 0 000.052+0 3.0% r sti ob va 2.50 e + g A 083 Pinus sylvestris D U = = 4 8 3 m cm b463 b663 b863 b073 873 Pinus sylvestris D=4 m U=104 cm V-HBF V-HBF ß a r t S - b 0 u nw rU gf ü h mit e W FG ö fftl. W a h r b r u n d tz n Pinus sylvestris D=3 m Pinus sylvestris U=84 cm U D = = 1 5 1 m 0 cm 673 Pinus sylvestris 8/ 2 U D = = 1 4 0 m 4 cm U P D i = = n 9 5 u 9 s m c s m ylvestris 4 4 Pinus sylvestris D=7 m Pinus sylvestris U=124 cm D=6 m Pinus sylvestris D=7 m U=104 cm Pinus sylvestris D=7 m U=125 cm Ameisenhaufen Pinus sylvestris D=6 m U=105 cm Pinus sylvestris D=5 m U=114 cm PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss FBH-V FBH-V FBH-V FBH-V FBH-V FBH-V V-HBF la K - s n a H t s e W t r h a f h c r u R 6.00 0+600.000 FW-Dreikant, herausnehmbar rerhafdaR ierf e as g 5 0 12.00 Westgasse 4.87 h n tü c 2. ak us fwg t r s e 2.50 Ostgasse e itu e n z W 3.50 12.00 n g e n e t s aic ß a 55 O n d e h t p r e ra W e g 3 .5 0 t s g n iR 2.20 ß a r t s ö s tlic h e r a lle l z u öfftl. g n n S r G enoZ-GF e r g e r b e h c iltie z e n o Z - G r h a fd a R ie r f g F n u r e fe iln A Pinus sylvestris DD==77 mm a433 D U = = 5 8 5 m cm Pinus sylvestris V-HBF V-HBF D e i R tr e b s a ß ä u D=6 m s ed U=127 cm Pinus sylvestris D=3 m U=81 cm 8 Pinus sylvestris 4 D=7 m FBH-V FBH-V 000.003+0 nnigebuaB nemmitsba a g n k a e k a August-Meier-Heim d nn ü tete )005M_LPV-rhekreV_PLU 4 U=146 cm S Pinus sylvestris D=6 m FBH-V Pinus sylvestris D=3 m U=92 cm Pinus sylvestris FBH-V rov 12.00 Pinus sylvestris Pinus sylvestris D=6 m D=6 m D=9 m 2.5% gnurhüfgeW AwU U= D P 1 i = 1 n 6 1 u s m c m sylvestris U=144 cm 273 a673 V-HBF U=97 cm Pinus sylvestris D=7 m V-HBF tim Pinus sylvestrisU=118 cm PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss :tuoyaL( D=7 m DD==66 mm Straßenbegleitgrün U=130 cm Betula pendula 9 D=7 m 4 U=100 cm V-HBF V-HBF als Versickerungsfläche 3.50 2.50 FG-Zone b433 4 P D i = n 4 u s m sylvestris Q D= u 1 e 1 rc m us robur für den Gehweg gwd.gnunalpsrhekreV_lledoM\enealP\fruwtnE_30\E-9600-7008\letreiV_regrubsnegeR_NWS_E-9600-7008_ED\etkejorP U=94 cm U=247 cm Radfahrer P D U i = = n 5 1 u 1 s m 8 s c y m lvestrisD P U i = = n 5 1 u 2 s m 0 s c y m lvestris frei 2.25 0+550.000 D P U i = = n 9 1 u 5 s m 5 s c y m lvestris P D i = n 6 u s m sylvestris 4.21 Quercus robur Parkhaus Anlieferung zeitlich begrenzt Quercus robur D U = = 7 9 0 m cm D A = ce 1 r 0 p m latanoides D=9 m 50 2.00 U=85 cm FBH-V V-HBF FBH-V Pinus sylvestris V-HBF Zu- und Abfahrt 4.00 D=8 m U=162 cm Parkhaus 80 0 3 2. D Q = u 7 e r m cus robur PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss Kugelpfosten %5.2 80 2.50 U=90 cm DD==77 mm Mulden-Rigolen-Element ~ 4.50 ~ R 6.00 %5.2 3 4 3. Ringstraße Süd 4.50 4.50 Spechthöhle Kiefer Kiefer % % 5 2. 5 .2 R 8.00 0 R 6.00 5 5. 1.00 50 50 50 Spechthöhl D U A e = c = e 8 1 r 1 m p 0 l a c t m an D Q U oi = = u d 8 8 e e 2 r s m c c u m s robur D Q U = = u 1 2 e 8 7 rc 2 m u c s m robur 4 5 1 E D u u = D A i = c = 6 1 = h h 1 m , o 9 e 2 , r m 0 2 n 3 m m D E u= i = c 1 7 h , m e 05m E u D = i = c 1 7 h , m e 05m D U Q = = u 7 8 e 6 r m c c u m s robur E u D = i = c 0 5 h , m e 85m K u D = i = e 1 4 fe , m 8 r 5m E u D = i = c 1 1 h , 2 e 6 m 7m u D A = = h 1 o 8 u . A r m 0 n = h 7 1 o m , r 7 n 4m D U Q = = u 1 2 e 3 8 rc 4 m u c s m robur U Q D P D U = = u i = = n 1 8 e 6 1 u 8 r 8 m c s m 2 3 u s c s c y m m l r v o e b s u t r ris u D u D = = = = 1 1 8 1 , , m 0 5 1 m 3 5 m m u D = = 1 8 , m 65m U P D i = = n 1 8 u 6 s m 2 s c y m lvestris D P U i = = n 6 1 u 3 s m 7 s c y m lvestris E u D = i = c 1 7 h , m e 28m GGrruunnddssttüücckkssggrreennzzee D Q U = = u 6 8 e 9 r m c c u m s robur u D A = h = 0 o 8 , r m 8 n 1m Eidechsenschutzfläche V = 2185m² 20.00 D=14m Wendemöglichkeit für ~ Entwässerungsgraben ~ Durchfahrt Süd Fahrzeug unter 10,0 m Länge Deutsche Bahn 0 0 0 . 0 5 3 + 0 0 + 4 0 0 . 0 0 0 0 0 0 . 0 5 4 + 0 0 + 5 0 0 . 0 0 0 41\:X 79 Legende ÖÖ 66 gepl. öffentliche Fahrbahn gepl. öffentliche Gehweg gepl. öffentliche Grünfläche gepl. öffentliche Parkfläche gepl. Gehwegüberfahrt Private Mischverkehrsfläche Siedlungswerk Nürnberg best. Nadelbaum, Laubbaum zusätzliche aufgenommene best. Bäume (Nistkästen) men 2/ 1 zu erhaltender Habitatbaum 5 4 zu erhaltende Bestandsbäume nach B-Plan zu fällender Habitatbaum 44 zu erhaltender Habitatbaum - Kronenteilrückschnitt zu fällender Nadelbaum, Laubbaum gepl. öffentlicher Baum mit Baumsubstrat (16m3) 44 Beleuchtungsmast LPH = 6,0 m gepl. Trafostation gepl. Versickerungsmulden 1 0/ 5 4 283 gez. Wunder GAUFF gez. Jülich GmbH&Co. Engineering KG Lageplan M = 1 : 500 2.2221.2.3 16.06.20 M. Geppert Anpassungen 30.07.20 A. Azeem Anpassungen Regensburger Straße 05.08.20 A. Azeem Anpassungen Bauvorhaben SWN Änderungen Datum Name Ort, Datum Unterschrift Unternehmen Neubau Wohn- und Gewerbequartier Maßstab Beilage "Regensburger Viertel" 1 Projekt-Nr. 1 : 500 Unternehmens- Siedlungswerk Nürnberg GmbH DE 8007-0069-E träger entw. 09.03.2020 M. Geppert Übersichtslageplan gez. 05.08.2020 A. Azeem Verkehrsplanung gepr. 05.08.2020 M . J .ahn Innere und äußere Erschließung Nürnberg, Juli 2020 GAUFF GmbH & Co. Engineering KG Passauer Str. 7 D-90480 Nürnberg Telefon +49 (0) 911 424 65 - 0 Telefax +49 (0) 911 424 65 - 262
e ß a r t s r e h ie w 7 5 4 r e 4 4 n 457 z la V 5 440/85 8 0/ 4 4 B U S S U B 6 8 4 4 0 8/ 6 B U S S U B 0 0 0/ Straße 0 4 Regensburger . 4 0 N3 0 0 0 1 0 + . 0 0 0 5 0 1 Straße Regensburger 0 + . 0 0 0 2 Quercus robur + D=14 m U=250 cm Quercus robur Nord 0 Quercus robur D=10 m D=6 m U=164 cm Durchfahrt U=158 cm Quercus robur D=10 m Baubeginn Quercus robur U=154 cm GGrruunnddssttüücckkssggrreennzzee U D Q Q D U = = u = = u 1 1 e 1 2 e 7 3 r 3 9 r c 0 c m 0 u m u c s c s m m r r o o b b u u r r D U Q = = u 1 3 e 7 3 rc 0 m u c s m robur Q D U = = u 8 1 e 7 r m c 1 u c s m robur D U Q = = 1 2 u 0 0 e 3 r m c c u m s robur U D Q = = u 1 1 e 4 0 rc 2 m u c s m ro4bur5 0 U Q D = = u 1 1 e 5 0 rc 8 m u c s m robur W P e K n W de & m ö L g ie li f c e h rw ke a i g t e fü n r Wegführung vor mit UwA abstimmen Quercus robur Q D= u 1 e 6 rc m us robur U D = = 1 1 6 0 0 m cm D=18 m U=330 cm 3.00 U=313 cm R 6. Pinus sylvestris C Nord D=8 m ö Ringstraße U=172 cm fftl. R W 8 e Quercus robur .0 g D=6 m Quercus robuUr=90 cm R 0 % 2.50 4.55 D=8 m U=133 cm 6 5 .0 0 .2 C 5.50 24 5 V-HBF Anlieferung ze 2 .2 FBH-V V-HBF 2.50 Straßenbegleitgrün als 0 V-HBF 449 Versickerungsfläche Radf FBH-V V-HBF für den Gehweg f 5.502.232.50 FBH-V V-HBF FBH-V 6 FBH-V V-HBF FBH-V FBH-V 7.72 FBH-V n n gi en be um am 3.50 Quercus robur V-HBF B 1 D=17 m sti 8/ U=262 cm V-HBF FBH-V FBH-V FBH-V 000.052+0 o r b va FBH-V e g A ß nw Pinus sylvestris D=4 m V-HBF V-HBF a r t u rU ü h mit U=83 cm S gf ö Pinus sylvestris D=4 m U=104 cm - b e W fftl. W tz n Pinus sylvestris D=3 m Pinus sylvestris U=84 cm D=5 m la K e e g 2. 5 0 r g e b r e 12.00 Westgasse U=110 cm Pinus sylvestris 8/ 2 U D = = 1 4 0 m 4 cm U P D i = = n 9 5 u 9 s m c s m ylvestris 4 4 Pinus sylvestris D=7 m U=124 cm Pinus sylvestris D=7 m U=104 cm Pinus sylvestris D=7 m U=125 cm Ameisenhaufen FBH-V FBH-V - s n a H t s e W t r h FW-Dreikant, herausnehmbar t s e W e 2 3 .5 .5 0 0 h c iltie z g n u e n o Z - G F r h a fd a R ie r f ß 55 r e a fe 3 .5 r t s iln A 0 g Pinus sylvestris D=6 m U=105 cm a f h g n 2.20 W e iR Pinus sylvestris c D=5 m r öfftl. U=114 cm u Pinus sylvestris a433 D = 5 m D e U = 8 5 cm V-HBF s Pinus sylvestris D=6 m s U=127 cm FBH-V nnigebuaB a Pinus sylvestris g D=3 m U=81 cm 8 Pinus sylvestris 000.003+0 nemmitsba d 4 D=7 m FBH-V ü 4 U=146 cm S FBH-V Pinus sylvestris D=3 m U=92 cm rov 12.00 Pinus sylvestris Pinus sylvestris D=6 m D=9 m gnurhüfgeW AwU U= P 1 i 1 n 1 u s c m sylvestris U=144 cm V-HBF D=6 m U=97 cm Pinus sylvestris D=7 m V-HBF tim Pinus sylvestrisU=118 cm D=7 m Straßenbegleitgrün U=130 cm Betula pendula 9 D=7 m 4 U=100 cm V-HBF als Versickerungsfläche 3.50 2.50 FG-Zone b433 4 P D i = n 4 u s m sylvestris Q D= u 1 e 1 rc m us robur für den Gehweg U=94 cm U=247 cm Radfahrer P D U i = = n 5 1 u 1 s m 8 s c y m lvestrisD P U i = = n 5 1 u 2 s m 0 s c y m lvestris frei Pinus sylvestris D=9 m U=155 cm Anlieferung zeitlich begrenzt Quercus robur D=7 m U=90 cm Quercus robur D=9 m 50 2.00 U=85 cm FBH-V V-HBF FBH-V Pinus sylvestris V-HBF 4.00 D=8 m 0 U=162 cm 3 2. Quercus robur D=7 m Kugelpfosten %5.2 U=90 cm Mulden-Rigolen-Element ~ 6.00 3 R ~ 4 3. Spechthöhle % % 5 8.00 0 R 6.00 1.00 2. 5 .2 R 5 5. Quercus robur Ahorn Ahorn Spechthöhle D=8 m u=1,03m u=1.07m Acer platan U oi = d 8 e 2 s cm 1 D=9m Quercus robur D=8m D=8 m 5 D=7 m U=110 cm Quercus robur 4 U=86 cm Kiefer D U = = 1 2 8 7 2 m cm E D u= i = c 6 1 h m , e 22m E u= ic 1 h , e 05m E u D = i = c 1 7 h , m e 05m E u D = i = c 0 5 h , m e 85m u D = = 1 4 , m 85m E u D = i = c 1 1 h , 2 e 6 m 7m Ahorn 20.00 D=7m u=1,74m D=14m Wendemöglichkeit für Durchfahrt Süd Fahrzeug unter 10,0 m Länge 0 0 + + 3 4 5 0 0 0 0 . . 0 0 0 0 0 S U B g n u0 ß0 S U e0g B i l h . 0 n a c0f s0n 0 g S r+a 0 n U B E 0s 0 u 1 6/ 5 4 4 0/ 5 4 Quercus robur Planung VPL 0 0 nachtrichtlich übernom 0 . 0 5 1 + 0 0 e n o + 0 0 0 . r e n i t a m 0 nt S k 5 I 0 + 0 ß e i l h e c e ß a r ts g n iR g n u k n t 5 ,7 r e b ü W K s r E e r e ß u Ä d n e s n o i t a t S 2 9 1 + 0 m k Wegführung vor Baubeginn mit UwA abstimmen 3.00 g e w e en ßo az rs tstr ga nfn iRa D=16 m Quercus robur U=163 cm Quercus robur ä r L d e r h D=14 m D=13 m D U Q = = u 1 1 e 5 7 rc 0 m u c s m robu D Q U r = = u 1 1 e 4 4 rc 0 m u c s m robu U Q D r = = u 1 1 e 4 2 rc 2 m u c s m robur Q D U = = u 1 2 e 7 3 rc 0 m u c s m robur S U Q D p = = u e 1 1 e c 8 3 r h c 2 t m u h c s ö m h ro le bur D U Q = = u 1 2 e 8 3 rc 2 m u c s m robur 1 D A 4 = c 8 e U r m = p 1 l 7 a 7 ta c n U m o = id 1 e 7 s 8 cm U Q D = = u 1 1 e 4 0 rc 4 m u c s m robur U U D Q = = = u 1 1 e 1 2 4 r 3 8 c 5 m u c s m c m robur D Q = u D U A 8 e = c = r m c e 9 9 u r 7 m s p c l r a m o t b a u n r oides D Q = u 2 e 4 rc m us robur D Q = u 1 e 0 rc m us rubra 5 6 A h r cü s e f d br tr h o N a fu Z a R /- h e G ≥ 5.00 .ltffö tm e w ar se eu ge F U Q D = = u 1 1 e 3 0 rc 4 m u c s m robur D U A = c = e 1 1 r 0 6 p 0 m l a c t m anoides H02 H03 D U A = = ce 1 1 r 1 1 3 p m la cm tanoides P D i = n 7 u s m sylvestris 4 %5.2 % 5 tr h a 5.50 Quercus robur % .2 000+0 mk fu 5.50 D=13 m U=205 cm 5 .2 z to gnafnasnoitatS N Pinus Sylvestris D=6 m P D i = n 7 u s m sylvestris D A = ce 1 r 2 p m latanoides 2.5% gnußeilhcsrE ereßuÄ 2 .5 0 4 .3 0 5 .0 0 6. 5 0 Pinus sylvestris Innere Erschließung b473 12.40 2.50 D=5 m b473 Pinus sylvestris D=7 m Pinus Sylvestris D=6 m Pinus sylvestris D=5 m Stationsende 0 0 km 0+692 2. 5 % 0. 0 00 Zu- und Abfahrt A Tiefgarage 2.50 2.50 7.00 3.48 Pinus Sylvestris FBH-V V-HBF FBH-V 0 D=6 m FBH-V 1 2.50 + 473 0 Quercus robur D=10 m 2.90 5.50 Pinus Sylvestris begrenzt D=6 m % itlich Pinus sylvestris D=7 m Markanter 2. 5 Pinus sylvestris D=7 m alter Laubbaum Pinus sylvestris D=6 m ahrer Pinus sylvestris D=7 m rei Acer pseudoplatanus D=12 m D Q = u 1 e 4 rc m us robur D Pi = n 8 u s m Sylvestris P D i = n 1 u 2 s m Sylvestris U=140 cm 2.5% 15.73 P P P U=220 cm 2.50 2.50 Quercus robur D=15 m U=268 cm Birke mit Efeu? % 5 .2 ür nk u n g ä f n g e 0+650.000 00.6 .00 4.23 8 .0 2 0 .5 % 6.50 N o (Heimbucher) P D i = n 8 u s m sylvestris hr ä m L 4.34 r B BP D i n 4 u m s Sylvestris D B U 98 e = = 0 t 9 1 u 0 8 l m 1 a 9 p c e m ndu B la D U Ac = = e 2 2 r 0 m c c a m mpestre 9 U 8 = 0 1 0 8 2 1 B cm B P P D Q = u 1 e 5 rc m us robur B U=138 cm U=259/ 222 cm uf a h rt b ü e b s e c r 1 0, 0 d g 2 a .5 s 0 m hrt i hrz u f a Ri n g P D i = n 5 u s m Sylvestris 463 663 863 073 U=117 cm Z W K L s e e n w e er mt F e u es a 5.3 m von festen g Einbauten freihalten D Q = u 1 e 4 rc m us robur c463 c663 c863 c073 U=220 cm 0 0 6.00 5.002.50 0 B B . 0 a463 a663 a863 a073 5 3.0% 2.50 0 + 0 083 b463 b663 b863 b073 873 FG ar hu rn bd as 4.87 htü nc 673 ak us fwg r ee 6.00 0+600.000 rerhafdaR Ostgasse itu n z enoZ-GF ne Pinus sylvestris D=6 m R ierf 12.00 g n t s aic O n h d t e p e ra ß ör a a s tlic lle r l V-HBF t s h e z u g n r PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss FBH-V FBH-V FBH-V FBH-V n S G DD==77 mm i R tr e b aä V-HBF ßu ed n k e k August-Meier-Heim aa nn tete Pinus sylvestris D=6 m Pinus sylvestris FBH-V D=6 m 2.5% 273 a673 PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss DD==66 mm V-HBF 2.25 0+550.000 Pinus sylvestris D=6 m 4.21 Parkhaus Acer platanoides D=10 m Zu- und Abfahrt Parkhaus 80 PPiinnuuss ssyyllvveessttrriiss 80 2.50 DD==77 mm 4.50 %5.2 Ringstraße Süd 4.50 4.50 50 50 Kiefer Kiefer 50 u=1,53m u=1,65m Pinus sylvestris D=8m D=8m D=6 m Pinus sylvestris Ahorn U=183 cm D=8 m u=0,81m U=162 cm Quercus robur D=8m Eiche D=6 m Eidechsenschutzfläche D U Q = = u 1 2 e 3 8 rc 4 m u c s m robur Quercus robur D P U i = = n 6 1 u 3 s m 7 s c y m lvestris u D = = 1 7 , m 28m U=89 cm V = 2185m² D=8 m u=1,15m U=182 cm D=10m GGrruunnddssttüücckkssggrreennzzee ~ Entwässerungsgraben ~ 0 0 + + 4 5 5 0 0 0 0 . . 0 0 0 Deutsche Bahn 0 0 79 Legende ÖÖ 66 gepl. öffentliche Fahrbahn gepl. öffentliche Gehweg gepl. öffentliche Grünfläche gepl. öffentliche Parkfläche gepl. Gehwegüberfahrt Private Mischverkehrsfläche Siedlungswerk Nürnberg best. Nadelbaum, Laubbaum zusätzliche aufgenommene best. Bäume (Nistkästen) men 2/ 1 zu erhaltender Habitatbaum 5 4 zu erhaltende Bestandsbäume nach B-Plan zu fällender Habitatbaum 44 zu erhaltender Habitatbaum - Kronenteilrückschnitt zu fällender Nadelbaum, Laubbaum gepl. öffentlicher Baum mit Baumsubstrat (16m3) 44 Beleuchtungsmast LPH = 6,0 m gepl. Trafostation gepl. Versickerungsmulden 1 0/ 5 4 283 gez. Wunder GAUFF gez. Jülich GmbH&Co. Engineering KG Lageplan M = 1 : 500 2.2221.2.3 16.06.20 M. Geppert Anpassungen 30.07.20 A. Azeem Anpassungen Regensburger Straße 05.08.20 A. Azeem Anpassungen Bauvorhaben SWN Änderungen Datum Name Ort, Datum Unterschrift Unternehmen Neubau Wohn- und Gewerbequartier Maßstab Beilage "Regensburger Viertel" 1 Projekt-Nr. 1 : 500 Unternehmens- Siedlungswerk Nürnberg GmbH DE 8007-0069-E träger entw. 09.03.2020 M. Geppert Übersichtslageplan gez. 05.08.2020 A. Azeem Verkehrsplanung gepr. 05.08.2020 M . J .ahn Innere und äußere Erschließung Nürnberg, Juli 2020 GAUFF GmbH & Co. Engineering KG Passauer Str. 7 D-90480 Nürnberg Telefon +49 (0) 911 424 65 - 0 Telefax +49 (0) 911 424 65 - 262
Übersichtslageplan Verkehrsplanung Innere und äußere Erschließung entw. 09.03.2020 M. Geppert
gez. 05.08.2020 A. Azeem
gepr. 05.08.2020 M . J .ahn
Nürnberg, Juli 2020
GAUFF GmbH & Co. Engineering KG Passauer Str. 7 D-90480 Nürnberg Telefon +49 (0) 911 424 65 - 0 Telefax +49 (0) 911 424 65 - 262

Abbildung 16

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssicherheit durch Einbahnstraßenlösung in der Worzeldorfer Hauptstraße

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.07.2020

Anlagen: Vorschlag Einbahnregelung Antrag_Worzeldorfer Hauptstraße _SPD

Sachverhalt (kurz):

Im Abschnitt der Worzeldorfer Hauptstraße zwischen Spitzwegstraße und An der Radrunde sind in den meisten Abschnitten keine Geh- oder Radwege angelegt, sodass die Zufußgehenden auf der Fahrbahn laufen müssen. Dort verkehren täglich rund 2.500 Fahrzeuge, die sich gleichmäßig auf beide Richtungen aufteilen. Südlich An der Breiting liegt die Beanstandungsquote der Fahrzeuge, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreiten, im durchschnittlichen Bereich. Dennoch besteht aufgrund des fehlenden Gehwegs ein hohes Gefährdungspotential für Zufußgehende. Der Anteil des Durchgangsverkehrs ist hoch.

Insbesondere im nördlichen Bereich des Astes grenzt Wohnbebauung an, sodass zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Fahrbahn unterwegs sind. Daher wurde in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.01.2020 ein Straßenplan beschlossen, der eine Abmarkierung eines Gehwegs im Kurvenbereich vorsieht. Um diesen realisieren zu können, ist eine Reduzierung der Verkehrsmenge sinnvoll, um den Begegnungsfall, während dem die Gehwegmarkierung gegebenenfalls überfahren werden muss, möglichst selten eintreten zu lassen.

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet im Antrag vom 09.07.2020 um Prüfung der Einführung einer Einbahnregelung südlich An der Breiting sowie der Abmarkierung eines Rad- und Gehwegs auf der Fahrbahn.

Eine Einbahnregelung ist grundsätzlich möglich. Durch eine Einbahnregelung kann die Verkehrsmenge in der Straße reduziert werden, was der Maßnahme für die Zufußgehenden im nördlichen Bereich entgegenkommt. Im Zuge dieses Eingriffes ist es unerlässlich, für den Radund Fußverkehr ein sicheres Angebot in beide Richtungen zu schaffen. Deshalb soll auf der Fahrbahn südlich der letzten Einfahrt ein ausreichend breiter Gehweg mit durchgezogener Linie abmarkiert und der Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung zugelassen werden.

Der betreffende Abschnitt wird von VAG-Bussen für Wendefahrten und von den Nightlinern genutzt. Eine Einbahnregelung sollte daher in nördliche Richtung eingeführt werden, um den Bussen die Nutzung der Straße entsprechend der bisherigen Betriebsabläufe weiterhin zu ermöglichen. Der Durchgangsverkehr Richtung Kornburg wird damit unterbunden.

Die Klassifizierung des betreffenden Straßenabschnitts als Kreisstraße wurde bereits im Verkehrsausschuss am 15.10.2009 aufgrund der "räumlichen und funktionalen Situation" als entbehrlich befunden und ein Abstimmungsverfahren mit der Regierung von Mittelfranken mit

dem Ziel der Ausweisung als Ortsstraße angekündigt. Im Zuge der Eingriffe in der Worzeldorfer Hauptstraße soll diese Abstufung vollzogen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Maßnahme werden die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, insbesondere Kinder, Ältere und Mobilitätseingeschränkte, gegenüber dem Kfz-Verkehr abgesichert.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Worzeldorfer Hauptstraße im Abschnitt südlich An der Breiting eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Norden einzurichten. Um ein sicheres Angebot für Zufußgehende zu schaffen, soll südlich der letzten Einfahrt ein ausreichend breiter Gehwegbereich abmarkiert werden. Darüber hinaus soll der Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden.

  2. Die Abstufung der Worzeldorfer Hauptstraße (südlich An der Radrunde) von einer Kreis- zu einer Ortsstraße soll vollzogen werden.

Vorschlag: Einbahnregelung südliche Worzeldorfer Hauptstraße

Abbildung 17

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An der Radrunde

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Ende der Einbahnregelung

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V/Vpl1/Register/Generalplanung_Verkehr/Stadtstraßenverkehr/Weiherhaus_Worzeldorf_Herpersdorf Stz_2007_Vorschlag_Einbahnregelung Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung 84

SPD ÖÖ 77

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

AW

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Marcus König Q 9. JUU 2020 Rathaus /.........Nr............ 1 o 90403 Nürnberg w Zur Zur Stellungnahme

Kts. 4 Antwort vor Absen-

dung Vorlagen

X

5 Antwort zur Unter­

z.w.V. schrift vorlegen

Nürnberg, 9. Juli 2020 Antragsteller: Dix

Verkehrssicherheit durch Einbahnstraßenlösung in der Worzeldorfer Hauptstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder gibt es seitens Bürgerinnen und Bürger Beschwerden über die gefährliche Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer in der Worzeldorfer Hauptstraße. Die Worzeldorfer Hauptstraße stellt die einzige Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen Kornburg und Worzeldorf dar und muss trotz fehlenden Fuß- und Radweg genutzt werden.

Die Stadtratsfraktion der SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden

Antrag:

an der Breiting. Zwischen der Straße an der Radrunde und an der Breiting soll noch Zweirichtungsverkehr bestehen bleiben.

Breiting und der Spitzwegstraße ein Teil der Worzeldorfer Hauptstraße als Rad- und Gehweg abmarkiert.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Harald Dix Fraktionsvorsitzender Stadtrat

Stadtratsfraktion Nürnberg

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Hinterm Bahnhof zwischen Haus Nr. 35 und Einmündung Allersberger Straße

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.1949.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Straße Hinterm Bahnhof wurde im Rahmen des Ausbaus des Nelson-Mandela-Platzes neu gestaltet. Der Ausbau endet in Höhe Haus Nr. 35. Im Jahr 2021 müssen die Lichtsignalanlage Hinterm Bahnhof/ Allersberger Straße und die Gleise an der Allersberger Straße saniert werden. Dies wird zum Anlass genommen das fehlende Teilstück in der Straße Hinterm Bahnhof auszubauen und die Lücke im Radwegenetz zwischen der Allersberger Straße und dem Nelson-Mandela-Platz zu schließen.

Im Bereich des Nelson-Mandela-Platzes wurde die Straße Hinterm Bahnhof mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und der Anlage des 2,00 m breiten Radstreifens gegen die Einbahnrichtung ausgebaut. Dieser Querschnitt soll bis zur Allersberger Straße fortgeführt werden. Beidseitig sind ausreichend breite Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bis 2,60 m und Längsparkplätze für den ruhenden Verkehr vorgesehen. Im Bereich der Einmündung Allersberger Straße sind Anpassungen für die Führung der Radfahrenden angedacht. Der stadteinwärtige Radstreifen in der Allersberger Straße wird im Zulauf zur Kreuzung vor der Einmündung Hinterm Bahnhof als Radweg weitergeführt. Radfahrende können damit sicher als indirekt Linksabbiegende in die Straße Hinterm Bahnhof abbiegen und auf den Radstreifen Richtung Bahnhof gelangen.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 930.000 €. 269.000 € werden über die Sanierung der Lichtsignalanlage und 661.000 € aus dem Radwegeetat finanziert. Für die Maßnahme sollen Zuschüsse nach den Kommunalrichtlinien des Bundes beantragt werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 930.000 € Folgekosten 2.400 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 930.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 661.000 € werden aus dem Radwegeetat finanziert und 269.000 € aus dem Sanierungsetat für Lichtsignalanlagen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Mit der Sanierung der Lichtsignalanlage und den zusätzlichen Radwegemaßnahmen wird die Benutzung der Gehwege für mobilitätseingeschränkte Personen sicherer.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Umbau der Straße Hinterm Bahnhof zwischen Anwesen Nr. 35 und der Einmündung Allersberger Straße gemäß Straßenplan Nr. 2.1949.2.1 vom 04.05.2009 mit letzter Änderung vom 26.05.2020.

Querschnitt A-A M 1:100 2,5% 309,95 309,99 310,09 310,09 309,95 309,87 309,98 309,87 309,99 Gehweg Fahrbahn Radstreifen Gehweg Radweg Bestand Planung 53/3
8 5 2/ 5 A
A

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Marientorgraben, Ausbau Radweg zwischen Hübnerstor und Rosa-Luxemburg-Platz

Anlagen: Straßenplan 2.1743.2.7

Sachverhalt (kurz):

Der Radweg rund um die Altstadt ist hochbelastet und weist einige Engstellen auf, die Zug um Zug beseitigt werden sollen.

Im Zuge der Sanierung der LSA Rosa-Luxemburg-Platz / Marientorgraben wurde der Knoten in einer vorhergehenden Baumaßnahme bereits optimiert und Fußgänger- und Radaufstellbereiche verbreitert.

In einer anschließenden Maßnahme wird der zu schmale 2-Richtungs-Radweg zusammen mit dem Gehweg entlang des westlichen Marientorgrabens verbreitert und die Engstellen an der Steubenbrücke beseitigt. Es entsteht ein durchgängiger vom Gehweg getrennter Radweg.

Dafür wird die Rechtsabbiegespur verkürzt und die überbreite Fahrbahn auf Regelmaß verschmälert.

Vor der Norishalle ist eine Ladebucht mit einem neuen Baumstandort geplant. Damit ist künftig das Überfahren des Rad- / Gehwegs zur Anlieferung der Norishalle nicht mehr erforderlich.

Die Nightliner und Schulbusse können auf der 27 m langen Rechtsabbiegespur halten. Um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern wird an dieser Stelle der Abstand zwischen Fahrbahnrand und Radweg auf 1,10 m verbreitert.

Die Umsetzung kann ab dem Jahr 2022 erfolgen. Die Festlegung erfolgt im Bauprogramm 2021.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 314.800 € Folgekosten 300 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 314.800 € davon Sachkosten 300 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung aus dem Radwegetopf.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung für "schwache" Verkehrsteilnehmer.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau des Marientorgrabens gemäß Straßenplan Nr. 2.1743.2.7 vom 16.06.2020 mit letzter Änderung vom 05.08.2020 und empfiehlt, im Bedarfsfall die erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

Cinecitta Nürnberg - Akademie 99 ÖÖ Gemkg. Nürnberg-Lorenz Bildungszentrum Stadt Nürnberg K TG-Ausfahrt a t h 1913/3 Marientormauer 1917 a r in e Rosa - Luxemburg - Platz n g 1922/5 a Norishalle s 1 s e 1 9 2 4/ 2 Stadtarchiv Naturhistorisches Museum 8 TG-Zufahrt 1913 Nightliner alle Poller entfernen alle Poller entf Hochbord h=16 cm Ladebucht PLS neuer Standort 58 Marientorgraben 9 7 11 5 Stadt Nürnberg + Büros Laden + Büros 61/ Hochbauamt Möbelhaus + Büros Nürnberg Stadt 1 Wasserstraßen-/ und 61/5 Schifffahrtsamt 6 1 2/ 61/8 9 60/15 3 1 61/10 60/2 B 61/6 lu 61/11 61/23 6 m 0 /4 e 9 n s tr a ß Gemkg. St. Peter e 61/4 3 6 0 /5 0 9 1475 1 3 62 /5 42
22 02 1 4 1912 8 1 1476 1 4 7 5 /6 1 4 7 5 /5 1 4 7 5 /4 1 4 7 5 /3 7 5 /2 Kasemattentor P 1 2/ 6 2 7 1 H ü b n e rs e to 3 1474/3 1474/2 n g r zti 1913/2 BLS anpassen a3 1 9 1 9 1 1 3 /6 3 /4 P e g n itz 243 Laufertorgraben 238/7 alle Poller entfernen cm h=16 BLS + LSA-Mast anpassen Hochbord 2 entfernen ernen Markierung entfernen Markierung ~ Hochbord h=16 cm 2 3 Steubenbrücke 8 /3 1/4 1/7 58/3 238/8 3 238/4 ersetzt Plannummer 2.1743.2.5 27 Brücke 1/14 5 - ß Strau 61/30 P Josef - g e z . W u n d e r e Wiese g n itz Franz - Wöhrder K ö lb e l (5 3 5 5 ) Bf. gez. Jülich U Bräuning-Fürbach P e g n itz P 238/5 r i n z 2.1743.2.7 238/9 r e g 11.05.18 Br-Fürbachg Verl. Radweg e
gez. W Kölbel Bräuning 11.05.18 Br-Fürbachg Verl. R under (5355) gez. Jülich -Fürbach 2.1743.2.7 adweg

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Königstorgraben, Aufwertung einer Teilfläche vor dem Grand-Hotel

Anlagen: Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Vor dem Grand Hotel wurde im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofsplatzes die Vorfläche am Königstorgraben für den Kraftfahrzeugverkehr durch Pfosten gesperrt.

Die nun brachliegende, ca. 10m breite Fahrbahn- und Gehwegfläche soll attraktiver werden. Deshalb legt die Verwaltung einen Straßenplan vor, der einen durchgehenden Bereich für Fußgänger, Radfahrer und mobile Bäume vorsieht. Für die Verbesserung des Betriebsablaufes der Straßenbahn wird eine zusätzliche ca. 3,45m breite barrierearme Haltestellenfläche mit ausgewiesen.

Auf der Fläche werden 4 mobile Bäume in Pflanztrögen platziert. Wegen der zahlreichen Sparten sind keine Baumpflanzungen möglich. Für den Radverkehr und die Feuerwehr wird eine 3,00 m breite Durchfahrt freigehalten. Auf der restlichen ca.4 m breiten Gehwegfläche sind z.B. gastronomische Nutzungen wie eine Außenbestuhlung möglich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 169.500 € Folgekosten 400 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 169.500 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung wird noch geklärt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserungen für die "schwachen" Verkehrsteilnehmer.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

VAG

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau des Königstorgrabens gemäß Straßenplan Nr. 2.222.2.36 vom 08.02.2019 mit letzter Änderung vom 06.07.2020 und empfiehlt, im Bedarfsfall die erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.

Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 001 Vermessung und Kartierung: Geo/1-KomV Herr Satt Tel.: 231-4422 Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet Königstorgraben P P P Haltestelle o l f r i o l f r i o l f r i h= 10cm Bereich der Verziehung von 10 auf 25cm (ca. 2%) h= 25cm Strab.-Haltestelle 4,60x1,80 Leistenstein 4x Rad + Feuerwehrdurchfahrt FW-Pfosten offene Entwässerungsrinne mit Einläufen Gehweg nach Gestaltungshandbuch-Altstadtring Bäume mobile zugänglich Schaltschrank Schachtabdeckung abdeckung Gitterrost- 0 0 2 + 5 ,0 0 0 0 0 4 + 0 ,0 0 0 0 0 5 + 5 ,0 0 0 H o p f e n s t r a ß bleiben! e müssen 1 und 5 2 Bahnhofstraße /6 53
Königstorgraben P P P Haltestelle o l f r i o l f r i o l f r i h= 10cm Bereich der Verziehung von 10 auf 25cm (ca. 2%) h= 25cm Strab.-Haltestelle 4,60x1,80 Leistenstein 4x Rad + Feuerwehrdurchfahrt FW-Pfosten offene Entwässerungsrinne mit Einläufen Gehweg nach Gestaltungshandbuch-Altstadtring Bäume mobile zugänglich Schaltschrank Schachtabdeckung abdeckung Gitterrost- 0 0 2 + 5 ,0 0 0 0 0 4 + 0 ,0 0 0 0 0 5 + 5 ,0 0 0 H o p f e n s t r a ß bleiben! e müssen 1 und 5 2 Bahnhofstraße /6 53
06.07.20 22.01.20 27.09.19 03.07.19 Br-Fürbach Br-Fürbach Kölbel Kölbel Bräuning-Fürbach Instruktionsergeb. Erg.Kosteninstr. Entwäss.-Rinne Bestuhlung Kölbel gez. Wunder (5355) entf. Nutzung Königstorgraben mit gez. Strab-Haltestelle Lageplan vor Grand-Hotel Jülich 2. 222.2.36 0011 ÖÖ 06.07.20 22.01.20 27.09.19 03.07.19 Br-Fürbach Br-Fürbach Kölbel Kölbel Bräuning-Fürbach Instruktionsergeb. Erg.Kosteninstr. Entwäss.-Rinne Bestuhlung Kölbel gez. Wunder (5355) entf. Nutzung Königstorgraben mit gez. Strab-Haltestelle Lageplan vor Grand-Hotel Jülich 2. 222.2.36 ÖÖ
h= 10cm Bereich der Verziehung von 10 auf 25cm (ca. 2%)
Strab.-Haltestelle 4,60x1,80
R ad Leistenstein + Feuerwehrdurchfahrt
offene Entwässerungsrinne mit Einläufen
Gehweg nach Gestaltungshandbuch-Altstadtring
0 0 + + 0 0 abdeckung Gitterrost- 2 4 5 0 ,0 ,0 0 0 0 0 5 2 /6
osteninstr. äss.-Rinne uhlung ktionsergeb. entf. Nutzung Königstorgraben mit Strab-Haltestelle vor Grand-Hotel ÖÖ 2. 222.2.36 ng-Fürbach Lageplan el Wunder (5355) gez. Jülich

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 24.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Altenberger Straße - Abrechnungsvoraussetzungen

Anlagen: Straßenplan Nr. 2.2340.2.1 Bebauungsplan Nr. 3642

Sachverhalt (kurz):

Die Herstellung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze setzt gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan voraus. Demnach ist die Herstellung dieser Erschließungsanlagen bzw. Abschnitte rechtswidrig, wenn bei der tatsächlichen Herstellung der Anlage von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen wurde.

Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird gemäß §125 Abs. 3 Ziffer 1 BauGB durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt („Planunterschreitung“).

Eine weitere Voraussetzung ist ein formloser Beschluss des AfV, der die Änderung des Bauprogramms, d.h. das Bebauungsplankonzept, bestätigt.

Für die Altenberger Straße gelten planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3642 vom 21.07.1971 bzgl. der Straßenfläche, allerdings bleibt der Ausbau im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 371, 372, 374 und 374/2 in Relation zur gesamten Straßenfläche der Altenberger Straße geringfügig hinter diesen zurück. Die alte massive Hofmauer aus Sandstein entlang dieser Grundstücke, welche einen plankonformen Ausbau an dieser Stelle bisher verhinderte, soll nun endgültig den Ausbau der Straßenfläche auf der Nordseite begrenzen. Die Funktionalität der Altenberger Straße als Verkehrsanlage wird dadurch nicht beeinträchtigt. Durch das Anlegen eines verkehrsberuhigten Bereichs wird die Sicherheit des Fußgängerverkehrs verbessert und so dem Planungskonzept Rechnung getragen.

Um eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 3 BauGB der Feststellung der Stadt Nürnberg, dass die Maßnahmen trotz geringfügiger Planunterschreitungen endgültig hergestellt sind. Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Grundzüge der Planung durch den planunterschreitenden Ausbau nicht verletzt sind. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag. Dieser sagt – vereinfacht formuliert – aus, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. Die Verwaltung kann dies, da es sich um geringfügige Planabweichungen handelt, bestätigen, insbesondere wird das Plankonzept des Bebauungsplans durch den Minderausbau nicht beeinträchtigt.

Die Maßnahme ist in der Verwaltung abgestimmt und die Finanzierung geklärt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 72.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 72.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Pauschalansatz "Erschließungsstraßen allgemein", Mittel sind verfügbar.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den abschließenden Ausbau der Altenberger Straße gemäß beiliegendem Ausbauplan (Plan Nr. 2.2340.2.1 vom 12.03.2020) mit geringfügiger Planunterschreitung von den planerischen Festsetzungen. Dieser Ausbau stellt das abschließende Bauprogramm dar. Der geplante Ausbau entspricht den Anforderungen des § 125 Abs. 3 BauGB und ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar.

3 36 II 9/983 11/983 374/3 374/5 21/983 II 75 III 94 4/473 073 1/473 473 1/973 763 973 6/473 e ß a Str re orf 273 d II e n 173 gnundronedoB 2244-132 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg utt 8 II B 10 I 53/973 22 I :.leT 472a 2/473 thcin I Z 325 16 siewhcansmutnegiE 20 377/4 dnu Altenberger Straße ~ ttaS noitamrofnioeG ~ rreH 476 2/773 773 VmoK-1/oeG 482a II 480 I 480a I 753 ehcsireyaB 31 353 II sla 1/253 II 51 I 9 rüf :gnureitraK etrakrulF 253 tmA e ß 653 a rtS 482 I :netadsisaboeG re 873 71/874 :egaldnurgnalP g re dnu red b n 953 91/874 e gnulletsraD tlA 553 gnussemreV 1/463 453 I A 477/4 m 484 W 3/774 irts a c 4 k 4 7 gez. Wunder Zi (78294) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2340.2.1 Altenberger Straße zwischen Haus Nr.22 und Buttendorfer Straße
3 36 II 9/983 11/983 374/3 374/5 21/983 II 75 III 94 4/473 073 1/473 473 1/973 763 973 6/473 e ß a Str re orf 273 d II e n 173 utt 8 II B 10 I 53/973 22 I 472a 2/473 I Z 325 16 20 377/4 Altenberger Straße ~ ~ 476 2/773 773 482a II 480 I 480a I 753 31 353 II 1/253 II 51 I 9 253 e ß 653 a rtS 482 I re 873 71/874 g re b n 953 91/874 e tlA 553 1/463 453 I A 477/4 m 484 W 3/774 irts a c k 374/3 374/5 II 75 73 473 6/473 8 10 I 2/473 7 gez. Wunder Zi (78294) gez. Jülich Wenzel Lageplan M = 1 : 500 2.2340.2.1 Altenberger Straße zwischen Haus Nr.22 und Buttendorfer Straße
~ Altenberger Straße ~ 476
753 I 9 653 553 e ß a rtS 48 re 873 g re b n e tlA I 48
4 4

Wunder (78294) gez. Jülich enzel

Lageplan

M = 1 : 500 2.2340.2.1

Altenberger Straße zwischen Haus Nr.22 und Buttendorfer Straße

AUSSER KRAFT DURCH SATZUNG

NR.60 ZUR AUFHEBUNG PLANUNGS-

RECHTLICHER FESTSETZUNGEN

AUSSER KRAFT DURCH

BEBAUUNGSPLAN NR. 4161

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