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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (22.09.2020)

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Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Vergaberichtlinien 3 Bericht RA/015/2020 3 Antrag_Vergaberichtlinien_Die Linke RA/015/2020 11 * TOP Ö 1.1 Hochbau-Baupauschale 2021 -überarbeiteter Entwurf- 12 Sitzungsvorlage H/064/2020 12 Entscheidungsvorlage H/064/2020 15 Hochbau-Baupauschale 2021 Entwurf (Stand 03.09.2020) H/064/2020 17

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Sitzungszeit

Dienstag, 22.09.2020 – direkt im Anschluss an den um 15.00 Uhr beginnenden WerkA (SUN)

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Vergaberichtlinien Bericht

hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 26.05.2020 RA/015/2020

Eckstein, Thorsten

2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23. Juni 2020 -

öffentlicher Teil

ÖÖ 11

Berichtsvorlage RA/015/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 22.09.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Vergaberichtlinien

hier: Antrag der Stadtratsgruppe DIE LINKE vom 26.05.2020

Anlagen: Antrag_Vergaberichtlinien_Die Linke

Bericht:

1. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber unterliegt zahlreichen europarechtlichen, bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften. Unter dem Begriff „Vergaberecht“ ist die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften zu verstehen, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimme Vorgehensweise beim Einkauf von Gütern und Leistungen vorschreiben. Einkauf bedeutet dabei jede Inanspruchnahme einer Leistung am Markt gegen Entgelt. Ziele des Vergaberechts sind die Verpflichtung der Auftraggeber zum Einkauf nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Öffnung der einzelnen nationalen Beschaffungsmärkte zu einem großen Binnenmarkt durch Transparenz der Regeln und diskriminierungsfreie Vergabe nach rationalen Kriterien. Mit der Vergaberechtsreform des Jahres 2016 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Gemäß §§ 97 Abs. 3, 127 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen die vergaberechtlich grundsätzlich zulässigen sozialen oder ökologischen Aspekte aber mit dem Vergabegegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen und objektiv bewertbar und verhältnismäßig sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies ein Verbot der Berücksichtigung sonstiger vergabefremder Aspekte. Solche vergabefremde Aspekte dürfen bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Mit diesem Erfordernis wird sichergestellt, dass allgemeine Anforderungen an die Unternehmens- oder Geschäftspolitik ohne konkreten Bezug zum Auftrag (z.B. allgemeine Ausbildungsquoten, Quotierungen von Führungspositionen zugunsten der Frauenförderung, generelle Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, usw.) nach wie vor dem Bundes- oder Landesgesetzgeber vorbehalten bleiben. Allerdings gibt es in Bayern aktuell kein über diese Rahmenbedingungen hinausgehendes Landesvergabegesetz, wie es in vielen anderen Bundesländern existiert. Die gesetzlichen Vorgaben werden lediglich durch die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) und die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512-

31-19 über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich ergänzt. Dort ist im Zusammenhang mit sozialen Vergabeaspekten insbesondere die Bestimmung in Ziffer 3 der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) hervorzuheben, die bei der Vergabe von Aufträgen die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter vorschreibt. Diese Bestimmung gilt über Ziffer 1.1.4 der oben genannten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern auch für die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich und damit für die Stadt Nürnberg.

2. Vergabepraxis der Stadt

Den 2017 komplett überarbeiteten und an die Vorgaben der Vergaberechtsreform 2016 angepassten Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt (VBRL) liegen die oben genannten bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen zu Grunde. Die Stadt setzt diese rechtlichen Möglichkeiten in den vorgegebenen Grenzen insbesondere im Hinblick auf soziale, tarifrechtliche und ökologische Aspekte in den städtischen Ausschreibungsbedingungen konsequent um.

So liegen allen Vergaben von Bau, Liefer- und Dienstleistungen die von jedem Bieter und späterem Auftragnehmer zu akzeptierenden Zusätzlichen (Allgemeinen) Vertragsbedingungen (ZVB bzw. ZAVB) zugrunde. Diese beinhalten in Ziffer 11 ZVB für Bauleistungen und Ziffer 5.4 ZAVB/L für Liefer- und Dienstleistungen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben innerhalb der vergaberechtlich möglichen Grenzen:

Ziffer 11 ZVB für Bauleistungen: „Rechtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers als Arbeitgeber Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder

Subunternehmern sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen. Erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Erfüllung von Vertragsleistungen des Auftragnehmers eingesetzt sind, für tatsächlich geleistete Arbeit das ihnen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Entgelt nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht, so hat der Auftragnehmer als sofort fällige Pflicht gegenüber dem Auftraggeber an alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die vorenthaltenen Entgelte zu zahlen. Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Kosten für Dolmetscherdienste sowie für anwaltliche Betreuung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erstatten und übliche Vorschüsse zu leisten. Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflichten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachzuweisen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den ihnen tariflich zustehenden Lohn auch tatsächlich erhalten haben; dies kann z.B. durch Testat eines Wirtschaftsprüfers erfolgen. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5 % der Bruttoauftragssumme zurückzubehalten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Nürnberg vorbehält, bei einem begründeten Verdacht von Verstößen gegen die genannten Verpflichtungen, die Zollbehörden hierüber in Kenntnis zu setzen.“

Ziffer 5.4 ZAVB/L für Liefer- und Dienstleistungen: „Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.“

Bei Gebäudereinigungsleistungen und Sicherheitsdienstleistungen werden zudem im Rahmen der Wertungsstufe 3 der Angebotsprüfung (Prüfung der Angemessenheit der Preise) die Stundenverrechnungssätze des Angebots geprüft, welche Indikatoren für die Auskömmlichkeit eines Angebots darstellen.

  1. Konkrete Fragenstellungen im Antrag „Prüfung und Einhaltung sozialer, tarifrechtlicher

und ökologischer Vergaberichtlinien“ vom 26.05.2020

a) Ziffer 1a)

Im Fall des Vorhandenseins allgemeinverbindlicher Tarifverträge, werden die Bieter und späteren Auftragnehmer bei städtischen Vergaben gemäß den oben genannten Bestimmungen der ZVB und ZAVB/L auf die im Antrag erwähnten Mindestbedingungen vorhandener Tarifverträge verbindlich verpflichtet.

b) Ziffer 1b)

Gleiches gilt für den in Ziffer 1b) des Antrages erwähnten Mindestlohn, allerdings nur in den oben angeführten rechtlich möglichen Grenzen. Bezüglich der einzelnen Regelungen wird auf den konkreten Inhalt der Ziffern 11 ZVB und 5.4 ZAVB/L verwiesen. Eine Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ist mangels sachlichem Bezug zum Auftragsgegenstand nicht möglich.

c) Ziffer 1c)

Die Forderung nach Ausbildung, Behindertenbeschäftigung und Frauenförderung entsprechend Ziffer 1c) des Antrages findet sich soweit rechtlich zulässig ebenfalls in den oben aufgeführten Regelungen der ZVB und ZAVB/L. Zusätzlich werden bei städtischen Auftragsvergaben gemäß Ziffer 3 VVöA Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende Bevorzugung mit dem Zweck einer Ausbildungs-, Frauen und Behindertenförderung wäre als allgemeine politische Entscheidung nicht konkret auftragsbezogen und daher vergaberechtlich nicht zulässig. Dort wo im konkreten Fall eine auftragsbezogene Erweiterung dieser grundsätzlich vergabefremden Kriterien ausnahmsweise möglich und begründbar wäre, könnten diese sozialen Aspekte über flexible Ausschreibungsbedingungen der städtischen Vergabeunterlagen sowohl bei den Eignungsbedingungen als auch bei den Leistungsanforderungen oder den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Zusätzlich enthalten die städtischen Vergabebedingungen eine Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit, die soweit im konkreten Fall anwendbar, eingefordert wird.

d) Ziffer 1d)

Die in Ziffer 1d) des Antrages erwähnten ökologischen Aspekte wie umweltschonende Verfahren und Materialien werden in vielen Bereichen der städtischen Beschaffungspraxis bereits

berücksichtigt. Grundlage hierfür ist die Richtlinie des Freistaats Bayern vom 28.4.2009 über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (öAUmwR), die gemäß Ziffer 7 öAUmwR auch für den kommunalen Bereich Anwendung findet. Die städtischen Umweltrichtlinien, die Bestandteil aller Vergaben von Bauleistungen und von Verträgen mit freiberuflichen Architektur- und Ingenieurbüros sind, befinden sich gegenwärtig mit dem Umweltreferat in Überarbeitung. Zudem gelten für das ökologische Bauen aller städtischen Hochbauprojekte die vom Stadtrat am 17.11.2009 beschlossenen energetischen Standards und Planungsvorgaben. Die Bauvergabeunterlagen enthalten Vorgaben zum Baumschutz auf Baustellen. Des Weiteren darf hier, um Wiederholungen zu vermeiden, auf den Bericht der Verwaltung/Zentrale Dienste vom 26.11.2019 zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen „Entwicklung der fairen Beschaffung bei der Stadt Nürnberg“ vom 08.02.2019 und zum Antrag der Stadtratsfraktion SPD „Arbeitskleidung nach öko-sozialen Standards“ vom 31.01.2019 verwiesen werden.

e) Ziffer 2

Wie oben dargestellt finden viele im vorliegenden Antrag genannte Kriterien in den rechtlich möglichen Grenzen bei städtischen Vergaben bereits Anwendung. Dort wo im konkreten Fall eine auftragsbezogene Erweiterung dieser Kriterien möglich wäre, könnten diese Aspekte über flexible Ausschreibungsbedingungen der städtischen Vergabeunterlagen berücksichtigt werden. Eine einseitige Einforderung im Nachhinein ist, wenn es sich nicht ohnehin um vom Auftragnehmer einzuhaltende gesetzliche Vorgaben handelt, nicht möglich. 4. Zusammenfassung:

Als öffentliche Auftraggeberin ist die Stadt Nürnberg verpflichtet Beschaffungen im Wettbewerb nach den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen durchzuführen. Die Vergabeunterlagen sind deshalb insbesondere was soziale, tarifrechtliche und ökologische Aspekte betrifft streng am Vergaberecht auszurichten, um im Verfahren Rügen, Nachprüfungsverfahren und spätere Schadensersatzforderungen zu vermeiden. Es können daher nur Aspekte die Vergabeentscheidung beeinflussen, die mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Allgemeine politische Entscheidungen bleiben dem Gesetzgeber vorbehalten und dürfen bis auf auftragsbezogene Ausnahmen in Vergabeentscheidungen nicht einfließen auch wenn sie gesellschaftspolitisch sinnvoll wären.

Am 24.07.2020 Rechtsamt

i. A.

Eckstein (69 61)

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II

Ref.VI

ÖÖ 11

U, l/fl/fl/l

Mach mit. OBERBÜRGERMEISTER

Entscheide

2 6. MAI 202ö /.......Nr.......... sozial 1 o Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absan- 2K dung vorlegen 5 Antwort zur Unter­ z.w.V. schrift verlegen

Antrag: zur Behandlung im zuständigen Ausschuss

Prüfung und Einhaltung sozialer, tarifrechtlicher und ökologischer

Vergaberichtlinien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsgrupp DIE LINKE stellt folgenden Antrag.

Antrag:

  1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist an folgenden Kriterien auszurichten: a) Dendie Auftragnehmenin verpflichtet sich zur Abgabe einer Tariftreueerklärung, wenn allgemeinverbindliche Tarifverträge vorhanden sind. b) Falls es keine allgemeinverbindlichen Tariferträge gibt, ist zumindest ein Mindestlohn von 15 Euro durch die Auftragnehmeninnen an die Angestellten zu entrichten. c) Bei der Vergabe soll darauf geachtet werden, dass der/die Auftragnehmenin ausbildet, für eine angemessene Berücksichtigung von Beschäftigten mit Behinderung sorgt und dass ensie sich für eine betriebliche Frauenförderung einsetzt. d) Die Verwendung umweltschonender Verfahren und Materialien bei der Ausführung öffentlicher Aufträge muss gewährleistet sein.

  2. Bei sämtlichen Vergabeprozessen, die bereits stattfinden, sind die oben genannten Kriterien abzufragen und nach Möglichkeit im Nachhinein einzufordern.

Begründung: Als Kommune muss die Stadt Nürnberg eine Vorbildfunktion als Arbeitgeberin auch im Bereich der Vergabe einnehmen. Dazu muss der rechtliche Spielraum ausgenutzt werden. Da Bayern kein eigenes Vergabegesetz hat, kann dazu das „GWB § 124 Fakultative Ausschlussgründe“ oder die „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminis­ teriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018, Az. B3-1512-31-19“ herangezogen werden, wo jeweils festgelegt wird, dass bei der kommunalen Auftragsvergabe soziale, ökologische oder arbeitsrechtliche Kriterien berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Nürnberg, 26.05.2020

Stadtratsgruppe DIE LINKE. Stadträtin Özlem Demir Äußere Cramer-Klett-Str. 11-13 0911-323 767 07 Stadtrat Titus Schüller 90489 Nürnberg stadtrat@die-linke-nuernberg.de Stadträtin Kathrin Flach Gomez die-linke-nuernberg.de

Beschlussvorlage H/064/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 22.09.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Hochbau-Baupauschale 2021 -überarbeiteter Entwurf-

hier: Beschluss Maßnahmenliste

Anlagen: Entscheidungsvorlage Hochbau-Baupauschale 2021 Entwurf (Stand 03.09.2020)

Sachverhalt (kurz):

Zur Vorbereitung der Mittelfristigen Investitionsplanung 2021 - 2024 wird ein überarbeiteter Entwurf der Maßnahmenliste für die Hochbau-Baupauschale 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Eine Überarbeitung des Entwurfes vom 20.04.2020 wurde notwendig, da aufgrund der pandemiebedingten Einnahmeausfälle, Maßnahmen aus dem Jahresprogramm 2020 gestrichen worden sind und erneut für die Hochbau-Baupauschale 2021 angemeldet werden müssen. In der Folge mussten wiederum Maßnahmen von 2021 auf 2022 verschoben werden. Das Gesamtvolumen beträgt nun 8.222.000 € und wurde mit Referat I/II abgestimmt. Insgesamt werden 34 Maßnahmen umgesetzt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 8.222.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.149.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 7.073.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/064/2020

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref I/II Stk

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/064/2020

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Maßnahmenliste der Baupauschale 2021 in Höhe von 8.222.000 EUR gemäß Entwurf vom 03.09.2020. Die Verwaltung wird ermächtigt, zwischen Bedarfsträger und Baudienststelle abgestimmte, einvernehmliche Änderungen der Maßnahmenliste selbst vorzunehmen. Im Bau- und Vergabeausschuss ist hierüber zu berichten.

Beilage

Hochbau-Baupauschale 2021 hier: Beschluss der Maßnahmenliste (überarbeiteter Entwurf)

Entscheidungsvorlage:

  1. Das Jahresprogramm der über die MIP-Pauschale 03 (Hochbau-Baupauschale) finanzierten Baumaßnahmen bis 500.000 EUR (bei Kosten von mehr als 500.000 EUR handelt es sich um MIP- Einzelmaßnahmen, die grundsätzlich dem BIC-Verfahren unterliegen) wird Mitte jeden Jahres vom Bau- und Vergabeausschuss für das folgende Jahr beschlossen (zuletzt in der Sitzung am 26.05.2020). Zur Vorbereitung des Haushalts 2021 wird nun ein überarbeiteter Entwurf der Maßnahmenliste für die Hochbau-Baupauschale 2021 vorgelegt.

Eine Überarbeitung des Entwurfs wurde notwendig, da aufgrund der pandemiebedingten Einnahmeausfälle, Maßnahmen aus dem Jahresprogramm 2020 gestrichen worden sind und erneut für die Hochbau-Baupauschale 2021 angemeldet werden müssen. In der Folge mussten wiederum Maßnahmen von 2021 auf 2022 verschoben werden.

In dem nun vorliegenden Entwurf vom 03.09.2020 wurden insgesamt fünf Maßnahmen aus dem Jahr 2020 nachträglich aufgenommen. Im Gegenzug wurden vier Projekte aus 2021 in die Hochbau-Baupauschale 2022 verschoben. Eine Maßnahme aus 2020 im Geschäftsbereich 3.BM wird vorerst nicht umgesetzt. Die Kosten für die nachträglich aufgenommenen Maßnahmen aus dem Jahr 2020 wurden mit 4% indiziert, um der steigenden Preisentwicklung im Baubereich Rechnung zu tragen. Die Höhe der Fortschreibung wurde anhand der Zahlen des bayerischen Landesamtes für Statistik (Bericht M I 4 vj 1/2020) ermittelt.

Darüber hinaus wurden die Kosten für die Maßnahme „Innerer Laufer Platz 11, Willstädter Gymnasium Turnhalle, Sanierung Umkleide und Duschen geringfügig um 17.000 € erhöht. Diese Änderungen hat sich aufgrund eines Übertragungsfehlers ergeben und konnte nicht mehr in den Entwurf vom 20.04.2020 eingearbeitet werden.

Die Sanierung des Wächterhauses (lfd. Nr. 2) ist eine Neuanmeldung, die nachträglich in die Hochbau-Baupauschale aufgenommen werden musste. Die Sanierung ist ein Beitrag der Stadt Nürnberg zum tausendjährigen Jubiläum des Stadtteils Großgründlach.

Die genannten Änderungen wurden gemeinsam zwischen dem Hochbauamt und den betroffenen Geschäftsbereichen abgestimmt.

Der Entwurf vom 03.09.2020 enthält jetzt 34 Maßnahmen mit einem haushaltswirksamen Betrag von 8.222.000 € und liegt damit 123.000 € unter der ursprünglichen Gesamtsumme von 8.345.000 €.

Der Ansatz für die Hochbau-Baupauschale war angesichts des Sanierungsstaus an städtischen Gebäuden und des großen Altbaubestandes in den letzten Jahren immer zu gering, dem Grunde nach müsste eine kontinuierliche Steigerung erfolgen. Da die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht gänzlich absehbar sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob eine Erhöhung des Ansatzes in den nächsten Jahren erfolgen kann.

  1. Die in der Baupauschale-Maßnahmenliste aufgeführten Vorhaben werden in den Haushaltsplan 2021 als Einzelpositionen übernommen und dort mit den entsprechenden Finanzmitteln haushaltsrechtlich ausgewiesen. Die endgültige Beschlussfassung über die Baupauschale 2021 erfolgt durch den Stadtrat im Rahmen der Etatberatungen auf der Grundlage des jetzt anstehenden Bau- und

1/2

Vergabeausschussbeschlusses. Die für die Bauherrnaufgaben anfallenden Kosten (Bauverwaltungskosten = BVK) für investive Maßnahmen, sind, wie bereits im Vorjahr, gesondert darzustellen, da diese nicht finanzwirksam sind. Im Bereich der konsumtiven Maßnahmen erfolgt die Abrechnungdieser Kosten über die interne Leistungsverrechnung (ILV), sie werden nicht ausgewiesen. Angesichts der zunehmenden Alterung der vorhandenen Gebäude und des weiterhin wachsenden Gebäudebestands musste innerhalb der Baupauschale der Erhaltung der Bausubstanz und der Aufrechterhaltung der Funktion der technischen Einbauten der Vorrang gegeben werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die von den Bedarfsträgern und dem Hochbauamt angemeldeten Maßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt werden konnten. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte deshalb in enger Absprache mit den bedarfstragenden Referaten bzw. Dienststellen.

  1. Zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe soll ein möglicher Projektaustausch bzw. eine Umschichtung bei Einvernehmen zwischen Bedarfsträgern und Baudienststelle durch die Verwaltung vorgenommen werden können, wie dies bereits seit 1997 praktiziert wird. Hierdurch werden erhebliche Zeitersparnisse erreicht. Der Bau- und Vergabeausschuss wird über eventuelle Umschichtungen und den Sachstand informiert.

  2. Die Beschlussfassung im Bau- und Vergabeausschuss am 22.09.2020 ist notwendig, damit von der Stadtkämmerei eine gebilligte Maßnahmenliste in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen werden kann.

2/2

Hochbau-Baupauschale 2021 - Prioritätenliste E N T W U R F Stand: 03.09.2020

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenber. in EUR BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
OBM
1 OBM HVE-KSV Hirschelgasse 32 216/507 Ausländeramt: Sanierung Aufzugsanlage 10.000 K Hoheitsbereich 175.000 33.000 208.000 keine Änderung
2 OBM BA/NOS Großgründlacher Hauptstraße 47 444/396 Sanierung Wächterhaus (neue Maßnahme) K Hoheitsbereich 310.000 23.000 333.000 Neue Maßnahme
3 OBM BA/NOS Hermann-Kolb-Straße 53 84/475 GS Altenfurt: Energetische Modernisierung Haupteingang K Hoheitsbereich 440.000 32.000 472.000 Anteilsfinanzierung i. H. v. 173.000 € aus Energie- sparprogramm
OBM BA/NOS Neunhofer Hauptstraße 73 113/888 GS: Instandsetzung des Ziegeldachs des Hauptgebäude K Hoheitsbereich 0 Aufnahme in HBP 2022
4 OBM BA/NOS Hermann-Kolb-Straße 53 84/473 GS Altenfurt: Erneuerung mobile Trennwand in der Aula (Maßnahme aus 2020) K Hoheitsbereich 52.000 4.000 56.000 Maßnahme aus HBP 2020 Indizierung von 4%

Summe konsumtive Anteile K 977.000 92.000 1.069.000

Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 977.000 92.000 1.069.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 977.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
2. BM (vormals Ref. IV)
5 2. BM Michael-Ende-Straße 17 185/1764 Kachelbau: Brandmeldezentrale, Beleuchtung und Elektrozüge - K Hoheitsbereich 86.000 17.000 103.000 Maßnahme aus HBP 2020 Indizierung von 4%
6 2. BM Bayernstraße 100 511/73 Dokuzentrum: Erneuerung Klimatisierung 1. und 2. OG 10.000 K Hoheitsbereich 210.000 40.000 250.000 keine Änderung
7 2. BM Äußere Sulzbacher Straße 62 354/2260 Tafelhalle: Erneuerung und Erweiterung Bühnenzuganlage 10.000 K 4184/IR 243.000 46.000 289.000 keine Änderung
8 2. BM Marientorgraben 8 26/783 Norishalle: Erneuerung und Erweiterung der Brandmeldeanlage 10.000 I Hoheitsbereich 60.000 11.000 71.000 keine Änderung
9 2. BM Gewerbemuseumsplatz 4 387/363 Stadtbibiliothek/Katharinenkloster: Erneuerung Beleuchtung und Verteiler - K 4131/00 130.000 25.000 155.000 keine Änderung
10 2. BM Am Katharinenkloster 6 385/2733 IMAX-Magazine: Austausch der Fahrregalanlage (blaues Magazin) - K 4184/IR 134.000 26.000 160.000 keine Änderung
2. BM Gewerbemuseumsplatz 4 387/363 Stadtbibiliothek/Katharinenkloster: Umbau Zeitungscafé zu "Ort der Literatur" 10.000 K 4131/00 0 Aufnahme in HBP 2022
11 2. BM Burgstraße 15 356/153 Fembohaus: Sanierung der Balkone im Innenhof 5.000 K 4102/00 93.000 18.000 111.000 keine Änderung

Summe konsumtive Anteile K 896.000 172.000 1.068.000

Summe investive Anteile I 60.000 11.000 71.000

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 956.000 183.000 1.139.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 967.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
3. BM (vormals 2. BM)
12 3.BM FW Veilhofstraße 30 317/1296 FW 2: Instandsetzung der Verkehrsflächen oberer Hof (Maßnahme aus 2020) - K Hoheitsbereich 291.000 21.000 312.000 Maßnahme aus HBP 2020 Indizierung von 4%
13 3.BM FW Regenstraße 4 315/1017 FW 4: Sanierung des Tages- und Multifunktionsraum - K Hoheitsbereich 156.000 11.000 167.000 keine Änderung
14 3.BM FW Veilhofstraße 30 317/1297 FW 2: Unterstellplatz (Doppelgarage) Reserve ELW D-Dienst - I Hoheitsbereich 163.000 12.000 175.000 keine Änderung
2. BM FW Jakobsplatz 20 310/580 FW 3: Umbau von 2 Werkstatträumen zu Büros inkl. WC-Sanierung im 1. OG Nebengebäude - I Hoheitsbereich 0 Maßnahme wird bis auf weiteres nach Absprache mit 3.BM nicht umgesetzt.

Summe konsumtive Anteile K 447.000 32.000 479.000

Summe investive Anteile I 163.000 12.000 175.000

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 610.000 44.000 654.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 622.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. I/II
15 Ref. I/II HVE-KSV Fünferplatz 2 193/318 Amtsgebäude: Einbau Brandmeldeanlage 30.000 I Hoheitsbereich 350.000 26.000 376.000 keine Änderung
Ref. I/II HVE-KSV Theresienstraße 7 255/1237 Amtsgebäude: Fenstersanierung Innenhof - K Hoheitsbereich 0 Aufnahme in HBP 2022
16 Ref. I/II HVE-KSV Hauptmarkt 18 213/453 Erweiterung der Brandmeldeanlage auf das gesamte Gebäude (Maßnahme aus 2020) 30.000 I Hoheitsbereich 187.000 14.000 201.000 Maßnahme aus HBP 2020 Indizierung von 4%

Summe konsumtive Anteile K 0 0 0

Summe investive Anteile I 537.000 40.000 577.000

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 537.000 40.000 577.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 577.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. III
- 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 0 0 0

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 0

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. IV (vormals 3. BM)
17 3.BM HVE-Schule Sielstraße 17 22/1171 Dürer-Gymnasium: Umdecken Südflügel - K 402S/IP 363.000 69.000 432.000 keine Änderung
18 3.BM HVE-Schule Neptunweg 19 111/863 VS: Erneuerung Hofpflasterbelag/Entwässerung im Eingangsbereich - K 402S/G3 114.000 8.000 122.000 keine Änderung
19 3.BM HVE-Schule Thunsneldastraße 5 141 / 1243 VS: Uhrenturm Betonsanierung - K 402S/G3 208.000 15.000 223.000 keine Änderung
20 3.BM HVE-Schule Äußere Bayreuther Straße 8 65 / 81 BBZ: Bauteil G, Sanierung WC (EG u. 1. OG) - K hoheitlicher Bereich 461.000 34.000 495.000 keine Änderung
21 3.BM HVE-Schule Innerer Laufer Platz 11 94 / 722 Willstätter-Gymnasium: Altbau Th, San. Umkleide und Duschen - K 402S/GR 451.000 32.000 483.000 Nachträgliche Kostenkorrektur aufgrund Übertragungsfehler. Erhöhung um 17.000 € konnte nicht mehr in den alten Entwurf eingearbeitet werden.
22 3.BM HVE-Schule Schönweißstraße 7 134 / 1141 B 14: Erneuerung Flurfenster zum Lichthof - K hoheitlicher Bereich 447.000 33.000 480.000 keine Änderung
23 3.BM HVE-Schule Lange Zeile 31 14/710 VS: Sanierung Dachfläche und Fassade - K hoheitlicher Bereich 336.000 64.000 400.000 keine Änderung
24 3.BM HVE-Schule Äußere Bayreuther Straße 8 65/80 BBZ: Erneuerung Außenbeleuchtung (Anteilsfinanzierung aus Energieeinsparpr.) - K hoheitlicher Bereich 226.000 43.000 269.000 keine Änderung
25 3.BM HVE-Schule Äußere Bayreuther Straße 8 65/80 BBZ: Bauteil F, Sanierung Aufzug 25.000 K hoheitlicher Bereich 118.000 9.000 127.000 keine Änderung
26 3.BM HVE-Schule Äußere Bayreuther Straße 8 65/81 BBZ: Bauteil G, Sanierung Aufzüge 48.000 K hoheitlicher Bereich 421.000 31.000 452.000 keine Änderung
27 3.BM HVE-Schule Jean-Paul-Platz 10 12/583 FÖZ: Ern. MSR-Technik - K 402S/G3 202.000 38.000 240.000 keine Änderung

Summe konsumtive Anteile K 3.347.000 376.000 3.723.000

Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 3.347.000 376.000 3.723.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 3.347.000

max Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. V
28 Ref. V HVE-KSV Ossietzkystraße 2 115/937 Zusammenführung von zwei Einrichtungen K Hoheitsbereich 102.000 19.000 121.000 keine Änderung
29 Ref. V SHA Großweidenmühlstraße 33 498/2310 SHA, Haus für Frauen, Instandsetzung der Fachwerkfassaden (Maßnahme aus 2020) K Hoheitsbereich 431.000 31.000 462.000 Maßnahme aus HBP 2020 Indizierung von 4%
30 Ref. V HVE-KSV Hintere Bleiweißstraße 15 731/118 Umstrukturierung Treff Bleiweiß K Hoheitsbereich 88.000 6.000 94.000 keine Änderung
Ref. V HVE-KSV Glockenhofstraße 9 605/374 Kiga: Fenstererneuerung K hoheitlicher Bereich 0 Aufnahme in HBP 2022

Summe konsumtive Anteile K 621.000 56.000 677.000

Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 621.000 56.000 677.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 621.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. VI
31 Ref. VI LA Frauentormauer 23 712/304 Stadtmauerturm: Dachsanierung, statische Ertüchtigung des Dachtragwerkes und Erneuerung der Dachdeckung 5.000 K hoheitlicher Bereich 162.000 31.000 193.000 keine Änderung
32 Ref. VI LA Frauentormauer 41 712/313 Stadtmauerturm: Dachsanierung, statische Ertüchtigung des Dachtragwerkes und Erneuerung der Dachdeckung 5.000 K hoheitlicher Bereich 183.000 35.000 218.000 keine Änderung
Ref. VI H diverse Gebäude -/- Energieeinsparprogramm K - 0 0 0 Restlicher Ansatz i. H. v. 173.000 € wurde zur Anteilsfinanzierung der lfd. Nr. 3 (Energetische Sanierung Haupteingang, Hermann-Kolb-Str) verwendet

Summe konsumtive Anteile K 345.000 66.000 411.000

Summe investive Anteile I 0 0 0

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 345.000 66.000 411.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 345.000

Nr. Bedarfs- tragend. Ref. hausverw. Dienstst. Straße, Hausnr. Objekt ID/ Gebäude ID Maßnahme bereitgestellte Planungsmittel InvestIv =I Konsum=K BgA - Steuerkennzeichen Kostenberechnungen in EUR ohne BVK BVK in EUR Kostenberechnungen in EUR inkl. BVK Änderungen zum Entwurf mit Stand 20.04.2020
Ref. VII
33 Ref. VII LA Braillestraße 29 545/406 Kita Kiste e. V.: Grundrissänderungen im Erdgeschoss 10.000 I hoheitlicher Bereich 274.000 52.000 326.000 keine Änderung
33 Ref. VII ML Leyherstraße 103 222/741 Großmarkt: Fassaden- und Dachsanierung Ladenzeile - K 7201/4M 440.000 32.000 472.000 keine Änderung

Summe konsumtive Anteile K 440.000 32.000 472.000

Summe investive Anteile I 274.000 52.000 326.000

Gesamtsumme konsumtiv und investiv K + I 714.000 84.000 798.000

Davon haushaltswirksam (konsumtiv ohne BVK und investiv inkl. BVK) 766.000

Bedarfstragendes Referat Haushaltswirksame Summe Referat (konsumtive Kosten ohne BVK, investive Kosten inkl. BVK) Kostenberechnung BVK ohne BVK Gesamtsumme (Kostenberechnung inkl. BVK)
OBM 977.000 KonsumtIv 977.000 92.000 InvestIv 0 0 1.069.000 0
2. BM (vormals Ref. IV) 967.000 KonsumtIv 896.000 172.000 InvestIv 60.000 11.000 1.068.000 71.000
3.BM (vormals 2. BM) 622.000 KonsumtIv 447.000 32.000 InvestIv 163.000 12.000 479.000 175.000
Ref. I/II 577.000 KonsumtIv 0 0 InvestIv 537.000 40.000 0 577.000
Ref. III 0 KonsumtIv 0 0 InvestIv 0 0 0 0
Ref. IV (vormals 3.BM) 3.347.000 KonsumtIv 3.347.000 376.000 InvestIv 0 0 3.723.000 0
Ref. V 621.000 KonsumtIv 621.000 56.000 InvestIv 0 0 677.000 0
Ref. VI 345.000 KonsumtIv 345.000 66.000 InvestIv 0 0 411.000 0
Ref. VII 766.000 KonsumtIv 440.000 32.000 InvestIv 274.000 52.000 472.000 326.000
Gesamtsumme 8.222.000 8.107.000 941.000 9.048.000

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