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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (23.07.2020)

Sitzung Gesamt

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

- Achtung: geänderter Sitzungsort! -

23.07.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss 5 Sitzungsvorlage J/084/2020 5 TOP Ö 2 Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten 9 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören Bericht J/085/2020 9 Eidesformel_Vereidigung J/085/2020 12 TOP Ö 3 Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge 13 Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in Nürnberg Bericht J/086/2020 13 Kurzbericht_HzE_Standardbericht J/086/2020 17 Sachbericht_HzE_Standardbericht 22.06.2020 J/086/2020 20 TOP Ö 4 Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen 39 Sitzungsvorlage J/087/2020 39 Zusammenfassung Koordinierende Kinderschutzstelle J/087/2020 43 Bericht Koordinierende Kinderschutzstelle J/087/2020 45 TOP Ö 5 Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes 51 Bericht J/088/2020 51 Kurzbericht_KJND J/088/2020 55 Bericht KJND J/088/2020 58 TOP Ö 6 Die Aufgaben der Beistandschaft im Jugendamt Nürnberg 66 Bericht J/089/2020 66 Zusammenfassung_Beistandschaft J/089/2020 69 Beistandschaft_-_Beurkundungen_-_Sachverhalt J/089/2020 70 TOP Ö 7 Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Erstellung von sozialen 76 Stadtteilkonzepten Bericht J/090/2020 76 Kurzbericht_Soziales Stadtteilkonzept_ J/090/2020 80 Sachverhalt_Soziales Stadtteilkonzept_ J/090/2020 84 TOP Ö 8 Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen: Umsetzung der Richtlinie zur 100 Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen: Tagespflege 2000 Sitzungsvorlage J/091/2020 100 Tagespflege_2000_Entscheidungsvorlage J/091/2020 104 BayMBl-2020-33 TP 2.000 J/091/2020 106 AMS 01-2020 TPP 2.000 J/091/2020 110 AMS 10-2020 Antragsverfahren Festanstellung Tagespflege J/091/2020 117 TOP Ö 9 Faire Kita und Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas 121 Bericht J/092/2020 121 Sachverhalt_Faire Kita_ J/092/2020 125 Antrag_Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas_Die Grünen J/092/2020 128 TOP Ö 10 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 130 Bericht J/093/2020 130 Übersicht_Projekte_Initiativenfonds J/093/2020 133

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 23.07.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss Beschluss

Ries, Elisabeth

2. Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden Bericht

stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die J/085/2020

nicht dem Stadtrat angehören

Ries, Elisabeth

3. Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen Bericht

für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie J/086/2020

Inobhutnahmen in Nürnberg

Ries, Elisabeth

4. Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen Beschluss

Ries, Elisabeth

5. Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes Bericht

Ries, Elisabeth

6. Die Aufgaben der Beistandschaft im Jugendamt Nürnberg Bericht

Ries, Elisabeth

7. Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Erstellung von sozialen Bericht

Stadtteilkonzepten J/090/2020

Ries, Elisabeth

8. Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen: Umsetzung der Beschluss

Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von J/091/2020

Tagespflegepersonen: Tagespflege 2000

Ries, Elisabeth

9. Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom J/092/2020

02.10.2019

Ries, Elisabeth

10. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht

Ries, Elisabeth

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.06.2020,

öffentlicher Teil

12. Auflagen

13. Mitteilungen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss

Sachverhalt (kurz):

Folgende Besetzungen bzw. Wechsel in der Funktion als ständige Sachverständige im Jugendhilfeausschuss werden dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt:

Integrationsrat - Besetzung als ständiger Sachkundiger: Frau Dr. Magdalena Brandt wird als neue Sachverständige im Jugendhilfeausschuss berufen.

Frau Tamara Schönrock wird als Stellvertreterin vorgeschlagen.

Gesamtelternbeirat: Herr Ahmet Kiral (bisher Herr Kriebel) wird als stellvertretendes Mitglied für den Gesamtelternbeirat berufen.

Folgende Nachmeldung als stellvertretendes Mitglied in der Kinderkommision wird dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt:

Frau Nicole Alesik wird als stellvertretendes Mitglied von Frau Buchsbaum für die CSU- Stadtratsfraktion vorgeschlagen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses soll die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden. Im Einzelnen erfolgen die Berufungen jeweils auf der Grundlage vorschlagsberechtigter Organisationen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Frau Dr. Brandt wird in der Funktion der ständigen Sachverständigen (Integrationsrat) in den Jugendhilfeausschuss berufen. Frau Tamara Schönrock wird in der Funktion der Stellvertreterin der ständigen Sachverständigen (Integrationsrat) berufen.

Herr Ahmet Kiral wird als stellvertretender Sachverständiger (Gesamtelternbeirat) in den Jugendhilfeausschuss berufen.

Frau Nicole Alesik wird als stellvertretendes Mitglied in die Kinderkommision berufen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des

Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören

Anlagen: Eidesformel_Vereidigung

Bericht:

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).

Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.07.2020

Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder

im Jugendhilfeausschuss

Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.

Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten

gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten

nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff: Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und

Eingliederungshilfen sowie Inobhutnahmen in Nürnberg

Anlagen: Kurzbericht_HzE_Standardbericht Sachbericht_HzE_Standardbericht 22.06.2020

Bericht:

Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet jährlich über die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige sowie Inobhutnahmen und Meldungen von Kindeswohlgefährdungen. Hierbei geht sie auf aktuelle Trends, auf Vergleichsdaten aus dem interkommunalen Vergleichsring, auf aktuelle Projekte und auf die Weiterentwicklung von Steuerungsmaßnahmen in Nürnberg ein.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zusammenfassung

Standardbericht 2019 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhut-

nahmen in Nürnberg

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona

Seit Anfang März 2020 sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs, sondern die Menschen weltweit von den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Aufgabe des Jugendamts war es, den jungen Menschen und ihren Familien einen verlässlichen Schutz und notwendige Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Krisenzeit bereitzustellen. Der Allgemeine Soziale Dienst und die Beistand- bzw. Vormundschaft waren – genauso wie die freien Träger und kommunalen Jugendhilfeeinrichtungen – aufgerufen, schnell kreative Lösungen zur Kontaktaufnahme zu entwickeln und neue mediale Formate (Videoanruf, etc.) zu nutzen. Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden in der teil- und stationären Jugendhilfe umgehend neue Konzepte und Personalressourcen für die Vormittagsbetreuung und E- Beschulung notwendig.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurden von allen Fachleuten gravierende, negative Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen befürchtet. Der befürchtete Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdungen ist bisher soweit erkennbar ausgeblieben. Allerdings wird mit zunehmender Dauer der Einschränkungen und finanziellen Folgen von vielen Akteuren ein steigender „Druck“ in den Familien wahrgenommen. Es ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Kinder und ihre Familien haben werden, insbesondere da diese bis auf unbestimmte Zeit noch den Alltag bestimmen werden.

Personalbemessungsverfahren im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)

Die Stadt Nürnberg hat 2008 im Rahmen eines sehr zeitintensiven Kooperationsprojekts gemeinsam mit dem Bayerischen Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag und dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) ein von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Rechnungsprüfungsamt anerkanntes Verfahren und Instrument zur Erfassung und Dokumentation des Personalbedarfs auf der Grundlage von Prozessbeschreibungen entwickelt. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2010 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Einführung des Verfahrens und Instrumentes zur Personalbemessung des Allgemeinen Sozialen Dienstes für Nürnberg beschlossen.

Die gesetzlichen und fachlichen Veränderungen in der Jugendhilfe sowie die seit 2018 stark gesunkene Anzahl an ‚eigenen Beratungsleistungen des ASD‘ und der Anstieg an Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liefern klare Hinweise, dass die Personalbemessung nach 10 Jahren dringend einer Überprüfung bedarf. Deshalb wurde 2020 eine Revision zur Bestimmung des aktuellen Personalbedarfs und zur stetig notwendigen qualitativen Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit ausgerufen.

Der Prozess wird wiederum von INSO begleitet, mit Ergebnissen wird noch im Sommer 2020 gerechnet. Deren Vorstellung ist für den Herbst-Jugendhilfeausschuss geplant.

Zunahme an Eingliederungshilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Das Thema Inklusion hat in den letzten Jahren bundesweit an Beachtung gewonnen und mündete letztlich im neuen Bundesteilhabegesetz, das seit 2018 sukzessive umgesetzt wird. Dieser Bewusstseinswandel zeigt sich auch in den Nürnberger Fallzahlen: Der Anteil der Eingliederungshilfen an allen Hilfen lag 2019 bei 35,5%, ein Plus von +1,5 %.

Die weiteren umfangreichen Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes können aktuell noch nicht abgesehen werden.

Durch den Anspruch auf ‚inklusive Beschulung‘ kommt es seit 2017 zu einem stetigen Wachstum an Schulbegleiter/Integrationshelfer zur Unterstützung von Schulkindern mit einer seelischen Behinderung gemäß §35a SGB VIII. Die hohen Fallzahlen führen zwischenzeitlich zu Ausgaben in Höhe von 3,7 Mio. Euro pro Jahr, Tendenz weiter steigend. Außerdem fehlen fachliche Antworten, wenn z.B. mehrere Integrationshelfer parallel in einer Klasse im Einsatz sind. Daher ist es dringend nötig, Schulbegleitung neu zu überdenken. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich seit dem Schuljahr 2019/2020 an einem Kooperationsprojekt mit dem Bezirk Mittelfranken und den Jugendämtern Stadt Erlangen und Erlangen-Höchstadt, um die Chancen und Grenzen von sogenannten Poollösungen auszuloten. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.

2. IKO-Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte 20181

Auch 2018 bleibt Nürnberg weiterhin unter dem Durchschnitt der Vergleichswerte der Großstädte sowohl bei den Leistungsdichten für laufende und neu begonnene Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner.

Der vergleichsmäßig überdurchschnittlich hohe Hilfequotient für neu begonnene und laufende Hilfen belegt, dass sich die Investition in die präventive Jugendhilfe und die Gestaltung von Zugangswegen in Hilfen (vgl. Frühe Hilfen, Jugendsozialarbeit an Schulen etc.) auszahlt, und kann als Indiz für eine kostengünstigere Hilfestruktur in Nürnberg gewertet werden.

3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2019 in Nürnberg

im Überblick

Die Anzahl der laufenden Fälle erzieherischer Hilfen ist von 2018 auf 2019 um 5% gestiegen. 2019 nehmen insbesondere Hilfen für kleine Kinder und Familien in Form von Vollzeitpflege und Sozialpädagogischer Familienhilfe als auch Hilfen im Schulkontext (s.o.) deutlich zu. Zudem setzte sich die Verselbstständigung der UMA fort, während die Anzahl an Neuankommenden auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres stagnierte. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich am Bündnis ‚Sichere Häfen‘, aber auch 2020 sind bisher nur wenige UMA nach Nürnberg gekommen.

Die Steigerung der Gesamtausgaben für Hilfen zur Erziehung um 2,6% auf knapp 68 Mio. Euro beruht einerseits auf einem Anstieg der Fallzahlen, andererseits auf überdurchschnittlich hohen Kostenerstattungen im Bereich der Vollzeitpflege, die die Stadt an andere Jugendämter leisten musste. Zudem nahm 2019 die Anzahl an Kindern und Jugendlichen zu, die kostenintensive Einzel- bzw. therapeutische Settings benötigen.

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

1 Die aktuelle Auswertung des IKO-Vergleichsrings steht jeweils im August des Folgejahres zur Verfügung.

Die Kinderzahlen in Nürnberg 2019 stagnierten im Vergleich zu 2018 erstmals wieder in den klassischen Altersgruppen der Hilfen zur Erziehung (~ 98.400 Jungeinwohner 0 bis unter 21 Jahren). Im Vergleich zum Jahr 2014 lebten 2019 aber 6.000 Jungeinwohner mehr in Nürnberg. Mit Blick auf die weitere Bevölkerungsentwicklung ist heute schon absehbar, dass wir auch in Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Kinderzahlen rechnen müssen. Deshalb wird der Nachfragedruck auf die Hilfen zur Erziehung auch in den kommenden Jahren hoch bleiben.

5. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Die Zahl der Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 11% auf 807 Mitteilungen gesunken. Bei 24% der Kinder bzw. Jugendlichen war eine sofortige Intervention durch den Allgemeinen Sozialen Dienst nötig; so mussten 55 junge Menschen umgehend aus ihrem familiären Umfeld genommen werden (leichter Rückgang um 1% im Vergleich zu 2018).

2019 ist ein signifikanter Anstieg bei den Fällen mit einer chronischen Gefährdung oder mit einem erzieherischen Bedarf um 5% bzw. 6% zu verzeichnen. Diese münden meist direkt in einer eigenen Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (§16 SGB VIII) oder in der Installierung einer Jugendhilfe nach § 27ff SGB VIII.

6. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

6.1. Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Nürnberg

Auf Grundlage der „Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur (JBA) Nürnberg“ zwischen der Stadt Nürnberg, der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg nahm die JBA bereits im 2.Quartal 2019 und ab September 2019 unter Beteiligung des Jugendamts (budgetfinanzierte Stelle) ihre Arbeit auf. Zur Absicherung der bisher budgetfinanzierten Stelle wird ein Schaffungsantrag zum Haushalt 2021 gestellt.

6.2. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

 Clearingstelle für sog. Systemsprenger Das Jugendamt versucht weiterhin, intensiv das Projekt „Clearingstelle Systemsprenger“ zu realisieren. Allerdings scheitert die Realisierung immer noch daran, dass kein geeignetes Mietobjekt gefunden wurde.

 Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Aktuell besteht eine Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen werden und dann keine geeignete Anschlusshilfe finden. Inzwischen wurde im September 2019 eine Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken eingerichtet. Der Fortschritt der Arbeitsgruppe verzögert sich coronabedingt.

7. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bewährte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bringt die Bedarfsplanungen der Verwaltung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger zusammen und ermöglicht einen guten fachlichen Austausch und Zusammenarbeit. Die gute Kooperation zeigte in den turbulenten Zeiten der Corona-Pandemie ihre Tragfähigkeit und ermöglichte die Aufrechterhaltung der Hilfsangebote.

Standardbericht 2019 zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung,

Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen sowie Inobhut-

nahmen in Nürnberg

1. Aktuelle Entwicklung im Bereich der erzieherischen Hilfen

Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona

Seit Anfang März 2020 sind nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner Nürnbergs, sondern die Menschen weltweit von den massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Am 16.03.2020 rief das Bayerische Innenministerium den Katastrophenfall1 und ab 21.03.2020 allgemeine Ausgangsbeschränkungen aus. Bereits im Vorfeld erfolgte die Erstellung eines Notfall- Aufgabengliederungsplans für die Stadt Nürnberg, in der die Stadtverwaltung auf ihre wesentlichen notwendigen Funktionen geprüft und beschränkt wurde. Dieser trat zum 24.03.2020 in Kraft.

Im Jugendamt konnten nur sehr wenige Aufgaben tatsächlich eingestellt werden. Es galt vielmehr den jungen Menschen und ihren Familien einen verlässlichen Schutz und notwendige Unterstützung in dieser außergewöhnlichen Krisenzeit bereitzustellen. Trotz der Ausgangsbeschränkungen wurde der Kontakt zu den betreuten Kindern und Familien unter Berücksichtigung der Schutz- und Hygienemaßnahmen aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden überwiegend rotierend und ergänzt durch freie Personalkapazitäten aus anderen Bereichen eingesetzt. Der Kinderschutz war durchgängig gewährleistet. Hausbesuche fanden durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) zur Verdachtsabklärung bei Kindeswohlgefährdungen zuverlässig statt. Des Weiteren wurde die Telefon-Hotline der ‚Frühe Hilfen‘ personell aufgestockt, diese wurde von vielen Bürgerinnen und Bürger für Fragen und Anliegen genutzt.

Der ASD und die Beistand- bzw. Vormundschaft waren – genauso wie die freien Träger und kommunalen Jugendhilfeeinrichtungen – aufgerufen, schnell kreative Lösungen zur Kontaktaufnahme zu entwickeln und neue mediale Formate (Videoanruf etc.) zu nutzen. Durch die Schließung von Kindestageseinrichtungen und Schulen wurden in der teil- und stationären Jugendhilfe umgehend neue Konzepte und Personalressourcen für die Vormittagsbetreuung und E-Beschulung notwendig.

Seit Krisenbeginn wurde zur direkten, unbürokratischen Koordination der Nürnberger Kinder- und Jugendhilfe und zur Klärung von aktuellen Problemstellungen (z.B. Auslegung von Handlungsempfehlungen und gesetzlichen Vorgaben, Beschaffung von Schutzmaterialien, Einsatz von alternativen Methoden) Telefonkonferenzen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenverbände eingerichtet. Diese fanden – teils mehrmals – wöchentlich, aktuell (Ende Juni) noch 14tägig, statt.

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wurden von allen Fachleuten gravierende negative Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen befürchtet. Herr Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs der Bundesregierung, formuliert wie folgt: „Die starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens können die Gefahr für Gewalt in der Familie insgesamt und auch für sexuellen Kindesmissbrauch erhöhen. Eine mögliche Gefährdungslage oder Zuspitzung einer familiären Krisensituation wird noch schwerer bemerkt werden, ein Kind in Not noch

1 Artikel 4 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz

leichter aus dem Blick geraten.“2 Der befürchtete Anstieg von häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdungen ist bisher soweit erkennbar ausgeblieben. Trotz des Wegbrechens aller strukturgebenden Angebote, wie Schule, Kindergärten, Vereine etc., wurde bisher weder vom ASD, den Einrichtungen bzw. Diensten (inkl. Kinder- und Jugendschutzstelle) noch der Polizei ein Anstieg der Zahlen wahrgenommen. Allerdings bleibt – gemäß dem Zitat von Herr Rörig - zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit und Kontrolle durch die bewährten sozialen und strukturellen Netzwerke weitgehend fehlte. Mit zunehmender Dauer der Einschränkungen und finanziellen Folgen wird von vielen Akteuren ein steigender „Druck“ in den Familien wahrgenommen. Umso wichtiger war es, Kinder bereits ab 18.03.2020 im Rahmen des Kinderschutzes sukzessive in den Notfallbetreuungen von Schule und Kindertagesstätten aufzunehmen und zur Regelbetreuung zurückzukehren. Seit Ende der Osterferien werden Hilfen zur Erziehung unter Einhaltung der aktuell geltenden Schutz-& Hygienemaßnahmen zunehmend wieder im persönlichem Kontakt geleistet. Diese machen eine Teilung von Gruppen oder/und die deutliche Reduzierung der Anwesenheitszeiten in den Einrichtungen unabdingbar und erfordern vielerorts neue Raum- und Methodenkonzepte. Gerade für die teil- und stationären Einrichtungen entstehen dadurch höhere Personal- und Sachkosten.

Es ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Kinder und ihre Familien haben wird, insbesondere da diese bis auf unbestimmte Zeit noch den Alltag bestimmen dürfte.

Personalbemessungsverfahren im Allgemeinen Sozialdienst

Die Stadt Nürnberg hat 2008 im Rahmen eines sehr zeitintensiven Kooperationsprojekts gemeinsam mit dem Bayerischen Landesjugendamt, dem Bayerischen Landkreistag und dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung (INSO) ein von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Bayerischen Rechnungsprüfungsamt anerkanntes Verfahren und Instrument zur Erfassung und Dokumentation des Personalbedarfs auf der Grundlage von Prozessbeschreibungen entwickelt. Die bis dato eingesetzten Verfahren orientierten sich häufig an reinen Kennzahlen. So wurden meist Einwohnerzahl oder Fallzahlen für die Personalbemessung herangezogen. Die Berücksichtigung qualitativer Standards zur rechtssicheren und fachlichen Leistungserbringung fehlte. Entstanden ist ein umfangreiches Handbuch mit konkreten Prozessbeschreibungen für die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Sozialdienstes (Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen, eigene Beratungsleistungen und sonstige Hilfen etc.). Die Ergebnisse wurden im Oktober 2010 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und die Einführung des Verfahrens und Instrumentes zur Personalbemessung des ASD für Nürnberg beschlossen (vgl. Jugendhilfeausschuss vom 21.10.2010)..

Seitdem haben sich „64 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte an dem Projekt ‚Personalbemessung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern – PeB‘ beteiligt (vgl. ZBFS 2018)“ 3 und auf nahezu alle Verwaltungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe ausgeweitet (z.B. Unterhaltsvorschuss und wirtschaftliche Jugendhilfe). Durch die Einführung wurde nicht nur die Personalressourcen der ASD in Bayern deutlich erhöht4, sondern zudem ein enormer Qualitätsgewinn durch die fachliche Diskussion zu allgemeingültigen Qualitätsstandards und deren konkreter Umsetzung erzielt.

2 Pressemitteilung des UBSKM vom 24.03.2020 In: ZKJ Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe – Heft Nr. 5/2020, S. 163 3 Mühlmann T.: (2020): Personal im Jugendamt und im ASD In: KomDat Jugendhilfe Heft Nr. 1/20 S. 9 4 vgl. ebd. Mühlmann T., S.9

Bereits im Standardbericht 2018 wurde aufgezeigt, welchen großen Veränderungen die Jugendhilfe in den letzten 10 Jahren ausgesetzt ist: Der starke Bevölkerungszuwachs in Nürnberg, die sich verändernden Hilfebedarfe (u.a. steigende Fallzahlen bei Eingliederungshilfen oder Zunahme von jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten) und die steigenden Erwartungen an die Erfüllung der Kinderschutzaufgaben oder gesetzliche Änderungen, wie z.B. das neue Bundesteilhabegesetz, um nur einige zu nennen. Gleichzeitig liefert die seit 2018 stark gesunkene Anzahl an ‚eigenen Beratungsleistungen des ASD‘ (siehe Punkt 9.1.) und der Anstieg an Überlastungsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern klare Hinweise, dass die Personalbemessung nach 10 Jahren dringend einer Überprüfung bedarf.

Untermauert wird dies durch aktuelle wissenschaftliche Ausführungen zur Personalentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Ausgabe der Kommentierten Daten der Kinder- & Jugendhilfe vom April 2020 widmete sich ausführlich der Personalentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe und legt im Punkt 2 explizit einen Fokus auf den ASD. Der Aufsatz schließt mit der klaren Aussage, dass „fachlich und regelmäßige fortschreibende Personalbemessungsverfahren unerlässlich“5 sind, um neben den oben bereits aufgeführten Veränderungen. u.a. auch auf den Wandel der Mitarbeiterstruktur reagieren zu können. Im Bundesvergleich 2018 bilden die 25 bis 35-Jährigen mit 20,6% den größten Anteil des ASD-Personals, hinzukommen ca. 18,5%, die in den nächsten 10 Jahren in den Ruhestand gehen werden. Eine gute Einarbeitung und Wissensmanagement als Basis einer langfristigen Qualitätssicherung ist daher dringend notwendig.6 Auch die Stadt Nürnberg arbeitet an konkreten Programmen, so wurde u.a. in Zusammenarbeit mit der Fachstelle PEF:SB ein umfassendes Projekt zur Personalentwicklung konzipiert und umgesetzt.

Die laufende Revision dient – wie bereits 2008 – einerseits der Bestimmung des aktuellen Personalbedarfs und andererseits der stetig notwendigen qualitativen Weiterentwicklung.

Mit Ergebnissen wird noch im Sommer 2020 gerechnet. Deren Vorstellung ist für den Herbst-Jugendhilfeausschuss geplant.

Zunahme an Eingliederungshilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe

Das Thema Inklusion hat in den letzten Jahren bundesweit an Beachtung gewonnen und mündete letztlich im neuen Bundesteilhabegesetz, das seit 2018 sukzessive umgesetzt wird. Dieser Bewusstseinswandel zeigt sich auch in den Nürnberger Fallzahlen. Der Anteil an Eingliederungshilfen in Nürnberg nimmt stetig zu und liegt 2019 bei 35,5%, ein Plus von 1,5 %.

Die umfangreichen Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes können aktuell noch nicht abgesehen werden. Durch die neue Antragsregelung mit engen zeitlichen Fristen und Gesamtplanverfahren bei mehreren gleichzeitig laufenden Hilfen bzw. Anträgen werden die Rechte der Menschen mit Behinderung gestärkt. Dies bedeutet aber auch, dass die Jugendhilfe ggf. in Zukunft vermehrt für die Gewährung weiterer Eingliederungshilfen zuständig werden könnte.

5 ebd, Mühlmann T., S.10 6 ebd. Mühlmann T., S.9

Abb. 1: Verhältnis Hilfe zur Erziehung - Eingliederungshilfe7

3000 2500 2000 562 594 635 673 736 758 804 878 1500 1000 1655 1637 1589 1541 1639 1597 1546 1598 500 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Hilfe zur Erziehung Eingliederungshilfen

878
562 594 635 673 736 758 804
1655 1637 1589 1541 1639 1597 1546 1598

Unumstritten ist allerdings, dass mit dem Anspruch auf ‚inklusive Beschulung‘ seit 2017 es zu einem stetigen Wachstum an Schulbegleiter/Integrationshelfer zur Unterstützung von Schulkindern mit einer seelischen Behinderung gemäß §35a SGB VIII kommt. Die Hilfen werden in Regelschulen (hauptsächlich Grundschulen, aber auch Mittel-, Realschulen und Gymnasien) und zunehmend auch in Förderzentren, in Horten und vereinzelt in Tagesstätten und zusätzlich zu einer stationären Hilfe gewährt. Immer öfter stellt die Gewährung eines Schulbegleiters die grundsätzliche Voraussetzung für die Beschulung bzw. Aufnahme des Kindes dar.

Die hohen Fallzahlen wirken sich mit 3,7 Mio. Euro als enormer Kostenfaktor auf den kommunalen Haushalt aus (vgl. Abb. 2 und 3). Zudem bindet die Installierung einer Schulbegleitung große zeitliche Personalkapazitäten im ASD und deren Fachberatung. In Nürnberg erfolgt die Klärung des Bedarfs und insbesondere der Teilhabebeeinträchtigung im Standardhilfeplanverfahren des Einzelfalls. Hierbei werden u.a. ärztliche Gutachten angefordert und mindestens eine Unterrichtshospitation durch die ASD-Fachkraft durchgeführt. Anders als bei Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger und/oder mehrfacher Behinderung in Kostenträgerschaft des Bezirks Mittelfranken setzt die Kinder- und Jugendhilfe beim Einsatz von Schulbegleitungen auf ein Fachkräftegebot, d.h. für Schulbegleitung dürfen nur pädagogische Fachkräfte analog Erzieher/-in eingesetzt werden. Der Einsatz von minderqualifizierten Personen ist ausschließlich nach Vorabprüfung durch die Fachberatung für den konkreten Einzelfall möglich. Aufgrund des aktuell zunehmenden Fachkräftemangels wird diese Prüfung immer öfters nötig.

Abb. 2: Entwicklung Kosten Integrationshelfer

Kostenentwicklung Integrationshelfer 200 4.000.000 150 3.000.000 e llä 100 2.000.000 F 50 1.000.000 0 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahres-Fallzahlen (Bestand+Zugänge) Ausgaben gesamt

7 Hinweis: Die Darstellung beinhaltet keine Fallzahlen Vollzeitpflege gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII.

Abb. 3: Entwicklung Fallzahlen Integrationshelfer

2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jahresfallzahlen 53 62 78 103 128 151
Integrationshelfer

Aus den oben aufgeführten Gründen ist es dringend angezeigt, Schulbegleitung neu zu denken. In einigen Kommunen unterliegt inzwischen der Bereich Integrationshilfe nicht mehr der Einzelfallsteuerung, sondern wird im Rahmen einer Poollösung finanziert.

Um die Chancen und Grenzen von Poollösungen auszuloten, beteiligt sich die Stadt Nürnberg seit dem Schuljahr 2019/2020 an einem Kooperationsprojekt mit dem Bezirk Mittelfranken und den Jugendämtern Stadt Erlangen und Erlangen-Höchstadt. Im Projekt werden Poollösungen für Schulbegleitung an zwei Montessori-Schulen erprobt. Das Projekt wurde im Jugendhilfeausschuss am 28.11.2019 ausführlich vorgestellt.

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) begleitet und evaluiert das Projekt, insbesondere unter den Gesichtspunkten Synergieeffekte, verbesserte Versorgungsqualität und Selbständigkeit bzw. Endstigmatisierung der jungen Menschen.

Für die drei Jugendämter ist es zusätzlich wichtig, die besonderen Gegebenheiten in der Unterstützung von jungen Menschen mit einer seelischen Behinderung in den Fokus zu nehmen und u.a. die Frage zu beantworten, welche soziale Kompetenz und insbesondere berufliche Qualifikation für Schulbegleitung benötigt wird und das aktuell geltende Fachkräftegebot dahingehend zu prüfen. Des Weiteren bleibt zu klären, inwieweit die Kinder- und Jugendhilfe zum Ausfallbürgen für Mängel in der Bildungspolitik gemacht wird. Die Wissenschaftliche Begleitung wurde in diesem Sinne ausgeweitet. Für die drei Jugendämter entstehen dadurch insgesamt Kosten in Höhe von 91.000 Euro, die zu einem Drittel auf Nürnberg entfallen.

2. IKO-Vergleichsring Jugendhilfe Großstädte 20188

Um die aktuellen Entwicklungen besser einordnen zu können, hilft der Vergleich mit den anderen deutschen Großstädten.

Auch 2018 bleibt Nürnberg weiterhin unter dem Durchschnitt der Vergleichswerte sowohl bei den Leistungsdichten für laufende und neu begonnene Hilfen als auch bei den Kosten pro Jungeinwohner.

Die Stadt Nürnberg investiert viel Geld in die präventive Jugendhilfe und die Gestaltung von Zugangswegen in Hilfen (vgl. Frühe Hilfen, Jugendsozialarbeit an Schulen etc.), damit Kinder und Jugendliche und deren Familien besser erreicht und so leichter bzw. schneller durch adäquate Hilfsangebote unterstützt werden. Der vergleichsmäßig überdurchschnittlich hohe Hilfequotient für neu begonnene und laufende Hilfen belegt, dass sich diese Investition auszahlt. Er stellt den Anteil ambulanter und teilstationärer Hilfen an der Gesamtzahl der Hilfen dar. In Nürnberg liegt dieser höher als der Anteil an stationären Hilfen und kann als ein Indiz für eine kostengünstigere Hilfestruktur gewertet werden.

8 Die aktuelle Auswertung des IKO-Vergleichsrings steht jeweils erst im August des Folgejahres zur Verfügung.

Abb.4: IKO-Kennzahlen im Vergleich9

22,79 12,38 11,58 6 37,2 33,08 3,78 3 1.089 € 09 € € 24.257 18.072 € 16.066 €
4,04 2,6 3,18 2,54 1,9 2,04

Leistungsdichte neu begonnene Hilfen

Leistungsdichte laufende Hilfen

Kosten pro Jungeinwohner 0 - unter 21 J.

€

Kosten pro lfd. Hilfe

Hilfequotient neu begonnene Hilfe

Hilfequotient laufende Hilfen

Höchster Wert Mittelwert Nürnberger Wert

3. Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2019 in Nürnberg

im Überblick

Die Anzahl der laufenden Fälle erzieherischer Hilfen ist von 2018 auf 2019 um 5% gestiegen. Lässt man die stark rückläufigen Hilfen für unbegleitete minderjährige bzw. junge volljährige Ausländer (UMA) außen vor, dann beträgt der Anstieg 10%. 2019 nehmen insbesondere Hilfen für kleine Kinder und Familien in Form von Vollzeitpflege und Sozialpädagogischer Familienhilfe als auch Hilfen im Schulkontext deutlich zu.

Die Kostensteigerung um 2,6% auf knapp 68 Mio. Euro beruht einerseits auf einem Anstieg der Fallzahlen, andererseits auf der überdurchschnittlich hohen Kostenerstattung im Bereich der Vollzeitpflege. Die Rechnungen von Trägern können innerhalb einer 4-Jahresfrist gestellt werden, fallen somit nicht unmittelbar in das Geschäftsjahr. Über eine weitere Entwicklung wurde bereits im Standardbericht 2018 berichtet; auch 2019 nimmt die Anzahl an Kindern und Jugendlichen zu, die kostenintensive Einzel- bzw. therapeutische Settings benötigen. Zur Deckung dieser Bedarfe werden neben zusätzlich gewährten Personalstunden, sogenannte individuellen Zusatzleistungen, auch vermehrt therapeutische Gruppen installiert. Gemäß der jährlichen Auswertung der Entgeltkommission in Franken stieg die Anzahl an therapeutischen Heimplätzen seit 2012 um 65% auf 612 Plätze bzw. in Mittelfranken um 41% auf 155 Plätze.

9 Die Kategorie Jugendeinwohner bezieht sich auf die 0 bis unter 21-jährigen Einwohner. Die Leistungsdichte setzt die Zahl der in Anspruch genommenen Erziehungshilfen ins Verhältnis zur 0 bis unter 21-jährigen Bevölkerung (Hilfen pro 1.000 Jugendeinwohner). Die Kosten pro Jugendeinwohner setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zu der 0 bis unter 21-jährigen Bevölkerung. Die Kosten pro laufende Hilfe setzen die absoluten Kosten für erzieherische Hilfen ins Verhältnis zur Anzahl der laufenden Hilfen. Der Hilfe-Quotient beschreibt das Verhältnis der Summe ambulanter und teilstationärer Hilfen zu den stationären Hilfen.

Abb. 5: Entwicklung der Fall- u. Kostenzahlen10

3.000 80.000 €

66.008 €67.754 € €63.385 €59.823 61.019 €
55 .40 2 €57 .39 2 € €56.502
2 .55 1 2 .57 8 2 .65 3 2 .63 4 2 .63 2 3 .76 3
2 .48 0 2 .48 8

2.500

60.000 €

o

e r u

2.000

llä

E

d

F

40.000 €

. n

e e

d 1.500 s

f u

L a

20.000 € T

1.000

500 0 €

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Fallzahlen §§ 27 ff. inkl. § 86 Abs. 6 - Fälle zum 31.12.

Kosten für Hilfen gem. §§ 27 ff o. ION, §§ 13, 19, 20, 52

2019 setzte sich die Verselbstständigung der UMA fort, während die Anzahl an Neuankommenden auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres stagnierte. Am Jahresende ist das Nürnberger Jugendamt noch für 162 UMA zuständig, darunter 125 Volljährige.

Die HZE-Ausgaben für UMA werden wie bisher zu 100% erstattet. Die Abrechnung erfolgt weiterhin bei Altfällen bis zum 31.10.2015 bei überörtlichen Trägern bundesweit und bei Hilfen ab dem 01.11.2015 über den Bezirk Mittelfranken.

Zur weiteren Entwicklung können keine fundierten Aussagen getroffen werden. Die Stadt Nürnberg hat jedoch 2020 ihre Beteiligung am Aktionsbündnis ‚Sichere Häfen‘ 2020 zugesagt und sichert die Aufnahme von insgesamt 10 sehr jungen UMAs mit teilweise schlechtem Gesundheitszustand aus griechischen Asyllagern zu. Die Finanzierung ist bisher noch ungeklärt, ggf. müssen die Kosten aus dem kommunalen Haushalt bestritten werden.

Abb. 6: Entwicklung Fall- u. Kostenzahlen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Inobhutnahmen

350 €10.000

€9.331 €7.746
€5.037 €8.536
€3.708 €6.556
€2.978
€1.874
61 108 126 188 287 253 197 141

€8.000

A

M 250

U e 200 €6.000 o r u

llä E

d

F 150 €4.000 n

.e e

s

d 100 u

f L €2.000 a T

0 €0

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Lfd. Erzieh. Hilfen für UMA Stichtag 31.12. Ausgaben für UMA Hilfen o. ION

10 Abbildung 6: Die Fallzahlen umfassen die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige und die Eingliederungshilfen einschließlich der Hilfen für Unbegleitete Minderjährige Ausländer. Nicht enthalten sind in dieser Darstellung die Hilfen nach den §§ 13, 19, 20 und 21 SGB VIII und Soziales Training im Rahmen von Jugendgerichtshilfe gem. § 52 SGB VIII.

4. Demographische Entwicklung und Konsequenzen für den Allgemeinen Sozial-

dienst

Die nachfolgenden Tabellen veranschaulichen das stetige Wachstum der Nürnberger Einwohnerzahl in den letzten Jahren – dies gilt insbesondere auch für die jungen Menschen in der Stadt.

Abb. 7: Entwicklung Einwohner gesamt

535746 535886

515000 509005

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Abb. 8: Entwicklung Jungeinwohner 0 bis unter 21 Jahren in Nürnberg

105000 98415 98412 97535 96809 95392 95000 92404 91214 90445 85000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Neben den absoluten Zahlen ist die Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen auch mittelbar abhängig von der Entwicklung der Jungeinwohner in der jeweiligen Altersgruppe. Zwar stagnieren im Vergleich zum Vorjahr in Bezug auf die klassischen Altersgruppen der Hilfen zur Erziehung die Kinderzahlen; lediglich bei den 18-21-Jährigen zeigt sich ein leichter Rückgang. Aber mit Blick auf die weitere Bevölkerungsentwicklung ist heute schon absehbar, dass wir auch in Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Kinderzahlen rechnen müssen. Deshalb wird der Nachfragedruck auf die Hilfen zur Erziehung auch in den kommenden Jahren hoch bleiben.

2019 zogen, wie bereits in den vergangenen Jahren, mehr Kinder bzw. Familien mit einer laufenden Jugendhilfe nach Nürnberg (+ 28) zu als weg (-12).

Abb. 9: Entwicklung Jungeinwohner nach Altersgruppen in Nürnberg

0 bis u. 6 J. 22500 6 bis u. 12 J. 12 bis u. 18 J. 17500 18. bis u. 21 J.

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

5. Altersgruppen, Geschlecht, Hilfeformen und -arten bei erzieherischen Hilfen

Der Zusammenhang zwischen der Altersverteilung und den Hilfeformen und –arten wird in den beiden Abbildungen 11 und 12 deutlich. So bildet sich die gestiegene Zahl an 0 bis unter 6-Jährigen bei der Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen ab. 2019 hielt der Zuwachs bei den Sozialpädagogischen Familienhilfen für Familien mit sehr kleinen Kindern an, zudem erhöhte sich die Anzahl an Vollzeitpflegen. Die Zunahme der Jugendhilfen in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre bezieht sich häufig auf den Schulkontext; so ist der steigende Bedarf an Integrationshelfern/Schulbegleitern, Heilpädagogischen Tagesstätten und ambulanten Therapien (Dyskalkulie-, Legasthenie- oder Autismus-Therapie) ungebrochen.

Der Rückgang in der Altersgruppe der jungen Volljährigen setzt sich auch 2019 fort und zeigt sich insbesondere in rückgängigen Fallzahlen für ambulante Einzelhilfen und Betreutes Wohnen. Dieser ist weiterhin auf die sinkende Anzahl an UMA zurückzuführen (siehe Abb.10 und 11).

Abb. 10: Verteilung der Hilfen nach Altersgruppen11

155 31 241 20 279 32 277 25 09 29 36 33 233 20 190 14
411 895 828 155
374 850 815 241
361 834 835 279
320 826 926 277
300 777 8 84 2 09
319 747 8 89 2 36
297 814 931 233
358 848 867 190

0 - unter 6

6 - unter 12

12 - unter 18

18 - unter 21

21 und älter

0 500 1000 1500 2000 2500

Abb. 11: Verteilung der erzieherischen Hilfen nach Hilfearten

283 335 404 9 5 236 622 5 22 73
400 324 382 86 2 29 60 8 517 87
378 343 364 84 2 32 608 547 78
340 3 46 354 91 22 8 570 6 35 89
318 32 7 333 86 225 538 584 77
329 32 8 313 91 225 515 603 76
316 32 8 299 91 297 526 63 3 88
223 313 39 4 92 301 512 633 83

0 250 500 750 1000 1250 1500 1750 2000 2250 2500 2750

Amb. Hilfen f. Einzelne Ambulante Therapien Amb. Hilfen für Fam.

Soz.Gruppenarbeit Heilpäd. Tagesstätten Vollzeitpflege inkl. § 86,6 Fälle

Heimerziehung Betreute Wohnformen

Der Anteil an Erzieherischen Hilfen für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende liegt

11 Hinweis: In dieser Darstellung sind die Fallzahlen UMA enthalten, jedoch nicht die Fälle gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII.

die letzten Jahre konstant bei ca. 62%. Der Geschlechteranteil innerhalb der verschiedenen Hilfearten und –formen variiert allerdings (53% bis 90%). 2019 legt der traditionell hohe Anteil von männlichen Kindern und Jugendlichen im Bildungskontext (Integrationshelfer, Soziale Gruppenarbeit und Heilpädagogische Tagesstätten) nochmals zu. Ein signifikanter Zuwachs an weiblichen Kindern und Jugendlichen ist 2019 im Bereich der Heimunterbringungen zu verzeichnen, dieser liegt um 5% höher als am Vorjahr.

Abb. 12: Verteilung der Hilfearten nach Geschlecht

52,90 % 47,1%
58, 5% 41,5 %
80 ,9% 19, 1%
54,8 % 45,2%
90,3% 9,7%
60, 6% 39, 4%
77,8 % 22,2 %

Heimerziehung

Vollzeitpflege

Teilstationäre Hilfen

SPFH männlich

weiblich

Integrationshelfer

Erziehungsbeistand

Soziale Gruppenarbeit

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

6. Entwicklung der HzE im Kontext des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII

Die Zahl der Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung ist 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 11% gesunken. Bei 24% der Kinder bzw. Jugendlichen war eine sofortige Intervention durch den ASD nötig; so mussten 55 junge Menschen (ca. 7%, leichter Rückgang um 1%) umgehend aus ihrem familiären Umfeld genommen werden. 2019 wurden signifikant weniger Kinder und Jugendliche nach Rückführung in die Familie erneut in Obhut genommen, allerdings erhöhte sich die Anzahl an in Obhut genommenen jungen Menschen um 50 auf insgesamt 364 Kinder bzw. Jugendliche. Die hohe Anzahl an sehr kleinen und/oder stark verhaltensauffälligen jungen Menschen führte 2019 dazu, dass zum Jahresende weitere 21 Kinder und Jugendliche noch im Kinderjugendnotdienst bzw. sogenannten Bereitschaftspflegefamilien untergebracht waren, die zweifelsfrei eine stationäre Unterbringung benötigten, für die aber noch keine adäquate Einrichtung oder Pflegefamilie gefunden werden konnte. Die Problematik spiegelt sich auch in dem vergleichsweise hohen Anteil an Inobhutnahmen mit einer Laufzeit von über 28 Tagen (83,3%). In den letzten 4 Jahren lag diese zwischen 68,3% und 76%.

Abb. 13: Anzahl der Mitteilungen einer mögl. Kindeswohlgefährdung

854 902
747 730 751 729 736 807

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Nach den Ausschlägen 2018 bei Kindeswohlgefährdungen, in denen eine akute bzw. keine Gefährdung festgestellt wurde, sanken beide 2019 auf das Durchschnittsniveau der letzten Jahre.

Allerdings ist 2019 ein signifikanter Anstieg bei den Fällen mit einer chronischen Gefährdung oder einem erzieherischen Bedarf um 5% bzw. 6% zu verzeichnen. Diese münden meist direkt in eine eigene Beratung durch den ASD (§16 SGB VIII) oder in die Installierung einer Jugendhilfe nach §27ff SGB VIII.

Abb. 14: Ergebnis der Erstabklärung nach Mitteilung einer mögl. Kindeswohlgefährdung

40%

30%

20%

10%

0%

akute Gefährdung chronische erzieherischer weiterer keine Gefährdung

Gefährdung Bedarf Klärungsbedarf

Seit 2018 werden zunehmend Jugendhilfeleistungen für ausländische Kinder bzw. Jugendliche und deren Familien in Gemeinschaftsunterkünften gewährt. 2019 gingen 40 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen nach §8a SGB VIII beim Jugendamt Nürnberg aus diesem Bereich ein. In 16 Fällen war die Herausnahme der jungen Menschen notwendig. Am Jahresende wurden 33 Sozialpädagogische Familienhilfen und 43 Einzelhilfen in ambulanten, teil- oder stationären Settings gewährt. Analog zur Arbeit mit UMA ist die Arbeit stark von engen Vorgaben des Asylrechts, sprachlichen bzw. kulturellen Barrieren und meist Multiproblemlagen in Verbindung mit tiefgreifenden Traumata gekennzeichnet.

7. Neu begonnene Hilfen – Wer regt die Hilfe an, welche Bedarfe führen zu einer

Hilfegewährung?

Wie bereits in den zwei letzten Jahren legte der Anteil an Hilfen zu, der durch Schule/KiTa und dem medizinischen Bereich angeregt wurde, u.a. ein Ausdruck des steigenden Bedarfs an Schulbegleitung, aber auch der Zunahme an jungen Kindern.

Die niedrige Anzahl an neuankommenden UMA spiegelt sich im stark sinkendem Anteil der Hilfen, die von jungen Menschen selbst angeregt werden, wider.

Abb.15: Wer hat die Hilfe angeregt?

Schule/KiTa junger Mensch selbst Eltern/Personensorgeberechtige ASD selbst Arzt, Klinik, Gesundheitsamt 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 2015 2016 2017 2018 2019

In den letzten 5 Jahren nimmt der Anteil an Hilfen, bei denen die Eltern nur über eine eingeschränkte Erziehungskompetenz verfügen, stetig zu. Dies untermauert die Zunahme an Verfahren am Familiengericht im Rahmen der elterlichen Sorge (Durchschnittliche Fallzahl 2019 371 Fälle, d.h.+2,5%). Betrachtet man die Zahlen genauer, können zwei Hauptgründe für die Installierung einer Jugendhilfe ausgemacht werden. Erstens gibt es einen großen Anteil an Hilfen, die auf die Familie, insbesondere die Erziehungsberechtigten, zurückzuführen sind, vgl. Anteil von Hilfen aufgrund von unzureichender Förderung/Betreuung/Versorgung des jungen Menschen und Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern (§§17,18 SGB VIII Beratung bei Trennung und Scheidung). Der zweite Grund sind die Auffälligkeiten im Sozialverhalten der jungen Menschen sowie schulische/berufliche Probleme, die eine soziale Teilhabe an der Gemeinschaft oft verhindern.

Abb. 16: Gründe für die Gewährung einer erzieherischen Hilfe

Schulische/Berufliche Probleme des jM

Unzureich. Förderung/Betreuung/Versorgung des…

Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern

Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales…

Unversorgtheit des jungen Menschen

Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme…

Belastungen des jM durch familiäre Konflikte

Gefährdung des Kindeswohls

Übernahme von einem anderen Jugendamt

Belastungen des jM durch Problemlagen der Eltern

0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%

2015 2016 2017 2018 2019

8. Fallzahlen- und Kostenentwicklung der wichtigsten Hilfearten

8.1. Erziehungsbeistand

Durch die zunehmende Verselbstständigung der UMA sinkt die Anzahl an Hilfen in Form eines Erziehungsbeistandes im Vergleich zum letzten Jahr. Der signifikante Zuwachs 2018 in Jugendhilfe und Eingliederungshilfe setzt sich 2019 nicht fort. Alles in allem liegen die Fallzahlen annährend auf dem Niveau von 2016 und 2017. Die trotz des Rückgangs stagnierenden Kosten sind einerseits auf den höheren Fachleistungsstundensatz zurückzuführen. Andererseits verbergen sich auch Kosten für Hilfen in Form von Betreutem Wohnen, wenn die Unterstützung der jungen Menschen in selbst angemieteten Wohnungen geleistet werden. In diesen Fällen erfolgt die Finanzierung analog zum Erziehungsbeistand über gewährte Fachleistungsstunden.

Abb.17: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Erziehungsbeistand

600 2.500

1.910 € 1.761 € 1.664 € 1.723 € 1.885 € 1.885 € 1.497 €
469 538 489 471 471 500 486
252 254 236 234 240 255 242

500 2.000

o

400 r

1.500 u

e E

llä 300

d

F 1.000 n

200 e

s

100 500 u a

T

0 0

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Lfde. Hilfen zum Stichtag 31.12. Laufende Hilfen pro Jahr Kostenentwicklung

Erziehungsbeistand -Fallzahlen und Kosten

8.2. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Der Trend steigender Fallzahlen bei SPFH setzt sich auch 2019 fort. Wie bereits unter dem Punkt 5 (Altersgruppen, Geschlecht, Hilfeformen und -arten bei erzieherischen Hilfen) aufgeführt, richtet sich diese Hilfe weiterhin in knapp der Hälfte der Fälle an alleinerziehende Mütter, aber auch an Familien mit sehr komplexen Problemlagen und/oder vielen Kindern. Die Verteilung der Kinderzahl ist analog zum Vorjahr, somit liegt auch 2019 der Anteil an SPFH mit einem Kind bei 47%, mit zwei Kindern bei 31% und bei Familien mit drei bis neun Kindern bei 22%. 2019 sind 5 Fälle für volljährige ehemalige UMA mit Kindern und 33 Fälle für Familien in Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften (+32%) enthalten.

Abb. 18: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sozialpädagogische Familienhilfe

SPFH -Fallzahlen und Kosten 800 8.000 6.194 € 5.493 € 600 5.041 € 4.322 € 4.740 € €4.835 5.038 € 6.000 o r u E e llä 400 4.000 d F 571 592 637 659 681 708 682 n e s 200 299 313 333 354 364 381 442 2.000 u a T 0 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Lfde. Fälle am 31.12. Zahl der betreuten Kdr. am 31.12. Kostenentwicklung

6.194 € 5.493 € 5.041 € 4.740 € €4.835 5.038 €
835 38 € 93 €
4.3 22 €
571 592 637 659 681 708 442 682
299 313 333 354 364 381

8.3 Erziehung in einer Tagesgruppe/Heilpädagogische Tagesstätte

In keiner Hilfeart ist die vielmals erwähnte Verschiebung von Hilfe zur Erziehung zu Eingliederungshilfe so deutlich ablesbar. Bereits 2018 kippte dieses Verhältnis. Eine Trendumkehr ist kaum zu erwarten.

Obwohl die Fallzahlen 2019 stagnierten, stiegen die Kosten deutlich an. Die Gründe entsprechen 1:1 den Ausführungen zu Heimunterbringungen unter Punkt 3 (Entwicklung der Fallzahlen und Kosten erzieherischer Hilfen 2018 in Nürnberg im Überblick). Auch im teilstationärem Setting der Heilpädagogischen Tagesstätten mit deren Hauptzielgruppe Schulkinder von 6 – 12 Jahren ist ein zunehmendes Angebot an therapeutischen Plätzen zur individuellen Bedarfsdeckung nötig.

Zwei Nürnberger Träger planen für 2020/2021 zusätzliche Angebote für die Altersgruppe der drei bis sechsjährigen. Kostenträger ist hier der Bezirk Mittelfranken.

Abb. 19: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heilpädagogische Tagesstätten

Heilpäd. Tagesstätten -Fallzahlen und Kosten 300 7.500 6.038 € 5.738 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 6.000 o 200 4.821 € r u e llä 71 85 97 106 4.500 E d F 135 136 n e 3.000 s 100 u a T 1.500 154 140 131 126 104 101 0 0 2013 2015 2016 2017 2018 2019 Lfde Fälle HzE am 31.12. Lfde Fälle Eingliederungshilfe am 31.12. Kostenentwicklung

6.038 € 5.738 € 5.266 € 5.048 € 5.116 € 4.821 €
4.821 .266 5.048
71 85 97 106 135 136
154 140 131 126 104 101

8.4 Vollzeitpflege

Die Stadt Nürnberg verfolgt seit Jahren das Ziel, (sehr) junge Kinder in Pflegefamilien unterzubringen. Alle fachlichen Empfehlungen sehen für eine bestmöglichste Kindesentwicklung eine familienähnliche Versorgung mit stabilen Betreuungspersonen als unabdingbar. Die Bedeutung dieses fachlichen Standards wird durch die seit 2014 kontinuierlich steigenden Fallzahlen widergespiegelt. Trotz der im Standardbericht 2018 bereits beschriebenen Probleme bei der Akquise von Pflegefamilien, insbesondere für Geschwisterkinder bzw. Kinder mit hohen Hilfebedarfen, konnte, nach stagnierenden Fallzahlen 2018, 2019 eine weitere Steigerung um 5% erreicht werden. Diese ist, wenn man die im Punkt 4 beschriebene Entwicklung der Jungeinwohner betrachtet, auch dringend nötig. Das neu eingeführte Konzept ‚Pflege Plus‘ bietet eine gute Möglichkeit für Vermittlungen mit unklarer Bleibeperspektive und ist 2019 gut angelaufen.

Die aufgeführten Ausgaben beinhalten nicht nur das Pflegegeld für die Pflegefamilien, sondern auch die Ausgaben für die Vermittlung, Begleitung und Beratung der Pflegefamilien durch die freien Träger. Hinzu kam 2019 ein unerwartet hoher Anteil an Kostenerstattungen für Hilfen für junge Menschen, die in eine Pflegefamilie außerhalb Nürnbergs vermittelt wurden. Gemäß der gesetzlichen Regelung geht die Fallzuständigkeit nach zwei Jahren an das örtlich neu zuständige Jugendamt über. Die Hilfekosten können gemäß § 86(6) SGB VIII dem ehemals zuständigen Jugendamt in Rechnung gestellt werden. Hierfür gilt eine Vierjahresfrist.

Abb.20: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Vollzeitpflege

Vollzeitpflege -Fallzahlen und Kosten

800 15.000

10.319 €
6.463 € 7.234 € 6.533 € 5.87 8 8 .102 279 € 8 .567 283 € 287
.533 .234
275 256 274 287
251 259 264 292 329 325 352

600 o r

10.000 u

E

e llä 400 d

n

F e

5.000 s

200 u a

T

0 0

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Lfde Fälle zum 31.12. § 86 Abs. 6 Fälle zum 31.12. Kostenentwicklung

Abb.21: Pflegequote HzE ohne UMA und ohne § 35a

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Pflegequote ohne Fälle nach § 86 Abs. 6 31,40% 35,29% 36,79% 40,70% 47,28% 46,36% 49,62%
Pflegequote mit Fällen nach § 86 Abs. 6 49,38% 52,31% 55,24% 58,87% 63,57% 62,67% 64,88%

8.5 Heimerziehung

Der Trend sinkender Fallzahlen bei Heimunterbringungen der letzten zwei Jahren fällt 2019 mit 10 Fällen nur noch marginal aus. Die weiterhin rückläufigen UMA-Fallzahlen im Rahmen ihrer Verselbstständigung können den Anstieg in den anderen Bereichen gerade noch ausgleichen. Der Anteil an Eingliederungshilfen für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung legt, genauso wie im Vorjahr, zu und liegt nun bei 30%. In der Hälfte der Fälle wurde die Hilfe gemäß Hilfeplan/Beratungszielen beendet.

Abb. 22: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Heimerziehung mit UMA

Heimerziehung -Fallzahlen und Kosten

33.829 € 33.049 € 34.469 € 34.477 € 34.623 € 34.343 € 31.995 €
109 113 128 135 134 143 151
134 143 151
524 490 456 500 413 374 359

40.000

600 o

30.000 r u

E

e llä 400

d

n

20.000

F e

s

u

200 10.000 a T

0 0

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

A bb. 23: Heimfälle UMA am Stichtag 31.12. (nur HzE)

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
§§ 27, 34 43 58 59 131 64 33 22
§§ 41, 34 11 18 20 31 52 34 30

Berücksichtigt man alle neu begonnenen stationären Heimmaßnahmen (§35 und §34 SGB VIII), dann wird seit 2018 knapp jeder vierte junge Mensch in einem therapeutischen Setting untergebracht.

Abb. 24: Entwicklung Belegung stationäre therapeutische Plätze o. UMA

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anteil an neu begonnenen stat. Hilfen 14,3% 15,3% 18,1% 19,1% 18,0% 22,1% 24,0%

8.6 Sonstige betreute Wohnformen - Betreutes Wohnen

Unter dieser Hilfe werden unterschiedliche Angebote, wie die Verselbstständigung älterer Jugendlicher bzw. junger Volljähriger oder die Begleitung junger Menschen mit seelischer Behinderung, subsumiert und gestaltet traditionell uneinheitlich. Seit 2017 sehen die Fachlichen Empfehlungen zum Betreuten Wohnen des Bayerischen Landesjugendamtes ausschließlich die Unterstützung von jungen Menschen in einer vom Hilfeträger angemieteten bzw. zur Verfügung gestellten Wohnung vor. Deshalb gewährt das Jugendamt Nürnberg diese Hilfeform nur noch als stationäre Hilfe. Eine ambulante Betreuung in einer vom jungen Menschen selbst angemieteten Wohnung ist im Rahmen des § 34 SGB VIII nicht mehr möglich.

Die Hilfeform stand 2018 insbesondere für die Verselbstständigung der UMA. Die fehlende Nachfrage in diesem Bereich und der damit eingehende Rückbau der Angebote findet sich in sinkenden Fallzahlen wieder. Allerdings zeigt sich auch hier eine deutliche Verschiebung zu Eingliederungshilfen.

Abb. 25: Entwicklung Fallzahlen und Kosten Sonst. betreute Wohnformen

Betreutes Wohnen -Fallzahlen und Kosten 100 3.000 1.896 € 2.382 € 2.096 € 2.151 € 2.415 € 2.221 € 2.185 € 2.500 80 1.882 € 60 16 18 24 23 24 19 20 2.000 o r u E e llä 25 1.500 d n F 40 e s 1.000 u a T 20 500 67 70 52 54 65 59 63 48 0 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Fallzahlen HzE zum 31.12. Fallzahlen Einglied.-hilfe zum 31.12. Kostenentwicklung

1.896 € 2.382 € 2.096 € 2.151 € 2.415 € 2.221 € 2.185 €
.185
16 18 1. 882 € 23 19 20
24
24 25
67 70 52 54 65 59 63 48

9. Steuerung der Hilfen zur Erziehung – Maßnahmen

9.1. Ausbau der eigenen Beratungsleistungen des ASD

Ziel des ASD ist, die Erziehungsfähigkeit von Familien durch Beratung und Begleitung der ASD- Fachkräfte zu stärken. Es gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass vor Entscheidungen über Anträge auf Jugendhilfeleistungen in jedem Fall zu prüfen ist, ob die fallverantwortliche ASD-Fachkraft durch eigene Beratung und Unterstützung im Rahmen des Kernprozesses § 16 SGB VIII die Erziehungskompetenz der Eltern und die Selbsthilfepotentiale der Familie fördern kann. Wie Abbildung 26 zeigt, sank der Anteil der dafür verwendeten Zeit im zweiten Jahr in Folge und liegt nun bei 25%. Dieser Rückgang der Zeitanteile für Beratungen steht im Zusammenhang mit einem deutlich gestiegenen Anteil an Klientenzeit für Steuerung von erzieherischen Hilfen §§ 27 ff. Dieser liegt 2019 bei 49,3% (+1,8%). Zudem nehmen äußerst konfliktträchtige Fälle zu, u.a. im Bereich der Trennung und Scheidung und in der Arbeit mit Zuwandererfamilien. Den ASD-Mitarbeitenden

fehlt kurzum die Zeit für die präventiv ausgerichtete Beratung von Familien. Um zukünftig diese wichtige Aufgabe wieder ausreichend wahrnehmen zu können, wurde das unter Punkt 1 beschriebene Revisionsverfahren zur Fortschreibung der Personalbemessung aufgelegt.

Abb. 26: Anteil der Klientenzeit für eigene Beratungen der ASD-Fachkräfte an der gesamten Klientenzeit

32%

29,7% 30,0%

29,5% 29,1% 28,8%

27,4% 26,4% 25,6%

25,1%

30%

28%

26%

24%

22%

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

9.2. Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Nürnberg

Jugendliche im Übergang ‚Schule - Ausbildung bzw. Beruf‘ als Adressatinnen und Adressaten von Sozialpolitik befinden sich zwischen den Zuständigkeiten dreier Rechtskreise: SGB II (Grundsicherung), III (Arbeitsförderung) und VIII (Jugendhilfe). Dabei stellt dieser Übergang eine Risikosituation in unserer erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft dar. In diesem Kontext besteht die Gefahr, keinen Anschluss zu finden und über Jahre hinaus mit allen sozioökonomischen Folgeerscheinungen nicht in das Erwerbsleben und somit auch nicht in die Gesellschaft integriert zu werden. Die Bearbeitung dieser Risikosituation erfordert eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Rechtskreise bei der Vorbereitung und Begleitung des Übergangs.

Folgerichtig wurde eine „Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur (JBA) Nürnberg“ zwischen der Stadt Nürnberg, der Agentur für Arbeit Nürnberg, dem Jobcenter Nürnberg und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg geschlossen. Diese sieht die Bildung einer gemeinsamen „Jugendberufsagentur Nürnberg“ sowie die Gestaltung einer bedarfsgerechten und ökonomisch sinnvollen Angebotsstruktur für junge Menschen auf der Grundlage der Instrumente des SGB II, des SGB III, des SGB VIII, des SGB IX und des BayEUG (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) vor. Die Anerkennung erfolgte durch den Jugendhilfe- und Schulausschuss am 28.06.2018 und durch die Aufnahme in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Stadtratsfraktionen CSU und SPD.

Auf Grundlage dessen wurde die JBA zwischen den Trägern mit einer Erstanlaufstelle räumlich und personell ausgestattet und nahm bereits im 2. Quartal 2019 und ab September 2019 unter Beteiligung des Jugendamts (budgetfinanzierte Stelle) ihre Arbeit auf. Im operativen Geschäft und auf Leitungsebene wurden Schnittstellen und Arbeitsabläufe festgelegt, die auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung in die Praxis umgesetzt wurden. So wird die JBA als gemeinsame Anlaufstelle für eine rechtskreisübergreifende Beratung verstanden. Die JBA erfüllt in diesem Sinne die Funktion als Informationsgeberin, Lotsin bzw. Weitervermittler- und Beratungsstelle. Unabhängig vom Anliegen können junge Menschen die JBA aufsuchen – sie sind erst mal immer richtig. Junge Menschen erhalten hier Informationen über weitere Ansprechpartner und werden beim Übergang begleitet. Jungen Menschen wird es ermöglicht mit einem Besuch ein Beratungsgespräch mit bis zu drei Rechtskreisen zu führen – one-stop-government. Zur Absicherung der bisher budgetfinanzierten Stelle wird ein Schaffungsantrag zum Haushalt 2021 gestellt.

9.3. Entwicklung von Jugendhilfeangeboten für spezielle Zielgruppen

9.3.1. Clearingstelle für sog. Systemsprenger

Das Jugendamt versucht weiterhin intensiv, das Projekt „Clearingstelle Systemsprenger“ zu realisieren. Nach wie vor stehen für die Umsetzung die Rummelsberger Dienste für junge Menschen (RDJ) bereit. Allerdings scheitert die Realisierung immer noch daran, dass kein geeignetes Objekt gefunden wurde. Intensive Bemühungen im Jahr 2019, einen Standort im Westen der Stadt zu mieten und räumlich für den Zweck herzustellen, scheiterten letzten Endes an den unverhältnismäßigen Kosten, die mit Umbau und Miete verbunden gewesen wären. In der Zwischenzeit soll die Inobhutnahme von besonders herausfordernden Kindern und Jugendlichen durch intensive und flexible Individualsettings sichergestellt werden. Entsprechende konzeptionelle Arbeiten laufen mit RDJ.

9.3.2. Krisenhilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Die Verwaltung des Jugendamtes hat in 2019 über die Versorgungslücke für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung berichtet. Junge Menschen, die aufgrund ihres Verhaltens aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oft sehr kurzfristig entlassen werden, finden keine geeignete Anschlusshilfe. Oft werden sie zur Abklärung einer möglichen Selbst- und Fremdgefährdung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen, dort aber nach kurzer Zeit entlassen. Sofern sie nicht in den elterlichen Haushalt aufgenommen werden können, müssen sie im Kinder- und Jugendnotdienst in Obhut genommen werden, obwohl dies eine strukturell völlig ungeeignete Situation darstellt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat gegenüber dem Bezirk und der Regierung Mittelfranken dieses Versorgungsdefizit mehrfach angemahnt. Inzwischen wurde im September 2019 eine Arbeitsgruppe „Intensivplätze“ unter Federführung des Bezirks Mittelfranken eingerichtet. Beteiligt sind neben der Regierung von Mittelfranken Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie für die mittelfränkischen Jugendämter, das Jugendamt Nürnberg. Der Fortschritt der Arbeitsgruppe verzögert sich coronabedingt.

10. Entwicklung der Entgelte, Ausgaben und Einnahmen 2019

Der Vergütungssatz für eine Fachleistungsstunde bei ambulanten Hilfen erhöhte sich ab 01.03.2019 auf 74,81 € bzw. um 3,3%. Der durchschnittliche Tagessatz für teilstationäre Plätze stieg im Bereich der Entgeltkommission Franken 2019 um 3,7%; der Tagessatz für stationäre sozialpädagogische Plätze um 2,6%, für heilpädagogische Plätze um 5,1%, für therapeutische Plätze um 6,8% und für Erziehungsstellen um 1,5%, für stationäre Plätze insgesamt um durchschnittlich 6,7%.

In der Betrachtung über einen Zeitraum von drei Jahren zeigt sich die folgende Entwicklung:

Abb. 27 Preissteigerung bei erzieherischen Hilfen 2016 - 2019

Kostensteigerung - Vergleich 2016 zu 2019

6, 22%
8,0 4%
3,67 %

FLS ambulante Hilfen TS Teilstationäre Hilfen TS Stationäre Hilfen

Ausgaben ./. Einnahmen

Die Kosten für UMA sind analog den sinkenden Fallzahlen rückläufig. Grundsätzlich werden weiterhin alle HZE-Ausgaben für UMA erstattet, Altfälle bis zum 31.10.2015 von überörtlichen Trägern bundesweit, ab dem 01.11.2015 vom Bezirk Mittelfranken. Aufgrund der aufwendigen Verfahren fallen die Mittelabflüsse und Erstattungen periodisch weit auseinander. Die entsprechenden Einnahmen für UMA in 2019 liegen daher über den Ausgaben desselben Jahres. Die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt hat ein sehr differenziertes Einnahmecontrolling aufgebaut und überwacht die Erstattungen regelmäßig.

Insgesamt konnten in den letzten Jahren durch die Kostenerstattung von Land und Bezirk, Kostenbeiträgen von Eltern, Unterhaltsbeiträgen und Ersatzleistungen von Sozialleistungsträgern durchschnittlich ca. 26% der Ausgaben wieder gedeckt werden.

Abb. 28: Entwicklung Ausgaben und Einnahmen in Euro

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ausgaben für Hilfen nach 61,6 Mio. 61,1 Mio. 69,9 Mio. 69,2 Mio. 70,0 Mio. 73,0 Mio. 75,9 Mio.
§§ 13, 19, 20, 27 ff,
35a, 41, 42 SGB VIII
gesamt
davon Ausgaben für UMA 3,2 Mio. 4,4 Mio. 10,9 Mio. 10,9 Mio. 10,6 Mio. 9,3 Mio. 7,0 Mio.
Einnahmen aus Kostener- 8,3 Mio. 11,9 Mio. 10,7 Mio. 16,7 Mio. 25,9 Mio. 12,2 Mio. 18,2 Mio.
stattung,
Kostenbeiträgen und Er-
satzleistungen gesamt
davon Einnahmen für UMA 0,6 Mio. 4,3 Mio. 3,9 Mio. 6,7 Mio. 17,8 Mio. 6,2 Mio. 7,1 Mio.

11. Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

Die seit vielen Jahren bewährte Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bringt die Bedarfsplanungen der Verwaltung mit den konkreten einrichtungsbezogenen Planungen der Träger zusammen und ermöglicht einen guten fachlichen Austausch und Zusammenarbeit. So wurde in der Herbstsitzung von den drei in Nürnberg laufenden Projekten ‚Ganztag an Grundschulen‘ berichtet und über die möglichen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Zudem fand ein interessanter Fachvortrag zum aktuellen Thema ‚LGBT*IQ‘12 statt. Eine Unterarbeitsgruppe ‚CareLeaver‘13 wurde ausgerufen, konnte aber aufgrund der Corona-Einschränkungen noch nicht tagen.

Die gute Kooperation zeigte in den turbulenten Zeiten der Corona-Pandemie ihre Tragfähigkeit und ermöglichte die Aufrechterhaltung der Hilfsangebote.

12 Lesbian Gay Bisexual Trans Intersex Queer 13 Junge Volljährige, die in stationären Jugendhilfe-Einrichtungen aufgewachsen sind.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Beschluss

Betreff:

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Anlagen: Zusammenfassung Koordinierende Kinderschutzstelle Bericht Koordinierende Kinderschutzstelle

Sachverhalt (kurz):

Frühe Hilfen sind ein zentraler Baustein des präventiven Kinderschutzes in Nürnberg. Zahlreiche Unterstützungsangebote rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebenszeit werden durch verschiedene Leistungserbringer der Jugend- und Gesundheitshilfen für belastete Familien vorgehalten. Systematische Netzwerkarbeit und ein niedrigschwelliger Zugang zum Hilfesystem sind weitere zentrale Bausteine des Konzeptes. Um das Angebot auf dem aktuellen Niveau halten zu können, müssen die Personalkostensteigerungen bei den Freien Trägern ausgeglichen werden. Zum Haushalt 2021 wäre eine Erhöhung des kommunalen Ansatzes der Frühen Hilfen um 6.100 EUR notwendig. In Kooperation mit dem Haus Dorothea des Caritasverband Nürnberg wurde zur Unterstützung psychisch erkrankter Frauen mit Kindern eine Versorgungslücke geschlossen und ein innovatives Pilotprojekt im Sinn einer inklusiven Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Eine Anschubfinanzierung für 0,5 VK kindbezogene sozialpädagogische Hilfen erfolgte über kurzfristig frei gewordene Restmittel der Frühen Hilfen aus 2019; ab 2021 ist zur Sicherung der Maßnahme eine zweckgebundene Erhöhung des Haushaltsansatzes Frühe Hilfen um 34.800 Euro erforderlich und wird beantragt.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 40.900 € Folgekosten 40.900 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 40.900 € pro Jahr

davon konsumtiv 40.900 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die benötigten zusätzlichen Mittel werden von der Verwaltung des Jugendamts zum Haushalt 2021 angemeldet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Frühe Hilfen begegnen den unterschiedlichen Auswirkungen von Schwangerschaft und Geburt auf werdende Mütter und werdende Väter sowie Bevölkerungsgruppen mit und ohne Migrationshintergrund.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt den Ansatz, den Leistungsumfang der Frühen Hilfen auf dem aktuellen Stand in Nürnberg zu sichern, und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür notwendigen tariflichen Steigerungen zusätzlich bei den Frühen Hilfen zum Haushalt 2021 zu beantragen. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt das Angebot „Haus Dorothea – ambulant betreutes Wohnen des Caritasverbands Nürnberg“ und beauftragt die Verwaltung des Jugendamts, die dafür notwendigen Mittel bei den Frühen Hilfen zusätzlich zum Haushalt 2021 zu beantragen.

Über eine endgültige Bereitstellung der Mittel für beide Maßnahmen wird bei den Haushaltsberatungen entschieden.

Kurzbericht

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen bilden ein präventives Versorgungsnetz rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre. Neben Angeboten für alle Eltern umfassen sie insbesondere auch solche für Familien mit besonderen Belastungen. Ziel ist die frühzeitige, niedrigschwellige und stigmatisierungsfreie Unterstützung von (werdenden) Eltern, um familiäre Eskalationen und Gefährdungen zu verhindern und Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. In Nürnberg wurden in den vergangenen 11 Jahren Versorgungslücken systematisch identifiziert und zahlreiche Angebote der Frühen Hilfen auf- und ausgebaut.

Nürnberger Netzwerk

Die Frühen Hilfen sind in Nürnberg in einem Netzwerk systemübergreifend verbunden, d.h. Fachkräfte verschiedener Jugend- und Gesundheitshilfen arbeiten rund um die Geburt abgestimmt und eng zusammen. Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) übernimmt die Lotsen- und Koordinationsfunktion im Netzwerk und bietet mit der Telefon-Hotline rund um die Uhr einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem. Kooperationsvereinbarungen erhöhen die Verbindlichkeit und Transparenz der Zusammenarbeit und wurden zuletzt mit den Nürnberger Geburts- und Kinderkliniken, den interdisziplinären Frühförderstellen und dem Haus Dorothea des Caritasverbandes abgeschlossen. Eine Vereinbarung mit der Erwachsenenpsychiatrie des Klinikums Nürnberg ist gerade im Entstehen.

Qualitätsentwicklungsdialoge Frühe Hilfen

Die Teilnahme am bundesweiten Qualitätsentwicklungsprozess „Kommunale Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ bietet dem Nürnberger Netzwerk seit Oktober 2018 die Möglichkeit, sich, durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wissenschaftlich begleitet, fachlich weiterzuentwickeln. Nürnberg arbeitet mit den Städten Rosenheim und Ingolstadt zu den Schwerpunktthemen „Partizipation von Familien“, „Netzwerkarbeit“, „Qualifizierung und interprofessionelles Lernen“ sowie „Evaluation und Wirkungsorientierung“. Das Projekt endet voraussichtlich im März 2021 mit einem Abschlussbericht zu den Transferergebnissen.

Leistungsvereinbarungen

Mit Diensten und Trägern, deren Angebote über das Haushaltsbudget der Frühen Hilfen (teil-) finanziert werden, erfolgt jährlich der Abschluss von schriftlichen Leistungsvereinbarungen. 2020 wurden insgesamt 17 Vereinbarungen unterzeichnet.

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Derzeit stehen in der KoKi 3,5 Vollzeitstellen (VK) verteilt auf vier Fachkräfte zur Verfügung. Aufgabenschwerpunkte sind die Bedienung der Telefon-Hotline, die Einsatzsteuerung und fachliche Beratung der eingesetzten Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern, die Koordination des Netzwerkes sowie Konzeptionierung und Ausbau von Angeboten der Frühen Hilfen.

Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“

Die Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ gewährleistet unter der bekannten Telefonnummer 2 31-33 33 einen zentralen Zugang zum Nürnberger Hilfesystem für Bürgerinnen und Bürger sowie für alle Fachkräfte. 2019 erfolgten 2.075 Anrufe an der Hotline.

Haushaltsansatz Frühe Hilfen

Das jährliche Budget der Frühen Hilfen speist sich aus drei Finanzierungsansätzen: 1. dem Landesprogramm zur „Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen“, 2. den Fördermitteln der „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ (BSFH) und 3. dem kommunalen Haushaltsansatz Frühe Hilfen. Insgesamt wurden 2019 Mittel in Höhe von 592.000 EUR verausgabt.

Dynamische Anpassung des kommunalen HH-Ansatzes Frühe Hilfen

Die steigende Nachfrage nach Frühen Hilfen ist ungebrochen. Nürnberg verzeichnet zwischen 2010 (4.524) und 2018 (5.678) einen Zuwachs von mehr als 1.000 Geburten. Die Anzahl der Kinder zwischen null und drei Jahren betrug 2019 stadtweit 15.494 und erhöhte sich gegenüber 2009 um 20,8 %. Alleine 24 Anfragen belasteter (werdender) Eltern zu Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern mussten 2019 aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden. Eine Erhöhung der Fördermittel im Rahmen der Bundesstiftung steht nicht in Aussicht. Um den Bestand der aktuell vorgehaltenen Maßnahmen zu sichern, müssen tariflich festgelegte Personalkosten und steigende Sachausgaben der Leistungserbringer dringend über den kommunalen Finanzierungsansatz der Frühen Hilfen gedeckt werden können. Daher wird eine dynamische Anpassung um die tariflich zu erwartenden Personalkostensteigerungen in Höhe von 1,5 % für 2021 beantragt.

Ambulant betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Schwangere und Mütter

„Haus Dorothea“

Mit dem 2018 gegründeten „Bündnis für Kinder seelisch erkrankter Eltern“ haben sich in Nürnberg wichtige städtische Kooperationspartner auf den Weg gemacht, diese besonders belastete Zielgruppe stärker in den Blick zu nehmen und die Entwicklung passgenauer Angebote voranzubringen. Mit dem „Haus Dorothea – ambulant betreutes Wohnen des Caritasverbandes Nürnberg“ konnte eine erste Versorgungslücke geschlossen werden: seit Oktober 2019 stehen 10 Plätze für psychisch erkrankte und fünf Plätze für alkohol- und medikamentenabhängige Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Zwei Fachkräfte der Eingliederungshilfe und eine sozialpädagogische Fachkraft für Frühe Hilfen bieten Einzelberatung sowie wöchentlich Gruppen- und Freizeitangebote. Auf dieser Basis sollen Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen vermieden und perspektivisch ein eigenständiges Leben von Mutter und Kind im eigenen Haushalt erwirkt werden. Das neuartige Konzept reicht weit über die bisherigen Möglichkeiten hinaus: die Aufspaltung des Hilfenetzwerkes in eingliederungs- und in kindbezogene Leistungen wird überwunden und erstmals rechtskreisübergreifend die Vorgabe des neuen Bundesteilhabegesetzes im Sinn einer inklusiven Jugendhilfe angeboten und erprobt.

Nach intensiver Auswertung der bisherigen Sach- und Erfahrungsberichte des Trägers und nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk, stellt sich die Maßnahme als sehr erfolgreich dar. Bislang kam es zur Aufnahme von sechs Frauen mit psychischen Erkrankungen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Nürnberg. Keine der aufgenommenen Frauen hat die Maßnahme bislang abgebrochen oder musste die Einrichtung wieder verlassen. Dies macht deutlich, dass die eingesetzten Steuerungsmechanismen bei der Aufnahme der Frauen erfolgreich funktionieren, Bedarf der Frauen und Angebot der Einrichtung somit in einem zu bewältigenden Verhältnis stehen. Dem Einsatz von weiteren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen konnte erfolgreich vorgebeugt werden.

Für die 1,5jährige Pilotphase wurden die Aufwendungen des Trägers für die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkraft über kurzfristig frei gewordene Restmittel der Frühen Hilfen finanziert. Ab 2021 ist dies nicht mehr möglich; für die Fortsetzung des Projektes ist daher eine Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Ab dem Haushaltsjahr 2021 wird eine zweckgebundene Erhöhung des kommunalen Ansatzes Frühe Hilfen für die Personalkosten der 0,5 VK sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von 34.800 Euro erforderlich und beantragt.

Koordinierende Kinderschutzstelle und Frühe Hilfen1

Frühe Hilfen

Nach der Definition des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) bilden Frühe Hilfen lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten und multiprofessionellen Hilfsangeboten für Eltern ab der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren. Frühe Hilfen umfassen dabei aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote der Jugend- und der Gesundheitshilfen vor Ort. Neben Angeboten für alle Eltern umfassen sie insbesondere auch solche für Familien mit besonderen Belastungen, wie z.B. psychischer Erkrankung, Suchtmittelabhängigkeit oder Trennung. Wissenschaftlich ist die Bedeutung der frühen Kindheit als Grundlage gesunden und gefährdungsfreien Aufwachsens vielfach belegt und untermauert eine hohe Relevanz des präventiven Kinderschutzansatzes. Ergebnisse der nationalen Begleitforschung liefern zudem gesicherte Erkenntnisse zur konzeptionellen Ausgestaltung Früher Hilfen und fließen in die Weiterentwicklung vor Ort ein. In Nürnberg wurden in den vergangenen 11 Jahren im engen Austausch mit den freien Trägern und den Institutionen der Gesundheitshilfen verlässliche Netzwerkstrukturen aufgebaut und zahlreiche Angebote fest verankert.

Nürnberger Netzwerk

Im Nürnberger Netzwerk Frühe Hilfen arbeiten Fachkräfte verschiedener Professionen und Institutionen zusammen und bilden ein präventives Versorgungsnetz rund um Schwangerschaft, Geburt und erste Lebenszeit. Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) übernimmt als „Lotse“ im Netzwerk eine wichtige Funktion und bietet mit der Telefon-Hotline 2 31-33 33 für Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachkräfte rund um die Uhr einen niedrigschwelligen Zugang zum Hilfesystem. Mittels der zentralen Koordinationsfunktion der KoKi und im engen Zusammenwirken mit den Kooperationspartnern wurden seit 2009 systematisch Strukturen und Instrumente ausgebaut, die ein wirkungsvolles professionelles Zusammenarbeiten ermöglichen. Kooperationsvereinbarungen wurden zuletzt mit den Nürnberger Geburts- und Kinderkliniken, den interdisziplinären Frühförderstellen und dem Haus Dorothea des Caritasverbandes abgeschlossen. Derzeit entsteht eine Vereinbarung mit der Erwachsenenpsychiatrie des Klinikums Nürnberg mit dem Ziel, die Kinder der stationär aufgenommenen Patienten und Patientinnen stärker in den Blick zu nehmen.

Qualitätsentwicklungsdialoge Frühe Hilfen

Die Teilnahme am bundesweiten Qualitätsentwicklungsprozess „Kommunale Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ bietet dem Nürnberger Netzwerk seit Oktober 2018 die Möglichkeit, sich fachlich fundiert und wissenschaftlich begleitet weiterzuentwickeln. Das Projekt wird vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) getragen und vom Felsenweginstitut der Karl-Kübel Stiftung organisiert und konzeptionell umgesetzt. Die sogenannten „Qualitätsdialoge Frühe Hilfen“ bieten den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, sich in einem dialogisch gestalteten Prozess mit zentralen Qualitätsentwicklungsthemen einzubringen. Im Zentrum stehen mehrere jeweils zweitägige professionsübergreifende „Qualitätsdialoge“ auf kommunaler Ebene. Das Projekt wird bundesweit in Kooperation mit 23 Kommunen durchgeführt. Nürnberg arbeitet zusammen mit den Städten Rosenheim und Ingolstadt zu den Schwerpunktthemen „Partizipation von Familien“, „Netzwerkarbeit“, „Qualifizierung und interprofessionellen Lernen“ sowie „Evaluation und Wirkungsorientierung der Frühen Hilfen“. Besondere Bedeutung haben der Transfer der im eigenen Cluster erarbeiteten Ergebnisse in das kommunale Netzwerk und der bundesweite Austausch zu den Ergebnissen der an-

1 Zur weiteren Vertiefung der Sachverhalte wird auf die Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption verwiesen: https://www.nuernberg.de/imperia/md/jugendamt/dokumente/schutz/koki_konzept.pdf

deren Cluster. Das Projekt hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren und endet voraussichtlich im März 2021. In einem Abschlussbericht werden die Ergebnisse und die wichtigsten Transferschritte dann zusammengefasst und veröffentlicht werden.

Öffentliche Förderung

Mit Diensten und Trägern, die für vorgehaltene Angebote Fördermittel über das Budget der Frühen Hilfen erhalten, werden auf Grundlage von Antragstellung und Kostenkalkulation jährlich Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheide abgeschlossen. 2020 wurden nachfolgende Vereinbarungen unterzeichnet:

Zuwendungsbescheide:  Einsätze von Familienhebammen, Arbeiterwohlfahrt Nürnberg  Einsätze von Familienhebammen, Sozialdienst katholischer Frauen  Familienpatenschaften rund um die Geburt, Zentrum aktiver Bürger  Wellcome Patenschaften, Evangelische Familienbildungsstätte Nürnberg

Leistungsvereinbarungen:  Einsatz von Stadtteilmüttern, Stadtmission Nürnberg  Mütter unterstützendes Training (MUT), Treffpunkt e.V.  Frühe Hilfen für suchtmittelabhängige und substituierte Frauen, Lilith e.V.  Beratung Alleinerziehender im Cafe Auszeit, Ev. Familienbildungsstätte  Beratung bei Regulationsstörungen, Ev. Familienbildungsstelle Nürnberg  Starterpaket Familienpflege, Ev. Familienbildungsstätte  Kooperation mit Substitutionsärzten, Substitutionsambulanz Franz von Assisi  Kooperation mit niedergelassenen Hebammen  Kooperation mit der Frühförderstelle Lebenshilfe Nürnberg e.V.  Kooperation mit der Frühförderstelle Kinderhilfe Nürnberg  Ausbau der Beratung bei Regulationsstörungen, Ev. Familienbildungsstätte  Ambulant betreutes Wohnen –Haus Dorothea, Caritasverband Nürnberg

Sonstige Vereinbarung:  Aufsuchende Gesundheitshilfe, Gesundheitsamt Stadt Nürnberg

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)

Personelle Ausstattung

Für die Aufgabenschwerpunkte „Telefon- Hotline“, „Beratung und Vermittlung Früher Hilfen“ und „Einsatzsteuerung von Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern“ stehen aktuell 2,75 Vollzeitstellen (VK) verteilt auf drei Fachkräfte zur Verfügung. Für Leitungsaufgaben, Konzeptentwicklung, Konzeptionierung und Ausbau von Angeboten sowie die Netzwerkkoordination werden zusätzlich 35 Wochenarbeitsstunden vorgehalten.

Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“

Mit der Telefon-Hotline „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ ist ein niedrigschwelliger und zentraler Zugang zum Nürnberger Hilfesystem gewährleistet. Unabhängig von zeitlichen, örtlichen und personellen Zuständigkeiten beraten Fachkräfte der KoKi und des Kinder- und Jugendnotdienstes rund um die Uhr alle anrufenden Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte zu ihren Anliegen. Mit der Möglichkeit zur anonymen Beratung dient die Hotline auch dem Abbau von Hürden zum Jugendamt. Über eine Zweckvereinbarung mit den zuständigen Jugendämtern wird die Hotline außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auch vom gesamten mittelfränkischen Umland genutzt und anteilig mitfinanziert.

Im Rahmen des pandemiebedingten Notfallaufgabengliederungsplanes wurde die Hotline in den vergangenen Wochen vorsorglich personell verstärkt. Ein besonders hohes Anrufaufkommen konnte letztendlich nicht festgestellt werden, allerdings eine deutliche Zunahme von Anrufen zu spezifischen Themen, wie z.B. ausgangskonforme Umgangsregelungen bei getrenntlebenden Eltern und Hinweise auf gefährdete Kinder durch verunsicherte und besorgte Nachbarn und Verwandte.

Fallbeispiele an der Telefon-Hotline:

Vater ruft an und teilt mit, dass er kurz spazieren gewesen sei. Sein Sohn und seine Tochter wären zu Hause geblieben. Nun habe die Tochter angerufen und ihm mitgeteilt, der Bruder habe sie geschlagen. Es gäbe bereits seit längerer Zeit mit dem 13jährigen Sohn Probleme. Der Sohn sei schon seit längerer Zeit schwierig und auffällig. Er wisse nicht, was er tun solle. Die Polizei habe ihn an die Hotline verwiesen.

Junge schwangere Frau mit Migrationshintergrund lebt zum Zeitpunkt des Erstkontaktes vom werdenden Vater getrennt, weil dieser versuchte, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu drängen. Das Verhältnis zu ihrer Herkunftsfamilie ist hoch belastet, da diese für ihre Entscheidung, das Kind alleine erziehen zu wollen, kein Verständnis aufbringt. Von ihrer Herkunftsfamilie erwartet sie wenig oder gar keine Unterstützung. Die werdende Mutter hat starke Befürchtungen hinsichtlich der finanziellen und beruflichen Zukunft, aber auch, ob sie den Herausforderungen als alleinerziehende Mutter gerecht werden kann, und fühlt sich emotional stark belastet. Der Verweis auf die KoKi erfolgte von einer Schwangerenberatungsstelle.

Anrufentwicklung an der Telefon-Hotline

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
1.818 1.299 2.063 2.845 2.512 2.937 2.422 1.714 1.959 2.075

Haushaltsansatz Frühe Hilfen

Das jährliche Budget der Frühen Hilfen speist sich aus drei Finanzierungsansätzen: 1. dem Landesprogramm zur „Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen“ zur Förderung der KoKi-Personalkosten in Höhe von jährlich 16.500 Euro pro Vollzeitstelle, 2. den Bundesmitteln der „Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen“ (BSFH) und 3. dem kommunalen Haushaltsansatz Frühe Hilfen.

Förderung Freistaat Bayern in Euro

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
53.625 53.625 39.435 37.950 41.085 33.000 34.980 35.640 53.460 59.070

Förderung Bundesstiftung Frühe Hilfen in Euro

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
39.929 127.150 268.875 251.010 307.359 283.823 300.823 290.823

Kommunales Budget Frühe Hilfen in Euro

2009-2017 2018 2019 2020
140.000 200.000 242.000 242.000

Demografische Entwicklung, Nachfragesituation und Sicherung des Angebots

Die steigende Nachfrage nach Frühen Hilfen ist ungebrochen. Bekanntheit der Angebote, niedrigschwelliger Zugang, enge Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern im Netzwerk und die gegenwärtige Belastung von Familien spielen neben der Geburten- und Bevölkerungsentwicklung eine Rolle. Nürnberg verzeichnet zwischen 2010 (4.524) und 2018 (5.678) einen Zuwachs von mehr als 1.000 Geburten. Die Anzahl der Kinder zwischen null und drei Jahren betrug 2019 stadtweit 15.494 und erhöhte sich gegenüber 2009 um 20,8%.

Deutlich wird die Nachfragesituation anhand weiterer Zahlen: 24 Anfragen belasteter (werdender) Eltern nach Familienhebammen und Familienkinderkrankenschwestern mussten im vergangenen Jahr aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, obwohl der Einsatz fachlich geboten erschien. Auch bei anderen Maßnahmen der Frühen Hilfen übersteigt die Nachfrage das Angebot und es kommt zu Wartelisten oder Absagen. Instabile Entwicklungsverläufe oder Folgekosten durch später einsetzende Hilfen können kaum erfasst und nachvollzogen werden, die Familien ziehen sich zurück und geraten aus dem Blick. Es besteht die Gefahr, dass sie erst durchs „Netz fallen“ und zu einem späteren Zeitpunkt durch Eskalationen und erhöhtem Hilfebedarf auffallen. Dann aber ist wertvolle Zeit verloren, die Bindung zwischen Eltern und Kind mitunter beschädigt, das Kind in seiner Entwicklung ggf. beeinträchtigt und die Chance eines gefährdungsfreien Aufwachsens deutlich geschmälert.

An einen gebotenen Ausbau der Maßnahmen ist derzeit trotzdem nicht zu denken: Eine Erhöhung der Fördermittel für den Einsatz der Fachkräfte über die Bundesstiftung Frühe Hilfen ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil wurden die für 2020 in Aussicht gestellten und verfügbaren Fördermittel des Bundes im Verhältnis zum Vorjahr um ca. 5.300 Euro verringert. Um den Bestand der aktuell eingesetzten Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwestern und Ehrenamtlicher im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) im bisherigen Umfang weiterhin sichern zu können, mussten schon immer Mittel aus dem kommunalen Haushaltsansatz Frühe Hilfen mit eingesetzt werden, 2019 waren dies 57.855 Euro, 2020 beträgt der auszugleichende Betrag voraussichtlich 89.060 Euro. Hinzu kommen jährlich steigende Personal- und Sachaufwendungen aller Leistungserbringer. Bei Abschluss der Leistungsvereinbarungen und Zuwendungsbescheide für 2020 konnte daher den Erhöhungsanträgen der Träger insb. wegen der tariflichen Kostensteigerungen nicht mehr vollumfänglich entsprochen werden. Dies hat zur Folge, dass den Leistungserbringern erhöhte Eigenanteile abgefordert werden und perspektivisch die Vorhaltung des derzeitigen Maßnahmenumfangs in Gefahr ist. Daher ist es das Ziel der Verwaltung, das bestehende Leistungsangebot in seinem bisherigen Umfang zu sichern. Dafür ist es notwendig, die durchschnittlichen Personalkostensteigerungen über alle Leistungen über den kommunalen Ansatz der Frühen Hilfen abzudecken. Analog zu den Leistungsentgelten bei den Hilfen zur Erziehung soll daher künftig der Personalkostenanteil der vorgehaltenen Maßnahmen um die durchschnittlichen, tariflichen Personalkostensteigerungen angepasst werden. Lt. AdO zur Aufstellung des Haushaltsplans 2021 schätzt die Stadtkämmerei für das Jahr 2021 die zu erwartenden Lohn- und Gehaltssteigerungen auf 1,5 Prozent. Diese Erhöhung in Höhe von 6.100 EUR ist notwendig, um das Angebot zumindest auf dem aktuellen Niveau erhalten zu können. Die Verwaltung des Jugendamts wird diese Anpassung zu den Haushaltsberatungen 2021 anmelden.

Ambulant betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Schwangere und Mütter

„Haus Dorothea“

Die Kinder psychisch erkrankter Eltern sind einer Vielzahl wissenschaftlich belegter Risiken und Gefährdungen ausgesetzt. Statistisch gesehen haben sie, je nach Art der Erkrankung, z.B. eine drei- bis vierfach höhere Disposition für eigene psychische Erkrankungen. Auf Bundesebene wurde das lange unterbelichtete Thema mit einer zeitlich befristeten interdisziplinären und interministeriellen Arbeitsgruppe aufgegriffen. Das im März 2018 eingesetzte Gremium hat seine Arbeit inzwischen mit einem Abschlussbericht beendet, der unter anderem das stärkere Ineinandergreifen bestehender Hilfs- und Unterstützungsangebote fordert (https://www.ag-kpke.de/arbeitsgruppe/berichte-und-expertisen/). Mit dem 2018 gegründeten „Bündnis für Kinder seelisch erkrankter Eltern“ haben sich auch in Nürnberg wichtige städtische Kooperationspartner auf den Weg gemacht, die Zielgruppe stärker in den Blick zu nehmen und neben der Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung für das Thema insbesondere auch die Entwicklung passgenauer Angebote voranzubringen.

Mit dem „Haus Dorothea –ambulant betreutes Wohnen des Caritasverbandes Nürnberg“, zu dem im Jugendhilfeausschuss am 27. Juli 2019 bereits berichtet wurde, konnte eine

erste Versorgungslücke für seelisch besonders belastete Frauen mit ihren Kindern geschlossen werden: mit Fertigstellung eines Neubaus im Oktober 2019 stehen in der Rehdorfer Str. 26/28 10 Plätze für psychisch erkrankte und fünf Plätze für alkohol- und medikamentenabhängige Frauen und ihre Kinder zur Verfügung. Aufgenommen werden schwangere Frauen und Mütter ab 18 Jahren mit einem oder maximal zwei Kindern bis zum Ende des 12ten Lebensjahrs. Die Verweildauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf, in der Regel ist ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren vorgesehen. Das Einrichtungskonzept zielt darauf ab, den Frauen ein weitgehend eigenständiges Leben im eigenen Appartement bei gleichzeitiger Unterstützung durch Fachkräfte bei der Bewältigung der individuellen Alltags- , Gesundheits- und Erziehungsanforderungen zu ermöglichen. Zwei Fachkräfte der Eingliederungshilfe und eine sozialpädagogische Fachkraft für Frühe Hilfen bieten Einzelberatung sowie wöchentlich Gruppen- und Freizeitangebote. Ziel ist neben den Stabilisierungsmaßnahmen für die Mutter auch der Aufbau einer stabilen und verlässlichen Beziehung zwischen Mutter und Kind. Der niederschwellige Charakter eines ambulanten Angebots mit gleichzeitig kurzen Wegen zu professioneller Unterstützung und das wohlwollende, barrierefreie Umfeld schaffen einen geeigneten Rahmen für Veränderungen. Soziale Kontakte unter den Frauen in der Einrichtung und eine systematische Vernetzung mit flankierenden Angeboten aus dem Netzwerk sorgen zusätzlich für Entlastung und spezifische Unterstützung. Auf dieser Basis sollen Kindeswohlgefährdungen und Trennungen vermieden und perspektivisch ein eigenständiges Leben von Mutter und Kind im eigenen Haushalt erreicht werden.

Das neuartige Konzept reicht weit über die bisherigen Möglichkeiten einer ambulanten Betreuung in der eigenen Wohnung - entweder durch die Eingliederungshilfe oder die Jugendhilfe oder beide ohne gemeinsame Hilfeplanung - hinaus. Durch die Aufspaltung des Hilfenetzwerkes in eingliederungs- und kindbezogene Leistungen kam es häufig zum Scheitern der eingesetzten Hilfen und damit zur Notwendigkeit einer stationären Hilfe oder zur Trennung von Mutter und Kind. Mit dem neuartigen Ansatz werden erstmals sowohl finanziell als auch fachlich-organisatorisch Leistungen der Eingliederungs- und der Jugendhilfe in einer Nürnberger Einrichtung verschränkt. Der Bezirk Mittelfranken finanziert als überörtlicher Sozialhilfeträger den teilhabebezogenen Unterstützungsbedarf der Frauen nach § 53 SGB XII, das Jugendamt der Stadt Nürnberger Jugendhilfe nach § 16 SGB VIII. Zur Deckung des erzieherischen und kindbezogenen Bedarfs wurde für acht Plätze eine 0,5 Vollzeitstelle mit einer Sozialpädagogin für präventive frühe Hilfen fest in der Einrichtung installiert. Die existenzsichernden Leistungen für Mutter und Kind trägt der örtliche Sozialhilfeträger bzw. das Jobcenter. Mit der rechtskreisübergreifenden Verzahnung der Leistungen werden erstmals die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes in einem innovativen Pilotprojekt im Sinn einer inklusiven Jugendhilfe angeboten und erprobt. Ein Kooperationskonzept und eine Leistungsvereinbarung zwischen Träger und Jugendhilfe regeln die Leistungen im Detail und beschreiben insbesondere die Abgrenzung gegenüber einer vollstationären Mutter-Kind Maßnahme nach § 19 SGB VIII und die gemeinsame Zugangssteuerung mit dem Bezirk Mittelfranken.

Nach intensiver Auswertung der bisherigen Sach- und Erfahrungsberichte des Trägers und nach den Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Bezirk stellt sich die Maßnahme obgleich der bisher noch nicht erreichten Vollbelegung und offener Fragen zum Zugangsverfahren bei auswärtiger Zuständigkeit - als sehr erfolgreich dar. Bislang kam es zur Aufnahme von sechs Frauen mit psychischen Erkrankungen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Nürnberg. Keine der aufgenommenen Frauen hat die Maßnahme bislang abgebrochen oder musste die Einrichtung wieder verlassen. Dies macht deutlich, dass die eingesetzten Steuerungsmechanismen bei der Aufnahme der Frauen erfolgreich funktionieren, Bedarf der Frauen und Angebot der Einrichtung somit in einem guten Verhältnis stehen. Dem Einsatz von weiteren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen konnte erfolgreich vorgebeugt werden.

Für die 1,5jährige Pilotphase konnten die Aufwendungen des Trägers für die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkraft über kurzfristig frei gewordene Restmittel der Frühen Hilfen finanziert werden. Ab 2021 ist dies nicht mehr möglich, für die Fortsetzung des Projektes ist eine Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erforderlich. Es wird deshalb ab dem Haushaltsjahr 2021 eine zweckgebundene Erhöhung des Haushaltsansatzes Frühen Hilfen in Höhe der Personalkosten einer 0,5 VK sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von jährlich 34.800 EUR von der Verwaltung des Jugendamts beantragt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes

Anlagen: Kurzbericht_KJND Bericht KJND

Bericht:

Der Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamts Nürnberg in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. berichtet jährlich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Inobhutnahmen. Die Fremdunterbringung von jungen Menschen aufgrund von Kindeswohlgefährdung wird durch die Unterbringung in der kommunalen Kindernotwohnung bzw. Jugendschutzstelle sowie durch die Familienbereitschaftsbetreuung (FBB) kurzfristig und überbrückend sichergestellt. In den letzten Jahren ist eine Zunahme sowohl bei den unter 3-jährigen Kindern als auch bei jungen Menschen mit massiven Verhaltensauffälligkeiten zu verzeichnen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsländern werden berücksichtigt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kurzbericht

Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Nürnberg

in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V.

1 Aktuelle Situation im KJND

Über den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 25. Juli 2019 berichtet. Im Fokus des Berichtes stand dabei die Problematik bei der Betreuung schwierigster Kinder und Jugendlicher, die im Kinder- und Jugendnotdienst Dynamiken entwickeln, die fast täglich Krisenszenarien auslösen und eine Grenzenlosigkeit und Übergriffigkeit gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern an den Tag legen. Zusätzliche Herausforderungen an den KJND stellte in 2019 eine zwei Monate andauernde freiheitsentziehende Einzelmaßnahme für eine hochgradig fremdgefährdende 13-Jährige dar.

Der KJND ist grundsätzlich gut darauf vorbereitet, verhaltensproblematische Kinder und Jugendliche aufzunehmen, das Kernproblem ist aber, für diese hochkomplexen Fälle zeitnah ein passendes Angebot in der Jugendhilfelandschaft zu finden. Die Verweildauer im Kinder- und Jugendnotdienst ist gerade bei derartigen Fallkonstellationen zu lange und fördert in der nicht mehr zeitgemäßen räumlichen Situation des Kinder- und Jugendnotdienstes die Entwicklung negativer Dynamiken und Eskalationen.

2 Kinder der Altersgruppe 0 bis 12 Jahre im KJND

Wie in den Vorjahren ist eine erneute Zunahme der vorläufigen Schutzmaßnahmen insbesondere in der Altersgruppe der Säuglinge und Kleinkinder unterhalb von drei Jahren in 2019 besonders auffällig.

Die Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, die in der Kindernotwohnung aufgenommen werden mussten, ist in 2019 auf hohem Niveau stabil geblieben, die insgesamt steigenden Fallzahl in dieser Altersgruppe musste über die Familiäre Bereitschaftsbetreuung aufgefangen werden. Der Anstieg der Inobhutnahmen bei Kindern jüngeren Alters entspricht einer bundesweiten Entwicklung.

2.1 Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Der KJND arbeitet mit den Fachkräften der Familiären Bereitschaftsbetreuung und mit weiteren Kooperationspartnern wie dem Caritas Jugendhilfezentrum Schnaittach und dem Verein Aufgefangen e.V. seit einigen Jahren sehr gut zusammen, um dem Bedarf an Inobhutnahmen gerecht zu werden.

In 2019 stieg die Anzahl der Inobhutnahmen im Familiären Setting auf insgesamt 92 Aufnahmen. Das ist nicht nur im dargestellten 5-Jahreszeitraum ein neuer Höchstwert. Dieser Trend hält auch in 2020 weiterhin an. Bis zum Stichtag 26. Mai 2020 werden bzw. wurden insgesamt 56 Kinder im Familiären Setting betreut. Das Team der Familiären Bereitschaftsbetreuung im Jugendamt stößt damit an seine Ressourcengrenzen. Personell ist die Familiäre Bereitschaftsbetreuung mit 1,5 Vollzeitkräften Sozialpädagoge/-in ausgestattet. Die Schaffung einer weiteren Stelle Sozialpädagoge / Sozialpädagogin im Umfang von 0,5 Vollzeitkraftstellen ist dringend erforderlich und wurde von der Verwaltung des Jugendamts zum Haushalt 2021 zur Schaffung angemeldet.

2.2 Kindernotwohnung

Die Kindernotwohnung ist mit 10 Plätzen ausgestattet. Erneut kam es zu Überbelegungsphasen. Für die Unterbringung der Kinder stehen in der Kindernotwohnung vier Schlafzimmer zur Verfügung. Die geschlechtergetrennte Belegung und Bereitstellung von Einzelzimmern für besonders verhaltensauffällige Kinder kann nicht mehr fachgerecht gewährleistet werden. Mitunter müssen fünf Kinder in einem Zimmer schlafen, damit ein besonders belastetes Kind über ein Einzelzimmer verfügt.

Im Vergleich zu den Vorjahren wurden in 2019 nur 129 Kinder in der Kindernotwohnung aufgenommen. Allerdings verlängerte sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer, so dass der tägliche Belegungsdurchschnitt erneut bei 8,5 Personen liegt. Auch für 2020 lässt sich bislang feststellen, dass die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen weiterhin angestiegen ist. Auch hier gilt wie im Jugendbereich, je komplexer ein Problemhintergrund sich bei einem Kind darstellt, desto schwieriger und länger dauert die Vermittlung in eine Anschlusshilfe.

3 Jugendliche und junge Volljährige im KJND

Das Jahr 2019 war bis in den Spätsommer hinein durchgängig geprägt durch eine besonders prekäre Ballung verhaltensschwierigster, übergriffiger und delinquenter Jugendlicher in der Reutersbrunnenstraße. Insbesondere die Unterbringung eines entkoppelten, in der Kindernotwohnung nicht tragbaren 11-Jährigen, der mit weiteren Jugendlichen in Gangmanier in der näheren Umgebung durch Bedrohung, Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstähle, Drogenkonsum u.a. auffiel, zog massive Beschwerden aus der Nachbarschaft sowie den Nachbareinrichtungen nach sich. Auch die Polizeiinspektion West geriet durch die Vielzahl der Einsätze an ihre Belastungsgrenze.

3.1 Jugendschutzstelle

Die Jugendschutzstelle ist mit 12 Plätzen in der Reutersbrunnenstraße und seit Mai 2017 mit weiteren 6 Plätzen in der Außenstelle Bertha-von-Suttner-Straße ausgestattet. Dazu musste Mitte Mai bis Mitte Juli durch die Jugendschutzstelle eine freiheitsentziehende Einzelmaßnahme einer hochgradig fremdgefährdenden 13-Jährigen bis zu deren weiterer Unterbringung organisiert werden. Nachdem hierfür nicht in ausreichendem Maß zusätzliches Personal gewonnen werden konnte, musste während dieser Zeit die Außengruppe in der Bertha-von-Suttner-Straße geschlossen werden, was zu einer weiteren Verdichtung in der Reutersbrunnenstraße führte. Unverändert sind die Betreuungssituationen mit insbesondere verhaltensschwierigen Jugendlichen, die sehr lange im Kinder- und Jugendnotdienst untergebracht sind, weil keine geeignete Anschlusshilfe gefunden werden kann. 29% der Belegtage entfielen 2019 auf lediglich 4% (17 Fälle) von Jugendlichen, die 50 Tage und länger in der Jugendschutzstelle untergebracht waren.

3.2 Notschlafstelle SleepIn

Im Jahr 2019 kamen insgesamt 159 Jugendliche und junge Erwachsene in das SleepIn. Zusammen mit ambulanten Nutzerinnen und Nutzern wurde das SleepIn täglich im Durchschnitt von 9,6 Personen aufgesucht.

4 Corona – eine erste Zwischenbilanz

Die originären Aufgaben des KJND wie z. B. die Sicherstellung des Schutzauftrags des Jugendamts außerhalb der Geschäftszeiten des Jugendamts konnten nicht eingeschränkt werden. Während der Lockdown in anderen Bereichen zur Reduzierung der Aufgaben, Schließung von Einrichtungen und Angeboten und zur Freistellung von Mitarbeitenden führte, wuchs der Aufwand im KJND enorm, da zusätzliche Notbetreuungsgruppen gebildet wurden, um die Anzahl betreuter Personen pro Gruppe gering zu halten. Dafür wurden Räumlichkeiten und pädagogische Fachkräfte aus anderen Bereichen des Jugendamts eingesetzt.

Insgesamt konnte das Pandemie-Konzept des KJND mit der Bildung von kleineren Gruppen, der Nutzung weiterer Einrichtungen und dem Einsatz zusätzlicher Fachkräfte des Jugendamts wirksam umgesetzt werden.

Das SleepIn hat auch während der Corona-Pandemie sein Angebot – wenn auch in etwas eingeschränkter Form – weiter aufrechterhalten. Die Anzahl der Übernachter wurde von maximal 7 auf 5 reduziert, um für Symptomfälle ein Einzelzimmer zur Verfügung zu haben. Der ambulante Zugang wurde bis Mitte April unterbrochen und danach in eingeschränktem Umfang wieder zugelassen. Im Verdachtsfall konnte bei Volljährigen am nächsten Morgen ein Schnelltest über die Straßenambulanz Klärung bringen, bei Minderjährigen ab Ende April ein Abstrich durch das Gesundheitsamt.

Alle Testungen in Verdachts- oder Symptomfällen im KJND waren bisher negativ.

Bericht des Kinder- und Jugendnotdienstes des Jugendamts Nürnberg

in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V.

Der Nürnberger Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist neben dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts der Stadt Nürnberg die zentrale Anlaufstelle bei Krisen, Konflikten, bei Missbrauch und Gewalt oder bei anderen Notsituationen von Kindern und Jugendlichen. Der KJND ist an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sowohl telefonisch als auch vor Ort erreichbar.

Zentrale Aufgaben des KJND:

gendschutzstelle, bis geklärt ist, wie es weitergehen wird,

nen, die von Kindern und Jugendlichen in Not wissen, von Gewalt oder Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen erfahren oder den Verdacht dazu haben und

Hilfe brauchen oder nicht mehr weiterwissen.

Die Einrichtungen des KJND sind sowohl für die Inobhutnahme von Neugeborenen als auch von Jugendlichen kurz vor dem Erwachsenenalter gerüstet. Familiäre Bereitschaftsbetreuung, Kindernotwohnung und die Jugendschutzstelle garantieren eine altersgemäße Aufnahme und Versorgung rund um die Uhr. Das SleepIn bietet eine Notschlafstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Und die Erstaufnahmestelle für minderjährige unbegleitete Ausländer/-innen (umA) steht für deren vorläufige Unterbringung (in Kooperation mit den Rummelsberger Diensten für junge Menschen) zur Verfügung.

Der KJND wird in Kooperation von der Stadt Nürnberg (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt) mit dem Schlupfwinkel e.V. (Kinder-, Jugend- und Familienhilfen) betrieben. Über eine in Deutschland einmalige Zweckvereinbarung steht der KJND außerhalb der regulären Geschäftszeiten der Jugendämter vor Ort für ganz Mittelfranken als Anlaufstelle zur Verfügung.

1. Besondere Herausforderungen im KJND im Jahr 2019

Über den Kinder- und Jugendnotdienst wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 25. Juli 2019 berichtet.

Im Fokus des Berichtes stand dabei bereits die Problematik bei der Betreuung schwierigster Kinder und Jugendlicher, die sich auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzte. Dabei handelt es sich um nur einzelne junge Menschen, die im Kinder- und Jugendnotdienst Dynamiken entwickeln, die fast täglich Krisenszenarien auslösen und die eine Grenzenlosigkeit und Übergriffigkeit gegenüber den Betreuerinnen und Betreuern an den Tag legen. Die Dynamik um einen entkoppelten 11-Jährigen Jungen, der mit weiteren Jugendlichen innerhalb und außerhalb des KJND im Jahr 2019 derart aggressiv, delinquent, fremd- und selbstgefährdend auftrat, hat allerdings ein bis dato nicht erlebtes Maß entfaltet. Dies führte zeitweise sogar dazu, dass Inobhutnahmen im KJND wo möglich vermieden oder an einem anderen Ort durchgeführt wurden, um die anderen Kinder und Jugendlichen keinen Gefährdungen auszusetzen.

Parallel dazu musste in 2019 für zwei Monate eine Einzelmaßnahme für eine hochgradig fremdgefährdende 13-Jährige durch den Kinder- und Jugendnotdienst durchgeführt werden.

Auch musste erneut ein 13-Jähriger autistischer Junge, der bereits 2018 in der Kindernotwohnung betreut wurde, in der Jugendschutzstelle aufgenommen werden, da es nach wie vor keine Lösung für Krisenunterbringungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe mit dem überörtlichen Träger (Bezirk Mittelfranken) gibt. Das Problem konnte mittlerweile dort adressiert werden und eine Lösungsmöglichkeit wird beraten.

Der KJND ist grundsätzlich gut darauf vorbereitet, verhaltensproblematische Kinder und Jugendliche aufzunehmen, das Kernproblem ist aber, für diese hochkomplexen Fälle zeitnah ein passendes Angebot in der Jugendhilfelandschaft zu finden. Die Verweildauer im Kinder- und Jugendnotdienst ist gerade bei derartigen Fallkonstellationen trotz intensiver Bemühungen zu lange und fördert in der nicht mehr zeitgemäßen räumlichen Situation des Kinder- und Jugendnotdienstes in der Reutersbrunnenstraße die Entwicklung negativer Dynamiken und Eskalationen.

2. Kinder der Altersgruppe 0 bis 12 Jahre im KJND

Wie in den Vorjahren ist eine erneute Zunahme der vorläufigen Schutzmaßnahmen insbesondere in der Altersgruppe der Säuglinge und Kleinkinder unterhalb von drei Jahren in 2019 besonders auffällig (siehe Tabelle: Altersverteilung Kinder, blaue Linie). 28 Kinder dieser Altersgruppe wurden in der Kindernotwohnung in der Reutersbrunnenstraße betreut, was dem Niveau des Vorjahres entspricht. Damit musste die Familiäre Bereitschaftsbetreuung als alternatives Betreuungssetting deutlich mehr Kinder als im Vorjahr aufnehmen.

Inobhutnahmen: Altersverteilung Kinder

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

0 bis 3 Jahre 3 bis 12 Jahre

Der Anstieg der Inobhutnahmen bei Kindern jüngeren Alters entspricht einer bundesweiten Entwicklung, wie die Grafik des Statistischen Bundesamts mit Zahlen bis 2017 belegt:

Abbildung 1

2.1 Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Der KJND arbeitet mit den Fachkräften der Familiären Bereitschaftsbetreuung sowie mit weiteren Kooperationspartnern wie dem Caritas Jugendhilfezentrum Schnaittach und dem Verein Aufgefangen e.V. seit einigen Jahren sehr gut zusammen. Die Tabelle Familiäre Bereitschaftsbetreuung gibt Auskunft zu der Belegungssituation bei den Bereitschaftsfamilien des Jugendamts und der Kooperationspartner.

In 2019 stieg die Anzahl der Inobhutnahmen im Familiären Setting auf insgesamt 92 Aufnahmen. Das ist nicht nur im dargestellten 5 Jahreszeitraum ein neuer Höchstwert. Dieser Trend hält auch in 2020 weiterhin an. Bis zum Stichtag 26. Mai 2020 werden bzw. wurden insgesamt 56 Kinder im Familiären Setting betreut. Davon waren 29 Kinder Übernahmen aus dem Vorjahr.

Der Anstieg der Maßnahmen in Familiären Setting, die Verweildauern und Verfahren führen zu einem neuen Höchstwert in der durchschnittlichen Anzahl gleichzeitig betreuter Kinder: Dieser liegt von Januar bis Mai 2020 bei täglich 29,5 Kindern (siehe Tabelle unten, insb. Summentabelle).

Das Team der Familiäre Bereitschaftsbetreuung im Jugendamt, das insb. die Fachkraftfamilien betreut, Umgangstermine mit den Herkunftsfamilien begleitet, an Fallbesprechungen teilnimmt und die Anbahnung bei Vermittlung in Pflege plant, ist mit 1,5 Vollzeitkräften Sozialpädagoge/in ausgestattet und stößt aktuell an seine Kapazitätsgrenzen. Das Jugendamt versucht, gerade jüngere Kinder möglichst in einem familiären Setting in Obhut zu nehmen. Da ein weiterer Anstieg von Inobhutnahmen von Kindern bis unter 3 Jahren alleine schon aufgrund der weiteren demographischen Entwicklung in Nürnberg zu erwarten ist, müssen dringend weitere Bereitschaftsfachkräfte und –familien akquiriert werden. Dies ist neben den Aufgaben des Tagesgeschäfts nicht mehr zu leisten, daher ist die Schaffung einer weiteren Stelle Sozialpädagoge / Sozialpädagogin im Umfang von 0,5 Vollzeitkraftstellen dringend erforderlich. Die Verwaltung des Jugendamts hat einen entsprechenden Stellenschaffungsantrag zu Haushalt 2021 gestellt.

Bereitschaftsfachkräfte des Jugendamts
2015 2016 2017 2018 2019 26.05.2020
Aufnahmen (inkl. Übernahmen aus dem Vorjahr) 44 55 60 52 48 28
Belegtage 6.897 4.948 6.583 5.892 4.974 2.557
Ø Verweildauer 157 90 110 113 104 91
Kinder/Tag 18,9 13,6 18,04 16,13 13,63 17,4
Anzahl Fachkräfte 15 16 18 19 21 17
Aufnahmen in Bereitschaftsfamilien der Kooperationspartner
2015 2016 2017 2018 2019 26.05.2020
Aufnahmen (inkl. Übernahmen aus dem Vorjahr) 16 9 19 28 44 28
Belegtage Koop. Partner 1.707 1.331 2.594 3.484 4.655 1.782
Ø Verweildauer Koop. Partner 106,7 147,9 136,5 124,4 105,8 125
Kinder/Tag Koop Partner 4,7 3,6 7,1 9,5 12,8 12,1
Fachkraftfamilien / Be- reitschaftspflegefamilien von Kooperationspart- nern 12 7 10 16 14 12
Summen
2015 2016 2017 2018 2019 26.05.2020
Gesamt Belegtage 8.604 6.279 9.177 9.376 9.629 6.183
Ø Gesamt Verweildauer 143,4 98,1 116,2 117,2 104,7 110,4
Gesamt Kinder/Tag 23,6 17,2 25,1 25,7 26,4 29,5
Eingesetzte Bereit- schaftsfamilien 27 23 28 35 35 29
Gesamtaufnahmen KJND, Koop-Partner 60 64 79 80 92 561)

2.2 Kindernotwohnung

Die Kindernotwohnung ist mit 10 Plätzen ausgestattet. Erneut kam es zu Überbelegungsphasen. Für die Unterbringung der Kinder stehen in der Kindernotwohnung vier Schlafzimmer zur Verfügung. Die geschlechtergetrennte Belegung und Bereitstellung von Einzelzimmern für besonders verhaltensauffällige Kinder kann nicht mehr fachgerecht gewährleistet werden. Mitunter müssen fünf Kinder in einem Zimmer schlafen, damit ein besonders belastetes Kind über ein Einzelzimmer verfügt. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden in 2019 nur 129 Kinder in der Kindernotwohnung aufgenommen. Allerdings verlängerte sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer, so dass der tägliche Belegungsdurchschnitt erneut bei 8,5 Personen liegt.

1 davon 29 Übernahmen aus dem Vorjahr

Belegung Kindernotwohnung
2015 2016 2017 2018 2019 25.05.2020
Aufnahmen 137 149 171 142 129 47
Belegtage 2.465 2.710 3.197 2.746 3.098 1.249
Ø Verweildauer 18,0 18,2 18,7 19,4 24,0 26,6
Ø Kinder/Tag 6,8 7,41 8,8 7,5 8,5 8,5

Auch für 2020 lässt sich bislang feststellen, dass die durchschnittliche Dauer der Maßnahmen weiterhin ansteigt. Auch hier gilt, je komplexer ein Problemhintergrund sich bei einem Kind darstellt, desto schwieriger und länger dauert die Vermittlung in eine Anschlusshilfe.

Ende der Maßnahme 2019
Aufnahmen Aufnahmen in % Belegtage Belegtage in %
nach 1- 3 Tagen 46 36% 79 3%
nach 4-10 Tagen 29 22% 158 5%
nach 11-31Tagen 26 20% 523 17%
nach 32-49 Tagen 6 5% 248 8%
nach mehr als 50 Tagen 22 17% 2.090 67%
129 100% 3.098 100%

Besonders herausfordernd war die Belegungssituation in den Monaten Mai bis Juli 2019. Mitunter mussten 14 Kinder aufgenommen werden. Bewältigt werden konnte dies nur durch die gute Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum des Jugendamts. Freie Platzkapazitäten in den heilpädagogischen Wohngruppen konnten für die Betreuung der Kinder aus der Kindernotwohnung genutzt werden.

3. Jugendliche und junge Volljährige im KJND

Wie in Kapitel 1 beschrieben, war das Jahr 2019 bis in den Spätsommer hinein durchgängig geprägt durch eine besonders prekäre Ballung verhaltensschwierigster, übergriffiger und delinquenter Jugendlicher in der Reutersbrunnenstraße. Diese Situation hat sich bereits 2018 entwickelt und dann verschärft. Insbesondere die Unterbringung eines entkoppelten, in der Kindernotwohnung nicht tragbaren 11-Jährigen, der mit weiteren Jugendlichen in Gangmanier in der näheren Umgebung durch Bedrohung, Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstähle, Drogenkonsum u.a. auffiel, zog massive Beschwerden aus der Nachbarschaft sowie den Nachbareinrichtungen nach sich. Auch die Polizeiinspektion West geriet durch die Vielzahl der Einsätze an ihre Belastungsgrenze. Im Zuge dieser Entwicklung hat sich ein runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendamt, Allgemeinem Sozialdienst und Kinder- und Jugendnotdienst gebildet und sich mittlerweile verstetigt.

3.1 Jugendschutzstelle

Die Jugendschutzstelle ist mit 12 Plätzen in der Reutersbrunnenstraße und seit Mai 2017 mit weiteren 6 Plätzen in der Außenstelle Bertha-von-Suttner-Straße ausgestattet.

Von Mitte Mai bis Mitte Juli musste durch die Jugendschutzstelle eine freiheitsentziehende Einzelmaßnahme einer hochgradig fremdgefährdenden 13-Jährigen bis zu deren weiterer Unterbringung an einem extra dafür angemieteten Standort organisiert werden. Nachdem hierfür nicht in ausreichendem Maß zusätzliches Personal gewonnen werden konnte, wurde während dieser Zeit die Außengruppe in der Bertha-von-Suttner-Straße geschlossen, was wiederum zu einer weiteren Verdichtung in der Reutersbrunnenstraße führte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendschutzstelle waren dadurch zum

Teil extremen Belastungen ausgesetzt gewesen, was sich leider auch in der Personalfluktuation niederschlug, die im Jahr 2019 trotz aller Maßnahmen der Supervision und Personalentwicklung einen Höhepunkt erreichte.

Aufnahmen in der Jugendschutzstelle 182 Plätze
2015 2016 2017 2018 20193 bis 20.05.2020
Aufnahmen 980 450 457 502 455 235
Belegtage 20.830 (incl. umA) 4.798 5.346 6.108 4.859 2.233
Ø Verweildauer 21,3 10,7 11,7 16,8 10,7 12,8
Ø Jugendliche/Tag 57,1 4 13,1 14,7 16,5 13,3 13,0

Unverändert sind die Betreuungssituationen mit insbesondere verhaltensschwierigen Jugendlichen, die sehr lange im Kinder- und Jugendnotdienst untergebracht sind, weil keine geeignete Anschlusshilfe gefunden werden kann. 29% der Belegtage entfielen 2019 auf lediglich 4% (17 Fälle) von Jugendlichen, die 50 Tage und länger in der Jugendschutzstelle untergebracht waren.

Dauer der Maßnahmen
2019 Belegtage Aufnahmen % Aufnahmen % Belegtage
nach 1-3 Tagen 369 223 49% 8%
nach 4-10 Tagen 664 105 23% 14%
nach 11-31 Tagen 1.714 92 20% 35%
nach 32-49 Tagen 697 18 4% 14%
Belegtage ION ab 50 Tagen 1.415 17 4% 29%
4.859 455 100% 100%

Örtlich zuständig waren bei 205 Aufnahmen (36%) mit 2.205 Belegtagen (30%) auswärtige Jugendämter, davon zum Großteil aus den Kooperationsjugendämtern der Kommunalen Zweckvereinbarung in Mittelfranken.

Örtliche Zuständigkeit nach §86 SGB VIII in 2019
Nürnberg 70% auswärtige Jugend- ämter 30%
Fallzahlen 289 Fallzahlen 166
Belegtage 3.418 Belegtage 1.441

3.2 Notschlafstelle SleepIn

Das SleepIn in der Vorderen Sterngasse bietet für faktisch obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene eine Notschlafstelle und begleitende Beratungsangebote. Zentrale Aufgaben sind neben der Sicherung der Grundbedürfnisse in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Schutz insbesondere der Kontaktaufbau und –erhalt zur Zielgruppe, die Ermittlung von Unterstützungsbedarfen, die Erstinformation und –beratung über Hilfsangebote, der Anstoß zur Auseinandersetzung mit realistischen Lebensperspektiven und die Begleitung sowie Vermittlung in weiterführende (Jugend-)Hilfeangebote.

2 ab Mai 2017 18 Plätze 3 ohne freiheitsentziehende Einzelmaßnahme 11. Mai bis 10. Juli 2019 4 hohe Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer; untergebracht in KJND, Notbelegung im Festsaal, Außenstellen, Erstaufnahme-Einrichtungen

Im Jahr 2019 kamen insgesamt 159 Jugendliche und junge Erwachsene in das SleepIn. Zusammen mit ambulanten Nutzerinnen und Nutzern wurde das SleepIn täglich im Durchschnitt von 9,6 Personen aufgesucht. Die Einrichtung wurde zu 88% überwiegend von deutschen Staatsangehörigen genutzt. 61% der jungen Menschen kamen aus Nürnberg, aus dem mittelfränkischen Umland kamen 16%. 33% der jungen Menschen waren weiblich, 38% minderjährig.

SleepIn 2015 2016 2017 2018 2019 bis 25.05.2020
Aufnahmen 289 240 218 187 159 78
über 18 Jahren 182 158 145 103 98 52
unter 18 Jahren 107 82 73 84 61 26
Übernachtungen 2.110 2.549 2.042 1.609 1.601 466
über 18 Jahren 1.396 1826 1591 1162 959 358
unter 18 Jahren 714 723 451 447 642 108
Ambulante Kontakte 1.727 1.712 1.596 1.177 1.901 379
über 18 Jahren 1.230 1.390 1.411 874 1175 321
unter 18 Jahren 497 322 185 303 666 58
Anteil Minderjährige 33% 37% 34% 33% 39% 42%
Ø Übernachtungen / Tag 6,2 6,0 7,3 5,8 4,8 4,8
Ø Ambulante Kontakte / Tag 5,6 4,9 4,9 4,6 3,5 4,7

4. Covid-19 – eine erste Zwischenbilanz

Der KJND steht in der aktuellen Coronakrise vor besonderen Herausforderungen, da alle Maßnahmen des Kinderschutzes und der Inobhutnahmen auch während des Lockdowns zuverlässig zur Verfügung stehen mussten und auch der 7/24-Betrieb des KJND selbst in jedem Fall zu sichern war. Dazu wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die in einem Gruppensetting untergebracht sind, entwickelt. Recht schnell wurde dabei festgestellt, dass notwendige Maßnahmen mit räumlichen und strukturellen Rahmenbedingungen kollidierten.

Während der Lockdown in anderen Bereichen des Jugendamts und in anderen städtischen Dienststellen zur Reduzierung der Aufgaben, Schließung von Einrichtungen und Angeboten und zur Freistellung von Mitarbeitenden führte, wuchs der Aufwand im KJND enorm. Daher kamen kurzfristig Räumlichkeiten und pädagogische Fachkräfte aus anderen Bereichen des Jugendamts zum Einsatz. Es wurde der Ansatz verfolgt, die jeweilige Gruppenbelegung aufgrund Ansteckungsrisiken so gering wie möglich zu halten.

Insgesamt wurden in zwei Gebäuden der Kindertagesbetreuung und der offenen Kinder- und Jugendarbeit zwei Notgruppen gebildet und in Betrieb genommen. Circa 25 Mitarbeitende aus dem Bereich 2, Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit an Schulen mussten für den Dienst im KJND vorbereitet, informiert und soweit möglich in die Besonderheiten des Arbeitsfelds eingearbeitet werden. Fortwährend mussten Dienstpläne neu geschrieben und angepasst werden. Dabei musste berücksichtigt werden, im Arbeitsfeld erfahrene Mitarbeitende des KJND zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus dem anderen Bereich einzusetzen. Insgesamt konnte das Pandemie-Konzept des KJND mit der Bildung von kleineren Gruppen, der Nutzung weiterer Einrichtungen und dem Einsatz zusätzlicher Fachkräfte des Jugendamts wirksam umgesetzt werden. Bisher gibt es keine positiv getesteten Personen im KJND.

Besonders schwierige Entscheidungen mussten mit den Infektionsschutzmaßnahmen des Freistaats und der Stadt Nürnberg bezüglich der Umgangskontakte von Kindern und ihren Eltern getroffen werden. Seitens des Jugendamts fand mit der Bekanntmachung von Betretungsverboten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten und in Vorbereitung weiterer Maßnahmen der Staatsregierung und der Stadt Nürnberg eine kontinuierliche Risikoeinschätzung und Güterabwägung bezüglich des Infektionsschutzes aller beteiligter Personen bei der Wahrnehmung von Umgangskontakten statt. Zum Kreis beteiligter Personen am Umgangskontakt gehören die Eltern, das in Obhut genommene Kind, die betreuende Bereitschaftsbetreuungsfachkraft und Mitarbeitende des Jugendamts. Für alle beteiligten Personen stand zum Zeitpunkt der Entscheidung, Umgangskontakte zeitweise auszusetzen, der Gesundheits- und Infektionsschutz, die Vermeidung einer Verbreitung des Virus in der Einrichtung und in die jeweiligen Haushalte und Familien der beteiligten Personen, im Fokus der Betrachtung.

Als Möglichkeit der Kontaktaufnahme der Eltern mit ihren Kindern wurden mitunter digitale Medien zwischen der Bereitschaftsfachkraft und den Eltern eingesetzt. Weitere Maßnahmen waren telefonische Elternsprechstunden und der Versand von aktuellen Fotos an die Eltern. Seit Anfang Mai bestehen nun für Kinder in Bereitschaftsfamilien und Kindernotwohnung entsprechende Hygienemaßnahmen, um Elternkontakte wieder zu ermöglichen.

Auch das SleepIn hat auch während der Corona-Pandemie sein Angebot – wenn auch in etwas eingeschränkter Form – weiter aufrechterhalten. Die Anzahl der Übernachter wurde von maximal 7 auf 5 reduziert, um für Symptomfälle ein Einzelzimmer zur Verfügung zu haben. Der ambulante Zugang wurde bis Mitte April unterbrochen und danach in eingeschränktem Umfang wieder zugelassen. An die Hygienevorgaben konnten sich die Nutzerinnen und Nutzer weitestgehend halten. Im Verdachtsfall konnte bei Volljährigen am nächsten Morgen ein Schnelltest über die Straßenambulanz Klärung bringen, bei Minderjährigen ab Ende April ein Abstrich durch das Gesundheitsamt. Alle Testungen bis 25.05.2020 in Verdachts- oder Symptomfällen waren bisher negativ.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Die Aufgaben der Beistandschaft im Jugendamt Nürnberg

Anlagen: Zusammenfassung_Beistandschaft Beistandschaft_-_Beurkundungen_-_Sachverhalt

Bericht:

In der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft (J/B 3-5) werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen, u.a. die Führung von Beistandschaften und das Beurkundungswesen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich ausschließlich um gesetzliche Pflichtaufgaben.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik:

Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Alle Personen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kultur und Herkunftsland können die Leistungen der Beistandschaft nutzen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zusammenfassung

Die Aufgaben der Beistandschaft im Jugendamt Nürnberg

In der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft (J/B 3-5) werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen, u.a. die Führung von Beistandschaften und das Beurkundungswesen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich ausschließlich um gesetzliche Pflichtaufgaben. Für das gesamte Sachgebiet werden ca. 3.900 Beistandschaften geführt. Es entfallen hierbei ca. 320 Fälle auf die jeweilige Sachbearbeiterin/den jeweiligen Sachbearbeiter. Das Sachgebiet und die Abteilung sind im Bereich 3 „Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen“ verortet. Fachlich hat das Sachgebiet Beistandschaften eine besondere inhaltliche Nähe zum Unterhaltsvorschuss und zum Allgemeinen Sozialdienst.

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts für die Feststellung der Vaterschaft und / oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten. Die Beistandschaft ermöglicht dem alleinerziehenden Elternteil, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Der Antrag auf Beistandschaft ist vom berechtigten Elternteil schriftlich zu stellen. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden gem. § 55 SGB VIII zur Führung der Beistandschaften ermächtigt. Nach der Ermächtigung entscheiden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Einzelfall weisungsungebunden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Tätigkeit der Führung der Beistandschaft ist dabei ausschließlich dem Privatrecht zugeordnet.

Im Sachgebiet Beistandschaften werden jährlich etliche tausend Beratungen und Unterstützungen gem. §§ 18 und 52a SGB VIII durchgeführt. So muss gem. § 52a SGB VIII allen Müttern eines neugeborenen nichtehelichen Kindes Beratung zur Frage der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung angeboten werden.

Diese Beratung und die Unterstützung sind Aufgaben der Jugendhilfe (und hier der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft) gem. § 2 Abs. 2 u. 3 SGB VIII. Alle alleinerziehenden Elternteile und junge Volljährige haben darauf einen einklagbaren Anspruch. Zum Wohle des Kindes sollen insbesondere die Eltern befähigt werden, ihre Angelegenheiten möglichst eigenverantwortlich und selbständig zu regeln.

Zu den Aufgaben der Beistandschaft gehört es auch, die Kinder und Jugendlichen in Gerichtsverfahren zu vertreten. Hierfür gibt es eine eigene Prozessabteilung mit einer Verwaltungskraft und vier Prozessvertretern. Es sind ständig ca. 150 laufende Gerichtsverfahren zu führen.

An einzelnen Verfahren zu nennen wären hier Familiensachen, Familienstreitsachen, Insolvenzverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren (insbesondere auch im Ausländer- und Asylbereich), Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Nachlassverfahren etc.

Gemeinsam haben alle Gerichtsverfahren, dass das Jugendamt als Beistand (und damit auch als Amtsvormund oder Ergänzungspfleger) vom Anwaltszwang befreit ist. Das Jugendamt handelt also in allen Gerichtsverfahren als Anwalt des Kindes. Seit dem 01.09.2009 besteht auch für Beschwerdeverfahren bei den Oberlandesgerichten kein Anwaltszwang mehr, so dass das Jugendamt auch hier die Kinder vertritt.

Sachverhalt

Die Aufgaben der Beistandschaft im Jugendamt Nürnberg

In der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft (J/B 3-5) werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen, u.a. die Führung von Beistandschaften und das Beurkundungswesen. Bei diesen Aufgaben handelt es sich ausschließlich um gesetzliche Pflichtaufgaben. Für das gesamte Sachgebiet werden ca. 3.900 Beistandschaften geführt. Es entfallen hierbei ca. 320 Fälle auf die jeweilige Sachbearbeiterin/den jeweiligen Sachbearbeiter (mehr Zahlen siehe unter 6.). Das Sachgebiet und die Abteilung sind im Bereich 3 „Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen“ verortet. Fachlich hat das Sachgebiet Beistandschaften eine besondere inhaltliche Nähe zum Unterhaltsvorschuss und zum Allgemeinen Sozialdienst.

Das Aufgabenspektrum im Einzelnen:

1. Grundsätze der Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamts für die Feststellung der Vaterschaft und / oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten. Die Beistandschaft ermöglicht dem alleinerziehenden Elternteil, auf freiwilliger Grundlage für Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten die Hilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Der Antrag auf Beistandschaft ist vom berechtigten Elternteil schriftlich zu stellen. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter werden gem. § 55 SGB VIII zur Führung der Beistandschaften ermächtigt. Nach der Ermächtigung entscheiden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Einzelfall weisungsungebunden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Tätigkeit der Führung der Beistandschaft ist dabei ausschließlich dem Privatrecht zugeordnet.

Jeder Mensch hat ein verfassungsmäßiges Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Die Vaterschaftsfeststellung ist wichtig für das Kind, da das Wissen um die eigene Herkunft für die Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen wesentlich ist. Es bestehen auch ökonomische Interessen. Die Ansprüche auf Unterhalt, Erbe etc. können erst geltend gemacht werden, wenn die Vaterschaft rechtlich festgestellt ist.

In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung kein Problem. In manchen Fällen ist sie jedoch schwierig und eventuell für die Mutter auch psychisch belastend. Aus diesem Grund bietet das Jugendamt Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft an. Der Beistand nimmt Kontakt zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Kommt es nicht zu einer freiwilligen Anerkennung durch den als Vater angegebenen Mann, so leitet der Beistand im Namen des Kindes ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt das Kind in diesem Verfahren.

Auch bei der Regelung der Unterhaltsangelegenheiten kann die Hilfe des Jugendamtes als Beistand in Anspruch genommen werden. Der Beistand prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und errechnet die häufig schwer zu ermittelnde Unterhaltshöhe. Der Beistand sorgt auch für eine Festsetzung des errechneten Unterhaltsanspruches in vollstreckbarer Form. Ist die Unterhaltshöhe streitig, so vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. Außerdem sorgt er für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruches, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Hierzu stehen dem Beistand verschiedene Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten zur Verfügung, z. B.

Lohn- und Kontopfändungen. In Fällen schuldhafter Unterhaltspflichtverletzung stellt der Beistand Strafanzeige gegen den Unterhaltspflichtigen.

Fallbeispiel: Die Mutter der 4-jährigen Jessica hat bis vor kurzem mit Jessicas Vater zusammengelebt. Da sich die Eltern bisher einig waren, kam es nicht zu einer rechtskräftigen Vaterschaftsanerkennung. Nach der Trennung der Eltern aufgrund andauernder Streitigkeiten weigert sich der Vater, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu bezahlen. Die Mutter von Jessica beantragt eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und zur Regelung des Unterhalts. J/B3-5 wird nun tätig und versucht, den Vater zur freiwilligen Beurkundung von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung zu bewegen. Nachdem dieser nicht bereit ist, stellt J/B3-5 als Vertreter des Kindes Antrag beim Familiengericht auf Feststellung der Vaterschaft und Festsetzung des Mindestunterhalts. Nach mündlicher Verhandlung und Einholung eines Gutachtens wird der Vater nun auch rechtskräftig als Vater festgestellt und gleichzeitig zum Unterhalt verpflichtet. Im Folgenden versucht nun J/B3-5, den Vater zu freiwilligen Unterhaltszahlungen zu bewegen. Da dieser hierzu weiterhin nicht bereit ist, ermittelt J/B3-5 den Arbeitgeber und führt eine Lohnpfändung durch. Die im Folgenden eingehenden Pfändungsbeträge werden dann an die Mutter weitergeleitet.

Eine Beistandschaft endet, wenn der antragsberechtigte Elternteil dies schriftlich erklärt. Eine Prüfung durch J/B3-5 ist hier gesetzlich nicht zulässig. Die Beistandschaft endet u.a. auch, wenn das Kind volljährig wird. Nach Beendigung der Beistandschaft erhält der alleinerziehende Elternteil bzw. das volljährige Kind alle benötigten Unterlagen, insbesondere den aktuellen vollstreckbaren Unterhaltstitel, um schnell selbst den weiteren Unterhalt beitreiben zu können.

Auch nach Volljährigkeit steht J/B3-5 den Kindern zur Beratung zur Verfügung:

2. Beratung und Unterstützung

Im Sachgebiet Beistandschaften werden jährlich etliche tausend Beratungen und Unterstützungen gem. §§ 18 und 52a SGB VIII durchgeführt. So muss gem. § 52a SGB VIII allen Müttern eines neugeborenen nichtehelichen Kindes Beratung zur Frage der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung angeboten werden.

Diese Beratung und die Unterstützung sind Aufgaben der Jugendhilfe (und hier der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft) gem. § 2 Abs. 2 u. 3 SGB VIII. Alle alleinerziehenden Elternteile und junge Volljährige haben darauf einen einklagbaren Anspruch. Zum Wohle des Kindes sollen insbesondere die Eltern befähigt werden, ihre Angelegenheiten möglichst eigenverantwortlich und selbständig zu regeln.

Die Beratung orientiert sich an der Bedarfs- und Interessenlage der Kinder und ihrer Eltern. Beratung ist eine verbale Hilfe, die in der Regel einen persönlichen Kontakt erfordert. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Klärung von Fragen zur Vaterschaftsfeststellung und zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs. Falls notwendig oder gewünscht kann auch über die Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung und der Klärung der Vaterschaft ohne Anfechtungsverfahren (§ 1598a BGB) informiert werden. Zusätzlich ist über allgemeine Rechtsvorschriften und die Geltendmachung von Unterhaltsersatzansprüchen sowie Umgangsrecht und Umgangspflicht nach §§ 1684, 1685 BGB zu informieren (Waisenrente, Unterhaltsvorschussleistungen, Schadensersatzansprüchen, etc.). Bei Bedarf ist die Inanspruchnahme anderer Dienste des Jugendamts, der freien Träger der Jugendhilfe oder anwaltliche Hilfe zu empfehlen.

Die Unterstützung des Beistands kann über die Beratung hinaus gehen, z.B. durch Formulieren von Anträgen an Elternteile.

Eine gute Beratung und Unterstützung kann dazu beitragen, dass öffentliche Leistungen (z. B. Alg II) nicht erbracht werden müssen, weil der Unterhalt unmittelbar vom verpflichteten Elternteil bezahlt wird.

Fallbeispiel: Aufgrund des erwähnten Anschreibens von J/B3-5 nach § 52a SGB VIII meldet sich die Mutter des gerade geborenen Maximilians. Zum Vater des Kindes besteht zwar Kontakt, aber keine Beziehung. Der Vater wäre prinzipiell bereit, die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung anzuerkennen. Im Wege der Beratung und Unterstützung wird der Vater von J/B3- 5 angeschrieben und um Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gebeten. Nachdem diese erteilt wurden, errechnet J/B3-5 den zu zahlenden Unterhalt und bittet den Vater, zur Beurkundung von Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung ins Jugendamt zu kommen. Nach erfolgter Beurkundung zahlt der Vater den berechneten Unterhalt direkt an die Mutter. Weitere Tätigkeiten des Jugendamts sind nicht erforderlich, der Jobcenter kann den Unterhalt anrechnen bzw. braucht evtl. für das Kind nichts auszubezahlen.

Oft nachgefragt wird auch die Beratung von jungen Volljährigen. Diese möchten wissen, was sie während ihrer Schulausbildung, Lehre oder ihres Studiums an Unterhalt von den Eltern beanspruchen können. Hierfür werden von J/B3-5 die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern überprüft und der jeweils zu zahlende Unterhalt berechnet. In vielen Fällen gelingt es durch die Beratung, die Eltern zu freiwilligen Zahlungen in der richtigen Höhe zu bewegen, so dass teure und zeitraubende Gerichtsverfahren entbehrlich sind.

Als Leitsatz zur Beistandschaft und zur Beratung gilt allgemein:

Soviel Beratung wie möglich, soviel Beistandschaft wie nötig.

3. Prozess-/Verfahrensvertretung bei den Gerichten

Zu den Aufgaben der Beistandschaft gehört es auch, die Kinder und Jugendlichen in Gerichtsverfahren zu vertreten. Hierfür gibt es eine eigene Prozessabteilung mit einer Verwaltungskraft und vier Prozessvertretern. Es sind ständig ca. 150 laufende Gerichtsverfahren zu führen.

An einzelnen Verfahren zu nennen wären hier Familiensachen, Familienstreitsachen, Insolvenzverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren (insbesondere auch im Ausländer- und Asylbereich), Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Nachlassverfahren etc.

Für die Verfahren in Familiensachen und Familienstreitsachen gibt es seit 01.09.2009 eine neue Verfahrensordnung, das FamFG. Zu den Familiensachen gehört insbesondere die Abstammung, also Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft wird dann beim Familiengericht eingereicht, wenn der Beistand eine freiwillige Beurkundung nicht erreichen konnte. Alle Anfragen des Gerichts bzw. Gesuche um Stellungnahmen werden bearbeitet. Der Prozessvertreter nimmt als Vertreter des Kindes an den mündlichen Verhandlungen teil. In vielen Fällen wird vom Gericht zur Feststellung der Vaterschaft dann im laufenden Verfahren ein DNA-Gutachten angeordnet, so dass eine Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden kann.

In Fällen, bei denen die Mutter bei Geburt des Kindes noch verheiratet, der Ehemann aber nicht der Vater des Kindes ist, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Ergänzungspfleger zur Anfechtung der Vaterschaft bestellt. Im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens bespricht der Beistand mit der Mutter und den weiteren Beteiligten den Verfahrensgegenstand. Anschließend wird dann der Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft beim Familiengericht gestellt. Auch hier werden vom Prozessvertreter Schriftsätze und Stellungnahmen geschrieben und es erfolgt als Vertreter des Kindes die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen.

Einen ebenfalls großen Raum nehmen die Unterhaltsverfahren ein. Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Unterhaltsanspruch ein aktueller vollstreckbarer Unterhaltstitel erwirkt wird, unabhängig davon, ob der Unterhalt nicht, teilweise oder ganz bezahlt wird. Auch hier versucht der Beistand den Unterhaltspflichtigen zur freiwilligen Beurkundung zu bewegen. Dies ist aber oft aufgrund der schwierigen Familienverhältnisse und der streitbelasteten Vorgeschichte zwischen den Eltern nicht möglich. Es muss daher in vielen Beistandschaften ein gerichtliches Unterhaltsverfahren in die Wege geleitet werden. Zu gerichtlichen Unterhaltsverfahren kommt es auch, wenn das Kind mehr Unterhalt möchte, als im bisherigen Titel geregelt ist, oder wenn der Unterhaltspflichtige der Meinung ist, seine Unterhaltsverpflichtung wäre zu hoch. Auch in diesen Unterhaltsverfahren ist der Prozessvertreter Vertreter des Kindes, fertigt Schriftsätze und nimmt an den mündlichen Verhandlungen teil.

Gemeinsam haben alle Gerichtsverfahren, dass das Jugendamt als Beistand (und damit auch als Amtsvormund oder Ergänzungspfleger) vom Anwaltszwang befreit ist. Das Jugendamt handelt also in allen Gerichtsverfahren als Anwalt des Kindes. Seit dem 01.09.2009 besteht auch für Beschwerdeverfahren bei den Oberlandesgerichten kein Anwaltszwang mehr, so dass das Jugendamt auch hier die Kinder vertritt.

4. Beurkundungen

In der Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft werden die Beurkundungen gem. § 59 SGB VIII durchgeführt. Jährlich sind das derzeit ca. 3.000 bis 3.500 Urkunden. Jedes Jugendamt ist verpflichtet, die Beurkundungen entsprechend durchzuführen. Jeder Bürger soll schnell und kostenfrei seine Angelegenheiten regeln können, ohne langwierige Gerichtsverfahren durchführen zu müssen.

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Im Einzelnen sind hier folgende Beurkundungen durchzuführen:

Zustimmungserklärungen

Die Urkundsperson arbeitet hier quasi als Notar mit den entsprechenden Pflichten und Rechten, § 1 Abs. 2 Beurkundungsgesetz. Der Urkundsbeamte bzw. die Urkundsbeamtin entscheidet ob, in welcher Form und mit welchem Inhalt beurkundet wird, weisungsungebunden.

Alle Beurkundungen sind neutral durchzuführen. Alle Beteiligten sind über die rechtlichen Folgen der Beurkundung objektiv zu belehren. Um Interessenkollisionen zu vermeiden, soll die Urkundsperson eine Beurkundung nicht vornehmen, wenn ihr in der betreffenden Angelegenheit die Vertretung des Kindes obliegt (§ 59 Abs. 2 SGB VIII, § 7 Nr. 3 BeurkG). Deshalb werden bei J/B3-5 alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Urkundsbeamten bestellt. Voraussetzung ist die persönliche Geeignetheit, die im Einzelfall zu prüfen ist. Die Bestellung erfolgt erst nach einer Fortbildung durch den Abteilungsleiter und der erfolgreichen Einarbeitung in die Tätigkeit in der Beistand- und Amtsvormundschaft.

Eine Beurkundung ist aufgeteilt in das Schreiben der Urkunde (nachdem der Wille des Erschienen geklärt ist), das Vorlesen, das Belehren und das Unterschreiben.

Da die Beurkundung von Vaterschaft, Zustimmung der Mutter und Sorgeerklärung bereits vor der Geburt des Kindes zulässig ist, kommt es häufig zu folgender Konstellation:

Fallbeispiel: Die Mutter kommt mit dem Vater des Kindes im Januar zu J/B3-5. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 18.06.2020. Die Eltern möchten Vaterschaft, Zustimmung und gemeinsame elterliche Sorge beurkunden. Bevor es zur Beurkundung kommt, muss die Urkundsperson überprüfen, ob die Mutter noch verheiratet ist bzw. zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet sein wird. Ist dies nicht der Fall, können die Urkunden geschrieben werden. Hierfür benötigen die Eltern jeweils einen gültigen Pass oder Personalausweis, sowie den Mutterpass. Anschließend werden den Eltern die Urkunden vorgelesen und es wird über die rechtlichen Folgen belehrt. Die wichtigsten sind: Verwandtschaft zwischen Vater und Kind, gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht, weitere Unterhaltsansprüche z. B. der Mutter gegen den Vater, erbrechtliche Ansprüche, Abhängigkeit der Höhe der Unterhaltsverpflichtung von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Pflichtigen, Höhe des geschuldeten Unterhalts, Abänderungsmöglichkeiten bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, gemeinsame elterliche Sorge umfasst die rechtliche und tatsächliche Personensorge und die Vermögenssorge, Änderung der gemeinsamen Sorge nur über eine Entscheidung des Familiengerichts aus Kindeswohlgründen, etc.; Anschließend unterschreiben die Eltern und die Urkundsperson die Urkunden. Diese werden dann automatisch mit der Geburt des Kindes wirksam.

5. Auswirkungen der Corona-Krise

Aufgrund der Corona-Krise erfolgt die Sachbearbeitung in der Beistandschaft im rollierenden System. Da die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in kleinen Doppelzimmern sitzen, in denen der Mindestanstand kaum einzuhalten ist, wurde geregelt, dass jeweils immer nur eine Person im Doppelzimmer anwesend ist und die andere im Homeoffice arbeitet. Der Wechsel findet wöchentlich statt. Aufgrund der bereits seit längerem eingeführten E-Akte lässt sich die Arbeit im Homeoffice gut bewerkstelligen.

Bei den Beurkundungen wurden die Termine auf 1 Stunde verlängert, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht aufeinandertreffen. Zusätzlich wurden an mehreren Nachmittagen Extratermine eingerichtet.

6. Jahresstatistik 2019

Insgesamt konnte 2019 Unterhalt in Höhe von ca. 4,3 Mio. EUR vereinnahmt werden. Der Großteil dieser Zahlungen kam von unterhaltspflichtigen Vätern (ca. 4,1 Mio. EUR). Der Großteil dieser Summe wäre ohne die Arbeit von J/B3-5 als Beistand nicht oder nur in einem geringeren Umfang gezahlt worden.

Ein großer Teil der eingenommenen Unterhaltszahlungen wurde an die (meistens) alleinerziehenden Mütter weitergeleitet, ca. 2,9 Mio. EUR. Weitere Auszahlungen erfolgten an die Staatsoberkasse Bayern für Rückzahlungen für gewährte Unterhaltsvorschussleistungen (ca. 800 TEUR) und an das Jobcenter Nürnberg (ca. 600 TEUR). Zudem erfolgten Auszahlungen z. B. an Väter oder direkt an Kinder (ca. 100 TEUR).

Auszahlungen an öffentliche Stellen 2019

sonst. Öffentliche Stellen

Stadt Nürnberg versch. Ämter

Staatsoberkasse Bayern

Jobcenter Nürnberg-Stadt

0,00 € 200.000,00 €400.000,00 €600.000,00 €800.000,00 €

Übersicht der Einnahmen der letzten Jahre:

Übersicht der Einnahmen 2014 bis 2019

4.400.000,00 €

4.300.000,00 €

4.200.000,00 €

4.100.000,00 €

4.000.000,00 €

3.900.000,00 €

3.800.000,00 €

3.700.000,00 €

3.600.000,00 € Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen Einnahmen 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff: Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Erstellung von sozialen Stadtteilkonzepten

Anlagen: Kurzbericht_Soziales Stadtteilkonzept_ Sachverhalt_Soziales Stadtteilkonzept_

Bericht:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 19.12.2019 wurden Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - insbesondere in sozial stark belasteten Quartieren - vorgelegt. Zu diesen Eckpunkten zählen eine funktionierende lokale Netzwerkstruktur, die Absprachen unter den Koordinierenden verschiedener Förderprogramme vor Ort und die Einrichtung von generationenübergreifenden Treffpunkten. Diese Handlungsstrategie basiert ganz wesentlich auf den Erfahrungen, wie sie u.a. in den letzten gut fünfzehn Jahren in der sozialen Stadtteilentwicklung St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl gemacht werden konnten.

Neu in die Handlungsstrategie aufgenommen ist die Erstellung und Abstimmung von Sozialen Stadtteilkonzepten. Dazu werden orientiert an den Arbeitsprogrammen gegen Kinder- und Jugendarmut sowie gegen Altersarmut erste Bestandsaufnahmen erstellt. Diese können Hinweise auf Stärken und Schwächen in der Förder- und Unterstützungsstruktur eines Stadtteils geben. Die Sozialen Stadtteilkonzepte bündeln zum einen die bisherigen Diskussionen in den lokalen Netzwerken mit dem Fokus auf Armutsminderung und -linderung und dienen somit der Selbstvergewisserung in Stadtteil und Stadtverwaltung. Zum anderen bieten sie vielfältigen Gesprächsanlass und können als gemeinsame Grundlage in vielfältigen Aushandlungsprozessen auf unterschiedlichsten Ebenen fungieren - im Stadtteil, in der geschäftsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit, in der integrierten Stadtentwicklung und im politischen Raum. In der Sitzung des JHA vom 13. Februar 2020 waren Soziale Stadtteilkonzepte von Galgenhof/Steinbühl sowie Gibitzenhof/Rabus vorgelegt worden. Hiermit folgt das Soziale Stadtteilkonzept St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl. Gerade im Vergleich von benachbarten Stadtteilen mit ähnlichen Problemstellungen werden einmal mehr deren Unterschiede in Rahmensetzung und Ausstattung deutlich.

Bezug zu nahezu allen Leitlinien m Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik, insbesondere zu: Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln sowie Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Soziale Stadtteilkonzepte werden für Stadtteile mit einer hohen Armutsbetroffenheit erstellt und sollen als Grundlage für Absprachen über Angebotsverbesserungen im Stadtteil dienen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Zusammenfassung:

Soziale Stadtteilkonzepte für Stadtteile mit hoher Armutsbetroffenheit

hier: St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.12.2019 wurden Eckpunkte einer zukunftsfähigen „Handlungsstrategie Stadtteilkoordination“ vorgelegt und damit der Auftrag an Stadtteilkoordination konkretisiert. Stadtteilkoordinatoren und –koordinatorinnen sind in sozial angespannten Quartieren eingesetzt, um dort stabile Strukturen der Kommunikation und Abstimmung aufzubauen und zu pflegen. Dabei geht es um … … funktionierende Kommunikationsstrukturen im Stadtteil, damit problematische Entwicklungen rechtzeitig erkannt, gemeinsam besprochen und Lösungen frühzeitig eingeleitet werden können; … verlässliche Netzwerkstrukturen, damit zentral entwickelte Projekte und Maßnahmen mit lokalen Partnern bedarfsbezogen angepasst und ressourcenschonend umgesetzt werden können; … Angebote der ungezwungenen Beratung und Begegnung, damit Zugänge zu den Unterstützungsangeboten erleichtert werden.

In der mittlerweile langjährigen Erfahrung von Stadtteilkoordination wurden vier wesentliche strukturelle Voraussetzungen erkannt, die den sozialen Zusammenhalt in einem Stadtteil stabilisieren und die Integrationsleistungen der Stadtteileinrichtungen unterstützen können. Diese sind:

  1. funktionierende lokale Netzwerk- und Kommunikationsstrukturen voneinander wissen, gemeinsames Erfahrungswissen aufbauen; 2. Bereitschaft zur Abstimmung zwischen den fachlich Koordinierenden einander ämterübergreifend ergänzen, unterschiedliche Ressourcen und Kompetenzen zusammenführen, Projekte effizient umsetzen; 3. Soziale Treffpunkte aller Generationen im Stadtteil Orte und Gelegenheit für Begegnung und für (Vermittlungs-)beratung schaffen, Ermöglichungsräume einrichten; 4. Richtungsweisende und schwerpunktsetzende Stadtteilkonzepte Stärken und Lücken erkennen, Verbesserungen einleiten, Prioritäten setzen

Soziale Stadtteilkonzepte geben Hinweise, inwieweit Stadtteile mit einer besonders hohen Armutsbetroffenheit dafür ausgestattet sind, den dort lebenden Menschen Möglichkeiten einer gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen und ihnen Angebote zur Linderung von Armutsfolgen machen. Dazu werden soziodemographische und sozioökonomische Daten zum Stadtteil sowie erste Nutzungsdaten bewährter Angebote zusammengetragen und Einschätzungen von Stadtteilkoordination und von Verantwortlichen aus den sozialen Fachbereichen eingeholt. Allein mit diesem eher schlichten Verfahren können Stärken und Potentiale im Stadtteil sichtbar, aber ebenso Angebotslücken offensichtlich gemacht werden.

Fachliche Grundlagen bilden dabei das Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut sowie das Arbeitsprogramm zur Linderung der Folgen von Altersarmut. Im Sinne des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik waren in den letzten Jahren im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales und seinen Ämtern im vielfältigen Dialog mit Wohlfahrtsverbänden sowie weiteren Ämtern in der Stadtverwaltung gute Verfahren und wirkungsvolle Maßnahmen entwickelt und abgestimmt worden. Beide ge-

nannten Programme waren dann zwischen Jugendamt, Sozialamt und Seniorenamt abgestimmt und Maßnahmen daraus mit Partnern aus sozialverwandten Bereichen - insbesondere aus der Gesundheitsförderung, Sport- und Bewegungsförderung, kulturellen Bildung – entwickelt worden. Die sozialen Stadtteilkonzepte sollen jetzt den Fokus auf einzelne sozial belastete Stadtteile richten und deren Förder- und Angebotsstruktur genauer in den Blick nehmen: Kommen bewährte Maßnahmen bereits überall da zum Einsatz, wo sie gebraucht würden? Sind sie in ausreichendem Umfang vor Ort? Wie sind die Rahmenbedingungen für einen bedarfsgerechten Ausbau?

Die Sozialen Stadtteilkonzepte können dabei eine gemeinsame Gesprächsgrundlage bilden zur Aushandlung von Verbesserungen, die auf verschiedenen Ebenen geführt werden müssen. Einige Veränderungen sind sicher auf lokaler Ebene zu verabreden; andere auf Dienststellenebene zu entscheiden; wieder andere verlangen nach Absprache zwischen verschiedenen Amts- und Geschäftsbereichen, zum Beispiel in den Gebietsteams der integrierten Stadtentwicklung; weitere verlangen nach einer möglichen Ressourcenbündelung; wieder andere nach politischen Weichenstellungen.

Mit der heutigen Vorlage des Sozialen Stadtteilkonzeptes St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl liegen nunmehr drei Berichte1 aus benachbarten Gebieten im Nürnberger Süden vor. Allesamt hochverdichtete Gebiete, die in den letzten Jahren einen überdurchschnittlich hohen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen hatten und die voraussichtlich alle in den kommenden Jahren noch weiterwachsen werden. Alle diese Gebiete sind „Stadtteile des Ankommens“: hier leben viele Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft, viele von ihnen nahe an oder in Armut. Trotz all dieser Gemeinsamkeiten lohnt doch auch der vergleichende Blick auf soziale Belastungen zum einen, auf Ausstattung an Infrastruktur, auf Netzwerkarbeit und Förderstruktur zum anderen.

St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl kann aktuell auf eine ausdifferenzierte, quantitativ und qualitativ weitgehend bedarfsgerechte Infra- und Angebotsstruktur verweisen: ausreichend Krippen- und Kindergartenplätze, gute Hortversorgung, „die“ Modellschule integrierter Ganztagsbildung, zwei Familienzentren, vier Kitas als „Orte für Familien“, alle allgemeinbildenden Schulen im Projektverbund „familienfreundliche Schule“, Neubau des Kinder- und Jugendhauses Bertha in Sündersbühl und die Planung für das Kinder- und Jugendhaus Oase in Schweinau, das Kinderkulturzentrum Kachelbau und das Medienzentrum Parabol sowie mit dem Mehrgenerationenhaus Schweinau, der Villa Leon in St. Leonhard und dem Sigena- Treff Sündersbühl drei Einrichtungen, die als Treffpunkte für alle Generationen fungieren können. Die Aufzählung ist lang und zugleich ein guter Beleg dafür, dass die Stadtteilentwicklung in St. Leonhard/Schweinau und Sündersbühl seit vielen, vielen Jahren kontinuierlich und aufeinander aufbauend in steter Rückkopplung mit den lokalen Netzwerken erfolgen konnte.

Hochgeschätzt von den Einrichtungen in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl und ihren Partnern ist die gut funktionierende, effiziente Netzwerkarbeit vor Ort: so erreichen neue Projektvorhaben wie etwa „Gesundheit für alle im Stadtteil“ auf kurzem Wege ihre Zielgruppen oder es werden Stadtteilveranstaltungen wie etwa das jährliche Nachbarschaftsfest ressourcenschonend umgesetzt. Eine besondere Qualität der örtlichen Netzwerkarbeit wird in der Begleitung der zahlreichen Patenschaften im Stadtteil gesehen. Gestützt vom lokalen Netzwerk können Stadtteilmütter und Brückenmänner, Elternlotsen, Elternbegleiterinnen oder Familienpatinnen wichtige Multiplikatorenfunktion für die Familien im Stadtteil übernehmen. Auch war in der Zeit hoher Flüchtlingszuwanderung im lokalen Netzwerk sehr bald ein AK Asyl eingerichtet worden, in dem sich Stadtteileinrichtungen regelmäßig zusammensetzten, um gemeinsam für Geflüchtete Integrationsangebote in das Stadtteilleben zu verabreden.

1 siehe JHA vom 13.02.2020 Top 1, darin: Soziale Stadtteilkonzepte Galgenhof/Steinbühl sowie Gibitzenhof/Rabus

Kurz und knapp: St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl gibt das gute Beispiel eines Stadtteils des Ankommens, der mit einer guten Ausstattung an Infrastruktur und Angeboten, mit einer effizienten Netzwerkarbeit und viel Engagement der Mitarbeitenden vielfältige Integrationsleistungen für den Stadtteil und damit für die Stadtgesellschaft Nürnberg erbringt.

Dennoch gibt es auch deutliche Problemanzeigen aus dem Stadtteil: Diese beziehen sich zum einen auf die Situation in der Schweinauer Straße und zum anderen auf das Maß weiterer Nachverdichtung im Stadtteil. Damit wird die Befürchtung verbunden, dass soziale Infrastruktur nicht in gleichem Maße mitwachsen wird und in Folge Zusammenhalt und Vernetzung im Stadtteil überbelastet werden. Andererseits könnte sich auch die Chance bieten, diese Neubaugebiete vorausschauend für ein gelingendes interkulturelles und intergeneratives Zusammenleben zu planen und neben den Angeboten von Kindertagesbetreuung mit sozialen Treffpunkten für alle Generationen, Aktions- und Bewegungsflächen auszustatten. Aktuell bereiten Stadterneuerung und Stadtteilkoordination einen Planungsworkshop mit den lokalen Einrichtungen vor, der die großen Neubaugebiete in St. Leonhard, Schweinau und Sündersbühl in Bezug setzen wird zu den besonderen Bedarfen und Potentialen in ihrem jeweiligen Umfeld.

Kurzes Nachwort:

Bestandsaufnahme und Datenerhebungen für diesen Bericht waren zum Jahresbeginn durchgeführt worden. Eine Planungsrunde sozialer Fachbereiche zur Bewertung erster Befunde fand Mitte März wenige Tage vor dem Lockdown statt. Gut ein halbes Jahr später wird dann bei einem ersten STARK-Treffen nach den Sommerferien – natürlich in großem Raum mit gebotenem Abstand –die Vorstellung und Diskussion des jetzt vorliegenden Sozialen Stadtteilkonzeptes auf der Tagesordnung stehen … und soll damit dann auch ein Zeichen wiedergewonnener Normalität geben.

Denn Erfahrungsaustausch und wechselseitige Unterstützung waren einmal mehr auch in Zeiten des Lockdown unter Beweis gestellt. Zwar konnte die Netzwerkarbeit nicht in der gewohnten Weise mit STARK-Sitzungen, Besprechungen und Arbeitsgruppen gelebt werden, dennoch wurden Mittel und Wege gefunden, den Austausch zu ermöglichen. Dies geschah über telefonische Einzelkontakte der Stadtteilkoordinatorin mit den Einrichtungen einerseits und mit einem zusammenfassenden Newsletter an alle Netzwerkteilnehmenden andererseits: Die Einrichtungen für Kinder und Jugendliche haben etliche ihrer Angebote Online angeboten, den Kontakt zu den Kindern und Eltern gehalten. Unterrichtsmaterial an ihre Schüler und Schülerinnen verteilt, Einzelberatung im Freien und /oder Telefonkontakte hergestellt. Die Lern- und Sprachförderung wurde als Nachhilfe beim Homeschooling Online weiter angeboten. Die Villa Leon hat in den Quartiershöfen neun „Back to Live“ Konzerte organisiert. Nach den Osterferien wurden mehr und mehr Kinder vom ASD der Kita-Notbetreuung zugewiesen. Die Kinder- und Jugendhäuser haben gemeinsam mit dem Streetworker eine aufsuchende Jugendarbeit organisiert. Sehr bald war auf Initiative des Mehrgenerationenhauses vom Zentrum Aktiver Bürger und der Villa Leon eine Corona–Hotline für ehrenamtliche Hilfsangebote für Ältere und Hilfesuchende mit Unterstützung der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement zusätzlich zum Bürgertelefon eingerichtet worden uvm… Mit Stand Juni sind längst noch nicht alle Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet.

Erste Treffen von Stadtteil-Aktiven in einem (verkleinerten) Stadtteil-Jour fixe wurden jetzt bereits mit Erleichterung und sehr gerne angenommen. Nach und nach kehrt wieder ein Stück Normalität in den Stadtteil zurück: Das Stadtteilbüro ist für die Bewohnerschaft wieder geöffnet. Die Gesundheitskoordination bietet im öffentlichen Raum neue Bewegungstreffs an, die Schüler und Schülerinnen der Mittelschule genießen den Unterricht in kleinen Klassen und die Einrichtungen nehmen ihre Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wieder auf. Das Seniorennetzwerk trifft sich wieder, bietet Bewegungs- und Qi Gongkurse u.a. im „Grünen Zimmer“ an. Bei aller Begeisterung über die Rückkehr ins Stadtteilleben aber gilt, Planungen und auch langjährige Kooperationen müssen in der neuen Situation hinterfragt und ggf. neu justiert werden. So hat sich zum Beispiel auch durch das Fehlen von sozialer Kontrolle die Situation in der Schweinauer Straße wieder etwas verschlechtert. Auch für all solche Fragen soll in dem avisierten Planungsworkshop Raum und Zeit sein.

Soziales Stadtteilkonzept St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl

1. Wer lebt in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl?

Zum Einsatzgebiet der Stadtteilkoordination in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl1 zählen die gleichnamigen statistischen Bezirke mit den Nummern 19, 20 und 21. Hier lebten Ende 2018 insgesamt 25.828 Menschen und damit knapp 2.500 Menschen mehr als acht Jahre zuvor. Dies entspricht einem Bevölkerungszuwachs von 10,6 % in den Jahren von 2010 bis 2018. Von den genannten Bezirken hat Sündersbühl (21) mit 15,7 % das relativ höchste Bevölkerungswachstum zu verzeichnen. Altersstruktur Im gesamten Untersuchungsgebiet hat sich trotz starken Bevölkerungsanstiegs die Altersstruktur nur geringfügig verändert – bis auf eine Ausnahme in Sündersbühl. Dort ist der Anteil der Minderjährigen am deutlichsten gestiegen und gleichzeitig der der Älteren ab 65 Jahren erkennbar zurückgegangen. Die Altersstruktur in Sündersbühl ähnelt zu Letzt der Struktur im vergleichsweise jüngeren Stadtteil St. Leonhard. Insgesamt lebten 2010 ca. 4.100 Minderjährige im Betrachtungsgebiet. Ende 2018 waren es dann gut 4.600 Kinder und Jugendliche. Bei den Älteren ab 65 Jahren hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl von ungefähr 4.100 auf gut 4.200 erhöht.

Abbildung 1: Altersstruktur der Wohnbevölkerung

4%3 %3% 5% 3% 9 % 8% 21% 22% 6 % 9% 4% 3% 2%
3%3 %3% 5% 3% 10% 7% 22% 20% 7 % 10% 4% 2% 1%
3%3 % 4% 5% 3% 10% 9% 23% 19 % 5% 8% 4% 3% 2%
3% 3 % 4% 5% 3% 10% 9% 22% 19% 5% 9% 3% 2% 2%
3% 3 % 4% 5% 3% 9% 9% 23% 20 % 5% 7% 4% 3% 2%
2%3 %3% 4% 3% 1 0% 8% 21% 19% 5% 11% 5% 3% 2%
3%3 %3% 4% 2% 8% 8% 22% 21% 6% 9% 5 % 3 %3 %
3%2% 3% 4% 3 % 9% 8% 22% 21% 6% 11% 4% 3%3 %

19 - Schweinau 2018

19 - Schweinau 2010

20 - St. Leonhard 2018

20 - St. Leonhard 2010

21 - Sündersbühl 2018

21 - Sündersbühl 2010

Nürnberg 2018

Nürnberg 2010

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 - u. 3 3 - u. 6 6 - u. 10 10 - u. 15 15 - u. 18 18 - u. 25 25 - u. 30 30 - u. 45 45 - u. 60 60 - u. 65 65 - u. 75 75 - u. 80 80 - u. 85 85 u. mehr

Datenquelle: Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnungen.

Migrationshintergrund Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund ist im Zeitraum von 2010 auf 2018 von hohem Niveau aus weiter gestiegen und erreichte Ende 2018 in Schweinau (19) einen Spitzenwert von gut 75 %. Dabei ist in den letzten Jahren der Anteil der Nichtdeutschen an der Stadtteilbevölkerung besonders stark gestiegen. Dieser hat in den statistischen Bezirken Schweinau (19) und Sündersbühl (21) um jeweils 13,1 Prozentpunkte und damit etwa doppelt so stark zugenommen wie in der Gesamtstadt. Diese schlichten Zahlen unterstützen die

1 Das Einsatzgebiet von Stadtteilkoordination wurde lange Zeit mit „St. Leonhard/Schweinau“ bezeichnet, obgleich es den Bezirk Sündersbühl miteinschloss. Um Missverständnissen künftig vorzubeugen wird die Bezeichnung des Einsatzgebietes auf „St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl“ erweitert.

Einschätzung der Stadtteilakteure, dass St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl ein Stadtgebiet des Ankommens ist, in dem hohe Integrationsanforderungen an die Stadtteilbewohnerschaft und die lokalen Einrichtungen gestellt sind.

Transferleistungen Waren im Stadtteil Ende 2018 gut 4.800 Menschen ganz oder teilweise abhängig von Transferleistungen, so waren es 2016 noch ca. 5.600 Einwohnerinnen und Einwohner (Ende 2012 knapp 5.000). Die relative Betroffenheit – also der Anteil der jeweiligen Wohnbevölkerung, die Leistungen bezieht – war Ende 2018 in Sündersbühl besonders hoch. Gleichwohl hat nicht nur die absolute Zahl der Leistungsempfangenden, sondern auch die relative Betroffenheit in den letzten Jahren abgenommen (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1: Anteil von Empfängerinnen und Empfängern von Mindestsicherungsleistungen an Wohnbevölkerung (jeweils Jahresende) *

2012 2016 2018
Sandreuth/Schweinau** 21,4% 21,4% 21,0%
St. Leonhard 19,9% 19,8% 15,8%
Sündersbühl 20,7% 25,9% 22,6%
Nürnberg 11,0% 11,9% 10,2%

*Beinhaltet sind Personen im SGB II, SGB XII (HLU, GSiAE), Leistungen nach dem AsylbLG **Die nötigen Daten sind nur für Sandreuth und Schweinau zusammen verfügbar. Datenquellen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Sozialamt, Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung

Es gibt somit zwei Botschaften: 1. Der Bezug von Transferleistungen ist im Gebiet der Stadtteilkoordination St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl nach wie vor überdurchschnittlich hoch. 2. In den letzten Jahren sind zuletzt jedoch auch Verbesserungen zu erkennen.

Dabei sind allerdings auch Schwankungen zu diesem Trend zu beobachten:

 Indikatoren zur Kinder- und Jugendarmut Kinder- und Jugendarmut bleibt das vorrangige Problem. Während die Betroffenheit Minderjähriger in Sandreuth/Schweinau und St. Leonhard zwar immer noch hoch, aber doch rückläufig ist, ist in Sündersbühl die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) leben, auch in den letzten Jahren weiter gestiegen - von 230 in 2012 auf 287 in 2016 und schließlich auf 313 Personen Ende 2018. Mehr Angebote im sozialen Wohnungsbau in und nahe der Fuggerstraße und der dortige Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft sowie einer Obdachlosenunterkunft geben erste Ansatzpunkte für eine Erklärung. Insgesamt lebten im Gebiet der Stadtteilkoordination Ende 2018 1.206 Minderjährige in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (2012 = 1.245; 2016 = 1.332).  Indikatoren zur Altersarmut Die Zahl der Leistungsempfangenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann ein Hinweis auf die Entwicklung von Altersarmut sein. Zwar sind nicht ausschließlich, aber doch mehrheitlich Personen im Alter von über 65 Jahren Leistungsbeziehende. Ende 2018 wurden 715 Leistungsbeziehende gezählt, Ende 2016 waren es 738 und Ende 2012 insgesamt 644 Personen im Leistungsbezug.

Die Zahlen sind in etwa halb so hoch wie die vorab geschilderten Zahlen Minderjähriger im SGB II. Doch zeigt sich ein vergleichbarer Verlauf: Nach einer Zunahme zum Jahr 2016 wa-

ren die Zahlen zuletzt wieder leicht rückläufig. Deutlich wird, dass es Altersarmut im Betrachtungsgebiet gibt, ein Trend zu einer spürbaren Verschärfung der Situation kann jedoch nicht beobachtet werden. Somit muss festgehalten werden:

Trotz aller Schwankungen in den letzten Jahren war und ist die Transferleistungsquote - ein

wichtiger Indikator zur Armutsbetroffenheit - im Untersuchungsgebiet im Vergleich zur ge-

samten Stadt zwar nach wie vor überdurchschnittlich hoch, aber alles in allem durchaus auf

einem zaghaft guten Weg.

Bevölkerungsdichte Im Koordinationsgebiet ist die Bevölkerungsdichte2 fast doppelt (Sündersbühl: 54,3 Personen; Schweinau: 65,7 Personen) bis gut dreifach (St. Leonhard: 113 Personen) so hoch wie in der Gesamtstadt (28,5 Personen), erreicht aber nicht die Dichte von z.B. Galgenhof/Steinbühl, wo bis zu achtfache Werte errechnet werden. Ein genauer Blick lohnt sich aber: Zwar gibt es Park-, sowie Spiel- und Sportflächen im Stadtteil, weite Flächen sind aber auch gewerblich belegt.

Auch liegt die Wohnfläche pro Einwohner mit 32,6 qm (Schweinau, Sündersbühl) bzw. 33,4 qm (St. Leonhard) deutlich unter dem städtischen Durchschnittswert von 41,7 qm pro Person.

Bevölkerungsvorausberechnung 2018 - 2035 Nach aktueller Bevölkerungsvorausberechnung ist in den Jahren bis 2035 ein weiterer Zuwachs um etwa 2.500 Personen im gesamten Betrachtungsgebiet zu erwarten. Relativ betrachtet werden die Wanderungsgewinne (Zu- minus Fortzüge) im Vergleich zur Gesamtstadt mit +4,0 % in St. Leonhard etwas erhöht (+ 5,1 %) und in Sündersbühl (+ 12,8 %) und Schweinau (+ 14,8 %) gut dreimal so hoch sein.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in diesem Untersuchungsgebiet mit einer in den letzten Jahren überproportional gewachsenen, eher jüngeren, nach sozialer und kultureller Herkunft sehr vielfältigen Bewohnerschaft hohe Integrationsanforderungen gestellt sind und diese aktuell - wie noch zu zeigen sein wird - kreativ und engagiert bewältigt werden.

Dieser Stadtteil wird in den kommenden Jahren jedoch noch weiterwachsen, allerdings nicht gleichmäßig, sondern konzentriert auf große Neubaugebiete. Wichtig wird es sein, das Umfeld und die jeweiligen Anforderungen rund um diese Neubaugebiete wie auch die jeweilige Ausstattung mit Infra- und Angebotsstruktur genau in den Blick zu nehmen und bedarfsbezogen ggf. frühzeitig anzupassen.

2. Stadtteileinrichtungen und ihre Vernetzung

In St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl gibt es eine über Jahrzehnte gewachsene und ausdifferenzierte lokale Netzwerkstruktur mit

hard/Schweinau, allesamt aufgaben- und zugleich zielgruppenbezogene Netzwerke;

2 Wohnbevölkerung in Hauptwohnung pro ha

barschaftsfestes St. Leonhard/Schweinau.

Inhaltlich begleitet werden die lokalen Netzwerke von einem Stadtteil-Jour fixe, zu dem sich regelmäßig das Stadtplanungsamt/Abt. Stadterneuerung und in dessen Auftrag das Quartiermanagement, die Gesundheitskoordination im Auftrag des Gesundheitsamtes sowie die Stadtteilkoordination im Auftrag des Referates für Jugend, Familie und Soziales vorbereitend zusammensetzen. Je nach Tagesordnungspunkten nehmen weitere Stadtteilakteure an den Besprechungen teil.

Im Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard/Schweinau wurde einst das mittlerweile hochgelobte Modell der Zusammenarbeit und Absprache zwischen Quartiermanagement und Stadtteilkoordination erprobt und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Stadtteilkoordinatorin St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl ist daher auch im AK Integrierte Stadterneuerung (Federführung Stadtplanungsamt) vertreten. Sie ist ebenso Mitglied im Gebietsteam Süden, das nach längerer Pause wieder die Arbeit aufgenommen hat und geschäftsbereichsübergreifend Entwicklungsperspektiven im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung abzustimmen sucht. In unregelmäßigen Abständen - zuletzt im März 2020 - werden die sozialen Stadtteilprozesse in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl von einer Planungsrunde aus den sozialen Fachbereichen begleitet.

Abb. 2: Lokale Netzwerkstruktur in St. Leonhard/Schweinau 2020

Abbildung 2

2017 wurde unter allen Netzwerkpartnern in den Stadtteilen mit Stadtteilkoordination eine Online-Befragung zur Zufriedenheit mit der örtlichen Netzwerkarbeit durchgeführt. In St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl waren 88 Einrichtungen und Organisationen zur Teilnahme am Netzwerk Monitoring eingeladen. Knapp 50 % haben sich beteiligt. Ihre Einschätzungen wurden sowohl für das lokale Netzwerk insgesamt wie auch für einzelne Teilnetzwerke - Netzwerk Kinder, Netzwerk Jugend, Seniorennetzwerk und AK Geflüchtete - statistisch aus-

gewertet. Die Ergebnisse geben deutliche Hinweise darauf, dass die Stadtteilakteure mit Effizienz und Qualität ihrer Netzwerkarbeit hoch zufrieden sind. Das drückt sich u.a. in einem Spitzenwert von 4,333 für die Motivation zur weiteren Mitarbeit im lokalen Netzwerk aus. Dabei wird der Erfahrungsaustausch im Netzwerk besonders hochgeschätzt. Ebenso kommt zum Ausdruck, dass sich die Netzwerkteilnehmenden in ihrer Zusammenarbeit gemeinsam definierten Zielen verbunden sehen.

Inhaltlich bewertet wurden die statistischen und graphisch aufbereiteten Ergebnisse wiederum bei den jeweiligen Netzwerktreffen. Als Schwerpunktthemen wurden in allen Auswertungsrunden die Handlungsfelder „Lern- und Sprachförderung“, „Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ sowie „kulturelle Bildung“ bestätigt. Diese werden als wichtige Handlungsfelder im Sinne einer umfassenden Armutsprävention verstanden. Im Laufe der Diskussion wurde das Thema „Mobilität im Stadtteil“4 als weiteres Handlungsfeld ergänzt.

Als wertvolle Ressourcen zu Gunsten des Stadtteils werden Förderungen nach dem Städtebauförderungsprogramm „Die soziale Stadt“ und die unkomplizierte Unterstützung durch die Stadtteilpatenschaft der Schwan STABILO GmbH wertgeschätzt. Als weitere, unschätzbare Ressource und stabilisierende Grundlage wird - über alle Netzwerke hinweg - das Wissen voneinander und die Pflege eines kollegialen Erfahrungsaustauschs im Stadtteil betrachtet. Anerkennend hervorgehoben wird, dass sich themenbezogen Vertretungen aus den sozialen und anderen Fachämtern an den Netzwerktreffen beteiligen und diese Treffen zur Informationsweitergabe sowie zur Diskussion und Beratung von Planvorhaben nutzen.

Die Netzwerkteilnehmenden sind sich durchaus der Stärke und Besonderheit ihrer Zusammenarbeit bewusst. Es beschäftigt sie vielmehr die Frage, wie diese gut funktionierende Netzwerkarbeit - auch in Zeiten eines tiefgreifenden Generationenwechsels - dauerhaft abgesichert werden kann. In den Auswertungsgesprächen wird deutlich, dass sich die Einrichtungen vor Ort dabei auch die Wertschätzung und Unterstützung ihres jeweiligen Trägers für ihr Engagement in der lokalen Netzwerkarbeit wünschen.

3. Chancen im Stadtteil eröffnen

Arbeitsprogramme gegen Kinder- und Jugendarmut sowie gegen Altersarmut

Eine erste Bestandsaufnahme

Handlungsfeld „Eltern Wege in Arbeit und Ausbildung öffnen“

Leitaktivitäten:  Kita-Ausbau 2026 bzw. 2030

Bestandsskizze: Im Betrachtungsgebiet St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl tragen zur Deckung der Betreuungsbedarfe für die unter 3-Jährigen und die Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung die Einrichtungen in den Kita-Planungszonen 39 (Schweinau) und 40 (St. Leonhard) bei. Zur Deckung der Betreuungsbedarfe im Grundschulalter sind dies die Einrichtungen in den Grundschulsprengeln Carl-von-Ossietzky-Schule, Michael-Ende-Schule sowie Georg-Paul-Amberger-Schule.

3 „Ich bin sehr motiviert, am Netzwerk mitzuarbeiten.“ Antworten gemessen auf einer Skala von 1 = „stimme gar nicht zu“ bis 5 = „stimme voll zu“ 4 „Mobilität im Stadtteil“ umfasst u.a. Fragestellungen nach Barrierefreiheit im Wohnumfeld, attraktiven Fuß- und Radwegen, sicheren Schulwegen, Bewegungs- und Ruhezonen für eine gesündere Mobilität

Dort gibt es aktuell … fünf Kinderkrippen, … dreizehn Kindergärten, … zehn Häuer für Kinder, … fünf Horte … und das Angebot der integrierten Ganztagsbildung am Standort der Michael-Ende-Schule.

Zwei der Kitas sind als Familienzentrum und vier Kitas als Orte für Familien qualifiziert.

Ergänzt wird das Betreuungsangebot im Grundschulalter durch schulische Angebote wie Mittagsbetreuung und offener Ganztag.

Versorgungsquoten (Stand+Entwicklung) Kinderkrippe + Tagespflege (Ausbauziel 2030: 48 %) Kindergarten (Ausbauziel 2030: 102%)
Kita-Planungszone Schweinau
Stand 12/2019 31 % 92 %
Aktuelle Planungen bis 2030 37 % 82 %
Kita-Planungszone St. Leonhard Kita-Planungszone St. Leonhard
Stand 12/2019 42 % 91 %
Aktuelle Planungen bis 2030 42 % 94 %

Versorgungsquoten

(Stand+Entwicklung)

Kinderkrippe

(Ausbauziel 2030: 48 %)

Kindergarten

(Ausbauziel 2030: 102%)

Versorgungsquoten (Stand+Entwicklung) Ganztägige Betreuung im Grundschulalter (Ausbauziel 2025: 90%)
GSS Carl-von-Ossietzky-Schule
Stand Schuljahr 2019/2020 35 % (Hort+Mittagsbetreuung)
Aktuelle Planungen bis 2030 58 % (Hort+Mittagsbetreuung)
GSS Michael-Ende-Schule GSS Michael-Ende-Schule
Stand Schuljahr 2019/2020 85 % (integrierte Ganztagsbildung)
Aktuelle Planungen bis 2030 82 % (integrierte Ganztagsbildung)
GSS Georg-Paul-Amberger-Schule GSS Georg-Paul-Amberger-Schule
Stand Schuljahr 2019/2020 100 % (Hort+offener Ganztag)
Aktuelle Planungen bis 2030 91 % (Hort+offener Ganztag)

Versorgungsquoten

(Stand+Entwicklung)

Ganztägige Betreuung im Grundschulalter

(Ausbauziel 2025: 90%)

In St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen. Krippen- und Hortplätze werden aktuell für die hier aufwachsenden Kinder ausreichend vorgehalten, im Bereich von Kindergartenplätzen sind jedoch jetzt schon Versorgungsengpässe absehbar. Insgesamt, so wird auch in der Planungsrunde bestätigt, trägt das aktuell vorhandene Angebot noch weitgehend zur Bedienung der Nachfrage vor Ort bei. Mit dem Modellstandort zur integrierten Ganztagsschule am Standort der Michael-Ende-Schule konnte zudem ein wichtiger Baustein in der lokalen Bildungslandschaft geschaffen werden, welcher insbesondere Kindern aus bildungsfernen Familien zugutekommt. Schulen und Kitas sind untereinander und mit weiteren Partnern gut vernetzt sowie familienfreundlich aufgestellt. Die Hauptsorge besteht aber darin, ob ein weiterer Ausbau der Infrastruktur mit der geplanten Nachverdichtung Schritt halten und vor allem, ob die Qualität in Zusammenarbeit und Abstimmung gehalten werden kann. Aufgrund des anhaltenden und sehr dynamischen Bevölkerungswachstums in diesem Stadtgebiet, sind insbesondere im Krippen- wie auch Kindergartenbereich weitere Planungen zur Schaffung von Kitaplätzen nötig. Mit den bereits bestehenden Standortplanungen können die angestrebten Ausbauziele langfristig noch nicht erreicht werden. Im Bereich der ganztägigen

Betreuung im Grundschulalter ist man zur Sicherstellung des ab 2025 geplanten Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz bereits jetzt gut aufgestellt. Handlungsbedarf besteht aus heutiger Sicht nur noch am Standort der Carl-von-Ossietzky-Schule.

Erste Empfehlungen:  Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots an Kindertagesbetreuung muss in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Mit dem im Frühjahr 2020 beschlossenen „Kita-Notprogramm“ können relativ kurzfristig zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die auch zur Weiterentwicklung der Infrastrukturen in St. Leonard/Schweinau/Sündersbühl einen wichtigen Beitrag leisten. Eine erfolgreiche Umsetzung ist insofern von hoher Bedeutung für dieses Stadtgebiet.  Nach Möglichkeit sollten neue Kitas in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl von Beginn an als „Familienzentren“ oder „Orte für Familien“ geplant und in die weiteren Fortschreibungen zur „Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“ Eingang finden.

Handlungsfeld
„Familien beim Erziehungsauftrag unterstützen /
Familien in Krisensituationen begleiten“
Leitaktivitäten:
 Stärkung der Patenschaftsmodelle
 Armutssensible Weiterentwicklung der Angebote der Eltern- und Familienbildung
 Beratung bei Energieschulden
Bestandsskizze:
Maßnahmen/Angebote bis u.6 6 bis u.10 10 bis u.14 14 bis u.18 18 bis u.21 21 bis u.27
HIPPY 0 0 0 0
Elternbegleiterinnen 0 0 0 0 0
PAT 0 0 0 0
Familienbildungsangebote J*
Stadtteilmütter Stadtmission 0 0 0 0
Stadtteilmütter Sinn-Stiftung 0 0
Familienpatenschaften Klassik 0 0 0
Familienpatenschaften rund um die Geburt 0 0 0 0 0
Beratung bei Energieschulden 0 0 0 0 0
* keine Altersdifferenzierung möglich
Legende: 0 = nicht vorhanden bzw. für Altersgruppe nicht relevant;  = bis u.10 Teilnehmende  = 10 bis u.50 Teilnehmende
 = 50 bis u.100 Teilnehmende  = 100 bis u.250 Teilnehmende
In St. Leonhard/Schweinau gibt es eine gut ausgebaute Infrastruktur für Eltern- und Familien-
arbeit: zwei5 Kindertageseinrichtungen sind als Familienzentren qualifiziert, drei6 Kitas haben
sich zum „Ort für Familien“ weiterentwickelt. Vor Ort gibt es eine Erziehungsberatungsstelle;
deren Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen wird von diesen hochgeschätzt.
Alle allgemeinbildenden Schulen im Betrachtungsgebiet - drei Grundschulen und zwei Mittel-
schulen - sind seit Jahren aktiv im Projektverbund „Die familienfreundliche Schule“; seit die-
sem Schuljahr 2019/2020 ist auch das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache
in der Bertha-von-Suttner-Straße im Verbund.

5 AWO-Familienzentrum St. Leonhard, Stapf-Familienzentrum 6 Kindergarten Ossietzkystraße, Kita Olgastraße, Kita Hohe Marter sind Orte für Familien

Gute Infrastrukturausstattung und die gewachsene Vernetzung untereinander sind beste Vo-

raussetzungen für Einsatz und Begleitung von Ehrenamtlichen und Semiprofessionellen in

den zahlreichen Patenschaftsprojekten für Familien mit Kindern unterschiedlichen Alters. In

St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl sind im Einsatz: PAT-Elterntrainerinnen, HIPPY-Haus-

besucherinnen, Elternbegleiterinnen, Stadtteilmütter und Brückenmänner, NEST-Elternlotsen

an allen Schulen im Stadtteil sowie Familienpaten und –patinnen. Sie alle sind wichtige Multi-

plikatorinnen und Multiplikatoren im Stadtteil und werden von ihren jeweiligen Programmträ-

gern gestützt, profitieren aber auch von den kurzen Wegen und zahlreichen Verbindungen

innerhalb des Stadtteils.

Gestützt von Maßnahmen im Verbund „Die familienfreundliche Schule“ ist Elternarbeit ein

zenrales Thema im Stadtteil. Über Formen kultureller Elternarbeit können neue Zugänge von

Erziehenden und Lehrenden zu den Eltern aufgebaut werden. Im Stadtteil ist eine Reihe auf-

geschlossener Kultureinrichtungen präsent, allen voran die Stadtteilbibliothek, aber auch

Theater Mummpitz und Kindermuseum im Kachelbau sowie die Villa Leon. Ermöglicht durch

die Stadtteilpatin Schwan STABILO GmbH fanden im vergangenen Jahr in drei Kita-Einrich-

tungen Jazz-Concertinos von Frank Wuppinger und Band für Kita-Kinder und deren Familien

statt. Ein Erlebnis, von dem auch die Einrichtungsleiterinnen von Kita und Schule mit leuch-

tenden Augen berichteten.

Erste Empfehlungen

Für hilfebedürftige Familien wurde in den letzten Jahren eine unterstützende Struktur – haupt- und ehrenamtlich - im Stadtteil geschaffen: Ausbau und Qualifizierung von sozialen und schulischen Einrichtungen; Pflege von guten Vernetzungsstrukturen sowie Einsatz von hoch engagierten Mitarbeitenden. Das ist ein riesengroßes Pfund. Aber: Diese Struktur darf nicht überfordert werden. Sie zu erhalten, braucht Verlässlichkeit und Pflege sowie eine bedarfsbezogene Ressourcenausstattung.

Viel diskutiert und in Folge optimiert wurde das Verfahren zur Vergabe von BuT-Leistungen.

Abläufe rund um BuT haben sich weitgehend eingespielt, heißt es in der Planungsrunde.

Weitere Optimierungen (zum Beispiel räumliche Zuständigkeit der BuT-Dienstleistungszen-

tren) sollten geprüft werden. In St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl waren die BuT-Bera-

tungen und But-Schulungen für NEST-Elternlotsen an Schulen durch eine Mitarbeiterin des

Sozialamtes besonders gewinnbringend. Dieses Angebot sollte aufrechterhalten und in eine

feste Angebotsstruktur aufgenommen werden. Denn solche Beratungs- und Schulungsbe-

darfe gibt es von weiteren Gruppen an haupt- und ehrenamtlichen Multiplikatorinnen und

Multiplikatoren in diesem sowie in anderen sozial belasteten Stadtteilen.

Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen ermöglichen / Gesundheit stärken“

Leitaktivitäten:

 Festigung und Ausbau bestehender Gesundheitsangebote  Stärkung der Gesundheitsbildung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit  Schaffung von gesundheitsfördernden Angeboten für ältere Menschen

Bestandsskizze:

Maßnahmen/Angebote bis u.6 6 bis u.10 10 bis u.14 14 bis u.18 18 bis u.21 21 bis u.27
Bewegte Kita 0 0 0 0 0
Gesunde Kita 0 0 0 0 0
Verrückt - na und? 0 0 0 0 0
Klasse 2000 0 
RüBe 0 0 0
Eltern-Kind-Turnen 0 0 0 0 0
Seepferdchen 0 0 0 0 0 0
Jedes Kind kann schwim- men
Schul AG’s / Sport nach 1*
* keine Altersdifferenzierung möglich
Legende: 0 = nicht vorhanden bzw. für Altersgruppe nicht relevant;  = bis u.10 Teilnehmende  = 10 bis u.50 Teilnehmende
 = 50 bis u.100 Teilnehmende  = 100 bis u.250 Teilnehmende

Gesundheit, Bewegung und Ernährung sind seit vielen Jahren wichtige Themen im Stadtteil, kooperativ wurden viele Maßnahmen erprobt und eingeführt:

 Im Rahmen des vom BAMF-geförderten Modellprojekts Spielend lernen in Familie und Stadtteil wurde vom SportService die Broschüre kids aktiv entwickelt und wird seither jährlich herausgebracht.  In den Jahren 2010 bis 2015 wurde im Rahmen der Sozialen Stadt ein Gesundheitsnetzwerk gegründet: Eine Lenkungsgruppe aus Vertretungen von Gesundheitsamt, 3. Bürgermeister Schule & Sport, SportService, Jugendamt sowie Stadtteilkoordination und Quartiermanagement stimmte untereinander Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ab.  Seit 2017 sind Gesundheitskoordinatoren und -koordinatorinnen des Gesundheitsamtes (Förderung durch die AOK Bayern) im Stadtteil eingesetzt. Im Stadtteil-Jour-fixe werden die Tagesordnungen für die lokalen Netzwerke festgelegt und darüber auch für das Handlungsfeld Gesundheitsförderung Zugänge zu den Erfahrungen und Ressourcen im Stadtteil geschaffen. Gemeinsam mit den Netzwerken für die Zielgruppen Kinder, Jugend und Senioren werden bedarfsbezogene passgenaue Gesundheitsangebote entwickelt. In der Planungsrunde wird dieses Engagement in seinen Ergebnissen als sehr lebensnah und unterstützend wahrgenommen.  Schwerpunkt Bewegung: Zur Bewegungsförderung wurden im Stadtteil bereits verschiedene Formate entwickelt: o Die MS St. Leonhard bietet jährlich einen Vereinstag mit vielen Schnupperangeboten in Kooperation mit zahlreichen Sportvereinen an. o In Kooperation von Stadtteil- und Gesundheitskoordination wird ein Bewegungstag durchgeführt, an dem sich vier Schulen - zwei Mittelschulen und zwei Förderzentren - mit ihren 7. Klassen, das sind etwa 210 Schülerinnen und Schüler, beteiligen. o Kostenfreie Bewegungskurse anzubieten ist ein großes Anliegen im Seniorennetzwerk. Die Koordinatorin ist dafür stets auf der Suche nach unterstützenden Partnern. Zusammen mit der Gesundheitskoordination konnten passende Angebote in den Bereichen Bewegung und Entspannung umgesetzt werden: u. a. Bewegungstreffs im Freien für Senioren, Sturzpräventionskurse sowie Qi-Gong-Angebote. o Bewegungsförderung ist auch Gegenstand in Beteiligungsprozessen, etwa bei der Gestaltung des Marie-Juchacz-Parks.  Schwerpunkt Ernährung: Ebenso wichtiges Gesundheitsthema ist die Essensversorgung im Stadtteil: o Ob brotZeit e. V. von der Uschi-Glas-Stiftung oder Frühstück und Catering in Kitas und Horten, Mittagstisch in den Schulen, gemeinsames Kochen in den Kinder- und Jugendhäusern, kostenloser Mittagstisch jeden Mittwoch im Stadtteilhaus Leo, günstiges Mittagsessen im Mehrgenerationenhaus … gesunde Essensversorgung und gemeinsame Esskultur sind Anliegen in nahezu

allen Einrichtungen im Stadtteil. Von Seiten des Seniorennetzwerks wird ein Ausbau des Angebots kostengünstiger Mittagstische angeregt.  Das AWO-Familienzentrum nimmt mit all seinen Gruppen am Programm des Gesundheitsamtes Gesunde Kita teil. Sowohl die GS Carl-von-Ossietzky als auch die GS Amberger Straße beteiligten sich am bundesweiten Gesundheitsförderprojekt Klasse 2000.

Erste Empfehlungen: Gesundheitsförderung ist seit Jahren wichtiges Anliegen im Stadtteil. Viel ist passiert in dieser Zeit: zahlreiche Fortbildungen wurden besucht, Projekte erprobt, Kooperationen gesucht, Standards entwickelt … und doch: nach wie vor stehen die Themen „Gesundheitsförderung und Prävention“ ganz oben in der Bedarfs- und Prioritätenliste der Stadtteileinrichtungen. Da gilt es genauer nachzufragen, welche Unterstützung genau gebraucht wird, ob und wie Standardangebote - etwa vom Gesundheitsamt - ggf. angepasst werden können. Die Zusammenarbeit mit den Gesundheitskoodinator(inn)en des Gesundheitsamtes wird als sehr praxisnah erlebt und kann auch bei der Weiterentwicklung und Optimierung standardmäßig angebotener Gesundheitsfördermaßnahmen hilfreich sein. Hierzu sollte ein Fachdialog zwischen Vertretungen von Jugendamt und Gesundheitsamt installiert werden.

Begrüßt wird auch das Vorgehen, weitere Ressourcen für den Stadtteil zu erschließen, zum Beispiel in der weiteren Zusammenarbeit mit Vereinen.

Handlungsfeld „soziale und kulturelle Teilhabe sichern“

Leitaktivitäten:

 Festigung bzw. Ausbau von Teilhabeangeboten für Kinder und Jugendliche, z. B. in den Bereichen Kultur und Sport  Ausbau der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach sozialer Indikation

Bestandsskizze:

Maßnahmen/Angebote bis u.6 6 bis u.10 10 bis u.14 14 bis u.18 18 bis u.21 21 bis u.27
Ferienprogramm/-betreuung 0 0
Wachsen mit Musik 0 0 0 0 0 0
MuBiKin 0 0 0 0 0 0
Kindertheaterworkshops mit Sinn-Stiftung 0 0
Hinein in den Sportverein 0 0 0 0
Kulturrucksack Gostner 0 0 0 0 0
Kulturrucksack Mummpitz 0 0 0 0 0
Große für Kleine/Kulturfreunde 0 0 0 0
Legende: 0 = nicht vorhanden bzw. für Altersgruppe nicht relevant;  = bis u.10 Teilnehmende  = 10 bis u.50 Teilnehmende
 = 50 bis u.100 Teilnehmende  = 100 bis u.250 Teilnehmende

Im Betrachtungsgebiet gibt es derzeit fünf Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit: Im Rahmen der Stadterneuerung Soziale Stadt konnte 2016 der Ersatzneubau des Kinder- und Jugendhauses Bertha (Sündersbühl) in Betrieb genommen werden. Für den Jugendtreff Oase (Schweinau) wird aktuell ein Ersatzneubau und eine Weiterentwicklung zum Kinderund Jugendhaus geplant; eine Förderung durch das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt ist aussichtsreich. Für die Stadtteile bieten das Kinder- und Jugendhaus Bertha und der Jugendtreff Oase vielfältige jugendkulturelle Aktivitäten. Beide Einrichtungen sind Organisatoren der jährlichen Jugendbühne während des Nachbarschaftsfestes. Im Kinder- und Jugendhaus Bertha wurde die jugendkulturelle Reihe „B-Side-Session“ ins Leben gerufen. In

St. Leonhard ist seit vielen Jahren der Mädchentreff wichtige Anlaufstelle für Mädchen ab dem Grundschulalter. Das evangelische Stadtteilhaus Leo ist ein inklusiver Ort für behinderte und nicht-behinderte Kinder und Jugendliche. Der Abenteuerplatz Amselstraße bietet einen betreuten Spielplatz für die 6- bis 14-jährigen Jungen und Mädchen. Kontakte zu älteren Jugendlichen gibt es über die Streetwork der AWO, allerdings fehlt gerade für die Zielgruppe der 14- bis 27-Jährigen ein adäquates Begegnungs- und Beratungsangebot. Seit Jahren wird ein Jugendtreff in St. Leonhard gefordert - eine Forderung, die aktuell im Rahmen der Diskussionen um Perspektiven für die Schweinauer Straße einmal mehr Gewicht bekommt.

Öffentliche Räume zu nutzen, Kumpels zu treffen und sich untereinander auszutauschen, ist und bleibt Teil von Jugendkultur. In St. Leonhard ist die Skateranlage am Pferdemarkt ein zentraler Treffpunkt für viele Jugendliche. Umso erfreulicher ist es, dass in Sündersbühl eine kleinere Skateranlage unter Beteiligung der Jugendlichen neu hergerichtet wird und der Maria-Juchacz-Park nach seiner Neugestaltung in diesem Jahr weitere Aufenthaltsmöglichkeiten bieten wird. Als gut gestalteter öffentlicher Raum kann der Park darüber hinaus ein Ort für generationenübergreifende Begegnung und Verständigung werden.

Mit dem Post-Sportverein, dem SC Victoria Nürnberg 1925 e. V. und dem Tuspo Nürnberg 1948 e. V. unterhalten gleich drei Vereine Sportstätten in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl. Die MS St. Leonhard sowie die Gesundheitskoordination pflegen gute Kooperationen mit mehreren Sportvereinen. Kooperativ gestaltete Vereins- und Bewegungstage führen junge Menschen an Vereinssport heran. Aktuell wird vom Sozialamt und dem SportService eine eigene Werbekampagne für die Unterstützung durch „Hinein in den Sportverein“ konzipiert.

Im Stadtteil gibt es zahlreiche Angebote, die Kinder und Jugendlichen kulturelle Erfahrungen eröffnen. Zwar adressieren die lokalen Kinder- und Jugendkulturinitiativen ein stadtweites Publikum, das Kindermuseum im Kachelbau, Theater Mummpitz und Medienzentrum Parabol sind aber auch im und für den Stadtteil präsent und sind - wie insbesondere auch die Stadtteilbibliothek mit ihren zahlreichen Angeboten und Veranstaltungen - wichtige Kooperationspartner von Kitas und Schulen. Auch die Villa Leon fördert und unterstützt kulturelle Bildungsangebote und ist zum Beispiel zentraler Partner im Lern- und Sprachförderprojekt, das pro Schuljahr ca. 60 bis 100 meist Grundschulkinder aus dem gesamten Stadtteil erreicht.

Die Grundschule Amberger Straße ist als musikalische Grundschule zertifiziert, Jazz-Concertinos in ausgewählten Kitas wurden begeistert angenommen. An den Projekten Wachsen mit Musik beteiligen sich vier Kitas. Im Stadtteil wird aber durchaus wahrgenommen, dass es vielfältige und gute Angebote gibt, Kinder an die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen heranzuführen.

Das Seniorennetzwerk arbeitet eng mit den Einrichtungen zusammen, die in der jeweiligen Wohnumgebung eine Treffpunktqualität erfüllen: so das Mehrgenerationenhaus Schweinau, der SIGENA-Treff in Sündersbühl und das Kultur- und Bürgerzentrum Villa Leon. In diesen Häusern werden, vermittelt vom Seniorennetzwerk, bedarfsgerechte Angebote gemacht, wie etwa die Handy-Sprechstunde oder Kurse zur Sturzprophylaxe; aber auch intergenerative Begegnung gefördert, etwa bei Kochen wie zu Omas Zeiten in Kooperation mit dem Kindermuseum. Abgerundet wird diese Angebotspalette von einer Reihe von Festen, die mittlerweile im Stadtteilkalender fest etabliert sind: das Nachbarschaftsfest, das Winterfest oder das Internationale Seniorenfest - die allesamt viel Engagement der örtlichen Einrichtungen bündeln und zu Begegnung und Austausch untereinander einladen.

Für alte Menschen, die oftmals in wenig seniorengerechten Wohnungen leben, ist allerdings eine Teilhabe an einem noch so vielfältigen sozialen und kulturellen Stadtteilleben nahezu unmöglich: selbst das Angebot von Fahrdiensten bringt dann nichts, wenn der alte Mensch in einem höheren Stockwerk wohnt, in dem es keinen Aufzug gibt, er aber die Treppenstufen selbst mit fremder Hilfe nicht mehr bewältigen kann.

Erste Empfehlungen

Auch in diesem Handlungsfeld zeigt sich: es gibt ein starkes Netz von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften, die in und für den Stadtteil aktiv sind. Aber auch ein noch so starkes Netz kann überlastet werden. Überlastungsanzeigen sollten ernst genommen und kleinräumig bearbeitet werden. Unterstützungsbedarfe wurden bezüglich der Konflikte in der Schweinauer Straße ausgelotet und sind in besonderem Maße auch für die Entwicklungen in der Fuggerstraße anzumelden.

Handlungsfeld „Bildungswege junger Menschen begleiten“

Leitaktivitäten:

 Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung  JaS-Ausbau nach sozialer Indikation

Bestandsskizze:

Maßnahmen/Angebote bis u.6 6 bis u.10 10 bis u.14 14 bis u.18 18 bis u.21 21 bis u.27
Lebenswelt Konflikt 0 0 0 0 0 0
Spiki 0 0 0 0 0
Vorkurs Deutsch 240  0 0 0 0 0
Familienfreundliche Schule* 
* Keine Altersdifferenzierung möglich
Legende: 0 = nicht vorhanden bzw. für Altersgruppe nicht relevant;  = bis u.10 Teilnehmende  = 10 bis u.50 Teilnehmende
 = 50 bis u.100 Teilnehmende  = 100 bis u.250 Teilnehmende

Stadtteilanliegen der Netzwerkakteure in Kitas und Schulen von St. Leonhard/Schweinau/ Sündersbühl ist der Aufbau eines Präventionsnetzes, das die Kinder in ihrem Aufwachsen begleitet, indem es die Unterstützung vorhält, die sie jeweils brauchen. In einem ersten Baustein wurden für die Altersgruppe der 3- bis 6-jährigen (Kindergartenalter) von Stadtteilkoordination und Gesundheitskoordination in enger Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatung im Jugendamt Verfahren der Bedarfsfeststellung sowie der Vermittlung von Unterstützungsleistungen abgestimmt und in zwei lokalen Kindertageseinrichtungen erprobt. Im laufenden Jahr 2020 werden sehr niederschwellige Untersuchungs- und Beratungstage gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und der Erziehungsberatung in drei Kitas entwickelt und durchgeführt.

Alle drei Grundschulen haben Angebote der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung:

 Sündersbühl / GS Ossietzky: an diesem Standort besteht eine Hortklasse zusätzlich zum regulären Hortangebot.  Schweinau / GS Amberger: zusätzlich zum regulären Hortangebot gibt es hier noch das Angebot der offenen Ganztagsschule (ehem. Mittagsbetreuung). (Darüber hinaus richtet sich der Schülertreff Amberger Straße an Schülerinnen und Schüler aus Mittel- oder Realschulen im ganzen Südwesten der Stadt.)

 St. Leonhard / GS Michael-Ende: Modellprojekt Integrierte Ganztagsbildung, gebundene Ganztagsgrundschule und Hort arbeiten ganztägig und verzahnt zusammen (zurzeit 13 Ganztagsklassen mit 291 Kindern).7

In der Konzeption der Integrierten Ganztagsbildung an der Michael-Ende-Schule in Nürnberg, 2017 werden die Besonderheiten dieses Modellvorhabens wie folgt beschrieben:

„In der Kooperation der beiden Partner der Integrierten Ganztagsbildung (Schule und Hort) liegt einer der größten Erfolgsfaktoren für das Gelingen und den Erfolg dieses speziellen Ganztagsmodells. Pädagogische Fachkräfte kommen mit in den Unterricht, Lehrkräfte beteiligen sich an Angeboten während freier Erholungs- und Spielzeiten, die Kommphase und die Studierzeiten werden gemeinsam vorbereitet und betreut. Der Tagesablauf ist rhythmisiert, d.h. Phasen mit Unterricht und konzentriertem Lernen, künstlerische, musische und sportliche Aktivitäten, aber auch Pausen mit Freizeitgestaltung wechseln sich über den Tag ab. Die gesamte (Lern-)Entwicklung des Kindes wird mit diesem Konzept durch multiprofessionale Teams begleitet und unterstützt. Die Verknüpfung von formalen und non-formalen Bildungsinhalten stellt hierbei eine große Bereicherung sowohl für die Kinder als auch für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte dar. In schulischen Kontexten erfahren pädagogische Fachkräfte über methodisch-didaktische Herangehensweisen und in außerschulischen Kontexten lernen Lehrkräfte beispielsweise Verknüpfungsaspekte für Lernstoff einzubeziehen.“

An allen drei Grundschulen und zwei Mittelschulen im Betrachtungsgebiet sind Jugendsozialarbeiter und -arbeiterinnen an Schulen im Einsatz. Diese berichten von Wellen der Belastung, in denen intensive Einzelfallarbeit und -beratung zur Bewältigung von Aggression und Gewalt sowie Drogenproblemen erforderlich ist. In der aktuellen Indikatoren gestützten Bedarfsanalyse für Jugendsozialarbeit an Schulen8 werden für die GS Michael-Ende und die MS St. Leonhard jeweils eine weitere Vollzeitstelle, für die GS Amberger und GS Ossietzky jeweils 0,5 Vollzeitstellen begründet und gesamtstädtisch weit oben priorisiert.

Für Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf bietet die Zusammenarbeit der Stadtteilpatin Schwan-STABILO GmbH mit den Mittelschulen die Möglichkeit von Betriebsbesichtigungen, Berufspraktika und Bewerbertrainings. Darüber hinaus ist St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl auch einer der räumlichen Schwerpunkte für Beratungen und Hilfestellungen im Rahmen des ESF-geförderten Projektes „Perspektiven im Quartier“.

Erste Empfehlungen: Perspektivisch ist im Rahmen der neu einzurichtenden Fachstelle Inklusion der Einsatz eines multiprofessionellen, mobilen Teams mit Schwerpunkt Schweinau geplant. Dazu empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit der bisherigen Projektgruppe zur Etablierung eines Präventionsnetzes in St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Rahmen der Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung ist das Thema Sprachförderung, insbesondere mit Blick auf die Zielgruppe der Neuzuwanderer im Stadtteil. Durch ein neues Modellprojekt sollen durch den Einsatz von

7 Zu diesem Modellversuch meinte Dr. Ludwig Spaenle 2011 in: Schule & Wir Nr. 1/2011 Mit der integrierten Ganztagsbildung wollen wir im Sinne der Begabungsgerechtigkeit „jedem Kind eine auf sein Talent und auf seine Begabung zugeschnittene Bildungsantwort (…) geben.“

8 Siehe Vorlage „Fortschreibung Jugendhilfeplanung Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ im Schulund Jugendhilfeausschuss vom 28.11.2019

sog. „Fachkräften zur Sprachberatung“ Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte bei der Weiterentwicklung ihrer Sprachförderungspraxis unterstützt werden.

Die Evaluierung der integrierten Ganztagsbildung an der Michael-Ende-Grundschule ist seit 2017 mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sowie dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) vereinbart. Eine Durchführung durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik und das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung steht allerdings noch aus und kann erst nach Auftragserteilung durch StMAS und StMUK erfolgen. Unter den Kooperationspartnern im Stadtteil wird ein baldiger Evaluierungsbeginn zur Reflektion und Weiterentwicklung dieses Modellvorhabens für wichtig erachtet.

Auch hier gilt: Die Netzwerke - Netzwerk Kinder und Netzwerk Jugend - sind stark und wirkungsvoll. Sie bieten Ort und Gelegenheit für vielfältige kooperative Verabredungen. Dringliches Anliegen ist die Einrichtung eines Jugendtreffs in St. Leonhard, optimal nahe der Schweinauer Straße gelegen.

Handlungsfeld „Chancen im Stadtteil eröffnen, Information und Beratung anbieten“

Leitaktivitäten:

 Zugangswege über lokale Einrichtungen ausbauen  Auf- und Ausbau struktureller Rahmenbedingungen für soziale Teilhabe

Bestandsskizze: Soziale Treffpunkte Im Betrachtungsgebiet gibt es mehrere Stadtteileinrichtungen, die eine wichtige Treffpunktfunktion für die benachbarte Bewohnerschaft erfüllen. Das ist insbesondere das Mehrgenerationenhaus Schweinau, das viel ehrenamtliches Engagement aus und für die Nachbarschaft fördert. Das ist aber auch das Kultur- und Bürgerzentrum Villa Leon in St. Leonhard, das neben seinem Veranstaltungs- und Gruppenprogramm in allen Netzwerkstrukturen des Stadtteils mitarbeitet und auch Angebote in Abstimmung mit anderen Stadtteileinrichtungen stadtteilbezogen ausrichtet. Und das ist seit kurzem der SIGENA-Treff Sündersbühl, in dem werden viele Angebote vor allem für ältere Menschen umgesetzt.

Im Rahmen des Runden Tisches für Perspektiven in der Schweinauer Straße wurden auch unkonventionelle Ideen realisiert: So kann die Einrichtung eines Grünen Zimmers hinter dem Gasthaus Schloss Egg als stiller Ort fungieren, zu dem alle Nutzergruppen aus dem Stadtteil Zugang erhalten können. Ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, das weiterhin Auftrag für die Schweinauer Straße bleiben wird.

Beratung Eine Bekanntmachung von Angeboten der Armutsprävention erfolgt vor allem über lokale Netzwerkstrukturen und über viele Ehrenamtliche und Semiprofessionelle in den verschiedenen Patenschaftsprojekten. BuT-Leistungen werden vor allem gebraucht für Kultur- und Freizeitangebote, für Mittagessen sowie Angebote zur Lern- und Sprachförderung. Trotz mittlerweile erreichter guter Routine bleibt es ein Dauerthema, die jeweils aktuellen Informationen breit zu streuen, so dass sie über gut informierte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihre Zielgruppe erreichen. Für ältere Menschen fehlen vor allem Unterstützungsangebote zur Bewältigung des täglichen Lebens. Gewünscht wird, dass die ehemals geförderten NoA-Projekte zur Alltagsbegleitung wieder ausgebaut werden könnten. Der Bedarf ist da.

Über das Seniorennetzwerk werden regelmäßig Informationen über kostenreduzierte bzw. kostenfreie Angebote zusammengetragen bzw. Sponsoren für häufig nachgefragte Angebote gesucht.

Erste Empfehlungen

Die Einrichtung von nachbarschaftlichen Treffs für alle Generationen wird in den kleinräumigen Entwicklungsgebieten dringend empfohlen.

Das BuT-Verfahren soll laufend wegen möglicher weiterer Optimierungen überprüft werden. Dabei sind regelhafte Unterstützungsangebote bei Antragsstellung vor Ort notwendig, z. B. durch Schulungen seitens des Sozialamtes.

ZUSAMMENFASSUNG

Folgerungen

für die soziale Stadtteilentwicklung von St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl

In St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl, einem Stadtgebiet mit vorwiegend sozial angespannten Quartieren und vielfältigen Integrationsanforderungen, ist es in den letzten Jahren gelungen, stabile stadtteilweite Strukturen der Kommunikation und Abstimmung, der breiten Information und nachbarschaftlichen Unterstützung zu etablieren.

Das Betrachtungsgebiet zeichnet sich durch eine sowohl quantitativ wie auch qualitativ weitgehend bedarfsgerechte Ausstattung an Infrastruktur aus. Die Einrichtungen mit engagierten Mitarbeitenden stehen über eine klug ausdifferenzierte und gut funktionierende Netzwerkarbeit im wechselseitigen Austausch. Für Stadtteilvorhaben haben sie tat- und finanzkräftige Unterstützung gefunden. Von den Stadtteilaktiven werden vor allem die Chancen durch den Ausbau von Einrichtungen des Gemeinbedarfs im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Die soziale Stadt gewürdigt. Ebenso wird die unkomplizierte und vielfältige Unterstützung durch die Stadtteilpatin Schwan STABILO GmbH wertgeschätzt. Die vielen Ehrenamtlichen im Stadtteil übernehmen wichtige Funktionen des Miteinanders, werden respektiert und sind hoch anerkannt. Alles in allem sind sich die dortigen Stadtteileinrichtungen ihrer Stärken bewusst und stellen sie selbst immer wieder gerne unter Beweis, nicht zuletzt bei der Aufnahme vieler Geflüchteter in den Gemeinschaftsunterkünften des Stadtteils. Als einer der ersten Stadtteile hatten sie einen AK Geflüchtete gegründet und sehr bald Maßnahmen im Stadtteil entwickelt, um den neuen Mitbewohnern und -bewohnerinnen Angebote einer Integration in den Stadtteil machen zu können.

Aber: Wenn die Einrichtungen aus St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl, die den Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre mit viel Kreativität und Engagement gut gemeistert haben, jetzt sagen müssen, dass sie an die Grenzen ihres Engagements und Integrationsvermögens stoßen, dann darf dies nicht als „ein Jammern auf hohem Niveau“ missverstanden, sondern muss ernst genommen werden.

Das Stadtteilgebiet St. Leonhard/Schweinau/Sündersbühl wird weiterwachsen. Es wird aber nicht gleichmäßig wachsen, sondern konzentriert in größeren Neubaugebieten, insbesondere …

 Im Bereich Kunigundenstraße / Geisseestraße in St. Leonhard: mit allein ca. 440 Personen in Neubauten in der Kunigundenstraße sukzessive ab dem Jahr 2024.

 Im Bereich Fuggerstraße/Bernadottestraße - Sündersbühl: mit Wohnraum für ca. 750 Personen in mehreren Bauvorhaben, davon das größte für etwa 460 Neubaubeziehende in der Fuggerstraße ab 2024.  Im Bereich Hintere Markstraße/Lochnerstraße – Schweinau: mit Neubauten für fast 1.000 Personen, davon allein auf dem ehem. Areal von Akzo Nobel Wohnungen für ca. 850 Menschen ebenfalls ab 2024.

Besonderes Augenmerk muss jetzt auf diesen kleinräumigen Entwicklungen von Neubaugebieten in oder nahe von sozial belasteten Quartieren liegen. Diese Entwicklungen gilt es zusammen mit den bereits erfolgten Nachverdichtungen der letzten Jahre zu betrachten und beides zusammen in Beziehung zu setzen zur sozialen Infra- und Angebotsstruktur und zur personellen Ausstattung der sozialen Dienste.

In diesen Stadtgebieten muss es oberste Priorität sein, eine bedarfsgerechte Infrastruktur an Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen sicher zu stellen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit auch kleinräumig aktive Kooperationsverbünde aufgebaut werden können, die eingebunden und getragen sind von den sehr gut funktionierenden Netzwerkstrukturen im gesamten Stadtteil. Gerade in diesen Stadtgebieten ist es aber auch besonders wichtig, Treffpunkte und Anlaufstellen für die Bewohnerschaft anzubieten: Spiel- und Lernstube, Aktivspielplatz für die Kleinen, Nachbarschafts- oder Mehrgenerationentreff für alle im Stadtteil einzurichten.

So nachvollziehbar die Ängste der Stadtteilaktiven auch sind, dass durch weitere Nachverdichtung die sozialen Kooperationssysteme überlastet werden könnten, so sehr bieten gerade diese Neubaugebiete aber auch die Chance, dieses Stadtgebiet für ein integratives Miteinander vorausschauend und gut auszustatten. So könnten auf Perspektive gerade diese Neubaugebiete wesentlich zur Stadtteilentwicklung und Aufwertung der Stadtteile im Nürnberger Südwesten beitragen.

Ein Planungsworkshop, der die Vorbereitende Untersuchung (VU) des Förderprogramms der Sozialen Stadt evaluiert und überprüft und dabei insbesondere die genannten größeren Neubaugebiete in den Blick nimmt, ist aktuell von den Kolleginnen und Kollegen der Stadterneuerung, dem Quartiermanagement und der Stadtteilkoordination in Vorüberlegung. Dabei sollten auch die lokalen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die sozialen Dienste, die Gesundheitskoordination sowie das Seniorennetzwerk in bewährter Tradition eingebunden werden. Großes Anliegen ist es dabei aus sozialer Perspektive, sich im Sinne dieses Stadtteilkonzeptes zu verständigen, welche Voraussetzungen es für ein weiterhin förderliches und gelingendes Miteinander braucht.

Stadtteilkoordination wird weiterhin vor Ort sein und diese Prozesse begleiten. Indessen bringt die diesjährige Erhebung zum Sozialraummonitoring zwei weitere benachbarte Stadtgebiete in den Blick: die statistischen Bezirke Höfen und Hohe Marter. Beide Gebiete werden jetzt nach dem bewährten Vorgehen – Erhebung von Kernindikatoren, Bestandsaufnahme der Einrichtungs- und Angebotsstruktur, Seismographentreffen – dahingehend geprüft, ob ggf. eine räumliche Ausweitung des Stadtteilkoordinationsauftrags angezeigt ist.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Beschluss

Betreff: Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen: Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der

Festanstellung von Tagespflegepersonen: Tagespflege 2000

Anlagen: Tagespflege_2000_Entscheidungsvorlage BayMBl-2020-33 TP 2.000 AMS 01-2020 TPP 2.000 AMS 10-2020 Antragsverfahren Festanstellung Tagespflege

Sachverhalt (kurz):

Mit der Zuwendung soll es Trägern von Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden, Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Diese Assis-tenzkräfte sollen die Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und ent-lasten. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) zu den Personalausgaben. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung wird dann an freigemeinnützige oder sonstige Träger durch die Gemeinden weitergeleitet. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Assistenzkraft bzw. Tagespflegeperson von einem Träger einer Kindertageseinrichtung bzw. einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird. Das Förderprogramm ist zeitlich befristet.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.260 € Folgekosten 150.260 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 0 € pro Jahr

davon konsumtiv 150.260 € davon Personalkosten 150.260 € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Anmeldung zum Haushalt 2021

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Abdeckung von Randzeiten in der Kindertagesbetreuung ermöglicht die durchgängige Förderung von Kindern sowie Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unterschiedlichen Lebenssituationen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Konzept zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen zu. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die benötigten Mittel zum Haushalt 2021 anzumelden. Über eine endgültige Bereitstellung wird bei den Haushaltsberatungen entschieden.

Entscheidungsvorlage

Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen als

Assistenzkraft in Kitas

Laut Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 2. Januar 2020 gewährt der Freistaat Bayern in Ergänzung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Zuwendungen zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften. Die Förderung soll gewährt werden auf der Basis der mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz).

Mit der Zuwendung soll es Trägern von Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden, Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Diese Assistenzkräfte sollen die Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und entlasten. Beispielsweise können die Assistenzkräfte in Randzeiten (vor 9 Uhr und nach 16 Uhr) entsprechend des § 16 Abs. 5 Satz 1 BayKiBiG in der Kindertageseinrichtung eingesetzt werden und alleine höchstens fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen.

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) zu den Personalausgaben. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung wird dann an freigemeinnützige oder sonstige Träger durch die Gemeinden weitergeleitet. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Assistenzkraft bzw. Tagespflegeperson von einem Träger einer Kindertageseinrichtung bzw. einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird und von diesem eine Bruttojahresvergütung mindestens in doppelter Höhe der staatlichen Förderung erhält. Sie darf also keine laufende Geldleistung im Rahmen der Förderung in Kindertagespflege erhalten1.

Die Assistenzkraft muss a) von einem Träger in einer nach dem BayKiBiG geförderten Kindertageseinrichtung beschäftigt werden, b) die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 SGB VIII erfüllen. c) zusätzlich zu der für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erforderlichen Qualifizierung eine vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zertifizierte Qualifizierung mindestens im Umfang von 40 Stunden absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen.

Die Zuwendungsempfänger (Kommunen) tragen einen Eigenanteil mindestens in Höhe der staatlichen Zuwendung. In der Richtlinie wird eine Zuwendung ausgeschlossen, wenn der Einsatz der Assistenzkraft im Rahmen einer Anerkennung als Ergänzungskraft erfolgt2 und erforderlich ist, um die Fördervoraussetzungen, insbesondere den gesetzlichen Mindestanstellungsschlüssel nach dem BayKiBiG zu erfüllen3. Die Zuwendung erhalten ausschließlich Zuwendungsempfänger, die den vollständigen För-

nach § 23 SGB VIII (Förderung in Kindertagespflege) (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen Betrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung nach Maßgabe von Absatz 2a, 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson und 4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG Pädagogisches Personal 3 Art. 19 Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen

derantrag auf kindbezogene Förderung bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt haben (Endabrechnung). Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und die Bewilligung erfolgt für ein Kalenderjahr. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das Abrechnungssystem KiBiG.web zu stellen. Die Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen tritt am 01.02.2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft. Sie wird bis höchstens 31.12.2023 verlängert (Förderrichtlinie sowie die Vollzugshinweise liegen als Anlage bei).

In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII (Kindertageseinrichtungen) vom 10. März 2020 wurde die Richtlinie vorgestellt. Sie ist bei den Trägern auf Interesse gestoßen.

Die Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen kann für eine gewisse Entlastung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte sorgen und damit zu einer höheren pädagogischen Qualität beitragen. Auf der anderen Seite hat die Stadt Nürnberg ein hohes Interesse daran, Tagespflegepersonen auch weiterhin als solche zu halten und einzusetzen.

Die Tagespflegeträger Familienbüro und Tagespflegebörse gehen von einem eher geringen Interesse der Tagespflegepersonen aus. Es könnten von den insgesamt rund 230 bereits geschulten und aktiven Tagespflegepersonen im Jahr 2020 sechs bis acht Interesse an einer Tätigkeit als Assistenzkraft haben. Hinzu könnten maximal noch einmal so viele Interessentinnen bzw. Interessenten hinzukommen, die zunächst noch einen Tagespflege-Qualifizierungskurs besuchen müssten. Die Stelle als Assistenzkraft könnte die Personen interessieren, die einer Festanstellung der sonst selbstständigen Tätigkeit einer Tagespflegeperson den Vorzug geben. Der höhere finanzielle Anreiz liegt jedoch für viele Tagespflegepersonen in der Selbstständigkeit. Zudem ist das Förderprogramm befristet.

Wenn sich Interessentinnen bzw. Interessenten aus Nürnberg melden, die noch keine Qualifizierung als Tagespflegeperson haben, muss die komplette Schulung absolviert werden, abzüglich der praxisbegleitenden Qualifizierung von 20 Unterrichtseinheiten (= 280 UE). Hinzu kommt dann noch die staatliche Qualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden, die allerdings kostenfrei ist. Die Tagespflegebörse erklärt sich bereit, gegebenenfalls im Herbst 2020 oder Anfang 2021 einen zusätzlichen Kurs anzubieten, an dem Bewerberinnen bzw. Bewerber sowohl für die Tätigkeit als Tagespflegeperson als auch für die Tätigkeit als Assistenzkraft teilnehmen können. Ein früherer Zeitpunkt ist schwer umsetzbar. Zu beachten sind dabei die Kosten i.H.v. insgesamt ca. 1.500 Euro pro Person, die für den Schulungskurs anfallen (ohne dass die Tagespflege davon profitiert) und von dem jeweiligen Anstellungsträger getragen werden müssen.

Die Kommunen als Zuwendungsempfänger müssen entsprechend der Richtlinie mindestens den gleichen Anteil zur staatlichen Förderung beitragen. Sie können daher darüber entscheiden, ob sie diese Förderung überhaupt leisten. Die Umsetzung der Richtlinie ist freiwillig. Die Verwaltung schlägt vor, den Betriebsträgern von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg die Möglichkeit zu geben, am Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Festanstellung von Tagespflegepersonen ab 2020 teilzunehmen. Dabei sollen maximal 20 Assistenzkräfte mit jeweils 20 Wochenarbeitsstunden finanziert werden. Pro Assistenzkraft würde sich dabei die Stadt Nürnberg mit 7.513 Euro an der Finanzierung beteiligen. Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt Nürnberg für die Förderung der Assistenzkräfte insgesamt ab 2021 einen jährlichen Haushaltsansatz von 150.260 EUR einplant.

Bayerisches Ministerialblatt

BayMBl. 2020 Nr. 33 22. Januar 2020

2231-A

Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 2. Januar 2020, Az. V3/6511-1/521

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (VV zu Art. 44 BayHO), in Ergänzung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Zuwendungen zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage der mit dem Bund geschlossenen Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. 1. Zweck der Zuwendung 1.1 Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen 1Mit der Zuwendung sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. 2Diese Assistenzkräfte sollen die Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und entlasten und können auch zur Randzeitenbetreuung eingesetzt werden. 3§ 16 Abs. 5 Satz 1 der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) ist zu beachten. 1.2 Anstellung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mit der Zuwendung sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt werden, Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Ersatzbetreuung einzusetzen. 2. Gegenstand der Förderung Die Förderung stellt einen Zuschuss zu den Personalausgaben einer Festanstellung dar. 3. Zuwendungsempfänger 1Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 2Die Weiterleitung der Förderung für Assistenzkräfte an freigemeinnützige oder sonstige Träger durch die Gemeinden richtet sich nach VV Nr. 13 der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO – VVK). 3Im Fall des Einsatzes in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Ersatzbetreuung ist die Weiterleitung der Förderung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgeschlossen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Zuwendung setzt voraus, dass die Assistenzkraft bzw. Tagespflegeperson von einem Träger einer Kindertageseinrichtung bzw. einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt wird und von diesem eine Bruttojahresvergütung mindestens in doppelter Höhe der staatlichen Förderung erhält.

BayMBl. 2020 Nr. 33 22.Januar 2020

4.1 Assistenzkräfte 1Die Assistenzkraft muss

a) von einem Träger im Sinne des Art. 3 Abs. 1 BayKiBiG in einer nach dem BayKiBi G geförderten Kindertageseinrichtung beschäftigt werden, b) die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 SGB VIII erfüllen. 2Die Entscheidung über die Eignung der Assistenzkraf t trifft der für die betreffende Kindertageseinrichtung zuständige Träger der öffentliche n Jugendhilfe, c) zusätzlich zu der für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erforderlichen Qualifizierung eine vo m Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zertifizierte Qualifizierun g mindestens im Umfang von 40 Stunden absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen i m Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen. 3Die Qualifizierung kan n berufsbegleitend erfolgen und muss innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten sei t Beginn der Festanstellung abgeschlossen werden. 4Während der Qualifizierungsphas e entfällt die Pflicht zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. 4.2 Träger der öffentlichen Jugendhilfe 1Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss die Tagespflegeperson nach Maßgabe der §§ 22, 23 Abs. 4 Satz 2 und 43 SGB VIII sowie unter Berücksichtigung von Art. 20 Satz 1 Nr. 3 BayKiBiG einsetzen. 2Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tagespflegeperson muss mindestens 19,5 Stunden betragen. 3Die angestellte Tagespflegeperson ist im Umfang von jährlich 15 Stunden fortzubilden. 5. Art und Umfang der Zuwendung 1Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. 2Sie errechnet sich als Produkt aus dem fünffachen gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG für die Tagespflege festgelegten Basiswert zur Berechnung der Abschlagszahlungen, dem Gewichtungsfaktor gemäß Art. 21 Abs. 5 Satz 7 BayKiBiG und dem Buchungszeitfaktor gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AVBayKiBiG, der der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Assistenzkraft bzw. der Tagespflegeperson entspricht. 3Erfolgt die Förderung nicht für den gesamten Bewilligungszeitraum, reduziert sich die Zuwendung entsprechend anteilig. 4§ 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AVBayKiBiG gelten in Bezug auf eine Änderung der Wochenarbeitszeit entsprechend. 5Die Zuwendungsempfänger tragen einen Eigenanteil mindestens in Höhe der staatlichen Zuwendung. 6. Mehrfachförderung 1Die Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn der Einsatz der Assistenzkraft aufgrund § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG erfolgt und erforderlich ist, um die Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG zu erfüllen. 2Die laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII wird durch die Bruttojahresvergütung ersetzt. 3Eine Förderung nach Art. 18 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 BayKiBiG schließt eine Förderung nach dieser Richtlinie aus. 4Die Zuwendung ist ausgeschlossen, soweit die Personalkosten der Festanstellung aus anderen Förderprogrammen gefördert werden. 7. Verfahren 7.1 Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. 7.2 Bewilligungsbehörde Die zuständige Bewilligungsbehörde für die Zuwendung nach dieser Richtlinie bestimmt sich nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG. 7.3 Antragstellung, Bewilligung 1Die Anträge auf die Förderung sind vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsbehörde unter Verwendung des Systems KiBiG.web zu stellen. 2Die Zuwendung erhalten ausschließlich Zuwendungsempfänger, die den vollständigen Förderantrag auf

BayMBl. 2020 Nr. 33 22. Januar 2020

kindbezogene Förderung bis zum 30. Juni nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt haben. 3Die Bewilligung erfolgt für ein Kalenderjahr. 4Wenn die Assistenzkraft oder die Tagespflegeperson über einen Zeitraum von 42 Kalendertagen aufeinanderfolgend keine Arbeitsleistung erbringt, entfällt die Förderung ab Beginn des nächstfolgenden Kalendermonats; es sei denn, im laufenden oder im nächstfolgenden Kalendermonat wird die Arbeit im Umfang von mindestens der Hälfte der im Kalendermonat arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitstage wiederaufgenommen. 7.4 Abschlagszahlungen, Auszahlung 1Die Zuwendungsempfänger erhalten zu den in § 22 Abs. 2 Satz 1 AVBayKiBiG genannten Zeitpunkten auf Antrag Abschlagszahlungen in Höhe von 96 % der im Bewilligungszeitraum zu erwartenden staatlichen Zuwendung. 2Sie beantragen die Abschlagszahlungen unter Verwendung des für die Abrechnung der Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG bereitgestellten Abrechnungssystems KiBiG.web. 3Die Endabrechnung erfolgt gemeinsam mit der Endabrechnung über die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG ebenfalls unter Verwendung des bereitgestellten Abrechnungssystems. 7.5 Nachweis und Prüfung der Verwendung 1Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für deren Nachweis und deren Prüfung der Verwendung, die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu Art. 44 BayHO sowie die Art. 48 bis 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. 2Die ANBest-K bzw. die ANBest-P sind zum Bestandteil des Bewilligungsbescheids zu machen. 3Das Prüfungsrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs ergibt sich aus Art. 91 BayHO. 8. Datenschutz 1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutzgrundverordnung

Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 3Die Verpflichtungen aus der DSGVO (insbesondere die Betroffenenrechte und die Informationspflichten gemäß Art. 13 f. DSGVO) werden von der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde erfüllt. 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. 3Sie verlängert sich längstens bis zum 31. Dezember 2023, soweit das Handlungskonzept nach dem Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland vom 23. September 2019 und den einschlägigen Anlagen im von dieser Richtlinie geregelten Bereich unverändert fortgeführt wird.

Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor

BayMBl. 2020 Nr. 33 22. Januar 2020

Impressum

Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.betrieb@jva-ll.bayern.de

ISSN 2627-3411

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München

An alle Regierungen, kreisfreien Städte und Kreisverwaltungsbehörden

per E-Mail

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom DATUM Bitte bei Antwort angeben V3/6511-1/521 19.02.2020 AMS 01-2020

Vollzugshinweise zur Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespfle-

gepersonen

Anlagen Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur oben genannten Richtlinie bitten wir um Beachtung folgender Vollzugshinweise:

Zum Geltungsbereich: Die Haushaltsmittel können nur für die Weiterentwicklung im vorschulischen Bereich eingesetzt werden. Dementsprechend können nur Tagespflegepersonen in Festanstellung oder Assistenzkräfte gefördert werden, die Kinder bis zur Einschulung betreuen. Eine Assistenzkraft in einem Hort ist nicht förderfähig. Der Einsatz einer Assistenzkraft in einer altersgemischten Einrichtung, in der auch Hortkinder betreut werden, ist förderunschädlich.

Telefon Vermittlung: E-Mail: Internet: Adresse: 089 1261-01 poststelle@stmas.bayern.de w1ww1.z0ukunftsministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München

Zu Nr. 1 (Zweck der Zuwendung): Nr. 1.1 der Richtlinie regelt die Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Diese unterstützen die Fach- und Ergänzungskräfte im Regelbetrieb bei der pädagogischen Arbeit. Sie sind zusätzliche Kräfte und zählen nicht in den Anstellungsschlüssel. In Randzeiten können Assistenzkräfte entsprechend den Vorgaben des § 16 Abs. 5 Satz 1 AVBayKiBiG (Vor 9 Uhr und nach 16 Uhr) in der Kindertageseinrichtung alleine höchstens fünf gleichzeitig anwesende Kinder und bis zu drei Assistenzkräfte höchstens zehn gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. Diese allein verantwortlich tätigen Kräfte bedürfen einer Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden (§ 16 Abs. 5 Satz 2 AV- BayKiBiG). Die 40 Stunden zertifizierte Qualifizierung können angerechnet werden.

Nr. 1.2 der Richtlinie regelt die Einsatzmöglichkeit von angestellten Tagespflegepersonen (TPP), welche Kindertagespflege im eigentlichen Sinne ausüben (hier ist eine förmliche Pflegeerlaubnis notwendig) und von TPP, welche im Angestelltenverhältnis zur Ersatzbetreuung eingesetzt werden (analoge Prüfung der Eignung, förmliche Pflegeerlaubnis ist nicht zwingend notwendig). Die Anstellung der TPP ist im Rahmen der Förderung nach der Richtlinie ausschließlich über den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (TröffJH) möglich.

Zu Nr. 3 (Zuwendungsempfänger): Zuwendungsempfänger sind bei Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen die Gemeinden, bei Festanstellung in Kindertagespflege die TröffJH. In Satz 3 wird die Weiterleitung der Förderung durch die TröffJH ausgeschlossen; bei Einsatz in der Kindertagespflege wird nur die Anstellung direkt beim TröffJH gefördert. Eine Anstellung durch freie Träger, Vereine etc. ist somit nicht förderfähig (vgl. Nr. 3 Satz 3).

Zu Nr. 4 (Zuwendungsvoraussetzungen): Die Assistenzkraft bzw. TPP muss in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden und eine Bruttojahresvergütung mindestens in doppelter Höhe der staatlichen Förderung erhalten (zur Höhe der staatlichen Förderung vgl. Nr. 5). Maßgeblich ist die Bruttojahresvergütung gemäß Entgeltabrechnung für das nach Nr. 7 der RL maßgebliche Bewilligungsjahr.

Zu Nr. 4.1 (Assistenzkräfte): Buchstabe b) Die TPP muss die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis (PE) nach § 43 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 SGB VIII erfüllen. Zuständig für die Entscheidung über die persönliche Eignung ist der TröffJH, in dessen Zuständigkeitsbereich die Kindertageseinrichtung liegt, in der die TPP eingesetzt wird. Wechselt die TPP in eine Kindertageseinrichtung im Zuständigkeitsbereich eines anderen TröffJH, so muss erneut ein Bescheid über die Eignung eingeholt werden.

Es sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar:  Besitzt eine TPP eine PE, die von dem für die Einrichtung zuständigen TröffJH ausgestellt worden ist, so ist die Eignung als Assistenzkraft gegeben. Bei einer PE, die mit der Auflage verbunden ist, binnen einer Frist weitere Qualifizierungsstunden nachzuweisen (Beispiel: Die TPP erhält die PE nach 100 Qualifizierungsstunden mit der Auflage, weitere 60 Qualifizierungsstunden binnen sechs Monaten nachzuweisen), ist die Eignung mit Erfüllung der Auflage gegeben. Hat die vom Träger einer Einrichtung angestellte TPP (Assistenzkraft) eine Probezeit erfolgreich bestanden, ist der Ablauf der Frist nach § 43 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII unbeachtlich.  Besitzt eine TPP eine PE, die von einem anderen als dem für die Einrichtung zuständigen TröffJH ausgestellt worden ist, so ist die Eignung als Assistenzkraft im Regelfall anzunehmen, auch wenn der Umfang der vorhandenen Qualifizierung geringer ist als es der zuständige TröffJH üblicherweise voraussetzt. Der zuständige TröffJH hat in diesem Fall die Eignung der TPP als Assistenzkraft zu bestätigen.  Hat die künftige Assistenzkraft zwar keine PE, jedoch bei dem für die Einrichtung zuständigen TröffJH eine Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen, die bei dem zuständigen TröffJH üblicherweise für die Erteilung einer uneingeschränkten PE ausreicht, beschränkt sich die Eignungsprüfung auf die sonstigen Voraussetzungen der persönlichen Eignung.  Entsprechendes gilt, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme bei einem anderen TröffJH abgeschlossen wurde und diese üblicherweise für die Erteilung einer uneingeschränkten PE ausreicht. Dies gilt auch, wenn der Umfang der vorhandenen

Qualifizierung geringer ist als es der zuständige TröffJH üblicherweise voraussetzt.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für die ggf. neben der Tätigkeit als Assistenzkraft ausgeübte Tätigkeit als Tagespflegeperson i.S.d. §§ 43, 23 SGB VIII hiervon unberührt bleiben. Insoweit wird auf §§ 43, 87 a SGB VIII verwiesen.

Buchstabe c) Zusätzlich zu der für die Pflegeerlaubnis erforderlichen Qualifizierung muss die Assistenzkraft eine zertifizierte Qualifizierung im Umfang von mindestens 40 Stunden absolvieren. Die Kurse werden ab ca. April 2020 von zertifizierten Multiplikatoren bayernweit angeboten. Die Zusatzqualifizierung für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen kann berufsbegleitend erfolgen. Die Assistenzkraft kann demnach nach der für die PE notwendigen Qualifizierung in der Einrichtung bereits angestellt und gefördert werden. Die zusätzlichen 40 Stunden sind innerhalb von max. zwölf Monaten nach Beginn der Festanstellung abzuschließen, um die Förderfähigkeit nach der Richtlinie zu erhalten. Der Beginn der Festanstellung betrifft nicht das Datum des Vertragsschlusses, sondern den Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme.

Wird die Qualifizierung nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen, endet die Förderung nach Maßgabe des § 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG nach dem zwölften Monat. Die Förderung endet früher, wenn feststeht, dass die Assistenzkraft eine Qualifizierung verweigert, diese endgültig abbricht oder im Rahmen der Qualifizierung nicht mitwirkt.

Weiter ist die Teilnahme an jährlich mindestens 15 Fortbildungsstunden notwendig. Die Fortbildungen sollen eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung gewährleisten und dienen einer regelmäßigen Vernetzung. Die Fortbildungsinhalte müssen sich an den Bildungs- und Erziehungszielen nach Art. 13 BayKiBiG und dem 1. Abschnitt der Kinderbildungsverordnung sowie an den Inhalten des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BayBEP) orientieren.

Zu Nr. 4.2 (Träger der öffentlichen Jugendhilfe): Gefördert werden können TPP mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden. Der TröffJH muss die Tagespflegeperson nach Maßgabe der §§ 22, 23 Abs. 4 Satz 2 und 43 SGB VIII sowie unter Berücksichtigung von Art. 20 Satz 1 Nr. 3 BayKiBiG einsetzen. Die jährlichen 15 Fortbildungsstunden sind im Gleichklang zur Kindertagespflege analog § 18 Satz 4 AVBayKiBiG wie auch dem AMS 05-2016 zu absolvieren.

Zu Nr. 5 (Art und Umfang der Zuwendung): Maßgeblich für die Berechnung sind der Basiswert für die Förderabschläge des Bewilligungszeitraums, der Gewichtungsfaktor für die Tagespflege (1,3) und der Buchungszeitfaktor nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AVBayKiBiG, der der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit der Assistenzkraft bzw. der TPP entspricht. Zur Ermittlung des Buchungszeitfaktors wird die vertragliche Wochenarbeitszeit der TPP durch fünf geteilt, um eine durchschnittliche tägliche Betreuungszeit zu erhalten. Die Förderung wird unter fiktiver Ansetzung von fünf betreuten Kindern gewährt. Bei Änderungen, die für die Zuwendung von Relevanz sind (z. B. Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit der Assistenzkraft/TPP) gilt § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 AVBayKiBiG analog.

Beispiele (Grundlage: Basiswert für die Förderabschläge 2020)  Ganzjährige Förderung einer zu 40 Wochenstunden tätigen TPP: 1.155,89 EUR x 5 x 1,3 x 2,0 = 15.026.57 EUR  Förderung einer zu 40 Wochenstunden tätigen TPP über acht Monate: 1.155,89 EUR x 5 x 1,3 x 2,0 x 8/12 = 10.017,71 EUR  Förderung einer zu 30 Wochenstunden tätigen TPP über acht Monate: 1.155,89 EUR x 5 x 1,3 x 1,5 x 8/12 = 7.513,29 EUR

Zu Nr. 6 (Mehrfachförderung): Eine Förderung nach der Richtlinie ist nicht möglich, wenn der Einsatz der Assistenzkraft aufgrund § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG erfolgt und erforderlich ist, um die Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG zu erfüllen. Das bedeutet, dass eine Kraft mit einer Tagespflegequalifikation nicht gefördert werden kann, wenn sie gleichzeitig im Wege des § 16

Abs. 6 AVBayKiBiG als Fach- oder Ergänzungskraft im Anstellungsschlüssel berücksichtigt wird. Dasselbe gilt entsprechend für Fach- oder Ergänzungskräfte, die die nach der Richtlinie erforderliche Qualifikation aufweisen, jedoch im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden. Auch die gleichzeitige Förderung nach Art. 18 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 BayKiBiG (Tagespflege) und sonstige Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen.

Zu 7.2 (Bewilligungsbehörde): Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Behörden, die für die Bewilligung der Betriebskostenförderung nach Art. 29 BayKiBiG zuständig sind. Das sind bei kreisangehörigen Gemeinden die Kreisverwaltungsbehörden und bei kreisfreien Gemeinden und örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Regierungen.

Zu 7.3 (Antragstellung, Bewilligung): Anträge auf die Förderung sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Wenn eine TPP bzw. eine Assistenzkraft bereits vor Bewilligung der Förderung beschäftigt wird, stellt dies einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar, der nach zuwendungsrechtlichen Grundsätzen zwingend zum Ausschluss der Förderung führt. Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt dagegen vor, wenn eine Assistenzkraft bisher nicht die Voraussetzungen nach dieser Richtlinie erfüllt hat, da sie keine Qualifikation zur TPP durchlaufen hatte. In diesem Fall stellt die Fortführung der Beschäftigung nach Erteilung der PE bzw. nach Feststellung der Eignung den Beginn der Maßnahme dar.

Wenn hingegen eine bereits beschäftigte Assistenzkraft schon TPP ist, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn dadurch ausgeschlossen werden, dass die zertifizierte Qualifizierung von 40 Stunden aufgenommen wird. Damit die neue Qualität der Beschäftigung dokumentiert wird, ist die Verpflichtung der Assistenzkraft zur zertifizierten Qualifizierung arbeitsvertraglich zu regeln. Die Maßnahme beginnt mit der vertraglichen Verpflichtung zur zertifizierten Qualifizierung.

Beispiele:  Träger T unterschreibt am 4. April 2020 einen Arbeitsvertrag mit einer TPP. Arbeitsbeginn ist der 1. Mai 2020. Die TPP erwirbt berufsbegleitend die zertifizierte Qualifizierung von 40 Stunden. Maßnahmenbeginn ist der 4. April 2020. Die

Maßnahme muss also vor dem 4. April 2020 bewilligt sein, damit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegt.  Träger T setzt bereits seit 2017 (außerhalb des Anstellungsschlüssels) eine angestellte Person in der Kindertageseinrichtung ein, die weder Fach- oder Ergänzungskraft noch qualifizierte TPP ist. Die Person erlangt am 15. Juni 2020 die Qualifikation zur TPP. Maßnahmenbeginn ist der 16. Juni 2020 (Fortführung der Beschäftigung nach Qualifizierung zur TPP).  Träger T setzt bereits seit 2017 eine angestellte TPP in der Kindertageseinrichtung ein. Ab 15. Juni 2020 vereinbaren die TPP und T, dass die TPP binnen eines Jahres die zertifizierte Qualifizierung von 40 Stunden absolvieren wird. Maßnahmenbeginn ist der 15. Juni 2020.

Anträge auf die Förderung sind unter Verwendung des Systems KiBiG.web zu stellen. Das entsprechende Modul wird derzeit programmiert und wird voraussichtlich im März/April 2020 zur Verfügung stehen.

Erbringt eine Assistenzkraft bzw. eine TPP keine Arbeitsleistung über 42 aufeinanderfolgende Tage hinaus, entfällt in entsprechender Anwendung der Vollzugshinweise für Kindertageseinrichtungen gemäß dem AMS 03-2017 vom 23.03.2017 (Az: II4/6511-1/426) die Förderung mit Beginn des darauffolgenden Monats. Dies ist im System KiBiG.web entsprechend zu erfassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dunkl Ltd. Ministerialrat

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München

An die Regierungen, kreisfreien Städte und Kreisverwaltungsbehörden

ausschließlich per E-Mail

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom DATUM Bitte bei Antwort angeben V3/6511-1/521 26.06.2020 AMS 10-2020

Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen

hier: Ergänzungen zu den Vollzugshinweisen

Anlagen

02.01.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit AMS vom 19. Februar 2020, Nr. V3/6511-1/521 AMS 01-2020, haben wir Sie über den Vollzug der oben genannten Richtlinie informiert. Ergänzend möchten wir Sie im Folgenden über aktuelle Entwicklungen in Kenntnis setzen:

  1. Antrags- und Bewilligungsverfahren

Gemäß Förderrichtlinie hat die Antragstellung unter Verwendung des Systems KiBiG.web zu erfolgen. Die für März/April 2020 angekündigte Programmierung des entsprechenden Moduls musste infolge der Corona-Pandemie jedoch zurückgestellt werden. Aufgrund einer notwendigen Priorisierung anderer Aufträge ist nach Aussage der mit der Programmierung beauftragten Firma eine Antragstellung über KiBiG.web voraussichtlich erst ab dem 4. Quartal 2020 möglich.

Telefon Vermittlung: E-Mail: Internet: Adresse: 089 1261-01 poststelle@stmas.bayern.de w1ww1.s7ozialministerium.bayern.de Winzererstraße 9, 80797 München

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie und des hohen Bedarfs an zusätzlichen Kräften sehen wir die Dringlichkeit einer zeitnahen Umsetzung gegeben.

Auch hat sich in jüngster Zeit wieder gezeigt, wie wichtig und hilfreich ein gut funktionierendes Ersatzbetreuungssystem im Bereich der Kindertagespflege ist, welches im Rahmen der Richtlinie nochmals verbessert werden kann. Auch für Kindertageseinrichtungen eröffnet die Richtlinie großes Potential, u. a. das Kita-Personal zusätzlich durch qualifizierte Unterstützung zu entlasten sowie die Abdeckung von Randzeiten zu optimieren.

Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die Festanstellung von Tagespflegepersonen bei den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen noch vor Adaption des KiBiG.web zu ermöglichen. Das formelle Verfahren zur Antragsstellung und Bewilligung (s. Nr. 7.3 Satz 1 der Richtlinie) wird daher modifiziert. Für den Zeitraum bis zur Freischaltung eines entsprechenden Zusatzmoduls im KiBiG.web besteht die Möglichkeit, die Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen außerhalb des KiBiG.web schriftlich zu beantragen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (s. Nr. 7.2 der Richtlinie) mittels beiliegendem Muster zu stellen und muss

 bei einer Anstellung von Assistenzkräften über die zuständige Gemeinde sowie  bei einer Anstellung einer Tagespflegeperson bei den Träger der öffentlichen Jugendhilfe durch die zuständige Regierung erfolgen.

Der Antrag ist seitens der Bewilligungsbehörde entsprechend Muster zu bestätigen. Sobald das Zusatzmodul im KiBiG.web zur Verfügung steht, sind die Daten des Förderantrags einzupflegen. Die Förderung erfolgt ab dem Monat, in dem die Fördervoraussetzungen vorliegen, frühestens ab Antragstellung (§ 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG). Mit dem schriftlichen Antrag wird also sichergestellt, dass die Förderung einsetzen kann, bevor das EDV-Programm freigegeben ist. Die Auszahlung der Fördermittel bzw. der Abschlagszahlungen ist erst nach Einpflegen der Daten im KiBiG.web möglich. Im Rahmen der vierteljährlichen Auszahlungstermine für die Abschläge kann dann eine Nachzahlung erfolgen.

Davon unberührt bleiben die Ausführungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn im AMS vom 19.02.2020 zu Nr. 7.3. Im Falle der Neueinstellung einer TPP darf diese erst nach Bestätigung des schriftlichen Antrags durch die Bewilligungsbehörde erfolgen.

  1. Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen

a) Grundqualifizierungen und Fortbildungen im Bereich der Tagespflege

Qualifizierungs- und Fortbildungskurse im Bereich der Kindertagespflege können

bereits seit 30. Mai 2020 entsprechend der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Nach § 17 Abs. 1 der 6. BaylfSMV ist die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung jedoch weiterhin nur zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist (siehe: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl- 2020-348.pdf)

b) Zusatzqualifizierung

Die im Rahmen der Richtlinie vorgesehene zertifizierte Qualifizierung für Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen (s. Nr. 4.1 c) der Richtlinie) im Umfang von mindestens 40 Stunden beginnt im Juli 2020. Die Kurse werden von zertifizierten Multiplikatoren bayernweit angeboten. Aufgrund der Corona-Pandemie werden einzelne Kurse auch in größeren Teilen online durchgeführt. Detailinformationen dazu stellen die jeweiligen Kursanbieter zur Verfügung. Weitere Informationen zur zertifizierten Zusatzqualifizierung sowie eine Übersicht der geplanten Kursangebote sind unter http://qualifizierungtagespflege-bayern.de/ zu finden.

Sollten in Ihrer Region (noch) keine Kurse für die Zusatzqualifizierung von Assistenzkräften angeboten werden, können über die Multiplikator*innen und ggf. in Kooperation mit weiteren Akteuren wie Trägerverbänden oder Einrichtungen Kurse in den jeweiligen Regionen initiiert werden.

  1. Dokumentation

Um unserer Informationspflicht u. a. gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gerecht zu werden sowie über die notwendige Gesamtübersicht der zur Verfügung stehenden Mittel zu verfügen, bitten wir die Bewilligungsbehörden über eine kurze Meldung der eingegangenen Anträge (inklusive jeweils der Anzahl der festangestellten Tagespflegepersonen und Assistenzkräfte sowie dem jeweiligen Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit).

Bitte senden Sie diese jeweils zum Monatsende für den Zeitraum bis zur Realisierung des KiBiG.web-Moduls an Referat-V3@stmas.bayern.de.

Ebenfalls können Sie uns gerne häufig auftretende Nachfragen zu o. g. Richtlinie zusenden, die wir in Form von FAQ´s gesammelt auf der Homepage www.kindertagespflege.bayern.de einstellen werden.

Für Ihre Mühen bedanken wir uns bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen Gez.

Hans-Jürgen Dunkl Ltd. Ministerialrat

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 02.10.2019

Anlagen: Sachverhalt_Faire Kita_ Antrag_Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas_Die Grünen

Bericht:

Die Verwaltung des Jugendamtes berichtet zum Antrag des Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2019 über den Umgang mit dem Thema Faire Materialien in kommunalen Kitas, gibt Auskunft darüber, welche Fairtrade-Materialien in den kommunalen Kitas bereits eingesetzt werden und beschreibt, wie der Qualifizierungsprozess zur Fairen Kita bisher unterstützt wird.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. III

Faire Kita und Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas

Globales Denken und Lernen ist ein wichtiges Anliegen und Thema in der Bildungsarbeit von Kindertageseinrichtungen. So gehört es längst zum Alltag der Kitas, dass sich die Kinder beispielsweise auf eine sehr spielerische Art und Weise mit der Herkunft und der Produktion von Waren auseinandersetzen. Dazu finden Gespräche und Recherchen, Projekte und gezielte Aktionen oder Besuche von Betrieben statt. Die Fachkräfte thematisieren ganz bewusst die möglichen Auswirkungen des täglichen Konsumverhaltens unter den Aspekten Regionalität und Nachhaltigkeit, fairer Handel sowie im Kontext der Kinderrechte. Im Alltag der Kitas bieten sich dazu viele Gelegenheiten, genau diese Aspekte aufzunehmen und zu thematisieren: Woher kommt eigentlich die Banane? Wächst Schokolade auf dem Baum? Und wer pflückt die Baumwolle für das schöne blaue T-Shirt? Diese Art der inhaltlichen Auseinandersetzung setzt aber nicht nur Impulse bei den Kindern, sondern wirkt auch in viele Familien hinein und verändert zusehend das Handeln in vielen Kitas, mit Blick auf das konkrete Einkaufsverhalten, den Umgang mit Materialien, die konzeptionelle Weiterentwicklung und das öffentliche Engagement für die Themen Nachhaltigkeit und Fairer Handel.

Über den aktuellen Stand zum Umgang mit dem Thema „Fairer Handel“ in städtischen Kitas gibt es keine empirische Auswertung, daher können die im Antrag vom Oktober 2019 gestellten Fragestellungen nur mit Erfahrungswerten und Trends beschrieben werden:

  1. Umgang mit dem Thema „Faire Materialien“ in städtischen Kitas Der bayerische Bildungs- und Erziehungsplan greift das Thema nicht explizit auf, aber es findet sich sowohl in der Werte-, als auch der Gesundheits- und Umwelterziehung wieder. Unter anderem wird im Bildungsbereich Umwelt das Erziehungsziel benannt, Kinder sollen „die Bereitschaft zu umweltbewusstem und –gerechten Handeln entwickeln“1. Hier soll es einerseits um einen ganz praktischen Umweltschutz gehen, aber auch die konkrete Förderung eines nachhaltigen Umgangs mit Lebensmitteln, Materialien und der für die Kinder sichtbaren und erlebbaren Umwelt. Im Rahmen der Werteerziehung wird in städtischen Kitas der Zusammenhang zwischen „billigen“ Konsumartikeln und den Themen Kinderarbeit diskutiert, mit Blick auf das Recht der Kinder auf Bildung und Spielen, aber auch im Kontext von fair gehandelten Produkten. Viele Einrichtungen achten zwischenzeitlich bei Lebensmitteleinkäufen auf faire Produkte und wünschen sich zunehmend bei der Beschaffung von Spielmaterialien mehr fairtoys. Aktuell gibt es aber noch keine fair gehandelten Spielmaterialien, die Fair Toys Organisation ist gerade erst in der Gründung. Daher können die Einrichtungen ökologisch gutes Spielzeug beschaffen, jedoch sind die Herstellungsbedingungen für den Konsumenten nicht durch ein eigenes Label erkennbar, dies soll aber mit der Gründung der Fair Toys Organisation möglich werden.

Ein weiteres großes Anliegen ist die Gewinnung der Kinder und ihrer Familien für mehr regionale Produkte, beispielsweise durch den Bezug von lokalen bzw. regionalen Obst- und Gemüsekisten oder den Verzicht auf Fertigprodukte zugunsten von selbstgefertigten Säften aus Frischprodukten der Region. Dadurch gewinnt das Thema Nachhaltigkeit nochmals eine ganz andere Bedeutung und wird tatsächlich auch für Kinder begreifbar.

  1. Faire Materialien in Städtischen Kindertageseinrichtungen Alle städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen zwischenzeitlich an der zentral ausgeschriebenen Essensversorgung teil. Beim Beschaffungsvorgang2 wurden die bei der Stadt Nürnberg üblichen Nachhaltigkeitskriterien angewandt sowie die zum damaligen Zeitpunkt gültige städtische Vorgabe für den 50-prozentigen Bioanteil. Auch wenn die beiden Essenslieferanten keine einschlägigen städtischen Vorgaben hinsichtlich von „Fairtrade“ haben, werden beispielsweise

1 BayBEP, Seite 281 2 Bericht im Stadtrat am 31.01.2019 „Entwicklung der fairen Beschaffung bei der Stadt Nürnberg“

nur Fairtrade-Bananen an die Kindertageseinrichtungen ausgeliefert. Auch bei der Beschaffung der Arbeitskleidung achtet einer der beiden Lieferanten auf fair gehandelte Arbeitskleidung. Bei den von den Einrichtungen zu verantwortenden Einkäufen muss unterschieden werden zwischen den Beschaffungen über den städtischen EKV-Shop3 und den darüber hinaus notwendigen Einkauf von nicht im EKV-Shop vorhandenen Sach- und Lebensmitteln. Alle im EKV-Shop vorhandenen Produkte sollten von den Kindertageseinrichtungen bei Bedarf auch dort bezogen werden4, der Anteil an fair gehandelten Produkten ist hier aber eher gering, da unter anderem kaum Lebensmittel vorhanden sind. Grundsätzlich haben die Einrichtungen aber immer auch die Möglichkeit, vergleichbare Produkte in fair gehandelter Qualität einzukaufen. Diese müssen dann von den Kindertageseinrichtungen eigenständig über regionale Anbieter selbst beschafft bzw. bezogen werden. Bisher gibt es hierzu keinerlei städtische oder trägerspezifische Vorgaben zum Anteil fairer Produkte, jedoch achten Einrichtungen gezielt darauf, beispielsweise beim Kauf von Kaffee, Tee und Zucker. Aber auch bei der Beschaffung von Geschenken für die Kinder wird gezielt geprüft, ob diese unter würdigen Bedingungen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden. Damit kann auch bewusst ein Zeichen und Impuls gegen Ausbeutung und für das Recht auf kindliche Bildung gesetzt werden.

  1. Gibt es bereits eine Fairtrade-Kita in Nürnberg Viele Bundesländer haben bereits landesstaatliche5 Programme für Kindertageseinrichtungen zur Weiterentwicklung und Zertifizierung als „FaireKita“. In Bayern gibt es nach Kenntnisstand der Verwaltung kein derartiges Programm, aber seit dem Jahr 2017 das Projekt „Eine Welt-Kita: fair und global“, getragen von einem Kooperationsbündnis verschiedener Trägerorganisationen von Kitas und Nichtregierungsorganisationen aus Bayern6. Insgesamt sind derzeit 11 bayerische Kindertageseinrichtungen ausgezeichnet, davon keine aus Nürnberg. Um die Auszeichnung als „Eine-Welt-Kita“ zu erreichen, müssen sieben Anforderungen erfüllt werden:

a) Beschlussfassung und Antrag Ein autorisiertes Gremium der Einrichtung fasst den Beschluss, dass sich die Einrichtung dauerhaft an dem Konzept der Eine Welt-Kitas orientiert und die Auszeichnung anstrebt.

b) Eine Welt-Kita-Team Die Einrichtung verfügt über ein Eine Welt-Kita - Team (bestehend aus entsprechend geschulten Mitarbeitenden sowie aus weiteren Akteuren, wie z.B. Eltern). Es sorgt für die Umsetzung und Aktualisierung der Konzeption und die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien.

c) Kultursensible Haltung und Bildungsarbeit als Bestandteil der pädagogischen Arbeit Die pädagogischen Grundsätze der "Eine Welt-Kita: fair und global" werden in der Einrichtungskonzeption verbindlich verankert und gelten als Orientierung für die pädagogische Arbeit.

d) Verwendung von fairen Produkten Es müssen in der Kita mind. zwei Produkte aus fairem Handel verwendet werden.

3 Städtisches Katalogmanagement 4 Eine Abnahmeverpflichtung im EKV-Shop gibt es nur für vergaberechtlich ausgeschriebene Produkte von Rahmenvereinbarungen im EKV-Shop, welche dann auch mit einem grünen Hinweisschild „Ausschreibung“ neben dem Produkt versehen sind (vgl. Nr. 6.2.2 lit. a) und b) VBRL). Beschaffungsmaßnahmen von Produkten unter 5.000 Euro brutto, die in keiner Rahmenvereinbarung enthalten sind, können von den Dienststellen eigenständig durchgeführt werden. Dabei gilt die Regel, dass gemäß dem Haushaltsgrundsatz möglichst wirtschaftlich und sparsam eingekauft werden muss. Hierzu können Preisvergleiche mit Produkten innerhalb oder auch außerhalb des EKV-Shops durchgeführt werden. Dementsprechend bleibt es den Bedarfsträgern auch unbenommen im Rahmen des Direktauftrages bis 1.000 EUR netto (vgl. § 14 Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) Produkte auch außerhalb des EKV-Shops einzukaufen, sofern diese dort nicht angeboten werden oder nicht die gewünschten Produkteigenschaften aufweisen. 5 Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Saarland 6 Träger: Eine Welt-Netzwerk Bayern e.V., Augsburg, gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und aus Mitteln der Bayerischen (Erz-) Diözesen sowie von den Kooperationspartnern.

e) Kultursensible Ausstattung Die Lern- und Bildungsmaterialien sowie sonstiges Spielmaterial spiegeln den Eine Welt-Gedanken wieder (z.B. beim Spielmaterial, sichtbare Sprachenvielfalt oder Sichtbarwerdung von Vielfalt u.a. Sprache, Kultur, Gender etc.).

f) Öffentlichkeitsarbeit, Bildungspartnerschaft mit Eltern und interkulturelle Öffnung Es werden in der Einrichtung mind. zwei Aktivitäten zum Globalen Lernen (inklusive interkulturelles Lernen) pro Jahr realisiert und dabei der Einbezug der Eltern bzw. des sozialen Umfelds dokumentiert.

g) Kontinuierliche Qualitätssicherung, Dokumentation und Vernetzung Die Einrichtung stimmt der Abgabe einer Selbstauskunft nach zwei Jahren zu und nimmt an Treffen zum kollegialen Austausch sowie der Vernetzung mit anderen Eine Welt-Einrichtungen teil.

Es ist davon auszugehen, dass die Kriterien für eine entsprechende Zertifizierung auch von städtischen Kindertageseinrichtungen erfüllt werden könnten, jedoch gab es bisher keine Einzel- noch Gesamtoffensive für eine derartige öffentlichkeitswirksame und nachhaltige Zertifizierung. Zwei städtische Kitas haben sich jedoch ganz konkret zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung - BNE“ auf den Weg gemacht, um hier im Alltag mehr spielerische und alltagseingebundene Methoden für eine Sensibilisierung der Kinder in ihrer Kita zum Thema Nachhaltigkeit einzusetzen.

  1. Wie wird der Qualifizierungsprozess zur Fairen Kita bisher unterstützt? Die Förderung von nachhaltigem Denken und Handeln im Rahmen der frühkindlichen Bildung und Förderung findet schon seit längerer Zeit über verschiedene Fortbildungen und Qualifizierungen statt. Die Fortbildungen der IHK für den Kita-Bereich zum Umweltschutz und BNE sind ausgebucht und signalisieren ein reges Interesse in unserer Region. Ebenso sind die Fortbildungsangebote über PEF:SB „Umweltschutz beginnt in der Küche“ und „Gurke trifft Kita“ (Bio ist auch lecker) gut besucht. Im Rahmen der weiteren Profilschärfung unserer städtischen Kindertageseinrichtungen soll aber die Möglichkeit zur Weiterentwicklung als FaireKita geprüft und gegebenenfalls auch umgesetzt werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich städtische Einrichtungen zum Thema Faires Handeln nochmals deutlicher positionieren und damit auch der Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechte nochmals eine besondere Betonung verleihen möchten.

Darüber hinaus besteht für fünf interessierte Nürnberger Kindertagesstätten die Möglichkeit, einen Zuschuss über 250 Euro zu erhalten, wenn sie sich als Eine Welt Kita zertifizieren lassen wollen. Die Fairtrade Steuerungsgruppe Nürnberg7 stellt diese Gelder aus dem Preisgeld zur Verfügung, das 2019 beim Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ gewonnen wurde.

7 Die Fairtrade Steuerungsgruppe gibt es seit 2009. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Bluepingu e.V., den Weltläden Lorenzer Laden und Fenster zur Welt, Mission EineWelt, dem Agenda 21 Büro der Stadt Nürnberg, dem Einzelhandel, Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats sowie interessierten Privatpersonen.

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 OBERBÜRGERMEISTER Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

0 2 2019

. OKI. , /.........Nr.......... x 1 (3 . Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) £ur j *-L‘r oteflungnahme U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) -Ml—j wort vor Absen- % 2 . J _ i ''oriagnn k Nürnberg, 2. Oktober 2019 A 1° ’v.oh zur Unterz.w /. .ehrift verlegen j

Faire Kita und Fairtrade-Produkte in kommunalen Kitas

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Stadt Erlenbach am Main, die wie Nürnberg ebenfalls eine Fairtrade-Town ist, wurde im vergangenen Jahr die erste bayerische Faire Kita eröffnet.

Sensibilisierung für fairen und nachhaltigen Konsum kann nicht früh genug beginnen. Deswegen ist es auch sinnvoll, bereits in Kitas den Kindern zusammen mit Eltern und Erzieherinnen die Inhalte eines verantwortungsvollen Konsums hinsichtlich bio, fairtrade, regional und ressourcenschonend nahezubringen. Damit dies gelingt, ist es jedoch notwendig, globales Lernen frühzeitig durch Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Eltern zu fördern. Zudem sollten aber auch sichtbare und erlebbare Zeichen von Nachhaltigkeit eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem der Einsatz und die Verwendung von fairen Produkten für Kinder und Erwachsene wie Kaffee, Kakao und Orangensaft. Zudem könnten die Einrichtungen die Beschäftigungsmaterialien um fair produzierte und gehandelte Produkte ergänzen beziehungsweise komplett darauf umstellen. Ein Beispiel hierfür sind die Fairtrade-Bälle, die bereits an Nürnberger Schulen und beim Street-Soccer-Cup eingesetzt werden - aber auch Musikinstrumente aus regionaler Produktion.

Zudem ist es auch unabdingbar, dass das Thema fairer Handel und faire Produkte Bestandteil der Bildungsarbeit sind und im Kita-Alltag thematisiert werden.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

den kommunalen Kitas.

vwwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

bereits eingesetzt werden.

Ansatz arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Elke Leo Stadträtin Stadträtin

wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 23.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds

Anlagen: Übersicht_Projekte_Initiativenfonds

Bericht:

Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Förder-voraussetzungen entschieden.

Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

Dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderung erfolgt nach fachlicher Begutachtung und hat u.a. zum Ziel, bestehenden Ungleichheiten aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen und Lebenslagen entgegenzuwirken.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Projekte- und Initiativenfonds 2019 - Bewilligungen ÖÖ
Antrag Träger Inhalt Fördersumme Leitlinie Projektbeschreibung Entscheidung
2019 Medienzentrum Parabol e. V. "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" 14.398,78 € 3 Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds Bescheid am 7. Januar 2020
27.03.2019 Bund der Deutschen Katholischen Jugend 72-Stunden-Aktion 1.700,00 € 2 / 7 Die 72-Stunden-Aktion ist eine Sozialaktion der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seiner Verbände. In 72 Stunden sollen Projekte umgesetzt werden, die die "Welt ein Stückchen besser machen". Dieses Motto ist der Ausgangspunkt aller Aktivitäten rund um die Aktion im Jahr 2019. Die Projekte greifen politische und gesellschaftliche Themen auf und sind lebensweltorientiert. Bescheid am 14. Mai 2019
31.05.2019 Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten Erste-Hilfe-Kurs am Baby und Kind 920,00 € 1 / 2 In den für die Teilnehmer (Eltern, Elternbeiräte und Kinder) werden die Ersten- Hilfe-Kurse am Baby und Kind kostenlos angeboten. Die Teilnehmer sollen einen Einblick in Prävention- und Erste-Hilfe-Maßnahmen erhalten. Bescheid am 19. Juni 2019
25.06.2019 Gemeindejugendwerk Bayern Rap'N nach Wert'N 2.200,00 € 2 / 3 / 7 Jugendliche aus "Hummelstein" schreiben selbständig einen Text, der andere Jugendliche inspirieren soll, ihr Leben zum Positiven zu verändern. Sie wollen damit andere Jugendliche prägen und zu einem verantwortungsvollen Verhalten motivieren. Bescheid am 2. Juli 2019
08.08.2019 Kassandra e.V. Überarbeitung des Archivs 3.925,00 € 3 Durch die professionelle Archivierung des bereits vorhandenen, internen SHA am 10. Oktober 2019; Archivs von Kassandra e. V. in Kooperation mit dem Stadtarchiv ist es nicht Bescheid am 15. Oktober 2019 nur möglich, eine vertrauenswürdige Informationsquelle zu schaffen, die nicht nur für die gezielte Gesundheitsförderung von SexarbeiterInnen genutzt werden kann, sondern auch jederzeit für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit zugänglich ist. Hierzu werden zwei ehemalige langjährige Mitarbeiterinnen auf Basis eines Werkvertrages beschäftigt. Beide Frauen begleiten den Verein seit vielen Jahren. Sie werden Film, Bild- und Schriftmaterial sichten, ordnen und nach den Richt- linien des Datenschutzes überprüfen. Danach wird alles in Kooperation mit dem Stadt-archiv verschlagwortet und nach dessen Standards archiviert. Darüber hinaus wird eine Chronik über die geschichtliche Entwicklung des Vereins erstellt.
2019 aktuell abgerufene Haushaltsmittel 23.143,78 €
2019 restliche zur Verfügung stehende Mittel 55.456,22 €
nachrichtlich
2020 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 60.000,00 €
2019 zurückgeforderte Mittel (aus 2018) 220,63 €
Beilage 10.1 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.02.2020 2019 - Projekte - und Intiativenfonds - Ablehnungen
Datum Träger Thema Antragshöhe Leitlinie/Thema Projektbeschreibung Entscheidung zur Ablehnung
12.03.2019 Bundesverband Gedächtnistraining e.V. - Arbeitskreis Nürnberg Tag der geistigen Fitness 1.000,00 € 7 Der Tag der geistigen Fitness wird alle zwei Jahre veranstaltet. Dabei soll älteren, aber auch jungen Interessenten gezeigt werden, dass man mit ganzheitlichem Gedächtnistraining spielerisch und ohne Stress die Leistung des Gehirns steigern kann und gleichzeitig damit Körper, Geist und Seele aktiviert. Die Teilnahme am Tag der geistigen Fitness ist kostenlos. Alle Trainerinnen arbeiten ehrenamtlich. Ablehnungsschreiben am 14. März 2019 versandt; 2017 für gleiches Projekt mit 1.000,00 Euro gefördert; Träger- und Projektvielfalt beachten; Förderung über StK/3 (Kost Pocher'sche Stiftung)
10.04.2019 Lebenshilfe Nürnberg - Kunstraum behinderte Künstler fahren nach Paris 4.000,00 € 5 Im Oktober 2019 besuchen Kunstsammler aus der ganzen Welt die Outsider Art Fair in Paris. Auf Euroaps größter und bedeutenster Messe für die Kunst von Menschen mit psychischen oder mentalen Behinderungen werden die Werke zu den gleichen Konditionen und Beding-ungen gehandelt, wie die Werke Nichtbehinderter auf den großen Kunstmessen dieser Welt. Die Outsider-Kunst hebt sich jedoch inhaltlich und fromal stark vom normalen Kunstbetrieb ab. Sie ist speziell, unkalkulier-bar, garantiert unbestechlich - deshalb nie im Trend - und damit letztlich vorbildlich. Der Kunstraum der Lebenshilfe Nürnberg bewirbt sich mit vier bis sechs Teilnehern um ein Debut in Paris als voraussichtlich einziges Atelier aus Deutschland. Ablehnungsschreiben am 15. April 2019 versandt mit Verweis auf die Marie-Hack-Stiftung (StK/3)
09.07.2019 CISS e.V. Sommerfreizeit 2019 3.118,43 € 5 Als wichtiger Bestandteil der Wiedereingliederung in die Gesellschaft soll im Juli 2019 eine Sommerfreizeit im Rahmen der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft stattfinden. Durch das enge Beisammensein sowie die gemeinsame Gestaltung der Woche mit vielen erlebnis-pädagogischen Freizeitaktivitäten wie gemeinsamen Kochen, Wandern, Baden, Kanu fahren, Film drehen, Klettern, Lagerfeuer u.v.m. wird ein lebendiges und gesundes Gemeinschaftserleben geschaffen, welches allen Beteiligten nachhaltig positiv in Erinnerung bleiben und so zu einem wert- und sinnvollen Leben frei von Straftaten beitragen soll. Ablehnungsschreiben am 30. Juli 2019 versandt; Antragsfrist vier Wochen - hier "nur" zwei Wochen; nachrichtlich: Es waren u.a. 5.200,00 Euro Personalkosten angegeben, die nicht förderfähig sind
22.07.2019 Jadwiga e.V. empower yourself - traumapädagogische Empowerment-Gruppe für Mädchen und junge Frauen 2.320,00 € 5 / 9 Im Mittelpunkt der traumapädagogischen Empowerment- Gruppe für nigerianische Mädchen und Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind oder waren, stehen traumapädagogische Psychoedukation, Aufklärungsar-beit und Stabilisierungsübungen. Weiterhin werden flankierende Einzelgespräche zur Beratung und psycho-sozialen Stabilisierung angeboten. Ablehnungsschreiben am 31. Juli 2019 versandt; verwiesen an Integrationsfonds
15.10.2019 Frauennotruf Nürnberg e.V. Optimierung der EDV 2.125,00 € 1 / 5 / 7 Eine EDV-Grundausstattung wurde mit dem Umzug in die neuen Räume 2018 eingerichtet. Zur Sicherstellung der Beratungsarbeit, für Vernetzung und Kooperation ist der Aufbau einer belastbareren EDV maßgeblich. Ablehnungsschreiben am 4. November 2019 versandt; Trägervielfalt beachten (in 2018 für Umzugskosten 2.495,00 Euro bezuschusst); Zuschuss über 2.000,00 Euro aus der Kost-Pocher'schen Stiftung
21.11.2019 Loni Übler Haus Theaterprojekt International 4.520,00 € Das wichtigste Ziel dieses Projektes ist es, Begegnungen zwischen den in Deutschland lebenden Jugendlichen und den jungen Geflüchteten zu schaffen. Dadurch sollen die Geflüchteten die Möglichkeit haben, sich besser zu integrieren und neue Leute kennen zu lernen. Auf der anderen Seite sollen bei den deutschen Jugendlichen Hemmschwellen, Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Durch die theaterpädagogischen Methoden nähern sich die Jugendlichen an und lernen die verschiedenen Kulturen kennen. nur für "neue" Projekte; Verweis auf die Regiestelle Flucht und Integration - Förderzusage von dort
09.12.2019 Verein des Studentenwohnheims Dutzendteich e.V. Vereinswochenende im April 2020 keine Förderhöhe angegeben Der Verein ist zuständig für das Wohl der Mitglieder, die Bewohner des Wohnheimes sind. Um die Vereinsarbeit zu stärken und zu verbessern soll ein Vereinswochen-ende im April 2020 stattfinden. Ablehnungsschreiben am 10. Dezember 2019 versandt; "Wiederholungsprojekt" und es entspricht von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung nicht den Richtlinien
03.12.2019 Internationales Frauen- und Kinderfreizeit in den 2.070,00 € Das Projekt richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund, Ablehnungsschreiben am 17. Dezember 2019 versandt; an Mädchenzentrum e.V. Pfingstferien der Anteil der Kinder mit Fluchterfahrung beträgt hierbei 1/3. StK/3 verwiesen Viele der Kinder kennen das Frauen- und Mädchenzentrum aus den Schulförderkursen. Ein Großteil der Kinder ist bedürftig. Viele Familien haben ein geringes Einkommen bzw. beziehen Sozialleistungen. Ziel ist es, Kindern, die sonst keine Möglichkeit haben, eine Ferienfreizeit anzubieten.

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