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← Sitzung der Konzerthaus-Kommission (10.07.2020)

Bericht

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Berichtsvorlage Ref.IV/058/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Neubau Konzerthaus – Planung

Anlagen: PowerPointPräsentation_Neubau KHN_Planung Wettbewerbsauslobung KHN

Bericht:

Galt die Meistersingerhalle zur Zeit ihrer Erbauung Anfang der 1960er Jahre als eine der modernsten und funktionalsten Mehrzweckhallen ihrer Art in Deutschland, wurde spätestens seit der Jahrtausendwende immer wieder Kritik an funktionalen Unzulänglichkeiten laut. Insbesondere bei Konzerten der U- und E-Musik wurden betriebs- und veranstaltungstechnische Mängel sowie akustische Defizite beklagt.

Trotz des insgesamt guten baulichen Zustands der Meistersingerhalle ist eine Generalsanierung des 1963 eröffneten Gebäudes seit Jahren überfällig. Erster Schritt zur Vorbereitung dieser Sanierung ist die Beschreibung eines künftigen Betriebs- und Nutzungskonzepts: Seine Erfordernisse wären die Basis aller weiteren technischen und baulichen Sanierungsmaßnahmen.

Im Kontext der dringenden Notwendigkeit einer Generalsanierung des 1905 eröffneten Opernhauses am Richard-Wagner-Platz wurde intensiv auch darüber nachgedacht, wohin der Betrieb der Opernsparte des Staatstheaters ausweichen kann, wenn das Opernhaus während einer Sanierung für mehrere Jahre als Proben- und Spielort nicht zur Verfügung steht. Als eine von mehreren möglichen Optionen wurde eine Nutzung der Meistersingerhalle diskutiert.

In beiden Fällen - einer Nutzung der Meistersingerhalle durch das Opernensemble während einer Übergangszeit sowie einer Generalsanierung der Meistersingerhalle selbst - besteht die Notwendigkeit, das Geschäft der Meistersingerhalle an einem anderen Ort zumindest teilweise weiterzuführen. Neben Konzerten betrifft dies vor allem die Nutzung der Meistersingerhalle für Tagungen und Kongresse.

Vor dem Hintergrund dieser Notwendigkeiten und Zusammenhänge hat sich die Stadtverwaltung seit Beginn der 2010er Jahre mit der Idee eines Neubaus eines Konzerthauses befasst. In einer Befragung einer Vielzahl potenzieller Nutzer wurden Rahmendaten für ein mögliches neues Konzerthaus ermittelt. Auf ihrer Basis hat das Münchner Beratungsunternehmen actori im Jahre 2014 eine umfangreiche Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse für eine neue Konzert- und Veranstaltungshalle in Nürnberg erstellt. Parallel dazu wurden 2014/ 2015 vom Büro bgsm insgesamt acht potenzielle Standorte auf ihre Eignung untersucht. Das Büro Bevenue hat 2015 ergänzend dazu die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung der Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum im Bereich bis 1.000 Teilnehmer erarbeitet. Am 29. Juli 2015 hat der Stadtrat dann mehrheitlich (Ja: 67, Nein: 2) den Standort "Meistersingerhalle" für den Bau eines neuen Konzerthauses festgelegt und die Verwaltung damit beauftragt, alle relevanten inhaltlichen, planerischen, baurechtlichen und finanziellen Maßnahmen vorzubereiten.

Im Folgenden wurde eine Projektbauherrenschaft aus Vertretern der Referate für Finanzen, Kultur und Planung/ Bau eingerichtet; sie berichtet einem Lenkungskreis beim OBM, der viermal jährlich zusammentritt und Entscheidungen unterhalb der Ebene des Stadtrats trifft. Für die baufachlichen Aspekte wurde im Planungs- und Baureferat eine Projektbaudienststelle geschaffen.

Die Arbeiten der Genannten mündete in weitere Beschlüsse. Einstimmig wurde am 26. Juli 2017 vom Stadtrat beschlossen, ein neues Konzerthaus westlich der Meistersingerhalle an der Münchener Straße zu bauen und dafür einen offenen, zweiphasigen Architektenwettbewerb auszuloben. Nach Fertigstellung des Konzerthauses steht während der Sanierung des Opernhauses die Meistersingerhalle als Interimsstätte zur Verfügung, wobei alternative Standorte Bestandteil des Interimskonzepts werden sollen. Die Generalsanierung der Meistersingerhalle soll schließlich nach einer möglichen Interimsnutzung durch das Staatstheater schwerpunktmäßig für eine Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum erfolgen.

Im Architektenwettbewerb von Oktober 2017 bis April 2018 wurden 246 Arbeiten eingereicht. Gewonnen hat den in jeder Phase anonymen Wettbewerb eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Büros, von denen zwei in Nürnberg ansässig sind. Nach Abschluss der Verträge mit den Architekten wurden ab Sommer 2018 sukzessive die Fachplanungsleistungen ausgeschrieben und beauftragt.

Seit Ende 2018 arbeiten unter Federführung der Konzerthaus Nürnberg Planungsgesellschaft mbH rund 20 Fachplaner an dem Projekt; in wenigen Wochen abgeschlossen sein wird die Entwurfsplanung (LPh 3 gem. HOAI). Die Projektbaudienststelle lenkt und steuert die Arbeit des Planungsteams. Parallel dazu schaffen Projektbauherren und -dienststelle die Voraussetzungen für den Bau des Konzerthauses; dazu im Einzelnen die nachfolgenden TOP.

Die vom Stadtrat im Dezember 2018 eingerichtete Vorberatende Kommission zur Begleitung des Konzerthausbaus wurde am 11. Mai 2020 für die Stadtratsperiode 2020/ 2026 wieder eingesetzt.

Eine Präsentation wird, wie schon in den vorangegangenen Sitzungen üblich, den aktuellen Planungsstand zeigen, ergänzt um einige grundsätzliche Erläuterungen zum Entwurf als Information für die neu hinzugekommenen Kommissionsmitglieder. Zum ersten Einblick in die Grundlagen des Konzerthausprojekts ist als Anlage die Auslobung des Architektenwettbewerbs vom 22. Oktober 2017 beigefügt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag wird erarbeitet.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Ref. I/II & 2.BM/PBH

Ref. VI/PBD

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