Sitzungsunterlagen
Sitzung der
Konzerthaus-Kommission
- Achtung: geänderter Sitzungsort -
10.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3
Tagesordnung -öffentlich- 3
Öffentliche Bekanntmachung 5
Vorlagendokumente 7
TOP Ö 1 Neubau Konzerthaus – Planung 7
Bericht Ref.IV/058/2020 7
Wettbewerbsauslobung KHN Ref.IV/058/2020 12
TOP Ö 2 Neubau Konzerthaus – Sachstandsbericht Bauleitplanänderungsverfahren 108
Bericht Ref.IV/053/2020 108
TOP Ö 3 Neubau Konzerthaus – Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 112
Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
Bericht Ref.IV/056/2020 112
Bestandssituation Ref.IV/056/2020 117
Planungssituation Ref.IV/056/2020 118
TOP Ö 4 Neubau Konzerthaus – Objektplanung Freianlagen 119
Bericht Ref.IV/057/2020 119
TOP Ö 5 Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Baumpflanzungen 123
Bericht Ref.IV/062/2020 123
Parkpflegewerk_Luitpoldhain Ref.IV/062/2020 128
Plan_Ersatzpflanzungen_Bäume_Luitpoldhain Ref.IV/062/2020 186
Plan_Ersatzpflanzungen_Bäume_Straßenraum Ref.IV/062/2020 187
Plan_Übersicht_Baumstandortsuche_Südstadt Ref.IV/062/2020 188
TOP Ö 6 Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Begrünung von Dachflächen 189
Bericht Ref.IV/065/2020 189
TOP Ö 7 Neubau Konzerthaus – Zwischenbericht zum energetischen Konzept 193
Bericht Ref.IV/063/2020 193
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung der Konzerthaus-Kommission
Sitzungszeit
Freitag, 10.07.2020, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Neubau Konzerthaus – Planung Bericht
Lehner, Julia, Prof. Dr.
2. Neubau Konzerthaus – Sachstandsbericht Bericht
Bauleitplanänderungsverfahren Ref.IV/053/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
3. Neubau Konzerthaus – Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung Bericht
und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Ref.IV/056/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
4. Neubau Konzerthaus – Objektplanung Freianlagen Bericht
Lehner, Julia, Prof. Dr.
5. Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Baumpflanzungen Bericht
Lehner, Julia, Prof. Dr.
6. Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Begrünung von Bericht
Dachflächen Ref.IV/065/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
7. Neubau Konzerthaus – Zwischenbericht zum energetischen Bericht
Konzept Ref.IV/063/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
8. Neubau Konzerthaus – Weitere Maßnahmen zur Aufwertung des Bericht
Luitpoldhaines Ref.IV/064/2020
Lehner, Julia, Prof. Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2020,
öffentlicher Teil
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Freitag, 10.07.2020, um 14:00 Uhr findet im Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2 eine
Sitzung der Konzerthaus-Kommission
- Achtung: geänderter Sitzungsort -
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Neubau Konzerthaus – Planung
2. Neubau Konzerthaus – Sachstandsbericht
Bauleitplanänderungsverfahren
3. Neubau Konzerthaus – Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
4. Neubau Konzerthaus – Objektplanung Freianlagen
5. Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Baumpflanzungen
6. Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Begrünung von
Dachflächen
7. Neubau Konzerthaus – Zwischenbericht zum energetischen
Konzept
8. Neubau Konzerthaus – Weitere Maßnahmen zur Aufwertung des
Luitpoldhaines
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2020,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg, 19.06.2020
Marcus König Oberbürgermeister
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus – Planung
Anlagen: Wettbewerbsauslobung KHN
Bericht:
Galt die Meistersingerhalle zur Zeit ihrer Erbauung Anfang der 1960er Jahre als eine der modernsten und funktionalsten Mehrzweckhallen ihrer Art in Deutschland, wurde spätestens seit der Jahrtausendwende immer wieder Kritik an funktionalen Unzulänglichkeiten laut. Insbesondere bei Konzerten der U- und E-Musik wurden betriebs- und veranstaltungstechnische Mängel sowie akustische Defizite beklagt.
Trotz des insgesamt guten baulichen Zustands der Meistersingerhalle ist eine Generalsanierung des 1963 eröffneten Gebäudes seit Jahren überfällig. Erster Schritt zur Vorbereitung dieser Sanierung ist die Beschreibung eines künftigen Betriebs- und Nutzungskonzepts: Seine Erfordernisse wären die Basis aller weiteren technischen und baulichen Sanierungsmaßnahmen.
Im Kontext der dringenden Notwendigkeit einer Generalsanierung des 1905 eröffneten Opernhauses am Richard-Wagner-Platz wurde intensiv auch darüber nachgedacht, wohin der Betrieb der Opernsparte des Staatstheaters ausweichen kann, wenn das Opernhaus während einer Sanierung für mehrere Jahre als Proben- und Spielort nicht zur Verfügung steht. Als eine von mehreren möglichen Optionen wurde eine Nutzung der Meistersingerhalle diskutiert.
In beiden Fällen - einer Nutzung der Meistersingerhalle durch das Opernensemble während einer Übergangszeit sowie einer Generalsanierung der Meistersingerhalle selbst - besteht die Notwendigkeit, das Geschäft der Meistersingerhalle an einem anderen Ort zumindest teilweise weiterzuführen. Neben Konzerten betrifft dies vor allem die Nutzung der Meistersingerhalle für Tagungen und Kongresse.
Vor dem Hintergrund dieser Notwendigkeiten und Zusammenhänge hat sich die Stadtverwaltung seit Beginn der 2010er Jahre mit der Idee eines Neubaus eines Konzerthauses befasst. In einer Befragung einer Vielzahl potenzieller Nutzer wurden Rahmendaten für ein mögliches neues Konzerthaus ermittelt. Auf ihrer Basis hat das Münchner Beratungsunternehmen actori im Jahre 2014 eine umfangreiche Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse für eine neue Konzert- und Veranstaltungshalle in Nürnberg erstellt. Parallel dazu wurden 2014/ 2015 vom Büro bgsm insgesamt acht potenzielle Standorte auf ihre Eignung untersucht. Das Büro Bevenue hat 2015 ergänzend dazu die Voraussetzungen für eine künftige Nutzung der Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum im Bereich bis 1.000 Teilnehmer erarbeitet. Am 29. Juli 2015 hat der Stadtrat dann mehrheitlich (Ja: 67, Nein: 2) den Standort "Meistersingerhalle" für den Bau eines neuen Konzerthauses festgelegt und die Verwaltung damit beauftragt, alle relevanten inhaltlichen, planerischen, baurechtlichen und finanziellen Maßnahmen vorzubereiten.
Im Folgenden wurde eine Projektbauherrenschaft aus Vertretern der Referate für Finanzen, Kultur und Planung/ Bau eingerichtet; sie berichtet einem Lenkungskreis beim OBM, der viermal jährlich zusammentritt und Entscheidungen unterhalb der Ebene des Stadtrats trifft. Für die baufachlichen Aspekte wurde im Planungs- und Baureferat eine Projektbaudienststelle geschaffen.
Die Arbeiten der Genannten mündete in weitere Beschlüsse. Einstimmig wurde am 26. Juli 2017 vom Stadtrat beschlossen, ein neues Konzerthaus westlich der Meistersingerhalle an der Münchener Straße zu bauen und dafür einen offenen, zweiphasigen Architektenwettbewerb auszuloben. Nach Fertigstellung des Konzerthauses steht während der Sanierung des Opernhauses die Meistersingerhalle als Interimsstätte zur Verfügung, wobei alternative Standorte Bestandteil des Interimskonzepts werden sollen. Die Generalsanierung der Meistersingerhalle soll schließlich nach einer möglichen Interimsnutzung durch das Staatstheater schwerpunktmäßig für eine Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum erfolgen.
Im Architektenwettbewerb von Oktober 2017 bis April 2018 wurden 246 Arbeiten eingereicht. Gewonnen hat den in jeder Phase anonymen Wettbewerb eine Arbeitsgemeinschaft aus drei Büros, von denen zwei in Nürnberg ansässig sind. Nach Abschluss der Verträge mit den Architekten wurden ab Sommer 2018 sukzessive die Fachplanungsleistungen ausgeschrieben und beauftragt.
Seit Ende 2018 arbeiten unter Federführung der Konzerthaus Nürnberg Planungsgesellschaft mbH rund 20 Fachplaner an dem Projekt; in wenigen Wochen abgeschlossen sein wird die Entwurfsplanung (LPh 3 gem. HOAI). Die Projektbaudienststelle lenkt und steuert die Arbeit des Planungsteams. Parallel dazu schaffen Projektbauherren und -dienststelle die Voraussetzungen für den Bau des Konzerthauses; dazu im Einzelnen die nachfolgenden TOP.
Die vom Stadtrat im Dezember 2018 eingerichtete Vorberatende Kommission zur Begleitung des Konzerthausbaus wurde am 11. Mai 2020 für die Stadtratsperiode 2020/ 2026 wieder eingesetzt.
Eine Präsentation wird, wie schon in den vorangegangenen Sitzungen üblich, den aktuellen Planungsstand zeigen, ergänzt um einige grundsätzliche Erläuterungen zum Entwurf als Information für die neu hinzugekommenen Kommissionsmitglieder. Zum ersten Einblick in die Grundlagen des Konzerthausprojekts ist als Anlage die Auslobung des Architektenwettbewerbs vom 22. Oktober 2017 beigefügt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag wird erarbeitet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II & 2.BM/PBH
Ref. VI/PBD
offener 2-phasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Neubau eines Konzerthauses
mit Außenanlagen
an der Meistersingerhalle in Nürnberg
Auslobung
Stand: 22.10.17
Ausloberin Stadt Nürnberg
Verfahrensbetreuung C4C | competence for competitions achatzi dahms GbR Lützowstraße 93 10785 Berlin
Hans-Peter Achatzi, Uwe Dahms, Thomas Pracht, Christopher Schriner, Simone von Schoenfeldt
Inhalt
1 Anlass und Ziel 006
2 Ausgangssituation 009
2 | 01 Lage und Größe des Wettbewerbsgebiets 011
2 | 02 Die Meistersingerhalle 012
2 | 02.01 Baugeschichte 014 2 | 02.02 Die baukünstlerische Gestaltung 017 2 | 02.03 Nutzungsgeschichte 017
2 | 03 Städtebauliches Umfeld und Bauten in der Umgebung 018
2 | 04 Erschließung 023
2 | 05 Umweltbelange 025
2 | 05.01 Zusammenfassung des Abschlussberichts (Auszug) 025
2 | 06 Topographie, Baugrund, Grundwasser 027
2 | 07 Schallimmissionen und Erschütterungen 027
2 | 08 Ver- und Entsorgung, Technische Medien 029
2 | 09 Planungsrechtliche Situation 029
2 | 09.01 Flächennutzungsplan 029 2 | 09.02 Bebauungsplan 029
3 Aufgabe 030
3 | 01 Projektziel 030
3 | 02 Zwei Wettbewerbsphasen 030
3 | 03 Städtebauliche Ziele und Aufgabe 032
3 | 04 Nutzer und Nutzungen 036
3 | 05 Außenanlagen 038
3 | 06 Konzerthaus 040
3 | 07 Erschließung 066
3 | 07.01 Anlieferung 066 3 | 07.02 Konzerthaus: Innere vertikale Erschließung 067 3 | 07.03 Ruhender Verkehr 067
3 | 08 Umweltbelange 068
3 | 08.01 Umweltschutz 068 3 | 08.02 Nachhaltigkeit und energetischer Standard 068
3 | 09 Schall- und Erschütterungsschutz 070
3 | 10 Gebäudetechnik 071
3 | 11 Weitere planerische, funktionale und technische Anforderungen 072
3 | 11.01 Denkmalschutz 072 3 | 11.02 Abstandsflächen 072 3 | 11.03 Baukonstruktion 072 3 | 11.04 Brandschutz 072 3 | 11.05 Bepflanzungen / Dachbegrünung 072 3 | 11.06 Vorschriften und Richtlinien 072
3 | 12 Realisierung, Kosten und Wirtschaftlichkeit 074
4 Verfahren 076
4 | 01 Wettbewerbsgegenstand 078
4 | 02 Wettbewerbsart 078
4 | 03 Wettbewerbsbedingungen 078
4 | 04 Beteiligte des Verfahrens 080
4 | 04.01 Ausloberin 080 4 | 04.02 Wettbewerbsteilnehmer 080 4 | 04.03 Preisgericht 081 4 | 04.04 Sachverständige 082 4 | 04.05 Gäste 082 4 | 04.06 Zuständige Architektenkammer 082 4 | 04.07 Verfahrensbetreuung und Vorprüfung 082
4 | 05 Preisgelder 083
4 | 06 Realisierung und Beauftragung 084
4 | 07 Beurteilungsverfahren und -kriterien 085
4 | 08 Wettbewerbsunterlagen 086
4 | 09 Geforderte Leistungen 087
4 | 09.01 Formale Vorgaben 087 4 | 09.02 Mehrleistungen 087 4 | 09.03 Leistungen 1. Phase 088 4 | 09.04 Leistungen 2. Phase 090
4 | 10 Ablauf und Termine 092
4 | 10.01 Ablauf 1. Phase 092 4 | 10.02 Ablauf 2. Phase 093
Ablauf und Termine 094
Leistungen – Übersicht 095
Raumprogramm – Übersicht 096
Abbildungen
Abbildung 01: Publikum in der Meistersingerhalle, Seite 006, Stadtar- Abbildung 20: Meistersingerhalle und Umgebung, ca. 1985, Seite 033, chiv Nürnberg. A40_L_1286_20 Stadtarchiv Nürnberg, A40_L_3825_37 Abbildung 02: Stadt Nürnberg mit Markierung des Wettbewerbsgebiets, Abbildung 21: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Seite 008, C4C auf Basis von Geobasisdaten © Baye- Blick Richtung Süd-Osten, September 2017, Seite 034, rische Vermessungsverwaltung und Geodaten © Stadt Hajo Dietz, Stadt Nürnberg Nürnberg Abbildung 22: Funktionsdiagramm Konzerthaus, Seite 036, C4C Abbildung 03: Wettbewerbsgebiet mit Kennzeichnung des Baufelds, Abbildung 23: Außenanlagen der Meistersingerhalle zum Süden, M.1:3.000, Seite 011, C4C auf Basis von Geobasisdaten Originalzustand, Seite 039, Stadtarchiv Nürnberg, © Bayerische Vermessungsverwaltung und Geodaten © A39_III_Fi_L_2207 Stadt Nürnberg Abbildung 24: Detail eines Wandleuchters in der Meistersingerhalle, Abbildung 04: Grundriss Erdgeschoss der Meistersingerhalle (ohne Maß- 2011, Seite 041, Christian Höhn stab), Seite 013, C4C Abbildung 25: Eingangssituation an der Meistersingerhalle, Oktober Abbildung 05: Fotografie der Meistersingerhalle aus Süd-Osten, 2011, 2017, Seite 043, Niklas Frank, Stadt Nürnberg Seite 015, Christian Höhn Abbildung 26: Foyersituation in der Meistersingerhalle, Oktober 2017, Abbildung 06: Fotografie der Ostseite der Meistersingerhalle, 2011, Seite Seite 044, Niklas Frank, Stadt Nürnberg 015, Christian Höhn Abbildung 27:, Seite 047 Abbildung 07: Fotografie der Meistersingerhalle aus Nord-Osten, 2011, Seite 015, Christian Höhn Abbildung 28: Kleines Foyer der Meistersingerhalle, 2011, Seite 049, Christian Höhn Abbildung 08: Fotografie des großen Foyers der Meistersingerhalle, 2011, Seite 016, Christian Höhn Abbildung 29: Technikflächen der Meistersingerhalle, 2011, Seite 049, Steve Marvel, Ansgar Jaegers Abbildung 09: Fotografie des großen Saals der Meistersingerhalle, 2011, Seite 016, Christian Höhn Abbildung 30: Ausschnitt des Wandteppichs im kleinen Foyer der Meistersingerhalle, 2011, Seite 050, Christian Höhn Abbildung 10: Fotografie des kleinen Saals der Meistersingerhalle, 2011, Seite 016, Christian Höhn Abbildung 31: Blick über die Bühne auf den Publikumsbereich, Oktober 2017, Seite 052, Niklas Frank, Stadt Nürnberg Abbildung 11: „Totenehrung“ während des Reichsparteitags 1938 vor der Ehrenhalle im Luitpoldhain, Stadtarchiv Nürnberg, Abbildung 32: Staatsphilharmonie Nürnberg in der Meistersingerhalle, Seite 019 Oktober 2017, Seite 055, Niklas Frank, Stadt Nürnberg Abbildung 12: Klassik Open Air im Luitpodhain 2009, Jörg Huber, Abbildung 33: Technikdecke in der Meistersingerhalle, Seite 057, Stadt- Oberasbach, CC-BY, Seite 019 archiv Nürnberg, A39_III_Fi_L_2007 Abbildung 13: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Abbildung 34: Ausschnitt des Wandteppichs im kleinen Saal der Meister- Blick Richtung Nord-Westen, September 2017, Seite singerhalle, 2011, Seite 058, Christian Höhn 021, Hajo Dietz, Stadt Nürnberg Abbildung 35: Konzertvorberetung Staatsphilharmonie Nürnberg, Okto- Abbildung 14: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, ber 2017, Seite 060, Niklas Frank, Stadt Nürnberg Blick Richtung Nord-Osten, September 2017, Seite 021, Abbildung 36: Chorgarderobe, Oktober 2017, Seite 063, Niklas Frank, Hajo Dietz, Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg Abbildung 15: Lageplan mit Erschließungssituation des Wettbewerbs- Abbildung 37: Instrumentenkisten, Oktober 2017, Seite 065, Niklas gebiets, M.1:3.000, Seite 022, C4C auf Basis von Frank, Stadt Nürnberg Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung und Abbildung 38: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Geodaten © Stadt Nürnberg Blick Richtung Süd-Osten, September 2017, Seite 068 Abbildung 16: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Abbildung 39: Meistersingerhalle im Bau, Seite 073, Stadtarchiv Nürn- Seite 025, Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverberg, A39_III_Fi_L_1800 waltung und Geodaten © Stadt Nürnberg Abbildung 40: Großer Saal der Meistersingerhalle im Bau (1961), Seite Abbildung 17: Lageplan mit Baumbestand, Topographie, Seite 026, C4C 075, Stadtarchiv Nürnberg auf Basis von Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung und Geodaten © Stadt Nürnberg Abbildung 18: Lageplan mit Eintragung der Leitungen und Kanäle, Seite 028, Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung und Geodaten © Stadt Nürnberg Abbildung 19: Relief im großen Foyer der Meistersingerhalle, 2011, Seite 30f, Christian Höhn
1 Anlass und Ziel
001 Nürnberg ist ein kulturelles Zentrum im Herzen studien sowie städtebauliche Standortuntersuchun- Europas! Mit mehr als 500.000 Einwohnern bildet gen zur Errichtung einer neuen Konzert- und Verdie kreisfreie Großstadt den kulturellen und wirt- anstaltungshalle in Nürnberg in Auftrag gegeben. schaftlichen Mittelpunkt der gleichnamigen Metro- 009 Als Ergebnis beschloss der Nürnberger Stadtrat den polregion. Nürnberg will im Jahr 2025 Europäische Neubau eines Konzerthauses mit 1.500 Plätzen. Kulturhauptstadt werden. Um Synergieeffekte zu heben, wurde als Standort 002 Am 26. Juli 2017 fasste der Stadtrat der Stadt das Gelände um die Meistersingerhalle gewählt. Nürnberg den Beschluss zum Neubau eines neuen Der Neubau fungiert so als eigenständiger Bau, Konzerthauses am Standort der Meistersingerhalle. aber auch als Ergänzung und Erweiterung der Meistersingerhalle. 003 „Kultur ist nicht Luxus, sondern Lebenselixier. Kultur heißt Kraft zur Zukunft.“* 010 Nach dem Neubau des Konzerthauses bis 2023 soll das Bestandsgebäude der Meistersingerhalle für 004 Die Stadt Nürnberg erwartet ein Konzerthaus mit die Interimsnutzung der Oper baulich vorbereitet einer städtebaulichen und architektonischen Strahlwerden. Die Oper nimmt anschließend ihren Spielkraft und einer exzellenten Akustik, das Künstlerinbetrieb in den Räumen der Meistersingerhalle auf nen und Künstlern nationalen und internationalen und bleibt dort bis zum Ende der Generalsanierung Renommees einen Raum bietet, das Publikum des Opernhauses. In diesem Zeitraum und während begeistert und die Position der Metropolregion als der darauf folgenden Generalsanierung der überregionalen Musikstandort festigt. Meistersingerhalle soll das bisherige Veranstal- 005 Das Konzerthaus wird sich in direkter Nachbar- tungsgeschäft möglichst im Neubau des Konzertschaft zur denkmalgeschützten Meistersingerhalle hauses stattfinden. und einem bestehenden Hotel befinden. Der Luit- 011 Die Planung und der Neubau des Konzerthauses poldhain im Süden bildet einen natur- und stadtsind somit der Auftakt einer Vielzahl wichtiger Bauräumlich wichtigen und historisch bedeutsamen und Sanierungsmaßnahmen, die bis in das Jahr Park im Südosten der Innenstadt. 2032 reichen und die Kulturlandschaft Nürnbergs 006 Mit dem Bau des Konzerthauses werden die öffent- für lange Zeit prägen werden. lichen Räume des Standortes in einer Gesamtbe- 012 Die Ausloberin erwartet im Rahmen eines kostentrachtung neu geordnet und im städtischen Raum bewussten Planungs- und Bauprozessmanageverankert. ments die Erstellung einer Kulturimmobilie mit 007 Der Neubau des Konzerthauses ist Teil des Nürnber- ökonomischer und nachhaltiger Qualität. Die Stadt ger Kulturpaketes, das zwei weitere Baumaßnah- Nürnberg verpflichtet sich bei der Realisierung des men umfasst: die Sanierungen des Opernhauses neuen Konzerthauses zu dem Grundsatz der Wirtund der Meistersingerhalle. schaftlichkeit und Sparsamkeit.
008 Im Rahmen der Überlegungen zur Schaffung einer Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters in Nürnberg wurden in den Jahren 2014 und 2015 Marktanalysen, Machbarkeits-
*Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, MdL, am 12. November 2013 im Bayerischen Landtag
Abbildung 02: Stadt Nürnberg mit Markierung des Wettbewerbsgebiets
Wettbewerbsgebiet
2 Ausgangssituation
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Guntherstraße Parsifalstraße M ü n c Meistersingerhalle Dutzendteichstraße Gleimstraße
Guntherstraße Schultheißallee Fischbach
Seminarweg
Lohengrinstraße Lohengrinstraße
Hertastraße Parsifalstraße An der Ehrenhalle Schultheißallee
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Walkürenstraße Schultheißallee
An der Ehrenhalle
Sigenastraße Parsifalstraße
2 | 01 Lage und Größe des
Wettbewerbsgebiets
013 Das Wettbewerbsgebiet liegt südlich der Nürnberger Altstadt in direkter Nachbarschaft zur Meistersingerhalle Nürnberg. Es wird im Westen von der Münchener Straße und im Norden von der Schultheißallee begrenzt. Die östliche Grenze ist die Meis- Hainstraße t d e e r n si k n m ge a r lg h e a s ll c e h – ü t e z i t n e s ü b K e u r l r t e u g ri o u n n a d l b K e o k n a g n r n e t s e sz s e u n n tr d u m
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Ü gr b ü e n r d sc u h n r g e it z e u n lä d ss e i r g . Grenzen ist bei besonderer Be-
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015 Die beschriebene Lage des Wettbewerbsgebiets
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K s i r g n it e g e p e r r
i r e ü h n D f a utzte n l d te ichstraße Gleimstraße
- lokal klimatische Auswirkungen, ökologische
Guntherstraße Schultheißallee Auswirkungen, Denkmalverträglichkeit, Immissions- Fischbach s c c h h e u V tz e r f t ü rä r g a l n ic g h r k e e n i z t, e n Er d s e te W llu o n h g n s n u u t n z d u n B g e e tr n ie , b ve sk rk o e s h te r n li- , Wirtschaftlichkeit des Betriebs, städtebauliche Wirkung, Visibilität, funktionale Synergiemöglichkeiten
- beschloss der Stadtrat das Wettbewerbsgebiet
und das Baufeld in der dargestellten Form.
016 Westlich an der M Se ü minnarwceghener Straße schließt sich Wohnbebauung an, nördlich gibt es verschiedene Lohengrinstraße Lohengrinstraße – d e a u B c e h b a g u ro u ß n m g a is ß t s d tä e b u l t i l c ic h h e d – u S r o ch lit G är r e ü . n D z i ü e g u e m u g n e d b d e i n e -
mehrspurigen Straßen vom Standort getrennt. Hertastraße Parsifalstraße An der Ehrenhalle 017 S g ü ro d ß li e c h P a d r e k r a M nla e g is e te : r d s e in Scrh g ulLth e euiß r ail h le t e p a o lle ld e h r a s i t n re . c D k i t e s s e ic r h i s e t i n Te e i l des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes, das heute der Naherholungs- und Freizeitnutzung dient L u i t p o l d h a i n und durch randständige großmaßstäbliche Solitär-
Walkürenstraße Schbulthe a ißalle u
e ten geprägt ist.
Wettbewerbsgebiet Bayernstraße
Baufeld
Abbildung 03: Wettbewerbsgebiet mit Kennzeichnung des An der Ehrenhalle Baufelds, M.1:3.000
Sigenastraße Parsifalstraße
2 | 02
Die Meistersingerhalle
018 Die Meistersingerhalle befindet sich am nordwest- 022 An etwa 320 Tagen im Jahr finden knapp 900 Verlichen Rand des Luitpoldhains. Sie ist weit über anstaltungen mit rund 320.000 Besuchern statt. die Grenzen Nürnbergs hinaus als Kultur- und Im Zentrum steht dabei die kulturelle Nutzung mit Kongressz entrum bekannt. Der Architekt Harald Konzerten und Shows. Tagungen und Kongresse, Loebermann gewann 1958 den Wettbewerb, 1963 Messen und Ausstellungen sowie Ball- und Gesellwurde das Gebäude eingeweiht. schaftsveranstaltungen bilden den zweiten Schwerpunkt. Daneben bietet die Meistersingerhalle einer 019 Das Gebäude mit einer Nutzfläche von 26.740 m² Vielzahl unterschiedlichster Formate Raum – von und mit Außenmaßen von ca. 123 m × 85 m, be- Lehrgängen für Steuerberater oder Reisebüromitinhaltet zwei Säle mit zugeordneten Foyers und arbeiter über Abschlussprüfungen der IHK und einen Konferenzbereich mit jeweils separaten Flugbegleitercastings bis hin zu Eigentümerver- Eingängen. Die beiden Säle ragen deutlich sichtsammlungen und Parteitagen. bar aus dem Sockelbau hervor, ein flacher Vorbau (ca. 45 m × 40 m) bildet die Adresse zur Stadt. 023 Das Publikum dieser Veranstaltungen kommt überwiegend aus einem Umkreis von etwa 100 km. In 020 Der Vorbau im Norden beinhaltet Zugangskontrolle unmittelbarer Nähe gibt es bedeutende Veranstalund Garderobe zum großen Foyer und zum großen tungsorte in Nürnberg selbst, in Fürth (Stadttheater, Saal. Vom Westen existieren zwei Zugänge, einer Stadthalle) und in Erlangen (Markgrafentheater, zum Garderobenvorbau am kleinen Foyer und dem Heinrich-Lades-Halle). Die nächsten größeren kleinen Saal und ein weiterer, der die Konferenz- Veranstaltungsstätten befinden sich in Würzburg, räume rückseitig des kleinen Saals erschließt. Im Bamberg, Bayreuth und Regensburg sowie in Ingol- Osten führt ein Eingang für Künstler und Verwalstadt und München. Ein Konzertsaal von internatitung vom Parkplatz in das Hinterhaus. Der südlich onalem Renommee ist der „Historische Reitstadl“ gelegene Tiefhof dient der Ver- und Entsorgung in Neumarkt, der mit 462 Sitzplätzen jedoch einer des Gebäudes und des Hotels. Beschränkung in Bezug auf die Größe der dort 021 Der große Saal im östlichen Teil des Gebäudes präsentierten Veranstaltungen unterliegt. bietet auf einer Grundfläche von 1.600 m2 in Rei- 024 Die Meistersingerhalle ist eine qualitätsvolle, mohenbestuhlung 2.121 Plätze (davon knapp 600 auf derne, multifunktionale Konzerthalle aus den dem Rang). Der kleine Saal im westlichen Gebäufrühen 1960er Jahren und steht seit 2007 unter deteil fasst in Reihenbestuhlung 520 Plätze. Beide Denkmalschutz (vgl. Kap. 4 | 08.12). Säle können über getrennte Eingangsbereiche unabhängig voneinander betrieben werden und 025 Weitere ausführliche Informationen sind auf der verfügen über großzügige Foyerflächen. Große Website der Meistersingerhalle zu finden: Schiebetore erlauben die Verbindung der Foyers www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/architektur.html und die gemeinsame Nutzung aller Flächen. Zusätzlich verfügt die Meistersingerhalle in ihrem westlichen Teil über neun Konferenzräume für 20 bis 360 Personen (Reihenbestuhlung).
Garderobe
Kleines Großes Foyer Foyer
Kleiner Großer Gartenhof Saal Saal
FFFDDD 111555///111000
Zufahrt / Ausfahrt Tiefhof
Abbildung 04: Grundriss Erdgeschoss der Meistersingerhalle (ohne Maßstab)
Die Meistersingerhalle (Fortsetzung)
2 | 02.01 Baugeschichte
026 Bis ins 19. Jahrhundert konzentriert sich das Musik- 029 Der Stadtrat beschließt, dass das nördliche Gebiet leben der Freien Reichsstadt Nürnberg vor allem auf des Luitpoldhains Standort für die geplante Halle die gotischen Kirchen. Mit dem 1905 eröffneten sein soll. Die Lage entspricht den gewachsenen Stadttheater und dem im selben Jahr eingeweihten Erfordernissen der Verkehrserschließung. Im Übri- Kulturvereinssaal entstehen am südlichen Frauen- gen ist der Bau in einem traditionsreichen Gartentorgraben zwei neue Zentren des Nürnberger areal gelegen und ermöglicht die Anbindung an Musiklebens. Umfangreiche Spenden aus der den Volkspark Dutzendteich. So kann die Halle eine Bürger schaft haben die Errichtung beider Gebäude Brückenfunktion zwischen dem historisch geermöglicht. Nach der Bayerischen Landesausstel- wachsenen Nürnberg und seinem neuen Stadtteil lung 1906 wird die aus diesem Anlass errichtete Langwasser übernehmen. Als besonderes Ziel for- Luitpoldhalle auch für öffentliche Veranstaltungen muliert der Stadtrat, eine Konzerthalle im Grünen genutzt, ab 1920 finden Konzerte auch im Velo- zu schaffen. drom statt. Zur gleichen Zeit wird auch ein großer 030 Nach der Ausschreibung des Wettbewerbs im neuer Veranstaltungssaal für den Cramer-Klett-Park Juli 1958 werden 28 Entwürfe eingereicht. Der konzipiert, dessen Realisierung die Weltwirtschafts- Architekt Harald Loebermann erhält den 1. Preis. krise jedoch verhindert. Die Jury hebt die vorbildliche Anordnung der Säle 027 Während des Zweiten Weltkriegs werden alle für hervor. So stehen beispielsweise Restauration und Konzerte nutzbaren großen Säle der Stadt zerstört. Küche über einen Innenhof in einer klaren und lebendigen Wechselbeziehung zu den Sälen. Mit 028 Nach 1945 baut die Stadt für die wiederbelebte dem Beschluss vom 21. Januar 1959 erhält Harald Nürnberger Spielwarenmesse eine große Halle, die Loebermann den Auftrag für das Vorprojekt. Bei sie zunächst auch für Konzerte nutzt. Der Bau einer der architektonischen Gestaltung der Repräsentaneuen Veranstaltungs- und Konzerthalle erweist tionsräume wird dann Professor Wunibald Puchner sich jedoch als unerlässlich, und 1956 können eingebunden. tatsächlich Vorarbeiten für das Bau- und Raumpro- (Quelle: www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/dritter_ausstellungsbereich.html#2) gramm beginnen.
Abbildung 05: Fotografie der Meistersingerhalle aus Süd-Osten, 2011
Abbildung 06: Fotografie der Ostseite der Meistersingerhalle, 2011
Abbildung 07: Fotografie der Meistersingerhalle aus Nord-Osten, 2011
Abbildung 08: Fotografie des großen Foyers der Meistersingerhalle, 2011
Abbildung 09: Fotografie des großen Saals der Meistersingerhalle, 2011
Abbildung 10: Fotografie des kleinen Saals der Meistersingerhalle, 2011
Die Meistersingerhalle (Fortsetzung)
2 | 02.02 Die baukünstlerische Gestaltung 2 | 02.03 Nutzungsgeschichte
031 Die Stadträte von Nürnberg geben 1959 ein Kon- Raum für die Gemeinschaft zerthaus im Grünen in Auftrag. Deshalb wird das 036 Die öffentlichen Gebäude der Nachkriegszeit sind flache Gebäude nach den Leitbildern der engli- in ihren Raumfolgen und ihrer Ausstattung vom schen Parks und den Anlagen von Peter Joseph Geist der Demokratie geprägt. Der Bürger steht auf Lenné und Fürst Hermann von Pückler-Muskau einer Ebene mit dem Prominenten – eine räumlibehutsam in die Parklandschaft eingefügt. che Trennung gibt es nicht. Die Meistersingerhalle behält diese Gleichrangigkeit in den mehr als 50 032 Ein historischer Baumbestand aus Eichen, Buchen Jahren ihres Bestehens immer bei, bis heute steht und Ulmen umgibt das moderne Bauwerk. Die der Bürger im Mittelpunkt. Waagerechten des Gebäudes bilden gegenüber (Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/vierter_ausstellungsbereich. den aufstrebenden Gehölzen einen belebenden html#1) Kontrast, wie auch die sich in den Glasscheiben Die Halle und die Künstler spiegelnden Naturformen mit den Wandflächen 037 Die Veranstaltungskalender der Meistersingerhalle aus schwarz glänzendem Quarzit und römischem dokumentieren ein halbes Jahrhundert vielfältigster Travertin. Konzert- und Bühnenprogramme, die vom Klassischen Konzert über Unterhaltungsmusik, Rock 033 Bei der Planung der Innenwirkung der Säle geht und Pop bis zu Jazz, Comedy und Sprechtheater Prof. Puchner davon aus, dass eine sachlich-ingenireichen: Kaum ein Musik-, Show- oder Unterhaleurtechnisch geprägte Gestaltung allein dem reprätungsformat, das nicht zu erleben gewesen wäre, sentativen Anspruch an die Veranstaltungsräume kaum ein Künstler von Rang, der sich nicht im Gäsnicht genügen kann. Er strebt deshalb ein künstletebuch verewigt hätte. Daneben waren und sind zu risches Zusammenspiel der Formen und Materialien Tagungen, Kongressen, Parteitagen und den Festen an. der Stadtgesellschaft von gekrönten Häuptern und 034 Mit den Mitteln moderner Architektur schafft er Politikern über Wirtschaftslenker und Nobelpreis- Wand- und Deckenelemente in harmonischen Pro- träger bis zu Stars und Sternchen Prominente jeder portionen, mit denen es ihm zugleich gelingt, die Couleur am Luitpoldhain zu Gast. Die Geschichte technischen Anlagen für Akustik, Klimatisierung des Hauses spiegelt damit neben dem jeweiligen und Beleuchtung zu verkleiden. So entsteht eine Zeitgeschmack auch die vielfältigen Wandlungen zurückhaltend festliche Wirkung, die den Musikern wider, die die Gesellschaft seit den frühen 1960er und den Zuhörern gleichermaßen gerecht wird und Jahren durchlaufen hat: So ist die Meistersingermit ihrem zeitlosen Charakter bis heute gültig ist. halle seit 1963 einer der zentralen Orte des Wirt- (Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/dritter_ausstellungsbereich. schafts-, Kultur- und Geisteslebens der Stadt. html#7) Denkmalschutz (Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/vierter_ausstellungsbereich. html#2) 035 Im Jahr 2007 werden die Meistersingerhalle und ihre Außenanlagen in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen. Aus der Begründung: „Die Meistersingerhalle ist ein früher Vertreter des so genannten ‚neuen Funktionalismus’, der eine strenge kubische Architekturauffassung vertritt und sich von der Beschwingtheit der 1950er Jahre löst... Loebermann orientierte sich u. a. an Ludwig Mies van der Rohe und an amerikanischen Vorbildern. (Die Halle) ist als Denkmal von historischer, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Zum Baudenkmal… gehört ausdrücklich auch die wandfeste Ausstattung im Inneren.” (Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/meistersingerhalle/vierter_ausstellungsbereich. html#3)
2 | 03
Städtebauliches Umfeld und Bauten in der Umgebung
Luitpoldhain welche durch ein massives Defizit an öffentlichen 038 Südlich der Meistersingerhalle schließt sich der Grünflächen gekennzeichnet ist. Daher stehen 1906 angelegte und etwa 21 Hektar große Park die Vernetzung und die bessere Anbindung der Luitpoldhain an. Südöstlich angrenzend an das Siedlungsbereiche an den Luitpoldhain sowie die Wettbewerbsgebiet befindet sich im Luitpoldhain bessere Verzahnung des Luitpoldhains mit dem die Ehrenhalle, die ursprünglich als Gedenkstätte Volkspark Dutzendteich und die qualitative Aufwerfür die im Ersten Weltkrieg Gefallenen errichtet tung der beiden Anlagen im Vordergrund der strawurde. Im Luitpoldhain nahmen die NS-Parteitage tegischen Freiraumplanung der Stadt Nürnberg. in Nürnberg ihren Anfang. Die Nationalsozialisten 041 Der Standort der Konzerthalle ist Bestandteil der nutzten den Park bereits in den Jahren 1927 und urbanen Parklandschaft „Dutzendteich und Co.“, 1929 für ihre Versammlungen. Nach 1933 wurde deren Entwicklung eine Schlüsselmaßnahme im er zur „Luitpoldarena“ für die SA- und SS-Verbän- Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) darstellt. de ausgebaut. Höhepunkt der Veranstaltungen mit Auch im Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnbis zu 150.000 Teilnehmern und 50.000 Zuschauberg 2020“ zum Masterplan Freiraum wurde ein ern war das Ritual der NS-„Helden“-Verehrung und Entwicklungskonzept für diese urbane Parklanddes Totenkults. schaft stadtintern priorisiert. 039 Der 21 ha große Stadtteilpark ist im Zuge der Er- 042 Das Areal des Luitpoldhains, einschließlich der richtung der Meistersingerhalle Ende der fünfziger Meistersingerhalle, ist von einer grünen Kulisse in Jahre bis 1963 als öffentliche Grünanlage wieder- Form eines hainartigen und alten Baumbestandes hergestellt und die Luitpoldarena aus dem Dritten umrahmt. Diese bildet entlang der Münchener Reich zurückgebaut worden. Die Gestaltung der Straße, der Schultheißallee und der Straße „An 1960er Jahre ist heute noch gut erkennbar. Lockere der Ehrenhalle“ ein grünes Entree für die Park- Baumhaine rahmen die offenen Rasenflächen und landschaft „Dutzendteich und Co.“. Die 200 Jahre prägen das Bild einer geschlossenen Anlage. Auf alten Eichenbestände sind Zeitzeugen einer bewegdem langgestreckten Hügel im Westen befinden ten Geschichte. sich ein großer, gut besuchter Kinderspielplatz und eine mehrteilige Streetball-Anlage. Der Luitpoldhain 043 Der Luitpoldhain ist als Landschaftsgarten/-parkanist in seiner Grundkonzeption ein weitläufiger und lage als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetraruhiger Landschaftspark. gen. In den kommenden Jahren sollen verschiedene Sanierungsmaßnahmen im Luitpoldhain durchge- 040 Der Luitpoldhain stellt die wichtigste Park- und führt werden, diese sind jedoch nicht Bestandteil Grünanlage der dicht bebauten Südstadt dar, des Wettbewerbs.
Abbildung 11: „Totenehrung“ während des Reichsparteitags 1938 vor der Ehrenhalle im Luitpoldhain, Stadtarchiv Nürnberg
Abbildung 12: Klassik Open Air im Luitpodhain 2009, Jörg Huber, Oberasbach, CC-BY
Städtebauliches Umfeld und Bauten in der Umgebung (Fortsetzung)
Ehemaliges Reichsparteitagsgelände am 048 Ver- und Entsorgung des Hotels erfolgen über den Dutzendteich Tiefhof der Meistersingerhalle (im Süden der Meis- 044 Vom Luitpoldhain aus erstreckt sich das ehemalige tersingerhalle) und einen unterirdischen Gang. Die Reichsparteitagsgelände in den Südosten Nürn- oberirdische ebenerdige Verbindung von Hotel und bergs. Zwischen 1933 und 1938 fanden auf dem Meistersingerhalle wird seitens des Hotels mit wich- Areal alljährlich die NS-Reichsparteitage statt. tigen Funktionsflächen (Gastronomie) belegt. Adolf Hitler stand im Mittelpunkt, die „Volksge-
3 Westlich der Münchener Straße: Wohnbebau-
meinschaft“ wurde inszeniert, es ging um die ung Demonstration der Macht und es waren Rituale 049 Im Westen schließt an die Münchener Straße ein der Mobilmachung. Hitlers Hofarchitekt Albert sich nach Süden verjüngender baumbestandener Speer plante für das 11 km2 große Areal rund um Grünzug an, der an der Parsifalstraße endet. Die den Dutzendteich gigantische Versammlungs- und mehrgeschossige Blockrandbebauung an der Par- Aufmarschplätze. Diese wurden zum großen Teil sifalstraße löst sich nach Süden hin auf, wo kleinnicht realisiert, da die Baumaßnahmen 1939 mit teilige aufgelockerte Mehrfamilienhausbebauung Beginn des Zweiten Weltkriegs eingestellt wurden. vorherrscht. Jedoch sind die vorhandenen Bauten – das Zeppelinfeld, der Torso der Kongresshalle, die Große 4 Ehemalige Hauptverwaltung Fränkisches Über- Straße – in ihrem Umfang und ihrer Monumentali- landwerk AG (heute N-ERGIE) tät in Deutschland einmalige Zeugnisse der NS-Ar- 050 Das 1931 erbaute und 1963 umgebaute Turmgechitektur. Das einzig fertig gestellte Bauwerk der bäude an der Hainstraße, nordwestlich der Meisgeplanten Gesamtanlage ist das Zeppelinfeld mit tersingerhalle, ist ein nutzungsorientierter und geder Zeppelintribüne. Auf der 312 m × 285 m großen radliniger Bau, der stilistische Merkmale des Neuen Fläche wurden die Parteitage mit bis zu 200.000 Bauens aufweist. Beteiligten inszeniert.
5 Bundesagentur für Arbeit
1 Kongresshalle 051 Die nördlich gelegene Hochhausanlage der Bun-
045 Die Kongresshalle war nach dem Vorbild des Ko- desagentur für Arbeit wurde in den 1970er Jahre losseums in Rom geplant – nur doppelt so groß. erbaut. Das massive Gebäudevolumen auf sechs- Der mit Granitplatten verkleidete Ziegelbau sollte eckigen Stahlbetonstützen steht in großzügig gedie größte Halle der Welt werden und Platz für staltete Parkanlagen und Parkplatzflächen. 50.000 Menschen bieten. Zu Beginn des Zweiten
6 Martin-Behaim-Gymnasium / Neues Gymnasi-
Weltkriegs wurde der Bau gestoppt – so zeigt sich um Nürnberg der unvollendete Rohbau heute mit einer Höhe von 052 In der Schultheißallee 1 befindet sich das Mar- 39 Metern. tin-Behaim-Gymnasium – eine dreigeschossige, mit 046 Seit 1963 haben die Nürnberger Symphoniker im Sichtziegelmauerwerk ausgefachte Sichtbetonkonssüdlichen Kopfbau des Torsos der Kongresshalle truktion. Die Zeilenbauten mit den Klassenzimmern ihren Sitz. Der ehemalige Probesaal wurde 2011 bilden einen Innenhof. An dessen Südseite befindet zum öffentlichen Musiksaal ausgebaut. Im nördli- sich der Haupteingang – gekennzeichnet durch chen Kopfbau wurde 2001 das „Dokumentations- einen aufgeständerten Bereich. zentrum Reichsparteitagsgelände“ eröffnet. Den 053 Neben dem Martin-Behaim-Gymnasium, östlich der Wettbewerb für das Dokumentationszentrum ge- Weddigenstraße, liegt das Neue Gymnasium Nürnwann 1998 der Architekt Günther Domenig. Seine berg – eine Grünzone trennt es von der Schultheiß- Architektur setzt einen Kontrapunkt: Ein Gang aus allee. Das Gebäude des Neuen Gymnasiums steht Stahl und Glas durchbohrt diagonal den historiunter Denkmalschutz. schen Kopfbau.
7 Wohnhochhaus
2 Hotel
054 Ein 17-geschossiges Wohnhochhaus an der Schult- 047 Südwestlich der Meistersingerhalle liegt, eingeheißallee bildet eine weit sichtbare städtebauliche bettet in den Luitpoldhain, das Ramada Nürnberg Dominante inmitten einer ansonsten niedrigen Parkhotel. Es gehört zur Kategorie 4-Sterne-Supe- Bebauung. rior und verfügt über 200 Zimmer. Das Grundstück des Hotels befindet sich im Eigentum des Betrei- 8 Wohnbebauung im Norden bers. Der Baukörper ist ober- und unterirdisch mit 055 Von der Schultheißallee Richtung Nordosten erje einem Verbindungsgang mit der Meistersinger- streckt sich ein heterogenes Wohngebiet: Freistehalle verbunden. hende Wohnhäuser mischen sich mit Reihenhäusern und Blockstrukturen.
3 4
MSH 8
Abbildung 13: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Blick Richtung Nord-Westen, September 2017
3 7
MSH
Abbildung 14: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Blick Richtung Nord-Osten, September 2017
Hainstraße Alberichstraße Wilhelm
Immelmannstraße Boelckestraße Richthofenstraße
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Hertastraße Parsifalstraße An der Ehrenhalle
LuL ui t i p t po o l ld d h h aa i i nn
Walkürenstraße
An der Ehrenhalle
Abbildung 15: Lageplan mit Erschließungssituation des Wettbewerbsgebiets, M.1:3.000
Wettbewerb Sig s en g astra e ße biet Parsifalstraße Fahrradweg MIV – Verkehrsführung
Baufeld Tram
2 | 04
Erschließung
Motorisierter Individualverkehr (MIV) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 056 Das Wettbewerbsgebiet und seine Umgebung wer- 062 Das Gelände ist bereits gut an das städtische den durch die Münchener Straße im Westen und ÖPNV-Netz angeschlossen. In der Schultheißallee die Schultheißallee im Nordosten erschlossen. Über halten direkt vor der Meistersingerhalle die folgendie Münchener Straße gelangt man nach Norden den Linien: Richtung Innenstadt und nach Süden Richtung Au- ■ Straßenbahnlinie 9 vom Hauptbahnhof zum tobahn (A 73). Sie ist eine überörtliche Hauptver- Dokumentationszentrum, kehrsstraße mit zwei Fahrspuren pro Richtung und ■ Buslinie 36 vom Plärrer über die nördliche einem mittig angelegten Grünstreifen mit Bäumen. Altstadt, Wöhrd, Peterskirche zur Meistersinger- Auf der Münchener Straße in Höhe der Meistersinhalle bis zum Dokumentationszentrum, gerhalle verkehren heute rund 29.000 Kfz/24h. ■ Buslinie 55 von der Meistersingerhalle über 057 Auch die Schultheißallee weist zwei Fahrspuren S-Bahnstation Dutzendteich bis nach Langwaspro Richtung auf. Im mittigen Grünstreifen ver- ser. laufen die Gleise der Straßenbahn. In östlicher 063 Die nächsten S-Bahnstationen sind Dutzendteich Fahrtrichtung wird die Schultheißallee kurz vor der oder Dürrenhof. Beide sind fußläufig ca. 1.200 m Kreuzung zur Bayernstraße zur Straße An der Eh- entfernt. Anbindung besteht hier über die Buslirenhalle. In der Schultheißallee auf Höhe der Meis- nie 36 zur S-Bahnstation Dürrenhof und über die tersingerhalle verkehren an normalen Werktagen Buslinie 55 zur S-Bahnstation Dutzendteich. Zum rund 9.000 Kfz/24h. Hauptbahnhof gelangt man mit der Straßenbahnlinie 9. An der Haltestelle Schweiggerstraße besteht 058 Insgesamt sind die umliegenden Erschließungsstra- Umsteigemöglichkeit von der Linie 9 zur Linie 6 ßen und Knotenpunkte um die Meistersingerhalle Richtung Plärrer und St. Johannis. zu bestimmten Tageszeiten bereits heute an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Dies ist insbeson- Rad- und Fußwegenetz dere während der Hauptverkehrszeiten morgens 064 Das Planungsgebiet ist aus allen Richtungen sehr und abends der Fall. Hinzu kommen Engpässe, z. B. gut in das städtische Rad- und Fußwegenetz eingewenn Messen oder andere Großveranstaltungen bunden und erreichbar. Direkt vor dem Haupteinim Bereich Messe, Stadion, Arena, Dutzendteich gang der Meistersingerhalle verläuft ein Zweirichstattfinden. Gerade der Knoten Münchener Straße/ tungsradweg. Aus Richtung Süden kann man durch Schultheißallee hat dann keine Reserven mehr. Bei den Luitpoldhain direkt bis zur Meistersingerhalle der Abwicklung der Veranstaltungsverkehre aus der fahren oder laufen. Die Fuß- und Radwege entlang Meistersingerhalle gibt es ebenfalls Engpässe und der Münchener Straße verlaufen in einem Grün- Leistungseinbußen. streifen vom Kfz-Verkehr abgeschirmt und sind Bestandteil einer übergeordneten Freiraumverbin- Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen dung. Auf der Ostseite der Hainstraße ist ein Zwei- 059 Derzeit gibt es am Standort insgesamt 750 Stell- richtungsradweg zur Schließung der Lücke zwiplätze verteilt auf zwei Parkplätze. Westlich der schen Peterskirche und Münchener Straße geplant. Meistersingerhalle, parallel zur Münchener Straße, befindet sich der kleinere Parkplatz (Wettbewerbs- Anlieferung der Meistersingerhalle gebiet) mit 152 PKW-Stellplätzen, davon zwei Stell- 065 Südlich der Meistersingerhalle gibt es einen Anlieplätze für Menschen mit Behinderungen. ferhof als Tiefhof mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anliefersituation 060 Ein größerer Parkplatz (598 Stellplätze) liegt südöst- ist baulich beengt, Wenden ist nicht möglich. Das lich neben der Meistersingerhalle mit einer Zufahrt kleine Tor zum Untergeschoss (UG) der Meistersinvon der Schultheißallee zwischen Meistersingerhalle gerhalle und die Wegeführung im UG beschränken und Bushaltestelle und einer Abfahrt in die Schult- die Größen und Mengen der Anlieferung. Die Anheißallee weiter östlich kurz vor der Wendekehre. lieferung wird auch durch das Hotel genutzt. A C 061 Zur Entlastung des Knotens An der Ehrenhalle/ 066 Die Anlieferung des großen Saals der Meistersin- Bayernstraße besteht in der Schultheißallee eine gerhalle im Alltag erfolgt heute noch vom östlichen Wendemöglichkeit auf Höhe der heutigen Ausfahrt Parkplatz durch den Foyerbereich der Zuschauer von der Parkplatzfläche. Hier können Besucher der direkt in den großen Saal auf Erdgeschoss-Niveau. Meistersingerhalle auch direkt Richtung Westen Eine Verlegung und/oder Erweiterung der Lage der und Norden abfahren. Anlieferung im Rahmen der Generalsanierung der Meistersingerhalle wird überprüft, da eine effiziente Anlieferung auf die erhöht liegende Bühne momentan nicht möglich ist. B
2 | 05
Umweltbelange
067 In einem vorbereitenden Gutachten wurden die 071 Eine Planung auf der versiegelten Fläche ist auch potentiellen Auswirkungen einer neuen Bebau- in Hinblick auf das Schutzgut „Pflanzen und Leung auf dem Wettbewerbsgebiet untersucht. Im bensräume“ günstig. Erhebliche Auswirkungen auf Ergebnis erscheint der Ausgleich für die baulichen Tierarten (insbesondere Vögel, Fledermäuse und Maßnahmen auf dem Grundstück zumindest rech- totholzbewohnende Käfer) sind dann zu erwarten, nerisch möglich, funktional jedoch nicht. Genaue wenn wertgebende Lebensraumstrukturen verloren Aussagen für Ausgleichsmaßnahmen können erst gehen. Dies betrifft in erster Linie die Baumbestännach Vorliegen einer Planung gemacht werden. de alter Eichen im Westen und Norden der Meistersingerhalle. Wo wenig und junger Baumbestand 068 Die Kartierungen von Baumstrukturen, Brutvögeln, gefällt werden muss, bestehen kaum Konflikte mit Fledermäusen und Biotoptypen liegen als Pläne der der Tierwelt. Auslobung bei. Im Wettbewerbsgebiet befindet sich eine Vielzahl sehr alter Stieleichen mit hohem 072 Auch beim Schutzgut Landschaft treten dort er- Schutzwert, die möglichst zu erhalten sind. hebliche Auswirkungen auf, wo für das Ortsbild prägende Strukturen beseitigt werden. Dies sind
2 | 05.01 Zusammenfassung des die schon erwähnten alten Eichen entlang der
Abschlussberichts (Auszug) Münchener Straße und der Schultheißallee. 069 Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hin- 073 Beim Schutzgut Klima / Luft können durch den Neusichtlich der Bedeutung der Bestandssituation so- bau die üblichen lokalklimatischen Veränderungen wie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirk- auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung lichung der Planung untersucht. von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und 070 Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen Barrieren für den Luftaustausch. Durch geeignete im Wesentlichen durch die Überbauung bisheriger Maßnahmen (u. a. Dach- und Fassadenbegrünung) Freiflächen und der damit einhergehenden Versiekönnten lokalklimatische Auswirkungen gemindert gelung und Beeinträchtigung der Schutzgüter Bowerden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick den und Wasser. Eingriffe in den Grundwasserkörauf die Klimaanpassung vorgesehen werden. per erfolgen nur bei einer tieferen Einbindung der (Quelle: Umweltbericht „Neubau Konzertsaal” Zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 Gebäude (mehrgeschossige Unterkellerungen). von Grosser-Seger & Partner)
Abbildung 16: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung
313,00 313,00 311,00 311,00 31 3 1, 1 0 0 0 , 3 0 0 0 9,00 309,00 310,00 312,00 313,00 313,00 312,00 311,00 311,00 313,00
311,00 313,00 313,00 314,00 314,00
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313,00 313,00313,00
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Rankestraße 3
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2 | 06
Topographie, Baugrund, Grundwasser
Topographie stellt. Beim Auffüllmaterial handelt es sich unter 074 Im Norden und Westen der Meistersingerhalle be- der Oberflächenbefestigung mit Schwarzdecke und trägt die Höhe 314,00 m ü. NHN (siehe Anlage Hö- Schottertragschicht bzw. der Mutterbodenüberdehenlinienplan), das Gelände weist also nur geringe ckung überwiegend um nicht bindige und schwach topographische Verwerfungen auf. schluffige, teilweise kiesige, örtlich auch schwach organische Sande, vereinzelt auch um steife Geologie Schluffe. Insgesamt ist vorbehaltlich ergänzender 075 Gemäß der Geologischen Karte Nürnberg – Fürth Untersuchungen grundsätzlich von einer über-
- Erlangen sind im Bereich des Bauvorhabens pleis-
wiegend nur lockeren bis mitteldichten Lagerung tozäne Terrassensande und -schotter mit Flugsandauszugehen. überdeckung zu erwarten. Mit der Tiefe stehen Sandsteine mit Lettenlagen aus dem Mittleren 079 Unter den künstlichen Auffüllungen stehen im Keuper an. Nach der Deckschichtenkarte im Um- Wettbewerbsgebiet bis in größere Tiefen vorausweltatlas Nürnberg befindet sich das untersuchte sichtlich gewachsene Sande an. Es handelt sich Grundstück im Bereich einer Rinne mit Deck- dabei in erster Linie um relativ enggestufte, nicht schichtmächtigkeiten > 10 m, nach Süden Richtung bindige Sande mit einer überwiegend mitteldich- Luitpoldhain sogar von > 20 m. Im Bereich des Luit- ten, mit der Tiefe voraussichtlich dichten Lagerung. poldhains sind in der Geologischen Karte künstliche Oberflächennah können Lockerzonen vorhanden Auffüllungen verzeichnet. sein.
Baugrund Grundwasser 076 Im Rahmen einer orientierenden Baugrunduntersu- 080 Im Juni 2016 wurde im Zuge der Bodenunchung zur Vorbereitung des Planungswettbewerbs tersuchungen im Bereich um die Meistersinwurden auf dem und um das Wettbewerbsgebiet gerhalle Grundwasser zwischen rund 4,3 und Bohrungen und Sondierungen vorgenommen. 5,7 m unter derzeitiger Geländeoberkante festgestellt (ca. 308,5 m ü. NHN im Nordwesten – 077 Im Ergebnis lassen sich die folgenden zwei Schich- 310,5 m ü. NHN im Südosten). Ab rund 10 m unter tenpakete des Baugrundes unterscheiden: der derzeitigen Geländeoberkante ist mit Keuper- ■ Künstliche Auffüllungen, sandstein zu rechnen. In niederschlagsreichen ■ Sande. Jahreszeiten sind höhere Grundwasserstände nicht auszuschließen. Erfahrungsgemäß ist in den quartä- 078 Grundsätzlich ist mit künstlichen Auffüllungen im ren Sanden mit einer Schwankung des Grundwas- Wettbewerbsgebiet zu rechnen. Die Lagerungsserspiegels um rund +/- 0,5 bis 1,0 m zu rechnen. dichte der künstlichen Auffüllungen variiert im Wettbewerbsgebiet (ca. 0,5 – 2,10 m). Künstliche 081 Aus der Grundwassergleichenkarte und auch aus Auffüllungen mit größeren Mächtigkeiten wurden den vorliegenden Grundwasserspiegeln lässt sich in erster Linie außerhalb des Wettbewerbsgebiets eine Grundwasserfließrichtung etwa in Richtung südlich und östlich der Meistersingerhalle festge- Nordwesten bestimmen.
2 | 07
Schallimmissionen und Erschütterungen
Schallimmissionen Erschütterungen 082 Der oberirdische Verkehr und die Straßenbahn in 083 Der oberirdische Verkehr der Straßenbahn in der der Schultheißallee erzeugen mittlere Schallim- Schultheißallee in Richtung Kongresshalle wirkt missionspegel von 60 bis 65 dB(A) im Bereich der schwingungsanregend auf den Untergrund und West- und Nordseite des Wettbewerbsgebiets. Die in weiterer Folge auf Bauwerke in unmittelbarer Spitzenpegel durch Martinshörner von Einsatzfahr- Nähe. Messungen im geplanten Baufeld zeigen im zeugen erreichen hier 100 dB(A). Für die von den Bereich bis 40 m von der Straßenbahntrasse relativ Straßen abgewandten Seiten sind um 5 bis 10 dB starke Erschütterungswirkungen. geringere Pegel zu erwarten.
Hainstraße Alberichstraße Wilhelm
Immelmannstraße Boelckestraße Richthofenstraße
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An der Ehrenhalle
Abbildung 18: Lag Si e gen p astr l aß a e n mit EintPars r ifals a traße gung der Leitungen und Kanäle
Wettbewerbsgebiet Kanal (DN 1000/400) Kanal (DN 300)
Für Bebauung verfügbare Fläche im Wettbewerbsgebiet Strom und Kommunikation Gas
Markomannenstraße 39 Kurt
2 | 08
Ver- und Entsorgung, Technische Medien
084 Der Standort ist bezüglich der verschiedenen Spar- Südwesten der Meistersingerhalle und ab Höhe ten gut erschlossen. In den Straßenprofilen der Meistersingerhalle in der Schultheißallee. angrenzenden Straße sind Versorgungsleitungen 087 Das Wettbewerbsgebiet wird von einem nicht überaller Medien vorhanden. baubaren Entwässerungskanal (DN 400 B) gequert. Strom Abhängig vom Wettbewerbsergebnis ist eine Verle- 085 Neben den Leitungen entlang der beiden angren- gung des Kanals erforderlich. zenden Straßen sind im Bereich der bestehenden Fernwärme Parkplätze Leitungen für die Parkplatzbeleuchtung 088 Die Versorgung der Meistersingerhalle erfolgt derverlegt. Die Versorgung der Meistersingerhalle erzeit von der Ostseite über eine Leitung am Westfolgt außerhalb des Wettbewerbsgebiets vorrangig rand des Parkplatzes; die Verteilerstation liegt an von Südwesten aus der Münchener Straße, teils der Kreuzung Schultheißallee / Weddigenstraße. auch von Südosten mit etwas Abstand um den Parkplatz. Gas 089 Die Versorgung der Meistersingerhalle erfolgt von Wasser / Abwasser Westen, die Leitung quert den dortigen Parkplatz. 086 Die Wasserversorgung der Meistersingerhalle er- Eine Stichleitung führt an die Südostecke und tanfolgt von Osten, die Zuleitung verläuft über den giert den östlichen Parkplatz. Eine weitere Gaslei- Parkplatz. Weitere Wasserleitungen verlaufen im tung verläuft in der Schultheißallee.
2 | 09
Planungsrechtliche Situation
2 | 09.01 Flächennutzungsplan 2 | 09.02 Bebauungsplan
090 Die Fläche der bestehenden Meistersingerhalle ist 094 Das Wettbewerbsgebiet befindet sich im Umgriff im wirksamen Flächennutzungsplan mit integrier- des Bebauungsplans Nr. 4160 der Stadt Nürntem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg als berg aus dem Jahre 1981. In diesem Plan sind das „Fläche für Gemeinbedarf für kulturellen Zwecken Grundstück der Meistersingerhalle und des Hotels dienende Einrichtung“ und das südwestlich liegen- als Sondergebiet Kultur und Kongresszentrum de Hotel als „Sonderbaufläche Hotel“ dargestellt. festgesetzt. Die Flächen des Wettbewerbsgebiets für den Neubau der Konzerthalle sind Teil der Frei- 091 Die unmittelbar östlich, südlich und westlich anfläche des Sonderbaugebiets, öffentliche Grüngrenzenden Flächen sind als Grünflächen mit der flächen mit Zweckbestimmung Parkanlage und besonderen Zweckbestimmung öffentliche Park- Parkplatz. und Grünanlage dargestellt. Im Westen verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung von Nord 095 Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist nach Süd. bereits eingeleitet. Diese wird auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses weitergeführt. 092 Nördlich der Schultheißallee schließen sich „Flächen für Gemeinbedarf Schule”, eine Hauptverbundachse Biotopverbundsystem (Feuchtgebiete) sowie Wohnbauflächen an. Westlich der Münchener Straße sind öffentliche Grünflächen und daran anschließend Wohnbauflächen dargestellt.
093 Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wird der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.
Gas
3 Aufgabe
3 | 01 Projektziel
096 Mit dem Neubau eines Konzerthauses in Nürnberg soll ein Ort geschaffen werden, der sowohl den höchstmöglichen musikalischen Ansprüchen von Publikum und Künstlern genügt, als auch die Stadt – zusammen mit der renommierten Meistersingerhalle – um ein architektonisch herausragendes Ensemble bereichert.
097 In einer Gesamtbetrachtung von Meistersingerhalle, Konzerthaus und der öffentlichen Räume wird eine – naturräumlich, städtebaulich, architektonisch, funktional und technisch – optimale Situation nach Abschluss aller Maßnahmen für das Jahr 2032 erwartet. Mögliche Synergieeffekte und sinnvolle funktionale Verknüpfungen sind dabei zu erkennen und zu nutzen.
098 Der zweiphasige Wettbewerb sucht eine städtebaulich angemessene und gleichzeitig identitätsstiftende Lösung der Aufgabe, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugt.
3 | 02 Zwei Wettbewerbsphasen
099 Um der sowohl städtebaulichen wie funktionalen Komplexität der Aufgabenstellung gerecht zu werden und zugleich den Aufwand der Teilnehmer für die Bearbeitung in vertretbarem Rahmen zu halten, wird der Wettbewerb in zwei Phasen durchgeführt.
100 In der ersten Phase wird die Entwicklung eines tragfähigen städtebaulichen Konzepts gefordert, in dem sowohl die stadträumliche Gestalt als auch die Grundstruktur des Konzerthauses erarbeitet werden. Besondere Beachtung gilt dabei der Geometrie des Konzertsaals, seiner Anbindung an das Bestandsgebäude sowie einer ersten Konzeption für die Außenanlagen.
101 Auf der Basis der anonym eingereichten Beiträge wird die Jury bis zu 20 Konzepte zur weiteren Ausarbeitung in der zweiten Phase ermitteln.
102 In der zweiten Wettbewerbsphase werden die städtebaulichen, landschaftsarchitektonischen, architektonischen und funktionalen Konzepte weiterentwickelt und detailliert ausgearbeitet, ebenso auch die Lösungsansätze zu Akustik, Nachhaltigkeit, Energiekonzept sowie zur Wirtschaftlichkeit.
3 | 03
Städtebauliche Ziele und Aufgabe
Standort und Komposition 103 Der Standort des neuen Konzerthauses liegt an einer der wichtigsten Haupteinfallstraßen von Nürnberg und wird eine städtebaulich markante Landmarke am Übergang einer Parklandschaft zur dicht bebauten Innenstadt bilden. Durch die repräsentative Gebäudestellung im Kreuzungsbereich am Platz der Opfer des Faschismus erhält das Konzerthaus eine große städtebauliche Bedeutung und Wirkung. Seine Architektur zeigt den hohen Stellenwert der Kultur in Nürnberg.
104 Der Neubau des Konzerthauses mit seinen Außenanlagen ordnet die städtebauliche Situation aus Meistersingerhalle, Hotel, Parkplatzflächen und Luitpoldhain neu und bildet ein Ensemble aus neuer und historischer Architektur im urbanen und landschaftlichen Raum.
105 Das nähere und weitere architektonische Umfeld ist insbesondere im Norden durch Heterogenität geprägt: Architekturen verschiedenen Alters, Maßstabs und Gestaltung versammeln sich auf dichtem Raum. Das Konzerthaus bildet in dieser Situation zusammen mit der Meistersingerhalle einen Ort der Klarheit und Ruhe, der einen würdigen Übergang vom Stadtkörper in die Landschaft stiftet.
106 Die neue städtebauliche Komposition leitet sensibel, angemessen und maßstäblich vom Rande des Stadtzentrums in die Landschaft des Luitpoldhains. Die Gestaltung der öffentlichen Räume vermittelt zwischen den stadträumlichen – stark verkehrlich geprägten – und den naturräumlichen Qualitäten.
107 Als bauliches Ensemble bilden Konzerthaus und Meistersingerhalle einen öffentlichen Raum, der durch seine Gestaltung und seinen Charakter eine einladende Atmosphäre ausstrahlt. Außenanlagen 108 Städtebaulich bietet insbesondere auch die Planung der Außenanlagen die Möglichkeit, den durch verkehrliche Infrastruktur und heterogene Bebauung geprägten städtischen Raum als einen öffentlichen Raum umzudeuten, der sowohl den Anschluss an die nördliche Stadtstruktur sucht, als auch ein qualitätsvolles Entree in den denkmalgeschützten Luitpoldhain artikuliert.
109 Die Neugestaltung aller im Wettbewerbsgebiet liegenden Außenanlagen thematisiert nicht nur die neue Zugangssituation des Konzerthauses, sondern integriert sich in die urbane Parklandschaft, ordnet die Erschließung der Meistersingerhalle neu und formuliert eine bewusste Haltung zu den inneren Funktionen der beiden Häuser. Adressierung 110 Die Adressierung des Neubaus stellt ihn als eigenständiges architektonisches Bauwerk heraus. Sie würdigt gleichzeitig die Bedeutung und Adresse der Meistersingerhalle und bedenkt die funktionalen Anschlüsse an diese. Das neue Konzerthaus soll von der Bekanntheit der Meistersingerhalle profitieren und gleichzeitig mit einer eigenständigen Identität erkennbar sein.
111 Der Anspruch an die Gestalt des Baukörpers ist entsprechend der Bedeutung und der Lage des Konzertsaals hoch. Der Bau zeigt sich in repräsentativer, moderner und nachhaltiger Gestaltung, die notwendige Aspekte wie die Haustechnik selbstverständlich integriert.
112 Unattraktive „Rückseiten” des Konzerthauses sind in jede Richtung zu vermeiden
- eine fast paradoxe Anforderung für einen Gebäudetyp, dessen funktionierende
und effiziente logistische Erschließung für den erfolgreichen Betrieb zwingend notwendig ist.
Abbildung 20: Meistersingerhalle und Umgebung, ca. 1985
Anschluss: Denkmal und Funktion 113 Gegenüber der denkmalgeschützten Meistersingerhalle ist ein respektvoller Abstand ebenso vorstellbar wie ein Anbauen oder Einschneiden in die westliche Fassade. Von den Teilnehmern wird ein sensibler und respektvoller Umgang mit dem Denkmal erwartet.
114 Zwischen dem neuen Konzerthaus und der Meistersingerhalle wird eine funktionale Vernetzung gesucht: Gemeinsam genutzte Räume und eine direkte bauliche Anbindung bieten ein bedeutendes betriebswirtschaftliches und funktionales Potential. Aus Denkmalschutzgründen sind die baulichen Eingriffe in die Meistersingerhalle grundsätzlich zu minimieren, idealerweise hält das neue Konzerthaus angemessen Abstand, um die zeitgeschichtlichen Qualitäten der Meistersingerhalle weiterhin zur Geltung kommen zu lassen.
Städtebauliche Ziele und Aufgabe: Zusammenfassung 115 Das neue Konzerthaus soll
■ die städtebaulich möglichen Qualitäten ideal nutzen, ■ sich mit einer eindeutigen Adressierung als architektonisches Meisterwerk im Stadtraum Nürnbergs positionieren, ■ die Meistersingerhalle als Denkmal würdigen und weiterhin angemessen zur Geltung bringen, ■ einen funktionalen Verbund mit der Meistersingerhalle eingehen und ■ sich im Kontext mit der gebauten Umgebung und der Landschaft integrieren, ohne sich zurückzustellen.
116 Städtebauliche Kernaufgabe für die Teilnehmer ist es, die genannten Anforderungen und Zielkonflikte abzuwägen und mit einer konzeptionell überzeugenden Haltung in einer optimalen städtebaulichen, landschaftsarchitektonischen, architektonischen, funktionalen sowie ökologischen und wirtschaftlichen Lösung zu integrieren.
Abbildung 21: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Blick Richtung Süd-Osten, September 2017
3 | 04
Nutzer und Nutzungen
117 Gäste, Besucher, Zuhörer und Zuschauer treffen im Konzerthaus für eine definierte Zeit als Publikum unter technisch kontrollierten Bedingungen auf Künstler, Sänger, Musiker und Veranstalter. Über die rein technische Funktion des Konzerthauses hinaus einen Ort der Unterhaltung zu schaffen, einen Ort, der der Kunst einen schützenden Rahmen bietet, einen Ort, der eine neue Wahrnehmung von Raum und Zeit erschließt – das ist die Kernaufgabe für die Teilnehmer des Wettbewerbs.
118 Aus dem öffentlichen Raum der Stadt wird der Besucher mit Grenzen, Schwellen oder fließenden Übergängen zu diesem Ort zu geführt, er erlebt ihn weit- und nahräumlich und erahnt schon beim Betreten des Hauses seine herausragenden Qualitäten. Das Konzerthaus bietet auch für Stammgäste immer wieder Überraschungen und prägt sich als Ort in die Erinnerung seiner Besucher ein.
119 Künstler finden ideale Bedingungen zum Proben, Vorbereiten und schließlich für die Aufführung selbst – die funktionalen Abläufe erlauben leichten Auf- und Abbau, kurze Wege und konzentriertes Arbeiten ohne Ablenkung. Die herausragende Akustik des Hauses macht es zum gefragten nationalen und internationalen Standort.
120 Verwaltung und Management bespielen ein Gebäude, in dem eine Vielzahl unterschiedlicher Veranstaltungen wirtschaftlich stattfinden kann und das flexible Reaktionen auf Nutzerwünsche und neue Veranstaltungsformate ermöglicht.
121 In der Stadt bildet das Konzerthaus nicht nur ein neues kulturelles Zentrum, sondern auch ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbewusst repräsentiert. Es schreibt die städtebaulich-architektonische Tradition der Stadt Nürnberg weiter und bildet einen neuen Gravitationspunkt im öffentlichen Leben der Stadt. Betriebskonzept Konzerthaus / Meistersingerhalle nach erfolgter Generalsanierung 122 Das Gesamtensemble aus generalsanierter Meistersingerhalle und neuem Konzerthaus wird aus einer Hand geleitet und betrieben. Dies ermöglicht neben einer synergetischen Nutzung von Gebäudeflächen und -funktionen (Haustechnik; Verund Entsorgung; Catering) sowie dem gezielten Einsatz von Personalressourcen auch die veranstaltungsabhängige Nutzung von Räumen und Flächen für andere als die hier beschriebenen Formate (Tagungsplenum im Konzertsaal; Konzerte im großen Saal der Meistersingerhalle). Der neue Saal im Konzerthaus wird künftig der Raum für Konzerte sein: Neben allen Besetzungen und Formaten der „Klassik“ (ohne technische Verstärkung) finden dort Pop-, Rock- und Showveranstaltungen aller Art (mit technischer Klangübertragung und -verstärkung sowie mit optischen Veranstaltungsbestandteilen von Tanz bis Pyrotechnik) statt. Auch für „Spezialformate“ (beispielsweise Stummfilm mit Live-Musikbegleitung) sind alle erforderlichen Voraussetzungen gegeben.
123 Die denkmalgeschützte Meistersingerhalle (großer und kleiner Saal) dient nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalsanierung des 1963 eröffneten Gebäudes als letzter Teil der Nürnberger Kulturgroßbauprojekte. Dabei liegt der Fokus auf einer Ertüchtigung und Modifizierung / Erweiterung der Flächen für eine künftige Nutzung der Meistersingerhalle primär als Tagungs- und Kongresszentrum für bis zu 1.000 Teilnehmende.
Abbildung 22: Funktionsdiagramm Konzerthaus
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3 | 05
Außenanlagen
124 Die Außenanlagen verknüpfen sowohl das Konzerthaus als auch die Meistersingerhalle mit der städtischen und landschaftlichen Umgebung. Sie vernetzen die Formen der Zeit und bilden Orte der Bewegung und des Aufenthalts. Als öffentlicher Raum sind sie Ort der Transmission zwischen verschiedenen Strukturen, Bauten, Nutzungen und Nutzern.
125 Vorhandenes wird selbstverständlich in die Gestaltung integriert, trägt zur Identität des Konzerthauses bei und verankert es so in der Stadt Nürnberg. Äußeres und Inneres sind bewusst in ein Verhältnis gesetzt – zusammengeschmiedet als kohärente Einheit oder in Andersartigkeit gegenübergestellt.
126 Der vorhandene Baumbestand im Wettbewerbsgebiet wird sensibel in die Planung integriert und soweit möglich geschützt, er ist essentieller und prägender Bestandteil der natürlichen Umgebung. Der Alleecharakter der Münchener Straße bleibt erhalten und wird als Gestaltungselement in den Außenanlagen integriert.
127 Die neue Eingangssituation führt den Besucher selbstverständlich zum Konzerthaus oder zur Meistersingerhalle, sowohl von Norden und Westen mit dem ÖPNV, zu Fuß oder mit dem Rad kommend, als auch vom Parkplatz im Osten. Die Zugangs- und Wegesituation in Richtung Luitpoldhain bzw. gen Innenstadt wird neu geordnet.
128 Von außen bieten gezielte Einblicke ein Vorgefühl auf die Stimmung im Inneren des Konzerthauses. Aus dem Inneren des Konzerthauses komplettieren gezielte Ausblicke in die Landschaft und die gebaute Umgebung das Erleben der künstlerischen Welt der Musik – für Publikum wie Künstler gleichermaßen.
129 Hochwertig gestaltete Außenräume mit verschiedenen Charakteren werden allen Nutzerarten gerecht – Besuchern und Künstlern vor oder nach Veranstaltungen, für die Bürger der Stadt bei der Durchquerung in Richtung Luitpoldhain oder auch einfach nur für eine Pause während eines Sonntagsspaziergangs.
130 Weitere technische und planerische Angaben für Außenanlagen finden sich in Kap. „3 | 07 Erschließung“ auf Seite 066.
Abbildung 23: Außenanlagen der Meistersingerhalle zum Süden, Originalzustand
3 | 06
Konzerthaus
Struktur 131 Das Konzerthaus besteht aus drei Funktionsbereichen: Dem Konzertsaal, dem Vorderhaus und dem Hinterhaus.
132 Der Konzertsaal bildet das Herzstück des Hauses: Sein raumästhetischer Eindruck und die Qualität der Materialien entsprechen dem künstlerischen Selbstanspruch der Musiker und Künstler auf der Bühne. Ausführende und Publikum bilden für die Zeit der Veranstaltung jene unmittelbare Einheit, derentwegen Live-Ereignisse durch keine virtuelle Abbildung ersetzt werden können. Der Konzertsaal ist der adäquate Raum dafür, er schafft die Voraussetzung für diese Einheit und ist in seiner Eigenwirkung zugleich zentraler Bestandteil des Erlebens.
133 Das Vorderhaus umfasst die öffentlich gewidmeten Räume:
■ Foyerflächen mit hoher Aufenthaltsqualität leiten aus dem öffentlichen Raum der Stadt in das Konzerthaus und bieten den Besuchern einen Informationsbereich, gastronomische Angebote (Catering Points) sowie Garderoben und Sanitärbereiche, ■ daran angeschlossen sind Aufenthalts- und Büroräume für das Vorderhausmanagement und die Mitarbeitenden an Garderobe, Einlasskontrolle und im Kundenservice sowie hausinterne Funktionsflächen wie Lager- und Abstellflächen.
134 Das Hinterhaus umfasst die für den Betrieb notwendigen nichtöffentlichen Räume inklusive der Verwaltung:
■ Aufenthaltsbereiche für Künstler mit hoher Qualität und Atmosphäre, ■ Räume für veranstaltungstechnisches Personal, ■ den nichtöffentlichen Cateringbereich, ■ Lager- und Technikflächen, Werkstatt sowie Funktionsräume wie Pforte, Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehr- und Sanitätsraum, ■ außerdem die Büroräume der gemeinsamen Verwaltung von Konzerthaus und Meistersingerhalle.
Erschließung und Orientierung 135 Der prägende Eindruck, den ein Besuch im Konzerthaus erzeugt, wird in hohem Maße davon bestimmt, dass sich dem Publikum fortwährend das Gefühl vermittelt, in einer „anderen Welt“ zu sein. Störende Faktoren wie technische und logistische Vorgänge sind der Wahrnehmung des Publikums entzogen.
136 Das Konzerthaus öffnet sich einladend in den umgebenden Raum und bildet eine klare Adresse. Die öffentlichen Bereiche sind als solche klar erkennbar, alle Ein- und Ausgänge sind selbstverständlich und aus jeder Richtung auch ohne Beschilderung leicht auffindbar.
137 Eindeutig davon unterschieden sind die nichtöffentlichen Bereiche: Anlieferungsbereiche, Zugänge für Künstler, Mitarbeiter und externe Dienstleister sind außerhalb des Erlebens des Publikums angeordnet.
138 Die äußere Zugangssituation der Meistersingerhalle und ihre innere Orientierung werden im Erschließungskonzept nachvollziehbar berücksichtigt – Konzerthaus und Meistersingerhalle sind über eine bauliche Verbindung sowohl als funktionale Einheit bespielbar, können aber auch unabhängig voneinander agieren. Die Zugangssituation an der Westseite der Meistersingerhalle (kleiner Saal, Verwaltungseingang) wird mit hoher Wahrscheinlichkeit neu geordnet werden müssen. Eine Plaza zwischen der Garderobenhalle des großen Saals der Meistersingerhalle im Osten und dem Konzerthaus im Westen ist denkbar.
Vorderhaus (1/4)
Foyerbereich Eingangsbereich, Garderobenanlage, Infothek, Kassenbereich 139 Im Eingangsbereich öffnet sich das Gebäude dem Besucher. Die Gestaltung aller Zugänge ermöglicht auch bei kalter Witterung einen angenehmen Aufenthalt ohne Zuglufterscheinungen (Windfang).
140 Garderobenanlage, Zugangskontrolle, Infothek und Kassenbereich sind hier als zusammengefügte räumliche Einheit verortet. Die verschiedenen funktionalen Anforderungen sind mit effizientem Flächeneinsatz und wirtschaftlichem Personaleinsatz unter Wahrung atmosphärisch-ästhetischer Aspekte erfüllt.
141 Die Zugangskontrolle findet ohne Wartezeiten für die Besucher statt, zukünftige Kontrollmethoden sind einzuplanen.
142 Am Infothek können sich Besucher über aktuelle und künftige Veranstaltungen informieren, der direkt angeschlossene Kassenbereich ermöglicht den Erwerb von Karten. Insgesamt arbeiten hier bis zu vier Mitarbeiter im Foyerbereich mit den daran angeschlossenen Büros und Nebenräumen.
143 Die Garderobenanlage ist im Regelfall als bediente Anlage mit durchgehender, gestreckter Ablagetheke und dahinter liegender Kleiderhakenanlage für 1.620 Besucher zu planen; veranstaltungsabhängig soll eine selbstbediente Nutzung der Garderoben durch die Besucher nicht ausgeschlossen sein. Auch selbstbediente Spinde / Schließfächer mit Garderobenfunktion sind für einen Teil der Gäste denkbar.
144 Die Garderobenanlage ist leicht auffindbar und einfach erreichbar im Foyerbereich angeordnet. Gäste können zur Abgabe und Abholung ihrer Garderobe warten, ohne die Nutzung anderer Verkehrswege oder Flächen zu beeinträchtigen.
145 Für die max. 1.620 Besuchern sind als Richtwert 25 lfm Ausgabetische anzunehmen (ca. 60 Gäste / lfm), entwurfsabhängig kann dieser Wert variieren.
146 Infothek, Kassenbereich und Garderoben sind, ebenso wie die Toiletten, für die Gäste barrierefrei / ebenengleich zu erreichen. Alle Flächen und Funktionen sind entsprechend der zu erwartenden Publikumsströme und -mengen positioniert und proportioniert.
Abbildung 25: Eingangssituation an der Meistersingerhalle, Oktober 2017
Vorderhaus (2/4)
Foyer 147 Das Foyer bildet den Auftakt für das Konzerthaus: Großzügig in der Atmosphäre, hell, offen und einladend, bietet es einen repräsentativen Raum und empfängt die Besucher in einer neuen Welt.
148 Es formuliert einen repräsentativen Raum zum Ankommen ebenso wie zum Verweilen und zur Begegnung vor und nach den Veranstaltungen sowie in den Pausen. Wandelflächen und offene Bereiche ebenso wie Sitzgelegenheiten und Lounge-Bereiche erzeugen ein angenehmes, einladendes Ambiente. Das Foyer des Konzerthauses steht für sich und bietet in großzügigem Zusammenhang Raum für alle Funktionen. Zugleich gewährt es eine klare und intuitive Orientierung und Wegeführung zum Saal und den dienenden Funktionsbereichen.
149 Eine direkte Anbindung des Foyers an der Westfassade der Meistersingerhalle hebt Synergien der Erschließung und des gemeinsamen Betriebs. Die Öffnungen an der Bestandsfassade sind mit Rücksicht auf die Belange des Denkmalschutzes zu gestalten. Die funktionalen Veränderungen an der Erschließungssituation der Meistersingerhalle an der Westfassade – zum kleinen Foyer oder zur Garderobe – sind zu bedenken (vgl. Betriebskonzept Konzerthaus / Meistersingerhalle Abs.122 auf Seite 036).
150 Der unkomplizierte Zu- und Abfluss aller Gäste einer Veranstaltung innerhalb kurzer Zeit ist einer der Kernaspekte der Funktionalität des Foyers – sowohl für das Erleben des Zuschauers als auch für einen erfolgreichen Betrieb auf Seiten der Veranstalter und Hausherren. Die Gesamtfläche des Foyers kann entwurfsabhängig auf verschiedene Ebenen und Geschosse aufgeteilt werden.
151 Ein Loungebereich in der Nähe eines Cateringpoints (vgl. Abs. 156) bietet Besuchern eine zurückgezogenere Atmosphäre, um vor oder nach einer Veranstaltung zu essen, zu trinken und sich aufzuhalten. Der Loungebereich ist im Gesamtgefüge des Foyers so positioniert, dass er auch vor oder nach einer Veranstaltung gut betrieben werden kann, ohne sämtliche Flächen des Hauses offenhalten zu müssen – die Zugänglichkeit zu einer Toilettenanlage ist dabei gegeben. Eine kleine Bühnensituation für Loungemusik, Vorträge oder dergleichen rundet die Funktionalität des Bereichs ab.
152 Treppenanlagen und Zuwegungen zu Saaleingängen in Obergeschossen sind selbstverständlicher und integraler Teil des Foyers und bieten spannende Raumeindrücke und Blicksituationen auf andere Foyerebenen und in die Außenanlagen.
153 In einem Teilbereich des Foyers sind Produktpräsentationen oder Signier- / Autogrammstunden von Künstlern möglich, ohne die sonstigen Foyerfunktionen (Catering, Zugänge usw.) zu beeinträchtigen. Der Bereich ist gut sichtbar, leicht erreichbar und absicherbar.
154 Vom Foyerbereich aus ist ein idealerweise witterungsgeschützter Außenbereich
- gegebenfalls auch in einem Terrassenbereich – für Raucher erreichbar. Seine
Positionierung erlaubt eine Rückkehr ins Innere ohne separate Zugangskontrolle (Eintrittskarte).
Abbildung 26: Foyersituation in der Meistersingerhalle, Oktober 2017
Vorderhaus (3/4)
Cateringpoints 155 Ein vielfältiges und hochwertiges Angebot an Speisen und Getränken ist integraler Bestandteil eines Besuchs im Konzerthaus. Das Zusammensein und der kommunikative Austausch mit Gleichgesinnten bei Drinks und Snacks in angenehmem Ambiente vor der Veranstaltung, in der Pause und nach Ende des Konzerts ist einer der wesentlichen Erlebnisfaktoren und für das „Wohlfühlen“ von zentraler Bedeutung.
156 Im Foyer fügen sich drei fest installierte Cateringpoints nahtlos in das hochwertige Ambiente des Foyers ein und sind so gestaltet und ausgestattet, dass an jeder Station bis zu vier Mitarbeiter binnen kürzester Zeit gleichzeitig zahlreiche unterschiedliche Kundenwünsche bestmöglich erfüllen können. Mindestens ein Cateringpoint befindet sich in unmittelbarer Nähe jenes Foyerbereichs, der mit erweiterter Aufenthaltsqualität vor und nach der Veranstaltung länger und weitgehend unabhängig vom restlichen Gebäude betrieben werden kann (vgl. Abs. 150).
157 Durch die akustische Schleuse zum Konzertsaal (vgl. Abs. 185) ist auch eine Anordnung von Cateringbereichen nahe der Saaleingänge möglich, Beeinträchtigungen von notwendigen Wegen für Zuschauer werden vermieden.
158 In unmittelbarer Nähe zu den Cateringpoints befinden sich – „unsichtbar“ für die Besucher – Rückstau- und Zwischenlagerflächen für optimale Betriebsabläufe des Caterers (vgl. Abs. 251). Toiletten Publikumsbereich 159 Die sanitären Anlagen sind unauffällig, aber leicht auffindbar in das Foyerkonzept integriert. Eine dezentrale Anordnung der Toilettenanlagen vermeidet lange Wege und Warteschlangen. Die Verkehrsflächen vor und zu den Toiletten sind ausreichend dimensioniert, um bei temporär hohen Belastungen als Warteflächen zur Verfügung zu stehen. Toilettenbereiche sind auf jeder Publikumsebene vorhanden.
160 Jede Toilettenanlage verfügt über mindestens eine behindertengerechte Toilette sowie über Wickelmöglichkeiten für Babys oder Kleinkinder (Herren und Damen). In der Nähe des Eingangsbereichs zum Saal ist eine der behindertengerechten Toiletten als Toilette für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen (sogenannte „Changing Places“ oder „Toiletten für Alle“) vorzusehen. Funktionsflächen 161 Diverse nichtöffentliche Räume für die Mitarbeiter des Konzerthauses sind direkt mit dem Foyer verbunden und ermöglichen einen effizienten Betrieb vor, während und nach den Veranstaltungen. Die genauen Anforderungen sind in der Raumprogrammtabelle und im Funktionsdiagramm beschrieben.
■ Zwei Büros Vorderhausmanagement: Zentraler Rückraum für Infothek und Kassenbereich; unbeobachtete Zählung Kasseneinnahmen / Bargeldlagerung, ■ Putzräume in jedem Geschoss und Funktionsbereich (Vorder- / Hinterhaus), davon ein Raum (möglichst EG) mit Abstellmöglichkeit für ein Reinigungsfahrzeug, ■ Zwei Abstellräume und Lager Foyer Inventar, ■ nichtöffentliche Toiletten, ■ Umkleide und Aufenthaltsräume für das Personal im Vorderhaus (circa 20 Mitarbeiter): Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infothek und des Kassenbereichs, für Garderobenpersonal sowie für den Saal- und Kontrolldienst sind Aufenthaltsräume vorzusehen. Sie sind mit Spinden ausgestattet, in denen die Mitarbeiter während des Dienstes ihre persönlichen Gegenstände und ggf. ihre private Kleidung einschließen können.
Abbildung folgt
Abbildung 27:
Vorderhaus (4/4)
Anbindung Meistersingerhalle 162 Eine bauliche Verbindung mit der Meistersingerhalle erlaubt die selbstverständliche Nutzung beider Gebäude als zusammenhängende Funktionseinheit bei größeren Veranstaltungen. Auch bei einer Abtrennung bei separaten Veranstaltungen bleibt das räumliche Erleben der beiden Gebäude unbeeinträchtigt.
163 Die Meistersingerhalle wird als Einzeldenkmal durch bauliche Verbindungen möglichst wenig beeinträchtigt – das Nebeneinander von Alt und Neu würdigt den Bestand und stärkt die jeweiligen spezifischen Qualitäten.
164 Funktional kann jedes Gebäude autonom agieren. Da parallele Veranstaltungen durchaus unterschiedlichen Charakter haben (z. B. Ärztekongress und Symphoniekonzert), sind in jedem der Baukörper die zum Betrieb notwendigen öffentlichen Bereiche vorgesehen (Eingang / Kasse / Garderobe / etc.).
165 Die räumliche Nähe zwischen Konzerthaus und Bestandsgebäude und die Verbindung beider Baukörper machen eine Neuordnung der Zugänge an der Westseite der Meistersingerhalle (kleiner Saal, Verwaltungseingang) gegebenfalls erforderlich. Im Endergebnis – also nach Neubau des Konzerthauses und Generalsanierung der Meistersingerhalle – sind der kleine Saal der Meistersingerhalle und das Konzerthaus zeitgleich unabhängig voneinander nutzbar. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit synergetische Nutzungen (etwa von Kassen- oder Garderobenbereichen) möglich sind.
166 Neben der Anbindung an die Meistersingerhalle für das Publikum erlaubt eine nichtöffentliche unterirdische Anbindung eine kurze Verbindung für Servicepersonal und Techniker, insbesondere auch für die Versorgung des Konzerthauses durch die Küche in der Meistersingerhalle (vgl. Abs. 251). Für die vertikale Erschließung der Ver- und Entsorgung ist ein ausreichend dimensionierter Aufzug (1,10 m × 2,10 m) vorhanden. Über diese Verbindung erfolgt auch die Ver- und Entsorgung des Konzerthauses durch das Untergeschoss der Meistersingerhalle zum bestehenden Tiefhof an der Südseite (vgl. Abs. 272).
167 Derzeit ungenutzte Flächen im Keller der Meistersingerhalle sollen für den Neubau genutzt werden, beispielsweise für den Einbau haustechnischer Anlagen oder den Anschluss des Konzerthauses etwa an die existierende Sprinkleranlage.
Abbildung 28: Kleines Foyer der Meistersingerhalle, 2011
Abbildung 29: Technikflächen der Meistersingerhalle, 2011
Konzertsaal (1/4)
168 Der Konzertsaal mit 1.500 Sitzplätzen ist das ästhetische, funktionale und technische Herzstück des Konzerthauses. Der Raum beeindruckt und fasziniert mit einer herausragenden Gestaltung und bettet den Besucher in die Aufführung, ohne sich selbst aufzudrängen. Die Akustik erfüllt höchste Anforderungen. Künstlern bietet er ideale Voraussetzungen durch exzellente Hörbeziehungen im Bühnenbereich.
169 Symphonischer Musik und allen Besetzungen und Formaten der klassischen Musik wird eine herausragende akustische Qualität geboten. Ebenso soll eine exzellente Akustik für die Präsentation moderner Werke und auch technisch verstärkter Musik- und Showveranstaltungen gegeben sein. Die technischen Voraussetzungen für Aufführungen von Jazz, Weltmusik oder anderen Spezialformaten wie Konzerten zu Film- oder Videoprojektionen sind vorhanden, ohne die akustischen Bedingungen einzuschränken.
170 Der Konzertsaal steht nationalen und internationalen Orchestern, Ensembles und Solisten offen, die Nürnberger Staatsphilharmoniker und die Nürnberger Symphoniker werden als regelmäßige Nutzer erwartet, ein „Hausorchester“ als solches existiert nicht.
171 Die Sichtachsen und Blickbeziehungen vom Publikum auf das Podium und die Aufführenden sind als Element eines ästhetisch ganzheitlichen Erlebens für jeden Zeitpunkt einer Veranstaltung konzipiert. Saalform 172 Der Konzertsaal ist als „Schuhschachtel“ angelegt. Wesentliches Merkmal dieser Form ist die Frontalausrichtung des Publikums auf die Bühne. Zentraler Grund für diese Gestaltung sind akustische Gesetzmäßigkeiten zur Ausbreitung von Schall im Raum, denen mit dieser Saalform am besten entsprochen werden kann (Fokus: gutes Hören), sowie die Möglichkeit, den Saal auch für Showproduktionen und ähnliche Formate mit frontaler Ausrichtung zu nutzen. Eine Anordnung der Sitze als „Weinberg“ (Verteilung der Sitze terrassenförmig rund um eine zentrale Bühne) wurde mit Hinblick auf die geplante Nutzung für Showproduktionen ausgeschlossen.
173 Ansteigendes Gestühl im Parkett und auf dem Rang / den Rängen (vgl. Abs. 184) sowie seitlich platzierte Sitzreihen mit zur Bühne hin angeschrägt ausgerichteten Stühlen garantieren nach Auffassung der Ausloberin in der „Schuhschachtel“ sowohl gute Sichtbeziehungen von jedem Platz auf die Bühne als auch optimale Hörbedingungen im gesamten Raum. Plätze auf dem Rang / den Rängen, die bis neben die Szenenfläche vorgezogen sind, bieten dabei einen direkten Blick seitlich auf die Bühne (vergleichbar dem aus der Proszeniumsloge in den Orchestergraben eines Opernhauses) und schaffen – wie auch die Plätze auf dem Chorpodium, die bei Konzerten ohne Chor für Publikum geöffnet werden können – eine Art „Weinbergsituation“.
174 Aufwändigere Showproduktionen sind aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen, möglichst alle 1.500 möglichen Sitzplätze verkaufen zu können. Daher sind kreative Lösungen für die Anordnung der Zuhörerplätze und für die Bühnengeometrie gefragt. Ein leicht trapezförmiger Zuschnitt der Szenenfläche kann von Vorteil sein.
Konzertsaal (2/4)
Saalgeometrie und -volumen / akustische Anforderungen 175 Der Konzertsaal ist als Schuhschachtel mit einem Seitenverhältnis von ca. 1:2:1 (Breite zu Tiefe zu Höhe) konzipiert. Er verfügt über ein Volumen von mindestens 16.000 m³ – (10m3 je Sitzplatz bzw. Zuschauer) innerhalb der akustisch wirksamen Flächen. Leicht trapezförmige Geometrien sind entwurfsabhängig möglich, wenn sich daraus Vorteile – z. B. für die Sichtbarkeit – ergeben, ohne das binaurale Hören negativ zu beeinflussen. Eine Raumhöhe von mindestens 20 m und eine Raumlänge unter 45 m sind anzustreben. Die genaue Ermittlung der Saalabmessungen und des Raumvolumens innerhalb der Schuhschachtel-Geometrie ist Teil der Wettbewerbs aufgabe.
176 Die gewünschte Nachhallzeit im besetzten Saal soll 2,0 s über den gesamten interessierenden Frequenzbereich betragen und gilt als Vorgabe für die Planung.
177 Die Raumgeometrie erlaubt die Herstellung einer hohen und gleichmäßigen Diffusität. Die Oberflächen, Reflektoren und Diffusoren sind in den Entwurf mit hoher gestalterischer Qualität zu integrieren.
178 Die Ausbildungen der oberen akustischen Raumbegrenzungen (Decke oder Reflektor) müssen so erfolgen, dass die Hörsamkeit zwischen den Musikern gewährleistet wird und die Pegel im Auditorium so angehoben werden, dass eine gleichmäßige Verteilung der Lautstärke erfolgt.
179 Innerhalb des Konzertsaals sind die Pegel so zu begrenzen, dass die Summenpegel aus allen Einwirkungen (ausgenommen Publikum) die Pegel der Noise Criteria Kurve NC 15 nicht überschreiten. Bei der Dimensionierung der Maßnahmen für Bauakustik und technische Akustik (Bauteilabmessungen, Baustoffe und Konstruktionen sowie Größe der Technikzentralen und der Kanäle, Art des Lüftungssystems) ist diese Anforderung zu beachten. Besucheranordnung 180 Die Bühne ist als Szenefläche konzipiert – die Anordnung der Sitzplätze erlaubt eine ideale Sicht auf die Bühne von jeder Stelle des Saales.
181 Die Bestuhlung ist fest ansteigend. Die erste Reihe ist von ihrer Rückenlehne aus gemessen mindestens 2,20 m vom 0,8 m erhöhten Podium entfernt. Die letzte Stuhlreihe soll nicht weiter als 35 m von der Bühnenvorderkante entfernt sein.
182 Der Abstand der Sitzreihen beträgt überall 0,95 m bei einer Stuhlbreite von mindestens 0,56 m. Eine Anordnung der Sitzplätze ohne Mittelgang wird präferiert insoweit die notwendige Entfluchtung gewährleistet ist.
183 Für Rollstuhlbenutzer steht eine ausreichende Anzahl Plätze zur Verfügung (VstättV: ca. 1%=15). Vom Foyer aus sind sie ebenengleich ohne Stufen oder übermäßige Anrampungen erreichbar, ihnen sind Plätze für Begleitpersonen zugeordnet. Die Plätze sind auf verschiedene Raumzonen im Saal verteilt, um das Konzerterlebnis von unterschiedlichen Stellen zu ermöglichen. Auf gute Sichtbeziehungen dieser Plätze zum Podium ist zu achten.
184 Hinsichtlich der Anzahl der Ränge besteht keine Empfehlung oder Vorgabe. Die notwendigerweise entstehenden weiteren Flächen (Verkehrsflächen, Toiletten, Catering usw.) haben mit Sicherheit Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit – dem muss ein realer qualitativer Gewinn gegenüberstehen. An einem Zugang ist ein störungsfreies Betreten des Saales nach Veranstaltungsbeginn möglich.
185 Der Konzertsaal ist von Umgebungsgeräuschen aus dem öffentlichen Foyerbereich durch einen Schleusenbereich mit (in der Summe) mindestens zwei aufeinanderfolgenden Türebenen geschützt (vgl. auch Abs. 297).
Abbildung 31: Blick über die Bühne auf den Publikumsbereich, Oktober 2017
Konzertsaal (3/4)
Bühne / Orchesterpodium 186 Bühne und Publikum befinden sich im gleichen Raum, ein separates Bühnenhaus ist nicht gewünscht. Für veranstaltungsspezifische Anpassungen des Bühnenraums kann mit möglichst einfachen Mitteln, z. B. durch die Hängung von Vorhängen oder ähnlichem, eine „Guckkastenbühne“ hergestellt werden.
187 Die Bühne dient als Orchesterpodium und verfügt über eine Fläche von circa 240 m2 (20 m × 12 m). Das Bühnenpodium liegt ca. 0,8 m von der ersten Reihe des Publikumsbereichs erhöht.
188 Die Bühne und ihre Aufbauten erfüllen sowohl die Anforderungen von Klangkörpern klassischer und anderer nicht elektronisch verstärkter Musik, wie auch die von Showproduktionen oder anderer Aufführungsformate. Anpassbare Podien und Hubpodeste bieten die hierfür notwendige Variabilität und werden auch als Orchesterstufen genutzt.
189 Die Bühne ist von den Künstlern über die Seitenbühnen direkt erreichbar (vgl. Abs. 195)
190 Die Bühne ist von den verschiedenen Lagern idealerweise niveaugleich, mindestens jedoch barrierefrei zu erreichen, wenn nötig mit einem Lastenaufzug (Lager Multifunktionalität / Kulissen und Podeste, Bühnenmagazin, Instrumentenlager, Flügelgarage, Tasteninstrumente).
191 Die Erreichbarkeit aus den Lagern über die Seitenbühne(n) ist der übliche Weg, andere Lösungen sind möglich, wenn die funktionalen Anforderungen (Länge der Wege, Akustik etc.) eingehalten sind. Für große Tasteninstrumente sind an geeigneten Stellen großzügige Öffnungen vorhanden (vgl. Abs. 260). Theoretisch ist der Auf-, Ab- und Umbau auch über einen Bühnenaufzug möglich, aus Kostengründen (Erstellung und Betrieb) ist dies keine präferierte Planungsvariante.
192 Von außen ist die Bühne direkt über die Zwischenlagerfläche niveaugleich belieferbar (vgl. Abs. 256). Chorpodium 193 Hinter dem Orchesterpodium befindet sich ein fest eingebautes Chorpodium für 120 Chormitglieder. Das Chorpodium kann veranstaltungsabhängig auch als Erweiterung der Besucherplätze genutzt werden, der Saal hätte dann eine Kapazität von 1.620 Personen.
194 Um eine Überschneidung von Musiker- und Publikumsverkehr zu vermeiden, sind für den Chorbereich separate Zugänge vorgesehen – einer aus dem Publikumsbereich bei Publikumsnutzung und einer aus dem Orchesterbereich bei Chornutzung. Seitenbühnen 195 Die Seitenbühnen sind die zentralen Flächen des Übergangs von verschiedenen nichtöffentlichen Bereichen (Künstlerlounge, Lagerflächen, Anlieferung, etc.) zum Bühnenraum. Die richtige Anordnung und Dimensionierung der Seitenbühnen und die Verknüpfung mit anderen Raumgruppen ermöglichen den reibungslosen Ablauf des Konzertbetriebs.
196 Seitlich des vom Publikum aus sichtbaren Podiumsbereichs bieten die Seitenbühnen sowohl einen Ort der Vorbereitung und Konzentration für Künstler wie auch temporäre Aufstellflächen für anstehende Umbauten (vgl. Abs. 260). Die Seitenbühnen dienen auch als akustische Schleuse.
Abbildung folgt
Abbildung 32: Staatsphilharmonie Nürnberg in der Meistersingerhalle, Oktober 2017
197 Von den Seitenbühnen führen ausreichend große Portale auf die Bühne und gewährleisten die schnelle Erschließbarkeit, auch mit großen Gruppen von Künstlern. Die Zugänge führen idealerweise auf das vordere, publikumszugewandte Drittel der Bühne, so dass auf der Bühne aufgestellte Instrumente – insbesondere auch große Tasteninstrumente – oder Aufbauten nicht in den Laufwegen stehen. Hierfür können gegebenenfalls auch mehrere Zugänge von den Seitenbühnen vorgesehen sein.
198 Die Seitenbühnen sind von der Künstlerlounge aus direkt und auf kurzem Wege zu erreichen. Doppelflügeltüren bieten einen großzügigen Zugang mit allen gängigen Instrumenten und Bühnenteilen.
199 Zur Anlieferung von außen ist eine der beiden Seitenbühnen über große Portale auf direktem Wege mit der Zwischenlagerfläche verbunden – idealerweise niveau gleich (vgl. Abs. 256). Inspizientenraum / -pult 200 Innerhalb der Seitenbühne liegt ein Raum mit festem Blickkontakt zur Bühne (oder über Monitore) für den Inspizienten. Über Monitor- und Sprechanlagen sind aus dem Inspizientenraum Bild- und Tonübertragungen in die Aufenthaltsräume und Garderoben einzelner Personen und Gruppen möglich.
201 Er ist auf der linken Seite der Bühne (aus Publikumssicht) verortet. Feuerwehrnische 202 Auf der rechten Seite der Bühne (aus Publikumssicht) befindet sich innerhalb der Seitenbühne eine Nische für die Feuerwehr. Von dieser Nische aus sind der Saal und insbesondere die Bühne während Veranstaltungen jederzeit zu überblicken.
Konzertsaal (4/4)
Funktionale Saalelemente 203 Der Einsatz der funktionalen Saalelemente und technischer Ergänzungen schränkt die Nutzbarkeit bühnentechnischer Vorrichtungen (Rigging an Zügen und Hängepunkten mit Traversen, Lautsprechern, Scheinwerfern etc.) nicht ein. Beleuchtung 204 Der Saal verfügt über fest installierte Lichttechnik, die unterschiedliche Anforderungen erfüllt.
205 Licht und Beleuchtung tragen in hohem Maße zum Raumerlebnis des Saales bei. Stimmungsvolles Saallicht, das dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung entsprechend angepasst werden kann, ist daher von zentraler Bedeutung. Die technischen Einrichtungen bleiben dem Blick des Gastes dabei möglichst verborgen, sie sind für die Mitarbeiter des Hauses aber jederzeit gut und sicher zugänglich.
206 Das Licht im Publikumsbereich ist stufenlos dimmbar und erlaubt eine gleichmäßige, blend- und schattenfreie Ausleuchtung aller Flächen. Insbesondere können alle Bereiche, die von Besuchern begangen werden, jederzeit gut und verkehrssicher ausgeleuchtet werden. Auch während einer Veranstaltung sind bei gedimmtem Saallicht alle Verkehrsflächen ausreichend beleuchtet und alle Ausgänge gut erkennbar.
207 Das Bühnenlicht kann die vollständige Szenenfläche so ausleuchten, dass professionelle Ansprüche aller Besetzungen erfüllt werden können.
208 Die Ausleuchtung des Saals und der Bühne ist so dimensioniert, dass Videoaufnahmen und Übertragungen im Internet ohne zusätzlich Lichttechnik jederzeit möglich sind („Digital Concert Hall“).
209 Die lichttechnischen Anlagen und ihre Dimensionierungen sind zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand der Entwurfsplanung. Schon der Entwurf beachtet, dass konstruktive Elemente die entsprechenden Nutzungen und Funktionen ermöglichen. Projektionswand 210 Der Saal verfügt über eine Projektionswand, auf der Filme und Videoübertragungen präsentiert werden können. Sie ist in der Saaldecke installiert und kann von dort herabgelassen werden. Die Steuerung ist mindestens aus dem Regieraum und aus dem Inspizientenraum möglich.
211 Die Projektionswand befindet sich zwischen dem hinteren, dem Publikum abgewandten, Bühnenende und dem Chorpodest hinter bzw. oberhalb der Bühne; im Falle ihrer Nutzung verdeckt sie (vom Saal aus gesehen) das Chorpodest und schließt den Raum optisch am hinteren Ende der Szenenfläche ab. Entwurfsabhängig ist eine Positionierung auch hinter dem Chorpodest denkbar; in diesem Fall wäre die Nutzung der Chorplätze für Ausführende möglich.
212 Die Bespielung der Leinwand erfolgt über eine aus der Saaldecke absenkbare Plattform, die über entsprechende Kabelverbindungen (Strom, Signal) zum Beamer / Projektor verfügt. Alternativ dazu ist die Projektion aus der Saalrückwand (Regieraum) möglich. Regieraum 213 Der Regieraum beinhaltet die technische Ausrüstung für Aufnahmen und Übertragungstechnik z. B. ins Internet, in Garderoben oder Stimmzimmer und in die Foyerbereiche. Er ist außerhalb des Konzertsaals mit mittigem Blick auf die Bühne und auf Höhe des 1. Rangs gelegen. Zur Erfüllung der hohen Anforderung an die Akustik des Saals müssen die Trennbauteile des Regieraums entsprechend hochwertig ausgeführt werden. Im Zuschauerbereich befindet sich an geeigneter Stelle ein Front-of-House (FOH)-Platz zur bühnennahen Steuerung der Technik aus dem Saal.
Abbildung 33: Technikdecke in der Meistersingerhalle
Weitere Anforderungen Konzertsaal Dach / Deckenhohlraum 214 Der Konzertsaal muss gegenüber der Außenluft mit einer zweischaligen Konstruktion schallgedämmt werden. Dadurch kann ein vollständig begehbarer Deckenhohlraum entstehen, der zur Einbringung, Bedienung und Wartung der Saaltechnik genutzt werden kann. Bei allen Lösungen muss die Saaltechnik gut und ohne Verwendung von Zusatzgeräten zugänglich sein. Die Technikdecke kann als Teil des Deckentragwerks geplant werden. Lüftung 215 Aus akustischen Gründen (Einhaltung der Pegel nach NC 15) wird eine Quelllüftung für die Belüftung des Saales vorgesehen, entsprechend ist ein ausreichend großer Hohlraum unter der untersten Saalebene zu planen.
Hinterhaus (1/4)
Erschließung 216 Der Zugang für Künstler (Künstlereingang) und Mitarbeiter des Hauses (u. a. Büros des Managements und Kongressbereichs „Meistersingerhalle“) ist in geeigneter Form und Lage anzuordnen – getrennt von Publikumseingängen und mit direktem Zugang zum Backstage-Bereich. Pforte mit Wartebereich, Erste-Hilfe-Raum und Feuerwehrraum 217 Als einladende Eingangssituation für Künstler und Mitarbeiter dient eine Pforte mit Wartebereich. Sie stellt sicher, dass nur Zugangsberechtigte das Haus betreten und ist zugleich Anlaufstelle für Handwerker und Lieferanten.
218 Auf kurzem Weg von den öffentlichen Räumen des Vorderhauses erreichbar und in der Nähe der Pforte liegen Erste-Hilfe-Raum und der Aufenthaltsraum für die Feuerwehr.
219 Von der Pforte aus führen direkte Wege zur Künstlerlounge und zu den Aufenthaltsräumen der Künstler (Stimmzimmer / Garderoben). Aufenthaltsbereich Künstler Begegnungs- und Aufenthaltsfläche – Künstlerlounge 220 Ebenengleich und idealerweise in Nähe der Bühne dient eine Künstlerlounge als zentraler, offener und großzügiger Aufenthalts- und Begegnungsbereich für die Künstler vor und nach Konzerten sowie in Probenpausen.
221 Natürliches Licht und eine gehobene Austattung schaffen einen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität und einer angenehmen Atmosphäre. Sitzgruppen, Tische und Stühle sowie Ablagemöglichkeiten für Musikinstrumente und Noten sind ebenso vorhanden wie die Möglichkeit zur einfachen Bewirtung.
222 Der Bereich selbst kann fließenden Charakter haben und in anliegende Verkehrsflächen übergehen. Auch Außenbereiche wie Terrassen oder Austritte sind denkbar.
223 Kurze Wege oder Direktzugänge zu Garderoben und Stimmzimmern ermöglichen den Künstlern spannungsfreie Veranstaltungen und verhindern kollidierende Wegeführungen im Backstage-Bereich. Direkt angeschlossen sind die Künstler- und Crew-Cateringflächen, ein Toilettenbereich für die Künstler und die Veranstalterbüros. Künstler- und Crew-Cateringfläche 224 Für die Künstler und die Crew ist eine separate Bewirtung durch eine kleine Küchenfläche mit einer Ausgabefläche vorhanden. Die Cateringfläche kann in der Künstlerlounge aufgehen. Im Bereich der Künstlerlounge ist an einer Aufweitung der Verkehrsflächen eine Fläche zur Aufstellung von Automaten (Snack- und Getränkeverkauf) vorhanden.
Hinterhaus (2/4)
Stimmzimmer / Garderoben 225 Für die Künstler stehen Aufenthaltsräume zur Verfügung, die sowohl als Stimmzimmer als auch als Garderobe genutzt werden. Sie sind für die jeweiligen In strumente dimensioniert und entsprechend akustisch ausgerichtet.
226 Als eine Mischung verschieden ausgestatteter Räume sind sie veranstaltungsabhängig flexibel bespielbar. Die Räume sind mit Tageslicht belichtet. Gezielte Ausblicke tragen zur Atmosphäre bei und erheben die Räume über ihre reine Funktionalität.
227 Die Stimmzimmer weisen eine dem Saal angenäherte Raumakustik und Raumklimatik auf. Die Raumklimatik kann idealerweise auch ohne aufwändige technische Maßnahme hergestellt werden (Anordnung der Räume im Gebäude, Sonnenschutz / Verschattung, Größe und Ausrichtung der Fensterflächen, Speichermassen, Nachtlüftung etc.).
228 Die Bühne ist von den Stimmzimmern / Garderoben über die Seitenbühnen schnell zu erreichen.
Dirigent und Konzertmeister 229 Für Dirigent und Konzertmeister steht jeweils ein Raum in gehobener Ausstattung mit kleinem Sanitärbereich (Dusche, WC) zur Verfügung. Beide sind mit einem Flügel ausgestattet, die Räume sind entsprechend akustisch gedämpft. Die Räume ermöglichen den schnellen und direkten Auftritt von links auf die Bühne.
Solisten 230 Insgesamt fünf Räume stehen für Einzelkünstler bereit. Sie erlauben den notwendigen Rückzug für eine konzentrierte Vorbereitung und den Aufenthalt in Pausenzeiten. Jeder Raum verfügt über einen kleinen Sanitärbereich mit Dusche und WC. Idealerweise sind alle fünf Räume – mindestens jedoch drei – niveaugleich zur Bühne angeordnet. Mindestens zwei sind bühnennah links verortet, eine der Sologarderoben ist barrierefrei (rollstuhlgerecht) zu gestalten.
Gruppen 231 Für die unterschiedlichen Instrumentengruppen eines Orchesters stehen Stimmzimmer in ausreichender Anzahl und Größe zur Verfügung. Die Stimmzimmer werden als Garderoben, Aufenthaltsräume und zum Einspielen vor den Konzerten genutzt. Eine entsprechende Möblierung (Spinde, Tische, Stühle etc.) wird dauerhaft vorgehalten.
232 Auch bei anderen Veranstaltungsformaten wie z. B. Showproduktionen sind die Räume nutzbar als Garderobe, zum Einspielen oder als Aufenthaltsraum für die Künstler.
233 Sie sind in kurzer Entfernung zur Bühne angeordnet, idealerweise auf Bühneniveau, gegebenenfalls aber auch auf anderen Ebenen.
Abbildung 35: Konzertvorberetung Staatsphilharmonie Nürnberg, Oktober 2017
Hinterhaus (3/4)
Chorgarderobe 234 Für Chöre von bis zu 120 Personen steht ein Raum mit Spinden als Umkleide zur Verfügung. Der Chorprobenraum ist auf kurzem Wege erreichbar. Die intensive Nutzung des Raumes von 0,8 m2 / Person ist bei der Planung und Gestaltung bedacht – er schließt effizient an die funktional verknüpften Bereiche an (Künstlerlounge, Toilettenanlagen etc.). Chorprobenraum 235 Der Chorprobenraum kann neben seiner eigentlichen Funktion auch für öffentliche Nutzungen (z. B. Konzerteinführungen) genutzt werden. Seine Lage und Erschließung ist entsprechend geplant.
236 Für Chorproben ist der Raum mit mobilen Podesten ausgestattet, die aus dem Lager mit Hubwagen angefahren werden können.
237 Der Chorprobenraum ist bauakustisch vom Saal und anderen Räumen soweit zu trennen, dass keine störenden Schallübertragungen zwischen den Räumen bei zeitgleichen Nutzungen auftreten. Der Chorprobenraum ist entsprechend der raumakustischen Anforderungen zu gestalten. Eine Aufstellungsbreite von 12-14 m für den Chor ist ein übliches Maß, das die Geometrie des Raums bestimmt. Als Raumvolumen sind 7 kbm pro Sänger bei max. 120 Sängern anzunehmen.
238 Der Chorprobenraum soll mit Tageslicht belichtet sein. Nebenräume Toiletten / Duschen 239 Im Hinterhaus sind verschiedene Toilettenanlagen für die unterschiedlichen Nutzergruppen auf allen Ebenen vorhanden. Ein WC für Menschen mit Behinderungen ist an geeigneter Stelle vorzusehen.
240 Es ist mit bis zu 250 Personen zu rechnen, die die Toilettenanlagen auch in Situationen von Zeitdruck und persönlicher Anspannung nutzen. Die Planung der Toilettenanlagen wird dieser Anforderung durch eine sinnvolle und effiziente Anordnung gerecht.
241 Insbesondere eine ausreichende Anzahl WC´s in Nähe der Künstlerlounge trägt zu einer Entspannung der Atmosphäre bei. Hier sind auch vier separate geschlechtsneutrale Duschkabinen vorhanden.
242 Insgesamt drei Räume stehen als flexible und effiziente Umkleidekabinen mit Spinden zur Verfügung.
243 Toilettenanlagen für hauseigene Handwerker können ggf. auch im Untergeschoss vorgesehen werden.
Kopierraum 244 Verwaltung, Veranstaltern und Musikern steht ein Kopierraum zur Verfügung.
Abstellräume / Putzmittelräume 245 Auf allen Ebenen ist eine ausreichende Anzahl Abstellräume / Putzmittelräume vorhanden. Veranstalterbüro 246 Für Tourmanager und Vor-Ort-Manager stehen zwei Büros von je 12 m2 als nicht-dauerhafte Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Räume sind in der Nähe der Künstlerlounge angeordnet. Orchesterwarte 247 Für Orchesterwarte steht ein Raum mit bis zu drei Arbeitsplätzen und kleinem Lager zur Verfügung. Auch diese Räume befinden sich in der Nähe der Künstlerlounge.
Abbildung 36: Chorgarderobe, Oktober 2017
Hinterhaus (4/4)
Verwaltung 248 Insgesamt 30 Mitarbeiter arbeiten dauerhaft in Büros und dazugehörigen Nebenräumen für den täglichen Betrieb und die Leitung der Konzerthalle und der Meistersingerhalle.
249 Die alltägliche Arbeit im schnelllebigen Veranstaltungsbetrieb erfordert eine Arbeitsatmosphäre, die die hohen Belastungen kompensiert. Die Konfiguration der Räume erlaubt flexibles Arbeiten und bietet einen Ort der Ruhe und Konzentration.
250 Lage und Anordnung erlauben kurze und effiziente Wege zu allen wichtigen Bereichen des Konzerthauses und der Meistersingerhalle. Küche / Catering 251 Der Cateringbereich hat direkten Anschluss an den Foyerbereich. Er ist als Ergänzung zur bestehenden Küche der Meistersingerhalle konzipiert und wird vom selben Pächter betrieben. Entsprechend sind Verbindungen – unterirdische und / oder überirdische – vorzusehen (vgl. Abs. 166).
252 Die nichtöffentliche Anbindung an die Meistersingerhalle wird auch vom Catering genutzt (vgl. Abs. 166). Logistik: Ver- und Entsorgung 253 Die notwendigen außen- und innenliegenden Logistik- und Rangierflächen sind als selbstverständlicher Bestandteil qualitätsvoll in das Konzerthaus und die Außenanlagen integriert und werden den städtebaulichen Ansprüchen gerecht (vgl. Kap. 3 | 07).
254 Die Ver- und Entsorgung des Konzerthauses bedingt verschiedene Anlieferungsarten und Anfahrsituationen. An- und abgefahren werden
■ veranstaltungsspezifische Lieferungen wie Bühnenaufbauten, technische Ausstattung oder Instrumente, ■ allgemeine Verbrauchsmaterialien für Verwaltung und Veranstaltungsbetrieb, ■ Lieferungen für Catering, ■ zu entsorgende Materialien (Catering, Verbrauchsmaterialien etc.), ■ weitere Lieferungen.
255 Entwurfsabhängig kann die Anfahrsituation gebündelt werden, für „schwarze“ und „weiße“ Zonen und Wege sind separate Bereiche auszuweisen. Mindestens für die Anlieferung des Saals wird eine bühnenniveaugleiche Situation empfohlen – Lösungen mit großflächigen Lastenaufzügen generieren unverhältnismäßig hohe monetäre Aufwendungen in Erstellung und Betrieb und stören den effizienten Veranstaltungsauf- und -abbau. Anlieferung Saal mit Zwischenlagerfläche 256 Die Zwischenlagerfläche verbindet die Anlieferung von Außen mit mindestens einer der beiden Seitenbühnen, um einen effizienten Auf- und Abbau auf der Bühne zu ermöglichen. Akustischen Störungen von Veranstaltungen ist durch erhöhte Schallschutzmaßnahmen zu begegnen.
Abbildung folgt
Abbildung 37: Instrumentenkisten, Oktober 2017
Werkstatt und Lager 257 Die richtige Lage der verschiedenen Lager und der Werkstatt ist essentiell für den reibungslosen Betrieb des Hauses. Die Wege zur Bühne sind kurz. Liegen die Räume auf anderen Ebenen als die Bühne, sind sie mit Lastenaufzügen versehen. Bühnenmagazin 258 Im bühnennahen Bühnenmagazin befinden sich diverse Ausstattungsgegenstände für die Bühne, zum Beispiel auch Kulissen und Podeste. Instrumentenkistenlager / Lagerfläche Showproduktion 259 Es stehen Lagerflächen für Instrumentenkisten, Bühnenequipment, Notenpulte etc. zur Verfügung. Die Nutzung der Räume erfolgt sowohl durch externe Veranstalter während der Veranstaltungszeit und dem Auf- und Abbau sowie durch das Konzerthaus selbst. Durch die Schaffung von unterschiedlichen Räumen ist eine getrennte Nutzung sicherzustellen. Flügelgarage 260 Das Konzerthaus verfügt über eine Grundausstattung an Tasteninstrumenten. Da auch ein Auf- und Abbau in Pausen von Veranstaltungen nicht unüblich ist, ist das Lager schnell und direkt erreichbar, idealerweise niveaugleich, mindestens mit einem Lastenaufzug. Im Regelfall wird der Flügel vorne links auf der Bühne aufgestellt (vgl. Abs. 197). Kombi-Werkstatt Licht / Ton / Schlosser / Schreiner mit Lager 261 Für allgemeine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten ist eine Kombi-Werkstatt für Licht, Ton, Metall und Holzarbeiten vorhanden. Die Werkstatt ist kein dauerhafter Arbeitsplatz.
3 | 07
Erschließung
262 Die übergeordnete Erschließungssituation für ÖPNV, NMIV und MIV ist in Kapitel 2 | 04 beschrieben und kann als gegeben angenommen werden. Barrierefreiheit 263 Bayern soll bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personennahverkehr barrierefrei werden. Dieser Anspruch gilt auch für öffentliche Gebäude – der Anspruch an Barrierefreiheit ist entsprechend hoch. Im Gebäude und in den Außenanlagen ist die barrierefreie Erschließung in die Planung integriert. Es gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien. Fuß- und Radwege 264 Für die Erreichbarkeit von Konzerthaus und Meistersingerhalle sowie für den Durchgangsverkehr (Wodanstraße–Bayernstraße) ist ein ausreichend breiter Gehweg und ein Zweirichtungsradweg (2,5 m Breite) vorzusehen. Der Radweg ist straßenseitig zu planen, zu Bushaltestellen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand vorzusehen. Auf eine klar erkennbare und sichere Linienführung ist zu achten.
265 Die Bushaltestellen der Linie 36 sind zu beachten und an das Wegesystem anzuschließen.
266 Von der Straßenbahnhaltestelle und der bestehenden Lichtsignalanlage ist eine komfortable Wegeverbindung zum Eingang des Konzerthauses und der Meistersingerhalle gewünscht.
Erschließung der Bestandsgebäude: Meistersingerhalle und Hotel 267 Die Funktionalität der Erschließungen der Meistersingerhalle und des Hotels ist bei allen Planungen sicherzustellen.
3 | 07.01 Anlieferung
Anlieferverkehr Bühne Konzerthaus 268 Der Anlieferverkehr für die Bühne des Konzerthauses – LKW mit Kulissen, Instrumente etc. – erfolgt auf dem Wettbewerbsgebiet. Die Anlieferung erfolgt mit LKWs von bis zu 36 t mit einer maximalen Höhe von 4,00 m.
269 Die Zufahrt erfolgt durch den verbindlich festgelegten Teilanschluss (siehe CAD-Daten) an die Münchener Straße mit den Fahrbeziehungen rechts rein und rechts raus unter Berücksichtigung des wertgebenden Baumbestandes. Der Anschluss wird auch als Zufahrt zur Tiefgarage des südlich angrenzenden Hotels dienen. Bevorzugt sollte eine Anliefersituation geschaffen werden, bei der auch die Ausfahrt über denselben Teilanschluss an die Münchener Straße erfolgt, alternativ ist auch ein Anschluss der Ausfahrt an die Schultheißallee möglich.
270 Da Lieferverkehre während der Nachtzeit nicht ausgeschlossen werden können, ist die Anlieferung, sofern diese an der West- oder Südfassade angeordnet wird, einzuhausen. Der Umfang der Maßnahme (bedämpfte Teileinhausung oder geschlossene Anlieferung) ist von der Lage und der Eigenabschirmung der Anlieferung abhängig.
271 Von außen ist die idealerweise überdachte Verladerampe der Zwischenlagerfläche direkt anfahrbar (vgl. Abs. 256). Von dort wird entweder die Bühne oder eines der Lager direkt angedient. Weiterer Anlieferverkehr Konzerthaus 272 Die Ver- und Entsorgung des Konzerthauses jenseits der Bühnenfunktion – Verbrauchsmaterialien, Catering, Entsorgung etc. – erfolgt im Regelfall über den bestehenden Tiefhof im Süden der Meistersingerhalle, der über den östlichen Parkplatz der Meistersingerhalle erschlossen wird (vgl. Abs. 065). Vom Tiefhof
wird das Konzerthaus unterirdisch angeschlossen, so dass eine „unsichtbare“ Versorgung möglich ist. Die Möglichkeiten für den unterirdischen Anschluss befinden sich unter dem kleinen Foyer der Meistersingerhalle.
273 Die Generalsanierung der Meistersingerhalle ist ab circa 2029 geplant. Für diesen Fall ist die Anlieferung des Konzerthauses über den dortigen Tiefhof wahrscheinlich ausgeschlossen. Idealerweise ist eine funktional überzeugende Interimslösung für die dann notwendige vollständige Anlieferung direkt an das Konzerthaus für die Dauer der Generalsanierung möglich.
3 | 07.02 Konzerthaus: Innere vertikale Erschließung
274 Alle Aufzugsanlagen sind für eine effiziente vertikale Erschließung angeordnet und dimensioniert. Für getrennte Bereiche und verschiedene Nutzergruppen
- z. B. Tages- und Abendnutzung oder Besucher und Künstler – sind separate
Aufzugsanlagen vorhanden. Für die Aufzugsanlagen sind folgende Mindestmaße einzuhalten:
■ Vorderhaus/öffentlicher Bereich: 1,10 m × 2,10 m ■ Hinterhaus: 1,40 m × 2,00 m
275 Mindestens je ein Aufzug im Vorderhaus und im Hinterhaus fährt alle Ebenen des jeweiligen Gebäudeteils an. Vertikale Erschließungen sind bis auf die Dachebene geführt.
3 | 07.03 Ruhender Verkehr
PKW-Stellplätze 276 Die Stellplatzsituation im Osten der Meistersingerhalle ist in Kapitel 2 | 04 beschrieben. Sie soll vorerst beibehalten werden. Eine Anpassung ist im Kontext der Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts im Nachgang des Wettbewerbs geplant. Hierbei werden unterschiedliche Varianten, z. B. die Anmietung weiterer umliegender Parkplätze untersucht.
277 In direkter Nähe des Konzerthauses sind acht Behindertenstellplätze vorzusehen. Die Stellplätze befinden sich in direkter Nähe des Zugangs zu Konzerthaus und Meistersingerhalle. Eine dafür vorgesehene Fläche an der Schultheißallee ist in den Planunterlagen gekennzeichnet, begründete Abweichungen sind möglich.
278 Auf dieser Fläche ist auch eine Taxi-Vorfahrt für bis zu fünf Taxen vorzusehen, auch hier sind begründete Abweichungen möglich. Fahrradstellplätze 279 Gebäudenah sind Fahrradabstellanlagen im Außenbereich für ca. 100 Fahrräder zu planen. Mindestens 20 Fahrradstellplätze sind überdacht – die Gestaltung entspricht dem Qualitätsanspruch des Konzerthauses.
280 Der Fahrradstellplatz ist mit genügend Platz für das Einstellen zu planen (Abstand der Fahrradbügel 120 cm bei beidseitiger Nutzung) und mit entsprechenden Vorkehrungen gegen Diebstahl und Vandalismus zu versehen. Weitere Stellplätze 281 Für Reisebusse und Taxis mit Publikumsverkehr ist eine Vorfahrt in direkter Nähe des Foyers vorgesehen. Eine dafür vorgesehene Fläche an der Schultheißallee ist in den Planunterlagen gekennzeichnet, begründete Abweichungen sind möglich. Dauerparkplätze für Busse befinden sich auf dem Ostparkplatz der Meistersingerhalle.
282 Für Übertragungswagen von Fernseh- oder Rundfunkanstalten ist mindestens ein Aufstellplatz in der Nähe des Konzerthauses vorhanden.
3 | 08
Umweltbelange
3 | 08.01 Umweltschutz
283 Aus ökologischer Sicht bedeutet jede bauliche Maßnahme einen Eingriff in das in großen Teilen schützenswerte System von Flora und Fauna. Entsprechend empfiehlt sich eine Anordnung des Konzerthauses auf bereits versiegelten oder teilversiegelten Flächen. Eingriffe in die Alteichenbestände sind so gering wie möglich zu halten.
284 Die Ergebnisse des Berichts zu faunistischen Erfassungen im Umfeld des geplanten Konzertsaals (Grosser-Seeger & Partner) sind zu beachten.
285 Es gilt die Nürnberger Baumschutzverordnung.
3 | 08.02 Nachhaltigkeit und energetischer Standard
Ressourcenverbrauch 286 Von den Teilnehmern wird ein Entwurfskonzept erwartet, das mit einem geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Architekturqualität erzielt und somit die Prinzipien der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit erfüllt.
287 Die eingesetzten Bauteile und technischen Anlagen sollen eine hohe technische Nutzungsdauer aufweisen, so dass sich optimierte langfristige Sanierungskosten ergeben.
288 Nachhaltige Gebäude stehen für hohe und dauerhafte Qualität, wirtschaftliche Effizienz, Planungs- und Kostensicherheit und langfristigen Werterhalt. Wärmeverluste des Gebäudes sowie der Verbrauch von Energie und Ressourcen sollten minimiert und die Wärmespeicherfähigkeit sowie die Gewinnung und Nutzung von erneuerbaren Energien maximiert werden. Energetische Zielsetzung und Standards der Stadt Nürnberg 289 Der energetische Standard soll die Mindestanforderung der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes, jeweils in der zum Zeitpunkt der Planung aktuellen Fassung, einhalten. Der Baustandard der Stadt Nürnberg sieht vor, dass – nach der Baugenehmigung – mit Hilfe von Varianten geprüft wird, ob die Realisierung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstandard wirtschaftlich darstellbar ist. Entsprechend werden Lösungen begrüßt, bei denen dies grundsätzlich möglich ist. Es kann davon Abstand genommen werden, wenn es mit anderen Anforderungen kollidiert.
290 Die Energiebedarfsdeckung für Wärme soll mit der Nürnberger Fernwärme erfolgen. Diese hält die Anforderungen des EEWärmeG ein.
291 Energieeffiziente Lüftungskonzepte für Winter und Sommer sind zu bedenken.
292 Konzepte für einen umfassenden sommerlichen Wärmeschutz sind möglichst auf der Grundlage passiver Maßnahmen (aktiver Sonnenschutz, Speichermassen, Nachtlüftungsmöglichkeit) zu planen.
293 Nur in Ausnahmefällen ist aktive Kühlung möglich (Konzertsaal, ggf. Stimmzimmer und Foyer und Küchenbereiche).
294 Notwendige Klimatisierungs- bzw. Kühlmaßnahmen müssen energieeffizient sein.
295 Eine Photovoltaikanlage zur wirtschaftlichen Eigenstromversorgung soll eingeplant werden. Die wirtschaftliche Einsatzmöglichkeit von Stromspeichern ist zu prüfen.
Abbildung 38: Luftbild des Wettbewerbsgebiets und der Umgebung, Blick Richtung Süd-Osten, September 2017
3 | 09
Schall- und Erschütterungsschutz
Schallimmissionsschutz (Schutz der Nachbarschaft) 296 Die angrenzenden Wohngebiete im Norden und Westen sind schon jetzt durch Verkehrslärm stark beeinträchtigt. Vom Betrieb des Konzerthauses gehen zusätzlich Schallemissionen aus. Diese können im Wesentlichen verursacht werden durch die Geräusche gebäudetechnischer Anlagen, nach außen dringende Geräusche aus dem Saal und aus anderen „lauten“ Räumen, sowie durch Lieferverkehre. Aus der Summe der in der Wohnnachbarschaft einwirkenden Schallimissionen dürfen die höchstzulässigen Schallimmissionspegel nach TA Lärm, vermindert um die „Vorbelastung“, für ein allgemeines Wohngebiet nicht überschritten werden. Schallimmissionsschutz (Schutz des Konzerthauses) 297 Die hohe Belastung des Standortes durch Geräusche des Straßenverkehrs erfordert eine „Raum-in-Raum-Bauweise“ des Konzertsaales einschließlich der zu schützenden zugehörigen Räume wie des Regieraumes. Diese Räume sollen keine an Außenluft angrenzende Bauteile haben, sondern allseitig von Räumen oder Lufträumen umgeben sein. Die Zugänge zum Saal sind mit Türschleusen auszubilden.
298 Die erforderlichen Schalldämmungen zwischen den „lauten“ und den zu schützenden Räumen sind durch die Wahl der Baukonstruktionen und der Baustoffe nutzungsabhängig sicherzustellen.
299 Technische Anlagen wie z. B. Lüftung, Kühlung, Trafos etc. müssen in ausreichendem Abstand vom Saal bzw. durch hochschalldämmende Konstruktionen vom Saal und den sonstigen zu schützenden Räumen getrennt werden. Erschütterungsschutz 300 Auf das Wettbewerbsgebiet wirken Erschütterungen, insbesondere verursacht durch Straßenbahnvorbeifahrten, ein. Um spürbare Erschütterungen und sekundäre Luftschallabstrahlungen soweit zu begrenzen, dass durch diese in den zu schützenden Räumen die Pegel nach der Noise Criteria Kurve NC 15 nicht überschritten werden, müssen für den Saal mit den zugehörigen zu schützenden Räumen folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
301 Sofern der untere Abschluss die Bodenplatte (a) bzw. eine Geschossdecke (b) ist:
■ (a) Dicke der Bodenplatte ca. 1 m bzw. ■ (b) Decke mit einer ersten Eigenfrequenz von über 25 Hz
Abstand Straßenbahntrasse – Saal unter 40 m: ■ für (a) elastische Lagerung (ggf. Matten); ■ für (b) elastische Lagerung (vorr. Stahlfedern)
Abstand Straßenbahntrasse – Saal 40 m bis 80 m: ■ für beide Fälle (a) und (b) elastische Lagerung (Matten) f < 10 Hz
Abstand Straßenbahntrasse – Saal über 80 m: ■ in beiden Fällen (a) und (b) keine besonderen Maßnahmen
302 Die elastische Lagerung des Saals erfordert Abfugungen zu allen angrenzenden Bauteilen.
303 Die Lagerung des Saals auf Stahlfedern (voraussichtlich erforderlich bei Lagerung des Saals auf einer Geschoßdecke und bei einem Abstand des Saals von der Staßenbahntrasse unter 40 m) verursacht erhöhte Kosten.
3 | 10
Gebäudetechnik
304 Technikflächen sind im Raumprogramm beschrieben, sie sind vollständig nachzuweisen, konzeptabhängig sind Abweichungen möglich. Alle Technikflächen sind an dafür passenden Positionen zu planen. Die im Untergeschoss der Meistersingerhalle zur Verfügung stehenden Flächen sind zu nutzen.
305 Bei der Anordnung der Technikflächen und der Ausbildung der Umfassungsbauteile sind die hohen akustischen Anforderungen im Konzerthaus zu beachten. Es gelten die in diesem Kapitel genannten technischen Anforderungen. Heizung 306 Die Heizenergieversorgung wird über das städtische Fernwärmenetz gewährleistet. Belüftung und Belichtung 307 Mindestens der Konzertsaal ist als vollklimatisierter Raum zu planen, ggf. auch Stimmzimmer und Foyer. Cateringbereiche und sonstige Aufenthaltsräume sind mit kontrollierter Be- und Entlüftung vorzusehen.
308 Alle anderen Bereiche sind natürlich zu belüften, sofern dies nicht durch andere funktionale Anforderungen unmöglich ist.
309 Wenn möglich, sind alle Bereiche idealerweise natürlich zu belichten. Sprinkler 310 Auf Grund von Abweichungen zur Bauordnung kann eine Sprinkleranlage nötig werden. Wenn diese erforderlich ist, soll die Anlage an das bestehende Löschwasserbecken der Meistersingerhalle angeschlossen werden (Sprinklerbecken im Untergeschoss, vgl. Abs. 167). Sanitär 311 Die Regenentwässerung soll möglichst über eine Versickerung des anfallenden Wassers erfolgen. Weitere Hinweise zu Technikflächen 312 Die Technikflächen sollen dezentral im Gebäude nach Anforderung der jeweiligen Nutzung geplant werden. Grundsätzlich sind alle Bauteile wartungsarm zu planen.
313 Der 20 kV Trafo-Raum sollte im EG und in einem ausreichenden Abstand zum Saal verortet sein.
314 Technikräume oder -anlagen auf dem Dach sind in die Gestaltung des Baukörpers integriert. Sichtbare Technik-Dachaufbauten sind nicht erwünscht. Ein Teil der Technikflächen kann in Räumen im Untergeschoss der Meistersingerhalle verortet werden, die entsprechenden Flächen sind im Planmaterial dargestellt.
315 Die hohen Anforderungen an den Schall- und Erschütterungsschutz müssen bei der Anordnung und der baulichen Ausformung der Technikflächen berücksichtigt werden.
3 | 11 Weitere planerische, funktionale und
technische Anforderungen
3 | 11.01 Denkmalschutz
316 Die Meistersingerhalle und ihre Außenanlagen sind denkmalgeschützt. Die neue Bebauung muss einen Abstand und eine Haltung haben, der die historischen Qualitäten des Gebäudes angemessen würdigt. Bauliche Eingriffe sind grundsätzlich möglich, wenn die maßgeblichen Qualitäten nicht zerstört werden und erkennbare ästhetische und funktionale Vorteile entstehen (vgl. Kap. 2 | 02 ). Im Bereich der denkmalgeschützten Außenanlagen ist insbesondere straßennah eine zeitgemäße Gestaltung möglich und erwünscht.
3 | 11.02 Abstandsflächen
317 Für die Abstandsflächen (0,4h) der Bebauung steht nur das Wettbewerbsgebiet zur Verfügung, dies gilt insbesondere für die südliche Grenze des Baufeldes. Das angrenzende Grundstück befindet sich nicht im Besitz der Stadt Nürnberg. Für die genaue Ermittlung ist die Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandflächen (Abstandsflächensatzung – AFS, 2016) zu verwenden.
3 | 11.03 Baukonstruktion
318 Die Baukonstruktion entspricht insbesondere den Anforderungen der zügigen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Das konstruktive System ist mit möglichst großen, aber auch wirtschaftlichen Spannweiten auf das erforderliche Minimum reduziert. Die erforderlichen Mindesthöhen und Abmessungen einzelner Räume sind in der Raumprogrammtabelle enthalten und einzuhalten.
319 Ein zweites Untergeschoss ist nicht gewünscht.
320 Die Baukonstruktionen sind so zu wählen, dass die Anforderungen an den Schallund den Erschütterungsschutz erfüllt werden können und Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen sind.
3 | 11.04 Brandschutz
321 Ziel ist ein Planungsvorschlag, der die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes mit geringen technischen Kompensationsmaßnahmen realisiert und somit eine wirtschaftliche Erstellung und einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.
322 Abweichungen von bestehenden Vorschriften sind auszuführen und die Genehmigungsfähigkeit darzulegen.
3 | 11.05 Bepflanzungen / Dachbegrünung
323 Alle Dachflächen sind extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind technische Einrichtungen (inkl. PV-Anlagen, vgl. Abs. 295), Beleuchtungsflächen und Terrassen (vgl. Umweltbericht Grosser-Seeger, S.36).
324 Möglichkeiten zur Fassadenbegrünung sind zu prüfen.
3 | 11.06 Vorschriften und Richtlinien
325 Unter anderem wird auf folgende Gesetze, Erlasse bzw. technische Regelwerke hingewiesen:
■ ADFC – Hinweise für die Planung von Fahrrad-Abstellanlagen ■ Bauordnung des Landes Bayern (BayBO) ■ Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg ■ DIN 18040 und HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) ■ Energieeinsparverordnung 2016 und EEWärmeG ■ TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ■ Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen ■ Versammlungsstättenverordnung Bayern (VStättV) 2007
3 | 12 Realisierung, Kosten und
Wirtschaftlichkeit
326 Die Ausloberin legt großen Wert auf einen guten baulichen Qualitätsstandard und auf eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit der Kulturimmobilie. Die integrale Betrachtung von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung trägt zu einer hohen Kostensicherheit in der Lebenszyklusbetrachtung bei. Es wird eine Minimierung aller Nutzungskostenarten angestrebt.
327 Das Preisgericht wird mit Beratung von Sachverständigen die Bewertung von erwartetem Aufwand (Kosten) zu erwartetem Ertrag (Qualität) im Vergleich der Arbeiten vornehmen und maßgeblich in die Entscheidung einfließen lassen.
328 Die Ausloberin erwartet einen kostenbewussten Planungs- und Bauprozess, der durch das städtische Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess) intensiv begleitet werden wird. Das Wettbewerbsergebnis soll im Finanzrahmen von Benchmarks nach einschlägigen Kostenkalkulationswerken realisiert und nachgewiesen werden.
329 Im Umgang mit steuerfinanzierten Kulturbauten gelten in jedem Fall die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und es wird ein verantwortungsbewusster und wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen erwartet. Dies gilt insbesondere für Gebäudeanordnung, -organisation und -funktion, Logistik und Technik, Konstruktion und Materialität wie auch Kubatur und Gestalt. Verlangt wird ein schlüssiges Entwurfskonzept, welches die genannten Entwurfsparameter berücksichtigt und zu einem integralen Gesamtkonzept durchdacht vereint.
330 Im Besonderen werden Lösungen vorausgesetzt, die einen interdisziplinären Planungsprozess erkennen lassen sowie ein integrales Entwurfsmanagement widerspiegeln. Die Ausloberin kann sich die Umsetzung im Rahmen einer digitalisierten Planungsmethode nach den Grundlagen von Building Information Modeling (BIM) vorstellen.
Abbildung 40: Großer Saal der Meistersingerhalle im Bau (1961)
4 Verfahren
4 | 01
Wettbewerbsgegenstand
331 Wettbewerbsgegenstand ist der Neubau eines Konzerthauses in direkter Nähe zur Meistersingerhalle in Nürnberg.
4 | 02
Wettbewerbsart
332 Das Verfahren wird als offener Realisierungswett- 333 Nach Auswertung der Arbeitsergebnisse der bewerb gemäß RPW 2013 §3 in zwei Phasen ersten Phase wird die Jury bis zu 20 Arbeiten für durchgeführt, wobei die weitere Bearbeitung in der zweiten Phase des Verfahrens auswählen. ■ in der ersten Wettbewerbsphase grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten, 334 Das Verfahren ist anonym. ■ in der zweiten Wettbewerbsphase detaillierte Kommunikation Ausarbeitungen und Vorschläge 335 Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommuzur oben genannten Bauaufgabe sowohl in nikation mit den Teilnehmern erfolgt im Wesentlistätebaulicher, architektonischer, funktionaler, frei- chen über das Internet. raumplanerischer, als auch ökonomischer Hinsicht erwartet werden.
4 | 03
Wettbewerbsbedingungen
Anwendung und Anerkennung der RPW RPW 2013 sowie den Inhalt dieser Auslobung als 2013 verbindlich an. Verlautbarungen jeder Art über 336 Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Pla- Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit nungswettbewerbe (RPW 2013) zugrunde, soweit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Erstveröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge und -ergebnisse dürfen ausschließlich nur über die 337 Bei der Vorbereitung der Auslobung hat die Ausloberin abgegeben werden. Bayerische Architektenkammer entsprechend den Regelungen der RPW beratend mitgewirkt. Die Datenschutz Verfahrensbedingungen wurden auf Übereinstim- 341 Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, mung mit den RPW 2013 geprüft. Der Wettbewerb Vorprüfer, Gast und Auftragnehmer willigt durch wird unter der Nummer XXXX registriert. seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten 338 Die besonderen Bestimmungen für öffentliche Aufim Zusammenhang mit dem oben genannten traggeber (§9 RPW 2013) sind anzuwenden. Wettbewerb beim verfahrensbetreuenden Büro in Anregungen / bindende Vorgaben Form einer automatisierten Datei geführt werden. 339 Alle in diesem Auslobungstext beschriebenen Diese Einwilligung ist auf der Verfasser- bzw. Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen sind auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. als Anregungen im Sinne der RPW zu verstehen. Es Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, gibt keine bindenden Vorgaben, deren Nichteinhal- Bankverbindung, Beauftragung im Wettbewerb, tung einen Ausschluss aus dem Verfahren zur Folge Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach hätte. Gleichwohl stellen die Anregungen die Ziele Abschluss des Verfahrens können auf Wunsch diese der Ausloberin transparent dar und dienen unter Daten gelöscht werden (durch formlose schriftliche Anwendung der Beurteilungskriterien als Grundla- Mitteilung). Gemäß § 6 des novellierten Bundesdage der Bewertung. tenschutzgesetzes (BDSG) ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig, da eine spezielle Rechts- Einverständnis grundlage für die Führung dieser Datei fehlt. 340 Jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und Gast erkennt durch seine Beteiligung Verstöße bzw. Mitwirkung am Verfahren die vorliegenden 342 Die Wettbewerbsteilnehmer können behauptete Teilnahmebedingungen, die Anwendung der Verstöße gegen das in der Auslobung festge-
legte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren schränkt zu nutzen. Dies erfolgt ohne weitere gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss Vergütung. Die Ausloberin wird von Rechten Dritter innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Preis- an den eingereichten Unterlagen/Leistungsbestandgerichtsprotokolle bei der Ausloberin eingehen. Die teilen freigestellt. Im Übrigen liegt das Recht an Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen der Veröffentlichung der eigenen Entwürfe bei den mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss. Ein- teilnehmenden Architekturbüros, unter Beachtung sprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene des Erstveröffentlichungsrechts der Ausloberin. Rangfolge sind nicht möglich. 349 Nicht prämierte Arbeiten werden von der Aus- 343 Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer loberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die aufgrund erkannter Verstöße gegen Vergabevor- innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Proschriften ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB nur tokolls der Preisgerichtssitzung eingegangen sein zulässig, wenn die/der Antragsteller diesen zuvor muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung unverzüglich, das heißt innerhalb von zehn Kalen- innerhalb dieser Frist, erklärt der Teilnehmer damit, dertagen, bei der Ausloberin gerügt hat. auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Die Rechte nach dem Urheberrechtsge- 344 Verstöße gegen Vergabevorschriften im Anwensetz sind davon unberührt. dungsbereich der VgV (Vergabeverordnung), die aufgrund des Bekanntmachungstextes und Vertraulichkeit dieser Auslobung erkennbar sind, sind spätestens 350 Alle Unterlagen der Ausloberin sind vertraulich innerhalb der in der Bekanntmachung genannten zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte ist nicht Frist gegenüber der Ausloberin zu rügen. Hilft die zulässig. Verlautbarungen jeder Art über den Inhalt Ausloberin der Rüge nicht ab, hat der Antragsteller und den Ablauf vor oder während des Wettbeinnerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach werbsverfahrens, einschließlich der Erstveröffent- Eingang der Mitteilung der Ausloberin, der Rüge lichung der Wettbewerbsbeiträge und Ergebnisse, nicht abhelfen zu wollen, seinen Antrag bei der dürfen nur von der Ausloberin abgegeben werden. Vergabekammer des Freistaates Bayern unter unten 351 Die durch die Ausloberin und den Verfahrensbegenannter Adresse einzureichen. treuer zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen Regierung von Mittelfranken nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Vergabekammer Nordbayern Aufgabe verwendet werden. Insbesondere in den Promenade 27, 91522 Ansbach CAD-Dateien sind Geobasisdaten der Bayerischen Tel.: +49 (0) 981 / 531277 Vermessungsverwaltung und Geodaten unter- Fax: +49 (0) 981 / 531837 schiedlicher Ämter der Stadt Nürnberg enthalten, vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de die einer besonderen – nur für den Zweck des Wettbewerbs bestimmten – Nutzungsbindung un- Eigentum und Urheberrecht terliegen. Eine weitere Verwendung in Teilen oder 345 Es verbleiben alle Rechte nach dem Urheber- Gänze bedarf der schriftlichen Zustimmung der rechtsgesetz bei den Verfassern. Die eingereichten Ausloberin und des Verfahrensbetreuers. Unterlagen der mit Preisen oder Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der 352 Bei der Publikation der CAD-Daten ist nachfolgen- Ausloberin. Alle von den Teilnehmern eingereichten de Quellenangabe notwendig: editierbaren Dateien werden ausschließlich zu ■ Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsver- Zwecken der Vorprüfung verwendet und danach waltung vernichtet. ■ Geodaten © Stadt Nürnberg 346 Urheberrechtlich geschützte Teillösungen von Teil- 353 Sofern eine digitale Publikation erfolgt, dürfen die nehmern, die bei der Auftragserteilung nicht be- bereitgestellten CAD-Daten nur ohne Georeferenrücksichtigt worden sind, dürfen gegen eine ange- zierung und nicht im Vektorformat, das heißt nur messene Vergütung unter Berücksichtigung bereits in pixelstrukturierter Darstellung der CAD-Daten, erhaltener Vergütungsanteile genutzt werden. enthalten sein. 347 Die Erstveröffentlichung obliegt ausschließlich der Sonstiges Ausloberin. 354 Eine individuelle Rücksprache der Teilnehmer mit den jeweiligen Ämtern oder der Ausloberin ist 348 Die Ausloberin erhält ausdrücklich das Recht, die ausgeschlossen. Fragen zu den Inhalten der Aufga- Entwürfe im Anschluss an den Planungswettbebenstellung sind ausschließlich an das verfahrenswerb für die Öffentlichkeitsarbeit (wie zum Beispiel betreuende Büro (vgl. Kap. 4 | 04.07) zu richten. für eine Broschüre oder Ausstellung) uneinge-
4 | 04
Beteiligte des Verfahrens
4 | 04.01 Ausloberin 359 Zur Bearbeitung der Aufgabe in der zweiten Phase
des Verfahrens werden durch die Jury anhand der Stadt Nürnberg in der ersten Phase eingereichten Arbeiten bis zu Dr. Ulrich Maly 20 Büros ausgewählt. Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg 360 In der ersten Wettbewerbsphase können Architekvertreten durch ten auch ohne Landschaftsarchitekten teilnehmen. In der zweiten Phase ist in jedem Fall verpflichtend Thomas Friedmann eine Verfassergemeinschaft einzugehen. Dem- Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Referat für Finanzen, Perso- entsprechend beabsichtigt die Ausloberin – nach nal, IT und Organisation Abschluss des Wettbewerbs – Verhandlungen über die Beauftragung der Planungsleistungen sowohl Jimmy Porcu für die Gebäude als auch die Freianlagen zu führen Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Planungs- und Baureferat (siehe auch Kapitel „Realisierung und Beauftra- Robert Vogel gung“). Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Kulturreferat 361 Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmer 4 | 04.02 Wettbewerbsteilnehmer müssen am Tag der Veröffentlichung erfüllt sein. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung 355 Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind sorgfältig zu prüfen und auf Aufforderung nachzu- Architekten als Teams mit Landschaftsarchitekten. weisen. 356 Natürliche Personen müssen am Tage der Auslo- 362 Die Beibringung der erforderlichen Eignungsbung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatnachweise (siehe Kapitel 4 | 06) hat im Zuge des staates zur Führung der Berufsbezeichnung Archi- Verhandlungsverfahren zu erfolgen. tekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung 363 Alle Teilnehmer versichern im Rahmen der Vergesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche fassererklärung, dass sie geistiger Urheber der Voraussetzung als Architekt bzw. Landschaftsarchi- Wettbewerbsarbeit sind, zum Zwecke der weiteren tekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder Bearbeitung der dem Wettbewerb zugrundeliegensonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen den Aufgabe die Befugnis zur Nutzung und Ände- Anerkennung nach Art. 2, Art. 3 des Bayerischen rung der Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung Architektengesetz (BayArchG) gewährleistet ist. zweckentsprechender Rechte an die Ausloberin besitzen, mit der Beauftragung zur weiteren 357 Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimat- Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung staat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die facheinverstanden und zur Durchführung des Auftrags lichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsberechtigt und in der Lage sind. oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über Fachberater ■ ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sons- 364 Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen tigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen in der zweiten Phase wird empfohlen, bei der Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Bearbeitung der Aufgabe, je nach Qualifikation des ■ Juristische Personen, sofern deren satzungsge- Teilnehmers, weitere Fachplaner – insbesondere zu mäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen den Fachgebieten Bauphysik (Akustik), Technische ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe Ausstattung (HLS, Elektro) und Objektplanung entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme Verkehrsanlagen – als Berater zur Bearbeitung ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt hinzuzuziehen. ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen 365 Eine etwaige Zusammenarbeit mit Fachplanern als gestellt werden. Fachberater liegt im Ermessen der Teilnehmer. Fach- ■ Bewerber- / Arbeitsgemeinschaften, bei welchen berater erbringen keine Leistungen nach HOAI § 34 mindestens ein Mitglied die Anforderungen – Gebäudeplanung bzw. § 39 Freianlagenplanung. erfüllt, die an natürliche oder juristische Perso- Sie unterlegen nicht den Teilnahmebedingungen, nen gestellt werden. für sie besteht jedoch auch keine Beauftragungsverpflichtung der Ausloberin. Fachberater können 358 Teilnahmehindernisse sind nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 auch mit mehreren Wettbewerbsteilnehmern geregelt. zusammenarbeiten.
4 | 04.03 Preisgericht
366 Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt. Die Preisrichter und ihre Stellvertreter sind während aller Preisgerichtsitzungen anwesend. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung und wurde vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. Ihm gehören an (in alphabetischer Reihenfolge): Fachpreisrichter Sachpreisrichter Prof. Claus Anderhalten Ministerialdirektor Harald Hübner Architekt, Berlin Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Leiter des Dienstsitzes Nürnberg Prof. Anne Beer Architektin, München Ilona Jarabek Musik- und Kongresshalle Lübeck, Geschäftsführerin Ursula Hochrein Landschaftsarchitektin, München Monika Krannich-Pöhler Stadt Nürnberg, Stadträtin, Bündnis 90 – Die Grünen Ingo Kanehl Architekt, Köln Prof. Dr. Julia Lehner Stadt Nürnberg, Referentin für Kultur Prof. Ulrike Lauber Architektin, München Dr. Ulrich Maly Stadt Nürnberg, Oberbürgermeister Amandus Sattler Architekt, München Dr. Anja Prölß-Kammerer Stadt Nürnberg, Stadträtin, SPD-Stadtratsfraktion Prof. Zvonko Turkali Architekt, Frankfurt am Main Kilian Sendner Stadt Nürnberg, Stadtrat, CSU-Stadtratsfraktion Daniel F. Ulrich Referent für Planen und Bauen, Stadt Nürnberg
Ständig anwesende stellvertretende Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter Sachpreisrichter Stefan Bernard Dr. Ulrich Blaschke Landschaftsarchitekt, Berlin Stadt Nürnberg, Stadtrat, SPD-Stadtratsfraktion
Wolfgang Loebermann Holger Kruppe Architekt, Fürth SanSolvent GmbH, Bonn, Geschäftsführer
Tobias Micke Markus Putz Landschaftsarchitekt, Berlin Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Arthur Numrich Architekt, Berlin Harald Riedel Stadt Nürnberg, Referent für Finanzen, Personal, IT und Petra Waldmann Organisation Stadt Nürnberg, Hochbauamt, Leitung Joachim Thiel Stadt Nürnberg, Stadtrat, CSU-Stadtratsfraktion
Robert Vogel Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Kulturreferat
Britta Walthelm Stadt Nürnberg, Stadträtin, Bündnis 90 – Die Grünen
4 | 04.04 Sachverständige
Eva Anlauft Andrea Meier Stadt Nürnberg, Hochbauamt Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt
Stefan Bürner Dr. Christine Meyer Stadt Nürnberg, Hochbauamt Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt
Yvonne Coulin Elisabeth Most Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg, Stadt Nürnberg, Rechnungsprüfungsamt Geschäftsführerin Dr. Kathrin Müller Sabine D‘Alfonso Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde Volker Nachtmann Siegfried Dengler Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt, Leitung Jimmy Porcu Jan Gerrit Ebener Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Planungs- und Baureferat NürnbergMesse, Mitglied der Geschäftsleitung Katharina Puff Thomas Friedmann Stadt Nürnberg, Leiterin der Meistersingerhalle Stadt Nürnberg, Projektbauherr, Referat für Finanzen, Perso- Christian Ruppert nal, IT und Organisation Staatstheater Nürnberg, Geschäftsführender Direktor Peter Hafner Prof. Wolfgang Sorge Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt Ingenieur für Bauphysik, Akustikberater Jens-Daniel Herzog Knut Weidenhammer Staatstheater Nürnberg, Staatsintendant Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Frank Hummert Katja Winkler Bürgerforum Dutzendteich e.V. Stadt Nürnberg, Hochbauamt Kim Keller Robert Wunder Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Sachgebiet Denkmal- Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt schutz N. N. Dr. Tatjana Körner Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat Vorstadtverein Luitpoldhain-Dutzendteich e.V.
Dr. Claudia Maué Stadtheimatpflegerin, Nürnberg
4 | 04.05 Gäste 4 | 04.07 Verfahrensbetreuung und
Vorprüfung
367 Die Ausloberin beabsichtigt, zu den Preisgerichtssitzungen weitere Personen (z. B. Vertreter der C4C | competence for competitions beteiligten Verwaltungen, der Ausloberin und achatzi dahms GbR der Architektenkammer) mit Anwesenheitsrecht Lützowstraße 93, 10785 Berlin einzuladen. Tel.: +49 (0) 30 / 702 444 25 office@c4c-berlin.de
4 | 04.06 Zuständige Architektenkammer
368 Die Vorprüfung der Arbeiten erfolgt durch das Oliver Voitl Büro C4C in enger Abstimmung mit der Ausloberin Referent für Vergabe und Wettbewerb unter Hinzuziehung externer Sachverständiger. Die Ausloberin behält sich vor, die an der Genehmi- Bayerische Architektenkammer gung des Bauvorhabens mitwirkenden Behörden Waisenhausstr. 4, 80637 München der Stadt Nürnberg in die Vorprüfung einzubinden. Tel. +49 (0) 89 / 13 98 80 - 0 voitl@byak.de
4 | 05
Preisgelder
369 Die Wettbewerbssumme wurde für die vorliegen- 372 Darüber hinaus stehen für Anerkennungen weitere den Aufgabenfelder auf der Basis von § 35 HOAI 35.000 € zzgl. Umsatzsteuer zur Verfügung. (Gebäude und Innenräume) und § 40 HOAI (Freian- 373 Die Summe für Aufwandsentschädigungen in Höhe lagen) ermittelt. Hierfür wurde die Honorarzone IV von 120.000 € netto wird zusätzlich und unabhänfür das Konzerthaus angesetzt. gig von den Preisgeldern unter den Teilnehmern 370 Im Rahmen des Verfahrens werden Preisgelder der zweiten Phase gleichmäßig aufgeteilt. Bei 20 in Höhe von insgesamt 315.000 € zzgl. Umsatz- Teilnehmern erhält somit jeder dieser Teilnehmer steuer ausgelobt. Diese Summe wird aufgeteilt zusätzlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in 195.000 € für Preise und Anerkennungen und in Höhe von mind. 6.000 €. Voraussetzung ist die 120.000 € für Aufwandsentschädigungen der Abgabe einer vollständigen und prüffähigen Wett- Teilnehmer der 2. Phase. bewerbsarbeit.
371 Die Preisträger werden aus den Teilnehmern der 374 Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch 2. Phase ermittelt. Folgende Preise sind vorgesehen einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in ■ 1. Preis: 65.000 € jedem Falle zur Auszahlung. ■ 2. Preis: 45.000 € ■ 3. Preis: 30.000 € ■ 4. Preis: 20.000 €
jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
4 | 06
Realisierung und Beauftragung
375 Die Ausloberin beabsichtigt unter Berücksichtigung eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der gewährleisten können. Die Mindestanforderungen Preisträger stufenweise mit weiteren Leistungen – (Eignungskriterien) hinsichtlich der wirtschaftlichen, mindestens die Leistungsphasen 2 – 4 und teilweise finanziellen, technischen und beruflichen Leistungs- Leistungsphase 5 nach § 34 HOAI und § 39 HOAI fähigkeit sind in der Wettbewerbsbekanntmachung
- zu beauftragen. und in der Anlage 1 der Bekanntmachung genannt.
376 Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der 382 Ebenso ist dort beschrieben, wie die Preisträger Empfehlungen des Preisgerichts nach Abschluss des zur Erfüllung o.g. Kriterien die Kapazitäten ande- Realisierungswettbewerbs zunächst nur mit dem rer Unternehmen in Anspruch nehmen können ersten Preisträger (Architekten/Ingenieure mit Land- (Eignungsanleihe), indem sie im Anschluss an den schaftsarchitekten) Verhandlungen gemäß § 17 Wettbewerb mit diesen Partnern kooperieren. VgV (Vergabeverordnung) zur Beauftragung nach Berücksichtigung des Wettbewerbsergeb- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingeninisses bei den Zuschlagskriterien im Vereure) mit Leistungen der Leistungsphasen 2-4 und handlungsverfahren Teilleistungen der Leistungsphase 5 nach § 34 und 383 Soweit Verhandlungen mit allen Preisträgern durch- § 39 HOAI durchführen. Sofern die Verhandlungen geführt werden, wird die Qualität der Angebotsplazu keinem Abschluss führen, wird die Ausloberin nung mit maximal 60 von 100 Punkten gewertet. ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit allen Preisträgern durchführen. Weitere Leistungen 384 Wird im Zuge der Angebotserstellung keine weitere der Leistungsphasen 5 – 9 HOAI werden optional Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs verlangt, vergeben. wird das Wettbewerbsergebnis dabei wie folgt gewertet: 377 Die Ausloberin behält sich in Abhängigkeit vom Wettbewerbsergebnis vor, auch mehrere Preisträger ■ 1. Preis 60 Punkte mit der Planung von Teilbereichen innerhalb des ■ 2. Preis 45 Punkte Wettbewerbsgebietes zu beauftragen. ■ 3. Preis 30 Punkte ■ 4. Preis 15 Punkte 378 Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der HOAI 2013 (Stufenvertrag). 385 Werden die Bieter nach Abschluss des Planungswettbewerbs aufgefordert, mit ihren Angeboten 379 Die Beauftragung des Bauvorhabens steht unter weitere über die geforderten Wettbewerbsleisdem zwingenden Vorbehalt der zeitlichen und tungen hinausgehende Lösungsvorschläge in der wirtschaftlichen Realisierbarkeit und der Rechtskraft Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechdes Bebauungsplans. nungen oder anderen Unterlagen zu erbringen, 380 Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im werden diese einheitlich für alle Bieter angemessen Rahmen des Verfahrens bereits erbrachte Leistun- vergütet. Das Wettbewerbsergebnis wird dann mit gen der Teilnehmer nicht erneut vergütet, wenn die maximal 50 von 100 Punkten gewertet: Arbeit in ihren wesentlichen Teilen unverändert der ■ 1. Preis 50 Punkte weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Preis- ■ 2. Preis 35 Punkte gelder und Aufwandsentschädigungen sind auf die ■ 3. Preis 20 Punkte Vergütung anzurechnen. ■ 4. Preis 5 Punkte Eignungsprüfung 386 Für die Planungen/Lösungsvorschläge im Verhand- 381 Nach Abschluss des Wettbewerbs prüft die Auslolungsverfahren werden max. 10 weitere Punkte berin im Verhandlungsverfahren, ob die Preisträger vergeben.
4 | 07
Beurteilungsverfahren und -kriterien
387 Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 dargestellt.
388 Bei der Vorprüfung und Beurteilung der Arbeiten sollen insbesondere folgende Kriterien Berücksichtigung finden. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Städtebauliches und architektonisches Gestaltungsqualität und funktionale Gesamtkonzept (1. und 2. Phase) Qualität (2. Phase) ■ Leitidee ■ Entwurfsidee ■ Einbindung in die stadträumliche Situation und ■ Architektonische Qualität in die urbane Parklandschaft des Luitpoldhains, ■ Erfüllung des Raum- und Flächenprogramms Qualität der öffentlichen Räume ■ Nutzungsverteilung und -zuordnung, Funktio- ■ Adress- und Identitätsbildung nalität, Qualität der Grundrisse ■ Anmutung und Wirkung des Baukörpers (z. B. ■ Innere Erschließung Anordnung und Gliederung der Baumasse, ■ Aufwand und Angemessenheit der Konstrukti- Baukörpergestaltung) on, Material, Technik ■ Grundlegende Nutzungsverteilung und -zuord- ■ Bauakustik, Erschütterungsschutz und Raumnung, Funktionalität akustik ■ Grundlegende Grundrissstruktur ■ Realisierbarkeit ■ Konzertsaal: Raumvolumen und Geometrie ■ Nachhaltigkeit, Gebäude- und Energiekonzept ■ Grundlegende Raumakustik ■ Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb, ■ Ökologische Aspekte Lebenszykluskosten ■ Erschließung
4 | 08
Wettbewerbsunterlagen
389 Die Teilnehmer erhalten für die Bearbeitung den Zugang zu folgenden Dateien, die als Download auf der Wettbewerbsplattform
https://c4c-berlin.de/projekte/konzerthaus-nuernberg zur Verfügung gestellt werden: A | Auslobung (pdf) D | Formblätter ■ Auslobungsbroschüre (ein gedrucktes Exemplar ■ Formblatt „Planformular“ (pdf, vwx, dxf) kann beim Wettbewerbsbetreuer bestellt ■ Formblatt „Städtebauliche und architektonische werden) Kennwerte“ (xls) ■ Protokolle der Rückfragenbeantwortungen ■ Formblatt „Kennwerte Nutzungsflächen“ (xls) und des Teilnehmerkolloquiums in der zweiten (2. Phase) Phase werden elektronisch im Nachgang über- ■ Formblatt „Verfassererklärung“ (pdf, docx) mittelt bzw. zur Verfügung gestellt ■ Formblatt „Verfasserinformation“ (xls)
B | Planunterlagen E | Zusätzliche Unterlagen 2. Phase ■ Lageplan des Planungsgebietes (mit Bestands- ■ Empfehlungen des Preisgerichts der ersten gebäuden, Straßen und Wegen, Leitungen, Phase Vegetation und Topografie) (pdf, vwx, dxf), ■ CAD-Datei mit definierten Layern bzw. Klassen ■ Layoutvorlage (1. Phase), zum Flächennachweis C | Weitere Unterlagen 390 In der zweiten Wettbewerbsphase können den Teilnehmern ggf. ergänzende Unterlagen und zu ■ Detailliertes Raumprogramm beachtende Planungsanforderungen durch die ■ Bilddokumentation des Baugeländes und der Ausloberin übergeben werden. Umgebung ■ Umweltbericht „Neubau Konzertsaal“ Zur 391 Die Ausloberin hat die bereitgestellten Plangrund- Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 (Groslagen geprüft und recherchiert. Es wird darauf hinser-Seger & Partner) gewiesen, dass keine Haftung, Garantie, Gewähr ■ Bericht zu faunistischen Erfassungen im Umfeld für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder die letzte des geplanten Neubaus Konzertsaal, Nürnberg Aktualität übernommen wird. sowie artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Grosser-Seeger & Partner) ■ Gesamtstädtisches Freiraumkonzept ■ Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) ■ Stadtklimagutachten ■ Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberger Süden ■ Vorgaben zum Modellbau
4 | 09
Geforderte Leistungen
4 | 09.01 Formale Vorgaben 399 Zur Wahrung der Anonymität sind die im Original
einzureichenden Unterlagen in verschlossenem 392 Die Unterlagen sind je nach Dokument Zustand und ohne Hinweise auf die Verfasser mit ■ in Papierform und / oder dem Vermerk „NUE Konzerthaus“ einzureichen. Als ■ als Datei auf einem Datenträger und / oder Absender ist der Wettbewerbsbetreuer ■ als Datei über einen Upload-Dienst (Kap. 4 | 04.07 (S. 082)) einzusetzen. 393 einzureichen. Die folgende Aufstellung und die Sonderbestimmungen für Teilnehmer aus dem Übersicht „Checkliste Unterlagen“ auf der letzten Ausland: Seite der Auslobung zeigen die Form der jeweils 400 Mitunter ist bei Sendungen aus dem Ausland die einzureichenden Abgabeunterlagen. Einhaltung der oben genannten Regelungen nicht 394 In Papierform sind zu übergeben: möglich. In diesem Falle wird die Sendung durch das koordinierende Büro sofort nach Eingang ■ Präsentationspläne (nicht gefaltet, nicht auf anonymisiert. Tafeln aufgezogen) ■ Prüfplan (ggf. schwarz / weiß) 401 Bei Sendungen aus Staaten, die nicht Mitglied ■ Verkleinerungen der EU sind, ist auf der Zollerklärung der Inhalt als ■ Verfassererklärung (in verschlossenem Um- „DOX“ (documents) zu bezeichnen, der Wert ist schlag) auf „0“ (no commercial value) zu setzen. 395 Als Datei auf einem Datenträger (z. B. USB-Stick) Einreichung von Dateien sind mit den Plänen zu übergeben: 402 Digitale Daten (Dateien) sind durch den Filehosting-Dienst WeTransfer ■ Präsentationsplan als pdf- und jpg- / tiff-Datei (zur Reproduktion im Vorprüfbericht und in der https://www.wetransfer.com Dokumentation). Die jpg- / tiff- / pdf-Dateien anonym zu übergeben. Tragen Sie dazu als Absensollen der Originalgröße DIN A0 entsprechen der und Empfänger bitte abgabe@c4c-berlin.de und (wenn gerastert) eine Auflösung von mind. ein. Bitte fassen Sie Ihre Dateien möglichst als eine 300 dpi haben. zip-Datei zusammen. 396 Als Datei durch Upload sind zu übergeben: 403 Bitte beachten Sie, dass Sie keine Bestätigung ihrer Dateiübermittlung durch den Filehosting-Dienst ■ Präsentationsplan (Datei wie auf Datenträger) erhalten. Der Eingang der Arbeiten beim Wettbe- ■ Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten werbsbetreuer wird zeitnah durch Veröffentlichung als CAD-Datei(en) im Format dxf, dwg, mcd der Kennziffern auf der Wettbewerbswebseite (ggf. oder vwx (Prüfplan zur Vorprüfung, Berechnung zusätzlich durch Infomail) bestätigt. der Arbeiten erfolgt mittels CAD-System) ■ Berechnungen als xls- (Excel) und als pdf-Datei 404 Die Dateien sind nach dem folgendem Schema zu ■ Planformular (1. Phase) benennen: ■ Erläuterungstext als pdf- sowie als docx- oder txt-Datei ■ Präsentationsplan: Kennziffer_Plan.Endung ■ Verfasserinformation (xls- Datei), als zip ver- z. B. „123456_Plan.pdf“ schlüsselt mit selbstgewählten Passwort, das ■ CAD-Dateien: Kennziffer_CADPlan.Endung auf der ausgefüllten, in einem Umschlag ver- z. B. „123456_CADPlan.dxf“ schlossenen Verfassererklärung verzeichnet ist ■ Berechnungen: Kennziffer_Berechnung.Endung z. B. „123456_Berechnung.xls“ 397 Alle Dateien und Unterlagen sind anonymisiert ■ Erläuterungstext: Kennziffer_Erlaeuterung. einzureichen. Digitale Signaturen sind zu entfernen. Endung Pro Teilnehmer darf nur ein Beitrag eingereicht wer- z. B. „123456_Erlaeuterung.doc“ den. Jede Arbeit darf nur eine Lösung enthalten. ■ Verfasserinformation: Kennziffer_Verfasser.zip z. B. „123456_Verfasser.zip“ Kennzeichnen der Arbeiten 398 Alle Wettbewerbsleistungen sind in beiden Phasen
4 | 09.02 Mehrleistungen
rechts oben durch eine selbstgewählte Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (in einem Feld von 405 Das Leistungsbild für beide Phasen im Wettbewerb 1 cm Höhe und 6 cm Breite) zu kennzeichnen. Als ist präzise formuliert. Über diese Anforderungen Kennzahl dürfen weder Datum der Abgabe, Zah- hinausgehende Leistungen werden durch die Vorlenreihen noch Geburtsdaten der Verfasserinnen prüfung im Vorfeld der Preisgerichtssitzung nach und Verfasser gewählt werden. einheitlichen Kriterien verdeckt und bei der Beurteilung durch das Preisgericht nicht berücksichtigt.
4 | 09.03 Leistungen 1. Phase
- Präsentationsplan 406 Die Konzepte der ersten Wettbewerbsphase 1B. Konzeptioneller Grundriss EG mit Anbinsollen auf einem Blatt mit einem DIN A0-Format dung der Meistersingerhalle M. 1:500 im Hochformat (Blattformat: 841 mm × 1189 mm) 411 Der Grundriss dient der Darstellung der Erdgedargestellt werden. schossebene und des Konzertsaals im Kontext der Meistersingerhalle: 407 Zur besseren Vergleichbarkeit der eingereichten Arbeiten und zur leichteren Orientierung wird ■ Struktur den Teilnehmern eine Layoutvorlage auf Basis des ■ Nutzungsverteilung innen und außen geforderten Blattformates und der benötigten Dar- ■ Verkehrsflächen / Erschließung (Eingänge, Aufstellungen bereitgestellt. Alle Teilnehmer werden züge, Treppen, Anlieferung, Ein- / Ausfahrten) gebeten, diese Layoutvorlage zu berücksichtigen. 1C. Schematische Grundrisse M. 1:500 Die Layoutvorlage steht in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügung (dxf / dwg; indd / idml; vwx; 412 Die verschiedenen Grundrisse sind in der Bearbeipdf). tungstiefe der verkürzten Raumprogrammtabelle (vgl. S.96 ) schematisch darzustellen. Zur Vergleich- 408 Der Lageplan und die Grundrisse sind genordet barkeit und zur eindeutigen Abgrenzung sind die und mit einem grafischen Maßstab in Metern zu Flächenarten wie im Raumprogramm bzw. dem versehen. Funktionsdiagramm farblich voneinander zu unterscheiden. 409 Folgende Inhalte sind gefordert: 413 Die Grundrisse dienen der Darstellung der folgen- 1A. Lageplan M. 1:1.000 den Informationen: 410 Der Lageplan dient der Darstellung folgender Informationen: ■ Struktur ■ Nutzungsverteilung innen und ggf. außen ■ Übergeordnetes Gesamtkonzept ■ Verkehrsflächen / Erschließung ■ Stadtgestalt und Freiraum ■ Aufsicht der Baukörper mit Angabe der Ge- 1D. Schematische Ansichten und Schnitte schosszahlen und der Gebäudehöhen, bezogen M. 1:500 auf OK Terrain 414 Anhand von schematischen Ansichten und Schnit- ■ Verkehrsflächen / Erschließung (Eingänge, Anlie- ten im Maßstab 1:500 sollen die Gliederung und ferung, Ein- / Ausfahrten) Gestaltung der Neubauten sowie die Integration ■ Stellplätze (PKW / Fahrrad) der geplanten Bebauung in die bestehende Situati- ■ Freiräume mit Eintragung der Bäume on gezeigt werden.
415 In den Ansichten und Schnitten sind Höhenangaben zu den Gebäuden einzutragen. Die Erdgeschossfußbodenhöhe ist dabei mit ± 0,00 m zu definieren und ggü. NHN in Relation zu setzen.
| 1A Lageplan M. 1:1.000 | 1E Weitere Darstellungen |
|---|---|
| 1A Lageplan M. 1:1.0 | |
| 1B Grundriss M. 1:500 FD 2.40/252x FD 30/25FD 40/25FD 1.00/252x FD 30/25FD 40/25FD 2.40/25 AW 94 SCC201RationalSCC201RationalSCC202RationalSCC202RationalFFFDDD 111555///111000 Schottungen in Phase 1a ertüchtigt Schottungen in Phase 1b ertüchtigt 1E Weitere Darstellungen 1D Ansichten u. Schnitte | 1C Schematische Grundrisse |
1E. Weitere Darstellungen 416 Darüber hinaus sind Darstellungen und Erläuterungen in freier Form gewünscht zu z. B.:
■ Leitidee, Charakter ■ Baugestaltung, Anmutung ■ Orientierung ■ Nutzungs- und Erschließungskonzept
417 Perspektivische Skizzen und Renderings sind nicht gewünscht. Sie werden durch die Vorprüfung für die Preisgerichtssitzung verdeckt und nicht in die Bewertung einbezogen.
- Prüfpläne 7. Erläuterungsbericht 418 Zur Vorprüfung soll der Plan auch als Prüfplan in 425 Dem Erläuterungsbericht soll eine prägnante Papierform mit nachvollziehbarer und ausreichen- Beschreibung der Leitidee (maximal 200 Zeichen) der Vermaßung, Nutzungszuordnung der Flächen vorangestellt werden. in den Grundrissen und Angaben der Höhen in 426 Schriftliche Erläuterungen der städtebaulichen und Schnitten und Ansichten eingereicht werden. architektonischen Konzeption werden erwartet. 3. Verkleinerung auf DIN A3 Umfang möglichst nicht mehr als zwei DIN A4-Sei- 419 Der Plan – als Verkleinerung des Präsentationsplans ten, getrennt von den Plänen.
- ist zur Vorprüfung erforderlich. Der Plan stimmt in
427 Beabsichtigte Abweichungen von rechtlichen den Inhalten mit dem Original überein und hat die Vorgaben und Verordnungen sind im Rahmen des Größe DIN A3. Erläuterungsberichts knapp darzustellen. 4. Modell M. 1:1.000 8. Verfassererklärung 420 In der ersten Phase ist ein einfaches Modell der 428 Ausgefülltes Formblatt „Verfassererklärung“ (im Gebäude (weiß) im Maßstab 1:1.000 zur Darstel- Anhang) in einem verschlossenen, undurchsichtilung der städtebaulichen Einfügung auf der Basis gen Briefumschlag. Der Umschlag ist mit Kennzahl einer Einsatz-Modellplatte zum späteren Einsetzen und dem Zusatz „Verfassererklärung“ zu beschrifin das Gesamtmodell einzureichen. ten (Abgabe in Papierform). 421 Eine Modell-Einsatzplatte kann beim verfahrens- 9. Verfasserinformation betreuenden Büro bestellt oder abgeholt werden. 429 Zusätzlich zur Verfassererklärung ist die Datei Ver- Ein entsprechendes Formular liegt als Anlage den fasserinformation digital auszufüllen. In der Datei Auslobungsunterlagen bei. Die einzuhaltenden sind Büro-, Verfasser- und Mitarbeiternamen sowie Vorgaben zu den Maßen der Modell-Einsatzplatte Fachberater so zu verzeichnen, wie sie in Protofür das Umgebungsmodell werden als Anlage zur kollen, Publikationen etc. erscheinen sollen. Die Auslobung zu Verfügung gestellt. Datei ist als mit Passwort verschlüsselte zip-Datei 422 Die Teilnehmer erhalten im Verlauf der ersten Bear- hochzuladen. beitungsphase Zugang zu weiteren Informationen 430 Die Verfasserdaten bleiben bis zum Zeitpunkt nach zum Umgebungsmodell mit Fotos und Angaben zu Entscheidung des Preisgerichts unter Verschluss. den verwendeten Materialien und Farben. 10. Dateien 5. Berechnungen von Flächen und Raum- 431 Als Dateien sind mit den Plänen entsprechend der inhalten Anleitung zur „Einreichung von Dateien“ im Kapi- 423 Zusammengefasste Berechnung im Formblatt tel 4 | 09.01 zu übergeben: „Städtebauliche und architektonische Kennwerte“ (in den beigefügten Unterlagen): ■ Präsentationsplan als pdf- oder jpg-Datei ■ Prüfplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und ■ Bebaute Fläche, oberirdisch (oBF) Ansichten) als CAD-Datei(en) im Format dxf, ■ Bruttogrundfläche (BGF-R und BGF-S*) dwg, mcd oder vwx) ■ Bruttorauminhalt oberirdisch / unterirdisch (BRI-R ■ Berechnungen als xls- (Excel) und als pdf-Datei und BRI-S) ■ Erläuterungstext als pdf- sowie als docx- oder ■ Konzertsaal: Volumen und Länge / Breite / Höhe txt-Datei * Regelfall und Sonderfall nach DIN 277-1:2016-01 ■ Passwortgeschütze Verfasserinformation als zip-Datei. Das selbstgewählte Passwort ist in 6. Planformular das dafür vorgesehene Feld auf der Verfasserer- 424 In einem vorgegebenen Formular in Form eines klärung zu schreiben. Lageplans ist die schematische Dachaufsicht mit Gebäudehöhen, Zugängen/Zufahrten einzutragen. Diese Grafik wird im Vorprüfbericht mit abgedruckt.
4 | 09.04 Leistungen 2. Phase
432 Die folgende Aufstellung der geforderten Leistun- 1D. Grundriss und Längsschnittansicht des gen der zweiten Wettbewerbsphase ist vorläufig Konzertsaales M. 1:100 und informativ. Die Ausloberin behält sich auf Basis 440 Ein Grundriss des Saals und eine Längsschnittander Empfehlungen des Preisgerichtes eine Konkreti- sicht durch den Saal sollen die Geometrie, die sierung zu Beginn der zweiten Wettbewerbsphase Anordnung der raumakustisch wesentlichen Elevor. mente und Oberflächen, die Materialwahl und die beabsichtigte Anmutung im Detail erläutern. 1. Präsentationspläne 433 Die Konzepte der zweiten Phase können auf bis zu 1E. Grundriss, Ansicht und Schnitt M. 1:50 sechs DIN A0 Blättern im Hochformat dargestellt 441 Mindestens ein Ausschnitt einer typischen Fassade werden. Der Layoutvorschlag dient als Anregung. soll in Grundriss, Ansicht und Schnitt die Konstruktion, die Materialwahl und die beabsichtigte 1A. Lageplan M. 1:500 Anmutung im Detail erläutern. 434 Der Lageplan dient der Darstellung folgender Informationen: 1F. Weitere Darstellungen ■ Übergeordnetes Gesamtkonzept 442 Darüber hinaus werden Darstellungen und gra- ■ Stadtgestalt und Freiraum fische Erläuterungen in freier Form erwartet. Die ■ Aufsicht der Baukörper mit Angabe der Ge- Inhalte und Schwerpunkte sind entwurfsabhängig, schosszahlen und der Gebäudehöhen, bezogen z. B. zu folgenden Themen: auf Normalhöhennull (NHN) und OK Terrain ■ Leitidee ■ Verkehrsflächen / Erschließung (Eingänge, Anlie- ■ Nutzungs- und Erschließungskonzept ferung, Ein- / Ausfahrten) ■ Materialien und Baugestaltung ■ Stellplätze (PKW / Fahrrad) ■ Gestaltungskonzept Fassaden ■ Freiräume mit Eintragung der Bäume ■ Konzeption Freianlagen ■ Nachhaltigkeit, Lebenszyklus, Energiekonzept 1B. Grundrisse M. 1:200 ■ Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege 435 Die Grundrisse aller unterschiedlichen Geschosse/Ebenen sind genordet und zeigen die 443 Eine perspektivische Skizze aus der Fußgänger- Konstruktionsfl ächen, die Nutzungsverteilung innen perspektive mit Blickrichtung zum Eingang wird und ggf. außen sowie die Verkehrsflächen und die verbindlich gefordert, eine Weitere ist zugelassen. Erschließung (Eingänge, Aufzüge, Treppen, Anliefe- Beide sollen jeweils nicht größer als DIN A3 sein. rung, Ein- / Ausfahrten). Größere Abbildungen werden durch die Vorprüfung für die Preisgerichtssitzung verdeckt und nicht 436 Der Grundriss des Erdgeschosses soll zudem den in die Bewertung einbezogen. Anschluss der Meistersingerhalle und die Planung der Außenanlagen und Freiräume im Wettbewerbs- 2. Prüfpläne gebiet zeigen. 444 Ein kompletter Satz aller DIN A0-Pläne (ggf. schwarz-weiß) auf Standardpapier mit ausreichen- 437 Die Koten der Grundrissebenen sind anzugeben, der Vermaßung und Nutzungszuordnung der Flädabei ist die Erdgeschossfußbodenhöhe mit chen in den Grundrissen und Angaben der Höhen ± 0,00 m zu definieren und ggü. NHN in Relation in Schnitten und Ansichten in Originalpapiergröße zu setzen. (keine Verkleinerungen, Abgabe in Papierform und 1C. Ansichten und Schnitte M. 1:200 zusätzlich als Datei.) 438 Anhand von aussagekräftigen Ansichten und 445 Die Raum- und Flächenbezeichnungen sind im Schnitten des Geländes und der Gebäude soll die Raumprogramm im Einzelnen vorgegeben und sind Gliederung und Gestaltung des Neubaus sowie die zu übernehmen. Integration der geplanten Bebauung in die bestehende Situation gezeigt werden. Dabei sollen alle 446 Für die Vorprüfung sind in den digitalen Prüfplänen zum Verständnis des Entwurfs und der Fassaden (CAD) alle Nettogrundrissflächen (NGF) raumweise notwendigen Ansichten des Gebäudekomplexes als geschlossene Polygone ohne Füllung anzulegen, dargestellt werden. um ein digitales Aufmaß und die problemlose Übertragung der Flächen in das CAD-System der 439 In Schnitten sind Höhenangaben zu den Gebäuden Vorprüfung zu ermöglichen (keine Layout-Dateien). und zu allen Geschossen (OKFF) einzutragen. Die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses ist dabei mit ± 0,00 m zu definieren und gegenüber NHN in Relation zu setzen.
447 Die Polygone sind nach Flächen- und Nutzungs- 7. Erläuterungsbericht arten entsprechend des Raumprogramms auf 453 Dem Erläuterungstext soll eine prägnante Beschreifestgelegten Layern bzw. Klassen in der CAD-Datei bung der Leitidee (maximal 200 Zeichen) vorangeanzulegen. Zu Beginn der zweiten Wettbewerb- stellt werden. sphase wird den Teilnehmern eine Datei mit der 454 Schriftliche Erläuterungen mit einem Umfang von Definition der Layer / Klassen und eine ausführliche möglichst nicht mehr als vier DIN A4-Seiten, ge- Erläuterung hierzu übergeben. trennt von den Plänen, mit der städtebaulichen und 3. Verkleinerungen architektonischen Konzeption, 448 Ein kompletter Satz aller Pläne, der in den Inhalten ■ Aussagen zu den geplanten Bau- und Materialmit den Originalen übereinstimmt, ist als Verkleiqualitäten nerung zur Vorprüfung erforderlich. Die Pläne sind ■ den geplanten Maßnahmen für Erschütterungsauf A3 zu verkleinern. schutz, Schallimmissionsschutz, Bauakustik und 4. Modell M. 1:500 der allgemeinen raumakustischen Konzeption 449 Modell der Gebäude (weiß) im Maßstab 1:500 zur ■ Raumakustik des Konzertsaales Darstellung der Integration der Gebäude in die ■ Konzeption für sommerlichen Wärmeschutz Nachbarbebauung auf vorgegebener Modellplatte und PV-Anlage zum späteren Einsetzen in das Gesamtmodell. 455 Beabsichtigte Abweichungen von rechtlichen 450 Die Einsatzplatte für das Umgebungsmodell wird Vorgaben und Verordnungen sind im Rahmen des beim Teilnehmerkolloquium ausgegeben bzw. auf Erläuterungsberichts knapp zu erläutern. Wunsch per Post nach dem Kolloquium an die 8. Verfassererklärung Teilnehmer versandt. 456 Ausgefülltes Formblatt „Verfassererklärung“ (im 5. Berechnungen von Flächen und Raum- Anhang) in einem verschlossenen, undurchsichtiinhalten gen Briefumschlag. Der Umschlag ist mit Kennzahl 451 Übersichtliche und nachvollziehbare Berechnung und dem Zusatz „Verfassererklärung“ zu beschrifder Kennwerte und Flächen zusammengefasst im ten (Abgabe in Papierform). Formblatt „Städtebauliche und architektonische 9. Verfasserinformation Kennwerte“ und „Kennwerte Nutzungsflächen“ 457 Zusätzlich zur Verfassererklärung ist die Datei Ver- (wird zu Beginn der 2. Phase ausgegeben): fasserinformation digital auszufüllen. In der Datei ■ Bruttogrundfläche (BGF-R und BGF-S*) sind Büro-, Verfasser- und Mitarbeiternamen sowie ■ Raumprogrammfläche (NUF) Fachberater so zu verzeichnen, wie sie in Proto- ■ Technikfläche (TF) kollen, Publikationen etc. erscheinen sollen. Die ■ Verkehrsfläche (VF) Datei ist als mit Passwort verschlüsselte zip-Datei ■ Bruttorauminhalt oberirdisch / unterirdisch (BRI-R hochzuladen. und BRI-S*) 458 Die Verfasserdaten bleiben bis zum Zeitpunkt nach ■ Hüllflächen (Außenwandfläche und Dachfläche) Entscheidung des Preisgerichts unter Verschluss. ■ Bebaute Fläche, oberirdisch sowie unterirdisch (oBF, uBF), Erschließungsflächen, Grünflächen 10. Dateien 459 Als Dateien sind mit den Plänen entsprechend der * Regelfall und Sonderfall nach DIN 277-1:2016-01 Anleitung zur „Einreichung von Dateien“ im Kapi- 6. Kostenprognose von Errichtungskosten tel 4 | 09 zu übergeben: und Lebenszykluskosten ■ Präsentationsplan als pdf- oder jpg-Datei 452 Formblatt „Kostenprognose von Errichtungskosten ■ Prüfplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und und Lebenszykluskosten“ (im Anhang). Ansichten) als CAD-Datei(en) im Format dxf, dwg, mcd oder vwx ■ Berechnungen als xls- (Excel) und als pdf-Datei, ■ Erläuterungstext als pdf- sowie als docx- oder txt-Datei ■ Passwortgeschütze Verfasserinformation als zip-Datei. Das selbstgewählte Passwort ist in das dafür vorgesehene Feld auf der Verfassererklärung zu schreiben.
4 | 10
Ablauf und Termine
4 | 10.01 Ablauf 1. Phase
Freiwillige Registrierung der Teilnehmer Abgabe der Arbeiten 1. Phase 460 Die Teilnehmer werden gebeten, sich mit einer 467 Abgabe der Unterlagen: 15. 12. 2017 E-Mail-Adresse unter Abgabe des Modells: 19. 12. 2017 Es gilt die Mitteleuropäische Zeitzone (MEZ). http://c4c-berlin.de/projekte/ konzerthaus-nuernberg für den Wettbewerb anzumelden. Die Kommu- 468 Die Abgabe der Unterlagen erfolgt durch fristgenikation mit den Teilnehmern z. B. über Veröf- rechte anonyme Einsendung der in Papierform fentlichungen auf der Webseite zu ergänzenden und auf einem Datenträger einzureichenden Informationen, Protokollen und wichtigen Ver- Wettbewerbsbeiträge und zusätzlich durch entfahrensentscheidungen erfolgt über diese registrier- sprechenden Upload durch den Filehosting-Dienst ten Adressen. WeTransfer https://www.wetransfer.com. 461 Die Registrierung ist ab 06. 10. 2017 möglich. 469 Die Vorgaben aus Kapitel „4 | 09.01 Formale Vor- Ausgabe der Unterlagen gaben“ sind zu beachten. 462 Der Auslobungstext und die übrigen Unterlagen werden den Teilnehmern im Teilnehmerbereich der 470 Die Einlieferungsadresse für die physisch einzurei- Wettbewerbsplattform chenden Wettbewerbsleistungen ist unter Kapitel 4 | 04.07 (S. 082) aufgeführt. https://c4c-berlin.de/projekte/konzerthaus-nuernberg/ zur Verfügung gestellt. Wettbewerbsunterlagen 471 Als Zeitpunkt der Abgabe gelten – im Falle der können nur auf diesem Weg abgerufen werden. Abgabe bei Post oder Kurier – die Angaben auf Eine Zusendung per Post erfolgt nicht. dem offiziellen Einlieferungsschein der Post (Poststempel) bzw. dem Begleitschein des Kuriers. 463 Die Unterlagen können ab dem 25. 10. 2017 kostenfrei heruntergeladen werden. 472 Bei persönlicher Abgabe sind die auf der Empfangsbestätigung vermerkten Angaben relevant. Rückfragen Die Abgabe ist werktäglich von 9:00 bis 17:00 MEZ 464 Rückfragen können bis zum 08. 11. 2017 im Rück- möglich. fragenbereich auf der Wettbewerbsplattform 473 Die Einlieferung muss für den Empfänger porto-, http://c4c-berlin.de/projekte/konzerthaus-nuernberg zoll- und zustellungsfrei erfolgen. Der Teilnehmer gestellt werden. Die Fragesteller werden gebeten, hat für die rechtzeitige und richtige Einlieferung eindeutigen Bezug auf die vorliegende Auslobung aller Teile Sorge zu tragen. Einlieferungsbelege sind zu nehmen (Angabe von Kapitel, Absatznummer bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren etc.), um Missverständnisse zu vermeiden. und auf Anforderung vorzulegen.
465 Das Protokoll mit allen Rückfragen und deren Ant- 474 Rechtzeitig aufgegebene Arbeiten, die später als worten wird innerhalb von zwei Wochen auf der 14 Tage nach Abgabetermin zugestellt werden, Wettbewerbshomepage zum Download zur Verfü- können gegebenenfalls nicht mehr in der Vorprügung gestellt; es wird Bestandteil der Auslobung. fung berücksichtigt werden. Sie werden ungeprüft dem Preisgericht vorgelegt. Besichtigung des Wettbewerbsgebietes 466 Das Planungsgebiet ist frei einsehbar und kann 1. Sitzung des Preisgerichts jederzeit selbstständig besichtigt werden. 475 Die Jury der ersten Phase tagt in einer voraussichtlich zweitägigen Sitzung am 24. 01. und 25. 01. 2018.
476 Das Preisgericht wird anonym zum Abschluss der ersten Phase bis zu 20 Architekturbüros (und ggf. weitere Nachrücker) zur Teilnahme in der zweiten Phase auswählen.
477 Die Teilnehmer werden umgehend nach der Entscheidung des Gremiums über das Ergebnis per e-Mail oder telefonisch informiert. Ein entsprechendes ausführliches Sitzungsprotokoll wird nach der Jurysitzung der zweiten Phase zugesandt.
4 | 10.02 Ablauf 2. Phase
Ausgabe der Unterlagen 478 An die für die zweite Phase qualifizierten Teilneh- 484 Die Einlieferungsadresse für die physisch einzureimer werden die zusätzlichen Unterlagen und das chenden Wettbewerbsleistungen ist unter Protokoll (ggf. Auszug) der Sitzung der Jury mit den Kapitel 4 | 04.07 (S. 082) aufgeführt. jeweiligen Empfehlungen des Gremiums voraus- 485 Als Zeitpunkt der Abgabe gelten – im Falle der sichtlich bis zum 29. 01. 2018 zugesandt. Abgabe bei Post oder Kurier – die Angaben auf Teilnehmerkolloquium dem offiziellen Einlieferungsschein der Post (Post- 479 Am 02. 02. 2018 wird ein Kolloquium mit allen stempel) bzw. dem Begleitschein des Kuriers. Teilnehmern der zweiten Phase und Vertretern der 486 Bei persönlicher Abgabe sind die auf der Emp- Ausloberin und des Preisgerichts durchgeführt. Die fangsbestätigung vermerkten Angaben relevant. Erkenntnisse aus dem Preisgericht der ersten Phase Die Abgabe ist werktäglich von 9:00 bis 17:00 MEZ werden diskutiert, Fragen werden beantwortet und möglich. gegebenenfalls Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe gegeben. Der 487 Die Einlieferung muss für den Empfänger porto-, genaue Ablauf wird mit einer gesonderten Einla- zoll- und zustellungsfrei erfolgen. Der Teilnehmer dung rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme hat für die rechtzeitige und richtige Einlieferung am Kolloquium der zweiten Phase gehört nicht zu aller Teile Sorge zu tragen. Einlieferungsbelege sind den geforderten Leistungen, ist jedoch seitens der bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren Ausloberin ausdrücklich erwünscht. und auf Anforderung vorzulegen.
480 Allen Teilnehmern werden im Nachgang alle Infor- 488 Rechtzeitig aufgegebene Arbeiten, die später als mationen in einem abschließenden Protokoll zur 14 Tage nach Abgabetermin zugestellt werden, Verfügung gestellt. können gegebenenfalls nicht mehr in der Vorprüfung berücksichtigt werden. Sie werden ungeprüft Abgabe der Arbeiten 2. Phase dem Preisgericht vorgelegt. 481 Abgabe der Unterlagen: 22. 03. 2018. Abgabe des Modells: 26. 03. 2018 2. Sitzung des Preisgerichtes Es gilt die Mitteleuropäische Zeitzone (MEZ). 489 Das Preisgericht der zweiten Phase tagt am 19. 04. 2018 und 20. 04. 2018. 482 Die Abgabe der Unterlagen erfolgt durch fristgerechte anonyme Einsendung der in Papierform Bekanntgabe des Ergebnisses und auf einem Datenträger einzureichenden 490 Das Ergebnis des Planungswettbewerbs wird den Wettbewerbsbeiträge und zusätzlich durch ent- Teilnehmern unmittelbar nach der Entscheidung sprechenden Upload durch den Filehosting-Dienst per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Ein ausführ- WeTransfer liches Sitzungsprotokoll sowie eine umfassende Dokumentation des Verfahrens und aller Entwürfe https://www.wetransfer.com werden zeitnah zugesandt. 483 Die Vorgaben aus Kapitel 4 | 09.01 sind zu beachten. Ausstellung der Arbeiten 491 Die Ausloberin behält sich vor, die Arbeiten mit den Namen der Verfasser unter Benennung der Mitarbeiter öffentlich auszustellen.
Ablauf und Termine
Ablauf 1. Phase Freiwillige Registrierung der Teilnehmer ab Montag, 06.10.2017 Ausgabe der Unterlagen Mittwoch, 25.10.2017 Rückfragen bis Mittwoch, 08.11.2017 Protokoll der Rückfragen bis Mittwoch, 22.11.2017 Abgabe der Arbeiten 1. Phase: Pläne und Unterlagen Freitag, 15.12.2017 Abgabe der Arbeiten 1. Phase: Modell Dienstag, 19.12.2017 1. Sitzung des Preisgerichts Mittwoch, 24.01. bis Donnerstag, 25.01.2018
Ablauf 2. Phase Ausgabe der Unterlagen bis Montag, 29.01.2018 Teilnehmerkolloquium Freitag, den 02.02.2018 Abgabe der Arbeiten 2. Phase: Pläne und Unterlagen Donnerstag, 22.03.2018 Abgabe der Arbeiten 2. Phase: Modell Montag, 26.03.2018 2. Sitzung des Preisgerichts Donnerstag, 19.04.2018 bis Freitag, 20.04.2018 Ausstellung der Arbeiten wird noch bekannt gegeben
Leistungen – Übersicht
-
Phase Papier | Upload | Datei 1. Präsentationsplan (pdf / jpg) ○ ○ ○ 1A. Lageplan M. 1:1.000 1B. Konzeptioneller Grundriss EG m. Anbindung d. Meistersingerhalle M. 1:500 1C. Schematische Grundrisse M. 1:500 1D. Schematische Ansichten und Schnitte M. 1:500 1E. Grafik / Diagramm Nutzungsverteilung 1F. Weitere Darstellungen 2. Prüfpläne (dxf / dwg / mcd / vwx) ○ ○ 3. Verkleinerung auf DIN A3 ○ 4. Modell M. 1:1.000 gesonderte postalische Abgabe 5. Berechnungen von Flächen und Rauminhalten (xls / xlsx / pdf) ○ ○ 6. Planformular (dwg / pdf) ○ ○ 7. Erläuterungsbericht (txt / docx / pdf) ○ ○ 8. Verfassererklärung ○ ○ 9. Verfasserinformation (zip) ○
-
Phase Papier | Upload | Datei 1. Präsentationsplan (pdf / jpg) ○ ○ ○ 1A. Lageplan M. 1:500 1B. Grundrisse M. 1:200 1C. Ansichten und Schnitte M. 1:200 1D. Grundriss und Schnitt des Konzertsaals M. 1:100 1E. Grundriss, Ansicht und Schnitt M. 1:50 1F. Weitere Darstellungen 2. Prüfpläne (dxf / dwg / mcd / vwx) ○ ○ 3. Verkleinerung auf DIN A3 ○ 4. Modell M. 1:500 gesonderte postalische Abgabe 5. Berechnungen von Flächen und Rauminhalten (xls / xlsx / pdf) ○ ○ 6. Kostenprognose von Errichtungskosten und Lebenszykluskosten ○ ○ 7. Erläuterungsbericht (txt / docx / pdf) ○ ○ 8. Verfassererklärung ○ ○ 9. Verfasserinformation (zip) ○
Raumprogramm – Übersicht
Konzerthaus Nürnberg
| 1 Vorderhaus | 2.500 m2 |
|---|
| 2 Konzertsaal und Bühne | 2.161 m2 |
|---|
| 3 Hinterhaus | 3.018 m2 |
|---|
7.679 m2 ∑ NUF
TF Technikflächen 2.500 m2 ∑ TF
VF Verkehrsflächen 3.270 m2 ∑ VF
Stellplätze
PKW-Behindertenstellplätze 8 Stpl Fahrradstellplätze 80 Stpl Fahrradstellplätze, überdacht 20 Stpl
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus – Sachstandsbericht Bauleitplanänderungsverfahren
Bericht:
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Konzerthauses wurden für den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (vorbereitende Bauleitplanung) der Stadt Nürnberg und den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 4160 (verbindliche Bauleitplanung) parallele Änderungsverfahren eingeleitet.
Der Stadtrat hat am 11.05.2020 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan abschließend behandelt und durch mehrheitlichen Beschluss (Ja: 50, Nein: 21) festgestellt. Diese Änderung wird nun entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des Baugesetzbuchs der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass diese Genehmigung innerhalb von drei Monaten, also im September 2020, erteilt wird.
Der Stadtrat hat am 11.05.2020 ebenso die Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) mehrheitlich (Ja: 54, Nein: 17) beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes kann erst nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes und deren Bekanntmachung erfolgen. Mit der Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung tritt diese in Kraft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag wird erarbeitet.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Relevanz der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung wurde im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen im Stadtrat behandelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II& 2.BM/PBH
Ref. VI/PBD
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus – Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Anlagen: Bestandssituation Planungssituation
Bericht:
Entsprechend dem im Rahmen der Umweltprüfung in der Bauleitplanung erstellten Umweltbericht zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 vom 12.03.2020 sind im Rahmen des Konzerthaus-Neubaus diverse Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen erforderlich, die die Eingriffsschwere mindern und die bei der weiteren Planung und Durchführung berücksichtigt werden. Die Vorgehensweise, Ergebnisse und Maßnahmen werden anhand eines Fachvortrages vorgestellt. Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietssystems NATURA 2000 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtinie der Europäischen Union) sind von der Planung nicht betroffen.
- Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch – BauGB) Im Plangebiet liegen mit Ausnahme zweier Naturdenkmale (Eiche im Atrium der Meistersingerhalle, Eichen bei Schultheißallee 34-38) keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete oder Wasserschutzgebiete vor. Im Geltungsbereich befinden sich auch keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes oder des Bayerischen Waldgesetzes eingestuften Gehölzbestände. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand: 21.07.2006). Ein vollständiger Ausgleich des Kompensationsdefizits im Rahmen der Planung ist vor Ort nicht möglich, so dass der verbleibende Kompensationsbedarf durch drei jeweils in Neunhof gelegenen Maßnahmen aus dem Ökokonto der Stadt Nürnberg gedeckt werden muss:
- auf dem Flst. Nr.: 847 werden 2.390 m² intensiv genutzte Ackerflächen zu einer Ackerbrache
bzw. zu kurzlebigen Ruderalfluren umgenutzt,
- auf den Flst. Nr. 870 und 883 wird an der Gründlach auf insg. 2.840 m² ein heimischer,
standortangepasster Ufergehölzsaum entstehen und weitere insg. 6.608 m² zu einer extensiv genutzten Feuchtwiese entwickelt,
- auf Flst. Nr. 884 wird auf 487 m² ein degradierter Auwald durch punktuelle Gehölzpflanzungen
verbessert.
Bezüglich der zu berücksichtigenden qualitativen Eingriffsfolgen wird auf den gesonderten Tagesordnungspunkt zu den Baumpflanzungen verwiesen.
- Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken wurden Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt (Büro Grosser-Seeger & Partner, 20.08. 2019). Die 2016 und 2019 durchgeführten Erhebungen umfassten die Artengruppe der Vögel und der Fledermäuse sowie
Überprüfungen von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) und des Eremiten (Osmoderma eremita). Die Vorkommen weiterer streng geschützter und zu berücksichtigender Arten konnten im Zuge einer Potenzialabschätzung auf Grundlage der Erfassung der Biotopund Nutzungstypen ausgeschlossen werden. Von der Artengruppe der Fledermäuse konnten im Geltungsbereich sieben Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. In den beiden Erfassungsjahren konnten 40 Brutvogelarten im Luitpoldhain bzw. unmittelbar angrenzend festgestellt werden. Aufgrund des alten Eichenbestandes, der teils auch große Höhlungen aufweist, waren Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nicht auszuschließen. Detaillierte Untersuchungen erbrachten aber keinen Nachweis im Luitpoldhain selbst, der jedoch aufgrund benachbarter Funde als Teillebensraum dieser Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen ist. Für andere Arten(gruppen) (wie z.B. Zauneidechse, Amphibien, weitere Insektenarten und andere Wirbellose) fehlen im Planungsraum essentielle Lebensraumstrukturen, diese können daher im Gebiet ausgeschlossen werden. Für Pflanzenarten, für die der spezielle Artenschutz relevant ist, gibt es im Geltungsbereich keine geeigneten Wuchsorte.
2.1 Vermeidungsmaßnahmen: Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz auszulösen, werden folgende 7 Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt:
-
V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung
-
V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der
Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September). Zum Schutz von Fledermäusen erfolgt eine Beschränkung der Fällung von Bäumen mit Potenzial als Baumquartier auf den Zeitraum Oktober.
-
V3: Verschluss von Gebäudenischen
-
V4: Erhaltung von Altbäumen
-
V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen
-
V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden
-
V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen
2.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen): Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz auszulösen, werden bzw. wurden bereits folgende 3 CEF- Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) umgesetzt:
- CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere
(Umsetzung bereits erfolgt)
- CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen (bereits mit den Bayerischen
Staatsforsten abgestimmt)
- CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen (von mindestens 29 zu pflanzenden Laubbäumen
sind bereits 6 Stieleichen gepflanzt worden)
Bezüglich der CEF-Maßnahmen werden Monitoring-Maßnahmen umgesetzt. Diese umfassen neben einer Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen auch ein Monitoring zur Überwachung der Populationsentwicklung der durch die Planung voraussichtlich betroffenen Tierarten (höhlenbrütende Brutvögel, Fledermäuse).
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Haushaltsmittel für zweckmäßigerweise vorzuziehende Maßnahmen stehen zur Verfügung. Für alle weiteren wird die Finanzierung im Rahmen der Gesamtmaßnahmenfinanzierung geklärt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity-Relevanz der verbindlichen Bauleitplanung wurde im Rahmen der Beschlussfassung im Stadtrat behandelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II & 2.BM/PBH
Ref. VI/PBD
| 08 V28 V 2 1 4 218 III V48 XI I I 22 158/1 164/17 V68 215 1 286/20 I 2 86/1 9 286/25 164/3 286/ 2 86/18 17 164 II 4V /32 6V 284 IV 298 8V 12 5.3 5.41.1 1.1 1.15.31.1 5.3 173 5.3 5.3 285 1.2 5.4 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 3a V 2 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 IIV 4 1.1 1. 5 2 .4 1 5 . 5 . 1 4 .4 1.2 1.2 1.1 1.1 1 .1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 1.1 5. 5 3 .3 1.1 1.1 5 1 . . 3 1 5XVII 1. 2 1.1 IIV 6 1.1 5.4 5.4 5.4 1.1 1.1 1.2 7.65.4 5.4 330/3 5.4 I2 5.3 1.1 1.1 1.1 V 8 1.1 1.1 5.4 1.1 7.6 5.4 1.2 1.1 1.1 1.1 1.2 5 7 . . 4 6 1.1 1.2 1.1 1.1 5.3 284 1.15.4 1.2 330/41.1 1.1 1.1 1.1 IV 01 IIV 1.1 1. 5 1 1 .4 .1 1 1 . . 1 1 1 7 5 . . . 1 6 1 1.1 1.1 1.1 1.2 5.3 1.1 1.1 5.6 1 1 . . 1 2 1.2 1.2 1.1 5 1 .6 .1 5 1 . 1 6 .1 .1 1.1 5.3 An d 21 5.45.1 1.1 91 5.6 280/4 1.1 5.1 7.6 I 1.1 1.2 1.1 1.1 V07 1.1 5.4 5 1 5 . . . 4 1 1 1 1 .2 .1 1 1 .1 .1 5.4 5.3 1. 1 1 .1 5. 1 3 2 1. 1 2 .2 1 5 . . 1 3 1.1 5 1 .6 1 .2 .2 1.2 1 1 .1 .1 5.4 1.1 1.1 V 61 5.4 1 . 7 2 .6 1 1 . . 1 2 5 7 . . 4 6 7.4 5.4 5 . 3 5.3 5.3 1.1 1 .25.6 1.1 1.2 1.2 5 .4 1 . 1 5.4 1 . 2 5 .6 1.1 V 81 5.4 5.4 1.1 5 1 . . 3 1 330/83 1.2 7.1 1.25 33 . 0 3 /84 1.2 5.3 5. 4 31. 7 2 .5 7.6 5 1 .6 .1 1.1 1.1 5 1 .6 .2 5 1 .6 .2 1.1 V 02 V 22 V 1.1 7.6 7.4 5.1 VI52 I 7.6 1 5 1 .1 . . 4 2 5 5 1 . . 3 1 3 7 .1 7 . 5 . 1 6 . . 6 3 5 7 . 5 3 . 1 6 . 1 3 . 5 2 7 .1 . . 1 3 6 . 5 1 1 . . 3 1 2 . 1 2 .1 1.1 5 1 . . 1 4 1 .1 1 1 . . 1 1 5.6 1 5 . . 2 6 1.1 1.1 1 1 . . 2 1 1.1 1.1 1.1 5.65 1 . 1 . 6 2 .2 1.1 5.6 1 1 .2 .2 1.15. 42 5.4 1.1 1.2 1.1 1.2 1.15.6 5.2 1.1 1.2 1.25.6 5 1 . . 6 2 1.1 5.4 IV 7.6 1.1 62 5.1 1.1 1.1 330 1.1 5.4 1.1 296/2 1.1 5.1 1.1 2.3 7.6 73 1.1 5.1 1.1 1.1 1.2 5.4 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 Parsifalstraße II44 F I 0 84 II05 117 | II4 3836II34II 327/39 II6 II8 II 72 I I I Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur ÖÖ 33 164/16 164/5 164/12 164/1 3 II01 164/6 II 2 1 I I 4 F 1 I 1 S I 6 I 4 6 / 4 1 I S I I 8 1 9 I 1 1 I 13I 15 I 1 1 5 7 a I Ko 1 s . 1 teners H ta e i t m t i u s c n h e g B s ä b u e m t e r , B a a g u s m S g r u d p e p e r n , S A t l l a e e d n t N ürnberg I 1 64 /9 1 64 /1 I 8 I F I I 1 6 4 /7 II02 II2 2 II 42 L udwig - F r ank 1 - 9 Str I a 2 ß 1 e I 23I 25I 27 1 2 . 2 .3 N G r ic o h ß t f h l ä e c i m h i i g s e c h F e e l B d ä g u e m h ö e l , z e B , a B u a m u g m r u h p e p c k e e n n , A ll e en 164/2 164/8 II03 5.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) 164/15 II23 II43 k l e in e , ö ff e n t li c h e , s tr u k tu r re i c h e G r ü n a n la g e n , 164/10 II63 5 . 2 164/11 II83 A b s t a n d s f l ä c h e n 164/21 H a u s g ä r t e n , k l e in e , ö f fe n tl ic h e , s t r u k t u ra r m e G r ünanlagen, 164/20 5 . 3 A b s t a n d s g r ü n f l ä c h e n 164/22 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet II 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 164/14 I04 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 281 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 281/2 7III 13II 281/1 7.6 Versiegelte Flächen 9III 17II Schultheißallee 7.6 Gebäude 11III 281/4 281/7 er 1 9II 1 E . h 1 ren 5 ha . l 3 le 281/ 5 F 2 I 1F I Z I I I I F II I F I 281/6 281/8 Untersuchungsgebiet 1.1 23F I Z I I 28 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 5.3 I I 1.1 1.1 25I 1.1 5.3 5.61.1 1.1 5.3 5.41.1 1.1 280/8 5.3 1.1 6 5 33 . 0 3 /85 1.1 An der Ehrenhalle 5.4 7.6 2.3 330 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Änderung des 52 Bebauungsplans Nr. 4160 An de Biotop-/ Nutzungstypen Bestandssituation 1:2.000 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg 100 Tel.: 0911/310427-10 Nürnberg, den 24.10.2019 Meter Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, MW, SG | |
|---|---|---|
| 218 III 22 158/1 164/17 1 I 164/3 164 II 284 12 5.3 1.15.31.1 5.3 173 1.1 5.3 1.1 5.3 285 .4 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 3a 1.1 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 5.4 1. 5 1 .4 1.2 1.1 5.4 1.2 1.1 5.3 1.1 1.1 1.2 5.4 1.2 1.1 1 .1 1.1 1.1 1.1 1.2 5.3 1.1 5.3 5XVII 1. 2 1.1 5.4 5.4 1.1 1.1 1.2 7.65.4 5.4 330/3 5.4 I2 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 7.6 5.4 1.2 1.1 1.1 1.1 7.6 1.2 1.1 1.1 5.3 284 5.4 1.2 5.4 1.1 1.15.4 1.2 330/41.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 5.65.6 1 1 . . 1 1 1 7 5 . . . 1 6 1 1.1 5.3 1.1 1.1 5.6 1 1 . . 1 2 1.2 1.1 1.11 1 .1 .1 1.1 5.3 An d 5.45.1 1.1 91 5.6 280/4 1.1 5.1 7.6 I 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 5.3 1.2 1.2 1.1 5.4 5.1 1.1 5.3 1.2 1.1 1.1 1.2 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 5.4 1.1 12 5.3 5.6 1.1 1 1 . . 1 2 5 7 . . 4 6 7.4 5.4 5.3 5.3 5.3 1.1 1.25.6 1.1 1.2 1.2 .1 5.4 1.2 5.6 1.1 5.4 1.1 5 1 . . 3 1 330/83 1.2 7.1 1.25 33 . 0 3 /84 1.2 5.3 5. 4 31. 7 2 .5 7.6 5 1 .6 .1 1.1 1.1 5 1 .6 .2 5 1 .6 .2 1.1 .6 7.4 5.1 VI52 I 7.6 1 5 1 .1 . . 4 2 5 5 1 . . 3 1 3 7 .1 7 . 5 . 1 6 . . 6 3 5 7 . 5 3 . 1 6 . 1 3 . 5 2 7 .1 . . 1 3 6 . 5 1 1 . . 3 1 2 . 1 2 .1 1.1 5 1 . . 1 4 1 .1 1 1 . . 1 1 5.6 1 5 . . 2 6 1.1 1.1 1 1 . . 2 1 1.1 1.1 1.1 5.65 1 . 1 . 6 2 .2 1.1 5.6 1 1 .2 .2 1.15. 5.4 1.1 1.2 1.1 1.2 1.15.6 5.2 1.1 1.2 1.25.6 5 1 . . 6 2 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 330 1.1 5.4 1.1 1.1 2.3 7.6 5.1 1.1 1.1 1.2 5.4 1.1 1.1 1.1 0 117 | II6 II8 II 3836I 32 72 I I Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur ÖÖ 33 164/16 164/5 164/12 164/1 3 II01 164/6 II 2 1 I I 4 F 1 I 1 S I 6 I 4 6 / 4 1 I S I I 8 1 9 I 1 1 I 13I 15 I 1 1 5 7 a I Ko 1 s . 1 teners H ta e i t m t i u s c n h e g B s ä b u e m t e r , B a a g u s m S g r u d p e p e r n , S A t l l a e e d n t N ürnberg I 1 64 /9 1 64 /1 I 8 I F I I 1 6 4 /7 II02 II2 2 II 42 L udwig - F r ank 1 - 9 Str I a 2 ß 1 e I 23I 25I 27 1 2 . 2 .3 N G r ic o h ß t f h l ä e c i m h i i g s e c h F e e l B d ä g u e m h ö e l , z e B , a B u a m u g m r u h p e p c k e e n n , A ll e en 164/2 164/8 II03 5.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) 164/15 II23 II43 k l e in e , ö ff e n t li c h e , s tr u k tu r re i c h e G r ü n a n la g e n , 164/10 II63 5 . 2 164/11 II83 A b s t a n d s f l ä c h e n 164/21 H a u s g ä r t e n , k l e in e , ö f fe n tl ic h e , s t r u k t u ra r m e G r ünanlagen, 164/20 5 . 3 A b s t a n d s g r ü n f l ä c h e n 164/22 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet II 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 164/14 I04 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 281 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 281/2 7III 13II 281/1 7.6 Versiegelte Flächen 9III 17II Schultheißallee 7.6 Gebäude 11III 281/4 281/7 er 1 9II 1 E . h 1 ren 5 ha . l 3 le 281/ 5 F 2 I 1F I Z I I I I F II I F I 281/6 281/8 Untersuchungsgebiet 1.1 23F I Z I I 28 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 5.3 I I 1.1 1.1 25I 1.1 5.3 5.61.1 1.1 5.3 5.41.1 1.1 280/8 5.3 1.1 6 5 33 . 0 3 /85 1.1 An der Ehrenhalle 5.4 7.6 2.3 330 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Änderung des 52 Bebauungsplans Nr. 4160 An de Biotop-/ Nutzungstypen Bestandssituation 1:2.000 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg 100 Tel.: 0911/310427-10 Nürnberg, den 24.10.2019 Meter Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, MW, SG |
| 2.3 | |
|---|---|
| 5.1 | |
| 5.2 | |
| 5.3 5.4 | |
| 5.6 | |
| 7.1 7.4 | |
| 7.5 | |
| 7.6 | |
| 7.6 |
| 08 79V V28 2 1 4 218 III V48 XI I I 22 158/1 164/17 V68 215 1 286/20 I 2 86/1 9 286/25 164/3 286/ 2 86/18 17 164 II 4V /32 6V 284 IV 298 8V 12 5.3 5.41.1 5 1 . . 3 2 1. 1 2 .2 1.21.2 5.31. 5 2 .3 1.21.2 1.2 5.3 173 285 5.3 1.2 5.3 1.21.2 1.2 5.4 1.21.2 5.3 5 . 3 1.25 .3 3a 1 . 2 1 .2 V 2 1.25.41.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 IIV 5.4 1.2 1 . 2 1.1 4 1.1 1.2 1.1 1.1 1 . 2 5XVII IIV 5.4 5. 4 1 .2 5.3 7 . 6 1.1 1.1 6 1.1 1.2 1 5 . 1 .4 1.1 5.3 330/3 I 2 1.1 1.2 V 8 1.1 1.1 1.2 1 5 . . 2 4 1.2 7.1/8.3 5 1 . . 3 2 1.1 1.2 1.1 1.1 5.3 284 1.1 330/4 1.1 1.1 1.1 IV 01 1.1 1.1 7 1 . . 6 1 1 5 5 . . 2 4 .4 5.3 1.1 1.1 5.6 1 1 . . 1 2 1.2 1.2 1.1 5 1 .6 .1 5 1 .6 .1 1.1 5.3 An IIV 21 1.15.4 1 5 .2 .4 7 1 .6 .1 5 1 .4 .1 5.3 91 5.3 5.6 2 1 80 . /4 1 1.1 1.2 1.1 7.6 I 1.1 1 1 . . 2 2 1.1 1.1 1.1 1.1 5.4 1.2 1.1 5.3 5.4 1.1 V07 V 61 5.4 5 7 . . 4 61 1 5 7 . . 2 1 . . 4 6 5 1 1 . . . 4 2 1 5 5 .3 .3 1. 1 1 .21.2 1 1 . . 2 2 1 5 .2 . 1 3 1 . 1 2 .2 .2 12 1.2 5.3 5.3 1.1 1. 5 2 1 . 5 6 . . 2 6 1 1 . . 1 2 1.2 1.1 1.2 1.1 1.2 5.6 1.1 V 81 V 02 5.4 7.6 5.4 5.4 1.1 5.4 5 1 .4 .1 5.4 I 1.2 1 5 33 . 0 . 2 3 /83 1.2 1 5 .2 .31.2 5. 5 3 .3 1.2 5.35. 3 3 30/8 1 4 7 .2 .67.67 5 . . 6 3 4 1 5 5 . . 2 . 3 3 5 1 .6 .1 1.1 1. 1 1 .1 5 1 .6 .2 1.1 5 1 1 . . 6 1 .2 1.1 1.2 V 22 V 1.1 7.6 7.4 5.1 VI52 7.6 1.2 1 1 .1 .2 1.1 1 1 .2 .1 1. 1 1 .2 1. 1 2 .1 7.6 5 1 .4 .1 1. 1 1 .1 1.1 5.4 5.6 1 5 . . 2 6 1.1 1 1 . . 2 1 1.1 5.65 1 . 1 . 6 2 .2 1.1 5.6 1.2 1.15 42 5.4 1.1 1.2 1.1 1.2 1.15.6 5.2 1.1 1.2 1.25.6 5 1 . . 6 2 1.1 5.4 IV 7.6 1.1 62 1.1 5.1 1.1 330 5.4 1.1 1.1 5.4 296/2 1.1 5.1 1.1 2.3 7.6 73 5.4 5.1 1.1 1.1 1.2 5.4 1.1 5.4 1.1 1.1 Parsifalstraße I24 II44 F I 287/3 0 84 II05 118 | II4 3836II34II 327/39 II6 II8 II 72 5 I 2 I I Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur ÖÖ 33 164/16 164/5 164/12 164/1 3 II01 164/6 II 2 1 I I 4 F 1 I 1 S I 6 I 4 6 / 4 1 I S I I 8 1 9 I 1 1 I 13I 15 I 1 1 5 7 a I Ko 1 s . 1 teners H ta e i t m t i u s c n h e g B s ä b u e m t e r , a B a g u s m S g r u d p e p e r n , S A t l l a e e d n t N ürnberg I 1 64 /9 1 64 /1 I 8 I F I I 1 6 4 /7 II02 II2 2 II 42 L udwig - F r ank 1 - 9 Str I a 2 ß 1 e I 23I 25I 27 1 2 . 2 .3 N G r ic o h ß t f h l ä e c i m h i i g s e c h F e e l B d ä g u e m h ö e l , z e B , a B u a m u g m r u h p e p c k e e n n , A ll e en 164/2 164/8 II03 5.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) 164/15 II23 II43 k l e in e , ö ff e n t li c h e , s tr u k tu r re i c h e G r ü n a n la g e n , 164/10 II63 5 . 2 164/11 II83 A b s t a n d s f l ä c h e n 164/21 H a u s g ä r t e n , k l e in e , ö f fe n tl ic h e , s t r u k t u ra r m e G r ünanlagen, 164/20 5 . 3 A b s t a n d s g r ü n f l ä c h e n 164/22 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet II 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 164/14 I04 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%) 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 281 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 281/2 7III 13II 281/1 7.6 Versiegelte Flächen 9III 17II Schultheißallee 7.6 Gebäude 11III 281/4 281/7 8.3 Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem der 1 9II 1 E . h 1 ren 5 ha . l 3 le 281/ 5 F 2 I 1F I Z I I I I F II I F I 281/6 281/8 Untersuchungsgebiet 1.1 23F I Z I I 28 5.3 I I 1.1 1.1 25I Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 1.1 5.3 5.61.1 1.1 5.3 5.41.1 1.1 280/8 5.3 1.1 .6 5 33 . 0 3 /85 1.1 An der Ehrenhalle 5.4 7.6 2.3 330 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Änderung des 52 Bebauungsplans Nr. 4160 An de Biotop-/ Nutzungstypen Planungssituation 1:2.000 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg 100 Tel.: 0911/310427-10 Nürnberg, den 24.10.2019 Meter Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, MW, SG | |
|---|---|---|
| 218 III 22 158/1 164/17 1 I 164/3 164 II 284 12 5.3 .1 5 1 . . 3 2 1. 1 2 .2 1.21.2 5.31. 5 2 .3 1.21.2 1.2 5.3 173 285 5.3 1.2 5.3 1.21.2 4 1.21.2 5.3 5 . 3 1.25 .3 3a 1 . 2 1 .2 1.25.41.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 5.4 1.21.2 1.1 1.2 1.1 1.1 1.2 5XVII 5.41.2 5.3 7.6 1.1 1.1 1.21.1 1.1 1.1 5.4 5.3 330/3 I2 1.2 1.25.4 1.2 7.1/8.3 5.3 1.2 1.1 1.1 5.3 284 1.2 1.2 1.1 1.1 330/4 1.1 1.1 1.1 1 . . 6 1 1 5 5 . . 2 4 .4 5.3 1.1 1.1 5.6 1 1 . . 1 2 1.2 1.2 1.1 5 1 .6 .1 5 1 .6 .1 1.1 5.3 An 7 1 .6 .1 5 1 .4 .1 5.3 91 5.3 5.6 2 1 80 . /4 1 1.1 1.1 7.6 I 1.1 1 1 . . 2 2 1.1 1.1 1.1 5.4 1.2 1.1 5.3 5.4 1.1 .4 1.2 1.1 1.2 1.2 1.1 2 1 .6 5 1 . . 4 1 5 5 .3 .3 1. 1 1 .21.2 1 1 . . 2 2 5. 1 3 . 1 2 .2 12 5.3 5.3 5.6 1.1 1.2 1.1 1.2 1.21.2 1.25.6 1.2 1.2 5.6 1.1 .4 5.4 1.1 5.4 5 1 .4 .1 5.4 I 1.2 1 5 33 . 0 . 2 3 /83 1.2 1 5 .2 .31.2 5. 5 3 .3 1.2 5.35. 3 3 30/8 1 4 7 .2 .67.67 5 . . 6 3 4 1 5 5 . . 2 . 3 3 5 1 .6 .1 1.1 1. 1 1 .1 5 1 .6 .2 1.1 5 1 1 . . 6 1 .2 1.1 1.2 7.4 5.1 VI52 7.6 1.2 1 1 .1 .2 1.1 1 1 .2 .1 1. 1 1 .2 1. 1 2 .1 7.6 5 1 .4 .1 1. 1 1 .1 1.1 5.4 5.6 1 5 . . 2 6 1.1 1 1 . . 2 1 1.1 5.65 1 . 1 . 6 2 .2 1.1 5.6 1.2 1.15 5.4 1.1 1.2 1.1 1.2 1.15.6 5.2 1.1 1.2 1.25.6 5 1 . . 6 2 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 330 1.1 5.4 1.1 1.1 2.3 7.6 5.1 1.1 1.1 1.2 5.4 1.1 1.1 1.1 0 118 | II6 II8 II 3836I 32 72 5 I I Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur ÖÖ 33 164/16 164/5 164/12 164/1 3 II01 164/6 II 2 1 I I 4 F 1 I 1 S I 6 I 4 6 / 4 1 I S I I 8 1 9 I 1 1 I 13I 15 I 1 1 5 7 a I Ko 1 s . 1 teners H ta e i t m t i u s c n h e g B s ä b u e m t e r , a B a g u s m S g r u d p e p e r n , S A t l l a e e d n t N ürnberg I 1 64 /9 1 64 /1 I 8 I F I I 1 6 4 /7 II02 II2 2 II 42 L udwig - F r ank 1 - 9 Str I a 2 ß 1 e I 23I 25I 27 1 2 . 2 .3 N G r ic o h ß t f h l ä e c i m h i i g s e c h F e e l B d ä g u e m h ö e l , z e B , a B u a m u g m r u h p e p c k e e n n , A ll e en 164/2 164/8 II03 5.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) 164/15 II23 II43 k l e in e , ö ff e n t li c h e , s tr u k tu r re i c h e G r ü n a n la g e n , 164/10 II63 5 . 2 164/11 II83 A b s t a n d s f l ä c h e n 164/21 H a u s g ä r t e n , k l e in e , ö f fe n tl ic h e , s t r u k t u ra r m e G r ünanlagen, 164/20 5 . 3 A b s t a n d s g r ü n f l ä c h e n 164/22 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet II 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 164/14 I04 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%) 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 281 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 281/2 7III 13II 281/1 7.6 Versiegelte Flächen 9III 17II Schultheißallee 7.6 Gebäude 11III 281/4 281/7 8.3 Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem der 1 9II 1 E . h 1 ren 5 ha . l 3 le 281/ 5 F 2 I 1F I Z I I I I F II I F I 281/6 281/8 Untersuchungsgebiet 1.1 23F I Z I I 28 5.3 I I 1.1 1.1 25I Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 1.1 5.3 5.61.1 1.1 5.3 5.41.1 1.1 280/8 5.3 1.1 .6 5 33 . 0 3 /85 1.1 An der Ehrenhalle 5.4 7.6 2.3 330 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Änderung des 52 Bebauungsplans Nr. 4160 An de Biotop-/ Nutzungstypen Planungssituation 1:2.000 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg 100 Tel.: 0911/310427-10 Nürnberg, den 24.10.2019 Meter Fax: 0911/310427-61 Bearbeitung: BW, MW, SG |
| 2.3 | |
|---|---|
| 5.1 | |
| 5.2 | |
| 5.3 | |
| 5.4 5.6 | |
| 7.1 | |
| 7.4 | |
| 7.5 | |
| 7.6 | |
| 7.6 | |
| 8.3 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus – Objektplanung Freianlagen
Bericht:
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Konzerthauses werden auch die bestehenden Freianlagen der Meistersingerhalle gesamthaft überplant und dabei ein einheitliches Erscheinungsbild angestrebt, wobei Teile der Planung erst im Zuge der Generalsanierung der Meistersingerhalle umgesetzt werden können. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass nur ein kurzer Zwischenbericht gegeben werden soll. Eine ausführliche Darstellung folgt in einer der folgenden Kommissions-Sitzungen.
Auf der Nord- bzw. Ostseite des Gebäudekomplexes von Meistersingerhalle und Konzerthaus entsteht ein neuer Vorplatz mit großzügiger annähernd quadratischer Grünfläche. Südlich des Konzerthauses soll auf Basis des geänderten Bebauungsplanes Nr. 4160 eine hochwertige gemeinsame Erschließungszone für Konzerthaus, Meistersingerhalle und das Ramada Nürnberg Parkhotel entstehen, die von der Münchener Straße angebunden wird und in die ebenfalls eine rechteckige Grünfläche einbeschrieben ist. Neben den vorgenannten – eher formal strengen – Grünflächen sind in die befestigten Flächen eine große Zahl rechteckiger Pflanzflächen unterschiedlicher Größe als mit Stauden unterpflanzte Bauminseln „frei“ eingestreut.
Das unmittelbare Vorfeld der Kassenhalle der Meistersingerhalle soll neu geordnet und dadurch klarer gegliedert werden. Hierzu soll die bestehende Treppenanlage verändert werden.
Es ist derzeit vorgesehen, die befestigten Flächen mit einem großformatigen Betonplattenbelag unterschiedlicher Formate und Farbigkeit (Grautöne) zu belegen. Die Platten können bei Eingriffen in den Boden erforderlichenfalls aufgenommen und neu verlegt werden. Dies soll eine dauerhaft ansehnliche Gestaltung ermöglichen. Anklänge an den großformatigen Natursteinplattenbelag des ehem. Reichsparteitagsgeländes (Große Straße) werden dabei vermieden.
An der zentralen Grünfläche am künftigen Vorplatz sind langgestreckte Sitzbänke und Info- Screens vorgesehen. Die übrigen Ausstattungsgegenstände (Leuchten, Fahnenmasten, Abfallkörbe, etc.) sollen auf das erforderliche Minimum reduziert werden, wodurch ein insgesamt ruhiges Erscheinungsbild entstehen soll.
Die Außenanlagen werden insgesamt barrierefrei hergestellt. Hierzu sind taktile Leitsysteme, Bewegungsräume und Aufmerksamkeitsfelder vorgesehen, die noch in die Planung integriert werden und die im Besonderen auch an die ÖPNV-Haltestellen anbinden. Barrierefreie Stellplätze für PKW sind in Eingangsnähe vorgesehen.
Das Pflanzkonzept sieht eine Fortführung des Parkcharakters durch den Erhalt des Baumbestandes außerhalb des eigentlichen Baufeldes und ergänzende Neupflanzungen vor. Hierfür ist ein umfangreicher Gestaltungsleitfaden mit Pflanzlisten in fachlicher Abstimmung, der auch die drei neuen Innenhöfe umfasst.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine klimaangepasste, dauerhafte und barrierefreie Außenanlagengestaltung kommt allen Nutzenden zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II & 2.BM/PBH
Ref. VI/PBD
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Baumpflanzungen
Anlagen: Parkpflegewerk_Luitpoldhain Plan_Ersatzpflanzungen_Bäume_Luitpoldhain Plan_Ersatzpflanzungen_Bäume_Straßenraum Plan_Übersicht_Baumstandortsuche_Südstadt
Bericht:
Im Zuge des Konzerhaus-Neubaus müssen voraussichtlich 84 Bäume im Bereich des Baufeldes entfernt werden. Aufgrund äußerer Einflüsse (teils Versiegelung bis an die Stammfüße, extreme Witterungsperioden mit heißen und sehr trockenen Phasen in den letzten Jahren) haben viele der Bäume allerdings eine geminderte Vitalität. Bei manchen Bäumen ist kurz- bis mittelfristig eine Abgängigkeit zu erwarten. Zwei der Bestandsbäume können dennoch vom „kleinen Parkplatz“ der Meistersingerhalle in den Luitpoldhain verpflanzt werden. Für die Entnahme der übrigen 82 Bäume sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
Im Einzelnen betroffen sind 18 Bäume mit einem Stammumfang bis 79 cm, 22 Bäume mit einem Stammumfang von 80 bis 150 cm, 33 Bäume mit einem Stammumfang von 150 bis 250 cm und 11 Bäume mit einem Stammumfang über 250 cm. Bei Anwendung der städtischen Baumschutzverordnung für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs ergäben sich hieraus rechnerisch 121 erforderliche Ersatzpflanzungen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes können voraussichtlich nicht 121 Bäume gepflanzt werden. Entsprechend der Begründung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 sind 26 Pflanzungen im Luitpoldhain, 5 Pflanzungen im Straßenbegleitgrün der Münchener Straße und 39 Pflanzungen im Zuge der Außenanlagenplanung des Konzerthauses – in Summe 70 Bäume – vorgesehen. Anstelle der 5 im Straßenbegleitgrün zur Pflanzung vorgesehenen Bäumen wurden dort zwischenzeitlich bereits 6 Bäume – sämtlich Quercus robur (Stieleiche) – gepflanzt.
Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume im Luitpoldhain ist begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen. Grundlage hierfür ist ein gestalterisches Gesamtkonzept, das bereits 2013 für den Luitpoldhain definiert wurde. Im Rahmen dieses Parkpflegewerks wurden für die historische, denkmalgeschützte Parkanlage, die zu den größten und bedeutendsten Parkanlagen in der mit Grünflächen stark unterversorgten Südstadt gehört, Gestaltungsprämissen entwickelt, die die Belange der Denkmalpflege mit den vielfältigen aktuellen Nutzungsansprüchen vereint. Das Parkpflegewerk wurde 2013 vom Werkausschuss SÖR verabschiedet und ist damit bindend. Im Einzelnen sollen im Luitpoldhain gepflanzt werden: 2 Pinus silvestris (Waldkiefer), 7 Prunus sargentii (Bergkirsche), 3 Betula pendula (Hängebirke), 9 Acer plantanoides ‚Cleveland‘ (Spitzahorn), 5 Quercus petraea (Traubeneiche).
Gegenüber den 39 Neupflanzungen, die der Bebauungsplan festsetzt, sieht die aktuelle Außenanlagenplanung eine deutlich höhere Anzahl von 110 Neupflanzungen vor: 98 Pflanzungen im Außenbereich des Konzerthauses und 12 Pflanzungen in den Innenhöfen. Die
Pflanzlisten sind derzeit in fachlicher Abstimmung mit dem Servicebetrieb öffentlicher Raum. Die Anzahl der vorgesehenen Neupflanzungen im Rahmen der Außenanlagenplanung kann sich im Zuge der laufenden Planungsfortschreibung noch ändern und kann deshalb zum aktuellen Zeitpunkt nicht fixiert werden; in jedem Falle wird die im Bebauungsplanänderungsverfahren festgelegte Mindestanzahl jedoch umgesetzt.
Außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich die Stadt Nürnberg verpflichtet, bis spätestens 2030 mindestens 51 weitere Bäume innerhalb des Mittleren Rings in der Südstadt zu pflanzen. Hierzu wurde zwischenzeitlich eine Standortsuche durchgeführt, die – nach oberirdischen Gesichtspunkten – 183 mögliche Standorte im Nachbereich des Konzerthauses aufzeigt. Diese werden aktuell hinsichtlich der unterirdisch verlegten Sparten (Abwasserkanäle, Strom- und Telekommunikationsleitungen, etc.) und der sonstigen Umsetzbarkeit, im Besonderen auch hinsichtlich verkehrlicher Aspekte, evaluiert.
Den 82 zu fällenden Bäumen stehen demnach mindestens 70 Ausgleichspflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und mindestens 51 Pflanzungen im näheren Umfeld in der Südstadt gegenüber, also mindestens 121 Bäume. Es wird davon ausgegangen, dass deutlich mehr Bäume gepflanzt werden können. Für die Baumpflanzungen in der Südstadt muss hierbei mit einem Entfall von Parkplätzen gerechnet werden, der noch genau zu quantifizeren ist.
Zusätzlich zu zwei als Naturdenkmal gesicherten Eichen wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zudem insgesamt 71 Bäume zum Erhalt festgesetzt (66 im Bereich des geplanten Konzerthauses, 5 innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes an der Schultheißallee). Auch wenn Bäume darunter sind, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben oder noch sehr jung sind, wird durch diese Festsetzung gewährleistet, dass nach einem Abgang an Ort und Stelle wieder ein Baum nachgepflanzt wird. Damit können die mit dem Baumbestand verbundenen günstigen Funktionen (u.a. Luftreinhaltung, Klimaausgleich, Schattenspender) dauerhaft gewährleistet werden und das Freiraumkonzept bleibt erhalten.
Auch wenn ein neu gepflanzter Baum einen alten sicher nicht unmittelbar 1:1 ersetzen kann, bedeutet die Vielzahl von Neupflanzungen zugleich auch eine Verjüngung des in seiner Vitalität teilweise schon sehr eingeschränkten Altbestandes und damit eine nachhaltige Bestandssicherung über Jahrzehnte hinweg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Zahlreiche Neupflanzungen und die Sicherung von Altbestand wirken sich positiv auf das gesamte Umfeld und alle den Außenraum Nutzenden aus.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II & 2.BM/PBH
Ref. VI/PBD
Parkpflegewerk
Luitpoldhain
Erläuterungsbericht
Aufgestellt:
Nürnberg, im April 2013
Stadt Nürnberg
SÖR
W E I DE NHA MME R
Nürnberg, den
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg
Service öffentlicher Raum – SÖR
Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg
Bauhof 2
90402 Nürnberg
AUFTRAGNEHMER
Roland Raab
Landschaftsarchitekt
Rosenaustraße 5
90429 Nürnberg
Fachliche Bearbeitung
Astrid Hofmann
Landschaftsarchitektin
CAD-Arbeiten
Astrid Hofmann,
Kirsten Schoppmann
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ........................................................................................................ 5
2 Untersuchungsrahmen .................................................................................... 5
3 Bestandserfassung und –bewertung ............................................................. 6
3.1 Historische Entwicklung des Luitpoldhains ......................................................... 6
3.1.1 Entstehung zur Landesaustellung 1906 bis 1933 .................................. 6
3.1.2 Umgestaltung 1933/34 bis 1959 ............................................................ 8
3.1.3 Neugestaltung nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute ......................... 9
3.2 Planungsgrundlagen ......................................................................................... 12
3.2.1 Bauleitplanung ..................................................................................... 12
3.2.2 Schutzwürdige Biotope ........................................................................ 13
3.2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm ...................................................... 13
3.2.4 Denkmalschutz .................................................................................... 13
3.3 Bestandserfassung ........................................................................................... 14
3.3.1 Natürliche Grundlagen ........................................................................ 14
3.3.2 Vegetation ........................................................................................... 14
3.3.3 Lebensräume / Artenschutz ................................................................ 23
3.3.4 Parkgestalt .......................................................................................... 27
3.3.5 Wege ................................................................................................... 28
3.3.6 Ausstattung / Einrichtungen ................................................................ 28
3.3.7 Nutzungen ........................................................................................... 29
3.3.8 Veranstaltungen und Sondernutzungen .............................................. 30
3.4 Bewertung ......................................................................................................... 31
3.4.1 Vegetation / Pflegezustand ................................................................. 31
3.4.2 Lebensraumfunktion ............................................................................ 36
3.4.3 Parkgestalt .......................................................................................... 39
3.4.4 Ausstattung, Einrichtungen und Wege ................................................ 40
3.4.5 Nutzungskonflikte ................................................................................ 44
4 Leitbild ............................................................................................................ 44
5 Maßnahmen .................................................................................................... 46
5.1 Übergeordnete Entwicklungs- und Pflegeziele .................................................. 46
5.2 Maßnahmenschwerpunkte ................................................................................ 47
5.3 Maßnahmen für die Biodiversität und den Artenschutz .................................... 51
5.4 Sonstige Maßnahmen außerhalb der Schwerpunktbereiche ............................ 52
6 Zielkonflikte .................................................................................................... 55
7 Ausblick .......................................................................................................... 56
Anhang .................................................................................................................... 57
1 Einführung
Zur nachhaltigen Entwicklung der städtischen Grünflächen erstellt die Stadt Nürn-
berg nach und nach Parkpflegewerke für die städtischen Grünanlagen. Nach den
Parkpflegewerken für den Volkspark Dutzendteich (2003) und für den Volkspark Ma-
rienberg (2005) begannen im Herbst 2008 die Arbeiten am Parkpflegewerk
Luitpoldhain. Mit der Bearbeitung wurde das Landschaftsarchitekturbüro Raab be-
auftragt.
Ziel des Parkpflegewerks ist es eine Grundlage zu schaffen, mit der die Pflege des
Luitpoldhains optimiert werden kann. Über den Bestandserhalt und die Verkehrssi-
cherung hinaus sollen im Parkpflegewerk aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für
die Grünanlage aufgezeigt werden. Es unterstützt zum einen den laufenden Unter-
halt mit Empfehlungen für konkrete Maßnahmen, zeigt zum anderen aber auch Ent-
wicklungsperspektiven auf und benennt hierfür erforderliche Maßnahmen.
Ein solches Konzept kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Leitbildes er-
arbeitet werden. Dieses Leitbild wird aus den Anforderungen der Nutzer, gestalteri-
schen Belangen, Belangen des Denkmalschutzes und des Artenschutzes unter Be-
rücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt.
Seit der Erstellung der Parkpflegewerke für die beiden großen Nürnberger Volks-
parks Dutzendteich und Marienberg haben sich zwei wesentliche Veränderungen er-
geben:
Die Bedeutung des speziellen Artenschutzes ist in den letzten Jahren auch beim Un-
terhalt der städtischen Grünanlagen, insbesondere bei der Baumpflege, durch die
neue Rechtssituation, stark in den Vordergrund gerückt. Ziel ist es daher anhand
vorliegender Daten und ergänzender Gutachten eine Grundlage zu schaffen mit der
die Entwicklung und Pflege der Grünanlage in den kommenden Jahren möglichst
reibungslos und rechtssicher möglich ist. Einzelfallentscheidungen sollen dabei
nach Möglichkeit die Ausnahme bleiben. Hierzu trägt die Erarbeitung „Naturschutz-
fachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ (saP) bei.
Das Ziel der Stadt Nürnberg ein Grünflächeninformationssytem mit raumbezogenen
Daten (Geodaten) zu erstellen, erfordert eine Differenzierung und Abstimmung der
Kartiermethode. Nach einem Objektschlüsselkatalog werden für den Luitpoldhain
nunmehr Pflegeeinheiten erfasst. Die erfassten Daten werden als Geodaten (shp-
Dateien mit Flächen-, Linien- und Punktobjekten) aufbereitet. Darüber hinaus werden
auch für einen abgestimmten, künftigen Entwicklungszustand des Luitpoldhains
Geodaten erstellt, die die Pflegeeinheiten in die Zukunft projezieren.
2 Untersuchungsrahmen
Der Luitpoldhain liegt im Südosten der Stadt Nürnberg zwischen den Stadtteilen
Gleißhammer und Langwasser. Er schließt im Norden an den Volkspark Dutzend-
teich an. Beide städtische Grünanlagen trennt die vierspurige, stark befahrene, Bay-
ernstraße. Mit einem Untersuchungsraum von 22 ha ist der Luitpoldhain im Vergleich
zum angrenzenden Volkspark Dutzendteich eine kleinere städtische Grünfläche. Der
Luitpoldhain grenzt im Westen an die vierspurige, stark befahrene Münchner Straße,
an die sich Wohnbauflächen und Dienstleistungsgewerbe anschließen. Im Norden
befinden sich die Meistersingerhalle mit zugehörigem Parkplatz sowie das Ramada-
Hotel. Im Osten schließt nach einem städtischen Grünzug Wohnbebauung an.
Bestandsaufnahme, Bewertung und Planung werden im Maßstab 1:1000 durchge-
führt. In sehr kleinteiligen Teilbereichen wird die Bestandsaufnahme im Maßstab
1:500 konkretisiert. Die Ergebnisse werden in Plänen im Maßstab 1:000 dargestellt.
Der Bestand wird in typisierter Form erfasst und bewertet. Die verwendeten
Kartiereinheiten sind dabei inhaltlich und darstellerisch mit den Pflegeeinheiten von
SÖR abgestimmt um eine unkomplizierte, direkte Übernahme in das Freiflächenma-
nagement der Stadt Nürnberg (pit FM Kommunal) zu ermöglichen.
Eine detaillierte Bestandsaufnahme einzelner Bäume in Bezug auf ihre Vitalität (Ver-
kehrssicherheit) ist nicht im Umfang des Parkpflegewerks enthalten.
Zur Beurteilung des Zustands und der Bedeutung der Bäume für den Artenschutz
werden die Daten aus der Baumbegehung der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2009
(Baumkataster) herangezogen. Es wird der Versuch unternommen durch die Aus-
wertung der Baumbegehung nach festgestellten (Schad-)merkmalen und anderen
Kenndaten Hinweise auf das Potenzial für den Artenschutz und eine mögliche Fäl-
lungsrelevanz zu erhalten. Die Ergebnisse der Auswertung werden durch gutachterli-
che Aussagen von Gebietskennern auf ihre Konsistenz geprüft.
3 Bestandserfassung und –bewertung
3.1 Historische Entwicklung des Luitpoldhains
Seit der Gestaltung der ehemaligen Kiefernwäldchen und Heideflächen bei der Pe-
terskapelle mit dem Namen „Luderwäldle“ lassen sich drei grundlegende gestalteri-
sche Phasen im Luitpoldhain erkennen und teilweise noch heute ablesen:
3.1.1 Entstehung zur Landesaustellung 1906 bis 1933
(1. Gestaltungsphase)
Der Luitpoldhain entstand anlässlich der Bayerischen Jubiläums-Landesausstellung
1906, die aufgrund der besseren räumlichen Möglichkeiten vom Maxfeld auf das
Gebiet nördlich des Dutzendteichs verlegt wurde. Auf einer Fläche von ca. 70 ha
wurde eine Parklandschaft mit zahlreichen Ausstellungsgebäuden angelegt. Ver-
antwortlich für die Gestaltung der Grünanlagen zeichnete Stadtgartendirektor Walter
Elpel. Der nördliche Teil des Ausstellungsgeländes wurde zu Ehren des damaligen
Prinzregenten „Luitpoldhain“ genannt.
Nach Ende der Ausstellung wurden die meisten Gebäude wieder abgerissen, die
Freiflächen blieben als Park- und Grünanlage erhalten. Die „große Maschinenhalle“, das einzige im Luitpoldhain verbliebene Gebäude, wurde zur Festhalle umgebaut.
Unter dem Namen „Luitpoldhalle“ wurde sie in der Folgezeit für eine Vielzahl von
kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen genutzt, zu deren Höhepunkten in der
wilhelminischen Zeit das 8. Deutsche Sängerbundfest 1912 mit über 40.000 Teil-
nehmern zählte.
Aufgrund ihrer Eignung für Großveranstaltungen wurden Luitpoldhain und
Luitpoldhalle Schauplatz zahlreicher politischer Veranstaltungen. In der Weimarer
Zeit zählen hierzu die Abschlusskundgebung des Vereinigungsparteitages von
USPD und SPD im September 1922 und die Feier zur zehnjährigen Verabschiedung
der Weimarer Verfassung im August 1929, aber auch die Parteitage der Nationalso-
zialisten in den Jahren 1927 und 1929.
Im Jahre 1930 wurde die nach einem Entwurf des Architekten Fritz Meyer im östli-
chen Teil der Grünanlage errichtete Ehren- und Gedächtnisstätte für die Gefallenen
des Ersten Weltkriegs eingeweiht. Die Anlage aus der Weimarer Republik, beste-
hend aus einer Arkadenhalle mit zwei Seitenflügeln und einem rechteckigen Vorhof,
der auf beiden Seiten von je sieben Pylonen flankiert wird, ist bis heute erhalten ge-
blieben. An ihrer Rückseite befindet sich seit 1958 ein Denkmal von Walter Franke
für die im Ersten Weltkrieg getöteten deutschen Piloten, das 1924 an der Dutzend-
teichstraße aufgestellt und 1933 an den Flughafen versetzt worden war.
Heute sind aus dieser ersten Gestaltungsphase die denkmalgeschützte Ehrenhalle
sowie alte Bäume in den Randbereichen der Grünanlage erhalten.
Bild 1: Ausschnitt des amtlichen Lageplans von 1925
Bild 2: Ehrenhalle im Luitpoldhain 1936 (aus: Geschichte für Alle e.V., Geländebegehung, 1995)
3.1.2 Umgestaltung 1933/34 bis 1959
(2. Gestaltungsphase)
Mit dem Bau der Luitpoldarena im Jahre 1933/34 durch die Nationalsozialisten wur-
de die optische Gestalt des Luitpoldhains grundsätzlich verändert. Im Rahmen der
Planungen des Reichsparteitagsgeländes wurde ein Großteil der Parkanlage ersetzt
durch eine streng gegliederte Aufmarschfläche, die „Luitpoldarena“, deren Tribünen-
anlagen 50.000 Personen fassen konnten. Gegenüber der Ehrenhalle errichtete man
eine Rednertribüne. Die direkte Verbindung zwischen Tribüne und Halle bestand aus
einem breiten Granitweg. Auf dem Gelände fanden während der Reichsparteitage
Aufmärsche von SA und SS mit bis zu 150.000 Menschen statt. Bei der „Blutfah-
nenweihe“ wurden neue Standarten von SA- und SS- Einheiten durch Berührung mit
der Blutfahne „geweiht“. Die durch die Nationalsozialisten umgebaute Luitpoldhalle
diente während der Reichsparteitage ebenfalls als Veranstaltungsort.
Während die Luitpoldhalle bei einem der ersten Luftangriffe auf Nürnberg zerstört
wurde, überstand die Luitpoldarena den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbescha-
det und wurde zunächst von den Siegermächten als Abstellfläche für Fahrzeuge ge-
nutzt.
Reste der Luitpoldarena im südlichen Teil der Grünanlage zeugen als Baudenkmal
heute noch sichtbar von diesem dunklen Kapitel der Nürnberger und der Deutschen
Geschichte. Andere Teile wurden mit Boden überschüttet und sind als „Bodendenk-
mal“ erhalten geblieben. Außerdem sind noch einige Wegeführungen im südöstli-
chen und östlichen Teil der Grünanlage aus dieser 2. Gestaltungsphase des
Luitpoldhains ablesbar (vgl. Karte 3 Parkgestalt / Geschichte / Denkmalschutz).
Bild 3: Ausschnitt des Plans des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes von 1936
Bild 4: Luitpoldarena mit Luitpoldhalle (links) (aus: Geschichte für Alle e.V., Geländebegehung, 1995)
3.1.3 Neugestaltung nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute
(3. Gestaltungsphase)
Nach dem Zweiten Weltkrieg stand die Stadt Nürnberg, als ehemalige Stadt der
Reichsparteitage, vor der Schwierigkeit mit dem umfangreichen Erbe an Bausub-
stanz aus dem „Dritten Reich“ umzugehen.
Mit einem Entwurf des Nürnberger Gartenbauamtes aus dem Jahr 1961 erfolgte ein
grundsätzlicher Neuanfang zur Gestaltung des Luitpoldhains. Mit der Sprengung ei-
nes Teils der Tribünenanlagen war hierzu bereits in den Jahren 1959/60 der Grund-
stein gelegt. Die bogenförmige Steintribüne gegenüber der Ehrenhalle, dem westli-
chen Abschluss der Luitpoldarena, wurde größtenteils mit Erde überdeckt und gärt-
nerisch gestaltet. An einigen Stellen wurden die Böschungen durch Treppen und
Querwege erschlossen. Aus dem im Jahre 1906 weitgehend ebenen Gelände wurde
dadurch ein Areal, das auf zwei Ebenen ausgebildet ist. Die Mitte der Grünanlage
wird beherrscht durch eine zentrale Rasenfläche, die als „ruhiges Grün“ wie ein Tep-
pich vor dem Ehrenmal von 1930 liegt, an dem heute der Opfer der beiden Weltkrie-
ge und des Naziregimes gedacht wird. An deren Westseite steigt das Gelände bo-
genförmig an. Die Böschungen wurden nach dem Entwurf des Gartenbauamts groß-
zügig mit Rosen und Stauden bepflanzt. Am südlichen Ende des Bogens schließt
sich ein Rest der ehemaligen Luitpoldarena an. Unterhalb dieses baulichen Erbes
liegt eine ebene Fläche, die zunächst als Blumenbeetraster, das vom Frühling bis
zum Herbst mit wechselndem Blütenflor kräftige Farbtupfer ins Bild setzten sollte, gestaltet war.
Bild 5: Foto „Rosenhügel“ Bild 6: Foto „Blütenparterre“
Durch den Bau der Meistersingerhalle, nach einem Entwurf des Architekten Harald
Loebermann, der den 1958 von der Stadt ausgeschriebenen Wettbewerb gewann,
des zugehörigen Parkplatzes sowie des Hotels neben der Konzerthalle ging im Nor-
den des Luitpoldhains ein Teil der Parkfläche verloren.
Bild 7 : Entwurf des Gartenbauamtes von 1961
Bild 8: Luftaufnahme von 1966
Die neue Gestaltung des Luitpoldhain, die im Jahr 1963 fertig gestellt wurde, ist heu-
te noch sehr gut ablesbar. Das Wegekonzept und die Bauwerke sind größtenteils
unverändert erhalten. Die Gehölzbestände haben sich naturgemäß weiterentwickelt,
wodurch der Raum heute wesentlich geschlossener wirkt als in den 60er Jahren, als
beispielsweise der Blick auf das Colloseum am Dutzendteich völlig frei war.
Bilder 9 und 10: Fotovergleich (Blick vom „Rosenhügel“ Richtung Südosten)
Stark verändert hat sich das Erscheinungsbild auf dem westlich der Rasenfläche bo-
genförmig ansteigenden Gelände und dem Bereich der ehemaligen Teppichbeete,
der sich östlich unterhalb der Reste der Luitpoldarena anschließt. Die ehemals relativ
offenen Rosen- und Staudenpflanzungen auf dem ansteigenden Gelände werden
heute von verschiedenen Bäumen- und Ziersträuchern geprägt, die stellenweise mit
bodendeckenden Gehölzen und Stauden unterpflanzt sind. Die ausgedehnten Tep-
pichbeete mit Wechselflor in formalen Beetflächen wurden reduziert auf kleinflächi-
gere, dauerhafte Pflanzungen aus Stauden und Bodendeckerrosen in geschwunge-
nen Beetformen.
Bilder 11 und 12: Fotovergleich („Rosenhügel“)
Bilder 13 und 14: Fotovergleich („Blütenparterre“)
Mit dem anlässlich des 950. Stadtjubiläums der Stadt Nürnberg im Jahr 2000 ins Le-
ben gerufenen „Klassik Open Air beim Picknick im Park“ wurde der Luitpoldhain er-
neut zum Veranstaltungsort für Großveranstaltungen. Nach dem 2. Weltkrieg wurde
er damit, mit Ausnahme des Abschlussgottesdienstes des Evangelischen Kirchenta-
ges im Jahr 1979, erstmals wieder für Massenveranstaltungen genutzt. Durch die
kulturelle Nutzung kann man dabei an die Ursprünge zur Landesausstellung 1906
anknüpfen und zum Missbrauch im „Dritten Reich“ größtmögliche Distanz halten.
3.2 Planungsgrundlagen
3.2.1 Bauleitplanung
Das Untersuchungsgebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) mit in-
tegriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg (Genehmigung der Regierung am
2.02.2006) als öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Im Norden schließt mit
der Meistersingerhalle eine Fläche für Gemeinbedarf (für kulturelle Zwecke) und mit
dem Hotel eine Sonderbaufläche an. Im Osten und Westen grenzen Grünflächen
und Wohnbauflächen an, im Süden mit dem Volkspark Dutzendteich ebenfalls eine
Grünfläche.
Die Wegeverbindung von der Schultheißstraße westlich der Meistersingerhalle zum
Volksfestplatz ist im FNP als Freiraumverbindung dargestellt.
3.2.2 Schutzwürdige Biotope
Der Luitpoldhain ist, mit Ausnahme der zentralen Rasenfläche, des Parkplatzes an
der Bayernstraße und des Minigolfplatzes, vor allem aufgrund ihres Baumbestands
in der Stadtbiotopkartierung als schutzwürdiger Biotop Nr. 1415-001 erfasst. Die Ab-
grenzung des Biotops ist in Karte 1 dargestellt.
3.2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm
Der Luitpoldhain ist im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürn-
berg als regional bedeutsamer Lebensraum bewertet und in Karte 1 dargestellt. Fol-
gende Ziele werden u.a. im ABSP für die Lebensräume des Untersuchungsraumes
benannt:
• Naturnahe Gestaltung der Parks und Grünanlagen durch arten- und strukturrei-
che Gehölzpflanzungen und extensive Pflege der Wiesen ohne Dünger- und
Pestizideinsatz; intensiver von der Bevölkerung genutzte Bereiche wie Liegewie-
sen u.ä. können öfters gemäht werden
• Erhaltung alter Baumbestände in Parks und Grünanlagen
3.2.4 Denkmalschutz
Der Luitpoldhain ist Teil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes, das in seiner
Gesamtheit unter Denkmalschutz steht (denkmalgeschütztes Ensemble Nr. 37). Als
einzelne Elemente sind innerhalb des Untersuchungsraumes insbesondere die Eh-
renhalle, die Reste der Luitpoldarena im Südwesten der Grünanlage sowie als Bo-
dendenkmal überschüttete Teile der Luitpoldarena hervorzuheben.
Bilder 15 und 16: Reste der Luitpoldarena
3.3 Bestandserfassung
3.3.1 Natürliche Grundlagen
Der Untergrund des Plangebiets ist aus Sandsteinen des Keupers aufgebaut, die
von quartären Schottern, Flug- und Terrassensanden überdeckt sind. Das natürliche
Relief wird stellenweise durch künstliche Aufschüttungen überprägt. Die potenziell
natürliche Vegetation ist im Osten des Luitpoldhains ein Zittergrasseggen-
Stieleichen-Hainbuchenwald, in der Westhälfte ein Drahtschmielen-Buchenwald im
Komplex mit einem Flattergras-Buchenwald.
Bei den nicht oder nur in geringem Umfang versiegelten Flächen des Luitpoldhains
handelt es sich um Böden mit weitgehend intakten Bodenfunktionen. Das Kontami-
nationsrisiko für das Grundwasser muss aufgrund der relativ geringen Pufferkapazi-
tät der durchlässigen Böden als hoch eingestuft werden.
3.3.2 Vegetation
Die Vegetation im Luitpoldhain setzt sich aus verschiedenen Vegetationstypen zu-
sammen, deren jeweilige Ausprägung und Gestalt im Einzelnen auch von der Art
und Intensität der Inanspruchnahme durch die Nutzer einerseits und der Pflege der
Flächen andererseits bestimmt wird.
Die Festlegung der zu kartierenden Vegetationseinheiten orientierte sich streng an
den Pflegeeinheiten des Service Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg. Auf
diese Weise kann eine unmittelbare Nutzbarkeit der Pläne durch die für die Pflege
der Grünanlage verantwortlichen, städtischen Mitarbeiter sichergestellt werden. Ziel
ist es außerdem die Inhalte direkt in die digitale Grünflächendatei pit-kommunal zu
übernehmen.
Die im Folgenden beschriebenen Vegetationseinheiten wurden im Luitpoldhain vor-
gefunden. Sie sind in Karte 2 dargestellt.
| Pflegeeinheit | Ergänzung | Nummer Pflegeeinheit | Darstellung | |
|---|---|---|---|---|
| Gebrauchsrasen | 1110 | flächig | ||
| Gebrauchsrasen | in Hanglage | 1111 | flächig | |
| Gebrauchsrasen | baumüberstellt | 1112 | flächig | |
| Gebrauchsrasen | baumüberstellt, in Hanglage | 1113 | flächig | |
| Parkwald | 1452 | flächig | ||
| Gehölze / Sträucher | 1432 | flächig | ||
| Strauchrosen | 1410 | flächig | ||
| Bodendeckende Gehölze | 1422 | flächig | ||
| Bodendeckende Stauden | 1210 | flächig | ||
| Prachtstauden | 1220 | flächig | ||
| Bodendeckerrosen | mit bodendeckenden Stauden | 1415 | flächig | |
| Einzelbaum | 1512 | punktuell | ||
| Solitärstrauch | 1320 | punktuell |
Nummer
Pflegeeinheit
Tabelle 1: Überblick über die erfassten Pflegeeinheiten (Vegetation)
Gehölzfreie Rasenflächen:
Lage:
Das Zentrum der Grünanlage westlich der Ehrenhalle wird geprägt durch eine große
weitgehend gehölzfreie Rasenfläche. Weitere größere offene Rasenflächen befinden
sich nordwestlich, südlich und südöstlich dieses zentralen Bereichs.
Beschreibung:
Die gehölzfreien Trittrasenflächen werden dominiert von Einjährigem und Wiesen-
Rispengras, Weidelgras, Kammgras, Spitz- und Breit-Wegerich, Weiß-Klee und
Gänseblümchen. Diese Artenzusammensetzung spiegelt eine mehr oder weniger
intensive Nutzung und Pflege wider. Im Südosten der Grünanlage deutet das Vor-
kommen von Schaf-Schwingel auf einen sandigeren und trockeneren Standort hin.
Pflegeeinheit SÖR: Gebrauchsrasen (Nr. 1110)
Bild 17: Gebrauchsrasenfläche im Luitpoldhain
Gehölzfreie Rasenflächen in Hanglage:
Lage:
Rasenflächen in Hanglage befinden sich westlich der zentralen Rasenfläche sowie
südlich des Ramada-Hotels und der Meistersingerhalle.
Beschreibung:
Ausprägung und Artenzusammensetzung entsprechen den Rasenflächen im ebenen
Gelände (s.o.).
Pflegeeinheit SÖR: Gebrauchsrasen in Hanglage (Nr. 1111)
Baumüberstellte Rasenflächen:
Lage:
An die zentrale Rasenfläche schließen sich außer im Osten an allen Seiten baum-
überstellte Rasenflächen an.
Beschreibung:
Die baumüberstellten Rasen sind mehr oder weniger locker überstellt mit frei wach-
senden Bäumen und Baumgruppen, überwiegend in Form von Hochstämmen. In der
Artenzusammensetzung, der Intensität der Nutzung und der Pflege unterscheiden
sich diese Trittrasenflächen nicht wesentlich von der zentralen, offenen Fläche. An
Bäumen dominieren heimische Baumarten wie Stiel-Eiche (Quercus robur), Spitz-
Ahorn (Acer patanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudopatanus), Hainbuche (Carpinus
betulus), Hänge-Birke (Betula pendula), Rot-Buche (Fagus sylvatica), Sommer-Linde
(Tilia platyphyllos) und Wald-Kiefer (Pinus silvestris). Daneben kommen, vor allem in
den gärtnerisch intensiver gestalteten Bereichen, westlich und südlich der zentralen
Rasenfläche, Ziergehölze wie Trompetenbaum (Catalpa bignonioides), Zierkirschen
(Prunus spec.), Zieräpfel (Malus spec.) und Kastanie (Aesculus hippocastanea) vor.
Die Darstellung der baumüberstellten Rasen im Plan erfolgt je nach Situation flächig
oder als Einzelbäume in Rasenflächen (jeweils mit Angabe der entsprechenden
Baumarten und Baumnummern nach Baumkataster (soweit vorhanden).
Pflegeeinheit SÖR: Gebrauchsrasen baumüberstellt (Nr. 1112)
Bild 18: Baumüberstellte Rasenfläche im Luitpoldhain
Baumüberstellte Rasenflächen in Hanglage:
Lage:
Baumüberstellte Rasenflächen in Hanglage gibt es innerhalb des kleinteiligen Park-
bereichs westlich des zentralen Rasens sowie südlich des Ramada-Hotels.
Beschreibung:
Ausprägung und Artenzusammensetzung entsprechen im wesentlichen den baum-
überstellten Rasenflächen im ebenen Gelände (s.o.). Im Hangbereich westlich der
zentralen Rasenfläche dominieren Ziergehölze mit besondern jahreszeitlichen As-
pekten. Mehrstämmige Gehölze werden hier gezielt als Gestaltungselement einge-
setzt.
Die Darstellung der baumüberstellten Rasen im Plan erfolgt (mit Angabe der ent-
sprechenden Baumarten und Baumnummern nach Baumkataster (soweit vorhan-
den).
Pflegeeinheit SÖR: Gebrauchsrasen baumüberstellt, in Hanglage (Nr. 1113)
Geschlossene, waldartige Gehölzbestände:
Lage:
Geschlossene, waldartige Gehölzflächen konzentrieren sich auf die Randbereiche
der Grünanlage. Größere Bestände bilden dabei die Gehölzflächen im Südwesten
um den Spielbereich und den Parkplatz sowie im Osten um die Ehrenhalle.
Beschreibung:
Die vorkommenden Baumarten entsprechen im wesentlichen den unter den baum-
überstellten Rasen genannten heimischen Baumarten, hauptsächlich Stiel-Eiche
(Quercus robur), Spitz-Ahorn (Acer patanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudopatanus),
Feld-Ahorm (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Hänge-Birke (Betula
pendula), Rot-Buche (Fagus sylvatica) und Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) . Hinzu
kommen überwiegend heimische Sträucher wie Hasel (Coryllus avellana), Gewöhnli-
che Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum
opulus). Die Krautschicht ist teils lückig, teils dichter. Vor allem in den Randberei-
chen der Gehölze befindet sich stellenweise ein nitrophiler Krautsaum, der meist von
der Brennessel (Urtica dioica) dominiert wird.
Der Darstellung der Gehölzflächen in Karte 2 können jeweils auch die vorkommen-
den Baumarten und die Baumnummern des Baumkatasters (soweit vorhanden) ent-
nommen werden.
Pflegeeinheit SÖR: Baumgruppe/Park/Wald (Nr. 1452)
Flächige Strauchpflanzungen:
Lage: Innerhalb des Luitpoldhains konzentrieren sich flächige Strauchpflanzungen
vor allem auf den kleinteiligen Parkbereich westlich und südwestlich der zentralen
Rasenfläche. Es handelt sich dabei um relativ kleinflächige Teilbereiche in unter-
schiedlicher Ausprägung.
Beschreibung:
Die Artenausstattung reicht von heimischen Arten wie Schneeball, Hartriegel und
Hasel über Ziersträucher wie den Spierstrauch bis hin zu Immergrünen wie Eibe,
Mahonie, Wacholder, Kirschlorbeer und Rhododendron. Vor allem die Bereiche mit
vielen Eiben sind zum Teil dicht zugewachsen und behindern an einigen Stellen den
Blick in die Parklandschaft.
Pflegeeinheit SÖR: Gehölze/Strauchpflanzung (Nr. 1432)
Flächige Strauchrosenpflanzungen:
Lage: Flächenhafte Pflanzungen mit Strauchrosen gibt es im Luitpoldhain heute nur
noch an zwei Stellen innerhalb des kleinteiligen Parkbereichs westlich der zentralen
Rasenfläche.
Beschreibung:
Es handelt sich um relativ kleinflächige Strauchrosenflächen innerhalb eines kleintei-
ligen Hangbereichs, die wohl als rudimentäre Reste des ehemaligen „Rosenhügels“
(durchgewachsene Wildtriebe von Beetrosen) betrachtet werden müssen.
Pflegeeinheit SÖR: Strauchrosen (Nr. 1410)
Bodendeckende Gehölze:
Lage:
Die Bereiche mit bodendeckenden Gehölzen konzentrieren sich im Luitpoldhain auf
das ansteigende Gelände der überdeckten Luitpoldarena westlich der zentralen Ra-
senfläche, einige Pflanzflächen zwischen den Bänken an der südlichen Grenze der
ehemaligen Teppichbeete sowie extreme Böschungsbereiche am Zugangsweg in die
Grünfläche von der Bayernstraße aus.
Beschreibung:
Folgende verwendete bodendeckende Gehölzarten seien beispielhaft genannt: Fünf-
fingerstrauch (Potentilla), Mahonie (Mahonia aquifolium), Zwerg-Spiere (Spirea
japonica), Zwergmispel (Cotoneaster). Bereiche mit bodendeckenden Gehölzen sind
z.T. mosaikartig, kleinflächig mit bodendeckenden Stauden durchsetzt. Die Zuord-
nung zur entsprechenden Vegetationseinheit erfolgt nach dem flächenmäßig über-
wiegenden Anteil der Arten.
Die flächigen Bodendecker sind teilweise von Gehölzen überstellt. Bäume werden
dabei als Einzelbäume dargestellt, Solitärsträucher je nach Situation entweder ein-
zeln dargestellt oder als textliche Information der entsprechenden Fläche zugeord-
net.
Pflegeeinheit SÖR: Bodendecker (holzartig) (Nr. 1422) / ggf. Zusatzinformation über
enthaltende Solitärsträucher und Strauchrosen (Anzahl S + SR)
Bild 19: Bodendeckende Gehölze im Luitpoldhain
Bodendeckende Stauden:
Lage:
Flächen mit bodendeckenden Stauden befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in
den gleichen Bereichen, wie die bodendeckenden Gehölze, mit denen sie zum Teil
im mosaikartigen Wechsel eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um das anstei-
gende Gelände westlich der zentralen Rasenfläche und die Pflanzflächen zwischen
den Bänken an der südlichen Grenze des Bereichs der ehemaligen Teppichbeete.
Beschreibung:
Beispielhaft seien folgende robuste Staudenarten genannt, die in den oben be-
schriebenen Bereichen flächig eingesetzt werden: Frauenmantel (Alchemilla mollis), Waldsteinie (Waldsteinia), Storchschnabel (Geranium), Elfenblume (Epimedium).
Teilweise sind diese Staudenflächen mit bodendeckenden Gehölzen durchsetzt. Die
Zuordnung zur entsprechenden Vegetationseinheit erfolgt nach dem flächenmäßig
überwiegenden Anteil der Arten.
Flächen mit bodendeckenden Stauden sind teilweise von Gehölzen überstellt. Bäu-
me werden dabei als Einzelbäume dargestellt, Solitärsträucher und Strauchrosen je
nach Situation entweder einzeln dargestellt oder als textliche Information der ent-
sprechenden Fläche zugeordnet.
Pflegeeinheit SÖR: Stauden (bodendeckend) (Nr. 1210) / ggf. Zusatzinformation
über enthaltende Solitärsträucher und Strauchrosen (Anzahl S + SR)
Bild 20: Bodendeckende Stauden im Luitpoldhain
Prachtstauden:
Lage:
Mehr oder weniger intensive Staudenpflanzungen befinden sich in durch Einzeiler
eingefassten, wegbegleitenden Pflanzflächen in geschwungenen Formen im südli-
chen Teil der Grünanlage, dem Bereich der ehemaligen Teppichbeete.
Beschreibung:
Es handelt sich um gemischte Staudenpflanzungen mit robusten, für das öffentliche
Grün geeigneten Staudenarten. Beispielhaft seien folgende Arten genannt, die ent-
sprechend den Standortverhältnissen eingesetzt werden: Lavendel (Lavandula
angistifolia), Katzenminze (Nepetea spec.), Salbei (Salvia nemorosa ), Storchschna-
bel (Geranium spec.), Frauenmantel (Alchemilla mollis), Astern (Aster spec.), Fett-
henne (Sedum telephium), Waldsteinie (Waldsteinia spec.), Waldgeißbart (Aruncus
silvester), China-Schilf (Miscanthus sinensis).
Pflegeeinheit SÖR: Prachtstauden (Nr. 1220)
Bild 21: Prachtstauden im Luitpoldhain
Bodendeckende Rosen mit Stauden:
Lage:
Flächen mit bodendeckenden Rosen befinden sich im gleichen Bereich wie die
Prachtstaudenpflanzungen (s.o).
Beschreibung:
Die robusten Bodendeckerrosen sind dabei mosaikartig mit Staudenarten für sonni-
ge Standorte durchsetzt (Arten vgl. Prachtstauden)
Pflegeeinheit SÖR: Rosen (Bodendecker) (Nr.1415)
Neben diesen flächigen Vegetationseinheiten prägen den Luitpoldhain folgende
punktuelle Vegetationsstrukturen:
Einzelbäume / Baumreihen:
Lage:
Während Einzelbäume in allen Bereichen der Grünanlage anzutreffen sind, befinden
sich Baumreihen nur an drei Stellen im südlichen Teil des Luitpoldhains, nämlich an
der Bayernstraße sowie entlang von Wegen nördlich und östlich des ehemaligen
„Blütenparterres“.
Beschreibung:
Bei den Einzelbäumen handelt es sich um verschiedene, sowohl standortheimische
Baumarten wie Eichen- und Ahornarten als auch Ziergehölze wie z.B. Ginkgo
(Gingko biloba) und Blut-Pflaume (Prunus cerasifera). Bei den Baumreihen handelt
es sich um eine Lindenreihe (Tilia platyphyllos) entlang des in Nord-Südrichtung ver-
laufenden Hauptweges südlich der Ehrenhalle und zwei Ahornreihen (Acer
platanoides) an der Bayernstraße auf Höhe des Parkplatzes sowie am in Ost-
Westrichtung verlaufenden Weg südlich der zentralen Rasenfläche.
Pflegeeinheit SÖR: Einzelbäume (Nr. 1512)
Bilder 22 und 23: Einzelbäume und Baumreihen im Luitpoldhain
Solitärsträucher und Strauchrosen in Einzelstellung:
Lage:
Vereinzelt befinden sich Solitärsträucher in Rasenflächen. Beispielhaft seien eine
Felsenbirne und ein Wacholder östlich der Reste der Luitpoldarena und mehrere Ei-
ben im kleinteiligen Bereich westlich der zentralen Rasenfläche genannt. Daneben
sind auch Flächen mit bodendeckenden Gehölzen und Stauden zum Teil mit Sträu-
chern durchsetzt.
Beschreibung:
Bei den Solitärsträuchern handelt es sich i.d.R. um Ziersträucher wie z.B. Felsenbir-
ne, Korkenzieherhasel oder Forsythie und immergrüne Gehölze wie Eiben und Wa-
cholder.
Pflegeeinheit SÖR: Solitärsträucher (Nr. 1320)
3.3.3 Lebensräume / Artenschutz
Die Parkfläche des Luitpoldhains zeichnet sich aus Sicht des Artenschutzes insbe-
sondere durch ihren Baumbestand aus. Ältere Gehölzbestände der Grünanlage kön-
nen Lebensraum v.a. für Fledermäuse und Vögel bieten. Der Luitpoldhain eignet
sich aufgrund seiner Struktur insbesondere als Brut- und Nahrungshabitat für höh-
lenbrütende Vögel und als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Ältere Bäume können
potenziell Quartiere für Fledermäuse beherbergen. Neben natürlichen Baumquartie-
ren können auch die im Park vorhandenen Nistkästen als (Ersatz-)Quartiere dienen.
Um die Anforderungen des speziellen Artenschutzes bei der Pflege, insbesondere
bei anstehenden Baumpflegemaßnahmen (Verkehrssicherung), besser berücksichti-
gen zu können wurden folgende Auswertungen durchgeführt und Gutachten erarbei-
tet:
- Auswertung der Ergebnisse der Baumbegehung nach spezifischen (Schad-)
Merkmalen
- Begutachtung des Baumbestandes auf seine Eignung als Quartier für Fleder-
mäuse durch Gebietskenner
- Begutachtung des Baumbestandes auf seine Eignung als Lebensraum für den
Eremiten durch Gebietskenner
- Auswertung des Baumkatasters nach Bäumen mit (Entwicklungs-)potenzial
mit einem Stammdurchmesser > 60 cm
- Erstellung von Unterlagen zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
(saP)
Die Erarbeitung einer praxisnahen Vorgehensweise zur Berücksichtigung des spezi-
ellen Artenschutzes bei der Pflege öffentlicher Grünanlagen, insbesondere bei der
Baumpflege, hatte im Luitpoldhain Pilotcharakter. Die Erkenntnisse können bei wei-
teren Parkpflegewerken genutzt werden.
3.3.3.1 Auswertung der Ergebnisse der Baumbegehung nach spezifischen
(Schad-)Merkmalen
Ziel der Auswertung ist es anhand spezifischer (Schad-)Merkmale an Bäumen, die
bei der turnusmäßig durchgeführten Baumbegehung festgestellt werden, Hinweise
auf die Bedeutung für den Artenschutz und Aussagen über eine mögliche Fällungs-
relevanz zu erhalten. Grundlage bildet eine von SÖR in Zusammenarbeit mit der Hö-
heren Naturschutzbehörde erarbeitete Matrix zum Vorgehen bei notwendigen Fäl-
lungsmaßnahmen in städtischen Grünanlagen.
Die Auswertung des Baumbegehungsprotokolls erfolgt anhand der im Folgenden ta-
bellarisch dargestellten Matrix:
| (Schad-)Merkmal aus dem Baumbegehungsprotokoll | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Nr. | Bereich | Merkmal | Hinweis auf Relevanz für | |||
| Fällung | Artenschutz | ||||||
| 10005 | Krone | Baum am Absterben | g | g | |||
| 10015 | Krone | Starkastausbruch | (cid:1) | ||||
| 10021 | Krone | Druckzwiesel | r | ||||
| 10080 | Krone | Loch im Starkast | (cid:1) | ||||
| 10105 | Krone | Riss im Zwiesel | (cid:1) | ||||
| 10106 | Krone | Unglücksbalken | r | ||||
| 10120 | Krone | Wipfeldürre | r | ||||
| 10130 | Krone | Totholz | (cid:1) | ||||
| 10175 | Krone | Spechtlöcher | (cid:1) | ||||
| 10176 | Krone | Blitzschaden | r | ||||
| 20040 | Stamm | Höhlung im Stamm | (cid:1) | ||||
| 20041 | Stamm | Höhlung im Stammkopf | (cid:1) | ||||
| 20060 | Stamm | Morschung im Stamm | (cid:1) | ||||
| 20065 | Stamm | Mulm | (cid:1) | ||||
| 20101 | Stamm | Druckzwiesel | r | ||||
| 20103 | Stamm | Riss im Zwiesel | g | g | |||
| 20150 | Stamm | Rindenschaden | (cid:1) | ||||
| 20152 | Stamm | Schrägstand | r | ||||
| 20153 | Stamm | Spechtlöcher | (cid:1) | ||||
| 20190 | Stamm | Stammrisse | g | g | |||
| 30112 | Wurzel | Fäulnis im Wurzelbe- reich | r | ||||
| 30121 | Wurzel | angehobener Wurzeltel- ler | r | ||||
| 40520 | Fledermäuse | (cid:1) | |||||
| 40025 | Artenschutz | (cid:1) |
g Merkmal mit Hinweis auf mögliche Fällungsrelevanz und mögliches Potenzial für den Artenschutz Baum mit diesem Merkmal u.U. fällungsrelevant / artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich r Merkmal mit Hinweis auf mögliche Fällungsrelevanz ohne Bedeutung für Artenschutz Baum mit diesem Merkmal u.U. fällungsrelevant / artenschutzrechtlich derzeit nicht relevant (cid:1) Merkmal mit Hinweis auf Potenzial für den Artenschutz ohne Hinweis auf Fällungsrelevanz Baum mit diesem Merkmal aktuell nicht fällungsrelevant / Potenzial für Artenschutz!
Tabelle 2: Matrix zur Beurteilung des Baumbestands mit Hilfe von (Schad-)Merkmalen
Die Ergebnisse der Auswertung sind in Kapitel 3.4 sowie in Karte 1 dargestellt.
3.3.3.2 Begutachtung des Baumbestandes auf seine Eignung als Quartier für
Fledermäuse
Zur Prüfung und Verifizierung der Ergebnisse aus der Auswertung der Baumbege-
hung (vgl. Kapitel 3.3.3.1) nach den spezifischen (Schad-)Merkmalen sowie als
Grundlage für die saP wurde der Baumbestand durch die Fledermausspezialistin
Frau Cordes begutachtet. Die Begehung des Parks durch Frau Cordes erfolgte im
Mai und Juni 2010. Als Arbeitsgrundlage diente ihr dabei die bereits durchgeführte
kartografische Auswertung nach den spezifischen (Schad-)Merkmalen.
Die Ergebnisse des Gutachtens sind in Kapitel 3.4 sowie in Karte 1 dargestellt.
3.3.3.3. Begutachtung des Baumbestandes auf seine Eignung als Lebensraum
für den Eremiten
Zur Beurteilung des Lebensraumpotenzials des Luitpoldhains für den Eremiten er-
folgte im Oktober 2010 eine Begehung durch den Zoologen Herrn Pankratius.
Die Ergebnisse sind in Kapitel 3.4 sowie in Karte 1 dargestellt.
3.3.3.4 Auswertung des Baumkatasters nach dem Stammdurchmesser
Um weitere Aussagen über das (Entwicklungs-)potenzial der Bäume für den Arten-
schutz zu erhalten, wurde versucht entwicklungsfähige Potenzialbäume durch eine
Auswertung des Baumkatasters nach dem Stammdurchmesser (gemessen in 1 m
Höhe) festzustellen. Hierbei wurden alle Bäume mit einem Stammdurchmesser > 60
cm herausgefiltert.
Die Ergebnisse sind in Kapitel 3.4 sowie Karte 1 dargestellt.
3.3.3.5 Erstellung von Unterlagen zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prü-
fung (saP)
Alle Erkenntnisse aus der Bewertung der Bäume und den zusätzlichen Gutachten
werden zusammen mit weiteren Grundlagen zur Erstellung der Unterlagen zur saP
herangezogen.
Die Ergebnisse sind in Kapitel 3.4 dargestellt. Das ausführliche Gutachten der saP
befindet sich im Anhang.
3.3.4 Parkgestalt
Die Parkgestalt des Luitpoldhains wird geprägt vom Zusammenspiel seiner einzel-
nen typischen Gestaltungs- und Nutzungseinheiten und seiner Parkgeschichte. Trotz
einer grundsätzlichen Neugestaltung in den 1960er Jahren (3. Gestaltungsphase)
blieben Gestaltungselemente aus den ersten beiden Gestaltungsphasen erhalten
und machen die Parkgeschichte bei näherer Betrachtung zumindest in Teilen heute
noch erlebbar. Am augenscheinlichsten sind natürlich die baulichen Hinterlassen-
schaften der 1. und 2. Gestaltungsphase (Ehrenhalle / Reste der Luitpoldarena).
Unter dem bogenförmigen Anstieg westlich der großen Rasenfläche kann man die
ehemalige (heute mit Boden überdeckte) bogenförmige Tribünenanlage der
Luitpoldarena zumindest noch erahnen. Die zentrale große Rasenfläche aus der 2.
Gestaltungsphase ist ebenfalls als Gestaltungselement erhalten, allerdings in orga-
nischerer Form und ohne die zentrale Aufmarschstraße. Auch einzelne Wegefüh-
rungen aus dieser Zeit sind bis heute erhalten geblieben. Diese sind durchweg archi-
tektonisch geradlinig angelegt, während die meisten Wege aus der 3. Gestaltungs-
phase geschwungenere, organischere Formen haben.
Die Parkgestalt des Luitpoldhains wird heute wesentlich geprägt durch seine ausge-
dehnten Parkrasenflächen, die mit Ausnahme der zentralen offenen Rasenfläche
mehr oder weniger locker mit z.T. älteren frei gewachsenen Bäumen und Baum-
gruppen überstellt sind. Größere geschlossene Gehölzflächen befinden sich in
Randbereichen im Südwesten und im Nordosten der Parkanlage. Neben der groß-
zügigen offenen Parklandschaft weist der Luitpoldhain westlich der zentralen Rasen-
fläche einen kleinteiligen Parkbereich mit vielfältigen Vegetationsstrukturen auf an-
steigendem und damit auch topografisch interessantem Gelände auf. Gerade dieser
Gegensatz der ruhigen offenen Bereiche und der kleinteiligen Vielfalt macht den be-
sonderen Reiz der Grünanlage aus. Die Wege innerhalb des bogenförmig anstei-
genden Geländes bieten immer wieder auch schöne Blickbeziehungen in die Park-
landschaft. Teilweise wird der Blick aber auch durch Gehölze, vor allem durch dichte
Nadelgehölze wie Eibe und Wacholder verstellt. Einen schönen Blick auf den Park
hat man auch von den Resten der Luitpoldarena. Der Bereich unterhalb der
Luitpoldarena nimmt eine gestalterische Sonderstellung ein. Das nach dem Entwurf
des Gartenbauamts in den 1960er Jahren mit jahreszeitlichem Wechselflor in recht-
eckigen Teppichbeeten gestaltete ebene Gelände weist heute, nach Reduzierung
der üppigen jahreszeitlichen Bepflanzung auf einzelne Staudenbeete in geschwun-
genen Formen entlang der Wege, den Charakter der weitgehend offene Parkland-
schaft auf, der im Luitpoldhain in weiten Bereichen vorherrschend ist. Der Bereich für
Sport- und Spiel ist in eine weitgehend geschlossene Gehölzpflanzung eingebettet
und damit vom übrigen Park optisch getrennt. Ebenfalls innerhalb dieser
Gehölzpflanzung liegt der Parkplatz an der Bayernstraße. Prägnante Baumreihen
sind im Luitpoldhain mit einer Lindenreihe und zwei Ahornreihen ein eher unterge-
ordnetes Gestaltungselement. Die Parkgestalt bzw. das Landschaftsbild des
Luitpoldhains sind in Karte 3 dargestellt.
3.3.5 Wege
Der Luitpoldhain wird von einem dichten Wegenetz durchzogen, das nach Funktion,
Nutzung und Belag differenziert werden kann. Die Wegeverbindungen entlang der
den Park einschließenden großen Straßen (Münchner Straße, Bayernstraße und An
der Ehrenhalle wurden nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gewidmet
und fallen damit, zusammen mit den straßen- und wegbegleitenden Bäumen, Gehöl-
zen und Gras-Krautstreifen, nicht in den Geltungsbereich des Parkpflegewerks.
Der größte Teil der Wege des Volksparks ist asphaltiert. Hierzu zählen v.a. die bei-
den als Gehwege ausgeschilderten Verbindungswege, die den Park in Nord-
Südrichtung und in Ost-Westrichtung durchziehen. Platten- und Pflasterflächen, z.T.
aus historischen Granitplatten, befinden sich vor allem im Bereich der Reste der
„Luitpoldarena“, des ansteigenden Geländes westlich der großen Rasenfläche und
des „Blütenparterres“. Wassergebundene Wege spielen eine untergeordnete Rolle
und sind lediglich im Bereich des Spielplatzes und auf einem Teilstück eines Weges
innerhalb des bogenförmig ansteigenden Geländes westlich der zentralen Rasenflä-
che zu finden. Die Hauptwege der Grünlage sind beleuchtet.
Neben den „offiziellen“ Wegen gibt es einige Trampelpfade zum Spiel- und Sportbe-
reich sowie eine Fahrspur in der Rasenfläche südlich der Meistersingerhalle (KFZ-
Verkehr).
Bei den Wegen innerhalb der Grünanlage handelt es sich überwiegend um Fußgän-
gerwege. Lediglich ein Teilstück der Wegeverbindung zwischen Volksfestplatz und
Münchner Straße ist durch entsprechende Beschilderung für den Fahrradverkehr
freigegeben.
Die Wegeverbindung zwischen Volksfestplatz und der Kreuzung Münchner Straße /
Schultheißallee ist im Flächennutzungsplan als Freiraumverbindung dargestellt.
Die Wege sind mit ihrer Befestigungsart, Beschilderung und Beleuchtung in Karte 4
dargestellt.
3.3.6 Ausstattung / Einrichtungen
Entsprechend seiner Bedeutung als wohn- bzw. arbeitsortnaher Erholungsraum für
die Bevölkerung der Südstadt bietet der Luitpoldhain durch seine Einrichtungen und
Ausstattungselemente unterschiedliche Nutzungsangebote.
Zahlreiche Sitzbereiche, ausgestattet mit Parkbänken und Abfallkörben laden zum
Verweilen ein. Sie sind fast über die gesamte Grünanlage verteilt. In für das Parkbild,
den Naturgenuss und die Erholung wesentlichen Bereichen, wie beispielsweise dem
„Blütenparterre“ und dem ansteigenden, kleinteiligen Bereich westlich der zentralen
Rasenfläche, findet sich ein größeres Angebot an Sitzmöglichkeiten. Abfallkörbe
sind über die gesamte Parkanlage verteilt vorhanden. An 2 Stellen befinden sich
Tütenspender für die Hinterlassenschaften von Hunden.
Beschilderung befindet sich entlang der Wege (Ausweisung als Geh-/ Radweg) und
im Bereich des Spielplatzes (Helm abnehmen / Hundeverbot), sowie an den Zufahr-
ten zum Parkplatz an der Bayernstraße. Außerdem gibt es 2 Reklametafeln im süd-
westlichen Teil der Grünanlage.
Innerhalb des Luitpoldhains befinden sich 3 Stationen des Geschichtlichen
Rundwegs über das ehemalige Reichsparteitagsgelände (Stationen 10 - 12
Luitpoldhalle, Luitpoldhain, Ehrenhalle). Die entsprechenden Infotafeln stehen dabei
neben den Wegen auf Flächen mit wassergebundener Befestigung.
An der Westseite des Luitpoldhains, liegt weitgehend abgeschirmt von der restlichen
Grünanlage, ein großer Spielplatz mit vielfältigen Spielangeboten für unterschiedli-
che Altergruppen. Die Spielgeräte wurden augenscheinlich sukzessive ergänzt. Ein
übergreifendes Konzept ist nicht erkennbar. Nördlich des eigentlichen Spielplatzes
befindet sich ein mehrfunktionales Spielfeld.
Angrenzend an das Spielplatzgelände befindet sich eine WC-Anlage.
Die öffentlichen Einrichtungen des Parks werden von privaten Freizeitangeboten
(Minigolfplatz, „Verkehrserziehungskindergarten“) und gastronomischen Angeboten
(Kiosk) ergänzt, die sich ebenfalls im Umfeld des Spielplatzes befinden. Das
Ramada-Hotel im Nordwesten des Luitpoldhains hat eine Hotelterrasse mit Blick in
den Park. Ein Biergartenbetrieb südlich der Meistersingerhalle wurde nach kurzer
Zeit wieder eingestellt.
Die Einrichtungen im Luitpoldhain selbst und in dessen nahem Umfeld sind in Karte
4 dargestellt.
3.3.7 Nutzungen
Die Nutzung des Luitpoldhains korrespondiert im Wesentlichen mit den vorhandenen
Einrichtungen und Angeboten. Die Hauptnutzungen sind in Karte 4 verzeichnet. Da-
rin werden auch die besonders intensiv genutzten Parkbereiche dargestellt. Es wird
unterschieden in dauerhaft, d.h. im alltäglichen Parkbetrieb, intensiv genutzte Berei-
che und temporär, während Veranstaltungen, intensiv genutzte Bereiche. Auf letzte-
re wird in Kapitel 3.3.8 näher eingegangen.
Die Wege werden von Spaziergängern, Joggern, Inline-Skatern und auch von Rad-
fahrern genutzt. Sitzbänke dienen zum Lesen, zum Beobachten, zur Erholung z.B.
während der Mittagspause und z.T. auch zum Ausblick. Besonders beliebt sind die
Bänke im Umfeld des kleinteiligen Hangbereichs westlich der zentralen Rasenfläche
und der Bereich des „Blütenparterres“. Weniger frequentiert sind die Bänke in den
Randbereichen.
Bei sonnigem Wetter werden die Rasenflächen zum Lagern genutzt.
Obwohl im Luitpoldhain keine Hundeauslaufflächen ausgewiesen sind, werden vor
allen die zentrale Rasenfläche und die angrenzenden Flächen und Wege intensiv als
Hundauslauf genutzt.
Stark genutzt wird von vormittags bis abends der Spielplatz. Von den Besuchern wird
dabei auch das Angebot einer Toilette in unmittelbarer Nähe geschätzt. Auch am Ki-
osk und am Minigolfplatz finden sich, wenn diese bei entsprechenden Witterungsbe-
dingungen öffnen, meist einige Besucher. Kaum genutzt wird dagegen, wohl auch
aufgrund der nur sporadischen Öffnungszeiten, die Fläche des „Verkehrserzie-
hungskindergartens“, die eigentlich eine kleine Buggybahn mit zentral aufgestelltem
Trampolin ist.
Im Winter werden offene Hangbereiche im Luitpoldhain zum Rodeln genutzt.
Bild 24: Lagern auf Rasenflächen im Luitpoldhain
3.3.8 Veranstaltungen und Sondernutzungen
Teilbereiche des Luitpoldhains werden für Sonderveranstaltungen zeitlich begrenzt
intensiv genutzt. Die Bereiche mit temporär intensiven Nutzungen sind in Karte 4
dargestellt.
Der Luitpoldhain fungiert seit dem Jahr 2000 als Spielstätte für das „Klassik Open
Air beim Picknick im Park“. Das Event wurde zur 950-Jahrfeier der Stadt Nürnberg
ins Leben gerufen und hat seither mit stetig wachsendem Zulauf „Kultcharakter“ ent-
wickelt. Um die 100.000 Musikbegeisterte aus allen Altersgruppen und Bevölke-
rungsschichten pilgern jeweils zu den zweimal jährlich (Ende Juli und Anfang Au-
gust) stattfindenden, kostenlosen Konzerten der Nürnberger Symphoniker bzw. Phil-
harmoniker. Ein großer Teil der Grünfläche wird dabei durch Bühne, Konzertbesu-
cher und die notwendigen Infrastruktureinrichtungen intensiv beansprucht.
Eine weitere Großveranstaltung, die Auswirkungen auf den Luitpoldhain hat, ist
„Rock im Park“. Das dreitätige Musikfestival, das auf dem Gelände des Volkspark
Dutzendteich stattfindet, beansprucht einen Großteil der Rasenflächen im
Luitploldhain als Campingfläche für Festivalbesucher.
Vom Frühjahr 2005 bis Herbst 2007 diente der nordwestliche Teil des Parkplatzes an
der Bayernstraße als Standort für das Sealife-Aquarium. Zwischen November 2011
und Februar 2012 gastierte an der gleichen Stelle der „Palazzo-Spiegelpalast“ von
Alexander Herrmann.
Bild 25: Klassik Open Air
Weitere kleinere Veranstaltungen finden mehr oder weniger regelmäßig im
Luitpoldhain statt. Beispielhaft sei hier die Martinsfeier der Kindergärten des ev. luth. Pfarramts St. Peter genannt.
Der geschichtliche Rundweg über das ehemalige Reichsparteitagsgelände, ei-
ne Ergänzung der Dauerausstellung im Dokumentationszentrum am Dutzendteich, mit drei Stationen innerhalb des Luitpoldhains wurde bereits in Kapitel 3.3.6 genannt.
Veranstaltungen und Sondernutzungen sind in Karte 4 dargestellt.
3.4 Bewertung
3.4.1 Vegetation / Pflegezustand
Der Luitpoldhain unterliegt einer Vielzahl intensiver, z.T. auch belastender Nutzun-
gen. Dies gilt vor allem für Bereiche dauerhaft, aber auch temporär intensiver Nut-
zung. Die Pflege der Grünanlage muss an diesen Nutzungen ausgerichtet werden.
Analog der Bestandsbeschreibung erfolgt die Bewertung der Vegetation und des
Pflegezustands ebenfalls differenziert nach Pflegeeinheiten. Wo es zweckmäßig er-
scheint werden diese zusammengefasst um unnötige Wiederholungen zu vermei-
den.
Rasenflächen (incl. Hanglagen und baumüberstellte Rasen):
Ausgedehnte Rasenflächen, die zum Teil baumüberstellt sind, prägen den Charakter
des Luitpoldhains maßgeblich.
Diese Rasenflächen unterliegen derzeit einer relativ extensiven Pflege mit 6-8 Mäh-
gängen im Jahr. Weniger häufig gemäht werden lediglich schmale Randbereiche der
geschlossen, waldartigen Gehölzbestände (Pflegeeinheit Parkwald). Die
Mahdtermine orientieren sich dabei auch an den Sonderveranstaltungen, die die Ra-
senflächen in besonderem Maße beanspruchen. Nach den Sonderveranstaltungen
sind zusätzliche Reinigungsgänge erforderlich.
Die relativ stark beanspruchten zentralen Rasenflächen und auch die angrenzenden
Pflanzbereiche unterliegen Beeinträchtigungen durch Hundexkremente.
In intensiv genutzten Rasenbereichen ist eine Pflege mit 6-8 Mähgängen im Jahr
unumgänglich. In weniger intensiv genutzten Bereichen ist eine Reduzierung der An-
zahl der Mähgänge möglich.
Geschlossene, waldartige Gehölzbestände (Parkwald) / Einzelbäume und
Baumgruppen (incl. Bäume in baumüberstellen Rasen):
Bäume und waldartige Gehölzgruppen sind neben den Rasenflächen die wesentli-
chen gestaltbildenden Elemente im Luitpoldhain. Die Bäume werden regelmäßig auf
Verkehrssicherheit überprüft. Dennoch lassen sich Windbrüche und Windwurf bei
Stürmen nicht in jedem Fall verhindern.
Die geschlossenen, waldartigen Gehölzbestände werden weitgehend der natürlichen
Entwicklung überlassen und weisen überwiegend einen naturnahen Charakter auf.
Pflegemaßnahmen beschränken sich in dieser Pflegeeinheit im Wesentlichen auf
den Rückschnitt und die Entnahme verkehrsgefährdender Gehölze.
Die Bewertung der Einzelbäume und Baumgruppen basiert, wie bei den geschlosse-
nen, waldartigen Gehölzbeständen, auf der Auswertung des Baumkatasters (Baum-
begehung 2009). Pflegemaßnahmen beschränken sich auch bei den Einzelbäumen
und Baumgruppen derzeit i.d.R. auf die Verkehrssicherung. Die folgenden Darstel-
lungen beziehen sich deshalb auf beide Pflegeeinheiten.
Die Auswertung des Baumkatasters (Baumbegehung 2009) ergibt auf den ersten
Blick einen relativ hohen Anteil an Bäumen mit (Schad-)Merkmalen, die einen ersten
Hinweis auf eine mögliche Fällungsrelevanz geben können. Vor Ort kann dieser
Hinweis jedoch zumindest bei visueller Betrachtung der Bestände nicht bestätigt
werden. Um belastbarere Aussagen über den Zustand der Gehölzbestände zu erhal-
ten, wurde das Baumkataster zusätzlich nach der terrestrischen Vitalität ausgewer-
tet. Hierbei wird die Vitalität jedes einzelnen Baumes nach optischen Gesichtspunk-
ten mit Hilfe folgender Skala bewertet:
| Vitalitätsstufe | Zustand des Baumes / Schädigung / ggf. vorgeschlagene Maßnahme | |
|---|---|---|
| 1 | Gesund (0 - 10 % Schaden) | |
| 2 | Geschwächt (11 - 25 % Schaden) | |
| 3 | Geschädigt (26 - 50 % Schaden) | |
| 4 | Stark geschädigt (51 – 75 % Schaden) | |
| 5 | Abgängig (> 75 % Schaden) | |
| 6 | Beseitigt – kein Ersatz | |
| 7 | Beseitigt – evtl. Ersatz |
Tabelle 3: Beurteilung der terrestrischen Vitalität eines Baumes
Die Auswertung des Baumkatasters nach der terrestrischen Vitalität der Bäume im
Luitpoldhain ergibt folgendes Bild:
• Zahlreiche Bäume mit terrestrischer Vitalität 1 verteilt über den gesamten Park
• Zahlreiche Bäume mit terrestrischer Vitalität 2 verteilt über den gesamten Park
(Schwerpunkte im Südwesten nahe des Kreuzungsbereichs Bayernstraße /
Münchner Straße und südöstlich der Meistersingerhalle)
• 14 Bäume mit terrestrischer Vitalität 3
• Kein Baum mit terrestrischer Vitalität 4 und 5
Insgesamt ist festzustellen, dass die Vitalität der Bäume im Luitpoldhain als gut ein-
gestuft werden kann. Nur wenige Bäume weisen eine Vitalitätsstufe über 2 auf. Das
gehäufte Auftreten der Vitalitätsstufe 2 ist im innerstädtischen Bereich an verkehrs-
reichen Straßen nichts Ungewöhnliches. Die Vitalitätsstufe 2 gibt noch keinen Anlass
mit einem Verlust des Baumes in naher Zukunft rechnen zu müssen.
Die Einstufung eines Baumes in eine bestimmte Vitalitätsstufe zieht in der Praxis
keine direkten Maßnahmen nach sich, sondern lässt lediglich eine gewisse Tendenz
erkennen.
Die aktuell im Luitpoldhain durchgeführten Rückschnitt– und Fällungsmaßnahmen
erfolgen ausschließlich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach bei der
Baumbegehung festgestellten Notwendigkeiten. Umfangreichere Fällungsmaßnah-
men in den Jahren 2004 bis 2006 dienten einer „Sanierung“ des Baumbestands. Un-
ter den gefällten Bäumen waren dabei zahlreiche kurzlebigere Baumarten wie Birke,
Robinie und Ziergehölze. Die Anzahl der jährlich gefällten Bäume konnte stetig re-
duziert werden und bewegt sich nun im einstelligen Bereich. Einen Überblick über
die im Luitpoldhain durchgeführten Baumfällungen in den Jahren 2004 bis 2009 gibt
folgende Tabelle:
| Jahr | Anzahl der gefällten Bäume | davon Bäume mit StU > 60 cm (mit Baumart) | |
|---|---|---|---|
| 2004 | 24 | 1 (Quercus robur) | |
| 2005 | 36 | 0 | |
| 2006 | 39 | 1 (Polulus balsamifera) | |
| 2007 | 13 | 0 | |
| 2008 | 8 | 1 (Quercus robur) | |
| 2009 | 6 | 1 (Quercus robur) |
davon Bäume mit StU > 60 cm
(mit Baumart)
Tabelle 4: Baumfällungen im Luitpoldhain in den Jahren 2004 bis 2009
Zusätzlich zu den bereits dargestellten Auswertungen wurde der Versuch unter-
nommen mit Hilfe von Daten aus dem Baumkataster Aussagen über die zukünftige
Entwicklung und Stabilität des Gehölzbestands im Luitpoldhain zu machen. Dabei
wurde die Tatsache zugrunde gelegt, dass die Lebenserwartung eines Baumes stark
von der Baumart abhängt. Während Eichen mehrere Hundert Jahre alt werden kön-
nen, ist bei Pappeln oder Birken nur mit einer Lebenserwartung von ca. 80 – 100
Jahren zu rechnen. Für den Luitpoldhain lassen sich anhand der Auswertung nach
Lebensalter und Baumart folgende Aussagen treffen:
• Die Eiche (Quercus robur), Hauptbaumart im Luitpoldhain, hat derzeit ihre
max. Lebenserwartung noch lange nicht erreicht. Der Baumbestand ist noch
über einen langen Zeitraum lebens- und entwicklungsfähig. Die
Gehölzbestände insgesamt können daher als stabil bezeichnet werden. Durch
das Auftreten des Eichenprozessionsspinners ist allerdings mit einer gewissen
Schwächung zu rechnen.
• Einige kurzlebigere Baumarten, beispielhaft seinen hier die Pappel (Populus
balsamifera) und die Hänge-Birke (Betula pendula) genannt, werden dagegen
in den nächsten 10 – 20 Jahren ihr durchschnittliches Lebensalter erreichen.
Mittelfristig muss über deren Ersatz nachgedacht werden. Exemplare dieser
Baumarten mit einem entsprechenden Alter machen jedoch nur einen relativ
kleinen Anteil am Gesamtbaumbestand aus und spielen damit für die Entwick-
lung des Gehölzbestands im Luitpoldhain eine eher untergeordnete Rolle. Will
man die Parkgestalt in ihrer derzeitigen Form erhalten, werden aber mittelfris-
tig Ersatzpflanzungen notwendig. Dies betrifft vor allem eine Birkengruppe
südlich der Meistersingerhalle und den Baumbestand im kleinteiligen Parkbe-
reich westlich der zentralen Rasenfläche.
Flächige Strauchpflanzungen und Strauchrosenpflanzungen:
Die flächigen Strauch- und Strauchrosenpflanzungen sind mehr oder weniger dicht
zugewachsen. Bereiche, in denen die Pflanzungen Lücken aufweisen, sind z.T. stark
verunkrautet. An einigen Stellen sind die Sträucher zu stark durchgewachsen und
behindern eine freie Sicht oder beeinträchtigen den Durchgang.
Bodendeckende Gehölze und Stauden:
Bodendeckende Gehölze und Stauden bieten in den kleinteiligen Parkbereichen eine
willkommene Bereicherung der Parklandschaft und prägen den Charakter dieser
Bereiche maßgeblich mit. Sie erfordern aber auch einen relativ hohen Pflegeauf-
wand. Kann diesem nicht entsprochen werden, wirken die Flächen durch Verunkrau-
tung schnell ungepflegt. Lücken im Bewuchs tragen dazu bei, dass das Unkraut über
Hand nimmt und die Pflanzungen ihrem Zweck nicht mehr erfüllen können. Deutlich
erkennbar ist dies im Luitpoldhain bei den Staudenflächen im Bereich ehemaligen
Luitpoldarena. Auch ein flächig mit Chinaschilf bewachsener Bereich auf dem an-
steigenden Gelände westlich der zentralen Rasenfläche hat ein eher negatives Er-
scheinungsbild.
Prachtstauden und Bodendeckerrosen:
Der Pflegezustand der intensiven Staudenpflanzungen, die auch Gräser beinhalten,
und Bodendeckerrosen im „Blütenparterre“ südlich der zentralen Rasenfläche ist als
gut zu bewerten. Die Pflanzungen weisen ein nahezu geschlossenes Gesamtbild auf
und bieten eine Vielzahl jahreszeitlicher Aspekte. Dem intensiven Pflegeanspruch
der Pflanzungen wird an dieser Stelle ganz offensichtlich entsprochen.
Solitärsträucher (incl. einzeln stehende Strauchrosen):
Der Zustand der Solitärsträucher und einzeln stehenden Strauchrosen ist insgesamt
als gut einzustufen. An einigen Stellen sind sie jedoch stark durchgewachsen und
ein Rückschnitt wäre für die Gesamtsituation förderlich. Dies betrifft vor allem die Ei-
ben westlich der zentralen Rasenfläche. Unschön wirkt ein Wacholder im Bereich
des „Blütenparterres“.
3.4.2 Lebensraumfunktion
Wie in Kapitel 3.3.3 dargestellt wird im Luitpoldhain durch die Auswertung des
Baumkatasters nach spezifischen (Schad-)Merkmalen aus dem Baumbege-
hungsprotokoll der Versuch unternommen aus vorhandenen Daten eine Abschät-
zung der Bedeutung und der Entwicklungsfähigkeit der Grünanlage als Lebensraum, insbesondere für höhlenbrütende Vögel und Fledermäuse zu machen.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Auswertung der Baumbegehung 2009
stichpunktartig zusammengefasst:
• Bei der Baumbegehung wurden die Merkmale 10005, 10120, 10176, 40520
und 40025 im Luitpoldhain nicht festgestellt. Ein Vorkommen der Merkmale
40520 und 40025 kann dennoch nicht ausgeschlossen werden und ist sogar
eher wahrscheinlich, da das Feststellen dieser Merkmale ohne entsprechende
faunistische Kenntnisse schwierig ist.
• Im gesamten Luitpoldhain befinden sich Bäume mit (Schad-)Merkmalen die
Hinweise auf Bedeutung für den Artenschutz (potenzielle Brut- und Höhlen-
bäume) und auf Fällungsrelevanz geben können, wobei eine gewisse Kon-
zentration in den geschlossenen, waldartigen Beständen, die auch das höchs-
te Alter aufweisen, festzustellen ist.
• Zahlreiche Bäume weisen mehrere (Schad-)Merkmale auf. Hierbei ist es un-
vermeidlich, dass Bäume mit Hinweisen auf Bedeutung für den Artenschutz,
auch (Schad-)Merkmale aufweisen, die sie als Risikobäume für die Verkehrs-
sicherheit ausweisen. Daneben gibt aber auch Bäume, die Hinweise auf ein
(Entwicklungs-)Potenzial für den Artenschutz haben und aktuell keine Merk-
male aufweisen, die Hinweise auf eine mögliche Verkehrsgefährdung geben.
Die Ergebnisse der Auswertung des Baumkatasters nach den spezifischen Schad-
merkmalen sind in Karte 1 (Schutzwürdige Biotope / Artenschutz) dargestellt.
Die Überprüfung der Methodik der Auswertung der Baumkontrolle nach spezifischen
(Schad-)Merkmalen zur Abschätzung der Bedeutung der Bäume für den Artenschutz
mit Hilfe der Begutachtung des Baumbestands durch eine Gebietskennerin brach-
te im Hinblick auf die Eignung der Bäume als Quartiere für Fledermäuse folgende
Erkenntnisse:
• Die Auswertung der Baumkontrolle kann ein Instrument zur Vorauswahl von
Bäumen sein, die u.U. Bedeutung für den Artenschutz haben können.
• Nur ein kleiner Bruchteil dieser „vorausgewählten“ Bäume hat in der Praxis
tatsächlich Potenzial als Fledermaushabitat.
• Nicht alle durch die Gebietskennerin festgestellten potenziell als Fledermaus-
habitat geeigneten Bäume werden durch die Auswertung nach spezifischen
(Schad-)Merkmalen erfasst. Das bedeutet, dass die Vorauswahl Lücken auf-
weist, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Baumgutach-
ter nicht dafür ausgebildet ist für den Artenschutz relevante Merkmale zu er-
kennen. Hier könnte möglicherweise eine zusätzliche Schulung des
Baumbegehers die Ergebnisse deutlich verbessern.
Im Folgenden sind die Detailergebnisse der Begehung der Gebietskennerin Frau
Cordes für den Luitpoldhain kurz zusammengefasst:
• Ca. 30 Bäume können anhand ihrer optischen Merkmale potenziell Fleder-
maushabitate sein.
• Für keinen dieser Bäume liegt derzeit der Nachweis eines tatsächlichen Quar-
tiers vor.
• Der Luitpoldhain ist in jedem Fall Nahrungshabitat für Fledermäuse, da in der
näheren Umgebung, insbesondere in Volkspark Dutzendteich Fledermaus-
quartiere bekannt sind.
• Neben den im Umfeld nachgewiesenen Fledermausarten Abendsegler und
Zwergfledermaus ist das Vorkommen folgender Fledermausarten potenziell zu
erwarten: Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Rauhhautfledermaus, Was-
serfledermaus und Zweifarbfledermaus.
Nach der Ortsbegehung des Luitpoldhains durch den Zoologen Herrn Pankratius
kann im Hinblick auf die Eignung des Luitpoldhains als Lebensraum für den
Eremiten folgendes festgestellt werden:
• Es gibt derzeit kein sicher nachgewiesenes Vorkommen des Eremiten im
Luitpoldhain.
• 2 Bäume innerhalb des Umgriffs des Parkpflegewerks werden als Bäume mit
Potenzial für / Verdacht auf den Eremiten eingestuft. Sie liegen in Randberei-
chen der Grünanlage.
• Weitere Bäume im unmittelbaren Umfeld (Straßenbegleitgrün) gelten eben-
falls als Potenzial- oder Verdachtsbäume.
Alle von den Gebietskennern als Potenzialbäume für Fledermäuse bzw. Eremit ein-
gestuften Bäume sind in Karte 1 dargestellt.
Die Auswertung des Baumkatasters nach Bäumen mit einem Stammdurch-
messer > 60 cm (gemessen in 1m Höhe) liefert folgende Ergebnisse:
• Im Luitpoldhain gibt es zahlreiche Bäume mit (Entwicklungs-)potenzial für den
Artenschutz (Stammdurchmesser > 60 cm).
• Diese konzentrieren sich erwartungsgemäß in den älteren Gehölzbeständen
in den Randbereichen der Grünanlage.
• Darunter sind auch zahlreiche vitale Bäume, die kein Schadmerkmal, das ei-
nen Hinweis auf Fällungsrelevanz gibt, aufweisen.
Die Bäume mit (Entwicklungs-)Potenzial sind in Karte 1 dargestellt. In der Karte wur-
de zusätzlich der Versuch unternommen Bereiche mit besonders wertvollen Alt-
bäumen und Höhlenbäumen abzugrenzen und darzustellen.
Alle vorgenannten Ergebnisse wurden bei der Erstellung der Unterlagen zur spezi-
ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) berücksichtigt und zusammengeführt.
Das ausführliche Gutachten befindet sich im Anhang. Die Ergebnisse der saP wer-
den im Folgenden kurz zusammengefasst:
Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-Richtlinie sind im Plangebiet nicht nachge-
wiesen und auch potenziell nicht vorkommend. Die Verbotstatbestände des § 44
Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind für die Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-
Richtlinie nicht einschlägig.
Mit Ausnahme des Eremiten sind die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
für die relevanten Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie und die relevanten eu-
ropäischen Vogelarten nach Art. 1 Vogelschutzrichtlinie nicht einschlägig. In den vor-
liegenden Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde unter Be-
rücksichtigung der geplanten und im Erläuterungsbericht des Parkpflegewerks dar-
gestellten Maßnahmen dargelegt, dass hinsichtlich des Schädigungsverbots (§ 44
Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG) die ökologische Funktion der von dem Eingriff betrof-
fenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird,
hinsichtlich des Störungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) der Erhaltungszu-
stand der lokalen Population nicht verschlechtert wird und das Tötungsverbot (§ 44
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 5 BNatSchG) nicht einschlägig ist.
Derzeit lässt sich keine zuverlässige Prognose stellen, ob sich der Erhaltungszu-
stand der Populationen infolge verkehrssichernder Maßnahmen auf der Ebene der
lokalen Population oder im gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet verschlechtert
oder nicht. Erforderliche Schnitt- und Fällmaßnahmen an den Potenzialbäumen des
Eremiten erfordern die Einbeziehung eines Sachverständigen, um das etwaige Vor-
kommen nachzuweisen oder auszuschließen, und um geeignete Maßnahmen zur
Sicherung des Erhaltungszustandes zu treffen. Über die Gewährung einer Ausnah-
me von den Verboten des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und BNatSchG muss im konkreten Ein-
zelfall entschieden werden.
3.4.3 Parkgestalt
Die Parkgestalt des Luitpoldhains ist vielfältig und abwechslungsreich. Großzügige
Rasenflächen stehen kleinteiligen Parkbereichen gegenüber. Geländemodellierun-
gen und bauliche Elemente bereichern die Parklandschaft. Mit seiner zumindest in
Teilbereichen gärtnerischen Prägung mit Ziergehölzen und Stauden mit jahreszeitli-
chem Blühaspekt setzt sich der Luitpoldhain vom benachbarten Volkspark Dutzend-
teich mit seiner eher landschaftlichen Prägung ab.
Der Rückbau der großzügigen Teppichbeete mit jahreszeitlichem Wechselflor auf
deutlich kleinere Staudenbeete hat den Charakter des „Blütenparterres“ südlich der
zentralen Rasenfläche stark verändert. Der Ersatz der Wechselbepflanzung durch
eine gut geplante, dauerhafte Staudenpflanzung wird als zeitgemäßes Instrument
zur Pflegekostenreduzierung ohne Qualitätsverlust beurteilt. Gestalterisch wenig
überzeugend ist jedoch die aktuelle formale Gestaltung. Die geschwungenen
Beetformen entlang der Wege wirken etwas verloren und mehr oder weniger „zufällig
entstanden“ innerhalb des rechteckigen Wegerasters.
Großzügige Ruhe strahlt die zentrale Rasenfläche aus. Lediglich eine einzelne jün-
gere Hainbuche und eine Baumgruppe aus Eichen und Spitz-Ahorn beeinträchtigen
dieses Bild etwas.
Formgebend sind im Luitpoldhain auch mehr oder weniger locker mit Bäumen über-
stellte Rasenflächen. Die überwiegende Mehrzahl der gestaltgebenden Bäume kann
aufgrund ihrer Baumart und ihres Lebensalters ihre Funktion voraussichtlich noch
viele Jahre erfüllen. Im einigen Bereichen werden Bäume aber mittelfristig ihre Le-
benserwartung erreichen und dann aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt
werden müssen. Dies gilt insbesondere für eine Birkengruppe südlich der Meister-
singerhalle. Das charakteristische Bild kann in diesen Bereichen langfristig nur erhal-
ten bleiben, wenn rechtzeitig für Ersatz gesorgt wird.
Der Blick von den erhöhten Wegen und Sitzbereichen westlich der zentralen Rasen-
fläche wird stellenweise durch Gehölze beeinträchtigt. Ein schöner Aussichtpunkt,
jedoch nicht nutzbar aufgrund des schlechten baulichen Zustands, ist auch der er-
höhte Bereich der „Luitpoldarena“.
Wenig attraktiv ist das Erscheinungsbild des Parkplatzes an der Bayernstraße. Auch
der enge, mit Mauern gefasste Zugang in den Park wirkt hier wenig einladend. Etwas
isoliert von der übrigen Parkanlage ist der Spielbereich.
Prägende Baumreihen gibt es im Luitpoldhain nur an wenigen Stellen. Die Spitz-
ahornreihe an der Bayernstraße, südlich des Parkplatzes wird mittelfristig wohl ihre
Lebenserwartung erreichen und aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden
müssen. Der Bereich südlich der Meistersingerhalle im Norden der Grünanlage
könnte durch die Pflanzung von lockern Baumreihen entlang der Wege deutlich an
Gestaltqualität gewinnen.
3.4.4 Ausstattung, Einrichtungen und Wege
Der Luitpoldhain verfügt über vielfältige Einrichtungen und Angebote für verschiede-
ne Alters- und Nutzergruppen. Liegewiesen, Bänke und Aussichtspunkte laden zum
Spazierengehen, Lagern und Verweilen ein.
In den Randbereichen scheint das Angebot an Bänken etwas überdimensioniert.
(Dies gilt v.a. für den Bereich entlang der Münchner Straße, der jedoch größtenteils
außerhalb des Geltungsbereichs des Parkpflegewerks liegt.) Die Bänke in den klein-
teiligen, besonders attraktiven Bereichen der Grünanlage werden gut angenommen.
An einigen Stellen sollte das Sitzplatzangebot auch noch etwas erweitert werden. Im
Spielplatzbereich bietet sich eine Erweiterung des Angebots an Tisch-Bank-
Kombinationen an.
Die Sitzbereiche im oberen Teil des ansteigenden Geländes westlich der zentralen
Rasenfläche werden auch aufgrund der z.T. schönen Blickbeziehungen gerne ange-
nommen, auch wenn sie bereits etwas „in die Jahre gekommen sind“ und durch eine
neue, zeitgemäße Gestaltung aufgewertet werden sollten. In einigen Bereichen kann
ein Rückschnitt bzw. Aufasten von Gehölzen die Gesamtsituation deutlich verbes-
sern. Der südlichste Sitzbereich ist in üppige Vegetation eingebettet und damit zu
einem unübersichtlichen Raum mit fehlender Sozialkontrolle geworden. Durch die
abgeschirmte Lage und Müllablagerungen hat er seine Aufenthaltsqualität einge-
büßt.
Bilder 26 und 27: Sitzplätze im Luitpoldhain
Die Bänke in der Grünanlage erfüllen ihre Funktion. Entsprechend ihres Zustands
und nach den finanziellen Möglichkeiten sollten sie in den nächsten Jahren sukzes-
sive ersetzt werden. Ziel sollte dabei eine einheitliche Möblierung mit schlichten, ro-
busten Holzbänken sein.
Bilder 28 und 29: Bänke im Luitpoldhain
Der Spielplatz und das mehrfunktionale Spielfeld bieten ein vielfältiges Spiel –und
Bewegungsangebot für verschiedene Altersgruppen vom Kleinkind bis zum Jugend-
lichen. Die Ergänzung durch Toiletten und Kiosk im direkten Umfeld erscheint sinn-
voll und wird von den Nutzern angenommen. Alter und Art der Spielgeräte sind sehr
breit gestreut. Die Geräte erfüllen ihre Funktion. Ein übergeordneter Gestaltungswille
ist jedoch nicht erkennbar.
Wenig zeitgemäß erscheint die Pachtfläche des sogenannten „Verkehrserziehungs-
kindergartens“. Der Minigolfplatz stellt eine Ergänzung des Freizeitangebots dar und
wird aktuell in der Saison gut angenommen.
Bild 30: „Verkehrserziehungskindergarten“
Der Luitpoldhain ermöglicht somit sowohl traditionelle bzw. zeitlose Nutzungen wie
Lagern, Ballspielen, Schlittenfahren, Naturgenuss, aber auch moderne Freiraumakti-
vitäten wie Skaten oder Streetball. Die Liegewiesen und Spielflächen, aber auch die
kleinteiligen Parkbereiche, die mit ihrer abwechslungsreichen Bepflanzung die Jah-
reszeiten erlebbar machen, stellen Angebote dar, die sich auch an sozial schwäche-
re Schichten bzw. Gruppen richten, die über keinen privaten Garten verfügen. Auch
von den im Umfeld arbeitenden Menschen wird der Park gerne zur Erholung in der
Mittagspause genutzt. Die Freiräume des Parks laden zu ihrer Aneignung ein und
werden von den Nutzern auch gut angenommen.
Das Wegenetz des Luitpoldhains ist engmaschig. Alle Teilbereiche der Grünanlage
sind im Großen und Ganzen ausreichend und nutzerfreundlich erschlossen, was
auch an den wenigen Trampelpfaden abzulesen ist, die sich entwickelt haben. Ein
deutlicher Schwerpunkt der Trampelpfade liegt im Umfeld des Spielplatzes, was den
Schluss nahe legt, dass hier die Erschließung noch verbessert, d.h. zusätzliche We-
geverbindungen geschaffen werden sollten. Fahrspuren südlich der Meistersinger-
halle weisen auf eine ungünstige Wegesituation hin.
Hinsichtlich der Belagsarten und Wegebreiten wird nach der Funktion differenziert.
Einige Wege scheinen jedoch z.T. historisch bedingt (Wegeführung aus der 2. Ge-
staltungsphase) in ihren Wegebreiten überdimensioniert. Dies betrifft vor allem den
Weg westlich der Ehrenhalle. Erscheint seine Wegebreite im nördlichen Teil, wegen
der Sondernutzung beim Klassik Open Air aus heutiger Sicht noch gerechtfertigt, wä-
re im südlichen Bereich eine Reduzierung der Wegebreite denkbar. Eine Reduzie-
rung der Wegebreite wäre auch beim Weg nördlich des „Blütenparterres“ empfeh-
lenswert. Geringe Gestaltqualität hat die breite Asphaltfläche vor der Ehrenhalle. Vor
einem Rückbau ist zu prüfen ob die Funktion als Aufstellfläche für die Bühne, wäh-
rend des Klassik Open Air die Ausbauart erfordert oder historische Bezüge (Frei-
treppe während der 1. Gestaltungsphase) einer Veränderung entgegenstehen. Die
Hauptwege sind i.d.R. mit Asphalt befestigt. Weitere Belangsarten sind Pflaster,
Gehwegplatten sowie historische Granitplatten. Diese sind auf untergeordneten
Wegen, die zum Verweilen einladen, vorherrschend, aber auch auf einigen Haupt-
wegen anzutreffen. Wegen ihrer Verbindungsfunktion (z.B. für Skater) und vor allem
wegen ihrer Funktion als Rettungs- und Zufahrtswege während des Klassik Open
Airs ist für den Weg zwischen Luitpoldarena und „Blütenparterre“ sowie den Weg
zwischen „Blütenparterre“ und zentraler Rasenfläche ein Ausbau mit Asphaltdecke
zu empfehlen. Wassergebundene Wege spielen im Luitpoldhain eine untergeordnete
Rolle und beschränken sich im Wesentlichen auf den Bereich des Spielplatzes. Hier
erscheinen sie als Belagsart angemessen.
Bilder 31 und 32: „Überdimensionierte“ Asphaltfläche vor der Ehrenhalle
Der Zustand der Wege ist unterschiedlich. Vor allem die während der Sondernut-
zungen als Zufahrt genutzten Wege weisen z.T. deutliche Schäden auf. Dies gilt z.B.
für den Weg westlich des „Blütenparterres“, der erst 2006 saniert wurde, aber bereits
wieder Setzungen von bis zu 2 cm aufweist. Aber auch in anderen Bereichen gibt es
Setzungen und Schäden in der Decke. Schäden in der Deckschicht können kurzfris-
tig lokal saniert werden. Insgesamt ist aber ein an die heutige und künftige Nutzung
angepasster Ausbau, incl. der entsprechenden Tragschicht, vor allem in den als Zu-
fahrtswege genutzten Bereichen, zu empfehlen.
Bilder 33 und 34: Schäden in Wegebelägen
Der Luitpoldhain kann in der Dunkelheit in allen wesentlichen Richtungen auf be-
leuchteten Wegen gequert werden. Das Angebot an Parkplätzen ist ausreichend. Jedoch gibt es nur an einer Stelle Fahrradständer.
Ausgewiesene Radwege befinden sich außerhalb des Umgriffs der Grünanlage in
den östlich, südlich und westlich angrenzenden Verkehrsflächen. Innerhalb des
Luitpoldhains wurde der Fußgängerweg vom Kurt-Klutentreter-Steg (Überführung der
Bayernstraße zum Volksfestplatz) in Richtung Norden ist bis auf die Höhe der Über-
führung der Münchner Straße (etwa Parkmitte) für den Fahrradverkehr freigegeben
(durch entsprechende Beschilderung). Der Weg endet an beiden Seiten an Absper-
rungen, die aus Sicherheitsgründen ein Absteigen erzwingen sollen. In Richtung
Norden fahren die Radfahrer i.d.R. weiter auf dem Gehweg westlich der Grünanlage
(der hier eigentlich nicht mehr für den Fahrradverkehr freigegeben ist) um dann am
nördlichen Ende über den Rasen (Fahrspuren!) auf den parallelen Radweg zu wech-
seln. Da der Weg durch die Grünanlage für die Radfahrer kürzer und attraktiver ist
als der außen herum führende Radweg wird sich eine Nutzung durch Radfahrer
auch in Zukunft kaum vollständig vermeiden lassen. Durch den Ausbau / die Erneue-
rung des Radweges an der Münchner Straße kann diese Situation verbessert wer-
den.
Die Reste der Luitpoldarena sind stark sanierungsbedürftig und wurden in jüngster
Zeit aus Gründen der Verkehrssicherheit teilweise abgesperrt. An einer Stelle wur-
den provisorisch (wenig denkmalgerecht) Betonstufen eingebaut um die Wegever-
bindung aufrechterhalten zu können.
Bilder 35 und 36: Baulicher Zustand der „Luitpoldarena“ (2010)
3.4.5 Nutzungskonflikte
Bei den vielfältigen Ansprüchen an den Luitpoldhain kommt es zwischen verschie-
denen Nutzungen in Teilbereichen immer wieder zu Konflikten. Diese Nutzungskon-
flikte können zumindest teilweise durch die Auswahl geeigneter Standorte von Ein-
richtungen und Angeboten oder durch tageszeitlich differenzierte Nachfrage räumlich
und zeitlich entflochten werden. So sind z.B. der Spielplatz und das multifunktionale
Spielfeld am Rand der Grünanlage, durch Gehölzpflanzungen von kleinteiligen zur
Erholung genutzten Parkbereich abgeschirmt, untergebracht.
Dennoch verbleibt eine Reihe typischer Nutzungskonflikte, die aus den unterschiedli-
chen Interessen, Verhaltensweisen und Bewegungsmustern der verschiedenen Nut-
zergruppen entstehen. Auf viel begangenen bzw. befahrenen Wegen kommt es z.B.
immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern. Auch die (ver-
botswidrig) z.T. intensive Nutzung der Grünanlage als Hundeauslauf führt zu Konflik-
ten und beeinträchtigt die Nutzung der Rasenflächen zum Lagern.
Großveranstaltungen, wie „Klassik Open Air“ und „Rock im Park“ beeinträchtigen die
gewohnten Nutzungsansprüche der Erholungssuchenden, z.B. durch Absperrungen.
Sie belasten Vegetationsbestände und z.T. auch Wegbeläge durch direkte Beschä-
digung oder indirekte Einflüsse (z.B. Bodenverdichtung) und führen neben einer
deutlichen Erhöhung des Pflegeaufwands ( z.B. durch zusätzliche Mahd- und Reini-
gungsgänge und Beseitigung von Schäden) zumindest in Teilbereichen zu Konflikten
mit der nachhaltigen Entwicklung der Grünfläche und dem Artenschutz .
4 Leitbild
Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Luitpoldhains ist seine Erhaltung und
behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und
der Stadt Nürnberg insgesamt. Zeiten begrenzter oder sogar sinkender Budgets für
Entwicklung und Pflege der städtischen Grünanlagen erfordern dabei planerische
und ökonomische Kreativität und intelligente Konzepte. Ziel ist eine attraktive, nutz-
bare Grünfläche bei vertretbarem Pflegeaufwand für die Gesamtanlage.
Folgende Möglichkeiten für die zukünftige Pflege des Luitpoldhains stehen zur Aus-
wahl:
• Einheitspflege des gesamten Parks mit tendenziell sinkendem Standart
• Differenzierte Pflege unter Berücksichtigung von extensiven Flächen mit redu-
zierter Pflege und gärtnerisch attraktiven Flächen mit relativ intensiver Pflege.
In der Grundstruktur des Luitpoldhains, die in ihrer Vielfalt erhalten werden soll, ist
eine Differenzierung in Bereiche unterschiedlicher Pflegeintensität bereits impli-
ziert. Das Entwicklungs- und Pflegekonzept für den Luitpoldhain nimmt diese Berei-
che auf und legt übergeordnete Pflege- und Entwicklungsziele hierfür fest. Im
Sinne eines dynamischen Grünflächenpflegemanagements müssen diese langfristi-
gen Entwicklungsziele in kurzfristige Pflegentscheidungen übersetzt werden. Dabei
muss auch die Bedeutung als Veranstaltungsort berücksichtigt und überprüft wer-
den.
Aus diesen Leitgedanken lassen sich folgende Teilziele für den Luitpoldhain ablei-
ten:
Parkgestalt und Vegetation
• Erhaltung und Weiterentwicklung des Grundkonzepts für die Gestaltung des
Luitpoldhains aus dem Entwurf von 1961 (3. Gestaltungsphase)
• Entwickeln der intensiv genutzten, kleinteiligen Parkbereiche unter besonderer
Berücksichtigung der jahreszeitlichen Aspekte und der Pflege
• Entwickeln größerer „naturnaher“ Bereiche mit Extensivierung der Pflege und be-
sonderer Berücksichtigung der Lebensraumfunktion
• Erhalt der zentralen Rasenfläche als Gestaltungselement und Veranstaltungsort
• Dauerhafte Erhaltung der Baumbestände durch angepasste Pflege und Ersatz
abgängiger bzw. verkehrsunsicherer Bäume durch Neupflanzungen
• Entwicklung bereichernder Elemente, Bilder und Strukturen in Teilbereichen ge-
ringerer Gestaltqualität
• Neugestaltung von Teilbereichen, in denen durch Anpassungsversuche das ge-
stalterische Gesamtkonzept über die Jahre verloren gegangen ist
• Wiederherstellung verlorener Sichtbeziehungen
Einrichtungen und Nutzungen
• Erhaltung der Vielfalt der bestehenden Nutzungen
• Förderung, Modernisierung und Ergänzung parkkonformer Angebote und Nut-
zungen unter besonderer Berücksichtigung der Nutzerstruktur
• Anpassung der Wege und der Infrastruktur an die bestehenden und geplanten
Nutzungen unter Berücksichtigung der Großveranstaltungen
• Erhalt und ggf. Sanierung der Baudenkmäler
• Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes
Lebensraumfunktion
• Dauerhafter Erhalt der Funktion für Arten und Lebensräume
• Erhöhung der Biodiversität
• Langfristiger Erhalt und Entwicklung von Bäumen mit Potenzial für den Arten-
schutz
5 Maßnahmen
5.1 Übergeordnete Entwicklungs- und Pflegeziele
Aus dem Leitbild wurden mit Blick auf das Ziel eines dynamischen Grünflächenpfle-
gemanagements 5 Schwerpunktbereiche für die Entwicklung und Pflege des
Luitpoldhains festgelegt:
1. Zentrale weitgehend offene Rasenfläche mit lichten Baumreihen und
Baumgruppen in den Randbereichen (intensive Pflege)
2. Bereiche mit vielfältigen Vegetationsstrukturen und Nutzungsangeboten
mit besonderer Berücksichtigung der jahreszeitlichen Aspekte (intensive Pfle-
ge)
3. „Naturnahe“ Bereiche mit Extensivierung der Pflege
4. Spiel- und Freizeitbereich mit attraktiven Angeboten (intensive Nutzung)
5. Parkplatz mit ansprechender Gestaltung und einer Teilfläche, die für beson-
dere Veranstaltungen nutzbar sind
Die Parkbereiche, die diesen übergeordneten Pflege- und Entwicklungszielen zuge-
ordnet wurden, sind in den Karten 5 (Entwicklungskonzept Ausstattung – Wege -
Einrichtungen – Nutzungen) und 6 (Entwicklungs- und Pflegekonzept Vegetation)
dargestellt.
5.2 Maßnahmenschwerpunkte
Die im Entwicklungskonzept für den Luitpoldhain vorgesehenen Maßnahmen vertei-
len sich auf die gesamte Grünanlage.
Es gibt jedoch Maßnahmenschwerpunkte, die sich aus dem aktuellen Zustand oder
der besonderen Nutzungsintensität ableiten. In diesen Bereichen konzentrieren sich
Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen. Folgende Schwerpunktbereiche für
Maßnahmen wurden im Luitpoldhain festgelegt und sind in den Karten 5 und 6 dar-
gestellt:
• Neugestaltung des „Blütenparterres“ (G1)
Das gestalterische Defizit im Bereich des „Blütenparterres“ sollte mittel- bis
längerfristig durch eine Neugestaltung des Bereichs behoben werden. Hierfür
ist eine Objektplanung erforderlich. Eine detaillierte Darstellung im Entwick-
lungs- und Pflegekonzept ist daher nicht möglich. Das Parkpflegewerk kann
nur einige grundsätzliche Überlegungen und Hinweise geben.
Um darüber hinaus einen plastischeren Eindruck über den möglichen Gewinn
an Gestaltqualität und Nutzungsmöglichkeiten durch eine Neugestaltung des
Bereichs zu ermöglichen wurde Karte 7 „Entwicklungsvision“ erstellt. Für den
Bereich des „Blütenparterres“ werden darin folgende Gestaltungsvorschläge
gemacht:
o Neustrukturierung der Wege und Beetflächen
o Herstellung einer großzügigen, möglichst pflegeextensiven Pflanzung
aus Stauden und Gräsern (Perennemix)
o Zusätzliche Gestaltungs- und Ausstattungselemente (z.B. Pergola)
o Berücksichtigung und weitestgehender Erhalt der bestehenden Bäu-
me
o Ergänzende Baumpflanzungen unter besonderer Berücksichtigung der
Gestalt und der jahreszeitlichen Aspekte
Hierfür werden beispielhaft folgende Arten vorgeschlagen: Acer
rufinerve, Carpinus betulus ‚Frans Fontaine’, Laburnum watereri
‚Vossii’, Quercus robur ‚Fastigiata Koster’, Pinus silvestris, Prunus
avium ‚Plena’. Säulenförmige Bäume können dabei an geeigneten
Stellen Akzente setzen und längerfristig einen gestalterischen Ersatz
für die Säulen-Pappen darstellen, die in der Endphase ihres Lebens-
zyklus angekommen sind.
Bild 37: „Blütenparterre“ – heutige Situation
• Entwickeln des Parkplatzes (E1)
Das unbefriedigende Gesamtbild des Parkplatzes kann mit relativ einfach um-
zusetzenden Maßnahmen wie einer gliedernden Pflanzung von Hochstämmen
standortgerechter Laubbäume verbunden mit einer Erneuerung der Pflanzflä-
chen sowie Unterpflanzung mit bodendeckenden Gehölzen beseitigt werden.
Zur Ausführung ist eine Detailplanung unter Berücksichtigung des Bestands
empfehlenswert. Auch dieser Bereich wurde in die Karte 7 (Entwicklungsvisi-
on) übernommen. Eine einladendere Situation am Eingang vom Parkplatz in
die Grünanlage kann durch Versetzen der Mauer in diesem Bereich erreicht
werden.
Bilder 38 und 39: Parkplatz und Zugang zum Park mit Mauer – heutige Situation
• Entwickeln des Spiel- und Freizeitbereichs (E2)
Der Nutzungsschwerpunkt Spielplatz soll erhalten und weiterentwickelt wer-
den. Empfehlenswert ist die Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts, das suk-
zessive umgesetzt wird, wenn im Laufe der Jahre einzelne Spielgeräte ersetzt
oder ergänzt werden müssen. Auf diese Weise kann auch bei schrittweiser
Erneuerung am Ende ein stimmiges Gesamtbild erreicht werden. Der in Teil-
bereichen noch vorhandene Jägerzaun um den Spielplatz muss durch einen
Stabgitterzaun ersetzt werden. Als Ergänzung zu den vorhandenen Bänken
sollen einige Tisch-Bank-Kombinationen dienen.
Der „Verkehrserziehungskindergarten“ sollte mittelfristig aufgelöst und die
Fläche in den allgemeinen Spielplatz einbezogen werden. Die Anlage eines
Wasserspielplatzes an dieser Stelle kann das Spielangebot deutlich erweitern. Ein Wasseranschluss befindet sich in der Nähe.
Die WC-Anlage soll erhalten und mittelfristig erneuert werden. Erhalten wer-
den soll als einziges gastronomisches Angebot in der Parkfläche auch der Ki-
osk. Dieser ist zweckmäßig, eine ansprechendere Gestaltung könnte seine At-
traktivität für Familien aber noch deutlich erhöhen.
Der Bedarf eines Minigolfplatzes scheint im Augenblick vorhanden zu sein,
sollte aber von Zeit zu Zeit geprüft und mit anderen Ansprüchen an die Fläche
abgestimmt werden, insbesondere für den Fall, dass hier neue Investitionen
notwendig werden.
Die Beschilderung soll auf die Zugänge beschränkt werden. Sie kann an zent-
raler Stelle durch eine Spielplatznutzungsordnung ergänzt werden.
Durch zusätzliche Wege zwischen Spielplatz und allgemeiner Grünanlage
bzw. Parkplatz können der Zugang verbessert und die Trampelpfade ver-
mieden werden. Für die Wege, die auch durch Gehölzflächen führen, bietet
sich eine sehr einfache, wassergebundene Befestigung an. Die Festlegung
der genauen Lage muss unter besonderer Rücksichtnahme auf die vorhande-
nen Bäume erfolgen.
• Entwickeln des Hangbereichs westlich der zentralen Rasenfläche (E3)
Zusammen mit dem „Blütenparterre“ ist der Hang westlich der zentralen Ra-
senfläche der Parkbereich mit der höchsten gärtnerischen und vielleicht auch
Aufenthaltsqualität.
Sein Erscheinungsbild soll durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen erhalten
und verbessert werden. Hierzu zählen die Freistellung von Sichtbeziehungen
durch Rückschnitt bzw. Aufasten, die Weiterentwicklung und Ergänzung der
Bäume sowie der Strauch- und Staudenpflanzungen. Bei Baumpflanzungen
liegt hier ein Schwerpunkt auf dem Zierwert und den jahreszeitlichen Aspek-
ten. Auch mehrstämmige Gehölze sollen dabei Berücksichtigung finden.
Staudenflächen sollen in diesem Parkbereich weiterhin als Gestaltungsele-
mente erhalten bleiben. Bei der Bepflanzung können auch thematische
Pflanzschwerpunkte (z.B. Rhododendron-Pflanzung) gesetzt werden. Es wird
empfohlen hier zu testen, ob die Gestaltung einzelner Flächen mit pflegeex-
tensiveren Staudenmischpflanzungen (z.B. Perennemix Blütensaum) den
Pflegaufwand reduzieren kann.
Die vorhanden Sitzbereiche sollen sukzessive erneuert und den heutigen An-
forderungen angepasst werden. Hierbei können die großformatigen, histori-
schen Granitplatten, die in anderen Bereichen, bei der Erneuerung der Wege
ausgebaut werden, als Gestaltungselemente zum Einsatz kommen. Für diese
Maßnahme wird eine Detailplanung empfohlen. Insgesamt sollte in diesem
Parkbereich die Ausstattung gezielt ergänzt und mittelfristig erneuert werden.
Der Einbau von Cortenstahlelementen in einigen Hangbereichen könnte den
Hang gliedern und gestalterische Akzente setzen. Dieser Vorschlag wird in
Karte 7 (Entwicklungsvision) dargestellt.
Ein kurzer Wegabschnitt mit wassergebundener Decke soll, wie auch die An-
schlusswege mit Platten befestigt werden. Stellenweise sanierungsbedürftige
Wegebeläge und Stützmauern müssen sukzessive erneuert werden. Eine Er-
neuerung der Beläge ist insbesondere im Bereich der Reste der Luitpoldarena
erforderlich. Nach einer denkmalgerechten Sanierung kann der Bereich wie-
der als attraktiver Aufenthaltsraum mit Blick auf das „Blütenparterre“ fungie-
ren.
• Entwickeln der Fläche südlich der Meistersingerhalle (E4)
Durch Pflanzung von Blütenbäumen (Hochstämme) in Reihen und Gruppen
im Wiesenbereich südlich der Meistersingerhalle kann der Bereich deutlich
aufgewertet werden. Die Pflanzungen tragen außerdem dazu bei die angren-
zenden Gebäude besser in das Parkbild einzubinden. Die Birkengruppe wird
mittelfristig ihr natürliches Lebensalter erreichen. Eine entsprechende Nach-
pflanzung trägt zur Erhaltung der Parkgestalt bei.
Bild 40: Fläche südlich der Meistersingerhalle mit Blick auf Hotel – heutige Situation
Die Maßnahmenschwerpunkte und die zugehörigen Maßnahmen sind in den Karten
5 und 6 dargestellt.
5.3 Maßnahmen für die Biodiversität und den Artenschutz
Der Baumbestand im Luitpoldhain muss dauerhaft als Lebensraum erhalten und
entwickelt werden.
Besonderes Augenmerk wird auf den langfristigen Erhalt und die gezielte Förde-
rung der in Karte 1 dargestellten Potenzialbäume mit einem Stammdurchmesser
über 60 cm gelegt.
Potenzial-/Verdachtsbäume für den Eremiten werden in Karte 6 (Entwicklungs-
und Pflegekonzept, Maßnahme Nr. 13) übernommen. Es wird vorgeschlagen, soweit
möglich, einen Vermerk zu den entsprechenden Baumnummern auch in das Baum-
kataster zu übernehmen. Auf den möglichst dauerhaften Erhalt dieser Bäume wird
hingewirkt. Bei unvermeidbaren Pflegemaßnahmen an diesen Potenzialbäumen wird
ein Sachverständiger hinzugezogen, um ein etwaiges Vorkommen des Eremiten
nachzuweisen oder auszuschließen und um ggf. geeignete Maßnahmen zur Siche-
rung des Erhaltungszustands zu treffen.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht sind Schnitt- und Fällungsmaßnahmen
mitunter unumgänglich. Diese Maßnahmen werden auf das unbedingt notwendige
Maß beschränkt. Bäume und Gehölze werden grundsätzlich außerhalb der Brut-
und Vegetationszeiten des Artikel 13e Abs. 1 BayNatSchG im Zeitraum zwischen
1. Oktober und 28. Februar beseitigt. Geschädigte Bäume mit bekannten Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten, von denen eine Verkehrsgefährdung ausgeht, werden so-
weit wie möglich nicht gefällt, sondern durch starken Rückschnitt („Gesundschnei-
den“) erhalten. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten können damit so lange erhalten
werden, bis kurz- bis mittelfristig andere Bäume deren Funktionen als Lebensraum
übernehmen.
Potenzielle Quartierbäume von Fledermäusen werden markiert. Notwendige Pfle-
gemaßnahmen an diesen Bäumen erfolgen im Oktober. Nur eine akute Verkehrsge-
fährdung erlaubt ein Abweichen von dieser zeitlichen Beschränkung von Baumpflege
und Unterhalt.
Durch Baumpflanzungen an geeigneter Stelle werden Lücken geschlossen und ein
dauerhafter Bestand mit Bäumen in unterschiedlichen Lebensphasen aufgebaut. An
geeigneten Stellen, innerhalb geschlossener Gehölzbestände werden abgängige
Altbäume als „Ökostämme“ erhalten. Darüber hinaus werden im Parkpflegewerk
Gehölzbereiche mit minimierter Baumpflege (vgl. Karte 6 Maßnahme Nr. 12)
ausgewiesen. Die Festlegung dieser Bereiche beruht nicht allein auf der aktuellen
Qualität der Bestände, sondern ist auch Zwängen durch die Verkehrssicherungs-
pflicht unterworfen. Zur langfristigen Entwicklung größerer Gehölzbereiche mit mini-
mierter Baumpflege werden im Nordosten der Grünanlage Lücken zwischen beste-
henden Parkwaldbereichen durch Neubegründung von Parkwald geschlossen. Die
Bereiche mit minimierter Baumpflege werden weitestgehend der natürlichen Entwick-
lung überlassen und dienen als CEF-Maßnahmen dem kontinuierlichen Erhalt der
Lebensstätten in Bäumen.
Wie bereits in Kapitel 5.1 (Übergeordnete Entwicklungs- und Pflegeziele) dargestellt,
werden im Entwicklungs- und Pflegekonzept für den Luitpoldhain größere „naturna-
he“ Bereiche mit einer Extensivierung der Pflege ausgewiesen. Folgende weitere
Maßnahmen sind in diesen Bereichen geplant:
• Reduzierung des Mahdzyklus der Rasenflächen von 6-8 Mähgängen auf 2-
3 Mähgänge pro Jahr
• Strauchpflanzungen aus heimischen, standortgerechten Blütensträu-
chern (vgl. Karte 6 Maßnahme Nr. 2)
• Entwicklung von strukturreichen Gehölzrändern mit abschleppenden
Sträuchern und Krautsaum (vgl. Karte 6 Maßnahme Nr. 9)
Die Entwicklung „naturnaher Bereiche“ trägt wesentlich zur Erhöhung der
Biodiversität und Verbesserung Lebensraumqualität (z.B. als Nahrungshabitat für
Fledermäuse) im Luitpoldhain bei.
5.4 Sonstige Maßnahmen außerhalb der Schwerpunktbereiche
Außerhalb der bereits genannten Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen tragen
über die ganzen Luitpoldhain verteilt Einzelmaßnahmen dazu bei die Qualität der
Grünanlage zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Maßnahmen sind in den ent-
sprechenden Themenkarten (Karten 5 und 6) dargestellt und werden im Folgenden
kurz zusammengefasst.
Ausstattung:
• Reduzierung von Bänken und Abfallkörben in Bereichen mit geringer Nutzung
• Ergänzung der Ausstattung in attraktiven Parkbereichen mit intensiver Nut-
zung
- Erneuerung und Vereinheitlichung des Mobiliars (funktionsgerechte, stabile,
klassische Parkbank aus Holz)
• Anbringen von Schildern mit der Grünanlagenordnung und Hinweis auf aus-
gewiesene Hundeauslaufflächen in benachbarten Grünanlagen
• Entfernen der Tütenspender
• Ergänzung von Fahrradständern
• Anpassen der Beschilderung
Wege / Wegekonzept:
Das Parkpflegewerk beinhaltet folgende Einzelmaßnahmen zur Anpassung der We-
ge an die Nutzungssituation:
• Rückbau der Wege nördlich und östlich des „Blütenparterres“ auf 4 m Wege-
breite, Belagsart: Asphalt, Ansaat der entsiegelten Flächen
• Rückbau der Asphaltfläche vor der Ehrenhalle falls mit Sondernutzung „Klas-
sik Open Air“ und Denkmalschutz vereinbar, Ansaat der entsiegelten Fläche,
ggf. Schotterrasen (Abstimmung und Detailplanung erforderlich!)
• Ausbau aller dauerhaft für Sondernutzungen benötigten Zufahrtswege in As-
phalt (mit seitlicher Einfassung), Ausführung entsprechend der Nutzung
• Schließen der Lücke im Plattenbelag im Hangbereich westlich der zentralen
Rasenfläche (vgl. auch Maßnahmenschwerpunkt E3)
• Herstellen zusätzlicher Wegeverbindungen zum Spiel- und Freizeitbereich
• Sanierung schadhafter Stellen im Belag, ggf. abschnittsweise Erneuerung der
Trag- und Deckschicht
• Denkmalgerechte Sanierung der Reste der Luitpoldarena (vgl. auch Maßnah-
menschwerpunkt E3)
Karte 5 enthält ein Wegekonzept mit den vorgeschlagenen Belagsarten für den ge-
samten Luitpoldhain.
Vegetation / Pflegeeinheiten / Parkgestalt
Die Vegetation / Pflegeeinheit bleibt in Teilbereichen des Luitpoldhains nahezu un-
verändert. In anderen Bereichen bewirkt eine Reduzierung der Pflege die Zuordnung
zu einer neuen Vegetations-/Pflegeeinheit.
Die flächenmäßig größte Veränderung betrifft die Rasenflächen in den Randberei-
chen des Luitpoldhains, in denen die Pflege entsprechend dem übergeordneten
Pflege- und Entwicklungsziel „naturnaher“ Bereich deutlich reduziert wird (künftige
Pflegeeinheiten: Landschaftsrasen 2220 – 2223). Dabei sind auch flexible Lösungen,
z.B. Rasenwege- und intensiv gepflegte Liegeflächen nach englischem Vorbild in-
nerhalb der Extensivrasen möglich.
Bild 41: Differenzierung der Pflege: Nebeneinander von Intensiv- und Extensivrasen
Gezielte, räumlich begrenzte Einzelmaßnahmen tragen dazu bei die Parkgestalt zu
erhalten oder wieder herzustellen, die Vegetation zu entwickeln, zu ergänzen oder zu
erneuern. Im Folgenden soll stichpunktartig ein Überblick über die wichtigsten Ein-
zelmaßnahmen außerhalb der Schwerpunktbereiche gegeben werden:
• Freihalten des direkten Umfeldes der Ehrenhalle von Gehölzaufwuchs zum
Schutz der Bausubstanz
• Freihalten eines Lichtraumprofils von ca. 3 m im Bereich des Vorhofs der
Ehrenhalle
• Gezielte Rückschnittmaßnahmen und punktuelles Entfernen von Sträuchern
zur Wiederherstellung von Sichtbeziehungen im Hangbereich westlich der
zentralen Rasenfläche
• Entfernen oder Ersetzen einzelner störender oder unattraktiver Bäume und
Sträucher v.a. auf der zentralen Rasenfläche und im daran westlich angren-
zenden Hangbereich
• Langfristige Auflösung der Baumgruppe südwestlich der Ehrenhalle (Ersatz
abgängiger Bäume nicht an dieser Stelle, sondern im Randbereich der Ra-
senfläche südlich davon)
• Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen an geeigne-
ten Stellen zum langfristigen Erhalt und zur Entwicklung des Parkbildes
• Strauchpflanzung aus heimischen, standortgerechten Blütensträuchern im
Süden des Parks zur besseren Abschirmung der Grünanlage vor der stark
befahrenen Bayernstraße sowie zur Absturzsicherung
• Unterpflanzung von Teilbereichen mit bodendeckenden Gehölzen
• Auflösen einzelner unattraktiver Strauch- und Staudenpflanzungen
• Erneuerung oder Ergänzung einzelner Stauden- und Bodendeckerpflanzun-
gen
• Ansaat entsiegelter Flächen (bei Reduzierung der Wegebreiten)
• Entwicklung strukturreicher Gehölzränder
In Karte 6 sind neben den geplanten Einzelmaßnahmen auch die aktuelle und die
geplante Pflegeeinheit für jede Teilfläche dargestellt.
6 Zielkonflikte
Zielkonflikte können insbesondere auftreten zwischen der Entwicklung „naturnaher“
Parkbereiche mit reduzierter Pflege und der Nutzung des Luitpoldhains bei Großver-
anstaltungen. Um mögliche Konflikte aufzuzeigen wurde das Entwicklungs- und
Pflegekonzept Vegetation (Karte 6) mit den beiden aktuell maßgeblichen Großver-
anstaltungen im Luitpoldhain „Klassik Open Air“ und „Rock im Park“ überlagert. Die
Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt.
Klassik Open Air
In Karte 6a wurden die Infrastruktureinrichtungen und Sicherheitszonen (Grundlage:
Lageplan des Kulturreferats/Projektbüro Klassik Open Air 2011) in das Entwicklungs-
und Pflegekonzept Vegetation übernommen. Zusätzlich wurden die aus eigenen Be-
obachtungen während der Veranstaltung intensiv genutzten Flächen dargestellt.
Ein Blick auf die Karte zeigt, dass die während des „Klassik Open Air“ intensiv bean-
spruchten Flächen weitgehend außerhalb der geplanten „naturnahen“ Bereiche lie-
gen. Betroffen ist lediglich eine Landschaftsrasenfläche im Südosten, die aber auf-
grund der ungünstigen Sichtverhältnisse derzeit nur eingeschränkt genutzt wird. Eine
Extensivierung der Pflege in diesem Bereich mit Reduzierung der Mahd und Entwick-
lung in Richtung Wiesenfläche kann die Attraktivität der Fläche zum „Lagern“ in die-
sem Bereich weiter verringern. Andererseits wird sich durch die stetig wachsende
Zahl an Konzertbesuchern der Druck auf nutzbare Sitzbereiche möglicherweise wei-
ter erhöhen. Extensiv gepflegte Landschaftsrasenbereiche mit 2-3 maliger Mahd
können einem starken Nutzungsdruck während Großveranstaltungen aufgrund der
geringeren Scherfestigkeit auf Dauer nicht standhalten. Einer Überbelastung dieser
Bereiche während Großveranstaltungen muss durch entsprechende Maßnahmen
(Freihalten, ggf. Absperren) vorgebeugt werden oder diese Bereiche müssen aus der
„naturnahen“ Entwicklung herausgenommen werden. Die Sicherheitszone für das
Feuerwerk stellt keine wesentliche dauerhafte Beeinträchtigung für die „naturnahen“
Bereiche dar.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Veranstaltung „Klassik Open Air“ einen erhöh-
ten Pflegeaufwand für die Grünanlage erfordert und auch Schäden in den Pflanzflä-
chen nicht ausgeschlossen werden können, dass mit Ausnahme einer Teilfläche im
Südosten derzeit aber keine wesentlichen Zielkonflikte mit den im Entwicklungs- und
Pflegekonzept vorgesehenen „naturnahen Bereichen“ bestehen.
Rock im Park
Karte 6b verdeutlicht auf Grundlage des Belegungsplans 2013 die Beanspruchung
des Luitpoldhains durch die Campingflächen während des Festivals „Rock im Park“.
Hiervon ist auch der gesamte südöstliche Parkbereich betroffen, der im Entwick-
lungs- und Pflegekonzept Vegetation als „naturnaher“ Bereich mit extensiver Pflege
vorgesehen ist. Eine Umsetzung des Konzepts mit Erhöhung der Biodiversität durch
Strauchpflanzungen, Entwicklung von Gehölzsäumen und Extensivierung der Rasen-
flächen ist mit einer temporär intensiven Nutzung als Campingfläche (Während
„Rock im Park“) nicht vereinbar.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei einer Umsetzung des Entwicklungs- und Pfle-
gekonzepts Vegetation geplante „naturnahe“ Bereiche von der Nutzung als Cam-
pingfläche während „Rock im Park“ ausgenommen werden müssen. Aktuell betrifft
dies die Flächen im Südosten (im Belegungsplan: CP 8.1, CP 8.2, CP 8.4). Sollte
dies nicht möglich sein, muss auf eine Extensivierung der Bereiche ganz oder teil-
weise verzichtet werden.
In den übrigen im Belegungsplan 2013 als Campingflächen ausgewiesenen Berei-
chen (im Belegungsplan: CP 8.3, CP 8.5, CP 8.6, CP 8.7) bestehen keine grundsätz-
lichen Zielkonflikte mit dem Entwicklungs- und Pflegekonzept Vegetation. Beein-
trächtigungen und Schäden können auch hier nicht ausgeschlossen werden, diese
sind aber durch eine entsprechende Erhöhung des Pflegeaufwands behebbar.
Im Falle einer Objektplanung des „Blütenparterres“ (Gestaltungsschwerpunkt G1)
müssen die Nutzungsansprüche als Campingfläche während „Rock im Park“ be-
rücksichtigt werden.
7 Ausblick
Das vorliegende Parkpflegewerk zeigt Möglichkeiten einer dynamischen Weiterent-
wicklung und angepassten Pflege des Luitpoldhains auf. Die Entwicklungsziele müs-
sen nun in den nächsten Jahren in konkrete Maßnahmen und Pflegeentscheidungen
umgesetzt werden. Dies kann und wird voraussichtlich schrittweise erfolgen. Not-
wendige Einzelentscheidungen sollten dabei immer auf Grundlage des gestalteri-
schen Gesamtkonzepts getroffen werden.
Die Realisierung der im Entwicklungs- und Pflegekonzept vorgeschlagenen Einzel-
maßnahmen trägt insgesamt zu einer Erhöhung der Vielfalt und Biodiversität im
Luitpoldhain bei, ist in Teilbereichen aber auch mit einer Einschränkung der Nutzbar-
keit, insbesondere für Großveranstaltungen, verbunden.
Sowohl die Grünflächen selbst als auch die an sie gestellten Nutzungsansprüche un-
terliegen einem stetigen Wandel. Diese Veränderungen erfordern auch Anpassun-
gen der Pflegeentscheidung. Hierfür ist eine kontinuierliche Fortschreibung des
Parkpflegekonzepts empfehlenswert. Um jederzeit aktuelle Daten der Grünanlage
zur Verfügung haben, empfiehlt es sich eine stufenweise Umsetzung des Konzepts
auch in der Grünflächendatei (pit-kommunal) nachzuvollziehen.
Anhang
Quellenverzeichnis
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Quellenverzeichnis
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (Hrsg.), 2006: Kartierung von schutz-
würdigen Biotopen in Städten Bayerns durch das Bayerische Landesamt für Um-
weltschutz in Zusammenarbeit mit den Städten, Stadt Nürnberg
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN
(Hrsg.), 1996: Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern, Stadt Nürnberg. – Mün-
chen
FLL (2009): Empfehlungen für die Planung, Vergabe und Durchführung von Leistun-
gen für das Management von Freianlagen
FLL (1997): Anlage und Pflege von Grünflächen in der Stadt
GESCHICHTE FÜR ALLE E.V. (1995): Geländebegehung – Das Reichsparteitagsgelände
in Nürnberg
NIESEL, ALFRED (HRSG.) (2006): Grünflächenpflegemanagement – Dynamische
Pflege von Grün
STADT NÜRNBERG (Hrsg.), o.J.: Rund um den Dutzendteich. Eine Nürnberger Stadt-
landschaft im Wandel der Zeit. – Dokumentation
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1 Pinus silvestris
| Kartengrundlage/ Luftbild/ Geobasisdaten: @ Landesamt für Vermessung und Geoinformation Maßstab: 1:2.000 | |
|---|---|
| Standorte für Ausgleichsbäume auf Basis Parkpflegewerk Luitpoldhain | |
| Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Planung und Bau SÖR/ 1-G |
2 Prunus sargentii
3 Betula pendula
4 Acer platanoides 'Cleveland'
5 Quercus petraea
1 9 V IIV 07 4
ÖÖ
V IIV V 6 6 2 2 V
V 296/15 8 V 2 8 2 5 V V 3 IV 2 1 V V 2 3 IIV 2 1 1 9 61V 63V 65V
113/9
06 V46 V66 86 V07 1 2
128/10
III 3 3 V V 6 1
128/4
III 3 5 V V 8 1
330/83
128/5
3 I V 7 V V 0 0 2
128/6
9 V V 2 V 2 2 2 5 4 VI
296/21
V IV 4 V 4 4
128/9
296/29
128/7
V 4 6 3 4 V
296/7 296/23
128/12
IV V 2 I 4 8 5 19IV 4 V 21V 23V
128/8
ße Rankestra
296/9 296/2 4/692 296/22 296/20 296/19 296/32 /35 41/692 296/34 /36 296/27 296/8 330/4
III61 4 7
297/3
II III
297/8
II II 2 5 5 1 II II 8 3
297/4
P a rs ifa ls tra 122/6 ß e
297/10
II
3 II II
297/5 297/11
II 6 5 II 2 4
297/6
122/4
III III II
297/7 2/792 296/5
F I F 03 8F2 III III F F F II II I W I II S 2 6 6 II8 1 4 II
Legende
122/3
Neupflanzung
287/3
Quercus robur, m. DB, 4xv, StU 20-25
287/6
123/9
287/16 287/8
Bauvorhaben:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
II II 6 3 0 5 4 6 II
287/5
Ersatzpflanzung Bäume öffentlicher Raum
ohne Maßstab
287/12
0 50 m
II 6 II II 2 /3 296/26 /37 296/25 296 81/692 71/692 296/16
Nürnberg, den 26.07.2019
Kartengrundlage: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019
287/4 2/782 297/9
67 V IV II6 VI8 5III III 7 01 III 9III 11III 43IV 45 V IV 66 86 VI64VI84V05 4 V2 3 5 5V 7V 9IV I III I 41 61 V81 24 VI44 37 11IIIHsNr. 13 1517IV19IV 19a 21V 6V V81 V02 V 33 III63III V22 V42 III13III15III17III III23 03 I I I 5 I VI41 5I VI21 2 VI01 VI8 7 VI8 9 VI6 21 1II 3II VI4 17 19IV 2 VI4 VI6 15IV 23IV 25IV 27IV VI8 VI01 VI21 VI41 VI22 VI02 VI81 a42 VI62 VI82 VI03 23 VI42 I VIa43 123IV 121IV 125IV 127IV 129IV 5IV 7I I I I I I8 9 III01 II 03 23 43 63 VI83 33IV 35IV 35IV II 13V 15V 17IV II 19III 25 VI IV 82 27 V II I I 03 29 V I I V 23 3 V 1 I4 IV 3 V63 V24V44 VI 41 601 39IV 41 V IV I41 V II 6 I 1 I 1 II 9 V IV V 0 2 2 V 1a 2 8 1 1 III V V 2 I 3 2 V a 2 I I 02 II 23 V I I V II 42V 2 I 5 II 62 V61 V V 81 8 VI 2 02 2 V 7 I22 V 19 II6 2 2 1V 23V 29V II V2 2 3 I 9 I V43 a43 II V II 63 39V II V IV 64 8 V 3 1 84 11 V05 III 1 V 1 25 3 V45 III VI 1 4 65 1 1 5 V V V I85 2 V 4 4 9V 06 4 V 1 I 3 2 1 6 7 49a V V IV 4 51 4 IV 45 V 1 6 IV 4 47 a8 3 48V4V 4 I 9 III 0 5 5 a05 V 5 7 2 1 5 II V 5 a 1 2 V 5 9 6 V IV 45 VI 11 8 V 03 6523 1 VI 2 43 9 V V V VI04 631 V 1 I2 3 4 1 I 8 I10 II 1I2 6II 4 II5 I 1 I11 II3 I 1 I9 7 III5 III II II 3 I 8 3 36II3 3 4IIII3 I 2 II 30II II21II4 I 1 I III6 II 1 III81 II02 13II 11III 19
IIV I 5 I 1VI 3V 5V V2 28V VI33 V13 VI VI53 1IV 65 VI 85 82 31IV II IV V03 33V IV23 43 V63 35V 37IV 39 II II V IV 107V V421 V 811VI021V221 41V 43V 82 03 V VIIVII I9 62 21 8 .rNsH I III83 04 .rNsH II43IV III24 X 1 35 I VI 7V 9 11 21 7V 9V 11V VII45 V4 V6 II V8 VIa8 II I0 II 1 VI2 47V 49V II 9III V VI6 III8 VI01 IV 2 IVII V I 4 II III II III II V 24III 6 3IV 5V VI4 V6 23 81 VI22 IV 21V 21aV 23V 25IV 27V II02 VI62 72 51 VI92 II 27 V25 29IV V45 1 II 1 I4 IV II III6 II V61 III8 II II I I 7 I 01 9I I II II III02 11III I I III VI22 VI42 III II I I I V01 III I V II I 23 21 IV I 29 V4 IV 1 31III 03 23 17IV II 4 65 3 II85 2 1IV IV 41 3 I I III21 I IV 23 22 42 2 IV 13 21 11 35 V 37V IIII VI8 01 VI21 V4 VI VI 6 a01 V 39V 17V 19V HsNr. 25 HsNr. 13 HsNr. 15 VI2 V6 IV8 V01 V21 1V 43 II 45 VI 94 84 V 15 IV IIa6 VI23 I 50V 63 39V HsNr. 39a 5 a63 8II II 5 11IV I 17IV IV IV 33IVIV I 9 15IVIV IV25IV 31IVIV IV 5 13a 13IVIV IV 27IV 29IVIV IV V I 72 VI VI 17a 10III III7 III 17 19III 21V 23IV25IV 27IV 29V 31 V02 Vc62 V 29 24 IV VI92 VI VI53 37IV VI65 VI85 VI06 33 57 VII 59 III II I V64 V84 3 45 V 8 V44 6 V V 2 V4 III II II I II V 5V 7V V4 VI7 5 47V 3III 49V III 3 VI45V II25 V119IV 121V123VI 125V 24IV 22IV IV32 129 131 V 4 V6 8V V V V 10 II V24 4V4 6V4 8V4 V05 10V 8V 6V VI7 V5 VI3 V 12VI V9 V 21 V 2II 12 4II 41 8 I V 15V V7 41V V 5 V 01V 21V 3 8V I 6V V 29 27V 3313 35V 3V7 39V 41V 55 10 53 V65 2 IX26 IX46 V V51 V81 II 71 V V 20 91 V V 22 V 12 IV V VI II VI IV 26IV 24 VI32 VI12 137 5 III 8V 10 21 III 921 III II 11V V a11V V V V14a V V 14 V61 V81 IV02 16 71 91 133 135 II 1 331II131 III531 731 73 III 85 .rNsH 5 .rNsH a3 .rNsH 3 .rNsH 031 .rNsH 231 .rNsH 7 .rNsH 431 .rNsH HsNr. 61 HsNr. 63 HsNr. 136 V07 V27 IV47 12VI 161 IV361 b361 IV41 I VI 156IV IV951 III 561 VI I IV 158 160IV IV 162IV IV III V51 V II V3 III I I 7 III 9V 150 29V 42 13 VI IV V 117V 119V 36 a421 154 I 113 115 021 421 II411 V611 V811 I V V221 V 43V 45V IV 5 VI3 VI V7 6 I V 10VI 147 341 151 III III541 IV351 IV551 751b551 V VI 142 144IV IV IV 44 32IV 30IV III 33II 34IV III III93 III34 III14 IIa73 73 125III 46 7 9II 48 25 45 III I 34II 36II II42II 40II II II 3II 3aII 5II 5aII II II 15 II6 II8 II01III21II41 III4 II 77II 79II 08a08 I IV 85 Vb08 c08 I II28 II09II 1 II 14I 16II 11III 22II20II18II 24II HsNr. 26 32II30II28II III 3 VI III 2 IV 4 IV 9 6 III III II63II83 64 II64 II44 II04II24 II45II 54 IV 9 IV61 161VI 165III 1I6II5a VI071 VI271 159aIII 159b VI661 VI2 3III II IIIIII III 41 II 810I2III22 II42II 5 a1b1 62II82 III II 9 III 4 II6II8II01II 11 a3 21 b3c3 II23 31 7 II43 II63II83II04II II33 35II37II39 9a II II23II43II 95 29II49 II69 801 011211II II II 2 II II IIII II II 15 III 21 II84 II05 II25 12I II92II72II52II32II12II91 03 63II83 39II41 II6 III II II II IV II II II V II II II II III IV IV IV III II22 02 II81II 42 214161 15II1719II212325 II2729II II 13 V IV V 621 V821 V031VI231 VI431 VI86 55 57IV III IV V07 59V 29IV 44 45VI 47VI VI02 19IV VI22 VI V 2 I 1 42 VIa4 2 2 5IV III 27 62 IV VI82 VI03 V27 11 17V 64 V84 V05 51IV 53V 55V 1V V2 3I V V 4 5IV 6 7V VI8 9 V I I V 01 VI 13 II42 23V 25V 5V 7V 1V 3V V4 V6 82 29V 31V 33V 68 88 09 91 29 1IV VI V 49V 8 V 4 51V 05 25V V69 II89 VII 97 2VI 99III1 4 01I V II I 103 8 II201 V401 V601 V801 VI4 VI V9 V11 1V V 3 011 V IV IV IV 41 24 II03 II44 24 II64 84 05 IIII4 2 1 5 43II45II47II49II 171 173 175 177 167 3 V 13II 11V 7 21 I 5 V III 105V 107V 1V 111 15 V 13VI 15VI 17 IX V 65IV V47 65aIV VI67 67 VI87 69IV 19IV VI08 IV VI02 21 VI41 VI61 71IV 73V V48 75VI VI V 19V 21V 23 a6 .rNsH 11 6 V8 IV 6 68 V 4 3 V5 11 1 V V4 VI4 3IV 6 3a VI8 61V 63 VI01III21 7aV 9V V8 7V 9V 3IV 5IV 7IV 9IV 11 II6 VI4 VI6 V01 V V7 V9 8V 88 VII 79VIII 81VII 89 VI21 VI09V69 V89 91III 97II V 27 29IV 31 V21 VI41 VI61 V81 V02 V22 3V 5V VI II 59 41 V831 V44 VI041 241 V441 VI VI64 V84 47 VI 5 V05 49VI 5aIV 7III 9III VI41 11III VI VI61 22 VI81 VI42 1 V 3IV 62 V82 VI03 V23 06 V26 IVa86 V86 77 83VI V 19IV 21IV I I I 12V 1 VII14 41 II2 II6 II8IIa8 I II4 16 51IV IIIII 12II 91II71 I 10II V V01 6 V21 61 II52II32 V II72 26IV II92 28IV 13 III 1 2 VI4 III IV IV V051VI251 VI451 VI 641 V841 V42 IV 29V IIa451 V 82 33 VI25VI45VI65VIa65 51 53IV 55IV 33 35 IV V 39 VI23 V 35 37V 43 25IV27IV V85 V V46 57V 59IV 61IV V 63 I V 83 65III VI04 V24 VI83 V04 III24 3 V 7aV 7 3 4 9IV 41V Va66 V66 94 III67 43II 33 001 101V 103VI 39VI 41V 51 V42 V62 V82 V03 IIV23 4V III 23VI 21 IV 13V V41 15IV V 1 6 7 1 IV V81 V02 7 10V III V III VI VI III 13 V6 V V8 7 V01 69V 71V 73IV 27 47 V V I81 19 21V VI4 1 V 7 I V 6 1 V 9 I8 IV VI01 21IV VI21 23IV V41 143 V I 08 VI28 V 81 III02 133V 135IV 137IV 139 I 22 21 V V 23 II 26 25 VI82 III 20IV V83 15III I 17 II I 22IV III14VI93 VI73 31V 33V 35V 37V 24 44 III74 5V V82 03 V23 43 V63 V83 84 31aV 33 HsNr. 3 5V 7IV V05 49I 51 53I 9IV 11IV IV IV4 II 5 III III65 I85 06 26 .rNsH05 .rNsH 13IV 15IV V IV I25 II a2 I5V 5 5 II 4 I5V 5 7 III b4 VI8 c4 5 5IV9 6 0 1 6 4 a4 I6V3 II 1 I6V5 3IV 5 V 8 I6 6 V7 V V06 V07 46 51VI 77 53 V V I 6 I 6 V 7 8 9 6 I I I V I2 V0 3 7 I 5 I 7 I I V27 III 59V 4 5III 6 II 1 I IV 7 6 II 6 I 5I V I I III8 1V III VI 3 0 V 1 5V 2 HHsNsNr.r 7. 9 V V 13III V 15IV V 17IV V6 1 1 9III VI V 81 21I V V I III 02 III VI42 V 2 I62 III VI82 III III VI VI VI VI 5V 7V 29IV 33IV IV V0 6 6 1III 26 63II V I 46 a46 65V VI66 67V V86 V07 V41 VI61 13V 15 17 V6 I 7 I 8 I 7 V08 III2 2 8 5IV IIV67 71VII 73VI 75 1 6 aIV 1 V b I8 VI V 01 3 21 III 3III 5 2 III 7III I 35 V 63 VI83 37 39V 3V 5 7 9V 11V 13 V VI4 3 7 24 20aIV V 20 81 V32 IV12 II IV91 III 15V IV02 17 IV2 1 2 9V 2 V 1 I42 21a 62 23V 25III III 2 2 5 5 b a III 29IV 03 29aIV IIIa03 31V V23 35II I I II43 37II18III III33 16III 39 V I I I I II I 1 6 3 3 41 I IVI III4 43IV 45 II V52 9aII III III V04 IV IV 47 05 IV10 61 61 13 I VI IV I18 I 3 V 5VI V 9 VII20 11 21 VI9 4 I I 05 II IV25III III45 53 VI31 6IV 9II I I V VIa41 19 VI I 6 II 1 81 VI02 VI42 VI65VI85 VI06 8IV 91V 71 IV V21 V41 VI 11 II V V 27 II II 33I V I I IV III IV II 14II 12II 1a 32 IV 1III I I 3 11 II 01 IV VI IV21 14 IV II II 8 IV01 III I IV IV IV IIII 11III IIIII 1II 5III 7III 9III 13IV 15IV 17III 2 VI4 VI6 III8 III01 VI21VI41 I VI I IV 3 VI 7VI VI5 II11 V 51 V VI 8 6 III 6 .rNsH I4I4 III IV64 45IV III84 47IV 49IV I 5 I 1I b I I I I 01 II I II III IV 10 IV8 HsNr. 6 VI11 V V 10 12 14 16 8IV 6 111V 113V 411 115IV II611 IV VI 021 53 55 2 VI I 601 IV III a61VI81 V2 V6 1V 3V V 5 I V 22VI42VI62 VI02 VI22 VI42VI6 1 2 9IV 21V IV 105 7V 82 III I V8 V01 9V 11V 29V 31 VIa4 b4 II 9II HsNr. 19 21IV 23IV VI02 25V V21 I HsNr. 5 11 117 119IV 121IV 123IV 123 3 aIV V V 12 I 5I 2 V 127V VI 5 1 4 II 29 V IV III 13 V 7 1V 6 IV 90 II 1 61 701 III 3 a23 V 5 1 7 50 I 1 I I 8 I I II 3 5 01 III V 2 1 7 3 0 1 a 19 II 9 I63 I 1 I 7 I I I 95 2 7 9 13 V 5 0 I 1 II431 6 II 1 I0 3 4 9 1 4 9V V2 III83 4 1 1 1 a 4 II 1 1 4 I 1 4 V V 4 I 8 I 1 V 143 1aV V 6 II V I I I 2 1 0 6 4 1 3 3 1 1 V I 1 I 4 V a 5 241 II V I V I V I 9 8 8 I 1 9 V a I 1 V 1IV 5 I I I II II V 3 1 0 4 1 7 IV I I V II 1 1 I 4 7 5 V I I 9 I I I I I V V V 5 6 I 1 V V I 1 2 51 81 I 1 V 7 7 I a V III V I V V 1 0 7 2 I 5 1 3 5 4 V 17 V a I V V 1 I 7 41 1 II 5 V 5 I I 6 V V61 V 19 1 V 4 I 9 1 VI8 I 1 V 21VI V02 VI I 6 II 1 62 13 II8 VI 2 8 V 2 9 I II 81 VI03 31I V V I I 1 2 0 3 3 5 2 3I V 1 I I IV II0 V 1 37 1 I I I I 7 2 V I 1 3 V 9 I0 I 4 I4 I 1 I I V I 41 1 1 9 3 I 4 V II 9 II6 2 1 1IV II II IV II I I V II II IV II I I I V IV 82 V 43 801 IV 107 3IV V 41 61 81 1V 1aIV VI 37 3V 5 7V X03 4 3 6 8 9III III IV 41 83 III 1 99 IV V 3 2 III 5III III 7 I I II II 61 VI III VI 15III VI VI 17I 19II 21II 35 03 2 4 6 1 3 7 63 101V 103 9III 13III VI 1 2 5 1 III 4 1 1 5aIII 1 6 7 1 23 25 8 01 45V IV 011 V211 II1 III2 5 IV IV 6 I IV a6 I IId4 V c I 4 8 Ia8 Ib8 01 33 35 V 93 II 3a V 1c 41 V III III II III III6 III8 III 17III II22 VI 02 II III6 81 V88 85V VI09 29 VI49 89V II2 1 II III III III III 37 I V 45V V 8 6 9 9 001 6 III22 II42 III62 15 15IV V 3 I 3 8 IV 2 V V I VI V64 84 IV05 II401 V68 8 9IV III III III III III VI01 21 4 VI6 8 01 41 1 a 3 81 a02 17 19III 2 III02 21II 23III VI 2 4 5 2 III III62 82 V V V 15 3 7 5 9 II 15 5IV IV 35 81 31 33 01 21 25 IV III8 III6 a6 5IV III6 IV 141IV 83 3 5 7 III01 III4 7 15 651 VI851 4 5III III21 III41 9III 13 27 5 7III 9 2 II 1 I HsNr. 14 III61 81 13 9 11 4161 21 8 III III III III 3133II 628203II23 43 25II27II29II31I3I3II35II37II 22II42II62II82 35 183IV 185IV 187IV IV 179IV 181IV 081 III III871 VI471 III2 IIII II III II IIII II II 13II15 II17 II III 19II21II23II25II27II29II III 8 9III 201III 203III 205III 195 281 III481 6 27IV 871 29IV 01 II81II02 22 II62 II 135I 4 1 .rNsH 661 851 .rNsH II461 211III III III 207III 209 199 III 197III III681 III 091 III802 III 41V 43 45V 43II63II83II II23 3III 5 23252729 1315171921 23 11 9 357 II62II82 II03 II IIII 01 II 68II II 24 II II II II02 II4II6II8II 6181 IIII II7 10 2 911II1315 17 8 42 22 II 0121416181 II 02 II IIIIIIIIII II II II II II IIIIII IIIIII II II II II IIII II II II 3 II2IIa2 73 II 77II 79II 29II 27IIII I II23 43 85 II V451 VI651 7 III 5 117II II121II123II125II 127II III641 841 051 251 2 III4 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777 I 5 I 73717 II 9 I 6 841 7656 III251 III051 III651 III451 III061 III851 III4 1 6 5 1 9V 161V III261 165IV VI2 167III IIa4 Ib I 46 Ia6 Ib6 IV 5II II2 9I II I 4 II6 30 69II II 06 45 II65 III II 25 II 22 42 5 19 21 02 3III a01 .rNsH 01 8 21II 17II 6 II61 II41 I21 II II01IIa01 II 8a8b8 82 49II 51 IIcI 8d8 9a 11II II II83 53 II II04 II a02 b02 V42 I V02 II 2IV a62 V62 V82 I 2aIV III1 I I I 6III 4III VI5 III3 III III II 6 I I II I III II IV6 5V II IV III I 4 16 I II14 7III 12 V I V I I31 8 VI11 9II I I IIb9IIIa9III9 III7 1 6 5 1 IV 18 17 41 IV 16 19 HsNr. 12a IV 21 14 1 2 2 1IV 8V II III 8 20II VIa71 VI71 51IV I I 20 V 26 31 V 1V 3V 24 55III II 8I2II I I I II03 V 22 24 28 51V 30 7V 9IV 11 13 15 V41 V 52 V 9VI 13 VI61 VI81 VI II 4 a4 03 31V I I 33V I V43 35V 37V VI3 VI V 41 VI7 IIIV04 24 44 64 11 I 04 39 I 24 IV V44 43IV IV 11IV V64 III III V V III VI 27 13 II II IV 61 V81 V22 42 a42 VIa62 VIb62 43 17 15 I VI 23 II 25 27 02 03 23 I43 I I IV 19II 21IV 35a 35IVIV I I IV IV 37 IV IV I 23 IV IV 7IV I27aI 43a IV II4II6II8II01II21 II41 VI81 VI02 VI22 V42 VI61 V62 V V V 17II 19II II 2 II 7II II V82 V VI V II V II II 37IV IV IV IV IV V V V IV IV 9 V 11IV 13V 11 IIIV84 05V25 15V IV IV VI8 a25 V65 VI82 23IV 25 62 VI22 VI42 VI VI I III I 74 II II 9V 11IV V VI8 VI01 VI21 III VI43 21 I IV 51 2 51a 4 53 6 V 8 I 55 III63 26 66 IV 4V V 39 49IV 6IV V1 41IV 47IV III IV 43IV I 45 IV IV 5 3 01 V 23 43 63 V II VII 7VI 65 67 03 I IV IVa04 I 41 II VI24 45bVI 45a V V5 45 12VI V7 45d III 53II 12aV V9 I 14VI 15V 17V V85 IV 55aIV V V V11 V61 V81V02 8 VI VI43V V63 IV83 IV04 4 15VIII 17 21 19 III 3 IV 33 V a3 3 b3 3 c 33 d33 e 3 3 3 5 f I3I VIIV I 37 IV I I V V I V I V 0 II 3 0 V 1 I IV 21 VI23 HsNr. 41Hs 6 N 3 r . . r N 43 sH 8II3I II VI2 VI4 6 III2 3 4 III II8 44 I41 V61 Va61 VI81 02 VI 22 III82 37 I 39II 83 13a V01 III 04 15 4 V 1 III I 24 HsNr. 11 8 61 V 81 V V III 02 IV 9I 1 II 63VII 65 3IV 5IV7IV IV 2II 4 85 67 69V69a HsNr. 71 73V 75V V79 III 81 65 V85 V06 V26 V46 07II a08 .rNsH V 51 2 HsNr. 5 55 V4 VI6 IIV 001 57 10 VI8 VI 53 59 12 V21 61 69 71V 83 04 a24 V44 V4 45c b04 10IV 8IV 6V V3 V1 V61 V81 V02 V22 IVX IIIVX 401 III V 47 25 III III I I 5 8 3IV III6 5 II 5 05 IV I 9 I25 59 V IV I45 61II V6 6 5 3V65 V85 69 V06 71 V V I V I 2 I 6 4 7 1 3 IV V46 III 13II I II02 17 II4 I 2 19II 21IV 23IV III 2 0 1 1 IV 7 III21 III82 I I I I 9 I 03 4 II 1 VI23 6 4 V 3 3 I62 2 2 3 5 IV II 25IV V 27 8 IV 2 29IV 31IV V03 29IV II VI23 3 I 1 I II V I 43 III I8 33I 2 35V37 1I I V I6 39II II V04 7 V II 0 I 1 9III V 1 I 1 II 21 42 IV 22 III 15 HsNr. 13 22 VI 42 V62 V82 19V 21V 23V 30V 2 4 6 8 01 3 5 7 1 81 II02 I22 I42 II62 II 17 19 21 23 II 7II II I II II II II II II II II II II V 49 II I I II IV II I II II III II II II II II II II I II 37V V 02 V24 39V V22 41 V 1 I VI52 44 IV V42 V64 43V VI84 45V 21V 23V IV62 47II III63 23 42 II 75IV77IV 79V 34V V68 XIII 4V 37 V22 VII I V V48 6V II65II III63 47V 05 II25 III83 V III64 04 IV 24II44 9b 9 9 a 11III 13II15II 17II 19 1III 41 III61 11I 8 01 39 a01 21 41 61 IV V V IV VI IV V VI II 04 23 25 27 29 31 33 82 02 22 42 62 81a81 V IV II II III II II IV V IV V V V 57V 27 7IV 9V 11V 13V 37IV 39IV 4 VI 1 83 V I 04 V 47IV 49 V 4 4 7 4 V6 4 4 9 V84 51 V VI81 17V 25 I24 VI02 VI22 VI42 22 a22 V42 V62 V82 I03I VI23 II V43 II II V63 4 6 3 5 7 45a 45b VI 6 23 V 25 V8 V IV01 27V 61V 63V 65V IIV21 V46 V66 86 V07 33 V61 V V 35V 81 62 V06 V26 3 82 03 V V4 5 V6 7 V23 19V V8 9 57 21V 22 V 51V 53V 85 V06 43 V V V V28 27IV VI01 42 29V 31V 31a 59V 61V V 19VI 21V 8 21 9 11 3 63 41 5 83 43 04 45 24 62 82 03 23 43 63 33V 35IV 39 4 6 1 4 43 45 5 8 3 4 V II 0 5 5 5IV 2 57IV VI4 VI6 V V I8 4 3 5 V VI01 5V V2 V 1 7V 9 11V 13V IV V 4 6 V 1 I V I I V 6 2 59V 8 V a 6 8 1 IV V 9 63V IV42 63aV 23 V46 V V V V V V V 85 V V V 05 V V 5 V IIV 7 IIV 2II V9 II1 IV 11 V 8V 13V 81V 87 V2 55 57 31 01 59 46 VI 70a 70 V 66 V V V II V 41 IV V 65 VI VI VI IV IV IV IV IV VI VI VI VI V V V 29V 20 75V 77V 79V IV VI VI IV VI VI VI VI VI IV V62 V82 69V 71 73 V27 V47 V67 V IV 65V 66 86 07 19V 21V IIV IIV4 V V26 15V 17V V 6V V7 3V 5V 14 V4 9 V6 III V V V81 21 25 31 II I I 23 33 62 82 35 39 V 03 23 43 63 83 43a 43 41a IV 04 IV 9 7 41 17V 19 V2 VI4 VI6 I V 61V 63 V5 V 1 I 65V 69 I III I V04 V24 25IV 3V VI 5 4 IV VI 7 6 IV VI8 9IV 11IV 13V 69 07 10 V47 V67 67 V V 87 V 71V 73 25V 27 3 08 21 III04 26 2 /7 6/626 71aV 71bV 71c 73IV V V27 V26 V 66 5 3 7aV 86 71 V86 2V 5 II71 V 20 46 .rNsH 4V IV III 22 II4II6II8 I II01 II I 12 3a 5XVII I2 7III 9III 91 I 281/5 12 4 285/31285/32 285/34285/35 285/33 286/7 286/6 283/16 283/4 62/84 43/61 44/8 48/25 43/63 48/24 48/23 48/22 52/58 48 49 4 / 9 3 /2 48/2 48/348/4 45 47/6 4 2 7/73 47/68 47/63 47/75 47/1417/8 47/10 47/9 47/3 47/2 12/34 12/7 43/9 63/2 50 43/16 43/1843/19 4 4 3 3 / / 1 1 5 4 42/3 12 44 9/54 48/19 48/31 48/30 48/29 48/28 48/33 48/32 48/10 48/16 24 49 44/5 44/7 44/10 49/5 /75 5 0 0 / / 8 2 44/14 44/13 44/12 45/8 45/5 45/12 48 45/13 45/1445/15 45/2 45/9 45/11 4/94 45/8 45/3 46/23 46/22 46/38 39/20 39/12 46/8 46/29 46/3046/10 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38/23 241 238/24 238/ 2 2 3 7 3 8 0 / 5 2 2 /1 5 3 18 8/17 238/10 305/92 305/10 305/52 305/16 305/3 305/94305/9 3 5 3 0 0 5 5 / B 9 / e 9 0 s 1 3te05lm/54eyerstr 3 a 0 ß 5 e /71 305/77 305/33 238/5 305/93 Nelson-Mandela-Platz Kirchenstraße Hartmannstraße 169/4 1 / 6 9 9/5 168/4 168 168/3 164 163 166 251 251/3 248 238/2 305/81 305/55 305/53 305/62 305/78 Comeniusstraße Galgenhofstraße Strauchstraße Schwanhardtstraße 156/3 156/8156/10 156/16 156/12 153/1 153/5 154 153/6 1 1 5 5 3 5 / / 7 1 154/1 250 305/58 305/59 Velburger St3ra05ß/6e0 305/61 Gerlestraße 153/2 153/12 157/6 153/3 155/2 155/3 305 153/4 153/11 153/10 Hintere Bleiweißstraße Hainstraße 160 157/5 327/42 327/22 327/5 157/3 157/9 Paulstraße Lichtenhofstraße 160/3 157/4 327/43 Bulmannstraße Hummelsteiner Weg Humboldtplatz Dallingerstraße 157/2 157 1 / 6 8 4/26 327/10 Holzgartenstraße 158/1 164/17 164/16 Kopernikusplatz Dovestraße Allersberger Straße Wilhelminenstraße Forsthofstraße Freyjastraße Erdastraße Friggastraße Pl. d.Opfer d. Faschismus 284 164 173 164/12 164/13 164/6 164/9 164/18 164/7 164/8 164/15 Siegfriedstraße 164/14 330/3 281/1 330/4 An der Ehren S h c a h lle ultheißallee Hartmutstraße 330/83 330/84 330/85 125/6 128/1 1 2 28/7 128/8 296/23 296/7 216/6216/4/19216/17 21 2 6 1 / 6 8 /10 118/29 330 216/5216/34 Lohengrinstraße 296/9 297/2 296/2 Maffeiplatz Lutherplatz Lutherplatz Zwinglistraße Lödelstraße 188 227/42 203 227/3 3 4 00/5 227/ 2 1 2 3 7/23 227/36 227/22 227/14 227/ 2 2 2 4 2 7 2 / 7 4 2 2 / 0 2 1 2 7 2 2 7 /3 0 / 52 1 6 2 2 1 2 7 7 /3 /3 8 9 227/10 22 / 7 25 227/9 227/ / 4 2 1 6 /27 2 2 1 2 6 7 / / 9 8 21 /2 6 8 /11 2 2 1 2 6 2 /1 1 3 7 6 /2 / 2 3 2 0 2 2 1 7 I 6 m / / 7 3 P / 3 2 o / 4 s 3 2 1 t 1 h 2 o 6 1 f /6 6 1 2 2 2 1 2 6 1 7 / 6 3 / / 6 2 5 7 16 / / 3 1 2 2 21 / 6 2 1 / 1 4 2 6/ 2 4 2 2 2 1 7 6 /5 /7 2 8 16/2 2 2 1 2 2 6 1 / 1 5 6 6 9 / / 1 2 1 2 0 1 2 2 5 6 3 7 / / 3 4 0 216 2 / 1 2 6 3 /16 2 2 1 1 6/ 6 12 /4 5 7 216/58 114/16 114/1 11 3 4/1 1 7 14/6 114/ I 1 s 8 old 1 e 2 n 1 s 1 4 tra 1 6 / 1 2 9 ß 1 1 / 1 e 6 3 4 / 4 1 8 2 / / 1 8 1 0 9 216/131 216 2 / 1 6 6 2 / 7 5 1 4 1 1 6 9 /5 /1 3 3 Tri 2 s 1 t 6 a /4 n 1 s 2 tr 1 a 6 ß / 3 1 e 1 5 2 1 6 9 9 / / 3 1 3 1 56 21 3 6 5 /2 6 6 /2 2 2 1 1 1 3 1 2 6 6 5 9 1 / / 3 5 3 6 6 5 6 1 / / 8 6 3 3 / 5 2 6 5 16/44 21 1 5/5 2 Nornenstraße 5/3 121 1 / 2 1 1 6 /1 1 5 21/11 121 12 1 1 2 / 1 1 / 3 9 121/4 121/7 121/2 12 1 1 2 /3 1/1 1 4 21/6 121/17 12 1 1 2 / 1 1 / 8 12 123/18 Hertastraße 122/2 123/17 122/1 123/16 1 1 1 1 2 2 1 2 3 1 3 2 2 / 2 / 1 2 2 / 2 9 5 0 / / 1 1 2 1 0 2 1 2 1 2 2 1 3 3 2 / / 1 1 3 0 9 /1 1 1 4 2 2 1 3 3 2 1 / / 1 1 1 3 2 2 3 2 / 2 1 2 / 1 1 7 / 2 8 2/6 122/3 122/4 123/9 287/12 28 2 7 8 /6 7 2 2 8 9 7 7 /2 /10 2 2 9 9 7 2 7 / 9 / 9 1 7 1 297 2 /3 97/7 Parsifalstraße 296/2 330 356/7 358/20 287/13 287/14 359 Tristanstraße 358/21 449/13 449/11 449/10 Ajtoschstraße Hummelstein 214/5 214 215 358/15 358/31 358/29 358/28 358/2 358/ 2 27 358/2 3 3 58/26 358 3 /30 58 358/2 3 5 58/33 6/944 449/27 449/26 4 4 4 4 9 9 /16 449/28 44 4 9 4 /1 9 5 /9 449 4 /1 4 2 9/ 4 8 49/20 449/1 4 9 49/21 360 452/3 Markomannenstra4ß52e Langobardenstraße 454/18 454/20 451/2 454/15 454/16454/19 454/11 454/13 Kurt-Klutentreter-Steg Hiroshimaplatz Münchener Straße 300/65 300/57 300/56 299/2 Burgundenstraße Harsdörfferplatz Tullnaustraße Dürrenhofstraße Ernststraße Theklastraße Stephanstraße Köhnstraße Sturmstraße Köhnstraße Pfründnerstraße Schieferstraße Schloßstraße Heideloffplatz Schanzenstraße Lorschstraße Findelwiesenstraße Guttenbergplatz Schloßstraße Scharrerstraße Harsdörfferplatz Harsdörfferplatz Harsdörfferplatz Ehemannstraße Sybelstraße Wendlerstraße Breitscheidstraße Wirthstraße Ottilienstraße Agathenweg Wilhelm-Spaeth-Straße Hallerhüttenstraße Augustenstraße Humboldtstraße Humboldtstraße Holzstraße Grenzstraße Alberichstraße Weddigenstraße Humboldtstraße Nibelungenstraße Siglindenstraße Kopernikusstraße Anne-Frank-Straße Kriemhildstraße Hagenstraße Dietrichstraße Baldurstraße Herwigstraße Guntherstraße Gudrunstraße Brunhildstraße Pillenreuther Straße Halskestraße Pflugstraße Pflugstraße Schönweißstraße Walkürenstraße Gyulaer Straße Sigenastraße Normannenstraße Budapester Platz Jean-Paul-Platz Galvanistraße Morsestraße Schillingstraße Rugierstraße Sperberstraße Sperberstraße Lothringer Straße Elsässer Straß L e othringer Straße Huldstraße Neulichtenhofstraße Egonstraße Eckhardstraße Kunostraße Frankenstraße ztalprettiR Ritterplatz Albertstraße Luisenstraße Scheurlstraße Glockenhofstraße Anton-Müller-Platz Harsdörfferstraße Harsdörfferstraße Widhalmstraße Harsdörfferstraße Enderleinstraße Schweiggerstraße Wilhelm-Spaeth-Straße Herbartstraße Vordere Bleiweißstraße Wilhelm-Spaeth-Straße Herbartstraße Herbartstraße Hains eß t artsne r ttührell a aH ße Irenenstraße Holzgartenstraße Wölckernstraße Grenzstraße Augustenstraße Baaderstraße Schützenstraße Holzgartenstraße Lichtenh N ofst i r b aß e e lungenstraße Siegfriedstraße Wilhelm-Spaeth-Straße eßartsniaH Andreasstraße Kriemhildstraße Siegfriedstraße Baldurstraße Nibelungenplatz Nibelungenstra W ße odanstraße Rankestraße Parsifalstraße Ritter-von-Schuh-Platz Annastraße Siegfriedstraße Holzgartenstraße Wodanstraße eßartseknaR Guntherstraße Brunhildstraße Nornenstraße Guntherstraße eßartseknaR Wodanstraße Gudrunstraße Allersberger Straße eßartseknaR Ritter-von-Schuh-Platz Schönweißstraße Kleestraße Guntherstraße Isoldenstraße Kleestraße eßartseknaR Walkürenstraße Calvinstraße Isoldenstraße Calvinstraße Calvinstraße Kleestraße Jean-Paul-Platz Allersberger Straße Nornenstraße Rankestraße Budapester Straße Pillenreuther Straße Schönweißstraße Kleestraße Rankestraße Hermundurenstraße Jean-Paul-Platz Normannenstraße Hermundurenstraße Kleestraße Allersberger Straße Sperberstraße eßartS rehtuernelliP Sperberstraße Oswaldstraße Bothostraße Ingostraße Frankenstraße
Baumstandortsuche
Auftraggeber: Stadt Nürnberg
Planungs- u. Baureferat
Großweidenmühlstr. 28a-b Bauhof 9 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 90402 Nürnberg Fax.: 0911/310427-61
Bauvorhaben: Neubau Konzerthaus N034-0010.00
Legende
Münchener Straße Übersichtsplan -
Grenze der ersten Begehung möglicher Baumstandort möglicher Baumstandort (vorh. Baumscheibe) I V II V II II II VI6 III8 VI01 V21 IV 5III 7IV 9III 11IV 13V II 8 3 3 7IV 3 0 9 4 IV V 4 I82 1IV 24 29IV V 4 I 3 44 IV V I I 4 6 5 4 I I V III 4 8 7 4 62 V 21 23 I 25 53 V22 17IV III 43I V41 61 V81 11 13 19 VI23 9IV IV 16V 12IV 10IV 4 85IV VI48 VI61 VI68 VI88 87V III09 89 III2 III V51 V31 V22 VI42 V 25IV 9 7 V5 II V3 II II VI62 27IV 49V III VI05 22 42 31IV VI62 82 25IV 21 V41 61VI V02 III V22 V II VI29 III49 3 VI4 VI21 9 VI11 37IV I41I43III 45III III 83VI04VI24 VI44VI64 VI84 VI 8IV 6IV IV 19 III IV 17IV 12IV 81 VI 61 VI21 1IV IV 33III 35IV VI8 3V 5IV a41 VI43 VI V01 b41 20V 18 I I 35II 21VI 22 V42 62 IIa82 I03 I IV VI1 V62 VI82 VI23 81 IIa62 V 4 VI3 V43 V63 IIb82 VI7 5 15 1I7V 9 II VI I41 21V25III27III 29I 31 7IV a02 VI21 2 VI VI 9VI 11VI 13VI 15VI 17 VI V III 91 01 V 3 IV 6 4 IV2 a4 V33 VII 7 III 21V 23V 25V V81 29V 31V 33V 41 V61 81 V02 21 42 V62 V 52 II86 97 97a 70II 99 HsNr. 87 85 V 61 III81 15 8 VI01 21 IV VI41 V61 15IV 7 VI44 VI64 VI84 51 5 I 7 V V V I05 53 II2 I 5 V I 3 I 5VI I 3 7 7 1 VI 39 41 VI22 II02 V V81 4I 4 V7 7 a 17 49V 11V 13 1 V 5 85 V06 III4 1I 3I5II V45 III III V65V85 II V IV 06 IV VI26 IV 59I 61 63I 2 V I VI 6 4 5IV V VI3 HsNr. 5 6 1 I HsNr. 4 3 2V I 5 4 3 5 5 55II 57V 65 61IV 01 85 62IV IV46 82 IV03 V I 33 4 VI6 IV6 5VI I IV8 31V I VIb4 VI 51 V a 0 51 1 I V Va4 VI VI V VI VI VIV b I 6 VI 8 V a I 8 V b I 801a01 III b0121III 3 41VI 7IV 99a9b 1111a 13 I III V IV I IV V IV I 1 V 7III 19III 5III V V 6 11 13IV IV 4 35 VI2 I 4 V 37IV 39IV 41II 43II 45a 5 II 5 4 I 5 V 47II 4 IV 9 7 I 4 I IV 72 IV70 VI V 57 I V 7 I 7 37 I 1 I I I V I V I I I 1 I 7 II 3IV 5IV 7IV VI6 I 16 I 10 I I 1 I 2II I 8 II7 VI V8 V01 V61 19VI II I I 21V 45 HsNr. 15 V8 III01 II 27IV 49a I V VI I I II IV IV 31IV 33IV VI23 VI43 VI63 67V b07 .rN a s 0 H 7 .rNsH 69V 71V V27 73V V47 75V 3V V67 78V 25V 42 VI62 VI82 V03 V23 IV 3 37IV 39V 43V V04 V24 VI44 VI64 V84 85V II III III II 09 87IV IV I 4 IV IV 6 IV V5I 8 81IV 9 7VI V 15V 17V 19V V12a V12 VI4 VI6 8 VI01 V21 V41 95 V 3V V5 7 V 2 V79 II 14 II III V29 V49 89IV 91V IIIa19 IV69 93V V89 93aV 11V V II 99 II V 101 16 I IV II VI8 7IV VI01 9VI V21 7VIII 9 5V 11I 18 3V01 117 II III 20IV 18IV II61 V04 V45 02 V43 V63 V83 45V 47V 49V V05 V25 4V 1 164 14a 149 151III 153aIII 153bIII153cIII V 166 I 168 II 145V VI 43IV V81 V IIIIII III 45IV 47aIII 47V II 44 VI64 VI84 49IV 51IV 53IV II III IV III V 109 V05 VI25 55V 57V 99IV 101 103IV105 17V VI011V211Va411611 a611 V04 5V9 III411 IIa811 IV24 HsNr. 21 61IV 63V 71 65V V I 67V 69V VI4 3V V6 II 5V V80 7 1 V a V 01 41 9 III V 1 2 1 1 IV13 13 IV V8 V 1 83 73V 75V I 5V7 11V 15V 1V 3V 201 IV06 V26 V46 V a66 V66 V86 V07 35V 1II I 5I I a V27 11VI 13V 15V 17V 14 IV I I IV41 V61 IV81 IV02 V08 IV 3V II IV28 4 5V 48 6 7V II 9V 8 IV8 59a II01 11V V 19IV 47 II 35IV 37IV 39 1IV IV 41 VI IV 04 43V V24 V44 VI2 VI4 1V VI4 3IV III V 9VIV VI6 5IV 6 V 11V 13 IIIV IV139V141II 143
Baumstandortsuche
90478 Nürnberg
für Ersatzpflanzungen
Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung 2020 Nürnberg, den 26.03.2020 RS, KW M 1:5000 A2 Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus/ Meistersingerhalle – Begrünung von Dachflächen
Bericht:
Meistersingerhalle: Im Rahmen der Aufteilung der Hochbau-Baupauschale 2020 hat der Stadtrat die Sanierung des Flachdaches der Garderobenhalle der Meistersingerhalle beschlossen. Die am 11.05. vom Stadtrat beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 sieht vor, dass Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer Gesamtfläche von 100 m² mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung auszustatten sind, sofern keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Projektbaudienststelle im Planungs- und Baureferat für die Umsetzung der städtischen Kulturgroßbauprojekte (Ref.VI/PBD) hat die Umsetzung der Baupauschalmaßnahme vom Hochbauamt übernommen. Die bisherige Planung sah ein wiederum bekiestes Flachdach vor. Statische Berechnungen ergaben, dass eine extensive Begrünung unter Ausreizung der Tragfähigkeit der bestehenden Konstruktion umsetzbar ist. Die Planung wurde daher entsprechend fortgeschrieben. Vorgesehen ist nun eine ca. 1.350m² große extensive Begrünung auf der vorhandenen Stahlbetonrippendecke mit umlaufendem ca. 1m breitem Kiesstreifen. Dabei wird ein auf den Bedarf von Insekten und im Besonderen auch Bienen – abgestimmtes Saatgutgemisch möglichst vieler verschiedener Arten und Sorten mit einem langen nektar- und pollenspendenden Blütezeitraum von April bis September eingesetzt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt. Die Aufträge wurden bereits vergeben, die Maßnahme wird 2020 umgesetzt.
Neubau Konzerthaus: Das Konzerthaus verfügt über zwei unterschiedliche Dachflächen: die des niedrigen Sockelgeschosses und die des Saalkubus. Es ist vorgesehen, das Dach des Sockelgeschosses vollständig mit einer extensiven Begrünung zu bepflanzen. Davon ausgenommen werden lediglich Bereiche, die aus technischen und rechtlichen Gründen von einer Bepflanzung freigehalten werden müssen (z.B. Rauch- und Wärmeabzüge als Teil des vorbeugenden baulichen Brandschutzes). Derzeit wird davon ausgegangen, dass dabei eine Fläche von 3.000 m² als Gründach ausgeführt werden kann. Bei der Planung wird berücksichtigt, dass die Dachflächen des Sockels von den Wandelgängen um den Konzertsaal eingesehen werden können. Das Dach des Saalkubus soll ebenfalls weitestgehend mit einer extensiven Begrünung ausgestattet werden, wobei hier auf eine Vielzahl von Dachdurchdringungen (Zuluft, Abluft, Rauch- und Wärmeklappen, etc.) Rücksicht genommen werden muss. Es ist vorgesehen, die Photovoltaikanlage mit der Begrünung zu kombinieren bzw. zu unterpflanzen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dabei eine Fläche von ca. 1.350 m² begrünt werden kann. Damit wird voraussichtlich eine Gesamtfläche von 4.350 m² auf den Konzerthausdächern begrünt werden.
Der Konzerthaus-Neubau und die Meistersingerhalle leisten dadruch einen Beitrag zur Artenvielfalt und für das Stadtklima. Hierfür werden zunächst etwa 5.700 m² begrünt. Im Rahmen der Generalsanierung der Meistersingerhalle werden weitere Möglichkeiten der Dachbegrünung auf den Bestandsdächern überprüft.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Haushaltmittel für die Maßnahme am Kassenhallendach der Meistersingerhalle stehen i.R. der Baupauschale zur Verfügung.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Maßnahmen, die der Artenvielfalt und dem Stadtklima dienen, kommen im Besonderen den umliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Nutzerinnen und Nutzern des Parks zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA
Ref. I/II & 2.BM/PBH
Ref.VI/PBD
Beratung Datum Behandlung Ziel
Konzerthaus-Kommission 10.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Neubau Konzerthaus – Zwischenbericht zum energetischen Konzept
Bericht:
Im Zusammenhang mit den Konzerthaus-Neubau werden umfassende Überlegungen zum energetischen Konzept und im Besonderen zur Nutzung regenerativer Energien angestellt.
Bereits in der Auslobung des Architektenwettbewerbes war formuliert:
- Der zweiphasige Wettbewerb sucht eine städtebaulich angemessene und gleichzeitig
identitätsstiftende Lösung der Aufgabe, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugt.
- Von den Teilnehmern wird ein Entwurfskonzept erwartet, das mit einem geringen Einsatz von
Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Architekturqualität erzielt und somit die Prinzipien der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit erfüllt.
- Nachhaltige Gebäude stehen für hohe und dauerhafte Qualität, wirtschaftliche Effizienz,
Planungs- und Kostensicherheit und langfristigen Werterhalt. Wärmeverluste des Gebäudes sowie der Verbrauch von Energie und Ressourcen sollten minimiert und die Wärmespeicherfähigkeit sowie die Gewinnung und Nutzung von erneuerbaren Energien maximiert werden.
Diese Zielstellung wurde und wird mit dem Planungsteam zielgerichtet weiterverfolgt.
Von Belang sind dabei die Bewertung der planbaren Energieverbräuche für Wärme und Strom und sichere Prognose für die späteren Energieverbräuche. Die Betriebskosten für Energie und Wasser betragen prinzipiell rund 30 bis 50% bei öffentlichen Gebäuden. Demzufolge ergibt sich bereits unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Notwendigkeit, Gebäude so zu planen und zu bauen, dass sie energieeffizient betrieben werden können. Umwelt- und Klimaschutzaspekte fordern zudem den bewussten Umgang mit den natürlichen Ressourcen unter die Verwendung erneuerbarer Energien. Bei großen Kulturbauten mit Anforderungen wie an einen Konzerthausneubau mit relevanten raumklimatischen Anforderungen (Temperatur- und Feuchtestabilität für sensible Instrumente) sind insbesondere die Stromverbräuche für Klimatisierung (Kühlung, Be- und Entfeuchtung), Lüftungstechnik, Bühnentechnik und Beleuchtung von entscheidender Bedeutung. Eine besondere Herausforderung stellt beim konkreten Projekt zudem der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbes mit einer fast vollflächigen Glasfassade dar, der angemessene Kühlung nicht nur in den Sommermonaten erfordern wird.
Aus genannten Gründen werden beim Projekt bezüglich Wärme und Strom folgende Konzepte verfolgt:
Strom:
- Einsatz einer Photovoltaikanlage mit der größtmöglichen Fläche auf dem unverschatteten
Dach des Saalkubus,
-
Einsatz einer in die Glasfassaden des Saalkubus integrierten Photovoltaikanlage,
-
Kühlung der notwendigen Raumbereiche (Konzertsaal, Chorprobenraum, Stimmzimmer und
Künstlerfoyer, Foyer, Büroräume) mittels Grundwasser,
- Aktive Sonnenschutzmaßnahmen an der Glasfassade, passive Nachtlüftungsmöglichkeiten
für die Büroräume,
-
Hocheffiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und bedarfsabhängige Regelung,
-
Hocheffiziente LED-Beleuchtung und bedarfsabhängige Regelung.
Wärme:
- Sehr guter Wärmeschutz der Gebäudehülle gemäß den städtischen Standards in
Passivhausqualität zur Minimierung der Wärmeverluste,
-
Beheizung des Gebäudes mittels Wärmepumpe und Grundwasser,
-
Bedarfsabhängige Regelung und energieeffiziente Wärmeübergabe.
Grundwassernutzung: Am Standort für den Konzerthausneubau ist nach derzeitigen Erkenntnissen Grundwasser in geeigneter Menge und Temperaturniveau vorhanden, um damit das Gebäude zu kühlen und zu heizen. Damit kann sehr umfassend erneuerbare Energie eingesetzt werden und der Neubau kann auch in ökologischer Hinsicht als vorzeigbar gelten. Zur Verfifizierung der Annahmen werden zeitnah zwei Probebrunnen (ein Förder- und ein Schluckbrunnen) im Umfeld der Meistersingerhalle gebohrt und entsprechende Pumpversuche durchgeführt. Auswirkungen auf die Bepflanzung und sonstige Nutzung der Freiflächen am und um den Standort Konzerthaus und Meistersingerhalle sind durch diese Grundwassernutzung nicht zu befürchten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der möglichst nachhaltige und energieeffiziente Betrieb des Konzerthauses kommt Allen zugute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: