Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) -
08.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Der Geschäftsbereich Wasser der N-ERGIE Aktiengesellschaft berichtet in 5 unregelmäßigen Abständen dem Umweltausschuss über den Stand der Trinkwasserversorgung. Bericht Ref.III/116/2020 5 Präsentation der N-ERGIE Aktiengesellschaft Ref.III/116/2020 8 TOP Ö 2 5. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum 19 Sitzungsvorlage UwA/014/2020 19 Antrag der SPD und der CSU vom 25.05.2020 UwA/014/2020 23 Entscheidungsvorlage - wird nachgereicht! UwA/014/2020 24 Anlage 1 Projektbericht UwA/014/2020 25 Anlage 2 Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" UwA/014/2020 32 Anlage 3 Karte Aktionsplan UwA/014/2020 34 Anlage 4.1 Steckbrief Freiraumkonzept Nürnberger Süden UwA/014/2020 35 Anlage 4.2 Steckbrief Grüner Weg zum Faberwald UwA/014/2020 37 Anlage 4.3 Steckbrief Züricher Park UwA/014/2020 39 Anlage 4.4 Steckbrief Nonnengasse UwA/014/2020 41 Anlage 5 MIP Nr. 714 UwA/014/2020 43 TOP Ö 3 Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost 44 Bericht Ref.III/117/2020 44 Antrag der SPD vom 04.05.2020 Ref.III/117/2020 47 Sachverhalt Ref.III/117/2020 49 Schreiben des Bayer. Staatsministerium für Umwelt + Verbraucherschutz vom 15.05.2020 53
Übersichtskarte zum Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost Ref.III/117/2020 55 * TOP Ö 4 Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" - Beilagen werden 56 nachgereicht Sitzungsvorlage Ref.III/118/2020 56 TOP Ö 5 Einsatz von Fernkälte: Umweltschonende Alternative zu Klimaanlagen 58 Bericht Ref.III/114/2020 58 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.11.2019 Ref.III/114/2020 61 Bericht Ref.III/114/2020 62 TOP Ö 6 Bio-Lebensmittel im Nürnberger Klinikum 67 Bericht Ref.III/113/2020 67 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.03.2017 Ref.III/113/2020 70 Bericht Ref.III/113/2020 71
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 08.07.2020, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Der Geschäftsbereich Wasser der N-ERGIE Aktiengesellschaft Bericht
berichtet in unregelmäßigen Abständen dem Umweltausschuss Ref.III/116/2020
über den Stand der Trinkwasserversorgung.
Walthelm, Britta
2. 5. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Beschluss
UwA/014/2020 Walthelm, Britta
3. Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost Bericht
Walthelm, Britta
4. Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" - Beilagen Gutachten
werden nachgereicht Ref.III/118/2020
Walthelm, Britta
5. Einsatz von Fernkälte: Umweltschonende Alternative zu Bericht
Klimaanlagen Ref.III/114/2020
Walthelm, Britta
6. Bio-Lebensmittel im Nürnberger Klinikum Bericht
Walthelm, Britta
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2020,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff: Der Geschäftsbereich Wasser der N-ERGIE Aktiengesellschaft berichtet in unregelmäßigen Abständen dem Umweltausschuss über den Stand der Trinkwasserversorgung.
Anlagen: Präsentation der N-ERGIE Aktiengesellschaft
Bericht:
Der Geschäftsbereich Wasser der N-ERGIE Aktiengesellschaft berichtet in unregelmäßigen Abständen dem Umweltausschuss über den Stand der Trinkwasserversorgung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Trinkwasserversorgung
Bericht N-ERGIE Aktiengesellschaft
im Umweltausschuss am 08.07.2020
Nürnberg, 08. Juli 2020
Gewinnungsgebiete – Anteile an der
Versorgung von Nürnberg (2019)
Qualitätsüberwachung - allgemein
Überwachung durch das Gesundheitsamt
Anforderungen der Trinkwasserverordnung (rund 3.500 Werte/Jahr)
- 301 routinemäßige Untersuchungen/Jahr
- 12 umfassende Untersuchungen/Jahr
jeweils am Zapfhahn des Verbrauchers
Tatsächlich durchgeführt (Vollzug Trinkwasserverordnung, rund 5.000 Wert/Jahr)
- 379 routinemäßige Untersuchungen/Jahr
- 37 umfassende Untersuchungen/Jahr
Zusätzlich umfangreiche physikalisch-chemische und mikrobiologische
Untersuchungen entlang der gesamten Prozesskette (rund 25.000 Werte/Jahr)
Onlinemessgeräte entlang der Prozesskette (z.B. Trübung, Leitfähigkeit)
Analysedaten im Internet
Parameter Maßeinheit Gesetzlicher Analysenwerte des
Grenzwert N-ERGIE Wassers*
| Temperatur | °C | - | 8,7 |
|---|
pH-Wert - 6,5 – 9,5 7,69
| Leitfähigkeit bei 25°C | µS/cm | 2790 | 523 |
|---|
Carbonathärte °dH - 12,0
| Hydrogencarbonat | mg/l | - | 262 |
|---|
Calcium mg/l - 62
| Magnesium | mg/l | - | 22 |
|---|
Gesamthärte °dH - 13,7 mmol/l - 2,45
| Natrium | mg/l | 200 | 7,8 |
|---|
Kalium mg/l - 1,6
| Nitrat | mg/l | 50 | 13 |
|---|
Chlorid mg/l 250 22
| Sulfat | mg/l | 250 | 18 |
|---|
Fluorid mg/l 1,5 <0,2
| Kohlenstoff (org., gelöst) | mg/l | - | <0,41 |
|---|
Antimon mg/l 0,0050 <0,001
| Arsen | mg/l | 0,010 | <0,002 |
|---|
Blei mg/l 0,010 <0,003
| Cadmium | mg/l | 0,0030 | <0,001 |
|---|
Kupfer mg/l 2,0 <0,02
| Nickel | mg/l | 0,020 | <0,005 |
|---|
Aluminium mg/l 0,200 <0,030
| Nitrit | mg/l | 0,50 | <0,02 |
|---|
Ammonium mg/l 0,50 <0,10
| Eisen | mg/l | 0,200 | <0,01 |
|---|
Mangan mg/l 0,050 <0,01
| Trihalogenmethane (Summe) | mg/l | 0,050 | nicht nachweisbar |
|---|
Benzo(a)pyren mg/l 0,000010 <0,000002
| Polycyclische aromatische | mg/l | 0,00010 | nicht nachweisbar |
|---|---|---|---|
| Kohlenwasserstoffe PAK | |||
| (Summe nach TrinkwV) |
Pflanzenschutzmittel- und mg/l 0,00050 0,00003 Biozidwirkstoffe (Summe nach TrinkwV)
*Auszug der Wasseranalyse vom 06.02.2019 Probenahmestelle :Netz 1Z DEA Hohe Zone, Paniersplatz 37
Entwicklung der Nitratkonzentrationen
Qualitätsüberwachung - Spurenstoffe
Gesetzlich geregelte Parameter, z.B. Pflanzenschutzmittel
− „Altlasten“ in Ranna (Atrazin / Desethylatrazin)
Gesetzlich nicht geregelte Parameter, z.B. Arzneimittelwirkstoffe
− Keine Untersuchungspflicht, keine Grenzwerte
− Regelmäßige Untersuchung in Gewinnungen mit Uferfiltratanteil (Erlenstegen, WFW)
− Derzeit 91 Einzelparameter
− Nachweis einiger Stoffe in Konzentrationen <50 ng/l, z.B. Carbamazepin, Amidotrizoesäure, PFOS
− Regelmäßige gesundheitliche Bewertung durch das Gesundheitsamt
keine gesundheitliche Relevanz
Neue Stoffe in der öffentlichen Diskussion
Mikroplastik
− Noch keine normierten Verfahren für Probenahme und Analytik verfügbar
− Deshalb bislang keine Untersuchungen durchgeführt
− Wahrscheinlichkeit für Eintrag in die von N-ERGIE und WFW genutzten Rohwässer sehr gering
Antibiotikaresistente Bakterien und Gene
− Alle, von N-ERGIE und WFW genutzten Rohwässer wurden in 2018 einmalig untersucht;
Ergebnis: kein Nachweis
− Eintrag in die Rohwässer aufgrund des Rückhaltevermögens bei der Untergrundpassage unwahrscheinlich
Wasserabgabe
Temperatur und Niederschlag in Nürnberg
Jahresniederschlag (mm)
Jahresmitteltemperatur (°C)
Nürnberg Flughafen Quelle: DWD
Grundwasserentwicklung Ranna
MITTEL
MIN
Quelle: NID
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Dr. Mirjam Bergold / Klaus Burkhardt
Geschäftsbereich Wasser
Tel. 0911 802-65800
mirjam.bergold@n-ergie.de
klaus.burkhardt@n-ergie.de
Beschlussvorlage UwA/014/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Beschluss
Stadtplanungsausschuss 09.07.2020 öffentlich Beschluss
Werkausschuss Servicebetrieb 23.07.2020 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Stadtrat 22.07.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
5. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Anlagen: Antrag der SPD und der CSU vom 25.05.2020 Entscheidungsvorlage - wird nachgereicht! Anlage 1 Projektbericht Anlage 2 Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Anlage 3 Karte Aktionsplan Anlage 4.1 Steckbrief Freiraumkonzept Nürnberger Süden Anlage 4.2 Steckbrief Grüner Weg zum Faberwald Anlage 4.3 Steckbrief Züricher Park Anlage 4.4 Steckbrief Nonnengasse Anlage 5 MIP Nr. 714
Sachverhalt:
Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger Freiraumplanung. Er ist eingebettet in formelle und informelle gesamtstädtische Planungen ("Grüne Finger Konzept", Flächennutzungsplan). Seit 2015 (10/2015) wird regelmäßig in den Fachausschüssen über den aktuellen Sachstand berichtet. 2017 wurde im UmwA (05/2017), AfS (05/2017) und Werkausschuss SÖR (04/2017) Bericht erstattet. Seit 2018 (05/2018) wird der aktuelle Sachstand im Stadtrat vorgetragen. Der letzte Sachstand wurde in der Stadtratssitzung am 24.07.2019 vorgestellt. Der Masterplan enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der die umsetzungsfähigen, bereits begonnenen und geplanten Projekte im Stadtgebiet auflistet. Die Projekte werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan stetig fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 - wie in der Anlage 5 dargestellt - ist für die Haushaltsberatungen zu beantragen. Neue konsumtive Mittel sind für den Haushaltsplan 2021 angemeldet.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Diversity Belange werden bei allen relevanten Einzelprojekten (z.B. neue Parkanlagen) berücksichtigt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Ref. I/II
Ref. V, Ref. VI, Ref. VII
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
-
die Mittelfortschreibung zum MIP-Titel „Masterplan Freiraum“ ab dem Jahr 2021 - wie in der Anlage 5 dargestellt - für die Haushaltsberatungen zu beantragen.
-
erforderliche Beschlussvorschläge zur Ressourcenausstattung für Einzelprojekte des Masterplan durch die jeweils verantwortliche Dienststelle in den zuständigen Fachausschuss einzubringen,
-
die Umsetzung in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen dargestellten bzw. festgesetzten Grünflächen stärker voranzutreiben,
-
den Ankauf neuer Flächen zur Entwicklung von Grün-, Spiel- und Erholungsflächen insbesondere in verdichteten Bereichen zu forcieren.
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König ijlAA Rathaus 90403 Nürnberg
Htn n "r : i
Nürnberg, 25.05.2020
Fortentwicklung des „Mas
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung, attraktive Rückzugs- und Begegnungsorte unter freiem Himmel, am besten gleich vor der Haustüre oder zumindest gut erreichbar, das waren und sind die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger.
Solche Freiräume für innerstädtische Ruhe- und Erholungsflächen zu schaffen, ist und bleibt in einer wachsenden Stadt eine Herausforderung und muss strategisch angegangen werden. Die Konkurrenz um die Flächennutzung ist groß, weil mehr Wohnraum gebraucht wird und Unternehmen zusätzliche Flächen benötigen. Eine lebenswerte Stadt muss es schaffen, diese unterschiedlichen Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen.
Auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erfordert es, die Stadt sichtbar grüner zu machen und naturnaher zu gestalten. Dazu zählen kleine und große Grünanlagen, die Ausweitung von Straßenbegleitgrün oder das Pflanzen von zusätzlichen Blumenzwiebeln. Mit der Entwicklung des Aktionsplans 2020 (Masterplan Freiraum) wurde dafür im Jahr 2015 eine wichtige planerische Grundlage geschaffen, die nun weiterentwickelt und fortgeschrieben werden muss.
Vor diesem Hintergrund stellen die Stadtratsfraktionen von SPD und CSU folgenden
Antrag
- Die Verwaltung legt einen Bericht zum aktuellen Sach- und Umsetzungsstand des bestehenden „Masterplans Freiraum 2020“ vor. 2) Die Verwaltung entwickelt den Masterplan weiter und zeigt auf, welche Projekte bis zum Ende der Stadtratsperiode 2026 angegangen und auf den Weg gebracht werden können. 3) Für die Maßnahmen ist ein Finanzierungskonzept zu erstellen, das Teil des aufzulegenden Klimaschutzfonds sein soll.
Mit freundlichen Grüßen /i / / <r
XfIFJA
Tho SPD-Fraktionsvorsitzender CSU-Fraktionsvorsitzender
Vorlage: 5. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum
Entscheidungsvorlage wird nachgereicht
Anlage 1
Masterplan Freiraum
Projektbericht 2020
Umgestaltung der Freiflächen an der Christuskirche (Foto: G. Illig)
Projektbericht
Der Masterplan Freiraum ist eine Daueraufgabe und hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine ausreichende Grün-und Freiraumversorgung in Nürnberg zu gewährleisten. Die in der beiliegenden MIP-Liste dargestellten Maßnahmen/Projekte sind in Vorbereitung, Planung bzw. Umsetzung, sie umfassen den Zeitraum bis 2026. Der integrierte Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ enthält ausgewählte Maßnahmen, die innovativ sind und eine Leuchtkraft bzw. Vorbildfunktion besitzen. Die MIP-Liste und der Aktionsplan werden schrittweise umgesetzt und der Masterplan stetig fortgeschrieben. Im Folgenden werden die Fortschritte ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan, gegliedert nach den jeweiligen Handlungsfeldern, erläutert. Die Federführung für die konkrete Planung und Ausgestaltung der jeweiligen Umsetzungsprojekte obliegt, abhängig vom Planungsstand, den entsprechend zuständigen Dienststellen.
Bisher fertiggestellt wurden die Pocket-Parks Nonnengasse und Christuskirche sowie die Sanierung des Cramer-Klett-Parks. Weitgehend fertiggestellt ist das Entwicklungskonzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“. Neu aufgenommen wurden die Aufwertung des Quartiersplatzes St. Leonhard“ sowie der Grünanlage Aischweg (siehe Entscheidungsvorlage; Projektstand)
Handlungsfeld „Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften“
Im nördlichen Stadtgebiet wurde im Auftrag vom Umweltamt (UwA) das integrative und schutzgutübergreifende Landschaftskonzept „Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal“ erarbeitet. Ziel ist die ökologische Aufwertung dieses Raumes unter Beibehaltung und Fortentwicklung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie die Förderung einer naturverträglichen Naherholungsnutzung. Die Stärkung der Biodiversität, die Erhöhung des Wasserrückhalts, sowie der Grundwasser-, Boden- und Klimaschutz stehen ebenfalls im Zentrum des Konzepts. Die Ergebnisse des Konzepts liegen weitestgehend seit Mai 2019 vor. Mit der Landwirtschaft (Bayerischem Bauernverband) wurde ein Maßnahmenkatalog für das weitere Vorgehen auf Umsetzungsebene abgestimmt. Das Ergebnis wird voraussichtlich am 08.07.2020 im UmwA vorgestellt. Im Rahmen des städtischen Ökokontos wurde 2018 verwaltungsintern ein Konzept für die ökologische Pflege und Entwicklung von städtischen Waldrändern in der Gemarkung Erlenstegen erarbeitet. Im Winter 2018/2019 wurden Maßnahmen zur ökologischen Waldrandgestaltung gestartet. Das Projekt wurde vom Tiergarten (Tg) in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und UwA mit dem Ziel der Erhöhung der Biodiversität und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durchgeführt. Um den ökologischen Waldumbau fortzuführen, ist eine personelle Aufstockung bei Tg erforderlich. Zusätzlich wurde für den Bereich einer Sanddüne mit wertvollen Weißmoos-Kiefernwald-Flächen in Erlenstegen 2018 ein Pflege- und Entwicklungskonzept vergeben, welches seit April 2020 vorliegt. Das Konzept soll maßgeblich zur Planung und Entwicklung dieser hochsensiblen Bereiche im Rahmen des stadteigenen Ökokontos beitragen und den klima- und naturverträglichen Waldumbau sowie die Gewinnung ökologischer Ausgleichsflächen unterstützen.
Handlungsfeld „Neue Parkanlagen/Grünanlagen“
Die Planung für den Wetzendorfer Park wird federführend von SÖR und parallel zur Bebauungsplanung vorangetrieben. Neben den klassischen Funktionen einer Grün- und Freifläche mit Aufenthalts-, Spiel- und Erholungsflächen soll der neue Stadtteilpark insbesondere als Regenwasserrückhalt, Überflutungsvorsorge sowie Ort der Biodiversität und Klimaanpassung entlang des Wetzendorfer Landgrabens fungieren. Das Funktionskonzept zum Wetzendorfer Park liegt vor. In einem Pilotprojekt sollen Baumrigolen nach dem „Stockholmer Modell“ in der Parler Straße und den Grünzügen eingerichtet werden, die das Oberflächenwasser rückhalten und an den Wetzendorfer Landgraben weiterleiten.
Im südwestlichen Stadtgebiet hat SÖR mit der Planung des 3,5 ha großen Züricher Parks begonnen. Angestrebt ist, die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit, Spielen, Artenschutz, ökologischer Ausgleich und Entwässerung sowie den Hochwasserschutz unter einen Hut zu bringen. Im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung und im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel wurde ein Entwässerungskonzept für die Grünflächen entwickelt mit dem Ziel, das anfallende Regenwasser nach Möglichkeit in Teilbereichen des Parks in offenen Mulden zu versickern. Das VgV-Verfahren zur Beauftragung eines Landschaftsarchitekturbüros ist eingeleitet. Der Planungsbeginn ist voraussichtlich im Herbst 2020. Im südlichen Stadtgebiet wird die Planung für den Park Brunecker Straße konkretisiert. Der quartiersübergreifend genutzte Stadtteilpark soll als attraktive Grünvernetzung zwischen dem Hasenbuck und der Münchener Straße (Volkspark Dutzendteich) entstehen. Die planungsrechtliche Sicherung der westlichen Teilfläche des Parks erfolgt mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 4635 (Hasenbuck-Süd). Die östliche Teilfläche soll im noch aufzustellenden B-Plan Nr. 4652 (Ingolstädter Straße) gesichert werden. Zuständig für den Bau des Parks ist der Investor (Aurelis), der auch die Planung beauftragt. Die Planungs- und Baubegleitung erfolgt durch SÖR. Beim Modul I ist die Planung der Grünflächen in den Leistungsphasen 1+2 abgeschlossen. Bis Ende des Jahres 2020 werden die weiterführenden Planungen zum Parkausbau vorbereitet. Die Bebauungsplanung Tiefes Feld zur Sicherung der Parkflächen wird derzeit durchgeführt. In Vorbereitung dessen erarbeitet ein extern beauftragtes Büro einen Freiflächenrahmenplan, um die vielschichtigen Belange an das Raumprogramm berücksichtigen zu können. In dem mit öffentlichem Grün unterversorgten urbanen Stadterneuerungsgebiet Weststadt entsteht auf dem ehemals versiegelten Parkplatz der ehemaligen Quelle der multifunktionale „Quellepark“. Diese Grünplanung, die im Freiraumkonzept Weststadt (2012) gefordert wurde, stellt ein Pilotprojekt im Hinblick auf eine klimagerechte Parkanlagengestaltung dar und wird über den MIP-Ansatz des Stadterneuerungsgebietes Weststadt (städtischer Eigenanteil und Zuschüsse aus dem Programm „Stadtumbau“) finanziert. Nach einer intensiven Bürgerbeteiligung durch Stpl und SÖR im Jahr 2017 und der anschließenden Planungsphase im Jahr 2018 hat 2019 die Bauausführung des Quelleparks begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2020 geplant. Für eine Teilfläche der konzipierten Grünfläche „MaxGrün“ soll an der Adam-Klein- Straße/Dörflerstraße im Stadterneuerungsgebiet Weststadt eine neue, ca. 0,7 ha große, öffentliche Grünfläche entwickelt werden. Seit Mitte 2017 läuft ein B-Planverfahren. Die Kaufverhandlungen seitens LA mit der Bahn als Eigentümer dauern an, sie stocken jedoch immer wieder. Grunderwerb und Herstellung der öffentlichen Grünfläche sind im Rahmen der städtebaulichen Förderung im Programm „Stadtumbau“ zuschussfähig.
Handlungsfeld „Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften“
Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld ist eine Agglomeration aus verschiedenen Freiräumen (Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportanlagen, Grünzüge, landwirtschaftliche Flächen, etc.) im Nürnberger Westen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Landschaftspark Tiefes Feld, sowohl aus Sicht des Stadtklimas (Kaltluftleitbahnen), der Naherholung (Freiraumverbindungen), als auch der Biodiversität (Biotopverbund). Erste Projekte, wie beispielsweise der Landschaftspark Tiefes Feld (siehe oben), sind in Bearbeitung.
Handlungsfeld „Grün Plus“
Im Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl wurde das Umfeld der Christuskirche von SÖR in Zusammenarbeit mit der Stadterneuerung bei Stpl im Sinne eines Pocket-Parks umgestaltet. Initiativen und Institutionen aus dem Stadtteil, v.a. die Kirchengemeinde waren intensiv eingebunden und begleiteten den Planungsprozess. Von den Stadtteilpaten „Rotarier Kaiserburg“ wurden Baumpflanzungen gesponsert. Die Finanzierung erfolgte weitgehend über die Mittel des Stadterneuerungsgebietes Galgenhof/Steinbühl (Eigenanteil und Zuschuss aus dem Programm „Soziale Stadt“). Zusammen mit der Kirchengemeinde wurde der Pocket-Park im Mai 2019 eingeweiht und an die BürgerInnen übergeben.
In der Nonnengasse ist auf einer bisher versiegelten Stellplatzfläche ein Pocket-Park entstanden, der mit einem attraktiven Aufenthaltsbereich zum Erholen einlädt. Eine mehrstufige Bürgerbeteiligung seitens SÖR flankierte den Planungsprozess. Bezuschusst wurde das Projekt durch die Städtebauförderung (Programm „Aktive Zentren“). Drei Bäume wurden für das Projekt gespendet. Die Einweihung des fertiggestellten Pocket-Parks erfolgte im November 2019. Am Berufsbildungszentrums (BBZ) und am Labenwolf-Gymnasium laufen momentan zwei Dachbegrünungsprojekte, die 2020 fertiggestellt und vom Masterplan Freiraum mitfinanziert werden. Gemäß den Ergebnissen der Dachkartierung (2017) sind 3,8 % aller bestehenden Dächer begrünt und die Hälfte aller städtischen Flachdächer ist für eine Dachbegrünung potenziell geeignet. Statische Prüfungen dieser Dächer wurden bislang nicht durchgeführt. Um Nürnberg an die Folgen des Klimawandels anzupassen, sind weitere Anstrengungen und Aktivitäten hinsichtlich notwendiger Begrünungsmaßnahmen erforderlich. Flachdächer und Dächer mit einer Neigung bis zu 20° und ab einer Gesamtfläche von 100 m² sollten, unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen, mit einer intensiven oder extensiven Begrünung ausgestattet werden. Die Dachkonstruktion ist entsprechend auszubilden. Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik ist grundsätzlich möglich und stellt kein Ausschlusskriterium dar. Im Sinne einer Vorbildfunktion sollten künftig für alle städtischen Neubauvorhaben standardgemäß Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen vorgesehen und umgesetzt werden.
Handlungsfeld „Sanierung Parkanlagen“
Die Umgestaltung und Aufwertung des Cramer-Klett-Parks wurde 2019 fertiggestellt. Eine mehrstufige Bürgerbeteiligung und mehrere Planungsworkshops, die durch SÖR veranstaltet wurden, begleiteten die Planung. Die Maßnahme wurde über die Städtebauförderung im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt bezuschusst (Programm „Aktive Zentren“). Die Einweihung erfolgte im November 2019. Für die Sanierung und Aufwertung des Stadtparks läuft momentan das VgV-Verfahren zur Vergabe der Gesamtplanung, die Anfang 2021 beginnen soll. Neben der Vorentwurfsplanung für das gesamte Stadtparkareal sollen einzelne Bereiche vertieft bearbeitet und in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Ein weiterer Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen ist die Erstellung eines Baumentwicklungskonzepts. Eine mehrstufige Bürgerbeteiligung soll die Planungen unterstützen. Die Aufwertungsmaßnahmen sollen ab 2023 in mehreren Abschnitten durchgeführt werden. An der äußeren Stadtmauer werden durch SÖR/Brückenbau mehrere Bereiche abschnittsweise saniert (2020: Ludwigstor bis ca. 30 m hinter Fürther Tor, 2021: Vestnertor, 2022: Maxtor). Im gleichen Zeitraum plant das Hochbauamt die Sanierung der inneren Stadtmauer an zwei Zwingerbereichen. In diesem Zusammenhang sollen die benachbarten Grünflächen sowie die Grünflächen innerhalb der Zwinger aufgewertet werden. Diese Maßnahmen werden als Anlass genommen, um den Stadtgraben in seiner Gesamtheit als innenstadtnahe Grünanlage mit Verbindungscharakter weiter zu entwickeln. SÖR erstellt momentan ein Stadtgrabenkonzept, das Entwicklungspotentiale aufzeigt und Maßnahmen gemäß einer gleichberechtigten/gendergerechten Nutzung und der Förderung der Biodiversität benennt. Die Planungsphase zur Aufwertung des Marie-Juchacz-Parks, die durch eine zweistufige Bürgerbeteiligung begleitet wurde, ist abgeschlossen. Im März 2020 haben die Bauarbeiten begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende 2020 avisiert. Die Maßnahme wird über die Städtebauförderung im Programm „Soziale Stadt“ bezuschusst. Für die Rechenberganlage ist die Rahmenplanung fertiggestellt. Es lief eine intensive Bürgerbeteiligung, u.a. auch mit Kindern und Jugendlichen des Stadtteils. Die Umgestaltung der Parkanlage erfolgt durch SÖR in mehreren Bauabschnitten. Die Bauarbeiten im ersten Abschnitt beginnen Ende Juli 2020. Vor dem Hintergrund der durch die AnwohnerInnen an die Verwaltung herangetragenen Forderungen, die Aufenthaltsqualität auf dem Quartiersplatz St. Leonhard zu verbessern, wurde diese Maßnahme in den Aktionsplan neu aufgenommen. Ziel der Planung ist, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und großflächig versiegelte Flächen in Grünflächen umzuwandeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Derzeit erarbeitet SÖR die Vorentwurfsplanung zur Umsetzung in 2021.
Handlungsfeld „Grüne Stadtplätze“
Der Aktionsplan sieht die Aufwertung einiger Stadtplätze, insbesondere innerhalb der Ringstraße vor. Der ruhende Verkehr nimmt viele Stadtplätze räumlich stark in Anspruch. Im Rahmen des Handlungsfeldes „Grüne Stadtplätze“ sollen daher Möglichkeiten ausgelotet werden, ausgewählte steinerne Stadtplätze zu begrünen und hinsichtlich ihrer Aufenthaltsqualität und Klimawirksamkeit zu entwickeln.
Handlungsfeld „Grüne Wege“
Das Ziel der „Grünen Wege“ ist es, FußgängerInnen und RadfahrerInnen gleichermaßen auf attraktiven, sicheren, lärm- und verkehrsberuhigten Wegen zu den großen Parkanlagen und Naherholungsgebieten der Stadt und an den Stadtrand zu führen. Konzeptionelles Grundgerüst sind die Übergeordneten Freiraumverbindungen (ÜFV) gemäß dem gültigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und deren Idee, bestehende Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet sinnvoll miteinander zu verbinden. Über die Grünen Wege sollen die ÜFV durchgängig ausgebaut und beschildert werden. Sie sollen gleichermaßen als attraktive Wegeverbindung wie als auch als Freiraum wahrgenommen und genutzt werden, zum Verweilen einladen und insgesamt die Freiraum- und Aufenthaltsqualität in den Stadtteilen erhöhen. Unter Federführung von UwA wird momentan eine Konzeptstudie zum „Grünen Weg zum Faberwald“ durch ein externes Planungsbüro erstellt. Wichtige Einzelmaßnahmen stellen die Umgestaltung der Ambergerstraße und die Aufwertung des Schweinauer Bucks dar. Im Jahr 2020 sind eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Jugendbeteiligung geplant. Die Bürgervereine werden intensiv in das Projekt miteingebunden. Bestehende Planungen, wie die Radschnellverbindung nach Schwabach und die B-Plan-Änderung Lochnerstraße werden in die Konzeptstudie integriert. Die Planung und Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit Vpl, SÖR, Stpl und J. Erste Maßnahmen (u.a. Baumpflanzungen an der Turnerheimstraße, Anlage Blühflächen) werden noch in 2020 umgesetzt. Die grobe konzeptionelle Planung für den „Grünen Weg Nord-Süd“ zwischen Neunhof, Altstadt und Altem Kanal wurde von UwA bereits erarbeitet. Die Planung wird nun schrittweise umgesetzt. In dem Abschnitt zwischen ehemaligen Nordbahnhofareal und Marienbergpark ist die Geh-, Radwegebrücke über den Nordring durch SÖR/Brückenbau erfolgreich im BIC angemeldet und die Vorplanung abgeschlossen. Daran anschließend wird momentan die Neuanlage der Wegeverbindung zur Rollnerstraße sowie die Aufwertung der bestehenden ÜFV zwischen dem Bahnübergang an der Ringbahn und der Kilianstraße geplant. Der Brückenbau und der anschließende Wegeabschnitt zur Rollnerstraße sind elementarer Bestandteil einer attraktiven Geh-, Radwegeverbindung zwischen der Nordstadt und dem Marienbergpark. Der „Grüne Weg zum Hainberg“ sieht die Aufwertung des derzeit bestehenden Wegs „Süd-West- Grün“ vom Westpark zum Hainberg vor. Im Zuge der Bebauung des Tiefen Felds soll die Verbindung zukünftig durch das Tiefe Feld zur alten Bibertbahntrasse verlaufen. Elementarer Bestandteil dafür ist die Geh-, Radwegebrücke über den Main-Donau-Kanal. Gleichzeitig werden derzeit auch die Verbindungen vom Westpark zum zukünftigen Züricher Park verbessert. Der Grüne Weg entlang der Ringbahn (Maxtor – Erlenstegen) beinhaltet verschiedene Maßnahmen wie Flächenerwerb und Wegausbau sowie Grünflächenaufwertung und begleitende Baum- und Gehölzpflanzungen. SÖR hat Teilmaßnahmen dieses Projektes im BIC erfolgreich angemeldet. Der Grunderwerbsantrag ist gestellt und der Flächenerwerb von der Bahn für Teilabschnitte der Verbindung wird seitens LA verfolgt. Er gestaltet sich allerdings als schwierig. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist in Bearbeitung.
Handlungsfeld „Wasser in der Stadt“
Für den Nägeleinsplatz und die angrenzenden Flächen beschloss der Werkausschuss SÖR (10/2017) die Durchführung einer Machbarkeitsstudie. Die Weiterentwicklung der Idealvariante der Machbarkeitsstudie wurde unter Beachtung des Ergänzungstextes im Werkausschuss SÖR (11/2018) beschlossen. Hierbei stehen die Zielsetzungen Zugang zum Wasser und Erlebbarkeit des Gewässers und Grünflächenmehrung im Fokus. Die Planung wurde durch eine elektronische Partizipation (e-Pa) unterstützt. Unter Berücksichtigung der Bürgerwünsche und der Auswertungsergebnisse der e-PA beschloss der Werkausschuss SÖR (11/2019) die gesamte
Planung mit Zugängen zum Wasser und ohne Zaunanlage umzusetzen. Die Realisierung ist in mehreren Bauabschnitten geplant. Der erste Bauabschnitt ist ab 2021 vorgesehen, weitere in 2022 bis 2023. Die Maßnahme ist auch in den Sanierungszielen des Stadterneuerungsgebietes Nördliche Altstadt verankert und wird über die Städtebauförderung im Programm „Aktive Zentren“ bezuschusst. Brunnen und Wasserspiele sollen zukünftig in konkrete Projektplanungen verstärkt einbezogen werden. Das im Auftrag von UwA erstellte Brunnenkataster erfasst vorhandene Brunnenanlagen in der gesamten Stadt und liefert einen Überblick über die derzeitige Brunnensituation und sein Umfeld. Das Kataster stellt eine erste geeignete Basis für Aufwertungsmaßnahmen der Brunnen dar. Das Hochbauamt hat inzwischen einige Brunnen, die nicht in Betrieb sind, untersucht und Planungen erstellt. Zum Teil werden Brunnen saniert (Fontänenbrunnen – Heinrich-Böll-Platz) oder komplett neu hergestellt (Brunnen Cramer-Klett-Park, Brunnen Jamnitzer Park). Zum Teil sind die Baumaßnahmen zur Wiederinbetriebnahme so umfangreich, dass die Schwellen des Bauunterhalts überschritten werden. Diese Maßnahmen werden für die Baupauschale 2021 angemeldet (Lebensbrunnen Langwasser Nord, Froschbrunnen und Madonnenbrunnen im Stadtpark). Schritt für Schritt sollen weitere Brunnen aufgewertet und wieder in Betrieb genommen werden. Neu hinzu kommt 2020/21 ein bespielbarer Brunnen am Aufseßplatz. Die Federführung für die Fortschreibung des Brunnenkatasters liegt seit 2018 bei Stpl, dazu soll eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Eine Erhöhung der Ressourcen für den Unterhalt der Brunnen bei H sowie eine personelle Aufstockung bei H wurden beschlossen (AfS und UmwA 5/2018). Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche brach und wurde aus Verkehrssicherungsgründen abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR (12/2018) wurde beschlossen, diese Fläche zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Die Entwurfsplanung für die Grünanlage Aischweg ist überwiegend abgeschlossen und wird dieses Jahr im Werkausschuss SÖR vorgestellt. Geplanter Baubeginn ist im Jahr 2021.
Handlungsfeld „Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene“
Dringender Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Grünflächenentwicklung besteht in der Erweiterten Innenstadt (innerhalb der Ringstraße). Hier herrscht in Folge einer hohen Einwohner- und Bebauungsdichte das höchste Defizit an öffentlichem Grün und die bioklimatische Situation ist überwiegend ungünstig. 2017 wurde in verschiedenen Fachausschüssen die Vergabe und fachliche Begleitung eines Freiraumkonzeptes für den Bereich innerhalb der Ringstraße beschlossen.
Freiraumkonzept „Nürnberger Süden“ Als prioritären Planungsraum wurden die süd- bzw. südwestlichen Stadtbezirke Tafelhof, Galgenhof, Hummelstein, Steinbühl, Gugelstraße, Gibitzenhof, Sandreuth, Schweinau, St. Leonhard, Sündersbühl und Gostenhof (Ost) definiert. Der Planungsraum beträgt rund 800 Hektar. Eine kurz-, mittel- und langfristige Umsetzungsstrategie soll die Grün- und Freiraumsituation nachhaltig verbessern. Die Konzepterstellung wurde an ein externes Planungsbüro vergeben und wird mit aktuellen Aktivitäten, wie beispielsweise den Tätigkeiten der Stadterneuerung und des Gebietsteams Süden bestmöglich verzahnt. Am Südstadtfest und am Nachbarschaftsfest an der Villa Leon sind Bürgerbeteiligungstermine im Sommer 2021 geplant. Die Möglichkeiten einer e-Pa werden aktuell geprüft.
Öffentlichkeitsarbeit
Das UwA hat 2019 eine Fotoausstellung mit dem Titel „GroßstadtOasen“ konzipiert. Die Ausstellung wurde vom 04. bis 21. November 2019 im Offenen Büro des Stadtplanungsamtes gezeigt. Ausgewählte Fotografien wurden im Januar/Februar 2020 im Quartiersbüro Südstadt und im Mai/Juni im Quartiersbüro Altstadt ausgestellt. Im Juni/Juli wird sie im Handwerkerhof und im September/Oktober im Südpunkt zu sehen sein. Für 2020 wurde der Kalender „GroßstadtOasen 2020“ mit ausgewählten Bildern aus der Ausstellung erarbeitet. Für 2021 ist ein weiterer Kalender der „GroßstadtOasen“ in Bearbeitung.
Unter dem Titel „Grünanlagen im Wandel der Zeit“ werden in regelmäßigen Abständen in Kooperation mit dem Verein „Geschichte Für Alle e.V.“ historische Führungen durch Nürnbergs Grün- und Parkanlagen durchgeführt. Dabei werden geschichtliche Hintergründe zu den Parkund Grünanlagen vermittelt und die aktuellen Planungen des Masterplans Freiraum vorgestellt. Die nächste Führung in der Reihe ist für das Frühjahr 2021 geplant. UwA und SÖR informieren auf ihren Internetseiten über die einzelnen Masterplan Freiraum Projekte und deren aktuelle Fortschritte. Dort sind zu jedem Projekt weitergehende Unterlagen, z.B. Konzeptergebnisse, Bürgerbeteiligungen und Pläne, verfügbar: https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/masterplanfreiraum.html https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/masterplanfreiraum.html
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme
1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN
1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst
2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN
2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 Teilfläche 1 MaxGrün 2.8 Teilfläche 2 MaxGrün 2.9 Südpark (noch nicht verortet, vgl. auch 9.1)
3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN
3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld
4. GRÜN PLUS
Pocket Parks*
4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.5 Margarete-Tanner-Park
Zwischennutzung
4.9 Hiroshimaplatz 4.10 Südkaserne 4.11 Nopitschstraße
Räumlich nicht verortetete Maßnahmen
4.1 Blumenzwiebeln 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, mobiles Grün*
5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN
5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 5.7 Quartiersplatz St. Leonhard
Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"
Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme
6. GRÜNE STADTPLÄTZE
6.1 Augustinerstrasse 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz/Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz
7. GRÜNE WEGE
7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald
8. WASSER IN DER STADT
8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.6 "Wasser Tiefes Feld" 8.7 Grünanlage Aischweg
9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE
9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden
10. SONSTIGE PLANUNGEN
10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Planungsinstrument Freiraumcheck 10.3 Brachflächenanalyse
Projektstatus Projekt noch nicht begonnen Projekt begonnen Projekt fertiggestellt
* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen
Arbeitsstand Juni 2020/UwA1
| Masterplan Freiraum | |
|---|---|
| Großgründlach !( Neunhof 1.1 Boxdorf !( 7.4 Kraftshof !( 7.2.1 Buch !( Almoshof 7.4 Höfles Lohe Ziegelstein !( 1.3 !( 3.3 Kleinreuth h.d.Veste !( 7.3 !( Erlenstegen 2.2 Thon !( 7.2.1 Wetzendorf !( 7.6 Schoppershof Schniegling Laufamholz !( !( !( 4.5 5.3 5.6 !( 7.5.1 Gärten h.d.Veste St.Johannis !( Gärten 5.4 !( b.Wöhrd !( 6.3 Mögeldorf 8.5 !( !( !( !( 2.5 8.1 6.1 6.6 !( 5.1 !( 2.7 !( !( 2.8 !( !( 5.2 4.2 8.4 Höfen !( Gostenhof !( 6.2 6.5 !( !( 7.7 !( St.Peter 3.4 7.1 Gleißhammer !( !( 5.7 4.3 !( !( !( 2.3 5.5 6.4 !( !( 8.6 !( 7.4 !( 7.2.2 2.6 !( 4.9 Großreuth !( !( b.Schweinau 4.11 !( 7.1 !( 4.10 8.7 !( 9.1 Gibitzenhof !( Kleiner 3.1 Dutzendteich !( 7.7 !( 2.4 Fischbach b.Nürnberg Röthenbach b.Schweinau !( 3.2 Langwasser !( 7.2.2 Eibach Reichelsdorf Mühlhof !( 7.4 Worzeldorf Brunn Kornburg Katzwang | Handlungsfelder 1. Aufwertung der Natur- und Kultur- landschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 Teilfläche 1 MaxGrün 2.8 Teilfläche 2 MaxGrün 2.9 Südpark (noch nicht verortet, vgl. auch 9.1) 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 4. Grün Plus Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.5 Margarete-Tanner-Park Zwischennutzung 4.9 Hiroshimaplatz 4.10 Südkaserne 4.11 Nopitschstraße Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, mobiles Grün* 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 5.7 Quartiersplatz St. Leonhard 6. Grüne Stadtplätze 6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz/Theresienplatz 6.4 Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andrej-Sacharow-Platz 7. Grüne Wege 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 8. Wasser in der Stadt 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.6 "Wasser Tiefes Feld" 8.7 Grünanlage Aischweg 9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Projektstatus !( Projekt fertiggestellt !( Projekt begonnen !( Projekt noch nicht begonnen Laufende Stadterneuerungsgebiete Weststadt Stadtgrenze * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün unterversorgten Räumen, Schwerpunkt Mittlerer Ring Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Arbeitskarte, Stand: Juni 2020 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 Ü 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter |
| Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" |
| 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden | Projekt begonnen | Stand 26.05.2020 |
|---|---|---|
| Strategischer Handlungsraum | Erweiterte Innenstadt | |
| Leitidee | Freiräume qualifizieren, multicodieren und profilieren | |
| Handlungsfeld Aktionsplan | Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene | |
| Räumliche Einordnung: Der Planungsbereich befindet sich innerhalb der Ringstraße (Mittlerer Ring) und enthält süd- bzw. südwestliche Stadtbereiche. Die östliche Angrenzung verläuft an der Allersbergerstraße. Die südliche und westliche Abgrenzung bildet die Ringstraße. | Lageplan Planungsbereich | |
| Lage Stadtbezirke Tafelhof, Galgenhof, Hummelstein, Steinbühl, Gugelstraße, Gibitzenhof, Sandreuth, Schweinau, St. Leonhard, Sündersbühl und Gostenhof (Ost) Fläche ca. 800 ha Planungsbereich mit rechnerischem Defizit an öffentlichen Grünflächen In den jeweiligen Planungsbereichen überwiegend hohe Grünflächendefizite Flächenhafte Darstellung Grünflächendefizit (z.B. PB 3) | Grünflächendefizite im Planungsbereich (Gesamtstädtisches Freiraumkonzept) | |
| Rahmenbedingungen und Ziele Der Planungsbereich des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden zeichnet sich durch die folgenden Rahmenbedingungen aus: Vorwiegend stark verdichtete, kompakt gebaute Stadtbereiche Thermisch stark belastete Stadträume mit überwiegend ungünstiger bioklimatischer Situation in den Siedlungsbereichen Sehr hohes Defizit an öffentlichem Grün Vorhandene Grünflächen sind klein und ungenügend untereinander vernetzt Sehr hoher Nutzungsdruck auf die bestehenden Grünflächen mit dementsprechenden Einschränkungen in der Erholungsfunktion Enge Straßenräume Keine Gewässer und Wasserflächen | Bioklimatische Beurteilung der Siedlungsräume im Planungsbereich (Stadtklimagutachten) |
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2016, Fotos: © Stadt Nürnberg / Gerhard Illig
| Die Ziele des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden sind insbesondere: Bestehende Grün- und Freiraumflächen sichern qualifizieren und mehrfachnutzen Neue potentielle öffentliche Grünflächen identifizieren Aufenthalts- und Freiraumqualitäten steigern Erreichbarkeit von Freiräumen verbessern Graue Infrastruktur grüner machen Grüne Vernetzungsstrukturen schaffen Baumpflanzungen entlang gründefizitärer Straßenzüge (Straßenbaumoffensive mit Standortsuche) Biodiversität erhalten und fördern Dächer, Fassaden und Hinterhöfe begrünen, v.a. in thermischen Belastungsräumen Bioklimatische Siedlungssituation verbessern mit Maßnahmen der Klimaanpassung Quartiere klimagerecht gestalten Gewerbegebiete qualifizieren Neue Brunnen und Wasserspiele errichten Umweltgerechtigkeit erhöhen Temporäre Nutzung und Mehrfachnutzung von Flächen steigern | Gründachkartierung (2017) Hummelsteiner Park |
|---|---|
| Kosten | 200.000 € Konzept |
| Finanzierung / Zuschüsse | MIP Masterplan Freiraum, Projektmittel UwA/1 |
| Bürgerbeteiligung | Geplant im Rahmen des Konzepts, ggf. E-Partizipation 2020 |
| Zeitplan und Vorgehensweise | 2017 bis 2019: Verwaltungsinterne Abstimmung 2019: Vergabe Konzepterstellung 2020/2021: Konzepterstellung/Bürgerbeteiligung Ende 2021: Vorstellung Ergebnisse in Ausschüssen |
| Planerische und rechtliche Vorgaben | aktuelle Stadterneuerungsgebiete: Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof/Steinbühl-West/Rabus, St. Leonhard/Schweinau |
| Federführung | UwA/1 |
| Aktueller Sachstand | Konzepterstellung |
| Projekt in Ausschüssen | Bislang noch nicht |
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2016, Fotos: © Stadt Nürnberg / Gerhard Illig
| 7.7 Grüner Weg zum Faberwald Plärrer-Schweinauer Buck-Faberwald | Projekt begonnen | Stand 15.05.2020 |
|---|---|---|
| Verbindungen | Magistralen & Freiraumverbindungen | |
| Leitidee | Magistralen und Freiraumverbindungen in Wert setzen | |
| Handlungsfeld Aktionsplan | Grüne Wege | |
| Räumliche Einordnung Der Grüne Weg zum Faberwald verläuft vom Plärrer zum Faberwald und durchquert die mit grün unterversorgten Stadtgebiete Gostenhof, St. Leonhard und Schweinau. Der Weg verbindet mehrere Grünanlagen im Südwesten Nürnbergs, wie z.B. die Grün- anlagen an der Villa Leon und am Pferde- markt, die Alte Alle, die Grünanlagen an der Kreuzkirche und an der Hohen Marter, den Schweinauer Buck, den Platz der Deutschen Einheit und den Röthenbacher Landgraben. Weiter bietet es Anschluss zu den großen Parkanlagen und Naherholungsgebieten Westpark, Faberwald und Rednitztal. Der Grüne Weg zum Faberwald soll Vorbild- charakter für die Ausgestaltung weiterer Grüner Wege im Rahmen des Masterplans Freiraum haben. Langfristig soll dadurch, in Kombination mit anderen bereits bestehenden Grünzügen (z.B. Pegnitztal, Alter Kanal, Grünzug Goldbach), ein übergeordnetes Netz aus Grünen Wegen im Stadtgebiet entstehen. Konzeptionelle Grundlage der Grünen Wege sind die übergeordneten Freiraum- verbindungen aus dem FNP. | Trassenverlauf Grüner Weg zum Faberwald | |
| Lage Gemarkungen: Gostenhof, Schweinau, Röthenbach bei Schweinau Länge Vom Plärrer bis zum Faberwald: ca. 6 km Planungsbereiche mit rechnerischen Defiziten an öffentlichen Grünflächen PB 12 / -35,5 ha PB 11 / -28,4 ha PB 10 / -5,7 ha PB 39 / -23,7 ha | Grünanlage am Pferdemarkt | |
| Rahmenbedingungen und Ziele Der Grüne Weg zum Faberwald soll durchgängig im Sinne einer übergeordneten Freiraumverbindung ausgebaut werden: So soll er gleichermaßen als attraktive, lärm- und verkehrsberuhigte Wegeverbindung, als auch als Freiraum wahrgenommen und genutzt werden, zum Verweilen einladen und insgesamt die Freiraum- und Aufenthalts- qualität im Südwesten Nürnbergs erhöhen. Der Weg soll von FußgängerInnen und Rad- fahrerInnen gleichermaßen genutzt werden. | Alte Allee |
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2016, Fotos: © Stadt Nürnberg / Chandra Moennsad
| Derzeit wird eine Konzeptstudie erarbeitet, die Vorschläge zur Ausgestaltung des Weges erstellt. Insbesondere die folgenden Maßnahmen sind dabei vorgesehen: die Begrünung gründefizitärer Straßen- züge (Baumpflanzungen und Wegebegleit- grün), die Sicherstellung einer guten Wege- qualität für Fußgänger und Radfahrer, die Aufwertung begleitender Grün- und Freiflächen entlang der Verbindung, z.B. als Spiel- und Aufenthaltsflächen, die Förderung der Biodiversität durch Anlage von Blühstreifen oder Blühflächen, die Schaffung von Aufenthaltsmobiliar entlang des Weges (z.B. Bänke und andere Sitzgelegenheiten), eine durchgehende Beschilderung und Markierung. Bestehende Planungen, wie die B-Plan Änderung Lochnerstraße, der Ausbau der Grünanlagen und Wegebeziehungen in Röthenbach Ost und der Ausbau der Radschnellverbindung nach Schwabach werden in die Planung integriert. Zudem werden umfassende Neuplanungen, wie die Umgestaltung der Ambergerstraße oder die Aufwertung des Schweinauer Bucks vorbereitet. Die Konzeptstudie wird derzeit von Landschafts- und Verkehrsplanern in enger Abstimmung mit UwA, SÖR, Vpl und Stpl erstellt. Die aktive Beteiligung der Bürger und Bürgervereine wird über Öffentlichkeits- beteiligungen ermöglicht. | Auf dem Schweinauer Buck Geh-/ Radwegbrücke über Main-Donau-Kanal Am Röthenbacher Landgraben |
|---|---|
| Kosten | Kosten Konzeptstudie: 122.570 EUR |
| Finanzierung / Zuschüsse | BIC, MIP Masterplan Freiraum, Projektmittel UwA/1 Kofinanzierung mit Mitteln der Städtebauförderung |
| Bürgerbeteiligung | Öffentlichkeits- und Jugendbeteiligung im Herbst 2020 Einbindung der Bürgervereine |
| Zeitplan und Vorgehensweise | 2020: Fertigstellung Konzeptstudie und Vorstellung der Ergebnisse im Stadtrat/Ausschüssen 2021/2022: Ausbau der Freiraumverbindung |
| Planerische und rechtliche Vorgaben | Der Weg verläuft entlang der im FNP dargestellten über- geordneten Freiraumverbindung und ist somit planungs- rechtlich gesichert. Teile der Trasse sind Bestandteil der Rad- schnellverbindung nach Schwabach. Einige Abschnitte liegen im aktuellen Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard/Schweinau. |
| Federführung | UwA/1 |
| Aktueller Sachstand | Ausarbeitung Konzeptstudie bis Ende 2020 |
| Projekt in Ausschüssen | Bislang noch nicht |
Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilder: © Stadt Nürnberg 2016, Fotos: © Stadt Nürnberg / Chandra Moennsad
| 2.3. Züricher Park | Projekt begonnen | Stand 26.05.2020 |
|---|---|---|
| Strategischer Handlungsraum | Außenstadt | |
| Leitidee | Freiräume entwickeln | |
| Handlungsfeld Aktionsplan | Neue Parkanlagen / Grünanlagen | |
| Räumliche Einordnung Der Züricher Park liegt im Nürnberger Südwesten im Stadtteil Großreuth bei Schweinau zwischen der Züricher Straße im Norden, der Genfer Straße im Osten und der Herbststraße im Westen. Er ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“. | Ausschnitt Bebauungsplan 4614 „Züricher Straße“ | |
| Lage Gemarkung: Großreuth bei Schweinau Fl.Nrn.: 137/12, 167/0, 167/1, 168/4, 171/0, 172/0, 172/1, 173/0, 173/1 Fläche ca. 3,5 ha Planungsbereich mit rechnerischem Defizit an öffentlichen Grünflächen PB 57 / - 9,9 ha | Lageplan Züricher Park | |
| Rahmenbedingungen und Ziele Die Fläche wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Derzeit wird die U-Bahn Haltestelle Großreuth bei Schweinau fertiggestellt, die noch 2020 in Betrieb genommen werden soll. Insbesondere im Bereich des Friedhofs und in Privatgärten besteht erhaltenswerter, alter Baumbestand. Der Züricher Park soll als öffentliche Parkanlage mit entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Er verfügt über eine quartiersübergreifende, verbindende Funktion zwischen dem Westpark und dem zukünftigen Landschaftspark am Tiefen Feld. Über Freiraumverbindungen soll diese übergeordnete Grünverbindung weiter ausgebaut werden. | Züricher Platz und Park, Variante mit Parkwiese (Adler & Olesch) |
| Die Grünfläche im östlichen Bereich ist für intensive Nutzungen vorgesehen, hier verläuft eine Fuß- und Radwegeverbindung in Ost- West-Richtung sowie weitere Fußwege in die umliegenden Quartiere; hier auch Festsetzung von öffentlichen Spielflächen mit ca. 5.000 m². Im westlichen Bereich (am Friedhof Großreuth) liegt der Schwerpunkt auf der Weiterführung der Fuß-und Radwegeverbindung bis zur Herbststraße. Auf Grünflächen angrenzend an den Friedhof Großreuth sind Artenschutzmaßnahmen (u.a. Heckenpflanzungen) vorgesehen. Das Regenwasser soll durch Ableitung und Versickerung über Mulden innerhalb der Grünzüge nachhaltig bewirtschaftet werden. | Derzeitige landwirtschaftliche Nutzung im Planungsbereich Planbereich des Züricher Parks |
|---|---|
| Kosten | Noch unbekannt |
| Finanzierung / Zuschüsse | MIP Masterplan Freiraum, BIC, Projektmittel Ref. II |
| Bürgerbeteiligung | Im Rahmen der Bauleitplanung |
| Zeitplan | U-Bahn Haltestelle Großreuth bei Schweinau wird derzeit fertiggestellt. Die Inbetriebnahme ist für 2020 vorgesehen. Umsetzung des Züricher Parks im 1. Halbjahr 2023 VGV-Verfahren bis Mitte 2020, Planung ab Herbst 2020 |
| Vorgehensweise | 1. Strukturplanung Stpl (B-Plan 4601) 2. B-Plan-Verfahren 4614 (rechtskräftig seit 22.08.2018) Umlegungsverfahren 3. VgV-Verfahren für die Parklandschaft 4. Planung Züricher Park |
| Planerische und rechtliche Vorgaben | Strukturplan B-Plan 4614 mit integriertem Grünordnungsplan |
| Federführung | SÖR/1-G |
| Aktueller Sachstand | VGV-Verfahren begonnen |
| Projekt in Ausschüssen | WA SÖR 04/17, UmwA: 05/17, AfS: 05/17 |
| 4.2 Nonnengasse | Projekt fertiggestellt | Stand 15.05.2020 |
|---|---|---|
| Strategischer Handlungsraum | Altstadt | |
| Leitidee | Freiräume profilieren | |
| Handlungsfeld Aktionsplan | Grün Plus – Pocket Parks | |
| Räumliche Einordnung Der Pocket Park Nonnengasse liegt im En- sembleschutzgebiet der Lorenzer Altstadt und grenzt unmittelbar an die vorletzte Stadtbefes- tigung an, die als Einzeldenkmal unter Schutz steht. Die Nonnengasse befindet sich Stadter- neuerungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Der Pocket Park stellt eine räumliche Verbin- dung vom Hans-Sachs-Platz / Heilig-Geist-Spi- tal über die Insel Schütt und Heubrücke zum Lorenzer Platz dar. | Lageplan Nonnengasse | |
| Lage Gemarkung: Nürnberg-Lorenz Fl. Nrn.: 1855/0, 1856/0, 1857/0, 1854/3 Fläche 243 m² Planungsbereich mit rechnerischem Defizit an öffentlichen Grünflächen PB 1 / - 1,7 ha | Gelbe mobile Töpfe kündigen die Umgestaltung im Rahmen des Master- plans Freiraum an | |
| Rahmenbedingungen und Ziele Die Fläche an der Nonnengasse war bislang ein Parkplatz direkt angrenzend an Wohnhäu- sern und der vorletzten Stadtbefestigung. Das Ziel war es einen zentrumsnahen und konsumfreien Pocket Park mit hohem Aufent- haltscharakter zu schaffen, integriert in dem historischen und urbanen Umfeld. Die Fläche wurde durch hochwertige Material- sprache, zurückhaltende Gestaltung und Grün aufgewertet. Attraktive Aufenthaltsbereiche zum Verweilen, Ausruhen und Erholen wurden geschaffen. | Modell „Grüne Oase“ Nonnengasse, toponauten landschaftsarchitektur- Gesellschaft mbH |
| Die ungünstige bioklimatische Situation wurde im mikroklimatischen Bereich der Fläche ver- bessert. Unter Einbindung des Meinungsträgerkreises Altstadt und der Anwohner wurden Bürgerwün- sche integriert. Der Charakter der historischen Gasse ist er- halten geblieben. Im November 2019 wurde die Nonnengasse eingeweiht. | Fertiggestellter Pocket-Park Nonnengasse im November 2019 Pocket-Park Nonnengasse im Juni 2020 |
|---|---|
| Kosten | 305.000 € brutto (davon entfallen 240.000 € für Einrichtungen) |
| Finanzierung / Zuschüsse | MIP Masterplan Freiraum, Städtebaufördermittel (60 % Städte- bauförderung über das Programm „Aktive-Stadt- und Ortsteile“ im Stadterneuerungsgebiet „Nördliche Altstadt“) |
| Bürgerbeteiligung | Anwohnerbeteiligung März bis Mai 2017 unter Einbeziehung Meinungsträgerkreis Altstadt |
| Zeitplan und Vorgehensweise | Baufertigstellung im Herbst 2019. Einweihung im November 2019 |
| Planerische und rechtliche Vorgaben | Die städtischen Grundstücke sind im B-Plan 3410 (25.04.1958) als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Denkmalschutz: Ensembleschutzbereich Altstadt, ehemalige Stadtbefestigung als Einzeldenkmal ausgewiesen. Lage im Bereich des INSEK Altstadt Nürnberg und des förm- lich festgelegten Stadterneuerungsgebietes Nördliche Altstadt |
| Federführung | SÖR/1-G |
| Aktueller Sachstand | Projekt fertiggestellt |
| Projekt in Ausschüssen | WA SÖR 4/17, 10/17, 09/18 UmwA 5/17, AfS 5/17 |
Stand 10.06.2020
MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive und konsumtive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2021-2024 ff
| Nr. | Handlungsfeld /Maßnahme | Federführung | Finanzierung Fremdfinanz. | Masterplan | GESAMT | BIC | MIP | MIP 2021-2024 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| investiv | investiv | 2016-2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027ff | ||||||
| MIP 2021-2024 | 20.358.000 | 1.282.000 | 3.776.000 | 1.950.000 | 2.950.000 | 1.650.000 | 1.500.000 | 7.250.000 | ||||||||
| Restmittel Vorjahr | 1.570.000 € | |||||||||||||||
| Mittelbindung gesamt | 57.622.800 | 65.168.000 | 1.282.000 € | 2.206.000 € | 3.490.000 € | 3.895.000 € | 6.160.000 € | 9.915.000 € | 8.950.000 € | 10.450.000 € | 10.600.000 € | |||||
| 1. | Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften | |||||||||||||||
| 1.1. | EK Auenlandsch. Gründlachtal | UwA/1 | Masterplan/UwA | 18.000 | 18.000 | X √ N | 18.000 | |||||||||
| 2 | Neue Parkanlagen/Grünanlagen | |||||||||||||||
| 2.1. | Jülicher /Düsseldorfer Str.-Grünanlage | SÖR/1-G | Masterplan | 30.000 | 30.000 | 30.000 | ||||||||||
| 2.2. | Wetzendorfer Park und Grünzüge | SÖR/1-G | Masterplan | 12.000 | 15.000.000 | 15.000.000 | X √ J | 120.000 | 800.000 | 280.000 | 500.000 | 1.000.000 | 2.500.000 | 3.800.000 | 4.000.000 | 2.000.000 |
| 2.3. | Züricher Park | SÖR/1-G | Masterplan | 4.700.000 | 4.700.000 | X √ J | 120.000 | 680.000 | 900.000 | 2.000.000 | 1.000.000 | |||||
| 2.6. | Park Tiefes Feld | SÖR/1-G | Masterplan | 11.000.000 | 11.000.000 | X | 240.000 | 400.000 | 560.000 | 1.800.000 | 2.000.000 | 3.000.000 | 3.000.000 | |||
| 3. | Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften | |||||||||||||||
| 3.1. | Dutzendteich & Co. ** | SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA | Masterplan | 180.000 | 180.000 | X | 80.000 | 100.000 | ||||||||
| 3.2. | Schweinauer Buck / Faberwald ** | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 120.000 | 120.000 | X | 20.000 | 100.000 | ||||||||
| 3.4. | Grünes Westband(Westpark -Tiefes Feld) | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 1.800.000 | 1.800.000 | X √ J | 15.000 | 50.000 | 100.000 | 350.000 | 485.000 | 400.000 | 400.000 | |||
| Weg am Village | Masterplan | 475.000 | 475.000 | 85.000 | 390.000 | |||||||||||
| 4. | Grün Plus | |||||||||||||||
| Pocket Parks | ||||||||||||||||
| 4.2. | Nonnengasse | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 166.000 | 59.000 | 225.000 | 59.000 | |||||||||
| 4.3. | Christuskirche | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 460.000 | 80.000 | 540.000 | 80.000 | |||||||||
| 4.12. | Tetzelgasse -Neu | SÖR/1-G | Masterplan | 400.000 | 400.000 | 200.000 | 200.000 | |||||||||
| Räumlich nicht verortete Maßnahmen | ||||||||||||||||
| 4.1. | Blumenzwiebeln | SÖR/1-G | Masterplan | 55.000 | 55.000 | |||||||||||
| 4.4. | Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung | UwA/1,Stpl/1, H | Städtebauförd.Masterplan | 4.400 | 185.000 | 185.000 | 100.000 | 85.000 | ||||||||
| 4.6. | Straßenbäume Mobiles Grün | SÖR/1-G | Masterplan | 76.000 | 76.000 | 46.000 | 30.000 | 50.000 | ||||||||
| 4.6.1. | Turnerheimstraße | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | Masterplan | 120.000 | ||||||||||||
| 5. | Sanierung Parkanlagen | |||||||||||||||
| 5.1. | Cramer-Klett-Park | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 1.129.200 | 752.800 | 1.882.000 | X √ J | 124.800 | MIP NR. 874 | |||||||
| 5.2. | Tullnaupark | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 720.000 | 580.000 | 1.300.000 | X | 50.000 | 100.000 | 430.000 | ||||||
| 5.3. | Stadtpark | SÖR/1-G | Masterplan | 8.700.000 | 8.700.000 | X √ J | 110.000 | 240.000 | 500.000 | 800.000 | 2.200.000 | 1.250.000 | 1.300.000 | 2.300.000 | ||
| 5.4. | Stadtgraben | SÖR/1-G | Masterplan | 2.000.000 | 6.500.000 | 8.500.000 | X | 10.000 | 50.000 | 120.000 | 420.000 | 300.000 | 800.000 | 1.500.000 | 3.300.000 | |
| 5.5. | Marie-Juchacz-Park | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 302.000 | 472.000 | 774.000 | X √ J | 144.200 | 365.000 | MIP NR. 1044 | ||||||
| 5.6. | Rechenberganlage | SÖR/1-G | Masterplan | 2.750.000 | 2.750.000 | X √ J | 178.000 | MIP Nr. 1052 | ||||||||
| 5.7. | Quartiersplatz St. Leonhard, Maria-Beeg | SÖR/1-G | Masterplan | 260.000 | 260.000 | 10.000 | 250.000 | |||||||||
| 6. | Grüne Stadtplätze | |||||||||||||||
| 7. | Grüne Wege | |||||||||||||||
| 7.1. | Grüner Weg zum Hainberg ** | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 150.000 | 150.000 | X | 150.000 | |||||||||
| 7.2. | Grüner Weg Nord Süd ** | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 200.000 | 200.000 | 80.000 | 120.000 | |||||||||
| 7.3. | Grüner Weg Ringbahn | UwA/1/SÖR/1-G | Masterplan | 1.100.000 | 1.100.000 | X √ J | 20.000 | 80.000 | 200.000 | 300.000 | 500.000 | |||||
| 7.7. | Grüner Weg zum Faberwald** | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | Masterplan | 80.000 | 80.000 | X | 50.000 | 300.000 | 500.000 | 200.000 | 250.000 | |||||
| 7.7.1. | Amberger Straße | UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S | Masterplan | 20.000 | 240.000 | 170.000 | ||||||||||
| 8. | Wasser in der Stadt | |||||||||||||||
| 8.1. | Nägeleinsplatz mit Umfeld | SÖR/1-G | Masterpl./Städtebauförd. | 2.000.000 | 1.703.000 | 3.703.000 | X √ J | 293.000 | 750.000 | 500.000 | 160.000 | |||||
| 8.2. | Brunnen und Wasserspiele | Stpl | 9.000 | |||||||||||||
| 8.4. | Hallerwiese | SÖR/1-G | 415.000 | X | 15.000 | 400.000 | ||||||||||
| 8.7. | Aischweg, ehem. Anlegestelle | SÖR/1-G | Masterplan | 350.000 | 350.000 | 350.000 | ||||||||||
| 9. | Freiraumkonzepte | |||||||||||||||
| 9.1. | Freiraumkonzept Nürnberger Süden | UwA/1 | Masterplan | 100.000 | 200.000 | 30.000 | 70.000 | |||||||||
| 10. | Weitere laufende Projekte | |||||||||||||||
| 10.1. | Öffentlichkeitsarbeit | UwA/1 | UwA | 50.000 | ||||||||||||
| kursiv: konsumtiv UwA |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost
Anlagen: Antrag der SPD vom 04.05.2020 Sachverhalt Schreiben des Bayer. Staatsministerium für Umwelt + Verbraucherschutz vom 15.05.2020 Übersichtskarte zum Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost
Bericht:
Coronabedingt ist der Freizeitdruck auf die Flächen im NSG Pegnitztal Ost immens bei gleichzeitig eingeschränkten Einsatzmöglichkeiten von Naturschutzwacht, Noris-Arbeit gGmbH und Mitarbeiter/innen der UNB. Da momentan eine schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkungen ansteht, Kinderspielplätze wiedereröffnet werden und bestimmte Sportstätten wieder genutzt werden dürfen, ist zu hoffen, dass auch der Nutzungsdruck auf das Naturschutzgebiet wieder zurückgeht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die coronabedingte Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes ist ein Problem für die Natur und nicht Diversity-relevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM
Sachverhalt zum Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost
Antwort zu Frage 1: Wie stellt sich die Situation aus Sicht der Stadt dar?
Es herrscht derzeit ein Nutzungsdruck in ungeahnter Art und Weise auf den Weidenund Wiesenflächen des Naturschutzgebietes Pegnitztal Ost in Form von Fahrradfahrern, Spaziergängern, Sportlern, spielenden Kindern, freilaufenden Hunden und ihren Besitzern, feiernden Menschen etc.
Das Ausmaß ist der Verwaltung aus Berichten der im NSG Pegnitztal Ost tätigen ehrenamtlichen Naturschutzwächter bekannt, außerdem aus eigener Erfahrung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durch Begehungen, von Berichten des Schäfers, der die Zone I beweidet und der in seiner Arbeit zur Pflege und dem Erhalt der wertvollen Naturschutzgebietsflächen insbesondere durch freilaufende Hunde und deren uneinsichtige Halter behindert und gefährdet wird, wie auch durch Meldungen empörter Bürgerinnen und Bürger.
Ähnliche Zustände sind nicht nur im neuen Naturschutzgebiet, sondern in allen Naturund Landschaftsschutzgebieten im gesamten Ballungsraum des Städtedreiecks Nürnberg /Fürth/Erlangen und darüber hinaus in ganz Bayern in den letzten Wochen zu beobachten (siehe Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 15.05.2020 in der Anlage). Der Druck auf die Freiflächen - v.a. in den stadtnahen großräumigen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten - ist durch die coronabedingte Schließung von Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Sportflächen sowie vieler Parkanlagen entstanden. Bei vielen Menschen besteht gerade im Hinblick auf Ausgangsbeschränkungen und sommerlichen Temperaturen verständlicherweise ein besonders hohes Bedürfnis, ihre Freizeit in der Natur zu verbringen. Die mitten im Stadtgebiet liegenden attraktiven Landschaftsräume üben gerade in solchen Krisenzeiten eine besonders wichtige Funktion für Erholung und Naturgenuss aus. Das ungewöhnlich hohe und auf wenige Orte konzentrierte Besucheraufkommen in der Großstadt ist mit vermehrten ungewollten Beeinträchtigungen der Natur verbunden.
SÖR hat am 11.05.2020 den normalen Arbeitsbetrieb mit Papierkorb-Leerung und den Arbeiten in der Grünpflege wiederaufgenommen. SÖR wird das aktuelle Leerungsintervall überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Antwort zu Frage 2: Ist die Beschilderung als Naturschutzgebiet ausreichend
bzw. fehlen Schilder mit Nutzungsbedingungen bzw. – beschränkungen?
Das Naturschutzgebiet ist in zwei Zonen mit unterschiedlichen Regelungen unterteilt (siehe dazu Übersichtsplan im Anhang). Das Zonenmodell ist das Ergebnis eines Dialogverfahrens und politischen Willensbildungsprozesses mit dem Ziel, einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz, Freizeit/Erholung und Landwirtschaft herzustellen.
Die Regelungen sind auf 28 Informationstafeln dargestellt, diese wurden an allen Ausund Eingängen des Naturschutzgebietes Pegnitztal Ost angebracht. Zusätzlich befinden sich an fast der Hälfte der Standorte Boxen mit Infoflyern zum gesamten Naturschutzgebiet. Sie werden regelmäßig kontrolliert und befüllt. Flankiert ist die Kennzeichnung des NSG durch rund 30 hoheitliche NSG-Schilder (schwarzer Adler im grünen Dreieck auf weißem Grund).
Die Informationstafeln sind ebenfalls aus dem Beteiligungsprozess hervorgegangen. Hier ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung für 2021 geplant.
Antwort zu Frage 3: Wie werden die Kontrollen bisher durchgeführt und welche
Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen sind bisher möglich?
Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen sind durch die NSG - Verordnung gegeben. Durchsetzbare Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen und Aufnahme der Personalien liegen vornehmlich im Aufgabenbereich von Polizeistreifen.
Seit 1983 wird die UNB unterstützt von einem Team aus mittlerweile 13 Naturschutzwächter/innen, die ehrenamtlich (jeweils 20 Stunden/Monat) die Erholungssuchenden in den insgesamt rund 4500 ha Schutzgebieten - also insgesamt in rund der Hälfte aller Freiflächen im Stadtgebiet - aufklären und informieren und so zu einem umweltbewussten Verhalten motivieren. Sie sind mit Sonderrechten ausgestattet, verfügen über einen Dienstausweis und dürfen Personalien feststellen. Theoretisch dürfen sie den „Umweltsünder“ bei Uneinsichtigkeit mit zur nächsten Polizeidienststelle nehmen. Die Erfahrung der beinahe letzten 40 Jahre hat gezeigt, dass sich das Verhalten der Gesellschaft ändert, der Respekt voreinander abnimmt und insbesondere Kontrollen in den Abendstunden (wilde Grillplätze in Verbindung mit alkoholisierten Feiernden) für die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter/-innen an der Grenze der Zumutbarkeit sind.
Ursprünglich wurde das östliche Pegnitztal zusammen mit Kohlbuck und Schmausenbuck von einem einzigen Naturschutzwächter betreut, er ist dort seit über 20 Jahren aktiv und bietet regelmäßig Führungen an. Mit Ausweisung als NSG wurden zwei weitere Naturschutzwächter/-innen eingesetzt.
Coronabedingt war es der ehrenamtlichen Naturschutzwacht in der ersten Pandemiezeit nur eingeschränkt möglich, Freizeitnutzer im Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost und den Landschaftsschutzgebieten auf unzulässiges Verhalten hinzuweisen.
Antwort zu Frage 4: Mit welchen Maßnahmen soll zukünftig die Situation im NSG
verbessert werden?
Bereits seit Herbst 2019 besteht ein Konzept zur Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Naturschutzwacht durch Mitarbeiter der Noris-Arbeit gGmbH. Bis dato werden diese jedoch coronabedingt vom Jobcenter nicht zur Verfügung gestellt und parallel dazu sind die fest angestellten Mitarbeiter (Betreuer) der Noris-Arbeit gGmbH in Kurzarbeit. Es ist beabsichtigt, dass die NOA Schutzgebietswacht im Laufe des Junis ihre Arbeit aufnehmen kann.
Die drei ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter erhalten vorübergehend Unterstützung mit einer zusätzlichen Stelle, bis sich die Zustände normalisiert haben.
Im Rahmen der strategischen und operativen Kommunikationsmaßnahmen wird im Juni 2020 ein Informationswochenende im NSG durchgeführt. Ziel ist es neben einem allgemeinen Informationsangebot, Bürger proaktiv auf Verstöße im Gebiet anzusprechen und dafür zu sensibilisieren. Die Interessengemeinschaft Pegnitztal Ost (IGPO) ist hier eingebunden, sowie die Presse informiert.
Eine generelle Unterstützung durch ADN (kommunaler Außendienst Nürnberg) und Polizeistreifen wäre hilfreich. Die Verwaltung beabsichtigt in einen Erfahrungsaustausch mit der Polizei einzutreten und Möglichkeiten auszuloten. Der ADN steht derzeit kapazitätsbedingt nicht zur Verfügung. Aktuell werden jedoch neue Kräfte angelernt, eventuell ergibt sich daraus eine Perspektive.
Die Infrastrukturmaßnahmen der Hundeauslaufzonen (Beschilderung, Hundeabfallbehälter, Beutelspender und Zäune) sollen zu einer Entspannung der Situation beitragen. Durch komplizierte Ausschreibungs- und Genehmigungsverfahren für die sich nicht im Stadteigentum befindlichen Flächen können diese erst zum Herbst 2020 realisiert werden.
Besucherlenkende Maßnahmen wie Pflanzungen, Benjeshecken, Verbotsschilder im Bereich von Pfaden insbesondere für Fahrradfahrer, Auflassung von nicht erwünschten Pfaden, die noch 2020 begonnen werden, sollen außerdem die Situation im Naturschutzgebiet verbessern. Aus den Erfahrungen mit anderen NSGs wie dem Hainberg setzt die Verwaltung langfristig auf mehr Verständnis und Sensibilisierung der Bevölkerung durch Information und Aufklärung. Hierzu werden nachhaltige Kommunikation Maßnahmen (auch digitale Kommunikationskanäle), sowie die aktive Begleitung der Interessengemeinschaft Pegnitztal Ost (IGPO) eingesetzt.
±
Zone 1:
Vorrangnutzung Naherholung mit Beweidung
Dreimonatige Leinenpflicht in den Offenlandbereichen
von 01.04 bis 30.6 und während der Anwesenheit
#*
von Weidetieren
II /DIN A3 22 Holzkonstruktion
Infobox
I /DIN A2 * I /DIN A2
*
*
*
II /DIN A2 II /DIN A2 21
II /DIN A3 #* Holzkonstruktion I /DIN A2 Infobox
*
#*
I /DIN A3 #*II /DIN A3 II /DIN A2
*
Holzkonstruktion 20
#*
25 Infobox *II /DIN A2 Infobox 19 II /DIN A3 II /DIN A3#* 23 Holzkonstruktion
*
Infobox
#* 18
II /DIN A3 I /DIN A2 1 6 II /DIN A2 * Holzkonstruktion
*
8 I /DIN A2 10 Infobox Holzkonstruktion II /DIN A2
*
Infobox 15 Infobox
*
I /DIN A2
Infobox I /DIN A2
*
* 11 Infobox I /DIN A3
#*
* II /DIN A3 I /DIN A2 #* II /DIN A3 14 I /DIN A2 #* Zone 2: Infobox
Vorrangnutzung Naturschutz und Mähwiesen
Siebenmonatiges eingeschränktes Betretungsrecht
in den Offenlandbereichen vom 01.03 bis 30.09,
ausgenommen Hundeauslaufzonen
I /DIN A2
*
*
Infobox
I /DIN A2
*
I /DIN A2
Abgrenzung - Entwurf NSG Infotafeln temporär
in Zone I und II
Grenze Zone 1+2
*#
| Stadt Nürnberg Umweltamt | |
|---|---|
| NSG Pegnitztal Ost NSG Schilder temporär | |
| Datum: 21.11.2019 Sachbearbeitung: de Koning GIS-Bearbeitung: Hussenöder | Bearbeitungsmaßstab:1:5.000 Darstellungsmaßstab: 1:3500 Kartengrundlage: Digitale Stadtkarte 1:5.000 (c) Stadt Nürnberg Geobasisdaten (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2012 |
DIN A3
*
Wichtige beizubehaltende Wegeverbindungen DIN A2 mit Ergänzung der Reg. vom 10.11.2017
Bestehende befestigte Wege
Hundeauslauffläche mit Änderung durch die Reg. vom 10.11.2017
Hundebadestelle - Entwurf
Meter 0 140 280 560
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Gutachten
Betreff:
Projekt "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal"
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/118/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Einsatz von Fernkälte: Umweltschonende Alternative zu Klimaanlagen
Anlagen: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.11.2019 Bericht
Bericht:
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2019 fordert den verstärkten Einsatz von Fernkälte zur Gebäudekühlung. Die Abfrage bei der N-ERGIE, dem Klinikum Nürnberg, der Stadtentwässerung und Umweltanalytik sowie beim Planungs- und Baureferat der Stadt Nürnberg zeigt Lösungen für kluge Kälteversorgungskonzepte auf. Jedoch gibt es auch Hemmnisse, die in den Stellungnahmen benannt werden. Der sommerliche Wärmeschutz und außenliegende Sonnenschutzsysteme spielen eine wichtige Rolle und können den Kältebedarf spürbar reduzieren. Alternative Kältekonzepte unterliegen der Einzelfallprüfung und sollten stets untersucht werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte zum Einsatz von Fernkälte und ohne Diversity-Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Bericht:
Einsatz von Fernkälte: Umweltschonende Alternative zu Klimaanlagen
Bezug: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2019
Hintergrund
Aufgrund des Klimawandels mit steigenden sommerlichen Umgebungstemperaturen gewinnt die Gebäudekühlung immer mehr an Bedeutung. Hierfür werden üblicherweise konventionelle Klimaanlagen eingesetzt, die sehr viel elektrische Energie benötigen und hierdurch einen hohen Ausstoß an CO verursachen. Häufig werden auch sogenannte Klimatruhen in den Räumen aufgestellt, deren Energieeffizienz noch schlechter ist. Die Warmluft wird meist aus gekippten Fenstern ausgeblasen, während durch die selbe Fensteröffnung wieder warme Luft in den Raum eintritt.
Bei Klima-Split-Anlagen muss das Kälteaggregat der Klimaanlage an der Gebäudefassade im Außenbereich befestigt werden. Dies beeinflusst, besonders in Innenstadtlagen, das Mikroklima negativ und ist bei historischen Gebäuden oft nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar.
Auf diese Situation geht der Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Der Antrag formuliert die Möglichkeit von alternativen Kühlsystemen durch kluge Energiekonzepte im Neubau und als Quartierslösung. Dies stellt eine umweltschonende und energieeffiziente Lösung dar. Je nach System kann es durch solche Energiekonzepte zu Kostenvorteilen für die Gebäudeeigentümer kommen. Besonders wenn die Kühle des Erdreiches verwendet wird. Alternative Kühl-Systeme können auch mittels Fernwärme und/oder Solarenergie betrieben werden.
Das Referat für Umwelt und Gesundheit hat entsprechend des Antrages folgende Stellungnahmen eingeholt:
Stellungnahme der N-ERGIE AG vom 13.01.2020
Der Kälte- und Klimatisierungsbedarf in Deutschland steigt gemäß Studienergebnissen in den kommenden Jahren weiter an. Das Temperaturniveau erhöht sich durch den Klimawandel und führt vermehrt zu sehr heißen Tagen, ergänzend dazu wächst die Anzahl klimatisierter Gebäuden aufgrund der Bauweise mit vielen verglasten Flächen und zunehmenden Komfortstandards. Typische Gebäude mit Klimatisierungsbedarf sind u. a. Bürogebäude, Einkaufszentren, Warenhäuser, Hotels und Krankenhäuser bzw. Pflegeeinrichtungen.
Fernkälte ist Kälte, die über ein Leitungssystem zu den Gebäuden mit Kühlungsbedarf gebracht wird. Ähnlich wie Wärme über ein Leitungssystem als Fernwärme (oder Nahwärme) verteilt werden kann, kann auch Kälte in einem Leitungsnetz zu den Abnehmern transportiert werden. Hier fließt in den Leitungen in der Regel kaltes Wasser, welches nach Gebrauch erwärmt wieder zurückfließt. Den Verbrauchern wird nicht Energie geliefert, sondern im Gegenteil thermische Energie entzogen.
Durch Verwendung von Fernkälte entfällt der kostenintensive Einbau von Kältemaschinen am Ort des Kältebedarfs sowie deren Betrieb; die Kälte wird von einem Versorger in einer Kältezentrale erzeugt. In günstigen Fällen sind so erhebliche Verbesserungen der Energieeffizienz möglich. Darüber hinaus ist der Betrieb weniger großer Aggregate finanziell meist wirtschaftlicher als der von vielen kleinen Maschinen, schon weil die spezifischen Investitions- und Betriebskosten geringer sind. Dem stehen die erheblichen Kosten für die Errichtung eines Fernkältenetzes, nicht vermeidbare Netzverluste und weitere Betriebskosten entgegen.
Günstige Voraussetzungen für die Realisierung von Fernkältenetzen sind u. a.:
- Technisch nutzbare Kälte- bzw. Energiequellen, z. B. Grund- oder Gletscherwasser sowie
ungenutzte industrielle Abwärme
- Hohe spezifische Abnahmedichte bezogen auf die Leitungslänge des Kältenetzes in
MWh/(m*a), insbesondere realisierbar in Gebieten mit hoher Bebauungsdichte und vielen Gebäuden mit ganzjährigem Kältebedarf
- Verfügbarer und leicht zugänglicher Raum im Boden für die zusätzlichen Rohrleitungen
des Kältenetzes Unter sehr günstigen Randbedingungen lassen sich Kältenetze unserer Einschätzung nach wirtschaftlich betreiben. Untersuchungen, ob diese Randbedingungen in Teilen Nürnbergs vorliegen, sind uns nicht bekannt. Aus den Betriebserfahrungen des Fernwärmenetzes wissen wir jedoch, dass insbesondere die Belegungsdichte der Böden mit Leitungen, Kanälen etc. im innerstädtischen Bereich bereits sehr hoch ist und der Aufwand für die Verlegung neuer Infrastrukturen dementsprechend sehr aufwendig und teuer wäre.
Bessere Voraussetzungen zur Errichtung von Kältenetzen könnten sich bei neu zu entwickelnden Quartieren im Stadtgebiet ergeben. Ein weiterer Vorteil bei Quartiererschließungen ist, dass für die Entwicklung der Fläche meist ein Eigentümer bzw. Investor als Ansprechpartner fungiert. Die Möglichkeiten der künftigen Klimatisierung können entsprechend bereits im Vorfeld erörtert werden. In jedem Fall sind hierfür jeweils umfangreiche Prüfungen und Planungen durchzuführen, um die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Von der N-ERGIE werden aktuell zwei kleinere Kältenetze betrieben. Eines versorgt das N- ERGIE Kundenzentrum sowie Teile eines benachbarten Gebäudes mit einer Netzlänge von lediglich 30 m, das andere Netz liefert am Betriebsgelände Sandreuth Kälte für Schalt- und Leittechnikanlagen des Heizkraftwerks sowie für die Kühlung von Büros.
Alternativ zur Kältelieferung über separate Kältenetze lässt sich mit sogenannten Absorptionskältemaschinen (AKM) Kälte auch aus (Fern-)Wärme erzeugen. Bereits vorhandene Infrastrukturen der Strom- und Wärmeerzeugung sowie des Wärmenetzes werden dann noch besser genutzt - gerade auch in den eher lastschwachen Sommermonaten. Wegen des geringen Standardisierungsgrades dieser Maschinen und des hohen Planungsaufwandes für deren Auslegung ist der Einsatz von AKM ebenfalls im Einzelfall zu prüfen und nicht generell als ideale Variante der Kälteerzeugung zu verstehen. Gerade im dichtbebauten Innenstadtbereich Nürnbergs ist Fernwärme mit entsprechendem Temperaturniveau gut verfügbar und schafft somit die Möglichkeit zum Einsatz von AKM.
Die N-ERGIE versorgt aktuell elf Kälteanlagen mit einem Gesamtanschlusswert von 10,5 MW und einer Wärmeabgabe von ca. 18,5 GWh aus dem Dampf- und Fleißwassernetz. Darunter befinden sich unter anderem auch die Anlagen für das Klinikum Nord sowie Behörden, Rechenzentren und öffentliche Einrichtungen.
Das Potenzial für den Einsatz von Fernkälte kann ohne intensive Untersuchungen nicht belastbar abgeschätzt werden. Für die Identifizierung ökologisch und ökonomisch vorteilhafter Anwendungen wären umfangreiche Untersuchungen erforderlich.
Stellungnahme des Klinikum Nürnberg vom 10.01.2020
Realisierung im Klinikum Nürnberg, Standort Nord: Im Klinikum Nürnberg Nord wurde im Jahr 2001 in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE eine Absorptionskälteanlage installiert, so dass durch Energieumwandlung das seitens der N- ERGIE gelieferte Heißwasser aus der Abwärme der Stromerzeugung und der Müllverbrennung zur Kälteerzeugung im Klinikum genutzt werden kann. Die Anlage ist in einem Kälteverbund, bestehend aus mehreren Kälteerzeugungsanlagen integriert und liefert eine maximale Kälteleistung von 600 KW.
Der Betrieb der Absorptionskälteanlage kann als sehr positiv bewertet werden. Die Anlage weist seit Inbetriebnahme eine hohe Verfügbarkeit bei geringer Störanfälligkeit auf.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2013 eine Geothermieanlage zur umweltschonenden Nutzung von Erdkälte in Betrieb genommen. Sie dient hauptsächlich der Gebäudetemperierung im Haus 10 des Klinikums Nord durch Betonkerntemperierung in den Geschossen 3 und 4. Die installierte Geothermieanlage erlaubt insgesamt 3 Betriebsarten:
-
Freie Kühlung durch Nutzung der Erdkälte
-
Mechanische Kühlung mittels Wärmepumpe
-
Heizen und teilweise Nutzung der Erdwärme
Im Klinikum Nürnberg, Standort Süd gibt es derzeit keine Möglichkeit für die Nutzung von Fernkälte.
Stellungnahme Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) vom 07.01.2020
Sachstand Kälteerzeugung und -verbrauch Der Kälteverbrauch der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) betrug 2017 2.034.000 kWh und 2018 2.269.000 kWh. Der Energieverbrauch erfolgt im technischen Bereich zum Zweck der erforderlichen Kühlung von Laboren sowie elektronischen Bauteilen, Serverräumen, Schaltanlagen und Motoren. Darüber hinaus werden Räume wie die öffentliche Kantine und drei Besprechungsräume bedarfsweise gekühlt. Ein dezentraler, provisorischer Bürocontainerbau erfordert aufgrund der hohen Wärmelast im Sommer aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ebenfalls eine Klimatisierung.
Es besteht im Klärwerk 1, Muggenhof ein Kälteverbundsystem mit einer Gesamtkälteleistung von rund 1.300 kW. Einige Anlagen, für die ein Anschluss zu aufwändig wäre, sind mit eigenen, dezentralen Kälteerzeugungsanlagen ausgerüstet.
Die zentralen Kälteerzeugungsanlagen sind teilweise erneuerungsbedürftig. Im Rahmen eines Energiekonzepts wird deshalb untersucht, in wie weit eine Alternative der Kälteerzeugung z.B. über Adsorptionskälte möglich ist. Im Außenbereich wurde eine Vorkühlung der Kälteanlage mit Erdwärmesonden realisiert.
Potenzial Ausbau Kältenahverbund Der Kältebedarf SUN ist beachtlich und energieintensiv. Es bestehen deshalb einige Bemühungen, den Kältebedarf zu reduzieren (Sanierung Laborgebäude) und die Effizienz der Erzeugung zu verbessern (z.B. freie Kühlung). Ferner wird untersucht, wie über den Einsatz überschüssiger Wärme alternativ zu konventioneller Weise die Kälte erzeugt werden kann (z.B. Absorptionsverfahren). Mit dem Partner N-ERGIE wird untersucht, wie großmaßstäblich Wärme aus Abwasser im Ablauf der Kläranlage für das Fernwärmenetz Nürnbergs bereitgestellt werden soll. Auch hierbei entsteht Kälte, die prinzipiell im Nahkältenetz SUN Verwendung finden könnte. Gemeinsam mit dem Energiecampus Nürnberg soll ein optimales Energieverbundnetz aus Strom-, Wärme- und Kältenutzung erarbeitet werden.
- Eine verbindliche Berechnung und Projektierung eines erweiterten Kälteverbunds der
geplanten neuen technischen Anlagen, Labore und weiteren Verwaltungsgebäude ist ca. ab 2022 möglich, wenn
- der zukünftige Wärme- und Kältebedarf der geplanten Neuanlagen und das Potenzial der
Erschließung bestehender Verbraucher SUN geklärt und quantifiziert ist,
- die Optionen der Wärmeerzeugung und Netzeinspeisung in das öffentliche
Fernwärmenetzt der N-ERGIE durch Klärschlammverbrennung ermittelt ist und
- die Alternativen der Kälteerzeugung auf diesen Grundlagen aufbauend ermittelt sind.
Potenzial zur Bereitstellung und zum Verbrauch von Fernkälte Derzeit sind im näheren Umfeld des Klärwerks Nürnberg keine größeren Kältebedarfsträger bekannt. Ein gewisses Potenzial wird aber nicht ausgeschlossen (z.B. Labore Entwicklungszentrum auf AEG, CSC Jäklechemie GmbH & Co.). Ob es lohnt, diese Anlagen mit einem Kältenetz zu verbinden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bewertet werden. Fernkälte kann bei SUN besonders in den Hausanlagen und Laboren eingesetzt werden. Informationen darüber, wie groß das Potenzial ist und wie groß der Vorteil des Bezugs von Fernkälte gegenüber der Eigenerzeugung aus überschüssiger Wärme der Klärschlammverwertung ist, können nach Vorlage der vorgenannten Ermittlungen bereitgestellt werden.
Stellungnahme Planungs- und Baureferat - Hochbauamt vom 15.01.2020
Allgemeines zu Fernkältenetzen Fernkältenetze sind, wie Fernwärmenetze teils kilometerlange Versorgungsnetze, an dem die einzelnen Kälteverbraucher angeschlossen sind. Der Betrieb wäre nur bei engmaschigen örtlichen Kältebedarf und entsprechenden Anschlussleistungen (entsprechend einer ähnlichen Struktur der Gebäudeheizungen) wirtschaftlich. Diese Voraussetzungen für den Betrieb eines Fernkältenetzes sind bei der Stadt Nürnberg nicht gegeben und in absehbarer Zeit auch nicht erkennbar. Strategie der Stadt Nürnberg Im Jahr 2009 wurden energetische Vorgaben erstellt, die auch den sommerlichen Wärmeschutz betrachten. Derzeit werden diese Standards weiterentwickelt. Hierbei stehen passive Maßnahmen (z.B. Gebäudeorientierung, Speichermassen, Fassaden- und Dachbegrünung) im Vordergrund. Grundsätzlich ist das Ziel, aktive Kühlung zu vermeiden. Innovative Kältelösungen Bisher wurden projektspezifisch verschieden Kühllösungen bei städtischen Gebäuden mit Einsatz erneuerbarer Energien umgesetzt:
- Neubau südpunkt 2009: Wärmepumpen mit Erdsonden (Wasser-Wasser) zur Kühlung
Veranstaltungsaale und EDV-Schulungsräume
- Neubau Neues Gymnasium Ganztagesbetreuung als Holzbau 2009: Wärmepumpe mit
Erdsonden (Wasser-Wasser) zur Kühlung Aufenthaltsräume
- Neubau B14/B9 2013: Wärmepumpen mit Erdsonden (Wasser-Wasser) zur Kühlung
EDV- Schulungsräume
- Sanierung Stadtbibliothek (Luitpoldhaus) 2012: direkte Grundwasserkühlung für Magazin-
räume und Lesesaal der historisch-wissenschaftlichen Bibliothek (z.B. Handschriften) Für das Projekt „Neubau Konzerthaus Nürnberg an der Meistersingerhalle“ ist aktuell eine Nutzung des Grundwassers zur Kühlung des Konzertsaales, der Stimmzimmer und des Foyers in der Voruntersuchung.
Die Kälteerzeugung, ist wie die Wärmeerzeugung, Teil des Energiekonzeptes, das entsprechend den städtischen Vorgaben geplant und auf die Maßnahme abgestimmt wird. Abhängig von den Rahmenbedingungen finden u. a. regenative Kälteerzeugungssysteme und Kälteverbundsysteme Berücksichtigung im Variantenvergleich.
Vorgenannte Lösungsansätze sind hierbei eher bei stabilem Kältebedarf, wie er in Kliniken und ggf. auch in Pflegeeinrichtungen vorliegt zu sehen.
Fazit des Referates für Umwelt und Gesundheit
Bei steigenden Außentemperaturen in den Sommermonaten wird der Bedarf nach Gebäudekühlung in den nächsten Jahren kontinuierlich wachsen. Um eine damit verbunden Steigerung der CO -Emissionen zu begrenzen, ist der Einsatz von aktiver Kältetechnik soweit wie möglich zu vermeiden.
Hierbei muss ein kluges Gebäudedesign sowie der sommerliche Wärmeschutz mit außenliegenden Sonnenschutzsystemen Priorität haben. Ebenfalls sollten innere Wärmequellen möglichst reduziert werden.
Sofern eine Kühlung notwendig ist, sollte der Einsatz von alternativen Kältelösungen stets geprüft werden. Bei der Betrachtung von Einzelgebäuden dürfte vor allem die Gebäude- Temperierung durch Erdkühle mittels Wärmepumpe in Frage kommen.
Bei Quartierslösungen und größeren Standorten, wie z.B. Gewerbebetrieben, Kliniken, Klärbetrieben, etc… ist der Einsatz von Nahkältenetzen eine interessante Variante, wie die vorne beschriebenen Beispiele zeigen.
Der Einsatz einer zentral angelegten Fernkälte, z.B. für den Innenstadtbereich, ist aufgrund der hohen Belegungsdichte in den Böden und des damit hohen Aufwandes für die Leitungsführung wirtschaftlich nur schwer darstellbar.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 08.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Bio-Lebensmittel im Nürnberger Klinikum
Anlagen: Bericht Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.03.2017
Bericht:
Am 23.07.2003 beschloss der Stadtrat einstimmig, den Einsatz von Bio-Produkten in der Stadtverwaltung auszuweiten sowie den Ökolandbau und die Bio-Branche zu fördern. Durch den Stadtratsbeschluss am 23.10.2019 wurde die Zielsetzung bis zum Jahr 2026 angepasst, bisherige Arbeitsschwerpunkte bestätigt und Neue beschlossen. Dieser Bericht geht auf den aktuellen Stand zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln im Klinikum Nürnberg ein.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es handelt sich um ein Projekt des Klinikums Nürnberg.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das unterschiedliche Ernährungsverhalten von Frauen und Männern (siehe DGE Ernährungsbericht) wird in einem Projekt zum Thema Essen im Klinikum Nürnberg ein zentraler Ansatzpunkt sein.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Service GmbH des Klinikums Nürnberg
Bio-Lebensmittel im Nürnberger Klinikum
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.03.2017 Zwischenbericht
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen knüpfte an den Zielen an, die für die Stadtverwaltung Nürnberg und städtische Beteiligungen im Jahr 2014 vom Stadtrat beschlossen wurden. Demnach sollte der Bio-Anteil im Klinikum Nürnberg bis 2020 auf 25 Prozent steigen. Dem gegenüber gestellt wurde im Antrag der tatsächlich erreichte Bio-Anteil. Dieser lag im Jahr 2017 lediglich bei 2,5 Prozent und ist bis zum Jahr 2019 minimal auf 3 Prozent angestiegen.
Anlässlich dieses Antrages hat sich das Referat für Umwelt und Gesundheit im März 2018 sowohl mit dem Vorstand des Klinikums als auch mit der Service GmbH darauf verständigt, im Rahmen eines Projektes daran zu arbeiten, den Bio-Anteil zu erhöhen.
In Absprache mit dem Klinikum wurde eine Projektskizze erstellt, die als Teil eines Verbundprojektes des Bio-Städtenetzwerkes nach bereits erfolgten Vorabsprachen durch das Bundesprogramm Ökolandbau finanziell gefördert werden soll.
Folgende Zielsetzung wurde vereinbart:
- Durch intensive Beratung, Begleitung und Fortbildung der Einrichtungen und Catering-Unternehmen das Lieferanten- und Einkaufsmanagement sowie Prozesse in der Küche so anzupassen, dass Bio-Lebensmittel in einem deutlich höheren Umfang eingesetzt werden können. 2. Bio-Anteil im Klinikum Nürnberg: 10% bis Ende 2020, 15% bis Ende 2022 3. Die Belieferung soll soweit möglich über regionale Lieferanten erfolgen. 4. Alle Möglichkeiten, Kosten zu sparen, sollen genutzt werden. 5. Die Bio-Einführung soll dauerhaft gesichert werden.
Das Gesamtprojekt, an dem sich noch die Bio-Städte Augsburg, Hamburg, München beteiligen, soll ein Gesamtvolumen von ca. 160.000 Euro haben. Für das Klinikum Nürnberg sind Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro vorgesehen.
Die Projektskizze wurde im Laufe des Jahres 2018 bereits mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgestimmt. Leider ist es nach wie vor nicht möglich, den endgültigen Projektantrag zu stellen. Mit der Einführung der Zukunftsstrategie Ökolandbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2017 wurden alle Richtlinien, die zur Umsetzung des Bundesprogramms Ökolandbau dienen, komplett überarbeitet. Die einzige Richtlinie, die noch nicht fertig gestellt wurde, ist die Richtlinie zur Außerhaus-Verpflegung (Ri-AHV).
Sobald diese Richtlinie in Kraft ist, wird der Projektantrag eingereicht werden. Dabei sollen die unter Punkt 2 genannten Ziele nochmals angepasst werden.