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Sitzungsunterlagen

Sitzung der Kommission für

Integration

02.07.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Integrationsbereich 4 Bericht OBM/060/2020 4 TOP Ö 2 Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) 7 Bericht OBM/061/2020 7 Sachverhalt Zentrale Anlaufstelle Migration_Juli 2020 OBM/061/2020 10 Schaubild ZAM_Juli 2020 OBM/061/2020 17 Sachverhalt ZAM_Konzept und Aufbau_März 2019 OBM/061/2020 18 Antrag_der_SPD_Stadtratsfraktion_vom_25_08_2016 OBM/061/2020 22 TOP Ö 3 Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb 24 Bericht OBM/059/2020 24 Beschluss_des_Integrationsrats_vom_17_04_2018 OBM/059/2020 28 Sachverhalt_Kommunales Programm Deutschspracherwerb_Juli_2020 OBM/059/2020 29 TOP Ö 4 Statistischer Jahresbericht 2019 des Einwohneramtes und des Amtes für 53 Stadtforschung und Statistik über ausländische Staatsangehörige und Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg Bericht OBM/058/2020 53 Statististischer_Jahresbericht_für_2019 OBM/058/2020 57 TOP Ö 5 Integrations- und Kulturarbeit an Schulen, hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion 84 vom 27.02.2019 Bericht 3. BM/089/2020 84 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Integrations- und Kulturarbeit 3. BM/089/2020 87 Sachverhalt der Ämter für Allgemeinbildende und Berufliche Schulen 3. BM/089/2020 88 Stellungnahme des Geschäftsbereich für Kultur 3. BM/089/2020 93 Übersicht über Schulplatzmiete 3. BM/089/2020 104

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 02.07.2020, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Integrationsbereich Bericht

König, Marcus

2. Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) Bericht

König, Marcus

3. Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb Bericht

König, Marcus

4. Statistischer Jahresbericht 2019 des Einwohneramtes und des Bericht

Amtes für Stadtforschung und Statistik über ausländische OBM/058/2020

Staatsangehörige und Menschen mit Migrationshintergrund in

Nürnberg

König, Marcus

5. Integrations- und Kulturarbeit an Schulen, hier: Antrag der CSU- Bericht

Stadtratsfraktion vom 27.02.2019 3. BM/089/2020

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.03.2020,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 02.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Integrationsbereich

Bericht: Ausgehend vom aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Pandemie in der Sitzung des Stadtrats am 17.06.2020 erfolgt ein mündlicher Bericht zu den spezifischen Auswirkungen der Pandemie auf den Integrationsbereich. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf die Situation von geflüchteten Personen gelegt. Eingangs wird die Corona-Beauftragte der Stadt Nürnberg, Frau Schüßler, eine allgemeine Situationsbeschreibung vornehmen. Anschließend folgen Berichte aus dem Referat für Jugend, Familie und Soziales sowie dem Referat für Schule und Sport.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf zugewanderte und inbesondere geflüchtete Personen und deren Integration.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. IV

Ref. V

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 02.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)

Bericht: Die Kommission für Integration empfahl in ihrer Sitzung am 21.03.2019 die (Wieder- bzw. Neu-) Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext von Zuwanderung und Integration in Nürnberg. Auf Basis der drei Bestandteile ZAM-Beratung (ZAMBe) mit Lotsenfunktion sowie begleitende Vermittlung mit Verweisstruktur, Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen und der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) soll diese im Sinne einer niedrigschwelligen Erstberatung fungieren. Die Verwaltung erstattet Bericht über den aktuellen Sachstand zum Aufbau der ZAM, die Arbeit der ZAMBe, TuM und ZAQ und die Anmietung einer geeigneten Liegenschaft.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung der ZAQ und TuM erfolgt durch Drittmittel, die der ZAM-Beratung durch städtische und Drittmittel.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die ZAM soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als Erstanlaufstelle dienen, um durch niedrigschwellige Beratungs- und weitere Angebote deren Integration und gleichberechtigte Teilhabe zu befördern.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

  1. BM/BCN // Ref. V/ReFI

Zentrale Anlaufstelle Migration: Zwischenbericht und Ausblick

Die Kommission für Integration empfahl in ihrer Sitzung vom 21.03.2019 die (Wieder- bzw. Neu-) Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext von Zuwanderung und Integration in Nürnberg. Auf Basis der drei Bestandteile ZAM-Beratung (ZAMBe) mit Lotsenfunktion sowie begleitender Vermittlung mit Verweisstruktur, Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen und der Zentralen Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) soll diese laut Empfehlung im Sinne einer niedrigschwelligen Erstberatung fungieren. Weitere inhaltlich sinnvolle Dienste und Angebote sollen, sofern möglich, angegliedert werden. Bis eine geeignete Liegenschaft angemietet und bezugsfertig sei, sollten ZAMBe und TuM ihren Vorläuferbetrieb aufnehmen. Die Finanzierung soll durch Drittmittel gedeckt werden. (Detaillierte Informationen zu Vorgeschichte, Konzeption und Aufbau sind dem in der Kommission für Integration am 21.03.2019 unter TOP Ö 4 vorgelegten Sachverhalt zu entnehmen.) Ziel bleibt weiterhin eine gemeinsame, integrierte Anlaufstelle. Die Verwaltung erstattet nachfolgend Bericht über den aktuellen Sachstand zum Aufbau der ZAM, der Arbeit der ZAMBe, TuM und ZAQ und der Anmietung einer geeigneten Liegenschaft.

Zentrale Anlaufstelle Migration-Beratung (ZAMBe)

Zum 1. Juli 2019 nahm die ZAM-Beratung am Standort Marienstr. 6 ihre Arbeit zur Unterstützung aller Ratsuchenden im Kontext Zuwanderung, Migration und Integration auf. Sie hat eine Lotsenfunktion und bietet (Verweis-)Beratung mit begleitender Vermittlung für Menschen mit Migrationsgeschichte. Die ZAM-Beratung ist eine Kooperation der Stadt Nürnberg mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege (AWO, BRK, Caritas, Johanniter, Stadtmission). Das Beratungsteam besteht aus städtischen Mitarbeitenden (Referat für Jugend, Familie und Soziales/Regiestelle für Flucht und Integration) und Mitarbeitenden der fünf Träger mit Erfahrungen in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit (Sozialbetreuung in Gemeinschaftsunterkünften) und/oder Migrationsberatung. (Während die ZAM-Beratung Lotsen- und Verweisberatung bietet, liegt der Fokus bei der durch das BAMF geförderten Migrationsberatung auf der langfristigen sozialpädagogischen Begleitung.) Ergänzend stellt die Stadt Nürnberg eine (durch Ziffer 2.2. BIR geförderte) Managementstelle für die Teamkoordination, als interne und externe Ansprechpartnerin, zur Förderung der Vernetzung der Beteiligten sowie zur Verwaltung. Vertretungen aller Träger arbeiten bei der Ausgestaltung, dem Auf- und Ausbau eng zusammen. Die Personalstellen werden überwiegend durch die Beratungs- und Integrationsrichtlinien (BIR) des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) und ergänzend durch die Stadt Nürnberg gefördert. Die Förderkriterien (BIR) sowie die anteilige Eigenfinanzierung erlauben es, die Zielgruppe der ZAM-Beratung sehr offen zu gestalten. Das niedrigschwellige Konzept sieht Öffnungszeiten ohne Termin und anonyme Beratung vor. Dank der intensiven Netzwerkarbeit und der Unterstützung aller Beteiligten kann ein stetiger Anstieg der Ratsuchenden verzeichnet werden. Aufgrund dessen wurden zwischenzeitlich sowohl die Personalkapazitäten aller Träger sowie die Öffnungszeiten ausgebaut.

Statistik der ZAM-Beratung vom Juli 2019 bis Mitte März 2020

Die Daten der Ratsuchenden werden ausschließlich anonymisiert erfasst. Persönliche Daten (wie bspw. Alter oder Herkunftsland), die für die Beratung nicht relevant sind, werden nicht

erfragt oder erfasst. Es ist in der Statistik daher in den verschiedenen Rubriken immer auch ein prozentualer Anteil „unbekannt/keine Angabe“ zu finden. Im Zeitraum von Juli 2019 bis einschließlich Mitte März 2020 wurden 904 Kontakte erfasst. 86 Prozent (in Zahlen: 779) aller Ratsuchenden standen zum ersten Mal im Kontakt mit der ZAM- Beratung. Von allen Beratungskontakten erfolgten 68 Prozent (617) persönlich, 30 Prozent (274) telefonisch und ein Prozent (13) schriftlich. Die Beratungskontakte stiegen kontinuierlich an. Im Laufe des März 2020 musste aufgrund der Coronavirus-Pandemie die persönliche Beratung bis Mitte Mai eingestellt werden und ist auch derzeit nur in Einzelfällen möglich. Beratungen werden derzeit, wenn möglich, telefonisch und per E-Mail durchgeführt.

ZAM-Beratung: Anzahl und Bezugsperson der Beratungskontakte (07/2019 - 03/2020)

200 185 185

55 45
104
13
17
12 70 15 113 127 23
25
8
13 18 15
7 24 8 50 65 14 73
14
41
32 32

7

9

25

Jul-19 Aug-19 Sept-19 Oct-19 Nov-19 Dec-19 Jan-20 Feb-20 Mar-20 Eigene Person Angehörige Dritte unklar

Abbildung 1: Anzahl und Bezugsperson der Beratungskontakte in der ZAM-Beratung Juli 2019 bis Mitte März 2020; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

62 Prozent (in Zahlen: 558) der Beratungen fanden im direkten Kontakt mit den Ratsuchenden statt. 15 Prozent (132) der Beratungen beinhalteten Fragen für Angehörige und 22 Prozent (195) waren Beratungen für sogenannte Dritte (bspw. von Ehrenamtlichen). In 2 Prozent (19) der Beratungen war keine Angabe möglich.1 Von 904 Ratsuchenden waren 476 (53 %) männlich, 424 (47 %) weiblich und weniger als ein Prozent (4) divers bzw. ohne Angabe. Die Kontakte hatten (soweit bekannt) größtenteils Bezug zu bzw. die Herkunft aus dem Irak (10 %) und Syrien (10 %). Bei 9 Prozent (85) der Ratsuchenden ist die Herkunft unbekannt.2 Aus den europäischen Ländern sind insbesondere Rumänien (6 %) und die Türkei (5 %) unter den Herkunftsländern der Ratsuchenden vertreten. Insgesamt wurden von Juli 2019 bis Mitte März 2020 Ratsuchende aus 82 Ländern beraten.

1 Die Beratungskontakte mit unklarer Bezugsperson (19) sind ausschließlich auf den September 2019 zurückzuführen. Hierbei gab es leider Schwierigkeiten in der Dokumentationsabsprache. Seit diesem Zeitpunkt ist durchgehend jeder Beratungskontakt inkl. Bezugsperson erfasst. 2 Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass nach der Herkunft auch nicht gefragt wird, wenn sie für den Beratungsinhalt keine Relevanz hat.

Die Beratungsinhalte waren sehr verschieden. Im Jahr 2019 wurden die Beratungsthemen noch sehr einfach dokumentiert. Da aber vermehrt mehrere Anliegen pro Beratungskontakt bestanden und die Thematiken spezifischer bzw. detaillierter wurden, wurde die Dokumentation bzw. Statistik zum Jahreswechsel weiterentwickelt. Die Beratungen weisen eine hohe Themenvielfalt und Themenspanne auf. Gut ein Drittel der Beratungen im Zeitraum von Juli bis Dezember 2019 konnten keiner festen Kategorie zugeordnet werden, sondern erstreckten sich von Fragen rund um das Thema der finanziellen Hilfen, über Fragen zu (drohenden) Behinderungen bis hin zu Fragen zu Kindern, die im Ausland leben. 20 Prozent der Beratungen fanden im Jahr 2019 zum Themenkomplex Wohnen statt (z.B. Umzug nach Nürnberg, Wohnungssuche, Wohngeldanträge, drohende Obdachlosigkeit). Während 2019 die Beratungskategorie Sprache noch dritthäufigstes Thema war, sind von Januar bis Mitte März 2020 254 Beratungskontakte im Themenfeld Sprache (28 %) durchgeführt worden. Im Jahr 2020 ist dies daher bislang die höchste Beratungskategorie. Das Themenfeld Sprache ist insbesondere durch das Pilotvorhaben Kommunaler Deutschspracherwerb in den Vordergrund gerückt.3 Die Themen Ausländer- bzw. Aufenthaltsrecht sind sowohl 2019 (7 %; 31) als auch 2020 (7 %; 61) in Beratungen behandelt worden. Soziale Leistungen sind im Jahr 2020 in den Beratungskontakten stärker in den Fokus gerückt (2020: 7 %; 59). Gesundheitliche Themen (2019: 3; 2020: 10) oder Fragen zu Erziehung und Familie (2019: 2; 2020:17) blieben in den Beratungskontakten eher selten. Die ZAM-Beratung dient insbesondere als Lotsenfunktion und Verweisberatung. Die meisten der Kontakte (55 %; 493) lagen bei einer Dauer von 10 bis 30 Minuten. Wenn Ratsuchende mehrere Fragen hatten oder eine Sprachbarriere vorhanden war, wurden auch Beratungen von mehr als 30 Minuten durchgeführt (11 %; 104).

ZAM-Beratung: Beratungsdauer pro Kontakt (07/2019 – 03/2020)
<10 Min. 10-30 Min. >30 Min. nicht bekannt
N: 904 33% (302) 55% (493) 12% (104) 1% (5)

Abbildung 2: Dauer der Beratungskontakte in der ZAM-Beratung Juli 2019 bis Mitte März 2020; Regiestelle für Flucht und Integration; eigene Darstellung

Zwischenfazit

Diese Zwischenbilanz kann lediglich als erste beobachtende Tendenz gewertet werden und es werden weiterhin Nachjustierungen in der Beratung sowie in der Statistik erforderlich sein. Die Statistik weist auf einen steigenden Beratungsbedarf hin (siehe Abbildung 1). Aufgrund der Einstellung der persönlichen Beratung ab Mitte März 2020 sind die Beratungen abrupt eingebrochen. Die Bezugsgruppen der ZAM-Beratung (siehe Abbildung 1) unterstreichen die Notwendigkeit einer Lotsenfunktion nicht nur direkt für Ratsuchende, sondern auch vertraute Dritte wie bspw. Angehörige oder Ehrenamtliche. Die Beratungsdauer und die Themenvielfalt zeigen den Bedarf nach Orientierung. Die Statistik erfasst die Beratungsthemen lediglich in neun abstrakten Themenfeldern. Um jedoch die Vielfalt und Vielschichtigkeit der Beratungsanfragen zu erfassen und die Notwendigkeit der ZAM-Beratung als Lotsenfunktion in Nürnberg zu verstehen, sind im Folgenden zwei Beispiele geschildert:

3 In der Kommission für Integration am 02.07.2020 wird hierzu ein gesonderter Bericht eingebracht, weshalb an dieser Stelle nicht genauer darauf eingegangen wird.

 Familie F.: Zugang zur ZAM-Beratung durch das Wohnungsamt Nach einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt ist die Familie (Kinder und Mutter haben die deutsche, Vater eine andere Staatsangehörigkeit) wieder nach Nürnberg gezogen und derzeit bei Verwandten untergekommen. Sie suchen eine geeignete Wohnung. Jetzt benötigen sie Tipps zur Milderung der akuten Mittellosigkeit und zur Wohnungssuche.  Abklärung der Möglichkeiten zu Sozialleistungen (bspw. JobCenter); Infoblatt „Tipps zur Wohnungssuche“, Liste mit Kontakten der Wohnungsgesellschaften in Nürnberg, Checkliste „Wohnung gefunden“ und Infoblatt zum Antrag „Erstausstattung Wohnung“ wird ausgegeben; Info über das Kitaportal Nürnberg und die Servicestelle Kitaplatz; ergänzende Hinweise auf Stellen mit Second-Hand-Ware, Adressen der Tafel e.V.  Der Ehrenamtliche Herr W. ruft gemeinsam mit dem EU-Bürger M. in der ZAMBe an. M. lebt seit 6 Jahren in Deutschland. Er hat gerade seine Arbeit verloren und möchte nun einen Integrationskurs machen, um seine Jobchancen zu verbessern.  Herr M. wird beim Antrag auf Berechtigung zu einem Integrationskurs und auch bezüglich eines Antrags auf Kostenbefreiung unterstützt. Des Weiteren wird über sonstige mögliche finanzielle Hilfen, wie z.B. Nürnberg Pass, Wohngeld, Leistungen nach SGB II gesprochen. Für die langfristige Beratung wird er an die Migrationsberatung verwiesen.

Jede gesetzliche Änderung oder neue Programme bringen steigende Anfragen mit sich. Im Jahr 2020 stiegen bspw. die Anfragen aus dem Ausland aufgrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die Themenvielfalt wird daher sehr wahrscheinlich weiterhin zunehmen. Informationen, Flyer und Ansprechpartner der ZAM-Beratung sind auch im Internet unter https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html zu finden.

Kommunale Test- und Meldestelle Nürnberg (TuM)

Vor dem Hintergrund der hohen Fluchtzuwanderung der Jahre 2015/16 setzte sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Ziel, Zuwanderer/-innen beim Zugang zum Integrationskurs besser zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Verfahrensabläufe vereinheitlicht und verbindlicher gestaltet werden. Das BAMF pilotiert hierzu seit Frühjahr 2017 ein neues Verfahren zur optimierten Zusteuerung in die Kurse: die zentralen bzw. kommunalen Test- und Meldestellen (TuM). Dabei absolvieren die Teilnehmer/-innen (TN) den Einstufungstest nicht bei einem zugelassenen Kursträger, sondern zentral in einer TuM. In der Regel erhalten sie noch am Testtag vom BAMF eine Kursplatzzuweisung. Gleichzeitig wird der Kursplatz beim Träger reserviert. Hierdurch sollen die Zugangszeiten der Teilnehmer/-innen von Integrationskursen verkürzt, die Eintrittsquote in die Kurse erhöht und ein nachhaltiger Kursbesuch gewährleistet werden. Darüber hinaus soll sichergestellt werden, dass jeder getestete Teilnehmende – trägerunabhängig – das für ihn am besten passende Kursangebot erhält. Dies erfordert das Vorhandensein bzw. den Ausbau eines Angebots an Spezialkursen (Jugend-/Eltern-/Frauenkurs etc.) über das allgemeine Kursangebot hinaus. Die kommunale Test- und Meldestelle (TuM) in Nürnberg wurde im Rahmen des Pilotprojektes „Optimierte Integrationskurszusteuerung“ des BAMF eingerichtet. Sie ist dabei eine von insgesamt 29 Test und-Meldestellen und eine von fünf kommunalen Test- und Meldestellen in Deutschland, d.h. sie ist nicht in Liegenschaften des BAMF angesiedelt. Ziele der TuM sind laut BAMF ein schnellerer Kurseinstieg, ein nachhaltiger Kursbesuch und die Qualitätssteigerung durch eine passgenaue Einstufung und Zusteuerung. Die zentrale Testung sowie die anschließende Zusteuerung der TN findet seit dem 01.03.2019 jeweils montags und donnerstags zwischen 13:30 und 17:00 Uhr in den Räumen des Bildungszentrums Nürnberg am Gewerbemuseumsplatz 2 statt. Das Bildungszentrum Nürnberg wurde

zudem vom BAMF damit beauftragt, die Einstufungen zu organisieren und durchzuführen, was in Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kursleitungen geschieht. Im Anschluss daran erfolgt die Zusteuerung in Integrationskurse durch die Regionalkoordinatoren und -koordinatorinnen des BAMF. Die Zielgruppe der TuM in Nürnberg sind dabei Personen aus dem Stadtgebiet Nürnberg und dem Nürnberger Land mit einer Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ab dem 01.03.2019. Eine erfolgreiche Arbeit der TuM erfordert folglich auch eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden verpflichtenden Behörden, d.h. mit der Ausländerbehörde, dem Jobcenter sowie dem Sozialamt aus Nürnberg und dem Nürnberger Land. Der konkrete Prozess innerhalb der TuM gestaltet sich wie folgt: Um 13:30 Uhr begrüßt zunächst ein BAMF-Mitarbeiter (meist unterstützt durch eine einstufende Lehrkraft) die Teilnehmenden und erklärt den weiteren Ablaufs des Testtags. Danach werden die TN namentlich in alphabetischer Reihenfolge anhand einer vom BAMF vorab bereitgestellten Teilnehmerliste aufgerufen und sowohl die Identität als auch die Gültigkeit der Verpflichtung überprüft. Teilnehmer/-innen ohne Voranmeldung werden direkt an das BAMF weitergeleitet. Die Regionalkoordinator/-innen überprüfen dann die Personalien und aktualisieren die Teilnehmerliste. Währenddessen beginnt bereits die erste Testgruppe mit dem schriftlichen Baustein der Einstufung. Die zweite Testgruppe, die hauptsächlich aus von der ABH Nürnberg zugeleiteten Personen besteht, startet im Anschluss. Nach der Auswertung des schriftlichen Bausteins und der Durchführung der Interviews folgt die Zusteuerung in passende Integrationskurse durch Mitarbeiter/-innen des BAMF auf Grundlage des Gesamtergebnisses der Einstufung. Idealerweise werden in der TuM 20 Personen pro Testtag eingestuft, wobei es hier allerdings Schwankungen in beide Richtungen gibt. Im vergangenen Jahr 2019 wurden so an 68 Testtagen 896 Personen eingestuft. Im Jahr 2020 wurden bis zur corona-bedingten Unterbrechung der TuM 281 Einstufungen an 16 Testtagen durchgeführt. Die Finanzierung der TuM erfolgt durch pauschale Kostenerstattung des BAMF pro Testung.

Zwischenfazit

Ausgehend von vergleichsweise guten Werten konnte sich die kommunale Test- und Meldestelle Nürnberg seither bei der angestrebten Verkürzung der Zugangszeiten sowie bei realisierten Kurseintritten gegenüber dem Bundesdurchschnitt stetig weiter verbessern. Vor allem die passgenaue Zusteuerung unter Zuhilfenahme der Expertise der Pädagogischen Regionalkoordination und die daraus resultierende stärkere Berücksichtigung der Spezialkurse hat einen großen Einfluss auf den nachhaltigen Kursbesuch, was sich insgesamt an deutlich weniger Kursabbrüchen festmachen lässt. Aus Sicht des Bundesamtes spricht nach momentanem Stand nichts dagegen, die erfolgreiche Arbeit der Test- und Meldestelle auch über die Pilotierung hinaus – vielleicht in etwas abgewandelter Form – fortzusetzen. Siehe hierzu auch: https://bz.nuernberg.de/themen/projekte-foerderungen/test-und-meldestelle

Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ)

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) ist bereits seit Juni 2012 die Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten in Nordbayern, die sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen richtet. Räumlich ist die ZAQ-Zentrale derzeit in der Färberstr. 41 (2. Stock) angesiedelt. Dort bietet sie Fachberatung und Information zur Anerkennung oder Bewertung ausländischer Qualifikationen, informiert über die Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung in Deutschland und berät Ratsuchende zur Antragstellung und möglichen finanziellen Fördermöglichkeiten für die

Anerkennung. Die ZAQ bietet zusätzlich Beratung zu Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder. Ratsuchende erhalten Beratung zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, um die volle Anerkennung und danach eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen. Die Rechtslage zu den Themen Fachkräftezuwanderung und Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist komplex und die Zuständigkeiten sind unübersichtlich. Eine Vielzahl an Gesetzen und Regulierungen ermöglicht in fast allen Berufen den Zugang zu einem Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren einer im Ausland erworbenen Qualifikation. Je nach Beruf, Aufenthaltsstatus, Herkunftsland und Wohnort ergeben sich individuelle Situationen und Beratungsbedarfe, auf die in der Beratung einzelfallbezogen eingegangen wird. Mit ihrem Angebot trägt die ZAQ zum qualifikationsadäquaten Einstieg von Menschen mit ausländischen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt und damit zur Fachkräftesicherung bei. Die Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) ist eingebunden in das Bayerische IQ-Netzwerk MigraNet, das im Auftrag des Bundes die Umsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes (BQFG) begleitet.

Aktuell ermittelte Zahlen der Anerkennungsberatung

Zeitraum Anzahl Beratun- gen Vergleichs- zahl 2019 Anzahl Perso- nen Vergleichs- zahl 2019
2019 2386 1294
2020 bis 09.06. 1042 1050 (bis Mai) 471 601

Quelle: MigraNet-Datenbank (Stand 19.06.2020)

Aufgrund der Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie berät die ZAQ derzeit telefonisch und per E-Mail; die Nachfrage nach Beratung zur Anerkennung besteht fort. Die ZAQ ist durch Bundes- und EU-Mittel finanziert und konnte zuletzt zwei weitere Fachberater einstellen (9/2019 eine Vollzeitstelle, 12/2019 eine Teilzeitstelle).

Zwischenfazit

Aufgrund des Personalaufwuchses (eine weitere Einstellung ist in Planung), der aus der fortbestehend hohen Nachfrage nach Fachberatungen resultiert, besteht am zentralen Standort der ZAQ in der Färberstraße mittlerweile ein Mangel an Büroräumen. Zwei für die Qualifizierungsberatung zuständige Fachberater/-innen sind deshalb seit August 2019 an einem anderen Standort tätig. Da diese Situation die enge Zusammenarbeit des Teams und die engmaschige Kundenbetreuung erschwert, sollte dies nur eine vorübergehende Lösung sein, bis der Umzug in eine gemeinsame Liegenschaft der geplanten ZAM möglich ist. Eine baldmögliche räumliche Zusammenlegung der ZAQ mit der ZAM-Beratung und der TuM im gemeinsamen Gebäude ist vor diesem Hintergrund wünschens- und erstrebenswert und wäre auch für die gemeinsamen Arbeitsprozesse ideal. Weitere Informationen unter: https://bz.nuernberg.de/themen/projekte-foerderungen/zentraleservicestelle-zur-anerkennung-auslaendischer-qualifikationen-in-der-metropolregion-nuernberg-zaq

Anmietung einer Liegenschaft für die Zentrale Anlaufstelle Migration

Im nicht-öffentlichen Teil des Rechts- und Wirtschaftsausschusses wurde am 03.07.2019 die Anmietung eines geeigneten Anwesens mit Büro- und Seminarräumen zu festgelegten Konditionen auf Grundlage des vom Vermieter vorgelegten Mietangebots genehmigt, in denen auch die Unterbringung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) mit den drei Einheiten ZAM-Beratung, TuM und ZAQ vorgesehen war. Im nächsten Schritt wurden erforderliche Umbaumaßnahmen mit dem Vermieter abgestimmt und seitens Vermieter nach mehrmonatigen Verhandlungen ein neues Mietangebot vorgelegt, das hinsichtlich Laufzeit, Miethöhe und weiteren Konditionen deutlich vom ursprünglichen Angebot abwich und nach Einschätzung von ZSGM (Zentrale Steuerung Gebäudemanagement) über den marktüblichen Konditionen lag. Aufgrund der hohen Priorität der Errichtung der Zentralen Anlaufstelle Migration erfolgten intensive Nachverhandlungen mit dem Vermieter. Auch das zuletzt vom Vermieter vorgelegte Mietangebot war deutlich zu hoch. Eine Anmietung kam schlussendlich nicht zustande, da die vom Vermieter geforderte Miethöhe bei weitem die Vergleichswerte des Grundstücksmarktberichtes des Gutachterausschusses4 überstieg. Die Stadt Nürnberg hat daraufhin die Mietverhandlungen beendet. Die Suche nach einem geeigneten Gebäude wird nun neu aufgenommen und mit hohem Nachdruck verfolgt.

Ausblick

Auch wenn alle drei Bestandteile der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) - ZAMBe, TuM und ZAQ - zwischenzeitlich in Betrieb sowie fachlich voll etabliert sind, sich in ihrer Arbeit bestmöglich aufeinander beziehen und inhaltlich im Sinne der Klient/-innen und Kund/-innen mit Zuwanderungsgeschichte möglichst eng zusammen arbeiten, so bleibt die Zusammenlegung der ZAMBe, TuM und ZAQ mit weiteren inhaltlich sinnvollen Diensten und Angeboten unter dem gemeinsamen Dach der ZAM vordringliches und mit Nachdruck zu verfolgendes Ziel. Bis eine geeignete Liegenschaft angemietet und bezugsfertig ist, werden die beschriebenen Einrichtungen ihren bisherigen Betrieb fortsetzen, wobei gemäß der Empfehlung vom 21.03.2019 keine Festlegungen getroffen werden dürfen, die einer späteren Zusammenführung in räumlicher Hinsicht und in Bezug auf Abläufe und Prozesse entgegenstehen. Darüberhinaus sind die Kosten für die ZAM möglichst durch Drittmittel zu decken und insbesondere in der TuM ist auch weiterhin die Kostendeckung für die Testung von zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen (vor allem aus dem Nürnberger Land) gegenüber dem BAMF anzustreben.

Die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Errichtung der Zentralen Anlaufstelle Migration ist nun neu aufzunehmen und das Ziel der Anmietung zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen mit hoher Priorität zu verfolgen. Dies auch vor dem Hintergrund der sich aufgrund der Corona-Pandemie erwartbaren Verschlechterung der Wirtschaftslage, die sich nicht negativ auf Integrationsprozesse und -verläufe auswirken darf.

4 Nach § 192 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene „Gutachterausschüsse“ zu bilden. Diese besonderen Wertermittlungsgremien sind besetzt mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Vermessungswesens, der Finanzverwaltung, der Immobilienwirtschaft und der Architektur. Vorsitzender des Nürnberger Gutachterausschusses ist Frank Seidler, Ltd. Vermessungsdirektor.

Stand : 27.05.2020

Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM)

Zentrale

Zentrale Test und

ZAM-Beratung Servicestelle

Meldestelle (TuM)

(ZAMBe)

zur Anerkennung

https://www.nuernberg.de/internet/integration/zambe.html

ausländischer

Testung ZAMBe-Management

Qualifikationen

Ref.V/ReFI-ZAMBe BCN/BZ

(ZAQ)

Abbildung 1

Beratung/Lotsen (Kurs-)Zusteuerung https://bz.nuernberg.de/themen/projektefoerderungen/zaq/ BAMF

Gewerbemuseumsplatz 2 BCN/BZ 90403 Nürnberg

Färberstr. 41 90402 Nürnberg

Ref.V/ReFI-ZAMBe

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration gefördert.

Marienstr. 6 90402 Nürnberg ReFI= Regiestelle für Flucht und Integration BCN= Bildungscampus Nürnberg BZ = Bildungszentrum BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Zentrale Anlaufstelle Migration: Konzeption und Aufbau

I. Ausgangslage und bisherige Beschlüsse

Im Herbst 2015 wurde die frühere Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) in der Unteren Talgasse 8 als verbindliche Einstufungs- und Prüfungsstelle des Bildungszentrums (BZ) für alle Integrationskurse in räumlicher Verbindung mit der Migrationsberatung der Wohlfahrtsverbände aufgelöst. Mit Beschluss des Rats für Integration und Zuwanderung vom 27.10.2015, einer Stellungnahme der Koordinierungsgruppe Integration vom 19.11.2015 und im Rahmen der Befassung in der Kommission für Integration am 03.12.2015 wurde bereits kurz danach ein fortbestehender Bedarf an einer Koordination des Zugangs zu Integrationskursen und zu Beratungsangeboten für Neuzugewanderte festgestellt. Mit dem Antrag `Gemeinsame Anlaufstelle Integration´ der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.08.2016 und dem Beschluss des Rats für Integration `Zentrale Anlaufstelle Integration´ vom 15.11.2016 wurde dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. In der Kommission für Integration am 29.06.2017 gab die Verwaltung einen Zwischenbericht über ihre Arbeit an der Konzeption und dem Aufbau einer neuen `Zentralen Anlaufstelle Migration´, ohne damals bereits ein vollständiges Konzept vorzulegen.

Als Eckpunkte einer neuen Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) wurden festgehalten:

  1. Zielgruppe sind prinzipiell alle nach Nürnberg Zugewanderten mit Bleibeabsicht und Integrationsbedarf.

  2. Als Zielvorgabe wurde die Erleichterung des Zugangs zu den beiden wesentlichen Integrationsinstrumenten des Bundes, nämlich den Integrationskursen (durchgeführt durch zugelassene Integrationskursträger) und der Migrationsberatung (durchgeführt durch die Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände) formuliert.

  3. Weiterhin wurde die Kooperation zwischen der Stadt Nürnberg und den Trägern der Migrationsberatungen, sowie die Zusammenarbeit mit weiteren relevanten Akteuren, wie der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und eine Beteiligung des BAMF (in der Funktion der Zusteuerung der Teilnehmer/innen zu Integrationskursen) festgehalten.

Als Aufgaben einer neuen ZAM wurden neben dem Empfang (Anliegensklärung, Allgemeine Orientierung zum Leben in Nürnberg und zur Förderung der Integration) die Erstberatung für Neuzugewanderte durch die Träger der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband und Stadtmission) und die Einstufung, Zusteuerung und perspektivisch Abschlussprüfung für die Integrationskurse sowie Sprachberatung und -vermittlung beschrieben. Offen bleiben musste damals die Art der Beteiligung des BAMF, da von dort keine Festlegung getroffen worden war, ob es die Kurseinstufungen selbst durchführen oder damit das BZ und/oder andere Sprachkursanbieter beauftragen wollte.

II. Konzeption und Aufbau der neuen Zentralen Anlaufstelle Migration

Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) soll als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext von Zuwanderung und Integration dienen. Im Sinne einer niedrigschwelligen Erstberatung hält sie Informationen zu folgenden Themenkreisen für (neu) nach Nürnberg zugewanderte Menschen bereit:

  1. Beratung mit Lotsenfunktion sowie begleitende Vermittlung mit Verweisstruktur 2. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 3. Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Qualifikationen (ZAQ)

Die ZAM vereint künftig verschiedene Angebote und Stellen:

  1. ZAM-Beratung

Die ZAM-Beratung bietet eine Erst- und Lotsenberatung für Neuzugewanderte. Das Beratungsteam besteht aus Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg (Ref. V/Regiestelle für Flucht und Integration) und Mitarbeitenden der freien Wohlfahrtspflege bzw. der Träger der Sozialbetreuung und Migrationsberatung.

Die Personalstellen zur Beratung werden überwiegend durch die Beratungs- und Integrationsrichtlinien (BIR) des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) und ergänzend durch die Stadt Nürnberg gefördert (Ziffer 2.1. BIR - Flüchtlingsund Integrationsberatung). Dies bedeutet einen stetigen Arbeitsaufwand durch die jährliche Beantragung und Abrechnung sowie geforderte Statistiken. Die Verbände können aber auch durch das BAMF geförderte Stellen der Migrationsberatung (MBE) oder das BMFSFJ im Rahmen des Bundes Kinder- und Jugendplans geförderte Stellen der Jugendmigrationsdienste (JMD) einbringen.

Zur Organisation des Beratungsbereichs wird im Rahmen der Richtlinien zusätzlich eine Personalstelle ZAM-Management (Befristung bis 12/2019) gefördert (Ziffer 2.2. BIR - Besondere Maßnahmen), welche außerdem für die Koordination aller Akteure, den Strukturaufbau, interne und externe Ansprechpartner, Multiplikator und für Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit und Verwaltung zuständig ist.

  1. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM)

In der Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg (BZ) wird die zentrale Testung der zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen aus Nürnberg Stadt und dem Nürnberger Land durch das BZ im Auftrag des BAMF gemäß § 20a Abs. 5 IntV durchgeführt. An die zentrale Testung durch das BZ schließt sich die Zusteuerung in die passenden Integrationskurse gemäß § 7 Abs. 3 IntV durch das BAMF an. Die verpflichteten Teilnehmer/innen bekommen so einen konkreten Kursplatz zugewiesen.

Pro Testung entrichtet das BAMF eine Pauschale in Höhe von 30,- Euro und mietet im Zuge der Zusteuerung durch BAMF-Mitarbeiter/innen Büroräume in städtischen Räumlichkeiten an.

Die Stadt Nürnberg steht hinsichtlich der Finanzierung in Gesprächen mit dem BAMF, da nach überschlägigen Berechnungen eine vollständige Deckung der bei BZ entstehenden Kosten durch die Pauschale sowie die Mietzahlungen nicht sichergestellt ist. Dies ist auch insofern von Bedeutung, als es sich hier nicht nur um eine vom Bund übertragene Aufgabe handelt, sondern auch keine kommunale Zuständigkeit der Stadt Nürnberg für die zu testenden Personen mit Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land besteht. Sollte sich auf Grundlage nachgewiesener Kosten keine ausreichende Refinanzierung ergeben, wird die Stadt Nürnberg erneut auf das BAMF zugehen und gegebenenfalls auch die Organisation der TuM und die Beauftragung des BZ grundsätzlich in Frage stellen.

Perspektivisch ist auch die Durchführung von Abschlusstests, Sprachberatung und Zugang zu weiteren Sprachangeboten geplant.

  1. Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ)

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) ist Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten in Nordbayern, die sich an Menschen aus allen Berufs-

sparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen richtet. Sie informiert über die Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung in Deutschland und berät Ratsuchende zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung beim Anerkennungsverfahren. Interessierte werden an die jeweils zuständigen Stellen verwiesen, zum Beispiel an die zuständigen Kammern. Die ZAQ bietet zusätzlich Beratung zu Qualifizierungen im Kontext der Anerkennungsgesetze des Bundes und der Länder. Ratsuchende erhalten Beratung zu Anpassungsqualifizierungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen, um die volle Anerkennung und danach eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen.

III. Aktueller Sachstand und Übergangsphase

  1. Anmietung einer Liegenschaft: Die drei Einheiten der Zentralen Anlaufstelle Migration sollen in einem gemeinsamen Gebäude vereint werden. Hierzu wird bereits seit 2016 nach einem geeigneten Gebäude gesucht. Die Eignung des Gebäudes ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (zentrale Lage, gute ÖPNV-Anbindung, entsprechende räumliche Gegebenheiten und Kapazitäten). Aktuell befindet sich die Stadt Nürnberg in Verhandlungen über die Anmietung einer geeigneten Immobilie. Eine verlässliche Aussage über den weiteren zeitlichen Ablauf kann derzeit nicht getätigt werden, da bislang noch kein Mietvertrag besteht und die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.

Die Immobilie erfüllt alle benannten Anforderungen und eignet sich als Bürogebäude. In diesem Gebäude bestehen neben der ZAM weitere räumliche Kapazitäten.

Eine räumliche Verbindung und enge Verzahnung der ZAM mit weiteren städtischen Angeboten, Einheiten und Dienststellen im Kontext Zuwanderung und Integration ist sinnvoll und wird angestrebt.

Hierbei sind derzeit die Regiestelle für Flucht und Integration des Referates für Jugend, Familie und Soziales, sowie die Fachstelle für Flüchtlinge (Sozialamt) und das Team Bildung und Teilhabe des Sozialamts im Gespräch. Je nach Raumkapazität könnten weitere Einheiten des Sozialreferats und des Bildungszentrums hinzukommen. Ziel ist es, durch die räumliche Nähe und gemeinsame Steuerungsinstrumente der beteiligten Einheiten die Prozessabläufe bestmöglich aufeinander abzustimmen, um für die Besucherinnen und Besucher der ZAM eine hohe Servicequalität zu erreichen.

  1. ZAM-Beratung: Der Start der ZAM-Beratung mit Personalressourcen des Sozialreferats und ergänzt durch die Träger der Wohlfahrtspflege ist spätestens für das II. Quartal 2019 in einem Vorläuferbetrieb in der Marienstr. 6 (1. Stock) geplant. Die Räumlichkeiten werden derzeit eingerichtet und die konzeptionellen Vorbereitungen getroffen. Es wird offene Sprechzeiten sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung geben. Die Öffnungszeiten werden auf die Öffnungszeiten der TuM abgestimmt. Je nach Personalkapazitäten können die Öffnungszeiten im Laufe des Jahres 2019 ausgebaut werden. Mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege werden derzeit Kooperationsgespräche durchgeführt, in denen deren Beteiligung abgestimmt wird (z.B. deren Personalressourcen).

  2. Einstufung und Zusteuerung zu den Integrationskursen: Test- und Meldestelle (TuM): Das Bildungszentrum wurde im Januar 2019 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, ab 01.03.2019 die Test- und Meldestelle (TuM) für zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtete Personen für Nürnberg Stadt zu betreiben. Auf Wunsch des BAMF soll als Neuerung zudem auch die Testung der zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten Personen aus dem Nürnberger Land durchgeführt werden. Das Bundesamt machte damit von seiner Befugnis gemäß § 20a Abs. 5 IntV Gebrauch und beauftragte das Bildungszentrum Nürnberg mit der zentralen Testung. Im Anschluss zur Testung wird das

Bundesamt gem. § 7 Abs. 3 IntV die eingestuften Teilnehmer in entsprechende Integrationskurse zusteuern.

Durch die Test- und Meldestelle wird der Personenkreis der zum Integrationskurs verpflichteten Teilnehmer/innen erfasst. Teilnehmer/innen mit einer BAMF-Berechtigung können/sollen weiterhin durch jeden Träger getestet werden. Ausschließlich die verpflichtenden Behörden (Ausländerbehörde, Sozialamt, Jobcenter) aus Stadt Nürnberg/Lkr. Nürnberger Land werden ihre Teilnehmer/innen über ein extra geschaffenes Buchungstool in die TuM einladen. Perspektivisch ist geplant, dass alle Teilnehmer/innen, verpflichtete und nicht verpflichtete, die Test- und Meldestelle durchlaufen. Die konkrete Umsetzung ist laut BAMF aber nicht vor 2020 angedacht.

Vorübergehend findet die Testung am Gewerbemuseumsplatz 2 an zwei Nachmittagen (montags und donnerstags) statt, bis Anmietung und Bezug des gemeinsamen Gebäudes erfolgt sind.

  1. ZAQ: Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) befindet sich aktuell in der Färberstr. 41 (2. Stock) und setzt dort ihre bewährte Arbeit fort, bevor die räumliche Zusammenlegung mit der ZAM-Beratung und der TuM im gemeinsamen Gebäude möglich ist.

Beschlüsse

  1. Die Kommission für Integration empfiehlt die Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle Migration mit den beschriebenen Bestandteilen sowie der Perspektive, weitere inhaltlich sinnvolle Dienste und Angebote, sofern möglich und sinnvoll, anzugliedern. Bis eine geeignete Liegenschaft angemietet und bezugsfertig ist, sind die beschriebenen Vorläufereinrichtungen in Betrieb zu nehmen, wobei keine Festlegungen getroffen werden dürfen, die einer späteren Zusammenführung in räumlicher Hinsicht und in Bezug auf Abläufe und Prozesse entgegenstehen.

  2. Finanzierung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die ZAM weitmöglich durch Drittmittel zu decken. Insbesondere ist in der TuM die Kostendeckung für die Testung von zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichteten Personen (vor allem aus dem Nürnberger Land) gegenüber dem BAMF anzustreben. Bis zum Abschluss des Vorläuferbetriebs ist ein Finanzierungskonzept zu entwickeln und mit der Querschnittsverwaltung abzustimmen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 02.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb

Anlagen: Beschluss_des_Integrationsrats_vom_17_04_2018 Sachverhalt_Kommunales Programm Deutschspracherwerb_Juli_2020

Sachverhalt (kurz): Auf den Antrag des Integrationsrates vom April 2018 hin, „eine Integrations- und Sprachoffensive zeitnah zu entwickeln, um allen Zugewanderten (insbesondere Neuzuwanderern aus den EU-Staaten und Geflüchteten) die Teilnahme an kostenlosen oder kostengünstigen Integrations- und Deutschkursen zu ermöglichen“, führte das Bildungsbüro eine Praxisforschung durch, bei der das Angebot in Nürnberg detailliert untersucht wurde. Auf dieser Basis wurden in der Ausschussvorlage für die Sitzung der Kommission für Integration vom 21.3.2019 die Lücken und offenen Bedarfe zwischen dem Ist-Stand der bestehenden Sprachförderung in Nürnberg und dem vom Rat für Integration und Zuwanderung formulierten Anspruch benannt sowie Handlungsempfehlungen entwickelt, um die ermittelten Lücken zu schließen. Die Kommission für Integration bat daraufhin die Verwaltung, „um Ausarbeitung eines Konzeptes unter besonderer Berücksichtigung der dringlichen Bedarfe auf Grundlage dieser Handlungsempfehlungen mitsamt Kostenschätzungen und Finanzierungsvorschlägen, das anschließend der Kommission für Integration vorgelegt werden soll“. Das daraufhin vom Bildungsbüro entwickelte Konzept für ein Pilotvorhaben wurde am 23. Oktober 2019 vom Stadtrat einstimmig beschlossen und wird seither umgesetzt. Das Bildungsbüro berichtet über den bisherigen Verlauf und stellt erste Ergebnisse und Erkenntnisse vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt steht die sprachliche Integration von nach Nürnberg neu zugewanderten Menschen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Ref. IV, Ref. V

Rat für Integration und Zuwanderung

Pilotvorhaben „Kommunales Programm Deutschspracherwerb"

GLIEDERUNG

Gliederung ......................................................................................................................... 1 1 Ziel und Struktur des Pilotvorhabens .................................................................... 2 1.1 Zur Entstehung ..................................................................................................... 2 1.2 Grundlagen .......................................................................................................... 3 1.3 Vorhandene Strukturen in Nürnberg: Das Sprachbildungssystem des BAMF, niedrigschwellige Sprachkurse und die ZAM-Beratung ...................................... 5 1.3.1 System der Sprach- und Integrationskurse des BAMF...................................... 5 1.3.2 Niedrigschwellige Sprachkurse ......................................................................... 6 1.3.3 ZAM-Beratung ................................................................................................... 8 1.4 Neu aufgebaute Strukturen .................................................................................. 8 1.4.1 TuM-Stadt ......................................................................................................... 8 1.4.2 Städtisch finanzierte Kurse ................................................................................ 9 1.4.3 Gesamtkoordination durch das Bildungsbüro .................................................. 10 1.4.4 Härtefallkommission ........................................................................................ 11 1.5 Neu entwickelte Verfahren während des Pilotvorhabens ................................... 11 2 Monitoring und Evaluation ................................................................................... 12 2.1 ZAM-Beratung .................................................................................................... 14 2.2 Städtische Testungen und Kurse ....................................................................... 17 2.3 Sprachkurse im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb ....................... 19 2.4 Neu entwickelte Verfahren zur Vermittlung in BAMF-Kurse ............................... 20 3 Zusammenfassung bisheriger Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben ................... 22

1 Ziel und Struktur des Pilotvorhabens

Die Sprachbildung ihrer Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte liegt im Interesse der Kommune, da ein gutes, funktionierendes und friedliches Zusammenleben auf sprachlicher Verständigung basiert – dies gilt unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und der jeweiligen Aufenthaltsdauer der Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dieses Verständnis liegt dem Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb zugrunde.

1.1 Zur Entstehung

Auf Antrag des Integrationsrates vom April 2018, „eine Integrations- und Sprachoffensive zeitnah zu entwickeln, um allen Zugewanderten (insbesondere Neuzuwanderern aus den EU- Staaten und Geflüchteten) die Teilnahme an kostenlosen oder kostengünstigen Integrationsund Deutschkursen zu ermöglichen“,1 führte das Bildungsbüro eine Praxisforschung durch, bei der das Angebot in Nürnberg detailliert untersucht wurde. Auf dieser Basis wurden in der Ausschussvorlage für die Sitzung der Kommission für Integration vom 21. März 2019 die offenen Bedarfe zwischen dem Ist-Stand der bestehenden Sprachförderung in Nürnberg und dem vom Rat für Integration und Zuwanderung formulierten Anspruch benannt sowie Handlungsempfehlungen entwickelt, um die ermittelten Lücken zu schließen (https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=20775). Die Kommission für Integration bat daraufhin die Verwaltung, „namentlich das Bildungsbüro und die Koordinierungsgruppe Integration, in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Schule und dem Sozialreferat und unter Beteiligung der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM), um Ausarbeitung eines Konzeptes unter besonderer Berücksichtigung der dringlichen Bedarfe auf Grundlage dieser Handlungsempfehlungen mitsamt Kostenschätzungen und Finanzierungsvorschlägen, das anschließend der Kommission für Integration vorgelegt werden soll“.2 Das daraufhin vom Bildungsbüro entwickelte Konzept für ein Pilotvorhaben (siehe https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=21693) wurde am 23. Oktober 2019 vom Stadtrat einstimmig beschlossen und wird seither umgesetzt. Mit Blick auf das Ende des Pilotvorhabens am 31. Oktober 2020 erstattet das Bildungsbüro nun über den bisherigen Verlauf und die bislang gewonnenen Erkenntnisse Bericht.

1 Beschluss des Integrationsrates vom 17.04.2018. 2 Empfehlung der Kommission für Integration vom 21.03.2019.

1.2 Grundlagen

Die Sprachbildung von Neuzugewanderten im Erwachsenenalter wurde 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz auf Bundesebene gebündelt und wird derzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) administriert. Allerdings weist dieses Sprachbildungssystem mit Blick auf das Ziel eines stringenten Deutschspracherwerbs `für alle und von Anfang an´ Lücken auf: Nicht alle (neu) Zugewanderten haben Zugang zum Sprachkurssystem des Bundes. Hinzu kommt, dass sich aufgrund ändernder Migrationsbewegungen,3 Gesetzesänderungen4 und rechtlicher Einordnungen5 die offenen Bedarfe und Zugangsmöglichkeiten im Bereich der Sprachbildung (rasch) ändern können. Die Zuwanderergruppen, für die es keinen passenden Kurs gibt, ändern sich teils sehr schnell. Manchen Gruppen fehlen dagegen lediglich Informationen, um ihr (teilweise neu eingeführtes)6 Recht auf einen vom Bund finanzierten Sprachkurs wahrzunehmen. Ziel des Pilotvorhabens ist es daher, in Nürnberg ein kommunales System zu etablieren, das in der Lage ist, flexibel auf sich ändernde Bedarfe zu reagieren und die vom Sprachbildungssystem des Bundes nicht gedeckten Lücken zu schließen. Im Mittelpunkt steht der Aufbau tragfähiger Strukturen einer systematischen Erstberatung und Weiterleitung von Neuzugewanderten zu passenden Spracherwerbsangeboten vor Ort. Für eine dauerhafte Etablierung eines kommunalen Systems zum Deutschspracherwerb braucht es Ressourcen in verschiedenen Bereichen:

  1. für eine zielgruppenspezifische Information und Beratung,

  2. für die Vernetzung und Koordination der beteiligten Akteure, das Monitoring der sich ändernden Bedarfs- und Angebotsstruktur, die Qualitätsbeobachtung des Angebots, die Weiterentwicklung der Programmstruktur sowie

  3. um Einstufungstestungen durchzuführen und um Kurse und Prüfungen anzubieten, die derzeit fehlen.

Der Einsatz kommunaler Ressourcen kommt immer nur dann infrage, wenn keine anderen Angebote und Strukturen zur Verfügung stehen (Subsidiaritätsprinzip). Personen, die über

3 https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/252254/globale-migration, letzter Zugriff: 10.06.2020. 4 Z.B. Migrationspaket von 2019: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/201 9/06/migrationspaket.html, letzter Zugriff: 10.06.2020. 5 Z.B. Stichwort „Bleibeperspektive“: https://www.bamf.de/SharedDocs/FAQ/DE/IntegrationskurseAsylbewerber/001bleibeperspektive.html?nn=282388, letzter Zugriff: 10.06.2020. 6 So haben sich die Zugangsvoraussetzungen zu vom Bund finanzierten Kursen mit dem Inkrafttreten des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes am 1.08.2019 für einige Zuwanderndengruppen geändert.

das Angebot des BAMF nicht versorgt werden, können möglicherweise in ein niedrigschwelliges Sprachangebot vermittelt werden, das anderweitig finanziert oder ehrenamtlich organisiert ist. Erst als letzte Möglichkeit soll auf städtisch finanzierte Sprachbildungsangebote zurückgegriffen werden. Die städtisch finanzierten Sprachkurse stehen nicht mehr schulpflichtigen Menschen offen, die

  1. in Nürnberg wohnhaft sind,

  2. keinen Zugang zu Integrationskursen oder berufsbezogenen Deutschkursen des BAMF haben,7 3. berechtigt zum Erwerb eines Nürnberg-Passes sind.8

Mit dem Pilotvorhaben Kommunales Programm Deutschspracherwerb sollten Erkenntnisse gewonnen werden, inwieweit (dauerhafter) Bedarf an einem kommunalen Sprachbildungssystem besteht und wie Zielgruppenansprache, Flexibilität und Sprachbildungserfolg der Teilnehmenden weiter optimiert werden können. Erste Ergebnisse werden im Folgenden vorgestellt. Die Koordination des Pilotvorhabens wurde durch das Bildungsbüro im Rahmen des Programms „Koordination der Bildungsangebote von Neuzugewanderten“ übernommen, welches das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegt hatte. Dieses Programm endet im Oktober 2020 und befristet damit auch die Pilotphase. Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb nutzt alle bereits bestehenden Strukturen und Angebote und versucht sie im Sinne der Zielgruppe bestmöglich zu verknüpfen und zu ergänzen. Bestehende Strukturen sind insbesondere das Zuweisungs- und Kurssystem des BAMF (in Abbildung 1 hellgrau hinterlegt), die ZAM-Beratung und die Angebote der niedrigschwelligen Sprachkursanbieter in Nürnberg (beide dunkelgrau). Weiß hinterlegt sind Elemente dargestellt, die im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb neu eingeführt wurden.

7 In fraglichen Fällen wird dies über die Einholung einer Ablehnung durch das BAMF geprüft, bei bestimmten Merkmalskombinationen der Bewerber/-innen ist aufgrund der Eindeutigkeit der Sachlage kein schriftlicher Nachweis erforderlich. 8 Die Bewerber/-innen müssen nicht zwingend den Nürnberg-Pass besitzen, es genügt, die Voraussetzungen hierfür zu erfüllen.

Abb. 1: Institutionelle Struktur des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb

Abbildung 2

Quelle: Eigene Darstellung.

1.3 Vorhandene Strukturen in Nürnberg: Das Sprachbildungssystem des BAMF,

niedrigschwellige Sprachkurse und die ZAM-Beratung

1.3.1 System der Sprach- und Integrationskurse des BAMF

Nürnberg ist einer von wenigen Modellstandorten für eine kommunale Test- und Meldestelle des Bundesamts. Das bedeutet, dass Personen, die von Jobcenter, Ausländerbehörde oder Sozialamt zu einer Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, in der kommunalen Test- und Meldestelle (hier BAMF-TuM genannt) von Mitarbeitenden des Bildungszentrums auf ihr aktuelles Sprachniveau getestet und von einem Mitarbeitenden des BAMF einem entsprechenden Integrationskurs-Modul zugewiesen werden. Personen, die sich selbständig um eine Integrationskursberechtigung gekümmert haben sowie Teilnehmende mit einer Berechtigung für berufsbezogene Sprachkurse des BAMF (DeuFöV) werden nicht in der TuM getestet, sondern können sich nach wie vor dezentral von einem selbständig ausgesuchten Sprachkursträger einstufen lassen. Perspektivisch sollen alle Integrationskurs-Teilnehmenden aus dem Stadtgebiet Nürnberg in der BAMF-TuM getestet werden. Ein Zeitpunkt hierfür

kann allerdings noch nicht genannt werden, er ist in erster Linie von der räumlichen Zusammenführung der einzelnen Teilbereiche der Zentralen Anlaufstelle Migration abhängig. Prinzipiell bieten die Integrationskurse Sprachbildung bis zum Lernziel Sprachniveau B1 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)9 an und werden vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat finanziert. Die berufsbezogenen Sprachkurse gemäß Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) schließen prinzipiell an das Sprachniveau B1 an und führen in der Praxis aktuell bis zum Zielsprachniveau C1. Allerdings wurden 2019 im Zuge des `Migrationspakets´ zusätzliche Module eingeführt, die im Rahmen von DeuFöV bereits mit dem Zielsprachniveau A2 beginnen, sodass sich aktuell gewisse Überlappungen ergeben. Die berufsbezogenen Deutschkurse des BAMF werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert. Außerdem administriert das BAMF sogenannte Erstorientierungskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive.10 Diese haben jedoch kein definiertes Sprachlernziel und werden deshalb im Folgenden als niedrigschwellige Sprachkurse betrachtet. Zwischen dem BAMF und der Stadt Nürnberg besteht eine enge Zusammenarbeit, die sich im Rahmen des Pilotvorhabens weiter intensiviert hat. Durch zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit, die Arbeit der ZAM-Beratung, durch die Schulung und Vernetzung weiterer Beratungsakteure und den Aufbau problemorientierter Verweisstrukturen trägt das kommunale Programm nachweislich zu einer Verbesserung des Zugangs in die bestehenden BAMF- Kurse bei und unterstützt damit das System des Bundes.

1.3.2 Niedrigschwellige Sprachkurse

In einer Praxisforschung des Bildungsbüros (2018/19) wurde die Vielzahl an niedrigschwelligen Sprachkursen in Nürnberg untersucht. Diese Kurse übernehmen eine wichtige Funktion in der hiesigen Sprachbildungslandschaft, indem sie meist kostenlos und sehr flexibel Mög-

9 Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) befasst sich mit der Beurteilung von Fortschritten in den Lernerfolgen bezüglich einer Fremdsprache. Ziel ist, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikate untereinander vergleichbar zu machen und einen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen zu schaffen. Es werden sechs aufeinander aufbauende Sprachkenntnisstufen unterschieden: A1 Anfänger, A2 Grundlegende Kenntnisse, B1 Fortgeschrittene Sprachverwendung, B2 Selbständige Sprachverwendung, C1 Fachkundige Sprachkenntnisse, C2 Annähernd muttersprachliche Kenntnisse. 10 Seit 2015 ist die Bleibeperspektive ein wichtiges Kriterium für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu bestimmten Bildungsangeboten wie u.a. den Sprachkursen des BAMF. Die Bleibeperspektive wird einer Person aufgrund ihres Herkunftslandes zugeschrieben. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat legt die Liste der betreffenden Länder auf Grundlage der unbereinigten Schutzquote von mind. 50 % des entsprechenden Herkunftslandes fest. Von 2015 bis 2019 waren Iran, Irak, Somalia, Syrien und Eritrea Länder mit sogenannter guter Bleibeperspektive. Seit 2019 nur noch die letztgenannten beiden Länder.

lichkeiten bieten, einen Einstieg in die deutsche Sprache zu finden oder erworbene Sprachkenntnisse (z.B. aus BAMF-Kursen) anzuwenden, zu verfestigen und zu vertiefen sowie gezielt auf Prüfungen vorbereiten. Statt an aufenthaltsrechtlichen Merkmalen orientieren sie sich eher an Lebenslagen oder Geschlecht der Kurssuchenden, wodurch Personen zielgerichtet adressiert werden, die sonst kein passendes Angebot fänden. Außerdem werden diese Kurse teilweise als Überbrückung, Ergänzung und Anschluss in Bezug auf Integrationsund andere Regelsprachkurse genutzt. Allerdings sind die niedrigschwelligen Sprachkurse häufig befristet und / oder projektförmig finanziert oder sind als ehrenamtlich organisierte Angebote vom Engagement Einzelner abhängig. In der Folge ist das Angebot in Nürnberg einem permanenten und schnellen Wandel unterworfen. Einheitliche Qualitätsstandards können nicht erwartet und keine anerkannten Zertifikate von den Teilnehmenden erworben werden. Die Träger dieser Kurse waren untereinander bislang kaum vernetzt gewesen. Gegenseitige Absprachen und systematisches (Beratungs-)Wissen übereinander gab es folglich ebenfalls nicht. Die niedrigschwelligen Kurse fokussieren sich nach wie vor stark auf untere Sprachniveaus. Um diese Angebote zu stärken und in das Kommunale Programm Deutschspracherwerb einzubinden, rief das Bildungsbüro im Rahmen des Pilotvorhabens das Veranstaltungsformat des `Fachtages Sprache´ ins Leben. Hier vernetzen sich Anbieter niedrigschwelliger Sprachkurse untereinander und mit Mitarbeitenden in der Migrations- und Sprachberatung sowie mit weiteren Akteuren, die beim Deutschspracherwerb eine Rolle spielen. Ein Arbeitsergebnis ist die `Sprachmatrix´ für niedrigschwellige Sprachkursangebote, die online (auf der Homepage des Bildungsbüros www.integrationdurchbildung.nuernberg.de) eine stetig aktualisierte Übersicht dieser Kurse mit konkreten Kursterminen ermöglicht – vergleichbar mit der Integrationskursmatrix, die für den Bereich der BAMF-Kurse in Nürnberg bereits seit langem existiert. Damit wurde in Nürnberg die Transparenz des Angebots deutlich erhöht und eine neue Beratungsgrundlage geschaffen. Beim nächsten Fachtag, dessen Termin aufgrund der coronabedingten Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen verschoben werden musste, wollen die Träger ihre Angebote inhaltlich näher vorstellen und den Versuch unternehmen, ihr Angebot besser aufeinander abzustimmen.

1.3.3 ZAM-Beratung

Ein Teil der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) ist die ZAM-Beratung (ZAMBe). Diese hat eine Lotsenfunktion und ist (Verweis-)Beratungsstelle für alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Das Beratungsteam besteht aus städtischen Mitarbeitenden und Mitarbeitenden der freien Wohlfahrtspflege mit Erfahrungen und Netzwerken in der Flüchtlings- und Integrationsarbeit. Die Personalstellen werden überwiegend durch die Beratungs- und Integrationsrichtlinien (Ziffer 2.1. BIR) des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) gefördert. Sprache ist eines von vielen Beratungsthemen, nimmt jedoch einen besonderen Stellenwert ein, seit die ZAM-Beratung eine zentrale Funktion im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb innehat. Nürnbergerinnen und Nürnberger, die keinen Zugang zu einem passenden Sprachkurs haben, werden durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsinstitutionen und durch `Mund-zu-Mund-Propaganda´ zur ZAM-Beratung empfohlen. Dort werden in einem persönlichen Gespräch der Sprachbildungsbedarf sowie potenzielle Zugänge zu Sprachkursen abgeklärt. Häufig können etwaige Missverständnisse behoben werden, sodass die Personen entgegen ihren Erwartungen doch Zugang zu einem BAMF-Kurs haben oder die Mitarbeitenden der ZAM-Beratung finden ein geeignetes niedrigschwelliges Angebot. Wenn es kein passendes Angebot gibt und die Ratsuchenden die Zugangskriterien erfüllen (kein Zugang zu BAMF- Kursen, Nürnberg-Pass-Berechtigung, wohnhaft in der Stadt Nürnberg), werden sie in städtisch finanzierte Sprachkurse zugelassen. Weitere und detailliertere Informationen zur ZAM-Beratung sind dem gesonderten Bericht zur Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) in der Kommission für Integration vom 02.07.2020 zu entnehmen.

1.4 Neu aufgebaute Strukturen

1.4.1 TuM-Stadt

Personen, die von der ZAM-Beratung in das städtisch finanzierte Sprachkurssystem geleitet wurden, werden zum nächstmöglichen Testtermin der TuM-Stadt eingeladen. Die Testungen finden inhaltlich analog zu den Testungen der BAMF-Integrationskurse statt und werden von pädagogischem Personal des Bildungszentrums der Stadt Nürnberg durchgeführt. Es

wird das Ausgangssprachniveau der Teilnehmenden ebenso ermittelt wie besondere pädagogische Bedarfe. Darunter fallen zum Beispiel Alphabetisierungsbedarf, Bedarf an Zweitschrifterwerb, grundsätzliche Vorbildung (Stichwort „Lernen lernen“) für Lernungewohnte. Außerdem werden persönliche Lebenslagen (z.B. Kinderbetreuung, Pflege, Arbeitszeiten) im Gespräch erfragt und soweit möglich berücksichtigt. Im Anschluss an die Testungen schreiben Mitarbeiter/-innen des Bildungsbüros den Teilnehmenden Stundenkontingente für Kursmodule bei den Trägern Bildungszentrum und Noris-Arbeit (NOA) gut. Die Stundenkontingente orientierten sich an Ausgangs- und Zielsprachniveau der Getesteten. Die Testungen konnten während des Pilotvorhabens im Haus des Spiels (Pellerhaus) stattfinden, mit Unterstützung durch die im Haus ansässigen Dienststellen. So öffnete das Haus des Spiels während der Testungen das Spielearchiv und die Spielecoaches, die dort im freiwilligen sozialen Jahr tätig sind, führten die Kinder der Teilnehmenden in die Spielmöglichkeiten ein. Als hilfreich erwies sich die Anwesenheit von Beraterinnen der ZAM-Beratung während der Testungstermine. So konnten kurzfristig entstehende Rückfragen und Unterstützungsbedarfe bei einzelnen Teilnehmenden unkompliziert bedient werden. Für die Übergangszeit bis zum tatsächlichen Kursstart wurden die Teilnehmenden bei Bedarf in niedrigschwellige Sprachkursangebote und Sprachcafés empfohlen.

1.4.2 Städtisch finanzierte Kurse

Die städtisch finanzierten Kurse finden während des Pilotvorhabens beim Bildungszentrum und bei der Noris-Arbeit (NOA) statt. Entgegen den ursprünglichen Planungen, neu eingerichtete Kurse für die Teilnehmenden am kommunalen Programm anzubieten, besucht ein Teil der Teilnehmenden nun individuell entsprechend ihrer Bedarfe und Einstufungen bestehende Kurse. Dies erschien sinnvoll, weil die Gruppe der Testteilnehmenden hinsichtlich ihres Ausgangssprachniveaus und ihrer sonstigen Bedarfe sehr heterogen war. Zudem ist es auch aus pädagogischer Hinsicht zielführend, Teilnehmende in den Sprachkursen hinsichtlich persönlicher Merkmale wie Herkunftssprache, Aufenthaltstitel etc. zu mischen. Komplette Kurse wurden daher vor allem für spezielle Personengruppen eingerichtet, die mit dem Regelprogramm der Sprachkursträger nicht bedient werden konnten. Dies sind etwa die Vorkurse für Lernungewohnte und die A1-Kurse mit Kinderbetreuung bei der NOA.

1.4.3 Gesamtkoordination durch das Bildungsbüro

Das Bildungsbüro hat das Kommunale Programm Deutschspracherwerb in enger Abstimmung mit den Projektpartnern, insbesondere dem Bildungszentrum und der ZAM-Beratung, und zahlreichen weiteren Akteuren entwickelt und passt das System permanent neuen Entwicklungen und Erkenntnissen an. Ein detailliertes Monitoring und die gemeinsame Reflexion der Ergebnisse mit den beteiligten Partnern liefern dabei die Grundlage sowohl für Systemanpassungen als auch für tagesaktuelle Verwaltungsprozesse. Ausgehend von den Rückmeldungen aus der ZAM-Beratung werden gemeinsam mit dem Bildungszentrum und den Kollegen/-innen des Hauses des Spiels jeweils die Termine und der personelle Einsatz für die Einstufungstests geplant. Entsprechend der Testergebnisse klärt das Bildungsbüro die Passung zwischen Bedarf und vorhandenem Kursangebot und sorgt in enger Abstimmung mit dem Bildungszentrum und der Noris-Arbeit gegebenenfalls für die Einrichtung einzelner Kursmodule. Zudem ist es für die Qualitätsbeobachtung zuständig. In zahlreichen bilateralen Gesprächen zum Beispiel mit Migrationsberatungsstellen oder Trägern niedrigschwelliger Sprachkurse konnten verbindliche Kooperationen und ein engagiertes Netzwerk unterschiedlicher Professionen etabliert werden, das im `Fachtag Sprache´ seinen Ausdruck findet. Das Bildungsbüro verantwortet die Zuweisung der Finanzmittel an die Sprachkursträger und führt das Monitoring zu Teilnehmendenzahlen in der Beratung, Testung und in den Sprachkursen durch. Im Schulterschluss mit den Kooperationspartnern (insbesondere Referat V/Regiestelle für Flucht und Integration mit der ZAM-Beratung) wird für die Verbreitung der neuen Möglichkeiten durch das Kommunale Programm Deutschspracherwerb bei der Zielgruppe gesorgt. Dies beinhaltet Medienarbeit, vor allem aber die permanente Bewerbung gegenüber der Fachöffentlichkeit in entsprechenden Gremien, Newslettern und Internetpräsenzen. Zudem soll die Gesamtheit der Sprachbildungsmöglichkeiten aktiv in ethnischen Communities in Nürnberg beworben werden. Exemplarisch wurde hierfür eine Veranstaltung geplant, die sich an die rumänische Community in Nürnberg wendet. Auf Basis dieser Veranstaltung sollte ein Konzept entwickelt, und für den Transfer in andere Communities vorbereitet werden. Die Veranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie verschoben werden und wird nun voraussichtlich erst im Herbst stattfinden. Aus der Praxis der ZAM-Beratung werden Ratsuchende, für die auf den ersten Blick ein passendes Sprachkursangebot existiert und solche, deren Bedarf Lücken sichtbar macht, gemeldet. Über die individuelle Zulassung der einzelnen Teilnehmenden in das städtische

System wird in einer sogenannten „Härtefallkommission“ beraten, welche vom Bildungsbüro organisiert sowie vor- und nachbereitet wird. Systematische Lücken werden mit weiteren Netzwerkpartnern besprochen und nachhaltige Lösungen angestrebt. Das Bildungsbüro beobachtet zudem permanent gesetzliche Änderungen, die zu veränderten Zugangsvoraussetzungen führen und strebt entsprechend systematische Lösungen für die betroffenen Teilnehmendengruppen an (vgl. dazu 1.5).

1.4.4 Härtefallkommission

Die „Härtefallkommission“ besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern aus dem Menschenrechtsbüro, dem Sozialamt und der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg als Trägerin von niedrigschwelligen Sprachangeboten sowie von Integrationsarbeit. Die ZAM-Beratung und das Bildungsbüro stellen die strittigen Fälle vor und die Mitglieder entscheiden über die Aufnahme einzelner Personen ins städtische Sprachprogramm. Damit die Mitglieder fundierte Entscheidungen über die einzelnen Fälle treffen können, wurde ein Leitfaden erarbeitet, der die Härtefälle in Ansätzen vergleichbar machen soll und dafür sorgt, dass die Mitglieder eine ausreichende Informationsbasis für ihre Entscheidungen haben. Bei der Erstellung des Leitfadens hat sich das Bildungsbüro an der Arbeit der bayerischen Härtefallkommission orientiert. Die Kommission kommt in Abhängigkeit von der Zahl der Fälle etwa alle drei Monate zusammen. Bei den Sitzungen werden neben dem Entscheiden von Zulassungen ins Sprachprogramm auch strukturelle Hürden und Lösungen besprochen.

1.5 Neu entwickelte Verfahren während des Pilotvorhabens

Die Gruppen, die keinen passenden Kurs finden oder besuchen dürfen, ändern sich teils kurzfristig. Das liegt wie eingangs beschrieben zum Beispiel an sich ändernden Migrationsbewegungen oder an gesetzlichen Neuerungen, die auch neue Zugangsmöglichkeiten beinhalten können. So eröffnete das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 1.8.2019 für Geflüchtete im Anerkennungsverfahren mit unklarer Bleibeperspektive, die bis dahin nach Deutschland eingereist waren, den Zugang zu Integrationskursen, sofern sie „arbeitsmarktnah“11 sind oder noch nicht schulpflichtige Kinder haben. Zudem wurde „arbeitsmarktnahen“ Geduldeten der Zugang zu den berufsbezogenen Sprachkursen (nach DeuFöV) geöffnet, sofern sie bereits sechs Monate in Duldung leben.

11 Als „arbeitsmarktnah“ gelten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die arbeitslos, arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet sind, sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden oder an Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder an der ausbildungsvorbereitenden Phase der Assistierten Ausbildung teilnehmen.

Für beide Gruppen erarbeitete das Bildungsbüro gemeinsam mit den Kooperationspartnern ein Konzept, um diese Gruppen zügig und flächendeckend zu erreichen und etablierte Strukturen, die es den Betroffenen erleichterten, die Zugangsvoraussetzungen herzustellen. So wurden gemeinsam mit der ZAM-Beratung, dem Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Nürnberg und der Agentur für Arbeit zwei Verfahren etabliert, mit dem die neuen Integrationskurs- und Berufssprachkursberechtigten zügig ihre Arbeitsmarktnähe bescheinigt bekommen und zu einem Kurs zugelassen werden. Bei den Integrationskursen erfolgt diese Zulassung über eine freiwillige Verpflichtung12 durch das Sozialamt, bei den Berufssprachkursen werden die Zugewanderten nach einer Testung im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb von der Arbeitsagentur berechtigt. Über die Flüchtlings- und Integrationsberatungen wurden diese Verfahren flächendeckend beworben, die ZAM-Beratung unterstützte bei der Beantragung. Statistische Angaben zu diesen Verfahren in Nürnberg finden sich unter Punkt 2.4.

2 Monitoring und Evaluation

Für die stetige Weiterentwicklung der Strukturen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerbs sowie als Grundlage für politische Entscheidungen führt das Bildungsbüro ein detailliertes Monitoring mit anonymisierten Nutzerdaten durch. Abbildung 2 gibt einen Überblick über den bisherigen Prozess, vom Antrag des Integrationsrats, über die Konzeptentwicklung bis zur praktischen Umsetzung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb (siehe auch Abschnitt 1.1). Daneben zeigt die Grafik erste Daten zur Entwicklung der Beratungs- und Teilnehmendenzahlen.

12 Verpflichtung ist der verwaltungstechnische Fachterminus. De facto wird in diesem Verfahren vor der Ausstellung einer Verpflichtung geprüft, ob die betreffende Person aus freien Stücken den Sprachkurs beim BAMF machen möchte.

Abb. 2: Meilensteine und Nutzungszahlen in der bisherigen Programmentwicklung

Abbildung 3

Anmerkung 1: *TT = Testtag; Anmerkung 2: Die Anzahl der Teilnehmenden “neue Verfahren” definiert sich über die Anzahl der in der BAMF-TuM durch das Sozialamt zum Integrationskurs verpflichteten Personen sowie die Anzahl derjenigen Personen, die nach einer Testung im Rahmen des Pilotvorhabens bei der Agentur für Arbeit zu einem Berufssprachkurs berechtigt wurden. Quelle: Eigene Darstellung.

Zu erkennen ist die deutliche Wirkung der Öffentlichkeitsarbeit für das Pilotprogramm: In den ersten Monaten nach Öffnung der ZAM-Beratung (Juli bis Dezember 2019) suchten durchschnittlich zehn Personen Unterstützung beim Spracherwerb. Mit der zielgerichteten Bewerbung ab Dezember 2019 im kommunalen Programm stieg die Anzahl der Beratungsfälle sprunghaft an. So wurden von Anfang Dezember 2019 bis Ende März 2020 durchschnittlich 69 und damit knapp siebenmal so viele Beratungen im Themengebiet Sprache pro Monat durchgeführt wie zuvor. Außerdem zeigte sich neben der zunehmenden Anzahl der im Programm getesteten und zu städtischen Kursen zugewiesenen Personen auch eine Vielzahl an Vermittlungen über neu im Programm entwickelte Verfahren (vgl. Punkte 1.5 und 2.4). Von März bis Juni 2020 stagnierten die Teilnehmendenzahlen, da aufgrund der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie nur noch telefonische und schriftliche Kontakte in der ZAM-Beratung, keine städtischen Testungen und ebenfalls keine Anmeldungen oder Kurse bei den Trägern mehr möglich waren.

2.1 ZAM-Beratung

Abbildung 3 ermöglicht einen detaillierten Blick auf die Fallzahlen im Kontext des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb. Sichtbar wird nochmals der deutliche Anstieg der Beratungen zum Thema Sprache bei der ZAM-Beratung mit Beginn des Pilotvorhabens. So wurden dort seither 254 Gespräche zum Thema Sprache durchgeführt, gegenüber 70 Gesprächen in den sechs Monaten zuvor. Deutlich wird auch, dass bei weitem nicht alle Personen in städtisch finanzierte Kurse einmündeten. So konnte der Großteil der Ratsuchenden (199 Personen) anderweitig, zum Beispiel durch Integrationskurse, versorgt werden. 93 Personen und damit etwa 35 % der erfolgreich zugewiesenen Personen wurde durch gemeinsam mit den Partnern entwickelte Verfahren in BAMF- Sprachkurse vermittelt (siehe Punkt 1.5 und 2.4). Das städtische Programm trägt damit auch messbar zu einem verbesserten Zugang zu den bereits bestehenden Sprachkursen des Bundes bei. 55 Personen und damit 15,9 % der Beratenen wurde ein Sprachtest in der TuM-Stadt und im Anschluss die Teilnahme an städtisch finanzierten Sprachkursplätzen ermöglicht. 47 von ihnen nahmen tatsächlich am Sprachtest teil und wurden in Kurse beim Bildungszentrum (38) und bei der NOA (5 Vorkurs, 3 Kinderbetreuungskurs) zugelassen. Eine Person konnte nach dem Test in einen Alpha-Integrationskurs vermittelt werden. Die Grafik zeigt ausschließlich die Beratungskontakte in der ZAM-Beratung zum Themenfeld Sprache auf. Die gesamten Beratungskontakte und weitere Themengebiete der ZAM- Beratung sind im gesonderten Bericht zur Zentralen Anlaufstelle Migration (Kommission für Integration 2. Juli 2020) zu finden.

Abb. 3: Teilnehmendenzahlen in Beratungen, Testungen und Sprachkursen, Juli 2019 bis März

Abbildung 4

Anzahl Personen

Anmerkung 1: Die Anzahl der Teilnehmenden “ Verfahren Verpflichtungen Sozialamt” definiert sich über die Anzahl der in der BAMF-TuM durch das Sozialamt zum Integrationskurs verpflichteten Personen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Personen auch ohne das neue Verfahren verpflichtet wurden. Quelle: Eigene Darstellung.

Im Sinne einer niedrigschwelligen und vertrauensvollen Beratungssituation werden in der ZAM-Beratung keine personenbezogenen Daten erfasst oder erfragt. Für das Monitoring im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb wurden jedoch zentrale Daten anonym erhoben. Da für den Zugang zum BAMF-Kurssystem Nationalität und Bleibeperspektive und neuerdings auch das Zuzugsjahr von zentraler Bedeutung sind, sind diese Informationen auch für den Zugang zum städtischen System relevant. Mit einer Gesamtzahl von 34 Personen verfügte der Großteil der Getesteten über eine Duldung (vgl. Abb. 4). Personen mit Duldung sind in der Regel nicht zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt, werden allerdings zu den berufsbezogenen Deutschkursen ab dem Ausgangssprachniveau A1 zugelassen, sofern sie als arbeitsmarktnah gelten. Aufgrund des unter Punkt 2.4 beschriebenen Verfahrens für diese Gruppe werden einige dieser Personen in das System des BAMF wechseln können, sobald sie über das kommunale Programm das Sprachniveau A 1 erreicht haben werden. Unter den acht Personen mit Daueraufenthaltstitel waren fünf bereits vor 2015 nach Deutschland gekommen und bekamen aufgrund ausreichend langer Aufenthaltsdauer in Deutschland nachholend die Gelegenheit zum strukturierten Spracherwerb.

Neun Teilnehmende verfügten zum Zeitpunkt der Aufnahme ins städtische Programm über den Titel einer Aufenthaltsgestattung, befanden sich demnach im laufenden Asylverfahren. Bei dieser Gruppe wird der Zugang zum Integrationskurs daran geknüpft, ob sie eine sogenannte gute Bleibeperspektive haben. Von 2015 bis August 2019 wurde Menschen aus den folgenden fünf Fluchtherkunftsländern diese sogenannte gute Bleibeperspektive zugeschrieben: Iran, Irak, Somalia, Eritrea und Syrien. Seit August 2019 wurde die Zahl dieser Länder allerdings (aufgrund einer Schutzquote von weniger als 50 % bei Iran, Irak und Somalia) auf zwei begrenzt (Eritrea und Syrien). Für Geflüchtete aus allen weiteren Herkunftsländern mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive, die nach dem 1. August 2019 eingereist sind, besteht kein Zugang zu BAMF-geförderten Kursen während des Verfahrens (Aufenthaltstitel der Gestattung). Bislang war nur eine Person in den Testungen, die seit August 2019 aus einem Land mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive kam. Laut Einschätzung der Asylsozialberater/-innen ist mit einer steigenden Nachfrage aus dieser Gruppe nach Verlassen der Ankerzentren zu rechnen, das in der Regel mit verstärkten Bestrebungen nach strukturiertem Spracherwerb einhergeht. Außerdem wurden bislang vier EU-Bürger ins städtische Programm aufgenommen, zum Teil als „Härtefälle“.

Abb. 4: Rechtliche Grundlage für den Aufenthalt der ins städtische Programm zugewiesenen

Personen

Anzahl Personen

Duldung/drohende Abschiebung

Aufenthaltsgestattung

34 Daueraufenthaltstitel

EU-Bürger

n=55 Quelle: Eigene Darstellung.

Um ein passgenaues Kursangebot für die Teilnehmenden zu finden, wurden bereits bei der Erstberatung die Lebensumstände, wie Bedarf an Kinderbetreuung, zeitliche Einschränkungen oder andere besondere Erfordernisse erfragt. Es zeigte sich, dass 14 Personen einen

Teilzeitkurs suchten, sechs benötigten Kinderbetreuung während des Kurses. Einen Teilzeitkurs strebten die Ratsuchenden vor allem aus gesundheitlichen Gründen an oder weil sie (Schul-) Kinder betreuen mussten. Die meisten wollten die deutsche Sprache lernen, um eine Arbeitsstelle zu finden (41). Aber auch Deutschkenntnisse für den Alltag (39), für eine Ausbildung (9) oder auch für ein Studium (1) wurden genannt. Als Zielberufe nannten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine breite Palette sowohl an Ausbildungsberufen, z.B. Altenund Krankenpflege (6 Nennungen), als auch an akademischen Berufen (z.B. BWL, Ingenieur, Biologin). Zum Teil werden aber zunächst auch nur Helferberufe angestrebt.

2.2 Städtische Testungen und Kurse

Abbildung 3 zeigt auch die Teilnehmendenzahlen bei den städtischen Testungen und die Zuweisungen zu den Sprachkursen. Ersichtlich wird die hohe Motivation der Zielgruppe, aber auch, dass die im Pilotprogramm bewusst einfach gehaltenen unbürokratischen Verfahren sowie die vertrauensbasierte Beratungsarbeit in der ZAM-Beratung mit dazu beitrugen, dass nahezu alle Personen, die eingeladen wurden, auch bei am Testtag erschienen. Von den 55 zugelassenen Personen wurden 47 erfolgreich getestet. Nur acht Personen, von denen zwei entschuldigt waren (wegen Krankheit bzw. einem zeitgleichen Termin bei der Ausländerbehörde), kamen nicht zum zugewiesenen Testtermin. Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb erreichte ein äußerst heterogenes Zielpublikum. Etwas weniger als die Hälfte (44,7 %) aller getesteten Personen waren Frauen. Der Altersdurchschnitt der Getesteten lag bei 37,6 Jahren, wobei die jüngste Person 23 und die Älteste 75 Jahre alt war. Der Großteil (36,2 %) der Befragten war zwischen 30 und unter 40 Jahren alt, es nahmen aber auch viele Personen unter 30 (25,2 %) sowie zwischen 40 und unter 50 Jahren (26,1 %) an den Testungen teil. Auch der formale Bildungsstand (vgl. Abb. 5) der Menschen war sehr unterschiedlich. So profitieren einerseits Zugewanderte mit sehr niedrigem Bildungsstand, die teilweise berichteten, überhaupt keine Schule besucht zu haben, andererseits wurden aber auch Menschen mit abgeschlossenen beruflichen und akademischen Ausbildungen in städtische Kurse aufgenommen. Personen mit wenig Bildungserfahrung brauchen eine intensivere Betreuung, da sie zunächst erst langsam an strukturiertes Lernen (“Lernen lernen”) herangeführt werden müssen. Deswegen wurden bereits bei der Konzeption des Pilotprogramms Vorkurse mit sozialpädagogischer Betreuung bei der NOA eingeplant.

Abb. 5: Bildungsstand der Getesteten

Anteile (in %)

Kein Schulbesuch

10,6% 21,3% Primarbereich (z.B. Grundschule)

17,0% Sekundarbereich I (z.B. Mittel-, Realschule)

12,8% Sekundarbereich II (z.B. Gymnasium, Fachoberschule)

17,0% Beruflicher Bereich (z.B. Berufsfachschule, Duales System) 21,3% Tertiärer Bereich (z.B. Universität)

n=47 Quelle: Eigene Darstellung.

In Abbildung 6 sind die Ergebnisse der Spracheinstufungstests dargestellt. Deutlich wird, dass der überwiegende Teil (70,2 %) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gar keine (A0) oder geringe (A1) Sprachkenntnisse aufweist. Jeweils knapp 14,9 % der Befragten hat grundlegende (A2) oder schon fortgeschrittene (B1) Kenntnisse. Auffällig ist auch, dass mit 27,7 % ein signifikanter Teil derjenigen mit geringen oder keinen Sprachkenntnissen schon vor mehr als fünf Jahren nach Deutschland zugewandert ist. Auch unter denen, die zwischen 2015 und 2018 zugewandert sind, spricht der Großteil der Getesteten nämlich über 70 % gar nicht oder auf niedrigem Niveau Deutsch. Fünf Personen waren nicht oder nicht ausreichend alphabetisiert, außerdem gab es einen Zweitschriftlerner (d.h. nicht in lateinischer Sprache alphabetisiert).

Abb. 6: Festgestelltes Sprachniveau

Anteile (in %)

14,9% A0

27,7% A1 14,9%

A2

B1 42,6%

n=47 Quelle: Eigene Darstellung.

2.3 Sprachkurse im Kommunalen Programm Deutschspracherwerb

In Folge der Testergebnisse wurden die Teilnehmenden entweder in Kurse der Noris-Arbeit (7) oder zum Bildungszentrum (39) verwiesen, eine Person konnte anderweitig versorgt werden.

Bildungszentrum

Entsprechend der Testergebnisse bekamen die Teilnehmenden Stundenkontingente für Kursmodule bei den Trägern Bildungszentrum und Noris-Arbeit (NOA) gutgeschrieben. Diese orientierten sich an Ausgangs- und Zielsprachniveau der Getesteten. Die Anzahl der zugewiesenen Stunden liegt dabei im Regelfall zwischen 300 und 500 Stunden und wird jeweils so gewählt, dass im BZ-Kurssystem das nächst höhere Sprachniveau oder das für die berufliche Karriere (zum Beispiel Ausbildung oder Berufstätigkeit) benötigte Niveau erreicht werden kann. Zum Vergleich: Ein BAMF-geförderter Allgemeiner Integrationskurs umfasst bis zu 600 Unterrichtssunden Sprachförderung und daran anschließend 100 Unterrichtsstunden der kulturellen und politischen Bildung im Orientierungskurs. Für Personen, die berechtigt waren einen Berufssprachkurs des BAMFs zu besuchen (DeuFöV) wurden 100 bzw. 200 Stunden vergeben (siehe hierzu 3.1 Neue Verfahren - DeuföV), da für diese Kurse das Ausgangssprachniveau A1 notwendig ist. Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb bietet so die Möglichkeit, diese Zugangsberechtigung zu erreichen.

Abbildung 7 gibt einen Überblick über die bisher (nach zwei Testtagen) zugewiesenen Stunden. 19 Teilnehmenden wurden 400 Stunden und damit vier Kursmodule im BZ ermöglicht. Bei zwölf wurden 300 Stunden zugewiesen und insgesamt acht Personen erhielten 200 Stunden oder weniger.

Abb. 7. Zugewiesene Stunden im Kurssystem des Bildungszentrums

Anzahl Personen

1 1 @-Kurs

200+DeuFöv

n=38 Quelle: Eigene Darstellung.

Nach der Testung gehen die Teilnehmenden des kommunalen Sprachprogramms zunächst wie alle anderen BZ-Kunden/-innen zur zentralen Sprachkursberatung des Bildungszentrums, wo sie beraten und entsprechend der Testergebnisse in ein konkretes Modul aufgenommen werden. Von den 38 berechtigten Personen haben sich bis zur Ausgangs-und Kontaktbeschränkung bereits 30 Personen bei der Kursberatung des Bildungszentrums gemeldet. Es ist davon auszugehen, dass sich die restlichen acht Personen nach Wiedereröffnung noch anmelden oder sie werden vom Bildungsbüro nochmals kontaktiert.

NOA-Kurse

Insgesamt acht Personen warten derzeit darauf, von der NOA nach der Wiederaufnahme des regulären Kursbetriebs in einen Kurs aufgenommen zu werden, fünf Personen in einen Vorkurs “Lernen lernen” und drei in einen Kurs mit Kinderbetreuung.

2.4 Neu entwickelte Verfahren zur Vermittlung in BAMF-Kurse

Gemeinsam mit der ZAM-Beratung, dem Amt für Existenzsicherung und soziale Integration

Zugewanderte, die durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 1.8.2019 neu zu einem Integrationskurs- oder Berufssprachkurs berechtigt sind, zügig in einen dieser Kurse gelangen (vgl. Punkt 1.5). Abbildung 8 zeigt die Anzahl der durch das Sozialamt bei der Test- und Meldestelle des BAMF verpflichteten Personen im Zeitverlauf. Die Wirkung des bereits Ende 2019 eingeführten Verfahrens ist deutlich zu sehen. Sowohl die Anzahl der durch das Sozialamt verpflichteten Personen steigt deutlich an, als auch deren Anteil an allen bei der BAMF-TuM gemeldeten Personen. Im Jahr 2019 hielt sich die Zahl auf sehr niedrigem einstelligem Niveau. Nach Einführung des Verfahrens im Jahr 2020 konnten allein in den zweieinhalb Monaten bis zur Ausgangs-und Kontaktbeschränkung Mitte März 60 Personen mittels einer Verpflichtung durch das Sozialamt an einem Integrationskurs teilnehmen.

Abb. 8: Anzahl der durch das Sozialamt verpflichteten Personen sowie deren Anteil an allen

verpflichteten Personen in der BAMF-TuM, März 2019 bis März 2020

35Anzahl Personen 30% Anteil(in %)

25%

20%

15%

10%

5%

0 0% Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20

Durch das Sozialamt gemeldete Personen Anteil an allen gemeldeten Personen (in %)

Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungszentrum. Eigene Darstellung.

Das Verfahren zu den Berufssprachkursen wurde im Februar 2020 konzipiert. Seither stellten 27 Personen mit Unterstützung der NOA einen DeuföV-Kurs-Antrag bei der Agentur für Arbeit, die Berechtigung erhalten sie, sobald die Kurse nach Ende der Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen beginnen können. Hinzu kommen vier Personen, denen durch das Pilotprogramm ermöglicht wird, in zwei Modulen beim Bildungszentrum das erforderliche A1-Niveau zu erreichen, um im Anschluss in einen BAMF-DeuföV-Kurs zu wechseln.

3 Zusammenfassung bisheriger Erfahrungen aus dem Pilotvorhaben

Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb soll ein System etablieren, das in der Lage ist, flexibel auf sich rasch ändernde Bedarfe zu reagieren und die Lücken zu schließen, die das Sprachbildungssystem des Bundes lässt. Durch eine bessere Bewerbung, Beratung und Koordinierung der vorhandenen Sprachbildungsangebote soll mehr Menschen ein strukturierter und erfolgreicher Deutschspracherwerb ermöglicht werden. Bereits in der relativ kurzen Zeit von Anfang des Pilotvorhabens bis zum Beginn der Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen Mitte März zeigte das Programm eine deutliche Wirkung. Im Folgenden werden wichtige Ergebnisse und Erkenntnisse zusammengefasst:

 Der starke Anstieg der Beratungen zum Thema Sprache bei der ZAM-Beratung verdeutlicht den hohen Informationsbedarf bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in ihrer großen Heterogenität (Herkunft, Alter, Geschlecht und Aufenthaltstitel).

 Ratsuchende kommen oftmals auf Empfehlung von anderen Beratungsstellen oder von Ehrenamtlichen in die ZAM-Beratung. Dies unterstreicht den Wert einer zentralen Sprachberatung, die zudem in der Lage ist, nicht eindeutige oder schwierige Konstellationen fundiert zu betrachten, im Zweifel zuständige Behörden und Dienststellen zu Rate zu ziehen und gegebenenfalls auf städtisch finanzierte Kursplätze zurückzugreifen.

 Die Statistik der ZAM-Beratung zeigt zudem auf, dass der Beratungsbedarf zum Thema Sprache oftmals mit weiteren Fragen einhergeht oder aufgrund einer Beratung in einem anderen Themenkomplex überhaupt erst bekannt wird.

 Die städtisch finanzierten Sprachkursplätze sind zwar elementarer Baustein für den Erfolg des Programms, stellen unter den Sprachkursangeboten jedoch nicht die einzige Möglichkeit dar. Lediglich 15,9 % der Beratenen mündeten tatsächlich in städtische Sprachkurse ein, ein großer Teil der Vermittlungen führte die Ratsuchenden in niedrigschwellige Angebote oder BAMF-Kurse. Somit trägt das Kommunale Programm Deutschspracherwerb auch zu einem verbesserten Zugang zur existierenden und bewährten Sprachförderung des Bundes bei.

 Die Etablierung von abgestimmten Verfahren zwischen verschiedenen Behörden ist notwendig, um spezifischen Zielgruppen den Zugang zu vom Bund finanzierten Sprachkursen zu ermöglichen, bedarf aber hoher Koordinationsleistungen. Da auch künftig damit zu rechnen ist, dass sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung die Zugänge zum

Sprachkurssystem des Bundes de jure ändern, werden auch bis auf weiteres solche Koordinationsleistungen notwendig sein, um den entsprechenden Gruppen de facto zu ihrem Recht zu verhelfen.

 Die große Heterogenität der Teilnehmerschaft erfordert unbürokratische und passgenaue Lösungen für Testungen und Kursgestaltung. Bewährt haben sich beispielsweise die Spielmöglichkeiten für Kinder und die Präsenz der ZAM-Beratung an den Testtagen. Der Bedarf an Kursen mit Kinderbetreuung, aber auch an Sondermodulen wie dem Vorkurs `Lernen lernen´ der NOA sowie an Kursen zur Prüfungsvorbereitung ist vorhanden. Künftig könnten weitere Bedarfe entstehen bzw. sich ändern. Hier gilt es, flexibel zu reagieren.

 Aufgrund der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie können bis zum jetzigen Zeitpunkt leider keine Aussagen über die Kursteilnahme und den Lernerfolg der Teilnehmenden getroffen werden.

 Die von unterschiedlichen Trägern angebotenen niedrigschwelligen Sprachkurse in Nürnberg bieten wertvolle Möglichkeiten unabhängig vom, aber auch in Kombination mit dem kommunalen Sprachprogramm. So konnten solche Angebote beispielsweise als sinnvolle Überbrückung bis zum Kursstart empfohlen werden.

 Die Träger zeigten auf dem `Fachtag Sprache´ einen festen Willen zur Kooperation, obgleich die oft spärliche und teils auch ehrenamtliche Personalstruktur hier als limitierender Faktor berücksichtigt werden muss. Nichtsdestotrotz wird der erstmalig unternommene Anlauf einer stadtweiten Vernetzung von allen Seiten als gewinnbringend wahrgenommen. So wünschten sich alle am `Fachtag Sprache´-Beteiligten weitere Netzwerkveranstaltungen zum Austausch der Anbieter untereinander, 94 % wünschten sich weitere Fachtage.

 Es gibt nach wie vor kein systematisches Bildungsangebot für Personen, die ihr Kontingent an Sprachkursstunden beim BAMF aufgebraucht haben, ohne das Zielniveau B1 zu erreichen. Da diese Gruppe als zahlenmäßig stark eingeschätzt wird und man von besonderen didaktischen Herausforderungen ausgehen muss, ist hier auch künftig nach einer gemeinsamen Lösung im Verbund mit den Partnern der Stadt Nürnberg, insbesondere mit BAMF und Jobcenter, zu suchen.

 Bei EU- Bürger/-innen, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Nürnberg kommen, tritt oftmals die Situation ein, dass ein strukturierter Spracherwerb gegenüber einer raschen Arbeitsaufnahme hintangestellt wird und in der Folge die im Herkunftsland erworbenen

Qualifikationen dauerhaft entwertet werden könnten. Diese Gruppe sollte noch einmal genauer in den Blick genommen werden.

 Personen mit sogenannter unklarer Bleibeperspektive, die nach dem August 2019 eingereist sind, haben grundsätzlich keinen Zugang zu BAMF-Kursen und bilden deswegen eine wichtige Zielgruppe des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb. Das sind derzeit alle Geflüchteten, die nicht aus Syrien oder Eritrea kommen. Sie werden nach Einschätzung von Flüchtlings- und Migrationsberater/-innen künftig eine steigende Nachfrage generieren, wenn sie die Anker-Zentren verlassen und sich um nächste Integrationsschritte wie den Spracherwerb bemühen.

In den ersten Wochen des Pilotvorhabens konnten detaillierte Erkenntnisse zum Beratungsund Unterstützungsbedarf gewonnen sowie wichtige Strukturen und Kooperationen etabliert werden. Diese werden in den kommenden Monaten weiter ausgebaut und evaluiert. Im Oktober werden der Kommission für Integration weitere Ergebnisse und Erkenntnisse vorgestellt und Vorschläge für die Fortführung und Weiterentwicklung des Kommunalen Programms Deutschsprachspracherwerb gemacht.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 02.07.2020 öffentlich Bericht

Betreff: Statistischer Jahresbericht 2019 des Einwohneramtes und des Amtes für Stadtforschung und Statistik über ausländische Staatsangehörige und Menschen mit Migrationshintergrund

in Nürnberg

Anlagen: Statististischer_Jahresbericht_für_2019

Bericht: Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung. Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden Ausländer am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland). Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP) für bestimmte Ausländergruppen und über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger interne Statistiken.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unterschiedliche Betroffenheit aufgrund Nationalität, Aufenthaltsdauer und Lebensalter aufgrund gesetzlicher Festlegungen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Ausländerinnen und Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Stand 31.12.2019)

Vorbemerkung

Die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen werden mit ihrem Aufenthaltsstatus im Ausländerzentralregister (AZR) zentral statistisch erfasst. Das AZR wird für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt und stellt den Ausländerbehörden jeweils im Februar für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Statistik zum Stichtag 31.12. des Vorjahres zur Verfügung.

Daneben gibt das Amt für Stadtforschung und Statistik der Stadt Nürnberg (StA) statistische Monatsberichte ("Nürnberger Statistik aktuell") heraus, die sich u.a. auf den Anteil der in Nürnberg lebenden ausländischen Staatsangehörigen am Bevölkerungsstand und an der Bevölkerungsbewegung in Nürnberg beziehen. Erweitert wird diese Betrachtung durch eine Auswertung der in Nürnberg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund (familiärer Migrationshintergrund und Bezugsland).

Zusätzlich führt das innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg für den Vollzug des Ausländerrechts zuständige Einwohneramt (EP)

 für bestimmte Ausländer/-innengruppen und  über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger

interne Statistiken.

Die nachstehenden Zahlen sind diesen 3 Statistiken entnommen; sie beziehen sich auf den Stand

31.12.2019.

Um Missverständnisse zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht genannten Zahlen, Kapitel „H.“ ausgenommen, sich nur auf Ausländer/-innen „im rechtlichen Sinne“ und nicht insgesamt auf Menschen mit Migrationshintergrund, wie z. B. Aussiedler/-innen und Eingebürgerte, beziehen.

A. Bevölkerungsstand (Quelle: AZR)

Zum 31.12.2019 lebten in Nürnberg insgesamt 133.491 Ausländer/-innen aus über 170 Ländern, davon Männer 69.623 Frauen 63.772 Unbekannt 96

Dies entsprach zum 31.12.2019 einem Anteil von 24,91 % der Gesamtbevölkerung (Stand Melderegister zum 31.12.2019: 535.886) und bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Stand vom 31.12.2018 (129.190) um 4.301 Personen (3,33 %). Es ist anzumerken, dass im Jahr 2019 insgesamt 1.203 Ausländer/-innen eingebürgert wurden. Doppelstaater sind in der Gesamtzahl der ausländischen Personen nicht enthalten. In diese Gesamtzahl sind dagegen ca. 2.200 Asylbewerber/-innen und ca. 1.790 Ausreisepflichtige einbezogen.

B.1 In Nürnberg lebende Personen in der Zuständigkeit der ABH Nürnberg (EP2)

Gliederung nach Nationalitäten (ab 25 Personen) – Absteigend nach Anzahl (Quelle: AZR)

Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Türkei 19.407 18.934 18.750 18.376 18.086 17.885 17.701 17408
Rumänien 4.466 5.686 7.307 9.310 10.482 11.802 13.539 14903
Griechenland 9.678 10.344 10.649 11.121 11.288 11.581 12.016 12145
Italien 6.253 6.410 6.584 6.811 6.862 7.029 7.186 7232
Polen 4.942 5.431 5.582 6.026 5.942 5.943 6.051 6070
Kroatien 3.281 3.429 3.695 4.373 4.711 4.985 5.547 5893
Bulgarien 1.986 2.545 3.206 3.877 4.178 4.713 5.336 5801
Irak 2.463 2.460 2.514 3.585 4.320 4.497 4.645 4745
Syrien 94 123 514 2.421 3.417 3.979 4.268 4710
Ukraine 4.363 4.230 4.276 4.506 4.404 4.275 4.246 4201
Russische Föderation 3.372 3.432 3.461 3.502 3.512 3.534 3.572 3617
Bosnien und Herzegowina 2.477 2.648 2.555 2.613 2.658 2.773 2.993 3137
Serbien 2.614 2.629 2.710 2.808 2.753 2.838 2.904 3027
Kosovo 1.932 2.034 2.101 2.238 2.175 2.271 2.355 2456
Ungarn 1.189 1.547 1.582 1.871 1.831 1.907 2.083 2142
Spanien 1.463 1.589 1.649 1.750 1.786 1.811 1.855 1866
Indien 851 919 982 1.059 1.173 1.265 1.523 1730
Österreich 1.590 1.602 1.555 1.560 1.571 1.590 1.589 1574
China 1.040 1.064 1.107 1.178 1.237 1.297 1.316 1341
Vereinigte Staaten von Amerika 1.245 1.215 1.263 1.278 1.262 1.295 1.286
1327
Äthiopien 485 527 617 1.018 1.203 1.277 1.282 1315
Iran 470 509 562 858 1202 1219 1.265 1306
Vietnam 1.088 1.129 1.154 1.189 1.215 1.241 1.256 1299
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Mazedonien 867 905 947 951 980 1068 1131 1286
Tschechien 995 1.029 1.045 1.121 1.090 1.139 1.182 1234
Frankreich 712 735 744 829 853 936 1.001 945
Aserbaidschan 674 686 787 902 1040 1027 990 944
Großbritannien, Ver. Königreich 704 751 731 784 855 940 933 834
Moldau 436 420 420 443 490 543 618 722
Portugal 518 542 575 620 608 670 729 695
Lettland 371 459 492 518 528 549 571 606
Nigeria 439 474 513 528 531 546 550 592
Albanien 99 129 173 304 258 356 457 591
Brasilien 334 335 339 354 397 456 516 566
Afghanistan 289 325 380 605 528 466 493 535
Thailand 541 556 539 526 506 517 516 534
Slowakei 430 449 488 506 488 504 509 525
Zusammenfassung Sonstige Staaten 336 420 440 532 453 491 763
518
Kasachstan 511 508 518 522 529 521 528 512
Georgien 348 355 374 431 414 394 442 495
Armenien 225 262 347 415 485 495 507 478
Litauen 366 375 360 387 409 416 446 467
Slowenien 331 366 400 445 443 448 449 439
Pakistan 268 313 336 373 431 416 423 425
Montenegro*) 312 322 336 347 350 358 368 418
Eritrea 217 222 259 279 303 329 360 402
Sri Lanka 446 438 448 458 433 408 410 401
Kamerun 190 250 300 338 349 338 367 389
Niederlande 300 304 310 330 346 360 376 378
Weißrussland 376 360 356 385 393 375 367 368
Japan 250 246 252 272 257 292 326 318
Korea Republik 196 220 215 218 230 268 297 316
Tunesien 229 228 251 255 259 275 289 294
Palästinensische Gebiete (nicht als Staat anerkannt)*)
289
Ghana 260 269 271 258 249 266 272 271
Staatenlos*) 161 173 193 261 233 232 251 268
Mexiko 158 138 154 168 174 241 256 264
Ägypten 99 111 144 161 184 199 222 255
Marokko 141 156 166 181 177 200 215 247
Philippinen 161 163 175 169 165 178 195 213
Kolumbien 109 130 143 160 183 185 194 213
Schweden 152 171 163 171 191 195 205 199
Serbien und Montenegro (ehemals) 790 394 352 283 264 250 233 197
Usbekistan 192 188 188 185 178 182 176 180
Somalia 50 49 93 112 110 130 154 180
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Kanada 145 130 145 167 170 181 196 179
Schweiz 173 172 181 193 180 174 180 178
Togo 154 157 152 160 157 164 163 171
Indonesien 138 135 146 163 162 167 169 161
Irland 146 127 129 149 145 163 165 153
Algerien 128 135 134 137 133 137 138 148
Kenia 137 141 147 148 143 133 135 141
Ungeklärt*) 213 173 157 219 153 133 137 138
Finnland 97 122 107 114 122 122 120 129
Bangladesch*) 64 65 74 79 87 99 115 124
Kirgisistan 91 87 87 91 89 89 89 120
Belgien 78 89 93 103 105 110 124 119
Australien 90 89 94 108 100 105 111 119
Kuba 108 105 112 122 125 114 119 115
Libanon 128 111 100 103 105 104 112 111
Gebiet-Taiwan 49 60 73 75 74 73 90 103
Jordanien 63 67 77 88 89 96 94 102
Israel 107 101 104 102 99 101 102 99
Estland 86 90 88 89 85 93 105 97
Peru 74 72 69 72 77 80 91 91
Mongolei 73 75 78 78 81 88 89 89
Malaysia 41 42 48 60 71 76 81 88
Dänemark 78 82 83 84 80 71 81 88
Chile 48 55 52 60 66 71 85 87
Tschechoslowakische Republik (ehemals) 150 137 119 112 109 104 95
84
Venezuela 45 48 63 69 70 73 68 84
Mosambik 79 75 80 80 78 80 79 80
Südafrika 42 44 46 51 61 65 65 78
Angola 82 81 83 76 75 72 73 75
Jugoslawien (ehemals)*) 80 55 44 50 65 62 70 71
Uganda 71 71 73 71 71 70 66 71
Argentinien 36 41 35 41 41 44 60 64
Dominikanische Republik 40 47 45 44 48 42 54 62
Sudan (ohne Südsudan) 40 33 31 49 44 45 59 60
Serbien (ehemals)*) 111 59 53 52 60 59 58 55
Kongo 72 60 59 58 58 57 56 55
Norwegen 40 38 41 54 51 52 56 54
Nepal*) 27 32 39 40 52 53 49 50
Ecuador 36 29 33 39 35 38 44 49
Burkina Faso 29 27 31 30 32 39 36 40
Ohne Angaben*) 41 33 30 83 189 256 35 39
Kambodscha*) 26 30 32 28 29 30 36 36
Gambia**) 35
Länder 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Tadschikistan**) 34
Luxemburg 24 19 24 28 27 28 30 31
Turkmenistan 26 25 24 25 29 33 29 30
Cote D´IVOIRE 26 26 27 33 28 27 29 29
Laos 25 26 25 27 27 26 27 27
Gesamt 94.999 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190 133.491

*) Bisher ohne konkret Zuordnung geführt **) Nationalitäten bisher unter „Sonstige“ geführt

B.2 In Nürnberg lebende Personen mit Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde

(ZAB) Mittelfranken

Alphabetisch nach Staatsangehörigkeiten, Stichtag: 31.12.2019 (Quelle: ZAB Mittelfranken)

Staatsangehörigkeit Summe
afghanisch 177
algerisch 2
armenisch 35
aserbaidschanisch 120
äthiopisch 24
beninisch 14
dschibutisch 3
eritreisch 2
georgisch 12
indisch 1
irakisch 117
iranisch 40
kasachisch 54
kubanisch 7
libanesisch 2
makedonisch 3
marokkanisch 2
nigerianisch 125
pakistanisch 2
russisch föderativ 51
sambesisch 3
senegalesisch 2
somalisch 15
staatenlos 12
syrisch 115
tadschikisch 44
ukrainisch 85
ungeklärt 21
vietnamesisch 7
weißrussisch 79

Gesamt 1176

C. Aufenthaltsstatus (Quelle: AZR)

Status 2013 2014 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Gesamtzahl 98.906 103.714 114.354 118.621 123.287 129.190
133.491
EU-Bürger 44.495 47.822 53.169 55.210 58.286 62.409 64.737
Drittausländer 54.411 55.892 61.185 63.411 65.001 66.781 68.754
Daueraufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis etc.) 39.866 40.044 40.040 39.448 39.113 38.805
38.629
Befristeter Aufenthaltstitel 14.742 14.075 14.346 16.264 17.927 19.227 20.771
Asylbewerber (inkl. Asylgesuche) 608 1.348 3.759 4.191 2.875 2.604 2.207
 davon mit Asylgestattung 496 986 3.165 3.643 2.337 1.990 1.685
Duldung 905 900 988 882 1.060 1.162 1.221

D. Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit 2019

D.1 Einbürgerungen (Quelle: EP)

Gliederung nach Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung, sowie neu gestellte Einbürgerungsanträge

Jahr Anspruchs- Einbürgerungen Ermessens- Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungs- Anträge
(Gesamtzahl)
2005 1175 174 1349 2160
2006 1672 176 1848 1985
2007 1434 196 1630 1668
2008 875 255 1130 1434
2009 850 673 1523 1768
2010 754 923 1677 1656
2011 737 727 1464 1670
2012 896 691 1587 1586
2013 793 612 1405 1484
2014 732 639 1371 1436
2015 837 462 1299 1522
2016 1136 300 1436 1511
2017 977 180 1157 1609
2018 883 125 1008 1295
2019 1054 149 1203 1677

D.2 Wechsel der ausländischen Staatsangehörigkeit in die deutsche nach Staaten

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Die Differenz zwischen „Einbürgerungen in 2019“ (D.1) und „Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit“ (Summe D.2) ist darauf zurückzuführen, dass in der nachfolgenden Tabelle alle Nürnbergerinnen und Nürnberger enthalten sind, bei denen im Jahr 2019 der Wechsel in die deutsche Staatsangehörigkeit in Nürnberg oder einer anderen Gemeinde erfolgt ist.

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
121 Albanien 3
122 Bosnien und Herzegowina 29
125 Bulgarien 21
128 Finnland 1
129 Frankreich 5
130 Kroatien 28
131 Slowenien 6
134 Griechenland 45
137 Italien 51
139 Lettland 7
140 Montenegro (ab 2006) 2
142 Litauen 5
144 Mazedonien 3
146 Republik Moldau 7
150 Kosovo (ab 2008) 13
152 Polen 56
153 Portugal 4
154 Rumänien 78
155 Slowakei 5
157 Schweden 2
160 Russische Föderation 30
161 Spanien 8
163 Türkei 144
164 Tschechische Republik 13
165 Ungarn 27
166 Ukraine 76
168 Vereinigtes Königreich 59
169 Weißrussland 6
170 Serbien (ab 2008) 24
221 Algerien 3
224 Eritrea 3
225 Äthiopien 16
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
229 Benin 1
230 Dschibuti 1
232 Nigeria 23
233 Simbabwe 1
238 Ghana 12
243 Kenia 2
245 Kongo 1
246 Demokratische Republik Kongo 2
252 Marokko 10
255 Niger 1
258 Burkina Faso 3
261 Guinea 1
262 Kamerun 7
263 Südafrika 1
267 Namibia 1
273 Somalia 2
277 Sudan 1
283 Togo 3
285 Tunesien 13
287 Ägypten 4
327 Brasilien 5
332 Chile 3
335 Dominikanische Republik 1
336 Ecuador 1
349 Kolumbien 5
351 Kuba 4
353 Mexiko 6
361 Peru 1
367 Venezuela 5
421 Jemen 1
422 Armenien 4
423 Afghanistan 16
425 Aserbaidschan 15
430 Georgien 8
431 Sri Lanka 16
432 Vietnam 20
436 Indien 33
437 Indonesien 1
438 Irak 74
439 Iran 27
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Anzahl
1
441 Israel 1
442 Japan 2
444 Kasachstan 6
445 Jordanien 2
449 Laos 2
450 Kirgisistan 1
451 Libanon 5
457 Mongolei 1
458 Nepal 5
460 Bangladesch 5
461 Pakistan 22
470 Tadschikistan 2
475 Syrien 14
476 Thailand 7
477 Usbekistan 2
479 China 10
997 staatenlos 4
998 ungeklärt 2
insgesamt 1209

E. Ausländer in Nürnberg am 31.12.2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen

Ausländerzentralregister und Einwohnermelderegister sind eigenständige Verwaltungsregister mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. So werden im Ausländerzentralregister alle ausländischen Personen erfasst, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. I. d. R. ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten möglich ohne Erfassung im allgemeinen Bestand des Ausländerzentralregisters. Die dem Melderegister zugrundeliegenden Datenquellen erfassen jedoch alle Personen, die sich gemäß den Meldevorschriften der Bundesländer anmelden, auch bei vorübergehendem Aufenthalt.

Während das Ausländerzentralregister zentral für Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird, werden die Melderegister auf Basis der Meldegesetze i.d.R. von den einzelnen Kommunen mit jeweils unterschiedlichen Melde- und Berichtswegen selbst gepflegt. Deshalb können Veränderungen bei Nichtdeutschen (z.B. Zuzug, Fortzug, Einbürgerung) bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden und damit im Einwohnermelderegister bereits registriert worden sein, während diese Daten noch nicht an das Ausländerzentralregister übermittelt wurden.

Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass das Melderegister alle nichtdeutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nürnberg ausweist, die ausländerrechtliche Zuständigkeit zum Teil aber bei der Zentralen Ausländerbehörde Mittelfranken liegt (B2.: 1176 Personen).

Aus diesen Gründen weichen die Ausländerzahlen in beiden Registern voneinander ab. In Nürnberg liegen deshalb die Bestandszahlen der ausländischen Bevölkerung im Melderegister um 2.157 unter den Bestandszahlen der ABH Nürnberg (EP2) aus dem Ausländerzentralregisters.

E.1 Deutsche und ausländische Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
insgesamt Männer Frauen bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6 7 8
0 ZUSAMMEN
Deutsche 413113 405728 196304 209424 65604 114055 107240 118829
Ausländer 130493 130158 67643 62515 17481 53416 40170 19091
dar. EU-Bürger 62677 62535 33413 29122 9097 25131 19924 8383
insgesamt 543606 535886 263947 271939 83005 167471 147410 137920

E.2 Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
000 Deutschland 413113 405728 65604 114055 107240 118829
121 Albanien 573 568 71 345 139 13
122 Bosnien und Herzegowina 3034 3028 225 1072 984 747
124 Belgien 119 117 14 57 27 19
125 Bulgarien 5674 5668 1249 2426 1792 201
126 Dänemark 84 84 6 42 25 11
127 Estland 93 93 10 45 27 11
128 Finnland 118 118 19 49 30 20
129 Frankreich 904 896 108 435 219 134
130 Kroatien 5946 5932 736 2115 1867 1214
131 Slowenien 439 438 53 133 117 135
134 Griechenland 11972 11954 1881 3915 3884 2274
135 Irland 135 133 12 71 35 15
136 Island 13 13 1 9 2 1
137 Italien 7001 6986 661 2510 2341 1474
139 Lettland 582 582 106 229 204 43
140 Montenegro (ab 2006) 418 418 35 168 157 58
142 Litauen 448 447 59 201 151 36
143 Luxemburg 31 31 1 18 6 6
144 Mazedonien 1272 1270 167 560 356 187
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
145 Malta 5 5 - 4 1 -
146 Republik Moldau 641 641 144 240 126 131
148 Niederlande 365 356 37 138 127 54
149 Norwegen 52 52 6 20 15 11
150 Kosovo (ab 2008) 2336 2325 306 1101 746 172
151 Österreich 1568 1545 63 400 509 573
152 Polen 5714 5704 689 2233 2124 658
153 Portugal 649 645 84 230 242 89
154 Rumänien 14280 14269 2595 6988 4094 592
155 Slowakei 493 490 58 256 145 31
157 Schweden 194 193 37 85 46 25
158 Schweiz 174 172 5 54 53 60
160 Russische Föderation 3575 3564 357 1201 1150 856
161 Spanien 1827 1824 172 769 550 333
163 Türkei 16862 16834 407 5468 6864 4095
164 Tschechische Republik 1211 1210 136 435 462 177
165 Ungarn 2038 2034 256 915 691 172
166 Ukraine 4174 4168 359 1073 1145 1591
167 Vatikanstadt 1 1 - - - 1
168 Vereinigtes Königreich 778 772 55 426 205 86
169 Weißrussland 451 451 75 169 139 68
170 Serbien (ab 2008) 3156 3149 279 1077 1009 784
181 Zypern 9 9 - 6 3 -
185 Britische Überseegebiete 6 6 - 2 3 1
221 Algerien 145 145 13 52 67 13
223 Angola 68 68 15 27 23 3
224 Eritrea 395 395 75 212 87 21
225 Äthiopien 1287 1287 386 711 178 12
227 Botsuana 3 3 2 1 - -
229 Benin 40 40 9 20 11 -
230 Dschibuti 10 10 1 6 2 1
231 Cote D'Ivoire 32 31 6 16 9 -
232 Nigeria 687 685 186 298 195 6
233 Simbabwe 14 14 1 9 2 2
236 Gabun 3 3 1 1 1 -
237 Gambia 39 39 5 26 8 -
238 Ghana 268 267 34 80 123 30
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
239 Mauretanien 5 5 - 1 3 1
243 Kenia 141 139 16 91 30 2
245 Kongo 8 8 3 1 4 -
246 Demokratische Republik Kongo 54 54 9 16 26 3
247 Liberia 5 4 1 1 1 1
248 Libyen 18 18 8 7 3 -
249 Madagaskar 25 25 1 20 4 -
251 Mali 10 10 - 6 4 -
252 Marokko 246 245 6 184 48 7
253 Mauritius 6 6 - 2 1 3
254 Mosambik 77 77 4 20 50 3
255 Niger 13 13 4 4 5 -
257 Sambia 3 3 - 1 2 -
258 Burkina Faso 40 40 7 22 10 1
259 Guinea-Bissau 2 2 1 1 - -
261 Guinea 21 21 4 12 4 1
262 Kamerun 379 372 27 324 20 1
263 Südafrika 74 74 6 42 23 3
265 Ruanda 6 6 2 4 - -
267 Namibia 7 6 - 5 1 -
269 Senegal 23 23 2 15 6 -
271 Seychellen 3 3 - 1 2 -
272 Sierra Leone 18 18 2 12 4 -
273 Somalia 208 208 51 150 5 2
277 Sudan 63 63 9 31 21 2
278 Südsudan 5 5 2 3 - -
282 Vereinigte Republik Tansania 11 10 - 5 5 -
283 Togo 169 168 25 73 65 5
284 Tschad 1 1 - 1 - -
285 Tunesien 284 284 12 173 78 21
286 Uganda 66 66 9 34 22 1
287 Ägypten 253 241 37 152 46 6
289 Zentralafrikanische Republik 4 4 - 3 1 -
291 Burundi 2 2 - 2 - -
322 Barbados 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
323 Argentinien 58 58 8 36 10 4
324 Bahamas 1 1 - - - 1
326 Bolivien 16 15 - 12 3 -
327 Brasilien 548 544 50 319 150 25
330 Belize 1 1 - 1 - -
332 Chile 89 89 11 52 17 9
333 Dominica 2 2 - 2 - -
334 Costa Rica 9 9 - 8 1 -
335 Dominikanische Republik 57 56 3 34 18 1
336 Ecuador 43 43 2 33 7 1
337 El Salvador 11 11 - 10 1 -
345 Guatemala 8 8 - 5 3 -
346 Haiti 2 2 - 2 - -
347 Honduras 15 15 - 15 - -
348 Kanada 172 172 18 88 45 21
349 Kolumbien 200 199 11 150 34 4
351 Kuba 124 124 6 62 50 6
353 Mexiko 251 249 17 191 36 5
354 Nicaragua 11 11 - 10 1 -
355 Jamaika 11 11 - 5 6 -
357 Panama 13 13 1 9 3 -
359 Paraguay 8 8 - 6 1 1
361 Peru 86 85 5 54 24 2
365 Uruguay 5 5 - 2 3 -
367 Venezuela 84 82 10 50 17 5
368 Vereinigte Staaten 1238 1232 66 484 436 246
370 St.Kitts und Nevis 1 1 - 1 - -
371 Trinidad und Tobago 4 4 - - 4 -
411 Hongkong (China) 19 19 2 12 4 1
421 Jemen 13 13 2 10 1 -
422 Armenien 505 504 100 199 153 52
423 Afghanistan 637 637 122 434 54 27
424 Bahrain 1 1 - 1 - -
425 Aserbaidschan 1086 1086 293 399 240 154
427 Myanmar 8 8 - 2 5 1
430 Georgien 501 501 49 267 125 60
431 Sri Lanka 398 396 23 100 201 72
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
insgesamt nach Altersgruppen
bis u. 18 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
432 Vietnam 1248 1236 134 514 493 95
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 1 - 1 - -
436 Indien 1676 1665 280 1125 229 31
437 Indonesien 151 150 18 67 58 7
438 Irak 4845 4843 1279 2214 1071 279
439 Iran 1319 1314 191 741 302 80
441 Israel 91 90 13 31 35 11
442 Japan 308 305 37 148 95 25
444 Kasachstan 523 523 49 140 235 99
445 Jordanien 100 100 15 52 28 5
446 Kambodscha 35 35 9 20 6 -
448 Kuwait 5 5 - - 4 1
449 Laos 24 24 - 10 14 -
450 Kirgisistan 95 95 4 36 28 27
451 Libanon 115 115 10 44 47 14
454 Malediven 2 2 - 2 - -
457 Mongolei 84 82 6 44 32 -
458 Nepal 50 49 3 34 12 -
459 Palästinensische Gebiete 29 29 5 16 8 -
460 Bangladesch 116 114 5 67 40 2
461 Pakistan 411 409 67 231 97 14
462 Philippinen 203 203 18 89 76 20
465 Taiwan 96 96 2 66 24 4
467 Republik Korea 309 307 35 210 59 3
469 Vereinigte Arabische Emirate 2 2 - 2 - -
470 Tadschikistan 80 80 7 59 10 4
471 Turkmenistan 31 31 4 13 6 8
472 Saudi-Arabien 5 4 2 2 - -
474 Singapur 14 14 1 8 5 -
475 Syrien 4825 4822 1671 2409 660 82
476 Thailand 524 518 21 137 282 78
477 Usbekistan 168 168 10 51 49 58
479 China 1293 1284 115 837 287 45
482 Malaysia 85 84 4 67 9 4
523 Australien 113 113 6 60 38 9
526 Fidschi 1 1 - 1 - -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit wohnberechtigte Bevölkerung Bevölkerung in der Hauptwohnung
nach Altersgruppen bis 18 bis 40 bis 60 u. u. 18 u. 40 u. 60 älter
insgesamt 18 bis u. 40 40 bis u. 60 60 u. älter
1 2 3 4 5 6
536 Neuseeland 12 12 - 10 1 1
544 Marshallinseln 1 1 - - 1 -
997 staatenlos 260 260 45 88 77 50
998 ungeklärt 346 346 99 135 86 26
999 ohne Angabe 4 4 1 1 1 1
insgesamt 543606 535886 83085 167471 147410 137920

F. Geburten und Sterbefälle von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
121 Albanien 6 4 2 -
122 Bosnien und Herzegowina 30 17 13 18
125 Bulgarien 85 45 40 10
127 Estland 1 1 - -
128 Finnland 2 - 2 -
129 Frankreich 6 3 3 4
130 Kroatien 74 41 33 31
131 Slowenien 3 1 2 2
134 Griechenland 148 93 55 48
135 Irland 1 - 1 1
137 Italien 77 44 33 46
139 Lettland 7 2 5 -
140 Montenegro (ab 2006) 8 5 3 -
142 Litauen 5 2 3 1
144 Mazedonien 20 9 11 6
146 Republik Moldau 2 1 1 7
148 Niederlande 5 2 3 -
150 Kosovo (ab 2008) 29 12 17 4
151 Österreich 6 2 4 15
152 Polen 52 23 29 21
153 Portugal 8 5 3 2
154 Rumänien 238 121 117 19
155 Slowakei 5 4 1 1
157 Schweden 2 2 - -
158 Schweiz 1 1 - 1
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten Sterbefälle
insg. männl. weibl. insg.
1 2 3 4
160 Russische Föderation 14 8 6 29
161 Spanien 17 7 10 11
163 Türkei 71 38 33 117
164 Tschechische Republik 10 6 4 7
165 Ungarn 20 9 11 3
166 Ukraine 4 3 1 49
168 Vereinigtes Königreich 12 4 8 3
169 Weißrussland 2 1 1 3
170 Serbien (ab 2008) 23 8 15 22
223 Angola 1 - 1 -
224 Eritrea 11 4 7 1
225 Äthiopien 51 29 22 3
229 Benin 3 - 3 -
232 Nigeria 34 15 19 1
238 Ghana 4 2 2 -
243 Kenia 1 1 - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 - 1 -
252 Marokko 1 - 1 -
262 Kamerun 7 5 2 1
263 Südafrika 2 - 2 -
265 Ruanda 1 - 1 -
273 Somalia 7 6 1 1
278 Südsudan 1 - 1 -
283 Togo 3 2 1 -
285 Tunesien 5 4 1 2
287 Ägypten 3 - 3 -
327 Brasilien 2 1 1 -
349 Kolumbien 1 - 1 -
367 Venezuela 1 1 - -
368 Vereinigte Staaten 6 4 2 15
421 Jemen 1 - 1 -
422 Armenien 7 2 5 2
423 Afghanistan 6 3 3 1
425 Aserbaidschan 9 4 5 4
430 Georgien 4 2 2 4
431 Sri Lanka 4 - 4 3
432 Vietnam 11 3 8 3
436 Indien 31 15 16 1
437 Indonesien 1 - 1 -
Herkunftsland Staatsangehörigkeit Geburten insg. männl. weibl. 1 2 3 Sterbefälle
männl. weibl. insg.
2 3 4
438 Irak 75 41 34 10
439 Iran 16 5 11 1
442 Japan 3 - 3 -
445 Jordanien 2 2 - -
451 Libanon 1 - 1 -
457 Mongolei 1 - 1 -
460 Bangladesch 1 1 - -
461 Pakistan 6 2 4 -
467 Republik Korea 1 - 1 -
475 Syrien 130 63 67 4
476 Thailand 1 - 1 1
479 China 12 8 4 2
523 Australien 1 - 1 -
997 staatenlos 2 1 1 3
998 ungeklärt 5 4 1 1
insgesamt 1471 754 717 561

G. Zu- und Wegzüge von Ausländern im Jahr 2019 (Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
121 Albanien 247 50 197 152 32 120
122 Bosnien und Herzegowina 443 328 317 102 215
115
124 Belgien 17 5 12 22 3 19
125 Bulgarien 1743 283 1460 1707 314 1393
126 Dänemark 22 4 18 15 2 13
127 Estland 14 1 13 25 8 17
128 Finnland 30 8 22 26 5 21
129 Frankreich 160 42 118 243 62 181
130 Kroatien 909 328 581 652 291 361
131 Slowenien 30 15 15 42 11 31
134 Griechenland 1141 435 706 1263 373 890
135 Irland 26 6 20 46 16 30
136 Island 8 1 7 5 - 5
137 Italien 671 228 443 684 220 464
139 Lettland 162 37 125 140 38 102
140 Montenegro (ab 2006) 71 15 56 27 10 17
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
142 Litauen 110 30 80 108 19 89
143 Luxemburg 5 2 3 4 1 3
144 Mazedonien 315 75 240 192 43 149
145 Malta 1 - 1 5 - 5
146 Republik Moldau 161 18 143 62 10 52
148 Niederlande 63 16 47 83 17 66
149 Norwegen 4 - 4 4 1 3
150 Kosovo (ab 2008) 263 94 169 171 105 66
151 Österreich 154 51 103 164 73 91
152 Polen 924 200 724 1039 222 817
153 Portugal 90 33 57 157 47 110
154 Rumänien 6043 977 5066 5697 939 4758
155 Slowakei 109 26 83 109 32 77
157 Schweden 31 12 19 42 5 37
158 Schweiz 28 5 23 34 11 23
160 Russische Föderation 340 162 178 278 128 150
161 Spanien 247 63 184 249 83 166
163 Türkei 719 403 316 921 454 467
164 Tschechische Republik 207 56 151 187 51 136
165 Ungarn 502 168 334 495 166 329
166 Ukraine 359 118 241 324 96 228
168 Vereinigtes Königreich 147 33 114 223 54 169
169 Weißrussland 84 20 64 161 16 145
170 Serbien (ab 2008) 401 125 276 312 128 184
181 Zypern 5 1 4 4 2 2
221 Algerien 22 9 13 14 7 7
223 Angola 3 1 2 3 1 2
224 Eritrea 48 41 7 23 12 11
225 Äthiopien 91 61 30 98 55 43
227 Botsuana 1 - 1 1 1 -
229 Benin 9 1 8 18 1 17
230 Dschibuti 6 3 3 3 - 3
231 Cote D'Ivoire 9 5 4 8 4 4
232 Nigeria 148 59 89 140 27 113
233 Simbabwe 6 4 2 2 - 2
237 Gambia 16 11 5 2 1 1
238 Ghana 36 12 24 26 8 18
243 Kenia 28 17 11 20 13 7
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
245 Kongo 4 2 2 - - -
246 Demokratische Republik Kongo 1 1 - - - -
247 Liberia 2 1 1 4 2 2
248 Libyen 5 5 - 3 - 3
249 Madagaskar 6 5 1 1 1 -
252 Marokko 79 43 36 43 19 24
253 Mauritius 1 1 - 1 - 1
254 Mosambik 4 1 3 2 1 1
255 Niger 1 - 1 - - -
256 Malawi 1 - 1 - - -
258 Burkina Faso 6 - 6 2 - 2
259 Guinea-Bissau 1 1 - - - -
261 Guinea 3 2 1 5 4 1
262 Kamerun 89 62 27 69 55 14
263 Südafrika 30 13 17 18 12 6
265 Ruanda 2 - 2 1 1 -
269 Senegal 9 6 3 3 - 3
271 Seychellen 1 1 - - - -
272 Sierra Leone 3 3 - 1 1 -
273 Somalia 65 38 27 37 20 17
277 Sudan 6 3 3 7 6 1
282 Vereinigte Republik Tansania 1 1 - - - -
283 Togo 19 11 8 15 5 10
285 Tunesien 39 19 20 23 18 5
286 Uganda 11 5 6 6 1 5
287 Ägypten 58 34 24 34 25 9
291 Burundi 2 1 1 - - -
323 Argentinien 20 9 11 16 4 12
326 Bolivien 6 1 5 - - -
327 Brasilien 137 41 96 94 46 48
332 Chile 23 10 13 18 4 14
333 Dominica 1 - 1 - - -
334 Costa Rica 4 1 3 2 2 -
335 Dominikanische Republik 12 6 6 3 2 1
336 Ecuador 14 6 8 9 2 7
337 El Salvador 5 3 2 5 2 3
345 Guatemala 2 - 2 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
347 Honduras 8 5 3 4 1 3
348 Kanada 41 17 24 59 16 43
349 Kolumbien 58 29 29 39 17 22
351 Kuba 26 14 12 39 18 21
353 Mexiko 56 23 33 46 19 27
354 Nicaragua 5 3 2 1 - 1
355 Jamaika 2 2 - 4 2 2
357 Panama 3 2 1 1 - 1
359 Paraguay 3 2 1 1 - 1
361 Peru 20 8 12 22 11 11
365 Uruguay 4 1 3 7 - 7
367 Venezuela 21 8 13 4 2 2
368 Vereinigte Staaten 240 89 151 215 62 153
370 St.Kitts und Nevis 1 - 1 - - -
371 Trinidad und Tobago 1 1 - 1 1 -
411 Hongkong (China) 8 2 6 6 1 5
421 Jemen 4 4 - 1 1 -
422 Armenien 40 13 27 82 16 66
423 Afghanistan 113 89 24 69 32 37
425 Aserbaidschan 83 50 33 97 35 62
427 Myanmar 1 - 1 2 1 1
430 Georgien 223 21 202 201 16 185
431 Sri Lanka 17 2 15 12 3 9
432 Vietnam 170 109 61 113 81 32
434 Dem. Volksrepublik Korea 1 - 1 1 - 1
436 Indien 588 237 351 409 240 169
437 Indonesien 17 9 8 18 10 8
438 Irak 552 324 228 550 231 319
439 Iran 233 126 107 233 101 132
441 Israel 14 3 11 17 9 8
442 Japan 50 18 32 56 18 38
444 Kasachstan 52 12 40 43 10 33
445 Jordanien 19 12 7 14 7 7
446 Kambodscha 2 - 2 2 1 1
449 Laos 1 1 - - - -
450 Kirgisistan 43 4 39 35 4 31
451 Libanon 14 8 6 18 10 8
454 Malediven 1 - 1 - - -
Staatsangehörigkeit (Herkunftsland) Zuzüge aus ... Fortzüge nach ...
insgesamt Deutschland Ausland insgesamt Deutschland Ausland
1 2 3 4 5 6
457 Mongolei 13 3 10 10 3 7
458 Nepal 12 8 4 4 2 2
459 Palästinensische Gebiete 3 3 - 2 - 2
460 Bangladesch 33 16 17 19 11 8
461 Pakistan 77 45 32 65 36 29
462 Philippinen 41 14 27 21 14 7
465 Taiwan 30 13 17 23 11 12
467 Republik Korea 109 43 66 101 48 53
469 Vereinigte Arabische Emirate 4 - 4 - - -
470 Tadschikistan 35 16 19 40 3 37
471 Turkmenistan 2 1 1 1 - 1
472 Saudi-Arabien 1 1 - 2 - 2
474 Singapur 2 1 1 4 2 2
475 Syrien 784 476 308 502 295 207
476 Thailand 57 21 36 35 19 16
477 Usbekistan 17 7 10 14 9 5
479 China 286 140 146 278 133 145
482 Malaysia 19 13 6 15 6 9
523 Australien 35 12 23 29 13 16
536 Neuseeland 5 1 4 10 - 10
997 staatenlos 32 24 8 23 12 11
998 ungeklärt 28 21 7 46 16 30
999 ohne Angabe 2 2 - 1 1 -
insgesamt 22464 6950 15514 20846 6166 14680

H. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg (Quelle StA, Melderegisterabzug)

Nach der Definition des Statistischen Bundeamtes gilt:

„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde." Einen Migrationshintergrund haben nach dieser Definition grundsätzlich alle aus dem heutigen Ausland Zugewanderten sowie deren Nachkommen in erster Generation und zwar unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, ebenso alle Ausländer unabhängig davon, wo sie geboren sind. Aber auch in Deutschland geborene Deutsche können einen Migrationshintergrund haben, sei es als Kinder von Aussiedlern, Spätaussiedlern oder Eingebürgerten oder als „ius soli“- Kinder ausländischer Eltern.

Um die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zu ermitteln, wird bei StA ein Statistisches Verfahren (MigaPro) eingesetzt, mit dem für jede in der Stadt gemeldete Person durch Kombination der im Melderegister gespeicherten Merkmale über die Staatangehörigkeit(en), den Geburtsort sowie das Jahr und das Herkunftsland des Zuzugs eine entsprechende Zuordnung vorgenommen wird. Für Personen mit deutscher Staatangehörigkeit wird zusätzlich das im Datensatz vorhandene Merkmal über die Art der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. bei Eingebürgerten) verwendet.

Um eine Zuordnung des Migrationshintergrunds zu Länder- bzw. Staatengruppen vornehmen zu können wird in dem Verfahren ein sogenanntes „Bezugsland“ ermittelt. Dies ist bei Ausländern deren Staatsangehörigkeit, bei Deutschen mit Migrationshintergrund deren zweite Staatsangehörigkeit oder, wenn nicht vorhanden, entweder das Geburtsland oder das Herkunftsland. Kindern unter 18 Jahren ohne eigenen Migrationshintergrund wird der Migrationshintergrund der Eltern zugeordnet.

Da für Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, dem ehemaligen Jugoslawien und der früheren Tschechoslowakei sowohl alte nicht mehr gültige Länderschlüssel wie auch die neuen Gebietsschlüssel im Melderegister gespeichert sind, sind in der Tabelle die entsprechenden Bezugsländer zusammengefasst.

Personen, die während oder unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg als Flüchtlinge oder Vertriebene nach Deutschland zugezogen sind, gelten nicht als Menschen mit Migrationshintergrund. Zur Abgrenzung hierfür stehen neben dem Geburtsort keine Angaben zum Zeitpunkt der erfolgten Zuwanderung zur Verfügung, sondern nur Informationen zum - eventuell erst später - erfolgten Zuzug nach Nürnberg. Aus diesem Grund dürften die Zahlen mit Bezugsland Polen und ehemalige Tschechoslowakei leicht überhöht sein.

Eine detaillierte Beschreibung von MigaPro sowie Ergebnisse für die Statistischen Bezirke ab dem Jahre 2008 können der Sonderveröffentlichung „Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ entnommen werden.

H.1 Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2019

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
insgesamt 535886 121586 22,7 130158 24,3
Deutschland 284142 - - - -
ehem. Sowjetunion 41462 28423 68,6 13039 31,4
Türkei 31329 14491 46,3 16838 53,7
Rumänien 30596 16287 53,2 14309 46,8
ehem. Jugoslawien 23512 6943 29,5 16569 70,5
Polen 18450 12744 69,1 5706 30,9
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Griechenland 14941 2985 20,0 11956 80,0
Italien 9799 2811 28,7 6988 71,3
Irak 8082 3228 39,9 4854 60,1
ehem. Tschechoslowakei 6743 5040 74,7 1703 25,3
Bulgarien 6411 743 11,6 5668 88,4
Syrien 5440 318 5,8 5122 94,2
USA 3079 1846 60,0 1233 40,0
Ungarn 3044 1010 33,2 2034 66,8
Österreich 2928 1382 47,2 1546 52,8
Spanien 2590 766 29,6 1824 70,4
Iran 2369 1049 44,3 1320 55,7
Vietnam 2272 1034 45,5 1238 54,5
Indien 2243 578 25,8 1665 74,2
Äthiopien 1881 577 30,7 1304 69,3
China 1818 534 29,4 1284 70,6
Frankreich 1636 738 45,1 898 54,9
Vereinigtes Königreich 1355 583 43,0 772 57,0
Nigeria 1337 652 48,8 685 51,2
Sri Lanka 1113 717 64,4 396 35,6
Brasilien 1032 488 47,3 544 52,7
Afghanistan 943 306 32,4 637 67,6
Tunesien 882 598 67,8 284 32,2
Thailand 860 342 39,8 518 60,2
Pakistan 827 416 50,3 411 49,7
Portugal 821 176 21,4 645 78,6
Eritrea 783 387 49,4 396 50,6
Marokko 764 518 67,8 246 32,2
Albanien 702 134 19,1 568 80,9
Niederlande 649 293 45,1 356 54,9
Philippinen 626 423 67,6 203 32,4
Kamerun 596 224 37,6 372 62,4
Ghana 588 321 54,6 267 45,4
Schweiz 572 400 69,9 172 30,1
Libanon 539 402 74,6 137 25,4
Ägypten 476 235 49,4 241 50,6
Algerien 445 299 67,2 146 32,8
Togo 429 261 60,8 168 39,2
Mexiko 399 150 37,6 249 62,4
Japan 384 79 20,6 305 79,4
Republik Korea 383 76 19,8 307 80,2
Kolumbien 380 181 47,6 199 52,4
Kenia 297 158 53,2 139 46,8
Kanada 296 124 41,9 172 58,1
Schweden 286 93 32,5 193 67,5
Bezugsland insgesamt Deutsche mit Migrationshintergrund Nichtdeutsche
Zahl in % Zahl in %
1 2 3 4 5
Kuba 255 130 51,0 125 49,0
Indonesien 249 99 39,8 150 60,2
Bangladesch 243 128 52,7 115 47,3
Peru 241 156 64,7 85 35,3
Somalia 229 21 9,2 208 90,8
Australien 213 100 46,9 113 53,1
Belgien 210 93 44,3 117 55,7
Angola 209 141 67,5 68 32,5
Finnland 197 79 40,1 118 59,9
Irland 193 60 31,1 133 68,9
Südafrika 192 118 61,5 74 38,5
Argentinien 185 127 68,6 58 31,4
Chile 185 96 51,9 89 48,1
Venezuela 182 100 54,9 82 45,1
Israel 166 73 44,0 93 56,0
Jordanien 164 62 37,8 102 62,2
Taiwan 164 67 40,9 97 59,1
Dänemark 149 65 43,6 84 56,4
Sudan 147 84 57,1 63 42,9
Mosambik 138 61 44,2 77 55,8
Demokratische Republik Kongo 137 82 59,9 55 40,1
Dominikanische Republik 136 80 58,8 56 41,2
Uganda 135 69 51,1 66 48,9
Mongolei 133 51 38,3 82 61,7
Malaysia 119 35 29,4 84 70,6
Ecuador 115 72 62,6 43 37,4
Kambodscha 105 70 66,7 35 33,3
sonstige 7564 6704 88,6 860 11,4

H.2 Bevölkerung in der Hauptwohnung mit Migrationshintergrund seit 2010

(Quelle: StA, Melderegisterabzug)

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
2015
Insgesamt 196.495 202.539 207.358 212.750 218.349 230.765 236.297 242.428 248.361 251.744
230.765
nach dem Geschlecht
männlich 96.071 99.344 102.016 105.177 108.121 115.894 118.213 121.477 124.736 126.523
115.894
weiblich 100.424 103.195 105.342 107.573 110.228 114.871 118.084 120.951 123.625 125.221
114.871
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
nach Altersgruppen
unter 3 7.569 7.790 7.920 8.235 8.550 9.086 9.755 9.984 10.387 10.208
3 bis unter 6 7.627 7.768 7.850 7.883 8.080 8.559 8.793 9.158 9.384 9.734
6 bis unter 10 9.580 9.807 9.953 10.288 10.560 11.074 11.318 11.352 11.567 11.753
10 bis unter 15 11.121 11.427 11.660 12.064 12.472 13.067 13.526 14.087 14.390 14.467
15 bis unter 18 6.471 6.425 6.588 6.927 7.280 7.922 7.925 8.068 8.227 8.487
18 bis unter 25 17.228 17.739 18.127 18.465 18.896 20.750 21.209 21.392 21.540 21.540
25 bis unter 45 62.285 64.875 66.936 69.465 71.243 75.908 77.296 79.417 81.512 82.064
45 bis unter 65 44.832 46.261 47.426 49.164 50.412 52.680 54.061 55.926 57.815 59.310
65 bis unter 80 23.702 24.055 24.241 23.815 24.210 24.755 25.015 25.143 25.073 25.065
ab 80 6.080 6.392 6.657 6.444 6.646 6.964 7.399 7.901 8.466 9.116
nach dem Familienstand
ledig 81.422 84.794 87.927 91.753 95.204 102.787 106.356 109.712 112.808 114.796
verheiratet 89.871 91.304 92.278 93.558 95.156 98.988 100.495 102.902 105.219 106.173
verwitwet 10.010 10.281 10.443 10.163 10.290 10.560 10.820 10.921 11.065 11.164
geschieden 15.192 16.160 16.710 17.276 17.699 18.430 18.626 18.893 19.269 19.611
nach der
Religionszugehörigkeit
evangelisch 28.483 28.529 28.116 27.639 27.401 27.189 26.780 26.370 25.938 25.183
katholisch 51.460 51.975 52.013 51.765 51.417 52.177 51.515 51.047 50.666 49.496
sonstige/keine 116.552 122.035 127.229 133.346 139.531 151.399 158.002 165.011 171.757 177.065
nach dem Bezugsland
nach dem Bezugsland
Europa (ohne 152.874 156.666 160.195 163.511 166.753 172.913 174.692 178.548 182.116 183.691
Deutschland)
Türkei 31.650 31.651 31.697 31.636 31.674 31.486 31.354 31.473 31.507 31.329
Rumänien 21.480 21.948 22.775 23.704 24.972 26.737 27.604 28.802 29.901 30.596
Polen 19.638 19.913 20.211 19.796 19.541 19.709 19.457 19.117 18.837 18.450
ehem. Jugoslawien 17.491 17.662 17.775 18.296 18.811 20.116 20.532 21.390 22.532 23.512
Russland 13.278 13.299 13.828 14.110 14.223 14.364 14.538 14.598 14.554 14.474
Griechenland 9.965 10.793 11.789 12.689 13.071 13.666 13.942 14.407 14.814 14.941
Italien 7.852 7.991 8.121 8.498 8.802 9.136 9.145 9.458 9.733 9.799
Tschechien 7.446 7.734 7.579 6.838 6.657 6.533 6.415 6.292 6.093 5.931
Ukraine 7.282 7.329 7.458 7.500 7.756 8.089 8.087 8.038 8.074 8.057
Afrika 6.457 6.790 6.943 7.471 8.000 8.808 9.476 9.611 10.049 10.530
Asien 27.925 29.270 30.354 31.462 32.883 37.786 40.822 42.344 43.736 44.776
Kasachstan 8.920 9.097 9.398 9.546 9.575 9.639 9.705 9.751 9.856 9.853
Irak 4.723 4.893 5.089 5.235 5.370 6.651 7.447 7.714 8.082 8.082
Amerika, Austr., sonstige 9.239 9.813 9.866 10.306 10.713 11.258 11.307 11.925 12.460 12.747

I. Amtsinterne Statistik des EP

Personen/Fälle
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
1.a Aufenthaltstitel (AufenthG) erteilt, 8.436 9.645 10.179 11.965 12.098 12.641 15.542
davon
Niederlassungserlaubnis (AufenthG) 1.240 1.528 1.437 1.054 855 976 1.189
Daueraufenthaltserlaubnis-EG 42 61 36 34 60 36 37
Aufenthaltserlaubnis (AufenthG) 6.827 7.743 8.390 10.521 10.851 11.240 13.922
Blaue Karte EU 327 313 316 356 332 389 394
1.b Fiktionsbescheinigung (EP2-1 & EP2-2) 5.019 4.667 3.957 7.704 11.189 13.814 16.861
2. Ausstellung neuer eAT-Kartenkörper (früher Übertrag Aufenthaltstitel in neuen Pass) 5.787 6.544 5.129 3.842 4.010 4.291 4.617
3. eAT-Produkte (Summen 1a & 2) 14.223 16.189 15.308 15.807 16.108 16.932 20.159
4. Aufenthaltskarte & Daueraufenthalts-Karte-EU 223 288 302 360 336 536 670
5. Integration
5.1 Anspruchsbescheinigungen 120 88 62 75 89 133 100
5.2 Verpflichtungsbescheinigungen 487 739 1.043 1.616 1.241 756 742
5.3 Beratungsgespräche 24 99 85 60 89 116 12
6. Zulassung zum Arbeitsmarkt
6.1 - positive Entscheidung 368 353 337 443 420 449 577
6.2 - negative Entscheidung 55 40 29 34 36 55 102
7. Einreisevorgänge (Beteiligung im Visumsverfahren) 745 765 828 929 1.066 1.071 1.041
8. Duldungen erteilt/erneuert (EP2-1 & EP2-2) 3.083 2.924 3.073 3.287 4.301 4.415 4.838
9. Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber 1.264 2.119 5.819 8.851 4.897 3.926 3.601
10. Passausstellungen
10.1 Reiseausweis für Flüchtlinge 394 753 951 2.577 1.684 1.771 3.111
10.2 Reiseausweis für Staatenlose 48 65 42 25 40 72 46
10.3 Reiseausweis für Ausländer 142 219 166 165 110 195 251
10.4 Ausweisersatz 237 257 292 630 798 462 473
11. Verpflichtungserklärungen (positiv) 3.312 3.221 3.514 2.922 2.817 2.553 2.919
12. Versagungsbescheide Einbürgerung 27 14 17 5
13. Ausweisungen 78 118 136 183 223 214 252
14. EU-Verlustfeststellungen (§ 6 FreizügG/EU) 43 34 52 64 53 46 41
15. Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen (EP2-1 & EP2-2) 372 450 472 475 406 635 650
16. Sicherheitsrechtliche Überprüfungen 1.484 2.160 2.409 3.748 2.487 1.093 1.409
17. Abschiebungen 62 73 179 133 87 71 80
18. Abschiebehaftanträge 39 20 29 25 25 35 19
19. Termine beim VG Ansbach (EP2-1 & 2-2) 55 81 66 37 96 92 125

20. Ausbildung und Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten

2017*) 2018 2019

Anträge auf Ausbildung von Asylbewerbern, Geduldeten 29 52 73

Anträge auf Beschäftigung von Asylbewerbern, Geduldeten 212 479 790

*) ab 01.08.2017

Statistischer Bericht Ausländer/Migrationshintergrund 2020 für das Jahr 2019 (Stand: 31.12.2019)

  1. BM/089/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration öffentlich Bericht

Betreff: Integrations- und Kulturarbeit an Schulen, hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom

27.02.2019

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Integrations- und Kulturarbeit Sachverhalt der Ämter für Allgemeinbildende und Berufliche Schulen Stellungnahme des Geschäftsbereich für Kultur Übersicht über Schulplatzmiete

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über die wichtige Aufgabe der Integrations-und Kulturarbeit an Schulen. Weiterhin wird dargestellt, wie viele Schüler/-innen die Schulplatzmiete der unterschiedlichen Vorführungen am Staatstheater Nürnberg nutzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/089/2020

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Integrations- und Kulturarbeit an den Schulen richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Herkunft, religiösen oder ethischen Überzeugungen, Geschlecht oder sozialer Stellung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

2. BM

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 3. BM/089/2020

Abbildung 6

Abbildung 5

Abbildung 7

Abbildung 10

Abbildung 8

Abbildung 9

Sachverhalt

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.02.2019 „Integrations- und Kulturarbeit an Schulen“

1. Hintergrund

Nürnberg ist eine internationale Stadt, in der Menschen aus vielen Nationen leben. Nicht nur ist die Internationalität Teil des Selbstverständnisses unserer Stadt, sondern die demographischen Prognosen zeigen auf, dass unsere Gesellschaft mehr und mehr von Überalterung und Migration geprägt sein wird. Integration ist zugleich eine Herausforderung und Chance für die Stadt Nürnberg. Dabei nehmen die Bereiche Bildung und Qualifizierung eine Schlüsselrolle ein. Gerade Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund brauchen Chancengleichheit in unserem Bildungssystem, damit sie sich mit all ihren Fähigkeiten und Stärken in unsere Gesellschaft einbringen können.

Da an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die Integration, wie an anderer Stelle bereits beschrieben, (vgl. Vorlage „Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung“) gelebte Praxis darstellt, ist die Kombination von Kulturarbeit und Integration nicht zu trennen und bedingt sich wechselseitig.

Die Stadt Nürnberg bietet ein einer Metropole ihrer Größe entsprechendes, umfangreiches und partizipatives Kulturprogramm. Nicht zuletzt durch die umfangreichen Aktivitäten, die im Rahmen der Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2025 initiiert und umgesetzt werden und wurden, erfolgt eine Beteiligung der Schulen, auch der beruflichen Schulen der Stadt in einem bemerkenswerten Maß.

2. Beispiele zur Integrations- und Kulturarbeit an den Nürnberger Schulen

Mit Bezug auf die Integrationsarbeit an den Nürnberger Schulen ist das Profil „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“ zu nennen, unter dem jene Schulen ein Jahresthema bearbeiten, das sich gegen jegliche Art der Diskriminierung richtet und die Integration aller Schüler/-innen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung etc. fördert. Schulen ohne dieses Profil arbeiten ebenfalls an ausgewählten Projekten zur Förderung der Integration, des Öfteren auch unter Einbezug der Schülermitverantwortung (SMV).

Exemplarisch sei in Zusammenhang mit der Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2025 auf die Aktion „bE U – share democracy“ hingewiesen, die zu einer breiten Beteiligung über alle Schularten geführt hat.

Ungeachtet dessen ist die Integrations- und Kulturarbeit eine Aufgabe aller Schulen, mit der sich alle Schüler/-innen über eine bestimmte Zeit hinweg auf vielfältige Art und Weise auseinandersetzen. Beiträge dazu leisten in der Regel u. a. Sportvereine, Museen, Bibliotheken, Theater. Ein Besuch in der städtischen Bibliothek im Rahmen des Deutschunterrichts bzw. in den Museen z. B. für die Fächer Geschichte und Kunst ist längst ein Bestandteil des Unterrichts in den Nürnberger Schulen.

Nicht selten ist das Engagement von einzelnen Lehrkräften oder an den Schulen verorteten Sozialpädagogen/-innen abhängig, die kulturbezogene Projekte oder Ideen umsetzen.

Die Integrations- und Kulturarbeit an den beruflichen Schulen ist entsprechend der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Kompetenzzentren verschieden verankert.

Beispielhaft sei die Zusammenarbeit mit einer Theatergruppe aus Regensburg genannt, die mit Schüler/-innen der Beruflichen Schule, Direktorat 9 (B9) jährlich Theaterstücke zu unterschiedlichen, auch die Integration betreffenden Themen einübt und in der Schule vorführt.

An der B10 entstehen gerade Projektideen zum Thema „Rollenspiel mit Kindern“, die in der Ausbildung der Berufsfachschule für Kinderpflege integriert werden sollen.

Einen großen Erfolg hat die B12 zu verzeichnen. Mit ihrem Projekt „Blühendes Gedenken – vom Umgang mit dem Gedenken“ hat sich die Schule für den Paula-Maurer-Preis 2019 beworben. „Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung innovativer Kulturarbeit e. V. entwickelte das Amt für Kultur und Freizeit (KUF) das Konzept des Preises für herausragende kulturelle Bildungsprojekte in Nürnberg, die Vorbild für eine besonders gelungene Zusammenarbeit von Kultur und Schule sind.“1 Die Zusammenarbeit erfolgte in diesem Fall direkt zwischen Schule und KUF. Die B12 belegt im Jahr 2019 den ersten Platz, der mit 3.000,00 € dotiert ist.

Bei der Partnerbörse Kulturelle Bildung stellten 2019 bereits zum zweiten Mal 47 Kultureinrichtungen sowie Kulturschaffende und -vermittelnde aus der Region ihre Projektideen und Programme für das Schuljahr 2019/2020 und speziellen Angebote für Schulen einem interessierten Publikum vor. Daneben war Gelegenheit, persönlich ins Gespräch zu kommen, sich über Projektvorhaben auszutauschen und über Fördermöglichkeiten zu informieren. Die Partnerbörse in der Kulturwerkstatt Auf AEG wurde gemeinsam vom KS:NUE / Kulturreferat, dem Geschäftsbereich Schule und Sport und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg veranstaltet, um Vernetzung und Kooperation zu fördern und zu vertiefen.

3. Kooperation mit dem Staatstheater Nürnberg

Das Theater als außerschulischer Partner, hier das Staatstheater Nürnberg, unterstützt die Schulen darin, kulturelle Bildung als lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im Schulalltag wirken zu lassen. Der Nutzen besteht darin, dass sich bei Jugendlichen durch die kulturpädagogische Arbeit das Selbstbewusstsein, die Flexibilität, Empathie, Teamfähigkeit, Lernfähigkeit, Kreativität und der Umgang mit kultureller Vielfalt positiv entwickeln können. Daneben werden durch die Integration der Teilnehmer/-innen die soziale Kompetenz sowie die Toleranz gefördert. Die Theaterarbeit mit Schüler/-innen in den Schulen findet zumeist in Form von Arbeitsgruppen (AGs) statt, die sich über ein Schuljahr hinweg mit der Improvisation und dem Spiel von Figuren mit Text beschäftigen; daneben gibt es häufig AGs in den Bereichen Musik und künstlerisches Gestalten.

Das Staatstheater Nürnberg leistet in mehrfacher Hinsicht einen wertvollen Beitrag zur Integrationsund Kulturarbeit der Schulen in Nürnberg, was sich an mehreren Beispielen festmachen lässt.

a) Fortbildungen für Lehrer/-innen

Pro Spielzeit werden drei bis vier Fortbildungen für Pädagog/-innen zu ausgewählten Produktionen in Zusammenarbeit mit IPSN und RLFB angeboten. Dabei werden theaterpädagogische Inhalte mit ihrer Relevanz zur Schule verknüpft und Inhalte auf ihre Bedeutsamkeit für Schüler/-innen hinterfragt. So werden die Lehrer/-innen eine Stunde vor Beginn der Aufführung von der Theaterpädagogin und zumeist einem Dramaturk in das aktuelle Stück eingeführt und auf seine Besonderheiten hingewiesen. Regelmäßig besteht im Rahmen dieser Fortbildung auch die Gelegenheit, sich nach Ende der Aufführung mit bestimmten Schauspieler/-innen über das Stück auszutauschen.

b) Führungen im Staatstheater

Für 2€ pro Schüler/-in können betreute Rundgänge durch das Staatstheater vor und hinter den Kulissen arrangiert werden. Diese Rundgänge werden zumeist von den Theaterpädagoginnen durchgeführt.

1 vgl. https://ksnue.nuernberg.de/paula-maurer-preis/der-preis/

Neben den Rundgängen können alternativ auch Einblicke in Proben der Schauspieler/-innen gewährt werden bzw. angeleitete theaterpädagogische Einheiten stattfinden.

c) Ausgewählte Workshops/Projekte mit Schulen

Zu ausgewählten Produktionen werden für Schulklassen Workshops bzw. Projekte angeboten. So wurde in der Spielzeit 2018/19 mit der Erlanger Initiative „Trommelpower“ und je einer Nürnberger Mittel-, Realschul- und Gymnasialklasse in der Zeit von Oktober 2018 bis Juni 2019 ein Projekt durchgeführt, dessen Abschluss ein gemeinsam gestaltetes Jugendkonzert bildete, bei dem die trommelnden Schüler/-innen zusammen mit der Staatsphilharmonie Nürnberg auf der Bühne vor über 1000 Zuschauer/-innen musizierten.

In der laufenden Spielzeit arbeitet das Staatstheater Nürnberg mit der Veit-Stoß-Realschule zum Thema Europa im Rahmen der Nürnberger Kulturhauptstadtbewerbung, mit dem Paul-Pfinzing- Gymnasium Hersbruck am Thema „Weiße Rose“ (ein deutsch-tschechischer Schüleraustausch) sowie dem Pirckheimer-Gymnasium am Projekt „Ganz Theater“ (jede Schulklasse ab der 9. Jahrgangsstufe ist mit einer Vor-/und/oder Nachbereitung einen Vormittag im Staatstheater Nürnberg anwesend.

In der vergangenen Spielzeit wurde mit Übergangsschüler/-innen der Dr. Theo- Schöller- Mittelschule ein Tanzprojekt realisiert. Über 11.000 Kinder erlebten im Rahmen des „Kulturrucksack“ (Förderung zur Teilnahme von Grund- und Mittelschülern am kulturellen Leben der Stadt durch das Staatstheater Nürnberg) u.a. das Kinder- und Jugendkonzert sowie die Kinderoper.

An der B13 läuft ein regelmäßig durchgeführtes Projekt mit dem Staatstheater, bei dem Frau Sparberg, eine Theaterpädagogin des Staatstheaters mit ihrem Team, ein aufgeführtes und von Schüler/-innen besuchtes Stück vorbespricht und nach der Vorstellung gemeinsam analysiert. Zusätzlich finden Führungen mit „Blick hinter die Kulissen“ des Theaters statt.

Auch an der B1 erfolgt im Rahmen des Besuchs der Berufsschule Plus ein Theaterbesuch, der mit den Schüler/-innen vor- und nachbereitet wird.

d) „Theater machen“

Unter diesen Titel fallen verschiedene Formen von Theaterclubs, in denen sich in jeder Ausprägung Schüler/-innen von Nürnberger Schulen finden lassen. Dies sind:

 Dienstagklub (+/- 50): 16:30-18:00 Uhr; Zielgruppe sind jene, die mal wieder oder erstmals auf der Bühne stehen wollen.  Jugendclub (16+): freitags 16:00-18:00 Uhr; es handelt sich um eine feste Gruppe, die für eine Spielzeit zusammenbleibt.  Freitagsclub (16+): 16:00-18:00 Uhr; dieser Theaterclub schafft in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe e.V. einen Raum, der es den Teilnehmer/-innen ermöglicht, sich barrierefrei darin zu bewegen und die Unterschiede als eine Bereicherung zu betrachten.  Samstagclub (17+): 17:00-19:00 Uhr; die Teilnehmer/-innen experimentieren mit Emotionen, Bewegung und Darstellungsformen und erarbeiten Darbietungen zu ausgewählten Themen.  Offener Club (15+): samstags 14:30 bis 16:30 Uhr; hierbei handelt es sich um ein offenes Training, bei dem die Teilnehmer/-innen zu ausgewählten Schwerpunkten aktiv spielen, singen, tanzen, dichten, improvisieren und komponieren können.

e) P- und W-Seminare der Oberstufe Gymnasien

Interessierten Schüler/-innen der Oberstufe Gymnasien steht es offen, ein P- bzw. W-Seminar mit dem Staatstheater Nürnberg zu entwickeln. Anfragen seitens der Gymnasien bestehen; erwähnenswert ist hier u.a. ein mit dem bayerischen P-Seminarpreis ausgezeichnetes Projekt mit dem Peter-Vischer-

Gymnasium zum Thema „Hans Litten“, welches sich auf den gegen den Nationalsozialismus kämpfenden Anwalt Hans Litten bezog. Ein weiteres P-Seminar mit dem Melanchthon-Gymnasium zum Thema „Erster Weltkrieg“ hatte auf der Bühne in der dritten Etage des Staatstheaters Premiere.

f) Weichenstellung für Ausbildung und Beruf

Für den Zeitraum von 2 Jahren werden neuzugewanderte junge Erwachsene von studentischen Mentor/-innen auf ihrem Lern- und Bildungsweg in der Phase der dualen Ausbildung begleitet. Sowohl den studentischen Mentor/-innen als auch den Neuzugewanderten wird seitens des Staatstheaters innerhalb eines Kulturprogramms die Möglichkeit eröffnet, das Theater in all seinen Facetten kennen zu lernen. Dabei stehen Führungen, Diskussionen, Generalprobenbesuche und die Teilnahme an Theaterworkshops auf dem Programm. Unterstützt wird dies u.a. von der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der ZEIT-Stiftung Ebelin und der Gerd-Bucerius-Stiftung.

Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre sind durchschnittlich alleine über 100 Klassen der allgemeinbildenden Schule pro Spielzeit zu Einführungen, Führungen, P- und W-Seminaren und Workshops im Staatstheater Nürnberg anwesend.

Besonders bemerkenswert erscheint die Kooperation der B11 mit der Theaterpädagogin Frau Sparberg des Staatstheaters. Analog zur B13 findet der Besuch, Vor- und Nachbesprechung eines Theaterstückes statt. Da die Interessenlage der Schüler/-innen, als Auszubildende in unterschiedlichen Berufen des Baugewerbes über die rein kulturelle Intention des Staatstheaters hinausgeht, wird der Besuch der Theaterwerkstätten in das Gesamtprojekt aufgenommen. Erfreulicher Nebeneffekt ist, dass bereits mehrere Schüler/-innen der B11 beispielsweise als Bühnentechniker eine Anstellung beim Staatstheater gefunden haben.

4. Schulplatzmiete

Viermal pro Schuljahr können Schüler/-innen für je 9,50€ (Gesamtabonnement 38€) vier Vorstellungen (aus den Sparten Schau- oder Kammerspiel bzw. Ballett/Oper) im Rahmen der Schulplatzmiete besuchen. Um eine solche Schulplatzmiete zu erhalten, melden sich die interessierten Schüler/-innen in der jeweiligen Schule bei den dafür zuständigen Lehrern/-innen. Die Stücke werden in Zusammenarbeit mit dem Theater ausgewählt und finden an Terminen während des laufenden Schuljahres (nicht in den Ferien) statt. Bei vielen der ausgewählten Theatervorstellungen bestehen vorab Kontingente, wonach Schulen die Möglichkeiten zur Teilnahme offenstehen. Die Schüler/-innen gehen eigenständig in die Vorstellungen, wobei die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Preis enthalten ist. Bei Nichtteilnahme können die Karten an andere interessierte Schüler/-innen weitergegeben werden.

Kulturelle Bildung und Integration hat am Staatstheater große Priorität und daher besteht große Offenheit, mit vielen engagierten Lehrkräften und Schüler/-innen zusammenarbeiten zu dürfen.

Wie aus der Übersicht des Staatstheaters zur Schulplatzmiete hervorgeht, nützen die Lernenden der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die Chance, sich über ein preislich attraktives Angebot Zugang zu hochwertiger kultureller Bildung, die in der Stadt Nürnberg etabliert ist, zu verschaffen. Zu beachten ist allerdings, dass der Umfang der Beteiligung der Lernenden an der Schulplatzmiete über die Jahre Schwankungen unterliegt, die in der sich ständig ändernden Schülerschaft mit unterschiedlichen Motivationslagen, insbesondere bei den beruflichen Schulen im Bereich der dualen Ausbildung, begründet liegt.

Aus Sicht der Nürnberger Schulen ist die Schulplatzmiete alles in allem ein über die Jahre etabliertes Erfolgsmodell.

Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 27.02.2019

Integrations- und Kulturarbeit an Schulen

Der Geschäftsbereich 2. BM und seine Dienststellen wenden sich mit einem

vielfältigen wie umfangreichen Angebot nonformaler und integrativer Kultur-

und Bildungsinhalte an Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen und

Schulformen. Im Folgenden werden aktuelle und grundsätzliche Formate im

Bereich der jeweiligen Dienststellen skizziert, um einen Überblick über das

breite Angebotsspektrum zu ermöglichen.

KUF – Amt für Kultur und Freizeit

Die Abteilungen und Einrichtungen im Amt für Kultur und Freizeit kooperieren

in zahlreichen Projekten mit Nürnberger Schulen und leisten damit eine

wertvolle Integrations- und Kulturarbeit. Exemplarisch sind im Folgenden

einige der Angebote beschrieben.

1. Stabsstelle Kinderkultur im Amt für Kultur und Freizeit

KinderKunstRaum (KKR)

Schulworkshops aus dem Jahresprogramm

Der KKR legt jährlich ein Programmheft mit Kreativangeboten in den fünf Kategorien Drucken, Malen & Zeichnen, Umwandeln, Inszenieren und Stoff-eln (Material-Art) für Schulen und Kindertageseinrichtungen auf. Die i. d. R. eintägigen Schulworkshops (9.00 bis 12.30 Uhr) werden von erfahrenen Künstler*innen angeleitet und finden in den Räumen der Kulturwerkstatt Auf AEG durchgeführt.  jährlich 30–40 Schulworkshops mit durchschnittlich je 24 Kindern  Teilnehmende 2018: ca. 900 Schüler*innen (46 Schulworkshops) //

KreativKlassen

Im Rahmen der KreativKlassen arbeitet der KKR intensiver mit den Schulen im Stadtteil zusammen (Grundschulen und Förderzentren). Die beteiligten (teils inklusiven, teils Förder-) Klassen kommen an sechs über das Jahr verteilten Projekttagen in die Werkstatt, um mit unterschiedlichen Ausdrucksformen (Malerei, Druck, Upcycling …) zu einem übergreifenden Jahresthema zu arbeiten.  pro Schuljahr 6 Klassen mit durchschnittlich je 24 Kindern an je 6 Projekttagen  Teilnehmende im Schuljahr 2019/2020: o 4 beteiligte Klassen mit insg. 83 Schüler*innen (je 2 Termine 2019, 4 Termine 2020) o 8 weitere beteiligte Klassen mit insg. 200 Schüler*innen mit zweitägiger Sonderform „Schulprojekttage in der Kulturwerkstatt Auf AEG“ im Juli 2020

Weltreise

Jährlich im Frühjahr veranstaltet der KKR das interkulturelle Schulprojekt „Weltreise“. 8–10 teilnehmende Klassen (5. bis 7. Jahrgangsstufe) besuchen den KKR für jeweils einen Projekttag, der von einer*m Künstler*in mit internationalen Wurzeln begleitet

wird. Beim „Weltenbummlerfest“ präsentieren sich die Klassen gegenseitig ihre künstlerischen, tänzerischen und musikalischen Ergebnisse.  jährlich 8–10 teilnehmende Klassen mit durchschnittlich je 24 Schüler*innen  Teilnehmende 2019: 236 Schüler*innen an 10 Projekttagen, 220

Schüler*innen beim Weltenbummlerfest

Schüler*innenbaustelle

Zwischen Ostern und Pfingsten eröffnet der KKR zusammen mit der Handwerkskammer Mittelfranken für drei Wochen eine temporäre Kreativ-Baustelle an einer ausgewählten weiterführenden Schule in Nürnberg. Mit wechselnden Gruppen/Klassen der 5. bis 9. Jahrgangsstufe entstehen unter Anleitung der Handwerksmeister und Künstler*innen bildnerische Arbeiten in Holz, Stein, Metall und weiteren Materialien für den Innen- und Außenraum. Die Schüler*innen gestalten und verschönern ihre Lernumgebung und erhalten zugleich Berufs- und Lebensorientierung.  jährlich 6–10 beteiligte Klassen mit durchschnittlich je 24 Schüler*innen (je 2– 3 Einsatztage pro Klasse)  Teilnehmende 2018: 280 Schüler*innen an 14 Baustellentagen, 200

Schüler*innen beim Baustellenfest // Teilnehmende 2019: folgt!

Mobile Buchwerkstatt

Mit seiner „mobilen Buchwerkstatt“ besucht der KKR vom März bis Oktober Nürnberger Schulen für ein- oder dreitägige Druck- und Buchprojekte. Zusammen mit einem vierköpfigen Künstler*innen-Team erfinden die Schüler*innen Geschichten, entwerfen Illustrationen in Linolschnitt-Technik und erstellen und binden eigene Einzelbücher (3 Tage) bzw. ein Klassenbuch (1 Tag + Präsentation).  jährlich 40 Einsatztage mit 25–30 beteiligten Klassen  Teilnehmende 2018: 30 Klassen mit ca. 680 Schüler*innen (1.200

Kontakte) //

MUBIKIN

Im Herbst 2011 ist MUBIKIN (Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in

Nürnberg) in zwei Schulsprengeln mit zehn Kindergärten und zwei Grundschulen

an den Start gegangen. MUBIKIN bringt professionelle musikalische Bildung

direkt zu den Kindern, in die Kindergärten und Grundschulen im Rahmen der

Kernzeiten. Dies ist ein für Eltern kostenloses Angebot, bei dem Herkunft und

soziales Umfeld der Kinder keine Rolle spielen. MUBIKIN qualifiziert

Erzieher*innen und Lehrkräfte in Kindergärten und Grundschulen im Bereich

Musikpädagogik und bietet Unterricht durch Musikpädagog*innen der

Musikschule Nürnberg im Tandem mit Erzieher*innen und Lehrkräften.

Seit September 2014 nehmen schon acht Grundschulen und 36 Kindergärten teil.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 nehmen an MUBIKIN acht Schulen, ein

Förderzentrum und 41 Kindergärten teil.

davon 1.294 in den Kindergärten und 1.356 in den Schulen.

Sternenhaus

In der Vorweihnachtszeit laden über 140 Veranstaltungen mit Theater, Musik, Ballett, Geschichten und Zauberei zum Besuch ein. Seit 1999 bietet das Sternenhaus für Kinder und Familien ein reichhaltiges Kinderkulturprogramm im zauberhaften

Ambiente des Heilig-Geist-Hauses. Die Vormittage sind für Kindertageseinrichtungen und Schulen reserviert. Pro Saison besuchen ca. 300 Gruppen/ Klassen das Sternenhaus am Vormittag. Das Vormittagsangebot erreicht je nach Saison ca. 8000 - 9.000 Kinder. 1/3 davon sind Schülerinnen und Schüler.

KinderUni

Seit 2006 organisiert das KUF die KinderUni Nürnberg mit den Partnern in den Nürnberger Hochschulen und Forschungsinstitutionen, gibt zweimal jährlich ein Semesterprogramm heraus und veranstaltet alle zwei Jahre die Diplomfeier. Seit 2015 wird das Angebot um einen KinderUni-Horttag ergänzt. Diese Veranstaltung wird ebenfalls vom KUF organisiert und bietet durch die Ansprache dieser Zielgruppe auch Kindern aus bildungsfernen Schichten die Möglichkeit der Teilnahme. Die KinderUni Nürnberg öffnet sich einmal jährlich im Sommersemester auch für Grundschulklassen und bringt wissenschaftliche Themen in den Schulalltag. An der Evangelischen Hochschule Nürnberg stehen dann Themen auf dem Studienplan wie: „Traurig sein, lachen, Wut, mein Körper und die Gefühle, oder „Jeder Mensch ist anders – ich auch“ Individualität und Differenz im Miteinander.

Kultur- und Schulservice KS:NUE

Der KS:NUE bietet Lehrkräften digital und analog einen Überblick über die reiche kulturelle Bildungslandschaft Nürnbergs und lädt Multiplikator*innen ein, sich im Forum KulturimpulsSchule mit Themen kultureller Bildung auseinanderzusetzen. Bei der Partnerbörse Kulturelle Bildung stellten 2019 bereits zum zweiten Mal 47 Kultureinrichtungen sowie Kulturschaffende und -vermittelnde aus der Region ihre Projektideen und Programme für das Schuljahr 2019/2020 und speziellen Angebote für Schulen einem interessierten Publikum vor. Daneben war Gelegenheit, persönlich ins Gespräch zu kommen, sich über Projektvorhaben auszutauschen und über Fördermöglichkeiten zu informieren. Die Partnerbörse in der Kulturwerkstatt Auf AEG wurde gemeinsam vom KS:NUE / Kulturreferat, dem Geschäftsbereich Schule und Sport und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg veranstaltet, um Vernetzung und Kooperation zu fördern und zu vertiefen. Fördertöpfe für Kulturprojekte an Schulen und die Vergabe des Paula-Maurer-Preises für gelungene Kooperationen zwischen Kultur und Schule ergänzen das Angebot des KS:NUE.

2. Integrations- und Kulturangebote der Kulturläden

Villa Leon

Kinderatelier in der Villa Leon (Kreativangebot mit Künstler*in, päd. Fachkraft)

Angebote für Gruppen Kitas/ Schulen aus St. Leonhard/ Schweinau/Sündersbühl (ca. 250 Teilnehmende) bis zu zwei Angebote pro Woche.

Jahresprojekt „Wasser“ mit 2 Deutschklassen 5./ 6. JgSt. der Mittelschule St. Leonhard und Abschlussfest zu den Aktionstagen „Bäume für die Menschenrechte“ mit der Michael-Ende Schule und 2 Deutschklassen 5./ 6. JgSt. der Mittelschule St. Leonhard 2018/19

„Ich mach mir meine Welt“ – Kunstprojekt in der Villa Leon

im Rahmen des Bundesprojekts „Kultur macht stark) mit Sigrid Stabel und dem Förderzentrum Förderschwerpunkt Sprache (50 TN zwischen 8 und 16 Jahren) Ferienworkshop I Pfingsten 2018 (Papier), Ferienworkshop II Pfingsten 2018 (Teppiche, Sommerferien 2018 (Stoff), Herbstferien 2018 (Körbe), Faschingsferien 2019 (Musikinstrumente), Ostern 2019 (Möbel).

Opfer des NSU – Ausstellung mit Workshop für Schüler*innencoaches mit dem

Nürnberger Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung (ISFBB) Führungen der Coaches durch die Ausstellung (5 Klassen von Gymnasien)

Stadtpiraten – ein Theater- und Kunstprojekt mit der Carl-von-Ossietzky

Mittelschule

gefördert im Rahmen von „Kultur macht stark“ mit Sigrid Stabel und Eleanora Allerdings.

Loni Übler Haus

Das Loni Übler Haus führt zahlreiche Projekte insbesondere an der Thusneldaschule und der Bartholomäusschule aber auch in den Räumen des Kulturladens durch. Partner*innen sind Künstlerinnen und Künstler und Vereine wie Xenos Nürnberg e. V., der Schachclub Noris Tarrasch e.V., die Wärmestube oder das Pflegeheim Sebastianspital. Folgend eine Auflistung von Angebotenn2019/2020:  Interkulturelle Kommunikationstrainings, 20 Termine, ca. 400 teilnehmende Schüler*innen;  Projekt "Vielfalt sehen-Vielfalt säen" im Rahmen der Nbg. Wochen gegen Rassismus, 2 Termine, ca. 1000 teilnehmende Schüler*innen;  Filmdreh über Mobbing, 2 Termine, 30 teilnehmende Schüler*innen;  Hochbeetgestaltung "Vielfalt sehen-Vielfalt säen" im Pausenhof, 2 Termine, je 30 teilnehmende Schüler*innen;  Schüler-AG Treffen "Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage", 5 Termine, je 30 teilnehmende Schüler*innen;  Theateraufführung mit Theater Thevo, 1 Termin, 90 teilnehmende Schüler*innen  Projekt "Komm ich zeig dir unsere Stadt", 7 Termine, je 39 teilnehmende Schüler*innen;  Vertiefungsstunden/ Interkulturelles-Sozialtraining für eine Deutschklasse, 38 Termine, je 18 teilnehmende Schüler*innen;  Aktionen und Ausflüge im Kindertreff z. B. ins Neue Museum, 5 Termine, je 10 teilnehmende Schüler*innen;  Ferienprogramme zu unterschiedlichen Themen z. B. Malen wie Hundertwasser, 5 Termine, je 20 teilnehmende Schüler*innen;  Ferienprogramme zu Jahreszeitlichen Themen z. B. Ostern, 5 Termine, je 20 teilnehmende Schüler*innen;  Kreativ- und Mediengruppe, 30 Termine, je 10 teilnehmende Schüler*innen;  Kinderolympiade, 1 Termin, 100 teilnehmende Schüler*innen;  Kindertheater für Familien, 6 Termine, je ca. 100 teilnehmende Schüler*innen;  Kindertheater für Kindertagestätten, 1 Termin, 100 teilnehmende Schüler*innen  Kinder- und Jugendschach, 38 Termine, je 20 teilnehmende Schüler*innen

 Sprachkurse (arabisch, ungarisch, russisch), je 28 Termine, je 10 teilnehmende Schüler*innen;  Projekt "Gesicht zeigen-Stimme erheben" im Rahmen der Nbg Wochen gegen Rassismus, 4 Termine, je 30 teilnehmende Schüler*innen;  Projekt "Gesicht zeigen-Stimme erheben" Zeitzeugengespräche im Pflegeheim Sebastianspital, 2 Termine, je 15 teilnehmende Schüler*innen;  Projekt "Gesicht zeigen-Stimme erheben" Aktionstag mit einem Kinderheim Martin-Luther-Haus, 2 Termine, je 30 teilnehmende Schüler*innen.

Gemeinschaftshaus Langwasser

Im Rahmen des Projekts „Betonliebe“ laden das Gemeinschaftshaus Langwasser und der AK Streetart Langwasser lokale und internationale Streetart-Künstler*innen dazu ein, ausgewählte Wände im Stadtteil zu gestalten. Begleitend werden mit den

eingeladenen Künstlern*innen Workshops organisiert. So fand ein kostenloser Graffitiworkshop beim Event „Urban [He]arts“ am 24.9.19 mit sechs Schüler*innen der Georg Ledebour Schule statt. Gestaltet wurde mit Sprühdosen ein Banner für die Schule.

südpunkt: Der Kinderzirkus GECCO wird im südpunkt seit 14 Jahren jährlich organisiert. 2020 findet der Zirkus zum 15. Mal statt. Die Kinder trainieren an ihrer Schule/Hort/Jugendeinrichtung im Projektzeitraum Januar bis April mit Zirkus- /Theater-Pädagogen*innen und studieren eine Nummer für zwei große Gala- Vorstellungen, die dann im südpunkt immer am ersten Wochenende der Osterferien stattfinden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Schulen und Einrichtungen in der Südstadt. Beteiligungen gab es auch von Geflüchteten-Unterkünften bzw. Einrichtungen zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Das Projekt dient dazu Bewegung zu vermitteln, Selbstbewusstsein und Erfolgserlebnisse zu schaffen.

Weiterhin kooperiert der südpunkt im Bereich Schultheater und bei Schulkonzerten mit den Schulen. Aufführungen und Generalproben finden bei im südpunkt statt. Im Rahmen der Familientage bietet die Einrichtung Ferienbetreuung in den Herbstferien an, bei der die Kinder nicht nur betreut werden, sondern ein umfassendes Kreativangebot wahrnehmen können.

Vischers Kulturladen

Vischers Kulturladen kooperiert mit der Theo-Schöller-Mittelschule bei der Organisation eines Theaterworkshops. Wöchentlich umfasst der Workshop 1,5 Stunden über das ganze Schuljahr mit 8 Teilnehmenden. Im Fokus ist Selbstwahrnehmung-Fremdwahrnehmung.

Mit der Peter-Vischer-Schule finden Unterrichtseinheiten mit einzelnen Klassen, jeweils eine Klasse (ca. 20-25 Schüler*innen) mit externen Fachleuten zu unterschiedlichen Themen statt. Bislang angeboten waren ein Vorlesewettbewerb der Unterstufe, behandelt wurden zudem das Thema „gesunde Ernährung“ und das Thema „Heimat“ mit einer Vertreterin des Heimatministeriums. Zwei Ausstellungen von Schülerinnen und Schülern aus der Peter-Vischer-Schule werden im Kulturladen präsentiert (Best of Kunstunterricht und eine Ausstellung der Foto-AG).

Kulturladen Zeltnerschloss

Zum Thema Menschenrechte arbeitet der Kulturladen eng mit der Grundschule und Mittelschule Scharrerschule zusammen. Im Projekt „Auf den Spuren jüdischen Lebens“ recherchierten die Schüler*innen die Geschichte dreier jüdischer Familien, die im Stadtteil lebten. Ziel war die Sensibilisierung für die grauenhaften Taten des NS-Regimes und für die Bedeutung der Menschenrechte. 9. Klasse der Mittelschule, 14. bis 16.01.2019, 3 Tage á 22 Schüler*innen.

Bei Workshops im Rahmen der Ausstellung „Gleißhammer Stadtteil für Menschenrechte" sensibilisierten in Zusammenarbeit mit dem AK Gleißhammer „Stadtteil für Menschenrechte“ interaktive Stationen Jugendliche für Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen.

Schüler/-innen ab der 5. Klasse, 11.02. bis 21.03.2019, 6 Workshops à 2 Schulstunden mit insgesamt 114 Schüler*innen.

Kulturladen Ziegelstein

Der Kulturladen organisierte im Mai 2019 an der Grundschule Ziegelstein ein künstlerisches Schulprojekt mit den ersten und zweiten Klassen. „Herzlich willkommen für alle Gäste mit 6 Beinen“, Bau von Insektenhotels unter Anleitung der Künstlerin Michaela Fuchs-Jalloh mit 193 Kindern (4 erste und 4 zweite Klassen der Grundschule Ziegelstein). Themenbezug: Kinderrechte auf gesunde Umwelt und das Thema Nachhaltigkeit.

Zu den Aktionstagen Bäume für die Menschenrechte organisiert der Kulturladen gemeinsam mit der Grundschule Ziegelstein und weiteren Kindereinrichtungen aus dem Stadtteil jährlich einen Menschenrechtsumzug. 2019 war das Thema „Das Recht auf Bildung“. Beteiligt waren insgesamt 140 Kinder (ca. 100 von den 4 vierten Klassen der Grundschule Ziegelstein). Der Umzug findet vom Menschenrechtsbaum im Marienbergpark zum Fritz–Munkert- Platz statt. Die Kindereinrichtungen bereiten das Thema vor und führen ihre Darbietungen auf der Bühne am Fritz-Munkert-Platz vor.

Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg

Das Berufsintegrationsjahr für Berufsschulpflichtige (BIK) findet in enger Kooperation mit den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg statt. Zielsetzung ist es berufsschulpflichtige Jugendliche mit sprachlichen Defiziten und (noch) nicht vorhandener Ausbildungsreife in aufeinander aufbauenden Phasen für eine spätere Berufsausbildung zu befähigen. Insgesamt haben 123 Berufsschulpflichtige aus 26 verschieden Herkunftsländern im Alter von 15 bis 23 Jahren im Schuljahr 2018/2019 die Berufsintegrationsklassen besucht.

KUM

Museen der Stadt Nürnberg

Museum Industriekultur: Kennenlern-Familientag für Schulklassen insbesondere auch für multikulturelle Schulklassen 2019/20 zu Beginn des ersten Schuljahres. Dies dient dem Kennenlernen in nichtschulischem Kontext von Eltern-KinderLehrkraft. Im Kontext „Sammeln“ bringen Kinder gesammelte Gegenstände mit. Die Gegenstände werden in einem „Museum für einen Tag“ ausgestellt.

Eng verbunden ist das Angebot der städtischen Museen, das sich aus integrativer Perspektive an Schülerinnen und Schüler richtet mit der Arbeit, die im Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrum der Museen in Nürnberg geleistet wird.

KPZ

Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg

1. Deutschklassen

Dank der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern und der Bereitschaft der Museen, auf ihre Eintritte zu verzichten, konnten auch im Schuljahr 2018/19 die Angebote für Übergangsklassen (seit dem Schuljahr 2018/19 Deutschklassen) und Berufsintegrationsklassen kostenfrei durchgeführt werden. Insgesamt 162 Gruppen nahmen diese speziellen Angebote 2019 in Anspruch. Damit steigerten sich die Buchungen gegenüber dem Vorjahr nochmals um 24 zusätzliche Veranstaltungen. Die große Nachfrage zeigt, wie wichtig der außerschulische Lernort Museum gerade für diese Gruppen ist. Die museumspädagogischen Veranstaltungen verfolgen dabei vor allem zwei Ziele. Sie wollen einen angenehmen und anregenden Rahmen bieten für den Sprachunterricht, der bei den Übergangsklassen an erster Stelle steht. Wortschatz lässt sich erfahrungsgemäß leichter lernen, wenn er in konkreten Situationen angewandt und geübt wird. Für diesen Rahmen bieten gerade Museen vielfältige Möglichkeiten. Ihre Präsentationen mit realen Objekten aus unterschiedlichen Zeiten wecken die Neugier und lassen sich spielerisch mit Worten kombinieren und in Beziehung setzen. Zugleich vermitteln Museen Einblicke in Kultur und Alltag der Menschen im Ankunftsland. Ob dieses einmal zur zweiten Heimat wird, wird die individuelle Entwicklung zeigen. Für ein erstes kompaktes Kennenlernen in einem geschützten Raum eignet sich das Museum wie keine zweite Einrichtung. Auch deshalb werden die Angebote des KPZ für Deutschklassen so gut angenommen.

Dauerhaft buchbare Angebote für Deutschklassen:

Die Veranstaltungen sind auf Schüler nichtdeutscher Muttersprache abgestimmt. Selbst mit wenigen sprachlichen Fähigkeiten können sie etwas über Exponate im Museum erfahren und das Gesehene im Praxisteil mit Hilfe einfacher bildnerischer Mittel verarbeiten. Zudem können sie Eindrücke zu ihrem noch neuen Lebensumfeld mit ihrer bisherigen Lebenserfahrung vergleichen. Diese außerschulische Sprachund Lernsituation wird im Lehrplan für das Fach Deutsch als Zweitsprache ausdrücklich begrüßt.

Ohne Sprache sprechen

(Germanisches Nationalmuseum) In diesem Themenbereich beschäftigen wir uns ohne große Sprachkenntnisse mit verschiedenen Kunstwerken im Museum.

Jeder Mensch wohnt

(Germanisches Nationalmuseum) Ein städtisches Umfeld oder ein eher ländlich geprägtes: Die Herkunft der Schüler bietet eine große Bandbreite. In diesem Themenbereich befassen wir uns mit verschiedenen Wohnkulturen.

Berühmtes und Kurioses

(Germanisches Nationalmuseum) Wir verschaffen uns auf einem Streifzug durch das Museum einen ersten Überblick.

Dabei können wir Zusammenhänge mit dem eigenen kulturellen Hintergrund finden. Berühmte und kuriose Objekte setzen dabei besondere Akzente.

Was glaubst denn du?

(Germanisches Nationalmuseum) Christentum, Islam, Judentum… Die Religionen haben viele Gemeinsamkeiten, die wir aufdecken und vergleichen wollen.

Was kriecht und blüht denn da?

(Germanisches Nationalmuseum) Gemeinsam suchen wir im Museum Tier- und Blumenabbildungen, lernen daran Formen, Farben und weitere Eigenschaften kennen.

Punkt, Punkt, Komma, Strich, …

(Germanisches Nationalmuseum) Anhand verschiedener Bilder und Museumsgegenstände werden die Begriffe für „Körperteile“ erarbeitet. Außerdem werden Bewegungen nachgestellt und weitere Eigenschaften gefunden.

Wie wir uns kleiden

(Germanisches Nationalmuseum) In der Abteilung „Kleiderwechsel“ betrachten wir verschiedene Kleidungsstücke und vergleichen sie mit denen aus unseren Heimatländern. Abschließend können wir verschiedene Kostüme anprobieren und erfahren, wie sie unsere Bewegungen beeinflussen.

Unsere neue Heimat Nürnberg

(Kaiserburg, Stadtmuseum im Fembo-Haus, Germanisches Nationalmuseum, Museum Industriekultur) Auf einem Streifzug von der Kaiserburg über das Stadtmuseum, zum Germanischen Nationalmuseum und bis zum Museum Industriekultur verschaffen wir uns einen ersten Überblick über die Stadtgeschichte und die neue Heimat Nürnberg.

Kommunikation mit wenigen Worten

(Museum Industriekultur) Die Geschichte des modernen Nürnberg und der neue Lebensraum der Schüler werden anschaulich und „begreifbar“. Fahrrad- und Motorradproduktion, Bleistifte, Haushaltsgeräte, Fußball und Kino – Nürnberg ist bunt.

2. Museumspädagogische Programme für Berufsintegrationsklassen

In enger Abstimmung mit einer Lehrkraft der Berufsschule 5, an den Berufsintegrationsklassen mit Deutschlernenden unterrichtet werden, entwickelte das KPZ vier museumspädagogische Veranstaltungen (inkl. Vor- und Nachbereitungsmaterialien) in verschiedenen Museen für Deutschlernende mit unterschiedlichem Sprachniveau. In den Veranstaltungen setzen sich die Teilnehmenden mit Hilfe von handlungsorientierten Methoden, Formen freien Arbeitens und praktischen Aktivitäten eigenständig mit den Exponaten auseinander.

Dabei wenden sie berufsbezogenen Wortschatz an und üben wichtige Sprachstrukturen ein. Alle vier Veranstaltungen wurden mit unterschiedlichen Berufsintegrationsklassen und Integrationskursen erprobt. Dank finanzieller Förderung durch den Freistaat Bayern und der Unterstützung der beteiligten Museen konnten diese Veranstaltungen kostenfrei angeboten werden.

Dauerhaft buchbare Angebote für Berufsintegrationsklassen

Die Programme sind speziell für Jugendliche und Erwachsene konzipiert, die Deutsch lernen. In allen Veranstaltungen werden kunst- und kulturgeschichtliche Fragen behandelt, aber auch Bezüge zur gegenwärtigen Lebens- und Berufswelt hergestellt (Lehrplanbezüge: BI 3.1/3.3/4.2).

In den Veranstaltungen setzen sich die Teilnehmenden mit Hilfe von handlungsorientierten Methoden, Formen freien Arbeitens und praktischen Aktivitäten eigenständig mit den Exponaten auseinander. Dabei wenden sie auch berufsbezogenen Wortschatz an und üben wichtige Sprachstrukturen ein. Lehrkräfte erhalten auf Wunsch Empfehlungen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Materialien zur Nachbereitung erleichtern die Sicherung und Vertiefung des Gelernten im Unterricht.

Kunst für alle Sinne

(Germanisches Nationalmuseum) Was denkt die abgebildete Person? Wie schmecken die gemalten Früchte? Welche Farben benutzt der Maler? Handlungsorientiert erkunden die Teilnehmenden unterschiedliche Bildgattungen der Barockzeit. Dabei beschäftigen sie sich, angepasst an ihr Sprachniveau, mit Farben und Formen, Aufbau und Aussagen der Gemälde.

Was ist eigentlich ein Museum?

(Germanisches Nationalmuseum) Die Teilnehmenden entdecken, wie kulturgeschichtliche Gegenstände über die Vergangenheit „Auskunft geben“. Sie besuchen verschiedene Museumsabteilungen und erfahren, wie die Exponate präsentiert werden. Abschließend schlüpfen sie selbst in die Rolle von „Museumswissenschaftlern“ und erarbeiten mit Alltagsgegenständen aus der Zeit um 1900 eine eigene Präsentation.

Vom Kaufen und Verkaufen

(Stadtmuseum im Fembo-Haus) Nürnberg gehörte einst zu den großen europäischen Handels-metropolen: Die Fernkaufleute brachten Waren aus der ganzen Welt hierher und verkauften einheimische Produkte auf allen wichtigen Messen und Märkten in Europa. Die Teilnehmenden erkunden, womit gehandelt wurde und wie der Handel ablief. Dabei lernen sie auch wichtige Orte der Nürnberger Stadtgeschichte kennen.

Räder, die die Welt bewegten

(Museum Industriekultur) Handlungsorientiert entdecken die Teilnehmenden, wie eine Dampfmaschine funktioniert und typische Werkzeugmaschinen des Industriezeitalters antreibt.

Anschließend haben sie die Wahl, der Nürnberger Industriegeschichte nachzuspüren und die Entwicklung wichtiger Fortbewegungsmittel wie Fahr-, Motorrad und Auto zu erkunden oder zu ergründen, wie sich Leben und Alltag der Menschen im 19. Jahrhundert durch die neue Technik veränderten.

Richard-Wagner-Platz 2-10, 90443 Nürnberg Stiftung des öffentlichen Rechts

Fraktion der Christlich-Sozialen Union Im Stadtrat zu Nürnberg

Übersicht über die Schulplatzmiete und ihre Nürnberg, 05. November 2019 Entwicklung In Bezug auf das Thema „Integrations- und Kulturarbeit an Schulen“ - Zusatz

Stiftung Staatstheater Nürnberg in Zusammenarbeit mit der Staatstheater Nürnberg Service GmbH

Erstellt Sibylle Steinhauer, Betreuerin Schulplatzmiete & Schulgruppen

Hauptquelle: „Ist-Zustand der Abteilung Schulplatzmiete und Schulgruppen“, Sibylle Steinhauer in Zusammenarbeit mit Ilona Bülow, Brigitte Schuck und Anja Sparberg, 2019

Ein Unternehmen des Stiftungsvorstand: Bankverbindung: Stiftung Staatstheater Nürnberg Freistaats Bayern und Staatsintendant Sparkasse Nürnberg Richard-Wagner-Platz 2-10 der Stadt Nürnberg Jens-Daniel Herzog IBAN: DE30 7605 0101 0001 0500 04 90443 Nürnberg, Deutschland und Geschäftsführer SWIFT-BIC: SSKNDE77XXX Telefon +49 (0) 911-231 35 75 Christian Ruppert Steuernummer: 241/110/91761 www.staatstheater-nuernberg.de (gemeinsam haftend) USt.-IdNr.: DE240531163

  1. Vorbemerkung

Dieser Zusatz behandelt weitere Fragen, die im Rahmen der Beantwortung des Antrags der Christlich Sozialen Union vom 27.Februar 2019 beim zuständigen Amt für Allgemeinbildende Schulen aufgetreten sind. Er ist eine Erweiterung der ersten Übersicht vom 27. März 2019.

  1. Anzahl der teilnehmenden Schüler*innen

Die folgenden Angaben beziehen sich nur auf Nürnberger Schulen und werden nach Schularten gegliedert. Zu beachten ist, dass die Anzahl für das Schuljahr 2019/2020 noch nicht verbindlich ist, da sich noch immer einzelne Gruppen anmelden. Daher wird als Vergleichswert zunächst die Anzahl des Vorjahres angegeben.

Anzahl der teilnehmenden Schüler*innen 2018/2019:

Schulart Anzahl
Gymnasium 846
Realschule 294
Mittelschule 90
Berufsschule 375
FOS/BOS 165*
Sonstige 291
= 2061

* Hier wurden die staatlichen Schulen mit 112 Teilnehmenden nicht berücksichtigt.

Anzahl der teilnehmenden Schüler*innen 2019/2020 (Stand 5.11.2019):

Schulart Anzahl
Gymnasium 915
Realschule 246
Mittelschule 53
Berufsschule 435
FOS/BOS 138*
Sonstige 283
= 2070

* Hier wurden die staatlichen Schulen mit 125 Teilnehmenden nicht berücksichtigt.

In der Kategorie Sonstige sind folgende Schulen enthalten: Städtische Fachakademie, Peter-Vischer-Schule, Hermann Kesten Kolleg, Montessori-Schule und –FOS, Rudolf-Steiner-Schule

  1. Trend bezogen auf die Schularten

Wie bereits bei den Angaben über die Anzahl an teilnehmenden Schulen sichtbar wurde, weisen Gymnasien und Berufsschulen die größten Mengen an Schüler*innen auf. Das hat nicht immer mit dem Bemühen der Schulen zu tun. In manchen wird zwar engagiert Werbung gemacht, aber es interessieren sich nicht genug oder keine Schüler*innen für das Angebot. Dabei spielen sowohl soziale Dynamiken sowie Jahrgangsstärke und Schulgröße eine Rolle. Da die Schulplatzmiete erst ab der 9. Klasse gebucht werden kann, ist es zum Beispiel in den Mittelschulen schwieriger, weil in dieser Klassenstufe die Abschlussprüfungen bestanden werden müssen, was den Zeitrahmen der Schüler*innen einengt.

Schwankungen entstehen ebenfalls dadurch, dass auf der einen Seite eine organisierende Lehrkraft ausfällt oder in den Ruhestand geht und keine*n Nachfolger*in findet. Da nicht alle Schulen die organisierenden Lehrkräfte unterstützen, gestaltet sich deren Suche mitunter schwierig. Auf der anderen Seite kommen Schulen neu oder wieder dazu, weil eine Lehrkraft das Konzept an eine neue Schule mitnimmt oder durch Schüler*innen darauf aufmerksam wird.

Im laufenden Schuljahr 2019/2020 konnten sich einzelne Schulen enorm steigern, was die Teilnehmerzahlen angeht. Dies wirkt sich auf die Gesamtzahl positiv aus. Im Allgemeinen gibt es jedoch einen Abwärtstrend, auch außerhalb Nürnbergs. In den betroffenen Schulen werden wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise im Sommer mit den achten Klassen in eine Vorstellung zu gehen, damit sie es kennen lernen können und dadurch Lust bekommen, sich im neuen Schuljahr anzumelden. Ansonsten scheint die Schwankung in einem normalen Rahmen zu liegen.

  1. Kontingentierung

Die einzelnen Schulen sind bei der Buchung nicht beschränkt, die Gruppengrößen liegen zwischen zehn und hundertachtzig Schüler*innen. Stattdessen gibt es für jede einzelne Vorstellung ein Kontingent für die Anzahl an möglichen Schülerplätzen. Die Gruppen der Schulen werden dann entsprechend auf die Vorstellungen verteilt.

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