Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Einladung Kopiervorlage 4 Einladung Stadträte 7 Einladung Serienbrief 10 Öffentliche Bekanntmachung 13 Einladung Presse 15 Anwesenheitsliste SozA 17 Vorlagendokumente 20 TOP Ö 1 Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 20 SGB II und § 35 SGB XII Bericht SHA/064/2020 20 2019-11-06_Antrag_SPD_Richtwerte_für_Mieten_bei_Empfängern_der_Grundsicherung 24
2020-02-03_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Grundsicherung_für_Arbeitslosengeld_2_E 25 mpfänger-Innen_Erhöhung_der_Mietgrenze_auf_mindestens_525_Euro_für_einen_Ein-P ersonenhaushalt SHA/064/2020 Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft SHA/064/2020 27 TOP Ö 2 Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und 42 der Grundsicherung im Alter Bericht SHA/063/2020 42 2019-10-30_Antrag_Linke_Liste_Anfrage_an_den_Sozialausschuss SHA/063/2020 45 Sachverhalt_KdU_Arbeitssuchende u GruSi im Alter SHA/063/2020 46 TOP Ö 5 Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Nürnberg 50 Bericht SHA/067/2020 50 Sachverhaltsdarstellung Pflegestützpunkt Nürnberg SHA/067/2020 53 TOP Ö 6 Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung 56 Sitzungsvorlage SHA/068/2020 56 Konzept_Zukunft Treff Bleiweiß - Langfassung SHA/068/2020 60 Kurzversion_Konzept_Treff_Bleiweiß_2021 SHA/068/2020 84 TOP Ö 7 Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung zur Gestaltung 87 des demografischen Wandels in Nürnberg Sitzungsvorlage SHA/069/2020 87 Entscheidungsvorlage_Mehrgenerationenhäuser 2021-2028 SHA/069/2020 91 TOP Ö 8 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 95 Sitzungsvorlage SHA/070/2020 95 2019_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds SHA/070/2020 98
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Sozialausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 02.07.2020, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII SHA/064/2020
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2019
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2020
Ries, Elisabeth
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Bericht
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter SHA/063/2020
Antrag der Linken Liste vom 30.10.2019
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Bericht
Sozialamtes SHA/065/2020
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im Beschluss
Rahmen der Corona-Pandemie SHA/066/2020
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Bericht
Nürnberg SHA/067/2020
Ries, Elisabeth
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung Beschluss
Ries, Elisabeth
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung Beschluss
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg SHA/069/2020
hier: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2021-2028 -
Beschlussvorschlag
Ries, Elisabeth
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht
Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2019 und SHA/070/2020
Übersicht der Ablehnungen aus dem Jahr 2019
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Sozialausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.06.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, 02.07.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie, die Verwaltung und Ihre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2017 und vom 06.11.2019
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2020
- Unterlagen werden nachgereicht-
Ries, Elisabeth
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Bericht
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter
Antrag der Linken Liste vom 30.10.2019
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Bericht
Sozialamtes
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im Beschluss
Rahmen der Corona-Pandemie
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Bericht
Nürnberg
Ries, Elisabeth
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung Beschluss
Ries, Elisabeth
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung Beschluss
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg
hier: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2021-2028 -
Beschlussvorschlag
Ries, Elisabeth
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht
Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2019 und
Übersicht der Ablehnungen aus dem Jahr 2019
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Sozialausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.06.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, 02.07.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich SieIhre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2017 und vom 06.11.2019
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2020
Ries, Elisabeth
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Bericht
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter
Antrag der Linken Liste vom 30.10.2019
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Bericht
Sozialamtes
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im Beschluss
Rahmen der Corona-Pandemie
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Bericht
Nürnberg
Ries, Elisabeth
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung Beschluss
Ries, Elisabeth
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung Beschluss
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg
hier: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2021-2028 -
Beschlussvorschlag
Ries, Elisabeth
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht
Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2019 und
Übersicht der Ablehnungen aus dem Jahr 2019
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
Herrn 3. Bürgermeister E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de Christian Vogel Internet: www.nuernberg.de Herrnhüttestr. 62 90411 Nürnberg Datum: 18.06.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrter Herr Vogel,
am Donnerstag, 02.07.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2019
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2020
Ries, Elisabeth
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Bericht
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter
Antrag der Linken Liste vom 30.10.2019
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Bericht
Sozialamtes
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im Beschluss
Rahmen der Corona-Pandemie
- Nachreichung -
Ries, Elisabeth
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Bericht
Nürnberg
Ries, Elisabeth
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung Beschluss
Ries, Elisabeth
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung Beschluss
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg
hier: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2021-2028 -
Beschlussvorschlag
Ries, Elisabeth
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht
Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2019 und
Übersicht der Ablehnungen aus dem Jahr 2019
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.02.2020,
öffentlicher Teil
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 02.07.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Sozialausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des
Sozialamtes
(Unterlagen werden nachgereicht)
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im
Rahmen der Corona-Pandemie
(Unterlagen werden nachgereicht)
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes
Nürnberg
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom XXXX,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg, 17.06.2020
Marcus König Oberbürgermeister
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Vertreter der Presse
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.06.2020
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Donnerstag, 02.07.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Sozialausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Bericht
Heizung nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII
Ries, Elisabeth
2. Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Bericht
Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter
3. Auswirkungen der Corona-Pandemie im Aufgabenbereich des Bericht
Sozialamtes
(Unterlagen werden nachgereicht)
Ries, Elisabeth
4. Notmaßnahmen zur Unterbringung von Wohnungslosen im Beschluss
Rahmen der Corona-Pandemie
(Unterlagen werden nachgereicht)
Ries, Elisabeth
5. Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Bericht
Nürnberg
Ries, Elisabeth
6. Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung Beschluss
Ries, Elisabeth
7. Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung Beschluss
zur Gestaltung des demografischen Wandels in Nürnberg
Ries, Elisabeth
8. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Bericht
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom XXXX,
öffentlicher Teil
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Anwesenheitsliste
der Sitzung des Sozialausschusses am 02.07.2020 um 09:00 Uhr, Ende: Uhr
Vorsitzender: 3. Bürgermeister Christian Vogel
Stellvertreter: .............................................................................................................
Schriftführung: Margit Kimberlin
Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter 3. Stellvertreter
| Alesik | Nachtigall | Prof. Dr. Scheurlen | Pirner |
|---|---|---|---|
| Bälz | Eichelsdörfer | Krieglstein | Buchsbaum |
| Dr. Gsell | Sendner | Henning |
| Grether | Schuh | Müller |
|---|---|---|
| Dr. Körner | Böhm | Frank |
| Yilmaz | Ziegler | Kayser |
| Arabackyj | Dix | Dr. Prölß-Kammerer |
| Meissner | Gradl | Ahmed |
| Brehm | Groh | Goldmann |
| Arzten | Klaßen | M. Schüller |
| Lörincz | Bock | Sahin |
| Bielmeier | Keller | Mletzko |
| Damm (FW) | Hager (ÖDP) | Thiele (Die Guten) |
| Demir (Die Linke) | Flach Gomez (Die Linke) | Betz (Piraten) |
Kasfiki
Seel
Bieswanger
Härtel
Liberova
Penzkofer-Röhrl
Friedel
Yiyit
Scherzer
Padua (LiLi)
T. Schüller (Die Linke)
Sonstige Sitzungsteilnehmer:
......................................................................... .........................................................................
......................................................................... .........................................................................
......................................................................... .........................................................................
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff: Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II und
§ 35 SGB XII
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2019
Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.2020
- Unterlagen werden nachgereicht-
Anlagen: 2019-11-06_Antrag_SPD_Richtwerte_für_Mieten_bei_Empfängern_der_Grundsicherung 2020-02- 03_Antrag_Bündnis_90_Die_Grünen_Grundsicherung_für_Arbeitslosengeld_2_Empfänger- Innen_Erhöhung_der_Mietgrenze_auf_mindestens_525_Euro_für_einen_Ein-Personenhaushalt Sachverhalt Richtwerte Kosten der Unterkunft
Bericht:
Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt ist zuständig, mittels eines schlüssigen Konzepts die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft im SGB II und im SGB XII zu ermitteln. Diese Richtwerte sind für die Leistungsgewährung im Jobcenter und im Sozialamt verbindlich. Die Richtwerte sind nach einer neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach Ablauf von zwei Jahren zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Richtwerte wurden zum 01.01.2005 mit der Einführung des SGB II erstmals festgelegt und zum 01.05.2006, zum 01.01.2009, zum 01.01.2013 und zum 01.01.2018 angepasst. Zum 01.04.2020 erfolgt die nächste Anpassung der Richtwerte. Die neuen Richtwerte und das Methodenkonzept sind im Sachbericht der Verwaltung und im "Schlüssigen Konzept" dargestellt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 1.000.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 1.000.000 € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung sichert für einkommensschwache und besonders belastete Haushalte die Wohnraumversorgung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
am 02.07.2020 Sachverhalt:
Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und des SGB
XII ab dem 1. April 2020 in der Stadt Nürnberg – so genannte Mietrichtwerte
Ermittlung der Richtwerte im Rahmen eines so genannten „Schlüssigen Konzepts“
1. Vorbemerkung
Es ist Aufgabe der Kommune, regelmäßig für ihr Gebiet angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung bei Bezug von Sozialleistungen im Sinne des SGB II und SGB XII zu ermitteln und festzulegen. Die letzte Neufestsetzung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Nürnberg erfolgte zum 01.01.2018. Eine Anpassung wurde nun erforderlich. Die Festlegung der Mietrichtwerte wird nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) durch ein so genanntes „Schlüssiges Konzept“1 umgesetzt, in dem die Art und Weise der Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft strukturiert darzulegen ist. Dabei billigt das Bundessozialgericht den Grundsicherungsträgern „Methodenfreiheit“ bei der Erstellung des Schlüssigen Konzepts zu2. Dies bedeutet, dass es zwar grundlegende Maßgaben des BSG gibt, die kommunalen Träger aber in diesem Rahmen frei sind, nach welchem Verfahren sie die Mietrichtwerte ermitteln.3
Die Berechnung und Festlegung der Richtwerte wird – wie in den vergangenen Jahren auch – als laufendes Geschäft der Verwaltung angesehen, so dass kein Beschluss des Sozialausschusses für das Inkrafttreten der Mietrichtwerte erforderlich ist. Die Richtwerte wurden zum 01.04.2020 in Kraft gesetzt und werden mit dieser Vorlage dem Sozialausschuss vorgestellt.
Der Antrag der SPD vom 06.11.2019 und der Antrag und die Fragestellungen von Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.02.2020 werden mit dieser Vorlage behandelt.
Exkurs zu den Änderungen wegen der Corona-Pandemie
Durch das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleistungen aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-24 werden ab 01.03.2020 folgende ergänzende Regelungen für die Erbringung der Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII5 eingeführt:
Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entfällt für die Dauer von sechs Monaten, wenn eine Leistungsbewilligung im Bewilligungszeitraum vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 erfolgt. Im Sozialschutz-Paket wurde geregelt6, dass eine Verlängerung dieser Regelung bis 31.12.2020 durch Rechtsverordnung möglich ist. Aufgrund des Beschlusses des Koalitionsausschusses zum Konjunktur-Paket ist davon auszugehen, dass diese Regelung bis zum 30.09.2020 verlängert wird. Die tatsächliche Miete gilt damit in diesem Zeitraum als angemessen, auch wenn sie über den Mietrichtwerten liegt. Auch Mietsteigerungen oder steigende Heizkos-
1 BSG vom 18.6.2008 Az.: B 14/7b AS 44/06 R zitiert nach juris RdNr.: 16, BSG vom 19.3.2008 Az.: B 11b AS 41/06 R 2 BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden, Leitsatz 3 BSG vom 07.10.2015 B 14 AS 255/15 B Das BSG nimmt deshalb zu dem Thema „angemessene Kosten der Unterkunft“ nur noch dann Revisionen an, wenn das gesamte Bundesgebiet betreffende Rechtsfragen
berührt werden, die eine weitere Ausgestaltung, Erweiterung oder Änderung der Rechtsprechung zu den
Kosten der Unterkunft
4 https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sozialschutzpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Drucksache 19/18107 5 geregelt in § 67 SGB II und § 141 SGB XII 6 § 141 Absatz 6 SGB XII und § 67 Absatz 6 SGB II
ten gelten in diesem Zeitraum als angemessen. Es erfolgen während dieser Zeit damit keine Kostensenkungsaufforderungen. Nach Ablauf von sechs Monaten finden die üblichen Regelungen zur Kostensenkung wieder Anwendung. Die Frist zur Kostensenkung muss ab diesem Zeitpunkt neu festgesetzt werden, so dass insgesamt die tatsächliche Miete für zwölf Monate anerkannt wird.
Der Gesetzeswortlaut ist hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Fälle, bei denen ein Kostensenkungsverfahren bereits vor dem 01.03.2020 eingeleitet wurde, nicht eindeutig. Da bei Einführung des Gesetzes die Wohnungssuche und auch Umzüge nur eingeschränkt möglich waren, wird auch bei diesen Fallkonstellationen das Kostensenkungsverfahren wegen § 22 Absatz 1 Satz 3 SGB II („Kostensenkung ist nicht möglich oder nicht zuzumuten“) im Jobcenter Nürnberg-Stadt und im Sozialamt ausgesetzt. Nach Ablauf der bereits laufenden Frist zur Kostensenkung, erfolgt dann eine neue Kostensenkungsaufforderung mit einer Laufzeit von wiederum sechs Monaten analog der Regelung in § 67 Absatz 3 SGB II und § 141 Absatz 3 SGB XII. Auch in diesen Fällen verlängert sich damit die Frist zur Kostensenkung um ein Jahr. Mittlerweile wurde diese Verfahrensweise durch einen Hinweis des BMAS7 bestätigt.
2. Rechtliche Grundlagen
2.1. Allgemeiner Überblick
Rechtsgrundlage für die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung sind die §§ 19, 22 und 22a - c SGB II und §§ 27 a, 42, 35, 35 a, 36 und 42 a SGB XII.
In § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 35 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XII ist formuliert, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle durch die Sozialgerichtsbarkeit. Die angemessenen Unterkunftsbedarfe müssen gemäß dem Bundesverfassungsgericht als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums in einem transparenten und sachgerechten Verfahren, also realitätsgerecht berechnet werden8.
Das Bundesverfassungsgerichts9 weist allerdings darauf hin, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat:
„Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist insoweit entscheidend, dass die Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht unterschritten wird, die gesetzlichen Regeln also tatsächlich eine menschenwürdige Existenz sichern. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und soweit Mietkosten unbegrenzt zu erstatten. Die grundrechtliche Gewährleistung bezieht sich nur auf das Existenzminimum“.
Zur Ermittlung der örtlich abstrakt angemessenen Unterkunftskosten fordert das Bundessozialgericht (BSG) von den Leistungsträgern die Erstellung eines so genannten „Schlüssigen Konzeptes“10. Das Schlüssige Konzept erfordert eine Abbildung des einschlägigen örtlichen Wohnungsmarktes; es dokumentiert und plausibilisiert den Weg zur Festlegung der örtlich angemessenen Unterkunftskosten. Dabei ist es gerichtlich voll überprüfbar, ob die Erstellung des Schlüssigen Konzepts zutreffend erfolgt ist.
7 https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragenund-Anworten-zugang-sgb12/faq-zugang-sgb12.html 8 BVerfG vom 09.02.2010 Az.: 1 BvL 1/09 RdNr.: 139; BVerfG vom 23.07.2014 Az.: 1 BvL 10/12 und BSG vom 18.11.2014 B 4 AS 9/14 R Dresden RdNr.: 13, vgl. auch BSG Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R 9 BVerfG vom 10.10.2017 Az.: 1 BvR 617/14 RdNr.: 19 10 BSG vom 18.6.2008 Az.: B 14/7b AS 44/06 R RdNr.: 16, BSG vom 19.3.2008 Az.: B 11b AS 41/06 R
Eine Anwendung der Werte der Wohngeldtabelle nach § 12 des Wohngeldgesetzes als örtlich angemessene Kosten der Unterkunft wäre damit nicht rechtsprechungskonform. Zum 1.1.2020 wurde das Wohngeld durch das Wohngeldstärkungsgesetz erhöht. Zudem wurde eine neue Mietenstufe VII eingeführt, mit der Folge, dass Nürnberg von der Mietenstufe IV in die Mietenstufe V eingruppiert wurde. Der Miethöchstbetrag nach der Wohngeldtabelle liegt damit in Nürnberg für den Ein-Personen-Haushalt bei 525 €. Dieser Wert dient ausschließlich der Berechnung von Wohngeld. Mit den zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft im Rahmen des Transferleistungsbezugs hat dieser Wert zunächst nichts zu tun.
Eine Anwendung der Wohngeldtabelle zur Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft ist nach BSG11 nur dann im Ausnahmefall zulässig, wenn es einen örtlichen Erkenntnisausfall gibt und wenn zudem die Feststellung erfolgt ist, dass ein schlüssiges Konzept nicht mehr entwickelt werden kann, weil die Datenbasis fehlt. Einen solchen Erkenntnisausfall kann es in Nürnberg – auch rückwirkend – nicht geben, da das Amt für Stadtforschung und Statistik alle zwei Jahre eine Erhebung über die aktuellen Mietpreise in Nürnberg im Rahmen der Wohnungs- und Haushaltserhebung für den Mietenspiegel durchführt und diese Daten zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Nürnberg herangezogen werden.
Gegen die Anwendung der Beträge der Wohngeldtabelle im Rahmen der Kosten der Unterkunft spricht zudem ein weiterer Grund: Die Berechnung des Wohngelds beruht auf einer relativ schwachen Datenbasis und führt zu teilweise „unplausiblen“ Zuordnungen zu den Wohngeldstufen12. Dies ist auch nachvollziehbar, da aufgrund der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt bundesweit sieben Wohngeldstufen keinesfalls ausreichen, um hier - auch bezüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft bei Transferleistungsbezug – ausreichend differenziert den konkreten Markt abbilden zu können.
2.2 Zuständigkeit für die Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft
2.2.1 Zuständigkeit im Bereich einer gemeinsamen Einrichtung - SGB II
Träger der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II sind die kreisfreien Städte und Kreise, so genannte „kommunale Träger“ im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, die in eigener Zuständigkeit die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung ermitteln. Gemäß § 44 b Absatz 3 SGB II hat die Stadt Nürnberg als Träger die Verantwortung13 für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistung „Kosten für Unterkunft und Heizung“, auch wenn die Leistung an sich durch das Jobcenter erbracht wird. Aufgrund der sog. Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (siehe 6.1.) kann die Leistungserbringung - obwohl sie in der Zuständigkeit der kommunalen Träger liegt - vom Bundesrechnungshof geprüft werden.
2.2.2 Zuständigkeit im SGB XII
3. Kapitel SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Kosten für die Leistungen des 3. Kapitels SGB XII trägt die Stadt Nürnberg vollständig. Deshalb ist es die Aufgabe der Stadt Nürnberg, für diesen Bereich die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung zu ermitteln.
11 BSG vom 16.06.2015 Az.: B 4 AS 44/14 R zitiert nach juris RdNr. 10 und 25, BSG vom 12.12.2013 Az.: B 4 AS 87/12 R zitiert nach juris RdNrn. 24 und 25 12 Vortrag des Instituts der Deutschen Wirtschaft, welches bei der Ermittlung der Wohngeldhöhe einbezogen wird „Das Wohngeld als Instrument zur sozialen Sicherung des Wohnens - neue Entwicklungen und weitere Perspektiven“ am 21.2.2020 in Berlin - Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Referent: Dr. Ralph Henger 13 Zur Wahrnehmung dieser Trägerverantwortung wurde die Kommunale Prüfgruppe SGB II und die Stelle „Steuerung kommunaler Leistungen“ beim Sozialamt eingerichtet
4. Kapitel SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Im 4. Kapitel des SGB XII werden die Regelleistungen und die Kosten der Unterkunft seit 1.1.2014 komplett vom Bund übernommen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Kommunen und Landkreise in diesem Rechtsgebiet im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. Da bislang zur Festlegung der örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung keine Weisungen bzw. detaillierten Regelungen durch den Bund erfolgt sind, sind die Kommunen weiterhin berechtigt und verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft (Mietrichtwerte) selbst zu ermitteln. Im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht erfolgt aber durch die Regierung von Mittelfranken, die hierzu vom BMAS beauftragt wird, eine Prüfung der Fallbearbeitung und der Umsetzung der vom Bund vorgegebenen Richtlinien. Zudem kann die kommunale Fallbearbeitung auch durch den Bundesrechnungshof geprüft werden.
In der Stadt Nürnberg liegt die Zuständigkeit für die Ermittlung und Festlegung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung für das SGB II und SGB XII beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt.
2.3 Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten
Das BSG hat erstmals mit seiner Entscheidung vom 12.12.201714 zeitliche Anhaltspunkte zur Fortschreibung von Schlüssigen Konzepten gegeben. So muss innerhalb eines Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und Fortschreibung des Konzeptes nicht erfolgen. Der Träger kann in dieser Zeitspanne weiterhin das erhobene Datenmaterial zugrunde legen. Andererseits muss nach Ablauf des Zweijahreszeitraums eine Überprüfung und gegebenenfalls neue Festsetzung mit „zeitnahem In Kraft setzen“ erfolgen.
Das Sozialamt - kommunale Prüfung ermittelt wöchentlich die Verfügbarkeit von Wohnraum im Rahmen der Mietrichtwerte aus den einschlägigen Immobilienportalen wie z. B. immowelt und immoscout. Die derzeit vorliegende Auswertung von Kalenderwoche 6 bis 22 ergab eine hohe Verfügbarkeit von Wohnungen im Rahmen der Mietrichtwerte, trotz der nur eingeschränkt verfügbaren Wohnungsangebote während der Corona-Pandemie. So wurden in diesem Zeitraum in den Immobilienportalen z. B. 125 Wohnungen innerhalb der Richtwerte für den Ein-Personen-Haushalt und 104 Wohnungen für den Zwei-Personen-Haushalt angeboten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Angebote nur rund 50 % des Wohnungsmarktes abbilden, da ein erheblicher Teil der Wohnungen in Nürnberg von Wohnbaugesellschaften, Genossenschaften und der WBG angeboten werden. Hier werden nicht alle verfügbaren Wohnungen auf Immobilienportalen ausgeschrieben, zudem wird ein erheblicher Teil an Wohnungen auf Empfehlungsbasis vergeben. Außerdem erfolgt regelmäßig eine Analyse der Verfügbarkeit von Wohnungen im Rahmen der Angemessenheitskriterien auf Basis der von der Stadt Nürnberg eingekauften Immobilienmarktdatenbank der Firma Empirica15. Diese Datenbank bildet sämtliche auf dem Nürnberger Wohnungsmarkt öffentlich angebotenen Wohnungen16 seit dem Jahr 2012 ab. Diese Daten dienen auch zur Vorlage bei der Sozialgerichtsbarkeit, um die Verfügbarkeit von Wohnungen im konkreten Einzelfall nachzuweisen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Wohnungen im Rahmen der Mietrichtwerte in der Stadt Nürnberg verfügbar sind und angemietet werden können.
14 Az.: B 4 AS 33/16 R 15 https://www.empirica-systeme.de/portfolio/immobilienmarktdaten/ 16 d.h. in Zeitungen und Internet veröffentlicht
3. Miet- und Heizkostenrichtwerte ab 01.04.2020
3.1 Übersicht
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Jede | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| weitere | ||||||||||
| Person | ||||||||||
| 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | 10 qm | |||||
| Mietrichtwert | 441 € | 546 € | 635 € | 786 € | 927 € | 88 € | ||||
| Wirtschaftlichkeitsprüfung = Mietrichtwert zzgl. 10 % | 486 € | 601 € | 699 € | 865 € | 1.020 € | 97 € | ||||
| Heiz- und Warmwasserkosten | 68 € | 88 € | 101 € | 122 € | 142 € | 142 €17 |
3.1.1 Wirtschaftlichkeitsprüfung (= Mietrichtwert zzgl. 10 %)
Bei einer Überschreitung des Mietrichtwertes durch die tatsächlich zu zahlende Miete ist ein Kostensenkungsverfahren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Zunächst ist dabei die Wirtschaftlichkeit des Umzugs gemäß § 22 Absatz 1 Satz 4 SGB II zu beurteilen. Innerhalb einer Grenze von 10 % über dem Mietrichtwert ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass ein Umzug aufgrund der für den Leistungsträger entstehenden Umzugskosten unwirtschaftlich ist. Liegt damit die tatsächliche Miete innerhalb eines Betrages von Mietrichtwert zuzüglich 10 %, wird weiterhin im Rahmen der Leistungsgewährung die gesamte Miete anerkannt. Bei Prüfung der Wirtschaftlichkeit sind auch die Heizkosten im Sinne einer Bruttowarmmiete mit einzubeziehen (§ 22 Absatz 10 SGB II).
Liegt die tatsächliche Miete weiterhin über diesen Beträgen, muss eine Prüfung über die Wirtschaftlichkeit des Umzugs im konkreten Einzelfall erfolgen. Ist diese gegeben, ist im nächsten Schritt zu prüfen, ob sonstige Kriterien vorliegen, die im Rahmen der konkreten Angemessenheit eine Überschreitung des Mietrichtwertes rechtfertigen. Ergeben sich hier auch keine Anhaltspunkte, erfolgt die Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens, welches in der Regel dazu führt, dass die tatsächliche Miete insgesamt nur noch für einen Zeitraum von sechs Monaten übernommen wird.
17 tatsächliche Qm-Zahl der Wohnung x 1,35 € mindestens 142 €
3.1.2 Zusammensetzung des Mietrichtwertes und Veränderungen zum bisherigen Richtwert
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | Jede weitere Person |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | 10 qm18 | |
| Mietrichtwert | 441 € | 546 € | 635 € | 786 € | 927 € | 88 € |
| Angemessene Kaltmiete gesamt | 358,50 € | 434,85 € | 507,00 € | 621,90 € | 746,55 € | 71,10 € |
| Angemessene Betriebskosten gesamt | 82,25 € | 111,15 € | 127,50 € | 163,80 € | 180,60 € | 16,40 € |
| Betriebskosten pro qm | 1,65 € | 1,71 € | 1,70 € | 1,82 € | 1,72 € | 1,64 € |
| Kaltmiete pro qm | 7,17 € | 6,69 € | 6,76 € | 6,91 € | 7,11 € | 7,11 € |
| Gesamtpreis pro qm | 8,82 € | 8,40 € | 8,46 € | 8,73 € | 8,83 € | 8,75 € |
| Erhöhung im Vergleich zum 1.1.2018 in € | 46,00 € | 39,00 € | 43,00 € | 65,00 € | 100,00 € | 10,00 € |
| Erhöhung im Vergleich zum 1.1.2018 in % | 11,59 % | 7,65 % | 7,23 % | 9,17 % | 12,14 % | 12,82 % |
| Steigerung des angemessenen Kaltmiet- preises im Vergleich zum 1.1.2018 in % | 11,51 % | 7,73 % | 8,16 % | 10,56 % | 13,76 % | 13,76 % |
| Steigerung der angemessenen Betriebs- kosten im Vergleich zum 1.1.2018 in % | 8,21 % | 7,42 % | 4,31 % | 10,44 % | 6,98 % | 6,10 % |
4. Konkrete Ermittlung der Richtwerte in Nürnberg
4.1 Anforderungen des Bundessozialgerichts an das „Schlüssige Konzept“
Schlüssig ist ein Konzept, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt19:
Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten Raum und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen, es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen - Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete, Differenzierung nach Wohnungsgröße, Angaben über den Beobachtungszeitraum, Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen z. B. Mietenspiegel), Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten, Validität der Datenerhebung, Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung, Angaben über die gezogenen Schlüsse.
Zur Feststellung der abstrakt angemessenen Kosten für die Unterkunft sind nach der Vorgabe des BSG zunächst die angemessene Wohnungsgröße und der maßgebliche örtliche Vergleichsraum zu ermitteln.
4.2 Angemessene Wohnfläche
Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach den Wohnflächen der Wohnbauförderungsvorschriften in Bayern:
18 6 Personen 1.015 €, 7 Personen 1.102 €, 8 Personen 1.190 €, 9 Personen 1.277 €, 10 Personen 1.365 € 19 BSG vom 22.09.2009 Az.: B 4 AS 18/09 R; LSG Bayern vom 25.04.2017 Az.: L 11 AS 289/16 RdNr.: 29 ff und L 11 AS 872/15 RdNr.: 27 ff
Tabelle: Angemessene Wohnungsgrößen
| Bedarfsgemeinschaft mit 1 Person | 50 qm |
|---|---|
| Bedarfsgemeinschaft mit 2 Personen | 65 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen | 75 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 4 Personen | 90 qm |
| Bedarfsgemeinschaft mit 5 Personen | 105 qm |
| für jede weitere Person | 10 qm20 |
Diese Größenvorgaben dienen ausschließlich der Ermittlung des Mietrichtwertes. Sie bedeuten nicht, dass diese Wohnflächen als Mindestgröße oder Höchstgröße für Anmietungen vorgegeben sind. So wurden Wohnungen mit 26 qm, die z. B. in Dresden recht verbreitet sind, vom BSG als angemessen für die Wohnungsversorgung von Ein-Personen-Haushalte angesehen. Grundsätzlich ist nach Vorgabe der Rechtsprechung einfacher Wohnstandard heranzuziehen.
Eine Auswertung der Statistik der Bundesagentur21 bezüglich der von SGB II Beziehern bewohnten Wohnungsgrößen ergibt folgendes Bild:
Tabelle: Wohnungsgrößen der SGB II-Bezieher
| Haushaltsgröße | Insge- | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 und | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| samt | mehr | |||||||||||||
| Bestand BG | 19.497 | 8.789 | 4.365 | 2.927 | 1.908 | 910 | 598 | |||||||
| unter 20 qm | 1.108 | 767 | 87 | 68 | 72 | 53 | 61 | |||||||
| 20 bis unter 40 qm | 3.037 | 2.694 | 209 | 79 | 38 | 10 | 7 | |||||||
| 40 bis unter 60 qm | 6.130 | 3.552 | 1.699 | 546 | 230 | 77 | 26 | |||||||
| 60 bis unter 80 qm | 6.033 | 1.155 | 1.915 | 1.619 | 921 | 308 | 115 | |||||||
| 80 bis unter 100 qm | 1.879 | 153 | 300 | 455 | 487 | 309 | 175 | |||||||
| 100 qm und mehr | 620 | 56 | 42 | 87 | 109 | 130 | 196 | |||||||
| keine Angabe | 683 | 406 | 113 | 72 | 51 | 23 | 18 | |||||||
| durchschnittliche | 56,36 | 43,18 | 59,75 | 67,55 | 71,38 | 77,60 | 86,24 | |||||||
| Wohnfläche pro | ||||||||||||||
| BG/qm | ||||||||||||||
| durchschnittliche | 32,30 | 43,18 | 29,88 | 22,52 | 17,84 | 15,52 | 13,18 | |||||||
| Wohnfläche pro Per- | ||||||||||||||
| son in der HHG/qm |
20 Nach den Wohnbauförderrichtlinien in Bayern kann die Wohnfläche für jede weitere Person, ab dem Vier- Personen-Haushalt bis zu 15 qm mehr betragen. In Nürnberg werden im geförderten Wohnungsbau nach Rücksprache mit dem Stab Wohnen nur in sehr seltenen Fällen größere Wohnungen als 105 qm gebaut. Die größte Wohnung in der letzten Zeit war eine Wohnung mit 108 qm, die für einen 6-Personen-Haushalt vorgesehen war. Da auch auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt größere Wohnungen im maßgeblichen einfachen Segment nur in geringerem Umfang vorhanden sind, wird für Haushalte ab sechs Personen in Nürnberg nur ein weiterer Zuschlag zur angemessenen Wohnungsgröße von 10 qm vorgenommen.
21 Statistik der Bundesagentur, Wohn- und Kostensituation SGB II, Kreis Nürnberg Stadt - Stand September 2019 Tabelle 1 b: Wohn- und Kostensituation nach Größe der Haushaltsgemeinschaft Es ist zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung gestellten Daten einen Versatz von 3 Monaten haben.
Diagramm: Wohnungsgrößen der SGB II Bezieher22 - Vergleich Mai 2017 zu September 2019
6 und mehr 2019 6 und mehr 2017 5 Pers 2019 5 Pers 2017 4 Pers 2019 4 Pers 2017 3 Pers 2019 3 Pers 2017 2 Pers 2019 2 Pers 2017 1 Person 2019 1 P erson 2017
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
unter 20 qm 20 bis unter 40 qm 40 bis unter 60 qm 60 bis unter 80 qm 80 bis unter 100 qm 100 qm und mehr keine Angabe
Eine besondere Auffälligkeit bezüglich der Wohnungsgrößen bzw. von beengten Wohnverhältnissen ist aus diesen Daten nicht erkennbar.
Aussagekräftig zu dieser Fragestellung ist auch die Studie des BBSR zur „Wohnsituation und Wohnkosten von Haushalten im Niedrigeinkommensbereich“ 23. Im Rahmen der statistischen Analyse der Wohnungsversorgung (S. 30 - 34) wurde u.a. die Wohnfläche und die Wohnungsqualität betrachtet. Hinsichtlich der Flächenversorgung zeigte sich, dass die Ein- und Zweipersonenhaushalte mit Wohngeldbezug entgegen den Erwartungen in kleineren Wohnungen lebten als die gleich großen Haushalte mit ALG II - Bezug. Bei den Drei-, Vier- und Fünfpersonenhaushalten war allerdings das Gegenteil der Fall. Die Haushalte im Niedrigeinkommensbereich ohne Transferbezug bewohnten größere Wohnungen als die Transferbezieher. Die Qualität der von den (beiden) Zielgruppenhaushalten genutzten Wohnungen lag unter dem Durchschnitt.
Weitere Tabellen und Informationen zur Wohnsituation beider Gruppen sind hier verfügbar.
Eine ganz aktuelle Studie des IAB24 mit dem Titel „Knapper Wohnraum, weniger IT-Ausstattung,
häufiger alleinstehend: Warum die Corona-Krise Menschen in der Grundsicherung hart trifft“ bein-
haltet folgende Tabelle zur Wohnsituation:
22 Es wurden die Zahlen aus Mai 2017 verwendet, da diese dem Schlüssigen Konzept vom 1.1.2018 zugrunde liegen 23 Publikation des BBSR: „Wohnsituation und Wohnkosten von Haushalten im Niedrigeinkommensbereich“ (Seite 10) http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2015/DL_ON082015.pdf;jsessionid= CFDCD84AD1102F1499D32E17FD3DEB5F.live21304?__blob=publicationFile&v=3 24 https://www.iab-forum.de/knapper-wohnraum-weniger-it-ausstattung-haeufiger-alleinstehend-warum-diecorona-krise-menschen-in-der-grundsicherung-hart-trifft/
Insgesamt gibt es über die von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten Daten zur Wohnungsgröße hinaus derzeit keine weiteren Daten für Nürnberg, wie sich die Wohnsituation von Leistungsbeziehern darstellt. Ob eine Wohnsituation als inadäquat empfunden wird, könnte zudem nur durch individuelle Erhebungen ermittelt werden.
4.3 Örtlicher Vergleichsraum
Als örtlicher Vergleichsraum ist gemäß der Rechtsprechung des BSG in der Regel das gesamte Stadtgebiet heranzuziehen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass Nürnberg insgesamt keinen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet. Dafür spricht auch, dass alle Stadtteile relativ gut durch den ÖPNV angebunden und miteinander verbunden sind.
4.4 Berechnung des angemessenen Mietpreises für die Kaltmiete nach der Perzentilwertme-
thode
4.4.1 Grundlage: Datenerhebung des Nürnberger Mietenspiegels
Als Grundlage zur Ermittlung der Richtwerte wurden die dem Nürnberger Mietspiegel zugrundeliegenden Datenerhebungen vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth ausgewertet. Hierbei werden sämtliche dem Mietenspiegel zugrundeliegenden Wohnungen verwendet, die +/-10 qm25 um die oben aufgeführte angemessene Wohnfläche liegen. Diese Auswertung erfolgt nicht nach den Gesamtmietpreisen, sondern gemäß der Rechtsprechung des BSG nach den
25 Bei 5-Personen-Haushalten wurden aufgrund der besseren Datenlage +/-15 qm angewendet.
Quadratmeterpreisen der Wohnungen. Dabei wurden alle Wohnungen mit Einzelöfen (Öl, Holz und Kohle) und ohne Bad/WC ausgeschlossen, da diese nicht mehr dem notwendigen einfachen Standard, sondern einem so genannten Substandard entsprechen.
4.4.2 Häufigkeitsorientierter Ansatz – Perzentilwertmethode
Der häufigkeitsorientierte Ansatz, für den sich die Stadt Nürnberg in der Ausprägung des Perzentilwertverfahrens entschieden hat, nimmt sowohl Anleihen an der Vergleichsgruppe als auch am Wohnungsstandard. Es wird eine Vergleichsgruppe von Wohnungen definiert und es wird davon ausgegangen, dass die Häufigkeitsverteilung der Preise den Wohnungsstandard insgesamt am besten wiedergibt. Da sich in der Nettokaltmiete alle Wohnwertmerkmale als Mietpreis bestimmende Faktoren spiegeln, ist es am sinnvollsten, die einfache Wohnung durch die billige Wohnung zu definieren. Die zentrale Frage ist dann, welcher Anteil d. h. welches Perzentil der Häufigkeitsverteilung der Mieten angemessen ist und wie dieses begründet wird.
Die jeweils für den Wohnflächenkorridor ermittelten Wohnungen werden in Nürnberg berücksichtigt, soweit sie das 30 %-Perzentil aller Wohnungen dieser Größenklasse nicht übersteigen. Der auf dem 30 %-Perzentil liegende Quadratmeterpreis wird dann mit der angemessenen Wohnungsgröße multipliziert (= so genannte Produkttheorie des BSG). Dieser Wert entspricht der angemessenen Kaltmiete, die in den Mietrichtwert einfließt.
Ermittlung des 30 %-Perzentil
Das 30 %-Perzentil wird dabei nicht geschätzt, sondern auf Basis der Zahl der Haushaltsgemeinschaften im SGB II und SGB XII und auf Basis der Mieterhaushalte in Nürnberg nach einer Formel berechnet, die vom Forschungsbericht, den das BMAS26 beauftragt hatte, empfohlen wird.
Formel: Leistungsbezieher mit Miete im SGB II und SGB XII + Nachfrager in Höhe von 10 % aller Haushalte, auf Basis der Mieterquote im SGB II / durch die Zahl der örtlichen Mieterhaushalte27
Aufgrund der wesentlich geringeren Zahl an Bedarfsgemeinschaften im SGB II im Vergleich zum 1.1.2018 wird das 30 %- Perzentil derzeit etwas unterschritten, während es bei der letzten Richtwertfestsetzung noch etwas überschritten wurde.
Gemäß der München-Entscheidung des BSG28 ist eine Kappungsgrenze in Höhe von über 20 % unbedenklich, wenn die Berücksichtigung von Wohnungen untersten Wohnungsstandards ausgeschlossen und im Übrigen alle Wohnungen sonstigen Wohnungsstandards berücksichtigt wurden.
Tabelle: Berechnung der angemessenen Kaltmiete29
26 Forschungsbericht „Ermittlung existenzsichernder Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII“ http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-478-niedrigeaufloesung.pdf;jsessionid=F5A93E4DBFCE0BB0E80794B9C051E815?__blob=publicationFile&v=4 27 Von der Zahl der Gesamthaushalte vor Ort werden die Haushalte mit Eigentum abgezogen 28 BSG vom 10.09.2013 Az.: B 4 AS 77/12 R RdNr.: 36 ff, SG Hannover vom 20.02.2018 Az.: S 46 AS 3614/16; Siehe hierzu auch die Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.06.2016 Az.: L 11 AS 611/15 zu den angemessenen Kosten der Unterkunft der Stadt Hannover. Hier wurde das 33 % Perzentil anerkannt, obwohl Hannover eine wesentlich höhere Dichte an Leistungsberechtigten im SGB II hat als Nürnberg. Nürnberg hat 98,3 Personen, Hannover 145,6 pro 1000 Einwohner. Siehe hierzu http://consens-info.de/images/veroeffentlichungen/sgb_XII/grossstaedte/sgb_XII/GS-BM-Monitoring- 2016_XII-II-Asyl_Endversion.pdf 29 Quelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung Leben in Nürnberg 2017, Auswahl Mietspiegel-Auswertung, n= 1.299 (d.h. Gesamtzahl der Wohnungen, die dem Mietenspiegel zugrunde liegen), Mietenspiegel 2018.
Datenbasis: Mietspiegel-Auswertung; Wohnungen ohne Bad/Dusche, ohne WC in der Wohnung und mit Einzelöfen-Heizung und Brennstoff Öl oder Kohle/Holz wurden ausgeschlossen, n = 1 214
| Haushaltsgröße nach Personen | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Untersuchter Wohnflächenbereich | 40 - 60 qm | 55 - 75 qm | 65 - 85 qm | 80 - 100 qm | 90 - 120 qm | |||||
| Angemessene | 50 qm | 65 qm | 75 qm | 90 qm | 105 qm | |||||
| Wohnfläche | ||||||||||
| Anzahl der Fälle/ Wohnungen (unge- | 338 | 524 | 423 | 284 | 214 | |||||
| wichtet)30 | ||||||||||
| Mittelwert in Euro je Quadratmeter | 8,08 € | 7,67 € | 7,80 € | 7,88 € | 8,06 € | |||||
| Median (mittlerer Wert) in Euro je qm | 8,00 € | 7,61 € | 7,69 € | 7,74 € | 7,87 € | |||||
| Perzentil 30 %31 : | 7,17 € | 6,69 € | 6,76 € | 6,91 € | 7,11 € | |||||
| Perzentil 30% x angemessene Woh- | 358,50 € | 434,85 € | 507,00 € | 621,90 € | 746,55 € | |||||
| nungsgröße = angemessene Kaltmiete |
4.5. Betriebskosten
Die Betriebskosten werden auf Basis der durchschnittlichen Betriebskosten aus der Statistik der Bundesagentur zur Wohn- und Kostensituation SGB II, Kreis Nürnberg Stadt, Stand September 201932 je nach Haushaltsgröße berücksichtigt und mit der angemessenen Wohnfläche multipliziert33.
4.6 Ergebnis
Aus der Addition der ermittelten Kaltmiete und der Betriebskosten wird dann der jeweilige Mietrichtwert gebildet.
Das angewendete Verfahren entspricht dem Verfahren, das bereits für den Richtwert ab 1.1.2018 angewendet wurde.
Ausführlich wird das Vorgehen im beiliegenden „Schlüssigen Konzept“ dargestellt. Dies dient zur Vorlage bei der Sozialgerichtsbarkeit.
- Abweichung vom Mietrichtwert - Prüfung der konkreten Angemessenheit im Einzelfall
Zur Umsetzung dieser Regelungen werden den jeweiligen Leistungsabteilungen im Jobcenter und
dem Sozialamt entsprechende Arbeitsanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten Aus-
führungen zur Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen, angepasst an die Gegebenheit
in Nürnberg. So werden z. B. sämtliche besonderen Wohnformen und Wohnangebote in Nürnberg
wie Frauenhaus, Wohnen für Strafentlassene oder psychisch Kranke aufgeführt und dargelegt wel
che Besonderheiten für diese Objekte bei Übernahme der Kosten der Unterkunft geltenden und
wer dort Ansprechpartner ist. Zudem wird die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der
bayerischen Gerichtsbarkeit zu bestimmten Fragestellungen wie z. B. Übernahme von Betriebs-
kostennachzahlungen für eine frühere Wohnung oder für Wohnraum, der vor dem Leistungsbezug
, -
30 die dem Nürnberger Mietenspiegel mit der ausgewählten Wohnungsgröße zugrunde liegen 31 jeweils 30 % der Quadratmeterpreise aller ausgewerteten Wohnungen, die im genannten Wohnflächenkorridor liegen, haben einen qm-Preis bis… € Bruttokaltmiete 32 Die Daten haben einen Versatz von 3 Monaten, so dass dies zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzeptes die aktuell verfügbaren Daten waren. 33 https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021940/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=1023396®ion=N%C3%BCrnberg&year_month=201909&year_month.GROUP=1&search=Suchen
bewohnt wurde, dargestellt. Insgesamt ist die Rechtsprechung zu Fragen der Kosten der Unter-
kunft sehr umfangreich, so dass diese Arbeitsgrundlagen regelmäßig überarbeitet werden müssen.
Zudem werden sämtliche Klagefälle, die beim Jobcenter zu den Kosten der Unterkunft anhängig
sind, und viele Widerspruchsverfahren zur Einschätzung des Sachverhaltes an die Leitung der
Rechtsstelle des Sozialamtes zur Beurteilung des Sachverhaltes übermittelt.
Das kommunale Prüfteam SGB II steht der Sachbearbeitung des Jobcenters jederzeit für Anfragen
zur Beurteilung von Kosten der Unterkunft im Hinblick auf individuelle Angemessenheit im Einzel-
fall zur Verfügung.
Auch im Rahmen der Prüftätigkeit der kommunalen Prüfung werden die Kosten der Unterkunft und
die Ermessensausübung im Einzelfall geprüft.
5.1 Besondere Wohnformen
Bei besonderen Wohnformen wie z. B. Frauenhäuser oder vergleichbare Unterbringungsmöglichkeiten für Frauen34, Obdachlosenunterkünfte und -pensionen, Unterkünfte für Asylbewerber, besonderen Wohnprojekte (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Strafentlassene, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, Übergangswohnen für Strafentlassene etc.) werden die dort anfallenden Mietpreise in der Regel in voller Höhe anerkannt, wenn ein entsprechender Eintrag des Objektes im Kommunalen Handbuch SGB II vorliegt.
Auch bei Einweisungen in Pension, Obdachlosenwohnung oder Sozialimmobilien durch die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes sind die tatsächlichen Wohnkosten anzuerkennen.
5.2 Individuelle Zuschläge zu den Mietrichtwerten
5.2.1 Krankheiten und Behinderungen, Pflegebedürftigkeit (auch von Angehörigen)
Bei vorliegenden Behinderungen, Einschränkungen bzw. Krankheiten, die eine größere Wohnfläche oder besondere Ausstattungsmerkmale benötigen wie z. B. barrierefreie Dusche, einen Aufzug oder ein zusätzliches Zimmer, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert in der Regel von 10 % bis zu 30 % erfolgen35, wenn tatsächlich eine Wohnung angemietet werden soll bzw. bewohnt wird, die den Anforderungen entspricht. Dies ist jeweils durch den Außendienst oder andere geeignete Dienste zu bestätigen.
Bei der Notwendigkeit einer für Rollstuhlfahrer geeigneten Wohnung oder bei schwerer Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann auch ein wesentlich höherer Zuschlag notwendig werden, da hier vor allem im Ein-Personen-Bereich eine größere Wohnfläche erforderlich sein kann und barrierefreier bzw. barrierearmer Wohnraum sich verstärkt im Neubausegment findet. In diesen oder vergleichbaren Fällen kann ein individueller Zuschlag über 30 % hinaus festlegt werden.
5.2.2 Wohnungssuche von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Vorliegen anderer besonderer Umstände
Bei Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Auszug aus einer Obdachlosenpension oder -einrichtung, bei Auszug aus Frauenhäusern und ähnlichen Einrichtungen oder bei Haftentlassung kann bei Neuanmietungen immer ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert gewährt werden.
34 z. B. Frauenhaus, Haus Hagar, Haus Franziskus, Haus für Mutter und Kind in der Luisenstraße 35 Die Gründe für die Abweichung vom Richtwert und die Ausübung des Ermessens sind in der Akte zu dokumentieren und bei Krankheiten und Behinderungen sind entsprechende Dokumente beizufügen wie z. B. ärztliche Gutachten etc.
Dies gilt auch bei Vorliegen anderer besonderer Umstände, die z. B. durch schriftliche Stellungnahme des ASD oder SFD herangetragen werden, oder wegen ungeeigneter Wohnverhältnisse, die einen dringenden Umzug erforderlich machen. Weitere besondere Sachverhalte sind denkbar.
Wird die Wohnungssuche ohne Erfolg über längere Zeit plausibel und glaubhaft nachgewiesen (Meldungen bei Abteilung Wohnungsvermittlung des Sozialamtes und bei mehreren Wohnbaugesellschaften in jedem Fall erforderlich), kann ein Zuschlag von bis zu 10 % zum Mietrichtwert für die Neuanmietung erfolgen. In diesen Fällen ist auch an die Einbindung eines Maklers zu denken. Zusätzlich kann die Suchfrist verlängert werden mit der Folge, dass die tatsächliche Miete länger als 6 Monate anerkannt wird.
Bei plausibler Notwendigkeit, das soziale Umfeld beizubehalten, z. B. wegen schulpflichtigen Kindern oder Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen, die in der Nähe wohnen oder Ähnliches kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert bis zu 10 % für die Bestandsmiete bzw. für eine notwendige Neuanmietung erfolgen. Bei diesen Fällen bietet es sich allerdings alternativ auch an, je nach Höhe der Überschreitung des Mietrichtwertes und der individuellen Problemlage, die Suchfrist zu verlängern, damit eine Wohnung in der Nähe gefunden werden kann.
Im besonders zu begründenden Einzelfall kann in den obengenannten Fällen auch eine Überschreitung von bis zu 30 % für die Bestandsmiete akzeptiert werden.
5.2.3. Ausübung von Umgangsrecht
Bei Wahrnehmung des Umgangsrechts kann nach einer Entscheidung im Einzelfall ein erhöhter Wohnbedarf, d. h. eine Wohnung mit erhöhter Quadratmeterzahl oder einem zusätzlichen Zimmer anerkannt werden. Hierbei ist das Alter, die Zahl, das Geschlecht der Kinder und die Häufigkeit des Aufenthalts zu berücksichtigen.
Eine Wohnung, die nur einen Mietpreis aufweist, der über dem Richtwert liegt, aber kein zusätzliches Zimmer oder eine erhöhte Quadratmeterzahl aufweist und damit für das konkrete Umgangsrecht nicht passend ist, kann auch keinen Zuschlag zum Mietrichtwert rechtfertigen. Auch bei mehreren Kindern sind in der Regel maximal die Wohnungsgröße und damit der Richtwert für eine zusätzliche Person anzuerkennen.
Eine Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Umgangsrecht als zusätzliche Person im Haushalt ist nach der Rechtsprechung des BSG erst ab einem in etwa hälftigen Betreuungsanteil im Sinne eines Wechselmodell und nicht schon bei Wahrnehmung des Umgangs im Rahmen einer temporären Bedarfsgemeinschaft der Fall36.
Nach Auffassung des BSG haben die Regelungen des SGB II den Umgang zu ermöglichen, vermitteln aber keinen Anspruch auf optimale Umgangsbedingungen. Der grundrechtlich geschützte Umgang wird ermöglicht, wenn die Unterkunftssituation keinen Umstand darstellt der das Kind vom Umgang abhält. Hierbei ist bezgl. eines eventuellen Zuschlags zur angemessenen Wohnfläche zu berücksichtigen, wie sich die Wohnsituation bei Wahrnehmung von Umgangsrecht bei einkommensschwachen Haushalten darstellt, in denen der Lebensunterhalt nicht aus Mitteln der staatlichen Existenzsicherung bestritten wird37.
5.3. Verlängerung der Frist zur Kostensenkung mit der Folge, dass die tatsächliche Miete
länger als sechs Monate anerkannt wird
5.3.1 Notwendigkeit das soziale Umfeld beizubehalten
Bei plausibler Notwendigkeit, das soziale Umfeld beizubehalten, kann ein Zuschlag zum Mietrichtwert erfolgen oder die Suchfrist verlängert werden. Siehe oben unter 5.2.2
36 BSG vom 11.07.2019 Az.: B 14 AS 23/18 R; BSG vom 29.08.2019 Az.: B 14 AS 43/18 R RdNr.: 35 37 BSG vom 29.08.2019 a.a.o. RdNr.: 31
5.3.2. Eintritt eines Todesfalls, der dazu führt, dass die Wohnung für die dann bestehende Haushaltsgröße nicht mehr angemessen ist
Auch hier kann die Suchfrist nach individuellen Gegebenheiten und Einzelfallprüfung verlängert werden.
5.3.3. Nachgewiesene und plausible erfolglose Suchbemühungen
Auch hier kann die Suchfrist nach individuellen Gegebenheiten verlängert werden, gegebenenfalls kann auch ein Zuschlag zum Mietrichtwert für die Neuanmietung erfolgen (siehe 5.2.2).
6. Von den Richtwerten umfasste Personen im SGB II und SGB XII
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II und SGB XII ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die Richtwerte für die Kosten für die Unterkunft und Heizung betreffen in Nürnberg derzeit 28.654 (Mai 2017: 33.732) Haushalte mit 49.204 (Mai 2017 56.273) Personen, die Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen. Dies entspricht rund 9,25 % (Stand 2016 10,63 %) der Nürnberger Bevölkerung38. Aufgrund der Corona-Pandemie ist mit einer Steigerung der Transferleistungsberechtigten in Nürnberg vor allem im SGB II zu rechnen. Da die statistischen Daten der Bundesagentur erst mit dreimonatigem Versatz zur Verfügung stehen, kann derzeit über die aktuellen Zahlen noch keine Aussage getroffen werden.
Tabelle: Bedarfsgemeinschaften und Personen im SGB II und SGB XII
| SGB II | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mai 201739 | September bzw. Oktober 201940 | Rückgang um | ||
| Bedarfsgemeinschaften | 25.206 | 20.827 | 17,37% | |
| Personen | 46.256 | 40.230 | 13,03% | |
| Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen für | 23.608 | 19.718 | 16,48% | |
| Unterkunft und Heizung | ||||
| Bedarfsgemeinschaften mit Miete | 23.322 | 19.490 | 16,43% | |
| Bedarfsgemeinschaften mit Wohneigentum | 275 | 219 | 20,36% | |
| Nach Bedarfsgemeinschaftsgrößen | ||||
| Single | 13.689 | 11.449 | 16,36% | |
| Partner-BG | 2.425 | 1.965 | 18,97% | |
| Partner-BG 1 Kind | 1.534 | 1.183 | 22,88% | |
| Partner-BG 2 Kinder | 1.375 | 1.125 | 18,18% | |
| Alleinerziehende-BG 1 Kind | 2.675 | 2.188 | 18,21% | |
| Alleinerziehende-BG 2 Kinder | 1.393 | 1.230 | 11,70% |
| 3. und 4. Kapitel SGB XII | |||
|---|---|---|---|
| Juni 201741 | Dezember 201942 | Rückgang | |
| Bedarfsgemeinschaften | 8.386 | 7.827 | 6,67% |
| Personen | 9.707 | 8.974 | 7,55% |
38 Bevölkerung 532.194 Personen im Jahr 2017 aus Statistisches Infosystem Nürnberg (Internet) - Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth https://online-service2.nuernberg.de/aswn/ASW.exe?aw=BBSE_J05 Es werden die Zahlen von Mai 2017 verwendet, da diese Zahlen dem letzten Konzept zugrunde lagen 39 Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Kostensituation im SGB II Kreis Nürnberg Stadt Mai 2017 und Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften Mai 2017 40 Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Wohn- und Kostensituation im SGB II Kreis Nürnberg Stadt September 2019 und Statistik der Bundesagentur, Bestand an Bedarfsgemeinschaften September bzw. Oktober 2019 41 Eigene Auswertungen des Sozialamtes 42 Eigene Auswertungen des Sozialamtes
6. Finanzielle Aufwendungen der Stadt Nürnberg
6.1. SGB II
Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2019 für die Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung 101.844.673 € aufgewendet.
Zusätzlich für einmalige Leistungen wie Wohnungserstausstattung 1.899.032 € und Bildung und Teilhabe 4.110.239 €.
An den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II beteiligt sich der Bund gemäß § 46 SGB II. Die Bundesbeteiligung (sog. Sockel-Prozentsatz gemäß § 46 Absatz 6 Nr. 3 SGB II) beträgt für das Jahr 2019 und für 2020 27,6 %43.
Zudem werden weitere Anteile an den örtlichen Kosten der Unterkunft und Heizung vom Bund übernommen; diese dienen aber der Erfüllung anderer Aufgaben durch die Kommunen und damit besonderen Zwecken, so dass diese nicht als weitere Reduzierung der örtlich anfallenden Kosten der Unterkunft und Heizung betrachtet werden können.
6.2. SGB XII
Hier sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2019 Höhe von rund 44 Mio. € erfasst44.
- Zahl der Klagen und Widersprüche bei Kostensenkungsverfahren im Jobcenter Nürnberg
Eine Überprüfung der Daten der Widerspruchsstelle des Jobcenters Nürnberg hat ergeben, dass von den derzeit45 rund 60 anhängigen Klagen mit Zuordnung zu § 22 SGB II (Kosten der Unterkunft) 24 das Kostensenkungsverfahren betreffen. Die anderen Klagen betreffen verschiedene andere Gründe wie Erstausstattung, Umzugskosten etc., einige waren auch falsch zugeordnet.
Zudem sind zu diesem Thema rund 68 Widersprüche anhängig, die noch nicht abschließend erledigt sind (Prüfzeitraum rückwirkend bis Mitte 2018).
10.06.2020 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Wir bedanken uns ganz besonders beim Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth - Abteilung Statistiken, Umfragen und Prognosen - für die umfangreichen Auswertungen der Daten des Nürnberger Mietenspiegels, die dem Schlüssigen Konzept zugrunde liegen.
43 Vollzug des SGB II; Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung; Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Fluchtkosten - Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 23.12.2019. Die Aktualisierung des Rundschreibens erfolgte mit Blick auf das Inkrafttreten des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021vom 09.12.2019 (BGBl. S. 2051). Als Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.Juni 2020 sollen weitere 25 % der Kosten der Unterkunft im SGB II vom Bund übernommen werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll aber durch eine gesetzliche Änderung vermieden werden und die angemessenen Kosten der Unterkunft weiterhin von den Kommunen festgelegt werden. 44 Nachdem im SGB XII eine Rangfolge der Einkommensanrechnung auf bestimmte Bedarfsarten nicht festgelegt ist, können die Aufwendungen im SGB XII für die Kosten der Unterkunft nicht in vergleichbarer Weise wie im SGB II ermittelt werden. 45 Stand Februar 2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der
Grundsicherung im Alter
Antrag der Linken Liste vom 30.10.2019
Anlagen: 2019-10-30_Antrag_Linke_Liste_Anfrage_an_den_Sozialausschuss Sachverhalt_KdU_Arbeitssuchende u GruSi im Alter
Bericht:
Die Linke Liste Nürnberg stellt mit der Anfrage vom 30.10.2019 insgesamt fünf Fragen zu den Leistungsbeziehenden von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von Grundsicherung im Alter (4. Kap. SGB XII). Schwerpunkt sind hier die Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Fragestellungen werden in dem beiliegenden Bericht - soweit möglich beantwortet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
am 02.07.2020
Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der
Grundsicherung im Alter
Anfrage der Linken Liste Nürnberg
Mit Schreiben vom 30.10.2019 bittet die Linke Liste Nürnberg um Zahlenmaterial zu Menschen, die ALG II oder Grundsicherung im Alter beziehen sowie zu deren Unterkunftskosten. Folgende Fragen wurden gestellt (kursiv):
- Wie viele ALG II-Empfänger*innen leben in Nürnberg?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll u.a. den Lebensunterhalt sichern, soweit die Leistungsberechtigen nicht in der Lage sind, ihn aus eigenen Mittel und Kräften oder auf andere Weise bestreiten zu können. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) erhalten Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ganz überwiegend Kinder, erhalten Sozialgeld. Diese zwei Personengruppen werden in der SGB II-Statistik der Bundesagentur für Arbeit als Regelleistungsberechtigte bezeichnet. Die Leistungen werden vom Jobcenter Nürnberg-Stadt erbracht, die Daten zum SGB II werden von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Nürnberg, März 2020
Nach den revidierten Daten der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2019 in Nürnberg 37.444 Regelleistungsberechtigte (26.733 ELB und 10.711 NEF) auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen.
- Wie viele Menschen beziehen „Grundsicherung im Alter“?
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4 Kap. SGB XII erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Alters-
grenze wird seit dem Jahr 2011 jährlich angehoben. Im Jahr 2019 waren Personen leistungsberechtigt, die das 65. Lebensjahr und 8 Monate vollendet hatten, im Jahr 2020 sind es Personen nach Vollendung von 65. Lebensjahren und 9 Monaten.
Im Dezember 2019 erhielten 6.292 Personen vom Sozialamt der Stadt Nürnberg Leistungen der Grundsicherung im Alter. Die Leistungsbeziehenden in Einrichtungen (z.B. Altenpflegeheimen) werden hier nicht berücksichtigt. Weiterhin sind hier Leistungsberechtigte nicht berücksichtigt, die wegen des Bezugs von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder von Hilfe zur Pflege ihre Sozialhilfeleistungen vom Bezirk Mittelfranken erhalten. Im Jahr 2018 wurden aufgrund eines Bezugs dieser zwei Leistungen insgesamt 1.060 Personen in die Zuständigkeit des Bezirks Mittelfranken abgegeben. Der entsprechende Rückgang der Leistungsberechtigten ist in der Grafik deutlich sichtbar.
- Wie viele ALG II-Bezieher*innen müssen aus ihren Hartz IV-Leistungen für ihre Mieten, die über dem Miethöchstsatz liegen, dazuzahlen und wieviel?
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten wird je nach Haushaltsgröße aus einer angemessenen Wohnfläche und einem angemessenen Quadratmeterpreis ermittelt. Weiterhin können erhöhte Wohnbedarfe (z.B. Umgangsrecht, Behinderung) oder Abweichungen von den Richtwerten berücksichtigt werden. Bei einer deutlichen Überschreitung können nach einem erfolglosen Kostensenkungsverfahren die tatsächlichen Unterkunftskosten auf die entsprechenden Richtwerte gekürzt werden.
Die für die Leistungsberechnung anerkannten Kosten der Unterkunft weichen somit in diesen Fällen von den tatsächlichen Unterkunftskosten ab. Allerdings weichen auch bei vielen anderen Gegebenheiten die tatsächlichen von den anerkannten Unterkunftskosten ab, so z. B. bei einer Einkommensorientierten Förderung im Rahmen des Bayer. Wohnungsbauprogramms (EOF), bei einer Gutschrift aus einer Neben- oder Heizkostenabrechnung, bei Untervermietung oder auch bei nicht berücksichtigungsfähigen Kosten (Garage, Büro, etc.).
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlich regelmäßig in den Statistiken zur Wohn- und Kostensituation im SGB II ( https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Leistungen-Einkommen-Bedarfe- Wohnkosten/Leistungen-Einkommen-Bedarfe-Wohnkosten-Nav.html ) die tatsächlichen und die
anerkannten Kosten der Unterkunft der Leistungsberechtigten auf Bundes-, Landes- und Kreisebene. Im Dezember 2019 betrug demnach in Nürnberg die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (Miete) je Bedarfsgemeinschaft 32,23 Euro (insgesamt 614.000 €). Davon entfallen 26,90 Euro auf Unterkunftskosten, 1,53 Euro auf Betriebskosten und 3,80 Euro auf Heizkosten. Allerdings geht hieraus nicht hervor, in welcher Höhe und wie oft die Unterkunftskosten nach einem Kostensenkungsverfahren auf die Richtwerte gekürzt wurden.
Im Oktober 2019 wurde auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE eine umfangreiche Stellungnahme der Bundesregierung zur Abweichung von tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft im SGB II erstellt. Die Antwort der Bundesregierung steht unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913029.pdf zur Verfügung. Im Jahresdurchschnitt 2018 hatten danach in Nürnberg 24,8 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften eine Abweichung von tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten der Unterkunft zu verzeichnen (entspricht 5.313 Bedarfsgemeinschaften). Aber auch hier konnten keine Daten zu den Kostensenkungsverfahren bzw. den entsprechenden Kürzungen ausgewiesen werden.
Im Rahmen einer Prüfung der kommunalen SGB II-Leistungen in Nürnberg wurde die Abweichung von tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft vertiefend betrachtet. Dazu lieferte das Jobcenter eine zufällige Auswahl von rund 1.000 Bedarfsgemeinschaften mit Unterkunftsart Miete, bei denen im Dezember 2019 eine Abweichung der anerkannten von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft vorlag. Daraus erfolgte eine weitere zufällige Auswahl von 118 Bedarfsgemeinschaften, bei denen dann die Ursachen für diese Differenzen im Einzelfall ermittelt wurden.
Die Analyse durch die kommunale SGB II-Prüfung beim Sozialamt lieferte folgendes Ergebnis:
Bei 61 Prozent der der Bedarfsgemeinschaften mit einer Abweichung von tatsächlichen zu anerkannten Kosten der Unterkunft ist die Abweichung auf ein Kostensenkungsverfahren und eine Kürzung auf die Mietrichtwerte zurückzuführen. Hierfür fallen 52 Prozent des gesamten Abweichungsbetrags an. Alle anderen Abweichungen sind nicht auf Kostensenkungsverfahren, sondern vielmehr auf Besonderheiten im Einzelfall sowie auf die den Kostenträgern Bund und Kommunen geschuldete komplexe Buchungslogik im SGB II zurückzuführen.
Aufgrund des Rückgangs der SGB II-Bedarfsgemeinschaften zum Jahresende 2019 und der unterschiedlichen Termine für die Neben- oder Heizkostenabrechnungen im laufenden Jahr wird von
rund 2.000 Bedarfsgemeinschaften1 ausgegangen, die im Dezember 2019 aufgrund eines Kostensenkungsverfahrens einen Teil der Kosten der Unterkunft selbst bestreiten mussten. 4. Wird den Menschen, die „Grundsicherung im Alter“ beziehen, bewilligtes Wohngeld angerechnet?
Nach § 7 Absatz 1 Wohngeldgesetz sind Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) vom Wohngeld ausgeschlossen. Die Kosten der Unterkunft werden bei der Berechnung der SGB XII-Leistungen berücksichtigt.
- Wie vielen ALG II-Bezieher*innen werden nicht die tatsächlichen Heizungskosten übernommen?
Bereits zur Frage 3 wurde ausgeführt, dass die tatsächlichen Heizkosten übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich grundsätzlich nach den Richtwerten für die jährlichen Heizkosten. Weiterhin hängt die Angemessenheit in jedem Einzelfall von baulichen Kriterien, die sich auf den Zustand und die Lage der Wohnung beziehen, und subjektiven, in der Person liegenden Kriterien (z.B. Kleinkinder, Behinderung, gesundheitlicher Zustand) ab.
Sollten die Heizkosten unangemessen hoch sein, sind die Leistungsberechtigten zu informieren und aufzufordern, ihr unwirtschaftliches Heizverhalten zu ändern. Die tatsächlichen Kosten werden dann nur noch für einen Zeitraum bis zu der nächsten Abrechnung übernommen, bei der sich das geänderte Heizverhalten niederschlagen kann. Danach werden nur noch die angemessenen Heizkosten berücksichtigt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Heizkosten aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens gekürzt werden, ist nicht bekannt.
Bei deutlichen Überschreitungen der Richtwerte verweist das Jobcenter auf das EnergieSparProjekt, das das Sozialamt mit Unterstützung der N-ERGIE anbietet. Die Energieberaterinnen und Energieberater beraten die Leistungsberechtigten hinsichtlich des Verbrauchsverhalten und erstellen Gutachten zur Geräteausstattung und Bausubstanz. Die entsprechenden Stellungnahmen werden bei der Bemessung der anerkannten Heizkosten berücksichtigt.
12.06.2020 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
1 von 20.546, die sich im Dezember 2019 im SGB II-Leistungsbezug in Nürnberg befunden haben
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Struktur- und Organisationsveränderung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Pflegestützpunkt Nürnberg
Bericht:
Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich Struktur, Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgabenstellungen. Von Seiten des Referates für Jugend, Familie und Soziales, des Seniorenamtes sowie der örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des sog. Angestelltenmodell favorisiert. Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um 0,5 Stellen als notwendig erachtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Pflegestützpunkt richtet sich an alle Hilfesuchende und bietet Beratung für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlecht, Herkunft, und sozialer Lage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage
zur Sitzung des Sozialausschusses am 02.07.2020
Sachverhalt
Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich der künftigen Struktur, Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgabenstellungen.
Nachfolgend werden die derzeitige Situation und die Optionen beschrieben, die die Umsetzung des sog. Angestelltenmodells für den Pflegestützpunkt Nürnberg bieten. Von Seiten des Referats für Jugend, Familie und Soziales, des Seniorenamtes sowie der örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des Angestelltenmodells favorisiert. Die Zustimmung zum Betrieb des Pflegestützpunktes in Form des Angestelltenmodells von Seiten der Kassen liegt vor.
Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um mindestens 0,5 Stellen als notwendig erachtet. Ein entsprechender Beschluss ist im gemeinsamen ÄR/FA/POA (Ferienausschuss) am 22.4. gefasst worden. Die Verwaltung ist mit der Konzepterarbeitung zur Umsetzung des Angestelltenmodells und der Beantragung entsprechender Personal- und Haushaltsmittel beauftragt worden und setzt dies sukzessive um.
- Ausgangslage (IST-Situation): Der Pflegestützpunkt Nürnberg (PSP) besteht seit 2011 und ist einer von insgesamt 9 PSP in Bayern. Die Träger des PSP sind bisher die Pflege- und Krankenkassen sowie die Stadt Nürnberg. Beide Träger teilen sich die Sachkosten zu jeweils 50 Prozent. Die Personalausstattung im Umfang von 3,0 VK wird ebenfalls jeweils hälftig vom jeweiligen Träger gestellt (sog. Kooperationsmodell).
Die Stadt hat einen Sicherstellungsauftrag im Bereich der Pflege. Der Pflegestützpunkt berät kostenlos und neutral zu allen Fragen rund um die Pflege und zur Versorgung im Alter. Hier sind Angehörige und Pflegebedürftige immer am „richtigen Ort“, weil der Pflegestützpunkt die fachlichen Kompetenzen verschiedener Organisationen bündelt. Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies die Fachkräfte der Pflegekassen, auch der Bezirk Mittelfranken hat hier seinen festen Beratungstag und das Sozialamt schaltet sich bei Bedarf ein. Dazu kommen Mitarbeiterinnen der Angehörigenberatung e.V., einer vom Freistaat und der Stadt Nürnberg geförderten Fachstelle für pflegende Angehörige, die besonders auf die Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit Demenzerkrankungen spezialisiert ist.
Das Spektrum der Beratungstätigkeit ist dabei sehr breit gefächert: Klärung von Leistungsarten sowie gesetzlichen und finanziellen Ansprüchen, Vermittlung bestehender Hilfsangebote und Aspekte der individuellen Vorsorge beinhalten eine enorme Vielfalt von Einzelfragen, zu denen der Pflegestützpunkt kompetent und verbindlich beraten kann. Damit fördert er nicht zuletzt auch die Selbsthilfepotenziale, Eigenkräfte und Kompetenzen der Ratsuchenden selbst.
Die Beratungszahlen im PSP nehmen seit Jahren kontinuierlich zu, die Personalressourcen wurden seit Gründung nicht an diese Steigerung angepasst. Aus dem demographischen Wandel und den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Pflege ergeben sich weitere und neue Aufgabenfelder, die es zukünftig zu bedienen gilt.
Hierzu zählen beispielsweise: Die Erschließung neuer Zielgruppen (junge pflegende Angehörige, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.). Der Aufbau einer dezentralen Beratung. Die neuen Aufgaben zur Pflegeberatung in der Häuslichkeit.
Die Rahmenvereinbarungen der PSP Bayern wurden im Jahr 2017 gekündigt, der neue Rahmenvertrag ist abgeschlossen und bietet neue Bedingungen zur Ausgestaltung von Pflegestützpunkten
- Neue Rahmenvereinbarungen der PSPs für Bayern 2020:
Wesentliche Möglichkeiten, die der neue Rahmenvertrag bietet:
Die Wählbarkeit zwischen „Angestelltenmodell“ und „Kooperationsmodell“ (dieses Modell besteht bisher für alle PSP in Bayern). Eine Personalquote im „Angestelltenmodell“ von 1:60 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Die neue Kostenaufteilung (in Zukunft 1/3 Pflegekasse, 1/3 Krankenkasse, 1/3 gemeinsam von den Trägern der Hilfe zur Pflege und den Trägern der Altenhilfe - Kommune und Bezirk). Die Möglichkeit der §7a Pflegeberatung in der Häuslichkeit.
Gegenüberstellung Kooperationsmodell versus Angestelltenmodell
| Kooperationsmodell | Angestelltenmodell | |
|---|---|---|
| Finanzierung | Personalkosten (auch Qualifi- zierungsmaßnahmen) über- nimmt jeder Träger selbst. Sachkosten werden von den Trägern halbiert und „spitz ab- gerechnet“. | Alle Kosten (Sach- und Personal- kosten) werden „spitz abgerech- net“. Die Kosten werden paritätisch (1/3 kommunale Träger, 1/3 Kranken- kassen, 1/3 Pflegekassen) zwi- schen den Trägern aufgeteilt. Als Gesamtsumme pro VZ-Stelle sind bis zu max. 102.220,11 € abre- chenbar. |
| Personalzuord- nung | Jeder Träger stellt eigenes Per- sonal zur Verfügung (bisher MA von AOK, MA von MD-Consult, MA Kommune) - 5 Organisationen insgesamt | Die Kommune stellt das gesamte Personal zur Verfügung (Anstel- lungsträger ist Betriebsträger) - 3 Organisationen insgesamt |
| Personalumfang | Jeder Träger bringt 60 WAS in den PSP ein. Eine Erhöhung der Personal- quote muss paritätisch erfol- gen. | Die Personalquote hat Entwick- lungsmöglichkeiten laut Rahmen- vertrag bis zu 1:60.000 (orientiert an Einwohnerzahl). |
| Anpassung von Personalkapa- zitäten bisher nur sehr aufwen- dig möglich (Erfahrungen aus anderen bayerischen PSPs). | ||
|---|---|---|
| Leitung | Es gibt eine kommunale Ge- samtleitung vom PSP Nürn- berg. Die stellvertr. Leitung wird von den Kassen gestellt. Die MA sind jedoch dem jewei- ligen Träger unterstellt, z.B. MA- Führung, Arbeitszeitgestal- tung etc.. | Es gibt eine kommunale Gesamt- leitung vom PSP Nürnberg. Die stellvertr. Leitung wird von der Kommune gestellt. Die Mitarbeiter sind alle bei der Stadt angestellt. |
| Ausstattung IT- Infrastruktur und Telekommunika- tion | Bisher externer DL, da Kom- mune (OrgA) bisher keine „ex- ternen MA“ zugelassen hat. Im Bedarfsfall hohe Kosten, lange Wartezeiten und große Abhängigkeiten. Datensicherheitslevel nicht be- urteilbar. | Städtische Infrastruktur kann von allen MA genutzt werden z.B. DIP, Intranet. Datensicherheitslevel hoch. Keine separaten externen Telefon- anschlüsse nötig. |
Bewertung
Die neuen Rahmenvereinbarungen bieten mit dem Angestelltenmodell gute Bedingungen zur weiteren strategischen Weiterentwicklung des PSP in Nürnberg. Strukturen und Abläufe können neu ausgerichtet werden, mit dem Ziel effizienter zu arbeiten. Strategische Ziele können weiter ausgebaut werden (neue Zielgruppen, neue Beratungsformate etc.).
Finanzierung/Personalquote
Die neuen Rahmenvereinbarungen reduzieren grundsätzlich die Kostenanteile der Kommune am PSP. Konkret bedeutet dies, dass sich die Kommune (und ggf. der Bezirk) mit 1/3 der Gesamtkosten beteiligt. Bisher hat die Kommune 50% der Kosten übernommen. Real werden sich die Gesamtkosten für den PSP jedoch sukzessive erhöhen, da in Zukunft von einer Personalquote auf der Basis von 1:60.000 kalkuliert werden kann. Dieser Schlüssel reagiert auf die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Entwicklungen im Bereich der Pflege in Form zunehmenden Inanspruchnahme der Pflegeberatung.
Derzeit ist der PSP mit 3 VZ- Stellen ausgestattet. (niedrigster Personalschlüssel der PSP in Bayern umgerechnet auf Einwohnerzahl für die Kommune derzeit 1,5 Stellen). Mit der neuen Quote ist eine Ausweitung bis 9 VZ- Stellen im PSP Nürnberg sukzessive möglich.
Dazu soll in einem ersten Schritt im Jahr 2021 der städtische Stellenanteil im PSP um 0,5 Stellen erhöht werden (auf dann 2 Stellen, die im Stellenplan aus städtischen Mitteln finanziert werden). Dies hat zur Folge, dass im Sinne der Drittelfinanzierung der PSP auf insgesamt 6 Stellen aufgebaut werden kann. Von diesen 6 Stellen wären 4 Stellen vollständig drittmittelfinanziert. 4,5 Stellen werden in diesem Zusammenhang neu ausgeschrieben, da im Angestelltenmodell alle Mitarbeitenden bei der Stadt Nürnberg beschäftigt werden.
Es ist geplant, den Betrieb des Pflegestützpunktes zum 1.1.2021 auf das Angestelltenmodell umzustellen. Die dafür notwendigen Vorbereitungen werden aktuell als Projekt mit entsprechenden Arbeitspaketen (Verträge und Konzepte, Personal, Räumliche Anforderungen, ITund technische Infrastruktur, Dezentrale Beratung und Hausbesuche, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation) entwickelt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung
Anlagen: Konzept_Zukunft Treff Bleiweiß - Langfassung Kurzversion_Konzept_Treff_Bleiweiß_2021
Sachverhalt (kurz):
Mit den vorliegenden Ausführungen soll der konzeptionelle Rahmen für eine Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß geschaffen werden, den die Stadt Nürnberg seit 1987 in der Hinteren Bleiweißstraße 15 als Seniorenbegegnungsstätte betreibt. Zudem werden Eckpunkte für eine Anpassung des Aufgabenzuschnitts des betreffenden Fachbereichs skizziert.
Es wird die derzeitige Situation sowie damit verbundene Entwicklungspotentiale umrissen. Hierbei werden die Bereiche Besucherstruktur und Angebot, Kommunikation, Cafeteria, Zustand und Erscheinungsbild des Hauses sowie Aufgabenzuschnitt und Organisationsstruktur des Fachbereichs in den Blick genommen. Weiterhin werden Überlegungen hinsichtlich einer mittel- und langfristigen konzeptionellen Ausrichtung des Treffs auf die Bedürfnisse und Interessenlagen künftiger Seniorengenerationen skizziert und eine neue Perspektive auf die Angebote des Treffs Bleiweiß vorgeschlagen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es handelt sich bei den Stellenplanänderungen um eine budgetneutrale Umstrukturierung, die im Nachgang zum Auftragsbeschluss mit DIP Pro abgestimmt wird.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Treff ist konzeptionell darauf ausgerichtet, Diversity-Kriterien zu berücksichtigen. Quartiersspezifisch erfolgt eine Schwerpunktsetzung nach verschiedenen Alters- und Bevölkerungsgruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept "Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung" beschriebene Neuausrichtung und die damit verbundenen konzeptionellen Veränderungen zügig umzusetzen und über die Umsetzungsschritte im Sozialausschuss zu berichten.
Beilage
am 02.07.2020
Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung
Mit dem vorliegenden Papier soll der konzeptionelle Rahmen für eine Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß geschaffen werden, den die Stadt Nürnberg seit 1987 in der Hinteren Bleiweißstraße 15 als Seniorenbegegnungsstätte betreibt. Zudem werden Eckpunkte für eine Anpassung des Aufgabenzuschnitts des betreffenden Fachbereichs skizziert. Eine Weiterentwicklung des Treffs ist vor allem angesichts demografischer Gegebenheiten – Stichwort: ‚Babyboomer-Generation geht in Rente‘ – sowie im Sinne einer konzeptuellen Aktualisierung des Angebots in Abgleich mit einer 2017 und 2018 erfolgten Neuformulierung strategischer Zielsetzungen des Seniorenamts (u.a. manifestiert im 2018 verabschiedeten Seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Nürnberg), geboten.
Im ersten Teil werden die derzeitige Situation sowie damit verbundene Entwicklungspotentiale umrissen. Hierbei werden die Bereiche Besucherstruktur und Angebot, Kommunikation, Cafeteria, Zustand und Erscheinungsbild des Hauses sowie Aufgabenzuschnitt und Organisationsstruktur des Fachbereichs in den Blick genommen.
Im zweiten Teil "Bleiweiß. Bewegung und Begegnung" werden Überlegungen hinsichtlich einer mittel- und langfristigen konzeptionellen Ausrichtung des Treffs auf die Bedürfnisse und Interessenlagen künftiger Seniorengenerationen skizziert. Anschließend wird eine neue Perspektive auf die Angebote des Treffs Bleiweiß vorgeschlagen; betont wird dabei die Eigenschaft des Treffs als Plattform, auf der Seniorinnen und Senioren der Organisation Seniorenamt begegnen; dem Treff und den dort stattfindenden Angeboten wird somit die kommunikative Funktion einer Schnittstelle zwischen Institution und Bürgerin/Bürger zugeschrieben. Daran anknüpfend werden Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Einrichtung in den oben genannten Teilbereichen vorgeschlagen; schließlich wird eine mögliche neue Organisationsstruktur für den Fachbereich skizziert.
Anmerkung aus aktuellem Anlass (Corona-Pandemie): Die Entwicklung des vorliegenden Konzeptpapiers war abgeschlossen, bevor die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen das gesellschaftliche Leben in Deutschland erfassten. Die im Folgenden diagnostizierten Herausforderungen sowie die vorgeschlagenen Zielsetzungen, strategischen Weichenstellungen und Maßnahmen sind tendenziell auf eine mittel- und langfristige Umsetzung angelegt; sie sind durch die aktuelle Situation nicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Praktische Überlegungen bezüglich eines Betriebs des Treffs nach den Maßgaben des Infektionsschutzes, die derzeit angestrengt werden (Stichwort „Hygienekonzept“ usw.), mögen zwar (je nach Dauer bestimmter Einschränkungen) die Art der Umsetzung bestimmter Vorhaben beeinflussen. Sie sind aber von den eigentlichen konzeptionellen Überlegungen um die es hier geht, als weitestgehend unabhängig zu betrachten. Hinzu kommt, dass seriöse Prognosen darüber, in welcher Weise Maßnahmen der Pandemie-Eindämmung den Betrieb des Treffs in einigen Monaten (geschweige denn Jahren) beeinflussen werden, kaum möglich erscheinen. Eine Einarbeitung von Überlegungen bezüglich des Infektionsschutzes in dieses Papier ist daher nicht erfolgt.
1. Treff Bleiweiß: Ist-Zustand und Herausforderungen
1.1 Angebots- und Besucherstruktur
Angebot
In sechs Veranstaltungsräumlichkeiten (Saal, Cafeteria, Werkraum, Clubraum, Hobbyraum, Kegelbahn) veranstaltet das Seniorenamt im Bleiweiß Angebote zur Förderung gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe. Das Programmangebot des Treffs kategorisiert sich in Veranstaltungen und Kurse.
| Veranstaltungsrubriken | Kurskategorien |
|---|---|
| Musik, Tanz und Unterhaltung | Aktiv in Bewegung |
| Kunst und Literatur | Geist und Körper |
| Vorträge und Workshops | Sprachen |
| Ausflüge und Wanderungen | Kreativ |
| Jung und Alt | |
| Besichtigungen | |
| Unser Quartier | |
| Veranstaltungsreihe „Lebensspur“ |
Gesund und aktiv im Stadtteil Einen detaillierteren Überblick über die Veranstaltungen, Konzerte, Vorträge, Exkursionen und Kursangebote im Treff Bleiweiß bieten die Programmhefte aus den vergangenen Semestern.
Aussagen darüber, wer mit dem Angebot des Treffs erreicht wird (und wer nicht), erlaubt die Besucherstatistik.
Besucherstruktur
Im Folgenden wird die Entwicklung der Besucher- bzw. Nutzer/-innenstruktur über die vergangenen neun Jahre betrachtet. Anders als das Angebot an Veranstaltungen, das sich inhaltlich sowie bezüglich der realisierten Formate sehr heterogen gestaltet, zeichnet sich das Kursangebot durch eine über die Jahre recht stabile Angebotspalette aus. Stellvertretend für die Nutzungsstatistik des gesamten Programmangebots wird daher – etwas vereinfachend – die Kursstatistik als Bezugsgröße herangezogen, um Tendenzen in der Entwicklung der Nutzer/-innenstruktur zu veranschaulichen.
Überwiegend Stammbesucher/-innen Es fällt auf, dass der Anteil der „Stammbesucher/-innen“ den Anteil derjenigen Personen, die über den genannten Zeitraum nur ein oder zweimal das Kursangebot genutzt haben, deutlich überwiegt. 2018 bestand der Teilnehmerkreis im Kursbetrieb des Treffs zu 88 Prozent aus Stammbesucherinnen und Stammbesuchern, 2019 waren es 86 Prozent.
Die Säulen in der nachfolgenden Grafik symbolisieren die Nutzung des Kursangebots im Treff Bleiweiß zwischen 2010 und 2018. Eine Säule entspricht einer in der Kursstatistik hinterlegten Wohnadresse. Die verschiedenfarbigen Schichten einer Säule illustrieren die Nutzung des Angebots entsprechend der in der Legende verzeichneten Jahre. (Eine Säule mit z.B. fünf verschiedenen Farbschichten entspricht demnach einer Person, die sich in fünf verschiedenen Jahren für Kurse des Treffs angemeldet hat.) Einerseits illustriert die Grafik, dass der Anteil an „Stammnutzer/-innen“ (hohe, mehrfarbige Säulen) den Anteil der „Einmalnutzer/-innen“ (kleine einfarbige Klötzchen)
deutlich überwiegt; andererseits erkennt man im näheren räumlichen Umfeld des Treffs eine höhere Dichte an „Nutzerhaushalten“ als in weiter entfernten Bezirken.
Aus den Daten lässt sich schließen, dass viele Nutzerinnen und Nutzer das Angebot offenbar als gewinnbringend wahrnehmen, wenn sie sich in einem Folgesemester erneut für ein Kursangebot des Treffs entscheiden. Erfreulich ist dabei, dass sich die Angebote des Treffs für einen gewichtigen Teil der Nutzerinnen und Nutzer zu einer festen Institution im Freizeitverhalten zu entwickeln scheinen und somit als nachhaltige Angebote zur gesundheitlichen Prävention und Förderung sozialer Teilhabe wirken.
Steigendes Durchschnittsalter Die Kehrseite relativ vieler Stammbesucherinnen und Stammbesucher sind relativ wenige neue Nutzerinnen und Nutzer. Dies manifestiert sich auch im über die Jahre kontinuierlich steigenden Durchschnittsalter der Teilnehmenden; von 2010 bis zum Jahr 2017 ist dieses von 71,7 auf 76,6 Jahre angestiegen.
Sofern das Angebot in seiner Grundstruktur in Zukunft nicht weiterentwickelt wird, ist von einer weiteren 'Besucheralterung' auszugehen, die innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahren auch einen merklichen Rückgang der Besucherzahlen erwarten lässt.
Mögliche Konsequenzen für die Ausrichtung des Angebots werden Abschnitt 2.1, S. 8 ff
thematisiert
1.2 Kommunikation
Name
Der Treff Bleiweiß heißt derzeit schlicht "Treff Bleiweiß"; allerdings wird er in vielen externen Veröffentlichungen (immer noch) als "Seniorentreff Bleiweiß" bezeichnet. Viele Seniorinnen und Senioren würden sich selbst allerdings nicht als Seniorinnen oder Senioren bezeichnen („alt sind immer die anderen“); auf künftige Generationen Älterer sowie auf ‚jüngere‘ Seniorinnen und Senioren (im Alter zwischen 60 und 70 Jahren) trifft dieses Nicht-Identifizieren mit dem „Senioren- Label“ noch in höherem Maße zu als bei der derzeitigen Hauptzielgruppe des Bleiweiß. In dieser Weise lässt sich auch ein Ergebnis der vom Seniorenamt durchgeführten repräsentativen „Nürnberger Seniorenbefragung 2019“ interpretieren: In der Altersgruppe von 60-69 Jahren halten sich 76,4 Prozent der befragten Personen für zu jung, um spezifische Seniorenangebote zu nutzen.
Grafik Seniorenbefragung Nürnberg 2019
Wenn künftig neue Besuchergruppen für das Angebot im Bleiweiß gewonnen werden sollen, ist der Name der Einrichtung ein relevanter Erfolgsfaktor.
Programmpublikation
Die Angebote werden in einem halbjährlich (i.d.R. Anfang Februar und Anfang Juli) erscheinenden Programmheft mit dem Titel "Angebote des Seniorenamts und seiner Treffs Bleiweiß und Heilig- Geist" kommuniziert. Diese rund 90 Seiten umfassende Broschüre enthält neben dem Veranstaltungs- und Kursprogramm der Treffs auch Informationen und Kontakte über alle weiteren, direkt bürgeradressierten Angebote des Seniorenamts (Pflegestützpunkt, KOWAB, Informations- und Beratungsstelle, Seniorennetzwerke, Ehrenamtsmanagement) sowie Informationen über Initiativen Vereine (Stadtseniorenrat, Computerclub, kleinere Seniorenclubs). Aufgrund seines schieren Umfangs erscheint das Programmheft vielen potentiell am Veranstaltungs- und Kursangebot des Treffs Interessierten mutmaßlich zu unübersichtlich; dass das Heft relativ dick ist, dürfte viele, die beim kursorischen Durchstöbern von Flyerauslagen auf der Suche nach Veranstaltungs- oder Kursangeboten sind, vom Griff zum Heft abhalten.
Internetauftritt
Momentan sind Informationen über die Angebote des Fachbereichs SenA/3 auf der Website des Seniorenamts (www.senioren.nuernberg.de) unter dem Menüpunkt “Veranstaltungen und Begegnung” zu erreichen. Die Unterseite enthält einen kurzen allgemeinen Text über die Bedeutung
körperlicher und geistiger Aktivität im Alter sowie einen groben Überblick über die Angebote des Fachbereichs in diesem Zusammenhang. Darunter finden sich Abbildungen der Außenansichten der Häuser Bleiweiß und Heilig-Geist mit den jeweiligen Kontaktdaten. In der rechten Spalte finden sich Banner, die mit PDFs der aktuellen Programmhefte und Programmflyer hinterlegt sind. Schließlich enthält die Seite einen Verweis auf Kontaktadressen weiterer Begegnungsstätten anderer Träger sowie eine kurze Linkliste ehrenamtlicher Senioreninitiativen und Vereine (Computerclub 50 plus, Videofilmclub 50 plus, Alten-Akademie und Initiative “Persönliche Stadtansichten”).
Der Treff präsentiert sich auf der Seniorenamts-Website derzeit als ein Angebot des Seniorenamts unter diversen Informationen, die alle ganz unterschiedliche Zielgruppen (Pflegebedürftige und Angehörige, Fachöffentlichkeit, Ehrenamtsinteressenten etc.) adressieren. Dass sich auf der Website ein umfangreiches Veranstaltungs- und Kursangebot verbirgt, ist angesichts der Fülle der verschiedenen Informationen auf Anhieb nicht klar erkennbar.
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kommunikationsmittel und -aktivitäten finden sich in Kapitel 2.4, S. 16f.
1.3 Cafeteria
Funktion
Die Cafeteria erfüllt für den Treff eine wichtige Funktion; als nicht programmgebundener Ort dient sie als Raum für Begegnungen der Besucherinnen und Besucher untereinander. Hier trifft man sich im Anschluss an Angebote, um sich über das Gehörte bzw. Erlebte auszutauschen und kann mit Teilnehmenden anderer Angebote ins Gespräch kommen. Als gastronomisches Angebot mit sozialer Preisgestaltung und ohne Verzehrszwang wird Menschen mit geringen finanziellen Mitteln ein Stück soziale Teilhabe ermöglicht, da sie Speisen und Getränke in Gesellschaft einnehmen können. Idealiter dient eine attraktive Cafeteria zudem als „Tor zum Treff“ – wenn sich das Angebot hinsichtlich Preis- Leistungsverhältnis und Atmosphäre positiv von umliegenden Wettbewerbern abhebt, lockt das gastronomische Angebot mitunter Menschen ins Haus, die über die Angebotskommunikation nicht erreicht werden und auf kurz oder lang eventuell zu Nutzerinnen oder Nutzern des Angebots werden.
Momentane Situation
Die Cafeteria im Treff Bleiweiß wird seit Oktober 2005 durch die arbewe gGmbH Integrationsbetriebe bewirtschaftet.
Der Betrieb wird in der Regel durch eine Mitarbeiterin gewährleistet; wenn größere Veranstaltungen zu bewirten sind, ist zusätzliches Personal im Einsatz. Die Cafeteria bietet verschiedene Heiß- und Kaltgetränke sowie täglich zwei Mittagsgerichte und eine kleine Auswahl an Kuchen und Torten an. Neben dem Gastraum im Foyer des Treffs verfügt die Cafeteria über eine voll ausgestattete Gastronomieküche sowie einen Kühlraum mit drei Großkühlschränken. Speisen werden allerdings nicht im Treff selbst zubereitet, sondern täglich aus der Großküche der arbewe angeliefert.
In den vergangenen Jahren wurden in zahlreichen Rückmeldungen von Besucherinnen und Besuchern im täglichen Betrieb sowie bei Besucherbefragungen (zuletzt im Herbst 2019 im Treff durchgeführt) Entwicklungspotentiale bezüglich des Verzehrsangebots und der Servicequalität angemerkt. Zwischen Seniorenamt und dem momentanen Betreiber, der arbewe gGmbH, besteht grundsätzlich Einigkeit in der Einschätzung, dass die Cafeteria weder für die Nutzerinnen und Nutzer der Programmangebote des Treffs ein attraktives gastronomisches Angebot darstellt, noch dazu geeignet ist, neue Gäste ins Haus zu 'locken'. Mittelmäßige Speisenqualität, geringe Vielfalt im
Angebot an Speisen, kaum Frisch- und Rohkostangebot (keine Salate) wirken sich ungünstig auf die Attraktivität der Cafeteria aus. Zudem ist der Gastraum wenig modern und einladend gestaltet.
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Cafeteria finden sich in Kapitel 2.5, S. 17 f.
1.4 Zustand und Erscheinungsbild des Hauses
Bezüglich der baulichen Gegebenheiten ist zunächst festzuhalten, dass das Haus Bleiweiß von außen wie auch von innen durch die zahlreichen Holzbauelemente sowie durch die insgesamt großzügige Fensterfläche einen warmen und hellen Grundcharakter aufweist und sich damit gut als Ort der Begegnung eignet.
Hinsichtlich des Erscheinungsbildes, der Aufenthaltsqualität sowie organisatorischer Abläufe sind dennoch einige Aspekte mit Entwicklungspotential zu nennen:
Fassade: Holzschutz erneuerungsbedürftig
Nottreppe außen: Rutschfestigkeit mangelhaft
Mangelhafte Hitzeregulierung, Räume erwärmen in sich den Sommermonaten stark
Stuhl- und Tischlager befinden sich momentan im Keller; bei Umbestuhlungen im Saal muss das Foyer passiert werden, was den Cafeteriabetrieb stört.
Fehlende akustische Grenze zwischen Erdgeschoss und erstem Obergeschoss; daher mitunter akustische Beeinträchtigung des Betriebs im ersten Obergeschoss bei Musikveranstaltungen oder starken Betrieb im Cafeteriabereich (Erdgeschoss)
Ein äußerlich ansprechendes und funktionales Gebäude stellt für die Attraktivität der Einrichtung im Ganzen eine wichtige materielle Grundlage dar.
Entsprechende bauliche Veränderungs- und Erneuerungsmaßnahmen werden in Abschnitt 2.6, S. 18 skizziert.
1.5 Organisationsstruktur des Fachbereichs
Herausforderungen der momentanen Konstellation
Das Aufgabengebiets des Fachbereichs SenA/3 deckt derzeit die Treffs Bleiweiß und Heilig-Geist ab. Innerhalb des Fachbereichs hat sich durch die dauerhafte Erkrankung der Leitung zwischen 2016 und 2018 eine Lücke ergeben, die überwiegend durch die beiden in Teilzeit beschäftigten sozialpädagogischen Kräfte gefüllt wurde; auf organisatorisch/operativer Ebene wurde diese Lücke zunehmend durch den Inhaber der Hausmeisterstelle im Treff gefüllt, der faktisch das Aufgabengebiet eines Hausmanagers abdeckte. Neben der in der Verwaltung angesiedelten Hausmeisterstelle ist dem Fachbereich eine weitere Verwaltungskraft (in Teilzeit) zugeordnet, die mit klassischen Verwaltungs- und Kassengeschäften betraut ist. Hausmanager und Verwaltungskraft vertreten sich in den Verwaltungsgeschäften bei Bedarf gegenseitig. Gleiches gilt für die pädagogischen Kräfte.
Folgende Herausforderungen legen Veränderungen in den Aufgabenzuschnitten des Fachbereichs nahe:
Diskrepanz zwischen Hausmeisterstelle und faktisch ausgeübtem Hausmanagement.
Teilweise unklare Rollen- und Zuständigkeitskonstellation zwischen Hausmanagement und pädagogischen Fachkräften.
Seit 2016 Abwesenheit einer Fachbereichsleitung und damit einhergehend: Verlagerung von Führungsaufgaben in den pädagogischen sowie den Managementbereich sowie Fehlen inhaltlicher sowie organisatorischer strategischer Richtungsgebung (konzeptionelle Leitung).
Neue konzeptuelle Perspektive auf den Treff Bleiweiß als Plattform der Begegnung zwischen Bürger/-innen und Institution (Seniorenamt) erfordert Kompetenzen in strategischer Kommunikation. Ausführungen hierzu siehe Kapitel 2
Auf das künftige Aufgabengebiet, eine mögliche Organisationsstruktur sowie Aufgabenbeschreibungen wird in Kapitel 3, S. 19 ff eingegangen.
2. Bleiweiß - Bewegung und Begegnung
Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß sowie des Fachbereichs SenA/3 mit neuem Aufgabengebiet "Kommunikation und Teilhabeangebote"
Für die konzeptuelle Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß wird folgender Zielzustand formuliert: Der Treff Bleiweiß ist hinsichtlich seines inhaltlichen Angebots, der organisatorischen Abläufe, dem Zustand und der Ausstattung des Hauses sowie der dort angesiedelten Gastronomie ein attraktiver Ort der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe Älterer, eine Plattform für Partizipation und innovative Projekte bürgerschaftlichen Engagements der Babyboomer-Generation sowie für den intergenerationalen Dialog.
Eine gesteigerte Kongruenz zwischen den strategischen Zielen der Dienststelle sowie aktuellen Trends der Seniorenarbeit einerseits und dem Angebot des Treffs andererseits ist durch eine regelmäßige Anpassung des Programmkonzepts im strukturierten Dialog mit den anderen Fachbereichen der Dienststelle sichergestellt.
Die Veränderungen zeigen sich kurz- und mittelfristig in wahrnehmbaren Neuerungen im Programmangebot, in institutionalisierten Kooperationen mit neuen Akteuren im Bleiweißviertel und darüber hinaus in einer veränderten Gestaltung der Kommunikationsmittel (in print und online) sowie in Angebot und Gestaltung der Gastronomie im Treff. Mittelfristig resultieren die Veränderungen in einem merklichen Anstieg der Quote an neuen Nutzerinnen und Nutzern (angestrebt: Erreichen einer Mindestquote von 25 % neuen Nutzer/-innen bis 2026) des Programmangebots sowie regelmäßigen Vermietungen als Fortbildungsort im Bereich der Seniorenarbeit.
2.1 Zielgruppenorientierung: Alte und neue „Seniorengenerationen“ –
Neues mitgestalten, Bewährtes erhalten
In seiner Grundfunktion als „Seniorenbegegungsstätte“ stellt der Treff Bleiweiß für ältere Menschen einen Ort dar, an dem sie neue Kontakte knüpfen und vorhandene soziale Kontakte pflegen können. Hierfür bietet einerseits die Cafeteria einen Raum (soziale Preisgestaltung, kein Verzehrzwang), zudem stellt der Treff Seniorenvereinigungen und Initiativen Räumlichkeiten für regelmäßige Treffen zur Verfügung. Weiterhin wohnt den Programmangeboten, über ihre inhaltliche Ausrichtung hinaus, naturgemäß ein sozialer Charakter inne; in Veranstaltungen ist man in Gesellschaft mit Gleichaltrigen, kommt in Kontakt mit Menschen mit ähnlichen Interessen; in Kursangebote bilden sich durch die regelmäßige gemeinsame Aktivität in einer Gruppe kleine Gemeinschaften heraus.
Neben der Funktion des Treffs als Ort der Begegnung, dienen die inhaltlichen Programmangebote zur Förderung sozialer Teilhabe, körperlicher und geistiger Aktivität sowie gesundheitlicher Prävention (z.B. Workshops zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien zur Förderung der Teilhabe an der digitalen Informationsgesellschaft; Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Exkursionen zur Förderung kultureller Teilhabe; Bewegungsangebote, Gesundheitstage als gesundheitlich präventive Angebote).
Grundsätzlich erfüllt der Treff die genannten Funktionen in seiner momentanen konzeptionellen und organisatorischen Ausrichtung für seine Besucherschaft durchaus.
Babyboomer
Angesichts des hohen Anteils an Stammbesucherinnen und –besuchern sowie des hohen Durchschnittsalters der Stammbesucherschaft (siehe Seite 3), ist es mit Blick in die Zukunft allerdings geboten, bereits jetzt Weichen zu stellen und hinsichtlich des Angebots sowie der konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung künftige „Seniorengenerationen“ in den Blick zu nehmen. Für die nun nach und nach ins Rentenalter kommenden Babyboomer-Jahrgänge sind Orte zum Knüpfen und Pflegen sozialer Netzwerke besonders bedeutsam, denn diese Generationen sind besonders stark von Vereinsamung und sozialer Isolation bedroht:
Viele Babyboomer werden ohne Familie altern; sie haben häufig keine Kinder oder diese leben weit entfernt, weil sie für Ausbildung, Studium oder Beruf ihre Heimatorte verlassen haben; zudem sind etwa 13 % der heute 50 bis 65-Jährigen ledig, weitere 14 Prozent geschieden und 4 Prozent verwitwet. (vgl. Körber-Stiftung 2018, Thesenpapier „Die Babyboomer gehen in Rente“, S. 14)
Allerdings zeigt die Praxis, dass sich die Menschen, die diesen Generationen angehören, kaum durch „klassische“ Seniorenangebote angesprochen fühlen, aus denen das Angebot im Treff Bleiweiß zu einem gewichtigen Teil besteht. Grundsätzlich ergibt es nur begrenzt Sinn, dieser kommenden Seniorengeneration ein vorgefertigtes, konsumierbares Angebot „vorzusetzen“, denn man darf den Babyboomern aufgrund ihrer Sozialisation, im Laufe derer zivilgesellschaftliches Engagement stark an
Bedeutung gewonnen hat, ein (relativ zu vorherigen Generationen) hohes Maß an Gestaltungs- und Mitbestimmungswillen unterstellen:
„Während die Babyboomer erwachsen wurden, hat die Zivilgesellschaft an Bedeutung gewonnen. Die Menschen mischen sich heute mehr als früher ein […] [und] […] wenn die Babyboomer nun nach und nach das Erwerbsleben verlassen, so werden sie auch künftig maßgeblich die Gesellschaft mitgestalten [wollen].“ (Körber-Stiftung 2018: „Die Babyboomer gehen in Rente“ Thesenpapier des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung für die Körber-Stiftung, S. 9, 13)
Der angesprochene Gestaltungswille zeigt sich auch in der hohen Quote gesellschaftlichen Engagements bei den Babyboomern bzw. in der hohen Engagementbereitschaft: Die Frauen der Babyboom-Jahrgänge im Alter von 50 bis 59 engagieren sich zu 24,0 Prozent ehrenamtlich, bei den früher geborenen Nachkriegsjahrgängen waren es im selben Alter nur 12,3 Prozent; bei den Männern sind es unter den Babyboomern 27,7 Prozent im Gegensatz zu 18,3 Prozent bei den Nachkriegsjahrgängen. (vgl. DZA Deutscher Alterssurvey 2018: „Babyboomer in Deutschland“)
Laut einer forsa Umfrage im Auftrag der Körber-Stiftung von 2018 können sich 73 Prozent der heute (Juli 2018) 50 bis 75-Jährigen ein gesellschaftliches Engagement im Alter vorstellen, 42 Prozent engagieren sich bereits oder haben es ganz fest für den Ruhestand geplant. 51 Prozent der 50 bis 64- Jährigen (und 42 Prozent der 65 bis 75-Jährigen) aller Befragten können sich dabei vorstellen, sich gesellschaftlich zu engagieren, indem sie oder er ein Projekt, eine Initiative oder einen Verein initiiert. (vgl. Körber-Stiftung 2018: „Aufbruch: Gründergeist und soziale Verantwortung“)
Es zeigt sich also auch hier in der betreffenden Generation eine hohe Bereitschaft, sich für die Gemeinschaft einzubringen; diese Neigung scheint zudem stark davon beeinflusst zu sein, inwieweit die Bedingungen und Ziele dieses Engagements selbst gestaltet und mitbestimmt werden können.
Diese datengestützten Grundannahmen über die Generation sollten mitgedacht werden, wenn der Treff in Richtung der Bedürfnisse und Interessenlagen der Babyboomer weiterentwickelt werden soll. Vielversprechend erscheint eine Perspektive, die den Treff als einen Ort begreift, an dem sich Begegnungen, partizipative Prozesse und gesellschaftlicher Gestaltungswille entfalten können, wobei die Institution mehr als eine Art Plattform und weniger als ein Akteur mit ausgearbeiteter, fester inhaltlicher Agenda auftritt.
Will man die Babyboomer über das Thema Engagement ansprechen, sollte der dahinterliegende Ansatz weder primär auf ein Nutzbarmachen von Engagementpotentialen zur Entlastung sozialer Sicherungssysteme abzielen, noch sollte offen an ein unterstelltes Pflichtgefühl zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung appelliert werden. Jenseits eines solchen Pflichtdiskurses geht es aus der Perspektive der Förderung „Aktiven Alterns“ vielmehr darum, dem gesellschaftlichen Gestaltungs- und Partizipationswillen der Babyboomer einen Entfaltungsraum zu geben und entsprechende Projekte bewusst ergebnisoffen zu gestalten. Die „Institution“ hat dabei weniger eine gestaltende als vielmehr eine initiierende, moderierende und unterstützende Rolle.
Folgende Angebote könnten als Einzelprojekte erprobt werden:
Ideenstammtische für Bürgerschaftliches Engagement z.B. zu aktuell öffentliche Diskurse bestimmenden Themen wie Rechtsextremismus/Rassismus oder Ökologie/Klimawandel; der Treff Bleiweiß kann den räumlichen und organisatorischen Rahmen für solche Treffen bieten, der Stammtisch wird eventuell in der Initiationsphase von hauptamtlichen Mitarbeitenden moderiert und bei Bedarf beratend begleitet; auf Wunsch könnten zudem durch den Treff Impulsgeber/-innen eingeladen werden (z.B. Referent/-innen, Beratung zur Gründung einer bürgerschaftlichen Initiative etc.).
Regelmäßige Tauschbörsen im Treff für nachbarschaftliche Hilfen im Quartier: Etwa im Format eines „Speed-Dating“-Angebots könnten frei nach dem Vorbild virtueller Nachbarschaftsplattformen (wie z.B. nebenan.de) eine Art Suche-Biete-Plattform mit echten persönlichen Begegnungen erprobt werden.
Angebotsentwicklung als partizipativer Prozess: Das Format könnte eine ehrenamtliche Gruppe sein, die selbständig Angebotsformate für den Treff Bleiweiß erarbeitet und in Abstimmung mit den Hauptamtlichen des Treffs auch umsetzt. Zudem könnte die Gruppe als eine Art Besucher/-innenbeirat, also als Interessen vermittelndes Bindeglied zwischen der Besucherschaft und den Betreibern des Treffs fungieren. Wenn die Beteiligten in dieser Weise am Angebot des Treffs teilhaben, ermöglicht dies, neben einer intensiveren Orientierung der Angebotskonzeption an den Besucherinteressen, auch eine neue Qualität der Bindung der beteiligten Menschen an die Institution „Bleiweiß“, wovon beide Seiten profitieren.
Plattform für Angebote und Projekte der „Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg“ Im Oktober 2019 hat der Sozialausschuss des Stadtrats einstimmig ein umfassendes Konzept mit rund 30 Prüfaufträgen für eine „Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie“ beschlossen, an der die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship des Referats für Jugend, Familie und Soziales in Kontakt mit verschiedensten Organisationen und Initiativen bis 2022 arbeiten wird.
Vor allem in den im Konzept benannten Bereichen „Fortbildung und Qualifizierung“, „Best Ager“ und „Kommunikation“ könnte der Treff Bleiweiß künftig als inhaltlich mitgestaltender Akteur sowie als „Austragungsort“ für Angebote und Projekte der Akademie fungieren. Das Konzept enthält einen Prüfauftrag für ein „Kompetenzzentrum Best Ager“, das den Fokus auf die „Gewinnung von älteren Aktivbürgern“ richtet. In Zusammenhang mit den oben skizzierten Ideen hinsichtlich der Ansprache der Babyboomer-Generation als künftige Zielgruppe des Treffs Bleiweiß tut sich hier eine vielversprechende Kooperationsperspektive auf. Im Zuge partizipativer Einzelprojekte (siehe oben) können, je nach Thematik, inhaltlicher Ausgestaltung und Kommunikation, Menschen auf unterschiedlichen Ebenen von Vorerfahrungen und Kompetenzen angesprochen werden. Von Menschen mit ausgesprochen hoher beruflicher (Management- und Wissens-) Kompetenz, die sicherlich analog zum wirtschaftlichen „Headhunting“ sehr individuell angesprochen werden müssten, über hochqualifizierte Menschen, die ihr Wissen weitergeben können und wollen, bis hin zu potentiellen Ehrenamtlichen, die vor allem ihre „Bürgerzeit“, gerne auch bei einfachen und dienenden Ehrenämter einbringen wollen. Im Rahmen der Kooperation mit dem Stab Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship muss allerdings im Blick behalten werden, dass die Perspektive des Seniorenamts auf das Thema ehrenamtliches Engagement nicht vorrangig auf das Nutzbarmachen von Engagementpotentialen ist. Aus der seniorenpolitischen Perspektive der Förderung aktiven Alterns liegt der Schwerpunkt auch im Rahmen einer solchen Kooperation zuvorderst auf dem Schaffen von Entfaltungsräumen im Sinne der tätigen Selbstverwirklichung nach Ende der Erwerbsphase.
Bedürfnisse der „Stammbesucherschaft“
Wenn sich allerdings der Charakter des Treffs in zu kurzer Zeit zu stark verändert, besteht die Gefahr, dass ein Teil der derzeitigen „alteingesessenen“ Besucherschaft verdrängt wird bzw. dass sich das Profil des Treffs in einer Weise verändert, dass Stammbesucherinnen und –besucher das Bleiweiß nicht mehr als „ihren“ Treff erleben, sich im Treff nicht mehr wohlfühlen und auf längere Sicht als Besucherinnen und Besucher verloren gehen. Das Bedürfnis nach Beständigkeit in Struktur und
Angebot der Einrichtung muss ernst genommen und in die Überlegungen für die Umsetzung von Veränderungen einbezogen werden: Es kann nicht um ein radikales „Alles Neu“ gehen; kurz- und mittelfristig wird die grundlegende Angebotsstruktur weiter Bestand haben (müssen). Neue Ideen und partizipative Konzepte sind parallel dazu punktuell und wohl dosiert zu erproben, um anschließend eine Verstetigung zu eruieren – abhängig von den gemachten Erfahrungen und vom Feedback der alten und neuen Besucherinnen und Besucher.
Damit diese Gratwanderung gelingen kann, ist die Kommunikation mit den Besucherinnen und Besuchern des Treffs entscheidend: Die Überlegungen über die konzeptionelle Weiterentwicklung des Hauses sollten interessierten Besucherinnen und Besuchern (z.B. im Rahmen einer Informationsveranstaltung) durch die Verantwortlichen im Treff nahegebracht werden. Dabei werden nicht zuletzt kritische Anregungen und Wünsche aufgenommen und in der Umsetzungsphase der Veränderungen mit einbezogen. In einem ein- bis zweijährlichen Turnus sollten im Verlauf des Veränderungsprozesses weitere Feedbackrunden eingeplant werden, um auch im Prozess der Weiterentwicklung die Bedürfnisse, Befürchtungen und Interessen der Besucherinnen und Besucher im Blick zu behalten.
Kurz- und mittelfristige Veränderungen im Programmangebot
Neben dem genannten partiellen Rollenwechsel (von der Institution zur Plattform), der nötig erscheint, um den Treff auf längere Sicht für kommende Seniorengenerationen attraktiv zu gestalten, können und sollten auch in der konkreten Ausgestaltung der Angebote innerhalb der aktuellen Programmstruktur kurz und mittelfristig Veränderungen umgesetzt und Neuerungen erprobt werden.
In einem gemeinsamen Workshop der Fachbereiche SenA/3 (Veranstaltungen und Treffs) und SenA/2 (Quartiersentwicklung und Seniorennetzwerke) wurde die Bedeutung von Angeboten außerhalb der derzeitigen Öffnungszeiten (z.B. Abendveranstaltungen, Sonntagsbrunch mit kulturellen Angeboten) betont, um neue Zielgruppen ansprechen zu können.
Zudem wurde herausgestellt, dass, um die Wahrnehmbarkeit als Stadtteil-Treff sowie die Einbindung ins Bleiweiß-Viertel zu stärken, künftig die Nutzung des Außenbereichs vor dem Haus (sichtbare Öffnung ins Viertel) sowie vermehrt spezielle Angebote mit Quartiersbezug (z.B. „Action Bound“ evtl. als Kooperation mit dem Computerclub 50 plus, Einbindung von Akteuren aus dem Viertel etc.) in Betracht gezogen werden sollten.
Weiterhin wurde eine Nutzung als Schulungszentrum für Akteure in der Seniorenarbeit (Clubleitungen, Seminare für Ehrenamtliche, Kooperationen mit StSR) vorgeschlagen, um die Verankerung der Einrichtung bei unterschiedlichen Trägern/Gruppierungen mit Multiplikatorenfunktion der Nürnberger Seniorenarbeit zu intensivieren. Zudem wäre perspektivisch eine Verortung von Aktivitäten und Angeboten der am 10.10.2019 im Sozialausschuss vorgestellten „Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg“ des Stabs Bürgerschaftliches Engagement im Referat für Jugend, Familie und Soziales, interessant.
Folgende Angebotsvorschläge wurden erarbeitet, die zur kurz- und mittelfristigen Ansprache neuer Besucher/-innengruppen geeignet erscheinen:
Improvisationstheater
„KulturCafé“ (Lesungen / Diskussion in Caféhaus-Atmosphäre)
„Crowdsinging“
Talkrunden zu gesellschaftspolitischen Themenstellungen
Jazz-, Blues- oder Rockkonzerte
Im Rahmen einer Impulsbefragung, die zwischen Oktober und Dezember 2019 im Treff durchgeführt wurde, wurde zudem die Frage gestellt, welche zusätzlichen Angebote sich die Besucherinnen und Besucher des Treffs wünschen. Die Befragung ergab unter anderem folgende Vorschläge:
Kneipenquiz
Workshop „Wie repariere ich Haushaltsgeräte selbst“
Stärkere Stadtteilbindung: Begegnung auch mit Handwerksbetrieben, wer kann helfen, wenn ich Bedarf an Reparaturen technischer Geräte habe?
Ausfüllhilfe für Formulare
Internationale Treffs
Ernährungsberatung, Kochkurse, Angebote zum Thema „gesundes Kochen im Alter“
Tanzen für die „mittlere“ Generation
Nordic Walking
Angebote zum Muskelaufbau und -erhalt (Infotag + Kurs)
Längere Öffnungszeiten
Die zahlreichen Ideen für Veränderungen aus den Reihen der momentanen Besucherschaft des Hauses weisen darauf hin, dass der pauschale Gegensatz, der weiter oben zwischen den Bedürfnissen von „Stammbesucher/-innen“ und künftigen potentiellen Besucher/-innen gezeichnet wurde, eine gewisse Vereinfachung darstellt. Auch wenn ein nicht geringer Teil der Teilnehmenden sich vorrangig wünscht, dass vorhandene Angebote bestehen bleiben, gibt es auch unter den momentanen Bleiweiß-Besucher/-innen in einigen Bereichen den Wunsch nach Veränderung und neuen Angeboten.
2.2 Funktion des Treffs im Quartier
Aus Perspektive der Quartiersarbeit des Seniorenamts liegt der Treff Bleiweiß im Einzugsgebiet des Seniorennetzwerks Südstadt Ost, das die Stadtteile Glockenhof, Bleiweiß, St. Peter und Gleißhammer umfasst. Wenn im April 2021 der bisherige Kooperationspartner „Verein für internationale Jugendarbeit Ortsverein Nürnberg e.V.“ die Trägerschaft des Seniorennetzwerks abgibt, bietet dies die Möglichkeit, über die bisherige Kooperation mit dem Netzwerk (halbjährliche Gesundheitstage „Gesund und aktiv älter werden im Stadtteil“) hinaus, den Treff als Anlaufstelle und zentralen Kristallisationsort der Angebote des Seniorennetzwerks Südstadt Ost zu denken. Es ist zu prüfen, ob es hinsichtlich der Raumkapazitäten künftig möglich ist, die Koordinationsstelle fest im Treff anzusiedeln. Zudem könnten spezifische Angebote für die Zielgruppe des Seniorennetzwerks (vorranging nicht mehr so mobile alte Menschen) wie der monatliche Seniorenstammtisch (derzeit in der momentanen Koordinationsstelle, Heideloffplatz 5, angesiedelt) sowie der regelmäßige Runde Tisch des Netzwerks künftig im Treff stattfinden.
Da erst kurzfristig vor Einreichung dieses Konzepts bekannt wurde, dass der bisherige Träger sein Engagement im Seniorennetzwerk Südstadt Ost nach Ablauf der momentanen Kooperationsvereinbarung nicht fortführen wird, bleibt es an dieser Stelle bei einer groben Skizze der Einbindung des Treffs Bleiweiß in das betreffende Netzwerk. Die intensivere Befassung mit diesbezüglichen konzeptionellen und organisatorischen Fragen erfolgt im Frühjahr und Sommer 2020
in Absprache zwischen den Fachbereichen SenA/2 Quartiersentwicklung und Seniorennetzwerke mit dem neuen Fachbereich SenA/3 unter Einbeziehung der im Seniorennetzwerk Südstadt Ost beteiligten Akteure.
2.3 Bleiweiß als Plattform der Begegnung zwischen Bürger/-in und Seniorenamt
Neben seiner primären Funktion als Ort der Begegnung, der Aktivität, des Lernens und des Engagements für Seniorinnen und Senioren ist der Treff Bleiweiß auch ein Ort der Begegnung zwischen Bürger/-in und der Institution Seniorenamt. Diese Perspektive auf den Treff sowie daraus erwachsende Konsequenzen für die Rolle des Bleiweiß für das Seniorenamt wird im folgenden Abschnitt erläutert.
Gestaltungsanspruch und öffentliche Wahrnehmung
Die Arbeit des Seniorenamts wird angesichts der demografischen Entwicklung künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Bezüglich eines gewichtigen Teils dieser Arbeit lassen sich die Resultate jedoch von der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres direkt dem Seniorenamt zuordnen; in Bereichen, in denen das Seniorenamt seinen Gestaltungsanspruch z.B. durch die Vergabe von Zuwendungen an Akteure der Seniorenarbeit oder durch die Erarbeitung planerischer Grundlagen für die demografiesensible Entwicklung kommunaler Infrastruktur verwirklicht, werden die Resultate dieser Arbeit seitens der Öffentlichkeit kaum mit dem Seniorenamt in Verbindung gebracht.
Selbst in Bereichen, in denen für Seniorinnen und Senioren konkret erfahrbarer "Output" erzeugt wird, stehen in weiten Teilen – wie etwa der Pflegeberatung oder bei quartiersorientierten Teilhabeangeboten andere "Marken" im Fokus der Wahrnehmung – der Pflegestützpunkt Nürnberg oder das jeweilige Seniorennetzwerk. Das Seniorenamt als Träger bzw. Initiator und Koordinator auf struktureller Ebene wird mit seinen Leistungen zur "Gestaltung einer älter werdenden Stadtgesellschaft" in diesen Bereichen nur hintergründig, mitunter überhaupt nicht, wahrgenommen.
Bürgerkontakt als Chance, Eindrücke zu prägen
Umso bedeutender erscheint es, in den Bereichen, in denen das Seniorenamt unmittelbar erfahrbare Angebote für Seniorinnen und Senioren "produziert", bewusst in Erscheinung zu treten. Die Zusammenhänge, in denen Bürgerinnen und Bürger mit dem Seniorenamt in Kontakt kommen, indem sie vom Seniorenamt gestaltete Angebote wahrnehmen, sollten als Chancen verstanden werden, das Seniorenamt positiv bei den Menschen zu verankern und den Gestaltungsanspruch des Referats für Jugend, Familie und Soziales in Sachen demografischer Wandel in attraktiver Weise zu veranschaulichen.
Wenn eine Seniorin oder ein Senior ins Bleiweiß kommt, um z.B. ein Seminar oder Konzert zu besuchen, dann ist der Treff der Ort, an dem für diese Person kommunale Seniorenarbeit sichtbar und erfahrbar wird. Die Erfahrung, die im Zuge dieser Begegnung gemacht wird, prägt entscheidend das Bild, das diese Person sich nicht nur vom Treff, sondern auch vom Seniorenamt, macht. Wenn es uns wichtig ist, welchen Eindruck eine Bürgerin oder ein Bürger von uns als Dienststelle (und damit nicht zuletzt von der Stadt Nürnberg als solcher) gewinnt, dann kommt der Gestaltung dieser Begegnungen eine wichtige kommunikative Bedeutung zu.
Es wird daher eine Perspektive vorgeschlagen, in der dem Treff eine Art "Schaufensterfunktion" für das Seniorenamt zugeschrieben wird. In der Konsequenz ist der kommunikative Aspekt von Teilhabeangeboten bei deren Konzeption und Gestaltung grundsätzlich mit einzubeziehen, was sich wiederum in Organisationsstruktur und Aufgabenzuschnitt des Fachbereichs abbilden muss.
Die Faktoren, die entscheidend für die Qualität der Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Seniorenamt sind, lassen sich in äußere und inhaltliche Kriterien unterteilen.
Äußere Kriterien
Persönlicher Kontakt [Qualitätskriterien: Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Verbindlichkeit]
Arbeitsabläufe (z.B. Bei Anmeldungen oder Kassengeschäften) [Qualitätskriterien: Professionalität, Verlässlichkeit, (gefühlte) Effizienz]
Umgebung [Qualitätskriterien: Ordnung und Struktur, Modernität und Nutzerfreundlichkeit im Design]
Die aufgezählten äußeren Aspekte sind für das Image einer Institution äußerst bedeutsam. Gleichwohl sind sie in keiner Weise spezifisch für das Thema, um das es hier geht und bieten daher für die weiteren konzeptuellen Überlegungen nur begrenzten Mehrwert. Die Kriterien werden hier aufgrund ihrer imageprägenden Bedeutung lediglich erwähnt und sollten, vor allem im Bereich Hausmanagement, als wichtige Qualitätsfaktoren Berücksichtigung finden.
Inhaltliche Kriterien: Kongruenz als zentraler Anspruch
Für die weiteren Überlegungen ungleich interessanter sind die inneren Faktoren. Hierbei geht es zentral um Kongruenz. Damit ein schlüssiges und positiv konnotiertes Bild entstehen kann, muss der erfahrbare Output auf der konkreten Angebotsebene mit den Leitgedanken und strategischen Zielsetzungen der Institution im Einklang stehen.
Um die ideellen Grundlagen des Seniorenamts in konkreten Angeboten erfahrbar zu machen, werden sie als Eckpunkte in die konzeptionelle Gestaltung des Angebots im Treff überführt:
Globalziel Seniorenamt: „Wir wollen, dass Nürnberg eine Stadt für alle Lebensalter ist. Wir wollen, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger möglichst selbstbestimmt leben können und Chancen erhalten, am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben.“
Ableitung: Vier strategische Zielbereiche
Weichen für eine älter werdende Stadtgesellschaft stellen
Lebensräume entwickeln und stärken
Handlungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben strukturell erweitern
Teilhabe ermöglichen
Aus diesen Zielformulierungen lassen sich für das Haus und das Angebotsportfolio konzeptionelle Eckpunkte ableiten, die im Folgenden stichpunktartig umrissen werden:
Stadt für alle Lebensalter:
Cafeteria als Ort eines Neben- und Miteinanders verschiedener Generationen
Veranstaltungsangebote mit intergenerativer Ausrichtung
Kooperationen mit Familienzentrum und Hort in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. gemeinsame Ideenwerkstatt zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone zwischen beiden Einrichtungen)
Weichen stellen:
Treff Bleiweiß als Ort für Diskussion über demografischen Wandel: Verortung themenbezogener Fachveranstaltungen und Tagungen des Seniorenamts im Bleiweiß
Profilierung des Hauses als Fortbildungszentrum Seniorenarbeit durch entsprechende Ausrichtung des Angebots der Raumvermietung an andere Akteure der Seniorenarbeit
Lebensräume entwickeln:
Verstärkte Verankerung im Viertel durch Kooperationsveranstaltungen
Erhöhte Sichtbarkeit des Treffs im Quartier durch Gestaltung des Außenbereichs und Vorplatzes
Steigerung der Bekanntheit als Stadtteiltreff durch quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Handlungsmöglichkeiten für selbstbestimmtes Leben strukturell erweitern:
Etablierung weiterer Beratungsangebote im Treff (perspektivisch: Außenstelle des Pflegestützpunkts Nürnberg)
Informationsvorträge im Programm als feste Institution (z.B. Vorsorgevollmacht, Beratungsstunden digitale Medien)
Stärkung der Angebotspalette für gesundheitliche Prävention
Teilhabe ermöglichen
Angebote zur Förderung kultureller Teilhabe (Konzerte, Lesungen, Filmnachmittage)
Angebote zur Weiterbildung in verschiedenen Bereichen
Angebote zur Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Kommunikationsmedien
Aufgreifen aktueller gesellschaftspolitischer Themen, Schaffen von Diskussionsforen
Mitwirkung der Besucherschaft in der Angebotsgestaltung: Etablierung eines ehrenamtlichen Besucherbeirats
2.4 Kommunikation
Name
Für die künftige Benennung wird "Bleiweiß. Bewegung und Begegnung" vorgeschlagen. Dieser Dreiklang erscheint als Etikett griffig und in seiner Gestalt als Alliteration einprägsam. Mit dem Attribut „Bewegung“ in unmittelbarer Nachbarschaft zum eigentlichen Namen "Bleiweiß" wird mit der Institution Dynamik assoziiert. Zudem bezeichnet Bewegung, verstanden sowohl als körperliche wie auch als geistige Mobilität, einen der wichtigsten Faktoren für ein gelingendes Leben im Alter. Die ebenso bedeutende soziale Komponente wird mit dem zweiten Attribut "Begegnung" transportiert: Im Bleiweiß finden sich Menschen, mit denen ich in Kontakt treten kann; hier kann ich Gemeinschaft erleben.
Programmpublikation(en)
Um den Umfang der Programmpublikation des Treffs zu reduzieren, wird künftig das Veranstaltungsprogramm als separate Broschüre herausgegeben. Auf umfangreiche Informationen zu weiteren Angeboten des Seniorenamts (Pflegestützpunkt, KOWAB, Informations- und Beratungsstelle, Seniorennetzwerke, Ehrenamtsmanagement) sowie Informationen über Initiativen und Vereine (Stadtseniorenrat, Computerclub, kleinere Seniorenclubs) wird verzichtet. Das Kursprogramm, das deutlich weniger umfangreiche Beschreibungstexte zu den einzelnen Angeboten erfordert, erscheint als separates Faltblatt. Beide Publikationen werden in ein quadratisches und somit auffälliges, weil relativ unübliches Format überführt. Veranstaltungs- und Kurspublikation erhalten einheitliche, wiedererkennbare Gestaltungsmerkmale und Bildelemente, sind aber durch ihre unterschiedliche Grundfarbgebung (Veranstaltungen Orange, Kurse Blau) klar voneinander zu differenzieren. Die Beschreibungstexte in der Veranstaltungsbroschüre werden relativ zum früheren Programmheft merklich knapper und klarer, weniger blumig, gehalten. Das Heft wird gestalterisch in Richtung "Magazin" entwickelt; Texte und Bilder werden gestalterisch in Beziehung zueinander gesetzt, anstatt nur als Blöcke nebeneinander zu stehen. Die neuen Publikationen erscheinen aller Voraussicht nach zum ersten Mal Anfang Juli 2020.
Internetauftritt
Um das Haus als attraktive und moderne Einrichtung in der Stadt zu etablieren, ist ein eigenständiger ansprechender Webauftritt essentiell. Idealiter wird ein eigenes Miniweb für den Treff Bleiweiß aufgebaut. Im Zentrum sollte dabei eine übersichtliche und nutzerfreundliche Führung durch das Programmangebot stehen. Die Veranstaltungen und Kurse des Treffs sollten künftig nicht via Abruf eines PDFs der Programmpublikationen, sondern als Online-Veranstaltungskalender mit den üblichen Filterfunktionen (nach Veranstaltungsrubriken, Datum, Tageszeit) sowie einer direkten Hinterlegung des Kontakts zur Anmeldung bzw. zum Kartenkauf angelegt sein.
Folgende Menüpunkte sollten in dem zu erstellenden Miniweb abrufbar sein:
Veranstaltungen: Veranstaltungskalender in der oben skizzierten Form
Gruppen und Kurse: Veranstaltungskalender in der oben skizzierten Form
Ehrenamtlicher Besucherbeirat: Infos und Kontakt
Kooperationen: Infos, Kontakt und aktuelle Kooperationsangebote (Veranstaltungen usf.)
Über uns: Infos zum Team, zum Selbstverständnis, zur konzeptionellen Einordnung der Arbeit, Kontakt und Anfahrt
Vermietungen: Ansprechend Illustrierte Infos zu den Räumlichkeiten mit Empfehlungen zur spezifischen Nutzung für Fortbildungsangebote im Bereich Seniorenarbeit; Abruf aktueller Konditionen als PDF sowie Download Formular zu Vermietungsanfragen
Insgesamt sollte der öffentliche Auftritt des Treffs und seiner Angebote weniger der Logik und Struktur der herausgebenden Einrichtung folgen, sondern sich primär an Maximen der Adressatenorientierung und Nutzerfreundlichkeit orientieren.
2.5 Cafeteria
Mindestens ebenso bedeutend wie konzeptionelle Veränderungen hinsichtlich Programmangebot und Kommunikationsarbeit des Treffs ist zur Steigerung der Attraktivität der Einrichtung sowie zur Erreichung neuer Zielgruppen die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Haus. Dabei kommt dem Cafeteriabetrieb zentrale Bedeutung zu. Damit sich der Treff künftig stärker als Ort der Begegnung im Bleiweißviertel etablieren kann, der auch ohne speziellen Anlass besucht wird, muss sich die Cafeteria, was Angebot, Service und Preis-Leistungsverhältnis betrifft, positiv von den umliegenden Angeboten abheben.
Im Zuge des Austauschs mit der arbewe gGmbH über Perspektiven der Kooperation in Zusammenhang mit der geplanten Weiterentwicklung des Treffs wurden seitens des Seniorenamts folgende Aspekte als Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit formuliert:
Zeitgemäßes Angebot an Speisen und Getränken (gesundheitsbewusste Küche, auch Rohkost, Salate, Suppe, vegetarische/vegane Angebote)
Angebot Kaffee und Kuchen (Hochwertige Kaffeespezialitäten; auch pflanzliche ‚Milch‘, weniger Torten, mehr einfache, handwerklich gut gemachte Kuchen)
Preisgestaltung bezüglich der erstgenannten beiden Punkte
Strategien zur nachhaltigen Verbesserung der Servicequalität (freundliche, zuvorkommende und flexible Orientierung an den Wünschen der Gäste)
Nach Möglichkeit punktuelle Ausweitung der Öffnungszeiten (z.B. ein, zwei Abende die Woche, bei Bedarf am Wochenende)
Die genannten Eckpunkte hätten für die arbewe eine grundlegende Neuausrichtung des Cafeteriabetriebs bedeutet, die, laut Geschäftsführung, mit der Organisation des betreffenden Geschäftszweigs in Widerspruch stünde. Deshalb wurde der Pachtvertrag für die Cafeteria im Bleiweiß seitens der arbewe zum 31. Mai 2020 gekündigt.
Das Anforderungsprofil, auf dessen Basis die Ausschreibung für eine Neuverpachtung der Cafeteria erfolgen soll, kann die folgenden Aspekte umfassen:
-
Beim künftigen Betreiber sollte ein eigenständiges gastronomisches Profil erkennbar werden. Der wirtschaftliche Erfolg des Betriebs sollte nicht ausschließlich vom Veranstaltungs- und Kursbetrieb des Treffs abhängen.
-
Da der Gastraum der Cafeteria direkt im Eingangsbereich zum Treff beginnt, hat das Seniorenamt als Verpächter besonderes Interesse an einem einladenden Raumkonzept. Die Herausforderung ist der Spagat zwischen einem modernen, schlichten Stil und einer gemütlichen Atmosphäre, wobei es sowohl die Interessen neuer Besucher- und Altersgruppen als auch die der Stammbesucherschaft zu berücksichtigen gilt. Zudem wird der Außenbereich vor dem Eingang des Treffs einbezogen und in Abstimmung mit dem Seniorenamt gestaltet.
-
Zeiten: Betrieb im Haus von Mo-Fr 9 – 18 Uhr; nach Möglichkeit Sonntagsbrunch 10-14 Uhr; nach Möglichkeit längere Abendöffnung an ein bis zwei Tagen unter der Woche je nach Programm.
-
Klares Konzept im Angebot
gesund, regional, vorzugsweise bio
auch vegetarisch / vegan
abwechslungsreich
Qualität vor quantitativer Vielfalt
Brotzeit
Suppe/Eintopf
Kaffeespezialitäten in attraktiver Qualität
handwerklich gut gemachter Kuchen / weniger Torten
- Marketing / Zielgruppenarbeit: Der Treff Bleiweiß ist zwar auch künftig in erster Linie „Seniorentreff“; durch das Angebot und die Präsentation der Cafeteria sollte aber auch eine Öffnung für „jüngere“ Seniorengenerationen (Stichwort: Boomer) und andere Zielgruppen angestrebt werden. Auch die Namensgebung für die Gastronomie ist hier von Relevanz.
Idealiter sollte das Angebot in Teilen auf das Programmangebot im Treff abgestimmt sein (Veranstaltungsbegleitung: passendes Getränkeangebot, Snacks auf die Hand; Kooperationen bei Angeboten mit Fokus Gesundheit und Ernährung etc.) In den Sommermonaten bietet der Außenbereich Potential für eine Nutzung; dies könnte die Sichtbarkeit und Außenwirkung des Hauses als „Ort, an dem etwas los ist“ erhöhen. Informelle Sondierungsgespräche mit dem Liegenschaftsamt ergaben, dass eine entsprechende Genehmigung im Bedarfsfall aller Voraussicht nach unkompliziert und rasch zu erhalten wäre. Ein Eis-Verkaufsstand könnte mit Blick auf den direkt gegenüberliegenden Hort an warmen Tagen Umsatz generieren; Eltern, die ihre Kinder vom Hort abholen, könnten mit Kaffeespezialitäten zum Verweilen eingeladen werden.
2.6 Bauliche Maßnahmen
Bezüglich der in 1.4 genannten Entwicklungspotentiale wurden bei einer Begehung mit dem Hochbauamt folgende Maßnahmen erarbeitet und in die Hochbaupauschale 2021 eingespeist:
Fassade: Fehlende Holzbalken auf den Stahlträgern werden ergänzt; Holzschutz an der Fassade wird wiederhergestellt.
Hitzeregulierung: Außenliegender Sonnenschutz des Glassatteldaches wird instandgesetzt. Fenster im Glassatteldach wird instandgesetzt, um bessere Belüftung zu ermöglichen.
Stuhl- und Tischlager Saal: Vorhänge zur Abtrennung des hinteren Saalbereichs werden installiert; zudem werden freistehende Stellwände angeschafft; so können Tische und Stühle im Saal, hinter der optischen Barriere gelagert werden; zudem kann die Größe der Nutzungsfläche des Saals „stufenlos“ angepasst werden (z.B. halber Saal bei kleineren Veranstaltungen).
Schallschutz zwischen Cafeteria und Obergeschoss: Es werden vertikal abhängende Lamellen entlang der Träger installiert; dies bietet einen gewissen Schallschutz bei gleichzeitiger Erhaltung des offenen Charakters.
3. Künftiges Aufgabengebiet des Fachbereichs SenA/3
Abgeleitet von den in den Abschnitten 2.1 bis 2.3 Vorschlägen zur Weiterentwicklung und den sich daraus ergebenden Aufgaben, werden im Folgenden Arbeitsfelder für den neuen Fachbereich formuliert und eine angepasste Organisationsstruktur grob skizziert.
3.1 Arbeitsfelder
Strategische Konzeption, Koordination und Umsetzung der Außenkommunikation des Seniorenamts
Erarbeitung und Weiterentwicklung einer Gesamtkonzeption zur Außenkommunikation in Abgleich
mit strategischen Zielen der Dienststelle sowie unter Berücksichtigung aktueller Trends und
seniorenpolitscher Diskurse
Redaktion, Produktion und Verteilung von Publikationen
Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung der Online Auftritte der
Dienststelle
Konzeptionelle Weiterentwicklung und redaktionelle Betreuung der Online Auftritte der
Dienststelle
Öffentlichkeitsarbeit bei Veranstaltungen und hinsichtlich der Beteiligung an seniorenpolitischen Diskursen
Konzeption, Koordination und Durchführung von Angeboten im Treff Bleiweiß, Betrieb des Treffs
Konzeption, Koordination und Durchführung externer, öffentlichkeitsadressierter Veranstaltungsangebote des Seniorenamts
Festliche Weihnachtsgala
Sommerkonzert Heilig Geist
Beteiligung inviva
Neue Veranstaltungsangebote (z.B. Veranstaltung „Wie geht‘s“ am 16.05.2020 im südpunkt)
3.2 Organisationsstruktur und Aufgabenbeschreibungen im Fachbereich SenA/3
Was Haus und Fachbereich in Zukunft brauchen:
Leitung (Strategische Kommunikation und Veranstaltungsarbeit) *
Pädagogische Fachkraft (Zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung)
Haus- und Veranstaltungsmanagement (Effiziente Organisation der Angebote) *
Hausmeisterservice (Sicherstellung des reibungsfreien Betriebs der Einrichtung)
Verwaltungsschnittstelle
*Leitung sowie Haus- und Veranstaltungsmanagement sind blau umrandet, da hier neue Aufgabenzuschnitte und damit neue Stellenbeschreibungen erforderlich werden:
Eine eigene Stelle für Veranstaltungs- und Hausmanagement existiert in der bisherigen Fachbereichskonstellation noch nicht; die betreffenden Tätigkeiten wurden übergangsweise durch den Stelleninhaber der momentanen Hausmeisterstelle übernommen; eine entsprechende Stelle muss neu definiert und geschaffen werden (Vorschlag Aufgabenzuschnitt siehe Seite 20).
Der Aufgabenzuschnitt des neuen Fachbereichs unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom bisherigen Aufgabengebiet des Fachbereichs SenA/3, weshalb auch die Funktion der Fachbereichsleitung neu umgrenzt werden muss (Vorschlag Aufgabenzuschnitt auf der nachfolgenden Seite).
Fachbereichsleitung
I. Strategische Planung und Steuerung der Außenkommunikation des Seniorenamts
Konzeption, strategische Planung und Koordination der Außenkommunikation des Seniorenamts
Erarbeitung und Weiterentwicklung einer Gesamtkonzeption in Abgleich mit strategischen
Zielsetzungen der Dienststelle sowie in Bezug auf Trends und seniorenpolitische Diskurse
Entwicklung von Umsetzungskonzepten zur Darstellung der Aufgaben und der Arbeit des SenA in
allen relevanten Medien
Konzeption, Koordination und Redaktion fachbereichsübergreifender Publikationen (z.B.
Broschüren, Rundbriefe) und öffentlichkeitswirksamer Aktionen (z.B. Messebeteiligungen)
Verantwortliche Betreuung von Kooperationen mit Akteuren der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, im
Besonderen mit dem Magazin „sechs+sechzig“
Leitung eines Dienststellen übergreifenden Redaktionsteams im Referat für Jugend, Familie und
Soziales für seniorenpolitische Themen
Kommunikation der Themen und Abstimmung der Umsetzung mit der Redaktion des Magazins
sechs+sechzig im Rahmen einer „Corporate Publishing-Partnerschaft“
Planung, Erarbeitung und Endredaktion eigener Beiträge im Magazin
Verantwortliche Planung und Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit des Treffs Bleiweiß sowie für die
Veranstaltungsangebote des Seniorenamts
Konzeption, Redaktion und Verteilungskoordination von Eigenpublikationen (Broschüren,
Programmfaltblätter, Flyer, Plakate, Werbeanzeigen etc.)
Steuerung und Redaktion der Präsenz in elektronischen Medien sowie Printmedien (Website
Seniorenamt, Social Media, quartiersbezogene Plattformen, Werbeanzeigen)
Strategische Planung, Redaktion und Steuerung der Pressearbeit (Redaktion von
Presseinformationen, Planung von Pressekonferenzen, Betreuung Partnerschaften etc.)
II. Konzeptionelle Entwicklung und Betreuung der Veranstaltungsangebote des Amts
Entwicklung von Veranstaltungsformaten für diverse Zielgruppen von Seniorinnen und Senioren im
Sinne des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts der Stadt Nürnberg
Strategische Analyse des Veranstaltungsmarkts sowie Ableitung von Handlungserfordernissen für
die Veranstaltungsarbeit des Seniorenamts
Entwicklung von Umsetzungskonzepten für Veranstaltungen und Projekte sowie Leitung
fachbereichsübergreifender Projektgruppen zur Konzepterarbeitung
Fachliche Leitung des jeweiligen Projektteams in der Umsetzungsphase
III. Konzeptionell-fachliche Leitung des Treffs Bleiweiß
Erarbeitung und Weiterentwicklung einer Gesamtkonzeption zur inhaltlichen Ausrichtung
Leitung eines Fachteams zur Erarbeitung des Veranstaltungs- und Kursprogramms
Initiierung, Steuerung, Begleitung von Projekten (z.B. Veranstaltungsreihen, Thementage)
Dienst- und Fachaufsicht über die im Treff tätigen Mitarbeitenden
Vertretung der Einrichtung nach innen und außen
Pädagogische Kräfte Unter anderem hinsichtlich der Ansprache von und der Arbeit mit neuen Zielgruppen, der Initiation und Betreuung partizipativer Elemente (Stichwort Besucher/-innenbeirat siehe Seite 10f) sowie der in Kapitel 2.1 skizzierten Verquickung von Teilhabeangeboten und strategischer Außenkommunikation werden sich perspektivisch im Aufgabengebiet der pädagogischen Kräfte Veränderungen ergeben.
Bezüglich einer Konkretion und Verarbeitung dieser Veränderungen in eine angepasste Aufgabenbeschreibung für die betreffende(n) Stelle(n) ist die zeitliche Perspektive zu berücksichtigen: Die beiden sozialpädagogischen Teilzeitkräfte werden aller Voraussicht nach im Januar 2022 bzw. im Februar 2023 in die Ruhestandsphase übertreten. Eine Anpassung des Aufgabenzuschnitts sowie der Stellenanforderungen in diesem Bereich sollte sinnvollerweise erst im Zuge der Wiederbesetzung dieser Stelle(n) erfolgen. Dies bietet den Vorteil, Erfahrungen, die in der ersten Phase der Umsetzung des vorliegenden Konzepts gemacht werden, mit in die künftigen Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile einfließen lassen zu können.
Für die verbleibende Zeit der Mitarbeit im Treff bzw. Fachbereich erscheinen deren Zuständigkeitsprofile zunächst hinreichend klar definiert und theoretisch zureichend klar von den anderen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Die pädagogische Arbeit umfasst derzeit folgende Aufgabenbereiche:
Mitwirkung im Fachteam sowie eigenständige Konzeption und Planung von Kursen,
Veranstaltungen und Gruppen
Beratung und Vermittlung von Bürgerinnen und Bürgern
Mitwirkung in der Informationsarbeit des Treffs (Öffentlichkeitsarbeit)
Kooperation und Vernetzung mit städtischen und nichtstädtischen Trägern
Gewinnung und Anleitung von Ehrenamtlichen
Veranstaltungs- und Hausmanagement
I. Verwaltungsmäßige Koordination des Betriebs des Treffs Bleiweiß
Leitung der Zahlstelle (in regelmäßiger Abstimmung mit der Fachbereichsleitung)
Planung, Steuerung und Überwachung der Haushaltsmittel (i. Abspr. m.d. Fachbereichsleitg.)
Steuerung und Kontrolle des bedarfsgerechten Personaleinsatzes
Verantwortliche Betreuung der Kooperation mit dem Pächter der im Treff ansässigen Cafeteria
II. Projektsteuerung für Veranstaltungsangebote des Seniorenamts
Gesamtkoordination
Steuerung, Begleitung, Nachbereitung von Großveranstaltungen (Weihnachtsgala, Sommerkonzert)
Planung, Steuerung und Überwachung der Haushaltsmittel (i. Abspr. m.d. Fachbereichsleitg.)
Steuerung und Kontrolle des bedarfsgerechten Personaleinsatzes (i. Abspr. m.d. Fachbereichsleitg.)
Planung und Bestellung des Bedarfs an technischer Ausrüstung
Mitarbeit in Projektteams mit Kooperationspartnern
Einweisung und Koordination von Mitarbeitenden und Hilfspersonal
Veranstaltungsleitung im Sinne der VStättV
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Sammeln und Aufbereiten von Daten als Grundlage der Öffentlichkeitsarbeit und Besucherwerbung
Planung und Koordination der Distribution von Werbematerial
Koordination und Kontrolle der betreffenden zeitlichen Abläufe
III. Organisatorische Planung und Koordination Veranstaltungs- und Kursangebote im Treff
Veranstaltungs- und Kursmanagement
Verwaltung und Koordination des Kurs- und Veranstaltungsangebots
Organisatorische Betreuung von Kursen und Veranstaltungen
Organisatorische Betreuung regelmäßiger Raumnutzer (Gruppen, Seniorenclubs)
Telefonische sowie persönliche Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
Raummanagement
Bearbeitung von Vermietungsanfragen, Erstellung unterschriftsfertiger Mietverträge
EDV-gestützte Verwaltung der Räumlichkeiten und der verschiedenen Raumnutzungen
Verwaltung und Vergabe von Schlüsseln und Transpondern
Kalkulation und Kostenkontrolle
Kalkulation der Kosten und Budgetkontrolle
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Vorbereiten von Presseinformationen und Erstellen von Veranstaltungsankündigungen für eigene
Publikationen
Hausmeisterservice
Die Integration von Hausmeisterleistungen für den Treff Bleiweiß über die HVE Soziales ist zu prüfen.
Regelmäßige Kontrolle des Schaltschranks auf Störsignale und Koordination nötiger Wartungen
Regelmäßige Kontrolle und Koordination der Wartungen der Aufzugsanlage
Regelmäßige Kontrolle und Koordination der Wartungen der Hebeanlage (Sanitär)
Bestellen und Koordinieren von Handwerkereinsätzen
Austausch defekter Leuchtmittel
Kontrollgang ums Haus, Kehren
Bestuhlung für Veranstaltungen in Absprache mit dem Hausmanagement
Verwaltungsschnittstelle
Der Fachbereich verfügt derzeit über eine funktionale Verwaltungsschnittstelle; die strukturellen Veränderungen im Aufgabenzuschnitt des Fachbereichs scheinen momentan kein grundsätzliches Überarbeiten der Aufgabenbeschreibung der ansässigen Verwaltungsschnittstelle erforderlich zu machen.
Folgende Tätigkeitsbereiche werden abgedeckt:
Allgemeine Verwaltung
Einschreibung, Anmeldung und Buchung von Veranstaltungen und Kursen
Erstellen und Versand von Miet- und Honorarvereinbarungen
Persönliche, telefonische und schriftliche Auskunft zum Angebot des Treffs
Beschaffungsmanagement (Eintrittskarten, Büromaterial, Material für Veranstaltungen etc.)
Postmanagement
Etikettendruck und Versand von Publikationen, Briefen etc.
Kassengeschäfte
Entgegennehmen von Einnahmen & Auszahlen von Ausgaben
Überprüfen Handkasse + Dokumentation
Kassen- und Rechnungsprüfung
am 02.07.2020
Treff Bleiweiß 2021: Bewegung und Begegnung
Im vorliegenden Papier sollen ein konzeptioneller Rahmen für eine Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß geschaffen und Eckpunkte für eine Anpassung des Aufgabenzuschnitts des betreffenden Fachbereichs skizziert werden. Zudem wird dem Treff die kommunikative Funktion einer Plattform zugeschrieben, auf der die Seniorenarbeit der Stadt Nürnberg für Bürgerinnen und Bürger in konkreten Angeboten unmittelbar erfahrbar wird. Eine Weiterentwicklung des Treffs ist vor allem angesichts demografischer Gegebenheiten (Stichwort: ‚Babyboomer‘) sowie i.S. einer konzeptuellen Aktualisierung in Abgleich mit einer Neuformulierung strategischer Zielsetzungen des Seniorenamts (Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 2018) geboten.
Für die konzeptuelle Weiterentwicklung des Treffs Bleiweiß wird folgender Zielzustand formuliert: Der Treff Bleiweiß ist hinsichtlich seines inhaltlichen Angebots, der kommunikativen Aktivitäten, der organisatorischen Abläufe, dem Zustand und der Ausstattung des Hauses sowie der dort angesiedelten Gastronomie ein attraktiver Ort der Förderung gesellschaftlicher Teilhabe Älterer, eine Plattform für Partizipation und innovative Projekte bürgerschaftlichen Engagements der Babyboomer-Generation sowie für den intergenerationalen Dialog. Zudem erfüllt der Treff eine „Schaufensterfunktion“ für die kommunale Seniorenarbeit in Nürnberg. Die Veränderungen zeigen sich kurz- und mittelfristig in wahrnehmbaren Neuerungen im Programmangebot, in Kooperationen mit neuen Akteuren im Bleiweißviertel, in einer veränderten Gestaltung der Kommunikationsmittel sowie in der Gastronomie im Treff. Mittel- und langfristig resultieren die Veränderungen in einem merklichen Anstieg der Quote an neuen Nutzer/-innen des Programmangebots, sowie in regelmäßigen Vermietungen und Kooperationen als Fortbildungsort im Bereich der Seniorenarbeit und in einer Schärfung des Profils der Nürnberger Seniorenarbeit in der Wahrnehmung der Stadtöffentlichkeit.
Babyboomer als neue Zielgruppe des Treffs
Angesichts des hohen Anteils an Stammbesucherinnen und –besuchern sowie des hohen Durchschnittsalters der Stammbesucherschaft ist es mit Blick in die Zukunft geboten, verstärkt künftige „Seniorengenerationen“ in den Blick zu nehmen. Für die nun sukzessive ins Rentenalter kommenden Babyboomer-Jahrgänge sind Orte zum Knüpfen und Pflegen sozialer Netzwerke besonders bedeutsam, denn diese Generationen sind aufgrund der tendenziellen Erosion traditioneller Familienstrukturen besonders stark von Vereinsamung bedroht. Allerdings zeigt die Praxis, dass sich Babyboomer kaum durch „klassische“ Seniorenangebote angesprochen fühlen; grundsätzlich ergibt es nur begrenzt Sinn, dieser kommenden Seniorengeneration ein vorgefertigtes, konsumierbares Angebot „vorzusetzen“, denn man darf Babyboomern aufgrund ihrer Sozialisation, im Laufe derer zivilgesellschaftliches Engagement stark an Bedeutung gewonnen hat, ein hohes Maß an Gestaltungs- und Mitbestimmungswillen unterstellen. Diese Grundannahmen über die Generation müssen mitgedacht werden, wenn der Treff in Richtung der Interessenlagen der Babyboomer weiterentwickelt werden soll. Vielversprechend erscheint eine Perspektive, die den Treff als einen Ort begreift, an dem sich Begegnungen, partizipative Prozesse und gesellschaftlicher Gestaltungswille entfalten können, wobei die Institution mehr als eine Art Plattform und weniger als ein Akteur mit ausgearbeiteter inhaltlicher Agenda auftritt. Zusätzlich zu vorhandenen Angeboten neu zu etablierende Projekte und Kooperationen:
Ideenstammtische für Bürgerschaftliches Engagement z.B. zu aktuell öffentliche Diskurse bestimmenden Themen wie Rechtsextremismus/Rassismus oder Ökologie/Klimawandel; der Treff Bleiweiß kann derartige Projekte initiieren und den räumlichen und organisatorischen Rahmen bieten; Regelmäßige Tauschbörsen im Treff für nachbarschaftliche Hilfen im Quartier: Etwa im Format eines „Speed-Dating“-Angebots könnte frei nach dem Vorbild virtueller Nachbarschaftsplattformen (wie z.B. nebenan.de) eine Art Suche-Biete-Plattform mit echten persönlichen Begegnungen erprobt werden. Angebotsentwicklung als partizipativer Prozess: Das Format könnte eine ehrenamtliche Gruppe sein, die Angebotsformate für den Treff Bleiweiß erarbeitet und in Abstimmung mit den Hauptamtlichen des Treffs umsetzt. Zudem könnte die Gruppe als eine Art Besucher/-innenbeirat, also als Interessen vermittelndes Bindeglied zwischen der Besucherschaft und den Betreibern des Treffs fungieren. Plattform für Angebote und Projekte der „Vereins- und Ehrenamtsakademie Nürnberg“ Im Oktober 2019 hat der Sozialausschuss des Stadtrats ein Konzept für eine „Nürnberger Vereins- und Ehrenamtsakademie“ beschlossen, an der die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Corporate Citizenship des Referats für Jugend, Familie und Soziales in Kontakt mit verschiedensten Organisationen und Initiativen bis 2022 arbeiten wird. Vor allem in den im Konzept benannten Bereichen „Fortbildung und Qualifizierung“, „Best Ager“ und „Kommunikation“ könnte der Treff Bleiweiß künftig als inhaltlich mitgestaltender Akteur sowie als „Austragungsort“ für Angebote und Projekte der Akademie fungieren.
Bedürfnisse der „Stammbesucherschaft“
Das Bedürfnis der Stammbesucher/-innen nach Beständigkeit in Struktur und Angebot der Einrichtung muss in die Überlegungen für die Umsetzung von Veränderungen einbezogen werden: Es kann nicht um ein radikales „Alles Neu“ gehen; kurz- und mittelfristig wird die grundlegende Angebotsstruktur weiter Bestand haben (müssen). Neue Ideen und partizipative Konzepte sind parallel dazu punktuell und zu erproben, um anschließend eine Verstetigung zu eruieren – abhängig von den gemachten Erfahrungen und vom Feedback der alten und neuen Besucherinnen und Besucher.
Funktion des Treffs im Quartier
Aus Perspektive der Quartiersarbeit liegt der Treff Bleiweiß im Einzugsgebiet des Seniorennetzwerks Südstadt Ost, das die Stadtteile Glockenhof, Bleiweiß, St. Peter und Gleißhammer umfasst. Wenn im April 2021 der bisherige Kooperationspartner „Verein für internationale Jugendarbeit Ortsverein Nürnberg e.V.“ die Trägerschaft des Seniorennetzwerks abgibt, bietet dies die Möglichkeit, den Treff als Anlaufstelle und zentralen Kristallisationsort der Angebote des Seniorennetzwerks Südstadt Ost zu denken. Die kapazitative Möglichkeit der Ansiedlung der Koordinationsstelle, des monatlichen Seniorenstammtischs sowie der regelmäßigen Runden Tische des Netzwerks im Treff Bleiweiß ist zu prüfen.
Bleiweiß als Plattform der Begegnung zwischen Bürger/-in und Seniorenamt
Neben seiner primären Funktion als Ort der Begegnung für Senior/-innen ist der Treff ein Ort der Begegnung zwischen Bürger/-in und der Institution Seniorenamt. Die Arbeit des Seniorenamts wird angesichts der demografischen Entwicklung künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Zu weiten Teilen (Vergabe von Zuwendungen, Erarbeitung planerischer Grundlagen etc.) lassen sich die Resultate dieser Arbeit jedoch von der Öffentlichkeit nicht ohne weiteres direkt dem Seniorenamt/der Stadt zuordnen; selbst in Bereichen, in denen für Senior/-innen konkret erfahrbarer „Output“ erzeugt wird, stehen, etwa der Pflegeberatung oder bei quartiersorientierten Teilhabeangeboten, andere „Marken“ im Fokus der Wahrnehmung – der Pflegestützpunkt oder das jeweilige Seniorennetzwerk. Das Seniorenamt/die Stadt als Träger bzw. Initiator und Koordinator auf struktureller Ebene wird mit seinen Leistungen zur „Gestaltung einer älter werdenden Stadtgesellschaft“ in diesen Bereichen nur hintergründig, mitunter überhaupt nicht, wahrgenommen. Umso bedeutender erscheint es, in den Bereichen, in denen die Stadt unmittelbar Angebote für Seniorinnen und Senioren „produziert“, bewusst in Erscheinung zu treten. Die Zusammenhänge, in denen Bürger/-innen direkt mit Angeboten des Seniorenamts in Kontakt kommen, sollten als Chancen verstanden werden, die städtische Seniorenarbeit positiv bei den Menschen zu verankern und den Gestaltungsanspruch des Referats für Jugend, Familie und Soziales in Sachen demografischer Wandel in attraktiver Weise zu veranschaulichen. Es wird daher eine Perspektive vorgeschlagen, in der dem Treff eine Art „Schaufensterfunktion“ für die kommunale Seniorenarbeit zugeschrieben wird. Der kommunikative Aspekt von Teilhabeangeboten ist bei deren Konzeption und Gestaltung grundsätzlich mit einzubeziehen (was sich auch in Organisationsstruktur und Aufgabenzuschnitt des Fachbereichs abbilden muss).
Um die ideellen Grundlagen des Seniorenamts in konkreten Angeboten erfahrbar zu machen, werden sie als Eckpunkte in die konzeptionelle Gestaltung des Angebots im Treff überführt:
Vier strategische Zielbereiche 1. Weichen für eine älter werdende Stadtgesellschaft stellen: Treff Bleiweiß als Ort für Diskussion über demografischen Wandel: Verortung themenbezogener Fachveranstaltungen und Tagungen des Seniorenamts im Bleiweiß Profilierung des Hauses als Fortbildungszentrum Seniorenarbeit
-
Lebensräume entwickeln und stärken: Verstärkte Verankerung im Viertel durch Kooperationsveranstaltungen Erhöhte Sichtbarkeit des Treffs im Quartier durch Gestaltung des Außenbereichs und Vorplatzes Steigerung der Bekanntheit als Stadtteiltreff durch quartiersbezogene Öffentlichkeitsarbeit
-
Handlungsmöglichkeiten für selbstbestimmtes Leben strukturell erweitern: Etablierung weiterer Beratungsangebote im Treff (perspektivisch: Außenstelle des Pflegestützpunkts) Informationsvorträge im Programm als feste Institution (z.B. Vorsorgevollmacht, digitale Medien) Stärkung der Angebotspalette für gesundheitliche Prävention
-
Teilhabe ermöglichen Angebote zur Förderung kultureller Teilhabe (Konzerte, Lesungen, Filmnachmittage) Angebote zur Weiterbildung im Allgemeinen sowie im Speziellen zur Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Kommunikationsmedien Aufgreifen aktueller gesellschaftspolitischer Themen, Schaffen von Diskussionsforen Mitwirkung Besucherschaft bei Angebotsgestaltung: Etablierung ehrenamtlicher Besucherbeirat
Cafeteria
Mindestens ebenso bedeutend wie konzeptionelle Veränderungen hinsichtlich Programmangebot und Kommunikationsarbeit des Treffs ist zur Steigerung der Attraktivität der Einrichtung sowie zur Erreichung neuer Zielgruppen die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Haus. Dabei kommt dem Cafeteriabetrieb zentrale Bedeutung zu. Damit sich der Treff künftig stärker als Ort der Begegnung im Bleiweißviertel etablieren kann, der auch ohne speziellen Anlass besucht wird, muss sich die Cafeteria, was Angebot, Service und Preis-Leistungsverhältnis betrifft, positiv von den umliegenden Angeboten abheben. Der Pachtvertrag für die Cafeteria im Bleiweiß wurde seitens der arbewe zum 31. Mai 2020 gekündigt. Das Anforderungsprofil, auf dessen Basis die Ausschreibung für eine Neuverpachtung der Cafeteria erfolgen soll, kann die folgenden Aspekte umfassen:
Einladendes Raumkonzept Zeitgemäßes Angebot an Speisen und Getränken (gesundheitsbewusste Küche, auch Rohkost, Salate, Suppe, vegetarische/vegane Angebote) Angebot Kaffee und Kuchen (Hochwertige Kaffeespezialitäten; auch pflanzliche ‚Milch‘, weniger Torten, mehr einfache, handwerklich gut gemachte Kuchen) Preisgestaltung bezüglich der erstgenannten beiden Punkte Strategien zur nachhaltigen Verbesserung der Servicequalität (freundliche, zuvorkommende und flexible Orientierung an den Wünschen der Gäste) Nach Möglichkeit punktuelle Ausweitung der Öffnungszeiten (abends, Sonntagsbrunch) Nutzung des Außenbereichs in den Sommermonaten (Erhöhung der Sichtbarkeit und Außenwirkung; Eis-Verkaufsstand könnte mit Blick auf den direkt gegenüberliegenden Hort an warmen Tagen Umsatz generieren; Eltern, die ihre Kinder vom Hort abholen, könnten mit Kaffeespezialitäten zum Verweilen eingeladen werden Außenwirkung des Hauses als „Ort, an dem etwas los ist“, intergenerative Durchmischung)
Künftiges Aufgabengebiet des Fachbereichs SenA/3
Von den skizzierten Vorschlägen werden folgende Arbeitsfelder für den neuen Fachbereich abgeleitet:
Strategische Konzeption, Koordination und Umsetzung der Außenkommunikation des Seniorenamts Öffentlichkeitsarbeit bei Veranstaltungen und bezüglich Beteiligung an seniorenpolitischen Diskursen Konzeption, Koordination und Durchführung von Angeboten im Treff Bleiweiß, Betrieb des Treffs Konzeption, Koordination und Durchführung externer, öffentlichkeitsadressierter Veranstaltungsangebote des Seniorenamts (Weihnachtsgala, Sommerkonzert Heilig Geist, inviva etc.)
Organisationsstruktur und Aufgabenbeschreibungen im Fachbereich SenA/3
Was Haus und Fachbereich in Zukunft brauchen:
Leitung (Strategische Kommunikation und Veranstaltungsarbeit) *
Pädagogische Fachkraft (Zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung)
Haus- und Veranstaltungsmanagement (Effiziente Organisation der Angebote) *
Hausmeisterservice (Sicherstellung des reibungsfreien Betriebs der Einrichtung)
Verwaltungsschnittstelle
*Leitung sowie Haus- und Veranstaltungsmanagement sind blau umrandet, da hier neue Aufgabenzuschnitte und damit neue Stellenbeschreibungen erforderlich werden: Eine eigene Stelle für Veranstaltungs- und Hausmanagement existiert in der bisherigen Konstellation noch nicht; die betreffenden Tätigkeiten wurden übergangsweise durch den Stelleninhaber der momentanen Hausmeisterstelle übernommen; eine entsprechende Stelle muss neu definiert und geschaffen werden. Der Aufgabenzuschnitt des neuen Fachbereichs unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom bisherigen Aufgabengebiet des Fachbereichs SenA/3, weshalb auch die Funktion der Fachbereichsleitung neu umgrenzt werden muss.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Mehrgenerationenhäuser als Bausteine sozialräumlicher Planung zur Gestaltung des
demografischen Wandels in Nürnberg
hier: Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2021-2028 - Beschlussvorschlag
Anlagen: Entscheidungsvorlage_Mehrgenerationenhäuser 2021-2028
Sachverhalt (kurz):
Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (MGH) sollen kommunale oder freie Träger auch in den nächsten acht Jahren bis 2028 dabei unterstützt werden, ein Mehrgenerationenhaus zu betreiben. Der Nürnberger SOS Kinderdorf Nürnberg für den Standort des Mehrgenerationenhauses in Schweinau und der AWO Kreisverband Nürnberg für die „Awothek“ in Galgenhof/Steinbühl haben ihr Interesse auf Fortführung des bestehenden Mehrgenerationenhauses bekundet. Der entsprechende Antrag muss bis 30. September 2020 eingereicht werden.Die Förderung des Bundes beträgt max. 40.000 € pro Mehrgenerationenhaus und Jahr; eine kommunale Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 € im Jahr ist Voraussetzung. Das neue Bundesprogramm baut auf Bewährtem auf und setzt weiterhin auf die enge Zusammen-arbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen und die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Generationen. Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ wird der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit gerichtet.
In vorliegendem Sachbericht stellt die Verwaltung dar, wie beide Vorhaben durch die sozialräumlichen Planungen zur Gestaltung des demographischen Wandels gestützt sind: Sie stehen sowohl im Einklang mit der Handlungsstrategie Stadtteilkoordination und Sozialraumentwicklung in beiden Stadtgebieten als auch der sozialräumlichen Neuausrichtung der Altenhilfe(planung) in Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2 x 10.000 € Folgekosten 2 x 10.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 2 x 10.000 € pro Jahr
davon konsumtiv 2 x 10.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel über das Haushaltsjahr 2020 hinaus wird im Rahmen der Haushaltsanmeldung beantragt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja MGHs sind konzeptionell grundsätzlich darauf ausgerichtet, Diversity-Kriterien zu berücksichtigen. Quartiersspezifisch kann eine Schwerpunktsetzung nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen erfolgen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Mehrgenerationenhäuser sind wichtige Bausteine sozialräumlicher Planung zur Gestaltung des demographischen Wandels in Nürnberg.
-
Der Fortbestand und die inhaltliche Ausrichtung der AWOthek als Mehrgenerationenhaus in Nürnberg/Galgenhof in der Trägerschaft des AWO Kreisverbandes Nürnberg ist weiterhin eingebunden in die sozialräumlichen Planungen für dieses Stadtgebiet und wichtiger Akteur in der lokalen Netzwerkarbeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Galgenhof anzumelden.
-
Der Fortbestand und die inhaltliche Ausrichtung des Mehrgenerationenhauses in Nürnberg/Schweinau (Träger: SOS Kinderdorf Nürnberg) ist weiterhin eingebunden in die sozialräumlichen Planungen für dieses Stadtgebiet und wichtiger Akteur in der lokalen Netzwerkarbeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses Schweinau anzumelden.
Beilage 7.1
am 02.07.2020
Entscheidungsvorlage
Mehrgenerationenhäuser als Baustein sozialräumlicher Planung
zur Gestaltung des demographischen Wandels in Nürnberg
1. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus
Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden kommunale oder freie Träger dabei unterstützt, ein Mehrgenerationenhaus zu betreiben und dessen Profil jeweils entsprechend den lokalen demografischen Bedarfen auszurichten.
Von Seiten des Bundes ist vorgesehen, auf Antrag die Förderung aller im laufenden Bundes-
programm geförderten Häuser fortzusetzen. Erstmals in der Programmgeschichte werden
die Mehrgenerationenhäuser über eine Laufzeit von acht Jahren gefördert. Für den Förder-
zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028 haben SOS Kinderdorf Nürnberg für den Standort des
Mehrgenerationenhauses in Schweinau und der AWO Kreisverband Nürnberg für die „Awo-
thek“ in Galgenhof/Steinbühl ihr Interesse auf Fortführung des bestehenden Mehrgeneratio-
nenhauses beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
bekundet. Der Antrag muss bis 30. September 2020 eingereicht werden.
Das neue Bundesprogramm baut auf Bewährtem auf und setzt weiterhin auf die enge Zu-
sammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen und die flexible und be-
darfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Gene-
rationen. Ab 2021 setzt das Programm aber auch neue Impulse: Unter dem Motto „Miteinan-
der – Füreinander“ wird der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der De-
mokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema
ökologische Nachhaltigkeit gerichtet.
Die Förderung des Bundes beträgt max. 40.000 € pro Mehrgenerationenhaus und Jahr; eine
kommunale Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 € im Jahr ist Voraussetzung.
Der Antrag muss jeweils die Zusage der kommunalen Kofinanzierung sowie einen Beschluss
der Vertretungskörperschaft nachweisen, in dem die Zusage gegeben wird, dass das Mehr-
generationenhaus in die kommunalen Planungen zur Gestaltung des demografischen Wan-
dels und zur Sozialraumentwicklung eingebunden ist.
2. Mehrgenerationenhäuser im Rahmen der Sozialraumplanung bei Ref. V
Ref. V führt einmal im Jahr ein Sozialraummonitoring auf Ebene von statistischen Bezirken durch und bekommt so Hinweise auf besondere soziale Belastungen und Veränderungen in Nürnberger Stadtteilen. In einigen der am stärksten belasteten Stadtteilen werden seit gut zehn Jahren Stadtteilkoordinatorinnen und –koordinatoren eingesetzt. In diesen Stadtteilen sind vielfältige Integrationsanforderungen zu bewältigen. Auf Basis bisheriger Erfahrungen wurde eine Handlungsstrategie Stadtteilkoordination weiterentwickelt und im Dezember 2019 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Handlungsstrategie sind mit der Zielsetzung, strukturelle Voraussetzungen für Stabilität in sozial angespannten Stadtteilen zu schaffen, vier Eckpunkte benannt: Neben erstens einer gut funktionierenden lokalen Netzwerkstruktur, zweitens einer Absprachestruktur
zwischen verschiedenen stadtteilbezogenen Förderprogrammen und drittens der Verständigung auf Stadtteilkonzepte ist viertens als weitere wichtige Voraussetzung die Einrichtung von „sozialen Treffpunkten nach dem Vorbild der Mehrgenerationenhäuser“ beschrieben. Die beiden bestehenden Mehrgenerationenhäuser in sozial belasteten Quartieren im Süden und Südwesten von Nürnberg haben sich als wohnortnahe Ankerpunkte für die Stadtteilbewohnerschaft erwiesen: sie richten ihr Angebot an den Interessen und Bedürfnissen der Bewohner und Bewohnerinnen aus und vermitteln ihnen niederschwellige Zugänge dazu. So bieten sie einen Offenen Treff zur Begegnung unterschiedlicher Generationen, leisten einen Betrag zur sozialen Versorgung (Frühstück oder Mittagstische), bieten aber auch kulturelle Betätigungen in der Freizeit an. Tragende Säulen sind die Unterstützung von ehrenamtlichem Bürgerengagement sowie ein breites Angebot verschiedener Fachberatungen im Sozialraum. Die Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration von neu ankommenden Stadtteilbewohner/innen; in der Zusammenarbeit mit örtlichen Gemeinschaftsunterkünften machen sie Integrationsangebote für Menschen mit Fluchterfahrung ins jeweilige Stadtteilleben. Ihre Angebote entwickeln die Mehrgenerationenhäuser im Austausch mit Partnern in den lokalen Netzwerken. Sie gestalten in Kooperation u. a. intergenerative Stadtteilprojekte. Beispiele sind die Handy-Sprechstunde (Schülerinnen und Schüler der MS Carl-von-Ossietzky und dem Seniorennetzwerk) in Schweinau oder auch das Generationenexperiment (u.a. mit Schülerinnen und Schülern der MS Hummelsteiner Weg und dem Seniorennetzwerk) in Galgenhof-Steinbühl. In den jeweiligen Stadtteilnetzwerken sind die Mehrgenerationenhäuser wichtige Knotenpunkte und damit starke Kooperationspartner für die Kommune im Rahmen ihrer Handlungsstrategie Stadtteilkoordination. Die kommunale Altenhilfe in Nürnberg ist in dezentralen, quartiersorientierten Handlungsansätzen in trägerübergreifend vernetzten Strukturen organisiert. Diese ermöglicht eine bedarfs- und ressourcenorientierte Gestaltung der Angebote und Hilfen. Die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Treffpunkten und Angeboten sind zentrale Akteure in diesen Strukturen.
Besonders die Bedeutung von wohnungsnahen sozialen Treffpunkten sind in den sozialräumlichen Analysen des Seniorenamtes im Zuge der Quartiersentwicklung in der Seniorenarbeit bestätigt worden. Auch bei der vom Seniorenamt in Auftrag gegebenen Studie über Nachbarschaft in Nürnberg wurde gezeigt, dass Bedarf an „Begegnungsräumen“ besteht, in denen insbesondere nachbarschaftliche Kontakte gepflegt werden können. Dies gilt nicht nur für ältere Menschen, die nur noch wenig mobil sind und die für die die wohnungsnahen Treffpunkte wichtige Gelegenheiten für zur Pflege soziale Kontakten darstellen, sondern für alle Bürger eines Quartiers.
3. Mehrgenerationenhaus in Galgenhof/Steinbühl
Galgenhof/Steinbühl zählt zu den fünf „starken Quartieren“, die laut Integriertem Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberger Süden1 durch die hier geleistete Integrationsarbeit einen Mehrwert für die Stadtgesellschaft erbringen. Hier wachsen sehr viele Kinder auf; viele von ihnen haben einen Migrationshintergrund; ihre Familien leben oft in Armut bzw. in Armutsnähe. Der Anteil alter Menschen ist zwar im gesamtstädtischen Vergleich nicht sehr hoch, aber auffallend viele der hier wohnenden alten Menschen sind im Grundsicherungsbezug und haben
1 Hrsg.: Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Juni 2012
einen besonderen Unterstützungsbedarf. Diese Aussagen sind immer noch zutreffend und wurden jüngst im Stadtteilkonzept für Galgenhof-Steinbühl (vgl. JHA vom 13.02.20) mit aktuellen Zahlen belegt. In Galgenhof/Steinbühl ist seit 2008 eine Stadtteilkoordination im Auftrag des Referates für Jugend, Familie und Soziales tätig. Im sozialen Stadtteilkonzept werden neben der Darstellung von Sozialraumdaten und Nutzungsdaten von unterstützenden Programmen zur Armutsprävention mittelfristige Entwicklungsziele benannt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung gegeben. Für Galgenhof-Steinbühl wird nicht nur die Fortsetzung der intensiven Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus AWOthek, sondern darüber hinaus nach aller Möglichkeit die Einrichtung weiterer sozialer Treffs empfohlen, die intergenerativ nach dem Vorbild des Mehrgenerationenhaus arbeiten und gut verteilt in diesem hoch verdichteten und sozial belasteten Stadtgebiet verortet sein sollten. Expertengespräche im Rahmen der sozialräumlichen Analyse zur Altenhilfe machten vor allem einen Bedarf an niederschwelligen Anlaufstellen sowie an Informations- und Beratungsangeboten für ältere Menschen mit geringen finanziellen Mitteln deutlich. Mit der Weiterentwicklung der AWOthek zu einem Mehrgenerationenhaus kann diesbezüglich eine bedarfsgerechte Erweiterung des Angebots für ältere Menschen, insbesondere mit Zuwanderungsgeschichte, erfolgen.
4. Mehrgenerationenhaus in Schweinau
Auf der Grundlage vorbereitender Untersuchungen und eines integrierten Handlungskonzepts erfolgte 2008 die Ausweisung von Leonhard-Schweinau als Fördergebiet nach dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt. Darüber konnte zum Beispiel der Neubau des Kinder- und Jugendhauses Bertha in Sündersbühl erreicht werden und wird aktuell der Neubau eines Kinder- und Jugendhauses Oase in Schweinau geplant. Im Stadtteil St. Leonhard ist die integrierte Ganztagesbildung von Schule und Hort in der Grundschule Michael-Ende erfolgreich gestartet. Dieses in Bayern modellhafte pädagogische Konzept hat einen hohen Stellenwert sowohl bei Schulkindern und Eltern als auch bei den vielfältigen Kooperationspartnern im Stadtteil – das Mehrgenerationshaus in Schweinau ist dabei wichtiger Partner für die Modellschule.
Das Stadtteilkonzept für St. Leonhard-Schweinau (zurzeit in Arbeit) wird neuere Sozialraumdaten sowie die Nutzung von unterstützenden Programmen zur Armutsprävention darstellen und mittelfristige Entwicklungsziele und Empfehlungen geben.
Wichtige Aufgabe von Stadtteilkoordination ist die Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortlichen verschiedener Förderprogramme im Sozialraum. In St. Leonhard-Schweinau praktizieren die Stadtteilkoordination, die Stadterneuerung und das Quartiermanagement, die Koordination des Seniorennetzwerkes und die Koordination des Gesundheitsamtes funktionierende Absprachestrukturen. Dazu gehört auch ein thematischer, anlassbezogener Austausch mit zentralen Stadtteileinrichtungen. Der Erfahrungsschatz des Mehrgenerationenhauses mit seinen engen Kontakten zur Wohnbevölkerung ist dabei ein wichtiger Partner.
In der kommenden Förderperiode würde das Mehrgenerationenhaus Schweinau gerne die erfolgreiche Arbeit weiterführen, sein bisheriges Angebot für Jung & Alt und die Netzwerkarbeit fortsetzen und verstärkt wieder haushaltsnahe Alltagshilfen insbesondere für Senioren und Seniorinnen anbieten.
5. Resümee
Ein Mehrgenerationenhaus ist ein Ort, an dem Maßnahmen und Handeln im Sinne der sozialräumlichen Ausrichtung im Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik umgesetzt und gelebt werden. Mit Bezug zur Handlungsstrategie Sozialraumentwicklung und Stadtteilkoordination sowie zur sozialräumlichen Ausrichtung der Altenhilfe stellen deshalb die Mehrgenerationenhäuser einen wichtigen Baustein in den sozialräumlichen Planungen im Referat für Jugend, Familie und Soziales dar. Ref. V unterstützt daher die Antragstellung vom AWO Kreisverband Nürnberg sowie SOS Jugendhilfen für einen Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser in Galgenhof/Steinbühl bzw. in Schweinau. Mehr noch: In der Abstimmung von sozialen Stadtteilkonzepten wird noch weiterer darüber hinaus gehender Bedarf in sozial belasteten Stadtteilen deutlich. Aktuell werden keine Neuanträge auf Fördermittel aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser angenommen. Sollten im Verlauf der jetzt beginnenden Förderperiode von acht Jahren (2021-2028) weitere Aufnahmen möglich werden, würde seitens Ref. V eine Unterstützung weiterer Antragsteller zur Programmaufnahme forciert werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 02.07.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds
Übersicht der Anträge und Förderungen aus dem Jahr 2019 und
Übersicht der Ablehnungen aus dem Jahr 2019
Anlagen: 2019_Ausschuss_Übersicht_Projekte_Initiativenfonds
Sachverhalt (kurz):
Gemäß den Förderrichtlinien des Projekt- und Initiativenfonds werden Anträge auf Förderung bis 2.500,00 Euro durch die Verwaltung beurteilt und anhand der Förderungsgrundsätze und Fördervoraussetzungen entschieden.
Dagegen werden Anträge auf Förderung über 2.500,00 Euro nach fachlicher Prüfung der Verwaltung dem Jugend- bzw. dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Dem Jugendhilfeausschuss und dem Sozialausschuss wird jährlich über die erfolgten Förderungen in öffentlicher Sitzung berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungen kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohende Behinderung) zu Gute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
| Projekte- und Initiativenfonds 2019 - Bewilligungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Antrag | Träger | Inhalt | Fördersumme | Leitlinie | Projektbeschreibung | Entscheidung |
| 2019 | Medienzentrum Parabol e. V. | "laut!" im Rahmen des Programmes "Jugend bewegt Stadt" | 14.398,78 € | 3 | Bericht JhA vom 24.03.2011 - Mittelreservierung jährlich in Höhe von insg. 20.000 EUR aus Mitteln des Projektefonds | Bescheid am 7. Januar 2020 |
| 27.03.2019 | Bund der Deutschen Katholischen Jugend | 72-Stunden-Aktion | 1.700,00 € | 2 / 7 | Die 72-Stunden-Aktion ist eine Sozialaktion der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und seiner Verbände. In 72 Stunden sollen Projekte umgesetzt werden, die die "Welt ein Stückchen besser machen". Dieses Motto ist der Ausgangspunkt aller Aktivitäten rund um die Aktion im Jahr 2019. Die Projekte greifen politische und gesellschaftliche Themen auf und sind lebensweltorientiert. | Bescheid am 14. Mai 2019 |
| 31.05.2019 | Gesamtelternbeirat Kindertagesstätten | Erste-Hilfe-Kurs am Baby und Kind | 920,00 € | 1 / 2 | In den für die Teilnehmer (Eltern, Elternbeiräte und Kinder) werden die Ersten- Hilfe-Kurse am Baby und Kind kostenlos angeboten. Die Teilnehmer sollen einen Einblick in Prävention- und Erste-Hilfe-Maßnahmen erhalten. | Bescheid am 19. Juni 2019 |
| 25.06.2019 | Gemeindejugenwerk Bayern | Rap'N nach Wert'N | 2.200,00 € | 2 / 3 / 7 | Jugendliche aus "Hummelstein" schreiben selbständig einen Text, der andere Jugendliche inspirieren soll, ihr Leben zum Positiven zu verändern. Sie wollen damit andere Jugendliche prägen und zu einem verantwortungsvollen Verhalten motivieren. | Bescheid am 2. Juli 2019 |
| 08.08.2019 | Kassandra e.V. | Überarbeitung des Archivs | 3.925,00 € | 3 | Durch die professionelle Archivierung des bereits vorhandenen, internen SHA am 10. Oktober 2019; Archivs von Kassandra e. V. in Kooperation mit dem Stadtarchiv ist es nicht Bescheid am 15. Oktober 2019 nur möglich, eine vertrauenswürdige Informationsquelle zu schaffen, die nicht nur für die gezielte Gesundheitsförderung von SexarbeiterInnen genutzt werden kann, sondern auch jederzeit für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit zugänglich ist. Hierzu werden zwei ehemalige langjährige Mitarbeiterinnen auf Basis eines Werkvertrages beschäftigt. Beide Frauen begleiten den Verein seit vielen Jahren. Sie werden Film, Bild- und Schriftmaterial sichten, ordnen und nach den Richt- linien des Datenschutzes überprüfen. Danach wird alles in Kooperation mit dem Stadt-archiv verschlagwortet und nach dessen Standards archiviert. Darüber hinaus wird eine Chronik über die geschichtliche Entwicklung des Vereins erstellt. | |
| 2019 | aktuell abgerufene Haushaltsmittel | 23.143,78 € | ||||
| 2019 | restliche zur Verfügung stehende Mittel | 55.456,22 € | ||||
| nachrichtlich | ||||||
| 2020 zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 60.000,00 € |
| 2019 | zurückgeforderte Mittel (aus 2018) | 220,63 € |
|---|
| 2019 - Projekte - und Intiativenfonds - Ablehnungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum | Träger | Thema | Antragshöhe | Leitlinie/Thema | Projektbeschreibung | Entscheidung zur Ablehnung |
| 12.03.2019 | Bundesverband Gedächtnistraining e.V. - Arbeitskreis Nürnberg | Tag der geistigen Fitness | 1.000,00 € | 7 | Der Tag der geistigen Fitness wird alle zwei Jahre veranstaltet. Dabei soll älteren, aber auch jungen Interessenten gezeigt werden, dass man mit ganzheitlichem Gedächtnistraining spielerisch und ohne Stress die Leistung des Gehirns steigern kann und gleichzeitig damit Körper, Geist und Seele aktiviert. Die Teilnahme am Tag der geistigen Fitness ist kostenlos. Alle Trainerinnen arbeiten ehrenamtlich. | Ablehnungsschreiben am 14. März 2019 versandt; 2017 für gleiches Projekt mit 1.000,00 Euro gefördert; Träger- und Projektvielfalt beachten; Förderung über StK/3 (Kost Pocher'sche Stiftung) |
| 10.04.2019 | Lebenshilfe Nürnberg - Kunstraum | behinderte Künstler fahren nach Paris | 4.000,00 € | 5 | Im Oktober 2019 besuchen Kunstsammler aus der ganzen Welt die Outsider Art Fair in Paris. Auf Europas größter und bedeutendster Messe für die Kunst von Menschen mit psychischen oder mentalen Behinderungen werden die Werke zu den gleichen Konditionen und Beding-ungen gehandelt, wie die Werke Nichtbehinderter auf den großen Kunstmessen dieser Welt. Die Outsider-Kunst hebt sich jedoch inhaltlich und formal stark vom normalen Kunstbetrieb ab. Sie ist speziell, unkalkulier-bar, garantiert unbestechlich - deshalb nie im Trend - und damit letztlich vorbildlich. Der Kunstraum der Lebenshilfe Nürnberg bewirbt sich mit vier bis sechs Teilnehern um ein Debut in Paris als voraussichtlich einziges Atelier aus Deutschland. | Ablehnungsschreiben am 15. April 2019 versandt mit Verweis auf die Marie-Hack-Stiftung (StK/3) |
| 09.07.2019 | CISS e.V. | Sommerfreizeit 2019 | 3.118,43 € | 5 | Als wichtiger Bestandteil der Wiedereingliederung in die Gesellschaft soll im Juli 2019 eine Sommerfreizeit im Rahmen der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft stattfinden. Durch das enge Beisammensein sowie die gemeinsame Gestaltung der Woche mit vielen erlebnis-pädagogischen Freizeitaktivitäten wie gemeinsamen Kochen, Wandern, Baden, Kanu fahren, Film drehen, Klettern, Lagerfeuer u.v.m. wird ein lebendiges und gesundes Gemeinschaftserleben geschaffen, welches allen Beteiligten nachhaltig positiv in Erinnerung bleiben und so zu einem wert- und sinnvollen Leben frei von Straftaten beitragen soll. | Ablehnungsschreiben am 30. Juli 2019 versandt; Antragsfrist vier Wochen - hier "nur" zwei Wochen; nachrichtlich: Es waren u.a. 5.200,00 Euro Personalkosten angegeben, die nicht förderfähig sind |
| 22.07.2019 | Jadwiga e.V. | empower yourself - traumapädagogische Empowerment-Gruppe für Mädchen und junge Frauen | 2.320,00 € | 5 / 9 | Im Mittelpunkt der traumapädagogischen Empowerment- Gruppe für nigerianische Mädchen und Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind oder waren, stehen traumapädagogische Psychoedukation, Aufklärungsar-beit und Stabilisierungsübungen. Weiterhin werden flankierende Einzelgespräche zur Beratung und psycho-sozialen Stabilisierung angeboten. | Ablehnungsschreiben am 31. Juli 2019 versandt; verwiesen an Integrationsfonds |
| 15.10.2019 | Frauennotruf Nürnberg e.V. | Optimierung der EDV | 2.125,00 € | 1 / 5 / 7 | Eine EDV-Grundausstattung wurde mit dem Umzug in die neuen Räume 2018 eingerichtet. Zur Sicherstellung der Beratungsarbeit, für Vernetzung und Kooperation ist der Aufbau einer belastbareren EDV maßgeblich. | Ablehnungsschreiben am 4. November 2019 versandt; Trägervielfalt beachten (in 2018 für Umzugskosten 2.495,00 Euro bezuschusst); Zuschuss über 2.000,00 Euro aus der Kost- Pocher'schen Stiftung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 21.11.2019 | Loni Übler Haus | Theaterprojekt International | 4.520,00 € | Das wichtigste Ziel dieses Projektes ist es, Begegnungen zwischen den in Deutschland lebenden Jugendlichen und den jungen Geflüchteten zu schaffen. Dadurch sollen die Geflüchteten die Möglichkeit haben, sich besser zu integrieren und neue Leute kennen zu lernen. Auf der anderen Seite sollen bei den deutschen Jugendlichen Hemmschwellen, Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Durch die theaterpädagogischen Methoden nähern sich die Jugendlichen an und lernen die verschiedenen Kulturen kennen. | nur für "neue" Projekte; Verweis auf die Regiestelle Flucht und Integration - Förderzusage von dort | |
| 09.12.2019 | Verein des Studentenwohnheims Dutzendteich e.V. | Vereinswochenende im April 2020 | keine Förderhöhe angegeben | Der Verein ist zuständig für das Wohl der Mitglieder, die Bewohner des Wohnheimes sind. Um die Vereinsarbeit zu stärken und zu verbessern soll ein Vereinswochen-ende im April 2020 stattfinden. | Ablehnungsschreiben am 10. Dezember 2019 versandt; "Wiederholungsprojekt" und es entspricht von der inhaltlichen Schwerpunktsetzung nicht den Richtlinien | |
| 03.12.2019 Internationales Frauen- und Kinderfreizeit in den 2.070,00 € Das Projekt richtet sich an Kinder mit Migrationshintergrund, Ablehnungsschreiben am 17. Mädchenzentrum e.V. Pfingstferien der Anteil der Kinder mit Fluchterfahrung beträgt hierbei 1/3. Dezember 2019 versandt; an StK/3 Viele der Kinder kennen das Frauen- und Mädchenzentrum aus verwiesen den Schulförderkursen. Ein Großteil der Kinder ist bedürftig. Viele Familien haben ein geringes Einkommen bzw. beziehen Sozialleistungen. Ziel ist es, Kindern, die sonst keine Möglichkeit haben, eine Ferienfreizeit anzubieten. |