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← gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Schulausschusses (18.06.2020)

Sitzung Gesamt Stand 15.06.2020

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Sitzungsunterlagen

gemeinsame Sitzung des

Jugendhilfeausschusses u.

Schulausschusses

(direkt im Anschluss an den

Jugendhilfeausschuss)

- Achtung: geänderter Sitzungsort! -

18.06.2020

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 * TOP Ö 1 Fortschreibung 2020: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für 4 ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg Sitzungsvorlage J/082/2020 4 1_1_Entscheidungsvorlage Kurzbericht Masterplan 2020 J/082/2020 8 1_2_Bericht Fortschreibung Masterplan 2020 J/082/2020 12 1_3_Fortschreibung_A-Maßnahmenliste_Masterplan 2020 J/082/2020 29 1_4_Übersicht_Planungsregionen_Masterplan2020 J/082/2020 62

TAGESORDNUNG

Sitzung

gemeinsame Sitzung des Jugendhilfeausschusses u. Schulausschusses (direkt im Anschluss an den Jugendhilfeausschuss)

Sitzungszeit

Donnerstag, 18.06.2020, 16:00 Uhr

Sitzungsort

Historischer Rathaussaal, Rathausplatz 2

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1 Fortschreibung 2020: Masterplan zur Bedarfs- und

Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung J/082/2020

durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

-Unterlagen werden nachgereicht-

Ries, Elisabeth

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2019,

öffentlicher Teil

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

3 Auflagen

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

4 Mitteilungen

Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage J/082/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 18.06.2020 öffentlich Beschluss

Schulausschuss 18.06.2020 öffentlich Beschluss

Betreff: Fortschreibung 2020: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in

Nürnberg

-Unterlagen werden nachgereicht-

Anlagen: 1_1_Entscheidungsvorlage Kurzbericht Masterplan 2020 1_2_Bericht Fortschreibung Masterplan 2020 1_3_Fortschreibung_A-Maßnahmenliste_Masterplan 2020 1_4_Übersicht_Planungsregionen_Masterplan2020

Sachverhalt (kurz):

In der Stadt Nürnberg gibt es seit mehr als 10 Jahren eine eng verzahnte Schul- und Jugendhilfeplanung. Der Masterplan ist hierbei das wichtigste kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinfrastruktur für Unterricht und Betreuung von Nürnberger Grundschulkindern. Den Masterplan gibt es seit 2014 und er wird in der Regel jährlich fortgeschrieben. Seit 2017 ist der sogenannte "Nürnberger Weg" Grundlage der gemeinsamen Planungen, mit dem Ziel ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot in quantitativ ausreichendem Umfang zu schaffen und gleichzeitig flächen- und kostenschonend zu agieren.

In der Sitzung des Stadtrates am 04.03.2020 wurde über die akutuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019 - 2035 berichtet und der Ausbaubedarf von Kindertageseinrichtungen und Schulen dargestellt. Entsprechend des Stadtratsbeschlusses wird nun dem gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss die Fortschreibung 2020 des Masterplans zum Beschluss vorgelegt. Nach Beschluss werden die Maßnahmen in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist.

Der durch die Bevölkerungsvorausberechnung zu erwartende hohe Anstieg an Schulkinderzahlen im Grundschulbereich und die damit verbundenen Herausforderungen, um eine Unterrichtsversogung und eine Betreuungsversorgung sicherstellen zu können, wird durch die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2025 verschärft. Diese zeitgleichen Entwicklungen stellen die Stadt Nürnberg vor große Herausforderungen, die bezogen auf das Grundschulalter große Anstrengungen und Investitionen erfordern. Insbesondere kann im Nürnberger Norden, Westen und Süden ohne schnell umzusetzende Interimslösungen die Unterrichtsversorgung nicht mehr sichergestellt werden. Die Details zu den neun Planungsregionen und den notwendigen Maßnahmen können dem Bericht und der A-Maßnahmenliste entnommen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Laufende BIC und MIP-Anmeldungen

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an Bildungs- und Betreuungsangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A-Maßnahmenliste) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung, mit Priorität der Maßnahmen „Interimslösung Nord“, „Interim Westen“ und „Interimsschule Süd“, auszuschöpfen. Zur Umsetzung der Maßnahmen gilt es, die erforderlichen Ressourcen sowohl bei H als auch bei der wbg-K sowie in den betroffenen Dienststellen J und Ref.IV/SchA sicherzustellen.

2021 soll eine weitere Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.

Entscheidungsvorlage

Fortschreibung 2020: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen hat in der kommunalen Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Nürnberg seit mehr als zehn Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt, die Ausdruck eines regelmäßigen Fachaustausches auf kommunaler Ebene sind, der Anfang der 90er Jahre begann. Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein.

Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“. Seit 2014 dient der gemeinsam entwickelte „Masterplan“ als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. Planungsgrundlage ist zudem der im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017 vorgestellte „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“.

Wie in anderen bayerischen Großstädten auch, hat sich die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg, ausgehend von einem ohnehin schon hohen Level, insbesondere in den innerstädtischen Grundschulsprengeln noch erhöht. Zudem hat die Diskussion um den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter den Blick auf diejenigen Ganztagsbetreuungsformen gelenkt, die rechtsanspruchskonform sind. Gilt es doch bei notwendigen Schulerweiterungen und Schulneubauten die Chance zu nutzen und neben zeitgemäßem Schulbau, dessen Raumplanungen neue und flexible Lernformen ermöglichen, insbesondere auch die rechtsanspruchskonforme Ganztagsbetreuung am und für den jeweiligen Grundschulstandort bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen. Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder ist bisher in Bayern weitgehend durch ein grundsätzlich additives System von Unterricht und Betreuung gekennzeichnet, in der Regel mit Unterricht als Halbtagsunterricht am Vormittag und einem danach einsetzenden Betreuungsangebot. Bestandteil der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans ist es, dieses grundsätzlich additive System durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu einem gemeinsam verantworteten Angebot an qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung in einem quantitativ ausreichenden Umfang in der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln. Durch diese Masterplanung gelingt es mittels gemeinsamer Baumaßnahmen von Schule und Jugendhilfe zunehmend, nicht nur ganztägige pädagogisch verzahnte und innovative Konzepte zu ermöglichen, sondern auch als Kommune flächenund kosteneffizient zu handeln.

Nürnberg verfügt im Jahr 2020 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, mit Hilfe derer im laufenden Schuljahr 2019/2020 die Unterrichtsversorgung von rund 16.000 Schulkindern sichergestellt wird. In den Masterplanfortschreibungen ab 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befinde, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt seien. Diese Situation hat sich regional an vielen

Standorten derart verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können.

Die nun vorliegende Bevölkerungsvorausberechnung 2019 zeigt, dass Nürnberg deutlich stärker und schneller wächst, als noch vor wenigen Jahren erwartet. Wurden im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung von 2015 für das Jahr 2026 noch rund 15.600 Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Grundschulen prognostiziert, so muss man auf Basis der neuesten Schulkinderprognose von 2019 bis zum Jahr 2026 mit einem Wachstum auf jenseits der 18.000er Grenze ausgehen. Demnach wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen für das Schuljahr 2025/2026 mit ca. 17.780 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und 810 Klassen (plus Deutsch-Klassen, derzeit 18) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.670 (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2029/2030. Daraus ergibt sich ein Plus von 91 Grundschulklassen in 2025/2026 im Vergleich zum laufenden Schuljahr 2019/2020. Ein deutlich höherer Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage, welcher durch die bisherigen Planungen noch nicht abgedeckt werden konnte.

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der daraus resultierenden Gleichzeitigkeit einer Vielzahl benötigter Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Grundschulen kann eine

Unterrichtsversorgung und Betreuungsversorgung in den kommenden Jahren ohne

Interimslösungen nicht gewährleistet werden. Diese teilweise komplexen Interimslösungen sind zwingend erforderlich und nicht optional. Details zu zeitlichen und örtlichen Abläufen und Abhängigkeiten (z.B. Zug-um-Zug-Lösungen) sind der A-Maßnahmenliste des Masterplans 2020 zu entnehmen.

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre bei der Betreuung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden. In der Stadt Nürnberg stehen im Schuljahr 2019/2020 bei rund 16.000 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Grundschulen für 51 % Plätze in Kindertageseinrichtungen (insgesamt 8.201 Hortplätze) und für 24 % Plätze in schulischen Betreuungsformen (insgesamt 3.750 Plätze in Mittagsbetreuungen sowie offener und gebundener Ganztagsschule) zur Verfügung. Somit steht aktuell für 75 % der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung (11.951 Plätze insgesamt).

Die weiterhin steigende Anzahl an Grundschulkindern aufgrund der demografischen Entwicklung überlagert sich zeitlich mit der durch die Bundesregierung zum Jahr 2025 geplanten Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Bei der Einführung eines Rechtsanspruchs ist davon auszugehen, dass stadtweit eine 90%ige Versorgungsquote erreicht werden müsste. Eine erste kommunale Abschätzung der Auswirkungen auf die Stadt Nürnberg ergab, dass ausgehend vom heutigen Angebot bis zum Jahr 2025 in Nürnberg insgesamt noch etwa 5.000 Plätze zu schaffen sind. Dabei wird angenommen, dass der Bestand an Mittagsbetreuungsplätzen als bedarfsdeckendes Angebot mit kürzeren Betreuungszeiten und niedrigeren Betreuungsstandards im bisherigen Umfang (obwohl nicht rechtsanspruchskonform) weitergeführt werden kann. Von den bis 2025 notwendigen zusätzlichen rund 5.000 Plätzen sind etwa 2.000 Plätze bereits in Planung und können bei entsprechender Priorisierung und Beschleunigung bis 2025 realisiert werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass ohne über die bisherigen Planungen hinausgehende Maßnahmen im Jahr 2025 etwa 3.000 Plätze fehlen würden.

Übersicht über Maßnahmen in der Fortschreibung Masterplan 2020

Planungsregion Nord-Westen: Bis zur Fertigstellung der GS Forchheimer Straße und weiterer Erweiterungsbaumaßnahmen im Nürnberger Nord-Westen ist eine Interimslösung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der dortigen Grundschulkinder zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022.

Planungsregion Nord-Osten: Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Hierfür ist ein Schulerweiterungsbau um 3 zusätzliche Züge für die Grundschule (Zielgröße 5 Züge) am Standort notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln. Der Standort ist ein möglicher zusätzlicher Standort für das Modellprojekt Integrierte Ganztagsbildung (vgl. Michael-Ende-Schule).

Planungsregion Osten: In der Planungsregion ist eine Erweiterung der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße um bis zu zwei Züge sowie eine Erweiterung der GS Laufamholz um einen Zug notwendig.

Planungsregion Westen: Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsbau nicht gewährleistet werden kann. Sukzessive wird die Versorgung mit Unterricht und Betreuung über den Hort-Erweiterungsbau GS Friedrich-Wanderer, den Neubau der GS West und die Erweiterung der GS Reutersbrunnenschule nach Abschluss aller damit verbundenen Baumaßnahmen sichergestellt. Bis zur Fertigstellung dieser genannten Baumaßnahmen (siehe A-Maßnahmen je Standort) im Nürnberger Westen ist ein Interimsbau zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Deshalb ist ein Interimsbau für zwei Züge (8 Klassen) für voraussichtlich 5 Jahre am Standort Deutschherrnwiese erforderlich. Der Interimsbau muss neben den notwendigen schulischen Räumen für Unterricht ein Betreuungsanbot im Umfang von 6 Hortgruppen beinhalten. Darüber hinaus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Planungsregion Süd-Westen: In der Planungsregion Süd-Westen entsteht für die GS Nürnberg-Eibach ein Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule (angestrebte Zielgröße: 14 Klassen) zuzüglich eines Raumangebots zur Verlagerung der 6 Diagnose- und Förderklassen des SFZ Eva-Seligmann-Schule aus der GS Helene-von-Foster-Schule und 150 Plätzen Kombieinrichtung. Zusätzlich wird ein 5-gruppiger Hort als integrative Einrichtung errichtet. Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau notwendig.

Planungsregion Südliche Vororte: An der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung um einen Zug. Für die Betreuungsversorgung erfolgt eine Erweiterung (Red Box) mit 3 Hortgruppen. Mit Beginn der Bebauung im Baugebiet Kornburg Nord wird ein Hortneubau mit 8 Gruppen (200 Plätze) am Standort Am Bruckweg errichtet.

Planungsregion Mitte / Altstadt: An der GS und MS Insel Schütt wird eine Fassadensanierung durchgeführt und dazu die GS Insel Schütt (ohne Hort) vorübergehend an den Standort der GS Bartholomäusschule ausgelagert.

Planungsregion Südstadt: In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neugründung einer Grundschule Süd / Schönweißstraße (im Bestand nach Auszug der B14) und einer 5-zügigen Interimsschule (siehe A-Maßnahme „Interimsschule Süd“) bis zur Fertigstellung der Mittelschule Ost und der damit verbundenen Erweiterung der GS Scharrerschule nicht gewährleistet werden kann. In der Nürnberger Südstadt ist der Bau einer 5-zügigen Interimsschule zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Die Grundschule wird als eigenständige

Grundschule geführt und muss über die notwendigen Flächen (Unterrichtsbereich, Arbeitsbereich päd. Personal, Verwaltungsbereich, Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich, Küche- und Speisebereich) verfügen. Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung wird über 100% als Kombieinrichtung, also 500 Plätze, gewährleistet. Deshalb muss der Bau der Interimsschule ebenfalls den Raumbedarf von 500 Plätzen Kombieinrichtung umfassen. Darüber hinaus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Eine geeignete Fläche muss noch gefunden werden, eine entsprechende Instruktion wird veranlasst. Notfalls muss, ggf. unter Verdrängung des Schul- und Breitensports, eine Sportfläche in der Südstadt geprüft werden. (Evtl. unter Rückzahlung von Fördergeldern. Anschließend muss die Fläche als Sportplatz wiederhergestellt werden). Für den Besuch der Interims-Grundschule erfolgt eine Zuweisung aus allen Sprengeln der Nürnberger Südstadt durch das Staatliche Schulamt der Stadt Nürnberg, unter Berücksichtigung des individuellen Schulwegs (maximal 2 Kilometer).

Planungsregion Süd-Osten: An der GS Regenbogenstraße erfolgt ein Neubau von 100 Hortplätzen (4 Gruppen) und 2 AUR. Für die GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau mit der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser errichtet.

Beschlussvorlage für den weiteren Planungsprozess

Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um Beschluss. Eine Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung durch das Amt für Stadtforschung und Statistik wird im Jahr 2020 nicht erfolgen. Dennoch wird dem gemeinsamen Ausschuss vorgeschlagen, eine Fortschreibung des Masterplans im Jahr 2021 vorzunehmen.

Sachverhalt

Fortschreibung 2020: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung,

Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Ziele und Aufbau und des vorliegenden Berichts

Die Ausschussvorlage beinhaltet eine umfassende Fortschreibung der Planung zur Schulraumentwicklung und ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Sie basiert auf den aktuellen Annahmen vom Stadtplanungsamt zu den künftigen Neubauaktivitäten im Stadtgebiet sowie den Daten zur kleinräumigen Bevölkerungsprognose vom Amt für Stadtforschung und Statistik. Berücksichtigung finden zudem erste Hochrechnungen zur Bedarfsentwicklung durch die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2025. Über die Befunde der Ende 2019 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Ausbaubedarf von Kindertageseinrichtungen und Schulen hat die Verwaltung bereits am 4. März 2020 im Stadtrat berichtet. Im Stadtrat erging der Beschluss, die notwendigen Planungen zur Schulraumentwicklung und Kindertagesbetreuung fortzuschreiben und nach Beschluss im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren1 einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Der vorliegende Bericht trägt dem Auftrag aus dem Stadtrat mit Fokus auf Nürnberger Grundschulkinder Rechnung.

Gegenstand der Berichterstattung sind folgende Punkte:

für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung in Nürnberg.

stellt (siehe Unterpunkt 3.1) sowie die künftigen Herausforderungen in Folge der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose und der Einführung des neuen Rechtsanspruchs für Nürnberg skizziert (siehe Unterpunkt 3.2).

auf Ebene von neun Planungsregionen (siehe Unterpunkt 4.1). Die Ergebnisse dieser Analyse finden dann Eingang in die Fortschreibung der sog. „A-Maßnahmenliste“ (siehe Beilage). Unterpunkt 4.2 beinhaltet dann abschließend die Beschlussvorlage für den weiteren Planungsund Umsetzungsprozess.

1. Erläuterung zu zentralen Begrifflichkeiten

Zur besseren Lesbarkeit und begrifflichen Klarheit werden in diesem Bericht folgende Begriffe verwendet:  Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung: Dieser Begriff beschreibt die gemeinsame Planungsverantwortung von Referat für Schule und Sport2 (Sachaufwandsträger) und Jugendamt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) über den gesamten Tag eines Schulkindes. Es wird als Oberbegriff für die Begriffe „Unterricht“ und „Betreuung“ verwendet.

1 BIC = Bauinvestitionscontrolling MIP = Mittelfristiger Investitionsplan 2 Das Referat IV Schule und Sport war bis zum 30.04.2020 Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters. Dementsprechend wird in dieser Vorlage je nach zeitlichem Geschehen vor dem 30.04.2020 der Begriff „Geschäftsbereich Schule und Sport“ und ab dem 01.05.2020 die Bezeichnung „Referat für Schule und Sport“ verwendet.

 Unterricht: Dieser Begriff beschreibt die Planungsverantwortung des Referats für Schule und Sport (Sachaufwandsträger) für die Unterrichtsversorgung. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen auf den Bereich Unterricht. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.  Betreuung: Dieser Begriff beschreibt die Planungsverantwortung vorrangig des Jugendamts (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) für die Versorgung mit Betreuungsangeboten. Dabei verkürzt der Begriff den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen (z.B. Horte, Häuser für Kinder, altersgemischte Einrichtungen) und weiteren Angebotsformen (z.B. Mittagsbetreuung, Ganztagsschule) auf den Begriff Betreuung. Diese Verkürzung wird zur begrifflichen Klarheit in Kauf genommen.

  1. Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung

durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung einschließlich einer zeitgemäßen baulichen Ausstattung von Grundschulen hat in der kommunalen Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Nürnberg seit mehr als zehn Jahren einen hohen Stellenwert. Bereits seit 2003 finden regelmäßig gemeinsame Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses statt, die Ausdruck eines regelmäßigen Fachaustausches auf kommunaler Ebene sind, der Anfang der 90er Jahre begann. Auch in Zukunft wird die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung eine gesamtstädtische Aufgabe mit großen Herausforderungen sein:  Nürnberg ist nach wie vor eine Stadt mit dynamischem Bevölkerungswachstum und somit auch steigenden Kinderzahlen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Nachfrage nach altersentsprechenden Plätzen in regional sinnvoll zugeordneten Schulen und für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung weiterhin hoch bleiben.  Mit der durch die Bundesregierung geplanten Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 2025 wird der Handlungsdruck zum Ausbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung perspektivisch nochmals deutlich zunehmen.  Viele Grundschulen in Nürnberg sind bereits heute hinsichtlich ihrer Unterrichtskapazität deutlich überbelegt, ohne dass die Raumbedarfe für bedarfsorientierte ganztägige Angebote in näherer und fernerer Zukunft bereits quantitativ und qualitativ berücksichtigt wären.  Nürnberg verfügt, neben schulischen Ganztagsangeboten (offene und gebundene Ganztagsschule, Mittagsbetreuungen), durch den konsequenten Ausbau mit Kindertageseinrichtungen (Horten) im Vergleich zu anderen Kommunen zwar über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur einer ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung mit hoher Versorgungsqualität in vielfältiger Trägerschaft. Doch auch hier ist der Nachfragedruck nach wie vor ungebrochen.  Aufgrund der demografischen Entwicklung steht ein weiterer Anstieg der Schulkinderzahlen bevor, der nicht nur hinsichtlich der Unterrichtsversorgung, sondern in Verbindung mit der anstehenden Einführung des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder verdeutlicht, dass die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern die Stadt Nürnberg noch über lange Zeit vor große planerische, investive und personelle Herausforderungen und Anstrengungen stellen wird.

Die skizzierten Herausforderungen verlangen eine gesamtstädtische Planungsperspektive, in welcher die zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente von Jugendhilfe und Schule systematisch aufeinander abgestimmt und zum Einsatz gebracht werden.

Die Verknüpfung der Planungsfelder „Jugendhilfe“ und „Schule“ findet arbeitsorganisatorisch ihren Niederschlag in der vom Geschäftsbereich Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und

Soziales installierten Arbeitsgruppe „Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“, welche Ende 2010 mittels Bericht im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss bestätigt wurde. Dieser innerhalb der Stadtverwaltung tätigen Arbeitsgruppe angehörig sind alle planungsrelevanten Akteure seitens des Jugendamts und der kommunalen Schulverwaltung. Dies umfasst die Leitungsebene beider Bereiche, die Schul- und Jugendhilfeplaner/-innen, Beschäftigte aus den jeweils zuständigen Fachabteilungen für Kindertageseinrichtungen und Schulentwicklung sowie die jeweiligen Fachbereiche für Baumaßnahmen. Die Arbeitsgruppe wurde mit der Aufgabe betraut, gemeinsame Datengrundlagen, Instrumente und Verfahrensweisen für eine abgestimmte kommunale Bedarfs- und Ausbauplanung zu entwickeln und regelmäßig fortzuschreiben. Die Arbeitsgruppe begleitet zudem die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenplanungen bis zum erfolgreichen Abschluss, also der Inbetriebnahme der Einrichtungen.

Die nachfolgend dargestellte strategische Grundlage für die Planung und Umsetzung ganztägiger Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote in Nürnberg sind der „Masterplan“, der „Nürnberger Weg“ und verschiedene Modellprojekte zur Erprobung neuer ganztägiger Bildungskonzepte in Kooperation von Schule und Jugendhilfe.

Seit 2014 dient der von Geschäftsbereich Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“3 als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Planungsgrundlage für die regelmäßige Fortschreibung des Masterplans ist eine kleinräumige Schulkinderprognose. Die Schulkinderprognose berücksichtigt aktuelle Annahmen zur Geburtenentwicklung, Zuwanderung und Bauaktivitäten und basiert auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik. In der kleinräumigen Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik werden wiederum die aktualisierten Neubaumaßnahmen als Planungsdaten des Stadtplanungsamts berücksichtigt. Die Erstellung und Bewertung der kleinräumigen Planungsdatenbasis erfolgt in enger Abstimmung mit dem Stab Stadtentwicklung, dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Stadtforschung und Statistik. Folgendes Schaubild gibt eine Übersicht zum jährlichen Workflow und den beteiligten Akteuren im Zuge der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung.

Abbildung 1

3 Mit der vorliegenden Fortschreibung 2020 wird der Titel in „Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ verändert.

Durch diesen integrierten Planungsansatz können in jährlichen Aktualisierungszyklen die kleinräumigen Planungsdaten aktualisiert, fortgeschrieben, gemeinsam Folgeabschätzungen von Stadt(teil)entwicklungsprozessen vorgenommen, Planungsunsicherheiten eingeschätzt und entsprechende Veränderungen sowie flexible Reaktionen im Planungsprozess vorgenommen werden. Zunächst dienen die so ermittelten Planungsgrunddaten der Aktualisierung und Fortschreibung der Standortdaten u.a. für alle Nürnberger Grundschulen im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung, da die quantitativen Rahmendaten für die Schulkinderbetreuung nur im Kontext der jeweiligen Standortentwicklung einer Grundschule ermittelbar und zu entwickeln sind. Die aktualisierten Daten für die Schulentwicklungsplanung finden dann Eingang in eine integrierte Schulraumentwicklungs- und Jugendhilfeplanung zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Dort wird unter Berücksichtigung der standortbezogenen Versorgungssituation zum schulischen Raumangebot und den vor Ort vorhandenen Betreuungsangeboten (schulischer Ganztag, Mittagsbetreuung, Horte) pro Nürnberger Grundschulsprengel mittels Bedarfsindikatoren (z.B. Nachfrageentwicklung und Versorgungsdefizite aufgrund der Schülerprognose, zeitliche Dringlichkeit, Sanierungsbedarfe und besondere Standortfaktoren wie z. B. umfassende Neubauaktivitäten) der Handlungsbedarf bewertet und bezüglich seiner Dringlichkeit priorisiert. Zentrales Ergebnis des Masterplans ist die sog. „A-Maßnahmenliste“, in welcher die hoch priorisierten (Priorität A) Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen für die weiterführenden Haushalts- und Bauplanungen konkret benannt und dem Schul- und Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt und anschließend in das BIC- und MIP-Verfahren eingespeist werden. Darüber hinaus werden auch ggf. notwendige Interimsbauten benannt, ohne die eine Unterrichts- und Betreuungsversorgung vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Mit dem Masterplan verfügt die Stadt Nürnberg als eine von wenigen Großstädten in Deutschland bereits über ein etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt.

In der gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusssitzung am 30.11.2017 wurde der „Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ vorgestellt. Der „Nürnberger Weg“ ist eine zwischen dem Geschäftsbereich Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte und abgestimmte Konzeption für die konkrete Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern am jeweiligen Schulstandort. Die Konzeption betont die gemeinsame Planungs- und Steuerungsverantwortung von Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Im „Nürnberger Weg“ wurde als Ziel festgelegt „eine Versorgungsquote von mindestens 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt-Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt. Unter anderem wurde festgelegt, dass „für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht.“ Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft. Der „Nürnberger Weg“ ist seit 2018 auch Grundlage der Fortschreibungen des Masterplans.

  1. Aktueller Stand und Herausforderungen für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Wie in anderen bayerischen Großstädten auch hat sich die Nachfrage nach ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter in Nürnberg, ausgehend von einem ohnehin schon hohen Level, insbesondere in den innerstädtischen Grundschulsprengeln noch erhöht. Für sehr viele Elternhäuser ist für eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine verlässliche und möglichst qualitätsvolle Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter zwingend erforderlich. Oft ist die Lebenswirklichkeit städtischer Familien durch die Notwendigkeit der Berufstätigkeit (soweit vorhanden) beider Elternteile geprägt sowie durch die Anforderungen hoher Flexibilität, was die Arbeitszeiten anbetrifft.

Zudem hat die Diskussion um den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter den Blick auf diejenigen Ganztagsbetreuungsformen gelenkt, die rechtsanspruchskonform sind. Gilt es doch bei notwendigen Schulerweiterungen und Schulneubauten die Chance zu nutzen und neben zeitgemäßem Schulbau, dessen Raumplanungen neue und flexible Lernformen ermöglichen, insbesondere auch die rechtsanspruchskonforme Ganztagsbetreuung am und für den jeweiligen Grundschulstandort bedarfsgerecht zu planen und umzusetzen.

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder ist bisher in Bayern weitgehend durch ein grundsätzlich additives System von Unterricht und Betreuung gekennzeichnet, in der Regel mit Unterricht als Halbtagsunterricht am Vormittag und einem danach einsetzenden Betreuungsangebot. Bestandteil der hier vorliegenden Fortschreibung des Masterplans ist es, dieses grundsätzlich additive System durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung zu einem gemeinsam verantworteten Angebot an qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung in einem quantitativ ausreichenden Umfang in der Stadt Nürnberg weiterzuentwickeln. Durch diese Masterplanung gelingt es mittels gemeinsamer Baumaßnahmen von Schule und Jugendhilfe zunehmend, nicht nur ganztägige pädagogisch verzahnte und innovative Konzepte zu ermöglichen, sondern auch als Kommune flächen- und kosteneffizient zu handeln.

3.1. Aktueller Stand

3.1.1. Unterrichtsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern

Nürnberg verfügt im Jahr 2020 über ein Netz von 51 öffentlichen Grundschulen, mit Hilfe derer im laufenden Schuljahr 2019/2020 die Unterrichtsversorgung von rund 16.000 Schulkindern sichergestellt wird. Für diese Schulstandorte, von denen sechs zusätzlich noch über Dependancen verfügen, ist die Stadt Nürnberg der Sachaufwandsträger4.

In der Bevölkerungsprognose 2019, auf deren Basis die neueste Schulraumentwicklungsplanung des Geschäftsbereichs Schule und Sport vorgelegt wurde5, wird aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums in ganz Nürnberg eine Steigerung der Schulkinderzahlen erwartet, mit einem Höchststand für die Grundschulkinder zum Schuljahr 2025/2026 mit konservativ gerechnet ca. 17.780 Schulkindern in Regelklassen zuzüglich der Schulkinder in den sog. Deutschklassen6. In der Prognose nicht dargestellt werden können die Zuwächse in den Jahrgangsstufen 2 bis 4, weshalb von insgesamt mindestens 18.000 Schulkindern (plus Deutschklassen-Schulkinder) an den öffentlichen Grundschulen auszugehen ist.

4 Nach Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Art. 3 ist „der nicht zum Personalaufwand (Art. 2) gehörende übrige Aufwand […] Schulaufwand. Er umfasst den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.“ 5 Stadtrat vom 04.03.2020: TOP 4: „Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2035 – Auswirkungen auf Kita-Ausbau und Schulraumplanung“ 6 Die früheren Übergangsklassen werden im Grund- und Mittelschulbereich jetzt als Deutschklassen bezeichnet.

In den Masterplanfortschreibungen seit 2017 wurde die Situation vieler Grundschulen dahingehend charakterisiert, dass sich die Belegung am oberen Rand ihrer Raumkapazitäten befinde, ohne dass die weiteren Raumbedarfe für eine bedarfsorientierte schulische Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ bereits berücksichtigt seien. Diese Situation hat sich regional an vielen Standorten derart verschärft, dass die anstehenden Klassenmehrungen dort nicht mehr aufgefangen werden können.

Als Maßnahmen zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen werden – unter Zugrundelegung der Unterrichtskapazität von Schulgebäuden der Grundschulen – deshalb weiterhin grundsätzlich in Betracht genommen:  Schulneubauten  falls überhaupt noch möglich: Bestandserweiterungen  ggf. in Einzelfällen die moderate Erhöhung von Klassenstärken  Kapazitätsverschiebungen z. B. durch Sprengelanpassungen Nachdem sich infolge der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen, aber auch durch innerstädtische Nachverdichtung auf Bestandsgrundstücken und die (absehbare) Ausweisung und Bebauung neuer Wohnareale die Situation bei den Grundschulen zum Teil nochmals signifikant verschärft hat und weiterhin verschärfen wird, erweist es sich angesichts der Bebauungsdichte in innerstädtischen Schulsprengeln als zunehmend schwierig, das in der Stadt Nürnberg verfolgte Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“7 durch entsprechend erreichbare Schulstandorte mit erforderlicher Größe und Raumausstattung umzusetzen.

Zur Deckung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs für die Unterrichtsversorgung an Grundschulen müssen zusätzlich weitere Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen ergriffen werden, um neue oder größere Grundschulstandorte zu bekommen:  Verlagerung und Umwidmung einzelner Mittelschul- und Berufsschulstandorte in Schulsprengeln mit wachsendem Grundschulbedarf in dichtbesiedelten Stadtlagen, z.B.: o MS und GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule o MS und GS Scharrerschule o MS und GS Thusneldaschule o B 14 – GS Süd / Schönweißstraße o B5 – GS Reutersbrunnenschule  Kooperation mit dem Bezirk Mittelfranken auf einem Areal für einen gemeinsamen Schulstandort Förderzentrum/Grundschule im Nürnberger Westen (GS West). Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der daraus resultierenden Gleichzeitigkeit einer Vielzahl benötigter Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Grundschulen kann eine Unterrichtsversorgung und Betreuungsversorgung in den kommenden Jahren ohne Interimslösungen nicht gewährleistet werden. Diese teilweise komplexen Interimslösungen sind zwingend erforderlich und nicht optional. Details zu zeitlichen und örtlichen Abläufen und Abhängigkeiten (z.B. Zug-um-Zug- Lösungen) sind der A-Maßnahmenliste des Masterplans 2020 zu entnehmen.

3.1.2. Betreuungsversorgung von Nürnberger Grundschulkindern

In Verbindung mit dem klassischen Schulunterricht am Vormittag gibt es in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter eine Vielfalt an Angeboten und Modellen, die sich quantitativ und qualitativ unterscheiden. Die einzelnen Angebotsformen sind teilweise bayernweit geregelt, teilweise aber auch Modellprojekte, und unterscheiden sich hinsichtlich der Betreuungszeiten (Anzahl an Tagen und Dauer am einzelnen Tag), der Flexibilität bzw. Verbindlichkeit, der Qualifikation des Personals, der Raumstandards, des pädagogischen Angebots, des Elternbeitrags uvm.

7 Für Grundschulkinder besteht Beförderungspflicht, wenn der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, länger als zwei Kilometer ist (siehe Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV, § 2 Abs. 2 Pkt. 1).

Überblick über die verschiedenen Angebotsformen:  Horte sind Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung der Jugendhilfe. Kinderhorte betreuen in ihrer Einrichtung ausschließlich Grundschulkinder. Häuser für Kinder haben neben Hortgruppen auch Kindergartengruppen und/oder Kinderkrippengruppen. Altersgemischte Einrichtungen besuchen beispielsweise Kindergartenkinder und Grundschulkinder gemeinsam. Die Regelfinanzierung erfolgt über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und Elternbeiträge werden erhoben. Horte haben die ganze Woche (Montag bis Freitag) und ganzjährig (inkl. Ferien) geöffnet. Es werden pädagogische Fachkräfte (Erzieherinnen und Erzieher) oder pädagogische Ergänzungskräfte entsprechend dem Fachkräftegebot und dem Anstellungsschlüssel nach BayKiBiG eingesetzt.  Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot in der Verantwortung der jeweiligen Grundschule. Die Regelfinanzierung erfolgt über eine pauschale Förderung und Elternbeiträge werden erhoben. Mittagsbetreuungen unterscheiden sich je nach Angebotsform (regulär, verlängert, verlängert mit erhöhter Förderung) hinsichtlich der täglichen Betreuungsdauer und der Anzahl an Betreuungstagen. Nach kultusministerieller Bekanntmachung wird sozialpädagogisches Fachpersonal sowie anderes geeignetes Personal eingesetzt, das über die für die jeweilige Form der Mittagsbetreuung erforderliche pädagogische und fachliche Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in der Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügt.  Die gebundene Ganztagsschule ist ein verbindliches schulisches Angebot in eigens dafür gebildeten Klassen, das von Montag bis Donnerstag in der Regel von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr stattfindet. Dabei stehen die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang. Der Pflichtunterricht ist im Sinne eines rhythmisierten Tagesablaufs auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die Finanzierung erfolgt über zusätzliche Lehrerwochenstunden und eine pauschale finanzielle Förderung. Die Teilnahme während der Kernzeit ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Es werden Lehrkräfte und ggf. externes Personal eingesetzt.  Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot für klassenübergreifende Gruppen, das unter schulischer Gesamtverantwortung von einem außerschulischen Träger umgesetzt wird. Die offene Ganztagsschule wird von Montag bis Donnerstag bis 16.00 Uhr angeboten und von den dafür angemeldeten Schulkindern an mindestens zwei Tagen verbindlich besucht. Die offene Ganztagsschule kann auch als Kurzgruppe bis 14.00 Uhr angeboten werden. Die Regelfinanzierung erfolgt als pauschale Förderung. Die Teilnahme im festgelegten Zeitraum ist mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung grundsätzlich kostenfrei. Die Leitung erfolgt durch eine Person mit pädagogischer Fachqualifikation (z.B. Erzieher/in, Sozialpädagoge/in) oder Lehramtsbefähigung, das weitere Personal muss über eine angemessene Fachkompetenz verfügen.  In Hortklassen werden Kinder einer Jahrgangsstufe zusammengefasst, die gemeinsam als Gruppe in denselben Hort gehen. Die Hortklassen entwickeln die ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung weiter, indem sie die bisher additiven Systeme Halbtagsschule und Hort besser miteinander verzahnen. Die Umsetzung der Hortklassen erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die für den Hort aus kommunalen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg unterstützt die Hortklassen nach Möglichkeit ebenfalls mit zusätzlichen personellen Ressourcen.  Die Integrierte Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Mit dem an der Michael-Ende-Grundschule in St. Leonhard entwickelten Modell wird ein innovatives Ganztagsschulkonzept umgesetzt, bei dem sich Hort und gebundene Ganztagsschule räumlich und personell zum Modellprojekt „Integrierte Ganztagsbildung“ verbinden. Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte arbeiten zusammen, die Rhythmisierung des gesamten Tages für die teilnehmenden Schulkinder wird gemeinsam umgesetzt. Die Modellförderung ermöglicht eine bedarfsgerechte Ressourcenausstattung von Grundschule und Hort. Die in der Kooperationsvereinbarung zwischen Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg vereinbarte Evaluation des Modellprojekts

durch die beiden staatlichen Institute der Ministerien ISB und IFP wurde trotz mehrmaligen Aufforderungen durch den 3. Bürgermeister und den Sozialreferenten der Stadt Nürnberg leider immer noch nicht begonnen.  Die Kooperative Ganztagsbildung ist ein gemeinsam verantwortetes Angebot von Jugendhilfe und Schule. Das Modellprojekt „Kooperative Ganztagsbildung“ wird in Nürnberg aktuell an der Gretel- Bergmann-Grundschule mit Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße umgesetzt und soll laut Beschluss im bayerischen Ministerrat zukünftig auf 50 Standorte bayernweit ausgeweitet werden. Das Modell zeichnet sich durch die Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformen Hort-Klassik, Mittagshort und gebundener Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort) aus. Die Modellförderung ist zum Zeitpunkt der Berichtslegung des Masterplans 2020 noch nicht geregelt.  Der Begriff Kombieinrichtung bezeichnet die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen. Durch diese Synergieeffekte sind für eine Kombieinrichtung ein reduziertes Raumprogramm und damit Flächenreduktionen des Hortes möglich, wodurch die Baukosten wesentlich verringert werden können. Gleichzeitig wird durch die integrierte Bauweise eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot ermöglicht. Die Kombieinrichtung ist in den Investitionskosten grundsätzlich und unabhängig von einem Modellprojekt förderfähig8. Der spätere Betrieb kann als Hort, Hortklasse, Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung, oder eine weitere, heute noch unbekannte Ganztagsangebotsform erfolgen, solange es sich um eine gemäß BayKiBiG geförderte Einrichtung handelt.

Aktuelle Ausbau- und Versorgungssituation bei der Betreuung

Nürnberg verfügt durch den konsequenten Ausbau der letzten Jahre in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung bei der Betreuung über eine gute, weitgehend flächendeckende Infrastruktur. Fokussiert auf die Horte konnte eine hohe Qualität in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie eine vielfältige Trägerschaft erreicht werden.

Stand 2002 Stand 2007 Stand 12/2018 Stand SJ 2019/20 Ausbau Ausbau
12/2018 seit 2002
bis 12/2019 bis 12/2019
JHA-Bericht 17.10.2002 05.07.2007 11.04.2019 18.06.2020
Anzahl Grund- rd. 14.500 rd. 15.000 rd. 15.900 rd. 16.000 + 421 + 5.207
schulkinder
Hortplätze 2.994 3.981 7.780 8.201
(Hort, HfK,…)
Versorgungs- 21 % 27% 49% 51%
quote

Stand

2002

Stand

2007

Stand

12/2018

Stand

SJ 2019/20

Im Schuljahr 2019/2020 stehen für rund 16.000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen9 8.201 Hortplätze (davon 562 Plätze in Zentralhorten) zur Verfügung, was einer Hort-Versorgungsquote von 51 % entspricht.

8 siehe JHA/SchulA 27.06.2019 TOP 4: „Investitionskostenförderung von Kombieinrichtungen zum Ausbau der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter“ 9 Die Masterplan beschränkt sich in der Planungsverantwortung für Unterricht und Betreuung auf die öffentlichen Grundschulen, da die Stadt Nürnberg für diese Sachaufwandsträger ist. Bei Grundschulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft ist der jeweilige Träger Sachaufwandsträger.

Zusätzlich zu den Hortplätzen stehen für 24% der Nürnberger Grundschulkinder schulische Betreuungsangebote in Form von Mittagsbetreuungen sowie offener und gebundener Ganztagsschule zur Verfügung (insgesamt 3.750 Plätze):  3.237 Plätze in 241 Gruppen der Mittagsbetreuung (regulär, verlängert und verlängert mit erhöhter Förderung)  280 Plätze in gebundenen Ganztagsklassen (GS Scharrerschule, GS Konrad-Groß-Schule, GS Insel Schütt); Plätze der Integrierten Ganztagsbildung (GS Michael-Ende-Schule) und Plätze im gebundenen Ganztag der Kooperativen Ganztagsbildung (GS Gretel-Bergmann-Schule) werden bei den Hortzahlen erfasst.  233 Plätze in Gruppen der offenen Ganztagsschule (GS Georg-Paul-Amberger-Schule, GS Friedrich-Hegel-Schule) Somit steht aktuell für 75 % der Grundschulkinder ein Betreuungsangebot und damit ein ganztägiges Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot zur Verfügung (11.951 Plätze insgesamt).

3.2. Herausforderungen und Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für

Grundschulkinder in Nürnberg

Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in Nürnberg mit Unterricht und Betreuung ist geprägt von zwei Problemkreisen. Dies sind zum einen weiterhin steigende Schulkinderzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, zum anderen die zum Jahr 2025 geplante Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Da sich beide Entwicklungen zudem zeitlich überlagern, stellen sie besondere Herausforderungen für die nähere Zukunft dar.

3.2.1. Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die aktualisierte kleinräumige Bevölke-

rungsprognose

Über die Befunde der Ende 2019 aktualisierten Bevölkerungsprognose und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Ausbaubedarf von Schulen und Betreuungsangeboten von Grundschulkindern hat die Verwaltung bereits am 4. März 2020 im Stadtrat berichtet (näheres siehe Unterlagen im Ratsinformationssystem). Im Stadtrat erging der Beschluss, die notwendigen Planungen zur Schulraumentwicklung und für entsprechende Betreuungsbedarfe auf Basis der aktualisierten Bevölkerungsprognose fortzuschreiben, nach Beschluss im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss in das BIC- bzw. MIP- Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Wie im Stadtrat berichtet ist, die „nochmalige Erhöhung des angenommenen zukünftigen Infrastrukturbedarfs in bestimmten Teilgebieten der Stadt […] hauptsächlich auf drei Faktoren zurückzuführen:  auf gestiegene Geburtenzahlen,  auf eine höhere Zahl von Zuzügen und  auf die Einbeziehung und differenzierte Einschätzung der Verwirklichung von mehr Neubau- Maßnahmen in die Berechnungen.“10

Durch die nun vorliegende Bevölkerungsvorausberechnung 2019 und die daraus abzuleitende Schulkinderprognose war eine Fortschreibung der darauf aufbauenden Schulraumentwicklungsplanung sowie die Planung entsprechender Betreuungsangebote für Grundschulkinder nötig. Nürnberg wächst aufgrund steigender Geburten und vor allem einer positiven Wanderungsbilanz deutlich stärker und schneller, als dies noch vor wenigen Jahren erwartet worden war, mit Auswirkungen auf die Entwicklung der Schulkinderzahlen zunächst im Grundschulalter. Wurden im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung von 2015 für das Jahr 2026 noch rund 15.600 Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Grundschulen prognostiziert, so muss man auf Basis der neuesten Schulkinderprognose von 2019

10 siehe Stadtrat 04.03.2020 TOP 4: Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2035 – Auswirkungen auf Kita-Ausbau und Schulraumplanung“

alleine in diesem Bereich bis zum Jahr 2026 mit einem weiteren Wachstum auf jenseits der 18.000er Grenze ausgehen.

Demnach wird der Höchststand der Grundschulkinderzahlen für das Schuljahr 2025/2026 mit ca. 17.780 Schülerinnen und Schülern (plus Deutschklassen-Schulkinder) und 810 Klassen (plus Deutsch- Klassen, derzeit 18) erwartet und ist nach momentanem Stand der Prognosen dann wieder leicht rückläufig auf ca. 17.670 (plus Deutschklassen-Schulkinder) im Schuljahr 2029/2030. Daraus ergibt sich ein Plus von 91 Grundschulklassen in 2025/2026 im Vergleich zum laufenden Schuljahr 2019/2020. Ein deutlich höherer Anstieg der Schulkinderzahlen ist regional vor allem im Nürnberger Norden, Westen und Süden prognostiziert. Dies korrespondiert vor allem mit einer dynamischen Wohnraumentwicklung vor Ort. In Folge dessen tritt auch vor allem in diesen Regionen ein höherer Bedarf an Räumen für Unterricht und Betreuung zutage, welcher durch die bisherigen Planungen noch nicht abgedeckt werden konnte.

3.2.2. Veränderungen der Rahmenbedingungen durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf

Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2025

Sachstand zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Bundesebene Im März 2018 vereinbarten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag auf Bundesebene unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2025 für alle Kinder im Grundschulalter. Die Einführung wird seither durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe begleitet, die sich hinsichtlich des möglichen zeitlichen Umfangs als Berechnungsgrundlage verständigte. Demnach würde der Rechtsanspruch acht Zeitstunden an fünf Wochentagen (40 Stunden pro Woche) umfassen und auch die Ferien mit Ausnahme einer Schließzeit von 4 Wochen (also Abdeckung von 10 der 14 Ferienwochen im Jahr) einschließen.

Auf Basis dieser Informationen und bundesweiter Studien und Werte wurde eine kommunale Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs auf die Stadt Nürnberg vorgenommen. Es ist davon auszugehen, dass vor diesem Hintergrund stadtweit eine 90%ige Versorgungsquote erreicht werden müsste. Legt man diese zugrunde, wären ausgehend vom heutigen Angebot bis zum Jahr 2025 in Nürnberg insgesamt noch etwa 5.000 Plätze zu schaffen. Dabei wird angenommen, dass der Bestand an Mittagsbetreuungsplätzen als bedarfsdeckendes Angebot mit kürzeren Betreuungszeiten und niedrigeren Betreuungsstandards im bisherigen Umfang (obwohl nicht rechtsanspruchskonform) weitergeführt werden kann. Von den bis 2025 notwendigen zusätzlichen rund 5.000 Plätzen sind etwa 2.000 Plätze bereits in Planung und können bei entsprechender Priorisierung und Beschleunigung bis 2025 realisiert werden. Dies bedeutet jedoch auch, dass ohne über die bisherigen Planungen hinausgehende Maßnahmen im Jahr 2025 etwa 3.000 Plätze fehlen würden.

Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist seitens des Bundes bislang nicht konkretisiert worden. Dadurch fehlt es den Kommunen an einer verlässlichen Planungsgrundlage. Um den Rechtsanspruch rechtzeitig umzusetzen, müssen die Rahmenbedingungen für die kommunale Umsetzung schnellstmöglich geklärt sein. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde eine Länderöffnungsklausel gewünscht.

Unsichere staatliche Planungsgrundlage zur Umsetzung auf Landesebene Obwohl seit spätestens März 2018 bekannt ist, dass der Rechtsanspruch im Grundschulalter ab dem Jahr 2025 kommen soll, wurden seitens des Freistaats Bayern ebenfalls kaum verlässliche Grundlagen für die kommunale Planung geschaffen. Es ist völlig unklar, wie die Landesregierung beabsichtigt, den absehbaren Rechtsanspruch des Bundes zeitgerecht in Bayern umzusetzen. Bislang fehlen Handlungsempfehlungen an Kommunen, um ihre Betreuungsangebote dauerhaft und verlässlich finanziert auszubauen. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung könnte eine Perspektive bieten, allerdings ist der Ausbau des Modells bisher auf 50 Standorte begrenzt und zudem selbst die Betriebskostenfinanzierung am bereits in Betrieb genommenen ersten Nürnberger Standort zum Zeitpunkt der Berichtslegung des Masterplans 2020 noch nicht geklärt.

Auswirkungen des geplanten Rechtsanspruchs auf kommunaler Ebene Für die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter soll laut Koalitionsvertrag das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, genutzt werden. Diese Ausgestaltung begründet voraussichtlich einen subjektiven Rechtsanspruch des einzelnen Kindes, vergleichbar mit den bestehenden Rechtsansprüchen für Unter-3-Jährige und Kindergartenkinder. Bei einer solchen Umsetzung im SGB VIII würde sich der Rechtsanspruch an die Kommune richten. Dies bedeutet, dass die Kommunen und nicht das Land oder der Bund dazu verpflichtet sind, den Rechtsanspruch zu erfüllen.

Die Stadt Nürnberg hat mit den bestehenden Instrumenten „AG Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung“, „Masterplan“, „Nürnberger Weg“ sowie Modellstandorten frühzeitig in den Planungsprozessen auf den absehbaren Rechtanspruch lösungsorientiert reagiert. Dennoch ergeben sich für die Kommune weitere weitreichende Auswirkungen:

Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die Personalgewinnung Die Qualität pädagogischer Prozesse und Angebote bemisst sich an der Qualität der pädagogischen Interaktionen. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, die notwendig ist, um Kinder zu bilden, zu betreuen und zu erziehen, muss quantitativ genügend Personal mit einer ausreichend hohen Qualifizierung zu Verfügung stehen. Ohne Fachpersonal können keine Plätze angeboten werden. Durch den Ausbau der Angebote für Unter-3-Jährige (Kinderkrippe) und Kinder bis zur Einschulung (Kindergarten) ist bereits jetzt ein sehr enger Arbeitsmarkt entstanden. Dieser offenkundige Fachkräftemangel wird sich durch den Ausbau der Betreuungsangebote im Grundschulalter zwangsläufig verschärfen. Abgesehen vom Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindpädagogik“11 bleiben Land und Bund hinsichtlich des erforderlichen Personalbedarfs im Moment ebenfalls solide Antworten schuldig. Die Stadt Nürnberg hat mit OptiPrax12 vorausschauend ein attraktives Angebot geschaffen, um zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Die Bemühungen in diese Richtung müssen aber verstetigt und noch weiter intensiviert werden13.

Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf die öffentliche Raumplanung (Flächenkonkurrenz) Um die notwendigen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter zu schaffen, sind Flächen notwendig. Die zunehmende Verknappung der Flächen in der Stadt Nürnberg zeigt sich auch in diesem Bereich. Der Masterplan und der „Nürnberger Weg“ sind sinnvolle Instrumente, um flächenschonend ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung mit Unterricht und Betreuung umzusetzen. Dennoch zeigt sich, dass oft zu wenige oder regional nicht passend gelegene Flächen für Neubau- oder Erweiterungsbaumaßnahmen vorhanden sind. Bei bestehenden Flächen treten allzu häufig Konkurrenzsituationen zu anderen Bedarfen (z.B. Grünfläche, Verkehr, Wohnungsbau) auf, was die Grundproblematik einer regional stimmigen, bedarfsorientierten Planung von ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung Nürnberger Grundschulkinder z.T. noch verschärft.

3.2.3. Perspektiven zur ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung für Grundschulkinder in

Nürnberg

Die vorangestellten Ausführungen machen deutlich, dass die Realisierung des neuen Rechtsanspruchs im Grundschulalter ab 2025 bei zeitgleich steigenden Kinderzahlen in der Gesamtstadt und die parallele Gewährleistung der bereits bestehenden Rechtsansprüche im Krippen- und Kindergartenalter für die Stadt Nürnberg - wie für viele andere Kommunen in Bayern auch - eine Herkulesaufgabe darstellt, die bis 2025 kaum zu bewältigen sein wird. Und aufgrund der Folgen der Corona-Krise gelten nunmehr

11 siehe SchulA/JHA 28.11.2019 TOP 4 „Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter“; Sachverhalt ab Seite 5 Abschnitt „Schulversuch Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ 12 Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax)“. Zuletzt als Zwischenbericht im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 13 siehe Ferienausschuss 22.04.2020 TOP 4 „Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr“

bei sämtlichen Investitions- und Bauvorhaben zusätzliche Finanzierungsengpässe und Verzögerungsrisiken, die sich auf den Umfang und das Tempo des weiteren Ausbaus der Bildungs- und Betreuungsinfrastrukturen für Grundschulkinder zwangsläufig auswirken werden. Ein intensiver politischer Diskurs zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs unter veränderten Vorzeichen wird daher auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene noch zu führen sein. Abhängig davon gilt es dann in der Folge auszuloten, wie auf der kommunalen Ebene zusätzliche Mittel für Investitionen und Betriebskosten wie auch zur Planung und Begleitung der Bauvorhaben bereitgestellt und ausgehend davon der Ausbau weiter vorangetrieben werden kann. Parallel dazu gilt es die Frage zu klären, wie der Personalbedarf künftig gedeckt werden kann.

Bezogen auf die weitere Entwicklung der Unterrichtskapazitäten in den Grundschulen lässt sich die Schulverwaltung, wo immer möglich, u.a. von den Grundsätzen für die Berücksichtigung zeitgemäßer und innovativer Konzepte bei der Unterrichtsgestaltung, der Umsetzung von Inklusion und der Nutzung moderner Medien zur Unterrichtsgestaltung leiten, wie sie insbesondere in den staatlichen Vollzugshinweisen zum Vollzug der Schulbauverordnung (sog. Flächenbandbreiten) für die Grundschulen zum Ausdruck kommen.14

4. Fortschreibung Masterplan 2020

4.1. Regionale Befunde zur Bedarfssituation und weiteren Ausbauplanung

Für die Fortschreibung des Masterplans 2020 wurden eigene Planungsregionen erstellt. Diese wurden zwischen dem Referat für Schule und Sport und dem Jugendamt abgestimmt. Sie ermöglichen eine verbesserte Betrachtung auf regionaler Ebene, sodass Zusammenhänge über mehrere Grundschulsprengel hinweg und in einem räumlichen Bezug zueinander dargestellt und analysiert werden können. Die Planungsregionen wurden anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Dabei wurden sozialräumliche Zusammenhänge (z.B. Stadtteilbezug), Zusammenhänge in der Schulraumentwicklungsplanung, Bürgerversammlungsgebiete, bestehende Planungen (z.B. im Mittelschulbereich oder Kita-Notprogramm) sowie die regionalgenaue Zuordnung von Grundschulsprengeln (1 Sprengel in 1 Region) berücksichtigt. Grundsätzlich ist dabei anzumerken, dass ein Grundschulsprengel Teil der Errichtungsverordnung der jeweiligen Grundschule ist und damit von der Regierung von Mittelfranken bestimmt wird. Sprengelanpassungen bedürfen eines aufwändigen und abgestimmten inhaltlich komplexen Errichtungsverordnungsänderungsverfahrens15.

Planungsregion Nord-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Großgründlach 43, GS Friedrich-Staedler-Schule 36, GS Wahlerschule 22, GS Thoner Espan 52, GS Theo-Schöller-Schule 48, GS St. Johannis 01, GS Ludwig-Uhland-Schule 52, GS Friedrich-Hegel-Schule 34, und die neuen Grundschulstandorte GS Forchheimer Straße und GS Knoblauchsland, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Bis zur Fertigstellung der GS Forchheimer Straße und weiterer Erweiterungsbaumaßnahmen im Nürnberger Nord-Westen ist eine Interimslösung zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der dortigen Grundschulkinder zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Dabei gelten folgende Voraussetzungen bzw. folgendes Ablaufszenario: 1) Teilweise Auslagerung von Klassen der MS Ludwig-Uhland-Schule in relevanter Größe an die Pilotystraße (Gebäude Berufsschule, aktuell teilgenutzt)

14 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst; Vollzug der Schulbauverordnung (SchulBauV) vom 15.09.2017; siehe auch Schul- und Jugendhilfeausschuss 30.11.2017 TOP 2 „Flächenbandbreiten, Vollzug der Schulbauverordnung (SchulbauV)“ 15 Art. 26 und Art. 32 BayEUG analog

  1. Klassenaufwuchs im Grundschulbereich an der Ludwig-Uhland-Schule wird im Schulgebäude Ludwig-Uhland-Schule aufgefangen und Klassenaufwuchs der GS Friedrich-Hegel-Schule könnte zunächst ebenfalls im Schulgebäude Ludwig-Uhland-Schule aufgefangen werden. 3) Planung eines 5-zügigen Neubaus für die GS Ludwig-Uhland-Schule am Standort Ludwig-Uhland-Schule 4) Teilweise Umzug der GS und MS Ludwig-Uhland-Schule in den fertiggestellten Neubau, der Standort Pilotystraße muss dabei weiterhin erhalten bleiben für MS 5) Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Bestands-Schulhauses Ludwig-Uhland- Schule voraussichtlich in zwei Bauabschnitten für zukünftige alleinige MS-Nutzung 6) Rückführung MS-Klassen (Pilotystraße) an Standort Ludwig-Uhland-Schule nach Abschluss Sanierung 7) Durchführung erforderliche Baumaßnahmen an GS Friedrich-Hegel-Schule 8) Nach Fertigstellung Baumaßnahmen an GS Friedrich-Hegel-Schule Rückführung der Klassen an Friedrich-Hegel-Schulstandort

Weitere Details zur Planungsregion Nord-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Friedrich-Hegel-Schule  GS Ludwig-Uhland-Schule  Interimslösung Nord  GS St. Johannis  GS Dr.-Theo-Schöller-Schule  GS Wahlerschule  GS Forchheimer Straße

Planungsregion Nord-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Buchenbühl 27, GS Ziegelstein 19, GS Konrad-Groß-Schule 37, GS Gebrüder-Grimm-Schule 17, GS Bismarckschule 10, GS Bartholomäus-Schule 62, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Die Zunahme der Schulkinderzahl in der Planungsregion soll an der GS Konrad-Groß-Schule aufgefangen werden. Hierfür ist ein Schulerweiterungsbau um 3 zusätzliche Züge für die Grundschule (Zielgröße 5 Züge) am Standort notwendig. Das Betreuungsangebot ist nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel zu entwickeln. Der Standort ist ein möglicher zusätzlicher Standort für das Modellprojekt Integrierte Ganztagsbildung (vgl. Michael-Ende- Schule).

Weitere Details zur Planungsregion Nord-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Ziegelstein  GS Konrad-Groß-Schule

Planungsregion Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Laufamholz 33, GS Theordor-Billroth-Schule 09, GS Thusnelda-Schule 53, GS Zerzabelshof mit Viatis- und Siedlerstr. 55, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

In der Planungsregion ist eine Erweiterung der GS Zerzabelshof am Standort Siedlerstraße um bis zu zwei Züge sowie eine Erweiterung der GS Laufamholz um einen Zug notwendig.

Weitere Details zur Planungsregion Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Zerzabelshof (Dep. Siedlerstraße)  GS Laufamholz

Planungsregion Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Friedrich-Wanderer-Schule 56, GS Reutersbrunnenschule 42, GS Knauerschule 29, GS Carl-von-Ossietzky-Schule 38, GS Michael-Ende-Schule 49, GS Henry-Dunant-Schule 11, GS Georg-Paul-Amberger-Schule 61 und die neuen Grundschulstandorte: GS West und GS Tiefes Feld, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsbau nicht gewährleistet werden kann. Sukzessive wird die Versorgung mit Unterricht und Betreuung über den Hort-Erweiterungsbau GS Friedrich-Wanderer, den Neubau der GS West und die Erweiterung der GS Reutersbrunnenschule nach Abschluss aller damit verbundenen Baumaßnahmen sichergestellt. Bis zur Fertigstellung dieser genannten Baumaßnahmen (siehe A-Maßnahmen je Standort) im Nürnberger Westen ist ein Interimsbau zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Deshalb ist ein Interimsbau für zwei Züge (8 Klassen) für voraussichtlich 5 Jahre am Standort Deutschherrnwiese erforderlich. Der Interimsbau muss neben den notwendigen schulischen Räumen für Unterricht ein Betreuungsanbot im Umfang von 6 Hortgruppen beinhalten. Darüber hinaus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Zudem wird die Möglichkeit der Unterbringung von 2 Kindergarten- Gruppen (Kita-Notprogramm) im Interimsbau als Alternative zur Planung an der Feuerwache geprüft.

Neubau GS West: Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Zielgröße: 12 Klassen) mit Betreuungsangebot (gemäß „Nürnberger Weg“) auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule, dem Zentrum für Hörgeschädigte des Bezirks Mittelfranken, mit einem gemeinsamen pädagogischen Konzept errichtet werden. Ziel ist eine enge Kooperation zwischen Regel-Grundschule und Zentrum für Hörgeschädigte. Bei Berücksichtigung der notwendigen Außenflächen, des inklusiven Ansatzes und der Möglichkeit die GS Reutersbrunnenschule mit 6 Zügen zu führen, wird statt einer 4-Zügigkeit nun die ursprüngliche Planung mit 3 Zügen wieder aufgegriffen und weiterverfolgt, wodurch auch eine zügigere Umsetzung möglich sein könnte.

An der GS Friedrich-Wanderer-Schule kann die Beschulung derzeit nur durch Auflösung von Fachunterrichtsräumen bzw. Doppelnutzungen im Haus und Raumerweiterung durch einen Modulfestanbau gewährleistet werden. Aufgrund steigender Schulkinderzahlen im Nürnberger Westen wächst der Schulstandort kurz- bis mittelfristig sogar auf 7 Züge (28 Klassen) an. Auf dem Gelände wird ein Neubau mit einem 5-gruppigen Hort und 4 AUR errichtet. Nach Fertigstellung der GS West wird der Standort auf eine 5-Zügigkeit zurückgeführt. Die 4 AUR im Neubau werden dann dem Hort zugeführt, sodass dieser zu einem 6-gruppigen Hort erweitert werden kann. Abhängig von einer zukünftigen Wohnbebauung auf dem AEG-Nordareal besteht die Option die GS Friedrich-Wanderer-Straße auf 6 Züge zu erhöhen. Hierzu ist dann voraussichtlich ein weiterer Erweiterungs-/Ersatzbau notwendig, der aktuell noch nicht genau benannt werden kann.

Weitere Details zur Planungsregion Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Friedrich-Wanderer-Schule  GS Reutersbrunnenschule  Interim Westen (als Dep. GS Reutersbrunnenschule)  GS West  GS Carl-von-Ossietzky-Schule  GS Henry-Dunant-Schule  GS Tiefes Feld

Planungsregion Süd-Westen

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Gebersdorf 65, GS Birkenwaldschule 20, GS Helene-von- Forster-Schule 44, GS Eibach mit Dep. Hopfengartenweg 14, GS Erich-Kästner-Schule 12, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

In der Planungsregion Süd-Westen entsteht für die GS Nürnberg-Eibach ein Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule (angestrebte Zielgröße: 14 Klassen) zuzüglich eines Raumangebots zur Verlagerung der 6 DFK-Klassen (Diagnose- und Förderklassen des SFZ Eva-Seligmann-Schule) aus der GS Helene-von-Foster-Schule und 150 Plätzen Kombieinrichtung gemäß „Nürnberger Weg“. Im Neubau der Grundschule wird ein pädagogisches Konzept zur Kooperation zwischen Regelschule und DFK-Klassen umgesetzt. Zusätzlich wird ein 5-gruppiger Hort als integrative Einrichtung errichtet, der in ein 3-gruppiges „Hort- Modul“ (75 Plätze) und in ein 2-gruppiges „DFK-Hort-Modul“ unterteilt ist. Das „DFK-Hort-Modul“ ist ein Hort am Förderzentrum am Standort Fürreuthweg für die Kinder der DFK mit 36 DFK-Hortplätzen. Durch die Verlagerung der DFK-Klassen kann die Klassenmehrung der GS Helene-von-Forster-Schule vor Ort gelöst und eine zweite Baumaßnahme vermieden werden. Die Dependance Hopfengartenweg bleibt schulisch (6 Klassen) sowie in der bestehenden Betreuungsstruktur erhalten (75 Hortplätze + Mittagsbetreuung). Ebenso bleiben die bestehenden Einrichtungen freier Träger (50 Plätze) am Standort Eibach erhalten.

Am Standort Erich-Kästner-Schule ist eine Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau notwendig. Möglicherweise Nutzung GS Eibach (Altbau nach Umzug der GS Eibach in Neubau) als Auslagerungsstandort während Baumaßnahme. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen (z.B. KiGa Im Steinlach, Hort Dollnsteiner Str.).

Weitere Details zur Planungsregion Süd-Westen siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Erich-Kästner-Schule  GS Nürnberg-Eibach

Planungsregion Südliche Vororte

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Max-Beckmann-Schule 08, GS Martin-Luther-King-Schule 31, GS Katzwang 28, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

An der GS Max-Beckmann-Schule erfolgt eine Erweiterung um einen Zug. Für die Betreuungsversorgung erfolgt eine Erweiterung (Red Box) mit 3 Hortgruppen.

Mit Beginn der Bebauung im Baugebiet Kornburg Nord wird ein Hortneubau mit 8 Gruppen (200 Plätze) am Standort Am Bruckweg errichtet. Dadurch kann der Hort aus der GS Martin-Luther-Schule ausziehen, wodurch die dann für die Unterrichtsversorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume zur Verfügung stehen.

Weitere Details zur Planungsregion Südliche Vororte siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Max-Beckmann-Schule  GS Martin-Luther-King-Schule

Planungsregion Mitte / Altstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Paniersplatz 39, GS Insel Schütt 25, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

An der GS und MS Insel Schütt wird eine Fassadensanierung durchgeführt (voraussichtlicher Beginn August 2020). Dazu wird die GS Insel Schütt (ohne Hort) vorübergehend an den Standort der GS Bartholomäusschule (Containeranlage und Mitnutzung von Flächen im Schulhaus) ausgelagert. Die Mittelschule verbleibt während der Sanierungsarbeiten im Schulhaus.

Weitere Details zur Planungsregion Mitte / Altstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Insel Schütt  GS Paniersplatz

Planungsregion Südstadt

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Wiesenschule 64, GS Kopernikusschule 15, GS Holzgartenschule 63, GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 21, GS Sperberschule 51, GS Maiacher Straße 32, GS Scharrerschule 47 und die neuen Grundschulstandorte GS Brunecker Str., GS Süd / Schönweißstr., sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neugründung einer Grundschule Süd / Schönweißstraße (im Bestand nach Auszug der B14) und einer 5-zügigen Interimsschule (siehe A-Maßnahme „Interimsschule Süd“) bis zur Fertigstellung der Mittelschule Ost und der damit verbundenen Erweiterung der GS Scharrerschule nicht gewährleistet werden kann.

In der Nürnberger Südstadt ist der Bau einer 5-zügigen Interimsschule zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Die Grundschule wird als eigenständige Grundschule geführt und muss über die notwendigen Flächen (Unterrichtsbereich, Arbeitsbereich päd. Personal, Verwaltungsbereich, Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich, Küche- und Speisebereich) verfügen. Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung wird über 100% als Kombieinrichtung, also 500 Plätze, gewährleistet. Deshalb muss der Bau der Interimsschule auch den Raumbedarf von 500 Plätzen Kombieinrichtung umfassen. Darüber hinaus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Eine geeignete Fläche muss noch gefunden werden, eine entsprechende Instruktion wird veranlasst. Notfalls muss, ggf. unter Verdrängung des Schul- und Breitensports, eine Sportfläche in der Südstadt geprüft werden. (Evtl. unter Rückzahlung von Fördergeldern. Anschließend muss die Fläche als Sportplatz wiederhergestellt werden). Für den Besuch der Interims-Grundschule erfolgt eine Zuweisung aus allen Sprengeln der Nürnberger Südstadt durch das Staatliche Schulamt der Stadt Nürnberg, unter Berücksichtigung des individuellen Schulwegs (maximal 2 Kilometer).

Weitere Details zur Planungsregion Südstadt siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Maiacher Straße  GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule  GS Süd / Schönweißstr.  Interimsschule Süd  GS Scharrerschule  GS Brunecker Str.

Planungsregion Süd-Osten

Grundschulnamen mit Sprengelnummer: GS Regenbogenschule 41, GS Bauernfeindschule 07, GS Kettelerschule 30, GS Gretel-Bergmann-Schule mit Dep. Zugspitzstr. 60, GS Adalbert-Stifter-Schule 26, GS Astrid-Lindgern-Schule 45, GS Georg-Ledebour-Schule 16, GS Altenfurt 18, GS Fischbach 13, sowie alle diesen Grundschulstandorten zugeordneten Horte, Mittagsbetreuungen etc.

An der GS Regenbogenstraße erfolgt ein Neubau auf dem Schulgrundstück. Der geplante Neubau des Hortes wird mit der Fortschreibung 2020 des Masterplans um 2 Klassenräume (AUR) ergänzt, wodurch sich wiederum der Hortbedarf erhöht. Neubau von 100 Hortplätzen (4 Gruppen) und 2 AUR.

Für die GS Astrid-Lindgren-Schule wird ein Neubau mit der gesamten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenführung der beiden Standorte) errichtet. Für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein Konzept nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln und eine entsprechende Anzahl an Plätzen als Kombieinrichtung im Neubau vorzusehen. Dabei soll möglichst ein pädagogisches Konzept mit dem Ziel eines inklusiven Angebots entwickelt werden. Nach Auszug der Grundschulstufe am Standort Glogauer Straße befindet sich dort die Mittelstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser, die dann über ausreichend Raumkapazitäten verfügt.

Weitere Details zur Planungsregion Süd-Osten siehe A-Maßnahmenliste. Diese sind:  GS Regenbogenschule  GS Astrid-Lindgren-Schule

4.2. Beschlussvorlage für den weiteren Planungsprozess

Damit die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden können, bittet die Verwaltung den gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss um folgenden Beschluss:

„Der gemeinsame Jugendhilfe- und Schulausschuss beschließt die vorgelegten Maßnahmen (siehe A- Maßnahmenliste) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die beschlossene fortgeschriebene A-Maßnahmenliste in das BIC- und MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung, mit Priorität der Maßnahmen „Interimslösung Nord“, „Interim Westen“ und „Interimsschule Süd“, auszuschöpfen. Zur Umsetzung der Maßnahmen gilt es, die erforderlichen Ressourcen sowohl bei H als auch bei der wbg-K sowie auch in den betroffenen Dienststellen J und Ref.IV/SchA sicherzustellen.

2021 soll eine weitere Fortschreibung des Masterplans erfolgen und dem gemeinsamen Ausschuss über die Umsetzung der beschlossenen A-Maßnahmen berichtet werden.“

Eine Aktualisierung der Bevölkerungsvorausberechnung durch das Amt für Stadtforschung und Statistik wird im Jahr 2020 nicht erfolgen, diese kann erst im Jahr 2021 fortgeschrieben werden. Daher wird es im kommenden Jahr keine aktualisierte Schulkinderprognose geben. Dennoch wird dem gemeinsamen Ausschuss vorgeschlagen, eine Fortschreibung des Masterplans im Jahr 2021 vorzunehmen.

zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 18.06.2020 ÖÖ 11

Fortschreibung A-Maßnahmen 2020

Erläuterungen zur Darstellung der aktuellen A-Maßnahmenliste

Allgemeine Anmerkungen zum Aufbau und Inhalt der Liste:  Die folgende A-Maßnahmenliste fasst die Ergebnisse der diesjährigen Fortschreibung zum Masterplan für „Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ zusammen.  Die Darstellung der A-Maßnahmen erfolgt dabei anhand von 9 Planungsregionen, beginnend mit der Planungsregion Nord-Westen und endend mit der Planungsregion Süd-Osten. Diese Planungsregionen ermöglichen eine Betrachtung von regional zusammenhängenden Grundschulsprengeln, wobei die Planungsregionen ausschließlich im Rahmen des Masterplans verwendet werden.  A-Maßnahmen aus vergangenen Fortschreibungen des Masterplans, die bereits realisiert wurden, und solche, die bereits auf dem Weg der sicheren Umsetzung (Status „Projekt Freeze“ bzw. Baubeginn) sind, werden in der A-Maßnahmenliste 2020 nicht mehr aufgeführt.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Schule“:  In der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ werden für den Schulbereich zunächst die aktuellen Schulkinderzahlen (Schuljahr 2019/2020) und die Schulkinderprognose für die Schuljahre 2022/23 (kurzfristige Betrachtung), 2025/2026 (mittelfristige Betrachtung) und 2029/2030 (langfristige Betrachtung) dargestellt. Die Prognose der Schulkinderzahlen erfolgt auf Grundlage der aktuellen Sprengelzuschnitte. Zukünftige Sprengelzuschnitte, die sich aufgrund der Schulraumentwicklungsplanung an Standorten ändern werden, sind hier nicht berücksichtigt. Insofern kann es zu Abweichungen in der Darstellung im Vergleich zur A-Maßnahmenliste 2019 kommen.  Für jeden Schulstandort ist die schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen (Unterrichtskapazität) im Schulgebäude dargestellt. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Regelklassen erfordert Lösungen (z.B. Auflösung von grundsätzlich zwingend notwendigen Fachunterrichtsräumen, Doppelnutzung Mittagsbetreuungsräume), welche die pädagogische und schulorganisatorische Arbeit beeinträchtigen (z.B. Nachmittagsunterricht, Busshuttle an andere Standorte). Weitere Klassenmehrungen können oftmals in den Schulgebäuden nicht mehr aufgenommen werden, da bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. An diesen Standorten braucht es kurzfristige Interimslösungen (z.B. Container). Deshalb wird der Bedarf an Klassen im Abgleich zwischen Schulkinderprognose und vorhandenem Raumangebot und der Handlungsbedarf beschrieben.  In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden für den Schulbereich die Planungen zur Schulraumentwicklung auf Basis des formulierten Handlungsbedarfs konkretisiert. Unter der Überschrift „Angestrebte Zielgröße“ wird die angestrebte Anzahl an Klassen am Schulstandort nach Abschluss der Maßnahme benannt. Um für die Bewältigung des langfristigen Gesamt-Unterrichtsraumbedarfs im Zeitverlauf die notwendige Flexibilität gewährleisten zu können, plant das Referat Schule und Sport bei den anstehenden Neu- und Erweiterungsbauten von Grundschulen die Unterrichtsflächen in der Größe, dass eine Beschulung von Klassen bis zu der durch den Migrationsteiler bedingten Obergrenze von 25 Schulkindern möglich ist. Die Verbindung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung steht vor der Herausforderung, dass je nach Bereich unterschiedliche Betrachtungsebenen zu Grunde gelegt werden. In der Schulentwicklungsplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel die Anzahl an Klassen. In der Jugendhilfeplanung ist die Betrachtungsebene in der Regel das einzelne Kind bzw. der einzelne Betreuungsplatz. Deshalb müssen die Betrachtungsebenen Klasse und Betreuungsplatz aufeinander abgestimmt werden. Hierfür werden im Masterplan folgende Begriffe verwendet: o Unterrichtskapazität: Bezeichnet die für den jeweiligen Schulstandort schulaufsichtlich bestimmte Anzahl an Klassen im Schulgebäude. o Kapazitätswert: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl an Schulkindern in einem Neubau des Schulgebäudes unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und des migrationsbedingten Klassenteilers von 25 Schulkindern pro Klasse. Beispielsweise beträgt bei einer 4-zügigen Grundschule der Kapazitätswert 400 Schulkinder (=16 Klassen * 25 Schulkinder). o Erfahrungswert: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl an Schulkindern in einem bestehenden Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung der Unterrichtskapazität und eines „theoretischen“ Klassenteilers von 23 Schulkindern pro Klasse, weil an diesen Standorten die tatsächliche Anzahl meist unter 25 Schulkindern pro Klasse liegt. Beispielsweise beträgt bei einer 4-zügigen Grundschule der Erfahrungswert 368 Schulkinder (=16 Klassen * 23 Schulkinder). o Klassenbildungs-Richtwertkapazität: Bezeichnet die in der Planung angenommene maximal mögliche Anzahl von Schulkindern in einem Schulgebäude unter der Annahme der Einhaltung Unterrichtskapazität und der jährlich neu durch Vorgaben des Kultusministeriums festgelegten Höchstschülerzahl für Klassenbildungen. Diese beträgt beispielsweise für das Schuljahr 2020/2021 28 Schulkinder pro Klasse. Bei einer 4zügigen Grundschule beträgt die Klassenbildungs-Richtwertkapazität somit bis zu 448 Schulkinder (= 16 Klassen * 28 Schulkinder). Damit wird in der Planung eine theoretisch mögliche Überversorgung von Schulkinderbetreuung vermieden. Flächen für Ganztagsangebote (z.B. Kombieinrichtung) orientieren sich deshalb bei Schulstandorten mit Neu- /Erweiterungsbau an dem Kapazitätswert (25 Kinder pro Klasse) und bei Schulstandorten ohne Neu-/Erweiterungsbau an dem Erfahrungswert (23 Kinder pro Klasse).

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Mittagsbetreuung/Offener Ganztag“:  Mit Blick auf die Mittagsbetreuung werden in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ das aktuelle Angebot und die Versorgungssituation (Versorgungsquote) dargestellt.  Etwaige Veränderungen werden in der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ beschrieben. Bei Bedarf erfolgt die Darstellung entsprechend des „Nürnberger Wegs“ zusammen mit dem Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“:  Für den Bereich „Hort/Ganztagsbetreuung“ wird in der Spalte „Ausgangssituation und Handlungsbedarf“ zunächst einmal die aktuelle Versorgungssituation durch Horte im laufenden Schuljahr beschrieben.  In der Spalte „Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart“ werden die erforderlichen Planungen für Horte bzw. Kombieinrichtungen (z.B. Kooperative Ganztagsbildung) beschrieben.

Anmerkungen zur Darstellung für den Bereich „Spielhöfe“: Ergänzend zu den Darstellungen der Bedarfs- und Planungssituation zur Grundschulkinderbetreuung werden die Spielhöfe in die Betrachtung des Masterplanes mit einbezogen. Spielhöfe sind von den Planungen direkt betroffen: Bei Schulneubauten sollten diese direkt mit geplant werden, bei Um- bzw. Erweiterungsbauten gilt es, deren Bestand zu sichern bzw. für adäquaten Ersatz zu sorgen.

Anmerkungen zur Darstellung Planungsstand

Die Darstellung orientiert sich an den Phasen des BauInvestitionsControllings (BIC). BIC-Phase 0: BIC-Anmeldung BIC-Phase 1: Freigabe Referentenrunde / Planungsauftrag BIC-Phase 2: Projektkonkretisierung BIC Phase 3: Planung BIC-Phase 4: Aufnahme im MittelfristigenInvestitionsPlan (MIP), mit sogenanntem „Projekt Freeze“ nach Beschluss im Ältestenrat BIC-Phase 5. Bauvorbereitung BIC-Phase 6: Bauausführung

Bereits realisierte A-Maßnahmen vergangener Fortschreibungen nach Planungsregionen, die nicht mehr in dieser A-Maßnahmenliste enthalten sind (nicht abschließende Aufzählung; darüber hinaus gibt es Schulund Hortbaumaßnahmen außerhalb der A-Maßnahmenliste):  Planungsregion 1 Nord-Westen: o GS Thoner Espan: Neubau 4-zügige Grundschule mit 250 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Bau, Inbetriebnahme voraussichtlich 2020 o GS Friedrich-Hegel-Schule: Erweiterungsbau „1. Bauabschnitt“ mit 150 Hortplätzen und Schulerweiterung; Inbetriebnahme 2019 o GS Friedrich-Staedtler-Schule: Neubau Hort Neunhof mit 100 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2018  Planungsregion 2 Nord-Osten: o GS Gebrüder-Grimm-Schule: Neubau mit 150 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; In Bau, Inbetriebnahme voraussichtlich 2020 o GS Ziegelstein: Umbau Hausmeisterwohnung in Hort; In Betrieb o Zentralhort Merseburgerstraße; In Betrieb  Planungsregion 3 Osten: Maßnahmen in nachfolgender A-Maßnahmenliste enthalten.  Planungsregion 4 Westen: Maßnahmen in nachfolgender A-Maßnahmenliste enthalten.  Planungsregion 5 Süd-Westen: o GS Erich-Kästner: Ersatzneubau Hort mit 75 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2019 o GS Helene-von-Forster: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; In Betrieb  Planungsregion 6 Südliche Vororte: o GS Max-Beckmann-Schule: Erweiterungsbau Red Box mit 75 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2018 o GS Katzwang: Neubau Hort Karl-Liebknecht-Str. mit 100 Hortplätzen; In Bau, Inbetriebnahme voraussichtlich 2021  Planungsregion 7 Mitte / Altstadt: Maßnahmen in nachfolgender A-Maßnahmenliste enthalten.  Planungsregion 8 Südstadt: o GS Holzgarten: Neubau Hort Forsthofstraße; In Betrieb o GS Holzgarten: Umbau Bleiweißbunker zu Hort mit 87 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2019 o GS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule: Interimsbau mit 8 AUR und 75 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2019  Planungsregion 9 Süd-Osten: o GS Bauernfeind: Neu- und Erweiterungsbau mit 125 Hortplätzen und Mittagsbetreuung; Inbetriebnahme 2019 o GS Gretel-Bergmann-Schule: Neubau 4-zügige Grundschule und Hort mit 200 Hortplätzen, Modellstandort Kooperative Ganztagsbildung; Inbetriebnahme 2017 o Zentralhort Zugspitzstraße mit 75 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2015 o GS Altenfurt: Neubau Hort mit 100 Hortplätzen; Inbetriebnahme 2018 o GS Kettelerschule: Neubau Hort mit Schulerweiterung (4 AUR) und Mittagsbetreuung; Inbetriebnahme 2018

Planungsregion 1 Nord- Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
34 Friedrich Hegel-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 22 Klassen 462 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule SJ 22/23 25 Klassen 545 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule SJ 25/26 25 Klassen 575 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule SJ 29/30 28 Klassen 589 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Merian-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus Das Schulhaus hat mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts Unterrichtskapazität für 20 Regelklassen und 4 Partnerklas- sen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten reichen auch mit Fertigstellung des ers- ten Bauabschnitts (150 Hortplätze und schulische Erweite- rung) nicht aus. Schule: Angestrebte Zielgröße 6 zügige Grundschule + 4 Partnerklassen Merianschule Maßnahmenart In weiteren Bauabschnitten sollen Neu- und Ersatzbauten am Standort erfolgen. Neben den zusätzlichen Raumbedarfen für vier Regel-Grund- schulklassen werden die bestehenden Container, das Hort-Steinhaus, die Pavillons, und evtl. die Turnhallen ersetzt und ein inklusives Betreu- ungsangebot nach „Nürnberger Weg“, das die Partnerklassen ein- schließt, am Standort realisiert. Zusammenhang mit A-Maßnahme „Interimslösung Nord“ durch A-Maß- nahme GS Friedrich-Hegel-Nord verbunden mit Klassenmehrung. S+J (gemein- sam) BIC-Phase 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Offene Ganztagsschule: 29 % / 136 Schüler/-innen Hort / Ganztagsbetreuung Das inklusive Betreuungsangebot nach „Nürnberger Weg“ soll nach Fertigstellung aller Bauabschnitte im Regelklassenbereich insgesamt 500 Betreuungsplätze am Standort umfassen und aus diesen Ange- botsformen bestehen: a) 150 Hortplätze durch 1. Bauabschnitt (abgeschlossen) b) 200 Plätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) als zwei Züge gebundene Ganztagstagschule. Einer der beiden Züge im gebundenen Ganztag wird der Zug sein, der mit den 4 Partnerklassen der Merian-Schule bereits zusammenarbeitet. Somit entwickelt sich dieses Modell zu einem inklusiven Partnerklassen-Ganztagsmodell weiter. c) 150 Plätze als Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) d) Darüber hinaus soll eine Verpflegungslösung (Küche) für alle Teil- nehmenden der ganztägigen Schulkinderbetreuung auf dem Schulcampus realisiert werden.
Hort / Ganztagsbetreuung (Versorgung ohne Berücksichtigung der Merianschule, da diese über HPT ein Angebot hat) Aktuelle Versorgungsquote: 47 % / 215 Plätze
Spielhof: Wurde im Zuge der Pausenhofbelagssanierung in 2019 neu eingerichtet. Spielhof: Erhalten

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
54 Ludwig-Uhland-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgren- zen) SJ 19/20 16 Klassen 335 Schüler/-innen SJ 22/23 19 Klassen 428 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 452 Schüler/-innen SJ 29/30 20 Klassen 432 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Anteiliger Raumbedarf für Grundschule und erheblicher Raumbedarf für Mittelschule sowie Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude. Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen für Grundschule Maßnahmenart Anteiliger Raummangel GS und akuter Raummangel MS: Um dem Raum- mangel der Mittelschule Rechnung zu tragen soll für die GS ein Neubau am Standort errichtet werden, so dass die MS im Bestandsgebäude adäquat untergebracht werden kann. Der Neubau ist auch wichtiger Bestandteil der A-Maßnahme „Interimslösung Nord“. Derzeit findet bereits als erste Maß- nahme die Sanierung/Umbau der Kleinhallen für den Ausbau des Ganztags der Mittelschule und für die Unterbringung der Mittagsbetreuung der Grund- schule statt. S+J (gemein- sam) BIC-Phase 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 32 % / 108 Plätze Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Entwicklung eines Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“ für den Neubau der Grundschule am Standort.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 48 % / 160 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“ für den Neubau der Grundschule am Standort. Hort: • Grünewaldstr. 18b: Neubau mit 6 Hortgruppen (+150 Hortplätze) ab Schuljahr 2022/2023 • Grünewaldstr. 18a (80 Hort-Plätze) entfallen zum Schuljahr 2024/2025 J (alleine) BIC-Phase 2
Spielhof: Spielhof vorhanden; aber dringender Generalsanierungsbe- darf Spielhof Generalsanierung des Spielhofs wegen Baumaßnahmen vorläufig zurück- gestellt.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
54 und 34 Interimslösung Nord für Planungsregion Nord- Westen, insbesondere: GS Friedrich-Hegel GS Ludwig-Uhland Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungs- region) SJ 19/20 119 Klassen 2.528 Schüler/-innen SJ 20/21 122 Klassen 2.630 Schüler/-innen SJ 21/22 128 Klassen 2.758 Schüler/-innen SJ 22/23 133 Klassen 2.875 Schüler/-innen SJ 23/24 138 Klassen 3.007 Schüler/-innen SJ 24/25 139 Klassen 3.047 Schüler/-innen Unterrichtskapazität in allen Schulhäusern der Planungsre- gion SJ 19/20 111 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 8 SJ 20/21 114 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 8 (Ab SJ 20/21 Berücksichtigung 3 AUR zusätzlich am Thoner E- span) SJ 21/22 114 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 14 SJ 22/23 114 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 19 SJ 23/24 114 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 24 SJ 24/25 131 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 8 (Ab SJ 24/25 Inbetriebnahme GS Forchheimer Straße mit 20 AUR und Entfall von 3 AUR zusätzlich am Thoner Espan) Daraus resultierender Handlungsbedarf Bis zur Fertigstellung der GS Forchheimer Straße und weiterer Erweiterungsbaumaßnahmen im Nürnberger Nord-Westen ist ein Interimsstandort zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der dortigen Grundschulkinder zwingend notwendig. Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen (+ Hort / Ganztagsbetreuung) Maßnahmenart Interimslösung für den Nürnberger Nord-Westen zwingend notwen- dig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022, um die Unterrichtsver- sorgung sicherzustellen. Voraussetzung / Ablaufszenario:  Teilweise Auslagerung von Klassen der MS Ludwig-Uhland- Schule in relevanter Größe an die Pilotystraße (Gebäude Be- rufsschule, aktuell teilgenutzt)  Klassenaufwuchs im Grundschulbereich an der Ludwig-Uh- land-Schule wird im Schulgebäude Ludwig-Uhland-Schule auffangen und Klassenaufwuchs der GS Friedrich-Hegel- Schule könnte zunächst ebenfalls im Schulgebäude Ludwig- Uhland-Schule aufgefangen werden.  Planung eines 5-zügigen Neubaus für die GS Ludwig-Uh- land-Schule am Standort Ludwig-Uhland-Schule  Teilweise Umzug der GS und MS Ludwig-Uhland-Schule in den fertiggestellten Neubau, der Standort Pilotystraße muss dabei weiterhin erhalten bleiben für MS  Generalsanierung des dringend sanierungsbedürftigen Be- stands-Schulhauses Ludwig-Uhland-Schule voraussichtlich in zwei Bauabschnitten für zukünftige alleinige MS-Nutzung  Rückführung MS-Klassen (Pilotystraße) an Standort Ludwig- Uhland-Schule nach Abschluss Sanierung  Durchführung erforderliche Baumaßnahmen an GS Friedrich- Hegel-Schule  Nach Fertigstellung Baumaßnahmen an GS Friedrich-Hegel- Schule Rückführung der Klassen an Friedrich-Hegel-Schul- standort S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Hort / Ganztagsbetreuung Hort / Ganztagsbetreuung Berücksichtigung im Rahmen oben genannter Maßnahmen
Spielhof: Spielhof: Bei Interimslösung entsprechend berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
01 St. Johannis Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungs- region) SJ 19/20 19 Klassen 406 Schüler/-innen SJ 22/23 21 Klassen 460 Schüler/-innen SJ 25/26 24 Klassen 501 Schüler/-innen SJ 29/30 24 Klassen 493 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 19 Klassen (inkl. Lange Zeile mit 3 AUR) Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten reichen nicht aus. Schule: Angestrebte Zielgröße 24 Klassen Maßnahmenart Nach Auszug der Klassen der Peter-Vischer-Schule muss das Ge- bäude der Langen Zeile für die Sanierung (Fassade, Fenster, Dach) des Schulgebäudes Adam-Kraft-Straße genutzt werden bevor die Räumlichkeiten komplett für das Aufwachsen auf eine 6-Zügige Grundschule zur Verfügung stehen. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 11 % / 45 Plätze Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Entwicklung eines Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 53% % / 216 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts nach „Nürnberger Weg“. Aktuell Standortprüfung für 4-gruppigen Hort (100 Plätze)
Spielhof: Vorhanden Spielhof: Erhalten
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
48 Dr.-Theo-Schöller-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungs- region) SJ 19/20 16 Klassen 314 Schüler/-innen SJ 22/23 19 Klassen 384 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 446 Schüler/-innen SJ 29/30 20 Klassen 452 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Die Raumkapazitäten reichen nicht aus. Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen Maßnahmenart Schulerweiterungsbau um zwei Züge und Ganztagsbetreuung (ca. 50 Plätze) auf dem Lehrerparkplatz der Schule. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 25 % / 78 Plätze Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Erhalt der Mittagsbetreuung im derzeitigen Umfang.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 76% % / 240 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau Hort (Bielefelder Str.) mit 50 Plätzen. Errichtung von ca. 50 zusätzlichen Hortplätzen im Rahmen des Schulerweiterungsbaus auf dem Lehrerparkplatz (siehe Schule) J (alleine) BIC-Phase: 0
Spielhof: Vorhanden Spielhof: Erhalten
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
22 GS Wahlerschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 10 Klassen 207 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule SJ 22/23 10 Klassen 215 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule SJ 25/26 12 Klassen 252 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule SJ 29/30 13 Klassen 310 Schüler/-innen 4 Partnerklassen Jakob-Muth-Schule Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen insgesamt (inkl. Partnerklassen) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Schulhaus hat eine Unterrichtskapazität für 8 Klassen und 4 Partnerklassen. Da der Standort Wahlerschule mittelfristig 3- zügig sein wird, reichen die Raumkapazitäten nicht aus. Schule: Angestrebte Zielgröße 12 Regelklassen und 4 Partnerklassen Maßnahmenart Erweiterungsbau mit Konzept/Umsetzung als „Campus der Begeg- nung“ S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 16 % / 33 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Die beiden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) bleiben bestehen. Am „Campus der Begegnung“ entstehen 135 Plätze als Kombieinrich- tung (Kooperative Ganztagsbildung), die in einem pädagogischen Kon- zept mit der HPT für die Kinder der Partnerklassen verzahnt werden. Mit Inbetriebnahme der Kombieinrichtung wird die Mittagsbetreuung beendet. Auf dem "Campus der Begegnung" (Planungstitel für das pädagogi- sche Konzept) für Kinder mit und ohne Handicap wird zusätzlich ein in- klusives Haus für Kinder (24 Plätze Kinderkrippe und 45 Plätze Kinder- garten) entstehen. Die Trägerschaft für alle Betreuungsangebote am Campus aus einer Hand wird angestrebt.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 48% % / 100 Plätze
Spielhof: Spielhof vorhanden. 2017 wurde das Spielhofangebot im Rahmen der Pausenhof- belagssanierung erweitert. Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu Grundschule Forchheimer Str. Schule Ausgangssituation Der Strukturplan Thon-Wetzendorf sieht verschiedene Neu- baugebiete vor. Von den Auswirkungen dieser Neubaugebiete sind folgende Grundschulsprengel betroffen:  GS Thoner Espan  GS Wahlerschule  GS Dr. Theo-Schöller-Schule  GS St. Johannis Handlungsbedarf Der erwartete Schüleranstieg kann über die bestehenden vier Sprengelgrundschulen im Bereich nicht gedeckt werden. Durch die FNP-Änderung im Knoblauchsland sind weitere Neubauaktivitäten zu erwarten, die den Versorgungsdruck in der Nordstadt noch weiter erhöhen werden. Schule: Angestrebte Zielgröße: 5 Züge / 20 Klassen Maßnahmenart Planungen für eine 5-zügige Grundschule Bis zur Fertigstellung des Schulneubaus an der Forchheimer Str. wer- den zwischenzeitliche Schülerzahlenanstiege und Betreuungsbedarfe am Standort der GS Thoner Espan aufgefangen. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, dass die Planungs- region Nord-Westen zwei zusätzliche Sprengelgebiete erhält (GS Forchheimer Straße + GS Knoblauchsland) und dementsprechend die Sprengel betroffener Grundschulen in der Planungsregion gegebenen- falls zu verändern. S+J (gemein- sam) BIC-Phase 3
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schul- neubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsange- bote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztags- betreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in ei- nem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögli- che Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler-/in- nen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen

Planungsregion 2 Nord- Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
19 GS Ziegelstein Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 17 Klassen 417 Schüler/-innen SJ 22/23 19 Klassen 431 Schüler/-innen SJ 25/26 17 Klassen 403 Schüler/-innen SJ 29/30 16 Klassen 378 Schüler/-innen (Prognose enthält Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Marienberg noch nicht) Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Grundschulklassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend. Weitere Zuwächse sind durch die Städtebauliche Entwick- lungsmaßnahme Marienberg zu erwarten und auch über diese zu lösen (Neubau einer Grundschule). Schule: Angestrebte Zielgröße 16 Klassen Maßnahmenart Am Standort ist keine bauliche Erweiterungsmaßnahme möglich. Ent- lastung soll über die angrenzenden GS Konrad-Groß-Schule und GS Buchenbühl erfolgen. Weitere Entwicklung abhängig von Städtebaulicher Entwicklungsmaß- nahme Marienberg. Keine BIC- Anmeldung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 25 % / 103 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag 20%-ige Mittagsbetreuungsquote, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in adäquaten Umfang als Offener Ganztag.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 44 % / 185 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau 3-gruppiger Hort auf dem Grundstück Hugo-Distler-Straße -> dann rd. 60 % Versorgungsquote
Spielhof: Spielhof vorhanden Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: Keine Maßnahmen am öffentlichen Spielhof derzeit in Planung. Abhän- gig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung berück- sichtigen

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
37 Konrad-Groß-Grundschule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 10 Klassen 191 Schüler/-innen SJ 22/23 9 Klassen 201 Schüler/-innen SJ 25/26 12 Klassen 241 Schüler/-innen SJ 29/30 12 Klassen 246 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Schulerweiterung notwendig, wegen Klassenmehrung und zur Entlastung der Grundschule Bismarckstraße. Angestrebte Zielgröße Insgesamt: 20 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Maßnahmenart Schulerweiterungsbau um 3 zusätzliche Züge für die Grundschule. Ganztagsbetreuungsangebots nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel. Möglicher Standort für Integrierte Ganztagsbildung (Modell Michael- Ende-Schule). Berücksichtigung der Raumbedarfe für die Kooperation mit der Meri- anschule (Partnerklassen) an der Mittelschule sowie der HPT. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Gebundene Ganztagsschule: 46 % / 88 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Abhängig vom künftigen Betreuungskonzept am Standort, welches noch nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln ist.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 39 % / 75 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Abhängig vom künftigen Betreuungskonzept am Standort, welches noch nach dem „Nürnberger Weg“ zu entwickeln ist.
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: Erhalten; Bedarf an einer Verbesserung des Spielangebots

Planungsregion 3 Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
55 GS Zerzabelshof Dep. Siedlerstr. Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 17 Klassen 416 Schüler/-innen SJ 22/23 18 Klassen 424 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 429 Schüler/-innen SJ 29/30 20 Klassen 428 Schüler/-innen (Prognose enthält Neubaugebiete Regensburger Str.) Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Dependance Siedlerstraße 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Angestrebte Zielgröße Insgesamt 20-24 Klassen Schulhaus Viatisstraße 8 Klassen Schulhaus Siedlerstraße 12-16 Klassen Maßnahmenart Erweiterung um 4-8 Klassen an der Dependance Siedlerstraße auf- grund der Klassenmehrung und notwendiger Ersatzbau (schadhafte Container). Beauftragung Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Baumasse auf dem Grundstück Siedlerstraße für Schule + Betreuung. als Kombieinrichtung für die Regelschüler an der Dependance Sied- lerstraße unter Berücksichtigung gewachsener Betreuungsstrukturen im Sprengel und unter Beibehaltung der MiB am Standort Viatis- straße. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 24% / 99 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung am Standort Viatisstraße bleibt erhalten. Mittagsbetreuung an der Dependance Siedler wird Kombieinrichtung.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 54 % / 223 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Planung: Dientzenhofer Str. (2 Gruppen) Planung: Eckenstr. (2 Gruppen) Prüfauftrag: Bedarfsdeckung über Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) am Standort Siedlerstraße abhängig der Größe der schulischen Erweiterungs-/Ersatzmaßnahme.
Spielhof: Viatisstraße: vorhanden Dependance Siedlerschule: vorhanden, Bedarf für Erweiterung Spielhof: Viatisstraße: erhalten Dependance Siedlerschule: erhalten.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
33 Grundschule Laufamholz Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 12 Klassen 303 Schüler/-innen SJ 22/23 13 Klassen 307 Schüler/-innen SJ 25/26 14 Klassen 301 Schüler/-innen SJ 29/30 12 Klassen 270 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf: Zusätzlicher Raumbedarf für 1 Zug (4 Klassen). Angestrebte Zielgröße 14 Klassen (3,5 Züge) Maßnahmenart Schulerweiterung um einen Zug; Das Grundstück Moritzberger Straße 29, Gemarkung Laufamholz, Flurnummer 5/1 wurde angekauft Abstimmung Betreuungskonzept unter Berücksichtigung des aktuel- len Hortbestandes; Erstellung eines Raumprogramms S + J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 34 % / 102 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Mittagsbetreuung im angemieteten Objekt soll an den Schulstandort zurückgeholt werden. Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 43 % / 130 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“. Abhängig Betreuungskonzept/Möglichkeiten vor Ort (s.o.)
Spielhof: vorhanden Spielhof: Abhängig der Baumaßnahmen Bestand erhalten oder Ersatzbe- schaffung mit einplanen.

Planungsregion 4 Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
56 Friedrich-Wanderer-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgren- zen) SJ 19/20 24 Klassen 537 Schüler/-innen SJ 22/23 27 Klassen 628 Schüler/-innen SJ 25/26 30 Klassen 675 Schüler/-innen SJ 29/30 33 Klassen 750 Schüler/-innen (Durch den Neubau einer 3-zügigen Grundschule am Standort Paul-Ritter-Schule verändern sich die Sprengelzu- schnitte, wonach ein Teilgebiet der Friedrich-Wanderer- Schule zum künftig neuen Schulsprengel der GS West zu- geordnet wird.) Unterrichtskapazität im Schulhaus 20 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Ohne einen Grundschulneubau würde es im Sprengel zu einer erheblichen Schulraumnot kommen. Entlastung wird geschaffen über Neubau GS West am Standort der Paul- Ritter-Schule. Bis zum Schulneubau wird die GS Friedrich-Wanderer- Schule interimsweise mit einer höheren Zügigkeit geführt. Angestrebte Zielgröße 20 Klassen Maßnahmenart Derzeit kann die Beschulung nur durch Auflösung von Fachunterrichtsräu- men bzw. Doppelnutzungen im Haus und Raumerweiterung durch einen Modulfestanbau gewährleistet werden. Aufgrund steigender Schulkinderzahlen im Nürnberger Westen wächst der Schulstandort kurz- bis mittelfristig sogar auf 7 Züge (28 Klassen) an. Realisierung eines Neubaus mit einem 5-gruppigen Hort (mit Förderung) und 4 AUR (ohne Förderung). Nach Fertigstellung der GS West Rückführung auf eine 5-Zügigkeit. Die 4 AUR im Neubau werden dann dem Hort zugeführt, sodass dieser zu einem 6-gruppigen Hort erweitert werden kann (Abhängigkeit andere Baumaßnah- men). Abhängig von einer zukünftigen Wohnbebauung auf dem AEG-Nordareal besteht die Option die GS Friedrich-Wanderer-Straße auf 6 Züge zu erhö- hen. Hierzu ist dann voraussichtlich ein weiterer Erweiterungs-/Ersatzbau notwendig, der aktuell noch nicht genau benannt werden kann. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 3 „Projekt Freeze“ in Oktober 2020 geplant
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 10 % / 52 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Langfristige Versorgung nach Rückführung auf 5-Zügigkeit über Hort.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 55 % / 295 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau (5 Gruppen) mit Erweiterung auf 6 Gruppen; nach Rückführung der Grundschule zu einer 5-Zügigkeit Übernahme der 4 AUR (Abhängigkeit an- dere Baumaßnahmen). Neubau HFK Quelle-Areal (3 Hortgruppen) Neubau HFK AEG-Areal (3 Hortgruppen)
Spielhof: Spielhof vorhanden; Spielgeräte wurden zu einem großen Teil in 2018 / 2019 aufgrund von Gebäudeerweiterungen ersatzlos abgebaut. Daher seitdem aufgrund der abgebau- ten Spielgeräte kein Spielhof mehr. Bedarf jedoch vorhan- den. Spielhof: Planung Erweiterung musste deshalb vorerst zurückgestellt werden Prüfung inwieweit ein Spielhof wieder hergestellt werden kann.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
42 Reutersbrunnenschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 17 Klassen 386 Schüler/-innen SJ 22/23 19 Klassen 408 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 432 Schüler/-innen SJ 29/30 20 Klassen 412 Schüler/-innen Nachrichtlich: Prognose Schulkindzahlen Grundschule Knauer-Schule: SJ 19/20 14 Klassen 302 Schüler/-innen SJ 22/23 16 Klassen 346 Schüler/-innen SJ 25/26 16 Klassen 343 Schüler/-innen SJ 29/30 16 Klassen 315 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus GS Knauerschule: 12 Klassen – Keine Erweiterung möglich Klassenmehrung der GS Knauerschule muss an GS Reuters- brunnenschule gelöst werden. Hierzu müssen die Sprengelzu- schnitte verändert werden. Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen für Grundschule (Berufsschule am Standort berücksichtigt – zieht zukünftig aus) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das aktuell vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Zusätzlich muss die Klassenmehrung (+ 4 Klassen) der GS Knauerschule am Standort GS Reutersbrunnenschule gelöst werden. Schule: Angestrebte Zielgröße 24 Klassen Die Klassenmehrung der GS Knauerschule (+ 4 Klassen) muss an der GS Reutersbrunnenschule gelöst werden, da an der GS Knauerschule keine Erweiterungsmöglichkeit besteht. Maßnahmenart Nach Auszug der Berufsschule 5 und Ertüchtigung des Bestandsge- bäudes ist ein 6-zügiger Schulbetrieb (angestrebte Zielgröße: 24 Klas- sen) mit Betreuungsangebot gemäß der Konzeption „Nürnberger Weg“ mit 300 Plätzen Kombieinrichtung (Kooperative Ganztagsbildung) ge- plant. Die vorhandene Mittagsbetreuung (2 Gruppen) wird mit Inbe- triebnahme der Kombieinrichtung beendet. Dafür ist eine Neu-/Erweiterungsbaumaßnahme auf dem Gelände der Feuerwache 1 notwendig. Für die Versorgung mit Unterricht und ganz- tägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Nürnberger Westen ist der Neu-/Erweiterungsbau auf dem Gelände der Feuerwache 1 vorab zu realisieren (Umfang: Raumbedarf für 8 Klassen mit 150 Plätzen Kombieinrichtung sowie Küchen- und Speiseflächen). Langfristig ist die Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände der Deutschherrnstraße (BIC-Stempel liegt bereits vor) angedacht, aller- dings ist wegen der kurzfristigen Klassenmehrung eine Interimslösung am Standort notwendig, wofür dieses Baufeld genutzt wird (siehe A- Maßnahme „Interim Westen“). S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 9 % / 34 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag s.o.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 62 % / 241 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung s.o.
Spielhof: Spielhof vorhanden, Angebotsverbesserung wurde durch Spenden über das Programm „Aus 1 mach 3“ in 2017 erwei- tert. Spielhof Abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbeschaffung be- rücksichtigen, Spielhof erhalten
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenartn Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
42 und über Zuweisun- gen aus Sprengeln des Nürn- berger Westens Interim Westen als Dependance GS Reuters- brunnenschule für Planungsregion Westen, insbesondere: GS Reutersbrunnenschule GS Knauerschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungs- region) SJ 19/20 122 Klassen 2.680 Schüler/-innen SJ 20/21 121 Klassen 2.715 Schüler/-innen SJ 21/22 125 Klassen 2.803 Schüler/-innen SJ 22/23 129 Klassen 2.900 Schüler/-innen SJ 23/24 132 Klassen 2.978 Schüler/-innen SJ 24/25 134 Klassen 3.003 Schüler/-innen Unterrichtskapazität in allen Schulhäusern der Planungsre- gion SJ 19/20 108 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 14 SJ 20/21 108 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 13 SJ 21/22 110 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 15 (Ab SJ 21/22 Berücksichtigung 2 AUR zusätzlich im Interim Henry-Dunant-Schule während Neubauphase) SJ 22/23 114 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 15 (Ab SJ 22/23 Berücksichtigung 4 AUR zusätzlich im Hort-Erwei- terungsbau GS Friedrich-Wanderer-Schule) SJ 23/24 116 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 16 (Ab SJ 23/24 Berücksichtigung 2 AUR zusätzlich nach Inbetrieb- nahme Neubau Henry-Dunant-Schule) SJ 24/25 116 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 18 Daraus resultierender Handlungsbedarf Im gesamten Nürnberger Westen besteht ein großer Raumman- gel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Interimsbau nicht gewährleistet werden kann. Sukzessive wird die Versorgung mit Unterricht und Betreuung über den Hort-Erweiterungsbau GS Friedrich-Wanderer, den Neubau der GS West und die Erweiterung der GS Reutersbrun- nenschule nach Abschluss aller damit verbundenen Baumaß- nahmen sichergestellt. Bis zur Fertigstellung dieser genannten Baumaßnahmen (siehe A-Maßnahmen je Standort) im Nürnberger Westen ist ein Inte- rimsbau zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022. Schule: Angestrebte Zielgröße 8 Klassen (+ Hort / Ganztagsbetreuung) inkl. Verwaltung, Fachunterrichtsräume und Mehrzweckraum Maßnahmenart Interimsbau für zwei Züge (8 Klassen) im Nürnberger Westen für vo- raussichtlich 5 Jahre am Standort Deutschherrnwiese. Der Interimsbau muss neben den notwendigen schulischen Räumen für Unterricht (einschließlich Fachunterricht, schulisches Büro bzw. Lehrerbereich und einen schulischen Mehrzweckraum) ein Betreu- ungsangebot im Umfang von 6 Hortgruppen beinhalten. Darüber hin- aus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Hort / Ganztagsbetreuung Hort / Ganztagsbetreuung Am Interimsstandort Sicherstellung der Versorgung über 6 Hortgrup- pen (150 Plätze), die ebenfalls im Interimsbau untergebracht wer- den. Prüfung: Unterbringung von 2 Kindergarten-Gruppen (Kita-Notprogramm) im Interimsbau als Alternative zur Planung an der Feuerwache, wenn ausreichend Flächen im Gebäude und Außenbereich zur Verfügung stehen.
Spielhof: Spielhof: Bei Interimsstandort entsprechend berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu Grundschule West (am Standort Paul-Ritter- Schule) Schule Ausgangssituation Im Nürnberger Westen steigen die Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungszuwächse stark an. Betroffen davon ist insb. die GS Friedrich-Wanderer-Schule. Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Es be- darf der Schaffung einer zusätzlichen Grundschule im Nürn- berger Westen. Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Zur Entlastung soll eine neue 3-zügige Grundschule (angestrebte Ziel- größe: 12 Klassen) mit Betreuungsangebot (gemäß „Nürnberger Weg“) auf dem Gelände der Paul-Ritter-Schule, dem Zentrum für Hörgeschä- digte des Bezirks Mittelfranken, mit einem gemeinsamen pädagogi- schen Konzept errichtet werden. Ziel ist eine enge Kooperation zwi- schen Regel-Grundschule und Zentrum für Hörgeschädigte. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0 (Realisierung mit Bezirk Mittelfran- ken)
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schul- neubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsange- bote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztags- betreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in ei- nem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögli- che Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 3-zügigen Grundschule = max. bis zu 300 Schüler-/in- nen = max. bis zu 300 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung). Das pädagogische Konzept mit dem Ziel einer engen Kooperation schließt die Kombieinrichtung ein.
Spielhof In Planung berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
38 Carl-von-Ossietzky-Grund- schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 11 Klassen 227 Schüler/-innen* SJ 22/23 8 Klassen 203 Schüler/-innen SJ 25/26 8 Klassen 196 Schüler/-innen SJ 29/30 8 Klassen 194 Schüler/-innen *inkl. Deutschklassen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf: Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Deutsch-Klassen am Standort (3 Klassen) - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule - Klassenmehrung Mittelschule durch Baugebiet Tiefes Feld Angestrebte Zielgröße: 8 Klassen für Grundschule (Berücksichtigung weiterer 3 Deutsch-Klassen am Standort) Maßnahmenart Die GS Carl-von-Ossietzky wird dauerhaft als 2-zügige Schule mit 8 Klassen im bestehenden Schulgebäude geführt und bestehende De- fizite in der Schulkindbetreuung werden gemäß „Nürnberger Weg“ im Bestandsgebäude gelöst, das heißt es werden 100 Plätze Kombimo- dell realisiert. Die Mittelschule erhält auf dem Grundstück SG Viktoria Nürnberg- Fürth einen Neu-/Erweiterungsbau, in dem außerdem die beste- hende KJND-Wohngruppe sowie die Bedarfe des Sportvereins un- tergebracht werden. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 1
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 12 % / 28 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Im bestehenden Schulgebäude werden zukünftig 100 Plätze Kom- bieinrichtung realisiert. Die Mittagsbetreuung wird bei Inbetrieb- nahme der Kombieinrichtung beendet. Nachrichtlich: In der Ossietzkystraße entfallen ab dem Schuljahr 2021/2022 15 Hortplätze wegen Kita-Notprogramm. Neubau Hort Kollwitzstraße (50 Plätze)
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 22 % / 50 Plätze
Spielhof: Vorhanden, derzeit keine Planungen Spielhof: erhalten
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
11 Henry-Dunant-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 20 Klassen 436 Schüler/-innen SJ 22/23 21 Klassen 493 Schüler/-innen SJ 25/26 23 Klassen 539 Schüler/-innen SJ 29/30 26 Klassen 618 Schüler/-innen (Durch den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im Tiefen Feld verändert sich der Sprengelzuschnitt, wonach ein Teilgebiet der Henry-Dunant-Schule zum künftig neuen Schulsprengel der GS Tiefes Feld zugeordnet wird.) Unterrichtskapazität im Schulhaus 16 Klassen (+ 4 IKON-Klassen an Jakob-Muth-Schule) Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend. Schulerweiterung um 4 Klassen. Schule: Angestrebte Zielgröße Unterrichtskapazität für 20 Klassen für 500 Schüler/-innen am Standort Henry-Dunant-Schule (ohne IKON-Klassen an der Jakob-Muth-Schule). Maßnahmenart Der Schulstandort soll unter Berücksichtigung des Neubaus einer 4- zügigen Grundschule für das Tiefe Feld künftig als 5-zügige Grund- schule betrieben werden (durch Erweiterungsbau um 1 Zug; die vier an der Jakob-Muth-Schule ausgelagerten IKON-Klassen sind hierbei nicht berücksichtigt). S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 12 % / 53 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entsprechend des „Nürnberger Wegs“ bleiben die bestehenden Horte in freier Trägerschaft (100 Plätze) erhalten. Das Hortangebot wird um einen Neubau Neubau HfK mit 2 Hortgruppen (50 Plätze) in der Züricher Str. auf 150 Plätze erweitert. Im Neubau Henry-Dunant-Schule werden 300 Plätze Kombieinrich- tung (Kooperative Ganztagsbildung) realisiert. Auf dem Gelände wird ein Ersatzbau für den Kindergarten Elsa- Brandström-Str. realisiert, der neben einem 4-gruppigen integrativen Kindergarten 4 SVE-Gruppen des FÖZ Bärenschanze beinhaltet, wodurch die bisherigen Standorte Lortzingstraße und Höfener Straße zusammengeführt werden können. In dem Ersatzbau sollen Kindergarten und SVE eng kooperieren, sodass ein „Modellprojekt ganztägige SVE“ umgesetzt werden kann.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 39 % / 171 Plätze
Spielhof: Spielhof vorhanden Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule / Ganztag Spielhof: Spielhof erhalten bzw. entsprechende Ersatzmaßnahmen, Ersatz- standorte und Ausstattung Spielhof berücksichtigen und mitplanen. Die Grünfläche vor dem Haupteingang der Schule sollte unabhängig von den geplanten Baumaßnahmen mit Spielgeräten für die öffentli- che Nutzung umgestaltet werden. Aufgrund der geplanten Wohnbe- bauung auf diesem Standort kann diese Maßnahme vorerst nicht weiterverfolgt werden. Die vorgesehene Wohnbebauung auf dem derzeitigen Schulstandort löst zusätzlich zum Spielhof einen Bedarf für einen öffentlichen Spielplatz in angemessener Größe und Lage aus. Dieser Spielplatz ist bei den weiteren Planungen neben dem Erhalt des Spielhofes zu berücksichtigen.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu Grundschule Tiefes Feld Schule Ausgangssituation Im Westen des Stadtgebietes werden die Konsequenzen aus der Bevölkerungsentwicklung in den Neubaugebieten (Tiefes Feld, ATV-Gelände an der Wallensteiner Straße und Züricher Straße) besonders sichtbar. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist geplant, das Gebiet der Planungsregion zukünftig in neun Grundschulsprengel zu unterteilen (GS Henry-Dunant-Schule, GS Knauerschule, GS Carl-von-Ossietzky-Schule, GS Reutersbrunnenschule, GS Mi- chael-Ende-Schule, GS Friedrich-Wanderer-Schule, GS Georg-Paul-Amberger und die neuen Standorte GS West und GS Tiefes Feld). Die zu erwartende Schülerzahl macht eine ei- gene Sprengelschule für das Wohnquartier notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung ist eine 4-zügige Grundschule zu errichten. Schule Angestrebte Zielgröße: 16 Klassen Maßnahmenart Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Betreuungsangebot gemäß der Konzeption „Nürnberger Weg“. Aus wirtschaftlichen Gründen könnte sich eine Umsetzung für die Grundschule und ein Gymnasium (sog. "Demographie-Gymnasium“) an nebeneinanderliegenden Stand- orten anbieten. S+J (gemein- sam) BIC-Phase 1
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schul- neubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsange- bote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztags- betreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in ei- nem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögli- che Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 4-zügigen Grundschule = max. bis zu 400 Schüler-/in- nen = max. bis zu 400 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung).
Spielhof In Planung berücksichtigen

Planungsregion 5 Süd-Westen

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
12 Erich-Kästner-Schule mit Dependance Reichelsdorfer Schulgasse Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 17 Klassen 394 Schüler/-innen SJ 22/23 16 Klassen 384 Schüler/-innen SJ 25/26 17 Klassen 406 Schüler/-innen SJ 29/30 16 Klassen 384 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt: 15 GS-Klassen Standort-Erich-Kästner-Schule: 11 GS-Klassen Standort Reichelsdorfer Schulgasse: 4 GS-Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das aktuell vorhandene Raumangebot ist leicht defizitär. Au- ßerdem besteht hoher Sanierungsbedarf. Schule: Angestrebte Zielgröße Für den Standort wird eine 4,5 bis 5-zügige Grundschule geplant. Die Aufteilung ist wie folgt angedacht: - Erich-Kästner-Schule: 12-14 Klassen - Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: 6 Klassen Maßnahmenart Sanierung mit Erweiterung bzw. Ersatzneubau am Standort Erich-Käst- ner-Schule. Möglicherweise Nutzung GS Eibach (Altbau nach Umzug der GS Eibach in Neubau) als Auslagerungsstandort während Baumaßnahme. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 25 % / 98 Plätze  Mittagsbetreuungsgruppen im Mietobjekt in der Reichels- dorfer Hauptstraße 114  Mittagsbetreuungsgruppen am Standort Reichelsdorfer Schulgasse 11 Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürn- berger Weg“. Die Mittagsbetreuung/offener Ganztag am Standort Reichelsdorfer Schulgasse wäre dann unter Berücksichtigung des Hortbestandes im Zuge eines Neubaus an der Erich-Kästner-Schule zu verorten. Die dadurch freiwerdenden Raumkapazitäten am Standort Reichelsdorfer Schulgasse können dann für Klassenbedarfe genutzt werden.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 39 % / 153 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürn- berger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehen- den Planungen (z.B. KiGa Im Steinlach, Hort Dollnsteiner Str.)
Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Spielhof vorhanden, Sanierungsbedarf bzw. Bedarf für Verbes- serung des Spielangebots vorhanden. Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein ausgebauter Spielhof. Schulhof ist nach Schulnutzung öffentlich zugänglich zu halten. Spielhof: Erich-Kästner-Schule (Schulhauptstandort): Generalsanierung und Erweiterung Spielhof (am Schulhauptstandort) geplant aber zunächst zurückgestellt bis Schul- und Hortmaßnahmen abgeschlossen. Eventuell Zusammenlegung der Maßnahmen. Dependance Reichelsdorfer Schulgasse: Kein Ausbau zum Spielhof mangels Fläche geplant.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
14 GS Nürnberg-Eibach Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 17 Klassen 398 Schüler/-innen SJ 22/23 19 Klassen 415 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 453 Schüler/-innen SJ 29/30 20 Klassen 440 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Insgesamt 16 Klassen Standort Fürreuthweg: 10 Klassen Standort Hopfengarten 6 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend. Außerdem ist der 70er-Jahre Bau am Standort Fürreuthweg sanierungsbe- dürftig. Angestrebte Zielgröße Insgesamt 20 Klassen Standort Fürreuthweg 14 Klassen (+ 6 DFK-Klassen) Standort Hopfengartenweg 6 Klassen Maßnahmenart Neubau einer 3,5-zügigen Grundschule (angestrebte Zielgröße: 14 Klassen) zuzüglich eines Raumangebots zur Verlagerung der 6 DFK-Klassen (Diagnose- und Förderklassen des SFZ Eva-Selig- mann-Schule) aus der GS Helene-von-Foster-Schule und 150 Plät- zen Kombieinrichtung gemäß „Nürnberger Weg“. Durch die Verlagerung der DFK-Klassen kann die Klassenmehrung der GS Helene-von-Forster-Schule vor Ort gelöst und eine zweite Baumaßnahme vermieden werden. Als Grundschulstandort mit De- pendance Hopfengartenweg (6 Klassen) ist die GS Eibach insge- samt 5-zügig im Regelschulbereich (+ 6 DFK-Klassen). Im Neubau der Grundschule wird ein pädagogisches Konzept zur Kooperation zwischen Regelschule und DFK-Klassen umgesetzt. Die SVE-Gruppen im 30er-Jahre-Bau bleiben am Standort Fürreuth- weg erhalten und sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 19 % / 76 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung Hopfengartenweg (36 Plätze). Beendigung Mittagsbetreuung Standort Fürreuthweg bei Inbetrieb- nahme Kombieinrichtung.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 40 % / 161 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Der Standort Hopfengartenweg bleibt in der bestehenden Betreu- ungsstruktur erhalten (75 Hortplätze + Mittagsbetreuung). Errichtung eines 5-gruppiger Horts, der in ein 3-gruppiges „Hort-Mo- dul“ (75 Plätze) und in ein 2-gruppiges „DFK-Hort-Modul“ unterteilt ist. Das „DFK-Hort-Modul“ ist ein Hort am Förderzentrum am Stand- ort Fürreuthweg für die Kinder der DFK mit 36 DFK-Hortplätzen. Dies entspricht einer DFK-Betreuungsquote von 50%, was auf Grundlage der bisherigen Nutzung des Hortangebotes in der Hinterhofstraße ausreichend ist. Durch das gemeinsame Hortangebot für Regel- Grundschulkinder und DFK-Kinder am Campus entsteht ein neues inklusives Angebot. Die bestehenden Einrichtungen freier Träger (50 Plätze) bleiben er- halten. Im Schulgebäude (Neubau) werden 150 Plätze Kombieinrichtung re- alisiert.
Spielhof Fürreuthweg: Spielhof vorhanden Hopfengartenweg: Spielhof vorhanden Spielhof Spielhöfe erhalten bzw. abhängig von den Maßnahmen Ersatzbe- schaffung

Planungsregion 6 Südliche Vororte

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
8 Max-Beckmann-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 16 Regelklassen 371 Schüler/-innen SJ 22/23 16 Regelklassen 357 Schüler/-innen SJ 25/26 14 Regelklassen 305 Schüler/-innen SJ 29/30 12 Regelklassen 292 Schüler/-innen (Neubaugebiet Worzeldorf-Süd erscheint in Prognose erst nach 2030) Unterrichtskapazität im Schulhaus 13 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Raumangebot ist nicht ausreichend. Schule: Angestrebte Zielgröße Unterrichtskapazität für 17 Klassen Maßnahmenart Im Bestandsgebäude kann der prognostizierte Raumbedarf nicht ge- deckt werden. Somit ist eine Erweiterung um einen Zug in Planung. Zuständigkeit wurde SchA übertragen, BANOS ist nur noch beglei- tend tätig. S (alleine) BIC-Phase: 5/6
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 28 % / 104 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag: Reduzierung auf 45 Plätze Mittagsbetreuung bei Inbetriebnahme der Erweiterung (s.u.) im Hortbereich.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 52 % / 192 Plätze (+10 Plätze in Kornburg) Hort / Ganztagsbetreuung Erweiterung Haus für Kinder an der Van-Gogh-Straße 5 mit 3 Grup- pen (75 Plätze) J (alleine) BIC-Phase: 0
Spielhof: Spielhof vorhanden; Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbedarf berück- sichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenartn Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
31 Martin-Luther-King-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 7 Regelklassen 135 Schüler/-innen SJ 22/23 8 Regelklassen 155 Schüler/-innen SJ 25/26 8 Regelklassen 159 Schüler/-innen SJ 29/30 8 Regelklassen 184 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus Das Schulhaus hat nach Auszug Hort Kapazitäten für 12 Grundschulklassen. Daraus resultierender Handlungsbedarf Nach Auszug Hort bestehen ausreichend Raumkapazitäten. Schule: Angestrebte Zielgröße Unterrichtskapazität für 12 Regelklassen Maßnahmenart Sanierung der Räumlichkeiten nach Auszug Hort (Ersatz- und Erweite- rungsbau Am Bruckweg mit 8 Gruppen). Dadurch können genügend Räume für die Unterrichtsversorgung der dann steigenden Schulkin- derzahlen zur Verfügung stehen. Zuständigkeit wurde Ref.IV übertragen, BANOS ist nur noch begleitend tätig. S (alleine) Derzeit keine BIC- Anmeldung
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 0% / 0 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Bei Auszug Hort würden für die Betreuung zwei Räume (70 qm und 81 qm) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 74 % / 100 Plätze (davon aber 10 Plätze für Max-Beckmann) Hort / Ganztagsbetreuung Mit Beginn der Bebauung im Baugebiet Kornburg Nord wird ein Hort- neubau mit 8 Gruppen (200 Plätze) als Ersatz- und Erweiterungsbau Am Bruckweg errichtet. Dadurch kann der Hort aus der GS Martin-Lu- ther-King-Schule ausziehen, wodurch die dann für die Unterrichtsver- sorgung aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schulkinderzahlen benötigten Räume zur Verfügung stehen. J (alleine) BIC-Phase 1
Spielhof: Vorhanden Spielhof: erhalten

Planungsregion 7 Mitte / Altstadt

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
25 GS Insel Schütt Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 12 Klassen 242 Schüler/-innen SJ 22/23 15 Klassen 321 Schüler/-innen SJ 25/26 16 Klassen 377 Schüler/-innen SJ 29/30 16 Klassen 374 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Sanierungsbedarf Fassade im Rahmen von KIP-S (Kommunalin- vestitionsprogramm Schulinfrastruktur) und ist somit keine A-Maß- nahme (weil nicht relevant für MIP) Schule: Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Im Rahmen von KIP-S wird eine Fassadensanierung durchgeführt. Auslagerung der Grundschule Insel Schütt (ohne Hort) an den Standort der Grundschule Bartholomäusschule (Containeranlage und Mitnutzung von Flächen im Schulhaus). Die Mittelschule verbleibt während der Sanierungsarbeiten im Schul- haus. S (alleine) Sanierung KIP-S
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Mittagsbetreuung: 21 % / 50 Plätze Gebundene Ganztagsschule: 41 % / 100 Plätze Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Gebundene Ganztagsschule bleibt erhalten
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 21 % / 50 Plätze Hort: Hortneubau 2 Gruppen Herrenschießhaus/Untere Talgasse J (alleine) BIC-Phase 2
39 GS Paniersplatz Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 11 Klassen 185 Schüler/-innen SJ 22/23 11 Klassen 180 Schüler/-innen SJ 25/26 11 Klassen 198 Schüler/-innen SJ 29/30 11 Klassen 204 Schüler/-innen (in der Klassenprognose sind 3 Deutsch-Klassen enthalten) Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 22% / 41 Plätze Hort: Aktuelle Versorgungsquote: 31% / 57 Plätze Hort: Planung: 50 Plätze / 2 Gruppen Bayreuther Str. 1 J (alleine) Kein BIC-Verfahren

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Planungsregion 8 Südstadt

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
32 Maiacher Grundschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 12 Klassen 234 Schüler/-innen SJ 22/23 12 Klassen 275 Schüler/-innen SJ 25/26 12 Klassen 253 Schüler/-innen SJ 29/30 12 Klassen 248 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Schulhaus ist stark sanierungsbedürftig. Neubau der Grund- schule zusammen mit 150 Plätzen Kombeinrichtung auf einem Schulgelände mit Neubau Mittelschule Süd. Angestrebte Zielgröße 12 Klassen Maßnahmenart Ersatzneubau 3 zügige Grundschule mit Betreuung als Kombieinrich- tung für 150 Kinder. S+J (gemein- sam) ÖPP/ BIC-Phase 3
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 13 % / 31 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Nach Inbetriebnahme Kombieinrichtung Beendigung der Mittagsbe- treuung.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 55 % / 129 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Ersatzneubau des kommunalen Horts auf dem Schulgelände als Kom- bieinrichtung mit 150 Plätzen im Zuge der schulischen Baumaßnahme. Die Horte in der Dianastraße 42 (40 Plätze) und An der Marterlach 28 (50 Plätze) mit insgesamt 90 Plätzen bleiben bestehen.
Spielhof: Spielhof vorhanden Spielhof: Spielhof im Zuge des Neubaus neu errichten.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
21 Friedrich-Wilhelm-Her- schel-Schule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 18 Klassen 406 Schüler/-innen SJ 22/23 20 Klassen 427 Schüler/-innen SJ 25/26 20 Klassen 408 Schüler/-innen SJ 29/30 18 Klassen 390 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 10 Klassen für Grundschule im Schulhaus 8 Klassen für Grundschule im Container auf Schulgelände (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule In der gesamten Planungsregion Südstadt ist eine enorme Klas- senmehrung vorhanden (siehe A-Maßnahmen Interimsschule Süd, GS Süd/Schönweißstraße und GS Scharrerschule). Nach dem Auszug der Mittelschule zur neuen Mittelschule Süd in der Maiacher Straße soll die GS Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule kernsaniert und die einzelnen Containeranlagen sukzes- sive aufgelöst werden. Angestrebte Zielgröße 20 Klassen (abhängig vom zukünftigen Betriebs- und Sanierungskonzept) Maßnahmenart Nach Auszug der Mittelschule (abhängig Fertigstellung Maiach = neuer Schulort der Mittelschule): Umbau und Kernsanierung für Grundschulnutzung (Beginn der Umsetzung vorauss. 2023/24; Dauer 1-2 Jahre). Am Standort ist ein Gesamtbetreuungskonzept gemäß „Nürnberger Weg“ zu entwickeln. Unter der Prämisse einer integrierten Planung von Schule und Betreuung am Campus sind bei einer 5-zügigen Grundschule voraussichtlich 300 Plätze Kombieinrichtung zu reali- sieren. Zur Abdeckung der offenen Bedarfe (Schule + Betreuung) wird in der Nürnberger Südstadt eine neue Grundschule Süd in der Schönweiß- straße eingerichtet (siehe A-Maßnahme GS Süd/Schönweißstraße). S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 12 % / 47 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Bei Inbetriebnahme der Kombieinrichtung wird die Mittagsbetreuung beendet.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 64 % / 261 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive der Schulraum- entwicklung am Standort wird für die Planung der Ganztagsbetreu- ungsangebote der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde ge- legt. Unter Berücksichtigung des bestehenden Hortangebots sind bei ei- ner 5-zügigen Grundschule voraussichtlich 300 Plätze Kombieinrich- tung zu realisieren.
Spielhof: War vorhanden und hatte dringenden Sanierungsbedarf Sanierungsvorhaben wurde zurückgestellt; Alle Spielgeräte wur- den in 2019 vollständig abgebaut zugunsten des Containerstand- orts für Grundschule und Hort. Spielhof wurde deshalb aufgelöst. Dringender Bedarf jedoch vorhanden. Spielhof: Spielhofsanierung wurde zurückgestellt bis alle Baumaßnahmen ab- geschlossen sind. Spielhof muss nach Abschluss aller Maßnahmen wieder hergestellt werden.
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu GS Süd / Schön- weißstr. für Planungsregion Südstadt Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungsregion) SJ 19/20 140 Klassen 3.025 Schüler/-innen SJ 20/21 142 Klassen 3.115 Schüler/-innen SJ 21/22 147 Klassen 3.195 Schüler/-innen SJ 22/23 150 Klassen 3.282 Schüler/-innen SJ 23/24 154 Klassen 3.381 Schüler/-innen SJ 24/25 159 Klassen 3.429 Schüler/-innen SJ 25/26 160 Klassen 3.463 Schüler/-innen Unterrichtskapazität in allen Schulhäusern der Planungsregion SJ 19/20 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 10 SJ 20/21 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 12 SJ 21/22 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 17 SJ 22/23 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 20 SJ 23/24 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 24 SJ 24/25 132 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 27 (Ab SJ 24/25 Berücksichtigung 2 AUR zusätzlich an GS Friedrich-Wil- helm-Herschel) SJ 25/26 142 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 16 (Ab SJ 25/26 Berücksichtigung 12 AUR zusätzlich bei Inbetriebnahme GS Süd / Schönweißstraße). Daraus resultierender Handlungsbedarf In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raummangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neubau einer Grundschule Süd / Schönweißstraße und einer 5-zügigen Interimsschule (siehe A- Maßnahme „Interimsschule Süd“) bis zur Fertigstellung der Mittelschule Ost und der damit verbundenen Erweiterung der GS Scharrerschule nicht gewährleistet werden kann. Angestrebte Zielgröße: 12 Klassen Maßnahmenart Zur Versorgung der Kinder in der Nürnberger Südstadt mit ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung ist der Neubau einer GS Süd / Schönweißstraße mit 100% ganztägigem Angebot dringend notwendig. Nach dem Auszug der Berufsschule 14 wird der Standort Schönweiß- straße für die zukünftige Nutzung als Grundschule mit Kombieinrich- tung (300 Plätze) ertüchtigt. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Hort / Ganztagsbetreuung Abhängig von der Größe des künftigen Schulstandortes. Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreu- ungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögliche Nachfrage- Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versor- gungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Bedienung der Betreuungsbedarfe am Schulcampus. Bedarf bei einer 3-zügigen Grundschule = max. bis zu 300 Schüler-/in- nen = max. bis zu 300 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung), abhängig von der tatsächlichen Größe der zu- künftigen GS Süd.
Spielhof In Planung berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Zuweisung aus Spren- geln der Südstadt Interimsschule Süd für Planungsregion Südstadt Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aller Sprengel der Planungsre- gion) SJ 19/20 140 Klassen 3.025 Schüler/-innen SJ 20/21 142 Klassen 3.115 Schüler/-innen SJ 21/22 147 Klassen 3.195 Schüler/-innen SJ 22/23 150 Klassen 3.282 Schüler/-innen SJ 23/24 154 Klassen 3.381 Schüler/-innen SJ 24/25 159 Klassen 3.429 Schüler/-innen SJ 25/26 160 Klassen 3.463 Schüler/-innen Unterrichtskapazität in allen Schulhäusern der Planungsregion SJ 19/20 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 10 SJ 20/21 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 12 SJ 21/22 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 17 SJ 22/23 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 20 SJ 23/24 130 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 24 SJ 24/25 132 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 27 (Ab SJ 24/25 Berücksichtigung 2 AUR zusätzlich an GS Friedrich- Wilhelm-Herschel) SJ 25/26 142 AUR Fehlbedarf an AUR: insgesamt 16 (Ab SJ 25/26 Berücksichtigung 12 AUR zusätzlich bei Inbetrieb- nahme GS Süd / Schönweißstraße). Daraus resultierender Handlungsbedarf In der gesamten Nürnberger Südstadt besteht ein großer Raum- mangel, sodass die Versorgung mit Unterricht ohne Neugründung einer Grundschule Süd / Schönweißstraße (im Bestand nach Aus- zug der B14) und einer 5-zügigen Interimsschule bis zur Fertigstel- lung der Mittelschule Ost und der damit verbundenen Erweiterung der GS Scharrerschule nicht gewährleistet werden kann. Bis zur Fertigstellung der oben genannten Baumaßnahmen (siehe A-Maßnahmen je Standort) in der Nürnberger Südstadt ist ein Inte- rimsbau zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Nürnber- ger Grundschulkinder zwingend notwendig. Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen (+ Hort / Ganztagsbetreuung) Als eigenständige 5-zügige Grundschule mit Unterrichtsbereich, Ar- beitsbereich päd. Personal, Verwaltungsbereich, Arbeitstechnischer Be- reich und Aufenthaltsbereich, Küche- und Speisebereich mit 500 Plät- zen Kombieinrichtung und entsprechendem Außenbereich. Maßnahmenart In der Nürnberger Südstadt ist der Bau einer 5-zügigen Interimsschule zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zwingend notwendig, spä- testens ab dem Schuljahr 2021/2022. Die Grundschule wird als eigenständige Grundschule geführt und muss über die notwendigen Flächen (Unterrichtsbereich, Arbeitsbereich päd. Personal, Verwaltungsbereich, Arbeitstechnischer Bereich und Aufent- haltsbereich, Küche- und Speisebereich) verfügen. Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung wird über 100% als Kombieinrichtung, also 500 Plätze, gewährleistet. Deshalb muss der Bau der Interimsschule ebenfalls den Raumbedarf von 500 Plätzen Kombieinrichtung umfassen. Darüber hinaus müssen geeignete Außenflächen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Eine geeignete Fläche muss noch gefunden werden, eine entspre- chende Instruktion wird veranlasst. Notfalls muss, ggf. unter Verdrän- gung des Schul- und Breitensports, eine Sportfläche in der Südstadt ge- prüft werden. (Evtl. unter Rückzahlung von Fördergeldern. Anschlie- ßend muss die Fläche als Sportplatz wiederhergestellt werden). Für den Besuch der Interims-Grundschule erfolgt eine Zuweisung aus allen Sprengeln der Nürnberger Südstadt durch das Staatliche Schul- amt der Stadt Nürnberg, unter Berücksichtigung des individuellen Schulwegs (maximal 2 Kilometer). Nachrichtlich: Die geplante Containeranlage am Röthenbacher Land- graben (für Schüleraufwuchs Gymnasien und Realschulen) wurde als Alternative geprüft, stellt aber sowohl unter zeitlicher Perspektive (aku- ter Bedarf), unter räumlicher Perspektive (Standort nicht in der Süd- stadt) als auch unter finanzieller Perspektive (teurer Busshuttle) keine Lösung dar. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Hort / Ganztagsbetreuung Abhängig von der Größe des künftigen Schulstandortes. Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schulneu- baus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsangebote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Be- schluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztagsbetreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in einem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechts- anspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten wer- den muss, um auch mögliche Nachfrage-Spitzen über das Cam- pusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Am Interimsstandort Sicherstellung der Versorgung. Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler-/in- nen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung), abhängig von der tatsächlichen Größe der Inte- rimsschule Süd.
Spielhof: Spielhof: Bei Interimsstandort entsprechend berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
47 Scharrerschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgren- zen) SJ 19/20 16 Klassen 343 Schüler/-innen SJ 22/23 17 Klassen 365 Schüler/-innen SJ 25/26 18 Klassen 395 Schüler/-innen SJ 29/30 16 Klassen 385 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 12 Klassen für Grundschule (MS am Standort berücksichtigt) Daraus resultierender Handlungsbedarf Das vorhandene Raumangebot ist nicht ausreichend: - Bereits bestehender Raummangel an Grundschule - Bereits bestehender Raummangel an Mittelschule Schule: Angestrebte Zielgröße 20 Klassen Maßnahmenart Neubau einer Mittelschule im Osten Nürnbergs, welche die bisherigen MS-Standorte MS-Scharrerschule und MS Thusneldaschule ersetzt und deren Entwicklung zu reinen Grundschulstandorten ermöglicht. Nach Auszug der MS aus dem Bestand der Scharrerschule erfolgt eine Schulerweiterung der GS auf 5-Zügigkeit. Unter Berücksichtigung der gewachsenen Betreuungsstruktur ist das Betreuungsangebot nach „Nürnberger Weg“ zu konzipieren. Problem: Standort und Ressourcen für die neue Mittelschule sind noch nicht gefunden. Daher wird für Schule und Betreuung eine Interims- schule (siehe A-Maßnahme „Interimsschule Süd“) erforderlich. S+J (gemein- sam) J (alleine) Hort- neubau Anmeldung erst nach MS Ost BIC-Phase: 2
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Mittagsbetreuung: 16 % / 55 Plätze Gebundene Ganztagsschule: 27 % / 92 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Einbeziehung der gebundenen Ganztagsschule in zukünftiges Betreu- ungskonzept nach „Nürnberger Weg“ am Standort. Konzeptionelle Um- setzung noch offen.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 30 % / 102 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau Hort auf Schulgelände (Scharrerstraße 33) mit 6 Hortgruppen (150 Hortplätzen). Nach Auszug der MS aus dem Bestand Entwicklung eines Betreuungs- konzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ unter Berücksichti- gung bestehender Betreuungsstrukturen vor Ort.
Spielhof: Spielhof vorhanden; Prüfen: Konsequenzen bei Erweiterungsbau Schule Spielhof: abhängig von Bauaktivitäten: Bestand sichern/ Ersatzbedarf berücksich- tigen, ggf. Spielhofneuplanung mit berücksichtigen
Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
Neu GS Brunecker Straße Schule Ausgangssituation Der Stadtplanungsausschuss hat in der Sitzung vom 28.04.2016 die Einleitung des Bauplanungsverfahrens für das Gesamtareal Lichtenreuth / Brunecker Straße beschlossen. Das Areal soll in ein gemischtes Stadtquartier (Wohnraum, Dienstleitungen, Nahversorgung, Gewerbe und Grünflächen) umgewandelt werden. Die zu erwartende Schulkinderzahl macht eine neue Grund- schule für das Wohnquartier Lichtenreuth / Brunecker Straße notwendig. Handlungsbedarf Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung am Standort Lichten- reuth / Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung als Kombieinrichtung zwingend notwendig. Eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Schulen der Nürnberger Südstadt ist aufgrund der bereits bestehenden Überlastung dieser Grundschulen ausgeschlossen. Angestrebte Zielgröße: 20 Klassen 5 Züge / 500 Schüler/-innen Maßnahmenart Im neuen Stadtviertel Lichtenreuth / Brunecker Straße ist der Neubau einer 5-zügigen Grundschule zwingend erforderlich, um die Versor- gung des neuen Stadtteils (Modul I + Modul II) mit ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen. Da eine Aufnahme von Schulkindern aus dem Wohnquartier in andere Grundschulen ausgeschlossen ist, muss der Neubau der Grundschule zeitgleich mit der Fertigstellung der ersten Wohneinheiten abgeschlos- sen sein. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Hort / Ganztagsbetreuung Aufgrund der langfristigen Realisierungsperspektive des Schul- neubaus wird für die Planung der Ganztagsbetreuungsange- bote bereits der ab 2025 geltende Rechtsanspruch zugrunde gelegt. Der Beschluss zur Umsetzung des Nürnberger Wegs bildet die Grundlage der weiteren Planungen. Das Ganztags- betreuungsangebot im neuen Schulsprengel soll komplett in ei- nem qualitativ hochwertigen Campusangebot realisiert werden. Bei einem absehbaren Rechtsanspruch bedeutet dies, dass für die maximal mögliche Zahl an Schulkindern im Sprengel ein Betreuungsangebot vorgehalten werden muss, um auch mögli- che Nachfrage-Spitzen über das Campusangebot abfangen zu können (100% Versorgungsziel bezogen auf Kapazitätswert). Hort / Ganztagsbetreuung Bedarf bei einer 5-zügigen Grundschule = max. bis zu 500 Schüler-/in- nen = max. bis zu 500 Ganztagsplätze als Kombieinrichtung (Koopera- tive Ganztagsbildung).
Spielhof Am zukünftigen Standort realisieren.

Planungsregion 9 Süd-Osten

Sprengel- nummer Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- lichkeiten Planungsstand
41 Regenbogenschule Schule: Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 8 Klassen 170 Schüler/-innen SJ 22/23 11 Klassen 190 Schüler/-innen SJ 25/26 12 Klassen 213 Schüler/-innen SJ 29/30 12 Klassen 206 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist knapp nicht ausreichend. Da sowieso eine Bautätigkeit erfolgt (Neubau Hort) werden zusätzliche Klassen- räume errichtet. Angestrebte Zielgröße 10 Klassen (Weitere Entlastung über GS Kettelerschule) Maßnahmenart Erweiterung der Schule um 2 Klassenräume (AUR) im Zusammen- hang mit dem Neubau des Hortes auf dem Schulgrundstück. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 19 % / 33 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Erhalt der Mittagsbetreuung.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 24 % / 40 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Neubau auf dem Schulgrundstück. Der Neubau des Hortes wird um 2 Klassenräume (AUR) ergänzt, dadurch Erhöhung des Hortbedarfs. Neubau von 100 Hortplätzen (4 Gruppen) und 2 AUR.
Spielhof: Spielhof vorhanden Spielhof: Spielhof erhalten.

Sprengel-

nummer

Verantwort-

lichkeiten

Planungsstand

Sprengel- Sprengelname Ausgangssituation und Handlungsbedarf Angestrebte Zielgrößen und Maßnahmenart Verantwort- Planungsstand
nummer lichkeiten
45 Astrid-Lindgren-Schule Schule Schülerzahlen: Bestand + Prognose (Prognose unter Berücksichtigung aktueller Sprengelgrenzen) SJ 19/20 9 Klassen 183 Schüler/-innen SJ 22/23 10 Klassen 199 Schüler/-innen SJ 25/26 9 Klassen 195 Schüler/-innen SJ 29/30 11 Klassen 211 Schüler/-innen Unterrichtskapazität im Schulhaus 8 Klassen Daraus resultierender Handlungsbedarf Das Raumangebot ist nicht ausreichend und es besteht umfas- sender Sanierungsbedarf für das gesamte Gebäude. Im Gebäude sind neben der GS Astrid-Lindgren auch Teile der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser untergebracht, der andere Teil der Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Lang- wasser befindet sich am Standort Glogauer Straße. Angestrebte Zielgröße 10 Klassen Maßnahmenart Neubau sowohl der GS Astrid-Lindgren-Schule als auch der gesam- ten Grundschulstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser (Zusammenfüh- rung der beiden Standorte). Prüfung der Möglichkeit eines Flächen- tausches mit dem VfL Nürnberg e.V. Für die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung ist ein Kon- zept nach „Nürnberger Weg“ zu entwickeln und eine entsprechende Anzahl an Plätzen als Kombieinrichtung im Neubau vorzusehen. Da- bei sollte möglichst ein pädagogisches Konzept mit dem Ziel eines inklusiven Angebots entwickelt werden. Nach Auszug der Grundschulstufe am Standort Glogauer Straße be- findet sich dort die Mittelstufe des SFZ Nürnberg-Langwasser, die dann über ausreichend Raumkapazitäten verfügt. S+J (gemein- sam) BIC-Phase: 0
Mittagsbetreuung/Offener Ganztag: Aktuelle Versorgungsquote: 14 % / 25 Plätze Mittagsbetreuung / Offener Ganztag Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen.
Hort / Ganztagsbetreuung Aktuelle Versorgungsquote: 60 % / 110 Plätze Hort / Ganztagsbetreuung Entwicklung eines Betreuungskonzepts am Standort nach dem „Nürnberger Weg“ abhängig von Betreuungsstrukturen und bereits bestehenden Planungen.
Spielhof: Vorhanden, Sanierungsbedarf Spielhof: Am zukünftigen Standort realisieren.

ÖÖ

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