Verkehrssituation am Naturgartenbad
Bericht
Anlass Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat einen Bericht über die verkehrlichen Zustände vor dem Naturgartenbad beantragt. Die Verwaltung soll darüber berichten, welche Maßnahmen für eine Eindämmung eines erhöhten Verkehrsaufkommens rund um das Naturgartenbad möglich wären. Zu prüfen ist, ob es möglich wäre, bei der Überfüllung des Parkplatzes ein Einfahrtsverbot auszusprechen.
rechtliche Würdigung der Verkehrssituation
Die Fahrzeuge der Besucherinnen und Besucher des Naturgartenbades werden – mangels badeigener Parkplätze – im öffentlichen Straßenraum abgestellt. Hier gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung. So darf auf Gehwegen, auf denen das Parken nicht ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung erlaubt ist, nicht geparkt oder gehalten werden. Am jeweils rechten Fahrbahnrand darf dann geparkt werden, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,05m noch gegeben ist, ansonsten besteht – auch ohne jede ausdrückeliche Beschilderung ein Haltverbot nach der Straßenverkehrsordnung. Es ist nicht zulässig, bei enger Fahrbahn halbseitig oder ganz auf dem Gehweg zu parken. In 5-m-Bereichen von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen darf ebenfalls nicht geparkt werden, auch hier ist keine Beschilderung erforderlich. Es besteht auch keine „Notstandsparkrecht“ in der Weise, dass bei Vollbelegung der legalen Parkplätze verbotswidrig geparkt werden darf. Ein solches Verhalten wird weder von der Stadt Nürnberg noch von der Polizei toleriert.
Eine Sperrung der Straßen rund um das Bad ist nicht möglich, da sie den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie deren Anliegern (Lieferdienste, Handwerkerbetriebe, Sozialdienste, Besucherinnen und Besucher) als Zufahrt dienen, denen – nur wegen des starken Badbetriebs
- die Zufahrt zu ihren Anwesen nicht verwehrt werden kann. Eine Sperrung wäre auch
praktisch nicht umsetzbar, da diese straßenverkehrsbehördlich bei Bedarf angeordnet und kurzfristig ausgeführt werden muss. Da der Zustand der Überfüllung nicht permanent ist, sondern durch wegfahrende Besucherinnen und Besucher auch zeitweise wieder Parkplätze frei werden, müsste eine Sperrung durch Personal erfolgen. Die Polizei kann hierzu nicht herangezogen werden, die Stadt Nürnberg hat hierfür kein Einsatzpersonal. Private Wachdienste haben für eine Straßensperrung keine Befugnisse, ihnen können auch keine – an sich polizeilichen – Befugnisse übertragen werden. Private Ordner, die an einer Sperrstelle Fahrzeuge abweisen und auch ihre Auftraggeber, machen sich strafbar.
- Stellungnahme NürnbergBad
Historischer Abriss Die Anfänge des Naturgartenbades gehen bis in die frühen Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Der bis dahin als sog. „Sauweiher“ bekannte aufgestaute Bereich des Tiefgraben (Bach) erhielt etwa in der Zeit zwischen 1910 und 1920 mehrere eckige Becken. Der Verein zur Förderung des Nürnberger Naturgartens e.V. hat dieses Nürnberger Luft- und Sonnenbad bis 1938 betrieben. 1938 ging das Grundstück und die Anlage „Naturbad Erlenstegen“ von der Stadt Nürnberg an die Gesellschaft Naturgarten Erlenstegen GmbH über. Der Kneippverein e.V. übernahm ab diesem Zeitpunkt durch einen Leihvertrag mit der Stadt Nürnberg bis zu seiner Auflösung 1943 die Geschäftsführung der Anlage als selbständiger Unternehmer.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte die Beschlagnahme und übergangsweise Nutzung durch die amerikanische Militärregierung. Nach deren Abzug begann Anfang der 1950er Jahre die Behebung der Kriegsschäden.
Die Wiedereröffnung als Freibad erfolgte im Sommer 1955 – im Juni 1955 gab es dann auch gleich den ersten Besucherrekord mit knapp 9.000 Badegästen. Von solchen Besucherzahlen sind wir heute ziemlich weit weg, an wirklich besonders guten Sommertagen besuchen das Naturgartenbad ca. 2.000 – 3.000 Gäste.
Parkplatzsituation vor dem bzw. rund um das Naturgartenbad: Allein schon aus der historischen Betrachtung wird klar, dass das Naturgartenbad zu keiner Zeit über Parkplätze für Kraftfahrzeuge verfügte. Zur Zeit der Anlage des Bades waren noch keine auf privatem Grund anzulegenden Besucherparkplätze – anders als heute nach der Stellplatzsatzung – vorgeschrieben. Daher gibt es bis heute gibt es keine „eigenen“ Kfz- Parkplätze „des Bades“, die vor dem Eingang „Schlegelstraße 20“ befindlichen Parkflächen gehören nicht dem Bad, sondern sind öffentliche Parkflächen.
Fazit der Stellungnahme NürnbergBad zu den Fragen des Antrages:
Seitens NürnbergBad sind keine Maßnahmen möglich, da auf dem Gelände des Freibades keine Kfz.-Parkplätze angeordnet werden können. Außerhalb des Freibades Naturgarten – im öffentlichen Bereich – hat NürnbergBad keine Zuständigkeiten. Gelegentliche Hinweise werden mittels Flyer und Hinweis auf unserer Website auf das Angebot des ÖPNV (R-Bahn, Linien R3 und R31 und Straßenbahn Linie 8) und die Erreichbarkeit in Erlenstegen ausgegeben.
Für die Besucherinnen und Besucher befinden sich Fahrradständer vor dem Eingangsbereich.
- Stellungnahme Polizei
Der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Nürnberg-Ost ist die tageweise problematische Verkehrssituation am Naturgartenbad in der Schlegelstraße bekannt. Sie überwacht daher – unterstützt durch die ehrenamtliche Sicherheitswacht – den ruhenden Verkehr im Umfeld des Bades. Sie reagiert damit auf eigene Feststellungen und Beschwerden aus der Nachbarschaft des Bades.
Der Bereich wird bei entsprechender Witterung mit starkem Badbesuch durch Fahrzeug- und Fußstreifen bestreift, sie setzt dabei auf sichbare Präsenz und offene Verkehrsmaßnahmen in der Schlegelstraße, Kneippstraße, Novalisstraße und Wackenroderstraße. Dabei werden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beanstandet. Ziel ist das Freimachen und Freihalten von Not- und Rettungswegen. Als Mittel kommen die Halterfeststellung, bei erfolgreicher Feststellung dessen Verständigung und Aufforderung, das verbotswidrig geparkte Fahrzeug zu beseitigen. Sollte eine telefonische oder persönliche Verständigung des Halters nicht möglich sein und dieser auch nicht über Lautsprecherdurchsage im Bad erreicht werden können, erfolgt neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige eine polizeirechtliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr gegen das abgestellte Fahrzeug in Form einer Abschleppung oder Umsetzung auf einen freien, legalen Parkplatz. Die Einschreitschwelle ist sehr niedrig angesetzt, das Opportunitätsprinzip wird dabei auf ein Minimum reduziert.
Zusätzlich unterstützt die Polizei ihre Überwachungstätigkeit durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu wird auf den beigefügten Flyer hingewiesen.
Fazit Den Badbesuchern muss bereits vor der Anreise zum Bad bewusst sein, dass die Verkehrssituation am idyllischen Naturgartenbad nicht autogerecht ist. Dementsprechend muss bei schönem Badewetter mit einer Überfüllung der Parkplätze gerechnet werden. Im öffentlichen Verkehrsraum rund um das Bad stehen auch nur eingeschränkt Parkmöglichkeiten zur Verfügung, so dass es einfacher, stressfreier und geschickter ist, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Bad zu fahren.