HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (Konstituierung) (11.05.2020)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 22.04.2020 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Anmelden zum Merken und Verfolgen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160

für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße

(in Verlängerung der Schultheißallee)

Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung

Entscheidungsvorlage

1. Ausgangssituation

Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt.

Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongressund Tagungszentrum zugeführt werden.

Um den Neubau auf dem westlich der MSH bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.

2. Planung

Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet.

Der Planentwurf des Preisträgers ist so konzipiert, dass sich das neue Konzerthaus mit der MSH zu einem Gesamtensemble verbindet. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Veranstaltungssälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Die Haupterschließung für das neue Konzerthaus erfolgt von der Schultheißallee aus, wobei der Besucherparkplatz auf dem bestehenden „großen Parkplatz“ östlich der MSH untergebracht wird. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die MSH mit rund 600 Stellplätzen ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zum Kongresshotel dient. Die Anlieferung zur MSH erfolgt weiterhin über den bestehenden Tiefhof vom östlich gelegenen „großen Parkplatz“ mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt.

3. Mobilitätskonzept

Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es sich um solche, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können. Die vertiefte Planung der einzelnen empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.

4. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen sowie sieben Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese sind nachstehend aufgeführt.

Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form widergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Bebauungsplan - Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Landesbund für Vogelschutz: Die Standortentscheidung des Stadtrats sei ohne rechtzeitige vorherige Beteiligung der Bürger und Verbände im Vorfeld erfolgt. Auf Grund der erheblichen finanziellen Vorleistungen gehe man davon aus, dass eine Änderung nicht mehr erfolgen wird. Diese Vorgehensweise unter fehlender Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Artenvielfalt sei leider symptomatisch für die planerische Vorgehensweise. Es sei eine Tatsache, dass der gewählte Standort von allen Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des bedeutenden Alteichenbestands die erheblichsten Eingriffe bedeute.

Der Standort auf dem Großparkplatz wäre mit vergleichsweise geringeren Eingriffen zur Verfügung gestanden. Es seien aber zum Beispiel Aspekte der Verkehrsanbindung höher gewertet worden, als das Stadtklima und der Artenschutz. Dies sei für die Zukunft der Stadt und der Bürger eine falsche Gewichtung.

Der LBV lehne die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ab. Zudem stelle man sich die Frage, für was es einen Umweltbericht brauche, wenn aus den klaren Aussagen des Umweltberichts keine Konsequenzen gezogen würden.

Der LBV nehme trotz der geringen Chancen auf Berücksichtigung Stellung, vor allem vor dem Hintergrund, dass kein Einverständnis mit der Planung bestehe.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Die vorliegenden Planungen sähen keinen Radweg auf der Südseite der Schultheißallee mit Weiterführung entlang der Parkplätze an der Meistersingerhalle zum Rad- und Gehweg „An der Ehrenhalle“ vor. Die Radfahrer müssten sich auf dem 200 m langen Abschnitt von der Münchener

Straße bis zum Parkplatz die Fläche mit den Fußgängern teilen (Gehweg /Radfahrer frei). Die Radfahrer müssten zudem ohne Furt über die Zufahrt zum Parkplatz und durch eine der Parkgassen fahren und dann über die Ausfahrt aus den Parkplätzen ebenfalls ohne Furt in den sonstigen Radweg weiter Richtung Bayernstraße / Große Straße.

Radfahrer von Ost nach West würden nur diese Fahrtmöglichkeit haben. Radfahrer von West nach Ost müssten die Straße nutzen, wenn sie zügig weiterfahren wollten.

Der Radverkehr sei in den vorliegenden Planungen nicht angemessen berücksichtigt. Bereits heute sei die Begegnungsfläche für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straßenbahn und zu den Parkplätzen zu eng und nicht eindeutig gekennzeichnet. Künftig würde die Nutzung der Gehwege durch Parkplätze für Konzertbesucher im Bereich der Bundesagentur für Arbeit, durch mehr querende Straßenbahn Fahrgäste und auch beim späteren Ausbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum zunehmen. Daraus würde sich eine Verschlechterung der Situation für Radfahrende aber auch Fußgänger ergeben.

Nach den geltenden Empfehlungen für die Anlage von Radwegen und Gehwegen seien gemeinsame Führungen nur dort vorzusehen, wo insgesamt geringere Fußgänger- und Radfahrermengen herrschen würden. Dies sei hier aktuell und künftig nicht der Fall.

Es seien für zukunftstaugliche Entwicklungen in diesem Bereich gesonderte Radwege einzuplanen. In der Ausschreibung zum Konzerthaus wäre dies auch so vorgesehen gewesen. Die vorliegenden Pläne wären deswegen zu korrigieren. Die endgültige Ausgestaltung des Verkehrsraums sei letztendlich eine Frage der Verkehrsplanung, aber der Bebauungsplan lege faktisch fest, ob genug Platz für angemessene Radverkehrsanlagen und angemessene Flächen für Fußgänger zu Verfügung stünden.

BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg Anmerkung: Die Stellungnahme wird gekürzt widergegeben. Zur detaillierten Aufzählung der Einwände wird auf die Anlage verwiesen.

Der Luitpoldhain habe als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt und wegen seiner stadtklimatischen Funktion eine bedeutende Funktion. Der alte Baumbestand mit mehreren Naturdenkmälern habe enorme Wichtigkeit für die urbane Biodiversität, eine auch nur teilweise Zerstörung der Parkanlage sei also in keiner Form ersetzbar. Der vorgelegte Bebauungsplan habe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung; eine Kompensation dieser Nachteile könne wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht erfolgen. Der vorgelegte Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle werde wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtische Parkanlage grundsätzlich abgelehnt.

Die Höhe der Baukörper behindere einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile, da durch die großflächige Fällung von Bäumen eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert werde. Nürnberg sei als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen, die Überhitzung von Stadtteilen in heißen Sommern werde zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die Bewohner.

Die Verschlechterung der lufthygienischen Situation im Umfeld sei aufgrund von Rodung wertvollen Baumbestands (Filterwirkung) zusammen mit einer starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper zu befürchten, ebenso ein Anstieg der Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub in den umliegenden Stadtteilen.

Die Einschränkung der Erholungswirkung durch Zerstörung der Parkanlage, ebenso wie die Entwertung des Parks während der Baumaßnahme für einen langen Zeitraum durch Lärm und Baustellenverkehr sei zu befürchten. Auf das Grünflächendefizit in der Südstadt sei verwiesen.

Es erfolge eine Vernichtung wertvoller und unverzichtbarer Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und Kleintiere in Form des Baumbestands mit Höhlen, Rissen und Spalten, die durch Neupflanzungen erst nach vielen Generationen ersetzt werden könnten. Nistkästen seien oft nur unzureichende Alternativquartiere, da Kleintiere, wie der Eremitenkäfer, auf Totholz alter Bäume angewiesen sei, die Rodung des Baumbestands stelle daher einen unersetzlichen Verlust dar.

Alternatives Verkehrskonzept Das Areal sei zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen. Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung des Geländes über Privat-PKW jedoch nur unzureichend kompensieren. Zwar würden im Westen Parkplätze wegfallen, die hohe Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspräche nicht den Forderungen nach einer zukunftsgerechten Mobilität. Ebenerdige Parkplätze sollten entfallen, da im Umfeld genügend Parkplätze vorhanden seien (Bundesanstalt für Arbeit, Volksfestgelände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden könnten. Die frei werdenden Flächen könnten für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Die Verbindung An der Ehrenhalle / Schultheißallee trenne im Osten einen größeren Teil ·des Parks ab; die Straße sei zur Verkehrserschließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeige. Die Straße einschließlich der Parkplätze könne rückgebaut werden mit Schaffung mehrerer gesicherter Übergänge über die Straßenbahngleise für Besucher. Fahrradstellplätze im Baukörper ohne Neuversiegelung vor sowie zusätzliche Abstellmöglichkeiten in der Nähe der Eingänge seien zu schaffen.

Mangelhafter Ausgleich Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen seien ungeeignet, den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu kompensieren. 84 zu entfernenden Bäumen stünden nur 70 Neupflanzungen gegenüber, es werde daher mindestens eine Verdoppelung der nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteilen gefordert. Der Luitpoldhain biete zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) seien daher unnötig. Geeignet sei hierfür der Parkplatz an der Bayernstraße, der großflächig entsiegelt und mit Gehölzbestand bepflanzt werden könnte. Weiterhin sei eine komplett versiegelte Fläche im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle, die weder zum historischen Gebäudekomplex gehöre, noch als Rad- oder Fußweg genutzt werde, zu entsiegeln. Auch könne die Minigolfanlage, die seit etlichen Jahren außer Betrieb sei und verfalle, beseitigt und mit Gehölzen begrünt werden. Die Kartbahn/ Verkehrsübungsbereich stelle ebenfalls eine zweckfremde, stark versiegelte Nutzung dar und solle daher ebenfalls aufgegeben werden; der Standort sei gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

Ungenügende saP Die saP sei für den gesamten Bereich des Bebauungsplans zu erstellen. Die vorliegende saP würde schwerwiegende fachliche Mängel aufweise, die korrigiert werden müssten. Im Einzelnen seien Kartierungen von zwei Teilbereiche in den Jahren 2016 und 2019 in unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt worden. Die Nachweisdaten seien nicht homogen, die Daten aus 2016 seien evtl. veraltet, es fehle eine Erklärung / Beurteilung, inwiefern dieses Vorgehen zulässig sei, die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden sollen. Weiterhin sei nur der Nordteil des Untersuchungsbereichs für die saP hinsichtlich der Baumstrukturkarte bearbeitet, der Südteil fehle, es fehlten Nachweise von artenschutzrechtlichen Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), Spechthöhlen etc. sowie größere Nester. In der saP fehle ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere sei nicht ersichtlich, was verlorengehe, wo sich Baustelleneinrichtung befänden und welche Tabuzonen einzuhalten seien.

Es fehle eine Erläuterung, wie sich die Anzahl der Nistkästen/-höhlen begründet. Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme1) seien an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen. Der Luitpoldhain werde zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt (Uhu, Waldohreule) daher seien die Gebäude mit einer breiten Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler, Haussperling). In Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten" seien Fledermausarten aufgeführt, die nicht nachgewiesen wurden, dies sei zu begründen. Die Abhandlung sei insgesamt unverständlich, es sei sinnvoller, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern. Die Wetterdaten der Kartierungen der Zauneidechsen seien etwas „kühl", die UNB Nürnberg fordere bei Zauneidechse Kartierungs-Temperaturen von 22- 30° C, Kartierung sei zu wiederholen Einige der zahlreichen Eremit - Verdachtsbäume müssten auch gefällt werden, hier sei eine ökologische Baubegleitung erforderlich. Dies sei bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen! Die Waldohreule brüte in alten Krähennestern und Legebeginn könne schon Ende Februar sein. In der Revierkarte Brutvögel (Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) seien etliche Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzielle Waldohreulen-Brutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt werden, Hinweis würden in den Vermeidungsmaßnahmen fehlen.

Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden Für das Oberflächenwasser der Dächer seien eine unterirdische Wasserspeicherung als Wasserreserve zur Bewässerung der vorhandenen Grünbestände zu installieren; andernfalls solle die oberflächige Ableitung in die angrenzenden. außerhalb des Baugebiets liegenden offenporigen Grünflächen erfolgen. Das Dach sei intensiv zu begrünen (Rückhaltekapazitäten für Regenwasser/ Verdunstung/ positive stadtklimatische Wirkung). Zusätzlich sei eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, mit Südausrichtung und 30° Neigung. Eine Fassadenbegrünung könne die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen.

Weitere Anregungen:  Das Ramada-Parkhotel solle oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein solle für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).  Für den Park sei ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.  An der Bayernstraße solle in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden.  In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 sei ein interessantes Konzept zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain enthalten. Die Wege könnten unter Beachtung des Natur- ·und Artenschutzes realisiert werden; der Geschichtsweg im Südosten solle über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.  Der Park weise eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe auf. Ein Baumlehrpfad könne dieses Potenzial aufgreifen und sei einzurichten.

Nürnberger Energiewendebündnis Die Notwendigkeiten des Klimaschutzes seien vollständig zu berücksichtigen und notfalls das architektonische Konzept zu überarbeiten.

Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte:

Konventionelle Bauweise mit Beton und großflächigen Glasfassaden (graue Energie) sei nicht nachhaltig, in der Energiebilanz solle dies berücksichtigt werden.

Die obligatorischen Passivhausstandards für städtische Neubauten (Verweis auf: seit 2009 gültigen „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“) seien einzuhalten. Die gesetzlichen Standards EnEV und EEWärmeG in der aktuellen Fassung, die voraussichtlich bald durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden, blieben deutlich hinter dem für Nürnberger Neubauten seit langem vorbildlich umgesetzten Passivhausstandard zurück.

Es werde vermutet, dass die in der Begründung zum Entwurf I.4.8 angekündigte Prüfung (im Rahmen der Hochbauplanung) je nach Kenntnisstand des beauftragten Architekturbüros sehr unterschiedlich ausfalle. Ein niedriger Heizwärmebedarf sei ein wesentlicher Aspekt des Passivhausstandards.

Die Heizung mit Fernwärme (Primärenergiefaktor von null) werde grundsätzlich positiv gesehen. Der in Deutschland gesetzlich als maßgebliche Größe festgelegte Primärenergiebedarf eines Gebäudes erlaube es auch in gewissem Rahmen (HT´ als zweites Kriterium), mäßig energieeffizient zu bauen, wenn der Primärenergiefaktor nur klein genug sei. Auch erneuerbare Energien seien kostbar und nur beschränkt verfügbar. Daher solle jeder Neubau die Möglichkeiten von Energieeffizienz voll ausschöpfen. Ein Primärenergiefaktor von null bedeute nicht, dass bei der Herstellung der Fernwärme kein CO2 emittiert werde. Auch bei Beheizung mit Fernwärme solle der Heizwärmebedarf des Gebäudes daher so klein wie möglich gehalten werden.

Die großflächigen Glasfassaden ergäben einen hohen Kühlbedarf. Der Kühlbedarf sei im vornherein zu reduzieren. Es sei zu prüfen, ob ein unvermeidlicher Rest an Kühlbedarf evtl. durch „Kälte-aus-Wärme- Anlagen“ (z.B. Absorptionskältemaschinen) mit Hilfe der Fernwärme abzudecken sei, anstelle stromintensiver Kältetechnik. Im Klimanotstandsbeschluss vom 24. Juli 2019 hieße es: "Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Als Kulturhauptstadt würde es ihr gut zu Gesicht stehen, nicht nur einen akustisch, sondern auch energetisch perfekten Bau zu realisieren.

Bürger aus der Montessoristraße Die Umstellung vom Gauß-Krüger- auf das UTM-Koordinatensystem sei die 1. aufgeführte Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplans. Die Planung der Konzerthalle scheine nebensächlich, da es sich nur um eine Festschreibung einer bereits abgeschlossenen Planung handeln würde, schließlich seien die vorgegebenen Baulinien städtebaulich nicht zu begründen. Auch der ursprüngliche Bebauungsplan würde nur den gesetzten Bestand nachzeichnen.

Es sei zielführender sich in der Baugenehmigung auf den Bebauungsplan zu berufen, als Abweichungen und deren 44 seitige Begründung aufzuführen und einen Einspruch zu riskieren. In der Baugenehmigung hätten auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, alternative Standorte oder unrealistische Nachnutzungsüberlegungen (NCC Süd) nichts verloren.

Direkt würden die Baulinien in der Begründung nicht thematisiert werden. Es läge am Raumprogramm, dass man so nah an die Straße rutschen müsste, dass sich Fußweg und übergeordneter Fahrradhighway vereinen. Ob man ein architektonisch Zeichen setzen wolle, eine Art roten Stuhl der kulturellen Potenz?

Die Neuerrichtung des Hotels werde als Möglichkeit erwähnt, im Zuge einer möglichen Durchwegung. Die Traufhöhe bliebe bei 40 % der Konzerthalle. Dies sei restriktiv für das Hotel. Vielleicht gehe es um eine Bauverhinderung wie beim ersten Bebauungsplan hinsichtlich eines

Jugendzentrums. Es müsse nicht jeder Hotelier einen Mehrwert aus den kommunalen Angeboten ziehen.

Im Bereich der alten Kongresshalle solle der Bebauungsplan aktualisiert werden. Die Realität des Parkplatzes solle als Verkehrsfläche übernommen werden und die dauerhafte Nutzung eines Palazzo legalisiert werden. Die festgesetzte Grünfläche würde nicht der Nutzung entsprechen. Die festgesetzte Nutzung des Minigolfplatzes dürfe nicht entfallen, nur weil der derzeitige Zustand einer Ruine gleiche. Er könne durch eine gleichwertige Nutzung – Boulodrome – ersetzt werden. Dies sei für das Gelände bedeutender als die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebiets.

Es solle die Nutzung des Wohnhauses bei den Stallungen der Maschinenfabrik übernommen werden, also das allgemeine Wohngebiet entsprechend umfahren werden.

Dies solle man im faktischen Außenbereich mit theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen fordern können. Die 51 zu pflanzenden Bäume könnten im Sturmschadensbereich des neugestalteten Überschwemmungsgebiets Fischbach am Märzfeld locker aufgestellt werden.

Bürgerin aus der Waldmüllerstraße Für den Bau der neuen Konzerthalle würden mindestens 50 wertvolle Altbäume gefällt werden, Trotz Ersatzpflanzung sei kein kurz- und auch mittelfristiger Ausgleich bezüglich Luft- und Erholungsqualität gegeben. Es stelle sich die Frage nach der Verträglichkeit der Zustimmung des Stadtrats zu dem Plan mit dem Fazit der Umweltprüfung, dass der Bau der Konzerthalle an dieser Stelle eindeutig erhebliche negative Auswirkungen auf die Umweltbelange habe. In diesem Zusammenhang verweise man auf den Beschluss der Stadt vom 24.07.2019 „"Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Es werde vom Nürnberger Stadtrat erwartet, dass er eine Umplanung in Auftrag gebe, die der breitgefächerten Aufgabe des Klimaschutzes in jeder Hinsicht Rechnung trage. Die Beibehaltung des jetzigen Planungsstandes wäre verwerflich.

Bürger aus der Waldmüllerstraße Der Luitpoldhain habe eine enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt. Der Bebauungsplan hätte erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile sei wegen der baulichen Maßnahmen auf dem geplanten Gelände nicht möglich.

Der Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle werde auf Grund der nachfolgenden Punkte grundsätzlich abgelehnt:

 Verschlechterung der stadtklimatischen und lufthygienischen Situation  Verschlechterung der Erholungswirkung  Vernichtung wertvoller Lebensräume für Pflanzen und Tiere  mangelhafter Ausgleich, da die Planung einen kurz- bis mittelfristigen geeigneten Ausgleich innerhalb des Bebauungsplans vermissen lassen würde  Es fehlten Angaben über die Nutzung der Dachflächen z.B. intensive und extensive Bepflanzung oder auch Sonnenenergie  Eine Fassadenbegrünung wäre nicht enthalten  Die Nutzung des Grauwassers als Gießwasser sei nicht vorgeschrieben.

Bürger aus der Mittleren Kanalstraße Alle Gebäude des Bebauungsplans sollten in Plus-Energiebauweise realisiert werden (Passivhausniveau + Photovoltaik am Dach). Die Stadt Nürnberg habe sich im Juli 2019

verpflichtet, alle in ihrem Einflussbereich möglichen Klimaschutzmaßnahmen zu einzusetzen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035.

Bürgerin aus der Johannisstraße Dem Klimaschutz sei Vorrang einzuräumen. Das Konzerthaus sei umzuplanen, da der Nürnberger Stadtrat im Juli faktisch den Klimanotstand ausgerufen habe, d.h., dass bei jedem Projekt vorher geprüft werden müsse, ob es klimaverträglich sei. Der Energieeffizienz-Standard für den Konzerthausneubau sei zwingend zu verbessern. Außerdem solle so geplant werden, dass nicht – wie jetzt vorgesehen – alter Baumbestand dem Bau geopfert werde. Ein Baum mit großer Krone sei nicht mit einem kleinen Bäumchen als Ersatzpflanzung zu ersetzen, auch nicht mit zehn oder 20 Bäumen. Bäume in der Stadt seien wichtig für das Stadtklima, um heiße Sommer zu überstehen. Die Architekten müssten den Auftrag bekommen, Baum erhaltend und im Passivhausstandard zu planen

Bürger aus der Bismarckstraße Anmerkung: Die Stellungnahme wird stark gekürzt widergegeben. Verständnisfragen sowie redaktionelle Hinweise werden nicht aufgeführt. Zur detaillierten Aufzählung der Einwände wird auf die Anlage verwiesen.

Der Verweis auf „den derzeitigen Planungsstand“ sei ungenügend, da dieser nicht hinreichend bekannt sei. Der jeweilige Planungsstand sei durch die Stadt Nürnberg regelmäßig zu veröffentlichen.

Stellplatzsatzung: Die Stellplatzsatzung sei mit Verkündigungsdatum zu nennen. Diese sei hier laut Begründung „übererfüllt“; es sei ein Wirtschaftlichkeitsnachweis der Übererfüllung zu leisten.

Standortwahl: Es sei zu fragen, wie im Rahmen der Standortauswahl der MSH die westliche und die nördliche Grenze definiert sei und es sei zu hinterfragen, ob seit dem Stadtratsbeschluss das Gebäude "gewaltig gewachsen“ sei. Es sei zu kritisieren, dass Umwelteinwirkungen, besonders der Eingriff in den Baumbestand, als erforderlich akzeptiert würden. Es sei festzustellen, dass der Umweltbericht zum FNP fachliche Kritik bei Betrachtung der Alternativem zum Standort „Parkplatz West“ enthalte. Generell sei aufgrund der Auswirkungen auf die Schutzgüter der Bebauungsplan nicht weiterzuführen. Die Ergebnisse des Bodengutachtens vom August 2019 zur westlichen Baufläche seien hinsichtlich Grundwasser und Wasserhaltung problematischer als bisher bekannt einzustufen und es sei zu fragen, ob diesbezüglich eine Hinterfragung des Standorts stattgefunden habe. Man halte die Entscheidung zum Architektenwettbewerb trotz der vorliegenden fachlichen Vorgaben von Grosser-Seeger zu schutzwürdigen Bäumen usw. für eine nicht vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn.

Baustelle / Bauphase Die Aussage zur anspruchsvollen Baustellenlogistik sei euphemistisch. Es werde eine ausführlichere Prognose der Schutzgüter für die Bauzeit mit ggfs. erforderlichen Gegenmaßnahmen gefordert zum Schutz der Umwelt sowie Fußgängern und Radfahrern. Es sei sicherzustellen, dass auch während der Bauphase der Radverkehr so gestaltet werde, dass dieser ohne Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, MIV) stattfinden könne.

Verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege seien im B-Plan-Entwurf nicht zu finden. Ebenso fehlten Angaben zu einer Wendespur im Mittelbereich Münchener Straße im Text.

Der erforderlichen Taktverdichtung sei zuzustimmen. Zum Mobilitätskonzept sei die Aussage zu ergänzen, dass die meisten Maßnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig vom Neubau umgesetzt werden sollten. Es sei kritisiert, dass der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV nicht erkennbar sei, weder die vorgesehenen Gebäudeeingänge der geplanten Konzerthalle, noch die bestehenden Eingangspforten zu Kleinem und Großen Saal der MSH seien zu erkennen. Die Leitlinien und Methodenstandards zur Beurteilung der Erreichbarkeit mit ÖPNV, sowie die gezogenen Schlussfolgerungen seien zu kritisieren. Es sei zu erwähnen, dass sich die „gute Anbindung“ lediglich auf den Kfz-Verkehr beziehe, andere überregionale Verkehrswege fänden keine Berücksichtigung. Die „ideale Anbindung an den ÖPNV“ sei nicht zutreffend. Die Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken sei "eine besondere Herausforderung" und Oberthema der Konzerthaus-Planung. Die Parkgebühr (4 Euro Tagessatz) sei gegenüber den ÖPNV-Kosten zu niedrig. Dem Mobilitätskonzept sei eine Windschutzscheiben-Perspektive zu unterstellen. Die Abbildung 10 sei mangelhaft, es sollten überregional ausgewiesene Radrouten ergänzt werden. Es seien darüber hinaus für eine stadtverträgliche Mobilität zu wenige sichere Querungsmöglichkeiten in Bezug zur Straßenlänge gegeben; die Abbildung 12 sei mangelhaft.

Es sei zu kritisieren, dass eine konkrete Straßenplanung bisher nicht vorläge, diese sei durch die Stadt Nürnberg zu erstellen. Im Fazit seien zahlreiche Schlussfolgerungen zu kritisieren. Die Besucherbefragungen seien u.a. hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt ebenfalls zu kritisieren. die Aussagekraft der ÖPNV- Nutzerbefragung sei daher zu hinterfragen.

Grünordnung / Baumbestand / Ausgleich / Umweltbericht Die Ausführungen zum Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle seien eine Bestätigung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, man halte die Stellungnahme vom 30.11.2018 aufrecht. Die Einschätzung als § 35 BauGB und die dadurch gesparten Baumpflanzungen nach BaumSchVO sei kritisch zu sehen. Die durch den Luitpoldhain verlaufende übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität sei im Plan darzustellen. In Bezug auf die Darstellung der versiegelten Flächen werde eine Diskrepanz zwischen BP und FNP gesehen. Es sei bemängelt, dass zum Bau der Erschließung, hier U-Turn Münchener Str., keine erläuternden Angaben im Umweltbericht vorlägen, diese seien nachzureichen. Auch hier bedaure man den Verlust von wertvollem Baumbestand. Es werde unterstellt, dass Unterlagen zurückgehalten wurden (hier: Begutachtung des Baumbestands).

Klimaschutz Die Architektur mit großen Glasfassaden sei in Zeiten des Klimawandels als kritisch zu betrachten. Es sei zu hinterfragen, ob die vorgesehenen Glasfassaden wirtschaftlich darstellbar sind, analog der "Wirtschaftlichkeitsprüfung". Der sommerliche Wärmeschutz aufgrund der Glasfassaden sei eine große Herausforderung, technisch aufwändig und energiefressend. Dies sei durch Experten auch gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen. Weiterhin würden Aussagen zur Klimatisierung des Gebäudes in der Begründung fehlen. Die Mindestanforderungen bei Einhaltung des Energie-Verbrauchs als Lösungsansatz sei keinesfalls akzeptabel. Es sei eine Alternativ-Untersuchung zur "Wirtschaftlichkeit" des Passivhaus-Standards im Vergleich zum derzeitigen gesetzlichen Mindest-Standard zu ergänzen. Die Bewertung der Nürnberger Fernwärme der N-ERGIE AG mit dem PE- Faktor Null sei zu kritisieren, da Fernwärme aus Gas-Heiz(Kraft)werken CO2 in sehr großem Umfang freisetze. Der Satz zum Beschluss des Stadtrates hinsichtlich Klimaschutz vom 23.07.2014 sei zu streichen. Es werde erwartet, dass die einschlägigen Vorschriften für Neubauten selbstverständlich seien. Grundsätzlich sei zu fragen, ob die Planung den Forderungen des BauGB gemäß § 1a Abs. 5 (Klimaschutz) entspräche. Es sei gefordert, die vom Hochbauamt erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und

Sanieren“ an das demnächst zu erwartende Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen und dem Bauvorhaben zugrunde zu legen. Weiterhin werde gefragt, ob der gemeinsame Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014 (Stadtklimagutachten) bei der Planung berücksichtigt werde.

Immissionsschutz Im Hinblick auf den Dieselskandal sei der Verweis auf die „Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle“ kritisch zu sehen. Gemäß Gutachten führe eine Reduzierung der Richtgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu einer wesentlichen Schallminderung. Da dies nicht im Bebauungsplan festsetzbar sei, werde angeregt, dies auf einer anderen Ebene beschließen zu lassen.

Bürger aus der Rankestraße Der Bürger äußert sich entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus, für deren Erhalt er sich einsetze. Ebenso solle die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert werden. Wenn der bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle als Bauplatz nicht ausreiche, sei ein anderer Standort zu wählen. Die Konzentration im Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle und dem neuen Konzertbau sei nicht als zwingend anzusehen, da man kaum jemals von einer Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude gehe.

Bürger aus der Velburger Straße Die Bürger wollten auf die fehlende Radverbindung im Bereich der Schultheißallee in stadtauswärtiger Richtung und An der Ehrenhalle Richtung Dokuzentrum und Dutzendteich hinweisen. Die Verbindung wäre für Menschen aus der Innenstadt und der Südstadt zum Erreichen der Naherholungsgebiete sowie von Kultur- und Sporteinrichtungen am Dutzendteich und Stadion elementar. Die Wege im Luitpoldhain würden keine Alternative darstellen, da diese mit anderen Belangen (Naherholung, Kinderspiel, Fußgänger) konkurrierten. Das Mehr an Verkehr durch den Neubau des Konzerthauses müsse durch größere Dimensionierungen und sichere Ausgestaltung der Rad- und Gehwege ausgeglichen werden. Dies sei so auch in der Ausschreibung zum Wettbewerb enthalten gewesen. Die Radverbindung sei deshalb im Bebauungsplan festzusetzen, möglichst als Zweirichtungsradweg mit sicherer und komfortabler Querung der Bayernstraße. Die Fahrbahn wäre dort aktuell überdimensioniert und böte ausreichend Platz für die Führung eines Zweirichtungsradweges. Ziel aller städtischen Planungen sei eine nachhaltige Mobilität; es sollten keine Anreize geschaffen werden, mit dem Auto in die/der Stadt zu fahren. Die Verkehrsfläche sei ausreichend groß, eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Radinfrastruktur zu schaffen. Ohne Festsetzung im BP würde der völlig unzulängliche Status Quo auf Jahre festgeschrieben.

5. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger

öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt.

Im Rahmen der Trägerbeteiligung gingen sieben Stellungnahmen ein, Änderungen des Bebauungsplanes wurden dadurch nicht veranlasst.

6. Behandlung der Stellungnahmen

Wie in der Zusammenfassung dargestellt, setzen sich die Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinander. Dem Klimaschutz, dem Baumschutz und den verkehrlichen Belangen wird ein hohes Gewicht beigemessen und zahlreiche Sachverhalte werden kritisiert und eine andere Gewichtung dieser Belange im Hinblick auf die Planungsentscheidungen gefordert. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher vorrangig um eine Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen.

Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt thematisch.

Die detaillierten Stellungnahmen zu den Einwendungen zum einen des Bund Naturschutz und zum anderen des Bürgers an der Bismarckstraße sind der besseren Übersicht und Handhabung halber in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.

Standortentscheidung

Die Standortwahl innerhalb der Stadt Nürnberg wird im Rahmen der 15. Änderung des FNP bereits ausführlich dargestellt. In der weiteren Abschichtung wurde die Positionierung des Neubaus im Bereich der Meistersingerhalle geprüft. Der Standort südlich der Meistersingerhalle wurde insbesondere aufgrund des Eingriffs in komplett unversiegelte Flächen in der denkmalgeschützten Parklandschaft ausgeschlossen. Dem Umweltbericht zufolge sei der Eingriff auf der Ostseite der MSH geringer als derjenige auf der Westseite. Hierbei ist zu bedenken, dass seit der Entscheidung für den aktuellen Standort die Planung weiter gelaufen und vertieft worden ist. Die Bewertung hinsichtlich des Standorts auf der Ostseite weist keine vergleichbare Tiefe auf. Die Tiefe der erforderlichen Baugrube und die damit verbundene Grundwasserabsenkung während der Bauzeit hätten womöglich erhebliche Auswirkungen auf die Flora im Luitpoldhain gehabt. Derartige Auswirkungen sind in der Bewertung jedoch nicht berücksichtigt. Letztendlich ist ein seriöser Vergleich von Alternativen, die nicht auf einer Ebene des planerischen Entscheidungsbaums liegen, schlicht nicht möglich.

Auch wenn am Standort Ost aufgrund des vorhandenen Parkplatzes ein geringerer Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt wäre, so überwiegen hier die Nachteile, wie aufwendiger Schallschutz, höhere Baumasse aufgrund erforderlicher Tief- und Hochgaragen mit entsprechendem finanziellen Aufwand durch Eingriff ins anstehende Grundwasser, Wegfall fast aller Stellplätze während der Bauzeit, Einschnitt in die Kaltluftzufuhr aus dem Süden Richtung Innenstadt, Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und Wegfall eines direkten Zugangs zum Luitpoldhain. Der Standort West stellt darüber hinaus die städtebaulich attraktivere Alternative dar, da der Neubau an prominenter Stelle und in Korrespondenz mit dem N-ERGIE-Hochhaus auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung zu liegen kommt. Die Situierung bietet zudem die Möglichkeit einer qualitativ wertvollen Vorplatzgestaltung zwischen MSH und Neubau. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf ein Minimum.

Baumbestand /Ausgleich / Umgestaltung des Luitpoldhains

Entgegen der Aussagen der Stellungnahmen ist im Bebauungsplan – neben Neupflanzungen auch ein Baumerhalt festgesetzt. Es können daher auch im Hinblick auf die Bestandsbäume nicht alle Neupflanzungen in unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes erfolgen. Aufgrund des Parkpflegewerkes und der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche“ mit entsprechender Satzung ist der Luitpoldhain nur begrenzt für Nachpflanzungen heranzuziehen. Ein Großteil der Ersatzpflanzungen erfolgt aber im räumlichen Zusammenhang zum Luitpoldhain. Von den Anregern wurden in Hinblick auf den erforderlichen Ausgleich Umgestaltungswünsche im Luitpoldhain hervorgebracht. Hierzu zählen z.B. weitere Zugänge, sowie verschiedene Entsiegelungen. Die Umgestaltungswünsche sind insofern nicht relevant für den Bebauungsplan,

als dieser lediglich den Bestand nachzeichnet (i.d.R. Festsetzung als Grünfläche). Im Rahmen des fortzuschreibenden Parkpflegewerkes können hier – sofern dies die städtischen Gremien so beschließen – entsprechende Maßnahmen im Bereich des Luitpoldhains entworfen und umgesetzt werden. Einer entsprechenden Bebauungsplanung bedarf es dazu regelmäßig nicht.

Artenschutz

Entgegen der Stellungnahmen sind die Kartierungen bzw. faunistischen Erhebungen und die saP regelkonform erarbeitet. Der Eingriffsbereich ist der Nordbereich, hier fand eine höhere Untersuchungsintensität statt. Der Süden wurde dann der Vollständigkeit halber nachkartiert, hier sind keine Eingriffe vorgesehen, eine tiefere Betrachtung würde daher keinen Erkenntnisgewinn für die Planung nach sich ziehen. Eine zeitgleiche Gesamtkartierung ist allein schon aufgrund der Größe des Geltungsbereichs nicht gegeben. Die Gutachten sind keine 5 Jahre alt und daher als aktuell zu betrachten. Eine andere/erneute Kartierung würde kein anderes Ergebnis hervorbringen. Die als fehlend erachteten Unterlagen liegen vor, wurden jedoch in ihrem Umfang für die Planunterlagen reduziert, um diese übersichtlicher zu gestalten. Die Artenschutzmaßnahmen am Silberbuck sind noch im räumlichen Zusammenhang zu sehen; Maßnahmen im Luitpoldhain sind aus den o.g. Gründen nicht möglich (öffentliche Grünfläche), und auch aufgrund der bereits vorhandenen Strukturen nicht sinnvoll. Eine ökologische Baubegleitung ist während der Bauphase zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange vorgesehen. Hier ist die Abstimmung des Leistungsumfangs mit der UNB erforderlich. Die Anregungen aus den Stellungnahmen werden berücksichtigt. Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen.

Auswirkungen in Bauphase

Auswirkungen während der Bauphase sind, bis auf die erforderlichen Angaben dazu im Umweltbericht, nicht relevant für den Bebauungsplan, da Festsetzungen dazu nicht erfolgen können. Es wird jedoch ein Baustellenmanagement geben, z.B. auch im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung, das sich mit den Anregungen und Hinweisen auseinandersetzen wird.

Radverkehr

Der Einwand, dass für den Radverkehr kein eigenständiger Weg auf der Südseite der Schultheißallee im Bereich der Platzfläche vor der geplanten Konzerthalle vorgesehen ist, ist berechtigt. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. Im Bereich des Parkplatzes soll der Radverkehr weitgehend wie im Bestand geführt werden. In der Straße An der Ehrenhalle besteht zudem ein ausreichend breiter gemeinsamer Geh-/ Radweg, so dass ein Ausweichen in den Luitpoldhain nicht erforderlich ist. Auch eine sichere Querungsmöglichkeit der Bayernstraße ist mit der Signalanlage im Bestand vorhanden, die im Zuge der Sanierung der Bayernstraße weiter verbessert wird. In der Schultheißallee soll im Bereich des Vorplatzes zur Konzerthalle und der Fußgängerquerung zur Straßenbahnhaltestelle eine Fahrspur zugunsten einer Bushaltestelle entfallen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen weisen entsprechende Dimensionierungen auf; eine konkrete Straßenplanung erfolgt unabhängig vom Bebauungsplan.

Mobilitätskonzept

Die Stellungnahmen zum Mobilitätskonzept sind insgesamt zurückzuweisen. Inhaltlich wurde das Konzept fachgerecht erarbeitet, eine Überarbeitung ist aufgrund der Stellungnahmen nicht erforderlich. Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen.

Stellplatzsatzung

Es ist korrekt, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz westlich der Meistersingerhalle über den gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen Bedarf bei Umsetzung aller geplanten Nutzungen hinausgehen. Anzumerken ist hier aber, dass auf dem Parkplatz zusätzlich auch Stellplätze für die umliegenden Schulstandorte nachgewiesen werden. Eine Reduzierung der vorhandenen

Stellplätze und damit eine Teilentsiegelung des Parkplatzes wird daher aktuell nicht in Betracht gezogen. Zudem können so gelegentlich auftretende Spitzen bei Veranstaltungen abgefangen und damit der Parksuchverkehr in umliegenden (Wohn-)Gebieten verhindert werden.

Klimaschutz / Energieeinsparung

Klimaschutzwirksame Maßnahmen, wie Dachbegrünung und Photovoltaik, sind bereits in den Planungen berücksichtigt. Dies ist in den Entwurfsunterlagen bereits so enthalten. Aktuell erfolgen auf Vorhabenebene Prüfungen hinsichtlich Möglichkeiten der Energieeinsparung, konkrete Ergebnisse stehen noch aus. Der Bebauungsplan läuft in dieser Hinsicht der Gebäudeplanung zeitlich voran, so dass ein detailliertes Eingehen auf konkrete Maßnahmen zur Gebäudeenergieeinsparung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Da die Stadt das Gebäude selbst errichtet, ist die Festschreibung von Standards zur Gebäudeenergiestandards aber entbehrlich, da sie es selbst in der Hand hat, alle selbst gesetzten Ziele, Wirtschaftlichkeitsprüfungen etc. im Rahmen der Ausführungsplanung zu überprüfen und umzusetzen.

7. Kosten

Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden.

8. Zeitliche Umsetzung

Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung soll im AfS am 30.04.2020, der Feststellungsbeschluss der FNP-Änderung soll im auf den AfS-Termin folgenden StR (11.- 13.05.2020) gefasst werden. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken (RMFR) genehmigt werden. Bis zur Genehmigung der FNP- Änderung durch die RMFR ist von einem Zeitraum von ca. drei Monaten auszugehen, so dass mit dieser bis zum 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann. Mit der Genehmigung durch die RMFR sowie deren Bekanntmachung im Amtsblatt wird die FNP-Änderung Nr. 15 wirksam. Gleichzeitig kann der Satzungsbeschluss zum B-Plan bekannt gemacht werden, womit er in Kraft tritt.

9. Fazit

Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein, während die denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum.

Nach dem nun Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung durchgeführt wurden, soll die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 vom Stadtplanungsausschuss als Satzung beschlossen werden.

Download ↓