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← Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses (17.03.2020)

Bericht

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Berichtsvorlage Ref.I/II/156/2020

Beratung Datum Behandlung Ziel

Personal- und Organisationsausschuss 17.03.2020 öffentlich Bericht

Betreff:

Kosten für externe Gutachten

Bezug: Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 02.12.2019

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag der FDP vom 02.12.2019

Bericht:

Mit Antrag vom 2. Dezember 2019 bittet FDP-Stadtrat Liebel die Verwaltung, die Entwicklung der Kosten für externe Gutachten in den letzten fünf Jahren darzulegen.

Die Verwaltung legt dar, dass in den vergangenen fünf Jahren wurden im Bereich der Kernstadt ohne Eigenbetriebe rund 7,07 Mio. € für externe Gutachten und Beratung bei der Stadt aufgewendet wurden. Für die sogenannten steuerfinanzierten Eigenbetriebe ergibt sich im 5- Jahreszeitraum eine Summe von 1,84 Mio. €, so dass sich die Gesamtsumme von Stadt und Eigenbetrieben auf rund 8,91 Mio. € addiert bzw. auf 1,78 Mio. € pro Jahr beläuft.

In Relation zum Gesamthaushalt entsprechen die Gutachterkosten einem Anteil von 0,1%, bezogen auf die Personal- und Sachaufwendungen errechnet sich ein Anteil von 0,25%. Bei der Landeshauptstadt München liegt der Vergleichswert zu 0,1% beim Gesamthaushalt bei rund 0,7 %. Bei der Stadt Nürnberg ist vor dem Hintergrund dieser Zahlen von einem äußerst wirtschaftlichen Einsatz von Beratungsunternehmen auszugehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um aggregierte Aufwendungen für Gutachterkosten, die keine Rückschlüsse auf Diversity-Kriterien zulassen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

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