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Entscheidungsvorlage

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage Umweltausschuss 11.03.2020

Entscheidungsvorlage

Anlass

Im Folgenden wird der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln“ vom 28.06.2018 beantwortet. Der Antrag ist in Anlage 1 beigelegt, eine Übersichtskarte der vorgeschlagenen Flächen in Anlage 2.

Einleitung

Die Stadt Nürnberg wächst. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurden in den letzten Jahren sowohl brachliegende innerstädtische Freiflächen sukzessive bebaut als auch Konversionsflächen für eine dichte Wohnbebauung wieder genutzt. Mit dieser intensiven Bebauung konnte die Freiraumentwicklung, insbesondere innerhalb der Ringstraße („Mittlerer Ring“), in jüngster Zeit nicht mehr Schritt halten, so dass neben der Einwohnerzahl auch die Verdichtung und Versiegelung immer mehr zugenommen hat. Aufgrund neuer Baugebiete in dem o.g. Stadtraum (Hainstraße/Scharrerstraße, Kohlenhof-Areal, Lochnerstraße etc.), aber auch aufgrund der weiteren sukzessiven Schließung von kleinen Baulücken wird sich diese Situation in Zukunft weiter verschärfen. Somit wird die Forderung und Umsetzung nach einer sog. doppelten Innentwicklung - eine Innenentwicklung mit einer ausreichenden Grün- und Freiraumversorgung - zukünftig wichtiger denn je sein.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, sozio-demographischer Veränderungen und des zunehmenden Wunsches der Stadtbevölkerung nach „mehr Grün“, gilt es, alle Anstrengungen zur Schaffung zusätzlicher öffentlicher Grünflächen in der Stadt zu intensivieren. Dieser Ansatz sollte nicht nur im Rahmen der aktuellen Bauleitplanung erfolgen (vgl. Baulandbeschluss, Grünflächenrichtwerte), sondern ebenso bei den zahlreichen Planungen zu Nachverdichtungsmaßnahmen, die nach § 34 BauGB genehmigt werden. Hier greift der Baulandbeschluss und damit die entsprechenden Grünflächenrichtwerte nicht.

Um die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern, wurde 2014 der Masterplan Freiraum aufgestellt. Einer der besonderen Augenmerke liegt auf der Schaffung neuer Grünanlagen in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen. Das Gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) zeigt die bestehenden Grünflächendefizite in Nürnberg in den jeweiligen Planungsbereichen auf und benennt Leitideen und Umsetzungsstrategien zur Verbesserung der Grün- und Freiraumsituation. Im Aktionsplan sind die konkret geplanten Maßnahmen des Masterplans Freiraum dargestellt, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen.

Das Grünflächendefizit mit öffentlichem Grün innerhalb der Ringstraße hat zugenommen und die Versorgung wird aufgrund der zahlreichen Nachverdichtungsmaßnahmen, Baulückenschließungen sowie der zunehmenden Einwohneranzahl auf mittlerweile ca. 8 m² pro EinwohnerIn geschätzt.

In den zukünftigen größeren Siedlungserweiterungsgebieten ist es jedoch gelungen, neue Parkanlagen planerisch zu integrieren. Positive Beispiele dafür stellen der Landschaftspark Tiefes Feld, der Wetzendorfer Park und der Lichtenreuther Park (Brunecker Str.) dar. Allerdings befinden sich diese Stadtteilparkanlagen außerhalb der Ringstraße. Auch der Quelle Park, der auf einer bislang versiegelten Konversionsfläche in der Weststadt entsteht, ist ein Vorzeigeprojekt, um die Grünflächenbilanz Nürnbergs aufzubessern.

Bei vielen aktuellen, insbesondere investorenbezogenen B-Planverfahren auf Konversionsflächen (vgl. Ostendstraße, Lochnerstraße, Hainstraße, etc.) und Nachverdichtungsmaßahmen (auch auf im FNP dargestellten Grünflächen, z.B. Erasmusstraße) wurde der Schwerpunkt auf hohe bauliche Dichten gelegt. Die Grün- und Freiraumentwicklung wurde dabei zu wenig berücksichtigt. Vorstöße, insbesondere die im FNP dargestellten Grünflächen und die in alten B-Plänen festgesetzten, noch nicht realisierten Grünflächen und auch Freiraumverbindungen zu erhalten bzw. zu entwickeln (z.B.

Hiroshima Platz, Keßlerplatz), sind in jüngerer Zeit erfolglos geblieben Im Gegenteil: der Druck auf Freiflächen nimmt aufgrund aktueller baulicher Überplanungen von Sportplätzen, Grünflächen und Brachflächen eher noch zu (Beispiele: Sportplatz an der Krugstraße im Pegnitztal und die teilweise Inanspruchnahme des Luitpoldhains für das Konzerthaus, Teilbebauung des Cramer-Klett-Parks im südlichen Teil).

Die Stadt Nürnberg verfügt über eine Reihe an stadteigenen Flächen, die aus freiraumplanerischer Sicht für eine Grünflächenentwicklung geeignet wären. Auch hier haben konkurrierende Nutzungsansprüche (z.B. Bauvorhaben, aber auch Parkplätze, Lagerplätze etc.) und eine entsprechende Abwägung zuungunsten des Grüns in der Vergangenheit wiederholt dazu geführt, dass eine Entsiegelung bzw. Begrünung dieser Flächen nicht erfolgen konnte. Die stadteigenen Flächen sind jedoch die Flächen, auf denen sich die Anstrengungen für mehr Grün weiterhin vorwiegend konzentrieren sollten. Trotz der erfahrungsgemäß schwierigen und gegebenenfalls kostenintensiven Ankäufe privater Flächen sollte auch dieses Potenzial nicht außer Acht gelassen werden, zumal davon auszugehen ist, dass die Flächenpreise künftig weiterhin steigen werden und der Flächendruck weiter zunehmen wird.

Die Verwaltung wird im o. g. Antrag gebeten, geeignete stadteigene Grundstücke als Grünflächen aufzuwerten und erhaltungswürdige Flächen zu identifizieren, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Der Fokus liegt auf die verdichteten Stadtteile innerhalb der Ringstraße.

Zur Beantwortung dieses Antrags wurden vorhandene stadteigene und private Brachflächen vom Umweltamt einer neuerlichen Betrachtung unterzogen. Für die Identifizierung potentiell geeigneter Flächen wurden bereits bestehende Erhebungen und Analysen (z.B. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Grün- und Freiraumkonzept Weststadt, INSEK´s, Grundlagenuntersuchungen zu Stadterneuerungsgebieten, Aktionsprogramm „Klein, aber Fein“ etc.) und auch aktuelle Entwicklungen und Planungen berücksichtigt.

Im Folgenden werden jeweils elf stadteigene und private Flächen aufgelistet, die aus freiraumplanerischer Sicht prioritär für eine Grünflächenentwicklung geeignet sind. Dabei wurde sich auf größere Flächen konzentriert, die für die Neuanlage von Nachbarschafts- oder Quartierparks (bis 10 ha) geeignet wären und eine große Wirkung entfalten. Kleinere Brachflächen (unter 0,1 ha), wie z.B. vorhandene Lücken in Häuserzeilen, spielen für die Grünflächenentwicklung als Pocket Parks oder für punktuelle Aufwertungsmaßnahmen (vgl. Aktionsprogramm „Klein, aber Fein“) zwar eine wichtige Rolle, v.a. zur Verbesserung der wohnungsnahen Grünausstattung der Stadtteile, sie werden in dieser Vorlage aber nicht im Detail betrachtet.

Je größer die Flächen, desto variantenreicher kann die Grünanlage gestaltet werden und desto gewichtiger ist ihre klimatische Funktion, ihre Funktion als Aufenthalts-, Erholungs- und Spielort, sowie ihre Funktion zum Erhalt und zur Erhöhung der Biodiversität. Nach dem Quellepark, sollte die Neuanlage weiterer größerer Nachbarschafts- oder Quartiersparks in der dicht bebauten Kernstadt weiter vorangetrieben werden. Ein weiterer Grund, nicht alle kleineren identifizierten Brachflächen/Baulücken bzw. mindergenutzte Flächen zum jetzigen Zeitpunkt hier aufzulisten, ist, dass aus Zeitgründen bislang kein Abgleich innerhalb der Verwaltung stattgefunden hat. Dieser steht noch aus.

Frage 1: Die Verwaltung wertet geeignete städtische Grundstücke als Grünflächen auf.

Die folgende Tabelle enthält elf stadteigene Flächen, die vom Umweltamt zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Zum Teil sind die Flächen im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt, weisen derzeit aber eine anderweitige Nutzung auf. Oftmals handelt es sich bei den Flächen nicht um klassische „Brachflächen“, sondern teils um mindergenutzte Flächen wie Überlaufparkplätze oder um dauerhafte Parkplätze, Lagerplätze und Flächen für diverse Zwischennutzungen. Bei allen Flächen würde es sich um eine Entsiegelung, bzw. Neuanlage von Grünflächen handeln. Bei einzelnen Flächen, wie z.B. der Villa Leon Parkplatz oder auch der bereits bestehende Grünzug an der Velburger Straße, wären auch Baumpflanzungen

denkbar oder weitere Begrünungs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen. Als Anlage 2 ist eine Übersichtskarte der vorgeschlagenen Flächen beigefügt.

Tabelle 1: Übersicht potentieller stadteigener Flächen für eine Grünflächenentwicklung (der Größe nach geordnet)

Nr. Benennung Fläche Größe in m² Darstellung im FNP B-Plan Derzeitige Nutzung Planungsbereich
Festsetzungen (Pb) und
(soweit Grünflächendefizit
vorhanden) gemäß GFK
1.1 Hiroshima- platz & Gleisschleife insgesamt ca. 35.000m² Grünfläche B-Plan 4130 (1980): Fläche für den Gemeinbedarf - Schulsportplatz - & Private Grünfläche - Parkplatz - Parkplatz / Lagerplatz & Wendeschleife Straßenbahn (evtl. Auflassung durch Tram- verlängerung nach Lichten- reuth) Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (- 18,9 ha)
1.2 Südkaserne ca. 25.000m² Fläche f. Gemeinbedarf - sportliche Zwecke & Gewerbliche Baufläche - Brache Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha)
1.3 Parkplatz an der Nopitsch- straße ca. 10.000m² Grünfläche B-Plan 3810 (1970): Grünfläche - Parkplatz Mitarbeiter- parkplatz Federal Mogul (Stellplatz- nachweis) Pb 10 Schweinau (-5,7 ha)
1.4 Ludwigsfeld / Velburger Straße1 ca. 7.000m² Grünfläche - Minder- genutzte Freiflächen, teils als Stellplatz genutzt Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (- 18,9 ha)
1.5 Parkplatz an der Franken- straße ca. 4.500m² Gewerbliche Baufläche - Öffentlicher Parkplatz Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha)
1.6 Rädda Barnen ca. 4.500m² Wohnbau- fläche - Brache Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit)
1.7 Keßlerplatz ca. 4.500m² Grünfläche - Öffentlicher Parkplatz Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit)
1.8 Bielingplatz & Teilbereich westlich des Bieling- platzes insgesamt ca. 4.000m² Wohnbau- fläche B-Plan 3872 (1973): Öffentliche Parkflächen & Straßenver- kehrsflächen (Aufhebungs- verfahren „Bielingplatz West“ Nr.70) Öffentlicher Parkplatz & Brache Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha)
1.9 Listenhof, ca. Wohnbau- - Innenhof / Pb 1 Altstadt

Benennung

Fläche

Größe in

m²

Darstellung

im FNP

Derzeitige

Nutzung

1 Bei dieser Fläche handelt es sich um die Aufwertung einer bestehenden, mindergenutzten Grünfläche. Für die Aufwertung als „Stadtteilpark für St. Peter“ liegt ein Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 09.12.2019 vor.

Nr. Benennung Fläche Größe in m² Darstellung im FNP B-Plan Derzeitige Nutzung Planungsbereich
Festsetzungen (Pb) und
(soweit Grünflächendefizit
vorhanden) gemäß GFK
Weintrauben- gasse 2.500m² fläche mit Bereich für Grünflächen- entwicklung2 Parkplatz, Bewohner- parken (-1,7 ha)
1.10 Hohenbuck- straße ca. 1.700m² Gewerbliche Baufläche B-Plan 3686 (1979): Gewerbegebiet Brache Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha)
1.11 Villa Leon, Philipp- Koerber-Weg ca. 1.000m² Grünfläche - öffentliche Park- und Grünanlage B-Plan 4380 (1999): Fläche für Gemein- bedarf - Nutzungszweck Kultur Versiegelter Platz mit Parkplatz- nutzung, Standort Bücherbus, Veranstal- tungsort (z.B. Nachbar- schaftsfest St. Leonhard) Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (- 28,4 ha)

Benennung

Fläche

Größe in

m²

Darstellung

im FNP

Derzeitige

Nutzung

Zusätzlich zu diesen elf Flächen werden auch fünf zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen (siehe Tabelle 2). Diese stadteigenen, steinernen Plätze haben z.T. einen hohen historischen und repräsentativen Wert mit viel Publikumsverkehr. Sie werden derzeit jedoch oft - zumindest teilweise - als Parkplätze genutzt und können daher ihr bestehendes Freiraumpotenzial nur eingeschränkt entfalten. Eine verstärkte Grünflächenentwicklung auf diesen Plätzen in der stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Altstadt würde neue repräsentative Erholungsmöglichkeiten schaffen und die klimatischen Situation in diesem Raum gleichzeitig stark verbessern helfen.

Tabelle 2: Übersicht potentieller (repräsentativer) Stadtplätze, die als Grüne Stadtplätze aufgewertet werden sollten (der Größe nach geordnet)

Nr. Benennung Fläche Größe in m² Darstellung im FNP3 B-Plan Derzeitige Nutzung Planungsbereich
Festsetzungen (Pb) und
(soweit Grünflächendefizit
vorhanden) gemäß GFK
2.1 Egidienplatz insgesamt ca. 2.500m² Wohnbau- fläche & Gemischte Baufläche - Öffentlicher Parkplatz Pb 1 Altstadt (-1,7 ha)
2.2 Andreij- Sacharow- Platz ca. 1.500m² Wohnbau- fläche & Sonderbau- fläche / Hochschule - Platz / Keine sonstigen Nutzungen Pb 1 Altstadt (-1,7 ha)
2.3 Bauhof ca. 1.500m² Flächen für Gemeinbedarf - öffentliche B-Plan 3787 (1973): Baugrundstück Parkplatz Stadt Nürnberg Pb 1 Altstadt (-1,7 ha)

Benennung

Fläche

Größe in

m²

Darstellung

im FNP3

Derzeitige

Nutzung

2 Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplans (2006), S.128: „Altstadt – Innenhof nördlich Maxplatz zwischen Weißgerbergasse und Spielzeugmuseum: Die Fläche liegt in der stark mit Grünflächen unterversorgten Altstadt. Der Innenhof wird derzeit zum überwiegenden Teil als Parkplatz genutzt. Ziel ist eine Reduzierung der Parkplätze und Anlage eines gut durchgrünten Innenhofes mit zusammenhängender Grünfläche, der von den Bewohnern der umliegenden Häuser für die wohnungsnahe Erholung genutzt werden kann. Diese Maßnahme würde darüber hinaus eine erhebliche Aufwertung des Wohngebietes bewirken.“ 3 Plätze werden im FNP nicht dargestellt.

Verwaltung für den Gemeinbedarf - Verwaltungsgeb äude - & Straßenverkehrs fläche & Grünfläche - Parkanlage -
2.4 Unterer Bergauer- platz ca. 1.000m² Gemischte Baufläche - Parkplatz, Bewohner- parken Pb 1 Altstadt (-1,7 ha)
2.5 Fünferplatz ca. 500m² Flächen f. Gemeinbedarf - öffentliche Verwaltung - Parkplatz Stadt Nürnberg Pb 1 Altstadt (-1,7 ha)

Frage 2: Zusätzlich identifiziert die Verwaltung erhaltungswürdige Flächen, um diese zu

erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus

schwerpunktmäßig auf den Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings.

Parallel zu den stadteigenen Flächen enthält die folgende Auflistung elf private Flächen, die vom Umweltamt aufgrund ihrer fachlichen Eignung für eine Prüfung bzgl. Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden.

Tabelle 3: Übersicht potentieller privater Flächen für eine Grünflächenentwicklung (der Größe nach geordnet)

Nr. Benennung Fläche Größe in m² Darstellung im FNP B-Plan Derzeitige Nutzung Planungsbereich
Festsetzung (Pb) und
en (soweit Grünflächendefizit
vorhanden) gemäß GFK
3.1 Maxgrün ca. 60.000m² Bahnanlagen - Bahnanlagen Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha)
3.2 Gleiß- hammer- straße ca. 15.000m² Gewerbliche Baufläche - Brache Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit)
3.3 Vogelweiher- straße ca. 11.000m² Gewerbliche Baufläche - Mitarbeiter- parkplatz Siemens Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha)
3.4 Stephan- straße ca. 10.000m² Gemischte Baufläche - Besucher- parkplatz Diehl Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (-18,9 ha)
3.5 Gärtnerei Westpark ca. 8.500m² Grünfläche - Öffentliche Park- und Grünanlage B-Plan 4233 (1984): Fläche für Landwirt- schaft - Erwerbs- gärtnerei Gärtnerei Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha)
3.6 Gugelstraße ca. 7.000m² Gemischte Baufläche - Mitarbeiter- parkplatz Siemens Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha)
3.7 Zweigstraße ca. 6.000m² Gemische Baufläche B-Plan 4569 (2009): Mischgebiet Lagerplatz Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha)
3.8 Sielstraße ca. 5.400m² Grünfläche - (B-Plan 4500 im Verfahren) Brache (ehem. Lederer Biergarten) Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha)

Benennung

Fläche

Größe in

m²

Darstellung

im FNP

Derzeitige

Nutzung

3.9 Schloßäcker- straße Ca. 5.000m² Bahnanlagen - Brache Pb 8 Steinbühl / Gibitzenhof (-33,7 ha)
3.10 Thüringer- straße ca. 4.500m² Gewerbliche Baufläche - Parkplatz DITIB Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha)
3.11 Kohlenhof „Steinbühler Park“ ca. 2.700m² Bahnanlagen - (B-Plan 4535 im Verfahren) Brache Pb Tafelhof 54 (-1,8 ha)

Zielsetzung und Ausblick

Im Ergebnis werden elf städtische und elf private Flächen zur vertiefenden Prüfung für die Anlage von öffentlichen Grünflächen bzw. Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hinsichtlich der stadteigenen Flächen sind verwaltungsinterne Abstimmungen zu treffen. Gleiches gilt für die relevanten Stadtplätze. Für die Flächen in privatem Eigentum sind Verhandlungen mit den Flächeneigentümern zu führen.

Daher wird angeregt, dass die Aufgaben im Rahmen einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe etabliert werden, mit dem Ziel, innerhalb von 3 Jahren die Prüfungen sowie erforderliche Grundstückverhandlungen durchzuführen und abzuschließen. Die jeweiligen Zuständigkeiten der Geschäftsbereiche bleiben unberührt.

Für die konkrete Ausgestaltung der erfolgreich überprüften und abgestimmten Flächen sollen in Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürger vor Ort Lösungen entwickelt werden.

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