Sitzungsunterlagen
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA
(ASN) -
11.03.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Bibermanagement im Bereich Gründlachtal 4 Bericht UwA/010/2020 4 Einsatzorte im Rahmen des Bibermanagements UwA/010/2020 7 Antrag der CSU vom 27.01.2020 UwA/010/2020 9 TOP Ö 2 Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks 10 umwandeln Sitzungsvorlage UwA/008/2020 10 Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 28.06.2018 UwA/008/2020 14 Übersichtskarte der potentiellen Flächen UwA/008/2020 16 Entscheidungsvorlage UwA/008/2020 17 TOP Ö 3 Erhalt der Verfügbarkeit von baureifen Flächen 23 Bericht Ref.III/104/2020 23 Sachverhaltsdarstellung Ref.III/104/2020 26 Antrag der CSU vom 11.10.2018 Ref.III/104/2020 29 TOP Ö 4 Umsetzung Klimafahrplan Stadt Nürnberg. Verstärkung der 31 Kraft-Wärme-Kopplung in Nürnberg Bericht UwA/011/2020 31 Antrag der CSU vom 27.01.2020 UwA/011/2020 35 TOP Ö 5 Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des ehemaligen HIG-Süd, 36 gemäß beiliegendem Plan, als Landschaftsschutzgebiet Sitzungsvorlage Ref.III/103/2020 36 Entscheidungsvorlage und Plan Ref.III/103/2020 39
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Umweltausschusses
- direkt im Anschluss an den WerkA (ASN) -
Sitzungszeit
Mittwoch, 11.03.2020, 15:30 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bibermanagement im Bereich Gründlachtal Kenntnisnahme
Pluschke, Peter, Dr.
2. Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Beschluss
Grundstücke in Parks umwandeln UwA/008/2020
Pluschke, Peter, Dr.
3. Erhalt der Verfügbarkeit von baureifen Flächen Bericht
Ref.III/104/2020 Pluschke, Peter, Dr.
4. Umsetzung Klimafahrplan Stadt Nürnberg. Verstärkung der Kraft- Bericht
Wärme-Kopplung in Nürnberg UwA/011/2020
Pluschke, Peter, Dr.
5. Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des Beschluss
ehemaligen HIG-Süd, gemäß beiliegendem Plan, als Ref.III/103/2020
Landschaftsschutzgebiet
Pluschke, Peter, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.01.2020,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 11.03.2020 öffentlich Kenntnisnahme
Betreff:
Bibermanagement im Bereich Gründlachtal
Anlagen: Einsatzorte im Rahmen des Bibermanagements Antrag der CSU vom 27.01.2020
Bericht:
Die Verwaltung berichtet über das bestehende Bibermanagement im Bereich Gründlachtal und das geplante bzw. erforderliche weitere Vorgehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 8.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel können durch Umschichtung vorerst aus den vorhandenen Mitteln für Landschaftspflege bestritten werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die behandelte Fragestellung bezieht sich auf Fragen des Naturschutzes/Artenvielfalt. Diese ist unabhängig von Diversity-Aspekten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
WWA Nürnberg
Bibermanagement im Bereich Gründlachtal
Bezug: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 27.01.2020
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung – in Zusammenarbeit mit anderen zu beteiligenden Stellen – ein Konzept zur Verbesserung des Bibermanagements entwickelt. Dabei seien die angrenzenden Flächen im Reichswald ebenso mit zu berücksichtigen wie die Durchgängigkeit der Gründlach zu verbessern, mit dem Ziel Überflutungen der Siedlungsbereiche im Gründlachtal zu verhindern.
Zum Antrag kann folgendes festgestellt werden:
Seit spätestens 2013 befasst sich das Umweltamt (UwA) verstärkt mit dem Thema „Bibermanagement“ in intensiver Zusammenarbeit mit dem zuständigen Biberberater für den Nürnberger Norden. Insgesamt sind derzeit 2 Biberberater für das Stadtgebiet im Einsatz. Die vom Biberanstau betroffenen Bürger und Landwirte melden sich entweder bei der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt (uNB), beim Landschaftspflegeverband Nürnberg (LPV) oder direkt bei den Biberberatern. Die Erreichbarkeit der Biberberater ist vor Ort breit kommuniziert worden und auch auf der UwA-Homepage zu finden.
Die Biberberater bewerten die Situation vor Ort und erteilen, falls es rechtlich möglich ist, in Abstimmung mit der uNB eine Freigabe zur Dammräumung. Im Schadensfall regeln die Biberberater in Abstimmung mit der uNB den Schadensausgleich.
Aktuell wird bereits seit Februar 2018 und voraussichtlich bis Ende 2020 ein Projekt zum Bibermanagement und zum Gewässerunterhalt durch den LPV in Zusammenarbeit mit den Biberberatern, den örtlichen Landwirten, dem staatlichen Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) und UwA durchgeführt.
Projektgebiet
Das Projektgebiet liegt in der Gründlachaue zwischen der A3 im Osten und der Nürnberger Stadtgrenze (Ortsteil Kleingründlach) im Südwesten. Es umfasst die Gründlach als Hauptvorfluter und Gewässer II. Ordnung sowie die Gewässer III. Ordnung Augraben, Lachgraben, Mühlbach, Nonnenbach und Ochsengraben.
Für den fraglichen Bereich wurden im Rahmen von Vorortbegehungen Einsatzorte identifiziert die im Rahmen des Projektes zu bearbeiten waren (s. Anlage).
Alle zweiundzwanzig im Projekt 2018 und 2019 aufgesuchten Einsatzorte zur Regulierung lagen an der Gründlach. An den Gewässern III. Ordnung wurden im genannten Zeitraum keine kritischen Biberaktivitäten mehr festgestellt, dementsprechend hat dort im fraglichen Zeitraum kein Einsatz stattgefunden.
Projektziele
Hauptziel des Projektes ist es, das Nebeneinander zwischen der Biberpopulation, der Landwirtschaft und den Anwohnern zu ermöglichen. Durch Teil- bzw. Vollentnahme von problematischen und nicht gesetzlich geschützten Dämmen soll dabei vorbeugend Hochwasserschutz betrieben werden. Gleichzeitig sollen alle gesetzlich geschützten, dem Anstau einer Biberburg dienenden, Dämme (sog. Hauptdämme) erhalten werden.
Maßnahmen in 2018/2019
Die Maßnahmendurchführung hat der Maschinenring (MR) Regnitzfranken organisiert. Sie wurden von einem Landwirt und seinem Helfer im Auftrag des Maschinenring durchgeführt. Insgesamt wurden 35 ein- bis vierstündige Einsätze zur Dammentnahme (Teil- oder
Vollentnahme) mit einem Gesamtaufwand von 116,5 Arbeitsstunden und 9,75 Maschinenstunden (Schlepper + div. Anbaugeräte) geleistet.
Das entnommene Dammbaumaterial konnte an vielen Stellen nicht am Flussufer gelagert werden und wurde von einem beauftragten Landwirt zunächst zu einem Zwischenlagerplatz in Boxdorf und dann gesammelt zur Kompostieranlage nach Frauenaurach transportiert. Dort wurde es entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung hat das WWA getragen.
Finanzierung
Die Maschinen- und Arbeitskosten hat der LPV getragen. Das UwA leistete hierzu einen Zuschuss von 2.000,00 € aus Landschaftspflegemitteln.
Projektergebnisse
Die durch Bibertätigkeit bedingten Überschwemmungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen und Siedlungsgebieten haben Dank des Bibermanagements deutlich abgenommen. Im Bereich zwischen Neunhof und Kleingründlach wurde im aktuellen Projektzeitraum 12/2018 – 11/2019 nur drei durch Biber bedingte Überschwemmungsschäden gemeldet. Die besiedelten Bereiche von Neunhof wurden nicht mehr überschwemmt. Der Arbeitsaufwand konnte gegenüber dem vorherigen Projektzeitraum (28.02.-26.11.2018) um ca. 28 % reduziert werden. Diese Ergebnisse haben zu einer deutlichen Zunahme der Akzeptanz für die Biber seitens der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer beigetragen.
Die Biber bleiben jedoch aufgrund des hohen Populationsdruckes im Gebiet aktiv bzw. werden durch neue, nachgewanderte Individuen ersetzt. Die Abnahme der durch Bibertätigkeit bedingten Schäden einerseits und die Zunahme der Akzeptanz durch die Bevölkerung andererseits zeigen, dass das Bibermanagement funktioniert. Es muss jedoch kontinuierlich fortgeführt werden.
Ausblick
Der LPV Nürnberg ist bereit, das Bibermanagement im Projektgebiet fortzusetzen und ggf. auszuweiten. Die Fortsetzung des Projektes in einen dauerhaften „Normalbetrieb“ sowie eine Ausweitung auf weitere Gewässer muss jedoch finanziert werden. Nach der aktuell fertiggestellten Grundpflege am Mühlbach in Großgründlach kann eine Ansiedlung des Bibers und u.U. daraus folgender Handlungsbedarf nicht ausgeschlossen werden.
In einer Besprechung zwischen LPV, UwA, SÖR und WWA am 17.07.2019 sowie einer Ortsbegehung am 11.11.2019 wurde seitens des WWA eine Kostenübernahme der Arbeitsund Maschinenkosten für die Bibermanagementmaßnahmen an der Gründlach zugesagt.
Es ist vorgesehen im Rahmen der Umsetzung des Projektes „Auenlandschaft Gründlachtal“ das Bibermanagement zu verstetigen und die erforderlichen städtischen Mittel (aktuell rund 8.000.- Euro/a) bereitzustellen.
Die unteren Naturschutz- und Wasserrechtsbehörden im Umweltamt begleiten das Vorhaben weiterhin fachlich und rechtlich.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 11.03.2020 öffentlich Beschluss
Betreff: Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln
Anlagen: Antrag Bündnis90/Die Grünen vom 28.06.2018 Übersichtskarte der potentiellen Flächen Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Flächenressourcen für eine dringend benötigte Grünflächenentwicklung sind in der wachsenden Stadt Nürnberg, insbesondere in den hoch versiegelten und verdichteten Stadtgebieten innerhalb des Mittleren Rings, knapp.
Der Masterplan Freiraum hat das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Dafür spielt insbesondere die Neuanlage von Grünflächen als Nachbarschaftsund Quartierparks in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen eine bedeutende Rolle. Diese bieten nicht nur wichtige klimatische Funktionen in den Stadtteilen, sondern schaffen auch Raum für Erholung-, Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für die BewohnerInnen. Zudem wird über die variantenreiche Gestaltung der Grünanlagen ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet.
Basierend auf dem Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln" wurden vorhandene stadteigene und private Brachflächen hinsichtlich ihrer Eignung als potentielle öffentliche Grünanlagen durch das Umweltamt untersucht. Jeweils elf stadteigene und private Flächen wurden prioritär vorgeschlagen, die vertieft zu prüfen sind.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Für den Ankauf privater Flächen zur Grünflächenentwicklung ist ein geeigneter finanzieller Mittelansatz bereitzustellen.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wohnungsnahe öffentliche Grünflächen stellen für alle Bevölkerungsgruppen wichtige Funktionen dar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
-
Die Verwaltung wird beauftragt, die prioritär vorgschlagenen stadteigenen und privaten Flächen hinsichtlich ihrer Grünflächenentwicklung bzw. -aufwertung vertieft zu prüfen.
-
Die Verwaltung berichtet in einem Jahr über den Sachstand des Projekts.
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 28.06.2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der „Masterplan Freiraum“ hat u.a. zum Ziel, in den dicht bebauten Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings mit kleinen Parks grüne Oasen zu schaffen, die den mit Grün eher dürftig versorgen Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadtteile, Erholungsräume geben und das Stadtklima verbessern. Dieser Auftrag ist auch dieses Jahr noch einmal vom Stadtrat bestätigt worden.
Die wachsende Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren einen hohen Baudruck in der Stadt ausgelöst. Baulücken werden geschlossen und auf bisher freien Flächen entstehen zusätzliche Gebäude. Die ohnehin eng bebaute Kernstadt wird weiter verdichtet. Debatten, wie jene um die mögliche Bebauung der Freifläche am Cramer- Klett-Park, machen die Flächenkonkurrenz zwischen Grün und Bauen deutlich. Auch die westlich des Bielingplatzes gelegene Brache, die ein möglicher Standort für einen Stadtgarten mit Urban Gardening sein könnte, ist als Baufläche vorgesehen.
Um die selbst gesteckten Ziele der Stadt, grüne Oasen in dicht bebauten Stadtvierteln zu schaffen, auch tatsächlich erreichen zu können, müssen Freiflächen bewahrt werden.
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Aus diesem Grund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wertet geeignete städtische Grundstücke als Grünflächen auf.
Zusätzlich identifiziert die Verwaltung erhaltungswürdige Flächen, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus schwerpunktmäßig auf den Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Walthelm Andrea Bielmeier stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
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1.10
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1.8
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2.1
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2.5 !(
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2.3
Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln Stadteigene Flächen Private Flächen 1.1 Hiroshimaplatz & Gleisschleife 3.1 Maxgrün 1.2 Südkaserne 3.2 Gleißhammerstraße 1.3 Parkplatz an der Nopitschstraße 3.3 Vogelweiherstraße 1.4 Ludwigsfeld / Velburger Straße 3.4 Stephanstraße 1.5 Parkplatz an der Frankenstraße 3.5 Gärtnerei Westpark 1.6 Rädda Barnen 3.6 Gugelstraße 1.7 Keßlerplatz 3.7 Zweigstraße 1.8 Bielingplatz & Teilbereich westlich 3.8 Sielstraße des Bielingplatzes 3.9 Schloßäckerstraße 1.9 Listenhof, Weintraubengasse 3.10 Thüringerstraße 1.10 Hohenbuckstraße 3.11 Kohlenhof "Steinbühler 1.11 Villa Leon, Philipp-Koerber-Weg Park"
2.1 Egidienplatz 2.2 Andreij-Sacharow-Platz 2.3 Bauhof 2.4 Unterer Bergauerplatz 2.5 Fünferplatz
Stadt Nürnberg - Umweltamt
Hintergrundkarte: © Stadt Nürnberg; Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Ü 0 250 500 Erstellungsdatum: 30.01.2020 Meter
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!( !( 3.11 !(
3.5 !( 1.11 3.9 !(
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3.10 1.1
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3.3
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1.5
1.2
Beilage Umweltausschuss 11.03.2020
Entscheidungsvorlage
Anlass
Im Folgenden wird der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln“ vom 28.06.2018 beantwortet. Der Antrag ist in Anlage 1 beigelegt, eine Übersichtskarte der vorgeschlagenen Flächen in Anlage 2.
Einleitung
Die Stadt Nürnberg wächst. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurden in den letzten Jahren sowohl brachliegende innerstädtische Freiflächen sukzessive bebaut als auch Konversionsflächen für eine dichte Wohnbebauung wieder genutzt. Mit dieser intensiven Bebauung konnte die Freiraumentwicklung, insbesondere innerhalb der Ringstraße („Mittlerer Ring“), in jüngster Zeit nicht mehr Schritt halten, so dass neben der Einwohnerzahl auch die Verdichtung und Versiegelung immer mehr zugenommen hat. Aufgrund neuer Baugebiete in dem o.g. Stadtraum (Hainstraße/Scharrerstraße, Kohlenhof-Areal, Lochnerstraße etc.), aber auch aufgrund der weiteren sukzessiven Schließung von kleinen Baulücken wird sich diese Situation in Zukunft weiter verschärfen. Somit wird die Forderung und Umsetzung nach einer sog. doppelten Innentwicklung - eine Innenentwicklung mit einer ausreichenden Grün- und Freiraumversorgung - zukünftig wichtiger denn je sein.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels, sozio-demographischer Veränderungen und des zunehmenden Wunsches der Stadtbevölkerung nach „mehr Grün“, gilt es, alle Anstrengungen zur Schaffung zusätzlicher öffentlicher Grünflächen in der Stadt zu intensivieren. Dieser Ansatz sollte nicht nur im Rahmen der aktuellen Bauleitplanung erfolgen (vgl. Baulandbeschluss, Grünflächenrichtwerte), sondern ebenso bei den zahlreichen Planungen zu Nachverdichtungsmaßnahmen, die nach § 34 BauGB genehmigt werden. Hier greift der Baulandbeschluss und damit die entsprechenden Grünflächenrichtwerte nicht.
Um die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern, wurde 2014 der Masterplan Freiraum aufgestellt. Einer der besonderen Augenmerke liegt auf der Schaffung neuer Grünanlagen in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen. Das Gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) zeigt die bestehenden Grünflächendefizite in Nürnberg in den jeweiligen Planungsbereichen auf und benennt Leitideen und Umsetzungsstrategien zur Verbesserung der Grün- und Freiraumsituation. Im Aktionsplan sind die konkret geplanten Maßnahmen des Masterplans Freiraum dargestellt, die in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen.
Das Grünflächendefizit mit öffentlichem Grün innerhalb der Ringstraße hat zugenommen und die Versorgung wird aufgrund der zahlreichen Nachverdichtungsmaßnahmen, Baulückenschließungen sowie der zunehmenden Einwohneranzahl auf mittlerweile ca. 8 m² pro EinwohnerIn geschätzt.
In den zukünftigen größeren Siedlungserweiterungsgebieten ist es jedoch gelungen, neue Parkanlagen planerisch zu integrieren. Positive Beispiele dafür stellen der Landschaftspark Tiefes Feld, der Wetzendorfer Park und der Lichtenreuther Park (Brunecker Str.) dar. Allerdings befinden sich diese Stadtteilparkanlagen außerhalb der Ringstraße. Auch der Quelle Park, der auf einer bislang versiegelten Konversionsfläche in der Weststadt entsteht, ist ein Vorzeigeprojekt, um die Grünflächenbilanz Nürnbergs aufzubessern.
Bei vielen aktuellen, insbesondere investorenbezogenen B-Planverfahren auf Konversionsflächen (vgl. Ostendstraße, Lochnerstraße, Hainstraße, etc.) und Nachverdichtungsmaßahmen (auch auf im FNP dargestellten Grünflächen, z.B. Erasmusstraße) wurde der Schwerpunkt auf hohe bauliche Dichten gelegt. Die Grün- und Freiraumentwicklung wurde dabei zu wenig berücksichtigt. Vorstöße, insbesondere die im FNP dargestellten Grünflächen und die in alten B-Plänen festgesetzten, noch nicht realisierten Grünflächen und auch Freiraumverbindungen zu erhalten bzw. zu entwickeln (z.B.
Hiroshima Platz, Keßlerplatz), sind in jüngerer Zeit erfolglos geblieben Im Gegenteil: der Druck auf Freiflächen nimmt aufgrund aktueller baulicher Überplanungen von Sportplätzen, Grünflächen und Brachflächen eher noch zu (Beispiele: Sportplatz an der Krugstraße im Pegnitztal und die teilweise Inanspruchnahme des Luitpoldhains für das Konzerthaus, Teilbebauung des Cramer-Klett-Parks im südlichen Teil).
Die Stadt Nürnberg verfügt über eine Reihe an stadteigenen Flächen, die aus freiraumplanerischer Sicht für eine Grünflächenentwicklung geeignet wären. Auch hier haben konkurrierende Nutzungsansprüche (z.B. Bauvorhaben, aber auch Parkplätze, Lagerplätze etc.) und eine entsprechende Abwägung zuungunsten des Grüns in der Vergangenheit wiederholt dazu geführt, dass eine Entsiegelung bzw. Begrünung dieser Flächen nicht erfolgen konnte. Die stadteigenen Flächen sind jedoch die Flächen, auf denen sich die Anstrengungen für mehr Grün weiterhin vorwiegend konzentrieren sollten. Trotz der erfahrungsgemäß schwierigen und gegebenenfalls kostenintensiven Ankäufe privater Flächen sollte auch dieses Potenzial nicht außer Acht gelassen werden, zumal davon auszugehen ist, dass die Flächenpreise künftig weiterhin steigen werden und der Flächendruck weiter zunehmen wird.
Die Verwaltung wird im o. g. Antrag gebeten, geeignete stadteigene Grundstücke als Grünflächen aufzuwerten und erhaltungswürdige Flächen zu identifizieren, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Der Fokus liegt auf die verdichteten Stadtteile innerhalb der Ringstraße.
Zur Beantwortung dieses Antrags wurden vorhandene stadteigene und private Brachflächen vom Umweltamt einer neuerlichen Betrachtung unterzogen. Für die Identifizierung potentiell geeigneter Flächen wurden bereits bestehende Erhebungen und Analysen (z.B. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Grün- und Freiraumkonzept Weststadt, INSEK´s, Grundlagenuntersuchungen zu Stadterneuerungsgebieten, Aktionsprogramm „Klein, aber Fein“ etc.) und auch aktuelle Entwicklungen und Planungen berücksichtigt.
Im Folgenden werden jeweils elf stadteigene und private Flächen aufgelistet, die aus freiraumplanerischer Sicht prioritär für eine Grünflächenentwicklung geeignet sind. Dabei wurde sich auf größere Flächen konzentriert, die für die Neuanlage von Nachbarschafts- oder Quartierparks (bis 10 ha) geeignet wären und eine große Wirkung entfalten. Kleinere Brachflächen (unter 0,1 ha), wie z.B. vorhandene Lücken in Häuserzeilen, spielen für die Grünflächenentwicklung als Pocket Parks oder für punktuelle Aufwertungsmaßnahmen (vgl. Aktionsprogramm „Klein, aber Fein“) zwar eine wichtige Rolle, v.a. zur Verbesserung der wohnungsnahen Grünausstattung der Stadtteile, sie werden in dieser Vorlage aber nicht im Detail betrachtet.
Je größer die Flächen, desto variantenreicher kann die Grünanlage gestaltet werden und desto gewichtiger ist ihre klimatische Funktion, ihre Funktion als Aufenthalts-, Erholungs- und Spielort, sowie ihre Funktion zum Erhalt und zur Erhöhung der Biodiversität. Nach dem Quellepark, sollte die Neuanlage weiterer größerer Nachbarschafts- oder Quartiersparks in der dicht bebauten Kernstadt weiter vorangetrieben werden. Ein weiterer Grund, nicht alle kleineren identifizierten Brachflächen/Baulücken bzw. mindergenutzte Flächen zum jetzigen Zeitpunkt hier aufzulisten, ist, dass aus Zeitgründen bislang kein Abgleich innerhalb der Verwaltung stattgefunden hat. Dieser steht noch aus.
Frage 1: Die Verwaltung wertet geeignete städtische Grundstücke als Grünflächen auf.
Die folgende Tabelle enthält elf stadteigene Flächen, die vom Umweltamt zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Zum Teil sind die Flächen im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt, weisen derzeit aber eine anderweitige Nutzung auf. Oftmals handelt es sich bei den Flächen nicht um klassische „Brachflächen“, sondern teils um mindergenutzte Flächen wie Überlaufparkplätze oder um dauerhafte Parkplätze, Lagerplätze und Flächen für diverse Zwischennutzungen. Bei allen Flächen würde es sich um eine Entsiegelung, bzw. Neuanlage von Grünflächen handeln. Bei einzelnen Flächen, wie z.B. der Villa Leon Parkplatz oder auch der bereits bestehende Grünzug an der Velburger Straße, wären auch Baumpflanzungen
denkbar oder weitere Begrünungs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen. Als Anlage 2 ist eine Übersichtskarte der vorgeschlagenen Flächen beigefügt.
Tabelle 1: Übersicht potentieller stadteigener Flächen für eine Grünflächenentwicklung (der Größe nach geordnet)
| Nr. | Benennung Fläche | Größe in m² | Darstellung im FNP | B-Plan | Derzeitige Nutzung | Planungsbereich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Festsetzungen | (Pb) und | |||||||
| (soweit | Grünflächendefizit | |||||||
| vorhanden) | gemäß GFK | |||||||
| 1.1 | Hiroshima- platz & Gleisschleife | insgesamt ca. 35.000m² | Grünfläche | B-Plan 4130 (1980): Fläche für den Gemeinbedarf - Schulsportplatz - & Private Grünfläche - Parkplatz - | Parkplatz / Lagerplatz & Wendeschleife Straßenbahn (evtl. Auflassung durch Tram- verlängerung nach Lichten- reuth) | Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (- 18,9 ha) | ||
| 1.2 | Südkaserne | ca. 25.000m² | Fläche f. Gemeinbedarf - sportliche Zwecke & Gewerbliche Baufläche | - | Brache | Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha) | ||
| 1.3 | Parkplatz an der Nopitsch- straße | ca. 10.000m² | Grünfläche | B-Plan 3810 (1970): Grünfläche - Parkplatz | Mitarbeiter- parkplatz Federal Mogul (Stellplatz- nachweis) | Pb 10 Schweinau (-5,7 ha) | ||
| 1.4 | Ludwigsfeld / Velburger Straße1 | ca. 7.000m² | Grünfläche | - | Minder- genutzte Freiflächen, teils als Stellplatz genutzt | Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (- 18,9 ha) | ||
| 1.5 | Parkplatz an der Franken- straße | ca. 4.500m² | Gewerbliche Baufläche | - | Öffentlicher Parkplatz | Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha) | ||
| 1.6 | Rädda Barnen | ca. 4.500m² | Wohnbau- fläche | - | Brache | Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit) | ||
| 1.7 | Keßlerplatz | ca. 4.500m² | Grünfläche | - | Öffentlicher Parkplatz | Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit) | ||
| 1.8 | Bielingplatz & Teilbereich westlich des Bieling- platzes | insgesamt ca. 4.000m² | Wohnbau- fläche | B-Plan 3872 (1973): Öffentliche Parkflächen & Straßenver- kehrsflächen (Aufhebungs- verfahren „Bielingplatz West“ Nr.70) | Öffentlicher Parkplatz & Brache | Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha) | ||
| 1.9 | Listenhof, | ca. | Wohnbau- | - | Innenhof / | Pb 1 Altstadt |
Benennung
Fläche
Größe in
m²
Darstellung
im FNP
Derzeitige
Nutzung
1 Bei dieser Fläche handelt es sich um die Aufwertung einer bestehenden, mindergenutzten Grünfläche. Für die Aufwertung als „Stadtteilpark für St. Peter“ liegt ein Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 09.12.2019 vor.
| Nr. | Benennung Fläche | Größe in m² | Darstellung im FNP | B-Plan | Derzeitige Nutzung | Planungsbereich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Festsetzungen | (Pb) und | |||||||
| (soweit | Grünflächendefizit | |||||||
| vorhanden) | gemäß GFK | |||||||
| Weintrauben- gasse | 2.500m² | fläche mit Bereich für Grünflächen- entwicklung2 | Parkplatz, Bewohner- parken | (-1,7 ha) | ||||
| 1.10 | Hohenbuck- straße | ca. 1.700m² | Gewerbliche Baufläche | B-Plan 3686 (1979): Gewerbegebiet | Brache | Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha) | ||
| 1.11 | Villa Leon, Philipp- Koerber-Weg | ca. 1.000m² | Grünfläche - öffentliche Park- und Grünanlage | B-Plan 4380 (1999): Fläche für Gemein- bedarf - Nutzungszweck Kultur | Versiegelter Platz mit Parkplatz- nutzung, Standort Bücherbus, Veranstal- tungsort (z.B. Nachbar- schaftsfest St. Leonhard) | Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (- 28,4 ha) |
Benennung
Fläche
Größe in
m²
Darstellung
im FNP
Derzeitige
Nutzung
Zusätzlich zu diesen elf Flächen werden auch fünf zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen (siehe Tabelle 2). Diese stadteigenen, steinernen Plätze haben z.T. einen hohen historischen und repräsentativen Wert mit viel Publikumsverkehr. Sie werden derzeit jedoch oft - zumindest teilweise - als Parkplätze genutzt und können daher ihr bestehendes Freiraumpotenzial nur eingeschränkt entfalten. Eine verstärkte Grünflächenentwicklung auf diesen Plätzen in der stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Altstadt würde neue repräsentative Erholungsmöglichkeiten schaffen und die klimatischen Situation in diesem Raum gleichzeitig stark verbessern helfen.
Tabelle 2: Übersicht potentieller (repräsentativer) Stadtplätze, die als Grüne Stadtplätze aufgewertet werden sollten (der Größe nach geordnet)
| Nr. | Benennung Fläche | Größe in m² | Darstellung im FNP3 | B-Plan | Derzeitige Nutzung | Planungsbereich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Festsetzungen | (Pb) und | |||||||
| (soweit | Grünflächendefizit | |||||||
| vorhanden) | gemäß GFK | |||||||
| 2.1 | Egidienplatz | insgesamt ca. 2.500m² | Wohnbau- fläche & Gemischte Baufläche | - | Öffentlicher Parkplatz | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) | ||
| 2.2 | Andreij- Sacharow- Platz | ca. 1.500m² | Wohnbau- fläche & Sonderbau- fläche / Hochschule | - | Platz / Keine sonstigen Nutzungen | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) | ||
| 2.3 | Bauhof | ca. 1.500m² | Flächen für Gemeinbedarf - öffentliche | B-Plan 3787 (1973): Baugrundstück | Parkplatz Stadt Nürnberg | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) |
Benennung
Fläche
Größe in
m²
Darstellung
im FNP3
Derzeitige
Nutzung
2 Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplans (2006), S.128: „Altstadt – Innenhof nördlich Maxplatz zwischen Weißgerbergasse und Spielzeugmuseum: Die Fläche liegt in der stark mit Grünflächen unterversorgten Altstadt. Der Innenhof wird derzeit zum überwiegenden Teil als Parkplatz genutzt. Ziel ist eine Reduzierung der Parkplätze und Anlage eines gut durchgrünten Innenhofes mit zusammenhängender Grünfläche, der von den Bewohnern der umliegenden Häuser für die wohnungsnahe Erholung genutzt werden kann. Diese Maßnahme würde darüber hinaus eine erhebliche Aufwertung des Wohngebietes bewirken.“ 3 Plätze werden im FNP nicht dargestellt.
| Verwaltung | für den Gemeinbedarf - Verwaltungsgeb äude - & Straßenverkehrs fläche & Grünfläche - Parkanlage - | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.4 | Unterer Bergauer- platz | ca. 1.000m² | Gemischte Baufläche | - | Parkplatz, Bewohner- parken | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) |
| 2.5 | Fünferplatz | ca. 500m² | Flächen f. Gemeinbedarf - öffentliche Verwaltung | - | Parkplatz Stadt Nürnberg | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) |
Frage 2: Zusätzlich identifiziert die Verwaltung erhaltungswürdige Flächen, um diese zu
erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus
schwerpunktmäßig auf den Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings.
Parallel zu den stadteigenen Flächen enthält die folgende Auflistung elf private Flächen, die vom Umweltamt aufgrund ihrer fachlichen Eignung für eine Prüfung bzgl. Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden.
Tabelle 3: Übersicht potentieller privater Flächen für eine Grünflächenentwicklung (der Größe nach geordnet)
| Nr. | Benennung Fläche | Größe in m² | Darstellung im FNP | B-Plan | Derzeitige Nutzung | Planungsbereich | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Festsetzung | (Pb) und | |||||||
| en (soweit | Grünflächendefizit | |||||||
| vorhanden) | gemäß GFK | |||||||
| 3.1 | Maxgrün | ca. 60.000m² | Bahnanlagen | - | Bahnanlagen | Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) | ||
| 3.2 | Gleiß- hammer- straße | ca. 15.000m² | Gewerbliche Baufläche | - | Brache | Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit) | ||
| 3.3 | Vogelweiher- straße | ca. 11.000m² | Gewerbliche Baufläche | - | Mitarbeiter- parkplatz Siemens | Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha) | ||
| 3.4 | Stephan- straße | ca. 10.000m² | Gemischte Baufläche | - | Besucher- parkplatz Diehl | Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (-18,9 ha) | ||
| 3.5 | Gärtnerei Westpark | ca. 8.500m² | Grünfläche - Öffentliche Park- und Grünanlage | B-Plan 4233 (1984): Fläche für Landwirt- schaft - Erwerbs- gärtnerei | Gärtnerei | Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha) | ||
| 3.6 | Gugelstraße | ca. 7.000m² | Gemischte Baufläche | - | Mitarbeiter- parkplatz Siemens | Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha) | ||
| 3.7 | Zweigstraße | ca. 6.000m² | Gemische Baufläche | B-Plan 4569 (2009): Mischgebiet | Lagerplatz | Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha) | ||
| 3.8 | Sielstraße | ca. 5.400m² | Grünfläche | - (B-Plan 4500 im Verfahren) | Brache (ehem. Lederer Biergarten) | Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) |
Benennung
Fläche
Größe in
m²
Darstellung
im FNP
Derzeitige
Nutzung
| 3.9 | Schloßäcker- straße | Ca. 5.000m² | Bahnanlagen | - | Brache | Pb 8 Steinbühl / Gibitzenhof (-33,7 ha) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.10 | Thüringer- straße | ca. 4.500m² | Gewerbliche Baufläche | - | Parkplatz DITIB | Pb 7 Galgenhof / Hasenbuck (-65,0 ha) |
| 3.11 | Kohlenhof „Steinbühler Park“ | ca. 2.700m² | Bahnanlagen | - (B-Plan 4535 im Verfahren) | Brache | Pb Tafelhof 54 (-1,8 ha) |
Zielsetzung und Ausblick
Im Ergebnis werden elf städtische und elf private Flächen zur vertiefenden Prüfung für die Anlage von öffentlichen Grünflächen bzw. Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hinsichtlich der stadteigenen Flächen sind verwaltungsinterne Abstimmungen zu treffen. Gleiches gilt für die relevanten Stadtplätze. Für die Flächen in privatem Eigentum sind Verhandlungen mit den Flächeneigentümern zu führen.
Daher wird angeregt, dass die Aufgaben im Rahmen einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe etabliert werden, mit dem Ziel, innerhalb von 3 Jahren die Prüfungen sowie erforderliche Grundstückverhandlungen durchzuführen und abzuschließen. Die jeweiligen Zuständigkeiten der Geschäftsbereiche bleiben unberührt.
Für die konkrete Ausgestaltung der erfolgreich überprüften und abgestimmten Flächen sollen in Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürger vor Ort Lösungen entwickelt werden.
Ref.III/104/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 11.03.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Erhalt der Verfügbarkeit von baureifen Flächen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag der CSU vom 11.10.2018
Bericht:
Die im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion aufgeführten Fragestellungen werden im Sachverhalt beantwortet. Als zentrale Aussage kann festgestellt werden, dass rechtlich verbindlich gesicherte Bauflächen nach Kenntnis der Umweltverwaltung bislang immer einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden konnten.
In begründeten Einzelfällen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Die Hintergründe werden grundsätzlich erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/104/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die behandelte Fragestellung bezieht sich auf die Auswirkung umweltrechtlichen Verwaltungshandels auf Bauvorhaben. Diese ist unabhängig von Diversity-Aspekten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/104/2020
Erhalt der Verfügbarkeit baureifer Flächen
Bezug: Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 11.10.2018
Die CSU-Stadtratsfraktion hat vorliegend beantragt,
-
seitens der Verwaltung wird berichtet über Verzögerungen bei der Entwicklung von Bauland für Wohnen und Gewerbe durch artenschutzrechtliche Auflagen, Vorgaben des Umweltamtes, notwendige Umsiedlungen von Tieren etc. in den letzten 10 Jahren. Es soll dabei aufgezeigt werden, welche Größenordnung von Flächen verzögert bzw. überhaupt nicht mehr der ursprünglich vorgesehenen Entwicklung zugeführt werden konnten.
-
Es wird ein Maßnahmenplan aufgestellt, mit dem Ziel eine unerwünschte Renaturierung von bereits baureifen Flächen und in FNP und B-Plänen als Bauland vorgesehenen Gebieten zu verhindern.
-
Sowohl seitens der Stadt als Eigentümerin selbst, als auch in Kooperation mit privaten Eigentümern werden entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet.
zu 1.) Der beantragten langen Prüfungsfrist (10 Jahre) konnte aus Kapazitätsgründen leider nicht entsprochen werden. Aus Sicht der Umweltverwaltung kann zur Fragestellung aber folgendes festgestellt werden:
Wie bereits an anderer Stelle umfangreich berichtet (s. UmwA5/2018 ) sind seitens Umweltamt bei Bauplanungen und –anträgen umfangreich Umweltbelange einzubringen. Neben den bundes- und landesrechtlichen Regelungen zum Naturschutz sind dies: insbesondere Abfallrecht, Altlasten, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfallrecht und das UVP-G. Dazu kommen die einschlägigen städtischen Satzungen/Verordnungen, wie z.B. Baumschutz-, LandschaftsschutzgebietsVO, Stellplatz-Satzung, Kinderspielplatz-Satzung.
Eingangs kann festgestellt werden, dass rechtlich verbindlich gesicherte Bauflächen bislang immer einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden konnten. Richtig ist aber, dass auf Grund umfangreicher – auch neuer - rechtlicher Regelungen zusätzlicher Untersuchungs- und Prüfungsaufwand für Investoren, Planer und Verwaltung entsteht bzw. entstanden ist. Insgesamt hat sich für größere Verfahren damit eine komplexe Rechtslage ergeben, die für Investoren oft schwer nachvollziehbar ist.
Es kann dabei nicht unerwähnt bleiben, dass gerade bei der Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes (§44 BNatSchG) in Kombination mit den Verboten des §39 BNatSchG in Bezug auf die Fällung von Bäumen und anderen Gehölzen in der Vogelbrutzeit (März bis September) sehr enge Zeitfenster z.B. zur Baufeldfreimachung entstehen können, die eine starke Belastung für Vorhabensträger, -planer und Verwaltung sind. Hier gemeinsam ein abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln, ist nicht immer konfliktfrei. Hintergrund sind dabei z.B. begrenzte Ressourcen der einschlägigen Fachfirmen, aber auch die restriktiven rechtlichen Vorgaben.
Im Ergebnis kann es so – aus Sicht der Vorhabensträger - zu nicht unerheblichen Verzögerungen von Baufeldfreimachungen kommen. Dies ist dann der Fall, wenn die einschlägigen Baugenehmigungen z.B. auf Grund ausstehender Klärungen zur Erschließung und anderen relevanten Fragen noch nicht vorliegen, jedoch die Vorhabensträger hinsichtlich der o.g. Fristen vorzeitige Fällungen für die Baufeldfreimachung anstreben. Diese werden durch das Umweltamt in der Regel nicht zugelassen. Hintergrund ist, dass mit Erteilung der
Baugenehmigung erst die Rechtsgrundlage für die Fällung vorliegt und vermieden werden soll, dass entsprechende Eingriffe und damit ökologische Substanzverluste z.T. Jahre vor der Realisierung des eigentlichen Bauvorhabens erfolgen.
Auch angesichts des drängenden Wohnraumbedarfs kann auch künftig aus Sicht der Umweltverwaltung keine andere Vorgehensweise mitgetragen werden, da dies auch zu massiven vermeidbaren Beeinträchtigungen der Qualität des Wohnumfeldes führen würde.
Die relevanten Prüfungs- und Planungsschritte gut aufeinander abzustimmen, ist Aufgabe der Projektsteuerung für das jeweilige Vorhaben. Dabei fällt auf, dass erforderliche Prüfungsschritte der Genehmigungs- und Fachbehörden durch die Vorhabensträger und Antragsteller insgesamt regelmäßig unterschätzt werden. Bei eigenen Genehmigungsvorhaben ist das Umweltamt daher bereits seit Jahren dazu übergegangen konkrete Zeitpläne aufzustellen und regelmäßig im Benehmen mit dem Antragssteller zu aktualisieren.
Ein wesentlicher Meilenstein ist dabei die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Ab diesem Zeitpunkt greifen z.B. die gesetzlich festgelegten und damit verbindlichen Genehmigungsfristen für abfall-, immissionsschutz- oder wasserrechtlich zu genehmigende Anlagen. Aktuell besteht auch für Bayern die Absicht entsprechende Fristen für Baugenehmigungsverfahren einzuführen. Der Ministerrat hat am 03.12.2019 den entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen.
In der Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 hat die Bauverwaltung die Entwicklung der Baugenehmigungsverfahren geschildert. Dabei wurde deutlich, dass bereits seit vielen Jahren hohe Fallzahlen vorliegen und dabei auch die genehmigte Bausumme seit 2017 sehr deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird nicht allein auf die allgemeine Preisentwicklung, sondern auch auf die gestiegene Komplexität der Verfahren zurückgeführt. Steigende Komplexität führt in der Regel zu längerer Bearbeitungsdauer.
Ein konkretes Beispiel für eine rasche und konsequente Baurechtschaffung trotz hoher ökologischer Anforderungen ist der BPlan Nr. 4645 Poststraße. Dort wurde für ein Gewerbegebiet (GE) mit einer Fläche von rund 17.400 m² innerhalb von nur rund 12 Monaten nach dem Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, obwohl für die Bebauung rund 18 ha Wald gerodet werden mussten, also ein erheblicher Eingriff stattfand. Wesentlicher Punkt für das Umweltamt war in diesem Fall, dass für die erforderlichen naturund artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen frühzeitig, umfassend, intensiv – und am Ende erfolgreich - mit den Bayerischen Staatsforsten nach geeigneten Flächen und Maßnahmen im Stadtgebiet gesucht wurde.
Andere Vorhaben zeigen, dass selbst Flächen, die bauplanungsrechtlich als Grünflächen festgesetzt sind einer Bebauung zugeführt werden (sollen). Zu nennen sind hier das künftige Velodrom an der Schreiberhauer Straße, die geplante Multifunktionshalle an der Tillystraße und die Sportfläche an der Krug-/Christoph-Weiß-Straße.
Wie oben bereits festgestellt, wurden rechtlich verbindlich gesicherte Bauflächen nach Kenntnis der Umweltverwaltung bislang immer einer entsprechenden Nutzung zugeführt.
Die Umweltverwaltung sieht es im wohlverstandenen Interesse der Stadtentwicklung weiterhin als ihre Aufgabe an, dass die einer baulichen Nutzung entgegenstehenden ökologischen Gesichtspunkte und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Verfahren
mit aller Deutlichkeit eingebracht und durchgesetzt werden. Im Ergebnis dient dies schließlich auch einer rechtssicheren Baurechtsschaffung und –umsetzung.
zu 2. und 3.) Die im Antrag formulierte Zielsetzung läuft auf eine sog. „Verhinderungspflege“ hinaus. Diese Zielsetzung konterkariert die breit aufgestellte Forderung zur Förderung der Biodiversität in Nürnberg die z.B. im gemeinsamen Antrag von CSU-, GRÜNE- und SPD- Fraktion vom 14.11.2017 zum Ausdruck kommt.
Im Bayerischen Naturschutzgesetz wird die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen herausgestrichen. In Art 1 heißt es:
„Staat, Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonstige juristische Personen des öffentlichen
Rechts sind verpflichtet, ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften. Die jeweilige Zweckbestimmung
eines Grundstücks bleibt unberührt.“
Gerade für Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand ist es daher nicht zulässig eine
Bewirtschaftung im Sinne einer „Verhinderungspflege“ zu entwickeln. Vielmehr ergibt sich aus
der in Art. 1 beschriebenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand die Verpflichtung eine
ökologische Entwicklung (Sukzession) zuzulassen und zu befördern und damit u.U.
verbundenen zusätzlichen Aufwand bei der Zuführung zur jeweiligen Zweckbestimmung (z.B.
Baufläche) in Kauf zu nehmen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 11.03.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Umsetzung Klimafahrplan Stadt Nürnberg. Verstärkung der Kraft-Wärme-Kopplung in
Nürnberg
Anlagen: Antrag der CSU vom 27.01.2020
Bericht:
In Abstimmung mit den Referaten für Umwelt und Gesundheit sowie für Planen und Bauen hat die N-Ergie AG für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld" ein Energiekonzept mit der Anforderung einer CO2-neutralen Energieversorgung erstellt und verschiedene Varianten zur Deckung der Energiebedarfe für Wärme und Strom untersucht. Wesentliche Komponenten sind der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung in Form eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) sowie Nutzung/Einsatz regenerativer Energien im Rahmen eines dezentralen Wärmenetzes.
Über die Ergebnisse und den aktuellen Stand des Konzeptes wird in der Sitzung durch die N- ERGIE AG berichtet.
Um das Ziel einer CO2-neutralen Energieversorgung umzusetzen, wird es im weiteren Verfahren zu Konkretisierungen kommen müssen, insb.im Hinblick auf:
-
die Klärung eines verbindlichen Anschlusses an das Wärmenetz im Planungsbereich
-
die Klärung immissionsschutzrechtlicher Fragen für das BHKW
-
verbindliche Vorgaben/Festsetzungen für die Errichtung von Photovoltaik und Dachbegrünung
-
Verortung des BHKW und einer großen Solarthermieanlage außerhalb öffentlicher Grün-,
Frei- und Spielflächen.
Darüber hinaus wird über den Stand der Arbeit an weiteren Energiekonzepten berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Auswirkungen auf unterschiedliche Gesellschaftsgruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorlage Ref.III/103/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 11.03.2020 öffentlich Beschluss
Betreff: Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des ehemaligen HIG-Süd, gemäß
beiliegendem Plan, als Landschaftsschutzgebiet
Anlagen: Entscheidungsvorlage und Plan
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des ehemaligen Hafenindustriegebietes Süd (HIG Süd) als Landschaftsschutzgebiet zu beauftragen. Bei der Fläche handelt es sich um ca. 25 ha Wald südlich der Wiener Straße. Mit der im Jahr 2019 abgeschlossenen 12. FNP- Änderung ist die Fläche nicht mehr als gewerbliche Baufläche, sondern aktuell als Fläche für Wald dargestellt. Mit der Ausweisung dieser Waldfläche und eines nördlich angrenzenden Offenlandstreifens mit dem Entengraben als Landschaftsschutzgebiet und der Einbeziehung in das Landschaftsschutzgebiet Nr.1 Eichenwaldgraben - Stockweiher wird die letzte Lücke des wertvolllen europäischen Schutzgebietes Natura 2000 südlich der Wiener Straße im Landschaftsschutzgebiet geschlossen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/103/2020
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Beauftragung zur Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens des ehemaligen HIG--Süd als Landschaftsschutzgebiet hat keine Diversity- Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/103/2020
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss beschließt die Verwaltung mit der Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens für die Waldfläche des ehemaligen Hafenindustriegebietes Süd (HIG-Süd) und eines sich nördlich angrenzenden Offenlandstreifens mit dem Entengraben als Landschaftsschutzgebiet zu beauftragen.
Entscheidungsvorlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 2006 war das Areal des Hafenindustriegebietes Süd (HIG Süd), südlich der Wiener Straße bis 2019 mit einer Fläche von ca.25 ha als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.
Die ökologische Wertigkeit des gesamten ca. 120 ha großen Waldgebietes südlich der Wiener Straße ist sehr hoch und wird bestätigt durch die Unterschutzstellung der Fläche als Natura2000-Gebiet. Der Waldbereich ist Teil des Vogelschutzgebietes Nürnberger Reichswald und in der Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VoGEV) geschützt. Auch der sich im Norden an den Wald anschließende Offenlandstreifen mit dem Entengraben ist von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Waldfläche und Offenlandbereich mit Entengraben wurden im Arten- und Biotopschutzprogramm des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz als überregional bedeutsamer Lebensraum eingestuft und bilden ein Mosaik aus unterschiedlichsten Lebensräumen.
Die gesamte Waldfläche südlich der Wiener Straße wurde mit Ausnahme des HIG Süd von der Stadt Nürnberg im Jahr 2000 als Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Nr.1 Eichenwaldgraben - Stockweiher) und vom dafür zuständigen Landratsamt Roth im Jahr 2005 als Bannwald unter Schutz gestellt.
Mit der im Jahr 2019 abgeschlossenen 12. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich südlich der Wiener Straße und der Umwidmung der gewerblichen Baufläche des HIG Süd in Waldfläche, wurde nicht nur die Voraussetzung geschaffen die Waldfläche als Bannwald ausweisen zu lassen, sondern auch die Voraussetzung geschaffen die Waldfläche mit dem nördlich angrenzenden Offenlandbereich und Entengraben als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.
Ref.III/ UwA bittet deshalb um entsprechende Beauftragung zur Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung des ehemaligen HIG-Süd und des nördlich angrenzenden Offenlandbereiches mit Entengraben als Landschaftsschutzgebiet.