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← Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss (12.04.2005)

Niederschrift öffentlich

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CSU-Stadtratsfraktion Bau- und Vergabeausschuss Hauptmarkt Sabine Sendner

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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33. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 12.04.2005

- öffentlich -

Vorsitzender: i.V. Bürgermeister Förther Referent: berufsm. Stadtrat Dipl.-Ing. Baumann Referent: Bürgermeister Dr. Gsell (zu TOP 1)

Mitglieder: Stadtrat Fett Stadtrat Dr. Helmbrecht Stadtrat Pfadenhauer Stadträtin Rauch ab 15.30 Uhr i.V. StR Höffkes bis 15.30 Uhr Stadtrat Scholz Stadtrat Sendner Stadtrat Gradl Stadträtin Grützner-Kanis Stadtrat Hamburger Stadtrat Nitsch i.V. StRin Jauch Stadträtin Soldner Stadträtin Zadek Stadtrat Wolff Sonstige Teilnehmer: BAV Herr Paul H Herr Vinzl H Frau Waldmann H Herr Kimmel H Herr Odenwald ASN Herr Grötsch T Herr Kluge T Herr Dehmer

Beginn der Sitzung: 15.15 Uhr Ende der Sitzung: 16.36 Uhr Schriftführerin: Wolfinger

Herr Bürgermeister Förther eröffnet in Vertretung von Herrn Oberbürgermeister die 33. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses – 12.04.2005 – und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung ist wie folgt ergänzt:

TOP 5 a: Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof

– Erneuerung und Abdichtung auf der Westseite

hier: Nachtragsobjektplan

TOP 1: 00.40

Öffentliche WC-Anlage Hauptmarkt 18

hier: Systemplan

StR Gradl 01.34 ist, unter Hinweis auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2005, mit dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung nicht einverstanden und besteht nach wie vor darauf, dass der gleiche räumliche und zahlenmäßige Zustand, wie ursprünglich beim Hauptmarkt 1, hergestellt wird.

H. BM Förther 02.20

StR Gradl 02.30 trägt den Antrag seiner Fraktion vom 05.04.2005 vor .

H. BM Dr. Gsell 04.05 nimmt wie folgt Stellung:

  1. Eigene Toilette für Markt-Kaufleute

Die verwaltungsinterne Abstimmung mit allen beteiligten Referaten kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht notwendig ist, für die Markt-Kaufleute eine eigene Toilette zu Verfügung zu stellen. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass am Samstag die Toilette für die Marktbeschicker zugänglich ist.

  1. Babywickelraum

Aus den negativen Erfahrungen bei den Babywickelräumen am Bahnhof und an der Lorenzkirche ist man dazu übergegangen, in den Toiletten (für Männer und Frauen) einen Wickeltisch einzurichten. Das ist in dieser WC-Anlage vorgesehen.

  1. Planungsumfang

Er hält das vorliegende Raumprogramm aus der Sicht der Erfahrungen Hauptmarkt 1 und Lorenzkirche und der Zählungen, die in den letzten Monaten durchgeführt wurden, für mehr als ausreichend. Es sind auch Räume für die Bewirtschaftung vorgesehen. Zusätzliche Toiletten bedeuten auch Mehrkosten beim Bau und beim Unterhalt.

StR Baumann 10.20 erläutert die baulichen Veränderungen bei einer Vergrößerung der Toilettenanlage um 2 Damen- und 1 Herren-WC. Die vorgeschlagene Lösung ist die Variante 1 mit einem Zugang von der Seite des Hauptmarktes 18, weil hier die soziale Überwachung am besten ist. Er bittet aus zeitlichen Gründen um einen Beschluss über den Bedarf und Größe dieser Anlage, damit die Maßnahme noch heuer vor dem Christkindlesmarkt fertig gestellt werden kann.

BM Dr. Gsell 13.00 ergänzt, dass durch die Bewirtschaftung der Toiletten eine größere Verfügbarkeit vorhanden ist, als vorher im Hauptmarkt 1 mit mehr Toiletten.

StR Hamburger 14.15 bezweifelt, dass zu den Stoßzeiten die Toiletten ausreichen. Außerdem kann durch die Bewirtschaftung nicht verhindert werden, dass ab und zu eine Toilette ausfällt. Er schlägt vor, dass der halbe Büroraum (Variante 2) in die Variante 1 einbezogen wird und dadurch die Möglichkeit besteht, 1 – 2 zusätzliche Toiletten und dadurch eine Reserve zu schaffen. Er glaubt nicht, dass die Bewirtschaftung von 2 weiteren Toiletten erhebliche Mehrkosten verursacht.

H. BM Förther 20.55

StR Dr. Helmbrecht 21.00 schlägt vor, den Eingang der Variante 1 zu nehmen und die Mehrfläche aus Variante 2 der Variante 1 zuzuschlagen. Der vorgesehene Zeitrahmen muss unbedingt eingehalten werden.

StR Gradl 25.45 hat aus den negativen Erfahrungen in der Vergangenheit (z.B. Busbahnhof) heraus Bedenken, hier wieder eine Sparlösung zu schaffen. Auch seine Fraktion ist für eine Hinzuziehung des Raumes aus Variante 2 und eine Erhöhung der Toilettenanzahl. Zu einer Zeitverzögerung kommt es aus seiner Sicht dadurch nicht.

StR Wolff 27.10

H. BM Förther 28.40

StR Sendner 28.45 schlägt vor zu prüfen, ob die Bewirtschaftung der Anlage privat vergeben werden kann, dann würden der Stadt Nürnberg keine Betriebskosten entstehen.

StRin Soldner 30.00 regt an, darüber nachzudenken, ob es nicht doch sinnvoller ist, für die Markt- Kaufleute eine eigene Toilette unter finanzieller Beteiligung zu schaffen, da die Händler in Spitzenzeiten längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

H. BM Förther 31.00

StR Baumann 31.10 erklärt, dass er nicht von großen Umplanungen gesprochen hat, sondern davon, dass bei einer größeren Programmdiskussion eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme nicht mehr gewährleistet ist. Das Problem bei einer Erweiterung sind nicht die Baukosten, die sich wesentlich erhöhen, sondern die Unterhaltskosten.

H. BM Dr. Gsell 33.10 erläutert, dass das Marktamt auf die bisher geforderten Händlertoiletten verzichtet. Die Probebewirtschaftung der Toiletten am Obstmarkt bzw. Rathaussaal im letzten Jahr hat ergeben, dass es keinerlei Probleme mit längeren Wartezeiten der Markthändler vor den Toiletten gegeben hat. Zur Frage der finanziellen Beteiligung erklärt er, dass die Händler dies über die Marktgebühren zahlen, d.h. im Prinzip entstehen die Kosten dem Marktamt und dadurch indirekt der Stadt Nürnberg. Die Folge wäre eine Marktgebührenerhöhung, die nicht gewollt ist. Die Bedarfsanalyse sagt aus, dass keine zusätzlichen Toiletten notwendig sind. Sollte der Stadtrat die erhöhte Anzahl der Toiletten wünschen, wird dem Wunsch selbstverständlich entsprochen.

Zur Frage von StR Sendner nach der Bewirtschaftung antwortet er, dass diese durch einen Dritten vorgesehen ist. Durch die Einnahmen sind aber lediglich die Personalkosten abgedeckt, nicht aber die Betriebskosten. Diese fallen der Stadt Nürnberg zur Last.

StR Dr. Helmbrecht 37.25 hält eine genügende Anzahl von Toiletten für dringend notwendig und möchte wissen, ob 2 zusätzliche Damentoiletten in die zeitliche Planung passen und wie hoch die Mehrkosten dafür sind.

StR Hamburger 39.20 geht davon aus, dass alle 3 vorgelegten Varianten im Rahmen der geplanten Bauzeit fertig zu stellen sind. Deshalb ist er der Meinung, dass durch eine Kombination von Variante 1 und Variante 2 (zusätzlicher Raum) auch keine Zeitverzögerung entsteht.

StR Sendner 43.00 schlägt eine Erweiterung um 2 zusätzliche Damen-WC`s vor und keine eigenen WC`s für die Markt-Kaufleute.

StR Gradl 43.55 beantragt den Bau wie in Variante 1 vorgeschlagen, mit der Erweiterung um einen entsprechenden Raum (wie in Variante 2 vorgesehen), zu beschließen.

H. BM Förther 44.30

StR Baumann 44.40 erläutert, dass die Kosten durch die Hinzunahme von 2 weiteren Fensterachsen um rd. 1/3 steigen, also statt bisher von rd. 490.000,- € auf rd. 650.000,- € und schlägt folgenden Beschluss vor: "Der Bau- und Vergabeausschuss beauftragt die Verwaltung den Systemplan für den Bau einer öffentlichen Toilette im Anwesen Hauptmarkt 18 zu verändern und den Bestand der Toiletten wie im Hauptmarkt 1 zu verwirklichen sowie die weiteren Verfahrensschritte durchzuführen."

H. BM Förther 45.55 lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss: (Beilage 1.6) - einstimmig -

TOP 2: 46.15

Hochbau-Baupauschale 2005

hier: 1. Sachstandsbericht

StR Baumann 46.20 erläutert den Sachverhalt.

H. BM Förther 47.20

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 3: 47.30

Postgebäude Bahnhofsplatz 1 in Nürnberg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.02.2005

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 4: 47.45

Baudenkmale der Stadt Nürnberg

hier: Fortschreibung der Denkmalliste (Stand 31.12.2003)

- Nachträge

StR Baumann 47.55 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 50.15 zweifelt unter Hinweis auf das Beispiel Elisenstraße den Sinn und Zweck der Denkmalliste an.

H. BM Förther 51.05 ergänzt die Ausführungen von StR Wolff um das Beispiel des Turmes an der Rollnerstraße.

StR Sendner 51.20 ist der Meinung, dass aufgrund der Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude es zukünftig schwierig sein wird, die wirklich denkmalschutzwürdigen Gebäude finanziell zu unterhalten.

StR Baumann 53.35 meint, dass bei der Vielzahl der Denkmäler wegen solcher Einzelfälle nicht der ganze Sinn des Denkmalschutzes in Frage gestellt werden darf.

H. BM Förther 54.20

Beschluss: (Beilage 4.6) - einstimmig -

TOP 5: 54.50

Erneuerung der Glasplatten auf dem Fritz-Munkert-Platz am Eingang

zur U-Bahnstation

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom

11.11.2004

StR Baumann 55.00 erläutert den Sachverhalt.

StR Wolff 56.25 erklärt, dass es sich die Stadt Nürnberg nicht leisten kann, Materialien zu verwenden, die nicht halten und alle 3 – 4 Jahre erneuert werden müssen.

H. BM Förther 57.50

StR Fett 58.30 ist der Meinung, dass sich siebbedruckte Platten nicht als begehbare Bodenplatten eignen, sondern typische Wandplatten sind. Die übliche Technik ist seiner Meinung nach Sandstrahlen, ohne die Platten auszubauen.

StR Gradl 59.15 bittet zum Thema Urheberrecht zu prüfen, ob nicht bei Sicherheitsgründen in den Verträgen ein Passus aufgenommen werden kann, wonach das Einverständnis des Architekten nicht benötigt wird.

H. BM Förther 59.50

H. Vinzl, H 01.00.10 verweist auf den bisher in den allg. Vertragsbestimmungen enthaltenen Passus, wonach der Architekt auf das Urheberrecht verzichten muss. Dieser Passus ist, wie sich herausgestellt hat, so nicht rechtsgültig. Bei Sicherheitsgefahren gibt es Möglichkeiten, wie man sich über das Urheberrecht hinwegsetzen kann. Generell werden Gerichtsstreitigkeiten zugunsten des Architekten entschieden.

H. BM Förther 01.02.20

H. Kluge, T 01.02.30 erklärt, dass durch Sandstrahlen die Lichtdurchlässigkeit bei den Glasfeldern wesentlich beeinträchtigt wird. Er bezweifelt, dass durch Sandstrahlen die Rauigkeitswerte erreicht werden, die gebraucht werden, um die nötige Rutschfestigkeit zu erreichen.

H. BM Förther 01.03.15

H. Paul, BAV 01.03.25 merkt an, dass die städtischen Vertragsbedingungen zusammen mit Ref. VI/jur vor ca. 2 Jahren überarbeitet wurden und soweit es aufgrund belastbarer Gerichtsurteile möglich war, man das Urheberrecht eingeschränkt hat.

StR Fett 01.04.00 ist der Meinung, dass beim Lichteinfall durch Sandstrahlen der gleiche Effekt entsteht wie beim Siebdrucken. Von der Optik her sieht es dann genauso aus, wie der Architekt dies haben möchte. Die Rutschfestigkeit wird durch eine stärkere Rauigkeit erhöht.

StR Baumann 01.04.40 erklärt, dass es nach dem Austausch der Platten zwei Optionen gibt: Zum einen die Umfassung in den Eckbereichen zu schließen und mit dem Architekten um Sicherheitsaspekte zu streiten und zu hoffen, dass diese gegenüber dem Urheberrecht überwiegen oder über solche Lösungen, wie Siebdrucken und Sandstrahlen zu reden. Die Frage würde sich erst dann stellen, wenn die Platten wieder abgenutzt wären.

H. BM Förther 01.05.15

Beschluss: - keiner, da Bericht -

TOP 5 a.: 01.05.25

Brücke Katzwanger Straße über den Rangierbahnhof

– Erneuerung und Abdichtung auf der Westseite

hier: Nachtragsobjektplan

StR Baumann 01.05.30 erläutert den Sachverhalt.

StR Gradl 01.08.30 möchte wissen, ob die Brücke auch abgedichtet werden muss, wenn das 2. Straßenbahngleis nicht gebaut wird.

StR Baumann 01.08.55 antwortet, dass die Ostseite der Brücke, aufgrund der Schadenserkennung auf der Westseite, sowieso abgedichtet werden muss. Die Abdichtung ist aber gleichzeitig eine Voraussetzung, wenn ein 2. Gleis gebaut werden soll. Über diesen Antrag wird erst im AfV am 12.05.05 entschieden.

StR Sendner 01.10.10 hat den Eindruck, dass hier schlampig gearbeitet und auf der Ostseite die Abdichtung nicht untersucht wurde. Erst beim Entdecken der Schäden auf der Westseite wurde im Nachhinein festgestellt, dass auch die Ostseite undicht ist. Des weiteren möchte er wissen, ob ein 2. Gleis auf der Rangierbahnhofbrücke räumlich möglich ist. Er möchte dem AfV nicht vorgreifen und deshalb heute noch nicht über die Abdichtung der Ostseite beschließen, welche die Voraussetzung für den Bau des 2. Gleises ist.

StR Wolff 01.12.00 sieht keinen Zusammenhang mit der Abdichtung der Brücke auf der Ostseite und dem Bau des 2. Straßenbahngleises. Er fragt, ob der Beschluss über die Schadensbehebung der Brücke oder für das 2. Straßenbahngleis im AfV am 12.05.05 vorgelegt wird.

StR Gradl 01.14.15 möchte nochmals wissen, ob die Abdichtung der Brücke auch erfolgen muss, wenn das 2. Gleis nicht beschlossen wird.

StR Baumann 01.15.05 antwortet, dass im Rahmen des Notprogramms die beiden Endfelder saniert wurden. Zeitgleich kommt aber jetzt in einer laufenden Baustelle die Erkenntnis, dass die Westseite abgedichtet werden muss und der Antrag der SPD-Fraktion für das 2. Straßenbahngleis auf der Ostseite. Durch die Schäden der Brücke auf der Westseite ist es nun notwendig geworden auch die Ostseite abzudichten. Es gilt zu verhindern, dass bei einem Beschluss für ein 2. Gleis auf der Ostseite, die Brücke zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufgerissen werden muss und somit wieder gesperrt und ein Ersatzverkehr eingesetzt werden muss. Deshalb muss relativ schnell entschieden werden, weil die Baustelle im Laufen ist und alles kompakt in diesem Jahr abgewickelt werden kann. Eine stillstehende Baustelle im Winter und Wiederaufnahme im Frühjahr ist unwirtschaftlich und zu teuer.

StR Wolff 01.17.55 möchte wissen, ob ein Beschluss heute über die Abdichtung der Ostseite den Einbau des 2. Straßenbahngleises nicht behindert.

StR Baumann 01.18.10 verneint die Frage und erklärt, dass der Beschluss diese Option offen lässt. Sollte heute kein Beschluss erfolgen, dann wäre die Beschlussfassung für ein 2. Gleis im AfV am 12.05.05 verhindert.

StR Gradl 01.19.10 bemerkt, dass die Abdichtung der Brücke auf jeden Fall erfolgen muss, ob nun ein 2. Gleis beschlossen wird, oder nicht. Der Beschluss heute ist kein Beschluss für ein 2. Gleis, sondern lediglich die Option für ein 2. Gleis.

StR Pfadenhauer 01.19.55 beschreibt aus seiner Sicht den bisherigen Ablauf der Sanierung sowie die noch durchzuführenden Bauarbeiten und fragt, ob seine Einschätzung zutrifft.

StR Baumann 01.20.35 stimmt den Ausführungen des Kollegen Pfadenhauer zu und erklärt die abschnittsweisen Sanierungen mit einer zu geringen Mittelausstattung.

StR Dr. Helmbrecht 01.20.50

H. BM Förther 01.21.00

Beschluss: (Beilage 5a.3) - einstimmig -

I a. Auflagen

TOP 6: 01.21.15

Niederschrift über die 32. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

vom 15.03.2005, öffentlicher Teil, ist einstimmig genehmigt.

Nürnberg, 12. April 2005 Der Vorsitzende: i.V. gez. Förther

Der Referent: Schriftführerin: gez. Baumann gez. Wolfinger

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