Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
18.02.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Serviceoffensive 2020; hier: aktueller Sachstandsbericht 4 Sitzungsvorlage DIP/066/2020 4 Sachstandsbericht DIP/066/2020 6 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019 DIP/066/2020 31 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.06.2019 DIP/066/2020 32 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2020 DIP/066/2020 34 * TOP Ö 2 Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg 35 Sitzungsvorlage PA/278/2020 35 Beschäftigung von Werkstudierenden PA/278/2020 38 * TOP Ö 3 Modulare Qualifizierung für Beamte und Beamtinnen 44 Sitzungsvorlage PA/279/2020 44 Gutachten PA/279/2020 48 Anlage 1: Konzept der mod. Qualifizierung PA/279/2020 50 TOP Ö 4 Trinkwasser für Nürnberg 57 Bericht ZD/076/2020 57 Antrag_Aktionsplan Trinkwasser Nürnberg_SPD ZD/076/2020 60 Bericht zu Antrag_Aktionsplan Trinkwasser Nürnberg_SPD ZD/076/2020 61 TOP Ö 5 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020, öffentlicher Teil 64 Sitzungsvorlage Ref.I/II/148/2020 64
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 18.02.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Serviceoffensive 2020 Beschluss
hier: aktueller Sachstandsbericht DIP/066/2020
Bezug:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.06.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2020
2. Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg Beschluss
PA/278/2020
3. Modulare Qualifizierung für Beamte und Beamtinnen Beschluss
PA/279/2020
Erweiterung des Konzepts der Stadt Nürnberg zur
Durchführung der modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
feuerwehrtechnischer Dienst
4. Trinkwasser für Nürnberg Bericht
ZD/076/2020
5. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020, Beschluss
öffentlicher Teil Ref.I/II/148/2020
DIP/066/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.02.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Serviceoffensive 2020
hier: aktueller Sachstandsbericht
Bezug:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.06.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2020
Anlagen: Sachstandsbericht Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.06.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2020
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachstandsbericht
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage DIP/066/2020
Beschlussvorschlag:
-
Der POA nimmt den Bericht über das Projekt „Serviceoffensive 2020“ und dessen Teilprojekte zur Kenntnis.
-
Den durch die referatsübergreifende Projektsteuerungsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen der fünf Teilprojekte der „Serviceoffensive 2020“ und deren Umsetzungsplanung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Realisierung der verschiedenen Maßnahmen beauftragt.
-
Mitarbeitende des Einwohneramtes (EP), des Ordnungsamtes (OA), des Standesamtes (StN) und der Bürgerämter (BA/NOS), die die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.5.1 des Sachverhaltes (fachlich und persönlich) erfüllen, erhalten vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung ab 01.01.2021, befristet bis 31.12.2022,
a) als Beschäftigte eine monatliche Rahmenzulage (RZ) in Höhe von 150,- € brutto (bis EGr. 8 TVöD) bzw. 75,-- € brutto (in EGr. 9a TVöD)
b) als Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene einen monatlich Rahmenzuschlag (RZ) in Höhe von 100,-- € brutto (bis BGr. A 8 BayBesG) bzw. 50,-- € brutto (in BGr. A 9 BayBesG) unter Beachtung von Art. 60 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz 2 BayBesG.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nähere Einzelheiten zur Rahmenzulage bzw. Rahmenzuschlags unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zu regeln und die betroffenen Stellen mit einem entsprechenden Stellenvermerk zu kennzeichnen. Dies gilt auch für spätere Anpassungen des fachlichen Geltungsbereiches, soweit hoheitliche Aufgaben bei EP, OA, StN und BA/NOS wahrzunehmen sind.
Die Zahlung der Rahmenzulage bzw. –zuschlags kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Rahmenzulage begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung dieser Zulage bzw. der Freistaat Bayern sein Einverständnis zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktionsund Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) in Parteiverkehrsbereichen rechtsverbindlich widerruft oder c) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.
- Dem Personal- und Organisationsausschuss ist regelmäßig über den Projektfortschritt der „Serviceoffensive 2020“ zu berichten.
Personal- und Organisationsausschuss vom 18.02.2020
Serviceoffensive 2020
hier: Aktueller Sachstandsbericht
Bezug: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.04.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.06.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.01.2020
I. Gutachten/Sachverhalt/Bericht
1. Ausgangslage
Der Arbeitsalltag der publikumsintensiven Fachdienststellen Einwohneramt (EP), Ordnungsamt (OA), Standesamt (StN) und den Bürgerämtern (BA/NOS) ist geprägt durch stark angestiegenen Publikumszuspruch und der für den Bedienbereich zur Verfügung stehenden Personalkapazität. Die Abwicklung des Parteiverkehrs in den Schalterbereichen ist dabei durch einen hohen Durchsatz mit relativ wenig Zeit für die Bürgerin bzw. den Bürger, der Bewältigung von Arbeitsspitzen im Tages-, Wochen- und Monatsverlauf sowie der gestiegenen Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger geprägt. Daneben sind enge, sich häufig ändernde gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Zur spürbaren Verbesserung der Bedingungen für die Kundinnen und Kunden sowie der Arbeitssituation der Mitarbeitenden und der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs, auch in Zeiten von Spitzenbelastungen, wurden bereits in der Vergangenheit verschiedene Handlungsfelder und organisatorische Maßnahmen skizziert. Dem POA wurde in dessen Sitzungen seit Beginn der Serviceoffensive 2010 wiederholt berichtet (siehe Sitzungsunterlagen zu POA-Sitzungen vom 09.12.2014, 14.07.2015, 19.07.2016 sowie 26.09.2017).
Die Rahmenbedingungen bei den Bürgerdiensten von EP, OA, StN und bei den Bürgerämtern haben sich jedoch in den letzten Jahren erneut durch neue Aufgabenzuweisungen (u.a. Angelegenheiten des Bewohnerparkens), Gesetzesänderungen und Einführung neuer Dokumente (neuer Personalausweis, neue Zulassungspapiere usw.), vermehrten Technikeinsatz (Einführung von Fingerabdruckscannern, elektronische Archivierung), sowie aufgrund nicht steuerbarer erhöhter Personalfluktuation und dem damit verbundenen Einarbeitungsaufwand deutlich verändert. Auch die Rahmenbedingungen für die Stellenplan- und Personalbewirtschaftung (wie z. B. „Ausfallzeiten“ zur Qualifizierung wie z.B. die Teilnahme am BL 1 oder 2), aber auch die Abhängigkeiten von funktionierenden IT-Systemen und Verbindungen zu zentralen Landes- und Bundesregistern prägen die Rahmenbedingungen für die Arbeit vor Ort. Die Ist-Situation bei den einzelnen Dienststellen ist in Anlage 1 dargestellt.
Bei den publikumsintensiven Dienststellen ist aufgrund der sich verändernden Stadtgesellschaft eine u. a. geänderte Kundenstruktur festzustellen, die zu einer aufwändigeren Beratungstätigkeit führt, sowie die Mehrbelastung aufgrund der Auswirkungen von steigenden Fallzahlen und des EU-Rechts und des damit verbundenen Umgangs mit ausländischen Dokumenten. Dies führt mitunter nun vermehrt zu langen Wartezeiten und damit zu Ärger bei den Bürgerinnen und Bürgern, hat aber auch negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden in den Bürgerdienststellen (siehe auch die Ergebnisse der Mitarbeiter/-innen-Befragung 2019). Die Dienststellenleitungen haben frühzeitig gemeinsam mit den zuständigen Personalvertretungen und den Querschnittsdienststellen PA und DIP die Situation vor Ort analysiert, und zur Lösung der vielfältigen Problematiken die unterschiedlichsten Handlungsansätze und teilweise konkret zeitnah umsetzbare Maßnahmen in die verwaltungsinterne Diskussion eingebracht.
Der zunehmenden Arbeitsverdichtung und -belastung bei den Publikumsdienststellen aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums sowie der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Nürnberg wurde bereits versucht, durch folgende Maßnahmen in den letzten Jahren Rechnung zu tragen:
Schaffung von zusätzlichen Stellen zur Abwicklung des Parteiverkehrs bei den Fachämtern:
| Haushalt | Summe | EP | OA | StN | BA/NOS |
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 16,2 VK | 15 VK | 1,2 VK | --- | --- |
| 2018 | 6,5 VK | 1 VK | 2,5 VK | 3 VK | --- |
| 2019 | 12 VK | 6 VK | 3,5 VK | 1 VK | 1,5 VK |
| 2020 | 15,75 VK | 8,25 VK | 5 VK | --- | 2,5 VK |
| Summe | 50,45 VK | 30,25 VK | 12,2 VK | 4 VK | 4 VK |
In den letzten vier Jahren wurden für die vier publikumsintensiven Dienststellen EP, OA, StN und BA/NOS insgesamt 50,45 VK geschaffen - dies bedeutet eine Erhöhung der Stellenkapazität seit 2016 um 13,6 %.
Die Entwicklung der Stellenausstattung für die publikumsintensiven Dienststellen ist in Anlage 1 Ziffer 2 detailliert dargestellt.
Häufige interne Stellenbesetzungsverfahren für Stellen ab der EGr. 8 TVÖD bzw. BGr. A 8 BayBEsG, insbesondere im Vorgriff auf zu erwartende freiwerdende Stellen unter Zuhilfenahme des Instrumentes der budgetfinanzierten Erhöhung der Personalkapazität.
Externe Ausschreibung für die Sachbearbeitung im Parteiverkehr (u. a. Bereiche Melde- Pass- und Ausweisbehörde, Kfz-Zulassung, Ausländerbehörde) bei zeitgleicher Öffnung des Bewerberkreises für ausbildungsnahe Berufsbilder (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte, Notarfachangestellte, …).
Die Resonanz in diesem Bewerberkreis ist erfahrungsgemäß sehr groß, so wurden beispielsweise in den Jahren 2016-2019 alleine für die Dienststellen Einwohneramt und Ordnungsamt über 140 Mitarbeitende mit überwiegend nur verwaltungsnaher Berufsausbildung eingestellt.
Schaffung von neuen Qualifizierungsmaßnahmen, wie z.B. der Zertifikatslehrgang I (zielgerichtete Qualifizierung für bestimmte Aufgabenbereiche, insbesondere Meldewesen, Ausländerwesen, Kfz-Zulassung und künftig auch Führerscheinwesen). Die Stadt Nürnberg ermöglicht es neuen Mitarbeitenden an tarifvertraglich vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Beschäftigtenlehrgang I) teilzunehmen und sich auch schnell für eine breite Verwendbarkeit im Verwaltungsbereich zu qualifizieren, vgl. Nr. 3.5.1 Buchst. e).
Einführung des Instrumentes „Vorgriffsweise Zuweisung von Nachwuchskräften und Neueinstellungen“ zur Verbesserung der Verfügbarkeit von eingearbeiteten Schalterkräfte vor Ort im Bedarfsfall, vgl. Nr. 3.5.1 Buchst. c).
Implementierung eines zentralen Service-Centers zur Vorab-Information und Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit sowie der Entlastung der Bedienbereiche von Telefonaten. Durch die Übernahme von Telefonanrufen und Terminvereinbarungen durch das Service-Center konnte diese angestrebte Entlastung bisher nur für die Ausländerbehörde erreicht werden.
Parallel wurde die Situation der publikumsintensiven Dienststellen durch den Stadtrat aufgegriffen: Mit Schreiben vom 23.04.2019 beantragt die Stadtratsfraktion der SPD, dass die Verwaltung die Errichtung eines neuen Bürgeramts im Nürnberger Westen prüft. Darüber hinaus hat die Stadtratsfraktion der CSU mit Schreiben vom 06.06.2019 die Verwaltung gebeten, über die aktuelle Situation in den betroffenen Publikumsdienststellen zu berichten und zu prüfen, ob die klassischen Parteiverkehrsdienststellen im Stadtgebiet verteilt, zusätzlich zu den vorhandenen Standorten Dependancen bzw. "Bürgerstores" einrichten können. Damit könnte bei kürzeren Wegen für die Bürgerinnen und Bürger typische Dienstleistungen bei bestimmten Lebenslagen angeboten werden. Mit Schreiben vom 16.01.2020 bittet die Stadtratsfraktion der SPD, dass die Raumsituation des Standesamtes – insbesondere der Wartebereich – so umgestaltet wird, dass für die Kundinnen und Kunden angenehme Bedingungen beim Amtsbesuch gegeben sind.
2. Übergreifendes Projekt „Serviceoffensive 2020“
Um die Situation in den Bürgerdienststellen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Mitarbeitenden zu verbessern, wurde von Ref. I/II im September 2019 das referatsübergreifende Projekt „Serviceoffensive 2020“ aufgesetzt, mit dem Ziel den Bürgerservice in personeller, technischer, organisatorischer, aber auch in räumlicher Hinsicht, zu verbessern. Dabei wurden viele Anregungen des Gesamtpersonalrats sowie der örtlichen Personalvertretungen aufgegriffen und in die Projektarbeit mit einbezogen.
Nachfolgende Perspektiven sollten für das Projekt „Serviceoffensive 2020“ in Ableitung der strategischen Ziele „einfacher, nutzerorientierter Zugang zum städtischen Dienstleistungsangebot“ sowie „hohe Servicequalität“ zielführend sein:
Weiterentwicklungen des Bürgerbüro-Konzeptes im Sinne neuer Ideen zur Gestaltung von multiplen Service- und Begegnungsstätten: Verlässlicher Service gegenüber den Nürnberger Bürgerinnen und Bürgern sowie verständliche und barrierefreie Kommunikation auf allen Zugangskanälen
Bürger sollen dabei möglichst viele Dienstleistungen an einer physischen oder virtuellen Stelle vernetzt, schnell und in bestmöglicher Qualität erhalten („Lebenslagenprinzip“)
Gute Erreichbarkeit der Bürgerdienste über verschiedene Zugangswege: Persönlicher Kundenkontakt wird nicht abgebaut, sondern über moderne Zugangswege vereinfacht bzw. sogar gefördert. (Umsetzung des Grundsatzes „Digital first, but not only“)
Qualifizierte und serviceorientierte Mitarbeitende zur wirkungsorientierten Ausrichtung an der Nachfragesituation
Verbesserung der Situation der Mitarbeitenden im Schalterdienst zur Umsetzung der in der Vereinbarung „Gute Arbeit“ festgelegten Grundsätze im Arbeitsalltag
Bei der Serviceoffensive 2020 geht es um Kundenzentrierung, Mitarbeitende,
Innovation, Produktivität, Kreativität, Prozesse, Technik, Räume und Kooperationen
Für einen kontinuierlich guten Bürgerservice in den kommenden Jahren sollen nachfolgende Voraussetzungen gelten:
Bereitstellung verschiedener Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen (digital, telefonisch, persönlich);
Sicherstellung einer guten Erreichbarkeit;
Konsequentes Ausrichten des Dienstleistungsangebotes an die jeweiligen Empfängerinnen und Empfängern;
Gewährleistung verlässlicher, transparenter und verbindlicher Verfahren;
Definition verlässlicher Bearbeitungs- und Wartezeiten und Veröffentlichung dieser festgelegten Zielwerte;
Konsequente Steuerung des Kundenaufkommens durch Terminvergabe zur Verringerung der Wartezeiten und optimaler Arbeitsauslastung;
Herstellung einer angemessenen Aufenthaltsqualität und Gastlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger;
Sicherstellung von guten, zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden (räumlich, organisatorisch und technisch);
eine dynamische Personalbemessung, die auch längere Spitzenzeiten berücksichtigt;
Sicherstellung eines vernetzten Handelns städtischer Stellen und ganzheitliche Beratung.
Die eingerichtete Projektsteuerungsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter von BgA, 2. BM, Ref. I/II, BA/NOS, EP, OA, StN, PA, DIP, GPR, GSBV, PR OBM und PR 2. BM angehören, erarbeitete in konstruktiver und zielgerichteter Arbeitsatmosphäre geeignete Lösungsvorschläge zur Stärkung des Bürgerservice in personeller, technischer, organisatorischer, aber auch räumlicher Hinsicht. Aufgrund der Vielfalt der vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung des Bürgerservices wurde das Gesamtprojekt „Serviceoffensive 2020“ in die nachfolgenden fünf Teilprojekte aufgeteilt:
Teilprojekt
„Neukonzeption des Bürgerservicezentrums Mitte und des vorzuhaltenden Dienstleistungsangebotes“ (Ziel
Bündelung der Dienstleistungen aus Sicht der Kunden)
Teilprojekt
„Verlagerung der Ausländerbehörde an einen anderen Standort“ (Ziel: Verbesserung der Bedien- und Arbeitsbe-
dingungen)
Teilprojekt
„Schaffung eines Bürgeramts West“ (Ziel: Bessere Versorgung des Südwestens Nürnberg)
Teilprojekt „Kooperation mit der Sparkasse Nürnberg“ (Ziel: Verbesserung der Erreichbarkeit)
Teilprojekt „Übergreifende Themen Personal – IT – Organisation – Sonstiges“ (Ziel: Verbesserung der Bedien-
und Arbeitsbedingungen)
Die Gesamtprojektleitung zur Koordinierung und Verzahnung der verschiedenen Teilprojekte obliegt dem Referat Finanzen, Personal, IT und Organisation gemeinsam mit dem Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation.
3. Zusammenfassung der aktuellen Sachstände in den verschiedenen Teilprojekten
Seit Herbst 2019 wurden die fünf Teilprojekte zunächst konkretisiert und umgehend mit deren Bearbeitung begonnen. Die im folgenden genannten Sachstände wurden in enger Abstimmung mit den Mitgliedern der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet. Die umzusetzenden Maßnahmen sind dabei auf Grundlage der festgestellten Bedarfe und Ziele der Fachämter entwickelt worden, welche im weiteren Projektverlauf regelmäßig mit allen Beteiligten rückgekoppelt werden.
3.1. Teilprojekt „Neukonzeption „Bürgerservicezentrum Mitte““
Durch die schrittweise Verlagerung der Ausländerbehörde (siehe Teilprojekt 2 „Verlagerung der Ausländerbehörde in „The Q“ sowie interimsweise Verlagerung an einen Ausweichstandort“) kann im Ämtergebäude Hirschelgasse 32 eine Neubelegung der Räume aus Kundensicht erfolgen. Die im weitläufigen Gebäudekomplex des Einwohneramtes modernisierten Räume sind zwischenzeitlich weitestgehend für eine Nutzung zur Abwicklung von Parteiverkehr gut gerüstet: Neben einer modernen Publikumssteuerungsanlage sind auch die zur Abwicklung von Bezahlvorgängen erforderlichen Kassenautomaten, aber auch kleinere Wartebereiche auf den einzelnen Etagen vorhanden. Zeitgleich sind die umfangreichen Baumaßnahmen im Gebäudekomplex Äußere Laufer Gasse in Kürze abgeschlossen. Der barrierefreie Zugang zu den oberen Stockwerken des Gebäudes ist nun durch den Einbau eines Aufzugs im Eingangsbereich der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde auch für den Parteiverkehr möglich. Dies ermöglicht eine funktionelle Ausgestaltung der Flächennutzung unter Berücksichtigung der Anforderungen eines modernen Dienstleistungsbetriebs. Aktuell wird durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe nach einer Bestandsaufnahme sowie der Konkretisierung absehbarer Raumbedarfe und Veränderungen im Aufgabenspektrum und –umfang ein Funktionsprogramm in Abstimmung mit den publikumsintensiven Dienststellen zur Neubelegung des gesamten Gebäudekomplexes erstellt. Insbesondere ist vorgesehen, die angespannte räumliche Situation im Ämtergebäude des Ordnungsamtes am Inneren Laufer Platz zu entschärfen und die Fahrerlaubnisbehörde in das Gebäude der Ausländerbehörde zu verlagern. Weitere Dienstleistungen sollen ebenfalls im Gebäude verortet werden und damit in der Nürnberger Innenstadt ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Eine (teilweise) Verlagerung des Standesamtes in die Räume des Ämtergebäudes wird in diesem Zusammenhang geprüft, um die Situation auch für dieses Amt zu verbessern. Trausäle zur Durchführung von Eheschließungen verbleiben auf alle Fälle im Ämtergebäude Hauptmarkt 18. Damit soll es auch zukünftig Brautpaaren möglich sein, im Nürnberger Rathaus am Hauptmarkt zu heiraten. Derzeit werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Belegungsvarianten für den Gebäudekomplex Äußere Laufer Gasse/Hirschelgasse zusammengestellt und gemeinsam mit den beteiligten Dienststellen und den Personalvertretungen abgewogen. Über den aktuellen Sachstand der geplanten Neubelegung des Gebäudes wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Zeitziel: 07/2020 Bezug der Räume Hirschelgasse 32 durch OA/2 (Fahrerlaubnisbehörde) 10/2020 Amtsinterner Umzug der Gewerbeabteilung vom 2. OG ins Erdgeschoss 09/2024 Nachnutzung weiterer Freiwerdender Räume im Gebäudekomplex Hirschelgasse 32
3.2. Teilprojekt „Verlagerung der Ausländerbehörde in „The Q“ sowie interimsweise Verlagerung an einen
Ausweichstandort“
Als ein „räumlicher“ Baustein zur Verbesserung der Situation bei den Bürgerdienststellen ist die Auslagerung der Ausländerbehörde in das umgebaute Quelle-Areal vorgesehen.
Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Quelle-Areals (1. Quartal 2024) ist für die Auslagerung der Ausländerbehörde eine befristete Anmietung von Büroflächen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurde vom Einwohneramt festgelegt, dass das Sachgebiet „Aufenthaltsbegleitende Maßnahmen“ mit rd. 50 VK und das Sachgebiet „Dienste und Sonderaufgaben“ mit rd. 32 VK interimsweise verlagert werden. Damit werden die Ebene 1 bis Ebene 3 des Ämtergebäudes Hirschelgasse 32 zeitnah frei. Aufgrund des definierten Raumbedarfes wurde eine Markterkundung durch LA durchgeführt. Danach wurden zwei Immobilienobjekte näher betrachtet. Für das in Frage kommende Objekt liegt mittlerweile ein Mietangebot vor. Das Mietangebot befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Prüfung. Die erforderlichen Mittel für die interimsweise Unterbringung der Ausländerbehörde sind im Haushalt 2020 eingestellt.
Zeitziel: 06/2020 Bezug der Räume der Interimsnutzung 08/2024 Bezug der Räume in „The Q“
3.3. Teilprojekt „Bürgeramt West“
Im Rahmen der Neukonzeption eines Bürgeramtes West soll keine Kopie der bisherigen dezentralen Bürgerämter entstehen, sondern vielmehr ein modernes zeitgemäßes Bürgeramt unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen (Digitalisierung, Veränderung der Ansprüche der Stadtgesellschaft an ihre Stadtverwaltung) als multiple Service- und Begegnungsstätte geschaffen werden. Dabei ist die Leitidee „Digital first, but not only“ zu berücksichtigen. Das Bürgeramt West soll im Wesentlichen Dienstleistungen im Bereich Melde-, Pass- und Ausweiswesen und Führerscheinangelegenheiten, aber auch einfachere Ordnungs- und Sozialangelegenheiten anbieten. Derzeit werden die Dienstleistungen „Personenstandswesen“ mit dem Ziel geprüft, ein entsprechendes Angebot zukünftig auch im neu einzurichtenden Bürgeramt vorzuhalten. Auch als Eintragungsstelle bei Bürgerbegehren soll die neue Anlaufstelle fungieren. Derzeit wird ein gemeinsamer Standort für das neu zu schaffende Bürgeramt West und die Kfz-Zulassungsstelle geprüft. Zwischenzeitlich konnte ein gemeinsames Raumprogramm abgestimmt werden, welches einen gemeinsamen Eingangsbereich inkl. Infoschalter, die gemeinsame Nutzung der erforderlichen Kassenautomaten sowie von Besprechungs- und Sozialräumen vorsieht. Ref. I/II-zGM prüfte gemeinsam mit H und Stpl die Realisierungsmöglichkeiten auf einem städtischen Grundstück am mittleren Ring im Nürnberger Westen des Stadtgebietes. Nach einer ersten Einschätzung der Fachämter sind die Anforderungen des Dienstbetriebes an die Außenanlagen (Parkplatzsituation, Verkehrsanbindung), aber auch an den zu erstellenden Baukörper am geplanten Standort realisierbar.
Zeitziel: Frühjahr 2022: Baubeginn am festgelegten Standort Herbst 2023: Inbetriebnahme Bürgeramt West und Kfz-Zulassung
3.4. Teilprojekt „Kooperation mit der Sparkasse Nürnberg“
In einem gemeinsamen Gespräch wurde im Herbst 2019 zunächst die grundsätzliche Kooperationsbereitschaft der Stadtverwaltung, aber auch der Sparkasse ausgelotet und ein Teilprojekt gestartet. Zur Erprobung wurde ein Modellversuch zum beiderseitigen Nutzen verabredet, um im Sinne einer „win-win-Situation“ für beide Kooperationspartner einen dauerhaften Mehrwert zu erzielen. Mit diesem Teilprojekt wird dabei von städtischer Seite aus die Verbesserung der Erreichbarkeit der Stadtverwaltung im Stadtgebiet verfolgt, d. h. die städtischen Dienstleistungen kommen räumlich näher zum Bürger („Wir kommen zu Ihnen!“). Handlungsleitende Grundsätze für die Ausarbeitung der Möglichkeiten einer verstärkten Kooperation waren dabei
Einfach Niederschwelliger Zugang für die Bürgerinnen und Bürger
Immer Bürgernahe Bedien-/Öffnungszeiten
Direkt Direkt beim Bürger und gute dezentrale Verteilung der Anlaufstellen
Sofort Ohne größere Wartezeit / direkte Reaktion bei Vorsprache
Vertraut Reduzierung auf Kernfunktion, Vermeidung von Komplexität („einfach nur“)
Die zu findende Schnittmenge für den neuen Weg einer engeren Kooperation zwischen Stadtverwaltung und Sparkasse Nürnberg soll dabei grundsätzlich einen erkennbaren Mehrwert für die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.
Sachstand: Durch eine eingerichtete Arbeitsgruppe sind einerseits die verwaltungsinternen Vorklärungen und notwendigen Festlegungen zu treffen und parallel hierzu die Verhandlungen mit der Sparkasse Nürnberg als Kooperationspartner zu führen. Durch diese Arbeitsgruppe wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sparkasse Nürnberg Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit im Kontext der Strategie des Projektes „Serviceoffensive 2020“ ausgelotet. Dabei haben sich die nachfolgenden drei Kooperationsfelder herauskristallisiert, die vorrangig weiterverfolgt werden sollen:
a) Dienstleistungserbringung durch die Stadtverwaltung in ausgewählten Geschäftsstellen der Sparkasse Nürn-
berg („Bürgerkoffer“)
In ausgewählten Sparkassenfilialen soll ein ausgewähltes städtisches Dienstleistungsangebot in den nächsten Monaten realisiert werden. Dabei erfolgt zunächst eine Begrenzung auf das Standardsortiment der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde, da diese Dienstleistung von jeder Bürgerin und jedem Bürger regelmäßig und im Vergleich aller Verwaltungsdienstleistungen in hohem Maße nachgefragt werden:
An-, Ab- und Ummeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte Ausstellung und Änderungen von Personalausweisen, Reisedokumenten und Kinderausweisen Bewohnerparkausweise
Deckungsgleiche Servicezeiten von Sparkasse und mobilem Bürgerdienst sollen dazu beitragen, um die den Kundenverkehr vor- und nachbereitenden betrieblichen Abläufe optimal koordinieren und die Öffnungszeiten durch Einheitlichkeit für den Kunden transparent und einprägsamer gestalten zu können. Das o.g. Angebot soll daher während der regulären Öffnungszeiten der Geschäftsstellen (MO, DI, FR 09:00-12:00 Uhr sowie 14:00-17:00 Uhr, MI 09:00-12:00 Uhr und DO 09:00-12:00 Uhr sowie 14:00-18:00 Uhr) mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten werden. Dieses neue Dienstleistungsangebot ist bei laufendem Betrieb unter den gegebenen personellen Ressourcen jedoch nur unter zusätzlichem Aufwand zu Lasten der „stationären“ Arbeit im zentralen Fachamt EP und somit auch der dort vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger möglich. Der 6-monatige Erprobungsbetrieb ist daher je Filiale auf einen Wochentag begrenzt. Dabei ist bei der Detailausgestaltung darauf zu achten, dass die Öffnungszeiten einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger bieten und eine tatsächliche Ausweitung der Öffnungszeiten bewirken.
Für einen Pilotierungszeitraum beginnend bereits im Laufe des ersten Halbjahres 2020 bis zunächst 31.12.2020 wurden in Abstimmung aller Beteiligten die nachfolgenden Geschäftsstellen der Sparkasse Nürnberg ausgewählt:
Geschäftsstelle Eibach, Eibacher Hauptstraße 27 Geschäftsstelle St. Leonhardt, Schwabacher Str. 60 Geschäftsstelle Friedrich-Ebert-Platz, Bucher Str. 58-60 Geschäftsstelle Mögeldorf, Schmausenbuckstr. 4
Aus Platzgründen wird ein vorhandener Bedien-Arbeitsplatz in den Sparkassenfilialen genutzt. In den vier Filialen stehen den städtischen Mitarbeitenden grds. gesonderte Beratungsräume zur Verfügung. Zudem ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt ausschließlich bargeldlos, um die städtischen Mitarbeitenden wie auch die Sparkasse Nürnberg von betriebsbelastenden Zusatzaufgaben (Geldwechsel etc.) frei zu halten und durch Bargeldverkehr ausgelöste sicherheitsrelevante Aufwände auszuschließen.
Für die außenwirksame Abgrenzung des mobilen Bürgerdienstes in der Filiale werden Banner als Werbemittel und ein Plakataufsteller für die plakative Außenwerbung vor der Filiale mit der zentralen Botschaft „Die Stadtverwaltung kommt zu Ihnen!“ angedacht. Die Werbemittel orientieren sich an den städtischen Designvorgaben.
Im Übrigen wird eine strikte Trennung der Dienstleistungen der Sparkasse Nürnberg und dem städtischen Angebot eingehalten.
Die Detailplanungen für die einzelnen Standorte werden derzeit in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Sparkasse Nürnberg erarbeitet. Dabei richtet sich der Fokus im Wesentlichen auf die technische Grundausstattung und die Abläufe an einem Kundentag sowie die Einbindung der Mitarbeitenden von EP in den Betrieb der Sparkasse. Aus Gründen des effektiven Personaleinsatzes ist zunächst nur der Einsatz von auf den Bereich der Einwohnerdaten spezialisiertem Personal von EP vorgesehen.
Nach erster Schätzung sind zur Umsetzung des Probebetriebs im Jahr 2020 Projektmittel in Höhe von 35.000 Euro erforderlich. Bevor der Erprobungsbetrieb im Jahr 2021 in ein dauerhaftes Angebot überführt werden kann, ist über die Bereitstellung des zu ermittelten dauerhaften Finanz- und Personalmehrbedarf jedoch durch den Stadtrat abschließend zu entscheiden. Eine Auswertung des Erprobungsbetriebs erfolgt daher bereits zeitnah Anfang 2021.
b) Aufstellung von Ausgabestationen für Verwaltungsprodukte in ausgewählten Geschäftsstellen der Sparkasse
Nürnberg („Smart Terminals“)
Eine weitere Möglichkeit den Bürgerservice zu verbessern, ist die Aufstellung von „Smart Terminals“ in ausgewählten Geschäftsstellen der Sparkasse Nürnberg. Aufgrund von räumlichen Gegebenheiten wurden in Abstimmung mit der Sparkasse Nürnberg für den Pilotierungszeitraum die Geschäftsstellen St. Leonhardt und Mögeldorf der Sparkasse Nürnberg ausgewählt.
Mit dem Einsatz der „Smart Terminals“ können die Bürgerinnen und Bürger zukünftig ihren Personalausweis oder Reisepass, unabhängig von den Öffnungszeiten des Einwohneramtes bzw. BA/NOS rund um die Uhr (24/7) abholen. Mit dieser Lösung werden Wartezeiten erspart und der Ansturm auf die publikumsintensiven Dienststellen vermindert. Die Selbstbedienzonen der Sparkassenfilialen bieten mit den bereits vorhandenen Sicherungsmaßnahmen optimale Voraussetzungen für die Aufstellung der sog. Ausgabestationen.
Mit der Loslösung von starren Öffnungszeiten ist die Abholung von Ausweisdokumenten zukünftig jederzeit rund um die Uhr möglich. Bei Antragstellung im Einwohneramt bzw. BA/NOS kann sich der Bürger für die Abholung seines Ausweisdokuments am Ausgabeterminal entscheiden. Hierfür werden bei der Antragstellung zusätzlich die Kontaktdaten wie Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse in einem webbasierten System aufgenommen. Wenn die Ausweisdokumente von der Bundesdruckerei eintreffen, legen städtische Mitarbeitende sie in die Fächer der Terminals. Hier scannen die städtischen Mitarbeitenden den computergenerierten Barcode mit der Buchungsnummer ein, woraufhin sich ein leeres Fach öffnet. Mit dem Schließen der Fachtür wird automatisch eine E-Mail oder SMS an den Antragsteller versendet, dass der Pass/der Ausweis zur Abholung bereitsteht. Die Identifizierung bei Abholung des Ausweises erfolgt zum einen durch einen zugesandten Code und darüber hinaus durch Einlesen des Fingerabdruckes des Antragstellers am Terminal. Hinter den 24/7 „Smart Terminals“ steckt ein Logistikkonzept, das einem intelligenten Paketdepot (siehe DHL bzw. Amazon-Paketstationen) ähnelt. Das System garantiert eine sichere und volldigitalisierte Übergabe von Dokumenten.
Die „Smart Terminals“ können nach erfolgreicher Erprobung auch für die Ausgabe weiterer Verwaltungsprodukte der Stadt (z.B. Führerscheine, Personenstandsurkunden usw.), aber auch für die Übergabe von Dokumenten durch den Bürger/die Bürgerin genutzt werden. Die Detailplanungen für die beiden Standorte werden derzeit in enger Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Sparkasse Nürnberg erarbeitet.
c) Übernahme der Registrierungsfunktion für die Serviceplattform „Mein Nürnberg“ durch die Sparkasse Nürn-
berg
Im Rahmen der Ausweitung des Registrierungs- und Freigabeprozesses für das behördenbestätigte Servicekonto „Mein Nürnberg“ ist der Ausbau der entsprechenden Anlaufstellen erforderlich. Derzeit ist die einmalige Freigabe des behördenbestätigten Nutzerkontos des Servicekontos „Mein Nürnberg“ an acht Standorten im Stadtgebiet möglich. Durch die Einbeziehung der Geschäftsstellen der Sparkasse Nürnberg wird die Anzahl der Freigabestellen im Laufe der nächsten Monate deutlich erheblich erhöht. Dem Grunde nach soll durch die Sparkasse ein analoges Verfahren zum sog. Post- Ident-Verfahren im Auftrag der Stadt als sog. Verwaltungshelfer gegen Kostenverrechnung durchführen.
Die Verwaltung wird mit der Sparkasse Nürnberg für den geplanten Erprobungszeitraum eine Vereinbarung abschließen, in welcher die erforderlichen Festlegungen zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur und der entsprechenden Kostenerstattung, aber auch für die zu klärenden rechtlichen Fragestellungen enthalten sein werden. Für die angestrebte langfristige Kooperation ist beabsichtigt, einen umfassenden Kooperationsvertrag mit der Sparkasse Nürnberg abzuschließen, der detailliert die verschiedensten Handlungsfelder einer möglichen Zusammenarbeit zwischen den Partnern auf Augenhöhe zukunftsgerichtet ausgestaltet.
Die für die Umsetzung der geplanten Kooperation mit der Sparkasse Nürnberg benötigten Finanz-, Personal- und Sachmittel werden zunächst im Vorgriff auf die Mittelbereitstellung durch die Budgets der beteiligten Dienststellen getragen.
Zeitziel: 1. Halbjahr 2020 schrittweise Realisierung der verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten
3.5. Teilprojekt 5: Übergreifende Themen im Bereich Personal, Organisation und Prozesse, Digitalisierung/IT
sowie Raumfragen/ Arbeits- und Bediensituationen
In diesem Teilprojekt werden alle übergreifenden Themenstellungen in Bezug auf die Stärkung des Bürgerservice gebündelt. Dies umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen in den Handlungsfeldern Personal, Organisation und Prozesse, Digitalisierung/IT sowie Raumfragen und Arbeits- und Bediensituationen.
3.5.1. Personal
a) Steigerung der Attraktivität von Einsatzbereichen mit intensiven und belastendem Parteiverkehr bei EP, OA, StN und BA/NOS
Wie anderen Großstädten im Bundesgebiet fällt es der Stadt Nürnberg zusehends schwer, qualifiziertes Personal zu gewinnen und vorhandenes zu halten. Hohe Fluktuationen, ständige Abwanderungen zu anderen Arbeitgebern in den Umlandgemeinden bzw. Behörden sowie sich ändernde Anforderungen im direktem Kundenkontakt führen dazu, dass für die Mitarbeitenden in Dienststellen mit einem überdurchschnittlich hohen Kundenaufkommen ein verstärkter Arbeitsdruck entsteht. Insbesondere im Bereich der zweiten Qualifikationsebene (EGr. 5 – EGr. 9a TVöD bzw. BGr. A6 – BGr. A9) steht die Stadtverwaltung Nürnberg vor der Herausforderung, dass dem zunehmend höheren Personalbedarf ein nicht immer ausreichendes Angebot an qualifizierten Mitarbeitenden gegenübersteht. So können beispielsweise Nachwuchskräfte am Ende der Ausbildung - auf Grund des stetig hohen Bedarfs in fast allen Bereichen der Stadtverwaltung oftmals zwischen mehreren Einsatzdienststellen entscheiden. Vermeintlich weniger attraktive Arbeitsplätze können so nur schwer adäquat dauerhaft besetzt werden. Betroffen sind insbesondere Bereiche, die stark von direkten und intensiven Parteiverkehr geprägt sind. Hierzu gehören die Dienststellen Einwohnermeldeamt mit den Abteilungen Einwohnermeldewesen (ohne Service-Center) und Ausländerangelegenheiten, das Ordnungsamt mit den Abteilungen Kfz-Zulassung. Fahrerlaubnisse und Gewerbemeldestelle sowie bestimmte Bereiche des Standesamts und der Bürgerämter Nord, Süd und Ost. Diese Bereiche zählen zu den parteiverkehrsintensivsten Bereichen der Stadtverwaltung und prägen gleichzeitig das Image der öffentlichen Verwaltung in der Außendarstellung. In den genannten Bereichen nimmt die Stadt Nürnberg hoheitliche Aufgaben war, deren Aufgabenerledigung sicherzustellen ist. Um unter diesen erschwerten Rahmen- und Arbeitsbedingungen die Qualität der Aufgabenerledigung zu halten, die Motivation der eingesetzten Beschäftigten zu stärken bzw. neues Personal für diese Aufgabenbereiche zu gewinnen, braucht es Lösungen, diese Arbeitsplätze und die Wahrnehmung der dort anfallenden Aufgaben attraktiver zu gestalten. Auch vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt, der signifikanten Auswirkungen des demografischen Wandels und des fortwährenden Arbeitnehmermarktes ist Handlungsbedarf dringend angezeigt.
Ziel ist es, die Verweildauer der Mitarbeitenden auf ihren Arbeitsplätzen zu erhöhen, Know-how aufzubauen und in der jeweiligen Dienststelle zu halten, neues Personal zu gewinnen sowie belastende Arbeitsumstände gebührend zu vermeiden und auszugleichen. Sowohl vonseiten des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV) als auch der Gesetzgeber ist der Bedarf nach Lösungen erkannt worden. Seit Juli 2019 hat der KAV Bayern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, Tarifbeschäftigten nicht nur im Einzelfall, sondern auch in der Gruppe eine jederzeit widerrufliche Zulage auszureichen. Das Bayerische Besoldungsgesetz sieht in Art. 60 die Möglichkeit eines Zuschlags zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 hat nunmehr das Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat befristet bis 31.12.2022 sein Einvernehmen zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit an Beamtinnen und Beamte in Parteiverkehrsbereichen unter den Vorgaben des Art. 60 BayBesG erteilt.
Gewährung einer Rahmenzulage/-zuschlags für Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg Stadtintern wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von DIP, PA und dem Competence Center Stellenbewertung (Ref. I/II CC) beauftragt, ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität von Einsatzbereichen mit besonders intensivem und belastendem Parteiverkehr auszuarbeiten. Solche Einsatzbereiche sind insbesondere durch eine täglich hohe Anzahl von unmittelbaren und wechselnden Kontakten mit Bürgern, belastenden Arbeitsbedingungen, konfliktreichen Entscheidungen sowie Sprachbarrieren im prägendem Umfang gekennzeichnet. In Abstimmung mit GPR und den örtlichen Personalvertretungen, aber auch mit den betroffenen Geschäftsbereichen und Dienststellen wird vorgeschlagen, auf der Basis der in der folgenden Abbildung dargestellten Kriterien und Voraussetzungen Tarifbeschäftigten eine sogenannte Rahmenzulage bzw. Beamtinnen und Beamten einen Rahmenzuschlag zu gewähren:
| Kriterien | Voraussetzungen für die Gewährung einer Rahmenzulage/-zuschlags | ||
|---|---|---|---|
| (Die Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein) | |||
| Wofür und für wen? | Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Ausgleich für Mitarbeitende mit erschwerten Rahmen- und Arbeitsbedingungen 1) Dauerhafter Einsatz im Parteiverkehr mit direktem Bürgerkontakt (Face to Face, ausgenommen telefonisch und online) in Dienststellen mit überdurchschnittlich hohem Kundenaufkommen Direkter Kundenkontakt umfasst mind. 50% der individuellen Arbeitszeit Die Mitarbeitenden nehmen vollumfänglich (qualitativ und quantitativ) die Aufga- ben des Parteiverkehrs wahr 2) Tarifbeschäftigte bis inkl. EGr. 9a Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene (bis BGr. A 9) | ||
| Wofür und für wen? | |||
| In welcher Höhe? | Tarifbeschäftigte Bis Eingruppierung in EGr. 8: Zulage in Höhe von 150 EUR brutto monatlich Eingruppierung in EGr. 9a: Zulage in Höhe von 75 EUR brutto monatlich Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene BGr. A 6 BayBesG bis A 8 BayBesG Zuschlag in Höhe von 100 EUR brutto mo- natlich 3) BGr. A 9 BayBesG Zuschlag in Höhe von 50 EUR 3) | ||
| Zeitraum der Gewährung der Zulage/des Zuschlags | Ab 01.01.2021 bis 31.12.2022 (2 Jahre) | ||
| Dienststellen und ihre Einsatzbereiche mit über- durchschnittlich hohem Kundenaufkommen | OA: Abteilung Kfz-Zulassung OA: Abteilung Fahrerlaubnisse OA: Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten: Gewerbemeldestelle EP: Abteilung Einwohnermeldewesen (ohne Service-Center) EP: Abteilung Ausländerangelegenheiten BA/NOS - Bürgerdienste, Ordnungs- und Sozialverwaltung StN: Erst- und Nachbeurkundungen, Urkunden |
Zeitraum der Gewährung
der Zulage/des Zuschlags
Dienststellen und ihre
Einsatzbereiche mit über-
durchschnittlich hohem
Kundenaufkommen
- Einsatzbereiche sind insbesondere durch eine täglich hohe Anzahl von unmittelbaren und wechselnden Kontakten mit Bürgern, belastenden Arbeitsbedingungen, konfliktreichen Entscheidungen sowie Sprachbarrieren im prägendem Umfang gekennzeichnet 2) Mitarbeitende, die den Dienststellen (u.a. nach ihrer Ausbildung) personalwirtschaftlich zugewiesen werden, erhalten die Zulage/den Zuschlag nach erfolgreicher Einarbeitung und vollumfänglicher Wahrnehmung der Tätigkeiten bei der Abwicklung des Parteiverkehrs, bestätigt durch die jeweilige Dienststelle) 3) Gem. Art. 60 Abs. 2 Satz 1 BayBesG darf der Zuschlag monatlich 10 v. H. der ersten Stufe des Grundgehalts (Anfangsgrundgehalt) der entsprechenden Besoldungsgruppe, Grundgehalt und Zuschlag dürften zusammen das Endgrundgehalt der entsprechenden Besoldungsgruppe nicht übersteigen.
Durch die Staffelung der Zulagenhöhe bzw. der Zuschlaghöhe soll das Tarifgefüge weiterhin gewahrt werden. So soll verhindert werden, dass z. B. das individuelle Tabellenentgelt inkl. Rahmenzulage höher ist als das individuelle Tabellenentgelt einer darüber liegenden Entgeltgruppe ohne Rahmenzulage. Andernfalls könnte die Bereitschaft von Mitarbeitenden, entsprechend höherwertige Aufgaben zu übernehmen, gemindert werden.
Die Rahmenzulage bzw. der Rahmenzuschlag wird tätigkeitsbezogen gewährt und entfällt mit dem Wechsel auf eine Stelle ohne Berechtigung bzw. wenn auf der Stelle die entsprechenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Rahmenzulage bzw. der Rahmenzuschlag anteilig gewährt. Bei längeren bezahlten Abwesenheitszeiten (z.B. Mutterschutz, Krankheit) wird die Rahmenzulage als Teil des monatlichen Gesamtentgeltes entsprechend der gesetzlichen bzw. tariflichen Maßgaben fortgezahlt. Die gewährte Rahmenzulage wird als Teil des monatlichen Gesamtentgeltes auch bei der Jahressonderzahlung berücksichtigt; der Rahmenzuschlag für Beamtinnen und Beamte hingegen bleibt dabei unberücksichtigt.
Die Rahmenzulage bzw. der Rahmenzuschlag soll vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung mit Wirkung zum 01.01.2021 eingeführt und zunächst auf die Dauer von 2 Jahren (bis 31.12.2022) befristet werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden mangels konkreter Daten zunächst überschlägig ermittelt. Nach Beschlussfassung durch den POA werden verwaltungsintern die relevanten Stellen anhand von aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen von DIP gemeinsam mit den beteiligten Dienststellen auf Basis der oben beschriebenen Kriterien und Voraussetzungen konkret benannt. Die für die Gewährung einer Rahmenzulage/-zuschlags relevanten Stellen werden hierzu im Stellenplan durch einen Stellenvermerk "R (Rahmenzulage)" gekennzeichnet. Anhand dieser Stellenvermerke kann die Entwicklung der Rahmenzulagen-/-zuschlagsgewährung ausgewertet und nachvollzogen werden. Die überschlägige Kostenkalkulation ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Dst. | Bereich | Vollkraftanteile EGr. E5 - E9a TVöD BGr. A6 – A9 BayBesG | |||
|---|---|---|---|---|---|
| OA | Abteilung Kfz-Zulassung | ca. 30 VK | |||
| Abteilung Fahrerlaubnisse | ca. 15 VK | ||||
| Abteilung Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten: | ca. 5 VK | ca. 5 VK | |||
| Gewerbemeldestelle |
Vollkraftanteile
EGr. E5 - E9a TVöD
BGr. A6 – A9 BayBesG
| EP | Abteilung Einwohnermeldewesen (ohne ServiceCenter) | ca. 65 VK |
|---|---|---|
| Abteilung Ausländerangelegenheiten | ca. 70 VK |
| BA/NOS | BA/N - Bürgerdienste ,Ordnungs- und Sozialverwaltung | ca. 5 VK | |||
|---|---|---|---|---|---|
| BA/O - Bürgerdienste ,Ordnungs- und Sozialverwaltung | ca 10 VK | ||||
| BA/S - Bürgerdienste ,Ordnungs- und Sozialverwaltung | ca. 10 VK | ||||
| STN | Erstbeurkundungen (Ehe, Geburten, Sterbefälle) | ca. 10 VK | |||
| Nachbeurkundungen, Urkunden | |||||
| SUMME | SUMME | ca. 220 VK | |||
| Kostenkalkulation (Überschlägig) | |||||
| Grundkosten 12 x 150 € * ca. 205 VK | 369.000 | ||||
| Grundkosten 12 x 75 € * ca. 15 VK | 13.500 | ||||
| zzgl. Jahressonderzahlung 79,51 % | 25.500 | ||||
| zzgl. Zusatzversorgung 7,75 % | 30.500 | ||||
| zzgl. AG-Kosten Soz.Versicherung 20 % | 81.500 | ||||
| SUMME EUR (Jährlich) | SUMME EUR (Jährlich) | 520.000 | 520.000 |
. Die Bezifferung des konkreten Mittelbedarfs zur Finanzierung der Rahmenzulage/-zuschlags werden in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021 eingebracht.
Vor Ablauf der Zweijahres-Frist wird die Verwaltung die geltenden Rahmenbedingungen (z.B. Personalkapazität, Raumsituation, Ausweitung digitaler Angebote, Umfang und Intensität des Parteiverkehrs) neu analysieren und weitere Handlungsempfehlung erarbeiten. Dies kann auch den Wegfall der Rahmenzulage/-zuschlags bedeuten.
b) Personalbedarfsplanung
Die Fachdienststellen werden zukünftig im jährlich stattfindenden strategischen Planungsgespräch gemeinsam mit PA und DIP die kurz-, mittel- und langfristigen Personalbedarfe im Voraus festlegen. Insbesondere werden absehbare personalwirtschaftliche Bedarfe durch Ruhestand und einer durchschnittlichen Fluktuationsquote ermittelt. Auch werden die Auswirkungen auf den Stellenbedarf durch Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung durch gesetzliche Veränderungen, aber auch durch die sich verändernde Stadtgesellschaft berücksichtigt.
c) Vorgriffsweise Zuweisung von Nachwuchskräften
Im Stellenplan von EP, OA und von StN wurden im Teil B Stellen unter der Überschrift „Vorgriffsweise Zuweisung von Nachwuchskräften“ ausgewiesen. Dieser Stellenpool ermöglicht es PA den Publikumsdienststellen unterjährig nach Abschluss deren Ausbildung junge Nachwuchskräfte zuzuweisen, unabhängig, ob im Stellenplan Teil A freie Stellen verfügbar sind. Durch dieses Instrument kann seit einiger Zeit gewährleistet werden, dass im Rahmen der seit Jahren vorherrschenden Fluktuation in den Einstiegsstellen die Stellen im Schalterbereich zügig durch eingearbeitete Mitarbeitende besetzt werden können. Nach Ansicht aller Beteiligten hat dieses Instrument nachweislich zur Entspannung der Ist-Personalsituation beigetragen. Zwischenzeitlich nutzt PA diesen Stellenpool auch, um im Rahmen von externen Stellenausschreibungen geeignete Bewerberinnen und Bewerber einstellen zu können und über den Zertifikatslehrgang Verwaltung (ZLV) mit den Fachrichtungen „Ausländerecht, Pass-, Ausweis- und Meldewesen“, Kfz-Zulassung“ und künftig auch „Fahrerlaubnisrecht“ bei der Bayer. Verwaltungsschule speziell für die Bedarfe bei EP und OA zu qualifizieren.
d) Frühzeitige Stellen(wieder)besetzung bei absehbarer Fluktuation
Im Rahmen von Jahresgesprächen (vgl. auch Buchst. a) wertet PA gemeinsam mit den Dienststellen die aktuelle Personalsituation aus und berücksichtigt dabei auch die kurz-, mittel – und langfristigen Personalbedarfe durch Ruhestandsversetzungen o. ä.. Stellenbesetzungsverfahren werden in Folge dessen frühzeitiger als in der Vergangenheit bereits im Vorfeld von planbaren freiwerdenden Stellen initiiert. Dadurch konnte die durchschnittliche Vakanzzeit von unbesetzten Stellen verkürzt werden.
e) Festlegung von Fristen zwischen Abschluss eines Zertifikatslehrgangs (ZLV) und Beginn eines Beschäftigtenlehrgangs (BL) I
In den vergangenen Jahren wurde durch die Kombination aus Zuteilung von Nachwuchskräften mit Verwaltungsausbildung (siehe Buchst. c) in Verbindung mit externen Einstellung ohne Verwaltungsausbildung und entsprechender Qualifizierung über die Bayer. Verwaltungsschule eine Entspannung der Personalsituation in den betroffenen Dienststellen erreicht. Wie in der Vergangenheit bereits praktiziert soll es neuen Mitarbeitenden ermöglicht werden, am Beschäftigtenlehrgang I (BL I bzw. früher AL I) teilzunehmen. Verstärkt soll jedoch eine Qualifizierung zunächst über den fachbezogenen, aber mit rd. 116 Unterrichtsstunden deutlich kürzeren, Zertifikatslehrgang (ZLV) erfolgen. Dennoch soll es den neuen Mitarbeitenden nicht verwehrt werden, sich über den Beschäftigtenlehrgang Iangfristig auch für andere Bereich innerhalb der Stadtverwaltung zu qualifizieren. Um jedoch gleichzeitig eine gewisse Verweildauer in den entsprechenden Dienststellen zu gewährleisten, wird zwischen Abschluss des ZLV und Beginn des BL I eine Wartezeit von 2,5 Jahren festgeschrieben. Die Dauer des BL I liegt bei etwa 1,5 Jahren, sodass eine Mindestverweildauer im entsprechenden Fachbereich von etwa 4 Jahren erwartet wird.
f) Entwicklung eines Fortbildungs- und Personalentwicklungskonzeptes
Die Entwicklung und Fortschreibung eines Fortbildungs- und Personalentwicklungskonzepts, das auch die Bedürfnisse und die konkrete Situation der Dienststelle berücksichtigen muss, soll parallel zu den weiteren Maßnahmen erfolgen.
3.5.2. Organisation
a) Regelmäßige Aktualisierung der Stellenbemessung
Neben einer Fortschreibung der Bemessungsgrundlagen werden Zug um Zug für die Publikumsdienststellen die Stellenbemessungsgrundlagen überprüft und angepasst. Für den Bereich der Kfz-Zulassung liegt eine aktualisierte Stellenbemessung vor. Für die Abteilung „Fahrerlaubnisangelegenheiten“ des Ordnungsamtes und der dezentralen Bürgerämter wird derzeit eine entsprechende Maßnahme vorbereitet bzw. durchgeführt.
b) Schaffung von Springerstellen zum Haushalt 2020 sowie vorzeitige Stellenbesetzung durch das Instrument der budgetwirksamen Personalkapazitätsaufstockung
Im Rahmen des Stellenplanverfahrens zum Haushalt 2020 wurden für OA und BA/NOS jeweils 2 VK der EGr. 8 (Schalterkräfte) als sog. Springerstellen geschaffen. Die sog. Springerkräfte von BANOS werden derzeit eingearbeitet; das Besetzungsverfahren für die neu geschaffenen Stellen bei OA läuft derzeit.
3.5.3. Digitalisierung / IT
a) Ausbau der Digitalangebote der Stadtverwaltung
Das Internet-Portal der Stadt Nürnberg (www.nuernberg.de) stellt in einer übersichtlichen Struktur und einem barrierefreien Zugang das vielfältige Angebot für (auch zukünftige) Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs dar. Das Angebot ist gegliedert in die vier großen Themenblöcke ‚Stadt und Bürger‘; ‚Reiseziel Nürnberg‘, ‚Kultur und Freizeit‘ sowie ‚Wirtschaft und Innovation‘. Darüber hinaus stehen eine Suchfunktion sowie mit ‚Ämter A-Z ein Behördenwegweiser zur Verfügung.
Das Angebot an Dialoganwendungen und elektronischen Formularen wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Die Publikumsdienststellen halten ein vielfältiges Online-Angebot (siehe Anlage 2) vor – in der Regel ist eine persönliche Vorsprache im Amt nur noch dann erforderlich, wenn dies faktisch notwendig (z.B. zur Fingerabdruckabnahme im Rahmen der Pass- und Ausweisanträgen) oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Eine moderne Stadtverwaltung ist ohne digitale Organisations- und Kommunikationstechniken nicht mehr funktionsfähig. Die Prozesse der Verwaltung müssen daher laufend an die neuen technischen Möglichkeiten der Digitalisierung angepasst und als Chance begriffen werden. Mit dem Digitalisierungsprojekt „Neue Kundenkommunikation der Ausländerbehörde“ wird ein neues Level der Digitalangebote erreicht: Durch die Koppelung des städtischen Servicekontos „Mein Nürnberg“ und dem Fachverfahren der Ausländerbehörde können zum einen eine verbesserte Steuerung des Kundenverkehrs und zum anderen eine durchgängige medienbruchfreie elektronische Kommunikation mit den Kunden erreicht werden. Derzeit erfolgt eine Ertüchtigung des Systems, um das im Testsystem erreichte Entwicklungskonzept in das Produktivsystem zu überführen. Schwerpunkte sind hier u.a. verbesserte Online-Anwendungen bzw. Assistenten, digitale und datenschutzkonforme Kommunikation mit den Kunden sowie die Verknüpfung Kontaktaufnahme mit dem Fachverfahren. Mit Produktivsetzung wird eine medienbruchfreie Antragstellung und Übermittlung bis zur Sachbearbeiterebene umgesetzt. Hierdurch entfallen Liege- und Transportzeiten, zeitgleich wird die Möglichkeit einer elektronischen Rückfrage durch die Stadtverwaltung im Einzelfall geschaffen.
b) Einführung mobiler Bürgerdienste
Die Stadtverwaltung kommt zukünftig mit geeigneter mobiler Arbeitsplatzausstattung nach Vereinbarung oder zu festgelegten regelmäßigen Terminen zu Standorten, die gut und barrierefrei erreichbar sind, an denen große Publikumsströme zu erwarten sind oder sich spezielle Kundengruppen aufhalten. Dabei wird mittels Laptop eine sichere Verbindung zum städtischen Verwaltungsnetz aufgebaut und eine abschließende Sachbearbeitung von Dienstleistungen vor Ort angeboten. Die Fahrerlaubnisbehörde des Ordnungsamtes erprobt diese Art der aufsuchenden Dienstleistungserbringung zwischenzeitlich seit Ende 2019 derzeit bereits bei Fahrschulen (Beantragung von Fahrerlaubnissen) und auch bei der Taxizentrale (Personenbeförderungsscheine) und der Fahrschule der VAG. Trotz Anfangsproblemen bei der Nutzung mobiler Techniken ist dieses neue Dienstleistungsangebot bereits nach kurzer Zeit eine sinnvolle Ergänzung der stationären Fachämter. Für OA/2 ergeben sich Vorteile der termingebundenen Abwicklung der Vorsprachen mit ähnlichen Antragsverfahren an einem Ort. Sobald belastbare Erfahrungswerte aus diesem Erprobungsprojekt vorliegen, wird verwaltungsintern zeitnah über eine Übertragung des Konzeptes der mobilen Bürgerdienste auf weitere Dienstleistungen (z.B. Kfz-Zulassung, Meldebehörde usw.), aber auch weitere Zielgruppen (z.B. Universitäten und Hochschulen bei Semesterbeginn zur An- und Ummeldung von Studenten, Wohnungsbaugesellschaften usw.) beraten und wenn möglich zeitnah verwaltungsseitig umgesetzt. Bei der Grundsatzentscheidung sind jedoch auch Kosten-, aber vor allem auch Datenschutz- und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Auch wenn es aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert wäre, sind auch bei der mobilen Dienstleistungserbringung von hoheitlichen Aufgaben strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dieses Zusatzangebot wird nicht überall möglich sind. Ein entsprechende Handlungsleitfaden ist hierfür für die Stadtverwaltung zu entwickeln.
c) Verbesserte Dienstleistungs- und standortübergreifende Publikumssteuerung
Das Kundenaufkommen bei den Bürgerdienststellen variiert bzgl. Verweildauer, Planbarkeit und saisonalen Spitzen erheblich mit der Folge langer Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger. Zur optimalen Steuerung der Kundenströme stellt ein intelligentes, webbasiertes Terminmanagementsystem einen weiteren Verbesserungsfaktor dar: Der Service bei der Terminvergabe sowie die Steuerung der Publikumsströme der Spontankunden und der erforderlichen Personalkapazitäten wird zukünftig mit einem standort- und dienststellenübergreifenden einheitlichen System zum Terminmanagement unterstützt. Derzeit wird das bei der Ausländerbehörde seit einigen Jahren im Produktivbetrieb im Einsatz befindliche System sukzessive auf weitere Publikumsdienststellen ausgerollt. Im Umtauschcenter der Fahrerlaubnisbehörde und in Kürze beim Bürgeramt Nord wird dieses bereits eingesetzt. Zeitnah wird auch der Einsatz bei der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie der Fahrerlaubnisbehörde, der Kfz-Zulassungsstelle und dem Standesamt angestrebt. Auch für das Erprobungsprojekt „Städtische Dienstleistungen in Sparkassenfilialen“ wird das Online-Terminreservierungssystem verwendet.
- Weiteres Vorgehen Zeit-, Maßnahmen- und Ressourcenplanung inkl. Kostenschätzung
Die in diesem Bericht aufgezeigte Zielsetzung, den Einwohnerinnen und Einwohnern Nürnbergs ein verbessertes Service- und Dienstleistungsangebot durch die sog. Bürgerdienststellen zur Verfügung zu stellen, soll durch das Ausschöpfen und die Erweiterung der unterschiedlichen Zugangskanäle zu den städtischen Dienststellen erreicht werden. In einem transparenten Prozess gemeinsam mit Mitarbeitenden aus den beteiligten Dienststellen, der Personal- und Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie der Querschnittsverwaltung werden bereits in den nächsten Monaten in einer bis Ende des Jahres 2020 befristeten Erprobungsphase entsprechende Erfahrungen für die verschiedenen Handlungsansätze gesammelt. Die Details für die Erprobungsphase werden in Kürze durch die Verwaltung noch festgelegt.
Bei dem Veränderungsprozess sollen auch die Ergebnisse der Mitarbeiter/-innen-Befragung 2019 der jeweiligen Dienststellen mit einbezogen werden. Dies bedingt jedoch eine Einzelfallbetrachtung und entsprechender Maßnahmenliste je Dienststelle bzw. Standort.
Die referatsübergreifende Projektsteuerungsgruppe begleitet die verschiedenen (Teil-)Projekte zur Verbesserung des städtischen Bürgerservice engmaschig. Bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten wird nach Analyse der Situation vor Ort ein kurzfristiges Eingreifen und das Ergreifen von geeigneten Gegenmaßnahmen sichergestellt. Dem POA wird über den Projektfortschritt in regelmäßigen Abständen berichtet.
Um das Ziel „Stärkung des Bürgerservice“ realisieren zu können und um die derzeit vorhandenen Projektrisiken (z. B. Ausweitung von Wartezeiten bei unvorhergesehenen Andrang bei Publikumsdienststellen, weniger Zeit für Terminvergaben und Hintergrundsachbearbeitung, längere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Überstunden, personelle Engpässe) zu minimieren, muss in den betroffenen Dienststellen auch in den nächsten Jahren eine adäquate Personal- und Sachressourcenausstattung gegeben sein.
Die Fortschreibung der Maßnahmenliste zur Verbesserung des Bürgerservice werden in der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe in den nächsten Monaten diskutiert und die Einführung für die einzelnen Dienststellen bzw. die Gesamtstadt abgestimmt. Nach Zustimmung des Personal- und Organisationsausschusses zur Serviceoffensive 2020 und den geplanten Teilprojekten wird durch die Gesamtprojektleitung eine Konkretisierung der Zeit-, Maßnahmen- und Umsetzungsplanung (Anlage 3) erstellt. Parallel hierzu werden die erforderlichen Umsetzungsschritte eingeleitet.
Die derzeit nur als grobe Schätzung vorliegende Kosten für die Maßnahmen werden in die Haushaltsberatungen zum 2021 eingebracht, soweit diese nicht durch zur Verfügung stehende Budgetmittel gedeckt werden können. Für die interimsweise Unterbringung der Ausländerbehörde stehen bereits Mittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
-
Der POA nimmt den Bericht über das Projekt „Serviceoffensive 2020“ und dessen Teilprojekte zur Kenntnis.
-
Den durch die referatsübergreifende Projektsteuerungsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen der fünf Teilprojekte der „Serviceoffensive 2020“ und deren Umsetzungsplanung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Realisierung der verschiedenen Maßnahmen beauftragt.
-
Mitarbeitende des Einwohneramtes (EP), des Ordnungsamtes (OA), des Standesamtes (StN) und der Bürgerämter (BA/NOS), die die Voraussetzungen gemäß Ziffer 3.5.1 des Sachverhaltes (fachlich und persönlich) erfüllen, erhalten vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Mittelbereitstellung ab 01.01.2021, befristet bis 31.12.2022,
a) als Beschäftigte eine monatliche Rahmenzulage (RZ) in Höhe von 150,- € brutto (bis EGr. 8 TVöD) bzw. 75,-- € brutto (in EGr. 9a TVöD)
b) als Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene einen monatlich Rahmenzuschlag (RZ) in Höhe von 100,-- € brutto (bis BGr. A 8 BayBesG) bzw. 50,-- € brutto (in BGr. A 9 BayBesG) unter Beachtung von Art. 60 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz 2 BayBesG.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nähere Einzelheiten zur Rahmenzulage bzw. Rahmenzuschlags unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zu regeln und die betroffenen Stellen mit einem entsprechenden Stellenvermerk zu kennzeichnen. Dies gilt auch für spätere Anpassungen des fachlichen Geltungsbereiches, soweit hoheitliche Aufgaben bei EP, OA, StN und BA/NOS wahrzunehmen sind.
Die Zahlung der Rahmenzulage bzw. –zuschlags kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung die durch die Rahmenzulage begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung dieser Zulage bzw. der Freistaat Bayern sein Einverständnis zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) in Parteiverkehrsbereichen rechtsverbindlich widerruft oder c) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern.
- Dem Personal- und Organisationsausschuss ist regelmäßig über den Projektfortschritt der „Serviceoffensive 2020“ zu berichten.
III. Ref. I/II -POA
Nürnberg, 06.02.2020 Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation i.A.
gez. Riedel (5222) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Abdruck: BgA OBM 2. BM PA DIP
EP OA StN BA/NOS GPR PR OBM PR 2. BM GSBV
Anlagen Anlage 1: Ist-Situation bei den publikumsintensiven Fachdienststellen Anlage 2: Übersicht über die wichtigsten städtischen Online-Dienste Anlage 3: Zeit- und Maßnahmenplanung
Anlage 1: Ist-Situation
Ist-Situation der publikumsintensiven Dienststellen in Nürnberg
1. Räumliche Lage und Erreichbarkeit
Die zentralen Fachämter für die bürgernahen Dienstleistungen im Bereich Recht und Sicherheit konzentrieren sich vor allem in der Nürnberger Innenstadt und sind untereinander fußläufig zu erreichen:
Einwohneramt – Melde, Pass- und Ausweisbehörde, Äußere Laufer Gasse 19-27 Einwohneramt – Versicherungsamt und Ausländerbehörde, Hirschelgasse 32 Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3 Ordnungsamt – Kfz-Zulassung, Rathenauplatz 18 Ordnungsamt – Kfz-Zulassung – Dependance, Großreuther Str. 115 b Standesamt, Hauptmarkt 18 Standesamt, Sterbefälle, Spitalgasse 1
Obwohl die verschiedenen Stellen in den einzelnen Rathäusern fußläufig zu erreichen sind, wird bei der Bearbeitung der Bürgeranliegen auch zwischen dem Einwohneramt, dem Ordnungsamt, dem Standesamt in der Nürnberger Innenstadt sowie den Bürgerämtern bereits verstärkt nach dem Motto verfahren, nicht die Bürger/innen müssen laufen, sondern die benötigten Daten/Anträge werden bewegt.
Bei einem innerstädtischen Umzug kann z. B. der Bürger/die Bürgerin neben der eigentlichen melderechtlichen Änderung auch seine Ausweispapiere und den Fahrzeugschein beim zentralen Einwohneramt oder bei den drei dezentralen Bürgerämtern anpassen lassen. Diese lebenslagenbezogenen bei einem Behördengang zu erledigenden Dienstleistungen sollen zukünftig noch stärker kommuniziert werden. Daneben erfolgt der erforderliche innerbehördliche Informationsund Datenaustausch verstärkt elektronisch.
Neben den in der Innenstadt gelegenen Fachdienststellen sind darüber hinaus bereits seit 1972 viele häufig benötigte Verwaltungsdienstleistungen in drei dezentrale Bürgerämter im Norden, Osten und Süden des Stadtgebietes eingerichtet:
Bürgeramt Nord (BAN), Großgründlacher Hauptstraße 51 Bürgeramt Ost (BAO), Fischbacher Hauptstraße 121 Bürgeramt Süd (BAS), Hans-Traut-Str. 8
Da es beim Zugang zu den Bürgerämtern keine örtliche Beschränkung gibt, können alle Bürgerinnen und Bürger alle drei Bürgerämter, aber auch die zentralen Fachämter aufsuchen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt entscheiden, das für sie am günstigsten liegt. Das bedeutet kurze Wege von Wohnort, Arbeitsplatz oder Firmensitz.
- Stellenausstattung für die publikumsintensiven Dienststellen seit 2005:
Die Stellenausstattung für die publikumsintensiven Dienststellen hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt:
| Jahr | BA/NOS | EP insges. | Davon | Davon | OA Insges. | Davon | Davon | StN | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EP/1 | EP/2 | OA/1 | OA/2 | |||||||||
| Meldebe- | Ausländer- | Kfz-Zulas- | Fahrerlaub- | |||||||||
| hörde | behörde | sung | nis | |||||||||
| 2005 | 106,56 | 135,76 | 62,19 | 51,07 | 113,24 | 42,46 | 17,5 | 30,43 | ||||
| 2006 | 102,06 | 135,11 | 61,04 | 51,57 | 113,24 | 45,24 | 17,5 | 30,43 | ||||
| 2007 | 97,71 | 142,07 | 61,00 | 58,57 | 109,31 | 42,81 | 17,5 | 30,43 | ||||
| 2008 | 97,93 | 142,07 | 61,00 | 58,63 | 107,81 | 42,81 | 17,0 | 30,43 | ||||
| 2009 | 55,89 | 143,26 | 63,50 | 58,64 | 159,77 | 42,81 | 16,5 | 30,43 | ||||
| 2010 | 55,43 | 137,26 | 61,00 | 58,10 | 107,81 | 36,26 | 15,5 | 32,43 | ||||
| 2011 | 55,43 | 137,23 | 60,97 | 58,14 | 107,35 | 36,98 | 17,5 | 32,43 | ||||
| 2012 | 56,24 | 147,73 | 64,98 | 65,14 | 106,44 | 34,98 | 17,5 | 32,43 | ||||
| 2013 | 55,86 | 153,24 | 66,18 | 68,14 | 104,70 | 34,05 | 18,5 | 33,04 | ||||
| 2014 | 56,74 | 155,88 | 66,15 | 70,58 | 104,91 | 34,05 | 18,5 | 33,04 | ||||
| 2015 | 53,12 | 168,77 | 67,15 | 81,35 | 101,41 | 34,05 | 18,5 | 33,55 | ||||
| 2016 | 53,96 | 180,75 | 71,12 | 92,85 | 102,06 | 35,2 | 19,5 | 34,55 | ||||
| 2017 | 53,96 | 192,45 | 73,94 | 101,35 | 103,26 | 36,4 | 19,5 | 34,43 | ||||
| 2018 | 53,76 | 220,56 | 73,94 | 109,35 | 111,76 | 36,4 | 19,5 | 38,43 | ||||
| 2019 | 55,26 | 226,56 | 72,84 | 115,35 | 115,35 | 36,4 | 22 | 39,43 | ||||
| 2020 | 57,76 | 234,82 | 77,84 | 118,60 | 120,76 | 36,4 | 25 | 39,43 |
EP
insges.
OA
Insges.
3. Aufgaben-/Leistungsspektrum
In den einzelnen Dienststellen ist folgende Situation vorzufinden:
3.1 Einwohneramt
Das Einwohneramt ist die Dienststelle mit der höchsten Publikumsdichte. Neben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde (EP/1) und der Ausländerbehörde (EP/2) ist auch das Versicherungsamt (EP/3) eine Abteilung des Amtes.
Einführung von Sicherheitskontrollen:
Bedingt durch den hohen Parteiverkehrsdruck und die speziellen Überlastungssituationen im Zusammenhang mit der Zuwanderung 2015/2016 wird bei EP seit 2016 Sicherheitspersonal eingesetzt, um in bestimmten Bereichen den Parteiverkehr zu ordnen und zu lenken bzw. in den Eingangsbereichen Einlasskontrollen durchzuführen. Durch Taschenkontrollen soll sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger keine gefährlichen Gegenstände und/oder Alkohol mit ins Gebäude nehmen, die in einer evtl. Konfliktsituation zu einer Eskalation führen könnten.
Der allgemein stetig problematischer werdende Parteiverkehr (Verständigungsprobleme, Aggressivität) erforderte zudem die Einführung eines Alarmierungssystems und die Durchführung von Schulungen (Deeskalation, Polizeischulung). Um zudem der Kundschaft serviceorientierter begegnen zu können, wurden für alle Beschäftigten Englisch-Kurse angeboten, die speziell auf die Bereiche Melde- oder Ausländerwesen ausgerichtet waren.
Die Melde-, Pass- und Ausweisbehörde (EP/1) versteht sich mit folgendem Leistungsportfolio als die Parteiverkehrsdienststelle und erste Anlaufstelle für Neubürgerinnen und Neubürger: An-, Ab- und Ummeldungen Auskünfte und Bescheinigungen aus dem Melderegister Antragsbearbeitung, Ausstellung und Ausgabe von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen (auch vorläufige Personalausweise und Reisepässe) Antragsbearbeitung Führungszeugnisse Adressänderung auf Kfz-Papieren Amtliche Beglaubigungen Antragsbearbeitung und Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
Insgesamt steht eine Schalterhalle mit 28 Bedienplätzen sowie 4 Sonderschaltern und 4 Schaltern der Passausgabe sowie einem „Express-Schalter“ mit 3 Arbeitsplätzen zur Abwicklung der Bürgervorsprachen und weiteren 13 Arbeitsplätzen im Backoffice zur Verfügung. In der Schalterhalle müssen in Spitzenzeiten bis zu 1.400 Vorsprachen pro Tag, im Jahresdurchschnitt ca. 800-900 Vorsprachen pro Tag abgewickelt werden. Die Besucherzahlen stiegen in den vergangenen Jahren mit rund 244.000 Besuchern konstant.
Im Gebäudekomplex sind 4 Kassenautomaten zur Abwicklung der Zahlvorgänge mittels Bargeld, Geldkarte oder EC- Karte installiert.
Die durchschnittlichen Wartezeiten erhöhten sich trotz einer Vielzahl von organisatorischen Maßnahmen in 2019 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich. Im Jahr 2019 mussten im Jahresdurchschnitt ebenfalls Wartezeiten von durchschnittlich 70 Minuten (in Spitzenzeiten bis zu 3 Stunden) in Kauf genommen werden:
Durchschnittliche Wartezeit
in Minuten
72 70
20 30 34 35 36
2014 2015 2016 2017 2018 2019
Umfangreiche Baumaßnahmen im Jahr 2019 erforderten deutliche Einschränkungen bei der Abwicklung des Parteiverkehrs; im November 2019 musste die Melde-, Pass- und Ausweisbehörde für 14 Tage schließen. Auch aktuell bedingen u.a. die Bauarbeiten, dass es immer wieder zu langen Wartezeiten und Kapazitätsproblemen kommt.
Im Frühjahr 2021 wird eine neue Fachanwendung eingeführt; die hierfür umfangreichen Vorarbeiten werden im Hintergrund nach einem abgestimmten Umstellungsplan abgearbeitet.
Durch den Express-Schalter, welcher räumlich im Untergeschoss des Gebäudes in unmittelbarer Nähe zur Passausgabe eingerichtet wurden, konnte eine Entlastung der Schalterhalle von sog. Kurzkontakten erreicht werden. Hiermit wird vermieden, dass Kund(inn)en für einen Vorgang, der lediglich wenige Minuten in Anspruch nimmt, längere Zeit warten muss. Wenige ausgewählte Einzeldienstleistungen wurden zunächst für den „Express-Schalter“ ausgewählt; durch die Installation eines weiteren Kassenautomaten im Untergeschoss des Gebäudes wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Gebührenzahlung realisiert. Am Express-Schalter wurden die Leistungen Führungszeugnisse, Beglaubigungen und Meldebescheinigungen mit in Summe 24.000 Vorgängen pro Jahr abgewickelt. An Spitzentagen werden bis zu 300 Vorsprachen an diesen drei Schaltern bearbeitet. Dies bedeutet neben einer Entlastung der Wartezone der Schalterhalle und Entzerrung des Kundenaufkommens auch eine Wartezeitverkürzung für einen Teil des Publikums. Umso schwerer wiegt dann in der Folge ein Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Express-Schalters.
Mittels verbindlichen Filter- und Vorprüfungsfunktion am Infoschalter direkt im Eingangsbereich der Schalterhalle können Vorbereitungs- und Arbeitsschritte in den Wartebereich verlagert werden. Neben der Ausgabe der notwendigen Formulare, der Prüfung der Zulässigkeit von Pass- und Ausweisbildern (bzw. ggf. Zurechtschneiden der Bilder) und der Übergabe von Informationsmaterial für Neubürger/innen bei der Anmeldung kann auch die Vollständigkeit der mitgebrachten Unterlagen überprüft werden. Damit kann eine Vorsprache bei nicht abschließend zu bearbeiteten Angelegenheiten vermieden werden.
Seit 2010 erfolgt die Archivierung der Antragsunterlagen im stadtweiten DMS. Hierdurch können auch die Mitarbeitenden der dezentralen Bürgerämter auf die Unterlagen zugreifen, ohne dass, wie bisher, ein Arbeitsaufwand für Recherche und Übermittlung bei EP/1 ausgelöst wird. Das Internetangebot von EP wurde in den letzten Monaten grundlegend überarbeitet und mit bürgernaher Sprache versehen. Auch stehen eine Vielzahl von Online-Assistenten zur Verfügung, die eine digitale Antragstellung ermöglichen. Bei An-, Ab- und Ummeldungen müssen die Anträge aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und an EP geschickt werden. Zur Zeit wird geprüft, ob eine digitale Übermittlung der gescannten Antragsunterlagen zulässig ist.
In der Schalterhalle EP/1 wurde eine sog. SpeedCaptureStation aufgestellt, um vor Ort im Vorfeld der Schaltervorspräche biometrische Daten vorzuerfassen (ehemals Fotoautomat).
Die Ausländerbehörde (EP/2) ist für rund 135.000 Einwohner/innen zuständig. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), welcher durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, erfolgte eine Verdoppelung des Parteiverkehrs im Bereich der aufenthaltsbegleitenden Maßnahmen für die nunmehr mindestens zweimaligen Vorsprachen in der Schalterhalle für die Antragstellung einerseits und die Abholung andererseits erwartet. Um die Folgen abzumildern wurde das System der verbindlichen Terminvereinbarung auf Basis einer auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmten Zeitvorgabe eingeführt. Nur in definierten Ausnahmefällen oder dringenden Angelegenheiten ist eine direkte Vorsprache ohne Termin möglich. Derzeit wird der Mittwoch als adhoc-Vorsprachetag genutzt (ohne Termin), da der Bedarf an spontanen/schnellen Terminen z.B. durch den Zuwanderungsdruck gerade in niedrig-qualifizierte Beschäftigung hoch ist und in diesen Bereichen häufige Stellenwechsel an der Tagesordnung sind, die sofortige Entscheidungen der Ausländerbehörde nötig machen, um Arbeitsplatzverlust zu vermeiden.
Aktuell läuft ein Projekt mit EP/2 (Digitale Antragstellung und Einladung zum Termin inkl. sog. Mitbringliste), das eine verbesserte Steuerung des Kundenverkehrs und eine elektronische Kommunikation mit den Kunden ermöglichen soll. Es erfolgt derzeit eine Ertüchtigung der Systems, um das realisierte Entwicklungskonzept auch technisch umsetzen zu können. Schwerpunkte sind hier u.a.:
-
verbesserte online-Anwendungen bzw. Assistenten
-
digitale und datenschutzkonforme Kommunikation mit den Kunden
-
Verknüpfung Kontaktaufnahme mit dem Fachverfahren
Das Versicherungsamt (EP/3) hat seit 2005 für die Abwicklung des Publikumsverkehrs das System der verbindlichen Terminvereinbarung eingeführt. Hierdurch konnten trotz Stellenreduzierungen die Wartezeiten abgebaut und die Belastungen für die Mitarbeitenden so gering wie möglich gehalten werden. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums (max. 3 Wochen) ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, einen verbindlichen Termin für eine Beratung und Antragstellung zu vereinbaren. Für Notfälle oder kurzfristig zu beantragende Renten ist darüber hinaus eine sofortige Bearbeitung vorgesehen. Künftig wird in diesem Bereich aufgrund des breiten Angebots auch der Deutschen Rentenversicherung in Nürnberg ein weiteres Abschmelzen des Personalbestandes und eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen; der gesetzliche Auftrag erlaubt derzeit jedoch kein völliges Einstellen des Bürgerservice; zudem erfolgt hier ein stadtinterner Service für Sozialversicherungsangelegenheiten anderer Dienststellen.
3.2 Ordnungsamt
Das Ordnungsamt weist in den Bereichen Kfz-Zulassung (Rathenauplatz 18 und Großreuther Straße 115 b), Fahrerlaubnisse sowie Gewerbean-, -um- und -abmeldungen (beide Innerer Laufer Platz 3) starken Publikumsverkehr auf. An beiden Standorten sind Kassenautomaten im Einsatz, an dem die anfallenden Gebühren für alle Dienstleistungen der Dienststelle mittels Bargeld, Geldkarte oder EC-Karte bezahlt werden können.
Die Kfz-Zulassungsstelle (OA(1) verfügt über eine zentrale Information mit 4 Plätzen, eine große Schalterhalle mit 16 Bedienplätzen und 4 eine kleine Schalterhalle mit 7 Bedienplätzen für den Terminkunden und Postbearbeitung, sowie einige Zimmer für die Bearbeitung des Geschäftskundenbereichs. Zwischen Wartebereich und Bedienzone besteht eine Trennung, was sich aufgrund der Geräuschkulisse des intensiven Publikumsverkehrs bewährt hat. Die Bedienplätze sind aus Sicherheitsgründen gegenüber Mitarbeitenden und zum Schutz vor leichtem Zugriff auf nötige Blankodokumente durch einen Bedientresen getrennt. Die zentrale Kfz-Zulassungsstelle, bei der saisonale Arbeitsspitzen zu verzeichnen sind, ist von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr für Bürgervorsprachen geöffnet. Verstärkte Terminangebote ergänzen die Öffnungszeiten, bspw. am Dienstag bis 18 Uhr. Insbesondere die Frühöffnung und die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung wird intensiv genutzt.
Am Informationsschalter erfolgt eine Vorprüfung von Unterlagen sowie die Ausgabe von Wartenummern. Die zeitnahe Produktivsetzung einer Besuchersteuerung ermöglicht dann eine flexiblere und kundenorientiertere Steuerung von Kundenströmen.
Bei OA/1 werden seit dem Umzug am den Standort Rathenauplatz als erweitertes Serviceangebot sog. Händlerfächer vorgehalten, die auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten für Geschäftskunden (i.d.R. Zulassungsdienste) zugänglich sind.
Seit 2009 sind die Online-Anwendungen „Wunschkennzeichen“ und „Feinstaubplakette“ im Echtbetrieb im Einsatz und werden seitens der Bevölkerung sehr gut angenommen. Dagegen weisen die verschiedenen iKfz-Angebote (z.B. Onlineanmeldung von Fahrzeugen) einen kaum messbaren Anteil am Gesamtaufkommen und liegen in allen angebotenen Dienstleistungen unter 1%. Hauptursachen sind die erforderliche Identifikation durch den elektronischen Personalausweis und ein zeitverzögernder Medienbruch im Verfahren. Eine Steigerung der Onlineverfahren ist allenfalls mittelfristig zu erwarten.
Die durchschnittliche Wartezeit lag in 2019 bei 78 Minuten. In saisonal bedingten Spitzenzeiten sind an einigen Tagen auch Wartezeiten über drei Stunden zu verzeichnen. Trotz einer Anpassung der Personalkapazitäten ist die Wartesituation nicht erfreulich. Der demografische Umbruch, Fluktuation sowie Einarbeitungs- und Fortbildungszeiten von Nachwuchskräften sind dafür ebenso verantwortlich, wie eine immer komplexer werdende Gesetzgebung und Sonderbelastungen wie die (inzwischen jahrelange) Abgasaffäre. Auch steigende Bevölkerungszahlen sorgen für einen stetigen Mehraufwand. Mit Blick auf andere deutsche Großstädte kann jedoch trotzdem behauptet werden, dass Nürnberg ein vergleichsweise gutes und effizientes Dienstleistungsangebot für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bietet.
Die Führerscheinstelle als Anlaufstelle für Fahrerlaubnisanträge (Erst- und Wiedererteilungen, Umschreibungen sowie Ausstellen eines internationalen Führerscheines) verfügt im Erdgeschoss über einen Wartebereich, der den Anforderungen der Kundenströme längst nicht mehr entspricht. Wartende im Treppenhaus sind aktuell eher die Regel denn die Ausnahme. Die Sachbearbeitung findet in mehreren Zimmern statt, im Rahmen der geplanten Ausweitung von Terminvergaben ist eine Tresenlösung angedacht.
Antragszahlen und Bearbeitungsaufwand sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Das gesamte Antragsvolumen erhöhte sich – ausgehend vom Basiswert 2006 – bis 2018 auf 137% (25.048 Anträge), die dafür erforderliche Arbeitszeit sogar auf 153% (7.329 Arbeitsstunden). Der überproportional gestiegene Zeitaufwand belegt recht deutlich die zunehmende Komplexität der Aufgabeninhalte. Einzelne Fallarten weisen dabei exorbitante Zuwachsraten auf, was sich vor Ort dann auch in erheblich gestiegenem Besucherandrang bemerkbar macht. Beispielsweise sind bei Führerscheinumschreibungen aus dem Ausland (EU und nicht EU) Steigerungen gegenüber dem Basiswert auf 606% bzw. 449% zu verzeichnen, aber auch das begleitete Fahren hat sich auf 352% erhöht.
Die stark angestiegenen Vorsprachen – also auch Anfragen informatorischer Art, die nicht zwangsläufig in einem Antrag münden - führen trotz umfangreicher Informationen im Online-Auftritt der Führerscheinstelle dazu, dass das gesamte Personal zunehmend für die Bedienung des Parteiverkehrs abgestellt werden muss. Zeit für die vielfältige, in Teilen auch höchst komplexe Hintergrundsachbearbeitung verbleibt kaum. Die Anzahl der aus Zeitgründen nicht bearbeiteten Anträge steigt stetig an.
Wegen der Fluktuation in der Führerscheinstelle müssen laufend neue Mitarbeitende eingearbeitet werden, was mit einem erhöhten Arbeits– und Zeitaufwand für die erfahrenen Mitarbeitenden verbunden ist.
Die gesetzliche Umtauschpflicht führt zu einer dauerhaften Aufgabenausweitung. Seit Jahresbeginn 2020 ist das Umtauschcenter in der Äußeren Laufer Gasse 29 in Betrieb, dort wird zentral der Umtausch alter Führerscheine in neue Kartenführerscheine abgewickelt.
Die Gewerbemeldungen erfolgen derzeit in mehreren Einzel- oder Doppelzimmern im 1. OG mit Antragsannahme, Sachbearbeitung und Auskunft. Die räumlichen Verhältnisse sind sehr eng. Der Wartebereich befindet sich auf dem Flur. Der Eintritt wird derzeit über eine ARAS-Besucheraufrufanlage gesteuert.
3.3 Standesamt
Das Standesamt ist in der Innenstadt an zwei Standorten untergebracht. Die verschiedenen personenstandsrechtlichen Dienstleistungen mit Ausnahme der Dienstleistung „Sterbefallbeurkundung“ werden im Rathaus Hauptmarkt 18 angeboten; hier befinden sich auch die beiden Trausäle. Bei den Büros mit Publikumsverkehr handelt es sich überwiegend um Einzelbüros. Die Wartezonen befinden sich auf den Gängen im 2. und 4 Obergeschoss.
Die Abteilung Sterbefälle, die jährlich rund 6600 Sterbefälle bearbeitet, ist in räumlicher Nähe zur Friedhofsverwaltung getrennt vom übrigen Standesamt untergebracht. In zwei Büros wurden je drei Arbeitsplätze untergebracht, auf dem Gang befindet sich ein kleiner Wartebereich. Die räumliche Trennung von den übrigen Sachgebieten des Standesamts erschwert einen kurzfristig vorzunehmenden abteilungsübergreifenden Personaleinsatz bei StN.
Auf Grund mehrerer Langzeiterkrankungen, gestiegener Fallzahlen (v. a. auch im Bereich Geburten), einer geänderten Publikumsstruktur und einer erhöhten Fluktuation kam es in den vergangenen Jahren zu erheblichen Engpässen bei der Abwicklung des Publikumsverkehrs. Durch personelle Aufstockung („Springer“) und die Umwidmung von Verwaltungskraftstellen zu Standesbeamtenstellen konnte die Situation teilweise entschärft werden. Durch die Aufstockung hat sich jedoch die räumliche Situation verschärft. Aktuell fehlen in den Sachgebieten Eheschließung, Geburten und Urkunden zusätzliche Büros für die Abwicklung von Bürgervorsprachen, was sich wiederum auf die Wartezeiten negativ auswirkt.
Im Hauptmarkt 18 befindet sich die Hauptzahlstelle des Standesamts, die die anfallenden Gebühren größtenteils vereinnahmt. Zusätzlich ist in den Sachgebieten Urkunden und Sterbefälle je eine Nebenzahlstelle eingerichtet. Auf den Einsatz eines Kassenautomaten wird derzeit verzichtet (bis zur Klärung der räumlichen Situation). Ein Express- oder Info- Schalter ist nicht eingerichtet.
Das Aufgabengebiet „Personenstandsrecht“ wird zunehmend durch die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger (immer mehr Paare heiraten im Ausland oder adoptieren im Ausland Kinder) sowie durch den steigenden Migrationshintergrund und den in den Heimatländern zu besorgenden Original-Urkunden geprägt. Dies zeigt sich insbesondere bei der Eheanmeldung und der Beurkundung von Neugeborenen sowie in der Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Geburten (hier vor allem im Ausland durchgeführte Adoptionen) und Sterbefällen. Hierdurch werden mehrmalige Vorsprachen des Kunden/der Kundin zur Abwicklung erforderlich, meist mit Beteiligung einer dolmetschenden Person. Hinzu kommen neue Aufgaben durch den Gesetzgeber, zuletzt z. B. in den Bereichen „Ehe für alle“, Bekämpfung von Minderjährigenehen, Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen und Intersexualität. Auch EU-Vorgaben spielen eine große Rolle, insbesondere im Namensrecht und bei der Anerkennung Entscheidungen (v. a. Scheidungsurteile, Adoptionsbeschlüsse). Dieser Aufwand kann durch StN nur bedingt beeinflusst werden.
3.4 Bürgerämter Nord, Ost und Süd
Bei den drei Bürgerämtern Nord, Ost und Süd werden die verschiedensten Dienstleistungen folgender Themen "unter einem Dach" angeboten:
Einwohnermelde- und Passwesen Bewohnerparkausweise Kfz-Zulassungen und Änderungen (nur Bürgerämter Ost und Süd) Standesamt Friedhofsverwaltung Führerscheine Gewerbean-, -um- und -abmeldungen Sozialversicherung / Rente Liegenschaftsverwaltung Abfallwirtschaft Wohngeld und andere soziale Leistungen Stadtteilbüchereien
Die Bürgerämter stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Erledigung ihrer Behördenanliegen offen. Dabei können diese für die Einrichtung wählen, welches für sie am günstigsten liegt. Lediglich die Leistungen der Liegenschaftsverwaltung sind auf den jeweiligen Stadtteil beschränkt.
Beim Bürgeramt Nord sprechen ca. 29.000 Kund(inn)en, beim Bürgeramt Ost 40.000 Kunden/innen und beim Bürgeramt Süd ca. 50.000 Kund(inn)en jährlich vor. Zum Ausgleich von Personalengpässen erfolgt - soweit möglich - ein Ausgleich zwischen den drei Bürgerämtern, um die Wartezeiten für die Kund(inn)en in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
Das Bürgeramt Nord ist als kleinstes Bürgeramt im ehemaligen Rathaus von Großgründlach untergebracht. Info und Passausgabeschalter im Bereich Einwohnermeldewesen wurde eingerichtet, kann aber im Moment wegen hohem Krankenstand bei BA/N –EP nicht bedient werden. Im Bürgeramt Nord sind Zahlungen mit Bargeld, Geldkarte und EC-Karte möglich.
Das Bürgeramt Ost ist im ehemaligen Rathaus Fischbach untergebracht. Das Gebäude wurde 2011 energetisch saniert. Im Bereich Meldewesen wurde ein Backoffice-Bereich (u.a. für vertrauliche Gespräche) geschaffen. Ebenso konnte im Juli 2019 im Bereich des Sachgebietes für Einwohnermelde- und Passangelegenheiten ein Info- und Ausgabeschalter eingerichtet und in Betrieb genommen werden. Im Eingangsbereich wurde zum Jahreswechsel als barrierefreier Zugang für das Erdgeschoss die erforderliche Rampe/Aufzug bereitgestellt. Zur Vereinnahmung der Gebühren ist im Bürgeramt Ost ein zentraler Kassenautomat mit EC-Kartenzahlung im Einsatz. Die Steuerung des Publikumsverkehrs erfolgt mit Zusatzschildern und verschiedenen Aufrufanlagen. Für die Abholung von Ausweisdokumenten und den Bearbeitungsstatus der Anträge ist eine örtlich gesteuerte Bandansage vorhanden.
Beim Bürgeramt Süd konnte vor einigen Jahren durch einen Um- und Ausbau der Räumlichkeiten in Katzwang eine deutliche Entlastung der Bedien- und Wartesituation erzielt werden. Seit 2009 sind die Bereiche Kfz-Zulassungsstelle sowie Melde-, Pass- und Ausweisstelle räumlich getrennt. Der Warteraum im Bereich Zulassungsstelle ist nun auch für Stoßzeiten ausreichend dimensioniert. In beiden Stockwerken wird zur Erhebung der Gebühren jeweils ein Kassenautomat zur Vereinnahmung der anfallenden Gebühren für alle Dienstleistungen der Dienststelle mittels Bargeld und EC- Karte verwendet. Ein Info- und Passausgabeschalter im Bereich Einwohnermeldewesen ist eingerichtet. Die Steuerung des Publikumsverkehrs erfolgt mit verschiedenen Eingängen und verschiedenen Aufrufanlagen.
ANLAGE 2
Im Internet bereits abrufbare Online-Dienste, die teilweise einen persönlichen Behör-
dengang unnötig machen
Melde-, Pass- und Ausweisbehörde
Bewohnerparkausweis Briefwahlunterlagen Melderegisterauskunft (einfach oder erweitert) Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) Statusabfrage für Personalausweise und Reisepässe Wohnungsgeberbestätigung Übermittlungssperre An- und Ummeldung Abmeldung
Ausländerbehörde
Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels Ausländerrechtliche Bescheinigung Ausstellung eines neuen Kartenkörpers eAT Verpflichtungserklärung für Besuchseinreisen bis zu 90 Tagen Verpflichtungserklärung für längere Aufenthalte über 90 Tagen Erteilung eines deutschen Passersatzpapiers Feststellung des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis
Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnis (Erstantrag) Internationaler Führerschein Karteikartenabschrift Statusabfrage für Führerscheine
Kfz-Zulassung
Reservierung eines Wunschkennzeichens Anmeldung eines Kraftfahrzeugs Abmeldung eines Kraftfahrzeugs Halterauskunft Bankbrief-Auskunft Schadstoff-/Feinstaubplakette
Standesamt
Anforderung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen (v.a. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde) Geburtszeitanfrage online Anforderung einer Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung Bestellung von Stammbüchern
Anlage 3: Zeit- und Maßnahmenplanung
SPD
spd@stadt.nuemberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnbr— Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 23. April 2019 Brehm
\
Ein Bürgeramt für den Nürnberger Westen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die drei Bürgerämter im Norden, Süden und Osten sind wichtige Anlaufstellen, um zum Beispiel alle Anliegen rund um das Pass- und Meldewesen und die Kfz-Zulassung einfach, bürgerfreundlich und dezentral zu erledigen. Viele weitere Verwaltungsdienstleistungen können dort abgerufen werden.
Nürnberg ist nach wie vor eine wachsende Stadt und verzeichnet so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie noch nie. Deshalb müssen auch die Verwaltungsangebote mitwachsen und die entsprechenden Ämter personell gestärkt werden. Aus Sicht der SPD sollte deshalb ein weiteres Bürgeramt im Nürnberger Westen geschaffen werden, das für die dortigen Stadtteile schnell und bequem erreichbar ist.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft die Errichtung eines neuen Bürgeramts im Nürnberger Westen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Or. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 OBERBLTRÖSERMIE15 TER Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg E-Maii: csu@stadt.nuernberg.de 11. JUHi 2019 t.....N, www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de .Nr.
06.06.2019 König
Verbesserter Kundenservice der Stadtverwaltung - „Bürgerstores"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie sich aus vielen Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch aus persönlichen Erfahrungen zeigt, sind die städtischen Dienststellen, die klassisch im Kundenkontakt tätig sind, seit einiger Zeit überlas tet. Das Ordnungsamt mit Führerscheinstelle und Zulassungsstelle sowie das Einwohneramt mit Melde- und Ausländerbehörde und Einbürgerungen aber auch das Standesamt.
Ein solches Bild bietet sich u.a. aufgrund des großen Zuzuges in die Städte auch in anderen (Groß-)Städten. Für die Nürnberger Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies lange Wartezeiten auf Termine, Warteschlangen und Frustration bzw. eine große Portion an notwendiger Geduld. Auch die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter sind hierdurch stark belastet. Vor allem die räumliche und personelle Ausstat tung scheint hier eines der Hauptprobleme zu sein.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
-
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation in den betroffenen Dienststellen (An zahl von Bürgervorsprachen, Wartezeiten in den Ämtern, Wartezeiten auf Termine u. ä.).
-
Es wird geprüft, ob die klassischen Parteiverkehrsdienststellen - insbesondere das Einwoh neramt als DIE Bürgerdienststelle - im Stadtgebiet verteilt, zusätzlich zu den vorhandenen Bürgerämtern, Dependancen bzw. "Bürgerstores" einrichten können.
Dies könnte in gut erreichbar gelegenen Einkaufszentren durch Anmietungen in den Laden passagen, z.B. im Admira-Center (West), im Frankencenter (Süd) oder Mercado (Nord), um gesetzt werden, um bei kürzeren Wegen für die Bürgerinnen und Bürger typische Dienst leistungen anzubieten.
A19060300 Bürgerst ores,docx
Durch diese "Bürgerstores" würde der große Andrang auf die räumlichen Kapazitäten der Dienst stellen entzerrt, ein zeitgemäßes Dienstleistungsangebot geschaffen und klassische Behörden gänge könnten "um die Ecke" erledigt werden. So kommt die Stadt zu ihren Kunden, nicht umge kehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Fraktionsvorsitzend'
N
KULTUR HAUPTSTADT EUROPAS
A19060300 Bürgerstores.docx
SPD ÖÖ 11
spd@stadt.nuernberg.de Ul, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46. 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
OBER BÜhwcR MEISTER
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 16. Januar 2020 Brehm
Wartebereich des Standesamts familienfreundlich gestalten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Standesamt ist neben dem Einwohnermeldeamt sicherlich eine der meistfrequentierten Bürgerdienststellen. Egal ob Eheschließungen, Beurkundung von Urkunden, Geburten oder Sterbefällen - nahezu jede Nürnbergerin und jeder Nürnberger wird im Laufe des Lebens einige Zeit beim Standesamt verbringen. Gerade für junge Familien bieten die Räumlichkeiten und der Wartebereich des Standesamts im 1. und 2. Stock des Rathauses am Hauptmarkt derzeit aber keinerlei Aufenthaltsqualität und tragen möglicherweise sogar dazu bei, dass die Verwaltung als wenig service- und bürgerorientiert wahrgenommen wird. Es ist nicht länger zumutbar, dass Eltern unmittelbar nach der Geburt mit ihrem wenige Tage alten Kind im Winter und Sommer in einem kaum belüfteten Gang sitzen und vielfach auch stehen müssen. Dieses Bild müssen wir ändern: Wir wollen, dass das Standesamts künftig als Aushängeschild einer Bürgerdienststelle wahrgenommen wird und zu einem Ort wird, an dem man sich auch während der - möglichst kurzen - Wartezeit wohlfühlen kann. Die Menschen sollen mit einem positiven Bild ihrer Verwaltung nach Hause gehen.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag
Das Standesamt - insbesondere der Wartebereich - wird so (um)gestaltet, dass für die Besucherinnen und Besucher und eben auch für Eltern mit kleinen Kindern angenehme Bedingungen beim Amtsbesuch herrschen. Ob dies mit einer Umgestaltung der aktuellen Räumlichkeiten, oder durch die Verlegung von Teilen des Standesamts möglich ist, soll durch die Verwaltung geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender
PA/278/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.02.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg
Anlagen: Beschäftigung von Werkstudierenden
Bericht:
siehe Bericht
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
DIP
Stk
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zur Beschäftigung von Werkstudierenden entsprechend der in der Vorlage dargestellten Vorgehensweise umzusetzen und für den Haushalt 2021 die Schaffung von Verbuchungsmöglichkeiten im Stellenplan Teil B mit Finanzierung durch den Gesamthaushalt im Umfang von 5,00 VK zu beantragen.
Beitrag zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.02.2020
Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg
I. 1. Zielsetzung
Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, wird als gute Gelegenheit gesehen, Studierende frühzeitig an die Stadt Nürnberg als Arbeitgeberin zu binden und den Bekanntheitsgrad der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. Denn Werkstudierende sind die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von morgen und können auch bereits frühzeitig als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren wirken.
Für die Stadt Nürnberg wird es immer wichtiger, diese Zielgruppe schon während des Studiums an die Stadtverwaltung zu binden, da aufgrund des anhaltenden günstigen Bewerbermarktes viele Studierende nach dem Abschluss erst gar nicht auf Jobsuche für den Direkteinstieg sind und bereits von der Konkurrenz abgeworben wurden. Denn in der Privatwirtschaft wird dieses Instrument von etlichen Firmen bereits seit vielen Jahren erfolgreich genutzt und auch im öffentlichen Dienst bieten bereits einige Kommunen, z.B. die Stadt Ansbach oder die Stadt Berlin oder auch die AKDB, Beschäftigungsmöglichkeiten für Werkstudierende an. Gleichzeitig steigen auch die Anfragen von interessierten Studierenden selbst nach einem Werkstudierendenprogramm bei der Stadt. Dass ein Werkstudierendenprogramm bei der Stadt Nürnberg aus den genannten Gründen gerade im technischen Bereich sehr sinnvoll wäre, wurde auch im Rahmen der Strategieprojekte deutlich und von der externen Beratungsfirma Kienbaum dringend empfohlen.
2. Pilotierung
Das Personalamt hat, im Zuge anderer Fragestellungen zum Thema Praktika, die Bereitschaft für bzw. den Wunsch der Dienststellen und Eigenbetriebe nach der Beschäftigung von Werkstudieren erfragt. Konkret wurde abgefragt, ob die Beschäftigungsmöglichkeit von Werkstudierenden in der Dienststelle / dem Eigenbetrieb gewünscht wird und falls ja, in welchem Beschäftigungsbereich.
Aufgrund der von den Dienststellen und Eigenbetrieben erfolgten Rückmeldungen wird deutlich, dass insbesondere im technischen Bereich große Nachfrage nach der Beschäftigung von Werkstudierenden besteht. Dies deckt sich auch mit der Einschätzung unseres Marketingteams und der Beraterfirma Kienbaum. Um erste Erfahrungen zu sammeln, wird vorgeschlagen, insbesondere in diesem Bereich zunächst im Rahmen einer Pilotierung mit SUN, SÖR und H zu starten. Die genauen Schwerpunkte des Angebotes sollten im Detail mit den o.g. Bereichen besprochen werden. In die Entscheidung sollten aber
Überlegungen zur Möglichkeit einer breiten Einsetzbarkeit im Anschluss an das Werkstudierendenverhältnis einfließen. Dies wäre z.B. bei Studiengängen aus dem Bereich Bauingenieurwesen und Elektrotechnik gegeben.
Darüber hinaus hat auch DIP/IT sich bereiterklärt, als Pilotbereich zu fungieren. Gerade im IT-Bereich sollten aufgrund der angespannten Bewerbermarktsituation möglichst alle Optionen der Personalgewinnung genutzt werden. Zusätzlich bot sich auch das Presseamt als Pilotbereich an.
Nach einem Evaluationszeitraum von zwei Jahre wird der Pilotversuch im Hinblick auf die Erzielung der gewünschten Effekte sowie der Verhältnismäßigkeit des praktischen Nutzens der Dienststellen und Eigenbetriebe ausgewertet. Ebenfalls sind hier der Umfang der angebotenen Beschäftigung für Werkstudierende sowie die Einsatzbereiche zu hinterfragen und ggf. anzupassen.
3. Rechtliche Einordnung
Grundsätzlich handelt es sich bei Werkstudierenden um „echte Arbeitnehmer“, die unter das Mindestlohngesetz fallen und auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bei tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebern unmittelbare Anwendung findet. Ausgenommen sind nur sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen, die aus dem Geltungsbereich des TVöD nach § 1 Abs. 2 Buchst. m TVöD ausgenommen sind (geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Jedoch gibt es bei den Arbeitsverhältnissen von Werkstudierenden eine Besonderheit bzgl. der Sozialversicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese Arbeitsverhältnisse in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in einer Sonderstellung (sog. Werkstudentenprivileg).
Da die Regelungen des TVöD auf die Beschäftigungsverhältnisse mit Werkstudierenden unmittelbar Anwendung finden, gilt in diesen Fällen auch die Tarifautomatik bzgl. der Eingruppierung. Daher ist bzgl. der Eingruppierung bzw. des Stellenwertes der übertragenen Aufgaben auch bei Werkstudierenden eine Bewertung durch DIP/PrO-2 bzw. Ref. I/II-CC auf Basis einer Aufgabenbeschreibung durch die Dienststelle/den Eigenbetrieb erforderlich. Es sollte sich bei den Aufgaben, die den Werkstudierenden übertragen werden, in der Regel um Aufgaben der Eingangsstellen handeln.
Die Eingruppierung im Geltungsbereich des öffentlichen Dienstes ergibt sich aus § 12 i.V.m. Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) TVöD. Demnach ist der/die Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von ihm/ihr nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit entspricht. Verfügt jemand nicht über den erforderlichen Abschluss, besteht über die Vorbemerkung Nr. 2 der Entgeltordnung zum TVöD die Möglichkeit, denjenigen / diejenige in der nächst niedrigeren Entgeltgruppen einzugruppieren.
Die Eingruppierung jedes/jeder Werkstudierenden ist abhängig von der Vorbildung bzw. ob bereits ein Studienabschluss vorliegt und muss im jeweiligen Einzelfall durch das Personalamt geprüft werden.
Anders als bei einer Aushilfskraft, sollte bei einem Werkstudierenden die Tätigkeit idealerweise eine fachliche Ergänzung zum Studium darstellen. Die Tätigkeit sollte so ausgestaltet sein, dass im Studium erlangte Kenntnisse praktisch umgesetzt bzw. vertieft werden können. Im Fokus steht insgesamt aber, anders als bei einem Praktikum, nicht der Erwerb von beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten oder beruflichen Erfahrungen, sondern der Verdienst der zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten des Lebensunterhalts notwendigen Mittel.
4. Personenkreis und Auswahlverfahren
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Studierende, die mehr als geringfügig beschäftigt sind, in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit und in der Pflegeversicherung die Möglichkeit, nicht pflichtversichert zu sein (sog. Werkstudentenprivileg). Für die Rentenversicherung besteht eine solche Ausnahme nicht. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Es muss sich um a) eine Person handeln, die als „ordentliche Studierende“ b) ein Studium an einer Hochschule oder einer fachlichen Ausbildung dienenden Schule durchführt und c) die Tätigkeit gegen Arbeitsentgelt „neben“ dem Studium ausübt.
Hauptaugenmerk bei der Beurteilung, ob die Voraussetzung der Beschäftigung neben dem Studium erfüllt ist, liegt darauf, ob sich die entgeltliche Tätigkeit dem Studium unterordnet. Davon kann ausgegangen werden, wenn die Beschäftigung nicht an mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird.
Ausnahmen hiervon sind nur denkbar, wenn: a) die Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden die Woche nicht unbefristet oder auf einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen pro Jahr (182 Kalendertage) ausgeübt wird und die über 20 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aber an Wochenenden oder in den Abendstunden erbracht wird b) die Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nur in den Semesterferien erfolgt.
Mehrere Beschäftigungen (auch geringfügige oder selbstständige Tätigkeiten) sind zusammenzurechnen. Abzustellen ist, entgegen § 6 Abs. 2 TVöD nicht auf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von bis zu einem Jahr, sondern auf die tatsächlich geleistete wöchentliche Arbeitszeit. Um sicherzustellen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wird vorgeschlagen, nur Verträge mit einem Stundenumfang von max. 15 Wochenarbeitsstunden abzuschließen. Dies entspricht auch der durchaus gängigen Praxis.
Betrachtet man den Begriff des Werkstudierenden nur von sozialversicherungsrechtlicher Seite, so sind bei der Stadt Nürnberg bereits Personen beschäftigt, die unter das sog. Werkstudentenprivileg fallen. Es handelt sich hierbei z.B. um Erzieher/innen, die bei uns als solche beschäftigt sind und die Arbeitszeit reduziert haben, um nebenberuflich noch
zu studieren. Oder es sind Studierende als Aushilfskräfte z.B. im Kulturbereich für Veranstaltungen, beim Erfahrungsfeld der Sinne o.ä. beschäftigt. Die Zielsetzung, die mit der Einführung einer Beschäftigung von Werkstudierenden erreicht werden soll, ist jedoch primär eine andere (s.o.).
Es wird vorgeschlagen, die Besetzung von Werkstudierendenstellen regulär über ein Stellenbesetzungsverfahren abzuwickeln. Dies entspricht auch der marktüblichen Praxis. Adressatenkreis der Stellenausschreibungen sollten Studierende in einem Bachelorstudiengang ab dem 4. Semester sowie in einem Masterstudiengang sein.
Die Begrenzung auf Studierende ab dem 4. Semester sollte aus Sicht des Personalamts zum einen aufgrund der Befristungsproblematik (siehe 5.) erfolgen und darüber hinaus sollte bedacht werden, dass Studierende in den späteren Semestern ihres Studiums bereits breitere und tiefere theoretische Kenntnisse vorweisen und ggf. zielgerichteter und gewinnbringender eingesetzt werden können (Vertiefungen oder Schwerpunkte sind zum Beispiel i. d. R. erst ab dem dritten oder vierten Semester vorgesehen) bzw. hier eine künftige Bindung an die Stadt Nürnberg erfolgversprechender wäre.
Ergänzend zu einer Stellenausschreibung ist die Gestaltung einer Landing Page für die Zielgruppe auf der Karriereseite der Stadt Nürnberg sinnvoll. Wichtig ist auch das Angebot über Social Media zu bewerben. Dafür sollen nicht nur die gängigen Accounts von PA (Xing, LinkedIn) genutzt werden, sondern auch die Accounts der Dienststellen (z.B. facebook). Darüber hinaus soll auf Hochschulmessen für die Beschäftigung von Werkstudierenden bei der Stadt Nürnberg geworben werden, denn besonders auf Recruiting-Veranstaltungen kommen vermehrt Anfragen zu diesem Thema.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass dieses Konzept sich ausschließlich auf die Personalgewinnung fokussiert. Die Möglichkeit der Personalbindung durch das Angebot der Beschäftigung von Mitarbeiter/innen während z.B. einer Beurlaubung zum Studium wird gesondert betrachtet. In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige Praxis der Beurlaubung zur Weiterbildung insgesamt thematisiert.
5. Befristung
In der Regel werden Arbeitsverträge mit Werkstudierenden befristet abgeschlossen, da der Zweck bzw. die Zielsetzung der Beschäftigung als Werkstudierender und der eines regulären Arbeitnehmers unterschiedlich sind.
Eine Möglichkeit der Befristung stellt die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG dar. Demnach kann ein Vertrag maximal für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Bis zur Höchstdauer von zwei Jahren ist die dreimalige Verlängerung des Vertrages zulässig. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist, dass der Beschäftigte zuvor noch nicht bei der Stadt Nürnberg beschäftigt war. Unterbrechungen der Tätigkeit können insofern über eine Befristung ohne Sachgrund nicht abgefangen werden.
Für die Befristung des Beschäftigungsverhältnisses mit sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG müssen die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Denkbar ist dies, bei
Einsatz der Werkstudierenden im Rahmen eines befristeten Projektes oder bei befristeten Aufgaben, z.B. durch Drittmittelfinanzierung.
Die Möglichkeit der Befristung ist in jedem Fall genau und individuell zu prüfen, um den strengen Voraussetzungen der Rechtsprechung gerecht zu werden. Andernfalls droht das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
6. Stellenplan
Es wird vorgeschlagen, die Planstellen für Werkstudierende, ähnlich wie für Trainees oder Volontäre, zentral im Stellenplan Teil B des Personalamts zu verorten. Für die Eigenbetriebe müssten eigene Planstellen im jeweiligen Stellenplan eingerichtet werden. Für 2021 wird die Schaffung von 10,00 Planstellen à 0,50 VK, von insgesamt also 5,00 VK vorgeschlagen.
Für das Jahr 2020 müsste die Beschäftigung von Werkstudierenden im Rahmen einer budgetfinanzierten Beschäftigung auf den bei den Dienststellen und Eigenbetrieben hierfür vorgesehenen Planstellen erfolgen.
7. Finanzierung
Verfolgt man den Ansatz, dass die Beschäftigung von Werkstudierenden überwiegend in den Bereichen mit großen Personalgewinnungsschwierigkeiten genutzt werden soll, um frühzeitig potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Stadt Nürnberg zu binden, so fände die Beschäftigung voraussichtlich sehr zentriert in einigen wenigen Dienststellen und Eigenbetrieben innerhalb der Stadtverwaltung statt. Um diese Bereiche nicht über Gebühr zu belasten und da die Personalgewinnung von Fachkräften insgesamt im gesamtstädtischen Interesse liegt, wird vorgeschlagen, die Finanzierung der Personalkosten für Werkstudierende ab dem Haushalt 2021 für die Beschäftigung außerhalb der Eigenbetriebe aus dem Gesamthaushalt zu tragen, um zu vermeiden, dass Dienststellen mit niedrigem Überschuss aus dem Personalkostenbudget bei Bedarf keine Finanzierung von Werkstudierenden sicherstellen können.
Ausgehend von der überwiegenden Beschäftigung von Studierenden im technischen Bereich würden die geschätzten Kosten für den Einsatz von 10 Werkstudierenden bei voraussichtlich ca. 193.000 Euro pro Jahr liegen.
Für 2020 müsste die Beschäftigung jedoch vorerst aus dem Budget der jeweiligen Dienststelle bzw. des jeweiligen Eigenbetriebes erfolgen.
8. Rückmeldung Dienststellen und Bindungsmaßnahmen
Um Feedback zu erhalten, wie zufrieden Werkstudierende mit ihrer Beschäftigung bei uns waren und auch, ob sie z.B. grundsätzlich an einer Beschäftigung bei uns interessiert
wären, soll ein Feedbackbogen eingesetzt werden. Seitens der Dienststellen erfolgt Rückmeldung im Rahmen der Erstellung des Arbeitszeugnisses.
Ggf. könnte über eine Aufnahme im Talentpool eine Berücksichtigung bei bzw. ein Hinweis auf geeignete Stellenausschreibungen erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept zur Beschäftigung von Werkstudierenden entsprechend der in der Vorlage dargestellten Vorgehensweise umzusetzen und für den Haushalt 2021 die Schaffung von Verbuchungsmöglichkeiten im Stellenplan Teil B mit Finanzierung durch den Gesamthaushalt im Umfang von 5,00 VK zu beantragen.
II. Herrn Ref. I/II
III. a) GPR b) GSBV
IV. PA
V. Ref. I/II/POA
Nürnberg, 31.01.2020 Personalamt
(26 62)
PA/279/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.02.2020 öffentlich Beschluss
Betreff:
Modulare Qualifizierung für Beamte und Beamtinnen
Erweiterung des Konzepts der Stadt Nürnberg zur Durchführung
der modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft
und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Anlagen: Gutachten Anlage 1: Konzept der mod. Qualifizierung
Sachverhalt (kurz):
Die modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlBG ist für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst nach den beschlossenen Regelungen vom 18.06.2018 durchzuführen. Für den besonderen Aufgabenbereich im Sinn des § 34 S. 3 FachV-FW besteht ein Erweiterungsbedarf. Die bisherige Festlegung des besonderen Aufgabenbereiches soll ergänzt und auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Zudem sollen künftig Fortbildungen, die den Maßnahmen der modularen Qualifizierung entsprechen im Einzelfall angerechnet werden können
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzielle Auswirkungen in der Zukunft treten nur ein, soweit im Einzelfall eine Zulassung zur Modularen Qualifizierung nach Stellenbesetzung bzw. Ausweisung der betreffenden Planstelle mit einem höheren Stellenwert erfolgt.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
FW
Beschlussvorschlag:
Die modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlbG in Verbindung mit §§ 34 ff. FachV-Fw ist für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg, die unter den Geltungsbereich der FachV-Fw fallen nach den beschriebenen Regelungen der Anlage 1 (Stand 20.01.2020) durchzuführen.
Hierfür ist die Zustimmung durch den Landespersonalausschuss zu beantragen.
Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.02.2020
Modulare Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte
Erweiterung des Konzepts der Stadt Nürnberg zur Durchführung der modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
feuerwehrtechnischer Dienst
I. Gutachten
Auf Grund von Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) in Verbindung mit §§ 34 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) hat die Stadt Nürnberg zuletzt mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.06.2018 das Konzept zur modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, erweitert. Das Konzept wurde durch Beschluss des Landespersonalausschusses genehmigt.
Das Konzept der modularen Qualifizierung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die die modulare Qualifizierung für Ämter ab der dritten sowie vierten Qualifikationsebene anstreben.
Die modulare Qualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine gezielte Qualifikation unter anderem für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 10. Für besondere Aufgabenbereiche im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz ist durch die Teilnahme an einer zusätzlichen Maßnahme der modularen Qualifizierung eine Qualifikation für Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 11 möglich, ohne dass es einer Ausbildungsqualifizierung bedarf (§ 34 FachV-Fw). Die Stadt Nürnberg als oberste Dienstbehörde hat im Konzept vom 18.09.2012 die Stellen in der „Integrierten Leitstelle“ als besonderen Aufgabenbereich im Sinn des § 34 Satz 3 FachV-Fw festgelegt und mit Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.06.2018 auf weitere bestimmte Bereiche ausgedehnt.
Die bisherige Festlegung des besonderen Aufgabenbereiches hat sich in der Praxis aufgrund der tatsächlichen Anforderungen bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg als zu eng gefasst erwiesen. Aufgrund von Umstrukturierungen, Aufgabenverschiebungen und nicht zuletzt ausgelöst durch gesetzliche Änderungen (z. B. Novellierung der FachV-FW) wird eine Anpassung der Stellen und Stellenwerte nicht ausbleiben, weshalb eine erneute Erweiterung des Konzepts zielführend ist.
Das Zusatzmodul der modularen Qualifizierung für Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 11 stellt ein zielführendes, passgenaues und effizientes Instrument für die erforderliche Qualifikation der Beamtinnen und Beamten zur Übernahme von Aufgaben in A 11 außerhalb des Einsatzdienstes dar. Die erforderliche Zusatzmaßnahme soll nach § 37 Abs. 4 FachV-Fw eine Mindestdauer von 20 Tagen haben, das im Konzept der Stadt Nürnberg festgelegte Zusatzmodul umfasst weiterhin insgesamt 35 Tage und entspricht den Anforderungen des jeweiligen Stellenprofils. Fortbildungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und die
A 120.171 - 2 -
nach Inhalt, Art und Umfang den Maßnahmen der modularen Qualifizierung entsprechen, können künftig im Umfang von höchstens der Hälfte des Gesamtumfanges der Maßnahmen auf die modulare Qualifizierung angerechnet werden.
Die Ausbildungsqualifizierung als alternative Maßnahme zur Erlangung der Ämter ab der dritten Qualifikationsebene stellt bereits die Vollqualifikation dar und vermittelt schwerpunktmäßig die für die Einsatztätigkeit der Feuerwehr erforderlichen Inhalte. Die Vollqualifikation ist mit einem zeitlichen Umfang von 9 Monaten für die Stellenanforderungen der benannten besonderen Aufgabenbereiche (§ 34 Satz 3 FachV-Fw) außerhalb des Einsatzdienstes überdimensioniert und nicht erforderlich.
Damit auch zukünftig die Beamtinnen und Beamten bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg unter Berücksichtigung der Anforderungen der auszuführenden Aufgaben und Stellen geeignet qualifiziert werden können, sollen die bisher im Konzept der modularen Qualifizierung für Beamtinnen und Beamte der Stadt Nürnberg, Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, festgelegten besonderen Aufgabenbereiche im Sinne von § 34 Satz 3 FachV-Fw erweitert werden.
Die Inhalte der Zusatzmaßnahme nach § 34 Satz 3 FachV-Fw für die definierten Bereiche erfolgen wie im Konzept der modularen Qualifizierung beschrieben, Anlage 1, Übersicht 2.
Beschlussvorschlag
Die modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlbG in Verbindung mit §§ 34 ff. FachV-Fw ist für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg, die unter den Geltungsbereich der FachV- Fw fallen nach den beschriebenen Regelungen der Anlage 1 (Stand 20.01.2020) durchzuführen. Hierfür ist die Zustimmung durch den Landespersonalausschuss zu beantragen.
II. DIP
III. PR FW
IV. GPR
V. Ref.I/II POA
Nürnberg, 30.01.2020 Personalamt
(14141)
Abdruck je an: GSBV Fb
Anlage 1
Stadt Nürnberg
Konzept der modularen Qualifizierung
für Beamtinnen und Beamte der Stadt Nürnberg
in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
Auf Grund von Art. 20 des Gesetzes über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, ber. S. 764, BayRS 2030-1-4-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl S. 724), in Verbindung mit §§ 34 ff. der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18. November 2011 (GVBl S. 599, BayRS 2038-3-2-12-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 106 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl S. 98), erlässt die Stadt Nürnberg mit Genehmigung des Landespersonalausschusses folgendes Konzept der modularen Qualifizierung:
1. Geltungsbereich
Dieses Konzept der modularen Qualifizierung gilt für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.
2. Zuständigkeit und Verfahren
2.1 ¹Die Zuständigkeit für die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen wird gemäß § 35 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 Satz 3 FachV-Fw den in den anliegenden Übersichten festgelegten Stellen übertragen.
²Die zuständigen Stellen tragen dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchgeführt werden.
³Nach § 35 Abs. 3, § 40 Abs. 1 Satz 3 FachV-Fw führt das Staatsministerium des Innern die Prüfungen zum Abschluss der modularen Qualifizierung durch.
2.2 ¹Für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung müssen neben dem positiven Feststellungsvermerk in der periodischen Beurteilung (Art. 20 Abs. 4 LlbG) folgende Ämter erreicht sein:
- Für die modulare Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 (§ 37 Abs. 1
bis 3 FachV-Fw) ein Amt der Besoldungsgruppe A 9;
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
- Für die modulare Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 (§ 37 Abs. 4
Sätze 1 und 2 FachV-Fw) ein Amt der Besoldungsgruppe A 10. ²Als besonderer Aufgabenbereich im Sinn des § 34 Satz 3 FachV-Fw werden herausgehobene Sachbearbeiterstellen des feuerwehrtechnischen Dienstes festgelegt, die keine Verbandsführerqualifikation erfordern und folgenden Verwendungsbereichen zuzuordnen sind: „Integrierte Leitstelle“, „Einsatz, Organisation und Bevölkerungsschutz“, „Technik“, „Ausund Fortbildung“ sowie „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“.
- 5Für die modulare Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 (§ 40 Abs. 1
S. 1 FachV-Fw) ein Amt der Besoldungsgruppe A 13.
2.3 ¹Die Anmeldung für die Teilnahme an der modularen Qualifizierung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Personal- und Organisationsausschusses, mit dem die Beamtinnen und Beamten bestimmt werden, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können; die Zulassung zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 schließt die Zulassung für das Zusatzmodul nach A 11 ein, sofern die sonstigen Voraussetzungen nach Nr. 2.2 Spiegelstrich 2 des Konzepts der Stadt Nürnberg erfüllt sind. ²Das Personalamt unterrichtet die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die Anmeldung zur modularen Qualifizierung und die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den feuerwehrtechnischen Dienst informiert schriftlich über die gemäß Nr. 3 zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung.
³Beamtinnen und Beamte, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, erklären dies schriftlich gegenüber dem Personalamt.
3. Inhalt und Dauer der Maßnahmen
Die nähere Ausgestaltung und die Dauer der Maßnahmen ergeben sich aus § 37 Abs. 1 und 4 sowie § 41 Abs. 1 FachV-Fw und den anliegenden Übersichten. Fortbildungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und die nach Inhalt, Art und Umfang den Maßnahmen der modularen Qualifizierung entsprechen, können im Umfang von höchstens der Hälfte des Gesamtumfangs der Maßnahmen der modularen Qualifizierung angerechnet werden. Nach Abschluss der Maßnahme der modularen Qualifizierung ist auch im Falle einer Anrechnung von Fortbildungen die dafür vorgesehene Prüfung abzulegen. Das Personalamt entscheidet auf Vorschlag der Berufsfeuerwehr Nürnberg im Einzelfall über eine Anrechnung.
4. Teilnahmebescheinigung, Prüfung
¹Ein Abdruck der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme ist dem Personalamt der Stadt Nürnberg spätestens vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme zu übermitteln. ²Eine nicht erfolgreiche Teilnahme ist von der Leiterin oder dem Leiter der jeweiligen Maßnahme schriftlich zu begründen. ³Ein Abdruck der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme und die Begründung bei nicht erfolgreicher Teilnahme sind zum Personalakt zu nehmen. 4Die Prüfung zum Abschluss der modularen Qualifizierung nach § 37 Abs. 2 FachV-Fw findet unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme statt. 5Die Prüfung zum Abschluss der modularen Qualifizierung nach § 41 Abs. 2 FachV-Fw findet spätestens 3 Monate nach
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
Abschluss der Maßnahmen statt. 6Das Ergebnis der Prüfung sowie die Gesamtprüfungsnote sind der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer schriftlich mitzuteilen. 7Das Personalamt der Stadt Nürnberg erhält einen Abdruck dieser Mitteilung.
5. Abschluss der modularen Qualifizierung
¹Der Personal- und Organisationsausschuss stellt den erfolgreichen Abschluss der modularen Qualifizierung fest. ²Die Feststellung über den erfolgreichen Abschluss ist eine Voraussetzung für eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 10, A 11 oder A 14.
6. Inkrafttreten
Dieses Konzept der modularen Qualifizierung tritt ab Genehmigung durch den Landespersonalausschuss in Kraft.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
| zu absolvierende Maßnahme in BesGr | Modul / Inhalt der Maßnahme | Zeitdauer | Durchführende Stelle |
|---|---|---|---|
| A9 oder A9 + AZ | B IV Teil 1a (Bayern), insbesondere taktische Grundlagen des Zugfüh- rers Theorie und praktische Umsetzung | 25 Tage (5 Wochen) | Stadt Nürnberg in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) |
| A9 oder A9 + AZ | B IV Teil 1b (Bayern), insbesondere Innendienstqualifikationen des Zug- führers Mitarbeiterführung Grundlagen Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Rechtsgrundla- gen (Einsatz, Verwaltung) Grundlagen Methodik, Didaktik Kom- munikation | 35 Tage (7 Wochen) | Stadt Nürnberg in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) |
Das Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 1 Satz 3 FachV-Fw. Die praktische und mündliche Prüfung nach Abschluss der Maßnahmen (§ 37 Abs. 2 FachV-Fw) wird durch eine vom Prüfungsausschuss eingesetzte Prüfungskommission nach § 8 FachV-Fw abgenommen.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
| zu absolvierende Maßnahme in BesGr | Modul / Inhalt der Maßnahme | Zeitdauer | Durchführende Stelle |
|---|---|---|---|
| A 10 | Lehrgang zur Vertiefung der Sachkenntnisse im Verwen- dungsbereich sowie der Kennt- nisse zur Personal- und Menschenführung und Füh- rungspraxis Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen einer Hospitation in einer geeigneten Ausbildungsstelle, die dem Auf- gabengebiet der Tätigkeit ent- spricht (bundesweit möglich) | 15 Tage (3 Wochen) 20 Tage (4 Wochen) | Stadt Nürnberg in Kooperation mit Berufsfeuerwehren sowie Ausbil- dungs- und Hospitationsstätten im Bundesgebiet |
Das Ausstellen der Teilnahmebescheinigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 4 FachV-Fw.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
Die Maßnahmen erfolgen gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 FachV-Fw in Anlehnung an die theoretischen Inhalte der gültigen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (VAPhD-Feu).
| zu absolvierende Maßnahme in BesGr | Modul / Inhalt der Maßnahme | Zeitdauer | Durchführende Stelle |
|---|---|---|---|
| A 13 | Verwaltungslehrgang, insbeson- dere Rechtslehre (Verwaltungsrecht, öffentliches Dienstrecht, Perso- nalvertretungsrecht, Haushalts- recht, Brand- und Katastrophen- schutzrecht, Disziplinarrecht) | 40 Tage (8 Wochen) | Verwaltungsakademie in Berlin |
| A 13 | Führungslehrgang IIIa, insbe- sondere Moderation und Verhandlung, Be- urteilungswesen, Stressbewälti- gung und Einsatz- nachsorge, Suchtbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement | 15 Tage (3 Wochen) | Brand- und Katastrophenschutz- schule in Heyrothsberge |
| A 13 | Führungslehrgang IIIb, insbe- sondere Grundzüge der Betriebswirt- schaftslehre, Qualitätsmanage- ment, Öffentlichkeitsarbeit | 15 Tage (3 Wochen) | Feuerwehrakademie Hamburg |
Das Ausstellen der Teilnahmebescheinigungen erfolgt nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 Satz 3 FachV-Fw. Die mündliche Prüfung nach Abschluss der Maßnahmen (§ 41 Abs. 2 FachV-Fw) wird durch eine vom Prüfungsausschuss eingesetzte Prüfungskommission nach § 8 FachV-Fw abgenommen.
Stadt Nürnberg Konzept der modularen Qualifizierung nach Art. 20
Erläuterung zu den besonderen Aufgabenbereichen nach § 34 Satz 3 FachV-Fw
Von den insgesamt 17 Stellen der Besoldungsgruppe A 11 bei der Berufsfeuerwehr Nürnberg (8 im Einsatzmischdienst und 2 in der Integrierten Leitstelle) erfüllen derzeit 10 Stellen die Voraussetzungen nach Nr. 2.2 Spiegelstrich 2 des Konzepts der modularen Qualifizierung der Stadt Nürnberg für den feuerwehrtechnischen Dienst. Die Stellen können den dort festgelegten Einsatzbereichen zugeordnet werden und erfordern keine Verbandsführerqualifikation. Entsprechend soll von den Stelleninhabern (w/m/d) das Zusatzmodul der modularen Qualifizierung für die BesGr. A11 in besonderen Aufgabenbereichen nach § 34 Satz 3 FachV-FW absolviert werden können.
In der Tabelle 1 sind die Stellen, die derzeit o. g. Voraussetzungen erfüllen, mit Stellenplannummern und Stellenbezeichnungen (Organisationsstand Januar 2020) zusammengefasst:
Tabelle 1
| Stellenplannummer | Stellenbezeichnung |
|---|---|
| 370.0151 | Sachbearbeiter/in Bevölkerungsschutz |
| 370.0156 | Sachbearbeiter/in Bevölkerungsschutz |
| 370.0321 | Sachbearbeiter/in Fortbildung BF, Aus-/Fortbildung FF |
| 370.0325 | Sachbearbeiter/in Praktische Ausbildung, Lehrgänge |
| 370.0471 | Sachbearbeiter/in Waren- und Geschäftshäuser |
| 370.0475 | Sachbearbeiter/in Feuerbeschau Hochhäuser |
| 370.0480 | Sachbearbeiter/in Feuerbeschau Hochhäuser |
| 370.0481 | Sachbearbeiter/in Veranstaltungen, Sondernutzungen und Baumaß- nahmen im öffentlichen Raum |
| 370.0603 | Sachbearbeiter/in Qualitätsmanagement ILS |
| 370.0630 | Sachbearbeiter/in Integrierte Leitstelle |
Aufgrund von Umstrukturierungen, Aufgabenverschiebungen und nicht zuletzt ausgelöst durch gesetzlichen Änderungen (z. B. Novellierung der FachV-FW) wird eine Anpassung der Stellen und Stellenwerte nicht ausbleiben. Um einen Handlungsspielraum zu behalten, der nicht unmittelbar die Beteiligung des Personal- und Organisationsausschusses der Stadt Nürnberg und des LPA erfordert, soll diese Tabelle nicht mehr wie bisher Bestandteil des eigentlichen Konzepts der modularen Qualifizierung der Stadt Nürnberg im feuerwehrtechnischen Dienst sein. Zukünftig sollen die Stellen, die die Voraussetzungen nach Nr. 2.2 Spiegelstrich 2 des Konzepts der Stadt Nürnberg erfüllen eine Zulassung für das Zusatzmodul der modularen Qualifizierung nach A 11 erlauben.
Mittelfristig sollen laut Berufsfeuerwehr Nürnberg die in Tabelle 2 aufgeführten Stellen hinsichtlich ihres Stellenwertes überprüft werden (derzeit Stellen nach A 10 bzw. A 9).
Tabelle 2
| Stellenplannummer | Stellenbezeichnung |
|---|---|
| 370.0153 | Sachbearbeiter/in Bevölkerungsschutz |
| 370.0330 | Sachbearbeiter/in Nachwuchsgewinnung und Förderung |
| 370.0445 | Sachbearbeiter/in im Bereich Betriebsfeuerbeschau nördliches Stadt- gebiet |
| 370.0446 | Sachbearbeiter/in im Bereich Betriebsfeuerbeschau nördliches Stadt- gebiet |
| 370.0455 | Sachbearbeiter/in im Bereich Betriebsfeuerbeschau südliches Stadt- gebiet |
| 370.0456 | Sachbearbeiter/in im Bereich Betriebsfeuerbeschau südliches Stadt- gebiet |
| 370.0606 | Lehrdisponent/in ILS |
| 370.0608 | Lehrdisponent/in ILS |
| 370.0620 | Sachbearbeiter/in Rettungsdienst |
| 370.0650 | Sachbearbeiter/in Funktaktischer Führer Digitalfunk |
Berichtsvorlage ZD/076/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Trinkwasser für Nürnberg
Anlagen: Antrag_Aktionsplan Trinkwasser Nürnberg_SPD Bericht zu Antrag_Aktionsplan Trinkwasser Nürnberg_SPD
Bericht:
Im beiliegenden Bericht wird das Bereitstellen von Trinkwasserentnahmestellen behandelt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ZD/076/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Bauunterhaltsmittel, Folgekosten werden zum HH 2021 beantragt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bereitstellen von Trinkwasserentnahmestellen hat keine Auswirkungen auf abzugrenzende Personengruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ZD/076/2020
SPD ÖÖ 44
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231 -2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
OBERBun' a
2 9. MRZ. 2019
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 29. März 2019 Liberova
Aktionsplan „Trinkwasser für Nürnberg“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
eine der größten Ressourcen, die wir in Nürnberg haben ist unser ausgezeichnetes Trinkwasser. In Zeiten des Klimawandels und anhaltender Hitzephase gewinnt diese Ressource an Bedeutung. Das Bewusstsein für die hohe Qualität des Nürnberger Trinkwassers ist aber leider noch nicht überall verbreitet. Mit der Aktion „Refill“ haben bereits mehrere Gastronomiebetriebe und Geschäfte in der Stadt ein erstes Signal in diese Richtung gesetzt. In mitgebrachte Flaschen kann dort kostenfrei Leitungswasser abgefüllt werden. Damit wird zugleich Müll reduziert. Aus unserer Sicht wäre es nun auch an der Zeit, dass die städtischen Dienststellen und öffentlichen Einrichtungen diesen Gedanken aufnehmen und diese Ressource stärker in den Vordergrund stellen. Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung erstellt einen Aktionsplan „Trinkwasser für Nürnberg“. Sie führt an den geeigneten Stellen mit hohem Besucheraufkommen (wie z.B. im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes) sowie in den Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen Zugänge zum Trinkwasser in Form von Wasserstellen ein (wie z.B. im Wartebereich des Klinikum Nürnbergs). Damit leistet sie einen Beitrag, um die Bevölkerung mit frischen Wasser zu versorgen und zugleich auf die hohe Qualität des Trinkwassers in Nürnberg hinzuweisen. Zugleich soll sichergestellt werden, dass der Gedanke der Aktion Refill erhalten bleibt und der Hinweis auf Mehrweggefäße zur Abfüllung des Wassers erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende
Bericht:
Mit Schreiben vom 29. März 2019 hat die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Verwaltung einen Aktionsplan „Trinkwasser für Nürnberg“ erstellt. Ziel soll die Einführung von Trinkwasserstellen an geeigneten Stellen insbesondere in Gebäuden mit einem hohen Aufkommen an Besucherinnen und Besucher sein.
Die länger anhaltenden Hitzeperioden der letzten Sommer haben auch auf gesamteuropäischer Ebene zu entsprechenden Überlegungen geführt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 23.10.2018 beschlossen, die Trinkwasserrichtlinie zu überarbeiten. Im Entwurf vom März 2019 ist u. a. vorgesehen, Auffüllstationen an öffentlichen Orten vorzuhalten, insbesondere wenn diese häufig frequentiert werden. Dies soll aber nur gelten, „wo sich dies als technisch machbar und verhältnismäßig in Bezug auf den Bedarf an solchen Maßnahmen darstellt, wobei spezifische örtliche Gegebenheiten, etwa klimatische und geografische, berücksichtigt werden“.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 19.12.2019 über die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie geeinigt. Nach deren formellen Genehmigung wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die Lage bei der Stadtverwaltung Nürnberg stellt sich aktuell wie folgt dar. Öffentlich zugängliche Trinkwasserbrunnen sind aktuell nicht oder nur in einzelnen Dienstgebäuden vorhanden. Genauere Informationen liegen aktuell leider nicht vor.
Verwaltungsgebäude
Aufgrund des heißen Sommers wurde bereits 2018 eine innerstädtische Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter bei großer Hitzebelastung zu entwickeln. Die Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Trinkwasser bei großer Hitze gehört zu den elementaren Verpflichtungen der Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin Stadt Nürnberg. Deshalb wurde festgelegt, dass in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Nürnberg mindestens eine für die sichere Entnahme von Trinkwasser geeignete Stelle, die regelmäßig von SUN auf ihre hygienische Unbedenklichkeit beprobt wird, zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entnahmestelle für das Befüllen von Flaschen geeignet sein und der regelmäßige Wasserdurchlauf ausreichend sein sollte. Die Verwaltung geht bereits jetzt davon aus, dass das Trinkwasser in allen Dienstgebäuden ohne Gesundheitsrisiken verwendet werden kann, soweit bei der Entnahme allgemein bekannte Hygieneregeln wie das Ablaufenlassen von Stagnationswasser vor der Entnahme von Trinkwasser beachtet werden. Aufgrund der Vielzahl der Dienstgebäude kann die Umsetzung nur Schritt für Schritt erfolgen, zumal für die Auswahl und Erstbeprobung der Entnahmestellen ein höherer Aufwand als im laufenden Betrieb zu veranschlagen ist.
Die als Pilotmaßnahme geplante Beprobung und Kennzeichnung der Wasserentnahmestellen in den Fluren im Rathaus Fünferplatz 2 ist abgeschlossen. Schon seit Herbst 2019 kann im EG, 1. OG und 2. OG Trinkwasser an den in den Fluren vorhandenen Becken entnommen werden.
In der Umsetzung hat sich gezeigt, dass in vielen Fällen aufgrund von technischen Zwängen ein baulicher Eingriff in die vorhandene Sanitärinstallation erfolgen muss, um einen zusätzlichen Wasserhahn zu installieren. Bei der Standortwahl ist darauf zu achten, dass die Flucht- und Rettungswege nicht eingeschränkt werden.
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Versorgung der Besucherinnen und Besucher öffentlicher Gebäude mit hohem Publikumsaufkommen bei der Umsetzung mit zu berücksichtigen. Dies wird allerdings dazu führen, dass die Trinkwasserentnahmestellen in den öffentlich zugänglichen Bereichen installiert werden müssen. Ursprünglich war vor allem an die Nutzung vorhandener Trinkwasserentnahmestellen z. B. in den Teeküchen der Verwaltungsgebäude gedacht. In der Folge wird der bauliche Aufwand dadurch entsprechend höher.
Man wird auch grundsätzlich keine Trinkwasserbrunnen aufgrund des hohen Wartungsaufwands installieren, sondern es wird mindestens ein „Trinkhahn“ pro Gebäude bzw. abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, wenn möglich im öffentlichen Bereich, zur Verfügung gestellt. Die Lage des zukünftigen Trinkhahns wird vom Objektmanager der Hausverwaltungseinheit mit den Fachabteilungen von H festgelegt. Für die schrittweise Ausstattung der Verwaltungsgebäude wurde mit SUN ein Umsetzungsplan erarbeitet. Die einzelnen Verwaltungsgebäude werden nach dieser Prioritätenliste von SUN untersucht. Für die Dienststellen sind die Objektmanager der zentrale Ansprechpartner vor Ort. Die Trinkwasserqualität wird von SUN sichergestellt. Vor Erstinbetriebnahme der Wasserhähne wird eine Volluntersuchung auf Schwermetalle und Bakterien durchgeführt, die alle 5 Jahre wiederholt wird. Alle Trinkwasserentnahmestellen werden gekennzeichnet, sobald ein unbedenkliches Untersuchungsergebnis vorliegt. Anschließend erfolgt eine jährliche Untersuchung der Wasserhähne auf Bakterien. Als nächster Schritt der vorgeschlagenen Erweiterung soll in einem zusätzlichen Pilotversuch im Einwohneramt, Äußere Laufer Gasse 19 – 27, ein Bereich mit hohem Publikumsaufkommen erprobt werden. Gedacht ist an die Einrichtung einer Trinkwasserentnahmestelle, die für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Umsetzung soll nach Abschluss der momentanen Baumaßnahmen erfolgen.
Schulen
Im Schulbereich wurde von der HVE-Schule folgende Regelung getroffen: Betreiber eines Trinkwasserbrunnens/-spenders ist die Schule selbst, die einen Antrag zur Errichtung eines solchen an die HVE-Schule stellt. Die Schule sichert die Finanzierung aus dem Schulbudget oder über Elternspenden für die Anschaffung und die turnusgemäß durchzuführenden Wartungen zu. Der Standort muss in der Nähe von sanitärtechnischen Einrichtungen liegen und darf Flucht- und Rettungswege nicht einschränken. Bei der Standortwahl wirkt die HVE-Schule unterstützend mit und bindet die Fachabteilungen des Hochbauamtes ein. Die Kosten für die Sanitärinstallation sowie für Wasser- und Stromverbrauch im Betrieb werden von der HVE-Schule getragen. Für die regelmäßige Wartung schließt die Schule einen Wartungsvertrag mit einer entsprechenden Firma ab. Die Schule ist auch für die regelmäßige Beprobung durch SUN zuständig. Derzeit sind 17 Trinkwasserbrunnen bzw. -spender in Schulen im Einsatz.
Kindertages- und Jugendeinrichtungen
Derzeit werden in den 140 Kindertagesstätten die Getränke entweder über Einkauf beschafft oder das Trinkwasser wird über Kleinsprudler („SodaStream“ oder ähnlich) aufbereitet. Die Kosten dafür werden aus dem Elterngebühren gedeckt. Dies verursacht jedoch einen verhältnismäßig hohen Aufwand bzw. ist für eine größere Anzahl an Kindern nicht geeignet. Daher ist grundsätzlich beabsichtigt, die Kindertagesstätten über die vorhandenen Küchen mit geeigneten, hygienisch einwandfreien und leicht bedienbaren Wasserspendern auszustatten.
Dabei wird die Variante der „kompletten“ Bereitstellung entsprechender professioneller Wassersprudler im Leasing-Verfahren bevorzugt, einschließlich Installation und Wartung sowie der Bereitstellung der notwendigen CO -Behältnisse. Die Schwierigkeit liegt hier hauptsächlich in der erforderlichen Sanitärinstallation und im Zusammenhang damit das Finden eines geeigneten Aufstellungsortes im Baubestand. Da in den großen Einrichtungen mehrere Geräte – z.B. pro Stockwerk bzw. Gruppe – benötigt werden, wird von einem Gesamtumfang mit mindestens 300 Geräten ausgegangen. Derzeit werden die dazu notwendigen Kosten berechnet, um in einem Vergleich mit der bisherigen Getränkeversorgung die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln. Anschließend soll eine schrittweise Umrüstung der Bestandskindertagesstätten vorgenommen werden. Die entsprechenden Leistungen werden ausgeschrieben. Um Erfahrungen zu sammeln und in die Nachrüstung einfließen zu lassen, ist ein schrittweises Vorgehen geplant. Die gesamte Nachrüstung wird somit mehrere Jahre umfassen. Bei Neubauten werden die erforderlichen Installationen und Aufstellungsplätze bereits eingeplant, so dass hier nur noch das Gerät beschafft und angeschlossen werden muss. Der laufende Betrieb der Trinkwasserspender wird durch J finanziert und beaufsichtigt.
Fazit
Aktuell existieren bereits verschiedene Initiativen und Planungen bei den verantwortlichen Dienststellen, um die Versorgung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von Besucherinnen und Besuchern städtischer Gebäude und Einrichtungen mit Trinkwasser aus dem städtischen Leitungsnetz zu verbessern. Durch die konsequente Verbesserung des Angebots wird die Nutzung dieses wertvollen Lebensmittels in Zukunft zunehmen. Dadurch wird ein wertvoller Beitrag zur gesunden Ernährung und zur Vermeidung von überflüssigen Verpackungsmüll geleistet.
Ref.I/II/148/2020
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.02.2020 nicht öffentlich Beschluss
Betreff:
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020, öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/148/2020
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020 des öffentlichen Teils wird genehmigt.