Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Einladung Kopiervorlage 4 Einladung Stadträte 6 Einladung Serienbrief 8 Öffentliche Bekanntmachung 10 Einladung Presse 12 Vorlagendokumente 14 TOP Ö 1 Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg 14 Bericht SHA/058/2020 14 Kurzfassung Sachstand Armut SHA/058/2020 18 Sachstand-Armut-Armutsgefährdung SHA/058/2020 21 TOP Ö 2 Drogenkonsumräume 45 Bericht SHA/054/2020 45 Sachverhalt_Drogenkonsumraum SHA/054/2020 49 Pressemitteilung_Herr_Ref_V SHA/054/2020 51 BtMG_§_10a SHA/054/2020 53 lilith_stellungnahme_zu_DKR SHA/054/2020 54 mudra_stellungnahme_zu_DKR_10_2020 SHA/054/2020 55 Junge_Union_Nordbayern.de SHA/054/2020 62 Rechtsverordnung DKR Hessen.pd SHA/054/2020 63 Schreiben des PP Mfr vom 09.01.2020 SHA/054/2020 69 Antrag_SPD_Drogenkonsumräume_2019-11-15 SHA/054/2020 72 TOP Ö 3 Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Spritzenautomaten 74 Bericht SHA/056/2020 74 Antrag_FDP_NEU__Spritzenautomaten_einrichten_2019-06-28 SHA/056/2020 77 Sachverhalt Spritzenautomat SHA/056/2020 78 Stellungnahme der mudra_spritzenautomaten SHA/056/2020 81 TOP Ö 4 Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen 82 Bericht SHA/059/2020 82 Bericht_Seniorenbefragung 2019 SHA/059/2020 85 TOP Ö 5 Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Behindertenratsvorstände 91 Bericht SHA/053/2020 91 Antrag_SPD_Ehrenamtspauschale_Aufwandsentschädigun_für_Behindertenrat_und_Stad 94 tseniorenrat2019-10-09 SHA/053/2020 Sachverhalt_Aufwandsentschädigung StSR u BRN SHA/053/2020 95 TOP Ö 6 Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte 96 Sitzungsvorlage SHA/057/2020 96 Sachverhalt Änderung ObUGebS 01072020 SHA/057/2020 99 Satzung zur Änderung ObUGebS 01072020 SHA/057/2020 102 TOP Ö 7 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses am 104 05.12.2019 Sitzungsvorlage SHA/060/2020 104
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Sozialausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 06.02.2020, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Bericht
Nürnberg SHA/058/2020
Prölß, Reiner
2. Drogenkonsumräume Bericht
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2019 SHA/054/2020
Prölß, Reiner
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Bericht
Spritzenautomaten SHA/056/2020
hier: Antrag von Herrn StR Liebel, FDP vom 28.06.2019
Prölß, Reiner
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen Bericht
Prölß, Reiner
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Bericht
Behindertenratsvorstände SHA/053/2020
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2019
Prölß, Reiner
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte Gutachten
Prölß, Reiner
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Sozialausschusses am 05.12.2019 SHA/060/2020
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Sozialausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.01.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, 06.02.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie, die Verwaltung und Ihre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Bericht
Nürnberg
Prölß, Reiner
2. Drogenkonsumräume Bericht
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2019
Prölß, Reiner
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Bericht
Spritzenautomaten
hier: Antrag von Herrn StR Liebel, FDP vom 28.06.2019
Prölß, Reiner
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen Bericht
Prölß, Reiner
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Bericht
Behindertenratsvorstände
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2019
Prölß, Reiner
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte Gutachten
Prölß, Reiner
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Sozialausschusses am 05.12.2019
Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020 Seite 2 von 2
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Sozialausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.01.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am Donnerstag, 06.02.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Bericht
Nürnberg
Prölß, Reiner
2. Drogenkonsumräume Bericht
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2019
Prölß, Reiner
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Bericht
Spritzenautomaten
hier: Antrag von Herrn StR Liebel, FDP vom 28.06.2019
Prölß, Reiner
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen Bericht
Prölß, Reiner
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Bericht
Behindertenratsvorstände
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2019
Prölß, Reiner
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte Gutachten
Prölß, Reiner
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Sozialausschusses am 05.12.2019
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 06.02.2020 Seite 2 von 2
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
Herrn 2. Bürgermeister E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de Christian Vogel Internet: www.nuernberg.de Herrnhüttestr. 62 90411 Nürnberg Datum: 23.01.2020
EINLADUNG
ZUR SITZUNG
DES SOZIALAUSSCHUSSES
Sehr geehrter Herr Vogel,
am Donnerstag, 06.02.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine Sitzung des Sozialausschusses statt.
Hierzu lade ich Sie herzlich ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Im Falle Ihrer Verhinderung bitte ich Sie Ihre Vertretung zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Öffentliche Sitzung
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Bericht
Nürnberg
Prölß, Reiner
2. Drogenkonsumräume Bericht
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2019
Prölß, Reiner
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Bericht
Spritzenautomaten
hier: Antrag von Herrn StR Liebel, FDP vom 28.06.2019
Prölß, Reiner
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen Bericht
Prölß, Reiner
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Bericht
Behindertenratsvorstände
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2019
Prölß, Reiner
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte Gutachten
Prölß, Reiner
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Sozialausschusses am 05.12.2019
Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020 Seite 2 von 2
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 06.02.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Sozialausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in
Nürnberg
2. Drogenkonsumräume
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von
Spritzenautomaten
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und
Behindertenratsvorstände
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Sozialausschusses am 05.12.2019
Stadt Nürnberg, 17.01.2020
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Vertreter der Presse
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 17.01.2020
BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Donnerstag, 06.02.2020, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine
Sitzung des Sozialausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Bericht
Nürnberg
Prölß, Reiner
2. Drogenkonsumräume Bericht
Prölß, Reiner
3. Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Bericht
Spritzenautomaten
Prölß, Reiner
4. Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen Bericht
Prölß, Reiner
5. Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Bericht
Behindertenratsvorstände
Prölß, Reiner
6. Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte Gutachten
Prölß, Reiner
7. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Beschluss
Sozialausschusses am 05.12.2019
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. am 06.02.2020 Seite 2 von 2
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg
Anlagen: Kurzfassung Sachstand Armut Sachstand-Armut-Armutsgefährdung
Bericht:
Der vorliegende Bericht soll im Sinne einer Kontinuität der Armutsdebatte in knapper Form die wichtigsten Entwicklungen aktualisieren und beschreiben. Die Grundlage des Berichts ist der erste Entwurf eines im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales erstellten systematischen Datensets Armut und Armutsgefährdung.
Die Daten zeigen an vielen Stellen, dass armutsrelevante Daten in eine gute Richtung gehen. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Beschäftigungsquote hoch. Die Zahl der Transferleistungsbeziehenden geht zurück, die Einkommen steigen. Ein Grund das Engagement zurückzufahren ist das alles nicht. Vielmehr muss es darum gehen, die begrenzten Ressourcen in die richtigen Bahnen zu lenken. Ein zentraler Punkt aus Sicht des Sozialreferats bleibt dabei das Thema Kinder- und Jugendarmut. Insofern muss es weiter darum gehen, die Maßnahmen im weiterentwickelten Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut weiter sukzessive umzusetzen.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Mittelpunkt stehen von Armut betroffene und armutsgefährdete Personen. Menschen mit Migrationshintergrund sind hier überdurchschnittlich betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
StA
Bildungsbüro
zur Sitzung des Sozialausschusses vom 06.02.2020
Sachverhalt
Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg
1. Ausgangspunkt
Am 11. April 2018 wurde ein umfangreicher Bericht zur Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg im Stadtrat vorgestellt und am 19.04.2018 wurde im Jugendhilfeausschuss zum „Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut“ berichtet. Am 25.07.2019 folgte im Sozialausschuss ein Bericht zur Entwicklung der Altersarmut in Nürnberg und der Skizze eines Nürnberger Arbeitsprogramms gegen Altersarmut. Im Zuge der Diskussionen zu den genannten Berichten wurde jeweils auch darauf hingewiesen, dass zur Identifikation und Beobachtung von (sich möglicherweise auch verändernden) Bedarfslagen ein systematisches Datenset aufgebaut werden soll. Der Bericht soll im Sinne einer Kontinuität der Debatte kurz die wichtigsten Entwicklungen aktualisieren und beschreiben. Die Grundlage des Berichts ist der erste Entwurf eines im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales in Kooperation mit dem Amt für Stadtforschung und Statistik erstellten systematischen Datensets Armut und Armutsgefährdung.
2. Aktuelles zu Maßnahmen und Aktivitäten
Die Kommune als die den Menschen nächste politische Ebene steht besonders in der Verantwortung, von Armut Betroffenen Teilhabe zu ermöglichen. Die vielseitigen kommunalen Maßnahmen und Aktivitäten im Kontext von Armutsprävention und -bekämpfung in Nürnberg wurden in den eingangs erwähnten Berichten ausführlich beschrieben und sollen daher nicht umfassend wiederholt werden. Seien es diverse Aktivitäten zu Ausbildung und Qualifizierung, zur Bekämpfung von (Langzeit)Arbeitslosigkeit, der NürnbergPass, die wirtschaftliche Jugendhilfe, die EnergieSchuldenPrävention, die Beratungsangebote des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs- und Familienberatung, der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Beitrag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder auch die Stadtteilkoordination, das Engagement zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets und vieles mehr. Das Engagement der Stadt Nürnberg ist seit Jahren hoch und es bleibt hoch. Zentrale Aktivitäten sind in den Arbeitsprogrammen gegen Kinder- und Jugendarmut und gegen Altersarmut gebündelt. Die sukzessive Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen hat hohe Priorität. Zum Stand der Umsetzung im Arbeitsprogramm gegen Kinderund Jugendarmut wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.04.2020 berichtet.
3. Schaffung einer Basis – Datenset Armut und Armutsgefährdung
Ein Datenmonitoring dient der Verbesserung von Entscheidungsgrundlagen, indem es Daten beobachtet, bereitstellt und bewertet und damit Transparenz fördert. Das Datenmonitoring soll somit helfen, Entwicklungen systematisch und kontinuierlich zu beobachten und Diskussionsprozesse zur Ableitung von Handlungsbedarfen anzustoßen bzw. zu unterstützen und darüber hinaus als Datenfundus zur Beantwortung von Fragen im Tagesgeschäft dienen. Das Datenset ist dabei kein Schlusspunkt der Diskussion, sondern soll Entscheidungsgrundlagen stärken, in dem es drei Eigenschaften erfüllt: a) regelmäßige und b) mehrdimensionale Beobachtung einer c) begrenzten Anzahl von Indikatoren. Die Themenfelder, die durch insgesamt 34 Leitindikatoren und 48 Ergänzungsindikatoren abgebildet werden sollen sind:
| Rahmendaten | 1. Demografie 2. Leistungsbezug/soziale Intervention | |
|---|---|---|
| Ursachen | 3. Arbeit und Beschäftigung 4. Einkommen/wirtschaftliche Situation | |
| Folgen | materielle Lebenslage | 5. Wohnen 6. Finanzieller Handlungsspielraum |
| soziale Lebenslage | 7. Soziale Teilhabe | |
| gesundheitl. Lebenslage | 8. Gesundheit | |
| kulturelle Lebenslage | 9. Bildung |
4. Zentrale Befunde
Demog rafie: Die Bevölkerungszahl in Nürnberg hat sich in den letzen Jahren erhöht und sie wird weiter zunehmen. Mit einer wachsenden Bevölkerung erhöht sich auch das Potenzial an zu unterstützenden Menschen. Die größten relativen Zuwächse sind vor allem bei den ganz jungen und den ältesten Bevölkerungsgruppen zu beobachten. Eine Diskussionsgrundlage ist auch die Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Anteil Ende 2018: 46 %) und nichtdeutscher Nationalität (Anteil Ende 2018: 24 %), da Nichtdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund häufiger von Armutslagen betroffen sind als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Nationalität ist keine ursächliche Erklärung für Armut, dennoch sind diese Informationen wichtig, da sie weitere Hinweise auf Zielgruppenentwicklungen liefern, die unterschiedliche Handlungsbedarfe und Folgefragen nach sich ziehen können.
Leistungsbezug/soziale Intervention: Im September 2019 wurden gut 51.400
Empfänger/innen von Transferleistungen gezählt, was einer „Mindestsicherungsquote“ von 9,6 % entspricht. Zum Vergleich: Ende 2012 wurden gut 53.300 Leistungsberechtigte gezählt. Am höchsten war die Zahl Ende 2015 (gut 63.300). Auch die Mindestsicherungsquote war mit 12 % Ende 2015 am höchsten. Lenkt man den Blick auf Kinder und Jugendliche, so zeigt sich mit der Sozialleistungsquote Minderjähriger, dass sich die Betroffenheit zwar verringert hat (Ende 2018: 24 %), dass sie aber nach wie vor höher ist als die genannte Mindestsicherungsquote. Mit anderen Worten: Kinder und Jugendliche sind nach wie vor überdurchschnittlich oft von Armutslagen betroffen. Arbeit und Beschäftigung: Der Nürnberger Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist seit Jahren rückläufig und im Großstadtvergleich niedrig (Jahresdurchschnitt 2018 in Nürnberg: 5,4). Die Beschäftigungsquote belief sich Mitte 2018 auf 61%, gegenüber 55% zur Jahresmitte 2013. Dies entspricht knapp 218.300 Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip,1 gegenüber ca. 189.800 Beschäftigten im Juni 2013. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt, ist die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seit 2015 leicht rückläufig (Mitte 2014 knapp 28.000 Personen, 2018 ca. 25.700). Einkommen/wirtschaftliche Situation: Es zeichnet sich in den letzten Jahren wieder eine zunehmend positive Einkommensentwicklung ab. Im Großstadtvergleich liegt Nürnberg mit den Durchschnittseinkommen bei verschiedenen Datenquellen nahe am mittleren Wert der Großstädte, auch wenn die Zuwachsdynamik geringer als in anderen Städten verlief. Wohnen: Die Zahl der beim Sozialamt erfassten wohnungssuchenden Haushalte ist seit Jahren relativ stabil und bewegt sich etwas über 8.000 Haushalte. Auch die Zahl vermittelter wohnungssuchender Haushalte ist relativ stabil und beträgt jährlich gut 1.000. In 2018 lebten knapp 12.000 Personen in Haushalten mit Wohngeldleistungen. Mit der Wohngelderhöhung ab dem 01.01.2020 ist zu erwarten, dass auch in Nürnberg mehr Menschen von der Wohngelderhöhung profitieren werden und die Zahlen daher steigen werden. Finanzieller Handlungsspielraum: Demnach berichtet ein Viertel der Befragten, dass es im vergangenen Jahr eine Situation gab, in der es schwierig war, Ausgaben bestreiten zu können. Damit ist der Anteil in den vergangenen Jahren relativ konstant und nicht steigend. Soziale Teilhabe: Die Zahl der Nürnberg-Pass-Inhabenden ist von gut 34.600 Ende 2011 auf knapp 53.400 Ende 2017 gestiegen. Zu Letzt waren die Zahlen wieder rückläufig, so dass Ende 2018 noch ca. 51.000 Inhabende gezählt wurden. Dieser Rückgang ist jedoch kein „Misserfolg“, weil gleichzeitig die Reichweite auf ca. 68% gestiegen ist. D. h. gut zwei Drittel der potenziell Anspruchsberechtigten werden erreicht.
Gesundheit: Zur Beobachtung gesundheitlicher Entwicklungen werden Daten aus der
Schuleingangsuntersuchung genutzt, die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt worden sind. Die Daten liefern keine Differenzierungen nach sozioökonomischen Konstellationen, nichtsdestotrotz bieten sie einen Ausgangspunkt für Diskussionen über gesundheitliche Benachteiligungen, an dieser Stelle bei Kindern. Es zeigt sich: Der Vorsorgestatus bei Einschülern/innen hat weiter zugenommen. Der Anteil an Einschülern/innen mit
1 Gezählt werden hier Beschäftigfte, die in Nürnberg leben, unabhängig davon wo sie arbeiten.
Übergewicht unterliegt gewissen Schwankungen. Moderates Übergewicht ist bei Jungen relativ gleichbleibend, wohingegen die Schwankungen bei Mädchen hier etwas größer sind. Bei starkem Übergewicht liegen die Anteile der Jungen jeweils geringfügig über denen der Mädchen. Deutliche Unterschiede sind jedoch nicht erkennbar. Bildung: Nicht nur, aber vor allem auch Kinder aus von Armut betroffenen Familien profitieren von einem Besuch von Einrichtungen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Plätze für die verschiedenen Altersgruppen sind in den letzten Jahren durch den umfassenden Kita-Ausbau stetig gestiegen. Trotz umfangreicher Schaffung zusätzlicher Plätze führten die hohen Geburtenzahlen und Zuwanderungen der letzten Jahre dazu, dass die Versorgungsquote vor allem im Kindergartenbereich seit 2015 leicht rückläufig ist (Ende 2018 ca. 92 %, gegenüber 98 % Mitte 2015). Eine besondere Rolle spielt die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vor allem auch mit Blick auf die sprachliche Bildung. Die Daten der Schuleingangsuntersuchung zeigen wenig überraschend, dass vor allem bei Kindern mit zweiseitigem Migrationshintergrund der Sprachförderbedarf höher ist als bei Kindern mit einseitigem oder ohne Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist er bei Jungen höher als bei Mädchen. Im Zeitvergleich gibt es dabei immer mal wieder gewisse Schwankungen zu beobachten. Die Schuleingangsuntersuchung zeigt weiter, dass sich der Anteil von Kindern mit einer Kita-Besuchsdauer von mehr als vier Jahren seit 2012/13 deutlich erhöht hat. Kinder mit Migrationshintergrund besuchen jedoch nach wie vor später und kürzer Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Jugendliche, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, haben deutlich schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden und einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen zu können. Hierbei tragen Jugendliche mit nichtdeutscher Nationalität ein höheres Risiko. Die Zahl der Schüler/innen ohne Mittel-/Hauptschulabschluss war jahrelang sowohl bei Deutschen wie Nichtdeutschen rückläufig. Seit 2015/16 nimmt sie bei Deutschen wieder leicht zu, bei Nichtdeutschen seit 2016/17. Für das Schuljahr 2017/18 wurden 239 deutsche Abgänger/innen ohne Mittel-/Hauptschulabschluss gezählt und 211 Nichtdeutsche. Neben den Abschlüssen, ist auch der Blick auf die (beabsichtigten) Übertritte nach der vierten Klasse interessant. Die häufigste Schulform, die für deutsche Viertklässler/innen angegeben wird, ist das Gymnasium. Hier sind die Anteile mit 46 % doppelt so hoch wie bei Nichtdeutschen. Bei nichtdeutschen Schülern/innen wiederum ist die Mittel-/Hauptschule die häufigste Schulform. Seit 2016/17 können auch Differenzierungen nach dem Migrationshintergrund vorgenommen werden. Hier werden die Unterschiede noch einmal deutlicher. Für die deutschen Schüler/innen sind die bezifferten Anteile für die Schulform Gymnasium mit 54 % nochmal höher und für die Mittel-/Hauptschule geringer. Im Bereich der beruflichen Bildung ist der Blick auf die Anteile von Schüler/innen im Übergangssystem interessant. Dabei ist bei neu in das Berufsbildungssystem eingetretenen Schüler/innen zu erkennen, dass mit dem Schuljahr 2017/18 sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Schüler/innen im Übergangssystem mit 16,6 % wieder rückläufig war.
5. Fazit und Ausblick
Das vorgestellte Datenset kann und soll keine umfangreichen Studien zu Einzelaspekten ersetzen. Vielmehr geht es darum, zur Identifikation und Beobachtung von Bedarfslagen ein systematisches Datenset aufzubauen, das künftig jährlich vom Amt für Stadtforschung und Statistik aktualisiert und vom Sozialreferat auch weiterhin regelmäßig in die Diskussion eingebracht wird. Insofern soll es kein Schlusspunkt sein, sondern Ausgangspunkt fachlicher Diskussionen und Suchbewegungen. Solche Fragen können sein: Was hat sich verbessert? Was hat sich verschlechtert? Welche Informationen reichen noch nicht aus? Wo müssen welche Daten ergänzt werden? Über welche Zielgruppen wissen wir noch zu wenig? Tun wir die richtigen Dinge und tun wir sie richtig? Die Daten zeigen an vielen Stellen, dass armutsrelevante Daten in eine gute Richtung gehen. Ein Grund das Engagement zurückzufahren ist das alles nicht. Vielmehr muss es darum gehen, die begrenzten Ressourcen in die richtigen Bahnen zu lenken. Ein zentraler Punkt aus Sicht des Sozialreferats bleibt dabei das Thema Kinder- und Jugendarmut. Insofern muss es weiter darum gehen, die Maßnahmen im Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut weiter sukzessive umzusetzen. Ref. V, Januar 2020
zur Sitzung des Sozialausschusses vom 06.02.2020
Sachstand zur Entwicklung von Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg
1. Ausgangspunkt
Seit April 2018 wurde intensiv zum Thema Armut in verschiedenen städtischen Gremien berichtet. So wurde am 11. April 2018 ein umfangreicher Bericht zur Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg im Stadtrat vorgestellt und am 19.04.2018 wurde im Jugendhilfeausschuss zur Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut in Nürnberg zum „Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut“ berichtet. Am 25.07.2019 folgte in der Sitzung des Sozialausschusses ein Bericht zur Entwicklung der Altersarmut in Nürnberg und der Skizze eines Nürnberger Arbeitsprogramms gegen Altersarmut. Im Zuge der Diskussionen zu den genannten Berichten wurde jeweils auch darauf hingewiesen, dass zur Identifikation und Beobachtung von (sich möglicherweise auch verändernden) Bedarfslagen ein systematisches Datenset aufgebaut werden soll, das regelmäßig in die Diskussion eingebracht wird. Der vorliegende Bericht soll im Sinne einer Kontinuität der Debatte kurz die wichtigsten Entwicklungen aktualisieren und beschreiben. Die Grundlage des Berichts ist der erste Entwurf eines im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales in Kooperation mit dem Amt für Stadtforschung und Statistik erstellten systematischen Datensets Armut und Armutsgefährdung. Dieses Datenset soll künftig vom Amt für Stadtforschung und Statistik jährlich aktualisiert und im Rahmen einer sogenannten „Fachschale“ im Statistik.Monitor bereitgestellt werden. Das Sozialreferat wird auf dieser Datengrundlage auch künftig regelmäßig in den Fachausschüssen berichten.
2. Aktuelles zu Maßnahmen und Aktivitäten
In der kommunalen Armutsdebatte der letzten zwei Jahre wurde zwischen Armutsursachen und –folgen unterschieden. In diesem Zusammenhang wurde auch das folgende Schema vorgestellt: Abbildung 1: Schematischer Problem-Ursachen-Folgen-Komplex von Armut
Quelle: eigene Darstellung u. a. nach AWO 2012, Cremer 2016, Laubstein et al. 2016, Voges et al. 2003, Spannagel 2017
Dabei wurde herausgearbeitet, dass der kommunale Handlungsspielraum bei der Bekämpfung zentraler Armutsursachen eingeschränkt ist. Hoch ist der kommunale Spielraum dagegen bei der Bekämpfung von Armutsfolgen.
Die Ermöglichung von Teilhabe ist kommunale Kernkompetenz. Die Kommune als die den Menschen nächste politische Ebene steht besonders in der Verantwortung, von Armut Betroffenen Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommune … informiert umfassend über rechtliche Leistungsansprüche; schafft Teilhabeangebote, die nichts oder wenig kosten; bringt Angebotsinformationen zu Betroffenen und den Akteuren; kümmert sich um die Vernetzung der Akteure; akquiriert und gibt Mittel für Projekte; unterstützt monetär, um Zugänge zu ermöglichen Die vielseitigen konkreten kommunalen Maßnahmen und Aktivitäten im Kontext von Armutsprävention und Armutsbekämpfung in Nürnberg wurden in den im vorherigen Abschnitt erwähnten Berichten ausführlich beschrieben und sollen daher an dieser Stelle nicht umfassend wiederholt werden. Seien es diverse Aktivitäten zu Ausbildung und Qualifizierung, zur Bekämpfung von (Langzeit)Arbeitslosigkeit, der Nürnberg-Pass, die wirtschaftliche Jugendhilfe, die EnergieSchuldenPrävention, die Beratungsangebote des Allgemeinen Sozialdienstes und der Erziehungs- und Familienberatung, der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Beitrag der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder auch die Stadtteilkoordination, das Engagement zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets1 und vieles mehr. Das Engagement der Stadt Nürnberg ist seit Jahren hoch und es bleibt hoch. Zentrale Aktivitäten sind in den Arbeitsprogrammen gegen Kinder- und Jugendarmut und gegen Altersarmut gebündelt. Die sukzessive Umsetzung der dort beschriebenen Maßnahmen hat eine hohe Priorität. Zum Stand der Umsetzung im Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.04.2020 berichtet. Ein weiteres Anliegen der Diskussion der letzten beiden Jahre war und ist eine Intensivierung der Sensibilisierung von Regeldiensten und auch der (Fach)Öffentlichkeit. Dazu wurden verschiedene Schritte unternommen. Neben zahlreichen Vorträgen im Rahmen von kommunalen und bundesweiten Fachveranstaltungen und Konferenzen, der Neukonzipierung und Durchführung der Fortbildung „Armut begegnen – zwischen professionellem Anspruch und Wirklichkeit“ wurden auch Diskussionspapiere erstellt, die aus der Debatte des Jahres 2018 noch offene Fragenstellungen aufgreifen.2
3. Schaffung einer Basis – Datenset Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg
Einschlägige Daten werden in der Armutsdebatte in Nürnberg selbstverständlich schon lange planerisch genutzt. Neu ist jedoch, dass ausgehend von den vier Lebenslagendimensionen vorhandene Daten systematisch zusammengestellt worden sind und regelmäßig als Monitoring in die Diskussion und Planung des Arbeitsprogramms einfließen sollen. Ein Datenmonitoring dient der Verbesserung von Entscheidungsgrundlagen, indem es Daten beobachtet, bereitstellt und bewertet und damit Transparenz fördert. Das Datenmonitoring soll somit helfen, … Entwicklungen systematisch und kontinuierlich zu beobachten und Diskussionsprozesse zur Ableitung von Handlungsbedarfen anzustoßen bzw. zu unterstützen und darüber hinaus als Datenfundus zur Beantwortung von Fragen im Tagesgeschäft dienen. Das Datenset ist dabei kein Schlusspunkt der Diskussion, sondern soll Entscheidungsgrundlagen stärken, in dem es drei Eigenschaften erfüllt: a) regelmäßige und b) mehrdimensionale Beobachtung einer c) begrenzten Anzahl von Indikatoren.
1 Aust et al. 2018 2 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales 2018a, 2018b, 2019a, 2019b, 2019c (https://www.nuernberg.de/inter net/sozialreferat/kommunale_armutsbekaempfung_berichte_informationen_veranstaltungen.html, Abrufdatum: 28.11.2019)
a) regelmäßige Beobachtung Das Datenset bezieht sich auf die Gesamtstadt und soll jährlich aktualisiert werden. Es sollen Daten im Zeitvergleich dargestellt werden. Der mögliche Vergleichszeitraum variiert auf Grund unterschiedlicher Datenverfügbarkeiten. In Einzelfällen werden Zeitvergleiche erst sukzessive aufgebaut. Es handelt sich um eine aggregierte Betrachtung für die Gesamtstadt. b) mehrdimensionale Beobachtung Armut ist mehr als monetärer Mangel. Eine Diskussion von Armutsphänomenen auf der Grundlage einer Zahl wird der Komplexität des Problems nicht gerecht. In der Logik des Problem-Ursachen-Folgen-Komplex (Abbildung 1) sollen verschiedene Daten sowohl auf der Seite der Ursachen wie der Folgen und dort differenziert nach verschiedenen Lebenslagen dargestellt werden. Einige Daten können für mehrere der genannten Felder relevant sein. Die Zuordnung erfolgte nach schwerpunktmäßiger (nicht ausschließlicher) Relevanz. Die Indikatoren orientieren sich an der Verfügbarkeit und sollen mit vertretbarem Erhebungsaufwand aufbereitet werden können. Es werden Daten im Zeitvergleich bis 2018 dargestellt. Bei einzelnen Indikatoren weichen die Zeiträume aus Gründen der Datenverfügbarkeit und -erhebung ab. c) begrenzte Anzahl von Indikatoren Das Datenset ersetzt keine wissenschaftlichen Studien und thematische Detailanalysen für einzelne Themen. Vielmehr soll es eine systematische und gleichzeitig vergleichsweise überschaubare Datengrundlage darstellen. Zur Erleichterung eines Einstiegs bzw. Überblicks wird zwischen einer überschaubaren Anzahl besonders relevant erscheinender „Leitindikatoren“ (34 Stück) und weiterführenden „Ergänzungsindikatoren“ (48 Stück) unterschieden. Abbildung 2 zeigt den aktuellen Stand des Datensets auf Ebene der Leitindikatoren. Es handelt sich bei dem Datenset um einen ersten systematisierten Entwurf. Anpassungen und Ergänzungen der Indikatoren für weitere Durchläufe sind möglich und zu erwarten und sollen im Zuge einer Diskussion des ersten Entwurfs herausgearbeitet werden.
Abbildung 2: Datenschema – Leitindikatoren Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg
| Rahmendaten | |||
|---|---|---|---|
| 1. Demografie L1.1 Hauptwohnsitzbevölkerung nach Altersgruppen L1.2 Hauptwohnsitzbevölkerung nach Alter/Geschlecht L1.3 Anteil Bevölkerung mit Migrationshintergrund L1.4 Anteil nichtdeutsche Hauptwohnsitzbevölkerung L1.5 Privathaushalte | 2. Leistungsbezug/soziale Intervention L2.1 Personen in SGB II-BG L2.2 Mindestsicherungsquote L2.3 Sozialleistungsquote Minderjähriger L2.4 NEF-Quote | ||
| Ursachen | |||
| 3. Arbeit und Beschäftigung L3.1 Arbeitslosenquote L3.2 Unterbeschäftigungsquote L3.3 geringfügig entlohnte Beschäftige (Wohnort) L3.4 Beschäftigungsquote | 4. Einkommen/wirtschaftliche Situation L4.1 Äquivalenzeinkommen Mikrozensus L4.2 Durchschnittseinkommen L4.3 Verfügbares Einkommen L4.4 Durchschnittlicher Bruttostundenlohn | ||
| Folgen | |||
| Materielle Lebenslage | |||
| 5. Wohnen L5.1 Wohnungssuchende L5.2 Anzahl Antragstellungen Wohngeld L5.3 Personen in Haushalten mit WoGG-Leistungen L5.4 Personen in Obdachlosenwohnungen etc. L5.5 Anzahl belegungsgebundener Wohnungen | 6. Finanzieller Handlungsspielraum L6.1 Anteile von Haushalten mit Schwierigkeiten, Rechnungen zu bezahlen | ||
| Soziale Lebenslage | Gesundheitliche Lebenslage | ||
| 7. Soziale Teilhabe L7.1 Nürnberg-Pass L7.2 BuT L7.3 Selbsteinschätzung Schichtzugehörigkeit | 8. Gesundheit L8.1 Vorsorgestatus Einschüler/innen L8.2 Einschüler/innen mit Übergewicht | ||
| Kulturelle Lebenslage | |||
| 9. Bildung L9.1 Versorgungsquoten Kindertagesbetreuung L9.2 Sprachkompetenz bei Schuleintritt L9.3 Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung L9.4 Abschlüsse allgemeinbildender Schulen L9.5 Übertritte Nürnberger Grundschüler/innen am Ende der vierten Klasse L9.6 Anteil Schüler/innen im Übergangssystem |
4. Zentrale Befunde
Nachfolgend werden die Entwicklungen der Leitindikatoren erläutert.
4.1. Rahmendaten
Demografie
Demografische Daten sagen zunächst noch nichts über Armutsproblematiken aus. Gleichwohl ist eine Beobachtung wichtig, da sich mit einer wachsenden Bevölkerungszahl zumindest das zahlenmäßige Potenzial an zu unterstützenden Menschen mit erhöht, bzw. erhöhen kann. Außerdem liegen erste Hinweise vor, welchen Fragen weiter nachzugehen ist. So macht es bspw. einen Unterschied, auch für Schwerpunktsetzungen der Armutsprävention und -bekämpfung, ob und in welchem Maße eine Stadtbevölkerung durch steigende Lebenserwartung oder durch Geburten und/oder Zuzüge wächst. Die Zahl der Nürnberger Hauptwohnsitzbevölkerung wächst seit Jahren. Ende 2018 lebten knapp 536.000 Menschen in Nürnberg. Das entspricht einem Wachstum von 8 % seit 2008. Die größten relativen Zuwächse sind vor allem bei den ganz jungen und den ältesten Gruppen zu beobachten. Tabelle 1: Hauptwohnsitzbevölkerung nach Altersgruppen (jeweils Jahresende)
| 0 - un- ter 3 | 3 - un- ter 6 | 10 - | 15 - | 18 - | 25 - | 30 - | 45 - | 60 - | 65 - | 75 - | 80 - | 85 | Gesamt | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6 - un- | ||||||||||||||||||
| unter | unter | unter | unter | unter | unter | unter | unter | unter | unter | und | ||||||||
| ter 10 | ||||||||||||||||||
| 15 | 18 | 25 | 30 | 45 | 60 | 65 | 75 | 80 | 85 | mehr | ||||||||
| 2008 | 12.694 | 12.120 | 15.988 | 20.373 | 13.097 | 42.256 | 37.946 | 110.403 | 99.716 | 27.832 | 57.928 | 18.578 | 14.538 | 11.990 | 495.459 | |||
| 2018 | 15.836 | 14.281 | 17.670 | 21.901 | 13.074 | 43.318 | 43.349 | 116.371 | 112.837 | 30.415 | 49.477 | 24.276 | 18.538 | 14.403 | 535.746 | |||
| Entwicklung 2008-2018 in % | ||||||||||||||||||
| % | 24,8 | 17,8 | 10,5 | 7,5 | -0,2 | 2,5 | 14,2 | 5,4 | 13,2 | 9,3 | -14,6 | 30,7 | 27,5 | 20,1 | 8,1 |
0 - un-
ter 3
3 - un-
ter 6
Datenquelle: Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
Insgesamt ist die Zuwachsdynamik der männlichen Hauptwohnsitzbevölkerung im Vergleich der Jahre 2008 und 2018 größer, als bei der weiblichen Hauptwohnsitzbevölkerung – und zwar vor allem bei den Altersgruppen ab 75 Jahren (siehe Anhang 1). Eine Diskussionsgrundlage ist auch die Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und nichtdeutscher Nationalität, da Nichtdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund vielfach häufiger von Armutslagen betroffen sind als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Freilich ist die Nationalität keine ursächliche Erklärung für Armutsbetroffenheit und ein Merkmal wie das statistische Konstrukt des Migrationshintergrunds ist in der Interpretation durchaus auch schwierig, da dort sehr heterogene Gruppen mit und ohne eigene Zuwanderungserfahrung zusammengefasst werden. Dennoch sind diese Informationen wichtig, da sie weitere Hinweise auf Zielgruppenentwicklungen liefern, aus denen wiederum unterschiedliche Handlungsbedarfe und auch Folgefragen resultieren können. Die Daten zeigen, dass sowohl der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung, als auch der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in (nahezu) allen Altersgruppen gestiegen ist, vor allem unter den bis unter 10-Jährigen. Abbildung 3: Anteile Bevölkerung mit Migrationshintergrund und Nichtdeutsche Bevölkerung Nürnberg -Anteil der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund an Gesamtbevölkerung 70% 65,6% 65,7% 65,5% 65,7% (nach Altersgruppen) 62,9% 60%
| 52,2% | 50,2 | % | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 40,2 | % | 40,0% 41,7% | |||||||||||
| % | |||||||||||||
| 34,2% | 34,1% 36,7% 34,9% 31,5% 32,1% | ||||||||||||
| % | |||||||||||||
| 26,9 | % | 26,9% 22,8% 24,1% 18,4% | |||||||||||
| % |
50% %
40%
30%
20%
10%
0%
… Fortsetzung Abbildung 4
Nürnberg -Anteil der Wohnbevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit an Gesamtbevölkerung
(nach Altersgruppen)
40%
| 2008 | 2018 |
|---|
35% 33,5%
| 22,9% | 24,7% | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 19,8% 19,4% 19,4% | 18,9% 17,8% | ||||||||||
| 14,2% | 16,9% | 17,1% 17,4% | |||||||||
| 11,0% | 10,1% | 10,1% | |||||||||
| 5,9% | 7,9% 5,2% 3,8% | ||||||||||
| 2,2% |
30%
25% %
20%
15%
10% 7
5%
0%
Quelle: Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth, Stand: je 31.12. des Jahres; eigene Berechnung
Die Zusammensetzung der Privathaushalte ist ebenfalls eine wichtige Basisinformation. So wird bspw. der finanzielle Handlungsspielraum gerade für Privathaushalte mit 5 oder mehr Personen schneller problematisch als für andere Haushaltskonstellationen. Steigt die Zahl (junger) Einpersonenhaushalte, so hat auch dies Auswirkungen auf die Einkommensverteilung und auch die Berechnung der Armutsgefährdungsquote. Für Nürnberg zeigt sich, dass die Verteilung der Privathaushalte nach Haushaltsgröße über die Jahre relativ stabil ist. Die Einpersonenhaushalte machen nach wie vor den größten Anteil aus, wobei dieser noch einmal geringfügig gestiegen ist. Abbildung 5: Struktur der Privathaushalte in Nürnberg (Jahresende)
Nürnberg -Privathaushalte nach Haushaltsgröße (prozentual)
3,0% 100% 5 oder mehr Personen
| 7,7% | 3,0% | 7,6% |
|---|---|---|
| 11,9% | 11,3% | |
| 29,2% | 27,9% | |
| 48,2% | 50,2% |
80% 4 Personen 60% 3 Personen 40% 20% 2 Personen
0% 1 Person 2008 2018 Datenquelle: Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
Leistungsbezug
Die Beobachtung der Entwicklung von Transferleistungen ist für die Armutsdebatte von zentraler Bedeutung. Zum einen können Veränderungen im Zeitverlauf verlässlich beobachtet werden und die Datenverfügbarkeit ist sehr gut, da es sich im Gegensatz zu anderen Kennzahlen nicht um Daten auf der Basis von Stichprobenerhebungen handelt und die Kommune die Daten selbst vorhält. Insofern gelten Transferleistungsdaten unter Fachleuten als geeignete Daten eines kommunalen Armutsmonitorings.3 Nürnberg beteiligt sich seit Jahren am Benchmarking der großen Großstädte der Firma con_sens.4 Die Ergebnisse zeigen seit einigen Jahren, dass der Anteil der Menschen, die in Nürnberg ganz oder teilweise auf Transferleistungen angewiesen sind, rückläufig ist und unter dem mittleren Niveau der Großstädte liegt.5
3 Vgl. u. a. https://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/Archiv_2017/ausgabe8_2017/ (Abrufdatum: 24.01.2018); Cremer 2016, S. 60ff.; Bauer et al. 2015, S. 140 4 Zu Letzt erfolgte dazu ein Bericht in der Sitzung des Sozialausschusses vom 10.10.2019. 5 con_sens 2019, S. 20
Der Anteil der leistungsbeziehenden Menschen an der Gesamtbevölkerung kommt in der sogenannten Mindestsicherungsquote zum Ausdruck, die als eine geeignete Kennzahl zum kommunalen Monitoring von Armutslagen gilt.6Die Mindestsicherungsquote ist definiert als Anteil der leistungsbeziehenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung. Berücksichtigt werden SGB II – Leistungen (hier: Regelleistungsberechtigte), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, laufende Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.Die Mindestsicherungsquote ist gerade für die kommunale Sozialberichterstattung ein wichtiger Indikator, wohingegen die Armutsgefährdungsquote eher für die Landes- und Bundesebene geeignet ist.7Auch der Arbeitskreis Armutsforschung, der Kritik an der Armutsgefährdungsquote zu entkräften versucht, betont den Vorzug der Mindestsicherungsquote als geeigneteren Indikator auf kommunaler Ebene.8 Gleichwohl liegt es in der Natur der Sache, dass potenziell Leistungsberechtigte, die keine Leistungen beantragen auch nicht mitgezählt werden können. Im September 2019 wurden gut 51.400 Leistungsberechtigte der genannten Transferleistungen gezählt, was einer Mindestsicherungsquote von 9,6 % entspricht. Damit ist die die Zahl der Transferleistungsempfänger/innen so niedrig wie im Beobachtungszeitraum seit 2012 nicht – bei einer wachsenden Stadtbevölkerung. Zum Vergleich: Ende 2012 wurden gut 53.300 Leistungsberechtigte gezählt. Am höchsten war die Zahl Ende 2015 (gut 63.300). Auch die Mindestsicherungsquote war mit 12 % Ende 2015 am höchsten. Lenkt man den Blick auf Kinder und Jugendliche, so zeigt sich mit der Sozialleistungsquote Minderjähriger, dass sich die Betroffenheit zwar verringert hat, dass sie aber nach wie vor höher ist als die geschilderte Mindestsicherungsquote. Mit anderen Worten: Kinder und Jugendliche sind nach wie vor überdurchschnittlich oft von Armutslagen betroffen. Abbildung 6: Sozialleistungsquote* Minderjähriger (Nürnberg, jeweils Jahresende) 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 * gezählt werden (jeweils Minderjährige): Regelleistungsberechtigte in SGB II-BG, in Haushalten mit HLU (SGB XII), Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG und Minderjährigen in Haushalten mit WoGG-Bezug, in der Summe bezogen auf die minderjährige Gesamtbevölkerung Quelle: Sozialamt, Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung
| 26,1% | 25,7% | 25,7% | 25,8% | 26,6% | 26,6% | 25,7% |
|---|
Ende 2018 wurden in dieser Logik gut 19.800 Minderjährigen gezählt, die ganz oder teilweise von Sozialleistungen abhängig sind. Am größten war die Zahl Ende 2016 mit knapp 21.500 leistungsbeziehenden Minderjährigen. Der Anteil der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (SGB II) an der Bevölkerung im Alter bis unter 15 Jahren hat von Ende 2012 bis Ende 2018 von knapp 20% auf gut 16% abgenommen. Auch hier kommt – trotz erkennbarer Verbesserungen – eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung höhere Betroffenheit Jüngerer zum Ausdruck. Der nach wie vor größere Handlungsdruck gerade bei der Bekämpfung und Prävention von Kinder- und Jugendarmut war auch Anlass, das kommunale Arbeitsprogramm gegen Kinderarmut im Jahr 2018 zu einem kommunalen Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut weiterzuentwickeln.
6 Vgl. u. a. https://www.it.nrw.de/statistik/querschnittsveroeffentlichungen/Statistik_kompakt/Archiv_2017/ausgabe8_2017/ (Abrufdatum: 24.01.208); Cremer 2016, S. 60ff.; Bauer et al. 2015, S. 140 7 Munz-König 2013, S. 124 8 Arbeitskreis Armutsforschung 2017, S. 154f.
4.2. Ursachen
Um Probleme dauerhaft zu lösen, müssen Ursachen angegangen werden. Hier wird beim Themenfeld Armut deutlich, dass es zahlreiche Ursachen gibt, bei denen die Kommune über wenig bis keine Handlungsspielräume verfügt. Zu nennen sind die Höhe der Markteinkommen, Umfang atypischer Beschäftigungsverhältnisse – abgesehen von den eigenen Möglichkeiten als Arbeitgeberin –, private Überschuldungen, persönliche Krisen (z. B. Scheidungen), Krankheitsfälle (z. B. Unfälle), soziale Herkunft, Steuerpolitik oder eine Erhöhung der Regelsätze im SGB II und SGB XII. Allerdings gibt es durchaus Ursachen, bei denen es einen gewissen Spielraum der Kommune gibt, wie bspw. Bildung oder Qualifikation. Wie in Abschnitt 3 erwähnt, können einige Daten für mehrere Handlungsfelder relevant sein, das gilt auch für die Frage der Zuordnung zur Ursachen- oder Folgenseite. Die Zuordnung erfolgte nach schwerpunktmäßiger (nicht ausschließlicher) Relevanz.
Arbeit und Beschäftigung
Arbeit und Beschäftigung sind der wirksamste Schutz vor Armut. Der Nürnberger Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Die Arbeitslosenquote ist seit Jahren rückläufig und im Großstadtvergleich niedrig. Abbildung 7: Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Jahresdurchschnitt) 1 1 4 6 2 ,3 0 0 ,3 6 ,3 1 4 ,3 1 0 ,4 1
| 7 ,6 | 9 ,7 | 9 ,8 ,7 4 4 ,5 ,6 6 ,5 4 ,5 2 | 1 ,8 | 8 ,7 | 1 ,6 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ,4 | 8 ,3 |
2010 2012 2014 2016 2018 Deutschland 2018 Durchschnitt Großstädte 2018 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigenen Berechnung
Auch die Unterbeschäftigungsquote9 hat in Nürnberg in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen und betrug Ende 2018 7,6% (gegenüber 9,8% Ende 2014). Als Spiegelbild rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist eine Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu beobachten. Die Beschäftigungsquote belief sich Mitte 2018 auf 61%, gegenüber 55% zur Jahresmitte 2013. Dies entspricht knapp 218.300 Beschäftigten nach dem Wohnortprinzip,10 gegenüber ca. 189.800 Beschäftigten im Juni 2013. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt, ist die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seit 2015 leicht rückläufig. Belief sie sich Mitte 2014 noch auf knapp 28.000 Personen, wurden im Juni 2018 noch gut 25.700 gezählt. Zu beachten ist hier die Einführung des Mindestlohns in 2015, was dazu beigetragen hat, dass ein Teil der aus-
9 „In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftliche bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden.“ (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte) 10 Gezählt werden hier Beschäftigte, die in Nürnberg leben, unabhängig davon wo sie arbeiten.
schließlich geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurde, da sie über der damaligen Verdienstgrenze von 450 € lagen. In der Folge ist seit 2015 ein leichter Rückgang zu beobachten.11 Analog zum deutschlandweiten Trend ist jedoch die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse im Nebenjob auch in Nürnberg weiterhin angestiegen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Einerseits nutzen Betriebe diese kostengünstige und flexible Beschäftigungsform, andererseits wird sie auch als Hinzuverdienstmöglichkeit bei Arbeitnehmern/innen nachgefragt. Bundesweite Analysen weisen darauf hin, dass die Motivation vorrangig der Zuverdienst bei geringerem Einkommen ist. Beschäftigte mit Nebenjob, die im Hauptjob eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung ausüben, haben im Durchschnitt ein geringeres Monatseinkommen als alle sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten. Personen mit den niedrigsten Einkommen in der Hauptbeschäftigung haben die höchste Wahrscheinlichkeit für einen Nebenjob.12 Insofern spricht einiges dafür, dass Beschäftigte, die im Nebenjob geringfügig entlohnt tätig sind, vielfach einer nicht auskömmlichen Hautbeschäftigung nachgehen. Neben dieser Motivlage gibt es jedoch auch das sogenannte Portfoliomotiv. „Demzufolge geht es den Nebenjobbern mehr darum, den Hauptjob um Tätigkeiten zu ergänzen, die Spaß machen oder Prestige einbringen. Beispiele sind der Universitätsprofessor, der als Berater in Wirtschaft oder Politik tätig ist, oder aber der Fließbandarbeiter, der abends gegen Entgelt Konzerte mit der Band gibt.“13 Damit soll lediglich deutlich werden, dass es im Einzelfall sehr unterschiedliche Motivlagen gibt. Wenn die Zahl der im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten in Nürnberg von Juni 2013 bis Juni 2018 um ca. 3.900 auf gut 21.000 Beschäftige gewachsen ist und man davon ausgeht, dass das Portfoliomotiv nicht der Treiber ist, dann ist die Zunahme dieser Beschäftigungsform im Sinne einer Forderung nach armutsfester Beschäftigung potenziell problematisch. Ein Ausdruck zunehmender „Prekarisierung“ ist sie jedoch nicht per se. Abbildung 8: Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Nürnberg (Wohnort, Jnui des Jahres) 30.000 27.201 27.249 27.544 27.905 27.960 27.095 26.580 25.928 25.725 25.000
| 1 | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 4.800 | 1 | 5.671 | 1 | 6.745 | 1 | 7.184 | 1 | 7.712 | 1 | 8.265 |
20.000
15.000
10.000
5.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 ausschließlich GeB im Nebenjob GeB Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Einkommen und wirtschaftliche Situation
Armut ist relativ und mehrdimensional. Der Blick nur auf Einkommen reicht nicht aus. Gleichwohl steht es außer Frage, dass der Blick auf die Einkommensentwicklung zweifelsohne ein zentraler Bestandteil der Armutsdebatte ist und auch sein muss. Die Erhebung von Einkommen gehört zu den komplizierteren Vorhaben von Statistik und empirischer Sozialforschung, deren Hürden hier voll zum Tragen kommen.14 Letztlich ist nicht mehr als eine (möglichst systematische) Annäherung an die Frage der Einkommensentwicklung in Nürnberg möglich.
11 vgl. vom Berge/Weber 2017; Bruckmeier et al. 2018 12 Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung 2018; Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales 2019b 13 vgl. Klinger /Weber 2017, S. 1 14 Die Palette geht dabei von unterschiedlicher Periodizität der Datenquellen, unterschiedlichen Definitionen (z. B. von Einkommen selbst und auch von Haushalten), Erinnerungsproblemen der Befragten (v. a. bei unregelmäßigen bzw. einmaligen Transferzahlungen), Operationalisierungen und Interviewereffekten (vgl. Warner 2009; Bogner/Landrock 2015)
Eine solche Annäherung erfolgt mittels folgender Daten (Definitionen siehe Anhang 2): Mittleres Einkommen (Äquivalenzeinkommen) für Einpersonenhaushalte laut Mikrozensus Durchschnittseinkommen je Haushalt laut Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer
Abbildung 9: Entwicklung verschiedener Einkommensdaten für Nürnberg
| Mitteleres monatliches Nettoeinkommen Einpersonenhaushalt (Äquivalenzeinkommen laut Mikrozensus) 2.000 € Deutschland 1.750 € Bayern € 1.500 € 4 1 1 . . 0 2 0 5 0 0 € € € 6 1 2 .105 € 6 2 2 .106 € 8 3 2 .1 € 9 9 2 .1 € 2 0 3 .1 € 4 6 3 .1 € 9 7 3 .1 € 6 4 4 .1 € 5 5 4 .1 € 3 8 4 .1 € 2 1 5 .1 € 4 0 5 .1 € 8 8 4 .1 3 6 .1 N u M n ü it g r te n e l b w w e i e c rg r h t t e G t r e o r ßstädte* 20 20 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 * Auf Basis der Städte Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart. Datenquelle: Mikrozensus, IT.NRW | Mitteleres monatliches Nettoeinkommen Einpersonenhaushalt (Äquivalenzeinkommen laut Mikrozensus) 2.000 € Deutschland 1.750 € Bayern € 1.500 € 4 1 1 . . 0 2 0 5 0 0 € € € 6 1 2 .105 € 6 2 2 .106 € 8 3 2 .1 € 9 9 2 .1 € 2 0 3 .1 € 4 6 3 .1 € 9 7 3 .1 € 6 4 4 .1 € 5 5 4 .1 € 3 8 4 .1 € 2 1 5 .1 € 4 0 5 .1 € 8 8 4 .1 3 6 .1 N u M n ü it g r te n e l b w w e i e c rg r h t t e G t r e o r ßstädte* 20 20 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 | |
|---|---|---|
| Nürnberg -Durchschnittseinkommen je Haushalt (in Euro, Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg) 3.000 € 2.250 € 2.600 € 2.200 € 2.300 € 2.400 € 1.500 € 1.950 € 750 € 0 € 2007 2011 2013 2015 2017 Monatliches Nettoeinkommen, gerundet auf volle 50 Euro. | Nürnberg -Durchschnittseinkommen je Haushalt (in Euro, Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg) 3.000 € 2.250 € 2.600 € 2.200 € 2.300 € 2.400 € 1.500 € 1.950 € 750 € 0 € 2007 2011 2013 2015 2017 Monatliches Nettoeinkommen, gerundet auf volle 50 Euro. | |
| Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner € 25 . 0 0 0 € € 3 € 1 6 2 2 0 2 . . 0 5 0 0 0 0 € € € 2 2 0 .8 € 2 0 7 .8 1 € 4 3 7 .8 1 € 0 7 0 .9 1 € 1 5 1 .9 1 € 1 0 3 .9 1 € 6 2 5 .9 1 € 4 5 9 .9 1 € 4 4 4 .0 2 € 2 7 1 .0 2 € 7 7 8 .0 2 € 0 6 2 .1 2 € 2 1 3 .1 2 € 1 1 0 .1 2 € 9 5 3 .1 2 5 7 8 .1 2 1 2 .2 2 6 .2 2 M Nü it r t n e b lw e e rg rt Großstädt 1 17.500 € Deutschland 15.000 € *Berücksichtigt sind: Stuttgart, München, Nürnberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt a. M., Rostock, Düsseldorf, Duisburg, Es- sen, Köln, Dortmund. Für Dresden und Leipzig liegen nur bis 2013 Daten vor. Hannover liegt nur als Statistische Region Hannover vor. Datenquelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder | Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner € 25 . 0 0 0 € € 3 € 1 6 2 2 0 2 . . 0 5 0 0 0 0 € € € 2 2 0 .8 € 2 0 7 .8 1 € 4 3 7 .8 1 € 0 7 0 .9 1 € 1 5 1 .9 1 € 1 0 3 .9 1 € 6 2 5 .9 1 € 4 5 9 .9 1 € 4 4 4 .0 2 € 2 7 1 .0 2 € 7 7 8 .0 2 € 0 6 2 .1 2 € 2 1 3 .1 2 € 1 1 0 .1 2 € 9 5 3 .1 2 5 7 8 .1 2 1 2 .2 2 6 .2 2 M Nü it r t n e b lw e e rg rt Großstädt 1 17.500 € Deutschland 15.000 € | e* |
| Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer (Inland) insgesamt 28,79 € Nürnberg 28,11 € 28 € 26,73 € 2 7,21 € Bayern 26,10 € 25,71 € Deutschlan 24,83 € 23,97 €2 4,17 € 23,31 € 23 € 21,45 €2 1,53 €2 1,81 €2 2,07 €2 1,86 €2 2,15 € 21,08 € 20,45 € 18 € Der Großstadtvergleich ist hier ausgeblendet, da für Dresden und Leipzig ab 2014 keine Daten vorliegen und daher die Ergebnisse verzerrt sind. Datenquelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder | Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer (Inland) insgesamt 28,79 € Nürnberg 28,11 € 28 € 26,73 € 2 7,21 € Bayern 26,10 € 25,71 € Deutschlan 24,83 € 23,97 €2 4,17 € 23,31 € 23 € 21,45 €2 1,53 €2 1,81 €2 2,07 €2 1,86 €2 2,15 € 21,08 € 20,45 € 18 € | d |
| 2.200 € | 2.300 € | 2.400 € | 2.600 € | |
|---|---|---|---|---|
| 1.950 € |
Die wichtigsten Ergebnisse: Im Großstadtvergleich liegt Nürnberg mit den Durchschnittseinkommen bei verschiedenen Datenquellen nahe am mittleren Wert der Großstädte. Allerdings ist die Entwicklung im Sinne relativer Einkommenszuwächse unterdurchschnittlich. Die Zunahme der durchschnittlichen Äquivalenzeinkommen für Einpersonenhaushalte ist in Nürnberg im Zeitverlauf unterschiedlich. Bis vor einigen Jahren verlief die Zunahme im Großstadtvergleich unterdurchschnittlich. Zuletzt gab es im Jahr 2018 eine deutliche Zunahme auf 1.634 Euro pro Monat. Auch wenn eine spürbare Zunahme in 2018 plausibel ist, so gilt für die Befragungsdaten des Mikrozensus, dass Veränderungen in Daten unmittelbar aufeinanderfolgender Jahre vorsichtig zu interpretieren sind. Veränderungen und Trends sollten vielmehr im längerfristigen Zeitvergleich interpretiert werden. Auch die städtische Wohnungs- und Haushaltsbefragung verweist auf gestiegene durchschnittliche Haushaltseinkommen. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Blick auf die verfügbaren Einkommen, bei denen monetäre Sozialleistungen und sonstige laufenden Transfers zu den Markteinkommen hinzugefügt, andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind, abgezogen werden. o Nürnberg liegt in dieser Betrachtung von 2000 bis ca. 2012 erkennbar über dem Mittelwert der Großstädte. Danach geht der Nürnberger Wert im Jahr 2013 sogar zurück und liegt seitdem praktisch gleichauf mit dem Mittelwert der Großstädte und dem Betrag für Deutschland. o Je Einwohner/in in Nürnberg beläuft sich das verfügbare Einkommen im Jahr 2017 auf durchschnittlich knapp 22.700 Euro. Der durchschnittliche Bruttolohn je Arbeitsstunde betrug für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2017 in Nürnberg 28,79 Euro lag und damit deutlich über den Werten für Bayern und Deutschland.
Es wird deutlich, dass verschiedene Datenquellen zu anderen Ergebnissen kommen können. Es zeichnet sich jedoch in den letzten Jahren wieder eine zunehmend positive Einkommensentwicklung für Nürnberg ab, auch wenn diese mit geringerer Zuwachsdynamik als in anderen Städten verlief.15 Vom allgemeinen Bild ein wenig abweichend sind jedoch die skizzierten Daten der Entwicklung der Äquivalenzeinkommen auf Basis des Mikrozensus. Zum einen ist hier für die Zeit von 2014 bis 2017 entgegen aller anderen Quellen eine Abnahme zu beobachten, zum anderen gibt es von 2017 auf 2018 einen auffälligen Sprung nach oben. Hier spricht viel auch für gewisse methodische Effekte des Mikrozensus. Da diese Daten wiederum die Grundlage für die Berechnung der Armutsgefährdungsquote sind, soll hier eine kurze Einordnung erfolgen.
Exkurs: Entwicklung der Armutsgefährdungsquote in Nürnberg
Nach der EU-Definition gelten Personen als armutsgefährdet, wenn ihr sogenanntes „gewichtetes Äquivalenzeinkommen“ unterhalb von 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung liegt. Die kritische Einordnung der so berechneten Armutsgefährdungsquote wurde im Bericht an den Stadtrat am 11.04.2018 ausführlich vorgenommen und soll hier aus Platzgründen nicht im Detail wiederholt werden.16 Nur einige wichtige Punkte sollen nochmals festgehalten werden: Die Berechnung von Äquivalenzeinkommen erfolgt für Privathaushalte nach unterschiedlichen Bedarfsgewichten der Haushaltsmitglieder.
15 Vgl. dazu auch Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales 2019a 16 Siehe dazu ausführlich „Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg“. Bericht im Stadtrat vom 11.04.2018. (https://onlineservice2.nuernberg.de/buergerinfo/getfile.asp?id=601829&type=do, Abrufdatum: 08.01.2019)
Aus der Bedarfsgewichtung folgt, dass sich das gewichtete Äquivalenzeinkommen eines Haushaltstyps von einem auf das andere Jahr verändern kann, obwohl sich die Einkommensverteilung der Gesamtbevölkerung nicht verändert hat. Zu beachten ist weiterhin, dass die Berechnung von Äquivalenzeinkommen stets nur auf der Basis vorab für die Befragung festgelegte Einkommensklassen erfolgt. Diese Einkommensklassen haben dabei unvermeidlicher Weise eine gewisse Spannweite. Beim Mikrozensus liegen diese mehrheitlich zwischen 150 und 500 Euro, in zwei der drei höchsten gar zwischen 2.500 und 8.000 Euro. Das bedeutet, dass die tatsächliche Verteilung innerhalb der jeweiligen Einkommensklassen unbekannt ist und geschätzt werden muss. Nun macht es aber für einen Privathaushalt durchaus einen Unterschied, ob er monatlich über 1.250 € oder über 1.499 € verfügt. Die Einkommensklasse in der jeweiligen Befragung ist ggf. jedoch in beiden Fällen identisch. Wenn bei der Nutzung der Armutsgefährdungsquote der Maßstab die durchschnittlichen Einkommen auf Bundesebene sind und die Einkommensverteilung auf Bundesebene positiver verläuft als in Nürnberg, dann ist es eine mathematische Logik, dass sich die Armutsgefährdungsquote für Nürnberg erhöht, auch wenn sich die Einkommensverteilung für Nürnberg insgesamt nicht verschlechtert. Die Armutsgefährdungsquote ist nach wie vor ein zentraler Gegenstand der öffentlichen Debatte, sie wird jedoch häufig verkürzt verwendet. o Sie ist keine „Armutsquote", sondern ein Indikator zur Messung von Einkommensungleichheit, mit Fokus auf untere Einkommensgruppen. Für die Armuts-debatte ist das relevant, es ist dann jedoch etwas anderes, als ein Beleg für die Zahl von Armut betroffener Menschen. o Sie ist geeignet, um gefährdete Bevölkerungsgruppen zu identifizieren. o Die Armutsgefährdungsquote hat ihre Funktion, wenn sie als das interpretiert wird, was sie ist und wenn sie nicht solitär, sondern im Zusammenhang mit anderen Indikatoren (Lebenslagen!) interpretiert wird. Zu Letzt (=2018) beläuft sich die Armutsgefährdungsquote in Nürnberg auf 20,6%, gemessen am Bundesmedian (Datenquelle: Mikrozensus). Das heißt, knapp 21% der Bevölkerung verfügten über ein monatliches Einkommen, dass unterhalb von 60% des mittleren Äquivalenzeinkommens des jeweiligen Haushaltstyps lag. Zur Orientierung: Für einen Einpersonenhaushalt belief sich diese „Armutsgefährdungsschwelle“ auf 981 Euro. Abbildung 10: Armutsgefährdungsquoten in Nürnberg (auf Basis des Mikrozensus)
24 Nürnberg (gemessen am Bundesmedian) 20 20,6 19,2 18,0 Nürnberg (gemessen 16 15,5 am städtischen Median)
Mittelwert Großstädte (gemessen am Bundesmedian)* 4 Deutschland
*Mittelwert foglender Städte: Berlin, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart Datenquelle: Mikrozensus, Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
4.3. Folgen
In Abschnitt 2 wurde bereits betont, dass die Kommune vergleichsweise großen Handlungsspielraum bei der ebenfalls unverzichtbaren Bekämpfung potenzieller Armutsfolgen hat. Die Ermöglichung von Teilhabe ist in diesem Zusammenhang eine kommunale Kernkompetenz.
4.3.1. Materielle Lebenslage
Wohnen
Die Versorgung mit Wohnraum ist und bleibt in der Stadt Nürnberg eine zentrale politische Herausforderung, das gilt noch mehr für die Versorgung des „ärmeren Teils“ der Nürnberger Bevölkerung mit erschwinglichem Wohnraum. Die Zahl der bei Sozialamt erfassten wohnungssuchenden Haushalte ist – mit gewissen Schwankungen – seit Jahren relativ stabil und bewegt sich etwas über 8.000 Haushalte. Auch die Zahl der vermittelten wohnungssuchenden Haushalte ist relativ stabil und beträgt jährlich gut 1.000. Diese Zahlen beinhalten verschiedene Botschaften. Die bessere Nachricht: Die Stadtbevölkerung wächst und der Druck auf den Wohnungsmarkt nimmt weiter zu. Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte steigt jedoch nicht mit. Die schlechtere Nachricht: Noch immer gibt es mit 8.000 Haushalten viel zu viele wohnungssuchende Haushalte und die Differenz zwischen suchenden und vermittelten Haushalten wird nicht kleiner. Tabelle 2: Wohnungssuchende Haushalte
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnungssuchende Haushalte* | 8.538 | 8.207 | 8.035 | 8.288 | 8.502 | 8.181 |
| Vermittelte wohnungssuchende Haushalte** | 1.265 | 1.183 | 1.198 | 1.134 | 1.118 | 1.092 |
*Dezember d. J. ** in der Zeit von 01.01. bis zum Jahresende; Datenquelle: SHA Ein weiterer Hinweis auf die Frage der Belastungen durch Wohnkosten sind einerseits die Antragstellungen zum Bezug von Wohngeld (WoGG) als Mietzuschuss bei Mietern oder Lastenzuschuss bei Eigentümern, die über Einkommen verfügen. Andererseits ist es die Zahl der Personen, die in Haushalten mit Wohngeldbezug leben. Tabelle 3: Anzahl der Antragstellungen Wohngeld
| 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl d. Antragstellungen Wohngeld* | 12.789 | 11.007 | 9.194 | 12.607 | 11.564 | 11.660 |
* in der Zeit von 01.01. bis zum Jahresende; zu beachten: Wohngeldnovelle 2016; Datenquelle: SHA Tabelle 4: Personen in Haushalten mit Wohngeld-Leistungen
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Personen in Haushalten mit WoGG-Leistungen* | 10.370 | 9.028 | 12.301 | 12.304 | 11.981 |
* in der Zeit von 01.01. bis zum Jahresende; zu beachten: Wohngeldnovelle 2016; Datenquelle: SHA
Zu beachten ist, dass nach der letztmaligen Wohngelderhöhung im Jahr 2016 zum 01.01.2020 eine Erhöhung gab. Es ist zu erwarten, dass im Zuge der damit einhergehenden Einführung einer neuen Mietenstufe und der Anhebung der Miethöchstbeträge sowie der Einkommensgrenzen auch in Nürnberg mehr Menschen von der Wohngelderhöhung profitieren werden und die Zahlen daher steigen werden. Eine kontinuierliche Zunahme ist bei den Personen in Obdachlosenwohnungen, -pensionen und Sozialimmobilien zu konstatieren. Ende 2018 wurden 1.875 Personen gezählt. Tabelle 5: Personen in Obdachlosenwohnungen, -pensionen und Sozialimmobilien
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Personen in Obdachlosenwohnungen, -pensionen und Sozialimmobilien | 1.234 | 1.308 | 1.378 | 1.498 | 1.555 | 1.669 | 1.820 | 1.875 |
Datenquelle: SHA; jeweils Jahresende
Seit dem Tiefststand 2015 nimmt die Zahl belegungsgebundener Wohnungen jährlich zu. Für 2018 wurden 18.200 belegungsgebundene Wohnungen gezählt. Tabelle 6: Anzahl belegungsgebundener Wohnungen
| 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| belegungsgebundene Wohnungen | 18.933 | 18.814 | 18.748 | 18.442 | 18.226 | 17.898 | 17.930 | 18.030 | 18.196 |
Datenquelle: SHA
Finanzieller Handlungsspielraum
Die oben ausgeführten Durchschnittsdaten zur Einkommensentwicklungen sagen noch nichts über die Auskömmlichkeit im Einzelfall aus. Eine Möglichkeit bildet die regelmäßige Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg. Demnach berichtet ein Viertel der Befragten, dass es im vergangenen Jahr einmal eine Situation gab, in der es schwierig war Ausgaben bestreiten zu können. Damit ist der Anteil in den vergangenen Jahren relativ konstant und nicht steigend. Ein wachsender Problemdruck ist nicht zu erkennen, was freilich nicht heißt, dass die konkrete Situation für die Betroffenen nicht sehr schwierig sein kann. Abbildung 11: Anteile von Haushalten mit Schwierigkeiten, Rechnungen zu bezahlen (in %)*
| 31 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 28 | 27 | 27 | 26 | ||
| 23 |
2001 2007 2009 2011 2013 2015 2017 *Formulierung der Fragestellung "Gab es in den letzten 12 Monaten einmal eine Situation, in der es schwierig war, die Ausgaben für Lebensmittel, Miete und andere Rechnungen zu bezahlen?" ausgewiesen sind die Antwortanteile für „ja“. Datenquelle: Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
4.3.2. Soziale Lebenslage Kommunale Daten zu armutsbedingten Benachteiligungen der sozialen Lebenslage sind nur sehr eingeschränkt verfügbar. Eine Annäherung kann über die Zahlenentwicklung zum Nürnberg-Pass und dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgen. Dies sind zwei zentrale Instrumente, um Teilhabechancen für betroffene Menschen zu erhöhen, in dem Angebote in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen in Anspruch genommen werden können. Die Zahl der Nürnberg-Pass-Inhabenden ist von gut 34.600 Ende 2011 auf knapp 53.400 Ende 2017 gestiegen. Zu Letzt waren die Zahlen wieder rückläufig, so dass Ende 2018 noch ca. 51.000 Inhabende gezählt wurden. Tabelle 7: Inhabende des Nürnberg-Passes (jeweils Jahresende)
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Inhabende | 34.622 | 34.194 | 37.117 | 39.056 | 49.543 | 53.211 | 53.376 | 50.978 |
Datenquelle: SHA
Der Anstieg zwischen 2011 und 2017 ist nicht gleichzusetzen mit einem Anstieg von Armut betroffener Menschen. Vielmehr hat sich die Reichweite des Nürnberg-Passes in der Zeit deutlich erhöht. Das heißt, mehr potenziell Berechtigte haben den Nürnberg-Pass tatsächlich beantragt/erhalten. Ebenso ist der Rückgang der Zahl von 2017 auf 2018 kein „Misserfolg“, weil gleichzeitig die Reichweite gestiegen ist (Abbildung 12). Eine wünschenswerte Entwicklung wäre es, wenn die Zahl der Nürnberg-Pass-Inhabende auf Grund rückläufiger Bedarfe sinkt und gleichzeitig die relative Reichweite in Richtung 100% steigt.
Abbildung 12: Reichweite Nürnberg-Pass (bezogen auf potenziell Anspruchsberechtigte)
100% 80% 60% 40% 20% 0% 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Datenquelle: SHA, jeweils Jahresende
| 61% | 64% | 67% | 68% | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 46% | 46% | 49% | 51% |
Eine ähnliche Entwicklung ist bei den entsprechenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beobachten. Die Zahl der Leistungsbeziehenden hat bis 2017 zugenommen und ist in 2018 leicht rückläufig. Gleichzeitig fand eine nahezu kontinuierliche Steigerung der Reichweite statt. Tabelle 8: Bildungs- und Teilhabepaket – Gutscheine für Mittagessen/Ausflüge/Teilhabe
| 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsbeziehende (Gutscheine für Mittagessen/Ausflüge/Teilhabe) | 10.888 | 1 2.083 | 13.328 | 1 4.496 | 1 5.810 | 16.888 | 1 6.935 | 16.203 |
Datenquelle: SHA; Stand jeweils Jahresende
Abbildung 13: Reichweite Bildungs- und Teilhabepaket – Gutscheine für Mittagessen/ Ausflüge/Teilhabe (bezogen auf potenziell Anspruchsberechtigte) 100% 80% 60% 40% 20% 0% 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Datenquelle: SHA; Stand jeweils Jahresende
| 50% | 54% | 58% | 56% | 60% | 63% | 64% |
|---|
Objektive Daten zu Arbeitsmarktbeteiligung, Leistungsbezug, Einkommensentwicklung etc. sagen noch nichts darüber aus, ob und in welchem Maße sich in der Stadtgesellschaft soziale Spannungen und möglicherweise auch Polarisierungen intensivieren. Die folgende Fragestellung, die in der städtische Wohnungs- und Haushaltserhebung gestellt wird ist hier interessant: „In unserer Gesellschaft gibt es Bevölkerungsgruppen, die eher oben stehen und welche, die eher unten stehen. Wenn Sie an sich selbst denken: Wo auf einer Skala von 1=oben bis 7=unten würden Sie sich einordnen?“ Die Antwortverteilung zeigt zum einen, dass sich die Mehrheit der Befragten im Mittelfeld verortet. Zum anderen fällt auf, dass es im Zeitverlauf keine nennenswerten Verschiebungen gibt, die auf empfundene zunehmende Spaltungen hinweisen. Abbildung 14: Selbsteinschätzung Schichtzugehörigkeit 100% 1 - oben
| 4% | 3% | 3% | 3% |
|---|---|---|---|
| 11% | 10% | 10% | 11% |
| 31% | 30% | 32% | 31% |
| 32% | 35% | 34% | 31% |
| 13% | 14% | 13% | 15% |
| 5% | 5% | 5% | 6% |
| 4% | 3% | 3% | 3% |
75%
50% 4
25%
7 - unten 0%
2011 2013 2015 2017
Datenquelle: Wohnungs- und Haushaltserhebung; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
4.3.3. Gesundheitliche Lebenslage Zur Beobachtung gesundheitlicher Entwicklungen werden an dieser Stelle Daten aus der Schuleingangsuntersuchung dargestellt, die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt worden sind. Die dargestellten Daten liefern keine weiteren Differenzierungen nach sozioökonomischen Konstellationen, so dass nicht unmittelbar „armutsbedingte“ Unterschiede ausgemacht werden können. Nichtsdestotrotz bieten sie einen Ausgangspunkt für kontinuierliche Diskussionen über gesundheitliche Benachteiligungen, an dieser Stelle bei Kindern.
Der Vorsorgestatus bei Einschülern/innen hat weiter zugenommen. Für die aktuell vorliegende letzte differenzierte Auswertung des Schuljahres 2015/16 weisen fast 4 von 5 Einschülern/innen einen vollständigen Vorsorgestatus vor. Abbildung 15: Vorsorgestatus Einschüler/innen
100% Vorsorgestatus 75% Einschüler lückenhaft 50% Vorsorgestatus 25% Einschüler vollständig 0% 00 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 Datenquelle: Gh
| 23,8 | 29,7 | 26,4 | 24,7 | 21,6 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Datenlage für | |||||
| 76,2 | Untersuchungs- zeitraum | 70,3 | 73,6 | 75,3 | 78,4 |
| 2011/12 unzureichend |
Der Anteil an Einschülern/innen mit Übergewicht unterliegt gewissen Schwankungen. Moderates Übergewicht ist bei Jungen relativ gleichbleibend, wohingegen die Schwankungen bei Mädchen hier etwas größer sind. Bei starkem Übergewicht liegen die Anteile der Jungen jeweils geringfügig über denen der Mädchen. Deutliche Unterschiede sind jedoch nicht erkennbar. Abbildung 16: Einschülerinnen und Einschüler mit Übergewicht Prozent 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 8 5,9 6,2 6,2 6,3 6,3 7,0 6,0 7,0
3,7
männlich weiblich männlich weiblich Einschüler mit moderatem Übergewicht Einschüler mit starkem Übergewicht (Adipositas) Datenquelle: Gh
4.3.4. Kulturelle Lebenslage Bei den Entwicklungen der kulturellen Lebenslage werden an dieser Stelle vor allem ausgewählte Informationen zur Bildung aufgeführt. In Abschnitt 3 wurde bei der Vorstellung des Problem-Ursachen-Folgen-Komplexes bereits darauf hingewiesen, dass es verschiedene Daten gibt, die für mehrere Felder relevant sein können. Dies trifft vor allem auch für den Bereich der Bildung zu. So kann geringere Bildung mit ursächlich für Armut im weiteren Lebensverlauf sein und gleichzeitig kann ein Aufwachsen in Armut ungünstigere Lernvoraussetzung nach sich ziehen, wodurch Bildung auch auf der Folgenseite zu betrachten ist.17 Auch wenn – ähnlich wie bei den Gesundheitsdaten – hier keine unmittelbaren Daten zur Armutsbetroffenheit vorliegen, so sind Bildungsdaten für die Armutsdeabtte dennoch elementar. Frühkindliche, schulische und berufliche Bildung sind grundlegend für soziale und wirtschaftliche Teilhabe und ein erfolgreicher Berufseinstieg die beste Voraussetzung für finanzielle Unabhängigkeit und wirtschaftliche Eigenständigkeit. Daher bietet sich die Betrachtung hierfür relevanter Indikatoren im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Bildung an.
Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
Nicht nur, aber vor allem auch Kinder aus von Armut betroffenen Familien profitieren von einem Besuch von Einrichtungen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. Diese frühe Form der Bildungsbeteiligung ist nicht nur ein wirksamer Beitrag zur Ermöglichung sozialer Teilhabe und zur Förderung der Gesundheit, sondern auch zur Unterstützung eines gelingenden Einstiegs in die Schullaufbahn, deren Erfolg wiederum das künftige Einkommen
17 Kohlrausch 2019, S. 181
und die soziale Mobilität maßgeblich bestimmt. So kommt den Angeboten eine wichtige Schutz- und Investitionsfunktion zu. Abbildung 17 zeigt, dass die Plätze für die verschiedenen Altersgruppen in den letzten Jahren durch den umfassenden Kita-Ausbau stetig gestiegen sind. Trotz umfangreicher Schaffung zusätzlicher Plätze führten die hohen Geburtenzahlen und Zuwanderungen der letzten Jahre dazu, dass die Versorgungsquote vor allem im Kindergartenbereich seit 2015 leicht rückläufig ist. Zu der weiteren Bedarfs- und Ausbauplanung der Angebote der Kindertagesbetreuung sei an dieser Stelle auf die einschlägigen Berichte im Jugendhilfeausschuss verwiesen.18 Abbildung 17: Versorgungsquoten Kindertagesbetreuung, Nürnberg
Plätze 92%94%98%98%95%93%92% Versorgungsquote
18.000 100% 16.000 90% 14.000 80% 12.000 70% 10.000 60% 8.000 50% 6.000 2 3 4 0 0 % % 4.000 20% 2.000 10% 0 0%
| U3 | KiGa | GS-Kinder |
|---|
Datenquelle: Jugendamt, Stand: bis einschließlich 2015 = Jahresmitte, ab 2016 jeweils Jahresende
Eine besondere Rolle spielt die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vor allem auch mit Blick auf die sprachliche Bildung. Als Indikator für die Sprachkompetenz wurde in Abbildung 18 aus den Daten der Schuleingangsuntersuchung die Variable „mindestens 1 auffälliger Befund in der Wort-/Satzbildung“ verwendet. Bei Auffälligkeiten in der Wort-/Satzbildung werden die Sätze vom Kind falsch oder unvollständig gebildet. Die Daten werden getrennt nach dem Geschlecht ausgewertet und innerhalb des Migrationshintergrundes differenziert nach ein- und zweiseitigem Migrationshintergrund. Wenig überraschend zeigt sich, dass vor allem bei Kindern mit zweiseitigem Migrationshintergrund der Sprachförderbedarf höher ist als bei Kindern mit einseitigem oder ohne Migrationshintergrund. Gleichzeitig ist er bei Jungen höher als bei Mädchen. Im Vergleich der vorliegenden Jahre gibt es immer mal wieder Schwankungen zu beobachten. Abbildung 18: Anteil der einzuschulenden Kinder mit Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache Prozent 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 43,9 40 8
15,6 12,1 8,4
8,
männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintegrund (einseitig) mit Migrationshintegrund (zweiseitig) Datenquelle: Gh
Analysen der Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt zeigen, dass Kinder mit einer längeren Besuchsdauer einer Kindertageseinrichtung im Durchschnitt weniger Defizite bei der Sprachentwicklung aufweisen.19
18 Zuletzt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.04.2019 (https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=15024, Abrufdatum: 08.01.2020) 19 Stadt Nürnberg 2019, S. 76 (https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuern-
Es wird deutlich, dass sich der Anteil von Kindern mit einer Kita-Besuchsdauer von mehr als vier Jahren seit 2012/13 deutlich erhöht hat. Kinder mit Migrationshintergrund besuchen jedoch nach wie vor später und kürzer Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Abbildung 19: Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung, Nürnberg 100% 4 und mehr Jahre 75% 3 Jahre 50%
| 9,5% | 25,9% | 29,2% | 38,1% |
|---|---|---|---|
| 79,2% | 63,8% | 58,7% | 48,1% |
| 7,9% | 5,9% | 6,4% | 7,8% |
25% 2 Jahre
0% 3,6% 4,4% 5,7% 5,9% unter 2 Jahren 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt; Schuleingangsuntersuchung
Abbildung 20: Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung nach Migrationshintergrund, Nürnberg 100% 4 und mehr Jahre 75% 3 Jahre 50% 2 Jahre 25% unter 2 Jahren 0% 5,8% 2,7% 9,5% Insgesamt Ohne Migrationshintergrund Mit Migrationshintergrund
| 38,3% | 52,7% | 27,9% | |
|---|---|---|---|
| 48,1% | 43,8% | 51,3% | |
| 7,8% | 0,7% | 11,4% |
Anmerkung: Der Migrationshintergrund wird über die Muttersprache beider Elternteile erfasst. Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Stadt Nürnberg, Gesundheitsamt; Schuleingangsuntersuchung
Allgemeinbildende Schulen
Jugendliche, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, haben deutlich schlechtere Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden und einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen zu können. Hierbei tragen Jugendliche mit nichtdeutscher Nationalität ein höheres Risiko.20 Die Zahl der Schüler/innen ohne einen Mittel-/Hauptschulabschluss war in Nürnberg jahrelang sowohl bei Deutschen wie Nichtdeutschen rückläufig. Seit 2015/16 nimmt sie bei Deutschen wieder leicht zu, bei Nichtdeutschen seit 2016/17. Für das Schuljahr 2017/18 wurden 239 deutsche Abgänger/innen ohne Mittel-/Hauptschulabschluss gezählt und 211 Nichtdeutsche. Schaut man sich die prozentuale Verteilung der Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen an, so fallen vor allem die unterschiedlichen Verteilungen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen auf. Die häufigsten Abschlussarten unter deutschen Schülern/innen sind die allgemeine Hochschulreife und ein mittlerer Schulabschluss, während es bei den Nichtdeutschen der Mittel-/Hauptschulabschluss und der mittlere Abschluss ist.
20 Stadt Nürnberg 2019, S. 120 (https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuern-
Abbildung 21: Abschlüsse allgemeinbildender Schulen nach Nationalität
| Nürnberg -Abschlüsse ausländischer Schüler/innen 100% 75% 1 6 6 % % 1 5 7 % % 1 7 7 % % 2 6 0 % % 1 8 8 % % 1 1 9 1% % 1 1 9 1% % 2 1 0 1% % 2 2 2 1% % 2 1 6 3% % 3 1 0 5% % 2 1 9 3% % 3 1 4 2% % 3 1 0 7% % 3 1 0 5% % 2 1 8 6% % m Ho it c a h l s lg c e h m ul e re in if e e r 50% 48% 49% 51% 48% 52% 49% 49% 50% m Sc it h m ul i a tt b e s le c r h e lu m ss 42% 44% 40% 39% 37% 37% 35% 34% 25% mit Mittel-/ 30% 29% 26% 26% 22% 21% 22% 20% 14% 16% 15% 19% 17% 16% 19% 22% Hauptschulabschluss 0% ohne Mittel-/ Hauptschulabschluss | Nürnberg -Abschlüsse ausländischer Schüler/innen 100% 75% 1 6 6 % % 1 5 7 % % 1 7 7 % % 2 6 0 % % 1 8 8 % % 1 1 9 1% % 1 1 9 1% % 2 1 0 1% % 2 2 2 1% % 2 1 6 3% % 3 1 0 5% % 2 1 9 3% % 3 1 4 2% % 3 1 0 7% % 3 1 0 5% % 2 1 8 6% % m Ho it c a h l s lg c e h m ul e re in if e e r 50% 48% 49% 51% 48% 52% 49% 49% 50% m Sc it h m ul i a tt b e s le c r h e lu m ss 42% 44% 40% 39% 37% 37% 35% 34% 25% mit Mittel-/ 30% 29% 26% 26% 22% 21% 22% 20% 14% 16% 15% 19% 17% 16% 19% 22% Hauptschulabschluss 0% ohne Mittel-/ Hauptschulabschluss |
|---|---|
| Nürnberg -Abschlüsse deutscher Schüler/innen 100% 75% 28% 28% 30% 30% 32% 32% 37% 36% 52% 37% 38% 38% 39% 37% 36% 36% m Ho it c a h l s lg c e h m ul e re in if e e r 50% 29% 29% 31% 31% 31% 32% 31% 33% 34% 34% 36% 37% 37% 39% 37% m Sc it h m ul i a tt b e s le c r h e lu m ss 25% 25% 33% 32% 29% 29% 28% 27% 24% 23% 18% 23% 22% 19% 19% 20% 19% 20% m Ha it u M pt i s tt c e h l- u / labschluss 0% 10% 11% 9% 10% 9% 9% 8% 8% 5% 7% 6% 6% 5% 5% 6% 6% ohne Mittel-/ Hauptschulabschluss | Nürnberg -Abschlüsse deutscher Schüler/innen 100% 75% 28% 28% 30% 30% 32% 32% 37% 36% 52% 37% 38% 38% 39% 37% 36% 36% m Ho it c a h l s lg c e h m ul e re in if e e r 50% 29% 29% 31% 31% 31% 32% 31% 33% 34% 34% 36% 37% 37% 39% 37% m Sc it h m ul i a tt b e s le c r h e lu m ss 25% 25% 33% 32% 29% 29% 28% 27% 24% 23% 18% 23% 22% 19% 19% 20% 19% 20% m Ha it u M pt i s tt c e h l- u / labschluss 0% 10% 11% 9% 10% 9% 9% 8% 8% 5% 7% 6% 6% 5% 5% 6% 6% ohne Mittel-/ Hauptschulabschluss |
| 6% 16% | 5% 17% | 7% 17% | 6% | 8% | 11% | 11% | 11% | 21% | 13% | 15% | 13% | 12% | 17% | 15% | 16% |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 20% | 18% | 19% | 19% | 20% | 22% | 26% | 30% | 29% | 34% | 30% | 30% | 28% | |||
| 48% | 49% | 51% | 48% | 52% | 49% | 49% | 50% | 42% | 44% | 40% | 39% | 37% | 37% | 35% | 34% |
| 30% | 29% | 26% | 26% | 22% | 21% | 22% | 20% | 14% | 16% | 15% | 19% | 17% | 16% | 19% | 22% |
| 28% | 28% | 30% | 30% | 32% | 32% | 37% | 36% | 52% | 37% | 38% | 38% | 39% | 37% | 36% | 36% |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 29% | 29% | 31% | 31% | 31% | 32% | ||||||||||
| 31% | 33% | 25% | 34% | 34% | 36% | 37% | 37% | 39% | 37% | ||||||
| 33% | 32% | 29% | 29% | 28% | 27% | 24% | 23% | 18% | 23% | 22% | 19% | 19% | 20% | 19% | 20% |
2010/2011 = doppelter Abiturjahrgang; Es handelt sich um Schüler/innen aller Träger (Öffentliche (staatlich und städtisch) Träger und private (kirchliche und sonstige)). Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Schulstatistik; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; eigene Berechnung
Neben den Abschlüssen, ist auch der Blick auf die (beabsichtigten) Übertritte nach der vierten Klasse interessant. Das Bild ist ganz ähnlich: Die häufigste Schulform, die für deutsche Viertklässler/innen angegeben wird, ist das Gymnasium. Hier sind die Anteile doppelt so hoch wie bei Nichtdeutschen. Bei nichtdeutschen Schülern/innen wiederum ist die Mittel-/ Hauptschule die häufigste Schulform. Seit 2016/17 können auch Differenzierungen nach dem Migrationshintergrund vorgenommen werden. Hier werden die Unterschiede noch einmal deutlicher. Für die Schüler/innen ohne Migrationshintergrund sind die bezifferten Anteile für die Schulform Gymnasium nochmal höher und für die Mittel-/Hauptschule geringer (Abbildung 19). Klar ist: Die ausgewählten Daten lassen Fragen offen und müssen differenzierter interpretiert werden. So ist bspw. zu hinterfragen, inwiefern es ein „Misserfolg“ ist, wenn in den letzten Jahren eine größere Zahl junger Geflüchteter nach Nürnberg gekommen ist, die mitten in ihrer Schulbiografie stecken und auf Grund eines nachholenden Spracherwerbs oftmals bei allen Anstrengungen gar keine Chance haben können, in größerem Umfang (höhere) Schulabschlüsse zu erreichen. Der Spracherwerb wird dann oftmals in den Berufsintegrationsklassen der beruflichen Schulen nachgeholt. Nicht nur, aber auch für die Daten zur Bildung gilt, dass sie hier nicht mehr (aber auch nicht weniger) als ein systematischer Ausgangspunkt einer mehrdimensionalen Beobachtung des Themenkomplexes Armut sein sollen. Insofern sind weiterführende Diskussionen nicht nur gewünscht, sondern auch nötig. Für differenzierte Ausführungen und Einordnungen von Bildungsfragen sei an dieser Stelle auch auf den aktuellen Bildungsbericht und den Teilbildungsbericht Neuzuwanderung verwiesen.21
21 Stadt Nürnberg 2019 (https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuernberg_2019.pdf, Abrufdatum: 17.01.2020), Stadt Nürnberg 2018 (https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/teilbericht_i_zuwanderung.pdf, Abrufdatum: 17.01.2020)
Abbildung 22: Übertritte ("Absichtserklärung") Nürnberger Grundschüler/innen am Ende der vierten Klasse
| Prozent Deutsche Schüler/innen 100 0,3 0,3 0,5 0,3 0,3 0,6 0,2 0,4 0,3 0,4 andere Schularten/sonstige Abgänge 80 48 48 47 46 47 46 45 44 46 46 Gymnasium 60 Realschule 40 16 18 20 20 18 20 20 20 22 20 0,8 0,6 0,6 0,8 0,4 1,1 0,6 0,9 0,8 0,8 Förderzentrum 20 35 32 31 32 34 33 34 34 30 31 0 1 2 Volksschule, ab 2016/17: Übertr an Mittel-/Hauptschule Grundschule | ||
|---|---|---|
| Prozent Nichtdeutsche Schüler/innen 100 0,9 0,3 1,2 1,4 0,8 2 1,4 2 1,3 3 andere Schularten/sonstige Abgänge 80 24 30 28 28 31 30 27 23 26 23 Gymnasium 60 1 1 , 2 2 0 1 , 5 8 1 1 , 3 1 0 1 , 6 9 1 1 , 3 3 1 1 , 6 2 1 2 3 0 1 , 2 4 1 1 , 2 5 1 1 , 5 5 Realschule 40 62 54 57 54 54 52 56 63 50 48 Förderzentrum 20 0 10 10 Volksschule, ab 2016/17: Übertr an Mittel-/Hauptschule Grundschule | Prozent Nichtdeutsche Schüler/innen 100 0,9 0,3 1,2 1,4 0,8 2 1,4 2 1,3 3 andere Schularten/sonstige Abgänge 80 24 30 28 28 31 30 27 23 26 23 Gymnasium 60 1 1 , 2 2 0 1 , 5 8 1 1 , 3 1 0 1 , 6 9 1 1 , 3 3 1 1 , 6 2 1 2 3 0 1 , 2 4 1 1 , 2 5 1 1 , 5 5 Realschule 40 62 54 57 54 54 52 56 63 50 48 Förderzentrum 20 0 10 10 Volksschule, ab 2016/17: Übertr an Mittel-/Hauptschule Grundschule | itt |
| Prozent Schüler/innen nach Migrationshintergrund 100 0,7 2 0,2 0,3 andere Schularten/sonstige Abgänge 80 34 33 53 54 Gymnasium 60 19 17 40 0,9 0,9 22 21 Realschule 20 42 44 0,9 1,0 23 23 0 4 4 0,8 2 Förderzentrum Mittel-/Hauptschule Grundschule Mit Migrationshintergrund Ohne Migrationshintergrund | Prozent Schüler/innen nach Migrationshintergrund 100 0,7 2 0,2 0,3 andere Schularten/sonstige Abgänge 80 34 33 53 54 Gymnasium 60 19 17 40 0,9 0,9 22 21 Realschule 20 42 44 0,9 1,0 23 23 0 4 4 0,8 2 Förderzentrum Mittel-/Hauptschule Grundschule Mit Migrationshintergrund Ohne Migrationshintergrund |
| 24 | 0,3 30 | 28 | 28 | 0,8 31 | 30 | 27 | 23 | 26 | 23 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 12 1,2 | 15 | 13 | 16 | 13 | 16 | 13 | 12 0,4 | 12 1,5 | 15 |
| 0,8 | 1,1 | 0,9 | 1,3 | 1,2 | 2 | 1,5 | |||
| 62 | 54 | 57 | 54 | 54 | 52 | 56 | 63 | 50 | 48 |
| 10 | 10 |
| 34 | 2 33 | ||
|---|---|---|---|
| 53 | 54 | ||
| 19 | 17 0,9 | ||
| 0,9 | 44 | 22 | 21 |
| 42 | 0,9 23 | 1,0 23 |
Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Schulstatistik; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
Berufliche Bildung
Der Bereich der beruflichen Bildung soll an dieser Stelle mit der Entwicklung der Anteile von Schülern/innen im Übergangssystem22 in den Blick genommen werden. Dabei ist bei den neu in das Berufsbildungssystem eingetretenen Schülern/innen zu erkennen, dass mit dem Schuljahr 2017/18 sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Schüler/innen im Übergangssystem wieder rückläufig war.
22 Zum Übergangssektor zählen in der amtlichen Statistik Bildungsgänge, in denen junge Menschen auf eine Teilnahme an der Berufsausbildung vorbereitet werden, dabei auch Bildungsgänge zur Nachholung eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (Stadt Nürnberg 2019, S. 154, https://www.nuernberg.de/imperia/md/bildungsbuero/dokumente/bildungsbericht_nuern-
Abbildung 23: Anteil Schüler/innen im Übergangssystem an Schüler/innen im Berufsbildungssystem, Nürnberg
25%
20%
| 20,8% (n=1.507) | 20,3% (n=1.534) | 16,6% | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 16,6% | |||||||||
| 13,8% (n= 977) | 14,4% (n=1.097) | 13,8% (n=1.009) | 12,3% 12,4% | (n=1.243) | |||||
| 12,3% | 12,4% | ||||||||
| (n=837) | (n=854) |
15%
10%
5%
0% 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Datenquelle: Kommunale Bildungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Schulstatistik; Stadt Nürnberg 2019, S. 122; eigene Berechnung
5. Fazit und Ausblick
Das vorgestellte Datenset wurde im Zuge der Armutsdiskussion auf Initiative des Referats für Jugend, Familie und Soziales in Kooperation mit dem Amt für Stadtforschung und Statistik entwickelt. Es kann und soll keine umfangreichen Studien zu Einzelaspekten ersetzen. Vielmehr geht es darum, zur Identifikation und Beobachtung von (sich möglicherweise auch verändernden) Bedarfslagen ein systematisches Datenset aufzubauen, das künftig jährlich vom Amt für Stadtforschung und Statistik aktualisiert und vom Sozialreferat auch weiterhin regelmäßig in die Diskussion eingebracht wird und dabei mit überschaubarem Aufwand erstellt und vor allem auch erfasst werden kann. Insofern soll es kein Schlusspunkt sein, sondern Ausgangspunkt fachlicher Diskussionen und Suchbewegungen. Solche Fragen können sein: Was hat sich verbessert? Was hat sich verschlechtert? Welche Informationen reichen noch nicht aus? Wo müssen welche Daten ergänzt werden? Über welche Zielgruppen wissen wir noch zu wenig? Und die entscheidenden Fragen: Tun wir die richtigen Dinge und tun wir sie richtig? Zu der Frage welche ergänzenden Daten nötig sind, liegt auch ein Set an „Ergänzungsindikatoren“ vor, auf das bei Bedarf und weiterführenden Analysen zurückgegriffen werden kann (eine Übersicht findet sich in Anhang 3). An dieser Stelle wurde jedoch bewusst der Einstieg über die ausgewählten Leitindikatoren gewählt, um die Diskussion einerseits zwar notwendigerweise mehrdimensional zu führen, andererseits jedoch nicht mit unüberschaubar vielen Daten von vorneherein zu überfrachten. Die Daten zeigen an vielen Stellen, dass armutsrelevante Daten in eine gute Richtung gehen. Die Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Beschäftigungsquote hoch. Die Zahl der Transferleistungsbeziehenden geht zurück, die Einkommen steigen. Ein Grund das Engagement zurückzufahren ist das alles nicht. Vielmehr muss es darum gehen, die begrenzten Ressourcen in die richtigen Bahnen zu lenken. Ein zentraler Punkt aus Sicht des Sozialreferats bleibt dabei das Thema Kinder- und Jugendarmut. Insofern muss es weiter darum gehen, die Maßnahmen im weiterentwickelten Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut weiter sukzessive umzusetzen.
Anhang
Anhang 1: Hauptwohnsitzbevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht
| Altersgruppe | weiblich | männlich | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2008 | 2018 | Entwicklung in % | 2008 | 2018 | Entwicklung in % | |
| 0 - unter 3 | 6.167 | 7.682 | 24,6% | 6.527 | 8.154 | 24,9% |
| 3 - unter 6 | 5.971 | 6.956 | 16,5% | 6.149 | 7.325 | 19,1% |
| 6 - unter 10 | 7.765 | 8.578 | 10,5% | 8.223 | 9.092 | 10,6% |
| 10 - unter 15 | 9.935 | 10.716 | 7,9% | 10.438 | 11.185 | 7,2% |
| 15 - unter 18 | 6.270 | 6.261 | -0,1% | 6.827 | 6.813 | -0,2% |
| 18 - unter 25 | 22.110 | 21.463 | -2,9% | 20.146 | 21.855 | 8,5% |
| 25 - unter 30 | 19.620 | 21.282 | 8,5% | 18.326 | 22.067 | 20,4% |
| 30 - unter 45 | 53.653 | 56.386 | 5,1% | 56.750 | 59.985 | 5,7% |
| 45 - unter 60 | 50.782 | 55.208 | 8,7% | 48.934 | 57.629 | 17,8% |
| 60 - unter 65 | 14.457 | 15.810 | 9,4% | 13.375 | 14.605 | 9,2% |
| 65 - unter 75 | 31.553 | 27.100 | -14,1% | 26.375 | 22.377 | -15,2% |
| 75 - unter 80 | 10.985 | 13.805 | 25,7% | 7.593 | 10.471 | 37,9% |
| 80 - unter 85 | 9.597 | 11.269 | 17,4% | 4.941 | 7.269 | 47,1% |
| 85 und mehr | 9.057 | 9.814 | 8,4% | 2.933 | 4.589 | 56,5% |
| Gesamt | 257.922 | 272.330 | 5,6% | 237.537 | 263.416 | 10,9% |
Stand: jeweils 31.12. des Jahres Datenquelle: Einwohnermelderegister; Amt für Statistik und Stadtforschung für Nürnberg und Fürth
Anhang 2: Definitionen zur Einkommensentwicklung
| Äquivalenzeinkommen | Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied, das ermittelt wird, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt wird. Nach EU-Standard wird zur Bedarfsgewichtung die neue OECD- Skala verwendet. Danach wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht = 1 zugeordnet, für die weiteren Haushaltsmitglieder wer- den Gewichte von < 1 eingesetzt (0,5 für jede weitere Person im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jede weitere Personen im Alter von unter 14 Jah- ren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Ein- sparungen erreichen lassen.23 |
|---|---|
| Bruttolöhne und -gehälter | Die Bruttolöhne und -gehälter (Verdienste) enthalten die von den im Inland an- sässigen Wirtschaftseinheiten (Betrieben) geleisteten Löhne und Gehälter der beschäftigten Arbeitnehmer vor Abzug der Lohnsteuer und der Sozialbeiträge der Arbeitnehmer sowie Sachleistungen, die den Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden. |
| Verfügbares Einkommen | Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozial- leistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die pri- vaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbei- träge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht da- mit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. |
23 Quellen: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/glossar.html#Aequivalenzeinkommen (Abrufdatum: 20.12.2017); IT.NRW 2009
Anhang 3: Übersicht Ergänzungsindikatoren
| Rahmendaten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Demografie E1.1 Privathh. mit 5 o. mehr Personen E1.2 Deutsche ohne Migrationshintegrund E1.3 Deutsche mit Migrationshintegrund E1.4 Nicht-Deutsche (EU) E1.5 Nicht-Deutsche (nicht-EU) E1.6 Haushalte mit Kindern E1.7 Alleinerziehende E1.8 Jugendquotient E1.9 Seniorenquotient E1.10 Bevölkerungsvorausberechnung | 2. Leistungsbezug/soziale Intervention E2.1 Zahl der SGB II-BG E2.2 ELB mit Langzeitleistungsbezug E2.3 Anteil BG mit Kindern an allen SGB II-BG E2.4 Anteil Alleinerziehenden-BG an allen BG E2.5 Kinder in u. 18 J. in Erziehenden-BG mit mind. einem Elternteil bis u. 35 J. E2.6 SGB II-Quote E2.7 ELB-Quote E2.8 Leistungsberechtigte GSiAE E2.9 Leistungsberechtigte HLU E2.10 Leistungsempfänger AsylbLG E2.11 Transferleistungsdichte E2.12 Anteil Kita-Gebührenübernahme E2.13 HZE-Fälle/HZE-Dichte | |||
| Ursachen | ||||
| 3. Arbeit und Beschäftigung E3.1 Sozialversicherungspfl. Beschäftigte (WO) E3.2 Teilzeitquote (svB, WO) E3.3 Anteilige Langzeitarbeitslosigkeit E3.4 erwerbstätige ELB E3.5 Anteil befristeter Erwerbstätigkeit E3.6 Anteil Beschäftigte auf Helferniveau (WO) | 4. Einkommen/wirtschaftliche Situation E4.1 Armutsgefährdungsschwelle (Mikrozens.) E4.2 Armutsgefährdungsquote (Mikrozens.) E4.3 Armutsgefährdungsquote (WoHaus) E4.4 Schuldnerquote E4.5 Verbraucherinsolvenzen E4.6 UVG-Anteil an Bevölkerung u. 12 Jahren | |||
| Folgen | ||||
| Materielle Lebenslage | ||||
| 5. Wohnen E5.1 Anteil Sozialwhohnungen, die aus Bindung fallen E5.2 mittlerere Mietpreise je m² E5.3 Kaufpreise aus beurkund. Verträgen E5.4 mittlere Mietpreis je m² (IW Consult) E5.5 mittlerer Kaufpreis je m² (IW Consult) E5.6 Erschwinglichkeitsindex E5.7 durchschnittlicher Kaufwert baureifes Land | 6. Finanzieller Handlungsspielraum - | |||
| Soziale Lebenslage | Gesundheitliche Lebenslage | |||
| 7. Soziale Teilhabe E7.1 Wahlbeteiligung Bundestagswahl E7.2 Wahlbeteiligung Landtagswahl E7.3 Wahlbeteiligung Kommunalwahl E7.4 Bewertung Freizeiteinrichtungen und -angebote | 8. Gesundheit E8.1 Subjektiver Gesundheitszustand | |||
| Kulturelle Lebenslage | ||||
| 9. Bildung E9.1 BuT-Lernförderung |
Literaturverzeichnis
Arbeitskreis Armutsforschung (2017): Erklärung zum Armutsbegriff. In: Soziale Sicherheit 4/2017, S. 151-155 Aust, Andreas/Dehmer, Mara/Rock, Joachim/Schabram, Greta (2018): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus. Kurzexpertise Nr. 4/2018, Paritätische Forschungsstelle. Berlin AWO (2012): „Von alleine wächst sich nichts aus …“ Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen und gesellschaftliches Handeln bis zum Ende der Sekundarstufe I. Berlin Bauer, Thomas K./Gigerenzer, Gerd/Kärmer, Walter (2015): Wahr oder wahrscheinlich? Über Risiken und Nebenwirkungen der Unstatistik, Bonn vom Berge, Philipp; Weber, Enzo (2017): Beschäftigungsanpassung nach Mindestlohneinführung: Minijobs wurden teilweise umgewandelt, aber auch zulasten anderer Stellen. (IAB- Kurzbericht, 11/2017 Bogner, Kathrin/Landrock, Uta (2015): Antworttendenzen in standardisierten Umfragen. Mannheim Bruckmeier, Kerstin/Lietzmann, Torsten/Mühlhan, Jannek/Stegmaier, Jens (2018): Geringfügige Beschäftigung aus der Perspektive von Beschäftigten und Betrieben sowie Verteilungund Arbeitsmarktwirkungen einer Ausweitung. IAB-Stellungnahme 16/2018 Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2018): Arbeitsmarkt kompakt – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit geringfügig entlohntem Nebenjob. Nürnberg Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung (con_sens) (2019): Benchmarking der großen Großstädte. Monitoring 2018 zu den existenzsichernden Leistungen des SGB XII und SGB II, den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, zum Asylbewerberlesitungsgesetz zur Prävention von Wohnungsnotfällen. Hamburg Cremer, Georg (2016): Armut in Deutschland. Wer ist arm? Was läuft schief? Wie können wir handeln? Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn Klinger, Sabine/Weber, Enzo (2017): Immer mehr Menschen haben einen Nebenjob. IAB- Kurzbericht 22/2017 Kohlrausch, Bettina (2019): Armut und Bildung. In: Böhnke, Petra/Dittmann, Jörg/Goebel, Jan (Hrsg.): Handbuch Armut. Ursachen, Trends, Maßnahmen. Bonn, S. 177-188 Munz-König, Eva (2013): Armutsgefährdungsquote und Mindestsicherungsquote: Zwei Indikatoren zur Messung monetärer Armut. In: Sozialer Fortschritt 5/2013, S. 123-131 Spannagel, Dorothee (2017): Menschen mit niedrigem sozioökonomischen Status – Armut und Teilhabe. In: Diehl, Elke (Hrsg.): Teilhabe für alle?! Lebensrealitäten zwischen Diskriminierung und Partizipation. Bonn, S. 77-102 Stadt Nürnberg (Hrsg.) (2018): Bildungsberichterstattung der Stadt Nürnberg. Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten. Nürnberg Stadt Nürnberg (Hrsg.) (2019): Bildung in Nürnberg 2019. Fünfter Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, Nürnberg; Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales (2018a): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 1 / Oktober 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales (2018b): Einpendler in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 2 / November 2018 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales (2019a): Die Entwicklung der Einkommen in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 3 / Februrar 2019
Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales (2019b): Atypische Beschäftigung in Nürnberg. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 4 / März 2019 Stadt Nürnberg/Referat für Jugend Familie und Soziales (2019c): Die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration in Nürnberg mit Schwerpunkt auf nichteuropäische Asylherkunftsländer und EU-Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten – II. Fokus „Berufssegmente“. Monitoring „Armut und Armutsgefährdung in Nürnberg“, Nr. 5 / Juli 2019 Voges, Wolfgang/Jürgens, Olaf/Mauer, Andreas/Meyer, Eike (2003): Methoden und Grundlagen des Lebenslagenansatzes. Bremen Warner, Uwe (2009): Die Messung von Einkommen in der international vergleichenden Umfrageforschung. Mannheim
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Drogenkonsumräume
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 15.11.2019
Anlagen: Sachverhalt_Drogenkonsumraum Pressemitteilung_Herr_Ref_V BtMG_§_10a lilith_stellungnahme_zu_DKR mudra_stellungnahme_zu_DKR_10_2020 Junge_Union_Nordbayern.de Rechtsverordnung DKR Hessen.pd Schreiben des PP Mfr vom 09.01.2020 Antrag_SPD_Drogenkonsumräume_2019-11-15
Bericht:
Mit Antrag vom 15.11.2019 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Stadt Nürnberg möge sich erneut bei der Bayerischen Staatsregierung für die Schaffung eines Drogenkonsumraumes einsetzen. Drogenkonsumräume sind andernorts ein erfolgreicher Bestandteil des Drogenhilfesystems. Die Stadt Nürnberg unterstützt seit vielen Jahren die Errichtung eines Drogenkonsumraumes in Nürnberg.
Über den aktuellen Sachstand wird berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Einrichtung eines Drogenkonsumraums soll auf frauenspezifische Belange im Rahmen des IV-Konsumns geachtet werden
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III / Gh
Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020
Sachverhaltsdarstellung
Forderung nach einem Modellprojekt Drogenkonsumraum für Nürnberg
Im Jahr 2019 gab es in Nürnberg 28 polizeilich festgestellte Drogentote. Das ist im Vergleich aller deutschen Großstädte ein trauriger Spitzenwert. Nachdem sich dieser Trend im Lauf des letzten Jahres abzeichnete, wurde innerhalb der Suchthilfe und auch im politischen Raum die Diskussion über und die Forderung nach einem Drogenkonsumraum in Nürnberg erneut aufgegriffen.
In einem Antrag vom 15.11.2019 forderte die SPD-Fraktion des Stadtrats die Verwaltung auf
- einen Drogenkonsumraum in Nürnberg als ein Hilfe-und Unterstützungsangebot für
drogenerkrankte Menschen bei der Bayerischen Staatsregierung einzufordern,
-
als Stadt die Bereitschaft zu erklären, an einem solchen Modellprojekt teilzunehmen
-
und dabei das vorliegende Konzept der Mudra Drogenhilfe zugrundezulegen und
die Beratungsstellen vor Ort daran aktiv zu beteiligen.
Drogenkonsumräume als ein Modell im Drogenhilfesystem
Die Diskussion um einen Drogenkonsumraum in Nürnberg (bzw. auch Drogenkonsumräume in Bayern) wird seit vielen Jahren geführt, nicht nur in den Ausschüssen des Stadtrats (Sozial- und Gesundheitsausschuss), sondern im Dezember 2015 bei einem „Runden Tisch Drogenkonsumraum“, an dem neben interessierten Stadträten, Fachleuten der Suchthilfe und der Verwaltung auch Betroffene anwesend waren. Die anwesenden Entscheidungsträger- und trägerinnen aus der Politik wurden dabei aufgefordert, alles zu tun, dass Bayern eine Rechtsverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen erarbeitet und unterzeichnet.
In der Fachdiskussion ergeben sich seit Jahren keine fachlichen Argumente, die sich gegen einen Drogenkonsumraum richten. In sieben Bundesländern wurden zwischenzeitlich Drogenkonsumräume eingerichtet, die sich auf den §10a des Betäubungsmittelgesetzes berufen und in der Umsetzung ihre rechtlichen Grundlagen in den entsprechenden Landesverordnungen finden (s. Anlagen).
Auch in Bayern gibt es immer mehr Fachgremien, die sich für Drogenkonsumräume einsetzen, so im Jahr 2015 der Hauptausschuss der Bayerischen Bezirke und im Oktober 2019 der Bayerische Ärztetag. Der Ärztetag forderte die Bayerische Staatsregierung auf, bayernweit Drogenkonsumräume zuzulassen und den notwendigen Personalaufwand staatlicherseits zu fördern.
Der Nürnberger Arbeitskreis Sucht (AKS) als vom Stadtrat benanntes Fachgremium, unterstützt ebenfalls die Schaffung eines Drogenkonsumraumes in der Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg (Suchtbeauftragter im Sozialamt und Gesundheitsamt) und die Träger im örtlichen Suchthilfesystem (Hängematte, Lilith, Mudra mit ihrem spezifischen Angebot für Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Drogen) sind wegen des Anstieges der Drogentoten im Stadtgebiet Nürnberg 2019 (Stand Januar 2020: 28 Drogentote, s.o., aufgrund der Zeitverzögerung bei der Aufklärung können noch Fälle dazukommen) vermehrt aktiv geworden in der Diskussion zum Thema Drogenkonsumraum.
Die Mudra Drogenhilfe hat ein Konzept für einen Drogenkonsumraum erstellt und vorgelegt, das mit den anderen Trägern diskutiert wurde. Es wurde noch nicht endgültig abgestimmt. Dies wird im Laufe des ersten Quartals 2020 geschehen.
Die Fachkräfte der Stadt unterstützen dieses Konzept. Man kann sich vorstellen, dass die verschiedenen Anbieter der Drogenhilfe in gemeinsamer Trägerschaft eines Drogenkonsumraums fungieren.
An dieser Stelle wird auf die Anlagen der Drogenhilfeträger Mudra und Lilith verwiesen, die der Stadt die Argumente aus Sicht der Drogenhilfe verschriftlicht zur Verfügung gestellt haben.
Finanzierung
Die Stadt Nürnberg unterstützt den Vorschlag des Bayerischen Ärztetages, dass sich der Freistaat an der Finanzierung eines Modellprojekts beteiligen soll.
Aufgrund seiner Zuständigkeit für psychosoziale Beratung und weil Nürnberg auch Einzugsgebiet für drogenerkrankte Menschen aus dem Umland ist, soll auch der Bezirk Mittelfranken in die Finanzierung miteinbezogen werden.
Ob auch eine städtische Finanzierungsbeteiligung notwendig wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, aber auch nicht ausschließen.
In einem noch nicht endgültig ausgearbeiteten Finanzierungsplan geht die Mudra Drogenhilfe von einem Finanzbedarf von ca. 500.000 € im Gründungsjahr aus. Die jährlichen Betriebskosten dürften bei einer Größenordnung von 450.000 € liegen.
Zusammenfassung und weitere Schritte
Die Stadt unterstützt erneut und nach wie vor die Forderung nach einem Drogenkonsumraum und ist auch bereit an einem Modellprojekt teilzunehmen.
Nach endgültiger Abstimmung des Konzepts, Festlegung eines Trägerschaftsmodells und genauer Erarbeitung des Kosten- und Finanzierungsplanes kann noch in der ersten Jahreshälfte entschieden werden, ein solches Modellprojekt zu beantragen.
Die Verwaltung wird den Sozialausschuss über die weitere Entwicklung informieren.
Nürnberg, im Januar 2020 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Stellungnahme von Lilith
Drogenkonsumraum in Nürnberg 2019
Vor fast 20 Jahren eröffneten in Hamburg und Frankfurt die ersten Drogenkonsumräume in Deutschland. Seitdem existieren 24 DKR in 6 Bundesländern. Bayern gehört nicht dazu. Bayern hat die höchste Mortalitätsrate der Drogenkonsument*innen aller Bundesländer, Nürnberg in Bezug auf die Gesamtbevölkerung die meisten Drogentoten zu verzeichnen. Im Oktober 2019 meldete die Polizei den 23. Drogentoten.
Nürnberg verfügt über ein relativ gut ausgebautes Drogenhilfesystem mit den unterschiedlichsten Angeboten, das die Konsument*innen erreicht und von ihnen angenommen wird. Pläne, die immens hohe Rate von Drogentoten zu verringern, wie in andern Städten bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert, können und dürfen nicht realisiert werden.
Drogenkonsumräume sind ein wichtiger Bestandteil und eine notwendige Ergänzung des bestehenden Drogenhilfesystems. Sie leisten einen Beitrag zur Überlebenshilfe, Risiko- und Schadensreduzierung beim Konsum illegaler Drogen. Sie tragen wesentlich dazu bei, drogenbedingte Todesfälle zu verringern und das Gesundheitsrisiko des Drogenkonsums zu minimieren. Hier können drogenkonsumierende Frauen und Männer unter hygienischen Bedingungen unter Aufsicht ohne Zeitdruck und Angst vor Entdeckung ihre Substanzen konsumieren und notfalls medizinische Hilfe erhalten.
Drogenkonsumräume können Überdosierungen verhindern und damit Überleben sichern, bei Komplikationen ist die medizinische Notfallversorgung direkt vor Ort. Kein Mensch in Deutschland starb an einer Überdosis in einem Drogenkonsumraum, dagegen verstarben allein in Nürnberg 2019 bisher 10 Menschen im öffentlichen Raum an einer Überdosis
Drogenkonsumräume sichern gesundes Überleben durch hygienische Konsumbedingungen (sauberes Umfeld, sterile Spritzen, vorhandene Safer-Use-Materialien etc.) und verhindern oft die Infektion mit Krankheiten wie HEP, HIV, aber auch weitere gesundheitliche Schäden wie Abszesse usw.
Drogenkonsumräume leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Ordnung durch die Reduzierung der Probleme durch eine offene Drogenscene und die Verringerung der Belastung der Öffentlichkeit (Drogenkonsum und konsumspezifische Verunreinigung z. B. durch weggeworfene Spritzen in Parks, Spielplätzen, öffentlichen WCs)
Drogenkonsumräume bieten durch den akzeptierenden und niedrigschwelligen Ansatz eine Brückenfunktion zu weiterführenden bestehenden Angeboten in der Drogen– und Gesundheitshilfe, sowie Kontaktmöglichkeiten für schwererreichbare Drogenkonsument*innen .
Lilith e. V., Drogenhilfe für Frauen und Kinder, schließt sich der Forderung nach Errichtung eines Drogenkonsumraums in Nürnberg, unter Berücksichtigung von Genderspezifischen Aspekten, an.
Drogenkonsum
im öffentlichen
Raum
Konsumraum/
Drogentod
Akt. Stand
Nürnberg 2109
31. JANUAR 2019
Mudra-Alternative Jugend und Drogenhilfe Nürnberg e.V.
Verfasst von: Ihr Name
Stand der aktuellen Diskussion in Nürnberg
Nürnberg ist zum jetzigen Stand 10/2019 erneut eine der Städte mit den meisten
Drogentoten in Deutschland. Nach einem vergleichsweise „gutem“ Jahr in 2018 setzt
sich damit der traurige Trend der vergangenen Jahre fort.
Der AK Suchthilfe Nürnberg tauscht sich bezüglich der Drogentoten eng mit den für das
Stadtgebiet zuständigen Kolleg*innen im Nürnberger Rauschgiftdezernat K44 aus und
folgt seit Jahren deren offizieller Statistik.
23 Drogentote (Stand Ende Oktober 2019/Stadtgebiet Nürnberg)
o 22 auf Grund Opiate (davon 19 Heroin)
o 3 Frauen/ 20 Männer (davon 18 dt. Staatszugehörigkeit)
o 17 – 59 Jahre alt (im Durchschnitt 38 Jahre)
o 1o Tote im Öffentlichen Raum (Spielplatz, Park, Toiletten, Parkhaus…)
o 6 Tote in Pensionen und Notunterkünften
o 7 Tote in eig./o. fremder Wohnung
Konsum im Öffentlichen Raum/ Nürnberg
Spritzbesteck u. Utensilien im öffentlichen Raum
Die mudra e.V. hat in Kooperation mit der Stadt in Nürnberg seit 2015 mehrere
Spritzenentsorgungsbehälter aufgehängt und betreibt aktuell drei Spritzenautomaten.
Seit Bestehen der Entsorgungsautomaten konnten dort über 900 gebrauchte Spritzen
sachgerecht gesammelt und entsorgt werden.
Geht man für die Metropolregion von einer vorsichtig geschätzten Zahl von ca. 1500
intravenös konsumierender Suchtmittelkonsument*innen aus, so ist die Zahl der
fachgerecht entsorgten Utensilien vergleichsweise gering. Jährlich werden über unser
Drogenhilfesystem 10.000e von Spritzen ausgegeben, mit jährlich steigender Tendenz:
Ausgegebene Safer Use-Artikel durch die mudra Drogenhilfe
Laut einer 2017 breit durchgeführten Konsument*innen-Befragung (siehe folgend)
konsumieren in Nürnberg 68% der Abhängigen im Öffentlichen Raum (vgl. München
rund 50%). Es sind zahlreiche Hotspots bekannt, an denen immer wieder und in großer
Zahl gebrauchte Spritzen gefunden werden, u.a. in Parks und auch an Spielplätzen.
Befragung von Konsument*innen 2017 – Nürnberg/München/Ingolstadt
Die mudra e.V. hat im Winter 2017 in Zusammenarbeit mit anderen Suchthilfeein-
richtungen in Nürnberg (u.a. Lilith e.V., Hängematte e.V. Wärmestube…) und München
(v.a. Prob e.V. und Con Drobs e.V.) eine Befragung unter Suchtmittelkonsument*innen
durchgeführt.
Ein wichtiges Ziel dieser Befragung war es herauszufinden wie das Angebot von
Drogenkonsumräumen angenommen würde. Dazu wurden u.a. Daten bzgl. Konsum, Konsumhäufigkeit und –Art, Alter, Geschlecht, etc. und Konsumort erhoben.
Befragt und ausgewertet wurden insgesamt 269 Klient*innen (Nürnberg- 136/
München-133). Rund 80% der Befragten waren deutscher Herkunft; das Durchschnitts-
alter lag zwischen 37 (N) bis 41 (M); 60/70% waren Männer und 40/30% Frauen.
Bei den befragten Personen handelte es sich hauptsächlich und mehrheitlich um
langjährige Konsument*innen von illegalisierten Substanzen. Mehrfachnennungen einbezogen, waren allen voran Heroin und andere Opioide (74%),
gefolgt von Crystal (38%) und Amphetaminen (24%). Fentanyl (23%) und Kokain (21%)
die am häufigsten konsumierten Substanzen.
Fast alle Ergebnisse zeigten sich im Übrigen in Nürnberg und München nahezu
deckungsgleich.
Auszüge aus den Ergebnissen:
o Durchschnittliche Konsumdauer rund 18 Jahre
o Heroin/Opioide 74%, Crystal 38%, Amph. 24%, Kokain 21%
o Intravenöser Konsum bei 79% Nürnberg und 69% München
o Konsum im Öffentlichen Raum bei 68% Nürnberg, 48% München
o Sowohl in München wie in Nürnberg würden 88% der Befragten einen
Konsumraum nutzen > davon 73% täglich (Nürnberg) /München 62%)
Zusammenfassung
Die aktuelle Situation in Nürnberg ist angespannt angesichts der erneut extrem
steigenden Drogentotenzahlen, aber auch bezüglich der zunehmenden Wahrnehmung
von Konsum im Öffentlichen Raum und der entsprechenden Spritzenfunden an Plätzen,
Parks, Hauseingängen, Parkhäusern etc. Bürgerinnen und Bürger, sowie der
Einzelhandel fühlen sich zunehmend belastet durch benannte Umständen.
Drogenkonsumräume verhindern Drogentod
DKR verhindern Gesundheitsschäden
DKR entlasten die Öffentlichkeit/ Öffentlichen Raum
DKR erreichen eine hohe Zielgruppe, binden diese ans weitere Hilfesystem
DKR bieten den Zugang Therapie- und Ausstiegsangebote zu vermitteln
DKR sind bestens und langjährig evaluiert und erprobt (in Deutschland
zugelassen seit 2000)
DKR sind ein wichtiger Baustein im Sinne dt. und internationaler Sucht-
und Drogenpolitik
Status Drogenkonsumräume in Deutschland
Seit einer Gesetzfassung vom 28.03.2000 ist der Betrieb von Drogenkonsumräumen in
Deutschland zulässig (BtMG § 10a) und geregelt. Seit 2012 sind DKR als wichtiges
Angebot der Überlebenshilfe und Schadensminimierung in der Nationalen Drogen- und
Suchtstrategie der Bundesregierung aufgeführt.
Seit 2010 gibt es zahlreiche Anträge, Positionspapiere und Beschlüsse verschiedenster
Verbänden, Institutionen, politischen Mandantschaften, Kommunen, Städte, Bezirke
die DKR zumindest/zunächst als Projekt für die Städte Nürnberg und München fordern.
Zuletzt hat sich die Bayerische Landesärztekammer auf bayerischer Ebene für DKR
ausgesprochen.
Auf Mittelfränkischer Ebene hat der Sozialausschuss des mittelfränkischen Bezirkstages
die Forderung nach Drogenkonsumräumen in Bayern/den Großstädten München und
Nürnberg bekräftigt und den Beschluss des Hauptausschusses des Bayerischen
Bezirketages von 2015 zur Umsetzung von DKR in Bayern erneuert. Der
Bezirkstagspräsident wird erneut gebeten, an die Staatsregierung heranzutreten, mit
dem Ziel, eine Verordnung zu erlassen, damit in Nürnberg ein Drogenkonsumraum
eingerichtet werden kann (ggf. als Pilotprojekt ohne Erlass einer Verordnung).
Nicht nur in Nürnberg fordern alle großen Parteien die Umsetzung von
Drogenkonsumräumen für unsere Stadt und deren Bürger*innen; dieser Tage machte
die Junge Union in Nürnberg einen erneuten öffentlichen Vorstoß.
Mudra Haltung
Mudra vertritt seit Jahren aktiv und auf vielen Ebenen die Sinnhaftigkeit und
Notwendigkeit für einen Drogenkonsumraum in Nürnberg und darüber hinaus in
anderen bayerischen Metropolen. Auf Grund dieses langjährigen Engagements,
internationaler und nationaler Netzwerke verfügt die mudra über ein hohes und
umfangreiches Fachwissen zum Thema.
Konkret hat mudra bereits vor zwei Jahren ein spezielles Konzept für einen
Drogenkonsumraum in Nürnberg erarbeitet und ist stets bereit dieses als
Arbeitsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Gemengelage innerhalb
Nürnberg sieht mudra sich in der zu erwartenden Position ein entsprechendes
Konzept im Falle des Falles, umzusetzen und einen Drogenkonsumraum zu
betreiben. Ein Stück weit geben die Ausführungen des § 10a BtMG dies letztlich vor,
insofern u.a. eine enge Anbindung an weitere Drogenhilfeversorgungsysteme
gewährleistet sein muss.
Mudra hat zuletzt angeregt darüber nachzudenken gemeinsam mit anderen
Akteuren der städtischen Drogenhilfen einen potentiellen Konsumraum für
Nürnberg kooperativ zu betreiben. Es ist allerdings verständlich, dass spezialisierte
Hilfeanbieter eine Beteiligung fachlich, strukturell und organisatorisch mit ihrem
jeweiligen Kernangebot nicht leicht koordinierbar und eher kritisch sehen.
Grundsätzlich fühlt mudra sich kompetent und berufen einen Drogenkonsumraum
anzubieten und zu betreiben. Herausfordernd dürfte es sein eine passende
Räumlichkeit zu finden, die entsprechend der Umfrageanalyse in jedem Falle zentral
und leicht erreichbar gelegen sein sollte und zudem den Anschluss ans Hilfesystem
generiert, ohne dieses unmittelbar in seinem Angebot zu verändern. Das heißt, ein
Drogenkonsumraum in den bestehenden Räumen der Drogenberatung und des
Kontaktcafes der mudra ist kaum darstellbar, zugleich sollte aber eine räumliche
Nähe gewährleistet sein.
An der Stelle müssen noch Raumkonzepte entwickelt werden, die sinnvoll und
umsetzbar sind. Mit Widerstand in der Nachbarschaft ist zudem zu rechnen, so dass
auch dieses in die Überlegung mit eingedacht werden muss.
Stichwort Bürgerschaft/Öffentlichkeit
Die Erfahrung zeigt, dass pragmatische und sinnvolle Lösungen einerseits begrüßt
werden, andererseits ist im konkreten betroffen sein mit enormen Widerstand zu
rechnen (siehe Stromtrassen, Windräder, sichere Endlager, Umgehungsstraßen usw.
- alle wollen es, aber keiner vor der eigenen Türe).
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn man ein Angebot wie einen Drogenkonsumraum in
einer Stadt wie Nürnberg plant, die Bürger*innen darüber zu informieren und ihnen
den Nutzen für die abhängig Kranken, aber auch die Öffentlichkeit, den öffentlichen
Raum und die Gesellschaft als solches zu vermitteln. Stadtteilverbände und
Ortsgruppen in die Diskussion mit einzubeziehen kann Sinn machen.
In jedem Fall müssen zu erwartende Ängste ernstgenommen und möglichst
entkräftet werden und zugleich ein Verständnis für die Notwendigkeit eines
entsprechenden Angebotes erarbeitet werden. Dazu sollten gemeinsame Strategien
erörtert und auf den Weg gebracht werden.
Verordnung über die Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in
Hessen
Vom 10. September 2001
Aufgrund des § 10a Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1180), wird verordnet:
§ 1
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium kann auf Antrag eine Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums nach § 10a Abs. 1 Satz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilen. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die in § 2 dieser Verordnung aufgeführten Betriebszwecke verfolgt und die Mindeststandards nach den §§ 3 bis 12 dieser Verordnung erfüllt werden.
§ 2
Betriebszweck
(1) Drogenkonsumräume müssen der Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige dienen und in das Gesamtkonzept des regionalen Drogenhilfesystems eingebunden sein. Der weiterführende und ausstiegsorientierte Charakter von Drogenkonsumräumen muss in der Konzeption und der Außendarstellung erkennbar sein.
(2) Der Betrieb von Drogenkonsumräumen muss dazu beitragen,
- die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, 2. die Behandlungsbereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer zu wecken und dadurch den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten, 3. die Inanspruchnahme weiterführender Hilfen einschließlich der ärztlichen Versorgung zu fördern, 4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren.
§ 3
Ausstattung
(1) Der Drogenkonsumraum muss von anderen Beratungseinrichtungen räumlich getrennt, ausreichend beleuchtet und stets vollständig einsehbar sein. Nur hier darf ein Konsum stattfinden. Die Räumlichkeiten müssen die für den Drogengebrauch wechselnder Personen notwendigen hygienischen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Wände, Böden und Einrichtungsgegenstände abwaschbar und desinfizierbar sein. Ausreichende sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
(2) Sterile Einmalspritzen und Kanülen, Tupfer, Ascorbinsäure und Injektionszubehör sind in ausreichendem Umfang vorzuhalten. Die sachgerechte Entsorgung gebrauchter Spritzbestecke ist sicherzustellen.
§ 4
Notfallversorgung
(1) Eine sofort einsatzfähige medizinische Notfallversorgung muss gewährleistet sein. Hierfür ist eine ständige Sichtkontrolle der Verabreichungsvorgänge durch in der Notfallversorgung geschultes Personal erforderlich, um im Bedarfsfalle sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen oder eine akute Wundversorgung zu ermöglichen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass der Zugang zum Drogenkonsumraum für externe Rettungsdienste schnell und problemlos zu erreichen ist.
(3) Die Einzelheiten der Notfallversorgung sind in einem medizinischen Notfallplan festzuhalten, der ständig zu aktualisieren ist und dem Personal zur Verfügung stehen muss. Der Notfallplan beinhaltet auch die Unfallschutzprävention und Maßnahmen bei Verletzungen des Personals. Der Notfallplan ist der Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
§ 5
Medizinische Beratung und Hilfe
(1) Den Nutzerinnen und Nutzern des Drogenkonsumraums ist in allen verabreichungsrelevanten Fragen medizinische Beratung und Hilfe zu gewähren. Hierzu zählen auch Infektions- und Gesundheitsrisiken bei bestimmten Betäubungsmitteln, soweit deren Zusammensetzung bekannt ist, und bei bestimmten Konsumformen. Auf zusätzliche Risiken durch unbekannte Beimischungen ist gesondert hinzuweisen.
(2) Medizinische Beratung und Hilfe dürfen nur durch nachweislich geschultes Personal erfolgen.
§ 6
Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten
(1) Das Personal hat über eine suchtspezifische Erstberatung hinaus über weiter gehende und ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsangebote zu informieren und diese bei Bedarf zu vermitteln.
(2) Personen, die einen Entgiftungswunsch äußern, sind die notwendigen Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Einrichtungen zu gewähren.
§ 7
Verhinderung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
(1) Es ist eine Hausordnung zu erlassen und sichtbar auszuhängen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind darin darauf hinzuweisen, dass Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, abgesehen vom Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch in geringer Menge nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Betäubungsmittelgesetzes, innerhalb des Drogenkonsumraums nicht geduldet werden.
(2) Die Einhaltung der Hausordnung ist durch das Personal zu überwachen.
(3) Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung sind die betreffenden Personen von der weiteren Nutzung auszuschließen. Über die Dauer des Ausschlusses entscheidet die Leitung der Einrichtung.
§ 8
Verhinderung von Straftaten im Umfeld der Einrichtung
Die Träger von Drogenkonsumräumen haben mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden Grundzüge ihrer Zusammenarbeit verbindlich festzulegen. Einrichtungsbedingte Auswirkungen auf das unmittelbare räumliche Umfeld sind zu dokumentieren. Die Träger haben - insbesondere mit den zuständigen Polizeidienststellen - regelmäßig Kontakt zu halten mit dem Ziel, frühzeitig Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im unmittelbaren Umfeld des Drogenkonsumraums zu verhindern.
§ 9
Nutzerkreis, Konsumstoffe und Konsumarten
(1) Nutzerinnen und Nutzer des Drogenkonsumraums dürfen grundsätzlich nur volljährige Personen mit Betäubungsmittelabhängigkeit und Konsumerfahrung sein. Minderjährigen kann die Nutzung gestattet werden, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt oder die Leitung der Einrichtung dies nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall für begründet hält. Das zuständige Jugendamt ist in diesem Falle einzubeziehen. (2) Von der Benutzung des Konsumraumes sind auszuschließen:
- offenkundige Erstkonsumenten, 2. erkennbar alkoholisierte oder durch andere Suchtmittel vergiftete Personen, 3. Opiatabhängige, die sich erkennbar in einer substitutionsgestützten Behandlung befinden, 4. Personen, denen erkennbar die Einsichtsfähigkeit in die durch die Verabreichung erfolgende Gesundheitsschädigung fehlt.
(3) Die zum sofortigen Konsum mitgeführten Betäubungsmittel sind vor der Verabreichung einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Eine Substanzanalyse durch das Personal ist nicht zulässig.
(4) Der Konsum von Betäubungsmitteln im Drogenkonsumraum kann u.a. Opiate, Kokain, Amphetamin oder deren derivate betreffen und intravenös, inhalativ, nasal oder oral erfolgen.
§ 10
Dokumentation und Evaluation
Es ist eine fortlaufende Dokumentation über den Betrieb der Einrichtung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu führen. Hierzu sind Tagesprotokolle zu fertigen, die über Umfang und Ablauf der Nutzerkontakte, Zahl und Tätigkeit des Personals sowie besondere Vorkommnisse Auskunft geben. Diese Protokolle sind zu Monatsberichten zusammenzufassen und im Hinblick auf die Zweckbestimmung auszuwerten. Auf Verlangen sind die Monatsberichte der Überwachungsbehörde vorzulegen.
§ 11
Anwesenheitspflicht
Während der Öffnungszeiten ist die ständige Anwesenheit von Personal in ausreichender Zahl zu gewährleisten. Alle zum Personal gehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Erfüllung der in den §§ 3 bis 9 dieser Verordnung genannten Anforderungen fachlich ausgebildet und zuverlässig sein.
§ 12
Verantwortlichkeit
(1) Die Leitung eines Drogenkonsumraumes muss fachlich ausgebildet und zuverlässig sein. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anordnungen der Überwachungsbehörde (Verantwortlicher im Sinne des § 10a Abs. 2 Nr. 10 des Betäubungsmittelgesetzes).
(2) Der Träger der Einrichtung hat für die Einhaltung der in Abs. 1 aufgeführten Anforderungen, Auflagen und Anordnungen ebenfalls Sorge zu tragen. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Leitung und das Personal keine aktive Hilfe beim unmittelbaren Verbrauch der Betäubungsmittel leisten.
§ 13
Erlaubnisverfahren
(1)Der Antrag ist über den zuständigen Oberbürgermeister oder Landrat und das Regierungspräsidium an das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium zu richten.
(2) Der Antrag muss enthalten:
-
Namen und Anschrift des Trägers der Einrichtung.
-
Namen und Anschrift der im Sinne des § 12 verantwortlichen Einrichtungsleitung und deren Vertretung.
-
Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der Einrichtungsleitung und deren Vertretung sowie Erklärungen darüber, ob und aufgrund welcher Umstände sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können.
-
Führungszeugnisse nach dem Bundeszentralregistergesetz von Einrichtungsleitung und Personal sowie eine Versicherung des Trägers über die persönliche Zuverlässigkeit der Einrichtungsleitung und des Personals.
-
Beschreibung der Lage des Drogenkonsumraums nach Ort (gegebenenfalls Flurbezeichnung), Straße, Hausnummer, Gebäude und Gebäudeteil sowie der Bauweise des Gebäudes.
-
Darstellung der räumlichen und baulichen Ausstattung.
-
Darstellung des Beratungskonzepts, einschließlich eines Nachweises der Erfüllung der Voraussetzungen des § 2
. 8. Benennung der in der Einrichtung zum Konsum zugelassenen Betäubungsmittel und Konsumarten.
-
Plan für die medizinische Notfallversorgung nach § 4. 10. Hausordnung nach § 7 Abs. I.
-
Entwurf einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheits-, Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden nach § 8.
§ 14
Überwachung
Die Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt (Überwachungsbehörde).
§ 15
In.Kraft-Treten. Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
[Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nummer 21, 24. September 2001, S. 387-389 (Abschrift ohne Gewähr auf Richtigkeit)]
Polizeipräsidium Mittelfranken
Abteilung Einsatz
Polizeipräsidium Mittelfranken, 90331 Nürnberg,
Stadt Nürnberg Abdruck: Oberbürgermeister Dr. Maly Rathausplatz 2 PP Mittelfranken - Abt. E 90403 Nürnberg PP Mittelfranken - SG E 2 KFD 4 - Nürnberg
lhr(e) Zeichen: Bitte bei Antwort anqeben Unser(e) Zeichen: Durchwahl: Sachbearbeiter/-in: Nürnberg 0911/2112-1322 KHK Stelzig 09.01.2020 Ihre Nachricht vom: Unsere Nachricht vom: Telefax: Zimmer-Nr.: 0911/2112-1305 3.08
Diskussion über Drogenkonsumräume
Sehr geehrter Herr Dr. Maly,
bezugnehmend auf unser Gespräch vom 06.12.2019, möchte ich Sie mit diesem Schreiben über die Haltung der mittelfränkischen Polizei zum Thema Drogenkonsumräume informieren.
Seit April 2000 ist in §10a des Betäubungsmittelgesetzes die Erlaubnisoption für den Betrieb von Dro genkonsumräumen geregelt. Für die Umsetzung einer entsprechenden Rechtsverordnung sind die je weiligen Bundesländer zuständig.
Aktuell gibt es nach unseren Erkenntnissen bundesweit 25 Konsumräume nach diesem Modell in 15 Städ ten (7 Bundesländer), darunter je 4 Einrichtungen in Hamburg und Frankfurt a. Main. Im Bundesland Nord rhein-Westfalen gibt es die meisten Einrichtungen (10 Städte, darunter auch die Landeshauptstadt Düs seldorf.)
Als Hauptziele von Drogenkonsumräumen werden die Reduzierung der Sterblichkeit bei missbräuchlicher oder zu hoher Dosierung harter Drogen sowie die Vermeidung der Übertragung von Infektionen durch die Bereitstellung sauberen Bestecks benannt.
.72
Dlenstaebäude u. Öffentliche Verkehrsmittel: Erreichbarkeit: Internet: Konto der Zahlstelle: Paketpostanschrift B - Bahn-Linien 1 und 11 Telefon: (0911)2112-0 http://www.polizei.bayern.de/ppmfr/ Staatsoberkasse Bayern Jakobsplatz 5 Haltestelle Weißer Turm Telefax: (09 11)2112-29 40 Bu. St.: Ansbach 90402 Nürnberg CNP: 7-600-0 E-Mail: Bay. Landesbank München pp-mfr.nuernberg.pp@polizei.bayern.de Konto 1 279 280
)71-10-8002( c100 RFM
Briefpostanschrift: BLZ 700 500 00
90331 Nürnberg
Seite 2
Aus Sicht des PP Mittelfrankens ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen aus mehreren Gründen abzulehnen:
- Die Anzahl der Drogentoten ist generell kein zuverlässiger Indikator für die Entwicklung der
Konsumentenszene sog. harter Drogen und der damit einhergehenden Verelendung. So belief sich beispielsweise die Anzahl der Drogentoten in Nürnberg im Jahr 1992 auf 40 und sank nach intensiven, gemeinsamen Maßnahmen im Rahmen der bekannten und bewährten 3-Säulen-Strategie (Prävention - Repression - Hilfe) in den Jahren darauf auf 18 (1993) bzw. sogar auf 9 (1994). um danach wieder zu steigen. Diese Wellenbewegungen setzen sich ebenfalls in jüngerer Vergan genheit fort (vgl. auch folgende Darstellung) und sind auch aus anderen Städten/Bundesländern bekannt. Exemplarisch war die Anzahl der Drogentoten im Bundesland Baden Württemberg (BW) im Jahr 2009 ganz massiv um - 30,7 % rückläufig, obwohl in BW keine Drogenkonsumräume existieren, im Gegensatz zu Hamburg, wo hingegen trotz der vorhandenen Drogenkonsumräume die Anzahl im selben Zeitraum um + 12,1 % gestiegen ist.
Der Langzeitvergleich in Nürnberg der letzten Jahre bestätigt dies letztendlich und ergibt zusam mengefasst folgendes heterogenes Bild:
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Nürnberg 21 29 20 13 30 28 27 20 19 15 Ansbach 6 11 3 6 0 3 1 12 1 4 Erlangen 4 2 0 0 1 3 2 2 3 2 Fürth 4 5 3 5 2 4 2 1 10 3 Schwab 6 7 0 0 2 2 3 0 4 2 ach
PP Mittel- 41 54 26 24 35 40 35 35 37 26 franken
- Durch die Schaffung von Drogenkonsumräumen, die den Konsum mitgebrachter illegaler
Drogen quasi unter Aufsicht öffentlich-rechtlicher Träger zulässt, würde die bisherige Ar gumentations- und Bekämpfungsstrategie deutlich relativiert. Dies insbesondere deshalb, weil ohne einen gewissen Umkreis um die Einrichtung, in der proaktive polizeiliche Kontrollen zur Feststellung von strafbarem Rauschgiftbesitz unterbleiben, eine solche Einrichtung wohl nicht er folgreich betrieben werden kann und von den Adressaten angenommen würde. In Frankfurt be trägt dieser Radius um den Drogenkonsumraum nach unserem Kenntnisstand bspw. ca. 500 bis 700 Meter, in dem faktisch auf die Durchsetzung des Legalitätsprinzips verzichtet wird. Auf die Stadt Nürnberg bezogen würde dies bedeuten, dass bei Etablierung einer Ein richtung, die auf Grund zentraler Lage erfahrungsgemäß von den Adressaten in Anspruch genommen werden würde, ein erheblicher Anteil der Innenstadt betroffen wäre. Dies bedeu tet ferner, dass das gesamte Umfeld der Rauschgift-Szeneangehörigen aus dissozial auffälligen Personen (z.B. Kleinkriminelle, Strichermilieu, Abhängige legaler Suchtmittel, insbes. Alkohol) ei ner polizeilichen Kontrolltätigkeit in o. g. Umkreis entzogen wären.Diese Situation wiederum könnte sich nach unserer Beurteilung auch negativ auf generalpräventive Gesichtspunkte auswirken. Inhalt und Umfang der bisher geleisteten personalintensiven Rauschgift-Prävention müssten neu überdacht werden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sieht aus vorgenannten Gründen die Einrich tung von Drogenkonsumräumen ebenfalls kritisch und weist ebenfalls darauf hin, dass es für die Mitarbeiter in einem Drogenkonsumraum sehr schwierig sein könnte darauf zu achten, dass straf bares „Teilen“ mitgebrachten Rauschgiftes in der Form des „Abgebens“ bzw. „Erwerbens“ nicht stattfindet.
.73
Seite 3
- Inwieweit im Umfeld derartiger Drogenkonsumräume neue „Aktivitätsschwerpunkte'1 für Dealer
entstehen, kann nicht sicher prognostiziert werden, weil wiederum durch das Unterlassen proakti ver Kontrollen eine solche Feststellung erschwert wird Nachdem sich in solchen Einrichtungen allerdings tagtäglich mehrere Flundert Abhängige selbst „versorgen“, ist die Wahrscheinlichkeit da für nach unserer Einschätzung jedoch nicht zu unterschätzen. Weiterhin bleibt fraglich ob der Kon sum / Beigebrauch anderer Drogen zuverlässig ausgeschlossen werden kann.
- Darüber hinaus steht zu befürchten, dass es im Umfeld eines möglichen Drogenkonsumraums
ferner zu negativen Auswirkungen auf die anliegende Wohn- und Geschäftswelt kommen wird. Bereits jetzt kommt es auch ohne eindeutig erkennbaren Schwerpunkt an einer zentralen Örtlichkeit immer wieder zu Beschwerden über Szeneangehörige und konsumtypische Begleiter scheinungen.
- Weiterhin widerspricht die Einrichtung sog. Drogenkonsumräume nach unserer Beurteilung auch
dem seit Jahren intensiv - insbes. gegenüber Jugendlichen - vertretenen Anspruch auf suchtund drogenfreie Lebensweise. Dies betrifft insbes. die Heraufsetzung des Lebensalters für den Zigarettenkonsum auf 18 Jahre und die intensiven Bemühungen, um den Alkoholmissbrauch Ju gendlicher einzudämmen (allerdings ist in derartigen Einrichtungen, überwiegend durch entspre chende VO zu § 10 a BtmG, das Mindestalter für den Zugang in solche Einrichtungen auf 18 Jahre festgelegt).
- Auch Erfahrungen aus anderen Ländern belegen letztlich gegenständliche Einschätzung. So ist
beispielsweise nach unserem Kenntnisstand die niederländische Polizei seit 2008 dabei, die ne gativen Folgen der dortigen liberalen Drogenpolitik im Zuge der Beratung der politisch Verantwort lichen deutlich zu machen. Dabei argumentiert sie bewusst ausschließlich aus eigener Experten sicht, nämlich in Bezug auf das Vorhandensein organisierter Kriminalität (nicht mehr aus Aspekten der Gesundheitsvorsorge, für die die Polizei nach deren Einschätzung keinen Expertenstatus hat).
Nach unseren Erkenntnissen sind aktuell in den Niederlanden 25-50 Tötungsdelikte jährlich zu verzeichnen, die auf Verteilungskämpfe organisierter RG-Händler zurückzuführen sind. Zudem ist festzustellen, dass die Liberalisierung vor 30 Jahren dazu geführt hat, dass die Niederlande Stand heute ein bedeutendes Produktions- und Exportland für Drogen aller Art sind und der vermutete/er hoffte „Wegfall“ von Organisierter Kriminalität (OK) als Folge der Liberalisierung nicht stattgefunden hat, sondern sich vielmehr neue, problematische Formen organisierter Kriminalität etabliert haben, die auch unmittelbar gesellschaftlich wahrgenommen werden.
- Die gern. §10a des Betäubungsmittelgesetzes geschaffenen Voraussetzung für den Betrieb von
Drogenkonsumräumen setzt eine entsprechende Rechtsverordnung der jeweiligen Bundesländer voraus. Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, keine rechtliche Grundlage für die Einrich tung von Drogenkonsumräumen zu schaffen. Oberstes Ziel Bayerischer Drogenpolitik ist die Frei heit von Abhängigkeiten, nicht die Einrichtung von Komfortzonen zum einfacheren und sichereren Konsum (vgl. auch Ziff. 7 der nach wie vor (Ausgabe 2007) gültigen „Grundsätze der Bayerischen Staatsregierung für Drogen- und Suchtfragen“).
Insofern fehlt die notwendige Rechtsgrundlage für den Betrieb eines Drogenkonsumraumes.
Sehr gerne stehe ich Ihnen für evtl. Rückfragen bzw. für das von Ihnen vorgeschlagene erweiterte Fach gespräch im März zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsident
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Einrichtung eines Fördertopfs zur Beschaffung von Spritzenautomaten
hier: Antrag von Herrn StR Liebel, FDP vom 28.06.2019
Anlagen: Antrag_FDP_NEU__Spritzenautomaten_einrichten_2019-06-28 Sachverhalt Spritzenautomat Stellungnahme der mudra_spritzenautomaten
Bericht:
Herr StR Liebel beantragt die Einrichtung eines Fördertopfs für Spritzenautomaten. Das ermöglicht suchterkrankten Menschen, sterile Spritzen zu erwerben. Das Angebot ist ein fachlich anerkanntes Mittel im Rahmen der Gesundheitsprävention und zur Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten.
Über das weitere Vorgehen der Verwaltung wird berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die "Safer-Use-Utensilien" stehen allen suchterkrankten Menschen zur Verfügung
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.III/ Gh
zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020
Sachverhaltsdarstellung
Fördertopf zur Beschaffung von Spritzenautomaten
Mit Datum vom 28.06.2019 beantragt Herr StR Liebel, FDP, die Einrichtung eines Fördertopfes für die Beschaffung und Aufstellung von „Spritzenautomaten“ (Antrag liegt bei).
Damit sollen die Infektionsraten bei drogenerkrankten Menschen verringert werden. Durch einen Fördertopf in Höhe von 15.000 € sollen weitere Automaten zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Drogenhilfe als Betreiber sollen eine 90%-ige Förderung erhalten, wenn der Automat für mindestens fünf Jahre betrieben wird.
Aktuelle Situation in Nürnberg
In Nürnberg existierten bis zum Juli 2019 zwei sog. „Safer-Use-Automaten“. Im Juli 2019 wurde ein dritter Automat am Gebäude der AIDS-Hilfe installiert.
In den Automaten stehen nicht nur sterile Spritzen mit verschiedenen Kanülengrößen zur Verfügung, sondern auch das notwendige Beiwerk für den intravenösen Konsum, z.B. Ascorbinsäure. Es werden mehrere Variationen angeboten, weiter auch Spezialfolie zum Rauchen von z. B. Heroin.
Die Päckchen können für 0,50 € aus den vorhandenen Automaten erworben werden.
Ein zweiter Weg zur Reduzierung von ansteckenden Krankheiten, der in Nürnberg begangen wird, ist die Ausgabe von „Safer-Use-Materialen“ durch die Streetwork der Drogenhilfe. Diese Materialien werden kostenlos ausgegeben.
Die Stadt Nürnberg, zuständig Ref III/Gh, hat dafür aktuell ein Budget in Höhe von 6.600,-€ jährlich. Die AIDS-Hilfe Nürnberg verwaltet diese Mittel und verteilt sie nach einem vereinbarten Schlüssel an die Drogenhilfe.
Allerdings reichen diese Mittel nicht aus. Ein Beispiel aus dem Jahr 2017 verdeutlicht das: Lilith e.V. hatte zum Beispiel im Jahr 2017 Präventionsmittel in Höhe von 3.206,40 € beschafft, der Anteil am Zuschuss betrug 736,37 €. Es lag also ein Defizit von 2.470,03 € vor.
Auch im laufenden Kalenderjahr werden wieder mehr Präventionsmittel verteilt, so dass sich die Unterdeckung bei der Drogenhilfe weiter erhöht.
Zum Haushalt 2020 wurde eine Erhöhung des Ansatzes auf 13.000,-€ beantragt. Gh teilte mit, dass dem Erhöhungsantrag nicht zugestimmt wurde. Im Haushalt sind weiterhin die 6.600,. € eingestellt.
Aufstellung weiterer Automaten: Nachbarschaftsverträgliches Konzept muss erarbeitet
werden
Die o.g. Utensilien zur Schadensreduzierung sind seit Jahren Standard im Rahmen der Prävention von drogenbezogenen Infektionskrankheiten. Das Betäubungsmittelgesetz lässt Spritzentausch und Spritzenvergabe zu. (aus § 29 BtMG:“ Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an
Betäubungsmittelabhängige und die öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11.“)
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich die Vergabe von Safer-Use-Utensilien, auch über Automaten, und befürwortet, in Übereinstimmung mit den Trägern der Drogenhilfe, die quantitative Ausweitung des Angebots. Allerdings kann das Angebot nicht „ungeplant“ ausgeweitet werden.
Aufgrund der Erfahrungen im Umfeld mit dem Safer-Use-Automaten am Haus der AIDS-Hilfe ist es unbedingt notwendig, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. An dem Standort gab es massive Probleme in der Nachbarschaft, weil es häufig vorkam, dass nach dem Bezug der Materialien aus dem Automaten der Konsum in umliegenden Hauseingängen stattfand und auch gebrauchte Utensilien zurückgelassen wurden.
Die Vorstellung der Drogenhilfe Mudra, die auch Kriterien für die Aufstellung neuer Automaten anreißt, ist als Anlage beigefügt. Die bisherigen Erfahrungen mit den vorhandenen Automaten müssen in ein Konzept mit eingearbeitet werden.
Bei der Konzepterstellung werden der Suchtbeauftragte des Sozialamts, die Träger der Drogenhilfe, das Gesundheitsamt, die Polizei, die VAG und das Ordnungsamt mit einbezogen. Die Konzeptdiskussion soll durch die einschlägigen Arbeitskreise begleitet werden (z.B. Arbeitskreis Sicherheit und Sauberkeit der Stadt, AK Sucht).
Das Gesundheitsamt Nürnberg unterstützt die Erweiterung des Angebots „Safer-Use-Automat“, aus sucht- und sozialmedizinischer Sicht.
Zusammenfassung
Die Verwaltung unterstützt das Ziel, die Anzahl der Safer-Use-Automaten zu erhöhen. Vor der Schaffung eines Fördertopfes muss jedoch ein Konzept (einschließlich Finanzierung) erarbeitet werden. Die Konzeptdiskussion wird im ersten Quartal 2020 aufgenommen, das Ergebnis dem Sozialausschuss vorgelegt.
Der vorliegende Antrag wird bei der Konzepterstellung berücksichtigt.
Nürnberg, im Dezember 2019 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Fördertöpfe für Spritzenautomaten
Ohne jeden Zweifel macht es Sinn suchtkranken i.V.-Konsument*innen den Zugang zu sterilem Besteck 24/7 zu ermöglichen, ohne weite Wege auf sich nehmen zu müssen. Mehr Automaten sind daher grundsätzlich absolut begrüßenswert.
Folgende Gesichtspunkte sollten allerdings beachtet werden:
Wenn man Infektionsschutz ernst nimmt, braucht es eine 100% Refinanzierung für verteilte User-Utensilien; bislang sind die öffentlichen Töpfe dafür bei weitem nicht ausreichend, i.d.R. sind die Gelder nach wenigen Monaten aufgebraucht Wenn man Spritzenautomaten anschafft, muss dafür gesorgt werden/sein, dass diese angebracht werden dürfen – idealerweise dort wo sie Sinn machen, also an entsprechend frequentierten Orten wie Plärrer, Aufsessplatz, Langwasser, Nordostbahnhof usw. – Bedenken hinsichtlich Städtebild, etc. sollten hinter öffentlicher Gesundheit anstehen. In anderen bayerischen Städten stößt sich niemand an Automaten in U-Bahnhöfen oder – passagen; private Anwohner zeigen sich verständlicher Weise nicht begeistert von Automaten vor dem Wohnhaus. Beim Anbringen von Automaten gilt zu bedenken, dass User*innen häufig einen immensen Konsumdrang verspüren, wenn sie Usermaterialien gezogen haben; d.h. mit entsprechenden Konsum-Auffälligkeit in der nahen Umgebung von Automaten muss gerechnet werden, d.h. unter anderem müssen Entsorgungsbehältnisse verfügbar gemacht werden. Konsum im öffentlichen Raum ist ein komplexes Thema (s.o.) dem beispielsweise durch Konsumräume ein Stück weit entgegen getreten werden kann Für den Betrieb, Bestückung und Wartung der Automaten müssen Ressourcen mitgedacht werden. Ebenso müssen Verbrauchspäckchen per Hand bestückt werden, weil es keine Fertigprodukte gibt (unterschiedliche Kanülen, unterschiedliche Applikationsformen, etc.)
Arbeitspapier der mudra Drogenhilfe vom 20.11.2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen
Anlagen: Bericht_Seniorenbefragung 2019
Bericht:
Es werden erste deskriptive Ergebnisse aus der repräsentativen Seniorenbefragung 2019 vorgestellt.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Befragung sind Diversity-relevante Merkmale und Variablen erhoben worden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020
Nürnberger Seniorenbefragung 2019 - Erste Informationen
1. Überblick
Die folgenden Ausführungen dienen der ersten Information über die Ergebnisse der im Juni und Juli 2019 durchgeführten repräsentativen Seniorenbefragung, die das Seniorenamt mit umfassender Unterstützung des Amtes für Statistik und Stadtforschung durchgeführt hat.
Die Befragung verfolgt das Ziel, mehr über die Situation, die Bedarfe sowie die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Nürnberg zu erfahren, um damit eine bessere Grundlage für die Altenhilfeplanungen des Seniorenamts zu gewinnen und entsprechende Angebote qualitativ weiterzuentwickeln zu können, insbesondere auch kleinräumig im Rahmen der Seniorennetzwerke. Bei der Wohnungs- und Haushaltsbefragung der Stadt Nürnberg im Jahr 2017 antworteten 99 Prozent der Befragten über 60 Jahren auf die Frage „Leben Sie gerne in Nürnberg“ mit Ja.
Bei der Seniorenbefragung 2019 war vor allem von Interesse, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger über 60 mit ihrem Leben in Nürnberg tatsächlich sind und wo sich ansetzen lässt, um die Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität im Alter strukturell weiter zu verbessern.
Dabei wurden alle wichtigen Lebensbereiche der älteren Menschen in den Blick genommen. In dem Fragebogen ging es unter anderem um die Themen „Freizeitgestaltung“, „Digitale Medien“, „Familie und soziale Kontakte“, „Wohnen“, „Gesundheit“ und „Pflege“. Außerdem wurden Seniorinnen und Senioren gefragt, was älter werden für sie bedeutet, und welche Erwartungen sie an die Stadt Nürnberg haben.
Ausschöpfung und Repräsentativität: Es wurden 10.000 Fragebögen an per Zufallsverfahren ausgewählte Nürnbergerinnen und Nürnberger ab 60 Jahren verschickt. Ferner wurden im Juli als Erinnerungsaktion diejenigen Personen erneut angeschrieben, die in den ersten drei Wochen noch nicht geantwortet hatten. Von den 10.000 verschickten Fragebögen waren 135 unzustellbar, 59 weitere Befragte waren entweder zu krank für eine Teilnahme oder bereits verstorben. Bis November 2019 sind insgesamt 4.787 Fragebögen eingegangen. Hieraus ergibt sich eine Rücklaufquote von rund 49 %.
Die eingegangenen Fragebögen spiegeln die Grundgesamtheit der Nürnbergerinnen und Nürnberger ab 60 Jahren sehr gut wieder. Die Altersverteilung sowie die Verteilung nach Geschlecht in der Stichprobe entspricht jeweils der Verteilung in der Grundgesamtheit. Auch die regionale Verteilung nach Stadtteilen sowie nach Umfragegebieten in der Stichprobe entspricht der Verteilung in der Grundgesamtheit. Die Daten sind somit repräsentativ für die Grundgesamtheit der Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren.
Nachfolgend werden zunächst aus jedem thematischen Bereich der Befragung einige erste deskriptive Ergebnisse vorgestellt. Eine vollständige Auswertung aller Fragen mit ins Detail gehenden Ergebnissen wird im Laufe des Jahres erfolgen.
(1) Freizeitgestaltung: Viele Nürnberger Seniorinnen und Senioren sind aktiv und haben in den letzten 12 Monaten Kultur- oder Freizeiteinrichtungen besucht. Am häufigsten wurden hierbei Besuche in Theater/ Oper/ Konzert oder in Schwimmbad/ Sportstätten/ Fitnessstudio genannt. Im Schnitt haben die Nürnbergerinnen und Nürnberger ab 60 Jahren drei unterschiedliche Kultur- oder Freizeiteinrichtungen (von 12 genannten) besucht. Dennoch gibt es auch einen Anteil von rund 14 % der Seniorinnen und Senioren in Nürnberg, die keine der genannten Kultur- und Freizeiteinrichtungen besucht haben. Dieser Anteil ist insbesondere bei Personen ab 80 Jahren oder bei Personen mit einem schlechteren Gesundheitszustand hoch.
(2) Nutzung Digitaler Medien: Ungefähr zwei Drittel der Seniorinnen und Senioren in Nürnberg nutzen einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone mindestens einmal in der Woche. Das Internet wird von gut 60 Prozent der Senioren mindestens einmal in der Woche genutzt. Damit wird das Internet aber auch von knapp 40 Prozent nicht genutzt, d.h. diese zählen zu den „Offlinern“. Differenziert nach Altersgruppen ergeben sich deutliche Unterschiede in der Geräte- wie auch der Internetnutzung. Fast 90 % der 60 bis 69-Jährigen nutzen mindestens eines der Geräte mindestens einmal pro Woche. Bei den ab 80-Jährigen sind es hingegen noch rund ein Drittel. Ähnliches gilt für die Internetnutzung. Gut 80 Prozent der 60 bis 69-Jährigen sind mindestens einmal pro Woche im Internet, dagegen nur 26,4 Prozent bei den ab 80-Jährigen.
Abbildung 1: Internetnutzung der Seniorinnen und Senioren nach Altersgruppen (in %)
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationenfragen; Seniorenbefragung 2019
(3) Soziale Kontakte, Einsamkeit: Etwas mehr als jeder Zehnte ab 60-Jährige in Nürnberg fühlt sich oft einsam: Knapp 13 % der Befragten beantwortet die Aussage „Ich fühle mich oft einsam“ mit „trifft genau zu“ oder mit „trifft eher zu“. Außerdem steigt der Anteil der „Einsamen“ mit zunehmendem Alter, mit schlechterem Gesundheitszustand oder auch mit mehr finanziellen Problemen.
Abbildung 2: Häufige Einsamkeit der Seniorinnen und Senioren nach Altersgruppen (in %)
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationenfragen; Seniorenbefragung 2019
(4) Wohnsituation: Etwa die Hälfte der Nürnberger ab 60 Jahren (53,5 Prozent) wohnt im Eigentum (gut 30 % im Haus, gut 20 % in der Wohnung). Demgegenüber wohnen mehr als 40 Prozent in einer Mietwohnung. Beim Älterwerden stellt sich die Frage, ob das Haus oder die Wohnung auch mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden kann oder ob Umbauten hierfür möglich sind. Ein Fünftel gibt selbst an, dass das Haus oder die Wohnung bereits barrierefrei sei. Gut ein Viertel gibt an, dass Umbauten möglich sind. Mit steigendem Alter sind die Wohnungen oder Häuser eher bereits barrierefrei. Die Jüngeren (60-69 Jahre) gehen hingegen eher davon aus, dass Umbauten möglich sind.
(5) Gesundheitliche Lage: Die Nürnbergerinnen und Nürnberger sind an sich sehr gesund. Fast die Hälfte hat einen selbst eingeschätzten guten oder sogar sehr guten Gesundheitszustand. Andererseits bewerten gut 16 Prozent der Befragten ihren Gesundheitszustand als weniger gut oder schlecht. Erwartungsgemäß ist der Gesundheitszustand abhängig vom Alter: Je älter die Befragten sind, desto höher ist der Anteil derer mit weniger gutem oder schlechtem Gesundheitszustand. Bei den ab 80-Jährigen haben rund 26 % einen weniger guten oder schlechten Gesundheitszustand. Bei den 60 bis 69-Jährigen sind es nur rund 12 Prozent. Fast 70 Prozent aller Befragten verwenden überhaupt keine Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Gehstöcke. Knapp 20 Prozent verwenden genau ein Hilfsmittel, und 13 Prozent verwenden 2 oder mehr Hilfsmittel. Hierbei werden Hörgeräte (15,5 %), Gehstöcke (11,2 %) und Badewannensitze oder Duschstühle (10,2 %) am häufigsten verwendet. Aber auch Rollatoren (8,9 %) sind durchaus im Einsatz. Seltener werden der Hausnotruf (5,7 %) und Rollstühle (2,1 %) eingesetzt.
Abbildung 3: Subjektive Gesundheit der Seniorinnen und Senioren (in %)
Subjektive Gesundheit
16,4
sehr gut/gut 48,9 zufriedenstellend 34,7 weniger gut/schlecht
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationenfragen; Seniorenbefragung 2019
(6) Pflege/Pflegende Angehörige: Knapp 10 Prozent der Nürnbergerinnen und Nürnberger ab 60 Jahren pflegen mindestens einen Angehörigen entweder im selben Haushalt, außerhalb des eigenen Haushalts oder beides. Etwas höher ist der Anteil (11,5 %) bei den 60 bis 69-Jährigen. Der Anteil bei den ab 80-Jährigen ist aber mit fast 9 Prozent beträchtlich.
(7) Kenntnis von Angeboten, Erwartungen an die Stadt Nürnberg: Fast 45 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Informationen über die Angebote für Seniorinnen und Senioren. Zwei Drittel der Nürnbergerinnen und Nürnberg ab 60 Jahren haben Interesse an generationenübergreifenden Angeboten. Nur rund ein Viertel hat Interesse an rein altersgruppenspezifischen Angeboten; außerdem fühlt sich mehr als die Hälfte der Befragten zu jung für solche Angebote. Das Interesse an rein altersgruppenspezifischen Angeboten wächst mit steigendem Alter. Bei den ab 60-Jährigen liegt es bei gut 20 Prozent, während es den ab 80-Jährigen bei gut einem Drittel liegt. Generell zu jung für Seniorenangebote fühlen sich mit drei Vierteln die 60 bis 69-Jährigen. Bei den 70 bis 79-Jährigen ist es noch knapp die Hälfte, während es bei den ab 80-Jährigen noch gut 20 Prozent sind. Der Anteil derer, der sich mehr Informationen zu Angeboten für Seniorinnen und Senioren wünscht, nimmt mit steigendem Alter etwas ab. Das Interesse an generationenübergreifenden Angeboten nimmt hingegen mit steigendem Alter ab. Bei den 60-69-Jährigen liegt die Zustimmung bei drei Vierteln. Allerdings liegt sie bei den ab 80-Jährigen immer noch bei über 50 Prozent.
(8) Materielle Lage: Auf die Selbsteinschätzung der eigenen finanziellen Situation antworten gut 23 Prozent, dass sie sehr gut zurechtkommen; etwa 40 Prozent kommen gut zurecht. Rund 16 Prozent kommen genau hin, während sich 13 Prozent einschränken, und knapp 5 Prozent stark einschränken müssen. Die Betrachtung unterschiedlicher Altersgruppen zeigt, dass der Anteil derer, die sehr gut oder gut zurechtkommen, mit steigendem Alter ebenfalls steigt. Während gut 60 Prozent der 60 bis 69-Jährigen sehr gut oder gut zurechtkommt, sind es bei den ab 80-Jährigen schon 72 Prozent. Auch der Anteil derjenigen, die sich (stark) einschränken müssen ist bei den ab 80-Jährigen kleiner als in den jüngeren Altersgruppen.
Abbildung 4: Subjektive finanzielle Situation der Seniorinnen und Senioren (in %)
Subjektive finanzielle Situation
komme sehr gut zurecht
13,3 23,7 komme gut zurecht
komme genau hin 16,6
muss mich einschränken 41,3 muss mich stark einschränken
Quelle: Stadt Nürnberg, Amt für Senioren und Generationenfragen; Seniorenbefragung 2019
2. Fazit, Ausblick
Die Schlaglichter der ersten kursorischen Auswertung der Repräsentativumfrage lassen sich wie folgt formulieren: > Freizeit: Das Aktivitätsniveau bei der Freizeitgestaltung erscheint insgesamt recht hoch. Inwieweit bestimmte Freizeitaktivitäten statusmäßig differenziert sind (z.B. durch Bildung, Einkommen) oder nach persönlichen Problemlagen variieren, werden weitere Analysen zeigen. > Digitale Medien: Zurzeit nutzen etwa zwei Drittel der Nürnberger Seniorinnen und Senioren digitale Medien und das Internet. Es kann sicher erwartet werden, dass die Nutzungsraten in Zukunft weiter steigen. > Einsamkeit: Subjektiv (häufig) gefühlte Einsamkeit betrifft offenbar etwa jeden achten Nürnberger bzw. Nürnbergerin ab 60 Jahren. Dieser Anteil (12,7 Prozent) ist mit Befunden aus deutschlandweiten Befragungen kompatibel. Außerdem korrespondiert Einsamkeit deutlich mit bestimmten Problemlagen (z.B. schlechte Gesundheit). > Wohnen: Etwa die Hälfte der Seniorinnen und Senioren in Nürnberg lebt in Wohneigentum, immerhin 20 Prozent in barrierefreiem Wohnraum (nach eigener Einschätzung). > Gesundheit: Um den Gesundheitszustand der Nürnberger Seniorinnen und Senioren scheint es insgesamt recht gut bestellt zu sein (fast die Hälfte „gut“ oder „sehr gut“); offenbar auch eine Folge steigenden Gesundheitsbewusstseins. > Pflege: Jede zehnte Person ab 60 Jahren ist selbst „pflegende/r Angehöriger“, d. h. pflegt mindestens einen Angehörigen entweder im selben Haushalt, außerhalb des eigenen Haushalts oder beides. Sogar bei den ab 80-Jährigen sind es noch fast 9 Prozent. > Materielle Lage: „Altersarmut“ ist in Nürnberg kein Massenphänomen, ein vergleichsweise kleiner Anteil (etwa 5 Prozent) muss sich eigenen Angaben zufolge finanziell stark einschränken. Der Anteil der „materiell Eingeschränkten“ sinkt jedoch mit steigendem Alter; d.h. umgekehrt, ihr Anteil ist etwa bei den 60 bis 69-Jährigen höher als bei den über 80-Jährigen. Es wird also sehr genau zu beobachten sein, wie sich dieser Trend in Zukunft entwickelt. > Meinung zu seniorenspezifischen Angeboten: Knapp die Hälfte wünscht sich mehr Informationen über seniorenspezifische Angebote. Generell interessieren sich etwa zwei Drittel eher für generationenübergreifende Angebote, nur rund ein Viertel bevorzugt spezifische Angebote für die eigene Altersgruppe; außerdem hält sich mehr als die Hälfte der Befragten für zu jung dafür. Diese Ergebnisse sind wichtige Hinweise für die Informationspolitik und den Bedarf an Seniorenangeboten, die vermehrt generationsübergreifend bzw. nicht an bestimmte Altersgruppen gebunden ausgerichtet sind.
Die weiteren Auswertungen werden nun schrittweise vorgenommen. Zunächst wird die Analyse der weiteren Variablen in den einzelnen Themenbereichen komplettiert. Im Anschluss daran
werden die Gesamtbefunde weiter differenziert nach sozialräumlichen Kriterien (z.B. Gebiete der Seniorennetzwerke) sowie bestimmten Personengruppen, die für die weitere Seniorenarbeit besonders wichtig sind, d. h. Senioren mit bestimmten Merkmalen, Problemlagen oder Defiziten (u. a. gesundheitlich eingeschränkte Personen, „Offliner“, von Einsamkeit Betroffene oder Personen mit Migrationshintergrund).
Die Ergebnisse der Befragung werden im Sinne der Weiterentwicklung der Angebote des Seniorenamts geprüft, um in Zukunft noch besser auf die Bedarfe von Nürnberger Seniorinnen und Senioren eingehen zu können. So wird z. B. der festgestellte Wunsch nach mehr Informationen zu seniorenspezifischen Angeboten Ausgangspunkt sein, um geeignete Formate – analog und/oder digital – hierfür zu diskutieren und zu entwickeln. Insbesondere die kommenden kleinräumigen Auswertungen werden dabei zeigen, in welchen Seniorennetzwerksgebieten besonders hoher Bedarf besteht.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Bericht
Betreff:
Entschädigung für Stadtseniorenrats- und Behindertenratsvorstände
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2019
Anlagen: Antrag_SPD_Ehrenamtspauschale_Aufwandsentschädigun_für_Behindertenrat_und_Stadtseniore nrat2019-10-09 Sachverhalt_Aufwandsentschädigung StSR u BRN
Bericht:
Die SPD-Fraktion beantragt, ab dem Jahr 2020 eine Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder und Arbeitskreis- bzw. Ausschussvorsitzende des Behindertenrates und des Stadtseniorenrates einzuführen.
Aus der Sicht des Seniorenamtes und des Sozialamtes ist dieses Anliegen nachvollziehbar. Die bisherige Praxis ist uneinheitlich, z.T. werden Aufwände erstattet, z.T. nicht. Es wird eine einheitliche Aufwandsentschädigung für Behindertenrat und Stadtseniorenrat eingeführt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten -15.000 € Folgekosten -15.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten -15.000 € pro Jahr
davon konsumtiv -15.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Besonderes Engagement der Ratsmitglieder für potentiell benachteiligte Gruppen wird unterstützt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Sozialausschusses vom 06.02.2020
Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder des Behindertenrats und des
Stadtseniorenrats
Mit Antrag vom 09.10.2019 hat die SPD-Fraktion beantragt, eine regelmäßige, angemessene Aufwandsentschädigung für die Vorstandsmitglieder des Behindertenrates und des Stadtseniorenrates in Nürnberg einzuführen.
Dieses Anliegen wird von der Verwaltung für sinnvoll und notwendig gehalten, zumal die Ist- Situation durchaus uneinheitlich ist. Der Vorstand des Stadtseniorenrats erhält bisher keinerlei Aufwandsentschädigung, im Behindertenrat erhielten der erste und der zweite Vorsitzende bisher zum Teil Kostenerstattung gegen Abrechnung, zum Teil die Ehrenamtspauschale in Höhe von 60,- Euro monatlich.
Eine Gleichbehandlung beider Gremien ist sinnvoll.
Das Seniorenamt und das Sozialamt begleiten den Stadtseniorenrat bzw. den Behindertenrat seit deren Gründung. Daher ist in der Verwaltung bestens bekannt, mit welchem großen zeitlichen und persönlichen Engagement die Vorsitzenden, die übrigen Vorstandsmitglieder und die Ausschussvorsitzenden ihre Ämter ausüben. Neben Zeit und Arbeit entstehen dabei auch Kosten – für Telefon, elektronische Medien, Fahrtkosten, Bewirtungskosten u.v.m.
Die Einführung einer angemessenen Aufwandsentschädigung sollte daher ab sofort, d.h. rückwirkend für 2020, erfolgen. Der Ehrenamtscharakter der Tätigkeit in diesen beiden Gremien bleibt dadurch unberührt.
Folgende Aufwandsentschädigung wird vom Sozialamt für den Behindertenrat und vom Seniorenamt für den Stadtseniorenrat im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das jeweilige Gremium gewährt:
-
Der/die Vorsitzende des Behindertenrates und des Stadtseniorenrates erhalten pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 100,- Euro.
-
Der/die stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenrats und des Stadtseniorenrats erhalten pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 75,- Euro.
-
Die weiteren Mitglieder der Vorstände und die Vorsitzenden der Arbeitskreise des Stadtseniorenrats und der Ausschüsse des Behindertenrats erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50,- Euro monatlich.
Durch die Aufwandsentschädigung entstehen für jedes der Gremien Kosten in Höhe von 7.500,- Euro p.a., die im laufenden Jahr aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Seniorenamtes und des Sozialamtes gedeckt werden können. Für die Folgejahre ist ggf. eine Anmeldung zum Haushalt vorzunehmen.
Januar 2020 SenA/SHA
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Gutachten
Stadtrat 04.03.2020 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
Sachverhalt (kurz):
Die Gebühren für die Obdachlosenunterkünfte wurde zuletzt in 2013 erhöht. Eine aktuelle Anpassung der Gebühren, die zugleich die gestiegenen Kosten für die Unterbringung und die besonderen sozialen Belange der Bewohner/innen berücksichtigt, wird vorgeschlagen. Der Ausschuss wird um Begutachtung gebeten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es geht um Hilfen für sozial besonders benachteiligte Menschen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Obdachlosenunterkünfte und empfiehlt dem Stadtrat, zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 06.02.2020 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte (ObdachlosenunterkünfteGebS-ObUGebS) beschlossen.
zur Sitzung des Sozialausschusses am 06.02.2020
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
(ObdachlosenunterkünfteGebS – ObUGebS)
- Auftrag
SHA prüft turnusgemäß, ob die Wohngebühren der Obdachlosenwohnungen noch angemessen sind. Da die letzte Erhöhung der Gebühren im Jahr 2013 vorgenommen worden ist, wurde ein Hinweis im Rahmen des Budgetcontrollings aufgegriffen, die Wohngebühren neu festzulegen.
Bei der Festsetzung der Gebühren müssen die besonderen sozialen Belange der Nutzer von Obdachlosenunterkünften mindestens genauso viel Berücksichtigung finden, wie die jeweiliges aktuellen Zahlen der Budgetberichte. Rein wirtschaftliche Erwägungen können schon allein deswegen nicht zugrunde gelegt werden, weil die Stadt Nürnberg als Obdachlosenbehörde Kapazitäten in ausreichender Zahl vorhalten muss, um jederzeit ihrer Unterbringungspflicht nachkommen zu können. Eine vollständige Auslastung der Ressourcen kann daher nicht erfolgen.
- Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte (ObdachlosenunterkünfteGebS –ObUGebS)
2.1 Die Gebührensätze für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Nürnberg wurden zuletzt mit Satzung vom 14.02.2013 (Amtsblatt S. 52) geändert.
In den Wohngebühren sind Nebenkosten wie Müllabfuhr, Kanalgebühren usw. bereits enthalten.
Die Gesamtkosten für die insgesamt 198 stadteigenen und angemieteten Obdachlosenwohnungen beliefen sich lt. Budgetbericht im Jahr 2018 auf insgesamt ca. 1.500.000,- € Diesen Aufwendungen stehen Erträge und Leistungsverrechnungen in Höhe von ca. 725.000,- € gegenüber. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von 48,1 %.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wohngebühr ab dem 01.07.2020 (in Abhängigkeit der jeweiligen Wohnkategorie) zwischen 0,50 €/m² und 0,75 €/m² zu erhöhen.
Die Gebührenerhöhung trägt zum einen zu einer geringfügigen Verringerung der Unterdeckung im Bereich der Obdachlosenwohnanlagen bei und schafft zum anderen auch eine Angleichung an das Niveau der Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt bzw. im sozialen Wohnungsbau.
Bei einer Festlegung der Erhöhung von 0,50 €/m² bis 0,75 €/m² finden Kriterien wie Sozialverträglichkeit und die Besonderheit der Lebenssituation der Bewohner der Obdachlosenwohnungen ebenso Berücksichtigung, wie die Vorgaben der Richtwerte für Mietpreise in der Stadt Nürnberg.
Die Erhöhung der Gebühren um 0,50 €/m² bis 0,75 €/m² lässt ausgehend von ca. 9.400 m² Wohnfläche im Obdachlosenwohnbereich rein rechnerisch eine Steigerung der Einnahmen um ca. 78.000 € erwarten. Realistisch sind Mehreinnahmen von ca. 70.000 € (= 90 %) zu erwarten, weil nicht einbringbare Wohngebühren ebenso einzurechnen sind wie unvermeidliche Leerstände.
Mit der geplanten Gebührenerhöhung ließe sich der maximale Kostendeckungsgrad um 4,9 % auf 53 % steigern.
Die in § 4 der ObUGebS festgelegten Gebührensätze, die sich auf die monatliche Gebühr pro Quadratmeter Wohnfläche beziehen, würden sich wie folgt ändern:
| Kategorie | Ausstattung | Bis 30.06.2020 | Ab 01.07.2020 | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| I | Für Unterkünfte mit einfacher Ausstattung, Toilette innerhalb der Wohnung, Ofenheizung | 4,15 € | 4,70 € | 13,3 % |
| II | Für Unterkünfte mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Ofenheizung bis einschließlich 45 m² ab 45 m² bis 75 m² über 75 m² | 4,85 € 4,60 € 4,50 € | 5,40 € 5,10 € 5,00 € | 11,3 % 10,9 % 11,1 % |
| III | Für Unterkünfte mit besserer Ausstattung, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicher- oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer, Bad/Dusche, Toilette bis einschließlich 45 m² ab 45 m² bis 75 m² über 75 m² | 6,40 € 6,15 € 6,05 € | 7,10 € 6,80 € 6,70 € | 10,9 % 10,6 % 10,7 % |
| IV | Für Unterkünfte mit gehobener Ausstattung (vergleichbar mit Kategorie III, jedoch mit erheblich besseren Standard, z.B. ausschließlich Zentralheizung, Aufzug, Balkon, Parkettfußböden, Loggia, Terrasse) bis einschließlich 45 m² ab 45 m² bis 75 m² über 75 m² | 7,05 € 6,55 € 6,40 € | 7,80 € 7,30 € 7,10 € | 10,6 % 11,5 % 10,9 % |
Mit der geplanten Erhöhung um 0,50 €/m² bis 0,75 €/m² werden die geltenden Mietrichtwerte der Stadt Nürnberg in keiner der vorhandenen Wohnungskategorien erreicht
bzw. überschritten.
2.2. Vorschlag für die Erhebung der Gebühren für die Versorgung von Wärme und Warmwasser
Seit der Gebührenanpassung zum 01.03.2013 werden die Kosten für zentrale Heizung und Warmwasser pauschal mit einem Wert von 1,72 €/m² Wohnfläche erhoben. Dieser Wert ergab sich aus den errechneten Heizkostenabrechnungen der Firma ista für die Objekte Dianastr. 49, Schweinauer Hauptstr. 66 und Zitronenweg 10.
Verglichen mit der Abrechnung aus dem Jahre 2018 ergaben sich keine gravierenden Veränderungen. Der Pauschalwert in Höhe von 1,72 €/m² wird weiter beibehalten.
2.3 Erhebung einer Strompauschale
Der Bezug von Haushaltsstrom in den einzelnen Wohnungen erfolgt durch Anmeldung der Haushalte bei einem Energieversorgungsunternehmen.
Die Ermittlung des Stromverbrauchs erfolgt mittels Zähler.
In Unterkünften, in den eine Anmeldung der Haushalte bei einem Versorgungsunternehmen nicht möglich ist bzw. der Verbrauchsstrom nicht durch einen Zähler den jeweiligen Haushalten zugeordnet werden kann, wird eine Pauschale in Höhe von 1,75 € / m² Wohnfläche erhoben. Diese neue Pauschale muss eingeführt werden, weil in 2020 in der Fuggerstr. neue Unterkünfte in Betrieb gehen werden, bei denen eine individuelle Stromabrechnung aus technischen Gründen nicht möglich ist.
Da bei der Bemessung dieses Wertes noch keine Abrechnungsdaten vorlagen, wurden zum Vergleich Angaben eines zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Boardinghauses herangezogen.
Dezember 2020 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte (Obdach-
losenunterkünfteGebS – ObUGebS) vom 15. September 1977 (Amtsblatt S. 233),
zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Februar 2013 (Amtsblatt S. 52)
Vom ................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 8a des Gesetzes vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266), folgende Satzung:
Art. 1
§ 4 wird wie folgt geändert:
- Abs 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Benutzungsgebühren betragen je Quadratmeter Wohnfläche, abgestuft nach dem Ausstattungsniveau, monatlich in der
Kategorie I Euro
für Unterkunft mit einfacher Ausstattung, Toilette innerhalb der Wohnung, Ofenheizung 4,70;
Kategorie II
für Unterkunft mit einfacher Ausstattung, Bad/Dusche, Toilette, Ofenheizung
bis 45 m² 5,40, 45 m² bis 75 m² 5,10, über 75 m² 5,00;
Kategorie III
für Unterkunft mit besserer Ausstattung, Zentralheizung, Etagenheizung, Nachtspeicheröfen oder Gaseinzelöfen in jedem Zimmer, Bad/Dusche, Toilette
bis 45 m² 7,10, 45 m² bis 75 m² 6,80, über 75 m² 6,70;
Kategorie IV
für Unterkunft mit gehobener Ausstattung (vergleichbar Kategorie III), jedoch mit erheblich besserem Standard( z. B. ausschließlich Zentralheizung, Aufzug, Balkon, Parkettfußböden, Loggia, Terrasse)
bis 45 m² 7,80. 45 m² bis 75 m² 7,30, über 75 m² 7,10.“
- Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
„(3) In Unterkünften, in den eine Anmeldung der einzelnen Haushalte zur Stromversorgung bei einem Versorgungsunternehmen nicht möglich ist oder der Verbrauchsstrom nicht durch Zähler den jeweiligen Haushalten zugeordnet werden kann, wird eine Pauschale für Strom in Höhe von 1,75 € je Quadratmeter Wohnfläche erhoben. Die Pauschale für Strom ist zusammen mit der Nutzungsgebühr monatlich zur Zahlung fällig.“
- Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4.
Art. 2
Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 06.02.2020 öffentlich Beschluss
Betreff: Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2019
Sachverhalt (kurz):
Beschlussvorschlag:
Die Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses am 05.12.2019 wird genehmigt.