Sitzungsunterlagen
Sitzung des Werkausschusses
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
(SÖR)
22.01.2020
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 22.01.2020, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Neugestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld - Objektplan Beschluss
2. Generalsanierung der Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke Beschluss
hier: Direkter Objektplan SÖR/212/2019
3. Kaugummireste Errichtung "GumWalls" Bericht
hier: Antrag der FDP vom 19.10.2019 SÖR/211/2019
4. Anliegenmelder - mobiles MiniWeb Bericht
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.12.2019,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.01.2020 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Neugestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld - Objektplan
Anlagen: Erläuterung Rpr-Prüfungsvermerk Kostenzusammenstellung Objektplan Förderaussicht
Sachverhalt (kurz):
Der Nägeleinsplatz mit Umfeld ist für die Altstadt eine zentrale Grünanlage. Er ist in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen attraktiven Aufenthaltsort für Jung und Alt. Da der Stadtteil ein Defizit an Frei- und Grünflächen aufweist, ist eine grüne Lunge für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Grünfläche soll daher ab 2021 neu gestaltet werden.
Hierzu wurden von Februar 2018 bis Oktober 2019 verschiedene Beteiligungen durchgeführt, um eine Planung unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche zu erhalten. Die zu sanierende Fläche liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebiets Nördliche Altstadt. Der Fördermittelgeber hat einer Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Umgestaltung des Nägeleinsplatzes mit Umfeld grundsätzlich zugestimmt. Städtische Eigenmittel werden aus dem MIP Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt.
Der Entwurfsplan wurde am 13.11.2019 im Werkausschuss SÖR vorgestellt und mehrheitlich beschlossen.
Die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist ab dem Jahr 2021 vorgesehen. Die Bauabschnitte 2 und 3 sollen in den Jahren 2022 bis 2024 folgen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.800.000 € Folgekosten 110.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 3.800.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Masterplanmittel stehen zur Verfügung (Anteil 1.786.378,69€) und eine 60% Städtebauförderung über das Programm "Aktive- Stadt- und Ortsteilzentren".(Anteil 2.013.621,31€).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auswirkungen auf verschiedene Gruppen wurden bereits bei der Planung berücksichtigt in den Leistungsphasen 1-3.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Rev.VI
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Objektplan für die Neugestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld in Nürnberg, unterteilt in drei Bauabschnitte, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.800.000,00 € wird genehmigt.
850.1-G-0 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Anlage 1
E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t
zur Baumaßnahme: Neugestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld, Gemarkung Nürnberg-Sebald, Flur.Nr. 161, 167 teilweise, 176, 178 teilweise, 205, 223, 223/1, 224 teilweise, 310/4
418710, 408910, 413110
(Orts- bzw. Straßenbezeichnung) (Grünflächennutzungsart / Objektnummer)
Gesamtbaukosten: 3.800.000 EUR davon Einrichtung: 3.202.000 EUR
A) Allgemeiner Teil
- Kurze Begründung der Maßnahme: Der Nägeleinsplatz mit Umfeld ist für die Altstadt eine zentrale Grünanlage. Er ist in die Jahre gekommen und erfüllt nicht mehr die Anforderungen an einen attraktiven Aufenthaltsort für Jung und Alt. Da der Stadtteil ein Defizit an Frei- und Grünflächen aufweist, ist eine grüne Lunge für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Grünfläche soll daher ab 2021 neu gestaltet werden.
Hierzu wurden von Februar 2018 bis Oktober 2019 verschiedene Beteiligungen durchgeführt, um eine Planung unter Berücksichtigung möglichst vieler Wünsche zu erhalten. Die zu sanierende Fläche liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebiets Nördliche Altstadt. Der Fördermittelgeber hat einer Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" zur Umgestaltung des Nägeleinsplatzes mit Umfeld grundsätzlich zugestimmt. Städtische Eigenmittel werden aus dem MIP Ansatz Masterplan Freiraum bereitgestellt.
Die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist ab 2021 vorgesehen. Bauabschnitt 2 und 3 sollen 2022-24 folgen.
-
Baugrundstück: (Angaben über Größe, Lage, Beschaffenheit, Eigentumsverhältnisse und Bauhindernisse) Flur.Nr. 161, 167 teilweise, 176, 178 teilweise, 205, 223, 223/1, 224 teilweise, 310/4 Fläche 247m² Gemarkung Nürnberg-Sebald, Eigentümer Stadt Nürnberg
-
Entwurfsanordnung: (Erläuterung der Planung) Der in den 70er Jahren im Zuge der Hochwasserfreilegung der Altstadt neu angelegte Grünzug (10.000m²) muss in vielen Bereichen dringend saniert werden. Der Nägeleinsplatz wurde damals mit klaren gestalterischen Vorgaben der „autogerechten Stadt“ gestaltet. Die Funktionen als Durchgangsgrün und Stellplätze entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen einer modernen Stadtgesellschaft. Die Neugestaltung der Grünanlagen zielt darauf ab, die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse in der Vereinigung von Urbanität und Natur, Rückzugs- und Erholungsmöglichkeiten, konsumfreien Begegnungsorten unter freiem Himmel in einem verträglichen Maße zusammenzubringen, um eine zukünftige nachhaltige Weiterentwicklung zu ermöglichen. Der Nägeleinsplatz wird für alle Nutzergruppen und Generationen gleichermaßen barrierefrei als zentraler Grünfläche im Stadtquartier profiliert. Strategien zur Qualitätsaufwertung sowie zur Mehrfachnutzung von Flächen im Bestand schaffen ein generationenübergreifendes Nutzungsangebot. Im Schatten der großen Bestandsbäume ergeben sich Ruhezonen mit
Sitzmöglichkeiten am natürlich anmutenden Uferbereich. Die durchgängige Nägeleinspromenade lädt zum Flanieren ein. Bereits vorhandene Strukturen und Elemente werden durch gezielte Pflegemaßnahmen und Erneuerungen auf einen zukunftssicheren Standard gehoben. Die steinerne Pegnitzterrasse am Henkersteg stellt einen urbaneren Bezug zur Pegnitz als Stadtfluss her. Dem ökologischen Aspekt wird durch ein optimiertes Habitatangebot für Flora und Fauna und eine erhöhte Biodiversität Rechnung getragen. Weiterhin stellt das nachhaltige Management der Gehölzvegetation ein verbessertes lokales Mikroklima sicher, welches auch übergeordnet dazu beiträgt die Altstadt mit kühler und filtrierter Luft zu versorgen. Gleichzeitig wird der Radverkehr gefördert, indem der Bestand an überdachten Fahrradabstellplätzen deutlich aufgestockt und die Radwegeverbindungen verbessert werden. Multikodierte Flächen erlauben ein Miteinander der Verkehrsteilnehmer. Bei der Planung wurden verschiedene Aspekte zur Förderung von Insekten und zur Steigerung der Biodiversität berücksichtigt. Es entstehen extensive Bereiche und abwechslungsreiche Pflanzflächen mit Blühgehölzen, Ansaaten von Wiesenmischungen für Bienen und Insekten (Merianinwiese) und Anpflanzungen von pollen- und nektarspendenden Geophyten- und Stauden.
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Abwicklung des Bauvorhabens: (Bauzeit, Bauabschnitte) Die Bauarbeiten für den ersten Bauabschnitt sollen im Frühjahr 2021 ausgeführt werden. Die Vergabe der Bauleistungen für BA1 ist für Januar/Februar 2021 geplant.
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Zahl, Art und Größe der zu gewinnenden Nutzflächen: (z.B. Schmuckgrün, Spielplatzflächen, Sportflächen, Ruheplätze, kleingärtnerische Nutzflächen usw.) Gesamtfläche: 10.000m² Grünflächen: 4.745m² Pflasterflächen: 4.689m² Betonstufen: 220m²
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Biodiversität / Naturschutzrelevante Planungsinhalte: Durch die Kombination von Groß- und Kleibäumen, freiwachsender Hecke und krautigen Flächendeckern mit immer wieder eingestreuten Knollengewächsen, erhält man einen ganzjährigen Blühaspekt mit erhöhter Artenvielfalt. Es wurde besonders auf Bienennährgehölze geachtet.
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Ergebnis der Verhandlungen mit den Aufsichtsbehörden und beteiligten Dritten: (evtl. Einsprüche) Die Planung wurde in fünf Beteiligungen mit den Anwohnern und dem Altstadtmeinungsträgerkreis abgestimmt, sowie einer dreiwöchigen Onlinebeteiligung. Im Februar, März, Mai und Juni 2018 fanden vier Bürgerbeteiligungstermine mit Präsentationen und Planungsworkshops zur Machbarkeitsstudie statt Am 19.09.2019 fand eine weitere Vorstellung der Vorentwurfsplanung mit anschließender Interaktionsphase statt sowie vom 19.09.2019 bis einschließlich 06.10.2019 eine E- Partizipation durchgeführt. Außerdem wurde bereits bei der Machbarkeitsstudie ein Instruktionsverfahren SÖR mit Beteiligung der Sparten und städtischer Dienststellen durchgeführt. Weitere Abstimmungen in Vorentwurfs- und Entwurfsbesprechungen (vom 09.09.19 Behindertenbeirat, 17.06.19, 24.09.19, 15.10.19, 17.10.19 mit Beteiligung von SÖR/1, SÖR/1- G, SÖR/2-B3, SÖR/2-W8, SÖR/2-FK/G, SÖR/WB, Stpl/1-1, Stpl/3-1, BoB/2, LA/3, FW und UwA/1.
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Geplante Finanzierung unter Angabe evtl. Beiträge Dritter: Masterplan Freiraum E5510071409U 1.771.260,53 € Städtebauförderung Aktive Zentren 2.028.739,47 €
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Folgekosten im Unterhalt, Bedarfsträger
Die Folgekosten für die Grünanlage wurden anhand der beiliegenden Folgekostenberechnung (Pflegekosten-Matrix) ermittelt und betragen insgesamt 110.000€ jährlich.
B) Baubeschreibung: (Art der Vegetation, technische Angaben über Be- und Entwässerung, Wege- und Platzflächen, Treppen und Mauern sowie sonstige bauliche Einrichtungen und Inventar) Die kleine Grünfläche am Hallertor ist aktuell Durchgangsraum für Passanten mit einem hohen Anteil an Radverkehr. Die bestehende, unübersichtliche Wegeführung birgt Gefahrenstellen, die entschärft werden sollen. Die vorhandenen Sitzgelegenheiten sind nicht einladend positioniert. Die vorliegende Planung sieht eine Drehung des untersten Treppenlaufes im Abgang vom Hallertorhof vor, um den vorhandenen Gefahrenpunkt zu entschärfen. Um die Sichtbarkeit der Einfahrt in die beiden Torbögen zu verbessern wird der Weg in seiner Führung verändert. Neue Sitzgelegenheiten werden auf der ruhigen Seite vor der Bestandswand im Norden des Weges im Bereich einer neuen Grünfläche angeordnet. Der Blick Richtung Pegnitz und Gebäude wird geöffnet und störender Wildaufwuchs an Sträuchern entfernt. Durch die Maßnahmen wird der einladende Charakter des grünen Hofes verstärkt und mit vegetativen Akzenten sowie 4 Baumpflanzungen ergänzt. Die Freifläche am Kettensteg ist aktuell in großen Teilen gastronomisch genutzt oder dient als Durchgangsraum von der Stadt Richtung Steg oder zum Hallertörlein. Die Verbindung zum Nägeleinsplatz ist schlecht wahrnehmbar und durch die Treppen nicht barrierefrei. Die Pegnitz ist vom öffentlichen Raum von Norden aus nicht sichtbar und nicht zugänglich. Durch die Entwicklung eines kleinen Platzes im Übergangsbereich zum Maxplatz entsteht ein verbindendes Gelenk, das die wichtigen Wegebeziehungen klar sichtbar macht und verknüpft. Fünf bestehende Stellplätze werden rückgebaut. Der Zugang zum Wasser: Das untere, bisher nur für die gastronomische Nutzung zugängliche Plateau, wird über eine Treppe in Sichtrichtung der Weißgerbergasse erschlossen. Durch das Zurücksetzen der Treppe auf den Platz wird dieser Zugang sichtbar und der Eingriff in den Retentionsraum des Flusses reduziert. Ein Rampenweg erschließt das Uferplateau barrierefrei. Am Nägeleinsplatz nimmt der Parkplatz mit 49 Stellplätzen aktuell einen großen Teil der Grünfläche ein. Ein Teil der Stellplätze inklusive Anfahrfläche werden zurückgebaut und im näheren Umfeld durch Ausweisung von Anwohnerparkplätzen kompensiert. Der verbleibende und verkleinerte Parkplatz bleibt im Bestand erhalten und wird um überdachte Fahrradstellplätze ergänzt. Die Eingrünung der Stellplätze wird im Sinne der Förderung der Biodiversität mit klimaangepassten Arten angereichert. Die vorliegende Planung sieht vor, von der Maxbrücke bis zum Kettensteg eine durchgängige, barrierefreie Promenade zum Flanieren mit einem Angebot verschiedener Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Im Übergang Richtung Kettensteg werden die vorhandenen Treppenanlagen abgebrochen und durch ein flachgezogenes, barrierefreies Wegestück ersetzt. Der Weinstadel soll integriert werden in die grüne Perlenkette. Zur Verbindung dieses Freiraumes mit den angrenzenden Bereichen wird vorgeschlagen, das gewählte Belagsmaterial der Promenade um den Weinstadel herum und über die Karlstraße hinweg bis zu den angrenzenden Flächen zu ziehen. Die Promenade auf der oberen Ebene an der Pegnitz entlang gliedert sich in einen gepflasterten Schlechtwetterweg sowie wegbegleitende Aufweitungen und Baumscheiben aus wassergebundener Wegedecke, die sowohl Bestandsbäume integrieren als auch Aufenthaltsbereiche in Form von großzügigen Sitzmöbeln anbieten. Der Umbau der kleinen, Gehölz bestandenen Terrasse am Wasserturm zu großzügigen Sitzstufen im lichten Schatten eines Bestandsbaumes am Ufer, macht aus dem bisherigen Wegeknick einen Aufenthaltsort mit Blick aufs Wasser, den Henkersteg und die gegenüberliegende Stadtkulisse und rundet somit das ganze Ensemble ab.
Aufgestellt:
Nürnberg, den 12.12.2019 (78429) (Stempel und Unterschrift)
140-14.26.94-69/1/8
Bauinvestitionscontrolling Rpr-Kostenprüfung 2019
Neugestaltung der Grünanlage Nägeleinsplatz mit Umfeld
hier: Rpr-Vermerk - Baufachliches Gutachten SÖR/1-G vom 25.11.2019
I. Grundlage der Kostenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist das baufachliche Gutachten der Baudienststelle SÖR/1-G vom 25.11.2019 in dem die Baumaßnahme beschrieben wird, die Baukostenzusammenstellung von SÖR/1-G vom 17.10.2019 und der Objektentwurf nach Leistungsphase 3 der HOAI mit Kostenberechnung und Plänen des Büros Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten aus Eichstätt vom 18.10.2019.
Umfang der Maßnahme
Der überplante Bereich ist etwa 10.000 m² groß. Er ist für alle Bewohner der Altstadt eine zentral gelegene Grünfläche. Neben der Aufwertung der öffentlichen Grünflächen steht die Zugänglichkeit zur Pegnitz im Vordergrund. Die Überplanung des urbanen Freiraums ergeben Verbesserungen von Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten sowie neue Naherholungsflächen unmittelbar am Wasser. (siehe hierzu die Projektbeschreibung der Planer)
Es ist geplant, die Baumaßnahme in drei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste soll 2021 erfolgen. Der Bereich Hallertörlein, Kettensteg und fast die Hälfte des Nägeleinplatzes werden zusammenhängend umgebaut. Der zweite Bauabschnitt wird 2022 im Bereich ums Weinstadel umgestaltet, zuletzt 2023 der östliche Teil des Nägeleinplatzes und die Umgebung Maxbrücke – hier muss der Umbau der Wehranlage in der Pegnitz abgewartet werden. Idealerweise kann jedes Jahr ein Bauabschnitt fertiggestellt werden.
Vorgelegte Gesamtkosten in Höhe von brutto 3.800.000 € (abgerundet)
- davon Baukosten für fünf Bauabschnitte 3.201.760,65 €
Hallertürlein 245.412,08 € Kettensteg 792.704,10 € Nägeleinsplatz 813.295,18 € Weinstadel 966.025,94 € Maxbrücke 384.323,35 €
-
davon Bauverwaltungskosten (3,15 % aus den brutto-Baukosten) 100.855,45 €
-
davon Honorare für Architekten und Ingenieure 453.088,21 €
-
davon allgemeine Nebenkosten 51.688,19 €
die Gesamtkosten betragen somit 3.807.392,50 €
Zuschüsse
SÖR erwartet von der Regierung Mittelfranken Fördermittel aus dem Bund/Länderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Die Fläche des Nägeleinsplatzes liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebiets „Nördliche Altstadt“. Die förderfähigen brutto Baukosten können bis zu 60 % bezuschusst werden, mit Zuschüssen für brutto Nebenkosten wird in Höhe von 16 % gerechnet. SÖR berechnet Zuschüsse von insgesamt 2.017.958,26 €. Diese setzen sich zusammen aus 60 % der Baukosten in Höhe von 1.921.056,30 € und 16 % der Nebenkosten in Höhe von 96.901,96 €. Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von 1.789.434,24 € werden aus dem MIP-Ansatz „Masterplan Freiraum“ finanziert.
Sicherheiten und Kostenrisiken
-
Sicherheiten für Unwägbarkeiten aus dem Bestand sind nicht eingerechnet worden.
-
Kostenrisiken für konjunkturbedingte Risiken wie Preissteigerungen bei langen
Planungs- und Bauzeiten sind nicht berücksichtigt worden.
Ergebnis der Kostenprüfung
In der Kostenberechnung des Landschaftsarchitekten sind in den Positionen für Gehwege und Parkplätze Bemerkungen eingefügt, dass in den Kosten keine Frostschutzschicht und Tragschicht eingerechnet wurde. Auf der ersten Seite der Kostenberechnung macht er Hinweise zu „Annahmen und Leistungsabgrenzung“. Zu den Aufbauten der befestigten Flächen besagt er, dass die vorhandenen Schichtenaufbauten nicht mehr den jetzt gültigen Normen entsprechen. Die Tragschichten und Frostschutzschichten in den Bereichen dennoch belassen und weiterverwendet werden, wo die angrenzenden Bestandsmauern und Baumwurzeln beim vertiefenden Aushub für befestigte Flächen gefährdet würden.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Baudienststelle SÖR/1-G sind die Frost- und Tragschichten im vorhandenen Bestand noch erhalten und können weiterverwendet werden. Ein Baugrundgutachten wurde angefertigt woraus diese Annahmen erklärt werden. Das Baugrundgutachten selbst und eine Begründung des Landschaftsarchitekten, dass aufgrund der Ergebnisse des Baugrundgutachtens die Kosten für Positionen der Flächenbefestigung in dieser Art und Weise ansetzbar sind, ist nicht in den vorgelegten Unterlagen vorhanden.
Ansonsten sind die Mengen- und Massenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erscheint angemessen.
Empfehlung Rpr
Von Prüfungsseite wird empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Kosten in Höhe von brutto 3.800.000 € (abgerundet) zu übernehmen.
II. Ref. I/II – Stk/1
Nürnberg, 12.12.2019 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 82) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Abdruck per E-Mail an: a) SÖR/V-2 b) SÖR/1-G
Objektplan
Projekt:
Neugestaltung Nägeleinsplatz mit Umfeld Stand 18.12.2019
Baukosten ‐ Kostenzusammenstellung zum Objektplan
| KGr Bezeichnung | netto | brutto |
|---|---|---|
| 210 Abbrucharbeiten 510 Bodenarbeiten 520 Wegebau, befestigte Flächen, Spielflächen 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen, Wasserspiel 550 Einbauten, Spielgeräte 570 Pflanz‐ und Saatflächen 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen | 191.518,19 € 212.840,52 € 883.601,58 € 429.461,40 € 30.240,00 € 236.629,40 € 417.646,68 € 288.617,80 € | 227.906,65 € 253.280,22 € 1.051.485,88 € 511.059,07 € 35.985,60 € 281.588,99 € 496.999,55 € 343.455,18 € |
| | 2.690.555,57 € | 3.201.761,17 € |
| 710 Bauverwaltungskosten 730 Architekten und Ingenieurleistungen 740 Kampfmittel, Bodenproben, Vermessung 770 Allgemeine Baunebenkosten, Bürgerbeteiligung | 100.855,48 € 445.695,70 € 37.200,00 € 14.488,19 € | |
| Gesamt | 598.239,37 € 3.800.000,54 € |
entsp. m²‐Preis bei Bearbeitungsfläche von 10.000 m² ohne Berücksichtigung Nebenkosten 320,18 € entsp. m²‐Preis bei Bearbeitungsfläche von 10.000 m² mit Berücksichtigung Nebenkosten 380,00 €
Gruber, Gerwin
Von: Ruf, Sonja
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2019 16:01
An: Gruber, Gerwin
Betreff: Nägeleinsplatz
Sehr geehrter Herr Gruber,
der Nägeleinsplatz liegt im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt. Eine Finanzierung über das Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren wäre deshalb möglich. Grundsätzlich steht die Regierung von Mittelfranken dem Vorhaben positiv gegenüber und stellt eine Förderung in Aussicht.
Mit freundlichen Grüßen Sonja Ruf ‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐‐ Sonja Ruf Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt
- Stadterneuerung -
Marienstraße 6 90402 Nürnberg Tel. 0911/231-7391 e-mail: sonja.ruf@stadt.nuernberg.de
PAST FORWARD
[Seite]
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.01.2020 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Generalsanierung der Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke
hier: Direkter Objektplan
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtslageplan
Sachverhalt (kurz):
Der vorliegende Objektentwurf umfasst die Maßnahmen für die Generalsanierung der Brücke im Verlauf der Dr.Gustav-Heinemann-Straße über den Wöhrder See und eine Verbesserung der Fuß- und Radwege sowie der Bushaltestelle nordöstlich der Brücke. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen 16.231.000 EUR. Der Beginn der Maßnahme ist für Oktober 2020 vorgesehen, die Fertigstellung ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 geplant.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 16.321.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 16.321.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: MIP-Reife bestätigt; vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme beschreibt eine Sanierung. Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum im Zuge der Sanierung betreffen alle Bevölkerungsgruppen im gleichen Maße bzw. sind nicht diversitätsrelevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt den direkten Objektplan für die Generalsanierung der Dr.- Gustav-Heinemann-Brücke. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen 16.321.000 EUR. Die erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe durch die Regierung von Mittelfranken - zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über die IA Nummer E5410085904U "Generalsanierung Dr.-Gustav- Heinemann-Brücke BW 1.220"
Entscheidungsvorlage
Generalsanierung der Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke
BW 1.220 über den Wöhrder See
hier: Direkter Objektplan
Kurztext: Generalsanierung Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke
Allgemeines
Der vorliegende Objektentwurf umfasst die Maßnahmen für die Generalsanierung der Dr.-Gustav- Heinemann-Brücke (BW 1.220) über den Wöhrder See im Verlauf des östlichen Rings (B4R). Das Bauwerk 1.220 besteht aus drei Teilbauwerken (zwei Brücken und ein querender Fußgängertrog am Johann-Soergel-Weg). Im Zuge der Sanierung werden die Rad-/ und Gehwege auf der Brücke verbreitert. Hierfür sind zusätzlich Anpassungen im Umfeld der Brücke erforderlich. Nordöstlich der Brücke wird die Bushaltestelle an die Fahrbahn vorverlegt um die Konflikte mit dem Radweg zu minimieren.
Sachverhalt und Notwendigkeit der Maßnahme
Die Brücke im Verlauf der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße überführt den östlichen Ring (B 4R) über den Wöhrder See (BW 1.220). Sie ist eine der größten Brückenbauwerke in der Baulast des Stadt.
Bei vorangegangenen Prüfungen wurden Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (Bauwerksnote 3,0). Durch die defekte Übergangskonstruktion findet im Bereich der Widerlagerhohlkammern seit Jahren fortlaufend Chlorideintrag statt, was durch einzelne Maßnahmen des Unterhalts nicht zu korrigieren war. Wasser wird unplanmäßig hinter den Widerlagern abgeleitet. An einzelnen Stellen ist die Chloridfront bis zu den Spannglieder vorgedrungen, was bereits eine Gefährdung der Standsicherheit bedeutet.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund der vorliegenden Schäden ist eine Generalsanierung vorgesehen. Durch die Sanierung sollen vorhandene Verkehrssicherheitsdefizite beseitigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks 1.220 auf längere Zeit gesichert werden.
Die Sanierung ermöglicht eine verkehrliche Neuaufteilung des Straßenquerschnitts.
Konzept Sanierung und verkehrliche Umgestaltung
Die wesentlichen Mängel der vorhandenen Bausubstanz sind auf Durchfeuchtungen aufgrund von Undichtigkeiten zurückzuführen. Weitere Schäden sind verschleiß- und altersbedingt. Zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit und Dauerhaftigkeit sind größere Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bereiche mit erhöhter Chloridbelastung bzw. Betonschäden müssen saniert werden. Zur Vermeidung eines weiteren Chlorideintrages sind Undichtigkeiten zu beseitigen. Die Sanierungsmaßnahmen werden nach den einschlägigen technischen Regelwerken durchgeführt.
Nach Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt werden die Rad- und Gehwege verbreitert. Die Fahrstreifen können hier mit 3,25 m Breite schmaler ausgeführt werden. Zudem werden die außenliegenden Kragarme erweitert, so dass die Kappe die Mindestmaße für Gegenrichtungsradverkehr plus Fußstreifen erfüllt. Die Bushaltestelle nordöstlich der Brücke wird an die Fahrbahn vorverlegt, so dass Konflikte mit dem Radverkehr vermieden werden.
Bauablauf, Bauzeitliche Verkehrsführung
Die Instandsetzungsarbeiten werden nacheinander und je Überbau getrennt durchgeführt. Das Trogbauwerk wird zeitgleich mit den Überbauten saniert. Der Verkehr des Rings wird in den Bauphasen auf dem jeweils anderen Bauwerk mit einer Spur je Fahrtrichtung abgewickelt. Radfahrer von Nord nach Süd werden im ersten Bauabschnitt über die Apinusstr. bzw. die Wagenseilstraße umgeleitet. Die Sanierung am Trogbauwerk und am Widerlager Nord erfordern ein Umleiten des Radverkehrs vom Johann-Soergel-Weg über die Dr.-Carlo-Schmid- Straße.
Umweltverträglichkeit
Eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung für die Brückenbauwerke ist nicht erforderlich, da es sich um Sanierungsmaßnahmen handelt. Einleitungsgenehmigungen für die Straßenentwässerung sind bereits vorhanden.
Eine wasserrechtliche Genehmigung zum Einbringen von Stoffen ist für die Bauzeit einzuholen. Naturschutzrechtliche Verfahren im Landschaftsschutzgebiet werden im Rahmen des Wasserrechts abgehandelt. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung werden dem Wasserrechtsverfahren beigelegt.
Weitere Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden und städtischen Dienststellen
Bei der Planung wurden die Belange der VAG, in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt, berücksichtigt.
Durch die Neuaufteilung des verkehrlichen Querschnittes wird die verkehrliche Situation verbessert. SÖR Brückenbau hat deshalb bezüglich der Förderfähigkeit und eventueller Zuwendungen bei der Regierung von Mittelfranken angefragt.
Bauzeit
Der Baubeginn ist für Oktober 2020 vorgesehen. Die Gesamtbauzeit der Maßnahme wird etwa 24 Monate betragen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 geplant.
Baukosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen insgesamt 16.321.000 EUR.
Eine Förderfähigkeit seitens der Regierung von Mittelfranken wurde für die Verbesserung der Radwege in Aussicht gestellt. Ein Förderantrag wurde eingereicht. Ein Finanzierungsgenehmigung liegt noch nicht vor. Bestenfalls reduziert dies die städtischen Eigenmittel.
Finanzierung und Mittelbedarf
Die Maßnahme ist für den MIP 2020/2023 vorgesehen. In der Sitzung des Ältestenrates wurde am 23.10.2019 der „Projekt-Freeze“ beschlossen.
Die Finanzierung erfolgt über folgenden IA-Nummern:
E5410085904U „BW 1.220 Generalsanierung Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke“
Für Planungsleistungen wurden zwischen 2018 und 2019 bereits Mittel in Höhe von insgesamt 900.000 EUR freigegeben. Zur weiteren Finanzierung der Maßnahme werden insgesamt noch 15.421.000 EUR benötigt.
Im MIP 2020/2023 sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 16,321 Mio. EUR berücksichtigt.
Es wird folgender Mittelbedarf angemeldet:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mittelbedarf 2018-2019: 900.000 EUR Mittelbedarf 2020: 2.800.000 EUR Mittelbedarf 2021: 7.100.000 EUR Mittelbedarf 2022: 5.521.000 EUR ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamtkosten 16.321.000 EUR
Folgekosten
Für die Straßenentwässerung, Brückenbeleuchtung und die Lichtsignalanlage bleiben die jährlichen Folgekosten gegenüber den dafür bereits bestehenden Ansätzen unverändert.
Für den Unterhalt ergeben sich aufgrund der Neuaufteilung des Querschnittes geänderte Werte. Brückenunterhalt SÖR/1-B/2: 1.000,00 EUR / Jahr Straßenunterhalt SÖR/2-B/2: 5.000,00 EUR / Jahr
| W e ls e r s Str. t r er . h ac b z ul S e er u ß G Ä u s ta v -Heinemann-Str. e ß a str d n e st C O h e r u s k e r s t r . | Ingenieurbüro R. Göller BeratenderIngenieurfürBauwesenBayIkaBau 90439Nürnberg-Geisseestr.13 Tel.0911/951297-0-e-mail:info@ib-goeller.de 3.1 | |||
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Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.01.2020 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Kaugummireste Errichtung "GumWalls"
hier: Antrag der FDP vom 19.10.2019
Anlagen: Antrag_Kaugummireste GumWalls_FDP Bild Gumwall Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
Die FDP hatte angeregt, dass der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg die Erfahrung von anderen Städten zum Thema "GumWalls" einholt und bei einem positiven Feed-Back auch in der Nürnberger Innenstadt mehrere "GumWalls" aufstellt.
Nach umfangreichen Recherchen ist das Fazit zu ziehen, dass die Aufstellung von GumWalls nicht zu den gewünschten Verbesserungen der innerstädtischen Sauberkeit beitragen kann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Entsorgung von Kaugummiresten hat keine Div.Relevanz.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Freie
Alexander Liebei Demokraten Mitglied des Nürnberger Stadtrates
FDP-Stadtrat Alexander Liebei. Rathausplatz 2.90403 Nürnberg
Herr Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg -----------
oserbürgermüsterI
2 1 OKT. 2313
. . ,
- Oktober 2019 ) -
J
Entsorgung von Kaugummiresten durch „GumWalls"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Maly,
Reste von achtlos weggeworfenen Kaugummis sind auch in der Nürnberger Innenstadt ein ausgesprochen unästhetisches, umweltschädliches und darüber hinaus sehr teures Ärgernis für die Bürgerschaft und die Stadtverwaltung. Zahlreiche Versuche, das Problem einzudämmen sind bisher leider erfolglos gewesen. Es erscheint deshalb angezeigt, einen - auf den ersten Blick
- außergewöhnlichen Versuch zu starten.
In einigen Städten (Stuttgart, Duisburg, Frankfurt) wurde inzwischen erfolgreich das sogenannte Projekt „GumWall" umgesetzt, zusätzlich startete Kaiserslautern aktuell im Oktober einen dreimonatigen Modellversuch.
„GumWall" besteht aus einem robusten Metallkasten, dessen Innenteil mit kreativ gestalteten Andrückplatten für Kaugummis versehen ist. Auf diesen soll der zu entsorgende Kaugummi aufgedrückt werden oder in den darunter befindlichen Kasten eingeworfen werden. Die GumWalls werden an zentralen Stellen der Innenstadt aufgehängt. Kaiserslautern startete in diesem Zusammenhang einen öffentlichen Kreativ-Wettbewerb zur Gestaltung der Andrückplatten. Mehrere Städte in Dänemark und den Niederlanden sollen auch bereits positive Erfahrungen mit GumWalls gemacht haben.
Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg | Telefon 0911 231-7140 | Fax 0911 231-7148 E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de | www.fdp-nuernberg.de
Freie
Alexander Liebe! Demokraten Mitglied des Nürnberger Stadtrates
Vor diesem Hintergrund stelle ich zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
o Die Verwaltung berichtet über die Erfahrungen des Projektes „GumWall" in den genannten Städten und erarbeitet eine Handlungsempfehlung für Nürnberg.
o Bei positiver Begutachtung durch die Verwaltung werden vorläufig drei GumWalls an zentralen Stellen in der Nürnberger Innenstadt aufgehängt.
Freundliche Grüße
Stadtrat
Rathausplatz 2 | 90403 Nürnberg | Telefon 0911 231-7140 | Fax 0911 231-7148 E-Mail: alexander.liebel@stadt.nuernberg.de | www.fdp-nuernberg.de
Sachverhaltsdarstellung:
Auf öffentlichen Gehwegen, Plätzen und Straßen sind sie ein Ärgernis: Kaugummis.
Die meisten dieser unappetitlichen Hinterlassenschaften befinden sich im Altstadtbereich besonders in der hochfrequentierten Fußgängerzone. Die Entfernung durch Handreiniger mit Besen oder Kehrmaschinen hat nur bedingt Erfolg. Selbst wenn die Kaugummis entfernt werden können, hinterlassen sie auf den meisten Böden unschöne Flecken. Sehr ärgerlich ist auch, wenn Passanten hineinsteigen.
Unterschiedliche Firmen bringen immer wieder Maschinen und Geräte auf den Markt, die die Entfernung erleichtern oder verbessern sollen. Bisher konnte leider keine Maschine im Testbetrieb die Erwartungen erfüllen. Kosten und Nutzen stehen in keinem vernünftigen Verhältnis, da selbst mit der Spezialreinigung nicht alle Kaugummis entfernt werden können.
Eine weitere Möglichkeit, der unappetitlichen Kaugummis auf den Gehwegen und in Fußgängerzonen Herr zu werden, ist die Kaugummiwand oder „GumWall“. Sie ist seit einiger Zeit auf dem Markt und wird bereits in einigen anderen Städten getestet.
Bei der „GumWall“ handelt es sich um einen Metallkasten mit Andrückblättern und einem Auffangbehälter. Auf die Blätter sind Smilies, Gesichter, Flaggen oder ähnliches aufgedruckt. Die Idee hinter der „GumWall“ ist, dass die Kaugummis nicht einfach ausgespuckt, sondern ordentlich "und mit Fun-Faktor" entsorgt werden sollen, indem man sie im Vorbeigehen einem der aufgedruckten Symbole z.B. einem Smiley mitten ins Lachen drückt.
Die Andrückblätter können, ähnlich wie bei einem Flip-Chart, abgerissen und entsorgt werden. Im Regelfall muss dies mindestens einmal täglich geschehen, da der Anblick von verbrauchten Kaugummis nicht gerade sehr ästhetisch ist.
„Gumwalls“ sind sicher sehr polarisierend. Neben manchen Passanten, die die Idee interessant oder lustig finden und zum Nachdenken angeregt werden, wird es auch genügend Passanten geben, bei denen der Anblick dieser Kaugummiansammlungen Ekel hervorruft.
Speziell im Innenstadtbereich stehen, teilweise nur in einigen Metern Abstand, über 500 Papierkörbe, in denen ebenfalls Kaugummis entsorgt werden könnten. Das Entsorgen an Ort und Stelle auf dem Gehweg lässt jedoch darauf schließen, dass einige Passanten entweder keine Lust haben, zum nächste Papierkorb zu gehen oder sich nicht im Klaren sind, welche Verunreinigung ein achtlos weggeworfener Kaugummi verursacht. Es ist fraglich, ob diese Passanten, die nicht einmal den vorhandenen nahen Papierkorb aufsuchen einen wesentlich weiteren Weg auf sich nehmen würden, um ihren Kaugummi dann auf diese „GumWall“ zu kleben.
In der Anfangsphase kann es durchaus dazu kommen, dass sich ein gewisser „Kaugummitourismus“ entwickelt, also Passanten speziell zum Ausprobieren der neuen „GumWall“ Kaugummi kauen und diesen dann dort entsorgen.
In den Sommermonaten werden durch den Geruch der Kaugummis auf diesen „GumWalls“ auch Insekten angezogen, was den geneigten Passanten abhalten könnte, die Wand tatsächlich zu gebrauchen.
Zu den Städten, die die „GumWall“ schon aufgestellt haben, gehören die Stadt Frankfurt (seit Oktober 2019), Duisburg, Limburg (seit August 2019) und die Stuttgarter Verkehrsbetriebe.
Die Stadt Frankfurt konnte nach gut sechs Wochen Einsatz noch keinerlei Ergebnisse, weder positiv noch negativ, mitteilen. Ein erstes Fazit wird es frühestens im Sommer 2020 geben.
In der Stadt Limburg gibt es noch keine offiziellen Auswertungen zum Testbetrieb. Die Wände werden angenommen, das Kaugummiproblem ist damit aber nicht aus der Welt geschafft. Ein konkretes Fazit, auch ob es sich finanziell rechnet (also die teure Spezialreinigung zu reduzieren), kann erst nach einer längeren Erprobungsphase gezogen werden.
Die Verkehrsbetriebe Stuttgart verfügen schon über ein Jahr über mehrere „GumWalls“ an ihren Haltestellen. Die Wände werden durchaus auch beklebt, die Auffangbehälter aber mit sonstigem Abfall verunreinigt. Eine signifikante Verbesserung der Verschmutzung durch Kaugummis ist nicht zu verzeichnen.
Aus der Stadt Duisburg gab es keine Rückmeldung auf die Anfrage.
In Saarbrücken verzichtet man ganz auf die Aufstellung von „GumWalls“, da man nicht von einem nachhaltigen Effekt ausgeht.
-
Weitreichende Erkenntnisse, die die Anschaffung von „GumWalls“ für Nürnberg als deutliche Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit sinnvoll machen, konnten aus den Abfragen anderer Städte und der Verkehrsbetrieb Stuttgart nicht gezogen werden.
-
Neben den Verschmutzungen der „GumWalls“ durch Fremdfraktionen (Papiertücher, Kaffeebecher etc.), dem Anziehen von Insekten und dem Ekeleffekt bei einem Teil der Passanten, gibt es auch noch den gestalterischen Aspekt zu berücksichtigen.
-
Auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Gestaltungshandbuches sind nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes in der Altstadt „GumWalls“ aus gestalterischen Gründen nicht denkbar und nicht vereinbar mit den Richtlinien.
-
In der vom Stadtrat am 23.10.2019 beschlossenen Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt wird das Ziel verfolgt, der Überfrachtung und der damit verbundenen qualitativen Abwertung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken. Eine Aufstellung von „GumWalls“ im städtebaulich wertvollen und touristisch bedeutenden Altstadtbereich widerspricht dieser aktuell beschlossenen Richtlinie.
Fazit:
Nach Auswertung aller Fakten, der bisherigen Erfahrungen der Städte und der Gegebenheiten kann im Altstadtbereich das Aufstellen von „GumWalls“ nicht empfohlen werden.
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 22.01.2020 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Anliegenmelder - mobiles MiniWeb
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt Nürnberg möchte durch den Aufbau und das Bereitstellen eines webbasierten Anliegenmelders den Bürgerinnen und Bürgern den Service bieten, Ihre Anliegen bzw. Anmerkungen, welche im öffentliche Raum gemacht werden, mobil über alle Endgeräte einfach der Stadt mitzuteilen.
Durch die Einführung des Melders wird für die Bürgerinnen und Bürger eine weitere Möglichkeit geschaffen, mit der Stadt in Kontakt zu treten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Relevanz, da für alle Bürgerinnen/Bürger gleichermaßen nützlich.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt
- Anlass
Die Stadt Nürnberg wird durch den Aufbau und das Bereitstellen eines webbasierten Anliegenmelders den Bürgerinnen und Bürgern den Service bieten, Ihre Anliegen bzw. Anmerkungen, welche im öffentliche Raum gemacht werden, mobil über alle Endgeräte einfach der Stadt mitzuteilen.
Dies nimmt die Stadt, insbesondere SÖR zum Anlass, diese Anwendung zusammen mit den Dienststellen Pr/3 und ASN zu entwickeln und umzusetzen. Die Realisierung für die Bürgerinnen und Bürger erfolgt am 03.02.2020.
Durch die Einführung des Melders wird für die Bürgerinnen und Bürger eine weitere Möglichkeit geschaffen, mit der Stadt in Kontakt zu treten.
- Funktionalität für die Bürgerinnen und Bürger
Der Anliegenmelder basiert auf einer responsiven städtischen Webanwendung, die für Smartphones, Tablets und Desktops gleichermaßen genutzt werden kann. Meldungen können damit, gerade über mobile Endgeräte durch Nutzung der Ortserkennung und der Kamerafunktion sehr schnell und einfach mit guten und präzisen Informationen eingereicht werden. Die öffentliche Darstellung der gemeldeten Anliegen auf der Webseite ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Nachverfolgung ihrer Meldung.
Wie funktioniert die vereinfachte Meldung?
Über eine einfache Internetadresse (Domain) landen die Bürgerinnen und Bürger direkt auf einer Formularseite im Internetangebot vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
Auf der ersten Informationsseite wählt die Person den Themenbereich für die Meldung.
Je nach Eingabegerät kann im zweiten Schritt der betroffene Ort für die Meldung definiert werden. Bei mobilen Geräten kann – sofern die Bürgerin oder der Bürger zustimmt – die Standortanzeige verwendet werden. Alternativ kann der Ort auch über eine Straßenliste definiert werden, die sich bei Eingabe der ersten Buchstaben automatisch ergänzt.
Nach der Beschreibung des Orts kann die Meldung durch eine zusätzliche Beschreibung und auf Wunsch mit einem Bild genauer beschrieben werden. Dabei kann bei mobilen Endgeräten – sofern von den Bürgerinnen und Bürgern am Gerät die Erlaubnis eingestellt wird – auf die Fotos oder die Kamera des Gerätes zugegriffen werden.
Für die weitere Verarbeitung des Anliegens werden im letzten Schritt persönliche Daten und die entsprechenden Einverständniserklärungen abgefragt. Die Person kann entscheiden, ob die Meldung in der Liste der veröffentlichten Meldungen aufgenommen werden darf.
Mit dem Absenden der Information werden die Daten an den Servicebetrieb Öffentlicher Raum übertragen und dort am Servicetelefon bearbeitet. Die Bürgerin oder der Bürger erhält eine Bearbeitungsnummer, mit der der Status der Bearbeitung im Internet überprüft werden kann, sofern einer Veröffentlichung zugestimmt wurde.
Wie wird der Status von Meldungen angezeigt?
Auf der Internetseite des Servicebetriebs Öffentlicher Raum gibt es in Zukunft eine Informationsseite mit Status-Informationen zu den Online- und telefonisch gemeldeten Anliegen. Die Anzeige erfolgt entweder per Karten- oder Listenansicht. Die Anzeige kann durch Filter (Status, Kategorie, Stichworte) eingeschränkt werden. Durch Eingabe der individuellen Auftragsnummer kann der Status des gemeldeten Anliegens überprüft werden.
- Ausstattung mit Ressourcen
In einer ersten Ausbaustufe wurden bei SÖR drei neue Stellen für die Meldungsverarbeitung geschaffen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Stelle einer/s Meldungs-/Auftragsdisponentin/disponenten sowie um zwei Stellen im gewerblichen Bereich. Die Disponentin/der Disponent bearbeitet die Meldungen in einem elektronischen Antragsverfahren und plant die Abarbeitungstouren. Die gewerblichen Mitarbeiter sind mit einem Transporter, Werkzeugen, Kleingeräten und Smartphones ausgestattet. Unterstützt werden die SÖR-Mitarbeiter/innen durch 2 NOA-Trupps (Beschäftigung aus dem Teilhabechancengesetz) mit jeweils 2 Personen, ebenfalls mit Transporter und Smartphones ausgestattet. Die Mittel für das SÖR-Fahrzeug sind im SÖR-Wirtschaftsplan 2019 eingestellt.
Beim Presseamt kam es zu einer generellen Aufstockung der personellen Ressourcen (CMS- Technik, Design) im Jahr 2019. Die technische Umsetzung der Software wurde durch Vergabe an einen externen Partner sichergestellt (35.000 €). Die technischen Betriebskosten sind in den allgemeinen Betriebskosten des städtischen CMS inkludiert.
SÖR wird nach einer Evaluation der Anlaufphase die Weiterentwicklung vorantreiben und die organisatorischen Notwendigkeiten weiter verfeinern. Darüber hinaus werden die Bedarfe genauer quantifiziert und mit konkreten Zahlen unterlegt. Die Konkretisierung wird mit Ref. I/II, sowohl mit DIP als auch mit StK abgestimmt, insbesondere wenn es um die Anpassung von Ressourcen zum schnelleren Abarbeiten der Meldungen geht.
- Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung für die Bürgerinnen und Bürger wird zum 03.02.2020 erfolgen. Bis dahin werden Funktionstests der Technik und Ablauftests für die organisatorische Abarbeitung der Meldungen durchgeführt.
- Ausblick/Erwartungen
Erfahrungen aus anderen Städten, die ebenfalls einen mobilen Melder eingeführt haben, zeigen, dass gerade am Anfang dieser durch die Bürgerinnen und Bürger stark frequentiert und genutzt wird, die Nutzung aber in der Folgezeit stark zurückgeht. Ob sich diese Beobachtung auch in der Stadt Nürnberg bestätigen wird bleibt abzuwarten.
Es ist vorgesehen, in einem Jahr nach der Einführung einen Erfahrungsbericht inkl. Zahlenbasis dem Werkausschuss vorzulegen.