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Anlage: Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 23.09.2014

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Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 23.09.2014

-öffentlich- -einstimmig-

Kommunales Wahlrecht für Alle

Der Integrationsrat bittet den neuen Stadtrat, einen Grundsatzbeschluss zu verabschieden und den Herrn Oberbürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender des Deutschen Städtetages sowie des Bayerischen Städtetags zu bitten, entsprechende politische Schritte einzuleiten, damit das Kommunale Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens 5 Jahren hier leben, eingeführt wird.

Begründung: Für die demokratische Gesellschaft ist es wichtig, dass die Kluft zwischen der hier lebenden Bevölkerung und der wahlberechtigten Bevölkerung verringert wird. Die kulturelle Vielfalt und die Ehrung der Menschenrechte sind ein fester Bestandteil unserer Stadt geworden. Die Akzeptanz der Menschen aus unterschiedlichen Ländern, die sich dazu entschlossen haben sich in Nürnberg niederzulassen, kann nur durch Wertschätzung und Gleichstellung auf allen Ebenen, auch auf der kommunal-politischen, erreicht werden. Die meisten demokratischen Parteien bekennen sich zum Kommunalen Wahlrecht für Nicht- EU-Bürger/innen. Beim Empfang des Tages der Republik Türkei 2013 hat sich sogar Staatsminister Dr. Söder für das Kommunale Wahlrecht für Türken ausgesprochen. Es ist an der Zeit, den entscheidenden politischen Schritt zu gehen und allen Bürger/innen dieses Landes noch mehr Offenheit und Toleranz entgegenzubringen.

Nürnberg, 23.09.2014

Vorsitzender Schriftführerin

Ilhan Postaloğlu Ina Graf

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