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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (19.12.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

19.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - Aufgabe im Wandel 5 Bericht J/058/2019 5 Sitzungsvorlage J/058/2019 9 Sachverhalt_Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4 13

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4 J/058/2019 16 TOP Ö 2 Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe 34 (PEF:SB) Bericht J/059/2019 34 Sachverhalt_Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe 38 (PEF_SB)_ v_3 J/059/2019 Beilage_Übersicht_Nachfolgemanagement_Version3docx J/059/2019 43 Beilage_Übersicht_Auswertung_Version2 J/059/2019 46 TOP Ö 3 Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 2018 50 Bericht J/060/2019 50 Sachverhalt_Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 54 2018_Version4_nach Überarbeitung J/060/2019 Beilage_Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 2018_nach 57 Überarbeitung_Version4 J/060/2019 TOP Ö 4 Trägerübergreifende Elternbefragung 2019 in den Kindertageseinrichtungen des 84 kommunalen und der freien Träger der Stadt Nürnberg Bericht J/061/2019 84 Sachverhalt_Trägerübergreifende Elternbefragung in den Kindertageseinrichtungen im 88 Jahr 2019 J/061/2019 Trägerübergreifende Elternbefragung in den Kindertaegseinrichtungen im Jahr 91 2019_Fragebogen J/061/2019 TOP Ö 5 Kinderbetreuungsstätte "Villa Kunterbunt" 98 Bericht J/062/2019 98 Sachverhalt_Kinderbetreuungsplätze_Villa Kunterbunt (Antrag CSU vom 102 04.02.2019)_Version v_JD J/062/2019 Antrag_Kinderbetreuungsstätte Villa Kunterbunt J/062/2019 103 TOP Ö 6 Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg 104 Bericht J/063/2019 104 Sachverhalt_Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg (Antrag Bündnis 90Die Grünen 108 vom 05.04.2019)_Aktualisierung_SpS_Version2 J/063/2019 Antrag_Aktivspielplatz Zeisigweg_Die Grünen J/063/2019 112

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 19.12.2019, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - Aufgabe im Wandel Beschluss

2. Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung Bericht

soziale Berufe (PEF:SB) J/059/2019

3. Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr Bericht

2018 J/060/2019

4. Trägerübergreifende Elternbefragung 2019 in den Bericht

Kindertageseinrichtungen des kommunalen und der freien Träger J/061/2019

der Stadt Nürnberg

5. Kinderbetreuungsstätte "Villa Kunterbunt" Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 04.02.2019 J/062/2019

6. Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom J/063/2019

05.04.2019

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.10.2019,

öffentlicher Teil

8. Mitteilungen

9. Auflagen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - Aufgabe im Wandel

Anlagen: Sachverhalt_Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4 Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4

Bericht:

Seit gut zehn Jahren sind Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren in fünf nach sozialer Belastung ausgewählten Stadtteilen im Einsatz. Im Bericht werden die bisherige Entwicklung von Stadtteilkoordination slizziert und der damit verbundene Aufgabenwandel reflektiert. Darauf aufbauend werden Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - insbesondere in sozial stark belasteten Quartieren -benannt:

Mit dem Ziel, auffällige soziale Entwicklungen im Stadtgebiet (frühzeitig) zu identifizieren, wurde ein drei-stufiges Verfahren eines Sozialraummonitoring entwickelt und implementiert. Erste Befunde werden daraus berichtet. Abschließend werden Empfehlungen zur weiteren Prüfung ausgewählter Stadtgebiete und zum sukzessiven Ausbau von Stadtteilkoordination gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vorgestellt wird eine Handlungsstrategie, die im Sinne positiver Diskriminierung vorallem in Stadtteilen mit einer hohen Armutsbetroffenheit Anwendung finden soll.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

Gh

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - Aufgabe im Wandel

Anlagen: Sachverhalt_Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4 Handlungsstrategie Stadtteilkoordination_Aufgabe im Wandel_Version4

Sachverhalt:

Seit gut zehn Jahren sind Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren in fünf nach sozialer Belastung ausgewählten Stadtteilen im Einsatz. Im Bericht werden die bisherige Entwicklung von Stadtteilkoordination slizziert und der damit verbundene Aufgabenwandel reflektiert. Darauf aufbauend werden Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Stadtteilkoordination - insbesondere in sozial stark belasteten Quartieren -benannt:

Mit dem Ziel, auffällige soziale Entwicklungen im Stadtgebiet (frühzeitig) zu identifizieren, wurde ein drei-stufiges Verfahren eines Sozialraummonitoring entwickelt und implementiert. Erste Befunde werden daraus berichtet. Abschließend werden Empfehlungen zur weiteren Prüfung ausgewählter Stadtgebiete und zum sukzessiven Ausbau von Stadtteilkoordination gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vorgestellt wird eine Handlungsstrategie, die im Sinne positiver Diskriminierung vorallem in Stadtteilen mit einer hohen Armutsbetroffenheit Anwendung finden soll.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

Gh

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Konzeption "Handlungsstrategie Stadtteilkoordination" genannten Empfehlungen zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Sozialraumentwicklung in Nürnberg sukzessive umzusetzen.

Sachverhalt

Sozialraumentwicklung Nürnberg: Handlungsstrategie Stadtteilkoordination

Bei Neuorganisation des Geschäftsbereichs Referat für Jugend, Familie und Soziales (2006- 08) wurde die Regiestelle Sozialraumentwicklung neu eingerichtet und beauftragt, „… Stadtteilkoordination als sozialpolitische Handlungsstrategie im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales zu implementieren und bereichsübergreifend zu verankern; basierend auf diesen Erfahrungen Strukturen zur Früherkennung von sozial auffälligen Entwicklungen im Stadtgebiet aufzubauen.“ Aufgaben und Aufgabenwandel Seit gut zehn Jahren sind in fünf Stadtgebieten – Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof, St. Leonhard/Schweinau, Gostenhof und Muggenhof/Eberhardshof - Stadtteilkoordinatorinnen und koordinatoren eingesetzt. In diesen nach sozialer Belastung ausgewählten Stadtteilen ist Stadtteilkoordination eine interventive Maßnahme: Sie nimmt eine Anwaltschaft für die Interessen und Bedarfe im Stadtteil wahr. Sie leitet und pflegt die lokalen Netzwerke, bündelt Stadtteildiskussionen, gibt Problemanzeigen weiter, eruiert Lösungswege. Ihr Einsatz ist befristet, wenngleich es keinen fixen Endpunkt dafür gibt. Solange Stadtteilkoordination in diesen hochverdichteten Stadtteilen mit ihren vielfältigen Integrationsanforderungen gebraucht wird, soll sie im Sinne positiver Diskriminierung verlässlich zur Verfügung stehen. Stadtteilkoordination ist von Anfang an den Grundprinzipien einer Sozialraumorientierung verpflichtet, wie sie in Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit ab den 1990er Jahren entwickelt worden sind. In der Überzeugung, dass städtebauliche Verbesserungen einerseits und sozialräumliche Entwicklung andererseits zwei Seiten einer erfolgreichen Stadtteilentwicklung darstellen, wurden in einem gemeinsamen Workshop von Stadtteilkoordination und der Abteilung Stadterneuerung im Stadtplanungsamt 2016 Verabredungen für eine gelingende Zusammenarbeit getroffen. Aktuell sind alle Einsatzgebiete von Stadtteilkoordination auch Stadterneuerungsgebiete: die Weststadt im Programm Stadtumbau, St. Leonhard/Schweinau, Gibitzenhof und Galgenhof/Steinbühl im Programm Die soziale Stadt. Zusammen mit dem Quartiersmanagement der Stadterneuerung bilden die Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren das Kernteam in den lokalen Stadtteilentwicklungsprozessen. In den INSEK-Prozessen Nürnberger Weststadt und Nürnberger Süden (2012) wurde einmal mehr der Blick für die hohen Anforderungen in diesen Stadtgebieten geschärft: es sind allesamt Vielfaltsquartiere – Orte, an denen vielfältige Integrationsleistungen erbracht werden. Das bedingt einen Blickwechsel: nicht eine „soziale Benachteiligung“ und daraus resultierende Defizite stehen im Mittelpunkt, sondern der Blick wird auf „Anforderungen“ gelenkt und auf die Frage, welche Unterstützung es dafür braucht, um diese zu bewältigen. Mit einer Konzentration auf die Integrationsanforderungen in der Stadtteilgesellschaft wird vermittelt, dass damit eine verlässliche, auf Kontinuität angelegte Aufgabe verbunden sein sollte. Das betrifft auch den Einsatz von Stadtteilkoordination. Diese ist heute an ihren Einsatzorten in der Weststadt und Südstadt – mehr denn je – eine wichtige Kontaktstelle. Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Stadtteilkoordination Sozialraumentwicklung zielt darauf, aufwachsenden Kindern ein möglichst anregungsreiches, geschütztes Umfeld sowie älteren Menschen einen vertrauten und sorgenden Lebensraum zu ermöglichen. Ziel der Handlungsstrategie ist es dabei, sozial belastete Stadtteile durch verlässliche Strukturen zu entlasten und zu stabilisieren. 1. Funktionierende lokale Netzwerkstrukturen: voneinander wissen, gemeinsam Erfahrungswissen aufbauen Was stärkt die Zusammenarbeit in einem lokalen Netzwerk? Aufschlussreich sind dazu die Antworten von Netzwerkpartnern1: Die mit Abstand häufigste Nennung bezieht sich auf die

1 Europäisches forum für migrationsstudien (efms), 2017 Netzwerkmonitoring

Regelmäßigkeit der Treffen und Verlässlichkeit von Regeln, Moderation und Protokollführung. Als wichtige Voraussetzung wird eine Netzwerkkoordination genannt, die ihren Auftrag trägerneutral erfüllt. Besonders geschätzt wird, über mehrere Treffen an einem Thema dran zu bleiben, sich dazu im Stadtteil strategisch zu positionieren. Lokale Netzwerke sollten möglichst ressourcenschonend, aber ebenso effizient agieren. Bewährt hat sich ein Zusammenspiel stadtteilzentraler und aufgabenbezogener Netzwerke: Das stadtteilzentrale Netzwerk (z. B. STARK) ist richtungsoffen, hier kann alles auf den Tisch kommen, was für den Stadtteil interessant oder problematisch ist. Die aufgabenbezogenen Netzwerke (Netzwerke Kinder, Netzwerke Jugend, Seniorennetzwerke) sind hingegen zweckgebundene Netzwerke; sie dienen dem kollegialen Austausch und der fachlichen Auseinandersetzung und Absprache, Insgesamt gilt: Je klarer ein Netzwerk im Stadtteil strukturiert ist und je stabiler es ist, umso flexibler kann auf neue Herausforderungen reagiert werden. 2. Bereitschaft zur Abstimmung zwischen den fachlich Koordinierenden: einander ergänzen, unterschiedliche Ressourcen / Kompetenzen zusammenführen Sozial belastete Stadtteile in Großstädten sind Adressaten vielfältiger Förderprogramme. Diese sind nicht immer zentral abgestimmt, umgesetzt werden sollen sie zuweilen zeitgleich im selben Stadtteil: Programme für Integration, für Inklusion, für Armutsprävention, für Gesundheitsförderung, für Bildungsteilhabe … alles wichtige Themen, die aber vor Ort erst einmal weitere Personalkräfte und -zeiten binden. Zum Schutz der Mitarbeitenden und als Voraussetzung, damit Förderprogramme wirkungsvoll umgesetzt werden können, braucht es eine klare Netzwerkstruktur und es braucht den kontinuierlichen Austausch und die Absprache der fachlich Koordinierenden vor Ort. Etabliert haben sich 14-tägige Stadtteil-Jour fixes von Stadtteilkoordination und Quartiersmanagement, die je nach Tagesordnung um die Gesundheitskoordination oder Koordination Seniorennetzwerke erweitert werden. 3. Richtungsweisende und schwerpunktsetzende Stadtteilkonzepte: Stärken und Lücken erkennen, Verbesserungen einleiten, Prioritäten setzen In den vergangenen Monaten wurde zum einen das Programm gegen Kinder- und Jugendarmut fortgeschrieben, zum anderen ein Programm zur Linderung der Folgen von Altersarmut skizziert. In den Programmen sind Handlungsfelder benannt, die auf kommunaler Ebene steuerbar sind, ihnen wurden zwischenzeitlich bewährte Maßnahmen zugeordnet. Eines dieser Handlungsfelder betrifft in beiden Programmen die „Chancen im Stadtteil“. Naheliegend also nachzuprüfen, wie hoch die Armutsbetroffenheit in einzelnen Stadtgebieten ist und in welchem Umfang förderliche Maßnahmen vor Ort vorgehalten sind. Auf Basis dieser Gegenüberstellung werden derzeit Stadtteilkonzepte erarbeitet und abgestimmt. Diese dienen vorrangig dem Abgleich von Fach- und Sozialraumplanung und sind im Folgenden Grundlage von Aushandlungsprozessen im Stadtteil und in den Gebietsteams der integrierten Stadtentwicklung. Die Stadtteilkonzepte Galgenhof/Steinbühl und Gibitzenhof sollen im 1. Halbjahr 2020 dem JHA und SHA vorgelegt werden. 4. Soziale Treffpunkte aller Generationen im Stadtteil: Gelegenheit für Begegnung und Beratung schaffen, Ermöglichungsräume einrichten Gerade in den hochverdichteten Stadtteilen mit hohen Integrationsanforderungen braucht es im kleinräumigen Umgriff in den Wohnquartieren verankert soziale Treffpunkte nach dem Vorbild der Mehrgenerationenhäuser. 200 - 250 qm groß, multifunktional nutzbar, mit einer Küche und einem offenen Treff, der als „Wohnzimmer im Stadtteil“ fungieren kann. Hier werden erste Kontakte geknüpft, gesprächsweise Wünsche und Bedarfe artikuliert, persönliche Ansprache, Beratung und soziale Versorgung geboten. Idealerweise sind solche Mehrgenerationentreffpunkte angedockt an eine Einrichtung der Alten- oder der Jugendhilfe. Es ist ein Kristallisationsort, an dem der Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Sozial- und Bildungspolitik durch entsprechende Angebote - etwa von der Eltern-Kind-

Gruppe über Ferienprogramme, Deutschlernkurse, Handy-Sprechstunde bis Treffen der Seniorennetzwerke - einmal mehr mit Leben gefüllt wird, indem hier Angebote mit und für die unmittelbare Nachbarschaft gestaltet werden. Sozialraummonitoring: alle Stadtteile im Blick Aufbauend auf der Sozialraumtypisierung des Amts für Stadtforschung und Statistik wurde im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales ein dreistufiges Sozialraummonitoring konzipiert: 1. Stufe: Daten im Zeitreihen- und gesamtstädtischen Vergleich Für alle statistischen Bezirke, in denen mindestens ein Distrikt 2017 dem Sozialraumtyp 2 = sozial angespannte Quartiere zugeordnet ist, werden ausgewählte soziodemografische und ökonomische Daten erhoben und fortgeschrieben. Wenn möglich werden sie im Zeitreihenvergleich - im Abstand von zehn Jahren - betrachtet. 2. Stufe: Bestandsaufnahme von Einrichtungen und Angeboten Für die Stadtteile wird eine Bestandsaufnahme von Einrichtungen und bewährten Maßnahmen im Sinne der Programme gegen Armut erarbeitet. 3. Stufe: Seismografentreffen Nach Dringlichkeit werden für diese Stadtteile zusätzlich Einschätzungen der regional Verantwortlichen aus den Fachämtern bei Seismografentreffen eingeholt. Auswahlkriterien für die Priorisierung sind dabei eine hohe Armutsbetroffenheit, offensichtliche Angebotslücken und ein erwarteter starker Zuzug auf Grund von Nachverdichtung. Erste Befunde / Empfehlungen zum weiteren Ausbau Sozialraumentwicklung In 2018 wurde das Sozialraummonitoring mit der Datenerhebung (Stufe 1) gestartet. Selbst unter den vorausgewählten Bezirken gibt es signifikante Unterschiede. Sozial angespannte Stadtteile mit Stadtteilkoordination Die Daten in den Stadtteilkoordinationsgebieten weisen zwar alle auf zarte, positive Entwicklungen hin, fallen aber dennoch im gesamtstädtischen Vergleich mit zehn und mehr signifikanten Abweichungen vor allem in den Armutsindikatoren (Mindestsicherungsquote, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern) auf. Stadtteilkoordination soll hier weiterhin im Einsatz bleiben. Für all diese Gebiete werden Stadtteilkonzepte erarbeitet und in Planungstreffen diskutiert. Dem JHA wird berichtet. Sozial angespannte Quartiere, bislang ohne Stadtteilkoordination Es gibt weitere statistische Bezirke mit vergleichbar hohen Auffälligkeiten, aber bislang ohne Stadtteilkoordination. Für diese Bezirke werden aktuell Bestandserhebungen (Stufe 2) durchgeführt und sollen sukzessive Seismografentreffen (Stufe 3) veranstaltet werden.  Auf dieser Basis werden Empfehlungen zur Weiterentwicklung abgegeben. Zu erwarten ist, dass sich in zwei bis vier weiteren Stadtgebieten Koordinationseinsätze empfehlen. Hierfür werden rechtzeitig Stellenschaffungsanträge vorgelegt. Neugründungen von Stadtteilen Bei der Neugründung von Stadtteilen sind die Herstellung von 30%-gefördertem Wohnungsbau Vorgabe  Die benachbarten Stadtgebiete sollen nach dem dreistufigen Verfahren des Sozialraum- Monitorings überprüft werden, um gegebenenfalls möglichen Konfliktlagen frühzeitig gegensteuern zu können. Besonderes Augenmerk liegt auf Hasenbuck und Rangierbahnhof- Siedlung - zwei Stadtteilen, die westlich und östlich an das Neubaugebiet Brunecker Areal andocken und selbst zu den sozial angespannten Quartieren zählen. Einzelne sozial belastete Distrikte im Nordosten und Südwesten  Zeitlich nachgeordnet soll auch für diese Gebiete eine Analyse nach dem dreistufigen Sozialraummonitoring erfolgen. Anstelle eines Koordinationseinsatzes sollen hier bedarfsgerechte punktuelle Unterstützungsformen entwickelt werden.

Handlungsstrategie Stadtteilkoordination: Aufgabe im Wandel: I. Der Auftrag

„Stadtteilkoordination ist als sozialpolitische Handlungsstrategie im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales zu implementieren und bereichsübergreifend zu verankern. Basierend auf diesen Erfahrungen sind Strukturen zur Früherkennung von sozial auffälligen Entwicklungen im Stadtgebiet Nürnberg aufzubauen.“ So lautete der Auftrag zur Systematisierung von Sozialraumentwicklung, der im Rahmen der Neuorganisation des Geschäftsbereichs Referat für Jugend, Familie und Soziales in den Jahren 2006 bis 2009 gestellt worden war. Dabei sollten in Auswertung erster Erfahrungen in integrierten Entwicklungsprozessen - etwa in den Stadterneuerungsprozessen der Sozialen Stadt, in dem Stadtteilprojekt Werderau oder dem bereichsübergreifend konzipierten Bildungsprojekt „Spielend lernen in Familie und Stadtteil“ - Verfahren und Maßnahmen erprobt werden, um künftig proaktiv und vorausschauend in sozialen Stadtteilentwicklungsprozessen agieren zu können.

Nach gut zehn Jahren werden in dieser Vorlage a) die bisherige Entwicklung und der Aufgabenwandel von Stadtteilkoordination und Sozialraumentwicklung kurz skizziert. b) Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Sozialraumentwicklung aufgezeigt; mit dem Ziel, stabile Strukturen in sozial belasteten Stadtteilen aufrechtzuhalten. Diese sind:  funktionierende lokale Netzwerkstrukturen  Absprache und Kooperationsstrukturen der Koordinierenden  Abstimmung von sozialen Stadtteilkonzepten  Einrichtung sozialer Treffpunkte für alle Generationen c) ein dreistufiges Verfahren zum Sozialraummonitoring vorgestellt und erste Befunde berichtet. d) Empfehlungen zum weiteren Ausbau der Sozialraumentwicklung gegeben.

II. Aufgaben und Aufgabenwandel

von Stadtteilkoordination und Sozialraumentwicklung

Rückblick: In den Jahren 2007 bis 2009 wurden in der Zusammenschau von wenigen, aber aussagekräftigen soziodemographischen Daten1 einerseits sowie Beobachtungen und Einschätzungen von Stadtteilakteuren andererseits dem Jugendhilfeausschuss Stadtgebiete für den Einsatz von Stadtteilkoordination vorgeschlagen. Seither sind in fünf Stadtteilen westlich und südlich der Altstadt Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren aktiv.

1 Kernindikatoren waren: Anteil 0–18-Jährige, Anteil Über-65-Jährige, Ausländeranteil, Anteil Deutscher mit Migrationshintergrund, Arbeitslosenanteil an erwerbsfähiger Bevölkerung 15–65 Jahre

Abb. 1: Stadtteile mit Stadtteilkoordination

Stadtteile (statistische Bezirke) Bemerkungen
o Muggenhof/Eberhardshof (64, 65) Stadtteilkoordination seit 2007
o Gostenhof (04, 05, 22) Stadtteilkoordination seit 2008
Zusammengefasst zum Stako-Gebiet Nürn- berg Weststadt. … seit 2018
o St. Leonhard/Schweinau (19, 20, 21) Stadtteilkoordination seit 2010 Seit 2004 Stadtteilkoordination im Rahmen von „Spielend lernen in Familie und Stadtteil“
o Gibitzenhof/Rabus (15, 16 (162, 163), 17, 18, 43) Stadtteilkoordination seit 2007
o Galgenhof/Steinbühl (13, 16 (160, 161)) Stadtteilkoordination seit 2008

Sozial angespannte Quartiere Die ausgewählten Stadtteile wurden in späteren Darstellungen des Amts für Stadtforschung und Statistik dem Sozialraumtyp 2, sozial angespannte Quartiere2 zugeordnet. Hier wohnen Menschen aus vielen verschiedenen Herkunftsländern, viele Menschen sind arbeitslos oder anderweitig auf soziale Unterstützungssysteme angewiesen. Große Familien leben häufig in viel zu kleinen Wohnungen, überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche wachsen in Armut oder Armutsnähe auf. Diese hochverdichteten Stadtgebiete werden von mehrspurigen, vielbefahrenen Straßen durchkreuzt. Hier gibt es nur wenig Grün und neu hergerichtete Spielplätze sind in kurzer Zeit übernutzt.

Stadtteilkoordination als Interventive Maßnahme – befristet ohne fixen Endpunkt In diesen Stadtgebieten wurde Stadtteilkoordination als interventive und daher zeitlich befristete Maßnahme eingesetzt. Aber – sehr bewusst und der Komplexität der Aufgabenstellung Rechnung tragend – wurde kein fixer Endpunkt für deren Einsatz definiert. Stadtteilkoordination sollte - so lange sie gebraucht wird - verlässlich vor Ort im Einsatz sein können. Ausgestattet wurde sie mit 19,5 WAS pro Stadtteil (Ausnahme Gibitzenhof 30 WAS). Vorrangig sollten das Lebensumfeld von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Blick genommen und funktionierende Netzwerke unter den sozialen, schulischen und kulturellen Einrichtungen im Stadtteil aufgebaut werden. Stadtteilkoordinatorinnen und –koordinatoren nehmen eine Anwaltschaft für die Interessen und Bedarfe im Stadtteil wahr. Allparteilichkeit in Haltung und Auftritt sind dabei wichtige Voraussetzungen. Sie sollen Stadtteildiskussionen bündeln, fokussieren und zusammen mit der Regiestelle Sozialraumentwicklung als Scharnier zwischen Stadtteil und Stadtverwaltung sowie weiteren Unterstützern fungieren.

Sozialraumorientierung in der sozialen Arbeit Somit stand der Auftrag an Stadtteilkoordination von Anfang an im Kontext der Diskussionen wie sie ab den 1990er Jahren in Weiterentwicklung der Gemeinwesenarbeit zu Konzepten der Sozialraumorientierung geführt worden sind. Diesen Grundprinzipien einer Sozialraumorientierung ist Stadtteilkoordination von Anfang an bis heute verpflichtet: o einer Orientierung an den Willen und Bedarfen der Menschen im jeweiligen Stadtteil;

2 Amt für Stadtforschung und Statistik; zum Beispiel in Monatsbericht 5/2018: Sozialraumtypisierung für Nürnberg und Fürth

o einer aktivierenden Arbeit; o der Förderung personeller und dem Einsatz von sozialräumlichen Ressourcen sowie der Akquise von Unterstützung; o einer bereichsübergreifenden Arbeit, offen für alle Zielgruppen; o der Vernetzung und Kooperation verschiedener Dienste und Einrichtungen; o mit dem Ziel die Lebenswelten der vor Ort lebenden Menschen zu verbessern. Städtebauförderungsprogramm „Die soziale Stadt“ Mit Blick auf oben beschriebene „sozial benachteiligte Quartiere“ war bereits im Jahr 1999 das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ als ein Städtebauförderungsprogramm mit ganzheitlichem Ansatz gestartet worden. Durch Modernisierung und Schaffung von Wohnraum, durch eine Aufwertung des öffentlichen Raums und durch Errichtung von Gebäuden für den Gemeinbedarf sollen städtebauliche Impulse für die Aufwertung dieser Stadtteile gesetzt und damit wichtige Voraussetzungen für eine Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts geschaffen werden.

Schon 1999 kam das Städtebauförderungsprogramm „Die soziale Stadt“ auch in Nürnberg, zuerst in Galgenhof/Steinbühl zum Einsatz: die Einrichtung des Südstadtforum Service und Soziales, die Herstellung des Südstadtparks setzten erste wichtige und wirkungsvolle Impulse; es folgten ordnende verkehrliche Maßnahmen, die Umgestaltung des Aufseßplatzes, eine Reihe von Hinterhofbegrünungen. Immer deutlicher wurde aber auch im Verlauf dieses und vergleichbarer erfolgreicher Städtebauförderungsprozesse, dass sich sozialer Zusammenhalt nicht „automatisch“ einstellt, sozusagen als Belohnung für eine noch so gelungene Sanierung oder für eine noch so kreative einmalige Beteiligungsaktion. Klar wurde, dass es dafür - sozusagen als Pendant zur städtebaulichen Verbesserung - auch förderliche soziale Rahmenbedingungen und ein gutes Zusammenspiel von lokalen Partnern und Einrichtungen braucht, kurzum: eine strategisch ausgerichtete Sozialraumentwicklung.

Mittlerweile sind alle Gebiete mit Stadtteilkoordination auch Stadterneuerungsgebiete: der Nürnberger Westen ist Programmgebiet von Stadtumbau. St. Leonhard/Schweinau, Gibitzenhof und Galgenhof/Steinbühl im Südwesten und Süden sind Programmgebiete in der Sozialen Stadt. In einem Workshop haben 2016 die Abteilung Stadterneuerung im Stadtplanungsamt gemeinsam mit der Regiestelle Sozialraumentwicklung und allen Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren Vereinbarungen für eine gelingende Zusammenarbeit getroffen. Dabei ist einmal mehr die gemeinsame Überzeugung gewachsen, dass städtebauliche Erneuerung einerseits und Sozialraumentwicklung andererseits – wo immer möglich - gemeinsam betrieben werden sollten: sie haben unterschiedliche Vorgaben und Abläufe, sie verfügen über je andere Kontakte, Ressourcen und Kompetenzen und können sich gerade deswegen

Starke Partner für die Stadtteilentwicklung: Quartiersmanagement und Stadtteilkoordination Im Rahmen der Stadterneuerung werden vor Ort Quartiersmanagerinnen und –manager eingesetzt mit dem Auftrag, Bürgerinnen und Bürger an den Stadterneuerungsprozessen zu beteiligen und über städtebauliche Planungen breit zu informieren. In den koordinierten Stadtteilen arbeiten Stadtteilkoordination und Quartiersmanagement eng zusammen – wenn möglich auch an einem gemeinsamen Standort in ei-

nem gemeinsamen Büro. Sie bilden zusammen das lokale Kernteam für den jeweiligen Stadtteilentwicklungsprozess.

Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (INSEKs) – Leitplanken für Entwicklungsperspektiven 2012 wurden unter anderem für die Nürnberger Weststadt und den Nürnberger Süden integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (INSEKs) unter Einbindung aller Geschäftsbereiche abgestimmt. Zu allen integrierten Stadtteilentwicklungskonzepten haben Stadtteilkoordination sowie Kolleginnen und Kollegen aus allen sozialen Fachbereichen, koordiniert von der Regiestelle Sozialraumentwicklung, beigetragen. Das Motto des INSEK Nürnberger Weststadt „Dynamik“ verweist auf die rasanten Entwicklungen in den letzten Jahren und der Titel des INSEK Nürnberger Süden „Mehrwert“ gibt einen Fingerzeig auf die vielfältigen Integrationsleistungen, die in diesem Stadtgebiet erbracht werden.

Vielfaltsquartiere – Orte des Ankommens und Orte der Integration Die vorab beschriebenen „sozial angespannten Quartiere“ sind allesamt Vielfaltsquartiere, in denen Menschen aus zahlreichen verschiedenen Herkunftsländern wohnen. Im Zusammenleben vor Ort, in der quantitativen und qualitativen Ausstattung mit sozialer, schulischer und kultureller Infrastruktur, in Begegnungsangeboten und Stadtteilveranstaltungen entscheidet sich, ob Integration gelingt oder erschwert wird. Die Einrichtungen und Menschen hier sind besonders engagiert. Unmittelbar spür- und erfahrbar wurde dies in den Jahren starker Zuwanderung. Nicht nur, aber allen voran geschah es in diesen Stadtteilen, dass in den lokalen Netzwerken Willkommensangebote und Anlässe zum Kennenlernen verabredet, dass Patenschaften und darüber Freundschaften begründet, dass Helferkreise aktiv wurden und sich Arbeitsgruppen bildeten, um zu beraten, wie nach einem ersten Ankommen eine Integration in das Stadtteilleben erleichtert werden kann.

Blickwechsel: vom sozial benachteiligten Quartier zum Quartier mit hohen Integrationsanforderungen Mit Beschluss des Bundeskabinetts im August 2016 wurde festgelegt, „das Bund- Länder-Programm Soziale Stadt im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterzuführen und auf dieser Grundlage eine ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt: Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier zu erarbeiten, mit der additiv Fördermittel anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden können.“3 Diese Verständigung ist wichtige Voraussetzung, damit vor Ort ein kohärentes und bedarfsgerechtes Vorgehen mit Bundes- und Landesmitteln unterstützt werden kann. Zugleich aber wird eine Änderung in Haltung und Sichtweise signalisiert: nicht eine „soziale Benachteiligung“ und daraus resultierende Defizite werden in den Mittelpunkt gestellt, sondern der Blick wird auf „Anforderungen“ gelenkt und auf die Frage, welche Unterstützung es dafür braucht, um diese zu bewältigen. Und vielleicht noch wichtiger: eine Fokussierung auf Defizite impliziert die Vorstellung, es bräuchte ein paar wenige konzentrierte, zeitlich befristete Maßnahmen und diese Defizite wären behoben. Eine Konzentration auf die Integrationsanforderungen

3 https://www.miteinander-im-quartier.de

einer Stadtteilgesellschaft vermittelt, dass damit eine verlässliche, auf Kontinuität angelegte Aufgabe verbunden sein sollte. Diese Überzeugung ist auch in der Begleitung von Stadtteilkoordination in den letzten Jahren gewachsen: Stadtteilkoordination ist heute an ihren Einsatzorten – vielleicht mehr denn je - eine wichtige Kontaktstelle im Stadtteil … … für die Einschätzung von Stadtteilbedarfen, … für die Umsetzung neuer Förderprojekte und deren lokale Anpassung, … für Menschen mit stadtteilbezogenen Projektideen, … für die Vermittlung von Kooperationspartnern und Projektunterstützung … für die Aufnahme von Problemanzeigen wie auch von Lösungsimpulsen, und wird in den bisherigen sozial belasteten Einsatzorten noch weiterhin gebraucht.

III. Eckpunkte einer zukunftsfähigen Handlungsstrategie Stadtteilkoordination

a) Zielsetzung: Strukturen schaffen für stabile Stadteile

In der Leitlinie „Stadt als Lebensraum - Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln“ wird der grundsätzliche Anspruch formuliert, in den Nürnberger Stadtteilen nach Möglichkeit für die Bewohnenden aller Lebensalter attraktive Rahmenbedingungen in Stadtgesellschaft und Angebotsstruktur zu schaffen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Gestaltung eines anregungsreichen Umfeldes für das beschützte Aufwachsen von Kindern sowie eines vertrauten und sorgenden Umfeldes für behinderte oder alte Menschen - eines förderlichen Lebensraums also für Menschen, die nach Lebenslage oder Lebensalter weniger mobil sind. Mit diesem Auftrag engagieren sich stadtweit Mitarbeitende aus dem Geschäftsbereich Referat V, aus Jugendamt, Sozialamt und Seniorenamt in Stadtteilnetzwerken. Sie vermitteln Angebote, unterstützen lokale Kooperationen und haben das Ohr nah an den Bedarfen und Problemlagen in dem jeweiligen Stadtteil.

Stadtteile jedoch sind verschieden. Sie unterscheiden sich nicht nur nach Ein- und Auskommen ihrer Bewohnerschaft, sondern auch nach Quantität und Qualität der Ausstattung mit sozialen, schulischen und kulturellen Einrichtungen, nach dem Angebot von Spiel- und Bewegungsräumen, nach verlässlich vorgehaltenen Fördermaßnahmen. Dort, wo Schulen und Kindertageseinrichtungen aus allen Nähten platzen; ein Förderprojekt auf das andere folgt, Projektitis weit verbreitet ist und viele Kräfte bindet; wo Mitarbeitende überlastet, Fluktuation und Krankenstände in der Mitarbeiterschaft hoch sind, dort in den sozial stark belasteten Stadtteilen, in denen viele Menschen von Armut betroffen sind und es vielfältige Integrationsanforderungen gibt, braucht es weitere Anstrengungen, strukturelle Verbesserungen, um soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu fördern. Ziel von Sozialraumentwicklung ist es, in sozial belasteten Quartieren Strukturen aufzubauen und zu festigen, damit … … Förderangebote und Hilfeleistungen leichter ihre Zielgruppen erreichen, … Unterstützung bedarfsgerecht für den Stadtteil akquiriert werden kann, … Problemanzeigen aus dem Stadtteil gehört und ernstgenommen werden, … aber auch Potentiale des Stadtteils und seiner Bewohnerschaft wahrgenommen und gefördert werden.

Hierzu wird im Sinne einer positiven Diskriminierung in Stadtteilen, die nach sozialer Belastung ausgewählt sind, Stadtteilkoordination eingesetzt. In der Erfahrung von zehn Jahren Stadtteilkoordination gibt es vier wesentliche strukturelle Voraussetzungen, die den sozialen Zusammenhalt in einem Stadtteil stabilisieren und die Integrationsleistungen der Stadtteileinrichtungen unterstützen können: 1. funktionierende lokale Netzwerk- und Kommunikationsstrukturen voneinander wissen, gemeinsames Erfahrungswissen aufbauen; 2. Bereitschaft zur Abstimmung zwischen den fachlich Koordinierenden einander ergänzen, unterschiedliche Ressourcen und Kompetenzen zusammenführen, Projekte effizient umsetzen; 3. Richtungsweisende und schwerpunktsetzende Stadtteilkonzepte Stärken und Lücken erkennen, Verbesserungen einleiten, Prioritäten setzen; 4. Soziale Treffpunkte aller Generationen im Stadtteil Orte und Gelegenheit für Begegnung und für (Vermittlungs-)beratung schaffen, Ermöglichungsräume einrichten;

b) Maßnahmen zur Stabilisierung von sozial angespannten Quartieren

Funktionierende lokale Netzwerkstrukturen

„Je effizienter und effektiver die Netzwerkstruktur ist, desto höher ist die Leistungsfähigkeit des Netzwerks … desto besser ist die Versorgungsstruktur für Kinder, Jugendliche und Familien realisiert.“4 Diese Aussage, die sich sicher auch auf die Versorgung und Teilhabe alter Menschen erweitern lässt, war eine zentrale Erkenntnis in der wissenschaftlichen Begleitung von Stadtteilkoordination durch das europäische forum für migrationsstudien (efms) an der Universität Bamberg. Ein gut funktionierendes lokales Netzwerk ist A & O einer gelingenden Koordinationsarbeit im Stadtteil. Aber wann „funktioniert“ eine Netzwerkstruktur im Stadtteil? Und was muss ein lokales Netzwerk leisten? In einem funktionierenden Stadtteilnetzwerk gibt es möglichst kurze, aber verlässliche Informationswege innerhalb des Stadtteils. Eingebunden sind alle sozialen, schulischen und kulturellen Einrichtungen, Dienste und Initiativen, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Über diese Einrichtungen werden Kontakte zu Alt und Jung, zu allen Zielgruppen, Bewohnerinnen und Bewohnern im Stadtteil unterhalten. Klare Regeln und eine Kontinuität in der Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, damit Erfahrungswissen gemeinsam wachsen kann. Zwischen dem Stadtteil, seinen Einrichtungen und Netzwerken und der gesamtstädtischen Verwaltung und ihren Gremien braucht es einen direkten Draht. Eine Verständigung auf gemeinsame Ziele im Stadtteil ist klärend, das Wissen um Partner und Wegbegleiter mit unterschiedlichen Kompetenzen und Ressourcen wirkt ermutigend. Und nicht zuletzt sind die Erfahrungen, dass der Stadtteil und seine Menschen gehört und gesehen werden und das gemeinsame Erleben von Problemlösungen, von kleineren und größeren Erfolgen die stärkste Motivation.

4 europäisches forum für migrationsstudien (efms) 2010: Wissenschaftliche Begleitung der Stadtteilkoordination in St. Leonhard/Schweinau und Langwasser, Zwischenbericht Gesamtnetzwerk

Wichtige Hinweise zur Funktion von lokalen Netzwerken brachte eine Befragung aller Partner in koordinierten Stadtteilnetzwerken5: Bei einer generell positiven Bewertung der lokalen Netzwerkarbeit wurden einzelne Effekte besonders hervorgehoben: insbesondere die bessere Übersicht über Angebote, aber auch über Angebotslücken im Stadtteil sowie die Erschließung weiterer Ressourcen für den Stadtteil werden als unterstützend erlebt. Aufschlussreich waren vor allem die Antworten auf die Frage, was förderlich für die Zusammenarbeit ist: Die mit Abstand häufigste Nennung bezieht sich auf die Regelmäßigkeit, Verlässlichkeit und Stabilität eines lokalen Netzwerkes. Als wichtige Voraussetzung wird eine Netzwerkkoordination („Kümmerer/Kümmererin“) benannt, die ihren Auftrag trägerneutral erfüllt. Damit seien gute Grundlagen geschaffen – so die Rückmeldungen – um ein gemeinsames Handeln in Projekten, Aktionen und Veranstaltungen auf- und auszubauen. Besonders geschätzt wird die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum und mehrere Sitzungen an einem Thema dranbleiben zu können und dadurch gemeinsame Strategien zu entwickeln. Konkret kann eine funktionierende lokale Netzwerkstruktur folgendermaßen aufgestellt sein: Ein stadtteilzentrales Netzwerk bildet die kommunikative Klammer in einem Stadtteil. Sie heißen „Stadtteilarbeitskreis“ oder „Stadtteilforum“ oder ebenso kurz wie programmatisch „STARK“. Das sind richtungsoffene Netzwerke ohne thematische Einschränkungen. Alles, was im Stadtteil neu, konfliktträchtig, auffällig ist, für den Stadtteil geplant wird oder Chancen für den Stadtteil bieten könnte, kann und soll auf die Tagesordnung kommen. Hier ist der Ort für Informations- und Meinungsaustausch. Gemeinsam wird festgelegt, welche Relevanz ein Thema für den Stadtteil hat; ggf. werden nächste klärende Schritte vereinbart. Über Protokolle sind alle Netzwerkpartner in den Informationsfluss eingebunden. Orte des fachlichen Diskurses sind die aufgabenbezogenen Netzwerke: Hier werden inhaltliche Positionierungen vorbereitet, konzeptionelle Absprachen getroffen, Projektmaßnahmen entwickelt und Angebote abgestimmt. Die regelmäßigen Treffen werden insbesondere zur kollegialen Beratung genutzt. Die Stadtteilkoordination und ggf. weitere Koordinatorinnen und Koordinatoren aufgabenbezogener Netzwerke nehmen regelmäßig an den Treffen der Stadtteilarbeitskreise teil, berichten dort über aktuelle Schwerpunktsetzungen und nehmen die Anregungen aus der STARK-Runde mit. Bewährt hat sich vielerorts die aufgabenbezogene Zusammenarbeit in zielgruppenbezogenen Netzwerken

 Netzwerke Kinder,  Netzwerke Jugend,  Seniorennetzwerken.

Stabile Strukturen für flexible Problemlösungen In einem guten Zusammenspiel stadtteilzentraler und aufgabenbezogener Netzwerke gibt es beste Voraussetzungen, um ohne großen Aufwand, aber gut abgestimmt auf neue Anforderungen reagieren und neue Vorhaben umsetzen zu können: So werden in einigen Stadtteilen mittlerweile in wenigen Besprechungen vielfältige und bunte Stadtteilfeste gemeinsam organisiert oder in St. Leonhard eine Lern- und Sprachförderung für jährlich 80 Kinder entwickelt und angeboten. So wurde die Begleitung des

5 europäisches forum für migrationsstudien 2017, Wissenschaftliche Begleitung der Kooperation der Netzwerkakteure

Projekts „Gesundheit für alle im Stadtteil“ (Gesundheitsamt, gefördert von der AOK Bayern) innerhalb bestehender Netzwerkstrukturen beschlossen, konkrete Projekte mit den Netzwerkteilnehmenden entwickelt und zum Beispiel ein gemeinsamer Bewegungs- und Erlebnistag für 300 Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen mit Schnupperangeboten an 15 Orten in St. Leonhard/Schweinau auf die Beine gestellt.

Stabile Netzwerkstrukturen mit klaren Regelungen sind wichtige Voraussetzungen, um einer Übervernetzung vorzubeugen. Wenn jedes Modellprojekt ein eigenes Netzwerk bildet und dafür die immer gleichen Stadtteilakteure gewinnen will, führt das zwangsläufig zu Überlastung, Frust und wechselseitiger Verärgerung. Verlässliche Strukturen sind hingegen ein Garant, damit die Zusammenarbeit effizient, aber möglichst zeit- und ressourcenschonend für alle Beteiligten gestaltet werden kann. Je stabiler ein Netzwerk ist, umso flexibler können die Netzwerkakteure auf neue Anforderungen reagieren.

Stadtteil-Jour fixes:

Förderprogramme untereinander abstimmen

Für sozial angespannte Quartiere gibt es - zum großen Glück - mittlerweile auf Bundes- und Landesebene sowie über Stiftungen in vielen Handlungsfeldern wichtige Förderprogramme. Das ist gut so. Beantragung und Genehmigung erfolgen nicht immer in Rückkopplung mit zentraler kommunaler Stelle, vor Ort im Stadtteil sollen sie dann aber oft gleichzeitig zur Umsetzung kommen: Programme zur Gesundheitsförderung, zur Förderung von Bildungsteilhabe, zur Armutsprävention, zur Integration, zur Inklusion - alles stadtteilrelevante Themen. Aber all diese Programme sind auch mit zusätzlichem Zeitaufwand und Personaleinsatz verbunden - für Befragungen, für die Abstimmung integrierter Handlungskonzepte, für den Aufbau von Beratergremien, für wissenschaftliche Begleitung, interkommunalen Austausch und meist auch für eine umfangreiche Dokumentation und die Vorlage von Konzepten wie Nachhaltigkeit erreicht werden soll.

Ein Stadtteil und seine noch so engagierten Akteure wären schnell überfordert, wenn all diese Anforderungen parallel und gleichzeitig gestellt werden und sich die Interviewer in den Kindertageseinrichtungen und Schulen die Klinke in die Hand geben würden …

Zum Schutz der Mitarbeitenden und als Voraussetzung, dass Förderprogramme effizient und wirkungsvoll umgesetzt werden können, ist ein koordiniertes Vorgehen im Stadtteil unabdingbar. Es braucht ein funktionierendes Stadtteilnetzwerk - wie oben beschrieben -, in dem alle neuen bzw. neu zu beantragenden Programme vorgestellt und beraten werden und das weitere Procedere damit abgestimmt wird. Ebenso wichtig ist, dass Quartiersmanagement, Stadtteilkoordination und Projektverantwortliche untereinander im ständigen Austausch stehen, wenn möglich an einem gemeinsamen Standort - wie etwa im Quartiersbüro Weststadt oder im Stadtteilbüro St. Leonhard/Schweinau.

Stadtteil-Jour fixes zur „Koordination der Koordinierenden“ Quartiersmanagement und Stadtteilkoordination bilden das Kernteam sozialer Stadtteilentwicklung, sie treffen sich regelmäßig im zweiwöchentlichen Abstand zu Stadtteil-Jour fixes. Eingebunden sind je nach Tagesordnung die Gesundheitskoordinatorinnen und die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Seniorennetzwerke sowie ggf. weitere zentrale Stadtteilakteure. Hier werden STARK-Termine inhaltlich vorbereitet und Vorschläge erarbeitet: zur Abstimmung von Befragungen und Beteiligungsaktionen, zur Vorstellung neuer Programme, zur Koordinierung von Stadtteilveranstaltungen. Und oft genug werden Realisierungsvorschläge für Wunschvorhaben aus dem Stadtteil vorbereitet. Dabei zeigt sich die besondere Funktionsweise dieser Treffen: Sie arbeiten hierarchiefrei, keiner hat „den Hut auf“, aber alle haben den Wunsch, im Rahmen ihrer Ressourcen und Kompetenzen einen Beitrag zum gemeinsamen Vorhaben zu leisten.

Beispiel: Funktionierende Stadtteilnetzwerke integrieren neuen Themenschwerpunkt

„Gesundheit für alle im Stadtteil“ (Gesundheitsamt, gefördert von AOK Bayern)

In der Phase der Antragstellung wurden vom Gesundheitsamt in Rückkopplung mit der Regie-

stelle Sozialraumentwicklung die Projektgebiete „Gesundheit für alle im Stadtteil“ ausgewählt.

In zwei der vier ausgewählten Gebiete ist Stadtteilkoordination aktiv. Die Stadtteilkoordinato-

rinnen dort berichteten über den jeweiligen Stellenwert von Gesundheitsthemen in ihrem

Stadtteil; berieten, in welchen Netzwerken das Projekt vorgestellt werden sollte und fungierten

bei einem gemeinsamen Rundgang als Türöffner für die neuen Gesundheitskoordinatorinnen.

Bei Projektvorstellung im Netzwerk wurde festgelegt, welche Stadtteileinrichtung für weitere

Befragungen zur Verfügung steht. Konsens war, Gesundheitsförderung ist aktuell vor Ort ein

wichtiges Thema und soll künftig im Rahmen der regulären Netzwerktreffen begleitet werden.

War es anfangs für die Gesundheitskoordination ungewohnt, kein eigenes Gesundheitsnetz-

werk zu begründen, wird es heute als Gewinn betrachtet, in die bestehenden Netzwerkstruktu-

ren fest integriert und von den lokalen Netzwerkpartnern (mit-)getragen zu sein.

Z W V r p R ur Arbeitsweise:
ichtige Projektvorhaben scheitern oft an ganz praktischen Dingen: Es steht kein Raum zur
erfügung, die Organisation ist zu aufwändig und niemand packt mit an. In einem funktionie-
enden Stadtteilnetzwerk werden ohne allzu großen Zusatzaufwand favorisierte Maßnahmen
artnerschaftlich umgesetzt. Auch dazu Beispiele:
und um das Mehrgenerationenhaus in Schweinau wird ein Winterfest organisiert:
Stadtteilkoordination: vermittelt Kontakte, bewirbt die Aktion
Quartiersmanagement: übernimmt die Vorbereitung und Organisation
Gesundheitskoordination Gesundheitskoordination entwickelt mit dem Mehrgenerationenhaus eine Kochaktion für
Jugendliche
Mehrgenerationenhaus: stellt seine Räume, seine Kontakte zur Verfügung und spricht
seine Besucherinnen und Besucher zur Teilnahme an.
O I s s der:
n Kinder- und Jugendeinrichtungen werden Hochbeete eingerichtet. Diese werden gemein-
am bepflanzt, gepflegt und gepflückt. Geerntetes Obst und Gemüse wird in einer Koch-
chule für Eltern und Kinder weiterverarbeitet.
Quartiersmanagement: finanziert über Verfügungstopf Stellage und Erde
Noris Arbeit: baut die Hochbeete und stellt sie auf
Stadtteilkoordination: Stadtteilkoordination: bewirbt die Aktion über die Stadtteilnetzwerke,
unterstützt bei Bedarf finanziell
Gesundheitskoordination: organisiert und finanziert die Kochkurse
Kinder- u. Jugendeinrichtung: pflegt mit Kindern das Beet, gewinnt Eltern für die Aktion

Soziale Stadtteilkonzepte:

Richtung weisend und Schwerpunkte setzend

Stadtteilkoordination ist eingesetzt in Stadtteilen, in denen die Armutsbetroffenheit der Menschen besonders hoch ist. In den letzten beiden Jahren wurden vom Referat für Jugend, Familie und Soziales eine Analyse zur Entwicklung von Armut in Nürnberg im Zeit- und im Städtevergleich vorgelegt sowie ein Programm gegen Kinder- und Jugendarmut fortgeschrieben und eine Programmskizze zur Linderung von Armutsfolgen im Alter auf den Weg gebracht. Beide Programme beschreiben Handlungsfelder, die im kommunalen Einflussbereich stehen, und benennen Maßnahmen, die sich in diesen Handlungsfeldern bewährt haben. Die vorliegenden Berichte zeigten, Armut kann verschiedene Ursachen haben und sie hat viele Facetten und Auswirkungen. Unmittelbar sicht- und spürbar wird Armut im Zusammenleben vor Ort. Naheliegend also die Frage nach den Stadtteilen mit einer besonders hohen Armutsbetroffenheit und danach, wie gut diese Stadtteile ausgestattet sind, um den dort lebenden Menschen möglichst vielfältig Zugänge zur gesellschaftlichen Teilhabe zu eröffnen und Möglichkeiten zur Linderung oder Kompensation von Armutsfolgen bereithalten. Derzeit sind soziale Stadtteilkonzepte in Arbeit, die diesen Fragen nachgehen werden: Anhand von soziodemographischen und sozio-ökonomischen Daten werden erste Aussagen zum Ausmaß der Armutsbetroffenheit in der Stadtteilbevölkerung gemacht. Gegenübergestellt wird eine Bestandsaufnahme zu den sozialen, sozial-kulturellen und schulischen Einrichtungen, deren Kapazitäten und Nutzung sowie eine Bestandsaufnahme zu Angebot und Nutzung der in den Programmen gegen Armut empfohlenen Maßnahmen. Angestrebt wird mit dieser Bestandsaufnahme, die verlässliche Förder- und Unterstützungsstruktur im Stadtteil - deren Stärken, aber auch ihre Lücken - sichtbar zu machen. Dies kann und soll keine Auflistung sämtlicher Maßnahmen und Angebote - von privat, von Vereinen, von Firmen – im Stadtteil sein. Erfasst werden Maßnahmen, die kommunal getragen oder kommunal unterstützt werden und also auch von der Kommune veränderbar sind. Blickwechsel: In der Bestandsaufnahme stehen nicht eine einzelne Einrichtung und deren Nutzungskontakte, auch nicht ein einzelnes (Modell-)Projekt und die Zahl seiner Teilnehmenden im Fokus; sondern soziale Handlungsfelder, die (perspektivisch) zur Minderung und Linderung von Armut beitragen. Die Stadtteilkonzepte sollen ganz wesentlich dem Abgleich von Fachplanungen und der jeweiligen Sozialraumplanung dienen. Sie bilden im Weiteren die Arbeitsgrundlage für die Stadtteilkoordinatorinnen und -koordinatoren, für Aushandlungsprozesse mit Partnern auf der Stadtteilebene, aber auch für Aushandlungsprozesse im Rahmen der Gebietsteams in der integrierten Stadtentwicklung. Die Stadtteilkonzepte werden in den lokalen Netzwerken diskutiert und erste Verbesserungen eingeleitet. Strukturelle Lösungsvorschläge werden in den Stadtratsausschüssen vorgelegt.

Soziale Treffpunkte im Stadtteil

Gerade in den hochverdichteten Stadtteilen mit hohen Integrationsanforderungen braucht es kleinräumig in den Wohnquartieren verankert soziale Treffpunkte nach dem Vorbild der Mehrgenerationenhäuser. Orte der Begegnung von Jung und Alt,

von Menschen aus verschiedensten Herkunftsländern; Orte der alltagsbezogenen Beratung und Weitervermittlung. Die Räume müssen nicht sehr groß sein (ca. 200 bis 250 qm), aber flexibel und multifunktional nutzbar, mit einer zentralen Kochmöglichkeit. Im Mittelpunkt sollte ein offener Treff stehen, der sozusagen als Wohnzimmer im Quartier fungieren kann. Hier werden erste Kontakte geknüpft, gesprächsweise Bedarfe und Wünsche artikuliert; soziale Versorgung, Beratung bei Bedarf und persönliche Ansprache geboten, vielleicht auch Projektideen geboren … Diese Mehrgenerationentreffpunkte sollten an einem stark frequentierten Ort gelegen sein - im Idealfall an eine Einrichtung der Jugendhilfe oder Altenhilfe andocken und Raum für ehrenamtliches Engagement bieten. Vor Ort muss es eine hauptamtliche Ansprechperson geben, die koordinierend im und für den Stadtteil tätig ist. Die Zusammenarbeit mit einem Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin zur Entwicklung von ehrenamtlichem Engagement mit den Stadtteilbewohnerinnen und –bewohnern hat sich bewährt (Beispiel: Mehrgenerationenhaus Schweinau). Der Treffpunkt fungiert im besten Fall auch als Schaltzentrale zwischen den Bedarfen im Stadtteil und den Ermöglichenden in Verwaltung, Wohlfahrt und Zivilgesellschaft.

In einem Mehrgenerationentreffpunkt gibt es keine zentralen oder standardisierten Programme; die Angebote werden entsprechend der Interessen und Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern unter deren Beteiligung von den Stadtteilakteuren in den Treffpunkt und so in den Stadtteil geholt. Das kann von der Eltern-Kind-Gruppe über Ferienangebote für Vorschul- und Schulkinder über einen offenen Mittagstisch, der Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen bis zum Treffen des Seniorennetzwerkes oder der Besprechung mit den Stadtteilpaten alles sein, was im Stadtteil für die unmittelbare Nachbarschaft wichtig ist. Die Stadtteilkoordination steht mit den Ansprechpersonen dieser Treffs in einem regen und unterstützenden Austausch. Kurzum: Der Mehrgenerationentreffpunkt ist ein Kristallisationsort, an dem der Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik durch entsprechende Angebote und Maßnahmen einmal mehr mit Leben gefüllt wird: Im Idealfall fungiert ein Mehrgenerationentreffpunkt als Ermöglichungsraum für die Wünsche und Bedarfe der Stadtteilgemeinschaft.

IV. Sozialraummonitoring: alle Stadtteile im Blick

Aufbauend auf der Sozialraumtypisierung des Amts für Stadtforschung und Statistik wurde im Geschäftsbereich Jugend, Familie und Soziales ein dreistufiges Sozialraummonitoring konzipiert. Stufe 1: Daten im Zeitreihen- und im gesamtstädtischen Vergleich Für alle statistischen Bezirke, in denen mindestens ein Distrikt in der Typisierung von 2017 dem Sozialraumtyp 2 = sozial angespannte Quartiere zugeordnet ist, werden ausgewählte soziodemographische und sozioökonomische Daten erhoben und fortgeschrieben. Die Daten werden im Zeitreihenvergleich – wenn möglich im Abstand von zehn Jahren – und im gesamtstädtischen Vergleich betrachtet.

Eine Datenerhebung und -auswertung im Rahmen des Sozialraummonitoring wurde erstmals 2018/2019 durchgeführt

Vorschlag für „Kernindikatoren“:

Themenbereich Vorschlag für Kernindikatoren
A. Demografie A.1 Wohnbevölkerung A.2 Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund A.3 Wohnbevölkerung Nichtdeutsch A.4 Jugendquotient A.5 Seniorenquotient A.6 Prognostiziertes Bevölkerungswachstum A.7 Bruttowanderungsrate
B. Haushalte B.1 Haushalte mit 5 Personen und mehr B.2 Alleinerziehendenhaushalte
C. Arbeitslosigkeit/SGB II C.1 Arbeitslosen(hilfs)quote C.2 SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern C.3 Personen in SGB II unter 15 Jahren - % an Altersgruppe
D. Mindestsicherung D.1 Mindestsicherungsquote D.2 Hilfedichte HZE
E. Wohnumfeld E.1 Bevölkerungsdichte E.2 Wohngebäude mit 11 Wohnungen und mehr E.3 Wohnfläche je Einwohner in m²

Stufe 2: Bestandsaufnahme von Einrichtungen und Angeboten Für alle nach Datenlage „auffälligen“ Stadtgebiete wird systematisch erhoben, welche der Maßnahmen aus den Programmen gegen Armut vor Ort realisiert sind und wie diese genutzt werden. Diese Erhebung wird derzeit erstmals durchgeführt.

Stufe 3: Seismografentreffen Nach Dringlichkeit in den Stadtteilen werden sogenannte Seismografentreffen veranstaltet. Auswahlkriterien dafür sind hohe Armutsbetroffenheit, offensichtliche Angebotslücken sowie eine Nachverdichtung mit einem erwarteten hohen Zuzug im Stadtteil. Zu diesen Treffen werden die Regional- und Projektverantwortlichen aus den sozialen Fachämtern eingeladen. Sie werden nach Ihren Einschätzungen zu Problemlagen, aber auch zu Netzwerkstrukturen und besonderen Potentialen im Stadtteil befragt.

Auf Basis aller drei Quellen - soziodemographische und sozioökonomische Daten, Bestandserhebung von Einrichtungen und Angeboten sowie Einschätzungen des Fachpersonals - wird dann eine erste Stadtteilanalyse erstellt. Diese erhält auch Vorschläge zur Angebotsverbesserung und empfiehlt ggf. den Einsatz von Stadtteilkoordination.

Sozialraum-Monitoring 2018/2019 - erste Befunde Erstmals wurden zum Stichtag 31.12.2017 für alle Bezirke mit sozial angespannten Quartieren Daten zu den genannten Kern-Indikatoren erhoben und in der AG soziale Stadtentwicklung bewertet:

 Alle statistischen Bezirke, die zu einem Stadtteilkoordinationsgebiet gehören, weisen zehn und mehr auffällige Werte im gesamtstädtischen Vergleich auf - vor allem in den Daten zu Transferleistungen und zu den Bedarfsgemeinschaften mit Kindern – allesamt wichtige Armutsindikatoren. Das ist zum einen ein deutlicher Hinweis, dass mit der Auswahl von Stadtteilen für Stadtteilkoordination vor Jah-

ren die „richtigen“ Stadtteile ausgewählt worden sind. Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass es in diesen Stadtteilen weiterhin ein koordiniertes Vorgehen braucht.  siehe Empfehlung 1.  Es gibt weitere statistische Bezirke mit vergleichbar auffälligen Daten, aber bislang ohne Stadtteilkoordination. Diese statistischen Bezirke sind:  01 Altstadt / St. Lorenz  10 Ludwigsfeld  11 Glockenhof  31 Rangierbahnhof-Siedlung  33 Langwasser Nordost  36 Langwasser Südost  40 Hasenbuck  50 Hohe Marter  81 Schoppershof Eine kurze Charakteristik dieser statistischen Bezirke findet sich im Anhang.  siehe Empfehlung 2  Sozial angespannte Quartiere ziehen sich in einem breiten Band von der Nürnberger Weststadt in die nahezu komplette Nürnberger Südstadt bis nach Langwasser im Südosten. Es sind die Stadtteile, in denen der Strukturwandel am meisten spürbar und die Fluktuation der Bewohnerschaft hoch ist.

Abbildung 1

 Unter Einbezug der Daten aus der Bevölkerungsvorausberechnung kommt neben den sozialen Belastungsindikatoren noch ein weiteres Kriterium in den Fokus: Nachverdichtung und hoher Bevölkerungszuwachs in einzelnen Stadtgebieten.  siehe Empfehlung 3  Außerhalb dieses Bandes sind in den Außenrandgebieten vereinzelt einige weitere Quartiere betroffen.  siehe Empfehlung 4

V. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Sozialraumentwicklung in Nürnberg

 Empfehlung 1: Stadtteile mit Stadtteilkoordination Stadtteilkoordination soll in den Stadtgebieten Nürnberger Westen, St. Leonhard/Schweinau, Gibitzenhof und Galgenhof/Steinbühl - allesamt Stadtteile mit hohen sozialen Belastungen - weiterhin im Einsatz bleiben. Vordringliche Aufgabe ist der Erhalt der lokalen Netzwerkstruktur und die Abstimmung mit weiteren Partnern aus Förderprojekten im Stadtteil. o Für den Nürnberger Westen wurde in der gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Jugendhilfeausschuss am 28.11.2019 ein Werkstattbericht zur Lern- und Bildungslandschaft Nürnberger Weststadt vorgelegt. Die Auseinandersetzung mit dem Bericht, seinen Empfehlungen und Einleitung von Verbesserungen wird Schwerpunkt in den lokalen Netzwerken im Nürnberger Westen sein. o Für Galgenhof/Steinbühl, Gibitzenhof und St. Leonhard/Schweinau werden aktuell Stadtteilkonzepte vorbereitet und im 1. Halbjahr 2020 den Ausschüssen vorgelegt. Die Stadtteile unterscheiden sich unter anderem erheblich nach der jeweiligen Ausstattung mit sozialen Treffpunkten. Ein entsprechender Ausbauplan wird – unter Berücksichtigung bestehender Einrichtungen mit Treffpunktqualitäten – im Rahmen der Stadtteilkonzepte für jeden Stadtteil erarbeitet und soll sukzessive zur Umsetzung kommen.  Empfehlung 2: Stadtteile mit hoher Armutsbetroffenheit – bisher ohne Stadtteilkoordination Für diese statistischen Bezirke (siehe Seite 13) werden nach und nach Bestandserhebungen durchgeführt und Seismografentreffen veranstaltet. Dem JHA bzw. SHA werden nach und nach erste Stadtteilanalysen vorgestellt, darin wird ggf. der Einsatz weiterer Stadtteilkoordinationen empfohlen. Auf Grund besonders auffallender Werte im Sozialraum-Monitoring sollen die Gebiete Glockenhof und Ludwigsfeld sowie Hasenbuck und Rangierbahnhof-Siedlung vorrangig geprüft werden. Die Letztgenannten erhalten eine besondere Brisanz, da sie westlich und östlich an das Neubaugebiet Brunecker Areal und die geplante Technische Universität Nürnberg andocken. Zu erwarten ist, dass sich diese Gebiete für den Einsatz von Stadtteilkoordination begleitend zum Siedlungsaufbau empfehlen werden. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich bei eingehender Prüfung der genannten besonders auffallenden statistischen Bezirke ein weiterer Bedarf von zwei bis vier Stadtteilkoordinationsstellen begründen wird. Für diese Stellen sind rechtzeitig Stellenschaffungsanträge vorzulegen.  Empfehlung 3: Neugründung von Stadtteilen Im Umfeld von Stadtteil-Neugründungen, für die die Herstellung von 30 % gefördertem Wohnungsbau Vorgabe ist, sollen die benachbarten Stadtgebiete nach dem beschriebenen drei-stufigen Sozialraummonitoring-Verfahren analysiert und betrachtet werden, um ggf. Infrastrukturdefizite ausgleichen und möglichen Konfliktlagen im Vorfeld gegensteuern zu können.

 Empfehlung 4: einzelne sozial belastete Distrikte im Nordosten und Südwesten Hier empfiehlt sich – zeitlich nachgeordnet – diese einzelnen sehr kleinräumigen Gebiete nach dem drei-stufigen Monitoringverfahren genauer zu betrachten und Problemanalysen vorzunehmen. Anstelle eines Koordinationseinsatzes sollen hier geeignete punktuelle Unterstützungsformen entwickelt werden.

Anhang

Kurzcharakteristik von statistischen Bezirken mit auffälligen Werten im gesamtstädtischen Vergleich insbesondere bei Armutsindikatoren (Stand: 31.12.2017)

01 Altstadt (St. Lorenz)

Demographie:

In Bezirksauswahl höchster Ausländeranteil (33,7%). Hinweis auf höhere und wachsende Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

lere Altersstruktur.

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

mit Kindern (geringe absolute Zahlen beachten). Allerdings durchschnittlicher Anteil von Personen in SGB Bedarfsgemeinschaften (u. 15 Jahre) an Altersgruppe und damit kein Hinweis auf eine höhere Kinderarmut. Transferleistungen und soziale Interventionen:

schnittlich. An dieser Stelle keine Hinweise auf spürbar größere Armutsbetroffenheit. Wohnumfeld:

10 Ludwigsfeld

Demographie:

überdurchschnittlicher Migrationsanteil an der Bevölkerung in Privat-HH (49,9%), ebenso überdurchschnittlicher Anteil Nicht-Deutscher (26%). Hinweise für ggf. höhere Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

passungserfordernisse durch starkes Bevölkerungswachstum. Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

ten (u. 15 Jahre) an Altersgruppe (35,4%). Transferleistungen und soziale Interventionen:

Wohnumfeld:

11 Glockenhof

Demographie:

letzten Jahren.

der/innen (30%) als Hinweise für ggf. besonders hohe Integrationsanforderungen

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug

(u. 15 Jahre) an Altersgruppe (28,9%). Transferleistungen und soziale Interventionen

Wohnumfeld

33 Langwasser Nordost

Demographie:

durchschnittlicher Ausländeranteil (11,8%). Hinweise für „Langwasser-spezifische“ Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

Altersstruktur.

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

ten (u. 15 Jahre) an Altersgruppe (29,1%), mit zweithöchster Zuwachsrate in Bezirksauswahl. Transferleistungen und soziale Interventionen:

dichte. Wohnumfeld:

36 Langwasser Südost

Demographie:

ten Jahren stagnierend/leicht schrumpfend.

deranteil (19,2%). Hinweise für „Langwasser-spezifische“ Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

Hinweis auf tendenziell polarisierte Altersstruktur.

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

wahl zweithöchster Anteil von Personen in SGB Bedarfsgemeinschaften (u. 15 Jahre) an Altersgruppe (30,6%). Transferleistungen und soziale Interventionen:

Wohnumfeld:

den mit 11 und mehr Wohnungen (64%) und unterdurchschnittliche Wohnfläche je Einwohner als Hinweise auf eher beengte Wohnverhältnisse.

40 Hasenbuck

Demographie:

cher Ausländeranteil (28,5%). Hinweise für ggf. erhöhte Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

eher mittlere Altersstruktur.

gierbahnhof gemeinsam in den Blick, dann werden vor dem Hintergrund der Bauvorhaben bis 2030 96% Bevölkerungswachstum erwartet. Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

Jahren.

Transferleistungen und soziale Interventionen:

doch mit abnehmender Tendenz in den letzten Jahren. Wohnumfeld:

Dichte.

verhältnisse.

50 Hohe Marter

Demographie:

ebenso überdurchschnittlicher Ausländeranteil (26%). Ausländeranteil ebenfalls überdurchschnittlich hoch- Hinweise für ggf. höhere Integrationsanforderungen und kulturelle Konfliktpotenziale.

weisen auf eher jüngere/mittlere Altersstruktur hin.

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

an Altersgruppe (26,5%), Tendenz in den letzten Jahren jedoch abnehmend. Transferleistungen und soziale Interventionen:

dichte. Wohnumfeld:

Dichte.

81 Schoppershof

Demographie:

den vergangenen Jahren.

letzten Jahren. Ausländeranteil dagegen nur knapp überdurchschnittlich (ca. 25%).

als erster Hinweis auf eher jüngere Bevölkerung.

Arbeitslosigkeit und SGB II-Bezug:

Altersgruppe (26,5%). Transferleistungen und soziale Interventionen:

nommen, ist aber immer noch deutlich überdurchschnittlich hoch (161,4). Wohnumfeld:

me/zunehmende "Beengung".

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe (PEF:SB)

Anlagen: Sachverhalt_Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe (PEF_SB)_ v_3 Beilage_Übersicht_Nachfolgemanagement_Version3docx Beilage_Übersicht_Auswertung_Version2

Bericht:

In diesem Bericht werden die Entwicklungen und Tätigkeiten der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung sozialer Berufe (PEF:SB) des Sozialreferats dargestellt. Informiert wird über strukturelle und inhaltliche Entwicklungen. Exemplarisch werden hier Ergebnisse der Handlungsbereiche heraus gegriffen. Neben dem etablierten "Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen und soziale Berufe", gibt es erste Schritte hin zu einer strategischen Personalentwicklung, indem das Thema Nachfolgemanagement zunächst für Schlüsselpositionen voran gebracht wurde. Erste Zwischenergebnisse dazu befinden sich im Bericht, sowie ergänzende Informationen in den Anlagen. Das aktuelle Bildungsprogramm 2020 liegt in der Sitzung aus.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja s. Sachverhalt und Bericht

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe

(PEF:SB)

1. Einleitung

Seit der letzten Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss im Juli 2017 haben sich die Bedingungen der Mitarbeitenden sozialer Berufe noch verschärft. Nach wie vor herrscht insbesondere im Pflege- und Erzieherbereich Fachkräftemangel. Hier investiert die Stadtverwaltung über die entsprechenden Fachbereiche intensiv in Ausbildung, auch für Quereinsteiger. Zugleich wurden das dazugehörige Personalentwicklungsangebot, Einarbeitungskonzepte mit passgenauen Schulungen und Ressourcen für eine Ausbilderstelle beispielsweise im Jugendamt erweitert. Alleine im Rahmen von Optiprax zählt das Jugendamt mittlerweile 100 Auszubildende. In den unterschiedlichen Bereichen sozialer Berufe werden gezielt Fachkräfte gesucht, die Verantwortung in Führungstätigkeiten übernehmen wollen und entsprechende Kompetenzen mitbringen. Mitarbeitende sind mit ständigen strukturellen und fachlichen Veränderungen konfrontiert. Das Thema Digitalisierung schreitet rasant voran, radikalisierende Tendenzen in der Gesellschaft, demographischer Wandel, politische und gesellschaftliche Veränderungen vor Ort, aber auch gesetzliche Änderungen, beispielsweise im Bildungs- und Teilhabebereich, stellen zusätzliche Herausforderungen dar.

1.1 Entwicklung und Profil der Fachstelle PEF:SB

„Kommunale Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik muss sich an den Herausforderungen einer zukünftigen Gesellschaft orientieren. Sie darf nicht nur auf Alltagserfordernisse reagieren, sondern muss in Generationenfolgen gedacht und konzipiert sein. Ihr Hauptziel ist es, "social inclusion", also soziale Integration und Teilhabe, zu ermöglichen. Das ist die zentrale Voraussetzung für eine solidarische Stadtgesellschaft.“ (Orientierungsrahmen des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg). Diese Leitgedanken umzusetzen ist Aufgabe aller Mitarbeitenden im Geschäftsbereich des Referats V. Das Profil der Fachstelle PEF:SB hat sich seit Beginn 2013 schrittweise entwickelt. Neben der Verfolgung der grundlegenden Zielsetzungen (vgl. Internetseite, JHA Bericht) ist das Angebotsportfolio der Fachstelle PEF:SB inhaltlich und qualitativ gewachsen und orientiert sich dabei an den aktuellen Herausforderungen und Bedarfen der Kunden. Dies gelingt zum einen durch die Anbindung an das Referat für Jugend, Familie und Soziales (Sozialreferat) sowie durch die enge Zusammenarbeit mit den Dienststellen im Geschäftsbereich. Ein jährlich laufender Bedarfserhebungsprozess erreicht nicht nur die Führungskräfte, sondern auch die einzelnen Mitarbeitenden/Fachkräfte, so dass ein passgenaues Portfolio im Bereich der Personalentwicklung und Fortbildung für soziale Berufe entsteht. Das mittlerweile sehr gut etablierte und jetzt im Herbst für das Jahr 2020 wieder neu erschiene Fortbildungsprogramm ist eine zentrale Säule der Fachstelle. Es finden sich hier unterschiedlichste Formate, wie beispielsweise Qualifizierungsreihen, Fortbildungen, Workshops, Coachings, Fachdialoge oder Fachtage. Ergänzt werden diese Formate „out off“ bzw. „near the job“ mit Maßnahmen „on the job“, bei denen Mitarbeitende Gelerntes im Berufsalltag anwenden (bspw. in Projekten) oder Gelerntes in der Praxis kennenlernen (bspw. bei Hospitationen). Bei Bedarf werden die Formate auch als individuelle Inhouseveranstaltung/en konzipiert und organisiert. Wie bereits im JHA berichtet, konzentrierte sich der Bereich Personalentwicklung der Fachstelle in den ersten Jahren auf Personalentwicklungsprojekte für einzelne Organisationseinheiten. Seit 2017 verfolgt dieser Bereich auch strategische, konzeptionelle Ansätze der Personalentwicklung. Dabei steht die Zielsetzung, ein nachhaltiges

Nachfolgemanagement1 für den Geschäftsbereich zu entwickeln und zu implementieren, im Mittelpunkt. Ergänzt wird das Angebotsspektrum, indem die Mitarbeitenden der Fachstelle PEF:SB ihren Kunden auch beratend und unterstützend zur Seite stehen. Das Portfolio der Fachstelle PEF:SB soll der Verbesserung der Arbeitsqualität in den unterschiedlichen Einsatzfeldern Sozialer Arbeit, der Erhöhung von Handlungssicherheit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden dienen. Durch ein, im Regelprozess verankertes Qualitätscontrolling verwertet das Team der Fachstelle die Rückmeldungen von Teilnehmenden, Referenten und Planungsverantwortlichen regelmäßig und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Bei allen Themen, die die Fachstelle PEF:SB behandelt, sind gut gepflegte Schnittstellen sowie die internen und externen Kooperationspartner zentrale Erfolgsfaktoren: beispielsweise die Einbindung in die gesamtstädtische Personalentwicklung der Stadt Nürnberg des Personalamtes, die regelmäßige Abstimmung mit Personal- und Schwerbehindertenvertretung sowie fachlichen Expertinnen und Experten (Personen oder Institutionen).

2. Bilanz der Fachstelle PEF:SB

2.1 Handlungsbereich Personalentwicklung (PE-Projekte)

Der Handlungsbereich orientiert sich an einem weiten Verständnis von Personalentwicklung (PE), das „alle Maßnahmen der Bildung, der Förderung und der Organisationsentwicklung, die von einer Person oder Organisation zur Erreichung spezieller Zwecke zielgerichtet, systematisch und methodisch geplant, realisiert und evaluiert werden" (Becker 2013) umfasst. Personalentwicklung in der Fachstelle PEF:SB ist folglich ziel-, prozess- und bedarfsorientiert ausgerichtet sowie immer eng verzahnt mit dem Handlungsbereich Fortbildung. In strategischer Perspektive versucht PEF:SB einen nachhaltigen Beitrag zu einer „berufsgruppenbezogenen Strategie zur Bewältigung des demografischen Wandels“ (Sozialkodex der Stadt Nürnberg) zu leisten und Fach- sowie Führungskräfte in sozialen Berufen bei der effizienten und erfolgreichen Bewältigung ihrer Arbeitsaufträge bzw. der Ermöglichung sozialer Integration und Teilhabe durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. Mitarbeitende sollen dabei entsprechend ihrer aktuellen Lebens- bzw. Berufsphase in ihren Fähigkeiten und Potenzialen wahrgenommen, gestärkt und gefördert werden. Die Arbeitsweise der Fachstelle ist neben der beschriebenen mehrperspektivischen Zielorientierung gekennzeichnet von einer systematischen Herangehensweise und ist in der Umsetzung daher eng an dem Funktionszyklus systematischer Personalentwicklung, einem Phasenmodell von Becker, orientiert: „Bedarfsanalyse, Ziele setzen, kreatives Gestalten, Realisieren, Erfolgskontrolle und Transfersicherung sind die einzelnen Phasen systematischer Personalentwicklung“ (Becker 2013).

2.1.1 Zwischenbericht Projekt Nachfolgemanagement – Weg hin zur strategischen PE

Ziel dieses Projekts ist es u.a., sich auf den in den kommenden Jahren absehbaren, umfangreichen Personalwechsel im Bereich der Schlüsselpositionen des Sozialreferats vorzubereiten, für Mitarbeitende systematisch Entwicklungswege zu ermöglichen und somit auch dem weiter bestehenden Fachkräftemangel in sozialen Berufen zu begegnen. Vor diesem kurz skizzierten Hintergrund führte die Fachstelle PEF:SB 2017 eine Bestandsund Bedarfsanalyse für den Geschäftsbereich Referat V (GB Ref. V) durch. Bearbeitet wurden vor allem folgende drei Aspekte:  die berufs- und bereichsspezifische Altersstruktur der Mitarbeitenden des GB Ref. V  eine Ermittlung und Auswertung zentraler Schlüsselpositionen im GB Ref. V  sowie eine Erhebung der bestehenden PE-Instrumente und -Maßnahmen anhand von zehn teilstandardisierten Interviews im GB Ref. V und mit dem Personalamt.

1 Unter einem Nachfolgemanagement versteht man die Aufgabe, freiwerdende oder neu zu schaffende Schlüsselpositionen eines Unternehmens rechtzeitig durch geeignete Nachfolgekandidaten zu besetzen (vgl. Schneider, 2014, S. 94).

Aus den differenzierten Analyse- und Recherche-Ergebnissen entwickelte die Fachstelle im Frühjahr 2018 ein Modell zu einem „Systematischen Nachfolgemanagement für Schlüsselpositionen im GB Ref. V“ (vgl. Anlage 2.2) mit fünf konzeptionellen Bausteinen: Ermittlung von Schlüsselpositionen, Ermittlung und Beschreibung von Anforderungsprofilen zu diesen Positionen, Identifikation und Gewinnung von Potenzialträger/-innen, deren Entwicklung hin zu und schließlich Platzierung auf Schlüsselpositionen. Erfolgsfaktor für ein gelingendes Nachfolgemanagement ist dabei eine gut abgestimmte Beteiligungs-, Kommunikations- und Zeitstruktur. Im Juli 2018 starteten in der Folge zwei Pilotprojekte, beginnend mit der Erprobung des Instruments Nachfolgekonferenzen (vgl. Kienbaum 2014, S. 95, bzw. Anlage 2.2) im Referat V/SenA (Dienststelle) sowie im Jugendamt, mit dem Pilotbereich Kindertagesstätten. Diese werden jährlich in einem aufeinander abgestimmten Mehr-Ebenen-Modell durchlaufen, während zugleich gezielt Entwicklungspfade und -maßnahmen für PotenzialträgerInnen geplant, durchgeführt und evaluiert werden. Zwei erste Veranstaltungen sind entwickelt und durchgeführt: „Zukunftstag – Leiten und Führen von Kindertageseinrichtungen“ soll einen Beitrag dazu leisten, dass die stadtinternen Bewerberzahlen für Schlüsselpositionen (Leitungen) im Bereich Kindertagesstätten steigen. Insgesamt wurden 181 Mitarbeitende überkommende Stellenangebote, Voraussetzungen für und Erwartungen an eine Leitung sowie das Bewerbungsverfahren und Unterstützungsangebote informiert, 83 Mitarbeitenden haben im Anschluss ihr Interesse an einer Leitungstätigkeit bekundet. Aktuell werden an die Zukunftstage anschließende Maßnahmen (bspw. Qualifizierung Blickpunkt Karriere, Feedbackgespräche) entwickelt, durchgeführt und evaluiert, sowie weitere Bausteine (Kompetenzprofile für Leitungen von Kindertageseinrichtungen) eines systematischen Nachfolgemanagements entwickelt. Für die Weiterentwicklung des Prozesses der Nachfolgekonferenzen wird auch zukünftig die Schnittstelle zu den Entwicklungen im Personalamt sehr wichtig sein.

2.1. 2 Zwischenbericht PE Projekt ASD

2016 wurde ein Personalentwicklungs-Prozess im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Stadt Nürnberg mit der Fachstelle PEF:SB initiiert. Primär geht es in diesem Projekt darum, eine nachhaltige Struktur für ein systematisches Rahmenkonzept zur Personalentwicklung im ASD der Stadt Nürnberg zu entwickeln und zu erproben. Übergreifendes, zentrales Ziel ist die Erhaltung und Erhöhung der Kompetenzen, der Arbeitsqualität und -zufriedenheit aller Mitarbeitenden im ASD. Der aktuelle PE-Prozess greift Ergebnisse eines durch den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderten PE-Projekts auf, das von 2012-2014 im ASD bzw. FUD der Städte Nürnberg und Schwabach in Kooperation mit dem Personalamt zur Verbesserung der Arbeitssituation und Gesundheitsprävention durchgeführt wurde. In der Bestandsanalyse wurden darüber hinaus die Mitarbeitenden im ASD befragt. Ausgehend von diesen beiden Analyse-Ergebnissen sowie von den Einschätzungen der Leitungskräfte wurden Schwerpunktthemen (Führungskräfteentwicklung, Fachspezifische Qualifizierung und Entwicklung, Einarbeitung) und Querschnittsthemen (Wissensmanagement und Gesunderhaltung der Mitarbeitenden) für Personalentwicklung im ASD identifiziert sowie jeweils eine differenzierte Zieleplanung zu diesen Themen erstellt. In der Planung und Umsetzung von Maßnahmen werden aktuell vor allem drei zentrale Bausteine auf dem Weg hin zu einer systematischen Personalentwicklung im ASD bearbeitet: im Themenfeld Führungskräfteentwicklung wurden und werden verschiedenen Maßnahmen…  … für Mitarbeitende auf dem Weg hin zu einer Führungskraft (Führung auf Probe)  … für Mitarbeitenden, die neu in Führung sind (Führungskräfte-Coachings)  … zur Entwicklung gemeinsamer Führungskräftestandards und Visionen für den ASD 2024 geplant, umgesetzt und evaluiert. Für den Aufbau eines Rahmenkonzepts ist die Stärkung der Führungskräfte ebenso zentral wie die 2018 fertig gestellten Kompetenzprofile für alle Mitarbeitendengruppen im ASD. Diese Profile werden als Reflexions- und Entwicklungsinstrument im ASD implementiert, wozu seit Anfang des Jahres 2019 ein entsprechend konzipiertes Verfahren im Rahmen einer Pilotphase erprobt und ausgewertet wird.

Um bei stetigen Entwicklungen zu Personal-, Qualitäts- und Wissensfragen im ASD nachhaltig die Arbeitsqualität und -zufriedenheit sicher zu stellen, wird neben den beschriebenen Maßnahmen zu Bildung und Förderung der Mitarbeitenden, gegenwärtig eine geeignete, neue Umsetzungs- und Kommunikationsstruktur entwickelt. Themen und Aufgabenstellungen werden künftig in Handlungsfeldern und Qualitätszirkeln von Mitarbeitenden und Leitungen bearbeitet und über Arbeitsgruppen in einer zentralen Regiestelle gebündelt. Die neue Struktur wird ab 2020 im Rahmen einer Pilotphase eingeführt, erprobt und schließlich evaluiert. Die drei beschriebenen Bausteine bilden letztlich das Gerüst für ein systematischen PE- Rahmenkonzept für den ASD, in dem PEF:SB Schnittstellen- und Kooperationspartner für Themen der Personalentwicklung und Fortbildung ist.

2.2 Handlungsbereich Fortbildung

Basis für diesen Handlungsbereich ist u.a. die Anwendung des für die Fachstelle angepassten PE-Zyklus nach Becker. Jährlich findet ein partizipativer Bedarfserhebungsprozess (Top Down

Fachansprechpartner in den unterschiedlichen Bereichen Fortbildungs- und Personalentwicklungsbedarfe mit beschriebenen Themen, konkreten Zielen und Inhalten, sowie den visierten Zielgruppen. Diese Bedarfssammlung wird schließlich ergänzt und abgeglichen mit den jeweiligen Unternehmenszielen, sowie externen Einflussfaktoren, wie Gesetzesänderungen, Arbeitsmarktbewegungen, sozialpolitischen und gesellschaftlichen Veränderungen usw.. Mit einer entsprechenden Priorisierung entstehen final u.a. die PE- Maßnahmen und Bildungsprogrammangebote. Bei der konkreten Konzeptionierung und Planung der PE-Maßnahmen unterstützen die Fachansprechpartner sowie weitere stadtinterne und externen Kooperationspartner und Experten. Das Bildungsprogramm besteht aus vielfältigen Fortbildungs- und Veranstaltungsthemen, untergliedert in 18 verschiedene Themenbereiche. Neben Angeboten zur Einarbeitung, Führung und Arbeitssicherheit bietet das Programm Querschnittsthemen, die für die gesamte Zielgruppe relevant sind, wie Angebote zu Kommunikation und Gesundheit. Im Bereich Inklusion findet z.B. seit 2015 eine vielfach nachgefragte „Qualifizierungsreihe zum Umgang mit auffälligen Kindern in Horten“ statt. Hier erhalten die Teilnehmenden Input zu Wahrnehmungsstörungen, Dyskalkulie, Rechenschwäche, Legasthenie, LRS, AD(H)S, Autismus, Epilepsie, geistiger Behinderung, Minderbegabung und Trauma. Ein besonderer Fokus liegt neben der Vermittlung von Fachwissen vor allem auf dem Kompetenzerwerb durch Selbsterfahrung. Ebenso am konkreten Bedarf entstanden ist die „Kompakte Krippenqualifikation - Bausteine zur Qualität in den Krippen“, die 2017/18 zunächst zweimal für freie Träger angeboten wurde (29 Teilnehmende). Um ebenso den Mitarbeitenden der städtischen Krippen ein passgenaues Angebot vorhalten zu können, wurde 2018 eine entsprechende Qualifizierungsreihe konzipiert. Ziel der Reihe war es, durch fachlichen Experten-Input sowie Erfahrungswissen der pädagogischen Mitarbeitenden gemeinsame Qualitätsstandards für die städtischen Krippen zu definieren und in die Praxis zu transferieren. Insgesamt konnten seit 2017 59 städtische Mitarbeitende (Leitungen und Mitarbeitende je im Tandem) qualifiziert werden. Ab Herbst 2019 findet regelmäßig eine Krippenqualifizierung sowohl für städtische als auch für Mitarbeitende freier Träger statt. Mit Blick in die nahe Vergangenheit lässt sich noch ein erstmals erprobtes Format herausgreifen, was zum einen sehr kurzfristig entstanden ist, zum anderen auch eine fachbereichsübergreifende Zielgruppe (150 Teilnehmende) mit einem gemeinsamen Schnittstellenthema erreichte. Für den Kinofilm „Systemsprenger“ wurden in Kooperation mit dem Jugendamt zwei Filmvorführungen mit anschließenden Fachdialogen mit Experten organisiert. Etabliert, sehr gut nachgefragt und jährlich mit unterschiedlichen eingeladenen Experten neu gestaltet ist die Veranstaltung „Sozialrecht aktuell“. Sie wird seit 2015 von der Fachstelle in Kooperation mit dem Sozialamt konzipiert und organisiert. Um die Vielfalt, Aktualität und Qualität des Bildungsprogramms aufrechtzuerhalten legt die Fachstelle PEF:SB besonderen Wert auf Kooperationen und Netzwerke. Neben den bereits bekannten Kooperationen mit den Dienststellen Jugendamt, Sozialamt sowie Personalamt arbeitet die Fachstelle unter anderem mit dem Gesundheitsamt, dem Sportservice, dem Menschenrechtsbüro, der Frauenbeauftragten, IPSN und dem Bildungszentrum zusammen,

um einige stadtinterne Partner zu benennen. Es bestehen auch zahlreiche Kooperationsstrukturen mit externen Partnern, wie beispielsweise im Rahmen der AG 78 „Hilfen zur Erziehung“ und AG 78 „Kindertageseinrichtungen“. Die Fachstelle PEF:SB beteiligt sich beispielsweise mit dem Jugend- und dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg sowie weiteren Kommunen und auch freien Trägern aus Bayern an dem Projekt der Qualitätsdialoge Frühe Hilfen. Der Themenschwerpunkt für die im November stattfindende Qualitätswerkstatt lautet „Interprofessionelles Lernen und Qualifizierung“. Die Bilanz für den Bereich Fortbildungen fällt, wie auch in der letzten Berichterstattung, sehr positiv aus. Um zu den statistischen Zusammenhängen einen genaueren Eindruck zu bekommen, sei an dieser Stelle auch auf den Anhang 2.3 verwiesen. Die Veranstaltungsanzahlen (im Durchschnitt ca. 337 pro Jahr) bzw. Durchführungsquoten (im Durchschnitt ca. 85%) sind stabil mit kleiner Wachstumstendenz. Die erreichte Zielgruppe konzentriert sich auf Nürnberg und die Städteachse, vereinzelt aber auch darüber hinaus. Unterschiedliche externe (im Durchschnitt 25%) und interne Fachkräfte nutzen die unterschiedlichen Angebote. Beim Ausdifferenzieren der erreichten Trägerstruktur fällt auf, dass auch kleine Träger erreicht werden. Konzeptionell war das von Beginn an von der Fachstelle PEF:SB beabsichtigt.

3. Optimierung der Arbeitsprozesse/strukturelle Anpassungen

Seit Januar 2019 ist der personelle Aufbau der Fachstelle abgeschlossen. Somit stehen derzeit zur Durchführung der Aufgaben 3,5 VZ fachliche Mitarbeitende sowie zwei VZ Verwaltungsfachkräfte zur Verfügung. Mit Veröffentlichung des Bildungsprogramms 2020 ist eine Anmeldung auch online möglich. Dies erweitert die digitalen Optionen für Kunden und optimiert und vereinfacht gleichermaßen die Prozesse innerhalb der Verwaltungsstrukturen. Ein elektronisches Auswertungstool wird noch in 2019 zur Anwendung kommen.

4. Ausblick

Die im Bericht erwähnten Themen, insbesondere das systematische Nachfolgemanagement, die Einführung von Kompetenzprofilen beim ASD über die Pilotphase hinaus, Wissenstransfer und -sicherung sowie das Thema Gesunderhaltung werden weiter zentrale Aufgabenfelder der Fachstelle bleiben. Daneben geht es um die strukturelle Ausweitung des Angebotskatalogs für die Pflegeberufe, wo sich bereits erste inhaltliche Schnittstellen entwickelt haben. Insbesondere wird auch das Megathema Digitalisierung die sozialen Dienste erreichen und stellt damit auch die Fachstelle vor neue inhaltliche und konzeptionelle Aufgaben. In diesem Zusammenhang gilt es, die Entwicklung digitaler Kompetenzen bei Mitarbeitenden verstärkt zu fördern und die Formate beruflichen Lernens und individueller Weiterentwicklung neu zu gestalten, um die Arbeitsfelder insgesamt auf diese Herausforderung vorzubereiten. Migration und demographische Entwicklung, die Lage am Arbeitsmarkt und die Gestaltung von Zugängen für Benachteiligtengruppen wird sich auch im Arbeitsprogramm der Fachstelle maßgeblich abbilden. Im Fokus stehen darüber hinaus die Themen Armutsentwicklung und Teilhabe sowie die Entwicklung von Kompetenzen auf den Wegen hin zu einer inklusiven Stadtgesellschaft. Aus all diesen sozialpolitischen Herausforderungen werden auch bedeutsame strategische Aufgaben für die Weiterentwicklung der Fachstelle im Kontext von Personalentwicklung und Fortbildung entstehen. Diese Weiterentwicklung muss schließlich gut synchronisiert sein mit den gesamtstädtischen Strategien und Maßnahmen, die derzeit im Geschäftsbereich des Referates I/II entwickelt und implementiert werden. Dazu finden sehr kooperative und konstruktive Abstimmungsprozesse zwischen der Fachstelle, dem Personalamt und perspektivisch weiteren Bereichen der Querschnittsverwaltung und den betroffenen Fachbereichen statt.

Referat für Jugend, Familie und Soziales

Nachfolgemanagement für Schlüsselpositionen

im GB Ref. V

Modelle zum Personalentwicklungsprojekt

1. Einführung

Ein strategisch, konzeptioneller Ansatz im Handlungsbereich Personalentwicklung ist die Entwicklung und Implementierung eines nachhaltigen Nachfolgemanagements im GB Ref. V. Ziel dieses Projekts ist es u.a., sich auf den in den kommenden Jahren absehbaren, umfangreichen Personalwechsel im Bereich der Schlüsselpositionen des Sozialreferats vorzubereiten, für Mitarbeitende systematisch Entwicklungswege zu ermöglichen und somit auch dem weiter bestehenden Fachkräftemangel in sozialen Berufen zu begegnen. In dieser Beilage sind dargestellt: 1. das entwickelte Modell „Systematik eines Nachfolgemanagements für Schlüsselpositionen im Geschäftsbereich Referat V“ als Empfehlung nach der Ist-Stand-Analyse, 2. der Zusammenhang zwischen diesem Modell und dem Instrument der Nachfolgekonferenzen, das der erste Umsetzungsvorschlag zum Nachfolgemanagement ist und 3. der Prozess zum Instrument Nachfolgekonferenzen mit den einzelnen Prozess-Schritten.

2. Modell: Systematik eines Nachfolgemanagements für Schlüsselpositionen im

Geschäftsbereich Referat V

Abbildung 2

3. Zusammenhang Modell Nachfolgemanagement und Nachfolgekonferenzen

Nachfolgekonferenzen sind eine Zusammenführung der einzelnen Bausteine des Nachfolgemanagements und ermöglichen eine schrittweise Einführung/Umsetzung der unterschiedlichen, damit zusammenhängenden Aufgabenstellungen.

4. Prozess zum Instrument Nachfolgekonferenzen mit den einzelnen Schritten

Der Prozess der Nachfolgekonferenzen wird regelmäßig durchlaufen (bspw. jährlich oder quartalsweise) und differenziert organisiert, d.h. an den Strukturen des Geschäftsbereichs Referat VU orientiert (Mehr-Ebenen-Modell). Diese Struktur der Nachfolgekonferenzen ermög-licht es, gleichermaßen bereichsspezifisch und übergreifend  Nachfolgebedarfe und Nachfolgekandidaten zu überblicken,  systematisch Entwicklungsmaßnahmen zu planen,  das Risiko von Nicht-/Fehlbesetzungen zu verringern. Ziel ist es, dadurch individuelle und an Job-Familien1 orientierte, d.h. kollektive Nachfolgeplanungen umsetzen zu können.

Abbildung 3

Abbildung 4

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Kienbaum 2014, S. 95

1 Jobfamilien sind Stellencluster, die nach dem Prinzip der Ähnlichkeit gebildet werden. Sie fassen "verwandte" Jobs, das heißt Stellen mit gleichen oder ähnlichen Aufgaben(profilen) zusammen.

Bericht der Fachstelle Personalentwicklung und Fortbildung soziale Berufe

Im Folgenden werden die Entwicklungen des Bildungsprogramms anhand aufbereiteter Auswertungen dargestellt und erläutert. Wie bereits im Jugendhilfeausschuss 2017 berichtet, konnte die Fachstelle PEF:SB bei ihren Fortbildungen von 2015 auf 2016 ein extremes Wachstum bei der Veranstaltungsmenge, den Anmeldungen und tatsächlichen Teilnahmen verzeichnen. Zurückzuführen ist dies auf die damals großen Bedarfe der Fachkräfte an fachlichem Wissen im Kontext der Zuwanderung im Fluchtkontext. Diese Entwicklung konnte, wie der Abbildung 1 zu entnehmen ist, in den Folgejahren stabilisiert und etwas weiter ausgebaut werden.

Abbildung 1: Übersicht zu geplanten und durchgeführten Veranstaltungen (VA) 2017/2018/2019

Abbildung 5

310 346 355 264 296

geplante VA

durchgeführte VA

2019*

* Geplante VA von Jan. bis Dez. 2019, durchgeführte VA bis einschließlich 01.10.2019

2016 wurden 238 Veranstaltungen geplant, 2017 waren es 310, 2018 346 Veranstaltungen. 2019 konnten bisher 355 Veranstaltungen geplant werden (Stand 01.10.2019). Die Durchführungsquote zu den Veranstaltungsangeboten liegt seit 2015 stabil bei ca. 85%.

Bei der Analyse der Zielgruppen/Kunden und deren Anmeldeverhalten fällt auf, dass die Anmeldezahlen auch nach dem Ausnahmejahr 2016 stabil sind. Die Anmeldezahlen erhöhten sich von 3892 (in 2017) auf 4556 (in 2018). Von den angemeldeten Personen haben 2924 (2017) bzw. 3321 (2018) teilgenommen (vgl. Abb. 2). Die Hauptzielgruppe der eigenen Mitarbeitenden des Referats V, die auch am Bedarfserhebungsprozess beteiligt sind, werden je nach Jahr mit 70 - 75%* der Teilnahmen erreicht. Demnach sind wie geplant die externen Mitarbeitenden der freien Träger, anderer Kommunen und der Töchter des Referats V mit durchschnittlich ca. 25% vertreten. Für die Fachstelle PEF:SB stellen gerade die freien Träger eine besondere Zielgruppe durch den sozialpolitischen Auftrag der Jugendhilfe in der Praxis (Qualitätsentwicklung der Angebote und Leistungserbringung gem. § 79 SGB VIII) dar. Vor allem in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, der Kinder- und Jugendarbeit sowie den Hilfen zur Erziehung werden diese auch erreicht.

Abbildung 2: Vergleich Teilnahmen nach Zielgruppen 2017/2018/2019

Abbildung 7

*2019 einschließlich 1.10.2019

637 630

29 59 35 79 75 49 120132 81

MA Ref. V sonstige MA Töchter MA anderer MA freier ohne Töchter städt. MA Ref. V Kommunen Träger

Teilnahmen 2017 Teilnahmen 2018 Teilnahmen 2019*

Die Teilnehmenden kommen mit 95%* aus dem Stadtgebiet Nürnberg. Das Einzugsgebiet an sich geht mit 69 verschiedenen Herkunftsorten weit über Nürnberg hinaus. Neben Nürnberg konzentriert sich das Einzugsgebiet mit 3%* vor allem auf die Städte des SENF. Es bestätigt sich hierdurch, dass vor allem die Fachkräfte aus dem Stadtgebiet Nürnberg erreicht werden. Dass das Einzugsgebiet ohne gezieltes Marketing weit über die Grenzen Nürnbergs hinausreicht, kann als Erfolg verbucht werden. (*Datenbasis im Zeitraum 01.01.2017 bis 01.10.2019), (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Ausschnitt Teilnahmen* nach Adresse 2017/2018/2019

Abbildung 6

(*Teilnahmen 01.10.2017 bis 01.10.2019, Wärmebilddarstellung, rot höchste Konzentration an Teilnahmen, blau niedrigste Konzentration)

Bei der Aufschlüsselung nach Berufsgruppen bilden die Erzieherinnen und Erzieher mit 41% die größte Berufsgruppe unter den Teilnehmenden, darauf folgen die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit 24%. Darüberhinaus besuchen zahlreiche weitere Berufsgruppen wie beispielsweise Kinderpfleger, Psychologen, Sachbearbeiter und sonstige Berufsgruppen wie Lehrer und Polizisten die Fortbildungen. Dies entspricht der ungefähren Verteilung der Berufsgruppen innerhalb der Haupt-Zielgruppe der Mitarbeitenden des GB Referat V, die zum größten Teil aus Erziehern, gefolgt von Sozialpädagogen besteht. Der Anteil der Verwaltungskräfte in der Mitarbeiterstruktur im Sozialreferats liegt bei 11%. Entsprechend bilden Verwaltungskräfte eine eher geringere Teilnehmergruppe im Bildunsgprogramm ab, zudem nutzen sie vermehrt die Fortbildungen der Städteakademie.

Abb. 4: Verteilung Berufsgruppen der Teilnehmenden

0% Erzieher/-in

Abbildung 8

19% Kinderpfleger/-in 41% 7% Sozialpädagoge/-in 0% Psychologe/-in 25% Sachbearbeiter/-in 8% Verwaltung sonstiges

keine Nennung Erhebungszeitraum 01.01.2017 bis 01.10.2019

Hervorzuheben ist, dass 11,3%* der Teilnehmenden angaben eine Führungsposition inne zu haben und somit ein Großteil der Führungskräfte erreicht wird. Neben Veranstaltungen aus dem Themenkomplex „Führung und Anleitung“ der mit 23%* am häufigsten besucht wurde, nahmen Führungskräfte häufig auch an Veranstaltungen aus den Themenkomplexen „Gesetzliche Grundlagen“ und an Fachtagen teil. Die Verteilung des Geschlechts ist für den Sozialbreich wenig überraschend, 84,5% gaben an weiblich zu sein. (*Datenbasis im Zeitraum 01.01.2017 bis 01.10.2019)

Im Folgenden soll noch einmal differenzierter auf die externen Teilnehmenden (aus 2018) eingegangen werden, da diese wie bereits erwähnt für die Fachstelle PEF:SB eine besondere Zielgruppe darstellen. Insgesamt liegt der Anteil der externen Teilnehmenden bei 25%. Den größten Teil unter den externen Teilnehmenden bilden die sonstigen Freien Träger wie z.B. die AWO, gefolgt von den evangelischen Trägern wie z.B. der Stadtmission und den katholischen Trägern wie z.B. der Caritas. Darüberhinaus nehmen mit 2% auch sogenannte Selbstzahler an den Veranstaltungen teil. Selbstzahler sind Fachkräfte, die beispielsweise aktuell nicht im Berufsleben stehen, sich aber dennoch weiterbilden möchten. Die genaue Verteilung kann der folgenden Abbildung 5 entnommen werden. Ein besonderes Anliegen der Fachstelle PEF:SB ist es, vor allem auch kleine Träger zu erreichen und ihnen zu ermöglichen kostengünstig an qualitativ hochwertigen Angeboten teilzunehmen. Wie vielfältig die erreichte Trägerlandschaft ist kann unter anderem Abbildung 6 entnommen werden. Die Polizei gehört ebenfalls zur angesprochenen Zielgruppe, da diese in verschiedensten Feldern mit dem Jugend- und Sozialamt kooperiert und oft mit ähnlichen Fällen konfrontiert ist, auch wenn der Auftrag ein anderer ist. Ein Beispiel hierzu ist die Kooperation Polizei Jugendamt Schule, zu

der es ein eigenes Fortbildungsformat innerhalb des Bildungsprogramms gibt. In diesem können sich die Mitarbeitenden aus den verschiedenen Berufsfeldern austauschen und interdisziplinär von einander und miteinander lernen.

Abbildung 5: Übersicht Teilnahmen ohne Referat V am Bildungsprogramm 2018

0% 1% 7% 47% 18% 0% 0% 12%

Abbildung 10

11% 1% 2% 1% andere Städte (70) Bezirk Mittelfranken (7) evangelische Träger (168) Freistaat Bayern (4) Gemeinden (2) katholische Träger (112) Landratsämter (10) Polizei (7) Selbstzahler (21) sonstige DS/Töchter der Stadt Nürnberg (107) sonstige freie Träger (452) staatl. Hochschule (4)

Da die sonstigen freien Träger mit 47% den größten Anteil an den Teilnahmen haben, werden diese in der folgenden Abbildung differenzierter dargestellt. Abbildung 6: Übersicht Teilnahmen „sonstige Freie Träger“ am Bildungsprogramm 2018

Abbildung 9

Teilnahmen in Klammern enthalten

Anhand der Datenlage lässt sich abschließend sagen, dass die Zahlen in allen Bereichen stabil sind und eine genauso vielfältige und heterogene Zielgruppe erreicht wird wie es das ebenso vielfältige Arbeitsfeld der sozialen Berufe bedarf.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 2018

Anlagen: Sachverhalt_Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 2018_Version4_nach Überarbeitung Beilage_Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen für das Jahr 2018_nach Überarbeitung_Version4

Bericht:

Der Bericht des Jugendamts zur beruflichen Integration junger Menschen knüpft an die früheren Jugendarbeitsmarkt- und Berufsausbildungsberichte an. Seit der Erstellung der Bildungsberichte durch das Nürnberger Bildungsbüro konzentriert sich der Bericht des Jugendamts auf die sozialpädagogisch veranlassten Handlungsfelder der ausbildungs- und arbeitsweltbezogenen Jugendhilfe.

Beschrieben werden die Angebote und Leistungen zur beruflichen Integration der Altersgruppe der 14- bis unter 27-Jährigen aus den verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe (SGB VIII), die von sozialpädagogischen Fachkräften in kommunaler oder freier Trägerschaft im Kalenderjahr 2018 durchgeführt wurden. Das sind insbesondere die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, Maßnahmen der Noris-Arbeit, die Jugendsozialarbeit an Schulen, die Jugendarbeit und sonstige Angebote der beruflichen Integration.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht berücksichtigt die vielfältigen Lebenswelten von jungen Menschen am Übergang Schule - Beruf

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Berufliche Integration junger Menschen 2018 - Angebote und Leistungen aus den

Handlungsfeldern der berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg

Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, endlose Warteschleifen in der Berufsvorbereitung oder die verzweifelte Suche nach einem freien Ausbildungsplatz sind auch 2018 keine Themen gewesen mit denen sich die Jugendberufshilfe beschäftigen musste. Eher suggerieren die statistischen Daten zur Ausbildungssituation das Gegenteil. 2018 stieg sowohl das Angebot an Ausbildungsstellen als auch die Nachfrage danach weiter an und es wurden mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als 2017.

Auf der anderen Seite stellt sich die Ausbildungsmarktsituation für einige junge Menschen weiterhin als äußerst problematisch dar. Junge Menschen, die keinen oder nur einen einfachen Schulabschluss schaffen, finden oft keinen Anschluss an die Ausbildungssysteme. Auch das soziale Umfeld, die Lebenssituation in der Familie, Anpassungsschwierigkeiten oder seelische Beeinträchtigungen erschweren jungen Menschen den Zugang zur Berufsausbildung und damit auch zur gesellschaftlichen Teilhabe. Weil zudem die Ansprüche der Anbieter auf der einen Seite und die Erwartungen der Nachfragenden auf der anderen Seite nicht deckungsgleich sind, kommt es zu sogenannten Passungsproblemen. Attraktive Ausbildungsberufe werden stärker nachgefragt als angeboten und Ausbildungsberufe mit geringem Image leiden unter Nachwuchsproblemen. Für die jungen Menschen mit geringem Bildungsniveau bleiben da nur wenig Auswahlmöglichkeiten. Ferner entzieht sich ein nicht genau quantifizierbarer Teil der jungen Menschen aus unterschiedlichen individuellen Gründen den Angeboten der schulischen und beruflichen Bildung sowie den Angeboten zur Grundsicherung (SGB II) und der Arbeitsförderung (SGB III). Damit diese Personengruppen der Gesellschaft nicht auf Dauer verloren gehen, besteht für die Jugendberufshilfe weiterhin vielschichtiger und innovativer Handlungsbedarf.

Um Benachteiligung und Ausgrenzung junger Menschen zu vermeiden und abzubauen, ist es die Aufgabe der Jugendhilfe, neben den Rechtskreisen SGB II und SGB III zusätzliche eigene Angebote anzubieten und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Weil das Leistungsangebot der Jugendhilfe primär auf die Förderung der Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten abzielt, steht bei ihr nicht die Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung an erster Stelle, sondern z.B. Stabilisierung, Chancengleichheit oder Handlungsfähigkeit. Dementsprechend steht die berufliche Integration mal im Fokus der Unterstützung, mal wird sie nachstehend behandelt. Die Angebote der Jugendhilfe finden in verschiedensten Formaten statt und reichen von offenen präventiven Gruppenangeboten bis zur intensiven Langzeiteinzelfallhilfe. Der Umfang der Leistungen mit berufsintegrierendem, arbeitsweltbezogenen Charakter für junge Menschen ab 14 Jahren ist beträchtlich. Über 8.600 Hilfsangebote wurden 2018 durchgeführt, weil Jugendliche hier Unterstützungsbedarf aufwiesen.

Im Bericht ‚Berufliche Integration junger Menschen 2018‘ werden die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe mit Ausbildungs- und Arbeitsmarktbezug im Kalenderjahr 2018 beschrieben. Die einzelnen Beiträge sind mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt. Häufig finden sich bei den Angeboten Schnittstellen und Kooperationen mit Schulen, der Arbeitsverwaltung, dem Jobcenter und weiteren Akteuren aus dem Handlungsfeld.

Die Maßnahmen der Jugendhilfe verteilen sich auf verschiedene, aber immer sehr spezifische Hilfeformen. Wenn z.B. Entwicklungsauffälligkeiten, seelische Probleme, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten oder eine unzureichende Förderung und Betreuung in der Familie eine sozialpädagogische Unterstützung erforderlich macht, werden insbesondere einzelfallbezogene Hilfen eingesetzt. Das reicht von der Erziehungsberatung über intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, betreutes Jugendwohnen bis zur sozialpädagogisch

betreuten Berufsausbildung. Diese Hilfen können auch von jungen Volljährigen in Anspruch genommen werden.

Nachdem das Modellprojekt ‚Perspektiven für Familien‘ zum Regelangebot des Allgemeinen Sozialdienstes geworden ist, richtet sich auch das Projekt CURA wieder an Bedarfsgemeinschaften im SGB-II-Bezug. Jugendliche Familienmitglieder erhalten in dem Projekt Förderungen zur schulischen oder beruflichen Ausbildung oder zur Eingliederung in die Arbeitswelt.

Einen starken Arbeitsmarktbezug weisen die stationären Unterbringungsmöglichkeiten in Berufsbildungswerken und Jugendhilfeeinrichtungen mit internen berufsvorbereitenden Maßnahmen und/oder Ausbildungen auf. Zielgruppe sind hier insbesondere verhaltensauffällige junge Menschen, die den Anforderungen einer regulären Berufsausbildung nicht gewachsen sind.

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine unmittelbar an der Institution Schule angesiedelte Jugendhilfeleistung. Sie wird tätig, wenn sich Schülerinnen und Schüler in Krisensituationen befinden, wenn es zu Schulschwierigkeiten und Schulversagen, Konflikten im Elternhaus, im Klassenverband oder mit Lehrkräften kommt. JaS ist an allen Schultypen eingesetzt und hat primär einzelfallbezogenen Charakter, bietet aber auch präventive Angebote an. An zwei Nürnberger Mittelschulen arbeitet JaS in sogenannten Praxisklassen mit. Die Praxisklassen verfolgen einen ausdrücklich berufsbezogenen Ansatz.

Eine stark arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit findet in verschiedenen Projekten der NOA statt. Diese werden zum Teil über das Jobcenter, die Arbeitsagentur oder den Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die Angebote ‚Berufsorientierungsprogramm BOP‘, ‚QUAPO‘, und ‚Perspektiven im Quartier‘ sind dabei Bestandteil des Nürnberger Modells Übergang Schule - Berufliche Ausbildung.

Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitverantwortung spielen in der Zielsetzung der offenen berufsintegrierenden Angebote in den Einrichtungen der Jugendarbeit eine wichtige Rolle. Diese Angebote werden sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft angeboten und finden teilweise in Kooperation mit Schulen oder der Jugendsozialarbeit an Schulen statt. Typische Inhalte sind z.B. Bewerbungstraining, Quali-Vorbereitung oder Handwerksprojekte.

Junge Migrantinnen und Migranten, mit oder ohne Fluchterfahrung, sind die Zielgruppen der drei Nürnberger Jugendmigrationsdienste AWO, Stadtmission und Caritas. Neben der Unterstützung bei Alltagsproblemen, persönlichen und familiären Schwierigkeiten, Behördenangelegenheiten oder (aufenthalts-)rechtlichen Fragen bieten die Einrichtungen auch Hilfe bei der beruflichen Integration an. Das Internationale Frauen- und Mädchenzentrum (IFMZ) wendet sich mit seiner Arbeit ausschließlich an Frauen und Mädchen aus unterschiedlichen Herkunftsländern.

Familienbildung und Jugend- und Straffälligenhilfe stehen im Fokus der Arbeit von Treffpunkt e.V. Neben dem Projekt ‚Tu was!‘ für Jugendliche, die wegen Schulversäumnissen gerichtliche Weisungen erhalten haben und denen ein Jugendarrest droht, bietet der Verein auch offene Treffs für junge Mütter an oder unterstützt und begleitet diese bei ihren schulischen und beruflichen Planungen.

Trotz der vielfältigen Unterstützungsangebote der Jugendhilfe für junge Menschen an der Schwelle zur sozialen und beruflichen Integration sind weiterhin Anstrengungen notwendig, die sich an den gesellschaftlichen Entwicklungen und den sich wandelnden Herausforderungen für Jugendliche orientieren. Entsprechend sind in 2019 auch neue Maßnahmen gestartet oder in die Wege geleitet worden. Mit einer sozialpädagogischen Fachkraft beteiligt sich das Jugendamt an der gemeinsamen Anlaufstelle der

Jugendberufsagentur. Das niederschwellige Unterstützungsangebot Stellwerk von Don- Bosco-Jugendwerk kombiniert Unterstützungsangebote im Rahmen des § 16h SGBII mit Angeboten der Jugendhilfe. Nach intensiver Zusammenarbeit haben die drei Rechtskreise SGB II, III und VIII, zusammen mit dem staatlichen Schulamt und dem Amt für berufliche Schulen einen Konzeptentwurf zu einer Produktionsschule im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 28.11.2019 vorgelegt, um sogenannten „entkoppelten“ oder „schwer erreichbaren“ Jugendlichen ein besonders niederschwelliges schulisch-betriebliches Bildungsangebot unterbreiten zu können.

Berufliche Integration junger Menschen 2018

Sozialpädagogische Angebote und Leistungen aus den Handlungsfeldern der berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg

Inhalt

  1. Einleitung ............................................................................................................................................. 3 2. Junge Menschen an der Schwelle zur Berufsausbildung und zum Arbeitsmarkt ............................... 3 3. Statistische Daten zur Situation in Nürnberg....................................................................................... 4 4. Jugendhilfe und der Übergang Schule - Beruf .................................................................................... 6 5. Koordinierung Jugendberufshilfe ......................................................................................................... 9 6. Angebote und Leistungen der Jugendhilfe zur beruflichen Integration ............................................. 10 6.1 Einzelfallbezogene Hilfen zur beruflichen Eingliederung ................................................................ 11 6.1.2 Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung, SOS Berufsausbildungszentrum .................... 12 6.1.3 Beschulung-Individuell-Extern (BIX), RAMPE e.V. ...................................................................... 12 6.1.4 „HEAD“ - Heranführung und Eingliederung in Ausbildung und Dauerbeschäftigung .................. 13 6.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit bei der Noris-Arbeit gGmbH (NOA) ............................... 13 6.2.1 Perspektiven im Quartier .............................................................................................................. 13 6.2.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) .......... 15 6.2.3 Förder-AGH U25 .......................................................................................................................... 16 6.2.4 Spurwechsel ................................................................................................................................. 17 6.3 Jugendsozialarbeit an Schulen ..................................................................................................... 178 6.3.1 Einzelfallbezogene Beratung und Hilfe ........................................................................................ 18 6.3.2 Projekte und Aktionen .................................................................................................................. 19 6.3.3 Praxisklassen ............................................................................................................................... 19 6.4 Berufliche Orientierung in Einrichtungen der Jugendarbeit ............................................................. 20 6.4.1 Angebote in kommunalen Einrichtungen ...................................................................................... 20 6.4.2 Projekte und Aktionen .................................................................................................................. 21 6.4.3 Angebote in Einrichtungen der freien Träger ............................................................................... 21 6.5. Weitere Angebote der Jugendhilfe ................................................................................................. 22 6.5.1 Jugendmigrationsdienste (JMD) ................................................................................................... 22 6.5.2 Treffpunkt e.V. .............................................................................................................................. 23 6.5.3 Internationales Frauen und Mädchenzentrum (IFMZ) .................................................................. 24 6.5.4 Erziehungsberatung ..................................................................................................................... 24 6.5.5 Schülertreffs ................................................................................................................................. 25 7. Schlussbemerkung ............................................................................................................................ 25 8. Quellenangaben ................................................................................................................................ 27

1. Einleitung

Mit dem Bericht zur beruflichen Integration junger Menschen setzt das Jugendamt seine Berichterstattung über die Angebote der Jugendhilfe aus den Handlungsfeldern der berufsbezogenen Jugendhilfe in Nürnberg fort. Der Beitrag ergänzt mit dem Fokus auf die Jugendhilfe die Bildungsberichte des Nürnberger Bildungsbüros. Beschrieben werden die Angebote und Leistungen des Jahres 2018 zur beruflichen Integration der Altersgruppe der 14- bis unter 27-Jährigen, die von sozialpädagogischen Fachkräften in kommunaler oder freier Trägerschaft durchgeführt werden.

Auf die schülerunterstützenden Angebote des Nürnberger Übergangsmanagements SCHLAU, QUAPO, Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) und das Berufsorientierungsprogramm BOP wird ausführlich im Bildungsbericht 2019 des Bildungsbüros eingegangen. Durch die Kooperation der Jugendhilfe mit dem Schulsystem, der Arbeitsverwaltung und der Einrichtung zur Grundsicherung ergeben sich allerdings auch Schnittstellen, die in beiden Berichten zu finden sind.

Der hier vorgelegte Bericht umfasst die Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen des Allgemeinen Sozialdienstes, die Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen, der offenen Jugendarbeit und weitere Angebote der Jugendhilfe in unterschiedlicher Trägerschaft. Durch ihren ganzheitlichen Ansatz, der Berücksichtigung von Lebenslagen der jungen Menschen und ihrer Familien sowie der Konzentration auf Gruppen mit schwierigeren Startchancen wird deutlich, dass die Jugendhilfe berufliche Integration mit Bildung, Persönlichkeitsentwicklung, Selbstbestimmung, Partizipation und sozialer Teilhabe verknüpft.

2. Junge Menschen an der Schwelle zur Berufsausbildung und zum Arbeitsmarkt

Auch im Jahr 2018 hat sich der bundesweite Trend zu einer ausreichend hohen Anzahl an Ausbildungsplätzen fortgesetzt. Die Zunahme beruht hauptsächlich auf betrieblichen Ausbildungsplätzen, obwohl parallel dazu die außerbetrieblichen Angebote (in der Regel öffentlich gefördert) weiter abgenommen haben und inzwischen nur noch ein knappes Drittel seines Wertes von 2009 ausmachen. Bei der Ausbildungsplatznachfrage sind die Zahlen zwischen 2009 und 2016 kontinuierlich gesunken, steigen seit 2017 aber wieder leicht an1.

Wie in den Vorjahren hat sich bundesweit auch 2018 die Angebots-Nachfrage-Relation aus Sicht der Jugendlichen weiter verbessert. Allerdings profitieren nicht alle Regionen und Branchen davon und es zeigt sich weiterhin, dass etliche junge Menschen von der guten Marktlage nicht profitieren können. Diese sogenannte Passungsproblematik zeigt sich bereits seit einigen Jahren und wird zunehmend zu einer Herausforderung für den Ausbildungsmarkt.

Insbesondere Jugendliche aus einem schwierigen sozialen Umfeld, mit psychischen Problematiken oder Lernbeeinträchtigungen, mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung tun sich auf dem Ausbildungsmarkt weiterhin schwer. Manche junge Menschen entziehen sich aus unterschiedlichen individuellen Gründen zum Beispiel den Angeboten der schulischen und beruflichen Bildung, den Angeboten zur Grundsicherung (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III) oder werden von diesen Angeboten nicht mehr erreicht.

1 vgl. Matthes, Stephanie u.a.: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2018, Hrsg. Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn, 2019

3. Statistische Daten zur Situation in Nürnberg

Im Sommer 20182 haben 1.920 Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen ihre Vollzeitschulpflicht in den Jahrgangsstufen 9 und 10 erfüllt. Davon haben 498 den mittleren Schulabschluss geschafft und 773 den qualifizierenden Mittelschulabschluss. 524 haben den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erreicht. Davon haben 250 die Schule verlassen und 274 wiederholten daraufhin das letzte Schuljahr, um ihre Noten zu verbessern. Ohne Abschluss sind 125 Schülerinnen und Schüler geblieben, wovon 60 ebenfalls das Jahr wiederholten.

In der Regel werden alle Schulabgänger, die keine weiterführende oder Berufsfachschule besuchen für drei Jahre berufsschulpflichtig, unabhängig davon, ob sie eine Berufsausbildung beginnen oder ins geregelte Übergangsystem einmünden. Auch Jugendliche, die kein Angebot des Übergangssystems annehmen, sind berufsschulpflichtig. Wann und wie viele Jugendliche in dieser Phase des Übergangs von den Regelsystemen nicht mehr erreicht werden, lässt sich nicht eindeutig klären. Auch der Blick auf die offizielle Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit hilft hier nur bedingt weiter. In dieser Statistik sind weder die Jugendlichen im Übergangsmanagement noch nichterwerbstätige Jugendliche, die keinen Kontakt zur Arbeitsagentur oder dem Jobcenter haben und nicht arbeitslos gemeldet sind, erfasst.

Im Dezember 2018 waren in Nürnberg 1.301 Personen in der Altersgruppe der 15- bis unter 25-jährigen arbeitslos gemeldet (siehe Abb. 1). Das sind 8,7% der Arbeitslosen insgesamt. In der Altersgruppe der unter 20-Jährigen waren 351 Personen arbeitslos. Im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl von fast 56.400 Einwohnern zwischen 15 und 25 Jahren sind diese Werte auf den ersten Blick wenig besorgniserregend. Problematisch ist aber die Tatsache, dass bundesweit 13,5% der 20- bis unter 25-jährigen keine Berufsausbildung vorweisen können und ihnen dadurch dauerhaft prekäre Lebensverhältnisse drohen3. Eine unverbindliche Abfrage zum Stichtag 24.10.2019 beim Jobcenter Nürnberg ergab, dass etwas mehr als 2.000 Personen im Alter von 20 bis 24 Jahren mit ALG II-Leistungsbezug registriert sind, die noch ohne Berufs- oder Studienabschluss sind. Davon befanden sich aber über 500 bereits in Ausbildung. Über 200 Leistungsempfänger besaßen bereits einen Berufsoder Studienabschluss.4

Bei Personen ohne Berufsabschluss steigt nicht nur das Risiko der Arbeitslosigkeit, respektive Langzeitarbeitslosigkeit deutlich an, sondern sie verdienen als Erwerbstätige ohne eine abgeschlossene Ausbildung auch durchschnittlich 22% weniger als Erwerbstätige mit Berufsausbildung5. Überdurchschnittlich häufiger können Personen mit Migrationshintergrund keinen Berufsabschluss nachweisen. Das ist bei 32% der 20- bis 34-jährigen Migrantinnen und Migranten mit eigener Migrationserfahrung der Fall (Zum Vergleich: Deutsche ohne Migrationshintergrund: 8,5%; Migrantinnen/Migranten ohne eigene Migrationserfahrung: 18,5%; Türkischstämmige Migranten/Migrantinnen mit eigener Migrationserfahrung: 53,2%;).6

Die Jugendarbeitslosigkeit unterliegt im Zeitverlauf jahreszeitlichen Schwankungen. Zum Ende des Schuljahres im Juli/August steigt die Zahl der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen regelmäßig auf ihren jährlichen Höchststand. Bis zum Jahresende sinkt sie dann kontinuierlich auf ihren jährlichen Tiefststand. Betrachtet man die Zeitspanne der August- und

2 Staatliches Schulamt der Stadt Nürnberg, Abfrage vom 01.04.2019 3 Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2019, S. 315 4 Jobcenter Nürnberg - Stadt, Dienstleistungszentrum U25, nicht verifizierte Daten aus dem Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem 5 Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2019, S. 305 6 ebd., S. 319

Dezemberwerte von 2012 bis 2018 weisen die Zahlen bei den 15- bis unter 25- jährigen einen deutlich sinkenden Trend aus. Bei der Teilgruppe der unter 20-jährigen ist der Trend ebenso sinkend, aber deutlich weniger ausgeprägt.

Abb. 1: Arbeitslos gemeldete junge Menschen in Nürnberg, Altersgruppen 15 bis unter 25 Jahren

Abbildung 11

(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Dezember 2012 bis Dezember 2018, eigene Zusammenstellung)

Von den 351 Arbeitslosen der Altersgruppe 15 bis unter 20 Jahren im Dezember 2018 bekamen über 80% Leistungen nach dem SGB II. Insgesamt erhielten zu diesem Stichtag 4.920 erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren SGB II-Leistungen.

Im Vergleich der Arbeitslosenquote bei den 15- bis unter 25-Jährigen Nürnbergs mit den Städten München, Augsburg und Ingolstadt zeichnen sich unterschiedliche Trends ab (siehe Abb. 2). Während in Ingolstadt und Augsburg die Quote seit 2014 wieder angestiegen ist, konnte sie in Nürnberg kontinuierlich von 9,3% auf 8,7% gesenkt werden und liegt damit auf dem bayerischen Durchschnittswert.

Abb. 2: Arbeitslosenquote der 15 bis unter 25-jährigen im Vergleich, bezogen auf Arbeitslose insgesamt Arbeitslosenquote U25

0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0%

Nürnberg

Bayern

München

Augsburg

Ingolstadt

Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16 Dez 17 Dez 18

(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Dezember 2012 bis Dezember 2018, eigene Zusammenstellung)

Trotz der gesunkenen Arbeitslosenquote bei der Gesamtgruppe der unter 25-Jährigen ist der Anteil bei den 15 bis unter 20-Jährigen in Nürnberg von 1,9% auf 2,3% angestiegen (siehe Abb. 3). Im Vergleich lag Nürnberg im Dezember 2018 auf dem gleichen Level wie Augsburg und Ingolstadt. Der bayerische Gesamtdurchschnitt und insbesondere München weisen hier deutlich geringere Werte aus.

Abb. 3: Arbeitslosenquote der 15 bis unter 20-jährigen im Vergleich, bezogen auf Arbeitslose insgesamt Arbeitslosenquote U20

0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% 3,5%

Nürnberg

Bayern

München

Augsburg

Ingolstadt

Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16 Dez 17 Dez 18

(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg, Dezember 2012 bis Dezember 2018, eigene Zusammenstellung)

Der Nürnberger Rahmenplan Jugendhilfe, Teilplan Offene Jugendarbeit, weist 40 Planungsbereiche auf. Über diese kleinräumige Betrachtungsmöglichkeit lassen sich differenzierte Aussagen über einzelne Stadtteile und damit auch planerische Überlegungen erstellen. Auch die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit auf dieser sozialräumlichen Ebene wird im Rahmen dieser Berichterstattung seit 2012 beobachtet.

Nachdem der räumliche Zuschnitt der Arbeitsagentur aus statistischen Gründen verändert wurde und für 2018 nicht mehr deckungsgleich mit den Planungsbereichen der Jugendhilfe ist, ergeben sich in der folgenden Grafik für einige Stadtgebiete einige Abweichungen bei der Einwohnerzahl der 15- bis unter 25-Jährigen von bis zu +/- 80 Personen. In diesen Fällen steht hinter der Gebietsbezeichnung die Zu-/Abnahme der Einwohnerzahl der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahren in Klammern (siehe Abb. 4).

Trotz dieser veränderten Zuordnung und der damit verbundenen Ungenauigkeit bei den Stadtgebietsvergleichen, ist ein eindeutig sinkender Trend, insbesondere in den Stadtteilen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, zu erkennen. Nachdem 2012 bzw. 2015 die Werte teilweise noch deutlich über 100 lagen, ist die Jugendarbeitslosigkeit bis 2018 deutlich gesunken. So gingen die Zahlen in Gostenhof von 171 auf 93, in Galgenhof von 158 auf 76 und in St. Leonhard von 124 auf 86 zurück.

Geringfügige Steigerungen hat es nur in Gebieten gegeben, die in der Vergangenheit schon sehr niedrige Werte aufwiesen. In Stadtteilen, die auf Grund der neuen Gebietszuordnung durch die Arbeitsagentur jetzt höhere Zahlen in der Altersgruppe der 15- bis unter 25-Jährigen aufweisen, ist die Anzahl der Arbeitslosen ebenfalls fast überall gesunken.

4. Jugendhilfe und der Übergang Schule - Beruf

Nachdem noch vor gut 10 Jahren häufig auch der qualifizierende Hauptschulabschluss (heute: qualifizierender Mittelschulabschluss) nicht zur Aufnahme einer dualen Berufsausbildung reichte und die Ausbildungsbetriebe sich höherqualifizierte Jugendliche aussuchen

Abb. 4: Jugendarbeitslosigkeit in Nürnberg in absoluten Zahlen, nach Planungsbereichen der Nürnberger Jugendarbeit

0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 Altstadt St.Johannis Gärten h.d. Veste Maxfeld Rennweg Wöhrd Galgenhof (-28) Steinbühl (+27) Gostenhof Muggenhof Schniegling, Wetzendorf (+44) Thon, Großreuth h.d. Veste (-42) Schoppershof, Herrnhütte St.Peter (+60) Gleißhammer (-60) Dutzendteich Rangierbahnhof (-78) Gibitzenhof, Hasenbuck (-38) Sandreuth, Werderau (+37) Schweinau (+80) St.Leonhard

Dez 12

Großreuth b. Schweinau Leyh, Höfen, Gaismannshof

Dez 15

Großgründlach, Boxdorf, Almoshof Flughafen Ziegelstein, Buchenbühl (+29) Dez 18 Erlenstegen (-31) Laufamholz Zerzabelshof, Tullnau Altenfurt, Fischbach Langwasser Süd Langwasser Nord Gartenstadt Herpersdorf, Kornburg Hafen (-31) Katzwang, Rechelsdorfer Keller Reichelsdorf, Mühlhof Eibach, Maiach (+31) Röthenbach Gebersdorf

(Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Merkmalen, Nürnberg, Juli 2019; Vergleich: Stand 12/2012 und 12/2015)

konnten, stellt sich die Situation heute anders dar. Es sind Jugendliche mit schwierigen Lebensverläufen und leistungsschwächere, die nur geringe Chancen auf eine duale Berufsausbildung haben. Gerade der positive Trend in den letzten Jahren darf den Blick auf diese Gruppen der besonders schwer zu integrierenden jungen Menschen nicht verschließen. Dazu gehören z.B. leistungsschwache Jugendliche, sogenannte „entkoppelte“ Jugendliche oder junge Menschen mit Migrationshintergrund.

Im Rahmen einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurde der Strukturwandel am Arbeitsmarkt dahingehend untersucht, inwieweit sich in den letzten Jahrzehnten z.B. Weltwirtschaftskrisen, die deutsche Wiedervereinigung oder die zunehmende Digitalisierung auf die Arbeitsplatzentwicklung ausgewirkt haben. Das Ergebnis zeigt eine Arbeitsplatzzunahme im Bereich der anspruchsvollen Tätigkeiten. „Seit den 1970er Jahren sind für Hochqualifizierte immer mehr Arbeitsplätze entstanden als verschwunden. Bei den Geringqualifizierten ist dagegen die Arbeitsplatzabbaurate größer als die -aufbaurate.“7

Aber auch besser qualifizierte Schulabgängerinnen und -abgänger schauen heute eher wieder sorgenvoller in ihre berufliche Zukunft. „Der Wandel der Anforderungen am Übergang besteht also darin, dass sich Jugendliche heute zwar weniger um eine Platzierung auf dem Ausbildungs- und Erwerbsmarkt sorgen, dafür aber in weit stärkerem Maße mit der Komplexität von Entscheidungen und berufsbiografischen Unsicherheiten umgehen müssen.“8

Für das gesamte Übergangssystem sind deshalb weiterhin erhebliche Anstrengungen für die berufliche Integration junger Menschen erforderlich. Auch wenn die Standardangebote für den Großteil der jungen Menschen relativ erfolgreich konzipiert und umgesetzt werden, muss sich die Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung durch die Rechtskreise SGB III und SGB II, wie auch in der Jugendhilfe weiterentwickeln und noch flexibler, individueller und innovativer werden.

Über den § 13 des SGB VIII bietet die Jugendhilfe „zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen“ sozialpädagogische Hilfsangebote für junge Menschen an, um ihre soziale, schulische und berufliche Integration zu fördern. Auch werden „geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten“. Die Angebote der Jugendhilfe ergänzen dabei die entsprechenden Angebote und Maßnahmen der Schulen, der Arbeitsagentur und der Jobcenter.

Weitere individuelle und personenbezogene Hilfen zur beruflichen Integration kommen dann zum Tragen, wenn die üblichen Leistungen der Grundsicherung (SGB II) oder der Arbeitsförderung (SGB III) nicht ausreichen und zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen bzw. individueller Beeinträchtigungen eine zusätzliche pädagogische Unterstützung notwendig ist (§ 27 bis 41 SGB VIII). Das „umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen“, die „bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs. 2 einschließen“ (§ 27 Abs. 3 SGB VIII). Teilweise finden diese Hilfeleistungen aber auch im Zusammenwirken mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III statt.

Die Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) ist ein weiteres Handlungsfeld der Jugendhilfe, das junge Menschen bei ihrer beruflichen Integration unterstützt. Hier handelt es sich um Angebote mit sozialpädagogischer Ausrichtung, die in kommunaler oder freier Trägerschaft jungen Menschen einen eigenständigen Sozialisationsbereich neben den Institutionen Familie, Schule und Berufsausbildung zur Verfügung stellen.

Die Angebote zur beruflichen Integration der Jugendhilfe richten sich auch an die Zielgruppe der Flüchtlinge und Zugewanderten, sowohl bei den einzelfallbezogenen Leistungen als auch bei den präventiven, offenen Angeboten und Projekten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie einen gesicherten oder ungesicherten Status aufweisen und ihre berufliche Integration in Deutschland langfristig erfolgversprechend ist.

Gartner, Hermann und Stüber, Heiko, Arbeitsplatzverluste werden durch neue Arbeitsplätze immer wieder aus-

geglichen, in: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht 13/2019 vom 16.07.2019, S. 4

Tillmann, Frank und Reißig, Birgit (22.05.2019): Verunsichert am Übergang - Schulabsolventinnen und -absol-

venten blicken zunehmend sorgenvoll in die eigene Zukunft, URL: https://www.ueberaus.de/wws/verunsichert-

am-uebergang.php, (Stand: 13.08.2019)

5. Koordinierung Jugendberufshilfe

Die Jugendhilfe hat über den § 81 SGB VIII den Auftrag mit den anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Im Hinblick auf die berufliche Integration von jungen Menschen sind das neben den freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendwohlfahrtspflege und Jugendberufshilfe, insbesondere die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Schulen und Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Im Rahmen seiner Planungsverantwortung hat die Jugendhilfe den Auftrag den Bestand an Hilfsangeboten festzustellen, die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen zu ermitteln und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zu planen (§ 80 SGB VIII). Zur Umsetzung dieser Aufgaben hat das Jugendamt eine Koordinierungsstelle eingerichtet und diese organisatorisch der Abteilung Jugendsozialarbeit an Schulen zugeordnet. Die Koordinierungsstelle arbeitet dabei an den Schnittstellen der Jugendhilfe zu den Schulen und zur Arbeitswelt. Sie gestaltet die Weiterentwicklungen am Übergang von der Schule in den Beruf aktiv mit. Sie verfolgt im Rahmen der Jugendhilfeplanung das Ziel, soziale Benachteiligung und individuelle Beeinträchtigungen von jungen Menschen zu verringern und ihre soziale, schulische und berufliche Integration zu fördern. Bei Bedarf werden die Jugendhilfeplanungen mit der Schulverwaltung, dem Jobcenter und den Trägern der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung und Jugendberufshilfe abgestimmt.

Vor diesem Hintergrund beantragte die Stadt Nürnberg 2014 das ESF-Modellprogramm JU- GEND STÄRKEN im Quartier, um sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bei ihrer beruflichen Integration zu unterstützen und beauftragte die Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe mit den Steuerungs- und Koordinierungsaufgaben für das Programm. Die operativen Aufgaben des Programms werden von der städtischen Beschäftigungsgesellschaft NOA unter dem Projekttitel Perspektiven im Quartier durchgeführt. (Projektbeschreibung, siehe Kapitel 6.2.1).

Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beschäftigung unterlag in der Vergangenheit sich permanent verändernder Herausforderungen und wird sich auch zukünftig kontinuierlich weiterentwickeln müssen. Die kommunale Koordinierung des Übergangs wird seit einigen Jahren vom Bildungsbüro der Stadt Nürnberg maßgeblich gestaltet. Die Zielsetzung des Bildungsbüros ist u.a. die Erhöhung der allgemeinen Bildungsbeteiligung und -qualität sowie die Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Über den Trägerkreis Übergangsmanagement sind dabei die Rechtskreise SGB II, III und VIII, das städtische und staatliche Schulamt und die Träger für das Berufsorientierungsprogramm in Nürnberg eingebunden. Der Trägerkreis kommt in der Regel zwei Mal im Jahr zusammen.

Seit über 20 Jahren ist der Arbeitskreis Jugendberufshilfe eine wichtige Schnittstelle der Öffentlichen Jugendhilfe zu den verschiedenen Akteuren des Übergangs Schule-Beruf. Das Jugendamt (Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe) informiert hier über Entwicklungen aus dem Bereich der Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, individuelle Hilfen) und wird im Gegenzug über Entwicklungen bei den anderen Akteuren informiert. Zu dem Netzwerk gehören neben städtischen Dienststellen/Abteilungen die Schulbehörden und nichtstädtische Einrichtungen und Institutionen.

Nachdem einige Dienststellen, Institutionen und Träger in beiden oben genannten Fachgremien vertreten sind und sich somit bestimmte Themen und Inhalte wiederholen, dafür aber andere Akteure gar nicht erreicht werden, wurde 2019 eine Neustrukturierung der Gremienarbeit vollzogen. Am 9. Mai 2019 fand deshalb der AK Jugendberufshilfe testweise im Format Forum Jugendberufshilfe mit der fachlichen Ausrichtung einer halbtägigen Fachtagung statt.

Rückblickend kann das neue Format der Veranstaltung als Impuls für die Weiterentwicklung der Netzwerkarbeit gesehen werden. An dem Forum nahmen mit 70 Personen aus dem Übergangsbereich mehr Akteure teil als sonst über die Gremienarbeit erreicht werden. Das Eingangsreferat bot interessante Erkenntnisse für die unterschiedlichen Fachbereiche und die anschließenden Diskussionsrunden förderten auf breiter Front die Transparenz und Kooperationsmöglichkeiten in einem breiter werdenden Netzwerk. Die Resonanz der Teilnehmenden (Auswertung eines Fragebogens) war positiv. Sowohl der fachliche Input als auch die Form des Fachaustausches wurden dabei hervorgehoben

In Abstimmung mit dem Bildungsbüro soll das neu erprobte Format den AK Jugendberufshilfe ersetzten, verstetigt und weiterentwickelt werden.

Zwei weitere Themen, in die die Koordinierungsstelle Jugendberufshilfe eingebunden ist, sind der Aufbau der Jugendberufsagentur und die Konzepterstellung für eine Nürnberger Produktionsschule.

2018 bekam die Zusammenarbeit der Träger drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII, und dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg als Partner, einen neuen Impuls. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung wurde der Aufbau einer Jugendberufsagentur beschlossen, in der alle Akteure verbindlicher und noch besser vernetzt die berufliche Integration junger Menschen betreiben können. Insbesondere über die gemeinsame Anlaufstelle, in der Fachkräfte der drei Rechtskreise zusammenarbeiten, können junge Menschen schneller und passgenauer Unterstützung bei ihrer beruflichen Integration erhalten. Inzwischen sind in der gemeinsamen Anlaufstelle Fachkräfte aus den drei Rechtskreisen tätig.

Mit dem Aufbau einer institutionalisierten Produktionsschule soll an der Schnittstelle der drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII sowie der schulrechtlichen Regelungen (BayEUG, BaySchO, MSO und BSO) ein gemeinsames Angebot für junge Menschen etabliert werden, wenn diese von den Regelsystemen nicht (mehr) erreicht werden, bzw. wenn diese sich davon entfernt haben. Die Konzeption einer Produktionsschule muss deshalb ein alternatives Konzept verfolgen, um diesen Jugendlichen die Reintegration in Schule, Berufsausbildung und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Insbesondere soll mit der Produktionsschule ein Ausscheiden und „verloren gehen“ der Jugendlichen aus den regulären Bildungs-, Erwerbs- und Hilfesystemen weitestgehend verhindert bzw. eine Rückführung in diese Systeme erleichtert werden. Das Konzept wurde im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 28.11.2019 vorgestellt und beschlossen. Es geht im nächsten Schritt nun darum, das Projekt zur Umsetzungsreife zu bringen und eine tragfähige Finanzierung zu finden.

6. Angebote und Leistungen der Jugendhilfe zur beruflichen Integration

In diesem Teil des Berichts werden die eigenständigen Angebote und Leistungen der Jugendhilfe mit Ausbildungs- und Arbeitsmarktbezug in Nürnberg beschrieben. Schnittstellen und Kooperationen mit den Schulen, der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und weiteren Akteuren in dem Bereich sind dabei selbstverständlich.

Laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen (vgl. § 79 SGB VIII). Wichtige Prinzipien der Jugendhilfe sind unter anderem ein offener Zugang, die Freiwilligkeit, die Lebensweltorientierung und der Vertrauensschutz. Auch die Angebote und Leistungen zur beruflichen Integration junger Menschen basieren auf diesen Prinzipien. Manche sind offen für alle und können unverbindlich genutzt werden (z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen), andere sind individuell auf Antrag (z.B. Hilfen zur Erziehung) zu gewähren. Zu diesem Kernbereich der Jugendhilfe gehören Hilfeformen bei individuellen und persönlichkeitsbezogenen Problemlagen, die im

Rahmen eines Hilfeplanverfahrens unter Mitwirkung der betroffenen Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten über längere Zeiträume durchgeführt werden.

6.1 Einzelfallbezogene Hilfen zur beruflichen Eingliederung

Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) sind vielfältig. Er berät Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen, unterstützt bei Familienproblemen und in Krisen- und Notsituationen, leitet notwendige erzieherische Hilfen oder erforderliche Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung ein und begleitet die Betroffenen kontinuierlich während dieser Phasen.

Die einzelfallbezogenen Maßnahmen für junge Menschen ab 14 Jahren verteilen sich auf verschiedene spezifische Hilfeformen nach § 27 ff SGB VIII. Bei jungen Menschen ab 14 Jahren geht es dabei immer auch um die Erreichung eines Schulabschlusses und die berufliche Integration. Für 1.165 Jugendliche dieser Altersgruppe wurden im Jahr 2018 solche Hilfen gewährt. Gründe waren die Unversorgtheit des jungen Menschen, Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten und unzureichende Förderung/Betreuung/Versorgung in der Familie. Explizit schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen (z.B. Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, Konzentrationsprobleme, schulvermeidendes Verhalten) sind in 9% der Fälle (knapp 100 Jugendliche) angegeben.

Eine Eingliederungshilfe wurde für 53 seelisch Behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte Jugendliche gewährt, weil diese jungen Menschen ihrem Alter entsprechend über längere Zeiträume nicht in der üblichen Art und Weise am gesellschaftlichen Leben teilhaben bzw. eine Berufsausbildung absolvieren konnten. 65% der Eingliederungshilfen richteten sich an männliche Jugendliche. In 25 Fällen wurde eine Erziehungsbeistandschaft und in 14 Fällen eine Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform zur Unterstützung bei der beruflichen Integration gewährt. Beide Hilfeformen wurden zu über 2/3 von männlichen Jugendlichen genutzt.

Auch wenn der Hauptgrund einer Hilfegewährung nicht auf einer schulischen/beruflichen Problemlage beruht, werden Jugendliche in stationären Einrichtungen der Heimerziehung oder Eingliederungshilfe gefördert, die ergänzend auch berufsvorbereitende Maßnahmen und/oder Berufsausbildungen anbieten. Hier liegt der Hauptgrund für die Hilfeleistung primär darin, dass die jungen Menschen auf Grund einer besonders schwierigen persönlichen Situation bzw. Verhaltens einer Ausbildung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen sind und eine besonders intensive und individuelle Betreuung und Unterstützung benötigen. Eine stationäre Unterbringung in Einrichtungen, die von ihren Angeboten her besonders auf die berufliche Bildung und Integration ausgerichtet sind, wurde für 123 Jugendliche durchgeführt.

Das ehemalige Modellprojekt Perspektiven für Familien: Beschäftigung und Jugendhilfe im Tandem ist nach seiner erfolgreichen Erprobung zu einem Regelangebot beim Allgemeinen Sozialdienst geworden. Das Angebot findet in Kooperation mit dem Jobcenter statt und verfolgt das Ziel, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Familien (Alleinerziehende und Elternpaare), über einen ganzheitlichen Ansatz zu fördern. Das bedeutet, dass neben der konkreten Arbeitsmarktintegration der Eltern auch der Familienverbund stabilisiert und unterstützt wird und sich die Bedingungen des Aufwachsens und die Bildungschancen der Kinder verbessern sollen. Durch die aufeinander abgestimmten Förderungselemente lässt sich langfristig auch die gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Integration der Heranwachsenden verbessern. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 172 Familien durch die Tandems betreut, wodurch 71 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gezielt unterstützt werden konnten.

Im Oktober 2018 ist das Projekt CURA gestartet. Auch dieses Projekt richtet sich an Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Das niederschwellige Unterstützungsangebot verfolgt einen ganzheitlichen Beratungsansatz und unterstützt die teilnehmenden Familien bei individuellen und familienbezogenen Problemen. Minderjährige Familienmitglieder können über CURA sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung oder zur Eingliederung in die Arbeitswelt erhalten.

6.1.2 Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung, SOS Berufsausbildungszentrum

Soweit eine Ausbildung von jungen Menschen aufgrund eines besonderen sozialpädagogischen Förderbedarfs nach § 13 Abs. 2 SGB VIII weder über den allgemeinen Ausbildungsmarkt noch durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen, insbesondere der Rechtskreise SGB II und SGB III, möglich ist, fördert das Jugendamt jährlich 20 außerbetriebliche Berufsausbildungen in dem ESF ko-geförderten Projekt „Mit Erfolg zum Ausbildungsziel“ (MEzA!) beim SOS-Kinderdorf Nürnberg. SOS bietet dafür Ausbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern an.

Vorrangiges Ziel des Projektes ist der Abschluss des jeweiligen Ausbildungsjahres und die Hinführung zu einem Ausbildungsabschluss mit Anerkennung vor der jeweiligen Kammer (Handwerkskammer Mittelfranken / Industrie- und Handelskammer Nürnberg).

Die Bilanz des Projektes für junge Menschen mit besonderer Benachteiligung oder Beeinträchtigung ist seit dem Bestehen des Angebots 2015 überaus positiv. 2018 konnten 8 Auszubildende ihre Gesellenprüfung erfolgreich ablegen. Für Jugendliche, die die Prüfung nicht bestehen, gibt es die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung. Alle anderen haben ihr Ausbildungsjahr erfolgreich beendet und rücken in das Folgejahr auf.

6.1.3 Beschulung-Individuell-Extern (BIX), RAMPE e.V.

Ein spezielles Hilfsangebot für obdachlose bzw. von Obdachlosigkeit bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene bietet der Verein RAMPE e.V. an. Im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe können die jungen Menschen in dem Projekt BIX einen Schulabschluss nachholen und ihre Chancen auf eine Berufsausbildung erhöhen.

Die Zielgruppe weist in der Mehrzahl sich überschneidende Mehrfachbelastungen (z.B. Traumata, Suchtmittelkonsum) auf und wird von den Regelangeboten des Hilfesystems kaum oder gar nicht mehr erreicht. Dem Leben auf der Straße geht oft eine Leistungsverweigerung in der Schule voraus. Ferner ist es bei Obdachlosigkeit oder drohender Obdachlosigkeit kaum möglich die Rahmenbedingungen eines geregelten Schulalltags zu erfüllen. Der Weg zu BIX erfolgt meist am Ende eines langen Weges durch mehrere Schulen, (stationäre) Einrichtungen und diverse Bildungsträger des zweiten Bildungsweges. Angepasst an die jeweilige Lebensgestaltung soll es ermöglicht werden, einen Schulabschluss zu absolvieren. Weitere Ziele sind Selbstfürsorge, Selbstwirksamkeit, Integration, Verlässlichkeit, Arbeiten im Team, Umgang mit Fehlschlägen, Steigerung der Frustrationstoleranz sowie das Überwinden von (Prüfungs-)Ängsten.

In vielen Fällen sind die kognitiven Fähigkeiten gut ausgeprägt und es kann die Mittlere Reife angestrebt werden. Aber auch ehemalige Förderschülerinnen und Förderschüler nehmen an dem Projekt teil und haben Schulabschlüsse erreicht. In der Mehrzahl sind die Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahre alt, selten unter 18 Jahre.

Im Januar 2018 befanden sich elf Jugendliche im Projekt BIX. Acht Projektteilnehmende wurden zur Prüfung der Mittleren Reife angemeldet. Zum Schuljahresende 2017/2018 bestanden sechs Jugendliche diese Prüfung. Das folgende Schuljahr 2018/2019 startete mit 13 Jugendlichen, darunter zwei aus dem vorhergehenden Schuljahr, welche abgebrochen bzw. nicht bestanden hatten.

6.1.4 „HEAD“ - Heranführung und Eingliederung in Ausbildung und Dauerbeschäfti-

gung

HEAD ist eine Maßnahme nach § 13 Abs. 2 SGB VIII, die vom Jugendamt der Stadt Nürnberg finanziert wird, aber eingebettet ist in ein Geflecht an Unterstützungsmaßnahmen von verschiedenen Trägern. In Nürnberg zielt das NOA-Projekt „HEAD Gemeinschaftsunterkunft 18+“ (HEAD = Heranführung und Eingliederung in Ausbildung und Dauerbeschäftigung), das rechtskreisübergreifend (SGB VIII und SGB XII/SGB II) finanziert wird, speziell auf die berufliche Eingliederung von jungen volljährigen Geflüchteten. Auch ist sie eng mit der Schulverwaltung, dem Sozialamt und dem Jobcenter abgestimmt. Das Ziel der Maßnahme besteht darin, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung zur Förderung ihrer schulischen und insbesondere ihrer beruflichen und sozialen Integration sozialpädagogische Hilfe anzubieten.

Zielgruppe sind junge, volljährige, männliche Flüchtlinge der städtischen Gemeinschaftsunterkunft, sowie der projektzugehörigen Außenwohngruppen. Die Hilfe ist in zwei Bausteine aufgegliedert: Zum einen die kontinuierliche Unterstützung der beruflichen Orientierung und Berufswahl der Teilnehmer während der Berufsschulzeit, und zum anderen die Heranführung der Teilnehmer an betriebliche Erfahrungen und Erprobungen in den Ferienzeiten. Dabei liegt das Augenmerk auf den vier Hauptthemen Arbeitsmarktintegration, Absicherung des Aufenthaltsstatus und allgemeine persönliche Stabilisierung, Zugang zu Bildung und Koordinierte Planung und Begleitung von Übergängen.

Im Schuljahr 2018/2019 erhielten 39 junge Männer aus neun Ländern (insbesondere Afghanistan, Syrien, Eritrea und Irak) Unterstützung im Rahmen des HEAD-Projektes. Insgesamt konnten sechs junge Volljährige in eine duale Berufsausbildung vermittelt werden und drei starteten in ihr zweites Ausbildungsjahr. Acht Heranwachsende traten eine schulische Ausbildung an der Berufsfachschule Nürnberg und der DEB Erlangen an. Ein Teilnehmer wechselte an eine Wirtschaftsschule und drei nahmen an Übergangsangeboten (BGJ, BVB, etc.) teil. Zwei Personen sind verzogen und wollen am neuen Wohnort eine Arbeit aufnehmen. Die noch verbleibenden jungen Männer besuchten das Angebot der Integrationsklassen.

6.2 Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit bei der Noris-Arbeit gGmbH (NOA)

6.2.1 Perspektiven im Quartier

Wichtiger Bestandteil des Nürnberger Modells Übergang Schule - Berufliche Ausbildung sind die drei anschlussorientierten städtischen Angebote SCHLAU, QUAPO und Perspektiven im Quartier. Über SCHLAU und QUAPO wurde bereits im aktuellen Bildungsbericht 2019 berichtet.

Das Projekt Perspektiven im Quartier wird über das ESF-Modellprogramm JUGEND STÄR- KEN im Quartier des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gefördert. Die Stadt Nürnberg beteiligt sich an diesem Programm und hat die Noris-Arbeit gGmbH (NOA)

mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Eine erste Förderphase umfasste den Zeitraum 2015 bis 2018. Im Januar 2019 startete eine zweite Förderphase, in der das Projekt nahtlos und unverändert bis zum 30. Juni 2022 fortgesetzt werden kann.

Mit dem Programm werden junge Menschen unterstützt, die von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, sodass sie bei ihrer beruflichen Integration in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren, die sich weder in Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder Beschäftigung befinden, deren schulische oder berufliche Ausbildung zu scheitern droht oder schon abgebrochen wurde, die Schulverweigerer sind oder denen auf Grund ihres Migrationshintergrundes, ihres Bildungsabschlusses oder anderer individueller Hinderungsgründe der Einstieg in die Berufsausbildung oder Arbeitswelt nicht nachhaltig gelingt.

Mit dem Programm sollen Quartiere aus dem Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" und vergleichbare Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf (soziale Brennpunkte) gefördert werden. Auf Basis sozialer Indikatoren (Jugendarbeitslosigkeit, SGB-II-Leistungsbezug, Hilfen zur Erziehung und Jugendhilfe im Strafverfahren) wurden in Nürnberg Bereiche in Gostenhof/Muggenhof, St. Leonhard/Schweinau und in der Südstadt ausgewählt. Im Projektverlauf konnten noch angrenzende Viertel und neue Gebiete in Maxfeld, Schoppershof und in der Rangierbahnhof-Siedlung bzw. Langwasser in die Förderung aufgenommen werden.

Zentraler Baustein des Programms ist das Case Management als intensive und langfristig angelegte sozialpädagogische Einzelfallhilfe und Begleitung. Unterstützt wird das Case Management durch die methodischen Bausteine aufsuchende Arbeit und niedrigschwellige Beratung und Clearing.

Im letzten Jahr der ersten Förderphase wurden 140 junge Menschen neu in das Projekt aufgenommen. Damit konnten in der gesamten ersten Förderphase insgesamt 767 Jugendliche und junge Erwachsene erreicht werden. Davon waren 58 % männlich und 83 % hatten einen Migrationshintergrund. Als stärkste Altersgruppe sind die Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren (39 %) vertreten. Im Rahmen der Netzwerkarbeit mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sind insbesondere Schulabgängerinnen und Schulabgänger, deren Anschlussperspektive gefährdet erscheint, Zielgruppe des Projektes. Die Altersgruppe 18 bis 21 Jahre ist mit 36 % im Projekt vertreten. Zu dieser Altersgruppe gehören insbesondere berufsschulpflichtige junge Menschen. Arbeitslose und sonstige Nichterwerbstätige gehören vorwiegend zur Altersgruppe 21 bis 26 Jahre. Das sind 22 % der Projektteilnehmenden.

Der Zugang zum Projekt erfolgt zu 75 % über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern. Davon kommt der größte Anteil (20 %) über die Berufsberatung und das Jobcenter. Großen Anteil am Zugang zum Projekt hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit 16 % und die anschlussorientierten Maßnahmen aus dem Nürnberger Modell Übergang Schule - Berufliche Ausbildung mit 11 %. Auf eine Vielzahl von Kooperationspartnern, vom Allgemeinen Sozialdienst, Offenen Angeboten der Jugendarbeit bis zu Treffpunkt e.V., verteilen sich die übrigen 29 % der Zugänge.

Insgesamt konnten 53 % der 767 teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine weiterführende Schule, eine schulische oder berufliche Ausbildung, eine Berufsvorbereitung oder in eine Beschäftigung vermittelt werden.

Damit hat sich das Case Management auf Basis der Arbeitsprinzipien und Methoden der Jugendhilfe als ein leistungsstarkes Unterstützungssystem für junge Menschen am Übergang

und beim Wiedereinstieg in berufliche Ausbildung und Beschäftigung bewährt. Auch der offene, niederschwellige Zugang und die Möglichkeit einer langfristigen und sanktionsfreien Betreuung und Begleitung haben zu Vermittlungserfolgen in Ausbildung oder Beschäftigung geführt. Eine wichtige Erkenntnis aus den vier Projektjahren lautet: die frühzeitige und systematische Kontaktaufnahme zu „gefährdeten“ Jugendlichen verringert die Gefahr, dass diese „verloren“ gehen. Die systematische Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Einrichtungen ist ein Erfolgsfaktor für die berufliche Integration junger Menschen.

Der Abschlussbericht zur ersten Förderphase 2015 -2018 wurde am 27. Juni 2019 im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgestellt.

6.2.2 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz

(BvB-Pro)

BvB-Pro wird seit 2013 bei der NOA durchgeführt und wurde seitdem mehrfach an die Erfordernisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes, der Agentur für Arbeit und der NOA angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Rahmen einer Neuausschreibung im Herbst 2018. Die Teilnehmenden werden sowohl von der Agentur für Arbeit als auch vom Jobcenter zugewiesen. Ein Projektdurchlauf startet im Oktober und endet im September des Folgejahres.

Im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) werden förderungsbedürftige junge Menschen (vorrangig) auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitet. Zielgruppe der Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich von Schlüsselqualifikationen oder auf Grund einer ausgeprägten Schulmüdigkeit eine Förderung nach dem pädagogischen Prinzip des produktionsorientierten Lernens erfolgsversprechender erscheinen als in einer regulären BvB. Dort wären die Jugendlichen durch die höheren Theorieanforderungen überfordert. Sie sind in der Regel noch nicht ausbildungsreif, zeigen aber den grundsätzlichen Willen zur Integration in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt.

BvB-Pro wird unter betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Es gibt reale Arbeitsaufträge mit Kundenkontakten sowie produktionsorientierte Arbeitsprojekte, die möglichst realitätsnah durchgeführt werden. Die Teilnehmenden werden zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert, die sie aber nicht überfordern sollen. Die Aufgaben müssen verständlich und überschaubar bleiben. Trotz besonderer Rahmenbedingungen kann die niederschwellige BvB- Pro nicht alle ausgewählten Jugendliche erreichen.

Für den Durchführungszeitraum 2017 bis 2018 wurden von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter 31 junge Menschen dem Projekt zugewiesen. Von diesen haben neun die Maßnahme erst gar nicht angetreten. Im Projektverlauf traten bei einigen Jugendlichen psychische Probleme auf, sodass ihre Teilnahme vorzeitig beendet werden musste. Von den verbleibenden Jugendlichen konnten dann neun in Ausbildung vermittelt werden und sechs haben den Schulabschluss nachgeholt.

Für den laufenden Durchgang seit Oktober 2018 wurden 35 junge Menschen vorgeschlagen bzw. zugewiesen. Von diesen sind wie im Vorjahr neun nicht angetreten, mehrere Teilnehmende haben die Maßnahme bereits wieder verlassen. Soziale Auffälligkeiten und psychische Probleme sind hierfür die Hauptgründe. Von Beginn an lag die durchschnittliche Belegung bei 15 – 16 Personen.

Je nach individueller Situation der Abbrecherinnen und Abbrecher werden alternative Hilfsangebote angestrebt, bzw. gehen diese Jugendlichen wieder in die Betreuung von Ar-

beitsagentur oder Jobcenter zurück. Trotz der problematischen Lebenslagen der Jugendlichen, können bei einer regelmäßigen Teilnahme gute Ergebnisse bei der Vermittlung in Ausbildung erzielt werden. In den vergangenen Jahren konnten jeweils zwischen 30% und 50% erfolgreich vermittelt werden. Obwohl der nachträgliche Erwerb eines Schulabschlusses nicht primäres Ziel der Maßnahme ist und für einen Teil der Teilnehmenden der Mittelschulabschluss auch kein erreichbares Ziel darstellt, konnten jeweils mindestens 25% den erfolgreichen Schulabschluss erreichen. Sie gehören in der Regel auch zu denen, die anschließend in eine schulische oder duale Ausbildung vermittelt werden können.

6.2.3 Förder-AGH U25

Jedes Jahr werden in Nürnberg zahlreiche Förderschüler ohne Perspektive auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz aus der Schule entlassen. Dies trifft insbesondere auf Jugendliche aus dem L-Zweig (Förderschwerpunkt Lernen) zu. Ähnlich gestaltet es sich bei Abgängern aus der Mittelschule ohne erfolgreichen Schulabschluss. Zur Feststellung der grundsätzlichen Eignung für den Arbeitsmarkt und der Überprüfung der tatsächlichen individuellen Leistungsfähigkeit und des daraus resultierenden Förderbedarfes soll diese Förder-AGH U 25 dienen. Es handelt sich um eine niederschwellige Arbeitsgelegenheit für Personen mit besonderem Förderbedarf, die ohne erhöhten Anleitungsaufwand und sozialpädagogischer Unterstützung nicht in der Lage sind, erfolgreich an einer solchen Maßnahme teilzunehmen. Arbeitsgelegenheiten dienen immer auch der Überprüfung der prinzipiellen Arbeitsfähigkeit. Eine Vermittlung in eine Anschlussbeschäftigung ist in der Förder-AGH nicht vorrangiges Ziel.

Die Teilnehmer haben in der Regel bereits mehrere Maßnahmen durchlaufen ohne dass eine Verbesserung der individuellen Chancen zur nachhaltigen Integration in den Ausbildungs- bzw. Erwerbsprozess festgestellt werden konnte. Ziel ist deshalb eine grundsätzliche Überprüfung der Arbeitsfähigkeit und Motivation durch das Heranführen an einfache Tätigkeiten mit den entsprechenden strukturierten Tagesabläufen, das Fördern primärer Arbeitstugenden wie Motivation, Pünktlichkeit, Anwesenheit und den Aufbau eines angemessenen Sozialverhaltens.

Ein wichtiges Thema im sozialen Training ist auch das "Aushalten von Stress-Situationen". Manche aus der Zielgruppe haben durchaus kurzfristige Arbeitsverhältnisse erlangt, waren aber noch während der ersten Tage im Betrieb den Stressfaktoren (Zeitdruck, knappen Arbeitsanweisungen) nicht gewachsen und wurden noch während der Probezeit entlassen. Ziel der Förder-AGH ist ausdrücklich nicht die direkte Integration in den Ausbildungsmarkt, sondern der Aufbau und die Förderung der Grundlagen für eine spätere dauerhafte Integration in die Arbeitswelt.

Ein wichtiger Bestandteil bei der Kontaktaufnahme zu den Teilnehmenden sind Hausbesuche. Es ist davon auszugehen, dass eine größere Anzahl Probleme verschiedenster Art beim Wahrnehmen von Terminen (z.B. Verstehen der Einladungen), regelmäßiger Teilnahme und Motivation hat. Deshalb werden sie auch direkt in ihrem Wohnumfeld aufgesucht. Sie sollen bei Bedarf dort angesprochen, motiviert und abgeholt werden. Über den aufsuchenden Ansatz der sozialen Arbeit können bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten besser eingebunden werden.

Die NOA führt die Förder-AGH U 25 seit November 2017 durch. Nach den Erfahrungen des ersten Jahres wurden für den zweiten Durchlauf ab November 2018 Änderungen vor allem im Ablauf und in der Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden zwischen Jobcenter und NOA vereinbart. Ebenso wurde die Zielgruppe angepasst. Im ersten Jahr konnten tatsächlich nur ehemalige Schüler von Förderschulen teilnehmen. Darauf ist auch der Name „Förder-AGH“

zurückzuführen. Um die Maßnahme zügig zu besetzen wurden vor allem Teilnehmende zugewiesen, die bereits seit längerer Zeit aus der Schule entlassen wurden. Von den ursprünglich vorgesehenen TN waren mehr als die Hälfte über 20 Jahre alt.

Für das zweite Durchführungsjahr ab November 2018 wurde die Zielgruppe um schwache ehemalige Schüler aus Mittelschulen erweitert. Von den bisher 28 Vorgeschlagenen waren nur noch acht über 20 und elf jünger als 18 Jahre alt.

Für das Projekt stehen im NOA-Umweltservice zwölf Arbeitsplätze in unterschiedlichen Gewerken zur Verfügung. Seit November 2018 konnten über einen längeren Zeitraum alle Plätze besetzt werden. Die durchschnittliche Belegungsquote liegt bei ca. 80%. Die gesetzliche Grundlage für Arbeitsgelegenheiten (AGH) ist § 16d SGB II. Die Teilnehmenden bekommen pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 1,25 € bezahlt.

Die Zielgruppe benötigt einen individuellen und intensiven Betreuungsaufwand, um sie zu einer aktiven Teilnahme am Projekt zu bewegen. Dies geschieht durch ständige telefonische Kontaktaufnahme (bzw. auch mittels E-Mail falls Mailadresse vorhanden), vor allem aber auch durch den hohen Aufwand mit angekündigten und nicht angekündigten Hausbesuchen. Häufig dient dieser Aufwand letztendlich nur zur Überprüfung der prinzipiellen Arbeitsfähigkeit und Motivation der Teilnehmenden. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass bei dieser Zielgruppe tatsächlich vielfältige persönliche Hemmnisse vorliegen, die eine Arbeitsfähigkeit objektiv verhindern oder zumindest stark behindern.

6.2.4 Spurwechsel

Mit einem Beratungsgutschein der Berufsberatung erhalten Jugendliche im NOA-Projekt Spurwechsel ein individuelles Bewerbungscoaching. Es werden je nach Beauftragung durch die Arbeitsagentur zwei Themen bearbeitet: Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch und den Einstellungstest und/oder die Optimierung von Bewerbungsunterlagen. Das Angebot umfasst, je nach Bedarf, eine Beratungszeit von wenigen Stunden.

Die Zahl der von der Agentur für Arbeit ausgegebenen Gutscheine variiert dabei von Jahr zu Jahr. Sie ist im ersten Halbjahr wegen des Beginns des Ausbildungsjahres im September stets höher als im Zweiten. Im Jahresverlauf werden zwischen 20 und 30 Gutscheine bei der NOA angenommen. Wenn das Zeitbudget des Beratungsgutscheins aufgebraucht ist und weitergehender Beratungsbedarf vorliegt, wird den Jugendlichen das Case Management des Projekts Perspektiven im Quartier angeboten. Etwa ein Drittel der Teilnehmenden von Spurwechsel hat dieses Angebot 2018 angenommen.

6.3 Jugendsozialarbeit an Schulen

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII und direkt vor Ort an Schulen verankert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der einzelfallbezogenen sozialpädagogischen Beratung und Begleitung, wenn Schülerinnen und Schüler auf Grund ihrer sozialen Situation, ihres kulturellen Hintergrunds, in Krisensituationen oder bei Problemen der Persönlichkeitsentwicklung auf Unterstützung angewiesen sind. Neben einer kollegialen Beratung von Lehrkräften wird das Angebotsspektrum von JaS durch sogenannte strukturelle Leistungen ergänzt. Darunter fällt zum Beispiel die Netzwerkarbeit auf Stadtteilebene und zu anderen sozialen Diensten und Beratungsstellen, Angebote zur Bildung und Qualifizierung oder die Mitgestaltung des Schullebens.

Zum Schuljahr 2018/2019 sind 96 sozialpädagogische Fachkräfte mit 72,75 Vollzeitstellen an 83 Schulstandorten mit knapp 45.000 Schülerinnen und Schülern tätig. Die Jugendsozialarbeit an Schulen deckt damit sämtliche 23 Mittelschulen, zehn Förderschulen (Grund- und Hauptschulstufe), 14 Berufsschulen (inkl. Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung), sechs Realschulen, ein Gymnasium und 29 Grundschulen ab. An zwei Nürnberger Mittelschulen arbeiten JaS-Fachkräfte in sogenannten Praxisklassen explizit mit Schülerinnen und Schüler, die den Lern- und Leistungsanforderungen der regulären Mittelschule nicht gewachsen sind. Die Praxisklassen verfolgen einen ausdrücklich berufsbezogenen Ansatz.

2018 haben 4.900 junge Menschen einzelfallbezogene Leistungen von JaS genutzt. Beratungsthemen sind zum Beispiel allgemeine Krisensituationen, soziale Auffälligkeiten, Konflikte im Elternhaus oder in der Schule, Mobbing oder Schulabsentismus. Projekte und Aktionen greifen in der Regel spezifische oder aktuelle Themen auf, die in Gruppenangeboten weiterbearbeitet werden. Berufliche Orientierung und der Übergang von der Schule in Ausbildung oder weiterführende Schule spielt insbesondere in den höheren Jahrgangsstufen an Mittel-, Real- und Berufsschulen sowie an sonderpädagogischen Förderzentren (Mittelschulstufe) eine Rolle. Für diesen Bericht werden nur die berufsbezogenen Angebote und Leistungen von JaS im Jahr 2018 an allen Schultypen ab der 5. Jahrgangsstufe berücksichtigt. Grundschulen bleiben unberücksichtigt.9

6.3.1 Einzelfallbezogene Beratung und Hilfe

Aus dem standardisierten Berichtswesen für 2018 der JaS-Fachkräfte lassen sich Aspekte zur berufsintegrierenden Hilfe ableiten. Dabei kann nach Anlass und Ziel der Einzelfallhilfe gefiltert werden. Weil es häufig mehr als einen Anlass oder Grund für die Einzelfallhilfe gibt oder sich im Beratungsprozess weitere Problemstellungen herauskristallisieren, sind Mehrfachnennungen möglich. Als Beratungsanlass stehen insgesamt 20 Kriterien (z.B. Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung, gesundheitliche Probleme, Konflikte mit der Lehrkraft) zur Auswahl. Davon beziehen sich vier explizit auf die berufliche Integration:

„Probleme mit dem Arbeitgeber, mit der Ausbildungsstelle“ hatten 66 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen, in 19 Fällen drohte ein „Ausbildungsabbruch“ und bei elf Jugendlichen war „Arbeitslosigkeit“ der Anlass für die Beratung. Diese Anlasskriterien finden sich in der Regel ausschließlich an beruflichen Schulen. Der Einzelfallanlass „Übergang Schule - Beruf“ ist an allen Schultypen (außer GS) zu finden und wurde in 298 Fällen angegeben. Dabei sind die beruflichen Schulen mit 170 Schülerinnen und Schülern in der Mehrzahl. An den Mittelschulen wurde dieser Beratungsanlass bei 111 und an den Förderschulen bei 13 Jugendlichen vermerkt. An den Realschulen /Gymnasium tritt die Frage dagegen kaum auf.

Von 569 Schülerinnen und Schülern, bei denen der Anlass unter „sonstige“ erfasst wurde, lassen sich knapp 120 dem Beratungsbedarf bei der beruflichen Integration zuordnen. Darunter fallen Beratungsanlässe, die mit Problemen beim Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung korrelieren (z.B. falsche Berufswahl, Schulabsentismus, Schwangerschaft, Abschiebeandrohung).

Die Thematik der beruflichen Integration wird auch in der Zielsetzung der Hilfe deutlich. Je 201 Mal liegt an den Mittelschulen und den beruflichen Schulen das Ziel der Hilfe „im Übergang Schule und Beruf“. An den Förderzentren wird es in 16 und an den weiterführenden Schulen in elf Beratungsfällen genannt. Die Bearbeitung von Problemlagen „in der Ausbildung / in der Arbeit“ ist wieder spezifisch an den beruflichen Schulen in 155 Fällen anzutreffen.

9 siehe hierzu: JaS-Bedarfs- und Ausbauplanung 2019 bis 2024 im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 28. November 2019

Ein wichtiges Element der Jugendsozialarbeit an Schulen ist ihre Einbindung in ein breites Netz von Kooperationspartnern. Je nach Problemlage stößt die Jugendsozialarbeit deshalb regelmäßig auch weitere Angebote und Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit) oder nach dem SGB II bzw. SGB III (z.B. Berufsorientierung und vorbereitung, Förderung der beruflichen Ausbildung, Übergang Ausbildung – Beruf, Anmeldung bei der Agentur/Jobcenter als Arbeitsplatzsuchend, Berufseinstiegsbegleitung) an.

Bei 31 Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen und bei sechs an den Mittelschulen wurden weitergehende Leistungen der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit angeregt (z.B. Perspektiven im Quartier, JoA-aktiv, etc.). Dabei handelt es sich in der Regel um junge Menschen, die alleine den Anforderungen der Regelsysteme nicht gewachsen sind, und bei denen ein Schul- oder Ausbildungsabbruch droht.

Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass sie eventuell Leistungen durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur beanspruchen können. Eine Prüfung, ob in ihrem speziellen Fall ein Leistungsanspruch besteht, wurde bei insgesamt 293 Jugendlichen angeregt, davon 169 an den Mittelschulen und 119 an den beruflichen Schulen.

Eine weitergehende Unterstützung durch SGB II oder SGB III wurde durch JaS angeregt

Berufsorientie- rung und -vorbereitung Förderung der Ausbil- dung Übergang Ausbil- dung - Be- ruf Angemeldet bei Agentur/Jobcenter als Arbeitsplatzsu- chend Berufseinstiegsbeglei- tung
Mittelschulen 73 5 26 42 23
Berufliche Schulen 48 25 9 35 2

6.3.2 Projekte und Aktionen

Neben der Einzelfallhilfe gehören präventive Gruppenangebote zum Angebotsspektrum der JaS. Zu den berufsorientierten Angeboten zählen z.B. Projekttage zur Berufsorientierung, Maßnahmen zur sozialen Kompetenzsteigerung, Bewerbungstraining oder der Besuch von Infoveranstaltungen und Berufsbasaren. In der Mehrzahl werden die Angebote mit Kooperationspartnern durchgeführt. Die Angebote finden sowohl während der regulären Schulzeit, als auch während der Schulferien statt und bestehen aus unterschiedlich großen Gruppen. Insgesamt hat die JaS 692 Projekte und Aktionen im Kalenderjahr 2018 durchgeführt. Davon legten 39 Projekte ihren eindeutigen Schwerpunkt auf die berufliche Integration und erreichte über 1.000 Schülerinnen und Schüler. In der Mehrzahl wurden die berufsorientierten Angebote an den Mittelschulen und den beruflichen Schulen durchgeführt (z.B. Handwerkerprojekte, Bewerbungstraining, Berufsbildungsmessen).

6.3.3 Praxisklassen

Praxisklassen sind ein besonderes Angebot zur Förderung von Schülerinnen und Schülern im 9. Schulbesuchsjahr an Mittelschulen, wenn sie mit spezifischen Lern- und Leistungsrückständen den erfolgreichen Mittelschulabschluss in der Regelklasse voraussichtlich nicht schaffen und damit auch auf dem Ausbildungsmarkt nur wenig Chancen auf eine Berufsausbildung haben. In der Praxisklasse arbeiten Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte der JaS in kleinen Klassen interdisziplinär zusammen. Durch den deutlich kleineren Betreuungsschlüssel ist es für JaS möglich, intensiver bei schulischen, familiären und persönlichen

Problemen und bei Fragen zur beruflichen Orientierung tätig zu werden. Jeweils eine Praxisklasse ist an der Johann-Daniel-Preißler-Mittelschule und an der Mittelschule Hummelsteiner Weg angesiedelt.

Die sozialpädagogische Unterstützung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung JaS in Form von Beratung, Betreuung und Begleitung mit dem Ziel, die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Lern- und Leistungsbereitschaft sollen gestärkt und Motivations- und Verhaltensprobleme behoben werden. Die Berufsorientierung hat in der Praxisklasse einen besonders hohen Stellenwert. Die JaS arbeitet mit vielen Kooperationspartnern zusammen. Dazu gehören neben der Arbeitsagentur und den Beruflichen Schulen zum Beispiel der ASD, das Gesundheitsamt, die Erziehungsberatung oder der Mobile Sonderpädagogischer Dienst.

Die Praxisklasse ist ein freiwilliges Angebot mit einem hohen Praxisbezug. Zwischen den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und der Schule wird ein Vertrag über den Schulbesuch abgeschlossen. Ein besonderes Merkmal sind die wöchentlich stattfindenden Praxistage in Werkstätten der Berufsschulen und die mehrwöchigen Praktika in privaten Betrieben. Über eine Prüfung können die Jugendlichen den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung erlangen.

Zum Schuljahresende 2017/2018 hatten 31 Schülerinnen und Schüler die Praxisklasse beendet. Davon erreichten 23 den erfolgreichen Mittelschulabschluss. Elf Jugendliche nahmen danach eine duale oder schulische Berufsausbildung auf. 13 Jugendliche wurden in eine Berufsvorbereitende Maßnahme oder in ein Arbeitsqualifizierungsjahr (AQJ) bei einem Berufsbildungsträger vermittelt. Die verbleibenden Jugendlichen wiederholen das Schuljahr, haben sich für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) entschieden oder gehen in eine JoA-Klasse.

6.4 Berufliche Orientierung in Einrichtungen der Jugendarbeit

Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) ist ein eigenständiger Sozialisationsbereich neben Elternhaus und den Institutionen des schulischen und beruflichen Bildungswesens. Ziele der Jugendarbeit sind Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement. Der Jugendarbeit geht es dabei auch um die Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstachtung und um die Kompetenzen zur eigenständigen Lebensführung. Somit ist die Zielsetzung der Jugendarbeit auch nicht auf eine „konkrete Verwertbarkeit“ 10, etwa in schulischer oder beruflicher Hinsicht, ausgerichtet.

Jugendarbeit wird in Nürnberg vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe in über 30 Einrichtungen und Projekten sowie von freien Trägern angeboten. Zu ihren Arbeitsprinzipien gehören z.B. der offene Zugang, die Freiwilligkeit, die Lebensweltorientierung und die ganzheitliche Förderung. In der Regel verfolgen die Jugendeinrichtungen einen ausgeprägt sozialraumorientierten Ansatz und kooperieren häufig mit anderen sozialen Diensten und Bildungseinrichtungen.

Für diesen Bericht wurden die berufsbezogenen Angebote der kommunalen Einrichtungen (Kinder- und Jugendhäuser sowie Jugendtreffs/Streetwork) und der freien Träger im Jahr 2018 über einen Fragebogen erhoben.

6.4.1 Angebote in kommunalen Einrichtungen

10 Schäfer, K., in: Münder, J. u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Baden-Baden, 2013, S. 191.

Über 1.000 Jugendliche und junge Erwachsene wurden 2018 in den kommunalen Jugendeinrichtungen hinsichtlich ihrer beruflichen Integration beraten. In der Mehrzahl traf das auf die Gruppe der 18- bis 21-Jährigen zu. Die Beratung haben mit 68% vor allem männliche Jugendliche in Anspruch genommen. Der Migrationsanteil in der berufsintegrierenden Beratung lag bei 84%.

Differenziert nach Einrichtungsart ergeben sich zum Teil deutliche Unterschiede. In den Kinder- und Jugendhäusern wurden zu 64% männliche Jugendliche unterstützt und 65% gingen noch auf eine allgemeinbildende Schule. In Berufsausbildung, einer berufsvorbereitenden Maßnahme, arbeitslos oder Nichterwerbstätigkeit (weder Schüler noch arbeitslos gemeldet) waren jeweils weniger als 10%. In den Jugendtreffs/Streetwork liegt der Anteil der männlichen Jugendlichen dagegen bei 77%. Schülerinnen und Schüler sind hier nur noch zu 30% vertreten. Dagegen waren über 80 Jugendliche (29%) arbeitslos oder nichterwerbstätig. In einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme befanden sich 22% bzw. 10%.

6.4.2 Projekte und Aktionen

Neben der berufsbezogenen Beratung führten die Jugendeinrichtungen knapp 40 arbeitsweltbezogene Gruppenangebote, Aktionen und Projekte durch. Dazu gehören insbesondere Bewerbungstraining, Handwerk-, Medien- und Theaterprojekte und Qualivorbereitung. Teilgenommen haben daran über 1.000 Jugendliche. In der absoluten Mehrzahl nehmen Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten teil.

In dem Projekt Berufe-Info-Tag für Mädchen können sich Schülerinnen über technische und handwerkliche Berufe informieren und ein realistisches Bild über Anforderungen und Möglichkeiten in diesen Sparten bekommen. Mehrere Jugendhäuser führen das Projekt in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen durch. In Gruppen besuchen etwa 70 Mädchen verschiedene Betriebe (z. B. Bundesbahn, KFZ Betrieb, Leichtmetallgießerei). Dort treffen sie nach Möglichkeit weibliche Ansprechpartnerinnen (z.B. Meisterin, weibliche Azubi) an, die ihnen das jeweilige Arbeitsfeld näherbringen.

Zielgruppe des Projektes Metallica sind hauptsächlich Schülerinnen und Schüler aus der Ganztagsklasse der Adalbert-Stifter-Schule und Jugendliche aus dem offenen Treffbereich des Kinder- und Jugendhauses „Geiza“ in Langwasser. Über das Projekt werden Einblicke in klassische Handwerksbereiche ermöglicht und grundlegende Fertigkeiten im Umgang mit Metall, Holz und anderen Materialien vermittelt. Unter professioneller Anleitung erhalten bis zu 24 Jugendliche Kenntnisse im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, wie z.B. Schweißgerät, Bohrmaschinen, Winkelschleifer.

Bereits 2005 hat das Kinder- und Jugendhaus Alf in Nürnberg-Altenfurt das Projekt Ausbildung-direkt ins Leben gerufen. Die Zielgruppe sind in erster Linie Schülerinnen und Schüler des Mittelschulverbundes Südost. Den Jugendlichen wird ermöglicht, sich über den Lehrstellenmarkt direkt vor ihrer Haustüre zu informieren und sich einen Überblick über das Angebot zu verschaffen.

6.4.3 Angebote in Einrichtungen der freien Träger

Berufsorientierung findet auch in verschiedenen Jugendeinrichtungen der freien Träger statt. Ausgehend von ihrer Schwerpunktsetzung der jugendkulturellen Bildung bietet die Luise - The Cultfactory regelmäßig Projekte im Bereich Studio-, Ton- und Lichttechnik an. Hier werden theoretische und praktische Grundkenntnisse im Bereich der Veranstaltungstechnik

vermittelt, die auch interessante Perspektiven für eine Ausbildung oder Beschäftigung in diesem Bereich bieten. 2018 haben zehn junge Männer an den Qualifizierungsbausteinen teilgenommen. Darunter waren Schüler, Auszubildende und arbeitslose Jugendliche.

Die Einrichtung Jugend-Kinder-Kultur Quibble führt als sozialraumorientierte Einrichtung häufig Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen durch. Hier erhielten zehn Jugendliche gezielte Einzelunterstützung bei ihrer Berufsorientierung. Über eine gezielte Qualivorbereitung, Bewerbungstraining und Medien-Theaterprojekt wurden etwa 130 Jugendliche, in der Mehrzahl Schülerinnen mit Migrationshintergrund, gefördert.

Das Angebot der Jugend Information Nürnberg im Kopfbau des Künstlerhauses gegenüber dem Hauptbahnhof richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, entsprechend dem SGB VIII, mit besonderem Fokus auf Jugendliche in Übergangsprozessen. Die Bandbreite der Themen und Inhalte des Informationsangebotes erstreckt sich dabei auf alle jugendrelevanten Bereiche. Auch hauptberuflichen und ehrenamtlichen Fachkräften sowie Eltern und Lehrkräften steht das Angebot zur Verfügung, da sie in der Regel mit den aktuellen Fragen und Bedürfnissen der jungen Menschen konfrontiert sind. Bis zu 20, überwiegend junge Erwachsene, suchten sich 2018 explizit Rat zu Themen der Berufsausbildung und ihrer beruflichen Integration.

6.5. Weitere Angebote der Jugendhilfe

6.5.1 Jugendmigrationsdienste (JMD)

In Nürnberg sind drei Jugendmigrationsdienste der Träger AWO, Caritas und Stadtmission mit sehr unterschiedlicher Personalausstattung aktiv. Neben dem Aufgabenbereich des Übergangs Schule – Beruf sind bei ihnen Themen wie soziale Kompetenz, psychische Stabilisierung, ausländerrechtliche Fragestellungen und existenzielle Absicherung Gegenstand der Beratungsarbeit. Nachdem 2017 die Öffnung der Jugendmigrationsdienste für alle jungen zugewanderten Menschen erfolgte, zählen jetzt auch Jugendliche mit Fluchterfahrung zur Zielgruppe. In Relation zu den Zuzugszahlen der Jahre 2015/16 sind die jungen Flüchtlinge in der Beratung aber nicht überrepräsentiert.

Die zentralen Themen in der Beratung sind auch weiterhin Berufsfindung, Praktikums- bzw. Ausbildungssuche, Erstellen von Bewerbungsunterlagen und die Unterstützung bei Onlinebewerbungen. Auch die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch ist ein wesentlicher Bestandteil des Hilfsangebots. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wünschen und erwarten immer mehr Betriebe Online-Bewerbungen. Diese stellen für junge Migrantinnen und Migranten, insbesondere für jene mit Fluchterfahrung, eine große Hürde dar, die sie ohne Hilfe nicht bewältigen können.

Was die Situation von Jugendlichen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung betrifft, so bleibt der Zugang in eine Ausbildung unverändert schwierig. Für viele bleibt lediglich eine schulische Berufsausbildung, die aber häufig nicht ihren Vorstellungen entspricht und allein der Aufenthaltssicherung dient. In Einzelfällen erhalten die Jugendlichen eine Ausbildungsduldung. Das bedeutet für die duale Berufsausbildung: Unternehmen und Geflüchtete haben Rechtssicherheit für die Ausbildungszeit sowie für zwei Jahre anschließende Beschäftigung im Ausbildungsberuf.

Im Jahr 2018 wurden von den drei Organisationen über 1.100 junge Migrantinnen und Migranten bei ihrer beruflichen Integration beraten und begleitet. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um die Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen. Bei der Geschlechterverteilung sind die männlichen Teilnehmer mit 60% deutlich stärker vertreten als die weiblichen. In der Mehrzahl

sind die jungen Menschen arbeitssuchend und besuchen bspw. berufsvorbereitende Maßnahmen oder Sprachintegrationskurse, um ihre Chancen auf eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle zu erhöhen. Fast 40% der Ratsuchenden besuchen allgemein- oder weiterführende Schulen, Berufsintegrationsklassen zur Sprachverbesserung und Erwerb eines deutschen Schulabschlusses oder befinden sich in einer schulischen oder dualen Berufsausbildung. Überwiegend benötigt die Zielgruppe zudem Unterstützung bei Finanz- und Schuldenfragen, hat mit psychischen und gesundheitlichen Problemen zu kämpfen oder hat schulische Schwierigkeiten zu bewältigen.

Neben der einzelfallbezogenen Unterstützung haben die Jugendmigrationsdienste noch etliche Kurse und Projekte für etwa 500 junge Menschen angeboten. Je nach Inhalt und Angebotsformat beteiligten sich daran zwischen 15 und 130 Menschen, insbesondere Schülerinnen und Schüler. Inhalt der Projekte sind z. B. Bewerbungstraining, Deutschkonversationskurse und Besuche von Berufsbildungsmessen. Alle drei Träger arbeiten dabei intensiv mit den Mittel- und Berufsschulen, den Integrationskursträgern, dem Jobcenter, sowie anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und der Berufsvorbereitung zusammen.

6.5.2 Treffpunkt e.V.

Der Verein Treffpunkt e.V. ist in der Straffälligen- und Jugendhilfe, sowie in der Familienbildung tätig. Seine Arbeit setzt insbesondere dort an, wo die Pflichtleistungen anderer Träger nicht oder nicht mehr greifen, sowie an den Schnittstellen zu diesen Leistungsträgern. Im Bereich der beruflichen Integration von jüngeren Menschen hat der Verein mehrere arbeitsweltbezogene Angebote.

Junge Mütter sind häufig in der schwierigen Situation, sich gleichzeitig auf Kindererziehung, Kinderbetreuung, unterschiedliche Zuständigkeiten der Behörden, Berufswahl und Bewerbungen etc. konzentrieren zu müssen. In der Gruppe MUT erfahren die jungen Frauen, unter 25 Jahre, wichtige Informationen über alle wichtigen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und das neue Leben mit Kind. Über den persönlichen Austausch in den wöchentlichen Treffen finden die jungen Mütter auch neue Kontakte und gegenseitige Unterstützung. Primäres Ziel von MUT ist es, junge Schwangere und junge Mütter in ihrer Lebens- und Erziehungskompetenz zu fördern. Für viele Frauen ist das offene und unverbindliche Angebot der Türöffner für einzelfallbezogene Beratungsangebote, in denen die berufliche Lebensplanung stärker in den Fokus rückt.

Die beiden Maßnahmen MiA (Mütter in Aktion) und migram (Mütter - Migration - Arbeit) wenden sich an junge Mütter, die die unterschiedlichsten schulischen und beruflichen Voraussetzungen mitbringen und bei ihren weiteren schulischen und beruflichen Plänen auf Unterstützung angewiesen sind. Im Jahr 2018 wurden in beiden Projekten 50 arbeitslose Mütter unterstützt, davon hatten 55 % einen Migrationshintergrund. Zentrale Fragen beziehen sich auf familiäre Probleme und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Frauen wurden durch Einzel- oder Gruppencoaching bei ihrer Berufs- und Lebensplanung unterstützt (dass die Kinderbetreuung gesichert wird, dass passende Praktika und Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefunden werden und Bewerbungsgespräche erfolgreich verlaufen). Hierbei übernehmen beide Projekte auch eine Lotsenfunktion zu anderen Beratungsstellen und Behörden. Zu den Beratungsterminen können die Frauen ihre Kinder mitbringen, für die eine Betreuung angeboten wird.

Das Projekt Tu Was! ist ein Angebot für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren, die aufgrund von Schulversäumnissen und gerichtlicher Weisungen zu Arbeitsstunden oder Zahlung der Bußgelder verpflichtet sind. Es handelt sich hier häufig um die sogenannte Risikogruppe der „schwer erreichbaren“ Jugendlichen, die schon auf etliche Misserfolge und Ab-

brüche in ihren Biografien zurückblicken, sich von den gesellschaftlichen Regelsystemen abgewendet haben und sich auch nur schwer auf die sozialen und freiwilligen Hilfesysteme einlassen.

Tu Was! unterstützt die jungen Menschen beim Wiedereinstieg in die Schulsysteme, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Ausbildung und nutzt dabei ein umfangreiches Netz an Kooperationspartnern aus dem Übergangsbereich. Dazu gehören z. B. auch die Jugendsozialarbeit an Schulen und die Projekte SCHLAU, QUAPO und Perspektiven im Quartier.

Im Jahr 2018 wurden von dem Projekt Tu Was! 83 junge Menschen, überwiegend zwischen 15 und 18 Jahren und zu 66% männlich, betreut. 60% besuchten eine allgemein- oder weiterbildende Schule, 30% waren Teilnehmende einer JoA-Klasse und 10% befanden sich in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme.

Treffpunkt e.V. leistet auch im Rahmen der ambulanten Jugendhilfemaßnahmen im Rahmen richterlicher Weisungen vielfältige Beratung zur beruflichen Integration. Straffälligkeit steht gerade bei jungen Menschen häufig in Verbindung mit schwierigen Lebensphasen oder tritt als Symptom für schwierige Lebensphasen auf, bei denen der Übergang Schule-Beruf bzw. die berufliche Integration nicht gelingt oder gefährdet ist. Während der Vermittlung und Betreuung von gemeinnütziger Arbeit ist dies genauso wie im Sozialen Training eines der zentralen Themen der Beratung. 2018 wurden insgesamt 795 junge Menschen, in der Mehrzahl zwischen 16 und 18 Jahren, in diesen Maßnahmen beraten. Etwa 30% waren noch Schülerinnen und Schüler und weitere 30% befanden sich in Berufsausbildung oder berufsvorbereitender Maßnahme. Wie beim Projekt Tu Was! ist auch bei den ambulanten Jugendhilfemaßnahmen der Anteil von Jugendlichen, die ihre Berufsschulpflicht in einer JoA-Klasse erfüllen, mit 20% relativ hoch.

6.5.3 Internationales Frauen und Mädchenzentrum (IFMZ)

Das Internationale Frauen- und Mädchenzentrum e.V. ist eine Einrichtung der Bildung und Beratung für Frauen und Mädchen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Neben Integrations-, Sprach- und Förderkursen sowie Freizeitangeboten bietet der Verein auch individuelle Beratungen zur Ausbildung und zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt sowie Kurse zum Schulabschluss und zur Berufsorientierung an.

Im Jahr 2018 erhielten 30 junge Frauen, schwerpunktmäßig in der Altersgruppe 14 bis 18 Jahre, bezüglich ihrer Berufsintegration Einzelberatung. Die meisten waren Schülerinnen einer allgemeinbildenden oder weiterführenden Schule, sechs Frauen befanden sich bereits in einer schulischen oder dualen Berufsausbildung. Elf Frauen waren arbeitslos gemeldet oder besuchten eine JoA-Klasse. Neben der Beratung zur beruflichen Integration benötigten alle auch Unterstützung bei den Themenkomplexen Familie, Liebe/Beziehung/ Schwangerschaft und Finanzen/Schulden.

An den Kurs- und Gruppenangeboten zur beruflichen Integration nahmen insgesamt über 50 Mädchen und junge Frauen teil. Ein Drittel der Teilnehmerinnen nahm an der Qualivorbereitung oder dem Bewerbungstraining teil. Zwei Drittel erhielt Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen oder nahm an Berufsbildungsmessen /Biz-Besuchen teil. Diese Angebote nutzten vermehrt auch die Frauen, die arbeitslos gemeldet bzw. nicht erwerbstätig waren.

6.5.4 Erziehungsberatung

Ein wichtiger Part bei der beruflichen Orientierung ihrer Kinder spielen Eltern. Studien belegen, dass sie die wichtigste Orientierungshilfe in dieser Phase sind und entscheidenden Einfluss auf die Berufswahl haben. Eltern kennen die Interessen ihrer Kinder, ihre Stärken und ihre Schwächen und bringen eigene Erfahrung aus dem Berufsleben mit. Andererseits kann sich die familiäre Nähe, elterlicher Druck oder die Adoleszenz der Kinder hemmend auf den Berufsfindungsprozess auswirken. Auch können Eltern auf Grund schwieriger sozialer oder wirtschaftlicher Lebensverhältnisse mit ihrer Erziehungsverantwortung in dieser Phase überfordert sein und Hilfe von außen benötigen.

Neben den bisher beschriebenen Hilfsangeboten für die Jugendlichen finden in den Stellen der städtischen Erziehungsberatung und Familienbildung auch Eltern Unterstützung bei unterschiedlichen Problemlagen. Neben dem Kerngeschäft der Einzelfallberatung bietet die Erziehungsberatung zusätzlich noch präventive, pädagogische und psychologisch-therapeutische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Offene Sprechstunden an.

Die Erziehungsberatungsstelle des Jugendamtes hat 2018 an ihren vier Standorten 1.730 Beratungsanfragen erhalten. Hauptanlässe für eine Einzelfallberatung sind mit knapp 60% familiäre Konflikte und Auffälligkeiten im Sozialverhalten. In 11% der Fälle wurden schulische/berufliche Probleme als Anlass genannt. Wie bei vielen anderen Angeboten der Jugendhilfe sind auch hier der ursprüngliche Beratungsanlass und der eigentliche Beratungsgrund häufig nicht deckungsgleich bzw. werden erst im Beratungsprozess weitere Problemlagen sichtbar.

Insbesondere bei den 211 Jugendlichen über 15 Jahren und denen, die sich bereits in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden (76) oder die arbeitslos gemeldet sind (12), überschneiden sich häufig z.B. innerfamiliäre Problemlagen mit den Themen Ausbildung und Arbeitswelt.

6.5.5 Schülertreffs

Nürnberger Schülertreffs in kommunaler und freier Trägerschaft der Jugendhilfe betreuen in der Regel Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Klasse der Mittelschulen und Förderzentren. Nachdem 2018 zwei Schülertreffs in Horte umgewandelt wurden, standen in vier kommunalen und zwei in freier Trägerschaft betriebenen Einrichtungen noch 172 Plätze zur Verfügung. Schülertreffs arbeiten nach einem gemeinsam mit den Schulbehörden entwickelten Konzept, das kombinierte Betreuungs-, Förder-, Beratungs- und Freizeitangebote umfasst. Ziel der sozialpädagogischen Arbeit ist vor allem die Vorbereitung auf den Schulabschluss und die Begleitung und Unterstützung im häufig problematischen Berufsfindungsprozess.

7. Schlussbemerkung

Die erste Berufsorientierung findet insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Förderzentren in der Regel in einer biografischen Phase statt, in der sie die Ausmaße der Prozesse zur Berufsorientierung, -ausbildung und einer lebenslangen Beschäftigung kognitiv noch nicht nachhaltig erfassen können. Eine umfassende und qualitativ hochwertige Unterstützung der jungen Menschen ist deshalb unabdingbar. In diese Prozesse sind neben Eltern und Verwandten insbesondere die Schule und die Berufsberatung der Arbeitsagentur involviert.

Auch die Jugendhilfe spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Sie fördert junge Menschen mit einem sozialpädagogisch breit gefächerten Methodenkoffer dort wo es notwendig ist, konzentriert sich dabei aber auf die eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung der jungen Menschen und nicht primär auf die Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung.

Welche quantitative Bedeutung die Jugendhilfe bei der beruflichen Integration junger Menschen hat, lässt sich an den Zahlen aus dieser Berichterstattung ablesen. Auch wenn Jugendliche in diesem Bericht auf Grund der unterschiedlichen Kooperationen mehrfach gezählt wurden, haben 2018 über 8.600 Personen die Angebote der Jugendhilfe in Form von Beratung, intensiver Einzelfallbetreuung oder in präventiven Gruppenangeboten etc. angenommen.

Die immer komplexer werdende Ausbildungs- und Berufswelt stellt junge Menschen immer wieder vor neue Anforderungen. Sie müssen ein hohes Maß an Flexibilität mitbringen und sich darauf einstellen, dass sie sich selbst mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf eine lebenslange Weiterbildung und neue berufliche Aufgaben und Herausforderungen einstellen müssen. Wie die Schulen, die Berufsberatung oder die Institutionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung muss sich auch die Jugendhilfe den Entwicklungen stellen und jungen Menschen eine bestmögliche und nachhaltige Unterstützung bei ihrer beruflichen Integration zukommen lassen.

Dementsprechend wurden 2018 auch Vorbereitungen für Weiterentwicklung des Angebotsspektrums für 2019 getroffen. Im Kapitel 5 dieses Berichts wurde bereits auf die Jugendberufsagentur (seit September 2019 beteiligt sich das Jugendamt mit einer sozialpädagogischen Fachkraft an der neuen gemeinsamen Anlaufstelle) und den Konzeptentwurf einer Produktionsschule (Beschluss im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss am 28.11.2019) eingegangen.

Noch während der Pilotphase des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Programms RESPEKT (2016 - 2018) wurden die Grundlagen für ein neues lokales Angebot gelegt. In dem 2019 gestarteten Projekt „Stellwerk“ kombiniert und ergänzt das Don- Bosco-Jugendwerk niedrigschwellige Zugangs- und Unterstützungsangebote im Rahmen des §16h SGB II mit differenzierten betreuten Wohnmöglichkeiten, ambulanten Hilfen sowie mit arbeitsmarkt- und bildungsfördernden Angeboten für sogenannte „entkoppelte“ oder „schwer erreichbare“ junge Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf.

8. Quellenangaben

Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Jugendarbeitslosigkeit in Nürnberg nach Planungsbereichen der Jugendarbeit, 2019

Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2019

Gartner, Hermann und Stüber, Heiko, Arbeitsplatzverluste werden durch neue Arbeitsplätze immer wieder ausgeglichen, in: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht 13/2019 vom 16.07.2019

Jobcenter Nürnberg - Stadt, Dienstleistungszentrum U25, Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem, Oktober 2019

Schäfer, Klaus in: Münder, Johanns u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Baden-Baden 2013

Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg, Schulabgänge und -abschlüsse 2018, Stand: 1.4.2019

Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitsmarktreport, Nürnberg

Stephanie Matthes, Joachim Gerd Ulrich, Simone Flemming, Ralf-Olaf Granath, Bettina Milde, Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2018, Hrsg. Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2019

Tillmann, Frank und Reißig, Birgit, Verunsichert am Übergang - Schulabsolventinnen und -

absolventen blicken zunehmend sorgenvoll in die eigene Zukunft, URL:

https://www.ueberaus.de/wws/verunsichert-am-uebergang.php (vom 22.05.2019, Stand:

13.08.2019)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Trägerübergreifende Elternbefragung 2019 in den Kindertageseinrichtungen des

kommunalen und der freien Träger der Stadt Nürnberg

Anlagen: Sachverhalt_Trägerübergreifende Elternbefragung in den Kindertageseinrichtungen im Jahr 2019 Trägerübergreifende Elternbefragung in den Kindertaegseinrichtungen im Jahr 2019_Fragebogen

Bericht:

In Art. 19 BayKiBiG ist festgelegt, dass die Kita-Träger verbindliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen müssen. Die Vertretungen der freigemeinnützigen und sonstigen Träger haben sich mit dem Jugendamt nach 2017 auch 2019 darauf verständigt, eine gemeinsame und trägerübergreifende Elternbefragung durchzuführen. Der Fragebogen wurde für die Befragung überarbeitet und in leichte und Englische Sprache übersetzt. Dabei blieb der Inhalt der Fragen und damit auch die Vergleichbarkeit der Elternbefragung mit den Vorjahren weitgehend unverändert bestehen. Das Institut für Praxisforschung und Evaluation an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hat die Elternbefragung erneut ausgewertet. Es besteht für 2017, 2019 und 2021 ein entsprechender Vertrag. Die Finanzierung wird aus der "Qualitativen Weiterentwicklung" sichergestellt.

Der Elternfragebogen enthält sechs Themenblöcke. Die Themenblöcke 1 bis 5 erfragen die Zufriedenheit der Eltern mit dem pädagogischen Angebot und den Rahmenbedingungen der Kita. In Themenblock 6 geht es um die familiäre Situation bzw. Angaben zum Kind. Die Eltern haben die Möglichkeit, innerhalb einer sechsstufigen Skala zu antworten. Die Befragung wurde zwischen den Pfingst- und Sommerferien 2019 durchgeführt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Elternbefragung umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung junger Menschen in Kitas unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung und Behinderung, etc.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Arbeitsgemeinschaft nach §78 SGB VIII

Sachverhalt

Ausgangslage: Die Elternbefragung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Qualitätssicherungsmaßnahme im Sinne des Artikel 19 Satz 2 Bayerisches Bildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)1. Ziel und Zweck der Befragung ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit in der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Der Träger und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita nutzen dabei die Rückmeldungen der Eltern, um ihre Arbeit zu reflektieren, zu bewerten und dort weiter zu entwickeln, wo sie den größten Entwicklungsbedarf sehen. Die Analyse und strategische Entscheidung, Themen daraus aufzugreifen, liegt in der Verantwortung des Trägers und der Einrichtungsleitung mit ihrem Team. Als stadtweites Qualitätssicherungssystem ist diese Befragung daher nicht konzipiert und geeignet, d.h. die Ergebnisse werden nicht in trägerübergreifenden Strukturen analysiert und bewertet. Die ausgewiesenen Ergebnisse spiegeln daher nur die Zufriedenheit aus Sicht der Eltern mit der Arbeit in den Nürnberger Kitas wider und erlauben keine differenzierte Bewertung der Qualität vor Ort.

Damit nicht jeder Träger ein eigenes Befragungsinstrument entwickeln und die Befragung durchführen muss, unterstützt die Stadt Nürnberg über die Qualitative Weiterentwicklung jetzt bereits zum dritten Mal die Elternbefragung: In einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII - Kindertageseinrichtungen wurden der Fragebogen und das Verfahren übergreifend weiterentwickelt und abgestimmt. Das Jugendamt beauftragte das Institut für Praxisforschung und Evaluation an der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit der Durchführung und Auswertung der Befragung. Jede Kita erhält ihre aufbereiteten Befragungsergebnisse. Für den Reflexions- und Weiterentwicklungsprozess können die Teams neben den eigenen Befragungsergebnissen die Ergebnisse über alle Kitas in Nürnberg, über die Kitas der jeweiligen Einrichtungsart und über die Kitas aus der jeweiligen Sozialregion als Orientierung genutzt werden. Weitergehende Vergleiche sind nicht möglich. Dies würde dem Sinn und Zweck dieser Art der Qualitätsentwicklung widersprechen.

Die im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2017 geäußerten Anregungen wurden in Abstimmung mit der Unterarbeitsgruppe der „Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – Kindertageseinrichtungen“ in den Elternfragebogen eingearbeitet und die Änderungen abgestimmt. Der Bogen wurde in einfache und auch in Englische Sprache übersetzt und mit Beispielen ergänzt. Der Umfang des Bogens wurde durch eine komprimiertere Darstellung verringert. Die Fragen im Elternfragebogen sind im Vergleich zu den letzten zwei Befragungen inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie orientieren sich an den Bildungs- und Erziehungszielen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans2. Lediglich die Fragen, wie es dem Kind in der Kita gefällt und wie zufrieden die Eltern mit der Zusammenarbeit zwischen Schule und Kita sind, wurden 2019 aufgenommen, weil sie besonders relevant erschienen.

Bei dieser Befragung liegt die Rücklaufquote trotz aller Bemühungen wie bei der letzten Befragung 2017 bei rund 30 Prozent bzw. 8.332 Bögen. Dies stellt jedoch bei Befragungen dieser Art einen durchschnittlichen Wert dar. Außerdem nahm ein großer Träger von Kindertageseinrichtungen in Nürnberg nicht teil, weil er sich bereits frühzeitig auf eine eigene, trägerspezifische Elternbefragung festgelegt hat. Darüber hinaus ist es trotz der beschriebenen Maßnahmen leider nicht gelungen, die Beteiligung der Eltern mit potentiell bildungsfernen Hintergrund zu erhöhen. Sowohl bei den Müttern als auch bei den Vätern bzw. deren Partnerinnen und Partner mit Hauptschulabschluss, die an der Befragung teilgenommen haben, haben sich die prozentualen Anteile jeweils verringert, während sich der Anteil der Mütter und Väter mit Abitur etwas vergrößert hat. Zudem wurden nur 66 englischsprachige Bögen abgegeben, was eine sehr geringe Nachfrage darstellt. Die Übersetzung des Elternfragebogens in einfache und Englische Sprache soll jedoch bei der nächsten Befragung beibehalten werden, um die Sprachbarrieren weiterhin so gering wie möglich zu halten. Um die Befragung so pragmatisch wie möglich zu gestalten, wurde der Bogen für die Eltern ausschließlich in einfacher Sprache ausgegeben und bei Bedarf von den Kitas auch in Englisch ausgedruckt.

1 Dunkl, Eirich, 2018, 6 Auflage, Kommentar, Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz mit Kinderbildungsverordnung, S. 101 ff. 2 https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/paedagogik/bildungsplan.php

Entwicklungen und Veränderungen: 92 Prozent der Befragten gaben an, dass es ihrem Kind in der Kita sehr gut oder gut gefällt3. Die Gesamtzufriedenheit der Eltern mit den Kindertageseinrichtungen ihrer Kinder ist zudem seit der letzten Befragung um vier Prozentpunkte auf 86 Prozent4 gestiegen. Die Öffnungszeiten der Kita sind für 88 Prozent der Eltern bedarfsgerecht. Auch hier ist ein leichter Anstieg zu den vorherigen Befragungen zu verzeichnen. Gemessen an den aktuellen Diskussionen hätte man hier den gegenläufigen Trend erwartet. Eltern, die hier nein angegeben haben, äußern vor allem einen Bedarf morgens ab 6.30 Uhr sowie am Nachmittag – auch freitags - bis 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr. 3.308 Eltern5 geben an, dass sie auch während der Ferienschließzeit der Einrichtungen einen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Rund 2.100 benötigen v.a. in den Sommerferien eine Betreuung und rund 800 Eltern in den Weihnachtsferien.

Bei der Regelung der Bring- und Abholzeiten liegt der Zufriedenheitswert der Eltern bei 87 Prozent6 und bei den Umbuchungsmöglichkeiten bei 82 Prozent7. Letzterer ist damit über die Jahre hinweg deutlich gestiegen. Die Zufriedenheit mit den Gebühren für den Kitaplatz ist von 56 auf 59 Prozent von einem relativ niedrigen Niveau ausgehend leicht angestiegen. Diese leichte Steigerung könnte auch mit der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses im Kindergartenbereich zusammenhängen.

Über die Jahre hinweg ergibt sich bei den Mahlzeiten und dem Mittagessen ein leichter Abwärtstrend auf einen Wert von aktuell 63 Prozent. Einen leichten Aufwärtstrend gibt es hingegen bei der Ausstattung der Räume (80 Prozent), der Ausstattung der Außenanlagen (74 Prozent) sowie Rückzugsmöglichkeiten und Ruhephasen der Kinder (74 Prozent). Bei der Freundlichkeit des Teams werden sogar 86 Prozent erreicht8. Die einzelnen Bildungs- und Förderangebote werden allesamt von den Eltern im Vergleich zur letzten Befragung etwas besser beurteilt. Allerdings ist die Gesamtbewertung von zuletzt 76 auf 72 Prozent rückläufig, was mit den abgefragten Einzelbereichen jedoch in Widerspruch steht.

Der zuletzt eher unterdurchschnittlich bewertete Bereich „Naturwissenschaft und Technik“ konnte sich von zuletzt 59 auf jetzt 67 Prozent weiter steigern9. Und auch im Bereich „Medienerziehung“ hat sich die Einschätzung der Eltern um drei Prozentpunkte auf 57 Prozent verbessert10. Der Entwicklungsbedarf aus Sicht der Eltern im Bereich „Medienerziehung“ zeichnet sich deutlich ab. Der bayernweite Modellversuch des Instituts für Frühpädagogik „Medienkompetenz in der Frühpädagogik stärken“ ist deshalb eine notwendige und wichtige Maßnahme, um diesen Förderbereich unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll weiterzuentwickeln und Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen11. Eine erhebliche Steigerung von bisher 73 auf aktuell 81 Prozent kann beim Erlernen von Konflikt- und Problemlösetechniken festgestellt werden12. Der Aufwärtstrend bei der „Schulvorbereitung der zukünftigen Schulkinder“ konnte mit 77 Prozent13 und bei der Hausaufgabenbetreuung mit 72 Prozent14 fortgesetzt werden. Bei der Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule ergibt sich ein gutes Bewertungsergebnis aus Sicht der Eltern von 78 Prozent15.

Positive Trends gibt es auch bei der Zufriedenheit mit Einrichtungen, die integrative Plätze anbieten (79 Prozent), bei den Informationen über die Entwicklung des Kindes (74 Prozent), der Qualität der Informationen zum Übergang Kindergarten - Grundschule (81 Prozent), bei der Zusammenarbeit zwischen

3 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern werden 99 Prozent erreicht. Die Prozentangaben beziehen sich ohne weitere Angaben im Bericht immer auf die Bewertungen von 2019 mit „sehr gut und gut“ bzw. „sehr zufrieden und zufrieden“. Nur diese Kategorien sind i.d.R. mit den früheren Befragungen vergleichbar. Aus den Vorjahren sind die Einzelwerte „eher zufrieden“ bzw. eher gut“ nicht mehr verfügbar. 4 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern werden 96 Prozent erreicht. 5 41 Prozent von 8.070 Eltern, die auf die Frage geantwortet haben 6 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern erreicht man einen sehr guten Zufriedenheitsgrad von 95 Prozent. Die Werte der Einzelkategorie „eher zufrieden“ wurden in den Vorjahren leider nicht separat ausgewiesen. 7 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern 94 Prozent. 8 Mit dem Wert „eher zufrieden“ sind sogar 95 Prozent der Eltern insgesamt zufrieden. 9 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern ergeben sich 89 Prozent Zufriedene. 10 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern ergeben sich 81 Prozent. 11 https://www.ifp.bayern.de/projekte/curricula/Medienkompetenz.php 12 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern wird ein sehr hoher Wert von 94 Prozent erreicht. 13 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern werden 92 Prozent erreicht. 14 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern sind insgesamt 89 Prozent der Eltern insgesamt zufrieden. 15 Mit den „eher zufriedenen“ Eltern 92 Prozent. Neue Frage, daher keine Vergleichswerte zu den Vorjahren.

Elternbeirat und Kita (84 Prozent) und bei der Offenheit und dem Umgang der Kita mit Anregungen, Kritik und Beschwerden (73 Prozent16). Insbesondere bei der Qualität der Elternbildungsangebote ist einer der stärksten Sprünge um 24 Punkte auf 82 Prozent zu verzeichnen. Flächendeckende Verbesserungsmaßnahmen bei den Elternbildungsangeboten wurden in den Kitas nicht umgesetzt. Die Steigerung ergibt sich wahrscheinlich durch die Umformulierung und Konkretisierung der Frage, die nun auf die persönliche Beratung und Unterstützung der Eltern abzielt, insbesondere wenn es um die Entwicklung des Kindes oder um Probleme in der Familie geht. Bei dem Grund für die Auswahl der Kita spielt für Eltern die Nähe zum Wohnort eine etwas geringere Bedeutung. Er bleibt aber mit 36 Prozent noch mit Abstand am wichtigsten, während die konzeptionelle Ausrichtung (26 Prozent) und v.a. die Öffnungszeiten an Bedeutung gewonnen haben (20 Prozent).

Insgesamt kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Eltern in den meisten Bereichen eine sehr positive Entwicklung zu verzeichnen ist und die Qualität in den Kindertageseinrichtungen trotz aller Widrigkeiten - insbesondere Personalmangel, Personalwechsel sowie der starke quantitative Ausbau - von den Eltern besser beurteilt wird als in den letzten Jahren.

Weiterentwicklung der Elternbefragung: Die abgefragten Förderbereiche sind sehr stark am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan orientiert. Durch das Institut für Frühpädagogik wurden in den letzten Jahren Qualitätsmerkmale für die Beratungsarbeit der Pädagogischen Qualitätsbegleiter in Kitas nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erarbeitet und positiv ausgewertet17. Es ist geplant, diese Kriterien als Grundlage für zukünftige Elternbefragungen ab 2023 zu Grunde zu legen. Somit wird der neue Fragebogen dann andere Bereiche erfassen. Nur mit einem inhaltlich gleichen Elternfragebogen können jedoch Veränderungen und Entwicklungen über alle Einrichtungen erfasst werden. 2021 soll der Bogen deshalb noch einmal zum Einsatz kommen.

Zudem muss geprüft werden, ob die Elternbefragung zukünftig über den Account der Eltern zum Kita- Portal durchgeführt werden kann. Damit könnte eine sehr viel leichtere Auswertbarkeit, möglicherweise eine noch höhere Nutzerfreundlichkeit und ggf. auch eine noch höhere Beteiligung sichergestellt werden. Darüber hinaus sollte die Elternbefragung um eine einfache Kinderbefragung ergänzt werden.

Alle beteiligten Träger schätzen die gemeinsame und extern unterstützte Elternbefragung als ein sehr gutes und interessantes Instrument, um Hinweise für Entwicklungen und Verbesserungen vor Ort in den Einrichtungen zu erhalten. Daher soll die nächste Elternbefragung in zwei Jahren wieder in dieser Form und durch Mittel aus der Qualitativen Weiterentwicklung finanziert durchführt werden.

16 Mit der Bewertung „befriedigend“ ergeben sich 89 Prozent. 17 https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/pqb.php

Fragebogen für Eltern 2019

Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt

Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg

Liebe Eltern,

diesen Fragebogen haben wir in einfache Sprache übersetzt. Damit wollen wir möglichst viele Eltern erreichen. Die Kitas in Nürnberg wollen ihre Arbeit verbessern. Kita ist das kurze Wort für Kinder-Tages-Einrichtung. Sie können uns dabei helfen. Sagen Sie uns Ihre Meinung. Bitte beantworten Sie die Fragen in diesem Fragebogen. Die Umfrage ist freiwillig. Wir beachten den Datenschutz. Wir geben Ihre Daten nicht weiter. Bitte schreiben Sie Ihren Namen nicht auf den Fragebogen und nicht auf den Briefumschlag.

Die Evangelische Hochschule Nürnberg macht eine Auswertung von allen Fragebögen. Das bedeutet: Sie schaut alle Fragebögen an und macht einen Bericht. Das Jugendamt bekommt einen Bericht und Ihre Kita auch. Dafür braucht die Kita mindestens 10 ausgefüllte Fragebögen.

Anleitung: Das müssen Sie machen: Haben Sie mehr als ein Kind in einer Kita? Dann benutzen Sie bitte für jedes Kind einen eigenen Fragebogen. Bei den meisten Fragen müssen Sie nur eine Antwort ankreuzen. Bei manchen Fragen können Sie mehr als eine Antwort ankreuzen. Das steht bei der Frage dabei. Die Fragebögen sind für alle Kitas gleich. Deshalb können wir nur die Fragen und Antworten auswerten, die schon im Fragebogen stehen. Bitte schreiben Sie keine Fragen oder Antworten dazu.

Bei manchen Fragen können Sie Zahlen ankreuzen. Die Zahlen bedeuten:

1 = sehr gut / sehr zufrieden 4 = ausreichend / eher unzufrieden

2 = gut / zufrieden 5 = mangelhaft / unzufrieden

3 = befriedigend / eher zufrieden 6 = ungenügend / sehr unzufrieden

Bitte stecken Sie den ausgefüllten Fragebogen in den Umschlag. Und werfen Sie den Umschlag bis spätestens 12.07.2019 in die Sammel-Box in Ihrer Kita. Haben Sie noch Fragen? Dann fragen Sie bei der Kita-Leitung nach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter.

Wie alt ist Ihr Kind? Bitte kreuzen Sie an:

 Krippen-Kind  Grundschul-Kind  Kindergarten-Kind  Schul-Kind ab 5. Klasse

1. Öffnungszeiten Ihrer Kita
1.1 Sind die Öffnungszeiten so, wie Sie sie brauchen?  nein  dann weiter mit Frage 1.2  ja  dann weiter mit Frage 2.1
1.2 Wenn nein: Wann brauchen Sie eine Betreuung für Ihr Kind?
Montag bis Donnerstag  vor 6.00 Uhr  ab 6.00  ab 6.30  ab 7.00
Montag bis Donnerstag  bis 17.00  bis 18.00  bis 19.00  nach 19.00
Freitag  vor 6.00  ab 6.00  ab 6.30  ab 7.00
Freitag  bis 17.00  bis 18.00  bis 19.00  nach 19.00
Samstag  nein  dann weiter mit Frage 2.1  ja  dann kreuzen Sie an, welche Öffnungszeiten Sie brauchen:
Samstag  vor 6.00  ab 6.00  ab 6.30  ab 7.00
Samstag  bis 17.00  bis 18.00  bis 19.00  nach 19.00
2. Betreuung in den Ferien
2.1 Wenn Ihre Kita in den Ferien geschlossen ist: Brauchen Sie dann eine Kinder-Betreuung?  nein  dann weiter mit Frage 3.0  ja  dann weiter mit Frage 2.2
2.2 Wenn ja: Für welche Ferien?  Herbst  Weihnachten  Fasching  Ostern  Pfingsten  Sommer
3. Allgemeine Bereiche
1 2 3 4 5 6 t t ht ht ht u u 3.0 Wie gefällt es Ihrem Kind in der Kita? g g e c e c e c h r t e r e r hl hl h r hl e u h hc c ec s g e es s ss       1 2 3 4 5 6 x n n n n W ie zufrieden sind Sie… e n e n e n d e d e d e c h g e s e h r z uf ri e d z uf ri e d e h e r z uf ri e d e h e r u n z uf ri e u n z uf ri e s e h r u n z uf ri e k a n n i n i c ht s a 3.1 mit den Regeln und Zeiten zum Bringen und Abholen?        3.2 mit der Möglichkeit, die Betreuungszeit zu ändern?        3.3 mit der Anzahl der Tage in den Ferien, an denen die        Kita geschlossen ist? 3.4 mit den Kosten oder Gebühren für den Platz in Ihrer        Kita? 3.5 mit der Qualität des Essens in der Kita? (Wie gut ist        das Essen?) 3.6 mit den Räumen in der Kita (zum Beispiel: Möbel,        Farben, gemütlich oder ungemütlich)? 3.7 mit dem Garten und wie er gestaltet ist?        3.8 mit den Plätzen und Zeiten, wo die Kinder Pause machen können (ausruhen, schlafen und alleine sein        können)? 3.9 damit, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita die Eltern behandeln?       
3.0 Wie gefällt es Ihrem Kind in der Kita? 1 2 3 4 5 6
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Wie zufrieden sind Sie… 1 2 3 4 5 6
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3.1 mit den Regeln und Zeiten zum Bringen und Abholen?
3.2 mit der Möglichkeit, die Betreuungszeit zu ändern?
3.3 mit der Anzahl der Tage in den Ferien, an denen die Kita geschlossen ist?
3.4 mit den Kosten oder Gebühren für den Platz in Ihrer Kita?
3.5 mit der Qualität des Essens in der Kita? (Wie gut ist das Essen?)
3.6 mit den Räumen in der Kita (zum Beispiel: Möbel, Farben, gemütlich oder ungemütlich)?
3.7 mit dem Garten und wie er gestaltet ist?
3.8 mit den Plätzen und Zeiten, wo die Kinder Pause machen können (ausruhen, schlafen und alleine sein können)?
3.9 damit, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kita die Eltern behandeln?
4. Pädagogische Arbeit:
Qualität: Wie gut? Anzahl / Umfang: Wie viel? 1 2 3 4 5 6 Wie zufrieden sind Sie… n n n B itt e k re u z e n S i e e i n e A n t w o r t a n : n n n e e e g ht - b e i ‚ Q u a l i t ä t : W i e g u t ? ‘ u n d h r e d e e d e e r e d e e r ri e d ri e d h r ri e d k vi el e ni ni c - b e i ‚ A n z a h l / U m f a n g : W ie v i e l? ‘ s e uf ri uf ri e h uf ri e h z uf z uf s e z uf o z u u w ei ß z z z n n n z w u u u 4.1 damit, wie die persönlichen und sozialen Fähigkeiten Ihres Kindes gefördert werden? Das bedeutet: Wie gut wird Ihr Kind in folgenden Bereichen unterstützt:           z.B. Verhalten in der Gruppe, Streit mit anderen Kindern, Umgang mit anderen Menschen, Umgang mit Sachen von Anderen 4.2 damit, wie die Kinder in der Kita Werte erleben und erfahren? Das bedeutet z. B. dass jeder Mensch gleich viel wert ist. Egal wie er aussieht und wo er           herkommt. Oder: Was ist wichtig für das Zusammen- leben? 4.3 damit, wie die Kinder in der Kita etwas über Religion kennen lernen? Zum Beispiel: Welche Religionen gibt           es? Welche Feiertage und Feste gibt es? Wie beten die Menschen? 4.4 damit, wie die sprachlichen Fähigkeiten vermittelt werden? Das bedeutet, wie die Kinder in der Kita           Sprache kennen lernen? 4.5 damit, wie die Kinder in der Kita Musik, Kunst und Kultur kennen lernen? Zum Beispiel beim Singen und           Musik machen. Oder beim Basteln und Malen. 4.6 damit, wie die Kinder in der Kita etwas über andere Länder kennen lernen? Zum Beispiel: Wie die           Menschen in anderen Ländern leben. Was dort für das Zusammen-leben wichtig ist. 4.7 damit, welche Bewegungs-Möglichkeiten die Kinder in der Kita haben? Zum Beispiel Sport oder Spiele für           die Bewegung. 4.8 mit der Gesundheitserziehung? Das bedeutet: Was ist wichtig für ein gesundes Leben? Welches Essen ist           gesund? Warum ist Sauberkeit wichtig? 4.9 damit, wie die Kinder die Natur kennen lernen? Zum Beispiel: Sind die Kinder oft draußen? Machen sie Ausflüge in die Natur? Können die Kinder Blumen und           Gemüse kennen lernen? Warum ist Umwelt-Schutz wichtig? 4.10 damit, wie die Kinder in der Kita Zahlen und Formen kennen lernen? Zum Beispiel Rechtecke, Kreise und           Dreiecke. Welche Zahlen es gibt? Wie zählt man?
Wie zufrieden sind Sie… Bitte kreuzen Sie eine Antwort an: - bei ‚Qualität: Wie gut?‘ und - bei ‚Anzahl / Umfang: Wie viel?‘ Qualität: Wie gut? Anzahl / Umfang: Wie viel?
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n e r d he e ri s uf z n e d e ri uf z n e r d ee h ri e uf z n e d r e e ri h uf e z n u n e d e ri uf z n u n e d r e h ri e uf s z n u k o el vi u z g ni e w u z ht c ni ß ei w
4.1 damit, wie die persönlichen und sozialen Fähigkeiten Ihres Kindes gefördert werden? Das bedeutet: Wie gut wird Ihr Kind in folgenden Bereichen unterstützt: z.B. Verhalten in der Gruppe, Streit mit anderen Kindern, Umgang mit anderen Menschen, Umgang mit Sachen von Anderen
4.2 damit, wie die Kinder in der Kita Werte erleben und erfahren? Das bedeutet z. B. dass jeder Mensch gleich viel wert ist. Egal wie er aussieht und wo er herkommt. Oder: Was ist wichtig für das Zusammen- leben?
4.3 damit, wie die Kinder in der Kita etwas über Religion kennen lernen? Zum Beispiel: Welche Religionen gibt es? Welche Feiertage und Feste gibt es? Wie beten die Menschen?
4.4 damit, wie die sprachlichen Fähigkeiten vermittelt werden? Das bedeutet, wie die Kinder in der Kita Sprache kennen lernen?
4.5 damit, wie die Kinder in der Kita Musik, Kunst und Kultur kennen lernen? Zum Beispiel beim Singen und Musik machen. Oder beim Basteln und Malen.
4.6 damit, wie die Kinder in der Kita etwas über andere Länder kennen lernen? Zum Beispiel: Wie die Menschen in anderen Ländern leben. Was dort für das Zusammen-leben wichtig ist.
4.7 damit, welche Bewegungs-Möglichkeiten die Kinder in der Kita haben? Zum Beispiel Sport oder Spiele für die Bewegung.
4.8 mit der Gesundheitserziehung? Das bedeutet: Was ist wichtig für ein gesundes Leben? Welches Essen ist gesund? Warum ist Sauberkeit wichtig?
4.9 damit, wie die Kinder die Natur kennen lernen? Zum Beispiel: Sind die Kinder oft draußen? Machen sie Ausflüge in die Natur? Können die Kinder Blumen und Gemüse kennen lernen? Warum ist Umwelt-Schutz wichtig?
4.10 damit, wie die Kinder in der Kita Zahlen und Formen kennen lernen? Zum Beispiel Rechtecke, Kreise und Dreiecke. Welche Zahlen es gibt? Wie zählt man?
Qualität: Wie gut? Anzahl / Umfang: Wie viel? 1 2 3 4 5 6 Wie zufrieden sind Sie… n n n B - - b b itt e e e i i ‚ ‚ k Q A re n u u z a z a l e i h t n ä l t / S : U i W e m i e e f i a n g n e u g A t : ? n W ‘ t w u ie n o d r v t i a e n l? : ‘ s e h r uf ri e d e n uf ri e d e n e h e r uf ri e d e n e h e r z uf ri e d e z uf ri e d e s e h r z uf ri e d e o k z u vi el u w e ni g ei ß ni c ht z z z u n u n u n z w
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n e r d he e ri s uf z n e d e ri uf z n e r d ee h ri e uf z n e d r e e ri h uf e z n u n e d e ri uf z n u n e d r e h ri e uf s z n u k o el vi u z g ni e w u z ht c ni ß ei w
4.11 damit, wie die Kinder in der Kita Natur und Technik kennen lernen. Zum Beispiel: Wo kommt das Wasser her? Wie wichtig sind Sonne, Mond und Sterne? Was ist das Wetter? Wo kommt der Strom her? Und andere Dinge.
4.12 Nur für Eltern von Kindern im Kindergarten. Und im Kinder-Hort: damit, wie die Kinder in der Kita elektronische Geräte kennen lernen? Zum Beispiel Computer, Fernsehen oder Smartphone. Was ist wichtig? Was darf man machen? Wie lange? Was darf man nicht machen?
4.13 damit, wie die Bildungs-Angebote in der Kita sind (z.B. Ausflüge, Spiele, Förder-Angebote, Übungen)?
4.14 Nur für Eltern von Kindern in der Kinder-Krippe und im Kindergarten: damit, wie gut das Eingewöhnen von Ihrem Kind in der Kita geklappt hat? (Zeit und Ablauf)
4.15 damit, wie die Kinder mitbestimmen können, was in der Kita gemacht wird?
4.16 damit, welche Möglichkeiten die Kinder zum selbständigen Spielen und Lernen haben?
4.17 damit, wie die Kinder in der Kita erfahren: Was ist wichtig beim Streiten? Was darf man? Was darf man nicht? Und was kann man machen, damit der Streit aufhört?
4.18 Nur für Eltern von Kindern im Kindergarten: damit, wie gut die Kita die Kinder auf die Schule vorbereitet? Welche Fähigkeiten erwerben die Kinder? Zum Beispiel: Was haben die Kinder kennen gelernt und erfahren, was für die Schule wichtig ist?
4.19 Nur für Eltern von Schulkindern im Kinder-Hort und Kindergarten: damit, wie die Hausaufgaben-Betreuung für Schulkinder ist?
4.20 Nur für Eltern von Schulkindern im Kinder-Hort und Kindergarten: damit, wie die Zusammen-Arbeit zwischen der Schule und dem Kinder-Hort/Kindergarten ist?
4.21 Nur für Eltern von Schulkindern im Kinder-Hort oder Kindergarten: damit, wie die Ferien-Angebote für Schulkinder sind?
Qualität: Wie gut? Anzahl/Umfang Wie zufrieden sind Sie… Wie viel? 1 2 3 4 5 6 Bitte kreuzen Sie eine Antwort an: - b e i ‚ Q u a li tä t : W ie g u t ? ‘ u n d n n n n n n e e e g ht - b e i ‚ An z a h l / U m fa n g : W ie v i el?‘ e e e d d d el ni c h r e d e d e r e d e r ri e ri e h r ri e k vi e ni s e uf ri uf ri e h uf ri e h z uf z uf s e z uf o z u u w ei ß z z z n n n z w u u u 4.22 Für Kitas mit Plätzen für Kinder mit Behinderung: damit, wie Kinder mit Behinderung in der Kita betreut werden? Oder wie Kinder betreut werden, die vielleicht           eine Behinderung bekommen? Spielen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam?
4.23 Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit der       Kita?
5. Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kita:
Zum Beispiel: Wie gut sind die Informationen für die Eltern? Was macht die Kita für die
Eltern? Gibt es Kurse für die Eltern? Wie können die Eltern mitmachen und
mitbestimmen?
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n e r d he e ri s uf z n e d e ri uf z n e r d ee h ri e uf z n e d r e e ri h uf e z n u n e d e ri uf z n u n e d r e h ri e uf s z n u k o el vi u z g ni e w u z ht c ni ß ei w
4.22 Für Kitas mit Plätzen für Kinder mit Behinderung: damit, wie Kinder mit Behinderung in der Kita betreut werden? Oder wie Kinder betreut werden, die vielleicht eine Behinderung bekommen? Spielen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam?
4.23 Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit der Kita?
Wie zufrieden sind Sie… Bitte kreuzen Sie eine Antwort an: - bei ‚Qualität: Wie gut?‘ und - bei ‚Anzahl / Umfang: Wie viel?‘ Qualität: Wie gut?
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n e r d he e ri s uf z n e d e ri uf z n e r d ee h ri e uf z n e d r e e ri h uf e z n u n e d e ri uf z n u n e d r e h ri e uf s z n u k o el vi u z g ni e w u z
5.1 mit den schriftlichen Informationen? Zum Beispiel mit den Aushängen, mit den Informations-Briefen für die Eltern, und anderen Informationen.
5.2 mit den Veranstaltungen für Eltern? Zum Beispiel Informations-Veranstaltungen, Kurse für die Eltern, Feste, Eltern-Café.
5.3 mit der Internet-Seite der Kita?
5.4 mit den Informationen über den Tages-Plan und den Wochen-Plan der Kita? Zum Beispiel: Aushänge, Fotos, Gespräche mit den Mitarbeitern in der Kita
5.5 mit den Informationen über die Entwicklung Ihres Kindes? Zum Beispiel: Wie spielt Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern? Was kann Ihr Kind schon? Gibt es etwas Besonderes? Wie bekommen Sie die Informationen? Gibt es Gespräche mit den Eltern?
5.6 Nur für Eltern von Kindern im Kindergarten: mit der Begleitung und Unterstützung für Ihr Kind, wenn es vom Kindergarten zur Grundschule wechselt?

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Wie zufrieden sind Sie… Bitte kreuzen Sie eine Antwort an: - bei ‚Qualität: Wie gut?‘ und - bei ‚Anzahl / Umfang: Wie viel?‘ Qualität: Wie gut? Anzahl/Umfang Wie viel?
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n e r d he e ri s uf z n e d e ri uf z n e r d ee h ri e uf z n e d r e e ri h uf e z n u n e d e ri uf z n u n e d r e h ri e uf s z n u k o el vi u z g ni e w u z ht c ni ß ei w
5.7 mit der Zusammen-Arbeit zwischen den Eltern und der Kita? Gibt es einen Eltern-Beirat? Oder eine Eltern-Vertretung?
5.8 mit dem Umgang der Kita mit Ideen und Vorschlägen von den Eltern? Oder mit Beschwerden von den Eltern?
5.9 mit den Möglichkeiten für die Eltern, in der Kita mitzumachen? Zum Beispiel bei Angeboten und Projekten in der Kita.
5.10 mit der persönlichen Beratung und der Unterstützung für die Eltern? Zum Beispiel, wenn es um die Entwicklung von Ihrem Kind geht. Oder wenn Sie Probleme in der Familie haben.
6. Fragen zum Kind und zur Familie:
Die Antworten zum Punkt 6 sind wichtig für die Auswertung von der Umfrage. Und für den Abschluss-Bericht.
Wir können nicht sehen: Von wem kommen die Antworten? Wir können auch nicht sehen, dass die Antworten von
Ihnen kommen.
6.1. Wie alt ist Ihr Kind?  1Jahr  2J.  3J.  4J.  5J.  6J.  7J.  8J.  9J.  10J.  11J.  12J.
6.2 Seit wann geht Ihr Kind in diese Kita?  seit diesem Jahr  das zweite Jahr  das dritte Jahr  das vierte Jahr
6.3 Wie lange geht Ihr Kind noch in diese Kita?  nur noch dieses Jahr  noch ein weiteres Jahr  noch zwei weitere Jahre  noch drei weitere Jahre
6.4 War Ihr Kind vor dieser Kita schon in einer anderen Kita?  nein  dann weiter mit Frage 6.6  ja  dann weiter mit Frage 6.5
6.5 Wenn ja, welche? Hier können Sie mehr als eine Antwort ankreuzen.  Tagespflege  Kindergarten  Kinderkrippe  Kinderhort
6.6 Wie viele Kinder haben Sie?  1 Kind  2 Kinder  3 Kinder  4 Kinder und mehr
6.7 Sind Sie allein-erziehend? Das bedeutet: Kümmern Sie sich allein um Ihr Kind? Ohne den anderen Eltern-Teil?  nein  ja
6.8 Sind Sie oder Ihre Eltern aus einem anderen Land Nach Deutschland gekommen?  nein  ja
6.9 Welchen Schulabschluss haben Sie? Mutter / Partnerin/Partner):  Hauptschul-Abschluss / Qualifizierender Hauptschul- Abschluss  Realschul-Abschluss / Mittlere Reife  Abitur / Fachabitur  kein Abschluss Vater / Partner/Partnerin:  Hauptschul-Abschluss / Qualifizierender Hauptschul- Abschluss  Realschul-Abschluss / Mittlere Reife  Abitur / Fachabitur  kein Abschluss
6.10 Warum haben Sie diese Kita für Ihr Kind ausgesucht Hier können Sie mehrere Antworten ankreuzen.  Die Kita ist nahe beim Wohnort.  Die Kita ist nahe beim Arbeitsplatz.  Die Kita ist nicht so teuer.  Die Öffnungszeiten sind gut für uns.  Mir / Uns gefällt, was die Kinder in der Kita machen können. Zum Beispiel wie sie dort spielen und lernen können.  Mir / Uns ist wichtig: Wie wichtig sind Kirche und Religion für die Kita?  Wir haben uns eine andere Kita für unser Kind gewünscht. Dort haben wir aber keinen Platz bekommen.

Danke für Ihre Mitarbeit. Sie haben uns sehr geholfen.

Ihre Kita

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Kinderbetreuungsstätte "Villa Kunterbunt"

hier: Antrag der Stadtratsfraktion CSU vom 04.02.2019

Anlagen: Sachverhalt_Kinderbetreuungsplätze_Villa Kunterbunt (Antrag CSU vom 04.02.2019)_Version v_JD Antrag_Kinderbetreuungsstätte Villa Kunterbunt

Bericht:

Die Villa Kunterbunt ist eine Kinderbetreuungsstätte, die 1989 von Studenten gegründet wurde und bis dato vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg mitgetragen wird. Im Jahr 2017 wurde dem Trägerverein der Mietvertrag im Anwesen Prinzregentenufer 45 gekündigt. Der Verein kann nach letzter Absprache mit der Technischen Hochschule Nürnberg bis August 2020 in den Räumlichkeiten bleiben. Seit Bekanntwerden der Situation ist das DLZ Kita-Ausbau in enger Zusammenarbeit mit LA auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für diese Krippe mit 2 Gruppen à 12 Plätze. Zwischenzeitlich wurden 10 Objekte geprüft. Dabei gelten die Suchkriterien, wie z.B. ca. 360 m² Innenfläche, Außenenfläche von 10m² / Platz, eine Deckenhöhe von mind. 2,50 mtr., Barrierefreiheit, Zufahrtssituation für Hol- und Bringverkehr als Herausforderung.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abhängig vom neuen Standort und den dort notwendigen Investitionen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kinderbetreuungsstätte „Villa Kunterbunt e.V.“

Aktueller Sachstand und geprüfte Objekte seit 2017

Am 19.04.2017 hat das DLZ Kita-Ausbau Kontakt zum Vorstand des Trägervereins der „Villa Kunterbunt“ aufgenommen, um bei der Suche nach einer Ersatz-, Interims- oder Anschlusslösung Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, die Zukunft des Vereins sicherzustellen. Der Verein ist auf einen Investor angewiesen. Bei der Immobiliensuche gelten bei den baulichen Vorgaben die förderrelevanten Kriterien, wie z.B. die Barrierefreiheit, Deckenhöhe von 2,50 m., Zufahrtsituation für Hol- und Bringverkehr, Außenfläche von ca. 10 m² / Platz, was die Suche nicht einfach macht. So fallen z.B. Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, die nicht im Erdgeschoss, und auch Reihenhäuser in der Regel aus diesem Raster heraus.

Seit August 2017 wurden insgesamt 10 Objekte, teilweise parallel und bis ins Detail gehend geprüft. Räumlich lagen diese z.B. auf dem Tafelgelände, der Äußeren Sulzbacherstraße, im Rennweg oder an der Bayernstraße. Letztendlich konnten diese Standorte nicht realisiert werden, weil z.B. Eigentümer sich für eine andere Nutzung bzw. einen anderen Käufer entschieden, die Lage bzw. das Außengelände auch mit gewissen Abstrichen nicht vertretbar waren oder der Eingriff ins Gebäude zu umfangreich oder nicht wirtschaftlich darstellbar gewesen wäre. Insgesamt sind diese Prüfungen aufwendig und können nur im engen Zusammenspiel mit dem Träger und dem Eigentümer erfolgen. Aktuell wird ein Standort in der Steuerwald-Landmann-Straße geprüft, das Ergebnis ist aber noch offen.

Parallel zu den o.g. Bemühungen laufen außerdem Sondierungsgespräche zwischen der Stadt Nürnberg und Immobilien Bayern des Freistaats, um auf dem früheren „Rädda Barnen“-Areal (Ecke Hirsvogelstraße / Cramer-Klett-Park) Raumbedarfe für die TH Nürnberg zu realisieren. Bei diesem Projekt wird auch eine studentische Kita geplant. Dementsprechend wurde bereits ein Gespräch zwischen der Verwaltungsleitung des Jugendamtes mit dem Präsidenten der TH Nürnberg geführt, um die Trägerschaft für die „Villa Kunterbunt e.V.“ zu sichern. Auf Grund der Langfristigkeit dieses Bauprojekts konnte seitens der TH Nürnberg hierzu keine verbindliche Aussage getroffen werden. Referat VI ist bei diesem Prozess involviert und hat die Kita hoch priorisiert.

Unabhängig vom konkreten Fall durchforstet LA/3 wöchentlich ohnehin seit Jahren den Immobilienmarkt, sei es über Fach-Printmedien oder Online-Immobilienportale und tauscht sich mit Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls Räume für städtische Nutzungen suchen aus, um bei der Immobiliensuche für den Kita-Ausbau zu unterstützen. So wird das DLZ Kita-Ausbau regelmäßig auf potentielle Standorte und Immobilien aufmerksam.

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Jugendhilfeausschuss 19.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.04.2019

Anlagen: Sachverhalt_Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg (Antrag Bündnis 90Die Grünen vom 05.04.2019)_Aktualisierung_SpS_Version2 Antrag_Aktivspielplatz Zeisigweg_Die Grünen

Bericht:

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2019 wirft die Frage auf, inwieweit der Naturspielplatz Zeisigweg von der Sportstättenentwicklung des SV St. Johannis 07 e.V. berührt sein könnte. Die Verwaltung schildert im Folgenden den aktuellen Sachstand und berichtet, dass die Fläche des Naturspielplatzes von den Entwicklungen des Sportvereins nicht betroffen sein wird. Darüber hinaus widmet sich der Bericht den aktuellen Planungen bezüglich des notwendigen Baus eines Spielhauses für den betreuten Spielplatz.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen. Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Angebote der Kinder- und Jugendarbeit richten sich an alle jungen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Religion, Behinderung, Herkunft, sexueller Orientierung etc.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SpS

Sachverhalt

Naturspielplatz Zeisigweg

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2019

Im Folgenden wird der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2019 beantwortet. Nach Basisinformationen zum Naturspielplatz Zeisigweg wird der aktuelle Sachstand der Sportstättenentwicklung des SV St. Johannis 07 e.V. dargestellt. Bei ersten Überlegungen wurden Anteile der Fläche des pädagogisch betreuten Spielplatzes als mögliche Erweiterungsfläche diskutiert. Nach Abstimmung mit dem SportService Nürnberg steht nun fest, dass die Fläche des Naturspielplatzes von den Entwicklungen des Sportvereins nicht betroffen sein wird. Abschließend werden von der Verwaltung notwendige Schritte zur Weiterentwicklung des Naturspielplatzes, insbesondere der notwendige Bau eines Spielhauses, benannt.

1. Basisinformationen zum Naturspielplatz Zeisigweg

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ wurde 2007 für die Planungsbereiche 2 (St. Johannis/Vogelherd) und 15 (Thon/Schnepfenreuth-Süd) der Standort am Zeisigweg für die Anlage eines pädagogisch betreuten Spielplatzes bestätigt und ausgewiesen. Dieser wird als notwendige Verbesserung der Spielflächensituation und, durch ein qualitativ hochwertiges Spielangebot, als ein Beitrag zur positiven Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien in den Planungsbereichen gesehen. Der Bedarf für den Naturspielplatz Zeisigweg ist außerdem im Planungsbereich 11 (Schniegling/Wetzendorf) der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit (2017) festgeschrieben. Dieses pädagogisch betreute Spielangebot stellt hier eine wichtige, speziell auf die stadtteilorientierten Bedarfe von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren abgestimmte, Infrastruktur innerhalb der stadtteilbezogenen Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Altersgruppe dar. Der Naturspielplatz Zeisigweg ist der Jüngste von 15 pädagogisch betreuten Spielplätzen in Nürnberg. Diesen, auch als Aktiv-, Abenteuer- oder Bauspielplatz bezeichnet, ist gemeinsam, dass hier elementare Spiel-, Natur-, Sozial-, Lebens- und Lernerfahrungen gesammelt werden können. Hier wird u.a. gehämmert, gesägt, Hütten gebaut, im Garten gearbeitet und Feuer gemacht. Viele Plätze bieten zudem Kunst- und Theaterprojekte, Gruppenarbeit, Musik- und Sportangebote, Übernachtungen am Platz sowie Ferienfahrten an.

Die Betriebsträgerschaft für den pädagogisch betreuten Spielplatz am Zeisigweg wurde am 29.07.2010 durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses an die „Elterninitiative Aktivspielplatz Zeisigweg Thon/Neu-Wetzendorf e.V.“ vergeben. Die Elterninitiative hat sich somit seit gut zehn Jahren mit viel ehrenamtlichem Engagement, Eigenmitteln und Arbeitsstunden, in guter Kooperation mit der Stadt Nürnberg, um den Betrieb des Naturspielplatzes bemüht. Wie im Jugendhilfeausschuss vom 25.09.2014 berichtet, waren hierfür u.a. langwierige Maßnahmen der Dekontaminierung und der Einzäunung erforderlich. Ein notwendiges Spielhaus konnte bisher noch nicht umgesetzt bzw. die notwendigen mittel- bis langfristigen Haushaltsmittel noch nicht zur Verfügung gestellt werden. Damit ein pädagogischer Vorläuferbetrieb dennoch stattfinden kann, wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 25.09.2014 dem Träger zum Haushaltsjahr 2015 Mittel für eine Zwischenlösung zur Verfügung gestellt. Nach der Prüfung verschiedener baulicher Alternativen wurde 2017 ein Container aufgestellt. Dieser wird als kleiner Gruppenraum, Büro und Teeküche genutzt. Darüber hinaus wurden zur Vorbereitung des Vorläuferbetriebes das Außengelände (circa 4.000m²) gestaltet. Es wurden vier verschieden große bewachsene Hügel angelegt, die auch zum Buddeln, Steine klopfen, herunterrutschen und bebauen einladen. Zwischen den Hügeln gibt es u.a. Lagermöglichkeiten, eine Werkzeugausgabe und ein Holzlager.

Nach dem Nürnberger Modell ist das pädagogische Personal beim Jugendamt der Stadt Nürnberg angestellt. Hierfür wurde eine Leitungsstelle (Sozialpädagogin/Sozialpädagoge in S 11b) sowie eine Stelle für eine/n Erzieher/-in (S 8b) geschaffen und 2016 bzw. 2017 erfolgreich besetzt.

Am 15. Januar 2018 konnte der Naturspielplatz Zeisigweg seinen pädagogischen Betrieb aufnehmen. Das erste Betriebsjahr kann mit 201 Nutzungstagen und über 4.500 Nutzungen als sehr erfolgreich beschrieben werden. Hierbei lag der Anteil bei 31% Nutzerinnen und 69% Nutzern.

76% der Kinder besuchten hierbei die offenen Angebote, 24% der Kinder kamen aufgrund von Kooperationen mit diversen Gruppen, Horten, Schulen und Einrichtungen für Kinder mit Behinderung. Nach dem Winter 2018 brach auf dem Platz förmlich ein Bauboom los. Innerhalb von 6 Wochen verbauten die Kinder Material im Wert mehreren tausend Euro. Es entstand innerhalb weniger Wochen eine ganze Hüttensiedlung und ein Gemüsegarten. Auch im Jahr 2019 hielt diese positive Entwicklung an. Es entstand mit den Kindern der Rohbau eines zukünftigen Hühnerhauses. Im Jahr 2020 werden die Kinder unter Anleitung das Fachwerk füllen und verschalen dürfen, so dass das Federvieh einziehen kann. Darüber hinaus standen das Ernten des selbstangebauten Gemüses und das Verarbeiten zu Suppen, Aufläufen, Eintöpfen u.v.m. hoch im Kurs. Neben den zahlreichen Schulkooperationen am Vormittag fand in den Sommerferien eine Kooperation mit der Kinderkommission statt. Zwei Künstler/-innen begleiteten die Kinder des Naturspielplatz Zeisigweg dabei, ihre Gedanken zum Thema „Kinder-Frei-Räume“ gestalterisch als Bühnencollage umzusetzen. Die entstandenen Materialcollagen werden nun bei verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Kinderrechte ausgestellt. Die Nutzungszahlen liegen noch nicht vor, sie werden aber im Jahr 2019 vermutlich deutlich gestiegen sein. Diese positive Entwicklung ist auch dem ehrenamtlichen Engagement des Trägervereins zu verdanken. Während einer längeren Krankheitsphase einer hauptamtlichen Kraft konnte durch aktive Mitarbeit der Betrieb ohne Einschränkungen aufrechterhalten werden.

  1. Informationen zur Sportstättenentwicklung des SV St. Johannis 07 e.V. Der Naturspielplatz Zeisigweg liegt in direkter Nachbarschaft zum Verein SV St. Johannis 07 e.V.. Der Sportverein ist momentan auf der Suche nach potentiellen Flächen und Möglichkeiten, seine Sportstätte weiterzuentwickeln. Das Bestandsgebäude des Vereins ist sanierungsbedürftig und der Verein möchte aufgrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung sein Angebot ausbauen. In diesem Zusammenhang erfolgte von Seiten des Vereins die Anfrage, ob die Fläche des Naturspielplatz Zeisigweg als mögliche Erweiterungsfläche ganz oder teilweise zur Verfügung stehen würde. Die Verwaltung des Jugendamtes schloss eine Flächenreduktion des betreuten Spielplatzes aus. Durch eine Reduktion hätte die Einrichtung nicht mehr die notwendigen Ressourcen, um qualitativ und quantitativ im Sinne des Aufgabenprofils zu arbeiten.

Der SportService der Stadt Nürnberg steht mit dem Sportverein in regelmäßigen Austausch und hat dem Verein verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten zur Prüfung nahegelegt. Die Flächen des Naturspielplatz Zeisigweg spielen in diesen Überlegungen keine Rolle mehr. Detailinformationen zur Sportstättenentwicklung des SV St. Johannis 07 e.V. können der Anlage entnommen werden.

3. Notwendige Schritte zur Weiterentwicklung des Naturspielplatzes

Der Naturspielplatz Zeisigweg hat im Januar 2018 seine pädagogische Arbeit erfolgreich aufgenommen. Momentan kann man hierbei aber nur von einem Vorläuferbetrieb sprechen, da die räumlichen Kapazitäten eines Spielhauses nicht gegeben sind. Es gibt nur einen Container auf dem Gelände, welcher minimale Raumkapazitäten bietet. Trotz dieser eingeschränkten räumlichen Ressourcen ist die Auslastung des Platzes und die Vernetzung im Stadtteil sehr positiv zu bewerten.

Damit eine kontinuierliche pädagogische Arbeit bei jeder Witterungslage langfristig gewährleistet und bedarfsgerecht erweitert werden kann, ist ein Spielhaus notwendig. Spielhäuser enthalten im Mindeststandard einen Mehrzweckraum mit angegliederter Küche, ein Büro, ein Materiallager, einen Werkraum mit Werkzeugausgabe, einen Gruppenraum, einen Sanitärbereich, und einen Raum für die Haustechnik. Wie in der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008) festgehalten, sind Spielhäuser ein fester und notwendiger Bestandteil des Gesamtangebotes eines pädagogisch betreuten Spielplatzes. Sie ermöglichen eine wetterunabhängige, ganzjährige Nutzung, bieten gruppenpädagogische Chancen, sowie einen akzeptablen Arbeitsplatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für ein Spielhaus liegt im Jugendamt ein mit dem Organisationsamt abgestimmtes Raumkonzept vor. Ein mit dem Hochbauamt besprochenes Muster für die Ausstattung eines Spielhauses ist ebenfalls vorhanden. Wie im Jugendhilfeausschuss vom 25.09.2014 berichtet, belief sich die erste Kostenschätzung

eines Spielhauses (ohne sanitäre Anlagen) durch H auf ca. 400.000 € (Stand 2014). Hierfür sind mittelbis langfristig Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Seit 2012 ist daher das Spielhaus von der Verwaltung für den Prozess des Bauinvestitionscontrollings (BIC) gemeldet. Aufgrund dringenderer Bedarfe konnte es bisher noch nicht berücksichtigt werden und es sind noch keine Mittel in den Mittelfristigen Investitionsplan (MIP) eingestellt. Eine Aktualisierung und Konkretisierung der ersten Kostenschätzung wird später im Rahmen dieses Verfahrens erfolgen.

Sollte der Bau eines Spielhauses nicht zeitnah finanzier- und umsetzbar sein, sind dringend Alternativen im Rahmen einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe zu prüfen. Hintergrund ist hier, dass die Baugenehmigung für den Container wie üblich auf fünf Jahre befristet wurde und somit im Dezember 2022 auslaufen wird.

4. Fachliche Empfehlung

Der Naturspielplatz Zeisigweg hat im Januar 2018 seine pädagogische Arbeit aufgenommen. Die seitdem konsequent gute Auslastung belegen den hohen Bedarf für die Einrichtung. Wie in der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit (2017) benannt, ist der Aufbau des betreuten Spielplatzes abzuschließen und es hat weiterhin ein bedarfsgerechtes Angebot für die Zielgruppe zu erfolgen. Somit muss die Fläche des Naturspielplatzes auch weiterhin als pädagogisch betreuter Spielplatz genutzt werden und steht für keine anderen Nutzungen zur Verfügung. Damit bezüglich des Angebots die notwendige Qualität und Quantität langfristig sichergestellt werden kann, ist auf dem Platz ein Spielhaus notwendig. Die Maßnahme ist bereits in den Prozess für das Bauinvestitionscontrolling (BIC-Prozess) aufgenommen worden.

Anlage:

Weiterführende Informationen zum SV St. Johannis 07 e.V., Stellungnahme SpS vom

07.11.2019

Folgende Informationen wurden vom SportService der Stadt Nürnberg zusammengestellt. Der Verein SV St. Johannis 07 e.V. verfügt aktuell über 433 Mitglieder und betreibt am Zeisigweg 70 eine Sportstätte mit Sportheim, Sporthalle, Kraftraum und Kegelbahn. Dort finden aktuell auch die Wettkämpfe der Johannis Grizzlys (1. Bundesliga Ringen) statt. Darüber hinaus wird das Stützpunkttraining des Bundesstützpunkts Ringen (aktuell Anerkennung bis 2020) dort durchgeführt.

Das Bestandsgebäude (Baujahr: 1982) des Vereins ist dringend sanierungsbedürftig. Darüber hinaus sieht sich der Verein vor dem Hintergrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung aufgrund der Dimensionierung seiner Sportstätte in seinen Entwicklungsmöglichkeiten limitiert. Erweitern möchte sich dieser vor allem hinsichtlich des Angebots Gymnastik/Fitness/Kurse. Dabei sieht das ursprüngliche Konzept des Vereins vor, alle Elemente (Wettkampfbetrieb, Leistungssportliches Training Ringen und Breitensport, v.a. Turnen/Fitness) zentral an einem Standort zu verorten (benötigte Außenfläche der Halle: ca. 60 x 35 m). Dies ist am aktuellen Standort vor allem aus Platz- und verkehrsplanerischen Gründen voraussichtlich nicht umsetzbar.

Deshalb wurde dem Verein nahegelegt, erneut die Potentiale der Sportfläche am Zeisigweg unter Einbeziehung der Sportstätten der neu entstehenden Schule an der Forchheimer Straße und der Möglichkeiten der Sportstätten mit Zuschauerinfrastruktur (BBZ, Eventsporthalle am Flughafen, neue Halle am Tillypark) zu prüfen. Parallel wird weiterhin versucht, Potenzialflächen im Umfeld des Vereins zu identifizieren, auch wenn diese, wie langwierige Standortsuchen gezeigt haben, schwierig zu realisieren sind.

Bezüglich des Stützpunkttrainings sieht es der Bundesverband als essentielle Voraussetzung zur nachhaltigen Sicherung der leistungssportlichen Strukturen an, die Infrastruktur des Bundesstützpunkts vereinsunabhängig darzustellen. Das bedeutet, eine Zukunft des Bundesstützpunkts am Zeisigweg ist nicht realistisch. Hierfür soll eine Lösung im Umfeld der Eliteschule des Sports (Bertolt-Brecht-Schule) gefunden werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAÜSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Rathaus

OBE F -70 RGEHfViEiSTER

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg

0 5. APR. 2019 , i.i Fax: (0911) 231-2930

gruene@stadt.nuernberg.de

Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 05.04.2019

Erhaltung des Aktivspielplatzes Zeisigweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

lange Jahre haben sich viele Menschen engagiert und gekämpft, bis der Aktivspielplatz am Zeisigweg im Sommer 2018 endlich eingeweiht werden konnte.

Für Kinder und Jugendliche im Stadtteil stellt der Spielplatz eine sehr wichtige Einrichtung dar. Insbesondere, weil in Thon und Wetzendorf geeignete Treffpunkte für Schulkinder fehlen. Die geplante Bautätigkeit erhöht den Bedarf in diesem Bereich nochmal zusätzlich.

Aktuell befindet sich der Aktivspielplatz in der sehr erfolgreichen Aufbauarbeit, sieht sich aber nun mit einer Diskussion zu einer möglichen Schließung oder Verlagerung konfrontiert.

Denn die Ringer-Erstligisten der Johannis Grizzlys, die gegenüber dem Aktivspielplatz in der Sporthalle trainieren, sind auf der Suche nach einem Standort für eine neue Halle. In diesem Zusammenhang wurde der Aktivspielplatz als mögliche Alternative thematisiert. Auch in der Bürgerversammlung am 28.02.2019 kam dieser Vorschlag bereits zur Sprache.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet von den Planungen für den Standort einer neuen Halle für die Ringer.

  2. Der Stadtrat beschließt, dass der Standtort des Aktivspielplatzes Zeisigweg für eine andere Nutzung nicht zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Leo Andrea Bielmeier Stadträtin Stadträtin

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

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