Anlage zur Sitzung des Finanzausschusses/Ältestenrates am 18.12.2019
- Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt)
1. Zweck und Inhalt des Berichts
Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.06.2019 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Erträge/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.
2. Wesentliche Aspekte des Forderungsmanagements
Das Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, die Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das Verfahren ist an folgender Prozesskette ausgerichtet:
Bescheide, Rechnungen
-
Unverzügliche und zeitnahe Erstellung der Bescheide und Rechnungen
-
Aktuelle Verwaltung der Stammdaten
-
Hohe Automation der Buchungsvorgänge mittels IT für die Sollstellungen
Buchhaltung
-
Rasche und zielgerichtete Zuordnung der Einzahlung beim Debitor
-
Aktuelle Klärung der Verwahrkonten bei unklaren Einzahlungen
-
Zentrale Verwaltung und Aktualisierung der Teilnehmer am Lastschrifteinzugs-
verfahren
Mahnungen
- Zeitnahe und kurze Mahnrhythmen in Abhängigkeit zu den Hauptfälligkeiten, rasche
Klärung und Umsetzung dargelegter Sachverhalte im Mahnverfahren
- Festsetzung und Berechnung von Nebenforderungen (Säumniszuschläge,
Verzugszinsen, Mahngebühren)
- Ausfertigung von vollstreckbaren Titeln für öffentlich-rechtliche Forderungen (Aus-
standsverzeichnis) und Erstellung von Rückstandsmeldungen bei privatrechtlichen Forderungen
Vollstreckung
- Konsequentes Einsetzen von Beitreibungsmaßnahmen durch den Innendienst (z.B.
Kontenpfändung), beauftragte Gerichtsvollzieher und des städt. Ermittlungsdienstes
-
Zentralisierung und ständige Aktualisierung der lfd. Vollstreckungshandlungen
-
Realisierung der rechtlichen Möglichkeiten des Vollstreckungsrechts, insbesondere
auch die Beitreibung und Verfolgung von Forderungen mit Fälligkeiten aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen
- Entwicklung der Erträge im Vergleich zu den Forderungen der Jahre 2017 und 2018
a) Erträge
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung +/- in Euro | Veränderung +/- in % | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||||
| Grundsteuer A | 295.206,88 | 290.597,72 | - 4.609,16 | - 1,56 | |||
| Grundsteuer B | 115.170.077,07 | 119.938.420,31 | + 4.768.343,24 | + 4,14 | |||
| Gewerbesteuer | 446.790.860,84 | 469.875.533,77 | +23.084.672,93 | + 5,17 | |||
| Hundesteuer | 1.746.252,22 | 1.815.818,21 | + 69.565,99 | + 3,98 | |||
| Zweitwohnungssteuer | 957.483,52 | 857.956,67 | - 99.526,85 | - 10,39 | |||
| Steuern - Zwischensumme | 564.959.880,53 | 592.778.326,68 | + 27.818.446,15 | + 4,92 | |||
| Öffentlich-rechtliche Entgelte | 68.439.196,53 | 77.938.218,43 | + 9.499.021,90 | + 13,88 | |||
| Abgaben - Zwischensumme | 633.399.077,06 | 670.716.545,11 | + 37.317.468,05 | + 5,89 | |||
| Privatrechtliche Entgelte | 44.548.342,59 | 44.380.876,37 | - 167.466,22 | - 0,38 | |||
| Kostenerstattungen | 347.214.487,46 | 335.595.740,18 | - 11.618.747,28 | - 3,35 | |||
| Gesamt | 1.025.161.907,11 | 1.050.693.161,66 | + 25.531.254,55 | + 2,49 |
Veränderung
+/- in Euro
Veränderung
+/- in %
Der Vergleich des Jahres 2018 mit den Erträgen des Jahres 2017 zeigt eine Gesamtverbesserung von + 2,49%.
In der Einzelbetrachtung ist eine positive Entwicklung bei den kommunalen Steuern mit +
4,92% erkennbar. Der Rückgang der Zweitwohnungssteuer von – 10,39% gegenüber dem
Vorjahr erklärt sich durch deutlich erhöhte Erträge im Jahr 2017, welche einen Einmaleffekt darstellten. Dieser beruhte im Wesentlichen auf Fällen, die im Jahr 2017 mit mehrjährigen Nachzahlungen verbeschieden wurden. Darüber hinaus wirkt sich 2018 negativ die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2018 aus, der einen Rückgang der Anzahl der steuerpflichtigen Personen zur Folge hat. Bei der Grundsteuer B ist eine Steigerung von + 4,14% erkennbar. Die Erträge der Grundsteuer A sind leicht rückläufig mit – 1,56% gegenüber dem Vorjahr, während die übrigen Steuerarten gute Anstiege von + 3,98% und + 5,17% verzeichnen. Die Erhöhung von + 13,88% bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten erklärt sich hauptsächlich durch die Neuanpassung der Beiträge für Kindertagesbetreuung und die Erhebung eines Elternentgeltes zur Verpflegung und die damit einhergehenden Erträge bei den Kindertageseinrichtungen. Die Kostenerstattungen verzeichnen einen Rückgang von – 3,35%, welche überwiegend Erstattungen vom Land nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreffen.
Erträge
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Steuern | 564.959.880,53 | 592.778.326,68 |
| Öffentlich-rechtliche Erträge | 68.439.196,53 | 77.938.218,43 |
| Privat- rechtliche Entgelte | 44.548.342,59 | 44.380.876,37 |
| Kosten- erstattungen | 347.214.487,46 | 335.595.740,18 |
| Gesamt | 1.025.161.907,11 | 1.050.693.161,66 |
Veränderungen +/-in Euro
| Steuer- erträge | Öffentlich- rechtliche Erträge | Privat- rechtliche Entgelte | Kosten- erstattungen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderungen +/- in Euro | 27.818.446,15 | 9.499.021,90 | -167.466,22 | -11.618.747,28 | 25.531.254,55 |
Veränderungen +/-in Prozent
| Steuer- erträge | Öffentlich- rechtliche Erträge | Privat- rechtliche Entgelte | Kosten- erstattungen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderungen +/- in Prozent | 4,92 | 13,88 | -0,38 | -3,35 | 2,49 |
b) Offene Forderungen (einschließlich Vorjahre)
| 31.12.2017 | 31.12.2018 | Veränderung +/- in Euro | Veränderung +/- in % | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | ||||||
| Steuerforderungen | 43.697.273,33 | 48.020.863,33 | + 4.323.590,00 | + 9,89 | |||
| Öffentlich-rechtliche Forderungen | 17.057.724,23 | 19.842.120,74 | + 2.784.396,51 | + 16,32 | |||
| Abgabenforderungen | 60.754.997,56 | 67.862.984,07 | + 7.107.986,51 | + 11,70 | |||
| Privatrechtliche Forderungen | 2.778.390,65 | 4.767.690,59 | + 1.989.299,94 | + 71,60 | |||
| Kostenerstattungen | 45.972.400,19 | 57.254.399,72 | + 11.281.999,53 | + 24,54 | |||
| Gesamt | 109.505.788,40 | 129.885.074,38 | + 20.379.285,98 | + 18,61 |
Veränderung
+/- in Euro
Veränderung
+/- in %
Die offenen Gesamtforderungen zum Jahresende 2018 (einschl. Vorjahre) erhöhen sich im Vergleich zum Jahresschluss 2017 um 20.379.285,98 Euro auf 129.885.074,38 Euro. Mit +18,61% liegt die Erhöhung der Forderungen zwar deutlich höher als die verbesserten Erträge von +2,49%. Dies liegt aber hauptsächlich an den um 25% gestiegenen Ansprüchen auf Kostenerstattungen und an um 12% höheren offenen Abgabenforderungen.
Der enorme Anstieg von + 24,54% bei den Kostenerstattungen resultiert überwiegend aus den Forderungen gegenüber Eigenbetrieben aufgrund deren Ausschöpfung von Betriebsmittelkonten.
Die erhöhten Abgabenforderungen von + 11,70% stehen Abgabenerträgen von lediglich +
5,89% gegenüber. Diese große Differenz entsteht durch geringere Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen bei den Steuerforderungen um 4,32 Millionen Euro, was dem Wegfall von Insolvenzen und der damit wieder in voller Höhe auflebenden Forderungen geschuldet ist.
Das Plus von 16,32% bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hauptsächlich gestiegenen Gebührenforderungen (+ 1,8 Mio. Euro) und Beitragsforderungen (+ 0,8 Mio. Euro) geschuldet, die die Folge höherer Erträge sind.
Die privatrechtlichen Forderungen steigen mit + 71,60% gegenläufig zum Trend der entsprechenden Erträge mit - 0,38% an. Dies liegt überwiegend an zum Jahresende 2018 gestellten Rechnungen mit Großbeträgen ohne Ausgleich in 2018.
Forderungen
| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Steuerforderungen | 43.697.273,33 | 48.020.863,33 |
| Öffentlich-rechtliche Forderungen | 17.057.724,23 | 19.842.120,74 |
| Privatrecht- liche Forderungen | 2.778.390,65 | 4.767.690,59 |
| Kosten- erstattungen | 45.972.400,19 | 57.254.399,72 |
| Gesamt | 109.505.788,40 | 129.885.074,38 |
| Veränderungen +/-in Euro 25.000.000,00 20.000.000,00 15.000.000,00 10.000.000,00 5.000.000,00 0,00 Öffentlich- Privatrecht- Steuer- Kosten- rechtliche liche Gesamt forderungen erstattungen Forderungen Forderungen Veränderungen +/- in Euro 4.323.590,00 2.784.396,51 1.989.299,94 11.281.999,53 20.379.285,98 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuer- forderungen | Öffentlich- rechtliche Forderungen | Privatrecht- liche Forderungen | Kosten- erstattungen | Gesamt | ||
| Veränderungen +/- in Euro | 4.323.590,00 | 2.784.396,51 | 1.989.299,94 | 11.281.999,53 | 20.379.285,98 |
Veränderungen +/-in Prozent
| Steuer- forderungen | Öffentlich- rechtliche Forderungen | Privatrecht- liche Forderungen | Kosten- erstattungen | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderungen +/- in Prozent | 9,89 | 16,32 | 71,60 | 24,54 | 18,61 |
4. Forderungsmanagement – Maßnahmen von KaSt für die Jahre 2017 und 2018
a) KaSt – Abteilung „Finanzbuchhaltung“
Die laufende Überwachung und Verwaltung der städtischen Forderungen gehört neben den originären Buchhaltungsvorgängen zu den Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung beim Kassen- und Steueramt. Hierzu wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen eingeleitet:
| 2017 | 2018 | Veränderung +/- Fallzahlen | Veränderung +/- in % | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | ||||||||
| 1. Mahnungen | 65.073 | 63.965 | - 1.108 | - 1,70 | |||||
| Erfolgsquote in % / Bezahlt | 56,16 | 55,31 | - 0,85 | ||||||
| 2. Mahnungen | 26.342 | 27.227 | + 885 | + 3,36 | |||||
| Erfolgsquote in % / Bezahlt | 40,22 | 37,39 | - 2,83 | ||||||
| Erfolgsquote in % - Gesamt | 72,44 | 71,22 | - 1,22 | ||||||
| Ausstandverzeichnisse (ö.r.) | 15.748 | 17.046 | + 1.298 | + 8,24 | |||||
| Rückstandsmeldungen (priv.) | 2.186 | 1.360 | - 826 | - 37,79 | |||||
| Mahnstufe 3 – Fälle (M03) | 5.529 | 6.828 | + 1.299 | + 23,49 | |||||
| Manuelle Ausstandsverz. | 797 | 715 | - 82 | - 10,29 | |||||
| Gesamt | 115.675 | 117.141 | + 1.466 | + 1,27 | |||||
| 2017 | 2018 | Veränderung +/- Volumen | Veränderung | Veränderung +/- in % | Veränderung | ||||
| Euro | Euro | +/- Volumen | +/- in % | ||||||
| Mahnsaldo – Gesamt | 133.858.745,95 | 104.668.418,20 | - 29.190.327,75 | - 21,81 | |||||
| Nebenforderungen (NF) Säumniszuschläge, Verzugszinsen Mahngebühren Summe NF - Mahnverfahren | 743.717,63 828.018,85 1.571.736,48 | 715.271,47 850.137,45 1.565.408,92 | - 28.446,16 + 22.118,6 - 6.327,56 | - 3,82 + 2,67 - 0,40 | |||||
| Nebenforderungen - Avviso weitergerechnete Säumniszuschläge | 1.686.432,02 | 1.191.456,14 | - 494.975,88 | - 29,35 | |||||
| Stundungszinsen | 87.709,59 | 39.759,70 | - 47.949,89 | - 54,67 | |||||
| Aussetzungszinsen | 24.530,00 | 4.568.654,00 | + 4.544.124,00 | + 18.524,76 | |||||
| ./. Abschreibungen von NF | 928.725,62 | 1.384.761,92 | + 456.036,30 | + 49,10 | |||||
| Nebenforderungen – Gesamt | 2.441.682,47 | 5.980.516,84 | + 3.538.834,37 | + 244,93 |
Veränderung
+/- Fallzahlen
Veränderung
+/- in %
Die Mahnungen, das Feststellen und Ausfertigen von Ausstandverzeichnissen als Vollstreckungstitel sowie der Rückstandsmeldungen, erfolgen - ausgehend von den Hauptfälligkeiten - zeitnah im monatlichen Rhythmus (z.B. Fälligkeiten zum 15.08.d.J. für die Grund- und Gewerbesteuer werden einschließlich Säumniszuschlag und Mahngebühr um den 27.08.d.J. angemahnt). Die Erfolgsquote für die 1. Mahnung lag im Jahr 2017 bei 56,16% und 2018 bei 55,31%. Soweit die Forderung aufgrund der 1. Mahnung nicht vollständig ausgeglichen wird, erfolgt im beschriebenen Monatsrhythmus umgehend die 2. Mahnung (einschließlich Festsetzung weiterer Nebenforderungen). Die Erfolgsquote für die 2. Mahnung liegt immerhin noch bei 40,22% (2017) bzw. 37,39% (2018) und ist unter dem Aspekt des Forderungsmanagements zielführend, wirtschaftlich und insgesamt deutlich weniger kostenintensiv, als die Aufwendungen für einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen.
Soweit das Mahnverfahren keinen vollständigen Ausgleich der jeweiligen Forderung bewirkt, wird von der Finanzbuchhaltung für öffentlich-rechtliche Forderungen ein vollstreckbarer Titel in Form eines „Ausstandsverzeichnisses“ (sog. Selbsttitulierung – Mahnstufe 3), als Grundlage für Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Abteilung „Vollstreckungswesen“ bei KaSt erstellt. Für offene privatrechtliche Forderungen werden sog. „Rückstandsmeldungen“ (Mahnstufe 3) gefertigt und in Abstimmung mit den Dienststellen durch das Rechtsamt die weiteren Schritte für ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Die Anzahl der 1. Mahnungen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig um - 1,7%. Dagegen stieg die Anzahl der 2. Mahnungen um + 3,36. Der Anstieg angefertigter Ausstandsverzeichnisse um + 8,24% ist auf eine deutlich gestiegene Anzahl von Forderungen durch die Einführung des Verpflegungsgeldes als öffentlich-rechtliche Gebühren im Bereich der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen. Der Rückgang bei den Rückstandsmeldungen von – 37,79% resultiert hauptsächlich aus der Umstellung des Mahnverfahrens beim Sozialamt. Die Forderungen für Unterkunftskosten von Asylbewerbern werden gegenüber dem Jobcenter Nürnberg nun beim Sozialamt selbst verwaltet und beigetrieben. Die sogenannten M03-Fälle (d.h. Forderungen, für die vorzeitig ein manuelles Ausstandsverzeichnis erstellt wird) sind überdurchschnittlich angestiegen, was mit den verstärkten Anforderungen der Vollstreckungsabteilung für möglichst zeitnahe und vollständige Beitreibung zusammenhängt. Die starke Abnahme beim Mahnsaldo von – 21,81% erklärt sich durch einen Einmaleffekt im Jahr 2017, da dort wenige Fälle mit außergewöhnlich hohen angemahnten Forderungen über insgesamt 35 Mio. Euro enthalten waren. Der Wert in 2018 stellt damit den durchschnittlichen Normalzustand dar.
Die Nutzung der Vollstreckungssoftware „Avviso“ führt weiterhin zu hohen Säumniszuschlagberechnungen, wenngleich ein Minus von 29,35% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Dies resultiert aus einer praxisgerechten Umstellung von einer automatischen Übertragung von Weiterrechnungen an SAP zu einer manuellen Freigabe durch die Vollstreckungsabteilung selbst. Des Weiteren konnte durch „Avviso“ die Zahl der manuellen Ausstandverzeichnisse um 10,29% verringert werden. Allerdings können nicht alle eingebuchten Nebenforderungen auch realisiert werden, sodass auch die Abschreibung dieser um 49,10% im Jahr 2018 zum Vorjahr ansteigt. Das Volumen der Aussetzungszinsen ist mit einem Plus von 18.524,76% außergewöhnlich hoch, was einem Einzelfall bei der Gewerbesteuer geschuldet ist. Diese Zinsen werden gefordert, wenn ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltungsakte endgültig keinen Erfolg gehabt
hat (§ 237 AO). Da sich große Beträge bei den Aussetzungszinsen immer nach dem Ausgang von Gerichtsentscheidungen richten, sind diese kaum im Vorfeld zu prognostizieren.
b) KaSt – Abteilung „Vollstreckungswesen“
Die Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgen durch das Kassen- und Steueramt in der Abteilung „Vollstreckungswesen“. Nachfolgende Darstellung beinhaltet alle offenen Posten der Mahnstufe 3. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen.
Entwicklung und Volumen:
| Summe – offene Posten 2015 einschließlich Vorjahre | = 32.515.205,28 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| lfd. Zugänge in 2016 | 01.01.2016 – 31.12.2016 | Betrag - Euro | |||
| Offene Posten aus 2016 | Hauptforderungen + NF | + 11.349.602,34 | + 11.349.602,34 | ||
| Mahnstufe 3 | (PSCD + FI) | ||||
| Endbestand | 31.12.2016 | Betrag - Euro | |||
| Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2016 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen | Ausgleich offener Posten | Zeitraum 01.01. – 31.12.16 Euro 4.415.445,79 Euro 5.223.991,97 Euro 30.219.256,58 Euro 4.006.113,28 | Zeitraum 01.01. – 31.12.16 | - 9.639.437,76 | |
| durch: Einzahlungen | Euro 4.415.445,79 | ||||
| Niederschlagungen/Erlässe | Euro 5.223.991,97 | ||||
| Summe – offene Posten 2016 | = 34.225.369,86 | ||||
| einschließlich Vorjahre, | |||||
| aus: | |||||
| Vollstreckung MS 3 – PSCD | |||||
| Euro 30.219.256,58 | |||||
| PSCD = wiederkehrende Ford | |||||
| Vollstreckung MS 3 – FI *) | |||||
| Euro 4.006.113,28 | |||||
| *) FI = einmalige Forderungen |
| Summe – offene Posten 2016 | 34.225.369,86 | |
|---|---|---|
| lfd. Zugänge in 2017 | 01.01.2017 – 31.12.2017 | Betrag - Euro |
| Offene Posten aus 2017 Mahnstufe 3 | Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) | + 10.585.929,73 |
| Endbestand | 31.12.2017 | Betrag - Euro |
| Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2017 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen | Zeitraum 01.01. – 31.12.17 Euro 6.521.911,29 Euro 5.464.145,39 Euro 28.414.485,90 Euro 4.410.757,01 | - 11.986.056,68 = 32.825.242,91 |
| lfd. Zugänge in 2018 | 01.01.2018 – 31.12.2018 | Betrag - Euro |
| Offene Posten aus 2018 Mahnstufe 3 | Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) | + 11.270.399,39 |
| Endbestand | 31.12.2018 | Betrag - Euro |
| Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2018 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen | Zeitraum 01.01. – 31.12.18 Euro 5.840.346,35 Euro 5.644.969,82 Euro 27.884.381,71 Euro 4.725.944,42 | - 11.485.316,17 = 32.610.326,13 |
| Offene Posten 2016 | Ausgangswert 2016 Betrag - Euro | Ausgleichsbetrag Betrag - Euro | Erledigungsquote |
|---|---|---|---|
| 2016 | |||
| offene Posten 2016 (Mahnstufe 3) offene Posten 2016 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) | 11.349.602,34 34.225.369,86 | 9.639.437,76 9.639.437,76 | 84,9% |
| Zahlung = 38,9% | |||
| Niederschl./Erlass = 46,0% | |||
| 28,2% | |||
| durch Zahlung, Erlass und | |||
| Niederschlagung | |||
| Offene Posten 2017 | Ausgangswert 2017 Betrag - Euro | Ausgleichsbetrag Betrag - Euro | Erledigungsquote |
| 2017 | |||
| offene Posten 2017 (Mahnstufe 3) offene Posten 2017 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) | 10.585.929,73 32.825.242,91 | 11.986.056,68 11.986.056,68 | 113,2% |
| Zahlung = 61,6% | |||
| Niederschl./Erlass = 51,6% | |||
| 36,5% | |||
| durch Zahlung, Erlass und | |||
| Niederschlagung | |||
| Offene Posten 2018 | Ausgangswert 2018 Betrag - Euro | Ausgleichsbetrag Betrag - Euro | Erledigungsquote |
| 2018 | |||
| offene Posten 2018 (Mahnstufe 3) offene Posten 2018 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) | 11.270.399,39 32.610.326,13 | 11.485.316,17 11.485.316,17 | 101,9% |
| Zahlung = 51,8% | |||
| Niederschl./Erlass = 50,1% | |||
| 35,2% | |||
| durch Zahlung, Erlass und | |||
| Niederschlagung |
Offene Posten
2016
Ausgangswert 2016
Betrag - Euro
Ausgleichsbetrag
Betrag - Euro
offene Posten 2016
(Mahnstufe 3)
offene Posten 2016
einschl. Vorjahre
(Mahnstufe 3)
11.349.602,34
34.225.369,86
9.639.437,76
9.639.437,76
Offene Posten
2017
Ausgangswert 2017
Betrag - Euro
Ausgleichsbetrag
Betrag - Euro
offene Posten 2017
(Mahnstufe 3)
offene Posten 2017
einschl. Vorjahre
(Mahnstufe 3)
10.585.929,73
32.825.242,91
11.986.056,68
11.986.056,68
Offene Posten
2018
Ausgangswert 2018
Betrag - Euro
Ausgleichsbetrag
Betrag - Euro
offene Posten 2018
(Mahnstufe 3)
offene Posten 2018
einschl. Vorjahre
(Mahnstufe 3)
11.270.399,39
32.610.326,13
11.485.316,17
11.485.316,17
Offene Posten 2017
€40.000.000,00
| €34.225.369,86 €32.825.242,91 | |
|---|---|
| €11.986.056,68 €10.585.929,73 |
€30.000.000,00 Anfangsbestand €20.000.000,00 + PSCD / FI
- Ausgleich
€10.000.000,00 Endbestand €0,00 Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand
Offene Posten 2018
40.000.000,00 €
| 32.825.242,91 € €32.610.326,13 | |
|---|---|
| 11.270.399,39 € €11.485.316,17 |
30.000.000,00 € Anfangsbestand 20.000.000,00 € + PSCD / FI
- Ausgleich
10.000.000,00 € Endbestand 0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand
Reduzierung der offenen Posten 2017/2018
| offene Posten 2017, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) Erledigungsquote 36,5% zum Ausgangswert noch offen 63,5% | offene Posten 2018, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) Erledigungsquote 35,2% zum Ausgangswert noch offen 64,8% |
|---|
Ausgangswert: 32.825.242,91 Euro Ausgangswert: 32.610.326,13 Euro
5. Forderungsanalyse für die Jahre 2017 und 2018
| Offene Posten in Vollstreckung (Mahnstufe 3) | Betrag Euro | Veränderung | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| +/- Euro | +/- in % | ||||
| zum Vorjahr | zum Vorjahr | ||||
| Endbestand 2016 Endbestand 2017 Endbestand 2018 | 34.225.369,86 32.825.242,91 32.610.326,13 | + 1.710.164,58 - 1.400.126,95 - 214.916,78 | + 1.710.164,58 | + 5,3 - 4,1 - 0,7 | + 5,3 |
| - 1.400.126,95 | - 4,1 | ||||
| - 214.916,78 | - 0,7 |
Offene Posten in Vollstreckung
(Mahnstufe 3)
Betrag
Euro
Endbestand 2016
Endbestand 2017
Endbestand 2018
34.225.369,86
32.825.242,91
32.610.326,13
Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2018 hat sich der Gesamtbetrag der offenen Posten in Mahnstufe 3 leicht auf 32.610.326,13 Euro verringert. Die Minderung liegt mit – 0,7% im Trend zum Vorjahr und gegenläufig zur verbesserten Ertragssituation (+ 2,49%) sowie der stark gestiegenen Gesamtforderungen (+ 18,61%) aus 2018. Bei der Analyse wird erkennbar, dass leicht gesunkene Zahlungseingänge aus Beitreibungsmaßnahmen (2017: 6.521.911,29 Euro, 2018: 5.840.346,35 Euro), bei in etwa gleichbleibenden Ausbuchungen/Niederschlagungen (2017: 5.464.145,39 Euro, 2018: 5.644.969,82 Euro), den Ausgleichsbetrag im Jahr 2018 ebenso leicht auf 11.485.316,17 Euro sinken ließen. Im Hinblick auf den weiterhin vorhandenen Endbestand an offenen Posten in Höhe von etwa 32,5 Mio. Euro wird das Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde, in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen, bei zweifellos uneinbringlichen Forderungen weiter verstärkt auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinweisen. Diese Erkenntnis lässt erwarten, dass im Jahr 2019 weiterhin mit hohen Ausbuchungen /Niederschlagungen aus den Vorjahren zu rechnen ist.
| Jahr | Forderungen aus Insolvenzen (I) Euro | Gesamtforderungen aus Insolvenzen | |
|---|---|---|---|
| und Vollstreckung | |||
| Euro | |||
| 2016 | 28.752.313,84 | 62.977.683,70 | |
| 2017 | 29.019.432,96 | 61.844.675,87 | |
| 2018 | 25.404.732,62 | 58.015.058,75 |
Forderungen aus Insolvenzen (I)
Euro
Die Summe der offenen Posten bei Insolvenzen ist im Jahresvergleich 2017 zu 2018 von 29,0 Mio. Euro auf 25,4 Mio. Euro um rund 4 Mio. Euro gesunken. Hinsichtlich der Insolvenzen hat KaSt im Rahmen des Forderungsmanagements hierauf keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten, allerdings dürfte hier auch die größere „Verschiebung“ von wertberichtigten Insolvenz- auf vollwertige „Normal“-Forderungen eine Rolle gespielt haben (s. unter 3 b), S. 4).
Forderungsanalyse 2017
€40.000.000,00 €30.000.000,00 Endbestand 2016 €20.000.000,00 Endbestand 2017 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % (€10.000.000,00) Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2016 2017 %
| €34.225.369,86 €32.825.242,91 | |
|---|---|
| -4,1% | |
| (€1.400.126,95) |
Forderungsanalyse 2018
€40.000.000,00 €30.000.000,00 Endbestand 2017 €20.000.000,00 Endbestand 2018 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % (€10.000.000,00) Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2017 2018 %
| €32.825.242,91 €32.610.326,13 | |
|---|---|
| -0,7% | |
| (€214.916,78) |
| Offene Posten in Vollstreckung | Gliederung nach Forderungsarten - % des Volumens | |
|---|---|---|
| Mahnstufe 3 | ||
| 2018 | Gewerbesteuer 80,0 Grundabgaben 2,1 Zweitwohnungssteuer 0,1 Hundesteuer 0,5 KITA-Gebühren 2,0 Friedhofsverwaltung 0,4 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen 14,6 Gesamt 100,0 |
Forderungen in Vollstreckung MS 3 -Gliederung nach Forderungsarten in %
0,4% 14,6% 2,2% Gewerbesteuer 0,5% 0,1% Grundabgaben 2,1% Zweitwohnungssteuer
Hundesteuer
Kita-Gebühren
Friedhofsverwaltung 80,0% Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Die Gliederung der offenen Posten in Mahnstufe 3 nach Forderungsarten, zeigt den hohen Anteil der Gewerbesteuer im Vergleich zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Grundabgaben deutlich auf.
| Offene Posten in Vollstreckung nach Fälligkeit | Volumen Euro | ||
|---|---|---|---|
| 1986 – 1989 | 0,0% 0 Euro | ||
| 1990 - 1999 | 8,2% 2.666.736 Euro | ||
| 2000 – 2009 | 28,4% 6.287.556 Euro | ||
| 2010 – 2018 | 58,4% 23.656.034 Euro |
Die Ausbuchung von Forderungen (Niederschlagung/Erlass) ist auf uneinbringliche Fälle begrenzt. Im Rahmen der Forderungsüberwachung erfolgt dies erst, wenn alle laufenden Verfahren und Vollstreckungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Fall vorhandener Besicherungen, z.B. durch Zwangshypotheken an Grundvermögen, erfolgt eine Ausbuchung erst nach Löschung dieser Rechte. Bei Insolvenzverfahren, welche häufig Gewerbesteuerforderungen beinhalten, geschieht eine endgültige Niederschlagung erst nach Abschluss der Schlussverteilung, die bis zu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und u.U. noch länger dauern kann. Ebenso verhält es sich bei Steuerschuldnern, mit denen im Rahmen der Beitreibungsmaßnahmen langjährige Ratenzahlungen vereinbart wurden und hieraus weiterhin laufende Einzahlungen zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen sind im Forderungsbestand noch relativ viele Altforderungen enthalten, auf die durch zu erwartende Einzahlungen aus der Insolvenzquote oder der weiterhin andauernden Zahlungsbereitschaft nicht verzichtet werden kann.
Eine mögliche Zahlungsverjährung der Forderungen setzt nicht ein und wird durch regelmäßige Beitreibungsversuche bzw. Mahnungen zur Unterbrechung der Verjährung verhindert.
Unabhängig davon hat KaSt in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen bei Fälligkeiten der Jahre 1986 -1989 erfolgreich auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinwirken können. Das Volumen dieser Fälligkeiten konnte im Jahr 2018 auf 0,00 Euro (Vorjahr: 26.386 Euro) reduziert werden. Diese Strategie wird weiterhin für die Altfälligkeiten von 1990 - 1999 verfolgt.
Die Anzahl der Vollstreckungsfälle hat sich von 2017 auf 2018 um 8,2% erhöht. Damit stieg auch die Zahl der eingeleiteten Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen (unter anderem Aufträge an den städtischen Ermittlungsdienst und an Gerichtsvollzieher) durch die „Abteilung Vollstreckungswesen“.
| Jahr | Vollstreckungsfälle - Anzahl |
|---|---|
| 2017 | 15.748 |
| 2018 | 17.046 |
| Jahr | Lfd. Maßnahmen und Aufträge | Vorgänge - Anzahl | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | Aufträge an städt. Ermittlungsdienst | 7.920 | |||
| 2018 | Aufträge an städt. Ermittlungsdienst | 7.966 | |||
| 2017 | Aufträge an Gerichtsvollzieher | 2.929 | |||
| 2018 | Aufträge an Gerichtsvollzieher | 2.979 |