HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (18.12.2019)

Sitzung gesamt Öffentlich

Anlage · 18.12.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Ältestenrats und

Finanzausschusses

(wurde vom 11.12.2019

verschoben)

18.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Mitgliedschaft im Verein zum Kommunalen Kompensationsmanagement 5 Sitzungsvorlage UwA/004/2019 5 Entwurf Vereinssatzung(Fassung v. 02.04.2019) UwA/004/2019 10 Übersicht des Naturraums "Mittelfränkisches Becken" UwA/004/2019 18 TOP Ö 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für 19 Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS) Sitzungsvorlage Stk/062/2019 19 Änderungssatzung KommKVz Stk/062/2019 22 TOP Ö 3 Wiederberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses 23 Sitzungsvorlage Geo/015/2019 23 Entscheidungsvorlage Geo/015/2019 26 TOP Ö 4 Mitgliedschaft der Feuerwehr im Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. 27 (BUGLAS) Sitzungsvorlage FW/007/2019 27 Beilage_Buglas FW/007/2019 30 TOP Ö 5 Mitgliedschaft des Memoriums Nürnberger Prozesse in der "International 31 Coalition of Sites of Conscience" Sitzungsvorlage KuM/005/2019 31 Membership Application_Statement of Intent_English KuM/005/2019 35 Sites-of-Conscience-General-Overview KuM/005/2019 36 TOP Ö 6 Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Steueramtes für das 37 Jahr 2018 Bericht KaSt/003/2019 37 Forderungsbericht KaSt/003/2019 40 TOP Ö 7 Erhöhung der Aktienquote von 30 auf 50 Prozent in den Anlagerichtlinien der 57 rechtsfähigen Stiftungen Sitzungsvorlage Stk/063/2019 57 Aktualisierte Anlagerichtlinien der rechtsfähigen Stiftungen Stk/063/2019 60 Synopse der geänderten Passage der vorherigen Anlagerichtlinien und der aktualisierten 63 Anlagerichtlinien Stk/063/2019 TOP Ö 8 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2019, öffentlicher Teil 64 Sitzungsvorlage Ref.I/II/136/2019 64

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (wurde vom 11.12.2019 verschoben)

Sitzungszeit

Mittwoch, 18.12.2019, 11:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Mitgliedschaft im Verein zum Kommunalen Beschluss

Kompensationsmanagement UwA/004/2019

Pluschke, Peter, Dr.

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten Gutachten

für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Stk/062/2019

Nürnberg (KostenS - KS)

hier: Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses

(KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS)

Riedel, Harald

3. Wiederberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses Gutachten

Geo/015/2019 Fraas, Michael, Dr.

4. Mitgliedschaft der Feuerwehr im Bundesverband Beschluss

Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) FW/007/2019

Vogel, Christian

5. Mitgliedschaft des Memoriums Nürnberger Prozesse in der Beschluss

"International Coalition of Sites of Conscience" KuM/005/2019

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Bericht

Steueramtes für das Jahr 2018 KaSt/003/2019

Riedel, Harald

7. Erhöhung der Aktienquote von 30 auf 50 Prozent in den Beschluss

Anlagerichtlinien der rechtsfähigen Stiftungen Stk/063/2019

Riedel, Harald

8. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2019, Beschluss

öffentlicher Teil Ref.I/II/136/2019

UwA/004/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mitgliedschaft im Verein zum Kommunalen Kompensationsmanagement

- A B G E S E T Z T-

Anlagen: Entwurf Vereinssatzung(Fassung v. 02.04.2019) Übersicht des Naturraums "Mittelfränkisches Becken"

Die Bereitstellung von Kompensationsflächen in Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung stellt eine immer schwieriger werdende Herausforderung dar. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen naturschutzrechtlich (§ 1a BauGB) und artenschutzrechtlich begründeten Kompensations-Erfordernissen. Während Ausgleichsbedarfe nach § 1a BauGB im Regelfall innerhalb des Nürnberger Stadtgebietes bewältigt werden können, gelingt es beim artenschutzrechtlichen Ausgleich bei raumgreifenden Arten (Bodenbrüter) kaum mehr, die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes bereitstellen zu können.

Mit Hilfe städtebaulicher Verträge, des städtischen Ökokontos und des Landschaftspflegeverbandes Nürnberg gelingt die Herstellung und Pflege von Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung bislang weitgehend im Nürnberger Stadtgebiet. Mit Blick auf die großen Stadtentwicklungsgebiete (Tiefes Feld, Wetzendorf, Schnepfenreuth, etc.) sind weitere Handlungsspielräume wünschenswert, auch um den Preis, dass diese (v.a. für den Artenschutz) nicht mehr innerhalb der Stadtgrenzen realisierbar sind.

Auf Initiative und Einladung der Stadt Erlangen haben seit Herbst 2018 zahlreiche Gespräche stattgefunden, mit dem Ziel innerhalb der Kulisse des Naturraums Mittelfränkisches Becken (siehe Anlage) ein interkommunales Kompensationsmanagement zu organisieren. Grundidee ist es, eine Plattform zu etablieren, bei der Kommunen, die über Potentialflächen verfügen, mit Kommunen zusammengebracht werden, die Kompensationsflächenbedarf haben. Gegenstand des interkommunalen Kompensationsmanagements sollen Liegenschaften sein, die im Eigentum der jeweiligen Kommune sind oder für die Kommune andere Zugriffsmöglichkeiten bestehen. Für Kooperationen zwischen zwei Gemeinden sollen die Prinzipien von Freiwilligkeit und gegenseitigem Einvernehmen gelten.

Zur Organisation der angestrebten Kooperation soll in einem ersten Schritt ein Verein gegründet werden (s. beiliegender Satzungsentwurf). Inhaltlich-fachlich würde sich der Verein zunächst auf die Bereitstellung von Ausgleichsflächen nach § 1a BauGB beschränken. Ein Management für artenschutzrechtlich begründete Kompensationserfordernisse würde in einem zweiten Schritt folgen können.

Eine Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in dem zu gründenden Verein wird unter folgenden Aspekten unterstützt:

1.) Das Interkommunale Kompensationsmanagement lässt perspektivisch erweiterte Handlungsspielräume für zukünftige Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs-

planung) erwarten. Das Mehr an Optionen bei der Bereitstellung von Kompensationsflächen ist im Interesse der baulichen Stadtentwicklung in Nürnberg. 2.) Auch wenn die in Nürnberg vorrangig zu bewältigende Artenschutzthematik zunächst noch nicht Gegenstand der Vereinsaktivitäten sein soll: Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es, an der weiteren Ausgestaltung der interkommunalen Kooperation im Sinne und Interesse der Stadt Nürnberg mitwirken zu können. 3.) Die Bereitstellung vom Kompensationsflächen über private Ökokonten wird in Bayern inzwischen von verschiedenen Akteuren als wirtschaftliches Geschäftsmodell betrieben. Der Charme einer interkommunalen Kooperation besteht darin, diesem "Geschäft" eine nichtkommerzielle regionale Zusammenarbeit entgegenzusetzen. Konstellationen, bei denen Gemeinden in den Grenzen anderer Kommunen "wildern", sind unter den Vereinsmitgliedern ausgeschlossen. 4.) Die interkommunale Kooperation mit Nachbarstädten kann dazu beitragen, dass Grundstücke auf Nürnberger Stadtgebiet, die im Eigentum der Nachbarstädte sind, im Sinne der landschaftsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Nürnberg entwickelt werden.

Die Mitgliedschaft in dem zu gründenden Verein ist mit Kosten verbunden. Der vorliegende Entwurf der Vereinssatzung sieht neben einem Mitgliedsbeitrag auch eine umlagefinanzierte Deckung laufender Kosten vor. Letztere werden für den Betrieb einer Geschäftsstelle (1 Geschäftsführer + ½ Stelle Vorzimmer) mit jährlich rd. 150.000 EUR kalkuliert und sollen nach Einwohnerzahl der Mitgliedskommunen aufgeteilt werden. Unter der Annahme, dass Kommunen mit insg. 800.000 Einwohner/innen Mitglied des Vereins sind, würde für die Stadt Nürnberg die jährliche Umlage in einer Größenordnung von 100.000 EUR liegen.

Fazit:

Die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg in dem zu gründenden Verein "Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken" wird von der Verwaltung empfohlen. Von der Mitgliedschaft nicht berührt ist die bei der Suche nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen zu beachtende Entscheidungskaskade. Ein Ausgleich außerhalb der Stadtgrenzen kommt demnach nur dann in Betracht, wenn Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort (1. Priorität) oder innerhalb des Stadtgebietes (2. Priorität) nicht bestehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 100.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 100.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Beitrag Nürnbergs ist noch nicht festgelegt, da sich die Satzung noch in Beratung befindet

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. VI

Ref. I/II

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat und Finanzausschuss beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im zu gründenden Verein "Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken" und beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft in die Wege zu leiten. Als Mitglied im Verein wird sich die Stadt Nürnberg dafür einsetzen, dass neben Ausgleichsbedarfen auf der Grundlage von § 1a BauGB auch artenschutzrechtlich begründete Kompensationserfordernisse Gegenstand der Vereinsaktivitäten werden.

ÖÖ

Stk/062/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Gutachten

Stadtrat 18.12.2019 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im

eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS)

hier: Änderung des kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) der Stadt Nürnberg

(Anlage zu § 2 KS)

Anlagen: Änderungssatzung KommKVz

Sachverhalt (kurz): Aufgrund einer Änderung des BayStrWG ist auch das kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg (Anlage zu § 2 KS) zu ändern. In Tarifgruppe 63, Tarif-Nrn. 631 und 632 wird jeweils die Angabe „Art. 18 a“ durch die Angabe „Art. 18 b“ ersetzt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Anhaltspunkte für eine Diversity-Relevanz erkennbar.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Gutachtenvorschlag: Der Ältestenrat und Finanzausschuss begutachtet die beliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS – KS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrats und Finanzausschusses vom 18.12.2019 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für

Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Nürnberg (KostenS - KS) vom

  1. November 2001 (Amtsblatt S. 531), zuletzt geändert durch Satzung vom 05. August

2019 (Amtsblatt S. 297)

Vom …………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 32 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), und auf Grund von Art. 23 Satz 1 der der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

Art. 1

In der Anlage (Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz) der Stadt Nürnberg) wird in Tarifgruppe 63, Tarif-Nrn. 631 und 632 jeweils die Angabe „Art. 18 a“ durch die Angabe „Art. 18 b“ ersetzt.

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft

Geo/015/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Gutachten

Stadtrat 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Wiederberufung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Herr Leitender Baudirektor Gerhard Steinmann wurde 2002 zum stellvertretenden Mitglied und seit 2005 zum Mitglied im Umlegungsausschuss berufen. Er soll nun für weitere drei Jahre zum Mitglied im Umlegungsausschuss berufen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/015/2019

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Herrn Leitenden Baudirektor Gerhard Steinmann sind keine weiteren Personen bekannt, die die bausachverständigen Kriterien der Umlegungsausschussverordnung erfüllen könnten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/015/2019

Gutachtenvorschlag:

Dem Stadtrat wird die Wiederberufung von Herrn Leitenden Baudirektor Gerhard Steinmann zum Mitglied im Umlegungsausschuss empfohlen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Ältestenrates und Finanzausschusses vom 18.12.2019 wird die Wiederberufung von Herrn Leitenden Baudirektor Gerhard Steinmann als Mitglied des Umlegungsausschusses beschlossen.

Entscheidungsvorlage

Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2016 wurde, gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten vom 18.01.1961, aus dem Kreis der Bausachverständigen Herr Leitender Baudirektor Gerhard Steinmann als Mitglied des Umlegungsausschusses mit einer Amtszeit von drei Jahren wiederberufen.

Die bisherige Amtszeit von Herrn Gerhard Steinmann endet am 13.12.2019.

Das zur Wiederberufung anstehende Mitglied des Umlegungsausschusses erfüllt die Kriterien und hat einer erneuten Berufung zugestimmt.

FW/007/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mitgliedschaft der Feuerwehr im Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS)

Anlagen: Beilage_Buglas

Sachverhalt (kurz): Beim Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) handelt es sich um eine bundesweite Allianz von Unternehmen und kommunalen Organisationen, die einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau vorantreiben. FW erhofft sich aus der Mitgliedschaft bei BUGLAS eine stärkere Vernetzung in der Branche, um die offensivere Vermarktung der freien LWL-Fasern des städtischen Kabelnetzes entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 28.09.2005 umzusetzen. Zudem wird durch diverse Veranstaltungen des Verbandes der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Herstellern, Anbietern, Nutzern und Interessierten gefördert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.000 € Folgekosten 2.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten 2.000 € pro Jahr

davon konsumtiv 2.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/007/2019

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/007/2019

Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat stimmt einer Mitgliedschaft von FW beim Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.000,00 EUR zu.

Beilage zur Sitzung des Ältestenrates am 18.12.2019

BgA „Telekommunikationsnetz“ der Feuerwehr;

Mitgliedschaft im Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS)

1. Historie

Die Feuerwehr Nürnberg betreibt seit 1879 ein Feuermeldernetz um die hoheitliche Aufgabe des Brandschutzes sicherzustellen. Dieses Feuermeldernetz wurde später auch für die städtische Telefonie genutzt. Im Laufe der Jahre wurden zusätzlich zu den hierfür notwendigen Kupferkabeln Lichtwellenleiter-Leitungen (LWL) eingezogen, die zunächst von den städtischen Dienststellen für den Datenverkehr und jetzt auch für die Telefonie genutzt werden. Dadurch konnten aus den bereits vorhandenen Rohrtrassen Synergieeffekte abgeleitet werden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.09.2005 wurde FW beauftragt, freie LWL-Fasern des städtischen Kabelnetzes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten offensiver zu vermarkten, um Erträge für den städtischen Haushalt und den Unterhalt des Netzes zu generieren. Im Laufe der Jahre ist das LWL-Netz kontinuierlich weiter ausgebaut worden und erstreckt sich mittlerweile über eine Länge von knapp 550 km (Stand 31.12.2018).

2. Der BUGLAS

Bei dem Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS) handelt es sich um eine bundesweite Allianz von Unternehmen und kommunalen Organisationen, die einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau vorantreiben. Mittlerweile zählt der BUGLAS über 130 Mitgliedsunternehmen. Durch die verbandspolitische Tätigkeit auf kommunaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden wachstums- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für die Verbreitung der Glasfaseranschlüsse geschaffen.

Die zentrale Aufgabe des BUGLAS ist es, seine Mitglieder bei der Vermarktung ihrer Glasfasernetze zu unterstützen, insbesondere durch den Kontakt zu Nachfragern. Zudem wird durch diverse Veranstaltungen des Verbandes der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Herstellern, Anbietern, Nutzern und Interessierten gefördert. Da FW lediglich im Stadtgebiet Nürnberg als regionaler Anbieter auftritt und daher für den gesamtdeutschen Markt uninteressant ist, ist eine assoziierte Mitgliedschaft ausreichend. Im Gegensatz zur Vollmitgliedschaft wird hier der Fokus auf den Informationsaustausch gelegt.

3. Nutzen und Kosten der Mitgliedschaft

FW erhofft sich aus der Mitgliedschaft bei BUGLAS eine stärkere Vernetzung in der Branche, um die offensivere Vermarktung entsprechend des Stadtratsbeschlusses umzusetzen, sowie einen intensiveren Kontakt zu Materialherstellern und anderen Anbietern. Zudem stellt der BUGLAS eine umfassende Informationsquelle zu aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene dar.

Die Mitgliedschaft soll zum 01.01.2020 beginnen. Für das erste Jahr wurde eine Schnuppermitgliedschaft vereinbart mit einem reduzierten Mitgliedsbeitrag i.H.v. 1.500 €. Für 2021 ist ein Beitrag i.H.v. 1.750 € und ab 2022 der reguläre Beitrag i.H.v. 2.000 € zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag wird zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres in Rechnung gestellt. Die Mitgliedschaft kann mit Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Mittel stehen im K1 Budget des Produktes 126110 Telekommunikationsnetz zur Verfügung.

KuM/005/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Mitgliedschaft des Memoriums Nürnberger Prozesse in der "International Coalition of Sites

of Conscience"

Anlagen: Membership Application_Statement of Intent_English Sites-of-Conscience-General-Overview

Sachverhalt (kurz): Die International Coalition of Sites of Conscience ist das einzige weltweite Netzwerk, das historische Orte, Museen und Erinnerungsinitiativen miteinander verbindet. Alle beteiligten Institutionen, die in ihren Organisationsformen oft sehr unterschiedlich sind, haben das gemeinsame Ziel aus der Vergangenheit zu lernen und die Themen Menschenrechte und Transitional Justice zu stärken. Das Motto lautet „We turn memory into action“. Insgesamt sind mehr als 275 Organisationen aus 65 Ländern in diesem einzigartigen Netzwerk verbunden. Das Memorium Nürnberger Prozesse ist das erste deutsche Mitglied in diesem globalen Netzwerk. Durch Förderungen, Beratungen und Netzwerktreffen profitieren alle Mitglieder von dem Austausch. Für das Memorium Nürnberger Prozesse ist gerade der internationale Austausch mit anderen erinnerungskulturellen Einrichtungen von großem Vorteil, der über die Coalition ermöglicht und erleichtert wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 360 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

Beschlussvorschlag: Der Ältestenrat stimmt der Mitgliedschaft des Memoriums Nürnberger Prozesse in der "International Coalition of Sites of Conscience" zum Mitgliedsbeitrag von 360,00 € im Jahr zu.

STATEMENT OF INTENT

Founded in 1999, the International Coalition of Sites of Conscience is the only worldwide network of historic sites, museums, and memory initiatives dedicated to remembering past struggles and addressing their contemporary legacies.

As such, we are firmly committed to the promotion of universal human rights; the construction of cultures built upon foundations of peace, justice and democracy; social engagement; and respect for diversity and tolerance. These values and objectives are captured in our Mission Statement and the Operating Principles of Sites of Conscience, which are detailed below.

At the request of the membership, and with the goal of inspiring a cohesive and collaborative network, the Coalition has created this Statement of Intent and asks all members to sign it.

Mission Statement of the International Coalition of Sites of Conscience: We are sites and initiatives activating the power of places of memory to engage the public in connecting past and present in order to envision and shape a more just and humane future.

Operating Principles of Sites of Conscience:  Interpret history through site  Engage the public in programs that stimulate dialogue on pressing social issues  Share opportunities for public involvement and positive action on the issues raised at the site  Promote justice and universal cultures of human rights

The undersigned, as a representative of , commits to carrying forward the principles of being a Site of Conscience and the mission of the International Coalition of Sites of Conscience.

Signature

Name

Title

Date

Abbildung 5

From past to present,

memory to action

What Is a Site of Conscience?

A Site of Conscience is a place of memory – a museum, historic site, memorial or memory initiative

Whether remembering an era centuries or decades ago, Sites of Conscience begin by facing all aspects of our history: stories of great cruelty, great courage or everyday life. Then they go a step further, activating the historical perspective with dynamic public dialogue on related issues we face today and what we can do about them. Sites of Conscience are places that:

Abbildung 2

Maison des Esclaves, Senegal

Abbildung 3

What Is the International Coalition of

Sites of Conscience?

The International Coalition of Sites of Conscience is the only worldwide network dedicated to transforming places that preserve the past into spaces that promote civic action. The Coalition recognizes that the power of sites of memory is not inherent; it must be harnessed as a deliberate tactic in the service of human rights and citizen engagement. This conscious effort to connect past to present and memory to action is the hallmark of the Sites of Gulag Museum at Perm-36, Russia Conscience movement. As a network of more than 230 Sites of Conscience in 55 countries, we engage tens of millions of people every year in using the lessons of history to take action on challenges to democracy and human rights today. Through powerful participatory programs that bring people together across difference, we advocate for every community’s right to preserve places where struggles for human rights and democracy have occurred, to talk openly about what happened there, and to harness the strengths of memory, heritage, arts and culture to build ethical societies that envision and shape a more just and humane future.

Abbildung 4

What Does the Coalition Do?

The Coalition believes that by transforming places of memory into places of civic Villa Grimaldi Peace Park, Chile action, we can help build lasting cultures of peace and universal human rights. We support Sites of Conscience in creating bold, original and effective programs that connect the history of their communities with critical social and human rights issues in their region today. And by linking these efforts across the world, we are advancing the global movement so “Never Again” can be realized. We do this through:

Abbildung 1

Conscience programs.

dialogue across difference. Eastern State Penitentiary, USA Photo credit: Jeff Fusco

Sites of Conscience so they may collaborate, share best practices and advocate for common goals.

www.sitesofconscience.org

Berichtsvorlage KaSt/003/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zum Forderungsmanagement des Kassen- und Steueramtes für das Jahr 2018

Anlagen: Forderungsbericht

Bericht:

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.06.2019 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 erfolgt der Bericht zum Forderungsmanagement für das (noch nicht im Rechnungsprüfungsausschuss behandelte) Jahr 2018 beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig für das Jahr 2018 die Entwicklungen und die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Erträge, Kostenerstattungen) dargestellt, erläutert sowie mit den Jahren 2016 und 2017 verglichen.

Bericht siehe Anlage.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KaSt/003/2019

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-relevanten Fakten einschlägig.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KaSt/003/2019

Anlage zur Sitzung des Finanzausschusses/Ältestenrates am 18.12.2019

- Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt)

1. Zweck und Inhalt des Berichts

Unter Hinweis auf die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 07.06.2019 und den Sachverständigenbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 erfolgt der ergänzende Bericht zum Forderungsmanagement beim Kassen- und Steueramt (KaSt). Dabei werden vorrangig die eingeleiteten Maßnahmen von KaSt hinsichtlich der kommunalen Steuern sowie der Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche Erträge und privatrechtliche Erträge/Kostenerstattungen) dargestellt und erläutert.

2. Wesentliche Aspekte des Forderungsmanagements

Das Forderungsmanagement ist darauf ausgerichtet, die Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die Liquidität der Stadt Nürnberg sicherzustellen. Das Verfahren ist an folgender Prozesskette ausgerichtet:

Bescheide, Rechnungen

Buchhaltung

verfahren

Mahnungen

Klärung und Umsetzung dargelegter Sachverhalte im Mahnverfahren

Verzugszinsen, Mahngebühren)

standsverzeichnis) und Erstellung von Rückstandsmeldungen bei privatrechtlichen Forderungen

Vollstreckung

Kontenpfändung), beauftragte Gerichtsvollzieher und des städt. Ermittlungsdienstes

auch die Beitreibung und Verfolgung von Forderungen mit Fälligkeiten aus den Vorjahren unter Berücksichtigung der Verjährungsregelungen

  1. Entwicklung der Erträge im Vergleich zu den Forderungen der Jahre 2017 und 2018

a) Erträge

31.12.2017 31.12.2018 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Grundsteuer A 295.206,88 290.597,72 - 4.609,16 - 1,56
Grundsteuer B 115.170.077,07 119.938.420,31 + 4.768.343,24 + 4,14
Gewerbesteuer 446.790.860,84 469.875.533,77 +23.084.672,93 + 5,17
Hundesteuer 1.746.252,22 1.815.818,21 + 69.565,99 + 3,98
Zweitwohnungssteuer 957.483,52 857.956,67 - 99.526,85 - 10,39
Steuern - Zwischensumme 564.959.880,53 592.778.326,68 + 27.818.446,15 + 4,92
Öffentlich-rechtliche Entgelte 68.439.196,53 77.938.218,43 + 9.499.021,90 + 13,88
Abgaben - Zwischensumme 633.399.077,06 670.716.545,11 + 37.317.468,05 + 5,89
Privatrechtliche Entgelte 44.548.342,59 44.380.876,37 - 167.466,22 - 0,38
Kostenerstattungen 347.214.487,46 335.595.740,18 - 11.618.747,28 - 3,35
Gesamt 1.025.161.907,11 1.050.693.161,66 + 25.531.254,55 + 2,49

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Der Vergleich des Jahres 2018 mit den Erträgen des Jahres 2017 zeigt eine Gesamtverbesserung von + 2,49%.

In der Einzelbetrachtung ist eine positive Entwicklung bei den kommunalen Steuern mit +

4,92% erkennbar. Der Rückgang der Zweitwohnungssteuer von – 10,39% gegenüber dem

Vorjahr erklärt sich durch deutlich erhöhte Erträge im Jahr 2017, welche einen Einmaleffekt darstellten. Dieser beruhte im Wesentlichen auf Fällen, die im Jahr 2017 mit mehrjährigen Nachzahlungen verbeschieden wurden. Darüber hinaus wirkt sich 2018 negativ die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2018 aus, der einen Rückgang der Anzahl der steuerpflichtigen Personen zur Folge hat. Bei der Grundsteuer B ist eine Steigerung von + 4,14% erkennbar. Die Erträge der Grundsteuer A sind leicht rückläufig mit – 1,56% gegenüber dem Vorjahr, während die übrigen Steuerarten gute Anstiege von + 3,98% und + 5,17% verzeichnen. Die Erhöhung von + 13,88% bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten erklärt sich hauptsächlich durch die Neuanpassung der Beiträge für Kindertagesbetreuung und die Erhebung eines Elternentgeltes zur Verpflegung und die damit einhergehenden Erträge bei den Kindertageseinrichtungen. Die Kostenerstattungen verzeichnen einen Rückgang von – 3,35%, welche überwiegend Erstattungen vom Land nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreffen.

Erträge

2017 2018
Steuern 564.959.880,53 592.778.326,68
Öffentlich-rechtliche Erträge 68.439.196,53 77.938.218,43
Privat- rechtliche Entgelte 44.548.342,59 44.380.876,37
Kosten- erstattungen 347.214.487,46 335.595.740,18
Gesamt 1.025.161.907,11 1.050.693.161,66

Veränderungen +/-in Euro

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 27.818.446,15 9.499.021,90 -167.466,22 -11.618.747,28 25.531.254,55

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- erträge Öffentlich- rechtliche Erträge Privat- rechtliche Entgelte Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 4,92 13,88 -0,38 -3,35 2,49

b) Offene Forderungen (einschließlich Vorjahre)

31.12.2017 31.12.2018 Veränderung +/- in Euro Veränderung +/- in %
Euro Euro
Steuerforderungen 43.697.273,33 48.020.863,33 + 4.323.590,00 + 9,89
Öffentlich-rechtliche Forderungen 17.057.724,23 19.842.120,74 + 2.784.396,51 + 16,32
Abgabenforderungen 60.754.997,56 67.862.984,07 + 7.107.986,51 + 11,70
Privatrechtliche Forderungen 2.778.390,65 4.767.690,59 + 1.989.299,94 + 71,60
Kostenerstattungen 45.972.400,19 57.254.399,72 + 11.281.999,53 + 24,54
Gesamt 109.505.788,40 129.885.074,38 + 20.379.285,98 + 18,61

Veränderung

+/- in Euro

Veränderung

+/- in %

Die offenen Gesamtforderungen zum Jahresende 2018 (einschl. Vorjahre) erhöhen sich im Vergleich zum Jahresschluss 2017 um 20.379.285,98 Euro auf 129.885.074,38 Euro. Mit +18,61% liegt die Erhöhung der Forderungen zwar deutlich höher als die verbesserten Erträge von +2,49%. Dies liegt aber hauptsächlich an den um 25% gestiegenen Ansprüchen auf Kostenerstattungen und an um 12% höheren offenen Abgabenforderungen.

Der enorme Anstieg von + 24,54% bei den Kostenerstattungen resultiert überwiegend aus den Forderungen gegenüber Eigenbetrieben aufgrund deren Ausschöpfung von Betriebsmittelkonten.

Die erhöhten Abgabenforderungen von + 11,70% stehen Abgabenerträgen von lediglich +

5,89% gegenüber. Diese große Differenz entsteht durch geringere Einzel- und

Pauschalwertberichtigungen bei den Steuerforderungen um 4,32 Millionen Euro, was dem Wegfall von Insolvenzen und der damit wieder in voller Höhe auflebenden Forderungen geschuldet ist.

Das Plus von 16,32% bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hauptsächlich gestiegenen Gebührenforderungen (+ 1,8 Mio. Euro) und Beitragsforderungen (+ 0,8 Mio. Euro) geschuldet, die die Folge höherer Erträge sind.

Die privatrechtlichen Forderungen steigen mit + 71,60% gegenläufig zum Trend der entsprechenden Erträge mit - 0,38% an. Dies liegt überwiegend an zum Jahresende 2018 gestellten Rechnungen mit Großbeträgen ohne Ausgleich in 2018.

Forderungen

2017 2018
Steuerforderungen 43.697.273,33 48.020.863,33
Öffentlich-rechtliche Forderungen 17.057.724,23 19.842.120,74
Privatrecht- liche Forderungen 2.778.390,65 4.767.690,59
Kosten- erstattungen 45.972.400,19 57.254.399,72
Gesamt 109.505.788,40 129.885.074,38
Veränderungen +/-in Euro 25.000.000,00 20.000.000,00 15.000.000,00 10.000.000,00 5.000.000,00 0,00 Öffentlich- Privatrecht- Steuer- Kosten- rechtliche liche Gesamt forderungen erstattungen Forderungen Forderungen Veränderungen +/- in Euro 4.323.590,00 2.784.396,51 1.989.299,94 11.281.999,53 20.379.285,98
Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Euro 4.323.590,00 2.784.396,51 1.989.299,94 11.281.999,53 20.379.285,98

Veränderungen +/-in Prozent

Steuer- forderungen Öffentlich- rechtliche Forderungen Privatrecht- liche Forderungen Kosten- erstattungen Gesamt
Veränderungen +/- in Prozent 9,89 16,32 71,60 24,54 18,61

4. Forderungsmanagement – Maßnahmen von KaSt für die Jahre 2017 und 2018

a) KaSt – Abteilung „Finanzbuchhaltung“

Die laufende Überwachung und Verwaltung der städtischen Forderungen gehört neben den originären Buchhaltungsvorgängen zu den Hauptaufgaben der Finanzbuchhaltung beim Kassen- und Steueramt. Hierzu wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen eingeleitet:

2017 2018 Veränderung +/- Fallzahlen Veränderung +/- in %
Anzahl Anzahl
1. Mahnungen 65.073 63.965 - 1.108 - 1,70
Erfolgsquote in % / Bezahlt 56,16 55,31 - 0,85
2. Mahnungen 26.342 27.227 + 885 + 3,36
Erfolgsquote in % / Bezahlt 40,22 37,39 - 2,83
Erfolgsquote in % - Gesamt 72,44 71,22 - 1,22
Ausstandverzeichnisse (ö.r.) 15.748 17.046 + 1.298 + 8,24
Rückstandsmeldungen (priv.) 2.186 1.360 - 826 - 37,79
Mahnstufe 3 – Fälle (M03) 5.529 6.828 + 1.299 + 23,49
Manuelle Ausstandsverz. 797 715 - 82 - 10,29
Gesamt 115.675 117.141 + 1.466 + 1,27
2017 2018 Veränderung +/- Volumen Veränderung Veränderung +/- in % Veränderung
Euro Euro +/- Volumen +/- in %
Mahnsaldo – Gesamt 133.858.745,95 104.668.418,20 - 29.190.327,75 - 21,81
Nebenforderungen (NF) Säumniszuschläge, Verzugszinsen Mahngebühren Summe NF - Mahnverfahren 743.717,63 828.018,85 1.571.736,48 715.271,47 850.137,45 1.565.408,92 - 28.446,16 + 22.118,6 - 6.327,56 - 3,82 + 2,67 - 0,40
Nebenforderungen - Avviso weitergerechnete Säumniszuschläge 1.686.432,02 1.191.456,14 - 494.975,88 - 29,35
Stundungszinsen 87.709,59 39.759,70 - 47.949,89 - 54,67
Aussetzungszinsen 24.530,00 4.568.654,00 + 4.544.124,00 + 18.524,76
./. Abschreibungen von NF 928.725,62 1.384.761,92 + 456.036,30 + 49,10
Nebenforderungen – Gesamt 2.441.682,47 5.980.516,84 + 3.538.834,37 + 244,93

Veränderung

+/- Fallzahlen

Veränderung

+/- in %

Die Mahnungen, das Feststellen und Ausfertigen von Ausstandverzeichnissen als Vollstreckungstitel sowie der Rückstandsmeldungen, erfolgen - ausgehend von den Hauptfälligkeiten - zeitnah im monatlichen Rhythmus (z.B. Fälligkeiten zum 15.08.d.J. für die Grund- und Gewerbesteuer werden einschließlich Säumniszuschlag und Mahngebühr um den 27.08.d.J. angemahnt). Die Erfolgsquote für die 1. Mahnung lag im Jahr 2017 bei 56,16% und 2018 bei 55,31%. Soweit die Forderung aufgrund der 1. Mahnung nicht vollständig ausgeglichen wird, erfolgt im beschriebenen Monatsrhythmus umgehend die 2. Mahnung (einschließlich Festsetzung weiterer Nebenforderungen). Die Erfolgsquote für die 2. Mahnung liegt immerhin noch bei 40,22% (2017) bzw. 37,39% (2018) und ist unter dem Aspekt des Forderungsmanagements zielführend, wirtschaftlich und insgesamt deutlich weniger kostenintensiv, als die Aufwendungen für einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen.

Soweit das Mahnverfahren keinen vollständigen Ausgleich der jeweiligen Forderung bewirkt, wird von der Finanzbuchhaltung für öffentlich-rechtliche Forderungen ein vollstreckbarer Titel in Form eines „Ausstandsverzeichnisses“ (sog. Selbsttitulierung – Mahnstufe 3), als Grundlage für Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen durch die Abteilung „Vollstreckungswesen“ bei KaSt erstellt. Für offene privatrechtliche Forderungen werden sog. „Rückstandsmeldungen“ (Mahnstufe 3) gefertigt und in Abstimmung mit den Dienststellen durch das Rechtsamt die weiteren Schritte für ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Die Anzahl der 1. Mahnungen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig um - 1,7%. Dagegen stieg die Anzahl der 2. Mahnungen um + 3,36. Der Anstieg angefertigter Ausstandsverzeichnisse um + 8,24% ist auf eine deutlich gestiegene Anzahl von Forderungen durch die Einführung des Verpflegungsgeldes als öffentlich-rechtliche Gebühren im Bereich der Kindertageseinrichtungen zurückzuführen. Der Rückgang bei den Rückstandsmeldungen von – 37,79% resultiert hauptsächlich aus der Umstellung des Mahnverfahrens beim Sozialamt. Die Forderungen für Unterkunftskosten von Asylbewerbern werden gegenüber dem Jobcenter Nürnberg nun beim Sozialamt selbst verwaltet und beigetrieben. Die sogenannten M03-Fälle (d.h. Forderungen, für die vorzeitig ein manuelles Ausstandsverzeichnis erstellt wird) sind überdurchschnittlich angestiegen, was mit den verstärkten Anforderungen der Vollstreckungsabteilung für möglichst zeitnahe und vollständige Beitreibung zusammenhängt. Die starke Abnahme beim Mahnsaldo von – 21,81% erklärt sich durch einen Einmaleffekt im Jahr 2017, da dort wenige Fälle mit außergewöhnlich hohen angemahnten Forderungen über insgesamt 35 Mio. Euro enthalten waren. Der Wert in 2018 stellt damit den durchschnittlichen Normalzustand dar.

Die Nutzung der Vollstreckungssoftware „Avviso“ führt weiterhin zu hohen Säumniszuschlagberechnungen, wenngleich ein Minus von 29,35% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen ist. Dies resultiert aus einer praxisgerechten Umstellung von einer automatischen Übertragung von Weiterrechnungen an SAP zu einer manuellen Freigabe durch die Vollstreckungsabteilung selbst. Des Weiteren konnte durch „Avviso“ die Zahl der manuellen Ausstandverzeichnisse um 10,29% verringert werden. Allerdings können nicht alle eingebuchten Nebenforderungen auch realisiert werden, sodass auch die Abschreibung dieser um 49,10% im Jahr 2018 zum Vorjahr ansteigt. Das Volumen der Aussetzungszinsen ist mit einem Plus von 18.524,76% außergewöhnlich hoch, was einem Einzelfall bei der Gewerbesteuer geschuldet ist. Diese Zinsen werden gefordert, wenn ein Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, eine Steueranmeldung oder einen Verwaltungsakt, der einen Steuervergütungsbescheid aufhebt oder ändert, oder gegen eine Einspruchsentscheidung über einen dieser Verwaltungsakte endgültig keinen Erfolg gehabt

hat (§ 237 AO). Da sich große Beträge bei den Aussetzungszinsen immer nach dem Ausgang von Gerichtsentscheidungen richten, sind diese kaum im Vorfeld zu prognostizieren.

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

b) KaSt – Abteilung „Vollstreckungswesen“

Die Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgen durch das Kassen- und Steueramt in der Abteilung „Vollstreckungswesen“. Nachfolgende Darstellung beinhaltet alle offenen Posten der Mahnstufe 3. Es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenforderungen.

Entwicklung und Volumen:

Summe – offene Posten 2015 einschließlich Vorjahre = 32.515.205,28
lfd. Zugänge in 2016 01.01.2016 – 31.12.2016 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2016 Hauptforderungen + NF + 11.349.602,34 + 11.349.602,34
Mahnstufe 3 (PSCD + FI)
Endbestand 31.12.2016 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2016 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Ausgleich offener Posten Zeitraum 01.01. – 31.12.16 Euro 4.415.445,79 Euro 5.223.991,97 Euro 30.219.256,58 Euro 4.006.113,28 Zeitraum 01.01. – 31.12.16 - 9.639.437,76
durch: Einzahlungen Euro 4.415.445,79
Niederschlagungen/Erlässe Euro 5.223.991,97
Summe – offene Posten 2016 = 34.225.369,86
einschließlich Vorjahre,
aus:
Vollstreckung MS 3 – PSCD
Euro 30.219.256,58
PSCD = wiederkehrende Ford
Vollstreckung MS 3 – FI *)
Euro 4.006.113,28
*) FI = einmalige Forderungen
Summe – offene Posten 2016 34.225.369,86
lfd. Zugänge in 2017 01.01.2017 – 31.12.2017 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2017 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 10.585.929,73
Endbestand 31.12.2017 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2017 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.17 Euro 6.521.911,29 Euro 5.464.145,39 Euro 28.414.485,90 Euro 4.410.757,01 - 11.986.056,68 = 32.825.242,91
lfd. Zugänge in 2018 01.01.2018 – 31.12.2018 Betrag - Euro
Offene Posten aus 2018 Mahnstufe 3 Hauptforderungen + NF (PSCD + FI) + 11.270.399,39
Endbestand 31.12.2018 Betrag - Euro
Ausgleich offener Posten durch: Einzahlungen Niederschlagungen/Erlässe Summe – offene Posten 2018 einschließlich Vorjahre, aus: Vollstreckung MS 3 – PSCD PSCD = wiederkehrende Ford Vollstreckung MS 3 – FI *) *) FI = einmalige Forderungen Zeitraum 01.01. – 31.12.18 Euro 5.840.346,35 Euro 5.644.969,82 Euro 27.884.381,71 Euro 4.725.944,42 - 11.485.316,17 = 32.610.326,13
Offene Posten 2016 Ausgangswert 2016 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2016
offene Posten 2016 (Mahnstufe 3) offene Posten 2016 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 11.349.602,34 34.225.369,86 9.639.437,76 9.639.437,76 84,9%
Zahlung = 38,9%
Niederschl./Erlass = 46,0%
28,2%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2017 Ausgangswert 2017 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2017
offene Posten 2017 (Mahnstufe 3) offene Posten 2017 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 10.585.929,73 32.825.242,91 11.986.056,68 11.986.056,68 113,2%
Zahlung = 61,6%
Niederschl./Erlass = 51,6%
36,5%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung
Offene Posten 2018 Ausgangswert 2018 Betrag - Euro Ausgleichsbetrag Betrag - Euro Erledigungsquote
2018
offene Posten 2018 (Mahnstufe 3) offene Posten 2018 einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) 11.270.399,39 32.610.326,13 11.485.316,17 11.485.316,17 101,9%
Zahlung = 51,8%
Niederschl./Erlass = 50,1%
35,2%
durch Zahlung, Erlass und
Niederschlagung

Offene Posten

2016

Ausgangswert 2016

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2016

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2016

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

11.349.602,34

34.225.369,86

9.639.437,76

9.639.437,76

Offene Posten

2017

Ausgangswert 2017

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2017

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2017

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

10.585.929,73

32.825.242,91

11.986.056,68

11.986.056,68

Offene Posten

2018

Ausgangswert 2018

Betrag - Euro

Ausgleichsbetrag

Betrag - Euro

offene Posten 2018

(Mahnstufe 3)

offene Posten 2018

einschl. Vorjahre

(Mahnstufe 3)

11.270.399,39

32.610.326,13

11.485.316,17

11.485.316,17

Offene Posten 2017

€40.000.000,00

€34.225.369,86 €32.825.242,91
€11.986.056,68 €10.585.929,73

€30.000.000,00 Anfangsbestand €20.000.000,00 + PSCD / FI

€10.000.000,00 Endbestand €0,00 Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Offene Posten 2018

40.000.000,00 €

32.825.242,91 € €32.610.326,13
11.270.399,39 € €11.485.316,17

30.000.000,00 € Anfangsbestand 20.000.000,00 € + PSCD / FI

10.000.000,00 € Endbestand 0,00 € Anfangsbestand + PSCD / FI - Ausgleich Endbestand

Reduzierung der offenen Posten 2017/2018

offene Posten 2017, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) Erledigungsquote 36,5% zum Ausgangswert noch offen 63,5% offene Posten 2018, einschl. Vorjahre (Mahnstufe 3) Erledigungsquote 35,2% zum Ausgangswert noch offen 64,8%

Ausgangswert: 32.825.242,91 Euro Ausgangswert: 32.610.326,13 Euro

5. Forderungsanalyse für die Jahre 2017 und 2018

Offene Posten in Vollstreckung (Mahnstufe 3) Betrag Euro Veränderung Veränderung
+/- Euro +/- in %
zum Vorjahr zum Vorjahr
Endbestand 2016 Endbestand 2017 Endbestand 2018 34.225.369,86 32.825.242,91 32.610.326,13 + 1.710.164,58 - 1.400.126,95 - 214.916,78 + 1.710.164,58 + 5,3 - 4,1 - 0,7 + 5,3
- 1.400.126,95 - 4,1
- 214.916,78 - 0,7

Offene Posten in Vollstreckung

(Mahnstufe 3)

Betrag

Euro

Endbestand 2016

Endbestand 2017

Endbestand 2018

34.225.369,86

32.825.242,91

32.610.326,13

Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2018 hat sich der Gesamtbetrag der offenen Posten in Mahnstufe 3 leicht auf 32.610.326,13 Euro verringert. Die Minderung liegt mit – 0,7% im Trend zum Vorjahr und gegenläufig zur verbesserten Ertragssituation (+ 2,49%) sowie der stark gestiegenen Gesamtforderungen (+ 18,61%) aus 2018. Bei der Analyse wird erkennbar, dass leicht gesunkene Zahlungseingänge aus Beitreibungsmaßnahmen (2017: 6.521.911,29 Euro, 2018: 5.840.346,35 Euro), bei in etwa gleichbleibenden Ausbuchungen/Niederschlagungen (2017: 5.464.145,39 Euro, 2018: 5.644.969,82 Euro), den Ausgleichsbetrag im Jahr 2018 ebenso leicht auf 11.485.316,17 Euro sinken ließen. Im Hinblick auf den weiterhin vorhandenen Endbestand an offenen Posten in Höhe von etwa 32,5 Mio. Euro wird das Kassen- und Steueramt als Vollstreckungsbehörde, in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen, bei zweifellos uneinbringlichen Forderungen weiter verstärkt auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinweisen. Diese Erkenntnis lässt erwarten, dass im Jahr 2019 weiterhin mit hohen Ausbuchungen /Niederschlagungen aus den Vorjahren zu rechnen ist.

Jahr Forderungen aus Insolvenzen (I) Euro Gesamtforderungen aus Insolvenzen
und Vollstreckung
Euro
2016 28.752.313,84 62.977.683,70
2017 29.019.432,96 61.844.675,87
2018 25.404.732,62 58.015.058,75

Forderungen aus Insolvenzen (I)

Euro

Die Summe der offenen Posten bei Insolvenzen ist im Jahresvergleich 2017 zu 2018 von 29,0 Mio. Euro auf 25,4 Mio. Euro um rund 4 Mio. Euro gesunken. Hinsichtlich der Insolvenzen hat KaSt im Rahmen des Forderungsmanagements hierauf keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten, allerdings dürfte hier auch die größere „Verschiebung“ von wertberichtigten Insolvenz- auf vollwertige „Normal“-Forderungen eine Rolle gespielt haben (s. unter 3 b), S. 4).

Forderungsanalyse 2017

€40.000.000,00 €30.000.000,00 Endbestand 2016 €20.000.000,00 Endbestand 2017 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % (€10.000.000,00) Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2016 2017 %

€34.225.369,86 €32.825.242,91
-4,1%
(€1.400.126,95)

Forderungsanalyse 2018

€40.000.000,00 €30.000.000,00 Endbestand 2017 €20.000.000,00 Endbestand 2018 €10.000.000,00 Veränderung €0,00 Veränderung in % (€10.000.000,00) Endbestand Endbestand Veränderung Veränderung in 2017 2018 %

€32.825.242,91 €32.610.326,13
-0,7%
(€214.916,78)
Offene Posten in Vollstreckung Gliederung nach Forderungsarten - % des Volumens
Mahnstufe 3
2018 Gewerbesteuer 80,0 Grundabgaben 2,1 Zweitwohnungssteuer 0,1 Hundesteuer 0,5 KITA-Gebühren 2,0 Friedhofsverwaltung 0,4 Sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen 14,6 Gesamt 100,0

Forderungen in Vollstreckung MS 3 -Gliederung nach Forderungsarten in %

0,4% 14,6% 2,2% Gewerbesteuer 0,5% 0,1% Grundabgaben 2,1% Zweitwohnungssteuer

Hundesteuer

Kita-Gebühren

Friedhofsverwaltung 80,0% Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen

Die Gliederung der offenen Posten in Mahnstufe 3 nach Forderungsarten, zeigt den hohen Anteil der Gewerbesteuer im Vergleich zu den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Grundabgaben deutlich auf.

Offene Posten in Vollstreckung nach Fälligkeit Volumen Euro
1986 – 1989 0,0% 0 Euro
1990 - 1999 8,2% 2.666.736 Euro
2000 – 2009 28,4% 6.287.556 Euro
2010 – 2018 58,4% 23.656.034 Euro

Die Ausbuchung von Forderungen (Niederschlagung/Erlass) ist auf uneinbringliche Fälle begrenzt. Im Rahmen der Forderungsüberwachung erfolgt dies erst, wenn alle laufenden Verfahren und Vollstreckungsvorgänge abgeschlossen sind. Im Fall vorhandener Besicherungen, z.B. durch Zwangshypotheken an Grundvermögen, erfolgt eine Ausbuchung erst nach Löschung dieser Rechte. Bei Insolvenzverfahren, welche häufig Gewerbesteuerforderungen beinhalten, geschieht eine endgültige Niederschlagung erst nach Abschluss der Schlussverteilung, die bis zu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens und u.U. noch länger dauern kann. Ebenso verhält es sich bei Steuerschuldnern, mit denen im Rahmen der Beitreibungsmaßnahmen langjährige Ratenzahlungen vereinbart wurden und hieraus weiterhin laufende Einzahlungen zu verzeichnen sind. Aus diesen Gründen sind im Forderungsbestand noch relativ viele Altforderungen enthalten, auf die durch zu erwartende Einzahlungen aus der Insolvenzquote oder der weiterhin andauernden Zahlungsbereitschaft nicht verzichtet werden kann.

Eine mögliche Zahlungsverjährung der Forderungen setzt nicht ein und wird durch regelmäßige Beitreibungsversuche bzw. Mahnungen zur Unterbrechung der Verjährung verhindert.

Unabhängig davon hat KaSt in Abstimmung mit den anordnungsbefugten Dienststellen bei Fälligkeiten der Jahre 1986 -1989 erfolgreich auf den konsequenten Vollzug der Niederschlagungsempfehlungen hinwirken können. Das Volumen dieser Fälligkeiten konnte im Jahr 2018 auf 0,00 Euro (Vorjahr: 26.386 Euro) reduziert werden. Diese Strategie wird weiterhin für die Altfälligkeiten von 1990 - 1999 verfolgt.

Die Anzahl der Vollstreckungsfälle hat sich von 2017 auf 2018 um 8,2% erhöht. Damit stieg auch die Zahl der eingeleiteten Zwangs- und Beitreibungsmaßnahmen (unter anderem Aufträge an den städtischen Ermittlungsdienst und an Gerichtsvollzieher) durch die „Abteilung Vollstreckungswesen“.

Jahr Vollstreckungsfälle - Anzahl
2017 15.748
2018 17.046
Jahr Lfd. Maßnahmen und Aufträge Vorgänge - Anzahl
2017 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 7.920
2018 Aufträge an städt. Ermittlungsdienst 7.966
2017 Aufträge an Gerichtsvollzieher 2.929
2018 Aufträge an Gerichtsvollzieher 2.979

Abbildung 10

Stk/063/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Erhöhung der Aktienquote von 30 auf 50 Prozent in den Anlagerichtlinien der rechtsfähigen

Stiftungen

Anlagen: Aktualisierte Anlagerichtlinien der rechtsfähigen Stiftungen Synopse der geänderten Passage der vorherigen Anlagerichtlinien und der aktualisierten Anlagerichtlinien

Sachverhalt (kurz): Die Vermögensanlage für die Stiftungen bedeutet im Niedrigzinsumfeld eine große Herausforderung. Derzeit ist in den Anlagerichtlinien eine Aktienquote von 30 Prozent des Stiftungsvermögens zulässig. Eine Erhöhung einer Aktienquote auf 50 Prozent für die Stiftungen, die lediglich dem Bayerischen Stiftungsgesetz unterworfen sind, wird vorgeschlagen, sofern dies ausdrücklicher und schriftlich formulierter Wille der Stifterin bzw. des Stifters ist. Für die nichtrechtsfähigen Stiftungen und die kommunalen Stiftungen, für die grundsätzlich das Kommunalrecht anzuwenden ist, wird eine Ausweitung der Quote nicht befürwortet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Änderung von Anlagerichtlinien

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Die in der Anlage 1 aktualisierten Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Kapitalvermögens der von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen und allgemeinen Stiftungen sowie anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind, werden beschlossen.

Anlagerichtlinien

für die Verwaltung des Kapitalvermögens der von der Stadt Nürnberg verwalteten

rechtsfähigen kommunalen und allgemeinen Stiftungen sowie anderen kommunalen

Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind

Beschluss des Ältestenrates vom 18.12.2019

Präambel

Gemäß den Satzungen der einzelnen Stiftungen ist das jeweilige Vermögen der Stiftung in seinem Bestand dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten (vgl. Art. 6 Abs. 2 BayStG).

Das Vermögen ist zudem gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStG und Art. 20 Abs. 3 BayStG sicher und wirtschaftlich zu verwalten.

Besondere Vorgaben zur Vermögensanlage in den Stiftungssatzungen (Wille des Stifters oder der Stifterin) sind zu beachten.

Bei der Wahl der Investments gelten die vom Ältestenrat und Finanzausschuss beschlossenen Kriterien zur Nachhaltigkeit.

§ 1 Anlageziele und -vorgaben

(1) Ziel der Vermögensanlage ist es, das vorhandene Kapital dauerhaft real zu erhalten und daneben kontinuierliche Erträge zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu erwirtschaften.

(2) Besondere Vorgaben zur Vermögensanlage in den Stiftungssatzungen (Wille des Stifters oder der Stifterin) sind zu beachten.

(3) Der Beschluss des Ältestenrates und Finanzausschusses zur Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen in der jeweils gültigen Fassung (Grundsatzbeschluss vom 22.03.2017) ist zu beachten.

§ 2 Anlageinstrumente

(1) Das Stiftungsvermögen ist in auf Euro lautende Vermögenswerte anzulegen.

(2) Zulässige Anlageinstrumente sind

Bankschuldverschreibungen, Unternehmensanleihen),

unterliegen,

(3) Nicht zulässig sind Hedgefonds und thesaurierende Wertpapiere. Derivatgeschäfte sind mit Ausnahme von Aktienanleihen nicht erlaubt. (4) Sind nach Abs. 3 unzulässige Wertpapiere bereits durch die Stiftungsgründung oder aufgrund einer Zustiftung im Grundstockvermögen enthalten, wird mittelfristig auf eine Reduzierung des Anlagerisikos hingewirkt, wobei hierbei der Stifterwille zu beachten ist.

§ 3 Risikobeschränkung

(1) Zum Kaufzeitpunkt ist bei der Wahl des Emittenten darauf zu achten, dass sich die Bonität, ausgedrückt in Ratingnoten der Ratingagenturen Moody`s, Standard & Poor`s, Fitch oder Scope, innerhalb des sogenannten „Investment Grade“ befindet.

(2) Spekulative Anlagen, das heißt Anlagen, die sich zum Kaufzeitpunkt außerhalb des sogenannten „Investment Grade“ befinden, sind ausgeschlossen.

(3) Die Anlage von Vermögen in Werte ohne Rating ist nur nach Einwilligung des Anlageausschusses (§ 5) gestattet und schriftlich zu dokumentieren.

(4) Bereits im Stiftungsvermögen vorhandene Anlagen im spekulativen Bereich dürfen nach Abwägung der Risiken maximal bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden. Gleiches gilt bei einer Herabstufung durch die Ratingagenturen. Nach Möglichkeit sind die Anlagen schon früher zu veräußern, sofern dies nicht grob unwirtschaftlich ist.

(5) Bei jeder Wertpapieranlage ist das Einlagensicherungssystem der entsprechenden Bank oder Versicherungsgesellschaft abzufragen und zu dokumentieren.

(6) Bei der Wahl der Finanzprodukte ist auf eine ausreichende Diversifikation hinsichtlich Anlagenart und Laufzeit zu achten.

(7) Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht überschreiten. Für die von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen und für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind, kann die Stifterin oder der Stifter schriftlich festlegen, dass der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen bis zu 50 Prozent betragen kann.

§ 4 Vermögensverwaltung durch Dritte

(1) Die Übertragung der Vermögensverwaltung an Dritte ist grundsätzlich zulässig. Den Anlagerichtlinien ist jedoch Geltung zu verschaffen.

(2) Besteht bei Stiftungsgründung ein Vermögensverwaltervertrag mit einem Dritten, kann ein Vermögensverwaltungsmandat nach Festlegung der diesen Richtlinien in etwa entsprechenden Anlagerichtlinien übernommen werden, sofern dies ausdrücklicher Stifterwille ist.

§ 5 Anlageausschuss und Anlageentscheidung

(1) Der Anlageausschuss besteht aus der Leitung der Stadtkämmerei oder deren Vertretung, dem Kassenverwalter oder dessen Vertretung und der Leitung der Stiftungsverwaltung oder deren Vertretung.

(2) Die Anlageentscheidung wird durch die Stiftungsverwaltung vorbereitet und im Anlageausschuss beraten und einstimmig getroffen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Stadtkämmerin/der Stadtkämmerer.

(3) Die Anlageentscheidung ist schriftlich zu dokumentieren.

§ 6 Berichterstattung und Controlling

(1) Der Stadtkämmerin/Dem Stadtkämmerer ist einmal jährlich eine Übersicht über die getätigten Wertpapierkäufe zur Information vorzulegen.

(2) Im Rahmen des Jahresabschlusses sind die Wertentwicklung und der Anteil der jeweiligen Anlagekategorie bei den Stiftungen zu überprüfen und dem Ältestenrat der Stadt Nürnberg vorzulegen.

§ 7 Überarbeitung der Richtlinien

Die Anlagerichtlinien sind jährlich durch die Stiftungsverwaltung auf Aktualität hin zu überprüfen; die Überprüfung aktenkundig zu machen.

§ 8 Gültigkeit der Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie tritt für Neuanlagen und künftige Anlageentscheidungen am Ersten des auf die Beschlussfassung im Ältestenrat und Finanzausschuss folgenden Monats in Kraft; sie ist für unbestimmte Dauer gültig.

Synopse zur Änderung des § 3 der Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Kapitalvermögens der von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen kommunalen und allgemeinen Stiftungen sowie anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind

§ 3 Risikobeschränkung (alt) § 3 Risikobeschränkung (alt)

… …

(7) Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent (7) Der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen darf 30 Prozent des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapier- des Anlagevermögens zum Zeitpunkt des Wertpapierkaufes nicht kaufes nicht überschreiten. überschreiten. Für die von der Stadt Nürnberg verwalteten rechtsfähigen allgemeinen Stiftungen und für die anderen kommunalen Stiftungen, die nicht kommunal verwaltet sind, kann die Stifterin oder der Stifter schriftlich festlegen, dass der Anteil an Aktien, Aktienfonds und Aktienanleihen bis zu 50 Prozent betragen kann.

Ref.I/II/136/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 18.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.10.2019, öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/136/2019

Beschlussvorschlag:

Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Ältestenrat- und Finanzausschusses vom 23.10.2019 lag in der Sitzung auf und wird genehmigt.

Download ↓