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← Sitzung des Schulausschusses (13.12.2019)

Sitzung gesamt öffentlich - Stand: 06.12.2019

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Schulausschusses

13.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Vom Orientierungsrahmen zur Vision Schule 2030 - Perspektiven für die 6 kommunalen Schulen Nürnberg Bericht 3. BM/066/2019 6 Sachverhalt 3. BM/066/2019 9 TOP Ö 2 Bericht zur Entwicklung der inklusiven Beschulung im Schuljahr 2018/19 13 Bericht 3. BM/070/2019 13 Inklusionsbericht 3. BM/070/2019 16 TOP Ö 3 Umfrage zum Modellversuch Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus anpassen, 37 hier: Antrag von Alexander Liebel (FDP) vom 29.08.2019 Bericht 3. BM/067/2019 37 Antrag Alexander Liebel (FDP) vom 29.08.2019 3. BM/067/2019 41 Sachverhalt 3. BM/067/2019 42 TOP Ö 4 Schulweghelfer/Schulwegsicherheit, hier: Antrag SPD Stadtratsfraktion SPD 46 vom 04.09.2018 und Antrag Bündnis/Die Grünen vom 06.11.2019 Bericht 3. BM/068/2019 46 Antrag Bündnis 90/Grüne vom 06.11.2019, hier Schulwegsicherheit 3. BM/068/2019 49 Antrag SPD Stadtratsfraktion vom 04.09.2018, hier: Schulweghelfer+Schulwegsicherheit 50

Bericht und Schreiben KM 3. BM/068/2019 51 Protokoll AKVSE 3. BM/068/2019 55 Sachverhalt 3. BM/068/2019 58 TOP Ö 5 Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in Nürnberg im 62 Schuljahr 2019/20 Bericht SchB/011/2019 62 1 Klassen- und Schülerzahlen nach Direktoraten SchB/011/2019 66 2 Klassen und Schülerzahlen nach Schularten SchB/011/2019 68 Sachverhalt SchB/011/2019 69 TOP Ö 6 Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN, Bericht über das Schuljahr 78 2018/19 Bericht IPSN/004/2019 78 Anlage 1 IPSN/004/2019 81 Anlage 2 IPSN/004/2019 85 Anlage 3 IPSN/004/2019 87 TOP Ö 7 Erasmus+ Projekte an beruflichen Schulen in Nürnberg 93 Bericht SchB/012/2019 93 Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Erasmusprojekte an beruflichen Schulen in Nürnberg 96

Sachverhalt SchB/012/2019 97 Tabellarische Übersicht EU-Projekte ber Schulen SchB/012/2019 100 TOP Ö 8 Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B7 - B13 – 109 Gymnasien der nördlichen Altstadt Sitzungsvorlage SchB/013/2019 109 Sachverhalt SchB/013/2019 112

TOP Ö 9 Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B5 und B14: 115 Raumprogramme beider Schulen Sitzungsvorlage SchB/014/2019 115 B14 Raumprogramm SchB/014/2019 119 Raumprogramm-Sport SchB/014/2019 126 Sachverhalt SchB/014/2019 127 Weitere Räume+Sport SchB/014/2019 129 TOP Ö 10 Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung, hier: Antrag 138 Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 11.12.2018 Bericht 3. BM/069/2019 138 Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Internationale Dekade für Menschen 141 Afrikanischer Abstammung 3. BM/069/2019 Sachverhalt 3. BM/069/2019 142

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Schulausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 13.12.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Vom Orientierungsrahmen zur Vision Schule 2030 - Perspektiven Bericht

für die kommunalen Schulen Nürnberg 3. BM/066/2019

2. Bericht zur Entwicklung der inklusiven Beschulung im Schuljahr Bericht

2018/19 3. BM/070/2019

3. Umfrage zum Modellversuch Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus Bericht

anpassen, hier: Antrag von Alexander Liebel (FDP) vom 3. BM/067/2019

29.08.2019

4. Schulweghelfer/Schulwegsicherheit, hier: Antrag SPD Bericht

Stadtratsfraktion SPD vom 04.09.2018 und Antrag Bündnis/Die 3. BM/068/2019

Grünen vom 06.11.2019

5. Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in Bericht

Nürnberg im Schuljahr 2019/20 SchB/011/2019

6. Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN, Bericht über Bericht

das Schuljahr 2018/19 IPSN/004/2019

7. Erasmus+ Projekte an beruflichen Schulen in Nürnberg Bericht

8. Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B7 - Beschluss

B13 – Gymnasien der nördlichen Altstadt SchB/013/2019

9. Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B5 Beschluss

und B14: Raumprogramme beider Schulen SchB/014/2019

10. Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung, Bericht

hier: Antrag Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 3. BM/069/2019

11.12.2018

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 25.10.2019,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Vom Orientierungsrahmen zur Vision Schule 2030 - Perspektiven für die kommunalen

Schulen Nürnberg

Bericht:

Die Handlungsfelder des Orientierungsrahmen der kommunalen Schulen greifen die zentralen Themen der Schulen in Nürnberg auf, diese gilt es für eine zukunftsfähige Schule im Rahmen der Vision: Schule 2030 weiterzuentwickeln.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Bericht dient zur grundsätzlichen Information über die Schulentwicklung in Nürnberg. Eine finanzielle Auswirkung hängt von Aufträgen aus dem Nürnberger Stadtrat an das kommunale Schulwesen ab.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vision Schule 2030 dient zur Weiterentwicklung des Nürnberger Schulwesen und umfasst die gesamte Schulfamilie.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht: „Vom Orientierungsrahmen zur Vision Schule 2030 - Perspektiven für

die kommunalen Schulen Nürnberg“

In diesem Bericht geht es um eine Zusammenschau sowie einen Ausblick: woran orientieren sich unsere städtischen Schulen, um ihre Schülerinnen und Schüler fit für die Zukunft zu machen? Es wird ein Bogen geschlagen von der Entwicklung des ersten Nürnberger Orientierungsrahmens für Schulen 2015 über dessen kontinuierliche Erweiterung (Internationalisierung, Digitalisierung, Demokratie und Inklusion) hin zum aktuellen Programm „Vision Schule 2030“. Am Ende steht die Frage, ob die Weichen für das städtische Schulwesen bereits richtig gestellt sind und ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage für die notwendigen nächsten strategischen Schritte.

Entwicklung des Orientierungsrahmens

2016 wurde die erste Version des Nürnberger Orientierungsrahmens der städtischen Schulen veröffentlicht. Für acht aktuelle Handlungsfelder (Sprachförderung, Kompetenzorientierung…) wurde jeweils beschrieben, welche Herausforderungen sich konkret für Nürnberg stellen, was die Zielsetzung ist und an welchen „Erfolgsindikatoren“ eine gelingende Umsetzung bzw. Praxis erkennbar sein könnte.

Der Orientierungsrahmen wurde einerseits als ein das Nürnberger Qualitätsmanagement (NQS/ NQA) ergänzender normativer und handlungsleitender Rahmen gebraucht, zum anderen wurde er bewusst als Instrument gestaltet, mit dem Schulen im Sinne der internen Selbstevaluation selbstständig und flexibel ihre eigene Praxis hinterfragen und die Richtung ihrer Schulentwicklung bestimmen können. Die acht Handlungsfelder entstanden aus einer intensiven Auseinandersetzung mit Experten-Vorträgen, Situationsanalysen und Erfahrungshintergründen der Schulleitungen in den Jahren 2013 bis 2015 und stellten die zum damaligen Zeitpunkt priorisierten Schwerpunktthemen dar

eines am Kind bzw. Jugendlichen orientierten Schulwesens im Sinne des oft zitierten Mottos „Keiner darf verloren gehen“.

Der Orientierungsrahmen wurde von Anfang an als offenes System konzipiert. Es wurde festgelegt, dass neue Kapitel in einem bestimmten Modus entwickelt und abgestimmt werden sollen, in Form eines moderierten Arbeitskreises, der sich aus interessierten Schulleitungen und Kolleg/innen zusammensetzt. Der aus diesem Kreis entwickelte Erstentwurf wird im Rahmen einer gemeinsamen Direktorenkonferenz beraten und wo nötig ergänzt bzw. verändert.

Recht schnell wurde deutlich, dass eine Erweiterung der Handlungsfelder nötig wurde: in einer zweiten Entwicklungsstufe wurden die Themen „Internationalisierung“ und „Digitalisierung“ ergänzt. Die letzte Bearbeitungsrunde wurde im Juli 2019 abgeschlossen mit den beiden Handlungsfeldern „Demokratie lernen & leben“ sowie „Inklusion“. (siehe Anlagen sowie Inklusionsbericht 2019)

Einsatz & Wirkung des Orientierungsrahmens

In einem 2018 stattfindenden Fachtag Orientierungsrahmen wurde der konkrete Einsatz und die Wirkung des Instrumentes „Orientierungsrahmen“ von den Schulleitungen kritisch reflektiert. Konsens war die Bedeutung der gemeinsamen Entwicklung für die Leitungsebenen, vor allem was die Verständigung zwischen den Schulleitungen des beruflichen und des allgemeinbildenden Bereichs anbelangt, sozusagen eine „gemeinsamen DNA“ im Sinne eines gemeinsamen Werte-Hintergrundes zu haben. Der Orientierungsrahmen wird vor allem auf der Ebene der Schulentwicklung genutzt, also von Schulleitungen und Steuergruppen bzw. NQS-Teams. Positiv bewertet wurde seine Wegweiser- Funktion: der Orientierungsrahmen fördert den Überblick, ist Strategiepapier, anerkannter Rahmen für Leitbilder und Jahresziele, Orientierung für neue und alte Kolleginnen und Kollegen, er bietet

damit eine gute Struktur für die Schulentwicklung. In Frage gestellt wurde jedoch, ob der Orientierungsrahmen schon wirklich in jedem Lehrerzimmer ausreichend angekommen sei.

Kontrovers wurde diskutiert, ob es sinnvoll sei, den Orientierungsrahmen zunächst für eine bestimmte Zeit zu schließen, um Zeit für die Umsetzung zu haben – oder ob es sinnvoller sei, ihn offen zu halten, um aktuelle Herausforderungen zeitnah aufnehmen zu können. Diese Diskussion spiegelt eine Frage wider, die auch im Rahmen der Schulentwicklung von Kollegien immer wieder gestellt wird, nämlich wie viele Baustellen zeitgleich überhaupt zu bearbeiten sind. Hier stoßen wir immer öfter an eine Grenze, weil jede neue Herausforderung als zusätzlich zu den bereits bestehenden Aufgaben wahrgenommen wird: die Sprachförderung neben dem neuen Lehrplan, die Digitalisierung zusätzlich zur Demokratieförderung und jetzt auch noch oben drauf die Inklusion! Diese Art der Perspektive führt zu Gefühlen von Überforderung, Entmutigung oder gar Resignation.

Einschätzung, Konsequenzen & Perspektiven

Die Entwicklung des Orientierungsrahmens war ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen Verständnis der Herausforderungen und deren Bewältigung. Dadurch wurde ein gemeinsamer normativer Rahmen geschaffen, mit dem das Qualitätsmanagement arbeiten kann. Vor allem die Arbeit an den letzten beiden Handlungsfeldern „Inklusion“ und „Demokratie lernen & leben“ hat jedoch deutlich gemacht: bei beiden Themen handelt es sich um so große „Baustellen“, dass jede für sich schon ein mehrjähriges Schulentwicklungsprogramm problemlos füllen könnte. Auf der anderen Seite wurde gerade hier deutlich, dass trotz unterschiedlicher Überschriften vieles im Detail auf dieselben Veränderungsnotwendigkeiten hinweist und ähnliche Kompetenzen im Zielfokus stehen. Aus einer breiteren Perspektive gilt das auch für viele der anderen Handlungsfelder, sowie das noch gar nicht berücksichtigte Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.

Im Kern geht es immer wieder um

Diese Anforderungen, die weit über rein fachliches Wissen und einen festgelegten Fächerkanon hinausgehen, werden schon seit längerem unter dem Titel „future skills“ oder „21st century skills“ thematisiert. Sie finden sich schon lange im Curriculum „Bildung für nachhaltige Entwicklung - BNE“, das sich im neuen LehrplanPlus als Querschnittsthema durch alle Fächer zieht.

Wie könnte eine Schule aussehen, die Antworten auf die beschriebenen Herausforderungen findet? Die Strukturen, Praktiken und Kulturen ausbildet, die viele Handlungsfelder gleichermaßen „bedienen“? Und die somit einen starken Beitrag zur gesellschaftlichen Integration und gleichermaßen zur gesellschaftlichen Transformation leistet? Wie sehen Schulen aus, in der das Erwerben von future skills im Mittelpunkt steht, Inklusion machbar und Demokratie lernen Teil des Schulalltags ist? Die Individualität und Gemeinschaft gleichermaßen fördern und dabei selbstverständlich kreativ und kritisch sowohl analog als auch digital arbeiten? Die im Sinne der

Prävention Strukturen und Kooperationen so gestalten, dass Phänomenen wie Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt der Boden entzogen wird.

Alle Expertisen und Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Im Rahmen der traditionellen Gestaltung der Schulpraxis sind diese Anforderungen nicht zu erfüllen. Wir stehen also an einem Punkt, wo wir reflektieren müssen, ob einzelne Projekte und punktuelle Innovationen ausreichen – oder ob es um grundsätzlichere Weichenstellungen geht: Die Art und Weise, wie Erziehung und Bildung von einer Gesellschaft gestaltet wird, entscheidet über ihren Erfolg, ihre Entwicklung und ihre Zukunftsfähigkeit. „Wir müssen im Kopf behalten, dass es auch eine Handlung ist, nicht zu handeln, wenn wir uns entscheiden, das gegenwärtige Bildungssystem nicht zu ändern, also eine Entscheidung treffen, von der wir mit großer Sicherheit sagen können, dass sie die bestehenden Probleme noch verfestigt.“ (Die vier Dimensionen der Bildung: Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen, Fadel u.a, 2017, S.283)

Schwerpunkt „Vision Schule 2030“

Aus dem Kreis der Schulleitungen ist im Rahmen der jährlichen gemeinsamen Klausurtage (Feuchtwangen/Pleinfeld) der Bedarf artikuliert worden, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen und sich dafür mit konkreten Praxisbeispielen auseinander zu setzen. Das von Herrn Dr. Gsell an IPSN und die pädagogischen Ämter in Auftrag gegebene Schwerpunktprogramm „Vision Schule 2030“ dient diesem Ziel. Es besteht aus unterschiedlichen Formaten wie Fachtagen, Hospitationsfahrten, einer Zukunftswerkstatt sowie einer Reihe von Fortbildungen zu zentralen Themen. Im Rahmen der beiden Anregungstage im 2. Halbjahr sollen neben ausgewählten Schulen mit interessanten innovativen Konzepten auch Praxis-Beispiele aus den kommunalen Schulen vorgestellt werden, die innovative Konzepte ausprobieren oder entwickeln. In Kooperation mit dem bayerischen Regionalbüro des deutschen Schulpreises und der deutschen Schulakademie werden an 3 Filmabenden interessante Filme über Schulen im Wandel gezeigt und miteinander diskutiert.

Der ebenfalls gegründete AK Schule 2030 (Schulleitungen, IPSN, 3.BM, SchA und SchB, PV) soll das Programm begleiten, eine Brücke in die Schulen und Ideengeber für Praxisbeispiele sein. Im Anschluss an das Programm wird eine gemeinsame Auswertung notwendig sein, die die Basis für Entscheidungen bildet, wie in den kommunalen Schulen auf die Herausforderungen reagiert werden soll.

Ausblick

Das kommunale Schulwesen bietet die Chance und ist in der Lage, wie bereits bei anderen erfolgreichen Innovationen (MSRG, MSBS, MEBS, NQS) bewiesen, eigene Akzente zu setzen und Entwicklungen anzustoßen. Die Frage wird sein, wie Rahmenbedingungen gestaltet und Investitionen eingesetzt werden, um eine starke Dynamik in Gang zu setzen. Wie kann eine gemeinsame starke Vision entwickelt werden und was sind notwendige gemeinsame Leitplanken? Im Sinne einer regionalen Bildungslandschaft sollten alle relevanten Akteure, die den Prozess unterstützen könnten, systematisch einbezogen werden.

Vorschlag für strategische Schritte

  1. Systematische Nutzung des Programmes Vision 2030 durch alle Schulen: Schulleitung und Steuergruppe organisieren eine hohe Teilnahme an vielen Veranstaltungen und machen Schule 2030 zum Thema an ihrer Schule.

  2. Meinungsbildung auf breiter Basis: im Rahmen einer Konferenz werden die Beispiele und Impulse diskutiert und Zukunfts-Szenarien sowie geeignete Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt 3. Auswertung der Ergebnisse und Entwicklung von konkreten Vorschlägen 4. Klärung von Machbarkeiten, Ressourcen und Kooperationspartnern 5. Entscheidungen, Zielsetzung, Aufträge 6. Umsetzung 7. Begleitende Evaluation

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Bericht zur Entwicklung der inklusiven Beschulung im Schuljahr 2018/19

Anlagen: Inklusionsbericht

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über die inklusive Beschulung im Schuljahr 2018/19. Der Bericht stellt die Zusammenarbeit vom Geschäftsbereich, Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), Amt für Berufliche Schulen (SchB), Institut für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) und der Hausverwaltenden Einheit-Schule (HVE) dar. Dabei liegt der Fokus auf dem derzeitigen Stand der inklusiven Beschulung sowie auf der weiteren Vorgehensweise.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Teilhabe aller Kinder und junger Erwachsenen an Bildungs- und Betreuungangeboten unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft bzw. von Behinderung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Der Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters Schule und Sport, dem im Einzelnen die Dienststellen das Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA), das Amt für Berufliche Schulen (SchB), das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) und der Hausverwaltenden Einheit (HVE) zugeordnet sind, berichtet über:

Die Inklusion an Nürnberger Schulen 2018/19

1. Gesamtbetrachtung

Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in der schulischen Gemeinschaft, aber auch am Gesellschaftsleben, steht an oberster Stelle heutiger schulischer Entwicklungsprozesse in einer sich zunehmend vielfältig gestaltenden Gesellschaft. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung erfahren durch inklusive Maßnahmen eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls, Zugehörigkeit und Akzeptanz innerhalb einer Gruppe. Im Gegenzug lernen Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung im gegenseitigen Umgang Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Der alltägliche gegenseitige Austausch, zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, gestaltet sich zunehmend auch im schulischen Bereich, als gelebte Normalität, in der man miteinander und voneinander lernt. Eine wesentliche Grundlage für eine gelungene inklusive Beschulung stellt die Lehrerschaft dar. Die Herausforderungen, denen sich die Lehrkräfte heutzutage gegenübersehen, um ihren Unterricht erfolgreich zu gestalten, werden immer komplexer. Zu erwähnen sind beispielsweise Digitalisierung des Unterrichts, wachsende Heterogenität der Kompetenzen bei den Lernenden und eben auch eine steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit inklusivem Unterstützungsbedarf. Gerade bei der Bewältigung des Umgangs mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf, ist es notwendig, flexibel und schnell greifende Maßnahmen an den Schulen einleiten zu können, die fachkompetent (von „innen“ und „außen“) begleitet werden und zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte dienen. Inklusion muss in allen Entwicklungen (z. B. bei der Gestaltung von Schulgebäuden, bei der Unterrichtskonzeptionierung, bei der Gestaltung von ((Teil-)Qualifikationsanforderungen) in Zukunft mitgedacht werden, was ein schulbereichsübergreifendes Denken und Handeln voraussetzt.

Im Folgenden wird dargelegt, welche Schritte hin zur inklusiven Entwicklung im schulischen Bereich in Nürnberg im Schuljahr 2018/19 bereits gegangen wurden und welche Schritte noch zu gehen sind.

2. Impulse zur Weiterentwicklung der inklusiven Prozesse im schulischen Bereich

2.1 Internationaler Erfahrungsaustausch

Für den Geschäftsbereich Schule und Sport des 3. Bürgermeisters (3. BM) besuchte im März 2019 eine Delegation des Amtes für Allgemeinbildende Schulen (SchA), des Amtes für Berufliche Schulen (SchB), und des Instituts für Pädagogik und Schulpsychologie Nürnberg (IPSN) und schulischen Vertretern Antwerpen, um den Austausch zweier ähnlicher Städte unter dem Schwerpunkt Inklusion zu intensivieren. Während des dreitägigen Aufenthalts erhielt die Nürnberger Delegation einen Einblick in das vor Ort bestehende Inklusionskonzept an den Schulen. Der Einbezug multiprofessioneller Teams an runden Tischen ist an den Schulen Antwerpens eine Selbstverständlichkeit; Schülerinnen und Schüler mit einem Handicap, die in Regelschulen/weiterführenden Schulen inkludiert werden, erhalten somit von Beginn an eine grundlegende Unterstützung. Ein 2016/2017 nicht genehmigtes EU- Erasmus+-Projekt zum Thema Inklusion zwischen den beiden Städten soll in den nächsten Jahren erneut aufgenommen werden. Eine Delegation aus Antwerpen wird im ersten Halbjahr 2020 in Nürnberg erwartet. Dabei stehen für die Besucher aus Antwerpen die Themen Einzelinklusion und bauliche Hilfen im Vordergrund des Interesses.

2.2 Fortbildungen und Veranstaltungen

Darüber hinaus nahmen und nehmen Vertreterinnen und Vertreter des Geschäftsbereichs 3.BM an zahlreichen Fortbildungen und Veranstaltungen aus Theorie und Praxis, den Themenbereich Inklusion betreffend, teil. Zu nennen sind, unter anderem, folgende:

Fortbildungen:

 14.01.2019 Nürnberger Ideenforum: Bildung für ALLE (mit neuen Angeboten für Menschen ab 18 mit und ohne Behinderung)

 26.03.2019 »Ein Stein ist ins Rollen gekommen ...« 10 Jahre Inklusion als Menschenrecht

 05.04.2019 EUTBs im Integrationsfachdienst - Die ergänzenden unabhängigen Teilhabe-Beratungsstellen Mittelfrankens stellen sich vor

 08.07.2019 Fachtagung „Wie lassen sich inklusive Schulentwicklungsprozesse starten, steuern, begleiten und umsetzen?“ „Inclusion is all about collaboration and communication. (IIIS-Projekt Consortium)“ www.implementing-inclusion-in-schools.eu

Veranstaltungen:

 04.05.2019 UN-Zug und UN-Markt

 16.05.2019 Informations- und Besichtigungsfahrt des Geschäftsbereichs 3. BM zu verschiedenen Objekten im Stadtgebiet Nürnberg mit Betrachtung inklusiver baulicher Maßnahmen

 06.08.2019 Erste inklusive mobile Bürgerinnen- und Bürgerversammlung mit Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern

 11.10.2019 Podiumsdiskussion mit der OB Kandidatin, den OB Kandidaten und der Lebenshilfe Nürnberg: DER STELLENWERT DER INKLUSION IN DER STADT DER MENSCHENRECHTE

 14.11.2019 Teilnahme an der Inklusionsveranstaltung in Würzburg von Vertreterinnen und Vertretern des Geschäftsbereichs 3. Bürgermeister im Rahmen des Programmes „Vision Schule 2030“

2.3 Arbeitsgruppen und Inklusionskonferenz

Grundlage für eine konstruktive Entwicklung eines für alle Beteiligten anwendbaren und

umsetzbaren Handlungsrahmens ist eine gemeinsame Wertebasis und Zielorientierung.

Daher wird in einem stattfindenden Parallelprozess der Stadt Nürnberg versucht, über die

jährlichen Inklusionskonferenzen das Thema Inklusion gezielt in die Mitte der Gesellschaft zu

bringen. Durch die Entwicklung des „Nürnberger Werterades“, können in Nürnberg für

wichtig erachtete Werte, bestehend aus gesellschaftlichen Grundwerten und

Individualwerten, als Grundlage bei der Erarbeitung des „Lokalen Aktionsplans zur

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ verwendet werden. Die Ausarbeitung des

Aktionsplans findet seit Herbst 2018 themen- und handlungsfeldbezogen in acht

Arbeitsgruppen statt. Die inzwischen operationalisierbaren Ziele der einzelnen

Arbeitsgruppen sind durch die Inklusionskonferenz vom 23.05.2019 verabschiedet.

Die Ergebnisse beider voneinander unabhängigen Prozesse sind für die Weiterentwicklung, aber auch die teilweise Neuausrichtung der Handlungsstrategien im Umgang mit Inklusion an den Schulen mitzudiskutieren. Die Ergebnisse sind gleichermaßen Grundlage, Rahmen und Handlungsauftrag des weiteren Entwicklungsprozesses.

Durch Vernetzung in internen Arbeitsgruppen, regelmäßigen Treffen im Geschäftsbereich (Jour fixe), unter Unterstützung einer eigens für den Themenbereich Inklusion geschaffenen Projektstelle für die Aspekte Monitoring, Beratungswegweiser, Übergänge und Fortbildungsangebote, werden unter anderem die Ergebnisse der Inklusionskonferenz und des Nürnberger Werterades im Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters aufgegriffen, vertieft und sukzessive umgesetzt.

2.4 Veranstaltungen zum Thema Inklusion am IPSN 2018/19

Wie bereits in den vergangenen Jahren fanden auch im Schuljahr 2018/19 wieder einige Veranstaltungen über das Thema Inklusion am IPSN statt. Exemplarisch werden im Folgenden ein paar dieser genannt.

2.4.1 Inklusion in der Grundschule – Gemeinsamer Unterricht und individuelle

Förderung

Schon vor vielen Jahren hat sich die Hegel-Schule auf den Weg gemacht, um das Schulprofil Inklusion mit Partnerklassen und in jahrgangsgemischten Klassen zu realisieren. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Fortbildung erhielten einen Einblick in die Schritte der Schulentwicklung, den lernzieldifferenten gemeinsamen Unterricht und die Möglichkeiten der individuellen Förderung. Nach einer Hospitation in den Klassen wurden im Nachgespräch Fragen beantwortet. Im Austausch mit Lehrkräften und einer Sonderpädagogin konnten z. B. folgende Inhalte gesondert behandelt werden: bewährte Lernmaterialien zur inneren Differenzierung und zum individuellen Lernen, Lernen an einem Gegenstand, Förderplanung und Förderung auch im Bereich der Sprache usw.

2.4.2 Qualifizierungskurs Vielfalt ermöglichen - Inklusion an Schulen

Der Kurs, der bereits im Schuljahr 2016/17 startete, wurde im Frühjahr 2018 mit einer Feier zur Zertifikatsverleihung beendet. Im Oktober begann der zweite Kurs. Diese Weiterbildung für Schulleitungen und Lehrkräfte aller Schularten wurde auch diesmal in Kooperation mit der evangelischen Schulstiftung in Bayern ESSBAY (Die evangelische Schulstiftung ist ein Verband evangelischer Schulen in Bayern, darunter zahlreicher FöZ) durchgeführt.

Die Qualifizierung umfasst sechs Module, sowie mehrere Hospitationen an Schulen mit dem Profil Inklusion. Unter den 28 Teilnehmenden (erster Kurs 2016/2017: 26 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) sind viele Lehrkräfte aus städtischen Berufsschulen, zwei aus der Schule für Kranke und zwei aus Förderschulen (FÖS); mehrere aus Realschulen (RS) und Gymnasien (GY); drei aus evangelischen Schulen. Diese Weiterbildung wird von hochkarätigen Referentinnen und Referenten unterstützt, deshalb konnte sie nur mit Finanzierung durch den Stadtrat (6.000€) für die Lehrkräfte städtischer Schulen kostenfrei angeboten werden. Eine Wiederholung wird für das Jahr 2020/21 gewünscht (schon mehrere Interessenten). Das Vorbereitungsteam bestand aus vier Mitarbeitenden von Seiten des IPSN und einem Mitarbeiter von der evangelischen Schulstiftung in Bayern (ESSBAY).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden dazu ausgebildet, an ihren Schulen die Kolleginnen und Kollegen, die von Behinderung betroffenen Kinder und deren Eltern in allen Belangen der Inklusion zu beraten. Daneben wurden sie befähigt, den Schulentwicklungsprozess hin zu einer inklusiveren Schule anzuregen und zu unterstützen.

3. Unterstützungssysteme

3.1 Orientierungsrahmen Nürnberger Schulen, Handlungsfeld Inklusion

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei der Bearbeitung des Handlungsfeldes Inklusion involviert waren, kamen aus den Schulleitungen städtischer Schulen, den Schulämtern und dem IPSN.

Es wurde ein gemeinsames Konzept für Inklusion an Schulen mit Zielvorstellungen und Indikatoren für deren Erreichung erarbeitet; gewünscht wird darin ein eigenes „Nürnberger Inklusions-Profil“ für Schulen, die sich besonders um die Inklusion bemühen, sowie Standards und eigene Ressourcen für alle städtischen Schulen. Die Verabschiedung des Handlungsfeldes „Inklusion im Orientierungsrahmen“ soll demnächst im Schulausschuss erfolgen.

Durch die Einbindung des Themas Inklusion als eigenes Handlungsfeld in den „Nürnberger Orientierungsrahmen für Schulen“ rückt dieses Thema weiter in den Fokus pädagogischen und organisatorischen Handelns aller kommunalen Schulen. Das Handlungsfeld Inklusion geht von einem weiten und umfassenden Inklusionsgedanken aus, der die Situation an den Schulen widerspiegelt.

Der Aufbau des Handlungsfeldes Inklusion wird sich in folgende Themenblöcke gliedern:

-Situation und Herausforderung vor Ort

-Zielsetzungen

-Erfolgsindikatoren

3.2 Bildung und Teilhabe (BUT)

Die Fachkoordination Lernförderung am IPSN koordiniert die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz für finanziell bedürftige Schülerinnen und Schüler an Nürnberger Schulen. Dabei handelt es sich um Nachhilfe für Kinder mit Lernschwierigkeiten, emotional-sozialen und Verhaltensproblemen, sowie mangelhaften Deutschkenntnissen. Mit dem Angebot „Lernförderung Plus“ wurde am IPSN zusätzlich ein eigenes Angebot für Lernförderung geschaffen. Im Schuljahr 2018/19 wurden so ca. 90 Lernförderkräfte (meist Studierende der Lehrämter) an ca. 470 Schülerinnen und Schüler in über 90 Schulen im Stadtgebiet vermittelt.

3.3 Schülerinnen- und Schülersprecherkonferenz

Eine Mitarbeiterin vom IPSN referierte bei der Konferenz zum Thema „Inklusion“ und beantwortete die Fragen der Schülerinnen und Schüler mit Verantwortung (SMV) zur Inklusion an ihren Schulen.

3.4 Kooperationsveranstaltung Fachtag Schulbegleitung für 2020

In Kooperation von IPSN und der „Lernwirkstatt Inklusion“ in Feucht wurde begonnen, die Tagung der Schulbegleiter für 2020 vorzubereiten. Sie ist als Weiterbildungs- und Austauschveranstaltung für Schulbegleiterinnen und Schüler gedacht.

4. Inklusionsmodelle an Nürnberger Schulen im Schuljahr 2018/19

4.1 Allgemeinbildende Schulen

Im Schuljahr 2018/19 bestanden an den Nürnberger Schulen wieder zahlreiche Inklusionsprojekte, welche es Schülerinnen und Schülern mit einem Handicap ermöglichten, integriert beschult zu werden.

4.1.1 Einzelintegration

Neben den folgend aufgeführten Maßnahmen der Partner- und Kooperationsklassen gibt es eine Vielzahl von Schulen mit Klassen, in denen einzelne Schülerinnen und Schüler (insgesamt über 500) mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult werden. Die Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr, um etwa 100 Schülerinnen und Schüler erhöht und dürfte, laut staatlichem Schulamt noch weiter steigen, da manche Schülerinnen und Schüler sich noch in der Testphase befinden. 194 Schülerinnen und Schüler mit attestiertem sonderpädagogischem Förderbedarf (ca. drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse) werden im Bereich der Grund- und Mittelschulen integriert beschult. Der Großteil dieser Kinder und Jugendlichen weist einen Förderbedarf im Bereich „Lernen“ auf. Beachtung finden sollte auch die Tatsache, dass 26 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im sozialemotionalen Bereich nach ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten zielgerichtet gefördert werden. Neben den genannten Schulformen werden in allen städtischen Realschulen und Gymnasien verschiedene inklusive Projekte durchgeführt. Auch die Einzelinklusionen stehen im Fokus, die im Schuljahr 2018/19 im Bereich der städtischen Gymnasien und Realschulen 31 Schülerinnen und Schüler erhielten. Darunter fielen 13 Autisten, neun Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbehinderung, zwei Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung, vier Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten sozialen/emotionalen Störung, sowie drei Schülerinnen und Schüler mit einer Diabeteserkrankung.

4.1.2 Förderschulen/Partnerklassen

Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinbildendenden Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig

lernzieldifferenten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen verschiedener Förderschulformen. Insgesamt bilden wie bereits im vergangenen Schuljahr fünf Förderschulen Partnerklassen, die an verschiedenen Grundschulen mit Klassen ihrer Altersstufe eng kooperieren (siehe Anhang).

4.1.3 Kooperationsklassen

Hier werden in die Klassen verschiedener Schulen jeweils drei bis fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert beschult.

Neben den bereits bestehenden Kooperationsklassen (siehe Anhang), ist folgende Zusammenarbeit neu hinzugekommen:

 GS Carl von Ossietzky Schule mit dem SFZ Bärenschanze

Darüber hinaus besteht eine Kooperations-Übergangsklasse zwischen der GS Birkenwald- Schule mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule.

4.1.4 Alternative schulische Angebote (AsA)

AsA will Kinder unterstützen, die einen Förderbedarf aufweisen oder Schwierigkeiten haben,

sich in den Schulalltag zu integrieren. Ziel ist es die Schülerinnen und Schüler an der

Regelschule zu unterrichten und zu fördern, um den Verbleib dort zu ermöglichen. Bei den Alternativen schulischen Angeboten in Kooperation mit Förderzentren, die nicht unter den Begriff der Partner- und Kooperationsklassen fallen, sind neben den bestehenden (siehe Anhang) in diesem Jahr folgende neu hinzugekommen:

 die MS Bismarckstraße mit dem SFZ Paul-Moor  die GS Friedrich-Wilhelm-Herschel mit dem SFZ Langwasser  die GS Carl von Ossietzky mit dem SFZ Bärenschanze

4.1.5 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

Nach Art 30b Abs.3 BayEUG ist es staatlichen Schulen möglich, mit Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und des beteiligten Sachaufwandträgers das Schulprofil „Inklusion“ zu erhalten. Durch die Unterstützung des jeweiligen Lehrerinnen- und Lehrerkollegiums und der Zustimmung des Elternbeirats zum Thema Inklusion, einer folgenden Bewerbung um das Schulprofil „Inklusion“ und der finalen Anerkennung durch das

Kultusministerium erfolgt(e) der Titel des Schulprofils „Inklusion“ (siehe Anhang). Die staatlichen Schulen werden durch eine Sonderschullehrkraft und eine weitere Differenzierungsstunde in ihrer Beschäftigung mit der Thematik Inklusion unterstützt.

4.2 Berufliche Schulen

4.2.1 Einzelintegration

Gemäß §§ 31 bis 36 BaySchO in Verbindung mit KMS VI.4-BS9306.0/5/2, vom 07.11.18 ist

es Schulen möglich, bei Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf Budget-

und/oder Anrechnungsstunden im Rahmen der Einzelinklusion bei der zuständigen

Regierung zu beantragen (seit dem 01.10.2017: zentral Regierung von Oberfranken).

Anrechnungsstunden führen dabei zu einer Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit der

unterrichtendenden Lehrkraft, Budgetstunden ermöglichen behinderungsspezifische

Unterstützungsmaßnahmen in Form von dem Lernenden zugutekommenden

Einzelmaßnahmen.

Wie die folgende Tabelle zeigt, sind sowohl die zentral beantragten, als auch die für

Einzelinklusion zu verwendenden, genehmigten Stunden in den letzten drei Schuljahren

deutlich gestiegen.

2016/17 2017/18 2018/19
beantragt bewilligt beantragt bewilligt beantragt bewilligt
25 20 30 27 35 33
Quelle: Eigene Erstellung SchB, keine Unterscheidung Anrechnungs- und Budgetstunden,
29.06.2019
An den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg erfolgt die Beschulung der Lernenden in
Kompetenzzentren. Die jungen Erwachsenen, auch jene mit besonderem Förderbedarf,
werden dort ihrer beruflichen Orientierung folgend unterrichtet. Eine derartig gegliederte
Berufsschullandschaft ist für größere Städte sinnvoll, in ländlich geprägten Regionen jedoch
schwer umsetzbar.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen müssen die vorliegenden, schulinternen Prozesse im
Umgang mit Inklusion angepasst werden.
Ziel ist ein kompetenzzentrenübergreifendes Unterstützungsszenario. Steigende
Inklusionszahlen bei gleichzeitig wachsender Vielfalt der inklusiv zu behandelnden Fälle,

machen dies notwendig. Es ist daher essenziell in den Schulen eine breite Aufklärungs- und

Fortbildungsarbeit über die Herausforderungen der Inklusion zu standardisieren. Des

Weiteren ist es sinnvoll, die themenbezogene Vernetzung zwischen den Schulen, aber auch

den relevanten Einrichtungen, Ausbildungsbetrieben und Eltern weiter voranzutreiben.

4.2.2 Alternative schulische Angebote

Das Augenmerk der beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg liegt aktuell darauf, über Projekte und Aktivitäten zu einer Netzwerkbildung zum Thema Inklusion innerhalb der Stadt Nürnberg beizutragen. Exemplarisch wird im Folgenden kurz auf das sogenannte AsA- Modell eingegangen:

Die städtischen Berufsschulen, Direktorat 3 (B3) und 5 (B5), arbeiten seit 2014/15 im

Rahmen des AsA-Modells („Alternatives schulisches Angebot an beruflichen Schulen für

Sprachintegrationsklassen“) eng mit der Staatlichen Berufsschule zur sonderpädagogischen

Förderung Nürnberg (Alfred-Welker-Berufsschule) zusammen. Es sind inklusive

Kooperationsklassen, u. a. im Bereich der Berufsintegrationsbeschulung eingerichtet, in

denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Lehrkräfte gemeinsam

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf unterrichten. Unterstützt wird diese

Maßnahme vom MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst an beruflichen Schulen).

Im Schuljahr 2018/19 erfolgt die Beschulung im ersten Jahr an der B5, dabei arbeiten zwei

Lehrkräfte eng und regelmäßig mit einem Experten des MSD zusammen. Im zweiten

Beschulungsjahr wird das Modell an der B3 weitergeführt. Hier erfolgt die pädagogische

Umsetzung des Konzepts durch die Zusammenarbeit zwischen einer Lehrkraft, die von der

beruflichen Schule 5 abgestellt wird und einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter des

mobilen sonderpädagogischen Dienstes (MSD).

5. Best-Practice-Beispiele

Wie bereits erwähnt wurde, sind in den vergangenen Jahren einige Aktionen und Prozesse in Gang gekommen, durch die deutlich wird, dass der inklusive Gedanke an den Nürnberger Schulen bereits angekommen ist und/oder immer weiter in den Fokus rückt. Im Folgenden werden ein paar Beispiele angeführt, die das Engagement an den Nürnberger Schulen präsentieren.

5.1 Mittelschule St. Leonhard

Der Nürnberger Inklusionspreis wurde an die Mittelschule St. Leonhardt verliehen. Diese Schule wurde in den letzten Jahren von einer Mitarbeiterin des IPSN in ihrer Schulentwicklung begleitet. Sie ist die erste Mittelschule mit dem Schulprofil Inklusion in Nürnberg. Durch ihre Etablierung kann sie andere Schulen bei der Entwicklung des Schulprofils Inklusion unterstützen. Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, aber auch mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf dem Fundament eines inklusiven Bildungsund Erziehungskonzepts in die Schulgemeinschaft der MS St. Leonhard aufgenommen und integriert. Auf der Grundlage einer umfangreichen Diagnostik, können einzelne Schülerinnen und Schüler ihrem jeweiligen Leistungsstand entsprechend, Kenntnisse und Kompetenzen erweitern und vertiefen. Dabei lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gleichberechtigt in heterogenen Gruppen mit Hilfe von offenen Konzepten, die den Leistungsstand und individuelle Lernschwierigkeiten berücksichtigen. Durch die Einbindung von Lehrkräften des SFZ Bärenschanze in das Kollegium der MS St. Leonhard entsteht ein kontinuierlicher fachlicher Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen des SFZ Bärenschanze und der MS St. Leonhard mit einem damit verbundenen Kompetenztransfer.

5.2 Bertolt-Brecht-Schule Nürnberg

Die Bertolt-Brecht- Schule (BBS) ist seit 1997 UNESCO-Projekt-Schule. Als Partnerschule des Leistungssports wurde die BBS 2008 Eliteschule des Fußballs und 2012 Eliteschule des Sports. 2011 hat die Schule im Rahmen des UNESCO-Projektes das Thema Inklusion aufgegriffen. In einer Kooperation mit dem Bildungszentrum Nürnberg (barrierefrei lernen) hat die Schule einen Kurs für benachteiligte Menschen angeboten. Unter dem Kurstitel „Rund um den Ball“ wurde ein Sportangebot, jeden Mittwoch von 16:30 – 18:00 Uhr, in der 2fach Halle der BBS etabliert.

Bis zu 25 Erwachsene mit und ohne Handicap nehmen an diesem Angebot teil. Der Kurs ist daher immer ausgebucht. Gespielt wird überwiegend Basketball und Schülerinnen und Schülern aus der Realschule und dem Gymnasium der BBS unterstützen das Sportprojekt. Einmal im Jahr nimmt der Kurs an einem inklusiven Basketballturnier teil. Dieser Termin fand früher an der BBS (2-fach/3-fach Halle) statt und wurde durch Schülerinnen und Schüler der BBS in der Organisation unterstützt. 20-30 Schülerinnen und Schüler sind bei jeder

Veranstaltung als Kampfrichter, Helfer und Zeitnehmer eingesetzt. Mittlerweile ist das Turnier eines der größten in Deutschland und findet jetzt im Berufsbildungszentrum statt.

Im letzten Schuljahr hat ein Mitarbeiter der Behindertenwerkstatt Boxdorf ein vierwöchiges Praktikum im Verwaltungsbereich der BBS absolviert.

Im sportlichen Bereich versucht die Eliteschule des Sports den bayerischen Behindertenund Rehabilitationssportverband in das Projekt EdS zu integrieren. Vorgespräche haben bereits stattgefunden. Im Rahmen des Schulentwicklungsprozesses der BBS wird deshalb angestrebt, talentierte paralympische Sportlerinnen und Sportler in die Leistungssportklassen zu integrieren.

Das neue barrierefrei gebaute BBS-Schulgebäude wird künftig die entsprechenden Rahmenbedingungen für dieses Vorhaben ermöglichen. Offen ist noch die Umgestaltung der Freisportanlage. Die Umkleiden dort und die Zuschauertribüne sollen mit Rollstuhl geeigneten Türen und Auffahrten versehen werden. Die Finanzierung über Bauunterhalt und/oder Baupauschale wird derzeit versucht.

2017 wurde das Landesschulsportfest für Körperbehinderte auf dem Sportgelände der BBS ausgetragen und durch den Sportkoordinator und Schülerinnen und Sportler der BBS unterstützt.

Es war Wunsch der BBS, dass die Elternvereinigung Lebenshilfe Nürnberg mit seiner inklusiven Firma „Catering Toleranz“ die Mensa an der BBS betreibt. So wird das Zusammenleben von benachteiligten und nichtbenachteiligten Menschen im Alltag der BBS gepflegt.

Im Rahmen des UNESCO Projektes fanden auch zahlreiche themenspezifische Aktionen statt, z. B. Blindenschrift, Gebärdensprache, Rollstuhlbasketball, Blindenfußball etc.

Einmal im Jahr nimmt das Fußballprojekt der BBS mit einer Mannschaft an einem inklusiven Soccerturnier bei der Consozial Messe im Messezentrum Nürnberg teil und stellt dabei die Schiedsrichter.

Darüber hinaus werden einige Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Handicaps und anderen Beeinträchtigungen wie Diabetes, Farbblindheit oder starker Sehbehinderung durch Schulwegbegleiterinnen und Schulwegbegleiter und Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht betreut und gefördert.

6. Bauliche Maßnahmen

6.1 Neubauten

Bei Neubauten werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Inklusion grundsätzlich berücksichtigt und im Zuge des Systems der Förderbandbreiten förderfähige Flächen ausgeweitet und dem Anliegen der Inklusion räumlich angepasst. Am 29.03.2018 wurden die für die Schulart Gymnasium geltenden Flächenbandbreiten durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassen, welche in ihren Grundlagen an den Grundsätzen der Grundschule orientiert sind. Planungen weiterer inklusiver Baumaßnahmen an bestimmten Schulstandorten bestehen, deren Realisierungstermin steht aber noch nicht fest. Nicht verlässlich können daher die Finanzierungsaufwendungen für bauliche Inklusionsmaßnahmen beziffert werden (Details im Anhang). Exemplarisch zu nennen wären barrierefreie Zugänge mittels elektrischer Türöffnung an den Eingangstüren und Aufzüge im Gebäude bei Schulneubauten bzw. Generalsanierungen, die mitgeplant und umgesetzt werden. Beispiele hierfür sind: Neubau Grundschule Viatisstraße, Neubau Grundschule Thoner Espan, Michael-Ende-Schule, Erweiterungsbau Peter-Vischer- Schule, etc. Festzustellen ist, dass die entsprechenden mit Elektromotor betriebenen Türen sehr wartungsintensiv und anfällig gegenüber Fehlbedienungen sind. Hierfür müssten die entsprechenden finanziellen Mittel mitberücksichtigt und eingestellt werden. Eine Auflistung der Kosten, die mit der Installation und Wartung von elektrischen Türen verbunden sind, befindet sich im Anhang.

Im Rahmen von Neubauten/Toilettensanierungen wirkt die Stadt Nürnberg stets daraufhin, barrierefreie Einrichtungen zu ermöglichen. Bei Neubauplanungen wie beispielsweise BBS und SSW werden auf jeder Etage einschließlich Sportbereich mindestens eine behindertengerechte WC-Anlage errichtet.

Darüber hinaus gibt es auch organisatorische Aspekte, die die Schule selbst klären und zu jeder Zeit gewährleisten muss (z. B. hinsichtlich Evakuierungsszenarien, erforderlichem Begleitpersonal). Bei einem Brand sind beispielsweise die Aufzugsanlagen nicht zugänglich und die entsprechenden Personen müssen anderweitig evakuiert werden.

6.2 Bestandsbauten

Viele Schulen hatten zum Zeitpunkt ihrer Planung und Entstehung das Thema Inklusion noch nicht im Fokus. Das heißt, dass zum Beispiel nach der Eingangstüre direkt ein Treppenaufgang vorhanden sein kann oder in den verschiedenen Etagen des Gebäudes Stufenerhöhungen vorhanden sind, die ohne Hilfsmittel nicht durch eine in der Mobilität

eingeschränkte Person bewältigt werden können. Nachträgliche Baumaßnahmen, welche der Inklusionen dienen, sind somit nur teilweise möglich oder ganz ausgeschlossen. Zudem müssten alle Abschnittstüren etc. zusätzlich elektrisch zu öffnen sein, um ein Durchfahren mit einem Rollstuhl zu ermöglichen. Bei Bestandsgebäuden ist die Umsetzung dieser Türen mit sehr großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus besteht die Schwierigkeit, einen Zugang zu den entsprechenden Stockwerken des Gebäudes für in der Mobilität eingeschränkte Personen zu ermöglichen. Mit einer barrierefreien WC-Anlage pro Stockwerk ist es nicht getan. Hier sind eventuell Aufzugsanlagen, Rampen, breitere Türöffnungen oder ähnliches erforderlich um die entsprechenden Stockwerke zu erreichen, da die Gebäude bei der Errichtung nicht barrierefrei erbaut wurden. Nicht jedes Gebäude ist jedoch für Rampen oder Treppenlifte geeignet, und das ist bei weitem nicht die einzige Problemstellung, die hier auftritt. Oftmals gilt es eben auch denkmalpflegerische Aspekte zu berücksichtigen. Um bei Bestandsgebäuden eine flächendeckende barrierefreie Ausstattung zu erhalten, müssten alle Bestandsgebäude einer Generalsanierung unterzogen werden. Anderweitige kurzfristige Kleinsanierungen wären im Hinblick auf das ganze Spektrum nicht wirtschaftlich darstellbar.

  1. Weiteres Vorgehen – Einbindung in die Aktivitäten zur Inklusion auf Stadtebene

Wie oben deutlich wurde befindet sich der schulische Bereich bezüglich inklusiver Maßnahmen auf dem Weg. So soll es auch weiterhin schrittweise vorangehen, um letztlich allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen mittels einer individuellen Förderung zu ermöglichen.

Abbildung 1

Abbildung 2

Um Redundanzen von Werten und Zielen zu verhindern, müssen die Ergebnisse der bei der Inklusionskonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe 3 „Bildung im Lebensverlauf“ mit den Resultaten der Arbeitsgruppe 7 „Kultur, Freizeit, Sport“ auf gemeinsame Schnittmengen überprüft und auf das schulbezogene Werte-fundament des Handlungsfeldes „Inklusion“ bezogen werden. Nach Verabschiedung des Handlungsfeldes „Inklusion“ im Schulausschuss, müssen dessen Zielsetzungen verstärkt intern und extern, als übergeordneter Rahmen der Inklusion an Nürnberger Schulen, berücksichtigt werden.

Wie bereits in Zusammenhang mit den Arbeitsgruppen der Inklusionskonferenz zu sehen ist, ist Inklusion eine Querschnitts- und Gemeinschaftsaufgabe. Dabei sind verschiedene Akteure involviert, welche durch den Aufbau eines innerstädtischen Netzwerkes kooperieren sollen. Fragen der Zuständigkeit oder Kompetenzen müssen geklärt werden, um eine effektive Zusammenarbeit zu bewirken. Daher werden sich die einzelnen Bereiche, wie bereits jetzt und in Zukunft noch intensiver, vernetzen.

Abbildung 3

Abbildung 4

Bevor eine inklusive Beschulung gewährleistet werden kann, müssen die baulichen Voraussetzungen erfüllt werden. Pädagogische Raumprogramme werden weiterentwickelt. Außerdem werden zusätzliche Flächen, neben den von der Regierung vorgegebenen Flächen, in Nürnberg bereits und auch in Zukunft ausgewiesen. Hierbei wird ebenso dem Umstand Rechnung getragen, dass Nürnberg eine wachsende Stadt mit steigenden Geburtenraten ist. In einigen Jahren werden die heute geborenen Kinder eingeschult, so dass mehr Schülerinnen und Schüler die Nürnberger Schulen besuchen werden. Dies wird sowohl städtisch, als auch gesellschaftlich zukünftig Herausforderungen darstellen. Steigende Förderbedürfnisse und gesellschaftliche Probleme bedürfen eines verstärkten Einsatzes von multiprofesionellen Teams und bereits heute verzeichnen wir einen Mangel an Pädagoginnen und Pädagogen und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Denkbar ist zukünftig die Ermittlung von städtischen Bedarfen in diesem Bereich, um einer personellen Überlastung entgegenzuwirken. Als nächster Schritt soll ein Beratungswegweiser zur Inklusion konzipiert werden, der zukünftig verstetigt und aktualisiert wird. Er soll Ratsuchenden innerhalb der Schulgemeinschaft eine Hilfestellung bieten. Übergänge werden aktiv begleitet und

Lösungen gefunden, um Brüche beim Wechsel von einem System ins andere zu vermeiden. Alle Kinder bzw. Jugendliche finden mithilfe von zielführender Beratung einen Platz, wo sie Wertschätzung erfahren und sie ihre Potentiale entwickeln können. Zudem wird ein funktionierendes Unterstützungssystem auch für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich, dessen Ressourcen von den Schulen bei Bedarf unkompliziert abgerufen werden können, angestrebt. Zusammen mit dem Instrument „Förderplan“ werden schrittweise Ziele und Fördermaßnahmen abgestimmt und dokumentiert. Wie bereits oben erwähnt findet man an den Nürnberger Schulen verschiedene Modelle inklusiver Beschulung. Außerdem rückt eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion aufgrund des neuen Handlungsfeldes „Inklusion“ weiter in den Fokus. Kommunale Schulen haben nicht die Möglichkeit finanziell am staatlichen Modell „Schulprofil Inklusion“ zu partizipieren.1 In diesem Zuge strebt zunächst das Amt für Berufliche Schulen eine Modellentwicklung an. Ausgangspunkt ist die große Spannweite an sonderpädagogischem Förderbedarf der Lernenden zu berücksichtigen. Dieser erstreckt sich über die Bereiche Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie Sehen und Hören. Des Weiteren ist eine ganzheitliche Betrachtung von Inklusion nötig, die über die der „Einzelinklusion“ hinausgeht. Die Implementierung eines umfassenden Modells für kommunale berufliche Schulen könnte in voraussichtlich vier Phasen erfolgen:

 Phase I: Modellentwicklung, Netzwerkbildung (Bereich Organisationsentwicklung), Qualifizierung der handelnden Personen (Bereich Personalentwicklung), v. a. umfangreiche verwaltungstechnische Klärungsprozesse (Abstimmung mit 3. BM, PA, DIP, StK, Beschlussantrag bei Schulausschuss/Stadtrat)  Phase II: Entwicklung von pädagogischen und vernetzten Handlungsmöglichkeiten/ -situationen (Bereich Unterrichtsentwicklung) in Zusammenarbeit mit den innerhalb des Modells agierenden Personen (schulinterne und externe Experten)  Phase III: Schrittweise Implementierung der Unterrichtskonzepte in ausgewählten Schulen/Fachbereichen mit abschließender Evaluation der zugrundeliegenden Prozesse und Konzepte  Phase IV: Schrittweise Einbindung aller beruflicher Schulen (auch berufsbildende Förderschulen) als Teil der Qualitätsentwicklung (NQS) Eine wissenschaftliche Begleitung des Gesamtprozesses wäre aufgrund des organisatorischen, fachlichen und zu erwartenden finanziellen Umfangs des

1 vgl. KMS VI.4 – BS 9306.1 – 7a87 914 vom 01.04.2019, S. 2 f.

Gesamtprojektes wünschenswert und das erarbeitete Modell des Amtes für Berufliche Schulen intern zu begleiten und zu evaluieren.

Anhang

1. zu 4.1.2 Partnerklassen

 Außenklassen der Merianschule (geistige Entwicklung) kooperieren mit der Friedrich- Hegel Grundschule  vier Außenklassen, der 1.-4. Jahrgangsstufe, der Jakob-Muth-Schule (Förderzentrum „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe) kooperieren mit der Grundschule Wahlerschule  Außenklassen der Paul-Moor-Schule, sonderpädagogisches Förderzentrum Merseburger Str., kooperieren mit der Mittelschule Konrad-Groß Schule  die Grundschule Dunant-Schule bildet vier Partnerklassen, die an der Jakob-Muth- Schule, Sonderförderzentrum „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe, unterrichtet werden. Dazu werden vier Regelklassen am Förderzentrum unterrichtet (sog. IKON- Klassen (Intensiv kooperierende Klassen Nürnberg) mit wissenschaftlicher Begleitung)  fünf Klassen der Eva-Seligmann-Schule, einem sonderpädagogischen Förderzentrum (SFZ) in Nürnberg-Eibach, kooperieren mit der Grundschule Helene-von-Forster- Schule

2. zu 4.1.3 Kooperationsklassen

Bestehende Kooperationen zwischen Grund-/Mittelschulen und Förderzentren (SFZ):

 GS Knauerschule mit dem SFZ Bärenschanze  GS Eibach mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule  GS Reutersbrunnenschule mit dem SFZ Bärenschanze  GS Astrid-Lindgren-Schule mit dem SFZ Langwasser  GS Helene-von-Forster-Schule mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule  GS Scharrerschule mit dem SFZ Jean-Paul-Platz  MS Bismarckstraße mit dem SFZ Paul Moor

3. zu 4.1.4 Alternative schulische Angebote

 die GS Michael-Ende mit dem SFZ Paul-Moor  die GS Bartholomäus mit dem SFZ Paul-Moor  die GS Konrad Groß mit dem SFZ Paul-Moor  die MS Hummelsteiner Weg mit dem SFZ Bärenschanze  die MS Scharrerschule mit dem SFZ Jean-Paul-Platz  die Deutschklasse der GS Paniersplatz mit dem FZ Sprache

 die Deutschklasse der MS St. Leonhard mit dem SFZ Bärenschanze  die Deutschklasse der Adalbert-Stifter-Schule mit dem SFZ Langwasser  die Deutschklasse der Dr.-Theo-Schöller-Schule mit dem SFZ Bärenschanze  die Deutschklasse der Robert-Bosch-Schule mit dem SFZ Eva-Seligmann-Schule

4. zu 4.1.5 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

 die Grundschule Friedrich-Hegel-Schule  die Grundschule Wahlerschule  die Grundschule Bismarckstraße  die Grundschule Michael-Ende-Schule  die Mittelschule St. Leonhard  die Geschwister-Scholl-Realschule

5. zu 6. Bauliche Maßnahmen

Kosten für die Installation und Wartung von elektrischen Türen

Bei einer Neuinstallation eines elektrischen Türöffnungsmechanismus würden pro Türe im Bestand ca. 8.000 € Kosten anfallen. Bei einem Umrüsten der Eingangstüren in Bestandsgebäuden würden, nach Rücksprachen mit Fachfirmen, pro Türe Kosten in Höhe von ca. 13.000 € anfallen. Dazu kommen noch die dadurch anfallenden Wartungs- und Instandsetzungskosten. Bei einem Bestand von ca. 315 Gebäuden, in denen eine elektronisch zu öffnende Türe in den Eingangsbereichen installiert werden sollte, würde dies Mittel in Höhe von ca. 4,1Mio € erfordern.

Pro Türe und Jahr kann man mit Wartungskosten von ca. 480 € rechnen. Die Instandsetzungskosten liegen bei ca. 800 € pro Tür. Diese Anfälligkeit der Motoren wurde auch von der HVE-Kultur-Soziales-Verwaltung so bestätigt.

Liste der Schulen mit Aufzug

Teilweise werden in bestehenden Schulgebäuden, sofern möglich, bauliche Veränderungen vorgenommen, die Barrieren verhindern. So verfügen in der Zwischenzeit folgende Bestandsschulen über einen Aufzug:

 das Pirckheimer-Gymnasium  die GS/MS Insel Schütt

 das Willstätter Gymnasium  das Hans-Sachs-Gymnasium  die Adam-Kraft-Realschule  die Geschwister-Scholl-Realschule  die GS/MS Konrad-Groß-Schule  das Martin-Behaim-Gymnasium  das Dürer Gymnasium  das Melanchthon-Gymnasium  die GS Zerzabelshof  die GS/MS Bismarckstraße  die GS Thusnelda  die Turnhalle der GS/MS Uhlandschule

Die Kosten für eine Aufzugsanlage bei einem dreigeschossigen Gebäude belaufen sich jeweils auf ca. 200.000 €. Zudem stellt hier auch die Evakuierung im Notfall eine große Problemstellung dar.

Kosten für die Sanierung von WC-Anlagen mit behindertengerechtem WC

 GS Ziegelstein o Sanierung der WC-Anlage EG einschließlich behindertengerechtem WC o Kosten ca. 340.000 € aus Toilettensanierungspauschale

 Willstätter-Gymnasium o Toilettensanierung Süd- und Nordseite o behindertengerechtes WC im Erdgeschoss

 Bismarckschule o Sanierung der Toiletten einschließlich behindertengerechtem WC in 2017/2018 o Kosten ca. 470.000 € aus Toilettensanierungspauschale

 BBZ E-Bau, Berufsschule 3 o Sanierung der WC-Anlage inkl. behindertengerechtem WC in 2018/2019 o Kosten ca. 266.000 € aus Baupauschale  Berufsschule 1 o Sanierung der Toiletten im EG inkl. behindertengerechtem WC

o Kosten ca. 180.000 € aus Baupauschale

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Umfrage zum Modellversuch Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus anpassen, hier: Antrag

von Alexander Liebel (FDP) vom 29.08.2019

Anlagen: Antrag Alexander Liebel (FDP) vom 29.08.2019 Sachverhalt

Bericht:

Mehrere wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass sich positive Effekte bezüglich der Leistungsfähigkeit und Gesundheit der SchülerInnen ergeben, wenn der Unterricht später beginnt. Bevor ein Modellversuch an den Nürnberger Schulen startet, werden die MarktforscherInnen der B4 dazu gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Schule & Sport eine Umfrage durchführen.

Dabei sollen das potenzielle Interesse an einer Teilnahme am Modellversuch sowie die Gründe hierfür erhoben werden. In die Befragung sollen auch aktuelle Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zum Biorhythmus und zur Auswirkung eines später beginnenden Unterrichts auf die Leistungen der SchülerInnen, deren Motivation und Aktivationsniveau einfließen.

Wegen der Blockschienen der 11. Klassen der B4 werden die Auswertung und der Bericht der vorgeschlagenen Umfrage voraussichtlich erst im Juni 2020 abgeschlossen sein.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Grundsätzlich können an der Erhebung alle an einer Schule Tätigen in die Erhebung einbezogen werden.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 7

Abbildung 6

Abbildung 9

Abbildung 8

Abbildung 5

Sachverhalt

Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus anpassen

Wer selber Kinder im Teenageralter hat, kennt das Problem: Die Jugendlichen kommen am Morgen nicht in die Gänge. Das hat zu einem großen Teil biologische Gründe. Denn mit Beginn der Pubertät verschiebt sich der lichtabhängige Schlaf-wach-Rhythmus temporär nach hinten. Das heißt, Teenager schlafen abends später ein als Kinder und Erwachsene. Um dennoch genügend Schlaf zu erhalten, müssten Jugendliche morgens länger schlafen. Müssten, denn der Stundenplan in Schule und Lehrbetrieb macht das meist unmöglich. Deshalb wird seit Jahren darüber diskutiert, die erste Morgenlektion später beginnen zu lassen. Was «später» bedeutet, hat die amerikanische Fachgesellschaft der Kinderärzte schon 2014 in einer Empfehlung präzisiert: nicht vor 08:30 Uhr.

Wie sich spätere Anfangszeiten auf die Schülerinnen und Schüler auswirken, haben amerikanische Forscher in Seattle, Washington, u. a. an zwei High-Schools untersucht. Die Wissenschaftler machten sich zunutze, dass der Schulbeginn in der Stadt im Herbst 2016 um knapp eine Stunde nach hinten verschoben wurde – von 07:50 auf 08:45 Uhr. So konnten die Wissenschaftler der University of Washington in Seattle den Schlaf-wach-Zyklus von High-School-SchülerInnen des zweiten Studienjahres (10. Klasse) vor der Zeitumstellung mit demjenigen danach vergleichen. In der «Sleep more»-Studie aus Seattle sind die Verhältnisse laut den verantwortlichen Forschern besser. So hatte die Verschiebung der ersten Morgenstunde signifikante Effekte auf die Schülerinnen und Schüler. Der wichtigste: Die Jugendlichen schliefen im Durchschnitt 34 Minuten länger als vor der Umstellung. Sie kamen jetzt auf knapp siebeneinhalb Stunden, was laut Fachleuten in diesem Alter jedoch immer noch zu wenig ist.

Weitere positive Effekte: Die Schülerinnen und Schüler waren nach der Umstellung im Unterricht weniger schläfrig und ihre schulischen Leistungen wurden um 4,5 Prozent besser eingestuft. In einer der beiden High-Schools verbesserte sich zudem die Pünktlichkeit, und die Absenzen nahmen ab.

Betrachtet man die oben dargestellten positiven Effekte, stellt sich die Frage auch in Hinblick auf den Antrag der FDP (Herr Liebel) „Unterrichtsbeginn dem Biorhythmus anpassen (Modellversuch)“, ob man an Nürnberger Schulen einen späteren Schulbeginn realisieren sollte. Zuvor müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Umsetzung ins Auge gefasst werden.

Diesbezüglich ist die Festlegung und Entscheidung über die Unterrichtszeit in § 19 (2)

Bayerische Schulordnung (BaySchO) geregelt, welche besagt, dass die Unterrichtszeit durch

die Schulleitung in Abstimmung mit dem Aufgabenträger im Sinne der

Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) und dem Schulforum festgesetzt wird (siehe

Anhang).

Bei einem späteren Schulbeginn und –schluss muss eben auch die notwendige Beförderung

der Schülerinnen berücksichtigt werden. Laut § 1 SchBefV (siehe Anhang) ist diese durch

den Aufgabenträger zu gewährleisten. Daher müssen vor der Durchführung eines

Modellversuchs Abstimmungen mit der VAG getroffen werden.

Um geeignete Modellschulen zu finden, soll in Kooperation mit den Auszubildenden für Markt- und Sozialforschung der B4 und dem Geschäftsbereich Schule & Sport eine Umfrage durchgeführt werden. Die Erhebung soll aufzeigen, ob sich Schulen für die Teilnahme am Modellversuch interessieren, welche Schulen mitmachen möchten und welche Gründe für die Teilnahme am Modellversuch ausschlaggebend sind. In die Befragung sollen Ergebnisse aktueller wissenschaftlicher Studien zum Biorhythmus sowie zur Auswirkung eines später beginnenden Unterrichts auf die Leistungen der Schüler, deren Motivation und Aktivationsniveaus einfließen. Diese werden vom Geschäftsbereich Schule & Sport zur Verfügung gestellt. Damit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Befragung klar das Ziel und den Nutzen der Erhebung nachvollziehen und werden ggf. motiviert, sich als Modellschule zu bewerben. Der Modellversuch umfasst:

 Unterrichtsbeginn an einer Nürnberger Schule werktäglich frühestens um 09:00 Uhr  Unterrichtsende entsprechend später am Mittag/Nachmittag  Schülerbetreuung werktäglich von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr  Laufzeit: Schuljahr 2020/21 und 2021/22

Noch festgelegt wird, ob eine (komplette) Schule oder auch einzelne Klassen (ggf. verschiedener Schulen) am Modellversuch teilnehmen können. Allerdings spricht die aufwändige Stundenplangestaltung für eine einheitliche Anfangszeit der gesamten Schule. Grundsätzlich können an der Erhebung alle an einer Schule Tätigen einbezogen werden.

Geklärt wird noch im ersten Projektgespräch, ob die Befragung gestuft geplant werden soll: Z. B. wäre es ggf. sinnvoll, zuerst die Schulleitungen zu befragen, erst, wenn deren grundsätzliche Aufgeschlossenheit für den Modellversuch gegeben ist, in einer zweiten Stufe Schüler/-innen, Lehrkräfte, Eltern etc. Für die Auszubildenden der Markt- und Sozialforschung an der B4 ergeben sich folgende Anforderungen an die Umfrage:

 Recherche wissenschaftlicher Hintergrundinformationen; dazu enge Abstimmung mit dem Geschäftsbereich Schule Nürnberg

 Entwicklung eines geeigneten Fragebogens, abgestimmt auf die Zielgruppen  Durchführung der Umfrage  Darstellung der Auswertung und der Ergebnisse  Präsentation der Ergebnisse

Unter Berücksichtigung der Unterrichtsschienen der Schülerinnen und Schüler an der B4 kann eine Auswertung im Blockunterricht im April 2020 erfolgen, sodass die Ergebnisse voraussichtlich im Mai 2020 präsentiert werden können.

Anhang

BaySchO § 19 Stundenplan, Unterrichtszeit

(2) 1Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag erteilt. 2 Die Unterrichtszeit

wird im Benehmen mit dem Aufgabenträger im Sinne des § 1 Satz 2 SchBefV und dem

Schulforum festgesetzt. 3Aus besonderen Gründen und im Einvernehmen mit dem

Elternbeirat, dem Schulaufwandsträger sowie dem Aufgabenträger im Sinne des § 1 Satz 2 SchBefV kann bis zu ein Tag im Schuljahr, an dem ein geregelter Unterrichtsbetrieb nicht mehr gesichert ist, für unterrichtsfrei erklärt werden, wenn gleichzeitig festlegt wird, wann der entfallene Unterricht zeitnah nachzuholen ist.

Kommentar der BaySchO von Christian Richter (Carl Link Verlag)

„In Satz 1 wird einheitlich festgelegt, dass der Unterricht in der Regel von Montag bis Freitag erteilt wird. Ausnahmen, z. B. im beruflichen Schulbereich oder an Abendrealschulen bzw. gymnasien, bleiben wie bisher möglich, sodass hier etwa Unterricht an Samstagen, Unterricht nur an einzelnen Wochentagen und/oder Blockunterricht weiterhin zulässig ist. Die

Schulleiterin/der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit im Benehmen mit dem

Aufgabenträger im Sinn des § 1 Satz 2 SchBefV und dem Schulforum fest. Die

Entscheidung über die Pausen trifft die Lehrerkonferenz nach Anhörung des Schulforums. Die Gremien können daher mitwirken, jedoch ist deren Zustimmung zur Durchführung der Maßnahmen nicht erforderlich.“

§ 1 Satz 2 SchBefV
1Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler
1. öffentlicher Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen,
2. öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen –
ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei-
bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10,
3. öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen bei Vollzeitunterricht,
4. öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen,
Berufsfachschulen – ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform –, Wirtschaftsschulen,
Fachoberschulen und Berufsoberschulen, die wegen einer dauernden Behinderung
auf eine Beförderung angewiesen sind,
ist durch den Aufgabenträger sicherzustellen. 2Aufgabenträger ist bei Grundschulen,
Mittelschulen und Förderschulen der Träger des Schulaufwands, im Übrigen die kreisfreie
Stadt oder der Landkreis des gewöhnlichen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Schulweghelfer/Schulwegsicherheit, hier: Antrag SPD Stadtratsfraktion SPD vom

04.09.2018 und Antrag Bündnis/Die Grünen vom 06.11.2019

Anlagen: Antrag Bündnis 90/Grüne vom 06.11.2019, hier Schulwegsicherheit Antrag SPD Stadtratsfraktion vom 04.09.2018, hier: Schulweghelfer+Schulwegsicherheit Bericht und Schreiben KM Protokoll AKVSE Sachverhalt

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation der Personalakquise im Schulweghelferdienst und zeigt Hintergründe auf.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja An beschlossenen Einsatzorten sichert der Schulwegdienst den Schulweg für alle Schulkinder ab.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

PA

Abbildung 11

Abbildung 10

Abbildung 12

Abbildung 13

Schulwegsicherheit: Zahl der Schulweghelfer/Schulweghelferinnen und

Schülerlotsen/Schülerlotsinnen erhöhen

hier: Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg vom 06.11.2019

In Ergänzung zum Antrag Schulweghelfer/Schulwegsicherheit der SPD Stadtratsfraktion vom 04.09 .2018, bei dem die Situation und Belange der erwachsenen Schulwegdienste (Schulweghe lfer/ Schulweghelferin) dargestellt wurde, wird nachfo lge nd die Situation rund um die Schülerlotsen/Schülerlotsinnen dargestellt.

Grundsätzlich gilt, dass sich für die ehrenamtliche lätigkeit als Schülerlotse/Schülerlotsin Schülerinnen und Schüler ab einem Mindestalter von 13 Jahren mit Einverständnis der Er ziehungsberecht igt en melden können. Die theor tische und praktische Ausbildung erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei mit Unterstützung der Landesverkehrswacht Bayern e.V. und der örtlichen Verkehrswacht (s. Anlage 1 „ Schülerlotsinnen und -lotsen gesucht!")

Schülerlotsen sichern an besonderen Gefahrenpunkten die Überwege von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg zur Schule und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssi cherh eit.

  1. Entwicklung über die Zahl der Schülerlotsen/Schülerlotsinnen in Nürnberg *
1 MS Bismarckschule 21
2 MS Carl-von-Ossietzky-Schule 24
3 Förderzentrum Langwasser 17
4 MS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule 16
5 MS Georg-Holzbauer-Schule 16
6 MS Schlößleinsgasse ** 0
7 Priv. Schule der Rep. Griechenland 29
8 MS Uhlandschule 37
9 MS ScharrerschuJe 22
10 MS Dr.-Theo-Schöller-Schule 8
12 MS Katzwang 18
13 MS Thusneldaschule 22
14 MS Wilhelm-Löhe-Schule 43

* Zahlen stammen aus dem SJ 18/19, da derzeit die Ausbildung läuft ** Ab Frühjahr 20 stehen der Schule wieder etwa 12-15 neu ausgebildete Schülerlotsen/Schülerlotsinnen zur Verfügung

Nach der Ausbildung durch die Verkehrspolizei Nürnberg verrichteten im Schuljahr 18/19 insgesamt 273 Schül erlotsen/ Schül erlotsinnen an den Nürnberger Mittelschulen den Schülerlotsendienst. Leider wurde bislang keine Statistik über die Anzahl geführt, so dass nicht konkret verglichen werden kann, wann und wo die Zahl sinkt, bzw. steigt.

Laut Auskunft der Verkehrspolizei gibt es den Schülerlotsendienst seit April 1964. Damals wurde mit 60 Schülerlotsen/Schülerlotsinnen an 11 Schulen gestartet. Im laufe der Jahre hatte sich die Zahl der Lotsen bis zum Jahr 2001/2002 auf 422 gesteigert, fiel dann aber wieder. 2011/2012 sank die Zahl der Lotsen sogar auf 258. Mit diversen Maßnahmen konnte in Nürnberg der Schülerlotsendienst wieder auf rund 300 Schüler/Schülerinnen gesteigert werden und bleibt seitdem in etwa auf diesem Niveau.

Da auch während eines Schuljahres bereits ausgebildete Schülerlotsen aufhören und dann die Arbeit auf weniger Personen verteilt werden r:nuss, sollte man bereits mit einer höheren Zahl starten .

2. Lücken bei der Betreuung der Schulwege

Dazu wird auf die Ausführungen zum Thema Schulweghelfer verwiesen.

3. Maßnahmen zur Motivation und Wertschätzung

In der Arbei t skr eis-Sit zun g AK Verkehr und Sicherheit am 14.10.19 wurde die Würdigung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements von Schülerlotsen/Schülerlotsinnen mit neuen Ideen in den Fokus genommen (s. Anlage 2 „Protokoll zur Sitzung am 14.10.19"):

. .

Schülerlotsen nach ihrem Dienst in der kalt en Jahreszeit kurz aufwärmen können

_Ort st erm inen für Schulwegbegutachtung ·

Diese Maßnahmen sollen zusätzlich zu den bisher bestehenden Veranstaltungen zur Wertschätzung entwickelt werden:

der ausscheidenden Schülerlotsen

4. Werbekampagne

Dieser Punkt wird in die nächste AK Verkehr und Sicherheit-Sitzung zur Diskussion mitgenommen.

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Schülerlotsinnen und -lotsen gesucht!

Schülerlotsen sichern an besonderen Gefahrenpunkten die Überwege von Schülerinnen und Schülern auf ihrem täglichen Weg zur Schule und tragen dazu bei, dass sich an so gesicherten Fußgängerüberwegen seit Einführung des Schülerlotsendienstes kein schwerer Unfall ereignet hat.

1. Aufgaben

Schülerlotsen erhöhen die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg. sind an Fußgängerüberwegen, an Fußgängerampeln und an gekennzeichneten Übergängen tätig und tragen dafür Sorge, dass Kinder die Fahrbahn sicher überqueren. beginnen ihren Dienst 15 bis 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn und beenden ihn zu m Unterrichtsbeginn. Nach Unterrichtsschluss sichern sie den Übergang mit dem Eintreffen der ersten Schülergruppen. Der Unterrichtsausfall für Schülerlotsen ist gering. Je Einsatzort sind bis zu zehn Schülerlotsen tätig, die paarweise im wöchentlichen Wechsel eingesetzt werden.

2. Voraussetzungen

Mindestalter: 13 Jahre (in Ausnahmefällen: 12 Jahre) Bestätigung der persönlichen und charakterlichen Eignung durch die Klassenlehrkraft Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Die Meldung der Schülerlotsen erfolgt durch die Schulleitung in Abstimmung mit der Verkehrslehrkraft an den für die Schule zuständigen Verkehrserzieher der Polizei.

3. Ausbildung

Die Ausbildung von Schülerlotsinnen und -lotsen erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei mit Unterstützung der Landesverkehrswacht Bayern e.V. und der örtlichen Verkehrswacht, auf der Grundlage des Ausbildungsprogramms für Schulwegdienste, grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit im zeitlichen Rahmen von zwölf Doppelstunden.

Ausgebildete Schülerlotsinnen und -lotsen werden durch die Polizei praktisch eingewiesen und an ihren ersten Einsatztagen durch erfahrene Lotsen begleitet, erhalten einen Einsatz-Pass, der das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, die Ausbildung, den zugeteilten Einsatzort und die Einsatzzeiten enthält, können an jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen sowie Schülerlotsenwettbewerben teilnehmen.

4. Würdigung

Schülerlotsinnen und -lotsen sind ehrenamtlich tätig. Eine Würdigung ihrer Tätigkeit erfolgt durch die Schulleitung bzw. die Kommune in geeigneter Weise. Die Tätigkeit als Schülerlotsin / Schülerlotse soll im Zeugnis vermerkt werden (Art. 52 Abs. 3 Satz 3 BayEUG, § 18 Abs. 2 MSO, § 56 Abs. 14 VSO-F, § 31 Abs. 8 RSO, § 39 Abs. 3GSO).

Abbildung 14

Protokoll zur Sitzung

am14.10.19

in den Räumen des Staatlichen Schulamtes

der Stadt Nürnberg

Lina-Ammon-Str. 28

90471 Nürnberg

Beginn: 14.00 Uhr Ende: 16.00 Uhr

Teilnehmerzahl: 14

Anwesend: Frau Kraußer (Staatl. Schulamt), Hr. Gläser, Hr. Schönweiß(VPI), Fr. Volland, Hr Maluga (Stadt Nbg.), Fr. Mauerröder, Fr. Vogel (Verkehrsplanungsamt), Fr. Hain (VAG), Fr. Hein, Fr. Mathes (NEV), Herr Cario (ADAC), Fr. Wendel, Hr. Stark, Fr. Sticha (FB)

Entschuldigt: Herr Hildebrandt (ADAC)

Top 1.: Begrüßung der Teilnehmer

Frau Kraußer begrüßt die Anwesenden. Der Teilnehmerkreis des Arbeitskreises Verkehrserziehung wurde erweitert und es erfolgt eine kurze Vorstellungsrunde.

TOP 2: Verkehr und Sicherheit – Impulse

Den Teilnehmern des Arbeitskreises wird zu Beginn der Sitzung erklärt, dass das bestehende Konzept des AK Verkehr und Sicherheit überdacht wurde: Bewährtes soll weiterverfolgt werden wie die Wertschätzungs- und Anerkennungskultur im Schülerlotsenwesen. Es gilt die Lotsen weiter bei „der Stange zu halten“. So sei die Arbeit zum Thema Verkehrssicherheit in Nürnberg eine sehr gute, dennoch könne man diesem sozialen Engagement durchaus mehr Außenwirksamkeit geben. Die Idee ist es, einen „Newsletters“ Verkehr- und Sicherheitserziehung ins Leben zu rufen, um die gesamte Nürnberger Schulfamilie für das Thema Verkehrs- und Sicherheitserziehung zu sensibilisieren und auch Aktuelles dazu immer wieder in die Köpfe der Schulwelt zu bringen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises werden dazu aufgefordert, ihre Ideen an SchA weiterzuleiten.

So könne es zwei verschiedene Newsletter in Zukunft geben: Der eine richtet sich an die Lehrkräfte und Schulleitungen. Der Zweite an die Schüler und im Speziellen die Schülerlotsen als Experten. Der Brief könne viermal im Schuljahr erscheinen.

TOP 3: Schülerlotsen als Sprachrohr

Das Ehrenamt des Schülerlotsen beinhaltet soziales Lernen und Engagement. Dies möchte man noch mehr in den Fokus rücken.

Mögliche Ziele mit diesem Blickwinkel wären:

SchülerInnen und Eltern an Grundschulen:

 SchülerlotsInnen organisieren Aktionen für ErstklässlerInnen:

 SchülerlotsInnen formulieren Anliegen für die Nürnberger Verkehrspolitik:

Frau Mathes nimmt diese Idee in die nächste Sitzung der Kinderkommission mit und stellt sie dort vor. Kolleginnen, die Kinderversammlungen organisieren werden von Frau Volland angesprochen.

 Wertschätzungskultur der Arbeit der Schülerlotsen

einer Urkunde von der Stadt Nürnberg belohnt

erhalten eine Thermoskanne mit Lotsenlogo und Keksen Frau Volland klärt stadtintern die Anmeldung der Mittel zum Haushalt 2020

TOP 3: „Gelbe Westen“

Wettbewerb der VPI „Aktion gelbe Westen“ wurde in der Dienstbesprechung für die SiBe und VL vorgestellt. Ziel: Akzeptanz, dass Westen in der 1. Klasse länger getragen werden, zu fördern

Im Newsletter für Wettbewerb Werbung dafür machen

Weitere Aktion: “Nürnberger Tag der Verkehrssicherheit“ mit dem Thema: „Gesehen werden in der dunklen Jahreszeit“ d.h., auch die Erwachsenen als Vorbilder sollen an diesem Tag „leuchten“! Aufruf im Newsletter für „Nürnberger Tag der Verkehrserziehung“ könne immer nach den Herbstferien erfolgen!

TOP 4: Terminierung und Finanzierung der Lotsenveranstaltungen

 Termine:

  1. Februar 2020 Schülerlotsenparty in der LUX-Kirche 23. April 2020 Altstadtrallye der Schülerlotsen 29. Juni 2020 Jahresveranstaltung der Schülerlotsen/Messe Nürnberg Aktion 1. Schultag: Erich-Kästner-GS

 Finanzierung der traditionellen Veranstaltungen:

bekommen

Nbg., 04.11.2019

gez. Kerstin Sticha

Schulweghelfer/Schulwegsicherheit

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 04.09.2018

1. Aktuelle Situation

Aktuell stehen SchA für den Einsatz von Schulweghelfern (w/m/d) 14,0 Vollkraftstellen (VK) in Entgeltgruppe 2 TVöD zur Verfügung. Die Schulweghelfer (w/m/d) werden an 54 verkehrskritischen Kreuzungen vor Grundschulen eingesetzt. Stand Oktober 2019 sind 44 Standorte (81%) mit einem Schulweghelfer (w/m/d) ausgestattet, für 6 Standorte (10%) laufen die Besetzungs-/Einstellungsverfahren und für 5 Standorte (9 %) werden Bewerber (w/m/d) gesucht.

1.1 Stellenüberblick

Der folgenden Übersicht kann konkret entnommen werden, wie die jeweiligen Standorte derzeit besetzt sind.

Nr. Schule Standort Status
1 GS Altenfurt LZA Oelser Straße vakant
2 GS Altenfurt LZA Oelser Straße vakant
3 GS Bartholomäusschule Bartholomäusstr/Wöhrder Hauptstr. besetzt
4 GS Bismarckstraße LZA Welser/Bismarckstraße besetzt
5 GS Dr. Theo-Schöller-Schule LZA Nordwestring/Fleischmannstraße (GFK) besetzt
6 GS Dr. Theo-Schöller-Schule LZA Nordwestring/Fleischmannstraße (GFK) vakant
7 GS Eibach Eibacher Hauptstr. / Hafenstr. besetzt
8 GS Eibach FGÜ Hafenstr./Eibacher Schulstr. besetzt
9 GS Erich-Kästner-Schule FGÜ Weltenburger Str./ Waldstromer besetzt
10 GS Fischbach Bushaltestelle vor Schule besetzt
11 GS Friedrich-Staedtler-Schule FGÜ Kraftshofer Haupt/Moosfeld besetzt
12 GS Friedrich-Staedtler-Schule Neunhofer Hauptstraße / Reichsbodenweg Einstellungs- verfahren
13 GS Georg-Paul-Amberger-Schule Nopitschstr./Ambergerstr. Einstellungs- verfahren
14 GS Gretel-Bergmann-Schule FGÜ Wettersteinstr. Einkaufsz. Einstellungs- verfahren
15 GS Helene-von-Forster-Schule FGÜ Weißenburger Str./Ellingstr. besetzt
GS Helene-von-Forster-Schule FGÜ Weißenburger Str./Ellingstr. besetzt
16 GS Henry-Dunant-Schule Wallenstein/Von-der-Tann besetzt
17 GS Henry-Dunant-Schule Rothenburger Str. 268 / LSA besetzt
18 GS Holzgartenschule FGÜ vor Schule besetzt
19 GS Holzgartenstraße LZA Wodanstraße besetzt
20 GS Holzgartenschule Forsthofstraße besetzt
21 GS Katzwang LZA Kreuzung am alten Schulhaus/ Johannes-Brahms- Straße / Lindenplatz besetzt
22 GS Knauerschule Rothenburger-/Obere Kanalstraße besetzt

Gabelsberger Str. / Einstellungs- 23 GS Kopernikusschule Schuckertstraße verfahren

24 GS Kopernikusschule Gabelsberger Str. vor Schule besetzt
25 GS Kopernikusschule Pillenreuther Straße LZA 609 Einstellungs- verfahren
26 GS Laufamholz Happurger Str. S-Bahn Rehhof besetzt
27 GS Laufamholz Happurger Straße 78, FGÜ besetzt
28 GS Laufamholz Laufamholzstraße, LZA 949 besetzt
29 GS Panierplatz Fußgänger-LZA vor Schule Tetzelgasse besetzt
30 GS Regenbogenschule Finkenbrunn /FGÜ Alter Kanal besetzt
31 GS Reutersbrunnenschule Fürther Straße / Willstraße besetzt
32 GS Reutersbrunnenschule Reutersbrunnen -/ Willstr. besetzt
33 GS Sperberschule Frankenstr. / Gotenstraße besetzt
34 GS Sperberschule Sperberstraße/Pillenreuther Straße besetzt
35 GS St. Johannis Rieterstraße / Hallerstraße besetzt
36 GS Thusneldaschule LZA Cherusker/Ostendstraße besetzt
37 GS Thusneldaschule LZA Cherusker/Ostendstraße besetzt
38 GS Thusneldaschule Cherusker-/Gleißhammerstraße besetzt
39 GS Theodor-Billroth-Schule FGÜ Laufamholzstr./Prutzstr. besetzt
40 GS Thoner Espan Erlanger Str./ Lerchenstr. besetzt
41 GS Thoner Espan Erlanger Str./ Lerchenstr. besetzt
42 GS Wahlerschule Brettergartenstr./Holsteiner Str. besetzt
43 GS Wahlerschule Brettergartenstr./Holsteiner Str. besetzt
44 GS Wiesenschule Tafelfeldstraße/Fußgängerinsel besetzt
45 GS Wiesenschule FGÜ Wiesenstr. besetzt
46 GS Zerzabelshof Passauer Str. / Fallrohrstr. besetzt
47 GS Zerzabelshof Herzogstraße / Fußgängerinsel besetzt
48 GS Zerzabelshof Kreisverkehr Zabo/Bingstr. besetzt
49 GS Zerzabelshof Ben-Gurion-Ring/FG- Bedarfsampel besetzt
50 GS Zerzabelshof Kreisverkehr Zabo/Bingstr. besetzt
51 GS Ziegelstein Fußgänger-LZA Bierweg vakant
52 GS Ziegelstein Fritz-Munkert-Platz besetzt
53 FÖZ Langwasser/Salzbrunner Str. FGÜ Breslauer Straße/Groß- Strehlitzer-Straße Einstellungs- verfahren
54 Hort Heimerichstraße Hallerstr./Heimerichstraße vakant

1.2 Erläuterung von Stellenvakanzen

Vakante Stellen entstehen durch neue zusätzliche noch nicht besetzte Stellen oder aber durch unterjährige Veränderungsbedarfe der Beschäftigten. So werden beispielsweise vorzeitige Beendigungen von entsprechenden Arbeitsverhältnissen angestrebt, weil eine Ausbildung aufgenommen wird oder sich dem Mitarbeiter eine bessere berufliche Perspektive bietet oder der gesundheitliche Zustand den Einsatz als Schulweghelfer dauerhaft nicht mehr zulässt.

Gerade auch zum Ende eines jeden Schuljahres entstehen personelle Veränderungen an den Standorten (Elternteile beendigen ihre Beschäftigung, wenn ihre Kinder aus dieser Grundschule auf eine weiterführende Schule wechseln; neue Ausbildungen beginnen nach

Schulferienende; Ruheständler beenden Einsatz aus gesundheitlichen Gründen im Interesse der Schulen erst zu Ende eines Schuljahres), die zeitlich nicht immer nahtlos ineinander übergehen.

2. Rahmenbedingungen und Aufgaben eines Schulweghelfers (w/m/d)

2.1 Besondere Rahmenbedingungen

Es ist in der Regel sehr schwierig, Interessenten (w/m/d) für eine langfristige Tätigkeit im Schulweghelferdienst zu finden, da diese Tätigkeit Bewerber (w/m/d) des ersten Arbeitsmarktes hinsichtlich der Aspekte Vollzeitbeschäftigung, Einbringung der Arbeitszeit, Entgelt und Karriere nicht anspricht. Insbesondere erscheint die Schulweghelfertätigkeit aus folgenden Gründen wenig attraktiv:  Einsatz bei jeder Wetterlage  Einsatz erfolgt oftmals an Verkehrsschwerpunkten mit entsprechender Lärm- und Umweltbelastung  Teilweise aggressives Verhalten von anderen (motorisierten) Verkehrsteilnehmern  Einsatzzeiten verteilt auf gesamten Vor- und Nachmittag mit mehrfachen Unterbrechungen und damit einhergehend Vergütung von maximal 2 Stunden Stehzeit täglich  Entgelt im Schulwegdienst entspricht „Zusatz-/Neben-Einkommen“ / keine Vollbeschäftigung  Urlaubseinbringung grundsätzlich ausschließlich in Schulferien möglich  Keine Aufenthaltsmöglichkeiten während der Unterbrechungen an den Schulen vorhanden, deswegen häusliche Nähe zu Einsatzorten von besonderer Bedeutung  Konkurrenz anderer Minijobs mit zusammenhängenden Arbeitszeiten  Erfüllung Einstellungsvoraussetzungen, insbesondere für die Beaufsichtigung Minderjähriger (Notwendigkeit zur Vorlage eines sogenannten erweiterten Führungszeugnisses)  Notwendiges Einstellungsprozedere trotz Teilzeitbeschäftigung von i. d. R. unter 10 Wochenarbeitsstunden (fehlende oder verspätet eingereichte Einstellungsunterlagen der Bewerber (w/m/d), sozialversicherungsrechtliche Prüfung der Geringfügigkeit, Schulung durch die Verkehrspolizei, mehrstufiges Verfahren unter Beteiligung vom Amt für Allgemeinbildende Schulen, Interessensvertretungen, Verkehrspolizei und Personalamt, Einsatz erst nach Vorliegen des erweiterten Führungszeugnisses)

2.2 Positiv besetze Rahmenbedingungen

Der Schulwegdienst ist geprägt von oben besonderen Rahmenbedingungen. Dennoch bietet diese Tätigkeit bzw. Beschäftigung insbesondere Bewerbern (w/m/d) des zweiten Arbeitsmarktes, Rentnern (w/m/d) aber auch sonst nicht berufstätigen Elternteilen eine attraktive Hinzuverdienstmöglichkeit. Auch erleben viele Beschäftigte im Schulwegdienst ihre Aufgabenwahrnehmung als besonders positiv, so dass viele Einsatzorte auf lange Zeit besetzt gehalten werden können. Insbesondere erscheint die Schulweghelfertätigkeit aus folgenden Gründen attraktiv:  Sinnstiftende Tätigkeit  Starke Sozialbindung an die jeweilige Schulfamilie  Beschäftigung im öffentlichen Dienst mit städtischen Zusatzleistungen (viele Kommunen führen Schulwegdienste nur ehrenamtlich)  Enger Kontakt zu festem Ansprechpartner im Amt für Allgemeinbildende Schulen („Kümmerer“)  Gemeinschaftsveranstaltung am Buß- und Bettag (Anerkennungs- und Bindungskultur)  Gute Hinzuverdienstmöglichkeit für bestimmte Personengruppen

3. Personalakquise

3.1 Externe Stellenausschreibung über Personalamt

In den Jahren 2015 und 2017 wurden alle vakanten Standorte per externer, interner und interkommunaler Stellenausschreibung (Sammelausschreibung) über PA beworben. Im Verfahren des Jahres 2017 konnten hierbei von 17 Bewerbungen nur drei Bewerber gewonnen bzw. eingestellt werden. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber zogen aufgrund der abzudeckenden Stehzeiten ihre Bewerbungen zurück. Von den drei Eingestellten haben zwei Personen während der Probezeit ihren Dienst wieder beendet. Im Fazit ist festzustellen, dass das Instrument der Sammelausschreibung / formalen Stellenausschreibung für die Akquise von Schulweghelfern (w/m/d) nicht geeignet ist.

3.2 Personalakquise durch die jeweilige Schule

Idealerweise werden Stellen im Schulwegdienst mit Bewerberinnen und Bewerbern, die in einem Bezug zur beteiligten Schule stehen (Eltern, Verwandte oder Bekannte der Schulfamilie), besetzt. Grundsätzlich werden vakante Standorte durch die Schule direkt beworben. Die Schulen bewerben die offenen „Stellen“ in der Regel über Elternbriefe, Elternbeiräte, Klassenelternsprecher, Gemeindeblätter, Aushänge (vgl. Anlage) an der Schule, an angrenzenden Einrichtungen oder umliegenden Ladengeschäften. Einstellungsvorschläge erreichen SchA damit direkt und bereits hinsichtlich persönlicher Eignung vorgeprüft. SchA initiiert hierauf hin den Einstellungsvorschlag für eine grundsätzlich unbefristete Einstellung an das Personalamt. Vor dem Hintergrund der Standzeiten erfolgt der Einstellungsvorschlag i. d. R. mit 8,6 Wochenarbeitsstunden. Im Fazit ist festzustellen, dass das Instrument der schulischen Personalakquise das richtige Verfahren ist, da über dieses Verfahren gezielt ortsansässige, interessierte und geeignete Personen gewonnen werden können.

3.3 Unterstützende (neue) Maßnahmen für Personalakquise

Das Amt für Allgemeinbildende Schulen überprüft derzeit Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades des Schulwegdienstes.

Derzeit werden folgende Maßnahmen anvisiert:

 Nutzung der werbewirksamen schulortnahen Angebote der Stadtreklame  Aufbereitung eines Internetauftritts mit dem Ziel, diesen auch durch schulische Veröffentlichungen zu bewerben.

4. Einstellungsverfahren

Sobald die Einstellungsgenehmigung unter Beteiligung vom Amt für Allgemeinbildende Schulen und den Interessensvertretungen vorliegt, wird seitens Personalamt der unbefristete Arbeitsvertrag mit dem Bewerber (w/m/d) geschlossen. Ab Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sowie nach Einweisung durch die Verkehrspolizei, kann der Dienst aufgenommen werden. Der Dienst kann jederzeit – auch unterhalb des Schuljahres – aufgenommen werden. Wichtig für einen schnellstmöglichen Einsatz ist das konzertierte Zusammenwirken aller am Verfahren beteiligten Stellen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in Nürnberg im Schuljahr 2019/20

Anlagen: 1 Klassen- und Schülerzahlen nach Direktoraten 2 Klassen und Schülerzahlen nach Schularten Sachverhalt

Bericht:

Die Gesamtschülerzahl an den öffentlichen beruflichen Schulen in Nürnberg bleibt im laufenden Schuljahr im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant und liegt zum 20.10.2019 bei 22.688 Schüler/-innen und Studierenden. Die Zahl der Auszubildenden in den Fachklassen der Berufsschulen zeigt sich in Nürnberg insgesamt stabil. Gleichzeitig korrelieren die Trends in der Berufsausbildung in einzelnen Wirtschaftsbereichen durchaus mit der Entwicklung der Beschäftigtenzahl in der Stadt. Auch die Fachschulen und Fachakademien melden insgesamt stabile Schülerzahlen. Berufsfachschulen sind im laufenden Schuljahr gut besucht, dies u. a. auch deshalb, weil sie für Jugendliche aus den Berufsintegrationsklassen eine hochwertige Alternative zur dualen Ausbildung darstellen. Öffentliche Fach- und Berufsoberschulen verzeichnen einen Schülerrückgang. Ebenso verringerte sich die Schülerzahl an der Wirtschaftsschule Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die schulischen Bildungsangebote an den öffentlichen beruflichen Schulen in Nürnberg sind sehr breit gefächert und stehen allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

1_KlassenSchülerNachDirektoraten 20192020.xlsx Stadt Nürnberg 03.12.2019 13:53

Klassen und Schülerzahlen im Schuljahr 2019 / 2020 - Stand : 20. Oktober 2019

TOP 5: 1 - Schülerzahlen nach Direktoraten Teilzeit Vollzeit Gesamt
Direktorat - Schulart 2018 / 2019 2019 / 2020 + / - 2018 / 2019 2019 / 2020 + / - 2018 / 2019 2019 / 2020 + / -
Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler
B 1 Berufsschule 84 2007 84 2073 0 66 1 25 2 50 1 25 85 2032 86 2123 1 91
BFS Anlagenmechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BFS Gebäude- +Energiet. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BFS Informatik-Ass. 0 0 0 0 0 0 2 43 2 53 0 10 2 43 2 53 0 10
FS Sanitär + Heizung 0 0 0 0 0 0 1 27 1 26 0 -1 1 27 1 26 0 -1
84 2007 84 2073 0 66 4 95 5 129 1 34 88 2102 89 2202 1 100
B 2 Berufsschule 67 1537 67 1607 0 70 2 30 1 16 -1 -14 69 1567 68 1623 -1 56
BFS Fertigungstechnik 0 0 0 0 0 0 2 39 2 34 0 -5 2 39 2 34 0 -5
FS Techniker 8 103 8 104 0 1 14 309 14 301 0 -8 22 412 22 405 0 -7
75 1640 75 1711 0 71 18 378 17 351 -1 -27 93 2018 92 2062 -1 44
B 3 42 1007 41 1098 -1 91 3 62 3 53 0 -9 45 1069 44 1151 -1 82
B 4 84 2034 84 1992 0 -42 3 45 2 33 -1 -12 87 2079 86 2025 -1 -54
B 5 Berufsschule 23 819 21 544 -2 -275 18 314 19 297 1 -17 41 1133 40 841 -1 -292
BFS-Bekleidung 0 0 0 0 0 0 8 163 7 150 -1 -13 8 163 7 150 -1 -13
BFS-bekl.techn.Ass. 0 0 0 0 0 0 1 16 1 23 0 7 1 16 1 23 0 7
FS Bekleid.technik 0 0 0 0 0 0 1 21 1 25 0 4 1 21 1 25 0 4
23 819 21 544 -2 -275 28 514 28 495 0 -19 51 1333 49 1039 -2 -294
B 6 Berufsschule 73 1631 70 1592 -3 -39 3 57 3 55 0 -2 76 1688 73 1647 -3 -41
FS Drucktechnik 0 0 0 0 0 0 2 35 2 24 0 -11 2 35 2 24 0 -11
FAK Wirtschaft 0 0 0 0 0 0 3 57 2 46 -1 -11 3 57 2 46 -1 -11
73 1631 70 1592 -3 -39 8 149 7 125 -1 -24 81 1780 77 1717 -4 -63
B 7 Berufsschule 0 0 0 0 0 0 2 32 2 33 0 1 2 32 2 33 0 1
BFS-Ernährung +Versorg. 0 0 0 0 0 0 7 173 6 152 -1 -21 7 173 6 152 -1 -21
BFS-Sozialpflege 0 0 0 0 0 0 6 176 7 211 1 35 6 176 7 211 1 35
FAK Ernährung * * 0 0 0 0 0 0 3 60 4 68 1 8 3 60 4 68 1 8
BOS 0 0 0 0 0 0 9 208 9 184 0 -24 9 208 9 184 0 -24
0 0 0 0 0 0 27 649 28 648 1 -1 27 649 28 648 1 -1
B 8 Berufsschule 107 2726 107 2748 0 22 0 0 0 0 0 0 107 2726 107 2748 0 22
BFS - MtLA 0 0 0 0 0 0 3 71 3 63 0 -8 3 71 3 63 0 -8
107 2726 107 2748 0 22 3 71 3 63 0 -8 110 2797 110 2811 0 14
B 9 Berufsschule 45 1088 42 1074 -3 -14 0 0 4 63 4 63 45 1088 46 1137 1 49
BFS-Büroberufe 0 0 0 0 0 0 11 301 11 291 0 -10 11 301 11 291 0 -10
45 1088 42 1074 -3 -14 11 301 15 354 4 53 56 1389 57 1428 1 39
B 10 BFS-Kinderpflege 0 0 0 0 0 0 9 234 9 238 0 4 9 234 9 238 0 4
FAK Soz.päd. * * 7 172 7 185 0 13 13 313 12 312 -1 -1 20 485 19 497 -1 12
7 172 7 185 0 13 22 547 21 550 -1 3 29 719 28 735 -1 16
B 11 Berufsschule 45 1002 45 1146 0 144 4 96 5 111 1 15 49 1098 50 1257 1 159
BFS Farb+ Raumgestalt. 0 0 0 0 0 0 1 20 2 34 1 14 1 20 2 34 1 14
BFS Bautechnik 0 0 0 0 0 0 2 38 2 34 0 -4 2 38 2 34 0 -4
FS Maler + Lackierer 0 0 0 0 0 0 1 23 1 25 0 2 1 23 1 25 0 2
45 1002 45 1146 0 144 8 177 10 204 2 27 53 1179 55 1350 2 171
B 12 WS -Staat 2-stufig 0 0 0 0 0 0 8 187 6 144 -2 -43 8 187 6 144 -2 -43
BIK/s 0 0 0 0 0 0 0 0 1 19 1 19 0 0 1 19 1 19
0 0 0 0 0 0 8 187 7 163 -1 -24 8 187 7 163 -1 -24
B 12 WS -Stadt 2-stufig 0 0 0 0 0 0 3 81 2 52 -1 -29 3 81 2 52 -1 -29
3-stufig 0 0 0 0 0 0 6 141 6 148 0 7 6 141 6 148 0 7
4-stufig 0 0 0 0 0 0 8 173 8 166 0 -7 8 173 8 166 0 -7
BIK/s 0 0 0 0 0 0 0 0 1 19 1 19 0 0 1 19 1 19
0 0 0 0 0 0 17 395 17 385 0 -10 17 395 17 385 0 -10
B 13 Fachoberschule 0 0 0 0 0 0 27 658 24 593 -3 -65 27 658 24 593 -3 -65
Berufsoberschule 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0 27 658 24 593 -3 -65 27 658 24 593 -3 -65
B 14 Berufsschule 69 1867 73 1852 4 -15 1 22 1 22 0 0 70 1889 74 1874 4 -15
Gesamt : 654 15993 649 16015 -5 22 188 4250 188 4168 -1 -101 842 20243 837 20183 -5 -60
Berufsschule : 639 15718 634 15726 -5 8 37 683 42 733 5 50 676 16401 676 16459 0 58
Staatliche Schulen
Staatliche FOS 0 0 0 0 0 0 59 1542 48 1205 -11 -337 59 1542 48 1205 -11 -337
Staatliche FOS II 0 0 0 0 0 0 18 474 33 828 15 354 18 474 33 828 15 354
Staatliche BOS 2 36 3 39 1 3 20 480 20 417 0 -63 22 516 23 456 1 -60
* * ) jeweils ohne Vorpraktikum ;
FAK Sozialpädagogik : 158 Schüler im Erzieherpraktikum (nicht statistikrelevant)
FAK Sozialpädagogik : 168 Schüler/-innen im Sozialpädagogischen Seminar (Teilzeitschüler - statistikrelevant)
FAK Sozialpädagogik : 17 Schüler/-innen in der Abendklasse (Teilzeitschüler - statistikrelevant)

1_KlassenSchülerNachDirektoraten 20192020.xlsx Stadt Nürnberg 03.12.2019 13:53

Klassen und Schülerzahlen im Schuljahr 2019 / 2020 - Stand : 20. Oktober 2019

FAK Ernährungs- und Versorgungsmanagement : 24 Berufspraktikanten ( Teilzeit - nicht statistikrelevant)

Grundlage: Amtliche Schuldaten, "statistik.bayern.de/schulstat/ , Stand: 20.10.2019

2_KlassenSchülerNachSchularten 20192020.xlsx Stadt Nürnberg 03.12.2019 14:00 55

Klassen und Schülerzahlen im Schuljahr 2019 / 2020 - Stand : 20.10.2019

TOP 5.2: Schülerzahlen nach Schulart Teilz eit Vollz eit Gesamt
Schule 2018/2019 2019/2020 + / - 2018/2019 2019/2020 + / - 2018/2019 2019/2020 + / -
Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler
BS 1 84 86 84 2.073 0 1.987 1 25 2 50 1 25 85 111 86 2.123 1 2.012
BS 2 67 1.537 67 1.607 0 70 2 30 1 16 -1 -14 69 1.567 68 1.623 -1 56
BS 3 42 1.007 41 1.098 -1 91 3 62 3 53 0 -9 45 1.069 44 1.151 -1 82
BS 4 84 2.034 84 1.992 0 -42 3 45 2 33 -1 -12 87 2.079 86 2.025 -1 -54
BS 5 23 819 21 544 -2 -275 18 314 19 297 1 -17 41 1.133 40 841 -1 -292
BS 6 73 1.631 70 1.592 -3 -39 3 57 3 55 0 -2 76 1.688 73 1.647 -3 -41
BS 7 0 0 0 0 0 0 2 32 2 33 0 1 2 32 2 33 0 1
BS 8 107 2.726 107 2.748 0 22 0 0 0 0 0 0 107 2.726 107 2.748 0 22
BS 9 45 1.088 42 1.074 -3 -14 0 0 4 63 4 63 45 1.088 46 1.137 1 49
BS 11 45 1.002 45 1.146 0 144 4 96 5 111 1 15 49 1.098 50 1.257 1 159
BS 14 69 1.867 73 1.852 4 -15 1 22 1 22 0 0 70 1.889 74 1.874 4 -15
639 13.797 634 15.726 -5 1.929 37 683 42 733 5 50 676 14.480 676 16.459 0 1.979
BFS Anlagenmechanik 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BFS Gebäude- + EnergieTech 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BFS Informatik-Assistenten 0 0 0 0 0 0 2 43 2 53 0 10 2 43 2 53 0 10
BFS Fertigungstechnik 0 0 0 0 0 0 2 39 2 34 0 -5 2 39 2 34 0 -5
BFS Büroberufe 0 0 0 0 0 0 11 301 11 291 0 -10 11 301 11 291 0 -10
BFS Bekleidung 0 0 0 0 0 0 8 163 7 150 -1 -13 8 163 7 150 -1 -13
BFS bekleidtechn.Assist. 0 0 0 0 0 0 1 16 1 23 0 7 1 16 1 23 0 7
BFS Kinderpflege 0 0 0 0 0 0 9 234 9 238 0 4 9 234 9 238 0 4
BFS Ernährung + Versorgung 0 0 0 0 0 0 7 173 6 152 -1 -21 7 173 6 152 -1 -21
BFS Sozialpflege 0 0 0 0 0 0 6 176 7 211 1 35 6 176 7 211 1 35
BFS MtLA 0 0 0 0 0 0 3 71 3 63 0 -8 3 71 3 63 0 -8
BFS Farb- + Raumgestalt. 0 0 0 0 0 0 1 20 2 34 1 14 1 20 2 34 1 14
BFS Bautechnik 0 0 0 0 0 0 2 38 2 34 0 -4 2 38 2 34 0 -4
Wirtschaftsschule (Stadt) 0 0 0 0 0 0 17 395 17 385 0 -10 17 395 17 385 0 -10
WS (Staat) 0 0 0 0 0 0 8 187 7 163 -1 -24 8 187 7 163 -1 -24
0 0 0 0 0 0 77 1.856 76 1.831 -1 -25 77 1.856 76 1.831 -1 -25
FS Maler + Lackierer 0 0 0 0 0 0 1 23 1 25 0 2 1 23 1 25 0 2
FS Sanitär + Heizung 0 0 0 0 0 0 1 27 1 26 0 -1 1 27 1 26 0 -1
FS Bekleidungstechnik 0 0 0 0 0 0 1 21 1 25 0 4 1 21 1 25 0 4
FS Drucktechnik 0 0 0 0 0 0 2 35 2 24 0 -11 2 35 2 24 0 -11
FS Techniker RDF 8 103 8 104 0 1 14 309 14 301 0 -8 22 412 22 405 0 -7
8 103 8 104 0 1 19 415 19 401 0 -14 27 518 27 505 0 -13
FOS ( B 13 ) 0 0 0 0 0 0 27 658 24 593 -3 -65 27 658 24 593 -3 -65
BOS ( B 13 ) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BOS ( B 7 ) 0 0 0 0 0 0 9 208 9 184 0 -24 9 208 9 184 0 -24
FAK Sozialpädagogik * * 7 172 7 185 0 13 13 313 12 312 -1 -1 20 485 19 497 -1 12
FAK Ernähung + Versorg. * * 0 0 0 0 0 0 3 60 4 68 1 8 3 60 4 68 1 8
FAK Wirtschaft 0 0 0 0 0 0 3 57 2 46 -1 -11 3 57 2 46 -1 -11
7 172 7 185 0 13 55 1.296 51 1.203 -4 -93 62 1.468 58 1.388 -4 -80
Berufsschulen 639 13.797 634 15.726 -5 1.929 37 683 42 733 5 50 676 14.480 676 16.459 0 1.979
andere berufliche Schulen 15 275 15 289 0 14 151 3.567 146 3.435 -5 -132 166 3.842 161 3.724 -5 -118
Gesamt 654 14.072 649 16.015 -5 1.943 188 4.250 188 4.168 0 -82 842 18.322 837 20.183 -5 1.861
Staatliche Schulen
Staatliche FOS 0 0 0 0 0 0 53 1.341 48 1.205 -5 -136 53 1.341 48 1.205 -5 -136
Staatliche FOS II 0 0 0 0 0 0 31 785 33 829 2 44 31 785 33 829 2 44
Staatliche BOS 2 36 2 39 0 3 21 479 20 417 -1 -62 23 515 22 456 -1 -59
* * ) jeweils ohne Vorpraktikum 2 2 . 673
FAK Sozialpädagogik : 2019/2020 : 158 Schüler im Erzieherpraktikum (nicht statistikrelevant)
FAK Sozialpädagogik : 2019/2020 : 168 Schüler/-innen im Sozialpädagogischen Seminar (Teilzeitschüler - statistikrelevant)
FAK Sozialpädagogik : 2019/2020 : 17 Schüler/-innen in der Abendklasse (Teilzeitschüler - statistikrelevant)
FAK Ernährungs- und Versorgungsmanagement : 2019/2020 : 17 Berufspraktikanten (Teilzeit - nicht statistikrelevant)
Grundlage: Amtliche Schuldaten, "statistik.bayern.de/schulstat/ , Stand: 20.10.2019

Klassen- und Schülerzahlen an den beruflichen Schulen in Nürnberg im Schuljahr

2019/20

hier: Sachverhalt

  1. Gesamtentwicklung der Schüler- und Klassenzahlen an den öffentlichen beruflichen

Schulen

Die Zahl der Schüler/-innen und Studierenden an den öffentlichen beruflichen Schulen in Nürnberg liegt im laufenden Schuljahr bei insgesamt 22.688 Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Summe 948 Klassen besuchen. Die Zahl der Auszubildenden in den Fachklassen der Berufsschulen bleibt im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant und es ist sogar ein kleines „Plus“ zu verzeichnen. Auch die Fachschulen und Fachakademien meldeten insgesamt gleichbleibende Schülerzahlen. Berufsfachschulen sind, trotz der aktuell guten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt, im laufenden Schuljahr gut besucht, dies u. a. auch deshalb, weil sie für Jugendliche aus den Berufsintegrationsklassen eine hochwertige Alternative zur dualen Ausbildung darstellen. Öffentliche Fach- und Berufsoberschulen besuchen im Schuljahr 2019/20 etwas weniger Schüler/-innen als in den beiden Vorjahren. Ebenso verringerte sich die Schülerzahl an der Wirtschaftsschule Nürnberg.

Schülerzahlen für Nürnberg (öffentliche Schulen) SJ 17/18 SJ18/19 SJ19/20 Veränderung zum Vor- jahr
Berufsschule duale Ausbildung *) 15.160 15.091 15.233 0,94%
Berufsschule BVJ, BIK, JoA 1.475 1.310 1.241 -5,27%
Berufsfachschulen 1.166 1.274 1.283 0,71%
FOS/BOS 3.481 3.507 3.267 -6,84%
Berufliche Weiterbildung (Fachaka- demie/Fachschulen) 1.105 1.120 1.116 -0,36%
Wirtschaftsschule 620 582 548 -5,84%
GESAMT 23.007 22.884 22.688 -0,86%

*) inklusive Berufsgrundschuljahr (BGJ)

Die folgende Grafik verdeutlicht die stabile Entwicklung der Gesamtschülerzahl im Bereich der öffentlichen beruflichen Schulen in Nürnberg.

Gesamtschülerzahl an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg

20000 Berufsschule dual n Berufsschule - BVJ e n 15000 n -i Berufsschule - JoA / r e lü Berufsfachschule h 10000 c S Wirtschaftsschule

5000 Fachschule

Fachakademie

11 21 31 41 51 61 71 81 91 02 /01 /11 /21 /31 /41 /51 /61 /71 /81 /91 02 02 02 02 02 02 02 02 02 02 Schuljahre

2. Entwicklungstrends an den Schularten

a) Berufsschulen - Duale Ausbildung

Betrachtet man die Darstellung des Wirtschaftsreferats vom Januar 2019 zur Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wirtschaftsbereichen am Arbeitsort Nürnberg, dann zeigen sich durchaus Parallelen zu den Trends in der dualen Ausbildung hinsichtlich der Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen vor Ort:

Abbildung 15

Quelle: Wirtschaftsreferat der Stadt Nürnberg: Wirtschaftsstandort Nürnberg – Positionsbestimmung 2019, Januar 2019, Seite 6

Gewerblich-technische Ausbildung In gewerblich-technischen Berufsbereichen verzeichnet die Berufsschule 1 einen Anstieg der Schülerzahlen um +4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders stark ausgeprägt ist der Anstieg der Auszubildenden im handwerklichen Elektroberuf Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (+12 Prozent im Vergleich zum SJ 2018/19). In den industriellen gewerblich-technischen Ausbildungszweigen wirken sich organisatorische Maßnahmen großer Ausbildungsbetriebe stets unmittelbar auf die Schülerzahlen des dualen Partners Berufsschule aus: Beispielsweise werden Elektroniker für Automatisierungstechnik von der Fa. MAN SE wieder vermehrt in Nürnberg ausgebildet (Berufsgruppenbeschulung mit Elektronikern für Betriebstechnik an der B1). Auch die gewerblich-technische Berufsschule 2 meldete eine Steigerung der Zahl der Auszubildenden in den Eingangsklassen sowie der Gesamtzahl der Auszubildenden. Im Berufsbereich KFZ an der B2 zeigt sich die zunehmende Beliebtheit von Elektromobilität: Erstmals werden im Schuljahr 2019/20 fünf Auszubildende KFZ-Mechatroniker mit dem Schwerpunkt HV-Technik (Hochvolttechnik) ausgebildet. Handwerksbetriebe im Baugewerbe suchen dringend interessierte Auszubildende.1 Das Ausbildungsstellenangebot ist in Nürnberg und Mittelfranken groß. Die tatsächliche Zahl der „neuen“ Auszubildenden an der B11 bleibt im Vergleich zum Vorjahr konstant. Mehr Auszubildende starteten aber in Bauspezialberufen, z. B. bei den Bauwerksabdichtern, in der Holzgrundstufe und bei den Bauzeichnern/-innen. Das Nahrungsmittelhandwerk kann von der aktuell guten Nachfragesituation weniger profitieren und bildet deshalb weniger junge Fachkräfte aus. Dies zeigt sich an der B3 im Lebensmittelhandwerk. Obwohl die Gastronomie am Standort Nürnberg zu den Branchen mit steigender Zahl der Beschäftigten zählt, wurden zum neuen Schuljahr im Dienstleistungssektor Gastronomie weniger neue „Lehrlinge“ eingestellt. Eine Ausnahme macht hier die Systemgastronomie mit steigender Bereitschaft, junge Fachkräfte auszubilden. Noch relativ neu haben sich im Friseurhandwerk auch in Nürnberg Barber-Shops mittlerweile fest etabliert. Die Auszubildendenzahl im Nürnberger Friseurhandwerk ist dabei im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.

Kaufmännische Ausbildung und Dienstleistungsberufe Profitieren insbesondere Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie im Bereich der IT-Technik von der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung, so schlägt diese bei den „klassischen“ Ausbildungsberufe in den Dienstleistungsbranchen, wie z. B. Banken, Versicherungen und steuerberatenden Berufen negativ zu Buche:2 Die beruflichen Schulen in Nürnberg sind bestrebt, diesem Trend durch Anpassung der Ausbildungsinhalte entgegenzuwirken: Die B4 bietet den Auszubildenden Zusatzangebote, wie z. B. verstärkte Aufnahme von IT-Elementen in den Lernfeldern, Projektmanagement oder Wahlunterricht in Fremdsprachen mit Auslandsaufenthalten (z. B. über Erasmus+ nach Madrid) an.3 Eine enge Abstimmung in der dualen Ausbildung insbesondere mit den „großen“ Ausbildungsunternehmen, die Kooperationen in Arbeitskreisen und die Teilnahme an Projektinitiativen, wie z. B. Industrie 4.0 in Kooperation mit der B2 oder am Projekt „BIRD“ in Kooperation mit der FAU4 sind Maßnahmen, die das Profil der B4 besonders auszeichnen.

1 Vgl. dazu z. B. https://www.hwk-mittelfranken.de/75,0,jobboardoffersearch.html, Stand: 31.10.2019 2 vgl. dazu https://job-futuromat.iab.de/, Stand 31.10.2019 3 vgl. dazu https://www.nuernberg.de/internet/berufsschule_4/zusatzqualifikation.html, Stand 31.10.2019 4 vgl. BIRD ist ein Projekt des Lehrstuhls für Wirtschaftspädagogik der FAU im Rahmen des Wettbewerbs InnoVET des BMBF, vgl. dazu https://www.bmbf.de/de/innovet.html, Stand 31.10.2019; das Kooperationsprojekt „BIRD“

Gleichzeitig spürbar ist in den „klassischen“ kaufmännischen Berufen der anhaltende Trend zur Akademisierung: Auf der Seite der Arbeitgeber werden (duale) Bachelorstudiengänge neben oder anstatt der dualen Ausbildungsgänge forciert, seitens der Absolventen/-innen allgemeinbildender Schulen mit Hochschulzugangsberechtigung werden häufig Studienwege einer dualen Ausbildung vorgezogen. Die bildungspolitische Forderung einer Stärkung der dualen Ausbildung bildet sich bislang in den kaufmännischen Berufen nicht in steigenden Ausbildungszahlen ab. Positive Trends sind hier eher in gewerblich-technischen Bereichen zu erwarten. Auch im Einzelhandel starteten im neuen Schuljahr etwas weniger Jugendliche. Ob dies auf den zunehmenden Anteil der Einzelhandelsumsätze im Onlinehandel, auf den relativ neuen Ausbildungsberuf des/der Kaufmann/-frau im E-Commerce (Fachsprengel eingerichtet an der Ludwig-Erhard-Schule in Fürth) oder (auch) auf die für die Betriebe eher schwierige Situation passende Bewerber/-innen zu finden, zurückzuführen ist, kann nur schwer abgeschätzt werden. Die positive Entwicklung im Bereich Kaufleute für Marketingkommunikation zeigt deutlich, dass Ausbildungsberufe in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik an Attraktivität gewinnen. Trotz der Einführung des Berufs Kaufmann/-frau im E-Commerce stiegen hier die Anmeldezahlen. Die aufgrund der Digitalisierung eher rückläufigen Auszubildendenzahlen in den traditionellen kaufmännischen Ausbildungsberufen machen sich ebenso an der B9 im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement bemerkbar. Festgestellt wird an B4 und B9 langfristig eine Abnahme der Gesamtzahl der Auszubildenden, ebenso eine Abnahme der Schülerzahl in den aufsteigenden Klassen: Jugendliche beenden ihre Ausbildung häufiger vorzeitig. Ein anderes Bild zeigt sich aktuell bei der Entwicklung der Zahl der Auszubildenden in der öffentlichen Verwaltung: Die steigende Ausbildungsbereitschaft der Gebietskörperschaften hält an. Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche beschäftigen nicht nur mehr Arbeitnehmer/innen am Wirtschaftsstandort Nürnberg, auch ihre Ausbildungsbereitschaft ist ungebrochen hoch. Ein Anstieg der Auszubildenden an der B14 ist in diesem Berufsbereich im laufenden Schuljahr die Folge. In nahezu allen Ausbildungszweigen und Branchen spiegelt sich die zunehmende Digitalisierung in der Berufsausbildung: Digitale und überfachliche Kompetenzen werden in den Ausbildungsinhalten stärker verankert und von den Unternehmen gefragt. Tourismusbetriebe setzen auf persönliche Beratung, um sich von Online-Angeboten abzugrenzen. In den ReNoPat-Berufen5 fordern elektronischer Rechtsverkehr, das elektronische Anwaltspostfach, Spracherkennungssoftware und LegalTech-Anwendungen mehr digitale Kompetenzen der Auszubildenden.

Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen Die anhaltende Zunahme der Beschäftigten im Gesundheitswesen in Nürnberg6 und die hohe Ausbildungsbereitschaft von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Augenoptikerbetrieben und Apotheker/-innen spiegelt sich in anhaltend hohen Auszubildendenzahlen an der Berufsschule 8.

(Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit) zielt darauf ab, kaufmännische und gewerblich-technische Angebote zu Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Motor der Durchlässigkeit zwischen Berufsausbildung und schulischer Fortbildung (Fach- /Technikerschule), IHK-Fortbildung (Fachwirt/in, Fachmeister/in) und akademischer Bildung (Bachelorstudium) zu entwickeln. 5 ReNoPat-Berufe: Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Patentanwaltsfachangestellte 6 Vgl. Übersicht „Schülerzahlen für Nürnberg“ auf Seite 2

b) Berufsvorbereitung: Aktuelle Entwicklungen und neues Unterrichtskonzept ab dem

Schuljahr 2020/21

In insgesamt neun Klassen bereiten sich berufsschulpflichtige Jugendliche in diesem Schuljahr an den Nürnberger Berufsschulen auf eine Ausbildung vor.

Vollzeitklassen der Berufsvorbereitung Die B1 weitete ihr Angebot in der Berufsvorbereitung aus und führt aktuell zwei vollschulische Berufsvorbereitungsklassen Technik mit dem Ziel einer sehr hohen Vermittlungsquote in die duale Ausbildung, wie im Vorjahr. Die BGA-Klasse der B4 bereitet Berufsschulpflichtige auf den Einstieg in kaufmännische Ausbildungsberufe vor. Hohe Übergangsquoten von 70 bis 80 Prozent zeichneten diese Berufsvorbereitung in den Vorjahren aus. Allerdings stehen aktuell zunehmend sehr geringe Leistungsbereitschaft, oft wenig berufliches Interesse und eher niedrige Motivation der Schüler/-innen zunehmend einem erfolgreichen Einstieg in den Beruf entgegen. An der B5 sind im aktuellen Schuljahr wieder drei vollschulische Klassen zur Berufsvorbereitung eingerichtet und voll belegt.

Kooperative Klassen der Berufsvorbereitung Die B5 erprobt in diesem Schuljahr zusätzlich ein kooperatives Berufsvorbereitungsjahr.7 Hintergrund: Ab dem Schuljahr 2020/21 plant das StMUK, kooperative Berufsvorbereitungsklassen (teilweise sogenannte JBA-Klassen) als Standard in Bayern einzuführen. Sie sollen die (Teilzeit-)Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz ablösen. Die Schulpflicht werden Jugendliche in Bayern dann regulär mit diesem vollschulischen Jahr (als Drei-plus-Zwei-Modell, d. h. drei Tage pro Woche Schule, zweite pro Woche Projekte und Praktika unterstützt durch Sozialpädagogik) erfüllen. Als Schulversuch laufen die JBA-Klassen in allen Regierungsbezirken an jeweils einem Schulstandort. In Mittelfranken wird das Modell aktuell an der Staatlichen Berufsschule 1 in Fürth erprobt.8 In den JBA-Klassen sollen junge Menschen auf eine eigenverantwortliche und selbstständige Zukunft vorbereitet werden. Dazu gehört auch, sie bei der Berufsorientierung zu begleiten und sie auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Dieses neue Konzept zielt darauf ab, noch mehr Jugendliche für eine Berufsausbildung zu gewinnen und jedem Jugendlichen eine solide berufliche Perspektive zu eröffnen. Im Rahmen des Modellprojekts „Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Jugendberufsagentur“ richten die Pilotschulen sog. Überbrückungsklassen in Form eines zusätzlichen Berufsvorbereitungsjahres ein. Dabei stimmen sie sich eng mit den regionalen Akteuren der Jugendberufsagentur (JBA) – v. a. den Agenturen für Arbeit vor Ort, den Jobcentern und der Jugendhilfe – ab. In kleinen Lerngruppen von acht bis sechzehn Schülerinnen und Schülern und unter sozialpädagogischer Betreuung lernen Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und keine weiterführende Schule besuchen, Berufsfelder kennen. Ziel ist, die Zahl von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz weiter zu senken. In Zusammenarbeit mit den Akteuren der JBA werden neue Möglichkeiten ausgelotet, um die jungen Erwachsenen auf eine Ausbildung vorzubereiten. Gerade durch die Kooperation sollen vor Ort Synergien genutzt werden.

7 Vgl. dazu https://www.km.bayern.de/pressemitteilung/11380/nr-137-vom-18-07-2018.html, Stand 31.10.2019 8 Vgl. dazu: https://www.km.bayern.de/pressemitteilung/11380/nr-137-vom-18-07-2018.html, Stand: 31.10.2019

Da keine städtische Berufsschule an der Erprobung des neuen Modells teilnimmt, hat die B5 im Schuljahr 2019/20 eine Berufsvorbereitungsklasse in Kooperation mit einem externen Bildungsträger eingerichtet. Die Schule fokussiert Unterricht und Unterstützung der Schüler/-innen in dieser BVJ-k-Klasse auf individuelle Förderung der Jugendlichen (z. B. intensive Nachforschungen bei Schülern/-innen, die im Unterricht fehlen, Vermittlung und Begleitung in Praktika und Maßnahmen der Agentur für Arbeit, Unterstützung durch Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen, Elterngespräche, etc.). Die Erfahrungen in diesem Schuljahr werden in die Beschulungskonzepte für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an den Berufsschulen in Nürnberg ab dem Schuljahr 2020/21 einfließen. Die B5 steht dazu im engen Informationsaustausch mit der Regierung von Mittelfranken und dem StMUK.

Berufsschule (+WS) Klassen der Berufsvorbereitung

(BVJ + BI-Klassen)

70
56
14 18 18 24 37 36 33
6
22
17 14 12 11 9 10 9 8 9

SJ 2010/11SJ 2011/12SJ 2012/13SJ 2013/14SJ 2014/15SJ 2015/16SJ 2016/17SJ 2017/18SJ 2018/19SJ 2019/20

Anzahl der Berufsintegrationsklassen (1./2. Jahr einschl. Sonderformen) Anzahl der Klassen im BVJ (einschl. Sonderformen)

c) Berufsintegration (mit Wirtschaftsschule)

Die B5 startete mit insgesamt 15 Berufsintegrationsvorklassen (BIK-V) im September 2019. Zusätzlich wurde an der Wirtschaftsschule eine (städtische) VWS1-Klasse eingerichtet. Basis für die schulübergreifende Klassenplanung durch das SchB-Team Berufsintegration sind die Meldungen der Absolventen/-innen aus den Deutschklassen der Mittelschulen (vormals Übergangsklassen) sowie Neuanmeldungen Jugendlicher direkt an der B5 und Wiederholer/-innen. Das Amt für Berufliche Schulen ist hier ganz wesentlich auf belastbare Schülerzahlmeldungen aus den allgemeinbildenden Schulen angewiesen, damit die Klassenplanung an den beruflichen Schulen verlässlich erfolgen kann. Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr) werden drei Monate nachdem sie aus dem Ausland zugezogen sind, schulpflichtig.9 Für sie führt die B5 monatlich Sprachtests durch. Damit wird gewährleistet, dass die Schüler/-innen in eine für sie hinsichtlich ihres aktuellen Sprachniveaus passende BIK-V-Klasse aufgenommen werden können. Im zweiten Jahr der Berufsintegration sind an acht verschiedenen Berufsschulen insgesamt 16 BI-Klassen mit unterschiedlichen Berufsvorbereitungsschwerpunkten und für variierende Sprachniveaus eingerichtet zzgl. einer VWS2-Klasse an der staatlichen Wirtschaftsschule.

9 Vgl. dazu Art. 35 (1) Satz 2 BayEUG sowie KMS vom 11.06.2019 Az. SF-BS9400.10-1/66/9

Wie bereits im Vorjahr informierten die Berufsschulen, dass der Anteil der Schüler/-innen aus europäischen Ländern in den BIK-V- sowie BI-Klassen steigt.

d) Teilzeitklassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA)

Während in den Vorjahren die B5 nahezu alle JoA-Teilzeitklassen führte, sind diese im laufenden Schuljahr auf mehrere Berufsschulen verteilt: JoA-Klassen wurden an der B3, an der B5 sowie an der B11 eingerichtet. Die B5 führt JoA-Klassen für Schüler/-innen mit beruflichen Interessensschwerpunkten in den Bereichen Ernährung/Hauswirtschaft, Pflege und Dienstleistungen. Ebenso wurde an der B5 wieder eine Klasse JoA-DaZ eingerichtet. Die B11 setzt ihren beruflichen Schwerpunkt auf Bau-, Farb- und Holztechnik. Die B3 bereitet die Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag auf Berufe in der Gastronomie und im Lebensmittelhandwerk vor. Mit dieser organisatorischen Anpassung können Lehrkräfteteams mehrerer Berufsschulen bereits im laufenden Jahr Erfahrungen und Expertise in der Unterrichtsgestaltung für die zukünftigen BVJ-k-Klassen (JBA-Klassen) sammeln.

e) Berufsfachschulen

Die Strategie, Absolventen/-innen aus den Berufsintegrationsklassen an den Berufsfachschulen der Stadt Nürnberg eine Alternative zur dualen Erstausbildung zu bieten, geht auf: Die berufsbezogenen Angebote im zweiten Berufsintegrationsjahr an (nahezu) allen beruflichen Schulen nutzen junge Erwachsenen nach der Berufsintegration. Sie melden sich im Folgeschuljahr recht häufig an der gleichen Schule gezielt an der Berufsfachschule an: So konnte insbesondere die B7 die Zahl der Eingangsklassen an der BFS Sozialpflege erneut um eine Klasse ausweiten. Insgesamt bleibt die Schülerzahl an den Berufsfachschulen im Vergleich zum Vorjahr stabil.10 Steigende und rückläufige Schülerzahlen an den einzelnen Berufsfachschulen gleichen sich aus.

Sondersituation an der BFS-MTLA Wie bereits im Schulausschuss berichtet, führt ein Sondereffekt zum Rückgang der Anmeldezahlen an der BFS-MTLA der B8: Seit Januar 2019 können kommunale Kliniken und Universitätskliniken Ausbildungsverträge mit Bewerbern/-innen abschließen und eine betrieblich-schulische Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-in durchführen. Die Auszubildenden erhalten trotz des hohen schulischen Ausbildungsanteils in diesem Fall eine jährlich gestaffelte Ausbildungsvergütung, beginnend mit 965,24 Euro im ersten Ausbildungsjahr, eine attraktive Alternative zur rein schulischen Ausbildung an der BFS-MTLA der B8. Auch die B8 könnte als schulischer Kooperationspartner der Kliniken und Labors die betrieblichschulische Qualifizierung durchführen. Gespräche mit dem Klinikum Nürnberg wurden initiiert.

Kinderpflege- und Erzieher/-innenausbildung

Die Attraktivität der beiden Nürnberg Bildungseinrichtungen BFS-Kinderpflege und Fachakademie für Sozialpädagogik ist ungebrochen: Die Bewerber/-innenzahlen überstiegen in diesem Jahr wieder die Anzahl verfügbarer Plätze. Durch den Vollausbau der Teilzeitklassen an der BFS-Kinderpflege und von OptiPrax verzeichnet die B10 einen Schüler/-innen und Studierendenzuwachs.

10 vgl. Übersicht „Schülerzahlen für Nürnberg“ auf Seite 2

f) Fachschulen

Die Meisterschule für Sanitär- und Heizungstechnik der B1 besuchen im laufenden Schuljahr 26 Schüler/-innen (jährlich wird eine Klasse gebildet). Die Attraktivität der Schule ist konstant hoch. An der Rudolf-Diesel-Fachschule bleibt die Gesamtschüler- und Klassenzahl ebenso auf dem Vorjahresniveau. Folgende Trends zeichnen sich ab: In der Fachrichtung Elektrotechnik ging die Schülerzahl zurück, dafür verzeichnet die RDF eine Zunahme in der Fachrichtung Maschinenbau. Über den Rückgang der Anmeldezahlen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik wurde bereits im Schulausschuss am 25.10.2019 berichtet.

g) Weitere Fachakademien

Die konstant niedrigen Anmeldezahlen an der Fachakademie für Wirtschaft sind auf die (noch) anhaltend gute Konjunktur zurückzuführen und auf den Trend zur Akademisierung: Arbeitsverträge werden nach der beruflichen Erstausbildung momentan (noch) zu einem großen Teil von Unternehmen zügig entfristet. Die Motivation, sich für eine Weiterbildung nach einjähriger Praxis zu entschließen, ist deshalb aktuell bei jungen Erwachsenen mit entsprechendem Potenzial nicht sehr hoch. Dagegen verzeichnet die B7 einen leichten Anstieg der Zahl der Studierenden an der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Die Berufsaussichten für Betriebswirte für Ernährungs- und Versorgungsmanagement sind hervorragend. Fundiert ausgebildete Spezialisten werden u. a. in Mittel- und Großbetrieben im Bereich Ernährung und Versorgung, wie Kantinen, Seniorenzentren, Tagungsstätten, Jugendheime, Cateringunternehmen gesucht.

h) Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule Nürnberg umfasst in laufenden Schuljahr insgesamt 24 Klassen, davon sieben staatliche Klassen. In diesem Schuljahr wurde die Berufsintegrationsvorklasse (VWS1) als städtische Klasse eingerichtet. Etwa 40 Prozent der Absolventen/-innen der Berufsintegrationsklasse der Wirtschaftsschule besuchen im Anschluss eine besondere Klasse der zweistufigen Wirtschaftsschule mit dem Ziel des mittleren Schulabschlusses. Der Modellversuch Islamische Religionslehre wird an der Wirtschaftsschule im laufenden Schuljahr fortgesetzt. Im nächsten Schuljahr plant die Wirtschaftsschule erstmals eine Vorklasse (6. Jahrgangsstufe) neu zu implementieren, wie im Schulausschuss am 25.10.2019 dargestellt wurde.

i) FOS/BOS und Berufsschule Plus

Fachoberschulen Die Gesamtschülerzahl der BON hat sich im laufenden Schuljahr verringert (minus 60 Schüler/innen) auf 593 Fachoberschüler/-innen. Die neue Ausbildungsrichtung ABU (Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie) ist in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 mit jeweils einer halben Klasse fest etabliert. Dagegen verzeichnet die Staatliche FOS II im laufenden Schuljahr insgesamt einen weiteren Anstieg der Schülerschaft in den Fachrichtungen Sozialwesen und Technik (plus 48 Schüler/innen; plus zwei Klassen), gleichzeitig einen leichten Rückgang in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung (Schülerzahl gesamt im Schuljahr 2019/20: 828). Im Gegenzug verringerte sich die Schülerzahl an der Lothar-von-Faber-Schule von 1.341 Schüler/-innen im letzten Schuljahr auf aktuell 1.205 Schüler/-innen. An den öffentlichen Fachoberschulen in Nürnberg zeigt sich insgesamt eine rückläufige Schülerzahl (minus 241).

Berufsoberschulen Die Berufsoberschulen besuchen im laufenden Schuljahr ebenfalls weniger junge Erwachsene als im Vorjahr: Die Staatliche Berufsoberschule verzeichnet einen erneuten Schülerrückgang von 59 Schülern/-innen auf 456 Schüler/-innen, die B7 (Fachrichtungen Sozialwesen und Gesundheit) einen Rückgang der Schülerschaft um 24 auf 184 Schüler/-innen.

Berufsschule Plus am BBZ in Nürnberg Die Berufsschule Plus ist in Nürnberg am BBZ mit Klassen an der B2 und an der B6 mittlerweile fest etabliert. Im Sommer 2019 wurde die ersten Absolventen/-innen mit der Übergabe der Fachhochschulreifezeugnisse verabschiedet. Im neuen Schuljahr 2019/20 meldeten sich erneut viele Interessentinnen und Interessenten an. Wegen des sehr hohen Workloads brechen allerdings manche Jugendliche ihre Teilnahme am Zusatzunterricht vor Erreichen der Fachhochschulreife ab.

Berufsschule Plus am BBZ Nürnberg

Direktorat 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen
B2 38 1 13 1 16 1
B6 65 2 60 2 26 1
Gesamt 103 3 73 3 42 2

Fazit

Die Schülerzahlen in der dualen Ausbildung bleiben im laufenden Schuljahr an den Nürnberger Berufsschulen stabil. Die Berufsfachschulen der Stadt bieten jungen Menschen eine attraktive Alternative zur betrieblich-schulischen Ausbildung. Entwicklungen der Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Wirtschaftszweigen in Nürnberg spiegeln sich durchaus in der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und in den Präferenzen der Jugendlichen bei der Auswahl der Ausbildungsstellen. Weiterbildungseinrichtungen der Stadt verzeichnen unterschiedliche Trends hinsichtlich der Schülerzahlen. Der Besuch von Fach- und Berufsoberschulen durch junge Erwachsene ist aktuell rückläufig.

IPSN/004/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss öffentlich Bericht

Betreff: Institut für Pädagogik und Schulpsychologie IPSN, Bericht über das Schuljahr 2018/19

Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3

Bericht:

Das IPSN ist die schulartübergreifende Einrichtung der Stadt Nürnberg zur Fortbildung, Unterstützung, Beratung und Projektarbeit der Nürnberger Schulen, die auch von Schulen der Metropolregion nachgefragt wird. Das IPSN gliedert sich in die Arbeitsbereiche Verwaltung/Haus der Pädagogik, Allgemeine Pädagogik mit Medienzentrum und Umweltstation, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Schulpsychologie. Der Bericht stellt die Arbeit im Schuljahr 2018/19 vor.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IPSN/004/2019

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Arbeit ist durch Maßnahmen interkultureller Bildung gekennzeichnet. Die Mitarbeiterschaft deckt die Aspekte Beeinträchtigung, Religion/Weltanschauung, ethnisch-kulturelle Herkunft ab

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IPSN/004/2019

IPSN – Jahresbericht Schuljahr 2018/19 - Statistik

Veranstaltungen

Schuljahr Veranstaltungen Teilnehmer/innen
alle Lehrkräfte
Anzahl UEs Teilnahmen Personen Teilnahmen Personen
18/19 246 1465,75 6988 2224 4150 1846
17/18 248 1646,75 8853 2209 5168 1694
16/17 294 1456 6026 2027 3789 1570
15/16 340 1509 7810 2239 4118 1635
13/14 398 1891,5 8634 2358 3755 1781
11/12 422 1777,75 8842 2225 4177 1489
10/11 258 1267 4467 1786 3222 1219

(Tabelle 1 Veranstaltungen mit Teilnehmer/innen)

UE = Unterrichtseinheiten

Teilnahmen nach Kundentyp

70 304

Lehrkräfte Schüler/innen Eltern Sonstige

(Grafik 1 Teilnahmen nach Kundentyp)

Kundentyp Anzahl
Lehrkräfte 4150
Schüler/innen 2464
Eltern 70
Sonstige 304
gesamt 6988

(Tabelle 2 Teilnahmen nach Kundentyp)

Herkunft der Lehrkräfte

84

(Grafik 2 Herkunft der Teilnehmer/innen)

Herkunft Anzahl
Teilnehmer/innen gesamt 2224
Teilnehmer/innen Lehrkräfte gesamt 1846
Lehrerkräfte aus Nürnberg gesamt 1022
- davon aus städtischen Schulen 938
- davon aus Nürnberg, nicht städtisch 84
Lehrkräfte nicht aus Nürnberg 826
- davon Lehrerkräfte aus der Metropolregion 537

(Tabelle 3 Herkunft der Teilnehmer/innen)

Schulart / Schuljahr 10/11 11/12 13/14 15/16 16/17 17/18 18/19
Andere Berufliche Schulen 267 203 159 239 248 239 166
Berufsschule 254 286 299 501 492 602 558
Förderschule 87 84 92 84 62 107 109
Grundschule 234 326 319 326 285 353 431
Gymnasium 532 604 889 625 631 614 624
Haupt/Mittelschulen 244 233 261 247 194 396 230
nicht zuordenbar 2447 6720 6448 5394 3729 2343 4344
Realschule 378 386 516 394 385 514 526
gesamt 4443 8842 8983 7810 6026 5168 6988

(Tabelle 4 Teilnahmen nach Schularten)

Teilnahmen von Lehrkräften aus Nürnberg

Schulart Teilnahmen sonstige privat staatlich städtisch
Berufliche Schule 2 0 0 0 2
Berufsfachschule 9 0 2 0 7
Berufsoberschule 14 0 0 4 10
Berufsschule 525 0 0 1 524
Fachakademie 18 0 0 0 18
Fachoberschule 50 0 1 12 37
Fachschule 7 0 0 0 7
Förderschule 88 0 19 69 0
Grund- und Mittelschule 3 0 3 0 0
Grundschule 348 0 1 347 0
Gymnasium 262 2 4 104 152
Kolleg 20 0 0 0 20
Mittelschule 158 0 1 157 0
Realschule 190 0 22 47 121
Wirtschaftsschule 51 0 0 28 23
ohne Angabe 536 536 0 0 0
Summen 2281 538 53 769 921

(Tabelle 5 Teilnahmen von Lehrkräften aus Nürnberg)

Teilnehmer/innen nach

Geschlecht

879; 25%

2595; 75%

Männer Frauen

(Grafik 5 Teilnahmen alle nach Geschlecht)

Teilnehmer/innen nach Geschlecht

Männer 879
Frauen 2595
nicht definiert (Schülerinnen und Schüler, bzw. Lehrerkollegien) 3514

(Tabelle 6 Teilnahmen nach Geschlecht)

Statistik 2018/19 nach Fachbereichen gegliedert

Fachbereich Schul- und Unterrichtsentwicklung

Summe aller Veranstaltungen des Arbeitsbereichs

Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
130
107 stattgefunden 1976 583,25

Qualitätsmanagement, Personalmanagement, übergreifende Unterrichtsentwicklung, BEST

Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
49 740 312,75

Fachfortbildungen

Fach Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
Deutsch 11 172 39
Deutsch als Zweitsprache 0 0 0
Fremdsprachen 12 152 69,5
Geografie 2 27 10
Geschichte 6 184 36,25
Mathematik 3 51 9
Musische Fächer 0 0 0
Nat. Wissenschaften 5 62 23
Religion, Ethik 3 116 9,5
WRL 0 0 0

Medienzentrum, Medienkompetenz und Informatik (z.T. zusammengefasst)

Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
alle 16 465 74,25

Fachbereich Allgemeine Pädagogik

Summe aller Veranstaltungen (VA) des Arbeitsbereichs

Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
113
90 stattgefunden 3991 693
Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
Besondere Themen 20 395 190,25
Chancengleichheit 23 781 78,25
MEBS-N 3 54 10,5
Reformpädagogik 7 57 22
Wir im Klassenzimmer 8 96 79
Energie- und Umweltstation 19 481 53,5
Projektveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern der Energie- und Umweltstation (teilweise zusammengefasst) 99 2127 259,5

Fachbereich Schulpsychologie

Anzahl der VAs Teilnahmen Anzahl UEs
51
49 stattgefunden 1021 189,5

Anlage Statistik Schulpsychologie für den Zeitraum 01.08.2018 – 31.07.2019

Statistisch wird die Tätigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Folgenden abgebildet. Dabei werden drei Aufgabenbereich dargestellt. Die Fortbildungstätigkeit der Abteilung Schulpsychologie sowohl im IPSN als auch als externe Referentinnen und Referenten auf Anfrage ist in der Statistik der Veranstaltungen des IPSN erfasst; kurz erwähnt werden soll, dass insgesamt 49 Fortbildungsveranstaltungen mit etwas über 1000 Teilnehmenden stattfanden, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen häufig selbst die Veranstaltung gestalteten.

  1. Beratungstätigkeit einzelfallbezogen von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften 2. Unterstützung von Schulen i.R. von Angeboten für Schülerinnen und Schüler, Sprechstunden und Runden Tischen 3. Kooperation mit außerschulischen Institutionen.

1. Beratungstätigkeit einzelfallbezogen

 Zahl der Klientinnen und Klienten

Im Vergleich zum Schuljahr 2017/18 (888 Klientinnen und Klienten) ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, die im Einzelsetting beraten wurden, leicht gestiegen auf 957 Personen. Das Geschlechterverhältnis ändert sich dabei kaum: 54% der Ratsuchenden waren männlich, 46 % weiblich. Beim überwiegenden Teil – 752 Personen – erfolgten mehrere Beratungstermine bzw. wurden Stellungnahmen verfasst, ein deutlich kleinerer Teil (154) kam einmalig in eine Kurzberatung, v.a. in den Sprechstunden vor Ort in den Schulen. Insgesamt 643 Klienten und Klientinnen meldeten sich in diesem Schuljahr erstmalig an, nur eine geringere Zahl wurde bereits im Schuljahr vorher beraten (109), die meisten Fälle (540) wurden abgeschlossen. Kontinuierlich stieg die Zahl der ratsuchenden Lehrkräfte, die in die Beratung kamen (51). Beratungen von Lehrkräften, die im Zusammenhang mit der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern stattfanden, sind darin nicht enthalten, sie werden in der Statistik der Schülerinnen und Schüler erfasst.

Tabelle 1: Zahl der Klientinnen und Klienten

m w Summe %
Schülerinnen/Schüler 422 330 752 79%
Lehrkräfte 18 33 51 5%
Kurzberatung 75 79 154 16%
Summe 515 442 957 100%

Merkmale des Familienstandes, der besuchten Schulart usw. werden detaillierter abgefragt bei den 752 Schülerinnen und Schülern, die umfassender beraten wurden.

 Familienkonstellation/Wohnverhältnisse

Nahezu gleich geblieben ist die Verteilung der beratenen bzgl. der Familienkonstellation bzw. der Wohnsituation. Etwa die Hälfte der Beratenen lebte bei beiden Eltern, ca. 20 % bei einem Elternteil oder in einer Patchworkfamilie, 13 % lebten selbständig.

Tabelle 2: Familienkonstellation/Wohnverhältnisse

m w Gesamt %
bei beiden Eltern 239 159 398 52,70%
bei einem Elternteil 79 80 159 21,08%
fremdplatziert 23 7 30 4,09%
selbstständig lebend 50 47 97 13,04%
keine Angaben 32 36 68 9,09%

Schaubild 1 zu Tabelle 2

Abbildung 16

 Verteilung nach Schularten

Im vergangenen Schuljahr setzte sich der Trend fort, dass mehr Schülerinnen und Schüler von Beruflichen Schulen in die Beratung kamen, ihr Anteil lag bei knapp 38 % (Vorjahr 32 %). In etwa gleich geblieben ist der Prozentsatz bei Gymnasien und Realschulen.

m w Gesamt %
Grundschule 6 8 14 1,86%
Mittelschule 4 2 6 0,80%
Berufliche Schule 149 135 284 37,77%
Realschule 138 80 218 28,99%
Gymnasium 119 99 218 28,99%
Sonstige 5 7 12 1,60%

Schaubild 2 zu Tabelle 3

Abbildung 17

 Schulträgerschaft

Knapp 89 % der Beratenen besuchten kommunale Schulen der Stadt Nürnberg, die übrigen Ratsuchenden kamen von staatlichen oder privaten Schulen bzw. besuchten aktuell keine Schule, wurden aber wegen schulpsychologischer Fragestellungen beraten.

Tabelle 4: Schülerinnen und Schüler – Schulträgerschaft

Träger Schülerinnen & Schüler
absolut %
städtisch 669 88,96%
staatlich 28 3,72%
privat 16 2,13%
Sonstige 39 5,19%

Schaubild 3 zu Tabelle 4

Abbildung 18

 Migrationshintergrund

Gleich geblieben ist das Verhältnis von Beratenen mit (42 %) bzw. ohne (58) Migrationshintergrund, es spiegelt zum einen die Relation in der Bevölkerung Nürnbergs, aber auch die schulpsychologische Unterstützung der Beruflichen Schulen mit Berufsintegrationsklassen wieder.

Tabelle 5: Migrationshintergrund

Beratungsfälle Kurzberatungen
m w m w
Klientinnen und Klienten 422 330 75 79
davon mit Migrationshintergrund 197 150 31 23

Schaubild 4 zu Tabelle 5

Abbildung 19

57,8% Migrationshintergrund

60% 42,2% 50%

40%

30%

20%

10%

0% ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund

2. Unterstützung von Schulen

Einen großen Anteil nehmen in der Tätigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen neben der Einzelfallberatung verschiedene Formen von Unterstützungsangeboten für die Schulen ein: Angebote für Schülerinnen und Schüler im präventiven Bereich, multiprofessionelle Teamarbeit, Sprechstunden, Kooperationsgespräche mit Lehrkräften und anderen Beratenden in Schule und die Mitwirkung in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen in den Schulen. Anhand der folgenden Tabelle lässt sich ein Eindruck über diese Tätigkeiten gewinnen.

Feste Sprechstunden an 10 kommunalen Schulen z. T. wöchentlich mit insgesamt 287 Terminen

Runde Tische und/oder multiprofessionelle Teambesprechungen an kommunalen Schulen: regelmäßige Termine (48) an 10 kommunalen Schulen sowie unregelmäßige themen- und anlassbezogene Besprechungen oder Teilnahme an Klassenkonferenzen und Disziplinarverfahren (43)

Beteiligung an Elternabenden und weiteren Angeboten i.R. der Elternarbeit

Konzentrationstrainingsangebot für Kleingruppen aus 3.und 4. Klassen „Den schulischen Alltag erfolgreich managen“ (2 Kurse) kombiniert mit vier Elternabenden

Angebote gegen Prüfungsangst und Stress an vier Schulen (6. Klassen eines Gymnasiums, 10. Klasse eines Gymnasiums, 1. Ausbildungsjahr einer Beruflichen Schule, Berufsintegrationsklasse an der B 5)

Präventionsprojekt gegen Cybermobbing in verschiedenen Klassenstufen an 2 Schulen

Supervisionsgruppen für Lehrkräfte einer Schule und Mitarbeiterinnen bei NEST

Koordination und Mitarbeit bei Fairplayer-Projekttagen an einem Gymnasium

Resilienztag für eine Berufsintegrationsklasse an der Beruflichen Schule 5

Verschiedene Klasseninterventionen bei Mobbing, Transgender-Outing

WELCOME – ein Projekt in den Berufsintegrationsklassen der Beruflichen Schule 5

NIL-Nürnberger IntegrationslotsInnen – ein Projekt in den Berufsintegrationsklassen der Beruflichen Schule 5

RESPEKT – ein Projekt in einer Berufsintegrationsklasse der Beruflichen Schule 5

Workshop mit Aromaölen für geflüchtete Schülerinnen aus den Berufsintegrationsklassen der Beruflichen Schule 5

„Wenn´s mir mal schlecht geht“ – für die 5. Klassen eines Gymnasiums und einer Realschule

Sprechstunden und Runde Tische stellen dabei ein regelmäßiges Angebot über das ganze Schuljahr hinweg dar, während insbesondere die verschiedenen Projekte sehr unterschiedlichen Zeitaufwand beinhalten: z.B. 7 Klassengespräche in allen Klassen einer Jahrgangsstufe („Wenn´s mir mal schlecht geht“) oder 3 Doppelstunden pro Klasse, durchgeführt in 4 Klassen (WELCOME).

 Krisenintervention

Akute Krisenintervention wurde im Schuljahr 2018/19 in 57 Fällen nachgefragt, dabei handelte es sich in etwa der Hälfte aller Einsätze um die Versorgung akut suizidaler oder dekompensierter Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte oder sozialpädagogischen Fachkräfte alarmierten in der Akutsituation die Fachkräfte der Schulpsychologie, die Schülerinnen und Schüler waren vorher nicht im Beratungskontakt. Gewalttätige Auseinandersetzungen in der Schule erforderten den akuten Einsatz von mehreren Kolleginnen und Kollegen genauso wie die Unterstützung verschiedener Schulen nach einem nächtlichen S-Bahn-Unfall mit 2 Toten. Ergänzt wird das Angebot in der Krisenintervention durch die Erreichbarkeit des Teams am Krisenhandy, besetzt an Schultagen von 7.30-17.00 Uhr.

Krisengespräche in aktuellen Krisensituationen einzelner Schülerinnen und Schüler mit den Betroffenen wie ihren Lehr- und anderen Beratungskräften (Suizidgefährdung bis hin zum Suizidversuch, extrem aggressives Verhalten, Einschätzung von Radikalisierungstendenzen und Bedrohlichkeit)

Krisenintervention nach Todesfällen (auch Suiziden) durch Beratung der betroffenen Lehrkräfte und Schulleitungen, Vorbereitung von und Mitarbeit in Klassengesprächen, Mitarbeit im schulischen Krisenteam an mehreren kommunalen Schulen bei akuten Ereignissen

Kooperation mit dem Kriseninterventions- und bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) Mittelfranken wie auch Unterstützung in einzelnen Krisenfällen

Krisenintervention nach gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Klasse durch Klassenintervention, Einzelgespräche mit Schülerinnen und Schülern wie Lehrkräften, längerfristige Unterstützung der betroffenen Klasse

Krisenteams kommunaler Schulen, Fortbildung und Pflege, für 4 Schulen wurden die Krisenteamsitzungen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Teams gestaltet, an weiteren 7 Terminen nahmen die schulpsychologischen Fachkräfte teil.

Beteiligung am Runden Tisch Bedrohungsmanagement in Nürnberg

Austausch zum Thema Bedrohungsmanagement von Fachkräften aus Schulpsychologie und Jugendsozialarbeit an Schule

3. Kooperation mit außerschulischen Institutionen

Ohne Kooperation und Vernetzung ist eine effektive und nachhaltige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und des Systems Schule nicht möglich. Intensiv kooperiert wurde fallbzw. anlassbezogen mit verschiedenen Bereichen des Jugendamts und des Gesundheitsamts, mit den Kolleginnen und Kollegen in den staatlichen Schulen und der Staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken und mit Familienberatungsstellen der verschiedenen Träger in Nürnberg. In folgenden Netzwerken und Arbeitskreisen arbeiteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig mit:

Netzwerk Konfliktkultur und Mobbing in Arbeit und Schule Netzwerk Traumahilfe PJS Kooperation Polizei, Jugendhilfe und Schule in Nürnberg Fachkreis Gewaltprävention Arbeitskreis LSBTI* im IPSN Kooperationstreffen von schulpsychologischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkräften Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Kriseninterventions- und Bewältigungsteams bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Erasmus+ Projekte an beruflichen Schulen in Nürnberg

Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Erasmusprojekte an beruflichen Schulen in Nürnberg Sachverhalt Tabellarische Übersicht EU-Projekte ber Schulen

Bericht:

Die beruflichen Schulen planen und organisieren mit dem Ziel der Internationalisierung vielfältige Erasmus+-Projekte: Dazu gehören Austauschprogramme für Schüler/-innen, Studierende, Praktika sowie Lehrkräftemobilitäten zum internationalen Austausch unter Experten der beruflichen Bildung. Neben Aufenthalten im Ausland stehen ebenso Besuche von Schülern/-innen, Studierenden und Lehrkräftren der internationalen Partnerschulen auf dem Programm. Die Schulen erhalten, soweit gewünscht, umfassende und sehr viel praktische Unterstützung durch die beiden Erasmus+-Beauftragten beim Amt für Berufliche Schulen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Erasmus+-Mobilitäten stehen allen Schüler/-innen und Studierenden sowie Lehrkräften offen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 20

Erasmusprojekte an beruflichen Schulen in Nürnberg, Antrag der Stadtratsfrak-

tionen Bündnis 90 Die Grünen/SPD

hier: Sachverhalt

Im Folgenden wird dargestellt, welche Schulen im Rahmen von Erasmus+ Projekte durchführen (vgl. dazu Tabelle in der Anlage). Exemplarisch werden im Schulausschuss drei inhaltlich unterschiedliche Mobilitäten herausgegriffen und vorgestellt. Daneben wird berichtet, wie die Schulen bei der Planung, Organisation und Durchführung sowie bei der Projektabwicklung praktisch unterstützt werden.

1. Projektstand Erasmus+ zum Schuljahresende 2018/19

Von den 14 städtischen beruflichen Direktoraten konnten im Schuljahr 2018/19 13 Direktorate internationale, durch das Programm Erasmus+ geförderte Aktivitäten und Partnerschaften realisieren. Die Anzahl der vom Amt für Berufliche Schulen beantragten Erasmus+ Mobilitäten stieg von 136 im Jahr 2016 auf 185 (2017) und 162 im Jahr 2018. Insgesamt arbeiten die Schulen aktuell mit mehr als 20 Partnereinrichtungen im europäischen Ausland zusammen. Hinzu kommen weitere Partnereinrichtungen in China, Indien sowie den USA. Diese Zahlen verdeutlichen das sehr große internationale Engagement der beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg.

Exemplarisch werden im Schulausschuss am 13.12.2019 drei Projekte vorgestellt:

 Kooperationsprojekt Spanien/Madrid der B3, B4, B6, B7, B9, B14  Kooperationsprojekt „Cool“ der B6, B4, B14  „Erzieher in Europa“ der B10

Eine Übersicht über alle einzelnen Aktivitäten der beruflichen Schulen findet sich im Anhang.

2. Unterstützungsangebot des Amtes für Beruflichen Schulen

Übergeordnetes Ziel der Erasmus+-Beauftragten beim Amt für Berufliche Schulen ist der Ausbau der Internationalisierung des beruflichen Schulwesens der Stadt Nürnberg. Bestehende internationale Kooperationen sollen weiterentwickelt werden, auch anderen beruflichen Schulen zugutekommen und es soll ein Raum für neue Projekte und Ideen geschaffen werden, die die beruflichen Schulen ggf. auch gemeinsam praktisch umsetzen können.

Das Unterstützungsangebot umfasst den operativen und strategischen Bereich und steht allen Schulen offen: Es eröffnet die Möglichkeit, internationale Projekt zu initiieren, Kooperationspartner zu finden und sich als Bildungseinrichtung international aufzustellen.

Schulen ohne Erasmus+ Projekterfahrung werden in die Lage versetzt ohne großen Aufwand eigene Schüler/-innen und Lehrkräfte ins Ausland zu entsenden. Dabei können sie erste Erfahrungen mit Kontaktaufnahmen zu Kulturen anderer Länder sowie mit ihren neuen ausländischen Partnern sammeln. In einem zweiten Schritt erhalten diese Schulen vom Amt für Berufliche Schulen bei der eigenen Antragstellung intensive Beratung und Coaching vor Ort.

Das Angebot der Erasmus+-Beauftragten beim Amt für Berufliche Schulen steht allen beruflichen Schulen zur Verfügung, muss von den Schulen aber nicht genutzt werden. Vielmehr können die Schulen ebenso eigene Mobilitäten und Projekte beantragen und umsetzen, da etliche

Schulen viel eigene Erfahrungen in der Planung, Initiierung und Durchführung internationaler Aktivitäten besitzen.

a) Organisatorische Unterstützung durch das Amt für Berufliche Schulen:

Die Erasmus+-Beauftragten helfen bei der Suche und dem Aufbau ausländischer Projektpartnerschaften. Hier können die beiden Mitarbeiter, Frau Degering und Herr Fleischmann, auf ein großes Netzwerk zurückgreifen. Schulen, die bisher keine Erasmus+ Projekte durchführen, erhalten die Möglichkeit, zunächst mit Hilfe von SchB Schüler/-innen ins Ausland zu entsenden und dabei erste Erfahrung in der Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmer/-innen zu sammeln. Gleiches gilt für den Aufbau internationaler Partnerschaften. Die Schulen werden damit Schritt für Schritt in die Lage versetzt, zukünftig einen eigenen Projektantrag zu stellen, wenn sich ein entsprechendes Europateam an der Schule etabliert hat und die Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner gefestigt ist. Auch bei eigenen Projektanträgen leistet SchB Hilfestellung. Bestehende Projektpartnerschaften sollen dabei gezielt weiterentwickelt und vorangetrieben werden.

Des Weiteren unterstützen die Erasmus+-Beauftragten die Schulen in allen Phasen der Durchführung der eigentlichen Mobilitäten, d. h. bei der organisatorischen Abwicklung (Auswahl und Vorbereitung der Teilnehmer/-innen) und bei der Evaluation. U. a. vermitteln die Erasmus+- Beauftragten Experten/-innen, die die sprachliche und kulturelle Vorbereitung der Teilnehmer/innen an den Schulen mitgestalten.

Für Erasmus+-Mobilitäten setzen die Erasmus+-Beauftragten Projektstandards, die nur mit entsprechenden Teams zu leisten sind. Die Basis bilden gemeinsame Netzwerktreffen, die den Erfahrungsaustausch innerhalb der Projektschulen fördern. International erworbene Kompetenzen und Erfahrungen können so unter den Schulen weitergegeben werden. Kontakte zu ausländischen Partnern werden gemeinsam genutzt, um neue Projekte anzustoßen bzw. zu intensivieren und Ziele für die Zukunft zu formulieren. In allen Phasen eines Auslandsprojektes stehen die Erasmus+-Beauftragten als Service- und Beratungseinheit für die Projektschulen zur Verfügung.

b) Das Serviceangebot umfasst im Einzelnen:

 Unterstützung beim Abschluss von Teilnehmer- und Partnerschaftsvereinbarungen mit den Projektpartnern  Moderation/Teilnahme an Vorbereitungstreffen an den Schulen  Hilfestellung bei der Anwendung/Erstellung von Teilnehmerverträgen und Lernvereinbarung nach neuesten Standards  Registrierung neuer Partner im Rahmen des Open-Flow-Managements  Digitale Registrierung aller Teilnehmer/-innen (TN) im Mobility Tool und auf der Europass-Plattform  Abschluss von Haftpflicht-, Kranken-, Unfall- und Praktikumsversicherung für jeden TN über das Rechtsamt der Stadt Nürnberg  Controlling der Projektgelder  Budgetplanung der Mobilitäten  Ausgabe von Checklisten zur Projektdurchführung  Klärung von Visabestimmungen bei Schüler/-innen aus Nicht-EU-Staaten  Vorschläge zur Unterbringung von TN

 Zur Verfügung stellen der entsprechenden Reiseunterlagen, einschließlich Einholen von Angeboten für die jeweiligen Flüge  Beratung der TN bei Selbstorganisation  Evaluation der Projektergebnisse  Endgültige Projektabrechnung, insb. Überweisung der ausstehenden Fördergelder an Erasmus+-TN  Verbreitung der Projektergebnisse  Planung und Durchführung der Europass-Verleihung und Zertifikatsübergaben

Die Erasmus+-Beauftragten steuern nicht nur die Vorbereitung, sondern definieren auch Standards für das weitere Projektmanagement. Jede Schule, die ein Projekt mit einem ausländischen Partner neu ins Leben ruft und von SchB hierfür Fördergelder bereitgestellt bekommt, verpflichtet sich im Gegenzug alle Qualitäts- und Managementstandards einzuhalten. In der Praxis hat es sich als sehr erfolgreich erwiesen, die Auswahl, Organisation und Betreuung der TN vor Ort in den Verantwortungsbereich der einzelnen EU-Koordinatoren/-innen zu geben. Gleiches gilt für die Vorbereitungstreffen mit den ausländischen Partnern und die Pflege dieser Kontakte. Im Bedarfsfall unterstützen die Erasmus+-Beauftragten die Schulen bei ihren Vorbereitungstreffen, bis die jeweilige Schule die Vorbereitung der TN selbst übernehmen kann.

Unabhängig davon bietet SchB Netzwerktreffen für alle EU-Koordinator/-innen mehrmals im Schuljahr an, um Best Practice Ansätze zur Vorbereitung zwischen den Schulen auszutauschen, Erfahrungen zu diskutieren und zu verabschieden (Diskursprinzip). Hierbei werden auch gemeinsame Aktivitäten abgestimmt und Fortbildungsideen formuliert.

3. Fazit

Die beruflichen Schulen planen und organisieren eine Vielzahl von Erasmus+-Projekten. Diese sind jeweils passgenau abgestimmt auf die Schülerschaft, auf berufliche Schwerpunkte und die schuleigenen Ziele im Rahmen der Internationalisierung. Sie erhalten, soweit gewünscht, umfassende und sehr viel praktische Unterstützung durch die beiden Erasmus+-Beauftragten beim Amt für Berufliche Schulen, die weit über reine Beratungen und Netzwerkbildung hinausgeht.

Anlage Erasmus+-Aktivitäten der beruflichen Schulen im Jahr 2018

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

Erasmus+ Aktivitäten der beruflichen Schulen im Jahr 2018

Legende: TN = Teilnehmer/-Innen outgoing = Nürnberger Lehrkräfte/Schüler/-innen reisen zum Aufenthalt an eine Partnereinrichtung ins Ausland incoming = Lehrkräfte/Schüler/-innen der ausländischen Partnereinrichtung besuchen eine Nürnberger Berufsschule Erasmus+ Kofinanzierung = Die TN erhalten eine Förderung durch das Programm Erasmus+

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
B1
Praktikumsprojekt Praktikum bei Fa. Stiwa in Vöck- labruck (Österreich) Beruf: Mechatroniker 18-24 2 2 Wochen / Jahr Termin vari- iert Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2
Praktikumsprojekt Praktikum bei Fa. Koncar in Zagreb (Kroatien) Beruf: Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Mechatroniker 18-24 10 2 Wochen / Jahr Termin vari- iert Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Fa. Koncar/ Elekt- rotehnicka skola Zag- reb
WirelessUP! Internationale Kooperation mit Schu- len aus Kroatien, Slowenien, der Tschechischen Republik und der Türkei zur Erstellung von Lehrplan- modulen zum Thema Wireless Tech- nology Lehrkräfte 4 der B1 + Weitere Lehrkräfte der Part- nerschulen Ende Okto- ber/Anfang November 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing/ incoming Zagreb, Krsko, Prag, Bolvadin, Nürnberg Obrtnicko uciliste Za- greb, Elektrotehnicka skola Zagreb, Solski Centar Krsko- Sevnica, Vocational School Smichovska stredni prumyslova skola Praha, Afyon KocatepeÜniversity Bolvadin

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Alter der

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Anzahl der

TN

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Zeitraum /

Dauer

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Finanzierung

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Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
B2
Fachkräfteaus- tausch Internationaler Erfahrungsaustausch im Bereich beruflicher Bildungssys- teme Fachgebiet Metalltechnik (auf- nehmende Einrichtung: Savo Con- sortium for Education in Kuopio (Finnland) Lehrkräfte 15 6.5. bis 9.5.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing
B3
Einzelprojekte mit Polen Seit 1995 bestehen sehr freund- schaftliche Beziehungen zwischen den Lehrkräften der Berufsschule 3 in Nürnberg und der Gastronomieschule Nr. 1 in Krakau. Im Rahmen von Eras- mus Plus kommen polnische Schüler- gruppen für ein dreiwöchiges Be- triebspraktikum nach Nürnberg. Da- bei werden Sie von engagierten Lehr- kräften der Berufsschule 3 betreut. Im Gegenzug nehmen Auszubildende aus Nürnberg an Berufswettbewer- ben in Krakau teil. 16-24 variiert 3 Wochen / Jahr Termin vari- iert Erasmus+ Kofi- nanzierung Inbound und outbound siehe Spalte 2
B4
ECBM (European College of Business and Management), London, GB Seit dem Jahr 2008 nehmen einmal im Jahr bis zu 25 Schülerinnen und Schüler an einem Kurs am European College of Business and Manage- ment in London teil, um dort ihre Bu- siness-Englischkenntnisse zu erwei- tern und zertifizieren zu lassen. Die 16-24 25 10.06.2018 bis 29.06.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outbound siehe Spalte 2

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Alter der

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Anzahl der

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Dauer

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Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
Teilnehmer erhalten nach erfolgrei- chem Abschluss des dreiwöchigen Kurses und ihrer IHK- Abschlussprüfung den Kauffrau/Kauf- mann International der Deutsch-Briti- schen Handelskammer (AHK) verlie- hen.
B5
Erasmus + Berufsbildung Lehrkräfte aus dem Berufsbereich der Berufsintegrationsklassen Internationaler Erfahrungsaustausch zur Beschulung von Flüchtlingen am Clyde College Lehrkräfte 5 Lehr- kräfte 22.11.2018 bis 23.11.2018 Erasmus + Outgoing and inco- ming Glasgow Clyde College
Erasmus+ Schottland Glasgow Kelvin College Weiterbildung von Bekleidungstech- niker/-innen Lehrkräfte der Modeschulen Nürn- berg Netzwerke von Institutionen 16-24 18 Schü- ler/-innen 4 Lehr- kräfte Mai/Juni 2018 Erasmus+ outgoing und incoming Schottland Glasgow Kelvin Col- lege
Erasmus+ Tschechische Re- publik Prag, VOSON a SPSO Weiterbildung von Bekleidungstech- niker/-innen Lehrkräfte der Modeschulen Nürn- berg Netzwerke von Institutionen 16-24 8 Schüler/- innen 4 Lehr- kräfte Mai/Juni 2018 Erasmus+ outgoing und incoming
Erasmus+ Irland, Londonderry North West Re- gional College Weiterbildung von Bekleidungstech- niker/-innen Lehrkräfte der Modeschulen Nürn- berg Netzwerke von Institutionen 16-24 8 Schüler/- innen 4 Lehr- kräfte Mai/Juni 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing und incoming
Erasmus / Berufs- praktikum in Glas- gow am Kelvin Col- lege Teilnahme der Schüler/-innen 1 Wo- che am fachlichen Unterricht am Kel- vin College / 1 Woche Praktika in Fri- seurbetrieben in Glasgow 16-24 3 Schüler/- innen 13.05.2018 - 26.05.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Erasmus / Berufs- praktikum in Glasgow am Kelvin College

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Alter der

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Anzahl der

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Dauer

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Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
Deutsch- französi- scher Lehrlingsaus- tausch mit dem Deutsch – Französischen Ju- gendwerk in Zu- sammenarbeit mit der HWK für Mittel- franken in Versai- lles und der Part- nerschule CNCF Teilnahme am fachpraktischen Un- terricht der Partnerschule CNCF Berufsbezogene Programme mit Be- triebsbesuchen 16-24 7 Schüler/- innen 7 Schüler/- innen variiert Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Deutsch- französi- scher Lehrlingsaus- tausch mit dem Deutsch – Französischen Ju- gendwerk in Zusam- menarbeit mit der HWK für Mittelfran- ken in Versailles und der Partnerschule CNCF
Gegenbesuch fran- zösischer Schüler/- innen an der B5 Nürnberg Berufsbe- reich Körperpflege Teilnahme am berufspraktischen Un- terricht und Visagistik-Workshops 16-24 12 Schü- ler/-innen variiert Erasmus+ Kofi- nanzierung incoming Gegenbesuch franzö- sischer Schüler/-in- nen an der B5 Nürn- berg Berufsbereich Körperpflege
B6
Auslandsaufenthalt in Salamanca / Spanien Besuch eines Spanischkurses mit wirtschaftlichen und beruflichen In- halten sowie Sprache und Konversa- tion und kulturellen Aktivitäten 18-28 12 Studie- rende 3 Wochen Juni/Juli 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Fachakademie für Wirtschaft
Auslandsaufenthalt in Frankreich Besuch eines Französischkurses mit wirtschaftlichen und beruflichen In- halten sowie Sprache und Konversa- tion und kulturellen Aktivitäten 18-28 8 Studie- rende 2 Wochen Juni/Juli 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Fachakademie für Wirtschaft
Projekt: Lehreraustausch zum Thema: „cooperatives offe- nes Lernen“ – mit e-learning (cool) Besuch der folgenden Wiener Schu- len, die nach dem cool-Prinzip unter- richten: - Business.acadamy.donaustadt - Höhere Bundeslehranstalt für Tourismus und wirtschaftliche Berufe - NMS Hainburger Straße Lehrkräfte 14 23.04.2018 bis 26.04.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing in Kooperation mit der B4

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Alter der

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Anzahl der

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Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
Zielsetzung der Fahrt: Kennenlernen des Unterrichtskon- zepts, Fachgespräche mit erfahre- nen Lehrkräften, die nach diesem Konzept unterrichten
Lehreraustausch mit Brixen/Südtirol zum Abgleich von Schul- und Berufs- bildungssytemen Besuch folgender südtiroler Schulen: - Landesberufsschule Brixen für Handel, Handwerk und Industrie - Landesberufsschule für das Gastgewerbe „Savoy“ (Bozen) - Landesberufsschule Handel und Grafik Johnnes Gutenberg (Bozen) Zielsetzung: Abgleich von Schul- und Berufsbid- lungssystem in Südtirol mit Fokus auf Inklusion (Praxisbesuch und Re- flexion) und Schülercoaching „ich schaff’s“ (Modell und Reflexion) Lehrkräfte 10 17. bis 19.10.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing In Kooperation mit der B11
Betriebspraktikum in Dublin/Irland „Work Experience for Retailers“ bie- tet Auszubildenden aus dem Bereich Verkauf/Einzelhandel die Möglich- keit, ein Praktikum in einem Einzel- handelsunternehmen in Dublin zu absolvieren. Ziel ist die Förderung der englischen Sprache bei Verkaufsgesrächen so- wie der interkulutrellen Kompetenz im Umgang mit Kunden. 18-26 20 2 Wochen im Mai/Juni 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Berufsbereich Einzel- handel und ADC College Dublin
Auslandsaufenthalt in London /GB „Background to British Business“ am European College of Business and Management 18-28 16 Studie- rende 3 Wochen im August/Sep- tember 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Alter der

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Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
Optionaler Bestandteil der Weiterbil- dung an der Fachaadnemie, seit 2006 unterstützt mit EU- Fördermitteln. Erwerb von drei Zertifikaten: KIC (Kaufmann/Kauffrau Internatio- nal Certificate) AHK Chamber Certificate ECBM Attendance certificate
B7
Schottland, Glas- gow Praktikum im Bereich Küche, Hous- ekeeping 24 bis 25 2 TN 3 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment
Tschechien, Prag Praktikum im Bereich Küche, Ser- vice, Reservierung, Büro, Housekee- ping 18 bis 28 1 TN 4 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment
Finnland, Helsinki Praktikum im Bereich Küche, Ser- vice, Reservierung, Büro, House- keeping 18 bis 28 4 TN 3 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment
Italien / Meran Praktikum im Bereich Service, Küche 18 bis 28 3 TN 3 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment

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Kurze Beschreibung des Ange-

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Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
Polen, Krakau Praktikum im Bereich Küche, Ser- vice, Reservierung, Büro, House- keeping 18 bis 28 1 TN 4 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment
Hongkong Besuch der Partnereinrichtung, Praktikum im Bereich Küche, Hous- ekeeping 18 bis 28 4 TN 4 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing 4Studierende der Fachakademie für Er- nährungs- und Ver- sorgungsmanage- ment
England / London Spracherwerb 18 bis 28 4 TN 3 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Schüler der BOS
Madrid / Spanien Spracherwerb 18 bis 28 2 TN 2 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing Schüler der BOS
B9
Auslandsaufenthalt in Glasgow (Part- nerstadt von Nürn- berg) Besuch des Glasgow Kelvin College (1 Woche) und Work Placements (1 Woche) in Glasgow für Berufsschü- ler/-innen mit sehr guten Sprach- kenntnissen in Kooperation mit dem Glasgow Kelvin College, dem Glas- gow City Council, International Office, Glasgow Educational Office sowie der Anwaltskanzlei Dentons UKMEA LLP, Glasgow 16 bis 30 3 TN Februar 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2
B10
Auslandsaufent- halte der Studieren- den in erzieheri- schen (frühkindli- chen) Partnerein- richtungen ver- schiedener Länder Durch Auslandsaufenthalte in den EU-Ländern können an der B10 er- worbene Inhalte und Kompetenzen im (möglichst) fremdsprachlichen Umfeld angewandt werden. Unter- schiede frühkindlicher Bildungssys- teme verschiedener Länder werden 18 bis 30 38 Studie- rende pro Schuljahr, 3 Wochen Erasmus+ Kofi- nanzierung (Volumen von ca. 50.000€/Jahr) outgoing siehe Spalte 1

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Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

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Finanzierung

8

Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
der EU (u. a. Schweden, Öster- reich, Frankreich, UK, Irland, Spa- nien, Polen, Rumä- nien) in Wahlpflichtfächern theoretisch er- arbeitet und dann vor Ort praktisch mit dem deutschen System vergli- chen. Die Teilnehmer/-innen sind Teil des Teams in den Einrichtungen vor Ort. Aspekte wie u. a. Interkultur- alität, Sprachkompetenz, Selbstkom- petenz sowie Reflexionsfähigkeit werden gefördert. Eine Betreuung vor Ort wird durch die Partnereinrich- tung durchgeführt. Die B10 steht te- lefonisch für Notfälle zur Verfügung.
Berufspraktikum in einer erzieheri- schen (frühkindli- chen) Partnerein- richtung verschie- dener Länder der EU (u. a. Schwe- den, Österreich, Frankreich, UK, Ir- land, Spanien, Po- len, Rumänien) Im Berufpraktikum bringen ange- hende Erzieher/-innen ihre Kennt- nisse und Fertigkeiten im Team als anerkannte Fachkraft ein. Sie sind ein Schuljahr vor Ort und kommen für Seminartage an die B10 zurück, um Ihre Erfahrungen zu präsentieren und refelektieren. Die Beurteilung der Bereufspraktikanten erfolgt durch eine Lehrkraft der B10 vor Ort im Ausland. 23 bis 35 5 BPler pro Schuljahr 1 Jahr Erasmus+ Kofi- nanzierung (Volumen von ca. 30.000€/Jahr) outgiong siehe Spalte 1
Fachkräfteaus- tausch zu verschie- denen pädagigi- schen Schwerpunk- ten in Einrichtungen der EU (u. a. Schweden, Öster- reich, Frankreich, Die Ausbildung zum/-r staatlich ge- prüften Erzieher/-in erfolgt in enger Kooperation zwischen Anleitern in pädagogischen Einrichtungen und den Lehrkräften der beruflichen Schule 10. Dabei ist der Austausch über die Umsetzung pädagogischer Konzepte gewinnbringend und kann 25 bis 55 34 (Anlei- ter, Träger- vertreter, Lehrkräfte) 5 Tage pro Flow Erasmus+ Kofi- nanzierung (Volumen von ca. 30.000€/Jahr) outgoing/in- coming siehe Spalte 1

2

Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

3

Alter der

TN

4

Anzahl der

TN

5

Zeitraum /

Dauer

6

Finanzierung

8

Lokale und interna-

tionale Partner

Amt für Berufliche Schulen Stand 06.12.2019

1 2 Kurze Beschreibung des Ange- bots / Zielstellung 3 Alter der TN 4 Anzahl der TN 5 Zeitraum / Dauer 6 Finanzierung 7 8 Lokale und interna- tionale Partner
Art des Angebots Durchfüh-
(z.B. Fachkräfte-, rungsort
Jugendaustausch (incoming /
etc.)/Aktivität outgoing)
UK, Irland, Spa- nien, Polen, Rumä- nien) direkt in die Ausbildung wieder ein- fließen.
B12
Sprachaufenthalt Ir- land (Erasmus +) Begleitet von Lehrkräften der B12 besuchen Schüler/-innen eine Spra- chenschule in Dublin und leben in Gastfamilien 13 bis 16 13 30.09.2018 bis 13. 10.2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2
B13
Schüleraustausch mit Krakau Wechselseitiger Austausch von Leh- rer/-innen und Schüler/-innen mit der Partnerschule in Krakau. Die Teil- nehmer/-innen sind teilweise in Fa- milien untergebracht. Das Kennen- lernen von unterschiedlichen Denk- und Lebensweisen und die Ausei- nandersetzung mit der Vergangen- heit sind von zentraler Bedeutung. 16 bis 24 ca. 6 TN und 2 Leh- kräfte pro Jahr 1 Woche jährlich ab- wechselnd Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2
Kooperationspro-
jekt B3/4/6/7/14
Auslandsaufenthalt in Madrid für die Teilnehmer/-innen des Wahlkurses Spanisch Studienreise nach Madrid für Berufs- schüler und Berufsfachschüler im Juli 2018 in Kooperation mit den Be- ruflichen Schulen 3, 4, 6, 7, 14 mit Erasmus Plus Förderung, Partner- einrichtung IFC, International Forma- tion Center 16 bis 24 26 TN Juli 2018 Erasmus+ Kofi- nanzierung outgoing siehe Spalte 2

2

Kurze Beschreibung des Ange-

bots / Zielstellung

3

Alter der

TN

4

Anzahl der

TN

5

Zeitraum /

Dauer

6

Finanzierung

8

Lokale und interna-

tionale Partner

TN = Teilnehmende

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B7 - B13 – Gymnasien der

nördlichen Altstadt

Sachverhalt (kurz):

Die B7 wird zum Schulhalbjahr 2019/20 in das generalsanierte Schulhaus Äußere Bayreuther Straße 61 umziehen. Ab diesem Zeitpunkt steht das Schulhaus Pilotystraße der BON (B13) als Dependance grundsätzlich zur Verfügung. Parallel dazu sollen die baulichen Planungen im Jahr 2020 für die Sanierung des Schulhauses Pilotystraße 4 inklusive Teilabriss und Teilneubau des mittleren Schulhaustrakts initiiert werden. Auch die zukünftige Nutzung der Sporthalle am Schulstandort Pilotystraße 4 soll im Rahmen der baulichen Planungen festgelegt werden. Ggf. könnte die vorhandene Sporthalle einer Mehrfachhalle weichen, die den Sportraumbedarf auch für weitere Schulen im Bereich der nördlichen Altstadt abdecken könnte.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zum Start der Bauplanung für die Sanierung mit Teilabriss und Teilneubau des Schulhauses Pilotystraße 4 inklusive der Sporthalle am Schulstandort zu initiieren mit dem Ziel, diesen Schulstandort zeitnah für die BON (B13) zu nutzen. Im Fall des Umzugs der B13 wird der Auftrag erweitert um eine Nachfolgekonzeption zur Nutzung des Baus Rollnerstr. 15 durch Gymnasien.

Schulraumplanung an den beruflichen Schulen:

Ringtausch B7 - B13 – Gymnasien der nördlichen Altstadt

hier: Sachverhalt

Ausschnitte aus dem Ringtausch II: Meilensteine B7 – B13 – Gymnasien in der nördlichen

Stadtmitte

Im Schulausschuss am 20. Juli 2018 berichtete die Schulverwaltung über den aktuellen Stand zum Ringtausch an beruflichen Schulen sowie über weitere bauliche Planungen (vgl. Abbildungen 1 und 2).

Abbildung 24

Abbildung 25

Ein Teil der baulichen Planungen umfasste die zukünftige Nutzungsänderung des Schulhauses Pilotystraße 4 nach Auszug der B7.

1. Schulhaus Äußere Bayreuther Straße 61

Abbildung 26

Realisiert!

Das angemietete Schulhaus in der Äußeren Bayreuther Straße 61 ist mittlerweile kernsaniert. Aktuell wird im Schulhaus die IT-Technik (LAN, W-LAN, interaktive Tafeln, Telefon- und Datenanschlüsse, etc.) installiert, die Lüfungsdecken werden in den beiden Großküchen eingefügt, danach folgt der Einbau der Groß- und Lehrküchen sowie der Wäscherei und Bügelei.

Die B7 wird zum Schulhalbjahr im Februar 2020 komplett ins Schulgebäude Äußere Bayreuther Straße 61 umgezogen sein.

2. Schulhaus „Pilotystraße 4“

Das Schulhaus Pilotystraße 4 wird ab März 2020 frei und kann ab diesem Zeitpunkt als Dependance von der B13 genutzt werden, insbesondere als Alternative für die sehr kleinen Unterrichtsräume im Schulhaus Rollnerstraße 15.

Die B13 ist über die aktuellen Planungen informiert und arbeitet an der Aktualisierung des bereits im Jahr 2016 ausgearbeiteten Raumprogramms. Es wird zum einen ausgehen von den aktuellen Schülerzahlen und Fachrichtungen der BON, zum anderen gilt es, zukünftige Entwicklungen der Schülerzahlen in Nürnberg im Zuge einer umfassenden Schulraumentwicklungsplanung bei der Raumplanung der B13 zu berücksichtigen.

Der Geschäftsbereich Schule strebt zeitnah die Planung der Sanierung sowie des Teilabrisses des mittleren Schulhaussegments in der Pilotystraße 4 an. Bauplanungskapazitäten des Hochbauamtes werden für das Sanierungs- und Teilabrisskonzept im Jahr 2020 benötigt. Deshalb soll das Sanierungs- und Bauvorhaben Pilotystraße 4 in die Bauinvestitions-Controlling-Liste 2020 aufgenommen werden.

Aktueller Zustand: Ziel:

Abbildung 27

Abbildung 28

Zu planen und zu realisieren gilt es am Schulstandort Pilotystraße 4 die Sanierung des südlichen Gebäudeabschnitts, der Sporthalle sowie des nördlichen Schulhaustrakts. Der mittlere Gebäudeteil muss voraussichtlich wegen statischer Mängel abgerissen werden. Erst eine präzise Bauplanung wird die Einzelmaßnahmen sowie die zeitliche Abfolge der Projektabschnitte im Detail darstellen können.

Geplant ist, dass die BON (B13) in das sanierte Schulgebäude in der Pilotystraße 4 umziehen wird. Ob die Sporthalle am Schulstandort erhalten bleibt oder einer Mehrfachhalle weichen kann, die dann mehreren Schulen in der nördlichen Altstadt zur Verfügung stünde, werden baufachliche Prüfungen zeigen.

3. Schulhaus Rollnerstraße 15

Das Schulhaus wird nach Auszug der BON (B13) frei und wird danach den Innenstadtgymnasien zur Verfügung stehen, die bis dato einen erhöhten Raumbedarf wegen steigender Schülerzahlen und vor allem auch durch das „G9“ haben werden.

Aktueller Zustand: Ziel:

Fazit

Die Planung der baulich notwendigen Sanierung des Schulhauses Pilotystraße 4 mit Teilabriss und Teilneubau des mittleren Schulhaustrakts wird angestrebt.

Von Seiten der Schulverwaltung werden Gespräche mit den zuständigen Querschnittsverwaltungen anberaumt. Ziel ist es, ein sorgfältig abgestimmtes Konzept vorzulegen und danach eine konkrete Beschlussfassung für die Baumaßnahme Pilotystraße 4 zu ermöglichen.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Schulraumplanung an den beruflichen Schulen: Ringtausch B5 und B14: Raumprogramme

beider Schulen

Anlagen: B14 Raumprogramm Raumprogramm-Sport Sachverhalt Weitere Räume+Sport

Sachverhalt (kurz): Im Rahmen des Ringtauschs der beruflichen Schulen II ist insbesondere aufgrund des hohen Schulraumbedarfs der Grundschulen in der Südstadt sowie an der GS Reutersbrunnenstraße die Verlagerung der B5 und B14 vorgesehen. Dazu wurde mittlerweile eine Markterkundung erfolgreich durchgeführt. Die beiden Schulen legen im Schulausschuss ihre Raumprogramme vor, die mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind. In den Raumprogrammen sind jene Räume speziell gekennzeichnet, für die eine Bezuschussung durch den Freistaat Bayern nicht in Aussicht gestellt wurde, die aber für das Funktionieren einer Schule notwendig sind.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erst nach dem europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb können die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahme taxiert werden.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung die Schulraumplanung auf der Basis der vorgelegten Raumprogramme weiterzuentwickeln.

20.11.2019 14:30
Schule: Berufliche Schule Direktorat 14, Nürnberg Bauprogramm Schulen E N T W U R F
Sachaufwandsträger: Stadt Nürnberg Stand: 19.02.2019 Regierung v. Mittelfranken, SG 42.1 - berufliche Schulen

Grundlagen: SchulbauVO vom 30.12.1994, KMS Nr IV.8-BO 4160-6a. 93653 vom 15.09.2017 Hinweise: - jede Schulart/ jeder Fachbereich listet jeden Raum einzeln auf

lfd. Nr berufl. Schule / Fachbereich vorgesehene Fläche in m² anerkenn- ungsfähige Fläche in m² Raum-Nr. neu Anmerkungen (z.B. "Neubau", "Umbau (neuer Raum) aus Räumen X und Y", Pausenhalle: Berechnung der m², Begründungen, Nachweis der Raumanzahl, ...) WoStd.
1. Unterrichtsbereich
1.1 Klassenzimmer
1 Klassenzimmer BVJ 66 66
2 Klassenzimmer WLL 1 66 66
3 Klassenzimmer WLL 2 66 66
4 Klassenzimmer WLL 3 66 66
5 Klassenzimmer WLL 4 66 66
6 Klassenzimmer WLL 5 66 66
7 Klassenzimmer SP 1 66 66
8 Klassenzimmer SP 2 66 66
9 Klassenzimmer SP 3 66 66
10 Klassenzimmer SP 4 66 66 evtl +2 wegen Auslastung
11 Klassenzimmer KEP 1 66 66
12 Klassenzimmer TK 1 66 66
13 Klassenzimmer TK 2 66 66
14 Klassenzimmer RF 1 66 66
15 Klassenzimmer RF 2 66 66
ges. 1.1 990 990
1.2 Nebenräume (Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien, je Klassenzimmer) 15 Klassenzimmer x 12 m² = 180 m²
Vorbereitung und Materialsammlung SP 30 30
Vorbereitung und Materialsammlung LL 30 30
Vorbereitung und Materialsammlung TK 30 30
Vorbereitung und Materialsammlung RF 30 30
Vorbereitung und Sammlung allg. 24 24
Fachbereichsbetreuung Sprachen und EU-Projekte 20 20
Vorbereitung (Praktikum) BVJ 16 16
ges. 1.2 180 180
1.3 Mehrzweckräume/ Multifunktionsräume
Mehrzweckraum 1 90 90 für Veranstaltungen/Präsentationen/Fortbildungen
Mehrzweckraum 2 90 90 Konferenzen/Sitzungen Raum 1+2 mit flexibler Trennwand verbunden
ges. 1.3 180 180
1.4 Fachräume
1.4.1 Fachräume (integrierte Fachräume, EDV, Labor… )
1 IFUR LL 1 85 85 LL LF 1
2 IFUR LL 2 85 85 LL LF 2
3 IFUR LL 3 85 85 LL LF 3; LL LF 4
4 IFUR LL 4 85 85 LL LF 5
5 IFUR LL 5 85 85 LL LF 6
6 IFUR LL 6 85 85 LL LF 8
7 IFUR LL 7 85 85 LL LF 9
8 IFUR LL 8 85 85 LL LF10
9 IFUR LL 9 85 85 LL LF11
10 IFUR LL 10 85 85 LL LF 12
11 IFUR LL 11 (Fachpraxis Hauptlager) 120 120 LL LF 1-7
12 IFUR KEP 1 85 85 KEP LF 1,2,3,4 u.5
13 IFUR SP 1 85 85 SP LF 3 u. 7
14 IFUR SP 2 85 85 SP LF 5 u. 6
15 IFUR SP 3 85 85 SP LF 9 u. 13
16 IFUR SP 4 85 85 SP LF 8 u.12
17 IFUR SP 5 85 85 SP LF 14 u 15
18 IFUR SP 6 (speditionelle Projekte) 100 100 SP Lernfeldübergreifende Projekte
19 IFUR TK 1 85 85 TK LF 1–4, 7–12; TK und KF LF 5+6 (A- Schiene)
20 IFUR TK 2 85 85 TK LF 1–4, 7–12; TK und KF LF 5+6 (B- Schiene)
21 IFUR TK 3 85 0 KV 10-12: AWL, FRW; VS; Verkehrsgeographie; KF LF 1-13
22 IFUR TK 4 (Reisemesse/Touristik) 100 100 TK LF 3,10; KF LF 3,7
23 IFUR RF 1 85 85 RF LF 1-5, 8, 13
24 IFUR RF 2 85 85 RF LF 4-8, 13
25 IFUR RF 3 (Kanzleiprozesse) 100 100 RF LF 7, 9-12 ,14
ges. 1.4.1 2205 2120
1.4.2 Fachräume - Vorbereitung bzw. Sammlung 24 IFUR+EDV je 12 m² = 288 m²
Unterrichtsmedien (Moderation) 20
Vorbereitung EDV allg. (Fachbereichsbetreuung EDV) 30
NQS Qualitätsmanagement 20
Betreuung Fachpraxis Lager 16
Vorbereitung und Sammlung FUR Lagerlogistik 16
Vorbereitung und Sammlung EDV SP 16
Vorbereitung und Sammlung EDV LL 16
Vorbereitung und Sammlung EDV RF 16
Vorbereitung und Sammlung EDV TK 16
Vorbereitung Spedition (Berufsbereichsbetreuung) 16
Vorbereitung Lagerlogistik I (Berufsbereichsbetreuung) 16
Vorbereitung Lagerlogistik II (Berufsbereichsbetreuung) 16
Vorbereitung ReNoPat (Berufsbereichsbetreuung) 16
Vorbereitung Tourismus und Verkehrsservice (Berufsbereichsbetreuung) 16
Teamraum 1 30
Teamraum 2 24
ges. 1.4.2 300 288
1.4.3 Fachräume - Nebenräume (Lager, Gefahrenstoffe, …) In den Räumen werden für die in iFuR durchzuführenden Unterrichtsprojekte u.a. deponiert:
Lager Berufsbereich SP 12 12 Kennzeichnungstafeln, Gefahrgutkoffer, Warnwesten, Schutzbekleidungen, wie Atemschutzmasken, Ladungssicherungen etc.
Lager Berufsbereich LL 12 12 Packhilfsmittel, Kommissionierungsbehälter in verschiedenen Größen, Modellpalletten, Koffer für Ladungssicherungen, Zurrgurte in verschiedenen Ausführungen, Klemmschienen, Stausäcke, Ladelehren für Verstaupläne etc. Bauteile für ein Bühnenpodest, Eventdekoration, Wandkarten, Licht- und Tonequipment, Cateringzubehör, Aufsteller, Gestaltungsmaterialien wie Displays etc.
Lager Berufsbereich TK 12 12
Lager Berufsbereich RF 12 12 Der ReNoPat-Bereich geplant, diesen Raum für eine eigene Schülerbibliothek "Recht" zu nutzen.
Lager EDV 30 0
Server-Raum EDV 24 24
ges. 1.4.3 102 72
Fachräume ges. 1.4 2607 2480
1.5 Gruppenräume/ Differenzierungsräume/ Ausweichräume
Gruppen-/Ausweichraum BVJ 50 50 Klassenteilungen (KSK, Dt, Engl., Förder-U)
Gruppen-/Ausweichraum LL 50 50 Klassenteilungen (Förder-U in versch. Lernfeldern))
Gruppen-/Ausweichraum SP 50 50 Klassenteilungen (Förder-U, KSK, SP, KEP, Dt., Engl., Projekt-U, Plusprogr.)
Gruppen-/Ausweichraum RF 50 50 Klassenteilungen (Förder-U in versch. Lernfeldern)
Gruppen-/Ausweichraum TK 50 0 Klassenteilungen (Differenzierung- und Förder-U, Plusprogr.)
ges. 1.5 250 200
1.6 Meditationsräume
Schulpastoralraum/Gesundheitsmanagement/Schulseelsorge 30 30
ges. 1.6 30 30
1. Unterrichtsbereich gesamt 4237 4060
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals
2.1 Lehrerzimmer/Teamräume/Arbeitszimmer/ Aufenthaltsräume/Bibliothek für Lehrpersonal und Schüler/Rückzugsräume 48 Lehrer ( 6 LWS) 48 x 6 qm = 288 qm
Lehrerzimmer 1 130 130 Lehrerzimmer incl. Teeküche und Garderobe
Lehrerzimmer 2 100 100 in der Nähe der Fachpraxis LL
Bibliothek für Lehrer und Schüler 40 40
Kopierraum 1 10 10
Kopierraum 2 10 10
ges. 2.1 290 290
2.2 Jugendsozialarbeit
Raum für Schulsozialpädagoge 1 16 16
ges. 2.2 16 16
2.3 SozialarbeiterInnen
ges. 2.3 0 0
2.4 Schulpsychologen/-innen/MSD
Raum für Schulpsychologe 16 16
ges. 2.4 16 16
2.5 Beratungslehrkräfte
Büro MA d. Schulleitung: Beratung 16 16
ges. 2.5 16 16
2.6 Förderlehrkräfte, MSD, Sonderpädagogik
Büro MSD 16 16
ges. 2.6 16 16
2.7 externes Personal
Raum 1 (ext. Pers.), multiprofessionelle Teams/Bildungsbegleitung 20 20
ges. 2.7 20 20
2.8 Besprechungszimmer Lehrkräfte
Silentiumraum 20 20
ges. 2.8 20 20
2.9 Vorbereitungsdienst (sofern Bestätigung von StMBW bzw. Regierung vorliegt)
2.9.1 Seminarlehrkraft
2.9.2 Studienreferendare/-innen (je Seminar)
ges. 2.9 0 0
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals gesamt: 394 394
3. Verwaltungsbereich
3.1 Schulleitung
3.1.1 SchulleiterIn
Schulleitung 25 25
3.1.2 ständige/r VertreterIn d. Schulleiters/-in; Außenstellenleiter/-in
Stellv. Schulleitung 20 20
3.1.3 weitere ständ. VertreterInnen
Büro MA d. Schulleitung: allg. Organisation/Verw.DV 16 12
Büro MA d. Schulleitung: Stunden-, Raumplanung, Inventar 16 12
3.1.4 SystembetreuerIn
Büro MA d. Schulleitung: Systembetreuung 16 16
3.1.5 Besprechungsraum Schulleitung
Besprechung Schulleitung 16 16
3.1.5 Archivierung Schulleitung
Archiv Schulleitung/Sekretariat 20 20
3.2 Verwaltungsräume
3.2.1 Verwaltung 2,5 Sekretariatskräfte
Sekretariat Verwaltung 60 60 1-2 Azubi/Bea.Anwärter (ab 09/2018 zwei Azubis)
Kopierraum für Sekretariat 10 0 4 * 15 qm = 60 qm
3.2.2 Sozialräume für Verwaltungskräfte Sozialraum mit Küchenzeile
Sozialraum Verwaltungskräfte 15 15
3.3 Schülermitverantwortung
SMV 16 16
3.4 Erste Hilfe / Schularzt/-ärztin
Erste-Hilfe-Raum 1 12 12 in der Nähe des Sekretariats
Erste-Hilfe-Raum 2 12 12 in der Nähe der Fachpraxis
3.5 Elternsprechzimmer
Elternsprechzimmer/PR 16 12 Mitnutzung PR
3.6 Dienstzimmer für HausmeisterIn
Dienstzimmer HausmeisterIn 16 16
3.7 Archivierung
Archiv 50 50
3. Verwaltungsbereich gesamt 336 314
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich
4.1 Reinigungspersonal
Raum f. Reinigungspersonal 13 13
4.2 Pausenverkauf (mit Lager)
Pausenverkauf 20 20
4.3 Werkstatt für HausmeisterIn
Werkstatt HausmeisterIn 20 20
4.4 Stuhllager
Stuhllager 60 50
4.5 Pausen- und Aufenthaltsbereich/ Aula (vgl. SchulbauVO ´94: 0,5 bzw ab 400 Schüler 0,4m² je SchülerIn ) 680 tgl. anwesende Schüler/innen (400 x 0,5 m²) + (280 x 0,4 m²) = 312 m² + 93,6 m² (30 % Aula) = 406 m² (+ 20 % Verkehrsfläche je nach Lage) = 486 m²
Pausenhalle/Aula 486 486 Siehe Anlage Schülerzahlen IST
4.7 außerunterrichtliche Arbeitsbereiche für SchülerInnen
Aufenthaltsraum SchülerInnen 60 60 07:00 Uhr aufsperren für Fahrschüler (evtl. 2 Räume a 30 m²) Freistunden/Pause/diff. Unterricht/Lernen in Eigenverantwortung
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich gesamt 659 649
5. Küchen- und Speisenbereich (Mittagsverpflegung)
5.1 Zubereitung/ Ausgabe 173 173 Tatsächliche Größe der Küche ist abhängig vom Küchenkonzept (cook & chill oder Selbstherstellung). Die Entscheidung über das Küchenkonzept steht noch aus (Tendenz zur Selbstherstellung). Mögliche Küchenkonzepte: Selbstherstellung: 0,69 m² pro ET = 173 m² Fernküchenbelieferung od. Tiefkühlkost: 0,36 m² pro ET = 90 m²
5.2 Verzehr 188 188 1,5 m² x 250 Essensteilnehmer = 375 m² : 2 = 187,5 m²
5.3 Küchenpersonal
5. Küchen- und Speisenbereich gesamt 361 361
6. Ganztagsbereich (WS)
6.1 Aufenthaltsräume
6.2 Differenzierungsräume
6.3 Ruheräume
6. Ganztagsbereich gesamt 0 0
vorgesehene Fläche in m² gesamt: 5987
anerkennungsfähige Fläche in m² gesamt: 5778

f. o. E. Ansbach, 25.06.2019 gez. R. Rager, 42.1

7. Hallensportflächen ** 5 Sportklassen
7.1 Sporträume Pos. 7.1-7.3: wird abgedeckt durch Raumprogramm B5 bei gemeinsamem Schulhaus
Sporthalle 216 TH Kleinsporthalle (12m x 18m x 5,5m) *
Konditionsraum/Fitnessraum/Tischtennis (regulär 35 qm) 105 FIT Nutzung im Sportunterricht; Trennung TH+FIT durch Glaswand? (wg. Aufsicht)
7.2 Betriebsräume für Hallensport
Vorraum 15
Umkleide Männer 25
Umkleide Frauen 25
Waschraum Männer 12,5
Waschraum Frauen 12,5
Sportlehrerraum // Erste-Hilfe-Raum 20
Geräteraum 80
Lagerraum für Sportbodenschutzbelag falls notwendig
Lehrertoilette (männlich) 4
Lehrertoilette (weiblich) 4
Schülertoilette (männlich) 4
Schülertoilette (weiblich) 4
Behindertentoilette 5
Raum für Reinigung inkl. Lager 20 nur bei einer frei stehenden Sprothalle
7.3 Freisport Umkleiden und Sportlehrerraum wird in der Halle mitgenutzt
Rasenspielfeld nur optional 40 m x 60 m bis 60x90 m
Allwetterplatz 20 m x 28 m
Laufbahnen optional 4 / 1,22m x 130 m
Geräte- und Betriebsräume optional
ges. 552
8. Außenbereich **
8.1 Pausenhof 2040 Innenhof + Außenanlage 3 - 5 m² pro Schüler = mind. 3 m² x 680 = 2040 m²
Grünes Klassenzimmer 60 im Innenhof i.V.m. Biotop
Hütte für Außengeräte

* Für Schulen mit weniger als 8 Sportklassen kann in Ausnahmefällen eine Kleinsporthalle mit den Maßen 12 m x 18 m x 5,5 m errichtet werden, soweit keine andere gedeckte Übungsmöglichkeit vorhanden ist (hier spielen insbesondere Entfernungen verbunden mit An- und Abreisezeiten der Schulklassen eine wesentliche Rolle).

Parkplätze

Parkhaus mit 200 Stellplätzen (davon 65 für Lehrkräfte und Verwaltung) Stellplätze notwendig pro AUR 4 Stellplätze: Fahrradstellplätze pro AUR 3 Fahrradstellplätze Stellflächen für Motorroller pro AUR 3 m² Ladestation für Elektromobilität (Auto + Fahrrad)

9. Weitere Räume **
9.1 HVE-Bedarf
Lager im Innenbereich 20 Hausmeisterlager
Raum für Reinigung inkl. Lager im UG 20 kann gleichzeitig als Raum f. Reinigungspersonal genutzt werden (P.179)
Reinigungsraum 5 je Stockwerk
Raum für Waschmaschine und Schleuder bzw. Trockner 5
Lager für Geräte im Außenbereich 50
9.2 Technikräume Die Anzahl der Technikräume richtet sich nach der baulichen Beschaffenheit des Gebäudes und der Anzahl der Anschlüsse. Die Größe der Räume richtet sich nach der Anzahl der im Raum nötigen Serverschränke (lt. IuK-Richtlinie 14,72 qm + Zusatzbedarf 3 qm)
Technikraum 100 Vergleichswert (in der B7 sind 13 Technikräume auf ca. 80 qm Gesamtfläche verteilt)

Raumprogramm Sport für Schulneubau B5 und B14

- ENTWURF -

aufgestellt am 10.10.2019, SpS, We.

Bedarf Hallensport B5 B14 B5 und B14 zusammen

Hallensportflächen Anzahl Fläche pro Raum Gesamt Anzahl Fläche pro Raum Gesamt Anzahl Fläche pro Raum Gesamt
Kleinsporthalle 12 x 18 x 5,5 m * 1 216,00 m² 216,00 m²
2-fach Turnhalle 27 x 30 x 5,5 m 1 810,00 m² 810,00 m² 1 810,00 m² 810,00 m²
Konditionsraum/Fitnessraum/Tischtennis (regulär 35 qm) 1 105,00 m² 105,00 m² 1 105,00 m² 105,00 m² 1 105,00 m² 105,00 m²

Summe Sporthallen: 915,00 m² 321,00 m² 915,00 m²

Bemerkungen zu den Hallensportflächen: * Für Schulen mit weniger als 8 Sportklassen kann in Ausnahmefällen eine Kleinsporthalle mit den Maßen 12 m x 18 m x 5,5 m errichtet werden, soweit keine andere gedeckte Übungsmöglichkeit vorhanden ist (hier spielen insbesondere Entfernungen verbunden mit An- und Abreisezeiten der Schulklassen eine wesentliche Rolle).

Bedarf Betriebsräume für Hallensportflächen B5 B14 B5 und B14 zusammen

Hallensport // Betriebsräume Anzahl Fläche pro Raum Gesamt Anzahl Fläche pro Raum Gesamt Anzahl Fläche pro Raum Gesamt
Vorraum* 1 30,00 m² 30,00 m² 1 15,00 m² 15,00 m² 1 30,00 m² 30,00 m²
Umkleideraum 4 25,00 m² 100,00 m² 2 25,00 m² 100,00 m² 4 25,00 m² 100,00 m²
Wasch- und Duschraum 4 12,50 m² 50,00 m² 2 12,50 m² 25,00 m² 4 12,50 m² 50,00 m²
Sportlehrerraum // Erste-Hilfe-Raum 1 20,00 m² 20,00 m² 1 20,00 m² 20,00 m² 1 20,00 m² 20,00 m²
Sportlehrerraum 1 10,00 m² 10,00 m² 0 10,00 m² 0,00 m² 1 10,00 m² 10,00 m²
Geräteraum 1 145,00 m² 145,00 m² 1 80,00 m² 80,00 m² 1 145,00 m² 145,00 m²
Lagerraum für Sportbodenschutzbelag? Notwendig? 1 unbekannt - 1 unbekannt - 1 unbekannt -
Lehrertoilette (männlich)* 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m²
Lehrertoilette (weiblich)* 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m²
Schülertoilette (männlich)*? 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m²
Schülertoilette (weiblich)*? 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m² 1 4,00 m² 4,00 m²
Behindertentoilette* 1 5,00 m² 5,00 m² 1 5,00 m² 5,00 m² 1 5,00 m² 5,00 m²

Summe Betriebsräume: 376,00 m² 261,00 m² 376,00 m²

Gesamtfläche Hallensport 1291,00 m² 582,00 m² 1291,00 m²

Bemerkungen zu den Betriebsräumen der Hallensportflächen: Die angegebenen m²-Zahlen der mit "*" gekennzeichneten Räume (s.o.) sind als Orientierungswerte zu betrachten.

Bedarf Freisport B5 B14 B5 und B14 zusammen

Freisportflächen Anzahl Abmessung Fläche Anzahl Abmessung Fläche Anzahl Abmessung Fläche
Allwetterplatz (ggf. mit angebauter Weit- und Hochsprunganlage, 1 20,00 m 28,00 m 560,00 m² 1 20,00 m 28,00 m 560,00 m²
Rasenspielfeld, nur optional 40x60 m bis 60x90 m optional
Laufbahnen optional

Summe: 560,00 m² 0,00 m² 560,00 m²

Schulraumplanung an den beruflichen Schulen:

Ringtausch B5 und B14: Raumprogramme beider Schulen

hier: Sachverhalt

Ausschnitte aus dem Ringtausch II: Meilensteine B5 und B14

Im Schulausschuss am 20. Juli 2018 berichtete die Schulverwaltung über den aktuellen Stand zum Ringtausch an beruflichen Schulen sowie über weitere bauliche Planungen (vgl. Abbildungen 1 und 2).

Abbildungen 1 und 2

Wesentliche Ziele einer Verlagerung der Schulstandorte der B14 und der B5 sind:

 Hoher Schulraumbedarf an den allgemeinbildenden Schulen im Grundschulbereich in der Südstadt sowie am Schulstandort Reutersbrunnenstraße  Verbesserung der Organisationsstrukturen der beruflichen Schulen B5 und B14 („Einhaus- Lösungen“)  Kompetenzzentrenbildung mit Anpassung der Schulgebäude der beruflichen Schulen an moderne Standards für die duale Ausbildung

1. Markterkundung

Für die beiden Direktorate B5 und B14 ist eine „Einhauslösung“ an einem gemeinsamen Schulstandort geplant. Das neue Schulgebäude soll im Stadtgebiet Nürnberg liegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (fußläufige Anbindung an den öffentlichen, schienengebundenden Personenahverkehr) gut erreichbar sein. Die beruflichen Schulen sind dabei nicht an einen innerstädtischen Sprengel oder Schulbezirk gebunden.

Nach einem Abstimmungsgespräch im Juni 2019 unter Beteiligung von Vertretern/-innen des Hochbauamtes, der Stadtkämmerei, des Geschäftsbereichs Schule unter der Leitung der Abteilung Zentrale Steuerung Gebäudemanagement (Ref. I/II) wurde ein privates Unternehmen damit beauftragt, eine Markterkundung vorzubereiten und durchzuführen (vgl. Anlage).

Die Markterkundung hatte zum Ziel, für beide Schulen ein neues Schulgebäude an einem Standort zu finden. Dazu sollten im Vorauf zu Initiierung eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Informationen eingeholt werden, ob in der Stadt Nürnberg geeignete

Grundstücke/Gebäude zur Verfügung stehen, die für die Nutzung als Schulstandort in Betracht kommen. Als notwendige Leistungsbestandteile wurden Planung, Bau und Finanzierung inklusive Bereitstellung des Grundstücks genannt. Mögliche Realisierungsformen sind dabei Miete und Kauf eines Neubaus bzw. einer Bestandsimmobilie mit Umbau- oder Erweiterungsbau.

Die Markterkundung endete am 15. Oktober 2019 und war erfolgreich. Mehrere Unternehmen zeigten Interesse.

2. Raumprogramme der B5 und der B14

Parallel dazu erarbeiteten beide Schulen Raumprogramme, die bereits mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt sind. Diese Raumprogramme sind als Anlagen beigefügt.

Aus den beiden Raumprogrammen geht hervor, für welche Räume eine staatliche Bezuschussung grundsätzlich von der Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt wurde und welche zusätzlichen Räume ohne staatliche Zuschüsse von den beiden Schulen, von der HVE sowie von der Abteilung „IT-Infrastruktur an Schulen“ benötigt werden.

Durch den gemeinsamen Schulstandort können räumliche Synergieen in folgenden Bereichen realisiert werden:

 Zweifach-Sporthalle sowie Außenanlagen für den Sportunterricht  Eingangsbereiche, Flure, Mensa  Parkmöglichkeiten

Die Schulen lieferten Raum(typen)bücher ans Hochbauamt jeweils in einer ersten Version ab. Diese werden aktuell vom Hochbauamt geprüft.

Ebenso sind bereits Funktionszusammenhänge für beide Schulen erarbeitet als weitere Basis für das europaweite Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, welches im Frühjahr 2020 vorgesehen ist.

Fazit

Um die Ausschreibung des Schulhausneubaus für die B5 und die B14 von Seiten der Schulverwaltung in Abstimmung mit den Querschnittsreferaten Ref. I/II sowie Ref. VI unterstützen und weiterverfolgen zu können, bittet die Verwaltung um Zustimmung zu den vorgelegten Raumprogrammen für die B5 und die B14.

Anlagen Raumprogramme der B5 und der B14 Markterkundung

18.09.2018
Schule: Berufliche Schule Direktorat 5, Nürnberg Bauprogramm Schulen
Sachaufwandsträger: Stand: 18.09.2018 Regierung v. Mittelfranken, SG 42.1 - berufliche Schulen

Grundlagen: SchulbauVO vom 30.12.1994, KMS Nr IV.8-BO 4160-6a. 93653 vom 15.09.2017

Hinweise: - jede Schulart/ jeder Fachbereich listet jeden Raum einzeln auf

aufführen

lfd. Nr berufl. Schule / Fachbereich vorgesehene Fläche in m² anerkenn- ungsfähige Fläche in m² Raum-Nr. neu Anmerkungen (z.B. "Neubau", "Umbau (neuer Raum) aus Räumen X und Y", Pausenhalle: Berechnung der m², Begründungen, Nachweis der Raumanzahl, ...) WoStd.
1. Unterrichtsbereich
1.1 Klassenzimmer
TB - AUR 1 66 32
TB - AUR 2 66 32
TB - AUR 3 66 32
TB - AUR 4 66 32
TB - AUR 5 66 32
TB - AUR 6 66 17
KF - AUR 1 66
KF - AUR 2 0 auf 1 AUR wird zugunsten der 2 großen KF-iFUR verzichtet
JoA - AUR 1 66
JoA - AUR 2 66
JoA - AUR 3 66
JoA - AUR 4 66
JoA - AUR 5 66 gesamt 36 Vollzeitklassen
BIK - AUR 1 66
BIK - AUR 2 66
BIK - AUR 3 66
BIK - AUR 4 66
BIK - AUR 5 66
BIK - AUR 6 66
BIK - AUR 7 66
BIK - AUR 8 66
BIK - AUR 9 66
BIK - AUR 10 66
BIK - AUR 11 66
BIK - AUR 12 66
BIK - AUR 13 66
BIK - AUR 14 66
BIK - AUR 15 66
BIK - AUR 16 66
BIK - AUR 17 66
BIK - AUR 18 66
ges. 1980 0
1.2 Nebenräume (Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien, je Klassenzimmer)
TB - Vorb.+Samml. 1 36
TB - Vorb.+Samml. 2 36
TB - Vorb.+Samml. 3 36
KF - Vorb.+Samml. 36
JoA - Vorb.+Samml. 36 30 AUR je 12 m² = 360 m² (lt. Hr. Rager 370 m² möglich)
BIK - Vorb.+Samml. 1 36
BIK - Vorb.+Samml. 2 36
BIK Lehrmittel 36
JoA/BVJ Lehrmittel 36
ges. (lt. Hr. Rager 370 m² möglich) 324 0
1.3 Mehrzweckräume/ Multifunktionsräume
Mehrzweckraum 1 90
Mehrzweckraum 2 90
Mehrzweckraum 3 Berufsvorbereitung JoA/BIK 90 BVJ Kinderpflege/Gesundheit+Soziales; BVJ Ernährung/Versorgung
ges. 270 0
1.4 Fachräume
1.4.1 Fachräume (integrierte Fachräume, EDV, Labor… )
TB - integr. FUR 1 Werkstatt 170 32
TB - integr. FUR 2 Werkstatt 170 32
TB - integr. FUR 3 Werkstatt 170 32
TB - integr. FUR 4 Werkstatt 170 32
TB - integr. FUR 5 Werkstatt 137 wie in Besprechung am 06.08.2018 vereinbart: 32
TB - integr. FUR 6 Werkstatt 137 4 x 170 m² 32
TB - integr. FUR 7 Werkstatt 137 6 x 137 m² = 1502 m² 32
TB - integr. FUR 8 Werkstatt 137 32
TB - integr. FUR 9 Werkstatt 137 32
TB - integr. FUR 10 Werkstatt 137 28
TB - integr. FUR 11 Maschenwarenverarbeitung 125 32
TB - integr. FUR 12 Automaten/Sticken/Schweißen 170 2
TB - FUR Zuschnitt 1 130 32
TB - FUR Zuschnitt 2 130 32
TB - EDV 1 (dig. Schnittentwicklung; GERBER) 70 14 EDV-Plätze 8
TB - EDV 2 (dig. Schnittentwicklung; GERBER) 70 14 EDV-Plätze
TB - FUR Handskizzen und kleine Leuchttische 100 ganze Klasse 7
TB - FUR Chemie/Werkstoffkunde/Textilphysik 100 kombinierter Lehr-/Übungssaal 4
KF - FUR Friseure 1 (mit EDV) 186 iFUR 109 m² + 77 m² AUR, abgetrennt durch mobile Trennwand
KF - FUR Friseure 2 (mit EDV) 186 dafür nur 1 AUR
KF - FUR Friseure 3 148
KF - FUR Friseure/Apparative Kosmetik 148
JoA/BIK - EDV 1 75
JoA/BIK - EDV 2 75
JoA/BIK - Mehrzweckraum Berufsvorbereitung 0
JoA/BIK - integr. FUR Praxis-Werkstatt mit Nassbereich/text. Gestalten 75
JoA/BIK - Lehrküche 1 100 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Speisesaal 1 50 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Lehrküche 2 80 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Speisesaal 2 50 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Lehrküche 3 80 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Speisesaal 3 50 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK/TB - Schüler-/Modecafe (interkulturell) 50 Üben in realer Situation; Hygienestandard HACCP
ges. 3750 0
1.4.2 Fachräume - Vorbereitung bzw. Sammlung
TB - Vorber.+Sammlung 1 (FUR 1+2) 24
TB - Vorber.+Sammlung 2 (FUR 3+4) 24
TB - Vorber.+Sammlung 3 (FUR 5+6) 24
TB - Vorber.+Sammlung 4 (FUR 7+8) 24 möglich je 2 x 12 m²
TB - Vorber.+Sammlung 5 (FUR 9+10) 24
TB - Vorber.+Sammlung 6 (FUR 11+12) 24
TB - Vorber.+Sammlung 7 (FUR Zuschnitt 1+2) 24
TB - Vorber.+Sammlung 8 (EDV (dig. Schnittentwicklung; GERBER)) 12
TB - Vorber.+Sammlung 9 (EDV (dig. Schnittentwicklung; GERBER)) 12
TB - Vorber.+Sammlung 10 (Handskizzen und kleine Leuchttische) 12
TB - Vorber.+Sammlung 11 (FUR Chemie/Werkstoffkunde/Textilphysik) 12
KF - Vorber.+Sammlung 12 (FUR Friseure) 25 für 4 FUR: 4 x 12 m² = 48 m²
JoA/BIK - Vorb.+Samml. 13 (FUR Praxis Werkstatt/Nassbereich) 12
JoA/BIK - Vorb.+Samml. 14 (Küche 1) 24 Hygienestandard HACCP; 24 m² für Projekte in Lehrküche 1 groß
JoA/BIK - Vorb.+Samml. 15 (Küche 2+3) 24 Hygienestandard HACCP
ges. 301 0
1.4.3 Fachräume - Nebenräume (Lager, Gefahrenstoffe,...)
TB - Rohwaren-/Zutatenlager mit Vorraum ("Mottenschleuse") 250 Stoffe, Zutaten, Fäden, Knöpfe
TB - Fertigwarenlager mit Vorraum ("Mottenschleuse") 150
TB - Lager für Prüfungsstücke 20
TB - Lager für Chemie/Werkstoffkunde/Textilphysik) 12
KF - Lager 1 25 ca. 200 "Übungsköpfe", Friseurprodukte
KF - Lager 2 25 6 Climazon-Geräte (fahrbare Trockenhauben), Friseurprodukte
KF - Lager zentral 20 Vorräte Kosmetikprodukte + Haarfarben (kein Schülerzugang)
KF - Wäscherei 20
KF - Farblabor 40 Vorbereitung Haarfarben für 16 Schüler/innen
JoA/BIK - Nebenraum EDV 36
JoA/BIK - Lager Arbeitsschuhe/Kleidung 20
JoA/BIK - Lager Mehrzweck-/Berufsvorbereitung --> s. 1.3 0
JoA/BIK - Lager FUR Praxis Werkstatt/Nassbereich 12
JoA/BIK - Lager Küchen Zentral 20 Lebensmittel, Trockenvorräte; Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Lager Küchen Verbrauch 16 Wasch-/Spülmittel; Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Lager Küchen Kühlung 20 Kühlzelle/Kühl-+Gefrierschränke; Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Lager/Vorrat Schülercafe 12 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Umkleiden 1 Küche 1 (NF7 nicht zwf.) 12 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Umkleiden 2 Küche 2 (NF7 nicht zwf.) 12 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Umkleiden 3 Küche 3 (NF7 nicht zwf.) 12 Hygienestandard HACCP
JoA/BIK - Wäschepflege 30
JoA/BIK - Abfallraum mit Konfiskatkühler (Küchen) 15
Serverraum 24
ges. 803 0
Fachräume 1.4 ges. 4854 0
1.5 Gruppenräume/ Differenzierungsräume/ Ausweichräume
Ausweichraum 1 (allg.) 42
Ausweichraum 2 (allg.) 42
Ausweichraum 3 (allg.) 42
Gruppen-/Ausweichraum 1 (JoA/BIK) 42
Gruppen-/Ausweichraum 2 (JoA/BIK) 42
Gruppen-/Ausweichraum 3 (JoA/BIK) 42
Gruppen-/Ausweichraum 4 (JoA/BIK) 42
Gruppen-/Ausweichraum 5 (JoA/BIK) 42
Gruppen-/Kreativraum (JoA/BIK) 60
ges. 396 0
1.6 Meditationsräume
Schulpastoralraum/Gesundheitsmanagement/Schulseelsorge 30
ges. 30 0
1. Unterrichtsbereich gesamt 7854 0
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals
2.1 Lehrerzimmer/Teamräume/Arbeitszimmer/ Aufenthaltsräume/Bibliothek für Lehrpersonal und Schüler/Rückzugsräume 76 Lehrkräfte je 6 m² = 456 m²
TB - Lehrerzimmer 90 Lehrerzimmer incl. Teeküche und Garderobe
KF - Lehrerzimmer 30 Lehrerzimmer incl. Teeküche und Garderobe
JoA - Lehrerzimmer 56 Lehrerzimmer incl. Teeküche und Garderobe ggf.gemeinsam
BIK - Lehrerzimmer 70 Lehrerzimmer incl. Teeküche und Garderobe
JoA/BIK Teeküche gemeinsam 0
TB - Büro Berufsbereichsbetreuer 15
KF - Büro Berufsbereichsbetreuer 15
JoA - Büro Berufsbereichsbetreuer 15
BIK - Büro Berufsbereichsbetreuer 15
Bibliothek für Lehrer und Schüler 110 mit Lese- und Arbeitsplätzen
TB - Kopierraum 10
KF - Kopierraum 10
JoA - Kopierraum 10
BIK - Kopierraum 10
ges. 456 0
2.2 Jugendsozialarbeit
Raum für Schulsozialpädagoge 1 + 2 24
Raum für Schulsozialpädagoge 3 16
Besprechungszimmer f. Schulsozpäd./Schulpsych./Mob.Sonderpäd.Dienst/Inklusion 16
ges. 56 0
2.3 SozialarbeiterInnen
2.4 Schulpsychologen/-innen
Raum für Schulpsychologe 1 16
Raum für Schulpsychologe 2 16
Raum zur Durchführung des Trainingsraumkonzepts 34
ges. 66 0
2.5 Beratungslehrkräfte
Büro MA d. Schulleitung: Beratung 16
ges. 16 0
2.6 Förderlehrkräfte, MSD, Lehrkäfte für Sonderpädagogik bzw. sonderpädagogischer Dienst
Mobiler Sonderpädag. Dienst 16
Inklusion/Beratung 1 + 2 24
ges. 40 0
2.7 externes Personal
Raum 1 12 Mitarb. d. Agentur f. Arbeit; Jugendmigrationsdienste + AsA (alternative schul. Angebote)
Raum 2 12 f. Mitarbeiter der Kooperationspartner (z.B. AWO, BC) BIK
ges. 24 0
2.8 Besprechungszimmer Lehrkräfte
Besprechungs-/Silentiumraum 20
ges. 20
2.9 Vorbereitungsdienst (sofern Bestätigung von StMBW bzw. Regierung vorliegt)
2.9.1 Seminarlehrkraft
2.9.2 Studienreferendare/-innen (je Seminar)
ges. 0 0
2. Arbeitsbereich des pädagogischen Personals gesamt: 678 0
3. Verwaltungsbereich
3.1 Schulleitung
3.1.1 SchulleiterIn
Schulleitung 25
3.1.2 ständige/r VertreterIn d. Schulleiters/-in; Außenstellenleiter/-in
Stellv. Schulleitung 20
3.1.3 weitere ständ. VertreterInnen
Büro MA d. Schulleitung: allg. Organisation 12
3.1.4 SystembetreuerIn
Büro MA d. Schulleitung: Systembetreuung 16
3.1.5 Besprechungsraum Schulleitung 16
3.1.6 Archivierung Schulleitung/Sekretariat 20 beantragt 60 m² (für jeden Schulbereich 15 m²)
3.2 Verwaltungsräume
3.2.1 Verwaltung
Vorzimmer Schulleitung 15 1 Arbeitsplatz Sekretariat
Sekretariat Verwaltung 30 3 Arbeitsplätze Sekretariat
Sekretariat Parteiverkehr 30 2 Arbeitsplätze Sekretariat; Anmeldungen BIK (Flüchtlinge)
zuzügl. Verwaltung BIK 15
Kopierraum 10
3.2.2 Sozialräume für Verwaltungskräfte 15
3.3 Schülermitverantwortung 16
3.4 Erste Hilfe / Schularzt/-ärztin
Erste-Hilfe-Raum 1 12
Erste-Hilfe-Raum 2 12
Erste-Hilfe-Raum 3 12
3.5 Elternsprechzimmer 16 Mitnutzung PR
3.6 Dienstzimmer für HausmeisterIn 16
3.7 Archivierung 50 gewünscht 120 m²
3. Verwaltungsbereich gesamt 358 0
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich
4.1 Reinigungspersonal
Raum f. Reinigungspersonal (Sozialraum) 13
4.2 Pausenverkauf (mit Lager) 20
4.3 Werkstatt für HausmeisterIn 20
4.4 Stuhllager 50 wird während der Modeschau als Umkleide genutzt
4.5 Pausen- und Aufenthaltsbereich/ Aula (vgl. SchulbauVO ´94: 0,5 bzw ab 400 Schüler 0,4m² je SchülerIn ) 480 826 tgl. anwesende Schüler/innen (400 x 0,5 m²)+(426 x 0,4 m²) = 370,4 m² + 30 %Aula (111 m² ) = 481,5 m² (+ 25 % Verkehrsfläche, wenn in Planung vorhanden)
4.7 außerunterrichtliche Arbeitsbereiche für SchülerInnen 50 Freistunden/Pause/diff. Unterricht/Lernen in Eigenverantwortung)
4.8 Abstellräume im Keller (NF 7 nicht zwf.) 130 nach Bedarf
4. Arbeitstechnischer Bereich und Aufenthaltsbereich gesa m 763 0
5. Küchen- und Speisenbereich (Mittagsverpflegung)
5.1 Zubereitung/ Ausgabe 207 Tatsächliche Größe der Küche ist abhängig vom Küchenkonzept (cook & chill oder Selbstherstellung). Die Entscheidung über das Küchenkonzept steht noch aus (Tendenz zur Selbstherstellung). Mögliche Klüchenkonzepte: Selbstherstellung: 0,69 m² pro ET = 207 m² Fernküchenbelieferung od. Tiefkühlkost: 0,36 m² pro ET = 108 m² zuschuss aber nur für Anlieferung !
5.2 Verzehr 225 1,5 m² x 300 Essensteilnehmer / 2 (Zweischichtbetrieb) = 225 m²
5.3 Küchenpersonal 15
5. Küchen- und Speisenbereich gesamt 447
0
6. Ganztagsbereich (WS)
6.1 Aufenthaltsräume
6.2 Differenzierungsräume
6.3 Ruheräume
6. Ganztagsbereich gesamt 0 0
davon 166 m² (NF 7) nicht zwf. vorgesehene Fläche in m² gesamt: 10100
anerkennungsfähige Fläche in m² gesamt: 0
7. Hallensportflächen (Standardraumprogramm Zweifachsporthalle)** Pos. 7.1-7.3: wird bei gemeinsamem Schulhaus B5/B14 mit dem Raumprogramm für die B14 zusammengelegt
7.1 Sporträume
Sporthalle (27 m x 30 m) 810
Konditionsraum 1 35 Wenn nicht direkt an der Halle, werden 65 m² empfohlen
Konditionsraum 2 35
Gymnastikraum 50
Tischtennisraum 35 Nutzung im Sportunterricht
7.2 Betriebsräume für Hallensport
Vorraum 30
Umkleide 1 25
Umkleide 2 25
Umkleide 3 25
Umkleide 4 25
Waschraum 1 12,5
Waschraum 2 12,5
Waschraum 3 12,5
Waschraum 4 12,5
Sportlehrerraum incl. 1. Hilfe 15
Sportlehrerraum 10
Geräteraum 130
Regieraum 3
Hallenwartraum 5
Tribüne
Raum für Reinigung inkl. Lager nur bei einer frei stehenden Sprothalle
ges. 1308
8. Außenbereich**
8.1 Pausenhof 2478 3 - 5 m² pro Schüler = mind. 3 m² x 826 = 2478 m²
8.2 Allwetterplatz, klein 20 m x 28 m 560
Hütte für Außengeräte

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 13.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung, hier: Antrag

Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 11.12.2018

Anlagen: Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung Sachverhalt

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über schulische Initiativen und Projekte zum Thema Diskriminierung und dem Leben der Menschen in Afrika. Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit der im Antrag genannten Engagement Global gGmbH beleuchtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die beschriebenen Maßnahmen richten sich gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund von Herkunft, religiösen oder ethischen Überzeugungen, Geschlecht oder sozialer Stellung.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 31

Abbildung 29

Abbildung 30

Sachverhalt: Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung

1. Hintergrund

Die Internationale Dekade für Menschen Afrikanischer Abstammung wurde am 23. Dezember 2013 mit der Resolution 68/237 der UN-Generalversammlung beschlossen und am 7. Juni 2016 in Berlin mit der Fachveranstaltung „Menschenrechte in der Praxis: Erfahrungen von Menschen Afrikanischer Abstammung in Deutschland" eröffnet. Diese fand im Beisein des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend statt. Die Key Note hielt der Bundestagsabgeordnete Dr. Karamba Diaby (SPD).

Die Dekade steht unter dem Motto "Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung". Die Staatengemeinschaft hat sich verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen. 1 Menschen mit afrikanischer Abstammung bilden schon lange einen Teil der deutschen und auch der Nürnberger Gesellschaft. Die Forderung der Dekade richtet sich in erster Linie an Staaten, jedoch ist sich die Stadt Nürnberg als Stadt der Menschenrechte ihrer Rolle bewusst und unterstützt daher Maßnahmen, die sich gegen die Diskriminierung aller Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, der Religion, des Geschlechts, körperlicher Merkmale, der politischen Weltanschauung und der sexuellen Orientierung richten. Dies gilt auch für den schulischen Bereich. Dort werden zahlreiche Projekte durchgeführt, um die Lernenden zu verantwortungsvollen und weltoffenen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen. Über viele Unterrichtsfächer hinweg beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Thematik Diskriminierung (auch unter dem Gesichtspunkt der SDGs2) und arbeiten in unterschiedlichen Projekten daran. Dabei wird dieses Thema im Allgemeinen und nicht ausschließlich in Bezug auf die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Abstammung betrachtet.

2. Maßnahmen der allgemeinbildenden Schulen gegen Diskriminierung

2.1 Initiativen zum Thema „Diskriminierung“

Als Ausdruck ihrer Haltung zu der Thematik Diskriminierung besitzen eine Vielzahl an Grund-, Mittel- und Realschulen wie auch Gymnasien den Titel „Schule gegen Rassismus - Schule mit Courage“, unter dem sich die Bildungseinrichtungen dazu verpflichten, gegen jede Form von Diskriminierung an ihrer Schule aktiv vorzugehen, bei Konflikten einzugreifen und regelmäßig Projekte/(tage) zum Thema durchzuführen. Um an der Nachhaltigkeit von Schule ohne Rassismus –Schule mit Courage zu arbeiten, gibt es verschiedene Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer:

 „couragecoach“ (für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe in der Jugendbildungsstätte Burg Hohneck)

 Runder Tisch (Austausch der Lehrerinnen und Lehrer über z. B. gelungene Projekte etc.)

 Methodenwerkstatt für Schülerinnen und Schüler

1 vgl. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/schutz-vor-rassismus/int-dekade-fuer-menschen-afrikanischerabstammung/; Stand: 09.10.2019 2 SDGs: Sustainable Development Goals = die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN

 Netzwerktagung (20.März 2020 - Zusammentreffen von Schülerinnen und Schüler und Pädagogen/Pädagoginnen zum Thema Menschenrechte, Zivilcourage etc.)

Den Schulen steht es frei, über verschiedene Anbieter Programmschwerpunkte zu buchen, um Maßnahmen gegen Diskriminierung vorzunehmen. Einige davon sollen im Folgenden dargestellt werden.

Im Hinblick auf interkulturelle Angebote gibt es in der Region Nordbayern den Internationalen Bund e.V., ein freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., der folgende Gestaltungsmöglichkeiten anbietet:

 Seminare im Rahmen der Freiwilligendienste zu den Themen Kultur & Begegnung, Kommunikation, Diversität, Konflikttraining und interkulturelles Training für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes, Incomer (Freiwillige aus dem Ausland, die ihren Freiwilligendienst in Deutschland ableisten)

 Interkulturelle Trainings für kleine und mittelständische Unternehmen und Gemeinden

 Beratende Tätigkeit für Menschen im Alter von 12 - 27 Jahren mit Migrationshintergrund durch den Jugendmigrationsdienst Erlangen, Fürth, Lauf a. d. P.

 Ergänzende Sprach- und Kommunikationstrainings, Orientierungshilfen im Ausbildungssystem, Medienpädagogik, Angebote zur interkulturellen Verständigung durch den Jugendmigrationsdienst

 Angebote für Lehrerinnen und Lehrerauf Anfrage

Des Weiteren kann bezüglich der Organisationen und Initiativen, die sich u. a. gegen Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland einsetzen, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes genannt werden. Diese hat im August 2018 in der dritten Auflage den Praxisleitfaden „Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden“ herausgebracht, der u. a. auch Stellen nennt, welche Informationen für den Bildungsbereich anbieten. Hier sei insbesondere auf das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit, aber auch die Bundeszentrale für politische Bildung hingewiesen. Dort werden Modellprojekte wie z. B. „Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage“ genannt, die ebenfalls Informationen und Materialien anbieten.

Das Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg bietet Seminare bzw. Workshops an, die sich im Allgemeinen gegen Diskriminierung richten. Darunter fallen:

 Diskriminierungsfrei in Nürnberg: Seminar für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe sowie an Jugend- und Erwachsenengruppen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, in welchem Hautfarbe und Herkunft als Diskriminierungsmerkmale thematisiert werden. Für Nachwuchskräfte der Verwaltung ist solch ein eintägiges Antidiskriminierungsseminar im Rahmen der Ausbildung obligatorisch wie auch ein Tagesseminar zum Thema Menschenrechte. Es findet im Dokumentationszentrum statt (jährlich etwa 25 Seminare).  Menschenrechte und Polizeiarbeit  Tagung Rechte von Kindern und Jugendlichen (3. - 5.10.2019)  Globales Lernen Nürnberg  Bundesprogramm „Demokratie leben“

 Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg

Des Weiteren gibt es als Ansprechpartner zu dem Thema auch Selbstorganisationen in Deutschland (u. a. die Organisation Each One Teach One e.V., die Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland e.V., die African Network of Germany (Tang) und die Kaneza Foundation of Dialoque&Empowerment e.V.), welche alle im Forum gegen Rassismus der Bundesregierung vertreten sind.

3.Maßnahmen der beruflichen Schulen gegen Diskriminierung

3.1 Initiativen zum Thema „Diskriminierung“

Wie bereits bei den allgemeinbildenden Schulen spielt das genannte Programm auch bei den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg eine große Rolle. Die Mehrheit der beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg ist zertifiziert und unterstützt aktiv die Werte durch pädagogische und organisatorische Maßnahmen. Gerade im Rahmen der Integration von aus Afrika stammenden Migranten in die (schulische) Gesellschaft, ist das aktive Verhindern von Rassismus und Diskriminierung gelebter Alltag an den Schulen.

Bei der Integration von schulpflichtigen Geflüchteten aus afrikanischen Ländern sind die beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg durch ihr etabliertes und bayernweit anerkanntes Beschulungsystem in BI-Klassen sehr erfolgreich. Im Schuljahr 2018/19 waren insgesamt 118 Schülerinnen und Schüler aus afrikanischen Ländern auf die beruflichen Schulen verteilt. Durch verpflichtende Praktika werden die Lernenden schrittweise an den beruflichen Alltag herangeführt, begleitet durch ein intensives Bemühen aller am Prozess Beteiligten, die deutsche Sprache und Kultur zu schulen.

Eine weitere Initiative ist das Projekt „WEICHENSTELLUNG“. Hier hat der Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung der FAU unter der Federführung von Florian Kirchhöfer, in Zusammenarbeit mit der ZEIT- Stiftung, ein Mentoring- Programm entwickelt, das darauf abzielt, Ausbildungsabbrüche von Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu vermeiden.

Abbildung 32

Quelle: https://www.wipaed.rw.fau.de/files/2019/10/Kontaktlehrkraefte- Dieses Programm wird von den 2019.pdf, beruflichen Schulen der Stadt Stand: 15.10.2019 Nürnberg unterstützt. Sie fördern das Mitwirken von Auszubildenden mit Migrationshintergrund am Projekt maßgeblich und erfolgreich, auch von Lernenden aus afrikanischen Ländern.3

3 vgl. https://www.weichenstellung-nuernberg.fau.de/; Stand: 15.10.2019

3.2 Einzelmaßnahmen/-projekte

3.2.1 Konferenz „Agenda 2030 – Sechs afrikanische Kommunen und die Europäische

Metropolregion Nürnberg“, 06. – 08.11.2019

Bei der vom Amt für Internationale Beziehungen der Stadt Nürnberg organisierte Konferenz sind aktuell zwei Schulleitungen (B6, B11) angemeldet. Ziel ist es, die vorhandenen Beziehungen, insbesondere zu Togo weiter zu entwickeln.

3.2.2 Ausbildungspartnerschaft zwischen den Städten Bassar (Togo) und Nürnberg

Auf Basis der Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Städtetages mit dem Titel „1.000 Schulen für die Welt“ vom Jahr 2018 hat sich zwischen der Beruflichen Schule Direktorat 11 (B11) und der Stadt Bassar in Togo eine Ausbildungspartnerschaft entwickelt, die das Ziel verfolgt, in Bassar einen Bildungscampus für ca. 250 Auszubildende zu etablieren. Unter Federführung des togolesischen Bildungsministeriums wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrkräften angestrebt, um Vorort eine duale Ausbildung aufzubauen.

Da die B11, v. a. Herr Adamczewski, OStD, dieses Projekt umfangreich unterstützt (knowhow-Transfer, Sponsorensuche, etc.) kommen die dabei gewonnenen interkulturellen Kompetenzen direkt den Schülerinnen und Schüler in Nürnberg zugute, was einerseits die Integration afrikanischer Lernenden, andererseits die Akzeptanz nicht-afrikanischer Schülerinnen und Schüler fördert. Aktuell befinden sich zwei Auszubildende mit togolesischer Staatsbürgerschaft an der B11, die von den erworbenen Kompetenzen profitieren.

Da sich die Initiative ausdrücklich zur Einhaltung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bekennt, werden die bislang auf männliche Auszubildende ausgerichteten Ausbildungsplätze um dieselbe Anzahl an weiblichen Ausbildungsplätzen erhöht. Geplant ist eine berufliche Ausrichtung auf das Schneider- und Frisörhandwerk. Als Nürnberger Kooperationspartner hat sich hier bereits die Berufliche Schule Direktorat 5 (B5) angeboten.

3.2.3 Wissenstransfer: Lehrkräfte aus Sokodé (Togo) besuchen die Berufliche Schule,

Direktorat 1 (B1)

Zu Beginn des aktuellen Schuljahres besuchte eine Lehrkräftedelegation aus Sokodé (Togo) die B1. Die Delegation wurde durch Herrn Palm (Stellv. Schulleiter) über die aktuellen technischen und methodischen Herausforderungen der dualen Ausbildung in Nürnberg informiert. Des Weiteren wurde bei einem Schulhausrundgang die modernen Werkstätten und Labore der B1 und deren Praxiseinsatz demonstriert. Auch hier Stand der wechselseitige Kompetenzaustausch zwischen den Lehrkräften im Fokus.

3.2.4 Fenster zur Welt (Katholische Stadtkirche Nürnberg - Fenster zur Welt & Fenster

zur Stadt)

Das „Fenster zur Welt“ arbeitet kontinuierlich mit den Katholischen Hilfswerken zusammen und gestaltet regelmäßig Kampagnen, bei denen Gäste aus aller Welt, auch aus Afrika, nach Nürnberg kommen. In den letzten Jahren haben sich immer wieder Besuche, z. T. mit Unterrichtshospitationen, in der Beruflichen Schule Direktorat 9 (B9) ergeben. Im Jahr 2017

ist in diesem Zusammenhang ein Projekt zum Thema „Goldabbau und Situation von Jugendlichen in Burkina Faso“ entstanden, bei dem die Gäste aus Burkina Faso mitgewirkt haben. Dieses Projekt zielte darauf ab, Einblick in die z. T. menschenunwürdigen Lebens- und Arbeitsbedingungen afrikanischer Jugendlicher zu bekommen, um damit Toleranz und Wertschätzung gegenüber afrikanischen Migranten in Nürnberg zu entwickeln.

4. Engagement Global gGmbH

Die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeitende, gemeinnützige Engagement Global gGmbH ist eine zentrale Anlaufstelle für die Vielfalt des entwicklungspolitischen Engagements sowie der Informations- und Bildungsarbeit. Sie bietet eine Vielzahl von Anregungen, Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch Fortbildungsmöglichkeiten zum Thema „gerechtes globales Miteinander“.4 Sie hat u. a. in Stuttgart bereits mit einigen Veranstaltungen zu der hier im Antrag genannten Thematik durchgeführt. In Bayern unterstützt die Engagement Global gGmbH das Programm „Bildung betrifft Entwicklung“ (BtE), welches von „Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. (EWNB) verantwortlich durchgeführt wird. Der EWNB konzipiert und bietet Fortbildungen zu Methoden und Inhalten des globalen Lernens u. a. für Lehrerinnen und Lehrer an bzw. organisiert Projektwochen und Thementage. Um das Know-how auch in Nürnberg nutzen zu können, können die Schulen unter https://www.bildung-trifft-entwicklung.de/regionale-bildungsstellebayern.html zum einen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zwecks Beratung und Vermittlung von Referierenden finden sowie Kontakte zu regionalen Bildungsstellen herstellen. Die Kosten für diese Referenten/Referentinnen sind in Abhängigkeit der Dauer für die Veranstaltung gering, variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Aktuell unterstützt die Engagement Global gGmbH die Stadt Nürnberg im Rahmen der neuen Stelle „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ (KEPOL). Eine partielle Zusammenarbeit mit dieser Organisation ist an den beruflichen Schulen bislang nur über die neue Stelle KEPOL (Frau Gleixner) erfolgt (vgl. 3.2.3). Die thematische Vielfalt und die Aktualität der Themen lässt es allerdings sinnvoll erscheinen, ein schulartübergreifendes Fortbildungsprogramm zu entwickeln und dies in Zusammenarbeit mit den Schulen nachhaltig umzusetzen.

5. Fazit

Wie die obigen Ausführungen zeigen, sind an den Nürnberger Schulen zahlreiche Initiativen zu erkennen, die sich mit dem Thema der Integration der Menschen mit afrikanischer Abstammung beschäftigen. Die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind auf dem Weg!

Eine Nutzung der zahlreichen auch vom Land Bayern oder der Bundesrepublik angebotenen thematisch passendenden Projektmöglichkeiten geschieht an den Schulen bedarfs- und projektorientiert. Die Thematik ist in allen Nürnberger Schulen über die Fächer hinweg gegenwärtig und wird didaktisch sinnvoll aufbereitet.

Nicht immer wird darüber medienwirksam berichtet, sodass viele Initiativen der Schulen tatsächlich in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ausreichend erkennbar sind.

4 vgl. https://www.engagement-global.de/wer-wir-sind.html, Stand: 14.10.2019

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