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← Sitzung des Verkehrsausschusses (12.12.2019)

Sitzung gesamt öffentlich - Stand 06.12.2019

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

12.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Öffentliche Bekanntmachung 7 Sitzung gesamt öffentlich 10 Vorlagendokumente 137 TOP Ö 1 Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der 137 Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Defet Sitzungsvorlage Geo/017/2019 137 Entscheidungsvorlage Geo/017/2019 140 Lageplan Geo/017/2019 141 TOP Ö 2 Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen 142 Bericht Geo/018/2019 142 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2019 Geo/018/2019 145 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018 Geo/018/2019 147 Sachverhalt Geo/018/2019 148 Beschilderungsbeispiel Magnus-Hirschfeld-Platz Geo/018/2019 149 Beschilderungsbeispiel Stehrstrasse Geo/018/2019 150 TOP Ö 3 P+R Parkhaus in Röthenbach 151 Sitzungsvorlage Vpl/109/2019 151 Sachverhaltsdarstellung Vpl/109/2019 155 Antrag_P+R Parkhaus in Röthenbach_CSU Vpl/109/2019 157 TOP Ö 4 Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie 158 und Soziales Sitzungsvorlage Vpl/107/2019 158 Straßenplan Vpl/107/2019 162 TOP Ö 5 Bahnübergang am Bierweg 163 Antrag Antrag 2018/8 163 Sitzungsvorlage Antrag 2018/8 165 TOP Ö 6 Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und einem Teil der 170 Bingstraße Antrag Antrag 2015/288 170 Sitzungsvorlage Antrag 2015/288 172 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016 Antrag 2015/288 176 Straßenplan Nr. 2.2224.5.1 Antrag 2015/288 177 Straßenplan Nr. 2.2224.5.2 Antrag 2015/288 178 TOP Ö 7 Umgestaltung des Weinmarkts 179 Sitzungsvorlage Vpl/113/2019 179 Entscheidungsvorlage Vpl/113/2019 183 Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Bestand Vpl/113/2019 186 Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Vorschlag Vpl/113/2019 187 Entwurf Weinmark - Übersicht Vpl/113/2019 188 Entwurf Weinmarkt - Ansicht Vpl/113/2019 189 Antrag-Umgestaltung des Weinmarkts_CSU Vpl/113/2019 190 TOP Ö 8 Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke 192 Sitzungsvorlage Vpl/112/2019 192 Vorschlag für das Verkehrssystem Maxbrücke Vpl/112/2019 196

Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbbrücke - Bestand Vpl/112/2019 197 Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbbrücke - Planung Vpl/112/2019 198 Schreiben des Bürgervereins Altstadt vom 16.05.2017 Vpl/112/2019 199 Beschluss "Umstellung der Parkraumbewirtschaftung und Aufwertung von Straßen und 200 Plätzen in der Altstdt" aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018

TOP Ö 9 Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg 201 Sitzungsvorlage Vpl/106/2019 201 Lageplan Vpl/106/2019 205 Antrag_Verkehrssicherheit Bienweg_SPD Vpl/106/2019 206 TOP Ö 10 VAG-Rad: Fahrradverleihsystem der VAG 207 Bericht Vpl/103/2019 207 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 Vpl/103/2019 210 Stellungnahme der VAG vom 25.10.2019 Vpl/103/2019 211 Antrag_Flexzone VAG Räder_CSU Vpl/103/2019 217 TOP Ö 11 Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße 218 Sitzungsvorlage Vpl/110/2019 218 Straßenplan Plan-Nr. 2.2312.2.1a Vpl/110/2019 222 Straßenplan Plan-Nr. 2.2312.2.1b Vpl/110/2019 223 * TOP Ö 11.1 Radvorrangrouten durch Nürnberg 224 Bericht Vpl/114/2019 224 Antrag_Radvorrangrouten_SPD Vpl/114/2019 228 TOP Ö 12 Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße 230 Sitzungsvorlage Vpl/108/2019 230 Straßenplan Vpl/108/2019 234 TOP Ö 13 Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel 235 Bericht Vpl/105/2019 235 Sachverhalt Vpl/105/2019 239 Anlage 1 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 241 Anlage 2 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 242 Anlage 3 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 243 Anlage 4 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 244 Antrag_Leipziger Straße_Die Grünen Vpl/105/2019 245 TOP Ö 14 Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt 246 Bericht Vpl/100/2019 246 Antrag_Vertsärkte Ahnung von Parksündern_Die Grünen Vpl/100/2019 250 TOP Ö 15 Colmberger Straße 251 Sitzungsvorlage Vpl/101/2019 251 Straßenplan Vpl/101/2019 255 TOP Ö 16 Kavalastraße 256 Sitzungsvorlage Vpl/102/2019 256 Straßenplan Vpl/102/2019 260 TOP Ö 17 Kleestraße 261 Sitzungsvorlage Vpl/104/2019 261 Straßenplan Vpl/104/2019 265

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 12.12.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Beschluss

Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach Geo/017/2019

dem Ehepaar Defet

Fraas, Michael, Dr.

2. Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen Bericht

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018 Geo/018/2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018

Fraas, Michael, Dr.

3. P+R Parkhaus in Röthenbach Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019 Vpl/109/2019

Ulrich, Daniel

4. Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern Beschluss

für Familie und Soziales Vpl/107/2019

Ulrich, Daniel

5. Bahnübergang am Bierweg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2019 Antrag 2018/8

Ulrich, Daniel

6. Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und Beschluss

einem Teil der Bingstraße Antrag 2015/288

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.09.2015

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016

Ulrich, Daniel

7. Umgestaltung des Weinmarkts Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019 Vpl/113/2019

Ulrich, Daniel

8. Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke Beschluss

Ulrich, Daniel

9. Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg Beschluss

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 16.4.2019 Vpl/106/2019

Ulrich, Daniel

10. VAG-Rad: Fahrradverleihsystem der VAG Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019 Vpl/103/2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019

Ulrich, Daniel

11. Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

12. Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

13. Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/105/2019

31.07.2019

Ulrich, Daniel

14. Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/100/2019

18.09.2019

Ulrich, Daniel

15. Colmberger Straße Beschluss

Ulrich, Daniel

16. Kavalastraße Beschluss

Ulrich, Daniel

17. Kleestraße Beschluss

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2019,

öffentlicher Teil

BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG

Am Donnerstag, 12.12.2019, um 09:00 Uhr findet im Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal eine

Sitzung des Verkehrsausschusses

mit folgender Tagesordnung statt:

1. Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der

Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach

dem Ehepaar Defet

2. Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen

3. P+R Parkhaus in Röthenbach

4. Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern

für Familie und Soziales

5. Bahnübergang am Bierweg

6. Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und

einem Teil der Bingstraße

7. Umgestaltung des Weinmarkts

8. Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke

9. Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

10. VAG-Rad: Fahrradverleihsystem der VAG

11. Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße

12. Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße

13. Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel

14. Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt

15. Colmberger Straße

16. Kavalastraße

17. Kleestraße

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2019,

öffentlicher Teil

Stadt Nürnberg, 22.11.2019

Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

12.12.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 7 TOP Ö 1 Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der 7 Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Defet Sitzungsvorlage Geo/017/2019 7 Entscheidungsvorlage Geo/017/2019 10 Lageplan Geo/017/2019 11 TOP Ö 2 Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen 12 Bericht Geo/018/2019 12 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2019 Geo/018/2019 15 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018 Geo/018/2019 17 Sachverhalt Geo/018/2019 18 Beschilderungsbeispiel Magnus-Hirschfeld-Platz Geo/018/2019 19 Beschilderungsbeispiel Stehrstrasse Geo/018/2019 20 TOP Ö 3 P+R Parkhaus in Röthenbach 21 Sitzungsvorlage Vpl/109/2019 21 Sachverhaltsdarstellung Vpl/109/2019 25 Antrag_P+R Parkhaus in Röthenbach_CSU Vpl/109/2019 27 TOP Ö 4 Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie 28 und Soziales Sitzungsvorlage Vpl/107/2019 28 Straßenplan Vpl/107/2019 32 TOP Ö 5 Bahnübergang am Bierweg 33 Antrag Antrag 2018/8 33 Sitzungsvorlage Antrag 2018/8 35 TOP Ö 6 Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und einem Teil der 40 Bingstraße Antrag Antrag 2015/288 40 Sitzungsvorlage Antrag 2015/288 42 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016 Antrag 2015/288 46 Straßenplan Nr. 2.2224.5.1 Antrag 2015/288 47 Straßenplan Nr. 2.2224.5.2 Antrag 2015/288 48 TOP Ö 7 Umgestaltung des Weinmarkts 49 Sitzungsvorlage Vpl/113/2019 49 Entscheidungsvorlage Vpl/113/2019 53 Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Bestand Vpl/113/2019 56 Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Vorschlag Vpl/113/2019 57 Entwurf Weinmark - Übersicht Vpl/113/2019 58 Entwurf Weinmarkt - Ansicht Vpl/113/2019 59 Antrag-Umgestaltung des Weinmarkts_CSU Vpl/113/2019 60 TOP Ö 8 Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke 62 Sitzungsvorlage Vpl/112/2019 62 Vorschlag für das Verkehrssystem Maxbrücke Vpl/112/2019 66 Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbbrücke - Bestand Vpl/112/2019 67 Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbbrücke - Planung Vpl/112/2019 68

Schreiben des Bürgervereins Altstadt vom 16.05.2017 Vpl/112/2019 69 Beschluss "Umstellung der Parkraumbewirtschaftung und Aufwertung von Straßen und 70 Plätzen in der Altstdt" aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018

TOP Ö 9 Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg 71 Sitzungsvorlage Vpl/106/2019 71 Lageplan Vpl/106/2019 75 Antrag_Verkehrssicherheit Bienweg_SPD Vpl/106/2019 76 TOP Ö 10 VAG-Rad: Fahrradverleihsystem der VAG 77 Bericht Vpl/103/2019 77 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 Vpl/103/2019 80 Stellungnahme der VAG vom 25.10.2019 Vpl/103/2019 81 Antrag_Flexzone VAG Räder_CSU Vpl/103/2019 87 TOP Ö 11 Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße 88 Sitzungsvorlage Vpl/110/2019 88 TOP Ö 12 Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße 92 Sitzungsvorlage Vpl/108/2019 92 Straßenplan Vpl/108/2019 96 TOP Ö 13 Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel 97 Bericht Vpl/105/2019 97 Sachverhalt Vpl/105/2019 101 Anlage 1 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 103 Anlage 2 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 104 Anlage 3 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 105 Anlage 4 zum Sachverhalt Vpl/105/2019 106 Antrag_Leipziger Straße_Die Grünen Vpl/105/2019 107 TOP Ö 14 Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt 108 Bericht Vpl/100/2019 108 Antrag_Vertsärkte Ahnung von Parksündern_Die Grünen Vpl/100/2019 112 TOP Ö 15 Colmberger Straße 113 Sitzungsvorlage Vpl/101/2019 113 Straßenplan Vpl/101/2019 117 TOP Ö 16 Kavalastraße 118 Sitzungsvorlage Vpl/102/2019 118 Straßenplan Vpl/102/2019 122 TOP Ö 17 Kleestraße 123 Sitzungsvorlage Vpl/104/2019 123 Straßenplan Vpl/104/2019 127

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 12.12.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Beschluss

Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach Geo/017/2019

dem Ehepaar Defet

Fraas, Michael, Dr.

2. Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen Bericht

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018 Geo/018/2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018

Fraas, Michael, Dr.

3. P+R Parkhaus in Röthenbach Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019 Vpl/109/2019

Ulrich, Daniel

4. Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern Beschluss

für Familie und Soziales Vpl/107/2019

Ulrich, Daniel

5. Bahnübergang am Bierweg Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2019 Antrag 2018/8

Ulrich, Daniel

6. Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und Beschluss

einem Teil der Bingstraße Antrag 2015/288

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.09.2015

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016

Ulrich, Daniel

7. Umgestaltung des Weinmarkts Beschluss

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019 Vpl/113/2019

Ulrich, Daniel

8. Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke Beschluss

Ulrich, Daniel

9. Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg Beschluss

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 16.4.2019 Vpl/106/2019

Ulrich, Daniel

10. VAG-Rad: Fahrradverleihsystem der VAG Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019 Vpl/103/2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019

Ulrich, Daniel

11. Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

12. Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

13. Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/105/2019

31.07.2019

Ulrich, Daniel

14. Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Vpl/100/2019

18.09.2019

Ulrich, Daniel

15. Colmberger Straße Beschluss

Ulrich, Daniel

16. Kavalastraße Beschluss

Ulrich, Daniel

17. Kleestraße Beschluss

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.11.2019,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße

gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Defet

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Herr Hansfried Defet hat sich zusammen mit seiner Frau Marianne Defet als Sammler, Galerist und Mäzen in der Nürnberger Kunstszene sehr engagiert und war auch als Unternehmer sehr erfolgreich. Da sich das ehemalige Wohnhaus des Ehepaares Defet in der Gerhart-Hauptmann-Straße, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4614 befindet, wird vorgeschlagen, die neue Erschließungsstraße südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße als Defetstraße zu benennen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Bennennung besonders benachteiligt sind.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Av

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der im Bebauungsplan Nr . 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße als Defetstraße.

Beilage______________

Entscheidungsvorlage

Frau Renate Blank, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D., hat vorgeschlagen, das Ehepaar Hansfried und Marianne Defet mit einem Straßennamen zu ehren.

Das Unternehmer- und Galeristenehepaar Marianne und Hansfried Defet zeigte großes Interesse an moderner Kunst. Sie förderten zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler in umfassender Form. So entstand um 1965, im damaligen Fabrikgebäude an der Leopoldstraße, eine Privatgalerie, die vielen neuen Talenten eine Präsentation und den Verkauf ihrer Werke erlaubte. Das Ehepaar Defet gehörte im Rahmen des Dürerjahrs 1971 zu den Initiatoren des "Symposium Urbanum". Der "Skulpturengarten" am Frauentorzwinger wäre kaum möglich gewesen, ohne das Zurverfügungstellen mehrerer Arbeiten aus dem Privatbesitz der Familie Defet. Nach dem Tod seiner Frau rief Herr Defet die mit 1,8 Millionen Euro ausgestattete "Marianne und Hans-Friedrich Defet-Stiftung" ins Leben, die es jungen Künstlerinnen und Künstlern erlaubt, einen Jahres-Arbeitsaufenthalt in Nürnberg zu verbringen; auch das genannte Galeriehaus gehört zu dieser Stiftung. Schon zwischen 1999 und 2004 hatte das Ehepaar Defet dem "Neuen Museum - Staatliches Museum für Kunst und Design in Nürnberg" (NMN) einen beachtlichen Teil ihrer umfangreichen und wertvollen Kunstsammlung als Schenkung übergeben. Aufgrund ihrer vielfältigen Verdienste um die Kunstförderung ihrer Heimatstadt waren beide Ehrenmitglieder der "Akademie der Bildenden Künste Nürnberg".

Das ehemalige Wohnhaus des Ehepaares Defet in der Gerhart-Hauptmann-Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4614. Dieser sieht u.a. eine neue Erschließungsstraße südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße vor.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart- Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehehpaar Defet als

Defetstraße

(nach Hansfried Defet, 1926-2016 und nach Marianne Defet, 1926-2008)

zu benennen.

Durch ein Zusatzschild zum Straßennamenschild wird auf die beiden Namensgeber hingewiesen.

Beilage: ....................

Abbildung 1

Abbildung 2

e ß a r tS r e h c ir ü Z e ß a Str n­ n a m pt u a H art­ h er G

e ß a r St r e ell z n

e Defetstraße

p p A

© Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 1210

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018 Sachverhalt Beschilderungsbeispiel Magnus-Hirschfeld-Platz Beschilderungsbeispiel Stehrstrasse

Bericht:

Über die Praxis der Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen wird berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 3

Beilage: ....................

Abbildung 5

Abbildung 4

Abbildung 6

Abbildung 7

Beilage: ....................

Abbildung 8

Abbildung 9

Beilage: ....................

Sachverhalt

Seit Januar 2019 werden bei allen neuen nach Personen benannten Straßen Zusatzschilder angebracht, die die Lebensdaten bzw. die Bedeutung der geehrten Person in knapper Form erläutern. Dies sind die Helmut-Bloß-Straße (AfV vom 24.01.2019), die Elise-Hopf-Straße (AfV vom 21.02.2019), die Babette-Müller-Straße (AfV vom 21.02.2019), die Käte-Reichert- Straße (AfV vom 21.02.2019), die Schmidt-Burkhardt-Straße (AfV vom 21.02.2019), der Magnus-Hirschfeld-Platz (AfV vom 28.03.2019), die Emmy-Noether-Straße (AfV vom 27.06.2019), die Sophie-Germain-Straße (AfV vom 27.06.2019), die Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke (AfV vom 29.09.2019) und die Defetstraße (vorbehaltlich Beschlussfassung AfV vom 12.12.2019).

Bei der Helmut Bloß-Straße und beim Magnus-Hirschfeld-Platz sind die Zusatzschilder bereits montiert. Bei den übrigen Straßen erfolgt die Anbringung der Zusatzschilder, sobald die (Straßen-)Baumaßnahmen vor Ort abgeschlossen sind.

Bei den 1.200 bestehenden, nach Personen benannten Straßen, Brücken und Plätzen in Nürnberg erfolgt - unter Berücksichtigung der Personalressourcen bei Geo, wo 0,15 VK-Stellen für Straßenbenennungen zur Verfügung stehen - die Anbringung eines Zusatzschildes mit einem erläuternden Text nur in Einzelfällen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn eine Kommentierung aufgrund neuerer Erkenntnisse notwendig erscheint und dies einer besseren historischen Einordnung dienlich ist (vgl. AfV vom 20.09.2018). In der Stehrstraße wurde bereits ein Zusatzschild angebracht, in Vorbereitung ist dies beim Wissmannplatz, der Wissmannstraße und der Pausalastraße.

Um zu gewährleisten, dass die Zusatzschilder korrekt sind, wird das Stadtarchiv (Av) bei der Textdefinition eingebunden. Die Koordination des Vorgangs erfolgt durch Geo. Die Beschaffung und Anbringung der Zusatzschilder führt SÖR durch.

Derzeit bereitet Geo in Zusammenarbeit mit Av und dem Online-Büro vor, das Straßennamensverzeichnis online zu stellen. Auf diese Weise erfolgt über das Internet eine Information über die Hintergründe zur Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken in Nürnberg.

Abbildung 10

Abbildung 11

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

P+R Parkhaus in Röthenbach

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag_P+R Parkhaus in Röthenbach_CSU

Sachverhalt (kurz):

Das P+R-Parkhaus Röthenbach ist sanierungsbedürftig. Der beauftragte Statiker empfiehlt in seinem Gutachten aufgrund der Zunahme von Schäden am Bauwerk die Schließung des P+R- Parkhauses Ende 2019, nach erneuter Prüfung aber spätestens bis Ende Februar 2020. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird zudem empfohlen, von einer Sanierung abzusehen und einen Neubau anzustreben.

Die CSU-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 26.09.2019, bei der Planung eines neuen P+R-Parkhauses in Röthenbach die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote zu berücksichtigen. Im Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 wird außerdem um Prüfung gebeten, ob das Parkhaus über den Dezember hinaus betrieben werden kann.

Eine Anfrage bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass nur über das Sonderprogramm „Luftreinhaltung“ eine Förderung für das gesamte Projekt grundsätzlich möglich wäre. Bisher wurde von der Regierung von Mittelfranken als Bedingung für eine Förderung über Luftreinhaltemittel die Schaffung einer relevanten Mehrkapazität an Stellplätzen und die Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2022 genannt. Der VGN prognostiziert unter Annahme der Beibehaltung des bisherigen Verkehrsverhaltens einen Bedarf von rund 530 bis 600 Pkw-Stellplätzen für das P+R-Parkhaus Röthenbach. Es sind zusätzlich ausreichend Fahrradabstellplätze in angemessener Qualität vorzusehen. Darüber hinaus ist bei einem Neubau eines P+R-Parkhauses der Flächenbedarf der VAG zu berücksichtigen, um den ÖPNV an diesem wichtigen Umsteigeknoten fahrgastfreundlich und zukunftsfähig zu gestalten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung aus dem Sonderprogramm zur Luftreinhaltung.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange der Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

UB

Beschlussvorschlag:

Stellplätzen wird angestrebt.

Neubau des P+R-Parkhauses Röthenbach zu bemühen und die ggf. dafür erforderlichen Bedingungen in die Planung einzubeziehen.

verschiedenen Mobilitätsangeboten zu berücksichtigen sowie in Zusammenarbeit mit der N-Ergie eine sinnvolle E-Ladeinfrastruktur vorzusehen.

zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungspunktes bei der Planung zu berücksichtigen.

P+R-Parkhaus in Röthenbach

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019

Entscheidungsvorlage

1. Anlass

Beim 1986 erstellten Park+Ride-Parkhaus in Röthenbach handelt es sich um ein Parkhaus in offener Fertigteilbauweise, welches unentgeltlich als Park+Ride-Anlage mit Zugang zum U-Bahnhof Röthenbach zur Verfügung gestellt wird. Das Parkhaus bietet Platz für 515 Pkw und 100 Fahrräder. Die Parkplätze verteilen sich auf fünf Geschosse, die zueinander um ein Halbgeschoss versetzt angeordnet sind. Die beiden oberen Parkebenen (8 und 9) sind nicht überdacht. Es besteht Baurecht aus einem qualifizierten Bebauungsplan.

Bei der Ende 2014 durchgeführten Hauptprüfung des Parkhauses Röthenbach wurde ein mangelhafter bis ungenügender Zustand des Bauwerks festgestellt und kommuniziert. Daraufhin wurden die Prüfintervalle verkürzt und 2017 provisorische Sicherungsmaßnahmen (u.a. Hilfsunterstützungen) ergriffen sowie ein weiter verkürzter Inspektionsturnus festgelegt. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist somit vorläufig gewährleistet.

Im Zuge der vierteljährlichen Standsicherheitsbegehung des Parkhauses hat der Gutachter im August 2019 eine weitere Zunahme der Schäden am Bauwerk festgestellt und geraten, das Parkhaus bis spätestens Ende 2019 zu schließen, da ein schlagartiges Versagen einzelner Bauteile nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Einzelne Konsolen sind bereits gebrochen. Weiterhin empfiehlt er aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und weil die Beseitigung aller durch Chlorideintrag aus Streusalz verursachten Schäden nicht gewährleistet werden kann, von einer Sanierung abzusehen und das Parkhaus durch einen Neubau zu ersetzen.

Die Entscheidung über die tatsächliche Schließung wird erst im Dezember 2019 nach erneuter Begutachtung gefällt. Ziel ist dabei ein möglichst langes Offenhalten des Parkhauses vor dem Abbruch.

2. Neubau

Der VGN prognostiziert unter Annahme der Beibehaltung des bisherigen Verkehrsverhaltens einen Bedarf von rund 530 bis 600 Pkw-Stellplätzen für das P+R-Parkhaus Röthenbach.

Das bestehende Parkhaus Röthenbach befindet sich direkt oberhalb der U-Bahnröhren auf der Linie U2 nahe des U-Bahnhofs Röthenbach. Im westlichen Bereich des Parkhauses, in welchem die U-Bahnröhre in offener Bauweise erstellt wurde, gründet das Parkhaus direkt auf der U-Bahnanlage, im weiteren Verlauf in östliche Richtung auf Streifenfundamenten. Eine Erhöhung der Auflast, z.B. durch weitere Parkebenen oder eine schwere Konstruktion, erfordert zur Lastaufnahme zusätzliche Gründungsmaßnahmen neben der U-Bahnanlage. Aufgrund der gepflasterten Verkehrsfläche im untersten Geschoss und der geringen Überdeckung im Bereich der offenen Bauweise besteht das Risiko, dass Chloride bis zur Tunneldecke vorgedrungen sind. Die Tunneldecke wäre daher im Zuge eines Neubaus freizulegen und zu prüfen. Es sollte ein zeitlicher Puffer eingerechnet werden, falls Sanierungsarbeiten an der Tunneldecke erforderlich werden. Weiterhin enthält das Parkhaus am östlichen Ende ein Regenrückhaltebecken. Dieses ist mit dem Ersatzneubau adäquat und gemäß aktuellem Regelwerk zu ersetzen.

Die CSU-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 26.09.2019, bei der Sanierung bzw. dem Neubau des P+R-Parkhauses Röthenbach verschiedene Mobilitätsangebote ähnlich wie bei den in Nürnberg seit 2016 eingeführten Mobilitätsstationen zu berücksichtigen. Im Zuge der Planung wird in Kooperation mit der N-ERGIE geprüft werden, ob bei einem Teil

der Pkw-Stellplätze Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet und ob die Pkw-Stellplätze mit Detektionstechnologien zur Belegungserfassung ausgestattet werden können. Im Neubau des P+R-Parkhauses werden außerdem ausreichend Fahrradabstellplätze (100- 200) vorgesehen werden. Etwa die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer des P+R-Parkhauses Röthenbach kommt aus dem näheren Umfeld (Röthenbach, Eibach, Gebersdorf, Stein), so dass für diese Gruppe das Fahrrad oder das Pedelec bzw. E-Bike eine Alternative zum Auto sein kann. Grundsätzlich werden die vorhandenen Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Röthenbach bereits sehr gut genutzt.

Am P+R-Parkhaus Röthenbach besteht mit dem direkten Zugang zum U-Bahnhof und der Lage direkt neben dem Busbahnhof bereits eine sehr gute Verknüpfung zum öffentlichen Nahverkehr. In unmittelbarer Nähe zum P+R-Parkhaus Röthenbach befindet sich außerdem bereits ein Mobilpunkt mit einem Carsharing-Stellplatz (Insinger Straße Ecke Dombühler Straße). Die VAG plant im Jahr 2020 die Einrichtung einer VAG_Rad-Station am U-Bahnhof Röthenbach. Der E-Scooter-Anbieter Voi hat seine Ausleih- und Rückgabezone auf den Bereich um den U-Bahnhof Röthenbach ausgeweitet. Damit ist eine Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel gewährleistet.

Im Falle des Neubaus des P+R-Parkhauses ist der Flächenbedarf der VAG zu berücksichtigen, um den ÖPNV an diesem wichtigen Umsteigeknoten fahrgastfreundlich und zukunftsfähig zu gestalten. Derzeit bestehen Probleme im Betriebsablauf an dem Verknüpfungspunkt zwischen den Bussen aus den südlichen Stadtteilen und dem Umland mit der U-Bahn, weil nicht ausreichend Bahnsteige und Wartebereiche für Busse zur Verfügung stehen.

Der Neubau ist zudem möglichst allseitig intensiv zu begrünen.

3. Kostenschätzung und Förderung

Basierend auf vergleichbaren Parkhausbauprojekten wird für den Neubau des Parkhauses ein pauschaler Schätzwert von rund 15.000 € pro Stellplatz angesetzt. Darüber hinaus entstehen für den Neubau weitere Kosten für den Ersatz des bestehenden Aufzugs und infolge der erschwerten Gründung direkt auf dem U-Bahnbauwerk. Zuzüglich der Kosten für den Abbruch und die Planung werden die Gesamtkosten bei 600 Pkw-Stellplätzen und 200 Fahrradstellplätzen auf rund 10 Mio. € geschätzt. Diese Kosten beinhalten lediglich eine einfache Ausstattung und berücksichtigen keine weiteren Nutzungen auf dem Gelände.

Eine Anfrage bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass über das Sonderprogramm „Luftreinhaltung“ eine Förderung für das gesamte Projekt grundsätzlich möglich ist. Bisher wurde von der Regierung von Mittelfranken als Bedingung für eine Förderung über Luftreinhaltemittel die Schaffung einer relevanten Mehrkapazität an Stellplätzen und die Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2022 genannt.

4. Weiteres Vorgehen

Wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den Bedingungen eines Neubaus, den zu erwartenden Kosten und den Fördervoraussetzungen müssen noch detailliert geklärt werden.

Um die Zeitspanne zwischen der Schließung des bestehenden und der Inbetriebnahme eines neuen P+R-Parkhauses möglichst gering zu halten, hat die Verwaltung mit den Planungen für ein Parkhaus mit rd. 550 bis 600 Stellplätzen bereits begonnen. Im Planungsprozess können die offenen technischen und städtebaulichen Fragen erörtert werden. Gleichzeitig werden weitere Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken geführt, um die konkreten Förderbedingungen zu klären. Sobald belastbare Aussagen zu den relevanten baulichen und finanziellen Fragen vorliegen, wird die Planung mit einem Finanzierungsvorschlag dem Bau- und Vergabeausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58

Ajy__

Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

2 6. SEP. 2019

Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg /.........Nr...... E-Mail: csu@stadt.nuemberg.de JurStellungnahme WWW.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de ' y.wort vor Absenvorlegen j i zur Unter* 26.09.2019 : 'or'.egen Sendner / Krieglstein

P+R Parkhaus in Röthenbach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das P+R Parkhaus in Röthenbach ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem schlechten bauli­ chen Zustand. Derzeit laufen Untersuchungen hinsichtlich einer Sanierung bzw. eines Neubaus an diesem Standort. Aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion besteht damit die Chance, ein innovatives Parkkonzept für unsere Stadt, ein sogenanntes „Verkehrsterminal" (siehe unseren Antrag vom 24.06.2019) frühzeitig auf den Weg zu bringen.

Wir sehen am Standort Röthenbach eine gute Verknüpfung einer erweiterten Park-&-Ride-Anlage, an de­ nen Autoparkplätze nicht nur mit dem öffentlichen Nahverkehr, sondern auch mit Bike- oder Carsharing- Angeboten bzw. E-Scootern verknüpft werden können.

Darüber hinaus sollte der Bau von Ladestationen und ein intelligentes Parkmanagement mittels Sensoren und einer digitalen Plattform geprüft werden. Über diese digitale Plattform könnten aktuelle Information über die Belegung von Parkplätzen und Ladestationen sowie den aktuellen Preis kommuniziert werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung entwickelt gemeinschaftlich mit der N-Ergie Nürnberg für das Parkhaus Röthenbach ein innovatives Parkkonzept „Verkehrsterminal" und bringt dies zur Umsetzung. Des Weiteren wird bei der Planung beachtet, dass ausreichend Fahrradparkplätze vorhanden sind.

A19092600 Park and Ride Parkhaus Röthenbach.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

An der Ecke Roonstraße / Bärenschanzstraße wird zurzeit der Neubau für das Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) errichtet. Die Zufahrt und der Zugang erfolgt über die Bärenschanzstraße. Die Querung für Fußgänger in der Bärenschanzstraße und der Roonstraße wird für behinderte Personen barrierefrei gestaltet und die fußläufige Erreichbarkeit des ZBFS verbessert.

In der Bärenschanzstraße wird an der Querungsstelle die Breite der Fahrbahn auf 4,75 m reduziert. Beide Gehwegseiten erhalten ein Blindenleitsystem nach den gültigen Richtlinien. Zur optischen Heraushebung der Querungsstelle erhält die Fahrbahn einen niveaugleichen Belagswechsel. An der Einmündung zur Roonstraße werden als Baumtor beidseitig 2 neue Bäume gepflanzt. Mittels beidseitiger Längsparkbuchten wird die Parksituation geordnet.

In der Roonstraße wird die Zugänglichkeit der vorhandenen Fußgängerquerung mit Insel durch die Anpassung der Senkrechtparkplätze verbessert und das vorhandene Blindenleitsystem an die gültigen Richtlinien angepasst.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 250.000 €. Davon sind ca. 15.000 € Beiträge aus dem Erschließungsbeitragsrecht. Der Rest von ca. 235.000 € wird aus den Mitteln für den Um- und Ausbau von Straßen finanziert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 250.000 € Folgekosten 1.045 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 250.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verkehrliche Verbesserung für mobilitätsbenachteiligte Personen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS), Vpl-Nr. 2.1029.2.8 vom 22.04.2015 und letzter Änderung vom 08.10.2019

8a III 1 1/55 1/71 1/12 KE 1/54 EKOK 304,85 3 6 3030 30 1/ PARKHAUS NOVARTIS I 8d V 6 III 1/46 1/56 Bärenschanzstraße 1/6 34 VI 93 III 73 III 33 III 13 VI 92 III 72 III 1 II III II 3 7 0 1/2 II 2 3 3 1/ 369/3 1/5 5 III 1/4 II I III 2 e 3 1/7 II ß a III r st I r r e 371 369 III Dil h 4 5 I II III 8/5 V I 6 II 8/6 7 7 2 7 IV e 1/70 ß a r t s n o o R 1/67 Bärenschanzstraße 91 III 71 V 51 52 28/2 gez. Wunder 29/2 30/2 gez. Jülich 28 30 29 III 6 2 16 II 20 18 II II 91 b71 a71 II 12 /1 /2 4 25 22/12 6/7 /6 /7 11 / 22 20 e ß a
8a III 1 1/55 1/71 1/12 KE EKOK 304,85 3 6 3030 30 1/ PARKHAUS NOVARTIS 6 III 1/46 1/56 schanzstraße 1/6 3 III 73 III 33 III 13 VI 92 III 72 III 1 III II 3 7 0 1/2 II 2 3 3 1/ /3 5 2 7 IV e 1/70 ß a r t s n o o R 1/67 Bärenschanzstraße 91 III 71 V 51 52 28/2 gez. Wunder 29/2 30/2 gez. Jülich 28 30 29 III 6

r ts n o o R

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly ___ 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907

Mi/

Telefax: 0911 231-4051

90403 Nürnberg

E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

10.01.2018 Regitz

i Bahnübergang am Bierweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verkehrssituation am Bierweg ist durch einen heftigen Durchgangsverkehr gekennzeichnet. Eine andere Konzeption Flughafenverkehr und damit Entlastung des Bierwegs muss das Ziel bleiben, jedoch ist kurzfristig leider keine Entlastung in Sicht.

Gleichzeitig ist der Bierweg eine wichtige Erschließung für die örtlichen Fuß- und Radwege. Ein wesentliches Problem ist dabei die Sicherheit des Schulweges insbesondere am Bahnübergang der sogenannten Gräfenbergbahn.

Auf Initiative des Elternbeirates der Grundschule am Heroldsberger Weg und des Vorstadtvereins Nürnberg Nord fand am 08. Januar eine Ortsbegehung statt. Dabei wurden folgende Anregungen gegeben, die wir die Verwaltung beauftragen zu prüfen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Zusammen mit der Deutschen Bundesbahn wird eine Alternativprüfung durchgeführt bezüglich der Möglichkeit eine barrierefreie Unterführung oder eine Beschränkung auf dem neuesten technischen Stand mit Dauerrotlicht am Bahnübergang zu bauen.

Die Stadt prüft eine Ergänzung der Einzäunung der Bahnstrecke entlang der Wohnbebauung bis in Richtung Buchenbühl.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird beauftragt, deutlich häufigere Geschwindigkeitsmessun­ gen im Wohnbereich des Bierwegs durchzuführen.

Die Pfosten an der Nordseite des Bierwegs, östlich des Bahnüberganges werden mit Ketten ergänzt.

Es wird geprüft, wie die Überquerung des Bierwegs östlich der Überführung besser gesichert werden kann, z.B. durch eine Ampelanlage an der Kreuzung Bierweg/Tannenbergstraße.

Mit freundlichen Grüßen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Bahnübergang am Bierweg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2019

Anlagen: Antrag

Sachverhalt (kurz):

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Verkehrssituation am Bahnübergang der Gräfenbergbahn über den Bierweg wurde zusammen mit der DB Netz AG, die für den Streckenunterhalt und damit auch für die technische Ausstattung des BÜ zuständig ist, im Rahmen der Bahnübergangsverkehrs-schau am 13.06.2019 besprochen.

Bahnübergangsverkehrsschauen werden von der Stadt Nürnberg als zuständiger Straßenverkehrs-behörde organisiert und im Turnus von zwei Jahren durchgeführt. Teilnehmer sind neben den städtischen Dienststellen Vpl (Straßenverkehrsbehörde und Straßenplanung) und SöR (Straßen-unterhalt) die DB Netz AG sowie die Bundes- und Landespolizei. Dabei werden die Bahnübergänge und die kreuzenden Wege auf etwaige Mängel an sicherheitsrelevanten Einrichtungen überprüft. Das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde der DB Netz AG wird über die Feststellungen informiert, soweit es nicht an den Ortsbesichtigungen vertreten ist.

In diesem Zusammenhang wurde mit der DB Netz AG auch die Frage der technischen Sicherungs- einrichtungen am Bahnübergang überprüft. Die technische Sicherungseinrichtung des Bahnüber-gangs wurde 1957 konstruiert und 1964 errichtet. Die DB Netz AG hat die seit dem 10.06.2014 dokumentierten Störungsmeldungen aus der Anlage ausgewertet. So sind in 2014 von 10.06.2014 bis Jahresende drei Störungen verzeichnet, in 2015 10 Störungen, in 2016 4 Störungen, in 2017 8 Störungen, in 2018 5 Störungen und in 2019 bis 19.03.2019 drei Störungen dokumentiert (dabei sind auch einzelne Doppelmeldungen enthalten). Das Störungsbild zeigt keine Auffälligkeit bezüglich des Alters der Anlage, die Ursachen für Störungsmeldungen sind unterschiedlicher Natur, zumeist aber Meldungen der Triebzugführer und Unfallmeldungen.

Hinsichtlich der technischen Erneuerung der Sicherungstechnik wurde der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern, Herr Klaus-Dieter Josel, am 29.07.2019 angeschrie-ben, mit Schreiben vom 19.08.2019 hat er auf die laufende Planung, die eine Abstimmmung mit dem Freistaat Bayern bedingt, hingewiesen.

Im Rahmen der Erneuerung der Signaltechnik wird eine Koppelung mit der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heroldsberger Weg/ Bierweg geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht, ob mit Einsatz neuester technischer Standards eine Kopplung mit der Lichtsignalanlage erforderlich ist. Es erfolgt eine enge planerische und technische Abstimmung mit der DB Netz AG.

Die Koppelung von Lichtsignalanlage und Sicherungstechnik des Bahnübergangs könnte verhindern, dass aufgrund eines Rückstaus an der Kreuzung Bierweg/ Heroldsberger Weg der

Bahnübergang überstaut wird. Nach Bahnangaben sind ein Teil der Störungen an der technischen Sicherung des Bahnübergangs auf wartende Fahrzeuge im Gleisbereich zurückzuführen. Ein Kontakt blockiert im Störungsfall die Anlage und erfordert eine Behebung der Störung durch Personal, das von einem DB-Netz-AG-Stützpunkt in Fürth ausrückt. Auf den Vorschlag der Stadt Nürnberg, die Bahnübergang den örtlich näher stationierten und damit schneller vor Ort verfügbaren Kräften der DB Netz AG am Nürnberger Hauptbahnhof zuzuordnen, blieb von der DB unbeantwortet.

Die Einzäunung der Bahnstrecke liegt im Verantwortungsbereich der DB Netz AG. Im Bereich des Bauernwalds wurde in der Vergangenheit durch die DB nach massiver Forderung von Stadt und Polizei eine Einzäunung vorgenommen. Im Zuge der letzten Bahnübergangsverkehrsschau wurden der DB Netz AG auch nochmals Hinweise gegeben, wie das verbotswidrige und lebensgefährliche Übersteigen der vorhandenen Zäune nachhaltiger unterbunden werden kann. Eine generelle Um-zäunung der Strecke lehnt die DB Netz AG mit Verweis auf Kosten und Bezugsfälle an anderer Stelle ab. Daher konnte im Bereich des Ziegelsteiner Bauernwaldes nur die Einzäunung an den - wegen der vielen querenden Kinder besonders gefährdenden Abschnitten erreicht werden. Eine spezielle Rechtsgrundlage, von der DB Netz AG die Einzäunung der Bahnstrecke zu verlangen, besteht nicht. Die Stadt Nürnberg ist schon aus rechtlichen Gründen daran gehindert, auf bahneigenen Flächen Einzäunungen selbst vorzunehmen.

Am Bierweg besteht momentan die allgemeine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h nach StVO. Nach den Vereinbarungen mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken ist damit die Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Es wurden in der Vergangenheit stets zu unterschiedlichen Zeiten Messungen vorgenommen, auffällige Verstöße konnten nicht festgestellt werden. So wurde z. B. im August 2019 in 6 Nächten insgesamt 8 Stunden im Bierweg überwacht, das schnellste Fahrzeug wurde mit 60 km/h gemessen. In nächster Zeit, ein genauer Ausführungszeit-punkt ist noch nicht bekannt, wird im Bereich der Kirche St. Georg aufgrund des sich im Kirchen-grundstück befindlichen Kinderhortes mit 40 Kindern eine - wie an anderen Stellen im Stadtgebiet bereits übliche - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf die Länge von 300m im Umkreis der Einrichtung und in der Zeit von montags bis freitags von jeweils 7 bis 18 Uhr eingerichtet. Dies eröffnet dann auch den Einsatzbereich der Geschwindigkeitsüberwachung durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung.

Vom Einsatz von Kettenschwingen wird am Bierweg weiterhin abgesehen, da diese keinen zusätzlichen Schutz, sondern eher eine weitere Gefährung für die Kinder bedeuten. Durch die bestehenden Fahrbahnmarkierungen und die Pfostenreihe wird der Gehweg optisch hinreichend deutlich dargestellt. Kettenschwingen verhindern zwar auf der einen Seite, dass der Gehweg verlassen werden kann; andererseits aber auch, dass die Fahrbahn, die von Süden her unbeschränkt betreten werden kann, nach Norden wieder verlassen werden kann, ohne die Ketten übersteigen zu müssen. Nachdem das Übersteigen der Ketten ein schnelles Verlassen der Fahrbahn - gerade durch Kinder und Senioren - verhindert, sind diese durch die Ketten besonders gefährdet.

Für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bierweg/ Tannenbergstraße besteht aus dem Verkehrsgeschehen weder eine verkehrliche Notwendigkeit noch finanzielle Mittel. Anders als z. B. an der Kreuzung Neumeyerstraße/ Schafhofstraße ist hier eine besondere Gefährdungslage, die nur durch die Installation einer Lichtsignalanlage behoben werden kann, nicht ersichtlich. Die Kreuzung liegt zudem im Bereich der künftigen Geschwindigkeitsbeschränkung. Für Fußgänger besteht zudem eine Querungshilfe unmittelbar westlich der Einmündung Hiltpoltsteiner Straße. Der Abstand zur Tannenbergstraße beträgt 35m, damit stellt die Benutzung keinen unzumutbaren Umweg dar.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine diversityrelevanten Belange betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 12

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und einem Teil der Bingstraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.09.2015

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016

Anlagen: Antrag Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016 Straßenplan Nr. 2.2224.5.1 Straßenplan Nr. 2.2224.5.2

Sachverhalt (kurz):

Viele Bürger/innen und der Vorstadtverein Zabo e.V. fordern seit geraumer Zeit Tempo-30 in der "Ortsdurchfahrt" von Zabo. Die SPD und die CSU haben Anträge gestellt, die eine Verbesserung der Querbarkeit von Bingstraße und Zerzabelshofer Hauptstraße fordern. Die Verwaltung hat den Sachverhalt überprüft.

Ergebnis der Prüfung ist, dass - auch in Abstimmung mit der VAG wegen der beschleunigten Buslinien - Tempo 30 im Bereich zwischen Valznerweiherstraße über den Zabo-Kreisel hinweg bis zur Bushaltestelle Wohnstift am Tiergarten ohne größeren Straßenumbau eingeführt werden kann. Weder die Zerzabelshofer Hauptstraße noch die Bingstraße sind Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Damit kann ganz Zabo in eine T-30-Zone integriert werden

Die SPD beantragt einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") in Höhe des Johann-Adam- Reitenspieß-Platzes. Die Verwaltung hat einen Plan für die Zerzabelshofer Hauptstraße erarbeitet, der im Bereich des Johann-Adam-Reitenspieß-Platzes einen kurzen Abschnitt mit andersfarbigem Asphalt vorsieht. Ein Fußgängerüberweg kann dort wegen der benachbarten Lichtsignalanlagen nicht vorgesehen werden. Die Lichtsignalanlagen sind alle aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen ihrer Funktion für die Busbeschleunigung zu erhalten. Dies ist auch rechtlich abgesichert bzw. möglich.

Die CSU beantragt einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Bingstraße. In der Bingstraße ist im Bereich der Bushaltestelle bereits eine Querungshilfe vorhanden. Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens reicht diese aus. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen empfiehlt erst ab einer Fußverkehrsstärke von mindestens 100 Fg/h die Einrichtung eines FGÜ. Dieser Wert wird in der Bingstraße mit ca. 30 Fg/h deutlich unterschritten. Tempo-30 kann auch in diesem Bereich angeordnet werden.

Die Verwaltung arbeitet zur Zeit an einem Plan, der im Zuge einer Deckenerneuerung der Fahrbahn realisiert werden soll. Er beinhaltet den barrierearmen Ausbau der Bussteige und eine Verbesserung der Querung. Die Planerstellung dauert noch einige Zeit, weil eine Überplanung des Straßenbegleitgrüns extrem aufwendig ist. Die vorhandenen Bäume können zwar erhalten werden, sobald sie jedoch gefällt werden müssen, müssen sie an einer anderen Stelle ersetzt werden. Diese Ersatzstandorte sollen im Plan gleich berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Lösung für das Straßenbegleitgrün zu erhalten. Nach Fertigstellung des geplanten Umbaus bestehen an der Haltestelle Wohnstift am Tiergarten optimale Verhältnisse

für die dortigen Bedarfe der Fußgänger, insbesondere der Bewohner des Wohnstifts. Die Einführung von Tempo-30 kann jedoch unabhängig vom Umbau jetzt schon erfolgen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: laufendes Geschäft der Verwaltung / Unterhalt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Planung wurden die Belange der "schwächeren" Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Eine Bushaltestelle wird barrierearm umgebaut.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Einführung von Tempo-30 in der Bingstraße zwischen der Bushaltestelle Wohnstift am Tiergarten und dem Zabo-Kreisel sowie in der Zerzabelshofer Hauptstraße und Waldluststraße zwischen Zabo-Kreisel und Valznerweiherstraße mit Änderungen an Markierung und Fahrbahnbelag gemäß Vpl-Plänen Nr. 2.2224.5.1 vom 09.05.2018 und 2.2224.5.2 vom 09.05.2018 mit letzter Änderung vom 16.09.2019.

Abbildung 15

Abbildung 13

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 14

Abbildung 18

2 1 603/4 671 603/8 1 0 1 0 11 1 5 39/933 339/131 339/130 9 18 / 33 8 8 4 49/933 1 Z e r z 6 2 3 1 1 339/104 a b 59/933 603/11 e 603/7 ls h o f 4 e 17 69/933 339/101 339/102 r H W a a 603/10 339/103 u ld p g ä rtn 5 1 603/6 603/9 001/933 t s t r e 603 603/18 a rs ß tra e 06 61/3 ß e 603/5 121 119 1 06 71/3 117 7 113 115 8 1 111 127 339/99 125a 339/98 43/45 339/97 125 123a 339/92 Waldluststraße 76 2/2 3/476 Waldluststraße 43/45 02 12/276 22/276 28 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 87 67 47 02/276 361 1 9 thcin 27 604 5/406 siewhcansmutnegiE 1 2 76 2/4 hcilthcerrebehru dnu 674/12 604/4 674/34 674/7 2 noitamrofnioeG 3 a28 674/11 e 2 5 ß 76 41/4 a 674/10 674/8 r t ehcsireyaB s 8 r 1 e h sla i e 1 w rüf etrakrulF r 673/2 e tsi tmA n 674/33 z :netadsisaboeG l nalP a 3 :egaldnurgnalP V red 15 0 5 2 gnulletsraD reseiD 363 674/9 7 3/806 9 2 17 2 5 01/826 5 628/7 628/8 K o l e r s t gez. Wunder r a ß e Wunder (4921) gez. Jülich 2 4/816 Albig Markierungsplan 1 4 2.2224.5.1 618/8 Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. 631 Markierungsänderung für T30 18 / 7
1 603/4 671 603/8 1 1 0 11 5 39/933 339/131 339/130 9 18 / 33 8 4 49/933 1 Z e r z 1 339/104 a 2 3 1 b 59/933 603/11 e 603/7 ls h o f e 17 69/933 339/101 339/102 r H a 603/10 339/103 u p 1 603/6 603/9 001/933 t s 5 t r 603 603/18 a ß e 06 61/3 603/5 121 119 1 06 71/3 117 7 113 115 8 1 111 127 339/99 125a 339/98 43/45 125 123a Waldluststraße 76 2/2 3/476 Waldluststraße 43/45 02 12/276 22/276 28 87 67 47 02/276 361 1 9 7 604 5/406 2 1 76 2/4 674/12 604/4 674/34 674/7 2 3 a28 674/11 e 2 5 ß 76 41/4 a r 674/10 674/8 t s 8 r 1 e h i e 1 w r 673/2 e n 674/33 z l a 3 V 15 0 5 2 674/9 7 3/806 9 601/6 601 598 1 707/2 602 602/3 599 601/7 e ß a r t s t e 3 601/5 hl 600 c a 2 K 19 601/2 601/8 622 25 Zerzabelshofer Hauptstraß 22 82 621/3 2 2/707 2/216 613/3 1 606 605 U rb 1/606 606/2 a 612 n 3/116 s tra 611/2 a 4 ß 2 e 116 5 6 4/707 1/016 608/4 610 607/2 608/5 608 a4 609/2 60 8 8/ 97/90 8 6 628 625 3 623 627 EDEKA 27 33 e 628/11 621 Johann-Adam- 04 Reitenspieß-Platz 619 24 613 336 5 / 44 613/4 618/6 7 614/2 61 613/2 1 4/ 618 618/3 614 618/7 616/35 9 618/9 6 8 a 9 6 2/ 18 6 a 8 72 6/ 16 01/826 5 628/7 628/8 K o l e r s t gez. Wunder r a ß e Wunder (4921) gez. Jülich 2 4/816 Albig Markierungsplan 1 4 2.2224.5.1 618/8 Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. 631 Markierungsänderung für T30 18 / 7
17 b4

Wunder der (4921) gez. Jülich Albig

Markierungsplan 1

2.2224.5.1

Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. Markierungsänderung für T30

81 597/63 597/64 597/65 26/795 597/66 597/67 597/73 597/68 638 8 02 597/69 597/61 44/795 21 597/59 597/70 61 597/71 597/60 75/795 597/72 5 3 22 4 e ß 638/4 a r st r 3 e dl e 597/46 Si 4 597/48 95 911/2 7/ 2 69 597/43 628 638/3 99/795 634 28 6 01/ 597/98 47 911 75 628/2 35 634/3 922 924/3 628/4 8/436 45 911/1 922/2 634/2 634/4 Gaststätte 53 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg EDEKA 39 Sängerlust Zabo-Kreisel 43 628/5 51 1 628/7 45 41 36 7/4 thcin 33 2/336 11/826 Hauptstraße 43/45 6 82 8/ Zerzabelshofer siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru 06 Bingstraß dnu 85 65 noitamrofnioeG 25 e ß 05 4 a 84 r 619 6 K t s 24 o n a6 633 l e e ehcsireyaB a 8 2 r t s t t a 629/4 629/5 6 23 3/ r a m sla 1 618/6 ß r e h rüf etrakrulF 44 o R tsi 632 tmA 81/128 2 6 23 2/ 618/4 :netadsisaboeG 629 nalP :egaldnurgnalP 821/9 red 4 4 618/3 821/10 614/2 gnulletsraD 821/13 reseiD 632/4 3 6 618 618/7 618/8 631 631/18 631/13 7 6 629/3 gez. Wunder Wunder (4921) gez. Jülich Albig Markierungsplan 2 2.2224.5.2 Haltestelle Bingstraße 16.09.19 Br-Fürbach Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30
597/73 8 628 28 6 01/ 35 EDEKA 33 11/826 619 24 44 614/2 618 81 597/63 597/64 597/65 26/795 597/66 597/67 638 597/68 597/69 02 597/61 44/795 21 597/59 597/70 597/71 61 597/60 75/795 597/72 5 3 22 4 e ß 638/4 a r st r 3 e dl e 597/46 Si 4 597/48 95 911/2 7/ 69 2 597/43 638/3 99/795 634 597/98 47 911 75 628/2 634/3 922 924/3 628/4 8/436 45 911/1 922/2 634/2 634/4 Gaststätte 53 39 Sängerlust Zabo-Kreisel 43 628/5 51 1 628/7 45 41 36 7/4 2/336 Hauptstraße 43/45 6 82 8/ Zerzabelshofer 06 Bingstraß 85 65 25 e ß 05 4 a 84 r 6 K t s o n a6 633 l e e a 8 2 r t s t t a 629/4 629/5 6 23 3/ r a m 1 618/6 ß r e h o R 632 81/128 2 6 23 2/ 618/4 629 821/9 4 4 618/3 821/10 821/13 632/4 3 6 618/7 618/8 631 631/18 631/13 7 6 629/3 8 6 924 3 5 7 9 e 925/2 01 e ß 41 a r t s t 2 r a w r o T 821/12 82 gez. Wunder Wunder (4921) gez. Jülich Albig Markierungsplan 2 2.2224.5.2 Haltestelle Bingstraße 16.09.19 Br-Fürbach Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30
1/11

. Wunder der (4921) gez. Jülich Albig

Markierungsplan 2

2.2224.5.2

stelle Bingstraße Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umgestaltung des Weinmarkts

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019

Anlagen: Entscheidungsvorlage Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Bestand Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Vorschlag Entwurf Weinmark - Übersicht Entwurf Weinmarkt - Ansicht Antrag-Umgestaltung des Weinmarkts_CSU

Sachverhalt (kurz):

Der Weinmarkt ist einer der Plätze, die im AfV-Beschluss vom 13.12.2018 zum Thema "Straßen und Plätze in der Altstadt" aufgeführt wurde, um dort mehr Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu erreichen. Da in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden an die Verwaltung über den Durchgangsverkehr am Weinmarkt und in der Bergstraße herangetragen wurden, wurden zwischen November 2018 und Juli 2019 drei öffentliche Planungswerkstätten veranstaltet mit dem Ziel zu prüfen, ob und wenn ja, in welcher Form eine Verkehrsberuhigung des Weinmarkts in Frage kommt.

Die große Mehrheit der Beteiligten und auch der Bürgerverein Altstadt sprachen sich in den Planungswerkstätten für eine weitreichende Verkehrsberuhigung im Bereich Weinmarkt und für den Gestaltungsvorschlag aus, mithilfe von fünf wiederverwendbaren Plattformen bestehende Bordsteinkanten zu überwinden und somit die Einführung einer Fußgängerzone am Weinmarkt für einen begrenzten Zeitraum zu erproben. Im Zuge der Verkehrsberuhigung empfiehlt sich eine Unterbrechung der Bergstraße sowie die Umkehrung der Einbahnregelung in der Füll (alternativ in der Agnesgasse).

Die Bedarfe der Gewerbetreibenden am Weinmarkt wurden schriftlich abgefragt. Zur Sicherung der Erreichbarkeit ist die großzügige Freigabe für den Lieferverkehr von 5-20 Uhr sowie eine Beschilderung "Grundstückszufahrten frei" erforderlich.

Nach einer Probephase soll evaluiert werden, ob sich die Verkehrsberuhigung bewährt hat und gegebenenfalls die Planung für einen dauerhaften Umbau des Platzes angestoßen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 150.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan von SÖR angemeldet

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerinnen und Fußgänger profitieren von der Einführung eines Fußgängerbereichs am Weinmarkt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung mit Schaffung einer Fußgängerzone am Weinmarkt umzusetzen und die im Zuge dessen notwendigen Anpassungsmaßnahmen im Umfeld vorzunehmen. Die Regelung soll zur Probe gelten, damit anschließend über die Beibehaltung oder Rückführung in den Ausgangszustand entschieden werden kann.

  2. Die neu geschaffene Fußgängerzone am Weinmarkt soll täglich vom Lieferverkehr von 5 bis 20 Uhr befahren werden können. Grundstückszufahrten werden ganztägig zugelassen.

  3. Für die Verkehrsberuhigung der nordwestlichen Altstadt und zur Verhinderung von Durchgangsverkehr durch diese soll die Bergstraße nördlich des Albrecht-Dürer-Platzes unterbrochen werden.

Verkehrsberuhigung des Weinmarkts

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019

Entscheidungsvorlage

Der Weinmarkt ist eine Gastronomie- und Einkaufslage der nordwestlichen Altstadt mit besonderer städtebaulicher Qualität. Der lokale Handel lebt vom Engagement ansässiger Spezialhändler, die vor Ort neben selbsttragender Gastronomie eingemietet sind. Gerade der Handel steht in Konkurrenz zu Online-Anbietern, ein attraktives Umfeld ist essentiell. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Beschwerden über die allgemeine Verkehrssituation im Bereich Weinmarkt, seinem Umfeld sowie der Bergstraße an die Verwaltung herangetragen. Die Qualität der Einkaufs- und Gastronomielage leidet teilweise. In der Sitzung des Verkehrsausschusses (AfV) vom 13.09.2018 wurde ein ergebnisoffener Planungsprozess zu einer möglichen Verkehrsberuhigung angestoßen. Auch im Beschluss des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018 zur Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstadt wurde der Weinmarkt aufgrund seines Potenzials für eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs genannt.

Am 20.11.2018 fand unter Anwesenheit von rund 70 Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden, Stadträten und weiteren Interessierten die erste öffentliche Planungswerkstatt Weinmarkt statt. Die Verwaltung legte die Verkehrssituation in der nordwestlichen Altstadt dar. Anschließend stellte der externe Moderator Merkmale gelungener Straßen und Plätze vor. In Kleingruppen diskutierten die Anwesenden ihre Wünsche und Sorgen zum Weinmarkt und äußerten diese im Plenum. Zur Sprache kam insbesondere, dass der Wunsch nach weniger Durchgangsverkehr und mehr Aufenthaltsqualität sowie der Bevorrechtigung von Fußgängern und Radfahrern bestehe. Einzelne Händler befürchteten einen Rückgang an Kundschaft durch eine mögliche Reduzierung des Parkraums und der Kfz-Erreichbarkeit im Gebiet.

In der zweiten Planungswerkstatt am 18.03.2019 stellte die Verwaltung den erneut rund 70 Anwesenden unterschiedliche Verkehrsführungen, die für den Weinmarkt und die nordwestliche Altstadt denkbar wären, vor. Ausgehend von der im ersten Termin mehrheitlich gewünschten Verkehrsberuhigung des Platzes wurden die drei Varianten, die dafür am meisten Potential bieten, genauer betrachtet. Als Grundlage für die offene Diskussion dienten Skizzen von möglichen, durch eine Verkehrsberuhigung am Weinmarkt entstehenden kleinen Platzflächen. Ergebnis war, dass sich viele Beteiligte die kleinere, zahlreiche Anwesende aber auch die größere Variante vorstellen konnten. Unterschiedliche Auffassungen bestanden darüber, ob auch temporäre Lösungen mit mobilen Elementen oder eine Verkehrsberuhigung in Schritten infrage kommen.

Ziel der dritten und abschließenden Planungswerkstatt am 22.07.2019 war es, eine gemeinsam getragene, konkrete Variante einer Verkehrsberuhigung des Weinmarktes festzulegen und ein Stimmungsbild für einen Gestaltungsvorschlag zu erhalten. Als Basis hierfür diente die „große Lösung“, die sich die Mehrheit der Anwesenden der zweiten Planungswerkstatt sofort oder perspektivisch gut vorstellen konnte. Der Gestaltungsvorschlag für eine Verkehrsberuhigung des gesamten Weinmarkts wurde von den rund 85 Anwesenden umfassend diskutiert. Beim abschließenden Stimmungsbild befürwortete eine große Mehrheit (ca. ¾) den Vorschlag einer maximalen Verkehrsberuhigung.

Der Gestaltungsvorschlag

Im Verlauf des Planungsprozesses wurde deutlich, dass für eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung und Belebung des Platzes der gesamte Weinmarkt sowie ein Teil der Irrerstraße einbezogen werden sollte („große Lösung“). Der Gestaltungsvorschlag sieht vor, mithilfe von

fünf wiederverwendbaren, hochwertigen Plattformen, die Flächen für Aufenthaltsmöglichkeiten und Begrünung bieten, neue Teilräume auszuformen und bestehende Bordsteinkanten zu überwinden (siehe Anlage Plan und Visualisierung). Auch eine Kooperation mit der Initiative „essbare Stadt“ ist vorstellbar. Um die Auswirkungen der favorisierten Verkehrsberuhigung auf den Weinmarkt und das gesamte Viertel feststellen zu können, wird vorgeschlagen, die neue Verkehrsführung zunächst zeitlich befristet umzusetzen. Nach einem etwa zweijährigen Erprobungszeitraum soll über die Erfahrungen diskutiert und ein Votum des Rates für Beibehaltung oder Änderungen eingeholt werden. Bis dahin wird sich auch zeigen, ob die erwarteten neuen Laufbeziehungen vom Deutschen Museum über den Weinmarkt zur Burg zum Tragen kommen.

Im Zuge der Verkehrsberuhigung ist vorgesehen, den Weinmarkt als Fußgängerzone auszuweisen, die ganztägig für den Radverkehr freigegeben wird. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Rettungsdienste und Müllabfuhr, dürfen den Platz nicht mehr befahren. Um unerwünschten Durchgangsverkehr, der die Regelung der Fußgängerzone missachtet, abzuhalten, sollte die Karlstraße im Übergangsbereich zum Weinmarkt mithilfe geeigneter Gestaltungselemente abgehängt werden.

Belange der Gewerbetreibenden am Weinmarkt

Für die Anlieferung der Geschäfte am Weinmarkt werden Lieferzeiten freigegeben. Die Verwaltung schlägt als Lieferzeitraum 5-20 Uhr analog der Regelung in der direkt angrenzenden Weißgerbergasse vor. Im Nachgang zur dritten Planungswerkstatt wurde dieser Vorschlag den betroffenen Händlern und Gewerbetreibenden am Weinmarkt und in der Irrerstraße mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten. Die Gewerbetreibenden, die sich dazu äußerten, bestätigten größtenteils, dass mit dieser Regelung ihre Bedarfe abgedeckt werden. Insbesondere mehrere Händler lehnten das Konzept jedoch weiter ab, das Gastronomen vor Ort aber favorisieren. So fand am 05.11.2019 ein weiterer Gesprächstermin vor Ort mit einer dem Vorhaben gegenüber skeptischen Händlerinitiative statt. Hier wurden die Bedenken der Anwesenden ausführlich geschildert. Im Ergebnis soll der Fußgängerzone die Widmung „Grundstückszufahrten frei“ beigefügt werden, da private Stellplätze im Umgriff befahrbar bleiben sollen. Für Einzelhandelskunden werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Parkscheinparkplätzen in der Winklerstraße im Umfeld des Weinmarktes weitere Kurzzeitparkmöglichkeiten auf bestehenden öffentlichen Parkplätzen geschaffen. Sollten sich weitere Anforderungen von Betrieben im Gebiet zeigen, werden diese im Dialog mit den Betroffenen kurzfristig gelöst.

Auswirkungen auf das Verkehrssystem der nordwestlichen Altstadt

Der Umgriff der Verkehrsberuhigung (siehe Anlage Plan) umfasst den vollständigen Weinmarkt und den östlichen Teil der Irrerstraße. Begrenzt wird die Maßnahme südlich durch die Parkhauszufahrt der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Die Erreichbarkeit der nordwestlichen Altstadt wird nicht eingeschränkt, da nach wie vor die Zufahrt über Hallertor und Winklerstraße beziehungsweise über das Neutor möglich ist. Um das Hallertor aus der nordwestlichen Altstadt weiterhin erreichen zu können, muss die Einbahnrichtung in der Füll umgedreht werden. Im Zuge dessen empfiehlt sich die Unterbrechung der Bergstraße, da sonst eine direkte Durchfahrtmöglichkeit vom Neutor über die Bergstraße in die nordöstliche Altstadt sowie über das Maxtor in die Nordstadt geschaffen wird. Gegenüber der Verwaltung werden zudem wiederkehrend Beschwerden über den Durchgangsverkehr, die hohe Lärmbelastung und die Gefährdung der zahlreichen Zufußgehenden durch den Kfz-Verkehr in der Bergstraße geäußert. Auch wenn der Fokus des Planungsprozesses auf dem Weinmarkt lag, waren die Anwohnenden aus dem nordwestlichen Burgviertel explizit zu den Veranstaltungen geladen, da ein direkter Zusammenhang mit der Verkehrsführung im

umliegenden Viertel besteht. Da bei den Veranstaltungen immer wieder die Forderung nach einer Unterbrechung der Bergstraße genannt wurde, wurde hierzu beim Abschluss der dritten Werkstatt ein Stimmungsbild abgefragt, welches eine Mehrheit für die Unterbrechung der Bergstraße ergab. Auch für die Gewerbetreibenden des Termins vom 05.11.19 ist eine Unterbrechung der Bergstraße nicht problematisch.

Kosten der Maßnahme, Umsetzung und weiteres Vorgehen

Für die vorgeschlagene Maßnahme entstehen Kosten für die Gestaltungselemente (Planung und Herstellung) in Höhe von rd. 150.000 Euro brutto. Die Elemente können im Fall einer dauerhaften baulichen Umgestaltung des Weinmarkts oder Aufhebung der vorgeschlagenen Regelung an anderer Stelle eingesetzt werden. Die Verkehrsberuhigung des Weinmarkts könnte zum Sommer 2020 umgesetzt werden. Entsprechend des Aufstellungszeitpunkts soll die Dauer der Maßnahme so festgelegt werden, dass sich die Elemente über zwei Sommer bewähren können. Die Maßnahme wird danach ergebnisoffen unter Einbezug der Öffentlichkeit evaluiert. Sollte sich während der Laufzeit der Probephase Gesprächs- oder Änderungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung entsprechende Möglichkeiten der Einbringung zur Verfügung stellen. Das Ergebnis der Evaluation nach Abschluss der Probephase wird dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, um darüber zu entscheiden, ob die Maßnahmen angepasst oder die Verkehrsberuhigung in die Dauerhaftigkeit überführt und der Weinmarkt baulich weiter verändert werden sollen.

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion

Eine Aufwertung des südlichen Bereichs des Weinmarkts („Karlstraße“) bietet keine Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung, was in den ersten beiden Planungswerkstätten dargelegt wurde. Ein Umbau der Karlstraße könnte der sich ankündigenden Risikolage für den Handel am Weinmarkt nicht entgegenwirken, im Gegenteil, die dann eher stärkeren Durchgangsverkehre würden die gute Lage Weinmarkt beeinträchtigen, ohne dem Areal Karlstraße zu nutzen. Daher wäre auch in der „kleinen Lösung“ die direkte Fahrbeziehung von der Irrerstraße zum Sebalder Platz unterbrochen worden. Die im Antrag vorgeschlagenen Umbauten und Verbreiterungen der Gehwege sind nur im Zuge eines kompletten Straßenumbaus möglich. Der Entfall der Parkplätze am Weinmarkt wird durch das nahe Parkhaus am Hauptmarkt, umliegende Kurzzeitparkplätze und die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt kompensiert. Für Lieferverkehre ist in Abstimmung mit den Betrieben am Weinmarkt im Rahmen des Konzepts ausreichend Vorsorge getroffen worden.

Fazit

Die Umgestaltung des Weinmarkts in eine Fußgängerzone ist ein essentieller Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in der nordwestlichen Altstadt, aber auch zur Sicherung von Handel und Gastronomie am Standort.

- Bestand -

Abbildung 19

Legende:

Hauptverkehrsstraße

Erschließungsstraße

Einbahnstraße

Nachtfahrverbot

FG-Bereich

Linienbusse und Taxis frei

- Vorschlag zur Verkehrsberuhigung des Weinmarkts -

Abbildung 20

Legende: Hauptverkehrsstraße Erschließungsstraße Einbahnstraße Nachtfahrverbot FG-Bereich Anpassungsbedarf

Abbildung 21

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 24

Abbildung 25

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 Telefax: 0911231-4051 M. 90403 Nürnberg E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de OBERBÜRGERMEISTER www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 0 6. NOV. 04.11.2019 /.......Nr., 1 Bengl

VL Zur Zur Stai'ungnahme

Kts. 4 Antwort vor Absen-

Izc.

w

5 Antwort zur Unterschrlft votlegan

Umgestaltung des Weinmarkts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Umgestaltung des Weinmarktes gab es mehrere Workshops mit Anwohnern und Betroffenen, in denen ver­ schiedene Varianten der Verkehrsführung diskutiert wurden.

Im zweiten Workshop fand eine komplette Verkehrsberuhigung keine Mehrheit bei den Anwesenden. Überra­ schenderweise würde dann anschließend nur die Komplettsperrung von der Verwaltung weiterentwickelt. Diese Lösung fand zwar in der Abschlussveranstaltung eine große Zustimmung, allerdings sprachen sich etwa genauso viele Gewerbetreibende und Gastronomen später gegen diese Lösung aus. Diese fürchten durch den angedach­ ten Wegfall von Kundenparkplätzen und der Beschränkung von Lieferverkehr um ihre Existenz.

Zweifellos benötigt der Weinmarkt dringend eine Aufwertung. Die Neugestaltung sollte neben nachhaltigen Auf­ wertung des Platzes aber auch vermehrt die Bedarfe der dort ansässigen Läden und Gastronomiebetriebe be­ rücksichtigen. Der Bereich der Karlsstraße birgt hier das größte Potential einer nachhaltigen Verbesserung der Aufenthalts- und Grünqualität.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet ein Gestaltungskonzept, das die Umgestaltung auf den südlichen Teil des Weinmarktes konzentriert.

  1. Die Karlstraße wird in diesem Teilbereich zu einem Platz umgebaut, der eine nachhaltige Aufwer­ tung für Fußgänger darstellt.

  2. Im restlichen Bereich wird durch punktuellen Umbau die Wegeverbindung für Fußgänger verbessert und die Gehwege verbreitert.

  3. Die Durchfahrung des Weinmarktes von der Irrerstraße zum Sebalder Platz wird gewährleistet.

  4. Kundenparkplätzen und Liefermöglichkeiten bleiben erhalten.

.V,v. : t

J

I I *

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke

Anlagen: Vorschlag für das Verkehrssystem Maxbrücke Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbbrücke - Bestand Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbbrücke - Planung Schreiben des Bürgervereins Altstadt vom 16.05.2017 Beschluss "Umstellung der Parkraumbewirtschaftung und Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstdt" aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018

Sachverhalt (kurz):

Derzeit ist die Maxbrücke in südlicher Richtung für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet. Der Radverkehr ist seit 2003 auch in Richtung Norden zugelassen. Für den Kfz-Verkehr hat die Maxbrücke aktuell nur noch eine untergeordnete Bedeutung, sie dient überwiegend der inneren Erschließung der Altstadt. Der Radverkehr ist mit ca. 1.800 Rädern/24h etwa doppelt so stark wie der Kfz-Verkehr (900 Kfz/24h). Die Ergebnisse der Querschnittszählung 2018 bestätigen die Tendenz des deutlich rückläufigen Kfz-Verkehrs und des Anstiegs an Radfahrenden an den Altstadttoren.

Nach einer Sperrung der Maxbrücke aufgrund von Sanierungsarbeiten sind Anwohner, die südlich der Brücke wohnen, mit dem Wunsch nach einer dauerhaften Sperrung an den Bürgerverein Altstadt herangetreten. Dieses Anliegen wird von einigen Gewerbetreibenden unterstützt. Eine Sperrung der Maxbrücke für den allgemeinen Kfz-Verkehr käme insbesondere Fußgängern und Radfahrern sowie den Anwohnern nördlich und südlich der Brücke zugute, die derzeit besonders in den Nachtstunden unter dem Verkehrslärm leiden. Es gäbe auf der engen Fahrbahn weniger Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Rad-fahrenden im Gegenverkehr sowie zwischen Kraftfahrzeugen und größeren Besuchergruppen, die hier regelmäßig unterwegs sind. Für Touristen würde die Attraktivität der Maxbrücke und ihrer reizvollen Umgebung erheblich steigen, dies schließt auch den Unschlittplatz ein. Zukünftig können nur noch Taxis und Busse mit Sondergenehmigung die Brücke passieren (ca. 100 Kfz/24h). Die Verkehrsberuhigung der Maxbrücke ist Bestandteil des am 13.12.2018 vom Verkehrsausschuss beschlossenen Maßnahmenpakets zur Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstadt.

Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit dem Bürgerverein Altstadt sowie der Congress- und Tourismuszentrale die Unterbrechung der Maxbrücke für den allgemeinen Kfz- Verkehr vor. Diese könnte zunächst als eine reine Beschilderungslösung erfolgen. Als Verbindung zwischen nördlicher und südlicher Altstadt steht parallel zur Maxbrücke die Hallertorbrücke zur Verfügung. Aufgrund der sehr geringen Kfz-Verkehrsmenge auf der Maxbrücke, werden sich die Verlagerungen auf die Hallertorbrücke im Tagesschwankungsbereich bewegen (siehe Anlage). Am Hallertor ist keine Veränderung zu erwarten, da sich der Rückgang an einfahrenden Fahrzeugen, die heute die Route Hallertor-Maxbrücke wählen, mit einer leichten Zunahme an ausfahrenden Fahrzeugen, die nicht mehr die Maxbrücke nutzen können, ausgleicht. Eine leichte Zunahme ist darüber hinaus am Westtor zu erwarten, die ebenfalls in der Größenordnung der Tagesschwankung liegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von einer Sperrung der Maxbrücke profitieren alle Anlieger gleichermaßen, außerdem Menschen zu Fuß und mit dem Fahrrad.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maxbrücke für den allgemeinen Kfz- Verkehr zu unterbrechen.

Verkehrssystem Bereich Maxbrücke

- Vorschlag Unterbrechung Maxbrücke, Rad, Taxi und Touristenbahn frei -

Abbildung 26

beschränkt-öffentl. Weg Maxbrücke: Kfz nur mit Ausnahmegenehmigung Richtung Süden Radfahrer ganztägig in beiden Richtungen

V/Vpl1/Register/Generalplanung/Verkehr/Stadtstraßenverkehr/Altstadt/Maxbrücke Vpl/M 06/2018 Stz_1806_Vorschlag_Unterbrechung_Maxbrücke_AfV

Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbrücke - Bestand -

Abbildung 27

9.000 Kfz

1.200 Räder

33.000 Kfz

2.300 Räder

900 Kfz

1.800 Räder

500 Kfz

6.000 Kfz

1.100 Räder

2.200 Räder

Stz_1812_Verkehrsbelastungen_Maxbrücke_Bestand

Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbrücke für allgemeinen Kfz-Verkehr - Planung -

9.000 Kfz (+/- 0)

1.200 Räder

33.700 Kfz (+ 700)

2.300 Räder

100 Kfz* (- 800)

*nur Taxis + Busse mit Sondergenehmigung

1.800 Räder

500 Kfz (+/- 0)

6.500 Kfz (+ 500) 1.100 Räder

2.200 Räder

Stz_1812_Verkehrsbelastungen_Maxbrücke_Unterbrechung

Abbildung 32

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 31

Abbildung 35

Abbildung 43

Abbildung 28

Abbildung 37

Abbildung 44

Abbildung 33

Abbildung 29

Abbildung 36

Abbildung 45

Abbildung 39

Abbildung 30

Abbildung 34

Abbildung 40

Abbildung 38

Abbildung 46

Abbildung 47

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 16.4.2019

Anlagen: Lageplan Antrag_Verkehrssicherheit Bienweg_SPD

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Stadtratsfraktion hat Maßnahmen beantragt, mit denen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bienweg zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße verbessert werden soll. Schon zuvor hatten sich Bewohner des Bienwegs an die Verwaltung gewandt und auf die schwierige Situation für den Fußgänger- und Radverkehr hingewiesen.

Im Bienweg gibt es zwischen der Lemgoer Straße und Bielefelder Straße keine Gehwege. Die Straße verläuft in einer Kurve, auf deren Innenseite eine Böschung die Sicht auf den Straßenverlauf einschränkt. In diesem Bereich sind viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs. Besonders für Kinder ist die Situation trotz der Tempo 30-Zone schwierig. Die Verkehrsmenge ist moderat. Bei einer Stichprobe am 24.07.2019 wurden in einer halben Stunde 50 Kfz (07.30 – 8.00 Uhr) bzw. 35 Kfz (16.30 – 17.00 Uhr) ermittelt. Hochgerechnet wird dieser Abschnitt von maximal 100 Kfz/h in beide Richtungen befahren. Durch die geringe Verkehrsmenge findet nur selten Gegenverkehr statt, dementsprechend wird häufig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Je nach Uhrzeit sind zwischen 50% und 76% des Kfz- Verkehrs im genannten Abschnitt nicht dem Anliegerverkehr der Lemgoer Straße bzw. des nördlichen Bienwegs zuzurechnen. Bei den Durchfahrern handelt es sich zum einen um Bewohner des Gebietes Delsenbachweg und südlicher Bienweg, zum anderen um gebietsfremden Verkehr zwischen Schnieglinger Straße und Wetzendorf. Die Fahrbahnbreite liegt durchschnittlich zwischen 5,00 und 5,50 Metern, nur unmittelbar nördlich der Lemgoer Straße weitet sie sich auf rund 7,00 Meter auf.

Die Anlage eines einseitigen Gehwegs würde die Einführung einer Einbahnregelung erfordern, was den Verkehrsfluss beschleunigen würde und insbesondere für den Radverkehr aufgrund der noch engeren Fahrbahn nachteilig wäre.

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, den Abschnitt zwischen der Lemgoer Straße und der Stichstraße zu den Anwesen Bienweg 64-82 durch Pfosten für den Kfz-Verkehr komplett zu sperren. Dies würde die Situation für den Fußgänger- und Radverkehr erheblich verbessern. Durch die Aufstellung von Feuerwehrpfosten wäre die Durchfahrt bei Rettungseinsätzen und zum Zweck der Straßenreinigung gewährleistet.

Als Umfahrung für die Sperrstelle steht der östliche Delsenbachweg zur Verfügung, der die zusätzliche Verkehrsmenge problemlos aufnehmen kann. Für die meisten Anlieger des Gebietes würde sich dadurch entweder kein oder nur ein geringer Umweg ergeben. Die Verwaltung wird beobachten, wie sich die Sperrung am Bienweg auf den Delsenbachweg auswirkt. Erforderlichenfalls werden ergänzende Maßnahmen geprüft. Zum Wenden vor der

Sperrstelle stehen Wendekehren in der Lemgoer Straße sowie in der Stichstraße Bienweg 64- 82 zur Verfügung.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sperrung eines Abschnitts des Bienwegs für den Kfz-Verkehr kommt insbesondere Fußgängern und Radfahrern zugute.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, den Bienweg im Abschnitt zwischen Lemgoer Straße und der Stichstraße Bienweg 64-82 gem. beiliegendem Lageplan für den Kfz-Verkehr zu sperren. Die Durchfahrt für den Radvekehr und Rettungsdienste wird gewährleistet.

Verkehrsberuhigung Bienweg

Abbildung 48

Rad-/Gehweg

Pfosten

Pfosten

VV//VVppll11//RReeggiisstteerr//SSttrraaßßeennnneettzz SSttzz__11991111__VVeerrkkeehhrrssbbeerruuhhiigguunngg__BBiieennwweegg KKaarrtteennggrruunnddllaaggee:: SSttaaddtt NNüürrnnbbeerrgg,, AAmmtt ffüürr GGeeooiinnffoorrmmaattiioonn uunndd BBooddeennoorrddnnuunngg

SPD ÖÖ 99

spd@stadt.nuemberg.de Ul, 1)11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly

I 6. APR. 20I3

Rathaus 90403 Nürnberg ü. Nürnberg, 16. April 2019 -U,. Brehm

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Situation am Bienweg im Bereich zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße ist derzeit für Fußgänger und Radfahrer sehr unbefriedigend. Es existiert kein Gehweg, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer hier gemeinsam den nicht besonders breiten Straßenraum teilen müssen. Der Bienweg verläuft dort in einer Kurve und ist deshalb schwer einsehbar. Immer wieder entstehen gefährliche Situationen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, wenn sich an dieser Stelle zwei Fahrzeuge begegnen oder sich nicht an den Richtwert Tempo 30 gehalten wird. In der Nähe befinden sich sowohl einige Kitas als auch Neubaugebiete mit vielen Familien. Deshalb sind auf dem Bienweg öfters auch Kinder - mit und ohne Eltern - unterwegs. Aus unserer Sicht muss deshalb dringend die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer - Kinder, Fußgänger und Radfahrer - in diesem Bereich erhöht werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung ergreift Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bienweg zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausweitung der Flexzone der VAG-Räder

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 Stellungnahme der VAG vom 25.10.2019 Antrag_Flexzone VAG Räder_CSU

Bericht:

Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt über die Nutzung des neuen VAG_Rads zu berichten und gleichzeitig zu prüfen, ob das Leihradsystem um Stationen erweitert und die Flexzone ausgeweitet werden kann. Die SPD-Stadtratsfraktion bittet in ihrem Antrag vom 13.09.2019 um Prüfung, das Leihradsystem durch ein zusätzliches Angebot an Lastenrädern, auch mit elektrischem Antrieb, attraktiver zu machen. Auf die Stellungnahme der VAG zu beiden Anträgen wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 49

Abbildung 50

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplati 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 fT^T Telefon: 0911 231-2907 OBERBÜRGERMEISTER Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg 1 <f. AÜG. 2019 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

13.08.2019 Krieglstein / König

Ausweitung der Flexzone der VAG-Räder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das neue Fahrradverleihsystem und die neuen VAG-Räder kommen in Nürnberg gut an. Ein erstes Zwi­ schenfazit fällt aber nicht nur positiv aus, es gibt auch kritische Rückmeldungen und konkrete Verbesse­ rungsvorschläge aus der Bevölkerung.

Insbesondere die bisherige Flexzone wird von Nutzern, als im Umfang nicht ausreichend betrachtet. Ziel muss daher sein, die bestehende Flexzone zumindest in östlicher und südlicher Richtung auszudehnen.

Dabei sollte vor allem die Südstadt (rund um Aufseßplatz) und die Technische Hochschule (Stadtteil Wöhrd) dazugehören. Auch rund um den Wöhrder See sind an den attraktiven Freizeitflächen weitere Stationen zu realisieren, an denen die VAG-Bikes ausgeliehen und wieder zurückgegeben werden können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Nutzung des neuen VAG-Rads

  2. Die Verwaltung prüft die Ausweitung der Flexzone, insbesondere im Osten und Süden des Stadtzentrums und bringt weiteren Optimierungsbedarf (zusätzliche Stationen und weitere VAG-Bikes) zur Umsetzung.

AI9081300 Ausweitung Flexzone VAG Rad.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße

Sachverhalt (kurz):

Der Verkehrsausschuss hat am 28.06.2018 das Fahrradstraßenkonzept 1. Stufe mit 12 Achsen und ca. 15 km Streckenlänge einstimmig beschlossen. Die 1. Stufe berücksichtigt Fahrradstraßen ohne größere bauliche oder signaltechnische Anpassungen und Eingriffe in das Verkehrssystem.

Am 27.06.2019 hat der Verkehrsausschuss Teil 1 des Fahrradstraßenkonzepts mit insgesamt 8 Straßenzügen einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung legt nun mit der Sperberstraße zwei Straßenpläne für eine weitere Fahrradstraße im Stadtgebiet Nürnberg zum Beschluss vor.

Fahrradstraße Sperberstraße: Auf einer Länge von ca. 690 m wird die Fahrradstraße mit Beschilderungen, Markierungen und Roteinfärbung der Kreuzungen/Furten umgesetzt. Des Weiteren erfolgen zusätzliche markierte Einengungen in Kreuzungsbereichen. Gesamtkosten: ca. 140.000 €

Die Finanzierung der Fahrradstraße erfolgt vom Grundsatz her aus dem Radwegeetat und wird im Detail noch geklärt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 140.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 140.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung wird Deckungsvorschläge ausarbeiten und im Zuge der Umsetzung mit Ref I/II die weitere Finanzierung klären.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne:

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Lichtsignalanlage Dürrenhofstraße / Regensburger Straße steht zur Erneuerung an. In diesem Zuge werden die Seitenräume des Knotens unter beengten Platzverhältnissen für Radfahrer und Fußgänger optimiert, weil dort Sicherheitsdefizite bestehen. Heute verläuft der Zweirichtungsradweg entlang der Dürrenhof- und Regensburger Straße parallel zur Fahrbahn. Der daneben befindliche Gehweg ist sehr schmal. An den Hausecken sind die Sichtbeziehungen schlecht. Zukünftig werden zwar die Mindestmaße beibehalten, aber durch eine andere Linienführung die Sichtverhältnisse zwischen sich begegnenden Radfahrern und auch Fußgängern verbessert. Die Verschwenkungen des Radwegs sind dabei das kleinere Übel in der Abwägung zugunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wird der Anschluss an einen zukünftig geplanten Radstreifen in der Regensburger Straße (stadteinwärts) schon vorab hergestellt. Die Planung Regensburger Straße erfolgt im Zusammenhang mit einer Umgestaltung im Bereich Stephanstraße bzw. aus Anlass einer heute noch nicht geplanten Bebauung entlang der DB-Anlagen. Die Planung wird im Rahmen der LSA-Erneuerung realisiert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 395.600 € Folgekosten -1.450 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv -395.600 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 210.000.-€ für die LSA wwerden aus dem Migrationstopf finanziert. Die restlichen 185.600,-€ werden aus dem Radwegetopf finanziert. (Im Radwegeprogramm Mai 2019 enthalten)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verkehrssicherheit und der Komfort für Mobilitätseingeschränkte und Sehbehinderte und blinde Personen wird verbessert.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Regensburger Straße / Dürrenhofstraße gemäß Straßenplan Nr. 2.2222.2.1 vom 16.10.2017 mit letzter Änderung vom 03.07.2018.

Die Erschließungsanlage entspricht den Anforderungen des §125 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 4-7 BauGB.

99/13 99/23 4 7 99/14 99/17 0 5 4 3 7 Alle Rad 3 a9 absenkungen = 0cm ß e 9 a 99/18 r t s o f 99/16 h n e 3 9 99/19 r r ü D 99/53 5 99/15 99/40 1 99/9 4 1 R A n sc h l u s s 99/10 e g a n B e s t a n d e n s b u rg e r netsofP m c51=h nenreftne G e h S netsofP w tra e g 3 ß A e bs. 0cm 1 Abs. 0cm 0 4 Peterstraße Pfosten FW-Zufahrt gnundronedoB 6144 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 2 4 entfernen A bs. R a d 8cm w e g 4 44/2 :.leT 4 4 thcin 6 siewhcansmutnegiE 4 155 dnu 155/9 relgeitS 4 3 30/70 155/8 noitamrofnioeG .H 4 5 R e g ehcsireyaB e n s b 1/oeG u rg 4 e 7 sla r S tra rüf :gnureitraK etrakrulF ß e 8 tmA 8 :netadsisaboeG 4 :egaldnurgnalP red dnu gnussemreV gnulletsraD 30/64 30/30 5 e ß gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Wenzel Lageplan 2.2222.2.1 07.02.18 Wenzel Randstein/Insel 12.03.18 Wenzel Interne Instuktionserg. Regensburger Straße 03.07.18 Wenzel Pfeile raus Kreuzung Dürrenhofstraße

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K

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 31.07.2019

Bericht:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen beschreibt in ihrem Antrag vom 31.07.2019, dass Anwohner rund um den Leipziger Platz eine massive Zunahme des Durchgangsverkehrs zwischen Leipziger Platz und Oedenberger Straße über die Wartburgstraße und die Leipziger Straße beklagen und fordert deshalb die Unterbrechung der Wartburgstraße an der Leipziger Straße.

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort mit folgendem Ergebnis überprüft: Insgesamt konnte keine erhöhte Verkehrsbelastung in der Wartburgstraße und Leipziger Straße festgestellt werden. Die Verkehrsmengen entsprechen der Funktion als Erschließung für das Wohngebiet. Der Anteil der durchfahrenden Kraftfahrzeuge ist in der genannten Richtung von West nach Ost sehr gering. In der Gegenrichtung von der Oedenberger Straße kommend in die Leipziger Straße einfahrend und dann Richtung Kieslingstraße oder Mommsenstraße das Gebiet verlassend, waren es etwas mehr Durchfahrer. Im Verhältnis zur Gesamtverkehrsmenge ist aber auch diese Richtung als unkritisch einzustufen.

In Anbetracht der Nachteile für die Erreichbarkeit des Gebietes und der dann notwendigen Umwegfahrten aller Anlieger rät die Verwaltung deshalb von einer Unterbrechung ab.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofviertel

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.07.2019

Bericht

1. Anlass

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen beschreibt in ihrem Antrag vom 31.07.2019, dass Anwohner rund um den Leipziger Platz eine massive Zunahme des Durchgangsverkehrs zwischen Leipziger Platz und Oedenberger Straße über die Wartburgstraße und die Leipziger Straße beklagen und fordert deshalb die Unterbrechung der Wartburgstraße an der Leipziger Straße.

Die Verwaltung hat die Verkehrssituation vor Ort überprüft und am 06.11.2019 eine Durchgangsverkehrszählung mittels Kennzeichenerfassung durchgeführt.

2. Verkehrliche Ausgangssituation

Die Wartburgstraße ist eine der wenigen durchgängigen Zufahrtsstraße in das Gebiet, über die man auch auf die zentral liegende Leipziger Straße gelangt. Hier fahren an einem normalen Werktag rund 1.200 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Leipziger Straße liegt bei 900 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Gemessen an ihrer Erschließungsfunktion für das Gebiet und der dichten Wohnbebauung liegen die Verkehrsmengen damit in beiden Straßen auf einem niedrigen Niveau. Das gesamte Gebiet um die Leipziger Straße ist mit Tempo 30 bereits verkehrsberuhigt. Die geltenden rechts vor links- Regelungen an allen Kreuzungen unterstützen die Verkehrsberuhigung.

3. Untersuchungsergebnis

Um festzustellen, welche Kraftfahrzeuge tatsächlich durch das Gebiet fahren und die Leipziger Straße als Abkürzung nutzen, ohne dort tatsächlich ein Ziel zu haben, wurde am 6. November 2019 eine Durchgangsverkehrszählung mittels Kennzeichenerfassung aller in das Gebiet einund ausfahrenden Fahrzeuge durchgeführt. Gezählt wurde während der Spitzenzeiten der Verkehrsmengen in der Leipziger Straße und Wartbugstraße.

Zu allen Zeiten dominiert deutlich der Ziel- und Quellverkehr des Gebietes. Dieser würde auch bei einer Unterbrechung der Wartburgstraße über andere Wege in das Gebiet einfahren. Sowohl die morgendliche Erfassung als auch die am späten Nachmittag haben gezeigt, dass nicht die im Antrag benannte Fahrtrichtung von der Leipziger Straße zur Oedenberger Straße von Durchfahrern genutzt wird, sondern in der Gegenrichtung von der Oedenberger Straße kommend über die Leipziger Straße einzelne Durchfahrer zu verzeichnen sind.

Fahrtrichtung Leipziger Straße Richtung Oedenberger Straße Am Morgen ist an der Kreuzung Leipziger Straße/Oedenberger Straße nur ein Kraftfahrzeug von 41 ausfahrenden als Durchfahrer aufgetreten. Ein weiteres Kraftfahrzeug ist auf die Mommsenstraße ausgefahren (Anlage 1). In der Spitze am Nachmittag konnten in dieser Fahrtrichtung von 40 Fahrzeugen vier als Durchfahrer auf die Oedenberger Straße bestätigt werden (Anlage 2). Allerdings befinden sich darunter auch Bewohner auf der Suche nach einem Parkplatz.

Fahrtrichtung Oedenberger Straße Richtung Leipziger Straße In der entgegengesetzten Fahrtrichtung von der Oedenberger Straße in die Leipziger Straße einbiegend und das Gebiet Richtung Mommsenstraße oder Kieslingstraße verlassend, waren es morgens von 31 erfassten Kennzeichen neun, die an der Mommsenstraße aus dem Gebiet ausgefahren sind und eines, welches Richtung Kieslingstraße das Gebiet verlassen hat (Anlage 3). Bei der Erhebung konnte allerdings beobachtet werden, dass einige der zehn erfassten Kennzeichen, die als vermeintliche Durchfahrer aufgetreten sind, das Gebiet auf der Suche nach einem Parkplatz durchfahren haben. Dies belegt auch die Tatsache, dass einige Durchfahrer nicht auf die Mommsenstraße abgebogen, sondern weiter in die Naumburger Straße gefahren sind, um dort womöglich nach einem Parkplatz zu suchen. Im Umfeld befinden sich z.B. das St. Theresien-Krankenhaus oder die Veit-Stoß-Realschule.

Am Nachmittag sind von den insgesamt 59 über die Oedenberger Straße auf die Leipziger Straße einfahrenden Kraftfahrzeugen vier auf die Kieslingstraße ausgefahren und acht Richtung Mommsenstraße (Anlage 4). Darin enthalten sind auch Bewohner, die nach Hause kommen und keinen Parkplatz im Viertel fanden. Deshalb wurden einige Kennzeichen an mehreren Ein- und Ausfahrten des Gebietes in kurzen Zeitabständen registriert - ein Indiz für Parksuchverkehr.

4. Fazit

Insgesamt weisen die Wartburgstraße und die Leipziger Straße in Anbetracht der dichten Wohnbebauung eine als gering einzustufende Verkehrsbelastung auf.

Die Kennzeichenerfassung hat ergeben, dass der Durchgangsverkehrsanteil nicht bestimmend für das Verkehrsaufkommen im Gebiet ist und selbst in den Spitzenzeiten nur wenige Kraftfahrzeuge der eher geringen Gesamtverkehrsmenge ausmacht. Zum Teil handelt es sich bei den vermeintlichen Durchfahrern um Parksuchverkehre von Beschäftigten der umliegenden Einrichtungen wie Krankenhaus, Schule sowie den Bewohnern selbst oder Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen und holen. Diese sind damit zum Ziel- und Quellverkehr des Gebietes zu zählen.

Eine Unterbrechung der Wartburgstraße an der Kreuzung Leipziger Straße hätte deshalb nur eine geringe verkehrliche Entlastung für das Gebiet zur Folge. Dem gegenüber stünden erhebliche Nachteile für die Anwohner und Anlieger bezüglich der Erreichbarkeit des Gebietes. Je nach Quelle und Ziel einer Fahrt wären dann zum Teil Umwege erforderlich, die lediglich zu Verlagerungen des Verkehrs in die benachbarten Straßen führen, die heute weniger Verkehr haben.

Nach Abwägung aller relevanten Punkte empfiehlt die Verwaltung, dass eine Unterbrechung der Wartburgstraße an der Kreuzung Leipziger Straße unter den momentanen Verkehrsverhältnissen nicht weiterverfolgt werden sollte. Die Verwaltung wird allerdings die weitere Entwicklung im Gebiet beobachten.

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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

OBERBURGERMEii-

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg

31. JULI 2019 , Nr Fax: (0911) 231-2930

gruene@stadt.nuernberg.de ,

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) t-t U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) V | > A:nv:yr?ur Lino; z.'.yrY] schrill vorloftm Nürnberg, 31. Juli 2019

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofviertel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir wurden von Anwohnern rund um den Leipziger Platz darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Wohnsiedlung rund um den Leipziger Platz der Abkürzungsverkehr über die Oedenberger Straße massiv zugenommen habe.

Obwohl die Kiesling- oder Mommsenstraße für den Autoverkehr besser geeignet sind, nutzen immer mehr Autofahrer’innen die Leipziger Straße als Abkürzung, um zur Oedenberger Straße zu gelangen.

Die Anwohner'innen haben wiederholt vorgeschlagen, ein Durchfahrtsverbot für die Wartburgstraße von der Kieslingstraße bis zur Kreuzung Leipziger Straße auf Höhe der Jugendkirche LUX zu erwirken. Die PKW müssten dann regulär über die Kieslingstraße oder die Mommsenstraße fahren.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

schließt damit den Abkürzungs- und Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet nachdrücklich aus. Über den Erfolg der Maßnahme wird nach zwölf Monaten dem Verkehrsausschuss Bericht erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Q-

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.09.2019

Anlagen: Antrag_Vertsärkte Ahnung von Parksündern_Die Grünen

Bericht:

Die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen beantragt einen Bericht über den Einsatz von "Park-wächtern" in der "Südstadt" zu jeder Tageszeit und möchte Auskunft über die Anzahl der erteilten Verwarnungen und abgeschleppten Fahrzeuge.

Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) überwacht im Auftrag der Stadt Nürnberg den ruhenden Verkehr im Gebiet zwischen dem Hauptbahnhof im Norden, dem Frankenschnellweg im Westen sowie einer Linie Dianaplatz/ Erlenstraße/ Vogelweiher-straße/ Ulmenstraße/ Frankenstraße/ Pillenreuther Straße/ Sperberstraße/ Allersberger Straße/ Wodanstraße/ Hainstraße im Süden und Osten. Im übrigen und für Abschleppvorgänge liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Im Rahmen des "Beschleunigten Abschleppsverfahrens" hat die Polizei in der Zeit von 01.03.2019 bis 31.10.2019 insgesamt 276 Einsätze durchgeführt, die größere Menge davon mit 245 im Bereich der PI Nürnberg-Mitte (Altstadt und angrenzende Stadtteile Marienvorstadt, östlicher Teil von Gostenhof, Rosenau, Kleinweidenmühle, Gleißbühl, Tafelhof nördlich der Bahngleise). Im übrigen wird auf die beiliegende Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken verwiesen.

Der Großteil der Überwachungstätigkeit erfolgt damit tagsüber durch den ZV-KVÜ im Rahmen der regelmäßigen Streifendienste. Anders als die Polizei schreitet der ZV-KVÜ nicht im Fall von Einzelfall-störungen (z. B. verparkten Feuerwehrzufahrten) auf Zuruf ein, sondern im Rahmen der planmäßigen Streifendienste. Der Stellenplan sieht aktuell 41 Vollkraftstellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Nürnberger Überwachungsbereich vor. Die "Südstadt" wird im Rahmen der personellen Einsatzplanung intensiv berücksichtigt und überwacht. Eine automatisierte Auswertung über die Anzahl der Mitarbeiter, die durchschnittlich in den Überwachungsbezirken überwacht haben, ist allerdings nicht möglich. Bei Betrachtung der Häufigkeitsverteilung ist die "Südstadt" damit mit rund einem Viertel der erteilten Verwarnungen und einem Viertel des Nürnberger Überwachungsgebietes damit durchschnittlich vertreten.

Hinsichtlich der Anzahl der Verwarnungen wurden vom ZV-KVÜ im Zeitraum 03/2019 bis 09/2019 näher betrachtet.Im Einsatzgebiet ruhender Verkehr wurden in Nürnberg in diesem Zeitraum insgesamt 118.048 Verwarnungen erteilt. Davon 26.504 (22 %) in der "Südstadt". Die Überwachung vor Ort findet zu den Einsatzzeiten des ZV-KVÜ (werktags, regelmäßig von 07:00 Uhr - 20:15 Uhr, ausgedünnt von 06:30 Uhr - 22:00 Uhr) statt. Zu den übrigen Zeiten ist die Polizei für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Ergänzend zur Verkehrsüberwachung ordnet die im Verkehrsplanungsamt angesiedelte Straßen-verkehrsbehörde (Vpl/SVR) den ruhenden Verkehr. Im Rahmen von externen

Beschwerden bzw. bei eigenen Feststellungen wird versucht mit den Mitteln der Straßenverkehrsordnung (Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtungen) die Parkregelung zugunsten des Schutzes von schwächeren Verkehrsteilnehmern zu sichern. Für die Aufgabe steht bei Vpl/SVR jedoch nur ein Mitarbeiter zur Verfügung, der sich um alle straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten in dem Gebiet zwischen dem Frauentorgraben im Norden und den südlichen Stadtteilen Mühlhof/ Reichelsdorf/ Katzwang/ Kornburg/Worzeldorf kümmern muss. Aufgrund der eingeschränkten Personalkapazität können daher nur punktuell Maßnahmen durchgeführt werden. Der vorliegende Antrag lenkt zwar den Fokus auf die "Südstadt", die Problematik besteht jedoch gleichermaßen im gesamten Stadtgebiet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine diversityrelevanten Belange betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ZV-KVÜ

PP Mittelfranken

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

Tel: (0911) 231-5091 9900440033 NNüürrnnbbeerrgg -------- OBE« V«? Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

1 9. SEP. 2013

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 18. September 2019

Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Parken entgegen der Fahrtrichtung, vor abgesenkten Bordsteinen, auf dem Gehweg, im eingeschränkten Halteverbot oder in Spielstraßen: In der Nürnberger Südstadt herrschen bei der Parkplatzsuche teilweise anarchische Zustände. Dabei führt dieses rücksichtlose Verhalten nicht nur zur Blockade von Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, sondern gefährdet unachtsames Parken zudem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger'innen, Radfahrerinnen, Kinder und Senior*innen: Denn parkende Autos versperren Geh- und Fahrradwege zeitweise dergestalt, dass ein Ausweichen auf die Hauptverkehrsstraße unausweichlich ist.

Sanktionen wie Bußgeldbescheide oder der Einsatz von Abschleppdiensten scheinen nicht zu fruchten beziehungsweise bleiben Strafandrohungen oftmals ohne Ausführung.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Tageszeit und gibt Auskunft über die Anzahl der Parksünder, die ein Bußgeld entrichten mussten oder deren Auto aufgrund rechtswidrigen Parkens abgeschleppt wurde.

gegen rücksichtsloses Parken in der Nürnberger Südstadt plant.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Colmberger Straße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Colmberger Straße wurde gemäß Bebauungsplan Nr. 4279 hergestellt.

Gemäß B-Plan endet die Straße in Höhe Colmberger Straße 1c. Nachdem die Zufahrt zu dem Anwesen außerhalb des B-Planes liegt, wurde für die Erschließung die Fahrbahn und der westliche Gehweg um ca. 9 m über den B-Plan hinaus ausgebaut.

Am südlichen Ende der Colmberger Straße sollte die Gehweghinterkante parallel zur Straße verlaufen. Nachdem die Straße in einem spitzen Winkel zur Straße "Am Röthenbacher Landgraben" verläuft, wurde die Ecke des Gehweges abgeschrägt, um die Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern zu verbessern.

Die Colmberger Straße soll im Jahr 2020 abgerechnet werden. Deshalb ist für die Anpassungsmaßnahmen gemäß Straßenplan Colmberger Straße ein Beschluss des Verkehrsausschusses erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Colmberger Straße gemäß Plan Nr. 2.2318.2.1 vom 28.10.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des § 125 Abs.2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

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Lageplan

M = 1 : 500 2.2318.2.1

Colmberger Straße Bestandsplan für Abrechnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kavalastraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Für die Kavalastraße wurde für Grundstücksverhandlungen am 28.05.2009 die Straßenbegrenzungslinie am südlichen Fahrbahnrand und aufgrund der anstehenden Bebauung des anliegenden Grundstücks am 28.09.2017 der Straßenplan vom Verkehrsausschuss beschlossen.

Die Kavalastraße ist bis Ende 2018 hergestellt worden. Beim Ausbau der Straße wurde der Verlauf der nördlichen Straßenkante in einem ca. 25 m langen Abschnitt am Ende der Sackstraße an eine vorhandene Hecke angepasst. Um dennoch eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 2 BauGB der Feststellung der Gemeinde, dass die Anlage trotz geänderter Randsteinlinie endgültig hergestellt ist und sie den Anforderungen des §1 Abs. 4-7 BauGB entspricht.

Dieser sagt – vereinfacht formuliert – aus, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. In diesem Fall kann die Verwaltung dies aufgrund der tatsächlichen Funktion der Sackstraße, trotz der Verschmälerung der Fahrbahn kurz vor der Wendeanlage auf eine Breite von ca. 4,50 m bestätigen. Beschwerden über eine mangelnde Funktionalität der Straße liegen nicht vor. Das Verkehrsaufkommen ist verschwindend gering. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Kavalastraße gemäß Plan Nr. 2.1906.2.1 vom 04.03.2008 mit letzter Änderung vom 24.10.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des § 125 Abs.2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kleestraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

In der Kleestraße wurde die Fahrbahn, inclusive der Rinnen und Randsteine, 1929/1930 ausgebaut und nach altem Recht abgerechnet. Die Gehwege, Parkbuchten und das Straßenbegleitgrün vor Haus Nr.28 wurden noch nie erstmalig hergestellt uns somit auch noch nicht abgerechnet.

Um den Ausbau der Straße abzuschließen und die Maßnahme bis 2021 komplett abrechnen zu können wird der Straßenplan zum Beschluss vorgelegt. Innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen werden östlich der Fahrbahn ein ca. 2,00m breiter Gehweg und auf eine Länge von 82m eine 2,00m breite Längsparkbucht vorgesehen. Auf der westlichen Straßenseite werden die vorhandenen Seitenbereiche zu Gehwegen ausgebaut. Die vorhandene Senkrechtparkbucht wird ergänzt und die dem Höhenausgleich dienende Böschung wird als Straßenbegleitgrün in die Planung integriert.

Um die Abrechnung der Maßnahme vornehmen zu können,bedarf es gemäß §125 Abs. 2 BauGB der Feststellung der Gemeinde, dass die Anlage endgültig hergestellt ist und sie den Anforderungen des §1 Abs. 4-7 BauGB entspricht. Dieser besagt, vereinfacht formuliert, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. In diesem Fall kann die Verwaltung dies bestätigen. Die Funktionalität der Straße bleibt unverändert erhalten. Der Parkraum wird geordnet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 160.000 € Folgekosten -200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 160.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Bauvorhaben löst Anliegerbeiträge für die Ersterschließung aus und wird aus dem Pauschalansatz "Erschließungsstraßen allgemein" finanziert.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Kleestraße gemäß Plan Nr. 2.2239.2.1 vom 28.11.2017mit letzter Änderung vom 05.11.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des §125 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

1 0 9 39 5 45 a031 1 1 57 51 61 1 1 1 55 35 94 74 34 14 73 53 33 13 72 52 a95 95 3 1 1 f o 15a 15b h t s 15 o P 227/36 m I 43/722 227/23 Posthof 227/14 Im 21 17 Kleestraße Kleestraße 203 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 300/5 e Pfosten ß 63 thcin a r a23 t 82 s 23 siewhcansmutnegiE 299 g 03 hcilthcerrebehru u188 dnu l f P noitamrofnioeG 300/2 ehcsireyaB ße Pflugstra 08/003 sla 300/81 rüf etrakrulF tsi 3/003 tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red gnulletsraD reseiD 288/7 Planungsgrundlage Digitale Stadtgrundgarte zur Maßentnahme nicht geeignet! gez. Wunder Erfurth (4937) gez.Jülich Wenzel Lageplan 2.2239.2.1 04.04.18 Wenzel Parkbucht 05.11.19 Wenzel Details gem. SÖR Kleestraße im Bereich Haus Nr. 28 - 36
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Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Benennung der im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße

gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehepaar Defet

Anlagen: Entscheidungsvorlage Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Herr Hansfried Defet hat sich zusammen mit seiner Frau Marianne Defet als Sammler, Galerist und Mäzen in der Nürnberger Kunstszene sehr engagiert und war auch als Unternehmer sehr erfolgreich. Da sich das ehemalige Wohnhaus des Ehepaares Defet in der Gerhart-Hauptmann-Straße, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4614 befindet, wird vorgeschlagen, die neue Erschließungsstraße südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße als Defetstraße zu benennen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Bennennung besonders benachteiligt sind.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Av

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der im Bebauungsplan Nr . 4614 südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße als Defetstraße.

Beilage______________

Entscheidungsvorlage

Frau Renate Blank, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D., hat vorgeschlagen, das Ehepaar Hansfried und Marianne Defet mit einem Straßennamen zu ehren.

Das Unternehmer- und Galeristenehepaar Marianne und Hansfried Defet zeigte großes Interesse an moderner Kunst. Sie förderten zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler in umfassender Form. So entstand um 1965, im damaligen Fabrikgebäude an der Leopoldstraße, eine Privatgalerie, die vielen neuen Talenten eine Präsentation und den Verkauf ihrer Werke erlaubte. Das Ehepaar Defet gehörte im Rahmen des Dürerjahrs 1971 zu den Initiatoren des "Symposium Urbanum". Der "Skulpturengarten" am Frauentorzwinger wäre kaum möglich gewesen, ohne das Zurverfügungstellen mehrerer Arbeiten aus dem Privatbesitz der Familie Defet. Nach dem Tod seiner Frau rief Herr Defet die mit 1,8 Millionen Euro ausgestattete "Marianne und Hans-Friedrich Defet-Stiftung" ins Leben, die es jungen Künstlerinnen und Künstlern erlaubt, einen Jahres-Arbeitsaufenthalt in Nürnberg zu verbringen; auch das genannte Galeriehaus gehört zu dieser Stiftung. Schon zwischen 1999 und 2004 hatte das Ehepaar Defet dem "Neuen Museum - Staatliches Museum für Kunst und Design in Nürnberg" (NMN) einen beachtlichen Teil ihrer umfangreichen und wertvollen Kunstsammlung als Schenkung übergeben. Aufgrund ihrer vielfältigen Verdienste um die Kunstförderung ihrer Heimatstadt waren beide Ehrenmitglieder der "Akademie der Bildenden Künste Nürnberg".

Das ehemalige Wohnhaus des Ehepaares Defet in der Gerhart-Hauptmann-Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4614. Dieser sieht u.a. eine neue Erschließungsstraße südwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße vor.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die im Bebauungsplan Nr. 4614 südwestlich der Gerhart- Hauptmann-Straße gelegenen Erschließungsstraße nach dem Ehehpaar Defet als

Defetstraße

(nach Hansfried Defet, 1926-2016 und nach Marianne Defet, 1926-2008)

zu benennen.

Durch ein Zusatzschild zum Straßennamenschild wird auf die beiden Namensgeber hingewiesen.

Beilage: ....................

e ß a r tS r e h c ir ü Z e ß a Str n­ n a m pt u a H art­ h er G

e ß a r St r e ell z n

e Defetstraße

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© Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 141

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2018

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.05.2018 Sachverhalt Beschilderungsbeispiel Magnus-Hirschfeld-Platz Beschilderungsbeispiel Stehrstrasse

Bericht:

Über die Praxis der Zusatzbeschilderung bei nach Personen benannten Straßen wird berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: ....................

Beilage: ....................

Beilage: ....................

Sachverhalt

Seit Januar 2019 werden bei allen neuen nach Personen benannten Straßen Zusatzschilder angebracht, die die Lebensdaten bzw. die Bedeutung der geehrten Person in knapper Form erläutern. Dies sind die Helmut-Bloß-Straße (AfV vom 24.01.2019), die Elise-Hopf-Straße (AfV vom 21.02.2019), die Babette-Müller-Straße (AfV vom 21.02.2019), die Käte-Reichert- Straße (AfV vom 21.02.2019), die Schmidt-Burkhardt-Straße (AfV vom 21.02.2019), der Magnus-Hirschfeld-Platz (AfV vom 28.03.2019), die Emmy-Noether-Straße (AfV vom 27.06.2019), die Sophie-Germain-Straße (AfV vom 27.06.2019), die Dr.-Andreas-Urschlechter-Brücke (AfV vom 29.09.2019) und die Defetstraße (vorbehaltlich Beschlussfassung AfV vom 12.12.2019).

Bei der Helmut Bloß-Straße und beim Magnus-Hirschfeld-Platz sind die Zusatzschilder bereits montiert. Bei den übrigen Straßen erfolgt die Anbringung der Zusatzschilder, sobald die (Straßen-)Baumaßnahmen vor Ort abgeschlossen sind.

Bei den 1.200 bestehenden, nach Personen benannten Straßen, Brücken und Plätzen in Nürnberg erfolgt - unter Berücksichtigung der Personalressourcen bei Geo, wo 0,15 VK-Stellen für Straßenbenennungen zur Verfügung stehen - die Anbringung eines Zusatzschildes mit einem erläuternden Text nur in Einzelfällen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn eine Kommentierung aufgrund neuerer Erkenntnisse notwendig erscheint und dies einer besseren historischen Einordnung dienlich ist (vgl. AfV vom 20.09.2018). In der Stehrstraße wurde bereits ein Zusatzschild angebracht, in Vorbereitung ist dies beim Wissmannplatz, der Wissmannstraße und der Pausalastraße.

Um zu gewährleisten, dass die Zusatzschilder korrekt sind, wird das Stadtarchiv (Av) bei der Textdefinition eingebunden. Die Koordination des Vorgangs erfolgt durch Geo. Die Beschaffung und Anbringung der Zusatzschilder führt SÖR durch.

Derzeit bereitet Geo in Zusammenarbeit mit Av und dem Online-Büro vor, das Straßennamensverzeichnis online zu stellen. Auf diese Weise erfolgt über das Internet eine Information über die Hintergründe zur Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken in Nürnberg.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

P+R Parkhaus in Röthenbach

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019

Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Antrag_P+R Parkhaus in Röthenbach_CSU

Sachverhalt (kurz):

Das P+R-Parkhaus Röthenbach ist sanierungsbedürftig. Der beauftragte Statiker empfiehlt in seinem Gutachten aufgrund der Zunahme von Schäden am Bauwerk die Schließung des P+R- Parkhauses Ende 2019, nach erneuter Prüfung aber spätestens bis Ende Februar 2020. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird zudem empfohlen, von einer Sanierung abzusehen und einen Neubau anzustreben.

Die CSU-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 26.09.2019, bei der Planung eines neuen P+R-Parkhauses in Röthenbach die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote zu berücksichtigen. Im Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 wird außerdem um Prüfung gebeten, ob das Parkhaus über den Dezember hinaus betrieben werden kann.

Eine Anfrage bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass nur über das Sonderprogramm „Luftreinhaltung“ eine Förderung für das gesamte Projekt grundsätzlich möglich wäre. Bisher wurde von der Regierung von Mittelfranken als Bedingung für eine Förderung über Luftreinhaltemittel die Schaffung einer relevanten Mehrkapazität an Stellplätzen und die Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2022 genannt. Der VGN prognostiziert unter Annahme der Beibehaltung des bisherigen Verkehrsverhaltens einen Bedarf von rund 530 bis 600 Pkw-Stellplätzen für das P+R-Parkhaus Röthenbach. Es sind zusätzlich ausreichend Fahrradabstellplätze in angemessener Qualität vorzusehen. Darüber hinaus ist bei einem Neubau eines P+R-Parkhauses der Flächenbedarf der VAG zu berücksichtigen, um den ÖPNV an diesem wichtigen Umsteigeknoten fahrgastfreundlich und zukunftsfähig zu gestalten.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung bemüht sich um eine Förderung aus dem Sonderprogramm zur Luftreinhaltung.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange der Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

UB

Beschlussvorschlag:

Stellplätzen wird angestrebt.

Neubau des P+R-Parkhauses Röthenbach zu bemühen und die ggf. dafür erforderlichen Bedingungen in die Planung einzubeziehen.

verschiedenen Mobilitätsangeboten zu berücksichtigen sowie in Zusammenarbeit mit der N-Ergie eine sinnvolle E-Ladeinfrastruktur vorzusehen.

zukunftsfähigen ÖPNV-Verknüpfungspunktes bei der Planung zu berücksichtigen.

P+R-Parkhaus in Röthenbach

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.09.2019

Entscheidungsvorlage

1. Anlass

Beim 1986 erstellten Park+Ride-Parkhaus in Röthenbach handelt es sich um ein Parkhaus in offener Fertigteilbauweise, welches unentgeltlich als Park+Ride-Anlage mit Zugang zum U-Bahnhof Röthenbach zur Verfügung gestellt wird. Das Parkhaus bietet Platz für 515 Pkw und 100 Fahrräder. Die Parkplätze verteilen sich auf fünf Geschosse, die zueinander um ein Halbgeschoss versetzt angeordnet sind. Die beiden oberen Parkebenen (8 und 9) sind nicht überdacht. Es besteht Baurecht aus einem qualifizierten Bebauungsplan.

Bei der Ende 2014 durchgeführten Hauptprüfung des Parkhauses Röthenbach wurde ein mangelhafter bis ungenügender Zustand des Bauwerks festgestellt und kommuniziert. Daraufhin wurden die Prüfintervalle verkürzt und 2017 provisorische Sicherungsmaßnahmen (u.a. Hilfsunterstützungen) ergriffen sowie ein weiter verkürzter Inspektionsturnus festgelegt. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist somit vorläufig gewährleistet.

Im Zuge der vierteljährlichen Standsicherheitsbegehung des Parkhauses hat der Gutachter im August 2019 eine weitere Zunahme der Schäden am Bauwerk festgestellt und geraten, das Parkhaus bis spätestens Ende 2019 zu schließen, da ein schlagartiges Versagen einzelner Bauteile nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Einzelne Konsolen sind bereits gebrochen. Weiterhin empfiehlt er aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und weil die Beseitigung aller durch Chlorideintrag aus Streusalz verursachten Schäden nicht gewährleistet werden kann, von einer Sanierung abzusehen und das Parkhaus durch einen Neubau zu ersetzen.

Die Entscheidung über die tatsächliche Schließung wird erst im Dezember 2019 nach erneuter Begutachtung gefällt. Ziel ist dabei ein möglichst langes Offenhalten des Parkhauses vor dem Abbruch.

2. Neubau

Der VGN prognostiziert unter Annahme der Beibehaltung des bisherigen Verkehrsverhaltens einen Bedarf von rund 530 bis 600 Pkw-Stellplätzen für das P+R-Parkhaus Röthenbach.

Das bestehende Parkhaus Röthenbach befindet sich direkt oberhalb der U-Bahnröhren auf der Linie U2 nahe des U-Bahnhofs Röthenbach. Im westlichen Bereich des Parkhauses, in welchem die U-Bahnröhre in offener Bauweise erstellt wurde, gründet das Parkhaus direkt auf der U-Bahnanlage, im weiteren Verlauf in östliche Richtung auf Streifenfundamenten. Eine Erhöhung der Auflast, z.B. durch weitere Parkebenen oder eine schwere Konstruktion, erfordert zur Lastaufnahme zusätzliche Gründungsmaßnahmen neben der U-Bahnanlage. Aufgrund der gepflasterten Verkehrsfläche im untersten Geschoss und der geringen Überdeckung im Bereich der offenen Bauweise besteht das Risiko, dass Chloride bis zur Tunneldecke vorgedrungen sind. Die Tunneldecke wäre daher im Zuge eines Neubaus freizulegen und zu prüfen. Es sollte ein zeitlicher Puffer eingerechnet werden, falls Sanierungsarbeiten an der Tunneldecke erforderlich werden. Weiterhin enthält das Parkhaus am östlichen Ende ein Regenrückhaltebecken. Dieses ist mit dem Ersatzneubau adäquat und gemäß aktuellem Regelwerk zu ersetzen.

Die CSU-Stadtratsfraktion fordert in ihrem Antrag vom 26.09.2019, bei der Sanierung bzw. dem Neubau des P+R-Parkhauses Röthenbach verschiedene Mobilitätsangebote ähnlich wie bei den in Nürnberg seit 2016 eingeführten Mobilitätsstationen zu berücksichtigen. Im Zuge der Planung wird in Kooperation mit der N-ERGIE geprüft werden, ob bei einem Teil

der Pkw-Stellplätze Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet und ob die Pkw-Stellplätze mit Detektionstechnologien zur Belegungserfassung ausgestattet werden können. Im Neubau des P+R-Parkhauses werden außerdem ausreichend Fahrradabstellplätze (100- 200) vorgesehen werden. Etwa die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer des P+R-Parkhauses Röthenbach kommt aus dem näheren Umfeld (Röthenbach, Eibach, Gebersdorf, Stein), so dass für diese Gruppe das Fahrrad oder das Pedelec bzw. E-Bike eine Alternative zum Auto sein kann. Grundsätzlich werden die vorhandenen Fahrradabstellanlagen am U-Bahnhof Röthenbach bereits sehr gut genutzt.

Am P+R-Parkhaus Röthenbach besteht mit dem direkten Zugang zum U-Bahnhof und der Lage direkt neben dem Busbahnhof bereits eine sehr gute Verknüpfung zum öffentlichen Nahverkehr. In unmittelbarer Nähe zum P+R-Parkhaus Röthenbach befindet sich außerdem bereits ein Mobilpunkt mit einem Carsharing-Stellplatz (Insinger Straße Ecke Dombühler Straße). Die VAG plant im Jahr 2020 die Einrichtung einer VAG_Rad-Station am U-Bahnhof Röthenbach. Der E-Scooter-Anbieter Voi hat seine Ausleih- und Rückgabezone auf den Bereich um den U-Bahnhof Röthenbach ausgeweitet. Damit ist eine Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel gewährleistet.

Im Falle des Neubaus des P+R-Parkhauses ist der Flächenbedarf der VAG zu berücksichtigen, um den ÖPNV an diesem wichtigen Umsteigeknoten fahrgastfreundlich und zukunftsfähig zu gestalten. Derzeit bestehen Probleme im Betriebsablauf an dem Verknüpfungspunkt zwischen den Bussen aus den südlichen Stadtteilen und dem Umland mit der U-Bahn, weil nicht ausreichend Bahnsteige und Wartebereiche für Busse zur Verfügung stehen.

Der Neubau ist zudem möglichst allseitig intensiv zu begrünen.

3. Kostenschätzung und Förderung

Basierend auf vergleichbaren Parkhausbauprojekten wird für den Neubau des Parkhauses ein pauschaler Schätzwert von rund 15.000 € pro Stellplatz angesetzt. Darüber hinaus entstehen für den Neubau weitere Kosten für den Ersatz des bestehenden Aufzugs und infolge der erschwerten Gründung direkt auf dem U-Bahnbauwerk. Zuzüglich der Kosten für den Abbruch und die Planung werden die Gesamtkosten bei 600 Pkw-Stellplätzen und 200 Fahrradstellplätzen auf rund 10 Mio. € geschätzt. Diese Kosten beinhalten lediglich eine einfache Ausstattung und berücksichtigen keine weiteren Nutzungen auf dem Gelände.

Eine Anfrage bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken hat ergeben, dass über das Sonderprogramm „Luftreinhaltung“ eine Förderung für das gesamte Projekt grundsätzlich möglich ist. Bisher wurde von der Regierung von Mittelfranken als Bedingung für eine Förderung über Luftreinhaltemittel die Schaffung einer relevanten Mehrkapazität an Stellplätzen und die Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2022 genannt.

4. Weiteres Vorgehen

Wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den Bedingungen eines Neubaus, den zu erwartenden Kosten und den Fördervoraussetzungen müssen noch detailliert geklärt werden.

Um die Zeitspanne zwischen der Schließung des bestehenden und der Inbetriebnahme eines neuen P+R-Parkhauses möglichst gering zu halten, hat die Verwaltung mit den Planungen für ein Parkhaus mit rd. 550 bis 600 Stellplätzen bereits begonnen. Im Planungsprozess können die offenen technischen und städtebaulichen Fragen erörtert werden. Gleichzeitig werden weitere Gespräche mit der Regierung von Mittelfranken geführt, um die konkreten Förderbedingungen zu klären. Sobald belastbare Aussagen zu den relevanten baulichen und finanziellen Fragen vorliegen, wird die Planung mit einem Finanzierungsvorschlag dem Bau- und Vergabeausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58

Ajy__

Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly OBERBÜRGERMEISTER 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907

2 6. SEP. 2019

Telefax: 0911231-4051 90403 Nürnberg /.........Nr...... E-Mail: csu@stadt.nuemberg.de JurStellungnahme WWW.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de ' y.wort vor Absenvorlegen j i zur Unter* 26.09.2019 : 'or'.egen Sendner / Krieglstein

P+R Parkhaus in Röthenbach

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das P+R Parkhaus in Röthenbach ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem schlechten bauli­ chen Zustand. Derzeit laufen Untersuchungen hinsichtlich einer Sanierung bzw. eines Neubaus an diesem Standort. Aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion besteht damit die Chance, ein innovatives Parkkonzept für unsere Stadt, ein sogenanntes „Verkehrsterminal" (siehe unseren Antrag vom 24.06.2019) frühzeitig auf den Weg zu bringen.

Wir sehen am Standort Röthenbach eine gute Verknüpfung einer erweiterten Park-&-Ride-Anlage, an de­ nen Autoparkplätze nicht nur mit dem öffentlichen Nahverkehr, sondern auch mit Bike- oder Carsharing- Angeboten bzw. E-Scootern verknüpft werden können.

Darüber hinaus sollte der Bau von Ladestationen und ein intelligentes Parkmanagement mittels Sensoren und einer digitalen Plattform geprüft werden. Über diese digitale Plattform könnten aktuelle Information über die Belegung von Parkplätzen und Ladestationen sowie den aktuellen Preis kommuniziert werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung entwickelt gemeinschaftlich mit der N-Ergie Nürnberg für das Parkhaus Röthenbach ein innovatives Parkkonzept „Verkehrsterminal" und bringt dies zur Umsetzung. Des Weiteren wird bei der Planung beachtet, dass ausreichend Fahrradparkplätze vorhanden sind.

A19092600 Park and Ride Parkhaus Röthenbach.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

An der Ecke Roonstraße / Bärenschanzstraße wird zurzeit der Neubau für das Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) errichtet. Die Zufahrt und der Zugang erfolgt über die Bärenschanzstraße. Die Querung für Fußgänger in der Bärenschanzstraße und der Roonstraße wird für behinderte Personen barrierefrei gestaltet und die fußläufige Erreichbarkeit des ZBFS verbessert.

In der Bärenschanzstraße wird an der Querungsstelle die Breite der Fahrbahn auf 4,75 m reduziert. Beide Gehwegseiten erhalten ein Blindenleitsystem nach den gültigen Richtlinien. Zur optischen Heraushebung der Querungsstelle erhält die Fahrbahn einen niveaugleichen Belagswechsel. An der Einmündung zur Roonstraße werden als Baumtor beidseitig 2 neue Bäume gepflanzt. Mittels beidseitiger Längsparkbuchten wird die Parksituation geordnet.

In der Roonstraße wird die Zugänglichkeit der vorhandenen Fußgängerquerung mit Insel durch die Anpassung der Senkrechtparkplätze verbessert und das vorhandene Blindenleitsystem an die gültigen Richtlinien angepasst.

Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 250.000 €. Davon sind ca. 15.000 € Beiträge aus dem Erschließungsbeitragsrecht. Der Rest von ca. 235.000 € wird aus den Mitteln für den Um- und Ausbau von Straßen finanziert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 250.000 € Folgekosten 1.045 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 250.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verkehrliche Verbesserung für mobilitätsbenachteiligte Personen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Bärenschanzstraße, Einmündung Roonstraße vor Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS), Vpl-Nr. 2.1029.2.8 vom 22.04.2015 und letzter Änderung vom 08.10.2019

8a III 1 1/55 1/71 1/12 KE 1/54 EKOK 304,85 3 6 3030 30 1/ PARKHAUS NOVARTIS I 8d V 6 III 1/46 1/56 Bärenschanzstraße 1/6 34 VI 93 III 73 III 33 III 13 VI 92 III 72 III 1 II III II 3 7 0 1/2 II 2 3 3 1/ 369/3 1/5 5 III 1/4 II I III 2 e 3 1/7 II ß a III r st I r r e 371 369 III Dil h 4 5 I II III 8/5 V I 6 II 8/6 7 7 2 7 IV e 1/70 ß a r t s n o o R 1/67 Bärenschanzstraße 91 III 71 V 51 52 28/2 gez. Wunder 29/2 30/2 gez. Jülich 28 30 29 III 6 2 16 II 20 18 II II 91 b71 a71 II 12 /1 /2 4 25 22/12 6/7 /6 /7 11 / 22 20 e ß a
8a III 1 1/55 1/71 1/12 KE EKOK 304,85 3 6 3030 30 1/ PARKHAUS NOVARTIS 6 III 1/46 1/56 schanzstraße 1/6 3 III 73 III 33 III 13 VI 92 III 72 III 1 III II 3 7 0 1/2 II 2 3 3 1/ /3 5 2 7 IV e 1/70 ß a r t s n o o R 1/67 Bärenschanzstraße 91 III 71 V 51 52 28/2 gez. Wunder 29/2 30/2 gez. Jülich 28 30 29 III 6

r ts n o o R

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly ___ 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907

Mi/

Telefax: 0911 231-4051

90403 Nürnberg

E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

10.01.2018 Regitz

i Bahnübergang am Bierweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Verkehrssituation am Bierweg ist durch einen heftigen Durchgangsverkehr gekennzeichnet. Eine andere Konzeption Flughafenverkehr und damit Entlastung des Bierwegs muss das Ziel bleiben, jedoch ist kurzfristig leider keine Entlastung in Sicht.

Gleichzeitig ist der Bierweg eine wichtige Erschließung für die örtlichen Fuß- und Radwege. Ein wesentliches Problem ist dabei die Sicherheit des Schulweges insbesondere am Bahnübergang der sogenannten Gräfenbergbahn.

Auf Initiative des Elternbeirates der Grundschule am Heroldsberger Weg und des Vorstadtvereins Nürnberg Nord fand am 08. Januar eine Ortsbegehung statt. Dabei wurden folgende Anregungen gegeben, die wir die Verwaltung beauftragen zu prüfen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Zusammen mit der Deutschen Bundesbahn wird eine Alternativprüfung durchgeführt bezüglich der Möglichkeit eine barrierefreie Unterführung oder eine Beschränkung auf dem neuesten technischen Stand mit Dauerrotlicht am Bahnübergang zu bauen.

Die Stadt prüft eine Ergänzung der Einzäunung der Bahnstrecke entlang der Wohnbebauung bis in Richtung Buchenbühl.

Die Kommunale Verkehrsüberwachung wird beauftragt, deutlich häufigere Geschwindigkeitsmessun­ gen im Wohnbereich des Bierwegs durchzuführen.

Die Pfosten an der Nordseite des Bierwegs, östlich des Bahnüberganges werden mit Ketten ergänzt.

Es wird geprüft, wie die Überquerung des Bierwegs östlich der Überführung besser gesichert werden kann, z.B. durch eine Ampelanlage an der Kreuzung Bierweg/Tannenbergstraße.

Mit freundlichen Grüßen

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Bahnübergang am Bierweg

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2019

Anlagen: Antrag

Sachverhalt (kurz):

Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion zur Verkehrssituation am Bahnübergang der Gräfenbergbahn über den Bierweg wurde zusammen mit der DB Netz AG, die für den Streckenunterhalt und damit auch für die technische Ausstattung des BÜ zuständig ist, im Rahmen der Bahnübergangsverkehrs-schau am 13.06.2019 besprochen.

Bahnübergangsverkehrsschauen werden von der Stadt Nürnberg als zuständiger Straßenverkehrs-behörde organisiert und im Turnus von zwei Jahren durchgeführt. Teilnehmer sind neben den städtischen Dienststellen Vpl (Straßenverkehrsbehörde und Straßenplanung) und SöR (Straßen-unterhalt) die DB Netz AG sowie die Bundes- und Landespolizei. Dabei werden die Bahnübergänge und die kreuzenden Wege auf etwaige Mängel an sicherheitsrelevanten Einrichtungen überprüft. Das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde der DB Netz AG wird über die Feststellungen informiert, soweit es nicht an den Ortsbesichtigungen vertreten ist.

In diesem Zusammenhang wurde mit der DB Netz AG auch die Frage der technischen Sicherungs- einrichtungen am Bahnübergang überprüft. Die technische Sicherungseinrichtung des Bahnüber-gangs wurde 1957 konstruiert und 1964 errichtet. Die DB Netz AG hat die seit dem 10.06.2014 dokumentierten Störungsmeldungen aus der Anlage ausgewertet. So sind in 2014 von 10.06.2014 bis Jahresende drei Störungen verzeichnet, in 2015 10 Störungen, in 2016 4 Störungen, in 2017 8 Störungen, in 2018 5 Störungen und in 2019 bis 19.03.2019 drei Störungen dokumentiert (dabei sind auch einzelne Doppelmeldungen enthalten). Das Störungsbild zeigt keine Auffälligkeit bezüglich des Alters der Anlage, die Ursachen für Störungsmeldungen sind unterschiedlicher Natur, zumeist aber Meldungen der Triebzugführer und Unfallmeldungen.

Hinsichtlich der technischen Erneuerung der Sicherungstechnik wurde der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für den Freistaat Bayern, Herr Klaus-Dieter Josel, am 29.07.2019 angeschrie-ben, mit Schreiben vom 19.08.2019 hat er auf die laufende Planung, die eine Abstimmmung mit dem Freistaat Bayern bedingt, hingewiesen.

Im Rahmen der Erneuerung der Signaltechnik wird eine Koppelung mit der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heroldsberger Weg/ Bierweg geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht, ob mit Einsatz neuester technischer Standards eine Kopplung mit der Lichtsignalanlage erforderlich ist. Es erfolgt eine enge planerische und technische Abstimmung mit der DB Netz AG.

Die Koppelung von Lichtsignalanlage und Sicherungstechnik des Bahnübergangs könnte verhindern, dass aufgrund eines Rückstaus an der Kreuzung Bierweg/ Heroldsberger Weg der

Bahnübergang überstaut wird. Nach Bahnangaben sind ein Teil der Störungen an der technischen Sicherung des Bahnübergangs auf wartende Fahrzeuge im Gleisbereich zurückzuführen. Ein Kontakt blockiert im Störungsfall die Anlage und erfordert eine Behebung der Störung durch Personal, das von einem DB-Netz-AG-Stützpunkt in Fürth ausrückt. Auf den Vorschlag der Stadt Nürnberg, die Bahnübergang den örtlich näher stationierten und damit schneller vor Ort verfügbaren Kräften der DB Netz AG am Nürnberger Hauptbahnhof zuzuordnen, blieb von der DB unbeantwortet.

Die Einzäunung der Bahnstrecke liegt im Verantwortungsbereich der DB Netz AG. Im Bereich des Bauernwalds wurde in der Vergangenheit durch die DB nach massiver Forderung von Stadt und Polizei eine Einzäunung vorgenommen. Im Zuge der letzten Bahnübergangsverkehrsschau wurden der DB Netz AG auch nochmals Hinweise gegeben, wie das verbotswidrige und lebensgefährliche Übersteigen der vorhandenen Zäune nachhaltiger unterbunden werden kann. Eine generelle Um-zäunung der Strecke lehnt die DB Netz AG mit Verweis auf Kosten und Bezugsfälle an anderer Stelle ab. Daher konnte im Bereich des Ziegelsteiner Bauernwaldes nur die Einzäunung an den - wegen der vielen querenden Kinder besonders gefährdenden Abschnitten erreicht werden. Eine spezielle Rechtsgrundlage, von der DB Netz AG die Einzäunung der Bahnstrecke zu verlangen, besteht nicht. Die Stadt Nürnberg ist schon aus rechtlichen Gründen daran gehindert, auf bahneigenen Flächen Einzäunungen selbst vorzunehmen.

Am Bierweg besteht momentan die allgemeine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h nach StVO. Nach den Vereinbarungen mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken ist damit die Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig. Es wurden in der Vergangenheit stets zu unterschiedlichen Zeiten Messungen vorgenommen, auffällige Verstöße konnten nicht festgestellt werden. So wurde z. B. im August 2019 in 6 Nächten insgesamt 8 Stunden im Bierweg überwacht, das schnellste Fahrzeug wurde mit 60 km/h gemessen. In nächster Zeit, ein genauer Ausführungszeit-punkt ist noch nicht bekannt, wird im Bereich der Kirche St. Georg aufgrund des sich im Kirchen-grundstück befindlichen Kinderhortes mit 40 Kindern eine - wie an anderen Stellen im Stadtgebiet bereits übliche - Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf die Länge von 300m im Umkreis der Einrichtung und in der Zeit von montags bis freitags von jeweils 7 bis 18 Uhr eingerichtet. Dies eröffnet dann auch den Einsatzbereich der Geschwindigkeitsüberwachung durch den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung.

Vom Einsatz von Kettenschwingen wird am Bierweg weiterhin abgesehen, da diese keinen zusätzlichen Schutz, sondern eher eine weitere Gefährung für die Kinder bedeuten. Durch die bestehenden Fahrbahnmarkierungen und die Pfostenreihe wird der Gehweg optisch hinreichend deutlich dargestellt. Kettenschwingen verhindern zwar auf der einen Seite, dass der Gehweg verlassen werden kann; andererseits aber auch, dass die Fahrbahn, die von Süden her unbeschränkt betreten werden kann, nach Norden wieder verlassen werden kann, ohne die Ketten übersteigen zu müssen. Nachdem das Übersteigen der Ketten ein schnelles Verlassen der Fahrbahn - gerade durch Kinder und Senioren - verhindert, sind diese durch die Ketten besonders gefährdet.

Für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bierweg/ Tannenbergstraße besteht aus dem Verkehrsgeschehen weder eine verkehrliche Notwendigkeit noch finanzielle Mittel. Anders als z. B. an der Kreuzung Neumeyerstraße/ Schafhofstraße ist hier eine besondere Gefährdungslage, die nur durch die Installation einer Lichtsignalanlage behoben werden kann, nicht ersichtlich. Die Kreuzung liegt zudem im Bereich der künftigen Geschwindigkeitsbeschränkung. Für Fußgänger besteht zudem eine Querungshilfe unmittelbar westlich der Einmündung Hiltpoltsteiner Straße. Der Abstand zur Tannenbergstraße beträgt 35m, damit stellt die Benutzung keinen unzumutbaren Umweg dar.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine diversityrelevanten Belange betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Tempo 30 in Zerzabelshof in der Zerzabelshofer Hauptstraße und einem Teil der Bingstraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.09.2015

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016

Anlagen: Antrag Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.09.2016 Straßenplan Nr. 2.2224.5.1 Straßenplan Nr. 2.2224.5.2

Sachverhalt (kurz):

Viele Bürger/innen und der Vorstadtverein Zabo e.V. fordern seit geraumer Zeit Tempo-30 in der "Ortsdurchfahrt" von Zabo. Die SPD und die CSU haben Anträge gestellt, die eine Verbesserung der Querbarkeit von Bingstraße und Zerzabelshofer Hauptstraße fordern. Die Verwaltung hat den Sachverhalt überprüft.

Ergebnis der Prüfung ist, dass - auch in Abstimmung mit der VAG wegen der beschleunigten Buslinien - Tempo 30 im Bereich zwischen Valznerweiherstraße über den Zabo-Kreisel hinweg bis zur Bushaltestelle Wohnstift am Tiergarten ohne größeren Straßenumbau eingeführt werden kann. Weder die Zerzabelshofer Hauptstraße noch die Bingstraße sind Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes. Damit kann ganz Zabo in eine T-30-Zone integriert werden

Die SPD beantragt einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") in Höhe des Johann-Adam- Reitenspieß-Platzes. Die Verwaltung hat einen Plan für die Zerzabelshofer Hauptstraße erarbeitet, der im Bereich des Johann-Adam-Reitenspieß-Platzes einen kurzen Abschnitt mit andersfarbigem Asphalt vorsieht. Ein Fußgängerüberweg kann dort wegen der benachbarten Lichtsignalanlagen nicht vorgesehen werden. Die Lichtsignalanlagen sind alle aus Gründen der Verkehrssicherheit und wegen ihrer Funktion für die Busbeschleunigung zu erhalten. Dies ist auch rechtlich abgesichert bzw. möglich.

Die CSU beantragt einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Bingstraße. In der Bingstraße ist im Bereich der Bushaltestelle bereits eine Querungshilfe vorhanden. Aufgrund des relativ geringen Verkehrsaufkommens reicht diese aus. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen empfiehlt erst ab einer Fußverkehrsstärke von mindestens 100 Fg/h die Einrichtung eines FGÜ. Dieser Wert wird in der Bingstraße mit ca. 30 Fg/h deutlich unterschritten. Tempo-30 kann auch in diesem Bereich angeordnet werden.

Die Verwaltung arbeitet zur Zeit an einem Plan, der im Zuge einer Deckenerneuerung der Fahrbahn realisiert werden soll. Er beinhaltet den barrierearmen Ausbau der Bussteige und eine Verbesserung der Querung. Die Planerstellung dauert noch einige Zeit, weil eine Überplanung des Straßenbegleitgrüns extrem aufwendig ist. Die vorhandenen Bäume können zwar erhalten werden, sobald sie jedoch gefällt werden müssen, müssen sie an einer anderen Stelle ersetzt werden. Diese Ersatzstandorte sollen im Plan gleich berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Lösung für das Straßenbegleitgrün zu erhalten. Nach Fertigstellung des geplanten Umbaus bestehen an der Haltestelle Wohnstift am Tiergarten optimale Verhältnisse

für die dortigen Bedarfe der Fußgänger, insbesondere der Bewohner des Wohnstifts. Die Einführung von Tempo-30 kann jedoch unabhängig vom Umbau jetzt schon erfolgen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: laufendes Geschäft der Verwaltung / Unterhalt

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei der Planung wurden die Belange der "schwächeren" Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Eine Bushaltestelle wird barrierearm umgebaut.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Einführung von Tempo-30 in der Bingstraße zwischen der Bushaltestelle Wohnstift am Tiergarten und dem Zabo-Kreisel sowie in der Zerzabelshofer Hauptstraße und Waldluststraße zwischen Zabo-Kreisel und Valznerweiherstraße mit Änderungen an Markierung und Fahrbahnbelag gemäß Vpl-Plänen Nr. 2.2224.5.1 vom 09.05.2018 und 2.2224.5.2 vom 09.05.2018 mit letzter Änderung vom 16.09.2019.

2 1 603/4 671 603/8 1 0 1 0 11 1 5 39/933 339/131 339/130 9 18 / 33 8 8 4 49/933 1 Z e r z 6 2 3 1 1 339/104 a b 59/933 603/11 e 603/7 ls h o f 4 e 17 69/933 339/101 339/102 r H W a a 603/10 339/103 u ld p g ä rtn 5 1 603/6 603/9 001/933 t s t r e 603 603/18 a rs ß tra e 06 61/3 ß e 603/5 121 119 1 06 71/3 117 7 113 115 8 1 111 127 339/99 125a 339/98 43/45 339/97 125 123a 339/92 Waldluststraße 76 2/2 3/476 Waldluststraße 43/45 02 12/276 22/276 28 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 87 67 47 02/276 361 1 9 thcin 27 604 5/406 siewhcansmutnegiE 1 2 76 2/4 hcilthcerrebehru dnu 674/12 604/4 674/34 674/7 2 noitamrofnioeG 3 a28 674/11 e 2 5 ß 76 41/4 a 674/10 674/8 r t ehcsireyaB s 8 r 1 e h sla i e 1 w rüf etrakrulF r 673/2 e tsi tmA n 674/33 z :netadsisaboeG l nalP a 3 :egaldnurgnalP V red 15 0 5 2 gnulletsraD reseiD 363 674/9 7 3/806 9 2 17 2 5 01/826 5 628/7 628/8 K o l e r s t gez. Wunder r a ß e Wunder (4921) gez. Jülich 2 4/816 Albig Markierungsplan 1 4 2.2224.5.1 618/8 Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. 631 Markierungsänderung für T30 18 / 7
1 603/4 671 603/8 1 1 0 11 5 39/933 339/131 339/130 9 18 / 33 8 4 49/933 1 Z e r z 1 339/104 a 2 3 1 b 59/933 603/11 e 603/7 ls h o f e 17 69/933 339/101 339/102 r H a 603/10 339/103 u p 1 603/6 603/9 001/933 t s 5 t r 603 603/18 a ß e 06 61/3 603/5 121 119 1 06 71/3 117 7 113 115 8 1 111 127 339/99 125a 339/98 43/45 125 123a Waldluststraße 76 2/2 3/476 Waldluststraße 43/45 02 12/276 22/276 28 87 67 47 02/276 361 1 9 7 604 5/406 2 1 76 2/4 674/12 604/4 674/34 674/7 2 3 a28 674/11 e 2 5 ß 76 41/4 a r 674/10 674/8 t s 8 r 1 e h i e 1 w r 673/2 e n 674/33 z l a 3 V 15 0 5 2 674/9 7 3/806 9 601/6 601 598 1 707/2 602 602/3 599 601/7 e ß a r t s t e 3 601/5 hl 600 c a 2 K 19 601/2 601/8 622 25 Zerzabelshofer Hauptstraß 22 82 621/3 2 2/707 2/216 613/3 1 606 605 U rb 1/606 606/2 a 612 n 3/116 s tra 611/2 a 4 ß 2 e 116 5 6 4/707 1/016 608/4 610 607/2 608/5 608 a4 609/2 60 8 8/ 97/90 8 6 628 625 3 623 627 EDEKA 27 33 e 628/11 621 Johann-Adam- 04 Reitenspieß-Platz 619 24 613 336 5 / 44 613/4 618/6 7 614/2 61 613/2 1 4/ 618 618/3 614 618/7 616/35 9 618/9 6 8 a 9 6 2/ 18 6 a 8 72 6/ 16 01/826 5 628/7 628/8 K o l e r s t gez. Wunder r a ß e Wunder (4921) gez. Jülich 2 4/816 Albig Markierungsplan 1 4 2.2224.5.1 618/8 Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. 631 Markierungsänderung für T30 18 / 7
17 b4

Wunder der (4921) gez. Jülich Albig

Markierungsplan 1

2.2224.5.1

Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Valznerweiherstr. u. Kolerstr. Markierungsänderung für T30

81 597/63 597/64 597/65 26/795 597/66 597/67 597/73 597/68 638 8 02 597/69 597/61 44/795 21 597/59 597/70 61 597/71 597/60 75/795 597/72 5 3 22 4 e ß 638/4 a r st r 3 e dl e 597/46 Si 4 597/48 95 911/2 7/ 2 69 597/43 628 638/3 99/795 634 28 6 01/ 597/98 47 911 75 628/2 35 634/3 922 924/3 628/4 8/436 45 911/1 922/2 634/2 634/4 Gaststätte 53 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg EDEKA 39 Sängerlust Zabo-Kreisel 43 628/5 51 1 628/7 45 41 36 7/4 thcin 33 2/336 11/826 Hauptstraße 43/45 6 82 8/ Zerzabelshofer siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru 06 Bingstraß dnu 85 65 noitamrofnioeG 25 e ß 05 4 a 84 r 619 6 K t s 24 o n a6 633 l e e ehcsireyaB a 8 2 r t s t t a 629/4 629/5 6 23 3/ r a m sla 1 618/6 ß r e h rüf etrakrulF 44 o R tsi 632 tmA 81/128 2 6 23 2/ 618/4 :netadsisaboeG 629 nalP :egaldnurgnalP 821/9 red 4 4 618/3 821/10 614/2 gnulletsraD 821/13 reseiD 632/4 3 6 618 618/7 618/8 631 631/18 631/13 7 6 629/3 gez. Wunder Wunder (4921) gez. Jülich Albig Markierungsplan 2 2.2224.5.2 Haltestelle Bingstraße 16.09.19 Br-Fürbach Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30
597/73 8 628 28 6 01/ 35 EDEKA 33 11/826 619 24 44 614/2 618 81 597/63 597/64 597/65 26/795 597/66 597/67 638 597/68 597/69 02 597/61 44/795 21 597/59 597/70 597/71 61 597/60 75/795 597/72 5 3 22 4 e ß 638/4 a r st r 3 e dl e 597/46 Si 4 597/48 95 911/2 7/ 69 2 597/43 638/3 99/795 634 597/98 47 911 75 628/2 634/3 922 924/3 628/4 8/436 45 911/1 922/2 634/2 634/4 Gaststätte 53 39 Sängerlust Zabo-Kreisel 43 628/5 51 1 628/7 45 41 36 7/4 2/336 Hauptstraße 43/45 6 82 8/ Zerzabelshofer 06 Bingstraß 85 65 25 e ß 05 4 a 84 r 6 K t s o n a6 633 l e e a 8 2 r t s t t a 629/4 629/5 6 23 3/ r a m 1 618/6 ß r e h o R 632 81/128 2 6 23 2/ 618/4 629 821/9 4 4 618/3 821/10 821/13 632/4 3 6 618/7 618/8 631 631/18 631/13 7 6 629/3 8 6 924 3 5 7 9 e 925/2 01 e ß 41 a r t s t 2 r a w r o T 821/12 82 gez. Wunder Wunder (4921) gez. Jülich Albig Markierungsplan 2 2.2224.5.2 Haltestelle Bingstraße 16.09.19 Br-Fürbach Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30
1/11

. Wunder der (4921) gez. Jülich Albig

Markierungsplan 2

2.2224.5.2

stelle Bingstraße Bestand Zerzabelshofer Hauptstraße zw. Kolerstr. u. Bingstr. Markierungsänderung für T30

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umgestaltung des Weinmarkts

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019

Anlagen: Entscheidungsvorlage Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Bestand Verkehrssystem nordwestl. Altstadt - Vorschlag Entwurf Weinmark - Übersicht Entwurf Weinmarkt - Ansicht Antrag-Umgestaltung des Weinmarkts_CSU

Sachverhalt (kurz):

Der Weinmarkt ist einer der Plätze, die im AfV-Beschluss vom 13.12.2018 zum Thema "Straßen und Plätze in der Altstadt" aufgeführt wurde, um dort mehr Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zu erreichen. Da in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden an die Verwaltung über den Durchgangsverkehr am Weinmarkt und in der Bergstraße herangetragen wurden, wurden zwischen November 2018 und Juli 2019 drei öffentliche Planungswerkstätten veranstaltet mit dem Ziel zu prüfen, ob und wenn ja, in welcher Form eine Verkehrsberuhigung des Weinmarkts in Frage kommt.

Die große Mehrheit der Beteiligten und auch der Bürgerverein Altstadt sprachen sich in den Planungswerkstätten für eine weitreichende Verkehrsberuhigung im Bereich Weinmarkt und für den Gestaltungsvorschlag aus, mithilfe von fünf wiederverwendbaren Plattformen bestehende Bordsteinkanten zu überwinden und somit die Einführung einer Fußgängerzone am Weinmarkt für einen begrenzten Zeitraum zu erproben. Im Zuge der Verkehrsberuhigung empfiehlt sich eine Unterbrechung der Bergstraße sowie die Umkehrung der Einbahnregelung in der Füll (alternativ in der Agnesgasse).

Die Bedarfe der Gewerbetreibenden am Weinmarkt wurden schriftlich abgefragt. Zur Sicherung der Erreichbarkeit ist die großzügige Freigabe für den Lieferverkehr von 5-20 Uhr sowie eine Beschilderung "Grundstückszufahrten frei" erforderlich.

Nach einer Probephase soll evaluiert werden, ob sich die Verkehrsberuhigung bewährt hat und gegebenenfalls die Planung für einen dauerhaften Umbau des Platzes angestoßen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 150.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Haushaltsmittel im Wirtschaftsplan von SÖR angemeldet

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerinnen und Fußgänger profitieren von der Einführung eines Fußgängerbereichs am Weinmarkt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung mit Schaffung einer Fußgängerzone am Weinmarkt umzusetzen und die im Zuge dessen notwendigen Anpassungsmaßnahmen im Umfeld vorzunehmen. Die Regelung soll zur Probe gelten, damit anschließend über die Beibehaltung oder Rückführung in den Ausgangszustand entschieden werden kann.

  2. Die neu geschaffene Fußgängerzone am Weinmarkt soll täglich vom Lieferverkehr von 5 bis 20 Uhr befahren werden können. Grundstückszufahrten werden ganztägig zugelassen.

  3. Für die Verkehrsberuhigung der nordwestlichen Altstadt und zur Verhinderung von Durchgangsverkehr durch diese soll die Bergstraße nördlich des Albrecht-Dürer-Platzes unterbrochen werden.

Verkehrsberuhigung des Weinmarkts

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.11.2019

Entscheidungsvorlage

Der Weinmarkt ist eine Gastronomie- und Einkaufslage der nordwestlichen Altstadt mit besonderer städtebaulicher Qualität. Der lokale Handel lebt vom Engagement ansässiger Spezialhändler, die vor Ort neben selbsttragender Gastronomie eingemietet sind. Gerade der Handel steht in Konkurrenz zu Online-Anbietern, ein attraktives Umfeld ist essentiell. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Beschwerden über die allgemeine Verkehrssituation im Bereich Weinmarkt, seinem Umfeld sowie der Bergstraße an die Verwaltung herangetragen. Die Qualität der Einkaufs- und Gastronomielage leidet teilweise. In der Sitzung des Verkehrsausschusses (AfV) vom 13.09.2018 wurde ein ergebnisoffener Planungsprozess zu einer möglichen Verkehrsberuhigung angestoßen. Auch im Beschluss des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018 zur Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstadt wurde der Weinmarkt aufgrund seines Potenzials für eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs genannt.

Am 20.11.2018 fand unter Anwesenheit von rund 70 Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden, Stadträten und weiteren Interessierten die erste öffentliche Planungswerkstatt Weinmarkt statt. Die Verwaltung legte die Verkehrssituation in der nordwestlichen Altstadt dar. Anschließend stellte der externe Moderator Merkmale gelungener Straßen und Plätze vor. In Kleingruppen diskutierten die Anwesenden ihre Wünsche und Sorgen zum Weinmarkt und äußerten diese im Plenum. Zur Sprache kam insbesondere, dass der Wunsch nach weniger Durchgangsverkehr und mehr Aufenthaltsqualität sowie der Bevorrechtigung von Fußgängern und Radfahrern bestehe. Einzelne Händler befürchteten einen Rückgang an Kundschaft durch eine mögliche Reduzierung des Parkraums und der Kfz-Erreichbarkeit im Gebiet.

In der zweiten Planungswerkstatt am 18.03.2019 stellte die Verwaltung den erneut rund 70 Anwesenden unterschiedliche Verkehrsführungen, die für den Weinmarkt und die nordwestliche Altstadt denkbar wären, vor. Ausgehend von der im ersten Termin mehrheitlich gewünschten Verkehrsberuhigung des Platzes wurden die drei Varianten, die dafür am meisten Potential bieten, genauer betrachtet. Als Grundlage für die offene Diskussion dienten Skizzen von möglichen, durch eine Verkehrsberuhigung am Weinmarkt entstehenden kleinen Platzflächen. Ergebnis war, dass sich viele Beteiligte die kleinere, zahlreiche Anwesende aber auch die größere Variante vorstellen konnten. Unterschiedliche Auffassungen bestanden darüber, ob auch temporäre Lösungen mit mobilen Elementen oder eine Verkehrsberuhigung in Schritten infrage kommen.

Ziel der dritten und abschließenden Planungswerkstatt am 22.07.2019 war es, eine gemeinsam getragene, konkrete Variante einer Verkehrsberuhigung des Weinmarktes festzulegen und ein Stimmungsbild für einen Gestaltungsvorschlag zu erhalten. Als Basis hierfür diente die „große Lösung“, die sich die Mehrheit der Anwesenden der zweiten Planungswerkstatt sofort oder perspektivisch gut vorstellen konnte. Der Gestaltungsvorschlag für eine Verkehrsberuhigung des gesamten Weinmarkts wurde von den rund 85 Anwesenden umfassend diskutiert. Beim abschließenden Stimmungsbild befürwortete eine große Mehrheit (ca. ¾) den Vorschlag einer maximalen Verkehrsberuhigung.

Der Gestaltungsvorschlag

Im Verlauf des Planungsprozesses wurde deutlich, dass für eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung und Belebung des Platzes der gesamte Weinmarkt sowie ein Teil der Irrerstraße einbezogen werden sollte („große Lösung“). Der Gestaltungsvorschlag sieht vor, mithilfe von

fünf wiederverwendbaren, hochwertigen Plattformen, die Flächen für Aufenthaltsmöglichkeiten und Begrünung bieten, neue Teilräume auszuformen und bestehende Bordsteinkanten zu überwinden (siehe Anlage Plan und Visualisierung). Auch eine Kooperation mit der Initiative „essbare Stadt“ ist vorstellbar. Um die Auswirkungen der favorisierten Verkehrsberuhigung auf den Weinmarkt und das gesamte Viertel feststellen zu können, wird vorgeschlagen, die neue Verkehrsführung zunächst zeitlich befristet umzusetzen. Nach einem etwa zweijährigen Erprobungszeitraum soll über die Erfahrungen diskutiert und ein Votum des Rates für Beibehaltung oder Änderungen eingeholt werden. Bis dahin wird sich auch zeigen, ob die erwarteten neuen Laufbeziehungen vom Deutschen Museum über den Weinmarkt zur Burg zum Tragen kommen.

Im Zuge der Verkehrsberuhigung ist vorgesehen, den Weinmarkt als Fußgängerzone auszuweisen, die ganztägig für den Radverkehr freigegeben wird. Kraftfahrzeuge, ausgenommen Rettungsdienste und Müllabfuhr, dürfen den Platz nicht mehr befahren. Um unerwünschten Durchgangsverkehr, der die Regelung der Fußgängerzone missachtet, abzuhalten, sollte die Karlstraße im Übergangsbereich zum Weinmarkt mithilfe geeigneter Gestaltungselemente abgehängt werden.

Belange der Gewerbetreibenden am Weinmarkt

Für die Anlieferung der Geschäfte am Weinmarkt werden Lieferzeiten freigegeben. Die Verwaltung schlägt als Lieferzeitraum 5-20 Uhr analog der Regelung in der direkt angrenzenden Weißgerbergasse vor. Im Nachgang zur dritten Planungswerkstatt wurde dieser Vorschlag den betroffenen Händlern und Gewerbetreibenden am Weinmarkt und in der Irrerstraße mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten. Die Gewerbetreibenden, die sich dazu äußerten, bestätigten größtenteils, dass mit dieser Regelung ihre Bedarfe abgedeckt werden. Insbesondere mehrere Händler lehnten das Konzept jedoch weiter ab, das Gastronomen vor Ort aber favorisieren. So fand am 05.11.2019 ein weiterer Gesprächstermin vor Ort mit einer dem Vorhaben gegenüber skeptischen Händlerinitiative statt. Hier wurden die Bedenken der Anwesenden ausführlich geschildert. Im Ergebnis soll der Fußgängerzone die Widmung „Grundstückszufahrten frei“ beigefügt werden, da private Stellplätze im Umgriff befahrbar bleiben sollen. Für Einzelhandelskunden werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Parkscheinparkplätzen in der Winklerstraße im Umfeld des Weinmarktes weitere Kurzzeitparkmöglichkeiten auf bestehenden öffentlichen Parkplätzen geschaffen. Sollten sich weitere Anforderungen von Betrieben im Gebiet zeigen, werden diese im Dialog mit den Betroffenen kurzfristig gelöst.

Auswirkungen auf das Verkehrssystem der nordwestlichen Altstadt

Der Umgriff der Verkehrsberuhigung (siehe Anlage Plan) umfasst den vollständigen Weinmarkt und den östlichen Teil der Irrerstraße. Begrenzt wird die Maßnahme südlich durch die Parkhauszufahrt der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Die Erreichbarkeit der nordwestlichen Altstadt wird nicht eingeschränkt, da nach wie vor die Zufahrt über Hallertor und Winklerstraße beziehungsweise über das Neutor möglich ist. Um das Hallertor aus der nordwestlichen Altstadt weiterhin erreichen zu können, muss die Einbahnrichtung in der Füll umgedreht werden. Im Zuge dessen empfiehlt sich die Unterbrechung der Bergstraße, da sonst eine direkte Durchfahrtmöglichkeit vom Neutor über die Bergstraße in die nordöstliche Altstadt sowie über das Maxtor in die Nordstadt geschaffen wird. Gegenüber der Verwaltung werden zudem wiederkehrend Beschwerden über den Durchgangsverkehr, die hohe Lärmbelastung und die Gefährdung der zahlreichen Zufußgehenden durch den Kfz-Verkehr in der Bergstraße geäußert. Auch wenn der Fokus des Planungsprozesses auf dem Weinmarkt lag, waren die Anwohnenden aus dem nordwestlichen Burgviertel explizit zu den Veranstaltungen geladen, da ein direkter Zusammenhang mit der Verkehrsführung im

umliegenden Viertel besteht. Da bei den Veranstaltungen immer wieder die Forderung nach einer Unterbrechung der Bergstraße genannt wurde, wurde hierzu beim Abschluss der dritten Werkstatt ein Stimmungsbild abgefragt, welches eine Mehrheit für die Unterbrechung der Bergstraße ergab. Auch für die Gewerbetreibenden des Termins vom 05.11.19 ist eine Unterbrechung der Bergstraße nicht problematisch.

Kosten der Maßnahme, Umsetzung und weiteres Vorgehen

Für die vorgeschlagene Maßnahme entstehen Kosten für die Gestaltungselemente (Planung und Herstellung) in Höhe von rd. 150.000 Euro brutto. Die Elemente können im Fall einer dauerhaften baulichen Umgestaltung des Weinmarkts oder Aufhebung der vorgeschlagenen Regelung an anderer Stelle eingesetzt werden. Die Verkehrsberuhigung des Weinmarkts könnte zum Sommer 2020 umgesetzt werden. Entsprechend des Aufstellungszeitpunkts soll die Dauer der Maßnahme so festgelegt werden, dass sich die Elemente über zwei Sommer bewähren können. Die Maßnahme wird danach ergebnisoffen unter Einbezug der Öffentlichkeit evaluiert. Sollte sich während der Laufzeit der Probephase Gesprächs- oder Änderungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung entsprechende Möglichkeiten der Einbringung zur Verfügung stellen. Das Ergebnis der Evaluation nach Abschluss der Probephase wird dem zuständigen Ausschuss vorgelegt, um darüber zu entscheiden, ob die Maßnahmen angepasst oder die Verkehrsberuhigung in die Dauerhaftigkeit überführt und der Weinmarkt baulich weiter verändert werden sollen.

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion

Eine Aufwertung des südlichen Bereichs des Weinmarkts („Karlstraße“) bietet keine Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung, was in den ersten beiden Planungswerkstätten dargelegt wurde. Ein Umbau der Karlstraße könnte den Befürchtungen des Handels am Weinmarkt nicht entgegenwirken, im Gegenteil, die dann eher stärkeren Durchgangsverkehre würden die gute Lage Weinmarkt beeinträchtigen, ohne dem Areal Karlstraße zu nutzen. Daher wäre auch in der „kleinen Lösung“ die direkte Fahrbeziehung von der Irrerstraße zum Sebalder Platz unterbrochen worden. Die im Antrag vorgeschlagenen Umbauten und Verbreiterungen der Gehwege sind nur im Zuge eines kompletten Straßenumbaus möglich. Der Entfall der Parkplätze am Weinmarkt wird durch das nahe Parkhaus am Hauptmarkt, umliegende Kurzzeitparkplätze und die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt kompensiert. Für Lieferverkehre ist in Abstimmung mit den Betrieben am Weinmarkt im Rahmen des Konzepts ausreichend Vorsorge getroffen worden.

Fazit

Die Umgestaltung des Weinmarkts in eine Fußgängerzone ist ein essentieller Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität in der nordwestlichen Altstadt, aber auch zur Sicherung von Handel und Gastronomie am Standort.

- Bestand -

Legende:

Hauptverkehrsstraße

Erschließungsstraße

Einbahnstraße

Nachtfahrverbot

FG-Bereich

Linienbusse und Taxis frei

- Vorschlag zur Verkehrsberuhigung des Weinmarkts -

Legende: Hauptverkehrsstraße Erschließungsstraße Einbahnstraße Nachtfahrverbot FG-Bereich Anpassungsbedarf

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911231-2907 Telefax: 0911231-4051 M. 90403 Nürnberg E-Mail: csu(5)stadt.nuernberg.de OBERBÜRGERMEISTER www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 0 6. NOV. 04.11.2019 /.......Nr., 1 Bengl

VL Zur Zur Stai'ungnahme

Kts. 4 Antwort vor Absen-

Izc.

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5 Antwort zur Unterschrlft votlegan

Umgestaltung des Weinmarkts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Umgestaltung des Weinmarktes gab es mehrere Workshops mit Anwohnern und Betroffenen, in denen ver­ schiedene Varianten der Verkehrsführung diskutiert wurden.

Im zweiten Workshop fand eine komplette Verkehrsberuhigung keine Mehrheit bei den Anwesenden. Überra­ schenderweise würde dann anschließend nur die Komplettsperrung von der Verwaltung weiterentwickelt. Diese Lösung fand zwar in der Abschlussveranstaltung eine große Zustimmung, allerdings sprachen sich etwa genauso viele Gewerbetreibende und Gastronomen später gegen diese Lösung aus. Diese fürchten durch den angedach­ ten Wegfall von Kundenparkplätzen und der Beschränkung von Lieferverkehr um ihre Existenz.

Zweifellos benötigt der Weinmarkt dringend eine Aufwertung. Die Neugestaltung sollte neben nachhaltigen Auf­ wertung des Platzes aber auch vermehrt die Bedarfe der dort ansässigen Läden und Gastronomiebetriebe be­ rücksichtigen. Der Bereich der Karlsstraße birgt hier das größte Potential einer nachhaltigen Verbesserung der Aufenthalts- und Grünqualität.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung erarbeitet ein Gestaltungskonzept, das die Umgestaltung auf den südlichen Teil des Weinmarktes konzentriert.

  1. Die Karlstraße wird in diesem Teilbereich zu einem Platz umgebaut, der eine nachhaltige Aufwer­ tung für Fußgänger darstellt.

  2. Im restlichen Bereich wird durch punktuellen Umbau die Wegeverbindung für Fußgänger verbessert und die Gehwege verbreitert.

  3. Die Durchfahrung des Weinmarktes von der Irrerstraße zum Sebalder Platz wird gewährleistet.

  4. Kundenparkplätzen und Liefermöglichkeiten bleiben erhalten.

.V,v. : t

J

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssystem Altstadt - Sperrung der Maxbrücke

Anlagen: Vorschlag für das Verkehrssystem Maxbrücke Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbbrücke - Bestand Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbbrücke - Planung Schreiben des Bürgervereins Altstadt vom 16.05.2017 Beschluss "Umstellung der Parkraumbewirtschaftung und Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstdt" aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.12.2018

Sachverhalt (kurz):

Derzeit ist die Maxbrücke in südlicher Richtung für den allgemeinen Kfz-Verkehr geöffnet. Der Radverkehr ist seit 2003 auch in Richtung Norden zugelassen. Für den Kfz-Verkehr hat die Maxbrücke aktuell nur noch eine untergeordnete Bedeutung, sie dient überwiegend der inneren Erschließung der Altstadt. Der Radverkehr ist mit ca. 1.800 Rädern/24h etwa doppelt so stark wie der Kfz-Verkehr (900 Kfz/24h). Die Ergebnisse der Querschnittszählung 2018 bestätigen die Tendenz des deutlich rückläufigen Kfz-Verkehrs und des Anstiegs an Radfahrenden an den Altstadttoren.

Nach einer Sperrung der Maxbrücke aufgrund von Sanierungsarbeiten sind Anwohner, die südlich der Brücke wohnen, mit dem Wunsch nach einer dauerhaften Sperrung an den Bürgerverein Altstadt herangetreten. Dieses Anliegen wird von einigen Gewerbetreibenden unterstützt. Eine Sperrung der Maxbrücke für den allgemeinen Kfz-Verkehr käme insbesondere Fußgängern und Radfahrern sowie den Anwohnern nördlich und südlich der Brücke zugute, die derzeit besonders in den Nachtstunden unter dem Verkehrslärm leiden. Es gäbe auf der engen Fahrbahn weniger Konflikte zwischen Kraftfahrzeugen und Rad-fahrenden im Gegenverkehr sowie zwischen Kraftfahrzeugen und größeren Besuchergruppen, die hier regelmäßig unterwegs sind. Für Touristen würde die Attraktivität der Maxbrücke und ihrer reizvollen Umgebung erheblich steigen, dies schließt auch den Unschlittplatz ein. Zukünftig können nur noch Taxis und Busse mit Sondergenehmigung die Brücke passieren (ca. 100 Kfz/24h). Die Verkehrsberuhigung der Maxbrücke ist Bestandteil des am 13.12.2018 vom Verkehrsausschuss beschlossenen Maßnahmenpakets zur Aufwertung von Straßen und Plätzen in der Altstadt.

Die Verwaltung schlägt daher in Abstimmung mit dem Bürgerverein Altstadt sowie der Congress- und Tourismuszentrale die Unterbrechung der Maxbrücke für den allgemeinen Kfz- Verkehr vor. Diese könnte zunächst als eine reine Beschilderungslösung erfolgen. Als Verbindung zwischen nördlicher und südlicher Altstadt steht parallel zur Maxbrücke die Hallertorbrücke zur Verfügung. Aufgrund der sehr geringen Kfz-Verkehrsmenge auf der Maxbrücke, werden sich die Verlagerungen auf die Hallertorbrücke im Tagesschwankungsbereich bewegen (siehe Anlage). Am Hallertor ist keine Veränderung zu erwarten, da sich der Rückgang an einfahrenden Fahrzeugen, die heute die Route Hallertor-Maxbrücke wählen, mit einer leichten Zunahme an ausfahrenden Fahrzeugen, die nicht mehr die Maxbrücke nutzen können, ausgleicht. Eine leichte Zunahme ist darüber hinaus am Westtor zu erwarten, die ebenfalls in der Größenordnung der Tagesschwankung liegt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von einer Sperrung der Maxbrücke profitieren alle Anlieger gleichermaßen, außerdem Menschen zu Fuß und mit dem Fahrrad.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maxbrücke für den allgemeinen Kfz- Verkehr zu unterbrechen.

Verkehrssystem Bereich Maxbrücke

- Vorschlag Unterbrechung Maxbrücke, Rad, Taxi und Touristenbahn frei -

beschränkt-öffentl. Weg Maxbrücke: Kfz nur mit Ausnahmegenehmigung Richtung Süden Radfahrer ganztägig in beiden Richtungen

V/Vpl1/Register/Generalplanung/Verkehr/Stadtstraßenverkehr/Altstadt/Maxbrücke Vpl/M 06/2018 Stz_1806_Vorschlag_Unterbrechung_Maxbrücke_AfV

Verkehrsbelastungen im Bereich Maxbrücke - Bestand -

9.000 Kfz

1.200 Räder

33.000 Kfz

2.300 Räder

900 Kfz

1.800 Räder

500 Kfz

6.000 Kfz

1.100 Räder

2.200 Räder

Stz_1812_Verkehrsbelastungen_Maxbrücke_Bestand

Verkehrsbelastungen bei Unterbrechung der Maxbrücke für allgemeinen Kfz-Verkehr - Planung -

9.000 Kfz (+/- 0)

1.200 Räder

33.700 Kfz (+ 700)

2.300 Räder

100 Kfz* (- 800)

*nur Taxis + Busse mit Sondergenehmigung

1.800 Räder

500 Kfz (+/- 0)

6.500 Kfz (+ 500) 1.100 Räder

2.200 Räder

Stz_1812_Verkehrsbelastungen_Maxbrücke_Unterbrechung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 16.4.2019

Anlagen: Lageplan Antrag_Verkehrssicherheit Bienweg_SPD

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Stadtratsfraktion hat Maßnahmen beantragt, mit denen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bienweg zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße verbessert werden soll. Schon zuvor hatten sich Bewohner des Bienwegs an die Verwaltung gewandt und auf die schwierige Situation für den Fußgänger- und Radverkehr hingewiesen.

Im Bienweg gibt es zwischen der Lemgoer Straße und Bielefelder Straße keine Gehwege. Die Straße verläuft in einer Kurve, auf deren Innenseite eine Böschung die Sicht auf den Straßenverlauf einschränkt. In diesem Bereich sind viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs. Besonders für Kinder ist die Situation trotz der Tempo 30-Zone schwierig. Die Verkehrsmenge ist moderat. Bei einer Stichprobe am 24.07.2019 wurden in einer halben Stunde 50 Kfz (07.30 – 8.00 Uhr) bzw. 35 Kfz (16.30 – 17.00 Uhr) ermittelt. Hochgerechnet wird dieser Abschnitt von maximal 100 Kfz/h in beide Richtungen befahren. Durch die geringe Verkehrsmenge findet nur selten Gegenverkehr statt, dementsprechend wird häufig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Je nach Uhrzeit sind zwischen 50% und 76% des Kfz- Verkehrs im genannten Abschnitt nicht dem Anliegerverkehr der Lemgoer Straße bzw. des nördlichen Bienwegs zuzurechnen. Bei den Durchfahrern handelt es sich zum einen um Bewohner des Gebietes Delsenbachweg und südlicher Bienweg, zum anderen um gebietsfremden Verkehr zwischen Schnieglinger Straße und Wetzendorf. Die Fahrbahnbreite liegt durchschnittlich zwischen 5,00 und 5,50 Metern, nur unmittelbar nördlich der Lemgoer Straße weitet sie sich auf rund 7,00 Meter auf.

Die Anlage eines einseitigen Gehwegs würde die Einführung einer Einbahnregelung erfordern, was den Verkehrsfluss beschleunigen würde und insbesondere für den Radverkehr aufgrund der noch engeren Fahrbahn nachteilig wäre.

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, den Abschnitt zwischen der Lemgoer Straße und der Stichstraße zu den Anwesen Bienweg 64-82 durch Pfosten für den Kfz-Verkehr komplett zu sperren. Dies würde die Situation für den Fußgänger- und Radverkehr erheblich verbessern. Durch die Aufstellung von Feuerwehrpfosten wäre die Durchfahrt bei Rettungseinsätzen und zum Zweck der Straßenreinigung gewährleistet.

Als Umfahrung für die Sperrstelle steht der östliche Delsenbachweg zur Verfügung, der die zusätzliche Verkehrsmenge problemlos aufnehmen kann. Für die meisten Anlieger des Gebietes würde sich dadurch entweder kein oder nur ein geringer Umweg ergeben. Die Verwaltung wird beobachten, wie sich die Sperrung am Bienweg auf den Delsenbachweg auswirkt. Erforderlichenfalls werden ergänzende Maßnahmen geprüft. Zum Wenden vor der

Sperrstelle stehen Wendekehren in der Lemgoer Straße sowie in der Stichstraße Bienweg 64- 82 zur Verfügung.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Sperrung eines Abschnitts des Bienwegs für den Kfz-Verkehr kommt insbesondere Fußgängern und Radfahrern zugute.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, den Bienweg im Abschnitt zwischen Lemgoer Straße und der Stichstraße Bienweg 64-82 gem. beiliegendem Lageplan für den Kfz-Verkehr zu sperren. Die Durchfahrt für den Radvekehr und Rettungsdienste wird gewährleistet.

Verkehrsberuhigung Bienweg

Rad-/Gehweg

Pfosten

Pfosten

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SPD ÖÖ 99

spd@stadt.nuemberg.de Ul, 1)11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly

I 6. APR. 20I3

Rathaus 90403 Nürnberg ü. Nürnberg, 16. April 2019 -U,. Brehm

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Situation am Bienweg im Bereich zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße ist derzeit für Fußgänger und Radfahrer sehr unbefriedigend. Es existiert kein Gehweg, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer hier gemeinsam den nicht besonders breiten Straßenraum teilen müssen. Der Bienweg verläuft dort in einer Kurve und ist deshalb schwer einsehbar. Immer wieder entstehen gefährliche Situationen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, wenn sich an dieser Stelle zwei Fahrzeuge begegnen oder sich nicht an den Richtwert Tempo 30 gehalten wird. In der Nähe befinden sich sowohl einige Kitas als auch Neubaugebiete mit vielen Familien. Deshalb sind auf dem Bienweg öfters auch Kinder - mit und ohne Eltern - unterwegs. Aus unserer Sicht muss deshalb dringend die Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer - Kinder, Fußgänger und Radfahrer - in diesem Bereich erhöht werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung ergreift Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bienweg zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Ausweitung der Flexzone der VAG-Räder

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 Stellungnahme der VAG vom 25.10.2019 Antrag_Flexzone VAG Räder_CSU

Bericht:

Im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.08.2019 wurde die Verwaltung beauftragt über die Nutzung des neuen VAG_Rads zu berichten und gleichzeitig zu prüfen, ob das Leihradsystem um Stationen erweitert und die Flexzone ausgeweitet werden kann. Die SPD-Stadtratsfraktion bittet in ihrem Antrag vom 13.09.2019 um Prüfung, das Leihradsystem durch ein zusätzliches Angebot an Lastenrädern, auch mit elektrischem Antrieb, attraktiver zu machen. Auf die Stellungnahme der VAG zu beiden Anträgen wird verwiesen.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplati 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 fT^T Telefon: 0911 231-2907 OBERBÜRGERMEISTER Telefax: 0911 231-4051 90403 Nürnberg 1 <f. AÜG. 2019 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

13.08.2019 Krieglstein / König

Ausweitung der Flexzone der VAG-Räder

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das neue Fahrradverleihsystem und die neuen VAG-Räder kommen in Nürnberg gut an. Ein erstes Zwi­ schenfazit fällt aber nicht nur positiv aus, es gibt auch kritische Rückmeldungen und konkrete Verbesse­ rungsvorschläge aus der Bevölkerung.

Insbesondere die bisherige Flexzone wird von Nutzern, als im Umfang nicht ausreichend betrachtet. Ziel muss daher sein, die bestehende Flexzone zumindest in östlicher und südlicher Richtung auszudehnen.

Dabei sollte vor allem die Südstadt (rund um Aufseßplatz) und die Technische Hochschule (Stadtteil Wöhrd) dazugehören. Auch rund um den Wöhrder See sind an den attraktiven Freizeitflächen weitere Stationen zu realisieren, an denen die VAG-Bikes ausgeliehen und wieder zurückgegeben werden können.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Nutzung des neuen VAG-Rads

  2. Die Verwaltung prüft die Ausweitung der Flexzone, insbesondere im Osten und Süden des Stadtzentrums und bringt weiteren Optimierungsbedarf (zusätzliche Stationen und weitere VAG-Bikes) zur Umsetzung.

AI9081300 Ausweitung Flexzone VAG Rad.docx

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße

Anlagen: Straßenplan Plan-Nr. 2.2312.2.1a Straßenplan Plan-Nr. 2.2312.2.1b

Sachverhalt (kurz):

Der Verkehrsausschuss hat am 28.06.2018 das Fahrradstraßenkonzept 1. Stufe mit 12 Achsen und ca. 15 km Streckenlänge einstimmig beschlossen. Die 1. Stufe berücksichtigt Fahrradstraßen ohne größere bauliche oder signaltechnische Anpassungen und Eingriffe in das Verkehrssystem.

Am 27.06.2019 hat der Verkehrsausschuss Teil 1 des Fahrradstraßenkonzepts mit insgesamt 8 Straßenzügen einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung legt nun mit der Sperberstraße zwei Straßenpläne für eine weitere Fahrradstraße im Stadtgebiet Nürnberg zum Beschluss vor.

Fahrradstraße Sperberstraße: Auf einer Länge von ca. 690 m wird die Fahrradstraße mit Beschilderungen, Markierungen und Roteinfärbung der Kreuzungen/Furten umgesetzt. Des Weiteren erfolgen zusätzliche markierte Einengungen in Kreuzungsbereichen. Gesamtkosten: ca. 140.000 €

Die Finanzierung der Fahrradstraße erfolgt vom Grundsatz her aus dem Radwegeetat und wird im Detail noch geklärt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 140.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 140.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung wird Deckungsvorschläge ausarbeiten und im Zuge der Umsetzung mit Ref I/II die weitere Finanzierung klären.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne:

91/391 193/5 1 3 2 3 4 3 02/391 1 e ß a 1 r 3 t 5 S r e 31/391 h t u 52/391 e r n e l l i P 1 4 3 3 7 1 21/391 9/391 5 3 4 73 6 3 VZ 24 1 mit Zusatz siehe De VZ 274.2 77 entfernen 11/391 VZ 244.2 Sperberstraße siehe Detail 1 siehe Detail 1 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg VZ 274.1 VZ 244.1 entfernen mit Zusatzschild thcin 47 siehe Detail 2 361/116 siewhcansmutnegiE 511/163 8/ 83 4 dnu hcilthcerrebehru noitamrofnioeG 1 4 7 2 8 3 4 ehcsireyaB 4 1 e ß sla a 1 r 4 t rüf etrakrulF 3 S r tsi e tmA h t :netadsisaboeG u nalP 4 4 e :egaldnurgnalP 1 r red 1 n 4 5 e l l i gnulletsraD P reseiD 5668 gez. Wunder Meier gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan 2.2312.2.1a 9 14.08.18 Meier Bestandsaufnahme 16.10.19 Br-Fürbach Pfeilrichtung Piktogramm Sperberstraße zw. Pillenreuther Straße und Kunostraße
2 3 1 4 3 1 6 3 1 47 361/116 511/163 2 4 1 e ß a r t S r e h t u 4 4 e 1 r n e l l i P 193/5 1 3 3 e ß a 1 r 3 t 5 S r e h t u e r n e l l i P 1 3 7 5 3 4 7 VZ 2 entfe VZ 244.2 VZ VZ 244.1 en mit Zusatzschild siehe Detail 2 8/ 83 4 8 3 4 1 4 3 1 4 5 4 02/391 31/391 52/391 21/391 9/391 3 VZ 24 mit Zusatz siehe De 74.2 77 rnen 11/391 Sperberstraße siehe Detail 1 siehe Detail 1 274.1 tfernen 1 4 7 e 51/391 ß 2 a 5 r t s n e n n a m r o 4 N 5 01/391 392 12/391 7/391 VZ 138 VZ 244.1 mit Zusatzschild 4.1 siehe Detail 2 85 schild 79 VZ 274.2 tail 2 VZ VZ 244.2 mit Zus siehe siehe Detail 1 6 3 4 Gehweg (Rad frei) siehe Detail 1 Sperberstraße VZ 274.1 siehe Detail 1 14/934 44 5/3 28 VZ 244.1 VZ 244.2 mit Zusatzschild 08 siehe Dae0ta8il 2 VZ 325.1 09 V 2 Z 9 244.1 49 69 V VZ 205 VZ 325.2 mit Zusatzschild siehe Detail 2 2/9 34 b08 c08 e ß 0 a 2 91/934 02/934 12/934 m p o s t r Te n 92/934 o g E 439/30 4 3 9 1 a 1 1 1/934 439/40 b e ß 44 3/3 a r 22/934 32/934 t s 42/934 f o h 439/32 n 3 33/934 e 63/934 t h 439/34 c i l u 3 a 3 b 3 3 e N c 2 6 3 3 9 Detail 1 96/003 86/003 76/003 Fahrradstraße Piktogramm 66/003 Fahrradstraße 1,00m x 1,20m H e 14/003 r m u 4 n 4 d u r e n 299/6 s t r 299/7 a 300/65 ß e VZ 274.2 244.1 VZ 244.1 VZ 205 atzschild Detail 2 95 mit Zusatzschild siehe Detail 2 97 siehe Detail 1 siehe Detail 1 Z 301 801 VZ 274.2 VZ 244.1 011 211 VZ 301 411 VZ 274.1 VZ 205 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 274 VZ 274.1 VZ 20 2 e ß a 2 r e t 391/964 s ß d a r r 4 a t h s d k c l a 4 9 6 E w 3 s O 6 8 5 0 8 1 7 0 1 11 491/964 9 2 1 2 1 11 4 1 4 1 1 3 1 3 6 1 1 5 5668 gez. Wunder Meier gez. Jülich Bräuning-Fürbach Lageplan 2.2312.2.1a 9 14.08.18 Meier Bestandsaufnahme 16.10.19 Br-Fürbach Pfeilrichtung Piktogramm Sperberstraße zw. Pillenreuther Straße und Kunostraße
95/003 4/003 Detail 2 Detail 3 frei
Zusatzschild Abstand Breitstrich zu Kraftfahrzeuge frei Fläche "rot gefärbt" 11 9/ 92 31/992 01/992 21/992 15/003 VZ 244.1 VZ 274.1 mit Zusatzschild 99 101 siehe Detail 2 105 107 VZ 301 siehe Detail 1 2/992 VZ 301 811 021 221 421 621 821 .2 VZ 244.1 5 mit Zusatzschild VZ 274.1 siehe Detail 2 2 591/964 8 012/964 e ß a r 0 1 t s 469/196 o n 2 u 1 K 4 1 6 1 8 1
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under ier gez. Jülich Fürbach

Lageplan

2.2312.2.1a

aufnahme Piktogramm Sperberstraße zw. Pillenreuther Straße und Kunostraße

rts o n u K

Beschluss

I.

TOP:

Verkehrsausschuss

Sitzungsdatum 12.12.2019

öffentlich

Betreff: Fahrradstraßen 1. Stufe - Sperberstraße

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

angenommen / beschlossen, mit : Stimmen

abgelehnt, mit Stimmen

angenommen mit großer Mehrheit

abgelehnt mit großer Mehrheit

Beschlusstext: Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne:

II. Ref.VI/Vpl

III. Abdruck an:

Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk

Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):

ÖÖ 1111..11

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Radvorrangrouten durch Nürnberg

hier: Antrag der Stadtratsfraktion SPD vom 13.05.2019

Anlagen: Antrag_Radvorrangrouten_SPD

Bericht:

Mit Antrag vom 13. Mai 2019 fordert die SPD-Stadtratsfraktion die Verwaltung auf, zentrale Routen für den Radverkehr im Stadtgebiet festzulegen. Diese sollen die vorliegenden Konzepte zum Ausbau der Radinfrastruktur berücksichtigen, so dass ein sinnvolles Radroutennetz entsteht. Geplante Lückenschlüsse sollen künftig prioritär entlang dieser zentralen Routen ausgebaut werden. Außerdem soll mit einer entsprechenden Wegweisung eine möglichst intuitive Führung auf diesen zentralen Radrouten etabliert werden.

Am 8. und 9. November 2019 hat ein zweitägiger Workshop zur Fortschreibung der Radverkehrskampagne "Nürnberg steigt auf" stattgefunden. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung (BgA, SÖR, UwA, Vpl, Ref. III und Ref. VI) sowie verschiedener Institutionen und Verbände (ADAC, ADFC, Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine, Bund Naturschutz, i bike nbg, IHK, Polizei, Radlbotschafter Nürnberg,Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, VAG und Verkehrsclub Deutschlad) waren Vertreter der Stadtratsfraktionen SPD, CSU und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN an der Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen für eine zukünftige Radverkehrsförderung in Nürnberg beteiligt. Als ein wichtiges Thema wurde die Definition eines zentralen Radroutennetzes diskutiert, das in Abstimmung mit dem Runden Tisch Radverkehr (RTR) erarbeitet werden soll.

In der Sitzung des RTR am 11.12.2019 wird bzw. wurde dem Teilnehmerkreis ein erster Entwurf der Verwaltung für ein Radvorrangroutennetz vorgestellt. Dieser soll in den für das Jahr 2020 vorgesehenen Sitzungen des RTR weiter diskutiert und zu einem Konzept entwickelt werden. Nach Abstimmung mit den Mitgliedern des RTR wird dem Stadtrat ein Vorschlag für zentrale Radrouten für Nürnberg präsentiert werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SPD

ÖÖ 1111..11

spd@stadt.nuernberg.de U1, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG

\

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 13. Mai 2019 Ahmed

Radvorrangrouten durch Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ziel unserer Verkehrspolitik ist es, mehr Menschen vom Auto zu nachhaltigeren Fortbewegungsmitteln zu bewegen. Neben Bus und Bahn spielt das Rad hierbei eine große Rolle. Die zuletzt vom Stadtrat beschlossene Erhöhung der Mittel für den Radwegebau auf 3,5 Mio. EUR jährlich ist ein unerlässlicher Schritt gewesen.

Eine Konzentration der Mittel auf den Bau durchgängiger Radvorrangrouten durch die Stadt erscheint vielen Experten als eine gute Weiterentwicklung der Radverkehrspolitik. Die Konzentration auf Radvorrangrouten soll den derzeit im Vordergrund stehenden Fokus auf viele Lückenschlüsse ergänzen.

Es gibt einige Lücken im Radwegenetz, die es zu schließen gilt. Es stellt sich die Frage der Prioritäten der Lückenschlüsse. Wir begrüßen hierbei ausdrücklich die Entwicklung einer transparenten Prioritätenliste für das Radwegeplanungs- und Bauprogramm am Runden Tisch Radverkehr.

Doch es fehlt auch bei dieser Prioritätenliste der Blick auf für den Nürnberger Radverkehr zentrale Radvorrangrouten durch das Stadtgebiet. Die Stadt erreicht mehr für den Radverkehr, wenn sie Investitionen auf zentrale Routen (bspw. die Nord-Süd- Achse) bündeln würde. Dies bewegt inzwischen einige andere Städte (wie etwa Freiburg, Aachen und Ingolstadt) dazu, Radvorrangrouten zu planen.

Ab 2019 werden zudem sukzessiv Fahrradstraßen eingerichtet, auf denen Radler*innen bevorrechtigt sind. In ihrer derzeitigen Planung fügen sich diese Fahrradstraßen jedoch in kein übergeordnetes Netz.

Ein Beispiel: Die 3,6 km lange Fahrradstraße von der Thäterstraße in Laufamholz wird ab Ende 2019 unvermittelt in St. Peter enden. Hier wäre es sinnvoll, eine weiterhin intuitive und radfahrerfreundliche Verbindung durch Seitenstraßen und auf Radwegen zum Hauptbahnhof und dadurch in die Innenstadt anzubieten.

Stadtratsfraktion Nürnberg

SPD

SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG

Auf der gesamten Länge der Fahrradstraße und dann weiter durch geeignete Radwegeanlagen bis zum Hauptbahnhof sollte diese Verbindung dann als Radvorrangroute geführt werden (bspw. Radroute 1). Neben einer Beschilderung wären Piktogramme auf dem Boden entlang dieser Route für die intuitive Führung optimal. Lückenschlüsse und Markierungen, die für diese Radvorrangroute benötigt werden, sollten prioritär ausgebaut werden. Das muss sich in den Radwegeplanungs- und Bauprogrammen wiederfinden!

Daher stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung legt zentrale Radvorrangrouten durch das Stadtgebiet fest. 2. Diese sollen die geplanten Radschnellverbindungen und Fahrradstraßen zu einem sinnvollen Netz ergänzen. 3. Die Verwaltung legt einen Plan vor, wie diese Routen in den nächsten Jahren am Stück geplant und umgesetzt werden können. Dieser fließt in die Jahresbauprogramme von SöR ein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Regensburger Straße/ Dürrenhofstraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Lichtsignalanlage Dürrenhofstraße / Regensburger Straße steht zur Erneuerung an. In diesem Zuge werden die Seitenräume des Knotens unter beengten Platzverhältnissen für Radfahrer und Fußgänger optimiert, weil dort Sicherheitsdefizite bestehen. Heute verläuft der Zweirichtungsradweg entlang der Dürrenhof- und Regensburger Straße parallel zur Fahrbahn. Der daneben befindliche Gehweg ist sehr schmal. An den Hausecken sind die Sichtbeziehungen schlecht. Zukünftig werden zwar die Mindestmaße beibehalten, aber durch eine andere Linienführung die Sichtverhältnisse zwischen sich begegnenden Radfahrern und auch Fußgängern verbessert. Die Verschwenkungen des Radwegs sind dabei das kleinere Übel in der Abwägung zugunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wird der Anschluss an einen zukünftig geplanten Radstreifen in der Regensburger Straße (stadteinwärts) schon vorab hergestellt. Die Planung Regensburger Straße erfolgt im Zusammenhang mit einer Umgestaltung im Bereich Stephanstraße bzw. aus Anlass einer heute noch nicht geplanten Bebauung entlang der DB-Anlagen. Die Planung wird im Rahmen der LSA-Erneuerung realisiert.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 395.600 € Folgekosten -1.450 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv -395.600 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 210.000.-€ für die LSA wwerden aus dem Migrationstopf finanziert. Die restlichen 185.600,-€ werden aus dem Radwegetopf finanziert. (Im Radwegeprogramm Mai 2019 enthalten)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Verkehrssicherheit und der Komfort für Mobilitätseingeschränkte und Sehbehinderte und blinde Personen wird verbessert.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Regensburger Straße / Dürrenhofstraße gemäß Straßenplan Nr. 2.2222.2.1 vom 16.10.2017 mit letzter Änderung vom 03.07.2018.

Die Erschließungsanlage entspricht den Anforderungen des §125 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 4-7 BauGB.

99/13 99/23 4 7 99/14 99/17 0 5 4 3 7 Alle Rad 3 a9 absenkungen = 0cm ß e 9 a 99/18 r t s o f 99/16 h n e 3 9 99/19 r r ü D 99/53 5 99/15 99/40 1 99/9 4 1 R A n sc h l u s s 99/10 e g a n B e s t a n d e n s b u rg e r netsofP m c51=h nenreftne G e h S netsofP w tra e g 3 ß A e bs. 0cm 1 Abs. 0cm 0 4 Peterstraße Pfosten FW-Zufahrt gnundronedoB 6144 gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 2 4 entfernen A bs. R a d 8cm w e g 4 44/2 :.leT 4 4 thcin 6 siewhcansmutnegiE 4 155 dnu 155/9 relgeitS 4 3 30/70 155/8 noitamrofnioeG .H 4 5 R e g ehcsireyaB e n s b 1/oeG u rg 4 e 7 sla r S tra rüf :gnureitraK etrakrulF ß e 8 tmA 8 :netadsisaboeG 4 :egaldnurgnalP red dnu gnussemreV gnulletsraD 30/64 30/30 5 e ß gez. Wunder Erfurth (4937) gez. Jülich Wenzel Lageplan 2.2222.2.1 07.02.18 Wenzel Randstein/Insel 12.03.18 Wenzel Interne Instuktionserg. Regensburger Straße 03.07.18 Wenzel Pfeile raus Kreuzung Dürrenhofstraße

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Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofsviertel

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 31.07.2019

Bericht:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen beschreibt in ihrem Antrag vom 31.07.2019, dass Anwohner rund um den Leipziger Platz eine massive Zunahme des Durchgangsverkehrs zwischen Leipziger Platz und Oedenberger Straße über die Wartburgstraße und die Leipziger Straße beklagen und fordert deshalb die Unterbrechung der Wartburgstraße an der Leipziger Straße.

Die Verwaltung hat die Situation vor Ort mit folgendem Ergebnis überprüft: Insgesamt konnte keine erhöhte Verkehrsbelastung in der Wartburgstraße und Leipziger Straße festgestellt werden. Die Verkehrsmengen entsprechen der Funktion als Erschließung für das Wohngebiet. Der Anteil der durchfahrenden Kraftfahrzeuge ist in der genannten Richtung von West nach Ost sehr gering. In der Gegenrichtung von der Oedenberger Straße kommend in die Leipziger Straße einfahrend und dann Richtung Kieslingstraße oder Mommsenstraße das Gebiet verlassend, waren es etwas mehr Durchfahrer. Im Verhältnis zur Gesamtverkehrsmenge ist aber auch diese Richtung als unkritisch einzustufen.

In Anbetracht der Nachteile für die Erreichbarkeit des Gebietes und der dann notwendigen Umwegfahrten aller Anlieger rät die Verwaltung deshalb von einer Unterbrechung ab.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofviertel

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31.07.2019

Bericht

1. Anlass

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen beschreibt in ihrem Antrag vom 31.07.2019, dass Anwohner rund um den Leipziger Platz eine massive Zunahme des Durchgangsverkehrs zwischen Leipziger Platz und Oedenberger Straße über die Wartburgstraße und die Leipziger Straße beklagen und fordert deshalb die Unterbrechung der Wartburgstraße an der Leipziger Straße.

Die Verwaltung hat die Verkehrssituation vor Ort überprüft und am 06.11.2019 eine Durchgangsverkehrszählung mittels Kennzeichenerfassung durchgeführt.

2. Verkehrliche Ausgangssituation

Die Wartburgstraße ist eine der wenigen durchgängigen Zufahrtsstraße in das Gebiet, über die man auch auf die zentral liegende Leipziger Straße gelangt. Hier fahren an einem normalen Werktag rund 1.200 Kraftfahrzeuge in 24 Stunden. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung in der Leipziger Straße liegt bei 900 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden. Gemessen an ihrer Erschließungsfunktion für das Gebiet und der dichten Wohnbebauung liegen die Verkehrsmengen damit in beiden Straßen auf einem niedrigen Niveau. Das gesamte Gebiet um die Leipziger Straße ist mit Tempo 30 bereits verkehrsberuhigt. Die geltenden rechts vor links- Regelungen an allen Kreuzungen unterstützen die Verkehrsberuhigung.

3. Untersuchungsergebnis

Um festzustellen, welche Kraftfahrzeuge tatsächlich durch das Gebiet fahren und die Leipziger Straße als Abkürzung nutzen, ohne dort tatsächlich ein Ziel zu haben, wurde am 6. November 2019 eine Durchgangsverkehrszählung mittels Kennzeichenerfassung aller in das Gebiet einund ausfahrenden Fahrzeuge durchgeführt. Gezählt wurde während der Spitzenzeiten der Verkehrsmengen in der Leipziger Straße und Wartbugstraße.

Zu allen Zeiten dominiert deutlich der Ziel- und Quellverkehr des Gebietes. Dieser würde auch bei einer Unterbrechung der Wartburgstraße über andere Wege in das Gebiet einfahren. Sowohl die morgendliche Erfassung als auch die am späten Nachmittag haben gezeigt, dass nicht die im Antrag benannte Fahrtrichtung von der Leipziger Straße zur Oedenberger Straße von Durchfahrern genutzt wird, sondern in der Gegenrichtung von der Oedenberger Straße kommend über die Leipziger Straße einzelne Durchfahrer zu verzeichnen sind.

Fahrtrichtung Leipziger Straße Richtung Oedenberger Straße Am Morgen ist an der Kreuzung Leipziger Straße/Oedenberger Straße nur ein Kraftfahrzeug von 41 ausfahrenden als Durchfahrer aufgetreten. Ein weiteres Kraftfahrzeug ist auf die Mommsenstraße ausgefahren (Anlage 1). In der Spitze am Nachmittag konnten in dieser Fahrtrichtung von 40 Fahrzeugen vier als Durchfahrer auf die Oedenberger Straße bestätigt werden (Anlage 2). Allerdings befinden sich darunter auch Bewohner auf der Suche nach einem Parkplatz.

Fahrtrichtung Oedenberger Straße Richtung Leipziger Straße In der entgegengesetzten Fahrtrichtung von der Oedenberger Straße in die Leipziger Straße einbiegend und das Gebiet Richtung Mommsenstraße oder Kieslingstraße verlassend, waren es morgens von 31 erfassten Kennzeichen neun, die an der Mommsenstraße aus dem Gebiet ausgefahren sind und eines, welches Richtung Kieslingstraße das Gebiet verlassen hat (Anlage 3). Bei der Erhebung konnte allerdings beobachtet werden, dass einige der zehn erfassten Kennzeichen, die als vermeintliche Durchfahrer aufgetreten sind, das Gebiet auf der Suche nach einem Parkplatz durchfahren haben. Dies belegt auch die Tatsache, dass einige Durchfahrer nicht auf die Mommsenstraße abgebogen, sondern weiter in die Naumburger Straße gefahren sind, um dort womöglich nach einem Parkplatz zu suchen. Im Umfeld befinden sich z.B. das St. Theresien-Krankenhaus oder die Veit-Stoß-Realschule.

Am Nachmittag sind von den insgesamt 59 über die Oedenberger Straße auf die Leipziger Straße einfahrenden Kraftfahrzeugen vier auf die Kieslingstraße ausgefahren und acht Richtung Mommsenstraße (Anlage 4). Darin enthalten sind auch Bewohner, die nach Hause kommen und keinen Parkplatz im Viertel fanden. Deshalb wurden einige Kennzeichen an mehreren Ein- und Ausfahrten des Gebietes in kurzen Zeitabständen registriert - ein Indiz für Parksuchverkehr.

4. Fazit

Insgesamt weisen die Wartburgstraße und die Leipziger Straße in Anbetracht der dichten Wohnbebauung eine als gering einzustufende Verkehrsbelastung auf.

Die Kennzeichenerfassung hat ergeben, dass der Durchgangsverkehrsanteil nicht bestimmend für das Verkehrsaufkommen im Gebiet ist und selbst in den Spitzenzeiten nur wenige Kraftfahrzeuge der eher geringen Gesamtverkehrsmenge ausmacht. Zum Teil handelt es sich bei den vermeintlichen Durchfahrern um Parksuchverkehre von Beschäftigten der umliegenden Einrichtungen wie Krankenhaus, Schule sowie den Bewohnern selbst oder Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen und holen. Diese sind damit zum Ziel- und Quellverkehr des Gebietes zu zählen.

Eine Unterbrechung der Wartburgstraße an der Kreuzung Leipziger Straße hätte deshalb nur eine geringe verkehrliche Entlastung für das Gebiet zur Folge. Dem gegenüber stünden erhebliche Nachteile für die Anwohner und Anlieger bezüglich der Erreichbarkeit des Gebietes. Je nach Quelle und Ziel einer Fahrt wären dann zum Teil Umwege erforderlich, die lediglich zu Verlagerungen des Verkehrs in die benachbarten Straßen führen, die heute weniger Verkehr haben.

Nach Abwägung aller relevanten Punkte empfiehlt die Verwaltung, dass eine Unterbrechung der Wartburgstraße an der Kreuzung Leipziger Straße unter den momentanen Verkehrsverhältnissen nicht weiterverfolgt werden sollte. Die Verwaltung wird allerdings die weitere Entwicklung im Gebiet beobachten.

DDuurrcchhggaannggssvveerrkkeehhrrsszzäähhlluunngg LLeeiippzziiggeerr SSttrraaßßee

MMiittttwwoocchh,, 0066..1111..22001199 77::3300 UUhhrr -- 88::0000 UUhhrr

Einfahrer 19 Einfahrer 14 Durchfahrer 0 Durchfahrer 0 Einfahrer 3 Durchfahrer 0 ((00)) 55 ((00)) 33 00 ((00)) ((00)) ((00)) ((00))

1122

((00))

Einfahrer 17 22 Durchfahrer 0 55 ((00)) ((00)) 77 ((11)) Baustelle an der Ausfahrt Ausfahrer 41 ((00)) Einfahrer 20 Durchfahrer 1 Durchfahrer 1

2200

((11))

2211

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MMiittttwwoocchh,, 0066..1111..22001199 1166::0000 UUhhrr -- 1166::3300 UUhhrr

Einfahrer 22 Einfahrer 9 Durchfahrer 2 Einfahrer 6 Durchfahrer 0 Durchfahrer 0 ((00)) 55 )) ((00)) ))

1166

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((00))

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((00))

Einfahrer 13 ((00)) 1188 Durchfahrer 1 22 ((33)) ((11)) 66 ((00)) Baustelle an 99 der Ausfahrt Ausfahrer 40 ((11)) Einfahrer 26 Durchfahrer 4 Durchfahrer 1

2222

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DDuurrcchhggaannggssvveerrkkeehhrrsszzäähhlluunngg LLeeiippzziiggeerr SSttrraaßßee

MMiittttwwoocchh,, 0066..1111..22001199 77::3300 UUhhrr -- 88::0000 UUhhrr

Ausfahrer 18 Ausfahrer 28 Durchfahrer 0 Durchfahrer 1 Ausfahrer 5 Durchfahrer 0

1166

((00))

1122

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1111

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11

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((00))

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1100

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)) Ausfahrer 12 Durchfahrer 2

1111

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22

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)) Baustelle an der Ausfahrt Einfahrer 31 Ausfahrer 32 Durchfahrer 10 Durchfahrer 7

1144

((33))

1111

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DDuurrcchhggaannggssvveerrkkeehhrrsszzäähhlluunngg LLeeiippzziiggeerr SSttrraaßßee

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Ausfahrer 26 Ausfahrer 11 Durchfahrer 2 Durchfahrer 0 Ausfahrer 5 Durchfahrer 2 44 ((11)) 11 )) ((00)) ((11)) ((

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Ausfahrer 10 Durchfahrer 1 (( Baustelle an der Ausfahrt Ausfahrer 30 Einfahrer 59 ((11)) Durchfahrer 7 Durchfahrer 12

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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

OBERBURGERMEii-

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg

31. JULI 2019 , Nr Fax: (0911) 231-2930

gruene@stadt.nuernberg.de ,

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) t-t U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) V | > A:nv:yr?ur Lino; z.'.yrY] schrill vorloftm Nürnberg, 31. Juli 2019

Leipziger Straße: Verkehrsberuhigung im Nordostbahnhofviertel

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir wurden von Anwohnern rund um den Leipziger Platz darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Wohnsiedlung rund um den Leipziger Platz der Abkürzungsverkehr über die Oedenberger Straße massiv zugenommen habe.

Obwohl die Kiesling- oder Mommsenstraße für den Autoverkehr besser geeignet sind, nutzen immer mehr Autofahrer’innen die Leipziger Straße als Abkürzung, um zur Oedenberger Straße zu gelangen.

Die Anwohner'innen haben wiederholt vorgeschlagen, ein Durchfahrtsverbot für die Wartburgstraße von der Kieslingstraße bis zur Kreuzung Leipziger Straße auf Höhe der Jugendkirche LUX zu erwirken. Die PKW müssten dann regulär über die Kieslingstraße oder die Mommsenstraße fahren.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

schließt damit den Abkürzungs- und Durchgangsverkehr aus dem Wohngebiet nachdrücklich aus. Über den Erfolg der Maßnahme wird nach zwölf Monaten dem Verkehrsausschuss Bericht erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Q-

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.09.2019

Anlagen: Antrag_Vertsärkte Ahnung von Parksündern_Die Grünen

Bericht:

Die Stadtratsfraktion Bündnis90/ Die Grünen beantragt einen Bericht über den Einsatz von "Park-wächtern" in der "Südstadt" zu jeder Tageszeit und möchte Auskunft über die Anzahl der erteilten Verwarnungen und abgeschleppten Fahrzeuge.

Der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) überwacht im Auftrag der Stadt Nürnberg den ruhenden Verkehr im Gebiet zwischen dem Hauptbahnhof im Norden, dem Frankenschnellweg im Westen sowie einer Linie Dianaplatz/ Erlenstraße/ Vogelweiher-straße/ Ulmenstraße/ Frankenstraße/ Pillenreuther Straße/ Sperberstraße/ Allersberger Straße/ Wodanstraße/ Hainstraße im Süden und Osten. Im übrigen und für Abschleppvorgänge liegt die Zuständigkeit bei der Polizei. Im Rahmen des "Beschleunigten Abschleppsverfahrens" hat die Polizei in der Zeit von 01.03.2019 bis 31.10.2019 insgesamt 276 Einsätze durchgeführt, die größere Menge davon mit 245 im Bereich der PI Nürnberg-Mitte (Altstadt und angrenzende Stadtteile Marienvorstadt, östlicher Teil von Gostenhof, Rosenau, Kleinweidenmühle, Gleißbühl, Tafelhof nördlich der Bahngleise). Im übrigen wird auf die beiliegende Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mittelfranken verwiesen.

Der Großteil der Überwachungstätigkeit erfolgt damit tagsüber durch den ZV-KVÜ im Rahmen der regelmäßigen Streifendienste. Anders als die Polizei schreitet der ZV-KVÜ nicht im Fall von Einzelfall-störungen (z. B. verparkten Feuerwehrzufahrten) auf Zuruf ein, sondern im Rahmen der planmäßigen Streifendienste. Der Stellenplan sieht aktuell 41 Vollkraftstellen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Nürnberger Überwachungsbereich vor. Die "Südstadt" wird im Rahmen der personellen Einsatzplanung intensiv berücksichtigt und überwacht. Eine automatisierte Auswertung über die Anzahl der Mitarbeiter, die durchschnittlich in den Überwachungsbezirken überwacht haben, ist allerdings nicht möglich. Bei Betrachtung der Häufigkeitsverteilung ist die "Südstadt" damit mit rund einem Viertel der erteilten Verwarnungen und einem Viertel des Nürnberger Überwachungsgebietes damit durchschnittlich vertreten.

Hinsichtlich der Anzahl der Verwarnungen wurden vom ZV-KVÜ im Zeitraum 03/2019 bis 09/2019 näher betrachtet.Im Einsatzgebiet ruhender Verkehr wurden in Nürnberg in diesem Zeitraum insgesamt 118.048 Verwarnungen erteilt. Davon 26.504 (22 %) in der "Südstadt". Die Überwachung vor Ort findet zu den Einsatzzeiten des ZV-KVÜ (werktags, regelmäßig von 07:00 Uhr - 20:15 Uhr, ausgedünnt von 06:30 Uhr - 22:00 Uhr) statt. Zu den übrigen Zeiten ist die Polizei für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Ergänzend zur Verkehrsüberwachung ordnet die im Verkehrsplanungsamt angesiedelte Straßen-verkehrsbehörde (Vpl/SVR) den ruhenden Verkehr. Im Rahmen von externen

Beschwerden bzw. bei eigenen Feststellungen wird versucht mit den Mitteln der Straßenverkehrsordnung (Beschilderung, Markierung und Verkehrseinrichtungen) die Parkregelung zugunsten des Schutzes von schwächeren Verkehrsteilnehmern zu sichern. Für die Aufgabe steht bei Vpl/SVR jedoch nur ein Mitarbeiter zur Verfügung, der sich um alle straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten in dem Gebiet zwischen dem Frauentorgraben im Norden und den südlichen Stadtteilen Mühlhof/ Reichelsdorf/ Katzwang/ Kornburg/Worzeldorf kümmern muss. Aufgrund der eingeschränkten Personalkapazität können daher nur punktuell Maßnahmen durchgeführt werden. Der vorliegende Antrag lenkt zwar den Fokus auf die "Südstadt", die Problematik besteht jedoch gleichermaßen im gesamten Stadtgebiet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine diversityrelevanten Belange betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ZV-KVÜ

PP Mittelfranken

FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg

Tel: (0911) 231-5091 9900440033 NNüürrnnbbeerrgg -------- OBE« V«? Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de

1 9. SEP. 2013

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 18. September 2019

Verstärkte Ahndung von Parksündern in der Südstadt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Parken entgegen der Fahrtrichtung, vor abgesenkten Bordsteinen, auf dem Gehweg, im eingeschränkten Halteverbot oder in Spielstraßen: In der Nürnberger Südstadt herrschen bei der Parkplatzsuche teilweise anarchische Zustände. Dabei führt dieses rücksichtlose Verhalten nicht nur zur Blockade von Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen, sondern gefährdet unachtsames Parken zudem schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger'innen, Radfahrerinnen, Kinder und Senior*innen: Denn parkende Autos versperren Geh- und Fahrradwege zeitweise dergestalt, dass ein Ausweichen auf die Hauptverkehrsstraße unausweichlich ist.

Sanktionen wie Bußgeldbescheide oder der Einsatz von Abschleppdiensten scheinen nicht zu fruchten beziehungsweise bleiben Strafandrohungen oftmals ohne Ausführung.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Tageszeit und gibt Auskunft über die Anzahl der Parksünder, die ein Bußgeld entrichten mussten oder deren Auto aufgrund rechtswidrigen Parkens abgeschleppt wurde.

gegen rücksichtsloses Parken in der Nürnberger Südstadt plant.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender

www.gruene.rathaus.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Colmberger Straße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Colmberger Straße wurde gemäß Bebauungsplan Nr. 4279 hergestellt.

Gemäß B-Plan endet die Straße in Höhe Colmberger Straße 1c. Nachdem die Zufahrt zu dem Anwesen außerhalb des B-Planes liegt, wurde für die Erschließung die Fahrbahn und der westliche Gehweg um ca. 9 m über den B-Plan hinaus ausgebaut.

Am südlichen Ende der Colmberger Straße sollte die Gehweghinterkante parallel zur Straße verlaufen. Nachdem die Straße in einem spitzen Winkel zur Straße "Am Röthenbacher Landgraben" verläuft, wurde die Ecke des Gehweges abgeschrägt, um die Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern zu verbessern.

Die Colmberger Straße soll im Jahr 2020 abgerechnet werden. Deshalb ist für die Anpassungsmaßnahmen gemäß Straßenplan Colmberger Straße ein Beschluss des Verkehrsausschusses erforderlich.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Colmberger Straße gemäß Plan Nr. 2.2318.2.1 vom 28.10.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des § 125 Abs.2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

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Wunder ek (4933) gez. Jülich iser M.

Lageplan

M = 1 : 500 2.2318.2.1

Colmberger Straße Bestandsplan für Abrechnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kavalastraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Für die Kavalastraße wurde für Grundstücksverhandlungen am 28.05.2009 die Straßenbegrenzungslinie am südlichen Fahrbahnrand und aufgrund der anstehenden Bebauung des anliegenden Grundstücks am 28.09.2017 der Straßenplan vom Verkehrsausschuss beschlossen.

Die Kavalastraße ist bis Ende 2018 hergestellt worden. Beim Ausbau der Straße wurde der Verlauf der nördlichen Straßenkante in einem ca. 25 m langen Abschnitt am Ende der Sackstraße an eine vorhandene Hecke angepasst. Um dennoch eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 2 BauGB der Feststellung der Gemeinde, dass die Anlage trotz geänderter Randsteinlinie endgültig hergestellt ist und sie den Anforderungen des §1 Abs. 4-7 BauGB entspricht.

Dieser sagt – vereinfacht formuliert – aus, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. In diesem Fall kann die Verwaltung dies aufgrund der tatsächlichen Funktion der Sackstraße, trotz der Verschmälerung der Fahrbahn kurz vor der Wendeanlage auf eine Breite von ca. 4,50 m bestätigen. Beschwerden über eine mangelnde Funktionalität der Straße liegen nicht vor. Das Verkehrsaufkommen ist verschwindend gering. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Kavalastraße gemäß Plan Nr. 2.1906.2.1 vom 04.03.2008 mit letzter Änderung vom 24.10.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des § 125 Abs.2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.12.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kleestraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

In der Kleestraße wurde die Fahrbahn, inclusive der Rinnen und Randsteine, 1929/1930 ausgebaut und nach altem Recht abgerechnet. Die Gehwege, Parkbuchten und das Straßenbegleitgrün vor Haus Nr.28 wurden noch nie erstmalig hergestellt uns somit auch noch nicht abgerechnet.

Um den Ausbau der Straße abzuschließen und die Maßnahme bis 2021 komplett abrechnen zu können wird der Straßenplan zum Beschluss vorgelegt. Innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen werden östlich der Fahrbahn ein ca. 2,00m breiter Gehweg und auf eine Länge von 82m eine 2,00m breite Längsparkbucht vorgesehen. Auf der westlichen Straßenseite werden die vorhandenen Seitenbereiche zu Gehwegen ausgebaut. Die vorhandene Senkrechtparkbucht wird ergänzt und die dem Höhenausgleich dienende Böschung wird als Straßenbegleitgrün in die Planung integriert.

Um die Abrechnung der Maßnahme vornehmen zu können,bedarf es gemäß §125 Abs. 2 BauGB der Feststellung der Gemeinde, dass die Anlage endgültig hergestellt ist und sie den Anforderungen des §1 Abs. 4-7 BauGB entspricht. Dieser besagt, vereinfacht formuliert, dass es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handeln muss, um von einer Rechtmäßigkeit der Herstellung sprechen zu können. In diesem Fall kann die Verwaltung dies bestätigen. Die Funktionalität der Straße bleibt unverändert erhalten. Der Parkraum wird geordnet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 160.000 € Folgekosten -200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 160.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Das Bauvorhaben löst Anliegerbeiträge für die Ersterschließung aus und wird aus dem Pauschalansatz "Erschließungsstraßen allgemein" finanziert.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Kleestraße gemäß Plan Nr. 2.2239.2.1 vom 28.11.2017mit letzter Änderung vom 05.11.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des §125 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.

1 0 9 39 5 45 a031 1 1 57 51 61 1 1 1 55 35 94 74 34 14 73 53 33 13 72 52 a95 95 3 1 1 f o 15a 15b h t s 15 o P 227/36 m I 43/722 227/23 Posthof 227/14 Im 21 17 Kleestraße Kleestraße 203 gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 300/5 e Pfosten ß 63 thcin a r a23 t 82 s 23 siewhcansmutnegiE 299 g 03 hcilthcerrebehru u188 dnu l f P noitamrofnioeG 300/2 ehcsireyaB ße Pflugstra 08/003 sla 300/81 rüf etrakrulF tsi 3/003 tmA :netadsisaboeG nalP :egaldnurgnalP red gnulletsraD reseiD 288/7 Planungsgrundlage Digitale Stadtgrundgarte zur Maßentnahme nicht geeignet! gez. Wunder Erfurth (4937) gez.Jülich Wenzel Lageplan 2.2239.2.1 04.04.18 Wenzel Parkbucht 05.11.19 Wenzel Details gem. SÖR Kleestraße im Bereich Haus Nr. 28 - 36
39 5 45 a031 1 1 57 51 61 1 1 1 55 35 94 74 34 14 73 53 33 13 72 52 a95 95 3 1 1 15b 15a 15 227/36 43/722 227/23 Posthof 227/14 Im 21 17 Kleestraße Kleestraße 203 300/5 Pfosten 63 a23 82 23 299 03 300/2 08/003 300/81 Planungsgrundlage Digitale Stadtgrundgarte zur Maßentnahme nicht geeignet! gez. Wunder Erfurth (4937) gez.Jülich Wenzel Lageplan 2.2239.2.1 04.04.18 Wenzel Parkbucht 05.11.19 Wenzel Details gem. SÖR Kleestraße im Bereich Haus Nr. 28 - 36
203
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