Sitzungsunterlagen
Gemeinsame Sitzung des
Schulausschusses und des
Jugendhilfeausschusses
28.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Schule (PJS) 6 Bericht J/056/2019 6 Sachverhalt J/056/2019 10 TOP Ö 2 Nürnberger Produktionsschule 16 Sitzungsvorlage Ref.V/044/2019 16 Konzeption Ref.V/044/2019 20 Letter of Intent Agentur für Arbeit Ref.V/044/2019 39 Sachverhalt Ref.V/044/2019 40 TOP Ö 3 Fortschreibung Jugendhilfeplanung „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) Hier 41 Teil 1: Indikatorengestützte Bedarfsanalyse und Ausbauplanung Sitzungsvorlage Ref.V/048/2019 41 3.1 Sachverhalt Fortschreibung JHP JaS 2019 Ref.V/048/2019 45 3.2 Beilage Fortschreibung Bedarfsanalyse JHP JaS-2019 Ref.V/048/2019 51 3.3 Beilage Aktualisierung Ausbauplan JHP JaS 2019 Ref.V/048/2019 58 3.4 Anlage StMAS JaS Ref.V/048/2019 62 TOP Ö 4 Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter, hier: Antrag 63 der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 03.08.2018, des Stadtrates der FDP vom 13.06.2019 und der Stadtratsfraktion der CSU vom 29.07.2019 Bericht 3. BM/064/2019 63 Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Gebundener Ganztag in Nürnberger Schulen 3. 67 BM/064/2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, hier: Rechtsanspruch für ganztägige Bildungs- und 69 Betreuungsangebote 3. BM/064/2019 Antrag der FDP, hier: Fachkraft für Grundschulkindbetreuung 3. BM/064/2019 70 Sachverhalt 3. BM/064/2019 71 TOP Ö 5 Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) 77 Bericht 3. BM/020/2018 77 Antrag_Schulvorbereitende Einrichtung_Die Grünen 3. BM/020/2018 81 Sachverhalt 3. BM/020/2018 82 Sachverhalt 84 TOP Ö 6 Modellprojekt 'Pool-Modell Schulbegleitung' an Montessori-Regelschulen in 86 Erlangen und Nürnberg Bericht Ref.V/046/2019 86 Sachverhalt Ref.V/046/2019 90 TOP Ö 7 Spielhöfe: Zuständigkeitsregelung, Öffnungszeiten und Zugang Höfener Str., 93 hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Februar 2019,der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15. April 2019 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 05. März
Bericht 3. BM/065/2019 93 Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Nutzung von Schulhöfen als Spielhöfe 3. 97 BM/065/2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, hier: Spielplatzzugang in Höfen 3. BM/065/2019 99 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Abgebaute Spielhöfe ersetzen 3. BM/065/2019 100
Sachverhalt 3. BM/065/2019 101 TOP Ö 8 Beiträge zur Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt, 106 Werkstattbericht (Teil 1): Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sowie non-formale Bildung junger Menschen Bericht Ref.V/047/2019 106 8.1 Sachverhalt Ref.V/047/2019 110 8.2 Beilage Werkstattbericht-Weststadt Ref.V/047/2019 116
TAGESORDNUNG
Sitzung
Gemeinsame Sitzung des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 28.11.2019, 14:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1 Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Schule (PJS)
J/056/2019
- Bericht -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
2 Nürnberger Produktionsschule
- Beschluss -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
3 Fortschreibung Jugendhilfeplanung „Jugendsozialarbeit an
Schulen“ (JaS), hier Teil 1: Indikatorengestützte Bedarfsanalyse Ref.V/048/2019
und Ausbauplanung
- Beschluss -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
4 Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im
Grundschulalter, hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die 3. BM/064/2019
Grünen vom 03.08.2018, des Stadtrates der FDP vom 13.06.2019
und der Stadtratsfraktion der CSU vom 29.07.2019
- Bericht -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
5 Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
- Beschluss -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
6 Modellprojekt 'Pool-Modell Schulbegleitung' an Montessori-
Regelschulen in Erlangen und Nürnberg Ref.V/046/2019
- Bericht -
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
7 Spielhöfe: Zuständigkeitsregelung, Öffnungszeiten und Zugang
Höfener Str., hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. 3. BM/065/2019
Februar 2019,der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.
April 2019 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 05. März 2018
- Bericht -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
8 Beiträge zur Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger
Weststadt, Werkstattbericht (Teil 1): Frühkindliche Bildung, Ref.V/047/2019
Betreuung und Erziehung sowie non-formale Bildung junger
Menschen
- Bericht -
Gremien: Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss
9 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2019,
öffentlicher Teil
Gremien: Schulausschuss, Jugendhilfeausschuss
J/056/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Schule (PJS)
Bericht:
Die Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Schule (PJS) kann zwischenzeitlich auf über 20 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und Familien in der Stadt Nürnberg zurückblicken. Seit Beendigung der Modellphase 2003 sind bei allen Dienststellen Beauftragte für die Kooperation benannt, welche die Kooperation steuern sowie Kooperationsmaßnahmen und Verfahrensabsprachen weiterentwickeln und verstetigen. Durch verlässliche Strukturen profitieren sowohl die Zielgruppen - Kinder, Jugendliche und Familien – als auch die beteiligten Berufsgruppen. PJS ist damit ein fester und verlässlicher Teil in der Jugendhilfe- und Schullandschaft.
Der vorliegende Bericht stellt die Kooperation PJS mit seinen Angeboten dar.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja PJS berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenslagen, Geschlechter und Herkunftsländer der Kinder, Jugendlichen und Familien
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Polizei
Staatliches Schulamt
zur Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 28.11.2019
Kooperation Polizei – Jugendhilfe – Schule (PJS)
I. Wie hat die Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Schule (PJS) vor über 20 Jahren begonnen? Vor 20 Jahren waren die Kontakte zwischen Polizei und Jugendhilfe häufig geprägt von gegenseitigen Vorurteilen und Vorbehalten sowie Fehlannahmen zu den tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der jeweils anderen Berufsgruppe. Intensive fachliche Auseinandersetzungen und kontroverse Diskussionen zwischen den Dienststellen Polizei und Jugendhilfe, unter anderem wegen der damals unbefriedigenden Situationen der zumeist jugendlichen Bahnhofsszene führten zu der Überzeugung, den immer wieder aufkeimenden Problemen mit einer besseren Kooperation begegnen zu können. Daraufhin wurde 1998 das Modellprojekt Polizei-Jugendhilfe-Sozialarbeit (PJS) gestartet, das drei Jahre später die Grund- und Mittelschulen in Nürnberg einbezog und in den Regelstrukturen verstetigt wurde. Entscheidend für die Kooperation war, dass alle drei Berufsgruppen zu unterschiedlichen Zeiten und Anlässen mit derselben Zielgruppe zu tun haben und zwar immer dann, wenn Kinder und Jugendliche Gewalt ausüben, Opfer von Gewalt sind, misshandelt werden, sexuell missbraucht werden, verwahrlosen und vernachlässigt werden, strafbare Handlungen begehen, aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Schule gehen, massive Verhaltensauffälligkeiten zeigen, sich in psychosozialen Krisen befinden oder durch Substanzmissbrauch auffällig sind.
Diese Kinder und Jugendliche zu fördern, zu begleiten und zu schützen ist Aufgabe und Anliegen von Polizei, Jugendhilfe und Schule gleichermaßen. Auf diesen Grundfesten fußt die Kooperation Polizei - Jugendhilfe - Schule. Ziele des Modellprojekts PJS waren: Verbesserung der Kooperation von Polizei, Jugendhilfe/Sozialarbeit und Schule: es sollten organisatorische und kommunikative Strukturen entwickelt werden, die eine dauerhafte und personenunabhängige Kooperation gewährleisten. Verbesserung des Krisenhilfesystems für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und deren Familien mit der Zielvorgabe, die erforderlichen Hilfsangebote für die Zielgruppe und der daran beteiligten Dienste zur richtigen Zeit, in ausreichendem Umfang und am richtigen Ort bereitzustellen. Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes ab 2001; Verbesserung von Intervention und Kooperation bei häuslicher Gewalt.
Das Projektteam setzte sich eingehend mit den Organisationen, den Aufgaben und gesetzlichen Aufträgen der Polizei, der Jugendhilfe und der Schule und mit den daraus resultierenden Arbeitsprinzipien auseinander. Wesentliches Arbeitsprinzip der Polizei ist beispielsweise das Legalitätsprinzip (§ 163 StPO), das im Widerspruch zum Arbeitsprinzip der Vertraulichkeit in der Jugendhilfe steht (§§ 65 SGB VIII und 203 StGB). Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhält. Dagegen steht der Vertrauensschutz, der für alle in der Jugendhilfe tätigen Fachkräfte gilt. Danach dürfen - bis auf wenige Ausnahmen (vgl. §§ 34 oder 138 StGB) – den Fachkräften bekannt gewordene Informationen nicht an Dritte, auch nicht an die Strafverfolgungsbehörde, weitergegeben werden. In der Praxis kann dies eine Herausforderung für die beteiligten Institutionen sein. Es gilt gemeinsame Wege für an sich gegensätzliche Arbeitsgrundlagen und gemeinsame Regelungen der Kooperation zu finden. Neben dem verfassungsmäßigen Gebot zur Kooperation der unterschiedlichen Behörden (Art 35 Abs. 1GG) bestehen diverse Vereinbarungen und Einzelregelungen zur Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Schule. Diesbezüglich kann auf § 81 Nr. 9 SGB VIII oder die Nr. 1.3. der Polizeidienstvorschrift 382 - Bearbeitung von Jugendsachen verwiesen werden.
Ferner gilt nach wie vor die Gemeinsame Bekanntmachung des Innen-, Sozial- und Kultusministeriums vom 03.03.1999 zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Verhütung von Jugendkriminalität und die mittlerweile neu überarbeitete Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 23.09.2014 zu strafrechtlich relevanten Vorkommnissen an Schulen und zur Beteiligung des Jugendamtes.
Folgende Themen wurden vom Projektteam bearbeitet: Grundlagen der Kooperation Kooperation Polizei und Allgemeiner Sozialdienst im Handlungsfeld Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Familien und Alleinstehende Kooperation Polizei und Allgemeiner Sozialdienst mit Schule Kooperation Polizei und kommunale Jugendarbeit Verbesserung des Krisenhilfesystems für Erwachsene Häusliche Gewalt – Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes Kooperation Polizei und Jugendhilfe bei sexuellem Missbrauch von Kindern
Die Ergebnisse sind in den Abschlussberichten - Themenhefte 1 bis 7 - zusammengefasst. Die Grundlagen der Zusammenarbeit und die Themenhefte stehen den Fachkräften und den Kooperationspartnern als Arbeitshilfen zur Verfügung. Themenheft 1 „Grundlagen der Kooperation“ ist online verfügbar1.
II. Wo steht die Kooperation PJS heute?
Was vor über 20 Jahren als Modellprojekt begann, ist heute aus der Kooperationslandschaft in der Stadt nicht mehr wegzudenken. Denn Themen, die damals aktuell waren und mitunter für Aufsehen sorgten, haben auch heute noch hohe Aktualität.
1. Die Zusammenarbeit von PJS
Die Kooperation ist bei den Kooperationspartnern fest verankert. Von den beteiligten Dienststellen sind Kooperationsbeauftragte benannt, denen ein Stundenkontingent für die kontinuierliche Umsetzung der Kooperation zur Verfügung steht. In regelmäßigen Teamtreffen werden aktuelle Themen besprochen, Veranstaltungen wie beispielsweise Fortbildungen und Kooperationstreffen konzipiert. Ein zentraler Punkt ist die Verstetigung der Kooperationsmaßnahmen und die frühzeitige Wahrnehmung von Fehlentwicklungen, so dass bei Bedarf rechtzeitig nachgesteuert werden kann.
Halbjährlich findet ein Jour fixe statt, an dem die Leitungen des Jugendamts, des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg sowie Vertreter/-innen verschiedener Abteilungen der Polizei, des Jugendamts und des Bereichs Schule teilnehmen. Damit wird deutlich, dass die Kooperation auf Leitungsebene aller Institutionen gewollt und unterstützt wird. Diese Grundhaltung strahlt in die verschiedenen Arbeitsebenen aus.
2. Zentrale Themen, an denen PJS arbeitet
2.1 Häusliche Gewalt
Mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes in 2002 wurde Rechtssicherheit zum Umgang mit Gewalt im häuslichen Bereich geschaffen. Galt bislang, dass Auseinandersetzungen in der Ehe/Beziehung Privatsache seien, wurde nun der Strafverfolgungsbehörde ein Instrument an die Hand gegeben, womit Opfer häuslicher Gewalt geschützt werden können. Entsprechend den Maßgaben des Gewaltschutzgesetzes kann die Polizei gewalttätigen Partnern, bzw. Partnerinnen ein Kontakt- und Näherungsverbot auferlegen und/oder ein Betretungsverbot der gemeinsamen Wohnung aussprechen. Häusliche Gewalt ist nicht nur ein Problem der erwachsenen Opfer. Das Miterleben von Gewalt kann
1 Themenheft 1 abrufbar unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/jugendamt/dokumente/projekte/pjs_abschlussbericht.pdf (Stand: 10/2019)
massive Auswirkungen auf die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben. Mitunter wird angenommen, dass das Miterleben von Gewalt zwischen den Bezugspersonen einer direkten Gewalteinwirkung gleichzusetzen ist. Zudem zeigen Studien, dass Kinder, die häusliche Gewalt erlebt haben, eine Akzeptanz von Gewalt als Lösung entwickeln können. Damit kommt häusliche Gewalt einer Kindeswohlgefährdung gleich. In Nürnberg wurde für die betroffenen Personen ein proaktives Beratungs- und Hilfesystem entwickelt und in Kooperation mit unterschiedlichen Beratungsstellen verstetigt. Dieser „Nürnberger Weg“ wird in Kooperation mit der Polizei umgesetzt. Im Jahr 2018 wurden 1462 Fälle in dieser Form bearbeitet. Ziel ist es, den Zyklus von häuslicher Gewalt und Stalking möglichst frühzeitig zu durchbrechen sowie Kindern und Jugendlichen, die direkt oder indirekt zu Opfern werden, zu helfen.
Die Zahlen häuslicher Gewalt und die Inanspruchnahme des Beratungsangebots zeigen, dass sich der Nürnberger Weg bewährt hat.
2.2 Kinderschutz
Die statistischen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und zeigen den Handlungsbedarf im Kinderschutz auf. Im Jahr 2018 wurden in Nürnberg 463 Kinder3 Opfer eines Gewaltdelikts. Die Dunkelziffer ist vermutlich um ein Vielfaches höher. Kinder zu schützen ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft. Beim Kinderschutz gibt es besonders viele Schnittstellen zwischen Polizei, Jugendhilfe und Schule. Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nehmen oft als Erste Probleme von Kindern und Jugendlichen wahr und wenden sich mit der Bitte um Beratung und Hilfe häufig – unter Wahrung des Datenschutzes - an die Mitarbeiter/-innen der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt eine Einschätzung des Hilfebedarfs vor und kann der Familie/dem Kind oder Jugendlichen eine geeignete Unterstützung anbieten. Die Polizei ist zumeist als Erste zur Stelle bei Hinweisen auf Gewalt in der Familie und gibt die Informationen zeitnah an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) weiter. Diese Meldungen sind überaus wichtig für das weitere Tätigwerden des ASD, insbesondere auch wenn es um vormundschafts- und familiengerichtliche Anträge geht, um den Familien eine entsprechende Unterstützung anbieten zu können. Darüber hinaus ist der ASD auch auf die Polizei in Form von Vollzugshilfe angewiesen, wenn es beispielsweise um Inobhutnahme von Kindern geht.
2.3 Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
Polizei und offene Kinder- und Jugendarbeit haben sehr häufig mit derselben Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen zu tun – wenn auch aus ganz unterschiedlichen Anlässen und mit ganz unterschiedlichen Zugängen. Hier kommt es immer wieder zu Diskussionen zwischen Polizei und Mitarbeiter/innen der Jugendzentren und Streetwork. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein integraler Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Nürnberg und hat unter anderem das Ziel, den jungen Menschen in seiner Entwicklung zu begleiten und ihn in die Gesellschaft zu integrieren. Der präventive Ansatz in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist besonders für Kinder und Jugendliche wichtig, die zu entgleisen drohen oder sich bereits auf einem schwierigen Weg befinden. Die Polizei hat dagegen den primären Auftrag der Gefahrenabwehr, das Ahnden von Verstößen und der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. An diesen Schnittstellen kristallisieren sich zwangsläufig Reibungspunkte heraus, die der regelmäßigen Betrachtung bedürfen. Es wurden Verfahren erarbeitet, die für die Kooperation bedeutsam sind. Dazu gehört beispielsweise, dass es keine Absprachen geben darf, womit das Legalitätsprinzip auf der einen Seite und der Datenund Vertrauensschutz auf der anderen Seite umgangen wird. Es wurde vereinbart, dass die Polizei auf Personenkontrollen bei Jugendlichen verzichtet, die im Gespräch mit Streetworkern sind. Die Streetworker führen im Gegenzug ihre Gespräche an weniger neuralgischen Punkten. Ohne konkreten Ermittlungsgrund sieht die Polizei von Kontrollen in Jugendeinrichtungen ab. Außer bei Gefahr in Verzug wird bei notwendig werden von Polizeikontrolle zunächst die Einrichtungsleitung kontaktiert.
Diese von PJS entwickelten Kooperationsstandards Polizei / Offene Kinder- und Jugendarbeit werden laufend überprüft und weiterentwickelt. Denn trotz vieler standardisierter Verfahrensabläufe, die sich in
2 Statistikbogen Interventionsstellen Nürnberg 2018 3 Polizeipräsidium Mittelfranken – Sicherheitsbericht 2018
der Praxis bewährt haben, kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten und Missverständnissen kommen. Dies ist den unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, zum Teil dem Personalwechsel an der Basis geschuldet und kann ansonsten auf das Spannungsverhältnis von Polizei und Jugendhilfe zurückgeführt werden, das sich eben nicht gänzlich auflösen lässt.
Besonders wertvoll für eine konstruktive Zusammenarbeit sind die örtlichen Jugendsachbearbeiter der Polizeiinspektionen, die den Kontakt zu den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, zur Streetwork sowie zu den Schulen pflegen und in der Regel deren erste Ansprechpartner sind.
2.4 Kinder, die nicht zur Schule gehen – Schulabsentismus
Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, weshalb Kinder und Jugendliche der Schule fernbleiben. Das können massive Probleme im Elternhaus sein, aber auch Schul- oder Trennungsangst, Mobbing in der Schule, psychische Erkrankungen, oder eine große „Schulunlust“, zum Beispiel wegen Überforderung, die regelmäßiges Schule schwänzen zur Folge haben. Dabei ist es für alle Institutionen besonders wichtig, schulvermeidendes Verhalten frühzeitig zu erkennen. Schüler/-innen mit gehäuften Schulversäumnissen und dann oftmals ohne Schulabschluss laufen Gefahr, ins gesellschaftliche Abseits zu geraten und nicht mehr am Ausbildungsplatz- und Arbeitsleben teilzuhaben.
Nachdem mögliche Ursachen der Schulabsenz gefunden wurden, ist es wichtig, den Kindern zügig eine möglichst passgenaue Unterstützung zukommen zu lassen. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist zwar auch eine ordnungspolitische, aber in erster Linie eine pädagogische Aufgabe. Untersuchungen von „Karrieren“ polizeiauffälliger Jugendlicher in Nürnberg zeigen deutlich, dass sehr häufig ein vermehrtes Schulschwänzen vorausging. Entsprechend wichtig ist es, frühzeitig eine Antwort auf notorisches Schulschwänzen zu haben, um einer daraus entstehenden kriminellen Karriere vorzubeugen. Um dem zunehmenden Problem Schulabsentismus zu begegnen, wurde zwischen Schule, Polizei, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gesundheits- und Rechtsamt der Stadt Nürnberg ein auf den jeweiligen Fall abgestimmtes Vorgehen vereinbart.
3. Die Angebote von PJS
3.1 Informationsveranstaltungen und Fortbildungen
Als zentraler Baustein zur Vermittlung des Basiswissens über die Kooperation werden regelmäßig Informationsveranstaltungen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die ihren Dienst in Nürnberg neu antreten, werden über die Arbeitsweise und Organisation sowie die bestehenden Kooperationsvereinbarungen informiert. Dazu gehört zum Beispiel die Umsetzung der Vollzugshilfe bei Inobhutnahmen oder die Vorgehensweise bei Hinweisen auf häusliche Gewalt. Analog erhalten die pädagogischen Fachkräfte des Jugendamts im Rahmen des innerstädtischen Einarbeitungskonzepts eine Fortbildung zu den Themen der Kooperation.
Seit vielen Jahren findet außerdem eine 2-tägige gemeinsame Fortbildung von pädagogischen Fachkräften des Jugendamts (Allgemeiner Sozialdienst - ASD, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen-JaS) und Polizeibeamten statt. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis werden Zuständigkeiten, Befugnisse und Arbeitsweisen deutlich. Es hat sich gezeigt, dass die Kooperation von den vielen gemeinsamen Veranstaltungen profitiert. Das persönliche Kennenlernen und der intensive fachliche Austausch helfen Vorurteile abzubauen und erweitern das Verständnis für die jeweilige Arbeit der Anderen.
An Schulen finden nach Bedarf oder auf Anfrage Fortbildungen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte (JaS und Kitas) zur Umsetzung des Kinderschutzes statt sowie zu Themen wie „Meldewege beim Jugendamt“, “Schulausschluss und Unterstützungsmöglichkeiten“.
3.2 Clearinggespräche
Sowohl bei kritischen Einzelfällen, als auch bei solchen, in denen die Zusammenarbeit nicht reibungslos verläuft, finden Clearinggespräche zwischen den Kooperationspartnern statt. Diese werden bei Bedarf durch das PJS-Team moderiert und unterstützt. Das dadurch ermöglichte schnelle und miteinander abgestimmte Handeln aller Beteiligten ist wirksam und wird positiv bewertet.
3.3 Kooperationstreffen
Zu den jährlichen Kooperationstreffen, die an drei Terminen angeboten werden, sind die Kooperationsbeauftragten von Polizei, Jugendhilfe und Schule eingeladen. Die Zuordnung erfolgt nach den Sozialregionen. Nach einem aktuellen thematischen Input erfolgt ein interdisziplinärer Erfahrungsaustausch, der für die Praktiker vor Ort stets sehr bereichernd ist. Themen der letzten Jahre waren: „Chancen und Risiken der digitalen Medien – Herausforderung für Polizei, Jugendhilfe und Schule“, „Kinder und Jugendliche psychisch kranker Eltern“. An einem Termin nehmen circa 50 Personen aus den unterschiedlichen Kooperationsbereichen teil. Diese Treffen fördern die Fachlichkeit der Mitarbeitenden und unterstützen durch den informellen Austausch die Kooperation an der Basis.
4. Was wurde durch die Kooperation PJS in Nürnberg erreicht?
Über die vielen Jahre ist es in Nürnberg gelungen, drei sehr unterschiedliche Institutionen zusammen zu bringen und Strukturen zu schaffen, die für alle Bereiche gewinnbringend sind. Aus der Kooperation PJS können sowohl die beteiligten Berufsgruppen als auch die Zielgruppen der Kooperationspartner (also Kinder, Jugendliche und Familien) einen dauerhaften Nutzen ziehen. Zu nennen sind hier insbesondere verlässliche Strukturen durch Benennung von Kooperationsbeauftragten bei den beteiligten Dienststellen und auf Arbeitsebene, der Abbau von Vorurteilen, Fehleinschätzungen und unrealistischen Erwartungen, die Erhöhung der Kommunikationsdichte und Verbesserung des Kommunikationsflusses, verbindliche und transparente Verfahrensabläufe: o Umsetzung des Verfahrens bei Schulabsentismus unter Einbezug der beteiligten Institutionen, o Transportbegleitung durch die Polizei von Kindern und Jugendlichen in geschlossene Einrichtungen, o Standardisiertes Verfahren bei häuslicher Gewalt und Stalking, o Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes an der Schule, o Leitfaden zum Clearingverfahren bei Kindern/Jugendlichen mit besonderem Hilfs- und Förderbedarf im Bereich Verhalten, effektivere und zufriedenstellende Aufgabenerfüllung, einen leichteren Zugang und schnelleres Bereitstellen von Informationsmaterial für Mitarbeiter/innen der beteiligten Institutionen, positive Effekte für die Arbeitsentlastung im beruflichen Alltag und einen leichteren Zugang zu zeitnahen und passgenauen Hilfsangeboten für die Bürger/-innen.
Damit wird ein wesentlicher Beitrag zum Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt geleistet.
III. Wie wird es weitergehen?
Stets im Dialog zu sein - auch wenn man mal nicht einer Meinung ist - und sich auf Augenhöhe zu begegnen sind ganz wesentliche Grundpfeiler für gelingende Kooperation. Verfahrensabläufe können gut schriftlich fixiert sein, sie funktionieren nur dann wirklich gut, wenn die Menschen, die damit zu tun haben, die Kooperation leben. Die Verstetigung der Kooperation ist eine tägliche Herausforderung für alle Partner, die insbesondere dann an Bedeutung gewinnt, wenn neue Aufgaben anstehen, Ressourcen knapp sind oder Ansprechpersonen wechseln.
In Nürnberg ist es gelungen, aus dieser Kooperation PJS einen dauerhaften Nutzen für alle beteiligten Berufsgruppen und für die Kinder, Jugendlichen und Familien zu ziehen. Die rasanten und vielfältigen Veränderungen in der Gesellschaft bringen darüber hinaus neue Themen und Fragestellungen hervor, die zur Herausforderung für Schulen, Jugendhilfe und Polizei werden.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Nürnberg ist eine große und dauerhafte Aufgabe. Hier müssen alle Institutionen schnell und konsequent agieren und nach individuellen Lösungen
und Wegen suchen. Das verzahnte Handeln war und wird auch zukünftig die große Herausforderung der Kooperation PJS sein. Für das PJS - Team ist das weiterhin Anspruch und Ansporn zugleich.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Beschluss
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nürnberger Produktionsschule
Anlagen: Konzeption Letter of Intent Agentur für Arbeit
Sachverhalt (kurz): Während bei den meisten jungen Menschen der Übergang von der Schulzeit in die Berufs- und Arbeitswelt relativ problemlos verläuft, brauchen andere Unterstützung in dieser Phase. In der Regel sind hierbei die berufsorientierten und berufsvorbereitenden Angebote der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie die Maßnahmen der Arbeitsförderung und Grundsicherung ausreichend. Ein kleinerer Anteil dieser förderbedürftigen Jugendlichen benötigt aber ganz spezifische und auf die individuelle Situation zugeschnittene Hilfsangebote, da sie keine der bestehenden Angebote der Unterstützungssysteme in Anspruch nehmen. Hier setzt die Nürnberger Produktionsschule an.
Die Nürnberger Produktionsschule ist eine Bildungseinrichtung, die das Lernen von jungen Menschen fördert, indem sie die praktische Tätigkeit in betrieblichen Strukturen durch die tatsächliche Produktion von eigenen Produkten oder Dienstleistungen für einen regionalen Absatzmarkt in den Vordergrund stellt. Mit einer Produktionsschule soll an den Schnittstellen von Jugendhilfe (SGB VIII) zu den schulrechlichen Regelungen (BayEUG, BaySchO, MSO und BSO) in Kooperation mit SGB II und SGB III ein gemeinsames Angebot für junge Menschen etabliert werden, wenn diese von den Regelsystemen nicht mehr erreicht werden
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 4: Beschäftigung ermöglichen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen
Bezug zum Nürnberger Orientierungsrahmen der städtischen Schulen: Handlungsfeld: "Übergänge im Bereich der allgemeinbildenden Schulen" Handlungsfeld: "Übergänge im Bereich der beruflichen Schulen" Handlungsfeld: "Multiprofessionelle Teams als Teil der Schulgemeinschaft"
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 540.000 € Folgekosten 540.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 540.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung der Produktionsschule wird ausgearbeitet, wenn der gemeinsame Schul- und Jugendhilfeausschusses die Verwaltung zur weiteren Konzeptentwicklung auffordert (siehe Beschlussfassung).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Konzept berücksichtigt die Vielfältigkeit von problematischen Lebenslagen (Teilhabechancen, seelische Belastung etc.) junger Menschen zw. 14 und 27 Jahren am Übergang Schule - Beruf.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3.BM/SchB
Ref. V/J
Staatliches Schulamt
Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Schul- und Jugendhilfeausschuss unterstützt den Konzeptentwurf für eine Nürnberger Produktionsschule. Die Verwaltung wird beauftragt das Konzept weiter zu entwickeln, offene Fragestellungen und die Finanzierung zu klären und dem gemeinsamen Ausschuss erneut zu berichten.
Konzeptentwurf
Nürnberger Produktionsschule
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmung Nürnberger Produktionsschule (PS) 2 Rahmenbedingungen der PS 2 Zielgruppe der Nürnberger Produktionsschule 3 Zugangssteuerung 5 Aufnahmeverfahren 5 Verwaltung der Teilnehmenden 6 Zielsetzungen 6 Weitere Kennzeichen der Produktionsschule 7 Projektdaten 7 Zielplanungen für verschiedene Zielgruppen 8 Persönliche Lernpläne 9 Individualisierte Vorgehensweise und biographische Versorgung 10 Rückführung von Teilnehmenden in Regelangebote 11 Nachbetreuung 12 Schematische Darstellung der verschiedenen Prozesse in der PS 13 Exkurs 15 Exemplarisches Projekt/Praxisphase im Bereich Holz 15 Fallbeispiele 17
Vorbemerkung: Handlungsleitend in der Arbeit mit Jugendlichen
und jungen Erwachsenen ist seit jeher die Achtung der Würde und der Einzigartigkeit eines jeden Menschen. Toleranz gegenüber Religion, Herkunft, Bildung, Geschlecht und anderen individuellen Verschiedenheiten prägt die Atmosphäre in der gesamten Einrichtung.
Im folgenden Konzept wird deshalb auf eine geschlechtergerechte Sprache geachtet. Die Nürnberger Produktionsschule (PS) setzt dies durch die Verwendung einer weitgehend geschlechtsneutralen Schreibweise und der Nutzung des Gender-Sternchens (Teilnehmer*innen) um.
Hiermit sollen nicht nur die männliche und die weibliche Form abgebildet werden, sondern gleichzeitig auch die Menschen berücksichtigt werden, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen können oder wollen.
Stand: 07.10.2019
Begriffsbestimmung Nürnberger Produktionsschule (PS)
Die Nürnberger Produktionsschule ist eine Bildungseinrichtung, die das Lernen von jungen Menschen fördert, indem sie die praktische Tätigkeit in betrieblichen Strukturen durch die tatsächliche Produktion von eigenen Produkten oder Dienstleistungen für einen regionalen Absatzmarkt in den Vordergrund stellt.
Die PS, an der Schnittstelle der drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII sowie der schulrechtlichen Regelungen (BayEUG, BaySchO, MSO und BSO), stellt ein gemeinsames Angebot für junge Menschen dar, die von den Regelsystemen nicht (mehr) erreicht werden bzw. sich von den Regelsystemen entkoppelt haben.
Die PS verfolgt dabei ein alternatives Integrationskonzept, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Integration in Schul-, Berufsausbildung und Arbeitsmarkt zu erleichtern. Insbesondere soll mit der PS ein Ausscheiden und „verloren gehen“ der Jugendlichen aus den regulären Bildungs-, Erwerbs- und Hilfesystemen verhindert und eine Rückführung in diese Systeme ermöglicht werden.
Die PS bietet ein Beschäftigungsangebot für junge Menschen, die nicht in die derzeitig vorhandenen Förderinstrumente integrierbar sind. Sie benötigen eine intensive langfristige und verlässliche sozialpädagogische und arbeitspädagogische Begleitung, welche es ermöglicht, flexibel auf die jeweilige individuelle Situation einzugehen und Erfolgserlebnisse sicherzustellen. Die Durchführung erfolgt dabei anhand passgenauer Module bzw. Qualifizierungseinheiten.
Im PS-Alltag steht das produktionsorientierte Lernen im Vordergrund. Für nicht ausbildungsoder arbeitsreife junge Menschen besteht so die Chance, erste Schritte in Richtung Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu gehen.
In den Werkstätten der PS werden eigene Produkte für den regionalen Absatzmarkt hergestellt oder auch verschiedene Dienstleitungen angeboten. Der Tagesablauf der Teilnehmenden orientiert sich realistisch am gewerblichen Arbeitstag, ist aber zunächst so flexibel, dass die individuelle Leistungsfähigkeit des jeweiligen Teilnehmenden berücksichtigt werden kann.
Rahmenbedingungen der PS
Kooperatives/Gemeinsames Angebot von Jugendhilfe und Schule, in Kooperation mit Arbeitsagentur und Jobcenter. Langfristig angelegt und fester Bestandteil der regionalen Bildungs- und Ausbildungslandschaft. Freiwilliges Angebot für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren. Das Angebot der PS ist nachrangig zu den Angeboten des SGB II und SGB III und des BayEUG, der BaySchO, MSO und BSO. Der Zugang ist unabhängig von Rechtskreiszuständigkeiten möglich. Der Zugang ist jederzeit und flexibel möglich. Die Teilnahme ist vertraglich geregelt, mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die PS ist Betrieb und Bildungseinrichtung (Ort des Arbeitens und des Lernens). Die PS agiert marktorientiert (Akquirierung, Produktion und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen in einem betriebsnahen Arbeitsumfeld und unter realen Marktbedingungen und unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Abläufe). Die Teilnahme an der PS gilt als Schulbesuch bzw. erfüllt die Voraussetzungen zur Befreiung von der Berufsschulpflicht .
Die PS bietet die Vorbereitung auf die Externenprüfung zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule bzw. zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an. Im Falle integrierter Verzahnung mit Klassenformen der Mittel- bzw. Berufsschule kann ggf. ein entsprechender Schulabschluss ohne Externenprüfung erworben werden. Die PS bietet verschiedene Ausbildungsberufe sowie (Teil-)Abschlüsse an.
Zielgruppe der Nürnberger Produktionsschule
Zielgruppe sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, bei denen auf Grund ihres Leistungsvermögens, ihrer Persönlichkeitsentwicklung oder ihrer individuellen Lebenssituation die schulischen und beruflichen Regelangebote nicht den gewünschten Erfolg erzielen oder erzielt haben.
Sie sind häufig Belastungen ausgesetzt, die sich aus dem sozialen Umfeld, schwierigen Lebenssituationen in der Familie, geringer Resilienz, Schulabsentismus, Integrationsproblemen, individuellen Lernbeeinträchtigungen oder körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und anderer Problemfaktoren ergeben.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere
Schüler*innen aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, die den Schulbesuch ganz oder teilweise verweigern, Schulabgänger/*innen ohne Schulabschluss oder Anschlussperspektive, Arbeitslose und langzeitarbeitslose junge Menschen ohne Bildungs- /Arbeitsperspektive, sogenannte „entkoppelte Jugendliche“ (Personen, die sich nicht in die Regelangebote integrieren lassen), (Wieder-)Einsteiger*innen, junge Erwachsene ohne Schul-, bzw. Ausbildungsabschluss.
Zusammmenfassend gehen wir dabei von drei großen Zielgruppen innerhalb der PS aus. Im Einzelfall kann sich jedoch eine weitere Ausdifferenzierung als notwendig erweisen.
Zielgruppe 1: „Schulpflichtige“
Dabei handelt es sich um Schüler*innen, die
Schul-
pflichtige
sich von der Schule abgewandt haben und kaum oder nicht mehr den Unterricht besuchen (Schulverweigerer), durch die Schulen nicht mehr sinnvoll gefördert werden können (Leistungsverweigerer, schulmüde Schüler*innen), für sich keine Möglichkeit mehr sehen, weiterhin die Schule zu besuchen (z. B. Mobbingopfer, Schüler*innen, die in der Regelschule nicht zurecht kommen).
Der Zugang in die PS erfolgt über das Staatliche Schulamt der Stadt Nürnberg mit Einwilligung des Schülers/der Schülerin und des/der Erziehungsberechtigten. Dem geht eine interne Abstimmung mit weiteren Beteiligten (z. B. abgebende Schule, Produktionsschule, Jugendsozialarbeit an Schulen, Schulpsychologie) voraus. Einer Aufnahme in die PS muss der Träger der PS zustimmen.
In der Regel erfolgt die Aufnahme in die PS zum Schuljahresbeginn. Bei Bedarf ist ein ständiger (unterjähriger) Zugang möglich.
Zielgruppe 2 „Berufsschulpflichtige“
Dabei handelt es sich um berufsschulpflichtige junge Menschen ohne
Berufs-
schul- Ausbildungsplatz und ohne Beschäftigung, die ihrer Berufsschulpflicht
pflichtige
nicht nachkommen und die aus unterschiedlichen Gründen nicht durch Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters gefördert werden. Für die Einmündung in die PS werden für Berufsschulpflichtige zwei mögliche schulrechtliche Wege gesehen, die im Einzelfall zum Tragen kommen: Auf der Grundlage des Art. 39, Abs. 4 BayEUG („Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen“) können die Berufsschulpflichtigen vom Besuch der Berufsschule befreit werden.
Auf der Basis der neuen Ansatzpunkte zur Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (u. a. Modellprojekt „Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Jugendberufsagentur“1) wird ein speziell auf die beschriebene Zielgruppe angepasstes Beschulungskonzept entwickelt. Auf diese Weise wird nicht nur der Berufsschulpflicht, sondern gleichzeitig auch den Unterstützungsbedarfen aus Sicht der Jugendhilfe Rechnung getragen. Die verzahnte Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Produktionsschule wird als besonders erfolgsversprechend eingeschätzt.
Der Zugang in die PS erfolgt über eine Vereinbarung der beruflichen Schule / Amt für Berufliche Schulen mit der Produktionsschule. Die Einwilligung des Schülers/der Schülerin und ggf. des/der Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Bei Bedarf werden die Jugendsozialarbeit an Schulen und ggf. weitere Unterstützungssysteme in das Zugangsverfahren eingebunden. Der Zugang kann auch über die Jugendberufsagentur und andere am Übergangssystem Schule – Beruf Beteiligte sowie Bewährungshilfe und Einrichtungen, die sich um jugendliche Problemgruppen kümmern, angeregt werden. Bei allen berufsschulpflichtigen Teilnehmer*innen ist über die Berufsschulen und das Amt für Berufliche Schulen die Erfüllung der Berufsschulpflicht zu klären. Einer Aufnahme in die PS muss der Träger der PS zustimmen.
Zielgruppe 3 „Junge Erwachsene – ohne allgemeine Schulpflicht“
Das ist die Gruppe, die wohl den offensten Zugang zur PS hat, da sie
Junge Er-
wachsene keinerlei Kontrolle durch Schulbehörden unterliegt. Ein entscheidendes
Merkmal dieser Gruppe ist der grundsätzliche Wunsch nach Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt.
Zu dieser Gruppe gehören auch Menschen die bereits über Arbeitserfahrung verfügen oder eine oder mehrere Ausbildungen und Maßnahmen abgebrochen haben. Ansonsten erfolgt die Aufnahme über alle Zugänge, die auch bei der vorherigen Gruppe genannt wurden. Hier kann es auch einen verstärkten Zugang über Agentur für Arbeit und Jobcenter geben, wenn bereits verschiedene Maßnahmen ohne Erfolg durchlaufen wurden und die beiden Institutionen die Möglichkeiten der Produktionsschule für diese Menschen nutzen möchten. Einer Aufnahme in die PS muss der Träger der PS zustimmen.
Im Rahmen des Modellprojektes des Bayerischen Kultusministeriums haben Pilotschulen sogenannte Überbrü
ckungsklassen in Form eines zusätzlichen Berufsvorbereitungsjahres eingerichtet. Dabei stimmen sie sich eng
mit den regionalen Akteuren der Jugendberufsagentur (insbesondere Jugendhilfe, Agentur für Arbeit und Job-
center) ab. Im Modellprojekt sollen neue Möglichkeiten ausgelotet werden, um die jungen Erwachsenen nach-
haltig auf eine Ausbildung vorzubereiten. Die Berufsschulen Nürnbergs gehören zwar nicht zu den fünf Schul-
standorten der Auftaktphase des Modellprojekts, die neu experimentierten Formen der Zusammenarbeit bein-
halten jedoch viele Spielräume, die genutzt werden sollen.
1 -
Zugangssteuerung
Die zahlreichen Anfragen von Eltern, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Betrieben, Arbeitsagenturen, aber auch Jugendlichen selbst bezüglich möglicher Qualifizierungs- und Förderangebote bestätigen den Bedarf an innovativen, flexiblen Konzepten im Bereich der Jugendberufshilfe.
Die im Konzept beschriebene Zielgruppe soll auf unterschiedliche Wege erreicht werden: durch die zuständigen Beratungskräfte an den Schulen, in den Jobcentern und Arbeitsagenturen, durch Infoveranstaltungen an (Berufs-)Schulen, durch Fachinformationen und persönliche Kontakte zu Schulen, Innungen, Jugendamt, Bewährungshilfe usw., durch Sensibilisierung der Fachkräfte im regionalen Fachaustausch und der regionalen Gremienarbeit, durch Mundpropaganda von Freunden und Bekannten, die bereits eine Maßnahme im SOS-Kinderdorf Nürnberg bzw. der NOA absolvieren.
Mit diesem Projekt entsteht ein niederschwelliges und individuelles Angebot für junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Zusätzlich zu den bisherigen Regelinstrumenten wurde ein in der Region neuer Maßnahmetyp entwickelt, der die Individualität der Einzelnen berücksichtigt sowie an den vorhandenen Stärken ansetzt und somit eine langfristige Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht.
Gerade besonders schwierige Jugendliche werden somit dauerhaft zu leistungsfähigen und verantwortungsbewussten jungen Menschen.
Aufnahmeverfahren
Zu Beginn der Aufnahme steht die Überprüfung der Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen. Im Falle der Zielgruppen 1 und 2 wird diese über das Staatliche Schulamt oder das Amt für Berufliche Schulen (zu Schuljahresbeginn) bestimmt.
Bei den anderen potenziellen Teilnehmenden erfolgt eine Statusklärung, um zu überprüfen, ob es vorrangige Maßnahmen gibt, welche die Bewerber besuchen können (z. B. Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) und somit ein Ausschlussgrund für die Teilnahme an der Produktionsschule besteht.
Bei den Zielgruppen 1 und 2 wird während der Teilnahme ein hohes Maß an beruflicher Orientierung angeboten. Zu Beginn ist es deshalb hilfreich, anerkannte Testverfahren zur Kompetenzfeststellung (bzw. Teile davon) altersgerecht durchzuführen. Ebenso wird der schulische Förderbedarf durch einen selbst entwickelten Test zur Ergänzung der weitergegebenen Erkenntnisse der Schulen erhoben. Dies ist vor allem im Hinblick auf den Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der bayrischen Mittelschule wichtig. Im Anschluss erfolgt eine erste Einteilung in den Durchlauf verschiedener Werkstattbereiche zur Grundorientierung über die Angebote innerhalb der Produktionsschule. Hier wird vor allem darauf geachtet, die Schüler*innen nicht zu überfordern und ihnen eine erste wichtige Basisorientierung zu geben.
Bei den nicht über die Schulen kommenden Bewerbern gilt es, vor der endgültigen Aufnahme Gespräche zu führen, in welchen die Motivation und die prinzipielle Eignung für die Angebote der Produktionsschule überprüft werden. Entsprechend der Wünsche der Teilnehmenden (z. B. in Richtung einer bestimmten Ausbildung oder Branche) und deren bisherigen Vorerfahrungen (abgebrochene Ausbildungen, Maßnahme oder Arbeitserfahrung) erfolgt der Zugang zu den Werkstattangeboten.
Für die Aufnahmegespräche selbst stehen alle Mitarbeitenden der Produktionsschule zur Verfügung, da durch die unterschiedlichen Voraussetzungen der Aufzunehmenden auch unterschiedliche Themen bearbeitet werden müssen. Dennoch liegt der Schwerpunkt bei den Sozialpädagog*innen. Bei Schulpflichtigen werden die Lehrkräfte, bei bereits orientierten Bewerber*innen die Anleiter*innen bei Bedarf hinzugezogen.
Verwaltung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden (TN) werden in einem geeigneten Verwaltungsprogramm, unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, erfasst. Sie werden ab dem Erstkontakt angelegt, um bereits den Aufnahmeprozess zu dokumentieren. In diesem Programm werden auch alle relevanten Unterlagen gespeichert (TN-Vereinbarungen, Datenschutzerklärungen, bisherige Zeugnisse usw.). Der gesamte Qualifizierungsprozess wird über dieses TN-Verwaltungsprogramm dokumentiert und gesteuert (Förderplanung, Zielvereinbarungen, usw.).
Alle Mitarbeitenden der PS haben Zugang zu diesem Programm und arbeiten damit. Durch unterschiedliche Zugangsberechtigungen werden geschützte Bereiche für vertrauliche Informationen sichergestellt, auf welche nur bestimmte Mitarbeiter*innen Zugriff haben.
Zielsetzungen
Zentraler Handlungsort einer PS sind die Werkstätten. Um verschiedene Arbeits- und Berufsfelder kennenlernen zu können, sind sowohl Praxis-, Ausbildungsmodule als auch Ausbildungsplätze vorzuhalten. Je nach Ausgangslage ergeben sich für die/den einzelnen Jugendlichen / jungen Erwachsenen unterschiedliche Zielsetzungen, die in einem individellen Förderplan festgeschrieben und regelmäßig überprüft werden.
Das vorliegende Konzept … wahrt für spezifische Zielgruppen die Perspektive auf einen Schulabschluss, bezieht Betroffene und ggf. Erziehungsberechtigte in die Beschulungsentscheidung ein, schafft für die Zielgruppen 1 und 2 eine örtliche Abgrenzung zu schulischem Ambiente, sieht als primäres Ziel die (Re)Integration in Regelbildungsgänge an den jeweiligen Schulen bzw. die Arbeits-/ Ausbildungsmarktintegration, trägt der hohen Betreuungsintensität der Jugendlichen / jungen Erwachsenen durch ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept Rechnung, arbeitet interdisziplinär (berufspraktische Anleitung + sonderpädagogische Unterstützung + Sozialpädagogik), garantiert lehrplanmäßigen Unterricht für die Zielgruppen 1 und 2.
Folgende Zielsetzungen und Methoden stehen dabei im Mittelpunkt:
Stabilisierung der sozialen und psychischen Situation der Betroffenen als Voraussetzung für die Bereitschaft, sich mit der individuellen schulischen und beruflichen Perspektive auseinanderzusetzen. Systematische Planung und Konkretisierung der Schullaufbahn oder eines möglichen Berufsweges. Stabilisierung der anschließenden Entwicklung. Aufarbeitung der aktuellen Situation und Unterstützung bei der Klärung persönlicher Probleme und der Alltagsbewältigung.
Durchführung einer Potenzialanalyse der individuellen Kompetenzen als Grundlage zur Ermittlung einer nachhaltigen schulischen und beruflichen Perspektive. Durchführung sozialpädagogisch orientierter Qualifizierungsmaßnahmen. Assistierte Vermittlung und weitere Begleitung der beruflichen Qualifizierung. Progressive Praktikaphasen in Betrieben.
Die PS erfüllt dabei u. a. folgende Aufgaben:
Arbeiten, Lernen und Zusammenwirken im Arbeitsalltag zu organisieren. Praktisches Lernen, unter anderem durch die Produktion von Waren und das Anbieten von Dienstleistungen. Kontakte zum lokalen Arbeitsmarkt und zu Wirtschaftsbetrieben aufzubauen und zu pflegen. Gemeinsam mit den jungen Menschen Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und zu vermarkten.
Weitere Kennzeichen der Produktionsschule
Individualisierte Bildungs-, Arbeits- und Entwicklungspläne. Förderung von selbständigen und eigenverantwortlichen Lernprozessen (von der Vermittlungsperspektive zur Aneignungsperspektive). Identitäts- und gemeinschaftsstiftende Regeln und Rituale. Konzeption für den Umgang bei Schulabsentismus. Ganzheitliches Lernen in einer überschaubaren Einrichtung mit offenen und hellen Räumlichkeiten. Mitgestaltungsmöglichkeiten durch die jungen Teilnehmenden. Vertragliche Regelungen für Arbeits-, Urlaubszeit und Vergütung. Kein Abschluss ohne Anschluss (Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Bildungsangebote) und ggf. Nachbetreuung. Langfristig und nachhaltig angelegte und organisierte Institution (kein Ausschreibungsverfahren). Qualitätsmanagement und Evaluation.
Projektdaten
Für die Anfangsphase der PS (anvisierter Start: September 2021) sind insgesamt bis zu 30 Teilnehmende vorgesehen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden sollen, um sich schulisch zu verbessern, sich beruflich (teil-)zuqualifizieren oder eine Ausbildung nachzuholen.
Durch die Methode des produktionsorientierten Ansatzes ist ein verstetigter Einstieg in die Maßnahme möglich. Als Anwesenheitsziel wird eine Teilnahme in Vollzeit angestrebt. Bei Teilnehmenden, die aufgrund individueller Voraussetzungen noch nicht in Vollzeit an der PS teilnehmen können, ist eine Teilnahme zunächst mit einer verringerten Stundenzahl möglich. Dies gilt auch beim Modell der integrierten Verzahnung von Klassenformen der Berufsschule.
Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz, werden dabei beachtet.
Um die Teilnehmenden nachhaltig motivieren, ansprechen und fördern zu können, sind die Anforderungen an das professionelle Handeln der Fachkräfte in Produktionsschulen beson-
ders hoch. Erforderlich ist ein multiprofessionelles und empathisches Team, das den besonderen Gegebenheiten der Zielgruppe gerecht wird. Zudem ist eine engmaschige Betreuung notwendig, aus der folgender Personalschlüssel resultiert:
Sozialpädagogische Fachkraft (Sozialpädagogik/Heilpädagogik): 1 : 10-12 Werkstattpädagog/innen: 1 : 10-12 Sonderpädagogische Lehrkraft: 1 : 10-12
Psychologische Betreuung: Bei Bedarf
Der Finanzierungsplan orientiert sich primär an der Teilnehmerzahl, am Betreuungsschlüssel und der Anzahl der angebotenen Werkstatt- und Ausbildungsbereiche. Anhaltspunkte für eine Berechnung sind Erfahrungen des Bundesverbands Produktionsschulen und andere betreuungsintensive Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Für 30 geplante Plätze ist demnach mit monatlichen Kosten von ca. 1.500 Euro pro Teilnehmer*in zu kalkulieren.
Zielplanungen für verschiedene Zielgruppen
Bei den vorliegenden Zielgruppen handelt es sich überwiegend um junge Menschen, deren bisheriges Leben überwiegend von Sorgen, Problemen und Defiziten geprägt war, die sich im Laufe der Jahre zu einem unüberwindbar scheinenden Berg aufgetürmt haben.
Es gilt also, die zugrundeliegenden Probleme zu erkennen, sie gemeinsam mit den Jugendlichen anzugehen und zugleich für eine gewisse (auch schulische) Normalität, Lernerfolge und ein Vorankommen zu sorgen.
Die über die gesamte Zeit laufende sozialpädagogische Begleitung umfasst neben der Beziehungsarbeit verschiedenste Aspekte wie Elternarbeit, Beratung, Lebensplanung, Sozialtraining, Kriseninterventionen, freizeitpädagogische Angebote und vieles mehr. An den Stärken der Jugendlichen ansetzend, versuchen wir, mit ihnen eine realistische Perspektive zu erarbeiten. Das „Tun“ steht im Vordergrund: Lösungen suchen, neue Wege beschreiten, an sich glauben.
Unterstützung kann dabei von vielen Seiten kommen. Von großer Bedeutung ist hier das über die Jahre entstandene Netzwerk der beteiligten Bildungsträger, zu dem unter anderem Beratungsstellen, Behörden, Ärztinnen/Ärzte und Therapeutinnen/Therapeuten gehören.
Um die Motivation Jugendlicher und junger Erwachsener, die sich von den Anforderungen eines Lern- und Arbeitsalltages entfernt haben zu stärken und damit eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme zu fördern, sind folgende Handlungsstrategien grundlegend:
Stabile Beziehungen und eine klare Tagesstruktur
sollen den Teilnehmenden Orientierung geben und Vertrauen aufbauen.
Vielfältige Unterstützung unter Einbindung des sozialen Umfeldes
zur Sicherung der vereinbarten Ziele.
Beteiligung der Teilnehmenden
zur Unterstützung der Entwicklung von Eigenverantwortung.
Handlungsorientierte Aufgabenstellungen
ermöglichen den Teilnehmenden sowohl im arbeits- als auch im freizeitbezogenenen Kontext eigene Erfahrungen zu machen.
Orientierung an den Stärken (Kompetenzansatz)
stellt die Fähigkeiten des Teilnehmenden in den Vordergrund und schafft Bereitschaft zu positiver Veränderung.
Das Schaffen und Erleben von Erfolgen wirkt dabei in besonderem Maße motivierend für die Teilnehmenden. Motivationsbildende Maßnahmen innerhalb der PS sind dabei nicht allein Aufgabe der sozialpädagogischen Betreuung. Alle Mitarbeiter*innen sind bestrebt, in allen Phasen der Maßnahme daran zu arbeiten.
Vor allem durch folgende Grundprinzipien wird dieser Prozess gefördert:
Einbinden der Teilnehmenden in alle Prozesse, wie z. B. aktive Mitbestimmung über Förderbereiche und Zielsetzungen in der individuellen Förderplanung.
Anerkennen von Individualität und Leistung durch Aufgabenstellungen, die auf in-
dividuelle Bedürfnisse und Stärken abgestimmt sind sowie regelmäßige Feedbackgespräche. Reflexion über erreichte Ziele, die nach dem S.M.A.R.T-Prinzip definiert wurden, also spezifisch, messbar, aktionsorientiert, realistisch und terminierbar.
Transparenz, z. B. durch die regelmäßige gemeinsame Fortschreibung der Förder-
planung.
Respektvolles Miteinander, die Mitarbeitenden begegnen den Teilnehmenden
grundsätzlich wertschätzend und vorurteilsfrei und fungieren damit als Vorbild.
Zu Beginn der Teilnahme gibt es eine Phase zum „sich gegenseitig Kennenlernen“ und zur ersten Orientierung. Die Teilnehmenden bekommen die ersten Einblicke in die Möglichkeiten der PS, lernen die zukünftigen Sozialpädagog*innen, Lehrer*innen und Anleiter*innen kennen und können in Einzel- und Gruppengesprächen ihre Bedürfnisse und Wünsche für die Teilnahme und deren Verlauf benennen.
Die pädagogischen Mitarbeiter wiederum haben die Möglichkeit, durch gezielte Interviews näheren Kontakt zu den Teilnehmer*innen zu bekommen. In diese Phase können auch die schulischen Einstufungstests und die Kompetenzfeststellungen fallen.
Der Ablauf des Einstiegs wird an die drei Gruppen angepasst. Grundsätzlich besteht die Flexibilität, junge Menschen während des Schuljahresverlaufs in die PS zu integrieren, bei schulpflichtigen Teilnehmer*innen möglichst zu Beginn eines Schuljahres mit einem gemeinsamen Einstiegstermin.
Persönliche Lernpläne
Jede*r Teilnehmende erhält innerhalb der PS einen individuellen Stundenplan, in dem er/sie im Lernstoff dort anknüpft, wo der individuelle Förderbedarf liegt. So kommt es vor, dass ein 16-Jähriger in Deutsch Themen der 8. Klasse bearbeitet, in Mathematik aber schon deutlich früher „ausgestiegen“ ist und nun im Lernstoff der Klasse 5 ansetzt.
Der Unterricht findet in Kleingruppen statt, in dem mehrere Angebote parallel laufen. Besonders lebenspraktische Inhalte wie Hauswirtschaft, Werken, EDV-Unterricht, Berufsorientierung und Projektunterricht fließen dabei immer mit in den Stundenplan ein. Dies hat zum einen den Grund, dass diese Fächer aus der Schulgeschichte der Jugendlichen meist nicht negativ besetzt sind. Zum anderen fehlen ihnen häufig auch in sozialen und lebenspraktischen Bereichen grundlegende Kompetenzen, die sie sich kleinschrittig erarbeiten müssen.
Für alle Zielgruppen wird neben den „inhaltlichen Angeboten“ eine gleichberechtigte päda-
gogische Beziehungsarbeit aufgenommen, um auch auf der persönlichen Ebene Prob-
lemlösungen in Angriff zu nehmen:
Aufarbeitung individueller Problemlagen, Psychische/seelische Stabilisierung, Strukturierung und Bewältigung des Lebensalltags, Kompetenzerweiterung/Befähigung zum eigenständigen Leben, Steigerung von Konflikt-, Handlungsfähigkeiten und Resilienz, Persönliche Zukunftsplanung.
Individualisierte Vorgehensweise und biographische Versorgung
Konzepte und Ziele müssen sich in der Umsetzung den individuellen Stärken und Schwächen der jeweiligen Menschen anpassen. Jeder einzelne Teilnehmende wird in seiner Vielfalt von Bezugssystemen gesehen, die ihn im Laufe seiner Sozialisation geprägt haben und in Zukunft noch prägen werden.
Die Präventions- und Interventionsansätze der PS zeichnen sich dadurch aus, dass sie zeitgleich und aufeinander abgestimmt in unterschiedlichen Teilsystemen ansetzen. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit wird dabei versucht, das Umfeld (Herkunftsfamilie, Lebenspartner bzw. eigene Familie, Peer-Group) mit einzubeziehen. Unter individualisierter Vorgehensweise können auch Hausbesuche oder das Abholen des Teilnehmenden zu Hause und Begleiten in das Projekt PS verstanden werden (aufsuchende Arbeit).
Bei der Aufnahme in die PS stehen die Ressourcen des Jugendlichen im Vordergrund. Zielabsprachen werden lösungsorientiert statt problemfixiert formuliert. Die individuelle Förderung der Teilnehmer orientiert sich an deren Fortschritten, so dass die Aufgabenstellungen jeweils an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen angepasst werden.
Wichtig und erfolgversprechend ist ein personenzentriertes Vorgehen. Die Jugendlichen selbst haben zumeist eine niedrige Selbstwirksamkeit, das heißt, sie nehmen negative Bewertungen bezüglich ihrer Fähigkeiten vor. Diese negativen Einschätzungen beeinflussen die Motivation und letztlich die Leistung. Typische Gefühle sind Apathie und Mutlosigkeit und ein geringer Selbstwert. Hinzu kommt ein verzerrtes Selbstkonzept, welches sich dadurch auszeichnet, dass die Wahrnehmung vom "Ich" mit den Wahrnehmungen von den Beziehungen dieses "Ich" zur Außenwelt und anderen Personen nicht mehr in einen realistischen Einklang gebracht werden kann. Typische Anzeichen sind aber auch extreme Überschätzungen. Damit ergibt sich als zentraler Ansatzpunkt die Stärkung der Persönlichkeit. Ziel muss es sein, dass die Jugendlichen eine hohe Selbstwirksamkeit, einen respektvollen Umgang mit sich selbst und eine realistische Einschätzung von sich selbst entwickeln.
"Wer bisher viele Mißerfolgserlebnisse hatte, braucht eine Vertrauensperson, die einen dabei unterstützt wieder positive Perspektiven zu entwickeln. Die Person muss für einen da sein, einen begleiten. Das kann auch ruhig eine ältere Person sein. Ganz wichtig ist einfach, das Gefühl zu haben, da interessiert sich jemand für mich, und dem kann ich vertrauen".
Ein wichtiger Aspekt bei der erfolgreichen Durchführung der vorliegenden Maßnahme ist die Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Teilnehmenden. Dieses beeinflusst die persönliche und berufliche Entwicklung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach wie vor in erheblichem Maße. Die folgende Grafik zeigt beispielhaft, wie einzelne Netzwerkpartner miteinander verknüpft sein können.
Peergroup
eilneh *in
Praktikums- Schule und betrieb Berufsschule T mer
Soziale Ämter und Einrichtungen / Behörden Beratungsstellen Produktions Famile schule
Andere Ärzte und Bildungsträger Psychologen
Vereine und verbände
Im Zentrum des Netzwerks stehen dabei die gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmenden und des Trägers der PS, ergänzt durch den Kooperationspartner Familie als wichtige Ansprechpartner für die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme.
Rückführung von Teilnehmenden in Regelangebote
Die PS hat eine breitgefächerte Zielsetzung und bietet Förderangebote auf individueller, schulischer und beruflicher Ebene. Diese orientieren sich am Leistungsvermögen der Teilnehmenden, deren individuellen Wünschen und dem notwendigen Förderbedarf. Für den einen Teilnehmenden ist es das Ziel, den Abschluss der Mittelschule zu erwerben, während eine Andere einen Ausbildungsabschluss innerhalb der PS anstrebt. Basis ist das Bemühen jeden jungen Menschen am Ende der individuellen Teilnahme einen guten Start ins berufliche Leben zu ermöglichen. Gelingt zum Ende der Teilnahme keine Anschlussbeschäftigung - sei es auf dem Ausbildungs- oder dem ersten Arbeitsmarkt – muss die/der Ausscheidende an die zum jeweiligen Zeitpunkt zuständige Einrichtung zurückgeführt werden. Durch die enge Zusammenarbeit der PS mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg sowie dem Amt für Berufliche Schulen der Stadt Nürnberg und den abgebenden Schulen innerhalb der Netzwerkarbeit, sind die Schulen stets über den Stand „ihrer“ Schüler*innen unterrichtet. Möchten oder müssen Schüler*innen wieder zurück an die Regelschule, wird dies rechtzeitig mit den Schulen kommuniziert. Dieser Prozess wird durch möglichst intensive Elternarbeit begleitet. Zwischen den Partnern Schüler*innen, Eltern, Regelschule (evtl. JaS) und PS wird ein sinnvoller Zeitplan festgelegt. Die Schulen bekommen bei der Rückführung alle wichtigen Informationen, die für die weitere Unterrichtung und Erfüllung der Schulpflicht notwendig sind und durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes abgedeckt sind.
Vor Beginn der Teilnahme an der Produktionsschule wird dieser Prozess zwischen Schule und Produktionsschule prinzipiell beschrieben. In ihm wird auch die Zuständigkeit für die Überwachung der Schulpflicht festgelegt. Bei berufsschulpflichtigen Schüler*innen wird sich diese Rückführung ähnlich, aber dennoch einfacher gestalten lassen. Es handelt sich um ältere Schüler*innen und die Berufsschulpflicht lässt größere Gestaltungsmöglichkeiten bei deren Erfüllung. Gleichzeitig mit der Rückführung an die zuständigen Schulen müssen diese jungen Menschen – genau wie alle nicht mehr schul- oder berufsschulpflichtigen Personen - aber auch (wieder) an die für sie relevanten Fördersysteme in den Rechtskreisen SGB II und III herangeführt werden. Mit einzubeziehen ist dabei auch das gesamte Unterstützungsangebot des Übergangsmanagements Schule – Beruf, damit eine Unterstützung ohne Unterbrechung gewährleistet werden kann.
Nachbetreuung
Allen ausscheidenden jungen Menschen wird bei Teilnahmeende bei Bedarf eine Nachbetreuung angeboten. Keiner der ehemaligen Teilnehmenden wird alleine gelassen. Gerade denjenigen, die keine Anknüpfungspunkte bei unterstützenden Einrichtungen finden, die lediglich wieder engeren Kontakt zu Agentur für Arbeit und Jobcenter bekommen, bietet diese Nachbetreuung eine Stabilisierungsmöglichkeit, die über mehrere Monate angelegt sein kann und auf freiwilliger Basis beruht.
Schematische Darstellung der verschiedenen Prozesse in der PS
Die folgende Grafik beschreibt Inhalte und mögliche Übergänge für die verschiedenen Teilnehmergruppen der PS im Rahmen der betrieblichen und schulischen Förderung:
| (Allgemein-) Schulpflich- tige Teilnehmer | (Berufs-) Schulpflichtige | ||
|---|---|---|---|
| Teilnehmer | |||
| Motivation zur regelmäßi- gen Teilnahme am Projekt | Motivation zur regelmäßi- gen Teilnahme am Projekt |
| (Langzeit-) Arbeitslose Ju- | |
|---|---|
| gendliche | |
| Motivation zur regelmäßi- gen Teilnahme am Projekt |
| Berufliche Orientierung im Rahmen kleinerer Projektarbeiten In den Bereichen Gastronomie Metallverarbeitung Farbe Holzbearbeitung Garten-/Land- schaftsbau IT-Bereich (insb. in Form von Basismo- dule Einmündung in eine schuli- sche oder duale Berufsaus- bildung (extern) | Berufsvorbereitung durch projektbezogenes Arbeiten innerhalb der Werkstätten betriebliche Praktika in den Bereichen Gastronomie Metallverarbeitung Farbe Holzbearbeitung Garten-/Land- schaftsbau Verkauf/Handel Lager Pflege Vorbereitung auf den Ausbildungs-/Arbeits- markt durch das Ablegen von anerkannten Qualifi- zierungsbausteinen BBIG Eigenständige Berufswahl- planung Erreichen der Ausbildungs- reife Bewerbungstraining Einmündung in eine schuli- sche oder duale Berufsaus- bildung (extern) |
|---|
Berufsausbildung
in den Bereichen
Gastronomie Metallverarbeitung Farbe Holzbearbeitung Verkauf/Handel Lager
Bewerbungscoaching
bzw.
Vorbereitung auf den
Ausbildungs-/Arbeits-
markt
durch das Ablegen von
Teilqualifikationen inner-
halb der Werkstätten und
betriebliche Praktika
Einmündung in Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
(Fortsetzung nächste Seite)
| Schulische Förderung 2,5 Tage / Woche Lernen lernen, Teilnahme am schulischen Bildungs- prozess, schulische Erfolgs- erlebnisse, Erhöhung des Bildungsniveaus, Rückfüh- rung in die Regelschule Schulabschluss: Abschluss der Mittelschule (ggfs. Qualifizierender Ab- schluss der Mittelschule) | Schulische Förderung z.B. im Rahmen des BVJ/k Schulische Erfolgserleb- nisse Erhöhung des Bildungsni- veaus Schulabschluss: erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (ggfs. Qualifi- zierender Abschluss der Mit- telschule) |
|---|---|
| Grundlage der schuli- schen Förderung bildet der (angepasste) Lehrplan der Bayerischen Mittelschule. Dabei ist ein jahrgangsüber- greifender Unterricht vorge- sehen. Ziel der schulischen För- derung ist die Ablegung der Prüfung zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, koordiniert über das Staatli- che Schulamt in der Stadt Nürnberg. | Grundlage der schuli- schen Förderung bildet der Lehrplan für die Berufsvor- bereitung bzw. die einschlä- gige Förderrichtlinie des BVJ/k. Ziel der schulischen För- derung ist das Erreichen des Jahreszeugnisses der Berufsschule und ggf. der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule bzw. der qualifi- zierende Abschluss der Mit- telschule. |
Förderung des allgemei-
nen Grundwissens
1 Tage / Woche
Schulische Erfolgserlebnisse
Erhöhung des Bildungsni-
veaus
Exkurs
Exemplarisches Projekt/Praxisphase im Bereich Holz
Beispiel: Die PS bekommt von einer Nürnberger Firma den Auftrag, ein Cajon als
Praxis-
phase Weihnachtsgeschenk für ihre Mitarbeitenden zu bauen. Gemeinsam mit
dem Auftraggebenden werden die Maße, die möglichen Verarbeitungsmaterialien sowie der Liefertermin besprochen. Danach zeigen die pädagogischen Fachkräfte den Teilnehmer*innen ein fertiges Cajon und erklären, wie man es benutzt und spielt. Die Teilnehmer*innen recherchieren den Aufbau und die wichtigsten Maße und erstellen eine kleine Skizze. Weiter sollen sie in einer kurzen Präsentation die Funktionsweise und geeignete Holzarten darstellen
Hierbei wird auf digitale Medien zurückgegriffen, wie z. B. einer Powerpoint-Präsentation mit eingefügtem Bild-, Ton- oder Videomaterial.
Die Außenelemente der Trommel können aus bereits fertig gesägten Teilen zusammengesetzt werden, die von der Schreinerwerkstatt der PS hergestellt werden. Falls die Teilnehmenden ausreichend handwerkliches Geschick mitbringen, können die Außenplatten auch eigenhändig ausgesägt werden. Eine Besonderheit ist das Schallloch. Dieses muss auf der Rückseite mithilfe eines Zirkels aufgezeichnet und anschließend ausgeschnitten werden. Das Schallloch sorgt für den entsprechenden Ton. Je größer das Loch, desto beeindruckender der Basston.
Der winkelgenaue Zusammenbau ist maßgeblich, da sonst die Klangqualität leidet. Die Teilnehmer*innen erlenen die Grundfertigkeiten im Umgang mit dem Werkstoff Holz.
Sägen, Schleifen und Arbeiten mit Kleinmaschinen und fachspezifischem Handwerkzeug kann auf diese Weise vermittelt und geübt werden. Nach dem Zusammenbau wird auftragsgemäß die Oberfläche bearbeitet. Nach Fertigstellung wird jedes einzelne Instrument gemeinsam anhand vorher festgelegter Kriterien überprüft. Gegebenenfalls wird bei aufgetretenen Fehlern nachgebessert. Der Kunde wird kontaktiert und das Produkt präsentiert. Er erhält seine Lieferung wunschgemäß und pünktlich.
Innerhalb des Projektes können die Teilnehmenden folgende fachlichen Kompetenzen aufund ausbauen:
Nutzen von digitalen Medien zur Vorbereitung Kennenlernen von Materialien und Werkzeugen, wie z. B. Holzarten, Verbindungstechniken, Schleifwerkzeuge Lesen und Erstellen von einfachen technischen Zeichnungen einfache Arbeiten im Holzbereich ausführen passgenaues Arbeiten
Im Anschluss lernen die Teilnehmenden, wie man mit dem Instrument umgeht und wie man es einsetzt. Dies kann z. B. täglich, im Anschluss an die Morgenrunde, geschehen. Falls Interesse bei den Jugendlichen besteht, organisieren die pädagogischen Fachkräfte einen Musik-Workshop, zu dem alle Jugendlichen ihr Instrument mitbringen können und auch die Cajon zum Einsatz kommt.
Die Teilnehmenden können innerhalb von Projektarbeiten erkennen, dass Kontinuität und Übung zum Lernerfolg führt, ohne dass es dabei ausgedehnter und theorielastiger Lerneinheiten bedarf.
Die Wissensvermittlung in der PS grenzt sich von den klassischen Verfahrensweisen an allgemeinbildenden Schulen ab, indem lebens- und praxisnahe, handlungsorientierte Methoden bevorzugt werden.
Die folgende Aufzählung stellt exemplarisch positive Möglichkeiten des Projektunterrichts dar:
Gruppenarbeit mit der Möglichkeit, arbeitsteilig zu agieren, Förderung von Teamwork Selbständiges Erarbeitung eines Zieles Lösungsmöglichkeiten werden besprochen - Inhalte werden von den Teilnehmenden erarbeitet Sozialintegrativer Unterrichtsstil Handlungsorientiertes, ganzheitliches Unterrichtsgeschehen Erlernen von Flexibilität Praktisches Problemlösen Partizipationsmöglichkeiten werden eröffnet Arbeit wird leistungsabhängig ausgeführt, kein enger zeitlicher Rahmen Wissenserwerb wird als wichtig wahrgenommen Aus- und Bewertung des Ergebnisses und der Prozesse gemeinsam mit dem fachlichen Anleiter, Reflexion in der Gruppe Lernentwicklung wird bewusst wahrgenommen
Der Lernberatung und -begleitung misst die PS einen hohen Stellenwert bei. In folgenden Teilbereichen wird mit den Teilnehmenden intensiv gearbeitet:
Lernprozesse im Lebenslauf (Lernbiografie), Lerntypen, Bedingungen für erfolgreiches Lernen, Lernkompetenz und Lernstrategien optimieren, Lernbarrieren überwinden, selbstgesteuertes Lernen, digitales Lernen, individuelles Wissensmanagement, Arbeit mit motivationsfördernde Methoden, Umgang mit Zielsetzungen und Prokrastination, kooperatives Lernen, Lernschwierigkeiten und -auffälligkeiten, Prüfungsangst, lernrelevante Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie, ADHS), Umgang mit Diversität im Unterricht.
Die Lerninhalte und –ziele werden im Rahmen der Berufsbildung 4.0 vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Arbeits- und Lebenswelt definiert. Dies erfolgt unter Einbezug neuer Formen des Lehrens und Lernens mit digitalen Medien. Die verschiedenen – obig benannten – Werkstätten bzw. Bereiche beziehen digitale Lehr- und Lernformen in ihre berufliche Vermittlungsarbeit ein. Aufgrund der Affinität der Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu den Möglichkeiten der digitalen Welt könnte dies deren Motivation zur erfolgreichen Absolvierung der Produktionsschule spürbar erhöhen.
Fallbeispiele
Die bislang beschriebenen Vorgehensweisen und Maßnahmen werden im Folgenden anhand von drei Fallbeispielen beschrieben:
Marc (14 Jahre) stößt aufgrund von Konflikten und Überforderungstenden-
zen in seiner Schulklasse immer wieder an Grenzen. Mit den Theorieinhal-
Praxisbei-
ten und dem Regelwerk der Schule ist er völlig überfordert. Da er immer spiel:
Marc auch übergriffig wurde und Mitschüler*innen in Gefahr brachte, wurde er
nach vorhergehenden Ordnungsmaßnahmen für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen.
Marc lebt mit seiner Mutter und fünf Geschwistern in einer Drei-Zimmer-Wohnung. Zum Vater besteht kein Kontakt, dieser hat die Familie verlassen, als Marc 10 Jahre alt war. Marcs Mutter ist mit der Erziehung der Kinder überfordert und kann sich aktuell nicht auf die Schulproblematik von Marc einlassen.
Marc verlässt zwar morgens pünktlich das Haus, ist aber nicht regelmäßig im Unterricht anwesend. Die zuständige Mitarbeiterin der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) nimmt Kontakt mit den Pädagogen der PS auf. Durch die aufsuchende Arbeit der Sozialpädagogen der PS können Marc und seine Mutter davon überzeugt werden, am Projekt PS teilzunehmen.
Marc wirkt konträr zu seinem Verhalten in der Schule beim Eingangsgespräch äußerst schüchtern und zurückhaltend. Zur Sicherstellung eines positiven Einstieges wird Marc beim Einfinden in die Gruppe eng begleitet. Da Marc durch Gewalterfahrung und –ausübung auffällig wurde, legen sowohl der betreuende Sozialpädagoge als auch der fachliche Anleiter das besondere Augenmerk auf eine intensive Beziehungsarbeit.
Marc stellt fest, dass er gerne mit Lebensmitteln arbeitet. Im Rahmen der produktionsorientierten Kundenaufträge ordnet er sich nach Gesprächen mit den pädagogischen Mitarbeitenden einer Kleingruppe zu, die für die Vorbereitung des gemeinsamen Frühstücks und des Mittagessens am Freitag zuständig ist. Der fachliche Anleiter passt zusammen mit den Teilnehmern die Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten an. Marc kann dabei Tätigkeiten wählen, denen er sich gewachsen fühlt und die ihm Spaß machen. Der Anleiter begleitet Marc in den ersten Wochen eng bei seinen Arbeiten, um eine gute Beziehung zu ihm aufzubauen, ihm Sicherheit zu geben und ihm dadurch Erfolgserlebnisse zu ermöglichen. Darüber hinaus versucht er mit Hilfe berufstypischer Aufgabenstellungen, seine Begabungen und Kompetenzen herauszufinden.
Durch den persönlichen Kontakt, die besondere Atmosphäre und der unterrichtlichen Arbeit in Kleingruppen ist es in der PS möglich, Marc die notwendigen schulischen Inhalte zu vermitteln, so dass er den Anschluss an die Regelschule nicht verliert. Zudem wird durch die produktionsorientierten Arbeiten eine berufliche Perspektive aufgebaut. Regelmäßig erörtert der Sozialpädagoge auch mit Marcs Mutter die möglichen Unterstützungsangebote und im Bedarfsfall Hilfen, wie z. B. SPFH, in die Wege geleitet.
Kira (15 Jahre) hat sich mit ihrer Familie überworfen. Ihre Eltern verfügen
aktuell über kein regelmäßiges Einkommen und können Kira auch schulisch
Praxisbei-
nicht unterstützen. Negativ wirkt sich auch das schwach ausgeprägte elterlispiel: Kira che Kontrollverhalten, bedingt durch deren erhöhten Alkoholkonsum aus. Ein Rückhalt für Kira existiert in der Familie nicht.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung befindet sich Kira in Therapie, die sie jedoch nur sporadisch wahrnimmt. Mit Ihren schulischen Leistungen hinkt sie stark hinterher, weshalb
sie die Schule nur unregelmäßig besucht. Häufig lässt sie sich aufgrund körperlichen Unwohlseins befreien. Soziale Kontakte zu den Mitschüler*innen konnte sie durch die häufigen Fehlzeiten nicht mehr aufrechterhalten. Es kam in der Schule immer wieder zu Provokationen, weshalb Kira resignierte und sich sämtlichen Kontaktversuchen entzog. Das Ziel, den Mittelschulabschluss zu erreichen, verlor sie immer mehr aus den Augen. Um dieses Ziel und im Anschluss eine Berufsausbildung und damit Unabhängigkeit und Selbständigkeit - zu erreichen, braucht sie noch viel Stabilisierung.
Die existierenden Gutachten bzw. Einschätzungen zu ihrer Person und ihren Fähigkeiten sind sehr widersprüchlich. Kira erhält die Möglichkeit, die PS zu besuchen. Da der Besuch als Regelschulbesuch anerkannt wird, kann Kira ihre schulischen Defizite im Kontext der PS ausgleichen. Da die PS einen angstfreien Raum bietet, in dem sie ihre Potentiale entdecken und entwickeln kann, nimmt Kira regelmäßig teil. Bei ihr spielen Tagesstruktur, Vorbereitung auf den Schul- und Arbeitsalltag sowie Qualifizierung verbunden mit intensiver Betreuung eine große Rolle. Die pädagogischen Mitarbeitenden entwickeln zusammen mit Kira kleinschrittige, erreichbare Ziele und erstellen zusammen mit ihr ihren individuellen Förder- und Integrationsplan. Sie geben Kira den Rückhalt, den sie in ihrer Familie nie erfahren hat. Kira trifft gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden der PS erste schriftliche Vereinbarungen über ihre Ziele.
Da Kira von sich aus wenig äußert, schaffen die beteiligten Mitarbeitenden bewusst Anlässe zum Austausch mit ihr und führen regelmäßige Reflexionsgespräche. Anfangs zeigt sich Kira noch wenig zugänglich, es gelingt ihr aber nach und nach, mehr Vertrauen aufzubauen und über ihre häusliche Situation und deren belastende Faktoren zu sprechen. Kira betont auch, dass sie gerne in die PS kommt und den Verlauf nicht gefährden möchte. Sie ist deshalb bereit, das Hilfsangebot der Sozialpädagogen anzunehmen und gemeinsam Alternativen zu der aktuell kaum tragbaren Situation zu finden und auch die therapeutischen Angebote wieder regelmäßig wahrzunehmen.
Im Unterricht der PS werden die Potenziale von Kira erfasst und es werden für sie passgenaue Methoden und Strukturen des Unterrichts ermittelt. Kira lernt, dass ihr der handlungsorientierte Unterricht nicht nur Abwechslung, sondern auch Bestätigung bietet und zu Erfolgen führt. Sie nimmt den Unterricht und auch die produktionsorientierten Angebote als Hilfestellung wahr und kann sich gegen Ende des Schuljahres auch eine Wiederholung der Klasse in der Regelschule vorstellen. Alternativ wird ihr die Möglichkeit geboten, im Rahmen der PS den Abschluss zu erreichen. Sollte sich Kira für eine Wiederaufnahme des Schulbesuchs entscheiden, wird zusammen mit den Lehrkräften und Sozialpädagog*innen der Schule ein Reintegrationskonzept erstellt.
Igor (17 Jahre) ist im Bezug von SGB-II Leistungen und noch berufsschul-
pflichtig. Nach außen hin ist er extrem antriebs- und motivationslos. Er hat ei-
Praxisbei-
nen schlechten Mittelschulabschluss, ist in einer Pension für Obdachlose unspiel:
Igor tergebracht und steht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz-
tes unter Bewährung. Er hat keinerlei Vorstellungen, wie er seine Zukunft gestalten könnte.
Igor nahm schon an niederschwelligen Maßnahmen teil, brach diese aber immer frühzeitig ab. Er wird von einer Mitarbeiterin einer Sozialberatungsstelle auf die Möglichkeit der Teilnahme an der PS hingewiesen, bewirbt sich dort und wird aufgenommen. Mit der Zeit stellt sich heraus, dass psychische Probleme und familiäre Hintergründe dazu führten, dass er derzeit nicht in der Lage ist, eine Arbeit oder Berufsausbildung aufzunehmen. Aufgrund Igors Erfahrungen mit Drogen ist er dringend therapiebedürftig. Zugleich braucht er aber auch einen strukturierten Tagesablauf, der ihn auf Ausbildung und Beruf perspektivisch vorbereiten kann und ihm zunächst vor allem eine persönliche Sicherheit für seinen Alltag gewährleistet.
Er benötigt also Kontinuität bezüglich seiner Bezugspersonen und seines Aufenthalts- bzw. Einsatzortes, um erreichte Ziele zu festigen und weiter zu entwickeln.
Als erstes kümmert sich die sozialpädagogische Fachkraft der PS um Igors Wohnsituation, da dies einer der belastendsten Faktoren für ihn darstellt. Mit der Fachkollegin der Sozialberatungsstelle, durch die Igor Betreuung in der Pension erhält, spricht sich der Sozialpädagoge bezüglich der Herangehensweise zur Sicherstellung einer dauerhaften und befriedigenden Wohnsituation ab. Hierbei greift der Sozialpädagoge unter anderem auf das vorhandene Netzwerk zu Wohnungsbaugesellschaften und Privatvermietern zurück.
Ebenso steht die Bewährungshilfe und der Sozialpädagoge mit Igors Zustimmung in engem Austausch. Sie halten sich gegenseitig über Igors Entwicklung bzw. die Bewältigung seiner Aufgaben (z. B. Drogenberatung, Teilnahme an einer ambulanten Therapie) auf dem Laufenden und koordinieren ihr Vorgehen zur Unterstützung von Igor. Er erhält somit im Rahmen der PS umfassende persönliche, sozialpädagogische und bei Bedarf auch psychologische Begleitung.
In den ersten Wochen zeigen sich bei Igor Anzeichen einer eventuellen Überforderung, wie beispielsweise Verspätungen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten. Die Mitarbeitenden nehmen dies sehr ernst und versuchen, in Gesprächen mit Igor die Ursachen herauszufinden. Es ist ihnen dabei wichtig, ihm wohlwollend zu begegnen und ihm zu signalisieren, dass sie gemeinsam mit ihm an Lösungen bzw. Verhaltensänderungen arbeiten wollen.
Da seine Wohnsituation zwischenzeitlich geklärt werden konnte, wird mit Igor verstärkt an seinen Kompetenzen gearbeitet. Es werden Workshops bzw. Unterrichtseinheiten vorgehalten, die Igor gerne annimmt, da er durch tägliche Reflexion seine Fortschritte erkennt. Um sich mit den Anforderungen eines Berufsalltags mit den jeweiligen betriebsspezifischen Bedingungen auseinandersetzen zu können und um Igor für eine berufliche Integration bzw. für weitere Integrationsschritte zu motivieren und zu aktivieren, bietet sich im besonderen Maße die produktionsorientierte Tätigkeit in den Werkstätten/ Praxisräumen an. Hier erhält er neben intensiver persönlicher Stabilisierung die Möglichkeit, sich zu orientieren, um dann nahtlos in weitere Maßnahmen, wie z. B. eine sozialpädagogisch unterstützte Berufsausbildung, einzumünden.
Beteiligte an der Konzeptentwicklung:
Sachverhalt 2.2
zur Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses am 28.11.2019
Nürnberger Produktionsschule
Der Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt ist für junge Menschen ein wichtiger Meilenstein in ihrer Biografie und für ihre berufliche und gesellschaftliche Integration von hoher Bedeutung. Allerdings bleiben zu viele junge Menschen ohne Schulabschluss bzw. ohne Berufsausbildung und gehören damit, unter Umständen dauerhaft, zu einer von Arbeitslosigkeit bedrohten oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen lebenden Bevölkerungsgruppe. Auch besteht bei diesen jungen Menschen die Gefahr, dass sie sich zunehmend von den regulären Angeboten Schule, Jugendhilfe und Arbeitsförderung entkoppeln und als Systemverweigerer für Hilfsangebote nicht mehr erreichbar sind.
Zur Erreichung des Schulabschlusses und beim Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt benötigen diese Jugendlichen ein differenziertes Unterstützungsangebot, das in den letzten Jahren trotz intensivierter Kooperationen aller am Übergang beteiligten Institutionen nicht in der erhofften Nachhaltigkeit umgesetzt werden konnte. Die Angebote im Übergangsbereich orientieren sich weiterhin zu sehr an den jeweiligen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Träger und können zu wenig auf die individuellen, unterschiedlichen und interdisziplinären Bedarfe der jungen Menschen abgestellt werden. Auf diese Problematik hat auch das Bildungsbüro in seinem Bericht zur Strategiediskussion im gemeinsamen Schulund Jugendhilfeausschuss am 12. November 2015 hingewiesen.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendhilfe, des Staatlichen Schulamtes der Stadt Nürnberg, des Amtes für Berufliche Schulen, des Bildungsbüros sowie des Jobcenter, der Arbeitsagentur und zwei Trägern der Jugendberufshilfe (NOA und SOS-Kinderdorf Nürnberg) hat mit dem Entwurf einer Konzeption für eine sogenannte Produktionsschule ein alternatives Integrationskonzept erarbeitet, um solchen Jugendlichen die Integration in Schul-, Berufsausbildung und Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Mit einer Produktionsschule soll an den Schnittstellen von Jugendhilfe (SGB VIII) zu den schulrechtlichen Regelungen (BayEUG, BaySchO, MSO und BSO) und in Kooperation mit den Rechtskreisen SGB II und SGB III ein gemeinsames Angebot für junge Menschen etabliert werden, um ihnen einen Schulabschluss, eine Ausbildung und die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Eine Produktionsschule ist keine Schule im herkömmlichen Sinn, sondern eine Bildungseinrichtung mit betrieblichen Strukturen, in dem sich praktische Tätigkeiten und Lernen gegenseitig bedingen. Die jungen Menschen machen hier Lernerfahrungen in kleinen Schritten, schaffen sich selbst Erfolgserlebnisse, steigern ihre Resilienz und Motivation.
Zielgruppe sind junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren, bei denen auf Grund ihres Leistungsvermögens, ihrer Persönlichkeitsentwicklung oder ihrer individuellen Lebenssituation die schulischen und beruflichen Regelangebote nicht den gewünschten Erfolg erzielen oder erzielt haben. Sie sind häufig Belastungen ausgesetzt, die sich aus dem sozialen Umfeld, schwierigen Lebenssituationen in der Familie, geringer Resilienz, Schulabsentismus, Integrationsproblemen, individuellen Lernbeeinträchtigungen oder körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und anderer Problemfaktoren ergeben.
Zu den weiteren pädagogischen und organisatorischen Details wird auf den Konzeptentwurf in der Anlage verwiesen. Die bereits bestehende Arbeitsgruppe wird nach der Behandlung im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss den Konzeptentwurf weitere ausarbeiten, die Beteiligung der Kooperationspartner sichern (der Letter of Intent der Agentur für Arbeit liegt bereits vor) und die offenen Fragen und die Finanzierung klären. Anschließend wird dem gemeinsamen Ausschuss erneut zur Produktionsschule berichtet.
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss öffentlich Beschluss
Betreff: Fortschreibung Jugendhilfeplanung „Jugendsozialarbeit an Schulen„ (JaS), hier Teil 1:
Indikatorengestützte Bedarfsanalyse und Ausbauplanung
Anlagen: 3.1 Sachverhalt Fortschreibung JHP JaS 2019 3.2 Beilage Fortschreibung Bedarfsanalyse JHP JaS-2019 3.3 Beilage Aktualisierung Ausbauplan JHP JaS 2019 3.4 Anlage StMAS JaS
Sachverhalt (kurz): in der gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses am 30.06.2009 wurde die Umsetzung der Konzeption sowie der Bedarfs- und Ausbauplanung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) für Nürnberg beschlossen. Turnusmäßig wird diese Jugendhilfeplanung in einen Rhythmus von 5 Jahren fortgeschrieben. Der vorliegende Bericht ist somit nach 2014 nun die zweite Fortschreibung der Bedarfs- und Ausbauplanung unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien zum Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (BayStMAS).
Der Ausbauplan dient als Planungsgrundlage für die nächsten 5 Jahre und soll die Abfolge von Stellenschaffungen im Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulbereich abhängig von der künftigen Förderung zusätzlicher JaS-Stellen sowie den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, regeln. Sollte seitens des Freistaates trotz der bestehenden Absichtserklärung keine weitere Förderung zum JaS-Ausbau ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellt werden, so muss die hier vorliegende Jugendhilfeplanung angepasst werden. Deshalb wird dem Schul- und Jugendhilfeausschuss hier nur ein Beschluss zur Absicherung befristeter Stellen an JaS-Standorten mit dringendem Bedarf (Ausbaustufe 1) vorgelegt. 2020 erfolgt als 2. Teil der Jugendhilfeplanung die Fortschreibung der qualitativen Grundlagen zur Jugendsozialarbeit an Schulen.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 475.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 475.000 € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Beantragung im Rahmen der Stellenschaffungen zu Haushalt 2021.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: DIP wurde informiert.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Jugendsozialarbeit an Schulen berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenslagen, Geschlechter und Herkunftsländer und hat das Ziel, die Bildungs- und Chancengleichheit aller Kinder zu erhöhen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zur Absicherung befristeter Stellen an JaS-Standorten mit dringendem Bedarf die erfordlichen Entfristungen gemäß Ausbaustufe 1 zum Haushalt 2021 anzumelden. Der Schul- und Jugendhilfeausschuss spricht sich für einen weiteren Ausbau von JaS gemäß der vorgelegten Jugendhilfeplanung aus und beauftragt die politischen Vertreter der Geschäftsbereiche sich beim Freistaat Bayern für eine weitere Förderung zusätzlicher JaS- Stellen einzusetzen.
zur Sitzung des zur Sitzung des gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2019
Fortschreibung Jugendhilfeplanung „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS)
Hier Teil 1: Indikatorengestützte Bedarfsanalyse und Ausbauplanung
1. Grundlagen der Jugendhilfeplanung
Gemeinsames Ziel des Referats für Jugend, Familie und Soziales und des Geschäftsbereichs Schule und Sport ist die Stärkung und der Ausbau der sozialpädagogischen Kompetenz an Schulen durch Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Das Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, um deren schulische Ausbildung und soziale Integration zu fördern. Dies sind entsprechend § 13 SGB VIII junge Menschen, die durch ihre soziale, ökonomische und kulturelle Situation benachteiligt sind, deren soziale und berufliche Integration erschwert ist und bei denen erzieherische, psychosoziale und familiäre Probleme vorliegen. Dieser Zielgruppe widmet sich die Jugendsozialarbeit an Schulen mit besonderer Priorität.
Im Jugendhilfe- und Schulausschuss vom 30.06.20091 wurde erstmals die Bedarfs- und Ausbauplanung für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Nürnberg beschlossen. Turnusgemäß wird diese Jugendhilfeplanung in einen Rhythmus von 5 Jahren fortgeschrieben. Nach 2014 umfasst der vorliegende Bericht somit nun die zweite Fortschreibung der Bedarfs- und Ausbauplanung unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien zum Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (BayStMAS). Dies war bislang die Arbeitsgrundlage sowohl für die nach dem Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ geförderten oder förderfähigen Stellen als auch für voll durch die Stadt Nürnberg finanzierte Stellen. Nach aktuellem Sachstand bleibt die Förderung von Bestandsstellen erhalten, aber die Förderung von zusätzlichen neu zu schaffenden JaS-Stellen durch den Freistaat ist ungewiss. Die bisherige Förderrichtlinie hatte bayernweit die Schaffung von 1.000 Stellen zum Ziel, welches nach derzeitigem Kenntnisstand bereits erreicht zu sein scheint. Weitere Fördermittel über dieses Ausbauziel hinaus sind im Staatshaushalt bisher nicht vorgesehen. Laut Schreiben des Sozialministeriums vom 21.10.2019 (siehe Beilage) an alle Jugendämter wird eine Fortführung der Förderung zum JaS-Ausbau ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 angestrebt. Zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Freistaat Bayern wurde zu Beginn des JaS-Förderprogramms vereinbart, dass nach dem Erreichen der 1.000sten JaS- Stelle die Förderquote angehoben wird, sodass die Kosten der Jugendsozialarbeit an Schulen von Kommune und Freistaat partnerschaftlich je zur Hälfte getragen werden. Durch die nun fehlende Planungssicherheit ist auch offen, ob die Zusage des Freistaats die Förderquote auf 50% anzuheben eingehalten wird. Das aktuelle JaS-Förderprogramm sieht eine pauschale Förderung vor, die weder Tarifsteigerungen noch sonstige Kostenentwicklungen berücksichtigt. Diese Pauschalfinanzierung wurde von kommunaler Seite bislang akzeptiert, da die Vereinbarung bestand, dass nach dem Erreichen der 1.000 JaS-Stelle die Förderquote auf 50% angehoben wird. Die aktuelle Situation hat in vielen bayerischen Kommunen und auch in Nürnberg zu großen Irritationen geführt, da man im Vertrauen auf die Zusagen des Freistaats Bayern in nicht unerhebliche Vorleistungen gegangen ist. Es besteht die konkrete Gefahr, dass der weitere notwendige Ausbau von JaS dadurch massiv ins Stocken gerät.
Ziele der vorliegenden Fortschreibung sind eine indikatorengestützte Aktualisierung der Bedarfseinschätzungen pro Schulart, eine Festlegung der Rangfolge noch unversorgter Schulstandorte, eine Überprüfung der aktuellen Ressourcenverteilung sowie die Identifikation des Ausbaubedarfs bei Bestandsschulen. Die Fortschreibung erfolgt ausschließlich für die Schularten, die nach der Förderrichtlinie des Freistaats Bayern auch förderfähig sind (in diesem Bericht für Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulen; die Fortschreibung für die Sonderpädagogische Förderzentren erfolgt im zweiten Teil der Jugendhilfeplanung 2020 – näheres siehe Punkt 3). Gymnasien finden demnach keine Berücksichtigung in der Ausbauplanung2.
1 Näheres hierzu siehe Beilage 3.2 „Bedarfs- und Ausbauplanung für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Nürnberg“ zur gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 30.06.2009. 2 Allein städtisch finanziert arbeitet JaS an einem Nürnberger Gymnasium (Sigena-Gym.) mit zwei Fachkräften unbefristet auf 1,25 Stellen. Eine halbe Stelle davon wird anteilig vom Schulbereich mitfinanziert und ist im Ganztagsbereich der Schule angesiedelt.
Der Ausbauplan dient als Planungsgrundlage für die nächsten 5 Jahre und soll die Abfolge von Stellenschaffungen, abhängig von der künftigen Förderung zusätzlicher JaS-Stellen sowie den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, regeln. Sollte seitens des Freistaates trotz der bestehenden Absichtserklärung keine weitere Förderung zum JaS-Ausbau ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellt werden, so muss die hier vorliegende Jugendhilfeplanung angepasst werden. Deshalb können nur die bereits geschaffenen und auch weiterhin förderfähigen JaS-Stellen der Ausbaustufe 1 (Absicherung befristeter Stellen an bisherigen JaS-Standorten mit dringendem Bedarf) zum Beschluss vorgelegt und damit langfristig abgesichert werden. Die politischen Vertreter der Geschäftsbereiche werden sich beim Freistaat Bayern für eine weitere Förderung zusätzlicher JaS- Stellen einsetzen.
2020 soll mit der Fortschreibung der qualitativen Grundlagen zur Jugendsozialarbeit an Schulen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (u.a. neue Förderrichtlinie, Ausbau der Ganztagsbildung, Schnittstelle Schulsozialpädagogik) und offener Entwicklungsfragen insbesondere zur JaS an Sonderpädagogischen Förderzentren der zweite Teil der Jugendhilfeplanung erfolgen (hierzu siehe auch Punkt 3).
2. Ergebnisse der aktualisierten Bedarfsanalyse und Ausbauplanung
Auf Grundlage der letzten Ausbauplanung vom November 20143 wurden seit 2015 fortwährend entsprechende Stellenschaffungsanträge gestellt, um die dort beschlossenen 3-stufigen Ausbauziele zu erreichen: Die Stufe 1 umfasste eine Gesamtbedarf von 7,0 VK-Stellen für Standorte ohne JaS-Stellen mit dringend erforderlichem Ausbaubedarf. An den hier gelisteten Standorten konnten mittlerweile überall JaS-Ressourcen bereitgestellt werden, jedoch nicht immer in dem bezifferten Umfang der 2014 formulierten Ausbauziele. Stufe 2 umfasste einem Gesamtbedarf von 21,75 VK-Stellen für den weiteren Flächenausbau an Grundschule inklusive einer qualitativen Bestandsaufwertung und die Stufe 3 einen Gesamtbedarf in Höhe von 4,5 VK-Stellen für die Realisierung noch offener Ausbauziele von 2009 sowie der Aufstockung von bereits bestehenden JaS-Standorten mit besonderem Handlungsbedarf. Von diesem Ausbaubedarf in Höhe von insgesamt 33,25 VK-Stellen konnten bis heute 11,0 VK-Stellen geschaffen werden (=Realisierungsquote von rd. 33%). Von diesen 11 VK-Stellen wurden für das Haushaltsjahr 2017 zur Arbeit mit Geflüchteten und Zugewanderten 8,75 VK-Stellen außerhalb des Stellendeckels der Kat. 4 befristet bis 12/2020 und im Haushaltsjahr 2018 weitere 2,25 VK-Stellen (unbefristet) geschaffen. Aktuell arbeiten somit 96 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen verteilt auf 72,75 VK-Stellen an 29 Grundschulen, 23 Mittelschulen, 13 Berufsschulen, 11 Förderzentren, 6 Realschulen und einem Gymnasium.
Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse machen deutlich, dass die bisher geschaffenen Personalressourcen mittel- und langfristig nicht ausreichen werden, den vorhandenen und künftig noch steigenden Bedarf (insbesondere aufgrund steigender Schülerzahlen, erhöhtem Einzelfallhilfebedarf sowie neuer Anforderungen aufgrund von Migration) abzudecken.
Beilage „Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS – Jugendhilfeplanung 2019“ gibt eine Übersicht zu den Ergebnissen der indikatorengestützten Bedarfsanalyse für Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulen. Analog der Kriterien von 2014 wird je Schulart eine Rangfolge der einzelnen Schulen gemäß dem Handlungsbedarf gebildet. Die Ergebnisse der Fortschreibung werden vergleichend zu den Ergebnissen der Bedarfsanalyse von 2014 dargestellt. Dadurch wird aufgezeigt, inwieweit die Ausbauziele von damals erreicht werden konnten und daraus abgeleitete schulartspezifische Perspektiven zum weiteren Ausbau formuliert. Zudem wird für die Sonderpädagogischen Förderzentren das weitere Verfahren zur Fortschreibung der Bedarfsanalyse und Ausbauplanung im Zuge des zweiten Teils der Jugendhilfeplanung kurz vorgestellt. Die indikatorengestützte Bedarfsanalyse erfolgt auf Grundlage bestehender Daten, wodurch der Bedarf von Schulen, die trotz schwieriger sozialer Rahmenbedingungen erfolgreich arbeiten, unterschätzt sein dürfte.
Beilage „Fortschreibung Ausbauplan JaS – Jugendhilfeplanung 2019“ beinhaltet einen Vorschlag für die weiteren Ausbaustufen der JaS für Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulen auf Basis der aktualisierten indikatorengestützten Bedarfsanalyse. Wie 2014 werden in den einzelnen Ausbau-
3 Näheres hierzu siehe Bericht „Jugendsozialarbeit an Schulen: Fortschreibung der Konzeption, Bedarfs- und Ausbauplanung“ im gemein. Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2014.
stufen die Bedarfe der jeweiligen Schulstandorte in eine Rangfolge gebracht und somit aufgezeigt, an welcher Schule die nächste verfügbare Kapazität eingesetzt werden sollte. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass jede Schule für sich entscheidet, ob sie sozialpädagogische Fachkräfte der JaS einsetzen möchte, dann aber auch die im Rahmenkonzept geltenden Grundbedingungen erfüllen muss. Sollte eine Schule den Einsatz von JaS ablehnen, geht das Angebot an die nächste Schule im Ausbauplan über. Der Ausbauplan dient als vorläufige Planungsgrundlage für die nächsten Jahre, um die Abfolge von Stellenschaffungen zu regeln, insofern die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts dies in Abhängigkeit von der weiteren Förderung zusätzlicher JaS-Stellen durch den Freistaat ermöglichen. 2020 soll der hier vorliegende Ausbauplan abhängig von den Ergebnissen des zweiten Teils der Jugendhilfeplanung um die Bedarfe der Sonderpädagogischen Förderzentren ergänzt werden. Der 2014 festgelegte Ausbauplan wird im Zuge der Fortschreibung 2019 wie folgt angepasst und fortgeschrieben.
Stufe 1: Absicherung befristeter Stellen an JaS-Standorten mit dringendem Bedarf
Damit die bisher erreichten Ausbauziele an Standorten mit besonderem Unterstützungsbedarf durch JaS nicht gefährdet werden, gilt es in einem ersten Schritt, die hierzu bis 12/2020 befristeten 8,75 Stellen an den bisherigen Einsatzstandorten zu verstetigen, die im Jahr 2017 außerhalb des Stellendeckels der Kat. 4 geschaffen wurden. Weiterhin bedarf es der Entfristung einer 0,5 VK-Stelle im Overhead (Regionalleitung4).
Stufe 2: Weiterer Flächenausbau im Grundschulbereich
Der zweite Schwerpunkt liegt aufgrund der Bedeutung früher Förderung und präventiver Maßnahmen für junge Menschen am Beginn ihrer schulischen Bildungslaufbahn nach wie vor auf dem weiteren Flächenausbau der JaS an Grundschulen. An den in 2014 in Ausbaustufe 1 gelisteten Standorte ohne JaS-Stellen mit dringend erforderlichem Ausbaubedarf konnten mittlerweile überall JaS-Ressourcen bereitgestellt werden, jedoch nicht immer in dem bezifferten Umfang der 2014 formulierten Ausbauziele. Nach der neuen Förderrichtlinie, welche Anfang 2020 in Kraft treten soll, sind nun alle Grundschulen unabhängig vom Migrationshintergrund förderfähig. Deshalb werden auch alle Standorte, mit Ausnahme der Grundschule Buchenbühl (aufgrund der sehr kleinen Schulgröße), in die Rangliste aufgenommen. Auch wird im Zuge der vorliegenden Fortschreibung die bereits seit Jahren bestehenden Empfehlung des BayStMAS umgesetzt, im Regelfall eine Mindestbemessungsgröße von 1,0 VK-Stelle je Standort einzuplanen5. Von dieser Empfehlung wird nach unten mit einer Bemessungsgröße von 0,75 VK-Stelle abgewichen, wenn es sich beim Standort um kleinere Schulen mit weniger als 300 Schüler-/innen handelt und zeitgleich der Anteil von Schüler-/innen mit Migrationshintergrund sowie die sozialen Belastungsindikatoren deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Nach oben erfolgt eine Abweichung der Bemessungsgröße von 1 VK-Stelle auf 1,5 VK-Stellen bei Schulen mit mehr als 400 Schüler/-innen sowie im Ausnahmenfall in Höhe von 2 VK-Stellen, wenn es sich um größere Standorte handelt, welche die Schülerschaft betreffend überdurchschnittlich hohe soziale Belastungsindikatoren und besondere Unterstützungsbedarfe gemäß § 13 SGB VIII ausweisen. Diese Bemessungsgrößen folgen den Empfehlungen, welche bereits im Bericht zur Jugendhilfeplanung von 2014 als perspektivische Richtschnur für den weiteren Ausbau formuliert wurden, und sind auch künftig seitens des BayStMAS in dieser Höhe förderfähig. Darüber hinaus gilt es an neuen Schulstandorten, die gemäß Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“6 in den
4 Den Stellenausbau an Schulen mit hohem Migrationsanteil begleitend, wurde eine befristete JaS-Regionalleitungsstelle mit 0,5 VK Stellenumfang geschaffen. Dadurch konnte erstmals erreicht werden, dass für drei Regionen (West, Ost, Süd) und eine Region Berufliche Schulen 3,5 Stellen für Regionalleitungen vorhanden waren. Damit war eine adäquate Führung (Dienst- und Fachaufsicht) durch Regionalleitungen für alle Einheiten überhaupt erstmals möglich. Zum Erhalt der Leitungskapazität für alle Regionen und zur Personalführung innerhalb der Abteilung mit derzeit fast 100 dezentral arbeitenden JaS-Fachkräften ist diese Ausstattung weiterhin zwingend erforderlich. Die Leitungs-spanne ist auch unter Einrechnung der genannten Stelle mit 1:27,5 (je VZ-Äquivalent) sehr hoch. 5 Aufgrund der hinzugekommenen Einsatzschulen ist die JaS-Zielgruppe generell gewachsen. Zwischen 2014 und 2018 betrug deren Wachstum 28%, der JaS-Stellenumfang stieg im gleichen Zeitraum um 17,8%. Im Durchschnitt haben JaS-Fachkräfte dadurch inzwischen eine um rund ein Zehntel höhere Anzahl von Schülerinnen und Schüler als Zielgruppe gegenüber den Vergleichsjahren davor. 6 Näheres hierzu siehe Bericht „Fortschreibung 2019: Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung (Mittagsbetreuung, Hort, Ganztagsschule) für Grundschulkinder in Nürnberg“ zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom 27.06.2019.
nächsten Jahren entstehen werden, zeitgleich mit dem Schulbezug auch die erforderlichen JaSressourcen bereit zu stellen. Nach aktuellem Planungsstand umfasst dies sechs neue Grundschulstandorte, an welchen unter Zugrundlegung oben genannter Bemessungsgrößen JaS-Stellen in einem Umfang von insgesamt 8 VK-Stellen zu schaffen wären.
Stufe 3: Realisierung offener Ausbauziele von 2014 oder Aufstockung von bereits bestehenden
JaS-Standorten mit besonderem Handlungsbedarf, die bereits JaS im Einsatz haben
Diese Ausbaustufe umfasst Mittelschulstandorte, welche laut Rangverfahren und sozialer Belastungsindikatoren sowie ihrer Schulgröße einen besonderen Handlungsbedarf aufweisen und zusätzlicher JaS-Ressourcen bedürfen. Je nach Bedarfslage sollte hier eine Aufstockung der Ressourcen von 1 VK-Stelle auf 1,5 bis 2 VK-Stellen erfolgen. Weiterer Bedarf besteht an der Bertolt-Brecht-Realschule, welche bisher über keine eigene JaS-Ressourcen verfügt. Aktuell wird die Realschule durch die JaS- Stelle an der Bertolt-Brecht-Mittelschule „mitversorgt“. Langfristig sollen aber an beiden Schularten eigenständige JaS-Ressourcen bereitgestellt werden.
Stufe 4: Standorte mit perspektivischem Ausbaubedarf aufgrund der Anpassung des Mindestversorgungsstandards bei Mittelschulen und Berufsschulen sowie der Aufnahme von Fach-
und Berufsoberschulen
Diese Ausbaustufe umfasst weitere Standorte, die nach Realisierung der vorangegangenen Ausbaustufen langfristig Berücksichtigung finden sollten. Bei den Mittelschulen handelt es sich um solche Standorte, die aktuell mit einer 0,5 VK-Stelle ausgestattet sind und (analog der bereits 2014 formulierten Empfehlung) perspektivisch auf die grundsätzliche Mindestausstattung mit einer 0,75 VK-Stelle angehoben werden sollten. Gleiches gilt für die Berufsschulen, die aktuell noch unter der empfohlenen Mindestausstattung von 1 VK-Stelle liegen. Darüber hinaus sollen auch Fach- und Berufsoberschulen mit JaS ausgestattet werden.
3. Ausblick: Fortschreibung Jugendhilfeplanung (Teil 2)
Wie eingangs erwähnt soll 2020 der zweite Teil der Jugendhilfeplanung mit der Fortschreibung der qualitativen Grundlagen zur Jugendsozialarbeit an Schulen erfolgen. Folgende Themen und Fragestellungen sollen dabei insbesondere Berücksichtigung finden.
Neue JaS-Richtlinie ab 01.01.2020: Die bisherige Richtlinie des BayStMAS zur Förderung der JaS von 2012 wird ab 01.01.2020 fortgeschrieben. Die grundlegenden Vorgaben zu JaS als intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule unter Federführung des Jugendamtes werden darin verstetigt. Daneben sind Neuerungen vorgesehen, die auch für die Bedarfs- und Ausbauplanung der Nürnberger JaS Relevanz haben. Förderfähig sind künftig ohne weitere Einschränkungen Grund-, Mittel-, Real-, Wirtschafts-, Berufs- und Berufsfachschulen sowie Sonderpäd. Förderzentren und Berufsschulen zur sonderpäd. Förderung (Schwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung). Auch der Einsatz von bis zu zwei geförderten VK-Stellen JaS an größeren Schulstandorten wird ermöglicht.
Schnittstelle Schulsozialpädagogik: Zum Schuljahr 2018/2019 führte der Freistaat Bayern mit dem Programm „Schule öffnet sich“ erstmals staatliche Schulsozialpädagogik ein. Dieses Angebot ergänzt die kommunal verantwortete JaS. In der geplanten Fortschreibung soll die Schnittstelle zwischen Schulsozialpädagogik und Jugendsozialarbeit an Schulen geklärt werden.
Sonderpädagogische Förderzentren: Im gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschuss vom November 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, im Zuge der weiteren Bedarfs- und Ausbauplanung an SFZ folgende Fragestellungen einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen: a) Welchen Stellenwert hat die JaS im Zusammenspiel mit anderen Fachdiensten/Professionen, die sich an den Standorten um die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kümmern? Wie definiert sich JaS in diesem Kontext auf Grundlage der Rahmenrichtlinie des BayStMAS? b) Trifft zu, dass die Wahlfreiheit der Eltern im Kontext inklusiver Beschulung Abwanderungstendenzen an den SFZ erkennen lässt (die jedoch nicht nur unter dem Fokus der JaS zu betrachten sind)? c) Sollen künftig auch Bezirks- und Privatschulen berücksichtigt werden, da der Anteil Nürnberger Kinder an diesen Schulformen, gemessen an der Gesamtschülerzahl, unterschiedlich ausfällt und ggf. eigene schulinterne Unterstützungssysteme bestehen? Die Klärung dieser Fragestellungen bildet die Grundlage für die weitere Ausbauplanung in diesem Schulbereich. Damit einhergehen muss die Überprüfung und Weiterentwicklung der bisherigen Planungsgrundlagen für eine fundierte Bedarfseinschätzung und einer darauf basierenden Ableitung von Bemessungsgrößen für die erforderlichen JaS-Ressourcen an den jeweiligen Schulstandorten (näheres siehe Beilage „Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS“, Punkt 5).
Ausbau Ganztag: Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung wird in allen Schulformen in den kommenden Jahren ausgebaut werden, wobei dem Grundschulbereich eine besonders hohe Bedeutung zukommt. Mit dem Ausbau der Ganztagsangebote ist ein weiterer Ausbau der JaS sowie eine Anpassung der konzeptionellen Arbeitsgrundlagen (Basiskonzepte) notwendig.
Einrichtungen des zweiten Bildungswegs: An Schulen des zweiten Bildungswegs (Herrmann- Kesten-Kolleg und Abendrealschule) besteht laut dem Geschäftsbereich Schule ein sozialpädagogischer Bedarf. Im Rahmen der qualitativen Fortschreibung soll die Möglichkeit von Schulsozialarbeit im zweiten Bildungsweg sowie deren Priorisierung und Realisierung geklärt werden.
Beilage 3.3
zur Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2019
Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS – Jugendhilfeplanung 2019
Die Beilage „Fortschreibung Bedarfsanalyse JaS – Jugendhilfeplanung 2019“ gibt eine Übersicht zu den Ergebnissen der indikatorengestützten Bedarfsanalyse je förderfähiger Schulart. Analog der Kriterien von 2014 wird für Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulen eine Rangfolge der einzelnen Schulen gemäß dem Handlungsbedarf gebildet. Die Ergebnisse der Fortschreibung werden vergleichend zu den Ergebnissen der Bedarfsanalyse von 2014 dargestellt. Dadurch wird aufgezeigt, inwieweit die Ausbauziele von damals erreicht werden konnten und daraus abgeleitete schulartspezifische Perspektiven zum weiteren Ausbau formuliert. Die Fortschreibung der Bedarfsanalyse für die Sonderpädagogischen Förderzentren erfolgt im kommenden Jahr im Zuge der Fortschreibung der qualitativen Grundlagen der JaS. Auf die damit verbundenen Fragestellungen und Vorgehensweisen wird unter Punkt 5 eingegangen.
1. Grundschulen
Die Rangfolge innerhalb der Grundschulen wurde 2019 mittels folgender Kriterien aktualisiert.
| Kriterien | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl der Schülerinnen und Schüler | Faktor 2 | ||
| Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund | Faktor 2 | ||
| Übertrittsquote an weiterführende Schulen (Gymnasium, Realschule) | Faktor 1 | ||
| Sozialer Belastungsindex: bestehend aus Anteil Kinder unter 10 Jahren, die in SGBII- Bedarfsgemeinschaften leben + Anteil Jugendhilfedichte (Kinderschutzfälle + teilstat./stationäre Hilfen zur Erziehung bei unter 10-Jährigen) | Faktor 2 |
Der Ausbauplanung von JaS-Personalressourcen im Grundschulbereich liegen folgende Bemessungsgrundlagen zugrunde:
0,75 VK-Stelle: Bei Standorten mit weniger als 300 Schüler-/innen und zeitgleich unterdurchschnittlichem Anteil von Schüler-/innen mit Migrationshintergrund sowie unauffälliger sozialer Belastung. 1,0 VK-Stelle: Bei Standorten mit bis zu 400 Schüler-/innen 1,5 VK-Stellen: Bei Standorten ab 400 Schüler/-innen 2,0 VK-Stellen: Bei Standorten ab 400 Schüler/innen mit überdurchschnittlich hoher sozialen Belastung
Nach der neuen Förderrichtlinie, welche Anfang 2020 in Kraft treten soll, sind dann alle Grundschulen unabhängig vom Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund förderfähig. Deshalb werden auch alle Standorte, mit Ausnahme der Grundschule Buchenbühl (aufgrund der sehr kleinen Schulgröße), in die Rangliste aufgenommen.
Darüber hinaus werden auch die neuen Schulstandorte, die gemäß Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung für Grundschulkinder in Nürnberg“ in den nächsten Jahren entstehen werden, in die Ausbauplanung aufgenommen.
Daraus ergibt sich folgender Bedarfsplan:
| Grundschulen in Nürnberg: Fortschreibung Bedarfsplan 2019 | Schüler- zahl 2013/14 | Schüler- zahl 2018/19 | Gesamt- rang 2014 | Gesamt- rang 2019 | IST- JaS (VK) 2014 | Plan- JaS (VK) 2014 | Ausbau JaS (VK) 2014- 2019 | IST- JaS (WAS) 2019 | Plan-JaS (VK) 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GS Kopernikusschule | 559 | 563 | 2 | 1 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| GS Wiesenschule | 438 | 509 | 1 | 2 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| GS Michael-Ende-Schule | 407 | 445 | 3 | 3 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| GS Gretel-Bergmann-Schule | 434 | 517 | 11 | 4 | 0,0 | 1,0 | 1 | 1 | 2 | 1 |
| GS Sperberschule | 388 | 431 | 6 | 5 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| GS Fr. –W.-Herschel-Schule | 350 | 391 | 5 | 6 | 0,5 | 1,0 | 0,25 | 0,75 | 2 | 1,25 |
| GS Fr. -Wanderer-Schule | 452 | 504 | 4 | 7 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| GS Scharrerschule | 369 | 352 | 7 | 7 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| GS Knauerschule | 254 | 301 | 9 | 9 | 0,5 | 0,75 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Carl-von-Ossietzky-Schule | 199 | 225 | 10 | 10 | 0,5 | 0,75 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Holzgartenschule | 486 | 563 | 8 | 11 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| GS Reutersbrunnenschule | 321 | 401 | 16 | 12 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1,5 | 1 |
| GS Georg-Ledebour-Schule | 192 | 201 | 20 | 13 | 0,5 | 0,75 | 0 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| GS Maiacher Schule | 227 | 237 | 14 | 14 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Birkenwald-Schule | 293 | 326 | 19 | 15 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS G.-P. -Amberger-Schule | 355 | 310 | 13 | 16 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Insel Schütt | 187 | 240 | 24 | 17 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Ludwig-Uhland-Schule | 308 | 353 | 15 | 18 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Henry-Dunant-Schule | 458 | 417 | 21 | 19 | 0,0 | 1,0 | 0,75 | 0,75 | 1,5 | 0,75 |
| GS Bartholomäusschule | 197 | 300 | 32 | 20 | 0,0 | 0,75 | 0,75 | 0,75 | 1 | 0,25 |
| GS Dr.-Theo-Schöller-Schule | 275 | 326 | 23 | 21 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Friedrich-Hegel-Schule | 343 | 424 | 22 | 22 | 0,5 | 1,0 | 0 | 0,5 | 1,5 | 1 |
| GS Erich-Kästner-Schule | 286 | 407 | 31 | 22 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 1,5 | 1,5 |
| GS Bismarckstraße | 340 | 374 | 12 | 24 | 0,5 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1,5 | 1 |
| GS Bauernfeindschule | 228 | 228 | 18 | 25 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| GS St. Johannis | 316 | 392 | 27 | 26 | 0,0 | 1,0 | 0,5 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Eibach | 367 | 396 | 30 | 27 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| GS Konrad-Groß-Schule | 173 | 191 | 17 | 28 | 0,5 | 0,75 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| GS Adalbert-Stifter-Schule | 178 | 220 | 29 | 29 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| GS Astrid-Lindgren-Schule | 176 | 160 | 24 | 30 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| GS Zerzabelshof | 370 | 399 | 28 | 31 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 1,5 | 1,5 |
| GS Regenbogenschule | 195 | 171 | 38 | 32 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Theodor-Billroth-Schule | 293 | 275 | 39 | 33 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Helene-von-Forster-Schule | 288 | 277 | 26 | 34 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Ziegelstein | 392 | 392 | 33 | 35 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| GS Max-Beckmann-Schule | 287 | 370 | 43 | 36 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| GS Gebersdorf | 145 | 140 | 44 | 37 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Katzwang | 243 | 267 | 47 | 38 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Wahlerschule | 200 | 208 | 37 | 39 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
| GS Thoner Espan | 297 | 367 | 41 | 40 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| GS Thusneldaschule | 184 | 187 | 35 | 40 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 |
IST-
JaS
(VK)
2014
Plan-
JaS
(VK)
2014
Ausbau
JaS (VK)
2014-
2019
IST-
JaS
(WAS)
2019
Schüler-
zahl
2013/14
Schüler-
zahl
2018/19
Gesamt-
rang
2014
Gesamt-
rang
2019
Plan-JaS
(VK)
2019
| Grundschulen in Nürnberg: Fortschreibung Bedarfsplan 2019 | Schüler- zahl 2013/14 | Schüler- zahl 2018/19 | Gesamt- rang 2014 | Gesamt- rang 2019 | IST- JaS (VK) 2014 | Plan- JaS (VK) 2014 | Ausbau JaS (VK) 2014- 2019 | IST- JaS (WAS) 2019 | Plan-JaS (VK) 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GS Paniersplatz | 205 | 212 | 34 | 42 | 0,0 | 0,75 | 0,5 | 0,5 | 0,75 | 0,25 | ||||||
| GS Laufamholz | 288 | 306 | 42 | 43 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 | ||||||
| GS Friedrich-Staedtler-Schule | 261 | 275 | 45 | 43 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Altenfurt | 258 | 280 | 40 | 45 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Gebrüder-Grimm-Schule | 312 | 267 | 36 | 46 | 0,0 | 1,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Fischbach | 191 | 227 | 46 | 47 | 0,0 | 0,75 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Ketteler-Schule | 185 | 225 | 48 | 48 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Großgründlach | 130 | 161 | 50 | 49 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Martin-Luther-King-Schule | 115 | 125 | 49 | 50 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0,75 | 0,75 | ||||||
| GS Buchenbühler-Schule | 69 | 78 | 51 | 51 | 0,0 | 0,0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||
| 12,5 | 37,75 | 7,25 | 19,25 | 55,75 | 36,5 |
IST-
JaS
(VK)
2014
Plan-
JaS
(VK)
2014
IST-
JaS
(WAS)
2019
Gesamt-
rang
2014
Gesamt-
rang
2019
Plan-JaS
(VK)
2019
Zusätzl.
Stellen-
bedarf
| Neue Grundschulen laut Masterplan „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unter- richt und ganztägige Schulkinderbetreu- ung für Grundschulkin-der in Nürnberg“ | Schüler- zahl | Plan-JaS (VK) 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf |
|---|---|---|---|
| Neue GS Forchheimer | 360-400 | 1 | 1 |
| Neue GS Brunecker-Areal | 500 | 1,5 | 1,5 |
| Neue GS Tiefes Feld | 400 | 1,5 | 1,5 |
| Neue GS West | 400 | 1,5 | 1,5 |
| Neue GS Süd | 300 | 1,5 | 1,5 |
| Neue GS Knoblauchsland | 300 | 1 | 1 |
Plan-JaS
(VK)
2019
Zusätzl.
Stellen-
bedarf
Der Bestand von JaS an Grundschulen konnte gegenüber der Planung von 2014 um 7,25 VK-Stellen ausgebaut werden. Davon sind allerdings 4 Stellen, welche im Jahr 2017 außerhalb des Stellendeckels der Kat. 4 zur Arbeit mit Geflüchteten und Zugewanderten geschaffen wurden, bis 12/2020 befristet. Neben der Entfristung dieser Stellen ist unter Zugrundelegung oben genannter Bemessungsgrößen zur Erreichung eines bedarfsdeckenden Flächenausbaus langfristig die Schaffung von weiteren 36,5 VK-Stellen nötig. Davon würden 6,5 VK-Stellen auf solche Schulstandorte entfallen, die ab 2020 unter der neuen Förderrichtlinie erstmals förderfähig wären. Der restliche Stellenbedarf in Höhe von 30 VK-Stellen entfällt auf aktuell bereits förderfähige Schulstandorte ohne JaS-Stellen bzw. solche, bei denen die Ressourcenausstattung aufgrund der Handlungsbedarfe vor Ort noch aufzustocken ist. In Summe sind dann noch weitere 8 VK-Stellen im Zuge geplanter Schulneubauten zu schaffen.
2. Mittelschulen
Die Rangfolge innerhalb der Mittelschulen wurde 2019 mittels folgender Kriterien aktualisiert.
| Kriterien | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl der Schülerinnen und Schüler | Faktor 2 | ||
| Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund | Faktor 2 | ||
| Anteil der Schülerinnen und Schüler mit bestandenem Qualifizierenden Mittelschulabschluss | Faktor 1 | ||
| Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss | Faktor 1 | ||
| Anteil 10- bis unter 16-Jährige, die in SGBII-Bedarfsgemeinschaften leben | Faktor 1 |
Der Ausbauplanung von JaS-Personalressourcen im Mittelschulbereich liegen folgende Bemessungsgrundlagen zugrunde: 0,75 VK-Stelle: Bei Standorten mit einer Untergrenze bis zu 200 Schüler/-innen 1,0 VK-Stelle: Bei Standorten mit 200-400 Schüler/-innen 1,5 VK-Stellen: Bei Standorten ab 400 Schüler/-innen 2,0 VK-Stellen: Bei Standorten ab 400 Schüler/innen mit hoher sozialer Belastung
Daraus ergibt sich folgender Bedarfsplan:
| Mittelschulen in Nürnberg: Fortschreibung Bedarfsplan 2019 | Schüler- zahl 2013/14 | Schüler- zahl 2018/19 | Rang 2014 | Rang 2019 | IST- JaS (VK) 2014 | Plan- JaS (VK) 2014 | Ausbau JaS 2014- 2019 | IST-JaS (WAS) 2019 | Plan-JaS (VK) ab 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| MS Fr. –W. -Herschel Mittelschule | 441 | 579 | 4 | 1 | 1,0 | 1,5 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| MS Hummelsteiner Weg | 498 | 553 | 1 | 2 | 1,0 | 1,5 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| MS Johann-Daniel-Preißler-Schule | 602 | 592 | 2 | 3 | 1,0 | 1,5 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| MS St. Leonhard | 299 | 527 | 5 | 3 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 2 | 1 |
| MS Sperberschule | 379 | 386 | 6 | 5 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Carl-von-Ossietzky-Schule | 304 | 345 | 10 | 6 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Robert-Bosch-Schule | 513 | 555 | 9 | 7 | 1,0 | 1,5 | 0 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| MS Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule | 410 | 422 | 3 | 7 | 1,0 | 1,5 | 0 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| MS Scharrerschule | 364 | 425 | 10 | 9 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1,5 | 0,5 |
| MS Adalbert-Stifter-Schule | 397 | 337 | 8 | 9 | 1,0 | 1,5 | 0,5 | 1,5 | 1,5 | 0 |
| MS Bismarckstraße | 328 | 332 | 6 | 11 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Insel Schütt | 259 | 282 | 13 | 12 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Ludwig-Uhland-Schule | 407 | 367 | 17 | 13 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Konrad-Groß-Schule | 163 | 290 | 20 | 14 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Georg-Holzbauer-Schule | 223 | 250 | 13 | 15 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Georg-Ledebour-Schule | 311 | 313 | 15 | 16 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Thusnelda-Schule | 159 | 209 | 12 | 17 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| MS Altenfurt | 96 | 126 | 21 | 18 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| MS Neptunweg | 211 | 192 | 16 | 19 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Bertolt-Brecht-Schule | 251 | 275 | 19 | 20 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Schlößleinsgasse | 209 | 201 | 18 | 21 | 1,0 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| MS Katzwang | 144 | 161 | 22 | 22 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| MS Friedrich-Staedtler-Schule | 103 | 156 | 23 | 23 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 0,75 | 0,25 |
| 21,0 | 24,0 | 0,5 | 21,5 | 28,25 | 6,75 |
IST-
JaS
(VK)
2014
Plan-
JaS
(VK)
2014
Ausbau
JaS
2014-
2019
Schüler-
zahl
2013/14
Schüler-
zahl
2018/19
IST-JaS
(WAS)
2019
Plan-JaS
(VK) ab
2019
Rang
2014
Rang
2019
JaS ist mittlerweile an allen Mittelschulen vertreten. Der Bestand ist gegenüber der Planung von 2014 nahezu unverändert; lediglich an der Adalbert-Stifter-Schule wurde eine Aufstockung von 0,5 VK- Stelle vollzogen. Zur Erreichung der aktualisierten Ausbauziele sind noch weitere 6,75 Stellen nötig.
3. Realschulen
Die Rangfolge innerhalb der Realschulen wurde 2019 mittels folgender Kriterien aktualisiert.
| Kriterien | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl der Schülerinnen und Schüler | Faktor 2 | ||
| Anteil von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund | Faktor 2 | ||
| Anteil Schülerinnen und Schüler mit erfolgreichem Mittleren Abschluss | Faktor 1 | ||
| Anteil Schülerinnen und Schüler, die auf die Mittelschule wechseln | Faktor 1 |
Die Ausbauziele für Realschulen haben weiterhin Gültigkeit. Grundsätzlich ist jede Realschule mit 1 VK-Stelle auszustatten. Eine Ausnahme stellt die Adam-Kraft-Realschule mit 2 VK-Stellen dar, die einerseits durch das für alle Schüler/-innen geltende Ganztagskonzept insgesamt einen zeitlich höheren Umfang benötigt und andererseits durch ihre Lage in einem sozial angespannten Sozialraum einen höheren Bedarf und weitere Anforderungen an die JaS stellt. Dieser Sachverhalt findet neben den oben genannten Kriterien zusätzlich Beachtung bei der Einordnung der Adam-Kraft-Realschule in das Rangplatzverfahren.
Daraus ergibt sich folgender Bedarfsplan:
| Realschulen in Nürnberg: Fortschreibung Bedarfsplanung 2019 | Schüler- zahl 2013/14 | Schüler- zahl 2018/19 | Rang 2014 | Rang 2019 | IST- JaS (VK) 2014 | Plan- JaS (VK) 2014 | Ausbau JaS 2014- 2019 | IST-JaS (WAS) 2019 | Plan-JaS (VK) ab 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Adam-Kraft-Realschule | 514 | 516 | 1 | 1 | 2 | 0,0 | 0 | 2 | 2 | 0 |
| Geschwister-Scholl-Realschule | 875 | 780 | 3 | 2 | 1 | 0,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| Peter-Henlein-Realschule | 1053 | 956 | 5 | 3 | 0 | 1,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| Veit-Stoß-Realschule | 802 | 801 | 1 | 4 | 1 | 0,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| Realschule an der Bertolt-Brecht-Schule | 596 | 698 | 6 | 5 | 0 | 1,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| Johann-Pachelbel-Realschule | 386 | 787 | - | 5 | 0 | 1,0 | 1 | 1 | 1 | 0 |
| Peter-Vischer-Realschule | 606 | 585 | 3 | 7 | 1 | 0,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| 3,0 | 1 | 6,0 | 8,0 | 2,0 |
IST-
JaS
(VK)
2014
Plan-
JaS
(VK)
2014
Schüler-
zahl
2013/14
Schüler-
zahl
2018/19
Ausbau
JaS 2014-
2019
IST-JaS
(WAS)
2019
Plan-JaS
(VK) ab
2019
Zusätzl.
Stellen-
bedarf
Realschulen in Nürnberg:
Fortschreibung Bedarfsplanung 2019
Rang
2014
Rang
2019
An fünf der sieben Nürnberger Realschulen sind die Ausbauziele erreicht worden. An der RS Peter- Henlein-Schule wurde nach Ende des Projekts Migration & Schulerfolg bisher keine neue Planstelle geschaffen. An der RS Bertolt-Brecht-Schule wurde der geplante Stellenumfang noch nicht umgesetzt.
4. Berufliche Schulen
Die Rangfolge innerhalb der Beruflichen Schulen wurde 2019 mittels folgender Kriterien aktualisiert.
| Kriterien | Gewichtung | ||
|---|---|---|---|
| Anzahl der Schülerinnen und Schüler | Faktor 2 | ||
| Anteil Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahren) | Faktor 1 | ||
| Ausländeranteil | Faktor 1 | ||
| Anteil der jungen Menschen nach SGB II (unter 25 Jahre) | Faktor 0,5 | ||
| Anteil Schülerinnen und Schüler mit geringer Vorbildung (o. Abschluss/Abschluss der MS/FöS/sonst. Abschluss) | Faktor 1 | ||
| Anteil Schülerinnen und Schüler mit erschwerter beruflicher Integration (JoA+BVB+ BGJ+BFS) | Faktor 2 |
An allen Beruflichen Schulen sollen langfristig je Standort 1,0 VK-Stelle vorgehalten werden. Ausnahmen bilden die B5 und B11 aufgrund der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten aus den dort angesiedelten Berufsintegrationsklassen.
Daraus ergibt sich folgender Bedarfsplan für die beruflichen Schulen:
| Berufliche Schulen: Fortschreibung Bedarfsplan 2019 | Schüler- zahl 2018/19 | Rang 2014 | Rang 2019 | IST-JaS (VK) 2014 | Plan-JaS (VK) 2014 | Ausbau JaS 2014- 2019 | IST-JaS (VK) 2019 | Plan-JaS (VK) ab 2019 | Zusätzl. Stellen- bedarf |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B5 | 1333 | 1 | 1 | 2 | 2,0 | 0,75 | 2,75 | 2,75 | 0 |
| B12 | 582 | 6 | 2 | 1 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| B8 | 2789 | 5 | 3 | 1 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| B11 | 1179 | 2 | 4 | 1 | 1,0 | 0,5 | 1,5 | 1,5 | 0 |
| B3 | 1069 | 3 | 5 | 1 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| B1 | 2102 | 3 | 6 | 1,5 | 1,5 | -0,5 | 1 | 1 | 0 |
| B9 | 1390 | 10 | 7 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| B2 | 2019 | 7 | 8 | 0 | 1,0 | 1 | 1 | 1 | 0 |
| B6 | 1780 | 8 | 9 | 1 | 1,0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
| B14 | 1889 | 9 | 10 | 0 | 0,5 | 0,5 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| B7 | 678 | 12 | 11 | 0,5 | 0,5 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
| B4 | 2082 | 12 | 12 | 0 | 1,0 | 1 | 1 | 1 | 0 |
| St. FOS | 1341 | 10 | 12 | 0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| St. FOS2 | 783 | - | 14 | 0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| B13 (Städt. FOS) | 654 | 14 | 15 | 0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| St. BOS | 515 | 16 | 16 | 0 | 0,0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| B10 | 840 | 15 | 17 | 0,5 | 1 | 0 | 0,5 | 1 | 0,5 |
Schüler-
zahl
2018/19
IST-JaS
(VK)
2014
Plan-JaS
(VK)
2014
Ausbau
JaS 2014-
2019
Plan-JaS
(VK) ab
2019
Rang
2014
Rang
2019
IST-JaS
(VK) 2019
10 12,5 3,25 13,25 19,25 6,0
Der Bestand an JaS-Stellen konnte an Nürnberger Berufsschulen gegenüber der Planung von 2014 um 3,25 VK-Stellen ausgebaut werden. Diese Stellen, welche im Jahr 2017 außerhalb des Stellendeckels der Kat. 4 zur Arbeit mit Geflüchteten und Zugewanderten geschaffen wurden, sind allerdings bis 12/2020 befristet. Deshalb ist es in einem ersten Schritt zunächst notwendig diese zu entfristen. Um die Bestandsschulen mit JaS auf die empfohlene Mindestausstattung von 1 VK-Stelle aufzustocken, sind darüber hinaus weitere 1,5 VK-Stellen nötig. Eine Schaffung von JaS-Stellen an Fach- und Berufsoberschulen, welche bisher noch keine Berücksichtigung in der Ausbauplanung fanden, würde die Schaffung weiterer 4 VK-Stellen nach sich ziehen.
5. Sonderpädagogische Förderzenten
In diesem Bericht wird auf eine Fortschreibung der Bedarfsanalyse verzichtet, da im zweiten Teil der Jugendhilfeplanung (2020) die Grundlagen der JaS an SFZ grundsätzlich reflektiert und weiterentwickelt werden sollen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Überprüfung und Weiterentwicklung der bisherigen Planungsgrundlagen für diese Schulform. Hierzu gilt es die indikatorengestützte Bedarfseinschätzung unter Berücksichtigung zentraler Prozesskennzahlen zu ergänzen. Jugendsozialarbeit an SFZ ist laut jährlichem JaS-Bericht für das BayStMAS beispielweise durch einen besonders hohen Stellenwert der Einzelfallarbeit durch JaS gekennzeichnet. Die Quote der durch Einzelfallarbeit erreichten junger Menschen ist im Durchschnitt mehr als doppelt so hoch als in allen anderen Einsatzschulen (ohne Berufliche Schulen). Auch hatten die Fachkräfte an den SFZ einen sehr hohen Wert an Einzelfallhäufigkeit. Er lag 2018 bei durchschnittlich 87,4 Schülerinnen und Schülern pro Fachkraft (Gesamtdurchschnitt für alle Schularten: 69,4). Zudem ist die Beratungsintensität (gegenüber strukturellen Angeboten) an SFZ mit 71,5% höher als im Gesamtvergleich (68,7%), auch die darin enthaltene Zusammenarbeit mit dem ASD bei den SFZ mit knapp einem Viertel aller Einzelfälle ist überdurchschnittlich hoch. Alle Leistungen an SFZ beziehen sich vollständig auf den Beratungs- und Unterstüt-
zungsbedarf der JaS-Zielgruppe nach § 13 SGB VIII und entsprechen der Förderrichtlinie des BaySt- MAS. Im Rahmen der Fortschreibung sollen ebenso der JaS-Stellenwert im Zusammenspiel mit anderen Fachdiensten und die Entwicklungen aufgrund der Wahlfreiheit der Eltern im Kontext inklusiver Beschulung Berücksichtigung finden. Zu prüfen ist auch die Einbeziehung bislang nicht berücksichtigter Schulstandorte wie z.B. das Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Sprache des Bezirks Mittelfranken mit rund 90% Schülerinnen und Schülern aus Nürnberg und einem sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf durch JaS unabhängig vom schulischen Förderschwerpunkt Sprache. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll 2020 die Fortschreibung der Bedarfsanalyse (nebst Festlegung von Bemessungsgrößen für bedarfsdeckende JaS-Ressourcen/Stellenumfänge an den jeweiligen Standorten) in diesem Schulbereich erfolgen und in die Ausbauplanung eingespeist werden.
Beilage 3.4
zur Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2019
Fortschreibung Ausbauplan JaS – Jugendhilfeplanung 2019
Die Beilage „Fortschreibung Ausbauplanung JaS – Jugendhilfeplanung 2019“ beinhaltet einen Vorschlag für die weiteren Ausbaustufen der JaS auf Basis der aktualisierten Bedarfsanalyse für Grund-, Mittel-, Real- und Berufsschulen. 2020 soll der hier vorliegende Ausbauplan dann auch abhängig von den Ergebnissen des zweiten Teils der Jugendhilfeplanung um die Bedarfe der Sonderpädagogischen Förderzentren ergänzt werden.
Wie 2014 werden in den einzelnen Ausbaustufen die Bedarfe der jeweiligen Schulstandorte in eine Rangfolge gebracht und somit aufgezeigt, an welcher Schule die nächste verfügbare Kapazität eingesetzt werden sollte. Dabei gilt immer der Grundsatz, dass jede Schule für sich entscheidet, ob sie sozialpädagogische Fachkräfte der JaS einsetzen möchte, dann aber auch die im Rahmenkonzept geltenden Grundbedingungen erfüllen muss. Sollte eine Schule den Einsatz von JaS ablehnen, geht das Angebot an die nächste Schule im Ausbauplan über. Ausgenommen von der Rangfolge sind die Schulstandorte und die Leitungskapazität für eine Regionalleitung in der Stufe 1, welche dort aufgrund des gleichen Befristungszeitraumes zeitgleich zu entfristen sind.
Der Ausbauplan soll als Planungsgrundlage für die nächsten Jahre die Abfolge von Stellenschaffungen regeln, insofern die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts dies ermöglichen. Der Ausbauplan dient als Planungsgrundlage für die nächsten 5 Jahre und soll die Abfolge von Stellenschaffungen, abhängig von der künftigen Förderung zusätzlicher JaS-Stellen sowie den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, regeln. Sollte seitens des Freistaates trotz der bestehenden Absichtserklärung keine weitere Förderung zum JaS-Ausbau ab dem Doppelhaushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellt werden, so muss die hier vorliegende Jugendhilfeplanung angepasst werden. Deshalb können nur die bereits geschaffenen und auch weiterhin förderfähigen JaS-Stellen der Ausbaustufe 1 (Absicherung befristeter Stellen an JaS-Standorten mit dringendem Bedarf) zum Beschluss vorgelegt und damit langfristig an den bisherigen Einsatzstandorten abgesichert werden.
Des Weiteren sind bei Stellenschaffungen für Schulstandorte auch die notwendige Anpassung der Leitungskapazitäten für die Dienst- und Fachaufsicht der neuen geschaffenen Stellen zu berücksichtigen. Diese sind maßgeblich von Unterstellungsdichte und Umfang des weiteren Ausbaus in den nächsten Jahren abhängig und werden in den vorliegenden Ausbaustufen noch nicht dargestellt (Ausnahme: Entfristung der Regionalleitung in nachstehender Stufe 1). Sie sind aber ebenfalls bedarfsgerecht anzupassen. Ab der Fortschreibung der qualitativen Grundlagen 2020 als zweiten Teil der Jugendhilfeplanung sollen diese Leitungsstellen analog zur JaS-Stellenentwicklung in die Ausbauplanung mit integriert werden.
Stufe 1: Absicherung befristeter Stellen an JaS-Standorten mit dringendem Bedarf
| AKTUALISIERTE AUSBAUPLANUNG 2019 | Bestand 2019 | Ausbauziel | Zusätzlicher Stellenbedarf | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Absicherung befristeter Stellen an Standorten mit dringendem Bedarf sowie im Overhead | ||||||
| GS Gretel-Bergmann-Schule GS Maiach GS Henry-Dunant-Schule GS Bartholomäusschule GS Bauernfeindschule GS Paniersplatz MS Adalbert-Stifter-Schule RS Johann Pachelbel-Realschule B5 B11 B2 B14 B4 + Regionalleitung (JaS-Overhead) | 1 (befr.) | Entfristung | 1 | ||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,5 | |||||
| 0,75 (befr.) | Entfristung | 0,75 | |||||
| 0,75 (befr.) | Entfristung | 0,75 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,5 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,5 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,5 | |||||
| 1 (befr.) | Entfristung | 1 | |||||
| 0,75 (befr.) | Entfristung | 0,75 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,5 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,50 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,50 | |||||
| 1 (befr.) | Entfristung | 1 | |||||
| 0,5 (befr.) | Entfristung | 0,50 | |||||
| 9,25 |
Bestand
2019
Stufe 2: Weiterer Flächenausbau im Grundschulbereich
| AKTUALISIERTE AUSBAUPLANUNG 2019 | Bestand 2019 | Ausbauziel | Zusätzlicher Stellenbedarf | |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 2 | Flächenausbau Grundschule | |||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 0,75 | 2,00 | 1,25 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,50 | 1,00 | ||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,75 | 1,50 | 0,75 | ||
| 0,75 | 1,00 | 0,25 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,00 | 1,50 | 1,50 | ||
| 0,50 | 1,50 | 1,00 | ||
| 0,50 | 1,50 | 1,00 | ||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 |
Bestand
2019
| AKTUALISIERTE AUSBAUPLANUNG 2019 | Bestand 2019 | Ausbauziel | Zusätzlicher Stellenbedarf | |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 2 | Flächenausbau Grundschule | |||
| GS Astrid-Lindgren-Schule GS Zerzabelshof GS Regenbogenschule GS Theodor-Billroth-Schule GS Helene von-Forster-Schule GS Ziegelstein GS Max-Beckmann-Schule GS Gebersdorf GS Katzwang GS Wahlerschule GS Thusnelda-Schule GS Thoner Espan GS Paniersplatz GS Laufamholz GS Friedrich-Staedtler-Schule GS Altenfurt GS Gebrüder-Grimm-Schule GS Fischbach GS Ketteler-Schule GS Großgründlach GS Martin-Luther-King-Schule | 0,50 | 0,75 | 0,25 | |
| 0,00 | 1,50 | 1,50 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 0,00 | 0,75 | 0,75 | ||
| 36,50 |
Bestand
2019
| + Stellenschaffungen im Rahmen von Schulneubauten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Neue GS Forchheimer Str. | - | 1 | 1 | |
| Neue GS Brunecker-Areal | - | 1,5 | 1,5 | |
| Neue GS Tiefes Feld | - | 1,5 | 1,5 | |
| Neue GS West | - | 1,5 | 1,5 | |
| Neue GS Süd | - | 1,5 | 1,5 | |
| Neue GS Knoblauchsland | - | 1 | 1 | |
| 8,00 |
Stufe 3: Realisierung offener Ausbauziele von 2014 oder Aufstockung von bereits bestehenden
JaS-Standorten mit besonderem Handlungsbedarf, die bereits JaS im Einsatz haben
| AKTUALISIERTE AUSBAUPLANUNG 2019 | Bestand 2019 | Ausbauziel | Zusätzlicher Stellenbedarf | |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 3 | Realisierung offener Ausbauziele von 2014 oder Aufstockung von bereits bestehenden JaS- Standorten mit besonderem Handlungsbedarf, die bereits JaS im Einsatz haben | |||
| MS Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule MS Hummelsteiner Weg MS Johann-Daniel-Preißler-Schule MS St. Leonhard MS Robert-Bosch-Schule MS Dr.-Theo-Schöller-Mittelschule MS Scharrerschule RS an der Bertolt-Brecht-Schule | 1,00 | 2,00 | 1,00 | |
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 2,00 | 1,00 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 1,00 | 1,50 | 0,50 | ||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | ||
| 6,50 |
Bestand
2019
Stufe 4: Standorte mit perspektivischem Ausbaubedarf aufgrund der Anpassung des Mindestversorgungsstandards bei Mittelschulen und Berufsschulen sowie der Aufnahme von Fach-
und Berufsoberschulen
| AKTUALISIERTE AUSBAUPLANUNG 2019 | Bestand 2019 | Ausbauziel | Zusätzlicher Stellenbedarf | Zusätzlicher | |
|---|---|---|---|---|---|
| Stellenbedarf | |||||
| Stufe 4 | Standorte mit perspektivischem Ausbaubedarf: Erhöhung des Mindestversorgungsstandards bei Mittelschulen (mind. 0,75 VK) und Berufsschulen (mind. 1 VK) + neue Stellenschaffungen bei FOS+BOS | ||||
| B10 B9 B14 B7 Staatliche FOS MS Thusneldaschule MS Altenfurt Staatliche FOS2 B13/Städtische FOS Staatliche BOS MS Katzwang MS Friedrich-Staedtler-Schule | 0,50 | 1,00 | 0,50 | ||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | |||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | |||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | |||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | |||
| 0,50 | 1,00 | 0,50 | |||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | |||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | |||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | |||
| 0,00 | 1,00 | 1,00 | |||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | |||
| 0,50 | 0,75 | 0,25 | |||
| 7,25 |
Bestand
2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter, hier: Antrag der
Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 03.08.2018, des Stadtrates der FDP vom
13.06.2019 und der Stadtratsfraktion der CSU vom 29.07.2019
Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Gebundener Ganztag in Nürnberger Schulen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, hier: Rechtsanspruch für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote Antrag der FDP, hier: Fachkraft für Grundschulkindbetreuung
Bericht:
Die ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. Der Bericht stellt die Ausgangssituation in der Stadt Nürnberg in Hinblick auf einen absehbaren Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2025 vor. Es wird über die bereits bestehende Ausbaustrategie, die Möglichkeiten des Ausbaus von rhythmisierten Ganztagsangeboten und den Schulversuch "Fachkraft für Grundschulkindbetreuung" informiert.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Nürnberger Weg berücksichtigt sowohl die Investitionskosten als auch die Betriebs- und Personalkosten bei gleichzeitiger Gewährleistung hoher pädagogischer, räumlicher und sozialräumlicher Qualität. Die finanziellen Auswirkungen müssen je nach Schulstandort einzeln betrachtet werden. Ziel ist es u.a. Einspareffekte bei Investitionen zu erzielen. (→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Nürnberger Weg berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenslagen, Geschlechter und Herkunftsländer und hat das Ziel, die Bildungs- und Chancengleichheit aller Kinder zu erhöhen
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SchA
J
Staatl. Schulamt
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter
Hier: Anträge der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 03.08.2018,
des Stadtrates der FDP vom 13.06.2019 und
der Stadtratsfraktion der CSU vom 29.07.2019
Ausgangssituation
Ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung hat in der Stadt Nürnberg seit vielen Jahren einen besonders hohen Stellenwert. So wurde bereits 2006 ein erstes Hortnotprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Plätzen in Kinderhorten aufgelegt und durch die großen Anstrengungen in den letzten Jahren konnte das Angebot der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter bereits stark ausgebaut werden: Während 2002 in Nürnberg noch 2.994 Kinderhortplätze zur Verfügung standen, konnten im Schuljahr 2018/2019 bereits insgesamt 7.780 Plätze in Kinderhorten und Zentralhorten angeboten werden.
Obwohl die unterschiedlichen Statistiken (Schulstatistik und Jugendhilfestatistik) keine exakte Auskunft ermöglichen, kann auf kommunaler Ebene eine Gesamtversorgungsquote auf Basis von Platzzahlen ermittelt werden. Die bestehenden 7.138 Plätze in Horten und 642 Plätze in Zentralhorten wurden im Schuljahr 2018/2019 insgesamt durch 3.221 Plätze in der Mittagsbetreuung sowie 210 Plätze in offenen Ganztagsgruppen und ungefähr 220 Plätzen in gebundenen Ganztagsklassen (ohne Integrierte Ganztagsbildung) ergänzt. Insgesamt standen somit im Schuljahr 2018/2019 für rund 72% der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen Plätze der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
Im März 2018 vereinbarte die amtierende Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab 2025. Die Stadt Nürnberg verfügt mit dem „Nürnberger Weg“, dem Masterplan und Modellprojekten bereits über Instrumente zur Umsetzung des Rechtsanspruchs. In der gemeinsamen Schul- und Jugendhilfeausschusssitzung vom 30.11.2017 wurde „Der Nürnberger Weg in der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern“ vorgestellt. Der „Nürnberger Weg“ ist eine zwischen dem Geschäftsbereich Schule und Sport und dem Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte und abgestimmte Konzeption für die Planung und Verantwortung der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung von Grundschulkindern. Die Konzeption betont die gemeinsame Planungs- und Steuerungsverantwortung beider Geschäftsbereiche als gemeinsame Aufgabe. Im Fokus stehen dabei Standorte mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) und gemeinsame Angebotsformen von Jugendhilfe und Schule. Im Nürnberger Weg wurde als Ziel festgelegt „eine Versorgungsquote von 80% zu erreichen (bei Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung 90%), wovon mindestens 60% als verbindliches Angebot mit längerer Betreuungsdauer von pädagogischen Fachkräften inklusive Früh-, Spät-, Freitagnachmittags- und Ferienbetreuung angeboten wird.“ Damit wurde die bisher gültige Ausbaustrategie von 60% Hortversorgung und 20% schulische Angebote (Mittagsbetreuung sowie offener und gebundener Ganztag) an Standorten mit Baumaßnahmen (Neubau/Erweiterung) zu einer Gesamt- Versorgungsquote von mindestens 80%, perspektivisch 90%, in einem qualitativ hochwertigen Angebot mit Fachkräften zusammengeführt.
Seit 2014 dient der von Geschäftsbereich Schule und Sport und Referat für Jugend, Familie und Soziales gemeinsam entwickelte Masterplan als kommunales Planungsinstrument für den bedarfsgerechten Ausbau der ganztägigen Bildungs-, Betreuung- und Erziehungsangebote. Damit verfügt die Stadt Nürnberg als eine der wenigen Städte bereits über ein etabliertes Steuerungsinstrument, das nicht nur die schulischen Planungen und die Planungen der Jugendhilfe integriert, sondern auch das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtforschung und Statistik am Planungsprozess beteiligt. Der „Nürnberger Weg“ war bereits 2018 Grundlage für die weiteren
Planungen in der Fortschreibung des Masterplans, der im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 28.06.2018 einstimmig beschlossen wurde. Unter anderem wurde festgelegt, dass „für jeden Schulsprengel ein abgestimmtes Betreuungs- und Bildungsangebot entwickelt wird, das verschiedene schulische und außerschulische Angebote kombiniert, Konkurrenzsituationen minimiert, Bestandsschutz für Horte gewährt und den Vorgaben des ‚Nürnberger Wegs‘ entspricht.“ Durch die unterschiedlichen Versorgungsquoten von 80%, 90% und 100% wird zum einen auf die unterschiedlichen Bedarfe der Familien in den Stadtteilen eingegangen und andererseits werden durch die konkreten Baumaßnahmen die tatsächlich bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft.
2019 wurde der Masterplan erneut fortgeschrieben und im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss am 27.06.2019 beschlossen. In dieser Fortschreibung wurde unter anderem festgelegt, dass bei der Entwicklung neuer Schulstandorte oder größerer baulicher Erweiterungsvorhaben mit einer langfristigen Realisierungsperspektive bereits jetzt der ab 2025 geltende Rechtanspruch bei den Planungen mit einer 90%igen Versorgungsquote zugrunde gelegt wird. Bei ausgewählten neuen Schulsprengeln, bei denen das Ganztagsbetreuungsangebot komplett in einem qualitativen hochwertigen Campusangebot (ohne ergänzende Horte im Sprengelgebiet) realisiert werden soll, wird die Versorgung dauerhaft sichergestellt indem eine 100%ige Versorgung realisiert wird. Laufende Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind, werden dabei mit den bisherigen 80% belassen, um keine langwierigen Umplanungen zu verursachen. Im Masterplan 2019 wurden für die Schulsprengel mit A- Maßnahmen die geplanten Platzzahlen differenziert nach Betreuungsform dargestellt und folgende Versorgungsquoten beschlossen: Max-Beckmann-Schule (Sprengel-Nr. 8): 80% Henry-Dunant-Schule (Sprengel-Nr. 11): 90% Erich-Kästner-Schule (Sprengel-Nr. 12): 80% GS Ziegelstein (Sprengel-Nr. 19): 80% GS Wahlerschule (Sprengel-Nr. 22): 80% GS Insel Schütt (Sprengel-Nr. 25): 80% Martin-Luther-King-Schule (Sprengel-Nr. 31) 90% Friedrich-Hegel-Schule (Sprengel-Nr. 34) 80% GS Paniersplatz (Sprengel-Nr. 39): 80% Reutersbrunnenschule (Sprengel-Nr. 42): 90% Scharrerschule (Sprengel-Nr. 47): 90% Ludwig-Uhland-Schule (Sprengel-Nr. 54): 80% Friedrich-Wanderer-Schule (Sprengel-Nr. 56): 90% Dep. Zugspitzstraße der Gretel-Bergmann-Schule: in Bearbeitung Maiacher Straße (Sprengel-Nr. 32): 80% Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule (Nr. 21): 90% Regenbogenschule (Sprengel-Nr. 41): 80% GS Nürnberg-Eibach (Sprengel-Nr. 14): 90% Theodor-Billroth-Schule (Sprengel-Nr. 9): 80% GS Bismarckstraße (Sprengel-Nr. 10): 80% Bartholomäus-Schule (Sprengel-Nr. 62): 80% De. Siedlerstraße der GS Zerzabelshof: 90% Konrad-Groß-Grundschule (Sprengel-Nr. 37): in Bearbeitung Astrid-Lindgren-Schule (Sprengel-Nr. 45): in Bearbeitung Grundschule Laufamholz (Sprengel-Nr. 33): in Bearbeitung Grundschule Forcheimerstraße (Neuer Sprengel): 100% Grundschule Brunecker Areal (Neuer Sprengel): 100% Grundschule Tiefes Feld (Neuer Sprengel): 100% Grundschule West (Neuer Sprengel): 100% Grundschule Süd (Neuer Sprengel): 100% Grundschule Knoblauchsland (Neuer Sprengel): 100% Carl-von-Ossietzky (Sprengel-Nr. 38): in Bearbeitung
In der Stadt Nürnberg wird der absehbare Rechtsanspruch für jeden Grundschulstandort einzeln geplant und realisiert. Dazu werden im Masterplan diejenigen Schulstandorte betrachtet, an denen im Planungszeitraum bauliche Maßnahmen anstehen. Darüber hinaus gibt es Schulstandorte, für die aktuell keine Baumaßnahmen geplant oder möglich sind und für die damit die Gesamtversorgungsquote bis 80 % gilt. Zudem kann die Reaktion der Eltern auf die Einführung eines Rechtsanspruchs und damit ein möglicherweise veränderter Betreuungsbedarf nicht vorhergesagt werden. Auch deshalb wird auf die Festlegung einer generellen stadtweiten Betreuungsquote ebenso wie auf eine Gesamtzahl verzichtet. Horte stellen weiterhin eine der zentralen Säulen in der Versorgung dar, wobei in Zukunft ein Fokus auf gemeinsame Angebote in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gelegt werden soll. Die angestrebten Betreuungsquoten werden daher für jeden Grundschulstandort individuell festgelegt und gleichzeitig auf den Standort angepasste konkrete Lösungen entwickelt. Der Ausbau wird dabei nicht nur rein quantitativ, sondern auch qualitativ geplant, da nur ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Angebot angenommen wird und sich positiv auswirkt. Das Bundesjugendkuratorium benannte beispielsweise hierfür notwendige Standards in seinem Zwischenruf1. In der Planung soll auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden, sodass sie sich in den Angeboten nachhaltig beteiligen und ihre Lebenswelt gestalten können.
Rhythmisierte Ganztagsangebote bei einem Rechtsanspruch
Der Ausbau von gebundenen Ganztagsangeboten in der Stadt Nürnberg wird im Rahmen des Masterplans ebenfalls geplant. Aktuell ist der Umfang des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung noch nicht klar geregelt. Zur Einführung des Rechtsanspruchs wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet, die sich auf eine Berechnungsgrundlage verständigt hat. Diese definiert den Umfang des Rechtsanspruchs auf 40 Wochenstunden (5 Tage mit jeweils 8 Stunden) sowie 10 Ferienwochen. Die gebundene Ganztagsschule in Bayern, wie sie in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 31. Januar 2018 festgelegt ist, erfüllt diese Kriterien nicht, da sie weder den Freitagnachmittag noch die Ferienzeit abdeckt. Ein Ausbau von gebundenen Ganztagsangeboten an Grundschulen in dieser Form kann somit mit Blick auf einen absehbaren Rechtsanspruch nicht erfolgen. Bisher setzte die Stadt Nürnberg zurückhaltend auf den gebundenen Ganztag, da die Förderung des Freistaats Bayern für ein qualitativ hochwertiges Bildungsund Betreuungsangebot durch pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte nicht ausreichend ist. Möglicherweise wird in Zukunft die gebundene Ganztagsschule auf den Freitagnachmittag erweitert, eine Ausweitung des schulischen Angebots in die Ferienzeit wird bisher allerdings grundsätzlich abgelehnt. Damit können gebundene Ganztagsangebote rechtsanspruchskonform aktuell nur in einer gemeinsamen Angebotsform von Jugendhilfe und Schule erfolgen. Mit den Modellen der Integrierten Ganztagsbildung und der Kooperativen Ganztagsbildung können rhythmisierte Ganztagsschulformate in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe angeboten werden. Im Modell der Kooperativen Ganztagsbildung kann dabei der gebundene Ganztag maximal mit einem Anteil von einem Drittel angeboten werden, da ansonsten die Hortstrukturen zu klein für die notwendige Kooperation sind. Die Integrierte Ganztagsbildung und die Kooperative Ganztagsbildung sind bislang als Modellprojekte eingeführt worden. Ein Ausbau kann somit kommunal nicht verlässlich geplant werden und im Masterplan können die Standorte nur als zu prüfende Optionen benannt werden. In der Fortschreibung 2019 finden sich bei Neubau oder Erweiterungen folgende Schulstandorte, bei denen bei entsprechender Finanzierung der Betriebskosten ein Angebot in rhythmisierter Form in Kooperation von Jugendhilfe und Schule theoretisch möglich wäre: Henry-Dunant-Schule (West) Friedrich-Hegel-Schule (Nord) Reutersbrunnenschule (West) Scharrerschule (Ost) Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule (Süd) Konrad-Groß-Grundschule (Ost) GS Forcheimer Straße (Nord) GS Brunecker Areal (Süd) GS Tiefes Feld (West) GS West (West) GS Süd (Süd)
1 siehe: https://www.bundesjugendkuratorium.de/assets/pdf/press/zwischenruf_ganztag.pdf
GS Knobauchsland (Nord)
Grundsätzlich eröffnet Art. 32 Abs. 4 Satz 2 BayEUG dem Schulaufwandsträger die Möglichkeit für Grundschulen mit gebundenen Ganztagsklassen einen Antrag auf Bildung eines gesonderten Ganztagssprengels über das Staatliche Schulamt bei der zuständigen Regierung zu stellen. Hiervon wurde in Nürnberg nicht Gebrauch gemacht. Damit ist das Ganztagsangebot erstmal nur für Kinder aus dem eigenen Sprengel zugänglich. Der Grundsatz „Kurze Beine – kurze Wege“ spricht gegen Sprengelöffnungen im Grundschulbereich. Im Kontext eines möglichen Rechtsanspruchs ist es Ziel in jedem Sprengel Formen der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung anzubieten und damit den Bedürfnissen der Familien und Kinder an der jeweiligen Sprengelschule gerecht zu werden. Kinder aus anderen Sprengeln können jedoch mit Zuweisung des Staatlichen Schulamts gemäß Art. 43 Abs. 2 Nr. 1 alt. 2 BayEUG einer Klasse im gebundenen Ganztag zugewiesen werden. Dadurch können die bestehenden Grundschulen mit gebundenen Ganztagsklassen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet aufnehmen, sofern Kapazitäten vorhanden sind.
Die Integrierte Ganztagsbildung hat sich seit dem Schuljahr 2016/2017 an der Michael-Ende-Schule erfolgreich etabliert. Das traditionelle Muster der Bildung und Betreuung von Kinder im Grundschulalter
- vormittags Schule, nachmittags Hort – wird dort aufgebrochen. An die Stelle räumlich und
organisatorisch voneinander getrennter Institution tritt die gemeinsame Verantwortung und Umsetzung der Integrierten Ganztagsbildung. Das Konzept der Integrierten Ganztagsbildung wurde im Schul- und Jugendhilfeausschuss am 30.11.2017 vorgestellt.
Die Kooperative Ganztagsbildung wird seit dem Schuljahr 2019/2020 an der Gretel-Bergmann-Schule (Standort Bertolt-Brecht-Straße) mit Kinderhort Bertolt-Brecht-Straße umgesetzt. Diese Betreuungsform zeichnet sich durch die gemeinsame Verantwortung von Jugendhilfe und Grundschule aus. Am Standort selbst ist nur ein Kooperationspartner tägig. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen den Betreuungsformaten Hort-Klassik, Mittagshort und gebundenere Ganztagsschule (in Kooperation mit dem Hort). In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 27.06.2019 wurde ein Werkstattbericht zur Kooperativen Ganztagsbildung vorgelegt. Während der Modellphase soll die Konzeption erprobt werden, um sie anschließend auszubauen und auch freie Träger dafür zu gewinnen. Das Modellprojekt Kooperative Ganztagsbildung soll laut Beschluss im bayerischen Ministerrat an 50 Modellstandorten erfolgen. Die Ausweitung von 13 auf 50 Standorte sollte aus kommunaler Sicht zeitnah und zügig erfolgen, um eine Evaluation und Weiterentwicklung zu einer Regelfinanzierung zu ermöglichen. Ungeklärt ist im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch weiterhin die Zukunft der Mittagsbetreuung.
Angebote in den Ferien
In Nürnberg gibt es seit vielen Jahren ein etabliertes und umfangreiches Angebot für Kinder in den Ferien. Mit der Ferienbetreuung bietet das Jugendamt in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern über das Stadtgebiet verteilt an mehreren Standorten attraktive Angebote zur ganztägigen und verlässlichen Betreuung von Kindern vom Vorschulalter bis zur 6. Klasse an. Beispielsweise wurden 2018 insgesamt rund 2.200 Plätze angeboten, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2017 wurde über das Angebot zuletzt berichtet.
Mit dem Ferienprogramm hält das Jugendamt in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern eine Fülle an Angeboten in den Pfingst- und Sommerferien bereit. Darunter sind Veranstaltungen, die ein paar Stunden dauern, aber auch ganz- und mehrtägige Erlebnisangebote oder Tagesausflüge. Darüber hinaus führen die Jugendverbände des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt vielfältige Ferienfahrten und Ferienprogramme durch. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Kinder- und Jugendhäuser oder Aktivspielplätze, haben ebenfalls eigene Angebote in den Ferien.
Kindertageseinrichtungen können einzelne Kinder zur Ferienbetreuung aufnehmen. Voraussetzung hierbei ist, dass genügend Plätze in den Ferien frei sind. Bei Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft ist es möglich Geschwisterkinder oder ehemalige Kinder für mindestens zwei Wochen in den Ferien zusätzlich aufzunehmen, wenn genügend Ressourcen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass eine Aufnahme von einzelnen Kindern ausschließlich in der Ferienzeit in einen Hort oder Kindergarten pädagogisch nicht empfehlenswert ist. Kindertageseinrichtungen arbeiten
langfristig mit den Kindern, weshalb feste und konstante Gruppenstrukturen bestehen. Einzelnen Kindern fällt es meist schwer, sich innerhalb der Gruppe zurecht zu finden und an den langfristigen Gruppenprozessen zu partizipieren, wenn sie nur kurzzeitig hinzukommen. Das Modell der Kooperativen Ganztagsbildung bietet perspektivisch allen Kindern eines Grundschulstandortes eine Ferienbetreuung an, einschließlich der Kinder im gebundenen Ganztag. Welches Angebot in den Ferien den individuellen Interessen und Bedarfen des einzelnen Kindes am besten gerecht wird, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Da die konkrete Ausgestaltung des möglichen Rechtsanspruchs ab 2025 noch nicht bekannt ist, kann an dieser Stelle keine Aussage darüber getroffen werden, inwiefern die hier dargestellten Angebote in den Ferien diesen Rechtsanspruch erfüllen werden.
Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“
Der Ausbau der Angebote der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung in der Stadt Nürnberg erfordert neben den räumlichen, finanziellen und pädagogisch-konzeptionellen Voraussetzungen auch ausreichend pädagogische Fachkräfte. Eine grundsätzliche Berichterstattung im gemeinsamen Ausschuss zum Thema Fachkräfte, einschließlich Fachkräftebedarf, Ausbildungsmöglichkeiten und Planungen ist vorgesehen. Im März haben die beiden Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Unterricht und Kultus zum Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ aufgerufen. Die Ministerien erwägen, mit einer stark verkürzten Ausbildung zur benannten Fachkraft die komplexen Aufgaben der Betreuung von Grundschulkindern mit den aufkommenden Bedarfen, im Hinblick auf den geplanten Rechtsanspruch, decken zu können. Im Frühjahr 2019 haben sich das Jugendamt und das Amt für Berufliche Schulen auf eine Interessensbekundung verständigt. Nachdem im Juni 2019 eine Konkretisierung des Schulversuchs vorlag, wurde in einer Arbeitsgruppe die modellhafte Beteiligung und Umsetzung für Nürnberg geprüft. An der Arbeitsgruppe unter Federführung des Jugendamts waren neben dem Amt für Berufliche Schulen und der Berufsschule 10 (Fachakademie für Sozialpädagogik und Berufsfachschule für Kinderpflege) auch das Personalamt, das Amt für Digitalisierung, IT und Prozessorganisation und der Personalrat beteiligt.
In den aktuell vorliegenden Informationen zum Schulversuch gibt es immer noch Lücken hinsichtlich der Überlegungen zur möglichen Weiter- bzw. Anschlussqualifizierung als „allgemeine“ Fachkraft sowie der Rahmenbedingungen an sich. Grundsätzlich ist die Ausbildung auf zwei Jahre angelegt. Das erste Jahr ist als eine rein schulische Ausbildung ohne Vergütung vorgesehen. Das zweite Ausbildungsjahr soll analog dem Berufspraktikum der Regelausbildung vergütet werden und vor Ort stattfinden. Eine große Herausforderung ist das erste Ausbildungsjahr ohne Vergütung, da Aufstiegs-Bafög nur von Personen bis 30 Jahre in Anspruch genommen werden kann. Auch eine Finanzierung über Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters scheidet aus, da die städtische Fachakademie nicht über die notwendige Zertifizierung verfügen kann. Nach dem Abschluss der Ausbildung wäre der Einsatz ausschließlich im Hortbereich möglich, und damit beispielsweise auch in einer altersübergreifenden Einrichtung (Haus für Kinder) auf den Hortbereich beschränkt. Die Eingruppierung könnte in S4 erfolgen. Die Arbeitsgruppe beurteilte auch die anschließende Möglichkeit der verkürzten Regelausbildung kritisch, weil es unwahrscheinlich ist mit den Voraussetzungen dieser Ausbildung den Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr der Regelausbildung tatsächlich zu schaffen. Eine Marktanalyse zeigte, dass nur wenige Berufsschulstandstandorte bereits im Schuljahr 2019/2020 beginnen und dass die Resonanz insgesamt für das Angebot eher überschaubar ist und die notwendige Klassenstärke nur knapp erreicht wird. Interessant ist, dass das Alter der Auszubildenden häufig deutlich über 30 Jahren liegt und dass die am Schulversuch teilnehmenden Fachakademien nicht an OptiPrax teilnehmen.
Die Arbeitsgruppe sieht zwar einen hohen Bedarf die Ausbildungskapazitäten für Nürnberg auszubauen, allerdings keinen nachhaltigen Mehrwert darin am Schulversuch „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ teilzunehmen. Stattdessen soll die OptiPrax-Ausbildung (bisher zweizügig) im Rahmen der geplanten Verstetigung des Modellversuches nach dem 5. Jahr zum Schuljahr 2020/2021 um eine zusätzliche Ausbildungsklasse ausgebaut werden. Damit erhöhen sich die Ausbildungskapazitäten insgesamt, das fachliche Niveau bleibt erhalten und es müssen keine neuen Strukturen für ein weiteres Ausbildungsangebot entwickelt und implementiert werden. Der Vorteil der OptiPrax-Auszubildenden ist, dass sie nach Abschluss der Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin
in allen Einrichtungsarten der Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort und altersübergreifend) aber auch in allen anderen Bereichen wie offene Kinder- und Jugendarbeit oder im Heimbereich eingesetzt werden können. Die Stadt Nürnberg wird sich dennoch am Schulversuch beteiligen, indem sie vergütete Praktikumsplätze in städtischen Kindertageseinrichtungen anbietet, für die bereits vereinzelt Anfragen vorliegen.
Berichtsvorlage (bis 15.05.2019)
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
Anlagen: Antrag_Schulvorbereitende Einrichtung_Die Grünen
Bericht:
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind Einrichtungen der Förderschulen und richten sich an noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die SVE kann in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht besucht werden und findet in Gruppen und höchstens im zeitlichen Umfang der Jahrgangsstufe 1 statt.
Der Bericht stellt dar wie viele Kinder zum aktuellen Schuljahr aus Kindertageseinrichtungen in Schulvorbereitende Einrichtungen wechselten. Wenn möglich sind Angaben zum Alter, Förderschwerpunkt und zur Trägerschaft der Kindertageseinrichtung enthalten.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die SVE richtet sich an noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SchA
J
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
<-/ FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus r . i -i. 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 0 8, NOV. 2018 / M gruene@stadt.nuernberg.de /........Nr.......... i
11h J Zur Stellungnahme Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus)
hrs. Antwort vor 4-bsen- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
T 2x rlung vortegan
6 Antwort zur Unter Nürnberg, 08.11.2018 Z.w.V. schrift vortegen
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Bildungsberichte der letzten Jahre geben umfangreiche Informationen zu allen Bildungsbereichen. Die Zahlen für alle relevanten Übergänge und Schulartwechsel werden erhoben und berichtet.
Zu den Schulvorbereitenden Einrichtungen gibt es lediglich Aussagen über den tatsächlichen Besuch, nicht jedoch über den Wechsel aus einem Regelkindergarten in eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und auch nicht darüber, welche Behinderung auschlaggebend für den Wechsel ist und wie alt die Kinder sind. Unter dem Aspekt der Inklusion kommt dem allerdings eine große Bedeutung zu. Diese Tatsache bedarf der näheren Betrachtung auch unter dem Aspekt, wie inklusiv die Kindertagesstätten arbeiten, da wir versuchen Inklusion in den Grundschulen zu etablieren.
Zur Klärung des Sachverhalts stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Der letzte Bildungsbericht befasst sich mit den Daten von 2016/2017. Wir bitten um Ergänzung folgender Zahlen:
-
Wie viele Kinder wechselten aus einem Regelkindergarten in welchem Alter in eine SVE.
-
Welche Behinderung gab den Ausschlag für den Wechsel.
-
Sofern nach freien Trägern und städtischen KiTas ermittelt werden kann, bitten wir dies vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Leo, Stadträtih
wvwv.gruene.rathaus.nuernberg.de
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
Hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 08.11.2018
Die rechtlichen Grundlagen der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei Förderschulen den Regierungen. Schulvorbereitende Einrichtungen sind Aufgabe der Förderschulen und somit Einrichtungen der Schule. Die SVE wird für den jeweiligen Förderschwerpunkt der Förderschule eingerichtet und richtet sich an noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen. Ziel ist den sonderpädagogischen Förderbedarf zu erfüllen, indem die Kinder eine ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechend Bildung und Erziehung erhalten und indem sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer sozialen Entwicklung unterstützt werden. In der Regel werden Sonderschullehrkräfte, Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Heilpädagogen eingesetzt. Schulvorbereitende Einrichtungen können in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht besucht werden. Die SVE findet in Gruppen und höchstens im zeitlichen Umfang wie in der Jahrgangsstufe 1 statt.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen und der damit verbundenen Datenvernichtung können zum Schuljahr 2016/2017 keine Angaben mehr gemacht werden. Für das laufende Schuljahr 2019/2020 stehen bei der Regierung von Mittelfranken Daten zur Verfügung. Daher bezieht sich die Darstellung auf das aktuelle Schuljahr.
In der Stadt Nürnberg existieren im Schuljahr 2019/2020 insgesamt 38 Gruppen in Schulvorbereitenden Einrichtungen, welche von 330 Kindern besucht werden.
Zum laufenden Schuljahr wechselten 130 Kinder aus Kindertageseinrichtungen in eine SVE an den fünf sonderpädagogischen Förderzentren in Nürnberg (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung). Davon waren 20 Kinder im Alter von 4 Jahren, 51 Kinder im Alter von 5 Jahren und 59 Kinder im Alter von 6 Jahren. 61 Kinder (47%) besuchten zuvor eine städtische Kindertageseinrichtung.
An die Schulvorbereitende Einrichtung der Jakob-Muth-Schule wechselten zum Schuljahr 2019/2020 21 Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, die zuvor 1 bis 3 Jahre lang bereits eine Kindertageseinrichtung besuchten. Davon waren 2 Kinder im Alter von 3 Jahren, 7 im Alter von 4 Jahren, 5 Kinder im Alter von 5 Jahren und 7 Kinder im Alter von 6 Jahren. Daten zur Trägerschaft der Kindertageseinrichtung liegen nicht vor.
Der Sprengel einiger Förderzentren erstreckt sich nicht nur auf das Stadtgebiet von Nürnberg. So besuchen beispielsweise die Schulvorbereitende Einrichtung des Förderzentrums Sehen, des Förderzentrums körperlich-motorische Entwicklung und der Paul-Ritter-Schule (Förderzentrum Hören) Kinder aus dem gesamten Regierungsbezirk. Ebenso nimmt das private Förderzentrum Karl-König-Schule nicht nur Kinder aus dem Stadtgebiet Nürnberg auf. Bezogen auf die Stadt Nürnberg konnten folgende Daten ermittelt werden: Die SVE des Förderzentrums Sehen besuchen derzeit 17 Kinder. Ein Kind wechselte aus einer städtischen Kindertageseinrichtung in die SVE. Am Förderzentrum Hören wechselten 2 Kinder aus Krippen im Stadtgebiet Nürnberg (Trägerschaft unbekannt) im Alter von 3 Jahren an die SVE. An die SVE am Förderzentrum körperlich-motorische Entwicklung wechselten 3 Kinder aus Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft.
Die Aufnahme in eine Schulvorbereitende Einrichtung erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und bei Vorliegen eines entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Entscheidung der
Schulleitung. Grundsätzlich ist zusätzlich zum Besuch der Schulvorbereitenden Einrichtung der Besuch eines Kindergartens weiterhin möglich. Daher gilt die pädagogische Kernzeit für Kinder in städtischen Kindergärten nicht, wenn sie eine Schulvorbereitende Einrichtung besuchen. Wie viele Kinder im laufenden Schuljahr zusätzlich zur SVE in einer Kindertageseinrichtung (städtische oder freie Trägerschaft) betreut werden, kann jedoch nicht mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden.
Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
Hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 08.11.2018
Die rechtlichen Grundlagen der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei Förderschulen den Regierungen. Schulvorbereitende Einrichtungen sind Aufgabe der Förderschulen und somit Einrichtungen der Schule. Die SVE wird für den jeweiligen Förderschwerpunkt der Förderschule eingerichtet und richtet sich an noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulfähigkeit sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen. Ziel ist den sonderpädagogischen Förderbedarf zu erfüllen, indem die Kinder eine ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechend Bildung und Erziehung erhalten und indem sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer sozialen Entwicklung unterstützt werden. In der Regel werden Sonderschullehrkräfte, Heilpädagogische Förderlehrkräfte und Heilpädagogen eingesetzt. Schulvorbereitende Einrichtungen können in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht besucht werden. Die SVE findet in Gruppen und höchstens im zeitlichen Umfang wie in der Jahrgangsstufe 1 statt.
Aufgrund der Datenschutzbestimmungen und der damit verbundenen Datenvernichtung können zum Schuljahr 2016/2017 keine Angaben mehr gemacht werden. Für das laufende Schuljahr 2019/2020 stehen bei der Regierung von Mittelfranken Daten zur Verfügung. Daher bezieht sich die Darstellung auf das aktuelle Schuljahr.
In der Stadt Nürnberg existieren im Schuljahr 2019/2020 insgesamt 38 Gruppen in Schulvorbereitenden Einrichtungen, welche von 330 Kindern besucht werden.
Zum laufenden Schuljahr wechselten 130 Kinder aus Kindertageseinrichtungen in eine SVE an den fünf sonderpädagogischen Förderzentren in Nürnberg (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung). Davon waren 20 Kinder im Alter von 4 Jahren, 51 Kinder im Alter von 5 Jahren und 59 Kinder im Alter von 6 Jahren. 61 Kinder (47%) besuchten zuvor eine städtische Kindertageseinrichtung.
An die Schulvorbereitende Einrichtung der Jakob-Muth-Schule wechselten zum Schuljahr 2019/2020 21 Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung, die zuvor 1 bis 3 Jahre lang bereits eine Kindertageseinrichtung besuchten. Davon waren 2 Kinder im Alter von 3 Jahren, 7 im Alter von 4 Jahren, 5 Kinder im Alter von 5 Jahren und 7 Kinder im Alter von 6 Jahren. Daten zur Trägerschaft der Kindertageseinrichtung liegen nicht vor.
Der Sprengel einiger Förderzentren erstreckt sich nicht nur auf das Stadtgebiet von Nürnberg. So besuchen beispielsweise die Schulvorbereitende Einrichtung des Förderzentrums Sehen, des Förderzentrums körperlich-motorische Entwicklung und der Paul-Ritter-Schule (Förderzentrum Hören) Kinder aus dem gesamten Regierungsbezirk. Ebenso nimmt das private Förderzentrum Karl-König-Schule nicht nur Kinder aus dem Stadtgebiet Nürnberg auf. Bezogen auf die Stadt Nürnberg konnten folgende Daten ermittelt werden: Die SVE des Förderzentrums Sehen besuchen derzeit 17 Kinder. Ein Kind wechselte aus einer städtischen Kindertageseinrichtung in die SVE. Am Förderzentrum Hören wechselten 2 Kinder aus Krippen im Stadtgebiet Nürnberg (Trägerschaft unbekannt) im Alter von 3 Jahren an die SVE. An die SVE am Förderzentrum körperlich-motorische Entwicklung wechselten 3 Kinder aus Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft.
Die Aufnahme in eine Schulvorbereitende Einrichtung erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten und bei Vorliegen eines entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarfs nach Entscheidung der
Schulleitung. Grundsätzlich ist zusätzlich zum Besuch der Schulvorbereitenden Einrichtung der Besuch eines Kindergartens weiterhin möglich. Daher gilt die pädagogische Kernzeit für Kinder in städtischen Kindergärten nicht, wenn sie eine Schulvorbereitende Einrichtung besuchen. Wie viele Kinder im laufenden Schuljahr zusätzlich zur SVE in einer Kindertageseinrichtung (städtische oder freie Trägerschaft) betreut werden, kann jedoch nicht mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss öffentlich Bericht
Betreff: Modellprojekt 'Pool-Modell Schulbegleitung' an Montessori-Regelschulen in Erlangen und
Nürnberg
Bericht:
Im vergangenen Jahrzehnt ist die Anzahl der Schulbegleitungen erheblich angestiegen. Jede/r Leistungsberechtigte erhält in der Regel eine eigene Schulbegleitung. Diese 1:1-Zuordnung birgt neben dem individuellen Unterstützungspotenzial auch erhebliche Risiken für die begleiteten Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Stigmatisierungsprozesse, auf die sozialen Interaktionsmöglichkeiten in der Klasse, auf das Phänomen der ‚erlernten Hilflosigkeit‘ und nicht zuletzt auf die Anzahl der erwachsenen Personen im Klassenzimmer.
Das Ziel des Modellprojekts ist die Entwicklung und Umsetzung einer Poollösung für Schulbegleitung. Es soll erprobt werden, wie Schulbegleitungen pädagogisch sinnvoll eingesetzt, Synergien genutzt und die Mittel effizient verwendet werden können. Durchgeführt wird das Projekt an den Montessori-Schulen in Nürnberg und Erlangen. Die Projektvorbereitungen laufen bereits seit 2016. Die praktische Umsetzung des Pool-Modells erfolgt zum Schuljahr 2019/20 und wird für die Dauer von drei Schuljahren (bis 2021/22) erprobt.
Träger des Modellprojekts sind der Bezirk Mittelfranken, sowie die Jugendämter Nürnberg, Erlangen und Erlangen-Höchstadt. Die wissenschaftliche Begleitung obliegt der Ludwig- Maximilians-Universität München.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 11.000 € Folgekosten 11.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterschiedlichen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der sozialer Teilhabe werden berücksichtigt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2019
Modellprojekt ‚Pool-Modell Schulbegleitung‘ an Montessori-Regelschulen in Erlangen und
Nürnberg
Im vergangenen Jahrzehnt ist die Anzahl der Schulbegleitungen bundesweit erheblich angestiegen. Auch in Nürnberg nimmt die Zahl an Schulbegleitungen jährlich zu. 2013 gewährte das Jugendamt der Stadt Nürnberg 34 Schulbegleitungen, 2016 waren es bereits doppelt so viele und 2018 wurden 128 Schülerinnen und Schüler durch eine Schulbegleitung unterstützt.1
Jede/r Leistungsberechtigte erhält in der Regel eine eigene Schulbegleitung. Diese 1:1-Zuordnung birgt neben dem individuellen Unterstützungspotenzial auch erhebliche Risiken einerseits für die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf Stigmatisierungsprozesse, auf die sozialen Interaktionsmöglichkeiten in der Klasse, auf das Phänomen der ‚erlernten Hilflosigkeit‘ und andererseits nicht zuletzt auf die Anzahl der erwachsenen Personen im Klassenzimmer.
Das größte Potenzial eines Pool-Modells wird in der passgenauen und flexiblen Unterstützung der leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler gesehen, denen so größtmögliche Teilhabe an Unterricht und Bildung ermöglicht werden soll, ohne kontraproduktive Abhängigkeiten zu schaffen, sowie Stigmatisierungs- und Ausgrenzungsprozesse zu reduzieren. Ein gewichtiges praktisches Problem der Schulbegleitung in der Zuordnung 1:1 ist die umgehende Sicherstellung der Vertretung, wenn eine Schulbegleitung kurzfristig ausfällt. Diesem Problem kann im Pool-Modell aufgrund der erhöhten Flexibilität sinnvoll begegnet werden. Des Weiteren ergeben sich durch die Diskrepanzen zwischen den rechtlichen Vorgaben zur Einzelfallhilfe und den praktischen Erfordernissen des Schulalltags für die Schulbegleitungen häufig Dilemmata und Rollenkonflikte. Durch die Umsetzung des Pool-Modells dürfen Schulbegleitungen nun in der Zeit, in der ‚ihr‘ leistungsberechtigter Schüler keine Hilfe benötigt, auch für andere Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zudem können die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter im Rahmen eines Pool-Modells besser in das pädagogische Team der Klasse und der Schule integriert werden, was zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit führt. Grundsätzlich ist die unmittelbare Vermittlung von Lehrplaninhalten dem schulischen Personal vorbehalten, während die Schulbegleitung Eingliederungshilfeleistungen erbringt. Da diese aber je nach Bedarf auch heilpädagogische Leistungen umfassen können, geht die Projektgruppe davon aus, dass es einen Kernbereich pädagogischer Arbeit, einen Überschneidungsbereich zwischen schulpädagogischer Arbeit und Eingliederungshilfeleistung sowie einen Bereich der Eingliederungshilfeleistung gibt.
Im Jahr 2016 wurde in Gesprächen des Bezirks Mittelfranken mit den beiden Montessori-Schulen das Modellprojekt angestoßen. In 2017 und 2018 wurden in regelmäßigen Arbeitstreffen, ab Ende 2018 bereits unter Teilnahme der Ludwig-Maximilians-Universität München, die Vorbereitungen für das Modellprojekt getroffen. Hierbei standen die Klärung der Erwartungen der Kooperationspartner, die Erarbeitung eines Konzeptes, sowie die operative Vorbereitung der Umstellung auf ein Pool-Modell im Vordergrund. Zu Beginn des Jahres 2019 stiegen die Jugendämter Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt in das Projekt ein. So wurden
1 Laufende Hilfen nach § 35a Abs.2 Nr.1 ambulant analog Integrationshelfer SGB VIII zum 31.12.
die letzten Vorbereitungen zur Umstellung auf das Pool-Modell in einer vergrößerten Steuerungsgruppe getroffen. Zeitgleich wurden die Fragestellungen für die wissenschaftliche Begleitung konkretisiert und entsprechende Erhebungsinstrumente entwickelt. Das Modell-Projekt startete planmäßig zum Schuljahr 2019/20 und wird für die Dauer von drei Schuljahren (bis 2021/22) erprobt.
Das Ziel des Modellprojekts ist die Entwicklung und Umsetzung einer Poollösung für Schulbegleitung an Montessori-Regelschulen. Es soll erprobt werden, wie Schulbegleitungen pädagogisch sinnvoll und gut eingesetzt, Synergien genutzt und die Mittel effizient verwendet werden können.
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Kooperationspartner Träger des Modellprojekts sind der Bezirk Mittelfranken, sowie die Jugendämter Stadt Nürnberg, Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt. Die wissenschaftliche Begleitung obliegt der Ludwig-Maximilians-Universität München. Durchgeführt wird das Projekt an den Montessori- Schulen Nürnberg und Erlangen.
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Rechtlicher Rahmen 2.1 Ausgangsituation Bisher wird auf Antrag der Eltern von Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung auf Grundlage des § 54 Absatz 1 SGB XII der Bedarf des Kindes an Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, hier in Form einer Schulbegleitung, im Einzelfall festgestellt und mit Bescheid (Anzahl der Stunden, notwendige Qualifikation, Bewilligungszeitraum) vom Bezirk Mittelfranken als überörtlichem Sozialhilfeträger festgesetzt. Eltern von Kindern mit seelischer Behinderung stellen hingegen einen Antrag auf Grundlage des §35a SGB VIII auf ambulante Eingliederungshilfe. Auch in diesem Fall wird der Bedarf des Kindes im Einzelfall festgestellt und mit Bescheid und Hilfeplanung der Jugendämter hinsichtlich Art, Umfang und Dauer festgelegt. Gemäß den Richtlinien des Jugendamts der Stadt Nürnberg sieht die individuelle Bedarfsprüfung u.a. die Hospitation der zuständigen Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Diensts im Unterricht vor. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sind bei privaten Anstellungsträgern angestellt. In der Praxis erfolgt grundsätzlich im bewilligten Stundenrahmen eine personenzentrierte 1:1-Betreuung der leistungsberechtigten Schülerin bzw. des leistungsberechtigten Schülers durch die Schulbegleitung. Möglich ist auch, dass eine Schulbegleitung für mehrere Leistungsberechtigte tätig ist, wenn der Bedarf dies zulässt.
2.2 Gesetzliche Grundlage - Poolbildung Die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe ist auf Basis des bis 31.12.2019 geltenden Leistungserbringungsrechts bereits möglich, wird jedoch bisher nur vereinzelt umgesetzt. Im Rahmen der Diskussion zum Bundesteilhabegesetz wurde am Individualanspruch auf eine Schulbegleitung festgehalten, die Bedeutung heilpädagogischer Leistungen unterstrichen und klargestellt, dass der Hilfebedarf mehrerer Kinder und Jugendlicher durch eine Schulbegleitung (so genannte Pool-Bildung) abgedeckt werden kann. Für die Schulbegleitung wird die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen erstmals gesetzlich in § 112 Abs. 4 SGB IX n.F. verankert. Diese Regelung tritt am 01.01.2020 in Kraft, also wenige Monate nach Beginn der praktischen Umsetzung von Schulbegleiterpools im Modellprojekt.
- Einsatz der Schulbegleitungen im Pool-Modell Das Projekt zielt nicht auf die Modifikation der Beantragung und Gewährung von Hilfen nach § 54 Absatz 1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung. Antrags-, Bedarfsfeststel-
lung und Hilfegewährung bleiben unberührt, ebenso wie die geteilte Zuständigkeit von überörtlichem Sozialhilfeträger und örtlichen Jugendämtern, d.h. auch während der Projektlaufzeit stellen Eltern von Kindern mit einer drohenden bzw. bestehenden seelischen Behinderung ihren Antrag beim örtlich zuständigen Jugendamt und Eltern von Kinder mit einer drohenden bzw. bestehenden körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung beim Bezirk Mittelfranken. Im Projektfokus steht allein die praktische Ausgestaltung der Hilfe vor Ort. Der Einsatz der Schulbegleitung soll unabhängig der Kostenträgerschaft bedarfsorientiert möglich sein. Zudem soll ein gemeinsames Bedarfsermittlungs-Verfahren von überörtlichem Sozialhilfeträger und örtlich zuständigem Jugendamt entwickelt werden.
Um die notwendige Flexibilität für die individuelle Planung und Koordinierung der Schulbegleiter zu ermöglichen, sind im Rahmen des Pool-Projekts ausschließlich Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter involviert, die beim Träger Montessori e.V. angestellt sind. Die Prüfung bzw. Übertragung auf trägerübergreifende Poolmodelle kann mit den gewonnenen Projekterfahrungen in einem nachfolgenden Schritt erfolgen.
Im Rahmen des Modellprojektes sollen Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in folgenden Bereichen eingesetzt werden können: Tätigkeiten für einen leistungsberechtigten Schüler bzw. Schülerin Tätigkeiten für mehrere Leistungsberechtigte, deren Hilfebedarf dies zulässt Tätigkeiten innerhalb einer Gruppe/Klasse von Schülerinnen und Schülern, wobei immer mindestens ein/e Leistungsberechtigte/r in der Gruppe/Klasse sein muss. In Zeiten, in denen bei keiner/m leistungsberechtigten Schüler/in ein fest gestellter Bedarf gedeckt werden muss, kann die Schulbegleitung auch für andere Schülerinnen und Schüler tätig werden, sogar, wenn damit keine indirekte Hilfestellung für eine/n Leistungsberechtigte/n verbunden ist. Im Rahmen des Modellprojekts können somit die Grenzen der Eingliederungshilfe überschritten werden.
- Fragestellungen der wissenschaftlichen Begleitung durch die LMU München 1. Organisatorische Perspektive: Wie wird der Einsatz der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in einem Pool-Modell gemanagt? 2. Strukturelle Perspektive: Wie gestaltet sich der Pool und welche Auswirkungen hat der Einsatz der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in einem Pool-Modell auf den Personaleinsatz an den Schulen? 3. Inhaltliche Perspektive: Welche Tätigkeiten übernehmen die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter im Rahmen eines Pool-Modells? 4. Akteurs-Perspektive: Welche Erfahrungen machen die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, Lehrkräfte (inkl. pädagogischem Team), Schulleiter und Anstellungsträger mit dem Pool-Modell? 5. Schulentwicklungs-Perspektive: Welche Erkenntnisse können aus dem Modellprojekt für die (inklusive) Schulentwicklung abgeleitet werden?
Quelle: Kurzbeschreibung zum Modellprojekt ‘Pool-Modell Schulbegleitung’ an (Montessori-) Regelschulen; Stand: 21.10.2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Spielhöfe: Zuständigkeitsregelung, Öffnungszeiten und Zugang Höfener Str., hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Februar 2019,der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die
Grünen vom 15. April 2019 und der CSU-Stadtratsfraktion vom 05. März 2018
Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen, hier: Nutzung von Schulhöfen als Spielhöfe Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, hier: Spielplatzzugang in Höfen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Abgebaute Spielhöfe ersetzen
Bericht:
Spielhöfe sind wichtige Spielflächenpotentiale für Kinder, Jugendliche und Familien.
Der Bericht stellt die abschließende Regelung für die zukünftige Abwicklung von Reparaturen und beim Ersatz von Spielgeräten in Spielhöfen dar.
In einem zweiten Teil werden die Öffnungszeiten und das Nutzeralter der Spielhöfe tabellarisch dargestellt. Der dritten Teil des Berichts zeigt, warum ein öffentlicher Zugang zum Grundstück der SVE in der Höfener Straße bislang nicht möglich war.
Damit werden vor allem folgende Leitlinien für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 8: Stadt als Lebensraum, Stadtteile sozial nachhaltig entwickeln
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 500.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die notwendigen Haushaltsmittel werden von SÖR beantragt (siehe Sachverhalt)
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Spielhöfe sind für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung. Bedürfnisse von Mädchen und Jungen sowie von Kindern mit Behinderung sind Bestandteil der Planungen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
2.BM/SÖR, BANOS
REf. I/II, DIP, StK
Spielhöfe: Zuständigkeitsregelung, Öffnungszeiten und Zugang Höfener Str.
Hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 26. Februar 2019,
der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15. April 2019 und
der CSU-Stadtratsfraktion vom 05. März 2018
Kinder und Jugendliche müssen spielen, sich austoben und ihre Umwelt erforschen, um sich gesund entwickeln zu können. Hierfür müssen sie Lebensbedingungen vorfinden, die ihnen ausreichend Raum und Gelegenheit zum Spielen bieten. In einer dichtgebauten Stadt wie Nürnberg wird es immer schwieriger Areale zu finden, die sich als Spielorte eignen. Bestehende Flächenressourcen wie zum Beispiel auch Schulhöfe sind daher so weit wie möglich als Spielflächenpotentiale im wohnungsnahen Bereich zu nutzen.
Zuständigkeitsregelung Spielhöfe
Im Februar 2019 wurde von der SPD-Stadtratsfraktion ein Antrag bezüglich des Ersatzes von abgebauten Spielgeräten auf Spielflächen gestellt. In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfeund Schulausschusses am 27.06.2019 wurde im Zwischenbericht über die Einführung eines sofortigen Notfallprogramms berichtet. In der Zwischenzeit konnten die Zuständigkeiten und Schnittstellen beim Unterhalt von Spielhöfen geklärt werden.
Die abschließende Regelung für die zukünftige Abwicklung von Reparaturen von Spielgeräten in Spielhöfen wurde in einer Besprechung mit Herrn Ref.I/II, Herrn 3. BM und Vertretern/innen von 3.BM/ HVE Schule und Sport, J, SÖR, Stk und DIP/1 getroffen. Als unkritisch erwies sich die Aufgabe „Sichtkontrollen“, da sowohl Hausmeister/in als auch Pausenaufsicht entsprechende (mögliche Sicherheits-) Probleme zur fachlichen Abklärung an SÖR weiter melden.
Beim Kernprozess „Reparaturen“ gilt bislang entsprechend den städtischen Vorgaben das sogenannte Auftraggeber-Auftragnehmer-Prinzip. Danach liegt die Budgetverantwortung bei der jeweiligen hausverwaltenden Einheit, die bisher SÖR als zuständige Fachdienststelle mit der Reparatur des jeweiligen Spielgerätes beauftragt und selbst die buchungsseitige Abwicklung der Maßnahme vorgenommen hat. Um hier im Regelfall schnelles Handeln zu ermöglichen, konnte SÖR bis jetzt bei Reparaturen bis 1.500 EUR eigenverantwortlich tätig werden und musste sich erst bei Kosten über 1.500 EUR einen Auftrag von der zuständigen hausverwaltenden Einheit erteilen lassen. Diese Schnittstelle soll jetzt bereinigt werden, indem SÖR neben einer auskömmlichen Mittelausstattung im Wirtschaftsplan einen Generalauftrag unabhängig von einer Wertgrenze für alle Unterhalts- und Reparaturarbeiten von den hausverwaltenden Einheiten bekommt, die damit nicht mehr in den operativen Prozess involviert sind. Die Details zur Zusammenarbeit zwischen SÖR und HVE-Schule-Sport bzw. BAN/OS ab 01.01.2020 sind in einer entsprechenden Vereinbarung zu regeln.
Auch beim Kernprozess „Ersatzbeschaffungen“ kam es aufgrund der bislang fehlenden/zu geringen Mittelausstattung bei Spielhöfen und Spielplätzen zu einem Maßnahmenstau. Dieser kann inzwischen mit Hilfe des für 2019 aufgelegten Notfallprogramms (Umfang 500.000 EUR) von SÖR abgearbeitet werden. Für Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten auf Spielhöfen und Spielplätzen ab dem Haushaltsjahr 2020 wird dem Stadtrat von Seiten der Verwaltung die Schaffung einer neuen MIP-Pauschale mit jährlich 500.000 EUR vorgeschlagen. Die Mittelbewirtschaftung und künftige Fortschreibung des Ansatzes und die Umsetzung wird durch SÖR erfolgen.
Öffnungszeiten von Spielhöfen
Auf Basis des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen wurde eine Übersicht der Öffnungszeiten und dem Nutzeralter der Spielhöfe erstellt. Derzeit gibt es 60 öffentliche Spielhöfe in Nürnberg. In der Regel sind alle Schulhöfe / Spielhöfe der allgemeinbildenden Schulen in städtischer Aufwandsträgerschaft in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. (Sommer) von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr und in
der Zeit vom 01.11. bis 31.03. (Winter) von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Schulhöfe in der Regel geschlossen. Diese Öffnungszeiten werden in der Darstellung als Regelöffnungszeiten bezeichnet. Ein Schulhof muss mindestens drei verschiedenen Spielfunktionen erfüllen, um als Spielhof bezeichnet zu werden.
| Schule | Öffnungszeiten | Altersgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| GS Astrid-Lindgren-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Bartholomäusschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Bauernfeindschule | Regelöffnungszeiten | 0 - 13 Jahre | |||
| GS Birkenwald-Schule und MS Robert-Bosch- Schule | Sommer: Mo-Fr 13.30 - 21 Uhr; Sa + Ferien: 8 - 21 Uhr; Winter: Mo-Fr 13.30 - 18 Uhr; Sa + Ferien: 8 - 18 Uhr | 0 - 11 Jahre | |||
| GS Buchenbühler Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Eibach / Fürreuthweg | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Eibach / Dependence Hopfengartenweg | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Erich-Kästner-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Erich-Kästner / Dependance Reichelsdorfer Schulgasse | Kein Spielhof mehr wegen Erweiterungsbau (öffentlicher Schulhof) | ||||
| GS Fischbach | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Friedrich-Hegel-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Friedrich-Staedtler-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 18 Jahre | |||
| GS Friedrich-Staedtler-Schule / Dependance Almoshofer Hauptstraße | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Friedrich-Wanderer-Schule | Abbau Spielgeräte zugunsten Erweiterungsbau, deshalb seit 2019 kein Spielhof mehr (öffentlicher Schulhof) | ||||
| GS Gebersdorf | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Gebrüder-Grimm-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Georg-Paul-Amberger-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Gretel-Bergmann-Schule / Bertolt-Brecht- Straße | Sommer: 14.00 - 21.00 Uhr Winter: 14.00 - 18.00 Uhr Besonderheit: ÖPP/PPP | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Gretel-Bergmann-Schule / Dependance Zugspitzstraße | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Großgründlach | Ab Unterrichtsende ganzjährig bis 19 Uhr Sa./So. und Feiertage geschlossen. (Grundlage der Öffnungszeiten ist ein Vergleich in 2. Instanz mit Einschränkung der Ausstattung) | bis 16 Jahre | |||
| GS Helene-von-Forster | Regelöffnungszeiten | bis 14 Jahre | |||
| GS Henry-Dunant-Schule | Sommer: tägl. bis 20 Uhr Winter: tagl. bis Einbruch der Dunkelheit | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Holzgartenschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Ketteler-Schule | Regelöffnungszeiten (nach Schulende) | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Knauer-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Kopernikusschule | Regelöffnungszeiten ÖPP/PPP | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Laufamholz | Regelöffnungszeiten | 3 - 16 Jahre | |||
| GS Maiacher Straße | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Maiach NEUBAU | Sommer: Mo-Fr 16-21 Uhr, Sa 8-21 Uhr Winter: Mo-Fr 16-18 Uhr, Sa 8-18 Uhr Ferien bereits ab 8 Uhr Besonderheit: ÖPP/PPP | 3-18 Jahre | |||
| GS Martin-Luther-King-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Max-Beckmann-Schule | Zwei Spielhöfe (vorne und Hartplatz) Vorne: Sommer: 8 - 21 Uhr, Winter 9 - 20 Uhr, Sonn- und Feiertage 9 - 20 Uhr | bis 16 Jahre |
| Schule | Öffnungszeiten | Altersgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Hartplatz: 1.11. - 31.03. bis 17 Uhr, 01.05. - 30.08. bis 20 Uhr, April/Sept/Okt bis 19 Uhr, Sonn- und Feiertage geschlossen. | |||||
| GS Michael-Ende-Schule | Sommer: Mo - Fr: 18:00 - 21.00 Uhr; Sa: 8 - 21 Uhr; Winter: Mo-Fr geschlossen, Sa: 8 - 18 Uhr; Sonn- und Feiertage geschlossen Besonderheit: ÖPP/PPP | 3 - 16 Jahre | |||
| GS Paniersplatz | Sommer: 8.00 - 19.00 Uhr Winter: 8.00 - 17.00 Uhr | 6 - 10 Jahre | |||
| GS Regenbogenschule | Regelöffnungszeiten | Kinder und Jugendliche | |||
| GS Reutersbrunnenschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS St. Johannis | Regelöffnungszeiten (nach Schulschluss) | bis 14 Jahre | |||
| GS Theodor-Billroth-Schule | Schultage: 14:00 - 20:00 Uhr Schulfreie Werktage: 8:00 - 20:00 Uhr Sonn- und Feiertage geschlossen | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Thoner Espan | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Adalbert-Stifter-Schule | Regelöffnungszeiten Besonderheit: ÖPP/PPP | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Altenfurt | Regelöffnungszeiten | 3 - 16 Jahre | |||
| GS und MS Bismarckstraße | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Carl-von-Ossietzky-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Dr.-Theo-Schöller-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule | Kein Spielhof mehr wegen Interimsgebäude | ||||
| GS und MS Georg-Ledebour-Schule | Regelöffnungszeiten | bis 12 Jahre | |||
| GS und MS Insel Schütt | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Katzwang | Regelöffnungszeiten | bis 14 Jahre | |||
| GS und MS Konrad-Groß-Schule | Regelöffnungszeiten | 6 - 16 Jahre | |||
| GS und MS Ludwig-Uhland-Schule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Scharrerschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Sperberschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS und MS Thusneldaschule | Regelöffnungszeiten | 6 - 16 Jahre | |||
| GS Wahlerschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Wiesenschule | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Zerzabelshof / Viatisstraße | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GS Zerzabelshof / Dependance Siedlerstr. | Regelöffnungszeiten | 3 - 16 Jahre | |||
| GS Ziegelstein | Regelöffnungszeiten | 3 - 16 Jahre | |||
| GYM Labenwolfgymnasium | Regelöffnungszeiten | 3 - 14 Jahre | |||
| GYM Martin-Behaim-Gymnasium | Außerhalb der Schulzeit + Sa./So./Feiertage | 3 - 14 Jahre | |||
| GYM Sigena-Gymnasium | Regelöffnungszeiten Besonderheit: ÖPP/PPP | 3 - 16 Jahre | |||
| MS Georg-Holzbauer-Mittelschule | Sommer: Mo-Fr: 13.30 - 21 Uhr; Sa + Ferien: 8 - 21 Uhr; Winter: Mo-Fr: 13.30 - 18 Uhr; Sa + Ferien: 8 - 18 Uhr | 6 - 16 Jahre | |||
| MS Hummelsteiner Weg | Sommer: 7 - 20 Uhr; Winter: 7 - 18 Uhr; Sa/Ferien: ab 9 Uhr | 6 - 16 Jahre | |||
| MS Neptunweg | Sommer: 15.45 - 21.00 Uhr Winter: 15.45 - 18.00 Uhr | 3 - 16 Jahre | |||
| MS St. Leonhard | kein Spielhof mehr | ||||
| RS und GYM im SSW in Planung | Noch offen | Noch offen | |||
| SFZ Eva-Seligmann-Schule | Regelöffnungszeiten | bis 14 Jahre |
Der Spielhof in der Reichelsdorfer Schulgasse (GS Erich-Kästner) musste aufgrund der Erweiterungsbauten für den Hort geschlossen werden, da die restliche Schulhoffläche zu klein ist, um adäquate Spielfunktionen unterzubringen, ist aber nach wie vor für Kinder als öffentlicher Schulhof zugänglich. An der GS Friedrich-Wanderer-Schule mussten Spielgeräte ebenfalls aufgrund von Erweiterungsbauten ersatzlos zurückgebaut und der Spielhof geschlossen werden, wobei der öffentliche Schulhof weiterhin für Kinder zugänglich ist. Aufgrund der Errichtung des Interimsgebäudes für Schule und Hort an der Grund- und Mittelschule Friedrich-Wilhelm-Herschel- Schule wurde der Spielhof zurückgebaut und steht bis auf Weiteres der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung. An der MS Schlößleinsgasse machten Sanierungsmaßnahmen den Rückbau der Kletterwand notwendig. Erst mit einer Generalsanierung können wieder zusätzliche Spielfunktionen untergebracht werden. Der Schulhof des SFZ an der Bärenschanze (Sielstraße) kann aufgrund seiner Nähe zur Justizvollzugsanstalt nicht als öffentlicher Schulhof genutzt werden. Das Pirckheimer Gymnasium konnte bisher aufgrund von Anwohnerklagen nicht zu einem öffentlichen Spielhof ausgestattet werden.
Spielplatzzugang in Höfen
Die CSU-Stadtratsfraktion stellte am 05. März 2018 den Antrag den Spielplatz in der Höfener Straße 175 öffentlich zugänglich zu machen. Die Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen bat in Ihrem Antrag vom 15. April 2019 ebenfalls um Klärung des Sachverhalts.
Seit vielen Jahren ist J zusammen mit SÖR und LA sehr bemüht, auf einem Teil des Grundstücks der Schulvorbereitenden Einrichtung in Höfen (Teilgrundstück der Fl.-Nr. 134/0, Gemarkung Höfen) einen öffentlichen Spielplatz für Kinder einzurichten. Dies scheiterte bisher an einer möglichen öffentlichen Zuwegführung. Aufgrund der Behandlung im Jugendhilfeausschuss am 18.12.2003 wurden die Möglichkeiten einer öffentlichen Zuwegführung von SÖR (damals GBA) geprüft. Drei Möglichkeiten gab es seinerzeit zur Erschließung der Grünfläche, die sich als Spielfläche eignen würde. Hierüber wurde in den letzten Jahren auch aufgrund von Anfragen des Bürgervereins berichtet.
Möglichkeit 1: Öffentlicher Zugang über das Gelände der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) Diese Möglichkeit wird seitens der SVE abgelehnt. Langjährige Bemühungen seitens LA und J mit dem Geschäftsbereich Schule und der SVE eine gemeinsame Lösung zu finden, führten bisher zu keinem Ergebnis.
Möglichkeit 2: Öffentlicher Zugang über das brachliegende Grundstück an der Eduardstraße Aus stadtplanerischer Sicht wurde diese Möglichkeit damals abgelehnt, da es für eine Bebauung langfristig für Handwerksbetriebe vorgesehen war. Zwischenzeitlich hatten sich die Planungen geändert, so dass eine öffentliche Zufahrt von der Euardstraße (Fl.Nr. 134/6 Gemarkung Höfen) zum Grundstück der SVE möglich gewesen wäre. Dieser Zugang brachte aber nicht die erforderliche Breite für die Pflegezufahrt und konnte deshalb nicht weiterverfolgt werden.
Möglichkeit 3: Öffentlicher Zugang (von Westen) über Privatweg Von Westen könnte das Grundstück der SVE über den privaten Weg (Grundstück Fl.Nr. 138 Gemarkung Höfen) des Kleingarten- und Kleintierzucht-Vereins Eintracht e.V. erschlossen werden. Da sich dieses Grundstück nicht im städtischen Eigentum befindet, führte LA bereits mehrfach Verhandlungen mit dem Verein. Dieser lehnt diese Möglichkeit bis heute ab.
Da bislang alle drei Möglichkeiten nicht umgesetzt werden konnten, war es bislang nicht möglich das Grundstück der Schulvorbereitenden Einrichtung in der Höfener Straße 175 für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine weitere Möglichkeit ergab sich inzwischen mit dem Ableben der Pächterin des städtischen Nachbargrundstücks Höfener Straße 179 (Teilgrundstück von Fl.Nr. 134, Gemarkung Höfen). LA beabsichtigt derzeit, das städtische Grundstück Höfener Straße 179 an die WBG für Wohnbauzwecke zu veräußern. In diesem Zusammenhang sollte auch eine mind. 500 m² große Kinderspielplatzfläche eingeplant oder eine mögliche öffentliche Zuwegführung berücksichtigt werden. Für die langfristige Perspektive ist ebenso der Fortbestand der Schulvorbereitenden Einrichtung in der Höfener Straße an sich zu klären. Im Zusammenhang mit der geplanten
Wohnbebauung sollte zeitnah ein tragfähiges Gesamtkonzept für SVE, öffentlicher Spielplatz und Wohnbebauung in Zusammenarbeit mit der WBG entwickelt werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Jugendhilfeausschuss 28.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Beiträge zur Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt, Werkstattbericht (Teil 1): Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sowie non-formale Bildung junger
Menschen
Anlagen: 8.1 Sachverhalt 8_2_Beilage Werkstattbericht-Weststadt
Bericht:
Die drei mit Bildungsfragen befassten Geschäftsbereiche 3. Bürgermeister Schule und Sport, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und Soziales haben sich ausgehend von den Projekten koopstadt und educational governance mit Unterstützung des Bildungsbüros deshalb auf den Weg gemacht, die Lern- und Bildungslandschaft für junge Menschen in der Nürnberger Weststadt näher zu beleuchten und Weiterentwicklungsoptionen auszuarbeiten. Vorgelegt wird hierzu der erste Werkstattberichtes zu den Bildungsbereichen "Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung" sowie "Non-formale Bildung junger Menschen". Ziel ist es, in Bezug auf die beiden Bildungsbereiche die spezifischen Bildungsherausforderungen für Kinder und Jugendliche im Stadtteil aufzuzeigen, Stärken und Lücken im Stadtteilangebot sichtbar zu machen und Ansätze zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft abzuleiten. Darüber hinaus stellt der Werkstatt-bericht einen Beitrag zur methodischen Diskussion kleinräuiger Bildungsberichterstattung dar, auf den Analysen anderer Stadtteile und Quartiere künftig aufbauen können. Die Ergebnisse des vorliegenden ersten Werkstattberichtes werden in einem nächsten Schritt mit den lokalen Netzwerken vor Ort diskutiert und bewertet. Gemeinsam sollen Schwerpunktthemen für die Weitentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft priorisiert und dazu moderierte Fachdialoge unter Beteiligung von Bildungsakteuren vor Ort und Planungsverantwortlichen der Verwaltung initiiert werden. Ergebnis dieser Fachdialoge sollten verbindliche Zielvereinbarungen zwischen örtlichen themenorientierten Arbeitsgruppen, Stadtverwaltung und Unterstützern für die weitere Entwicklungsarbeit im Stadtteil sein. Folgen soll ein zweiter Werkstattbericht mit dem Schwerpunktthema „Bildung im Schulalter“. Im Fokus dieses Berichtes werden die Entwicklungen rund um die Ganztagsbildung im Grundschulalter stehen. Die Erstellung des zweiten Teilberichtes ist ab 2020 geplant.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Grundlagenarbeit um Bildungszugänge und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche in der Nürnberger Weststadt zu verbessern - einem Stadtteil mit hoher Armutsbetroffenheit
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Gh
Beilage 8.1.
Sachverhalt
Beiträge zur Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt
Werkstattbericht (Teil 1): Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
sowie non-formale Bildung junger Menschen
Die Entwicklung der Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt ist in einem hochdynamischen Prozess begriffen: In den letzten Jahren wurden neue Kindertageseinrichtungen geschaffen, wurden Kulturbüro, KinderKunstRaum und Musikschule in der Kulturwerkstatt eingerichtet, ein neues Kinder- und Jugendhaus und ein Aktivspielplatz eröffnet, Spielplätze unter intensiver Nutzerbeteiligung errichtet, Netzwerke aufgebaut und stabilisiert, Stadtteilpaten für bessere Bildungschancen von Weststadtkindern gewonnen, Kindertagesstätten als Familienzentren oder Orte für Familien qualifiziert, alle allgemeinbildenden Schulen als familienfreundliche Schulen aktiv, usw. Und weitere Entwicklungen stehen an: An vielen Stellen im Stadtteil wird gebaut; auf dem Quelle-Areal und dem ehemaligen AEG-Gelände entstehen in den nächsten Jahren mehrere tausend neue Wohneinheiten. Und die Infrastrukturen in den Bereichen Bildung und Soziales sind in der Weststadt aufgrund der demografischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen stark gefordert. Die Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil führt zu weiter steigender Nachfrage nach Bildungsangeboten. Der hohe Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund bringt zudem besondere Integrationserfordernisse mit sich, denen formale wie non-formale Bildungsangebote Rechnung tragen müssen. Eine hohe Armutsbetroffenheit der jungen Stadtteilbevölkerung macht es des Weiteren umso nötiger, etwaige Barrieren für Bildungsteilhabe abzubauen sowie Bildungswege zu begleiten, damit sich Armutskarrieren nicht dauerhaft verfestigen. Es gibt somit regen Anlass für fachliche Diskussionen und gemeinsame Anstrengungen, den hier aufwachsenden jungen Menschen sowohl im quantitativen wie auch qualitativem Sinne bedarfsgerechte Bildungsangebote zu unterbreiten. Die drei mit Bildungsfragen befassten Geschäftsbereiche 3. Bürgermeister Schule und Sport, Kulturreferat und Referat für Jugend, Familie und Soziales haben sich ausgehend von den Projekten koopstadt und educational governance mit Unterstützung des Bildungsbüros deshalb auf den Weg gemacht, die Lern- und Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche näher zu beleuchten und Hinweise zu deren Weiterentwicklung auszuarbeiten. Der erste Werkstattbericht widmet sich unter Berücksichtigung der soziodemografischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen den Schwerpunkten der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie der non-formalen Bildung für junge Menschen im Stadtteil. Außerdem werden Einschätzungen lokaler Bildungsakteure zur Kooperation vor Ort wiedergegeben. Ziel des Berichtes ist es, die spezifischen Bildungsherausforderungen für Kinder und Jugendliche im Stadtteil aufzuzeigen, Stärken und Lücken im Stadtteilangebot sichtbar zu machen und Ansätze zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft abzuleiten. Diese sollen sowohl den Akteuren vor Ort wie auch den Planenden und Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zur Diskussion gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Werkstattbericht einen Beitrag zur methodischen Diskussion kleinräumiger Bildungsberichterstattung dar, auf den Analysen anderer Stadtteile und Quartiere künftig aufbauen können. Anlass, Ziele und methodisches Vorgehen werden in Kapitel 1 und die demografischen und soziökonomischen Rahmenbedingungen im Stadtteil in Kapitel 2 des beigefügten Werkstattberichtes näher beschrieben. Folgend werden die zentralen Befunde des ersten Werkstattberichtes zu den zwei untersuchten Bildungsbereichen (siehe Kapitel 3 + 4) sowie die Befunde zur Vernetzung der Bildungseinrichtungen vor Ort (siehe Kapitel 5) zusammenfassend dargestellt. Abschließend erfolgt ein Ausblick auf das weitere Vorgehen und die damit verbundene Diskussion der Berichtsergebnisse auf Stadtteilebene.
Zentrale Befunde zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (siehe Kapitel 3) Die demografische Entwicklung und die sozioökonomischen Lebenslagen der Familien im Stadtteil signalisieren erhebliche Herausforderungen für diesen Bildungsbereich. Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Stadtteil derzeit die notwendigen Planungen aufgesetzt. Mit der Inbetriebnahme des neuen Familienzentrums in der Rothenburger Straße konnte jüngst ein weiterer wichtiger Beitrag zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Familien im Stadtteil geleistet werden. Mit dem geplanten Haus für Kinder auf dem Quelle-Areal wird eine weitere große Einrichtung entstehen. Und perspektivisch werden auch auf dem AEG-Nord Areal entsprechende Kita-Planungen erforderlich. Auf Grund der sozioökonomischen Lebenslagen der Familien vor Ort wird empfohlen, mindestens eine der neuen Einrichtungen als Familienzentren zu konzipieren. Wenn Kitas das Aufwachsen der Kinder im Stadtteil in den ersten Jahren gut begleiten und unterstützen sollen, wenn Frühe Bildung für alle Kinder gelingen soll, wenn von Benachteiligung bedrohte Kinder spürbar besser gefördert werden sollen, muss der Ausbau von Kita-Plätzen Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung einhergehen. Wenn es darum geht, die Familienarbeit in den Einrichtungen zu unterstützen und die Qualifizierung sowie Weiterentwicklung der Fachkräfte zu fördern, wird aktuell wie auch künftig das städtische Maßnahmenprogramm zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen eine wichtige Rolle spiele. Neue Förderschwerpunkte wie die „Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter“ und das Projekt „frühstart“ sowie das jüngst verabschiedete „Gute-Kita-Gesetz“ eröffnen hierzu vor Ort zusätzliche Perspektiven. Die Kindertageseinrichtungen in der Nürnberger Weststadt sind überdurchschnittlich stark mit Integrationserfordernissen im Kontext von Flucht- und Arbeitsmarktmigration konfrontiert und brauchen dafür geeignete Ausstattung und Unterstützung. Die Arbeit mit Kindern verschiedener kultureller Herkunft ist längst Alltag in den Einrichtungen. Neben einem besonderen pädagogischen Förderbedarf spielt die Sprachbildung eine zentrale Rolle. Auch wenn hier schon vieles passiert, besteht aus Sicht der Einrichtungen noch weiterer Handlungsbedarf. Die Befunde zur Bildungsbeteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund verweisen zudem darauf, dass diese die Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich später und somit auch deutlich kürzer in Anspruch nehmen als Kinder ohne Migrationshintergrund. Im Sinne von Sprachbildung und sozialer Integration im Vorschulalter sind also Strategien zur Erhöhung der Besuchsdauer von Nöten. Ein Schlüssel dazu stellt die Förderung niedrigschwelliger Zugänge für Neuzugewanderte in Kindertageseinrichtungen dar. Mit dem Bundesprogramm „Kita- Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ werden hierzu wichtige Erfahrungen im Stadtteil gesammelt. Die Befunde zu den sozioökonomischen Lebenslagen junger Menschen in der Nürnberger Weststadt verweisen zudem darauf, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der dort lebenden Kinder aus sozial belasteten Familien stammt und besonderer Unterstützung bedarf. Erforderlich sind hier zusätzliche Personal- und Projektmittelausstattungen für Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Fokus auf Bildung, insbesondere zur Förderung der Sprach-, Medien- und Gesundheitskompetenz. Fachkräfte müssen für diese Aufgaben auch entsprechend qualifiziert werden. Darüber hinaus gilt es, die Zugänge zu Angeboten des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere für unter 3-jährige Kinder zu verbessern. Die etablierten und gut funktionierenden Strukturen und Angebote zur Förderung von Vorschulkindern beim Übergang Kindergarten-Schule stellen eine weitere wichtige Säule zur Unterstützung von Kindern aus bildungsfernen Familien dar und müssen aufrecht erhalten bleiben. Ein in Zukunft immer wichtiger werdendes Thema ist die Inklusion in Kitas, denn die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nimmt stetig zu. Dementsprechend gilt es auch in der Nürnberger Weststadt, die Schaffung integrativer Einrichtungen und den Ausbau von Einzelintegrationsplätzen voranzutreiben. Ungeklärt ist noch die Frage zum Umgang mit Kindern, die zwar einen erhöhten Förderbedarf haben, aber keine entsprechenden Diagnosen vorweisen.
Die Einrichtungen können für diese Kinder keine zusätzlichen Fördermittel nach dem BayKiBiG abrufen und bedürfen deshalb einer zusätzlichen Unterstützung. Zentrale Befunde zur non-formalen Bildung für Kinder und Jugendliche (siehe Kapitel 4) Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung ist die Bedeutung und zunehmende Relevanz der nonformalen Bildung unbestritten. Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter ist längst zentrales Element der Arbeit von Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Jugendorganisationen, Vereinen, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie der Schulen. In diesen Bereichen hat die Kommune als Gestaltungsakteur der lokalen Lern- und Bildungslandschaft großen Einfluss. Mit dem vorliegenden Bericht wurde der Versuch unternommen, sich der Bestandserhebung nonformaler Bildung im Sinne eines sozialräumlichen Bildungsmonitorings anzunähern und dabei konsequent die Nutzerperspektive einzunehmen. Auf etablierte Konzepte im Rahmen existierender Berichterstattung konnte dabei nicht zurückgegriffen werden. Der hier beschrittene Weg stellt somit auch einen Methodenbeitrag zur Ausgestaltung der kleinräumigen Bildungsberichterstattung im Bereich der non-formalen Bildung dar. Der Bereich der non-formalen Bildung wird im vorliegenden Bericht in Lernfelder untergliedert, welche auf Basis der wissenschaftlichen Diskussion und der bildungs- wie sozialpolitischen Debatte als relevant für die Entwicklungserfordernisse und außerschulischen Bildungsbedürfnisse im Kindes- und Jugendalter angesehen werden. Diese sind a) kulturelle Bildung, b) Partizipation und Demokratie, c) Sprachbildung und Literacy, d) Emotionen und soziale Beziehungen, e) Naturwissenschaften und Technik, f) Gesundheitliche Bildung und als Querschnittsthema die Digitalisierung. Durch eine lernfeldorientierte Strukturierung der Bestandserhebung und Bewertung des non-formalen Bildungsgeschehens im Stadtteil wird ein ganz neuer Blick eröffnet: Angebote werden nicht isoliert aus sich heraus begründet und befürwortet, sondern in einen sozialräumlichen Begründungszusammenhang aus Entwicklungserfordernissen und Unterstützungsbedarfen junger Menschen gestellt. Ein vollständiges Abbilden des non-formalen Bildungsgeschehens in der Nürnberger Weststadt kann auf Anhieb kaum gelingen. Daher erfolgt in diesem ersten sozialraumbezogenen Bildungsbericht für die nähere Analyse zunächst eine Fokussierung auf drei ausgewählte Lernfelder (die kulturelle Bildung, Sprachbildung und Literacy sowie die gesundheitliche Bildung), weil diese von den Netzwerkakteuren vor Ort als derzeit besonders relevant für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil angesehen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die übrigen Lernfelder in ihrer Relevanz für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung junger Menschen von geringerer Bedeutung sind. Mittels einer strukturierten Bestandserhebung werden mit Blick auf die drei ausgewählten Lernfelder Stärken und Lücken in der Lern- und Bildungslandschaft beschrieben und Hinweise zu deren Weiterentwicklung abgeleitet. Wichtig ist dabei die Fokussierung auf kommunale bzw. kommunal geförderte Angebote, also auf die Angebote und Programme, die im kommunalen Handlungsspielraum auch veränderbar sind. Folgende Vorgehensweise liegt der Analyse der drei Lernfelder zugrunde: Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Entwicklungsschwerpunkte im Kindes- und Jugendalter sowie der je nach Altersphase unterschiedlichen institutionell verorteten Zugänge zu Bildungsangeboten erfolgt die Ergebnisdarstellung zur Bestandserhebung in den jeweiligen Lernfeldern getrennt für die Lebensphase der frühen und mittleren Kindheit sowie der Jugendphase. Als Grundlage zur Bewertung des Ist-Standes der Angebotsstruktur werden zudem pro Lernfeld vorab zentrale Soll-Anforderungen im Sinne von Bildungszielen gemäß den Entwicklungsanforderungen in den unterschiedlichen Altersgruppen herausgearbeitet. Im Vergleich vom Ist-Stand (lernfeld-bezogene Angebotssituation) mit den Soll-Anforderungen (altersspezifische Bildungsziele) können dann Stärken und Schwächen in der Lern- und Bildungslandschaft identifiziert und Entwicklungserfordernisse abgeleitet werden. Die darauf basierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen im beigefügten Bericht sollen als Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungsprozesse im Stadtteil dienen.
Die gewonnenen Befunde sind sehr umfassend und können in der Sachverhaltsdarstellung nur kursorisch wiedergegeben werden. Der Fokus der folgenden Darstellung konzentriert sich auf eine grobe Skizzierung der Empfehlungen für die weitere Diskussion. Die Befunde zu den altersspezifischen Bildungszielen und der lernfeld-bezogene Angebotssituation können im Detail dem beigefügten Werkstattbericht entnommen werden.
Lernfeld „Kulturelle Bildung“
Die Kulturwerkstatt „Auf AEG“ ist als Zentrum kultureller Bildung mit gesamtstädtischem Auftrag konzipiert, ihr Standort in der Nürnberger Weststadt indessen mit Hinweis auf die hohe Armutsbetroffenheit gut begründet: Mit dem Ziel, die im Stadtteil aufwachsenden Kinder mit kreativen Angeboten, kulturellen Erfahrungen und künstlerischen Auseinandersetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, muss es gelingen, gut abgestimmt mit Kitas und Schulen im Stadtteil, die Angebote der Kulturwerkstatt für die Stadtteilkinder zu erschließen. Ein großes Pfund im Stadtteil stellt die „Musische Erziehung und musikalische Förderung“ von Kindern insbesondere durch den Einsatz von MUBIKIN dar. Im Schuljahr 2019/20 wird der geltende Vertrag zwischen den Kooperationspartnern auslaufen. Ziel muss es sein, sehr bald die Weichen dafür zu stellen, damit aufbauend auf dem bisher erreichten Niveau auch künftig eine qualitativ gute musikalische Früherziehung für Kindern im Stadtteil sichergestellt ist. Und über das Projekt Muggenhofer Jugendkultur (MuJuKu) sollen weiterhin die jugendkulturellen musikalischen Aktivitäten zwischen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen im Stadtteil verstetigt werden. Entwicklungspotenziale im Bereich „Kreatives Arbeiten und bildnerisches Gestalten“ werden im Ausbau der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Projekten des KinderKunstRaums gesehen. Eine mögliche Ausweitung des Angebots von Kreativklassen an den Grundschulen in der Weststadt, ein Einsatz der Schülerbaustelle und der mobilen Buchwerkstatt im Stadtteil sowie ein Ausbau von Kreativangeboten in der Ferienzeit sollen geprüft werden. Im Bereich „Darstellendes Spiel und Kunst“ besteht in der Kindergartenzeit mit den „Kindertheaterreihen oder -wochen“ ein Programm mit guter Breitenwirkung und Qualität, allerdings nur mit einer finanziellen Absicherung durch Spendengelder bis Ende 2021. Verstärkte Kooperationen mit der in der Kulturwerkstatt auf AEG angesiedelten Akademie für Schultheater und performative Bildung sind in Planung und bieten weiteres Entwicklungspotenzial in diesem Bereich. Frühe Zugänge zur Kultur werden in einzelnen Sparten über Programme mit großer Reichweite im Stadtteil angebahnt – etwa über MUBIKIN oder über die Kindertheaterreihen. Mit dem Kulturrucksack wurde vom Theater Mummpitz ein Programm geschaffen, das Kinder in der 3. Grundschulklasse systematisch an kulturelle Einrichtungen und Auseinandersetzungen mit künstlerischen Ausdrucksformen heranführt. Das alles sind wichtige Maßnahmen auf dem Weg, jedem Kind im Stadtteil Zugänge zu Kultur zu eröffnen. Diese Ansatzpunkte müssen auch zukünftig zentrale Bestandteile im Stadtteil sein. Nicht vergessen werden darf der zentrale Stellenwert der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Diese entfalten eine große Breitenwirkung, sind niedrigschwellig und ganzjährig für Kinder und Jugendliche im Stadtteil erreichbar, vor Ort gut vernetzt und prägen durch vielfältige Veranstaltungen im Stadtteil das kulturelle Leben maßgeblich mit. Die dauerhafte Absicherung dieser Angebote hat deshalb eine hohe Priorität.
Lernfeld „Sprachbildung und Literacy“
Im Bereich der Sprachbildung sind vor Ort neben den Kitas und Schulen auch Integrationseinrichtungen (wie IFMZ, DEGRIN e. V., Treffpunkt e. V.) sowie Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv. In guter Kooperation mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen gestalten sie Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache, zur Lernförderung und zu schulischen Hilfen. Die lokale Vernetzung wird von allen Partnern als besonderes Pfund hochgeschätzt. Gute Vernetzung allein kann aber nicht auffangen, dass immer mehr Kinder im Stadtteil einen hohen Unterstützungsbedarf in diesem Lernfeld mitbringen. Neben allgemeiner Sprachförderung und dem Erwerb von Deutsch als zweiter Sprache wird für
Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund vor allem Handlungsbedarf in der Förderung der Bildungssprache gesehen. Trotz der vielfältigen Angebote und Maßnahmen besteht auch nach wie Unterstützungsbedarf im Sinne einer qualifizierten Beratung, Begleitung und Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen. Ein wichtiger Baustein stellt in diesem Zusammenhang das im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 beschlossene Projekt zum Einsatz von Sprachberatern in kommunalen Einrichtungen dar, wovon auch Einrichtungen aus der Nürnberger Weststadt künftig profitieren sollen. Unterstützende Partnerin im Bereich der Sprachbildung ist auch die Stadtteilbibliothek Gostenhof, die ihre Angebote am Bildungs- und Erziehungsplan der Kindertageseinrichtungen ebenso ausrichtet wie am Lehrplan und an häufig behandelten Themen in der Schule. Eine weitere Stärkung der Zugänge zu den Bibliotheksangeboten der im Stadtteil aufwachsenden Kinder über Kita und Schule wird empfohlen. Dafür sollte die Stadtteilbibliothek räumlich und personell gut ausgestattet werden. Integrationseinrichtungen im Stadtteil und ihre gut im Sozialraum verankerten Angebote haben eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit für die jungen Menschen. Diese Angebote sind vor allem vom hohen Engagement der Mitarbeitenden getragen. Viel Energie wird dabei allerdings oftmals allein für das kreative Stopfen von Finanzierungslücken mittels Einzelprojektförderungen benötigt. Dringend gebraucht wird eine verlässliche Perspektive: Gemeinsam mit den Integrationseinrichtungen sollten deshalb ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet und Unterstützungsmöglichkeiten ausgelotet werden.
Lernfeld „Gesundheitliche Bildung“
Gesundheitsförderung ist in den Kindertageseinrichtungen in der Nürnberger Weststadt ein wichtiges Anliegen. Alle Kitas haben ihre eigenen Angebote, das Engagement ist groß, es passiert viel. Und doch ist die einhellige Meinung der Stadtteilaktiven: Es braucht noch mehr! Optimierungsbedarf besteht in Bezug auf die breitere Nutzung bereits bestehender und bewährter Programme. Ansporn muss es sein, diese verstärkt im Stadtteil zum Einsatz zu bringen. Dies betrifft z.B. das vom Gesundheitsamt angebotene Programm „gesunde Kita“, den Einsatz des pädagogisch entwickelten Sportförderprogrammes Rücken- und Bewegungsturnen (RüBe-Turnen) sowie die vielfältigen Medienpakete des Gesundheitsamtes zu gesundheitsrelevanten Themen. Eine besondere Chance bieten die Gesundheitskoordinatorinnen, die seit 2017 im Rahmen des vom Gesundheitsamt getragenen und von der AOK geförderten Projektes „Gesundheit für alle im Stadtteil“ Angebote und Maßnahmen für eine gesundheitsfördernde Lebensweise nah an den Bedarfen der im Stadtteil lebenden Menschen entwickeln und anpassen. Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen im Stadtteil wichtige Freizeit-, Erfahrungs- und Lernorte gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche dar und zielen auf die Stärkung ihrer Resilienz ab. Als wichtige Bezugsinstanz für junge Menschen aus dem Stadtteil sollten die Kinder- und Jugendeinrichtungen ihre gesundheitsfördernden Angebote beibehalten und diese bedarfsgerecht und partizipativ mit den Nutzerinnen und Nutzern weiterentwickeln. Und auch an dieser Stelle muss wiederholt werden, was über die Absicherung von Integrationseinrichtungen im Stadtteil gesagt wurde. Sie sind wichtige Treffpunkte vor Ort; vertrauensvolle Adressen, die Rat und Orientierung auch in gesundheitlichen Fragen anbieten oder vermitteln können.
Zentrale Befunde zur Vernetzung der Bildungseinrichtungen (siehe Kapitel 5)
Die Vernetzung von Stadtteileinrichtungen und -initiativen wird in der Nürnberger Weststadt von Akteuren und Partnern gleichermaßen hochgeschätzt. Eine Befragung der Stadtteilakteure zur Netzwerkarbeit bestätigte viele positive Effekte: allen voran einen besseren Angebotsüberblick, aber auch das Sichtbarwerden von Förderlücken, Qualitätsverbesserungen durch Kooperationen und das Erschließen von weiteren Ressourcen zu Gunsten des Stadtteils. Eine funktionierende
Vernetzung im Stadtteil ist die beste Voraussetzung um Fähigkeiten, Wissen, bestehende Ressourcen und gute Kontakte im Sinne einer bedarfsbezogenen Förderung zusammen zu bringen bzw. um weitere Unterstützungsbedarfe gezielt einfordern zu können. Denn: Stadtteilakteure sind Stadtteilexperten und eine gut funktionierende Netzwerkstruktur bietet die große Chance, dieses Wissen und diese Erfahrungen lösungsorientiert einzusetzen. Entsprechend wird von den Akteuren immer wieder darauf hingewiesen, dass Stadtteilvernetzung keine nette Zusatzbeschäftigung in üppigen Zeiten darstellt, sondern Grundlage jeder guten Stadtteilarbeit ist, die sich an den Bedarfen der Menschen vor Ort orientiert. Deshalb braucht lokale Vernetzung auch personelle Kapazitäten in den Stadtteileinrichtungen. Gewünscht werden weiterhin eine Stabilität in den Netzwerkstrukturen sowie mehr und mehr ein gemeinsames Handeln in Projekten und Aktionen. Thematische Schwerpunkte werden dabei in den Bereichen „kulturelle Bildung“, „Sprach- und Lernförderung“ sowie „Gesundheit, Bewegung und Ernährung“ gesetzt. Der vorliegende Werkstattbericht reagiert auf diese Prioritätensetzung und bietet eine Vorlage, um in den genannten Lernfeldern in einen fachlichen Weiterentwicklungsdialog einzusteigen.
Ausblick zum weiteren Vorgehen
Der vorliegende erste Werkstattbericht bildet den Auftakt für die kleinräumige Bildungsberichterstattung in der Nürnberger Weststadt. Folgen soll ein zweiter Werkstattbericht mit dem Schwerpunktthema „Bildung im Schulalter“. Im Fokus dieses Berichtes werden die Entwicklungen rund um die Ganztagsbildung im Grundschulalter stehen. Die Erstellung des zweiten Teilberichtes ist ab 2020 geplant. Die Ergebnisse des erstem Werkstattberichtes werden in einem nächsten Schritt mit den lokalen Netzwerken in themenbezogenen Fachdialogen diskutiert und bewertet werden. Die Umsetzung dazu soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen: Stufe 1: In den Stadtteilgremien - STARK Gostenhof Ost, STARK Gostenhof West, STARK Muggeley sowie im Regionalen Arbeitskreis Nürnberg West: Kooperation Kindergärten - Grundschulen - Horte werden die Ergebnisse kompakt präsentiert und diskutiert. Ziel ist es, in diesem ersten Schritt Schwerpunktthemen für die Weitentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft zu priorisieren, Klärungsbedarfe und potentielle Unterstützer für den weiteren Prozess zu benennen. Stufe 2: Nach Priorisierung der Schwerpunktthemen werden die davon betroffenen Bildungsakteure und Planungsverantwortlichen der Verwaltung zu moderierten Fachdialogen eingeladen. Ergebnis dieser Fachdialoge sollten verbindliche Zielvereinbarungen zwischen örtlichen themenorientierten Arbeitsgruppen, Stadtverwaltung und Unterstützern für die weitere Entwicklungsarbeit im Stadtteil sein. Der vorliegende Werkstattbericht will vor allem fachlich fundiert als Gesprächsanlass und Diskussionsgrundlage dienen, um das Bildungsangebot im Stadtteil weiter zu entwickeln. Das sozialraumbezogene Bildungsmonitoring und die Bildungsberichterstattung sollen nach erstem Probelauf kritisch überprüft werden, um mögliche Übertragungen auf andere Stadtgebiete ggf. zu vereinfachen. Wichtige Voraussetzung wird dabei sein, die Anforderungen an eine aussagekräftige Datengrundlage zu klären, die sowohl Nutzerdaten als auch Wirkungsdaten für ein kleinräumiges Bildungsmonitoring bereitstellt.
| B ILDUNGSBERICHTERSTATTUNG DER | |
|---|---|
| S N TADT ÜRNBERG | |
| B L - B EITRÄGE ZUR ERN UND ILDUNGSLANDSCHAFT | |
| D N W IN ER ÜRNBERGER ESTSTADT | |
| W – T 1 ERKSTATTBERICHT EIL | |
| F | B , B E RÜHKINDLICHE ILDUNG ETREUUNG UND RZIEHUNG UND |
| - B M NON FORMALE ILDUNG JUNGER ENSCHEN | |
| Stadt Nürnberg Bürgermeisteramt / Bildungsbüro 3. BM – Geschäftsbereich Schule und Sport Ref. IV / KuF – Amt für Kultur und Freizeit Ref. V / Referat für Jugend, Familie und Soziales; Jugendamt Stand: 04.11.2019 116 |
Inhalt
Vorwort ..................................................................................................................................... 3
1 Einleitung ................................................................................................................................... 4 1.1 Wandel in der Nürnberger Weststadt ............................................................................... 4 1.2 Bildung im Kontext einer integrierten Stadtentwicklung .................................................... 5 1.3 Vorausgegangenes Forschungsprojekt „Educational governance“ .................................. 6 1.4 Zielsetzung ...................................................................................................................... 7 1.5 Methodisches Vorgehen .................................................................................................. 8
2 Rahmenbedingungen ................................................................................................................. 9 2.1 Demografische Entwicklungen in der Nürnberger Weststadt ........................................... 9 2.2 Sozioökonomische Entwicklung in der Nürnberger Weststadt........................................ 16 2.3 Fazit und Empfehlungen ................................................................................................ 22
3 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ..................................................................... 23 3.1 Einrichtungen in der Nürnberger Weststadt ................................................................... 24 3.2 Versorgungssituation in der Nürnberger Weststadt ........................................................ 25 3.3 Bildungsbeteiligung in den Einrichtungen in der Nürnberger Weststadt ......................... 26 3.3.1. Belegungssituation ............................................................................................... 27 3.3.2 Besuchsdauer ...................................................................................................... 30 3.3.3 Sprachbildung ...................................................................................................... 30 3.3.4 Übergang Kindergarten-Grundschule ................................................................... 31 3.4 Bedarfsprognose und Ausbauplanung ........................................................................... 33 3.4.1 Ausbauplanung für unter 3-Jährige ...................................................................... 33 3.4.2 Ausbauplanung im Bereich der Regelförderung ................................................... 34 3.5 Zusammenfassung und Empfehlungen .......................................................................... 34
4 Non-formale Bildung junger Menschen ..................................................................................... 37 4.1 Bestandserhebung zu Angeboten non-formaler Bildung im Stadtteil – eine schrittweise Annäherung .................................................................................................................. 37 4.2 Ergebnisse zur Bestandserhebung in den ausgewählten Lernfeldern ............................ 43 4.2.1 Lernfeld „Kulturelle Bildung“ .................................................................................. 44 4.2.2 Lernfeld „Sprachbildung und Literacy“ ................................................................... 50 4.2.3 Lernfeld „Gesundheitliche Bildung“ ....................................................................... 53 4.2.4 Portraits ausgewählter Einrichtungen non-formaler Bildung in der Nürnberger Weststadt ............................................................................................................. 58 4.3 Fazit und Empfehlungen ................................................................................................ 59
5 Vernetzung der Bildungseinrichtungen ..................................................................................... 60 5.1 Netzwerkmonitoring – ein Feedbackinstrument zur lokalen Netzwerkarbeit ................... 60 5.2 Netzwerkmonitoring Gostenhof und Muggenhof/Eberhardshof 2017 ............................. 61 5.3 Fazit und Empfehlungen ................................................................................................ 64 6 Zusammenfassung ................................................................................................................... 65
Anhang ................................................................................................................................... 71 Tabellenverzeichnis ......................................................................................................................... 84 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................... 84
Vorwort
Die Entwicklung der Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt ist in einem hochdynamischen Prozess begriffen: In den letzten Jahren wurden neue Kindertageseinrichtungen geschaffen, wurden Kulturbüro, KinderKunstRaum und Musikschule in der Kulturwerkstatt eingerichtet, ein Kinder- und Jugendhaus und ein Aktivspielplatz neu eröffnet, Spielplätze unter intensiver Nutzerbeteiligung errichtet, Netzwerke aufgebaut und stabilisiert, Stadtteilpaten für bessere Bildungschancen von Weststadtkindern gewonnen, Kindertagesstätten als Familienzentren oder Orte für Familien qualifiziert, alle allgemeinbildenden Schulen als familienfreundliche Schulen aktiv, usw. Und weitere Entwicklungen stehen an: An vielen Stellen in der Nürnberger Weststadt wird gebaut; alleine auf dem Quelle-Areal und dem ehemaligen AEG-Gelände werden in den nächsten Jahren mehrere tausend neue Wohneinheiten geschaffen. Die Infrastrukturen in den Bereichen Bildung und Soziales sind in der Weststadt stark gefordert, mit der dynamischen Bevölkerungsentwicklung Schritt zu halten. Es gibt somit auch und gerade in der von Armut stark betroffenen Weststadt regen Anlass für fachliche Diskussionen und gemeinsame Anstrengungen, den hier aufwachsenden Kindern und Jugendlichen sowohl im quantitativen wie auch qualitativem Sinne bedarfsgerechte Bildungsangebote zu unterbreiten. Die drei mit Bildungsfragen befassten Geschäftsbereiche haben sich ausgehend von den Projekten „koopstadt“ und „Educational Governance“ mit Unterstützung durch das Bildungsbüro deshalb auf den Weg gemacht, die Lern- und Bildungslandschaft für junge Menschen in der Nürnberger Weststadt näher zu beschreiben und Hinweise zu deren Weiterentwicklung abzuleiten. Nunmehr liegt der erste Werkstattbericht vor, der sich dem Schwerpunktthema „Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und non-formale Bildung junger Menschen“ widmet. Ein zweiter Werkstattbericht mit dem Schwerpunktthema „Bildung im Schulalter“ unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungen zur Ganztagsbildung im Grundschulalter ist bereits in Planung und soll im Jahr 2020 vorgelegt werden. Beide Teilberichte nehmen zwar unterschiedliche Bereiche der Lernund Bildungslandschaft für junge Menschen in den Fokus, gehören aber zusammen und folgen dem gemeinsamen Anliegen der ganzheitlichen Betrachtung des Bildungsangebots und der Bildungsteilhabe im Stadtteil. Die zeitlich getrennte Berichterstattung erfolgt vor dem Hintergrund des ab 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter sowie des Ausbaus der Ganztagsgrundschulen in Bayern. Da dies im Primarbereich umfassendere Veränderungen nach sich ziehen wird, macht eine Berichterstattung zu den damit verbundenen Entwicklungspotenzialen für den Stadtteil erst dann Sinn, wenn die Rahmenbedingungen zur Umsetzung bekannt sind. Mehr Klarheit wird hierzu bis Ende des Jahres erwartet. Es bleibt somit spannend und wir sind uns sicher, dass die kleinräumige Berichterstattung zur Lernund Bildungslandschaft junger Menschen in der Weststadt eine gute Grundlage für gemeinsame Entwicklungen ist. Schon der Begriff „Werkstattbericht“ macht deutlich: Es handelt sich hier keinesfalls um einen Schlusspunkt, sondern vielmehr um einen Auftakt zur Intensivierung der fachlichen Diskussion auf allen Ebenen und in allen Bereichen der lokalen Lern- und Bildungslandschaft. Dazu laden wir Sie sehr herzlich ein.
Dr. Klemens Gsell Prof. Dr. Julia Lehner Reiner Prölß 3. Bürgermeister Berufsmäßige Stadträtin Berufsmäßiger Stadtrat Kulturreferentin Referent für Jugend, Familie und Soziales
1 Einleitung
Bildung bestimmt Lebens- und Teilhabechancen junger Menschen maßgeblich. Für den formalen Bereich der Bildung, wie er etwa durch Schulen geleistet wird, ist dies unmittelbar ersichtlich. In der Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages von 2007 wird ein Bildungsverständnis programmatisch entfaltet, das für Betrachtung und Analyse einer kommunalen Bildungspraxis auch heute noch geeignet erscheint: „Bildung ist mehr als Schule! Kognitives, soziales und emotionales Lernen müssen miteinander verbunden und in verbindliche Vernetzungsstrukturen einbezogen werden.“ Bildung im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes zur Persönlichkeitsentwicklung erfolgt somit in einem Wechselspiel von formaler, non-formaler und informeller Bildung. Dazu die Aachener Erklärung: „Ausgangspunkt für Bildungsprozesse in den verschiedenen Lebensphasen ist die kommunale Ebene. Hier entscheidet sich Erfolg oder Misserfolg von Bildung, werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, gesellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit einer Region gelegt. Die Städte prägen mit ihren vielfältigen Einrichtungen die Bildungslandschaft Deutschlands: Kindertagesstätten, Familienzentren, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen, Volkshochschulen und zahlreiche Kultureinrichtungen sind Eckpfeiler der öffentlichen Infrastruktur in der Bildung.“1 Häufig finden Bildungsprozesse in der näheren Umgebung, im Sozialraum, statt. Dies trifft insbesondere für Kinder und Jugendliche zu. Die Ausgestaltung der Bildungslandschaft im Sozialraum entfaltet somit eine prägende Wirkung auf die Möglichkeiten der Bildungsteilhabe. Der erste Teil eines sozialräumlichen Werkstattberichts zur Lern- und Bildungslandschaft der Nürnberger Weststadt reiht sich ein in Entwicklungen infolge der in den 2000ern begonnenen Stadtentwicklungsmaßnahmen. Im Rahmen dieses Prozesses wurden sechs Stadtbereiche mit hohen Entwicklungsbedarfen, unter anderem auch die Weststadt identifiziert und zu Gebieten einer integrierten Stadtentwicklung ernannt.2 Schon damals wurde die Entwicklung einer Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt als ein zentrales Ziel der Maßnahmen festgeschrieben und infolgedessen eine Beteiligung am Projekt „Educational governance“ initiiert (vgl. Abschnitt 1.3). Die Weststadt qualifiziert sich des Weiteren, da das Gebiet schon immer schnelllebigen Wandungsprozessen unterworfen war. Ein regelmäßiger datengestützter Blick auf Veränderungen scheint daher nötig und sinnvoll, um mögliche Handlungserfordernisse ableiten zu können. Das INSEK-Gebiet Weststadt (nach dem Erweiterungsbeschluss) wurde auch hier als Betrachtungsraum ausgewählt: Das Gebiet grenzt „im Osten an die Altstadt und reicht im Westen bis zur Stadtgrenze zwischen Nürnberg und Fürth. Im Süden wird es durch die parallel verlaufende Bahntrasse und den Frankenschnellweg gefasst. Im Norden bildet das Pegnitztal eine natürliche Grenze.“3 Im Abschnitt zu den Rahmenbedingungen wird die Weststadt anhand der fünf statistischen Bezirke Gostenhof, Himpfelshof, Bärenschanze, Eberhardshof und Muggenhof betrachtet.
1.1 Wandel in der Nürnberger Weststadt
Charakteristisch für die Nürnberger Weststadt sind eine geradezu umweglose Verbindungsstraße zwischen Nürnberg und Fürth sowie eine Reihe stattlicher Gewerbegebäude. Gefehlt haben lange Zeit städtebauliche Akzente, grüne Plätze und attraktive Begegnungs- und Verweilorte. Der „ferne Westen“ war kein Stadtteil, der eigene Identität und Traditionen ausgeprägt hat; die Fürther Straße
1 Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages anlässlich des Kongresses „Bildung in der Stadt“ am 22./23. November
2 Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Amt für Wohnen und Stadtentwicklung; „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Weststadt“ S.12 ff 3 siehe Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Amt für Wohnen und Stadtentwicklung; „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Weststadt“ S.23
schon immer ein Verkehrs- und Nutzweg, der vorrangig ökonomischen Zwecken zu dienen hatte. Als Wohn- und Aufenthaltsort war dieses Stadtgebiet im gesamtstädtischen Kontext lange Zeit vergessen. Aber: In Stadtgebieten mit nur wenigen Traditionen, fallen auch Verpflichtungen weg, fehlen Sentimentalitäten.4 Und das macht offen für Transformation und Veränderung. Spätestens seit den 1970er Jahren vollzieht sich in der Nürnberger Weststadt ein Strukturwandel, der in den vergangenen zehn Jahren noch an Fahrt gewonnen hat. Aber genau betrachtet haben Veränderung und Anpassung die Weststadt schon immer begleitet. Zum Beispiel in den sogenannten Wirtschaftswunderjahren, für die die Quelle geradezu paradigmatisch stand. Aber auch Aufschwung und Niedergang der AEG passen ins Bild. Und so sind auch die neuen Zeichen der Zeit hier schnell sichtbar geworden: der Strukturwandel hin zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft mit veränderten Anforderungen an die Bildungsqualifikationen. So konnten auch gerade hier am Standort Experimentierfelder einer innovativen Kultur- und Kreativwirtschaft entstehen. Ob und wie dieser Strukturwandel auch weiterhin gelingt, hängt nicht nur davon ab, welche weiteren Nutzungen künftig in die prägenden Gewerbebauten wie dem vormaligen Quelle-und AEG-Gelände einziehen. Vielmehr muss auch eine Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet entwickelt werden und vor allem müssen die hier lebenden Menschen auf diesem Weg einer Quartiersentwicklung mitgenommen werden. Verbesserungen müssen für sie spürbar werden. Zur Quartiersentwicklung hat das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt Entwicklungslinien aufgezeigt und mit Hilfe des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau West" konnten bereits wichtige Infrastrukturen, insbesondere Bildungseinrichtungen ergänzt werden. Gute Anfänge sind also gemacht und Voraussetzungen für Veränderungsprozesse sind geschaffen!
1.2 Bildung im Kontext einer integrierten Stadtentwicklung
Rahmenbedingungen für positiv wirksame Bildungsprozesse zu initiieren und zu stärken, muss Bestandteil einer zukunftsgerichteten Stadtpolitik sein. Diese Bedingungen beziehen sich nicht nur auf die Ausstattung und das Funktionieren einzelner Bildungseinrichtungen, sondern müssen das Zusammenspiel sämtlicher Akteure (nicht nur der Bildungsinstitutionen) und besonders auch der Bürgerinnen und Bürger vor Ort im Sinne einer Lern- und Bildungslandschaft im Blick haben. Strukturwandel zu gestalten und Stadträume zu entwickeln heißt einerseits, in leer stehenden Gebäuden und auf brach gefallenen Flächen mit unkonventionellen Zwischennutzformaten innovative Dienstleistungen zu etablieren; es muss aber vor allem auch heißen, lebenswerte Quartiere zu entwickeln: ein ebenso geschütztes wie anregungsreiches Wohnumfeld für die hier Heranwachsenden, Orte der Begegnung und des Austauschs, unterstützende und sorgende Strukturen für alle, die in ihrer Lebenslage eher immobil sind, oder auch niedrigschwellige Bildungsangebote. Der Ansatz einer integrierten Stadtentwicklung macht es deshalb zum Handlungsprinzip, geschäftsbereichsübergreifend zu denken, für aktuelle Herausforderungen bestmögliche Lösungsansätze zu gewinnen. So wurden im „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept" (INSEK) für die Nürnberger Weststadt folgende fünf Konzeptbausteine erarbeitet: Grün- und Freiraumkonzept Profilierung des Wohnstandorts Stadtidee Fürther Straße Profilierung des Gewerbestandorts Lern- und Bildungslandschaft Weststadt.
4 "Die Fürther Straße ist deshalb eine zugleich unsentimentale und lebhafte Straße, deren neutraler Charakter zugelassen hat, daß sie sich stets der neuesten Entwicklung anpassen konnte." Klaus-Jürgen Sembach in Aufriss, Schriftenreihe des Centrum Industriekultur, Nr. 5, 1985A
Gelingende Stadtentwicklung (zumal in einem von Gewerbe und Wohnen geprägten Gebiet) muss also dafür sorgen, dass sich Lebens- und Aufenthaltsqualität, städtebauliche Entwicklungen, Produktions- und Dienstleistungsbedingungen sowie Bildungs- und Teilhabechancen der hier wohnenden Bevölkerung nicht nur gleichberechtigt entwickeln, sondern besser noch aktiv aufeinander beziehen. Im INSEK Weststadt wurde die Zielsetzung, eine Lern- und Bildungslandschaft gestalten zu wollen, wie folgt begründet: „Bildung ist mittel- und langfristig die beste Armutsprävention und eine wesentliche Ressource der Wissensgesellschaft. Bildung zu ermöglichen und Bildungszugänge zu schaffen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Schon seit längerem kooperieren viele Sozial-, Bildungs- und Kultureinrichtungen und ihre Akteure in der Weststadt miteinander. Sie stehen für eine auf den Sozialraum Stadt orientierte integrierte Entwicklungsstrategie. Ziel ist es, die Lern- und Bildungslandschaft in der Weststadt so aufzustellen, dass sie vor Ort Bildungszugänge öffnet, Bildungsteilhabe ermöglicht und die besonderen Potentiale einer jungen, internationalen und an Kindern reichen Stadtgesellschaft zum Tragen bringt." 5 Besonderes Augenmerk liegt auf den Angeboten für die kleineren Kinder, eine bedarfsgerechte Ganztagsbildung und -betreuung, die Betreuung von Übergängen, auf dem Angebot von Spiel- und Erfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche sowie auf den Möglichkeiten einer guten Integration von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund.
1.3 Vorausgegangenes Forschungsprojekt „Educational governance“
Wie können die Nürnberger Politik und Verwaltung gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern die Lern- und Bildungslandschaft der Nürnberger Weststadt gestalten, um (insbesondere jungen Menschen) bessere Bildungs-, Lebens- und berufliche Perspektiven zu eröffnen? Mit dieser Fragestellung haben sich drei der mit Bildungsfragen in der Stadt Nürnberg beschäftigten Geschäftsbereiche – 3. BM Schule & Sport, Kultur sowie Jugend, Familie und Soziales – von 2010 bis 2014 am Forschungsprojekt „Educational governance“ unter Leitung von Prof. Olk, Universität Halle- Wittenberg, beteiligt. Im 2014 vorgelegten Forschungsbericht werden Umstrukturierungs- und Steuerungsprozesse im Kontext der Gestaltung lokaler Bildungslandschaften beschrieben, analysiert und verglichen. Neben einer gesamtstädtischen Perspektive waren vor allem stadtteil- und quartiersbezogene Konzepte im Bildungsbereich auffallend. Diese waren zunächst von den drei genannten Ressorts im je eigenen Zuständigkeitsbereich den jeweiligen Fachstrategien folgend initiiert und umgesetzt worden. Förderlich war aus Sicht der wissenschaftlichen Begleitung, dass die Bemühungen um eine Lernund Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt in einen umfassenden Stadtteilentwicklungsprozess eingebettet werden konnten. So war zum einen durch die Beteiligung am nationalen Stadtentwicklungsvorhaben koopstadt6 ein interkommunaler Austausch möglich. Und so konnten zum anderen, ausgestattet mit Stadterneuerungs- und mit zusätzlichen Strukturfördermitteln, stadtteilzentrale Einrichtungen im sozialen und kulturellen Bereich – Orte der Begegnung, der Integration, Orte non-formaler Bildung – geschaffen werden. Während der Projektlaufzeit wurden die Planungen für die Kulturwerkstatt „Auf AEG“ und deren Einrichtungen – das Kulturbüro Muggenhof, der Kinder- KunstRaum, die städtische Musikschule und das Centro Español – sowie für das Kinder- und Jugendhaus TetriX und den Aktivspielplatz Fuchsbau, für Spielplätze am Leiblsteg und am Heinickeplatz vorangetrieben.
5 Aus "Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Weststadt, Stadt Nürnberg, 2012 6 Kooperationsprojekt von Leipzig, Bremen und Nürnberg im Rahmen der Initiative Nationale Stadtentwicklungspolitik 2006 bis 2015. Ziel war es, einen interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung zu initiieren.
Schließlich war auf operativer Ebene die sehr gute Vernetzung der örtlichen Akteure im Stadtteil augenfällig geworden, die sich auch in vielfältigen gelungenen Kooperationen zeigt – in Tandem-Fortbildungen von Grundschule und Kindertageseinrichtungen, in Familienzentren und Kindertageseinrichtungen als Orte für Familien, in der Unterstützung durch Stadtteilpaten oder in vielfältigem ehrenamtlichen Engagement zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Insgesamt bescheinigte das Forschungsteam eine Vorgehensweise, „die von herkömmlichen Managementkonzepten abweicht und auf eine Kultur der Vernetzung und der Bildung von Vertrauen zwischen Akteuren unterschiedlicher Bereiche und Handlungsfelder setzt.“7 Es wird aber durchaus zu Bedenken gegeben, dass zwar in einer Anfangsphase die „orientierende Wirkung relativ allgemein gehaltener Ziele – wie zum Beispiel „kein Kind darf verloren gehen“ oder „Denken in Biografien“ – durchaus ausreichend sein kann, dass aber auf Dauer auch „in einer Strategie der langfristig angelegten Vernetzung die Formulierung von Teilzielen und Zeitplänen und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen und Projekten vorausgesetzt sein sollte“.8 Kurz gesagt: der Nürnberger Weststadt wurde viel Potential bescheinigt: neue, ebenso wie lange bewährte Bildungseinrichtungen, engagierte Akteure, effiziente Netzwerkstrukturen, gute Konzepte, viele gute Maßnahmen und Projekte, tatkräftige Unterstützer – was fehlt ist eine gemeinsame strategische Ausrichtung, eine Verständigung auf Bildungsziele und Maßnahmen zu deren Erreichung. Empfohlen wird auch die Einrichtung eines sozialraumbezogenen Bildungsmonitoring. Dieses sollte ein regelmäßig angewandtes Instrument zur Beobachtung von Bildungsangebot und Bildungsteilhabe in der Nürnberger Weststadt sein. Entwicklungen sollen somit sichtbar werden und für Verantwortliche als wichtige Entscheidungs- und Steuerungshilfe für die Handlungsebene dienen.
1.4 Zielsetzung
Vor dem Hintergrund der bisherigen Prozesse zu einer integrierten Stadtteilentwicklung und auf Basis des Projekts „Educational governance“ soll die Lern- und Bildungslandschaft junger Menschen in der Nürnberger Weststadt weiter verbessert werden. Mit der vorliegenden stadtteilbezogenen Bildungsberichterstattung soll hierzu ein Beitrag geleistet werden, in dem die spezifischen Bildungsherausforderungen für Kinder und Jugendliche im Stadtteil aufgezeigt, Stärken und Lücken im Stadtteilangebot sichtbar gemacht und Ansätze zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft sichtbar werden. Hierzu bedarf es der Auseinandersetzung mit folgenden Fragestellungen: Wie lässt sich die Bildungslandschaft der Nürnberger Weststadt unter Berücksichtigung der soziodemografischen und -ökonomischen Rahmenbedingungen beschreiben? Welche formalen und non-formalen Bildungsangebote stehen in der Nürnberger Weststadt zur Verfügung und wie werden diese von den Kindern und Jugendlichen vor Ort genutzt? Wie werden generell Vernetzung und Kooperation durch die Bildungsakteure in der Nürnberger Weststadt bewertet? Welche Entwicklungspotenziale werden zur Verbesserung der Bildungsteilhabe und Bildungschancen junger Menschen in der Nürnberger Weststadt gesehen? Der erste hier vorliegende Werkstattbericht liefert eine Beschreibung der Lern- und Bildungslandschaft fokussiert auf die Bereiche der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie der nonformalen Bildung für Kinder- und Jugendliche im Stadtteil. Im Sinne eines kleinräumigen Bildungsmonitorings wird für beide Bildungsbereiche aufgezeigt, welche Angebote Kindern und Jugendlichen in der Nürnberger Weststadt zur Verfügung stehen und wie diese vor Ort genutzt werden. Insbesondere für den immer wichtiger werdenden Bereich der non-formalen Bildung eröffnet der Bericht mit einer
7Prof. Olk, Universität Halle-Wittenberg: Educational governance, Endbericht Nürnberg, 2014 (unveröffentlicht), S. 165 f. 8 ebenda Seite 166
Strukturierung nach Lernfeldern eine neue Perspektive zur Erfassung und Bewertung der Angebotsstrukturen. Darüber hinaus werden Einschätzungen der lokalen Bildungsakteure zur praktizierten Vernetzung und Kooperation vor Ort wiedergegeben. Im geplanten zweiten Werkstattbericht werden dann die Bildungsangebote im Schulalter mit besonderem Fokus auf die Ganztagsbildung im Grundschulalter näher beleuchtet. Im Vorwort wurde bereits die inhaltliche Zweiteilung der Werkstattberichte begründet. Neben Politik und Verwaltung, sollen beide Berichte vor allem den Akteuren vor Ort als datengestützte Informationsquelle zur Bewertung des Bildungsangebots und der Bildungsteilhabe junger Menschen dienen. Auf deren Grundlage sollen entsprechende Veränderungen in Quantität und Qualität abgestimmt und eingeleitet werden. Sozialräumliche Bildungsberichterstattung versteht sich somit als Mittel zur Stadtteilentwicklung und als Entscheidungs- und Steuerungshilfe, um Bildungsund Teilhabechancen der Bevölkerung vor Ort zu verbessern. Darüber hinaus stellt der Werkstattbericht insgesamt einen methodischen Beitrag zur kleinräumigen Bildungsberichterstattung dar, auf den Analysen anderer Stadtteile und Quartiere aufbauen können.
1.5 Methodisches Vorgehen
Durch eine Kombination verschiedener methodischer und analytischer Zugänge erfolgt eine Annäherung an die Lern- und Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt wie folgt: Auswertung von Kennzahlen und Indikatoren Aufbauend auf der langjährigen Erfahrung des Bildungsbüros in der datengestützten Darstellung des Bildungsgeschehens für die Gesamtstadt, konnten schon gemeinsam mit Prof. Olk Indikatoren für ein sozialraumbezogenes Bildungsmonitoring entwickelt werden. In Anknüpfung daran wurde im vorliegenden Bericht das Indikatorenset unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bezüge und mit dem Fokus auf junge Menschen erweitert. Auf dieser Grundlage erfolgt eine empirische Beschreibung der soziodemografischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen einer Lern- und Bildungslandschaft. Methodisches Vorgehen im Bereich der formalen Bildung Im Bereich der formalen Bildung wird in diesem Werkstattbericht die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung auf Stadtteilebene näher analysiert. Analog der Bildungsberichterstattung für die Gesamtstadt werden die kleinräumig verfügbaren Informationen zur Einrichtungs- und Trägerstruktur, Versorgungssituation und Bildungsbeteiligung in der Nürnberger Weststadt aufbereitet. Methodisches Vorgehen im Bereich der non-formalen Bildung Die Datengrundlage für die non-formale Bildung ist generell sehr eingeschränkt. Daher werden ausgewählte Angebote dargestellt. Die Auswahl strukturiert sich nach Lernfeldern, wobei der Schwerpunkt auf (i) kulturelle Bildung, (ii) Gesundheitsbildung und (iii) sprachliche Bildung liegt. Aufgelistet werden Angebote, die verlässlich vorgehalten und kommunal verantwortet oder gefördert werden, die eine große Reichweite besitzen und im Idealfall kooperativ umgesetzt sind. Ebenso werden Angebote aufgeführt, die besondere Zugangswege zur Zielgruppe nutzen. Ergänzt werden die Darstellungen der Angebote im Anhang um Porträts ausgewählter Einrichtungen, die diese anbieten. Netzwerkmonitoring Die Ergebnisse eines durch die Regiestelle für Sozialraumentwicklung der Stadt Nürnberg in Auftrag gegebenen Netzwerkmonitorings geben Aufschluss über Kooperationen im Stadtteil sowie über Zufriedenheit mit Qualität und Effizienz der lokalen Netzwerkarbeit. Darüber hinaus weisen sie auf die Bedeutsamkeit verschiedener inhaltlicher Schwerpunkte hin. In lokalen Auswertungsworkshops wurden erste Vorschläge zur Weiterentwicklung der lokalen Zusammenarbeit formuliert.
2 Rahmenbedingungen
Kommunales Bildungsmanagement muss demografische und ökonomische Rahmenbedingungen im Blick haben und in Planung und Steuerung berücksichtigen. Diese variieren nach Stadtteil und Quartier, wodurch sich auch unterschiedliche Handlungsbedarfe in Sachen Bildung ergeben können. Daten zur demografischen Entwicklung bilden die Grundlage, um die aktuelle und künftige Bildungsnachfrage abschätzen zu können. Eine weitere wichtige Voraussetzung für Bildungsteilhabe und Bildungschancen ist die soziale und ökonomische Situation der Bevölkerung. So sind etwa Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind bzw. sich schwertun, dort Fuß zu fassen, oftmals auf staatliche Hilfen angewiesen und ihre gesellschaftliche Teilhabe ist häufiger eingeschränkt. Dies wirkt sich auch negativ auf die Bildungsbiografien der Kinder und Jugendlichen aus, die in solch benachteiligten Familien aufwachsen. Der starke Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft in Deutschland ist weithin bekannt.9
2.1 Demografische Entwicklungen in der Nürnberger Weststadt
Da dieser Bericht die Lern- und Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche in den Fokus nimmt, werden vorwiegend demografische Entwicklungstrends im Kinder- und Jugendalter betrachtet. Bevölkerungsstruktur In der Nürnberger Weststadt leben Ende 2017 37.440 Menschen. Dies entspricht einem Anteil von gut 7 % der gesamtstädtischen Bevölkerung. Vor allem in Muggenhof und Himpfelshof leben dabei weniger Menschen, als in den Bezirken Gostenhof, Bärenschanze und Eberhardshof. Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerungsstruktur im Stadtteil, 2017
| *statistischer Bezirk | Bevölkerung Gesamt | Anteil in % | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Bevölkerung ohne Migrationshintergrund | Bevölkerung mit Migrationshintergrund | ||||
| Deutsch mit Migra- tionshintergrund | Ausländer | Ge- samt | |||
| Gostenhof* | 9.544 | 35,9% | 16,9% | 47,1% | 64,1% |
| Himpfelshof* | 6.041 | 57,7% | 17,0% | 25,4% | 42,3% |
| Bärenschanze* | 9.881 | 37,8% | 19,7% | 42,5% | 62,2% |
| Eberhardshof* | 9.249 | 39,1% | 23,9% | 37,0% | 60,9% |
| Muggenhof* | 2.725 | 22,0% | 19,9% | 58,1% | 78,0% |
| Nürnberger Weststadt | 37.440 | 39,7% | 19,6% | 40,7% | 60,3% |
| Nürnberg Gesamt | 532.194 | 54,4% | 22,6% | 22,9% | 45,6% |
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Stand ist der 31.12.2017 Die Bevölkerungsstruktur in der Nürnberger Weststadt ist durch Internationalisierung und Zuwanderung geprägt. Dort leben Ende 2017 Menschen aus 128 Nationen. Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner mit Zuwanderungsgeschichte ist mit gut 60 % vergleichsweise hoch (Gesamtstadt knapp 46 %).10 Besonders in Muggenhof ist der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (78 %) überdurchschnittlich hoch. Hier fällt im Vergleich zu den anderen Bezirken vor allem der hohe Anteil der ausländischen Bevölkerung besonders ins Gewicht. Der Bezirk Himpfelshof fällt dagegen durch vergleichsweise niedrige Werte auf. Sowohl der Anteil der ausländischen Bevölkerung (ca. 25 %) als auch der Anteil der deutschen Bevölkerung mit Migrationshintergrund (17 %) sind im Vergleich zur restlichen Weststadt niedrig. Der Wert bei Deutschen mit Migrationshintergrund liegt
9 Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hg.), „Bildung in Deutschland 2018. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Wirkung und Erträgen von Bildung, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bielefeld 2018, S. 5 10 Innerhalb der Bezirke unterscheiden sich die Anteile weiterhin, was hier aus Platzgründen nicht näher ausgeführt wird.
dabei sogar unter dem gesamtstädtischen Wert von 22,6 %. Die Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Gostenhof, Bärenschanze und Eberhardshof liegen nahe am gesamtstädtischen Wert, allerdings mit jeweils deutlich überdurchschnittlichen Anteilen an ausländischer Bevölkerung. Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Nationalitätengruppen im Stadtteil, 2017
| 883 | ||||
|---|---|---|---|---|
| 898 | ||||
| 690 | 369 | 777 | ||
| 617 | 445 | |||
| 364 | ||||
| 481 | ||||
| 2.308 | 354 | 2.668 | 216 | |
| 383 | ||||
| 167 | ||||
| 181 | 1.796 | 97 | ||
| 830 | 887 |
Übriges Ausland
Herkunftsländer 2500 Asylbewerber
Türkei
500 EU (ohne Deutschland)
04 Gostenhof 05 Himpfelshof 22 Bärenschanze64 Eberhardshof 65 Muggenhof Die Herkunftsländer Asylbewerber beziehen sich auf folgende Staaten: Eritrea, Äthiopien, Armenien, Afghanistan, Aserbaidschan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils der 31.12
Ein Großteil der ausländischen Bevölkerung im Stadtteil weist eine europäische Staatsangehörigkeit auf (55,7 % Gesamtstadt 47,5 %). Überdurchschnittlich hoch ist der Bevölkerungsanteil mit europäischer Herkunft mit 63,5 % vor allem in Bärenschanze. Der Anteil Staatsangehöriger aus den „typischen“ nichteuropäischen Herkunftsländern der jüngsten Fluchtzuwanderung variiert innerhalb der Weststadt stark, liegt aber insgesamt mit 13 % nur knapp über dem gesamtstädtischen Wert (11,9 %). Himpfelshof, Bärenschanze und Eberhardshof weisen Werte unter dem städtischen Anteil auf, die Anteile in Gostenhof (15,3 %) und Muggenhof (24,2 %) sind deutlich höher. Bevölkerungsbewegung im Stadtteil Die Bevölkerungsbewegung setzt sich aus dem räumlichen Wanderungsgeschehen (außerstädtische Zu- und Wegzüge sowie innerstädtische Umzüge) und der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten- und Sterbefälle) zusammen. Zum einen sind in der Nürnberger Weststadt in den letzten Jahren starke außerstädtische Wanderungsgewinne zu beobachten, während sich bezüglich der innerstädtischen Umzüge ein Wanderungsverlust ergibt. Für die Entwicklung der Zahl der Kleinkinder hat dagegen die Geburtenentwicklung den größten Einfluss. Abbildung 2: Geburten und Sterbefälle in der Nürnberger Weststadt, 2007 bis 2017
Anzahl
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Geburten Sterbefälle
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils der 31.12.
Wie in der Gesamtstadt ist auch in der Nürnberger Weststadt ein deutlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen, der vor allem seit dem Jahr 2014 in besonderem Ausmaß sichtbar wird (Abb. 2). Der Anstieg der Geburtenzahl fällt dabei in der Nürnberger Weststadt (+18,3 %) deutlich stärker aus als in der Gesamtstadt (7,2 %). Bei anhaltend hohen Geburtenzahlen ist ein erhöhter Bedarf an Bildungsinfrastruktur gerade für junge Menschen abzusehen. Die Nürnberger Weststadt verzeichnet seit 2010 eine deutliche Zunahme innerstädtischer sowie außerstädtischer Wanderungen. Bezüglich der außerstädtischen Wanderungen ist dabei ein deutlicher Zugewinn zu verzeichnen, da mit Ausnahme des Jahres 2016 jedes Jahr mehr Personen zu- als abgewandert sind. Ein Großteil der außerstädtischen Wanderungsgewinne ist dabei durch Zuwanderung aus dem Ausland zu erklären. Bezieht man auch die innerstädtischen Umzüge mit ein, so zeigt sich, dass sich die Bevölkerungsanzahl in der Weststadt in den vergangenen Jahren durch Wanderungen kaum verändert hat (vgl. Abb. 3). Dabei ist sowohl die Anzahl der Personen, die in den Stadtteil zuwanderten, als auch die derjenigen, die ihn verließen, in den Jahren 2010 bis 2016 deutlich angestiegen. Mit anderen Worten: Die Wanderungsintensität hat stark zugenommen, ohne dass es zu starken Bevölkerungsgewinnen oder -verlusten gekommen ist. Zuletzt sind im Jahr 2017 knapp 7.800 Personen in die Nürnberger Weststadt gezogen, während ihn im selben Jahr knapp 8.100 Personen verlassen haben. Somit ergibt sich ein leicht negativer Wanderungssaldo von gut 300 Personen. Abbildung 3: Außer- und innerstädtische Zu- und Wegzüge in der Nürnberger Weststadt, 2007 bis
-500 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Wanderungssaldo Wegzüge Zuzüge
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Anmerkung: Enthalten sind außerstädtische sowie innerstädtische Zu- und Wegzüge.
Der Wanderungssaldo gibt Hinweise darauf, ob das Wanderungsgeschehen in einer Region zur Zuoder Abnahme der Bevölkerungszahl beiträgt. Eine andere Facette der Diskussion beleuchtet der Blick auf das Bruttowanderungsgeschehen.11 Die Zahl gibt Hinweise auf die Bevölkerungsmobilität. Demnach liegt die Bruttowanderungsrate der Nürnberger Weststadt im Jahr 2017 bei knapp 425 „Wandernden“ je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Vergleich zur Gesamtstadt (Nürnberg = 290) zeichnet sich die Bevölkerung der Weststadt also durch ein hohes Maß an Mobilität aus. Auch diese Befunde sind für eine Lern- und Bildungslandschaft wichtig und werfen Fragen auf: Was bedeutet eine überdurchschnittlich hohe Mobilität für die (In)Stabilität sozialer Netzwerke und Nachbarschaften, für die Identifikation und das Engagement im Stadtteil? Betrachtet man zusätzlich die Altersstruktur der Zu- und Wegwandernden, fällt auf, dass die Nürnberger Weststadt vor allem für die Altersgruppe der 18- bis unter 30-Jährigen einen interessanten
11 Dabei werden die Zu- und die Fortzüge eines Jahres addiert und auf 1.000 Einwohner/-innen der Bevölkerung zum Ende des Vorjahres bezogen.
Wohnort darstellt. Im Jahr 2017 lag der Wanderungssaldo in dieser Altersgruppe bei +454 Personen. Bei den unter 18-Jährigen sowie bei den über 30-Jährigen konnten hingegen nur sehr geringe Zugewinne festgestellt werden. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil In der Nürnberger Weststadt ist in den vergangenen zehn Jahren ähnlich wie in der Gesamtstadt ein deutliches Bevölkerungswachstum festzustellen (vgl. Abb. 4). Abbildung 4: Bevölkerung in der Nürnberger Weststadt nach Migrationshintergrund, 2008 bis 2017
| 6278 | 6355 | 6034 | 6106 | 6767 | 6705 | 6752 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 6278 | ||||||||||
| 6689 | 6476 | 6372 | 7088 | 7578 | 8134 | 8223 | 8479 | |||
| 6347 | ||||||||||
| 5565 | ||||||||||
| 4802 | 4732 | 4859 | ||||||||
| 6267 | 6521 | 6635 | 6911 | 6976 | 7130 | 7217 | 7276 | 7404 | 7340 | |
| 14915 | 15099 | 15209 | 15367 | 15502 | 15514 | 15385 | 15337 | 15067 | 14869 |
Ausländer (nicht-EU)
Ausländer (EU)
15000 Deutsch mit Migrationshintergrund
5000 Deutsch ohne Migrationshintergrund
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils der 31.12.
So lebten Ende 2017 mit 37.440 Einwohnerinnen und Einwohnern über 4.500 Menschen mehr in der Weststadt, als dies Ende 2008 der Fall war. Dies entspricht einem Wachstum von 14,6 %. Im Vergleich zur Gesamtstadt, die im gleichen Zeitraum ein Bevölkerungswachstum von 7,4 % zu verzeichnen hatte, weist die Nürnberger Weststadt somit ein deutlich stärkeres Wachstum auf. Dabei haben sich die Bevölkerungsgruppen je nach Migrationshintergrund unterschiedlich entwickelt. Stark zugenommen haben vor allem die Deutschen mit Migrationshintergrund (Weststadt: 17,1 %; Nürnberg: +14,0 %) und Personen aus dem EU-Ausland (Weststadt: +67,6 %; Nürnberg: +98,3 %). Das starke gesamtstädtische Wachstum vor allem bei den EU-Ausländerinnen und -Ausländern darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil der EU-Ausländer im Stadtteil Ende 2017 mit 23 % mehr als doppelt so hoch ist wie in der Gesamtstadt (11 %). Neben der aktuellen Zusammensetzung der Bevölkerung der Weststadt und den Veränderungen der letzten Jahre ist für die Bildungsplanung auch die zu erwartende zukünftige Entwicklung der Bevölkerung im Stadtteil von Interesse. Während für die Gesamtstadt bis 2030 nur ein leichtes Wachstum von rund 2 % (entspricht rund 10.400 Personen) prognostiziert wird, wird für die Nürnberger Weststadt von einem stärkeren Wachstum von über 6 % (entspricht knapp 2.400 Menschen) ausgegangen (vgl. Abb. 5). Das Bevölkerungswachstum konzentriert sich dabei laut Bevölkerungsvorhersage vor allem auf den Bezirk Eberhardshof. Dort wird durch umfassende Bauaktivitäten in großem Ausmaß neuer Wohnraum geschaffen, allen voran auf dem ehemaligen Quelle-Areal mit ca. 1.000 Wohneinheiten (entspricht ca. 2.400 Neubaubeziehern). In Folge dessen wird die Einwohnerzahl entsprechend ansteigen. Eine ähnliche Entwicklung ist perspektivisch für Muggenhof zu erwarten: dort werden nach neueren Planungen im AEG-Nord-Areal ebenfalls ca. 1.000 neue Wohnungen entstehen.12 In den übrigen Bezirken der Nürnberger Weststadt werden die Einwohnerzahlen voraussichtlich eher stagnieren.
12 Die Planungen für AEG-Nord sind in der Bevölkerungsvorausberechnung noch nicht berücksichtigt.
Demografische Entwicklungstrends bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Da die kleinräumige Bildungsberichterstattung zur Nürnberger Weststadt auf das Kindes- und Jugendalter fokussiert, werden im Folgenden die demografischen Daten für diese Zielgruppe näher dargestellt. Als Basis zur Bewertung der aktuellen Versorgungssituation und zur Einschätzung der quantitativen und qualitativen Bedarfsentwicklung in der Nürnberger Weststadt für frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote (Kapitel 3) sowie für non-formale Bildungsangebote (Kapitel 4) werden die Entwicklungen zu folgenden Altersgruppen dargestellt: unter 3-Jährige (Frühförderung, Krippenalter, non-formale Bildung) 3- bis unter 6-Jährige (Kindergartenalter, non-formale Bildung) 6- bis unter 10-Jährige sowie 10- bis unter 16-Jährige aus Sicht der non-formalen Bildung
Die Gruppe der 6 bis unter 16-Jährigen ist für den geplanten zweiten Werkstattbericht mit dem
Schwerpunkt „Bildung im Schulalter“ die zentrale Altersgruppe. Diese Altersgruppe wird hier den-
noch betrachtet, da sie auch für Angebote non-formaler Bildung wichtig ist.
für alle weiteren Formen vor allem non-formaler Bildung im Jugendalter (z.B. Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der kulturellen Bildung usw.) die 16- bis unter 21-Jährigen (zugleich auch Basis für den zweiten Werkstattbericht mit Fokus „Bildung im Schulalter“). Abbildung 5: Entwicklung der Altersgruppen im Kindes- und Jugendalter im Stadtteil, 2007-2017
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister. Stand je 31.12.
Kinder bis unter 6 Jahre Der stadtweite Trend des Anstiegs der Kinderzahlen aufgrund steigender Geburten sowie durch Zuwanderungsgewinne in den vergangenen Jahren zeigt sich auch für die Nürnberger Weststadt. Ende 2017 lebten dort 1.273 Kinder im Alter von unter drei Jahren und 1.043 Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Das entspricht gegenüber dem Jahr 2007 bei den unter 3-Jährigen einer Steigerung um 26,7 % (+268 Kinder) und bei den 3- bis unter 6-Jährigen einer Steigerung um 16,5 % (+148 Kinder). Die prozentualen Anstiege liegen über denen für die Gesamtstadt. Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 16 Jahre Der gleiche Trend zeigt sich sowohl in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen, welche die typischen Altersjahrgänge in der Primarstufe darstellen, als auch bei den 10- bis unter 16-Jährigen, die sich zumeist in der Sekundarstufe I befinden. In der primartypischen Altersstufe ist die Anzahl der Kinder in der Weststadt von 2007 bis 2017 um 19,5 % auf 1.317 gestiegen. Der Zuwachs ist damit deutlich stärker als in der Gesamtstadt, der sich im gleichen Zeitraum auf 8 % belief. Bei den Kindern und Jugendlichen im Alter der Sekundarstufe ist im Vergleich zur Gesamtstadt (+4,3 %) ebenso ein deutlich stärkerer Zuwachs um 17,8 % auf 1.887 Kinder zu beobachten.
Jugendliche und junge Erwachsene Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 16 bis unter 21 Jahren haben in der Nürnberger Weststadt zwischen 2007 und 2017 zahlenmäßig um gut 100 Personen auf zuletzt 1.837 zugenommen. Dies entspricht einem prozentualen Zuwachs von +6,1 %. Die Nürnberger Weststadt war und ist ein dynamisch wachsender Stadtteil, wodurch auch der Anpassungsdruck auf Bildungsinfrastrukturen in den letzten Jahren hoch war. Für die weitere Planung der Angebotsstruktur ist mit Blick auf die künftig zu erwartende Bevölkerungsentwicklung zu prüfen, wie sich die Nachfragesituation im Stadtteil in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Die aktuellen Befunde zur Bevölkerungsvorausberechnung13 verweisen darauf, dass die Nachfrage nach Bildungsangeboten im Kindes- und Jugendalter auch künftig nicht abnehmen wird. Über alle Altersgruppen hinweg ist auch für die nächsten Jahre mit einem Anstieg der Bevölkerungszahlen zu rechnen. Insgesamt wird im Stadtteil bis 2030 mit einem Wachstum der jungen Altersgruppen bis unter 21 Jahren um +8 % gerechnet. Gesamtstädtisch wird dagegen mit einem Zuwachs der Altersgruppe von ca. +4 % gerechnet. Abbildung 6: Bevölkerungsvorausberechnung Nürnberger Weststadt (ausgewählte Altersgruppen)
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung, Stand 10/2018. Der wesentliche Zuwachs an Kindern unter 3 Jahren hat sich vor allem in den vergangenen Jahren vollzogen. Das Amt für Statistik und Stadtforschung geht bei den aktuellen Annahmen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung davon aus, dass sich die weitere Entwicklung der Geburtenzahlen auf einem deutlich niedrigeren Niveau einpendeln wird, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war14. Aus planerischer Sicht stellen insbesondere die in den letzten Jahren stark gewachsenen Jahrgänge der unter 3-Jährigen, die in den Folgejahren nun sukzessive zuerst ins Kindergarten- und dann ins Grundschulalter reinwachsen werden, eine besondere Herausforderung dar. Dies wird in den nächsten Jahren einen hohen Versorgungsdruck auf die Bildungsinfrastrukturen im Stadtteil, zur Folge haben (vgl. Kapitel 3). Die kleinräumige Analyse auf Ebene der Bezirke zeigt, dass vor allem aufgrund der umfassenden Wohnraumentwicklungen in Eberhardshof und Muggenhof (insb. auf dem ehemaligen Quelleareal sowie dem AEG-Nord-Areal) die Anzahl der Kinder- und Jugendlichen dort am deutlichsten ansteigen wird.
13 Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Prognose ohne Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften; diese sind im Bevölkerungsbestand 2017 berücksichtigt, nicht aber in der Vorausberechnung. 14 Vgl. Bericht im Jugendhilfeausschuss 4/2018 zur Kindergartenbedarfsplanung.
Migrations- und Zuwanderungshintergrund junger Menschen im Stadtteil Neben der Bevölkerungsentwicklung ist für Bildungsfragen auch der Migrations- und Zuwanderungshintergrund der Kinder und Jugendlichen näher zu betrachten, da sich hieraus spezifische Anforderungen an die Lern- und Bildungslandschaft ergeben. Es ist durch Studien einschlägig belegt, dass sich Bildungsteilhabe und Erfolgschancen nach der Herkunft unterschiedlich darstellen können. Auch wenn Migrationshintergrund und ausländische Herkunft an sich nichts über Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft aussagen, zeigt sich immer wieder ein Zusammenhang mit dem Bildungserfolg. Zu vermuten ist, dass sich sowohl bei Kindern mit Migrationshintergrund als auch bei Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit bestimmte Faktoren akkumulieren, welche zu schlechteren Teilhabe- und Erfolgschancen im Bildungssystem führen. So wachsen junge Menschen mit Migrationshintergrund beispielsweise häufiger in sozioökonomisch belasteten Haushalten auf und erfahren Benachteiligungen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse. Zudem wissen ihre Eltern oft weniger über das deutsche Bildungssystem und haben alleine daher schlechtere Chancen, sich im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie im stark formalisierten Schulsystem zurecht zu finden und in Folge auch Schwierigkeiten, die Bildungswege ihrer Kinder kompetent zu begleiten.15 Tabelle 2: Übersicht zur Bevölkerungsstruktur in der Nürnberger Weststadt, 2017
| Altersgruppen | Deutsch ohne Migrationshinter- grund | Bevölkerung mit Migrationshintergrund | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Deutsch mit Migrations- hintergrund | Ausländer (EU) | Ausländer (nicht-EU) | Gesamt | ||
| unter 3 Jahre | 24,4% | 40,3% | 22,0% | 13,3% | 75,6% |
| 3 bis unter 6 Jahre | 24,1% | 44,3% | 19,4% | 12,3% | 76,0% |
| 6 bis unter 10 Jahre | 20,7% | 45,4% | 20,8% | 13,1% | 79,3% |
| 10 bis unter 16 Jahre | 18,0% | 47,9% | 20,9% | 13,2% | 82,0% |
| 16 bis unter 21 Jahre | 25,2% | 27,6% | 24,5% | 22,8% | 74,9% |
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Einwohnermelderegister, Stand 31.12./2018. Die Zahlen zeigen: Die Nürnberger Weststadt ist von ethnischer und kultureller Vielfalt geprägt. Der überwiegende Anteil der unter 3-Jährigen sowie die 3- bis unter 6-Jährigen weist Ende 2017 mit je ca. 75 % einen Migrationshintergrund aus, der über dem städtischen Durchschnitt liegt (rd. 65 %). Im Vergleich zur Gesamtstadt sticht der hohe Anteil ausländischer Kinder ins Auge, wonach der Schluss naheliegt, dass der Stadtteil ein besonderer Zuzugsort für Neuzuwandererfamilien aus dem Ausland darstellt. Dabei ist der Anteil von EU-Ausländern deutlich höher als der Anteil von Ausländern aus den typischen nicht-europäischen Asylherkunftsländern.16 Gleiches gilt für die Kinder und Jugendlichen im Schulalter: sowohl bei den 6- bis unter 10-Jährigen, als auch bei der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen übersteigt der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (rund 80 %) den der Gesamtstadt deutlich (rund 65 %). In beiden Altersgruppen haben somit 4 von 5 Kindern einen Migrationshintergrund. Bei den 16- bis unter 21-Jährigen weisen drei Viertel der Personen einen Migrationshintergrund auf (Gesamtstadt gut 54 %). Zwischen den Bezirken gibt es mitunter deutliche Unterschiede. Während in Himpfelshof der Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund vergleichsweise niedrig ausfällt, zeigen sich für Muggenhof und Gostenhof auffällig hohe Werte. In Muggenhof haben beispielsweise Ende 2017 über 90 % der 6- bis unter 10-Jährigen sowie der 10- bis unter 16-Jährigen einen Migrationshintergrund.
15 Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2016): Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützer Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld; Cremer, G. (2016): Armut in Deutschland. Bonn, S. 34 ff. 16 Anteile Ausländer EU Ende 2017: Nürnberger Weststadt: 0 bis unter 3 Jahre = 22 %, 3 bis unter 6 Jahre = 11 %; Nürnberg gesamt: 0 bis unter 3 Jahre = 19 %, 3 bis unter 6 Jahre = 9 %; Die Herkunftsländer Asylbewerber beziehen sich auf folgende Staaten: Eritrea, Äthiopien, Armenien, Afghanistan, Aserbaidschan, Irak, Iran, Pakistan, Syrien
2.2 Sozioökonomische Entwicklung in der Nürnberger Weststadt
Der Zusammenhang zwischen Bildung und Armut ist ein doppelter: Einerseits kann niedrige Bildung eine Ursache für Armutslagen sein, andererseits verringert Armut Bildungschancen. Es kann viele Gründe geben, warum Menschen in Armut leben oder von Armut gefährdet sind: fehlender (Aus-)Bildungsabschluss, geringe Löhne, persönliche Krisen (z.B. Scheidungs- und Trennungssituationen), Überschuldungen, schwere Krankheiten oder Unfälle können zu Armutsproblemen führen. Die Folgen können sich in Einschränkungen in der materiellen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Lebensgestaltung zeigen.17 Armut wird vor allem vor Ort, in der Nachbarschaft, im Quartier sicht- und spürbar.18 So gibt es Sozialräume, in denen überdurchschnittlich viele Menschen in Armut oder Armutsnähe leben, Kinder in beengten Verhältnissen in einem anregungsarmen Umfeld aufwachsen und Jugendliche überproportional häufig Schule oder Ausbildung abbrechen. Die Nürnberger Weststadt setzt sich nach der Sozialraumtypisierung des Amtes für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth mehrheitlich aus „sozial angespannten Quartieren“ zusammen.19 Allerdings gibt es innerhalb des Stadtteils auch deutliche Unterschiede in unmittelbarer Nachbarschaft. Bildungsstand Bildung ist die beste Voraussetzung für eine auskömmliche Beschäftigung. Wo das allgemeine Bildungsniveau niedriger ist, da steigen auch Armutsgefährdungen. Umgekehrt gilt: Wo Bildungserfolge zu verzeichnen sind, sinkt das Risiko einer Armutsgefährdung. Der Bildungsstand der Bevölkerung in der Weststadt wird mittels der alle zwei Jahre durchgeführten Wohnungs- und Haushaltsbefragung erhoben. Der Bevölkerungsanteil, der über Abitur oder eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, fällt in der Weststadt etwas geringer aus als in der Gesamtstadt, wohingegen die Häufigkeit eines abgeschlossenen Studiums bzw. Fachschulabschlusses nur knapp unter dem gesamtstädtischen Wert liegt. Insofern zeigt sich ein ambivalentes Bild für die Weststadt. Abbildung 7: Bildungsstand der Bevölkerung, 2017 100% Studium oder Fachschule 80%
| 43,2 | 45,4 |
|---|---|
| 39,8 | 45,4 |
| 17,1 | |
| 9,2 |
60% Abitur oder Ausbildung 40%
20% bis Haupt-/Realschulabschl., ohne 0% Ausb. Weststadt Nürnberg insgesamt Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, Wohnungs- und Haushalteerhebung „Leben in Nürnberg 2017“.
17 Vgl. AWO (2012): „Von alleine wächst sich nichts aus…“ Berlin; Laubstein, C./Holz, G./Seddig, N. (2016): Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche. Gütersloh 18 Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung (2017): Armut im Sozialraum. Gelsenkirchen 19 In der Typisierung wird unterschieden zwischen „City-/Dienstleistungsquartieren“, „sozial angespannten Quartieren“, „gemäßigten Quartieren“, „etablierten Familienquartieren“, „neue Wohnquartiere/Insellagen“ und „keine Typisierung“.
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit Arbeit ist der wirksamste Schutz vor (Einkommens-)Armut. Nachfolgend wird daher vor allem auf die Entwicklung von Arbeit und Leistungsbezug im Stadtteil eingegangen. In der Nürnberger Weststadt sind Ende 2016 ca. 14.400 Einwohner/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.20 Das sind gut 4.000 Personen mehr als Ende 2005. Die Beschäftigungsquote beläuft sich Ende 2016 auf knapp 53 %. Von je 100 Personen von 15 bis unter 65 Jahren sind somit rechnerisch 53 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zum Vergleich: Die Beschäftigungsquote der Gesamtstadt beläuft sich zum selben Zeitpunkt auf gut 58 %. Das Spiegelbild zunehmender Beschäftigung ist abnehmende Arbeitslosigkeit. In Nürnberg hat sich die Arbeitslosenzahl seit 2005 nahezu halbiert. Im Stadtteil beträgt die prozentuale Abnahme der Arbeitslosenzahlen von 2005 bis 2017 -45 %. Der Rückgang ist dabei in Himpfelshof besonders hoch (-55 %), in Muggenhof deutlich geringer (-21 %). In Muggenhof ist zuletzt von Ende 2016 zu Ende 2017 wieder ein leichter Anstieg von 160 auf 177 Personen zu verzeichnen. Abbildung 8: Anteil Arbeitslose an Einwohner/-innen von 15 bis unter 65 Jahren (je Jahresende)
Anmerkung: Kleinräumige Arbeitslosenquoten können nicht berechnet werden, da nötige Bezugsdaten nicht vorliegen. Zur Annäherung ist es üblich, eine Hilfsquote zu berechnen. Dabei wird die Zahl der Arbeitslosen auf alle Einwohnerinnen und Einwohner von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Diese Hilfsquoten fallen niedriger aus, als die üblichen Arbeitslosenquoten, da hier auch Personen berücksichtigt werden, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Arbeitsmarktdaten und Einwohnermelderegister.
Die vorstehende Abbildung verdeutlicht, dass die relative Arbeitslosigkeit von 2005 bis 2017 in der Nürnberger Weststadt deutlich abgenommen hat und sich somit Arbeit und Beschäftigung als Schutz vor bzw. Ausweg aus (Einkommens-)Armut grundsätzlich positiv entwickeln. Es wird allerdings ebenfalls deutlich, dass die Arbeitslosigkeit im Stadtteil nach wie vor deutlich über der relativen Arbeitslosigkeit der Gesamtstadt liegt. Die Bekämpfung von Armut und wirtschaftlichen Mangellagen muss frühzeitig ansetzen. Insofern ist auch und gerade mit Blick auf die Zielsetzung dieses Berichts die Analyse der Jugendarbeitslosigkeit wichtig. Eine Annäherung geschieht hier ebenfalls, indem die Zahl der Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren auf die jeweilige Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren bezogen wird. Die Jugendarbeitslosigkeit in der Weststadt liegt in diesem Sinne ebenfalls über der Quote der Gesamtstadt. Auch wenn die längerfristige Entwicklung hier eine Tendenz zu einer Abnahme der Jugendarbeitslosigkeit zeigt, so wird deutlich, dass gewisse Wellenbewegungen auftreten. Dies ist durchaus plausibel, da wir hier von einer besonders mobilen Altersgruppe sprechen. Eine Veränderung der Wohnbevölkerung kann sich naheliegender Weise auch in veränderten Arbeitslosenzahlen spiegeln.
20 Die Daten beziehen sich hier abweichend zum Rest des Textes auf das Jahr 2016, da für 2017 noch keine kleinräumigen Daten vorliegen.
Abbildung 9: Anteil Arbeitslose unter 25 Jahren an Einwohner/-innen von 15 bis unter 25 Jahren
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Arbeitsmarktdaten und Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils Dezember. Auch bei der Analyse der Arbeitslosigkeit von Ausländer/innen in der Nürnberger Weststadt bleibt es bei dem skizzierten Bild: Die Arbeitslosigkeit der ausländischen Einwohner/innen im Stadtteil liegt über dem gesamtstädtischen Wert (Abb. 10). Ein Abwärtstrend der relativen Arbeitslosigkeit ist im Zeitverlauf deutlich erkennbar. Auch wenn hier keine spezifischen Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vorliegen, so wird nichtsdestotrotz deutlich: Wenn die relative Arbeitslosigkeit von Ausländer/innen im Stadtteil überdurchschnittlich hoch ist, dann machen auch überdurchschnittlich viele Kinder mit ausländischen Wurzeln Erfahrungen mit Armutslagen. Aus der Forschung ist hinlänglich bekannt, dass die Teilnahme an Bildung in Deutschland nach wie vor stark vom beruflichen und sozialen Status der Eltern abhängt. Somit bleiben auch und gerade für nichtdeutsche Kinder und Jugendliche in der Nürnberger Weststadt besondere Anstrengungen erforderlich, Zugänge zu Bildungsangeboten zu ermöglichen, um „Armutsbiografien“ möglichst frühzeitig wirksam entgegenzusteuern. Abbildung 10: Anteil arbeitslose Ausländer/innen an allen ausländischen Einwohner/innen von 15 bis unter 65 Jahren
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Arbeitsmarktdaten und Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils Dezember.
Leistungsbezug als Hinweis auf Armutslagen Ein einzelner Indikator, der der Komplexität von Armut gerecht wird, ist nicht in Sicht, auch wenn in der Debatte gerne der verkürzte Blick auf die Armutsgefährdungsquote gerichtet wird. Die Armutsgefährdungsquote wird auf der Grundlage von Befragungsdaten errechnet und misst nicht tatsächliche Armut, sondern eher Ungleichheit von Einkommen.21 Gerade für die kommunale Sozialberichterstattung ist die Mindestsicherungsquote ein geeigneterer Indikator zur Beleuchtung der monetären
21 In der Sitzung des Stadtrats vom 11.04.2018 wurde ausführlich über die „Entwicklung der Armutsgefährdung in Nürnberg“ berichtet. https://online-service2.nuernberg.de/Eris/CalendarPanel/proceed?action=select&meet ingId=4704 (Abrufdatum: 19.07.2018)
Dimension von Armut.22 Die Mindestsicherungsquote ist definiert als Anteil der leistungsbeziehenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung.23 Die nachstehende Abbildung macht deutlich, dass die Mindestsicherungsquote in der Nürnberger Weststadt über der Gesamtstadt liegt. Mit anderen Worten: Der Bevölkerungsanteil, der auf Transferleistungen angewiesen ist, ist in der Weststadt überdurchschnittlich hoch. Allerdings gibt es auch positive Entwicklungen. So nimmt die Mindestsicherungsquote in der Weststadt unter Berücksichtigung kleinerer Schwankungen im Zeitverlauf zumindest leicht ab. Nicht in der Abbildung ersichtlich, aber als Anmerkung hier geliefert: Die Tendenz für die gesamte Weststadt gilt nicht für Muggenhof, wo seit 2012 eine spürbare Zunahme der Bevölkerung im Transferleistungsbezug zu beobachten ist.24
Abbildung 11: Entwicklung der Mindestsicherungsquote 2010-2017*
Mindestsicherungsquote (in %)
Nürnberger Westen 25 Nürnberg gesamt 20 20,1 18,9
10 11,4 11,2
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg u. Fürth; Amt für Existenzsicherung und soziale Integration; Arbeitsmarktdaten/Einwohnermelderegister. Stand je Dezember. Eigene Berechnung. *Vgl. Anmerkungen vorherige Fußnote.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen in der Weststadt beläuft sich Ende 2017 auf 7.080 Personen. Bezogen auf die Bevölkerung beträgt der Anteil ca. 19 %. Ende 2016 waren es noch 7.516 Personen. Ende 2010 jedoch 6.648 Personen. Die mit Abstand meisten Leistungsberechtigten beziehen Leistungen nach SGB II. Ende 2017 werden im Stadtteil gut 5.700 Personen in gut 2.900 SGB II-Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies entspricht 81 % aller Transferleistungsempfängerinnen und -empfängern in der Weststadt.25 Es zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche in der Nürnberger Weststadt nach wie vor überdurchschnittlich oft von Transferleistungsbezug betroffen sind. Insgesamt lebten Ende 2017 gut 30 % der unter 16-Jährigen in SGB II Bedarfsgemeinschaften gegenüber knapp 19 % in der Gesamtstadt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Altersgruppen, aber vor allem auch zwischen den Bezirken des Stadtteils. So ist die Betroffenheit in Muggenhof und Gostenhof besonders hoch. Dort beläuft sich die SGB II-Quote für die bis unter 16-Jährigen Ende 2017 auf 40 % (Muggenhof) bzw. knapp 39 % (Gostenhof). Mehr als jedes dritte Kind wächst dort in einer Bedarfsgemeinschaft auf. Abbildung 12 zeigt, dass in der Nürnberger Weststadt die Anteile der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) deutlich höher sind als in der Gesamtstadt. Kinder und Jugendliche
22 Munz-König, E. (2013): Armutsgefährdungsquote und Mindestsicherungsquote. In: Sozialer Fortschritt 5/2013, S. 123- 131; Arbeitskreis Armutsforschung (2017): Erklärung zum Armutsbegriff. In: Soziale Sicherheit 4/2017, S. 151-155 23 Berücksichtigt werden SGB II-Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, laufende Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Üblicherweise werden sowohl bei den Leistungen nach SGB II als auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Regelleistungsberechtigten betrachtet. Auf kleinräumiger Ebene liegen diese Daten jedoch an dieser Stelle nicht vor. Daher wurden zur Annäherung jeweils die Zahl der gesamten Leistungsempfänger genutzt. Für die Analyse der grundsätzlichen Entwicklungen ergeben sich jedoch dadurch keine Änderungen. Die Beträge der Mindestsicherungsquote werden somit – wenn überhaupt – im Bereich der Nachkommastelle geringfügig überschätzt. 24 Die Mindestsicherungsquote beläuft sich in Muggenhof Ende Dezember 2012 auf 21,8 % und Ende 2017 auf 27,7 %. 25 Für eine Analyse der genaueren Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften liegen zum Redaktionsschluss lediglich kleinräumige Daten für 2016 vor.
im Stadtteil sind somit besonders häufig von Armut betroffen. Zum anderen zeigen sich altersgruppenspezifische Entwicklungen. Während vor einigen Jahren vor allem in der Nürnberger Weststadt die unter 6-Jährigen besonders häufig betroffen waren, haben die Anteile mit der Zeit erkennbar abgenommen. Die größten Anteile sind zuletzt bei den 6- bis unter 10-Jährigen zu beobachten. Abbildung 12: Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 21 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) an allen Kindern und Jugendlichen der Altersgruppe
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Arbeitsmarktdaten/Einwohnermelderegister. Stand ist jeweils Dezember. Eigene Berechnung. Neben dem Bezug von Transferleistungen, der die materielle Dimension von Armut in den Blick nimmt, gibt es weitere Säulen kommunaler Armutsprävention und -bekämpfung. Beispiele sind der Nürnberg-Pass und gerade für Kinder und Jugendliche das Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe. Zusammengeführt werden zentrale Aktivitäten im kommunalen Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut. Für den Bereich der Bildung sollen an dieser Stelle Zahlen zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Nürnberger Weststadt26 auszugsweise skizziert werden. Mit diesen Leistungen unterstützt die Stadt Nürnberg Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst insgesamt folgende Leistungen: Zuschüsse zum Mittagessen in der Kindertageseinrichtung oder Schule, Kostenübernahme für Ausflüge/mehrtägige Fahrten in der Kindertageseinrichtung oder Schule, Lernförderung, Schulpauschale, Schülerbeförderung und soziale und kulturelle Teilhabe.27 Die Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbands hat zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2018 die Quoten der 6- bis 15-Jährigen an den soziokulturellen Teilhabeleistungen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten untersucht. Nürnberg steht dabei an der Spitze aller bundesdeutschen großen Großstädte und an fünfter Stelle insgesamt. Der Studie zufolge erreichen die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bundesweit nur knapp 15 % der Berechtigten. In Nürnberg sind es 75,9 % der entsprechenden Jahrgänge. Erfolgreicher sind nur die beiden nordrhein-westfälischen Städte Hamm (ca. 120.000 Einwohner) mit 91,3 % und Münster (ca. 310.000 Einwohner) mit 80,4 % sowie die Landkreise Verden (Niedersachsen) mit 91,3 Prozent und Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) mit 78,6 %.28
26 Maßgeblich ist die aktuelle Adresse der Leistungsberechtigten. Eine räumliche Zuordnung zum Zeitpunkt der Gutscheinvergabe ist rückwirkend nicht möglich. 27 Anspruchsberechtigt für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz und Kindergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 28 Vgl. Aust, A./Dehmer, M./Schabram, G. (2018): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus. Kurzexpertise Nr. 4/2018, Der Paritätische, Paritätische Forschungsstelle, Berlin
Im Weiteren stehen die Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe im Mittelpunkt. Tabelle 3: Leistungsberechtigte Bildungs- und Teilhabepaket in der Nürnberger Weststadt
| Gutscheinart | Gutschein | Dez. 2014 | Dez. 2015 | Dez. 2016 |
|---|---|---|---|---|
| „Teilhabe“ | … beantragt | 1.284 | 1.620 | 1.757 |
| … abgerechnet | 272 | 358 | 241 |
Anmerkung: Die ausgegebenen Gutscheine sind in der Regel länger als einen Monat gültig. Es wurden hier sowohl bei den ausgegebenen wie bei den abgerechneten Gutscheinen die Leistungsberechtigten gezählt, bei denen sich der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins mit dem Auswertungsmonat überschneidet. Quelle: SHA
Gutscheine für soziale und kulturelle Teilhabe werden hauptsächlich für Freizeitgestaltung verwendet und können bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums eingesetzt werden. Die Zahlen der Tabelle können somit nur näherungsweise in Beziehung gesetzt werden. Auch wenn der beschriebene Nutzungszeitraum zu beachten ist, so gibt es einen hohen Anteil an Leistungsberechtigten, die ihre beantragten Gutscheine nicht nutzen. Die Gründe für eine Nichtinanspruchnahme sind vielfältig. Häufige Gründe sind: keine oder mangelhafte Informationen, kein Interesse/kein Bedarf, Anbieter nimmt keine Gutscheine, Zuzahlung zu teuer oder andere Gründe.29 Für soziale und kulturelle Teilhabe werden im Stadtteil beim Sozialamt 52 Anbieter (Juli 2018) geführt, die Gutscheine annehmen und abrechnen. Im Bereich Sport & Bewegung sind es drei, im Bereich Bildung & Freizeit 25 und im Bereich Kunst & Kultur 19 Anbieter. Für eine hohe Nutzungsquote von BuT-Leistungen ist eine Information und Begleitung der Berechtigten zentral, was insbesondere bei dem beschriebenen hohen Anteil von ausländischen Familien eine größere Herausforderung darstellen kann, wenn es bspw. um Sprachkenntnisse aber auch um Kenntnisse des Bildungs- und Fördersystems geht. In Nürnberg gibt es zwei Dienstleistungszentren, über die Leistungen beantragt werden können. Eine Beratung der Familien zu den Leistungen erfolgt bei persönlicher Beantragung vor Ort, ansonsten über die Beratungshotline. Im Rahmen von Beratungsgesprächen, Informationsveranstaltungen und Fortbildungen erfolgt eine Information für potentielle Anbieter und Multiplikatoren. Darüber hinaus gibt es weitere Informationswege.30 Um die Reichweite der Leistungen weiter zu erhöhen, werden sowohl die verwaltungsinternen Kooperationen als auch die Netzwerkarbeit mit externen Akteuren und Anbietern laufend reflektiert und weiterentwickelt. So soll auch in Gesprächen mit den Kooperationspartnern im Stadtteil geprüft werden, wie Familien bzw. deren Kindern der Zugang zu den Leistungen insbesondere der sozialen und kulturellen Teilhabe noch weiter verbreitert werden kann.
29 Vgl. die Akzeptanzstudie aus dem Jahr 2016: Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) (2016): Das Bildungs- und Teilhabepaket in Nürnberg – Eine Akzeptanzstudie. Nürnberg 30 So können sich Familien bzw. alle Interessierten auf der Website informieren und finden dort entsprechende Formulare zur sicheren Datenübermittlung. Weiteres Informationsmaterial steht in Form von Flyern und Plakaten zur Verfügung. Das Bildungs- und Teilhabepaket wird im öffentlichen Raum in regelmäßigen Abständen über Plakate beworben.
2.3 Fazit und Empfehlungen
Zu den Rahmenbedingungen für Bildung vor Ort lassen sich für die Diskurse zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft für junge Menschen folgende zentrale Befunde festhalten: Vielfalt in der Stadtteilgesellschaft Die Bevölkerung in der Weststadt ist bunt: Dort leben viele Menschen mit Migrationshintergrund. Insbesondere EU- aber auch Fluchtzuwanderung spielen hierbei eine Rolle. Dies stellt besondere Anforderungen an die Ausstattung der Lern- und Bildungslandschaft insbesondere im Kontext der sprachlichen, sozialen und kulturellen Integration der Stadtteilbevölkerung. Hohe Mobilität Der Stadtteil ist geprägt durch ein überdurchschnittlich hohes Maß an Zu- und Abwanderungen: Eine hohe Mobilität kann in der Folge zur Instabilität von sozialen Gruppen, Beziehungen und Netzwerken für ehrenamtliches Engagement führen, mit denen Lern- und Bildungseinrichtungen in der Alltagspraxis umgehen müssen. Dynamisches Bevölkerungswachstum Der Stadtteil ist geprägt durch ein dynamisches Bevölkerungswachstum: Gründe hierfür sind eine überdurchschnittliche Zuwanderung und hohe Geburtenzahlen in den letzten Jahren. Und auch in Zukunft wird die Bevölkerung im Stadtteil aufgrund umfassender Neubauaktivitäten weiter anwachsen. Der damit verbundene Anstieg der jungen Stadtteilbevölkerung hat zur Folge, dass die Bedarfe an die Bildungsinfrastrukturen im Stadtteil weiter steigen werden. Die Lern- und Bildungslandschaft ist gefordert, hierauf quantitativ und qualitativ zu reagieren. Hohe Armutsbetroffenheit Der Stadtteil ist überdurchschnittlich stark von Armut betroffen: Zwar hat in den letzten Jahren die Armutsbetroffenheit der Stadtteilbevölkerung abgenommen, sie ist jedoch immer noch signifikant höher als in der Gesamtstadt und vor allem Kinder und Jugendliche sind davon im besonderen Maße betroffen. Handlungsbedarf für den Ausbau der Lern- und Bildungslandschaft im Stadtteil besteht vor allem darin, Teilhabebarrieren von benachteiligten jungen Menschen abzubauen und deren Bildungswege zu begleiten, um ihnen damit die Chance für einen Ausstieg aus einer drohenden Armutsspirale zu geben. Reichweite von Förderangeboten ausbauen Vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Lebenslagen sollten auch und gerade in der Nürnberger Weststadt die Zugangsmöglichkeiten zu Förderangeboten wie bspw. dem Bildungs- und Teilhabepaket stets reflektiert und zusammen mit den Kooperationspartnern weiterentwickelt werden, um die Reichweiten bestehender Unterstützungsangebote weiter zu erhöhen.
3 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung
Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat als Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in den vergangenen Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen. In den Jahren vor der Einschulung nehmen heute fast alle Kinder ein Betreuungsangebot wahr, und auch unter den jüngeren Kindern ist die Beteiligung stark gestiegen31. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Denn spätestens seit PISA ist Konsens: Kindertagesstätten sind auch Bildungseinrichtungen.32 Bereits in den ersten Lebensjahren werden bei Kindern die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung wird nachweislich ein positiver Beitrag für eine gute sprachliche, kognitive und soziale Entwicklung von Kindern geleistet. Betont wird in diesem Zusammenhang häufig auch der sozialpolitische Auftrag von Kindertagesstätten. Vor allem Kinder aus sozial belasteten Familien profitieren von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie. Sie sind ein wirksames Mittel, um spätere Schulabbrüche zu verhindern und den späteren beruflichen Erfolg zu verbessern, die Gesundheit zu fördern sowie das künftige Einkommen und die soziale Mobilität zu erhöhen. So kommt den Angeboten auch eine wichtige Schutz- und Investitionsfunktion zu.33 Der Ausbau eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebots an Kindertagesbetreuung ist seit Jahren ein vorrangiges kommunalpolitisches Ziel in Nürnberg. Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung stehen die örtlichen Jugendämter gemäß § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) in der Planungs- und Gewährleistungspflicht, ein solches Angebot bereitzustellen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, gibt es in Nürnberg seit 2007 das Investitionsprogramm zum „Ausbau der Nürnberger Kindertageseinrichtungen und Tagespflege“. Es umfasst den Auftrag, bis zum Jahr 2026 das vorhandene Versorgungsangebot bedarfsdeckend und wohnortnah auszubauen. Folgend wird entsprechend der Zielsetzung des vorliegenden Berichtes zur Beschreibung der kommunalen Lern- und Bildungslandschaft die kleinräumige Situation im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für die Nürnberger Weststadt näher beleuchtet. Neben der Beschreibung der Einrichtungs- und Trägerstrukturen steht die Analyse der Versorgungssituation und Bildungsbeteiligung im Fokus. Anschließend werden die Angebote der Sprachbildung und zum Übergang vom Kindergarten in die Grundschule näher betrachtet. Einen Ausblick auf die weitere Bedarfsentwicklung und Ausbauplanung der Infrastrukturen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung leitet abschließend über zu Perspektiven der Weiterentwicklung der Lernund Bildungslandschaft im Stadtteil.
31 Rauschenbach, T. / Meiner-Teubner, C. (2019): Kita-Ausbau in Deutschland: erstaunliche Erfolge, beträchtliche Herausforderungen. In: Deutsches Jugendinstitut e.V. (Hrsg.): DJI impulse 1/19. München, S. 3-9 32 Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2018): Bildung in Deutschland 2018. Bielefeld; Klinkhammer, N. / Erhard. K.C. (2018): Politische Initiativen und Reformen. Mehr und bessere Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung in Deutschland und Europa. Online verfügbar unter: www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/278901/initativenund-reformen (Abruf 09.07.2019). 33 Heckman, J. (2008): The Case for Investing in Disadvantaged Young Children. In: CESifo DICE Report 06, H. 2, S. 3–8. Online verfügbar unter: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/166932/1/ifo-dice-report-v06-y2008-i2-p03-08.pdf (Abruf 09.07.2019); Textor, M. R. (2016/2008): Erziehungs- und Bildungspläne. In: Das Kita-Handbuch. Online verfügbar unter: www.kindergartenpaedagogik.de/1951.html (Abruf 09.07.2019); Volkert, W. (2008). Die Kindertagesstätte als Bildungseinrichtung. Neue Konzepte zur Professionalisierung in der Pädagogik der frühen Kindheit. Wiesbaden; Dieckbreder, F. / Koschmider, S.M. / Sauer, M. (2014): Kita-Management. Haltungen - Methoden - Perspektiven. Göttingen; Klinkhammer/ Erhard 2018 a. a. O.
3.1 Einrichtungen in der Nürnberger Weststadt
Im Stadtteil gibt es Ende 2017 insgesamt 33 Kindertageseinrichtungen, davon sieben Krippen, 16 Kindergärten und zehn Häuser für Kinder: Kinder unter drei Jahren werden in sieben Krippen und neun altersgemischten Einrichtungen (Häusern für Kinder) betreut. Ergänzt wird das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige durch elf Tagespflegestellen im Stadtteil. Kinder im Bereich der Regelförderung, sprich vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung, werden in 16 Kindergärten und zehn altersgemischten Einrichtungen (Häusern für Kinder) betreut.
Abbildung 13: Trägerstruktur nach Einrichtungen34
| 4 4 3 | |
|---|---|
| 1 1 |
Kinderkrippen Kindergarten Haus für Kinder
Öffentlicher Träger gemeinn. Träger (nicht-kirchlich) gemeinn. Träger (kirchlich) Sonstiger Träger
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand12/2017)
Alle solitären Krippen im Stadtteil werden durch freie Träger betrieben. Bei den Kindergärten ist das Verhältnis der Betriebsträgerschaft zwischen Stadt und freien Trägern ausgeglichen, beide stellen je acht Einrichtungen. Bei den Häusern für Kindern stellen die freien Träger 2/3 aller Einrichtungen, die Stadt 1/3 aller Einrichtungen. Eine besondere Rolle im Stadtteil spielen die gemeinnützigen Träger in nichtkirchlicher Trägerschaft, die nahezu die Hälfte aller Einrichtungen stellen. Vergleicht man die Werte der Verteilung nach Trägerschaft mit denen zur Gesamtstadt, so fällt auf, dass in der Nürnberger Weststadt vor allem der Anteil der Kindergärten in kommunaler Trägerschaft überdurchschnittlich hoch ist. Als Einrichtungen mit besonderem Profil im Stadtteil sind 2017/2018 der Betrieb von zwei Einrichtungen als „Familienzentren“ (städtischer Kindergarten in der Reutersbrunnenstraße 40 und Haus für Kinder in freier Trägerschaft in der Hillerstraße 25) sowie eines städtischen Kindergartens als „Orte für Familien“ (in der Wandererstraße 170) und eines Kindergartens in freier Trägerschaft als „Netz für Kinder“ (in der Gostenhofer Hauptstraße 61) zu nennen. Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu „Familienzentren“ (in 2018 elf Einrichtungen stadtweit) und „Kitas als Orte für Familien" (in 2018 25 Einrichtungen stadtweit) erfolgt in Nürnberg seit dem Jahr 2008, um gezielt auch sozial belastete Familien besser erreichen und unterstützen zu können. Einrichtungen nach diesem Betriebskonzept erweitern das reguläre Angebot der Kindertageseinrichtung – Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern – um spezifische, auf Familien bezogene Unterstützungsangebote. Dazu zählen unter anderem Information und Beratung durch Fachdienste,
34 Dem kommunalen Träger sind alle Einrichtungen des Jugendamts Nürnberg zugeordnet. Freigemeinnützige Träger sind sonstige juristische Personen des öffentlichen und solche des privaten Rechts, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist; hier wird unterschieden zwischen kirchlichen Trägern (ev., kath., sonstige) und nichtkirchlichen Trägern (AWO, DRK, Paritäter etc.). Sonstige Träger sind insbesondere Elterninitiativen, privatwirtschaftliche Initiativen, nichtrechtsfähige Vereine und natürliche Personen.
Angebote der Familienbildung als auch Angebote zur Unterstützung am Übergang Kindergarten- Grundschule. Außerdem finden eine verstärkte Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen im Stadtteil sowie eine Vernetzung der Angebote für Familien im Stadtteil statt. Für diese Aufgaben erhalten die Einrichtungen zusätzliche Ressourcen, um im Sinne einer „positiven Diskriminierung“ vor Ort niedrigschwellig zugängliche Angebote zur Förderung der Partizipation insbesondere für benachteiligte Familien vorhalten zu können. Netz für Kinder-Einrichtungen sind Kindertagesstätten für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren. Das Konzept beruht auf der Basis von Elternmitarbeit. Die Gruppen mit in der Regel 15 Kindern werden von einer pädagogischen Fachkraft und Eltern, die auf Honorarbasis mitarbeiten, betreut. Auch diese Einrichtungsart trägt zur Förderung und Einbindung von sozial belasteten Familien im Stadtteil in besonderem Maße bei.
3.2 Versorgungssituation in der Nürnberger Weststadt
Zum Betriebsjahr 2017/2018 stehen im Stadtteil für 35 % der unter 3-Jährigen, für 102 % der Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung Plätze in Kindertageseinrichtungen bzw. der Tagespflege zur Verfügung. Tabelle 4: Versorgungssituation in Nürnberg (12/2017)
| Weststadt | Gesamtstadt | ||
|---|---|---|---|
| unter 3-Jährige | Kinderzahl | 1.273 | 15.400 |
| Plätze in Kinderkrippen / Häusern für Kinder | 394 | 4.487 | |
| Plätze in Tagespflege / Großtagespflege | 52 | 1.046 | |
| Versorgungsquote | 35% | 36% | |
| 3- bis 6,5-Jährige | Kinderzahl | 1.216 | 16.200 |
| Plätze in Kindergärten/Häusern für Kinder | 1.228 | 15.077 | |
| Versorgungsquote* | 102% | 93% |
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand: 12/2017) *Anmerkung: Basis für die Berechnung der Versorgungsquote für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung sind 3,5 Jahrgänge.
Ergänzend zu den Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung gibt es im Stadtteil zwei ansässige Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) mit überregionalem Einzugsgebiet (Bezirkseinrichtungen): Schulvorbereitende Einrichtung an der Paul-Ritter-Schule, Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Hören (32 Plätze) Sonderpädagogisches Förderzentrum Nürnberg „An der Bärenschanze“ (22 Plätze) Die Versorgungsquote für die unter 3-Jährigen in der Nürnberger Weststadt entspricht der für die Gesamtstadt. Aktuell kann mit der vorhandenen Infrastruktur an Plätzen in Krippen, Häusern für Kinder und Tagespflege die auf einem Rechtsanspruch begründete Nachfrage im Stadtteil bedient werden. Die Versorgungsquote im Bereich der Regelförderung liegt mit 102 % über dem städtischen Durchschnittswert von 93%. Rein in Zahlen gesprochen weist dies zunächst einmal auf eine sehr gute Infrastrukturversorgung über den bestehenden Bedarf hinaus hin, insbesondere ausgehend von der Annahme, dass eine 95 %-ige Versorgungsquote aktuell als bedarfsdeckend anzusehen ist. Bei der Bewertung der Zahlen gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass aktuell ein Teil der Plätze in Gostenhof zur Bedarfsdeckung des angrenzenden Stadtteils Steinbühl beiträgt. Aussagen zum Wohnort der Kinder, die die Einrichtungen besuchen, sind auf Basis der verfügbaren Daten des Abrechnungsportals KiBiG.web nicht möglich (vgl. dazu Abschnitt 3.3). Das Jugendamt strebt eine ausgewogene und vielfältige Trägerstruktur in Nürnberg an. Ziel ist es, Familien ein breites Angebot an Kindertageseinrichtungen mit verschiedenen pädagogischen Ausrichtungen anzubieten. Die Gewährleistung der Trägervielfalt ist zudem gesetzlich verankert. Ge-
mäß § 3 Abs. 1 SGB VIII ist die „Jugendhilfe gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“ Zudem gilt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der Vorrang freier Träger in Sachen Betriebsträgerschaft. Abbildung 14: Trägerstruktur nach Altersgruppen (Verteilung der Plätze in %)
| 43% | 35% | 22% | ||
|---|---|---|---|---|
| 18% | 74% | 3 | % |
3 Jahre bis Einschulung (KiGa/HfK)
unter 3-Jährige (Krippen/HfK; ohne Tagspflege) 5%
0% 25% 50% 75% 100%
Öffentlicher Träger gemeinn. Träger (nicht-kirchlich) gemeinn. Träger (kirchlich) Sonstiger Träger
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand: 12/2017) Die Daten zur Trägerstruktur in der Nürnberger Weststadt belegen, dass die Ziele der Trägervielfalt und der Subsidiarität hier grundsätzlich erreicht werden. Jedoch zeigen sich markante Unterschiede zu den Werten, die stadtweit Geltung haben: Im Bereich der Betreuung unter 3-Jähriger spielen die kirchlichen Träger (stadtweit stellen diese rund 30 % der Plätze) kaum eine Rolle (3 % der Plätze im Stadtteil). Der Anteil der Plätze in kommunaler Trägerschaft ist mit 18 % doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt (9 %). Und der Anteil der Plätze in gemeinnütziger Trägerschaft (ohne Kirchen) liegt mit 74 % ebenfalls deutlich über dem gesamtstädtischen Anteilswert von 57 %. Für die Regelförderung zeigt sich, dass die Rolle des kommunalen Trägers (43 % der Plätze) deutlich stärker ausgeprägt ist als in der Gesamtstadt (19 %) und umgekehrt die Rolle der kirchlichen Träger im Stadtteilteil (mit 22 % der Plätze) eine deutlich geringere Relevanz hat als im Vergleich zur Gesamtstadt (52 %). Für beide Trägerschaften zeigt sich also im Vergleich untereinander ein jeweils umgekehrtes Verhältnis. Einhergehend mit dem überdurchschnittlichen Anteil kommunaler Einrichtungen gibt es im Stadtteil eine Vielzahl von nichtkonfessionellen Einrichtungen. Dies minimiert evtl. Zugangsbarrieren insbesondere für solche Familien mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihres religiösen Hintergrundes ihre Kinder lieber in solchen Einrichtungen betreuen lassen.
3.3 Bildungsbeteiligung in den Einrichtungen in der Nürnberger Weststadt
Auf Basis der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie des onlinegestützten Abrechnungsportals KiBiG.web können keine Aussagen zum Wohnort der Kinder, die die jeweiligen Einrichtungen besuchen, gemacht werden. Dementsprechend lassen sich auch keine genauen Aussagen darüber treffen, wie viele Kinder aus der Nürnberger Weststadt die dort ansässigen Kindertageseinrichtungen besuchen bzw. wie viele Kinder aus angrenzenden Stadtteilen Einrichtungen der Weststadt besuchen. Umgekehrt gilt auch der Fall, dass Kinder aus der Nürnberger Weststadt Einrichtungen in angrenzenden Stadtteilen besuchen. Eine genaue Bezifferung des Umfangs aufgrund der aktuellen Datenlage ist momentan nicht möglich. Gleiches gilt für die Tagespflege: Auch dort werden Kinder betreut, die nicht in der Nürnberger Weststadt wohnen. Das liegt zum einen daran, dass die Tagespflegeplätze in den umliegenden Stadtteilen (insb. Johannis und Nordstadt) oft belegt sind und nicht ausreichen, so dass die Eltern auf Angebote im Stadtteil ausweichen. Und zum anderen daran, dass es in Gostenhof zwei Tagespflegestellen gibt, die ausschließlich im Rahmen von Sprachkursen Kinder betreuen (und deren Eltern aus unterschiedlichen Stadtteilen kommen). Einer groben Schätzung zu Folge kann davon ausgegangen werden, dass weniger als ein Drittel der Kinder, die in der Nürnberger Weststadt in Tagespflege betreut werden, auch hier leben. Umgekehrt gibt es aber auch einige Kinder (mindestens 25), die zwar in der Nürnberger Weststadt leben, aber in einem anderen Stadtteil in Tagespflege betreut werden.
Mit der Einführung des Kita-Portal Nürnberg – ein trägerübergreifendes Online-Portal zur Suche, Anmeldung, Vergabe und Verwaltung von Betreuungsplätzen in Krippen, Kindergärten, Häusern und Kindern und auch Horten – wird es künftig möglich sein, Besuchsquoten stadtteilscharf abzubilden. Bis zum Jahr 2020 sollen alle Einrichtungen ihre Plätze über dieses Portal verwalten; entsprechende Informationen zur Belegungssituation einschließlich des Wohnortes der Kinder können dann für kleinräumige Planungszwecke und Bildungsberichterstattungen durch das Jugendamt abgerufen werden. Im vorliegenden Bericht wird auf die Datenbasis der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und vom KiBiG.web zurückgegriffen und folgend die dort auf Stadtteilebene verfügbaren Informationen beschrieben.
3.3.1. Belegungssituation
Allgemein Im Jahr 2017 belegten im Jahresdurchschnitt rund 370 Kinder die verfügbaren Krippenplätze im Stadtteil. Dies entspricht einer Auslastungsquote der vorhandenen Plätze in Höhe von 94 %. Im Bereich der Regelförderung belegten im Jahresdurchschnitt rund 1.160 Kinder die vorhandenen Plätze in Kindergärten und Häusern für Kinder; dies entspricht einer Auslastungsquote von 95 %. Diese Werte entsprechen dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Nicht belegte Kita-Plätze in einer Größenordnung von 4-5% der Gesamtplatzzahl sind aber auf keinen Fall ein Indikator dafür, dass trotz hoher Nachfrage Kindern freie Plätze vorenthalten werden. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum nicht alle genehmigten Kita-Plätze voll ausgelastet werden: So erreichen bspw. neu an den Start gegangene Einrichtungen (z.T. unterjährig eröffnet) erst zum zweiten Betriebsjahr eine Vollauslastung, oder Einrichtungen, die saniert oder umgebaut werden, müssen zeitweise ihre Platzzahlen reduzieren, weil während einer Sanierung oder eines Umbaus nicht alle Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem bestehen für Einrichtungen mit Inklusionskindern Sondervereinbarungen für Platzreduktionen, damit mit dem vorhandenen Personal den besonderen Förderbedarfen der Kinder besser Rechnung getragen werden kann. Personalmangel oder Personalprobleme wie z.B. langfristige Krankheitsausfälle, sind weitere Gründe, temporär die Belegung möglicher Plätze zu reduzieren. Zudem führen unterjährige Fluktuationen (Wegzüge, Fluktuation bei Flüchtlingskindern) zu temporär nicht besetzten Plätzen in den Einrichtungen. Kinder mit Migrationshintergrund Den Kindertageseinrichtungen wird gemäß dem BaKiBiG für Kinder mit Migrationshintergrund – sprich Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind – aufgrund des erhöhten Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungsaufwand eine erhöhte Förderung gewährt. In diesem Sinne sind Kinder mit Migrationshintergrund in der Statistik des Abrechnungsportals KiBiG.web erfasst. Folgende Auswertungen beziehen sich auf diese Datenbasis.
Abbildung 15: Anteile Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen 64% 60%
40%
20%
0% unter 3-Jährige 3 Jahre bis Einschulung Westen Gesamtstadt
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand: Belegung im Jahresdurchschnitt 2017)
Im Bereich der Betreuung für unter 3-Jährige beträgt der Anteil der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund in der Weststadt 20% und liegt damit unter dem Anteilswert für die Gesamtstadt (=28 %). Bei der Betrachtung der Anteilswerte nach den Einrichtungsarten fällt auf, dass in solitären Krippen der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund mit 8 % deutlich niedriger ist als in Häusern für Kindern (=27 %). Der Befund, dass Kinder mit Migrationshintergrund in diesem Segment der Elementarbildung unterrepräsentiert sind und somit deutlich später Kindertageseinrichtungen besuchen als Kinder ohne Migrationshintergrund ist nicht neu; sowohl in der bundesweiten wie auch gesamtstädtischen Bildungsberichterstattung wird hier seit Jahren auf Handlungsbedarf hingewiesen. Dennoch überrascht das Ergebnis im Stadtteil. Selbst in der Weststadt, in der drei von vier Kindern einen Migrationshintergrund haben (siehe Abschnitt 2.1, Tabelle 2), sind in den Krippen Kinder aus Zuwandererfamilien unterrepräsentiert. Anders sieht es aus für den Bereich der Regelförderung von Kindern ab 3 Jahren bis zur Einschulung. Hier liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den Einrichtungen bei 64 %, und somit deutlich über dem städtischen Durchschnittswert (=46 %). Dies entspricht in etwa auch den Verhältnissen der höheren Anteile von Kindern mit Migrationshintergrund an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung im Stadtteil verglichen mit dem der Gesamtstadt. Bezogen auf die Einrichtungsarten – Kindergarten und Häuser für Kinder – unterscheiden sich die Anteilswerte kaum voneinander. Auffällig sind jedoch die Unterschiede zwischen Trägern in kommunaler und freier Trägerschaft. Während in kommunalen Kindergärten und Häusern für Kindern der Anteil der Migrationskinder jeweils rund 80 % beträgt, zeigt sich bei den Einrichtungen in freier Trägerschaft mit rund 50 % ein deutlich geringerer Anteilswert. Im Vergleich zu den Werten für die Gesamtstadt (=60 % kommunaler Träger / 40 % freie Träger) sind diese in der Weststadt weniger ausgeglichen, sprich die Verteilung der Migrationskinder konzentriert sich in der Weststadt deutlich stärker auf die kommunalen Einrichtungen. Exkurs: Integration von Neuzugewanderten in Kindertagesstätten Die Integration von neu nach Nürnberg zugewanderten Familien stellt vor allem die Einrichtungen im Bereich der Regelförderung vor besondere Herausforderungen. Sie sind Bildungsorte, an denen Kinder und Eltern in Kontakt mit Familien der Stadt(teil)gesellschaft kommen und soziale Teilhabe erleben. Die frühzeitige vorschulische Bildung und Sprachförderung im Kindergarten unterstützt zudem die Verbesserung der Startchancen von Kindern aus Zuwandererfamilien beim Eintritt ins deutsche Bildungssystem. Und Flüchtlingskindern bieten sie ein Umfeld, das von Sicherheit und Planbarkeit geprägt ist. Sie geben den Kindern die Chance, zur Ruhe zu kommen und bieten ihnen einen Schutzraum, in dem sie einfach nur Kind sein und sich gut entwickeln können. Auf Basis der Daten der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie des onlinegestützten Abrechnungsportals KiBiG.web können allerdings bislang keine Aussagen über den Zuwanderungshintergrund von Migrantenfamilien, deren Kinder eine Kita besuchen, getroffen werden. Um jedoch den Integrationsbeitrag von Kindertageseinrichtungen besser abbilden und steuern zu können, bedarf es einer differenzierten Erfassung der Herkunftssituation von Kindern aus Migrantenfamilien sowie der damit korrespondierenden Integrations- und Unterstützungsbedarfe in den Kindertageseinrichtungen. Hierzu fand eine Befragung durch das Jugendamt Nürnberg statt, welche im Zeitraum 12/2018- 3/2019 in allen Einrichtungen der Regelförderung durchgeführt wurde. In Bezug auf die Einrichtungen im Stadtteil zeigt sich, dass mit 60 % ein Großteil der Kinder mit Migrationshintergrund familiäre Wurzeln in nicht-europäischen Herkunftsländern haben bzw. selbst von dort nach Nürnberg zugewandert bzw. geflüchtet sind. An der Spitze der Herkunftsländer liegt mit rund 15 % die Türkei, gefolgt von Irak und Syrien mit je rund 10 % und eine Vielzahl weiterer Länder wie Afghanistan, Pakistan, Iran Äthiopien, Nigeria, Eritrea, Somalia, Serbien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien und Armenien. Die am häufigsten vertretenen Herkunftsländer innerhalb der EU sind die EU 2-Staaten (Bulgarien und Rumänien) zusammen mit rund 10% sowie Griechenland ebenfalls mit rund 10 %. Neben den Herausforderungen fluchtbedingter Migration
spielen im Kontext von Arbeitsmigration häufig auch sozioökonomische Herausforderungen (Bildungsgrad, Ausbildungsniveau, Sprachkompetenzen etc.) in den Familien eine Rolle, die Benachteiligungen in der Arbeitsmarktintegration nach sich ziehen, wodurch letztlich die Armutsgefährdung gerade für Ausländerinnen und Ausländer überdurchschnittlich hoch ist. Bildungsrelevante Herausforderungen, mit welchen die Einrichtungen im Arbeitsalltag konfrontiert sind, werden wie folgt bewertet: Abbildung 16: Bewertung bildungsrelevanter Herausforderungen im Arbeitsalltag
| 47% 47% | ||
|---|---|---|
| 7% | 0% | 0% |
60%
40%
20% 0% 0% Mangel Kenntnisse Sprachliche Verständigung Deutscher Spracherwerb Spezieller pädagogischer Bildungssystem Kinder Förderbedarf hoch mittel gering
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand: Befragung 12/2018-3/2019) Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass neben dem besonderen pädagogischen Förderbedarf die Themen Sprache und Kenntnisse der Eltern zu deutschen Bildungssystem eine zentrale Rolle spielen.
Zusätzlich zu den oben dargestellten Herausforderungen wurden die Einrichtungen auch zu ihren Unterstützungsbedarfen in diesen Bereichen befragt: Bei der alltagsintegrierten Sprachförderung in der Kita äußern rund die Hälfte der befragten Einrichtungen einen hohen und ein weiteres Drittel einen mittleren Unterstützungsbedarf. Begleitend dazu sehen ein Drittel der Einrichtungen einen hohen Bedarf für eine bessere Information der Eltern zum hiesigen Bildungssystem. Ebenso wünscht sich gut ein Drittel der Einrichtungen eine bessere Vernetzung zu anderen Bildungsinstitutionen im Bereich der Integrationsarbeit. Insbesondere im Bereich der Sprachbildung weichen die Werte deutlich von denen für die Gesamtstadt ab – sprich in der Nürnberger Weststadt besteht ein erkennbar höherer Unterstützungsbedarf.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Ein Teil der Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, besuchen Kindertageseinrichtungen. Um den sonderpädagogischen Bedarfen dieser Kinder gerecht werden zu können, erhalten auch hier die Einrichtungen pro Kind eine gesonderte Förderung. Somit können diese Kinder zusätzlich zur normalen Betreuung und Förderung in der Einrichtung bis zu 50 Stunden pro Jahr Eingliederungshilfe durch einen Fachdienst erhalten, zudem bekommen die Einrichtungen zusätzliches Betreuungspersonal finanziert. Im Durchschnitt des Betriebsjahres 2017 wurden drei Kinder solcher unter 3 Jahren und 25 Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung in Kindertageseinrichtungen der Weststadt betreut. Die Anteilswerte entsprechen in etwa denen der Gesamtstadt. Der gesamtstädtische Trend, dass die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zunimmt, dürfte auch für die Weststadt Bestand haben. Das Angebot wurde auch hier sukzessive ausgebaut und wird in Zukunft vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Bedarfe nach sich ziehen. Als Voraussetzung für den Besuch in einer Kita müssen die Eltern für ihr behindertes oder von einer Behinderung bedrohtes Kind beim Bezirk Mittelfranken einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Häufig bittet der Bezirk daraufhin das Gesundheitsamt um eine Begutachtung und fordert die Eltern auf, mit diesem in Kontakt zu treten. Zuständig beim Gesundheitsamt der Stadt
Nürnberg ist die Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK). Mit Blick auf den hohen Anteil von Kindern aus sozial belasteten Familien im Stadtteil kann zudem davon ausgegangen werden, dass auch ein nicht unerheblicher Anteil von Kindern mit einen erhöhten Förderbedarf die Kitas besuchen, ohne entsprechende Diagnosen vorzuweisen. Das ist nicht unproblematisch für die Einrichtungen vor Ort, da in diesen Fällen kein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 Abs. 1 SGB XII sowie § 35a SGB VIII zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung besteht und somit auch keine zusätzliche Förderung nach dem BayKiBiG gemäß Artikel 21 für diese Kinder abgerufen werden kann.
3.3.2 Besuchsdauer
Erhebungen zur Schuleingangsuntersuchung geben Aufschluss über die Besuchsdauer von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Vergleicht man die Befunde für die Weststadt mit denen der Gesamtstadt, zeigt sich folgendes Bild: Das Gros der Kinder (66,3 %) in der Weststadt besucht Kindertageseinrichtungen für die Dauer von 3 Jahren, somit überwiegend im Bereich der Regelförderung, sprich ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Die 3-jährige Besuchsdauer ist im Stadtteil stärker ausgeprägt, als in der Gesamtstadt. Umgekehrt verhält es sich bei einer Besuchsdauer, die über 3 Jahre hinausgeht und somit auch den Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger umfasst. Hier liegen die Werte für die Weststadt unter denen der Gesamtstadt, sprich Kinder aus der Weststadt weisen im Vergleich zur Gesamtstadt eine kürzere Besuchsdauer in Kindertageseinrichtungen aus. Dies dürfte sich vor allem durch den überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund im Stadtteil erklären, da Kinder aus dieser Gruppe deutlich später und somit in der Dauer kürzer Angebote der Einrichtungen frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung in Anspruch nehmen.
Abbildung 17: Besuchsdauer von Kindern in Kindertageseinrichtungen
4 Jahre und mehr
3 Jahre 66,3% 6,4% 2 Jahre 5,9% 5,7% unter 2 Jahren ,4%
Nürnberg Gesamt Nürnberger Weststadt
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg (Stand: 2016/2017) Anmerkungen: Zu 149 Kindern liegen keine Angaben zur Besuchsdauer vor. Nur Kinder mit Hauptwohnsitz Nürnberg, bei denen tatsächlich eine Untersuchung stattfand.
3.3.3 Sprachbildung
Kindertageseinrichtungen haben nach dem BayKiBiG den Auftrag der besonderen Sprachförderung von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Ein Baustein dafür ist der Vorkurs "Deutsch 240". Hierbei handelt es sich um ein Landesprogramm zur Verbesserung der Sprachkompetenzen von Vorschulkindern, insbesondere für Kinder, deren beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind. Es werden aber auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache gefördert, wenn sie den ent-
sprechenden sprachlichen Förderbedarf aufweisen. Die Vorkurse ergänzen und unterstützen die Tätigkeit der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen im Bereich der sprachlichen Bildung. Von den insgesamt 240 Fördereinheiten wird je die Hälfte von der Kita und von der Grundschule durchgeführt, beginnend in der zweiten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass beim Kind durch die pädagogischen Fachkräfte mittels Sprachstanderhebung ein besonderer Sprachförderbedarf festgestellt wird. Alle Kinder werden im vorletzten Kindergartenjahr (ab Januar) getestet und die Ergebnisse werden mit den Eltern jeden Kindes besprochen. Den Eltern von Kindern mit Förderbedarf wird empfohlen, ihre Kinder am Vorkurs "Deutsch 240" teilnehmen zu lassen, die Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend. Die Grundschule intensiviert in enger Kooperation mit der Kita die Förderung der Kinder durch "Deutsch 240" ab September des letzten Kindergartenjahres. Auswertungen zur Inanspruchnahme in der Nürnberger Weststadt auf Datenbasis von KiBiG.web verdeutlichen den erhöhten Sprachförderbedarf im Stadtteil: Knapp die Hälfte aller betreuten Kinder im anspruchsberechtigten Alter (sprich ab der 2. Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres) nehmen am Vorkurs "Deutsch 240" teil (stadtweit sind es rund 30%). Der vergleichsweise hohe Wert erklärt sich am überdurchschnittlich hohen Anteil von betreuten Kindern im Stadtteil, deren Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind. Neben dem formal verankerten Vorkurs "Deutsch 240" gibt es weitere zusätzliche Angebote zur Sprachbildung im Kindergartenalter. Zu nennen sind hier das eigens vom Jugendamt entwickelte Programm „SpiKi – Sprachliche Bildung in kommunalen Kindertageseinrichtungen“ sowie das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (nähere Informationen hierzu siehe Kapitel Non-Formale-Bildung unter 4.2.2).
3.3.4 Übergang Kindergarten-Grundschule
Die Förderung von Vorschulkindern beim Übergang in die Grundschule ist im Stadtteil seit vielen Jahren ein Fokusthema. Im Regionalen Arbeitskreis Nürnberg West (Gostenhof, Muggenhof, Eberhardshof, Schniegling, Johannis) stehen Kindertageseinrichtungen und Schulen seit mehr als 30 Jahren im regelmäßigen kollegialen Austausch: In mehrmals jährlich stattfindenden Treffen werden auch rund um das Thema Übergang Kindergarten-Grundschule neue Projektvorhaben vorgestellt, gemeinsame Fortbildungen angeregt, Fachreferenten eingeladen und thematische Schwerpunkte gesetzt sowie Kooperationen verabredet und vertieft. Übrigens: Bereits 1983 (!) fand der erste gemeinsame Elternabend vom Kindergarten St. Anton und der damaligen Grundschule Preißlerstraße statt. Seit dem Jahr 2011 gibt es zudem mit dem „Steuerungskreis Übergang Kindergarten-Grundschule“ eine Initiative zur Verstetigung des Übergangs, die gemeinsam durch das Staatliche Schulamt, das Jugendamt, die kommunale Schulverwaltung, das Bildungsbüro und Vertreterinnen und Vertreter der freigemeinnützigen Träger gefördert und fachlich begleitet wird. Mit dem kommunalen Programm „Gemeinsam leicht starten“ wurde ein Angebot verstetigt, das zum Ziel hat flächendeckend und systematisch die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule vor Ort im Sprengel zu verbessern. Es sollen verlässliche Sprengel-Netzwerke gebildet werden, die aus der jeweiligen Grundschule und den umliegenden Kindertageseinrichtungen bestehen. Diesen steht ganzjährig ein ausgebildetes Trainerinnentandem zur Seite. Gemeinsam werden Angebote zum Thema Einschulung für Kinder und Eltern initiiert und die Fachkräfte stehen den Eltern bei Fragen zur Verfügung. Seit 2006 haben stadtweit 14 Grundschulen jeweils mit den umliegenden Kindergärten am Programm teilgenommen, darunter auch die Friedrich-Wanderer-Schule aus der Nürnberger Weststadt.
Der bildungsbiographisch wichtige Übergang zwischen frühkindlicher und schulischer Bildung wird auch durch MUBIKIN unterstützt. Die Musikpädagogen/innen der Musikschule verstehen sich dabei als Bindeglied und fördern aktiv die Zusammenarbeit im Schulsprengel. Anknüpfungspunkte sind ein institutionsübergreifender Spiel- und Liedschatz und regelmäßige gemeinsame Aktivitäten. Gemeinsame Fortbildungen für Erzieher/innen und Lehrer/innen stärken die Kooperation innerhalb und außerhalb von MUBIKIN. Daran beteiligen sich im Stadtteil 19 Kitas, die Schulvorbereitende Einrichtung für sprachbehinderte Kinder in der Lortzingstr. 10, das Sonderpädagogische Förderzentrum an der Bärenschanze sowie die Grundschule Knauer-Schule und Friedrich-Wanderer-Schule. Um herauszufinden, welche Angebote insgesamt (auch über das Programm „Gemeinsam leicht starten“ hinaus) zur Unterstützung des Übergangs in den jeweiligen Grundschulsprengeln angeboten werden, fand zwischen 12/2018 und 3/2019 eine Befragung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen durch das Jugendamt Nürnberg statt. Die Befragungsergebnisse geben erstmals im Sinne einer Bestandserhebung Aufschluss, wo die Stadt Nürnberg beim Thema „Übergang Kindergarten-Schule“ steht. Von den zum Zeitpunkt der Befragung im Stadtteil 27 ansässigen Kitas mit Betreuungsplätzen im Bereich der Regelförderung nahmen 21 an der Befragung teil (Rücklaufquote = 78 % in der Weststadt / Stadtweit = 75 %) (nähere Informationen zu den stadtweiten Befragungsergebnissen siehe Bericht „Übergang Kindergarten – Grundschule“ im JHA/SchulA vom 27.06.2019). Im Vergleich zur Gesamtstadt zeigen sich folgende Ergebnisse: Tabelle 5: Angebote Übergang Kindergarten - Grundschule
| Angebote Übergang Kindergarten - Grundschule | Weststadt | Stadt Gesamt |
|---|---|---|
| Erziehungspartnerschaft mit Eltern | ||
| Elterninfoblätter zur Einschulung bzw. zum Übergang | 74% | 60% |
| Elterninfoveranstaltungen | 74% | 76% |
| Informelle Elterntreffen, z.B. Elternstammtisch | 11% | 20% |
| Feste und Feiern mit KiGa gemeinsam | 30% | 21% |
| Eltern-Kind-Nachmittage (mit Grundschule gemeinsam) | 26% | 24% |
| Elterngespräche und -beratung gemeinsam mit Lehrkraft | 44% | 26% |
| Externe Angebote zum Übergang z.B. Projekt Schultüte | 15% | 12% |
| Kinder lernen Schule kennen | ||
| Schulhaus-Rallye, Besichtigung des Schulhauses | 52% | 51% |
| Besuche der Lehrkraft im Kindergarten | 48% | 59% |
| „Schnupperunterricht“, Besuch und Hospitation der Kinder in der Schule | 85% | 80% |
| Mobile Lernwerkstatt, gemeinsames Vormittagsangebot mit Lehrkraft | 11% | 11% |
| Schulkinder als Tutoren/Paten | 7% | 9% |
| Erzieherin/Erzieher besucht im 1. Schulhalbjahr ehemalige Kinder | 7% | 19% |
| Fachliche Kooperationen | ||
| Gemeinsames Verständnis von Schulfähigkeit ist abgestimmt | 63% | 56% |
| Kooperationspartner sind benannt | 78% | 71% |
| Verfahren rund um den Übergang Kindergarten-Grundschule sind geregelt | 78% | 63% |
| Gemeins. Konzeption besteht und Kooperationsvereinbarung ist vorhanden | 52% | 25% |
| Regelmäßige Treffen zur Abstimmung zwischen Kita und Schule | 82% | 63% |
Quelle: Stadt Nürnberg/Jugendamt (5/2019)
Die Angaben geben eine Übersicht, welche Angebote weit verbreitet sind und welche eher die Ausnahme darstellen. Im Bereich „Erziehungspartnerschaft mit Eltern“ stellt die Informationsarbeit den Schwerpunkt dar. Auffällig im Vergleich zu den gesamtstädtischen Ergebnissen ist, dass die Kooperationsangebote mit den Schulen (insb. Elterngespräche und -beratung gemeinsam mit der Lehrkraft) stärker zum Tragen kommen. Im Bereich „Kinder lernen Schule kennen“ ist der Schnupperunterricht bzw. Besuche und Hospitationen der Kinder in der Schule das häufigste Angebot, gefolgt von Schulhaus-Rallyes und Besichtigungen des Schulhauses sowie Besuche der Lehrkraft im Kindergarten. Bei den „Fachlichen Kooperationen“ fällt auf, dass alle Angebote in der Weststadt eine deutlich höhere Relevanz haben als im Vergleich zur Gesamtstadt. Der deutlichste Unterschied zeigt sich in Bezug auf das Vorhandensein einer gemeinsamen Konzeption und Kooperationsverein-
barung zur Gestaltung des Übergangs Kindergarten-Grundschule. Die Ergebnisse für die Nürnberger Weststadt machen deutlich, dass die Unterstützung von Kindern beim bildungsbiografisch bedeutsamen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule einen hohen Stellenwert in den Kooperationsbeziehungen zwischen Kita und Schule einnimmt. Im Stadtteil scheint es, nicht zuletzt auch positiv befördert durch die Praxiserfahrungen im Programm „Gemeinsam leicht starten“ und des Engagements des regionalen Arbeitskreises Nürnberg West, etablierte Förder- und Netzwerkstrukturen für diesen Bereich zu geben.
3.4 Bedarfsprognose und Ausbauplanung
Befunde der zum Zeitpunkt der Berichtslegung aktuell vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnung des Amts für Stadtforschung und Statistik verweisen darauf, dass die Nachfrage nach Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auch in Zukunft nicht abnehmen wird. Mit Blick auf die Nürnberger Weststadt ergeben sich kleinräumig unterschiedliche Entwicklungen, mit unterschiedlichen Konsequenzen für den weiteren Ausbau der Infrastruktur in diesem Bereich. Während auf Basis heutiger Annahmen in Gostenhof die Anzahl der Kinder sowohl im Krippen- wie auch Kindergartenalter eher leicht abnehmen wird, steigt diese insbesondere aufgrund der erwartbaren Wohnraumentwicklungen in Eberhardshof (insb. auf dem ehemaligen Quelleareal) dagegen nochmals deutlich an. Der Versorgungsdruck wird sich dabei insbesondere im Kindergartenbereich deutlich erhöhen. Geplante Entwicklungen zum Wohnungsbau auf dem AEG-Gelände sind in der Prognose noch nicht berücksichtigt, werden aber perspektivisch eine weitere Nachfrage nach Kita-Plätzen zur Folge haben. Folgende Darstellung gibt einen Überblick zu den damit verbundenen Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Ausbauplanung in der Nürnberger Weststadt: Tabelle 6: Ausbauplanung Nürnberger Weststadt
| Bestand 2017 | Bedarfsprog- nose 2030 | Aktuelle Planungen | ||
|---|---|---|---|---|
| unter 3-Jährige | Kinderzahl | 1.273 | ~ 1.270 | Insgesamt: 72 Plätze 24 Plätze/Haus für Kinder/Quelle-Areal 24 Plätze/FamZ/Rothenburger Str. 4 (ab 9/2018) 24 Plätze/Krippe/Feuerwache Reutersbrunnstr. |
| Plätze | 446 | ~ 600 | ||
| Versorgungsquote | 35% | 48% | 40% | |
| 3- bis 6,5-Jährige | Kinderzahl | 1.126 | ~ 1.300 | Insgesamt: 100 Plätze 75 Plätze/Haus für Kinder/Quelle-Areal 25 Plätze/FamZ/Rothenburger Str. 45 (ab 9/2018) |
| Plätze | 1.228 | ~ 1.300 | ||
| Versorgungsquote | 102% | 100-102% | 102% |
Quelle: Stadt Nürnberg / Jugendamt (Stand: 12/ 2017)
3.4.1 Ausbauplanung für unter 3-Jährige
Per Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.09.2016 gilt es als Planungsgröße für den weiteren Ausbau von Krippenplätzen bis zum Jahr 2026 stadtweit eine Versorgungsquote von 48 % zu erreichen. Dieses Versorgungsziel wurde Ende 2015 auf Basis einer repräsentativen Elternumfrage durch das Jugendamt ermittelt. Legt man diese Versorgungsquote als Ausbauziel für die Nürnberger Weststadt zugrunde, so besteht perspektivisch im Stadtteil ein zusätzlicher Bedarf an rund 150 Plätzen. In Planung befinden sich aktuell 72 Krippenplätze, 48 davon bis 2021 und folgend weitere 24 Plätze bis zum Jahr 2026. Damit wäre eine Versorgungsquote von rund 40 % im Stadtteil erreicht. In Stadtteilen mit einer überdurchschnittlichen sozioökonomischen Belastung – also solchen wie der Nürnberger Weststadt – besteht eine besondere Verpflichtung, den Ausbau der frühkindlichen Bildungsangebote voranzutreiben. Ob jedoch in allen Stadtteilen längerfristig gleichermaßen die Realisierung von einer 48 %igen Versorgungsquote sinnvoll ist, hängt im starken Maße von der Entwicklung des Nachfrageverhaltens der Eltern ab, welches sich sozialräumlich durchaus unterscheidet. Dies gilt es im weiteren
Zeitverlauf zu beobachten und planerisch zu berücksichtigen. Ein jährliches Monitoring der Anmeldezahlen sowie der Auslastungssituation in den Einrichtungen hilft dabei, die Bedarfsentwicklungen stadtteilbezogen besser einschätzen zu können. Das Jugendamt wird 2020 zudem eine Wiederholungsbefragung bei Eltern zur ihren Betreuungsbedarfen durchführen, auf deren Basis die Ausbaustrategie entsprechend sozialräumlicher Unterschiede kleinräumig überprüft und fortgeschrieben werden soll.
3.4.2 Ausbauplanung im Bereich der Regelförderung
Für den Bereich der Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung und dem damit seit nunmehr über 20 Jahren verbundenen Rechtsanspruch besteht die Pflicht der Vollversorgung. Bisher galt auf Basis von bundesweiten und länderspezifischen Erhebungen zur Inanspruchnahme und den Bedarfen von Eltern die Annahme, dass eine 95 %-ige Versorgungsquote hier als bedarfsdeckend anzusehen ist. Dies bestätigt sich auch für Nürnberg laut den Befunden der städtischen Bildungsberichterstattung. Demnach besuchten in Nürnberg im Jahr 2016 91 % der 3 bis 6-Jährigen einen Kindergarten (davon 85 % der 3-Jährigen, 93% der 4-Jährigen und 95% der 5-Jährigen); rechnet man die Besuchsquote auf die planungsrelevanten 3,5 Jahrgänge hoch, so dürfte sich der Wert bei der anspruchsberechtigten Altersgruppe bei knapp 95 % einpendeln.35 Das Platzangebot in der Nürnberger Weststadt stellt aktuell ein Versorgungsniveau von 95% sicher. Doch aufgrund der in den letzten Jahren stark gewachsenen Jahrgänge der unter 3-Jährigen, die in den Folgejahren nun sukzessive ins Kindergartenalter reinwachsen werden sowie weiterer Anstiege der Kinderzahlen durch Neubauaktivitäten, allen voran auf dem ehemaligen Quelle-Areal und AEG- Gelände, sind weitere Platzschaffungen nötig. Zudem wird es langfristig zur Erreichung der angestrebten Vollversorgung nicht ausreichen, nur für 95 % der Kinder im Stadtteil zu planen. Unterschiedliche Faktoren, wie die Anzahl von Kindern mit besonderem Förderbedarf, temporäre Platzreduktionen bei Sanierungen oder fehlendem Personal, schrittweise Belegungen der Plätze bei Neubauten sowie unterjährige Aufnahmen und Austritte tragen dazu bei, dass die potenziell verfügbaren Plätze in den Einrichtungen nicht voll belegt werden können. Auswertungen zur Auslastung der Plätze in Einrichtungen für Vorschulkinder mittels der Datenbank KiBiG.web belegen, dass unter Berücksichtigung dieser Faktoren langfristig ein Versorgungsgrad von 100-102 % erforderlich sein wird, um für alle Kinder einen Betreuungsplatz vorhalten zu können. An diesem Ziel soll mit Blick auf die langfristige Planung in Nürnberg festgehalten werden – somit auch in der Weststadt. Unter Berücksichtigung der aktuell laufenden Planungen zur Schaffung weiterer 100 Plätze im Stadtteil, davon alleine 75 Plätze in einer neuen Einrichtung auf dem ehemaligen Quelleareal, könnte ausgehend vom heutigen Wissenstand zur Bevölkerungsentwicklung künftig die Vollversorgung (=102%) im Stadtteil sichergestellt werden.
3.5 Zusammenfassung und Empfehlungen
Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat als Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in der Nürnberger Weststadt eine besondere Bedeutung. Sie ist das Fundament für alle weiteren Bildungsstationen, hier werden entscheidende Weichen für die weitere Bildungsbiografie gestellt. Der frühe Zugang zu öffentlichen Bildungsinstitutionen bzw. bildungsfördernden Lebenswelten wirkt sich insbesondere für Kinder, die in belasteten Lebenslagen aufwachsen, positiv aus. Denn wenn Entwicklungs- und Lernanreize in den Familien nicht ausreichend vorhanden sind, können sie
35 Stadt Nürnberg (2017): Vierter Bildungsbericht der Stadt Nürnberg. Nürnberg; Stadt Nürnberg (2018). Jugendhilfeplanung 2018: Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsplanung bis 2026. Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018
mit einer hochwertigen Kindertagesbetreuung geschaffen und die sozialen wie sprachlichen Fähigkeiten benachteiligter Kinder gefördert werden. Die demografische Entwicklung und die sozioökonomischen Lebenslagen der Familien im Stadtteil signalisieren erhebliche Herausforderungen für den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Wenn Kitas das Aufwachsen der Kinder im Stadtteil in den ersten Jahren gut begleiten und unterstützen sollen, wenn Frühe Bildung für alle Kinder gelingen soll, wenn von Benachteiligung bedrohte Kinder spürbar besser gefördert werden sollen, muss der Ausbau von Kita-Plätzen Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung einhergehen. Die Stadt Nürnberg investiert hierzu bereits seit Jahren gezielt in ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen, welches auch der Nürnberger Weststadt zugutekommt. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die in Regeleinrichtungen die Familienarbeit unterstützen und die Qualifizierung sowie Weiterentwicklung der Fachkräfte fördern. Durch den Zuschuss im Bereich der „Kitaförderung plus“ können Einrichtungen, die aufgrund sozialräumlicher Aspekte belastet sind, zusätzlich finanziell gefördert und unterstützt werden. Diese finanzielle Unterstützung nahmen in jüngerer Vergangenheit fünf Einrichtungen aus dem Stadtteil in Anspruch, mittels derer sie Projekte und Maßnahmen mit dem Fokus „Bildung“, u.a. zur Förderung der Sprach-, Medien- und Gesundheitskompetenz durchführen konnten. Die Kitas als Orte für Familien und Familienzentrum erhielten auch zusätzliche Projektmittel. Und auch zur Verbesserung der Partizipation von Eltern im Krippenbereich wie auch der Qualifizierungsförderung von Kita-Fachkräften flossen bisher Mittel in ausgewählte Einrichtungen der Nürnberger Weststadt. Für die Jahre 2019 und 2020 beschloss der Jugendhilfeausschuss die bewährten Instrumente der letzten Jahre im Wesentlichen beizubehalten und zu ergänzen. Als neue Schwerpunkte sollen die Maßnahmen „Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter“ und das Projekt „frühstart“ in den Förderkatalog aufgenommen werden36. Und durch das jüngst verabschiedete „Gute-Kita-Gesetz“ besteht zudem Anlass zur Hoffnung, dass den Kitas in den nächsten Jahren noch weitere Mittel für die Qualitätsentwicklung zur Verfügung gestellt werden37. Für die Lern- und Bildungslandschaft im Bereich frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung ergeben sich mit Blick auf die Nürnberger Weststadt folgende Entwicklungsperspektiven: Kita-Ausbau Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Stadtteil auf Basis der vorliegenden Bevölkerungsprognosen die notwendigen Planungen aufgesetzt. Insbesondere durch die Inbetriebnahme des neuen Familienzentrums in der Rothenburger Str. wurde ein wichtiger Beitrag zur Beteiligung und Förderung benachteiligter Kinder und Familien im Stadtteil geleistet. Zur gemeinsamen Gestaltung von Bildung, Betreuung, Beratung und Erziehung befinden sich im Haus eine Kinderkrippe (eine Gruppe), ein Kindergarten (zwei Gruppen), ein Hort (drei Gruppen) mit Beratungsräumen sowie eine Mittagsbetreuung und Büroräume des Allgemeinen Sozialdienstes. Und mit dem geplanten Haus für Kinder auf dem Quelle-Areal entsteht eine weitere große Einrichtung im Stadtteil. Eine weitere Einrichtung wird zu schaffen sein, wenn die Wohnbebauung auf dem AEG- Gelände kommt. Auf Grund der sozioökonomischen Lebenslagen der Familien vor Ort wird empfohlen, mindestens eine der neuen Einrichtungen als Familienzentren zu konzipieren. Fokus Migration und Integration Die Kindertageseinrichtungen vor Ort sind überdurchschnittlich mit Integrationserfordernissen im Kontext von Flucht- und Arbeitsmarktmigration konfrontiert und bedürfen besonderer Unterstützung. Die Arbeit mit Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund ist längst Alltag in den Einrichtungen. Neben den besonderen pädagogischen Förderbedarfen spielt das Thema Sprachbildung eine zentrale Rolle. Auch wenn hier schon vieles in den Einrichtungen passiert, besteht aus Sicht der Kitas
36 Vgl. Stadt Nürnberg, Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung 2019-2020, Vorlage zum Jugendhilfeausschuss am 4.10.2018. 37 Vgl. https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
noch Beratungs- und Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern. Flankierend sollten den Eltern Sprachangebote zur Verfügung gestellt werden. Die Befunde zur Bildungsbeteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund verweisen zudem darauf, dass diese Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich später und somit auch deutlich kürzer in Anspruch nehmen als Kinder ohne Migrationshintergrund. Im Sinne der Sprachförderungs- und Integrationsbedarfe im Vorschulalter sind Strategien zur Erhöhung der Besuchsdauer von Kindern mit Migrationshintergrund von Nöten. Ein Schlüssel dazu stellt die Förderung niedrigschwelliger Zugänge für Neuzugewanderte in Kindertageseinrichtungen dar. Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ werden hierzu wichtige Erfahrungen im Stadtteil gesammelt. Kindertagesbetreuung als Bestandteil der Armutsprävention Die Befunde zu den sozioökonomischen Lebenslagen junger Menschen in der Nürnberger Weststadt verweisen darauf, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der dort lebenden Kinder aus sozial belasteten Familien stammt und besonderer Unterstützung bedürfen. In der Fortschreibung des kommunalen Arbeitsprogramms gegen Kinder- und Jugendarmut wurden hierzu bereits die Entwicklungsaufgaben für die nächsten Jahre benannt.38 Erforderlich sind demnach zusätzliche Personalund Projektmittelausstattungen für Kindertageseinrichtungen vor Ort zur Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Fokus „Alltagsbildung“, insbesondere zur Förderung der Sprach-, Medienund Gesundheitskompetenz. Fachkräfte müssen für diese Aufgaben auch entsprechend qualifiziert werden. Darüber hinaus gilt es die Zugänge zu Angeboten des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere für unter 3-jährige Kinder zu verbessern und insgesamt die Nutzerquote in diesem Bereich zu erhöhen. Die etablierten und gut funktionierenden Strukturen und Angebote zur Förderung von Vorschulkindern beim Übergang Kindergarten-Schule stellen eine weitere wichtige Säule zur Unterstützung von Kindern aus bildungsfernen Familien dar und müssen aufrecht erhalten bleiben. Inklusion in Kitas fördern Ein in Zukunft immer wichtiger werdendes Thema ist die Inklusion in Kitas, denn die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nimmt stetig zu. Dementsprechend gilt es auch in der Nürnberger Weststadt die Schaffung von integrativen Einrichtungen als auch durch den Ausbau der Einzelintegrationsplätze vorantreiben. Offen ist jedoch die Frage zum Umgang mit Kindern vor allem aus bildungsfernen Schichten, die einen erhöhten Förderbedarf ohne entsprechende Diagnosen ausweisen. Die Einrichtungen können für diese Kinder keine zusätzlichen Fördermittel nach dem BayKiBiG abrufen und bedürfen deshalb einer zusätzlichen Unterstützung.
38 Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales (2018): Weiterentwicklung des Arbeitsprogramms gegen Kinderarmut in Nürnberg zum "Nürnberger Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut. Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018
4 Non-formale Bildung junger Menschen
4.1 Bestandserhebung zu Angeboten non-formaler Bildung im Stadtteil –
eine schrittweise Annäherung
Ausgangslage und Problemstellung Bildung im ganzheitlichen Sinne ist der umfassende Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen, zu lernen, Leistungspotenziale zu entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten. Dies umfasst die eigenständige Lebensführung mit Blick auf die berufliche Existenz ebenso wie mit Blick auf Partnerschaft, eigene Kinder, aber auch mit Blick auf soziale Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit. Junge Menschen in diesem Sinne zu bilden, ist nicht alleinige Aufgabe des formalen Bildungswesens im Elementar-, Primar- und Sekundarbereich. Für eine gelingende Lebensführung und soziale Integration sind ebenso non-formale und informelle Bildungsprozesse außerhalb des formalen Bildungssystems von besonderer Bedeutung.39 Unter non-formaler Bildung ist jede Form organisierter Bildung zu verstehen, die freiwillig ist und Angebotscharakter hat. Non-formales Lernen findet primär nicht in den formalen Settings der Bildungseinrichtungen statt und führt nicht unbedingt zum Erwerb eines formalen Abschlusses. Gleichwohl hat es in Bezug auf die Lernziele, Lerndauer und Lernmittel systematischen Charakter. Non-formales Lernen kann in unterschiedlichen Settings wie z.B. der Aktivitäten von Organisationen und Gruppierungen der Zivilgesellschaft, in Kunst- und Kultureinrichtungen oder Einrichtungen der Kinderund Jugendarbeit stattfinden, die neben den formalen Bildungsinstitutionen mit ihren Angeboten (wie z.B. Kunst-, Musik- und Sportaktivitäten) einen eigenständigen und wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung junger Menschen leisten.40 Im Unterschied zum non-formalen Lernen erfolgt informelles Lernen unbeabsichtigt in Familie, Freundeskreis, Freizeit- und Alltagssituationen. Eine trennscharfe Abgrenzung ist nicht immer möglich, da auch informelles Lernen im räumlichen und inhaltlichen Kontext von formalen oder non-formalen Bildungssettings geschieht.41 Dabei kann indessen auch beobachtet werden, dass formales und non-formales Lernen zunehmend ineinander übergehen. So wird Lernen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Zuge der zunehmenden Ganztagsorientierung mehr und mehr mit Angebotsformen und -inhalten verzahnt, die bislang der non-formalen Bildung außerhalb der formalen Bildungseinrichtungen zugerechnet wurden. Entsprechend der hier dargelegten Bedeutung der non-formalen Bildung für die kommunale Lernund Bildungslandschaft hat die Stadt Nürnberg in bislang vier kommunalen Bildungsberichten versucht, für die Gesamtstadt die Vielfalt der Bildungsangebote im non-formalen Sektor darzustellen und dabei auch zu zeigen, wie öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Akteure zusammenwirken.42 Teilnahmezahlen und (die spärlich vorhandenen) Informationen über die Sozialstruktur der
39 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.), Bildungsreform Band 6: Konzeptionelle Grundlagen für einen Nationalen Bildungsbericht – Non-formale und informelle Bildung im Kindes- und Jugendalter, Berlin 2004, S. 21 40 Vgl. Bundesjugendkuratorium (Hg.), Streitschrift „Zukunftsfähigkeit sichern! Für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe, Bonn/Berlin 2001, S. 23; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Memorandum über Lebenslanges Lernen, Brüssel 2000, S. 9 f.; Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens, Luxemburg 2001, S. 33-35. 41 Aus den genannten Gründen ist die informelle Bildung auch schwer zugänglich sowohl für eine datengestützte und kleinräumige Bildungsberichterstattung als auch für kommunale Steuerungsprozesse zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft. Aus diesen Gründen ist der Bereich des informellen Lernens nicht Gegenstand des vorliegenden Werkstattberichtes – wohl wissend, dass auch dieser einen wichtigen Stellenwert für die Entwicklung junger Menschen einnimmt. 42 Vgl. Stadt Nürnberg (Hg.), Bildung in Nürnberg 2011, Erster Bildungsbericht der Stadt Nürnberg, Nürnberg 2011, S. 111- 128; Stadt Nürnberg (Hg.), Bildung in Nürnberg 2013, Nürnberg 2013, S. 189-242; Stadt Nürnberg (Hg.), Bildung in Nürnberg 2015, Nürnberg 2015, S. 205-266; Stadt Nürnberg (Hg.), Bildung in Nürnberg 2017, Nürnberg 2017, S. 189-263.
Teilnehmenden gaben erste Anhaltspunkte zum Nutzungsverhalten und zur Reichweite einzelner Angebote. Im Folgenden wird nun der Versuch unternommen, sich der deskriptiv-analytischen Bestandserhebung non-formaler Bildung in der Gesamtstadt aus der Perspektive des sozialräumlichen Bildungsmonitoring anzunähern. Erkenntnisleitendes Interesse hierbei ist, Stärken und Lücken im Stadtteilangebot zu erkennen und Hinweise zu bekommen, ob Angebote und Kooperationen ausreichend und bedarfsgerecht sind, ob die Angebote ihre Zielgruppe erreichen und wie das künftig noch besser gelingen könnte. Auf entsprechende Hinweise kann die Kommune reagieren: bestimmte nonformale Bildungsangebote fördern und unterstützen, ausbauen oder eben einstellen, sie weiterentwickeln, probeweise einsetzen oder bedarfsbezogen zur Verfügung stellen. Aber: Was zählt eigentlich alles zur non-formalen Bildung im Stadtteil? Und wie lassen sich Ansätze non-formalen Lernens auf Quartiersebene systematisch am besten erfassen, um dem oben beschriebenem Erkenntnis- und Steuerungsinteresse zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft für die Nürnberger Weststadt am besten gerecht werden zu können? Die existierende Bildungsberichterstattung liefert bislang kein etabliertes Konzept, das für diesen Bericht herangezogen werden könnte. So betonte die bundesweite Bildungsberichterstattung in der Veröffentlichung „Bildung in Deutschland 2012“ in einer speziellen Betrachtung der kulturellen-musisch-ästhetischen Bildung zwar die besondere Bedeutung von Einrichtungen non-formaler Bildung in diesem Feld.43 Die gesamte Analyse der Autorengruppe stützte sich allein auf Umfragedaten und bezog Geschäftsdaten zur Nutzung von Angeboten nicht mit ein. Die kommunale Bildungsberichterstattung beschreitet einen anderen Weg und stellt sich seit 2010 der Frage der Erfassung und Analyse non-formaler Bildung im Stadtraum. Am Beispiel der bislang vier Nürnberger Bildungsberichte ist gut erkennbar, wie Angebote und deren Nutzung auf Ebene der Gesamtstadt dargestellt werden können. Entsprechend der Bedeutung und auch der Vielfalt des Angebots nahmen die Berichtsteile im Nürnberger Bildungsbericht jeweils großen Raum ein und orientierten sich dabei an der Akteurslandschaft und der Angebotsstruktur. Als Nadelöhr für die Darstellung erwies sich immer wieder die (manchmal schüttere) Datenlage. Eine Betrachtung des non-formalen Lernens im Stadtteil und Quartier birgt nun hingegen die Chance, in die Tiefe zu gehen, alternative Perspektiven einzunehmen und unter veränderten Voraussetzungen systematische Betrachtungen vorzunehmen. Prämissen zur sozialräumlichen Bestandserhebung in der Nürnberger Weststadt Um aus der Vielzahl von möglichen Zugangswegen einen modellhaften und auch praktikablen Referenzrahmen zur Bestandserhebung non-formaler Bildungsangebote in der Nürnberger Weststadt zu entwickeln, galt es zunächst einmal die Prämissen für dieses Vorhaben basierend auf den zentralen Erkenntnis- und Steuerungsinteressen zu bestimmen. Definition non-formaler Bildung als Ausgangspunkt zur Bestimmung der zu erhebenden Angebote im Stadtteil: Wir orientieren uns hier an der oben genannten Definition, wonach sich folgende Prüfkriterien für zu erfassende Angebote ableiten lassen: Sie finden nicht in den formalen (curricularen) Settings allgemeiner oder beruflicher Bildung statt, sie dienen nicht zur Zertifizierung im Sinne einer Bildungsberechtigung, sie sind organisiert und strukturiert und mit konkreten Lernzielen verbunden. Jedes zu erfassende Angebot sollte weitestgehend den genannten Unterpunkten dieser Definition entsprechen.
43 Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hg.), Bildung in Deutschland 2012, Bielefeld 2012, S.11
Stringente Orientierung an der Nutzerperspektive: Wenn wir wissen wollen, wie die Lern- und Bildungslandschaft für die Menschen ausgebaut und optimiert werden sollte, dürfen wir nicht von der einzelnen Einrichtung oder aus der Perspektive des Trägers denken, sondern wir müssen vom Lernenden und von seinen im Lebensverlauf sich ändernden Entwicklungsanforderungen und Bildungsbedürfnissen ausgehen. Mit dem Blick auf die Nutzenden lautet die zentrale Frage: Welche non-formalen Angebote stehen im Stadtteil den Menschen in den unterschiedlichen Lebensabschnittsphasen zur Verfügung? Fokussierung auf non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter: Non-formale Bildung ist unbestrittener Maßen ein zentraler Bestandteil lebenslangen Lernens, beginnend mit dem frühen Kindesalter, über das Schulalter in die Phase der beruflichen Bildung, während der aktiven Phase der Erwerbstätigkeit bis hin zum Seniorenalter in der Nacherwerbsphase. Bereits im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Weststadt44 wurde mit Bezug zur Teilnahme am Forschungsprojekt „Educational governance“45 die strategische Leitlinie einer Lern- und Bildungslandschaft formuliert, die so gestaltet sein soll, damit „insbesondere jungen Menschen bessere Bildungs-, Lebens- und Berufsperspektiven“46 eröffnet werden können. Mit dieser Selbstverpflichtung trugen die Geschäftsbereiche Schule & Sport, Kultur sowie Jugend, Familie und Soziales dem Umstand Rechnung, dass in den ersten Lebensjahren die Grundlagen für die Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden und eine frühe Förderung deshalb besonders gewinnbringend ist.47 Dies gilt insbesondere für den Bereich der non-formalen Bildung, deren Schwerpunkt im Kindes- und Jugendalter die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenzen sowie die Beteiligung an gesellschaftlichen und politischen Prozessen ist. Ein anregungsreiches Umfeld und ein gutes Bildungsangebot leisten zudem einen wichtigen Beitrag, um Kindern aus sozial benachteiligten Familien Wege aus der Armutsspirale zu ermöglichen. Die Analyse der sozialstrukturellen Rahmendaten für die Nürnberger Weststadt verweisen hier auf besondere Handlungsbedarfe. Um Bildungsbenachteiligung entgegenzuwirken ist es erforderlich, Chancengerechtigkeit beim Zugang zu den verschiedenen Bildungsformen und -angeboten, formalen ebenso wie non–formalen, für alle insbesondere junge Menschen gleichermaßen zu ermöglichen. Nur wenn Kinder in allen diesen Feldern lernen und ihre Persönlichkeit entwickeln, erwerben sie das, was man allgemeine Lebensführungskompetenz nennt“.48 Die non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter ist zentrales Element der Arbeit von Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Jugendorganisationen, Vereinen, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie auch der Schulen. In diesen Bereichen hat die Kommune als Gestaltungsakteur der lokalen Lern- und Bildungslandschaft großen Einfluss. Dies gilt im Besonderen für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, welchem der gesetzliche Handlungsauftrag zugrunde liegt, auf der kommunalen Ebene außerschulische Bildungs-, Erziehung-, Betreuungs- und Förderangebote für junge Menschen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen.49
44 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Weststadt DYNAMIK, Stadt Nürnberg 2012 45 Educational governance – kommunale Bildungslandschaften, Forschungsprojekt von Prof. Olk, Universität Halle-Wittenberg, 2010 - 2014 46 Educational governance: Fragestellungen der Geschäftsbereiche Schule und Sport, Kultur sowie Jugend, Familie und Soziales an die wissenschaftliche Begleitung; internes Papier, 2010 47 siehe auch, Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg, 2016 – darin: Leitlinie 2 „Bildung fördern, früh beginnen“, Seite 8 ff 48 Sachverständigenkommission für den 14. Kinder- und Jugendbericht (2013): Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung – Zentrale Aspekte, S. 3 49 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2005): 12. Kinder- und Jugendbericht, S. 338
Wenn auch mit dem vorliegenden Bericht der sozial- und bildungspolitische Fokus mit guter Begründung auf die non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter gerichtet wird, ist dennoch wünschenswert, im Rahmen nachfolgender Betrachtungen sukzessive auch die Stadtteilangebote für weitere Lebensphasen in den Blick zunehmen.50 Verständliche Strukturierung in zentrale Lernfelder: Der Bereich der non-formalen Bildung wird im vorliegenden Bericht in „Lernfelder“ untergliedert, welche auf Basis der wissenschaftlichen Diskussion und der bildungs- wie sozialpolitischen Debatte als relevant für die Entwicklungserfordernisse und außerschulischen Bildungsbedürfnisse im Kindes- und Jugendalter angesehen werden.51 Der Begriff Lernfeld hat sich im Bereich beruflicher Bildung etabliert und geht zurück auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1996: Der Berufsschulunterricht soll handlungsorientiert sein und sich an den späteren Aufgabenbereichen ausrichten. In Lernfeldern sollen Handlungskompetenzen – verstanden als Fachkompetenz, Humankompetenz sowie soziale Kompetenz – zur Bewältigung künftiger Aufgaben erworben werden. Mittlerweile hat sich dieser Begriff von seiner ursprünglichen Verwendung gelöst und wird in verschiedenen Bildungszusammenhängen – wie eben auch dem der non-formalen Bildung – gebraucht. Durch die hier zugrunde gelegte lernfeldgestützte Binnendifferenzierung soll jedoch weder eine umfassende Nomenklatur der non-formalen Bildung angestrebt noch eine Strukturierungssystematik mit dem Anspruch einer möglichst vollständigen Erfassung aller Angebote ins Feld geführt werden. Vielmehr geht es darum, im Rahmen der gewählten Darstellung den Blick auf die Handlungsfelder zu richten, die einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Inklusion junger Menschen leisten können und die in der Weiterentwicklung von Lern- und Bildungslandschaften von der Kommune beinflussbar sind.
LERNFELDER
Für die angestrebte Bestandserhebung der Angebote im Bereich non-formaler Bildung wurde in
Anlehnung an den Nationalen Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter
des Landes Luxemburg sowie zentraler Lern- und Erfahrungsfelder aus der Kinder- und Jugend-
hilfe sowie der kulturellen Bildung in Nürnberg folgende Unterteilung in Lernfelder festgelegt:
Kulturelle Bildung: Im Mittelpunkt steht „die Entwicklung von Kreativität und eigenem sub-
jektiven Ausdrucksvermögen… Kulturelle Bildung folgt einem ganzheitlichen Lernansatz mit
Kopf, Herz, Hand und allen Sinnen.“52 Mit ihren Mitteln und Zugängen kann kulturelle Bildung
die Erfahrungen in anderen Lernfeldern erweitern und verstärken und steht aber auch eigen-
ständig, im Sinne von Selbstermächtigung der Individuen. Als Schwerpunkte sind zu nennen
das musische Lernen, das bildnerisches Lernen und Gestalten, Lernen im darstellenden
Spiel sowie Förderung von Zugängen zur kulturellen Bildung unterschiedlicher Sparten.
Partizipation und Demokratie: Im Mittelpunkt steht hier die Herausbildung einer Werteori-
entierung, die für die verantwortungsvolle Gestaltung der eigenen Biografie, für das Zusam-
menleben in einer Gemeinschaft sowie für die Mitgestaltung an gesellschaftlichen Fragen
und der eigenen Umwelt relevant sind. Besondere Schwerpunkte stellen hier die jugendpoliti-
sche Bildung sowie Formate zur Beteiligung und Selbstbestimmung dar.
50 Aufgrund der Beschränkung auf Kinder und Jugendliche fallen beispielsweise ein Großteil der Angebote des Kulturbüros Muggenhof in der Kulturwerkstatt Auf AEG aus dem Raster. 51 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): Nationaler Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter 52 Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. v., homepage bkj.de
Sprachbildung und Literacy: Im Mittelpunkt steht die Förderung der außerschulischen
Sprachbildung und der Sprachkompetenz in der zwischenmenschlichen Kommunikation so-
wie der bildungssprachlichen Kompetenzen als auch die Förderung der Kompetenzen im
Umgang mit Buch-, Erzähl- und Schriftkultur (die sog. „Literacy“). Auch der Umgang mit
Mehrsprachigkeit gewinnt für ein gelingendes Zusammenleben in einer pluralistischen Ge-
sellschaft an Bedeutung.
Emotionen, soziale Beziehungen: Im Mittelpunkt steht hier die Förderung emotionaler und
sozialer Fähigkeiten, die zum Aufbau und der Pflege von Beziehungen und der Gestaltung
von Interaktionen notwendig sind. Besondere Schwerpunkte stellen hier die Förderung von
Selbstwert, Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit, Sexualität und Geschlechtsidentität als
auch die Konfliktfähigkeit dar.
Gesundheitliche Bildung: Im Mittelpunkt steht hier die Förderung von Kompetenzen und
Verhaltensweisen, die einen positiven Beitrag für ein gesundes Aufwachsen junger Men-
schen leisten. Besondere Schwerpunkte stellen hier die Bereiche gesunde Ernährung, Bewe-
gung, Aufklärung und Prävention sowie allgemeine Gesundheitsförderung.
Naturwissenschaft und Technik: Im Mittelpunkt steht die Förderung von Alltagskompeten-
zen und -kenntnissen, wie die materielle/dingliche Welt funktioniert, welche Zusammenhänge
bestehen und wie man sich diese am besten aktiv aneignen kann. Besondere Schwerpunkte
sind hier die Förderung mathematischen Denkens, die forschende Auseinandersetzung mit
der belebten und unbelebten Natur sowie die Aneignung basaler technischer Erfahrungen im
Umgang mit Materialien und Werkzeugen.
Digitalisierung: Digitalisierung hat als Querschnittsthema Relevanz für alle oben beschrie-
benen Lernfelder. Der Einsatz digitaler Medien sowie die Förderung der Medienkompetenz
junger Menschen ist längst zentraler Bestandteil der Bildungsarbeit formaler und non-forma-
ler Einrichtungen. Doch als eigenständiges Lernfeld wird der Digitalisierung sowohl im bil-
dungstheoretischen Diskurs als auch in der praktischen Bildungsarbeit zu wenig Beachtung
geschenkt. Die Stimmen mehren sich, dass sich dies künftig ändern muss und Digitalisierung
als eigenständiges Lernfeld zu konturieren sei. Mit der Digitalisierung gehen besondere Bil-
dungsbedarfe für junge Menschen einher. Für zukünftige Generationen ist es zentral, dass
sie die Grundlagen der digitalen Welt verstehen, in derselben verantwortungsvoll agieren und
sie aktiv mitgestalten können. Fit sein für die Digitalisierung heißt, dass Kinder und Jugendli-
che neben digitaler Denkweise und technischen Fähigkeiten insbesondere auch Sozialkom-
petenzen, Kreativität, Flexibilität und kritisches Denken im Umgang mit der Digitalisierung er-
lernen. Außerschulischen und vorschulischen Settings und Akteuren kommt bei der Vermitt-
lung von digitalen Kompetenzen eine ebenso wichtige Rolle zu wie der Schule. Ein Diskurs
darüber, welchen Stellenwert die Digitalisierung als eigenständiges Lernfeld in der kommuna-
len Bildungslandschaft künftig einnehmen und wie das Zusammenwirken der Bildungsak-
teure vor Ort ausgestaltet werden soll, erscheint aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe drin-
gend geboten.
An dieser Stelle muss noch betont werden, dass sehr viele Angebote der non-formalen Bildung in der Regel zwar einem Lernfeld vorrangig zugeordnet werden können, aber durchaus Beiträge zu mehreren Lernfeldern leisten. So ist zum Beispiel kulturelle Bildung ohne Berücksichtigung von Emotionen und sozialen Beziehungen nicht denkbar. Eine Strukturierung nach Lernfeldern muss also damit leben, dass sie eine idealtypische Betrachtung abbildet.
Referenzrahmen zur Bestandserhebung non-formaler Bildungsangebote im Stadtteil Folgende Abbildung gibt eine Übersicht zum Gegenstand der vorgenommenen Bestandserhebung und versteht sich als Referenzrahmen zum zugrundeliegenden Erarbeitungsprozess. Abbildung 18: Referenzrahmen zur kleinräumigen Bestandserhebung non-formaler Bildung
Quelle: eigene Darstellung Im Eingeständnis dessen, dass ein vollständiges Abbilden des non-formalen Bildungsgeschehens im Stadtteil auf Anhieb kaum gelingen kann, haben sich das Bildungsbüro und die Vertretungen der drei Geschäftsbereiche Schule & Sport, Kultur sowie Jugend, Familie und Soziales darauf verständigt, in diesem ersten sozialraumbezogenen Bildungsbericht zunächst einmal den Fokus auf ausgewählte Lernfelder für die nähere Analyse zu richten. Dementsprechend konzentriert sich der vorliegende Bericht auf die drei Lernfelder, die von den Netzwerkakteuren vor Ort als derzeit besonders relevant für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil angesehen werden (siehe auch Kapitel 5). Diese sind die kulturelle Bildung, Sprachbildung und Literacy sowie die gesundheitliche Bildung. Dies bedeutet aber nicht, dass die übrigen Lernfelder in ihrer Relevanz für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung junger Menschen von geringerer Bedeutung sind. Wohlwissend, dass mit der hier vorgenommenen Auswahl zunächst nur einen Teilausschnitt der Lern- und Bildungslandschaft für junge Menschen im Stadtteil näher betrachtet wird, soll anhand dieser drei Lernfelder exemplarisch die Praxistauglichkeit des oben skizzierten Referenzrahmens getestet werden. Dieser soll dem Zweck dienen, mittels einer strukturierten Bestandserhebung Stärken und Lücken in der Lern- und Bildungslandschaft zu beschreiben und Hinweise zu deren Weiterentwicklung ableiten zu können. Auswahlkriterien für die zu erhebenden Angebote sind zum einen die bereits dargestellten Definitionsmerkmale non-formaler Bildung, zum anderen Kriterien der Relevanz von Angeboten für den Stadtteil. Während die Definitionsmerkmale non-formaler Bildung „Muss-Kriterien“ für die Auswahl darstellen, können Aussagen zur Stadtteilrelevanz von Angeboten als „Kann-Kriterien“ ergänzend hinzugezogen werden.
Allen am Bericht Beteiligten ist bewusst, dass mit einer daraus resultierenden Sammlung von Angeboten nur eine Auswahl getroffen ist. Ziel kann und soll auch nicht eine allumfassende Abbildung aller Angebote in den jeweiligen Lernfeldern sein. Vielmehr geht es um die Darstellung und Offenlegung von Strukturen und Schwerpunkten in den Angebotsbereichen, die aus kommunaler Sicht tragende Säulen non-formaler Bildung im Stadtteil darstellen und auch seitens der Kommune im Sinne der Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft konkret beeinflussbar sind. Folgend werden die Befunde der Bestandserhebung zu den drei ausgewählten Lernfeldern vorgestellt.
4.2 Ergebnisse zur Bestandserhebung in den ausgewählten Lernfeldern
Die Darstellung und Bewertung der Lern- und Bildungslandschaft hinsichtlich ihrer Stärken und Lücken im Angebotsbestand und notwendiger Weiterentwicklungsbedarfe kann nicht losgelöst von der Frage diskutiert werden, welchen zentralen Bildungsbedürfnissen aus Sicht der Kinder und Jugendlichen die jeweiligen Lernfelder eigentlich genügen müssen. Der Blick auf den hierzu geführten wissenschaftlichen Diskurs macht deutlich, dass die Anforderungen an Bildungsprozesse in engem Zusammenhang mit der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben stehen. Bezüglich der Frage, wie die Kompetenzentwicklung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrer altersspezifischen Entwicklungsbedürfnisse gezielt zu unterstützen und zu fördern sind, wird zwischen Anforderungen in der frühen Kindheit, der mittleren Kindheit und der Jugendphase bzw. Adoleszenz unterschieden:53 In keiner anderen Lebensphase wie in der „Frühen Kindheit“ (sprich im Alter von 0 bis 6 Jahren) sind Entwicklungs- und Bildungsprozesse so eng miteinander verflochten. Die im bildungspolitischen Kontext viel zitierte Formel „Auf den Anfang kommt es an“ bringt die besondere Verantwortung zum Ausdruck, die der frühkindlichen Bildung in dieser Lebensphase zugeschrieben wird. Denn in den ersten Lebensjahren werden die Grundsteine für die motorische, kognitive, sprachliche und sozial-emotionale Entwicklung gelegt und wichtige Vorläuferfähigkeiten für das schulische Lernen (wie numerische Kompetenzen und phonologische Bewusstheit) erworben. Für die „Lebensphase der mittleren Kindheit“, also grob die Zeitspanne im Grundschulalter ergeben sich folgende Entwicklungsaufgaben: Entwicklung grundlegender Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen, Erlernen körperlicher Geschicklichkeit, Aufbau einer positiven Einstellung zu sich als einem wachsenden Organismus, Erreichen persönlicher Unabhängigkeit, Entwicklung von Alltagsbewältigungskompetenzen, Umgang mit Gleichaltrigen, Entwicklung von Einstellungen gegenüber sozialen Gruppen und Institutionen, Entwicklung von Gewissen, Moral und einer Werteskala sowie das Erlernen männlichen und weiblichen Rollenverhaltens. In der „klassischen Jugendphase“ also der sogenannten „Adoleszenz“, die sich weitgehend mit der Zeitspanne des Verbleibs junger Menschen im weiterführenden Schulsystem überschneidet, beziehen sich die Entwicklungsaufgaben schwerpunktmäßig auf folgende Herausforderungen: Bewältigung biologischer bzw. psychischer Veränderungen (hier sind insbesondere zu nennen die Themen Körperbewusstheit, Sexualität, Identitätsbildung), der Umbau und Aufbau sozialer Beziehungen zu den Eltern, Gleichaltrigen und Liebespartnern, der Umgang mit schulischen Leistungsanforderungen sowie die Erarbeitung einer Berufsperspektive als auch der Aufbau von kulturellen Orientierungen.
53 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, Berlin S. 103 ff
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Entwicklungsschwerpunkte im Kindes- und Jugendalter sowie der je nach Altersphase unterschiedlichen institutionell verorteten Zugänge zu Bildungsangeboten erfolgt die Ergebnisdarstellung zur Bestandserhebung in den jeweiligen Lernfeldern getrennt für die Lebensphase der frühen und mittleren Kindheit sowie der Jugendphase. Als Grundlage zur Bewertung des Ist-Standes der Angebotsstruktur werden zudem pro Lernfeld vorab zentrale Soll-Anforderungen im Sinne von Bildungszielen gemäß den oben skizzierten Entwicklungsanforderungen in den unterschiedlichen Altersgruppen benannt. Im Vergleich vom Ist- Stand (lernfeldbezogene Angebotssituation) mit den Soll-Anforderungen (altersspezifische Bildungsziele) können dann Stärken und Schwächen in der Lern- und Bildungslandschaft beschrieben und Entwicklungserfordernisse abgeleitet werden. Die darauf basierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen in diesem Bericht sollen als Diskussionsgrundlage für Weiterentwicklungsprozesse im Stadtteil dienen. Dabei wird zwischen folgenden Optimierungsstrategien unterschieden: 1. Bestand sichern, 2. Stärken stärken und 3. Lücken schließen.
4.2.1 Lernfeld „Kulturelle Bildung“
Gründe zur Förderung der kulturellen Bildung „Kulturelle Bildung soll Kinder und Jugendliche befähigen, sich mit Kunst, Kultur und Alltag fantasievoll auseinanderzusetzen. Sie soll das gestalterisch-ästhetische Handeln in den Bereichen bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, elektronische Medien, Musik, Rhythmik, Spiel, Tanz, Theater, Video und andere fördern. Kulturelle Bildung soll die Wahrnehmungsfähigkeit für komplexe soziale Zusammenhänge entwickeln, das Urteilsvermögen junger Menschen stärken und zur aktiven und verantwortlichen Mitgestaltung der Gesellschaft ermutigen“54. Pädagogik und Neurobiologie weisen unisono darauf hin, dass sowohl bei Aktivitäten wie Tanzen, Gestalten, Zeichnen und Musizieren als auch bei der Rezeption kultureller Angebote wie Buch, Film, Theaterstück und Bild die kommunikativen Fähigkeiten, die kulturelle und soziale Kreativität sowie die Konzentrationsfähigkeit in besonderem Maße gefördert werden55. Kulturelle Partizipation hat für Kinder und Jugendliche zudem den Effekt einer positiven Wechselwirkung zwischen kultureller und schulischer Bildung, denn kulturell interessierte junge Menschen lesen in ihrer Freizeit mehr, haben anteilig mehr Interesse an schulischen Unterrichtsfächern, wissen tendenziell eher, was sie später einmal beruflich machen wollen und interessieren sich eher für Politik und Zeitgeschichte56. Kulturangebote sind zudem eine wichtige Plattform um Vielfalt in unserer Gesellschaft kennenlernen und erleben zu können sowie in der Auseinandersetzung mit anderen Traditionen, Wertevorstellungen und Perspektiven Toleranz und Akzeptanz gegenüber diesen entwickeln zu können.57
Altersspezifische Anforderungen / Förderschwerpunkte Bezogen auf die frühe Kindheit: Differenzierung der inneren Bilderlandschaft und Erweiterung des Spektrums ästhetischer Erfahrungen und Ausdrucksmöglichkeiten durch pädagogisch begleitete Prozesse des Kunsterlebens, Entwicklung der Feinmotorik und Auge-Hand-Koordination sowie Erwerb von Fachkompetenz durch Angebote zum bildnerischen und plastischen Gestalten, Training des Gehörs und Verfeinerung der
54 Bielenberg, I.: Datenlage in der kulturellen Bildung. In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Non-formale und informelle Bildung in der Kinder- und Jugendhilfe. Band 2: Expertisen. München, 2003, S. 147-178 55 Mollenhauer, K. (1996): Grundfragen ästhetischer Bildung. Theoretische und empirische Befunde zur ästhetischen Erfahrung von Kindern. Weinheim, München. 56 Zentrum für Kulturforschung (2004): Zusammenfassung von Ergebnissen des Jugend-KulturBarometers 2004 – Zwischen Eminem und Picasso. Bonn. 57 Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (2011): Kulturelle Bildung. Stark im Leben mit Kind und Kultur. Remscheid. Online verfügbar unter: www.bjk.de (letzter Abruf am 16.07.2019)
Koordination und kognitiven Entwicklung durch Musik- und Tanzangebote, Erprobung sozialer Rollen und fantasievoller Ausdrucksformen durch Angebote zum darstellenden Spiel (wie z.B. Rollenspiele oder Theaterprojekte).58
Bezogen auf die mittlere Kindheit:
In den Vordergrund rückt nun das Erleben von Kultur in der Peergruppe und der damit verbundene
Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit anderen Meinungen und Vorstellungen. Durch krea-
tive Ausdrucksformen und Kunsterleben gilt es in dieser Alters- und Entwicklungsstufe auch das
selbstbestimmte Lernen zu fördern. Beim bildnerischen Lernen und Gestalten steht weniger die Ent-
wicklung der Feinmotorik und Auge-Hand-Koordination im Mittelpunkt, sondern vielmehr die Ermög-
lichung von Selbsterprobung und Freude am Tun durch offene Themenstellungen und freien Zu-
gang zu vielfältigen Materialien. Musik- und Tanzangebote sollen aktivierend die Kinder auffordern
sich mit unterschiedlichen Formen und Stilen der Musik auseinanderzusetzen und so das eigene
musikalische Spektrum zu erweitern sowie die Bewegungsbereitschaft und die Gemeinschaftsbil-
dung in der Peergruppe zu fördern. Angebote zum darstellenden Spiel sollen einen Beitrag zur Ver-
besserung der Körperbeherrschung, einem differenzierten Umgang mit Emotionen sowie der Festi-
gung des eigenen Sprachenrepertoires leisten. Durch das Auftreten und Sprechen vor Publikum ge-
winnen die Kinder zudem mehr Selbstsicherheit, was ihnen im Kontext unterschiedlichster Lebens-
bereiche später zu Gute kommen kann 59.
Bezogen auf die Jugendphase:
Für diese Altersphase gilt es Lern- und Erfahrungsräume zu schaffen, in denen Jugendliche sowohl
ihre jugendkulturellen Ausdrucksformen ausleben und teilen können, als auch Kultur als einen Pro-
zess kreativ-künstlerischer Gestaltungsmöglichkeit kennen lernen60. Zur Förderung der eigenständi-
gen jugendkulturellen Entfaltung sind entsprechende Lern- und Erfahrungsräume vorzuhalten. Dies
sollten sowohl pädagogisch begleitete Angebote im Bereich des künstlerischen Gestaltens, der Mu-
sik und dem Tanz sein, als auch selbstverwaltete Angebote, in denen Jugendliche ihre eigenen Mu-
sik- und Szenevorlieben erproben können. Einen hohen Stellenwert haben für Jugendliche auch
Live-Events, wo sie jugendkulturelle Ausdrucksformen öffentlich präsentieren können61.
Beschreibung der Angebotssituation in der Nürnberger Weststadt
Frühe Kindheit:
Große Reichweite im Stadtteil entfalten die Angebote der musikalischen Früherziehung in den
Settings von Kindertageseinrichtungen (und auch Grundschulen): Einige Kitas arbeiten nach dem
Konzept „Wachsen mit Musik“, das von der Hochschule für Musik in Kooperation mit dem Jugend-
amt entwickelt wurde und von der Bouhon-Stiftung unterstützt wird. Dieses setzt auf eine nachhal-
tige Angebotsentwicklung in den Kitas durch eine Fortbildungsreihe für Erzieherinnen und Erzieher
im Bereich des elementaren Musizierens und mit einer Grundausstattung an hochwertigen elemen-
taren Instrumenten zum Verbleib in der Kita. Darüber hinaus finden moderierte Veranstaltungen von
interaktiven Kinderkonzerten statt.
Zentrales Programm musikalischer Früherziehung für Kinder im Elementar- und darauf aufbauend
im Grundschulbereich ist MUBIKIN. Das Programm umfasst ebenfalls neben der Ausstattung mit
58 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): a. a. O. 59 ebd. 60 ebd. 61 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006): 12. Kinder- und Jugendbericht. Berlin. + Stadt Nürnberg – Jugendamt, Bereich 2 (2018): Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit. Band 1, Fachliche Planung und Weiterentwicklung. Nürnberg. Online verfügbar unter: www.nuernberg.de (letzter Abruf 16.07.2019)
Musikinstrumenten eine Qualifizierung der Kindergärten im Bereich Musikpädagogik, bietet Tan-
dem-Unterricht mit Lehrkräften der Musikschule und veranstaltet Mitmachkonzerte in den Kinderta-
geseinrichtungen. MUBIKIN ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Nürnberg und der Stiftung Persön-
lichkeit und der Bouhon-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität, der
Hochschule für Musik und der Musikschule sowie den lokalen Grundschulen und Kindertagesein-
richtungen. Sprengelweise koordiniert wird MUBIKIN von der Musikschule im Amt für Kultur und
Freizeit. Ziel ist es, die Kinder eines Sprengels in dem Zeitraum vom vorletzten Kindergartenjahr bis
zur 2. Grundschulklasse kontinuierlich und aufeinander aufbauend musikalisch zu fördern. Im Stadt-
teil profitieren alle Kinder in den Sprengeln der Grundschule Friedrich-Wanderer und Grundschule
Knauerstrasse von MUBIKIN.
Ein gutes Beispiel, um Kindern Spaß und Freude im Erleben von Musik zu vermitteln, geben die
Jazz-Concertinos von Frank Wuppinger und Mitgliedern seiner Band bei Sonntagsfrühstücken für
die ganze Familie in ausgewählten Kindertageseinrichtungen. Ermöglicht werden diese musikali-
schen Gemeinschaftserlebnisse über die Stadtteilpaten – Alexander Brochier in Gostenhof und dem
Rotary Club Nürnberg/Fürth in Muggenhof und Eberhardshof. Diese Concertinos werden ergänzt
durch ein großes Kinderkonzert im Rahmen von NUEJAZZ, einem Kooperationsprojekt des Vereins
mit und in den Räumen der Kulturwerkstatt Auf AEG, zu dem auch Kita-Kinder aus dem Stadtteil mit
ihren Eltern eingeladen sind.
Die vielfältigen Angebote musikalischer Früherziehung der Musikschule Nürnberg wenden sich in-
dessen an einen stadtweiten Kreis von Nutzenden. Im Stadtteil werden diese Angebote nur verein-
zelt angenommen. Eine Ausweitung wäre aber nicht zwingend erfolgversprechend. Wichtig für eine
möglichst weitreichende musikalische Früherziehung im Stadtteil ist die strukturgebende Koordina-
tion und Angebotsbereitstellung im Rahmen von MUBIKIN.
Angebote des bildnerischen Gestaltens und Ausprobierens sind fest im BayKiBiG sowie im Baye-
rischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung veran-
kert und selbstverständlicher Bestandteil im Bildungsangebot der Kindertageseinrichtungen. Weitere
Kreativangebote, bildnerische Programme mit großer Reichweite im Stadtteil gibt es für diese Alters-
gruppe nicht.
Hingegen haben Kinder in der Nürnberger Weststadt bislang frühzeitig Gelegenheit Theater zu erle-
ben: Veranstaltungen im Rahmen der Kindertheaterreihe bzw. -wochen des Amtes für Kultur und
Freizeit sind im Stadtteil gut vertreten und erreichen pro Jahr etwa ein Drittel der 3- bis 6-Jährigen
im Stadtteil.
Vor allem die Programme zur musikalischen Früherziehung und ein gutes Kindertheaterangebot un-
terstützen Kitas dabei ihren Kindern von früh an Zugänge zur Kultur zu öffnen. Spaß an und Aus-
einandersetzung mit kulturellen Ausdrucksformen vermitteln auch Ehrenamtliche, die als Kultur-
freunde Kita-Kinder zu kulturellen Veranstaltungen begleiten.
Mittlere Kindheit:
Im Programm MUBIKIN zur musikalischen Erziehung wird in der Grundschule Friedrich Wanderer
und in der Grundschule Knauerstraße das Engagement der Kindergärten im Sprengel fortgeführt.
So kann mit dem Programm auch ein Beitrag zum gelingenden Übergang vom Kindergarten in die
Grundschule geleistet werden.
Durch die Ansiedlung des KinderKunstRaum Auf AEG gibt es insgesamt ein breites, stadtweit konzipiertes Kreativangebot für Kinder. Die ausgeschriebenen Workshopangebote für Schulklassen stehen allen Nürnberger Schulen offen, so auch denen in der Nürnberger Weststadt. Begehrte Formate sind auch die Schülerbaustelle, die allerdings jeweils nur in einem Stadtteil pro Jahr angeboten werden kann. Der letzte Auftritt im Stadtteil liegt bereits fünf Jahre zurück. Begrenzte Kapazitäten hat
auch die stadtweit konzipierte „Mobile Buchwerkstatt“ des KinderKunstRaums, die aber auch in der Nürnberger Weststadt zum Einsatz kommen kann.
Als Freizeitangebot steht das „Kreativ Labor KLOPS“ jeden Samstag auch Stadteilkindern offen.
Gleiches gilt für den Familienkreativtag der jeden letzten Sonntag im Monat, außerhalb der Som-
merferien und Weihnachtsferien angeboten wird.
Kindgerechte Wissensvermittlung: Seit November 2016 veranstaltet die KinderUNI Nürnberg, die
von der Stabsstelle Kinderkultur organisiert wird, jährlich am Buß-und Bettag den KinderUNI Horttag
in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Durch das Angebot sollen die Angebote der KinderUNI auch für Kin-
der aus bildungsferneren Milieus zugänglich gemacht werden. Hier werden auch die Horte in der
Nürnberger Weststadt angesprochen.
An der Grundschule Friedrich-Wanderer hatten im Schuljahr 2017/2018 die Kinder zweier Klassen
die Chance, in Kooperation mit dem KinderKunstRaum in einer Kreativklasse unterrichtet zu wer-
den. Das heißt, an bis zu 12 Projekttagen im Schuljahr haben sie zusammen mit Künstlern und
Künstlerinnen gearbeitet und dabei verschiedene Techniken und Materialien erprobt.
An der Friedrich-Wanderer-Grundschule ist, unterstützt vom Kulturbüro Muggenhof, auch eine
Schultheatergruppe aktiv.
Alle Grundschulkinder im Stadtteil werden in der 3. Klasse mit einem Kulturrucksack ausgestattet:
pro Schuljahr werden vier Kulturausflüge – in Museen, zu Konzerten oder Theateraufführungen -
kulturpädagogisch vorbereitet und begleitet. Damit werden Zugänge zur Kultur eröffnet und die
Möglichkeit gegeben, die Vielfalt kultureller Einrichtungen zu entdecken und eigene Neigungen aus-
zubilden.
Kinder der Grundschulen Knauerstraße und Wandererstraße nehmen im Schuljahr 2018/19 zudem
im Klassenverband am Förderprojekt Museumscurriculum des Kunst- und Kulturpädagogischen
Zentrums teil.
Die beiden Aktivspielplätze Fuchsbau und Gostenhof bieten den Kindern in der Nürnberger
Weststadt langfristig abgesicherte und regelmäßig (auch in den Ferien) stattfindende Angebote mit
großer Breitenwirkung im Lernfeld der kulturellen Bildung. Dies umfasst Musikangebote wie z.B. die
Trommelgruppe im Spielhaus des Aktivspielplatzes Gostenhof als auch diverse Theaterprojekte. So
erproben z.B. die Kinder auf dem Aktivspielplatz Gostenhof einmal im Jahr gemeinsam ein Theater-
stück, welches dann auf der Bühne im Kindertheater Mummpitz aufgeführt wird. Eine Theaterpäda-
gogin arbeitet mit den Kindern einmal in der Woche an Text, Spiel und Bewegung und motiviert die
Kinder zum freien Spiel. Und seit 2017 gibt es auf dem Aktivspielplatz Fuchsbau eine sog. „LARP-
Gruppe“ (LARP steht für „Live Action Role Play“), welche vom Bildungsträger bfz Nürnberg unter-
stützt wird. Die Förderung dieses Angebots fußt auf dem Projekt „Wir im Quartier“, das wiederum
vom Bundesministerium des Inneren gefördert wird. Ziel des Projektes ist die Förderung der Aner-
kennungskultur und der Toleranz über kulturelle und gemeinnützige Angebote für alle Menschen in
Muggenhof und Eberhardshof. Im monatlichen Rhythmus trifft sich die Gruppe, um gemeinsam Kos-
tüme und Ausrüstung zu basteln. Spielerisch werden dann gemeinsam an Wochenendterminen
über den Rollen- und Perspektivwechsel des theaternahen Ansatzes Themen wie Interkultur, ge-
genseitige Anerkennung sowie Gruppen- und Selbstkompetenzen altersgemäß vermittelt. Das Pro-
jekt konnte im Jahr 2018 mit dem bfz Nürnberg fortgeführt werden. Eine Vielzahl weiterer pädago-
gisch angeleiteter Kreativangebote insbesondere im Bereich des bildnerischen Lernens und Gestal-
tens gehören ebenfalls zum Standardrepertoire der Aktivspielplätze.
Eine weitere wichtige Säule im Stadtteil sind die Angebote der Kinder- und Jugendhäuser zum
musischen Lernen, dem darstellenden Spiel, dem bildnerischen Lernen und Gestalten sowie weitere
Projekte und Angebote im Kreativbereich. Diese richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene im Alter von 10 bis 26 Jahren und umspannen somit sowohl die Phase der mittleren Kind-
heit als auch der Jugendphase. Entsprechende Beispiele werden deshalb im Folgenden bei der Be-
standsaufnahme zur Jugendphase vorgestellt. Analog der Aktivspielspielplätze handelt es sich auch
hierbei ebenfalls um ein dauerhaft verstetigtes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe im Stadtteil mit
großer Breitenwirkung.
Jugendalter:
Die beiden Kinder- und Jugendhäuser – TetriX und GOST – sind mit Bandräumen und Tonstudios gut ausgestattet und bieten damit Jugendlichen einen dauerhaft zugänglichen Lern- und Erfahrungsraum für angeleitete Angebote sowie zur Selbstorganisation von Bandproben und Musikevents. In wenigen Jahren haben sich die Muggenhofer Jugend Kulturtage bereits als Höhepunktveranstaltung etabliert, die den jungen Musikerinnen und Musikern Auftritts- und Bühnenerfahrungen ermöglicht. Die MuZ – Musikzentrale e.V. leistet in der lokalen Kooperation mit dem Kinder- und Jugendhaus GOST wichtige Beiträge zur Förderung der Jugendmusikkultur im Stadtteil. In Kooperation mit den Kinder- und Jugendhäusern GOST und TetriX erarbeitet die Theaterpädagogin des Gostner Hoftheater eigene Stücke mit Jugendtheatergruppen und bringt diese zur Aufführung. Auch an den weiterführenden Schulen im Stadtteil wird intensiv Theater gespielt: Schultheatergruppen erhalten über das Kulturbüro Muggenhof günstige Konditionen und wertvolle Unterstützung bei Erarbeitung, Proben und Aufführung von Theaterstücken. Darüber hinaus gibt es weitere Theaterprojekte in unterschiedlichen Kooperationszusammenhängen, wie die Theaterprojekte vom Kinder- und Jugendhaus TetriX mit der Geschwister-Scholl-Realschule. Eindeutiger Schwerpunkt im darstellenden Bereich des jugendkulturellen Angebots ist aber das Tanzen. Mit vielfältigen angeleiteten oder selbstorganisierten Angeboten wird Tanzen als jugendkulturelle Ausdrucksform erprobt und als traditionelle Kulturform mit einer Vielzahl von Volkstanzgruppen im Stadtteil gepflegt. Die Tanzgruppenarbeit in den beiden Kinder- und Jugendhäusern ist fester Bestandteil der Jugendkulturarbeit und sportliche Aktivität zugleich. Neben gesundheitlichen und kulturellen Aspekten werden hier auch soziale Kompetenzen gefördert. Tanzgruppen werden über Honorarkräfte, die selbst der Tanzszene angehören, angeleitet. Teilweise werden Gruppen auch über Ehrenamtliche trainiert. Der Hip-Hop- und Streetdance-Contest „Dance Deluxe“ ist in diesem Zusammenhang ein Highlight der lokalen Tanzszene in Nürnberg, an welchem sich auch das Kinder- und Jugendhaus TetriX beteiligt. Für ältere Kinder und Jugendliche gibt es in den Kinder- und Jugendhäusern regelmäßige Angebote zum kreativen Gestalten, wie z.B. die Ton- und Keramikwerkstatt im GOST oder Comic-Projekte im TetriX, oft ergänzt durch Projekte und Projekttage zum bildnerischen und künstlerischen Gestalten wie z.B. der StreetArt-Weekender.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Diskussion
Eine große Reichweite kultureller Bildungsangebote wird in der Verzahnung mit formaler Bildung in
Kita und Schule erzielt. Die Kulturwerkstatt „Auf AEG“ ist als Zentrum kultureller Bildung mit gesamt-
städtischem Auftrag konzipiert, ihr Standort im Stadtteil indessen mit Hinweis auf die hohe Armuts-
betroffenheit von Familien gut begründet: Mit dem Ziel, die im Stadtteil aufwachsenden Kinder mit
kreativen Angeboten, kulturellen Erfahrungen und künstlerischen Auseinandersetzungen in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, muss es gelingen, gut abgestimmt mit Kitas und Schulen im
Stadtteil, die Angebote der Kulturwerkstatt für die Stadtteilkinder zu erschließen. Die Einrichtungen
der Kulturwerkstatt, die mit Ausnahme des Kulturbüros Muggenhof einen stadtweiten Auftrag haben,
werden sich im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten auf den Stadtteil und seine Bedarfe einstel-
len. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Stabsstelle Kinderkultur zu, die seit kurzem ihren
Sitz in der Kulturwerkstatt genommen hat. Die Akteure kultureller Bildung werden dabei auf eine auf-
geschlossene Kooperationslandschaft engagierter Kitas und Schulen treffen. Zudem wird die enge
Kooperation zwischen dem Kinder- und Jugendhaus TetriX und der Geschwister-Scholl-Schule und
deren Musikklassen weiter fortgeführt und vertieft.
Empfehlungen im Einzelnen:
Bestand sichern: Musische Erziehung und musikalische Förderung – aufeinander aufbau-
end, einander ergänzend, kooperativ umgesetzt – sind ein großes Pfund im Stadtteil. Der Ein-
satz von MUBIKIN in zwei von drei Grundschulsprengeln schafft dabei eine gute Basis. Im
Schuljahr 2019/20 wird der aktuell geltende Vertrag zwischen den Kooperationspartnern aus-
laufen. Ziel muss es sein, sehr bald die Weichen dafür zu stellen, damit aufbauend auf dem bis-
her erreichten Niveau auch künftig eine qualitativ gute musikalische Früherziehung für die Kin-
der im Stadtteil sichergestellt ist. Das Projekt Muggenhofer Jugendkultur (MuJuKu) soll weiter-
hin die jugendkulturellen musikalischen Aktivitäten zwischen der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit und den Schulen im Stadtteil verstetigen.
Stärken stärken + Lücken schließen: Kreatives Arbeiten und bildnerisches Gestalten sind
regelhafte Angebote in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie den Einrichtungen der Of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit. Ausgelotet werden soll, unter welchen Voraussetzungen diese
Regelarbeit durch Projekte des KinderKunstRaum sinnvoll ergänzt werden kann. Auch soll ge-
prüft werden, ob weitere Klassen, ggf. an weiteren Grundschulen im Stadtteil als Kreativklasse
gefördert werden könnten. Attraktive Projektarbeit in der Schülerbaustelle oder der mobilen
Buchwerkstatt sollen künftig wieder im Stadtteil zum Einsatz kommen. Bedarf besteht im Stadt-
teil auch an Kreativangeboten in der Ferienzeit. Zwar gibt es bereits Ferienangebote vom Kin-
derKunstRaum, diese sollten aber noch mehr Zugänge für den Stadtteil öffnen.
Stärken stärken im Bereich darstellendes Spiel und Kunst: Im Schnitt kann jedes Kind im
Stadtteil in seiner Kindergartenzeit mindestens einmal eine Theateraufführung im Rahmen der
Kindertheaterreihe oder -wochen erleben. Die hohe Breitenwirkung des qualitativ guten Pro-
gramms wird aktuell durch eine Bezuschussung der Eintrittsgelder aus Mitteln der sog. "Maurer-
Spende" möglich und ist bis Jahresende 2021 gesichert. Danach wird über eine Kompensation
durch kommunale Mittel oder andere Fördermöglichkeiten nachzudenken sein.
Schultheater ist in der Grundschule Friedrich-Wanderer sowie in weiterführenden Schulen in der Nürnberger Weststadt ein vom KUF-Kulturbüro unterstütztes, festes Angebot. Verstärkte Kooperationen mit der in der Kulturwerkstatt auf AEG angesiedelten Akademie für Schultheater und performative Bildung sind in Planung. Derzeit steht das Fortbildungsangebot der Akademie allen bayerischen Lehrkräften offen. Die vorhandenen Angebote werden zukünftig stärker in die betreffenden Kollegien in der Weststadt kommuniziert. In Absprache mit der Geschäftsstelle können die Akademieräume auch von Schultheatergruppen genutzt werden.
Frühe Zugänge zur Kultur werden in einzelnen Sparten über Programme mit großer Reich-
weite im Stadtteil angebahnt – so etwa über MUBIKIN oder über die Kindertheaterreihen. Mit
dem Kulturrucksack wurde vom Theater Mummpitz ein Programm geschaffen, mit dem Kinder
der 3. Grundschulklasse systematisch an kulturelle Einrichtungen und Auseinandersetzungen
mit künstlerischen Ausdrucksformen herangeführt werden. Das sind wichtige Maßnahmen auf
dem Weg, jedem Kind im Stadtteil Zugänge zur Kultur zu eröffnen und „im sozialräumlichen Zu-
sammenspiel aller Einrichtungen kulturelle Bildung und künstlerische Betätigung zu einer das
Aufwachsen begleitenden Erfahrung für Kinder in der Weststadt … werden zu lassen“.62 Diese
Ansatzpunkte zur Förderung von Zugängen zur kulturellen Bildung müssen auch zukünftig zent-
rale Bestandteile im Stadtteil sein.
62 Vorlage „Kulturwerkstatt Auf AEG“ im Kulturausschuss vom 25.02.2011, darin: Stellungnahme des Sozialreferats
4.2.2 Lernfeld „Sprachbildung und Literacy“
Gründe zur Förderung der Sprachbildung und Literacy
Sprache gilt als Voraussetzung für Bildungserfolg und Chancengleichheit. Sprache als zentrales
Kommunikationsmittel ermöglicht es, Bedürfnisse, Emotionen und Gedanken auszudrücken. Durch
Sprache werden soziale Beziehungen gestaltet, Informationen verarbeitet und Wissen erworben.
Die sprachliche Förderung muss früh ansetzen und alle Kinder gleichermaßen erfassen, sprich: so-
wohl die, die sprachlich schon sehr gut entwickelt sind und ihren Hunger nach sprachlicher Betäti-
gung stillen müssen, als auch Kinder deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Durch die Globalisie-
rung und die Internationalisierung von Lebensverhältnissen gewinnt zudem die Sprachenvielfalt an
Bedeutung. Beruflicher Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe hängen zunehmend von der Fähigkeit
ab, in mehreren Sprachen kommunizieren zu können.
Altersspezifische Anforderungen / Förderschwerpunkte
Bezogen auf die frühe Kindheit:
Der frühen Förderung von Sprach- und Literacy-Entwicklung wird aus bildungs- und entwicklungs-
psychologischer Perspektive ein hoher Stellenwert beigemessen. Bildungspläne und Förderpro-
gramme fokussieren hier auf den Ausbau von Förderansätzen insbesondere im Elementarbereich.
Sprachförderung in der frühen Kindheit umfasst insbesondere Angebote zur Wortschatzerweiterung,
der Entwicklung der Satzbildungsfähigkeit (grammatische Kompetenz) sowie die Bereitschaft und
Fähigkeit, Sprache sinnvoll einsetzen und nutzen zu können (kommunikative Kompetenz)63. Bei Kin-
dern mit einer anderen Herkunftssprache gilt es, den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache syste-
matisch zu fördern. Vielfältige frühe Literacy-Erfahrungen (sprich der Zugang und Umgang mit
Buch-, Erzähl- und Schriftkultur vor dem eigentlichen Lesen- und Scheibenlernen) sind zudem wich-
tige Bestandteile einer ganzheitlichen sprachlichen Bildung und begünstigen nachhaltig den Prozess
des Schriftspracherwerbs. Die möglichst frühe Förderung im Bereich der Literacy ist vor allem für
Kinder aus bildungsfernen Familien bedeutsam64.
Bezogen auf die mittlere Kindheit:
Mit dem Schuleintritt gewinnt vor allem der Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen an Bedeu-
tung.65 Bildungssprache ist das Medium, mittels dessen im schulischen Unterricht die Vermittlung
komplexer Wissensinhalte stattfindet. Sie unterscheidet sich maßgeblich von der Alltagssprache,
zeichnet sich durch ein hohes kognitives Niveau aus und ist weitgehend separiert von kommunikati-
ven und situativen Kontexten. Im Vordergrund stehen das Beschreiben, Erklären, Analysieren und
Erörtern von Texten im Kontext schulischer Lern- und Lehrprozesse Die Beherrschung der Bil-
dungssprache korreliert nachweisweislich mit dem Schulerfolg (s. PISA-Studie 2015). Kinder aus
bildungsfernen Familien sowie mit Migrationshintergrund weisen am Start der Schullaufbahn hierzu
deutlich schlechtere Ausgangsbedingungen aus und bedürfen besonderer Förderung66. Für Kinder
aus Zuwandererfamilien spielt ebenso der Erwerb von Deutsch als Zweitsprache eine bedeutsame
Rolle. Mit dem Eintritt ins Schulalter werden auch die ersten Grundsteine zur Förderung der Mehr-
sprachigkeit gelegt. Der Erwerb weiterer Sprachen wirkt sich positiv auf die kognitive Entwicklung
63 Niedersächsisches Kulturministerium (Hsrg.): Sprachbildung und Sprachförderung. Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder. Hannover. Online verfügbar unter: www.mk.niedersachsen.de (letzter Abruf 16.07.2019) + Wirts, C / Sauerland N. (2018); Sprachliche Bildung im Kita-Alltag gut umsetzen. In: Jungmann et al (Hrsg.): Sprach- und Bildungshorizonte. Wahrnehmen-Beschreiben- Erweitern. Idstein, Se. 89-95 64 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): a. a. O. 65 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): a. a. O. 66 Feilke, H. (2012): Bildungsprachliche Kompetenzen fördern und entwickeln. In: Praxis Deutsch, 39 (2012) 233, S. 4-13. Onilne verfgbar unter: www.fachportal-paedagogik.de (letzter Abruf 16.07.2019).
aus, da unter anderem analytisches Denken und meta-sprachliche Fähigkeiten gefördert werden.67
Die weitere Förderung von Literacy-Erfahrungen spielt auch im Schulalter eine wichtige Rolle, da sie
zum einen dazu beiträgt die Lese- und Schreibfreude insgesamt zu erhalten und den Prozess des
Schriftspracherwerbs insbesondere von Kindern aus bildungsfernen Familien unterstützt.
Bezogen auf die Jugendphase:
Hier gelten grundsätzlich alle Anforderungen und Entwicklungsschwerpunkte, wie sie bereits zuvor
für die Phase der mittleren Kindheit beschrieben wurden. Für neu zugewanderte Jugendliche steht
vor allem die Sprachförderung in Deutsch im Vordergrund, damit die soziale, schulische und berufli-
che Integration gelingen kann.
Beschreibung der Angebotssituation in der Nürnberger Weststadt
Frühe Kindheit: Im Stadtteil findet in allen Einrichtungen eine alltagsintegrierte Sprachbildung statt, unterstützt durch unterschiedliche Förderprogramme und Methoden: ein Großteil der Kitas in freier Trägerschaft sind im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ aktiv (Laufzeit bis 2020); kommunale Einrichtungen arbeiten mit dem Programm „Sprachliche Bildung in Kindertagesstätten (Spiki)“ – sie trainieren auf spielerische Weise eine phonologische Bewusstheit des Kindes, laden Lesefreunde und -freundinnen ein, gestalten Literacy-Center zu Themen aus der kindlichen Lebenswelt. Wichtige Partnerin der lokalen Kindertagesstätten im Lernfeld „Sprachbildung und Literacy“ ist die Stadtteilbibliothek Gostenhof. Mit 21 örtlichen Kitas unterhält sie regelmäßige Kooperationskontakte. Im Jahr 2018 wurden mit 145 Veranstaltungen für Kita-Gruppen gut 2.000 Bibliotheksbesuche von Kindern erreicht – rein rechnerisch hat damit etwa jedes Kind im Stadtteil unter 6 Jahren in diesem Jahr eine Veranstaltung in der Stadtteilbibliothek besuchen können. Das niedrigschwellige Angebot der Stadtteilbibliothek eröffnet Zugänge zu Buch- Erzähl- und Schriftkultur: neben dem Angebot einer Medienausleihe oder Mediennutzung vor Ort werden offene Veranstaltungen für Kinder sowie Leseförderprogramme als Angebote für Kitas gestaltet. Für Kitas stehen zudem Medienkisten zur Ausleihe zur Verfügung, die zu 22 verschiedenen am Erziehungsund Bildungsplan der Kitas orientierten Themen zusammengestellt sind. Mittlere Kindheit: Sprach- und Lernförderangebote mehrerer Integrationseinrichtungen (vor allem: Internationales Frauen- und Mädchenzentrum (IFMZ), Treffpunkt e. V., Nachbarschaftshaus Gostenhof und DEGRIN e.V.) sind im Stadtteil mit Einrichtungen formaler Bildung und deren Angeboten gut vernetzt. Neben Kursen und Programmen zum Spracherwerb „Deutsch als zweite Sprache“ werden hier oft auch Hausaufgabenbetreuung, Beratung in schulischen Fragen sowie im Sinne einer ganzheitlichen Bildung Orientierung und Unterstützung in der Alltagsbewältigung geleistet. Die Angebote der Stadtteilbibliothek Gostenhof unterstützen beim Erwerb der Lesekompetenz, eröffnen Zugänge zur selbstgesteuerten Informations- und Wissensaneignung und vermitteln Medienkompetenz. Mit diesem Ziel kooperiert die Stadtteilbibliothek regelmäßig mit vier Schulen im Stadtteil. Am Lesefestival – einer stadtweiten Aktion zur Leseförderung – beteiligten sich etwa alle vier Schulen. 2018 erreichte die Stadtteilbibliothek in 83 schulbezogenen Veranstaltungen knapp 1.700 Teilnahmen von Schulkindern aus der Nürnberger Weststadt – rein rechnerisch hat im vergangenen Jahr jedes Grundschulkind mindestens einmal an einer Veranstaltung in der Stadtteilbibliothek teilnehmen können.
67 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): a. a. O.
Das Angebot der Schreibwerkstatt des Aktivspielplatzes Gostenhof richtet sich an Kinder zwischen 10 und 14 Jahren, in welchem verschiedene Schreibspiele zum Austesten verschiedener Arten des Schreibens anregen sollen. Die Kinder werden motiviert und angeleitet ihre eigenen Ideen umzusetzen, ob als Kurzgeschichte, Comic, Sachgeschichte, Drehbuch für Theaterstück oder Hörspiel. Neben dem klassischen Niederschreiben mit dem Stift auf Papier wird auch das Schreiben mit den PC spielerisch erlernt. Im Jahr 2017 wurden mit dem Angebot 240 Kinder im Stadtteil erreicht. Regelmäßig alle 14 Tage hält vormittags der Bücherbus vor der Grundschule Friedrich-Wanderer und bringt neben dem Zugriff auf ein aktuelles und qualifiziertes Angebot von bis zu 50.000 Medien (Bücher, DVDs, CDs, Zeitschriften) auch Beratung und Veranstaltungen zur Leseförderung und Medienkompetenz. Im Rahmen des „Vertrages für Fantasie und Wissen“ kann auch Unterricht in der Bibliothek gestaltet werden. Alle 22 Klassen an der Grundschule sind Nutzende des Bücherbusses. Mit der jährlichen Aktion „Anstoß – ein Buch für jeden Schulanfänger“, wird die Schlüsselqualifikation Lesen gefördert. Alle der im Stadtteil beschulten Erstklässler bekommen Anfang der zweiten Hälfte des Einschulungsjahres ein Erstlesebuch zur Stärkung der Lesemotivation geschenkt. Die Eltern erhalten gleichzeitig eine mehrsprachige Broschüre mit Informationen über die Bedeutung des Lesens und eine Anmeldekarte für den kostenlosen Bibliotheksausweis für Kinder. Darüber hinaus findet an einem Samstag ein Lesefest für die Kinder und ihre Familien statt. Jugendphase: Weiterhin wichtig sind die bereits im mittleren Kindesalter relevanten Integrationseinrichtungen und ihre Angebote zur Sprach- und Lernförderung, für das Jugendalter zuweilen ergänzt um Hilfestellungen im Übergang von der Schule in den Beruf (etwa IFMZ). In diesem Bereich unterstützen auch die alltagsbegleitenden Angebote zur Sprachförderung in den Kinder- und Jugendhäusern und Aktivspielplätzen vor allem benachteiligte Jugendliche, oft mit Migrationshintergrund.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Diskussion
Stärken stärken: Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen weiterentwickeln In sämtlichen Kindertageseinrichtungen – unabhängig von der Trägerschaft – ist die Sprachbildung ein wichtiges Handlungsfeld. Doch trotz der vielfältigen Angebote und Maßnahmen besteht nach in den Kindertageseinrichtungen Unterstützungsbedarf im Sinne einer qualifizierten Beratung, Begleitung und Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte bei der alltäglichen Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen (siehe auch Kapitel 3 – Befunde aus der Befragung Kapitel „Migration und Integration in der Kita“). Ein wichtiger Baustein stellt in diesem Zusammenhang das im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 beschlossene Projekt zum Einsatz von Sprachberatern in kommunalen Einrichtungen dar. Dort sollen ab Herbst 2020 zusätzliche Fachkräfte zur Entwicklung eines einrichtungsspezifischen Sprachförderkonzepts und zur Sprachförderung in ausgewählten Einrichtungen für einen Zeitraum von 36 Monaten zum Einsatz kommen. Im Mittelpunkt steht dabei die fachliche Weiterentwicklung der Kita- Teams, die Zusammenarbeit mit den Eltern und die gezielte sprachpädagogische Arbeit mit den Kindern. Einrichtungen aus der Nürnberger Weststadt sollten unbedingt im Rahmen des Projektes Berücksichtigung finden. Stärken stärken: Kooperationsverbund von Stadtteilbibliothek, Kitas und Schulen aus-
bauen
Unterstützende Partnerin der Kitas ist die Stadtteilbibliothek Gostenhof, die ihre Angebote am Bildungs- und Erziehungsplan der Kindertageseinrichtungen ebenso ausrichtet wie am Lehrplan und an häufig behandelten Themen in der Schule. Wenn jedes Kind im Stadtteil statistisch einmal im Jahr Gelegenheit hat, eine Veranstaltung in der Stadtteilbibliothek zu besuchen, ist das gut – aber sicher nicht ausreichend. Eine Stärkung der Zugänge zu den Bibliotheksangeboten der in der Nürnberger Weststadt aufwachsenden Kinder über Kita und Schule
wird empfohlen. Bestehende Kooperationen sind eine gute Basis – allerdings ist dafür auch eine adäquate räumliche und personelle Ausstattung der Stadtteilbibliothek Voraussetzung. Zur besseren Versorgung ist der Aufbau einer weiteren (kombinierten Schul-) und Stadtteilbibliothek weiter im Westen wünschenswert. Die mobile Buchwerkstatt des KinderKunstRaum realisiert Projekttage an allen Nürnberger Schulen, welche die oben genannten Zielkonstellationen bedienen. Verstärkt muss darüber nachgedacht werden, wie dieses Angebot den Schulen im Stadtteil zugutekommen kann. Lücken schließen: Sprachförderbedarfe der Kinder und Jugendlichen prüfen
und Angebote anpassen
Vor Ort arbeiten Integrationseinrichtungen (wie IFMZ, DEGRIN e. V., Treffpunkt e. V.) und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kooperativ untereinander und gut vernetzt mit Schulen und weiteren Jugendhilfeeinrichtungen zusammen und gestalten Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache, zur Lernförderung und zu schulischen Hilfen. Die lokale Vernetzung wird von allen Partnern als besonderes Pfund hochgeschätzt. Gute Vernetzung allein kann aber nicht auffangen, dass immer mehr Kinder im Stadtteil einen hohen Unterstützungsbedarf mitbringen. Neben der allgemeinen Sprachbildung und insbesondere beim Erwerb von Deutsch als 2. Sprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund gilt es der Förderung der Bildungssprache an den Schnittstellen formaler und non-formaler Bildungsangebote eine stärkere Bedeutung beizumessen. Entwicklungsbedarf im Sinne des Prinzips einer „durchgängigen Sprachbildung“ in der lokalen Lern- und Bildungslandschaft besteht zu folgenden Punkten: a) Auseinandersetzung mit der Wirkung von und Überprüfung der Weiterentwicklungsmöglichkeiten konzeptioneller Grundlagen zur Sprachförderung im Rahmen von Vorkurs Deutsch 240 und den schulvorbereitenden Konzepten der alltagsintegrierten Sprachbildung in den Kindertageseinrichtungen sowie den Deutschklassen/DeutschPLUS-Klassen, b) Förderung eines sprachsensiblen Unterrichts in Grundschulen unter besonderer Berücksichtigung bildungssprachlicher Kompetenzanforderungen sowie c) Identifikation von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung additiver Sprachbildungsangebote schulbegleitend in den Horten wie auch ergänzend in Integrationseinrichtungen und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Bestand sichern: Integrationseinrichtungen und ihre Angebote absichern Integrationseinrichtungen im Stadtteil und ihre ganzheitlich am Menschen orientierten und gut im Sozialraum verankerten Angebote haben eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit für die jungen Menschen vor Ort. Diese Angebote sind vor allem vom hohen Engagement der Mitarbeitenden getragen. Viel Energie wird dabei allerdings oftmals allein für das kreative Stopfen von Finanzierungslücken gebraucht. So werden zum Beispiel die Angebote vom Treffpunkt e. V. über einen Flickenteppich an Einzelprojektförderungen ermöglicht und bräuchten eine verlässliche Perspektive. Gemeinsam mit den Integrationseinrichtungen sollten deshalb ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet und Unterstützungsmöglichkeiten ausgelotet werden.
4.2.3 Lernfeld „Gesundheitliche Bildung“
Gründe zur Förderung der gesundheitlichen Bildung Die Grundlagen für ein gesundes Leben werden bereits im Kindes- und Jugendalter gelegt. In dieser Lebensphase bilden sich wesentliche gesundheitsrelevante Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend sind. Gesundheitliche Belastungen von Kindern und Jugendlichen führen dazu, dass sie in ihren Entwicklungs- und damit in ihren gesellschaftlichen Teilhabechancen
eingeschränkt sind.68 Betroffen sind davon insbesondere junge Menschen, die durch soziale, kulturelle und materielle Mängellagen benachteiligt sind. Das Risiko für einen nur mittelmäßigen bis sehr schlechten allgemeinen Gesundheitszustand ist bei Jungen und Mädchen mit niedrigem sozioökonomischen Status um das 3,4-bzw. 3,7-Fache erhöht im Vergleich zu Kindern mit einem hohen sozioökonomischen Status. Sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche essen zudem seltener frisches Obst und trinken häufiger zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, treiben in ihrer Freizeit weniger Sport und rauchen häufiger. Fehlsteuerungen des Immunsystems, der Nahrungsaufnahme und des Ernährungsverhaltens, der Sinneskoordination sowie in der Bewältigung von psychischen Beanspruchungen, sozialen Anforderungen und altersspezifischen Entwicklungsaufgaben sind mitunter die Folgen. Ausdruck hierfür sind somatische und psychische Krankheitsbilder wie Allergien, Asthma, Diabetes, Über- und Untergewicht, Verhaltensstörungen sowie risikobehaftetes Konsumverhalten (Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum) und psychische Leiden, die in den letzten Jahren bei jungen Menschen zugenommen haben.69 Die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist somit für die persönliche, soziale und ökonomische Entwicklung sowie Selbstverwirklichung und soziale Teilhabe eine vorrangige Aufgabe von weitreichender Bedeutung. Angebote der lokalen Lern- und Bildungslandschaft sollten dabei folgende Schwerpunkte im Blick haben: 1.) Vermeidung und präventiver Abbau von Faktoren, die das Risiko erhöhen krank zu werden sowie Schaffung gesundheitsförderlicher Lern- und Lebenswelten; 2.) Vermittlung von psychosozialen Schutzfaktoren, von Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und Entwicklung von Bewältigungskompetenzen, um sich gesund zu erhalten. Stärkung der Wahrnehmung eigener gesundheitsbezogener Einstellungen und Interessen und des Bewusstseins für das eigene Wohlbefinden sind wichtige Voraussetzungen für Resilienz in der Lebenshaltung. Die Förderung von Bewegung und Sport, einer gesunden Ernährung sowie die Entwicklung eines gesundheitsbewussten Lebensstils durch Präventions- und Aufklärungsangebote sind im Bereich der non-formalen-Bildung von besonderer Bedeutung. Bezogen auf die frühe Kindheit: In dieser Altersphase liegt der Fokus auf den Bereichen Bewegung und Ernährung. Die körperlichmotorische sowie die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern sind eng verknüpft mit ihren Bewegungs- und Sinneserfahrungen. Bewegungsmöglichkeiten und Bewegungsfreiräume unterstützen das Training von Muskulatur, Koordination, Ausdauer und Geschicklichkeit. Der Wechsel von Bewegung und Entspannung fördert zudem das Körperbewusstsein und die Kompetenz mit dem eigenen Körper umzugehen und die eigene Gesundheit zu fördern. Sport- und Bewegungsangebote sollten deshalb in ausreichendem Maße allen Kindern im Stadtteil zur Verfügung stehen und zugänglich sein. Gemeinsame, ausgewogene Mahlzeiten bilden eine wichtige Basis für die Entwicklung der Ess- und Tischkultur sowie für ein gesundes Ernährungsverhalten. Gleichzeitig werden auf diese Weise die Sinneswahrnehmungen verbessert sowie feinmotorische, kognitive und soziale Lernmöglichkeiten durch das Essen in der Gruppe geschaffen.70 Außerdem ist dies insbesondere für Familien in Armutslagen relevant. Eine gemeinsame, warme/gesunde Mahlzeit am Tag ist hier
68 Prölß, R. (2018): Eröffnung und fachliche Einführung zum Nürnberger Forum der Kinder- und Jugendarbeit 2018. In: Kammerer, B. (Hrsg.): „Alles fit? Chancen für ein gesundes Aufwachsen von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit“. Nürnberg, S. 15-22; Hurrelmann, K./Quenzel, G. (2012): Lebensphase Jugend. Einführung in die sozialwissenschaftliche Jugendforschung. Weinheim und Basel 69 AWO (2012): „Von alleine wächst sich nichts aus …“ Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen und gesellschaftliches Handeln bis zum Ende der Sekundarstufe I. Berlin; WHO (2016): Ungleich aufgewachsen: Geschlechtsbedingte und sozioökonomische Unterschiede in Bezug auf Gesundheit und Wohlbefinden junger Menschen. Studie über das Gesundheitsverhalten von Kindern im schulpflichtigen Alter (HBSC): Bericht zur internationalen Erhebung 2013/2014. Kopenhagen. Robert-Koch-Institut (2018): Ergebnisse zur KiGGS-Studie – Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. 2. Welle. 2018 70 Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (Hrsg.) (2011): Gesunde Kita - starke Kinder! Methoden, Alltagshilfen und Praxistipps für die Gesundheitsförderung in Kindertageseinrichtungen. Berlin; Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): a. a. O.
nicht immer selbstverständlich. Hier ist es wichtig, sowohl in formalen (Kitas/Schulen) als auch nonformalen Bildungsorten (Kinder- und Jugendhäuser, Aktivspielplätze) Ersatzmöglichkeiten zu bieten (wie z.B. im Rahmen der Einführung einer flächendeckenden Mittagsverpflegung in kommunalen Kitas oder durch die Beitragsbefreiung von Schulessen). Bezogen auf die mittlere Kindheit: Mit Eintritt in die Schule werden Kinder verstärkt mit Anforderungen an ihre Konzentration und Ausdauer, mit der Bewältigung von Leistungsdruck und mit Erfahrungen von Misserfolg konfrontiert. Einrichtungen der non-formalen Bildung können Kindern hierzu einen Ausgleich bieten, indem sie ihnen Raum und Gelegenheit geben, sich zu erholen, attraktiven Freizeitangeboten nachzugehen und durch ausreichende Bewegung Erfolgserlebnisse zu erfahren und Spannungen abzubauen. Als Ausgleich zum Sitzen in der Schule und einer meist bewegungsarmen Lebenswelt sind Einrichtungen der non-formalen Bildung gefordert, selbst organisierte Bewegungserfahrungen und einen niederschwelligen Zugang zu attraktiven Bewegungsangeboten zu ermöglichen. An Bedeutung gewinnen in dieser Altersphase Angebote, die sich in der Peergruppe realisieren lassen. Im Bereich Ernährung und Esskultur gilt es durch das Erleben von Partizipation und Eigenverantwortung den Erwerb von Fachkompetenz für das persönliche Ernährungsverhalten weiter auszubauen. Kinder lernen in diesem Alter zwischen Nahrungs- und Genussmitteln zu unterscheiden und entwickeln dadurch eine differenzierte Genussfähigkeit. Über non-formale Lernsettings können Kinder lernen die Qualität von Nahrungsmitteln zu beurteilen und diese auch selbst zu verarbeiten. Durch den direkten Kontakt mit der Natur beim Anbauen, Pflegen und Ernten von Nahrungsmitteln können sich Kinder zu verantwortungsbewussten Konsumentinnen und Konsumenten entwickeln.71
Bezogen auf die Jugendphase: Der Umgang mit körperlichen und emotionalen Veränderungen im Zuge der Pubertät stellt in der Jugendphase eine besondere Herausforderung dar. Themen rund um die Gesundheit und die körperliche Entwicklung im Rahmen der sexuellen Bildung und der Prävention gewinnen in diesem Zusammenhang an Bedeutung. An non-formalen Bildungsorten wie der Offenen Kinder- und Jugendarbeit können Jugendliche dahingehend sensibilisiert und unterstützt werden, ein positives Körperbewusstsein zu entwickeln, die motorischen und sensorischen Fähigkeiten des Körpers wahrzunehmen und den verantwortlichen Umgang mit dem eigenen Körper zu üben. Ziel ist es, Jungen und Mädchen im Prozess der Entwicklung einer verantwortungsvollen sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtlichen Identität zu unterstützen und zu begleiten. Weitere wichtige Bestandteile der Gesundheitsentwicklung und Gesundheitsförderung im Jugendalter sind non-formale Settings rund um die Themenbereiche des Jugend- und Gewaltschutz, der gesunden Ernährung sowie der Suchtprävention.72 Große Bedeutung haben in dieser Phase der beruflichen und - ganz allgemein - der lebensweltlichen Orientierung Maßnahmen zum Umgang mit Stresssituationen und zum Abbau von Stress.
71 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): Nationaler Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter 72 Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse & Service National de la Jeunesse Luxembourg (2018): Nationaler Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter; Stadt Nürnberg/Jugendamt (2018) : Jugendhilfeplanung. Offene Kinder- und Jugendarbeit. Band 1. Fachliche Planung und Weiterentwicklung. Nürnberg.
Beschreibung der Angebotssituation in der Nürnberger Weststadt Frühe Kindheit:
Gesundheitsförderung ist im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan der Kindertageseinrichtun-
gen fest verankert, die Entwicklung und Übernahme von Eigenverantwortung für Körper und Ge-
sundheit sind als wichtiges Bildungsziel in Kindertageseinrichtungen gesetzt.
Im hochverdichteten Stadtteil, in dem viele Kinder in beengten Wohnverhältnissen aufwachsen, sind
Angebote und Gelegenheit zur Bewegungsförderung besonders dringlich. Ein gutes Viertel aller
Kitas im Stadtteil haben in den letzten Jahren an dem von Gesundheitsamt, Jugendamt und
SportService getragenen und von der Bouhon-Stiftung geförderten Programm „Bewegte Kita -
Wachsen mit Bewegung“ teilgenommen. Dieses Programm ist auf nachhaltige strukturelle Verände-
rungen angelegt: in einer einjährigen Projektphase werden Bewegungsräume in der Kita geschaf-
fen, bewegungsfördernde Angebote ausprobiert, Erzieherinnen und Eltern geschult sowie förderli-
che Kooperationen im Umfeld angebahnt. Gute Breitenwirkung kann auch das Projekt Rotary aktiv
kids erzielen: ermöglicht durch den Stadtteilpaten, den Rotary Club Nürnberg Fürth, werden von
Tornados Franken wöchentliche Ballspieleinheiten in mittlerweile acht Kindergärten vermittelt.
Gut 15 % der Kinder in der Nürnberger Weststadt und damit deutlich mehr als in der gesamten
Stadt sind nach Angabe der beiden Schuleingangsuntersuchungen von 2011/12 und 2015/16 über-
gewichtig. Neben dem Mangel an Bewegung gilt eine falsche Ernährung als eine der Hauptursa-
chen. So ist eine gesunde Essensversorgung der Kinder Anliegen in allen Kindertageseinrichtun-
gen. Viele Kitas haben dazu Spender von frischem Obst und Gemüse gefunden, fördernde Kontakte
aufgebaut, Ehrenamtliche für die Bereitung eines gesunden Frühstücks gewonnen oder nehmen an
Projekten wie „Brotzeit - gesundes Frühstück“ teil. Das ist gut und wichtig und oftmals für Kinder die
einzige Möglichkeit eines gesunden Essens. Viele Einrichtungen aber werden in der Organisation
und Absicherung ihres Essensangebotes immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. In den
kommunalen Kindertageseinrichtungen wird bis Ende 2019 eine einheitlich vom Jugendamt organ-
sierte Essensversorgung umgesetzt sein.
Ein maßgeschneidertes Angebot von Gesundheitsamt und AOK für Kindertageseinrichtungen ist das
Programm „gesunde Kita“, das während einer dreijährigen Projektphase Einrichtungen mit didaktisch
aufbereiteten Materialien, mit Schulungen und Beratungen zu den Gesundheitsthemen Ernährung,
Bewegung, Entspannung, ErzieherInnengesundheit, seelisches Wohlbefinden und Elternarbeit be-
gleitet. Dieses umfassende Programm ist bislang allerdings noch nicht im Stadtteil angekommen.
Mittlere Kindheit:
Sportunterricht ist integraler Bestandteil des schulischen Angebots; Bewegungsförderung wichtiges
Anliegen in den Kinderhorten. Als Ausgleich zum langen Sitzen in der Schule und einem eher wenig
zu Bewegung anregenden Umfeld werden in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gezielt
sportliche Angebote – oft als Gruppenangebote – initiiert. So werden durch die Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser sowie Aktivspielplätze) eine Vielzahl
von unterschiedlichen pädagogischen angeleiteten Sport- und Bewegungsangeboten erbracht (z.B.
Fußball, Basketball, Tischtennis, Hockey, Einradfahren, Inline- und Longboarding sowie Slacklining
im Sommer angeboten), die den Kindern über das ganze Jahr hinweg im Stadtteil zugänglich sind
und in der Summe umfangreiche Nutzerzahlen ausweisen.
An der Grundschule Reutersbrunnenstraße gibt es Schachgruppen in dem Projektformat der Sport-
arbeitsgemeinschaften (SAG). An den Grundschulen Knauerstraße und Friedrich-Wanderer-Straße
sowie im Schülertreff Preißlerstraße gestaltet der Post-Sport-Verein SAG-Basketball-Angebote und
an der Knauerschule bietet der Verein darüber hinaus ein nach Altersgruppen gestaffeltes Basket-
ball-Training. Alle Grundschulen im Stadtteil nehmen an dem vom SportService vermittelten Pro-
gramm Seepferdchen teil. Im Schuljahr können dabei 60 bis 80 Kinder beim Schwimmen lernen in-
dividuell unterstützt werden.
Die zahlreichen Tanzangebote - Gardetanz, Volkstanz, Ausdruckstanz - in verschiedenen Stadttei-
leinrichtungen leisten ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Bewegungsförderung. Einen besonderen
Stellenwert haben hier die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, welche bereits in der
Bestandserhebung zum Lernfeld „Kulturelle Bildung“ als Bestandteil jugendkultureller Ausdrucksfor-
men beschrieben sind.
Koch- und Ernährungsprojekte gehören zum regelmäßigen Programm der Aktivspielplätze. So kocht der Aktivspielplatz Gostenhof täglich mit seinen Kindern eine warme Mahlzeit aus regionalen und saisonalen Lebensmitteln. Die Kinder sind eifrig bei der Essenszubereitung dabei. Auch beim Aktivspielplatz Fuchsbau gibt es regelmäßige Essensangebote. Dabei kann oft selbstgeerntetes Obst und Gemüse zubereitet werden, denn der Aktivspielplatz bewirtschaftet mit seinen Kindern unter anderem ein Hochbeet und ein Tomatenhaus zur Selbstversorgung. So lernen die Kinder auch gleich etwas über die Herkunft der Nahrungsmittel und erfahren, was es bedeutet, sich regelmäßig zu kümmern – um schließlich den Erfolg des Erntens zu feiern. Die Nutzungsdaten (z.B. weit über 10.000 im Jahr 2017) zu den gemeinsamen Koch- und Mittagessensangebote bei den Aktivspielplätzen belegen eine große Breitenwirkung im Stadtteil. Gemeinsame Kochangebote sowie Beratungen zum Thema gesunde Ernährung sind darüber hinaus auch fester Bestandteil der Arbeit in den Kinder- und Jugendhäusern. In Kooperation von Quartiersmanagement, Stadtteilkoordination und Gesundheitskoordination wurden unter anderem in mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen Hochbeete eingerichtet. Diese werden gemeinsam bepflanzt, gepflegt und abgepflückt und geerntetes Gemüse und Obst in einer Kochschule für Eltern und Kinder weiterverarbeitet.
Jugendalter:
Zu den zahlreichen offenen Sportangeboten in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit kom-
men im Jugendalter kostenlose und niedrigschwellige Angebote des Mitternachtssports hinzu. In den
Wintermonaten laden die Jugendeinrichtungen im Stadtteil in Kooperation mit der Geschwister-Scholl-
Realschule zweimal im Monat in die dortige Schulsporthalle ein. Mittlerweile gibt es auch Mitternachts-
sportangebote mit Eislaufen und Bouldern.
Angeleitete Kochangebote finden in den Kinder- und Jugendhäusern während der Offenen-Treff-Zei-
ten sowie auch als zusätzliches pädagogisches Angebot oder als separates Gruppenangebot statt.
So z.B. das Kochprojekt T-CooK, an welchem sich von der Planung, über die Vor- und Zubereitung
bis hin zur Bewirtung von Gästen mit einem mehrgängigen Menü Jugendlichen wie Gäste gleicher-
maßen erfreuen. Unterschiedliche Beratungsangebote zu den Themen Gesundheit und Ernährung
(wie z.B. zur Fehlernährung, den Folgen mangelnder Bewegung, Sucht, Selbstgefährdung usw.) run-
den das Angebot in den Kinder- und Jugendhäusern ab.
Mit „Verrückt – na und?“ bietet das Gesundheitsamt für Schulklassen ab der 8. Jahrgangsstufe eine
spielerische Heranführung an Themen von psychischer Gesundheit und gibt Gelegenheit, psychische
Probleme im Erwachsen Werden zu besprechen.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die weitere Diskussion
Stärken stärken und damit Lücken schließen
Zugänge zu den Angeboten des Gesundheitsamtes ausbauen
Gesundheitsförderung ist in den Kindertageseinrichtungen in der Nürnberger Weststadt ein
wichtiges Anliegen. Alle Kitas haben ihre eigenen Angebote, das Engagement ist groß, es pas-
siert viel. Und doch ist die einhellige Meinung der Stadtteilaktiven: es braucht noch mehr! Vom
Gesundheitsamt wird mit der „gesunden Kita“ ein Programm angeboten, das Unterstützung und
Begleitung bei der gesundheitsfördernden Ausrichtung des Kita-Alltags offeriert. Hinterfragt wer-
den muss, warum dieses Angebot bislang nicht im Stadtteil ankommt, ob es gegebenenfalls be-
darfsbezogen eine Anpassung bräuchte, welche Zugangsschwierigkeiten bestehen und wie
diese aufgelöst werden können.
Dieselben Fragen gelten für den Einsatz des pädagogisch entwickelten Sportförderprogrammes
Rücken- und Bewegungsturnen (RüBe-Turnen) sowie für die vielfältigen Medienpakete des Ge-
sundheitsamtes zu gesundheitsrelevanten Themen. Eine breitere Nutzung dieser Programme
entspricht auch einer Forderung im „Arbeitsprogramm gegen Kinder- und Jugendarmut“: im
Handlungsfeld „gesundes Aufwachsen“ heißt es unter anderem, bewährte, niederschwellige
Gesundheitsangebote sollen im Sozialraum ausgebaut werden. Denn: Es gibt viele gute und
bewährte Programme. Ansporn muss es sein, diese überall dort zum Einsatz zu bringen, wo sie
gebraucht werden.
Eine besondere Chance bieten die Gesundheitskoordinatorinnen, die seit 2017 im Rahmen des
vom Gesundheitsamt getragenen und von der AOK geförderten Projektes „Gesundheit für alle
im Stadtteil“ Angebote und Maßnahmen für eine gesundheitsfördernde Lebensweise nah an
den Bedarfen der im Stadtteil lebenden Menschen entwickeln und anpassen.
Stärken stärken: Angebote der Gesundheitsbildung in Treffpunkten für Kinder und Ju-
gendliche im Stadtteil erhalten und weiterentwickeln
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen im Stadtteil wichtige Freizeit-, Erfahrungs- und Lernorte gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche dar und zielen auf die Stärkung ihrer Resilienz ab. Durch ihre niedrigschwellige und langfristig verstetigte Angebotsstruktur findet die Offene Kinder- und Jugendarbeit Zugänge zu jungen Menschen, die anderweitig nur noch schwer oder gar nicht mehr erreicht werden. In diesen Einrichtungen erhalten Kinder und Jugendliche Zugänge zu Beratungs- und Alltagsbildungsangeboten. Jugendliche mit fehlenden familiären Unterstützungsnetzwerken erfahren hier Zuwendung und Hilfestellung. Als wichtige Bezugsinstanz für junge Menschen aus dem Stadtteil sollten Kinder- und Jugendeinrichtungen ihre gesundheitsfördernden Angebote beibehalten und diese bedarfsgerecht und partizipativ mit den Nutzerinnen und Nutzern weiterentwickeln. Kooperationen im Stadtteil sind auch zukünftig bei diesen Angeboten anzustreben. Es muss wiederholt werden, was über die Absicherung von Integrationseinrichtungen im Stadtteil gesagt wurde. Sie sind wichtige Treffpunkte vor Ort; vertrauensvolle Adressen, die Rat und Orientierung auch in gesundheitlichen Fragen anbieten oder vermitteln können.
4.2.4 Portraits ausgewählter Einrichtungen non-formaler Bildung in der Nürnberger
Weststadt
Bereits der erste Einblick in Angebote und Angebotsstrukturen einzelner Lernfelder gibt einen Eindruck von der Vielfalt der Bildungsanbieter im non-formalen Bereich. Einige dieser Einrichtungen werden mit Angaben zu ihrem Bildungsauftrag und Konzept, zu Organisationsform und charakteristischen Beispielen ihres non-formalen Bildungsangebotes kurz vorgestellt (siehe Anhang). Mit Blick auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen wurden ausgewählt: Kinder- und Jugendeinrichtungen Kultureinrichtungen mit einem Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche Stadtteiltreffpunkte mit einem Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche Aufschlussreich sind die Angaben zu den Zugängen zur adressierten Zielgruppe. Immer genannt wurde die gute Vernetzung und Kooperation im Stadtteil. Klassische Printwerbung mit Programmheften und Flyern wendet sich vor allem an Netzwerkpartner, verbunden mit der Bitte, die Informationen gezielt weiterzugeben.
4.3 Fazit und Empfehlungen
Mit dem vorgestellten Vorgehen zum kleinräumigen Bildungsmonitoring kann (und will auch gar) nicht die komplette Landschaft des non-formalen Bildungsgeschehen abgebildet werden. Wichtig ist die Fokussierung auf kommunale bzw. kommunal geförderte Angebote, also auf die Angebote und Programme, die im kommunalen Handlungsspielraum veränderbar sind. Stadtteilangebote – auf Entwicklungserfordernisse und Unterstützungsbedarfe beziehen Ein ganz neuer Blick wird eröffnet, indem Angebote nicht isoliert aus sich heraus begründet und befürwortet werden, sondern in einen Begründungszusammenhang aus den altersspezifischen Entwicklungserfordernissen einerseits und Unterstützungsbedarfen andererseits gestellt sind. Meist überraschend – im Positiven wie im Negativen – ist der Hinweis auf die jeweilige Reichweite selbst von längst gut bewährten Angeboten und Programmen. Diese Befunde geben Anlass zu Diskussionen von Transfermöglichkeiten auch in die Nürnberger Weststadt. Wie viele Stadtteilkinder werden von einem Angebot erreicht? Noch schwierige Datenlage. Die Reichweite von Programmen und Angeboten – ein schwieriges Thema. Der vorliegende erste Testlauf hat deutlich gemacht, dass es viele Fragen gibt, auf die wir bei derzeitiger Datenlage noch keine fundierten Antworten geben können. Jeder Anbieter erfasst Nutzungsdaten – oder auch nicht. Diese sind oft geeignet, Nachweis über die Nutzung von einzelnen Einrichtungen zu geben, aber weniger aussagefähig, was die Nutzung aus einem bestimmten Stadtteil betrifft. Hier gilt es, Absprachen zur Datenerfassung zu treffen, damit eine stadtteilbezogene Auswertung künftig möglich wird. Eine Annäherung könnte z.B. darüber erreicht werden, wenn künftig zu zentralen Angeboten bei der Erfassung der Nutzerdaten zusätzlich eine qualifizierte Schätzung zum Anteil der regelmäßigen und gelegentlichen Besucherinnen und Besucher vorliegen würde. Diese Mühe scheint nach erstem Testlauf lohnenswert: Mit dem vorhandenen Datenset sozialer Belastungsindikatoren einerseits und mit stadtteilbezogenen Nutzungsdaten zu Angeboten in relevanten Lernfeldern andererseits könnte auch eine Übertrag- und Vergleichbarkeit mit Angebotsstrukturen in anderen Stadtteilen leichter gelingen – auch hier sind Überraschungen nicht ausgeschlossen. Auswertung und Bewertung der Ergebnisse im Werkstattbericht erfolgen vor Ort. Die Praxistauglichkeit des gesamten Verfahrens kann erst nach Auswertung und Rückkopplung erster Empfehlungen mit den Bildungsakteuren vor Ort beurteilt werden. Folgendes Verfahren wird vorgeschlagen:
Stufe 1: Der Werkstattbericht wird den Akteuren im Stadteil zur Verfügung gestellt. In den Stadt-
teilgremien STARK Gostenhof Ost, STARK Gostenhof West, STARK Muggeley sowie im AK
Kita West werden die Ergebnisse kompakt präsentiert und diskutiert. Ziel ist es, in diesem ers-
ten Schritt Schwerpunkte zu setzen, Themen zu priorisieren, Klärungsbedarfe und potentielle
Unterstützer zu benennen.
Stufe 2: Nach Priorisierung von Themen wird zu moderierten Fachdialogen eingeladen. Deren
Ergebnis sollten verbindliche Zielvereinbarungen zwischen örtlichen themenorientierten
Arbeitsgruppen, Stadtverwaltung und Unterstützern sein.
Nach dem zweiten Werkstattbericht und zwischenzeitlichen Fachdialogen soll bewertet werden, inwieweit sich das hier erprobte Verfahren und der Referenzrahmen „Beschreibung und Erfassung der non-formalen Bildungsangebote“ für ein kleinräumiges Bildungsmonitoring eignet und auf andere Kontexte der kommunalen Bildungsdebatte übertragen werden kann und welche weiteren Analysen/Verfahren (für weitere Lernfelder/Zielgruppen) für den Stadtteil empfohlen werden.
5 Vernetzung der Bildungseinrichtungen
5.1 Netzwerkmonitoring – ein Feedbackinstrument zur lokalen Netzwerkarbeit
Funktionierende Netzwerke sind eine wichtige Voraussetzung, damit vor Ort eine bedarfsgerechte Förderstruktur aufgebaut werden kann. Das war das zentrale Ergebnis der wissenschaftlichen Begleitung durch das Institut für europäische Migrationsstudien an der Universität Bamberg (efms) im Modellprojekt „Spielend lernen in Familie und Stadtteil“.73 Erklärtes Ziel war es damals, das Aufwachsen von Kindern in sozial benachteiligten Stadtteilen fördernd zu begleiten und ihnen möglichst frühzeitig Bildungschancen zu eröffnen. Mit gleicher Zielsetzung wird auch heute die Weiterqualifizierung von Stadtteilen und ihren Einrichtungen zur Lern- und Bildungslandschaft vorangebracht. Folgerichtig also, dass das efms mit der Erstellung eines Feedback-Instrumentariums für lokale Netzwerke beauftragt worden ist und dieses Instrumentarium jetzt auch im Rahmen des sozialraumbezogenen Bildungsmonitoring für die Nürnberger Weststadt Beachtung findet. Denn in Gostenhof und etwas später in Muggenhof/Eberhardshof hatten sich die Stadtteilakteure bereits sehr frühzeitig dazu bekannt, Bildung und Bildungsteilhabe als ihre zentralen Stadtteilthemen zu bearbeiten. Künftig sollen in regelmäßigen Abständen Qualität und Effektivität in der Zusammenarbeit im Netzwerk überprüft werden können. Statistische Ergebnisse sollen vor Ort zum Gesprächsanlass dienen und Diskussionen über Verbesserungspotentiale und Schwerpunktsetzungen in der lokalen Netzwerkarbeit anstoßen. Zu diesem Zweck wurde eine Onlinebefragung in zwei unterschiedlichen Teilen konzipiert: einem Fragebogen zu Inhalten und Qualität der Netzwerkkooperation sowie einer Abfrage von Kontakthäufigkeit und -stärke der Stadtteilakteure untereinander. Das Feedbackinstrument wurde erstmals 2017/2018 in allen Stadtteilen mit Stadtteilkoordination eingesetzt. Nachfolgende Ausführungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf die beiden im Stadtteil koordinierten Stadtteile Gostenhof und Muggenhof/Eberhardshof. Die ansonsten gleichlautenden Fragebögen enthielten jeweils eine stadtteilbezogene Frage, bei der die Mitgliedschaft zu namentlich aufgeführten Netzwerken abgefragt worden ist. Mehrfachnennungen waren selbstverständlich möglich, ebenso die Angabe weiterer Netzwerkzugehörigkeiten. Neben allen Schulen und allen Kindertageseinrichtungen im Untersuchungsgebiet waren diejenigen Einrichtungen und Organisationen zur Teilnahme aufgefordert, die in den vorausgegangenen anderthalb Jahren mindestens einmal an einem der lokalen Netzwerktreffen teilgenommen hatten. In Gostenhof wurden insgesamt 100 Einrichtungen/Organisationen befragt. Mit 52 ausgefüllten Fragebögen liegt der Rücklauf bei 52 %. In Muggenhof/Eberhardshof haben von 51 Einrichtungen/Organisationen 27 an der Befragung teilgenommen, das entspricht einem Rücklauf von 53 %. Das heißt, in beiden westlichen Stadtteilen liegt der Rücklauf – vergleichbar mit Akteursbefragungen in anderen Städten - bei gut 50 %. Das ist recht akzeptabel, bedeutet aber auch, dass nahezu die Hälfte der für eine Lern- und Bildungslandschaft relevanten Einrichtungen nicht an der Befragung teilgenommen hat. Die Gründe dafür mögen verschieden sein: zum Teil wurden uns - insbesondere aus Kindertageseinrichtungen - technische Probleme bei der Onlinebefragung zurückgemeldet, zum Teil gab es verspätete Entschuldigungen wegen Arbeitsüberlastung, wegen Häufung von Krankheiten, unbesetzten Stellen etc. Einige dieser Kollegen und Kolleginnen haben sich dann später sehr engagiert in den Auswertungsworkshops einbringen können.
73 Evaluationsbericht Spielend lernen, efms 2007: Spielend lernen in Familie und Stadtteil war ein von der Stadt Nürnberg gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickeltes Modellprojekt, gefördert in den Jahren 2004 -
5.2 Netzwerkmonitoring Gostenhof und Muggenhof/Eberhardshof 2017
Einrichtungen/Organisationen nach Bildungsbereichen Einrichtungen/Organisationen, die sich an der Befragung beteiligt haben, lassen sich wie folgt den fünf verschiedenen Bildungsbereichen zuordnen. Dabei werden die Einschätzungen von Regionalund Projektverantwortlichen aus den Ämtern und Dienststellen der Stadt Nürnberg wie auch von Koordinationsbeauftragten im Stadtteil unter der Bezeichnung „Koordinations- und Steuerungsfunktionen“ zusammengefasst. Tabelle 7: Einrichtungen nach Bildungsbereichen
| Bildungsbereich | Einrichtungen Muggenhof/Eberhardshof | Einrichtungen Gostenhof |
|---|---|---|
| Frühkindliche Bildung, Betreuung, Erziehung | 4 | 7 |
| Bildung, Betreuung, Erziehung im Schulalter | 2 | 10 |
| Berufliche Bildung | 0 | 1 |
| Hochschulbildung | 1 | 1 |
| Non-formale Bildung | 10 | 26 |
| Koordinations- und Steuerungsfunktionen | 10 | 12 |
| Summe | 27 | 57 |
Quelle: efms/Regiestelle für Sozialraumentwicklung Empfundene Einbindung Auf einer Skala zwischen 1 (sehr schlecht) und 5 (sehr gut) antworteten die Einrichtungen in Muggenhof/Eberhardshof und Gostenhof mit einem Mittelwert von jeweils ca. 4,1. Beide Werte liegen also deutlich im positiven Bereich und sprechen dafür, dass sich die Stadtteilakteure überwiegend in die Stadtteilprozesse gut eingebunden fühlen. Nutzung verschiedener Kooperationsformen Gefragt war nach der Nutzung verschiedener, auch unterschiedlich intensiver Formen der Kooperation. Am allermeisten wird in beiden Stadtteilen Kooperation als Erfahrungsaustausch genutzt und wertgeschätzt. Im Folgenden werden zuerst für jeden Stadtteil die drei Aussagen mit der größten Zustimmung aufgeführt: Tabelle 8: Nutzung von Kooperationsformen
| Wie intensiv nutzt Ihre Einrichtung die folgenden Kooperati- onsformen mit anderen Einrichtungen im Stadtteil? | Einrichtungen Muggenhof/Eberhardshof | Einrichtungen Gostenhof |
|---|---|---|
| … Erfahrungsaustausch | 3,7 | 4,0 |
| … Informationsmaterial auslegen | 4,0 | |
| … gegenseitiges Kennenlernen | 3,9 | |
| … gegenseitige Berichterstattung | 3,6 | |
| … Mitwirkung bei öffentlichen Veranstaltungen und Festen | 3,6 | |
| … gemeinsame Planung | … 3,2 | 3,1 |
| … gemeinsame Projekte | 3,2 | 3,3 |
| … Abstimmung der Angebote | 2,8 | 2,9 |
| … gemeinsame Fortbildungen | 2,0 | 2,3 |
Quelle: efms/Regiestelle für Sozialraumentwicklung Seltener wird Kooperation in gemeinsamen Projekten und als gemeinsame Planung erlebt. Eine „Abstimmung von Angeboten“ wird noch seltener bestätigt. Die Gespräche in den Auswertungsworkshops bekräftigen aber, dass in diesen Bereichen eine Weiterentwicklung durchaus gewünscht ist. Bedauerlich ist, dass das Angebot gemeinsamer Fortbildungen – oft aus Zeitgründen – zu wenig wahrgenommen werden kann. Qualität der Netzwerkkooperation Hier wurde nach dem Grad der Zustimmung zu einzelnen Aussagen gefragt, die auf verschiedene Dimensionen einer gut funktionierenden Netzwerkarbeit hinweisen. Auf einer Skala zwischen 1 (stimme gar nicht zu) und 5 (stimme voll zu) zeigen Werte über 4 ein hohes Maß an Zustimmung. Der Austausch mit Netzwerkpartnern wird in beiden Stadtteilen als sehr hilfreich für die eigene Einrichtung eingeschätzt. Eine Wertschätzung, die sich auch darin ausdrückt, dass Informationen aus
dem Netzwerk in der Regel im eigenen Team weiterkommuniziert werden. Die größte Zustimmung (> = 4) bezieht sich auf folgende Aussagen: Tabelle 9: Bewertung Netzwerkqualität
| Inwieweit stimmen Sie den einzelnen Aussagen zur Netzwerkqualität zu? | Einrichtungen Muggenhof/Eberhardshof | Einrichtungen Gostenhof |
|---|---|---|
| „Der Austausch mit anderen Netzwerkpartnern ist hilfreich für meine Einrichtung.“ | 4,1 | 4,2 |
| „Die aus dem Stadtteilnetzwerk resultierenden Informationen werden an mehrere Vertretungen meiner Einrichtung weitergegeben.“ | 4,2 | 4,1 |
| „Die Kontakte zu unseren Netzwerkpartnern überstehen auch Unstim- migkeiten und Konflikte.“ | 4,1 | |
| „Ich bin sehr motiviert am Netzwerk mitzuarbeiten.“ | 4,1 | |
| „Durch die Zusammenarbeit im Stadtteilnetzwerk ergeben sich Syner- gien, die für unsere Arbeit nützlich sind.“ | 4,0 |
Quelle: efms/Regiestelle für Sozialraumentwicklung In den Diskussionen der Auswertungsworkshops wird hervorgehoben, wie wichtig es ist, in der Netzwerkarbeit thematische Schwerpunkte zu setzen und über mehrere Netzwerktreffen an diesen Themen „dran zu bleiben“. Diese Einschätzung formuliert eine wichtige Voraussetzung, um künftig an einer gemeinsamen Zielorientierung und einer abgestimmten Maßnahmenplanung im Stadtteil zu arbeiten. Bislang findet dies in beiden Stadtteilen aus Sicht der Stadtteilakteure nur bedingt statt. In einer offenen Frage war nach den drei wesentlichsten Zielen des Stadtteilnetzwerks gefragt. Die Antworten wurden gebündelt. Die Aussagen und Gewichtungen in beiden Stadtteilen ähneln sich sehr stark. Mehrheitlich verweisen die Formulierungen auf einzelne grundlegende Aspekte eines zu verabredenden strategischen Vorgehens, wie z. B. „Vernetzung“, „Bedarfe erkennen“, „Informationsplattform“ – allesamt wichtige Voraussetzungen, auf der inhaltliche Zieldiskussionen aufbauen können. Tabelle 10: Kooperationsziele im Stadtteil
| Was sind die drei wesentlichsten Ziele im Stadtteil? | |
|---|---|
| Muggenhof/Eberhardshof | Gostenhof |
| Vernetzung: Plattform für Austausch und Kooperation (29) | Vernetzung und Informationsaustausch zu gemeinsamen Themen (51) |
| Synergieeffekte schaffen - Ressourcen optimal nutzen (11) | Kooperation und Bündelung von Ressourcen (35) dabei 1 x genannt: in den Handlungsfeldern Aufwachsen, Armut, Altern |
| Entwicklung von Zielen und bedarfsge- rechten Angeboten (11) | Bedarfe im Stadtteil erkennen, Entwicklungen anstoßen (20) |
Quelle: efms/Regiestelle für Sozialraumentwicklung
Effektivität der Netzwerkarbeit Hier sollen Aussagen getroffen werden, inwieweit sich örtliche Netzwerkarbeit auch durch Veränderungen in der eigenen Einrichtung zeigt. Mit gutem Abstand wird in beiden Stadtteilen der bessere Überblick über bestehende Angebote als Erfolg der funktionierenden Netzwerkarbeit genannt. Folgende Aussagen zur Netzwerkeffektivität erhielten die meiste Zustimmung: Tabelle 11: Veränderungen durch Netzwerkarbeit
| Inwieweit stimmen Sie den folgenden Aussagen zu Veränderungen in ihrer Einrich- tung/Organisation durch die Teilnahme am Stadtteilnetzwerk zu? | Einrichtungen Muggenhof/ Eberhardshof | Einrichtungen Gostenhof |
|---|---|---|
| „Unsere Einrichtung hat durch das Stadtteilnetzwerk einen besseren Überblick über die Angebote im Stadtteil.“ | 4,2 | 4,4 |
| “Die Qualität der Angebote im Stadtteil hat sich durch die Vernetzung verbessert.“ | 4,1 | |
| „Durch das Stadtteilnetzwerk hat unsere Einrichtung einen besseren Überblick, welche Förderangebote in unserem Stadtteil noch fehlen.“ | 3,9 | |
| „Durch die Kooperationen im Stadtteil konnten Ressourcen aktiviert werden.“ | 3,8 | |
| „Durch das Stadtteilnetzwerk arbeitet unsere Einrichtung intensiver mit anderen Einrichtungen zusammen.“ | 3,8 |
Quelle: efms/Regiestelle für Sozialraumentwicklung
Nach Ansicht der Befragten in beiden Stadtteilen hat lokale Netzwerkarbeit viele positive Auswirkungen. In offenen Fragen wurde um Einschätzungen gebeten, was die Zusammenarbeit so erfolgreich macht, aber auch was die Zusammenarbeit erschwert. Die mit Abstand häufigste Nennung bei förderlichen Bedingungen bezieht sich auf die Regelmäßigkeit, Verlässlichkeit und Stabilität des lokalen Netzwerkes. Damit sind gute Grundlagen geschaffen – so die Rückmeldungen – um ein gemeinsames Handeln in Projekten, Aktionen und Veranstaltungen auf- und auszubauen. Bei den erschwerenden Bedingungen sind die Aussagen noch eindeutiger: „Zeitmangel“ und „personelle Engpässe“ werden als Hinderungsgründe genannt. Sehr vereinzelt werden „Konkurrenzdenken“ oder „mangelnde Kooperationsbereitschaft“ angeführt. Zusammenbetrachtet können die Einschätzungen zu förderlichen bzw. erschwerenden Faktoren als Plädoyer für eine klare Netzwerkstruktur, für eine straffe Organisation und zielorientierte Moderation der Netzwerktreffen verstanden werden. Ganz nach dem Motto: so wenig Treffen wie möglich, so viel Treffen wie nötig. Bedeutung einzelner Themen für den Stadtteil und praktizierte Kooperation Die Frage nach der Bedeutung von Themen soll eine Diskussion über die jeweilige thematische Schwerpunktsetzung im Stadtteil anstoßen. Werden für den schnellen Überblick alle Angaben „sehr bedeutsam“ und „bedeutsam“ zusammengezählt, dann zeichnen sich vor allem folgende Schwerpunktthemen für Gostenhof sowie Muggenhof / Eberhardshof ab:
Sprach- und Lernförderung Armutsprävention Kulturelle Bildung Aufwachsen im Stadtteil Gesundheit, Bewegung, Ernährung Aufwertung des Stadtteils
Auch die weiteren abgefragten Themen sind wichtig und Angebote in allen genannten Handlungsfeldern sind unverzichtbar für die Nürnberger Weststadt – das zeigen auch die insgesamt sehr häufigen Nennungen.74 Dennoch können die von den Netzwerkakteuren vorgenommenen Priorisierungen wichtige Hinweise geben, welche Themen in der nächsten Zeit gemeinsam im Fokus der lokalen Netzwerkarbeit stehen sollten. Die Stadtteilthemen, denen die höchste Relevanz für den Stadtteil beigemessen wird - Sprach- und Lernförderung, kulturelle Bildung, Gesundheit, Bewegung und Ernährung - sind allesamt wichtige Handlungsfelder einer Armutsprävention. Selbstredend, dass entsprechende Angebote und Maßnahmen auch die Eltern miteinbeziehen sollten und ein anregungsreiches Wohnumfeld zum Ziel haben müssen. Abschließend wurde nach Ansätzen für eine Verbesserung der Zusammenarbeit im lokalen Netzwerk gefragt. Darauf haben vergleichsweise wenige Einrichtungen geantwortet. Deren Aussagen konzentrieren sich aber auf drei unterschiedliche Forderungen, die – im Zusammenspiel - eine Weiterentwicklung versprechen: 1. wird ein stringenter Zielfindungsprozess sowie eine regelmäßige Zielüberprüfung gewünscht (n = 8) 2. wird eine der Wichtigkeit von Netzwerkarbeit angemessene Ausstattung mit personellen und zeitlichen Ressourcen genannt (n = 6) 3. soll eine funktionierende Netzwerkstruktur nachhaltig entwickelt sein (n = 3)
74 Weitere abgefragte Themen waren: Alt werden im Stadtteil, Angebote für Geflüchtete, Angebote für Menschen mit Behinderung, Bürgerschaftliches Engagement, Elternarbeit, Infrastruktur & Wohnen
In den Auswertungsworkshops wurden viele Vorschläge zur weiteren Qualifizierung der Netzwerkarbeit gesammelt, zum Teil auch ganz konkrete Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Angebotsstruktur im Stadtteil gemacht. Dabei steht ganz oben der Wunsch, eine Übersicht zu verlässlich im Stadtteil vorgehaltenen Angeboten zu erhalten – vorzugsweise in den auch und vor allem „bildungsrelevanten“ Feldern Bewegung und Ernährung, kulturelle Angebote und Sprachförderangebote. Auf Basis einer solchen soliden Bestandsaufnahme könnte dann der Einstieg in eine Zielediskussion erfolgen.
5.3 Fazit und Empfehlungen
Funktionierende lokale Netzwerkstrukturen sind Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Förderstruktur im Stadtteil (Spielend Lernen in Familie und Stadtteil, 2007). Qualität und Effektivität: hohe Zufriedenheit der lokalen Netzwerkakteure Befragung der Stadtteilakteure zu Qualität und Effektivität der lokalen Netzwerkarbeit zeigte folgendes Bild: o Mehrheitlich sehen sich die Einrichtungen sehr gut/gut ins Stadtteilnetzwerk eingebunden. o Die Netzwerke werden vor allem für Erfahrungsaustausch genutzt, bislang noch eher wenig für gemeinsame Planung und Projekte. o Erfahrungsaustausch wird als hauptsächliches Ziel des Stadtteilnetzwerkes angegeben, eine gemeinsame inhaltliche Zielrichtung ist noch wenig präsent, aber durchaus erwünscht. o Nach Ansicht der Stadtteilakteure gibt es viele positive Effekte der Netzwerkarbeit: besseren Überblick, Qualitätsverbesserungen, Erkennen von Förderlücken, Erschließung von Ressourcen etc. o Gewünscht wird weiterhin eine Stabilität in den Netzwerkstrukturen sowie mehr und mehr ein gemeinsames Handeln in Projekten und Aktionen. o Thematische Schwerpunkte werden vor allem in den Bereichen „kulturelle Bildung“, „Sprachund Lernförderung“ sowie „Gesundheit, Bewegung und Ernährung“ gesetzt – allesamt wichtige Handlungsfelder im Sinne von Armutsprävention Bereitschaft und Wunsch nach Absprache im Stadtteil gewachsen Im vorliegenden Werkstattbericht wurden diese Priorisierungen von Themen bewusst aufgegriffen. Verstanden wurde auch, dass nicht nur die Bereitschaft, sondern der Wunsch nach einem gemeinsamen zielorientierten Handeln gewachsen ist. So will der Bericht in den lokalen Netzwerken vor allem als fundiertes Gesprächsangebot aufgenommen werden und zu strukturierten Fachdialogen mit Verantwortlichen und Unterstützenden einladen.
6 Zusammenfassung
Erster sozialraumbezogener Bildungsbericht in Nürnberg
Mit dem Werkstattbericht zur Lern- und Bildungslandschaft der Nürnberger Weststadt wird erstmals eine Bildungsberichterstattung auf Stadtteilebene vorgelegt. Diese soll auf dem gemeinsamen Weg, die Bildungs- und Teilhabechancen der Menschen vor Ort zu verbessern, als Steuerungs- und Entscheidungsgrundlage dienen. Für die Nürnberger Weststadt galt es ausgehend von den Projekten „koopstadt“ und „educational governance“ die Lern- und Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche näher in den Blick zu nehmen und Optimierungshinweise auszuarbeiten. Unter Berücksichtigung der soziodemografischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen liefert der Bericht eine Beschreibung der Bildungslandschaft, fokussiert auf die Bereiche der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sowie der non-formalen Bildung für junge Menschen im Stadtteil. Im Sinne eines kleinräumigen Bildungsmonitorings wird für beide Bildungsbereiche aufgezeigt, welche Angebote Kindern und Jugendlichen in der Nürnberger Weststadt zur Verfügung stehen und wie diese vor Ort genutzt werden. Insbesondere für den immer wichtiger werdenden Bereich der nonformalen Bildung eröffnet der Bericht mit einer Strukturierung nach Lernfeldern eine neue Perspektive zur Erfassung und Bewertung der Angebotsstrukturen. Darüber hinaus werden Einschätzungen der lokalen Bildungsakteure zur praktizierten Vernetzung und Kooperation vor Ort wiedergegeben.
Werkstattbericht ist ein Diskussionsangebot für Weiterentwicklungsprozesse im Stadtteil Stadtteilbezogene Bildungsberichterstattung soll zum einen die spezifischen Bildungsherausforderungen für Kinder und Jugendliche im Stadtteil aufzuzeigen und zum anderen Stärken und Lücken im Stadtteilangebot sichtbar zu machen, um daraus drittens Ansätze zur Weiterentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft abzuleiten. Diese sollen sowohl den Akteuren vor Ort wie auch den Planenden und Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zur Diskussion gestellt werden. Darüber hinaus stellt der Werkstattbericht einen methodischen Beitrag zur kleinräumigen Bildungsberichterstattung dar, auf den Analysen anderer Stadtteile und Quartiere aufbauen können.
Zentrale Befunde zu demografischen und sozioökonomischen Herausforderungen
im Stadtteil
Die Bevölkerungsentwicklung in der Nürnberger Weststadt führt zu einer weiter steigenden Nachfrage nach Bildungsangeboten. Der Ausbau entsprechender Bildungsinfrastrukturen muss weiter vorangetrieben werden. Der hohe Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund stellt zudem besondere Anforderungen an die sprachliche, soziale und kulturelle Integration, denen formale wie non-formale Bildungsangebote Rechnung tragen müssen. Eine überdurchschnittliche hohe Armutsbetroffenheit der jungen Stadtteilbevölkerung macht es notwendig, etwaige Teilhabebarrieren für Bildung abzubauen sowie Bildungswege zu begleiten, damit sich Armutskarrieren nicht dauerhaft verfestigen. Die Stadtteilakteure sind mit Recht stolz auf die Veränderungen in ihrem Stadtteil, die sie in den vergangenen zehn Jahren intensiv begleitet haben. Sie sorgen sich aber auch darum, ob der weitere Ausbau notwendiger Bildungsinfrastrukturen mit dem dynamischen Bevölkerungswachstum Schritt halten kann, ohne dass die Qualität darunter leidet. Transparenz in Planung und Umsetzung werden vor Ort sehr geschätzt. Offenheit und gute Kommunikation müssen auch die weiteren Entwicklungen begleiten. Insbesondere muss im Auge behalten werden, ob und in welcher Form sich aus den laufenden Entwicklungen in der Weststadt (vor allem rund um das Quelle- und AEG-Nord Areal) Gentrifizierungs- und Segregationseffekte zu Lasten angrenzender Quartiere ergeben können.
Zentrale Befunde zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung im Stadtteil Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat als Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in den vergangenen Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen. Der Ausbau eines bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebots an Kindertagesbetreuung ist seit Jahren auch ein vorrangiges kommunalpolitisches Ziel in Nürnberg. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung wird nachweislich ein positiver Beitrag für eine gute sprachliche, kognitive und soziale Entwicklung von Kindern geleistet. Insbesondere Kinder aus sozial belasteten Familien profitieren von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung außerhalb der Familie. Demnach kommt diesen Angeboten in Stadtteilen wie der Nürnberger Weststadt eine besondere Funktion der Förderung und Begleitung junger Menschen zu und stellt eine wichtige Investition in unser aller Zukunft dar. Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertageseinrichtungen sind im Stadtteil derzeit die notwendigen Planungen aufgesetzt. Mit der Inbetriebnahme des neuen Familienzentrums in der Rothenburger Straße konnte jüngst ein weiterer wichtiger Beitrag zur Unterstützung benachteiligter Kinder und Familien im Stadtteil geleistet werden. Mit dem geplanten Haus für Kinder auf dem Quelle- Areal wird eine weitere große Einrichtung im Stadtteil entstehen. Perspektivisch werden auch auf dem AEG-Nord Areal entsprechende Planungen erforderlich. Auf Grund der sozioökonomischen Lebenslagen der Familien vor Ort wird empfohlen, mindestens eine der neuen Einrichtungen als Familienzentren zu konzipieren. Wenn Kitas das Aufwachsen der Kinder im Stadtteil in den ersten Jahren gut begleiten und unterstützen sollen, wenn Frühe Bildung für alle Kinder gelingen soll, wenn von Benachteiligung bedrohte Kinder spürbar besser gefördert werden sollen, muss der Ausbau von Kita-Plätzen Hand in Hand mit der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung einhergehen. Wenn es darum geht die Familienarbeit in den Einrichtungen zu unterstützen und die Qualifizierung sowie Weiterentwicklung der Fachkräfte zu fördern, wird aktuell wie auch künftig das städtische Maßnahmenprogramm zur qualitativen Weiterentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen eine wichtige Rolle spiele. Neue Förderschwerpunkte wie die „Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter“ und das Projekt „frühstart“ sowie das jüngst verabschiedete „Gute-Kita-Gesetz“ eröffnen hierzu vor Ort zusätzliche Perspektiven. Die Kindertageseinrichtungen in der Nürnberger Weststadt sind überdurchschnittlich stark mit Integrationserfordernissen im Kontext von Flucht- und Arbeitsmarktmigration konfrontiert und brauchen dafür geeignete Ausstattung und Unterstützung. Die Arbeit mit Kindern verschiedener kultureller Herkunft ist längst Alltag in den Einrichtungen. Neben einem besonderen pädagogischen Förderbedarf spielt die Sprachbildung eine zentrale Rolle. Auch wenn hier schon vieles passiert, besteht aus Sicht der Einrichtungen noch weiterer Handlungsbedarf. Die Befunde zur Bildungsbeteiligung von Kindern mit Migrationshintergrund verweisen zudem darauf, dass diese die Angebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung deutlich später und somit auch deutlich kürzer in Anspruch nehmen als Kinder ohne Migrationshintergrund. Im Sinne von Sprachbildung und sozialer Integration im Vorschulalter sind also Strategien zur Erhöhung der Besuchsdauer von Nöten. Ein Schlüssel dazu stellt die Förderung niedrigschwelliger Zugänge für Neuzugewanderte in Kindertageseinrichtungen dar. Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Bildung“ werden hierzu wichtige Erfahrungen im Stadtteil gesammelt. Die Befunde zu den sozioökonomischen Lebenslagen junger Menschen in der Nürnberger Weststadt verweisen zudem darauf, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der dort lebenden Kinder aus sozial belasteten Familien stammt und besonderer Unterstützung bedarf. Erforderlich sind hier zusätzliche Personal- und Projektmittelausstattungen für Kindertageseinrichtungen zur Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Fokus auf Bildung, insbesondere zur Förderung der Sprach-, Medien- und Gesundheitskompetenz. Fachkräfte müssen für diese Aufgaben auch entsprechend
qualifiziert werden. Darüber hinaus gilt es, die Zugänge zu Angeboten des Bildungs- und Teilhabepakets insbesondere für unter 3-jährige Kinder zu verbessern. Die etablierten und gut funktionierenden Strukturen und Angebote zur Förderung von Vorschulkindern beim Übergang Kindergarten- Schule stellen eine weitere wichtige Säule zur Unterstützung von Kindern aus bildungsfernen Familien dar und müssen aufrecht erhalten bleiben. Ein in Zukunft immer wichtiger werdendes Thema ist die Inklusion in Kitas, denn die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf nimmt stetig zu. Dementsprechend gilt es auch in der Nürnberger Weststadt, die Schaffung integrativer Einrichtungen und den Ausbau von Einzelintegrationsplätzen voranzutreiben. Ungeklärt ist noch die Frage zum Umgang mit Kindern, die zwar einen erhöhten Förderbedarf haben, aber keine entsprechenden Diagnosen vorweisen. Die Einrichtungen können für diese Kinder keine zusätzlichen Fördermittel nach dem BayKiBiG abrufen und bedürfen deshalb einer zusätzlichen Unterstützung.
Zentrale Befunde zur non-formalen Bildung für junge Menschen im Stadtteil
Im Sinne einer ganzheitlichen Bildung ist die Bedeutung und zunehmende Relevanz der non-formalen Bildung unbestritten. Non-formale Bildung im Kindes- und Jugendalter ist längst zentrales Element der Arbeit von Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und Jugendorganisationen, Vereinen, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie auch der Schulen. In diesen Bereichen hat die Kommune als Gestaltungsakteur der lokalen Lern- und Bildungslandschaft großen Einfluss. Mit dem vorliegenden Bericht wurde der Versuch unternommen, sich der Bestandserhebung nonformaler Bildung im Sinne eines sozialräumlichen Zugangs anzunähern und dabei konsequent die Nutzerperspektive einzunehmen. Auf etablierte Konzepte im Rahmen existierender Berichterstattung konnte dabei nicht zurückgegriffen werden. Der beschrittene Weg stellt somit auch einen Methodenbeitrag zu kleinräumiger Bildungsberichterstattung im Bereich der non-formalen Bildung dar. Der Bereich der non-formalen Bildung wird im vorliegenden Bericht in Lernfelder untergliedert, welche auf Basis der wissenschaftlichen Diskussion und der bildungs- wie sozialpolitischen Debatte als relevant für die Entwicklungserfordernisse und außerschulischen Bildungsbedürfnisse im Kindesund Jugendalter angesehen werden. Diese sind a) kulturelle Bildung, b) Partizipation und Demokratie, c) Sprachbildung und Literacy, d) Emotionen und soziale Beziehungen, e) Naturwissenschaften und Technik, f) Gesundheitliche Bildung und als Querschnittsthema die Digitalisierung. Durch eine lern-feldorientierte Strukturierung der Bestandserhebung und Bewertung des non-formalen Bildungsgeschehens im Stadtteil wird ein ganz neuer Blick eröffnet: Angebote werden nicht isoliert aus sich heraus begründet und befürwortet, sondern in einen sozialräumlichen Begründungszusammenhang aus Entwicklungserfordernissen und Unterstützungsbedarfen junger Menschen gestellt. Ein vollständiges Abbilden des non-formalen Bildungsgeschehens in der Nürnberger Weststadt kann auf Anhieb kaum gelingen. Daher erfolgt in diesem ersten sozialraumbezogenen Bildungsbericht für die nähere Analyse zunächst eine Fokussierung auf drei ausgewählte Lernfelder (die kulturelle Bildung, Sprachbildung und Literacy sowie die gesundheitliche Bildung), weil diese von den Netzwerkakteuren vor Ort als derzeit besonders relevant für die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil angesehen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die übrigen Lernfelder in ihrer Relevanz für eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung junger Menschen von geringerer Bedeutung sind. Mittels einer strukturierten Bestandserhebung werden mit Blick auf die drei ausgewählten Lernfelder Stärken und Lücken in der Lern- und Bildungslandschaft beschrieben und Hinweise zu deren Weiterentwicklung abgeleitet. Wichtig ist dabei die Fokussierung auf kommunale bzw. kommunal geförderte Angebote, also auf die Angebote und Programme, die im kommunalen Handlungsspielraum auch veränderbar sind.
Die zentralen Befunde zu den Weiterentwicklungsperspektiven in den drei Lernfeldern lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Lernfeld „Kulturelle Bildung“
Die Kulturwerkstatt „Auf AEG“ ist als Zentrum kultureller Bildung mit gesamtstädtischem Auftrag konzipiert, ihr Standort in der Nürnberger Weststadt indessen mit Hinweis auf die hohe Armutsbetroffenheit gut begründet: Mit dem Ziel, die im Stadtteil aufwachsenden Kinder mit kreativen Angeboten, kulturellen Erfahrungen und künstlerischen Auseinandersetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken, muss es gelingen, gut abgestimmt mit Kitas und Schulen im Stadtteil, die Angebote der Kulturwerkstatt für die Stadtteilkinder zu erschließen. Ein großes Pfund im Stadtteil stellt die „Musische Erziehung und musikalische Förderung“ von Kindern insbesondere durch den Einsatz von MUBIKIN dar. Im Schuljahr 2019/20 wird der geltende Vertrag zwischen den Kooperationspartnern auslaufen. Ziel muss es sein, sehr bald die Weichen dafür zu stellen, damit aufbauend auf dem bisher erreichten Niveau auch künftig eine qualitativ gute musikalische Früherziehung für Kindern im Stadtteil sichergestellt ist. Und über das Projekt Muggenhofer Jugendkultur (MuJuKu) sollen weiterhin die jugendkulturellen musikalischen Aktivitäten zwischen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen im Stadtteil verstetigt werden. Entwicklungspotenziale im Bereich „Kreatives Arbeiten und bildnerisches Gestalten“ werden im Ausbau der Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Projekten des KinderKunstRaums gesehen. Eine mögliche Ausweitung des Angebots von Kreativklassen an den Grundschulen in der Weststadt, ein Einsatz der Schülerbaustelle und der mobilen Buchwerkstatt im Stadtteil sowie ein Ausbau von Kreativangeboten in der Ferienzeit sollen geprüft werden. Im Bereich „Darstellendes Spiel und Kunst“ besteht in der Kindergartenzeit mit den „Kindertheaterreihen oder -wochen“ ein Programm mit guter Breitenwirkung und Qualität, allerdings nur mit einer finanziellen Absicherung durch Spendengelder bis Ende 2021. Verstärkte Kooperationen mit der in der Kulturwerkstatt auf AEG angesiedelten Akademie für Schultheater und performative Bildung sind in Planung und bieten weiteres Entwicklungspotenzial in diesem Bereich. Frühe Zugänge zur Kultur werden in einzelnen Sparten über Programme mit großer Reichweite im Stadtteil angebahnt – etwa über MUBIKIN oder über die Kindertheaterreihen. Mit dem Kulturrucksack wurde vom Theater Mummpitz ein Programm geschaffen, das Kinder in der 3. Grundschulklasse systematisch an kulturelle Einrichtungen und Auseinandersetzungen mit künstlerischen Ausdrucksformen heranführt. Das alles sind wichtige Maßnahmen auf dem Weg, jedem Kind im Stadtteil Zugänge zu Kultur zu eröffnen. Diese Ansatzpunkte müssen auch zukünftig zentrale Bestandteile im Stadtteil sein. Nicht vergessen werden darf der zentrale Stellenwert der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Diese entfalten eine große Breitenwirkung, sind niedrigschwellig und ganzjährig für Kinder und Jugendliche im Stadtteil erreichbar, vor Ort gut vernetzt und prägen durch vielfältige Veranstaltungen das kulturelle Leben im Stadtteil maßgeblich mit. Die dauerhafte Absicherung dieser Angebote hat deshalb eine hohe Priorität.
Lernfeld „Sprachbildung und Literacy“
Im Bereich der Sprachbildung sind vor Ort neben den Kitas und Schulen auch Integrationseinrichtungen (wie IFMZ, DEGRIN e. V., Treffpunkt e. V.) sowie Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aktiv. In guter Kooperation mit Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen gestalten sie Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache, zur Lernförderung und zu schulischen Hilfen. Die lokale Vernetzung wird von allen Partnern als besonderes Pfund hochgeschätzt. Gute Vernetzung allein kann aber nicht auffangen, dass immer mehr Kinder im Stadtteil einen hohen Unterstützungsbedarf in diesem Lernfeld mitbringen. Neben allgemeiner Sprachförderung und dem Erwerb von Deutsch
als zweiter Sprache wird für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund vor allem Handlungsbedarf in der Förderung der Bildungssprache gesehen. Trotz der vielfältigen Angebote und Maßnahmen besteht auch nach wie Unterstützungsbedarf im Sinne einer qualifizierten Beratung, Begleitung und Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen. Ein wichtiger Baustein stellt in diesem Zusammenhang das im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 beschlossene Projekt zum Einsatz von Sprachberatern in kommunalen Einrichtungen dar, wovon auch Einrichtungen aus der Nürnberger Weststadt künftig profitieren sollen. Unterstützende Partnerin im Bereich der Sprachbildung ist auch die Stadtteilbibliothek Gostenhof, die ihre Angebote am Bildungs- und Erziehungsplan der Kindertageseinrichtungen ebenso ausrichtet wie am Lehrplan und an häufig behandelten Themen in der Schule. Eine weitere Stärkung der Zugänge zu den Bibliotheksangeboten der im Stadtteil aufwachsenden Kinder über Kita und Schule wird empfohlen. Dafür sollte die Stadtteilbibliothek räumlich und personell gut ausgestattet werden. Integrationseinrichtungen im Stadtteil und ihre gut im Sozialraum verankerten Angebote haben eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit für die jungen Menschen. Diese Angebote sind vor allem vom hohen Engagement der Mitarbeitenden getragen. Viel Energie wird dabei allerdings oftmals allein für das kreative Stopfen von Finanzierungslücken mittels Einzelprojektförderungen benötigt. Dringend gebraucht wird eine verlässliche Perspektive: Gemeinsam mit den Integrationseinrichtungen sollten deshalb ein entsprechendes Förderkonzept erarbeitet und Unterstützungsmöglichkeiten ausgelotet werden.
Lernfeld „Gesundheitliche Bildung“
Gesundheitsförderung ist in den Kindertageseinrichtungen in der Nürnberger Weststadt ein wichtiges Anliegen. Alle Kitas haben ihre eigenen Angebote, das Engagement ist groß, es passiert viel. Und doch ist die einhellige Meinung der Stadtteilaktiven: Es braucht noch mehr! Optimierungsbedarf besteht in Bezug auf die breitere Nutzung bereits bestehender und bewährter Programme. Ansporn muss es sein, diese verstärkt im Stadtteil zum Einsatz zu bringen. Dies betrifft z.B. das vom Gesundheitsamt angebotene Programm „gesunde Kita“, den Einsatz des pädagogisch entwickelten Sportförderprogrammes Rücken- und Bewegungsturnen (RüBe-Turnen) sowie die vielfältigen Medienpakete des Gesundheitsamtes zu gesundheitsrelevanten Themen. Eine besondere Chance bieten die Gesundheitskoordinatorinnen, die seit 2017 im Rahmen des vom Gesundheitsamt getragenen und von der AOK geförderten Projektes „Gesundheit für alle im Stadtteil“ Angebote und Maßnahmen für eine gesundheitsfördernde Lebensweise nah an den Bedarfen der im Stadtteil lebenden Menschen entwickeln und anpassen. Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen im Stadtteil wichtige Freizeit-, Erfahrungsund Lernorte gerade für benachteiligte Kinder und Jugendliche dar und zielen auf die Stärkung ihrer Resilienz ab. Als wichtige Bezugsinstanz für junge Menschen aus dem Stadtteil sollten die Kinderund Jugendeinrichtungen ihre gesundheitsfördernden Angebote beibehalten und diese bedarfsgerecht und partizipativ mit den Nutzerinnen und Nutzern weiterentwickeln. Und auch an dieser Stelle muss wiederholt werden, was über die Absicherung von Integrationseinrichtungen im Stadtteil gesagt wurde. Sie sind wichtige Treffpunkte vor Ort; vertrauensvolle Adressen, die Rat und Orientierung auch in gesundheitlichen Fragen anbieten oder vermitteln können.
Zentrale Befunde zur Vernetzung der Bildungseinrichtungen im Stadtteil
Die Vernetzung von Stadtteileinrichtungen und -initiativen wird in der Nürnberger Weststadt von Akteuren und Partnern gleichermaßen hochgeschätzt. Eine Befragung der Stadtteilakteure zur Netzwerkarbeit bestätigte viele positive Effekte: allen voran einen besseren Angebotsüberblick, aber
auch das Sichtbarwerden von Förderlücken, Qualitätsverbesserungen durch Kooperationen und das Erschließen von weiteren Ressourcen zu Gunsten des Stadtteils. Eine funktionierende Vernetzung im Stadtteil ist die beste Voraussetzung um Fähigkeiten, Wissen, bestehende Ressourcen und gute Kontakte im Sinne einer bedarfsbezogenen Förderung zusammen zu bringen bzw. um weitere Unterstützungsbedarfe gezielt einfordern zu können. Denn: Stadtteilakteure sind Stadtteilexperten und eine gut funktionierende Netzwerkstruktur bietet die große Chance, dieses Wissen und diese Erfahrungen lösungsorientiert einzusetzen. Entsprechend wird von den Akteuren immer wieder darauf hingewiesen, dass Stadtteilvernetzung keine nette Zusatzbeschäftigung in üppigen Zeiten darstellt, sondern Grundlage jeder guten Stadtteilarbeit ist, die sich an den Bedarfen der Menschen vor Ort orientiert. Deshalb braucht lokale Vernetzung auch personelle Kapazitäten in den Stadtteileinrichtungen. Gewünscht werden weiterhin eine Stabilität in den Netzwerkstrukturen sowie mehr und mehr ein gemeinsames Handeln in Projekten und Aktionen. Thematische Schwerpunkte werden dabei in den Bereichen „kulturelle Bildung“, „Sprach- und Lernförderung“ sowie „Gesundheit, Bewegung und Ernährung“ gesetzt. Der vorliegende Werkstattbericht reagiert auf diese Prioritätensetzung und bietet eine Vorlage, um in den genannten Lernfeldern in einen fachlichen Weiterentwicklungsdialog einzusteigen.
Ausblick zum weiteren Vorgehen
Der vorliegende erste Werkstattbericht bildet den Auftakt für die kleinräumige Bildungsberichterstattung in der Nürnberger Weststadt. Folgen soll ein zweiter Werkstattbericht mit dem Schwerpunktthema „Bildung im Schulalter“. Im Fokus dieses Berichtes werden die Entwicklungen rund um die Ganztagsbildung im Grundschulalter stehen. Die Erstellung des zweiten Teilberichtes ist ab 2020 geplant. Die Ergebnisse des ersten Werkstattberichtes werden in einem nächsten Schritt mit den lokalen Netzwerken in themenbezogenen Fachdialogen diskutiert und bewertet werden. Die Umsetzung dazu soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen: Stufe 1: In den Stadtteilgremien STARK Gostenhof Ost, STARK Gostenhof West, STARK Muggeley sowie im Regionalen Arbeitskreis Nürnberg West „Kooperation Kindergärten - Grundschulen – Horte“ werden die Ergebnisse kompakt präsentiert und diskutiert. Ziel ist es, in diesem ersten Schritt Schwerpunktthemen für die Weitentwicklung der Lern- und Bildungslandschaft zu priorisieren, Klärungsbedarfe und potentielle Unterstützer für den weiteren Prozess zu benennen. Stufe 2: Nach Priorisierung der Schwerpunktthemen werden die davon betroffenen Bildungsakteure und Planungsverantwortlichen der Verwaltung zu moderierten Fachdialogen eingeladen. Ergebnis dieser Fachdialoge sollten verbindliche Zielvereinbarungen zwischen örtlichen themenorientierten Arbeitsgruppen, Stadtverwaltung und Unterstützern für die weitere Entwicklungsarbeit im Stadtteil sein. Der vorliegende Werkstattbericht will vor allem fachlich fundiert als Gesprächsanlass und Diskussionsgrundlage dienen, um das Bildungsangebot im Stadtteil weiter zu entwickeln. Das sozialraumbezogene Bildungsmonitoring und die Bildungsberichterstattung sollen nach erstem Probelauf kritisch überprüft werden, um mögliche Übertragungen auf andere Stadtgebiete ggf. zu vereinfachen. Wichtige Voraussetzung wird dabei sein, die Anforderungen an eine aussagekräftige Datengrundlage zu klären, die sowohl Nutzerdaten als auch Wirkungsdaten für ein kleinräumiges Bildungsmonitoring bereitstellt.
Anhang
Portraits ausgewählter Einrichtungen non-formaler Bildung in der Nürnberger Weststadt
| Name der Einrichtung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| A ktivspielplatz Fuchsbau | |||||
| Lernfeld(er) | |||||
| In sbesondere: Kulturelle Bildung Gesundheitliche Bildung Sprachliche Bildung und Literacy | |||||
| Emotionen und soziale Beziehungen | |||||
| Naturwissenschaft und Technik | |||||
| Partizipation und Demokratie | |||||
| Bildungsauftrag / Ziele | |||||
| In der Jugendhilfeplanung werden mit Verweis auf §11 SGBVIII für die Offene Kinder- und Jugendarbeit drei | |||||
| elementare Ziele formuliert: | |||||
| Gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen | |||||
| Soziale Begegnung, soziales Lernen, Persönlichkeitsentwicklung unterstützen | |||||
| Neue Erfahrungen begleiten | |||||
| Organisation | |||||
| D er Aktivspielplatz Fuchsbau ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Amts für Kinder, | |||||
| Jugendliche und Familien – Jugendamt der Stadt Nürnberg. Der Verein Muggenhofer Fuchsbau e.V. unterstützt | |||||
| als Partner den Betrieb des Aktivspielplatzes durch Beratung und aktive Mitwirkung. Eine Kooperationsverein- | |||||
| barung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Verein und der Stadt Nürnberg. | |||||
| Konzept | |||||
| D er Aktivspielplatz Fuchsbau hat in seiner Konzeption folgende drei Schwerpunktziele genannt: | |||||
| der Aktivspielplatz als naturnaher Spiel- und Entwicklungsraum | |||||
| mit großer Freispielfläche mit Wiese, Hügeln, Wasserlauf und Feuerstelle, eigenem Garten … | |||||
| Partizipation und Mitbestimmung durch aktive Teilhabe und Gestaltung in der Einrichtung sowie | |||||
| Einmischung im Stadtteil … | |||||
| Förderung individueller und sozialer Kompetenzen an einem außerschulischen Bildungsort mit Anregungen | |||||
| für ein ganzheitliches spielerisches Lernen | |||||
| Zielgruppe(n) | |||||
| K inder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren aus den Stadtteilen Muggenhof, Eberhardshof, Seeleinsbühl, | |||||
| Doos und Leyh | |||||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | |||||
| D as non-formale Bildungsangebot für Kinder und Ju- | Angebote zur gesunden Ernährung, Hauswirtschaft Gartenbau Bewegungsangebote Fahrten und Ausflüge, auch in den Ferienzeiten Politische Teilhabe/Demokratieerziehung | ||||
| gendliche umfasst insbesondere: | Angebote zur gesunden Ernährung, Hauswirtschaft | ||||
| Gartenbau | |||||
| Angebote zum handwerklich/textilem/künstleri- | |||||
| Bewegungsangebote | |||||
| schen Gestalten | |||||
| Fahrten und Ausflüge, auch in den Ferienzeiten | |||||
| Theater- und Musikangebote | |||||
| Politische Teilhabe/Demokratieerziehung | |||||
| Medienangebote | |||||
| Zugänge | |||||
| Ö ffentlichkeitsarbeit: Angebotspalette und Einzelangebote werden über Flyer, über die Aki-Homepage und | |||||
| über Aushänge am Spielehaus bekannt gemacht. | |||||
| Über Stadtteilvernetzung: Werbung wird zielgerichtet über Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (z.B. in der | |||||
| Schulsozialarbeit, in der Schule oder im Hort). weitergegeben und bei Veranstaltungen und Festen im Stadtteil | |||||
| verteilt. | |||||
| Mund-zu-Mund-Propaganda: ist besonders wirkungsvoll. |
In sbesondere:
Kulturelle Bildung
Gesundheitliche Bildung
Sprachliche Bildung und Literacy
| Name der Einrichtung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Aktivspielplatz Gostenhof | |||||
| Lernfeld(er) | |||||
| In sbesondere: Kulturelle Bildung Gesundheitliche Bildung Sprachbildung und Literacy | |||||
| Emotionen, soziale Beziehungen | |||||
| Naturwissenschaften und Technik | |||||
| Partizipation und Demokratie | |||||
| Bildungsauftrag / Ziele | |||||
| In der Jugendhilfeplanung werden mit Verweis auf §11 SGBVIII für die Offene Kinder- und Jugendarbeit drei ele- | |||||
| mentare Ziele formuliert: | |||||
| Gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen | |||||
| Soziale Begegnung, soziales Lernen, Persönlichkeitsentwicklung unterstützen | |||||
| Neue Erfahrungen begleiten | |||||
| Organisation | |||||
| D er Aktivspielplatz Gostenhof wird seit 1976 in der Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins Aktivspielplatz Gos- | |||||
| tenhof e.V. nach dem Nürnberger Modell betrieben: Die Stadt Nürnberg stellt die Liegenschaft und das Fachper- | |||||
| sonal, leistet einen Betriebskostenzuschuss und unterstützt in fachlichen Fragen. Der Vorstand des Aktivspielplatz | |||||
| Gostenhof e.V. engagiert sich bei inhaltlichen Schwerpunkten sowie in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Spendenak- | |||||
| quise und Sponsorenpflege. | |||||
| Konzept | |||||
| Der Aktivspielplatz ist eine familienergänzende und bildungsorientierte Einrichtung. Kostenlose Freizeitangebote | |||||
| werden an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder im Einzugsgebiet orientiert. Der Aktivspielplatz gibt ihnen | |||||
| einen eigenen Erlebensraum und ermöglicht Naturerfahrung in einem mit Spielangeboten unterversorgten Stadt- | |||||
| gebiet. Der AKI Gostenhof wird pädagogisch betreut; in vielfältiger Weise werden Bildungs- und Lernerfahrungen | |||||
| angeregt und Kinder in ihrer persönlichen, sozialen und körperlichen Entwicklung gefördert. Sie lernen einander | |||||
| zu achten und tolerant miteinander umzugehen. | |||||
| Zielgruppe(n) | |||||
| Kinder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren aus dem Stadtteil Gostenhof | Kinder und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren aus dem Stadtteil Gostenhof | ||||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | |||||
| R egelangebote des Aktivspielplatzes werden um spezifische Bildungsprojekte ergänzt, z. Beispiel | |||||
| Angebote zum handwerklichen, textilen, | Theater- und Musikangebote | ||||
| künstlerischen Gestalten | |||||
| Lese- und Schreibwerkstatt | Angebote zur gesunden Ernährung | ||||
| Bewegungsangebote und Schwimmkurse | Fahrten und Ausflüge, auch in Ferienzeiten | ||||
| Zugänge | |||||
| Ö ffentlichkeitsarbeit: Angebotspalette und Einzelangebote werden über Flyer, über die Aki-Homepage und über | |||||
| Aushänge am Spielehaus bekannt gemacht. | |||||
| Über Stadtteilvernetzung: Werbung wird zielgerichtet über Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (z.B. in der | |||||
| Schulsozialarbeit, in der Schule oder in anderen Stadtteilinstitutionen). weitergegeben und bei Veranstaltungen | |||||
| und Festen im Stadtteil verteilt. | |||||
| Mund-zu-Mund-Propaganda: ist besonders wirkungsvoll. | |||||
| Besonderheiten | |||||
| Es wird eine kostenlose Nachmittagsverpflegung angeboten. | Es wird eine kostenlose Nachmittagsverpflegung angeboten. |
In sbesondere:
Kulturelle Bildung
Gesundheitliche Bildung
Sprachbildung und Literacy
| Name der Einrichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kinder- und Jugendhaus TetriX | ||||||
| Lernfeld(er) | ||||||
| Kulturelle Bildung Gesundheitliche Bildung Sprache/literacy | Emotionen/soziale Beziehungen Naturwissenschaft/Technik Politische Teilhabe/ Demokratieerziehung | Emotionen/soziale Beziehungen | ||||
| Naturwissenschaft/Technik | ||||||
| Politische Teilhabe/ Demokratieerziehung | ||||||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||||||
| Insbesondere: | ||||||
| Persönlichkeitsbildung | ||||||
| Mitbestimmung und Mitgestaltung der Angebote, der räumlichen Ausstattung und Nutzung | ||||||
| Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung | ||||||
| Förderung kinder- und jugendkultureller Ausdrucksformen | ||||||
| Förderung der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Kindern, Jugendl. und jungen Erwachsenen | ||||||
| Organisation | ||||||
| Das Kinder- und Jugendhaus TetriX ist eine Einrichtung Jugendamts der Stadt Nürnberg. Personell ist das Haus mit vier Planstellen ausgestattet, wobei eine Planstelle den Schwerpunkt Streetwork und mobile Angebote ab- deckt. Zu unterschiedlichen Öffnungszeiten nachmittags, abends und am Wochenende richten sich die Ange- bote an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien aus dem Einzugsgebiet. Die Öffnung des Hauses findet in enger Abstimmung mit dem angegliederten Aktivspielplatz Fuchsbau statt, ebenfalls in Trägerschaft der Stadt Nürnberg. Der Verein Muggenhofer Fuchsbau e.V. ist am Betrieb des Aktivspielplatzes als Partner aktiv mitwirkend, beratend und unterstützend beteiligt. | Das Kinder- und Jugendhaus TetriX ist eine Einrichtung Jugendamts der Stadt Nürnberg. Personell ist das Haus | |||||
| mit vier Planstellen ausgestattet, wobei eine Planstelle den Schwerpunkt Streetwork und mobile Angebote ab- | ||||||
| deckt. Zu unterschiedlichen Öffnungszeiten nachmittags, abends und am Wochenende richten sich die Ange- | ||||||
| bote an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien aus dem Einzugsgebiet. Die Öffnung des Hauses | ||||||
| findet in enger Abstimmung mit dem angegliederten Aktivspielplatz Fuchsbau statt, ebenfalls in Trägerschaft der | ||||||
| Stadt Nürnberg. Der Verein Muggenhofer Fuchsbau e.V. ist am Betrieb des Aktivspielplatzes als Partner aktiv | ||||||
| Konzept | ||||||
| Folgende Arbeitsprinzipien sind konzeptionell fest verankert: | ||||||
| Lebenswelt- und Alltagsorientierung | Bedürfnis- und Interessenorientierung | |||||
| Offenheit und Niederschwelligkeit | Freiwilligkeit | |||||
| Parteilichkeit | Partizipation | |||||
| Akzeptierendes Arbeiten | Diversität | |||||
| Sozialraumorientierung | ||||||
| Zielgruppe(n) | ||||||
| Die Angebote des Hauses richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 26 Jah- ren sowie teilweise auch an Familien, die in den Stadtteilen Muggenhof, Eberhardshof, Seeleinsbühl und Doos wohnen oder aufgrund des Freundeskreises, der besuchten Schule oder Arbeitsstätte einen starken Bezug zu den genannten Stadtteilen haben. Der Aktivspielplatz Fuchsbau bedient die Zielgruppe der 6 bis 13 Jährigen. | Die Angebote des Hauses richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 26 Jah- | |||||
| ren sowie teilweise auch an Familien, die in den Stadtteilen Muggenhof, Eberhardshof, Seeleinsbühl und Doos | ||||||
| wohnen oder aufgrund des Freundeskreises, der besuchten Schule oder Arbeitsstätte einen starken Bezug zu | ||||||
| den genannten Stadtteilen haben. Der Aktivspielplatz Fuchsbau bedient die Zielgruppe der 6 bis 13 Jährigen. | ||||||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | ||||||
| Das non-formale Bildungsangebot umfasst für die drei ausgewählten Lernfelder der Bestandserhebung insb.: Bereich Kulturelle Bildung (a) Musisches Lernen durch Tonstudio-Arbeit, Bandproberäume und MuJuKu-Mixetape (b) Darstellende Kunst/Spiel durch DanceDeluxe, Tanzgruppenangebote, Theaterprojekte (c) Bildnerisches Lernen/Gestalten durch Comic-Projekt Bereich Gesundheitliche Bildung (a) Bewegung durch Sportangebote wie Tischtennis im Winter, Fussball, Basketball, Slacklinekurse (b) Ernährung durch Kochangebote/-Projekte (c) Aufklärung/Prävention durch Beratungsangebote zum Thema gesunde Ernährung Bereich Sprache/literacy (a) Schulische Hilfen insb. für Jugendliche mit Sprachdefiziten (b) Bewerbungshilfen für Jugendliche mit Sprachdefiziten | Das non-formale Bildungsangebot umfasst für die drei ausgewählten Lernfelder der Bestandserhebung insb.: | |||||
| Bereich Kulturelle Bildung | ||||||
| (a) Musisches Lernen durch Tonstudio-Arbeit, Bandproberäume und MuJuKu-Mixetape | ||||||
| (b) Darstellende Kunst/Spiel durch DanceDeluxe, Tanzgruppenangebote, Theaterprojekte | ||||||
| (c) Bildnerisches Lernen/Gestalten durch Comic-Projekt | ||||||
| Bereich Gesundheitliche Bildung | ||||||
| (a) Bewegung durch Sportangebote wie Tischtennis im Winter, Fussball, Basketball, Slacklinekurse | ||||||
| (b) Ernährung durch Kochangebote/-Projekte | ||||||
| (c) Aufklärung/Prävention durch Beratungsangebote zum Thema gesunde Ernährung | ||||||
| Bereich Sprache/literacy | ||||||
| (a) Schulische Hilfen insb. für Jugendliche mit Sprachdefiziten | ||||||
| (b) Bewerbungshilfen für Jugendliche mit Sprachdefiziten | ||||||
| Zugänge | ||||||
| Bewerbung von Angeboten über Flyer, Miniweb-Auftritt und Social-Media-Kanäle sowie Messengerdiensten | ||||||
| Bekanntmachung über feste Kooperationsstrukturen mit Schulen, Horten, Vereinen und weiteren Institutio- | ||||||
| nen | ||||||
| Mund-zu-Mund-Propaganda | ||||||
| Geh-Struktur über Streetwork und mobile Angebote | ||||||
| Besonderheiten | ||||||
| Aktivspielplatz Fuchsbau (für Kinder von 6 bis 13 Jahren) und Kinder- und Jugendhaus TetriX (ab 10 Jahre) unter einem Dach für Zielgruppen im Alter von 6 bis 26 Jahren angegliederte Planstelle für Streetwork und mobile Angebote | Aktivspielplatz Fuchsbau (für Kinder von 6 bis 13 Jahren) und Kinder- und Jugendhaus TetriX (ab 10 Jahre) | |||||
| unter einem Dach für Zielgruppen im Alter von 6 bis 26 Jahren | ||||||
| angegliederte Planstelle für Streetwork und mobile Angebote |
Kulturelle Bildung
Gesundheitliche Bildung
Sprache/literacy
| Name der Einrichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Kinder- und Jugendhaus GOST | ||||
| Lernfeld(er) | ||||
| Kulturelle Bildung Gesundheitliche Bildung Sprache/literacy | Emotionen/soziale Beziehungen Naturwissenschaft/Technik Politische Teilhabe/Demokratieerziehung | |||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||||
| Insbesondere: Förderung jugendkultureller Ausdrucksformen Prävention/Gesundheit und Sport Förderung im Bereich Sprache | Emotionen/Soziale Beziehungen Naturwissenschaft/Technik Politische Teilhabe/Demokratieerziehung Persönlichkeitsbildung | |||
| Organisation | ||||
| Das Kinder- und Jugendhaus GOST ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendamts der Stadt Nürnberg. Derzeit sind dreieinhalb Planstellen im Kinder- und Jugendhaus GOST mit einer Diplom-Sozialpä- dagogin (FH) in Vollzeit, zwei Erziehern in Vollzeit und einer Erzieherin in Teilzeit besetzt. Daneben arbeiten ein BFD und ein/e SPS-Praktikant/in in der Einrichtung. Zusätzlich bildet die Einrichtung eine/n Optiprax-Praktikanten/Praktikantin aus sowie diverse Kurzzeit-Praktikanten und-praktikantinnen. | Das Kinder- und Jugendhaus GOST ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Jugendamts der | |||
| Stadt Nürnberg. Derzeit sind dreieinhalb Planstellen im Kinder- und Jugendhaus GOST mit einer Diplom-Sozialpä- | ||||
| dagogin (FH) in Vollzeit, zwei Erziehern in Vollzeit und einer Erzieherin in Teilzeit besetzt. | ||||
| Daneben arbeiten ein BFD und ein/e SPS-Praktikant/in in der Einrichtung. Zusätzlich bildet die Einrichtung eine/n | ||||
| Optiprax-Praktikanten/Praktikantin aus sowie diverse Kurzzeit-Praktikanten und-praktikantinnen. | ||||
| Konzept | ||||
| Folgende Arbeitsprinzipien sind konzeptionell fest verankert: | ||||
| Lebenswelt- und Alltagsorientierung Bedürfnisorientierung Offenheit und Niederschwelligkeit Freiwilligkeit Parteilichkeit Partizipation | Akzeptierendes Arbeiten Wertschätzung Anonymität und Vertraulichkeit Transparenz Gender Mainstream Sozialraumorientierung | |||
| Zielgruppe(n) | ||||
| Die Angebote des Hauses richten sich an Kinder und Jugendlichen, die im Alter von 6 bis 27 Jahren sind und aus dem Einzugsgebiet Gostenhof, Bärenschanze und Himpfelshof stammen. Aufgrund der schwierigen Ausgangslage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen des Einzugsgebietes, wird der Fokus bei der Alltagsarbeit primär auf Jungen und Mädchen bildungsferner Schichten gelegt, die aus unterschiedlichen Gründen von keinen anderen An- geboten der Jugendhilfe erreicht werden oder diese nicht annehmen. Das GOST wird zu einem sehr hohen Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund besucht. Diese oder deren Eltern bilden eine heterogene Gruppe, die unterschiedliche Nationen und Herkünfte repräsentiert. | Die Angebote des Hauses richten sich an Kinder und Jugendlichen, die im Alter von 6 bis 27 Jahren sind und aus | |||
| dem Einzugsgebiet Gostenhof, Bärenschanze und Himpfelshof stammen. Aufgrund der schwierigen Ausgangslage | ||||
| von zahlreichen Kindern und Jugendlichen des Einzugsgebietes, wird der Fokus bei der Alltagsarbeit primär auf | ||||
| Jungen und Mädchen bildungsferner Schichten gelegt, die aus unterschiedlichen Gründen von keinen anderen An- | ||||
| geboten der Jugendhilfe erreicht werden oder diese nicht annehmen. Das GOST wird zu einem sehr hohen Anteil | ||||
| von jungen Menschen mit Migrationshintergrund besucht. Diese oder deren Eltern bilden eine heterogene Gruppe, | ||||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | ||||
| Das non-formale Bildungsangebot umfasst für die drei ausgewählten Lernfelder der Bestandserhebung insb.: | ||||
| Bereich Kulturelle Bildung | ||||
| (a) Musisches Lernen durch Tonstudio-Arbeit, GoMaD, Angebote Veranstaltungstechnik, Shaolin HipHop Season, | ||||
| Auftritte bei Stadtteilfesten etc. | ||||
| (b) Darstellende Kunst/Spiel durch Tanzgruppenangebote, „Gost Act“, Praxistage | ||||
| (c) Bildnerisches Lernen/Gestalten durch Ton- und Keramikwerkstatt, StreetArt-Weekender und weitere Projekte/ | ||||
| Angebote im Kreativbereich | ||||
| Bereich Gesundheitliche Bildung | ||||
| (a) Bewegung durch Sportangebote wie Juggern, Mitternachtssport, Ausflüge z.B. Kickfabrik, Bowling, o.ä., | ||||
| Turniere und Sportangebote im Offenen Treff, Bau eines Fußballbillards, Fitness-Wochen | ||||
| (b) Ernährung durch Kochangebote/-Projekte, Praxistage-Modul, Fitness-Wochen | ||||
| (c) Aufklärung/Prävention durch Beratungsangebote zu unterschiedl. Themen, Mädchentag mit spez. Angeboten | ||||
| Bereich Sprache/literacy | ||||
| (a) Schulische Hilfen insb. für Jugendliche mit Sprachdefiziten | ||||
| (b) Bewerbungshilfen für Jugendliche mit Sprachdefiziten | ||||
| (c) Lesenacht | ||||
| (d) Spiele im Offenen Treff zum Thema Sprache | ||||
| (e) Go Mad-Workshop (Lyrics beim Rappen) | ||||
| Zugänge | ||||
| Die Zugänge sind so niederschwellig wie möglich. Um Angebote des Hauses nutzen zu können, müssen keine Vo- | ||||
| raussetzungen erfüllt werden. Die Angebotspalette ist so aufgestellt, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche | ||||
| durch möglichst viele verschiedene Angebote erreicht werden. | ||||
| Besonderheiten | ||||
| Die Besonderheit im Kinder- und Jugendhaus GOST ist die starke Kooperationsarbeit und Vernetzung im und mit | ||||
| anderen Einrichtungen im Stadtteil. Durch die besondere räumliche Nähe zur Musikzentrale e.V. und damit zum | ||||
| Muz-Club sind auch enge Kooperationsstrukturen entstanden. |
| Name der Einrichtung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| DEGRIN - Begegnung und Bildung in Vielfalt e. V. | |||||
| Lernfeld(er) | |||||
| Insbesondere: Lernfeld Sprachliche Bildung und Literacy Lernfeld Partizipation und Demokratie Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | Insbesondere: | ||||
| Lernfeld Sprachliche Bildung und Literacy | |||||
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | |||||
| Bildungsauftrag / Ziele | |||||
| Förderung der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachse- nen mit Zuwanderungsgeschichte in Schule, Arbeit, Gesellschaft Förderung eines friedlichen Zusammenlebens in Vielfalt Förderung des bürgerschaftlichen Engagements | Förderung der Integration und gleichberechtigten Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachse- | ||||
| nen mit Zuwanderungsgeschichte in Schule, Arbeit, Gesellschaft | |||||
| Förderung eines friedlichen Zusammenlebens in Vielfalt | |||||
| Förderung des bürgerschaftlichen Engagements | |||||
| Organisation | |||||
| Seit 1977 bestehende gemeinnützige Integrationseinrichtung. | |||||
| DEGRIN e.V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. DEGRIN e.V. verantwortet den Hort Gostini und | |||||
| den DEGRIN- Schülertreff sowie eine Reihe non-formaler Bildungsangebote. | |||||
| Konzept | |||||
| Folgende Grundsätze von DEGRIN e.V. sind konzeptionell verankert und prägen die Regeleinrichtungen | |||||
| wie auch die einzelnen Bildungsangebote: | |||||
| Lebensweltorientierung | Interkulturelle Ansätze | ||||
| Stadtteilorientierter Bezug | Hilfe zur Selbsthilfe | ||||
| Partizipation | Bürgerschaftliches Engagement | ||||
| Ganzheitliche Betrachtung | Ganzheitliche Betrachtung | ||||
| Zielgruppe(n) | |||||
| Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit und ohne Zuwanderungsgeschichte | Kinder, Jugendliche, Erwachsene mit und ohne Zuwanderungsgeschichte | ||||
| Non-formale Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche | |||||
| DEGRIN Minis – Spielegruppe für Anderthalb- bis Dreijährige in Vorbereitung des Kindergartenbe- | |||||
| suchs. | |||||
| HEROES – Gegen Unterdrückung im Namen der Ehre | |||||
| Ein Gleichberechtigungsprojekt für 15- bis 21-jährige junge Männer mit Migrationsgeschichte. | |||||
| Bildungspatenschaften für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse aller allgemeinbildenden | |||||
| Schulen. | |||||
| Zugänge | |||||
| Einzelne Angebote werden über Flyer beworben. | |||||
| Werbung ebenso über Internet- und Facebook-Seite sowie über INSTAGRAM. | |||||
| Dank guter Vernetzung im Stadtteil wird Werbung über Multiplikatoren (z.B. Schulsozialarbeiter und - | |||||
| arbeiterinnen) gezielt weitergegeben. | |||||
| Oft auch Mund-zu-Mund-Propaganda von zufriedenen Nutzern. | |||||
| Es gibt Gebührenermäßigung mit Nürnberg-Pass. | |||||
| Besonderheiten | |||||
| In der Minis-Spielegruppe sind zwei Plätze spendenfinanziert und für Flüchtlingsfamilien reserviert. | In der Minis-Spielegruppe sind zwei Plätze spendenfinanziert und für Flüchtlingsfamilien reserviert. |
| Name der Einrichtung | |||
|---|---|---|---|
| Internationales Frauen- und Mädchenzentrum e. V. (kurz: IFMZ) | |||
| Lernfeld(er) | |||
| Insbesondere: | |||
| Lernfeld Sprachbildung und Literacy | |||
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | |||
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | |||
| Bildungsauftrag / Ziele | |||
| Das IFMZ verfolgt in seiner Arbeit insbesondere folgende Ziele: | |||
| die Gesamtpersönlichkeit von Frauen und Mädchen zu stärken | |||
| die Integration in unserer Gesellschaft zu fördern | |||
| Frauen und Mädchen zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen | |||
| Organisation | |||
| Das Internationale Frauen- und Mädchenzentrum e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seit mehr als 35 | |||
| Jahren im Stadtteil Gostenhof tätig ist. | |||
| Konzept | |||
| Mit oben genannter Zielsetzung bietet das IFMZ Frauen und Mädchen mit und ohne Zuwanderungsge- | |||
| schichte ein breites, bedarfsbezogenes Angebot in den Bereichen Bildung, Beratung sowie Freizeit und | |||
| Kommunikation. | |||
| Zielgruppe(n) | |||
| Frauen und Mädchen mit und ohne Migrationshintergrund | Frauen und Mädchen mit und ohne Migrationshintergrund | ||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | |||
| Das non-formale Bildungsangebot für Mädchen und junge Frauen umfasst insbesondere | |||
| Deutschkurse (für verschiedene Altersstufen) | |||
| Deutsch- und Lernförderangebote als regelmäßige Angebote wie auch als Ferienprogramm: z. B. | |||
| „Clever lernen in Gostenhof“, „Schulfit“, Hausaufgabenbetreuung | |||
| Tanz-Workshop | |||
| Zugänge | |||
| Öffentlichkeitsarbeit: Jahresprogramm des IFMZ wird zu Semesterbeginn an alle Einrichtungen in | |||
| Nürnberg versandt, die mit Mädchen, Frauen, Migrantinnen arbeiten. | |||
| Gebühren: Die Angebote sind niedrigschwellig und kostengünstig bzw. kostenfrei. | |||
| Angebote der Lernförderung können mit BuT-Scheinen abgerechnet werden. | |||
| Geschwisterkinder erhalten Ermäßigungen. | |||
| Bei Kindern aus Familien von Geringverdienern ohne Anspruch auf BuT-Förderung werden Lösungen | |||
| gesucht, die Teilnahme zu ermöglichen. | |||
| Über Stadtteilvernetzung: Die Schulförderangebote des IFMZ werden über die Lehrkräfte der örtli- | |||
| chen Schulen in den Klassen beworben. Einzelne Schülerinnen werden über die Jugendsozialarbeite- | |||
| rin oder über Lehrkräfte direkt an das IFMZ verwiesen. | |||
| Besonderheiten | |||
| Es besteht eine sehr enge Kooperation mit dem Nachbarschaftshaus Gostenhof. Kurse und | |||
| Förderprogramme werden nahezu ausschließlich von den Kindern aus der Nürnberger West- | |||
| stadt wahrgenommen. |
| Name der Einrichtung | ||
|---|---|---|
| KinderKunstRaum in der Kulturwerkstatt Auf AEG | ||
| Lernfeld(er) | ||
| Insbesondere: | ||
| Lernfeld kulturelle Bildung | ||
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | ||
| Lernfeld Sprachbildung und Literacy | ||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||
| Stärkung der Identitäten, Persönlichkeiten und Sozialkompetenz durch Kunst und Kultur: | ||
| Entwicklung von kunst- und kulturpädagogischen Projekten für Kinder und Jugendliche. | ||
| Förderung der kreativen Selbsttätigkeit. | ||
| Zugänge schaffen: Umgang mit Materialien, künstlerischen Ideen, verschiedenen Sparten | ||
| Organisation | ||
| Der KinderKunstRaum ist eine Einrichtung des Amtes für Kultur und Freizeit. Die kommunale Kinder- | ||
| und Jugendkunstschule ist beheimatet in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Der KinderKunstRaum ist Mit- | ||
| glied im Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern | ||
| e.V. (LJKE Bayern e. V.) | ||
| Konzept | ||
| Anregung für Kinder und Jugendliche zur kreativen Selbsttätigkeit durch einen niedrigschwelli- | ||
| gen Zugang zu Kunst und Kultur. In der Kooperation mit Schulen, Kitas und anderen Einrichtun- | ||
| gen soll möglichst vielen Kindern - unabhängig von deren sozialen Herkunft - dieser Zugang er- | ||
| möglicht werden. | ||
| Entwicklung eines kreativen Freizeitprogramms für Kinder, Jugendliche, deren Familien | ||
| Zielgruppe(n) | ||
| Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren und deren Familien | Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren und deren Familien | |
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | ||
| kunst- und kulturpädagogische Projekte für Schulklassen aller Schularten (Gesamtstadt). | ||
| „Kreativklassen“ - als längerfristiges Angebot für nahegelegene Stadtteil(Grund-)Schulen. | ||
| Betrieb einer „Mobilen Buchwerkstatt“ als aufsuchendes Kulturangebot für Schulen. | ||
| wöchentlich offene Kreativwerkstatt für Kinder von 6 bis 12 Jahren. | ||
| Durchführung von fachspezifischen Kursangeboten (Zeichnen, Comicworkshop …). | ||
| Durchführung von Aktionstagen im Stadtteil. | ||
| monatlicher Familien-Kreativtag mit Kunstangeboten für alle Altersgruppen. | ||
| Durchführung von Ketten- und Reihenveranstaltungen wie zum Beispiel „Wortlust“, „Weltreise“, | ||
| „Schülerbaustelle“, Schulkulturtage. | ||
| Durchführung von Ferienprogrammen und „KinderKunstNacht“. | ||
| spezifische Projekte mit einer Ü-Klasse von jungen Geflüchteten. | ||
| Aktivitäten im Rahmen der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas | ||
| Zugänge | ||
| Öffentlichkeitsarbeit: Jahresprogramm in Broschüre und Leporello (Kurzform) | ||
| Über Stadtteilvernetzung: Kooperationsprojekte im Stadtteil wie zum Beispiel „Nürnberg spielt“ | ||
| aber auch Einzelkooperationen mit Einrichtungen und Schulen. | ||
| Besonderheiten | ||
| Neben den institutionellen Kooperationen geht es um die Schaffung „kreativer Freiräume“ für selbsttätiges | ||
| Gestalten. |
| Name der Einrichtung | |
|---|---|
| Kulturbüro Muggenhof in der Kulturwerkstatt Auf AEG | |
| Lernfeld(er) | |
| Insbesondere: | |
| Lernfeld kulturelle Bildung | |
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | |
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | |
| Lernfeld Sprache und Kommunikation | |
| Lernfeld Gesundheit | |
| Bildungsauftrag / Ziele | |
| Teilhabegerechtigkeit | |
| kulturelle Bildung (künstlerisch-ästhetisch-musische Bildung) | |
| interkulturelle Verständigung | |
| politische Bildung – Demokratiekompetenz | |
| Selfempowerment | |
| Organisation | |
| Das Amt für Kultur und Freizeit verfügt über elf Kulturläden, einer davon ist das Kulturbüro Muggenhof in der | |
| Kulturwerkstatt Auf AEG. Das Kulturbüro bietet dort ein breites Angebot an Kultur und Freizeitveranstaltungen, | |
| Gruppen, Kursen, Konzerten, Vorträgen und vielem mehr zum Zuschauen oder Selbermachen. | |
| Konzept | |
| Das Kulturbüro Muggenhof initiiert, organisiert, ermöglicht und vernetzt Kunst, Kultur und Freizeitangebote. Es | |
| fördert Selbstinitiative und schöpferische Tätigkeit, kulturelle und politische Bildung. Dabei will es die Teilhabe mög- | |
| lichst aller Bevölkerungsgruppen an allen kulturellen Angeboten ermöglichen. | |
| Zielgruppe(n) | |
| Menschen aus dem Stadtteil | |
| Menschen mit Migrationshintergrund | |
| Seniorinnen und Senioren | |
| Vereine, Gruppe, Initiativen aus dem Stadtteil, aber auch stadtweit | |
| Künstler und Künstlerinnen | |
| Kunst- und Kulturinteressierte Menschen | |
| Bürgerschaftlich engagierte Menschen | |
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | |
| Theater- und Musikangebote | |
| Bewegungsangebote | |
| Demokratieerziehung | |
| Medienangebote | |
| Zugänge | |
| Das Kulturbüro Muggenhof arbeitet vernetzt im Stadtteil und mit Fachstellen, anderen Institutionen (z.B. | |
| Schulen aus dem Stadtteil) und anderen kulturellen Initiativen und Kulturschaffenden zusammen. | |
| Flyer, Plakate, Homepage und soziale Medien | |
| Aushänge in Schaukästen und in anderen Einrichtungen im Stadtteil | |
| Vereine bieten im Haus Kurse für ihre Mitglieder und Interessenten an. | |
| Kooperationsprojekte mit Kindertageseinrichtungen und Schulen | |
| Besonderheiten | |
| Als stadtteilorientierte Einrichtung ist das Kulturbüro Muggenhof Partner für Schulen aus dem Stadtteil für di- | |
| verse Schulprojekte (Theater, Kunst, Geschichts- oder P-Seminare). |
| Name der Einrichtung | ||
|---|---|---|
| M usikschule Nürnberg in der Kulturwerkstatt Auf AEG | ||
| Lernfeld(er) | ||
| Insbesondere: | ||
| Lernfeld kulturelle Bildung | ||
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | ||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||
| D ie Musikschule Nürnberg ist eine städtische Bildungseinrichtung und hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche | ||
| sowie Erwachsene an die Musik und das eigene Musizieren heranzuführen und durch kontinuierlichen Unterricht | ||
| die individuellen instrumentalen und vokalen Fähigkeiten und Fertigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler auszu- | ||
| bilden. Auf diese Weise werden die Grundlagen für ein eigenes, selbstständiges Musizieren und eine individuell | ||
| befriedigende Teilhabe an einem kulturellen Leben gelegt. | ||
| Im Bedarfsfall bereitet die Musikschule Schülerinnen und Schüler in ihrer Förderklasse auf ein Musikstudium vor, | ||
| animiert zur Mitwirkung an den „Freiwilligen Leistungsprüfungen“ sowie am Wettbewerb „Jugend musiziert“. | ||
| Als öffentliche Bildungseinrichtung ist die Musikschule auch finanziell einem niederschwelligen Angebot verpflichtet | ||
| und ist somit Bestandteil der kulturellen Daseinsvorsorge der Stadt. | ||
| Organisation | ||
| D ie Musikschule ist eine Einrichtung des Amtes für Kultur und Freizeit. Sie ist dezentral im Stadtgebiet aufgestellt, | ||
| ihre Zentrale mit Schulleitung und Verwaltung befindet sich in der Kulturwerkstatt Auf AEG. | ||
| Konzept | ||
| D ie inhaltliche Konzeption der Musikschule wird durch den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen | ||
| (VdM) und die darauf bezogenen, für alle Mitgliedsschulen verbindlichen Lehrpläne des Verbandes bestimmt. | ||
| Großes Gewicht legt die Musikschule auf das frühzeitige Zusammenspiel in unterschiedlichsten, auch freien For- | ||
| men, um den Schülerinnen und Schülern das kommunikative Wesen der Musik nahe zu bringen. Gerade in diesem | ||
| frühen Zusammenspiel liegt die starke persönlichkeitsbildende Kraft durch den Erwerb und die Stärkung sozialer | ||
| Kompetenzen bei einem vertiefenden instrumentalen oder vokalen Unterricht. | ||
| Die Musikschule Nürnberg gilt nach den Richtlinien des Verbandes deutscher Musikschulen als vollausgebaut. | ||
| Zielgruppe(n) | ||
| Kinder ab 18 Monaten, Jugendliche und Erwachsene | Kinder ab 18 Monaten, Jugendliche und Erwachsene | |
| Zugänge | ||
| c u s | G ebühren: Gebührenpflichtiger Angebotsunterricht mit engmaschiger Ermäßigungsstruktur; Nürnberg–Pass so- | |
| wie Bildungs- und Teilhabegutscheine werden anerkannt. | ||
| Öffentlichkeitsarbeit: | ||
| Publikation des Jahresveranstaltungsprogramms sowie Informationsmaterial zu den Angeboten nach Fachberei- | ||
| hen | ||
| Punktuell plakatiert MN in großem Umfang durch die Stadtreklame, auch Presseartikel schaffen Aufmerksamkeit | ||
| nd akquirieren neue Schülerinnen und Schüler. | ||
| Eine übermäßig aktive Bewerbung des Angebotes geschieht aber nicht: das Gesamtstundenbudget der MN ist | ||
| ehr begrenzt. Hierdurch kommt es in allen Fächern zu unterschiedlich langen Wartezeiten für Interessierte. | ||
| Besonderheiten | ||
| M UBIKIN – Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche in Nürnberg: Das ist ein Stifter initiiertes und im We- | ||
| sentlichen Stifter getragenes Projekt mit der Beteiligung der Stadt Nürnberg. Die Musikschule leistet den kosten- | ||
| freien Unterricht und dessen inhaltliche Ausgestaltung für Kinder von vier bis sieben Jahren in momentan acht | ||
| Schulsprengeln in Nürnberg. |
| Name der Einrichtung | ||
|---|---|---|
| C lub MuZ - Musikzentrale Nürnberg e.V. | ||
| Lernfeld(er) | ||
| K ulturelle Bildung: Musisches Lernen | K ulturelle Bildung: Musisches Lernen | |
| Bildungsauftrag / Ziele | ||
| F örderung der regionalen Musikszene (Bezirk Mittelfranken) | ||
| Szenenetzwerk für Musikschaffende und andere Institutionen der regionalen Popmusikförderung | ||
| Förderstruktur für populäre Musik entwickeln | ||
| Projekte und Workshops zur Musikförderung initiieren | ||
| Organisation | ||
| F reier Träger (Verein mit über 370 Mitgliedern) | ||
| Eigene Finanzierung (2/3) / weitere Mittel durch Bezirk Mittelfranken/Kulturreferat und Jugendamt | ||
| Kooperationen mit Bezirk Mittelfranken, Kulturreferat und Jugendamt, Projektbüro der Stadt Nürnberg, Klüpfel O- | ||
| pen Air, Brückenfestival, Südstadtfest, Radio Z, Kulturzentrum E-Werk, Medienzentrum Parabol, Weinturm Open | ||
| Air, Kammerspiele Ansbach uvm. | ||
| Konzept | ||
| b reit gefächerte Projektarbeit, spezifische Serviceleistungen sowie zielgerichtete Netzwerkarbeit, Beratung, Unter- | ||
| stützung und Fortbildung von Musikern und Musikinteressierten (Bandberatung, Veranstaltungsberatung (z.B. Or- | ||
| ganisation Stadtteilfeste), Weitergabe von technischem Know-How) | ||
| Verwaltung Proberäume und Betreiben „offener Proberaum“, der einzige Musikclub in Gostenhof, | ||
| Verleih von technischem Equipment und Tourbus | ||
| Zielgruppe(n) | ||
| In stitutionen (im Sozialraum): Anzahl, Merkmale, ggf. Ausschöpfung | ||
| Musikschaffende und Musiknteressierte aller Altersstufen | ||
| Zugänge | ||
| K ontakt Aufbau über unterschiedlichste Projekte mit Schulen, Jugendzentren sowie Jugendamt (z.B. NN-Rock- | ||
| klassen, Le Flatsch, MuJuKu-Studioprojekt) | ||
| Veranstaltungen für Newcomer | ||
| Kostenfreie Beratungen | ||
| Besonderheiten | ||
| Ä lteste und größte Musikinitiative Bayerns (seit 1984) | ||
| 2017 ausgezeichnet mit dem bundesweiten Spielstättenprogrammpreis „APPLAUS“ der Initiative Musik (dotiert mit | ||
| 20.000 €) |
| Name der Einrichtung | |
|---|---|
| Nachbarschaftshaus Gostenhof | |
| Lernfeld(er) | |
| Insbesondere: | |
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | |
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | |
| Bildungsauftrag / Ziele | |
| Auftrag: Möglichst vielen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen aus dem gesamten Stadtgebiet Gelegenheit | |
| geben, ihre sozialen, kulturellen und ethnischen Anliegen mit dem Ziel des gegenseitigen Kennenlernens und der | |
| Völkerverständigung umzusetzen. | |
| Organisation | |
| Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist eine bürgerorientierte, interkulturell-integrative Einrichtung des Sozialam- | |
| tes der Stadt Nürnberg mit sozialpolitischer Zielsetzung. | |
| Konzept | |
| Wesentliche Aufgaben des Nachbarschaftshauses sind soziale Beratung, Integration und Förderung interkulturel- | |
| ler Begegnung, Förderung von Selbsthilfe und Bürgerengagement sowie die politische Informations- und Bil- | |
| dungsarbeit. | |
| Zielgruppe(n) | |
| Familien, Mütter, Väter, Kinder | |
| Seniorinnen und Senioren, | |
| Frauen, | |
| Menschen mit Migrationshintergrund | |
| Menschen mit Behinderung | |
| Vereine, Gruppe, Initiativen, | |
| Ehrenamtliche | |
| Künstler und Künstlerinnen | |
| … | |
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche | |
| D as non-formale Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche umfasst folgende Bausteine: | |
| Eltern-Kind-Gruppen | |
| Deutsch als Fremdsprache, Deutsch- und andere Muttersprachkurse | |
| Internationales Kochen | |
| Schulische Unterstützung | |
| Tänze der Welt und verschiedene Volkstanzkurse | |
| … | |
| Zugänge | |
| Öffentlichkeitsarbeit: Die Angebote werden per Post und in den digitalen Medien beworben. | |
| Gebühren: BuT-Gutscheine werden abgerechnet, Ermäßigungen nach Nürnberg-Pass gegeben. | |
| Über Vernetzung: Das Nachbarschaftshaus Gostenhof arbeitet vernetzt im Stadtteil und mit Fachstellen | |
| zusammen. | |
| Vereine bieten Kurse für ihre Mitglieder und Interessenten an. | |
| Wichtig: Bedarfsorientierte Angebotsplanung. | |
| Besonderheiten | |
| Selbstverständnis: Angebote nicht für die Menschen planen, sondern ermöglichen, dass Angebote von den Men- | |
| schen gestaltet werden können. |
| Name des Angebots | ||
|---|---|---|
| Stadtteilbibliothek Gostenhof | ||
| Lernfeld(er) | ||
| Insbesondere: | ||
| Lernfeld Sprachbildung und Literacy | ||
| Lernfeld kulturelle Bildung | ||
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | ||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||
| Förderung der Teilhabe an Kultur- und Bildungsangeboten, | ||
| Schaffen von Zugängen zu Informationen, Büchern und Medien (auch digital) | ||
| Leseförderung | ||
| Unterstützung von Integration und Sprachbildung | ||
| Organisation | ||
| Einrichtung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg / Stadt Nürnberg. | Einrichtung der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg / Stadt Nürnberg. | |
| Konzept | ||
| Qualifizierte und aktuelle Auswahl und Bereitstellung von Medien sowie Vermittlung von Medienkompetenz: | ||
| In der Auswahl: 9.400 Bücher, DVDs, CDs und Zeitschriften. | ||
| Zugang zu Datenbanken, Streamingdiensten und zur Onleihe. | ||
| Beratung und Medienausleihe für Institutionen sowie Bürger und Bürgerinnen. | ||
| Führungen, Veranstaltungen zur Leseförderung und Medienkompetenz. | ||
| Unterricht in der Bibliothek, | ||
| Zusammenstellung von Medienkisten (zielgruppenspezifisch, lernzielorientiert). | ||
| Veranstaltung von Autorenlesungen. | ||
| Aktiver Kooperationspartner im Stadtteilarbeitskreis und bei Stadtteilaktivitäten wie zum Beispiel Bil- | ||
| dungstag, Stadtteilfest, Sparbörse. | ||
| Netzwerkpartner in der kulturellen Bildung | ||
| Bibliotheksausweis und Veranstaltungen zur Leseförderung sind für Kinder und Jugendliche bis 18 | ||
| Jahre kostenfrei | ||
| Zielgruppe(n) | ||
| Zielgruppe: alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, unabhängig von Alter oder kulturellem Hintergrund, | ||
| insbesondere Kinder sowie Eltern und Erziehende | ||
| 2018 erreichte Institutionen (im Sozialraum): | ||
| 4 Schulen, 21 Kindertagesstätten, 46 aktive Institutionenausweise | ||
| 2018 erreichte Bürgerinnen und Bürger (im Sozialraum: | ||
| 1.225 aktive Leser und Leserinnen, 11.835 Besuche | ||
| Zugänge | ||
| Öffnungszeiten: Freier öffentlicher Zugang: Di und Do 14.00 bis 18.00 Uhr. | ||
| Termine für Kindertageseinrichtungen und Schulen nach Vereinbarung an 3-4 Tagen pro Woche. | ||
| Gebühren: Die Medienausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ist kostenfrei. | ||
| Schülerinnen und Schüler ab 18 Jahren, Studierende und Nürnberg-Pass-Inhaber. zahlen eine ermäßigte | ||
| Gebühr von 7,50 Euro. Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr in Höhe von 15 Euro. | ||
| Internet: Homepage (Gesamtinformation). | ||
| OPAC (interaktive Medienrecherche und Benutzerkontenverwaltung. | ||
| Onleihe und Streamingdienste. | ||
| freies öffentliches WLAN in den Bibliotheksräumen | ||
| Besonderheiten | ||
| Treffpunkt im Stadtteil mit guter Verkehrsanbindung zum einen und persönlicher Atmosphäre zum anderen. | ||
| Schwerpunkte im Medienangebot sind Belletristik und Kindermedien. |
| Name der Einrichtung | ||
|---|---|---|
| Treffpunkt e. V. | Treffpunkt e. V. | |
| Lernfeld(er) | ||
| In sbesondere: | ||
| Lernfeld Partizipation und Demokratie | ||
| Lernfeld Emotionen und soziale Beziehungen | ||
| Bildungsauftrag / Ziele | ||
| Brückenfunktion zwischen Rat- und Hilfesuchenden und übergeordneten Instanzen | ||
| Förderung einer selbstbestimmten und gelingenden Lebensführung mit Teilhabe an der Gesellschaft und | ||
| im Erwerbsleben | ||
| Gelingende Integration durch aktives Miteinander und Vermittlung interkultureller Kompetenzen | ||
| Prävention durch Hilfe und Unterstützung | ||
| Stärkung von Familien - niederschwellig und sozialraumorientiert | ||
| Organisation | ||
| T reffpunkt e. V. ist ein anerkannter Träger der Familienbildung, der Jugendhilfe sowie der Straffälligenhilfe in | ||
| Nürnberg. Seit 2011 als Familienstützpunkt anerkannt. | ||
| Konzept | ||
| T reffpunkt e.V. bietet ein breites Spektrum an Beratungs- und Bildungs-, Trainings- und Gruppenangeboten. Kon- | ||
| zepte und Methoden reichen dabei von systemischer Beratung, verhaltenstherapeutischer oder erlebnispädago- | ||
| gischer Gruppenarbeit bis hin zum sozialraumorientierten Peeransatz. | ||
| Zielgruppe(n) | ||
| Familien in der Nürnberger Weststadt, unabhängig von Familienform, Religion, Nationalität | ||
| Geflüchtete Frauen mit/ohne Kinder | ||
| Angehörige (Kinder) von Inhaftierten sowie deren Eltern | ||
| Straffällig gewordene Jugendliche. | ||
| Schüler und Schülerinnen, die zur Arrestvermeidung am Programm „Tuwas!“ teilnehmen | ||
| Jugendliche, die als Beschuldigte oder Geschädigte ihren Konflikt mit einem Täter-Opfer-Ausgleich beile- | ||
| gen möchten | ||
| Non-formales Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene | ||
| Programm im Familienstützpunkt für Eltern und Kinder – vor allem Kreativangebote, Bewegungsangebote | ||
| Im Stadtteil unterwegs: Orte für die ganze Familie im Stadtteil kennenlernen | ||
| Hausaufgabenhilfe für geflüchtete Familien mit Anleitungen zum selbständigen Lernen | ||
| MUT – Frühstückstreff für junge Mütter bis 25 Jahren zu allen Themen rund um das Leben mit Kind | ||
| KogA-Jugendliche und Einsatzstellen im Stadtteil: Durchführung begleiteter Arbeitsprojekte | ||
| Tu was! KogA-Angebot für Schülerinnen und Schüler – Erarbeitung von schulischen und beruflichen Zielen | ||
| sowie Umsetzungsbegleitung | ||
| Mamma mia – soziales Gruppentraining für junge Schwangere und junge Mütter unter 21 Jahren | ||
| Zugänge | ||
| V iele Teilnehmende und Besuchende werden durch Fachdienste vermittelt. Informationen erfolgen über Gremien, | ||
| Infomaterialien und Flyer. | ||
| Wichtige Voraussetzungen, um Zugänge zu eröffnen, sind … | ||
| intensive Vernetzung mit lokalen Einrichtungen: insbesondere Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen, mit | ||
| TetriX und Gost, mit sozialen Diensten und kulturellen Einrichtungen im Stadtteil | ||
| Präsenz in vielen Gremien und Fachgruppen | ||
| enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Referat für Jugend, Familie und Soziales , mit Trägern | ||
| sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe | ||
| Besonderheiten | ||
| D er Familienstützpunkt des Treffpunkt e.V. ist im stets wachsenden Stadtgebiet im äußeren Westen mit steigen- | ||
| der Nachfrage konfrontiert. Das Programm wird über einen Flickenteppich an Projektzuschüssen ermöglicht. Eine | ||
| Erweiterung von Räumlichkeiten und Funktionen wären dringend erforderlich; allerdings ist selbst die Basisfinan- | ||
| zierung für derzeit bezogene Räume sowie Personal ab 2020 in Frage gestellt. |
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht zur Bevölkerungsstruktur im Stadtteil, 2017 ...................................................... 9 Tabelle 2: Übersicht zur Bevölkerungsstruktur in der Nürnberger Weststadt, 2017 ......................... 15 Tabelle 3: Leistungsberechtigte Bildungs- und Teilhabepaket in der Nürnberger Weststadt ............ 21 Tabelle 4: Versorgungssituation in Nürnberg (12/2017) ................................................................... 25 Tabelle 5: Angebote Übergang Kindergarten - Grundschule ........................................................... 32 Tabelle 6: Ausbauplanung Nürnberger Weststadt ........................................................................... 33 Tabelle 7: Einrichtungen nach Bildungsbereichen ........................................................................... 61 Tabelle 8: Nutzung von Kooperationsformen ................................................................................... 61 Tabelle 9: Bewertung Netzwerkqualität ........................................................................................... 62 Tabelle 10: Kooperationsziele im Stadtteil ....................................................................................... 62 Tabelle 11: Veränderungen durch Netzwerkarbeit ........................................................................... 62
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausländische Bevölkerung nach ausgewählten Nationalitätengruppen im Stadtteil, 2017 ................................................................................................................................................ 10 Abbildung 2: Geburten und Sterbefälle in der Nürnberger Weststadt, 2007 bis 2017 ...................... 10 Abbildung 3: Außer- und innerstädtische Zu- und Wegzüge in der Nürnberger Weststadt, 2007 bis 2017 ................................................................................................................................................ 11 Abbildung 4: Bevölkerung in der Nürnberger Weststadt nach Migrationshintergrund, 2008 bis 2017 ........................................................................................................................................................ 12 Abbildung 5: Entwicklung der Altersgruppen im Kindes- und Jugendalter im Stadtteil, 2007-2017 .. 13 Abbildung 6: Bevölkerungsvorausberechnung Nürnberger Weststadt (ausgewählte Altersgruppen)14 Abbildung 7: Bildungsstand der Bevölkerung, 2017 ......................................................................... 16 Abbildung 8: Anteil Arbeitslose an Einwohner/-innen von 15 bis unter 65 Jahren (je Jahresende) .. 17 Abbildung 9: Anteil Arbeitslose unter 25 Jahren an Einwohner/-innen von 15 bis unter 25 Jahren .. 18 Abbildung 10: Anteil arbeitslose Ausländer/innen an allen ausländischen Einwohner/innen von 15 bis unter 65 Jahren .......................................................................................................................... 18 Abbildung 11: Entwicklung der Mindestsicherungsquote 2010-2017* .............................................. 19 Abbildung 12: Anteil der Kinder und Jugendlichen bis unter 21 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (SGB II) an allen Kindern und Jugendlichen der Altersgruppe ......................................................... 20 Abbildung 13: Trägerstruktur nach Einrichtungen ............................................................................ 24 Abbildung 14: Trägerstruktur nach Altersgruppen (Verteilung der Plätze in %) ................................ 26 Abbildung 15: Anteile Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen ...................... 27 Abbildung 16: Bewertung bildungsrelevanter Herausforderungen im Arbeitsalltag .......................... 29 Abbildung 17: Besuchsdauer von Kindern in Kindertageseinrichtungen .......................................... 30 Abbildung 18: Referenzrahmen zur kleinräumigen Bestandserhebung non-formaler Bildung .......... 42