Rechnungsprüfungsamt
140-14.20.00-5/1/1
Bericht
für den
Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2019
öffentlich
über die Prüfung des
Haushalts- und
Wirtschaftsjahres 2018
der Stadt Nürnberg
November 2019
Inhaltsverzeichnis
1 VORBEMERKUNGEN 4
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung 4
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik 5
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017, 2016 und Entlastung 6
2 JAHRESABSCHLUSS 2018 DER STADT NÜRNBERG 7
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2018 7
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen 9
2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung (Buchführung/Kasse) – Kassen- und Steueramt (KaSt) Prüfung der Freigabe von Kreditorenzahlungen 9 2.2.2 122120 Gewerberechtliche Angelegenheiten – Ordnungsamt (OA) Prüfung der Gaststättenrechtlichen Angelegenheiten 10 2.2.3 122220 Personenstandswesen – Standesamt (StN) Prüfung des Einsatzes der PC-Kasse bei der Hauptzahlstelle des Standesamtes 11 2.2.4 126110 Telekommunikationsnetz – Feuerwehr (FW) Prüfung des Telekommunikationsnetzes insbesondere der Fernmelderei 12 2.2.5 231100 Aufwand für berufliche Schulen – Wirtschaftsschule Nunnenbeckstraße (SchB) Prüfung der Personalkostenerstattung für die staatlichen Klassen 14 2.2.6 271100 Veranstaltungen der Erwachsenenbildung – Bildungscampus Nürnberg (BCN) Einnahmen der Kurse im Fachprogramm ORBIS 16 2.2.7 311500 – Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Prüfung der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII 17 2.2.8 343100 Betreuungsleistungen – Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) Prüfung des Jahresabschluss 2018 19 2.2.9 363300, 363301 sowie 363600 Erziehungsbeistandschaft nach §§ 30, 35 a SGB VIII – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung des Jahresabschlusses 2017 21 2.2.10 366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J) Prüfung der Kinder- und Jugendhäuser 23 2.2.11 511020 Verkehrsplanung – Verkehrsplanungsamt (Vpl) Jahresabschluss 2018 26 2.2.12 573010 Marktwesen – Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML) und 111730 Sondernutzungen – Liegenschaftsamt (LA) Prüfung Wochenmarkt Hauptmarkt und Sondernutzungen 28 2.2.13 573010 Marktwesen und 555100 Landwirtschaftsbehördliche Angelegenheiten – Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML) Prüfung der Wirtschaftsführung 32 2.2.14 Künstlersozialversicherung Prüfung des Jahresabschlusses 2018 33 2.2.15 Dezentrale Erfassung zahlungsrelevanter Daten Prüfung des Jahresabschlusses 2017 34
2.3 Kassenprüfungen 35
2.4 Informations- und Kommunikationstechnik 36
2.4.1 Vorbemerkungen 36 2.4.2 Prüfung des SAP-Berechtigungssystems 36 2.4.3 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten 38 2.4.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP BW/4HANA 40 2.4.5 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – e-Rechnung 42 2.4.6 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems 45 2.4.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung 46 2.4.8 Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS) 47 2.4.9 Vergabeprüfung im IT-Bereich 48
Seite 2 von 118 Inhaltsverzeichnis
2.5 Technische Prüfung 49
2.5.1 Prüfungsspektrum und -durchführung 49 2.5.2 Prüfungsvolumen 49 2.5.3 Materielles Ergebnis 50 2.5.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen 50 2.5.5 Beteiligungsunternehmen 70
2.6 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen privaten Rechts 73
2.6.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen 73 2.6.2 Sonstige Beteiligungen 80
2.7 Auftragsprüfungen 81
2.7.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg e.V. (DAI) 81 2.7.2 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN) 82 2.7.3 Haus der Heimat e.V. 82 2.7.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ) 83 2.7.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV) 83 2.7.6 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg (HZS) 84 2.7.7 Nürnberger Volksfeste 87 2.7.8 Planungsverband Region Nürnberg 87 2.7.9 Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZKVÜ) 88 2.7.10 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken (ZVSMM) 88 2.7.11 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) 91
2.8 Verwendungsnachweise 92
2.8.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 92 2.8.2 Förderung der Erwachsenenbildung beim Bildungscampus Nürnberg (BCN) 93 2.8.3 Masterplan für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität 93 2.8.4 Perspektiven im Quartier – ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“(Ref. V/J) 94 2.8.5 Projektförderung des Bundes „Wer Demokratie WÄHLT keine Rassisten“ – Allianz gegen Rechts 95 2.8.6 Tucherschloss – Kostenbeteiligung Freistaat Bayern 95
3 JAHRESABSCHLÜSSE 2018 DER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNGEN 97
4 JAHRESABSCHLUSS 2018 DES KLINIKUMS 98
4.1 Vorbemerkung 98
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss 99
4.2.1 Konzernbilanz 2018 102 4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2018 104
5 STAATSTHEATER NÜRNBERG 108
6 ZENTRALE ANLAUFSTELLE FÜR KORRUPTIONSPRÄVENTION 116
7 ZUSAMMENGEFASSTES PRÜFUNGSERGEBNIS 118
Inhaltsverzeichnis Seite 3 von 118
1 Vorbemerkungen
1.1 Prüfungsauftrag und -abwicklung
Der Jahresabschluss der Stadt sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (Örtliche Prüfungen, Art. 103 Gemeindeordnung (GO)). Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Art. 104 GO umfassend als Sachverständiger heranzuziehen.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf (Art. 106 Abs. 1 GO), ob
-
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
-
die Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen begründet und
belegt sind,
-
der jeweilige Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt ist,
-
wirtschaftlich und sparsam verfahren wird.
Inhalte der Rechnungsprüfung sind außerdem
- der Jahresabschluss und die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe (Art. 106 Abs. 3 GO),
wobei auf das Ergebnis der Abschlussprüfung (Art. 107 GO) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit abzustellen ist,
- die Betätigung der Gemeinde bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts
und bei Kommunalunternehmen. Die Rechnungsprüfung umfasst außerdem die Buch-, Betriebs- und sonstigen Prüfungen, die sich die Gemeinde bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat (Art. 106 Abs. 4 GO),
- die rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.
Dem Rechnungsprüfungsamt obliegen ferner die Überwachung der ordnungsgemäßen Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung (Art. 106 Abs. 5 GO). Zudem ist bei der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention der Stadt Nürnberg angesiedelt.
Schließlich führt das Rechnungsprüfungsamt im Einzelfall Prüfungen im Auftrag des Stadtrats und des Oberbürgermeisters (Art. 104 Abs. 2 GO) durch und nimmt satzungsgemäß Prüfungsaufgaben im Klinikum, beim Staatstheater Nürnberg und bei der Flughafen Nürnberg GmbH u. a. wahr.
In Ergänzung dazu arbeitet das Rechnungsprüfungsamt regelmäßig in verschiedenen städtischen Projekten mit1 und berät die Verwaltung.
1 Im Prüfungszeitraum Mitarbeit v.a. bei Ausbau DMS, e-Vergabe, elektronische Rechnungsbearbeitung, elektronische Zeiterfassung.
Seite 4 von 118 Vorbemerkungen
Als Grundlage für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss werden diesem Berichte vorgelegt, die eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Prüfungsfeststellungen darstellen.
Wie seit Umstellung auf die Doppik praktiziert, ist im vorliegenden Bericht zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr 2018 (mit den jeweils gekürzt wiedergegebenen Inhalten der Prüfungen in den Dienststellen und städtischen Unternehmen sowie Auftragsprüfungen) das Ergebnis der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt 2018 selbst noch nicht enthalten. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Nürnberg vorlegen. Die Vorlage ist im Juni 2020 geplant. Beide Berichte bilden die Grundlage für die örtliche Prüfung und die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Nürnberg durch den Stadtrat.
Die bei den städtischen Eigenbetrieben zum Wirtschaftsjahr 2018 bereits vollständig durchgeführten Prüfungen sind im entsprechenden Bericht aufgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann hier insoweit begutachten.
1.2 Prüfungsunterlagen und -methodik
Zur Prüfung wurden wie üblich insbesondere herangezogen:
-
Haushaltssatzungen mit den Haushalts- und Wirtschaftsplänen
-
Jahresabschlüsse samt den dazugehörenden Anlagen
-
Kassenanordnungen, Auszahlungsnachweise und Buchungsunterlagen
-
Summen- und Saldenlisten, Kontenblätter und Buchungsbelege sowie weitere begrün-
dende Unterlagen für die Jahresabschlüsse, SAP-Auswertungen
-
Akten und Vorgänge der Fachdienststellen
-
Betriebsabrechnungen bzw. Kostenrechnungen und interkommunale Vergleichsdaten
Als Folge der umfangreichen Prüfungsgebiete wird generell in Stichproben geprüft, die allerdings die erforderliche Prüfungsaussage zulassen müssen. Wo möglich, wird der begleitenden Prüfung der Vorrang eingeräumt. Der Prüfungszeitraum bezieht sich im Allgemeinen auf das Jahr 2018, zum Teil werden auch Prüfungen bereits bezogen auf 2019 im vorliegenden Sachverständigenbericht skizziert.
Viele Bemerkungen und Anregungen werden möglichst schon während der Prüfung mit den Geprüften abgestimmt. Zudem gibt es Schlussberichte und -besprechungen sowie generell Stellungnahmen der Dienststellen. Insoweit sind Prüfungen immer auch darauf angelegt, zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsabläufe beizutragen. Dies schließt die Überwachung noch nicht ausgeräumter Feststellungen ein.
Das Rechnungsprüfungsamt ist kontinuierlich um die Verbesserung seiner Prüfungsmethoden (Ganzjahresplan, Risikoorientierung, Effizienz und Effektivität etc.) bemüht, greift dabei insbesondere auch auf den interkommunalen Ideen-Austausch zurück und versucht, regelmäßig geeignete Fortbildungen zu realisieren.
Vorbemerkungen Seite 5 von 118
1.3 Feststellung der Jahresabschlüsse 2017, 2016 und Ent-
lastung
Der konsolidierte Jahresabschluss 2016 der Stadt, der Jahresabschluss 2017 der Stadt und die Jahresabschlüsse 2017 der von ihr verwalteten rechtsfähigen kommunalen Stiftungen sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift, Franken-Stadion Nürnberg, NürnbergBad sowie 2016 bzw. 2017 vom Eigenbetrieb Servicebetrieb öffentlicher Raum Nürnberg wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss am 07.12.2018 bzw. 07.06.2019 geprüft/begutachtet und am 12.12.2018, 26.06.2019 bzw. 25.09.2019 vom Stadtrat festgestellt.
Mit den Feststellungen wurde jeweils die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
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2 Jahresabschluss 2018 der Stadt Nürnberg
2.1 Kennzahlen aus der Ergebnisrechnung 2018
Die Abschlussprüfung 2018 wird durch Rpr planmäßig im April/Mai 2020 abgeschlossen sein. Aus Aktualitätsgründen wird nachfolgend die Ergebnisrechnung 2018 im Vergleich zum Vorjahr kurz beleuchtet.
Ergebnisrechnung 2018
| Gesamtergebnisrechnung | 2018 | 2017 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | ||
| 1 | Steuern und ähnliche Abgaben | 978.347.558,68 | 927.777.947,53 | 50.569.611,15 | 5,5 |
| 2 | Zuwendungen und allgemeine Umlagen | 501.566.784,56 | 473.891.425,98 | 27.675.358,58 | 5,8 |
| 3 | Sonstige Transfererträge | 5.333.228,31 | 5.960.672,22 | -627.443,91 | -10,5 |
| 4 | Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte | 77.938.218,43 | 68.439.196,53 | 9.499.021,90 | 13,9 |
| 5 | Auflösung von Sonderposten | 48.787.723,56 | 51.399.267,10 | -2.611.543,54 | -5,1 |
| 6 | Privatrechtliche Leistungsentgelte | 44.380.876,37 | 44.548.342,59 | -167.466,22 | -0,4 |
| 7 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen | 335.595.740,18 | 347.214.487,46 | -11.618.747,28 | -3,3 |
| 8 | Sonstige ordentliche Erträge | 80.131.615,05 | 81.773.389,92 | -1.641.774,87 | -2,0 |
| 9 | Aktivierte Eigenleistungen | 4.935.207,24 | 5.131.954,24 | -196.747,00 | -3,8 |
| 10 | Bestandsveränderungen | 96.318,33 | 28.446,99 | 67.871,34 | >100,0 |
| Ordentliche Erträge | 2.077.113.270,71 | 2.006.165.130,56 | 70.948.140,15 | 3,5 | |
| 11 | Personalaufwendungen | 518.451.029,41 | 514.042.020,13 | 4.409.009,28 | 0,9 |
| 12 | Versorgungsaufwendungen | 110.079.281,70 | 93.402.103,69 | 16.677.178,01 | 17,9 |
| 13 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 263.190.935,46 | 248.693.475,85 | 14.497.459,61 | 5,8 |
| 14 | Planmäßige Abschreibungen | 107.417.557,08 | 112.951.505,78 | -5.533.948,70 | -4,9 |
| 15 | Transferaufwendungen | 837.454.084,46 | 846.562.754,44 | -9.108.669,98 | -1,1 |
| 16 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 196.934.483,89 | 133.684.329,60 | 63.250.154,29 | 47,3 |
| Ordentliche Aufwendungen | 2.033.527.372,00 | 1.949.336.189,49 | 84.191.182,51 | 4,3 | |
| Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigk. | 43.585.898,71 | 56.828.941,07 | -13.243.042,36 | -23,3 | |
| 17 | Finanzerträge | 20.768.923,83 | 24.295.343,46 | -3.526.419,63 | -14,5 |
| 18 | Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 34.887.405,41 | 51.144.006,69 | -16.256.601,28 | -31,8 |
| Finanzergebnis | -14.118.481,58 | -26.848.663,23 | 12.730.181,65 | 47,4 | |
| Ordentliches Jahresergebnis | 29.467.417,13 | 29.980.277,84 | -512.860,71 | -1,7 | |
| 19 | Außerordentliche Erträge | 3.060.020,15 | 3.690.453,22 | -630.433,07 | -17,1 |
| 20 | Außerordentliche Aufwendungen | 1.275.070,95 | 1.598.495,96 | -323.425,01 | -20,2 |
| Außerordentliches Ergebnis | 1.784.949,20 | 2.091.957,26 | -307.008,06 | -14,7 | |
| Jahresergebnis | 31.252.366,33 | 32.072.235,10 | -819.868,77 | -2,6 |
Mit 31,25 Mio. Euro Jahresüberschuss konnte 2018 wiederum ein positives Ergebnis erzielt werden, welches lediglich rd. 0,82 Mio. Euro unter dem Vorjahresergebnis lag. Die Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit (-13,24 Mio. Euro) konnte durch eine Verbesserung des Finanzergebnisses (+12,73 Mio. Euro) nahezu ausgeglichen werden.
Bei den ordentlichen Erträgen war ein Anstieg von rund 70,95 Mio. Euro zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf höhere Steuererträge (+50,57 Mio. Euro), höhere Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+27,68 Mio. Euro) und höhere öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (+9,50 Mio. Euro) zurückzuführen war.
Wesentlichen Anteil am Anstieg der ordentlichen Erträge hatten, neben den um 23,07 Mio. Euro auf den neuen Spitzenwert von 469,88 Mio. Euro gestiegenen Gewerbesteuererträgen, die ebenfalls auf Rekordwert erhöhten Gemeindeanteile an der Einkommensteuer. Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer stiegen um 10,48 Mio. Euro auf nunmehr 307,84 Mio. Euro an.
Die höheren Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (+27,68 Mio. Euro) beruhen insbesondere auf einer um 20,05 Mio. Euro angestiegenen Schlüsselzuweisung sowie um 4,8 Mio. Euro höheren Zuweisungen für den Kita- und Schulbetrieb. Verantwortlich für den Anstieg der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte waren insbesondere um 7,40 Mio. Euro höhere Benutzungsgebühren.
Der Anstieg der ordentlichen Aufwendungen betrug 84,19 Mio. Euro. Wesentlichen Anteil an diesem Anstieg haben die um 63,25 Mio. Euro auf nunmehr 196,93 Mio. Euro gestiegenen sonstigen ordentlichen Aufwendungen sowie gestiegene Versorgungsaufwendungen (+16,68 Mio. Euro). Bei den Transferaufwendungen, mit rund 837,45 Mio. Euro der größte Aufwandsposten, konnte dagegen ein Rückgang von rund 9,11 Mio. Euro festgestellt werden.
Der Anstieg der sonstigen ordentlichen Aufwendungen ist insbesondere auf hohe Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen (87,70 Mio. Euro) zurückzuführen. U. a. wurden hier mit 63,25 Mio. Euro Risiken aus strittigen Bilanzierungsfragen bei den Finanzanlagen berücksichtigt.
Beim Finanzergebnis überwiegen weiterhin die Aufwendungen. Insbesondere aufgrund rund 14,0 Mio. Euro geringerer Aufwendungen aus Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer, hat sich das Finanzergebnis jedoch im Vergleich zum Vorjahr per Saldo um 12,73 Mio. Euro verbessert. Die Zinslastquote sank dadurch von 2,6 % auf nunmehr 1,7 %.
Die Verschuldung der Stadt im Kernhaushalt ist auf nunmehr 1.444 Mio. Euro (+39 Mio. Euro) weiter angestiegen. Auch für die künftigen Haushaltsjahre ist, allein aufgrund der Finanzierungslücken bei den geplanten Investitionen, mit einer weiteren Steigerung der Verschuldung zu rechnen. Künftige Zinsaufwendungen stellen deshalb weiterhin eine nicht unerhebliche Risikoposition dar.
Die umfassende Darstellung des Jahresabschlusses (2018) erfolgt wie immer in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2020.
2.2 Prüfungen im Bereich Produkte/Dienststellen
2.2.1 111310 Finanzbuchhaltung (Buchführung/Kasse) – Kassen-
und Steueramt (KaSt)
Prüfung der Freigabe von Kreditorenzahlungen
Prüfungsbericht vom 31.05.2019
Rpr prüfte die Freigabe von Kreditorenzahlungen bei KaSt.
Das Sachgebiet bei KaSt erhebt und wertet die Fallzahlen an kreditorischen Vorgängen sehr detailliert aus. Hierbei ergab sich für die vergangenen Jahre folgendes Bild:
Trennung Anordnung und Vollzug
Für vorerfasste Daten der rechnungsbearbeitenden Dienststellen (z.B. Auswahl Kreditor, Rechnungssumme) können Änderungen nur hinsichtlich der Fälligkeiten vorgenommen werden. Eingaben bezüglich der hinterlegten Kreditorenstammdaten (Bankverbindung, Umfirmierungen etc.) können nur durch die Stammdatenverwaltung durchgeführt werden. Diese strikte Trennung reduziert die Risiken durch unbeabsichtigte Fehleingaben oder beabsichtigte Manipulationen weitgehend.
Durchführung Zahlläufe
Um Zahlläufe aus dem System anzustoßen sind die physischen und elektronischen Unterschriften zweier berechtigter Mitarbeiter/innen notwendig. Es wurde hier festgestellt, begründet mit Personalengpässen, dass auch die Leiterin der Kreditorenbuchhaltung und ihre Stellvertretung die Berechtigung sowie technische Möglichkeit besitzen Zahlläufe anzustoßen. Mitarbeiter/innen, welche mit der Rechnungssachbearbeitung befasst sind, dürfen grundsätzlich keine Tätigkeiten in Zusammenhang mit den direkten Zahlungsvorgängen ausüben. KaSt hat die Feststellung von Rpr aufgegriffen und die entsprechenden Berechtigungen im Bereich der Kreditorenbuchhaltung bereits eingezogen.
Feststellungsbefugnisse
Gemäß § 37 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 2 Satz 2 KommHV-Doppik sind Namen und Unterschriften der Feststellungsbefugten der Kasse förmlich mitzuteilen. Die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen regeln hier lediglich (neben Stellvertretung und Feststellung durch Dritte), dass der Feststellende die erforderliche Sachkenntnis für den Einzelfall besitzen muss. Das Sachgebiet prüft hier nur, ob rechnerisch, sachlich und fachtechnisch gezeichnet wurde. Mit der künftigen Einführung des e-Rechnungsverfahrens ist vorgesehen, dass neben den Anordnungsbefugten auch die Feststellungsberechtigten im System hinterlegt werden.
Rechnungen, welche zu Bedenken Anlass geben
In den von Rpr gezogenen Stichproben wurden keine Fälle festgestellt, in welchen formal fehlerhafte Auszahlungsanordnungen freigegeben wurden. Rpr wurde in der Vergangenheit durch die Innenrevision bei KaSt regelmäßig bei auffälligen Auszahlungsanordnungen (Bsp.: auf Grund Höhe oder vermeintlich nicht in direktem Bezug zur Aufgabenerfüllung stehend) hinzugezogen. Es waren keine Auszahlungsanordnungen feststellbar, welche von Unberechtigten angeordnet wurden.
Künftiges Verfahren Rechnungsbearbeitung
- Die Stadt Nürnberg ist bis zum 18.04.2020 gesetzlich verpflichtet, Empfang und Verarbei-
tung elektronischer Rechnungen sicherzustellen. Nach derzeitigem Sachstand werden durch das Sachgebiet künftig folgende wesentliche Aufgaben wahrgenommen werden:
-
Anlage und Pflege des Datenstamms der Feststellungs- und Anordungsbefugten,
-
Wahrnehmung der Aufgabe einer Clearingstelle für eingegangene e-Rechnungen, welche
vom System als fehlerhaft oder Irrläufer etc. ausgewiesen werden,
-
Bearbeitung von Rechnungsplänen bei wiederkehrenden Zahlungen,
-
Bearbeitung von Handkassenabrechnungen,
-
Bearbeitung von Baurechnungen (mittelfristig noch nicht in das e-Rechnungsverfahren
eingebunden).
2.2.2 122120 Gewerberechtliche Angelegenheiten – Ordnungs-
amt (OA)
Prüfung der Gaststättenrechtlichen Angelegenheiten
Prüfungsbericht vom 11.06.2019
Gegenstand der Prüfung waren hauptsächlich die Erteilung der Erlaubnisse nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) sowie die Festsetzung und Einziehung der Gebühren.
Nach dem Gaststättengesetz gibt es 4 Arten von Erlaubnissen:
- Erlaubnis nach § 2 GastG. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaub-
nis. Diese ist zu versagen, wenn besondere Versagensgründe (§ 4 Abs. 1 GastG) vorliegen.
-
Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach § 11 GastG.
-
Stellvertretererlaubnis nach § 9 GastG; diese wird erforderlich wenn ein erlaubnisbedürf-
tiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter betrieben werden soll.
- Gestattungen nach § 12 GastG; hier kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines er-
laubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen auf Widerruf gestattet werden.
Von den 302 im Haushaltsjahr 2018 erteilten Erlaubnissen nach § 2 GastG wurden 19 Fälle dahingehend überprüft, ob alle erforderlichen Unterlagen OA vorgelegt wurden und ob Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 GastG bestanden. Diese Prüfung erstreckte sich auch auf 7 Änderungen und Erweiterungen der Gaststättenerlaubnisse. Des Weiteren wurde der Gebühreneingang geprüft.
Grundsätzlich erfolgte die Bearbeitung der Anträge ordnungsgemäß. In 3 Fällen gab es Eintragungen entweder im Gewerbezentralregister oder im Führungszeugnis. Dies gibt in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Antragsteller Anlass zu Bedenken. In zwei Fällen wurde vom Sachgebietsleiter „OE“ verfügt, mit dem Hinweis einen bestimmten Passus (Vorstrafenvermerk) in den Bescheid aufzunehmen. In einem Fall lag ein Vermerk vor. Als Ergebnis der Prüfung wird künftig in jedem Fall durch einen Vermerk ausgeführt, warum eine Gaststättenerlaubnis dennoch erteilt oder versagt werden soll.
Der Eingang der Gebühren, die in der Regel im Voraus am Kassenautomaten zu begleichen sind, kann in den geprüften Fällen bestätigt werden.
In den Fällen, in denen der Betreiber nicht persönlich vorsprechen muss, werden aus SAP Rechnungen generiert. Der Zahlungseingang wird von KaSt überwacht. Bei der Prüfung von 10 Fällen gab es keine Beanstandungen.
Hinsichtlich der Festsetzung der Gebühren wurden folgende Änderungen zugesichert:
-
Künftig wird der Gebührenrahmen des Kostenverzeichnisses besser ausgeschöpft.
-
Bei der Berechnung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens, basierend auf der Jah-
resnettopacht der Gaststätte, wird in jedem Fall die anfallende Mehrwertsteuer berücksichtigt.
- Der erhöhte Verwaltungsaufwand bei nicht eingehaltenen Terminen vor Ort im Rahmen
von Neueröffnungen wird nun bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt.
- Die Kostenfestsetzungen im Bescheid und in der Anlage zum Bescheid wurden so geän-
dert, dass nun klar nachvollziehbar ist, auf welchen Tarifnummern des Kostenverzeichnisses die einzelnen Gebühren beruhen.
2.2.3 122220 Personenstandswesen – Standesamt (StN)
Prüfung des Einsatzes der PC-Kasse bei der Hauptzahl-
stelle des Standesamtes
Prüfungsbericht/Gutachten vom 25.02.2019
Seit Ende Oktober 2018 setzt das Standesamt drei identische PC-Kassen als Einzelplatzsysteme bei der Hauptzahlstelle und den zwei angegliederten Zahlstellen produktiv ein. Im Rahmen der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes zum Erlass der „Besonderen Dienstanweisung“ für die Hauptzahlstelle beim Standesamt hat das Rechnungsprüfungsamt den Einsatz der PC-Kasse bei der Hauptzahlstelle hinsichtlich Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit untersucht und die Einführungsphase begleitet.
Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und für die Aufbewahrung der Bücher und Belege sind beim Einsatz von automatisierten Verfahren die Anforderungen von § 33 KommHV-Doppik sowie der Sicherheitsleitlinie der Stadt Nürnberg (IT-SL) maßgebend.
Daten, Programme und Systeme sind gegen Missbrauch und unberechtigte Zugriffe sowie gegen Verlust und Zerstörung zu schützen. Zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität der Daten sowie der Vertraulichkeit bei der Datenübertragung, -verarbeitung und -nutzung sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Verfügbarkeit der Daten und IT-Systeme ist im erforderlichen Umfang sicherzustellen. Ferner ist die gebotene Revisionsfähigkeit, Transparenz und Autorisierung sicherzustellen.
Aufgrund der Prüfung bzw. des Gutachtens erfolgten Nachbesserungen in folgenden Bereichen:
- Die Benutzerrechte der Mitarbeiter des Standesamtes wurden auf den jeweiligen Aufga-
benbereich beschränkt.
-
Das Standesamt erstellte ein schriftliches Berechtigungskonzept.
-
Die Nachvollziehbarkeit von Kassentätigkeiten wurde durch die Einrichtung von mitarbei-
terbezogenen Benutzerkennungen sichergestellt.
-
Die Datensicherung wurde vor nicht autorisierten Mitarbeiterzugriffen geschützt.
-
Die Nullstellung zum Jahreswechsel erfolgt zukünftig ohne Löschung der Buchungsdaten.
-
Die verantwortlichen Administratoren für den Einsatz der PC-Kassen wurden bestimmt.
-
Das Standesamt ergänzte und erstellte die Verfahrensdokumentation und die Bedie-
nungsanleitungen.
-
Der Nachweis über die erworbenen Lizenzrechte liegt nun vor.
-
Für den Zugang zur PC-Kasse beschaffte das Standesamt Magnetschlüssel; der imple-
mentierte Passwortschutz gewährleistete keine wirksame Absicherung.
- Der Trainingsmodus der PC-Kasse darf nur nach Genehmigung durch die Dienststellen-
leitung genutzt werden.
Grundsätzlich ist die PC-Kasse der Hauptzahlstelle geeignet, die Kassengeschäfte beim Standesamt abzuwickeln. Im Bereich der Datensicherung werden noch vorhandene Schwachstellen mittelfristig bereinigt. Die Änderungen bei den zwei weiteren PC-Kassen erfolgte durch das Standesamt.
2.2.4 126110 Telekommunikationsnetz – Feuerwehr (FW)
Prüfung des Telekommunikationsnetzes insbesondere
der Fernmelderei
Prüfungsbericht vom 17.07.2019
Hauptaugenmerk der Prüfung lag auf einer stichprobenartigen Prüfung von Rahmenverträgen und deren Preiskalkulation. Darüber hinaus erfolgte eine Vergabeprüfung und die Betrachtung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Prüfungen erfolgten stets im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Vollständigkeit.
Das Produkt „Telekommunikationsnetz“ ist aufgegliedert in die hoheitliche Leistung „Brandmelderei“ und die Leistung „Fernmelderei“ als Betrieb gewerblicher Art (BgA). Der hoheitliche Geschäftsbereich ist u.a. für den Trassen-Tiefbau, Schächte, Kupferkabel sowie die Kupferanschlusstechnik für die Brandmelder zuständig und der BgA für die LWL-Kabel, Netzwerkschränke und Netzwerkinfrastruktur.
Entwicklung des Kabelnetzes
800
700
600
500
400
300
200
100
0
2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Kabellängen Kupfer in km Kabellängen LWL in km
Durch die in der Erde verlegten Rohre wurden neben den Kupferleitungen für das Feuermelder- und Fernmeldenetz noch zusätzlich Lichtwellenleiter(LWL)-Leitungen eingebracht, um Synergieeffekte zu nutzen. So konnte das Kupferkabelnetz um ein LWL-Netz zügig erweitert werden. Dadurch ist zu erklären, warum die Kupferkabellänge (2018 – ca. 695 km) in km von 2001 – 2018 um ca. 72 % zugenommen hat und sich die Länge des LWL-Netzes (2018 – ca. 543 km) im gleichen Zeitraum um ca. 448 % erhöht hat.
Da nicht alle Fasern der verlegten LWL-Kabel beschaltet und somit seitens der Stadt Nürnberg verwendet werden, können ungenutzte Fasern an Dritte gegen Entgelt vermietet werden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.09.2005 wurde FW beauftragt, das städtische Kabelnetz offensiver zu vermarkten, um Erträge für den städtischen Haushalt und den Unterhalt des Netzes zu realisieren. Im Jahr 2018 konnte FW aus diesem Bereich 676.400 Euro zur städtischen Haushaltskonsolidierung beitragen. Von 2008 bis zum Jahr 2018 hat sich die Anzahl der Geschäftspartner, die einen Teil des LWL-Netzes angemietet haben, von 12 auf 41 deutlich erhöht.
Im Rahmen der Prüfung wurden acht Verträge stichprobenweise seitens Rpr ausgewählt und deren Inhalte begutachtet. Das Gesamtertragsvolumen dieser acht Verträge betrug rund 1,16 Mio. Euro. Ein Schwerpunkt dieser Prüfung sollte auf der Kalkulation der monatlichen Mietpreise und der einmaligen Einrichtungspauschale liegen. Hier konnten seitens FW krankheitsbedingt während der Prüfung nicht alle Unterlagen vorgelegt werden. Daher war für Rpr sowohl die Grundkalkulation des Mietbetrages pro Kilometer als auch die Miethöhe in den Verträgen, außer für städtische Eigenbetriebe, nicht überprüfbar. Zudem wurde bei der Vertragsprüfung festgestellt, dass eine Person alleine für die Kalkulation der einmaligen Einrichtungspauschale und der monatlichen Miete zuständig ist und auch nur dieser die Kalkulation nach Aussage von FW bekannt ist. Hier ist aus Sicht von Rpr ein Vier-Augenprinzip zu gewährleisten.
Im Vergabehandbuch wurde im Einvernehmen mit RA/3-VMN und ZD/3 die Zuständigkeit von FW für die Spezialbeschaffungen festgelegt, die den Ausbau und Unterhalt des städtischen Kabelnetzes betreffen. Für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des LWL-Netzes sind seitens FW eine Vielzahl von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen zu beschaffen. Im VOL-Bereich wurden zwei Vergaben seitens Rpr geprüft. Bei diesen gab es keinerlei Beanstandungen.
In der Stellungnahme vom 11.09.2019 übermittelte FW eine LWL-Kalkulationsmatrix. Diese wurde aufgrund einer Marktanalyse erstellt. Zudem wurde berücksichtigt, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sowohl die Investitionskosten als auch die variablen Kosten vollständig gedeckt werden und darüber hinaus ein Überschuss für die Stadt Nürnberg erwirtschaftet wird. Gab es bei den acht geprüften Verträgen Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Miethöhe und anhand der LWL-Kalkulationsmatrix errechneten Miethöhe, so konnte FW diese Abweichungen nachvollziehbar begründen. Aktuell läuft bei FW ein Stellenbesetzungsverfahren für einen „Prozessmanager“. Mit Besetzung der Stelle wird zukünftig, wie empfohlen, das Vier-Augenprinzip gewährleistet sein.
2.2.5 231100 Aufwand für berufliche Schulen – Wirtschafts-
schule Nunnenbeckstraße (SchB)
Prüfung der Personalkostenerstattung für die staatlichen
Klassen
Prüfungsbericht vom 03.06.2019
Geprüft wurde die Erstattung der Personalkosten für den Einsatz städtischer Lehrkräfte in den staatlichen Klassen der Wirtschaftsschule Nunnenbeckstraße im Jahr 2014. Eine Prüfung der späteren Jahre konnte aufgrund der noch ausstehenden Abrechnungen nicht erfolgen.
Seit dem Jahr 2003 werden an der B12 neben der Städtischen Wirtschaftsschule (mindestens) vier Klassen als Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberg geführt. Anlass der Prüfung war eine vorangegangene Feststellung im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch Rpr. Im Sachkonto 54210010 – Erstattungen Land wurde für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2016 lediglich eine Erstattung über 600.000 Euro für den Einsatz städtischer Lehrkräfte bei der Staatlichen Wirtschaftsschule erfasst.
Ein Überblick über die vergangenen fünf Schuljahre zeigt bedingt durch die vom Freistaat Bayern geförderte Integration von jungen Flüchtlingen und Asylbewerbern einen deutlichen Anstieg der Jahreswochenstunden (JWS) der staatlichen Klassen.
| Schuljahr | Gemeldete | Staatl. Schulklassen Z10 + Z11 + Berufsin- | ||
|---|---|---|---|---|
| Jahreswochenstunden | tegrationsklassen (VWS1 + VWS2) | |||
| 2013/14 | 180 | 2+2 | ||
| 2014/15 | 180 | 2+2 | ||
| 2015/16 | 179 | 2+2 | ||
| 2016/17 | 254 | 2+2+1 | ||
| 2017/18 | 356 | 2+2+1+1 | ||
| 2018/19 | 362,5 | 2+2+1+1 |
Ein Ausblick zeigt, dass die Klassenzahlen und damit auch die Jahreswochenstunden für die eingesetzten Lehrkräfte aufgrund der rückläufigen Anzahl an berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen wieder zurückgehen werden. In der Folge werden auch die zustehenden Erstattungen für das Lehrpersonal stark rückläufig sein und beschränken sich spätestens ab dem Schuljahr 2020/2021 wieder auf die jeweils zwei Klassen der zweijährigen staatlichen Wirtschaftsschule Nürnberg.
Aufgrund der vom Amt für Berufliche Schulen gemeldeten Daten beantragt das Personalamt in einem ersten Schritt beim Kultusministerium die Anerkennung der Teilabordnungen, in einem zweiten Schritt werden vom Personalamt (PA/2) Abschlagszahlungen pro Kalenderjahr bei der Regierung von Mittelfranken angefordert und im letzten Schritt werden die Kosten ermittelt und in Rechnung gestellt. Zum Ende der Prüfung waren die Kalenderjahre 2012 bis 2014 komplett abgerechnet, die ausstehenden Restzahlungen für die Kalenderjahre 2015 bis 2017 und die komplett ausstehende Erstattung für 2018 summieren sich bei Zugrundelegung der Personalkosten aus 2014 in einer Hochrechnung auf fast zwei Mio. Euro (Stand: 04.04.2019).
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Rückstände bei den Abrechnungen schnellstens abgebaut werden müssen. Die praktizierte manuelle Abrechnung ist enorm aufwändig, kostenintensiv und bindet Personalkapazitäten. Ein maschinelles Verfahren zur Unterstützung scheint dringend geboten, um künftig zeitnah agieren zu können, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Fehler in der Berechnung zu vermeiden.
Vom Personalamt wurden die Feststellungen im Abschlussgespräch mündlich anerkannt und indes folgender Zwischenbericht erstattet:
Die Durchführung der Abrechnung wurde intern neu geregelt. So konnte die Abrechnung 2015 fast fertig erstellt werden und der entsprechende Betrag kann voraussichtlich noch im Oktober gegenüber der Regierung von Mittelfranken geltend gemacht werden. Zudem ist die Abrechnung 2016 ebenfalls in Arbeit und kann noch im Laufe des Jahres der Regierung unterbreitet werden.
Ansonsten ist die für das Kalenderjahr 2018 vom Freistaat Bayern angeforderte Abschlagszahlung in Höhe von 600.000 Euro am 23.07.2019 eingegangen.
Nachdem ein neues SAP-Modul nicht die vom Personalamt erhoffte Automatisierungsmöglichkeiten bot, wird der Vorschlag von Rpr, eine schnellere Auswertung der abgerechneten Daten durch die Einrichtung von gesonderten Kostenstellen zu erreichen, gerne aufgenommen bzw. sind hinsichtlich der Umsetzbarkeit bereits Gespräche mit den beteiligten Stellen im Gange.
2.2.6 271100 Veranstaltungen der Erwachsenenbildung – Bil-
dungscampus Nürnberg (BCN)
Einnahmen der Kurse im Fachprogramm ORBIS
Prüfungsbericht vom 30.10.2019
Fachverfahren ORBIS und Schnittstelle zu SAP
Das Bildungszentum (BZ) beim Bildungscampus Nürnberg nimmt bei der Stadt die Aufgabe der Erwachsenenbildung wahr und bietet außerdem auch Veranstaltungen und Kurse für Kinder und Jugendliche an. Die Verwaltung dieser Kurse und Veranstaltungen, die Teilnehmergebühren sowie der Zahlungsverkehr werden über die Verwaltungssoftware ORBIS abgewickelt. Die Anbindung in die städtische Finanzbuchhaltungssoftware (SAP) über Schnittstellen wurde bisher noch nicht realisiert. Die aus ORBIS erzeugten und buchhalterisch relevanten Daten müssen manuell übertragen werden. Bereits in der letzten überörtlichen Prüfung wurden Differenzen festgestellt und deren Aufklärung für notwendig erachtet. Bisher wurde dieser Forderung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) nicht nachgekommen. Aktuell ist die Dienststelle bemüht, eine Debitorenschnittstelle einrichten zu lassen. Sowohl das Lastschrifteinzugsverfahren als auch das Mahnverfahren könnten dann vom zuständigen KaSt durchgeführt werden.
Kalkulation und Festsetzung der Teilnehmerentgelte
Die Festsetzung der Entgelte wurde durch den Stadtrat an BCN übertragen. Der BKPV sah hier Klärungsbedarf durch die örtliche Prüfung. Rpr sieht in dieser Vorgehensweise grundsätzlich keinen Dissenz zur Geschäftsordnung des Stadtrates. Die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen (AFB) fordern jedoch bei privatrechtlichen Entgelten eine Abstimmung mit Stk und nachfolgende Beschlussfassung durch den Stadtrat oder einen Fachausschuss. Eine Gremiumsentscheidung wäre wegen der Vielzahl unterschiedlicher Kurse sowie Veranstaltungen nicht umsetzbar und würde das BZ handlungsunfähig machen. Um der AFB zu entsprechen schlägt Rpr vor, nach Erstellung des Kursprogrammes dieses an Stk zur Kenntnisnahme und anschließend dem Stadtrat (ggf. delegiert auf Fachausschuss) zur Information und Beschlussfassung vorzulegen. Die Entgeltordnung (EntgeltO) wäre dann entsprechend anzupassen.
Einheitliche Kalkulatonsschematas für die verschiedenen Kursangebote sind mit dem Bildungsauftrag des BCN mit seinen unterschiedlichen Zielgruppen (soziale, gesellschaftliche Aspekte, Marktlage etc.) schwer vereinbar. Insoweit Raumkosten in die Kalkulation einflossen, fiel Rpr auf, dass hauptsächlich nur externe Anmietungen berücksichtigt wurden, jedoch interne Raumkosten (Räume des BCN, Südpunkt) weitgehend außen vor gelassen wurden. Die Buchhaltung sollte hier entsprechende Kostenansätze (Reinigungskosten, Gebäudeabschreibungen etc.) berechnen und den für die Kalklation zuständigen Fachteams zur Verfügung stellen.
Einziehung der Teilnehmerentgelte
Die EntgeltO regelt, dass die Entgelte für Einzelveranstaltungen im Voraus oder an der Kasse, sonst bei Einschreibungen für die gesamte Veranstaltung des jeweiligen Halbjahres im Voraus zu bezahlen sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BCN (AGB) sehen vor, dass die Entgelte bei Einzelveranstaltungen am Tag der Durchführung und bei anderen Veranstaltungen mit dem auf den Teilnehmerausweisen aufgedrucktem Datum fällig werden. Entsprechend der besonderen Zahlstellendienstanweisung erfolgen die Abbuchungen normalerweise zwei Wochen nach Kursbeginn und bei Veranstaltungen, die kürzer als zwei Wochen sind, ca. drei Tage nach Beginn. Wie bereits vom BKPV festgestellt, weichen die AGB und die EntgeltO
von der Praxis ab. Der Empfehlung des BKPV, die EntgeltO anzupassen wurde nicht nachgekommen.
Für über das Internet gebuchte Leistungen besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Eine vorzeitige Abbuchung würde bei Widerruf gegebenenfalls eine Rücküberweisung erforderlich machen. Da die anteilig mit Kursantritt erbrachten Leistungen zu vergüten sind, wäre zu prüfen, ob eine grundsätzliche Abbuchung ca. 3 Tage nach Kursbeginn auch für Kurse, welche länger als 14 Tage dauern, sinnvoll wäre. Bei fehlendem Zahlungseingang bzw. geplatzter Lastschrift wären säumige Schuldner dann von einer weiteren unberechtigten Kursteilnahme auszuschließen.
Forderungsmanagement
Bei fälligen Entgelten werden die Schuldner von BCN an die austehende Zahlung erinnert. Grundsätzlich sieht das weitere Verfahren die Beitreibung solcher Forderungen durch KaSt vor. Seit dem 01.08.2018 wurden diese nicht mehr an KaSt übermittelt und somit nicht weiterverfolgt (begründet mit Personalengpässen). Rpr ist der Auffassung, dass hier zur Vermeidung von finanziellen Einbußen die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden müssen. Es wäre zu prüfen, ob hier ein Eigenschaden geltend gemacht werden müsste. Für die Zukunft sollte die Durchführung des städtischen Mahnverfahrens durch die Einrichtung der geplanten Schnittstelle in die städtische Finanzsoftware sichergestellt werden (s.o.).
Abgleich Anmeldungen/tatsächliche Kursteilnehmer
Um unberechtigte Teilnahme an Kursen zu vermeiden, sollten Nachweise in Form abgezeichneter Kurslisten von den Dozenten eingefordert und diese zumindest in Stichproben mit den Anmeldungen abgeglichen werden.
Vieraugenprinzip/Stichprobenprüfung bei Eingaben in ORBIS
Die Eingaben der Sachbearbeiter in das Fachprogramm ORBIS sollten zumindest in Stichproben von vorgesetzter Stelle überwacht werden, insbesondere bei Stornierungen und Buchungen, durch welche Rücklastschriften ausgelöst werden.
2.2.7 311500 – Weitere Hilfen (8. und 9. Kapitel SGB XII) – Amt für
Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
(SHA)
Prüfung der Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII
Prüfungsbericht vom 11.03.2019
Gegenstand der Prüfung war eine stichprobenartige Prüfung der Hilfen für Bestattungskosten gem. § 74 SGB XII. Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Sachmäßigkeit der Übernahme der Bestattungskosten. Es wurden 32 Einzelakten aus dem Antragsjahr 2017 (rd. 11% der Anträge) zur Prüfung herangezogen.
Kann einem Bestattungspflichtigem (Art. 15 BestG) die Zahlung der erforderlichen Kosten einer Bestattung nicht zugemutet werden, so hat er die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten bei SHA zu beantragen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der beantragten Übernahmen von Bestattungskosten. Die gezeigten Daten wurden aus einer Excel-Datenbank ermittelt und sind unabhängig vom Haushaltsjahr erfasst. Es kann vorkommen, dass zwischen Antrag und Entscheidung bis zu einem Jahr vergeht.
Übersicht der Fallzahlen2
| Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anträge gesamt | 283 | 259 | 303 | 310 | 303 | 313 | |||||||
| Bewilligungen | 173 | 170 | 197 | 200 | 172 | 192 | |||||||
| Ablehnungen | 108 | 88 | 106 | 106 | 131 | 81 | |||||||
| Anteil Bewilligungen | 61% | 66% | 65% | 65% | 57% | 61% |
Es zeigt sich, dass die Fallzahlen über den Gesamtzeitraum gesehen leicht steigend sind. Eine deutliche Abweichung oder Tendenz ist nicht gegeben. Im Jahr 2016 wurden in Nürnberg insgesamt 5.757 Sterbefälle (statistisches Infosystem Nürnberg) registriert. Der Anteil der Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten im Jahr 2017 lag damit auf das Stadtgebiet Nürnberg gesehen bei rd. 5 %.
Die Kosten für eine ortsübliche Bestattung richten sich nach der günstigsten menschenwürdigen ortsüblichen Bestattung unter Beachtung der persönlichen Notwendigkeiten (z.B. religiöse Gründe) des Verstorbenen. In Nürnberg wurden hierfür keine pauschalierten Beträge für eine Bestattung festgelegt. Vielmehr richtet sich SHA an die ortsüblichen Preise der Friedhofsverwaltung Nürnberg als Marktführer im Bestattungswesen. Berücksichtigt werden alle Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind (z.B. Leichenschau, Sarg). Kosten, die anlässlich des Todes entstehen, sind nicht berücksichtigungsfähig (z.B. Leichenschmaus, Todesanzeigen).
Gemäß § 97 Abs. 1 SGB XII richtet sich die sachliche Zuständigkeit nach dem örtlichen Träger der Sozialhilfe, soweit nicht der überörtliche Träger sachlich zuständig ist. Hierbei ist bei den Bestattungskosten auf die verstorbene Person abzustellen, nicht auf den Antragsteller. Liegt die sachliche Zuständigkeit des Verstorbenen beim überörtlichen Träger (bei stationärem Aufenthalt), so ist dieser für die Übernahme der Bestattungskosten zuständig (§ 97 Abs. 4 SGB XII). Eine aktive Fallbearbeitung durch den Bezirk Mittelfranken ist aufgrund der Delegation der Aufgabe an die Stadt Nürnberg nicht gegeben. Bei entsprechender Kostenübernahme wird die jeweiligen Kostenstelle bebucht.
2 basierend auf den Antragszahlen
Die bewilligten Bestattungskosten sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Hier wurden ausschließlich die primären Sozialleistungen abgebildet. Sekundäre Kosten (z.B. Personalkosten) wurden nicht berücksichtigt.
| Jahr | Kosten | Kosten überörtli- | Gesamt Euro | Kosten pro Fall | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Nürnberg | cher Träger | (Durchschnitt) | |||||
| Euro | Euro | Euro | |||||
| 2014 | 237.100 | 115.500 | 352.600 | 2.074 | |||
| 2015 | 271.800 | 124.400 | 396.200 | 2.011 | |||
| 2016 | 253.900 | 133.500 | 387.400 | 1.937 | |||
| 2017 | 224.200 | 108.600 | 332.800 | 1.935 | |||
| 2018 | 276.300 | 121.400 | 397.700 | 2.071 |
Gesamt
Euro
Die Durchschnittskosten pro bewilligtem Fall sind in den Jahren 2014 – 2017 gesunken. Im Gegensatz dazu ist im Jahr 2018 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind unter anderem im Jahr 2017 angepasste hoheitliche Gebühren der Friedhofsverwaltung sowie Bestattungskosten der Bestattungsunternehmen, die bei SHA in 2018 voll zum Tragen kommen. Nach Rücksprache mit SHA haben die deutlich kostenintensiveren Bestattungen (z.B. religiöse Gründe) im Vergleich zu einer ortsüblichen einfachen Bestattung ebenfalls zugenommen.
Aufgrund der Komplexität und der nicht alltäglichen Sachbearbeitung im Bereich der Grundsicherungsleistungen wurde die Fallbearbeitung Bestattungskosten in der Abteilung für übergreifende Aufgaben (SHA/1-2) zusammengeführt. Die Prüfung hat gezeigt, dass grundsätzlich eine ordnungsgemäße Sachbearbeitung erfolgt. In lediglich einem Fall war eine Feststellung zu treffen.
Mit der Stellungnahme von SHA am 26.03.2019 haben sich die Prüfungsfeststellungen erledigt.
2.2.8 343100 Betreuungsleistungen – Amt für Existenzsicherung
und soziale Integration – Sozialamt (SHA)
Prüfung des Jahresabschluss 2018
Prüfungsbericht vom 12.06.2019
Geprüft wurde das Produkt 343100 ´Betreuungsleistungen´. Hierbei wurden im Rahmen der Verwaltungsprüfung die Leistungen nach dem Betreuungsrecht betrachtet. Insbesondere wurde hinterfragt, welche Maßnahmen unter diesem Produkt subsumiert sind und welche Rechtsgrundlagen zugrunde liegen. Dabei wurden vor allem ein ordnungsgemäßes und zeitgerechtes Handeln zur Unterstützung des Betreuungsgerichtes, die Beratung von Bürgern sowie die Koordination des Betreuungswesens begutachtet. SHA hat hierfür eine Liste von insgesamt 3.375 Vorgängen im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Daraus wurden 17 Fälle von erforderlichen Stellungnahmen für Neu- bzw. Wiederholungsanträge an das Betreuungsgericht als Stichprobe herausgezogen.
Vereinfachte Darstellung des gerichtlichen Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers:
Die Prüfung hat gezeigt, dass das Leistungsangebot der Betreuungsstelle in Nürnberg insgesamt sehr komplex ist. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind dabei in sich schlüssig und nachvollziehbar. Neben der Sachverhaltsaufklärung als Betreuungsgerichtshilfe wird seitens der Betreuungsstelle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf die Vermeidung von rechtlichen Betreuungen durch die verstärkte Vermittlung ´anderer Hilfen´ hingearbeitet.
Der Bestand oder die Schaffung von Doppelstrukturen hinsichtlich der anderen Hilfen konnte dabei vorliegend ausgeschlossen werden.
Aus der Durchsicht der einzelnen Vorgänge konnte der Eindruck gewonnen werden, dass die Mitarbeiter die menschlich oft schwierigen Situationen mit sehr viel Einfühlungsvermögen und dem Ziel, für die Betroffenen eine adäquate Lösung zu finden, angingen.
Die Benennung geeigneter Betreuer sowie die Mitteilung hinsichtlich des derzeitigen Umfangs der von diesen Personen berufsmäßig geführten Betreuungen erfolgte ausreichend. Eine dokumentierte Auswahlentscheidung fehlte allerdings in den Unterlagen.
Insgesamt positiv hervorzuheben ist die stets praxisnahe Verfahrensdauer bei betreuungsgerichtlichen Verfahren. Entsprechend der unterschiedlich ausdifferenzierten Aufgabentypen konnte eine zeitgerechte und korrekte Sachbearbeitung festgestellt werden. Die Prüfung hat gezeigt, dass die eingesetzten Fachkräfte stets verantwortungsbewusst vorgegangen sind. Die Notwenigkeit über fortwährend geschulte Mitarbeiter zu verfügen, zeigt sich nicht zuletzt auch an der erforderlichen Einschätzung von relevanten Krankheitsbildern der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Betreuungsumfang. Zur Durchführung der Aufgaben der Betreuungsstelle werden derzeit zum überwiegenden Teil Sozialpädagogen beschäftigt. Insbesondere aufgrund der steigenden Komplexität des schnittstellenrelevanten Sozialrechts erscheint aus Sicht des Rpr einen ´Stellenmix´ aus Sozialpädagogen und juristischem bzw. Verwaltungspersonal durchaus sinnvoll. Der rechtliche Rahmen hierfür ergibt sich dabei aus § 9 Alt. 2 Betreuungsbehördengesetz (BtBG).
Dem gesetzlichen Auftrag der Öffentlichkeits- und Zusammenarbeit im Rahmen des Betreuungswesens wird durchdacht und fortwährend nachgekommen. Als außerordentlich beispielhaft ist dabei u.a. der mediale Gebrauch von www.gesetzliche-betreuung-nbg.de und dem ei-
genem YouTube-Kanal hervorzuheben. Darüber hinaus kann aufgrund der regelmäßig stattfindenden Arbeitskreise (Teilnehmer u.a. Betreuungsgericht, Betreuervertretung, Vereine, Polizei, Gesundheitsamt, ASD und Klinikum) eine funktionierende Zusammenarbeit/Netzwerkpflege bestätigt werden.
Auffälligkeiten zeigten sich im Rahmen der Prüfung insbesondere bei der Entwicklung der Personalkosten. Hier erfolgte entsprechend mit Umsetzung des Artikelgesetzes ´Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsstelle´ zum 01.07.2014 eine deutliche Aufstockung des Personals und damit auch der Personalaufwendungen. Mithin stiegen die Personalkosten um rund 372.000 Euro auf insgesamt 807.346,15 Euro im Jahresvergleich von 2014 zu 2018. Im Weiteren ist aufgrund der schlussfolgenden Forderungen nach einem Mehr an Beratungen und betreuungsvermeidenden Hilfen auch mit einem Anstieg der Aufwendungen für u.a. Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII zu rechnen.
Den mit Abstand größten Aufwandsposten des Produktes stellen die Personalkosten dar. Mithin ist eine Steigerung der Personalkosten um rund 372.000 Euro auf insgesamt 807.346,15 Euro im Jahresvergleich von 2014 zu 2018 festzustellen. Die Aufstockung gemäß der Ist-Besetzung um 4,55 VK ist dabei auf die Zuweisung zusätzlicher Aufgaben der Betreuungsstelle durch das zum 01.07.2014 in Kraft getretene ´Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde´ zurückzuführen.
SHA hat mit Wirkung zum 14.06.2019 entsprechend abschließend Kenntnis vom Prüfungsbericht genommen.
2.2.9 363300, 363301 sowie 363600 Erziehungsbeistandschaft
nach §§ 30, 35 a SGB VIII – Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Prüfungsbericht vom 30.01.2019
Geprüft wurde die Leistung der Erziehungsbeistandschaft als ambulante Hilfe innerhalb der hierfür einschlägigen Produkte nach 363300 ´Hilfe zur Erziehung´, 363301 ´Eingliederungshilfe´ sowie 363600 ´Ambulante Hilfen´. Hierbei wurden insbesondere die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sowie die Nachvollziehbarkeit und Nachhaltigkeit der Hilfegewährung begutachtet. J hat hierfür eine Fallliste von gewährten Erziehungsbeistandschaften der letzten Jahre (Zeitraum 01.01.2013 bis 19.09.2018) zur Verfügung gestellt. Daraus wurde eine zufällige Stichprobe von 14 Fällen herausgezogen. Entsprechend der geregelten Zuständigkeiten waren hierfür Akten/Unterlagen des Allgemeinen Sozialdienstes (J/B3) sowie der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (J/B4-4) einzusehen.
Vereinfachte Darstellung der Gewährung von Erziehungsbeistandschaft unter Einbeziehung der Aufgabendurchführung mittels freier Träger:
Ausgangspunkt für die zu leistende Hilfe ist, aufgrund ihrer zu erwartenden Dauer gemäß § 36 Abs. 2 SGB VIII, stets die Ausgestaltung eines Hilfeplans. Die Vorgaben dieses Verfahrens sehen dabei die regelmäßige Prüfung der Leistung auf Geeignetheit und Notwendigkeit vor. Die Prüfung von 14 Fallakten hat gezeigt, dass vorliegend die erforderlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die Hilfepläne wurden entsprechend erstellt. Hilfeplangespräche fanden regelmäßig statt. Die Handlungsschritte zeigten dabei transparent den jeweiligen Sach- und Leistungsstand an. Besonders positiv ist hier die Plausibilitätsprüfung der gewählten Hilfeart durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe hervorzuheben.
Weitere Prüfungspunkte waren überdies die Zuständigkeit, der Leistungsumfang, die Hilfeplanung, die Kosten und Dauer sowie die Wirksamkeit der Maßnahme.
Eine regelmäßige Prüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit wurde zeitgerecht vorgenommen. Bei gegebener Mitwirkungsbereitschaft konnten in sieben Fällen in relativ kurzer Zeit gute Ergebnisse erzielt werden. Gleichwohl kam es auch zu Abbrüchen seitens der Klienten oder Personensorgeberechtigten. Auch stellte sich in einem Fall heraus, dass die Hilfe als gescheitert zu bewerten ist. In weiteren Fällen erfolgten ein Zuständigkeitswechsel zugunsten eines anderen Jugendhilfeträgers, eine Umwandlung der Leistung in die Sozialpädagogische Familienhilfe oder direkt im Anschluss die Erziehung in einer Tagesgruppe. In der Folge ist festzuhalten, dass für einen Großteil der Klienten keine weiteren Hilfen mehr erforderlich waren und sich die gewährte Hilfe als passend erwies.
Die Obergrenze der Hilfe ist entsprechend der ´Nürnberger Regelung´ auf 90 Fachleistungsstunden begrenzt. Bei allen geprüften Fällen wurden die jeweils gültigen Fachleistungsstundensätze (inkl. Ausfallzeiten) korrekt in Anwendung gebracht und entsprechend richtig gebucht.
Hinsichtlich der Festsetzung des Fachleistungsstundensatzes stellte sich seitens Rpr die Frage, inwieweit die fortlaufende Festsetzung der Höhe der Fachleistungsstundensätze (FLS) in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe fällt. Unstrittig hierbei ist, dass das Aushandeln des Entgeltsatzes und die vorbereitenden Arbeiten als Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen werden, nicht jedoch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung in finanzieller Hinsicht der/die endgültige Beschluss/Bewilligung der Entgelthöhe durch den
Stadtrat oder JHA. Rpr bat daher um eine weiterführende Erläuterung, weshalb die nachfolgenden Entgeltanpassungen sei dem Jahr 2008 in rein nachrichtlicher Form im ´Standardbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung´ dem JHA zugeleitet wurden. Mit Stellungnahme vom 21.02.2019 zeigt J an, dass das Aushandeln des FLS-Satzes als Geschäft der laufenden Verwaltung betrachtet wird und der JHA mittels des Jugendhilfestandardberichtes über Kostensteigerungen im Allgemeinen informiert wird. Mit der Stellungnahme bleibt allerdings weiterhin die Frage der endgültigen Beschlussfassung bzw. Bewilligung der FLS-Sätze aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung in finanzieller Hinsicht unbeantwortet, vgl. hierzu Nr. 3.2.2. Allgemeine Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Nürnberg.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass, mit Blick auf die gebotene Rechtssicherheit, die seit dem Jahr 2016 bei RA laufende Anfrage bezüglich der Vergaberechtsrelevanz von Sozialleistungen zum Abschluss gebracht wird. Entsprechend der Stellungnahme sind weitere Gespräche mit RA erforderlich. J befindet sich demzufolge noch auf dem Stand aus dem Jahr 2016.
2.2.10 366100 Kommunale Einrichtungen der Jugendarbeit – Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (J)
Prüfung der Kinder- und Jugendhäuser
Prüfungsbericht vom 03.07.2019
Gegenstand der Prüfung war eine stichprobenartige Prüfung der Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) als Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Hierbei waren insbesondere die Einnahmen und Ausgaben sowie Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit maßgebend. Vor Ort wurden die Räumlichkeiten begutachtet und der tägliche Betrieb erörtert. Von den 18 städtischen Einrichtungen wurden vier zur Prüfung herangezogen.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs. 1 SGB VIII). Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII). Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist als Pflichtaufgabe der Kommune ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Nach § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII soll von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit verwendet werden.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich durch Offenheit, Freiwilligkeit, Geschlechtergerechtigkeit und weitere Grundsätze aus. Sie ist nicht nur für alle Kinder und Jugendlichen ohne Einschränkungen offen, sondern auch in Bezug auf ihre Ergebnisse und Prozesse der Jugendarbeit. Es werden lediglich die Rahmenbedingungen vorgegeben. Sämtliche Angebote basieren auf der freiwilligen Teilnahme von Seiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Ein KiJH definiert sich gem. dem Leitbild der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie folgt:
- Zielgruppe sind Kinder ab sechs Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel
bis 21 Jahren und darüber hinaus bis 27 Jahren,
-
grundsätzlich offen für alle,
-
idealtypisches Raumprogramm mit einer Mindestnutzfläche von 400 qm mit Mehrzweck-
raum, zwei Gruppenräume, eine Werkstatt, eine Cafeteria mit Küche, Büro, sanitäre Anlagen, Abstellräume und optionale Musikübungsräume, Funktionsräume und Außenflächen,
- personelle Ausstattung mit mindestens drei Planstellen in Vollzeit (Leitung Sozialpäd. und
zwei Erzieher/- innen),
- für den laufenden Betrieb und die Ausstattung sollen ausreichende Mittel zur Verfügung
gestellt werden,
- pädagogische Dienstleistungen wie z.B. Veranstaltungen, Alltagstreff für junge Men-
schen, Projekte, Beratung,
- Zweckerfüllung für die Zielgruppen durch z.B. Treffpunkt, Freizeitangebote, Musik, Sport,
Inanspruchnahme der Räumlichkeiten.
Gesamtbudget der 18 Kinder- und Jugendhäuser
| 366100 Kommunale Ein- | 2015 Euro | 2016 Euro | 2017 Euro | 2018 Euro | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| richtungen der Jugendar- | 2015 – 2018 | ||||||
| beit - KIJH | % | ||||||
| K1 Erträge | 150.579 | 149.175 | 140.981 | 144.926 | -4% | ||
| K1 Aufwendungen | 442.845 | 465.134 | 472.375 | 459.163 | 4% | ||
| K 1 - Sachbudget | -292.266 | -315.959 | -331.394 | -314.237 | 8% | ||
| K 2 - Personalbudget-Aktive | -2.890.840 | -3.248.389 | -3.663.682 | -3.557.693 | 23% | ||
| K 4 - Interne Leistungsb. | -995.846 | -999.738 | -940.988 | -1.025.802 | 3% | ||
| K 5 - Sonstiges | -158.945 | -197.666 | -177.293 | -184.494 | 16% | ||
| Gesamt | -4.337.897 | -4.761.752 | -5.113.358 | -5.082.227 | 17% |
2015
Euro
2016
Euro
2017
Euro
2018
Euro
Bezogen auf die insgesamt 18 Kinder- und Jugendhäuser belief sich der Aufwand im Jahr 2018 im Gesamtergebnis auf 5,08 Mio. Euro. Die Einnahmen aus Vermietung, Verkauf, Zuwendungen, Spenden und Beiträgen liegen mit rd. 145.000 Euro deutlich unter den Gesamtkosten der Einrichtungen. Den größten Anteil zu den Kosten trägt das K2 Budget (Personalkosten) bei, das im Betrachtungszeitraum auch die höchste Steigerungsrate aufweist.
Im Rahmen der Prüfung wurden alle vier KiJH besucht. Dabei wurde deutlich, dass durchaus erhebliche Unterschiede zwischen den Einrichtungen vorhanden sind. Diese zeigen sich insbesondere in den Räumlichkeiten, der Gebäudestruktur, der Ausstattung und den administrativen Aufgaben. Die Schwerpunkte liegen in sämtlichen Einrichtungen auf der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Personalausstattung ist hierauf entsprechend abgestimmt. Neben der pädagogischen Arbeit sind insbesondere Verwaltungsaufgaben in den KiJH gegeben.
Nutzungszahlen
| Einrichtung | KiJH Wiese | KiJH | KiJH Geiza | KiJH Klüpfel | |
|---|---|---|---|---|---|
| Glockenhof | |||||
| NT3 2014 | 251 | 311 | 324 | 347 | |
| NZ4 2014 | 13.135 | 23.930 | 17.375 | 23.900 | |
| NT 2015 | 243 | 286 | 318 | 337 | |
| NZ 2015 | 12.105 | 28.410 | 17.069 | 20.609 | |
| NT 2016 | 243 | 314 | 326 | 365 | |
| NZ 2016 | 13.780 | 31.200 | 17.284 | 26.120 | |
| NT 2017 | 208 | 308 | 292 | 359 | |
| NZ 2017 | 9.170 | 34.020 | 17.328 | 27.049 | |
| NT 2018 | 248 | 317 | 312 | 279 | |
| NZ 2018 | 11.632 | 32.544 | 18.865 | 17.547 | |
| Nutzer pro Tag 2018 | 47 | 103 | 60 | 63 |
Die Nutzungszahlen beim KiJH Klüpfel sind aufgrund der Baumaßnahmen im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen, wogegen die Zahlen vom KiJH Glockenhof um rd. 10.000 Nutzer gestiegen sind. Die deutliche Steigerung ist auf die Lage in der Südstadt, die Größe der Einrichtung und insbesondere auf die ab dem Jahr 2015 gestiegenen Zahlen der Flüchtlinge zurückzuführen. Aufgrund von personellen Engpässen im KiJH Wiese kam es im Jahr 2017 zu einem Rückgang der Nutzungszahlen.
Wesentliche Feststellungen
- Nicht in jeder Einrichtung sind die Nutzungsentgelte veröffentlicht. Jede Festlegung einer
Gebühr erfolgt individuell nach Maßstäben der Einrichtung. Aus Sicht von Rpr ist eine einheitliche Veröffentlichung der Entgelte zu veranlassen.
- In den geprüften Einrichtungen sind die Anlagegüter nicht in jedem Fall entsprechend do-
kumentiert, in einigen Fällen waren die Anlagegüter nicht mehr vorhanden.
- Bistroeinnahmen werden in allen geprüften Einrichtungen in unregelmäßigen Abständen
(1 – 4 Wochen) gezählt und abgerechnet. Die hierfür verwendeten Einnahmelisten unterscheiden sich in jeder Einrichtung deutlich. Die Nachvollziehbarkeit der Einnahmen ist in keiner Einrichtung gegeben. Teilweise werden die Bistroeinnahmen mit anderen Einnahmen vermischt und bei der Sparkasse eingezahlt. Der Wechselgeldvorschuss in den Bistrokassen ist sehr unterschiedlich und wird auf den Kassenlisten nicht dokumentiert.
- Wenn für Einkäufe ein Vorschuss aus der Kasse entnommen wird, erfolgt häufig kein Hin-
weis in der Kasse (Betrag, Datum, Person) bezüglich der Entnahme. In jeder geprüften Einrichtung ist die Kassenliste individuell geführt und oft nicht ausreichend dokumentiert. Der Zugang zu der Kasse ist grundsätzlich allen Mitarbeiter/- innen möglich. Eine entsprechende Dokumentation (wer, wann, was) findet nicht statt.
3 NT = Nutzungstage 4 NZ = Nutzungszahlen
- Die Buchungsvorgänge werden einrichtungsübergreifend nicht immer auf dem entspre-
chenden Sachkonto (einheitlich) gebucht. Einzelne Buchungen sind aus Sicht von Rpr einem falschen Sachkonto zugeordnet.
Die KiJH sind im Rahmen der Offenen- Kinder- und Jugendarbeit ein wichtiges Instrument der Jugendhilfe. Die Prüfung hat gezeigt, dass der Fokus der Arbeit deutlich in der Jugendarbeit liegt und die geprüften Häuser hier wichtige und gute Arbeit leisten.
Im Bereich der Verwaltung und Finanzen besteht durchaus Anpassungsbedarf. Gem. § 25 KommHV-Doppik sind Erträge und Einzahlungen vollständig zu erfassen. Die Kassensicherheit in den Barkassen ist nicht gegeben. Zur Vereinfachung dieser Tätigkeiten sollten für alle Einrichtungen entsprechende Listen (für die Kassengeschäfte, das Inventar und die Abrechnungen) zur Verfügung stehen und eine kassenrechtliche Dienstanweisung erlassen werden. Ebenso ist es aus Sicht von Rpr notwendig, die Einrichtungen häufiger in Augenschein zu nehmen. Kleinere Prüfungsfeststellungen wurden während der Prüfung besprochen.
In der Stellungnahme vom 31.07.2019 folgt J den wesentlichen Feststellungen. Mit der Umsetzung einheitlicher Standarts in den KiJH wurde begonnen.
2.2.11 511020 Verkehrsplanung – Verkehrsplanungsamt (Vpl)
Jahresabschluss 2018
Prüfungsbericht vom 17.07.2019
Das Verkehrsplanungsamt (Vpl) ist in Nürnberg als eine eigene Fachdienststelle für Planungsprozesse des Verkehrs im Rahmen der Verkehrssicherungs- und -regelungspflicht sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mobilität im öffentlichen Raum zuständig. Zudem sind bei der Straßenverkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt die Geschäftsführung der Unfallkommission und der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte angesiedelt. Das Verkehrsplanungsamt gliedert sich in die Amtsleitung, eine Stabsabteilung (Verkehrsrecht Vpl/SVR) und drei Fachabteilungen (Verkehrsmanagement Vpl/M, Straßenplanung Vpl/P, Verkehrstechnik Vpl/VT).
Im Rahmen der Gründung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) wurden Zuständigkeiten bzgl. dauerhafter Verkehrsregelungen (befristete Verkehrsmaßnahmen verbleiben bei SÖR/3) zu Ref. VI/Vpl, Abteilung Verkehrsrecht verlagert. Es wurden bei Vpl/SVR im Einzelnen verkehrsrechtliche dauerhafte Einzelanordnungen von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen bzw. Markierungen hinsichtlich gleichförmiger Vorgangsbearbeitung, Kommunikationsbeteiligter und Bearbeitungsdauer stichprobenartig begutachtet.
Das Tätigwerden von Vpl/SVR erfolgt zumeist nach den gesetzlichen Vorgaben oder aufgrund von Beschwerden. Es ist eine Übersicht seit 1998 aller im Jahr bearbeiteten verkehrsrechtlichen Anordnungen in einer Access-Datenbank bei Vpl gespeichert. Fast die Hälfte aller 2018 erfolgten Anordnungen wurden in einem Zeitraum von weniger als 1 Monat nach Rücklauf von SÖR als „ausgeführt“ im System gekennzeichnet. Der Ausführungszeitraum von 20 % Verkehrsanordnungen lag zwischen 1 und 2 Monaten und etwas mehr als ein Drittel dauerten mehr als 2 Monate bis zu einem dreiviertel Jahr (teils witterungsbedingte Verschiebungen, Abhängigkeiten von Fremdbeauftragungen, Vpl interne Prüfungen). Zudem war bei etwa 22 % der Anordnungen kein Ausführungsdatum dokumentiert, wenngleich ein Umsetzen größtenteils versichert wurde. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Daten in der Datenbank zu aktualisieren und dort Nachfragen zu langen Bearbeitungsdauern bzgl. Ausführung kenntlich zu machen.
In den stichprobenartig ausgewählten heterogenen Fällen gab es keine zu beanstandenden Auffälligkeiten. Es war eine einheitliche Sachbearbeitung festzustellen. Die Sachverhalte waren durch beigefügte Schriftverkehre nachvollziehbar, es lagen teils ausführliche Begründungen mit Abwägung aller Belange vor (Ermessensentscheidung von verkehrsrechtlichen Anordnungen). Auf außenstehende Hinweise hatte man immer zeitnah reagiert und an SÖR m.d.B.um Vollzug der Anordnung weitergeleitet.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes steht auch die anordnende Dienststelle in der Verpflichtung, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu prüfen. Bei SVR war allerdings keine stringente Systematik bei den Nachkontrollen als Internes-Kontroll-System erkennbar. Notizen zu teils nachträglichen Kontrollgängen finden sich nicht in der Access-Datenbank, sondern in den jeweiligen Straßenakten. Ziel sollte eine schnelle und unkomplizierte Übersicht von SVR festgelegten und nach Ausführung bereits überwachten verkehrsrechtlichen Anordnungen sein, um gezieltere Nachkontrollen initiieren und ggf. Synergieeffekte bei Außendiensten nutzen zu können. Die Notwendigkeit der Nachkontrollen und Kurznotizen der Ergebnisse zumindest bei den priorisierten Fällen in der Access-Datenbank werden laut Stellungnahme von Vpl künftig zugesichert.
Die Ertragsstruktur des konsumtiven Produktes Verkehrsplanung ist begrenzt und kaum beeinflussbar, da bei Vpl keine Leistungserbringung direkt in Abrechnung mit Bürgern stattfindet. Eine Gegenüberstellung der Aktivpersonalkosten insgesamt (2018 rund 3,6 Mio. Euro) und des K1 Sachbudgets (2018 rund 136 TEuro) lässt erkennen, welche Bedeutung der Einsatz der personellen Kompetenzen für die Verkehrsplanung hat. Die Vergütungen für Leistungen Dritter sind im Verhältnis die größten finanziellen direkten Kostenauswirkungen für das Produkt Verkehrsplanung, weshalb diese ebenfalls Gegenstand der Prüfung waren. Es wird entsprechend der Vorgabe von Rpr laut Aussage von Vpl zukünftig darauf geachtet, insbesondere Markterkundungen, das Vergabeverfahren sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen schriftlich und nachvollziehbar festzuhalten und einen Wettbewerb durchzuführen. Die entgegengebrachte Begründung, dass bei eiligen Aufgaben und speziell benötigten Fachwissen die Einholung von 3 Angeboten schwierig sei, wird von Rpr zur Kenntnis genommen, entbindet aber nicht von den vergaberechtlichen Vorschriften.
Die Prüfung der Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze bezogen auf das K1 Sachbudget insgesamt erwies sich weitestgehend als unauffällig. Der Planansatz 2018 wurde deutlich um rund 156.000 Euro unterschritten, was zweckgebundenen Planungen, die nicht oder nicht vollumfänglich umgesetzt wurden und in Abstimmung mit Stk ins Folgejahr übertragen werden, geschuldet ist. Die richtige Zuordnung der Kosten gemäß Kontierungsrichtlinie zum Sachkonto „Gästebewirtung“ wird von Vpl in Zukunft berücksichtigt. Vpl räumt in ihrer Antwort zudem ein, einzig das für jede Dienststelle ab 2019 bereitgestellte Budget für Gemeinschaftsveranstaltungen zu nutzen. In der Prüfung wurde von Rpr angemerkt, dass der Stadtrat das Budget in Form von Finanzmitteln im Rahmen des Produkthaushalts ausschließlich für dessen Leistungszweck zur Verfügung stellt (Budgethandbuch 2.1.1). Demnach ist eine Finanzierung für Betriebsausflüge bislang nicht impliziert gewesen. Der Zweck von Gemeinschaftsveranstaltungen wurde seitens Rpr nicht in Frage gestellt.
Insgesamt kann bei Vpl eine ordentliche Wirtschaftsführung des einzigen Produktes und eine ernsthafte Herangehensweise an ein Finanzcontrolling festgestellt werden. Die Dienstleistung Verkehrsplanung kommt dem Bürger durch die vorliegende Infrastruktur und die vielfältigen Möglichkeiten von Verkehr unmittelbar zugute. Demnach ist ggf. eine Einbindung der Öffentlichkeit in Verkehrsprojekte und die offene Vermittlung der Handlungen Vpl‘s nach außen von entscheidender Bedeutung. Es zeigte sich insgesamt eine lösungsorientierte Verständigung nach außen. Die große Anzahl an externen Anliegen (ca. 1.000 im Jahr) spiegeln auch den Bedarf an Mitsprache wider. Information und Kommunikation sind auch für die Umsetzung aller internen Kontrollziele von wesentlicher Bedeutung. Positiv beurteilt wird demzufolge der fortwährende amtsinterne Austausch. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, zumindest ergebnisrelevante Aussagen interner Besprechungen schriftlich festzuhalten.
2.2.12 573010 Marktwesen – Marktamt und Landwirtschaftsbe-
hörde (ML) und 111730 Sondernutzungen – Liegenschafts-
amt (LA)
Prüfung Wochenmarkt Hauptmarkt und Sondernutzun-
gen
Prüfungsbericht vom 05.11.2019
Erkenntnisse vergangener, voneinander unabhängiger Prüfungen im Bereich der Märkte und der Sondernutzungen haben dazu geführt, die entsprechenden Verknüpfungen des Wochenmarktes Hauptmarkt mit den Sondernutzungen Verkaufs- und Imbissstände der Altstadt aus dem Geschäftsjahr 2018 zu prüfen. Die Prüfungsfeststellungen wurden am 04.11.2019 zusammen mit Ref. VII, ML, LA, und OA (Ordnungsamt) besprochen.
Bei der Stadt Nürnberg wird zwischen den Standbetreibern der Marktflächen inkl. der Ausweichflächen bei Verlegung (Abhalten des Wochenmarktes nach der Marktsatzung) und Sondernutzern (von Brezenverkaufs-, Verkaufs-, und Imbissständen nach der Sondernutzungssatzung) unterschieden.
Das Marktamt führt als Veranstalter den Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt durch, der gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) als Veranstaltung ganzjährig festgesetzt ist. Für die Benutzung des Marktes sind Gebühren gemäß der Marktgebührensatzung zu entrichten, die im Produkt Marktwesen bei ML verbucht werden.
Das Aufstellen von Verkaufs- oder Imbissständen stellt straßenverkehrsrechtlich eine Sondernutzung dar [Art. 53 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und § 1 Nr. 4 Sondernutzungssatzung (SNS)]. Für Sondernutzungen ist in der Regel eine Erlaubnis vom Liegenschaftsamt erforderlich. Nachdem der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) für den Bau und die Unterhaltung der Straßen als Straßenbaulastträger verantwortlich ist, stehen diesem gemäß BayStrWG alle Sondernutzungsgebühren zu und werden von LA an SÖR umgebucht.
2018 beliefen sich die Marktgebühreneinnahmen bei über 40 Dauerzulassungen für den Wochenmarkt Hauptmarkt auf rund 172 TEuro. LA erzielte mit insgesamt vergleichbaren 28 Sondernutzungen im Altstadtbereich Einnahmen i.H.v. rund 413 TEuro.
Sowohl für den Wochenmarkt Hauptmarkt, als auch für Sondernutzungen wurden städtische Satzungen als Regelungswerk erlassen und als Prüfungsgegenstand miteinander verglichen. Eine Gegenüberstellung der Wochenmarkt- und der Sondernutzungssatzung einschließlich der Bescheide zeigte u.a. unterschiedliche Regularien bei vergleichbaren Leistungen.
Nachfolgende Tabelle zeigt auch unterschiedliche Festlegungen bei der Berechnung der Gebühren.
| Gebührenhöhe | Marktamt und Landwirtschaftsbehörde | Liegenschaftsamt | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Höhe Basisgebühr je m² und Monat | Einheitlich für den Wochenmarkt (sowohl lo- kal als auch bzgl. Warengruppen) Gebühr für selbstvermarktende Erzeugerin- nen und Erzeuger (6,72 Euro netto) Gebühr für Händlerinnen und Händler (9,47 Euro netto) | Grundsätzlich unterschiedlich je nach Zugehörigkeit Straßengruppe 1, 2, 3 oder Art des Standes Gleiche Gebühr für Verkaufsstände/automaten/container (20 Euro, 32 Euro, 45,50 Euro je nach Straßengruppe) aber die Gebühr für Brezenverkaufsstände pauschal (inner- halb der Altstadt 94,60 Euro) und die Gebühr für Imbissstände pauschal (innerhalb der Altstadt 240 Euro) | |||
| Zuschläge auf Basisge- bühr | 50% Eckzuschlag | 50%, 100%, 200%, 300% je nach Stra- ßengruppe und Hausnummer |
Wesentliche Feststellungen folgender unterschiedlicher Regularien
- Es ist festzustellen, dass die Gebührenhöhen deutlich differieren. Bei den durch die Son-
dernutzungen beeinträchtigten Flächen im Altstadtbereich wird zudem größtenteils mit der Straßengruppe 3 und einem 300 %-igem Zuschlag zur Basisgebühr kalkuliert, so dass sich eine Monatsgebühr je m² von 378,40 Euro (Brezenverkauf), 182 Euro (Verkaufsstände) und 960 Euro (Imbissstände) errechnet. Demgegenüber steht die von ML z.B. von Händlern vereinnahmte Monatsgebühr je m² von 11,27 Euro inkl. MwSt. (ohne Eckzuschlag). Die Abweichungen bei den Berechnungen der Gebühren sind bedingt durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen der Gebührensatzungen. Die Marktgebührensatzung wird aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlassen, worin u.a. vorgegeben wird, dass das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Kosten decken sollen (sog. kostendeckende Einrichtung ML). Die Sondernutzungsgebührensatzung basiert auf Art. 18 Abs. 2 a BayStrWG, der u.a. den Gemeinden bzgl. Höhe der Sondernutzungsgebühren durch Satzung ein Ermessen einräumt. Anders als die Gebühren nach der Marktgebührensatzung, können und sollen mit den Sondernutzungsgebühren auch über eine bloße Kostendeckung hinaus, wirtschaftliche Vorteile, die mit der Sondernutzung verbunden sind, abgeschöpft werden.
- Die Sondernutzungserlaubnis gilt nur im Zusammenhang mit anderen erforderlichen Ge-
nehmigungen, insbesondere des Ordnungsamtes, der Bauordnungsbehörde, wohingegen bei ML der Zulassungsbescheid ohne andere Genehmigungen gilt.
- Eine Stromversorgung der Wochenmarktstände kann mit ML direkt über gesonderte Ver-
einbarung und Zahlung einer Strombereitstellungsgebühr abgeschlossen werden, während dies LA für die Sondernutzungen nicht anbietet.
- Aufgrund der Bedeutung des Marktes bzgl. Daseinsversorgung haben die Beschicker an-
ders als die Sondernutzer grundsätzlich die Pflicht am Markttag ihren Stand zu öffnen.
- Bei ML erfolgt die Gebührenanpassung aufgrund betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit
(Kostendeckung). Die Anpassung der Sondernutzungen bei LA basiert auf den Einzelhandelsindexwert (ohne Kraftfahrzeuge) von mind. 1 %.
- Die Wochenmarktsatzung kennt bislang keine Unterscheidung der Warengruppen, wohin-
gegen bei LA durchaus Differenzierungen vorgenommen werden. Bei ML werden in der Arbeitsgruppe „Wochenmärkte“ derzeit Differenzierungen der Warengruppen erarbeitet.
- Es gibt unterschiedliche Richtlinien im Bereich der Altstadt (Gestaltungsrichtlinie Wochen-
markt ML, Sondernutzungsrichtlinie Altstadt LA).
Im Jahr 2018 wurde der Wochenmarkt Hauptmarkt an 139 Tagen für anderweitige Veranstaltungen freigegeben, wodurch eine Verlegung in die Fußgängerzone (Lorenzkirche, Königsstraße und weitere) erfolgte. Davon sind 109 Verlegungstage, welche durch von ML veranstaltete Spezialmärkte (Oster-, Herbst-, Christkindles-, und Trempelmärkte) zustande kamen. Den geringeren Anteil hatten städtische Veranstaltungen (14 Tage) oder Veranstaltungen Dritter (16 Tage). Eine Verlegung im Bereich der Sondernutzungen gibt es in dieser Form aufgrund fehlender Ausweichflächen nicht.
Der Wochenmarkt als Veranstaltung und damit verbunden der Marktplatz auf dem Hauptmarkt sowie die Verlegungsfläche werden nach § 69 GewO von der Genehmigungsbehörde OA auf Antrag des Veranstalters mit Bescheid festgesetzt. Es konnten Bescheide aus den Jahren 1973, 1974 und 1984 vorgelegt werden. In den letzten 35 Jahren gab es hierzu keine Änderungen mehr.
Wesentliche Feststellungen im Zusammenhang mit der Verlegung des Wochenmarktes
-
Auf der Verlegungsfläche kann kein Strom bereitgestellt werden.
-
Im Laufe der Prüfung konnten keine ordnungsgemäß abgelegten Vermessungsprotokolle
vorgelegt werden. Jedoch wurde die Überwachung der Verlegungsfläche in der Besprechung mündlich bestätigt (zuletzt erfolgt Dezember 2018). Die entsprechende Dokumentation wird seitens ML nachgereicht.
- Nach Aussage von ML soll bzw. kann die Verlegungsfläche insgesamt, wie auch im Ein-
zelfall in den Bescheiden erwähnt aus Platzmangel meist kleiner sein. Ein anteiliger Erlass der Zulassungsgebühr für die Zeit der Verlegung ist Rpr nicht bekannt. ML sicherte zu, dass bei der kommenden Gebührenerhöhung etwaigen Ungleichbehandlungen aufgrund der Verlegung entgegengewirkt wird (u.a Strom- und Eckzuschlagsberechnung).
- Die 1973 zunächst versuchsweise festgesetzte Nordseite der Lorenzkirche wurde nach
Beschlussfassung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses nicht mehr im Bescheid von 1974 endgültig und rechtsverbindlich festgesetzt. Die von Rpr festgestellten Widersprüchlichkeiten von Bescheiden aus 1974 und 1984 wurde laut Aussage OA mit einem Bescheid aus 1982 korrigiert, der Rpr während der Prüfung nicht vorlag. Zudem stimmten die in den Bescheiden verbal beschriebenen Verlegungsflächen mit den beigelegten Lageplänen weder überein, noch spiegeln sie die tatsächlich belegte Verlegungsfläche wider. Außerdem decken sich die in dem Bescheid der Verlegung von ML an die Markthändler aktuell genannten Ausweichflächen ebenfalls nicht mit den genehmigten Flächen von OA. Die beteiligten Dienststellen befürworteten einstimmig eine nach 35 Jahren aktualisierte, zusammenfassende gewerberechtliche Festsetzung inkl. einer der tatsächlichen Fläche entsprechenden Abbildung.
Weitere allgemeine wesentliche Prüfungsfeststellungen
- Bei der stichprobenartigen Begutachtung von Verkaufs- und Imbissständen als Son-
dernutzungen wurde festgestellt, dass die Gebühren der Bestandskunden auch abweichend von der Sondernutzungsgebührensatzung erhoben werden. Für Rpr ist es nicht eindeutig nachvollziehbar, dass hier der in der Sondernutzungsgebührensatzung nur für Rahmensätze festgehaltene Ermessensspielraum angewendet wird (§ 2 Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg). LA räumt dies bei der Besprechung ein und wird eine Prüfung und ggf. Abänderung der Berechnungen veranlassen.
- Zwischen ML und LA finden jährlich verschiedene Leistungsverrechnungen u.a. wegen
der Belegung des Hauptmarktes statt. So leistet ML an LA eine jährlich gleichbleibende Mietzahlung für die Nutzung des Hauptmarktes von 10.225,80 Euro. Für die Sondernutzungserlaubnisse (Tisch- und Stuhlaufstellungen) auf dem Hauptmarkt erhält ML entsprechend der jeweils aktuellen Sondernutzungsgebührensatzung anteilige Ausgleichszahlungen (2018: 23.685,75 Euro). Für beide Verrechnungen liegen keine schriftlichen Vereinbarungen unter Einbeziehung von SÖR vor oder konnte die Grundlage der Berechnung erläutert werden. Künftig wird eine einvernehmliche, transparente und schriftlich fixierte Abstimmung aller Beteiligten zugesagt.
- Die Prüfung von Einzelfällen bei ML hat Beanstandungen bezüglich Vollständigkeit der
Akten und Gebührenberechnung des Eckplatzzuschlages ergeben.
- Hinsichtlich der straßenverkehrsrechtlichen Wertung des Wochenmarktes als Sondernut-
zung hat sich aus Sicht von Rpr als Ergebnis herausgestellt, dass nicht automatisch mit einer Marktfestsetzung die Sondernutzungserlaubnis entfällt. Somit schließt die Festsetzung nach § 69 GewO diese weder ein noch macht sie eine solche entbehrlich. LA und ML konnten sich zusammen mit Rpr auf eine formlose Vereinbarung, in der die Befreiung von der Sondernutzungserlaubnis künftig schriftlich festgehalten wird, einigen.
- Im Juli 2019 wurden als Bestandteil der Qualitätsoffensive Wochenmarkt Hauptmarkt
neue Gestaltungsrichtlinien mit detaillierten Gestaltungselementen der Verkaufseinrichtungen, deren Möblierung und Werbung für die Marktstände beschlossen. Im Gegensatz dazu wurde im Oktober 2019 durch Stadtratsbeschluss für die Sondernutzungen von LA eine Sondernutzungsrichtlinie Altstadt erlassen, welche sich nicht auf eine festgelegte Gestaltung, sondern auf die einzudämmende Ausbreitung der Sondernutzungen bezieht. Beide Richtlinien haben zwar grundsätzlich eine Verbesserung und Vereinheitlichung des Altstadtbildes als Ziel, beinhalten aber unterschiedliche Betrachtungsweisen. Die gesondert zu sehenden Verkaufsstände der Stadt Nürnberg als Veranstalter einerseits und Genehmiger von Sondernutzungen andererseits wurden deshalb bewusst durch getrennte Richtlinien geregelt. Dies begründet nach Erläuterung von LA, dass von den Regelungen der Sondernutzungsrichtlinie die vom Marktamt veranstalteten Wochen- und Spezialmärkte ausgenommen werden. Die Erlaubnisbescheide von LA enthalten umgekehrt allerdings den Passus „der Stand muss den auf den anderen Marktflächen (z. B. Hauptmarkt) aufgestellten Ständen entsprechen“. Die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinie auch bei den Verkaufs- und Imbissständen als Sondernutzungen wird demnach seitens LA überprüft und ggf. in der Sondernutzungserlaubnis konkretisiert.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Dienststellen zum Prüfbericht stehen noch aus.
2.2.13 573010 Marktwesen und 555100 Landwirtschaftsbehördli-
che Angelegenheiten – Marktamt und Landwirtschaftsbe-
hörde (ML)
Prüfung der Wirtschaftsführung
Prüfungsbericht vom 14.02.2019
Für die Aufrechterhaltung des Betriebes des Marktamtes und der Landwirtschaftsbehörde (ML) sind eine Vielzahl verschiedenster Güter und Dienstleistungen zu beschaffen. Der Schwerpunkt dieser Prüfung der Wirtschaftsführung lag bei den Aufwendungen. Unter dem Begriff Aufwand versteht man im betriebswirtschaftlichen Sinn den bewerteten Verbrauch aller Güter (Waren und Dienstleistungen) in einer bestimmten Rechnungsperiode. Aufwand kann, muss aber nicht, gleichzeitig Auszahlungen, Ausgaben und Kosten umfassen.
Im nachfolgenden Schaubild wird die Entwicklung der Aufwendungen von 2015 – 2018 dargestellt.
Entwicklung der Aufwendungen
2000000,0 EUR 1800000,0 EUR 1600000,0 EUR 1400000,0 EUR 1200000,0 EUR Sonstige ordentliche 1000000,0 EUR Aufwendungen 800000,0 EUR Aufwendungen Sach- u. 600000,0 EUR Dienstleistungen 400000,0 EUR 200000,0 EUR ,0 EUR 2015 2016 2017 2018
Bei der Betrachtung fällt auf, dass der Gesamtaufwand im Jahr 2016 geringer ausgefallen ist als in den übrigen Jahren. 2017 stieg die Summe der beiden Aufwendungen im Verhältnis zu 2016 wieder um 8,75 %. Ein Grund für den Anstieg im Jahr 2017 ist der Mehraufwand im Sicherheitsbereich durch Maßnahmen zur Abwehr von Terrorgefahr auf den Märkten. 2018 stiegen die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr nochmals um 15,85 %. Hauptgründe sind Reparaturmaßnahmen am Volksfestplatz, sowie eine periodenfremde Rechnung von SÖR für die Reparatur an den Christkindlesmarkt Buden.
Folgende Punkte waren Bestandteil der Prüfung:
-
60 von insgesamt 1207 (5 %) Rechnungsbelegen aus dem Jahr 2017
-
10 Anlagen mit dem Aktivierungsdatum 2015 – 2017
-
10 Vergaben aus den Jahren 2016 – 2018
Resümee
ML bearbeitet eine Vielzahl von Rechnungen mit steigender Tendenz. Trotz der hohen Anzahl an zu bearbeitenden Rechnungen ist die Fehlerquote äußerst gering. Bei den Rechnungsbelegen sowie beim Anlagevermögen gab es keine nennenswerten Beanstandungen. Auf eine angemessene Vergabedokumentation, sowie die rechtliche Notwendigkeit einer eigenständig durchgeführten Vergabe, ist seitens der Dienststelle zukünftig konsequenter zu achten. Die Mängel wurden seitens ML mit der Stellungnahme vom 12.04.2019 größtenteils eingeräumt und deren Behebung zugesichert.
2.2.14 Künstlersozialversicherung
Prüfung des Jahresabschlusses 2018
Prüfungsbericht vom 11.10.2019
Geprüft wurde die Abwicklung der Künstlersozialabgaben und Besteuerung der in Rechnung gestellten Honorare bei der Stiftung Staatstheater im Teilbereich außerhalb des Personalaufwands.
Mit der Einführung der Künstlersozialversicherung (KSV) am 01.01.1983 wurden die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung aufgenommen. Wie Arbeitnehmer tragen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen, die sog. Künstlersozialabgabe, finanziert.
Künstler ist, wer Musik, bildende Kunst oder darstellende Kunst schafft, ausübt oder lehrt (§ 2 Satz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), Informationsschrift Nr. 6).
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt (§ 2 Satz 2 KSVG, Informationsschrift Nr. 6).
Beim Staatstheater gliedern sich die Künstler in drei Gruppen:
- spielzeitverpflichtete Künstler, die in den Theaterbetrieb eingegliedert und damit nichtselb-
ständig sind, werden vom Personalwesen betreut und mit Hilfe des städtischen Abrechnungsprogrammes SAP-HCM als sozialversicherungspflichtig abgerechnet und fallen nicht unter die KSV
- Gäste und Aushilfen mit Sonderverträgen, die ebenfalls vom Personalwesen betreut, aber
über das Abrechnungsprogramm DOPAS bei Th selbst abgerechnet werden. Deren Selbständigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht muss im Einzelfall geprüft werden und sie fallen ggf. unter die KSV
- Künstler und Publizisten, die als nicht abhängig beschäftigte Arbeitnehmer auf freiberufli-
cher Basis tätig werden, und ihre künstlerischen bzw. publizistischen Leistungen in Rechnung stellen. Die Abrechnung und ggf. Feststellung der Künstlersozialversicherungspflicht erfolgt hier über das Rechnungswesen
Die Stiftung Staatstheater als typischer Verwerter (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSVG) unterliegt der Abgabepflicht dem Grunde nach. Maßgeblich für die Erhebung der Künstlersozialabgabe ist allein der Sitz bzw. Tätigkeitsort des Verwerters.
Die Prüfung beschränkt sich auf den Teil der abzuführenden Künstlersozialabgaben im Teilbereich außerhalb des Personalaufwands, die auf die von Freiberuflern in Rechnung gestellten künstlerischen und publizistischen Leistungen entfällt.
Bemessungsgrundlage der KSA sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte (Zuflussprinzip - § 25 KSVG, KSVEntgV), unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst der Versicherungspflicht nach dem KSVG unterliegen.
Im geprüften Kontenbereich werden die relevanten Sachkonten durch die Fachabteilung ausgewertet und nach EXCEL übertragen. Aus den für 2018 ausgewerteten über 600 Buchungen werden manuell die für die Künstlersozialabgabe relevanten Posten ermittelt. Es wurde eine Stichprobe von 20 Fällen gezogen. Die kleineren Feststellungen wurden bereits besprochen und werden ausgeräumt, die Sachbearbeitung wird bei Bedarf angepasst.
Für den geprüften Teil der Konten außerhalb des Personalaufwands ist festzuhalten, dass eine vollständige Prozessautomatisierung der Datenermittlung nicht in Sicht ist. Auch wenn manuelle Prozesse immer ein gewisses Fehlerpotential bergen, hat die Abteilung Rechnungswesen in Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Best-Practice-Verfahren gefunden, um möglichst ordnungsgemäße Daten als Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgaben zur Verfügung zu stellen. Eine Stellungnahme ist nicht erforderlich.
2.2.15 Dezentrale Erfassung zahlungsrelevanter Daten
Prüfung des Jahresabschlusses 2017
Prüfungsbericht vom 15.04.2019
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde im Jahr 2018 die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in mehreren Dienststellen geprüft (siehe Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 – Punkt 2.2.14). Eine entsprechende Prüfung erfolgte beim Eigenbetrieb NürnbergBad.
Geprüft wurden auch hier die unständigen Bezüge für Überstunden, Mehrarbeitsvergütungen und Rufbereitschaften sowie die leistungsorientierte Bezahlung auf Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich:
-
Feststellungs- und Anordnungsbefugnis
-
Belegzwang
-
Funktionstrennung
-
Vier-Augen-Prinzip
Dabei ergaben sich ähnliche Verstöße wie bei den vier geprüften städtischen Dienststellen. Festzustellen waren Verstöße gegen folgende Vorschriften:
-
KommHV-Doppik
-
Arbeitszeitgesetz
-
städtische Vorschriften und Anordnungen des Oberbürgermeisters
Weiterhin stimmten bei einer Mitarbeiterin die Daten der EXCEL-Arbeitszeitkarte nicht mit den Eintragungen im Abrechnungsprogramm überein.
Alle NüBad-spezifischen Feststellungen wurden im Rahmen der Prüfung anerkannt und sind ausgeräumt.
Zum weiteren Vorgehen bezüglich der übergreifenden Feststellungen aufgrund fehlender zentraler Vorgaben und technischer Möglichkeiten wird auf den Beitrag Nr. 2.4.3 im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik verwiesen.
2.3 Kassenprüfungen
Bei der Stadtkasse und den als Teil davon eingerichteten Zahlstellen ist nach Art. 103 Abs. 5 Satz 2 GO i.V.m. § 3 Abs. 1 Kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung (KommPrV) vom Rechnungsprüfungsamt jährlich jeweils mindestens eine unvermutete Kassenprüfung im Auftrag des Oberbürgermeisters durchzuführen. Dies gilt auch für die nicht mit der Stadtkasse verbundenen 4 Sonderkassen bei den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigungsbetrieb Nürnberg, NürnbergStift und Nürnberg- Bad sowie den dort eingerichteten 17 Zahlstellen.
Aufgrund der unmittelbaren Verantwortlichkeit des Rechnungsprüfungsamtes bei Kassenprüfungen gegenüber dem Oberbürgermeister (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GO) wird er dreimal jährlich über die Ergebnisse unterrichtet.
2.4 Informations- und Kommunikationstechnik
2.4.1 Vorbemerkungen
Die Prüfungstätigkeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) erstreckte sich auf folgende Teilaufgaben:
- Prüfung bereits eingesetzter IV-Verfahren und der Organisation des Betriebes auf Ord-
nungsmäßigkeit, Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sowie
- Prüfung von Vergaben im IuK-Bereich und begleitende Prüfung im Rahmen von beson-
deren Leistungen.
Rpr prüft überwiegend begleitend – insbesondere durch die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen der Verwaltung – den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und gibt gutachterliche Stellungnahmen bei Verfahrenseinführungen und Beschaffungen von Hard- und Software sowie Dienstleistungen ab.
Bei folgenden Projekten und Arbeitsgruppen wird derzeit die Entwicklung, Einführung und Vorbereitung für den Einsatz neuer IV-Verfahren begleitend geprüft:
-
Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfolgeprodukt SAP BW/4HANA
-
Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung,
-
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS),
-
Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfassung,
-
Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS).
2.4.2 Prüfung des SAP-Berechtigungssystems
Rpr hat mittels einer GRC-Software (Governance, Risk and Compliance) kritische Berechtigungskombinationen geprüft. Folgende Systeme und Module wurden überprüft:
- Personalmanagementsystem
Produktivsystem - PNP/350, Modul: BC und HCM und
- Rechnungswesen
Produktivsystem - ERP/100, Modul BC und ERP
Prüfungsgegenstand waren die grundlegenden systemtechnischen Anforderungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und sicheren Verarbeitung der Daten in den SAP- Systemen der Stadt Nürnberg für die Personalwirtschaft (SAP-HCM) und das Rechnungswesen (SAP-ERP).
Ziel der Prüfung war es, das Berechtigungskonzept sowie die Systemsicherheit der SAP- Systeme der Stadt Nürnberg zu beurteilen.
Über das Ergebnis der Prüfung wurde bereits im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 berichtet.
Bereinigung der Feststellungen
Gesetzeskritische Berechtigungszugriffe wurden von OrgA/IT-SKN sofort nach Bekanntwerden behoben. Berechtigungen, die zu weitreichend vergeben wurden, sind nach Abstimmung mit den Beteiligten ebenfalls umgehend eingeschränkt bzw. entzogen worden. Zugriffsberechtigungen, die der Funktionstrennung gem. KommHV-Doppik widersprechen, wurden soweit in der Zuständigkeit von OrgA/IT ebenfalls umgehend bereinigt bzw. in den schriftlichen Berechtigungskonzepten von OrgA/IT-SKN in Abstimmung mit Rpr geregelt.
Einige Aufgaben, die der Funktionstrennung unterliegen, die aber im Rahmen der Einführung von SAP sinnvollerweise von SKN erledigt wurden, werden nach und nach in Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen auf diese verlagert.
Im Bereich der Personalwirtschaft (SAP-HCM) konnten alle Feststellungen bereinigt werden. Die Bereinigung wurde durch eine weitere Auswertung mit der GRC-Software im Mai 2019 bestätigt. Offene Punkte wurden in Abstimmung mit einem Fachberater des Herstellers der GRC-Software geklärt.
Die Feststellungen im Bereich des Rechnungswesens (SAP-ERP) wurden ebenfalls größtenteils bereinigt. Allerdings musste festgestellt werden, dass sich in diesem Bereich die Berechtigungsstrukturen wesentlich komplexer gestalten, da hier auch übergreifende Berechtigungen i. V. m. anderen Fachverfahren, SAP-Modulen und Buchungskreisen (z. B. SÖR) berücksichtigt werden müssen.
Weiteres Vorgehen
Die SAP-Systeme unterliegen einer ständigen Erweiterung (z. B. Einführung einer elektronischen Rechnungsverarbeitung), systembedingten Veränderungen (Migration auf BW/4HANA) oder organisatorischen Änderungen in der Zuordnung von Funktionen innerhalb der Stadt Nürnberg. Damit einhergehend müssen auch die Berechtigungsstrukturen in SAP ständig angepasst bzw. erweitert werden.
Zur Überprüfung der Berechtigungen vor Freigabe von Berechtigungsrollen und zur Minimierung der Sicherheitsrisiken wird für die Berechtigungsprüfung innerhalb von SAP ein internes Kontrollsystem (IKS) bei DIP/IT-SKN eingerichtet.
Die von Rpr beschaffte GRC-Software kann nur für die einmalige Prüfung der SAP- Berechtigungssysteme eingesetzt werden. Der Stand der Umsetzung kann mit diesem Tool bis Ende 2019 überprüft werden.
Zur Unterstützung der Verantwortlichen erfolgt 2020 die Beschaffung einer geeignete GRC- Software, mit der auch die erforderliche Dokumentation im Rahmen des IKS erfolgen kann.
Die Leistungsbeschreibung für das Vergabeverfahren erfolgt in Abstimmung mit Rpr.
2.4.3 Prüfung der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Da-
ten
Prüfungsbericht vom 12.07.2019 an Ref. I/II
Die Stadt Nürnberg hat 2004 beschlossen, das Personalabrechnungssystem Paisy durch das Personalmanagementsystem mySAP Human Resources (SAP HR) abzulösen. In diesem Zusammenhang wurde für die Personalsachbearbeitung vor Ort der Time-Managers-Workplace (TMW) zur dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten eingeführt. Aufgrund der dezentralen Erfassung im TMW müssen die Entscheider in den Dienststellen seither sowohl über gesetzliche und tarifrechtliche Kenntnisse als auch über Anwenderkenntnisse in SAP-HCM verfügen. Das der Dezentralisierung zugrundeliegende Organisationskonzept enthält lediglich eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Entlastung der zentralen Datenerfassung, die Mehraufwände bei den dezentralen Dienststellen wurden nicht betrachtet.
Vom Rechnungsprüfungsamt wurde die dezentrale Erfassung von zahlungsrelevanten Daten im Tarifbereich in den Organisationseinheiten
-
Friedhofsverwaltung,
-
Tiergarten,
-
Amt für Organisation und Informationsverarbeitung,
-
Amt für Internationale Beziehungen und
-
Nürnberg Bad
untersucht.
Über die Ergebnisse der Einzelprüfungen wurde bereits im Bericht über die Prüfung des Haushalts- und Wirtschaftsjahres 2017 unter Nr. 2.2.14 berichtet; die Ergebnisse der Prüfung bei NürnbergBad stehen in diesem Bericht unter Nr. 2.2.15.
Geprüft wurden die unständigen Bezüge für Überstunden, Mehrarbeitsvergütungen und Rufbereitschaften sowie die leistungsorientierte Bezahlung auf Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Feststellungs- und Anordnungsbefugnis, des Belegzwangs, der Funktionstrennung und des Vier-Augen-Prinzips.
Die wesentlichen Feststellungen beruhen darauf, dass keine oder nur unzureichende Vorgaben seitens der zentral verantwortlichen Fachdienststellen PA, DIP oder KaSt vorliegen.
Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben
Bei der Prüfung ergaben sich folgende Feststellungen:
- Die Personalsachbearbeiter in den Dienststellen können im Rahmen ihrer Zuständigkei-
ten zahlungsrelevante Daten, auch für sich selbst, eingeben oder verändern, ohne dass diese von einem Zweiten freigegeben werden müssen. Benutzer, die Daten zahlungswirksam ohne Kontrolle im Abrechnungssystem SAP-HCM eingeben dürfen, stellen ein erhebliches Risiko dar. Es fehlt stadtweit eine technische Sicherungsmaßnahme für die Eingabe von zahlungsrelevanten Daten in den Dienststellen.
- Bei manuellen Eingaben ins Abrechnungsprogramm SAP-HCM erfolgte nicht immer eine
Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Außerdem fehlte die Anweisung eines Anordnungsbefugten, die Auszahlung zu tätigen. Nicht alle Aufzeichnungen, die rechnungsbegründende Unterlagen darstellen, waren unterschrieben.
- Die Aufgaben der Kasse gem. § 38 KommHV-Doppik, insbesondere die Prüfung, ob die
formellen Vorschriften für Auszahlungsanordnungen eingehalten wurden, werden derzeit nicht wahrgenommen.
Einheitliche Formulare/Belegzwang
Den Dienststellen wurden von zentraler Seite für die Erfassung der Daten in SAP HCM (SAP- HR) überwiegend technische Arbeitsanweisungen für die Bedienung der Anwendung zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der fehlenden weiteren zentralen Vorgaben musste jede Dienststelle für sich geeignete Prozesse und Vordrucke entwickeln. Die Unterlagen und die Arbeitsweise der Personalsachbearbeitung in den geprüften Organisationseinheiten entsprechen in Bezug auf die Erfassung der unständigen Entgeltbestandteile und der leistungsorientierten Bezahlung nicht den Vorgaben der KommHV-Doppik.
U. E. sollten zukünftig für alle Auszahlungsanordnungen (z. B. Einmal-/Sammelauszahlungsanordnung und die Anweisung „Leistungsorientierte Bezahlung“ LOB) wieder zentral einheitliche Formulare entwickelt werden, die für alle dezentralen Dateneingaben als rechnungsbegründende Unterlagen verwendet werden können.
Fazit der Prüfung
Die Kontrolle der Eingabe sollte im 4-Augen-Prinzip erfolgen, welches von SAP HCM technisch unterstützt wird. Dabei wird der Zugriff auf Infotypen geschützt, indem immer zwei Benutzer nötig sind, um die Daten eines Infotyps anzulegen oder zu ändern. Außerdem muss gewährleistet sein, dass alle erforderlichen Belege vorhanden sind und vorschriftsmäßig aufbewahrt werden.
Aus Rpr-Sicht könnte an die Stelle der Unterschrift des Anordnungsbefugten auf einer Einzeloder Dauerauszahlungsanordnung die Online-Freigabe zahlungsrelevanter Infotypen in SAP- HCM durch den Anordnungsbefugten (asymmetrisches Vier-Augen-Prinzip) treten. Damit könnte auch die bisher fehlende Anordnung auf den Belegen abgebildet werden.
Die Berechtigungen der einzelnen Benutzer sollten in einem Berechtigungskonzept festgelegt und in SAP-HCM als Rolle (Bsp. TMW-User) abgebildet werden.
Die dezentrale Erfassung zahlungsrelevanter Daten in SAP HCM unterliegt derzeit weder seitens der dezentralen Organisationseinheiten (im Rahmen der Anordnungsbefugnis und des Vier-Augen-Prinzips) noch von PA oder KaSt einer Prüfung. Mit der Eingabe der Daten in SAP HCM durch den TMW-User ist die Buchung abschließend bearbeitet und ungeprüft zahlungsrelevant.
Haushaltsrechtliche Grundsätze zum Einsatz und Betrieb automatisierter Verfahren im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen werden nicht vollständig beachtet. Insbesondere fehlen eine ausreichende Funktionstrennung und ein wirksames internes Kontrollsystem. Die Kontrollaufgaben der Anordnungsbefugten und der Kasse werden nur teilweise oder überhaupt nicht wahrgenommen. Auf ein Vier-Augen-Prinzip bei der Erfassung und Freigabe der Daten wird regelmäßig verzichtet.
Die Feststellungen wurden in einem Bericht für Ref. I/II zusammengefasst, da diese mehrere Dienststellen des Referats betreffen. Ref. I/II hat Rpr mitgeteilt, dass die Federführung zur Ausräumung der Feststellungen bei PA liegt.
PA-Stellungnahme vom 20.08.2019
In seiner Stellungnahme erklärt das Personalamt, dass die Beanstandungen von Rpr nachvollziehbar sind. Auch aus Sicht von PA sollte bei der dezentralen Erfassung zahlungsrelevanter Daten ein wirksames Kontrollinstrument etabliert werden.
Im Rahmen der derzeit festgelegten Aufgabenverteilung sieht PA die Zuständigkeit bei DIP/IT- 3/SKN, da dort der erforderliche technische und fachliche Sachverstand vorgehalten wird.
Die Erstellung der Vordrucke als Buchungsunterlagen sollte durch den Fachbereich DIP/IT- 3/SKN erfolgen, da dies auch eine Anlage des TMW-Benutzerhandbuchs ist und technische Angaben für die TMW-User enthält. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen werden von PA in Abstimmung mit Rpr und KaSt vorgegeben.
Für die Sicherung des Vier-Augen-Prinzips sollte wie bei der Sachbearbeitung bei PA eine Sperre der Erfassung und eine Freischaltung durch eine/n Anordnungsbefugte/n stattfinden.
Weiteres Vorgehen
Für die IT-gestützte Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips und den Aufbau eines internen Kontrollsystems wird eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von DIP, KaSt, PA und Rpr eingesetzt.
Über den Stand der Umsetzung wird Rpr wieder berichten.
2.4.4 Migration des SAP-Business-Warehouse auf das Nachfol-
geprodukt SAP BW/4HANA
Ausgangsituation
SAP hat für die städtischen SAP-ERP-Systeme (R/3) das Ende der Wartung und Weiterentwicklung für den 31.12.2025 angekündigt und bot die Umstellung auf das Nachfolgeprodukt SAP S/4HANA an. SAP S/4HANA ist eine neue Technologie auf Basis eines neuen SAPeigenen Datenbanksystems (In-Memory-Technik).
In einem ersten Schritt sollte das SAP-Business-Warehouse (SAP-BW) auf die neue Plattform SAP/HANA portiert werden. SAP-BW unterstützt die Haushaltsplanung und das städtische Finanzcontrolling.
Die Abteilung Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste führte mit der Fa. SAP Deutschland SE & Co. KG ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch.
Im Oktober 2018 wurde Rpr die Vergabe „Beschaffung einer Entwicklungsumgebung von SAP BW/4HANA“ vorgelegt.
Die Prüfung der Vergabe ergab u. a., dass
- für die Beschaffung der Lizenzen mit einer laufend anfallenden Pflegevergütung weder
eine notwendige fachliche Grundsatzentscheidung des Stadtrates für das Projekt vorlag, noch eine ausreichende Projektplanung existierte,
- die für die Realisierung des Projektes SAP-BW-HANA vorgeschriebene Wirtschaftlich-
keitsbetrachtung fehlte,
- die Hardware zum Betrieb der Entwicklungsumgebung möglicherweise zum Zeitpunkt der
Fälligkeit der Zahlung an den Auftragnehmer noch nicht zur Verfügung stünde. Dadurch könnten Kosten für Lizenz und Softwarepflege zu einem Zeitpunkt entstehen, zu dem die Software noch nicht genutzt werden kann.
Beschlüsse zur Weiterentwicklung der SAP-Anwendungslandschaft auf BW/4HANA
Aufgrund der Feststellungen von Rpr wurde dem Personal- und Organisationsausschuss am 11.12.2018 die Grundsatzentscheidung für die Migration zur Beschlussfassung vorgelegt.
Es wurde jedoch klargestellt, dass damit keine Festlegung auf SAP S/4HANA als künftige ERP Software der Stadt Nürnberg getroffen wird. Für diese Entscheidung soll ein Arbeitskreis aufgesetzt werden, der einen Migrationspfad inklusive Sourcing-Konzept erstellt und diese dem POA zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorlegt.
Eine weitergehende Planung des Einsatzes und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde dem POA für das erste Halbjahr 2019 in Aussicht gestellt.
Der POA hat der vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt.
In der Sitzung am 18.12.2018 hat der Bau- und Vergabeausschuss die Vergabe einstimmig beschlossen.
Einsparungen
Die Beschaffungsstelle bei ZD hat angesichts der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes ein späteres Einsetzen der monatlichen Pflegegebühr verhandelt. Daraus ergibt sich eine Einsparung i. H. v. 26.846,40 Euro brutto über einen Zeitraum von vier Jahren.
Weiterer Projektablauf
Im August 2019 ist ein Informationsangebots von SAP über alle zum Betrieb des BW notwendigen Softwarekomponenten und Zugriffslizenzen beim Fachbereich eingegangen. Inklusive Schulung, Beratungs- und Hardwarekosten wurde eine Vergabesumme ermittelt, die erheblich über der ersten Schätzung lag. Mit Rpr fand daraufhin eine Besprechung zur Klärung des weiteren Vorgehens statt.
Auf Anregung von Rpr fand am 13.08.2019 eine Besprechung mit Vertretern von DIP, SKN und Rpr zur Abstimmung der Zeitplanung und dem weiteren Vorgehen statt. Darin wurde u. a. wegen der enormen Gesamtkosten und dem engen Zeitplan für die Umstellung/Migration auf BW/4HANA bis Dezember 2020 das Einverständnis von Stk eingeholt. Rpr wies nochmals explizit darauf hin, dass eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein Zeitplan mit Meilensteinen und Verantwortlichen für das Projekt zwingend erforderlich sind.
Von Rpr mussten folgende Feststellungen getroffen werden:
- Die für Februar/März 2019 vorgesehene Installation des Entwicklungssystems wurde erst
Ende September 2019 durchgeführt, da es zu Lieferengpässen sowohl bei der Hardware als auch bei der Unterstützung der Fa. SAP für die technische Erstinstallation des BW/4HANA-Systems kam.
- Die vorgezogene Vergabe im Dezember 2018 wäre deshalb nicht notwendig gewesen.
Weiteres Vorgehen
Nachdem die von Rpr bereits im November 2018 festgestellten Planungsdefizite nicht behoben wurden, fand am 12.09.2019 ein Abstimmungsgespräch zwischen DIP/IT-L und Rpr statt. In dem Gespräch wurde festgehalten, dass DIP/IT-L b. a. w. die Projektleitung koordinierend begleitet und das Controlling übernimmt.
Die Planungsdefizite wurden umgehend behoben; Rpr wurden die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ein in der Verwaltung abgestimmter Projektzeitplan mit Zuständigkeiten und Meilensteinen vorgelegt.
Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Projektorganisation und ein vollständiges Umsetzungskonzept wird dem POA im Dezember 2019 vorgelegt.
Rpr ist im Rahmen der begleitenden Prüfung Mitglied der Projektgruppe. Die für das Projekt noch erforderlichen Vergaben werden, unabhängig von der Auftragssumme, mit Rpr abgestimmt.
2.4.5 Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung –
e-Rechnung
Am 26.05.2014 ist die EU-Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft getreten und verpflichtet die öffentlichen Verwaltungen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
In Bayern ist die EU-Richtlinie mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) umgesetzt worden. Das Gesetz ist am 30.12.2015 in Kraft getreten. Demnach müssen öffentliche Auftraggeber den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherstellen. Spätestens zum 27.11.2019 sollte der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglicht werden.
Der Termin zum Einsatz der eRechnung wurde zwischenzeitlich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen E-Government-Gesetzes auf den 18.04.2020 verlegt. Zu diesem Stichtag müssen Rechnungen in maschinenlesbarer Form von der Stadt angenommen werden.
Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe hat die Stadt Nürnberg im Juli 2016 das Projekt „Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung – eRechnung“ initiiert. Durch die Umstellung auf eine elektronische Rechnungsbearbeitung für eingehende elektronische Rechnungen sollen Prozesse und Kapazitäten optimiert, Bearbeitungszeiten reduziert, Bearbeitungsqualitäten und Fachwissen gesteigert und Transparenz (Schutz vor Veruntreuung, Auswertbarkeit, elektronische Archivierung) erhöht werden. In das Projekt sind verschiedene städtische Dienststellen und die Eigenbetriebe mit einbezogen.
Die technische Umsetzung erfolgt mit dem Produkt OpenText Vendor Invoice Management (VIM) der Firma SAP, das die bereits bei der Stadt Nürnberg eingesetzten SAP- Standardmodule FI (Finanzwirtschaft) und MM (Materialwirtschaft) standardmäßig unterstützt.
Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts
Rpr beteiligte sich 2019 an dem Projekt im Rahmen der begleitenden Prüfung insbesondere
- an dem Vergabeverfahren zur Beauftragung des externen Dienstleiters (E-Rechnungs-
Provider) zur Entgegennahme und Verarbeitung von Eingangsrechnungen und
- bei rechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur elektronischen Signatur.
Beauftragung eines E-Rechnungs-Providers
Die Stadt Nürnberg geht in ihrem Projekt zur Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Für die Bearbeitung wird ein durchgängiger elektronischer Bearbeitungs- und Freigabeprozess geschaffen. Um einen einheitlichen Prozess einzuführen, sollen nicht nur elektronische Rechnungen über den Workflow verarbeitet werden, sondern auch bildhafte PDF-Rechnungen, die per E -Mail eingehen sowie Papierrechnungen, die postalisch eingehen. Für den Empfang, die Verarbeitung sowie die Bereitstellung der Rechnungsdaten für die Stadt Nürnberg wird derzeit ein Leistungsverzeichnis zur Vergabe an einen Dienstleister erstellt.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen bei postalischen Rechnungen die Abholung aus dem Postfach, den Scanprozess mit temporärer Aufbewahrung und anschließend datenschutzrechtlicher Vernichtung, die Texterkennung (OCR) mit Datenextraktion und Erzeugung einer XRechnung5 sowie die mandantenbezogene Datenbereitstellung zur Abholung durch die Stadt.
Im Falle von digitalen Zugangswegen wird eine E-Mailadresse auf den Dienstleister umgeleitet, der Rechnungen als PDF und in maschinenlesbaren XML-Formaten annimmt. Bei bildhaften PDF-Rechnungen entfällt lediglich der Scanprozess. Ansonsten werden PDFs analog zum Papierprozess aufbereitet.
Gemäß Zeitplanung soll das Vergabeverfahren im 2. Quartal 2020 abgeschlossen sein.
Einbindung der elektronischen Signatur gemäß KommHV-Doppik
Bei der Erteilung der sachlichen und rechnerischen Feststellung und der Erteilung der Zahlungsanordnung schreibt die KommHV-Doppik beim Einsatz automatisierter Verfahren die elektronische Signatur vor.
Zur Einhaltung der Revisionssicherheit und der Beweiswerterhaltung ist nach Meinung von Rpr ein in SAP integriertes dediziertes Rollen- und Benutzerkonzept ausreichend. Das Berechtigungskonzept stellt die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip sicher. Die Nachvollziehbarkeit der Berechtigungsvergabe, des Berechtigungsumfangs und der Veränderung der Benutzerrechte gewährt die Sicherstellung der rechnungsrelevanten Daten im SAP- System. Die Protokollierung in dem SAP-integrierten Workflowsystem zur Rechnungsbearbeitung verhindert unberechtigte Zugriffe und gewährleistet die Authentizität und Integrität.
5 XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen eingeführt wird, die an die öffentlichen Verwaltungen in Deutschland gesendet werden.
Der Einsatz einer elektronischen Signatur würde aufwendige und kostenintensive Anpassungen der Fachsoftware (Individuallösungen) erfordern und es müssten mehrere tausend Zertifikate für Feststellungsbefugte und Anordnungsberechtigte beschafft und verwaltet werden, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für die Revisionssicherheit und Beweiskrafterhaltung entsteht
Am 26.02.2019 fand unter Beteiligung des städtischen Projektleiters und Rpr eine Besprechung beim BKPV in München statt, um zu erörtern unter welchen Voraussetzungen es für die Stadt Nürnberg möglich wäre, auf die elektronische Signatur zu verzichten.
Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen der KommHV- Doppik keine Ausnahmen zulassen. Allerdings wurde vom BKPV der Hinweis gegeben, dass die Stadt Nürnberg eine Ausnahmegenehmigung gem. 117a GO beantragen könnte.
Am 02.05.2019 wurde beim bayerischen Staatsministeriums des Inneren beantragt, aus Gründen der Verfahrensvereinfachung im Haushalts- und Kassenwesen, auf die elektronische Signatur gem. KommHV-Doppik verzichten zu können.
Die Genehmigung stand bis zum Redaktionsschluss noch aus.
Projektstand
Im Juli 2018 wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe der Dienstleistung "Implementierung, Customizing und Programmierung von OpenText Vendor Invoice Management for SAP Solutions (VIM) bei der Stadt Nürnberg" durchgeführt.
Die Zielsetzung soll dabei die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen der EU und des Freistaats Bayern sein, elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Dabei sollen die Mitarbeiter des SAP-Betriebs während der Implementierung gecoacht und geschult werden. Die Anforderungen sollen möglichst im Standard abgebildet werden.
Als Ergebnis des Vergabeverfahrens wurde die arf GmbH aus Nürnberg mit der Implementierung beauftragt. Die Arbeitsaufnahme begann im Dezember 2018 mit der Initialisierung. Bis Ende September 2019 wurde folgende Themen umgesetzt:
-
Installation des SAP-Moduls VIM und Anbindung an die städtische Systemlandschaft,
-
technische und organisatorische Konzeption des VIM-Workflows auf Grundlage der städ-
tischen Anforderungen,
-
System-Customizing, insb. Rollen und Verarbeitungesoptionen,
-
Durchführung von Informationsveranstaltungen und Workshops für städtische Organisati-
onseinheiten,
- Vorbereitung der künftigen Rollen- und Benutzerzuordnung (z. B. Regelung der Feststel-
lungsbefugnisse),
- Erstellung eines Archivierungskonzepts und Implementierung des Belegdurchlaufs.
Im August 2019 wurde ein Systemtest erfolgreich durchgeführt. Die Funktionsfähigkeit des Systems ist gegeben. Offene Punkte werden fortlaufend erfasst und in gemeinsamen Customizing-Terminen, unter Beteiligung der Kasse und Rpr, systematisch abgearbeitet.
Ausblick und weiteres Vorgehen
Die Prüfung der ordnungsgemäßen Rechnungsverarbeitung in VIM durch Rpr unter Einbeziehung eines externen Beraters wird voraussichtlich im 3. Quartal 2020 im Rahmen der Pilotierung durchgeführt.
Projektcontrolling – Stand: Oktober 2019
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurden bis zu 236 Projekttage (PT) mit der arf GmbH vereinbart. Darin enthalten sind 60 PT für Optionen sowie 33 PT für eine erweiterte Konzeptionsphase, von denen 8 PT nach Verhandlung ohne Berechnung angeboten wurden. Zahlungswirksam wurden somit 228 PT im Projektbudget vorgesehen.
Bislang wurden 54,28 Projekttage per 30.06.2019 abgerechnet. Die Rechnung per 31.09.2019 stand zum Redaktionsschluss noch aus. Aufgrund des Weggangs des Projektleiters bei der arf GmbH werden verstärkt Leistungen durch das interne Projektteam erbracht.
Kosten
Die Projektmittel (MIP-Ansatz: 630 TEuro) werden voraussichtlich nicht überschritten.
Zeitplan
Bei der Zeitplanung sind Abweichungen ersichtlich. Die zu Projektbeginn geplante Produktivsetzung zum 01.04.2019 wird aufgrund der erheblichen Volumenausweitung auf PDF- und Papierrechnungen sowie Verzögerungen beim Vergabeverfahren voraussichtlich im Herbst 2020 erfolgen. Der Pilotbetrieb erfolgt voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2020.
2.4.6 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Der Stadtrat hat im Dezember 2009 die Einführung eines einheitlichen Dokumentenmanagementsystems (DMS) bei der Stadtverwaltung Nürnberg beschlossen. Zum Einsatz kommt das Produkt „eGov-Suite“. Für die Einführung wurde ein Projekt gestartet, das die einzelnen Maßnahmen steuert und bündelt. Rpr ist in der Gesamt-Projektgruppe, der AG Release- und Regelwerkspflege und der AG Sicherheit vertreten.
Abschluss des Einführungsprojekts und Übergang in den Regelbetrieb
Nachdem mit acht Pilotdienststellen Erfahrungen für den DMS-Basis-Rollout gesammelt wurden, kann das dabei angewandte Projektvorgehensmodell als grundsätzlich geeignet erklärt werden. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen kann der Basis-Rollout des DMS auf alle Organisationseinheiten und Verfügungsprozesse umgesetzt werden.
Alle organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen dauerhaften Regelbetrieb wurden geschaffen.
Gemäß Auftrag des POA vom 21.05.2019 ist das DMS-Einführungsprojekt mit der Schaffung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen abgeschlossen, auch wenn das DMS noch nicht flächendeckend an jedem Verwaltungsarbeitsplatz im Einsatz ist. Der Maßnahmenplan zum weiteren Rollout wird laufend fortgeschrieben und den jeweiligen Entwicklungen angepasst. Das weitere Ausrollen des DMS erfolgt über angemeldete IT-Maßnahmen der Dienststellen und im Rahmen des Basis-Rollouts.
Projektcontrolling
Im Einführungsprojekt kam es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen, da die erforderliche Personalkapazität nicht vorhanden war, bzw. mehrere Wissensträger das Projekt verlassen hatten. Bei den Dienststellen konnte die erforderliche Mitwirkung im Projekt oftmals aus Ressourcen- bzw. Priorisierungsgründen nicht im erforderlichen Umfang erfolgen, so dass sich hieraus ebenfalls Verzögerungen ergaben.
Die personelle Ausstattung des DMS-Kompetenzteams erscheint mit 8,5 Vollkraftstellen (Stand: 10/2019 mit 7,75 VK besetzt) mittlerweile ausreichend.
Die für das DMS-Projekt bereitgestellten Mitteln i. H. v. 7.910 TEuro waren ausreichend. Für die Jahre 2020 – 2022 sind noch 640 TEuro im MIP vorgesehen, die für den weiteren Rollout erforderlich sind (z. B. Schnittstellen zu Fachverfahren und spezielle Anforderungen aus Projekten wie Projekt Langzeitarchivierung, eRechnung, ePersonalakte etc.).
2.4.7 Personal-Service-Portal und elektronische Arbeitszeiterfas-
sung
Mit POA-Beschluss vom 17.03.2015 wurde die Einführung eines Personal-Service-Portals (PSP) in Verbindung mit einer elektronischen Arbeitszeiterfassung (ELAZ) verabschiedet.
Nach Abschluss der Pilotphase wurde die Verwaltung beauftragt, das PSP samt elektronischer Arbeitszeiterfassung weiter auszurollen (POA-Beschluss vom 16.10.2018).
Rückwirkend zum 01.08.2019 trat die entsprechende Dienstvereinbarung über den Betrieb einer elektronischen Arbeitszeiterfassung bei der Stadt Nürnberg in Kraft. Diese gilt für alle Mitarbeitenden,
- soweit Sie der Rahmendienstvereinbarung über die Regelung und Flexibilisierung der Ar-
beitszeit bei der Stadt Nürnberg unterliegen (Gleitzeit),
- ab dem Moment, ab dem für sie das System zur elektronischen Zeiterfassung eingesetzt
wird.
Darin geregelt ist unter anderem, dass die elektronische Zeiterfassung bei der Stadt Nürnberg einheitlich für alle Teilnehmer grundsätzlich mittels Erfassungsterminals in den Eingangsbereichen der Dienstgebäude erfolgt. In begründeten Fällen ist, eine manuelle Buchung im PSP möglich.
Rpr begleitet das Projekt in der Projektgruppe und der Arbeitsgruppe Technik.
Projektstand
Seit dem 1. Oktober 2019 nehmen auch die Beschäftigten in Dienstgebäuden Burgstraße 4, Theresienstraße 9, Hauptmarkt 16, Hauptmarkt 18 und Äußere Cramer-Klett-Str. 3 an dem System zur elektronischen Zeiterfasssung teil.
Damit sind 21 Organisationseinheiten mit ca. 1.000 Beschäftigten angeschlossen.
Projektcontrolling
Trotz weiterer Nachbesserungen liegen die Projektkosten im Rahmen der Planung.
Die Kosten für die stadtweite Einführung werden voraussichtlich 970 TEuro (Investitionskosten, ohne interne Personalkosten) betragen.
Weiteres Vorgehen
Im April 2019 wurde beschlossen, dass die Projektgruppe in ihrer aktuellen Zusammensetzung als Arbeitsgruppe (AG) bestehen bleibt.
Ziel der AG ist es, die Weiterentwicklung von PSP/ELAZ anhand der umfangreichen Wunschliste zu sortieren und zu priorisieren sowie die technische und personelle Umsetzbarkeit zu prüfen.
Schritt für Schritt soll das System auf möglichst alle Büro- und Verwaltungsgebäude ausgedehnt werden.
Es wird zukünftig 2 Rollout-Termine pro Jahr geben, jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober. Der Anschluss an PSP/ELAZ erfolgt gebäudebezogen vom Stadtkern immer weiter nach außen. Es werden grundsätzlich nur diejenigen Mitarbeitenden einen Zugang zu PSP/ELAZ erhalten, die in den entsprechenden Gebäuden ihren Arbeitsplatz haben.
Rpr wird das Projekt auch weiterhin in der Arbeitsgruppe begleiten.
2.4.8 Anwendergruppe Vergabemanagementsystem (VMS)
Seit 2015 wird bei der Stadt Nürnberg das E-Vergabe-Verfahren der Firma Healy Hudson GmbH als Standard für ein stadteinheitliches elektronisches VMS verwendet.
Die Vergaberechtsreform 2018 schreibt vor, dass bei Vergaben, die den EU-Schwellenwert übersteigen, die Kommunikation und der Informationsaustausch mit elektronischen Mitteln durchzuführen sind. Dies wurde seitens der Stadt Nürnberg zum Anlass genommen alle Vergabestellen an das VMS anzuschließen und auch die Vergaben im unterschwelligen Bereich mittels VMS durchzuführen.
Derzeit werden fast alle Vergaben Rpr elektronisch vorgelegt. Lediglich Nachträge und Vergaben, die im Rahmen von Verhandlungsverfahren durchgeführt werden, können derzeit noch nicht mit der eingesetzten Software verarbeitet werden.
Zwischen der Vergabestelle bei ZD und Rpr wurde vereinbart, dass die Vergaben, die nicht über das VMS abgewickelt werden können, Rpr per DMS-Verfügungsweg zugeleitet und nach Prüfung wieder elektronisch zurückverfügt werden. Somit entsteht kein unnötiger Papiertransfer.
Im VOB-Bereich müssen die Nachträge allerdings weiterhin in Papierform versendet werden, da noch nicht alle beteiligten Dienststellen und Eigenbetriebe das DMS nutzen.
2.4.9 Vergabeprüfung im IT-Bereich
Vergabeprüfungen gem. VBRL
Im Berichtsjahr wurden bis Redaktionsschluss dieses Berichts insgesamt 16 Vergaben mit einer Gesamtsumme von ca. 7,5 Mio. Euro geprüft.
Ersatzbeschaffung von sechs Beamer für das Nicolaus−Copernicus−Planetarium Nürn-
berg
Beim Nicolaus−Copernicus−Planetarium mussten die Beamer der digitalen Fulldome-Projektionsanlage ersetzt werden. Die sechs Beamer mit neuer Lasertechnologie müssen nach der Konfiguration im Planetarium eingebaut und vom Lieferanten des Fulldome-Systems integriert werden. Der Bildungscampus Nürnberg begründete die Beschaffung der sechs Beamer ausführlich und favorisierte eine freihändige Beschaffung der Beamer und die Integration aus einer Hand.
Auf Wunsch vom Beschaffungsmanagement der Zentralen Dienste wurde die Beschaffungsmaßnahme vorab mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Rpr forderte, die Beamer im Wettbewerb zu vergeben. Bei einem Verhandlungsverfahren – ausschließlich mit einem Bieter
- wird auf jeglichen Preis- und Leistungswettbewerb bei der Beschaffung verzichtet; dies führt
oftmals zu überhöhten Preisen.
Die Zentralen Dienste führten daraufhin für die Beschaffung der Beamer ein offenes Verfahren gem. Vergabeverordnung durch. Drei Angebote wurden abgegeben; die Vergabesumme betrug ca. 404 TEuro brutto. Im Vergleich zu der Kostenschätzung konnte ein Betrag in Höhe von ca. 81 TEuro brutto (20,2%) eingespart werden.
Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, dass den Beschaffungen grundsätzlich ein möglichst uneingeschränkter Wettbewerb vorausgehen sollte, weil dadurch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung am besten sichergestellt werden kann.
2.5 Technische Prüfung
2.5.1 Prüfungsspektrum und -durchführung
Neben der sachgerechten Anwendung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften im öffentlichen Bauen umfasst die technische Prüfung die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Normen, wie auch Vertrags- und Verdingungsordnungen (VOB, VgV, HOAI) gegenüber privatrechtlich beauftragten Auftragnehmern und extern beauftragten Architekten und Ingenieuren.
Rpr ist bei der Prüfung von Investitionsansätzen für die Haushaltsplanung und in der Vergabeprüfung von Bau- und Planungsleistungen im Genehmigungsverfahren ab bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen. In den Bau- sowie den Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL und VBRL) sind die Schwellenwerte und Zuständigkeiten für die Information und Beteiligung von Rpr vor den entsprechenden Genehmigungen im Verfahren festgelegt. Bei Bedarf wird in Einzelfällen zur Anwendung einschlägiger Vorschriften und Vertragsgestaltungen beraten. Im Rahmen der Vergabeprüfung werden Checklisten verwendet, die auch der Korruptionsprävention dienen. Daneben werden begleitende Maßnahmenprüfungen und ex post-Prüfungen, insbesondere in Form der Prüfung von Bauabrechnungen durchgeführt.
Unabhängig von der jeweiligen Betriebsform bzw. organisatorischen Zuordnung der Baudienststellen wird die Planung und Bauüberwachung von Maßnahmen in Eigenausführung wie auch die Wahrung der Bauherrnfunktion gegenüber ausführenden Unternehmen und externen Ingenieuren/Architekten geprüft. Grundsätzlich werden nur abgeschlossene Verwaltungshandlungen nachvollzogen. Der Umfang des Prüfungsgebiets macht eine Beschränkung auf Teilgebiete und Stichproben notwendig.
Die Mobile Prüfung ist bei der Bauausführung vor Ort präventiv und unterstützend im Einsatz.
Neben den Gesamtergebnissen zur Vergabeprüfung sind auch Einzelergebnisse von ex-postsowie BIC-Prüfungen verkürzt wiedergegeben.
2.5.2 Prüfungsvolumen
Im Prüfungszeitraum 2018 waren im Rahmen der Vergabeprüfung Vorgänge zu städtischen Baumaßnahmen – einschließlich Eigenbetriebe, ohne Beteiligungsgesellschaften – in Höhe von 137 Mio. Euro zu prüfen.
Die geprüften Vorgänge betrafen Baumaßnahmen, die von Baudienststellen teils selbst durchgeführt, teils extern vergeben aber auch von Bedarfsträgern eigenständig abgewickelt wurden.
Auftragsprüfungen von Vergaben für die Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) vor der Genehmigung fielen in Höhe von insgesamt 0,64 Mio. Euro an. Bauabrechnungen waren im Prüfungszeitraum 2018 nicht zu prüfen.
Für die Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG kommunal) wurden Vergaben in Höhe von insgesamt 13,00 Mio. Euro vorgelegt. Daneben prüfte Rpr von der WBG-K vorgelegte Abrechnungen zu Baubetreuungsleistungen in Höhe von insgesamt 1,81 Mio. Euro.
Für den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) wurde eine Vergabe in Höhe von 1,84 Mio. Euro geprüft.
2.5.3 Materielles Ergebnis
Für 2018 wurden keine materiellen Feststellungen bei Vergaben zu Bauleistungen bzw. Architekten- und Ingenieurleistungen getroffen.
Aus der BIC-Prüfung ergaben sich in diesem Prüfungsjahr materielle Reduzierungen in Höhe von rund 63.000 Euro.
Ein Anteil von 10.786 Euro entfiel auf Rückforderungen aus materiellen Feststellungen bei der ex-post-Prüfung von Abrechnungen einzelner Bauleistungen fertiggestellter Maßnahmen.
Im Rahmen der begleitenden Prüfungen ergaben sich materielle Feststellungen in Höhe von 4.616 Euro.
2.5.4 Prüfungsergebnisse im Einzelnen
2.5.4.1 Vergabeprüfung
Im Rahmen ausgewählter Schwellenwerte steht die Prüfung von Rpr im Verfahren an letzter Stelle vor der Genehmigung und muss rechtzeitig (innerhalb der laufenden Binde-/Zu-schlagsfristen) abgeschlossen sein. Eventuelle Korrekturen, die aufgrund der schwachstellenorientierten Prüfung angebracht erscheinen, sollten dabei im Vorfeld mit den zuständigen Dienststellen einvernehmlich abgestimmt werden.
Bauleistungen bzw. Leistungen in deren Zusammenhang (VOB)
Im Prüfungszeitraum 2018 waren seit 01.01.2018 die neuen Vergabe- und Beschaffungsrichtlinien der Stadt Nürnberg (VBRL) anzuwenden. Nach Nr. 2.10.2 der VBRL besteht für alle Bauvergaben über 500.000 Euro Vorlagepflicht bei Rpr.
Außerdem sind alle Vorgänge ab 100.000 Euro betroffen, bei denen nach öffentlicher und beschränkter Ausschreibung bzw. offenem oder nicht offenem Verfahren nicht der Mindestbietende den Zuschlag erhalten soll.
Freihändige Vergaben sind grundsätzlich ab 100.000 Euro dem Rechnungsprüfungsamt zuzuleiten.
Für Nachtragsangebote (Angebote deren Leistungen nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind) besteht Vorlagepflicht, wenn die ursprüngliche Auftragssumme mit der Erweiterung zusammen mehr als 500.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftragssumme übersteigt oder mehr als 500.000 Euro beträgt.
Auf die Prüfungsgebiete Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2018 jeweils:
Anzahl der Vergaben nach Prüfungsgebieten
Vergabesummen in Mio. Euro nach Prüfungsgebieten
2018 wurden stadtweit (einschließlich Eigenbetriebe, ohne Flughafen Nürnberg GmbH und ohne WBG-K) 131 Bauvergaben aus dem Bereich VOB im Gesamtbetrag von rund 112,33 Mio. Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Anzahl der Vergaben beinhaltete 42 Nachtragsangebote in Höhe von 4,97 Mio. Euro.
Materielle Reduzierungen waren bei der Vergabeprüfung nicht veranlasst.
Formale Feststellungen ergaben sich beispielsweise aus folgenden Gründen:
-
Fehlende Darstellung der Deckung von Nachträgen innerhalb der Gesamtkostensituation
-
In den Verdingungsunterlagen wurde nicht der aktuelle Stand der Formblätter verwendet
-
Fehlende Begründung zu Ursache und Erforderlichkeit geänderter/zusätzlicher Leistun-
gen
-
Ausführung von Nachtragsleistungen vor begonnenem Genehmigungsverfahren
-
Fehlen einer schriftlichen Anordnung zur Ausführung der Leistungen gegenüber den aus-
führenden Unternehmern
-
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit
-
Nachtragsangebote wurden nicht unverzüglich, wie im Vergabehandbuch der Stadt Nürn-
berg vorgesehen, sondern erst mit erheblicher Verspätung eingereicht
- von der Fachdiensstelle in die eVergabe hochgeladene pdf-Dokumente wurden nicht mit
der Vergabeakte verknüpft
Freiberufliche Leistungen an Ingenieure, Architekten und Gutachter
Gem. den im Prüfungszeitraum 2018 anzuwendenden VBRL waren vor der Genehmigungserteilung durch die jeweils zuständigen Instanzen alle Vergabevorschläge über freiberufliche Dienstleistungen ab 100.000 Euro bei Rpr vorzulegen.
Für Auftragserweiterungen und Nachträge besteht Vorlagepflicht, wenn die Gesamtauftragssumme mehr als 100.000 Euro beträgt und die Summe aller Nachträge zugleich insgesamt 20 % der Hauptauftrgssumme übersteigt oder mehr als 100.000 Euro beträgt.
Insgesamt wurden 91 Vorgänge in Höhe von 24,29 Mio. Euro vorgelegt.
Auf die Prüfungsbereiche Tiefbau/Hochbau/Technische Ausrüstung entfielen dabei 2018 jeweils:
Anzahl der Vergaben nach Vergabesumme nach
Prüfungsgebieten Prüfungsgebieten
Formale Feststellungen ergaben sich u. a. aus folgenden Gründen:
- Ungenügende Beschreibung frei zu vereinbarender, nicht der HOAI unterliegender Leis-
tungen
-
Fehlende Vergleichsangebote
-
Nichtbeachtung der gem. VBRL vorgesehenen Genehmigungszuständigkeit
-
Keine ausreichende Dokumentation des Wertungsvorgangs im VgV-Verfahren
2.5.4.2 Kostenprüfung (Bauinvestitionscontrolling, BIC)
Anfang 2010 wurde der BIC-Prozess zur geordneten Durchführung des Planungs- und Bauprozesses von der Bedarfsfeststellung bis zur Realisierung/Fertigstellung bei der Stadt Nürnberg eingeführt.
Ziele des BIC-Prozesses sind:
-
Steuerung und Kontrolle des Planungs- und Bauprozesses
-
Bei Bedarf Einleitung eines festgelegten Eskalationsverfahrens
-
Einhaltung und Dokumentation der festgelegten Planungsschritte
-
Kommunikation der Ergebnisse, insbesondere bei Abweichungen
-
Permanente Kostenkontrolle und Dokumentation
-
Weiterentwicklung von Konzepten und Techniken des Bauinvestitionscontrollings und des
allgemeinen Projektmanagements sowie permanente Qualitätssicherung der Prozesse
Das Rechnungsprüfungsamt erbringt im BIC-Prozess über seine gesetzlichen Aufgaben hinaus Beratungsleistungen für die Stadt als Bauherrin.
In der Phase 2 (Projektkonkretisierung) prüft Rpr die Angemessenheit bzw. Plausibilität des von der Baudienststelle aufgestellten Kostenrahmens für die konventionelle Erstellung. Diese Prüfung erfolgt bei Neubauten i.d.R. über eine Vergleichsberechnung mit einem sogenannten Einwertverfahren, bei dem auf einen Bezugswert (beispielsweise Brutto-Rauminhalt oder Brutto-Grundfläche) zurückgegriffen wird. Dieser wird dann mit einem Kostenkennwert multipliziert und ergibt so die Gesamtkosten des Bauwerks.
In der Phase 3 (Planung) werden die Kosten Rpr erneut vorgelegt, wenn sich Abweichungen von dem in Phase 2 geprüften Kostenrahmen ergeben, um diese zu prüfen.
Bei Projekten, die an externe Planer vergeben werden, wird auch geprüft, ob die Baudienststellen ihren Bauherrenaufgaben im erforderlichen Umfang nachgekommen sind und ob die Kostenermittlungen externer Planer bei der Entgegennahme in Stichproben auf fachliche und sachliche Richtigkeit bewertet wurden. Vor allem wird untersucht, ob bzw. welche Maßnahmen von Prozessbeteiligten zur Kostensteuerung bei Mehrkosten ergriffen wurden.
Die Verantwortung für Kostenplanung und Kostensteuerung liegt, auch wenn die Kostenermittlung durch externe Planer erstellt wurde, grundsätzlich bei der Baudienststelle.
Im Prüfungsjahr 2018 wurden 17 Maßnahmen in Höhe von insgesamt 73,44 Mio. Euro bei Rpr zur Prüfung eingereicht. Es wurden materielle Feststellungen in Höhe von rund 63.000 Euro getroffen.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Neubau von Feuerwehrgerätehäusern
2018 wurden bei Rpr die Kostenermittlungen für drei neu zu errichtende Feuerwehrgerätehäuser (FWGH), die von der WBG-K betreut werden, zur Prüfung vorgelegt:
-
Hofwiesenweg 12, Neubau FWGH Buch mit Gesamtkosten von 4.293.652 Euro
-
Gundelfinger Str. 16, Neubau FWGH Eibach mit Gesamtkosten von 4.093.015 Euro
-
Wacholderweg, Neubau FWGH Gartenstadt mit Gesamtkosten von 4.837.525 Euro
Grundlage der BIC-Anmeldung waren die Kostenberechnungen der von der WBG-K beauftragten externen Planer.
Von Rpr wurde der Kostenkennwert des Bauwerks (KG 300+400) auf Plausibilität geprüft. Hierzu wurde auf die statistischen Kostenkennwerte des BKI (Baukosteninformationszentrum der Deutschen Architektenkammern GmbH) von - gemäß Maßnahmenbeschreibung - vergleichbaren Projekten der Gebäudeart Feuerwehrgerätehäuser aus „BKI Baukosten 2017 Neubau, Teil 1“ zurückgegriffen. Diese ergaben für die KG 300+400 einen durchschnittlichen, indizierten Kostenkennwert von 1.840 Euro/qm BGF.
Die von der WBG-K vorgelegten Kostenkennwerte lagen jeweils unter diesem Kostenkennwert und waren für Rpr plausibel und akzeptabel.
Sanierung und Anbau von Feuerwehrgerätehäusern
Zur Prüfung wurden die Kostenermittlungen von drei Sanierungen (Um- und Anbauten) von Feuerwehrgerätehäusern (FWGH), die von der WBG-K betreut werden, bei Rpr vorgelegt:
-
Kalkgrubenweg 29, Sanierung FWGH Kornburg, Gesamtkosten 1.453.711 Euro
-
Bregenzer Str. 23, Sanierung FWGH Moorenbrunn, Gesamtkosten, 1.911.069 Euro
-
Worzeldorfer Hauptstr. 3, Sanierung FWGH Worzeldorf, Gesamtkosten 2.830.648 Euro
Grundlage der BIC-Anmeldung waren die Kostenberechnungen der von der WBG-K beauftragten externen Planer.
Die Kostenkennwerte (KG 300+400) der drei Maßnahmen lagen unter dem von Rpr ermittelten durchschnittlichen Kostenkennwert für Neubauten der Gebäudeart Feuerwehrgerätehäuser. Sie wurden als plausibel und akzeptabel erachtet.
Kinderhort Hugo-Distler-Straße
Zur Prüfung wurde der Neubau des 3-gruppigen Kinderhortes in der Hugo-Distler-Straße mit Gesamtkosten in Höhe von 4.089.000 Euro vorgelegt.
Grundlage der BIC-Anmeldung war die Kostenberechnung des von der WBG-K beauftragten Planers.
Die Plausibilitätsprüfungen des Kostenkennwertes der Bauwerkskosten (KG 300+400) für den Hortneubau hat ergeben, dass der von der WBG-K vorgelegte Kostenkennwert unter dem Kostenkennwert der Baudienstelle H für diese Gebäudeart lag. Er war für Rpr plausibel und akzeptabel.
Kartäusertor 1 – Sanierung der Gaststätte Tucherbräu am Opernhaus
Die Maßnahme wurde bereits 2011 im BIC-Verfahren mit Gesamtkosten (Kostenschätzung) in Höhe von netto 2.472.300 Euro genehmigt.
Der ursprüngliche Umfang wurde 2016, planungs- und kostenmäßig, um die Erneuerung der Küche und die Sanierung des Biergartens erweitert und von Ref.II/ZS-GM mit Kosten in Höhe von 4.344.050 Euro zur Bearbeitung in der BIC-Phase 3 freigegeben.
Seitens Rpr wurde die Prüfung der Kosten bis zur Erteilung der Baugenehmigung zurückgestellt, da anhand der Erfahrungen aus anderen Sanierungsmaßnahmen nicht auszuschließen war, dass aus der Baugenehmigung kostenrelevante Auflagen resultieren. Nach Erteilung der Baugenehmigung hat das beauftragte Architekturbüro die Kostenberechnung (Stand 16.05.2018) mit Kosten von 5.401.867 Euro zur Prüfung vorgelegt.
Die Kostenberechnung auf Grundlage der Entwurfsplanung war für Rpr plausibel und nachvollziehbar. Es wurde keine Sicherheit für technisch bedingte Kostenrisiken ausgewiesen, auf Nachfrage Rpr wurde mitgeteilt, dass der Bestand sorgfältig überprüft und in der Planung berücksichtigt wurde.
Da aus den Sanierungskosten der Gaststätte Tucherbräu grundsätzlich ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, gab Rpr diesbezüglich entsprechende Handlungsempfehlungen.
Äußere Laufer Gasse 19 – 27, Dachsanierung
Die Maßnahme umfasst die Ertüchtigung des Dachstuhles, die Neueindeckung der Dachflächen, die Erneuerung der Regenrinnen und die Sanierung der Dachterrasse (ehem. Hausmeisterwohnung). Grundlage der BIC-Anmeldung war die Kostenberechnung eines externen Planers in Höhe von 1.488.466 Euro.
Die Einheitspreise kostenrelevanter Positionen wurden von Rpr mit analogen Dachdeckerarbeiten bereits realisierter städtischer und laufender kirchlicher Objekte verglichen. Die zur Prüfung vorgelegten Kosten beinhalteten aus Prüfungssicht, auch unter Berücksichtigung des Baupreisindex und der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, in einzelnen Positionen großzügige verdeckte Sicherheitszuschläge.
Die Plausibilitätsprüfung durch Rpr in Höhe von 1.374.171 Euro lag daher um 114.295 Euro unter der Kostenberechnung des H in Höhe von 1.488.466 Euro. Insbesondere aufgrund der schwierigen Baustellensituation wurde empfohlen, die Differenz in Höhe von 114.295 Euro als gesonderten Sicherheitszuschlag auszuweisen.
BIC 2018-Bielingplatz 2, Peter-Vischer-Schule, Erweiterung Mensa
Die geplante Maßnahme umfasst den Umbau bzw. die Erweiterung der bestehenden Mensa, um eine Erhöhung der Essensausgaben von 100 auf 200 Mahlzeiten pro Tag zu erreichen. Sie befand sich in der Phase 3 des BIC-Verfahrens. Zur Kostenprüfung vorgelegt wurde zunächst ein baufachliches Gutachten vom 08.09.2018 mit Gesamtbaukosten in Höhe von 895.409,21 Euro.
Nach Prüfung Rpr ergaben sich einige Feststellungen, die in einem Zwischenbericht vom 01.10.2018 zusammengefasst wurden. Nach einem Klärungsgespräch am 09.10.2018 unter Teilnahme von H, Stk, SchA, 3. BM und Rpr wurde am 29.10. ein überarbeitetes baufachliches Gutachten bei Rpr eingereicht. Dieses schloss mit Gesamtbaukosten in Höhe von 888.780,39 Euro ab.
Nach Prüfung der Kostenannahmen und Mengenansätze kostenrelevanter Positionen erschien die vorgelegte Kostenberechnung im Wesentlichen realistisch und angemessen.
Darüber hinaus wurden folgende Feststellungen getroffen:
- Hoch angesetzte pauschale Kostenannahme für die Baustelleneinrichtung; eine Auf-
schlüsselung bzw. nachvollziehbare Hinterlegung der Kosten anhand von Vergleichsdaten erfolgte auch nach Hinweis im Zwischenbericht nicht.
- Doppelte Erfassung der Kosten für Abbau, Entsorgung und Einlagerung im Leistungsbe-
reich der Küchenplanung
- Überhöhtes Honorarangebot für die Objektplanung des Architekten (Honorarzone IV statt
III, Umbauzuschlag 30 % statt 20 %) und sich hieraus ergebende Abweichungen zum städtischen Standard in Höhe von ca. 13.770 Euro. Nach dem Zwischenbericht wurde ein überarbeitetes Honorarangebot vorgelegt. Hierin wurde der Wert für die vorhandene Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten nicht korrekt berücksichtigt. Eine schriftliche Beauftragung des Architekten fehlte bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Vermerks.
- Nicht korrekte Ermittlung der Bauverwaltungskosten; eine Korrektur erfolgte im überarbei-
teten baufachlichen Gutachten auch nach dem Zwischenbericht nicht.
- Fehlende Dokumentation zu den bereits getroffenen Maßnahmen zur Kostensteuerung
bzw. -einsparung.
Auf die erneute Vorlage eines korrigierten baufachlichen Gutachtens, bei dem o. g. Feststellungen ausgeräumt wurden, wurde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit bzw. Relevanz für die Beschlussfassung im Ältestenrat seitens Rpr verzichtet.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Gesamtbaukosten gerundet in Höhe von 889.000 Euro für die Erweiterung der Mensa als Kostenobergrenze festzulegen.
Ausbau Bahnhofstraße/Knoten Marienstraße
Grundlage für die Kostenprüfung durch Rpr waren die Kostenaufstellungen der beteiligten SÖR-Fachbereiche. Es wurde kein externer Planer beauftragt.
Die Gesamtsumme der Baumaßnahme wurde von SÖR/1-S in Höhe von rund 2.813.000 Euro brutto vorgelegt. In der Kostenaufstellung mit den einzelnen Gewerken hat SÖR/1-S irrtümlich für den Straßenbau die netto-Baukosten einschließlich 5 % für „Kleinleistungen“ angesetzt und
sodann der netto-Gesamtsumme wiederum pauschal 5 % für „Kleinleistungen“ hinzugerechnet. Die Kosten wurden von Rpr richtiggestellt, sodass letztlich eine um 63.000,00 Euro geringere Gesamtsumme von rund 2.750.000 Euro ermittelt wurde.
Mit Schreiben des Referenten für Finanzen, Personal, IT und Organisation vom 24.10.2018 an die im mittelfristigen Investitionsplan (MIP) beteiligten Baudienststellen H, SÖR, UB und WBG-K war darauf hingewiesen worden, dass etwaige Sicherheitszuschläge für Unvorhergesehenes und Unwägbarkeiten nicht akzeptiert werden können. Des Weiteren wurde in diesem Schreiben gefordert, dass im Falle einer Kostenmehrung durch unvorhergesehene Umstände Anstrengungen unternommen werden müssen, die Mehrkosten im Rahmen der im Projekt- Freeze bewilligten Gesamtkosten innerhalb der Maßnahme zu kompensieren. Wenn dies nicht gelänge, müsste ein Nachtrags-BRL-Verfahren in die Wege geleitet werden und der Ältestenrat und Finanzausschuss durch die BIC-Geschäftsstelle informiert werden. Daher hat Rpr dem Bericht zur Kostenprüfung eine Kostenübersicht beigefügt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme in Höhe von rund 2.750.000 Euro teilen sich auf in reine Baukosten mit 2.620.000 Euro und Unvorhergesehenes mit 130.000 Euro.
Die Baumaßnahme ist bisher nicht in den MIP aufgenommen worden.
Radweg Erlanger Straße zwischen Nordring und Äußere Brucker Straße
Grundlage für die Kostenprüfung durch Rpr waren die Unterlagen von SÖR/1-S vom 23.05.2018 sowie ein Lageplan vom Verkehrsplanungsamt (Vpl). Die Kosten waren von den Baudienststellen des SÖR aufgestellt worden, ein externer Planer war nicht beauftragt. Es wurden Kosten in Höhe von 824.000 Euro vorgelegt.
In der Erlanger Straße existiert in diesem Bereich stadtauswärts kein akzeptables Angebot für Radfahrer. Es steht entweder kein oder nur ein kombinierter Geh-/Radweg zur Verfügung. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fahrbahnfläche der Erlanger Straße zugunsten eines Radstreifens umzugestalten. Durch die Verschmälerung der jetzt 3,50 m/4,00 m breiten Fahrspuren auf 3,00 m und 3,50 m müssen sowohl die Fahrbahn samt zugehöriger Entwässerungseinrichtung als auch der Gehweg mit Bordstein umgebaut werden.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft, es wurde empfohlen, die vorgelegten 824.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
Grünanlage Röthenbach Ost
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr waren das baufachliche Gutachten der Bau-dienststelle SÖR/1-G vom 21.06.2018 sowie die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung und dem Lageplan des Freianlagenplaners. Es wurden Gesamtkosten in Höhe von 2.850.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die vorgelegten Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Massen- und Men-genansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Baukosten in Höhe von brutto 2.850.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
Generalsanierung Dr.-Gustav-Heinemann-Brücke
Grundlage für die Kostenprüfung durch Rpr waren die Unterlagen zur Erlangung der MIP- Reife, aufgestellt durch SÖR/1-B/1 am 18.06.2018. Neben dem baufachlichen Gutachten von
SÖR wurden die SÖR-Kostenzusammenstellung mit Anlagen und die Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs vom beteiligten Ingenieurbüro zur Rpr-Kostenprüfung herangezogen. Es wurden Gesamtkosten in Höhe von 21.217.500 Euro vorgelegt.
Die Brücke überführt mit ihren vier Fahrspuren (Bundesstraße 4R) den Wöhrder See auf einer Länge von etwa 210 m, aufgeteilt in drei Brückenfelder. Die Brücke ist 26 m breit und hat eine Fläche von ca. 5.400 m². Die Arbeiten finden über dem Gewässer Wöhrder See statt, außerdem liegt die Brücke im Landschaftsschutzgebiet. Entsprechende Einhausungen und Vorkehrungen müssen während der Bauzeit getroffen werden, damit Umweltauflagen eingehalten werden.
Im Bereich von undichten Entwässerungsleitungen und Übergangskonstruktionen (ÜKOs) hat chloridhaltiges Wasser den Überbau und die Widerlager stark angegriffen. Chloridhaltiges Wasser ist mit den Straßenabwässern durch den Hohlkasten des Widerlagers bis in die erdseitige Hinterfüllung abgeflossen. Abdichtung, Fahrbahnbelag und Brückenkappen mit Gehweg einschließlich der Geländer und Schutzeinrichtungen sind altersbedingt beschädigt und müssen erneuert werden.
Der Straßenaufbau auf der Brücke wird vollständig zurückgebaut. Am Brückenüberbau müssen die Fahrbahntafel sowie die Hohlkästen der Brückenfelder innen und außen saniert werden. Entwässerungsleitungen werden erneuert. Die Widerlager werden erdseitig freigelegt. Dazu müssen tiefe Baugruben im Schutz von Verbauwänden ausgehoben werden. Die vorhandenen Hinterfüllungen müssen entsorgt und erneuert werden. Drainagen sind einzubauen, damit das sich sammelnde Wasser abgeleitet wird. Der Beton der erdseitigen Widerlagerwände ist wahrscheinlich beschädigt und muss saniert werden.
Von Vpl ist die Baudienststelle angewiesen worden, mit der Wiederherstellung der Straße die Aufteilung der Breiten von Fahrspuren und Geh- und Radweg zu verändern. Die Auto-fahrspuren werden etwas schmäler, dafür werden die außenliegenden Brückenkappen breiter, um dem Gehweg und dem Radweg eigene Bereiche zu verschaffen. Der veränderte Straßenquerschnitt muss in den anliegenden Straßen angepasst werden, sodass dadurch ein vermehrter Straßenbau erforderlich wird.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Kosten sind von SÖR aus Erfahrungswerten von anderen, jetzt laufenden Maßnahmen von Brückeninstandsetzungen aufgestellt worden. Zur Ermittlung des Bauinvestitionsvolumens hat die Baudienststelle eine Kostenschätzung gemäß der BIC-Phase 3 aufgestellt. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-B vorgelegten Kosten in Höhe von abgerundet brutto 21.200.000 Euro zu übernehmen
Generalsanierung der Radwege entlang der Münchner Straße zwischen Frankenstraße
und Bauernfeindstraße
Dem Rechnungsprüfungsamt wurde zur Kostenprüfung von StK/1 die „Genehmigung von Objektkosten der Generalsanierung und Erweiterung der Radwege entlang der Münchner Straße“ vorgelegt. Die Sanierungsarbeiten werden aus der MIP-Pauschale Nr. 42 (P 541 42 00000 U) „Bau von öffentlichen Radwegen“ finanziert. Die Gesamtkosten wurden von SÖR/2-B/5 mit brutto 700.000 Euro angegeben.
Die Kosten wurden von SÖR/2-B/5 aufgrund von Ausschreibungsergebnissen aus dem Jahr 2017 ermittelt. Sie wurden von Rpr als plausibel und marktüblich erachtet.
Fahrradparkhaus Nelson-Mandela-Platz
Grundlage der Kostenprüfung waren die Kostenberechnung des Architekturbüros vom 09.05.2018 mit einer Überarbeitung vom 14.08.2018 sowie die Entwurfspläne des Fahrradparkhauses. Ein baufachliches Gutachten wurde nicht vorgelegt.
Die Kosten des Fahrradparkhauses sind bereits in der Nr. 47 des MIP für die Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes enthalten. Die Kosten für den Platz waren im März 2015 unter damaliger Federführung von Stpl/3 vom beteiligten Landschaftsarchitekten ermittelt worden. In dessen Kostenberechnung für den Platzumbau waren seinerzeit von Stpl für das Fahrradparkhaus in den entsprechenden DIN 276-Kostengruppen für Hochbauten Pauschalbeträge angesetzt worden. Damals belief sich der anteilige Gesamtbetrag für das Fahrradparkhaus auf brutto 1.450.000 Euro.
Nun wurde für das Fahrradparkhaus die Kostenberechnung des inzwischen beauftragten Architektenbüros mit Kosten in Höhe von 1.600.000 Euro (inkl. 19 %MwSt.) vorgelegt. Darin sind die Kosten für den gesamten Baugrubenaushub und für den Bodenbelag im Fahrradparkhaus nicht enthalten. Diese Leistungen werden von SÖR im Zuge des bereits laufenden Platzumbaus erbracht.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von Ref. VI vorgelegten Baukosten in Höhe von brutto 1.600.000 Euro als Kostenobergrenze festzulegen.
Westfriedhof – Sanierung Urnennischenwände
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten von SÖR/1-G/1 vom 04.06.2018 sowie die Kostenberechnung des Landschaftsarchitekten vom 22.05.2018.
Die vorhandenen Urnennischenwände mit ihren umgebenden Bereichen sind extrem baufällig. Ziel ist es, die Nutzbarkeit und den verkehrssicheren Zustand wiederherzustellen. Die Bereiche bleiben in ihren Funktionen unverändert. Die hier vorgelegten Kosten enthalten die Kosten für die Urnennischenwände II bis VI sowie für die anliegenden Treppen 2 und 4-6. Für die Gesamtmaßnahme wurden Kosten in Höhe von brutto 1.439.078 Euro ermittelt.
Die Höhe der Einheitspreise wurde aus der bereits sanierten Urnennischenwand I mit den dazugehörigen Treppen übernommen. Diese bereits abgerechneten Kosten wurden den Kostenberechnungen beigelegt. Zur Kontrolle wurden von Rpr kostenrelevante Positionen auf Plausibilität geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammen gehörender Positionen in der Kostenberechnung untereinander plausibel sind.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die vorgelegten Kosten als Kostenobergrenze in Höhe von aufgerundet brutto 1.440.000 Euro festzulegen.
Neubau Proeslerstraße – Bebauungsplan Nr. 4288
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war der Erläuterungsbericht zum Objektplan der Straßenbaumaßnahme von SÖR/1-S vom 06.12.2017 und die Kostenberechnungen der SÖR- Fachabteilungen für die beteiligten Gewerke. Es wurde kein externer Objektplaner beauftragt.
Für den Neubau der Straße (incl. Straßenbegleitgrün und Straßenbeleuchtung) wurden Kosten in Höhe von brutto 2.339.000 Euro vorgelegt. Die Baukosten der Straßenfläche sind auf Basis des SÖR-Preisspeichers vom November 2016 ermittelt worden. Ein Teuerungszuschlag von 3 % wurde zum Ansatz gebracht.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-S/1 vorgelegten Baukosten für die Herstellung der Straßenflächen in Höhe von brutto 2.339.000 Euro zu übernehmen.
Teilsanierung der Grünanlage Cramer-Klett-Park
Grundlage der Kostenprüfung durch Rpr war das baufachliche Gutachten der Baudienststelle SÖR/1-G vom 07.12.2017, die Baukostenzusammenstellung von SÖR/1-G vom 20.11.2017 und die Kostenberechnung des Freianlagenplaners. Es wurden Kosten von 1.395.000 Euro vorgelegt.
Von Rpr wurden die Kosten auf Plausibilität geprüft. Die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung waren untereinander plausibel, die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Baukosten in Höhe von brutto 1.395.000 Euro zu übernehmen.
Ersatzneubau Brücke Sigmundstraße (Überführung des Frankenschnellwegs)
Grundlage für die Kostenprüfung durch Rpr waren die umfangreichen Unterlagen von SÖR/FSW vom 04.09.2018. Die Entwurfsplanung des beteiligten Ingenieurbüros mit der Kostenberechnung und den dazugehörigen Plänen war ebenfalls enthalten.
Die vorhandene Brücke zur Überführung des Frankenschnellwegs über die Sigmundstraße stammt aus dem Jahr 1967. Die statische Nachrechnung hat ergeben, dass sowohl die bestehenden Überbauten als auch die Wiederlager nicht auf die aktuellen Verkehrslasten ausgelegt sind. Es wird keine wirtschaftliche Möglichkeit gesehen, die Brücke zu sanieren und zu verstärken, sodass die Brücke erneuert werden muss.
Die neue Brücke erhält wieder zwei getrennte Überbauten und wird auf überschnittenen Bohrpfahlwänden gegründet. Der südliche Brückenüberbau erhält in Vorbereitung auf den Ausbau des Frankenschnellwegs eine zusätzliche Fahrspur. Die neue Brücke wird somit breiter und länger – sie ist jedoch anhand von Variantenuntersuchungen die wirtschaftlichste Lösung.
Von Rpr wurden die ursprünglich vorgelegten Kosten in Höhe von 4.620.000 Euro auf Plausibilität geprüft. Die Kosten wurden vom beteiligten Ingenieurbüro aus Erfahrungswerten von anderen Maßnahmen, die das Büro vor Kurzem geplant und gebaut hat, aufgestellt. Rpr gab jedoch bezüglich der Höhe der Entsorgungskosten von Bodenaushub zu Bedenken, dass diese zu gering angesetzt sein könnten. Nach Rücksprache mit der Baudienststelle hat diese die Deponiekosten für den Bodenaushub um brutto 108.000 Euro (einschl. aller Nebenkosten) erhöht. Die damit berichtigte Kostenberechnung belief sich auf rund 4.730.000 Euro. Von Prüfungsseite wurde empfohlen, diese Kosten als Kostenobergrenze festzulegen.
Quartierspark Eberhardshof (Quellepark)
Grundlagen der Kostenprüfung durch Rpr waren das baufachliche Gutachten der Baudienststelle SÖR/V mit SÖR/1-G vom 25.07.2018 sowie die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung und dem Lageplan des Freianlagenplaners. Es wurden Kosten von rund 2.260.000 Euro vorgelegt.
Die gesamte Grünfläche beträgt 10.300 m². Davon werden ca. 8.300 m² als Park mit verschiedenen Nutzeransprüchen wie Spielplatz, Wasserspiel, Bewegungsraum, Ruhebereich und Platzfläche gestaltet.
Von Rpr wurden die Kostenansätze auf Plausibilität geprüft. Die Massen- und Mengenansätze bautechnisch zusammengehörender Positionen in der Kostenberechnung des Freianlagenplaners waren untereinander plausibel. Die Höhe der Einheitspreise erschien angemessen. Seitens Rpr wurde SÖR/1-G aufgefordert, für die Verwertung von Asphalt oder belastetem Boden noch Kosten zu berücksichtigen.
Gemäß Antwort SÖR/1-G per Mail vom 13.09.2018 werden keine Verwertungskosten erwartet, diese wurden somit in der Kostenermittlung nicht berücksichtigt.
Von Prüfungsseite wurde empfohlen, die von SÖR/1-G vorgelegten Kosten in Höhe von rund 2.260.000 Euro brutto zu übernehmen.
2.5.4.3 Mobile Prüfung
Das Vertragssoll, das mit der Auftragserteilung erfüllt werden muss, wird durch die Gesamtheit der Angaben über die ausgeschriebenen Leistungen definiert. Durch unvorschriftsmäßige oder vereinfachte technische Ausführung werden Leistungen gegenüber dem Vertrag erspart. Eine geänderte oder minderwertige Ausführung der geschuldeten Leistung wird dadurch unter Umständen überhöht vergütet. Durch das Nichteinhalten von vertraglichen Pflichten auf der Seite der Ausführenden können erhebliche finanzielle Nachteile bei der Baudurchführung entstehen.
Das Ziel der mobilen Prüfung ist Schadensprävention und Minimierung des Risikos überhöhter Abrechnungen. Ausführende Firmen müssen mit einem unvermittelten Besuch der mobilen Prüfung rechnen. Letztendlich haben aber die Baudienststellen bzw. beauftragte Ingenieure/Architekten die Verantwortung bei der Bauaufsicht. Im Gegensatz zu anderen Prüfungsergebnissen lässt sich der Wert dieser Prüfung nicht materiell bemessen.
Feststellungen werden in der Regel formlos mit der zuständigen Baudienststelle abgeklärt und die Erledigung überwacht. Müssen in kritischen Situationen Entscheidungen gefällt werden, werden diese im Rahmen der Prüfung mitgetragen. Alle Baustellenbegehungen werden umfangreich dokumentiert. Bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und Abrechnungsprüfungen kann auf dieses Material zurückgegriffen werden.
2018 wurden im Hochbau 11, bei SUN 9, bei SÖR grau (Straßenbau) 13 und bei SÖR grün (Gartenbau) 7 Maßnahmen regelmäßig besucht. Die Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Mitarbeitern verlief in allen Bereichen kooperativ. Hinweise und Feststellungen wurden von den verantwortlichen Mitarbeitern angenommen und den ausführenden Firmen gegenüber meist zügig umgesetzt.
2.5.4.4 Ex post-Prüfungen
Bei der ex post-Prüfung werden ausgewählte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Schwerpunkte geprüft. Neben der reinen Abrechnungsprüfung wird dabei auch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens und der haushaltsrechtlichen Belange nach den bei der Projektabwicklung gültigen Vorschriften geprüft.
Tatsächlich ausgeführte Mengen werden, soweit vorhanden, mit den Angebotspreisen der ursprünglich nächstfordernden Bieter hochgerechnet, die Ursachen von Nachträgen kritisch hinterfragt, Abrechnungsfehler aufgezeigt und Maßnahmen zur Verfahrensverbesserung empfohlen.
In der Bauabrechnung sind die genehmigten Mittel – einschließlich Nachträge – den tatsächlichen Ausgaben gegenüberzustellen.
Nach Nr. 8 (1) BRL wären die Bauabrechnungen unverzüglich nach der Inbetriebnahme der Einrichtung von der Baudienststelle zu erstellen. Werden jedoch im Rahmen der Prüfungsplanung Informationen für eine Schwerpunktprüfung bei den Dienststellen angefordert, liegt oftmals noch keine Schlussrechnung der fertiggestellten Maßnahmen vor und Genehmigungen für Nachträge stehen noch aus. Laut den Baufertigstellungsanzeigen hätten die Maßnahmen verwaltungstechnisch jedoch längst abgeschlossen sein müssen.
Im Prüfungszeitraum konnten 13 Prüfungen abgeschlossen werden.
Aus der Rückforderung von Überzahlungen ergaben sich finanzielle Auswirkungen in Höhe von 10.786 Euro.
Zu den Prüfungen im Einzelnen:
Unschlittplatz 7a, Teilsanierung – Dachdecker- und Zimmererarbeiten
Bei o. g. Baumaßnahme wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerkes Dachdecker- und Zimmererarbeiten geprüft.
Rpr stellte nach Sichtung der Unterlagen fest, dass Teile der Rechnung nicht prüfbar waren bzw. nur noch mit einem unvertretbar hohen Aufwand geprüft werden konnten, weil rechnungsbegründende Unterlagen, wie abgestimmte Aufmaße, unvollständig waren bzw. fehlten. Lediglich die rechnerische Prüfung der Einzelpositionen (Mengen multipliziert mit Einheitspreisen) und des Gesamtergebnisses war möglich.
Die Aufmaßerstellung bzw. -anerkennung ist eine Grundleistung in der LPh 8 nach § 15 Abs. 2 HOAI bei der Beauftragung von freiberuflich Tätigen.
Mit dem Prüfungsvermerk wurde empfohlen, das Honorar des beauftragten Architekten um diese Teilleistung zu kürzen.
Van-Gogh-Straße 5, Neubau Haus für Kinder – Objektplanung
Bei o. g. Baumaßnahme wurde die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung der Objektplaner-leistung insbesondere im Hinblick auf die anrechenbaren Kosten sowie deren Übereinstimmung mit den vertraglichen Vereinbarungen geprüft.
Insgesamt war festzustellen, dass das Honorar nicht korrekt ermittelt wurde. Für die Leistungsphase 4 (Lph 4) Genehmigungsplanung wurden 6 % des Honorars anstatt der korrekten 3 % nach § 34 HOAI 2013 verrechnet.
Daraus ergab sich eine Überzahlung bei der 14. Abschlagsrechnung in Höhe von 8.948,61 Euro brutto.
Mit dem Prüfungsvermerk wurde empfohlen, bei der noch ausstehenden Schlussrechnung den korrekten Prozentsatz zugrunde zu legen.
Van-Gogh-Straße 5, Neubau Haus für Kinder – Baumeisterarbeiten
Bei o. g. Baumaßnahme wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung des Gewerkes Rohbauarbeiten geprüft. Insgesamt ergab die Prüfung materielle Feststellungen in Höhe von 1.139,50 Euro.
Die Abweichung entstand, da Kürzungen wegen Anlastungen aus den Gewerken Fliesen-, Putzer- und Malerarbeiten von der 6. AZ nicht in die Schlussrechnung übertragen worden waren.
Das Prüfungsergebnis wurde anerkannt und die Zahlungsanweisung der Schlussrechnung entsprechend geändert.
Welserstraße 24 – Neubau Zentralhort
Die Baumaßnahme wurde als Ganzes im Team nach Fertigstellung geprüft. Hierbei wurde die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abwicklung des Bauvorhabens sowie die Erfüllung der Bauherrnfunktion der Baudienststelle H gegenüber den ausführenden externen Planern und Unternehmen geprüft. Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahme wurden einzelne Fachplanungs- und Bauleistungen ausgewählt.
Die Prüfung ergab insgesamt betrachtet keine größeren Feststellungen. Insbesondere in Anbetracht des hohen Zeitdrucks, unter dem die Fertigstellung des Gebäudes erfolgte, wurde die Maßnahme aus Sicht Rpr ordnungsgemäß umgesetzt.
Folgende formale und materielle Feststellungen waren zu treffen:
-
Überzahlung von 526,09 Euro bei der Abrechnung der Tragwerksplanung
-
fehlende Verpflichtungserklärungen der weiteren am Projekt beteiligten Mitarbeiter bzw.
Subunternehmer bei allen überprüften Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen
-
fehlende separate Protokollierung der Bauherrn- und Firmen-Jour fixe
-
fehlende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Bautagebücher der Fachplaner
-
fehlende dokumentierte Vergleiche der Kostenstadien zur Kostensteuerung der Fachpla-
ner
-
fehlende bzw. lange Bearbeitungszeit der Nachtragsbeauftragung
-
Rechnungskorrekturen zu Ungunsten der Stadt Nürnberg
-
fehlende bzw. unvollständige rechnungsbegründende Unterlagen
-
fehlende gemeinsame Firmenaufmaße
-
doppelt einbehaltene Sicherheitsleistung und fehlende Buchung der als Betrag einbehal-
tenen Sicherheitsleistung auf das städtische Verwahrgeldkonto
- fehlende bzw. inhaltlich unvollständige Bautagesberichte der Firmen bzw. späte Kennt-
nisnahme dieser
- nicht fristgemäß zurückgegebene anerkannte Stundenlohnzettel
Bzgl. der materiellen Feststellung wurde empfohlen, den o. g. überzahlten Betrag vom Ingenieurbüro zeitnah zurückzufordern, damit die Rückforderungsansprüche nicht verwirkt werden.
Für die formalen Feststellungen wurde die künftige Vermeidung empfohlen.
NüBad – eigener Bauunterhalt 2016
Geprüft wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung. Hierfür wurden insgesamt 25 Rechnungen aus dem Bauunterhalt mit einer Gesamtsumme von 61.180,30 Euro netto als Stichprobe zur Prüfung ausgewählt. Davon konnten Rechnungen mit einer Gesamtsumme von 48.785,11 Euro wegen fehlender Unterlagen nicht vollständig geprüft werden. Aus der Prüfung der Rechnungen ergab sich ein finanzieller Nachteil in Höhe von 171,55 Euro.
Mehrere Aufträge wurden freihändig vergeben ohne jedoch Vergleichsangebote einzuholen. Den Rechnungen wurden die vertraglichen Vereinbarungen nicht beigelegt. Somit konnten sie nur auf rechnerische, nicht jedoch auf sachliche Richtigkeit geprüft werden.
Bei verschiedenen Aufträgen, die über die Jahresrahmenverträge des Hochbauamtes beauftragt wurden, wurden teilweise Transportkosten für Personal- und Materialtransporte in Rechnung gestellt. Diese wären nicht zu vergüten gewesen, da diese Kosten in die Gemeinkosten einzukalkulieren sind. Für vom Auftragnehmer geliefertes Material wurden in Einzelfällen die geforderten Preisnachweise nicht vorgelegt. Ebenso wurden Pauschalbeträge für Kleinmaterial anerkannt, der Materialaufwand war jedoch nur gegen Einzelnachweis zu erstatten.
Kanalerschließung Schillingstraße
Es wurde geprüft, ob die städtischen Bau- und Vergaberichtlinien eingehalten wurden, die Arbeiten entsprechend den Anforderungen im Leistungsverzeichnis ausgeführt und die Abrechnungsunterlagen übersichtlich und nachvollziehbar erstellt wurden sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.
Den Zuschlag erhielt der preisgünstigste Bieter. Die Durchführung der Arbeiten erfolgte gemäß den Planungen und den Angaben im Leistungsverzeichnis. Es wurde empfohlen, bei den Abrechnungsunterlagen künftig darauf zu achten, dass die Massen in den Aufmaßen und der Massenzusammenstellung auch für Außenstehende leicht nachvollziehbar aufgestellt werden.
Die materielle Prüfung der Schlussrechnung ergab keine Abweichungen.
Hochbauamt, Bauunterhalt 2014 – 2015, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, Jahresrah-
menvertrag und Wartungsverträge
Geprüft wurde vom Rechnungsprüfungsamt die Abwicklung des Jahresrahmenvertrags für den Bauunterhalt und die Abwicklung der Wartungsverträge.
Der Jahresrahmenvertrag für den Bauunterhalt wurde über eine beschränkte Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb an drei Firmen vergeben. Die Wartungsverträge wurden an die Firmen vergeben, die auch den Auftrag für die Ausführung der Baumaßnahme erhalten hatten.
Nach Prüfung der Abwicklung des Jahresrahmenvertrags und der Wartungsverträge ergaben sich keine wesentlichen Feststellungen.
Bertha-von-Suttner-Straße 32, Neubau Kinder- und Jugendhaus, TGA-Planung
Die Planung der Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen für den Neubau des Kinder- und Jugendhauses in der Bertha-von-Suttner-Straße 32 wurde als freihändige Vergabe an ein Ingenieurbüro vergeben.
Geprüft wurden vom Rechnungsprüfungsamt die Abrechnung des Honorars und die Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen.
Die anrechenbaren Kosten wurden entsprechend den Regelungen in der HOAI richtig ermittelt. Auch die Honorarberechnung erfolgte in allen Teilen korrekt.
Einzelne im Ingenieurvertrag vereinbarte Leistungen wurden vom Ingenieurbüro nicht erbracht. Es wurde empfohlen, künftig alle im Vertrag vereinbarten Leistungen vom beauftragten Ingenieurbüro abzufordern. Dies wurde vom Hochbauamt in der Stellungnahme zum Prüfungsbericht zugesagt.
Systemprüfung – Kostenentwicklung bei drei TGA-Planungen
Im Verlauf der Schwerpunktprüfung des Gewerks fernmelde- und informationstechnische Anlagen an der Mittelschule Hummelsteiner Weg 25 im Prüfungsjahr 2017 wurde eine erhebliche Unterschreitung der Kostenberechnung durch die tatsächlich abgerechneten Kosten festgestellt. Da seit der HOAI 2009 die Kostenberechnung – losgelöst von den tatsächlichen Baukosten – als alleinige Grundlage der Honorarermittlung dient, führt eine überhöhte Kostenberechnung zu einem der Leistung nicht angemessenen Honorar.
Diese Feststellungen wurden zum Anlass genommen um in einer Systemprüfung zu untersuchen, wie sich der Kostenverlauf bei anderen Projekten entwickelt hat, die von demselben Planungsbüro betreut wurden.
Hierfür wurden drei Projekte ausgesucht, bei denen die Kostenberechnungen jeweils erheblich unterschritten wurden. Bei allen Maßnahmen wurde auf Grundlage der Prüfungsunterlagen untersucht, welche Ursachen zu der Unterschreitung geführt haben. Es wurde festgestellt, dass es bei allen Projekten einen hohen Anteil an Positionen gab, die nicht zur Ausführung kamen bzw. bei denen es größere Mengenminderungen gab. Dadurch fiel ein erheblicher Teil der Kostenanteile weg und es kam zu einer Änderung des Umfangs der beauftragten Leistung. Nach Ansicht von Rpr sollten die Honorargrundlagen in einem solchen Fall durch schriftliche Vereinbarung mit dem Ingenieurbüro an die Änderungen angepasst werden, wie es gem. § 10 Abs. 1 der HOAI 2013 vorgesehen ist.
Laut Stellungnahme der verantwortlichen Baudienststelle war es dem Ingenieurbüro zum Zeitpunkt der Planung nicht möglich, Detailkenntnisse über die Örtlichkeiten zu erlangen ohne Vorwegmaßnahmen in Form von Decken- bzw. Schachtöffnungen etc. zu treffen, die zu verlorenen Kosten geführt hätten.
Während der Baumaßnahme konnten dann Möglichkeiten gefunden werden, welche für die Ausführung günstiger waren als die aus der Planung vorgesehenen. Deshalb seien nur wenige der ausgeschriebenen Titel zur Abrechnung gekommen.
Nach Auffassung der Baudienstelle sei es durch die im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen kostengünstigeren Ausführungen zu keinem finanziellen Nachteil für die Stadt Nürnberg gekommen.
Sanierung Kulturzentrum Z-Bau, 1. Bauabschnitt, Raumlufttechnik
Bei o. g. Baumaßnahme wurde insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung sowie die Durchführung der Maßnahme unter formalen Gesichtspunkten beim Gewerk lufttechnische Anlagen geprüft. Die Prüfung ergab nur formale Feststellungen. Materielle Feststellungen wurden nicht getroffen.
Formale Feststellungen betrafen u. a.:
- Vorlage von rechnungsbegründenden Unterlagen für Stundenlohnarbeiten (Stundenlohn-
zettel) lediglich in Kopie oder als Durchschrift
- Den Bautagesberichten fehlten Angaben gem. Nr. 8 der Zusätzlichen Vertragsbedingun-
gen
- Der festgelegte Weg für Vergabeverfahren wurde nicht immer eingehalten. Nachträge
müssen genehmigt und eine Nachtragsvereinbarung erstellt werden
-
Unterschiede zwischen den Aufzeichnungen in den Aufmaßen und der Schlussrechnung
-
Unterschiede zwischen Bezeichnungen von Bauteilen im Aufmaß und in der Montage-
planung
- Unterschiede zwischen den Bestandsplänen und der realen Situation
Mit dem Prüfungsbericht wurde empfohlen, die Bestandsplanung auf den aktuellen Stand zu bringen.
Jahresrahmenvertrag Straßenunterhaltsarbeiten im Zeitraum 2015/2016 für den Bezirk
2
Die Stadt ist für den Unterhalt von Straßen und Grünflächen in sieben Bezirke aufgeteilt. Im Bezirk SÖR/2-B/2 wurde von Rpr nach Ablauf des Zeitraums des Rahmenvertrages für Asphaltarbeiten die Abrechnung geprüft. Dem Bezirk 2 sind aufgrund seiner Größe drei von zwölf Baulosen zugeordnet.
Die Prüfung erfolgte mit den Schwerpunkten:
- Auftragshöhe und davon abgerechnete Summen im Auftragszeitraum
Die Gesamtauftragssumme aller drei Baulose betrug 942.071 Euro. Über den Vertragszeit-raum von zwei Jahren wurden insgesamt 883.650 Euro abgerechnet. Dies entspricht 94 %.
In den einzelnen Baulosen wurden folgende Beträge beauftragt und abgerechnet:
Baulos 2: beauftragt 296.957,36 Euro, abgerechnet 372.134,49 Euro – Mehrung 75.178,13 Euro
Baulos 3: beauftragt 331.334,85 Euro, abgerechnet 321.041,76 Euro – Minderung 10.293,09 Euro
Baulos 4: beauftragt 313.778,55 Euro, abgerechnet 190.473,78 Euro – Minderung 123.304,77 Euro
Die einzelnen Baulose wurden von den Baufirmen mit 125 %, 97 % und nur 61 % abgearbeitet.
- Aufstellung der Rechnungen einschließlich dazugehöriger rechnungsbegründender Un-
terlagen
Die verhältnismäßig kleinteiligen Flächen sind detailliert in Plänen und Aufmaßen dargestellt und den Rechnungen beigefügt. Von den Baufirmen wurden die Rechnungen termingerecht eingereicht und von SÖR/2-B/2 zeitnah geprüft und zur Anweisung weitergereicht.
Es wurde lediglich festgestellt, dass die Firma im Baulos 2 25 % mehr Leistung erbrachte, als beauftragt. Formal hätte die Firma eine schriftliche Auftragserweiterung für Mengenmehrungen erhalten müssen, die im Vorwege als Nachtragsvergabe von RA/3-VMN zu prüfen gewesen wäre. Die Nachtragsvergabe ist nicht erfolgt, weil die Gesamtauftragssumme der drei Baulose nicht überschritten wurde.
Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Rahmenverträge für den baulichen Unterhalt der Kanalisation 2016
Es wurden die während des Jahres 2016 voraussichtlich anfallenden haltungsweisen und punktuellen Kanalauswechslungen und Unterhaltsarbeiten an Sonderbauwerken im Stadtgebiet ausgeschrieben, die besonderer Dringlichkeit unterlagen und deshalb nicht in einem zeitaufwändigen Vergabeverfahren vergeben werden konnten.
Ausgeschrieben waren Kanalauswechslungen in offener Bauweise, der Austausch von Schächten und andere Unterhaltsarbeiten im Kanalnetz und an Sonderbauwerken. Die Arbeiten waren umgehend durchzuführen, um den Zufluss von Grundwasser in den Kanal, bzw. den Ausfluss von Abwasser aus dem Kanal in den Untergrund zu unterbinden.
Die Ausschreibung erfolgte im Jahr 2015 als öffentliche Ausschreibung mit losweiser Vergabe unter Anwendung der Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Es wurden sechs Lose ausgeschrieben. Aus Gründen des Mittelstandsschutzes, der Streuung wirtschaftlicher und technischer Risiken und um die Abhängigkeit des Auftraggebers von einem Auftragnehmer zu verhindern, wurde die Anzahl der Aufträge pro Bieter auf zwei Lose aus zwei verschiedenen Gruppen begrenzt.
Die Bauarbeiten erfolgten gemäß Planung und Leistungsverzeichnis. Auf Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand wurde angemessen reagiert, die Bauzeit wurde eingehalten.
Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen.
Straßenbau Bismarckstraße-Ostbahnhof
Im Zuge der Arbeiten wurden die Fahrbahnen, die beidseitigen Parkstreifen, die Rad- und Gehwege, sowie die Entwässerungsanlagen in der Äußeren Sulzbacher Straße, zwischen Bismarckstraße und Joster Straße neu ausgebaut.
In der Bismarckstraße, von Hs-Nr. 169 bis zur Äußeren Sulzbacher Straße wurden die Fahrbahn, die Rad- und Gehwege, sowie die Parkstände, in der Äußeren Sulzbacher Straße zwischen den Hs-Nrn. 51 und 63 die Fahrbahnen, Rad- und Gehwege und die Haltestelleninseln neu ausgebaut und der Einmündungsbereich der Schleiermacherstraße umgebaut.
Die Verdingungsunterlagen wurden an 10 Firmen versandt, 8 Firmen gaben fristgerecht ein Angebot ab.
Der Zuschlag wurde auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Bauarbeiten erfolgten gemäß Planung und Leistungsverzeichnis. Auf Unwägbarkeiten beim Bauen im Bestand wurde angemessen reagiert, die Bauzeit wurde eingehalten.
Es wurden lediglich formale Prüfungsfeststellungen getroffen.
2.5.4.5 Begleitende Prüfung
Ziel der begleitenden Prüfung ist es, den Planungs- und Bauprozess von Anfang an zu begleiten und die Verwaltung zu unterstützen, um deren Ergebnisse und Prozesse zu verbessern. Ein zu einem späteren Zeitpunkt anzusetzendes ex post-Prüfungsverfahren soll so ggf. vermieden werden.
Die begleitende Tätigkeit des Rpr ist durch eine teilnehmende, aber trotzdem außen stehende unabhängige Rolle gekennzeichnet. Sie hebt dabei die Entscheidungs- und Handlungs-verantwortung der Verwaltung nicht auf.
Zur Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wird Rpr bei keinem Verwaltungsvorgang entscheidend oder mitbestimmend tätig. Im Vordergrund steht die Beratung, bei der zur Unterstützung und Erleichterung von Entscheidungsprozessen und zur Lösung bestimmter Probleme Verhaltens- und Verfahrensempfehlungen abgegeben werden.
Zu Beginn der begleitenden Prüfung wird die Projektleitung über die Rolle des Rpr aufgeklärt. Es wird die regelmäßige Übersendung der Projektprotokolle angefordert, um sich ein Bild über den Fortgang des Projekts zu verschaffen und fallweise über eine Teilnahme an den Projektbesprechungen entscheiden zu können. Weitere Unterlagen werden sukzessive entsprechend dem Prüfungsverlauf angefordert.
Feststellungen, die sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben, werden unmittelbar und direkt mündlich angesprochen oder per E-Mail mitgeteilt. Die wichtigsten Ergebnisse bzw. Feststellungen werden in einem Zwischen- bzw. Schlussbericht dokumentiert.
Rathausplatz 2, Wolffscher Bau – Umsetzung Bürgerentscheid – 1. BA Modernisierung
der Ehrenhalle und Verlegung des Cateringbereiches
Schwerpunkt war die Prüfung des Projektmanagements in der Phase 5 (Bauvorbereitung/ Vergabe) und der Phase 6 (Bauausführung) des BIC-Prozesses. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die Kostenkontrolle und -steuerung gelegt. Dabei nahm Rpr an den Jour fixe Terminen teil und prüfte u. a. die Kostenverfolgung sowie die Honorarabrechnung des Architekten.
Insgesamt betrachtet wurde die Maßnahme ordnungsgemäß abgewickelt.
Folgende formale und materielle Feststellungen haben sich im Zuge der begleitenden Prüfung ergeben:
Kostenberechnung/ Honorarermittlung
In der urprünglichen Kostenberechnung wurden Einzelpositionen der Kostengruppen nicht richtig gem. DIN 276 zugeordnet und es gab Unklarheiten insbesondere hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Bauwerkskosten für das Honorar. Auf Initiative von Rpr legte das externe Architekturbüro eine nach Teilmaßnahmen und Vergabeeinheiten umsortierte detaillierte Kostenberechnung vor, die künftig als Grundlage für die folgenden Honorarabrechnungen dienen sollte. Trotz Einigung wurden mit der 8. Abschlagsrechnung 4.616,48 Euro zu viel abgerechnet. Nach Stellungnahme von H wurde die Überzahlung durch Korrektur der Schlussrechnung ausgeglichen.
Terminkontrolle
Ein Vergabeterminplan existierte anfangs nicht, wurde aber auf Anregung des Rpr umgehend erstellt und nach Bedarf aktualisiert.
Projektorganisation
Aus der Sicht von Rpr waren die durch das externe Architekturbüro erstellten Ergebnisprotokolle der Bauherrnbesprechungen anfangs eher unverbindlich gestaltet, da Aussagen zu Terminen und Zuständigkeiten größtenteils fehlten. Nach direktem Hinweis durch Rpr erfolgte eine umgehende entsprechende Ergänzung/Nachbesserung in den darauf folgenden Protokollen.
Die Ergebnisse der Bauherrnbesprechungen wurden mit denen der Baubesprechungen mit den ausführenden Firmen zusammen erfasst. Dies hatte zur Folge, dass Inhalte der Bauherrnbesprechungen, die für die Projektleitung, Nutzer, Fachplaner und Architekt bestimmt waren auch an die ausführenden Firmen gelangten bzw. aufgrund dieser Problematik erst gar nicht schriftlich fixiert wurden. Dementsprechend gab es im Protokoll z. B. keine Aussagen zu Kosten oder zu Details bei Nachtragsstreitigkeiten. Rpr regte eine getrennte Protokollierung an. Dieser Empfehlung wurde jedoch nicht gefolgt.
Verpflichtungserklärung
Durch H wurden nicht alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter bzw. Beauftragten des externen Architekturbüro verpflichtet. Auf Hinweis von Rpr holte der Sachbearbeiter von H dies nach.
2.5.5 Beteiligungsunternehmen
Technische Prüfung bei der Flughafen Nürnberg GmbH
Rpr prüft auftragsgemäß Vergaben und Rechnungen bei der Flughafen Nürnberg GmbH (FNG) ab festgelegten Werten. Die Prüfung erfolgt vor Genehmigungserteilung bzw. Auszahlung.
Im Geschäftsjahr 2018 fielen insgesamt 4 Stunden für die Prüfung an.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfiel auf FNG insgesamt 1 Vergabe VOB mit rund 0,64 Mio. Euro. Reduzierungen waren nicht veranlasst.
Wohnungsbaugesellschaft Nürnberg Kommunal GmbH (WBG-K)
Die WBG-Kommunal GmbH (WBG-K) wurde von der Stadt Nürnberg beauftragt, die Baubetreuung für 22 Projekte, deren Fertigstellung bis 31.12.2022 beabsichtigt ist, zu übernehmen. Für die Mehrzahl der Projekte wurden zusätzlich Leistungen der Projektklärung und Projektentwicklung beauftragt. Dabei handelt es sich u.a. um folgende Maßnahmen:
-
Kindertagesstätte Forsthofstraße
-
Kinderhort Reichelsdorfer Schulgasse
-
Kinderhort Bauernfeindstraße
-
Kinder- und Jugendhaus Pastoriussiedlung
-
Kinderhort Zugspitzstraße
-
Taekwondo Halle
-
Kinderhort und Grundschule Neue Hegelstraße 17
-
Kinderhort und Grundschule Grimmstraße
-
Grundschule und Provisorium Am Thoner Espan
-
Kinderhort Provisorium Am Thoner Espan
-
Grundschule Uhlandstraße 33
-
Kinderhort Glogauer Straße
-
Kindertagesstätte Forchheimer Straße
-
Grundschule, Kinderhort und Turnhalle Dunantstraße
Per Nachtrag wurde die WBG-K außerdem mit der Umsetzung von 18 Feuerwehrgerätehäusern beauftragt. Dabei handelt es sich u.a. um die Feuerwehrgerätehäuser in Worzeldorf, Neunhof, Moorenbrunn, Kornburg, Gartenstadt, Eibach und Buch.
Zu diesem Zweck wurden zwischen der Stadt Nürnberg und der WBG-K jeweils entsprechende Baubetreuungsverträge geschlossen. Für ihre Tätigkeit erhält die WBG-K eine Vergütung für die von ihr übernommene Betreuungstätigkeit. Diese ermittelt sich auf Grundlage der Bruttobaukosten bzw. der anrechenbaren Kosten nach HOAI. Darüber hinaus zur Erfüllung des Vertrags erforderliche, sonstige Sonderfachleistungen werden ebenfalls vergütet, wenn entsprechende Rechnungen vorliegen.
Auf Grundlage der Baubetreuungsverträge stellt die WBG-K regelmäßig Abschlagsrechnungen an die Stadt Nürnberg. Die bautechnische Projektabwicklung einschließlich der Rechnungsprüfung erfolgte ursprünglich durch eine im Finanzreferat angesiedelte Stelle. Nach Änderung des Anforderungsprofils und entsprechender Neubesetzung der Stelle war im Finanzreferat zunächst kein Personal mit entsprechender bautechnischer Qualifikation vorhanden, so dass Rpr gebeten wurde, die Rechnungen der WBG-K vorübergehend rechnerisch zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich dabei insbesondere darauf,
-
ob die Abrechnung entsprechend der abgeschlossenen Baubetreuungsverträge erfolgt,
-
ob die angesetzten Honorare für die einzelnen Betreuungsleistungen rechnerisch richtig
ermittelt werden,
- ob die Rechnungen für die in Ansatz gebrachten sonstigen Sonderfachleistungen vorlie-
gen,
- ob die Honorarparameter den bei städtischen Maßnahmen angewandten Honorarpara-
metern entsprechen.
Grundlage der Prüfung ist die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen durch Ref. II/ZS-GM
Im Prüfungszeitraum 2018 wurde die bautechnische Projektabwicklung an Ref. VI übertragen, so dass die Unterstützung durch Rpr nicht mehr erforderlich war. Die Abrechnungen der WBG- K waren daher lediglich noch für das 1. Quartal zu prüfen.
Vergaben VOB
Aus der Vergabeprüfung entfielen auf die WBG-K insgesamt 9 Vergaben VOB mit rund 10,83 Mio. Euro. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Vergaben besonderer Leistungen
Hier war 1 Vergabevorgang in Höhe von insgesamt 2,18 Mio. Euro zu prüfen. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
Rechnungen
Insgesamt wurden 22 Abschlagsrechnungen in Höhe von 1,81 Mio. Euro begutachtet, dabei wurden Kürzungen in Höhe von 24.053,51 Euro vorgenommen.
Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Gem. § 7 der Verwaltungsvereinbarung über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (VV ZV StUB) erfolgt eine Prüfung von Vergaben durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem, welche Stadt zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht den Verbandsvorsitzenden stellt. Da im geprüften Zeitraum 2018 die Stadt Erlangen den Verbandvorsitzenden stellte, war das Rechnungsprüfungsamt Nürnberg für die Vergabeprüfung zuständig.
Vergaben besonderer Leistungen
Es war 1 Vergabevorgang in Höhe von insgesamt 1,84 Mio. Euro zu prüfen. Materielle Feststellungen waren nicht zu treffen.
2.6 Betätigung der Stadt bei Beteiligungsunternehmen pri-
vaten Rechts
Rechtsgrundlagen für die Prüfung der Betätigung der Stadt Nürnberg bei Unternehmen in Rechtsformen des privaten Rechts sind Art. 94 und 106 Abs. 4 GO.
Nach Art. 94 Abs. 3 GO ist die Stadt Nürnberg verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Absatz 1 Nr. 5 dieses Artikels, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.
Im Beteiligungsbericht des Finanzreferats wird dem Art. 94 Abs. 3 GO grundsätzlich Rechnung getragen. Der aktuelle Beteiligungsbericht gibt die Entwicklung für das Wirtschaftsjahr 2018 wieder.
Im Prüfungszeitraum 2018 war die Stadt Nürnberg an folgenden Unternehmen beteiligt:
2.6.1 Unter Art. 94 Abs. 1 GO fallende Unternehmen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2018 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürn- | ||||
| berg in Euro | ||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) | 204.200.000 204.200.000 | 100,0 | |
| 2 | noris inklusion, gemeinnützige GmbH | 2.759.4426 2.759.442 | 100,0 | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum | 430.000 430.000 | 100,0 | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH | 100.000 100.000 | 100,0 | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäfti- gungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg | 25.600 25.600 | 100,0 | |
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 8 | wbg Immohold Verwaltungs-GmbH | 25.000 25.000 | 100,0 | |
| 9 | Projektentwicklungsgesellschaft St. Leon- hard-Nord GmbH Siedlungsmodell Nürnberg | 25.565 24.261 | 94,9 | |
| 10 | IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürn- berg-Fürth-Erlangen GmbH | 35.500 20.000 | 56,3 |
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
6 Tatsächlich beträgt das im Handelsregister eingetragene Stammkapital 5.397.000 DM, da noch keine Umstellung auf Euro erfolgt ist.
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2018 | Beteiligung Stadt Nürnberg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürn- | ||||
| berg in Euro | ||||
| 11 | Flughafen Nürnberg GmbH | 43.124.000 21.562.000 | 50,0 | |
| 12 | NürnbergMesse GmbH | 102.204.900 50.071.750 | 49,9 |
Beteiligung Stadt
Nürnberg in %
Abschlussprüfungen und -ergebnisse 2018
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungs- gesellschaft | Zeitpunkt der | Jahresergebnis in TEuro7 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Berichtserstel- | |||||
| lung | |||||
| 1 | Städtische Werke Nürnberg GmbH (StWN) mit Organge- sellschaften | ||||
| Städt. Werke Nürnberg GmbH (StWN) | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft | 03.04.2019 | 3.304 (-1.652) | ||
| N-ERGIE Aktiengesellschaft Nürnberg (N-ERGIE AG) | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft | 08.03.2019 | +122.479 (+198.320)8 | ||
| Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) | PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprü- fungs-gesellschaft | 26.03.2019 | -69.842 (-69.913) | ||
| Fränk. Energie-Gesellschaft mbH, Nürnberg (FEG) | Keine Prüfung des Jah- resabschlusses9 | +1 (0) |
Beauftragte Prüfungs-
gesellschaft
Jahresergebnis
in TEuro7
Zwischen der StWN und ihren Tochtergesellschaften N-ERGIE AG, VAG sowie FEG bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese sehen die Abführung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses bzw. die Übernahme eines eventuell bestehenden Jahresfehlbetrages vor. Da die StWN an der N-ERGIE jedoch nur mit 60,2 % beteiligt ist, garantiert die StWN der außenstehenden Gesellschafterin Thüga AG eine angemessene Ausgleichszahlung nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG.
Zwischen der StWN als Organträgerin sowie den Organgesellschaften N-ERGIE, VAG und FEG bestehen zudem körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaften.
Aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge wird das Jahresergebnis der StWN maßgeblich von den erwirtschafteten Ergebnissen der Tochtergesellschaften N-ERGIE AG und VAG beeinflusst.
7 Jahresergebnis vor Ergebnisabführung und Ergebnisverwendung, Ergebnisse 2017 in Klammern 8 Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung/-verwendung und Ausgleichszahlung an Thüga AG 9 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf eine Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet. Derzeit betreibt die Gesellschaft lediglich Vermögensverwaltung.
Ergebnisermittlung der StWN: 2018 2017
TEUR TEUR
Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der N-ERGIE AG +73.598 (+61.828) Aufgrund EAV übernommene Verluste der VAG -69.842 (-69.913) Aufgrund EAV abgeführter Gewinn der FEG +1 (-0) Eigenes Ergebnis StWN -453 (+6.433)
| +3.304 | (-1.652) |
|---|
Jahresergebnis der StWN
Die StWN schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem positiven Ergebnis von 3,3 Mio. Euro ab. Da die STWN als geschäftsleitende Konzernholding tätig ist, ist ihr Ergebnis weitestgehend von den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften N-ERGIE und VAG bestimmt.
Der Jahresüberschuss 2018 setzt sich zusammen aus den übernommenen Gewinnen und Verlusten der Tochtergesellschaften in Höhe von +3,8 Mio. Euro und dem eigenen Ergebnis der StWN in Höhe von -453 TEuro. Das im Vergleich zu 2018 deutlich höhere Vorjahrsergebnis war vor allem durch hohe Steuererstattungen und darauf entfallende Zinsen geprägt.
Das Jahresergebnis der N-ERGIE AG betrug vor Ergebnisverwendung 122,5 Mio. Euro. Davon wurden gemäß Ergebnisabführungsvertrag 73,6 Mio. Euro an die StWN abgeführt. Dies sind 11,8 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Weitere 33,9 Mio. Euro flossen als Ausgleichszahlung an die Thüga AG als außenstehende Aktionärin. Der verbleibende Jahresüberschuss der N-ERGIE AG in Höhe von 15,0 Mio. Euro wurde mit Zustimmung der StWN in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Das Defizit der VAG und damit der Zuschussbedarf der Stadt Nürnberg beläuft sich in 2018 auf 69,8 Mio. Euro. Zwar stiegen die Umsatzerlöse von 169 Mio. Euro auf 180 Mio. Euro. Diese Steigerung ist im Wesentlichen auf die Tarifanpassung und die Ausgleichsleistung für die Schwerbehindertenförderung zurückzuführen. Gleichzeitig erhöhte sich jedoch der Personalaufwand um 11 Mio. Euro auf 118 Mio. Euro, so dass der Jahresverlust im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert blieb. Für das Geschäftsjahr 2019 wird ein Anstieg des Verlustausgleichs auf 86,3 Mio. Euro prognostiziert. Die Verschlechterung ist vor allem auf höhere Personal- und Materialaufwendungen sowie höhere Abschreibungen zurückzuführen.
| Nr. | Unternehmen | Beauftragte Prüfungsgesell- schaft | Zeitpunkt | Jahresergeb- nis in TEuro10 | |
|---|---|---|---|---|---|
| der | |||||
| Bericht- | |||||
| erstellung | |||||
| 2 | noris inklusion, gemeinnützige GmbH | Curacon GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft | 04.04.2019 | -805 (-455) | |
| 3 | Klee-Center GmbH, Existenz- gründerzentrum | Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft | 20.09.2019 | +36 (+27) | |
| 4 | Stadion Nürnberg Betriebs- GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 29.03.2019 | +87 (+67) | |
| 5 | Noris-Arbeit (NOA) gemein-nüt- zige Beschäftigungsgesell- schaft mbH der Stadt Nürnberg | Auretax GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft | 30.08.2019 | -138 (-270) | |
| 6 | NürnbergStift Service GmbH Nürnberg | Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 09.05.2019 | +6 (+5) | |
| 7 | NOA.kommunal GmbH | Auretax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft | 28.06.2019 | +165 (+166) | |
| 8 | wbg Immohold Verwaltungs- GmbH | Keine Prüfung des Jahresab- schlusses11 | +1 (+1) | ||
| 9 | Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH Sied- lungsmodell Nürnberg | Keine Prüfung des Jahresab- schlusses12 | -18 (-29) | ||
| 10 | IGZ Innovations- und Gründer- zentrum Nürnberg-Fürth-Erlan- gen GmbH | Christian Kachelmann Wirtschaftsprüfer aus der Kanz- lei Fischer & Partner GbR | 17.06.2019 | -9 (-58) | |
| 11 | Flughafen Nürnberg GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 14.02.2019 | +4.098 (+2.657) | |
| 12 | NürnbergMesse GmbH | Rödl & Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 12.04.2019 | +28.242 (-6.588) |
Jahresergeb- nis
in TEuro10
Beauftragte Prüfungsgesell-
schaft
Der Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr erneut. Er beläuft sich auf 805 TEuro nach 455 TEuro im Vorjahr. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang von Aufträgen im A-Kunden Segment der Werkstätten und eines zu hohen Personalstandes von nicht refinanziertem Personal. Neue Dienstleistungsangebote, die eine Verbesserung der Erlöse mit sich bringen sollen, befinden sich derzeit noch im Aufbau (z.B. Scanning, Aktenvernichtung). Des Weiteren kam es in 2018 zu Baukostensteigerungen im Rahmen der Erschließung der Natur-Erlebnis-Gärtnerei durch nicht vorgesehene Aufwendungen über die einkalkulierten Maße hinaus.
10 Es handelt sich um Ergebnisse vor Verlustübernahme. Ergebnisse 2017 in Klammern. 11 Das Jahresergebnis 2018 der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH beläuft sich auf 1 TEuro. Für ihre Tätigkeiten erhält die Gesellschaft die vereinbarte Haftungsvergütung sowie den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Aufwendungsersatz. Auf eine Prüfung des Jahresabschlusses wurde daher – wie bereits im Vorjahr – aufgrund Geringfügigkeit verzichtet. 12 Aufgrund der derzeit ruhenden Geschäftstätigkeit wurde auf die Prüfung des Jahresabschlusses verzichtet.
Die Klee-Center GmbH weist in 2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 36 TEuro aus. Die Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr geringfügig gesteigert werden. Das lag hauptsächlich an der sehr guten Auslastung der Räumlichkeiten. Allerdings ist die Klee-Center GmbH auf Zuschüsse der Stadt Nürnberg angewiesen. Neben dem jährlich gewährten Betriebskostenzuschuss in Höhe von 101 TEuro (i. Vj.: 93 TEuro) erhielt sie im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere zweckgebundene Zuschüsse für das Projekt Startup.Digital.Nürnberg.
Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr erzielte die Stadion Nürnberg Betriebs-GmbH einen Gewinn von 87 TEuro. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Ligaaufstieg des 1. FC Nürnberg in die 1. Bundesliga zum 01.07.2018. Zudem fanden in 2018 zwei Großveranstaltungen – Konzert Helene Fischer sowie die deutsche Leichtathletikmeisterschaft – statt, so dass zusätzliche Erträge generiert werden konnten.
Der Jahresverlust der Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft mbH der Stadt Nürnberg beläuft sich auf 138 TEuro. Dieser wurde, wie im Vorjahr, mit den zweckgebundenen und freien Rücklagen ausgeglichen. Belastet ist das Jahresergebnis 2018 durch einmalige und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 113 TEuro. Diese resultieren aus der zu niedrigen Bilanzierung der Pensionsrückstellung des begünstigten Geschäftsführers in der Vergangenheit. Dies wurde im laufenden Geschäftsjahr korrigiert. An Zuschüssen hat die NOA im Berichtsjahr 8,5 Mio. Euro (im Vj: 7,5 Mio. Euro) erhalten.
Die NOA.kommunal GmbH ist ausschließlich für die Stadt Nürnberg tätig. In 2018 erwirtschaftete sie einen Jahresüberschuss von 165 TEuro. Dieser liegt auf dem Niveau des Vorjahres (166 TEuro). Erheblich gesteigert werden konnten die Umsatzerlöse. Diese lagen 2018 bei 3,0 Mio. Euro und haben sich im gegenüber dem Vorjahr um 62,1 % erhöht und liegen damit höher als erwartet. Darin enthalten sind Personalkostenzuschüsse von 905 TEuro. Da zugleich Material- und Personalaufwendungen gestiegen sind, blieb das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Gegenstand der Projektentwicklungsgesellschaft St. Leonhard-Nord GmbH war in der Vergangenheit die Entwicklung der Flächen des ehemaligen Schlachthofgeländes Nürnberg zu einer Wohnsiedlung. Da dieses Vorhaben abgeschlossen ist, übt die Gesellschaft derzeit keine aktive Geschäftstätigkeit aus. Sie steht der Stadt Nürnberg für künftige Aufgaben zur Verfügung. Der in 2018 erzielte Jahresfehlbetrag von 18 TEuro ist auf die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres zurückzuführen, denen aufgrund der ruhenden Geschäftstätigkeit keine Erträge gegenüberstehen. Getragen werden diese durch die Verwendung des Restbestands an liquiden Mitteln. Sobald der Gesellschaft eine neue Aufgabe zugewiesen wird, wird die Satzung entsprechend geändert und die Gesellschaft wirtschaftlich neu gegründet.
Das Jahresergebnis der IGZ Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH in Höhe von -9 TEuro (i. Vj.: - 58 TEuro) liegt über dem Vorjahr und ist nach wie vor durch Renovierungskosten belastet. Die angestrebte durchschnittliche Auslastungsquote von 90 % wurde in 2018 nicht erreicht. Gegenüber dem Vorjahr sank der Umsatz um 2 %. Für das Folgejahr wird mit einer langsamen Wiederbelebung gerechnet.
Das Jahresergebnis der Flughafen Nürnberg GmbH hat sich in 2018 gegenüber dem Vorjahr erneut verbessert (2018: 4,1 Mio. Euro; 2017: 2,7 Mio. Euro). Wesentlich dazu beigetragen hat die sehr gute Auslastung des Flughafens. In 2018 konnten rund 4,5 Millionen Fluggäste befördert werden, was einen neuen Rekord darstellt. Für das Jahr 2019 wird allerdings aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania mit insgesamt wieder sinkenden Verkehrszahlen gerechnet, was sich auch auf das zu erwartende Jahresergebnis auswirken dürfte. Das Jahresergebnis 2018 ist wesentlich durch die starke Verbesserung des Finanzergebnisses beeinflusst (+ 7,8 Mio. Euro). Insbesondere durch die im Jahr 2017 vorgenommene Ablösung
des Zinsswaps sowie die Verringerung der laufenden Bankzinsen aufgrund der Umfinanzierung von Darlehen konnten die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert werden. Verschlechtert hingegen haben sich das Betriebsergebnis (-2,0 Mio. Euro) sowie das neutrale Ergebnis (-5,3 Mio. Euro). Belastet wird das neutrale Ergebnis maßgeblich durch die Bildung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Sanierung des Parkhauses 1 in Höhe von 4,8 Mio. Euro.
Die NürnbergMesse GmbH verzeichnete in 2018 ein neues Rekordjahr und wuchs deutlich dynamischer als der deutsche Messedurchschnitt. Gegenüber 2016, das aufgrund turnusmäßiger Messezyklen vergleichbar ist, erhöhten sich die Umsatzerlöse von 240,8 Mio. Euro auf 270,3 Mio. Euro (+ 29,5 Mio. Euro). Eine deutliche Steigerung ergab sich auch beim Jahresüberschuss, der sich von 13,5 Mio. Euro auf 28,2 Mio. Euro erhöhte und sich damit mehr als verdoppelte. Fertiggestellt wurde im Oktober 2018 die Halle 3C. 2019 steht im Zeichen von vorbereitenden Arbeiten für weitere Baumaßnahmen, die in 2020 beginnen sollen.
Feststellung gemäß §§ 53 und 54 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Den vorliegenden Abschlussprüfungsberichten ist zu entnehmen, dass alle Prüfungen unter Beachtung der Erfordernisse des § 53 HGrG erfolgten. Die Abschlussprüfer bestätigten, dass die Prüfungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG keine Besonderheiten ergeben haben, die nach ihrer Auffassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gegeben hätten. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg ist bei allen o. g. Gesellschaften das Unterrichtungs- und Informationsrecht nach § 54 HGrG eingeräumt.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Die öffentliche Zweckerfüllung der kommunalen Unternehmen ermöglicht nicht immer ein kostendeckendes Wirtschaften oder das Erzielen von Gewinnen. Die Pflicht zur wirtschaftlichen Führung der Unternehmen ist hiervon unberührt.
In der folgenden Aufstellung werden die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt, die sich aus den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu obigen Unternehmen ergeben13. Diese beinhalten sowohl Verlustausgleiche, Kapitaleinlagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse, insbesondere zu Projekten. Soweit Unternehmen Gewinne erzielen, wirken sich diese auf den Haushalt regelmäßig nicht aus, da sie in den Unternehmen verbleiben. Dargestellt ist das jeweilige Haushaltsjahr der Stadt Nürnberg. Die in der Tabelle angegebenen Werte spiegeln die Zahlungsflüsse zwischen der Stadt Nürnberg und den Unternehmen wider.
13 Da nur die Unternehmen nach § 53 HGrG betrachtet werden, sind in der Aufstellung Zahlungen an die Eigenbetriebe sowie an das Staatstheater Nürnberg nicht enthalten.
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:
| Nr. | 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEuro | in TEuro | ||||
| 1 | Zuweisungen/Zuschüsse | 3.066 | 1.862 | ||
| Klee-Center GmbH, Existenzgründerzentrum14 | 105 | 105 | |||
| Noris-Arbeit (NOA) gemeinnützige Beschäftigungsgesell- schaft mbH der Stadt Nürnberg | 2.753 | 1.549 | |||
| NOA.kommunal GmbH | 208 | 208 | |||
| 2. | Verlustübernahmen | 166 | 293 | ||
| noris inklusion, gemeinnützige GmbH | 166 | 293 | |||
| 3. | Kapitaleinlagen | 10.000 | - | ||
| Nürnberg Messe GmbH | 10.000 | - | |||
| Gesamtausgaben | 13.232 | 2.155 |
Die Verlustübernahme betrifft den Verlust der noris inklusion gemeinnützige GmbH des Jahres 2016. Bei den Zuschüssen an die NOA handelt es sich um Zuschüsse für diverse Projekte (z.B. Sprachcafé, Perspektiven im Quartier, Qualitätsbegleitende Hilfen und Ausbildungsplatzoffensive für Nürnberger Jugendliche (Quapo) etc.). Die Kapitaleinlage resultiert aus dem Konsortialvertrag von 2017. Darin haben sich die beiden Hauptgesellschafter Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg verpflichtet, jeweils 100 Mio. Euro, verteilt auf zehn Jahre, in die der Nürnberg- Messe GmbH einzulegen. Ziel ist die Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums und der künftigen Immobilieninvestitionen (Modernisierung der Hallen und der Geländeinfrastruktur).
14 Die Aufstellung beinhaltet neben dem Betriebsmittelzuschuss auch Zuschüsse für das Projekt „Startup.Digital.Nürnberg“. Weitere Zuschüsse für dieses Projekt erhält die Klee-Center GmbH von der Regierung Mittelfranken.
2.6.2 Sonstige Beteiligungen
| Nr. | Unternehmen | Stand 31.12.2018 | Beteiligung Stadt Nürn- berg in % | |
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | ||||
| Kapitalanteil Stadt Nürnberg | ||||
| in Euro | ||||
| 1 | wbg Nürnberg Beteiligungs GmbH | 25.000 12.250 | 49,0 | |
| 2 | wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen | 12.600.000 5.040.000 | 40,0 | |
| 3 | GkF Gesellschaft für kulturelle Freiräume mbH | 25.000 8.750 | 35,0 | |
| 4 | Hafen Nürnberg – Roth GmbH | 1.535.000 291.650 | 19,0 | |
| 5 | Zollhof Betreiber GmbH | 100.000 8.000 | 8,0 | |
| 6 | EnergieRegioN GmbH | 25.000 1.250 | 5,0 | |
| 7 | Landesgewerbeanstalt Bayern | 5.246.938 59.075 | 1,1 | |
| 8 | afk – Aus- und Fortbildungs GmbH für elekt- ronische Medien | 25.565 256 | 1,0 | |
| 9 | WISO-Führungskräfte-Akademie Nürnberg (WFA) Gemeinnützige Trägergesellschaft mbH | 102.258 767 | 0,8 | |
| 10 | Partnerschaften Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH | k.A. 2.500 | 0,1 | |
| 11 | Kunst- und Kulturpädagogisches Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) GbR | k.A.15 | 50,0 |
Beteiligung
Stadt Nürn-
berg in %
Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) wird gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in der Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrieben, Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte die Stadt Nürnberg und die öffentlich-rechtliche Stiftung „Germanisches Nationalmuseum“.
15 Aufgrund der Rechtsform ist kein gezeichnetes Kapital vorhanden.
2.7 Auftragsprüfungen
2.7.1 Deutsch-Amerikanisches Institut Amerika-Haus Nürnberg
e.V. (DAI)
Aufgrund der entsprechenden Bitte des Instituts hat der Oberbürgermeister am 14.06.2019 das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Jahresrechnung für 2018 zu prüfen.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des daraus entwickelten Jahresabschlusses.
Ergebnis der Jahresrechnung 2018:
| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| Einnahmen: 2018 2017 | 466.824,99 | 419.491,61 | ||
| Fehlbetrag (-)/Überschuss (+) aus dem Vorjahr +47.572,17 +1.250,49 | ||||
| lfd. Haushaltsmittel 419.252,82 418.241,12 | ||||
| Ausgaben | 370.212,02 | 371.919,45 | ||
| Überschuss(+)/Fehlbetrag(-) | +96.612,97 | +47.572,16 |
Die Jahresrechnung 2018 des Deutsch-Amerikanischen Instituts schließt mit einem Jahresüberschuss von 96.613 Euro. Es ergibt sich somit auf den Bankkonten und der Kasse mit dem Stand 31.12.2018 ein Plus von insgesamt 96.612,97 Euro. Allerdings sind ca. 89.048,00 Euro Grantgelder der US-Botschaft und sind für laufende Projekte im Jahr 2019 zweckgebunden
Vereinfachend lässt sich feststellen, dass ein strukturelles Defizit entstanden ist, da teilweise Personalkosten, aber auch Miete und Mietnebenkosten sowie laufende Betriebskosten nicht vollständig durch institutionelle Zuschüsse gedeckt werden können. Projektmittel dürfen hierfür in der Regel nicht verwendet werden.
Im Jahr 2018 wurde das strukturelle Defizit vor allem mit Stiftungsmitteln und einem erhöhtem Beitrag des Fördervereins ausgeglichen. Des Weiteren wurden im Jahr 2018 personelle Entscheidungen getroffen, die sich 2019 auswirken. So wurde ab 07/2019 eine Stelle in der Bibliothek eingespart.
Die Belege wurden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgesehen. Die Ausgabenbewirtschaftung war unserer Einschätzung nach angemessen.
Mit Prüfbericht vom 24.07.2019 wurde bestätigt, dass der vorgelegte Abschluss der Jahresrechnung 2018 des Deutsch-Amerikanischen Instituts, Amerika Haus Nürnberg e.V., mit den in den Büchern ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmt.
2.7.2 Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (EMN)
Die Europäische Metropolregion ist eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaft eigener Art (Sui generis). Mit Satzung vom 07.05.2014 wurde diese Gemeinschaft durch den Verein EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. ergänzt. Alle Finanzgeschäfte werden seit 01.01.2015 vom Verein EMN e.V. abgewickelt, der bilanziert. Der Jahresabschluss für den Verein vom 01.01.2018 – 31.12.2018 wurde von einem Steuerberater aufgestellt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2018 bis 31.12.2018 verantwortlich. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.11.2016 wurde die Rechnungsprüfung von den Rechnungsprüfungsämtern des Landratsamtes Nürnberger Land und der Stadt Nürnberg durchgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vereins schließt mit einem Plus in Höhe von rund 71.000 Euro ab.
Die Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ordnungsgemäß erstellt worden ist. Eine ordnungsgemäße Haushaltsführung des Vereins EMN e.V. wurde bestätigt.
2.7.3 Haus der Heimat e.V.
Das Haus der Heimat e.V. (HdH) in Nürnberg erhält für seinen laufenden Betrieb Zuwendungen vom Freistaat Bayern, ausgereicht durch das Haus des Deutschen Ostens (HDO) und vom Bezirk Mittelfranken. Die Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit – gewährt dem Verein Zuschüsse.
Gem. Nr. 1.4 zu Art. 44 BayHO wurde deshalb zwischen den Zuwendungs- bzw. Zuschussgebern vereinbart, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises mit Zustimmung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durchgeführt wird.
Die Prüfung erfolgte in ausgewählten Stichproben und orientierte sich schwerpunktmäßig an den Vorgaben des staatlichen Zuwendungsrechts (ANBest-I). Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Haus des Deutschen Ostens abgestimmt.
Im Jahr 2018 hat das HdH folgende Zuwendungen und Zuschüsse erhalten:
| Zuwendungsbe- | Betrag | ||
|---|---|---|---|
| Zuwendungsgeber | Art. der Zuwendung | ||
| scheid vom | Euro | ||
| Freistaat Bayern – Haus des deutschen Ostens | institutionell | 07.05.2018 | 170.000 |
| Bezirk Mittelfranken | institutionell | 07.05.2018 | 25.600 |
| Stadt Nürnberg – Amt für Kultur und Freizeit | institutionell | 06.06.2018 | 74.700 |
Darüber hinaus fördert die Stadt Nürnberg den Betrieb des HdH durch die direkte Übernahme der Erbbaukosten (rd. 23.000 Euro jährlich).
Das HdH selbst erwirtschaftete 2018 sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Raummieten u.ä.) in Höhe von rund 32.090 Euro.
Die Gesamtausgaben des HdH betrugen im Jahr 2018 rund 302.000 Euro.
Die Verwendungsnachweisprüfung bzw. die Prüfung der Haushaltsführung des HdH führte zusammenfassend zu folgendem Ergebnis:
- Die Angaben des Verwendungsnachweises 2018 stimmen mit den Büchern und Belegen
überein.
- Aus den geprüften Unterlagen haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht
zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse für das Jahr 2018 schließen ließen.
- Stichprobenprüfungen ergaben im Übrigen, dass sich die Ausgaben insgesamt in einem
angemessenen Rahmen bewegt haben.
2.7.4 Innovations- und Gründerzentrum Nürnberg-Fürth-Erlan-
gen GmbH (IGZ)
Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom 19.02.1987 und 24.10.1989 wurde dem Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der „Einhaltung der öffentlichen Haushaltsvorschriften“ übertragen.
Für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 wurde mit Bericht vom 08.08.2019
-
eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Wirtschaftsführung,
-
eine den dienstvertraglichen Regelungen entsprechende Bezahlung der Mitarbeiter und
-
die Einhaltung der Prüfung der Jahresabschlüsse unter Berücksichtigung von § 53 HGrG
durch die Wirtschaftsprüfer
festgestellt. Wie schon in den beiden Vorjahren wurden im Rahmen der Einhaltung von einschlägigen Vergabevorschriften keine Mängel festgestellt.
Zusammenfassend konnte nach pflichtgemäßer Prüfung bestätigt werden, dass die Gesellschaft die öffentlichen Haushaltsvorschriften eingehalten hat.
2.7.5 Landschaftspflegeverband Nürnberg e.V. (LPV)
Zweck des Verbandes ist die Verwirklichung der in Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes genannten Ziele und Grundsätze. Dabei widmet er sich der Durchführung und Förderung von landschaftspflegerischen- und gestalterischen Maßnahmen, die aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege veranlasst sind.
Mitglieder des Verbandes sind natürliche und juristische Personen, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen (§ 5 der Satzung).
Seit dem Jahr 2007 besteht die Forderung der Regierung von Mittelfranken, sich der öffentlichen Rechnungsprüfung zu unterwerfen. Hintergrund ist eine höhere Anforderung der EU- Kommission bezüglich der Anerkennung der Eigenmittel der Landschaftspflegeverbände als „öffentliche Mittel“.
Fortan ersucht der Landschaftspflegeverband Nürnberg Herrn OBM, die jährliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu gestatten.
So hat auf Bitte des Landschaftspflegeverbandes vom 31.01.2019 Herr OBM am 04.02.2019 genehmigt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2018 vornimmt.
Die Prüfung erstreckte sich auf den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2018 wurde ordnungsgemäß erstellt. Sie schließt mit Einnahmen von 140.324,54 Euro und Ausgaben von 171.549,74 Euro ab.
Die Rücklagen verringerten sich in Höhe des Saldos von 90.313,84 Euro auf 59.088,64 Euro.
Letztlich konnte mit Bericht vom 21.03.2019 wiederum die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen bzw. der Geschäftsführung bestätigt werden.
2.7.6 Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige
Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg (HZS)
Mit Wirkung vom 01.08.1999 wurde durch den Zusammenschluss des Meistersinger-Konservatoriums in Nürnberg und des Leopold-Mozart-Konservatoriums in Augsburg die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg errichtet. Aufgabe des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes war die Trägerschaft der Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg. Die Trägerschaft umfasste die Finanzierung des laufenden Betriebes.
Zwischen dem mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg- Augsburg und dem Freistaat Bayern ist zum 01.01.2008 eine Übernahmevereinbarung abgeschlossen worden. Danach wurde die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg zum 01.01.2008 verstaatlicht. Der Freistaat Bayern übernahm das zum 31.12.2007 beschäftigte Personal des Zweckverbandes. Damit erfolgten seit dem 01.01.2008 keine staatlichen Zuwendungen mehr an den Zweckverband. Dessen Aufwendungen sind seit dem Zeitpunkt der Verstaatlichung daher stark gesunken.
Die Hauptaufgabe des Zweckverbandes besteht nach der Verstaatlichung in der Abwicklung der Pensionsumlagezahlungen und der Beihilfezahlungen der bisher beim Zweckverband beschäftigten Beamten sowie in der Abwicklung der Aufwendungen für die Geschäftsstelle und der Verbandsräte. Zur Vermeidung von Versorgungslücken erhält der Zweckverband eine Abwicklungsmitgliedschaft bei der Versorgungskammer Bayern für seine Beamten aufrecht. Bis zu seiner Auflösung führt der der Zweckverband den Namen „Mittelfränkisch-schwäbischer Zweckverband ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg.“
Entsprechend § 16 Abs. 1 Hochschulzweckverbandssatzung (HZS) wird der Zweckverband seit 1. August 1999 teilweise nach den Vorschriften über die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe geführt. In § 16 Abs. 1 Satz 2 HZS wurde in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg (Rpr) und der Rechtsaufsicht der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen festgeschrieben.
Gemäß § 18 der Hochschulzweckverbandssatzung (i. d. F. der 7. Änderung vom 14.02.2003) wird die Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes durch zwei von der Verbandsversammlung zu bestimmende Verbandsräte vorbereitet, die nicht Mitglieder des Verbandsausschusses sind. Die Verbandsräte bedienen sich der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Nürnberg und der Stadt Augsburg im zweijährigen Wechsel als Sachverständige zur Prüfung des Jahresabschlusses, beginnend ab dem 1. August 1999 mit Rpr. Eine Abschlussprüfung nach Art. 107 GO entfällt. Die Jahresabschlussprüfungen der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 und vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 wurden von Rpr vorgenommen.
Die beiden Jahresabschlüsse wurden erst im Juni 2019 vorgelegt und damit zum wiederholten Male nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlüsse unter Einbeziehung der Buchführung und der Lageberichte. Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Prüfung bildete die Einhaltung der Haushaltssatzungen für die beiden Wirtschaftsjahre sowie die Umsetzung der Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren. Die Prüfung wurde mit Bericht vom 15.07.2019 abgeschlossen.
Nachfolgend wurden die Bilanzwerte der beiden geprüften Jahresabschlüsse zum 30.09.2016 und zum 30.09.2017 sowie die Bilanzwerte des Jahresabschlusses zum 30.09.2015 dargestellt.
Strukturbilanz
| Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg | 30.09.2017 | 30.09.2016 | 30.09.2015 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | % | TEuro | % | TEuro | % | ||||||||
| AKTIVA | |||||||||||||
| Langfristig | |||||||||||||
| Anlagevermögen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Kurzfristig | |||||||||||||
| Forderungen an | |||||||||||||
| Verbandsmitglieder | 29 | 15,2 | 4 | 2,6 | 0 | 0,0 | |||||||
| sonstige Forderungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Flüssige Mittel | 162 | 84,8 | 148 | 97,4 | 248 | 100,0 | |||||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Summe Aktiva | 191 | 100,0 | 152 | 100,0 | 248 | 100,0 | |||||||
| PASSIVA | |||||||||||||
| Langfristig | |||||||||||||
| Rücklagen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 6 | 2,4 | |||||||
| Gewinn-/Verlustvortrag | 19 | 10,0 | 77 | 50,7 | 25 | 10,1 | |||||||
| Jahresgewinn/-verlust | 44 | 23,0 | 19 | 12,5 | 53 | 21,4 | |||||||
| Eigenkapital | 63 | 33,0 | 96 | 63,2 | 84 | 33,9 | |||||||
| Kurzfristig | |||||||||||||
| Rückstellungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | |||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1 | 0,5 | 0 | 0,0 | 2 | 0,8 | |||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Verbandsmitglieder | 111 | 58,1 | 40 | 26,3 | 100 | 40,3 | |||||||
| sonstige Verbindlichkeiten | 16 | 8,4 | 16 | 10,5 | 62 | 25,0 | |||||||
| Summe Passiva | 191 | 100,0 | 152 | 100,0 | 248 | 100,0 |
Gegenüber dem Vorjahr (30.09.2015) nahm die Bilanzsumme zum 30.09.2016 um 96 TEuro auf 152 TEuro ab. Zum 30.09.2017 erhöhte sich die Bilanzsumme wieder um 39 TEuro auf 191 TEuro. Die Veränderungen in den beiden Wirtschaftsjahren betreffen auf der Aktivseite die liquiden Mittel und auf der Passivseite vor allem entsprechende Verbindlichkeiten gegenüber den Zweckverbandsmitgliedern.
Der jährlich benötigte Finanzbedarf war im Gegensatz zu den Vorjahren aufgrund der Übernahme der Hochschule durch den Freistaat gemäß § 17 der HZS nicht mehr durch die vom Freistaat Bayern bislang zugesagten Zuschüsse, sondern nur noch durch die von den Verbandsmitgliedern aufzubringenden jährlichen Beiträge und Umlagen der Verbandsmitglieder sichergestellt.
Die Wirtschaftspläne enthalten Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan sowie Stellenplan und Stellenübersicht. Die Erfolgspläne schließen jeweils mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die tatsächlichen Jahresergebnisse sind mit Überschüssen von 18 TEuro (01.10.2015 bis 30.09.2016) sowie 44 TEuro (01.10.2016 bis 30.09.2017) besser ausgefallen als geplant. Ausschlaggebend dafür waren geringere Personalaufwendungen und sonstige Aufwendungen im Vergleich zu den Planwerten.
Für die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 und vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 kam Rpr zu folgendem Prüfungsergebnis:
Die Buchführung und die Jahresabschlüsse der geprüften Jahre entsprechen den Rechtsvorschriften. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Die Lageberichte der geprüften Jahre stehen im Einklang mit den Jahresabschlüssen, spiegeln insgesamt zutreffend die Lage des Zweckverbandes wider und stellen die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung entsprechend dar.
Zusammenfassend konnte bestätigt werden, dass die vorgelegten Jahresabschlüsse der Wirtschaftsjahre vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 und vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 mit den in den Büchern und Sachkonten ausgewiesenen Ergebnissen übereinstimmen.
Der Verbandsversammlung konnte empfohlen werden, die Jahresabschlüsse des Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverbandes ehemalige Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg für die geprüften Wirtschaftsjahre gemäß § 25 Abs. 3 Satz 3 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. Art. 34 Abs. 2 Satz Nr. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit festzustellen und Entlastung zu erteilen.
2.7.7 Nürnberger Volksfeste
Zwischen der Stadt Nürnberg und dem Süddeutschen Verband reisender Schausteller und Handelsleute e.V. mit Sitz in Nürnberg wurde am 25.08.1976 ein Vertrag (zuletzut geändert am 23.06.1999) über die Durchführung der Nürnberger Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) abgeschlossen.
Gemäß § 6 dieser Vereinbarung erfolgte die Überprüfung der Abrechnung des Süddeutschen Schaustellerverbandes bezüglich der Nürnberger Volksfeste zum 12.09.2019 durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.
Dem Schaustellerverband wurde bestätigt, dass die Rechnungslegung zum 31.12.2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung abgeleitet worden ist.
2.7.8 Planungsverband Region Nürnberg
Der Planungsverband Region Nürnberg ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsbereich. Er hat insbesondere zur Aufgabe, über den Regionalplan sowie über dessen Fortschreibung zu beschließen. Außerdem hat der Planungsverband an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden mitzuwirken, Stellungnahmen zu Verfahren abzugeben, an denen er beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass Ziele der Raumordnung beachtet werden und bei Konflikten zwischen Verbandsmitgliedern auf eine einheitliche Lösung hinzuwirken.
Nach § 20 der Planungsverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds, das nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet. Auf Bitte des Planungsverbandes vom 07.02.2019 hat Herr Oberbürgermeister zugestimmt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Prüfung der Jahresrechnung 2018 des Verbandes durchführt.
Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Jahresrechnung mit den entsprechenden Anlagen. Die Jahresrechnung 2018 wurde ordnungsgemäß und fristgerecht aufgestellt. Sie ist ausgeglichen und schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Gesamtsumme von 82.822,42 Euro. Entgegen der ursprünglich geplanten Verminderung der Rücklage um 13.400,00 Euro führte der Jahresabschluss 2018 zu einer Zuführung an die Rücklage in Höhe von 11.222,42 Euro.
Mit Bericht vom 18.09.2019 konnte bestätigt werden, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Planungsverbands Region Nürnberg ordnungsgemäß und sorgfältig ist. Die hierfür geltenden Grundsätze und Vorschriften wurden allgemein eingehalten. Die Haushaltsmittel wurden zweckentsprechend und satzungsgemäß verwendet. Die Finanzlage ist geordnet.
2.7.9 Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im
Großraum Nürnberg (ZKVÜ)
Die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach haben sich gemäß Art. 17 Abs. 1 KommZG zu dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg zusammengeschlossen, welcher zum 01.01.2010 seine Arbeit aufnahm. Die Satzung des Zweckverbandes vom 20.11.2009 wurde von der Regierung von Mittelfranken im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 26/2009 veröffentlicht und inzwischen mehrfach geändert.
Gemäß § 18 der Satzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (Verbandssatzung) gelten für die Wirtschafts- und Haushaltsführung des Zweckverbandes die Vorschriften für die Gemeinden entsprechend, soweit sich nicht aus dem KommZG etwas anderes ergibt. Der Zweckverband wirtschaftet entsprechend den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung im Sinne der Kommunalhaushaltsverordnung- Doppik.
Gemäß § 22 der Verbandssatzung ist der Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres aufzustellen und innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres zu prüfen.
Die örtliche Prüfung soll im zweijährigen Wechsel durch das Rechnungsprüfungsamt einer Verbandsgemeinde erfolgen. Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 obliegt dabei dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.
Das Wirtschaftsjahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme von rund 4,130 Mio. Euro (2016: rund 4,042 Mio. Euro) ab.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung (VV) und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Kassenlage war im Berichtszeitraum günstig. Der Zweckverband ist schuldenfrei und verfügt über ausreichend Rücklagen.
2.7.10 Zweckverband Sondermüll-Entsorgung Mittelfranken
(ZVSMM)
Mit Vermerk vom 15.07.2019 wurde das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg durch Herrn OBM beauftragt, die Prüfung der Jahresrechnungen 2017/2018 durchzuführen.
Haushaltssatzung 2017/2018
Rpr stellte fest, dass die Haushaltssatzung 2017/2018, bezüglich des Jahres 2017, verspätet beschlossen wurde. Es ergaben sich aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Ausgaben getätigt wurden, welche auf Grund vorläufiger Haushaltsführung genehmigungspflichtig gewesen wären. Weitere Feststellungen ergaben sich nicht.
Haushaushalts-, Kassen- und Wirtschaftsführung
Die Buchhaltung wurde nicht über eine kamerale Finanzsoftware, sondern über Excel abgewickelt. Die Stadt Nürnberg (hier wurden die Jahresabschlüsse erstellt) führt ihren Haushalt ausschließlich doppisch. Eine Software, welche kamerale Rechnungslegung abbildet, wird nicht mehr vorgehalten. Ein Wechsel des Verfahrens wäre aus Gründen der Effizienz, Wirtschaftlichkeit- und Sparsamkeit, Kontinuität der bisherigen Rechnungslegung sowie der geringen Anzahl der Geschäftsfälle unangemessen gewesen.
Kassenanordnungen wären auch für im Lastschriftverfahren gebuchte Auszahlungen sowie Einzahlungen zu erstellen gewesen. Die Belege wurden durch den Geschäftsführer abgezeichnet. Vierteljährliche Umsatzanzeigen wurden durch den Verbandsvorsitzenden abgezeichnet. Für das Jahr 2017 waren abgezeichnete Umsatzanzeigen allerdings nur für das dritte Quartal und für das Jahr 2018 nur das zweite und dritte Quartal in den Prüfungsunterlagen vorhanden.
Im Jahr 2018 wäre eine Überzahlung als Verwahrgeld zu berücksichtigen gewesen. Der Zweckverband stellte diese fest und führte zum Sachverhalt aus, dass im Hinblick auf die geringe Höhe des Betrages eine Verrechnung mit der GSB – Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH in der Folgeperiode vorgenommen wird.
Anzeichen für nicht im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Zweckverbandes stehende Abbuchungen, untransparente oder dolose Transaktionen waren nicht erkennbar. Die Geschäftsvorfälle waren nachvollziehbar dokumentiert.
Der Zweckverband hatte die festgelegten Gliederungs-, Gruppierungspläne und Zuordnungsvorschriften beachtet.
Rechnungsergebnisse 2017 und 2018
Der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2017 in Höhe von 127.396,76 Euro wurde von Rpr um 884,30 Euro höher berechnet, als der vom Zweckverband ausgewiesene Wert in Höhe von 126.512,46 Euro. Die Jahresrechnung 2018 wurde korrekt ausgewiesen.
Geprüfte Jahresergebnisse
| Jahr | Volumen Gesamt- haushalt Soll16 Euro | Zuführung zum/ | Überschuss | Entnahme/Zufüh- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vom Vermögens- | (§79 Abs.3 Satz 2 | rung aus der | ||||
| haushalt | KommHV-Kame- | Rücklage | ||||
| kumuliert17 | ralistik) | kumuliert18 | ||||
| Euro | Euro | Euro | ||||
| 2017 | 128.281,06 | 884,30 | 884,30 | 884,30 | ||
| 2018 | 124.922,81 | -334,84 | -334,84 | -334,84 |
Volumen Gesamt-
haushalt Soll16
Euro
16 Da Haushalt ausgeglichen entspricht Betrag sowohl Soll-Einnahmen als auch Soll-Ausgaben 17 Positiver Wert entspricht Zuführung Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt/Negativer Wert entspricht Zuführung aus Vermögenshaushalt in Verwaltungshaushalt 18 Positiver Wert entspricht Zuführung Rücklage/Negativer Wert entspricht Entnahme Rücklage
Haushaltsvergleich 2017
| Einnahmen | Ausgaben | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verwaltungshaushalt | ||||
| Planansätze | 128.200,00 | 128.200,00 | ||
| Anordnungssoll | 127.396,76 | 127.396,76 | ||
| Abweichung | 803,24 | 803,24 | ||
| Vermögenshaushalt | ||||
| Planansätze | 3.200,00 | 3.200,00 | ||
| Anordnungssoll | 884,30 | 884,30 | ||
| Abweichung | 2.315,70 | 2.315,70 |
Haushaltsvergleich 2018
| Einnahmen | Ausgaben | |||
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | |||
| Verwaltungshaushalt | ||||
| Planansätze | 130.200,00 | 130.200,00 | ||
| Anordnungssoll | 124.587,97 | 124.587,97 | ||
| Abweichung | 5.612,03 | 5.612,03 | ||
| Vermögenshaushalt | ||||
| Planansätze | 3.200,00 | 3.200,00 | ||
| Anordnungssoll | 334,84 | 334,84 | ||
| Abweichung | 2.865,16 | 2.865,16 |
Feststellungs- und Entlastungbeschluss
Entsprechend Art. 40 Abs. 2 KommZG i.V.m Art. 102 Abs. 3 GO konnte der Verbandsversammlung anhand der Ergebnisse der Prüfung der Jahresrechnungen 2017 und 2018 jeweils die Feststellung sowie Entlastung empfohlen werden.
2.7.11 Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen –
Herzogenaurach (ZV StUB)
Der Zweckverband Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZV StUB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 2 Abs. 3 KommZG) und ist am 16.04.2016, am Tag nach der Bekanntmachung der Satzung im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 04/2016, entstanden. Die Satzung des Zweckverbandes wurde so geändert, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2018 ein Regiebetrieb „Planung, Bau und Betrieb der Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen- Herzogenaurach“ innerhalb des Zweckverbandes errichtet wurde und sich die Wirtschaftsführung des ZV StUB seither gem. Art. 40 Abs. 2 KommZG nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) richtet. Der Jahresabschluss 2018 ist somit der erste Jahresabschluss nach EBV. Dieser wurde von einer Steuerberatungsgesellschaft aufgestellt. Diese ist für die ordnungsgemäße Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Verbandsmitglieder sind die Städte Erlangen, Herzogenaurach und Nürnberg.
Die Städte Nürnberg und Erlangen sind Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr nach Art. 8 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), die Stadt Herzogenaurach hat diese Aufgabe nach Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG für die Linie der Stadt-Umland-Bahn innerhalb des Stadtgebietes Herzogenaurach vom Landkreis Erlangen-Höchstadt übertragen bekommen. Der Zweckverband hat insbesondere die Aufgabe, für seine Verbandsmitglieder die Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen - Herzogenaurach zu planen, zu bauen, zu betreiben und Fördermittel des Bundes und des Freistaates Bayern zu beantragen und zu vereinnahmen. Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Verbandsmitglieder. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, der Verbandsausschuss und der Verbandsvorsitzende.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse nach der Eigenbetriebsverordnung (EBV) gemäß Art. 107 GO vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchzuführen.
Der vorgelegte Abschluss wurde vom BKPV geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach § 19 der Zweckverbandssatzung erfolgt die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg oder der Stadt Erlangen, je nachdem welche Stadt im zu prüfenden Jahr nicht den Verbandsvorsitzenden entsendet.
Die örtliche Prüfung ist vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg von Frau Frank vorgenommen worden.
Hierbei wurde gemäß Art 106 Abs. 3 GO das Ergebnis der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO berücksichtigt.
Die ergänzende Prüfung in der Wirtschaftsführung (technische Prüfungen) ergab keine Hinweise, die gegen die Feststellung und Entlastung sprechen.
Die Ergebnisrechnung des ZV StUB schließt mit einem Plus in Höhe von rund 348.700 Euro ab. Das positive Jahresergebnis soll der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2.8 Verwendungsnachweise
2.8.1 Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als Nachfolgeprogramm von „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ wurden lokale „Partnerschaften für Demokratie" vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gefördert. Diese lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Leitziele der lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ in Nürnberg sind Antidiskriminierungsarbeit, Menschenrechtsbildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus. Zielgruppen sind vor allem Multiplikatorinnen/-en, Mitglieder von (Sport)vereinen und Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich Aktive in Stadtteilnetzwerken, politisch Verantwortliche in den Stadtteilen und Mitglieder der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, Mitglieder des Nürnberger Präventionsnetzwerkes gegen religiös begründete Radikalisierung sowie Mitglieder des Runden Tisches „Menschenrechte“. Im Jahr 2018 wurden die Ziele durch 27 Einzelprojekte verschiedener Projektträger/innen umgesetzt, an die die Zuwendungen des Bundes und die Eigenmittel der Stadt Nürnberg weitergeleitet wurden. Begleitet wurden die Einzelprojekte durch das federführende Amt (Menschenrechtsbüro) und eine externe Koordinierungsstelle. Die externe Koordinierungsstelle ist beim Kreisjugendring angesiedelt und wurde ebenfalls zusammen mit der Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Der geplante Gesamtförderzeitraum läuft vom 01.01.2015 bis 31.12.2019. Laut Auskunft der externen Koordinierungsstelle wurde der Gesamtförderzeitraum bis 31.12.2024 verlängert. Für den Bewilligungszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 betrug die bewilligte Zuwendung 100.000 Euro. Es handelte sich um eine Anteilsfinanzierung. Die Eigenleistung der Stadt Nürnberg umfasste einen 50%-igen Stellenanteil einer Projektmitarbeiterin und 10.000 Euro als Zuwendungen an die Projektträger.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) erfolgte im Berichtsjahr eine Vorprüfung von 27 Verwendungsnachweisen der Einzelprojektträger/innen und je eines Verwendungsnachweises der Koordinierungsstelle und der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich aller Belege. Es wurden nicht alle Fördermittel abgerufen und es erfolgten Rückzahlungen in Höhe von insgesamt 3.157,75 Euro an den Bund. Rund 80,00 Euro werden noch von einem Projektträger zurückgefordert.
Der Prüfungsvermerk konnte am 14.10.2019 erteilt werden.
2.8.2 Förderung der Erwachsenenbildung beim Bildungscampus
Nürnberg (BCN)
Gemäß dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung werden staatliche Fördermittel für die Volkshochschulen bereitgestellt. BCN/BZ erhielt im Haushaltsjahr 2018 eine Zuwendung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Höhe von 265.245 Euro. Es handelt sich dabei um eine institutionelle Förderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung verwendet werden.
Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) erfolgte im Berichtsjahr eine Vorprüfung des Verwendungsnachweises.
Der Verwendungsnachweis wurde Rpr von BCN/BZ am 02.08.2019 mit der Bitte um Prüfung übersandt. Die rechnerische Richtigkeit konnte mit Prüfvermerk vom 03.09.2019 bestätigt werden.
2.8.3 Masterplan für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität
Gemäß Nr. 7.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) erfolgte eine Vorprüfung vom Rechnungsprüfungsamt Nürnberg. Der vorgelegte Verwendungsnachweis, unterteilt in einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, wurde mit Prüfungsvermerk am 20.12.2018 bestätigt.
Geprüft wurde die zweckentsprechende Verwendung der bewilligten Mittel aus dem Bundeshaushalt vom Zuwendungsempfänger Verkehrsplanungsamt für das Projekt „Erstellung eines Masterplans für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität (GCP Nürnberg)“. Es handelt sich um ein klar abgrenzbares förderbedürftiges Einzelvorhaben. Für den Bewilligungszeitraum vom 15.12.2017 – 31.07.2018 betrug die bewilligte Zuwendung 44.827 Euro in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben als Vollfinanzierung. Die Gesamtausgaben wurden um rund 53 % gegenüber der veranschlagten Summe begründet unterschritten. Die Notwendigkeit der Erstellung eines Masterplans war u.a. bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2017/2018 nicht absehbar. Der Masterplan soll der Stadt Nürnberg als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung von emissionsreduzierenden Maßnahmen und dem Bund als Grundlage für Förderentscheidungen als Folge des Nationalen Forums Diesel dienen.
Prüfungsmaßstab waren insbesondere die Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides vom 08.12.2017 und des Änderungsbescheides vom 02.07.2018 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Anhand des vorgelegten Sachberichtes ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Die fristgerechte Mittelverwendung kann bestätigt werden. Es wurden nur die im Bewilligungszeitraum verursachten Ausgaben abgerechnet.
Bei der Vergabe des Auftrages wurden gemäß Nr. 3 ANBest-Gk die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Nürnberg anzuwendenden Vergabegrundsätze beachtet. Das Rechnungsprüfungsamt führte die Vergabeprüfung anhand der Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen unmittelbar vor Beauftragung durch.
2.8.4 Perspektiven im Quartier – ESF-Bundesprogramm
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“(Ref. V/J)
Perspektiven im Quartier“ ist ein Projekt des Referates für Jugend, Familie und Soziales. In Kooperation von städtischem Jugendamt und der Noris-Arbeit gGmbH (NOA), als Teilprojektträger, wurde es im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2018 umgesetzt.
Das Projekt wurde aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Förderung umfasst laut Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vom 17.07.2015 max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Teilfinanzierung). Die Verwendung der Zuwendung war bis zum 30.04.2019 entsprechend bei der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis).
Der Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung der vom BAFzA bewilligten Mittel aus dem ESF für das o.g. Projekt ist gemäß Ziffer 7.2 ANBest-P und ANBest-Gk Nr. 7.2 vom Rechnungsprüfungsamt (Rpr) zu prüfen und zu bescheinigen.
Anhand des vorgelegten Verwendungsnachweises ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zweckfremde Verwendung der Fördermittel. Der rechnerische Nachweis ist zeitlich gegliedert und entsprechend den Vorgaben des Finanzierungsplans aufgebaut. Die erforderlichen Belege sind geordnet und nachprüfbar erfasst. Die fristgerechte Mittelverwendung kann bestätigt werden. Der eingereichte und bewilligte Finanzierungsplan wurde dabei eingehalten. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit der abgerechneten Ausgaben und Einnahmen kann somit bestätigt werden. Der rechnerische Abgleich des zahlenmäßigen Nachweises und der vorgelegten Belege ergab insgesamt keine Beanstandungen.
Für die erhaltenen Zuwendungen und die Weiterleitung der ESF-Mittel sowie für die Ausreichung der kommunalen Geldleistungen an die NOA wurde der Zahlungsfluss entsprechend nachgewiesen.
Entgegen der Ziffern 6.3 ANBest-Gk und 6.2.1 ANBest-P wurde im Sachbericht auf die notwendige Bezugnahme der wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises verzichtet. Dies führte dazu, dass die Vorprüfung des Verwendungsnachweises ohne jegliche Erläuterungen und klärende Darstellungen, u.a. im Rahmen der erfolgten Änderung ab dem Jahr 2016, der höheren Gesamtausgaben, der starren prozentualen Projektbeteiligung im Jahr 2015 oder der Personalgestellung – Koordinierungsstelle, erfolgen musste, was in der Summe einen sehr hohen Prüfaufwand zur Folge hatte.
Bezüglich der Zielerreichung kann seitens des Rpr keine fachtechnische Einschätzung vorgenommen werden.
Anzeichen für ein erhöhtes Risiko hinsichtlich der nicht ordnungsgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel lagen nicht vor.
Ergänzend haben sich im Rahmen der Prüfung strukturelle und verfahrenstechnische Erkenntnisse ergeben:
- Der mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Prüfauftrag ist zwecks ausreichender
Planbarkeit zeitgerecht mitzuteilen.
- Die prüfungsrelevanten Unterlagen (insbesondere Zuwendungs- und Änderungsanträge/
-bescheide, ANBest, Auflagen, Förderrichtlinien, Kontoauszüge oder Korres-pondenz mit dem Zuwendungsgeber und dem Teilprojektträger) sind in geordneter und chronologischer Form zur Verfügung zu stellen.
- Darüber hinaus sollte eine Übersicht/Aufstellung des tatsächlich eingesetzten Personals
während des Projektzeitraums (insbesondere Bezeichnung, Dauer, Anteil und Entgeltgruppe/Besoldungsstufe) ausgehändigt werden.
- Zwingend einzuhalten ist eine klare und abschließende Verknüpfung von ´Sachbericht´
und ´Zahlenmäßigem Nachweis´. Hier ist im ausreichenden Maße auf eine klärende Darstellung aller relevanten Finanzpositionen und Ereignisse im Projektzeitraum einzugehen.
- Die Erstellung des Verwendungsnachweises verlangt hierbei u. a. die Sicherstellung einer
zielführenden Kommunikation zwischen der Koordinierungsstelle und dem Teilprojektträger.
- Die Verwendung von vergleich- und zuordenbaren Buchungsbezeichnungen (z.B. die ver-
einnahmten und weitergeleiteten ESF-Bundesmittel oder die Bezeichnung des kommunalen Eigenanteils) erleichtert zudem die Nachvollziehbarkeit des Zahlungsflusses.
2.8.5 Projektförderung des Bundes „Wer Demokratie WÄHLT
keine Rassisten“ – Allianz gegen Rechts
Das Bürgermeisteramt, Menschenrechtsbüro, der Stadt Nürnberg erhielt im Haushaltsjahr 2017 für die Allianz gegen Rechts im Rahmen eines Gemeinwesen orientierten Integrationsprojektes Zuwendungen vom Bund als Projektförderung in Höhe von 14.546,40 Euro für das Projekt „Wer Demokratie Wählt keine Rassisten“ (Multiplikatorenschulung). Die Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt, wickelte das Zuwendungsverfahren für die Allianz gegen Rechts ab. Es handelte sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Bewilligungszeitraum erstreckte sich vom 01.09.2017 bis 31.12.2017. Die Verwendung der Mittel war gemäß dem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 05.10.2017 und gem. 6.1 ANBest- Gk der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Gem. Nr. 7.2 ANBest-Gk erfolgte im Berichtsjahr die Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg.
Der Prüfungsvermerk konnte am 25.02.2019 erteilt werden.
2.8.6 Tucherschloss – Kostenbeteiligung Freistaat Bayern
Zwischen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und der Stadt Nürnberg besteht ein Vertrag über die staatliche Mitfinanzierung für das Tucherschloss aus dem Jahr 1973.
Die Einnahmen stehen beiden Vertragspartnern hälftig zu. Die Museen der Stadt Nürnberg (KuM) haben eine Gesamtrechnung über die Einnahmen Tucherschloss und ausgewählte Ausgaben zu erstellen und über das Rechnungsprüfungsamt der Bayerischen Schlösserverwaltung zur Erstattung zuzuleiten.
Danach ergibt sich im Vergleich mit den Vorjahren Folgendes:
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | Euro | Euro | |||||
| Einnahmen Tucherschloss ge- samt | 39.510,99 | 45.952,91 | 46.664,06 | 45.095,27 | ||||
| Ausgaben ausgewählte Sachkon- ten | 196.968,58 | 200.768,04 | 216.439,23 | 197.162,66 | ||||
| anteilige Einnahmen Schlösser- verwaltung (50%) | 19.755,50 | 22.976,46 | 23.332,03 | 22.547,64 | ||||
| Ausgaben erstattungsfähig Schlösserverwaltung | 46.842,41 | 51.117,38 | 57.593,75 | 47.614,27 | ||||
| Saldo Schlösserverwaltung | 27.086,92 | 28.140,92 | 34.261,72 | 25.066,63 | ||||
| Erstattungsbetrag der Schlösser- verwaltung | 27.086,92 | 28.140,92 | 34.261,72 |
Der Saldo Schlösserverwaltung beziffert den Anteil, den die Stadt bei der Schlösserverwaltung beantragt. Es handelt sich um die erstattungsfähigen Ausgaben abzüglich der Einnahmen Schlösserverwaltung. Der Erstattungsbetrag 2018 ist noch offen, beantragt wurden 25.066,63 Euro.
Für die vorgelegten Abrechnungen konnte die Bestätigung der Richtigkeit aufgrund beigefügter SAP-Ausdrucke erteilt werden.
Zur Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass die Erträge Tucherschloss/Hirsvogelsaal in 2018 gemäß SAP (L252300003) 88.107 Euro betrugen, die Aufwendungen insgesamt 414.581 Euro. Damit ergab sich für die Stadt eine Belastung von 326.474 Euro.
3 Jahresabschlüsse 2018 der rechtsfähigen Stiftun-
gen
Innerhalb der rechtsfähigen Stiftungen (im Berichtsjahr 2018 23 rechtsfähige Stiftungen) unterliegen die von der Stadt verwalteten kommunalen Stiftungen (7 Stiftungen, u. a. Heilig- Geist-Spital-Stiftung) der örtlichen Prüfung und Feststellung/Entlastung durch den Stadtrat. (Die weiteren 16 rechtsfähigen Stiftungen unterliegen der Überprüfung durch die Stiftungsaufsicht in Ansbach.)
Nach Abschluss der Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 der o. g. 7 Stiftungen wird das Ergebnis zur Prüfung/Begutachtung dem Rechnungsprüfungsausschuss (wie auch der Jahresabschluss 2018 der Stadt Nürnberg) im Juni 2019 vorgelegt.
Jahresabschlüsse 2018 der rechtsfähigen Stiftungen Seite 97 von 118
4 Jahresabschluss 2018 des Klinikums
4.1 Vorbemerkung
Das Klinikum der Stadt Nürnberg wird seit 01.01.1998 als selbständiges Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) geführt.
Die wesentlichen kommunalrechtlichen und -wirtschaftlichen Vorschriften für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg sind in Art. 89, 90 und 91 GO, in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) sowie in der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) enthalten. Die nach Art. 89 Abs. 3 GO erforderliche Unternehmenssatzung ist mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1997 erlassen worden (Klinikumssatzung – KlinS).
Beim Kommunalunternehmen sind nach Art. 107 GO der Jahresabschluss und der Lagebericht vom BKPV oder von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Die Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt umfasst neben der sog. Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 KlinS Prüfungen nach Art. 103 GO.
Für die Feststellung des Jahresabschlusses des Kommunalunternehmens sowie die Ergebnisverwendung ist der Verwaltungsrat des Klinikums gemäß Art. 90 Abs. 2 GO zuständig.
Das Klinikum erstellte für 2018 den Jahresabschluss des Kommunalunternehmens sowie die Jahresabschlüsse seiner Tochterunternehmen. Ebenso legte das Klinikum für 2018 einen Konzernabschluss Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen vor. Dieser beinhaltet neben dem Jahresabschluss des Klinikums die Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen „Klinikum Nürnberg Service-GmbH“ (KNSG), „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ (ehemals KNG „Gesellschaft des Klinikums Nürnberg mbH“), „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL), „Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (KDL) und der „Klinikum Nürnberg Medical School GmbH“. Darüber hinaus enthält der Konzernabschluss anteilsmäßig den Jahresabschluss der „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“ (vormals: A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH), an der das Klinikum und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern jeweils zur Hälfte beteiligt sind, sowie den Jahresabschluss der SAPV Team Nürnberg GmbH, an der das Klinikum zu 35 % beteiligt ist.
Die Prüfung der vorgenannten Jahresabschlüsse wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG durchgeführt.
Zu allen Jahresabschlüssen 2018 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
4.2 Kommunalunternehmen Klinikum Konzernabschluss
Aufgrund der zunehmenden konzerninternen gegenseitigen Verrechnungen sowohl in den Bilanzen als auch in den Gewinn- und Verlustrechnungen des Kommunalunternehmens und seiner Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen stellt das Rechnungsprüfungsamt den um die o. g. Verrechnungen konsolidierten jeweiligen Konzernabschluss des Klinikums dar.
Im Konzernabschluss sind neben dem Einzelabschluss des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen die Einzelabschlüsse der folgenden Tochtergesellschaften enthalten:
Verbundene Unternehmen
Die „Klinikum Nürnberg Service GmbH“ (KNSG) ist eine 100 %ige Tochter des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Das Klinikum Nürnberg und die KNSG betreiben die sogenannten „Servicebereiche“ gemeinsam in Form eines Gemeinschaftsbetriebes. Diese Servicebereiche sind der Patientenservice mit Empfang, die Küche, die Näherei, die Wäscherei (Kommissionierung), die Materialwirtschaft, die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte sowie der Transportdienst und der Reinigungsservice. Die KNSG erbringt ausschließlich Dienstleistungen für das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg und beteiligt sich als Unternehmen nicht am Wirtschaftsverkehr.
Die „KNG Gesellschaft des Klinikums Nürnberg mbH“ wurde zum 01.06.2012 in die „ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH“ umfirmiert. Die „ABC AmbulantesBehandlungs-Centrum GmbH“ ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen mit einer Stammeinlage von 25 TEuro. Gegenstand der Gesellschaft ist der Unterhalt einer leistungsfähigen Versorgungsstruktur für ambulante Patienten. Hierfür wurden zwei medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V in unmittelbarer Nähe des Nürnberger Südklinikums (MVZ VI, ABC Süd) sowie in Nürnberg Laufamholz (MVZ VII, ABC Ost) gegründet und seither betrieben. Das ABC Süd wurde im Jahr 2017 um das MVZ VIII Zahnmedizin erweitert, darüber hinaus wurde zum 01.07.2018 das neu gegründete MVZ IX (ABC Thon) in Betrieb genommen.
Die „Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH“ (KNL) ist seit 19.01.2006 eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (Stammkapital 26 TEuro). Kern der Geschäftstätigkeit ist die akutstationäre Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Nürnberger Land durch medizinisch leistungsfähige Krankenhäuser, die den im Krankenhausplan des Freistaates Bayern festgelegten oder mit den Krankenkassen vereinbarten Versorgungsauftrag erfüllen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Krankenhäuser Altdorf, Hersbruck und Lauf a. d. Pegnitz. Zur Ergänzung der akutstationären Versorgung erbringt die KNL ambulante Leistungen in Form von ambulanten Operationen, spezialisierten Ambulanzen sowie der ambulanten Notfallversorgung einschließlich der Teilnahme am Notarztdienst.
Die „KDL (Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbH) (Stammkapital 25 TEuro) ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der KNL. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen an den Betriebsstätten der KNL in Altdorf, Hersbruck und Lauf.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH (Stammkapital 100 TEuro) ist eine 100 %ige Tochter des Kommunalunternehmens Klinikum Nürnberg. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 2013 gegründet und am 03. September 2013 ins Handelsregister eingetragen. Kern der Geschäftstätigkeit ist die Durchführung der Kooperation mit der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg zum Betrieb des Standortes Nürnberg der Privatuniversität. Dies beinhaltet insbesondere die Durchführung von Lehrveranstaltungen, die
Durchführung von und Mitwirkung an Aktivitäten im Bereich der humanmedizinischen Forschung zur Sicherstellung einer forschungsgeleiteten Lehre und des zeitnahen Wissenstransfers neuer medizinischer Erkenntnisse in die Patientenversorgung. Des Weiteren umfasst die Geschäftstätigkeit die administrative Betreuung des Standortes sowie weitere Aktivitäten, die für die praktische Durchführung des Studiums in Nürnberg erforderlich sind.
Beteiligungen
Die „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg GmbH“ wurde am 29.10.2002 gegründet. Am 09.11.2016 wurde die Gesellschaft durch Satzungsänderung in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt, die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16.12.2016. Der Name der Gesellschaft lautet jetzt „A.R.Z. – Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH“. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert 200 TEuro und wird zu je 50 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der Deutschen Rentenversicherung gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von medizinischen und therapeutischen Leistungen zur ambulanten Rehabilitation, Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) und die Abgabe von Heilmitteln. Die Gesellschaft wird nach § 310 HGB anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen (Quotenkonsolidierung).
Die „SAPV Team Nürnberg GmbH“ wurde am 22.06.2010 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEuro und wird mit 35 % vom Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen sowie mit 65 % vom Hospiz-Team Nürnberg e. V. gehalten. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung spezialisierter Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung nach § 38 b SGB V i. V. m. § 135 d SGB V insbesondere im Stadtgebiet Nürnberg.
Jahresergebnisse der einzelnen Gesellschaften
Die Jahresergebnisse des Konzerns Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen, des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen stellen sich wie folgt dar (Jahresergebnisse vor Konsolidierung von Erträgen und Aufwendungen aus den gegenseitigen Leistungsbeziehungen):
| Gesellschaft | Jahresüberschuss/Jahres- fehlbetrag (-) in Euro | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | absolut | in % | |
| Konzern Klinikum Nürnberg | -6.163.774,46 | -9.231.216,06 | 3.067.441,60 | 33,2 |
| Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen (KU) | -5.078.639,29 | -8.392.778,77 | 3.314.139,48 | 39,5 |
| Klinikum Nürnberg Service GmbH (KNSG) | 230.578,81 | 27.376,72 | 203.202,09 | > 100,0 |
| KNL Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Lauf a. d. Pegnitz | -1.269.190,76 | -2.329.711,07 | 1.060.520,31 | 45,5 |
| KDL - Krankenhaus-Dienstleistungsgesellschaft mbh, Lauf a. d. Pegnitz | -7.425,83 | 333,43 | -7.759,26 | > -100,0 |
| ABC AmbulantesBehandlungsCentrum GmbH | -284.084,66 | 228.595,06 | -512.679,72 | > -100,0 |
| A.R.Z. - Ambulantes Rehabilitationszentrum Nürnberg gGmbH | 627.085,41 | 496.199,41 | 130.886,00 | 26,4 |
| SAPV Team Nürnberg GmbH | 67.914,53 | 67.963,52 | -48,99 | 0,1 |
| Klinikum Nürnberg Medical School GmbH | -2.879,34 | -175.616,09 | 172.736,75 | 98,4 |
Der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2018 erzielte Konzernfehlbetrag in Höhe von 6,16 Mio. Euro (Einzelposten siehe unter Punkt 4.2.2 Konzern Gewinn- und Verlustrechnung) wird im Wesentlichen durch die Jahresergebnisse des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen und der KNL GmbH geprägt.
Das Jahresergebnis 2018 des Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen verbesserte sich zum Vorjahr um 3,31 Mio. Euro, zum Bilanzstichtag wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5,08 Mio. Euro ausgewiesen. Analog hierzu hat sich auch das Jahresergebnis der KNL GmbH verbessert, zum 31.12.2018 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,27 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 2,33 Mio. Euro).
Die KNSG weist zum 31.12.2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von 231 TEuro aus (Vorjahr: +27 TEuro). Das Ergebnis der KDL GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, zum 31.12.2018 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.425,83 Euro ausgewiesen.
Die ABC GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von 284 TEuro ab (Vorjahr: +229 TEuro). Damit weist die Gesellschaft einen durch die Verluste entstandenen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 255 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2018 ist auf unerwartete aufwandswirksame Anfangs- und Ersatzinvestitionen in neu erworbene Arztsitze sowie die planmäßigen Abschreibungen auf diese Arztsitze zurückzuführen. Gemäß den Ausführungen im Lagebericht wird seitens der Unternehmensführung nach einer Normalisierung des Betriebes wieder mit einer positiven Eigenkapitalentwicklung gerechnet, weswegen die Unternehmensfortführung nicht als gefährdet angesehen wird. Zur Sicherstellung der Liquidität wurde der ABC GmbH in 2016 ein zehnjähriges Gesellschafterdarlehen gewährt, zudem ist die Gesellschaft in das Cash-Pooling des Klinikum Nürnberg eingebunden.
Die A.R.Z. - gGmbH konnte das positive Ergebnis des Vorjahres bestätigen und sogar verbessern, zum Jahresende wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 627 TEuro (Vorjahr: +496 TEuro) ausgewiesen. Der positive Geschäftsverlauf bestätigt weiterhin den Trend im Gesundheitssektor bzgl. einer erhöhten Nachfrage nach ambulanten Rehabilitationsleistungen. Die Gesamtleistung der Gesellschaft hat sich aufgrund der guten Gesamtauslastung und steigender Preise um 5,5 % auf 4,41 Mio. Euro erhöht. Für die Folgejahre erwartet die Geschäftsführung moderate Umsatzsteigerungen, die jedoch durch gestiegene Personalkosten zum Teil nivelliert werden. Der Anstieg der Personalkosten ist dabei insbesondere auf einen bestehenden Engpass an qualifizierten Fachkräften im ärztlichen und therapeutischen Bereich und dem daraus resultierenden Wettbewerb zurückzuführen.
Der Geschäftsverlauf der SAPV Team Nürnberg GmbH zeigt weiterhin insgesamt eine positive Entwicklung. Zum Stichtag 31.12.2018 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 68 TEuro ausgewiesen.
Die Klinikum Nürnberg Medical School GmbH schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag von 3 TEuro (Vorjahr: -176 TEuro) ab. Durch Anlaufverluste weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1,42 Mio. Euro aus, welcher sich jedoch durch das nahezu ausgeglichene Jahresergebnis 2018 nicht nennenswert verschlechtert hat. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2018 gemäß den Angaben im Lagebricht aus Sicht der Geschäftsführung sehr gut. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft wurde der Gesellschaft im Jahr 2015 ein langfristiges Gesellschafterdarlehen über 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. In den langfristigen Planungen wurde mit dem Erreichen des Vollbetriebes im Jahr 2019 erstmalig ein Jahresüberschuss erwartet, die derzeitigen Hochrechnungen deuten darauf hin, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann.
4.2.1 Konzernbilanz 2018
Die Entwicklung der Bilanz wird nachfolgend in komprimierter Form wiedergegeben:
| Konzern Klinikum Nürnberg Kommunalunternehmen | 31.12.2018 | 31.12.2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 526.619.602,68 | 542.385.290,86 | -15.765.688,18 | -2,9 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 2.142.831,00 | 1.758.620,00 | 384.211,00 | 21,8 |
| • Grundstücke und Gebäude | 426.210.850,23 | 435.601.543,23 | -9.390.693,00 | -2,2 |
| • Technische Anlagen | 43.380.939,00 | 47.963.638,00 | -4.582.699,00 | -9,6 |
| • Einrichtungen und Ausstattungen | 43.392.160,00 | 50.589.610,00 | -7.197.450,00 | -14,2 |
| • Anlagen im Bau | 10.710.709,36 | 5.683.341,11 | 5.027.368,25 | 88,5 |
| • Finanzanlagen | 782.113,09 | 788.538,52 | -6.425,43 | -0,8 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 138.462.111,12 | 126.689.245,83 | 11.772.865,29 | 9,3 |
| • Vorräte | 16.162.209,37 | 16.685.884,33 | -523.674,96 | -3,1 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 104.672.119,21 | 108.037.985,42 | -3.365.866,21 | -3,1 |
| • Kassenbestand u. Bankguthaben | 17.627.782,54 | 1.965.376,08 | 15.662.406,46 | > 100,0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2.123.671,65 | 1.579.067,81 | 544.603,84 | 34,5 |
| Bilanzsumme | 667.205.385,45 | 670.653.604,50 | -3.448.219,05 | -0,5 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital (gesamt) | 37.148.586,72 | 43.312.361,18 | -6.163.774,46 | -14,2 |
| • gezeichnetes/festgesetztes Kapital | 15.338.756,44 | 15.338.756,44 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklagen | 64.304.931,75 | 64.304.931,75 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnrücklagen | 3.031.882,64 | 3.031.882,64 | 0,00 | 0,0 |
| • Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) | -39.363.209,65 | -30.131.993,59 | -9.231.216,06 | -30,6 |
| • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) | -6.163.774,46 | -9.231.216,06 | 3.067.441,60 | 33,2 |
| Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 349.307.416,97 | 358.445.798,84 | -9.138.381,87 | -2,5 |
| Rückstellungen | 172.871.804,75 | 154.751.477,54 | 18.120.327,21 | 11,7 |
| Verbindlichkeiten | 105.795.755,16 | 112.468.635,98 | -6.672.880,82 | -5,9 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2.081.821,85 | 1.675.330,96 | 406.490,89 | 24,3 |
| Bilanzsumme | 667.205.385,45 | 670.653.604,50 | -3.448.219,05 | -0,5 |
Die Konzernbilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,45 Mio. Euro auf 667,21 Mio. Euro.
Das konsolidierte Anlagevermögen verringerte sich um 15,77 Mio. Euro bzw. 2,9 % auf 526,62 Mio. Euro. Hierbei stehen den Zugängen in Höhe von 17,72 Mio. Euro Wertminderungen durch Abschreibungen (33,35 Mio. Euro) und Anlagenabgänge (144 TEuro) gegenüber. Die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns sind auf bauliche Tätigkeiten im Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zurückzuführen. Hierbei wurde die bauliche Entwick-
lung insbesondere durch den Beginn der Erweiterung der Radiologie am Klinikum Süd geprägt. Darüber hinaus wurde in 2018 die bauliche Planung für die beiden Großprojekte Eltern- Kind-Zentrum am Standort Süd und Zentrum für seelische Gesundheit am Standort Nord fortgeführt.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 104,67 Mio. Euro (Vorjahr: 108,04 Mio. Euro) entfallen mit 90,38 Mio. Euro im Wesentlichen auf den Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 12,58 Mio. Euro auf Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (Forderungen aus Fördermittelzusagen für Investitionen und sonstige Zuwendungen).
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31.12.2018 in Höhe des Jahresfehlbetrages von 6,16 Mio. Euro auf 37,15 Mio. Euro. Das Eigenkapital setzt sich des Weiteren aus dem gezeichneten Kapital (15,34 Mio. Euro), der Kapitalrücklage (64,3 Mio. Euro), der Gewinnrücklage (3,03 Mio. Euro) und dem Verlustvortrag (39,36 Mio. Euro) zusammen.
Die nach § 5 KHBV zu bildenden Sonderposten verringerten sich im Berichtsjahr um 9,14 Mio. Euro auf 349,31 Mio. Euro. Die Auflösung der Sonderposten bewirkt die Neutralisierung der Abschreibung auf die Wirtschaftsgüter des so finanzierten Anlagevermögens. Die Entwicklung der Sonderposten entspricht somit der Entwicklung des mit den entsprechenden Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens.
Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 18,12 Mio. Euro auf 172,87 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 66,91 Mio. Euro. Die Rückstellung wurde versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 3,21 % und entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren.
Weitere wesentliche Posten im Bestand der Rückstellungen entfallen mit 49,17 Mio. Euro auf Personalrückstellungen (u.a. Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden) und mit 21,10 Mio. Euro auf abgebildete Erlösrisiken. Darüber hinaus sind mit 7,01 Mio. Euro Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,67 Mio. Euro bzw. 5,9 % auf 105,80 Mio. Euro verringert. Die wesentlichen Posten entfallen hierbei mit 34,57 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, mit 30,98 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (noch nicht zweckentsprechend verwendete Fördergelder) und mit 13,54 Mio. Euro auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
4.2.2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2018
In der nachstehenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen 2018 aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und ihre Veränderung zum Vorjahr wiedergegeben:
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 2018 | 2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 668.381.497,94 | 639.668.649,08 | 28.712.848,86 | 4,5 |
| Erlöse aus Krankenhausleistungen | 509.369.922,15 | 494.447.169,76 | 14.922.752,39 | 3,0 |
| Erlöse aus Wahlleistungen | 25.839.090,50 | 25.845.218,86 | -6.128,36 | 0,0 |
| Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses | 35.016.139,70 | 33.256.114,19 | 1.760.025,51 | 5,3 |
| Nutzungsentgelte der Ärzte | 3.153.442,39 | 3.331.974,36 | -178.531,97 | -5,4 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 36.968.441,87 | 31.342.171,88 | 5.626.269,99 | 18,0 |
| Bestandsveränderungen | 547.230,21 | 1.304.749,34 | -757.519,13 | -58,1 |
| andere aktivierte Eigenleistungen | 317.805,35 | 415.693,95 | -97.888,60 | -23,5 |
| Zuweisungen u. Zuschüsse der Öffentlichen Hand | 1.617.321,57 | 1.269.912,83 | 347.408,74 | 27,4 |
| sonstige betriebliche Erträge | 15.116.988,55 | 13.489.851,89 | 1.627.136,66 | 12,1 |
| Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen | 16.043.458,12 | 10.742.850,36 | 5.300.607,76 | 49,3 |
| Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten | 23.265.594,57 | 22.930.707,37 | 334.887,20 | 1,5 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 1.126.062,96 | 73.776,33 | 1.052.286,63 | > 100,0 |
| Erträge aus der Auflösung des passivischen Unterschiedsbetrages | 0,00 | 1.218.457,96 | -1.218.457,96 | -100,0 |
| AUFWENDUNGEN | 674.545.272,40 | 648.899.865,14 | 25.645.407,26 | 4,0 |
| Personalaufwand | 438.040.925,94 | 419.524.615,29 | 18.516.310,65 | 4,4 |
| Materialaufwand | 131.401.768,76 | 130.778.978,71 | 622.790,05 | 0,5 |
| Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten | 16.179.890,57 | 10.844.323,15 | 5.335.567,42 | 49,2 |
| Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen | 20.000,00 | 20.000,00 | 0,00 | 0,0 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 33.347.200,85 | 33.668.832,66 | -321.631,81 | -1,0 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | 50.152.244,88 | 46.233.630,43 | 3.918.614,45 | 8,5 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 5.506.158,50 | 7.154.048,46 | -1.647.889,96 | -23,0 |
| Steuern | -102.917,10 | 675.436,44 | -778.353,54 | -115,2 |
| ERGEBNIS | -6.163.774,46 | -9.231.216,06 | 3.067.441,60 | 33,2 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung 2018 auf Konzernebene schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,16 Mio. Euro ab und liegt damit um 3,07 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf Konzernebene um 22,13 Mio. Euro bzw. 3,8 % auf 610,35 Mio. Euro. Hierbei waren sowohl bei den Erlösen aus Krankenhausleistungen (Anstieg um 14,92 Mio. Euro bzw. 3,0 % auf 509,37 Mio. Euro) als auch bei den Erlösen aus ambulanten Leistungen (Anstieg um 1,76 Mio. Euro bzw. 5,3 % auf 35,02 Mio. Euro) Erhöhungen zu verzeichnen. Demgegenüber stehen verminderte Erlöse aus Wahlleistungen und Nutzungsentgelten der Ärzte.
Die sonstigen Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,63 Mio. Euro bzw. 18,0 % auf 36,97 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen auf erhöhte Erlöse aus Apothekenverkäufen und Studiengebühren zurückzuführen. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse im Wesentlichen Personal- und Sachkostenerstattungen sowie Erträge aus Vermietungen und Verpachtungen.
Die wesentlichen Leistungszahlen im somatischen Bereich der Kliniken stellen sich wie folgt dar:
| Somatik (Stationär) | 2018 | 2017 | +/- | |
|---|---|---|---|---|
| Fallzahlen (DRG-Fallpauschalen) | 109.041 | 109.306 | -265 | |
| Casemix | 121.929 | 120.929 | +1.000 |
Im somatischen Bereich war bei den abgerechneten Fallzahlen ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Demgegenüber erhöhte sich der Casemix (Summe der mit dem kaufmännischen Schweregrad gewichteten Behandlungsfälle) auf 121.929.
In den somatischen Tageskliniken des Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg wurden 2018 insgesamt 16.063 Behandlungstage gegenüber 16.955 Behandlungstagen im Vorjahr erbracht. Hier wirkte sich die Schließung der HNO-Tagesklinik am Klinikum Nürnberg ab Mai 2017 aus.
| Psychiatrie (Vollstationär) | 2018 | 2017 | +/- | |
|---|---|---|---|---|
| Fallzahlen (Extern) | 5.029 | 4.892 | +137 | |
| Vollstationäre Behandlungstage | 98.653 | 96.064 | +2.589 | |
| durchschnittl. Verweildauer (Tage) | 19,6 | 19,7 | -0,1 |
Sowohl Fallzahlen als auch Behandlungstage konnten in der vollstationären Psychiatrie gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden.
In den psychiatrischen Tageskliniken hat sich die Zahl der Pflegetage von 35.572 Tagen im Jahr 2017 auf 38.277 Tage im Jahr 2018 (Anstieg um 7,6 %) ebenfalls erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 1,63 Mio. Euro bzw. 12,1 % auf 15,12 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (7,50 Mio. Euro), auf Erträge gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG; 3,0 Mio. Euro) und auf Erträge aus Förderprojekten (2,0 Mio. Euro) zurückzuführen.
Der Personalaufwand stellt mit 438,04 Mio. Euro die größte Position innerhalb der Aufwendungen dar. Im Geschäftsjahr 2018 war in diesem Bereich ein Anstieg um 18,52 Mio. Euro bzw. 4,4 % zu verzeichnen. Hierbei wurden jahresdurchschnittlich in allen Konzernunternehmen 6.186 Vollkräfte (VK; ohne Auszubildende) beschäftigt, was eine Zunahme der VK im Vergleich zum Vorjahr um 4 VK bedeutet. Neben der geringen mengenmäßigen Ausweitung wirkten sich insbesondere die Tarifanpassungen des TVöD-K (+3,2 % zum 01.03.2018) und des TV-Ärzte/VKA (Anhebung der Entgelte um 0,7 % zum 01.05.2018) aufwandserhöhend aus.
Im Bereich der Sachkosten stieg der Materialaufwand um 623 TEuro bzw. 0,5 % auf 131,40 Mio. Euro an. Während sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe nur marginal verringerten, war bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen ein Anstieg in Höhe von 673 TEuro zu verzeichnen. Dies ist im Wesentlichen auf die vermehrte Inanspruchnahme von externen Dienstleistern (insbesondere Reinigungsleistungen) zurückzuführen.
Die Abschreibungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 322 TEuro bzw. 1,0 % auf 33,35 Mio. Euro verringert. Die mit den Abschreibungen korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für gefördertes Vermögen erhöhten sich um 335 TEuro auf 23,27 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,92 Mio. Euro bzw. 8,5 % auf 50,15 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert größtenteils aus der Bildung einer Rückstellung für Lizenzkosten im Rahmen einer indirekten Nutzung des Betriebssystems SAP (3,20 Mio. Euro). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter anderem Aufwendungen für unterjährige Instandhaltungen und Wartungen in Höhe von 22,10 Mio. Euro enthalten. Diese verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1 Mio. Euro.
Im Bereich des Finanzergebnisses stiegen die Zinserträge aufgrund der Rückerstattung von entrichteter Umsatzsteuer für vergangene Jahre um 1,05 Mio. Euro an. Die Steuererstattungen stehen im Zusammenhang mit der Abgabe von Zytostatika an ambulante Patienten. Die Leistung wurde durch höchstrichterliche Rechtsprechung als umsatzsteuerfrei definiert. Im Gegenzug wurde aufwandsseitig die Rückstellung für Prozessrisiken aufgrund von erwarteten Rückforderungen klagender Krankenkassen erhöht.
In Summe ergibt sich für den Konzern Klinikum Nürnberg im Geschäftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 6,16 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,23 Mio. Euro). Insgesamt konnte das Betriebsergebnis EBITDA um 185 TEuro bzw. 2,3 % verbessert werden. Hierbei stehen sich der Anstieg der Gesamtleistung um 3,8 % und der Anstieg der gesamten Betriebsaufwendungen um 3,6 % gegenüber. Während sich das EBITDA des Kommunalunternehmens im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat, konnten insbesondere die KNL und die KNSG eine positive Entwicklung verzeichnen.
Gemäß den Ausführungen im Lagebericht wird konzernweit weiterhin mittelfristig ein moderates Wachstum angestrebt. Hierbei sind jedoch aktuelle und geplante gesetzliche Änderungen, wie z.B. das Krankenhausstrukturgesetz, das Pflegepersonalstärkungsgesetz sowie die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung zu berücksichtigen. Eine abschließende Würdigung der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser und auch weiterer gesetzlichen Anpassungen ist noch nicht möglich, da zu vielen (vergütungsrelevanten) Sachverhalten noch Konkretisierungen erfolgen müssen bzw. vielfach noch keine Einigungen zwischen den beteiligten Parteien erzielt werden konnten.
Der Landesbasisfallwert stellt die wichtigste Berechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen des Klinikums dar. Für das Jahr 2019 beträgt die Steigerung des erlösrelevanten Landesbasisfallwertes rund 2,65 % gegenüber dem Jahr 2018 und fällt somit erneut geringer als die erwarteten Kostensteigerungen aus. Darüber hinaus wird sich der hohe erwartete Anteil an Eigenmittelfinanzierung bei anstehenden Baumaßnahmen über höhere Abschreibungen negativ aus das Jahresergebnis auswirken. Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Maßnahmen zur dauerhaften Senkung der Kostenbasis unvermeidlich. Der Konzern hat hierfür ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das flankierend zu dem angestrebten jährlichen moderaten Wachstum insbesondere Prozessoptimierungen und Einsparungen im Sachkostenbereich vorsieht.
Zur nachhaltigen Unterstützung des Klinikum Nürnberg hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg in seiner Sitzung vom 22. November 2018 beschlossen, Teile der Rückstellungen für Altersversorgung und Beihilfen vom Klinikum zu übernehmen und das Klinikum dementsprechend zu entlasten. Die Übernahme beschränkt sich dabei auf Dienstzeiten vor Gründung des Kommunalunternehmens. Durch die Maßnahme wird das Eigenkapital des Klinikums substantiell gestärkt und die Liquidität nachhaltig entlastet. Die bilanzielle Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahresabschluss 2019.
5 Staatstheater Nürnberg
Prüfungsgrundlagen
Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ (StNG)
In der Vereinbarung zwischen dem Freistaat und der Stadt Nürnberg vom 16.09.2003 wurde festgelegt, dass das Theater Nürnberg in gemeinsamer Trägerschaft von Freistaat und Stadt Nürnberg als Staatstheater Nürnberg betrieben werden soll. Zu diesem Zweck wurde die Stiftung Staatstheater Nürnberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts durch Gesetz des Bayerischen Landtags vom 27.12.2004 zum 01.01.2005 gegründet.
Im Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sind u. a. die im Folgenden kurz beschriebenen Inhalte festgelegt.
Zweck der Stiftung ist die Förderung der darstellenden Kunst. Zu diesem Zweck übernahm die Stiftung das vorher von der Stadt Nürnberg getragene Theater Nürnberg und führt dessen Betrieb unter dem Namen Staatstheater Nürnberg fort. Hierbei verfolgt die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Als Stiftungsvermögen übereignete die Stadt Nürnberg alle den Zwecken des Staatstheaters Nürnberg dienenden beweglichen Vermögensgegenstände unentgeltlich der Stiftung.
Als Stiftungsorgane wurden der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand eingerichtet. Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstands. Er besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei vom Freistaat Bayern und drei von der Stadt Nürnberg bestellt und abberufen werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Staatsintendanten und dem geschäftsführenden Direktor. Er führt nach Maßgabe des Gesetzes zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“ sowie der Stiftungssatzung und entsprechend den Richtlinien sowie Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der Stiftung.
Stiftungssatzung
Die Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg (StNüS) enthält nähere Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung und die Tätigkeit ihrer Organe sowie Einzelheiten zum Vollzug des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg. Die StNüS regelt u. a. die Aufgaben des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes. Weiterhin ist in § 8 Abs. 2 der StNüS bestimmt, dass durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die Jahresrechnung der Stiftung Staatstheater Nürnberg zu prüfen ist.
Die StNüS wurde in der Stiftungsratssitzung am 09.02.2005 gemäß Art. 8 Abs. 3 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 StNG beschlossen. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 2 wurde die Stiftungssatzung der Stiftungsaufsicht (Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 07.07.2005 hat die Stiftungsaufsicht die Stiftungssatzung mit dem Hinweis genehmigt, dass aus ihrer Sicht noch wenige redaktionelle Änderungen vorzunehmen wären. Diese wurden im Umlaufverfahren vom Stiftungsrat mit Schreiben vom 07.07.2006 als beschlossen vermerkt.
Bewirtschaftungsgrundsätze
Die Bewirtschaftungsgrundsätze enthalten unter Ziffer 1 Ausführungen zum Haushalts- und Wirtschaftsjahr. Demnach umfasst das Haushalts- und Wirtschaftsjahr der Stiftung Staatstheater Nürnberg den Zeitraum vom 01.09. eines Jahres bis zum 31.08. des Folgejahres. Weiterhin sind in den Bewirtschaftungsgrundsätzen Festlegungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresrechnung getroffen.
Wirtschaftsplan 2017/2018
Nach § 6 Abs. 1 StNüS Ziffer 5 ist der Stiftungsrat der Stiftung Staatstheater Nürnberg für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig. Der Wirtschaftsplan besteht nach Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater Nürnberg aus dem Erfolgsplan und dem Finanzplan.
Der Erfolgsplan 2017/2018 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 686 TEuro ab. Das tatsächliche Jahresergebnis von -101 TEuro ist um 585 TEuro besser ausgefallen als geplant. Hierbei liegen die Ist-Erträge um 923 TEuro und die Ist-Aufwendungen um 338 TEuro über den Planwerten.
Die Planabweichung bei den Erträgen ist im Wesentlichen auf erhöhte Einnahmen aus Spenden/Sponsoring sowie auf höhere periodenfremde Erträge (Auflösung von Rückstellungen sowie eine erst in 2018 erhaltene Förderung für die Spielzeit 2016/17) zurückzuführen. Die Erhöhung des Aufwands resultiert maßgeblich aus der vermehrten Bildung von Personalrückstellungen, insbesondere für Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit dem Intendanzwechsel.
Der Finanzplan, der gemäß Nr. 2a der Bewirtschaftungsgrundsätze für die Stiftung Staatstheater alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für den gewöhnlichen Theaterbetrieb sowie für Investitionen umfassen soll, schloss für die Spielzeit 2017/2018 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab.
Die Finanzrechnung weist gegenüber dem Finanzplan ein um 71 TEuro besseres Finanzergebnis aus. Die Einnahmen erhöhten sich gegenüber dem Plan um 462 TEuro. Insbesondere die Einnahmen aus Spenden/Sponsoring sowie die periodenfremden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen lagen deutlich über Plan. Gleichzeitig wurden die Planansätze bei den Ausgaben um 391 TEuro überschritten. Aufgrund des Intendanzwechsels mussten Rückstellungen für zu erwartende Abfindungen gebildet werden. Erhöhte Aufwendungen waren darüber hinaus für Werbung/Marketing und die Wartung/Reparatur von Musikinstrumenten zu verzeichnen.
Erstellung der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung besteht gemäß 2b der Bewirtschaftungsgrundsätze der Stiftung Staatstheater Nürnberg aus der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Sie ist um eine Finanzrechnung zu ergänzen. Bezogen auf das Haushalts- und Wirtschaftsjahr stellt die Finanzrechnung die Ergebnisrechnung zum Finanzplan dar. Sämtliche zur Jahres- und Finanzrechnung von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Verantwortlichen der Stiftung Staatstheater Nürnberg im gewünschten Umfang erteilt.
Bilanz zum 31.08.2018
Die Entwicklung der Bilanz zum 31.08.2018 wird nachfolgend in komprimierter Form – im Vergleich zum Vorjahresstichtag – wiedergegeben.
| Staatstheater Nürnberg | 31.08.2018 | 31.08.2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | absolut | in % | |
| AKTIVA | ||||
| Anlagevermögen (gesamt) | 6.598.047,02 | 6.714.990,62 | -116.943,60 | -1,7 |
| • Immaterielle Vermögensgegenstände | 280.552,58 | 45.037,00 | 235.515,58 | > 100 |
| • Sachanlagen | 5.960.288,61 | 6.373.332,79 | -413.044,18 | -6,5 |
| • Finanzanlagen | 357.205,83 | 296.620,83 | 60.585,00 | 20,4 |
| Umlaufvermögen (gesamt) | 5.630.092,80 | 6.121.675,68 | -491.582,88 | -8,0 |
| • Vorräte | 962.824,67 | 817.685,90 | 145.138,77 | 17,7 |
| • Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände | 4.327.225,57 | 1.268.524,19 | 3.058.701,38 | > 100 |
| • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 340.042,56 | 4.035.465,59 | -3.695.423,03 | -91,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 588.455,77 | 532.427,21 | 56.028,56 | 10,5 |
| Summe - Aktiva - | 12.816.595,59 | 13.369.093,51 | -552.497,92 | -4,1 |
| PASSIVA | ||||
| Eigenkapital | 7.133.704,38 | 7.234.732,57 | -101.028,19 | -1,4 |
| • Stiftungskapital | 1.627.617,59 | 1.627.617,59 | 0,00 | 0,0 |
| • Kapitalrücklage | 5.661.820,98 | 5.783.468,13 | -121.647,15 | -2,1 |
| • Verlustvortrag | -54.706,00 | -121.647,15 | 66.941,15 | 55,0 |
| • Jahresüberschuss (+), Jahresfehlbetrag (-) | -101.028,19 | -54.706,00 | -46.322,19 | -84,7 |
| Rückstellungen | 2.303.314,29 | 1.763.987,16 | 539.327,13 | 30,6 |
| Verbindlichkeiten | 3.280.790,50 | 2.426.010,84 | 854.779,66 | 35,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 98.786,42 | 1.944.362,94 | -1.845.576,52 | -94,9 |
| Summe - Passiva - | 12.816.595,59 | 13.369.093,51 | -552.497,92 | -4,1 |
Die Bilanzsumme der Stiftung Staatstheater Nürnberg verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 552 TEuro bzw. 4,1 %. Auf der Aktivseite reduzierte sich insbesondere das Guthaben bei Kreditinstituten (-3.684 TEuro) sowie das Anlagevermögen (-117 TEuro). Dem gegenüber steht die Ausweitung der Forderungen (+3.059 TEuro Euro), die zum Großteil die Forderungen gegenüber der Stadt Nürnberg als Stiftungsträgerin (+2.866 TEuro) betrifft. Des Weiteren erhöhten sich das Vorratsvermögen (+145 TEuro) sowie der Rechnungsabgrenzungsposten (+56 TEuro).
Auf der Passivseite verminderten sich der Rechnungsabgrenzungsposten (-1.845 TEuro) sowie das Eigenkapital (-101 TEuro). Erhöht hingegen haben sich die Rückstellungen um 539 TEuro, sowie die Verbindlichkeiten um 855 TEuro.
Das Anlagevermögen beinhaltet immaterielle Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen sowie die Finanzanlagen. Insgesamt standen Zugängen in Höhe von 1.604 TEuro Wertminderungen durch Abgänge und Abschreibungen in Höhe von 1.721 TEuro gegenüber. Die Zugänge betrafen im Geschäftsjahr 2017/2018 vorwiegend das Inszenierungsvermögen mit einer Reihe von Neuinszenierungen im Bereich Oper und Ballett (449 TEuro) sowie Schauspiel (33 TEuro). Weitere wesentliche Zugänge betreffen die technischen Anlagen, Maschinen und Betriebsvorrichtungen (+719 TEuro). Dort wurden u.a. Fahrzeuge sowie Bühnentechnik neu angeschafft sowie die Erneuerung der Untermaschinerie im Opernhaus fertiggestellt. Die Abschreibungen auf das Inszenierungsvermögen beliefen sich auf 685 TEuro.
In der Position Finanzanlagen ausgewiesen ist die Beteiligung an der Staatstheater Nürnberg Service GmbH in Höhe von 352 TEuro. Zum 01.09.2015 wurden 51 % der Anteile erworben, so dass die Stiftung Staatstheater seitdem 100 % der Anteile hält. Im Geschäftsjahr 2017/2018 erhöhten sich die Finanzanlagen um 61 TEuro. Davon entfallen 56 TEuro auf die nachträgliche Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit diesem Anteilserwerb. Des Weiteren wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 eine Ausleihung in Höhe von 5 TEuro begründet. Diese betrifft die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils bei der Kommunale IT-Union eG (KITU).
Die Position Vorräte umfasst neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, den fertigen Erzeugnissen und Waren sowie dem Fundus auch sonstige Vorräte. Die sonstigen Vorräte belaufen sich auf 464 TEuro und entfallen im Wesentlichen auf Kostüm- und Bühnenbildfragmente für spätere Inszenierungen. Sie sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Die Position „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“ enthält das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg, welches für die Stiftung Staatstheater Nürnberg eine kurzfristige Anlageform ihrer liquiden Mittel darstellt und auf dem die Betriebsmittelzuschüsse der Stadt Nürnberg verbucht werden. Dieses beläuft sich zum 31.08.2018 auf 3.385 TEuro. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieses um 2.831 TEuro erhöht. Dabei handelt es sich aber lediglich um Verschiebungen zwischen dem Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg und dem Kontokorrentkonto bzw. Tagesgeldkonto bei der Sparkasse Nürnberg. Weitere 531 TEuro an Forderungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen die Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH sowie der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 87 TEuro und entfallen größtenteils auf Kartenverkäufe und die Vermietung von Spielstätten. Zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2019 waren diese überwiegend beglichen.
Die liquiden Mittel betreffen vor allem die Guthaben aus den Kontokorrent- bzw. Tagesgeldkonten bei der Sparkasse Nürnberg (340 TEuro). Der starke Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (-3.684 TEuro) liegt zum einen an der Übertragung der liquiden Mittel auf das Kontokorrentkonto bei der Stadtkasse Nürnberg. Zum anderen war im Vorjahr ein Staatszuschuss bereits für die neue Spielzeit geleistet worden.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet zum Bilanzstichtag vorwiegend Ausstattungskosten sowie Gästehonorare für Aufführungen der kommenden Spielzeit.
Der aus dem Vorjahr resultierende Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Stiftungskapital beträgt unverändert 1.628 TEuro. Zusammen mit
dem Jahresfehlbetrag des laufenden Geschäftsjahres von 101 TEuro ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 7.134 TEuro.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Rückstellungen deutlich (+539 TEuro). Der Anstieg betrifft dabei vor allem die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (+434 TEuro) sowie die Rückstellungen für Urlaubsansprüche (+117 TEuro). Die Rückstellungen für Überstunden erhöhten sich geringfügig (+23 TEuro). Vermindert hat sich, wie bereits in den Vorjahren, die Rückstellungen für Altersteilzeit (-35 TEuro), da mit Eintritt in die Freistellungsphase die angesammelte Rückstellung verbraucht wird. Neue Altersteilzeitverträge werden derzeit nicht mehr abgeschlossen.
Die Personalrückstellungen umfassen zum Bilanzstichtag Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub (662 TEuro), für Überstunden und Mehrarbeit (493 TEuro) und für Altersteilzeitverpflichtungen (36 TEuro).
Pensionsrückstellungen müssen von der Stiftung Staatstheater Nürnberg nicht gebildet werden, da die Pensionslasten von der Stadt Nürnberg getragen werden. Die Stiftung Staatstheater Nürnberg zahlt hierfür an die Stadt Nürnberg einen Versorgungszuschlag.
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten belaufen sich auf 1.112 TEuro. Neben einer Auflösung von 101 TEuro und einem Verbrauch von 326 TEuro wurden 860 TEuro neu zugeführt. Diese Zuführung entfällt großteils auf zu erwartende Abfindungszahlungen. Aufgrund des Intendanzwechsels kam es für viele Künstler nicht zu einer Verlängerung ihres Engagements über den 31.08.2018 hinaus. Tarifvertraglich steht diesen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung zu. Dafür wurden zum 31.08.2018 Rückstellungen in Höhe von 422 TEuro gebildet. Weitere 110 TEuro an Zuführungen betreffen zu erwartende Nachzahlungen von Betriebskosten für die Jahre 2016 bis 2018.
Die Verbindlichkeiten umfassen erhaltene Anzahlungen aus Kartenverkäufen (622 TEuro), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.668 TEuro), Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger (349 TEuro) bzw. verbundene Unternehmen (93 TEuro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (549 TEuro).
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um Einnahmen aus dem Verkauf von Karten, Gutscheinen und Abonnements vor dem Bilanzstichtag für Aufführungen nach diesem Stichtag.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen vor allem Investitions- und Instandhaltungsarbeiten, Reinigung, Wartung, Nebenkosten für Gebäude sowie Kosten für den Ticketverkauf. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Verbindlichkeiten nahezu vollständig beglichen.
Bei den Verbindlichkeiten gegen Stiftungsträger handelt es sich um Verbindlichkeiten gegen die Stadt Nürnberg aus internen Leistungen, insbesondere im Bereich IT sowie Personalabrechnung und -gestellung. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Leistungsbeziehungen zur Staatstheater Nürnberg Service GmbH bzw. Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abzuführende Lohn-/Kirchensteuer sowie Sozialbeiträge.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 99 TEuro beinhaltet insbesondere Einnahmen aus dem Opernball in Höhe von 71 TEuro und Erträge aus Werbemobilien von 25 TEuro.
Erfolgsrechnung 2017/2018
Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2017/18 (01.09.2017 – 31.08.2018) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
| Staatstheater Nürnberg | 01.09.2017- 31.08.2018 | 01.09.2016- 31.08.2017 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Euro | Euro | absolut | in % | |
| ERTRÄGE | 48.591.494,16 | 46.670.626,58 | 1.920.867,58 | 4,1 |
| Umsatzerlöse | 8.356.109,81 | 7.742.500,18 | 613.609,63 | 7,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 40.235.384,35 | 38.915.204,00 | 1.320.180,35 | 3,4 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 50,65 | -50,65 | -100,0 |
| Erträge aus Steuern | 0,00 | 12.871,75 | -12.871,75 | -100,0 |
| AUFWENDUNGEN | 48.692.522,35 | 46.725.332,58 | 1.967.189,77 | 4,2 |
| Materialaufwand | 5.661.413,60 | 5.062.172,77 | 599.240,83 | 11,8 |
| Personalaufwand | 33.394.248,36 | 32.178.109,52 | 1.216.138,84 | 3,8 |
| Abschreibungen | 1.541.909,28 | 1.641.574,28 | -99.665,00 | -6,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.995.676,32 | 7.745.554,42 | 250.121,90 | 3,2 |
| Zinsaufwendungen | 95.699,78 | 97.921,59 | -2.221,81 | -2,3 |
| Aufwendungen aus Steuern | 3.575,01 | 0,00 | 3.575,01 | k.A. |
| ERGEBNIS | -101.028,19 | -54.706,00 | -46.322,19 | -84,7 |
Die Umsatzerlöse haben sich in der Spielzeit 2017/2018 im Vergleich zur Vorsaison um 614 TEuro auf 8.356 TEuro erhöht. Hierbei ist der Vergleich mit dem Vorjahr aufgrund der Änderungen durch das BilRUG und der damit verbundenen Ausweitung der Umsatzerlöse wieder uneingeschränkt möglich.
Insgesamt haben sich die Einnahmen aus Eintrittsgeldern und die damit verbundenen weiteren Erträge aufgrund von Mehrerlösen in den Sparten Oper und Ballett um 506 TEuro erhöht. Darüber hinaus war auch bei den Einnahmen aus Inseraten ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
In den Umsatzerlösen werden aufgrund der Neufassung des BilRUG auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (426 TEuro), Erstattung aus Theaterkooperationen (24 TEuro) sowie Erträge aus Sponsoring (203 TEuro) ausgewiesen. Des Weiteren enthalten sind periodenfremde Erträge aus der Entwertung von Gutscheinen in Höhe von 94 TEuro.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Betriebskostenzuschüsse der Stiftungsträger in Höhe von 39.257 TEuro. Sie werden je zur Hälfte vom Freistaat Bayern bzw. der Stadt Nürnberg getragen. Des Weiteren sind Einnahmen aus Spenden und Zuschüssen (529 TEuro), Kostenerstattungen von Personalausgaben (u.a. Mutterschaftsgeld) von 112 TEuro sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (101 TEuro) enthalten. Des Weiteren sind in dieser Position auch periodenfremde Erträge in Höhe von 322 TEuro ausgewiesen. Darin enthalten ist mit 150 TEuro eine verspätet erhaltene Zuwendung für die Spielzeit 2016/2017.
Die Materialaufwendungen betreffen mit 836 TEuro Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren und mit 4.825 TEuro Aufwendungen für bezogene Leistungen. Die
bezogenen Leistungen umfassen Ausgaben für künstlerische Gäste (3.782 TEuro), Erstattungen für Dienstleistungen der Stadt Nürnberg (382 TEuro) bzw. Dritter (198 TEuro), Aufwendungen im Rahmen des Feuerschutzes (283 TEuro) sowie Zuschüsse an Kindertheater (180 TEuro).
Die Personalaufwendungen stellen den größten Kostenblock dar. Sie belaufen sich auf 33.394 TEuro und setzen sich zusammen aus 27.005 TEuro Aufwendungen für Löhne und Gehälter sowie 6.389 TEuro Aufwendungen für soziale Abgaben und Altersversorgung. Die Personalaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.216 TEuro bzw. 3,8% deutlich erhöht. Neben den üblichen Erhöhungen – Tarif- und Stufensteigerungen, Gagenerhöhungen und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen – wurde der Personalaufwand 2018 maßgeblich durch den Intendanzwechsel beeinflusst. Für zu erwartende Abfindungszahlungen an Künstler, deren Engagement über den 31. August 2018 hinaus nicht verlängert wird, wurde eine Rückstellung in Höhe von 422 TEuro gebildet.
Die Abschreibungen betreffen mit 1.541 TEuro die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen und mit 1 TEuro die Abschreibung von Umlaufvermögen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 250 TEuro auf 7.996 TEuro. Sie beinalten vor allem Instandhaltungsaufwendungen (1.065 TEuro), Mietaufwendungen für Gebäude (1.793 TEuro), Betriebskosten für Heizung, Strom und Wasser incl. Nebenkosten (980 TEuro), Kosten für Reinigung, Winterdienst und Abfallentsorgung (620 TEuro), Aufwendungen für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (632 TEuro), Urheberrechtsgebühren (500 TEuro), Gebühren für den Garderoben- und Vorderhausservice (467 TEuro) sowie Aufwendungen für Musikinstrumente und Notenmaterial (347 TEuro). Die Mietaufwendungen entfallen vorwiegend auf die angemieteten Lagerstätten.
Bei den Zinsaufwendungen handelt es sich um die im Berichtsjahr angefallene Bürgschaftsprovision. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Theaterwerkstätten hatte die Stadt Nürnberg gegenüber dem Investor eine Bürgschaft zugunsten des Staatstheaters Nürnberg abgegeben.
Prüfungsergebnis
Aufgrund § 8 Abs. 2 StNüS wurde die Jahresrechnung zum 31.08.2018 durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im „Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung zum 31. August 2018 der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ vom 24.04.2018 dokumentiert.
Nach dem zusammengefassten Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
- entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung zum 31.08.2018 den Rechtsvor-
schriften,
- vermittelt die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung Staatstheater Nürnberg,
- steht der Lagebericht im Einklang mit der Jahresrechnung und spiegelt insgesamt die
Lage der Stiftung Staatstheater Nürnberg zutreffend wider,
- ergaben sich im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung in Frage gestellt werden müsste.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstandes
Der Stiftungsrat hat in der Stiftungsratssitzung am 17.05.2019 die Jahresrechnung zum 31.08.2018 gemäß § 6 Abs.1 Nr. 5 StNüS festgestellt und gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6 StNüS die Entlastung des Stiftungsvorstandes beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
6 Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention
Allgemeines
Die Stadt Nürnberg räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein. Oberstes Ziel ist es dabei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Nürnberg sicherzustellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst zu schützen. Korruptionsprävention und -bekämpfung sind eine ständige Aufgabe.
Der Begriff Korruption bezeichnet Straftaten, bei denen Amtsträger ihre Position bzw. Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritte materielle oder immaterielle Vorteile zu verschaffen. Korruption ist als Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung in den §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich sanktioniert. Diese Delikte werden in der Regel in Verbindung mit weiteren Straftaten, den sogenannten Begleitdelikten, begangen: Z. B. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, in Bezug auf ihre dienstlichen Aufgaben für sich oder Dritte Belohnungen oder Geschenke anzunehmen, zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn keine Beeinflussung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters beabsichtigt ist. Neben den strafrechtlichen Folgen zieht eine unrechtmäßige Annahme von Zuwendungen bei Beamten dienstordnungsrechtliche Maßnahmen und bei Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention beim Rechnungsprüfungsamt
Seit 2001 gibt es beim Rechnungsprüfungsamt die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention. Die Aufgaben umfassen die Entgegennahme und Überprüfung von (auch anonymen) Hinweisen, die Beratung und Aufklärungsarbeit bei mutmaßlichen Korruptionsvorkommnissen und die Unterstützung bei der Ausarbeitung dienststelleninterner Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen. Unabhängig von der Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention ist jede städtische Dienststellenleitung/Werkleitung für die Verhinderung von Korruption in ihrem Bereich verantwortlich.
Unter der Hotline +49 911 231-5987 können sich Beschäftigte der Stadt Nürnberg, Bürgerinnen und Bürger oder auch Firmen melden, wenn sie Hinweise auf eine mögliche Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit bei der Stadt Nürnberg geben möchten.
Durch einen Anrufbeantworter ist die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention jederzeit erreichbar, gleiches gilt für das Kontaktformular im Internet unter:
http://nuernberg.de/internet/rechnungspruefungsamt/korruptionspraevention.html.
Die Stadt Nürnberg betreffend gingen bei der Zentralen Anlaufstelle für Korruptionsprävention im Berichtszeitraum 15 Hinweise ein, denen unverzüglich nachgegangen wurde. In vier Fällen waren umfangreichere Prüfungen durchzuführen.
Sensibilisierung
Die Zentrale Anlaufstelle für Korruptionsprävention bietet im Rahmen des gemeinsamen Fortbildungsprogramms der Städteachse ein Seminar zur Korruptionsprävention an. 2019 hat der Ansprechpartner der zentralen Anlaufstelle in mehreren Informationsveranstaltungen beim Außendienst Stadt Nürnberg (ADN), beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum, bei den Zentralen
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Diensten sowie bei der Personalversammlung für den Geschäftsbereich des 2. Bürgermeisters zum Thema Korruptionsprävention und dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken informiert. Ziel dieser Informationsveranstaltungen war es, einen Überblick über das Thema Korruption zu geben, das Problembewusstsein in Bezug auf Korruption zu schärfen und die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung zu geben, um im konkreten Einzelfall die Anbahnung von Korruptionsversuchen erkennen zu können.
Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken
Seit 2002 arbeitet die Stadt Nürnberg bei der Korruptionsprävention und -bekämpfung in einer Arbeitsgruppe eng mit der Kriminalpolizei zusammen. In der Arbeitsgruppe werden Prüfungen und Ermittlungen bei konkreten Verdachtsmomenten erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Es finden jährlich mehrere Sitzungen statt.
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7 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Der vorliegende Bericht beinhaltet im Wesentlichen die Prüfungen in städtischen Dienststellen, Unternehmen und die Auftragsprüfungen: Die Ergebnisse – der wegen der umfangreichen Prüfungsgebiete generell nur in Stichproben möglichen Prüfungen – spiegeln auch für das Haushaltsjahr 2018 eine insgesamt ordnungsgemäße Wirtschaftsführung wider.
Zum 31.12.2018 hat sich die Verschuldung der Stadt Nürnberg um 33,2 Mio. Euro auf 1,50 Mrd. Euro erhöht (ohne gebührenfinanzierte Eigenbetriebe). Um die Schulden nicht ungebremst ansteigen zu lassen, sind aber weiterhin wirksame Priorisierungen bei den außerordentlich umfangreichen geplanten Investitionsvorhaben und Projekten sowie eine fundierte Befassung mit Standards zwingend erforderlich.
Im Juni 2020 wird das Rechnungsprüfungsamt den Bericht zur derzeit noch nicht abgeschlossenen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Nürnberg sowie der rechtsfähigen Stiftungen vorlegen. Die beiden Berichte bilden die Grundlage für die dann vorgesehene Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung und Entlastung bezüglich des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Nürnberg im Stadtrat.
Nürnberg, 06.11.2019 Rechnungsprüfungsamt
gez. Berschneider (59 63) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
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