HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses (19.11.2019)

BauVergA öffentl.inkl.Ergänzung

Anlage · 19.11.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 3 Sitzungsvorlage UB/015/2019 3 Entscheidungsvorlage UB/015/2019 6 Wirtschaftlichkeitsdarstellung UB/015/2019 12 * TOP Ö 1.1 Umsetzung der WLAN-Strategie der Stadt Nürnberg 13 Sitzungsvorlage H/037/2019 13 Entscheidungsvorlage H/037/2019 17 Gebäudeliste H/037/2019 19

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses

Sitzungszeit

Dienstag, 19.11.2019

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen Beschluss

Objektplan für Maßnahmen in 2019 und Folgejahren UB/015/2019

Ulrich, Daniel

2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 9. Juli 2019

öffentlicher Teil

Beschlussvorlage UB/015/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

U-Bahn Nürnberg, Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen

Objektplan für Maßnahmen in 2019 und Folgejahren

Anlagen: Entscheidungsvorlage Wirtschaftlichkeitsdarstellung

Sachverhalt (kurz):

Die in der Entscheidungsvorlage genannten Anlagen bzw. Einrichtungen der U-Bahnanlage sind aufgrund des langjährigen Betriebs abgenutzt und müssen erneuert werden.

Der Stadt Nürnberg obliegt gem. § 3 Ziff. 1.2 des Vertrages über die Verpachtung der U-Bahn "Er-haltung und Erneuerung der Anlagen" (einschl. der nachträglichen Ergänzung und Änderung) die Erneuerung der U-Bahnanlagen bzw. Teilanlagen. Nach erfolgtem Einvernehmen mit der VAG veranlasst die Stadt Nürnberg die notwendigen Maßnahmen.

Auf die Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 7.231.000 € Folgekosten 700.600 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 7.231.000 € davon Sachkosten 700.600 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UB/015/2019

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Geschlechterspezifische Anforderungen sowie die Barrierefreiheit wurden berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UB/015/2019

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt den Objektplan für die Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen in 2019 und Folgejahre bei der U-Bahn Nürnberg in Höhe von 7.231.000 Euro Gesamtkosten gemäß der Entscheidungsvorlage.

Beilage

Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2019 und Folgejahre

A) Weichenerneuerung U1, Bauwerk 70 – Bf. Scharfreiterring, Weiche 61, 62, 63, 65 und 66

B) Schienenerneuerung U1, Bf. Lorenzkirche – Bf. Weißer Turm Gleis 2

C) Erneuerung der Stromschienenträger U1 zwischen Bf. Muggenhof und Bf. Stadtgrenze D) Erneuerung der Notrufanlagen der U-Bahn und der Kommunikationsanlagen der Zentralen-Ser-

vice-Leitstelle (ZSL - Alarmempfangsstellen)

E) Container als Fernmelderaum 2 am U-Bf. Langwasser Nord (LWL-Redundanz) der U1

F) Erweiterung der Schwachstromtechniken am U-Bf. Gemeinschaftshaus und am U-Bf. Lang-

wasser Süd der U1

G) Erneuerung der Elektroinstallationen im Zuge der systematischen Erneuerung der U1 Süd von

der Abstell- und Wendeanlage Langwasser Süd bis zum Bf. Bauernfeindstraße

H) Erneuerung der Fahrtreppe FT 862 am U-Bahnhof Opernhaus

I) Erneuerung der Notsignalwiederholer der U1 Nürnberg

J) Baulichen Maßnahmen der LWL-Anlagen, der Erweiterung der Fernmelderäume und der Rau-

mumnutzungen der U1 Süd BA1

K) Brandschutztechnische Ertüchtigung, Brandschutzstufe 6 – Erweiterung der Brandmeldeanla-

gen der Linien U1 bis U3

L) Infrastruktur für ein Wegeleitsystem und BOS-Funk NürnbergMesse am Bahnhof Messe der Li-

nie U1 Nürnberg

M) Brückeninstandsetzung am U-Bahnhof Messe der Linie U1 Nürnberg, Bodenuntersuchungen

und Massenmehrungen

N) Ergänzung der sehbehinderten- und blindengerechten Ausstattung von Bestands-U-Bahnhöfen

in den Verteilerebenen, Anfinanzierung der Linie U1 und U2 Nürnberg

O) Brüstungserhöhungen an den U-Bahnhöfen Maximilianstraße und Hasenbuck der U1 und U-

Bahnhof Schweinau der U2

P) Erneuerung bzw. Ergänzung technischer Anlagen mit Bauwerksinstandsetzungen bzw. Raumumbauten an diversen unterschiedlichen U-Bahnhöfen der Linien U1 bis U3 (baulich und anla-

gentechnisch)

Objektplan

Entscheidungsvorlage:

1. Beschreibung der Maßnahmen

Der hier vorliegende Objektplan beinhaltet die dringend notwendigen Erneuerungsmaßnahmen der U-Bahnanlagen, basierend auf den Anmeldungen und den jeweiligen Erläuterungsberichten der VAG und Maßnahmen der Stadt Nürnberg für den städtischen MIP für das Jahr 2019.

Einzelmaßnahme A, Weichenerneuerungen vom Brückenbauwerk BW 70 über die Otto-

Bärnreuther-Straße stadteinwärts zum U-Bf. Scharfreiterring der U1 Nürnberg, Weiche 61,

62, 63, 65 und 66 (Nachfinanzierung)

Gemäß der Detailplanung des Umfahrungskonzeptes ergaben sich mehr Fahrbeziehungen, die zu umfangreicheren und kleingliedrigen Abschnitten führte. In der Nebenverkehrszeit muss für die Sperrung des Gleisabschnittes ein Falschfahrbetrieb eingerichtet werden. Die Baustelle wird für die einzelnen Gewerke abgesichert und eingerichtet. Weiterhin muß die Bahnstromversorgung abgeschaltet, aufgetrennt werden und nach Fertigstellung wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden. Verschiedene Zugüberwachungseirichtungen werden während der Baumaßnahme demontiert, zwischengelagert und wieder montiert. Notwendige zugsicherungstechnische Einbau- und Einstellarbeiten werden parallel vor Ort und im Stellwerk durchgeführt. Daher ist eine

Nachfinanzierung zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2018“ in dieser Höhe notwendig.

Einzelmaßnahme B, Schienenerneuerung zwischen den U-Bf. Lozenzkirche und U-Bf.

Weißer Turm Gleis 2 der U1 Nürnberg (Nachfinanzierung)

Aufgrund von Preis- und Lohnsteigerungen ergibt sich ein Nachfinanzierungsbedarf zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2018“ der geplanten Schienenerneuerung in diesem Erneuerungsabschnitt.

Einzelmaßnahme C, Erneuerung der Stromschienenträger zwischen U-Bf. Muggenhof

und U-Bf. Stadtgrenze der U1 Nürnberg

Die Isolatoren der derzeit eingebauten Stahlstromschienenträger sind nach ca. 35 jähriger Standzeit teilweise brüchig und nur durch aufwendige Untersuchungen als defekte Isolatoren erkennbar. Defekte Isolatoren führen zu Kurzschlüssen, welche u.a. den Ausfall des betroffenen Speisebezirkes und die damit verbundenen Betriebsstörungen zur Folge hatten. Die eingesetzten PVC-Stromschienenabdeckungen verhärten und sind im Laufe der Jahre spröde geworden. Dadurch entstehen Risse, Brüche und Verschiebungen in den Abdeckungen mit der Gefahr, dass der Berührungsschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

Einzelmaßnahme D, Erneuerung der Notrufanlagen der U-Bahn und der Kommunikati-

onsanlagen der Zentralen-Service-Leitstelle (ZSL - Alarmempfangsstellen) der Linien U1,

U2 und U3 Nürnberg

Zur Abwicklung des U-Bahn-Betriebes und den damit verbundenen organisatorischen Aufgaben ist ein umfangreiches Kommunikationssystem erforderlich,dieses dient:

aus Aufzügen und aus den Parkhäusern in die Leitstelle.

den Rettungsdiensten, der Stadtverwaltung und mit den Teilnehmern im öffentlichen Netz.

In der ZSL der VAG wird seit 2008, als Alarmempfangsstelle und zentrales Kommunikationssystem das Vermittlungs- und Abfragesystem bildschirmgestützt (VAS-B) eigesetzt. Dieses System ist auf Standard-Industrierechnern in der Betriebssystemumgebung Windows XP aufgesetzt. Dieses Betriebssystem wird vom Hersteller Microsoft nicht mehr unterstützt, so dass auf aktuelle Bedrohungen in der IT-Welt durch Viren, Trojanern, Malware oder Ransomware nicht mehr angemessen reagiert werden kann.

Die im U-Bahnbereich eingesetzten Anlagen vom Typ Hicom, zur Erfüllung der in der BOStrab vorgeschriebenen Aufgaben (Notrufanlagen), wurden letztmals im Jahr 2002 partiell erneuert und sind inzwischen vom Hersteller Siemens vollständig abgekündigt. Auch hier ist eine baldige Erneuerung anzustreben, zumal auch die von der VAG vorsorglich eingelagerten Ersatzteile zur Neige gehen und nicht mehr zu beschaffen sind.

Um weiterhin einen reibungslosen U-Bahnbetrieb sicher stellen zu können, sind die vorher beschriebenen Systeme zu erneuern.

Einzelmaßnahme E, Errichtung eines Containers als Fernmelderaum 2 am U-Bf. Lang-

wasser Nord (LWL-Redundanz) der U1 Nürnberg

Um die technischen Systeme der U-Bahnhöfe untereinander und mit der Zentralen-Service-Leitstelle zu vernetzen, wurden ab 1992 bei der U-Bahn Nürnberg Lichtwellenleiterkabel auf der Seite Gleis 2 (der Schwachstromseite) eingeführt. Um eine höhere Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten wurde ein separater, räumlich und brandschutztechnisch voneinander getrennter Kabelstrang realisiert. Hierzu

wurde ein weiterer Lichtwellenleiter auf der Seite Gleis 1 (der Starkstromseite) zwischen den einzelnen Bahnhöfen redundant verlegt und in den Technikschränken zusammengeführt. Im Rahmen einer Risikoanalyse 2010 offenbarten sich Schwachstellen bei den nicht redundanten Fernmeldeanschlussbereichen, die jetzt durch eine vollständig räumliche Trennung der Lichtwellenleiterstränge Gleis 1 und Gleis 2 hergestellt werden. Das Ausfallrisiko des U-Bahnbetriebs nach Schadensereignissen an den Lichtwellenleiteranlagen wäre damit verhindert und die Verfügbarkeit aller daran betriebenen Anlagen wäre deutlich höher. Mit der Errichtung der USV- und Trennschalter-Anlage am oberirdischen U-Bahnhof Langwasser Nord besteht in den vorhandenen Betriebsrämen keine Raumkapazität mehr, so dass eine Containerlösung erforderlich wird.

Einzelmaßnahme F, Erweiterung der Schwachstromtechniken im U-Bf. Gemeinschafts-

haus und U-Bf. Langwasser Mitte der U1 Nürnberg

Die in den 1970er Jahren entstandenen Schwachstromräume der Fernmeldeeinrichtungen im Bereich der U1 Süd von den U-Bahnhöfen Langwasser Süd bis Bauernfeindstraße sind für die aktuellen Anforderungen der heutigen Techniken viel zu klein. Daher wird durch Nutzung von bisher ungenutzten Vorräumen oder Umnutzung vorhandener Lagerräume das Platzangebot für Schwachstromtechniken erweitert. Dies erreicht man durch Vergrößerung des vorhandenen Fernmelderaumes oder durch Schaffung eines zweiten Fernmelderaumes unter Beibehaltung des bestehenden Fernmeldraumes.

Einzelmaßnahme G, Erneuerung der Elektroinstallationen im Zuge der systematischen Erneuerung der U1 Süd von der Abstell- und Wendeanlage Langwasser Süd bis zum Bf.

Bauernfeindstraße (Nachfinanzierung)

Die derzeitige konjunkturelle wirtschaftliche Lage hat zu finanziellen Mehraufwendungen bei den notwendigen zu beauftragenden Leistungen geführt. Des weiteren sind arbeitsintensive Aufwendungen bei der Erneuerung der Elektroinstallation unter „rollendem Rad“ entstanden, welche in diesem Umfang nicht abschätzbar waren. Hinzu kommen erforderliche Leistungen aufgrund von Raumumnutzungen, die bei der Ausführung der Leistungen aufgrund finanzieller und zeitlicher Synergien mit ausgeführt werden sollten. Daher ist eine Nachfinanzierung zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2017“ in dieser Höhe notwendig.

Einzelmaßnahme H, Erneuerung der Fahrtreppe FT 862 am U-Bahnhof Opernhaus

Nach 31 Jahren Laufzeit bzw. über 100.000 Betriebsstunden ist die Fahrtreppe (FT) im U-Bahnhof Opernhaus FT 862 am technischen und wirtschaftlichen Lebensdauerende angelangt. Die Fahrtreppe zeigt erhebliche Verschleißerscheinungen und eine überproportionale Störungshäufigkeit. Die eingebaute Anlage wird in dieser Art nicht mehr produziert. Die Hersteller haben die Konstruktionen und elektrische Bauteile wesentlich geändert. Benötigte Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar oder müssen als Sonderanfertigungen sehr teuer eingekauft werden.

Einzelmaßnahme I, Erweiterung von Notsignalwiederholern auf der Linie U1 Nürnberg

(Nachfinanzierung)

Aufgrund einer Forderung der Technischen Aufsichtsbehörde ist in Regelfahrtrichtung an bestimmten Stellen der Einbau von Notsignalwiederholern und in Oberflächenbahnhöfen der Einbau von Kontrastblenden erforderlich, um die Sicherheit zu verbessern. Dies ist an den Stellen erforderlich, an denen der Fahrer bei der Anfahrt zum Bahnhof aufgrund der Streckenparameter (Krümmung, Neigung) das vorhandene Einfahrnotsignal am Bahnsteiganfang so spät sieht, dass er im ungünstigsten Fall bei einer Auslösung des Notsignals eine gewisse Strecke in den Bahnsteig hineinfahren würde.

Die Detailplanung und die Überprüfung der Anforderungen hat ergeben, dass umfangreichere Maßnahmen und differenzierte Abschnitte gebildet werden müssen. Daher ist eine Nachfinanzierung zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2015“ in dieser Höhe notwendig.

Einzelmaßnahme J, Baulichen Maßnahmen der Lichtwellenleiteranlagen, der Erweiterung

der Fernmeldräume und der Raumumnutzungen im Bereich der U1 Süd BA1 von den U-

Bahnhöfen Langwasser Süd bis Bauernfeindstraße (Nachfinanzierung)

Die derzeitige konjunkturelle bauwirtschaftliche Lage hat zu finanziellen Mehraufwendungen bei den notwendigen zu beauftragenden Leistungen geführt. Die bau- und ausbautechnischen Leistungen können wegen der Abhängigkeit zu anderen bereits beauftragten Leistungen nicht aufgeschoben werden, sonst würde ein Investitionsstau entstehen. Daher ist eine Nachfinanzierung zum Objektplan der „Ergänzungsund Erneuerungsmaßnahmen 2017“ in dieser Höhe notwendig.

Einzelmaßnahme K, Brandschutztechnischen Ertüchtigung, Brandschutzstufe 6 – Erwei-

terung der Brandmeldeanlagen der Linien U1, U2 und U3 (Nachfinanzierung)

Die Nachfinanzierung gegenüber den Ansätzen des Objektplans der Brandschutzstufe 6 aus dem Jahre 2016 sind zum einen begründet durch mittlerweile nach Vorschriftenlage erhöhte technische Anforderungen und zum anderen durch eine allgemeine Preissteigerung. Erschwerend kommt hinzu, dass nur wenige Anbieter das Know-how haben, die geforderten Leistungen in den U-Bahnbauwerken unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften zu erbringen.

Einzelmaßnahme L, Infrastruktur für ein Wegeleitsystem und BOS-Funk NürnbergMesse

am Bahnhof Messe der Linie U1 Nürnberg

Im Zuge der Bauwerksinstandsetzung der Bestandsbrücken am U-Bahnhof Messe und der Zuwegung zur Messe beabsichtigt die NürnbergMesse eine Anbindung eines Wegeleitsystems vom U-Bahnbahnsteig aus zu den einzelnen Veranstaltungen (Messen, Tagungen, Konzerte etc.). Des Weiteren wünscht die NürnbergMesse eine Anbindung an den digitalen BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), der derzeit durch die Stadt Nürnberg im Stadtgebiet erstellt wird. Die technische Umsetzung sieht eine Anbindung über den U-Bahnhof Messe an die Basisstation des benachbarten U-Bahnhofes Bauernfeindstraße vor. Für beide Teil-Maßnahmen sind am U-Bahnhof bau- und anlagentechnische Maßnahmen notwendig, die teilweise wegen Bauwerksergänzungen vom U-Bahnbauamt und teilweise anlagentechnisch von der Nürnbergmesse zu finanzieren sind. Für die Anbindung des Wegeleitsystems und den BOS-Funk übernimmt die Nürnberg Messe ihren Kostenanteil von 75.000 €.

Einzelmaßnahme M, Bodenuntersuchungen, Massenmehrungen bei der Brückeninstand-

setzung am U-Bahnhof Messe der Linie U1 Nürnberg (Nachfinanzierung)

Im Genehmigungsprozess der Bauwerksinstandsetzung der Bestandsbrücken am U-Bahnhof Messe waren dem Prüfingenieur die Bodenaufschlüsse aus den Jahren der Erstellung des U-Bahnhofes mit den dazugehörigen Zugangsbrücken nicht ausreichend, so dass zusätzliche Bodenaufschlüsse durchgeführt werden mussten. Die Auffüllungen der Nachkriegszeit im Bereich der zu erstellenden Hilfsbrücke mussten durch Bodenaustausch und umfangreichere Gründungen kompensiert werden. Massenmehrungen sowohl bei den Ingenieurleistungen als auch beim Aushub, Abtransport, Bodenaustausch und den Hilfsfundamenten waren die Folge. Desweiteren wünscht die NürnbergMesse die Fortführung des geplanten Blindenleitsystems aus dem vorgesehenen zu bearbeiten Bereich der Brückenrampe hinaus bis in den Vorplatzbereich zum Infopoint der NürnbergMesse. Für diese Teilmaßnahme übernimmt die NürnbergMesse ihren Kostenanteil von 50.000 €.

Im Bereich der Sicherungsaufsicht der Zugsicherung und des Baustellensicherungspersonals durch VAG- Mitarbeiter werden die geplanten Ansätze überschritten, so dass dafür eine Nachfianzierung zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2018“ notwendig wird.

Einzelmaßnahme N, Ergänzung der sehbehinderten- und blindengerechten Ausstattung

von Bestands-U-Bahnhöfen in den Verteilerebenen der Linien U1 und U2, Anfinanzierung

Da die Regierung von Mittelfranken nur einen barrierefreien Zugang fördert, wurde die Barrierefreiheit bei den Verteilergeschossen nicht betrachtet. Nachrüstungen von blindenleiteinrichtungen wurden primär dann durchgeführt wenn eine Verbindung zum ÖPNV-System erforderlich wurde, z. B. am U-Bf Hauptbahnhof (in der Königtorpassage zur Straßenbahn) und am Plärrer (von der U-Bahn zur Straßenbahn). Zentrales Anliegen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V. (BBSB e.V.) und des Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Nürnberg (BBS) ist das Auffinden der U-Bahnzugänge mit dem Lückenschluss von der Oberfläche zum Bahnsteig. Durch das Verkehrsplanungsamt und dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum wurden in den letzten Jahren bereits einige Umrüstungen der sehbehinderten- und blindengerechten Hinführung zum U-Bahnbauwerk auf Straßenebene vorgenommen. Die vorgestellte Prioritätenliste wird nach den entsprechenden vorgegebenen Möglichkeiten umgesetzt, daher die nun beginnende Anfinanzierung.

Einzelmaßnahme O, Brüstungserhöhungen an den U-Bahnhöfen Maximilianstraße und

Hasenbuck der U1 und am U-Bahnhof Schweinau der U2 (Nachfinanzierung)

An einigen U-Bahnhöfen im Stadtgebiet Nürnberg wurden Sicherheitsmängel durch zu niedrige Brüstungshöhen festgestellt. Zum großen Teil handelt es sich um Folgemaßnahmen des barrierefreien Ausbaus von Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Die Brüstungshöhen ergeben sich nach der Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung – BOStrab und den zusätzlich technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ZTV-Ing. Die bereits 2018/2019 umgesetzten Maßnahmen an den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof und Plärrer haben gezeigt, dass sich die Ergänzungsmaßnahmen aufwendiger gestalten als geplant. Ein weiterer Begründung besteht darin, dass am U-Bahnhof Hasenbuck durch den Ausbau der Nerzstraße durch SÖR der Bedarf der Brüstungserhöhung an zwei weitere Aufgänge dazugekommen ist. Aufgrund der derzeit günstigen wirtschaftliche Lage des Bauhaupt- und Nebengewerbes ergibt sich weiterer finanzieller Mehrbedarf. Daher ist eine Nachfinanzierung zum Objektplan der „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2018“ in dieser Höhe notwendig.

Einzelmaßnahme P, Erneuerung bzw. Ergänzung technischer Anlagen mit Bauwerksin-

standsetzungen bzw. Raumumbauten an diversen unterschiedlichen U-Bahnhöfen (bau-

lich und anlagentechnisch)

Im Zuge von Raumumbauten bzw. Raumumnutzungen und geänderten bzw. ergänzenden Anforderungen ergibt sich immer wieder Erneuerungs- bzw. Ergänzungsbedarf bei den technischen Anlagen um den betrieblichen, sicherheits- und brandschutztechnischen Standard gemäß der BOStrab an den U-Bahnanlagen zu gewährleisten. Die Maßnahmendurchführung ist durch UB im Rahmen des U-Bahn-Pachtvertrages § 3 Nr. 1.2 bezüglich der Erneuerung, einschließlich der nachträglichen Ergänzung und Änderungen der U-Bahn-Anlagen bzw. Teilanlagen und der weiteren Zugehörungen erforderlich.

2. Kosten

Die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme betragen lt. Kostenanschlag der VAG und des U- Bahnbauamtes vom 01.10.2019 netto 6.211.000, -- €.

A) Weichenerneuerung U1, BW 70 – Bf. Scharfreiterring Weiche 61, 62, 63, 65, 66 186.000,--€ B) Schienenerneuerung U1, Bf. Lorenzkirche – Bf. Weißer Turm Gleis 2 25.000,--€ C) Erneuerung der Stromschienenträger U1 zw. Bf. Muggenhof und Bf. Stadtgrenze 403.000,--€ D) Erneuerung der Notrufanlagen der U-Bahn und der Kommunikationsanlagen Zentrale- Service-Leitstelle 2.500.000,--€ E) Container als Fernmelderaum 2 am Bf. Langwasser Nord der U1 100.000,--€

F) Erweiterung von Schwachstromtechniken an den Bf. Gemeinschaftshaus und 300.000,--€ Langwasser Mitte G) Erneuerung der Elektroinstallationen im Zuge der systematischen Erneuerung der U1 Süd von der Abstell- und Wendeanlage Langwasser Süd bis zum Bf. Bauernfeindstraße 650.000,--€ H) Erneuerung der Fahrtreppe FT 862 am U-Bahnhof Opernhaus 370.000,--€ I) Erneuerung der Notsignalwiederholer der U1 200.000,--€ J) Baulichen Maßnahmen der LWL-Anlagen, der Erweiterung der Fernmelderäume und der Raumumnutzungen der U1 Süd BA1 350.000,--€ K) Brandschutztechnische Ertüchtigung, Brandschutzstufe 6 – Erweiterung der Brandmeldeanlagen 597.000,--€ L) Infrastruktur für ein Wegeleitsystem und BOS-Funk NürnbergMesse am Bahnhof Messe 150.000,--€ M) Brückeninstandsetzung U-Bahnhof Messe, Bodenuntersuchungen Nassenmehrungen 450.000,--€ N) Ergänzung der sehbehinderten- und blindengerechten Ausstattung von Bestands- U-Bahnhöfen in den Verteilerebenen der Linien U1 und U2, Anfinanzierung 300.000,--€ O) Brüstungserhöhungen U-Bf. Maximilianstraße und U-Bf. Hasenbuck der U1 und am U-Bf. Schweinau der U2 350.000,--€ P) Erneuerung bzw. Ergänzung technischer Anlagen mit Bauwerksinstandsetzungen bzw. Raumumbauten an diversen unterschiedlichen U-Bahnhöfen 300.000,--€

Gesamtsumme: 7.231.000,-- €

Finanzierung

Bei der Infrastrukturmaßnahme für ein Wegeleitsystem der NürnbergMesse, dem BOS-Funk der NürnbergMesse und den Massenmehrungen am U-Bahnhof Messe inkl. dem Anteil der NürnbergMesse trägt die NürnbergMesse einen Kostenanteil von 125.000,00 € netto. Zwischen dem U-Bahnbauamt und der NürnbergMesse gibt es diesbezüglich eine Kooperationsvertrag. Bei den Brüstungserhöhungen am U-Bahnhof Hasenbuck finanziert der Servicebetrieb Öffentlicher Raum die Maßnahme in Höhe von 100.000,00 € netto mit. Diesbezüglich liegt eine Kostenübernahmeerklärung vor. Somit ergibt sich für den Objektplan „Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen 2019 und Folgejahre eine zu finanzierende Summe von 7.006.000,00 € netto

Die Finanzierung kann vorbehaltlich der Genehmigung durch Ref. II/Stk aus dem Ansatz bei MIP-Nr. P5476500000U „U-Bahn-Erneuerungs- und Ergänzungsmaßnahmen“ erfolgen.

Um die Maßnahme vergeben zu können und im vorgesehenen Zeitraum zu realisieren, sind für

Titel OP 2019 IST 2019 VE 2020 VE 2021

MIP-Nr. Projekte A) bis P) 1.978.000,--€ 3.428.000,--€ 1.600.000,--€ P5476500000U

die NürnbergMesse 125.000,--€ den SÖR 100.000,--€

netto vorgesehen.

Folgekosten

Die künftig anfallenden Belastungen aus Kapital- und Sachkosten lt. Ermittlung des UB vom 14.10.2019 dieses Objektplanes betragen 700.600,-- € im Jahr.

Nürnberg, 14.10.2019 U-Bahnbauamt i. A.

(4498)

Anlage 2

Betreff: MIP-Fortschreibung 20__ - 20__

Vollzug der BRL Systemplan vom MIP-Nr. Objektplan vom P5476500000U Direkter Objektplan vom 14.10.2019 Vereinfachtes Verfahren vom hier: Wirtschaftlichkeitsdarstellung / Folgelastenberechnung

Vorhaben: "Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen U-Bahn Nürnberg 2019 und Folgejahre"

A) INVESTITIONEN EUR

7.006.000,00

0,00

  1. Ausgaben: (netto) 2. Zuschüsse von Dritten:
B) Folgelasten (= jährliche Belastung des Haushalts) EUR Bemerkungen I. Ausgaben/Kosten
Personalausgaben (Grupp.-Nr. 40-47), gesamt
Entfallende Personalausgaben
1. Zusätzliche Personalausgaben
Bauunterhalt (Grupp.-Nr. 50-51), gesamt
Entfallender Bauunterhalt
2. Zusätzlicher Bauunterhalt
Geschäftsausgaben (Grupp.-Nr. 65), gesamt
Entfallende Geschäftsausgaben
3. Zusätzliche Geschäftsausgaben
Bewirtschaftung der Grundstücke, baul. Anlagen usw. (Grupp.-Nr. 54), gesamt
Entfallende Bewirtschaftungsausgaben
4. Zusätzliche Bewirtschaftungsausgaben
Sonstiger sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand gesamt
Entfallender sonst. sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
5. Zusätzlicher sonst. sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
6. Kapitalkosten (kalkulatorische Kosten) 10 % von EUR 7.006.000,00 700.600,00
Summe I (Ziff. 1. bis 6.) 700.600,00
II. Einnahmen
1. Gebühren (Grupp.-Nr. 10,11)
2. Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten, sonst. Verw.- und
Betriebseinnahmen (Grupp.-Nr. 13-15)
3. Erstattung vpm Verw.- und Betriebsausgaben (Grupp.-Nr. 16)
4. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Grupp.-Nr. 17)
5. Schuldendiensthilfen (Grupp.-Nr. 23)
6. Sonstige Einnahmen
7. Einnahmen, gesamt (Ziff. 1. bis 6.)
8. Entfallenden Einnahmen
Summe II (Ziff. 7. minus 8.) 0,00
III. Jährliche Folgelasten (Ziff. I. minus II.) 700.600,00
Aufgestellt von der bedarfstragenden Dienststelle: U-Bahnbauamt
Datum, Unterschrift, Tel.: 14.10.2019, (4498)

Beschlussvorlage H/037/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Bau- und Vergabeausschuss 19.11.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Umsetzung der WLAN-Strategie der Stadt Nürnberg

hier: Genehmigung eines Objektplans für die Errichtung der passiven Infrastruktur

verschiedener öffentlicher Gebäude

Anlagen: Entscheidungsvorlage Gebäudeliste

Sachverhalt (kurz):

Mit dem Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 06.12.2016 zur Umsetzung der „WLAN-Strategie der Stadt Nürnberg“ wurde entschieden, den Ausbau eines öffentlichen WLANs in den städtischen Liegenschaften voranzutreiben.

Von DIP/IT-6 wurde eine Liste mit Gebäuden aufgestellt, in denen die passive Infrastruktur zur Ausstrahlung eines flächendeckendem WLAN ausgebaut werden muss. Diese Maßnahmen erstrecken sich über den Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2023. Die passive Infrastruktur umfasst die Installation von neuen EDV-Anschlüssen für die notwendigen Access Points, sowie die Schaffung der notwendigen Kabelwege. Gegebenenfalls müssen die bestehenden EDV-Verteilungen saniert oder neue geschaffen werden.

Die Gesamtkosten basieren auf der Kostenberechnung von DIP/IT-6 und belaufen sich für die passive Infrastruktur auf 1.428.000 EUR brutto.

Die Finanzierung (inkl. Fortschreibung) erfolgt aus dem MIP-Pauschalansatz P1118800000U / 69920000 "WLAN 2020".

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 1.428.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 1.428.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: vorbehaltlich der MIP-Fortschreibung und Haushaltsgenehmigung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Da keine Auswirkungen auf Chancengleichheit und bestimmte Personengruppen zu erwarten sind, ist das Vorhaben nicht diversity-relevant

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

DIP/IT-6

Ref I/II

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Errichtung der passiven Infrastruktur verschiedener öffentlicher Gebäude aus dem Teil-Projekt "WLAN 2020". Gemäß der Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.428.000 EUR brutto.

Beilage

Umsetzung der WLAN-Strategie der Stadt Nürnberg

hier: Genehmigung eines Objektplans für die Errichtung der passiven Infrastruktur

verschiedener öffentlicher Gebäude

Entscheidungsvorlage:

1. Begründung und Umfang der Maßnahme

Mit dem Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses vom 06.12.2016 zur Umsetzung der „WLAN-Strategie der Stadt Nürnberg“ wurde entschieden, den Ausbau eines öffentlichen WLANs in den städtischen Liegenschaften voranzutreiben.

Um dieses Ziel zu erreichen muss die passive Infrastruktur für die Erschließung mit flächendeckendem WLAN verbessert bzw. neu geschaffen werden. Die passive Infrastruktur umfasst die Installation von neuen EDV-Anschlüssen für die notwendigen Access Points, sowie die Schaffung der notwendigen Kabelwege. Gegebenenfalls müssen die bestehenden EDV-Verteilungen saniert oder neue geschaffen werden.

Hier wird der Objektplan für die passive Infrastruktur zur Genehmigung vorgelegt.

2. Baubeschreibung

Innerhalb der Stadt Nürnberg sollen zahlreiche Gebäude mit flächendeckendem WLAN ausgestattet werden. DIP/IT-6 hat eine Gebäudeliste erstellt. (siehe Anhang)

Eine Priorisierung dieser Gebäude wird noch durch DIP/IT-6 durchgeführt.

3. Zeitliche Abwicklung der Maßnahme

Der hier zur Genehmigung vorgelegte Objektplan erstreckt sich über einen Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2023.

4. Kosten

Die Kosten basieren auf die Kostenberechnung durch DIP/IT-6 und beinhalten nur die notwendigen Maßnahmen für die passive Infrastruktur der erfassten Objekte aus der Gebäudeiste.

Die Gesamtkosten ergeben sich wie folgt:

Jahr Investitionssumme BVK Gesamt
2019 67.596,66 EUR 10.903,34 EUR 78.500,00 EUR
2020 307.414,10 EUR 49.585,90 EUR 357.000,00 EUR
2021 307.414,10 EUR 49.585,90 EUR 357.000,00 EUR
2022 307.414,10 EUR 49.585,90 EUR 357.000,00 EUR
2023 239.817,45 EUR 38.682,55 EUR 278.500,00 EUR
Gesamtkosten brutto 1.229.656,42 EUR 198.343,58 EUR 1.428.000,00 EUR

00841377.docx S: [1/2]

5. Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt aus der MIP Paulschale P1118800000U / 69920000 „WLAN 2020“.

00841377.docx S: [2/2]

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 5

Abbildung 4

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Download ↓