← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (14.11.2019)
Sitzung gesamt öffentlich mit Nachreichungen und Tischvorlagen
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
14.11.2019
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 4
Tagesordnung -öffentlich- 4
Vorlagendokumente 6
TOP Ö 1 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP),Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
6
Sitzungsvorlage Stpl/116/2019 6
Entscheidungsvorlage Stpl/116/2019 10
Begründung mit Plan Stpl/116/2019 12
* TOP Ö 2 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,15. Änderung: Bereich
Meistersingerhalle
16
Sitzungsvorlage Stpl/123/2019 16
Entscheidungsvorlage Stpl/123/2019 20
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich
Meistersingerhalle (Plan Nr. FNP15-E-04 vom 21.10.2019 Stpl/123/2019
23
Begründung (Stand 25.10.2019) Stpl/123/2019 24
Umweltbericht (Stand 24.10.2019) Stpl/123/2019 66
* TOP Ö 3 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen
Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus,
Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
105
Sitzungsvorlage Stpl/119/2019 105
Entscheidungsvorlage Stpl/119/2019 109
Übersichtsplan Stpl/119/2019 112
Entwurf der Änderungssatzung Stpl/119/2019 113
Entwurf der Lesefassung der Satzung Stpl/119/2019 121
Entwurf der Begründung Stpl/119/2019 128
Umweltbericht Stpl/119/2019 172
Mobilitätskonzept Stpl/119/2019 237
TOP Ö 4 Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen
Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße
297
Sitzungsvorlage Stpl/120/2019 297
Entscheidungsvorlage Stpl/120/2019 301
Übersichtsplan Stpl/120/2019 303
Begründung zum Rahmenplan Stpl/120/2019 304
1. Fassung Umweltbericht Stpl/120/2019 324
* TOP Ö 5 Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" 366
Sitzungsvorlage Stpl/118/2019 366
Entscheidungsvorlage Stpl/118/2019 370
Übersichtsplan Stpl/118/2019 372
Begründung zum Rahmenplan Stpl/118/2019 373
1. Fassung Umweltbericht Stpl/118/2019 391
TOP Ö 6 Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung 431
Sitzungsvorlage Stpl/121/2019 431
Antrag_Naturverträgliche Stadtbeleuchtung_CSU Stpl/121/2019 434
Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017 Stpl/121/2019 436
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019 (Tischvorlage) Stpl/121/2019 437
Entscheidungsvorlage Stpl/121/2019 439
2
* TOP Ö 6.1 Aufwertung des Aufseßplatzes 441
Sitzungsvorlage Stpl/124/2019 441
Antrag_Wasserspiel_2016_aufstellen_Standort_Aufseßplatz_prüfen_SPD Stpl/124/2019 445
Antrag_Springbrunnen_Aufseßplatz_CSU Stpl/124/2019 446
Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_SPD Stpl/124/2019 447
Antrag_Aufwertung Aufseßplatz_CSU Stpl/124/2019 448
Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_01082019_SPD Stpl/124/2019 449
Antrag_CSU_Zukunft_Schocken_Gebäude_11112019_(Tischvorlage) Stpl/124/2019 450
Entscheidungsvorlage Stpl/124/2019 451
Vorentwurf, Variante b, Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin, vom 25.10.2019
Stpl/124/2019
457
Schreiben Neues Museum zum Jeppe-Hein-Brunnen 2020 vom 01.10.2019 Stpl/124/2019 458
* TOP Ö 6.2 Wettbewerbliches Verfahren Umgestaltung des Plärrers 459
Sitzungsvorlage Stpl/112/2019 459
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Städtebaulicher Ideenwettbewerb Plärrer vom
02.01.2015 Stpl/112/2019
463
Entscheidungsvorlage Stpl/112/2019 464
Luftbild Stpl/112/2019 469
* TOP Ö 7 Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen
Mindestabständen
470
Sitzungsvorlage Stpl/122/2019 470
Antrag_Juraleitung P53_SPD Stpl/122/2019 474
Antrag_Stromtrasse P53_CSU Stpl/122/2019 475
Ergänzungsantrag_SPD_12112019 (Tischvorlage) Stpl/122/2019 476
Ergänzungsantrag_CSU_13112019_(Tischvorlage) Stpl/122/2019 477
Entscheidungsvorlage Stpl/122/2019 479
Trassenvorschläge TenneT (Stand Mai 2019) Stpl/122/2019 482
Stellungnahme der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom 31.07.2019
Stpl/122/2019
483
Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 16.08.2019 Stpl/122/2019 485
TOP Ö 8 Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren 487
Bericht Stpl/117/2019 487
Antrag_Beschleunigung Baugenehmigungsverfahren_SPD Stpl/117/2019 495
3
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 14.11.2019, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem
Landschaftsplan (FNP)
Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
Anpassung im Wege der Berichtigung
Ulrich, Daniel
Gutachten
Stpl/116/2019
2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Ulrich, Daniel
(Beilagen werden nachgereicht)
Gutachten
Stpl/123/2019
3. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße,
Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee
einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in
Verlängerung der Schultheißallee)
Billigung
Ulrich, Daniel
(Beilagen werden nachgereicht)
Beschluss
Stpl/119/2019
4. Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße"
für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-
Straße und Markt Erlbacher Straße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/120/2019
4
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße"
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße,
Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße
einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im
Bereich der Kreuzkirche
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
(Beilagen werden nachgereicht)
Beschluss
Stpl/118/2019
6. Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.05.2019
Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/121/2019
7. Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen
Mindestabständen
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019
Ulrich, Daniel
Beschluss
Stpl/122/2019
8. Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019
Ulrich, Daniel
Bericht
Stpl/117/2019
9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des
Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019, öffentlicher Teil
5
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/116/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 18.12.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
Anpassung im Wege der Berichtigung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Begründung mit Plan
Sachverhalt (kurz):
Der Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das
Bebauungsplanverfahren wird unter einem anderen Tagesordnungspunkt in gleicher Sitzung
behandelt. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen ein Allgemeines
Wohngebiet vor.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt den Bereich als
gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden
Wohnbauflächendarstellung).
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht als aus dem FNP entwickelt zu
betrachten. Der FNP ist daher nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der
Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB).
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 1Ö 1
6
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja lediglich Anpassung an beschlossene Planung
7
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
8
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag (AfS 14.11.2019):
Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen:
1. den FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen, sobald
der im
beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen
ist.
2. die Anpassung im Amtsblatt bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag (StR 18.12.2019):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 14.11.2019 beauftragt der
Stadtrat die Verwaltung:
1. den FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen, sobald
der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung
beschlossen ist.
2. die Anpassung ist im Amtsblatt bekannt zu machen.
9
1
Beilage
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost"
Anpassung im Wege der Berichtigung
Entscheidungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“
Das Gebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Großreuth hinter der Veste zwischen
Avenariusstraße und Diltheystraße sowie nördlich der Fl.Nr. 555, Gemarkung Großreuth h.d.V.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Durch das Bebauungsplanverfahren sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, für die Weiterentwicklung des
bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße und in Anknüpfung an die bereits in
der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung. Neben den Flächen für Wohnen
sind auch die angrenzenden Verkehrsflächen (Avenarius - und Diltheystraße) Teil des
Geltungsbereichs.
Wirksamer FNP - bisherige Darstellung
Die Flächen des Plangebiets sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit
integriertem Landschaftsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt (Avenariusstraße und
Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung).
Nach Darstellungen des Flächennutzungsplans liegt das Gebiet zudem in einem
Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutzbereich des Flughafens
Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme).
Anpassung FNP im Wege der Berichtigung
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht aus den Darstellungen des FNP
entwickelt. Dies ist jedoch bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
nicht zwingend erforderlich, sofern die städtebaulich geordnete Entwicklung nicht beeinträchtigt
wird. Der FNP wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung
angepasst (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB). Entsprechend den geplanten Festsetzungen des
Bebauungsplanes erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Auf-
stellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Aus
Gründen der Rechtsklarheit wird die berichtigte Darstellung im Amtsblatt bekannt gemacht.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der
Berichtigung keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt,
sobald der Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist.
Ö 1Ö 1
10
2
Fazit
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ sind
nicht als aus dem FNP entwickelt zu betrachten. Nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens soll daher der FNP im Wege der Berichtigung nach
§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB angepasst werden.
11
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Berichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“
für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flur-
stücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V.
© Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse
Ö 1Ö 1
12
2
Rechtsgrundlage
Nach § 13a Baugesetzbuch kann die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Wiedernutzbarma-
chung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel
hat, im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung
darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Be-
richtigung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstel-
lung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbe-
teiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Planberichtigung
Der Bereich westlich der Rollnerstraße, südlich der Avenariusstraße und nördlich der Schillerstraße
entwickelt sich in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet
hin zu einem Wohn- und Mischgebiet. Viele ehemalige Gewerbetriebe wurden verlagert oder aufgege-
ben. Die bestehenden Gewerbegrundstücke im Plangebiet sind zum Teil mindergenutzt . Demgegen-
über steht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit dem Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Ge-
biet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555,
Gmkg. Großreuth h.d.V. auf den hohen Wohnbedarf im Stadtgebiet.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Mobilisierung innerstädtisch liegender Bauflächen für Wohnen, Bedienen der hohen Wohnnach-
frage im Stadtgebiet
Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße in Ank nüpfung
an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung al s Beitrag zur
Stadtreparatur
aufgelöste Blockrandbebauung an der Avenarius- und Diltheystraße entsprechend der verdichtet en
umgebenden Bebauung und einer perspektivischen Fortführung der Blockrandstruktur entlang der
Rollnerstraße, bauliche Ergänzung des Innenhofes mit Punkthäusern
Dafür wird Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Diese Art der baulichen Nutzung kann nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan der Stadt Nürnberg entwickelt werden. Der FNP stellt die Bauflächen des Plangebie-
tes als gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohn-
bauflächendarstellung).
Das Gebiet liegt zudem in einem Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutz-
bereich des Flughafens Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme).
Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen und um eine Nach-
verdichtung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die geplante zulässige Grundf läche bleibt unter der
nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Grenze von 20.00 0 m². Bei der Be-
rechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben Überschreitungsmög-
lichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ohne Berücksichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Stra-
ßenverkehrsflächen. Da darüber hinaus auch alle weiteren in § 13a BauGB genannten Voraussetzun-
gen erfüllt sind, wurde das Verfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
13
3
Durch die Anpassung der Darstellung wird die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Nürn-
berg nicht beeinträchtigt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplans berichtigt.
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15
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/123/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Gutachten
Stadtrat 21.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
(Plan Nr. FNP15-E-04 vom 21.10.2019
Begründung (Stand 25.10.2019)
Umweltbericht (Stand 24.10.2019)
Sachverhalt (kurz):
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung:
Bereich Meistersingerhalle war mit Beschluss des Stadtrats am 28.09.2016 eingeleitet worden
mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen
Konzerthauses zu schaffen (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160).
Mit der Wettbewerbsentscheidung im April 2018 wurde auch der konkrete Standort für die
Errichtung des neuen Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen. Auf dieser
Grundlage war der Vorentwurf als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit erstellt worden. Die entsprechend den Ergebnissen aus den frühzeitigen
Beteiligungen überarbeiteten Vorentwürfe lagen im September 2019 der internen
Dienststellenbeteilgung zugrunde.
Als nächster Verfahrensschritt soll der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Hierzu werden die erforderlichen
Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.
Ö 2Ö 2
16
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains
und Gewährleistung der guten Erreichbarkeit entsprechend der jeweiligen
Mobilität
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019
Seite 4 von 4
Gutachtenvorschlag: (AfS 14.11.2019)
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. er sich den vorliegenden Planentwurf (Plan Nr. FNP15 – E - 04 vom 21.10.2019) durch einen
Billigungsbeschluss zu Eigen macht.
2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - E - 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom
25.10.2019 einschließlich des Umweltberichtes vom 24.10.2019 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:(StR 21.11.2019)
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 14.11.2019 beschließt der
Stadtrat
1. sich den vorliegenden Planentwurf (Plan Nr. FNP 15 - E - 04 vom 21.10.2019) durch einen
Billigungsbeschluss zu Eigen zu machen.
2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - E - 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom
25.10.2019 einschließlich des Umweltberichtes vom 24.10.2019 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
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1
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg plant, mit der 15. Änderung des FNP: Bereich Meistersingerhalle und der im
Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160, den Bedarf an einem
weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet zu decken.
Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit
Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit
Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert-
und Veranstaltungshalle festgelegt.
Der wirksame F NP stellt die Fläche der M SH als Gemeinbedarfsfläche / kulturellen Zwecken
dienende Einrichtung und das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme
der randlich gelegenen Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer
Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle übrigen
Bereiche als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westlichen Rand des
Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung
dargestellt.
Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Bereich der derzeit als öffentliche
Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des
FNP erforderlich.
Planung
Grundsätzliche Planungsziele sind die:
Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger
Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechen d der Funktion als
Oberzentrum)
Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, M SH und neuer Konzerthalle
entsprechend von Forderungen aus der Musikszene nach einem belebten urbanen Umfeld
(erhöhte Aufenthaltsqualität, Nutzung von Synergieeffekten - Gastronomie, Café)
Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich
der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains
Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts M SH als Tagungs- und
Kongresszentrum
Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der MSH,
der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden.
Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der MSH werden
als Grünflächen/ öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzenden Straßen werden
weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der
Schultheißallee nachrichtlich übernommen. Die Eiche im Innenhof der MSH wird als geschütztes
Naturdenkmal gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Zum vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fisc hbach wird der Vermerk gem äß
§ 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
Ö 2Ö 2
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2
Prüfung von Planungsalternativen
Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus befasste sich ein Gutachten mit der detaillierten
Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und
Empfehlungen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte
für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Im Zwischenbericht
für eine vertiefende Untersuch ung empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden die vier
Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle -Areal und
Kohlenhof.
Im Ergebnis erschien der Standort an der Meistersingerhalle am geeignetsten für einen neuen
Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH.
Für den Standort MSH sprechen – neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb durch
Synergieeffekte – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute
Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die
MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort hohe Akzeptanz und Wertschätzung
genießt.
In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäud ekörpers im direkten
Umfeld der MSH untersucht. In die engere Auswahl kamen drei Standorte (im Osten, im Süden
und im Westen der MSH).
Der Standort West stellte sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten dar.
Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente
Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen
Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue
Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der
MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Zwar
sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Jedoch
wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und
den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende Baumbestand im
Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich höheren Kosten
verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden
unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringer
städtebaulicher Präsenz.
Verfahren
Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung
durch den Stadtplanungsausschuss am 22.09.2016 in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet
worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 05.10.2018 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom
05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 stattgefunden.
Nach der internen Dienststellenbeteiligung, die vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 erfolgte, soll der
FNP-Entwurf nun gebilligt werden.
Für den FNP-Änderungsbereich liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten
Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Die Änderung des
Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.09.2015
eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur
Änderung des FNP durchgeführt (Billigung erfolgt in gleicher Sitzung).
21
3
Zeitliche Umsetzung
Nach der Billigung der FNP-Änderung und der Bebauungsplanänderung soll im Dezember 2019/
Januar 2020 die öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange erfolgen. Der Feststellungsbeschuss zur FNP-Änderung und der Satzungsbeschluss zur
Bebauungsplanänderung und werden im 2. Quartal 2020 angestrebt. Daran anschließend muss
die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt werden, dies sollte bis
zum ca. 3. Quartal 2020 erfolgt sein.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung
Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs - und Baukosten zählen dazu auch
alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung
entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und
werden gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr
2020 zur Genehmigung vorgelegt.
Fazit
Durch die parallele Änderung des FNP und des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den N eubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der
Raum für Konzerte sein, während die denkmalgeschützte MSH nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der
Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg dient. Im Anschluss daran erfolgt eine
Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum.
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Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilit ätskonzept unter ande-
rem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpas-
sung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hoc hwertiger Radabstellanla-
gen empfohlen.
I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG
Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte
öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark
unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtst ädtisches Freiraumkonzept,
Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt, welche die höchsten in nerstädtischen Defizite an
öffentlichen Grünflächen aufweist, handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungs-
und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch
sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet.
Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbesta nd vielfältige Möglichkeiten
zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen , Nordic Walking). Gezielt
für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kin-
derspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren
aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das
Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt.
Nach dem 2013 beschlossenen Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwick-
lung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für
die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt.
Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölk erungsgruppen versucht
auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert
die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersin-
gerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen
des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf
der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und
raumprägende Baumbestand soweit möglich erhalten und integriert.
Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Ersch ließung der Gebäude,
gleichzeitig aber auch als neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen als wei-
terer Zugang des Parks von der Stadtseite. Trotz Baumneupflanzungen im Luitpoldhain sollen
die offenen Wiesenflächen als wichtige freiraumplanerische Elemente erhalten bleiben, da sie
vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben.
Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen
für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier
aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber ei ne wichtige Freiraumachse
dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Entlang des Straßenbegleitgrüns der Mün-
chener Straße und in den Grünflächen westlich davon werden neue Laubbäume gepflanzt.
Die Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Str aßenbegleitgrün in den
Verkehrsflächen, welches sich ebenfalls durch alten Baumbestand auszeichnet, werden auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als solches gesichert.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bau-
leitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird d as Geschlecht als gesell-
schaftliche Strukturierungskategorie betrachtet.
38
16
Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen
Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der
Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räu me gleichberechtigt durch
Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werd en und eine
gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht.
Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der
Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte steh en in Konkurrenz zu den
Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains.
Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen
muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbind ung in das Orts- und Land-
schaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird.
Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beach-
ten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPN V und Rad). Weitere Fak-
toren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Rel evanz haben (barrierefreie
Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Lage und Ausführun g von Fahrradabstellplät-
zen, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung
von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw . die Ausführungsplanung
ein.
I.5. INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftspl an stellt die Fläche der
Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und
das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme der randlich gelegenen
Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in
der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle üb rigen Bereiche als Grünflä-
chen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westliche n Rand des Änderungsbe-
reichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt.
Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Ber eich der derzeit als öffent-
liche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Ände-
rung des Flächennutzungsplans erforderlich.
I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der b estehenden Gebäude der
Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbau-
fläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden.
Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersin-
gerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzen-
den Straßen werden weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Stra-
ßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen.
Die in die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimm ung Kultur- und Kongress-
zentrum einbezogenen Bereiche wurden weit möglichst reduziert u nd gegenüber den umge-
benden Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage auf das unb edingt erforderliche Maß
beschränkt. Die Einbeziehung des Hotelgrundstücks in diese Sond erbaufläche ist einer Ver-
einheitlichung der Systematik der Bebauungsplan Festsetzung ges chuldet, da in der Sonder-
baufläche neben Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten und Konferenzräumen,
auch Restaurants und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind.
39
17
Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhall e wird als geschütztes Naturdenkmal gem.
§ 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird
der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
I.5.3. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des B-Plans Nr. 4160 im
Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kultur-, Veranstal-
tungs-, Tagungs- und Kongresszentrum im Umfeld der Meistersingerhalle und des Luitpold-
hains geschaffen.
Die übergeordnete Freiraumverbindung östlich der Münchener Straße bleibt bestehen, die vor-
handenen Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage werden jedoch reduziert.
Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsauf-
kommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Im Mobilitätskonzept (siehe I.4.2.) werden
Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen aufgezeigt. Konkrete Aussagen hierzu werden
in den nachfolgenden Planungsebenen Bebauungsplan und Projektplanung festgelegt.
Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich
Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Park-
platzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon
versiegelt sind. Trotzdem kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestandes, der bei
Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standort-
alternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulich en, technischen und baulichen Grün-
den ausgeschieden (vgl. hierzu Kap. I.4.1.).
Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die
Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes
mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter vermindert den
ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind Zeitzeugen einer
wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen kulturhistorischen und natur-
schutzfachlichen Wert.
Die Kompensation der Eingriffe durch Ökokontoflächen im Knoblauchsland stellt daher nur
einen quantitativen Ersatz, aber keinen funktionalen Ausgleich der erheblichen Eingriffe dar.
Aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain können hier nicht alle the-
oretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen stattfinden. Um (zumindest langfristig) einen funkti-
onalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen, verpflichtet
sich die Stadt Nürnberg, bis 2030 weitere Bäume vorzugsweise im Umfeld des Vorhabens zu
pflanzen. Potentielle Baumstandorte werden im Rahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger
Süden ermittelt.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen in
Bezug auf die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160 umfassend geprüft. Es wird dazu auf die Begründung des Bebau-
ungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen.
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189
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Städtebauliche Standortuntersuchung
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eranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung
im Stadtgebiet von Nürnberg
Teil 4 Zusammenfassung
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
47
190
Auftraggeberin
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 30
D - 90402 Nürnberg
A
nsprechpartner: Claudia Leibl
Stand
Mai 2015
Städtebau, Baustruktur, Koordination
bgsm
Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
D - 81667 München
Telefon: +49 (0)89 447712 3
www.bgsm.de
Ansprechpartner: Juri Goebel, Katharina Nicolait
Mitarbeit: Caroline Mittag
Projekt-Team
Verkehr
Michael Angelsberger
Färberstraße 39
D - 83022 Rosenheim
Telefon: +49 (0)89 54215521
planung@angelsberger-verkehr.de
Schallimmissionen, Erschütterungen
Müller-BBM GmbH
Robert-Koch-Str. 11
D - 82152 Planegg
Telefon: +49 (0)89 85602 0
www.MuellerBBM.de
Ansprechpartner: Anne Kraft, Wolfgang Daiminger
Natur- und Artenschutz
WGF Landschaft
Landschaftsarchitekten GmbH
Vordere Cramergasse 11
D - 90478 Nürnberg
Telefon: +49 (0)911 94603 0
www.wgf-nuernberg.de
Ansprechpartner: Michael Voit, Dorothea Roßner
Baugrund, Altlasten, Gebäudebestand
SakostaCAU GmbH
Holzstraße 28
D - 90763 Fürth
Telefon: +49 (0)911 7406949
www.sakostaCAU.de
Ansprechpartner: Dr. Rainer Zänglein
48
233
Städtebauliche Standortuntersuchung für eine
V
eranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung
im Stadtgebiet von Nürnberg
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
49
234
50
235
Inhalt
Aufgabenstellung .......................................................................................................................................7
T
eil 1 Bestand
1.1 Bewertungskriterien, Legenden................................................................................................................8
1.2 Bestandsanalyse der Standorte..............................................................................................................13
1.2.1 Standort Meistersingerhalle ....................................................................................................................13
1.2.2 Standort Norikus ......................................................................................................................................25
1.2.3 Standort Tafelhalle ...................................................................................................................................37
1.2.4 Standort Südlicher Altstadtring AOK .....................................................................................................49
1.2.5 Standort Quelle Areal...............................................................................................................................61
1.2.6 Standort Ostendstraße ............................................................................................................................73
1.2.7 Standort Kohlenhof..................................................................................................................................85
1.2.8 Standort Augustinerareal ........................................................................................................................97
Teil 2 Entwurf
2.1 Grundlagen ............................................................................................................................................. 117
2.1.1 Entwurfsgrundlagen .............................................................................................................................. 118
2.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................120
2.2 Entwürfe Konzert- und Veranstaltungshalle an den Standorten .......................................................125
2.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................125
2.2.2 Standort Norikus ....................................................................................................................................133
2.2.3 Standort Tafelhalle .................................................................................................................................141
2.2.4 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................149
2.2.5 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................157
2.2.6 Standort Ostendstraße ..........................................................................................................................165
2.2.7 Standort Kohlenhof................................................................................................................................173
2.2.8 Standort Augustinerareal ......................................................................................................................181
Teil 3 Interimsnutzung
3.1 Grundlagen .............................................................................................................................................195
3.1.1 Entwurfsgrundlagen ..............................................................................................................................196
3.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................198
3.2 Entwürfe Interimsnutzung an ausgewählten Standorten ...................................................................201
3.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................201
3.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................209
3.2.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................217
3.2.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................225
Teil 4 Zusammenfassung
4.1
Erläuterung .............................................................................................................................................237
4.2 Bewertungskriterien...............................................................................................................................238
4.3 Zusammenfassende Bewertung der ausgewählten Standorte ..........................................................242
4.3.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................242
4.3.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................244
4.3.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................246
3.3.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................248
51
236
52
237
4.1 Erläuterung
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt eine neue Konzert- und
V
eranstaltungshalle zu errichten. Diese soll zunächst als
Ausweichquartier des Opernensembles zur Überbrückung
der mehrjährigen Sanierungsphase des Operhauses
dienen und im Anschluss nachhaltig, sinnvoll und wirt-
schaftlich betrieben werden können.
Im vorliegenden städtebaulichen Gutachten wurden, auf-
bauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen einer
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), acht
Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der
Stadt Nürnberg untersucht. Es soll in Verbindung mit o.g.
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse dem Stadtrat als
Grundlage zur endgültigen Standortentscheidung dienen.
Die Standorte wurden im gesamten Untersuchungs-
prozess über einen Anforderungs- und Kriterienkatalog
vergleichend dargestellt, der die Nutzung von Potentialen
RGHUGDV$XIWUHWHQYRQ.RQÁLNWHQDXI]HLJW(LQH%HZHU-
tung über ein Ampelsystem ermöglicht es, die Einwertun-
gen des jeweiligen Standortes im Verhältnis zu anderen
einzuordnen und so eine vergleichende, zusammenfas-
sende Bewertung der Standorte zu erhalten.
Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die
Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld
bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Bau-
grund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten,
Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen
XQGÀQDQ]LHOOHQ$QIRUGHUXQJHQXQWHUVXFKWXQGYHUJOHL-
chend dargestellt. Hierbei wurden die grundsätzlichen
Vor- und Nachteile der jeweiligen Areale im Bestandszu-
stand aufgezeigt und die Standorte sowohl hinsichtlich
Eignung und notwendiger Rahmenbedingungen detailliert
untersucht.
Darauf aufbauend wurden im zweiten Teil der Standort-
untersuchung auf Basis des Raumprogramms aus der
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche
XQGDXIGLHVSH]LÀVFKHQ*HJHEHQKHLWHQYRU2UWDQJHSDV-
ste städtebauliche Entwürfe erarbeitet.
Hierfür wurden, unter Berücksichtigung der individuellen
Problemstellungen an jedem Standort, in einem iterativen
Prozess die Gebäudetypologie, ein Erschließungskon-
zept und die räumliche Anordnung der Nutzungen auf
dem einzelnen Grundstück exemplarisch entwickelt. Die
möglichen Lösungsansätze und die Auswirkungen auf die
Umgebung ermittelt wurden mit Fachingenieuren in einem
iterativen Prozess abgestimmt. Ergebnis ist die Einwer-
tung des Standortes bezüglich ihrer Eignung als Standort
für eine Konzert- und Veranstaltungshalle.
Standorte, die sich für eine Realisierung einer Konzert-
und Veranstaltungshalle weniger oder nicht eignen,
wurden von der weiteren Untersuchung ausgenommen.
In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden
Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte
des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die
(UDUEHLWXQJYRQ(QWZUIHQLQ)RUPYRQ)XQNWLRQVÁlFKHQ-
darstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des
Staatstheaters Nürnberg. Hierbei wurde geprüft ob und in
wie weit das erforderliche Raumprogramm der Interims-
nutzung mit dem exemplarischen Gebäudeentwurf aus
Teil 2 vereinbar sind. Umfang struktureller Umbauten und
sonstiger Maßnahmen, die bei einem Nutzungswechsel
notwendig werden sowie die alternative Anordnung von
Nutzungen in temporären Bauten wurden beispielhaft
ermittelt. Die sich aus der neuen Nutzung ergebenden
Auswirkungen der Änderungen wurden, soweit erforder-
lich, durch die Fachingenieure und Fachplaner beurteilt.
Das Gutachten wurde durch die Fachdienststellen der
Stadt Nürnberg begleitet, Zwischenergebnisse in Form
von Zwischenberichten erläutert, abgestimmt und in den
einzelnen Teilgutachten berücksichtigt. Die Auswahl der
geeigneten Standorte zur vertiefenden Untersuchung für
die Interimsnutzung erfolgte ebenfalls unter Einbindung
der beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen
Vertretern der Stadt Nürnberg im Rahmen einer Vorstel-
lung der Ergebnisse des zweiten Teils des Gutachtens im
September 2014.
Der vorliegende vierte Teil fasst die Untersuchungsergeb-
nisse der vorangegangenen Teile allgemein verständlich
und unter Verwendung der Bewertungsmatrix verglei-
chend zusammen.
53
238
Einbindung in Natur und Landschaft
A
nsprechende Freiräume im Umfeld tragen zur Qua-
lität des Standorts bei. Der Entwurf zeichnet sich durch
ein ansprechendes Umfeld aus und wirkt im vorhandenen
Grünraum nicht störend.
Ein ansprechendes Umfeld wird umgesetzt, dennoch
sind weiterhin Störungen vorhanden bzw. weitere Maß-
nahmen zur Aufwertung des Umfeldes sind notwendig.
ODER: Der Entwurf hat negative Auswirkungen auf den
vorhandenen Grünraum.
Ein ansprechendes, störungsfreies Umfeld lässt sich
nicht umsetzen. Die landschaftlichen Beeinträchtigungen
des Entwurfs auf den vorhandenen Grünraum sind erheb-
lich.
Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt
Es werden keine seltenen Arten oder wertvolle
Lebensräume durch den Entwurf beeinträchtigt.
Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller
Lebensräume lassen sich nicht vermeiden, können aber
ausgeglichen werden.
Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller
Lebensräume können nicht ausgeglichen werden.
Naturschutzrechtliche Erfordernisse
Naturschutz- oder artenschutzrechtliche Ausgleichser-
fordernisse sind im Entwurf umsetzbar.
Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich
lässt sich mit geringem / mittlerem Aufwand umsetzten.
Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich
lässt sich nur mit großem Aufwand oder auf externen
Flächen umsetzen.
Lage im Verkehrsnetz
Direkte Verknüpfung mit dem örtlichen Hauptstraßen-
netz und überregionalen Netz.
Örtliches Hauptstraßennetz in Reichweite.
Unbefriedigende Anbindung an das örtliche Hauptstra-
ßennetz.
Städtebauliches Umfeld
Das Bauvolumen fügt sich gut in das Umfeld ein.
Zur Einfügung des Bauvolumens ist mit einem erhöh-
WHQSODQHULVFKHQRGHUÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG]XUUHFKQHQ
Das Bauvolumen ist nicht oder nur unter hohem Auf-
wand in das städtebauliche Umfeld zu integrieren.
Nutzungen im Umfeld
Die Nutzung fügt sich nahtlos in die Nutzungsmi-
schung des Umfelds ein. Es kann zu Synergien mit ande-
ren Nutzungen kommen.
Die Nutzung fügt sich in die Nutzungen der Umge-
bung ein. Es ist planerisch auf das Umfeld zu reagieren.
Die Nutzung liegt isoliert in einem Umfeld mit einem
anderen Nutzungsschwerpunkt.
Flächennutzungsplan
Es ist keine Änderung des FNP notwendig.
Es ist eine Änderung des FNP notwendig.
Eine Änderung des FNP ist notwendig und wird als
schwierig eingeschätzt.
Bestehendes Baurecht
Es ist keine Änderung bzw. Aufstellung eines Bebau-
ungplans notwendig.
Die Aufstellung eines neuen bzw. Änderung eines
bestehenden Bebauungsplans ist notwendig.
Die Neuaufstellung bzw. Änderung eines Bebauungs-
plans ist notwendig und wird als schwierig eingeschätzt.
Denkmalschutz
Es bestehen keine Anforderungen bezüglich des
Denkmalschutzes.
Es bestehen Anforderungen bezüglich des Denkmal-
schutzes.
Es bestehen sehr hohe Anforderungen bezüglich des
Denkmalschutzes.
Eigentum
$OOH*UXQGVWFNHEHÀQGHQVLFKLP(LJHQWXPGHU6WDGW
Nürnberg.
Ein Erwerb von Grundstücken ist notwendig und mög-
OLFKPLWDQJHPHVVHQHPÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG
Ein Erwerb der Grundstücke ist notwendig und mit
ÀQDQ]LHOOHPXQG]HLWOLFKHQ8QZHJEDUNHLWHQYHUEXQGHQ
4.2 Bewertungskriterien
54
239
Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz
Gute Integration, umgebendes Straßennetz mit Rad-
wegen ausgestattet (hohe V
erkehrssicherheit) bzw. durch
Ausbau gute Integration möglich.
Befriedigende Integration, Zuwegung oder Radrouten-
netz bedarf einer Verbesserung, Straße als Barriere.
Keine bzw. ungenügende Integration, fehlende Fuß-
und Radwege (keine Verkehrssicherheit).
Öffentliche Anbindung (ÖPNV)
Unmittelbar im Einzugsbereich leistungsfähiger Ver-
kehrsmittel (U- /S-Bahn), durchgehend hohe Taktfrequenz
bzw. Erhöhung der Taktfrequenz ohne Einschränkung
möglich, Zugang barrierefrei.
9HUNHKUVPLWWHOLQIXOlXÀJHU5HLFKZHLWH7 DNWIUHTXHQ]
am Abend und Sonn-/Feiertags ausgedünnt, Zugang
bedingt barrierefrei.
Keine Verkehrsmittel in Reichweite, durchgehend
lange Taktfolgen.
Ausbauzustand und Leistungsfähigkeit
Leistungsfähig ausgebautes Straßennetz, Kapazitäten
sind vorhanden.
Leistungsfähig mit leichten Einschränkungen zu den
+DXSWYHUNHKUV]HLWHQE]ZKlXÀJH9HUDQVWDOWXQJHQLP
Umgriff mit höherem Kfz-Aufkommen. Verkehrsertüchti-
gende Maßnahmen werden empfohlen.
Straßennetz bzw. Knotenpunkte stetig an der Leis-
tungsgrenze, zu den Hauptverkehrszeiten überlastet. Ein
leistungsfähiger Ausbau ist nur eingeschränkt umsetzbar.
Ruhender Verkehr
Es kann auf bestehende Parkierungsanlagen zu-
rückgegriffen werden bzw. die erforderlichen Stellplätze
können uneingeschränkt nachgewiesen werden.
Stellplätze können nachgewiesen werden, aber auf-
JUXQGGHU7 RSRJUDÀHDXIZHQGLJE]ZWDJHV]HLWOLFKHLQJH
schränkte Erschließung.
Ersatz entfallender Stellplätze, die am Standort zu
100% nachgewiesen werden müssen; ungenügende
(keine leistungsfähige) Erschließung; Erschließung über
Fremdgrundstücke; Parkdruck in den angrenzenden
Wohngebieten
Außenlärmsituation
Geringes Geräuschaufkommen durch umliegende
Verkehrswege und Anlagen (gewerbliche bzw. industrielle
Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen).
Mittelhohes Geräuschaufkommen, durch das etwas
höhere Anforderungen an die Schalldämmung der Außen-
bauteile resultieren.
Sehr hohes Geräuschaufkommen, durch das hohe
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile
resultieren.
Zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen
(Verkehrslärmerhöhung)
Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose-
Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um
weniger als 2,1 dB und die enteignungsrechtliche Zumut-
barkeitsschwelle wird durch den zusätzlichen Verkehr
voraussichtlich nicht überschrittenen.
Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose-
Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um
weniger als 2,1 dB, allerdings kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeits-
schwelle durch den zusätzlichen Verkehr überschritten
wird.
Schallemissionspegel erhöht sich um mehr als 2,1 dB
und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden
überschritten und es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle
durch den zusätzlichen Verkehr des Bauvorhabens über-
schritten wird.
Vom Grundstück ausgehender Gewerbelärm
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
lich ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingehal-
ten werden.
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
lich mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen eingehal-
ten werden.
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
lich selbst mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen nicht
eingehalten werden.
Zusammenfassung
55
240
Erschütterungen
Gesamtkomplex kann außerhalb der Schutzabstände
platziert werden, Maßnahmen werden nicht notwendig.
Konzertsaal kann außerhalb der Schutzabstände
platziert werden, Maßnahmen werden für den Saal nicht
notwendig, wenn er baulich vom Gebäude getrennt wird.
Konzertsaal kann nicht außerhalb der Schutzabstände
platziert werden, Maßnahmen werden für den Gesamt-
komplex notwendig.
Altlasten
Keine
Altlast gemäß BBodSch. Es ist kein Bodenaus-
hub geplant, so dass keine bzw. nur geringe schadstoff-
bedingten Mehrkosten zu erwarten sind.
Kein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG. Geplanter
Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten
Mehrkosten.
Es liegt ein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG vor.
Eine Gefährdungsabschätzung ist noch durchzuführen.
Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoff-
bedingten Mehrkosten.
Es liegt eine Altlast gemäß BBodSchG vor. Sanie-
rungsmaßnahmen sind durchzuführen / werden durch-
geführt. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden
schadstoffbedingten Mehrkosten.
Grundwasser/ Baugrund
Einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund,
die weder die Umgebung noch das Grundwasser beein-
ÁXVVHQ
Durchschnittliche Baugrundverhältnisse, die nicht in
Kategorie 1 oder Kategorie 3 fallen. Bauwerkssohle liegt
WLHIHUDOVGLHIUHLH*UXQGZDVVHUREHUÁlFKH
Bauvorhaben mit schwierigen Konstruktionen und
schwierigen Baugrundverhältnissen, die erweiterte geo-
technische Kenntnisse erfordern.
Gebäudetechnik /-schadstoff
Baujahr vor 1960 oder nach 1990. Schadstoffbedingte
Mehrkosten werden als gering erwartet.
Baujahr zwischen 1960 und 1990 oder vorhandene
Untersuchungen auf Gebäudeschadstoffe bzw. sichtbare
schadstoffhaltige Bauteile oder Industriegebäude. Schad-
stoffbedingten Mehrkosten werden als erhöht erwartet.
Sparten
Müssen im üblichen Umfang angepast werden.
Müssen in erhöhtem Umfang angepasst werden.
A
npassung unter erheblichen Aufwendungen nötig.
Entwicklungsimpuls
Es ist mit einem deutlich positivem Entwicklungsim-
puls für das nähere Umfeld zu rechenen.
(VLVWPLWNHLQHPVLJQLÀNDQWHQ(QWZLFNOXQJVLPSXOVIU
das nähere Umfeld zu rechnen.
Durch die Maßnahme werden Bestandssituation oder
EHVWHKHQGH(QWZLFNOXQJV]LHOHQHJDWLYEHHLQÁXVVW
Gebäudeentwurf
Das Raumprogamm kann gut und vielfältig organisiert
werden, funktionale Einschränkungen sind nicht zu erwar-
ten.
Das Raumprogamm kann organisiert werden, funktio-
nale Einschränkungen sind zu erwarten.
Das Raumprogamm kann kaum untergebracht
werden, große funktionale Einschränkungen sind schon
jetzt absehbar.
Flächenentwurf Interim
Das Raumprogamm kann entweder im Volumen der
Konzerthalle untergebracht oder teilweise in temporäre
Bauten in unmittelbarer Nähe ausgelagert werden, die
baulich mit dem Konzerthaus verbunden werden können.
Funktionale Einschränkungen sind nur in untergeordne-
tem Umfang zu erwarten.
Das Raumprogamm kann nur schwer oder nicht voll-
ständig im Volumen der Konzerthalle organisiert werden.
Flächen müssen teilweise in temporären Gebäuden im
Umfeld untergebracht werden. Eine bauliche Verbindung
ist nicht oder nur schwer möglich. Es ist mit funktionalen
Einschränkungen zu rechnen.
Das Raumprogamm kann nicht vollständig unterge-
bracht werden, die Auslagerung in temporäre Bauten ist
kaum möglich, große funktionale Einschränkungen sind
schon jetzt absehbar.
4.2 Bewertungskriterien
56
241
Umbaumaßnahmen
Es
sind voraussichtlich keine strukturellen Umbauten
notwendig. Maßnahmen betreffen vorwiegend nichttra-
gende Bauteile und technische Infrastruktur. Ein Umbau
ist zügig und unter normalem Kostenaufwand möglich.
Es sind voraussichtlich nur strukturelle Umbauten
in mäßigem Umfang sowie Umbauten nichttragender
Bauteile und technischer Infrastruktur notwendig. Es ist
mit erhöhten Kosten und einer längeren Umbauzeit zu
rechnen.
Es sind voraussichtlich zusätzlich zu Umbauten
nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktrur
erhebliche strukturelle Umbauten notwendig. Es ist mit
hohen Kosten und langer Umbauzeit zu rechnen.
Zusammenfassung
57
242
4.2.1 Standort Meistersingerhalle
Luftbild Meistersingerhalle Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
Zusammenfassende Bewertung
Das V
olumen und die Nutzung der Veranstaltungs- und
Konzerthalle können sehr gut ins bestehende städte-
bauliche Umfeld eingefügt werden. Die landschaftliche
Einfügung und die notwendige Rücksichtnahme auf den
Denkmalschutz (Luitpoldhain und Meistersingerhalle)
können sich hingegen restriktiv auf die Gebäudegestalt
auswirken.
Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs-
SODQVLVWQRWZHQGLJ+LHUEHLLVW]XU.RQÁLNWYHUPHLGXQJ
besonders auf den Erhalt des Baumbestands zu achten.
Naturschutzrechtlich ist bei einer Bebauung des östlich
3DUNSODW]HVQLFKWPLW.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ'HUEHGHX-
tende Baumbestand westlich und nördlich der Meistersin-
gerhalle sind unbedingt zu erhalten.
Das Raumprogramm für die Konzerthalle kann beispiel-
haft in einem Baukörper umgesetzt werden, der die Struk-
tur und Dimensionen der denkmalgeschützten Meister-
singerhalle aufnimmt und fortführt. Das umfangreichere
Raumprogramm der Interimsnutzung kann innerhalb des
vorgeschlagenen Baukörpers und im Bereich des innen
liegenden Hofes untergebracht werden.
Es wird voraussichtlich zu keinem wesentlichen Entwick-
lungsimpuls im Umfeld kommen.
Verkehr
T
rotz seiner sehr guten Lage im Verkehrswegenetz sind
.RQÁLNWHEHLGHU.I](UVFKOLHXQJVHKUZDKUVFKHLQOLFK
Selbst durch die nachfolgenden Maßnahmen ist eine
leistungsfähige Verkehrsabwicklung nur schwer möglich,
insbesondere wenn bei Vollauslastung beider Veranstal-
tungsstätten weitere (Groß-)Veranstaltungen im Umfeld
VWDWWÀQGHQ
- Beschränkung der Stellplatzanzahl westlich der
Meistersingerhalle auf den heutigen Bestand,
- Unterbringung der neuen und der bestehenden
Stellplätze östlich der Meistersingerhalle,
- Situierung der Stellplatzausfahrt derart, dass die
bestehende Wendemöglichkeit in der Schultheißallee
genutzt werden kann,
- Erweiterung und Anpassung von Ampel-Sonderpro-
grammen an den signalisierten Knotenpunkten im
Umfeld (Knoten Münchener Straße/Schultheißallee,
Knoten Münchener Straße/Bayerstraße, Knoten Bay-
erstraße/Schultheißallee/An der Ehrenhalle)
- Taktverdichtung des öffentlichen Nahverkehrs bis in
die späten Abendstunden sowohl an Werktagen wie
an Sonn-/Feiertagen
- ggf. Einrichtung eines Shuttle-Busses zur S-Bahn
58
243
Städtebaul. Umfeld
Nutzungen im Umfeld
Flächennutzungsplan
Bestehendes Baurecht
Denkmalschutz
Eigentum
Einbindung Landschaft
Vegetation und Tierwelt
Naturschutz
Lage im Netz
Fuss- und Radwege
Einbindung ÖPNV
Leistungsfähigkeit
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Verkehrslärmerhöhung
Gewerbelärm
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Zusammenfassung
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
Lärm
Der von
Außen auf das Gebäude einwirkende Lärm ist
bautechnisch zu bewältigen.
Die Zunahme des in der Nachbarschaft zu erwartenden
Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslär-
merhöhung) ist gegenüber der Bestandssituation nicht
maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumut-
barkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend über-
schritten wird. Die ergänzemde Variantenuntersuchung
für diesen Standort hat ergeben, dass dies an zahlreichen
Gebäuden an der Bayern-, Hain-, Parsival- und Wodan-
straße der Fall ist, wobei die Erhöhung maximal 0,3 dB
beträgt. Hier sind im weiteren Verfahren Schallschutz-
maßnahmen zum Schutz der betroffenen Fassaden und
die ggf. hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen.
Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor
dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert
voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni-
scher und organisatorischer Maßnahmen:
- Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und
Organisation der Stellplatzzufahrt und der Anlieferung,
- Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Grundstücks.
Erschütterung
Der Schutzabstand zwischen Gebäude und Erschütte-
rungsquelle (Straßenbahn) kann eingehalten werden.
Dieser sollte auch bei der Lage von Gebäudeteilen unter
dem Gelände berücksichtigt werden.
Baugrund
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben,
Anomalien sind jedoch nicht auszuschließen.
Grundwasser
Bei Unterbringung aller Stellplätze in einer mehrgeschos-
sigen Tiefgarage und gleichzeitig größtmöglichem Erhalt
des wertvollen Baumbestandes im Nordwesten besteht
die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grund-
wasser einbinden (Flurabstand 5-7 m).
Altlasten
Aufschüttungen im Bereich südlich und östlich der Mei-
stersingerhalle können Altlasten enthalten.
Sparten
Ein Sammelkanal sowie ein verrohrtes Gewässer müssen
voraussichtlich verlegt werden.
Die Tatsache, dass auch die vorhandenen ca. 600
Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus
unterzubringen sind, wird sich wesentlich in den Kosten
widerspiegeln.
Eine über das bestehende Maß hinaus gehende Anzahl
an Stellplätzen westlich der Meistersingerhalle kann
verkehrstechnisch nicht bewältigt werden. Östlich ist
die Errichtung eines Parkhauses denkbar. Dabei ist
mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, um zum einen den
Lärmschutz der Nachbarschaft und zum anderen die
landschaftsplanerische und gestalterische Einfügung des
Gebäudes zu gewährleisten. Es wird daher die Unterbrin-
gung aller Stellplätze in einer Tiefgarage empfohlen.
Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen
wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der
durch separate Gutachten prognostizierte Synergieef
fekt
mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingehalle
kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur
Einwertung als geeigneter Standort führen.
59
244
Zusammenfassende Bewertung
Die geplanten Nutzungen sind gut in die gemischte
Nutzungsstruktur der Umgebung zu integrieren. Städte-
baulich ist ein V
olumen wünschenswert, das den Block
nach Osten hin abschließt. Diese erfordert jedoch ein
Raumprogramm, das über dem des derzeitigen Bedarfs
liegt. Aufgrund der Flächengröße und der Lage zwischen
drei Straßen kann dem Gebäude nur eine schmale Frei-
ÁlFKHPLWHLQJHVFKUlQNWHU$XIHQWKDOWVTXDOLWlWYRUJHODJHUW
werden.
Es gilt ein Baulinienplan, der für das Grundstück
Baugrenzen festsetzt. Diese können durch eine Neube-
bauung prinzipiell eingehalten werden. Städtebaulich ist
GLH$XIQDKPHGHU*HElXGHÁXFKWHQWODQJGHV)UDXHQ-
torgrabens wünschenswert. Dies könnte die Aufstellung
eines Bebauungsplans notwendig machen. Aufgrund der
Rahmenbedingungen ist nicht mit erheblichen natur- und
DUWHQVFKXW]UHFKWOLFKHQ.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ
Das Raumprogramm für die Veranstaltungs- und Konzert-
halle kann in einem Baukörper umgesetzt werden, der
den Blockrand schließt. Zur städtebaulichen Einbindung
werden beispielhaft ca. 9.300 m2 an zusätzlichen Flächen
vorgesehen. Ein
Teil dieser Flächen kann zeitweilig zur
Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms der
Interimsnutzung dienen.
Es kommt durch eine Umsetzung der Konzert- und Ver-
anstaltungshalle an diesem Standort zu keinem wesentli-
chen Entwicklungsimpuls im Umfeld.
Verkehr
Das Planungsgebiet ist für alle Verkehrsarten sehr gut
und ausreichend leistungsfähig erschlossen. Der hoch-
frequentierte Altstadtring bedingt allerdings Vorgaben, die
bei der Erschließung des Grundstücks zu beachten sind:
- die Zufahrt hat von der Sandstraße aus zu erfolgen,
- die Ausfahrt in den Frauentorgraben ist tagsüber
nur schwer möglich und sollte auf den Lieferverkehr
beschränkt werden,
- nachts ist eine Ausfahrt nach Norden ohne nennens-
werte Einschränkungen möglich.
Luftbild AOK Südlicher AltstadtringQuelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
4.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring
60
245
Zusammenfassung
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
Städtebaul. Umfeld
Nutzungen im Umfeld
Flächennutzungsplan
Bestehendes Baurecht
Denkmalschutz
Eigentum
Einbindung Landschaft
Vegetation und Tierwelt
Naturschutz
Lage im Netz
Fuss- und Radwege
Einbindung ÖPNV
Leistungsfähigkeit
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Verkehrslärmerhöhung
Gewerbelärm
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Lärm
A
uf die sehr hohen Außenlärmbelastungen muss bau-
technisch reagiert werden.
Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung
(Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua-
tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche
Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend
überschritten wird.
Die Bewältigung des Schutzes der umgebenden Bebau-
ung vor dem Gewerbelärm, aus der neuen Nutzung
erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher
bautechnischer und organisatorischer Maßnahmen:
- Organisation der Anlieferverkehre tags wie nachts,
- Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und
Organisation der Zu- und Ausfahrt, differenziert nach
Tages- und Nachtzeit,
- Vorgaben zu Lage und Ausbildung des nächtlichen
Besucherausgangs
%HVFKUlQNXQJGHV%HWULHEVGHU)UHLVFKDQNÁlFKHDXI
den Tagzeitraum
sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des
Planungsgebietes:
DPGLUHNWZHVWOLFKDQVFKOLHHQGHQ*HElXGHEHÀQGHW
sich derzeit und zukünftig keine Wohnnutzung,
- an den Wohngebäuden im Norden ist keine Lärmvor-
belastung zu berücksichtigen.
Erschütterung
Der Veranstaltungssaal kann außerhalb des Schutzab-
standes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden,
sodass bautechnische Maßnahmen voraussichtlich auf
weniger sensible Nutzungen beschränkt bleiben können.
Baugrund
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben.
Grundwasser
Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage
besteht ab dem 4. Untergeschoss die Eventualität, dass
die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur-
abstand 10 m).
Altlasten
Es besteht kein Altlastenverdacht.
Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand
und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage
handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten
entstehen. Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung
große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin,
die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss
des bestehenden Gebäudes und der zugehörigen, sehr
großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen
Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als
Standort für die geplanten Nutzungen nur eingeschränkt
geeignet.
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
61
246
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
4.2.3 Standort Quelle Areal
Luftbild Quelle Areal
62
247
Zusammenfassung
Zusammenfassende Bewertung
A
ufgrund der Tatsache, dass die für einen uneinge-
schränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen
und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewer-
belärm nicht umgesetzt werden können eignet sich das
Are
al nicht als Standort für eine Veranstaltungs- und
Konzerthalle.
Ersch
ließung, Anlieferung
Wegen der Anordnung innerhalb des gesamten Gebäu-
dekomplexes kann die Erschließung ausschließlich von
Osten über die Adam-Klein-Straße organisiert werden.
Durch die östlich angrenzende Wohnnutzung ist eine
nächtliche Anlieferung aus lärmschutztechnischer Sicht
nur möglich, wenn diese in den Nachtstunden (22 bis
6 Uhr) ohne Rangiervorgänge im Freien oder eine
LKW-Ausfahrt an anderer Stelle erfolgt. Dies kann
innerhalb des Gesamtkomplexes nicht bewältigt werden.
Bauliche Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Gebäu-
des sind aufgrund der grenzständigen Bebauung nicht
möglich.
Verkehr, Baugrund, Altlasten, Natur-/Artenschutz
Die Einwertung bleibt auch unter Berücksichtigung der
sehr guten Erschließungssituation, des geringen Kon-
ÁLNWSRWHQWLDOVPLWGHP1DWXUVFKXW]XQG$UWHQVFKXW]GHU
möglichen Synergieeffekte mit angrenzenden Nutzungen
und des Impulses zur Weiterentwicklung des Quelle-
Areals bestehen.
Auch die weiteren untersuchten Themen Baugrund, Altla-
sten und Gebäudebestand treten im Vergleich zum nicht
lösbaren Gewerbelärm in den Hintergrund.
Erschütterung, Lärm
Ob Erschütterungen oder die bestehende Außenlärm-
belastung wesentliche Auswirkungen auf die Nutzungs-
möglichkeiten des Gebäudebestandes haben und ob
ggf. notwendige Maßnahmen innerhalb der bestehenden
Trag- und Fassadenkonstruktion umgesetzt werden
können, wurde nicht abschließend untersucht.
Der Veranstaltungssaal kann grundsätzlich außerhalb des
Schutzabstandes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet
werden.
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
Städtebaul. Umfeld
Nutzungen im Umfeld
Flächennutzungsplan
Bestehendes Baurecht
Denkmalschutz
Eigentum
Einbindung Landschaft
Vegetation und Tierwelt
Naturschutz
Lage im Netz
Fuss- und Radwege
Einbindung ÖPNV
Leistungsfähigkeit
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Verkehrslärmerhöhung
Gewerbelärm
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
Denkmalschutz
A
ufgrund der umfangreichen Eingriffe in die denkmal-
JHVFKW]WH%DXVXEVWDQ]GLHZHJHQGHQVSH]LÀVFKHQ
Anforderungen der geplanten Nutzungen notwendig
sind, scheint eine wesentliche Kostenersparnis durch die
Nutzung des Baubestandes gegenüber einem Neubau
nicht gegeben. Zudem können sich aus der Denkmalei-
genschaft des Gebäudes Einschränkungen insbesondere
bei der Fassadengestaltung ergeben.
63
248
Luftbild Kohlenhof
Zusammenfassende Bewertung
'DV*UXQGVWFNLVW
7 HLOGHVLQ$XIVWHOOXQJEHÀQGOLFKHQ
Bebauungsplans Nr. 4535, der den Ausbau der Kohlen-
KRIVWUDHHLQHJURH|IIHQWOLFKH*UQÁlFKHXQGHLQH
Bebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Büro- und
Gewerbebauten vorsieht.
Nutzung und Kubatur der Veranstaltungs- und Konzert-
halle fügt sich sehr gut in das geplante Umfeld und ist mit
den Entwicklungszielen der Rahmenplanung zum Bebau-
ungsplan vereinbar. Die notwendigen Anpassungen sind
innerhalb des laufenden Verfahrens möglich.
Bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten von Freiraum
und Gebäude sind kaum Einschränkungen zu erwarten.
Lage und Flächenzuschnitt von Baufeld und Platzraum
VLQGGHU]HLWQRFKYDULDEHO6WlGWHEDXOLFKZlUHHLQSURÀO-
überragendes Gebäude mit Fernwirkung wünschenswert.
Dies kann mit einem Raumprogramm erreicht werden,
das zusätzliche Flächen anbietet. Zum Teil kann dieses
zur Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms
der Interimsnutzung genutzt werden. Alternativ können
diese Flächen aufgrund der zur Verfügung stehenden
Flächengröße auch außerhalb des Gebäudes in temporä-
ren Bauten untergebracht werden und zur Fassung eines
attraktiven Vorplatzes beitragen.
Die konkrete Verortung der Stellplätze kann im Rahmen
der Bauleitplanung erfolgen. Eine Unterbringung ist in
einer
Tiefgarage unter dem Gebäude, unter dem Platz
oder oberirdisch in einem Parkhaus im Umfeld möglich.
Eine Konzert- und Veranstaltungshalle führt voraus-
sichtlich zu einem erheblichen Entwicklungsimpuls für
das gesamte Entwicklungsgebiet und sein Umfeld. Die
Ansiedlung einer derart öffentlichkeitswirksamen Nutzung
hat das Potential, dem Gebiet ein positives Image zu
verleihen und die Attraktivität zu erhöhen. Die Ansied-
lung höherwertiger Nutzungen und die Aufwertung des
Bestands könnten die Folge sein. Die Strahlkraft kann
durch die Ausbildung eines eigenständigen Baukörpers
mit herausragender Gestaltung in Verbindung mit einem
attraktiven Vorfeld, noch verstärkt werden.
Verkehr, Naturschutz, Sparten
Im Rahmen der Gesamtentwicklung scheinen die Themen
Verkehrserschließung, Lärmschutz der Nachbarschaft
sowie natur- und artenschutzfachliche Erfordernisse
lösbar. Die zur Bewältigung notwendigen Maßnahmen
sollten innerhalb der Bauleitplanung gesichert und umge-
setzt werden. Die Spartenversorgung ist im Zusammen-
hang mit der Gesamtentwicklung zu planen.
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
4.2.4 Standort Kohlenhof
64
249
Zusammenfassung
Lärm, Erschütterungen
Durch die Lage zwischen stark frequentierten V
erkehrs-
wegen für Kfz, Bahn und Straßenbahn muss in dem
Gebäude bautechnisch auf die hohe Außenlärmbelastung
sowie die von zwei Seiten auf das Areal einwirkenden
Erschütterungen reagiert werden. Aufgrund der Nähe
des im Rahmenplan ausgewiesenen Baufeldes zu den
Gleisanlagen kann der exemplarische Gebäudekomplex
nicht und der Saal nur schwer in ausreichendem Abstand
zu den Erschütterungsquellen positioniert werden, sodass
ohne Anpassung des Baufeldes voraussichtlich Maßnah-
men zum Erschütterungsschutz sowohl am Saal als auch
am Gebäude notwendig werden.
Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung
(Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua-
tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche
Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend
überschritten wird. Dies ist vorraussichtlich durch den Bau
der neuen Kohlenhofstraße gegeben. Im Rahmen der
Bauleitplanung für das Gesamtareal sind Schallschutz-
maßnahmen an den betroffenen Fassaden und die ggf.
hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen.
Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor
dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert
voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni-
scher und organisatorischer Maßnahmen:
- Einhaltung von Vorgaben zu Lage und Ausbildung der
Tiefgaragenzufahrt
sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des
Planungsgebietes:
- an den dem Bauvorhaben zugewandten Fassaden der
direkt angrenzenden geplanten Gebäude im Gewer
begebiet sind keine Wohnnutzungen zulässig,
- an der Westfassade des Gebäudes östlich des Bau
vorhabens ist keine maßgebliche Geräuschvorbela
stung zu berücksichtigen bzw. alternativ dürfen an
dieser Fassade keine Fenster schutzbedürftiger Auf
enthaltsräume angeordnet werden.
Altlasten, Baugrund
$XIJUXQGGHU(LQZHUWXQJDOV$OWODVWHQYHUGDFKWVÁlFKHLVW
mit zu beseitigenden Altlasten zu rechnen.
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben.
Grundwasser
Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage
besteht ab dem 2. Untergeschoss die Eventualität, dass
die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur-
abstand 3-5 m).
Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige
%DKQÁlFKHRKQH*HElXGHEHVWDQGLQGHU]HLWZHQLJHU
attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den
Erwerb zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen
Entwicklung können sich die Verhandlungen mit der
Grundstückseigentümerin und das bereits laufende
Bebauungsplanverfahren als relevant erweisen.
Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen
Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwi-
VFKHQ]XVWlQGHRGHU.RQÁLNWHPLWEHQDFKEDUWHQ(QWZLFN-
lungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine
koordinierte Abstimmung der Prozesse ist anzustreben.
Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als
geeigneter Standort liegt in der sehr guten Erschließung,
insbesondere durch den ÖPNV
, aber vor allem in dem
Entwicklungsimpulses für den gesamten Stadtteil begrün-
det.
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
Städtebaul. Umfeld
Nutzungen im Umfeld
Flächennutzungsplan
Bestehendes Baurecht
Denkmalschutz
Eigentum
Einbindung Landschaft
Vegetation und Tierwelt
Naturschutz
Lage im Netz
Fuss- und Radwege
Einbindung ÖPNV
Leistungsfähigkeit
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Verkehrslärmerhöhung
Gewerbelärm
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
65
Umweltprüfung in der Bauleitplanung
15. Änderung Flächennutzungsplan
„Bereich Meistersingerhalle“
Umweltbericht
24.10.2019
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
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2 U MWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Auftragnehmer:
Büro Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon (09 11) 31 04 27 - 10
Telefax (09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
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Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5
1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6
2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 7
2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 8
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 8
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8
2.2 BODEN ................................................................................................................................... 9
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10
2.3 WASSER .............................................................................................................................. 11
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 11
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12
2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 13
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 13
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 14
2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 14
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 14
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 16
2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 17
2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 17
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 17
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 18
2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 18
2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 18
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 18
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 19
2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 19
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 21
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 23
2.7 LUFT .................................................................................................................................... 24
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 24
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24
2.8 KLIMA ................................................................................................................................... 25
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation ................................... 25
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 26
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 26
2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 27
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 27
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 27
2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 28
3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 28
4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 28
5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 29
6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 29
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 4
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 30
8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 31
9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 32
10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 33
11 ANHANG ................................................................................................................................ 36
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 5
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
1 Einleitung
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben d er Meistersingerhalle
im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindl iche Bebauungsplan (B-
Plan) Nr. 4160 zu ändern. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist
nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch di e Änderung des
Flächennutzungsplanes, denn ein Bebauungsplan muss aus dem Fläc hennutzungsplan
entwickelt sein. Dieser stellt am favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch
Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP
„Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016.
Zur Änderung des FNP liegt seitens des Stadtplanungsamtes (StPl ) der Stadt Nürnberg
ein Entwurf vor. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha.
Dieser umfasst den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit angrenzenden Verkehrsflächen.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB e ine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erh eblichen Umweltaus-
wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, di e Landschaft, die
biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die K umulierung mit
Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreib en und zu bewerten.
Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umwel tberichtes erfolgt auf
Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes
bezieht sich auf den Entwurf zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und
wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & P artner, Nürnberg,
erstellt.
1.1 Ziele des Bauleitplans b zw. Beschreibung des Vorhabens
Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der ge ltenden FNP-Dar-
stellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um den
Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes
(Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprech enden Zielsetzungen wie
folgt dar (siehe auch Entwurf zur Begründung):
Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Lui tpoldhains. Südwestlich
davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle
befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt
sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luit-
poldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächen-
denkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg.
Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle un d Hotel im dortigen Be-
reich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für das
Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu eine r neuen Sonderbaufläche
und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nun mehr insgesamt
7,1 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in die
Sonderbaufläche aufgenommen. Die Zweckbestimmung der Sonderbauf läche als Kultur-
und Kongresszentrum wurde beibehalten. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grün-
fläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich ei ner dort verlaufenden,
übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen (öffentli che Park- und
Grünanlage) im Süden bleibt bestehen.
1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
70
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 6
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Auch die Darstellung der Verkehrsflächen mit Straßenbahnlinie e ntspricht den bisherigen
Darstellungen. Neu wurden ein Naturdenkmal im Atrium der Meiste rsingerhalle sowie die
Abgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes de s Fischbachs
nachrichtlich übernommen.
Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kö nnen keine weiteren
detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im R ahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen.
1.2 Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am
01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabac h als gemeinsame
Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der R egion Nürnberg ist
Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan
(FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen
Münchener Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begren zt. Im nördlichen
Bereich der Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße „An der Ehrenhalle“
verläuft auch eine Straßenbahntrasse.
Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist al s „Fläche für den Gemein-
bedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonder-
baufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des L uitpoldhains ist als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt.
Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverb indung 2. Priorität, die
einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt,
um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsfläche n des Dutzendteichs
zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg
entlang der Münchener Straße.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Übers chwemmungsgebiet des
Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg
vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtli chen Festlegung sind
im Änderungsbereich nicht bekannt.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Lan dschaftsbestandteile
sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 Ba yNatSchG sind im
Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit
2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt.
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutz-
gebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest te ilweise) im Geltungs-
bereich der FNP-Änderung:
- N-1411 Grünanlage Münchener Straße
- N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain
- N-1415 Grünanlage Luitpoldhain
71
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 7
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnber g aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional
bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pfle ge des Luitpoldhains opti-
miert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die
Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung
für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insg esamt“. Dieser Plan
deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meis tersingerhalle sowie entlang
der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomp lex und großem
Parkplatz liegenden Flächen.
Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes
Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parkland-
schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf
vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden . Der Luitpoldhain ist Be-
standteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll
als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird
der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für d en Tourismus bedeut-
samer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzer thauses ist als Impuls-
projekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck
und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Ei ngangssituation soll
aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden.
Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einh eitliches Gestaltungs-
konzept aufgestellt werden.
2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbe lange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Ei ne ausdrückliche
Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt-
belange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte
bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und be triebsbedingte
Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungs-
verfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folg end – ausschließlich auf
die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bau-
leitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallel en Änderung des B-Plans
Nr. 4160 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene
Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch
die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, erfol gt im Rahmen der
Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der verb indlichen
Bauleitplanung); siehe hierfür Umweltbericht zur Änderung des B-Plan Nr. Nr. 4160.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 8
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
2.1 Fläche
2.1.1 Ausgangssituation
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung
Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Beim Änder ungsbereich handelt
es sich um den nördlichen Teil des Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark
Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der S tadt Nürnbergs bildet,
und angrenzende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Der Änderungsbereich
wird im Norden von den angrenzenden Bauflächendarstellungen und im Westen durch die
öffentliche Grünfläche westlich der Münchener Straße begrenzt. Südlich des Ände-
rungsbereichs schließt die öffentliche Grünfläche des Luitpoldh ains an. Bauliche Nutzun-
gen finden sich im Änderungsbereich mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude.
Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld der Gebäude sowie im
Bereich des „Großen Parkplatzes“ östlich und des „Kleinen Parkp latzes“ westlich der
Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphalt flächen, Betonpflaster
etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als Wiesen- oder Gehölz-
flächen angelegt.
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorra ngig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 Ba uGB die Möglichkeiten
der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und ander e Maßnahmen der
Innenentwicklung genutzt werden. Bei der im Vorfeld durchgeführ ten „Städtebaulichen
Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im
gesamten Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.7).
Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirt-
schaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von beson ders naturbelassenen
Flächen oder großflächigen natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten
Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB,
dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Standort des g eplanten Konzerthauses
funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist.
Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dar-
gestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzan lagen genutzte Flächen. Die
eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer al s die reine Bilanz zwi-
schen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf
(insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,1 ha Sonderbaufläche vermuten ließe.
Auf FNP-Ebene ist der tatsächliche Umfang der späteren Bebauung und Versiegelung
nicht exakt zu bilanzieren. Hilfsweise kann hier auf Angaben aus der Änderung des B-Plan
Nr. 4160 zurückgegriffen werden. Durch die B-Planänderung wird der Bau eines
Konzerthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht . Obwohl der Bau im
Bereich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersing erhalle, also in schon
teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, re alisiert wird, erhöht sich
der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche auch durch die Gestaltung der Freiflächen
als Plätze und für Wege. Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand
Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen fü r das Schutzgut
begrenzt sind. Dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw . Pflanzflächen
gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch genommen.
73
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 9
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Um-
wandlung in Baufläche hat damit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das
Schutzgut Fläche.
2.2 Boden
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 he rausgegebenen
Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßsta b 1 : 50.000) wird
der natürliche Untergrund des Änderungsbereichs zum Großteil du rch pleistozänen
Flugsand (ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der
komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als
künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreich en Erdbewegungen
gekommen ist.
Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestand-
teils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und
durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain we sentlich umgestaltet
wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwi-
schen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich
des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016)
Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag aller dings nur ein einziger
Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im N ordwesten des
Änderungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante
abgeteuft wurden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der
Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt werden: Nordw estlich der Meister-
singerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter Geländeoberkan te (GOK) angetroffen,
die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten
in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechse lnder Korn-
zusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie schluffig/toni ge Anteile. Darunter
folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels.
Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vor-
handen. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freifläch en entwickeln sich
i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert
und damit versiegelt.
Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt
Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit
geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Me istersingerhalle ab
einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion
als eingeschränkt intakt bewertet.
In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatisch en Kohlenwasser-
stoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus den
Auffüllungen resultieren. Im Bereich des geplanten Konzerthause s westlich der Meister-
singerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen
festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016) Bei den Untersuchungen
2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstof fe (S CHULZE & LANG,
08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten
wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auc h Schadstoff-
untersuchungen durchgeführt (S CHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 10
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den oberflächen-
nahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffe n wurden. Es handelt
sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Ant imon), in geringerer Kon-
zentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden
auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische Kohlenstoff) im
Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der
in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherw eise erhöht sein kann.
In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, is t allerdings eine
uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser
sogar zu entsorgen.
Kennzeichnung:
Im Änderungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdach tsflächen aufgrund
umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau
aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen,
dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücks ichtigen sind, während
altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im FNP
sind gem. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vo rgesehene Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet s ind, zu kennzeichnen.
Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor.
Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichs-
parteitagsgeländes zu vermuten.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark v erändert und durch Be-
bauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein an thropogen überprägter
Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktio n großteils gestört oder
verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf.
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff liche Einwirkungen
aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaft en (insbesondere auch
zum Schutz des Grundwassers).
Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche
Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Be-
bauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grün-
flächen im wirksamen FNP entsprich t zwar nicht der tatsächliche n Situation mit in weiten
Teilen großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer
Grünfläche aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw.
Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten
Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen
Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebe ne der Bebau-
ungsplanung durchgeführt werden.
Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsam e Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier a uch schon Bebauung be-
steht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der
Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirk ungen für das
Schutzgut Boden dar.
75
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 11
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2.3 Wasser
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten
Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom
Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schult-
heißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach.
Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des
Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Verme ssungsverwaltung,
Kanaldaten © SUN)
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind
als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG v orläufig gesichert
(Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.0 7.2017). Wasser-
schutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Änderungsbereich
nicht.
Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen ac ht durchgeführten
Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der G rundwasserflur-
abstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante e rmittelt, was einem
Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entsp richt. Am Standort
des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserfl urabstand bei 4,7 m
unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwasserg leichenkarte sowie
den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der N ordostecke der
Meistersingerhalle. (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016) Bei den Untersuchungen im
Dezember 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwa sser dagegen bei
5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Gru ndwasserstand
zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese We rte sind vergleichbar
mit den Ergebnissen von 2016 (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trocken-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 12
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
perioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen,
was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Ju li 2019 noch tiefere
Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und
309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf.
Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etw a in Richtung Nord-
westen fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg
2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten
bestätigen.
Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3
(Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a.
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Ände-
rungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt is t. Der Grundwasser-
flurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit p ersistenten Schadstoffen be-
lasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Gr undwasser über den Ein-
tragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schads toffe schlecht ad-
sorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet.
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen a uf das Schutzgut
Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwa rten, aber auf den
Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung)
sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch hier kann auf
FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschät zt werden.
Grundsätzlich ist aber eine Versickerung unbelasteter oder maxi mal gering belasteter
Niederschlagswässer vorgesehen. Genauere Bewertungen müssen hie r auf Ebene der
Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der Darstell ung von Grünflächen
in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich Verschle chterungen für das
Schutzgut Wasser erwarten.
Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird die
Darstellung als Grünfläche (im Süden) bzw. als Verkehrsfläche (an Schultheißallee) beibe-
halten und dadurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgelöst.
Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsam e Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier a uch schon Bebauung be-
steht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der
Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einherge henden,
potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung u nd Eingriffen in
den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 13
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen und 2018 aktualisiert.
Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum
(SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden.
Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus d em Volkspark „Luit-
poldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:
Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hote l sowie Park-
platzanlagen
Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener S traße und im
Norden entlang Schultheißallee
Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meist ersingerhalle
Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains d ie Stiel-Eiche ( Quercus
robur), gefolgt von Spitz-Ahorn ( Acer platanoides ). Daneben gibt es viele Hainbuchen
(Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und
Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus ) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische
Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind.
Innerhalb des Änderungsbereichs ist weniger als die Hälfte der Gesamtfläche nicht
versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. De r Rest ist überbaut und
versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teil e des Luitpoldhains als
Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Bau mbestandes entlang der
Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen
nordwestlich Luitpoldhain“ und der Mittelstreifen der Münchener Straße der Biotop N-1411
„Grünanlage Münchener Straße“.
Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen G ebäudekomplex der
Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphal-
tierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meister singerhalle (dort allein ca.
22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten i s t t e i l s m i t B ä u m e n
überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie,
Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und ex tremer Bedingungen
(Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt
und manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt.
Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten
belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Staude n und Ziersträuchern
sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund d er beeinträchtigten
Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um
die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zu-
sammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände.
Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 er-
halten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Ne ben weiterem Baum-
bestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich
gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis 50 m
breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläch e nördlich der Meister-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 14
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singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu
200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist
handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume weisen aufgrund
ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlu ngen und Spalten auf, die
gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstel len (vgl. Kap. 2.4.2 und
saP, G ROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders
schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte
Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter
den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung.
Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der L uitpoldhain generell eher
den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weit er südlich befinden
sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen
(z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unter-
liegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck
durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weit er südlich. Es finden
sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherras en-Arten. Besondere oder
gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die FNP-Änderung werden teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr
geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargeste llt, teils aber auch
naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere im
Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung alter
Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergeste llt werden können.
Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die g enaue Bewertung der
Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhab enebene möglich, es sind
aber schon jetzt erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen absehbar.
Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den
Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze,
Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserw artung bleiben. Umso
bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in groß flächig unversiegelten
Bereichen.
Die durch die weitere Umsetzung der Planung auf Bebauungsplan- und Vorhaben-
ebene zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten
Baumbestandes als erheblich nachteilige Auswirkung auf das Schu tzgut Pflanzen
zu bewerten.
2.4.2 Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante Arten-
gruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäu se, Reptilien (Zaun-
eidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für den südlichen Luitpoldhain, der aber
außerhalb des Änderungsbereiches liegt, erfolgten 2019 Nacherfa ssungen. Die weiteren
Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassen d im Gutachten zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur B-Planänder ung dargestellt sind
(GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019).
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 15
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Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfel des verschiedene Art-
nachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor.
Im Untersuchungsbereich konnten sieben verschiedene Fledermausa rten im Laufe des
Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichti ges Jagdhabitat für Fleder-
mäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit
dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in un-
mittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler.
Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Q uartiermöglichkeiten.
Vom Großabendsegler ( Nyctalus noctula ) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte
Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzqua rtiere. Ein Quartier-
nachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht.
Bei den Erfassungen wurden außerdem mehrfach Feldhasen ( Lepus europaeus ) beo-
bachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden.
Es konnten außerdem insgesamt 40 B rutvogelarten im Luitpoldhain festgestellt werden.
Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich
dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten
waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere d rei Vogelarten konnten
regelmäßig beim Überflug beobachtet werden.
Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderung sbereich für Spechte
und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grü n- und Mittelspecht,
alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Lu itpoldhain. Die Folgenutzer
von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung von
Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der
Feldsperling ( Passer montanus ) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen
Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten
Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der M eistersingerhalle als
Brutplatz.
Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten
der Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ), der Ringeltaube ( Columba palumbus ) und der
Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im
Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc .) gelangen dagegen
in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge.
Greifvögel konnten im Luitpoldhain nicht als Brutpaare festgest ellt werden. Turm- und
Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet
werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus).
Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend
festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den
Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeign et wären. Es hängt im
westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war.
Dagegen konnte die Waldohreule ( Asio otus ) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der
Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Str aße aus dem Innenhof
eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden.
Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kan n man Haussperling,
Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet au ch an Gebäuden, war
hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Art en konnten an den
Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 16
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Arte nspektrum von baum-
und gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerp unktmäßig Vogelarten
auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert
sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden
brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier
auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dic htere Gehölzbereiche
sind nur im Osten und Süden des Luitpoldhains zu finden.
Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen
Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln.
Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist.
So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren od er Gehölzbeständen
brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum.
Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dageg en die großen ver-
siegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen
konnten auch keine Bruten festgestellt werden.
Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 20 16 nicht festgestellt
werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle
Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibi en, insbesondere
Laichgewässer, fehlen völlig.
Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellose n (Spinnen, Insekten
etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine ger inge Bedeutung dürfte für
Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume
beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen.
Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den
Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und
sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen . Diese stehen v.a. im
Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersinger halle und allgemein
entlang der Schultheißallee.
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht
festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fande n sich keine Hinweise
auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenb ereich erscheint
daher unwahrscheinlich. Die Baumbes tände sind aktuell relativ a rm an großen Mulm-
höhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssi cherung umfangreiche
Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kle instrukturen auf. Tot-
äste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig
entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich s ind aber potentiell für
den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich
des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung be findlichen, geeigneten
Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebens raum dieser größeren
Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden
Käferarten wurden Rosenkäferartige ( Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der
Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019).
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeu tung für die Tierwelt.
Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäus e, Vögel und totholz-
bewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 17
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränkte m Maße gegeben. Eingriffe
in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer.
Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauf lächen die Baurecht-
schaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanänderung eine Bebauung
ermöglicht. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt,
wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen P rüfung (saP) geprüft
(GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Damit sind aber auch alle planungsrele-
vanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlau fenden Ersatz-
maßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht
einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigunge n für die Tierwelt
ausgeschlossen werden. Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt
werden.
Aufgrund des in Folge der Planung zunächst zu erwartenden Wegfalls wichtiger Ha-
bitatstrukturen (Alteichen) ist für das Schutzgut Tiere mit erh eblichen nachteiligen
Auswirkungen zu rechnen, obwohl alle geplanten, vorlaufenden Er satzmaßnahmen
im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier-
durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug
auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Struk turvielfalt, siehe Kap. 2.5)
gegeben.
Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich n achteilige Auswir-
kungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen
auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten.
2.5 Landschaft
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches
Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet
Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landsch aft mit vielen natur-
nahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Landschaft sbild von besonderer
Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die
alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart
auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenr aum aus erlebbar und
tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meister-
singerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meister-
singerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gege ngewicht zur Architektur,
das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 18
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch
seine kubische, die Horizontale betonende Bauform.
Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil des
Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolg te Überstellung der Park-
platzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum auf heben. Eine Baum-
hecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süde n stellt eine optische
Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine gr üne Kulisse ergibt. Die
nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks i m Süden bieten weite
Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent.
Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung
als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das Schutz-
gut Landschaftsbild verleiht.
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbaufläche n stellt eine deutliche
Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung
des Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altb äumen bestandenen
Grünflächen zu erwarten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der
Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charak ter des Luitpoldhains
nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Planänderung verloren
und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden.
Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hi er noch keine Be-
rücksichtigung finden.
Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich na chteilige Aus-
wirkungen auf das Schutzgut Landschaft.
2.6 Menschliche Gesundheit
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generel l gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1 Erholung
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Änderungsbereich weist mit Teilen des Luitpoldhains als öff entliche Grünanlage eine
sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht n ur von den Bewohnern
der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch dar über hinaus für die
Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP
der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet.
Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungs bereich Glockenhof/
Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca.
71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtis chen Freiraumkonzept
(GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflä chen in diesem Planungs-
bereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter diesem
Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebi et noch deutlicher
hervorzuheben.
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Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bä umen, Baumgruppen
und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Park anlage viel Raum und
Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschlie ßen den Park und
führen weiter zum Dutzendteich.
Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich
im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den
zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstal-
tungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdru ck. Gleiches gilt für
andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt
werden können.
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen st ellt zunächst eine
Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdin gs werden diese Be-
reiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner P arkplatz neben der
Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum eigent-
lichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechen den Lärmeinflüssen. Es
geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen i m Nordwesten verloren
und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den Nutzungsdruck auf den
Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann. Di es ist auch vor dem
Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenh of/Gleißhammer zu
beachten.
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch di e Flächen-
nutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen a uf das Schutz-
gut Mensch (Erholung) gesehen.
2.6.2 Lärm
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Verkehrslärm
Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans
der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, de r vom Stadtrat am
28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo min-
destens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr al s LDEN 70 dB(A) oder
LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädliche n Umwelteinwirkun-
gen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgeb iet zu den besonders
kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Unt ersuchungsgebiet 001
sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen
Stadt.
Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit i n einem Gebiet mit
hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Lärmemittent en maßgeblich
(Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den
Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):
Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wod anstraße) (DTV
von 31.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h)
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Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV
= 12.100 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (22 3 Züge)
Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu
keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meisters ingerhalle kommt.
Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostiziert en Zunahme der Verkehrs-
zahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel a n den zu den Verkehrsan-
lagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebiet en (IfB Sorge,
26.08.2019).
Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber
auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen
Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A)
auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter
70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissions ort an der Ecke
Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An M ünchener Straße und
Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags m eist unter 64 dB(A) (Im-
missionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschre itungen. Im
Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurt eilungspegel bis
63,2 dB(A) ermittelt. An keinem Straßenabschnitt können die Imm issionsgrenzwerte der
16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingeh alten werden,
geschweige denn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005.
Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte
mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodan-
straße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte
von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des
Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem
Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete
von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedr igeren Orientierungs-
werte der DIN 18005.
Gewerbelärm
Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form
von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnik-
anlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle un d Hotel. Dieser Lärm gilt
als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhaben-
genehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“.
Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des
auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel u nd Meistersingerhalle)
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis
konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden.
Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngeb äuden an der
Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Übersc hreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A).
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Die derzeitige Bedeutung des Änderungsbereichs aber auch seines Umfeldes für das
Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmi ssionen geprägt. Die
Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen
Bauleitplanung.
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewer tungen der künfti-
gen Immissionssituation nicht getroffen werden, da die bloße Da rstellung einer Baufläche
noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder d ie Nutzungsintensität
aussagt. Im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 4160 w urden entsprechende
schallschutztechnische Untersuchungen erstellt, die auf das kon krete Planungskonzept
eingehen. Diese Gutachten finden hier Berücksichtigung, da die FNP-Änderung dazu dient,
dass die B-Planänderung aus dem FNP entwickelt ist und letztlic h der Realisierung des
Vorhabens dient.
Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferv erkehr) durch neue
Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen
Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder ge-
trennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen ) ermittelt, da unter-
schiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Kon-
zerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des
Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmun g der gesamten
Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen
und umgekehrt vernachlässigt werden konnte.
Verkehrslärm
Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Pl anfall im Prognosejahr
2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die
Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, I FB SORGE, 26.08.
2019). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln i n unterschiedlichen
Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel
zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner
erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulä ssigen Geschwindigkeit
auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde.
Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehr e Pegelerhöhungen
sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen
auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhö hungen sind
insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des
Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB
im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von
Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz
nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das
menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschrei tungen der sog.
Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen An spruch auf
Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die
Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzpr ogramme des Bundes
ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es tre ten aber Erhöhungen der
einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße un d Hainstraße), wo
bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 22
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an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führ t hier zu nachteiligen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.
Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden n icht untersucht, da
hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzende n Immissionsorten an
Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf
den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Ra ndbereichen und für den
Menschen kaum wahrnehmbar auftreten.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde
sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten da bei im südlichen Teil
der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die
Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgesc hwindigkeiten für den
weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißa llee nicht mehr aus-
wirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 d B auf. Eine Geschwin-
digkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar.
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern v on Konzerthaus und
Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines
Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wir d derzeit noch erstellt,
könnte auf Ebene des FNP aber nicht berücksichtigt werden.
Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen be-
stehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben ko mmt es zu einem
gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärm-
pegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen
des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings f ühren sie zu weiteren
Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswe gen werden die
Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schut zgut Mensch – Lärm
bewertet.
Gewerbelärm
Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten im Rahmen der B-Planänd erung Prognosen für
die zukünftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnis che Untersuchung,
IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interims-
nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigste llung des Konzerthauses
hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also
der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders
großen Veranstaltungen.
Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfä lle Überschreitungen
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarte n Immissionsorten
(Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismu s, Wodanstraße, Hain-
straße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden . Lediglich zu den Nacht-
zeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im b isher schon bestehen-
den Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gege nüber an der Schul-
theißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine
Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkr iterium bei seltenen
Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten
werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018) Der
Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betri eb eines Konzerthauses
und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkpla tzes“ voraussichtlich
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auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen
in der Nacht ausbleiben.
Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können,
ist in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung
(vgl. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge, 05.08.2019) vorgesehen.
Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten ein wirkende Lärm wir-
kungsvoll begrenzt werden, doch auch dies kann nur auf B-Planeb ene berücksichtigt
werden.
Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutz gut Mensch
(Lärm) hinsichtlich ihrer Erheblichkeit muss unter Verweis auf die erfolgten Unter-
suchungen zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung a ls erheblich
nachteilig bewertet werden, da es zu weiteren Erhöhungen der Im missionspegel
kommt. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der nachgeordneten Planung auch
eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung
der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept).
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Der Änderungsbereich liegt derzeit nicht im potentiellen Einwir kbereich eines Betriebes
nach Störfall-Verordnung2. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die
Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kong resszentrum“ sowie
Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen
besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in d em mit besonderen Aus-
wirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen i st. Die zentralen
Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schult-
heißallee und der Straße „An der Ehrenhalle“ liegen aber im vor läufig gesicherten Über-
schwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- ode r auch Stark-
regenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung
zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die F unktion des
Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu ha lten. In der Flächen-
nutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf-
mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinl ichkeit bisher unent-
deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingri ffen in den Boden ist
daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.
2 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
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2.7 Luft
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituat ion
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straße nnetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO 2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile
ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid-
belastung in der Umwelt.
Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stad tgebiet von Nürnberg
in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³.
Für den Bereich, in dem der Änderungsbereich liegt, wurden 2004 /2005 mobile, dis-
kontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belas tungen mit NO 2 von
36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen
ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickst offdioxid-Gehalte nur wenig
unter dem aktuell gültigen NO 2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³. 3
Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und d er Messzeiten (nur
Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtme ssungen) besitzt ein
direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter.
Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet
Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee
im Änderungsbereich keine NO 2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahres-
grenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und
der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld d es
Änderungsbereichs aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für S tickstoffdioxid an
Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an
Wodan- und Rankestraße im Westen.
Um konkrete Zahlen für den Änderungsbereich zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt
die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle
an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten
für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und
23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betra chtungszeitraum nicht
überschritten. Für Feinstaub PM 10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³
gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls
unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Übersch reitung des zulässigen
Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019).
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bed eutung für die luft-
hygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend w irkt und zur Frischluft-
produktion beiträgt.
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbauflä che ermöglicht die
Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall
von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an de r Vegetation
3 Stadtentwässerung und Umweltanalyt ik in Nürnberg (SUN): Die Luf tqualität in Nürnberg - Fünf
Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012
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reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpol dhain werden hier aber
noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen.
Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten i m Gebiet führen. Auf
Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mi t Fernwärme aber
bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich
kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr
ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszusch ließen, da immer auch ein
entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Indi-
vidualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrs-
planungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über Buss e und Straßenbahnen
durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%.
Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die o.a.
Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Übersch reitungen des NO2-
Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
können (B ÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des
Änderungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des
Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur
der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen.
Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Über-
tragen auf den Änderungsbereich bedeutet dies, dass hier auch i n verkehrsnaher Lage
nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV f ür Feinstaub zu rechnen
ist.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erhebl ich nachteiligen
Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.
2.8 Klima
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg
(GEO-NET U MWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luit-
poldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumens trom bewertet. Das
Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom
Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennba r, dass der Ge-
bäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarri ere für die entstandene
Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische
Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille
Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet
Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Park-
platzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbe stand ermittelt. Der
Baumbestand dient auch der Frischluftbildung.
Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeu-
tung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH,
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Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013)
als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt.
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schl ägt sich in einer sehr
hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird auch
durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplan änderung vorbereitet.
Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Über
die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißall ee kann den
Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen, dennoch
sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da d ie angrenzenden Sied-
lungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung
kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. D er verbleibende Frisch-
luftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt wer den. Im Bereich der neu dar-
gestellten Baufläche im Nordwesten gehen ohnehin Teilflächen ei nes Kalt- und Frisch-
luftgebietes verloren und es ist im Bereich der neuen Bebauung und Versiegelungen mit
einer weiteren Überwärmung zu rechnen.
Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Eb ene des Bebau-
ungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen sind
auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksic htigen. Dies betrifft
insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitzetage/-wellen,
Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klim aanpassungs-
maßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch Umweltbericht zur Änderung des B-Plans
Nr. 4160, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden. Bausteine hi erfür sind das
Mobilitätskonzept (Vermeidung von CO 2-Emissionen), grünordnerische Maßnahmen
(Baumpflanzungen, Schaffung von Schattenplätzen etc.) sowie Maß nahmen, die an der
Hochbauplanung (Fassadengestaltung, Dachbegrünung) ansetzen.
Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an de n bestehenden
Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeeng t. Aufgrund der
verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt,
werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich
nachteilig bewertet.
2.9 Abfall und Abwässer
Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten
Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) u nd ihrer Beseitigung und
Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert z u k l ä r e n . D u r c h d i e
Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschie denen Fraktionen zu
rechnen.
Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke fü r Rückbau und Ent-
sorgung (incl. Beprobung) zu beachten, da bereits erhöhte Werte einzelner Bodenpara-
meter festgestellt wurden. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen
(siehe auch Kap. 2.6.3).
Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eing eleitet und der Reini-
gung im Klärwerk zugeführt werden.
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Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich nachteiligen Aus-
wirkungen gesehen.
2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Änderun gsbereich Bestandteil
des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-
2367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Land esausstellung errichtet.
Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarsch-
gelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. E s kam hier zu um-
fangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alte n Baumbestandes
führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, w ie z.B. im Umfeld der
heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Lan desausstellung und
vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/6 0 wieder zum
Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der Steintribüne, die
teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtentei ls mit Erde überdeckt (so
z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde
in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulis se für den Landschafts-
park dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals.
Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selb st, die seit 2007 unter
Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die Horizon-
tale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden.
Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert.
Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinz ugekommene Hotelbau
mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in d er Parkausstattung und
dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastru kturleitungen (Gas,
Kanal, Strom etc.).
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglic hen Anlage des Luit-
poldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch w enig ablesbar. Gerade
im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befinde t sich alter Baumbestand
aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur
Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmal-
geschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe
in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen.
Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Aus wirkungen auf die
Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann über
die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden, die bei
Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die
Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben
worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisie-
rungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen de nkmalgeschützter
Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen . Negative Aus-
wirkungen auf die Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
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Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen
zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte s ind in der B-Planung
zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen.
Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandt eil des denkmal-
geschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denk-
malschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das S chutzgut Sach-
güter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück-
sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um-
weltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigunge n infolge von Wech-
selwirkungen sind nicht zu erwarten.
In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasser-
haltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in der en Folge auch ein
Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind diese
Punkte noch nicht abzusehen, nach aktueller Planung ist beim Ba u aber keine
Grundwasserabsenkung geplant (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige
Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern.
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der
beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelange n entsprechen und
hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie
auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung
und Klima zunächst positive Auswirkungen.
Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge
zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Frei flächen. Aufgrund der
Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt
werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz
bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk bislang nicht abschließend lösen konnte.
4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zu-
sammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen 4
führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Au swirkungen anderer
Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw.
verstärken.
Derzeit ist im Umfeld an relevanten Flächennutzungsplanänderungen lediglich die Planung
im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße r elevant. Hier wurde
4 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben
benachbarter Plangebiete zu beschreiben
93
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 29
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wur-
de aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschrittes der unt erschiedlichen Bereiche
für Wohnen und den neuen Hochschulstandort in Teilverfahren auf gesplittet. Für die
Änderung Nr. 8a erfolgte bereits die Genehmigung, wirksam soll diese Änderung im Herbst
2019 werden. Das Änderungsverfahren für den zweiten Teil, die Ä nderung Nr. 8b
Brunecker Straße / Ingolstädter Straße soll gegen Ende des Jahr es 2019 erst eingeleitet
werden.
Diese Planung befindet sich in gut 850 m Entfernung im Süden. E s erfolgt dort die Ände-
rung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von Bahnfläche n und gewerblichen
Bauflächen in Wohnbau- und Grünflächen. Später sind noch Sonder bauflächen für einen
neuen Universitätsstandort vorgesehen. Die Umweltauswirkungen d er dortigen Planung
betreffen andere Gegebenheiten, so dass eine Verstärkung der Au swirkungen mit der
vorliegenden Planung nicht zu besorgen ist. Insbesondere sind dort andere Lebensräume
(Schutzgut Tiere und Pflanzen) betroffen, als hier im Luitpoldh ain. Klimatische Aus-
wirkungen haben hier ebenfalls keine funktionalen Zusammenhänge.
Eine mögliche Auswirkung könnte in einer Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs bestehen,
die auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Münchener Straße mit sich bringen könnte.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dies aber nicht abzusc hätzen, zumal die
Verkehrsflüsse hier nicht nur nach Norden gehen, sondern ein Großteil des Verkehrs über
den Ring sowie die Ausfallstraße nach Süden abgehen dürfte. Die Planungen hinsichtlich
des Hochschulstandortes sind außerdem noch nicht abgeschlossen.
Es sind daher keine kumulativen Auswirkungen zusammen mit ander en Planungen zu
betrachten.
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen n icht notwendig. Gleich-
wohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160
zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konflikt mindernde Maßnahmen
sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingrif fsregelung sowie des
europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für näh ere Angaben hierzu wird
auf den Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 verwiesen.
6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet D E 6532-371 „Tier-
garten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Euro-
päischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die
Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund d azwischenliegender
Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können.
94
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 30
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
7 Geprüfte Alternativen
Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Stan dortuntersuchung“
(bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im gesamte n Stadtgebiet als
Standort für den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurd en u.a. folgende Be-
wertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:
Einbindung in Natur und Landschaft
Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt
Naturschutzrechtliche Erfordernisse
Außenlärmsituation
Verkehrslärmerhöhung
Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser
Denkmalschutz
Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz
Öffentliche Anbindung (ÖPNV)
Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle
bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte (Südlicher
Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohle nhof und
Meistersingerhalle) vertieft untersucht.
Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bere its bebaute und weit-
gehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversions fläche der Bahn. Allen
Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon be stehender Lärm-
belastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten S tandorten hätte es
hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erhebli chen Auswirkungen ge-
geben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten sogar
Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsi egelungen, Dach- und
Fassadenbegrünung etc.) eintreten können.
Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hät te massive Ein-
schränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht.
Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es a ufgrund von bekannten
oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswi rkungen auf die Tier-
welt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen
mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am Kohlenhof „nur“
Ruderalflächen vorlagen.
Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Stando rt östlich der Meister-
singerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, w o die Eingriffe in Natur
und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geri nger gewesen wären, als
westlich der Meistersingerhalle.
Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technis chen und wirtschaft-
lichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftig e Betriebsabläufen der
Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde
mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der best ehenden Meister-
singerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage fü r die Änderung des Flä-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 31
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
chennutzungsplans in diesem Bereich. Auch auf die ausführliche Darlegung der Planungs-
alternativen in Kap. I.4.1. der Begründung zur FNP-Änderung wird verwiesen.
Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Al-
ternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planopti mierungen basierend auf
dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.
8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Z ustand des Ände-
rungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplante n Vorhabens auf die
Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch
die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Null-
variante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner,
Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillieru ngsgrad der
Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen z ur umweltfachlichen
Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5).
Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für
das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter
haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als si nnvoll erwiesen. Auf
sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches
Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der U mweltwirkungen fallweise
unterscheiden.
Folgende Informationsquellen wurden für die Erstellung des Umwe ltberichtes herange-
zogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor b zw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und
Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
Strategische Lärmkarte L FU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
12.06.2019)
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der techni schen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)
Untersuchung der Verkehrsgeräusc himmissionen im Umfeld des Bau vorhabens Neubau
Konzerthaus (IfB Sorge, 26.08.2019)
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengerä usche gemäß DIN 45691
Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019
96
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 32
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütteru ngseinwirkungen durch
den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er-
stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Sep-
tember 2017)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtli chen Prüfung (saP)
Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Gr osser-Seeger &
Partner 20.08.2019)
Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremi t, Mulmhöhlenbäume
und xylobionte Käfer: Schlussbericht ( bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien),
06.05.2019).
Ortsbegehungen (Erfassung Biotop- /Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018
1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchene r Straße 21, Neubau
Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)
Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016
incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straß e 21, Neubau Konzert-
haus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08. 02.2019 sowie
07.08.2019
Bodenuntersuchung Neubau Konzerth aus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und
05./06.08.2019)
Erläuterung zum Entwässerungsk onzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzer thalle mit Interims-
nutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegend en Grundlagendaten
und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. In einigen Bereichen k onnten derzeit nur
Annahmen getroffen werden, da auf Ebene der Flächennutzungsplan ung der
Detaillierungsgrad deutlich geringer ist, als auf B-Plan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten
oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzeln en Schutzgütern
eingegangen.
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhe rgesehener Auswir-
kungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist
auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemä ß § 1a Abs. 3 S. 2
BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschu tzrechtliche
Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht dar-
zustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf di e im Umweltbericht
dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die an-
gestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 33
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
10 Zusammenfassung
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhai n ist Bestandteil der zu-
sammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll g emäß den Zielvor-
gaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestands-
situation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklich ung der Planung unter-
sucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Entwurf zur Änd erung des Flächen-
nutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonde rbaufläche (Zweck-
bestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen dar stellt. Zuvor waren
neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienen de Einrichtung) und
einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Fläc hennutzungsplanänderung
auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Fläche nicht erheblich nachteilig
Boden erheblich nachteilig
Wasser erheblich nachteilig
Pflanzen erheblich nachteilig
Tiere erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt erheblich nachteilig
Landschaft erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Erholung erheblich nachteilig
Lärm erheblich nachteilig
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich nachteilig
Klima nicht erheblich nachteilig
Abfall nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig
Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich
sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar
Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte
Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume.
Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Über-
bauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Vers iegelung und Beein-
trächtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser.
Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rod ung von altem
Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auc h Tiere, erheblich
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 34
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbeson dere Vögel, Fleder-
mäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensrau mstrukturen in
Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare A uswirkungen auf die
biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen A uswirkungen für dieses
Schutzgut führen.
Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungspla nes erheblich nach-
teilige Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei
der Umsetzung der Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereiche „Erholung“ und „ Lärm“ erheblich nach-
teilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Kon zerthausneubaus
entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führe n, der die Verkehrs-
zahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen
Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umf eld durch die Vor-
belastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs-
und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgeke hrt der Beitrag des
Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzert hauses und Um-
nutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Inte rimsweise bestehen
während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort ab er noch Über-
schreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionso rten im Umfeld. In der
Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich
nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle
Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über
Mobilitätskonzept) erforderlich.
Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen lokalklimatische
Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst,
also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für
den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nor dwesten der
Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strö mungsbarriere für Kalt-
und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäud e weiter eingeengt.
Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden k ritisch für die davon
profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeide n. Durch geeignete
Maßnahmen auf Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lok al-klimatische
Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im
Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Aus-
wirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS-
Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhall e unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung laut
Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingri ffe in den als Denkmal
geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbest and, insgesamt keine
erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- un d Minimierungs-
maßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen.
Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden.
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebiets-
systems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
99
UMWELTBER ICHT 15. ÄNDERUNG FNP "BEREICH MEISTERSINGERHALLE " 35
Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist
auf Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden. Bei Umsetzung von Vermeidungs - und
vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch
die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen
Zusammenhang umgesetzt werden.
Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadt
gebiet , die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte .
Für die Richtigkeit 0~"- f>,RCH/~ ~Cj LANDSCHAFTS· \
Nürnberg, 24.10.2019 /t ~ .
:J - ~ ~ .
Dipl.-lng. Daniela Bock M\ 172885 ;J
Landschaftsarchitekt und Sta~pJ~~
Inhaber
Büro Grosser-Seeger & Partner , Nürnberg Stand: 24.10.2019
100
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 36
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
11 Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent-
wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen werden, d.h. der
Flächenverbrauch soll verringert und einer
Innenverdichtung Vorrang gegeben werden.
Bodenversiegelungen sollen auf das not-
wendige Maß begrenzt werden. Die Notwen-
digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen soll be-
gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu
den Möglichkeiten der Innenentwicklung
zugrunde gelegt werden, zu denen ins-
besondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungs-
möglichkeiten zählen können. Gemäß Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die
erneute Inanspruchnahme bereits bebauter
Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten In-
nenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbe-
reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete
erhalten werden. Insbesondere hochwertige
Böden sollen nur in dem unbedingt
notwendigen Umfang für andere Nutzungen
in Anspruch genommen werden. Gemäß
Bundesnaturschutzgesetz sind historisch
gewachsene Kulturlandschaften vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei-
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nie-
derschlagswässern bzw. deren sonstiger
alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Ein-
führung des getrennten Gebührenmaßstabs
für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische Pla-
nungen und Konzepte in Bezug auf die Ge-
meinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor-
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts-
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar-
tenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum N ATURA 2000-
Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschutz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 37
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As-
pekte des Artenschutzes und des Bio-
topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung
von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt
bei der Trassierung von Verkehrswegen und
der Ausweisung neuer Siedlungs- und Ge-
werbeflächen.
Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion
für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu
erhalten. Bäume mit Potenzial für den
Artenschutz sind langfristig zu erhalten und
zu entwickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz
bestimmter Flächen und einzelner Bestand-
teile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel
festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als
Netz verbundener Biotope zu sichern. Der
Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si-
cherung der Populationen wildlebender Tiere
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebens-
stätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die we-
sentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft
getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme
und -auswirkungen regeln und die ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der
Vorsorge gegen schädliche(n) Umweltein-
wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für An-
lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige
Anlagen den Anforderungen des BImSchG
(Zweiter Teil) unterliegen im bau-/
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-
verfahren sowie bei Nachbarschaftsbe-
schwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest,
die am Immissionsort in der Summe nicht
überschritten werden dürfen. Die Regelungen
der TA Lärm bestimmen die Grenze der
Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm,
da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen
treffen darf, die nicht vollziehbar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die
am Immissionsort in der Summe nicht über-
schritten werden dürfen. Die Regelungen der
Sportanlagenlärmschutzverordnung bestim-
men die Grenze der Abwägung für Sportlärm,
da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen
treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In
Bayern soll die 18. BImSchV auch für
Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle
Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung
finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie
soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste
und Kirchweihen Anwendung finden.
102
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 38
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich-
tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässig-
keit von Immissionen durch Geräusche von
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Ver-
haltensweisen sind, im Wohnumfeld als so-
zialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG
lockert für Jugendspieleinrichtungen einige
Regelungen der Sportanlagenlärmschutz-
verordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittel-
franken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist
u.a. eine Maßnahmenübersicht des be-
stehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004)
sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und
deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie
weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur
Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die
Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen
überwiegend das Schutzgut „Menschliche
Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen
auch auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Gesamtstädtisches Fr eiraumkonzept mit
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg
2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von
„Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Park-
landschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt wer-
den. Der Bereich um die Meistersingerhalle
soll als Eingangsbereich für diese Parkland-
schaft gestaltet/aufgewertet werden.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behut-
same und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Tren-
nungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BIm-
SchG in den Katalog der zu berücksichtigen-
den Umweltbelange sowie durch das Ein-
fügen hierfür differenzierterer Festsetzungs-
möglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten
Gewichtung dieses Belangs in der Bau-
leitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr
die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswir-
kungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach
dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen
(außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten
sind, auf die Belange nach den Buchstaben a
bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
103
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 39
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen
werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst-
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökolo-
gischen Funktionen für das Nürnberger
Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und
Empfehlungen für die weitere städtebauliche
Entwicklung werden in einer Klimafunktions-
und einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen,
gegenüber den Werten von 1990, bis 2030
um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses
der europäischen Städte), bis 2050 um 80%
reduziert werden (Zielsetzung der Bundes-
regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-
20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effi-
zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer-
baren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi-
ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Um-
setzungsstrategien entwickelt.
104
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/119/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
(in Verlängerung der Schultheißallee)
Billigung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Entwurf der Änderungssatzung
Entwurf der Lesefassung der Satzung
Entwurf der Begründung
Umweltbericht
Mobilitätskonzept
Sachverhalt (kurz):
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für ein Gebiet zwischen
Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus,
Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der
Schultheißallee) wurde am 17.09.2015 durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses
eingeleitet.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Konzerthauses auf dem Standort westlich der Meistersingerhalle zu schaffen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf Grundlage der im April 2018 getroffenen
Wettbewerbsentscheidung erstellt. Ein Mobilitätskonzept wurde erstellt und liegt der Vorlage
bei. Parallel zur Bebauungsplanänderung wird derzeit die 15. Änderung des
Flächennutzungsplans bearbeitet (Behandlung in gleicher Sitzung).
Es ist erforderlich, eine Neufassung des gesamten Planteils zu erstellen, da gleichzeitig die
Digitalisierung des Planblatts mit Umstellung auf das UTM Koordinatensystem erfolgte. Die
Festsetzungen werden nur im Bereich um Meistersingerhalle und Hotel geändert. Ergänzt
werden im gesamten Geltungsbereich nachrichtliche Übernahmen, Vermerke und Hinweise.
Nach der internen Dienststellenbeteiligung vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 soll der
Bebauungsplan nun gebilligt werden. Anschließend wird, gleichzeitig mit der Betreiligung der
Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019
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1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ein Finanzierungsvorschlag ist zu gegebener Zeit zu erarbeiten
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019
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2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja siehe Entwurf der Begründung Kap. I.4.4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
SÖR
Ref. I/II
107
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der
Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
(in Verlängerung der Schultheißallee) vom 30.10.2019 unter Hinweis auf den beigefügten
Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 und dem Umweltbericht vom 24.10.2019.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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1
Beilage
Betreff:
1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
(in Verlängerung der Schultheißallee)
Billigung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit
längerer Zeit bes tehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format ein er
Konzerthalle im Stadtgebiet. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im
Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle
(MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den
Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt.
Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen
Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden.
Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für
die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen.
Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongress-
und Tagungszentrum zugeführt werden.
Um den Neubau auf dem westlich der MSH bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine
Änderung des Bebauungsplans erforde rlich. Derzeit ist die betreffende Fläche als öffentliche
Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.
Planung
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger,
offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die
Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg,
Super Future Collective, Nürnberg , Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin sowie der Topotek 1
Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018
im Stadtrat berichtet.
Der Planentwurf des Preisträgers ist so konzipiert, dass sich das neue Konzerthaus mit der MSH
zu einem Gesamtensemble verbindet. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente
der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem
fließenden Raum aus Veranstaltungssälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinde n. Die
Haupterschließung für das neue Konzerthaus erfolgt von der Schultheißal lee aus, wobei der
Besucherparkplatz auf dem bestehenden „großen Parkplatz“ östlich der MSH untergebracht wird.
Hier stehen für das neue Konzerthaus und die MSH mit rund 600 Ste llplätzen ausreichend
Stellplätze zur Verfügung. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von
der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zu m Kongresshotel dient. Die
Anlieferung zur MSH erfolgt weiterhin über den bestehenden Tiefhof vom östlich gelegenen
„großen Parkplatz“ mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt.
Mobilitätskonzept
Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen
Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen
und -besucher vom Auto a uf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad verkehr, Fußverkehr) beitragen.
Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene
Ö 3Ö 3
109
2
Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die
Einführung eines Kom bi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger
Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es
sich um solche, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können. D ie vertiefte Planung
der einzelne n empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur
Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.
Planungsrecht
Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordi natensystem umgestellt werden mu ssten (UTM
statt bisher Gauß -Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollten, wurde eine neue Fassung der
Bebauungsplan-Urkunde erstellt. Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von
zeichnerischen Festsetzungen im Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets „Kultur- und
Kongresszentrum“- sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren
Erhalt festgesetzt wird.
Der geplante Gebäudestandort westlich der MSH ist im wirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Nürnberg (FNP) als öffentliche Grünfläche/ Parkanlage dargestellt, die geplanten
Festsetzungen der Bebauungsplan -Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des
wirksamen FNP, weshalb parallel zur Änderung de s Bebauungsplans das Verfahren zur
15. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird (Gutachten zur Billigung erfolgt in
gleicher Sitzung).
Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Für die Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.
Zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ersatz in Form
von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt. Ursächlich
dafür sind vor allem fehlende Flächen in der Umgebung. Während in den umliegenden Straßen
vorhandene Sparten der Neupflanzung von Bäumen entgegenstehen, stehen im Luitpoldhain
der Verdichtung des Baumbestandes vor allem die Ziele des Parkpflege werks entgegen, das
auch den Erhalt von Wiesenflächen im Wechsel mit baumbestandenen Bereichen vorsieht. Der
Eingriff wird daher quantitativ durch weitere Maßnahmen auf externen Flächen aus dem
städtischen Ökokonto gedeckt.
Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktionalen
Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflichtet sich die
Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (südlicher Teil),
vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen. Die Kosten sind
Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden im Zuge der Genehmigung des
Objektplans in den mittelfristigen Investitionsplan der Stadt Nürnberg aufgenommen
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung
Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch
alle Kosten fü r Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe , die d urch die Planung
entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und
werden gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr
2020 zur Genehmigung vorgelegt.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Billigung der Bebauungsplanänderung soll im Dezember 2019/Januar 2020 die
öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Der Satzungsbeschluss von Bebauungsplan - und FNP -Änderung wird im 2. Quartal 2020
110
3
angestrebt. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von
Mittelfranken genehmigt werden, dies sollte bis zum ca. 3. Quartal 2020 erfolgt sein.
Fazit
Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein,
während d ie denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der
Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt
eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum.
Nach der internen Dienststellenbeteiligung, die vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 erfolgte, soll der
Bebauungsplan nun gebilligt werden. Anschließend wird, gleichzeitig mit der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
111
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112
00841243.docx
S. 1
SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER
BEBAUUNGSPLANSATZUNG
NR. 4160
umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße,
Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche
südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom .......................
auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.
November 2017 (BGBl. I. S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017
(BGBI. I S. 3 786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Ges etzes über
den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches
Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82, BayRS 791 -1-U), zuletzt
geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2 019 (GVBl. S. 98) und Art. 81 Abs. 1
Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019
(GVBl. S. 408)
folgende
Satzung zur Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 4160
Art. 1
Der Bebauungsplan Nr. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße,
Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche
südlich der Bay ernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 21.01.1982 (Amtsblatt S.20)
wird wie folgt geändert:
1. In § 1 der Satzung wird folgender Satz angefügt: „Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung“
2. Der Planteil des Bebauungsplans vom 21.01.198 2 wird durch den Planteil vom 3 0.10.2019
ersetzt.
3. § 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 11 Baunutzungsverordnung
(BauNVO)“ gestrichen.
bb) Vor den Wörtern „Das Sondergebiet“ wird die Nummerierung „1.1“ eingefügt.
cc) In Nr. 1.1 wird hinter dem Wort „Sondergebiet“ der Klammerzusatz „(SO)“
eingefügt.
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113
00841243.docx
S. 2
b) Nach Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.2 eingefügt:
„1.2 Emissionskontingente
Zulässig sin d Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der
folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456911 weder
tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
Teilfläche Emissionskontingent gemäß DIN 45691
LEK in dB
tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr)
Teilfläche 1 58 53 (55) *
Teilfläche 2 55 52
Teilfläche 3 57 52
* In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird
für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen.
Immissionsorte:
In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent:
IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse)
In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent:
IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse)
Immissionsort Adresse Fassade
IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade
IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade
IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade
IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade
IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade
IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus)
IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade
(Ostflügel)
IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade
IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade
IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA
Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
1 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg,
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin b ezogen werden.
114
00841243.docx
S. 3
Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen
Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur - und Kongresszentrum. Maß gebliche
Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im
Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.“
c) Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ erhält folgende Fassung:
„Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung ergibt sich im allgemeinen
Wohngebiet aus der überbaubaren Grundstücksfläche, die der zulässigen Größe der
Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der
Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur - und Kongresszentrum aus den
überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten
Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00 m
≙ 314,15 m ü. NN.“
d) Nach Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ wird Nr. „3a. Bauweise“ eingefügt:
„3a. Bauweise
Es gilt eine abweichende Bauweise. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.“
e) Nach Nr. „3a Bauweise“ wird folgende Nr. 4 eingefügt:
„4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und
westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine
Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnen deckels,
darf nicht überbaut oder unterbaut werden.“
f) Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aa) Aus Nr. „4. Nebenanlagen und Garagen“ wird Nr. „5. Nebenanlagen“.
bb) Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des
§14 BauNVO nur für die Müll - und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von
Fahrrädern, für die Versorg ung des Baugebiet s mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser zulässig.
Im Allgemein en Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die
Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.“
g) Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt:
„6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen
mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Innerhalb der „ Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche
Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses
115
00841243.docx
S. 4
ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung
von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“
h) Nach Nr. „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren
Zufahrten“ werden folgende Nrn. 7-11 eingefügt:
„7. Versickerung von Niederschlagswasser
Im Sondergebiet ist u nbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen,
Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich
dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der
befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in
benachbarte private Grünflächen entwässert werden.“
„8. öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung
8.1. Erhaltenswerter Baumbestand
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit
durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von
25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höh e über dem Erdboden, zu ersetzen. Die
Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt,
vorzunehmen.
Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher
Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung
(z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch
Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen).
8.2. Neupflanzungen von Bäumen
Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu
pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als
Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang
25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden.
Bei Abgä ngigkeit eines Baum s ist dieser durch einen klimaangepassten und
standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist
standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
8.3. Wurzelraum
Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen
bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der
durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³
nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein.
Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen.
Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der
Voraussetzung, dass 16 m³ luft - und wasserdurchlässiges überpflasterbares
Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt.
8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe
Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu
20° ab einer Gesamtfl äche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher
Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer
extensiven Dachbegrünung (Kraut - und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern
116
00841243.docx
S. 5
keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vege tationstragschicht
muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht
zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen.
Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von
Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an
Wertpunkten auszugleichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten.
Begrünte Innenhöfe
Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im
Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer
Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten.
Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen.
8.5. Versickerungsfähige Beläge
Ebenerdige Stellplätze sowie sonstig e befestigte Flächen wie Zufahrten und
Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende
Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu
wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist.
9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen
9.1. Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen
In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im
Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu
pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel - oder Trauben -
Eichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Mü nchener Straße
sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu
entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt,
aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stamm umfang 25-30 cm, gemessen in 1 m
Höhe über dem Erdboden, zu verwend en. Bei Abgängigkeit eines Baum s ist dieser
durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen.
Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbau m entfernt,
vorzunehmen.
9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG
sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch
fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten:
CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen:
Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von
Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche
Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz
aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und
466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer.
CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen:
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S. 6
Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus -der-Nutzungnahme in
Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2.
CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen:
Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume,
davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen.
9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeint rächtigungen wildlebender
Tiere zu ergreifen:
a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen
Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend
vogelschonend auszubilden durch z.B.
- Einsatz von Vogelschutzglas, Eins atz gerippten, geriffelten, mattierten,
sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten
Glases.
- Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas)
- Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad)
- Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%)
- Montieren von Insektenschutzgittern
b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung
Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an
künstlichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B.
- Verwendung von Natriumnieder drucklampen oder Lampen mit LED s (Ausschluss
von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten
Farbtemperatur CCT > 2.700 K).
- Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden“
„10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm
Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume,
Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen
bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzuseh en. Diese sind nach DIN
41092 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu
planen.
Beurteilungspegel* nachts an den Außenfassaden“
Immissionsorte Beurteilungspegel
IO A (Westfassade Hotel) 55 dB(A)
IO B (Nordfassade Hotel) 50 dB(A)
IO C (Ostfassade Hotel) 45 dB(A)
IO D (Südfassade Hotel) 52 dB(A)
*bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum
2 Die DIN 4109 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2,
90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
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00841243.docx
S. 7
„11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Fla chdächer
zulässig.
11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über
der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung
technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung,
Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal
2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf
nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene betragen. Die
technischen Einrichtungen sind mindes tens um das Maß ihrer Höhe von der
Vorderkante der Attika zurückzusetzen.
11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind
Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig.
Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem
Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.“
4. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt:
„§ 3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs -
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a
BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und
Maßnahmen festgesetzt
Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken
der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der
- Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger
Ruderalfluren,
- Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² Anlage eines heimischen,
standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer
Feuchtwiese,
- Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines h eimischen,
standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer
Feuchtwiese sowie
- Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.“
Art. 2
Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Art. 3
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplan-Satzung mit dem Planteil in der sich aus dieser
Änderungssatzung ergebenden Fassung unter Verzicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen
Grundlagen im Einleitungssatz und unter Zugrundelegung einer aktuellen kartografischen
119
00841243.docx
S. 8
Grundlage neu zu fassen und im Amtsblatt auf die Neufassung, sowie darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan in der Neufassung eingesehen werden kann.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
120
00841244.docx
1
LESEFASSUNG
Zeichenerklärung:
rot = neu eingefügt in ursprüngliche Satzung
gestrichen = entfällt aus ursprünglicher Satzung
Nr. 4160
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.81 aufgrund von
§ 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 18.08.1976 (BGBl. I So 2256)
Art. 107 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
folgende von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben Nr.220-603.4- 17/80 vom 30.11.1989
genehmigte1
Bebauungsplansatzung
§ 1
Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des
Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung
der Schultheißallee) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird folgendes festgesetzt
1. Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum – gemäß § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
1.1. Das Sondergebiet (SO) dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen
für Kultur und Kongresse. Zulässig sind Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten,
Konferenzräume, Restaurants, Betriebe des Beherbergung sgewerbes sowie in
untergeordnetem Maße Verwaltungsräume und Bedienstetenwohnungen, soweit diese mit der
besonderen Zweckbestimmung in direktem Zusammenhang stehen.
1.2. Emissionskontingente
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle
angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456912 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00
Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
1 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981
2 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg,
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin b ezogen werden.
Ö 3Ö 3
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2
Teilfläche
Emissionskontingent gemäß DIN 45691
LEK in dB
tags
(6.00 Uhr - 22.00 Uhr)
nachts
(22.00 Uhr - 6.00 Uhr)
Teilfläche 1 58 53 (55) *
Teilfläche 2 55 52
Teilfläche 3 57 52
* In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird
für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen.
Immissionsorte:
In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent:
IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse)
In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent:
IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse)
Immissionsort Adresse Fassade
IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade
IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade
IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade
IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade
IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade
IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus)
IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade
(Ostflügel)
IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade
IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade
IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans,
wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB
unterschreitet (Relevanzgrenze).
Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche
(TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum . Maßgebliche Bezugsfläche für die
Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten
Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.
2. Art der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen und Einrichtungen nach § 4 Abs.3 BauNVO auch
ausnahmsweise nicht zulässig.
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3
3. Maß der baulichen Nutzung
Soweit dDas höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung nicht durch den festgesetzten Wert der
Baumassenzahl bestimmt ist , ergibt es sich im allgemeinen Wohngebiet aus der den überbaubaren
Grundstücksflächen, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in
Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus
den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen.
Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00m ≙ 314,15 m ü. NN.
3a. Bauweise
Es gilt eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO. Innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.
4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des
großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3
m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden.
5. Nebenanlagen und Garagen
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Neben anlagen im Sinne des §1423 Abs.5
BauNVO nur für die Müll - und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die
Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und
Speicherung von Regenwasser sowie Garagen im Sinne das Art.7 Abs.5 Bayerische Bau ordnung
nicht zulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.
6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten,
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren
Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Garagen sind nur i m Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“
an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist ausschließlich das Abstellen von
Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk - und Fernsehsendungen sowie
Streamingdiensten dienen, zulässig.
7. Versickerung von Niederschlagswasser
Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und
Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen
zur Versickerung zu bringen . Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter
Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden.
123
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4
8. Öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung
8.1. Erhaltenswerter Baumbestand
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch
klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm,
gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah,
maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher
Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B.
Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu er greifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des
Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen).
8.2. Neupflanzungen von Bäumen
Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die
Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4
– 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in
1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden.
Bei Abgängigke it eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und
standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah,
maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
8.3. Wurzelraum
Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen
bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der
durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht
unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindesten s 1,0 m stark sein. Darüber hinaus
muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann
die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luft-
und wasserdurchlässiges überpflasterbares B aumsubstrat einschließlich Belüftungssystem
angrenzt.
8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe
Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer
Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und
technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder
Grasvegetation) auszustatten, sofern keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.
Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger
Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen.
Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um
die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugl eichen. Die
Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten.
Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt
mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt
mind. 500 m² anzuleg en und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss
mindestens 80 cm betragen.
8.5. Versickerungsfähige Beläge
Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind
versickerungsfähig herzustellen, oder dort an fallende Oberflächenwasser seitlich zu
versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des
Oberflächenwassers möglich ist.
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9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft /
Artenschutzmaßnahmen
9.1. Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen
In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und
der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln
und dauerhaft zu erhalten.
Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel - oder Trauben-Eichen) sind
im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße sowie der festgesetzten
öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra
weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem
Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen
standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung
ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs - und
Ruhestätten wi ldlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu
unterhalten:
CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen:
Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln
sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für
höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten.
Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie
auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer.
CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen:
Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in Waldbeständen in
der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2.
CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen:
Im Geltung sbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon
29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen.
9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildleb ender Tiere zu
ergreifen:
a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen
Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend
vogelschonend auszubilden durch z.B.
- Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten,
geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases.
- Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas)
- Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad)
- Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%)
- Montieren von Insektenschutzgittern
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b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung
Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künst lichen
Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B.
- Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss von
Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT
> 2.700 K).
- Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden
10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm
Sofern im Sonder gebiet zu schützende Räume (Wohn - und Schlafräume, Büroräume,
Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der
einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz
gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen.
Beurteilungspegel nachts* an den Außenfassaden
Immissionsorte Außenlärmpegel
IO A (Westfassade Hotel) 55 dB(A)
IO B (Nordfassade Hotel) 50 dB(A)
IO C (Ostfassade Hotel) 45 dB(A)
IO D (Südfassade Hotel) 52 dB(A)
*bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum
11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer zulässig.
11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des
jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B.
lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter)
bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig.
Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschoss ebene
betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der
Vorderkante der Attika zurückzusetzen.
11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für
die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut
darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur
Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.
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§ 3
Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs - und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten
Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9
Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt:
Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg
aus dem Ökokonto mit der
- Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² die Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger
Ruderalfluren,
- Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten
Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese,
- Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen, sta ndortgerechten
Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie
- Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.
§ 34
Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 12 BBauG im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
rechtsverbindlich. Gleichzeitig treten frühere planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche
Bauvorschriften, die diesem Bebauungsplan entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.3
Nürnberg, 21.01.1982
gez.
Dr. Urschlechter
Oberbürgermeister
3 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981
127
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG zum
ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Op-
fer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der
Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
Stand: Oktober 2019
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
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BEGRÜNDUNG
zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschis-
mus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der
Schultheißallee)
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 5
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 5
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 5
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 6
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie 6
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur 6
I.3.1.3. Verkehr 7
I.3.1.4. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands
von Natur und Landschaft 8
I.3.1.5. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) 9
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 11
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 11
I.3.2.2. Fachrecht 12
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 13
I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse 13
I.3.3.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse 13
I.3.3.3. Beschränkungen 16
I.4. PLANUNGSKONZEPT 17
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 17
I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 18
I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 18
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY 19
I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG 19
I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 20
I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept 20
I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen 21
I.4.6.3. Gebot der Vermeidung; Verminderung 23
I.4.6.4. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe 24
I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ 25
I.4.7.1. Lufthygiene 25
I.4.7.2. Erschütterungsschutz 25
I.4.7.3. Lärmimmissionsschutz 25
I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG 31
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I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 31
I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH
EMISSIONSKONTINGENTIERUNG) 32
I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 33
I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN 33
I.5.4. BAUWEISE 34
I.5.5. NEBENANLAGEN 34
I.5.6. STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN 34
I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER 34
I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG 34
I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT 36
I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM 37
I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN 37
I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ 37
I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE 38
I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG 38
I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 38
I.7. BETEILIGUNGEN 41
I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 41
I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 41
I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 42
I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 42
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 42
I.9. KOSTEN 44
II. UMWELTBERICHT (STAND 24.10.2019) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
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III. QUELLENANGABEN
actori GmbH, München, Markt - und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue
Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014
Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umwelt-
referat, Februar 2014
bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Kon-
zerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil
4, Stand Mai 2015
BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersin-
gerhalle Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
(erstellt von ACCON GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
1.Geotechnischer Bericht (Vorerkundung), Neubau Konzerthaus, Spotka Geotech-
nik, 08.07.2016
Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und
Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016
Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus, 11.07.
und 05./06.08.2019 (Prüfberichte 20191716/ -1750/ -1751/ -1487)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro Schulze und
Lang, 08.02.2019 und 07.08.2019
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 /
Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschüt-
terungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN
45691 vom 05.08.2019
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
26.08.2019
Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019
TOPOTEK 1, Berlin
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg
FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993
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BEGRÜNDUNG
zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Fa-
schismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlänge-
rung der Schultheißallee)
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, M ünchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayern -
straße (in Verlängerung der Schultheißallee) gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 4160, der seit dem 27.01.1982 rechtverbindlich ist. Das Plangebiet
befindet sich im Süden der Stadt Nürnberg im Stadtteil Gleißhammer und umfasst eine Flä-
che von ca. 41,5 ha.
Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordinatensystem umgestellt werden müssen (UTM
statt bisher Gauß-Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte Über-
schwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollen, ist eine neue Fassung der Be-
bauungsplan - Urkunde zu erstellen. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des
Baugesetzbuchs (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Änderung
eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses BauGB erlassenen Vorschrif-
ten. Zuständig für die Änderung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren
selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt.
Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss
(AfS) beschlossen.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits
seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer
Konzerthalle im Stadtgebiet.
Der grundlegende Sanierungs- und Umbaubedarf des Opernhauses ist evident. Die ange-
strebte Sanierung bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit
für die Opernsparte während der Dauer von mehreren Spielzeiten konzipiert, umgesetzt und
vorgehalten werden muss (Operninterim). Hinzu kommt der seit Längerem in der Nürnberger
Öffentlichkeit und Kulturszene geäußerte Wunsch nach einer Alternative zu den vorhande-
nen Konzertorten. Bereits in einem Beric ht im Kulturausschuss am 10.07.2009 war festge-
stellt worden, dass ein weiterer Saal für Veranstaltungen jeder Art in Nürnberg fehlt. In der
Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der actori GmbH, München in 2014 wurde der
Bedarf konkretisiert und ein gangbarer Weg aufgezeigt, einen solchen Veranstaltungsort wirt-
schaftlich zu betreiben.
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau
des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten
und andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die
Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Ab-
schluss der Sa nierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kon-
gress- und Tagungszentrum (siehe I.3.3.2.a) ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in
Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sa-
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nierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für d ie Deckung des festge-
stellten Bedarfs im Kongresssegment. Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles
Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum.
Zusammen mit dem Konzerthaus soll hier nicht nur ein neues kulturelles Zentrum entstehen,
sondern auch ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbe-
wusst repräsentiert.
Um den Neubau der Konzert - und Veranstaltungshalle entsprechend der Standortuntersu-
chung (siehe I.3.3.2.b) auf dem westlich der Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz rea-
lisieren zu können , ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die be-
treffende Fläche planungsrechtli ch als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Park-
platz und in Teilen als (öffentliche Grünanlage) Parkanlage festgesetzt.
Als Planungsziele sind insbesondere zu nennen:
• die planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert - und Veranstal-
tungshalle neben der Meistersingerhalle
• Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Ta-
gungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestands und
Ertüchtigung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten.
• die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum
• Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuem Kon-
zerthaus
• Sicherung des Gehölzstreifens zwischen Münchener Straße und Baufeld sowie von er-
haltenswerten Einzelbäumen
• Kompensation von Eingriffen
• Regelung der neuen Zu- und Ausfahrt zu Konzerthaus, Tagungs- und Kongresszentrum
sowie Hotel
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt im Süden von Nürnberg in den Ge-
markungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Das Gebiet ist vollständig von öffentlichen Ver-
kehrsflächen umschlossen. Der Umgriff umfasst derzeit eine Fläche von ca. 41,5 ha.
Die Topographie ist nahezu eben. Der Luitpoldhain weist in den westlichen Randbereichen
Modellierungen mit Terrassenbildung auf.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Im Norden des Geltungsbereichs befindet sich die unter Denkmalschutz stehende Meister-
singerhalle. An diese schließen nach Westen ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze
gem. B ebauungsplan, 154 real ) und nach Osten ein großer ( 598 PKW Stellplätze gem.
BPlan,8 Bus Stellplätze) Parkplatz an. Südlich der Meistersingerhalle befindet sich der bis zu
4-geschossige Baukörper des Ramada Park Hotels.
Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die
hier befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von
Gästen des Hotels sowie Parkbesuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den
Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Viel-
mehr ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznach-
weis sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH als auch für die künftigen Nutzungen über-
erfüllt. Das Hotel führt seinen eigenen Nachweis in der zugehörigen Tiefgarage.
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Ein Großteil des Geltungsbereiches umfasst die öffentliche Grünanlage des Luitpoldhains .
Diese ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“ (aus: Masterplan Freiraum,
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Ur-
bane Parklandschaften) und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeu-
tendes, als Flächendenkmal (Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungs-
gebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in
Nürnberg dar und fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt.
Somit hat diese eine große Bedeutung für da s Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeit-
nutzung sowie für Sport, Messe und Kultur.
Der Luitpoldhain wurde von 1900 bis 1906 im Rahmen der 3. Bayerischen Landes -, Indus-
trie-, Gewerbe- und Kunstausstellung als Park auf dem Dutzendteichgelände angelegt. Noch
heute sind die Spuren der wechselvollen Geschichte auf dem sich südlich anschließenden
Areal des Volksparks Dutzendteich und des Luitpoldhains ablesbar.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert,
aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwick-
lung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt all er-
dings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schult-
heißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden
Flächen.
Im Luitpoldhain befinden sich ein öffentlicher Spielplatz und Fre izeitsportanlagen sowie ein
weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte Eh-
renhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Am östlichen Rand des Gel-
tungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla
neben einem solitären, sieben geschossigen Wohngebäude mit Garagenhof.
Die weitere Umgebung ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden, Kultur- und Bildungsein-
richtungen. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme einer Wohnbebauu ng nordöstlich der
Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt.
I.3.1.3. Verkehr
Motorisierter Individualverkehr:
Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte
Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen
das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte
Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten.
Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Franke nsta-
dion, Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen
geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungs-
fahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Ver-
kehrsbelastungen auf der Nord/ -Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich
an einem Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt
die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag . Der Straßenzug
Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag
deutlich geringer frequentiert.
Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Auf-
grund der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur
von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und
rechts raus). Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz
von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8
Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden.
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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (der-
zeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz
der Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn
und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonntags im
20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00Uhr und
sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten.
Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik
Open-Air).
Die nächste fußläufig erreichbare S-Bahn-Station ist mit rund 1 km Entfernung „Dutzend-
teich“. Diese ist zudem über die Buslinie 55 angebunden. Anbindung an die S-Bahn-Station
„Dürrenhof“ besteht über die Buslinie 36.
Rad- und Fußgängerverkehr
Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße –
Münchener Straße verläuft eine Nord -Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh-Rad-
wegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläu-
figen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets des ehemaligen
Reichsparteitagsgeländes / Volkspark Dutzendteich verknüpft.
I.3.1.4. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zu-
stands von Natur und Landschaft
Der Standort der Konzerthalle ist Bestandteil der urbanen Parklandschaft „Dutzendteich &
Co“, deren Entwicklung eine Schlüsselmaßnahme im Gesamtstädtische n Freiraumkonzept
(GFK) darstellt. Auch im Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ zum Masterplan
Freiraum wurde ein Entwicklungskonzept für das Areal stadtintern priorisiert. Im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Südost kommt dieser urbanen Parklandschaft eine her-
vorgehobene Bedeutung zu.
Die Meistersingerhalle ist im Norden umgeben von einem großen, sehr markanten Baum -
hain, der maßgeblich zum Charakter der Halle beiträgt und den öffentlichen Raum prägt.
Auch angrenzend an den westlichen Parkplatz und im Luitpoldhain befinden sich mächtige,
sehr alte und große Stiel-Eichen (bis Ø > 1,0 m; Höhe bis ca. 25 m). Der östliche Parkplatz
dagegen weist jüngere Bäume mit geringerer Qualität auf. Hier sind große Flächen versiegelt
und nur kleine Baumscheiben vorhanden.
Der Neubau erfolgt auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meister singerhalle, hierdurch
wird in alten Baumbestand eingegriffen. Eine genaue Aufstellung der Eingriffe in den Baum-
bestand ist dem Umweltbericht (2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose) zu entnehmen.
Im Arten- und Biotopschutz-Programm der Stadt Nürnberg wird der Luitpoldhain als regional
bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Die Grünflächen und Baumbestände des Luitpoldhains
und auch westlich der Münchener Straße sind in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und
den Biotoptypen „Alleen, Baumreihen, Baumgruppen“ sowie „Parks, Haine, Grünanlagen mit
Baumbestand“ zugeordnet. Die Grünflächen besitzen mit ihrem Baumbestand vielfältige öko-
logische Funktionen für das Stadtklima und den Artenschutz.
Der Luitpoldhain wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg mit den
Parkflächen als klimatisch wirkender Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumen-
strom bewertet. Er hat eine wichtige Bedeutung für die angrenzenden Wohnbereiche im Nor-
den als Lieferant von Kalt - und Frischluft. Durch den teilweisen Verlust des Baumbestands
im Bereich des geplanten Konzerthauses geht ein Teil der schattenspendenden und damit
klimatisch ausgleichenden Wirkung verloren.
Artenschutzrechtlich hat der Baumbestand im Luitpoldhain eine sehr hohe Bedeutung. Vor
allem die alten Eichen mit ihrem arttypischen Totholz-Anteil bieten Lebensraum z.B. für Fle-
dermausarten, Vögel und Totholzkäfer. Das Vorkommen von Siebenschläfern ist aktuell be-
legt. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der
Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden auf-
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zufassen. Detaillierte Beschreibungen sind den Naturschutzfachlichen Angaben zur speziel-
len artenschutzrechtlichen Prüfung (saP vom 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner), Kap. 3
bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen.
I.3.1.5. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
(detaillierte Angaben zu Vorbelastungen sind im Umweltbericht zu finden)
Altlasten
Die vorliegenden Bodenuntersuchungen der Umweltanalytik Nürnberg (SUN ) vom
03.08.2016 und 23.08.2016 ergaben in den Auffüllungen im nördlichen Bereich im Umfeld
der Meistersingerhalle in nahezu allen Bodenproben Belastungen mit polyzyklischen aroma-
tischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/ oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink).
Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung
nach LAGA -Boden (Bund -/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) teils noch einen einge-
schränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese
Klasse aber schon überschritten. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der
Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine
auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. Bei den Untersuchungen 2018 er-
folgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG,
08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten
wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersu-
chungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U
11.07. und 05./06.08.2019).
In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist da-
von auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen
sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vor-
liegen. Im Bebauungsplänen sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vor-
gesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu
kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor
Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht Kap.2.2 Boden wird verwiesen.
Kampfmittel
Da das Areal im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes liegt, müssen im Vorfeld
von Baumaßnahmen Untersuchungen bezüglich evtl. vorhandener Kriegsaltlasten (Luftbild-
auswertung) durchgeführt werden. Erste Luftbildauswertungen lassen Bombenkrater im Um-
feld erkennen.
Erschütterung
Durch den oberirdischen Verkehr der nördlich des Baufeldes verlaufenden Straßenbahnlinie
in der Schultheißallee sowie durch den Schwerlastverkehr (Lkw und Busse) auf den umge-
benden Straßen (Münchener Straße und Schultheißallee) können der anstehende Unter-
grund sowie Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwin-
gungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spü rbar bzw. als Sekundär-
luftschall hörbar. Erschütterungserzeugende Betriebe oder andere technische Einrichtungen
sind nicht vorhanden.
Lärm
Die vorhandene Lärmsituation in Plangebiet und Umgebung stellt sich wie folgt dar:
Die innerhalb des Plan gebiets entstehenden Anlagengeräusche (Gewerbelärm) werden
durch die oberirdischen Parkplatzanlagen um die Meistersingerhalle/ Hotel verursacht. Hinzu
kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie die Anlieferung der
MSH und des Hotels durch LKW Verkehre.
Die derzeitige Verkehrslärmsituation wird durch die Straßen Wodanstraße, Schultheißallee,
An der Ehrenhalle und Münchener Straße bestimmt. Während für die Münchener Straße der
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Lärm durch Kfz Verkehre ausschlaggebend ist, sind für die Wodanstraße und die Schult-
heißallee auch die Auswirkungen des Lärms durch die hier verlaufende Straßenbahnlinie zu
berücksichtigen.
An den Straßen liegen schutzbedürftige Nutzungen. So ist die Wodanstraße im Bereich der
Kreuzung mit der Münchener Straße, ebenso wie der Platz der Opfer des Faschismus, durch
Wohnnutzungen in gründerzeitlicher Blockrandbebauung geprägt. Auch die vierspurig aus-
gebaute Münchener Straße, eine der großen Einfallstraßen Nürnbergs die außerhalb des
Rings (Franken- und Bayernstraße) den Charakter einer Bundesstraße besitzt (B 8) und ei-
nen alleeartigen Charakter aufweist, wird im Bereich der bestehenden Meistersingerhalle an
ihrer Westseite von gründerzeitlicher Blockrandbebauung gesäumt. Die Wohnbebauung
grenzt in diesem Bereich allerdings nicht unmittelbar an die Münchener Straße an, sondern
ist über die Parsifalstraße erschlossen, die durch einen 30 bis 70 m breiten baumbestande-
nen Grünstreifen von der Münchener Straße getrennt ist. Wie bei vielen gründerzeitlichen
Gebäude üblich, weisen diese zum Teil Grundrisse mit überwiegend zu den Straßen hin ori-
entierten Aufenthaltsräumen auf.
Auch die Schultheißallee weist Wohnnutzungen auf, so befinden sich nordöstlich auf Höhe
des großen Parkplatzes der Meistersingerhalle freistehende Mehrfamilienhäuser und Wohn-
gebäude, im weiter südlichen Verlauf der Straße befindet sich ein kleines allgemeines Wohn-
gebiet, das noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt.
Insgesamt weisen die umgebenden Straßen eine hohe Verkehrsbelastung auf.
Straße Kfz/24 h Nachtanteil Anteil Kfz > 2,8t
tags nachts
Münchener Str.
(südl. Wodanstraße)
29.000 9 % 5 % 4 %
Wodanstraße
(westlich Hainstraße)
12.000 8 % 3 % 2 %
Hainstraße
(nördl. Münchener Straße)
31.500 9 % 5 % 4 %
Schultheißallee
(nördl. An der Ehrenhalle)
10.500 10 % 6 % 3 %
Für das vorgenannte Plangebiet und Umgebung besteht somit eine Geräusch vorbelastung
durch den Straßenverkehrslärm der genannten Straßen. In der weiteren Planung wurden
aufgrund der anstehenden städtebaulichen Entwicklungen im Nürnberger Süden (Baugebiet
Hainstraße, Baugebiet Hasenbuck, Universitätsstandort Brunecker Straße etc.) in den Be-
rechnungen nicht die derzeitige Verkehrsbelastung, sondern die Prognosedaten, also die
anzunehmende verkehrliche Entwicklung (Prognose 2035) zugrunde gelegt.
Angrenzend an das Plangebiet mit Umgebung befindet sich das Untersuchungsgebiet 001
„Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutz-
gesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden
dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als
LDEN (Lärmindex Day-Evening-Night) 70 dB(A) oder LNight (A-bewerteter äquivalenter Dauer-
schallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht 22.00 bis 06.00 Uhr) 60 dB(A) ausge-
setzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet
zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen.
Darüber hinaus wirken auf das Plangebiet und die Umgebung die Geräuschimmissionen der
Sportanlagen nördlich und nordöstlich der Schultheißallee ein. Ca. 500 m südlich befindet
sich der Volksfestplatz durch den beim Festbetrieb ebenfalls mit Lärmeinwirkungen zu rech-
nen ist. Zudem ist der Luitpoldhain im Sommer Schauplatz für Open Air Veranstaltungen mit
mehreren Tausend Besuchern.
137
11/44
Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht, Punkt 2.6.2.1 „Bestand und Bewertung
der Ausgangssituation“ wird verwiesen.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regi-
onalplan festgelegt. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern
(LEP) werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die
Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Der Regionalplan der Region Nürnberg (vormals: Industrieregion Mittelfranken) ist am
01.07.1988 in Kraft getreten. Er wurde in der Zuständigkeit des Planungsverbandes Region
Nürnberg (vormals: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken) aufgestellt und wird
durch Fortschreibungen den aktuellen Verhältnissen und Erfordernissen angepasst. Gesetz-
liche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen
Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere das das Ziel 8.4.1.1 Theater und
Musikpflege des Regionalplans der Region Nürnberg, wonach die Städtischen Bühnen Nürn-
berg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen Bedeutung erhalten und weiter aus-
gebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausge-
führt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten
Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstüt-
zung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu kön-
nen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird unter Berücksichtigung dieser Ziele und
Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt die Fläche
der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung
und das angebundene Hotel als Sonderbaufläche Hotel dar. Die im Osten befindliche Wohn-
bebauung ist als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ausgenommen der öffentlichen Straßen,
sind die übrigen Flächen als öffentliche Grünfläche Parkanlage dargestellt.
Der geplante Gebäudestandort westlich der Meistersingerhalle ist derzeit als Grünfläche/öf-
fentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die geplanten Festsetzungen der Bebauungs-
plan-Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen FNPs, weshalb bereits
in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes beschlossen wurde. Die Änderung des FNP erfolgt somit im Pa-
rallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne
Für das Plangebiet liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebau-
ungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist.
Darin ist als Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein
Sondergebiet (SO) für Kultur - und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich westlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der
Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der
Meistersingerhalle befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche
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12/44
– Parkplatz“. Der größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen -
ist als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche
Traufhöhen geregelt. Im WA sind Geschoßhöhen festgesetzt.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Fest-
setzungen des Bebauungsplans Nr. 4160.
I.3.2.2. Fachrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz
Im Hinblick auf Natur-, Wasser- und Waldschutzgebiete liegen keine förmlichen Ausweisun-
gen für das Planungsgebiet vor. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Nat ur-
denkmal Nr. 89 der Stadt Nürn berg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die
Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98).
I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler
Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich,
ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). Weiterhin befinden sich im Umgriff des
Bebauungsplans folgende eingetragene Denkmäler:
Konzerthalle, sogenannte M eistersingerhalle, Münchener Straße 19 - 21; Schult-
heißallee 2 - 4(D-5-64-000-2517)
Ehrenhalle, An der Ehrenhalle 25 (D-5-64-000-104) und Gefallenendenkmal (D-5-64-
000-105)
Fabrikantenvilla, Schultheißallee 30 (D-5-64-000-1803)
Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist zu beachten.
I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinska-
nals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzen dteich in den
Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen
Geländeoberfläche.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden , der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des
Fischbachs vorläufig gesichert.
Weitere förmliche Ausweisungen im Hinblick auf Wasserschutz - oder Überschwemmungs-
gebiete bzw. andere wasserrechtliche Bindungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
kommen im Plangebiet nicht vor.
Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Nordwesten, der Grundwasserflurabstand be-
trägt im Bereich der Meistersingerhalle zwischen 4,30 m und 5,70 m, weiter östlich auch unter
3,00 m.
I.3.2.2.d. Bevölkerungsschutz
Östlich der Eingangshalle zur MSH, Schultheißallee 2, befindet sich auf dem Grundstück
Gmkg. Gleißhammer/ Fl.Nr.330/3, der Trinkwassernotbrunnen 102a. Im Zuge und in Folge
der Bautätigkeit darf aufgrund dessen keine Beeinträchtigung sowohl der Wasserqualität als
auch der Wasserquantität entstehen.
139
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I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse
Alle Flächen im Geltungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks (Fl.Nr.330/83, Gemar-
kung Gleißhammer) befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.3.3.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
I.3.3.2.a. Chronologie der Planung
Die erforderliche grundlegende Sanierung des Nürnberger Opernhauses bedingt, dass vor
Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für das Opernensemble während der
Dauer von mindestens 2 Spielzeiten bereitgestellt wird. Bereits im April 2013 wurde eine
Zeltlösung als Operninterim sowie eine Umnutzung bestehender Immobilien in der Metropol-
region durch den Stadtrat als ungeeignet beschrieben. Statt eines temporären Ausweich-
quartiers sollte daher der langjährigen Forderung aus der Musikszene entsprochen werden
und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus ge-
nutzt werden kann.
Es erfolgte eine Detail -Standortprüfung von Standorten im gesamt en Stadtgebiet (bgsm,
München), sowie Untersuchungen zu Marktsituation und Wirtschaftlichkeit (actori GmbH,
München) einer zusätzlichen, neuen Konzert- und Veranstaltungshalle, die im Zeitraum der
Opernhaussanierung als Interimsspielort genutzt werden könnte. Im Juli 2014 bestätigten die
Untersuchungsergebnisse die grundsätzliche wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens.
Es waren zwei Modelle untersucht worden – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH)
„Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten
Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich er-
brachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben
der MSH.
Zudem zeigte die Machbarkeitsstudie (Bevenue), dass in Nürnberg unabhängig von einem
neuen Konzerthaus ein Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment von 500
bis 1.000 Teilnehmern besteht. Durch Umbaumaßnahmen in der Meistersingerhalle und Ver-
lagerung von Nutzungen in d as neue Konzerthaus bestünde die Möglichkeit, den Standort
zum Tagungs- und Kongresszentrum umzuwidmen.
Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als
Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest, als
Grundlage für das Nutzungs- und Raumkonzept dienten die Studien von Bevenue und Actori,
die zusammengeführt wu rden. Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der
Meistersingerhalle zu sanieren und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kon-
gress- und Tagungsräumlichkeiten (500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist
der Betrieb des baulichen E nsembles „Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs -, Ta-
gungs- und Kongresszentrum. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde außerdem
die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Im weiteren Verlauf ergaben nähere Untersuchungen, dass die Unterbringung der Interims-
spielstätte für die Musiktheatersparte im neu zu schaffenden Konzerthaus mit entsprechen-
den Nachteilen verbunden wäre. Die räumlichen Anforderungen an ein Operninterim unter-
scheiden sich deutlich von denen an ein reine s Konzerthaus. Die für einen Konzertbetrieb
notwendigen Flächen reichen bei weitem nicht aus, um den Flächenbedarf der Oper während
der Sanierungsphase zu decken. Während des zeitlich befristeten Umzugs der Oper in d as
Konzerthaus müssten daher zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden. Darüber
hinaus stünde der neue Konzertsaal bei einer Nutzung als Operninterim erst nach Abschluss
der Opernhaussanierung und den dann sich anschließenden Um- und Rückbauten – voraus-
sichtlich erst nach ca. 4 Jahren - in seiner eigentlichen Funktion als Konzertsaal zur Verfü-
gung.
140
14/44
Die Meistersingerhalle selbst verfügt hingegen bereits weitgehend über alle Flächen, die der
Opernspielbetrieb im Interim für Probenräume, Werkstätten, Lager etc. erfordert. Darüber
hinaus steht die Generalsanierung der MSH ebenfalls an, die Ertüchtigung als Operninterim
ermöglicht in Teilen vorgezogene synergetische Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die
spätere Nutzung.
Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung am 26.07.2017, den neuen Konzertsaal von
Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH – nach entsprechender
Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während
der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die
eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten wer-
den vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen
Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden.
I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH
Gegenstand der Sitzung des Stadtrats vom 26.07.2017 war ebenfalls die Situierung des
neuen Konzerthauses im Umfeld der MSH. Nach der erfolgten städtebaulichen Standortun-
tersuchung im gesamten Stadtgebiet (Machbarkeitsstudie von bgsm) mit Entscheidung für
den Standort MSH in 2015, waren mehrere Standorte im Umfeld der MSH untersucht worden.
In die engere Auswahl kamen die folgenden drei Standortvarianten.
Standort im Osten der MSH auf dem großen Parkplatz
Der Standort wird westlich begrenzt vom Bestandsgebäude der MSH, im Südwesten erfolgt
die Anlieferung der MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der
Fläche befinden sich derzeit 600 KFZ-Stellplätze, sie ist weitgehend versiegelt (geringer Ein-
griff gem. § 1a BauGB). Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schall-
schutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig.
Vorteil wäre die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Kon-
zepts sowie die hohe Flexibilität der Baukörperpositionierung. Die Bebauung durch das Kon-
zerthaus und der notwendigen KFZ- Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu
einem massiven Baukörper führen. Dieser unterbräche die Kaltluftzufuhr aus dem Süden
über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für
die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz nicht mehr möglich. Die
Sichtbeziehungen in Richtung Luitpoldhain wären unterbrochen.
Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen A ufwand auch die Grün-
dungstiefe wegen anstehendem Grundwasser zu beachten: die dabei notwendige Wasser-
haltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilen beeinträchtigen.
Die Adressbildung wäre zur Schultheißallee zu erwarten, jedoch entstünde ein kr itischer
Kreuzungspunkt von Anlieferung und Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neu-
baus. Die Anbindung an den ÖPNV wäre gut.
Standort im Süden der MSH
Der Standort liegt auf der Rückseite der MS H. Mit dieser Lage würde sich ein neue s Kon-
zerthaus hinter der MSH „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine ge-
ringere Präsenz erreichen. Positiv wäre eine mögliche Öffnung in den Luitpoldhain sowie die
guten funktionalen Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergeben-
den Synergien. Problematisch wäre auch hier die zu erwartende Überschneidung von Ein-
gangsbereich und Anlieferverkehr.
Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen
großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten würde, der
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15/44
erforderliche ökologische Ausgleich gem. § 1a BauGB wäre hier am größten. Die Anbindung
an den ÖPNV ist aufgrund der größeren Entfernung nicht optimal.
Standort im Westen der MSH
Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich
das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage. Auf der versiegelten Fläche befinden sich
ca.160 Stellplätze, die entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen bau-
lichen Konzepts ist an d ieser prominenten Stelle zwischen Münchener Straße und Schult-
heißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus führen.
Dadurch bietet der Standort insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung des neuen Kon-
zerthauses wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Lagevorteil.
Die Adressbildung wäre in Richtung Norden / Nordosten zu erwarten und würde die Chance
auf eine neue Vorplatzgestaltung unter Einbeziehung des dort vorhandenen wertvollen
Baumbestands eröffnen. Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller
Baumbestand der nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der
Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, je-
doch ist südlich des künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des
Konzerthauses sowie für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den
straßenbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrun d der
engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll.
Abbildung 1: Lageplan Meistersingerhalle mit Verortungsmöglichkeiten Kartengrundlage
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geobasisdaten: Bayrische Vermessungsverwaltung
Fazit der Standortuntersuchungen
Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten
dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die pro-
minente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten
städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive
neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Be-
stand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der
Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Stand-
142
16/44
ort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforder-
liche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der an-
grenzende Baumbestand im Luitpo ldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem
mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee
in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gra-
vierender, bei geringerer städtebaulicher Präsenz.
Nach eingehender Betrac htung aller Chancen und Risiken fiel daher die Standortwahl auf
den Standort „West“ und für einen entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff . Der
eng geführte Wettbewerbsumgriff erhöhte die Chance, städtebaulich, architektonisch, funkti-
onal und wirtschaftlich eine optimale Wettbewerbslösung zu erzielen. Ein Wettbewerbsum-
griff, der alle Standorte (Süd, West und Ost) zugelassen hätte, hätte zudem die Vergleich-
barkeit der eingereichten Entwürfe erschwert.
I.3.3.2.c. Wettbewerbsverfahren
Nach Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein
zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel einen Entwurf zu
finden, der das neue Konzerthaus an der Meistersingerhalle zu einem Ort macht, der sowohl
den höchstmöglichen musikalischen Ansprüchen von Publikum und Künstlern genügt, als
auch die Stadt – zusammen mit der renommierten Meistersingerhalle – um ein architekto-
nisch herausragendes Ensemble bereichert.
Die geplante K onzert- und Veranstaltungshalle sollte gegenüber der denkmalgeschützten
Meistersingerhalle eine verträgliche Architektur aufweisen. Ebenso war eine verträgliche Ein-
bindung in das Orts - und Landschaftsbild des Luitpoldhains durch eine angemessene Au-
ßenanlagen- und Grünplanung zu berücksichtigen.
Von den insgesamt 246 eingereichten Arbeiten wurden für die 2. Phase 20 Arbeiten ausge-
wählt, die sich intensiver und detaillierter mit der Aufgabe auseinandersetzten.
Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes
Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, so-
wie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als Objektplaner für
die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Aus-
lobung zu beauftragen.
Der zweiphasige Wettbewerb führte zu einer städtebaulich angemessenen und gleichzeitig
identitätsstiftenden Lösung, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und zu
erwartenden Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugen konnte. Über das Er-
gebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet.
I.3.3.3. Beschränkungen
Leitungstrassen
Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den
westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle , verläuft ein Regenwasserkanal (DN
400B). Für den Neubau des Konzerthauses auf dem kleinen Parkplatz ist die Umverlegung
des Kanals erforderlich.
Über den östlichen Parkplatz der Meistersingerhalle und weiter am östlichen Rand des Luit-
poldhains (Fl. Nr. 280/4 und 330) verläuft ein Zuleitungskanal zum Fischbach DN 1000 (Tief-
lage ca. 2 m). In ca. 30 m Abstand zu diesem Kanal nach Osten befindet sich ein Mischwas-
serkanal Ei 700/1050 (Tieflage ca. 5 m). Beide Kanäle sind zu erhalten. Die Entwässerungs-
kanäle des Parkplatzes östlich der Meistersingerhalle sind Privatkanäle der Stadt Nürnberg.
Östlich der Meistersingerhalle befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung. Die Vertei-
lerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee / Weddigenstraße.
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Die Wasserversorgung der Meistersingerhalle erfolgt von der Schultheißallee über den östli-
chen Parkplatz. Die Leitung verläuft weiter nach Südosten über den Luitpoldhain.
Eine Gasleitung befindet sich in der Schultheißallee. Die Meistersingerhalle und das Hotel
sind über den westlichen Parkplatz daran angeschlossen. Eine Verlegung der Leitung ist
erforderlich.
Geh- und Fahrtrechte/ Dienstbarkeiten
Die Fl. -Nrn. 330 und 330/4 sind zugunsten des Hotelgrundstückes (Fl. -Nr. 330/83, Gem.
Gleißhammer) mit Grunddienstbarkeiten – Geh- und Fahrrecht – belastet, weil das Hotel-
grundstück derzeit nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Dienstbarkeiten
sind dabei eingeschränkt: Die Verkehrsflächen von der Schultheißallee auf Fl.-Nr. 330/4 dür-
fen ausschließlich als Zufahrt, die Verkehrsflächen zur Münchener Straße auf Fl. -Nr. 330
ausschließlich als Abfahrt genutzt werden.
Im Kaufvertrag über das Hotelgrundstück von 1997 ist g eregelt, dass die Stadt Nürnberg
berechtigt ist, bei Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung im Bereich der Münchener
Straße und der Schultheißallee die Zu-/Abfahrt zum Hotelgrundstück entsprechend der künf-
tigen Verkehrsführung neu zu regeln. Der jeweilige Grundstückseigentümer des berechtigten
Grundstückes ist verpflichtet, dann der erforderlichen Inhaltsänderung der Grunddienstbar-
keit zuzustimmen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine Verkehrsfläche be-
sonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich gewidmet werden
soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. Der geänderte Bebauungsplan schafft damit
die Voraussetzung für eine Änderung der Verkehrsführung auch im kaufvertraglichen Sinne.
Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche und wird hierüber
erschlossen. Die Geh- und Fahrrechte auf den Fl.-Nrn. 330 und 330/4 für die Zu- und Abfahrt
zum und vom Hotel sind für die Erschließung des Hotels nicht mehr erforderlich. Ents pre-
chend der kaufvertraglichen Vereinbarung sind die betroffenen Grunddienstbarkeiten zu lö-
schen (erforderliche Inhaltsänderung).
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT
Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Kon-
zertsaal wurde von der Actori GmbH, München, ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses
diente zusammen mit der Studie von Bevenue als Grundlage für die Standortprüfung. Wei-
tere Untersuchungen ergaben, dass neben einer Konzertsaalnutzung auch zusätzliche Ta-
gungs- und Kongressflächen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Meistersingerhalle not-
wendig sind (siehe I.3.3.2.a). Der tatsächliche Raum- und Flächenbedarf für das neue Ge-
bäude wurde gemeinsam mit den Nutzern und externen Beratern ermittelt. Das Ergebnis
stellte die Basis für den zweistufigen Realisierungswettbewerb dar.
Der neue Saal im Konzerthaus wird künftig der Raum für Konzerte sein. Neben allen Forma-
ten der „Klassik“ finden dort Pop-, Rock-, und Showveranstaltungen aller Art statt. Die denk-
malgeschützte Meistersingerhalle (großer und kleiner Saal) dient nach Fertigstellung und In-
betriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der
Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg. Im Anschluss daran erfolgt eine Generals-
sanierung. Dabei liegt der Fokus auf einer Ertüchtigung, Modifizierung und (durch Nutzungs-
verlagerung) Erweiterung der Flächen für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongress-
zentrum für bis zu 1.000 Teilnehmende.
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I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR
Das neue Konzerthaus soll sich mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble verbinden.
Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchge-
hender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Konzertsälen
und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Der Sockel führt die Traufhöhe der MSH fort
und die großvolumigen Konzertsäle sind - ebenso wie bei der MSH - eingerückt.
Durch das Ausnutzen des Baufelds entsteht ein dreiseitig gefasster Platz, von dem aus alle
Gebäudeteile/ Nutzungen erschlossen werden. Dort vorhandene Bestandsbäume bekom-
men dadurch eine Fassung und bilden das prägende Element des Stadtplatzes.
Das Konzerthaus besteht aus drei Funktionsbereichen: Konzertsaal, Vorderhaus und Hinter-
haus. Der Konzertsaal bildet dabei das Herzstück des Hauses. Er ist als sog. „Schuhschach-
tel“ angelegt, dessen wesentliches Merkmal die Frontalausrichtung des Publikums auf di e
Bühne darstellt. Zentraler Grund für diese Gestaltung sind akustische Gesetzmäßigkeiten
zur Ausbreitung von Schall im Raum, denen mit dieser Gestaltung am besten entsprochen
werden kann.
Das Vorderhaus umfasst die öffentlichen Räume wie z.B. Foyerflächen, gastronomische An-
gebote, Garderoben- und Sanitärbereiche. Das Hinterhaus umfasst die für den Betrieb not-
wendigen nichtöffentlichen Räume inklusive Verwaltung, Aufenthaltsbereiche für Künstler
und veranstaltungstechnisches Personal, Lager- und Technikflächen, Werkstatt und Pforte.
Alle wesentlichen Funktionen des Vorderhauses werden im Erdgeschoß angeordnet, das
Hinterhaus orientiert sich im rückwärtigen Bereich zweigeschossig um einen weiteren Hof.
I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongress-
zentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze
sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen.
Die Nutzung als Kultur - und Kongresszentrum di eser Größenordnung erfordert eine sehr
gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in
den Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird.
Die Anlieferung für d as neue Konzert haus erfolgt über eine Zuf ahrt von der Münchener
Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlie-
ferung zur Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten
kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter
den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung)
Der ruhende Besucher-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH
untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee.
Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen
nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch
wenn man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentru m ge-
nutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stell-
platzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vor-
wiegend tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das
Konzerthaus zur Verfügung.
Mobilitätskonzept
Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten
der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad-
verkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskon-
zept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen mit ho-
hem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-
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Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Tak-
terhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenord-
nung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen.
I.4.4. GENDER UND DIVERSITY
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als ge-
sellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spe zifi-
schen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behan-
delt werden. Diversität oder Vielfalt sind Begriffe, die ursprünglich aus der Wirtschaft und
Soziologie stammen und für die Chancengleichheit der Menschen stehen. Un abhängig von
Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen gilt es,
die Unterschiedlichkeit von Menschen zu respektieren und zu fördern. Ziel ist es, Chancen-
gleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleich-
berechtigt durch Bevölkerungsgruppen genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe
an ihnen besteht.
Die städtebauliche und bauliche Konzeption für das Konzerthaus sieht eine besucherfreund-
liche, barrierefreie Lage der B aukörper, ihrer Zugänge und Stellplätze vor. Die Anlieferung
soll separiert von Besucherverkehren geführt werden. Sämtliche Zugänge werden barriere-
frei ausgebildet, Gebäude und Freianlagen ausgeleuchtet, Wegebeziehungen werden offen
und frei von Angsträumen gestaltet.
Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen der weiterführenden Genehmigungs - und
Ausführungsplanung. Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die
bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen.
I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG
VERSORGUNG
Die Versorgung der neuen Konzerthalle mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser ist, ausge-
hend von den vorhandenen Versorgungsnetzen, sichergestellt. Details der Ver- und Entsor-
gung der Konzerthalle werden im Rahmen der Hochbauplanung in Absprache mit den jeweils
zuständigen Behörden und Stellen geregelt. Im Einzelnen sind folgende technischen Infra-
struktureinrichtungen vorhanden:
Wasser
Die Wasserversorgung der MSH erfolgt von Osten, die Zuleitung verläuft über den Parkplatz.
Weitere Wasserleitungen verlaufen im Südwesten der MSH und ab Höhe MSH in der Schult-
heißallee.
Fernwärme
Die Versorgung der MSH erfolgt derzeit von der Ostseite über eine Leitung am Westrand des
Parkplatzes; die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee/ Weddigenstraße.
Gas
Die Versorgung der MSH erfolgt von Westen, die Leitung quert den dortigen Parkplatz, eine
Verlegung der Leitung ist erforderlich. Die nächstliegende Gasleitung verläuft in der Sch ult-
heißallee.
Elektrizität
Im Bereich der Parkplätze westlich und östlich der MSH sind Leitungen für die Parkplatzbe-
leuchtung verlegt. Die Versorgung der MSH erfolgt vorrangig von Südwesten aus der Mün-
chener Straße, teils auch von Südosten mit etwas Abstand um den Parkplatz.
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob zur Versorgung mit Elektrizität auf dem Grundstück
eine Trafostation erforderlich ist.
146
20/44
ENTWÄSSERUNG
Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den
westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN
400B – siehe I.3.3.3). Eine Überbauung der Anlagen der Stadtentwässerung ist nicht zuläs-
sig, es ist daher vorgesehen, den Kanal bereits in der Bayernstraße umzuschließen und das
durch den Luitpoldhain laufende Kanalstück stillzulegen.
Schmutzwasser
Die Ableitung des Schmutzwassers in die vorhandenen Kanäle ist gewährleistet.
Oberflächenentwässerung
Anfallendes Niederschlagswasser ist entsprechend dem Versickerungs - und Ableitungsge-
bot gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Dazu
wurde durch das Ingenieurbüro Emch + Berger ein Entwässerungskonzept erstellt, das eine
örtliche Versickerung über ein Rigolensystem (Rohr-Kies- Rigolen) vorsieht.
Die zu entwässernden Flächen umfassen, neben dem Neubau des Konzerthauses selbst,
auch dessen Umfeld entlang der Schultheißallee und der bestehenden Meistersingerh alle
sowie der Münchener Straße bis zum Anschlussgrundstück des Parkhotels. Zum erweiterten
Planungsbereich gehören darüber hinaus die beiden Flanken der Meistersingerhalle östlich
zum Parkplatz und südlich zum Luitpoldhain. Die Oberflächenentwässerung beinhaltet neben
den genannten Freiflächen die Dachflächen sowie die Fassadenentwässerung.
Das anfallende Wasser der Dachflächen wird über Dachabläufe (Dachdurchdringungen) in
innenliegende Fallrohre geleitet und in geeigneter Höhe unterhalb der Erdgeschoßebene
umgelenkt und den Rigolen zugeführt. Die Dachfläche wird als Flachdach ausgeführt mit
einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) ausgestattet.
In den Freiflächen sind die Oberflächengefälle grundsätzlich vom Gebäude weggeführt. In
geeigneter Anordnung werden Linien- und Punktentwässerungen zur Aufnahme des Ober-
flächenwassers angeordnet und ebenfalls an die jeweilige Rigole des Bereichs angeschlos-
sen. Teilflächen der befestigten Flächen können und sollen bei geeigneter Gefälleausbildung
auch direkt in benachbarte Grünflächen, vor allem mit Baumstandorten entwässern. Hierzu
werden geeignete Anschlüsse planerisch ausgeformt (z.B. Bodenanschluss mit g eringem
Höhenversatz in die Pflanzfläche, Modellierung Geländeanschluss). Im Bereich der unver-
siegelten Freiflächen werden die Anforderungen der Bodenschutzgesetze für den Wirkungs-
pfad Boden-Mensch berücksichtigt.
Die Verkehrsflächen für Anlieferung, Bus- und Pkw-Stellflächen und der Hotelvorfahrt südlich
des Konzerthaus Neubaus können als gering belastete Verkehrsfläche ebenfalls direkt an
die Rigole angeschlossen werden.
I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept
Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte
öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün
stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraum-
konzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt handelt es sich um ein Stadtgebiet mit
hoher Bevölkerungs- und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und
Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs - und Freizeit-
nutzungen ableitet.
Die Umgestaltung des Luitpoldhains nach dem II. Weltkrieg zum Landschaftspark sollte die-
sem Areal nach den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Nutzung
147
21/44
als Parteitagsarena wieder einer friedlichen Nutzung durch die Bevölkerung zuführen. Durch
den Bau der Meistersingerhalle im Norden sollte auch eine Aufwertung als Kulturstandort
erfolgen (FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993).
Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten
zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt
für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein
Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen
Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier
jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Öst-
lich der Straße „An der Ehrenhalle“ befindet sich in den dortigen Grünflächen auch eine Hun-
defreilaufzone. Nach dem Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt.
Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird gerade im Westen von weiteren Grünflächen und
Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqua-
lität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Frei-
raumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains.
Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht
auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert
die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meister-
singerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Halte-
stellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird
der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene
alte und raumprägende Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten. Diese Fläche
soll zukünftig einen repräsentativen Charakter erhalten. Hierzu wird die bisherige Rasenflä-
che überwiegend durch eine Bepflanzung aus Gräsern und Stauden ersetzt. Durch die
Baumerhaltung bleiben gleichzeitig Schattenplätze erhalten, was im Hinblick auf Auswirkun-
gen zukünftig zu erwartender Klimaveränderungen von großer Bedeutung ist. Unterstützt
werden diese Maßnahmen durch Pflanzungen weiterer Bäume klimaangepasster Arten.
Im Sockelbereich des Konzerthauses sind zwei Patios (kleine Innenhöfe) vorgeseh en, die
begrünt werden. Während einer der beiden Innenhöfe (Foyerhof) unbegehbar bleiben soll
und lediglich ästhetische Funktionen hat, übernimmt der andere Innenhof (Intendanzhof) ne-
ben der Begrünung auch die Funktion als Aufenthaltsraum für Musiker und Beschäftigte des
Konzerthauses. Neben diesen begrünten Innenhöfen sollen auch die Dächer extensiv be-
grünt werden. Auf dem Saalkubus ist zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Wei-
tere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des archi tektonischen
Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen.
Der Verbindungsbau zwischen bestehender Meistersingerhalle und Hotel kann bei einer
Neuerrichtung des Hotels zukünftig entfallen. Dadurch ergäbe sich eine neue, direkte Ver-
bindung zwischen dem Konzerthaus im Nordwesten und dem Luitpoldhain südlich der Meis-
tersingerhalle. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der
Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und
Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche mit ggf. (bei Neuerrich-
tung des Hotels) direktem Zugang zum Luitpoldhain.
I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen
Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldh ains, aber
auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil
an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen
des Klimaschutzes (z.B. für das Lo kalklima aufgrund der Kühlung dur ch Verdunstung) und
der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten - und Biotopschutzes von großer Bedeutung
und in hohem Maße erhaltungswürdig. Aufgrund äußerer Einflüsse (teils Versiegelung bis an
die Stammfüße, extreme Witterungsperioden mit heißen und sehr trockenen Phasen in den
148
22/44
letzten Jahren) haben viele der Bäume allerdings eine geminderte Vitalität. Bei manchen
Bäumen ist kurz- bis mittelfristig eine Abgängigkeit zu befürchten.
Am Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle werden teils
schon versiegelte Bereiche des Kleinen Parkplatzes überbaut, teils aber auch Bereiche der
Grünflächen mit altem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht mög-
lich. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meis-
tersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden
Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wä-
ren.
Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie
die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in
Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen. Baumbestand im Eingriffsbereich, der
erhalten werden kann, wurde daher unabhängig von seiner Vitalität aus Gründen des
Baum-, aber auch Artenschutzes, zum Erhalt festgesetzt. Mit den beiden als Naturdenkmal
gesicherten Eichen, wurden im Geltungsbereich insgesamt 71 Bäume zum Erhalt festgesetzt
(66 im Bereich des geplanten Konzerthauses , 5 innerhalb des WA an der Schultheißallee).
Auch wenn Bäume darunter sind, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben oder
noch sehr jung sind, so wird durch diese Festsetzung ge währleistet, dass nach einem Ab-
gang an Ort und Stelle wieder ein Baum n achgepflanzt wird. Damit können die mit dem
Baumbestand verbundenen günstigen Funktionen (u.a. Luftreinhaltung, Klimaausgleich,
Schattenspender) dauerhaft gewährleistet werden und das Freiraumkonzept bleibt erhalten.
Am Nordostrand des Großen Parkplatzes wurde außerdem Baumbestand auch flächig gesi-
chert.
Für die Erhaltung der Bäume sind aufgrund der anstehenden Bauarbeiten und auch neuer
Flächenversiegelung sowie der Anlage von Versickerungsanlagen Maßnahmen zu deren
Schutz erforderlich. Dies betrifft nicht nur den Schutz während der Bauzeiten, sondern auch
dauerhaften Schutz durch Einplanung von Wurzelbrücken oder ein Schutz vor Über - oder
Anfahren.
Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt werden,
davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm. Dem wird zum einen durch 39
Neupflanzungen an Ort und Stelle im Rahmen der Neuanlage der Freiflächen um das Kon-
zerthaus begegnet, zum anderen durch die Festsetzung von weiteren 26 zu pflanzenden
Bäumen im Luitpoldhain. Diese Nachpflanzungen folgen auf Grundlage eines im Vorfeld fest-
gelegten gestalterischen Gesamtkonzepts, das für den Luitpoldhain definiert wurde. Im Rah-
men dieses Parkpflegewerks wurden für die historische, denkmalgeschützte Parkanlage, die
zu den größten und bedeutendsten Parkanlagen in der mit Grünflächen stark unterversorgten
Südstadt gehört, Gestaltungsprämissen entwickelt, die die Belange der Denkmalpflege mit
den aktuellen Nutzungsansprüchen vereint. Das Parkpflegewerk wurde 2013 verabschiedet
und ist damit bindend. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume ist begrenzt, um die Raum-
wirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus werden entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den
Grünflächen westlich davon 5 weitere Laubbäume gepflanzt. Somit können zumindest 2/3
der Bäume ersetzt werden, die für den Bau des Konzerthauses weichen müssen. Eine hö-
here Anzahl zu pflanzender Bäume ist im Luitpoldhain nicht realisierbar, da die Bäume auch
ausreichend Platz für eine Entwick lung benötigen und nicht nur waldartige Bestände den
Park prägen sollen. Gerade die offenen Wiesenflächen sind wichtige freiraumplanerische
Elemente, die dadurch auch vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben.
149
23/44
Abbildung 2: Vorgesehene Standorte für die Ausgleichspflanzung von 31 Bäum en (grüne Punkte) im
Geltungsbereich, die nur textlich festgesetzt wurden, sowie der beiden innerh alb des Geltungsbe-
reichs zu ver pflanzenden Bäume (rote Punkte) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwal-
tung 2019)
Ferner wurden Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleit-
grün in den Verkehrsflächen als solches gesichert. Wie schon oben erwähnt, zeichnet sich
das Straßenbegleitgrün hier ebenfalls durch alten Baumbestand aus.
I.4.6.3. Gebot der Vermeidung; Verminderung
Über die mögliche Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz ist nach den Vorschriften des § 1a
BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund stehen zunächst die Vermeidung und die Minderung
von Konflikten. In der verbindlichen Bauleitplanung wurden i m Falle einer Überplanung von
erhaltenswerten Grünstrukturen die Gründe zur Unausweichlichkeit der Überplanung zur Re-
alisierung des Vorhabens ausführlich dargelegt.
Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Park-
platzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon
versiegelt sind. Die getroffenen Festsetzungen zum Baum - und Gehölzerhalt stellen hier
wichtige Vermeidungsmaßnahmen dar, da es trotzdem zu einem Verlust wertvollen Bau m-
bestandes kommt, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden
können. Die anderen Standortalternativen um die Meistersingerhalle sind aber aus verschie-
denen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hier zu
I.3.3.2.b). Für weitere Ausführungen zu den Planungsalternativen wird auf den Umweltbericht
verwiesen, ebenso hinsichtlich der ergriffenen Vermeidungsmaßnahmen.
150
24/44
I.4.6.4. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Für die erfolgenden Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a BauGB erforderlich.
Hierzu erfolgte im Umweltbericht eine Bilanzierung des Eingriffs, der sich in diesem Fall auf
den Bereich des geplanten Konzerthauses und die umgebenden Flächen beschränkte. Zur
Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ausgleich in
Form von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt.
Der Eingriff wird daher quantitativ durch folgende, weitere Maßnahmen auf externen Flächen
aus dem städtischen Ökokonto gedeckt (weitere Ausführungen hierzu siehe Umweltbericht):
Anlage einer Ackerbrache / Ruderalflur auf einer städtischen Fläche (kommunales
Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 847 auf 2.390 m²
Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes auf städtischen
Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst.
Nr. 870 und 883 auf insg. 2.840 m²
Anlage einer Feuchtwiese auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der
Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 6.608 m²
Aufwertung eines teilweise degradierten Auwaldes auf einer städtischen Fläche
(kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 884 auf 487 m²
Mit den Maßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung um insg. 3.157 Wertpunkte
möglich, mit der der im Umweltbericht ermittelte naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich
für die Eingriffe von 3.157 Wertpunkten vollständig erbracht werden kann.
Der quantitative Ausgleich ist damit erbracht. Funktional geht durch die Planänderung alter
Baumbestand verloren, der auch durch Neupflanzungen aufgrund der langen Entwicklungs-
zeiten zunächst nur bedingt ausgeglichen werden kann. Im Rahmen der Freiflächenplanung
ist auch die Neupflanzung von Bäumen im Umfeld des geplanten Vorhabens vorgesehen. 39
davon wurden im Bebauungsplan auch verbindlich festgesetzt. Weitere 31 Bäume sollen im
Luitpoldhain und in den Grünflächen entlang der Münchener Straße gepflanzt werden. Dem
stehen erforderliche Fällungen von 84 Bäumen entgegen. Die BaumschutzVO der Stadt
Nürnberg umfasst lediglich den Baumbestand „innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“. Das Vorhabengrundstück für de n Neubau des Konzerthauses liegt zwar im Gel-
tungsbereich des qualifizierten B-Planes Nr. 4160 und somit im beplanten Bereich nach § 30
Abs. 1 BauGB, für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und Bay-
ernstraße ist aber von einer planun gsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von
einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich
keine Anwendung.
Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung
des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre:
zu fällende Bäume
nach Stammumfang
Anzahl theoretisch erforderliche Ersatz-
pflanzung nach BaumschutzVO
0 cm - 79 cm 18 0
80 cm - 150 cm 22 22
> 150 cm - 250 cm 33 66
> 250 cm 11 33
Summe: 84 121
Der theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzung von 121 Bäumen stehen somit nur 70 reali-
sierbare Neupflanzungen im Geltungsbereich gegenüber. Wie schon oben ausgeführt, kön-
nen aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain, das im Parkpflege-
werk niedergelegt ist, keine weiteren Pflanzungen hier stattfinden.
151
25/44
Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktio-
nalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflich-
tet sich die Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (süd-
licher Teil), vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen.
I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ
I.4.7.1. Lufthygiene
Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau verändert die Emissionssituation
im Plangebiet bzw. im unmittelbaren Umfeld nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die
Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungs-
stätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein.
In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth –
Erlangen für das Stadtgebiet Nürnberg der Regierung von Mittelfranken vom September
2017 sind Maßnahmen formuliert, wie entsprechend der Anforderungen der Luftqualitätsrah-
menrichtlinie der Europäischen Union und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konstruk-
tiv weitere Maßnahmen entwickelt werden können, die geeignet sind, zu einer Senkung der
Luftschadstoffbelastung beizutragen.
Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein Mobilitätskonzept (I.4.3) Maßnah-
men erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch Individualverkehr bei-
tragen werden. Untersuchungen des Landesamts für Umwelt machen jedoch sehr deutlich,
dass Maßnahmen an der Quelle unvermeidbar sind. Durch Schaffung der rechtlichen Rah-
menbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Auto-
mobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle sollte es insgesamt möglich
sein die lokale Belastung durch Luftschadstoffe deutlich herabzusetzen.
I.4.7.2. Erschütterungsschutz
Als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs wurde eine Grobprognose zum Schwin-
gungs- und Erschütterungsschutz durch das Ingenieurbüro für Bauphysik (August 2017, IfB
Sorge, Nürnberg) erstellt. In dem Gutachten wurde für den Erschütterungsschutz die vorhan-
dene Vorbelastung im Baugrund durch den oberirdischen Schienenverkehr der VAG AG so-
wie durch den Schwerlastverkehr auf den angrenzenden Straßen messtechnisch ermittelt.
Auf Grundlage der Messergebnisse wurden die im möglichen Baufeld (zum Zeitpunkt der
Auslobung) zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen prognostiziert. Des Weiteren wurde
der zu erwartende sekundäre Luftschalleintrag für den Konzertsaal berechnet. Die Ergeb-
nisse fließen in die Objektplanung ein.
I.4.7.3. Lärmimmissionsschutz
I.4.7.3.a. Ziele und Umgang mit Schallimmissionen
Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf
den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung
oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen anderer-
seits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Be-
stand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichun-
gen von den Orie ntierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen
können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der
Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur.
In der nachfolgenden Tabelle werden die in der jeweil igen Gebietskategorie möglichen und
je nach Lärmart einschlägigen Orientierungswerte aufgeführt. Diese basieren auf der DIN
18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur
152
26/44
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Te il 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“ vom Mai 1987.
Lärmwerte in Abhängigkeit von Lärmart und Gebietskategorie:
Verkehrslärm Gewerbelärm
tags
06:00 – 22:00
nachts
22:00 – 06:00
tags
06:00 – 22:00
nachts
22:00 – 06:00
OW / IGW OW / IGW OW / IRW OW / IRW
Mischgebiet 60 / 64 50 / 54 60 / 60 45 / 45
Allgemeines
Wohngebiet 55 / 59 45 / 49 55 / 55 40 / 40
OW – Orientierungswert gemäß DIN 18005, Beiblatt 1
IGW – Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV
IRW – Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm (Gewerbelärm)
I.4.7.3.b. Vorliegende schalltechnische Untersuchungen - Chronologie
Zur Beurteilung der zu erwartenden schallimmissionstechnischen Auswirkungen des Vorha-
bens auf die Umgebung wurden bereits für die Standortuntersuchung im gesamten Stadtge-
biet durch bgsm durch das Büro Müller -BBM Untersuchungen zum Schallimmissions - und
Erschütterungsschutz durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Bericht zur Standortuntersu-
chung (bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzert-
halle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, 2015) eingeflossen:
Zur Bewertung der einzelnen Standorte für das neue Konzerthaus im Stadtgebiet wurde eine
Vielzahl von Beurteilungskriterien herangezogen. U.a. wurden die unterschiedlichen Stand-
orte auf ihre Eignung hinsichtlich Einfügen ins städtebauliche Umfeld, Planungsrecht, Denk-
malschutz, Eigentumsverhältnisse, Naturschutzrechtliche Erfordernisse, verkehrliche Er-
schließung, Altlasten, Grundwasser und Baugrund, Gebäude technik und Sparten, Entwick-
lungsimpuls für die Umgebung geprüft.
Hinsichtlich Immissionsschutz waren neben der bestehenden Geräuschvorbelastung und
möglichen Quellen von Erschütterungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft ein
wichtiges Beurteilungskriterium. Der Standort Meistersingerhalle war in Bezug auf den letzt-
genannten Aspekt – als konfliktreich gesehen worden, da sich in der Nachbarschaft schutz-
bedürftige Nutzungen befinden. Jedoch wurde relativiert, dass dies wesentlich abhängig ist
von Anordnung und Ausführung der Geräuschquellen des Vorhabens, insbesondere der An-
liefer- und Parkmöglichkeiten.
Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten zeigte sich, dass auch an jenen zum
Teil mit erheblichen Lärmkonflikten zu rechnen wäre. Von den im Eigentum der Stadt befind-
lichen und damit realistisch und kurzfristig verfügbaren Standorten war keiner im Hinblick auf
die Auswirkungen auf die Nachbarschaft als weniger konfliktreich oder konfliktarm einzustu-
fen.
Im Juni 2015 wurde ebenfalls durch Müller BBM eine ergänzende schalltechnische Varian-
tenbetrachtung für den Standort Meistersingerhalle durchgeführt. Bei diesem Gutachten wur-
den noch 4 mögliche Varianten untersucht, wobei diese im Wesentlichen verschiedene Par-
kierungsmöglichkeiten (Parkhaus, Tiefgarage, Kombinationen mit oberirdischen Stellplätzen)
bei einer Situierung des Konzerthauses auf dem großen Parkplatz zum Gegenstand hatten.
In den weiteren konzeptionellen Überlegungen wurde von diesen Varianten mit ihren Parkie-
rungsmöglichkeiten Abstand genommen, weshalb die Ergebnisse des Gutachtens im Weite-
ren nicht mehr herangezogen wurden. Neben wirtschaftlichen Gründen waren im Hinblick
153
27/44
auf Parkhäuser v.a. städtebauliche Aspekte ausschlaggebend, da Parkhäuser das Orts- und
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden.
In Vorbereitung des Wettbewerbes wurden schließlich 3 mögliche Baufelder (Ost, West, Süd,
siehe I.3.3.2.b) an der Meistersingerhalle untersucht, wobei lediglich beim Standort Ost noch
eine Tiefgarage als erforderlich erachtet wurde. Betrachtet man die 2 nicht favorisierten
Standorte (Ost und Süd), so stellt man fest, dass bei allen untersuchten Standorten die Rah-
menbedingungen sowohl fü r Verkehrslärm als auch für Gewerbelärm im Wesentlichen
gleichbleiben:
Standort Ost – großer Parkplatz:
das Konzerthaus würde zwar von der Wohnbebauung westlich der Münchener Straße
abrücken, dafür jedoch an die Wohnbebauung an der Schultheißallee heranrücken.
Die Notwendigkeit einer Tiefgarage mit Zufahrt über die Schultheißallee führt dazu,
dass die Verkehrslärmerhöhung für die Umgebung im Vergleich zum Standort West
gleichbliebe. Der kleine Parkplatz im Westen bliebe bestehen und würde weiterhin
Emissionen in Richtung Münchener Straße erzeugen.
Standort Süd: hier ähneln die Einwirkbereiche des Lärms denen des Standorts West,
der große Parkplatz im Osten bliebe mit seinen Auswirkungen ebenso wie der kleine
Parkplatz im Westen bestehen.
Nach Standortentscheidung und Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wurden a uf Basis
der genauen Gebäudeform und Situierung weitere Gutachten durch das Ingenieurbüro für
Bauphysik Sorge erstellt. Zu betrachten waren zum einen die Lärmemissionen, die durch den
Betrieb von Konzerthaus Meistersingerhalle und Hotel auf die Umgebung wirken (Anlagen -
bzw. Gewerbelärm) und die Ermittlung von zulässigen Emissionskontingenten für Anlagen-
geräusche.
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anla gengeräusche gemäß DIN
45691 vom 05.08.2019
In einem weiteren Gutachten wurde die Verkehrslärmsituation untersucht, die entsteht, wenn
mit dem geplanten Betrieb der neuen Konzerthalle zusätzliche Fahrverkehre im öffentlichen
Straßenraum entstehen (Verkehrslärm).
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
26.08.2019
Für die Beurteilung der gesamten schallimmissionsschutztechnischen Situa tion wurden die
Umgebung betreffend Einstufungen vorgenommen.
Zunächst ist festzustellen, dass das Umfeld des geplanten Konzerthauses aus einer sehr
heterogenen Nutzungsstruktur besteht, nur in einem Teilbereich zwischen Schultheißallee
und Dutzendteichstraße liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Nr. 3767) vor, der die Art der
Nutzung regelt.
Westlich wird das Baufeld, mit seinen umgebenden Nutzungen Meistersingerhalle und Kon-
gresshotel, von der Münchener Straße begrenzt. Hier befindet sich, separat e rschlossen
durch die Parsifalstraße, überwiegend gründerzeitliche Wohnbebauung, die aufgrund ihrer
Homogenität den Schutzcharakter eines Allgemeinen Wohngebiets besitzt.
154
28/44
Nördlich und nordöstlich der das Baufeld mit Meistersingerhalle umgrenzenden Schult-
heißallee befinden sich Bildungseinrichtungen (Gymnasien, Erziehungswissenschaftliche
Fakultät)), die Bundesagentur für Arbeit (Bundesbehörde), Sportflächen und ebenfalls Wohn-
nutzungen:
Abbildung 3: Nutzungsstrukturen Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Dieses Teilgebiet wurde aufgrund seiner Größe, dem geringen Anteil an Wohnnutzung in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und der insgesamt inhomogenen Struktur als
Großgemengenlage eingestuft. Lärmtechnisch wird ein Schutzstatus dem eines Mischge-
biets entsprechend als angemessen angesehen.
Im Süden befindet sich der Luitpoldhain, eine öffentliche Grünfläche.
I.4.7.3.c. Konzeptionelle Überlegungen - Aktiver Lärmschutz
Aufgrund des Grundstückszuschnitts und der beengten Lage des Baufeldes West ist es nicht
möglich, zu den Seiten, an denen schutzbedürftige Nutzungen liegen, einen ausreichenden
Abstand einzuhalten. Die Möglichkeiten zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschir-
mung von Verkehrslärm sind begrenzt. So wären Lärmschutzwände (LSW)– sollen Sie einen
nennenswerten Effekt erzielen – sehr hoch auszubilden und daher aus städtebaulichen
Gründen nicht zu verwirklichen. Darüber hinaus wären für die vierspurige Münchener Straße
aufgrund ihrer Breite eine Anordnung von mindeste ns 2 LSW `s unmittelbar an der Schall-
quelle (je Richtungsfahrbahn) erforderlich. F ür geschlossene Wälle fehlen die notwendigen
Flächen, bzw. würden diese zu erheblichen Eingriffen in Baumbestand führen (zwischen
Münchener Straße und Parsifalstraße). Die angeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wä-
ren zudem im gegebenen Umfeld städtebauliche Fremdkörper, die die Einbindung in das
Stadtgefüge massiv behindern würden und dem Denkmalschutz entgegenstehen würden.
155
29/44
Maßnahmen, die beim vorliegenden Plankonzept umges etzt werden, sind Einhausung von
Anlieferungsbereichen, sowie die Minimierung von Besucherverkehren durch ein Mobilitäts-
konzept.
I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen zum vorliegen-
den Planungskonzept
Da sowohl für das Gebäu de der Meistersingerhalle als auch mit dem Bau des neuen Kon-
zerthauses sehr hohe Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle
zu stellen sind, wurde die Schallübertragung von innen nach außen im Weiteren vernachläs-
sigt. Aus dem gleichen Gru nd wurden die auf das geplante Konzerthaus von außen ein-
wirkenden Geräusche zur Feststellung der Wahrung der gesunden Arbeitsverhältnisse im
Inneren des Gebäudes nicht weiter untersucht. Lediglich für den Hotelstandort (Bestand und
ggf. Neubau) waren die E inwirkungen auf das Gebäude zu untersuchen und Maßnahmen
zum Schutz vor Außenlärm vorzuschlagen.
Um die Auswirkungen der Planung für vorhandene schutzbedürftige Nutzungen außerhalb
des Plangebietes zu ermitteln, wurden in den schallimmissionstechnischen Untersuchungen
des Büros für Bauphysik Wolfgang Sorge - getrennt nach den beiden Lärmarten - jeweils die
derzeitige Situation an allen benachbarten Wohngebäuden sowie die künftige Situation un-
tersucht.
Anlagenlärm
(Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Bebauungsplan Nr. 4160, Schal-
limmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm, Planungsstand: 07.11. 2018, Nr. 13713.4)
Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutz-
technischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen die Pkw-Fahrver-
kehre von und zu den Pkw-Stellplätzen am großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle,
die An- und Abfahrt von Lkw an der Ladezone der Meistersingerhalle bzw. des neuen Kon-
zerthauses. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzert-
haus vollständig in das Gebäude des Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über
Zufahrt an der Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen jetzt und zu-
künftig an der Ostseite des Gebäudes, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Schultheißallee.
Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher am
nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksich-
tigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Gebäude Ramada-Parkhotel Nürn-
berg und Meistersingerhalle (gemäß den Ergebnissen der Bestandsmessungen).
Es wurde die schallimmissionsschutztechnische Situation auf der Grundlage der anzuwen-
denden Regelwerke für alle relevanten Schallquellen für folgende Szenarien untersucht und
beurteilt:
Situation A: Ist-Zustand, das heißt Nutzung der Meistersingerhalle
Situation B: Neu bau Konzerthaus und Nutzung der Meistersingerhalle als Opern-
hausinterim
Situation C: Nutzung des Konzerthauses und Umbau der Meistersingerhalle als Kon-
gresszentrum
Situation D: Betrachtung des Ausnahmefalles „Extrem“ für seltene Veranstaltungen
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Beurteilungszeitraum tags sowohl derzeit
als auch zukünftig zu erwarten ist, dass die schallimmissionsschutztechnischen Anforderun-
gen erfüllt bzw. noch deutlich unterschritten sind.
Im Beurteilungszeitraum nachts ist ebenfalls davon auszugehen, dass mit Ausnahme einzel-
ner Immissionsorte an der Schultheißallee, die schallimmissionsschutztechnischen Anforde-
rungen erfüllt sind. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich einiger Wohngebäude gege nüber
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dem großen Parkplatz der Meistersingerhalle können derzeit und auch in der Übergangssi-
tuation (Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim) Überschreitungen um bis zu
3 dB auftreten. Zukünftig ist jedoch auch hier zu erwarten, dass bei Fertigstellung des neuen
Konzerthauses und der neuen Kongresshalle die schallimmissionsschutztechnischen Anfor-
derungen eingehalten werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Endzustand Be-
trieb von Konzerthaus und Kongresszentrum sich die Nutzung des groß en Parkplatzes vo-
raussichtlich auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nut-
zungsspitzen ausbleiben.
Verkehrslärm:
(Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
26.08.2019)
Es wurde untersucht, ob im Umfeld des Vorhabens ei ne Änderung der Verkehrsgeräu sch-
immissionen zu erwarten ist, insbesondere wurde auch betrachtet, ob Lärmsanierungswerte
von tags/nachts LIGW = 70/60dB(A) erreicht oder überschritten werden.
Neben der DIN 18005, die für Allgemeine Wohngebiete (hier: Wohngebäude westlich der
Münchener Straße bzw. Parsifalstraße) tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und
nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm), für Parkanlagen Werte von 55 dB(A) tags und nachts
sowie für Mischgebiete (hier: Hotel, Gebiet nordöstlich der Schultheißallee, zur Einstufung
siehe: I.4.7.3.b) tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) vorgibt, ist auch die Verkehrslärm -
Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau und die wesent-
liche Änderung von Straßen und Schienenwegen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest,
die von den Orientierungswerten der DIN 18005 abweichen . Für allgemeine Wohngebiete
(WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A)
nachts, in Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Auch wenn vorliegend
die 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielt sie für die städte-
bauliche Planung eine Rolle, da hier Schwellenwerte definiert werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2
der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den bau-
lichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Ände-
rung) auch Anwendung. In der Rechtsprechung wird in der Regel davon ausgegangen, dass
bei Erreichen dieser Werte eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden
kann.
Bei der Berechnung des Verkehrslärms wurde n für die vorhandenen Nutzungen die Unter-
schiede zwischen den Situationen Prognosenullfall – zukünftige Situation ohne Realisierung
der durch die Bebauungsplanänderung ermöglichten Planung und Prognoseplanfall – zu-
künftige Situation nach Realisierung der du rch den Bebauungsplan ermöglichten Planung -
ermittelt. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung wurde dabei auf das Prognosejahr 2035
abgestellt. Zusätzlich zur Zunahme des Verkehrs durch Besucher des Konzerthauses wurde
außerdem die Schallreflexion durch den Neubau de s Konzerthauses bei der Berechnung
berücksichtigt.
Prognose Nullfall
Bei Betrachtung des Prognose-Nullfalls für das Prognosejahr 2035 ist festzustellen, dass im
Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baader-
straße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke
Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten ein-
gehalten würden. Es würden hier Pegelwerte zwischen 70,2 dB(A) ( Bayernstraße/Ecke
Schultheißallee) und 72,2 dB(A) (Hainstraße) auftreten.
Im Beurteilungszeitraum nachts würde der Schwellenwert von 60dB(A) im Bereich der Hain-
straße (bis zu 64,4 dB(A)) , Wodanstraße (bis zu 60,6 db(A)) , der südlichen Parsifalstraße
(bis zu 61,6 db(A)) · sowie der Franken- und Bayemstraße (mit bis zu 62,7 db(A)) überschrit-
ten bzw. ansonsten eingehalten.
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31/44
Prognose Planfall
Bei Betrachtung des Prognose-Planfalls (entspricht dem Endausbau, „Situation C“ beim An-
lagenlärm - Nutzung von Konzerthaus und umgebauter Meistersingerhalle als Kongresszent-
rum) für das Prognosejahr 2035 ergab die Untersuchung, dass im Tagzeitraum der Schwel-
lenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baa derstraße und Hallerhütten-
straße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschrit-
ten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten ist. Für diese Be-
reiche ist aber festzustellen, dass die Überschreitungen bereits im Prognosenullfall auftreten,
durch das Vorhaben kommt es hier zu keiner weiteren Pegelerhöhung (Pegelerhöhung ΔL =
0,0 dB). Dies gilt auch für den Bereich der Bayemstraße/Ecke Schultheißallee. Die Bereiche
mit Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 und 0,4 dB (z.B. Parsifalstraße, Platz der Opfer des
Faschismus) bleiben alle unter dem Schwellenwert für den Tagzeitraum von 70 dB(A).
Im Beurteilungszeitraum nachts wird der Schwellenwert 60dB(A) im Bereich der Hainstraße
(bis zu 64,4 dB(A) , Wodanstraße (bis zu 60,9 dB(A)) , der südlichen Parsifalstraße (bis zu
61,6 dB(A)) sowie der Franken- und Bayernstraße (bis zu 62,7 dB(A)) überschritten in allen
übrigen untersuchten Bereichen eingehalten. Es treten durch das Vorhaben keine Über-
schreitungen der Schwellenwerte an Gebäuden auf, an denen die Werte bisher eingehalten
wurden. Die im Einzel nen ermittelten Pegelerhöhungen liegen im Bereich von ΔL = 0,1 –
0,4dB.
Für einen Teilbereich der Wodanstraße und den südlichen Teil der Haistraße kann festge-
stellt werden, dass der Schwellenwert nachts von 60 dB(A) überschritten wird und durch das
Vorhaben Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 (südl. Hainstraße) und 0,2 dB (Wodanstraße)
auftreten können.
Ursächlich sind hier im Wesentlichen die Erhöhung der Verkehrsmengen sowie, an nahege-
legenen Immissionsorten, die Anteile einzelner Reflexionen vom zukünftigen Gebäude des
Konzerthauses. Maßnahmen zur Minderung der Reflexionen festzusetzen ist nicht vorgese-
hen, da das gestalterische Konzept des Konzerthauses mit der angestrebten Transparenz
nur mittels Glasfassaden zu errei chen ist und die Nachweisführung der Wirksamkeit von
schallabsorbierenden Fassaden schwierig ist. Dies gilt insbesondere in Bereichen von 0,1
bis 0,2 dB, da Pegelzunahmen von unter 1 dB in der Regel vom menschlichen Gehör nicht
wahrnehmbar sind und als geringfügig angesehen werden können.
Die Verkehrsplanung sieht in einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
der Münchener Straße von derzeit 70 auf 50 km/h Verbesserungsmöglichkeiten in der Ver-
kehrsabwicklung, die sich auch verbessernd auf den südlichen Teil der Parsifalstraße aus-
wirken wird. Die Pegelminderung beträgt hier ca. ΔL = 2dB.
I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG
Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines
dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen
wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstan-
dard wirtschaftlich darstellbar ist. Eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung wird kon-
zipiert, ebenso Dachbegrünungsflächen. Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenerge-
tisch mit dem Faktor „Null“ bewerteten Fernwärme gedeckt. Lösungen für Kühlbedarf, Lüf-
tung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen Energieeffizienzkriterien.
I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im Wesentli-
chen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich anschließenden
Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren
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Erhalt festgesetzt werden sollte. Lediglich im Südosten des Geltungsbereiches, an der Ecke
Münchener Straße/ Bayernstraße ist die dort in der Parkanlage festgesetzte Zweckbestim-
mung „Minigolfplatz“ weggefallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftig e
Parkgestaltung zu bereinigen. Weiterhin wurden im gesamten Planteil nach anderen gesetz-
lichen Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesrecht nachricht-
lich übernommen bzw. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbac h ver-
merkt. Die textlichen Festsetzungen wurden insgesamt den Planungszielen der Änderung
entsprechend ergänzt und geändert.
I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIE-
RUNG)
Das festgesetzte Sondergebiet (SO) – Kultur- und Kongresszentrum - wird nach Westen um
die Fläche des Konzerthauses und nach Osten um die vorhandene Parkplatzfläche ergänzt.
Die Einbeziehung der Parkplatzflächen in die Sondergebietsfläche ist einer zeitgemäßen
Festsetzungspraxis geschuldet, da die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche –
Parkplatz – nicht der tatsächlich ausgeübten Nutzung entspricht. Weiterhin ist die Erweite-
rung der SO-Fläche erforderlich, um auch der Parkplatzfläche entsprechend ihrer Nutzung
ein Emissionskontingent zuweisen zu können (s. nächsten Punkt).
Emissionskontingentierung
Zur planungsrechtlichen Absicherung zukünftiger bebauun gsplankonformer Nutzungen
wurde im Rahmen des Schallgutachtens (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bau-
physik, Nürnberg, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche ge-
mäß DIN 45691 vom 05.08.2019) unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der angrenzenden
Gebiete sowie der Vorbelastung eine Emissionskontingentierung gemäß DIN 45691/ 2006-
12 für das Plangebiet durchgeführt und Emissionskontingente festgesetzt.
Die DIN 45691 wurde eingeführt, um standardisierte Bedingungen für die Ermittlung und
Kontingentierung von Geräuschemissionen zu treffen. Der Bezug auf die DIN erspart es dem
Plangeber alle Randbedingungen dazu in der Satzung nieder zulegen und eine städtebauli-
che Satzung mit technischen Festlegungen zu überfrachten. Die DIN stellt darauf ab, dass
die Geräuschemissionen auf die Grundstücksfläche bezogen werden. Ähnlich wie bei einer
GRZ (Grundflächenzahl) oder GFZ (Geschossflächenzahl) bedeutet es nicht, dass jeder ein-
zelne Quadratmeter nur mit dem jeweiligen Maß bebaut werden darf, sondern die grundsätz-
lich auf den Quadratmeter bezogenen zulässigen Emissionen ergeben ein Emissionskontin-
gent, das sich auf das Baugrundstück bzw. auf eine Teilfläche bezieht.
Lärmkonflikte sind dann nicht zu erwarten, wenn an jedem Immissionsort der Planwert (LPl)
das heißt, die Summe aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben
und Anlagen im Plangebiet sowie der gewerblichen Vorbelastung durch Gewerbegeräusche
bestehender bzw. geplanter Betriebe (Lvor), den Gesamt -Immissionswert (LGl) nicht über-
schreitet.
Das geplante Sondergebiet wurde in drei Teilflächen (Tf) aufgeteilt, für die einzelne Emissi-
onskontingente bestimmt wurden. Die Tf wurden in der Planzeichnung festgesetzt, sie um-
fassen jeweils die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der Son-
dergebiete. Die Nr. 1.2 der Satzung setzt fest, dass Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zuläs-
sig sind, deren Geräusche die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente (LEK) nach
DIN 45691/2006-12 weder tags (06.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 06.00 h) über-
schreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der vorgenannten DIN, Abschnitt 5.
Mit der Emissionskonting entierung wird sichergestellt, dass der Betrieb der im Plangebiet
zulässigen Anlagen (Hotel sowie Konzerthaus mit Kongresszentrum) gewährleistet ist, ohne
dass an einem der im Einwirkungsbereich des Plangebiets untersuchten Immissionsorte der
Planwert (Richtwert) durch die energetische Summe (Gesamtbelastung) aus Immissionskon-
tingenten der 3 Teilflächen ( Zusatzbelastung) und Immissionen vor handener Nutzungen
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(Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung
Westen. Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert für allgemeine
Wohngebiete von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teil-
fläche 1 um insgesamt 1,6 dB überschritten, bleibt aber immer noch unter dem Immissions-
richtwert gemäß TA Lärm von 45 dB(A) für Mischgebiete.
Auch wenn in der Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 30.01.2018 – 2D 102/14) für
Sondergebiete (ebenso wie für Gewerbegebiete) eine anlagenbezo gene Zuwe isung von
Emissionskontingenten gefordert wird, wird in der Festsetzung „pro m² der jeweiligen Teilflä-
che“ kein Konflikt gesehen.
In der folgenden Tabelle, Spalte 4, sind die Gesamtschallleistungspegel für die jeweilige Teil-
fläche angegeben, wobei die jeweiligen flächenbezogenen Emissionskontingente (LEK) nach
der Formel
Lw = LEK + 10logFläche in dB(A)
berechnet werden:
Teilfläche Zeitraum Lek
dB(A)/m²
Lw
dB(A)
Teilfläche 1
4.803 m²
Tag 6-22 Uhr
58 95
Nacht 22-6 Uhr
ohne Zusatzkontingent
53 90
Nacht 22-6 Uhr
mit Zusatzkontingent
55 92
Teilfläche 2
31.039 m²
Tag 6-22 Uhr 55 100
Nacht 22-6 Uhr 52 97
Teilfläche 3
22.457 m²
Tag 6-22 Uhr 57 101
Nacht 22-6 Uhr 52 96
Im Rahmen von Baugenehmigungen würde mit dem Gesamtkontingent mittels o.g. Formel
wiederum nur die eigentlich relevante Größe nämlich der je Teilfläche zulässige Immissions-
anteil bestimmt. Die Tf 2 und 3 sind nur einem Betrieb (Anlage) zugeordnet, nämlich Kon-
zerthaus mit Kongresszentrum mit nur einem Betreiber, der Stadt Nürnberg. Die Tf 1 umfasst
mit dem Hotelgrundstück ebenfalls nur einen Betrieb/ Betreiber. Somit würde sich in diesem
Fall bei Festsetzung von Gesamtkontingenten nichts am Ergebnis ändern.
I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Das Maß der baulichen Nutzung wird nunmehr ausschließlich über die festgesetzte überbau-
bare Grundstücksfläche in Verbindung mit der Anzahl der Geschosse (im allgemeinen Wohn-
gebiet) bzw. in Verbindung mit der Traufhöhe (im SO) geregelt. Die Festsetzung einer Bau-
massenzahl ist für die Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung des SO – Kultur-und
Kongresszentrum nicht mehr erforderlich und kann daher entfallen.
I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Im Bereich des Kongresszentrums zwischen großem Parkplatz und dem Bestandsgebäude
(Meistersingerhalle) befindet sich ein B runnen der Trinkwassernotversorgung der Stadt
Nürnberg mit der Bezeichnung NB 102a, der für den Katastrophenfall vorgesehen ist. Dieser
muss immer zugänglich gehalten werden und darf nicht überbaut werden. Der Zugang zum
160
34/44
Brunnen muss frei bleiben, es dürfen keine Einfriedungen oder andere bauliche Maßnahmen
den Zugang zum Brunnen versperren.
I.5.4. BAUWEISE
Die Bauweise wird im Sondergebiet als abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO
festgesetzt. Das heißt, dass die Länge der Gebäude auch über 50 m betragen darf. Diese
Regelung ersetzt die Festsetzung der geschlossenen Bauweise.
I.5.5. NEBENANLAGEN
Die bestehenden Regelungen zu Nebenanlagen sind sinnvoll und bleiben bestehen, die Re-
gelungen zu Garagen werden nunmehr gesondert aufgeführt.
I.5.6. STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN
Da eine Zulässigkeit normaler (PKW-) Garagen im Bereich des SO nicht gewünscht ist, ist
die Differenzierung zwischen Stellplätzen und Tiefgaragen im Allgemeinen und Garagen im
allgemeinen Wohngebiet erforderlich.
I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER
Der Bebauungsplan regelt, dass unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung zu
bringen ist. Ein wichtiger Baustein des Entwässerungskonzeptes ist die festgesetzte exten-
sive Dachbegrünung. Damit wird der Abflussbeiwert deutlich reduziert, das Regenwasser
zurückgehalten und kann verdunsten.
Das Wasser von Dachflächen, das nicht verdunstet, so ll über ein Rigolensystem versickert
werden. Vorgesehen sind Rohr-Kies-Rigolen östlich und südlich des geplanten Konzerthau-
ses. Diese liegen größtenteils unter versiegelten Flächen und sind im Planteil hinweislich ,
d.h. nicht ortsgebunden, dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Detailplanung
der Entwässerung auf Vorhabenebene ausreichend Spielraum besteht, den vorhandenen
und zum Erhalt festgesetzten Baumbestand zu berücksichtigen.
I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG
Die größten Teile des Geltungsbereiches werden wieder als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Dem bisherigen Bebauungsplan und der aktuel-
len Nutzung entsprechend bleiben Teilbereiche auch mit der Zweckbestimmung Spielplat z
oder Parkplatz festgesetzt. Dies dient der konkreten Situierung bestimmter Nutzungen inner-
halb des Luitpoldhains. Die Zweckbestimmung "Minigolfplatz“ im Südwesten ist entfallen, um
nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige Parkgestaltung zu bereinigen.
Die beiden Grünflächen südlich und östlich des geplanten Konzerthauses werden dagegen
als private Grünflächen festgesetzt, da sie in erster Linie dem Konzerthaus und der Meister-
singerhalle funktional zugeordnet sind. Sie bleiben auch öffentlich zugänglich und erlebbar.
Erhaltenswerter Baumbestand
Die beiden bestehenden Naturdenkmale sowie weitere 69 Bäume werden zum Erhalt fest-
gesetzt. Die Festsetzung erfolgte i.d.R. nur innerhalb der Bauflächen und der privaten Grün-
flächen. Im Landschaftspark selbst ist die Erhaltung des Baumbestandes ein grundsätzliches
Ziel der Parkpflege und im Parkpflegewerk auch so fixiert. Eine Regelung über den Bebau-
ungsplan war hier nur im unmittelbaren Umfeld der Baugebiete erforderlich. Damit wird die
zwingende Berücksichtigung des Baumsch utzes auch bei Bau - sowie Sanierungsarbeiten
hier zum Ausdruck gebracht, um den alten Baumbestand zu erhalten.
Die Festsetzungen zum Baumerhalt dienen der Aufrechter haltung wichtiger Umweltfunktio-
nen (Staubbindung, Frischlufterzeugung, Schattenspender), aber auch der Erhaltung als Ha-
161
35/44
bitat für seltene Tierarten, die auf alte Bäume angewiese n sind, v.a. wenn diese über be-
stimmte Strukturen (z.B. Totholz, Baumhöhlen) verfügen. Die wertvollen Altbäume, v.a. im
Nordosten des Luitpoldhains werden festgesetzt, weil die Raumwirksamkeit und ökologische
Bedeutung von alten Bäumen bei Neupflanzungen erst nach vielen Jahren erreicht werden
kann. Für das Orts- und Landschaftsbild sind die festgesetzten Altbaumbestände daher prä-
gend und wertgebend.
Die Festsetzung zum Erhalt beinhaltet gleichzeitig auch die Forderung, die Bodenfläche un-
ter dem Kronentraufbereich zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten.
Dies dient der Erhaltung günstiger Wuchsbedingungen. Wenn durch Wegebau oder n eue
Beläge in diese Bereiche eingegriffen werden soll, so ist durch geeignete Maßnahmen (z.B.
Wurzelbrücken, Wurzelschutz) diese Beeinträchtigung zu vermeiden. Ebenso sind die
Bäume während Bauzeiten durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und
RAS-LP 4 vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttun-
gen). Abgängige Bäume sind möglichst an gleichem Ort durch Pflanzung eines neuen, kli-
maangepassten und standortgerechten Baumes zu ersetzen. Da die Pflanzung am selben
Ort nicht in allen Fällen sinnvoll und möglich ist, kann die Nachpflanzung auch standortnah
bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum durchgeführt werden.
Neupflanzung von Bäumen
Um wegfallenden Baumbestand zu kompensieren, aber auch zur Gestaltung der Freiflächen
wurden 39 standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume zeichnerisch im Eingriffsbereich
als zu pflanzend festgesetzt und weitere 31 Bäume textlich. Letztere sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches zu pflanzen (vgl. Abbildung 2, Seite 23 ). Die zeichnerisch festgesetzten
Bäume sind an den dargestellten Standorten zu pflanzen. Ist aus zwingenden Gründen die
Baumpflanzung nicht an den festgesetzten Stellen durchführbar, ist diese möglichst ortsnah
an einem geeigneten Standort durchzuführen. Für die Pflan zung sind standortgerechte, kli-
maangepasste Bäume mindestens in der Pflanzqualität 4-5x verschulter Hochstamm mit ei-
nem Stammumfang von 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwen-
den. Damit wird zeitnah auch eine entsprechende Raumwirksamkeit der Bäume erreicht.
Auch hier sind abgängige Bäume an Ort und Stelle bzw. standortnah bis zu einer maximalen
Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum nachzupflanzen und zwar wieder als klimaange-
passter und standortgerechter Baum in gleicher Qualität.
Wurzelraum
Die Festsetzung zu pflanzender Bäume erfolgt zum Teil auch auf den Platzflächen zwischen
Konzerthaus, Meistersingerhalle und Hotel und somit auch in versiegelten Bereichen. Um
den Bäumen ausreichende Entwicklungschancen zu geben, erfolgte eine Festsetzung von
Mindestgrößen für den Wurzelraum, die dann von Bedeutung sind, wenn keine offenen
Baumscheiben zur Verfügung stehen. Der geforderte Pflanzraum von 16 m³ kann z.B. auch
über unterirdische Baumquartiere gewährleistet werden. Die offene oder mit einem dauerhaft
luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche muss dabei aber mindestens 6,0 m²
betragen.
Die Zusammensetzung der Vegetationstragschicht ist gemäß den „Zusätzlichen technischen
Vorschriften für die Herstellung und den Einbau verbesserter Vegetationstragschichten"
(ZTV-Vegtra-Mü) vorzunehmen.
Dachbegrünung
Der Geltungsbereich liegt nahe zu Gebieten mit thermischer Belastung im Sommer. Die ins-
gesamt hohe Bau- und Versiegelungsdichte mit geringem Grünanteil im Umfeld führt hier zu
einer Überwärmung der Siedlungsfläche und einer unzureichenden Durchlüftung (vgl. auch
Stadtklimagutachten Nürnberg). In stark verdichtet bebauten Bereichen sind die positiven
Auswirkungen begrünter Dächer, wie verzögerter Abfluss der Niederschläge und die Verbes-
serung des Stadtklimas durch Verdunstung, von großer Bedeutung. Dächer von Gebäuden
162
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im Sondergebiet, die bis max. 20° Dachneigung ausgeführt sind, sind daher unter Berück-
sichtigung von Flächen, die aus technischen Gründen nicht begrünt werden können (hierzu
zählen z.B. Lüftungs- und Kühlanlagen, Dachdurchdringungen z.B. für Belichtungs- und Be-
lüftungseinrichtungen) mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut - und/oder Grasvegeta-
tion) auszuführen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Aus-
führung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bereits bei Statik und Konstruk-
tion zu berücksichtigen. Die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der einschlägigen
Richtlinien (FLL- Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhal-
tungen von Dachbegrünungen) auf Dauer zu unterhalten. Damit können die Auswirkungen
der neuen Bebauung (Erhöhung des Niederschlagswasserabflusses, stärkere Erwärmung
durch Wegfall von Verdunstungskälte etc.) verringert werden.
Dies gilt nicht für Gebäude, deren Grundfläche kleiner als 20 m² ist und für die unter Denk-
malschutz stehenden Gebäude. Eine Dachbegrünung auf der denkmalgeschützten Meister-
singerhalle ist damit aber nicht ausgeschlossen. Eine Dachbegrünung kann hier im Rahmen
der anstehenden Sanierung geprüft werden. Zum einen sind statische Erfordernisse zu prü-
fen, zum anderen sind Abstimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich.
Versickerungsfähige Beläge
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als Bei trag zum Bodenschutz und Wasser-
haushalt Bodenbefestigungen zu reduzieren. Wege und ebenerdige Stellplätze sind daher
mit versickerungsfähigen Belägen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) herzu-
stellen, soweit Belange und Erfordernisse des technischen Umweltschutzes nicht entgegen-
stehen. Dabei ist bereits das Material für die Tragschicht so zu wählen, dass eine Versicke-
rung der Oberflächenwässer möglich ist. Aufgrund der stärkeren Nutzung sowie aus Gründen
der Barrierefreiheit kann dies nicht auf allen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich gewähr-
leistet werden, so dass bei diesen das anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern
ist.
Fassadenbegrünung
Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben stadtökologi-
sche Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe (Verbesserung
des sommerlichen Wärme- und winterlichen Kälteschutzes) für eine Begrünung mit Kletter-
und Rankpflanzen sprechen. Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil
an Glasfassaden ist jedoch eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch
gestalterisch nicht gewollt, da gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von
Innen- und Außenraum ein wichtiges Ge staltungskriterium des Konzerthauses darstellen .
Eine Fassadenbegrünung wäre aber grundsätzlich zulässig (z.B. bei allen anderen Gebäu-
den im Geltungsbereich).
I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICK-
LUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
Im Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die naturschutzrechtliche Ein-
griffsregelung zu berücksichtigen. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 umfasst
zwar den gesamten, bisherigen Geltungsbereich, allerdings erfolgen mit Ausnahme des
Nordwestens lediglich Anpassungen an die neue Kartengrundlage und die tatsächlichen Ver-
hältnisse vor Ort. Neues Baurecht wird nur am Standort des geplanten Konzerthauses ge-
schaffen.
Im Umweltbericht erfolgte daher auch nur für diesen Bereich eine Bilanzierung nach der Sat-
zung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Es wurde hierbei
hilfsweise ein Vergleich der tatsächlichen Bestandssituation mit der Planungssituation durch-
geführt, da der alleinige Vergleich auf Basis der bisherigen und der zukünftigen Festsetzun-
gen des Bebauungsplanes zu ungenau gewesen wäre, da z.B. der Anteil versiegelter Flä-
chen nur ungenau hätte abgeschätzt werden können.
163
37/44
Im vorliegenden Fall werden im B -Plan Festsetzungen für Maßnahmen innerhalb des Gel-
tungsbereichs getroffen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen können. Dies
sind v.a. die Dachbegrünung, die begrünten Innenhöfe sowie zeichnerisch und textlich fest-
gesetzte Baumpflanzungen (insgesamt 70 Stück).
Weitere Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zur Bewältigung der Ein-
griffsfolgen des Bebauungsplanes erfolgen auf externen Flächen aus dem kommunalen Öko-
konto. Diese werden zur Sicherung textlich festgesetzt. Nähere Informationen hierzu finden
sich in Kapitel 5 des Umweltberichts.
I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM
Für den im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Konzerthaus Neubaus gelegenen Hotel-
standort sieht der Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärm vor. Durch
diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass bei Neuerrichtung für zu schützende Räume
(Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) besondere bauliche Schallschutzmaß-
nahmen bezüglich der einwirken den Verkehrsgeräusche vorgesehen werden . Diese sind
nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu
planen. Die maßgeblichen Außengeräuschpegel als Tabelle in der Satzung, die entsprechen-
den Immissionsorte hinweislich im Planteil dargestellt.
I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
Als Dachform wird im SO – Kultur- und Kongresszentrum das Flachdach festgesetzt. Zur
Sicherung einer hohen gestalterischen Qualität wird die Errichtung von Anlagen der Gebäu-
detechnik oberhalb der obersten Geschosse auf ein geringes Gesamtmaß von maximal 20 %
sowie eine Höhe von maximal 2,50 m über der Dachhaut begrenzt. Weiterhin sind Dachauf-
bauten um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. Dadurch soll
erreicht werden, dass sich die Wahrnehmbarkeit vom Straßenraum und aus der Fußgänger-
perspektive verringert.
Der Ausschluss von Technikaufbauten auf den Sockelgeschossen mit Traufhöhe H = 7,65 m
ist neben der Wahrnehmbarkeit aus Fußgängerperspektive auch dem Denkmalschutz ge-
schuldet, der diese Höhe als Entsprechung der Sockelhöhe der denkmalgeschützten Meis-
tersingerhalle als Gestaltungsmerkmal der Neubauten vorgibt.
I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ
Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus -Vorha-
bens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und
geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende
Käferarten) dar. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Grosser -Seeger & Partner; Fassung
vom 20.08.2019). Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen wurde erkannt und hier-
für bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zuge der Baufeldfreimachung zu berück-
sichtigen sind. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller
Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürn-
berger Süden aufzufassen. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind dem Gutach-
ten zur saP (Kap. 3) bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen.
Folgende Vorkehrungsmaßnahmen sind erforderlich, um Gefährdungen von Tier- und Pflan-
zenarten nach Anhang IV der FFH -Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogel-
schutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG)
zu vermeiden:
164
38/44
V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung
V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der
Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01.
März bis zum 30. September)
V3: Verschluss von Gebäudenischen
V4: Erhaltung von Altbäumen
V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen
V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden
V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen
CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere
CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen
CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen
Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung zu überwachen
(Monitoring, siehe Kap. 9 im Umweltbericht).
Die Maßnahmen sind – soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan fest-
gesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Gel-
tungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb, aber noch innerhalb d es Stadtge-
bietes realisiert (CEF 1 und CEF 2). Der räumliche Zusammenhang bleibt dabei gewahrt, so
dass eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht notwendig wird.
I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE
In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsge-
biet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die Meistersin-
gerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof der MSH
und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich übernommen, soweit
sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren. Anpassungen wurden vorgenommen
soweit sich diese aus vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (hier: Verschwenk der
Straßenbahntrasse an der Straße An der Ehrenhalle, auf Höhe der Ehrenhalle) ergaben. Ein
Kennzeichnungserfordernis gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese-
hene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, liegt für
das Plangebiet nicht vor (siehe I.3.1.5).
I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG
Für das Sondergebiet ist künftig die BauNVO in der Fassung vom 21.November 2017 anzu-
wenden. Da im WA keine Änderungen erfolgen gelten hier weiter die Vorschriften der
BauNVO in der Fassung von 1968, eine Anpassung an die aktuelle BauNVO ist nicht veran-
lasst.
I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich de s Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich.
Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich &
Co.“ und soll gemäß de n Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parkland-
schaft“ entwickelt werden.
165
39/44
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwarte nden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung unter sucht.
Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar.
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Umweltbelang /
Schutzgut
Bewertung
der Auswir-
kungen
Fläche nicht erheblich nachteilig
Boden erheblich nachteilig
Wasser erheblich nachteilig
Pflanzen erheblich nachteilig
Tiere erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt erheblich nachteilig
Landschaft erheblich nachteilig
Menschliche Ge-
sundheit
Erholung erheblich nachteilig
Lärm erheblich nachteilig
Erschütte-
rungen,
Sekundärluftschall
nicht erheblich
nachteilig
Störfallvor-
sorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich nachteilig
Klima nicht erheblich nachteilig
Abfall nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sach-
güter
nicht erheblich
nachteilig
Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebau-
ungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinde n sich
dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand.
Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich
sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachtei-
lig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald
oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder groß-
flächige natürliche Lebensräume.
166
40/44
Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung
bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den
Grundwasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die
Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt
sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus.
Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut
Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Arten-gruppen
(insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Le-
bensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Aus-
wirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkun-
gen für dieses Schutzgut führen.
Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das städ-
tische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die Umsetzung der
Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige
Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen
neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Um-
feld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um
bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe
Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten
liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissi-
onssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar
etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle
als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen
Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante
Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind
in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursa-
chen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich.
Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen auf-
treten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt-
und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der
Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersinger halle, wo zusammen
mit dem Hotel bereits eine Str ömungsbarriere für Kalt - und Frischluft besteht. Diese wird
durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Be schneidungen der dortigen
Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und
sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokal-
klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen
sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die
Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS-
Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschät-
zung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten
Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nach-
teiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahmen
berücksichtigt und festgesetzt , die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe
darstellen.
167
41/44
Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen
Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Bi-
otopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und
einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt.
Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tier-
garten N ürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum
Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet,
zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche aus-
geschlossen werden.
Bei Umsetzung von Vermeidungs - und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden arten-
schutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Er-
satzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Aus-
nahme nicht erforderlich.
Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine
Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf
die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolg-
ten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung ge-
prüft.
I.7. BETEILIGUNGEN
I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖF-
FENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 27.08.2018 bis 05.10.2018
statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und
erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Folgende Belange konnten nicht be-
rücksichtigt werden:
Die Telekom fordert, dass Verkehrswege so angepasst werden, dass die Leitungen nicht
verändert oder verlegt werden müssen und bittet um Festsetzung von 0,3 m Leitungszone in
Straßen und Gehwegen. Diese Belange können im Bebauungsplan nicht berücksichtigt wer-
den, im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt jedoch eine Spartenabstimmung, die alle Be-
lange auch die Baumstandorte betreffend berücksichtigen wird.
Die VAG weist darauf hin, dass zur Abwicklung mehrerer Großveranstaltungen in dem Be-
reich ein Ausbau der Straßenbahninfrastruktur mit Ausbau der Wende - und Hinterstellmög-
lichkeiten für Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich/ Doku -Zentrum/ Luitpoldhain
notwendig ist. Die Hinterstellmöglichkeit für Straßenbahnzüge bei Parallelveranstaltungen
wird nicht ursächlich durch den Neubau des Konzerthauses verursacht, entsprechende Flä-
chen sind in gesonderten Verfahren zu sichern. Im Mobilitätskonzept wurde die Optimierung
der ÖPNV Anbindung einschließlich Taktverdichtung zu Konzertzeiten in Abstimmung mit
der VAG entwickelt.
I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich
30.11.2018 durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stel-
lungnahme des ADFC und die eines Bürgers ein. Die Stellungnahmen wurden eingehend
geprüft und, soweit möglich und erforderlich, wie folgt in der vorliegenden Planung berück-
sichtigt.
168
42/44
Die Stellungnahme des ADFC bezog sich vorwiegend auf die Ausstattung mit Radwegen in
der Umgebung des geplanten Konzerthauses. Unstimmigkeiten in der Begründung wurden
– soweit zutreffend – angepasst.
Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich
Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen. Entlang der Schultheißallee
wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über die bis zur Straße
vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum Bereich der Taxivorfahrten und der
barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen.
Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und Meistersinger-
halle verteilt geplant. Überdachte F ahrradabstellanlagen werden im zentralen Platzbereich
zwischen den Zugängen zur Meistersingerhalle und zum neuen Konzerthaus vorgesehen.
Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so gestaltet,
dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht. Das Anliegen, eine
gute Erreichbarkeit von MSH und Konzerthaus durch Fahrradfahrer, die aus Richtung Süden
über den Kurt-Klutentreter-Steg und den Luitpoldhain kommen, zu schaffen, wird grundsätz-
lich unterstützt und es ist geplant, durch eine entsprechende Beschilderung eine Lösung auf
den bestehenden Wegen zu ermöglichen.
Die Stellungnahme des Bürgers bezog sich auf die zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht
dargestellten zu fällenden Bäume, im Bebauungsplan sind diese nun hinweislich dargestellt,
außerdem wird im Kap.I.4.6.2., „Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen“ darauf ein-
gegangen. Weiterhin wurde grundsätzlich die Standortwahl kritisiert, die den Verlust von
Baumbestand in Kauf nimmt. Die Kriterien, die bei der Standortwahl herangezogen wurden
sind ausführlich in Kapitel I.3.3.2.b dargelegt, zudem wird auf die Städtebauliche Standort-
untersuchung Ver anstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutz ung im Stadtgebiet von
Nürnberg von bgsm, München vom Mai 2015 verwiesen. Weiterhin wurde auf den Baumver-
lust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an der Münchener Straße hingewiesen. Da
keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt hinfällig.
I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BE-
LANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2
(wird im weiteren Verfahren ergänzt)
I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
(wird im weiteren Verfahren ergänzt)
I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
Verkehrliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft
Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden
aufgrund der gegenständlichen Bebauungsplanänderung führen zu einer Änderung der Ver-
kehrslärmsituation in der bestehenden Nachbarschaft. Im Bereich der südlichen Hainstraße
und der Wodanstraße , Ecke Platz der Opfer des Faschismus, werden durch die Planung
erhöhte Schallpegel erwartet.
Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der Umgebung des Vorhabens liegenden
Gebäude untersucht. Im Ergebnis werden die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel
von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung
(Prognosenullfall) überschritten und werden durch das Vorhaben minimal erhöht. Die prog-
nostische Erhöhung der Pegel an einzelnen Wohnungen bewegt sich mit Werten zwischen
0,1 und 0,2 dB in einem Bereich, der vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar ist.
Mit dem Schallschutz fensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schall-
schutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in
169
43/44
Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen wer-
den.
Eine Überprüfung der Förderfähigkeit hat ergeben, dass die betroffenen Gebäude an der
Wodanstraße, bei denen es sich um Wohngebäude handelt , förderfähig sind. Hier wurden
im Prognoseplanfall Pegelerhöhungen von Δ = 0,2 dB errechnet. Eine objektive Ermittlung,
ob sich die Erhöhung der Schallwerte im prognostizierten Umfang ergeben wird, ist erst mit
bzw. nach der baulichen Umsetzung der Planungsmaßnahmen möglich.
Bei den Gebäuden an der südlichen Hainstraße handelt es sich um Verwaltungsgebäude.
Die Anwesen sind daher bis her nicht in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürn-
berg aufgenommen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt hier gem. § 30 Abs. 3 BauGB
in Verbindung mit § 34 BauGB. Der Gebietscharakter nach § 34 Abs. 2 BauGB entspricht
einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit sind auch Wohn-
nutzungen grundsätzlich an dieser Stelle zulässig.
Da die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits
ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosen ullfall) überschritten wer-
den, ist für den Fall, dass eine Nutzungsänderung zu Wohnen oder eine Neubebauung mit
Wohngebäuden auf den betroffenen Grundstücken angestrebt werden sollte, im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren mittels Auflagen ohnehin sicher zu stellen, dass die Einwirkun-
gen hinsichtlich der Lärmbelastung entsprechend bei der Planung berücksichtig t (z. B.
Grundrissgestaltung) und die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. Damit ist gewähr-
leistet, dass auch bei der errechneten Pegelerhö hung von Δ = 0,1 dB im Prognoseplanfall
die Wahrung von gesunden Wohnverhältnissen gesichert ist.
Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch Anlieferung (Anlagenlärm)
Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass an keinem Gebäude in der Um-
gebung die Richtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb von Konzerthaus, Kongresszent-
rum und Hotel und durch die Immissionen vorhandener Nutzungen (Vorbelastung) über-
schritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen (Parsifal-
straße). Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) um
0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 (Hotel) um insgesamt 1,6
dB überschritten. Dies wurde erforderlich, damit der geplante Betrieb der Nachtabfahrten am
Konzerthaus und der Fahrverkehr zum Hotel abwickelbar ist . Damit bleibt der Wert immer
noch deutlich unter dem gemäß TA Lärm für Mischgebiete geltenden Richtwert von 45 dB(A).
Punktuelle Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete um bis zu
5 dB (entspricht der Differenz zum Mischgebietswert) wären in dieser großstädtischen Lage,
umgeben von hoch belasteten Verkehrswegen und anderen Bereichen immissionsträchtiger
Nutzungen, noch als hinnehmbar zu betrachten, da d er Gesetzgeber Wohnen in Mischge-
bieten für allgemein zulässig erachtet und somit auch dann noch von gesunden Wohnver-
hältnissen ausgegangen werden kann.
Zusammenfassung Planrechtfertigung
Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umge-
bung, die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der
Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Be-
langen hintangestellt.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits
seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer
Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstal-
tungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines
kommunalen Bildungsauftrags.
Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit
Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH spra chen –
170
44/44
neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche
Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbun-
den mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veran staltungsstandort
eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt.
Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und
spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen
und Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Be-
hörden, Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie
Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen.
Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale Anbin-
dung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der zusätzli-
chen Belastungen. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten.
I.9. KOSTEN
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Pla-
nung Kosten, diese werden im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt . Neben den Planungs -
und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeid-
barer Eingriffe (I.4.6.4), die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil
der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden gemeinsam mit den entspre-
chenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr 2020 zur Genehmigung vorge-
legt.
Nürnberg, den.30.10.2019
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
171
Umweltprüfung in der Bauleitplanung
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4160
Umweltbericht
24.10.2019
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz
Ö 3Ö 3
172
2 U MWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Auftragnehmer:
Büro Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon (09 11) 31 04 27 - 10
Telefax (09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
173
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 3
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5
1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 7
2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 8
2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 9
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 9
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9
2.2 BODEN ................................................................................................................................. 10
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 10
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12
2.3 WASSER .............................................................................................................................. 13
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 14
2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 15
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 15
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 15
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 17
2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 19
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 22
2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 23
2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 23
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 23
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24
2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 25
2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 25
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 25
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 25
2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 26
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 26
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 28
2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall ................................................................... 30
2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 30
2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 30
2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 30
2.7 LUFT .................................................................................................................................... 31
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 31
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 32
2.8 KLIMA ................................................................................................................................... 33
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation ................................... 33
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 34
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 36
2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 37
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 37
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 37
2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 38
3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 38
4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 38
5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 39
5.1 AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) .......................................... 42
174
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 4
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
5.2 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................................... 45
6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 48
7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 48
8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 50
9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 52
10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 54
11 ANHANG ................................................................................................................................ 57
Kartenanhang
Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000
Planungssituation Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000
Baumbestandsplan 1 . 500
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1 Einleitung
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle.
Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (B-Pl an) Nr. 4160 zu ändern.
Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren erfolgte im Stadtplanungs-
ausschuss (AfS) am 17.09.2015. Die denkmalgeschützte Meistersin gerhalle befindet sich
am nördlichen Rand des Luitpoldhains, im Nürnberger Südosten. I m Osten und Westen
der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen. Nach Süd en hin erstreckt sich,
neben einem Hotelgebäude, die Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet
zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Fl ächendenkmal ge-
schütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg.
Zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt
Nürnberg der Entwurf des Rechtsplans vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von
ca. 41,5 ha. Dies umfasst den gesamten bestehenden B-Plan Nr. 4 160, Änderungen für
den geplanten Neubau des Konzerthauses sind aber nur im nördlic hen Teil erforderlich.
Da die in Aussicht genommenen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans als nicht
aus dem gültigem FNP (Flächennutzungsplan mit integriertem Land schaftsplan) ent-
wickelbar einzustufen sind, wird dieser im Parallelverfahren na c h § 8 A b s . 3 B a u G B
geändert (siehe Verfahren zur 15. FNP-Änderung).
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB e ine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erh eblichen Umweltaus-
wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, di e Landschaft, die
biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die K umulierung mit
Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreib en und zu bewerten.
Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umwel tberichtes erfolgt auf
Grundlage des 2017 novellierten BauGB 1. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt
Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichts bezieht sich auf den Entwurf des Rechts-
plans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160. Der Umweltbericht behandelt die durch
den geplanten Neubau des Konzerthauses erforderliche Änderung des Bebauungsplanes.
Daher erfolgen die Beschreibungen und Bewertungen zu den Schutz gütern vorrangig für
den nördlichen Teilbereich, welcher detaillierter untersucht wu rde und knapp 12 ha um-
fasst.
1.1 Ziele des Bauleitplans b zw. Beschreibung des Vorhabens
Der Bebauungsplan Nr. 4160 ist seit dem 27.01.1982 rechtsverbin dlich. Er setzt im Nord-
westen ein Sondergebiet (SO) „Kultur- und Kongresszentrum“ fest . Die Baugrenzen defi-
nieren exakt den in den 1960er-Jahren errichteten Gebäudekomple x von Meistersinger-
halle und das 1979 hinzugekommene Hotel. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO
über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im Osten sind an der
Schultheißallee Bestandsgebäude als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 B a u N V O
festgesetzt. Die Ehrenhalle im Luitpoldhain ist als Baudenkmal gekennzeichnet.
1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 6
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Die Verkehrsflächen um den Luitpoldhain wie Münchener Straße, A n der Ehrenhalle,
Schultheißallee und Bayernstraße sowie die unmittelbar daran angrenzenden Flächen sind
als Verkehrsflächen festgesetzt. Die restlichen Bereiche wurden als „Öffentliche Grün-
fläche“ mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt: So die Stellplatzanlagen
als „Parkplatz“ und die übrigen Freiflächen im Luitpoldhain als „Parkanlage“, „Spiel- und
Bolzplatz“ oder „Minigolfplatz“.
Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Rahmenpl an, der auf dem
Siegerentwurf des 2017/2018 durchgeführten Realisierungswettbew erbs fußt. Dieser
Entwurf stammt vom Büro Johannes Kappler Architektur und Städte bau GmbH in Zu-
sammenarbeit mit Super Future Collective, Nürnberg sowie Topote k 1 Architektur GmbH,
Berlin/Zürich.
Änderungen des Bebauungsplanes umfassen in erster Linie den nör dlichen Geltungs-
bereich, wo sich das neue Konzerthaus mit der Meistersingerhall e zu einem Ensemble
verbinden soll. Die angrenzenden Frei- und Erschließungsflächen müssen an das Bau-
vorhaben angepasst werden. Dazu werden das Sondergebiet (SO) sowie die Baugrenzen
für den Neubau erweitert. Dies geht zu Lasten der in der bisherigen SO-Fläche zum Erhalt
festgesetzten Bäume sowie der im B-Plan als „Öffentliche Grünfl äche“ festgesetzten Be-
reiche mitsamt der dort hinweislich dargestellten Bestandsbäume.
Aufgrund der Umstellung der zugrundeliegenden Flurkarte auf ein neues Koordinaten-
system (UTM) wurde der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan komplett neu digi-
talisiert/gezeichnet. In Teilbereichen erfolgten daher auch ger ingfügige Anpassungen an
die tatsächlichen Verhältnisse sowie eine Klarstellung von zeichnerischen Festsetzungen.
So wird z.B. der Große Parkplatz östlich der Meistersingerhalle in weiten Teilen nicht mehr
als „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“ festgesetzt, sondern als Sondergebiet (SO) Kultur-
und Kongresszentrum mit der Umgrenzung „Fläche für Nebenanlagen, Zweckbestimmung:
Stellplätze“. An der planungsrechtlichen Zulässigkeit ändert sich hierdurch nichts und somit
gehen von diesen Änderungen keine (nachteiligen) Umweltauswirkungen aus. Ergänzend
wird der Gehölzbereich südlich der Schultheißallee künftig als Fläche zum Erhalt und zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Weiterhin erfolgten in der B-Planzeichnung hinweisliche Ergänzu ngen, wie z.B. die Dar-
stellung von Straßenbegleitgrün entlang der umgebenden Verkehrs flächen, da diese hier
relativ große Bereiche einnehmen. Auch nachrichtliche Übernahmen (bzw. Vermerke gem.
§ 9 Abs 6a, Satz 2 BauGB) wurden aktualisiert, im vorliegenden Fall die Übernahme der
Umgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Fischbachs und
die Lage von geschützten Naturdenkmalen.
Die konkreten Planänderungen zur bisherigen Fassung des B-Plans sind folgende:
Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert - und Veranstal-
tungshalle neben der Meistersingerhalle durch Erweiterung des S ondergebietes
(SO) (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum; wie bisher) und
Erweiterung der Baugrenzen im Nordwesten des Geltungsbereiches
Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen an den Bestand (u.a . Festsetzung
des „Großen Parkplatzes“ östlich der Meistersingerhalle als Sondergebiet und nicht
mehr als Grünfläche
Begrenzung der Höhenentwicklung von Gebäuden durch zeichnerisc he oder
textliche Festsetzung von Traufhöhen (entspricht hier der maxim al zulässigen
Gebäudehöhen)
Festsetzung des Gehölzstreifens nordöstlich des Großen Parkpla tzes zum Erhalt
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 7
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Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung zur Erschließung
des neuen Konzerthauses und des benachbarten Hotels
Festsetzung von privaten Grünflächen westlich und nördlich der Meistersingerhalle
Zeichnerische Festsetzung 71 zu erhaltender und 39 zu pflanzen der Bäume im
Sondergebiet und in den privaten und öffentlichen Grünflächen
Textliche Festsetzung weiterer 31 zu pflanzender Bäume im Gelt ungsbereich
Festsetzung von Teilflächen innerhalb des Sondergebietes (SO) für eine
Emissionskontingentierung zum Immissionsschutz (Teilflächen: Ko nzerthaus und
Meistersingerhalle, Hotel, Großer Parkplatz)
Klarstellung von Festsetzungen in unterschiedlichen Baugebiets typen (Sonderge-
biet, Wohngebiet im Südosten), z.B. zu Nebenanlagen und Garagen
Die Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ im Süden des Luitpoldhains wurde nicht
mehr festgesetzt.
1.2 Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am
01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabac h als gemeinsame
Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der R egion Nürnberg ist
Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan
(FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen
Münchener Straße im Westen, Bayernstraße im Süden und Schultheißallee im Norden und
Nordosten begrenzt. Auf der Schultheißallee bzw. auf der Straße „An der Ehrenhalle“
verläuft auch eine Straßenbahntrasse.
Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist al s „Fläche für den Gemein-
bedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonder-
baufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Im Osten ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der
übrige Bereich des Luitpoldhains, sowie auch die Freiräume west lich der Münchener
Straße und östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ sind als Grün fläche mit Zweckbe-
stimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Der Fl ächennutzungsplan wird
im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert (Verfahren 15. FNP-Änderung).
Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverb indung 2. Priorität, die
einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt,
um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsfläche n des Dutzendteichs
zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg
entlang der Münchener Straße.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Lan dschaftsbestandteile
sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw.
Art. 23 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche ( Quercus
robur) im Innenhof der Meistersingerhalle aus dem Jahr 1872 mit eine m Stammumfang
von 332 cm ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG
geschützt, außerdem auch die zweistämmige Eiche auf dem Grundst ück Schultheißallee
34-38 (ND Nr. 98).
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutz-
gebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 8
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Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest te ilweise) im Geltungs-
bereich:
- N-1410 Grünanlage westlich Meistersingerhalle
- N-1411 Grünanlage Münchener Straße
- N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain
- N-1415 Grünanlage Luitpoldhain
- N-1416 Volkspark Dutzendteich (nur nördlicher Rand mit Baumstreifen in Bayernstraße)
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnber g aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der
Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsa mer Lebensraum Nr.
634 erfasst.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pfle ge des Luitpoldhains opti-
miert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die
Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung
für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insg esamt“. Dieser Plan
deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meis tersingerhalle sowie entlang
der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomp lex und großem
Parkplatz liegenden Flächen.
Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes
Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parkland-
schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf
vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden . Der Luitpoldhain ist Be-
standteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll
als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird
der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für d en Tourismus bedeut-
samer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzer thauses ist als Impuls-
projekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck
und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Ei ngangssituation soll
aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden.
Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einh eitliches Gestaltungs-
konzept aufgestellt werden.
2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 4160 die Umweltbelan ge gemäß § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine
Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
Die Planung sieht vor, im nordwestlichen Teil des Luitpoldhains ein neues Konzerthaus
mitsamt umgebender Erschließungs- und Freiflächen zu errichten. Bei der Bestandsana-
lyse der Schutzgüter und der Bewertung der Umweltauswirkungen wurde die Betrachtung
daher schwerpunktmäßig auf den nördlichen Teil des Luitpoldhain s (Untersuchungs-
bereich) gelegt (vgl. Kartenanhang), da im Süden des Luitpoldha ins keine unmittelbaren
Auswirkungen zu erwarten sind.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 9
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2.1 Fläche
2.1.1 Ausgangssituation
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten von Nü rnberg in den Ge-
markungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Beim Plangebiet handelt es sich um den Luit-
poldhain, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeu tendes Naher-
holungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenz ende Verkehrs- und
weitere öffentliche Grünflächen. Bauliche Nutzungen finden sich nur im Nordwesten mit
der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude, im Osten mit Woh nbebauung an der
Schultheißallee und einzelnen baulic hen Anlagen im Park (wie z. B. der Ehrenhalle oder
Kiosk, WC und Versorgungsbauten im Süden).
Im Untersuchungsgebiet im Norden sind derzeit von insgesamt 128 .600 m² ca. 41% bzw.
52.500 m² bebaut oder versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc.) (vgl. Tabelle 5 im
Anhang). Hierzu tragen v.a. die Gebäude von Meistersingerhalle und Hotel bei, aber auch
der „Große Parkplatz“ östlich sowie der „Kleine Parkplatz“ west lich der Meistersingerhalle
und die Verkehrsflächen. Im übrigen Luitpoldhain sind nur noch die Wege sowie der
Parkplatz im Süden an der Bayernstraße, dort angrenzende Bereic he mit Kiosk und
Minigolfanlage sowie Bereiche um die Ehrenhalle bebaut bzw. ver siegelt. Die größten
Anteile des Parks sind somit unversiegelt als Wiesen- oder Gehö lzflächen. An der
Schultheißallee besteht als Bebauung eine alte Villa und ein si ebengeschossiger
Wohnblock mit Garagenhof.
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorra ngig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 Ba uGB die Möglichkeiten
der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und ander e Maßnahmen der
Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtscha ftlich genutzten
Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang
erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich o der als Wald genutzter
Flächen soll begründet werden.
Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirt-
schaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von beson ders naturbelassenen
Flächen oder großflächigen, natürlichen Lebensräumen. Da es sic h bei dem betrachteten
Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB,
dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Eingriffsberei ch funktional dem
Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist.
Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen Standortunte rsuchung“ (bgsm, Mai
2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Sta dtgebiet mit unter-
sucht (z.B. Bereich Tafelhalle), aber auch bereits bebaute Bere iche (z.B. Quelle-Areal).
Hierzu wird auf Kap. 7 sowie auch auf den Umweltbericht zur 15. Flächennutzungs-
planänderung verwiesen, da auf der Ebene der vorbereitenden Bau leitplanung (FNP) die
Standortalternativen diskutiert und auch in der dazugehörigen B egründung thematisiert
werden.
Durch die Änderung des B-Plan Nr. 4160 wird der Bau eines Konze rthauses mit einer
Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im Bere ich des sog. „Kleinen
Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und ent-
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sprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und
versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) auch durch
die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies zeigt in erster Linie auf andere
Schutzgüter Auswirkungen (siehe hierzu die nachfolgenden Kapite l). Im Hinblick auf das
Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so
dass die Auswirkungen für das Schutzgut begrenzt sind. Im beste henden Bebauungsplan
sind Teile der Gehölzbestände und Freiflächen auch nicht als Gr ünflächen, sondern als
Verkehrsflächen festgesetzt, dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanz-
flächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung n eu in Anspruch
genommen. Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erw artet, da erforder-
liche Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandort e), die für den Bau des
Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder
zukünftig versiegelten Bereichen liegen.
Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflä chen für die
Umwandlung in Bau-, Verkehrs- und versiegelte Freiflächen führt insgesamt zu
keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
2.2 Boden
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 he rausgegebenen
Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßsta b 1 : 50.000) wird
der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds)
gebildet, der hier über 10 m mächtig ist, da es sich um eine Talrinne der Ur-Pegnitz handelt,
die später überdeckt wurde (vgl. auch S PÖCKER 1964). Erst in der Tiefe folgen die
Sandsteine des Mittleren Keupers. Nur ganz im Westen steht in einem kleinen Areal direkt
Unterer Burgsandstein (kbu) an. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im
Bereich der ehemaligen Luitpoldarena (Umgestaltung des Parks vo n 1933 bis 1937 als
Aufmarschfläche) bis hin zur Bayernstraße als künstliche Auffül lung gekennzeichnet, da
es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist.
Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestand-
teils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und
durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain we sentlich umgestaltet
wurden, finden sich im Untersuchungsbereich im Norden künstlich e Auffüllungen in einer
Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m 2 Tiefe. Am geringmächtigsten waren die
Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthau ses. Dort bestehen die
Auffüllungen überwiegend aus sandigen, schluffigen oder kiesige n Anteilen. Die Auf-
füllungen am Parkplatz östlich der Meistersingerhalle bestanden aus Sand teils mit starkem
Ölgeruch und schwarzer Farbe. Erst darunter folgen bis zu den B ohrendtiefen die
anstehenden, nicht bindigen bis schwach kiesigen Flugsande mitt eldichter bis dichter La-
gerung (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016). Im Bereich des Baufeldes für das künftige
Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende
Untersuchungen im Nordwesten des Geltungsbereiches erfolgten, w o Bohrungen bis auf
21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie
07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wese ntlichen bestätigt
werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen b i s 2 , 5 0 m u n t e r
2 Die Bohrung mit der größten Mäch tigkeit an künstlicher Auffüllu ng lag im Bereich des historischen Verlaufs des
Nummerleinkanals, allerdings ist hier auch ein verfüllter Bombentrichter nicht auszuschließen.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 11
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Geländeoberkante (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke u nd Brandschutzreste
enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK
Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Ki esen, sowie
schluffig/tonige Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels.
Detaillierte Bodenuntersuchungen im südlichen Teil des Luitpoldhains wurden nicht unter-
nommen, dort ist aber auch mit Auffüllungen zu rechnen. In Teil en des Luitpoldhains
befinden sich auch noch Fundamentreste der ehemaligen Luitpolda rena bzw. unter dem
südlichen Parkplatz an der Bayernstraße auch die Fundamente der nach dem II. Weltkrieg
abgerissenen Luitpoldhalle.
Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhan-
den. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R.
sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphal tiert oder gepflastert und
damit versiegelt.
Die ökologische Bodenfunktion ist laut ABSP der Stadt Nürnberg im Geltungsbereich
weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die
bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelu ngsgrad von 30%
wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet.
Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden über
Sickerversuche ermittelt. Es wurden k f-Werte von 1,44 bis 1,56 x 10 -5 m/s festgestellt
(SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Kennzeichnung:
Im Planungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund umwelt-
relevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Z usammenschau aller
Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass
ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichti gen sind, während
altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV n icht vorliegen. Im B-
Plan sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vo rgesehene Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet s ind, zu kennzeichnen.
Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor.
Die Untersuchung nahezu aller Bodenproben im nördlichen Geltung sbereich (vor allem
derjenigen mit mächtigen künstlichen Auffüllungen östlich der Meistersingerhalle) ergaben
Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder
Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bod enmaterials aus dem
Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA-Boden teils noch einen ein-
geschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (b is Z 2), teils wird diese
Klasse aber auch überschritten (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016). Im Bereich
des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle kon nten 2016 in der einen
dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen
festgestellt werden (Umweltanalytik Nürnberg SUN/U, 03. + 23.08.2016).
Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Unt ersuchung auf Schad-
stoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organo-
leptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber
auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfbe-
richte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gez eigt, dass v.a. in den
oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden.
Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Queck silber, Antimon), in ge-
ringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwas serstoffe (PAK). Fest-
gestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 12
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Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil or ganischen Kohlenstoffes in
Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise
erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwer metallgehalten, ist
allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich,
ggf. ist dieser sogar zu entsorgen.
Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichs-
parteitagsgeländes zu vermuten, was es im Rahmen der Bauvorbere itung und -durch-
führung zu berücksichtigen gilt.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch
Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen über-
prägter Stadtboden ausgeprägt. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils ge-
stört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf.
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforde rlicher Zufahrten und
durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies
auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen
vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Nor-
den des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw.
42,1% auf insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%.
Flächen für die Baustelleneinrichtung (insbesondere Kranstandor te), die für den Bau des
Konzerthauses erforderlich sind, liegen nach derzeitigem Planun gsstand in den aktuell
oder zukünftig versiegelten Bereichen, so dass hier keine zusät zlichen negativen Beein-
trächtigungen zu erwarten sind.
Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff liche Einwirkungen
aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaft en (insbesondere auch
zum Schutz des Grundwassers). Obwohl der Bau des Konzerthauses im Bereich der
bestehenden und schon versiegelten Stellplatzflächen westlich d er Meistersingerhalle
erfolgt, kommt es durch die Schaffung von Platzflächen und neue n Zuwegungen
zusammen mit der Bebauung zu Neu-Versiegelungen im Umfang von c a. 8.200 m².
Entsiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang, da z.B. der Weg fall der baulichen
Verbindung zwischen Hotel im Südwesten und der Meistersingerhal le wieder befestigt
wird. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen wurden geprüft, sind in gr ößerem Umfang aber
nicht möglich. So hätte eine Erweiterung der Baumscheiben im Be reich des „Großen
Parkplatzes“ eine weitere Reduzierung der Stellplatzflächen erg eben, was aufgrund des
Entfalls des „Kleinen Parkplatzes“ nicht zusätzlich möglich war.
Da aus statischen Gründen die vorhandenen Auffüllungen nicht zu r Gründung geeignet
sind, müssen diese im Bereich des gesamten Baufeldes des geplanten Konzerthauses bis
zum gewachsenen Sand abgetragen werden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie
07.08.2019). Für den Umgang mit den Auffüllungen und deren Ents orgung sind
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unterschiedlich belastete Bodenpartien sind zu
separieren und entsprechend zu deklarieren. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten.
Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha f ührt die Um-
setzung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen fü r das Schutzgut
Boden.
183
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 13
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
2.3 Wasser
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Natürliche Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich in Form des verrohrten
Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom
Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Die Kanalsohle verläuft
in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Di e Verrohrung dürfte beim
Bau der Luitpoldarena vollzogen worden sein, da in alten Plänen der Landesausstellung
von 1906 noch ein Gewässerlauf am Ostrand erkennbar ist 3. Nördlich der Schultheißallee
verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die zentra len Wiesenbereiche
westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungs-
gebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert (Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere
wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Plangebiet nicht.
Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des
Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Verme ssungsverwaltung,
Kanaldaten © SUN)
Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen ac ht durchgeführten
Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der G rundwasserflur-
abstand wurde 2016 zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberka nte ermittelt, was
einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am
Standort des geplanten Konzerthauses lag der Grundwasserflurabs tand bei 4,7 m unter
GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleiche nkarte sowie den
Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meister-
singerhalle (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016). Bei den Untersuchungen im Dezember
3 Siehe Plan der Landesausstellung in FRIEDRICH (1993): Vom Hesperidengarten zum Volkspark. – Verlag Edelmann,
Nürnberg
184
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Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dage gen bei 5,11 m bis
5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwassersta nd zwischen
308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar mit den
Ergebnissen von 2016 (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trockenperioden ist
allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen z u rechnen, was auch
der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 n och tiefere Grund-
wasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307, 84 m ü. NN und
309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Noch höhere
Grundwasserflurabstände sind südlich und südwestlich des Hotels entlang der Münchener
Straße zu erwarten, wo das Gelände entsprechend ansteigt. Niedr igere Grundwasser-
flurabstände unter 3 m treten dagegen im Osten des Geltungsbere iches zwischen der
Straße „An der Ehrenhalle“ und der Schultheißallee auf.
Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etw a in Richtung Nord-
westen fließt, also in Richtung des Fischbachs ausgerichtet ist (Grundwasserbericht Stadt
Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen
Berichten bestätigen.
Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Flurstück Nr. 330/3
(Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a.
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein kleineres Gewässer innerhalb des
Geltungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasser-
flurabstand ist überwiegend hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten
Schadstoffen kontaminierten Böden ein potentielles Kontaminatio nsrisiko für das Grund-
wasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade sandige Böden können Schadstoffe
schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeiten gekennzeichnet.
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Durch die zusätzliche Überbauung und Versiegelung auf ca. 8.200 m² bisher unversiegel-
ter Bereiche wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden und damit auch
die Grundwasserneubildung beeinträchtigt. Unbelastete Oberfläch enwässer könnten
aufgrund der geeigneten Versickerungseigenschaften der Böden un d ausreichender
Grundwasserflurabstände vor Ort versickert werden. Eine Versickerung über Bereichen mit
schadstoffbelasteten Böden kann jedoch nicht stattfinden, ggf. ist in diesen Bereichen ein
Bodenaustausch erforderlich.
Unbelastete Niederschlagswässer von den Dachflächen des Konzerthauses und befestig-
ten Freiflächen, aber auch von den gering belasteten Verkehrsfl ächen (Anlieferung, Bus-
und Pkw-Stellplätze um den Konzerthausneubau, Hotelvorfahrt) so llen in einem örtlichen
Rigolensystem aus Rohr-Kies-Rigolen versickert werden. Diese si nd in zwei Bereichen,
südlich des Konzerthauses sowie östlich davon, unter befestigten Flächen angeordnet.
Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkelle rt werden. Der Baukörper
würde mit Fundamentierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca. 308,00 m ü. NN
liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.) und würde damit
je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser (Beme ssungswasserstand
wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die Kellerfundam ente der Meister-
singerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung des Bauwerkes muss
allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnisch en Berichtes (SCHULZE
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 15
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& LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019) wird eine Flachgründung für real isierbar gehalten,
während für Pfahlgründungen keine ausreichende Aufschlusstiefe gegeben ist.
Die Einbindung in den Grundwasserkörper kann im Anstrombereich zu einem Anstau füh-
ren (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Weitergehende Untersuchungen sind im Rahmen des
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens noch auf Vorhabenebene durchzuführen.
Eingriffe in Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten.
Trotz Situierung des Baukörpers in teilversiegelten Bereichen e rfolgen neue Ver-
siegelungen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubi ldung haben.
Unbelastete Oberflächenwässer können zwar versickert werden, dennoch verringert
sich die Grundwasserneubildung. Dies und Eingriffe in den Grund wasserkörper
durch Einbindung der Gründung führen zu einer erheblichen nacht eiligen Beein-
trächtigung des Schutzgutes Wasser.
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Rahmen verschiedener Begehu ngen des Unter-
suchungsbereiches im Sommer 2016 aufgenommen, 2018 aktualisiert und sind in den
Karten im Anhang dargestellt. Es konnte auch auf Daten des Baum katasters des
Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg mit Angaben zu Baumarten,
Stammdurchmessern, Alter der Bäume und Vitalitätsklassen (Stand : 01.06.2016)
zurückgegriffen werden. Es wurden Daten zu 520 Bäumen mit Lage im Untersuchungs-
bereich (ohne Bereich Münchener Straße) übermittelt.
Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains m it 177 Bäumen die Stiel-
Eiche ( Quercus robur ), gefolgt von 90 Exemplaren Spitz-Ahorn ( Acer platanoides ).
Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos),
Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände,
aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 ver schiedene Baumarten
vertreten sind.
Zum Baumbestand erfolgte für den Bereich um die Meistersingerha lle ein lagerichtiges
Aufmaß aller Bäume. Vitalität und Erhaltungswürdigkeit der Bäume wurde bewertet und in
einem Baumbestandsplan (siehe Anhang, Grosser-Seeger & Partner, 08.10.2018,
aktualisiert 14.10.2019) dargestellt.
Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen Ausschnitt au s dem Volkspark „Luit-
poldhain“, der hier im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilt werden kann:
Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hote l sowie Parkplatz-
anlagen
Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener S traße und im
Norden entlang Schultheißallee
Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenflächen südlich der Meis tersingerhalle
Wiesen und waldartige Gehölzbestände im Süden und Südosten
Innerhalb des Untersuchungsbereiches ist mit etwa 7,3 ha etwas mehr als die Hälfte der
Gesamtfläche nicht versiegelt und steht als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist
überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 20 06 große Teile des Luit-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 16
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poldhains als Biotop N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes
entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Bio tops N-1414 „Bäume und
Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“. Auch der Baumstreifen in der Münchener Straße
und die Grünanlage westlich davon sind kartierte Biotope (N-1410 und N-1411).
Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen G ebäudekomplex der
Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes, sowie den Zufahrten z u den großen, asphal-
tierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meister singerhalle (dort allein ca.
22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten i s t t e i l s m i t B ä u m e n
überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie,
Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und ex tremer Bedingungen
(Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihr er Vitalität erheblich
eingeschränkt und manche Baumscheiben nicht mehr besetzt.
Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten
belegt. Je nach Nutzungsintensität hat sich eine Pflasterritzen vegetation etablieren
können, die teils auch größeren Stauden wie Einjährigem Berufsk raut (Erigeron annuus)
oder Goldrute (Solidago canadensis) noch einen Wuchsort bietet. In den Randbereichen
finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Ba uminseln. Auch hier
kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Standort verhältnisse und sind
mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die M eistersingerhalle setzen
sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tra gen weiter keine
wertvollen Pflanzenbestände.
Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 er-
halten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal (Nr. 89) ausgew iesen. Neben weiterem
Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden
sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich ent lang eines 35 m bis 50 m
breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläch e nördlich der Meister-
singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu
200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist
handelt es sich hier um Stiel-Eichen ( Quercus robur), es sind aber auch Buchen ( Fagus
sylvatica), Winter-Linden (Tilia cordata) und Berg- und Spitz-Ahorne ( Acer platanoides et
pseudoplatanus) darunter. Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters nat ur-
schutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus fauni-
stischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2 .4.2 und saP, G ROSSER-
SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert
machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte S tellplatzanlagen ist
der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/ Wiesenflächen unter den Bäumen sind
vegetationskundlich ohne größere Bedeutung.
Südlich des Hotels steht jüngerer Baumbestand, der hier teils a uch dicht von Sträuchern
unterstellt ist. Östlich des Hotels und südlich der Meistersing erhalle hat der Luitpoldhain
generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstanden en Wiese. In diesem
Bereich stocken auch einige der wenigen Nadelbäume (Schwarz-Kie fer). Weiter südlich
befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche; hier liegen auch di e zentralen Veranstal-
tungsflächen (z.B. für das „Klassik-Open-Air“). Der Baumbestand ist auch hier deutlich
jünger als in den übrigen Bereichen. Gerade südlich der Meister singerhalle und nördlich
der Ehrenhalle erfolgten in den letzten Jahren auch Nachpflanzungen von Bäumen.
Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschl uss an die Meister-
singerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erh olungssuchende oder
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 17
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
bei Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnitt-
verträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefähr dete Pflanzenarten
konnten keine festgestellt werden.
Im Unterschied dazu befinden sich im Südosten des Untersuchungs bereiches, also zwi-
schen großem Parkplatz und Ehrenhalle und südöstlich davon, waldartige Gehölzbereiche,
die überwiegend erst nach dem Zweiten Weltkrieg gepflanzt wurden. Diese wechseln sich
ab mit offenen Wiesenflächen, auf denen aber in Teilbereichen j üngst Linden verpflanzt
wurden und die sich gemäß Parkpflegewerk zu einem Parkwald entw ickeln sollen. In den
Gehölzen dominieren Spitz-Ahorn, Hainbuchen und Eichen. Im Unterwuchs, der hier etwas
stärker als anderswo im Park vertreten ist, finden sich verschi edene Sträucher wie z.B.
Liguster (Ligustrum vulgare), Kornelkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Cornus sanguinea)
und verschiedene Baumsämlinge. In Teilen sind die Bäume und auch der Boden dicht mit
Efeu (Hedera helix) bewachsen.
Der südliche Teil des Luitpoldhains ist ähnlich aufgebaut: Im S üdwesten sind dichtere
Gehölzbestände um die dortigen Anlagen (Kiosk, Minigolfanlage o der Parkplatz) vor-
handen, weiter östlich eher lichtere Bereiche. Alter Eichenbest and findet sich hier v.a. an
der Straße „An der Ehrenhalle“ und weiter Richtung Schultheißallee im Osten.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Planung des neuen Konzerthauses wird teils in schon v ersiegelte Bereiche mit
keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum eingegri ffen, teils aber auch in
naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen. Die Eingriffsschwere
rührt hier nicht von der Zerstörung von Wuchsorten gefährdeter oder seltener Pflanzen-
arten, sondern von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen
wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Ei ngriffe aufgrund der
längeren Entwicklungszeiten nicht kompensieren.
Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersinger-
halle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen . Weitere Fällungen sind
durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwe gungen erforderlich.
Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach
derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und
dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Sparten verlegung führt nicht zu
zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand.
Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthause s, den Bau der
Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen
folgende Bäume gefällt werden:
Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl
StU < 49 cm
Hahnendorn (Crataegus crus-galli) 1
Magnolie (Magnolia spec.) 1
Manna-Esche (Fraxinus ornus) 2
Rotblühende Ross-Kastanie (Aesculus carnea) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2
Zier-Apfel (Malus spec.) 1
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 18
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Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl
StU 50 cm - 79 cm
Baum-Hasel (Corylus colurna) 1
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1
Berg-Ulme (Ulmus glabra) 1
Feld-Ahorn (Acer campestre) 1
Hainbuche (Carpinus betulus) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 3
StU 80 cm - 99 cm
Baum-Hasel (Corylus colurna) 1
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1
Hainbuche (Carpinus betulus) 4
Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 1
Rot-Eiche (Quercus rubra) 1
Stiel-Eiche (Quercus robur) 1
StU 100 cm - 149 cm
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1
Eschen-Ahorn (Acer negundo) 1
Feld-Ahorn (Acer campestre) 1
Hainbuche (Carpinus betulus) 1
Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 1
Rot-Buche (Fagus sylvatica) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 1
Stiel-Eiche (Quercus robur) 3
Winter-Linde (Tilia cordata) 2
StU 150 cm - 199 cm
Rot-Eiche (Quercus rubra) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2
Stiel-Eiche (Quercus robur) 9
Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) 1
Winter-Linde (Tilia cordata) 3
StU 200 cm - 249 cm
Rot-Buche (Fagus sylvatica) 1
Rot-Eiche (Quercus rubra) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 1
Stiel-Eiche (Quercus robur) 11
Winter-Linde (Tilia cordata) 1
StU > 250 cm
Rot-Buche (Fagus sylvatica) 2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2
Stiel-Eiche (Quercus robur) 7
Gesamt: 84
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Von den zu fällenden Bäumen können zwei Bäume (Rot-Eiche, StU 9 0 cm und Baum-
Hasel StU 60 cm) an andere Stelle im Luitpoldhain verpflanzt we rden. Vorgesehen ist der
Bereich zwischen „Großem Parkplatz“ und Ehrenhalle, der sich zu Parkwald entwickeln
soll. Weitere Bäume eignen sich aufgrund ihrer geringen Vitalit ät oder ihrer Größe nicht
mehr für eine Verpflanzung.
Es ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume u nter den Auswirkungen
des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu
leiden hat, so dass viele Exemplare unter ihrer natürlichen Lebenserwartung bleiben. Umso
bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in groß flächig unversiegelten
Bereichen.
Die durch die Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffe si nd aufgrund der
erforderlichen Rodung alten und wertvollen Baumbestandes als er hebliche nach-
teilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen zu bewerten.
2.4.2 Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Untersuchungsbereich im nördlichen Geltungsbereich wurden 20 16 die planungsrele-
vanten Artengruppen erfasst. 2019 erfolgten Nacherfassungen, v. a. auch im südlichen
Geltungsbereich. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäu se, Reptilien (Zaun-
eidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Die weiteren Angaben greifen auf diese
Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur speziel len artenschutz-
rechtlichen Prüfung (saP) dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019).
Ferner liegen für Teile des Geltungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnach-
weise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor.
Säugetiere
Im Untersuchungsbereich konnten in den beiden Erfassungsjahren 2016 und 2019 sieben
verschiedene Fledermausarten festgestellt werden. Der Luitpoldh ain stellt ein wichtiges
Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im
Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges
Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Der Park bietet mit seinem B aumbestand aber auch
verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler ( Nyctalus noctula ) konnten
vier besetzte Quartierbäume (zwei nördlich der Meistersingerhal le, zwei im Mittelstreifen
der Münchener Straße) erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein
Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle, Hotel und Ehrenhalle gelang
nicht, zumindest einzelne Fledermäuse sind dort aber nicht gänzlich auszuschließen.
Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen d ie Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus ), gefolgt vom Großabendsegler. Mit deutlich geringerer Aktivit ät
oder gar nur als einzelne Ereignisse konnten auch Mückenflederm aus ( Pipistrellus
pygmaeus), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), Braunes Langohr ( Plecotus
auritus), Kleine Bartfledermaus ( Myotis mystacinus cf .) und Wasserfledermaus ( Myotis
daubentonii) nachgewiesen werden.
Bei den Erfassungen wurden außerdem im gesamten Luitpoldhain me hrfach Feldhasen
(Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis)
nachgewiesen werden, die dort Baumhöhlen nutzen, aber auch in d en künstlichen Nist-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 20
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
höhlen im Gebiet anzutreffen sind. Auch der Steinmarder ( Martes foina ) ist im Gebiet
anwesend.
Derzeit ist für die gesamte Artengruppe, v.a. aber für die Fled ermäuse, von einer hohen
Bedeutung des Untersuchungsgebietes auszugehen.
Vögel
Zur Erhebung der Vogelwelt gab es zwischen Ende März und Ende J uni jeweils sechs
Begehungen, 2016 im nördlichen Teil des Luitpoldhains, 2019 im südlichen. Außerdem
erfolgten 2019 Erfassungen von Eulenvorkommen im Luitpoldhain. Insgesamt konnten
40 Brutvogelarten festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arte n ein Brutnachweis bzw.
es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen 12 Arten
waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere d rei Vogelarten (Grau-
gans, Graureiher, Kormoran) konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden.
Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Untersuc hungsbereich für
Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bu nt-, Grün- und
Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Bru tstätten im Luitpoldhain.
Weitere Spechtarten wie der Kleinspecht, der aufgrund des Leben sraumpotenzials nicht
ganz ausgeschlossen werden kann, konnte nicht angetroffen werden.
Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitä ten. Unter den Arten, die
ausschließlich oder zumindest auch in Baumhöhlen brüten, konnten Kohl- und Blaumeise,
Haus- und Feldsperling, der Gartenbaumläufer, der Kleiber und d er Star nachgewiesen
werden. Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) und Kleiber ( Sitta europaea) traten in
weiten Teilen des Untersuchungsgebietes auf, der Gartenbaumläuf er aber v.a. im Süden
des Hotelgebäudes. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch
den Star ( Sturnus vulgaris), der mit insgesamt 12 Brutpaaren unter den Brutvögeln eine
der häufigen Arten war. Er nutzte mit wenigen Ausnahmen ausschl ießlich Eichen. Ein
Brutpaar brütete auch in der Fassade der Meistersingerhalle.
Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die
im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Insge samt wurden
11 Brutpaare festgestellt, die ausschließlich im Norden lagen. Für die Meisenarten blieben
die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfal ls das Gebäude der
Meistersingerhalle als Brutplatz. Der Trauerschnäpper ( Ficedula hypoleuca ) konnte da-
gegen nicht nachgewiesen werden, obwohl er früher in Nistkästen belegt ist.
Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten
der Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ), der Ringeltaube ( Columba palumbus ) und der
Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im
Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc .) gelangen dagegen
in der Mehrzahl der Fälle nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge.
Lediglich 2016 konnten Stieglitz ( Carduelis carduelis ) und Kernbeißer ( Coccothraustes
coccothraustes) beim Nestbau beobachtet werden. Der Pirol ( Oriolus oriolus) ist aktuell
kein Brutvogel, da er lediglich einmal rufend nachgewiesen wurde.
Greifvögel konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turm-
und Wanderfalke ( Falco tinnunculus et peregrinus ) konnten aber als Nahrungsgast
beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus).
Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend
festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den
191
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 21
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Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeign et wären. Es hängt im
westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war.
Dagegen konnte die Waldohreule ( Asio otus ) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der
Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Str aße aus dem Innenhof
eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden.
Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kan n man Haussperling,
Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet au ch an Gebäuden, war
hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Ge-
bäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt wer den, Bruten sind aber zu
erwarten.
Neben den Brutvögeln konnten auch immer wieder größere Trupps v on nahrungs-
suchenden Vögeln festgestellt werden. Zu erwähnen sind hier Schwärme von Rabenkrähe
(Nichtbrüter) und Straßentauben (bis zu 60 Individuen).
Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Arte nspektrum von baum-
und gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerp unktmäßig Vogelarten
auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert
sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden
brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier
auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dic htere Gehölzbereiche
sind nur im Osten und Süden zu finden.
Der Luitpoldhain zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch e inen mäßigen Arten-
reichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuen dichten an Vögeln. Dies
rührt daher, dass der Untersuchungsbereich nicht nur Brut-, sondern auch Nahrungshabitat
ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen
brüten, den Luitpoldhain als wichtigen Nahrungslebensraum.
Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dageg en die großen ver-
siegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen
konnten auch keine Bruten festgestellt werden.
Der Untersuchungsbereich weist für die Artengruppe Vögel daher eine mittlere bis hohe
Bedeutung auf, auch wenn keine extrem seltenen Arten nachgewiesen wurden. Nur mit
Star (Rote Liste 3 D) und Waldlaubsänger (Rote Liste 2 BY) tret en zwei gefährdete Arten
auf.
Reptilien
Bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 konnten im Unte rsuchungsbereich
keine Reptilien festgestellt werden. Letztendlich fehlen für Ar ten wie die Zauneidechse
(Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen, z.B. offene, sandige Bereiche zur
Eiablage. Außerdem unterliegt sie hier auch einem hohen Störungsdruck dur ch die Frei -
zeitnutzung und die vielen Veranstaltungen. Zum anderen dürfte die übliche Parkpflege,
bei der alle Wiesenflächen auf einmal gemäht werden, für ihre B eutetiere (z.B. Heu -
schrecken) suboptimal sein.
Aufgrund der wenigen, nur mäßig geeigneten Strukturen für Reptilien kann dem Gebiet für
diese Artengruppe nur eine geringe Bedeutung zugewiesen werden.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 22
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Amphibien
Geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fe hlen völlig. Denkbar
wäre lediglich, dass Tiere in geschützten Gehölzbereichen als S ommerlebensraum
vorkommen. Aufgrund der viel befahrenen Straßen um den Luitpoldhain ist die Etablierung
einer größeren Population auch eher unwahrscheinlich.
Damit kann dem Plangebiet nur eine sehr geringe Bedeutung für Amphibien zugewiesen
werden.
Käfer und andere Wirbellose
Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellose n (Spinnen, Insekten
etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine ger inge Bedeutung dürfte für
Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume
beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen.
Das Habitatpotential für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den
Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und
sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen . Diese stehen verteilt
im ganzen Luitpoldhain und allgemein entlang der Schultheißalle e und der Münchener
Straße. Die flächigen und waldartigen Gehölzbestände setzen sic h dagegen aus deutlich
jüngeren Bäumen zusammen.
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht
festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fande n sich keine Hinweise
auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenb ereich erscheint
daher unwahrscheinlich. Die Baumbes tände sind aktuell relativ a rm an großen Mulm-
höhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssi cherung umfangreiche
Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kle instrukturen auf. Tot-
äste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig
entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich s ind aber potentiell für
den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich
des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung be findlichen, geeigneten
Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebens raum dieser größeren
Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden
Käferarten wurden Rosenkäferartige ( Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der
Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019).
Der Geltungsbereich hat aufgrund des alten Baumbestandes für di e Artengruppe der tot-
holzbewohnenden Käfer eine sehr hohe Bedeutung.
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeu tung für die Tierwelt.
Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäus e, Vögel und totholz-
bewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils
essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit (z.B. durch künstliche Nisthöhlen) ist nur in
beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen
dagegen weniger schwer.
Wie schon in Kap. 2.4.1.2 ausgeführt, müssen allein 44 Bäume mi t einem Stammumfang
größer 150 cm gefällt werden, was in etwa einem Stammdurchmesse r größer 50 cm
entspricht. Diese weisen allesamt ein hohes Entwicklungspotenzial als Höhlenbäume auf.
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Sehr kritisch sind Baumfällungen zu bewerten, wenn davon hochgr adig gefährdete Arten
mit sehr speziellen Lebensraumansprüchen betroffen sind. Im Unt ersuchungsbereich ist
dies weder bei den angetroffenen Vogel- noch bei Fledermausarte n der Fall. Der Groß-
abendsegler findet z.B. sowohl in Gebäuden als auch in Bäumen Quartiere und ist diesbe-
züglich flexibler als andere Arten (auch wenn Quartierknappheit oftmals der begrenzende
Faktor ist). Anders sieht es aber bei der totholzbewohnenden Kä ferart des Eremiten aus,
der zwingend auf alte Bäume mit Mulmhöhlen angewiesen ist. Ein Wegfall eines solchen
Spezialhabitats ist nicht zu kompensieren. Derzeit konnten keine Bäume mit offensichtlich
geeigneten oder gar besetzten Mulmhöhlen im engeren Eingriffsbe reich nordwestlich der
Meistersingerhalle festgestellt werden.
Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artens chutzrecht gilt, wurden
auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft. Damit sind
aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und
vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbo tstatbestände gem.
§ 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhalti ge Beeinträchtigungen
für die Tierwelt ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 5.2 Europäisc her und nationaler
Artenschutz). Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden.
Unabhängig von der artenschutzrechtlichen Bewertung treten durc h die Änderung
des Bebauungsplanes und die Umsetzung der Planung zunächst erhe bliche Beein-
trächtigungen für das Schutzgut Tiere durch den Verlust wichtiger Habitatstrukturen
(v.a. Alteichen) auf. Obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersat zmaßnahmen im
räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können, ist auch na ch deren
Umsetzung von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schut z g u t Ti e r e i m
Geltungsbereich auszugehen.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier-
durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug
auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Struk turvielfalt, siehe Kap. 2.5)
gegeben.
Da für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erhebliche nachteilig e Auswirkungen zu
erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswir kungen auf das
Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten.
2.5 Landschaft
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches
Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet
Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Der Luitpoldhain und die angrenzenden Grünflächen sind eine durch den Menschen über-
prägte Landschaft im innerstädtischen Bereich, die aber viele n aturnahe Elemente auf-
weist. Für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand
entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres
unterschiedlichen Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigena rt, Vielfalt und
Schönheit auf, die den städtischen Raum hier in besonderem Maße prägt. Sie sind vom
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 24
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Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Ei ngangssituation im
nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahm en den massigen Ge-
bäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gl eichzeitig auch ein
Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die
denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil
an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform.
Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. östlich der Meister-
singerhalle oder im Süden des Luitpoldhains, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte
Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfern en Charakter kaum
aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Lu itpoldhains im Süden
stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne
Kulisse ergibt.
Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Par ks im Süden bieten
weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlich en Akzent. Im Gegen-
satz dazu stehen die eher naturnahen Bereiche der geschlossenen Gehölzbereiche südlich
des Hotels, aber v.a. zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle. Auch die Bereiche im
Südwesten des Luitpoldhains mit Minigolfanlage, Kiosk etc. und dem Parkplatz an der
Bayernstraße sind stärker von diesen Nutzungen überprägt.
Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung
als grüne Verbindungsachse unterstreicht.
Das Untersuchungsgebiet weist derzeit trotz der überbauten und versiegelten Bereiche
eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Jeder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Landschaftsbil des. Der Standort des
geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle nut zt bereits teilversiegelte
Flächen in der Nähe zu der großen Straßenkreuzung von Wodanstra ße / Schultheißallee
und Münchener Straße / Hainstraße. Dennoch gehen durch den Neub au mit Altbäumen
bestandene Grünflächen verloren, die im Zusammenhang mit Baumbe stand im Mittel-
streifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaft lichen Charakter des
Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situa tion geht mit der Um-
setzung der Planung vollständig verloren bzw. verändert sich durch das neue Gebäude an
dieser Stelle völlig und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert
werden. Baumbestandene Grünflächen (v.a. mit Altbäumen) sind da s elementare
Charakteristikum dieses Parks und diese gehen im Nordwesten verloren.
Dagegen treten im südlichen Bereich des Luitpoldhains kaum Ausw irkungen für den
Betrachter auf, da der Neubau durch das bestehende Hotel und di e Meistersingerhalle
weitgehend abgeschirmt wird. Vorgesehene Baumneupflanzungen im Luitpoldhain wirken
sich im Hinblick auf das Landschaftsbild nicht aus, da Baumkuli ssen bereits vorhanden
sind.
Wie im Rahmen des Preisgerichts des Realisierungswettbewerbs dargestellt wurde, schafft
der Siegerentwurf eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter M eistersingerhalle und
dem Neubau zu einem Ensemble. Negative Auswirkungen auf die Erl ebbarkeit der alten
Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
Im Hinblick auf die wegfallenden Baumkulissen im Nordwesten tre ten negative
Veränderungen für das Landschaftsbild auf, die trotz des städtischen Kontextes als
erhebliche nachteilige Auswirkung zu bewerten sind.
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2.6 Menschliche Gesundheit
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generel l gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1 Erholung
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Geltungsbereich weist mit dem Luitpoldhain als öffentliche Grünanlage eine sehr hohe
Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern der
angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern hat auch darüber hinaus für die Stadt eine
wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotenti al im ABSP der Stadt
Nürnberg hier als „hoch“ bewertet.
Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungs bereich Glockenhof /
Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca.
71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtis chen Freiraumkonzept
(GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflä chen in diesem Planungs-
bereich auf 18,9 ha, womit eine starke Unterversorgung verbunde n ist. Der Luitpoldhain
hat aber einen Einzugsbereich der Erholungssuchenden, der den g esamten Stadtsüden
umfasst. Allein im benachbarten Planungsbereich Galgenhof / Hasenbuck (Nr. 7), für deren
Bewohner der Luitpoldhain die nächstgelegene größere Parkanlage ist, besteht ein
weiteres Defizit an öffentlichen Grünflächen von 65,0 ha. Unter diesem Aspekt ist die
Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben.
Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bä umen, Baumgruppen
und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen sowie im südlic hen und östlichen Teil
kleinflächigen, waldartigen Gehölzbeständen bietet die Parkanla ge viel Raum und
Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschlie ßen den Park und
führen weiter zum Dutzendteich. Parkbänke entlang der Wege bieten Ruhemöglichkeiten.
Der Park wird auch intensiv für sportliche Betätigungen wie Jog gen oder Nordic Walking
genutzt, sowie für den Hundeauslauf. Auf der Anhöhe südlich des Hotels wird an dessen
Hang im Winter auch Schlitten gefahren.
Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich
im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den
zentralen Wiesenflächen, bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park
einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltu ngen, wie z.B. „Rock im
Park“, wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können.
Der Geltungsbereich weist für das Schutzgut Mensch eine sehr hohe Erholungseignung
auf.
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigung en der Erholungs-
nutzung durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einsch ränkungen durch die
Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. Die dortigen Grünflächen haben im
Vergleich zu anderen Bereichen des Luitpoldhains keine besonder s erholungsrelevanten
Strukturen. Gleichwohl stellen sie den „grünen“ Eingangsbereich mit Alt-Eichen-Beständen
dar und gehen durch die Planung verloren. Es erfolgt eine weite re Versiegelung von
Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freir aumverbindung an der
Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain au fgrund kleiner
werdender Fläche entsprechend erhöhen können. Dies ist auch vor dem Hintergrund des
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bestehenden hohen Grünflächendefizits im Planungsbereich Glocke nhof / Gleißhammer
sowie Galgenhof / Hasenbuck zu beachten.
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch di e Bebauungs-
planänderung daher erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch (Erholung) gesehen.
2.6.2 Lärm
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen unterschiedlicher Emittenten ein.
Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Nach-
folgend werden die Regelwerke aufgeführt, nach denen die Geräus cheinwirkungen zu
beurteilen sind.
In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschut z im Städtebau“ werden
für Allgemeine Wohngebiete, also für die Wohngebäude an den umliegenden Straßen, tags
Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) und
40 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für Parkanlagen gibt die DIN 18005 Werte von
55 dB(A) tags und nachts an. Das Hotel im Südwesten ist als gew erbliche Nutzung auf-
zufassen. Hier sind die Werte für Mischgebiete anzusetzen, die tags bei maximal 60 dB(A)
und nachts bei 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) liegen.
Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeu-
tung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur ge-
nannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die
Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein St raßenneubau), spielen
sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwer ten der 16. BImSchV hat
der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umweltein wirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Nac h § 1 Abs. 1 Nr. 2 der
16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlä rms durch den bau-
lichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche
Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissions-
grenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, i n Mischgebieten (MI)
liegen die Werte jeweils um 5 dB höher.
Verkehrslärm
Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans
der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, de r vom Stadtrat am
28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo
mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder
LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädliche n Umwelt-
einwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den
besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkunge n, das Untersuchungs-
gebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in
der ganzen Stadt.
Der Geltungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit
hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Verkehrslärmemittenten maßgeblich
(Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den
Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):
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Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wod anstraße) (DTV
von 31.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV
= 12.100 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (22 3 Züge)
Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu
keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meisters ingerhalle kommt.
Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostiziert en Zunahme der Verkehrs-
zahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel a n den zu den Verkehrsan-
lagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebiet en (IfB Sorge,
26.08.2019). Es liegt dabei keine Karte zur freien Schallausbreitung vor, sondern lediglich
eine Angabe der Schallleistungspegel an den relevanten Immissionsorten.
Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber
auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen
Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A)
auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter
70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissions ort an der Ecke
Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An M ünchener Straße und
Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags m eist unter 64 dB(A) (Im-
missionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschre itungen. Im Plangebiet
selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis 63,2 dB(A) und am
Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 64,2 dB(A) ermitt elt. An keinem
Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSch V für allgemeine
Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden, geschweige de nn die niedrigeren
Orientierungswerte der DIN 18005.
Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte
mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodan-
straße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte
von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels
nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von
bis zu 55,6 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissions-
grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten
werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005.
Gewerbelärm
Vom Plangebiet selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und z w ar in Form von
Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Hau stechnikanlagen
sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt als
Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schu tz gegen Lärm
(TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhaben-
genehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der
DIN 18005.
Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des
auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel u nd Meistersingerhalle)
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis
konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden.
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Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngeb äuden an der
Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Übersc hreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A).
Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Sc hutzgut
Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen ge prägt. Die Vorbe-
lastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der weiteren Planung.
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferv erkehr) durch neue
Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen
Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder ge-
trennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen ) ermittelt, da unter-
schiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Kon-
zerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des
Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmun g der gesamten
Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen
und umgekehrt vernachlässigt werden konnte.
Verkehrslärm
Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Pl anfall im Prognosejahr
2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die
Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, I FB SORGE, 26.08.
2019). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln i n unterschiedlichen
Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel
zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner
erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulä ssigen Geschwindigkeit
auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde.
Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehr e Pegelerhöhungen
sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen
auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhö hungen sind
insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des
Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB
im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von
Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz
nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das
menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschrei tungen der sog.
Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen An spruch auf
Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die
Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzpr ogramme des Bundes
ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es tre ten aber Erhöhungen der
einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße un d Hainstraße), wo
bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag
an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führ t hier zu nachteiligen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.
Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden n icht untersucht, da
hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzende n Immissionsorten an
Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf
den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Ra ndbereichen und für den
Menschen kaum wahrnehmbar auftreten.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 29
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde
sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten da bei im südlichen Teil
der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die
Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgesc hwindigkeiten für den
weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißa llee nicht mehr aus-
wirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 d B auf. Eine Geschwin-
digkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar.
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern v on Konzerthaus und
Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines
Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt.
Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen be-
stehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben ko mmt es zu einem
gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärm-
pegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen
des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings f ühren sie zu weiteren
Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswe gen werden die
Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schut zgut Mensch – Lärm
bewertet.
Gewerbelärm
Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten Prognosen für die zukün ftige Nutzungssituation
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde
auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Me istersingerhalle als
Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses hat. Es wur de aber auch der Aus-
nahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammen-
treffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen.
Zugrunde gelegt wurde in der Prognose, dass Lkw-Anlieferungen f ür das neue Konzert-
haus in einer sog. Einhausung (baulich vollständig umschlossener Gebäudeteil) im Westen
des Konzerthausgebäudes durchgeführt werden. Die Ein- und Ausfa hrt erfolgen über die
Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen dagegen jetzt und zu-
künftig auf deren Ostseite, die An- und Ausfahrt über die Schultheißallee.
Weiterhin wurden mögliche Kommunikationsgeräusche von Veranstal tungsbesuchern am
nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neue n Konzerthauses berück-
sichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Hotelgebäude und der Meister-
singerhalle.
Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfä lle Überschreitungen
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarte n Immissionsorten
(Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismu s, Wodanstraße, Hain-
straße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden . Lediglich zu den Nacht-
zeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im b isher schon bestehen-
den Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gege nüber an der Schul-
theißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine
Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkr iterium bei seltenen
Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten
werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018) Der
Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betri eb eines Konzerthauses
und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkpla tzes“ voraussichtlich
200
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 30
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen
in der Nacht ausbleiben.
Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können,
erfolgte in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung eine r Emissionskontingen-
tierung für die drei Teilflächen „Konzerthaus und Meistersinger halle“, „Hotel“ und „Großer
Parkplatz“ (vgl. auch Ermittlung der zulässigen Emissionskontin gente, IfB Sorge,
05.08.2019). Über diese Kontingentierung kann der an den Immiss ionsorten einwirkende
Lärm wirkungsvoll begrenzt werden.
Erhöhungen der Verkehrsmengen führen zu einer geringen Zunahme an Verkehrs-
lärm. Diese erfolgt aber in schon stark belasteten Bereichen. I nterimsweise bleiben
auch hinsichtlich des Gewerbelärms jetzt schon vorhandene Belastungen bestehen,
zukünftig gehen diese aber zurück. Die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
auf das Schutzgut Mensch (Lärm) werden in der Gesamtbetrachtung aufgrund des
höheren Verkehrslärms als erheblich nachteilig bewertet. Die hohen Vorbelastungen
erfordern in der Planung eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zu m aktiven Schall-
schutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept).
2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall
2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Durch den oberirdischen Verkehr der Straßenbahn in der Schultheißallee und weiter Rich-
tung Kongresshalle sowie Schwerlastverkehr auf den umgebenden S traßen können der
anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmitte lbarer Nähe
schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als
Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar.
2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Der geplante Bau des Konzerthauses liegt mit knapp 30 m Abstand zur Straßenbahntrasse
noch nicht in ausreichender Entfernung. Es erfolgte eine gutach terliche Untersuchung
(Schwingungs- und Erschütterungsschutz, IfB Sorge, 12.02.2019), inwieweit bei dem
gewählten Standort relevante Erschütterungen im Gebäudeinneren bzw. Sekundärluft-
schall auftritt. Es erfolgten Empfehlungen zur Gebäudegründung und -lagerung, um zu
erwartende Effekte zu vermeiden. Bei der geplanten Nutzung ist dies aber ein technischer
und kein Umweltbelang.
Durch den Neubau des Konzerthauses selbst werden keine Erschütt erungen im betrieb-
lichen Ablauf erzeugt, die nach außen wirken.
Durch die Planung treten keine erheblichen nachteiligen Auswirk ungen im Hinblick
auf das Schutzgut Mensch (Erschütterungen) auf.
2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Stör-
fall-Verordnung4.
4 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
201
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 31
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Geltungsbereich besteht ein Sondergebiet „Kultur- und Kongresszentrum“, das für den
Neubau des Konzerthauses erweitert wird. Aufgrund der zulässige n Nutzungen besteht
dort keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Das geplante Konzerthaus, für den die Bebauungsplanänderung dur chgeführt wird, be-
findet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswi rkungen durch Kata-
strophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebi et) zu rechnen ist.
Niedrige Grundwasserflurabstände unter 3 m treten nur im Osten des Geltungsbereiches
zwischen der Straße An der Ehrenhalle und der Schultheißallee a uf. Die zentralen
Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle liegen allerdings im
vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs. Bei de Bereiche liegen
jedoch außerhalb der geplanten Bauvorhaben.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf-
mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinl ichkeit bisher unent-
deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingri ffen in den Boden ist
daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.
2.7 Luft
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituat ion
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straße nnetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO 2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile
ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid-
belastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im
Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das
gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Plang ebiet liegt, wurden
2004/2005 mobile, diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hi er ergaben sich Be-
lastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol- Wert
als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stick-
stoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO 2-Ganzjahresgrenzwert der
39. BlmSchV von 40 μg/m³. 5 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Mess-
methode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreiche ren Tagzeiten, d.h.
ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Gan zjahresgrenzwert
allerdings nur orientierenden Charakter.
Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet
Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee
im Geltungsbereich keine NO 2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahres-
grenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und
der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld d es Plangebietes
aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an Bestandsgebäuden
prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartie r an Wodan- und Ranke-
straße im Westen.
5 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luf tqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte
Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012
202
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 32
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Um konkrete Zahlen für das Plangebiet zu erlangen, erfolgte 201 9 durch die Stadt die
Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an
der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für
die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO 2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und
23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betra chtungszeitraum nicht
überschritten. Für Feinstaub PM 10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³
gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls
unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Übersch reitung des zulässigen
Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019).
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bed eutung für die luft-
hygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend w irkt und zur Frischluft-
produktion beiträgt.
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Der Wegfall von Baumbestand reduziert die Staubbindung an der V egetation. Angesichts
des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheb-
lichen Auswirkungen gesehen.
Neue Emittenten entstehen durch die Planung im Gebiet nicht. So ist die Versorgung des
Konzerthauses mit Fernwärme vorgesehen, so dass es nicht zu Emi ssionen aus Haus-
brand im Geltungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus
neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobil itätskonzeptes nicht aus-
zuschließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher
mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vg l. Verkehrszahlen Prog-
nose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt, Februar 2019). Allerdi ngs ist das Gebiet über
Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen
≤ 5%.
Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die o.a.
Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Übersch reitungen des NO2-
Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
können (B ÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Gel-
tungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Übe rschreitungen des Jah-
resgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der
Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen.
Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertübers chreitungen auf.
Übertragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage
nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV f ür Feinstaub zu rechnen
ist.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt noch nicht von er heblichen
nachteiligen Auswirkungen durch die Umsetzung der Planung ausgegangen.
203
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 33
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2.8 Klima
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Der Geltungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtkl imagutachtens Nürnberg
(GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpold-
hains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strö-
mungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süd en und Osten vom
Dutzendteichgelände (siehe Abbildung 2). Im Kaltluftströmungsfe ld ist auch erkennbar,
dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine A bflussbarriere für die
entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die
bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als wenig er günstig eingeschätzt.
Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für di e Stadt Nürnberg im
Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Geb äudekomplex mit
versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baum-
bestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung.
Abbildung 2: Ausschnitt Kaltluftvolumenstrom und autochthones W indfeld während einer aus¬
tauscharmen Strahlungswetternacht (Anhang zum Stadtklimagutacht en 2014, GEO-
NET UMWELTCONSULTING GMBH). Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4160 ist schwarz
gestrichelt umrandet.
204
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 34
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeu-
tung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH,
Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013)
als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt.
Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut wegen der
aktuellen Klimafunktionen als hoch einzustufen.
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Lokalklima
Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schl ägt sich in einer sehr
hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder . Schon jetzt ist die
Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. D urch die Situierung
des geplanten Konzerthauses im Nordwesten der Meistersingerhall e liegt der Baukörper
aber in der Richtung des Kaltluftabflusses, wo Hotel und Meiste rsingerhalle bereits eine
Strömungsbarriere bilden. Eine dadurch bedingte Verstärkung des Barriereeffektes ist
relativ gering, wobei zu beachten ist, dass die Gebäudehöhe des neuen Konzerthauses
von knapp 23 m, die Meistersingerhalle noch um 5,3 m überragt. Es kommt daher an dem
hohen Gebäude auch zu einer Reduktion der Windgeschwindigkeit u nd Wirbelbildung am
Bauwerk. Es dürfte sich aufgrund dessen in der angrenzenden Wohnbebauung noch keine
nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation ergeben. Vielmehr ist zu
erwarten, dass sich die Auswirkungen auf das engste Umfeld besc hränken und über die
Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee den Wohnquartieren im
Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen kann. D ennoch sind diese
zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenze nden Siedlungsgebiete
eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Vers chlechterung kann hier zu
merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleiben de Frischluftkorridor darf
daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden.
Wird eine bisher unversiegelte Freifläche in Anspruch genommen, so führt dies außerdem
zu einem Verlust von Teilen eines Kaltluftentstehungsgebiets in Nähe zu thermisch be-
lasteten Bereichen, außerdem zu einer Erhöhung der Temperatur b odennaher Luft-
schichten. Durch den Neubau nimmt die vorhandene Versiegelung ( Parkplatz) erheblich
zu, der massive Baukörper führt in Hitzeperioden zu einer Überw ärmung des Gebietes.
Diese Auswirkungen können durch die vorgesehene Dachbegrünung n ur teilweise ge-
mindert werden. Zudem ist eine Fassadenbegrünung nicht vorgeseh en, da diese in den
architektonischen Entwurf nicht integrierbar ist.
Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas
erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies
wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende,
abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete. Gleichzeiti g ist der energetische
Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes grundsätzlich höher als bei der Verwendung
natürlicher Baumaterialien wie Holz oder massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein.
Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimasch utz sind bei der Aus-
führung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese Auswirkun-
gen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Der Luitpoldhain im Süden der Meistersingerhalle wird als zusammenhängendes und aus-
gleichendes Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet durch die Planung ansonsten aber nicht
beeinträchtigt.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 35
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Klimaschutz
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt,
die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bi s 2030 um
50% und bis 2050 um 80% zu reduzieren. Bei Neubauten sind einsc hlägige Vorschriften
(EnEV, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energiev erbrauchs und eine
Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechende r
Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Nach d em Beschluss des
Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in Bebauungsplanverfahr en grundsätzlich
Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO 2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu
erreichen, erstellt werden.
Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet d ie CO 2-Bilanz
Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärme versorgung vor-
gesehen ist.
Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit e inem erhöhten Verkehrs-
aufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Trotz der b estehenden ÖPNV-An-
bindung muss mit einer zusätzlichen Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
gerechnet werden (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, V erkehrsplanungsamt,
Februar 2019). Über das noch in Erstellung befindliche Mobilitä tskonzept können aber
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, den MIV-Anteil zu senken. Hierzu zählen u.a. die
nachstehenden Maßnahmen, die aber i.d.R. nicht in einem B-Plan festsetzbar sind:
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung
Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“
Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie
Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen
Die Bauweise des Neubaus und eine Ausführung mit Flachdach führt zu einem guten Ober-
flächen-/Volumenverhältnis und trägt damit dem Gedanken des Klimaschutzes Rechnung.
Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebä ude könnte durch
angepasste Planung minimiert werden. Die vorgesehene Dachbegrün ung wirkt sich
darüber hinaus klimatisch positiv aus, weswegen dieser Anteil i m Vergleich zu früheren
Planungen auf 55% der Dachfläche erhöht wurde. Er bleibt jedoch unter dem technisch
Möglichen zurück und sollte daher möglichst noch weiter erhöht werden.
Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten,
wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt
Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung.
Klimaanpassung
Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderunge n6 sind bereits ohne
Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänder ungen betreffen vor
allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwett erlagen und von
Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein-
6 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis
zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszu gehen. Für die mittlere Temperatur wird ein Anstieg
von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um
mindestens 10 Tage bis maximal 35 Tage (vgl. hierzu auch das st atistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA
2007).
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 36
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fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die an grenzenden Siedlungs-
gebiete sind nach den Ergebnissen des Stadtklimagutachtens scho n jetzt bioklimatisch
belastet. Diese Situation wird sich im Zuge der klimatischen Ve ränderungen noch ver-
schärfen. Die geplante Bebauung wird diesen Prozess durch das e rhöhte Bauvolumen
(v.a. Überwärmung) und die barrierehafte Wirkung zusätzlich ver stärken. In dem Sied-
lungsgebiet nördlich der Wodanstraße liegt eine hohe Einwohnerd ichte, gekoppelt mit
einem hohen Anteil an jungen und alten Menschen, vor. Diese Bevölkerungsgruppen sind
durch Hitzeereignisse gesundheitlich besonders gefährdet. Die P lanung und Realisierung
von Klimaanpassungsmaßnahmen gewinnt deshalb auch für das Schut zgut Menschliche
Gesundheit noch an Bedeutung. Durch die Planung (zusätzlicher B aukörper und neue
Versiegelungen auf ca. 0,8 ha) sind zusätzliche Auswirkungen zu erwarten, die sich aber
(vgl. Ausführungen zum Lokalklima) nicht derart stark auf das S chutzgut auswirken.
Minderungen der Auswirkungen erfolgen bereits durch eine Dachbegrünung, die allerdings
nur auf 55% der Dachfläche umgesetzt werden kann. Weitere Maßna hmen (z.B. Ver-
wendung heller Farben für Fassade und Bodenbelägen) sollten im weiteren Verlauf der
Planung geprüft und möglichst bei der Realisierung umgesetzt we rden, sowie auch die
Erhaltung des nicht von den Fällungen betroffenen Baumbestands und unversiegelter
Flächen.
Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an de n bestehenden
Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeeng t. Aufgrund der
verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt,
werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich
nachteilig bewertet.
2.9 Abfall und Abwässer
Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten
Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle, g gf. aber auch Sondermüll
aus z.B. Leuchtmitteln oder Reinigungslösungen) und ihrer Besei tigung und Verwertung
sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.
Zur Freimachung des Baufeldes sind (bis auf die bauliche Verbindung zwischen Hotel und
Meistersingerhalle) keine Gebäude abzureißen, sondern lediglich die bestehenden Boden-
beläge aufzunehmen. Hier sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Ent-
sorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Der darunter liegende Bo den bzw. die festge-
stellten Auffüllungen waren organoleptisch auffällig und aufgru nd der Bestandteile abfall-
rechtlich zu beurteilen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07.
und 05./06.08.2019). Während des Aushubs sind entsprechende Maß nahmen zu er-
greifen, um belastete Bodenpartien zu separieren, entsprechend zu deklarieren und da-
nach einer geordneten Wiederverwertung oder auch Deponierung zuzuführen. Der Ausbau
ist gutachterlich zu begleiten. Bei der Baufeldfreimachung sind außerdem Funde von
Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4).
Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eing eleitet und der Reini-
gung im Klärwerk zugeführt werden.
Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich en nachteiligen
Auswirkungen gesehen.
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2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Geltung sbereich Bestandteil
des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-
2367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Land esausstellung errichtet.
Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarsch-
gelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. E s kam hier zu um-
fangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alte n Baumbestandes
führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, w ie z.B. im Umfeld der
heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Lan desausstellung und
vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/6 0 wieder zum
Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch
sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels)
und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen
einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit
auch Bestandteil des Baudenkmals.
Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selb st, die seit 2007 unter
Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Diese Konzerthalle ist als kubischer, die Horizon-
tale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden.
Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Die Fassaden sind mit Tra vertin und Quarzit
verkleidet.
Im Luitpoldhain befinden sich außerdem die denkmalgeschützte Eh renhalle, ein Denkmal
für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs (D-5-64-000-104 und D- 5-64-000-104). Am öst-
lichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkm alschutz stehende
ehemalige Fabrikantenvilla (Schultheißallee 30) mit dazugehöriger Garteneinfriedung und
Resten der Gewächshausanlage von 1903 (D-5-64-000-1803).
Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinz ugekommene Hotelbau
mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung, den
Freizeitflächen im Süden (Kiosk, WC, Minigolfanlage) und dem Fr eiflächenmobiliar. Im
Südosten des Geltungsbereiches gibt es Wohnbebauung. Ferner bes tehen verschiedene
Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.).
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglic hen Anlage des Luit-
poldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch w enig ablesbar. Gerade
im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befinde t sich alter Baumbestand
aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur
Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die
denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass
Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen.
Durch die Platzierung des neuen Konzertbaus neben die Architekt ur der alten Meister-
singerhalle wird deren Erscheinungsbild verändert. Die Einzelst ellung der Meistersinger-
halle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf
wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber besche inigt, eine Verbindung
zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu
schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
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Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen
zum Hotelbau oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der weiteren Planung
und Realisierung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen.
Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandt eil des denkmal-
geschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denk-
malschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das S chutzgut Sach-
güter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück-
sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um-
weltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigunge n infolge von Wech-
selwirkungen sind nicht zu erwarten.
Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von
Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäu men zu befürchten
wäre, sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasseran drangs ist nämlich
keine Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG,
08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und
biologische Vielfalt verhindern.
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der
beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelange n entsprechen und
hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie
auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung
und Klima zunächst positive Auswirkungen.
Es käme zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen und in
dessen Folge zu keiner Verschlechterung der Erholungseignung de s Luitpoldhains. Auf-
grund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte
Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem
Artenschutz bestehen, die auch das bestehende Parkpflegewerk (z umindest für dessen
Wirkungsbereich) bislang nicht abschließend lösen konnte.
4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist nicht isoliert, so ndern in Zusammenhang
mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkung en7 führen können, zu
betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen der ein zelnen Planvorhaben
gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.
7 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu
beschreiben
209
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 39
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Im Umfeld des Luitpoldhaines wurden jüngst folgende Bebauungspläne rechtskräftig bzw.
befinden sich in Aufstellung:
Bebauungsplanverfahren Nr. 4522 „Hainstraße, Scharrerstraße“
Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 „Brunecker Straße“ und hieraus entwickelt
- Bebauungsplanverfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“
- Bebauungsplanverfahren Nr. 4652 „Ingolstädter Straße“
In allen genannten B-Plänen kommt es zu Nachverdichtungen von b aulich genutzten
Bereichen oder Konversionen. Durch die Ansiedlung auch von Wohn nutzungen wird der
Ziel- und Quellverkehr in diesen Gebieten steigen und sich auf die umliegenden
Verkehrsnetze auswirken. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsac hse insbesondere die
Münchener Straße und in Fortführung nach Norden die Hainstraße, die Verkehr aus den
genannten Gebieten aufnimmt. Damit werden höhere Lärmimmissionen einhergehen.
Da die Verkehrsflüsse aus diesen unterschiedlichen B-Plangebiet en derzeit nicht genau
prognostizierbar sind (insb. beim B-Plan Nr. 4600 mit geplanten Hochschulnutzungen) sind
an dieser Stelle bzw. zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen möglich. Da
die Auswirkungen der Änderung des B-Plans Nr. 4160 mit dem Bau des geplanten
Konzerthauses aber auf das unmittelbare Umfeld beschränkt sind und die Pegel-
erhöhungen maximal 0,4 dB betragen (IFB SORGE, 26.08.2019), werden kumulative Effekte
durch das vorliegende Vorhaben in relevantem Umfang nicht gesehen.
Kumulative Effekte, die sich auf andere Schutzgüter (z.B. Tiere und Pflanzen, Wasser)
auswirken könnten, werden aufgrund der unterschiedlichen umwelt fachlichen Voraus-
setzungen und Gegebenheiten in den Plangebieten nicht gesehen.
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschied ene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten
Schutzgüter / Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Di e Umweltprüfung
ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswi rkungen für alle Belange
des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung
verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB8
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche Aus-
wirkungen auf die Umweltbelange
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem.
§ 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen, welche durch die Realisierung
der Planung entstehen, sind im Umweltbericht
darzustellen.
BNatSchG9
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB i.V.m.
§§ 15 und 18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Be-
einträchtigungen des Land-
schaftsbildes sowie der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Natur-
haushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei-
dung über Vermeidung und Ausgleich
8 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
9 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
210
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 40
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
Artenschutz / saP10
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des § 18
BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF11-/FCS12-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Be-
urteilung durch die Höhere Naturschutzbe-
hörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahme-
tatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht-
Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist
der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA –
Verträglichkeits-
abschätzung / ggf. -
prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungs-
ziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten gem. § 32
BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Be-
urteilung durch die Höhere Naturschutzbe-
hörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahms-
weise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der
Planung gegeben ist.
Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung
einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die konkret im B-Plan festgesetzten
Maßnahmen auf, aber auch Maßnahmen, die erst auf Vorhaben-/ Gen ehmigungsebene
realisierbar sind.
Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung,
A Ausgleich)
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang(e)
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Fest-
setzung im B-Plan)
Versiegelung bzw. Verlust
von Boden bzw.
unversiegelter Flächen
- Vermeidung bzw.
Verringerung der Neu-
versiegelung durch Maß-
nahmen der Grünordnung
I
(Vm,
Vr)
Vm: Fläche
Vr: Boden,
Wasser,
Pflanzen,
Tiere, Klima
Zeichnerische
Festsetzungen
- Wasserdurchlässige Be-
festigung von Wegen,
Plätzen und Stellplätzen
II
(Vr)
Boden,
Wasser
Textliche Festsetzung
Abflussverschärfung und
Verringerung der Grund-
wasserneubildung
- Wasserdurchlässige Be-
festigung von Wegen,
Plätzen und Stellplätzen
III
(Vr)
Boden,
Wasser
Textliche Festsetzung
- Dezentrale Versickerung
von Oberflächenwässern
IV
(Vr)
Boden,
Wasser
Textliche Festsetzung
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
V
(Vr)
Wasser,
Klima, Luft
Textliche Festsetzung
Störung von Vogelbruten und
Fledermäusen, Gefahr der
Tötung und des Verlusts von
Gelegen
- Baufeldfreimachung bzw.
Vergrämung (Verschluss
Gebäudenischen)
außerhalb der gesetz-
lichen Vogelbrutzeit
VI
(Vm)
Tiere, bio-
logische
Vielfalt
§ 39 Abs. 5 BNatSchG
Verlust von Lebensraum-
strukturen und Habitat-
- Erhaltung von (Alt-)
Bäumen/ Gehölzen
VII
(Vm)
Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
10 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
11 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
12 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahru ng eines günstigen Erhaltungszustandes von
Populationen
211
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 41
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang(e)
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Fest-
setzung im B-Plan)
elementen (insbesondere
alter Baumbestand)
- Erhaltung vorhandener
Nistkästen
VIII
(Vm)
Tiere,
biologische
Vielfalt
Hinweis in Begründung
- Neupflanzung von
(Laub)Bäumen
IX
(A)
Tiere, biolo-
gische Viel-
falt, Klima,
Landschaft
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
- Umsetzung artenschutz-
rechtlich erforderlicher
CEF-Maßnahmen (Nist-
kästen, Habitatbäume)
X
(A)
Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
Textliche Festsetzung
Vogelschlag an Fassaden - Minderung des
Kollisionsrisikos (z.B.
Einsatz mattiertes Glas)
XI
(Vm)
Tiere,
biologische
Vielfalt
Textliche Festsetzung
Attraktion von Insekten an
Lichtquellen (Reduzierung
Beutetierdichten)
- Verzicht auf Anstrahlung,
Reduzierung von
Außenbeleuchtung
XII
(Vr)
Tiere,
biologische
Vielfalt
Textliche Festsetzung,
Art. 11a BayNatSchG
Neubebauung und -
versiegelung führt zu einer
Veränderung des Lokalklimas
- Begrünung und gärtneri-
sche Anlage der öffent-
lichen Freiflächen
XIII
(Vr)
Klima,
Pflanzen,
Tiere
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
XIV
(Vr)
Wasser,
Klima, Luft
Textliche Festsetzung
- Erhaltung von Bäumen/
Gehölzen im Umfeld des
Neubaus
XV
(Vm)
Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Erhöhter CO2-Ausstoß durch
Verkehr und Hausbrand
- Durchgrünung der Frei-
flächen mit Bäumen
XVI
(Vr)
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
- Reduzierung des Primär-
energiebedarfs, Nutzung
erneuerbarer Energien
(u.a. über Fernwärme)
XVII
(Vm,
Vr)
Klima Anwendung „Leitlinien
zum energieeffizienten,
wirtschaftlichen und
nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei
Hochbaumaßnahmen
der Stadt Nürnberg -
Standards und
Planungsvorgaben“;
Fernwärme: N-ERGIE
AG
Auswirkungen zukünftig zu
erwartender Klimaverände-
rungen13
Gesundheitliche Belastungen
durch Aufheizung des Bau-
gebietes
- Schaffung von Schatten-
plätzen/-zonen in den öf-
fentlichen Freiräumen
XVIII
(Vr)
Klima,
Mensch –
Gesundheit
Hinweise in der
Begründung
- Verwendung von wasser-
durchlässigen Boden-
belägen zur Schaffung von
Versickerungsflächen
XIX
(Vr)
Klima,
Boden,
Wasser
Textliche Festsetzung
- Ausschluss dunkler
Fassadenfarben und Ver-
wendung heller Bauma-
terialien auf Straßen und
Plätzen (Albedo-Effekt)
XX
(Vr)
Klima,
Mensch –
Gesundheit
Hinweise in der
Begründung
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
XXI
(Vr)
Wasser,
Klima, Luft
Textliche Festsetzung
13 Es handelt sich hierbei nicht u m unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende
Änderungen, auf die die Planung reagieren muss.
212
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 42
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nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang(e)
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Fest-
setzung im B-Plan)
Zunahme von Luftschad-
stoffen durch Verkehr
- Durchgrünung der Frei-
flächen mit Bäumen
XXII
(Vr)
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
- Erhaltung von Gehölzen XXIII
(Vm)
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
- Erstellung und Umsetzung
eines Mobilitätskonzeptes
XXIV
(Vm)
Klima, Luft Hinweise in der
Begründung
- Gute Anbindung an den
ÖPNV zur Reduzierung
des motorisierten Indivi-
dualverkehrs (MIV)
XXV
(Vm,
Vr)
Klima, Luft Hinweise in der
Begründung
- Bereitstellung von Lade-
einrichtungen für E-Bikes
und Elektroautos
XXVI
(Vr)
Klima, Luft
Verlust von landschafts- und
ortsbildprägenden Strukturen
- Erhaltung schutzwürdiger
Altbäume
XXVII
(Vm)
Pflanzen,
Tiere, Land-
schaft
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Überschreitung der Orientie-
rungswerte zu Lärm für an-
grenzende Wohngebiete
- Emissionskontingentierung
zur Beschränkung von
Lärmemissionen
XXVIII
(Vm,
Vr)
Mensch –
Gesundheit
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Verlust von Flächen zur
Erholung
- Gestaltung der Freiräume
als Hinführung zum Park
XXIX
(Vr)
Mensch
(Erholung)
- Qualitative Aufwertung des
Luitpoldhains
XXX
(A)
Mensch
(Erholung)
Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringer ung (Vr) und zum
Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffs-
schwere mindern und sind bei der weiteren Planung und Durchführung zu berücksichtigen.
Eine Vielzahl der in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für m ehrere Schutzgüter
gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbind liche Festsetzung im B-
Plan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vor-
haben-/Genehmigungsebene im Rahmen der Ausführungsplanung aufzu greifen. Als wei-
tere noch vorstellbare Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliege nde Verschattungs-
elemente am geplanten Gebäude, Integration von Wasserplätzen im Außenraum (z.B.
Wasserspiele, Brunnenanlagen) sowie Trinkwasserstellen sowohl i m Außen- als auch im
Innenbereich des Konzerthauses zu nennen.
5.1 Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB)
Im Plangebiet liegen mit Ausnahme der beiden Naturdenkmale Nr. 89 und 98 (Eiche im
Atrium der Meistersingerhalle, Eichen bei Schultheißallee 34-38 ) keine naturschutzrecht-
lich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, un d/oder gLB) oder Was-
serschutzgebiete (WSG) vor. Bereiche entlang der Schultheißalle e im Norden sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind
als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (B ekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017).
213
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 43
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Keiner der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen st ellt einen geschützten
Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG oder einen Lebensraum nach
Anhang I der FFH-Richtlinie dar.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg au s dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der
Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsa mer Lebensraum Nr.
634 erfasst.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes oder
des Bayerischen Waldgesetzes eingestuften Gehölzbestände.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung
der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen ( KostenErstS, Stand:
21.07.2006). Die Ermittlung erfolgte nur für den nördlichen Tei l des Geltungsbereiches
(Untersuchungsgebiet), in dem auch Eingriffe/Veränderungen durch den Bau des Konzert-
hauses und Umgestaltung der Freiflächen zu erwarten sind.
Zunächst werden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfass t, in einer Karte darge-
stellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ ökologischen Wert-
faktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläc he (in m²) und dem Wert-
faktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Eine Erhöhung des ökologischen Wertfak-
tors für die Bereiche mit den Alt-Eichen aufgrund des Auftreten s besonders geschützter
Tierarten (Rote-Liste-Arten) um 0,1 gemäß Punkt 11.2 der Anlage 2 der KostenErstS er-
folgte nicht, da überwiegend häufige Arten anzutreffen waren.
Auch eine Zusatzbewertung nach Punkt 11.4 der KostenErstS „Erhö hung des ökologi-
schen Wertfaktors für Flächen innerhalb des mittleren Ringes in Bereichen hoher Versie-
gelungsgrade“ kam nicht zum Tragen, da der Änderungsbereich zwa r innerhalb des mitt-
leren Ringes liegt, aber selbst keinen Bereich mit hohen Versiegelungsgraden darstellt. Im
ABSP Nürnberg wird hier von einem mittleren Versiegelungsgrad ( 30% - 70%) ausge-
gangen.
Dem Bestandswert wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt,
indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Bio top-/Nutzungstypen
ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Die
Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert.
Basis für diese Ermittlung ist der aktuell vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes.
Bei den Biotop-/Nutzungstypen 5.1 und 5.2 (strukturreiche Grünanlagen) ist Baumbestand
ein Bestandteil des Nutzungstyps, so dass hier keine separate B ilanzierung der Trauf-
bereiche erfolgte.
Der Planungssituation wurde die Bebauungsplanänderung zugrunde gelegt, dabei aber
schon die detailliertere Freiflächenplanung berücksichtigt, da nur hieraus die Anteile der
tatsächlich später versiegelten Bereiche ablesbar sind. Beim Ko nzerthaus wurde nur ein
Anteil von 55% begrünter Dachfläche angenommen, aber die Begrünung der festgesetzten
Innenhöfe berücksichtigt.
Es wurden außerdem Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen mit angesetzt. Da hier nur
klimaangepasste Arten verwendet werden sollen, bei denen es sich zu einem hohen Anteil
um nicht heimische Arten handelt, wurde für diese Pflanzungen ausschließlich der Biotop-
/Nutzungstyp 1.2 angesetzt.
214
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 44
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Die Ermittlung der Biotopwerte für die Bestands- und Planungssi tuation ist im Anhang in
Tabelle 5 und Tabelle 6 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergi bt sich bei der Ermittlung
der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes:
42.992 – 39.629 = 3.363 Biotopwertpunkten
Ein vollständiger Ausgleich des Kompensationsdefizits von 3.363 Biotopwertpunkten im
Rahmen der Planung ist somit nicht möglich. Es wurde aber textl ich die Pflanzung von 31
weiteren Bäumen im Luitpoldhain und den Grünflächen entlang der Münchener Straße
festgesetzt. Die Pflanzungen erfolgen auf dem Nutzungstyp 5.4 „Extensivrasen, Wiesen im
besiedelten Bereich“ mit einem Wertfaktor von 0,4.
Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor
Differenz
Aufwertung
Fläche
Kronen-
traufe
Wertpunkte
1.1 Heimische und
standortgerechte
Einzelbäume (Ansatz
Fläche unter Kronentraufe
je Baum 20 m²), 24 St.
0,8 0,4 480 m² 192
1.2 Nicht heimische, nicht
standortgerechte
Einzelbäume (Ansatz
Fläche unter Kronentraufe
je Baum 20 m²), 7 St.
0,5 0,1 140 m² 14
Gesamt: 620 m² 206
Mit dieser Maßnahme kann somit im Geltungsbereich eine Aufwertung um 206 Wertpunkte
vollzogen werden, die den Ausgleichsbedarf auf 3.157 Wertpunkte reduziert.
Der verbleibende Kompensationsbedarf wird durch folgende weitere Maßnahme aus dem
Ökokonto der Stadt Nürnberg gedeckt:
- Auf dem Flst. Nr.: 847 (Gmkg. Neunhof) erfolgt durch die Stad t Nürnberg auf 2.390 m²
die Stilllegung einer intensiv genutzten Ackerfläche zu einer Ackerbrache (9.11) bzw. zu
kurzlebigen Ruderalfluren (10.1). Die naturschutzfachliche Aufw ertung beträgt
239 Wertpunkte.
- Die Flst. Nr. 870 und 883 (Gmkg. Neunhof) umfassen insgesamt 10.310 m². Durch bei-
de Flurstücke fließt randlich die Gründlach, wo auf kleiner Flä che auch gewässerbe-
gleitender Auwald stockt. Diese Flächen bleiben erhalten. Auf b isher landwirtschaftlich
genutzten Flächen (extensive Wiese, intensiver Acker), aber auch Brache und Ruderal-
fluren, soll auf insg. 2.840 m² ein heimischer, standortangepas ster Ufergehölzsaum
(Biotoptyp 2.1) entstehen. Die übrige Fläche wird durch die Sta dt Nürnberg auf insg.
6.608 m² zu einer extensiv genutzten Feuchtwiese (Biotoptyp 9.2) entwickelt. Die natur-
schutzfachliche Aufwertung beträgt auf beiden Flurstücken insg. 2.820,3 Wertpunkte.
- Auch das Flst. Nr. 884 (Gmkg. Neunhof, Gesamtfläche 610 m²) w ird randlich von der
Gründlach durchflossen. Hier stockt auf 487 m² degradierter Auw ald (3.1), der durch
punktuelle Gehölzpflanzungen verbessert werden soll. Die naturs chutzfachliche
Aufwertung beträgt 97,4 Wertpunkte.
Die Flächen sind derzeit im Ökokonto bevorratet, die Aufwertung smaßnahmen werden
noch durch die Stadt Nürnberg durchgeführt. Insgesamt kann mit diesen Maßnahmen eine
215
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 45
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Aufwertung um 3.157 Wertpunkte erzielt werden, womit das Kompen sationsdefizit für die
1. Änderung des B-Plan Nr. 4160 ausgeglichen ist.
Neben der rein quantitativen Bewältigung der Eingriffsfolgen, s ind auch die qualitativen
Folgen zu berücksichtigen. Für die Fällung von Baumbestand erfolgen in den Freianlagen
um den Konzerthausneubau Kompensationen in Form von Neupflanzun gen. Auch im
Luitpoldhain und den angrenzenden Baumbeständen entlang der Münchener Straße sollen
Bäume neu gepflanzt werden. Den 84 zu entfernenden Bäumen stehe n insgesamt
70 Neupflanzungen gegenüber. Zwei Bäume können verpflanzt werde n. Damit kann der
Verlust an Bäumen nicht gänzlich ausgeglichen werden, zumal ja auch ein zeitlicher Ver-
zug bei der Entwicklung gegeben ist. Viele Funktionen, die alte Bäume übernehmen
(Staubbindung, Sauerstoffproduktion, klimatischer Ausgleich, Ha bitatfunktion), können
durch Neupflanzungen erst nach vielen Jahren Entwicklungszeit u nd dann auch erst an-
nähernd übernommen werden. Dennoch stellt die Gesamtheit dieser Maßnahmen einen
Beitrag zum funktionalen Ausgleich dar. Weitere Baumpflanzungen im Luitpoldhain waren
aufgrund der Vorgaben des Parkpflegewerks, in welchem verbindli che Gestaltungs-
prämissen entwickelt wurden, um die Belange der Denkmalpflege m it den aktuellen
Nutzungsansprüchen zu vereinen, nicht möglich. Die Anzahl der z u ergänzenden Bäume
war daher begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nich t zu beeinträchtigen.
Die Pflanzung von Straßenbäumen im unmittelbaren Umfeld schied aufgrund von zu
dichten Sparten (unterirdische Leitungstrassen) aus. Es wird hi er auch auf die weiteren
Ausführungen zum funktionalen Ausgleich in der Begründung zum B -Plan in Kap. I.4.6.4
verwiesen.
5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfran ken) wird im Interesse
der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziel len artenschutzrecht-
lichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassen d und systematisch
ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtl iche Hindernisse, insbe-
sondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorh abens ein, allerdings muss
im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Ums etzung eines Bebau-
ungsplanes bzw. dessen Änderung aus artenschutzrechtlichen Grün den möglich ist. Ein
(geänderter) Bebauungsplan kann seine Planrechtfertigung verlie ren, wenn seiner Um-
setzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutz-
rechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägun g der arten-
schutzrechtlichen Belange im B-Planverfahren ist nicht möglich.
Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine Erfüllung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG genauer zu prüfen, wurde n Erhebungen zu
verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP) durchgeführt (Büro Grosser-Seeger & Partner, 20.08. 2019).
Die 2016 und 2019 durchgeführten Erhebungen umfassten die Artengruppe der Vögel und
der Fledermäuse sowie Überprüfungen von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis)
und des Eremiten (Osmoderma eremita). Die Vorkommen weiterer streng geschützter und
zu berücksichtigender Arten konnten im Zuge einer Potenzialabsc hätzung auf Grundlage
der Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen ausgeschlossen werden.
216
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 46
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Von der Artengruppe der Fledermäuse konnten im Geltungsbereich sieben Fledermaus-
arten sicher nachgewiesen werden. Darunter dominierte im Hinbli ck auf die Jagdaktivität
die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Genutzte Fledermausquartiere konnten nur
vom Großen Abendsegler ( Nyctalus noctula ) in Höhlenbäumen festgestellt werden. Es
handelte sich dabei um Paarungsquartiere, eine Wochenstube konn te nicht festgestellt
werden. Hier besteht insbesondere eine Betroffenheit hinsichtli ch der Zerstörung von
Lebensstätten im Baufeld.
In den beiden Erfassungsjahren konnten 40 Brutvogelarten im Lui tpoldhain bzw. un-
mittelbar angrenzend festgestellt werden. Davon gelang für 23 A rten ein Brutnachweis
bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend und die übrigen
12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend. Weitere drei Vogelarten
konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden, diese brüte n aber nicht im
Luitpoldhain. Auch für die europäischen Vogelarten besteht die Beeinträchtigung in erster
Linie in Form der Zerstörung von (potenziellen) Brutstätten, ab er auch allgemein in Form
des Wegfalls von Nahrungslebensräumen. Durch den Bau des Konzer thauses mit
großflächigen Glasfassaden kann auch ein Verbotstatbestand hins ichtlich des Tötungs-
und Verletzungsverbotes durch Vogelschlag eintreten.
Aufgrund des alten Eichenbestandes, der teils auch große Höhlun gen aufweist, waren
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nicht auszuschließen. Detaillierte Unter-
suchungen erbrachten zwar keinen Nachweis im Luitpoldhain, aufgrund der benachbarten
Funde des Eremiten (insbesondere beim Dutzendteich) sind alle a ktuellen und in der
Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insbesond ere an Eichen im Luit-
poldhain aber als Teillebensraum dieser Eremitenpopulation im N ürnberger Süden
aufzufassen.
Für andere Arten(gruppen) (wie z.B. Zauneidechse, Amphibien, weitere Insektenarten und
andere Wirbellose) fehlen im Planungsraum essentielle Lebensrau mstrukturen, diese
können daher im Gebiet ausgeschlossen werden.
Für Pflanzenarten, für die der spezielle Artenschutz relevant ist, gibt es im Geltungsbereich
keine geeigneten Wuchsorte.
Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V .m. Abs. 5 BNatSchG
auszulösen, werden folgende Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung
der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen ) für notwendig er-
achtet:
V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung
Die Umsetzung aller Vermeidungs- und auch der CEF-Maßnahmen ist durch eine
Umweltbaubegleitung zu sichern. Diese soll die Effizienz der Maßnahmen sicherstellen
und die Erreichung der Funktionalität gewährleisten.
V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb
der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom
01. März bis zum 30. September)
Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von baum- und hec kenbrütenden
Vogelarten sind notwendige Baumfällungen oder Gehölzrückschnitt nur im Zeitraum von
Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zum Schutz von Fledermä usen ist eine
Beschränkung der Fällung von Bäumen mit Potenzial als Baumquart ier (vgl. Karte
hierzu im Gutachten zur saP) auf den Zeitraum Oktober erforderl ich, da zu diesem
Zeitpunkt die Wochenstubenzeit bereits abgeschlossen ist, der W interschlaf aber noch
nicht begonnen hat.
V3: Verschluss von Gebäudenischen
Im Westen der Meistersingerhalle soll eine bauliche Verbindung mit dem neuen
Konzerthaus erfolgen. Da an der dortigen Fassade bzw. Vorbauten höhlenbrütende
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Vogelarten nisten, sind diese Brutmöglichkeiten vor Baubeginn a ußerhalb der Brut -
zeiten, also nur im Oktober zu verschließen oder anderweitig unbrauchbar zu machen.
V4: Erhaltung von Altbäumen
Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten, v.a. aber als Potenzialbäu me für die Ausbildung
von Baum- bzw. Mulmhöhlen, werden alte Bäume erhalten und dauerhaft gesichert. Zu
erhaltender Baum- und Gehölzbestand, der an Baufelder oder an z u bauende Er -
schließungswege angrenzt, ist während der Bauzeiten entsprechend zu schützen (z.B.
ortsfeste Zäune aus Holzlatten).
V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen
Im Gebiet hängen derzeit mehre künstliche Nisthöhlen, die zum T eil auch durch Vögel
zum Brüten genutzt werden. Sofern die Kästen nicht am Standort erhalten werden
können, sind die Kästen an zu erhaltende Bäume im Umfeld umzuhängen.
V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden
Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Vogelschlag an neu entstehende Glasfassaden
am Neubau des Konzerthauses sind auf Vorhabenebene geeignete Ma ßnahmen zu
ergreifen, insbesondere da das geplante Konzerthaus unmittelbar an Baum- und
Gehölzbestände angrenzt.
V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen
Um die Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an küns tlichen Lichtquellen
zu minimieren, sind als Leuchtmittel für die Außenbeleuchtung u mweltfreundliche
Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LED’s (Ausschluss von Lampen mit einem
Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CC T > 2.700 K) zu
verwenden. Es ist darauf zu achten, dass Streulicht (v.a. nach oben) weitgehend
vermieden wird (z.B. Einsatz von Blenden).
CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere
Mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relev anten Strukturen
(z.B. Stammrisse, Zwiesel) müssen innerhalb des Baufeldes des g eplanten Konzert-
hauses und der geplanten Freianlagen im Geltungsbereich gefällt werden. Daher sind
an geeigneter Stelle z.B. an Bäumen in ca. 3,0 – 4,0 m Höhe Fle dermauskästen und
Nisthöhlen aus Holzbeton aufzuhängen. Es sind 8 Fledermaushöhle n, 4 Fledermaus -
flachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für Höhlenbrüter sowie ei ne Nisthilfe für den
Waldkauz aufzuhängen. Als Aufhängeort wurden Gehölzbereiche am Silberbuck im
Süden in nur ca. 2 km Entfernung zum Eingriffsbereich und somit im räumlichen
Zusammenhang ausgewählt.
CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen
Neben der Erhaltung von Altbäumen im Eingriffsbereich (vgl. V4) sollten weitere
Altbäume erhalten und gefördert werden. Da innerhalb des Geltungsbereiches erhöhte
Anforderungen an die Verkehrssicherung bestehen, werden diese M aßnahmen extern
erfolgen. Bevorzugt sollten hierfür alte Eichen oder andere Lau bbäume herangezogen
werden. Diese sollten in ihrer Vitalität und hinsichtlich ihrer Funktion als Habitatbaum
gefördert werden. Damit werden diese Bäume nicht nur langfristi g erhalten, sondern
auch das Nahrungsangebot für bestimmte Tierarten (z.B. Spechte, Fledermäuse) durch
den höheren Insektenreichtum (bezogen auf Arten und Individuen) verbessert. Ziel ist
dabei auch, mittel- bis langfristig geeignete Mulmhöhlen an den Bäumen zu erzeugen,
die vom Eremiten besiedelt werden können.
Hierzu wurden 8 geeignete Bäume in Waldbereichen östlich der Gr oßen Straße und
nördlich der Karl-Schönleben-Straße entlang des Langwassergrabe ns und somit ca.
2,5 km südöstlich des Eingriffs ausgewählt. Diese sind in ihrem Traufbereich zuzüglich
eines Umfeldes von 5 m von bedrängendem Gehölzbewuchs frei zu stellen. Die Bäume
sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen
Durch die Baumfällungen gehen viele ältere Bäume verloren. Hier zu sind mind. 29
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Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Laubbäume an geeigneter Stelle im Geltungsbereich des Bebauungs planes möglichst
als Baumgruppe oder -reihe zu pflanzen. Um speziell für den Eremiten auch zukünftig
Potenzialbäume im räumlichen Verbund zu haben, sollten mind. 10 der vorgesehenen
Pflanzungen Stiel- oder Trauben-Eichen ( Quercus robur vel petraea ) sein. Alternativ
können auch Bäume anderer Laubbaum-Gattungen gepflanzt werden, die ebenso vom
Eremiten besiedelt werden, wie z.B. Linden, Buchen, Rosskastanie oder Eschen.
Die Maßnahmen werden – sofern dies aus planungsrechtlicher Sich t möglich ist – im
Bebauungsplan (textlich) festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein T eil wird außerhalb
realisiert. Da dabei der räumliche Zusammenhang gewahrt bleibt sind unter der
Voraussetzung der vorlaufenden Umsetzung keine artenschutzrecht lichen Ausnahmen
erforderlich. Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung
(V1) zu überwachen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kap. 9 Maßnahmen zur
Überwachung (Monitoring)).
6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebiets-
systems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
In knapp 1,8 km Entfernung befindet sich aber das FFH-Gebiet 6532-372 „Tiergarten Nürn-
berg mit Schmausenbuck“, dessen Erhaltungsziel u.a. auch der Er emit ( Osmoderma
eremita) ist. Derartig weite Strecken werden von diesem Käfer i.d.R. n icht mehr direkt
überflogen, so dass funktionale Beziehungen hier ausgeschlossen werden können.
Das europäische Vogelschutzgebiet 6533-471 „Nürnberger Reichswa ld“ liegt vom Unter-
suchungsbereich nur gut 1,5 km entfernt. Dazwischen liegen aber Siedlungsbereiche und
Sportanlagen. Die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes zielen schwerpunktmäßig mit
wenigen Ausnahmen (z.B. Heidelerche, Eisvogel, Baumpieper) auf Waldvögel ab. Arten
wie Halsbandschnäpper ( Ficedula albicollis ), Mittelspecht ( Dendrocopos medius ) oder
Pirol (Oriolus oriolus), könnten aber auch im Luitpoldhain vorkommen bzw. wurden auch
schon nachgewiesen. Ein direkter funktionaler Zusammenhang zum Untersuchungs-
bereich wird aber aufgrund der Entfernung und der trennenden Si edlungsbereiche nicht
gesehen.
7 Geprüfte Alternativen
Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtrats-
beschluss vom 29.07.2015 der Umgriff der bestehenden Meistersin gerhalle gewählt. Be-
reits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm,
Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet al s Standort für den Bau
des Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen w i r d a u f d i e i m
Parallelverfahren durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzung splanes verwiesen. Im
Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Aus-
wirkungen auf die Schutzgüter eingegangen.
Eine Festlegung auf einen konkreten Standort an der Meistersing erhalle erfolgte mit dem
Stadtratsbeschluss von 2015 noch nicht. Es waren hier insbesond ere der nun auch ver-
folgte Standort im Westen/Nordwesten der Meistersingerhalle in der Diskussion, sowie ein
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 49
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Standort auf dem großen Parkplatz östlich der Meistersingerhall e. Im Vorfeld des Reali-
sierungswettbewerbes erfolgte aber sowohl aus städtebaulich-arc hitektonischer Sicht-
weise, als auch aus Sicht der zu prüfenden Umweltbelange eine U ntersuchung von ins-
gesamt 7 unterschiedlichen Standortvarianten an der Meistersingerhalle. Diese umfassten
neben den beiden genannten Orten noch einen Standort direkt im Norden sowie im Süden
der Meistersingerhalle, sowie einen am bestehenden Hotel-Standort. Die in der Diskussion
auch vorgebrachte Alternative, das Konzerthaus durch Aufstockung der Meistersingerhalle
zu realisieren, wurde frühzeitig aus Kostengründen und aufgrund der denkmalgeschützten
Substanz verworfen.
Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf Basis
der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiter en Gestaltungs-
bereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. Damit war nur eine überschlägige
Prüfung möglich. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einschätzu ng der Erheblichkeit zu
verstehen, die auf den damaligen Planannahmen basierte. Der jet zt zur Realisierung vor-
gesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca.
70 m x 120 m vor. Damals wurde auch noch davon ausgegangen, das s zusätzliche
Parkplätze im Umfeld der Meistersingerhalle neu geschaffen werd en müssen, was die
Auswirkungen für das Schutzgut Mensch (Lärm) in allen untersuchten Varianten erheblich
gemacht hätte. In Einzelfällen wurde diese Bewertung in Tabelle 3 an neue Erkenntnisse
angepasst.
Im Ergebnis wurde für den Realisierungswettbewerb ein Standort in Anlehnung an die Vari-
ante West festgelegt und damit für einen Standort, der eine Errichtung des Konzerthauses
auf teilversiegelten Flächen ermöglichte. Daher waren für das S chutzgut Boden und
Wasser geringere negative Auswirkungen zu erwarten, als auf bis her vollständig
unversiegelten Bereichen. Es verblieben aber erhebliche Auswirk ungen insbesondere auf
die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und das Landschaftsbild.
Tabelle 3: Bewertungsübersicht zu den Schutzgütern (Bei jedem S chutzgut erfolgte noch einmal
eine Bewertung, welche Variante noch am günstigsten ist, sofern eine Unterscheidung
möglich war. Die positivste Variante wurde mit einer Raute ♦ gekennzeichnet.) (verändert
nach Umweltbericht, 1. Fassung zur Änderung des BP Nr. 4160, G ROSSER-SEEGER &
PARTNER, Stand: 07.12.2016; sehr ähnliche Varianten wurden hier zusammengefasst)
Schutzgut
Auswirkungen
Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel
Boden erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich
Wasser gleiche Bewertung wie Schutzgut „Boden“, Beurteilung noch abhängig von der Tiefe der Kellergeschosse*
Pflanzen erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich
Tiere erheblich erheblich nicht erheblich ♦ nicht erheblich (nicht) erheblich*
Landschafts
bild erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich
220
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 50
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Schutzgut
Auswirkungen
Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel
Mensch –
Gesundheit,
Lärm
erheblich erheblich erheblich erheblich erheblich
Mensch -
Erholung erheblich (nicht) erheblich* nicht erheblich ♦ erheblich erheblich
Kultur- und
Sachgüter Beurteilung erst nach Vorliegen architektonischer Entwürfe möglich*
Luft / Klima nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich er heblich nicht erheblich ♦
Ausgleichs-
defizit ♦
spezieller
Artenschutz ♦ ♦
* abschließende Beurteilung erst nach Vorliegen detaillierter Planungen oder Fachgutachten möglich
Auf Ebene der Vorhabenplanung, aus welcher letztendlich auch di e Vorgaben für die B-
Planänderung resultierten, wurden verschiedene Optionen zur verkehrlichen Erschließung
des Geländes über Zufahrten geprüft. Aufgrund technischer Zwäng e und verkehrlicher
Aspekte waren die Varianten mit den geringsten Eingriffen nicht möglich. Im Ergebnis
wurde eine Lösung gefunden, die dennoch im Vergleich mit anderen Optionen zu wenigen
zusätzlichen Baumfällungen führt.
Eine Erhöhung des Anteils begrünter Dachflächen des Konzerthaus es zur Verminderung
der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Wasser war im Ve rgleich zu früheren
Planungsstadien möglich. Aufgrund der Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen gab es
einen Zielkonflikt, der nun dahingehend gelöst wurde, dass auch Flächen unter den PV-
Anlagen begrünt werden. Aufgrund verschiedener technischer Einr ichtungen, die auf den
Dachflächen untergebracht werden können, ist aber nur ein Anteil von 55% der Dachfläche
sicher begrünbar. Zusätzlich werden mind. 500 m² der beiden gep lanten Innenhöfe
begrünt.
8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Z ustand des Plange-
bietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorha bens auf die Umwelt-
belange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und b ewerten. Auch die
Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante,
Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner,
Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillieru ngsgrad der Umwelt-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 51
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
prüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der
Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nac hteiliger Aus-
wirkungen dargestellt (Kapitel 5).
Der Umweltbericht beschreibt den Geltungsbereich, konzentriert sich aber auf den nörd-
lichen Teil des Luitpoldhains, in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch
die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese
Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll bzw. erforderlich erwiesen. Auf sie wird
in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist
nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkun gen fallweise
unterscheiden.
Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die Erste llung des Umweltbe-
richtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw.
wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und
Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
Strategische Lärmkarte L FU 2017 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
12.06.2019)
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der techni schen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)
Untersuchung der Verkehrsgeräusc himmissionen im Umfeld des Bau vorhabens Neubau
Konzerthaus (IfB Sorge, 26.08.2019)
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengerä usche gemäß DIN 45691
Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019
Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütteru ngseinwirkungen durch
den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er-
stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Sep-
tember 2017)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtli chen Prüfung (saP)
Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Gr osser-Seeger &
Partner 20.08.2019)
Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremi t, Mulmhöhlenbäume
und xylobionte Käfer: Schlussbericht ( bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien),
06.05.2019).
Ortsbegehungen (Erfassung Biotop- /Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018
222
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 52
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchene r Straße 21, Neubau
Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)
Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaa l (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 03.08.2016
incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straß e 21, Neubau Konzert-
haus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08. 02.2019 sowie
07.08.2019
Bodenuntersuchung Neubau Konzerth aus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und
05./06.08.2019)
Erläuterung zum Entwässerungsk onzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzer thalle mit Interims-
nutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegend en Grundlagendaten
und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. Nicht durchgeführt wur den bisher vertiefte
Untersuchungen zu einem möglichen Grundwasseranstau durch die E inbindung der
Gründung in den Grundwasserkörper (vgl. Hinweise bei SCHULZE & LANG, 08.02.2019), der
auf Vorhabenebene durchgeführt werden kann. Auf etwaige Unwägba rkeiten oder
methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Sc hutzgütern
eingegangen.
9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insb. unvorhergesehe ner Auswirkungen und
ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwac hung ist auch die
Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und
von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtlic he Eingriffs-
regelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbe richt darzustellen.
Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umwelt bericht dargestellten
Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland berei ts engmaschig fach-
gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwass ermessstellen im
„flexiblen 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese kö nnen im Rahmen des
Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden . Die Fachbehörden
sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde üb er ihnen vorliegende
Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Bei der weiteren Planumsetzung ist eine gutachterliche Begleitu ng des Bodenaushubs im
Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen erforderlich.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung de r textlichen und zeich-
nerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen
zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Die Überwachungspflicht betrifft allerdings nur die erheblichen Umweltauswirkungen, die
sich aus der B-Planänderung ergeben. Im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) wird ein Monitoring im Hinblick auf die Ausgleich smaßnahmen erforderlich.
Dieses Monitoring umfasst neben einer Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen
auch ein Monitoring zur Überwachung der Populationsentwicklung der durch die Planung
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 53
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voraussichtlich betroffenen Tierarten (höhlenbrütende Brutvögel , Fledermäuse). Im Gut-
achten werden zu den Ersatzmaßnahmen folgende Monitoringmaßnahm en vorgegeben,
die verbindlich durchzuführen sind:
• Monitoring zu CEF 1 (Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquart iere durch künstliche
Quartiere):
Jährliche Kontrolle der künstlichen Nisthöhlen auf Besatz sowie Dokumentation,
Reinigung und ggf. auch Wartung (z.B. Austausch oder Reparatur beschädigter Kästen)
für eine Dauer von 10 Jahren.
• Monitoring zu CEF 2 (Optimierung der Habitatfunktion von Altb äumen):
Jährliche Kontrolle auf Besatz für 10 Jahre. Für die Dauer von 20 Jahren alle vier Jahre
Prüfung der Besonnung (ggf. erneute Freistellungsmaßnahmen vors ehen) sowie ggf.
Nacharbeiten der Höhleneingänge.
• Monitoring zu CEF 3 (Nachpflanzung von Laubbäumen):
Kein artenschutzrechtliches Monitoring erforderlich. Die gepfla nzten Bäume sind aber
zu entwickeln, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Nach den Ergebnissen des Monitorings werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Risiko-
management in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg e ingeleitet, um bei
Nicht-Erfolg der Maßnahmen gegenzusteuern.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 54
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10 Zusammenfassung
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stad t Nürnberg
erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhäng enden Parkflächen von
„Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Master plans Freiraum als
„Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestands-
situation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklich ung der Planung unter-
sucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar.
Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Fläche nicht erheblich nachteilig
Boden erheblich nachteilig
Wasser erheblich nachteilig
Pflanzen erheblich nachteilig
Tiere erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt erheblich nachteilig
Landschaft erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Erholung erheblich nachteilig
Lärm erheblich nachteilig
Erschütterungen,
Sekundärluftschall nicht erheblich nachteilig
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich nachteilig
Klima nicht erheblich nachteilig
Abfall nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig
Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle reali siert werden, wo der Be-
bauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) fes tsetzt. Aktuell befinden
sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand.
Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Be reiche im Innen-
bereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich
nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Baufläche n umgewandelt, aber
kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche
oder großflächige natürliche Lebensräume.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung
bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträch-
tigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grund-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 55
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wasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäud es. Dies und die
Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversi egelter Bereiche wirkt
sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus.
Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut
Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Arten-
gruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen
wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäum en verloren. Dies
hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen
nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen.
Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelas tete Bereiche durch das
städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch ber eits erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägen de Strukturen durch die
Umsetzung der Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „L ärm“ erheblich
nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus
entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führe n, der die
Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu
geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch
die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen
Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der
Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses
und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden . Interimsweise
bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-St andort aber noch
Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In
der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben d aher als erheblich
nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle
Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über
Mobilitätskonzept) erforderlich.
Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatis che Veränderungen
auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von
Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrie ren für den Luft-
austausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersinger-
halle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft
besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingee ngt. Weitere Be-
schneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch fü r die davon profitierenden
Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a.
Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch ge-
mindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die K limaanpassung
vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima
und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS-
Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhall e unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut
Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingri ffe in den als Denkmal
geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbest and, insgesamt keine
erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
226
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG ßp NR. 4160 56
Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe
darstellen.
Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des
aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit
von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im
Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt.
Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet OE 6532-371
"Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck" von knapp 1 ,8 km und von gut 1,5 km zum
Europäischen Vogelschutzgebiet OE 6533-471 "Nürnberger Reichswald" werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet,
zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche
ausgeschlossen werden.
Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden arten
schutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden
Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche
Ausnahme nicht erforderlich.
Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung
eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hin
blick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem
nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der
Dachbegrünung geprüft.
~ -
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 57
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11 Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent-
wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen werden, d.h. der
Flächenverbrauch soll verringert und einer
Innenverdichtung Vorrang gegeben werden.
Bodenversiegelungen sollen auf das not-
wendige Maß begrenzt werden. Die Notwen-
digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen soll be-
gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu
den Möglichkeiten der Innenentwicklung
zugrunde gelegt werden, zu denen ins-
besondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungs-
möglichkeiten zählen können. Gemäß Bun-
desnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die
erneute Inanspruchnahme bereits bebauter
Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten In-
nenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan-
spruchnahme von Freiflächen im Außenbe-
reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete
erhalten werden. Insbesondere hochwertige
Böden sollen nur in dem unbedingt not-
wendigen Umfang für andere Nutzungen in
Anspruch genommen werden. Gemäß Bun-
desnaturschutzgesetz sind historisch ge-
wachsene Kulturlandschaften vor Verun-
staltung, Zersiedelung und sonstigen Beein-
trächtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung frei-
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nie-
derschlagswässern bzw. deren sonstiger
alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Ein-
führung des getrennten Gebührenmaßstabs
für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische Pla-
nungen und Konzepte in Bezug auf die Ge-
meinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor-
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts-
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar-
tenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum N ATURA 2000-
Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschutz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 5.2).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
228
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 58
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As-
pekte des Artenschutzes und des Bio-
topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung
von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt
bei der Trassierung von Verkehrswegen und
der Ausweisung neuer Siedlungs- und Ge-
werbeflächen.
Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion
für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu
erhalten. Bäume mit Potenzial für den
Artenschutz sind langfristig zu erhalten und
zu entwickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz
bestimmter Flächen und einzelner Bestand-
teile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel
festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als
Netz verbundener Biotope zu sichern. Der
Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si-
cherung der Populationen wildlebender Tiere
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebens-
stätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die we-
sentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft
getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme
und -auswirkungen regeln und die ruhige Ge-
biete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der
Vorsorge gegen schädliche(n) Umweltein-
wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für An-
lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige
Anlagen den Anforderungen des BImSchG
(Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissi-
onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah-
ren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden.
Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissions-
richtwerte für Anlagenlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm
bestimmen die Grenze der Abwägung für Ge-
werbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungs-
plan keine Festsetzungen treffen darf, die
nicht vollziehbar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sportan-
lagenlärmschutzverordnung bestimmen die
Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein
Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen
darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll
die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus-
genommen traditionelle Volksfeste und Kirch-
weihen) Anwendung finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie
soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste
und Kirchweihen Anwendung finden.
229
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 59
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich-
tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässig-
keit von Immissionen durch Geräusche von
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Ver-
haltensweisen sind, im Wohnumfeld als so-
zialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG
lockert für Jugendspieleinrichtungen einige
Regelungen der Sportanlagenlärmschutz-
verordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittel-
franken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist
u.a. eine Maßnahmenübersicht des besteh-
enden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) so-
wie dessen 1. Fortschreibung (2010) und de-
ren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie wei-
tere (geplante) relevante Maßnahmen zur
Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die
Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen
überwiegend das Schutzgut „Menschliche
Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen
auch auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Gesamtstädtisches Fr eiraumkonzept mit
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg
2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von
„Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Park-
landschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt wer-
den. Der Bereich um die Meistersingerhalle
soll als Eingangsbereich für diese Parkland-
schaft gestaltet/aufgewertet werden.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behut-
same und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Be-
bauungsplan zulässigen Vorhaben für schwe-
re Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die
Belange nach den Buchstaben a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 60
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst-
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökolo-
gischen Funktionen für das Nürnberger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions- und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen,
gegenüber den Werten von 1990, bis 2030
um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses
der europäischen Städte), bis 2050 um 80%
reduziert werden (Zielsetzung der Bundes-
regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-
20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effi-
zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer-
baren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi-
ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Um-
setzungsstrategien entwickelt.
231
UMWELTBERICHT ÄNDERUNG BP NR. 4160 61
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Tabellen zur Eingriffsbilanzierung
Tabelle 5: Ermittlung des Bestandswertes für den Untersuchungsb ereich in Anwendung der Anlage 2
zur KostenErstS der Stadt Nürnberg
Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte
1.1 Heimische, standortgerechte
Einzelbäume, Baumgruppen,
Alleen (Fläche unter Kronentraufe)
0,8 18.332 m² 14.666
1.2 Nicht heimische, nicht standort-
gerechte Einzelbäume, Baum-
gruppen, Alleen (Fläche unter
Kronentraufe)
0,5 2.409 m² 1.205
2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken 0,7 8.601 m² 6.021
5.1 Öffentliche Parks (große struktur-
reiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.517 m² 8.710
5.2 Arten- und strukturreiche Haus-
gärten, alte, strukturreiche Klein-
gartenanlagen mit Großbäumen,
Grünanlagen, arten- und struktur-
reiche Abstandsgrünflächen bzw.
Tiefgaragenoberflächen
0,5 130 m² 65
5.3 Hausgärten, kleine öffentliche,
strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen bzw. Tief-
garagenoberflächen, Grabeland,
Kleingärten
0,3 4.155 m² 1.247
5.4 Extensivrasen, Wiesen im besie-
delten Bereich 0,4 26.718 m² 10.687
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder
und Mittelstreifen (unbelegte
Baumscheiben auf Parkplatz)
0,3 397 m² 119
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 0,4 490 m² 196
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und
Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 369 m² 74
7.5 Durchlässige Beläge, z.B.
Schotter-, Kies- und Sandflächen,
-wege, -plätze, Rasenpflaster,
Rasengittersteine
0,1 23 m² 2
7.6 Versiegelte Fläche
(Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0
7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrs-
flächen, Stellplätze, Wege) 0,0 37.755 m² 0
Gesamt: 128.605 m² 42.992
232
UMWELTBERICHT ÄNDERUNG BP NR. 4160 „KONZERTHAUS NÜRNBERG“ 62
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019
Tabelle 6: Ermittlung des Planungswertes für den Untersuchungsb ereich in Anwendung der Anlage 2
zur KostenErstS der Stadt Nürnberg
Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte
1.1 Heimische, standortgerechte
Einzelbäume, Baumgruppen,
Alleen (Fläche unter Kronentraufe)
0,8 13.384 m² 10.707
1.2 Nicht heimische, nicht standort-
gerechte Einzelbäume, Baum-
gruppen, Alleen (Fläche unter
Kronentraufe)
0,5 2.528 m² 1.264
2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken 0,7 8.717 m² 6.102
5.1 Öffentliche Parks (große struktur-
reiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.435 m² 8.661
5.2 Arten- und strukturreiche Haus-
gärten, alte, strukturreiche Klein-
gartenanlagen mit Großbäumen,
Grünanlagen, arten- und struktur-
reiche Abstandsgrünflächen bzw.
Tiefgaragenoberflächen
0,5 130 m² 65
5.3 Hausgärten, kleine öffentliche,
strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen bzw. Tief-
garagenoberflächen, Grabeland,
Kleingärten
0,3 4.578 m² 1.373
5.3 kleine öffentliche, strukturarme
Grünanlagen, bzw. Tiefgaragen-
oberflächen (hier: begrünte Innen-
höfe)
0,3 500 m² 150
5.4 Extensivrasen, Wiesen im besie-
delten Bereich 0,4 21.596 m² 8.638
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder
und Mittelstreifen (unbelegte
Baumscheiben auf Parkplatz)
0,3 397 m² 119
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche
(Neubau Konzerthalle, 55% der
Dachfläche)
0,4 4.319 m² 1.728
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und
Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 344 m² 69
7.6 Versiegelte Fläche
(Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0
7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrs-
flächen, Stellplätze, Wege) 0,0 35.434 m² 0
8.3 Versiegelte Fläche, die versickert
wird (Neubau Konzerthalle, 45%
der Dachfläche)
0,1 3.534 m² 353
8.3 Versiegelte Fläche, die versickert
wird (Annahme für befestigte
Flächen um den Neubau)
0,1 4.000 m² 400
Gesamt: 128.605 m² 39.629
233
80
V 82 V IIIV
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164/20164/21164/11
164/10
164/15
164/2
164/8
164/7
164/18164/9
164/6164/13
164/12
164/4
327/39
286/25
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330/3
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173
285
164/3
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164/16
164/5
/32
286/17 286/18
286/19
286/20
280/8
281/10
281/8281/6
281/7
296/2
330
330
330/85
330/84330/83
280/4
281/5
281/4
330/4
Parsifalstraße
An der Ehrenhalle
An der Ehrenhalle
An der Ehrenhalle
Schultheißallee
Ludwig-Frank-Straße
7.6
7.6
5.1
5.4
5.4
2.3
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1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
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1.1
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1.1
1.1
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1.2
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1.1
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1.1
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1.1
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1.1
1.1
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1.2
1.2
1.1
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1.1
1.2
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1.11.1
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7.6
7.6
7.6
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5.3
5.3
5.4
5.4
5.3
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5.2
5.4
7.6
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1.2
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5.3
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1.2
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1.1
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1.15.3
5.3
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1.1
5.1
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5.37.6 5.3
7.67.6
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7.6
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1.2
1.21.2
1.2
5.6
5.3
5.3
5.3
1.1
5.3
5.3
5.4
7.6
5.6
5.6
5.3
5.3
5.3
5.6
5.4
5.4
1.2
5.6
5.4
5.4
5.4
5.4
5.1
5.4
7.4
5.4
5.4
5.4
Kartengrundlage :
DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur
KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg
Nürnberg, den 24.10.2019
Bearbeitung: BW, MW, SG
Biotop-/ Nutzungstypen
Bestandssituation
Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
Großflächige Feldgehölze, Baumhecken
Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen)
kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen,
Abstandsflächen
Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet
Extensiv gepflegte Straßenränder
Extensiv begrünte Dachfläche
Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster
Versiegelte Flächen
Untersuchungsgebiet
Gebäude
Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen
Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen
2.3
5.1
5.2
5.3
5.4
5.6
7.1
7.4
7.5
7.6
7.6
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160
1.1
1.2
Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160
0 100
Meter
1:2.000
234
80
V 82
79 V III
V
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22
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19
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164/15
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164/8
164/7
164/18164/9
164/6164/13
164/12
164/4
327/39
286/25
298
215
214 218
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330/3
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173
285
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158/1
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164/16
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/32
286/17 286/18
286/19
286/20
280/8
281/10
281/8281/6
281/7
287/3
296/2
330
330
330/85
330/84330/83
280/4
281/5
281/4
330/4
Parsifalstraße
An der Ehrenhalle
An der Ehrenhalle
An der Ehrenhalle
Schultheißallee
Weddigenstraße
Ludwig-Frank-Straße
7.6
7.6
5.1
5.4
5.4
2.3
2.3
7.1/8.3
7.6
5.1
5.3
1.1
5.4
5.1
5.4
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1.1
1.1
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5.3
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7.4
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5.4
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5.4
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5.6
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1.2
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1.2
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1.21.2 1.21.2
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1.1
1.1
1.1
1.2
1.2
1.2
1.2
1.2
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5.4
5.6
1.2
5.6
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5.3
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1.1
1.2
7.6
7.67.6
5.6
7.6
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1.2 5.3
5.4
5.6
5.3
1.1
5.4
5.6
5.6
5.6
1.2
5.3
5.3
5.35.3
5.4
5.6
5.4
5.4
5.4
5.3
5.3
7.6
1.1
5.3
5.4
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur
KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg
Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160
Nürnberg, den 24.10.2019
Bearbeitung: BW, MW, SG
Biotop-/ Nutzungstypen
Planungssituation
Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
Großflächige Feldgehölze, Baumhecken
Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen)
kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen,
Abstandsflächen
Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet
Extensiv gepflegte Straßenränder
Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%)
Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster
Versiegelte Flächen
Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen
Kartengrundlage :
DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen
2.3
5.1
5.2
5.3
5.4
5.6
7.1
7.4
7.5
7.6
Untersuchungsgebiet
Gebäude7.6
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160
Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem8.3
1.1
1.2
0 100
Meter
1:2.000
235
Meistersingerhalle
TS
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330
330
284
Fischbach
Münchener Straße
Schultheißallee
Platz der Opfer des Faschismus
50 m 0
2
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83
CC
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190M
189M
120
143
231
1010
1327
1332
163M
DD
Baum Bestand
Baumdarstellung Stadtgrundkarte
Begutachtungsbereich
Hinweis:
Baumstandorte basierend auf
Bestandsplan vom 31.07.2019
Amt für Geoinformation und Bodenordung
Baum gefällt (Oktober 2019)
1
1
M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Meistersingerhalle\Grundlagen\Baumbestand\Baumbestand_Neubau_Konzerthaus_aktueller_Bestand_GK_20190820.dwg
A0
Zeichen Datum Art der Änderungen bzw. ErgänzungenNr.
Grundlagenplan
NO34-01-01
Nürnberg, den 08.10.2018
Auftraggeber:
Bauvorhaben:
M 1:500 RS, KW, HE
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Stab Projektbaudienststelle
Kulturgroßbauprojekte
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Neubau Konzerthaus
Schultheißallee
90478 NürnbergBaumbestandsplan
HE 15.11.2018 Anpassung Kronenverlauf1
HE 19.11.2018 Anpassung Standort Baum: 80, 120, 121, 122, 162, D, E2
NW 31.07.2019 Ergänzung Bäume Südseite Meistersingerhalle 3
DSGK aus Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung
SG 14.08.2019 Ergänzung Erhaltungswürdigkeit Baum Nr. 1624
HE 14.10.2019 Ergänzung Bäume südlich und westlich Hotel, gefällte Bäume5
236
Stadt Nürnberg
Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg
Bildquelle: © Johannes Kappler Architektur und Städtebau
Ö 3Ö 3
237
238
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg
– Bericht zum Projekt Nr. 19006 –
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Auftragnehmer:
SHP Ingenieure
Plaza de Rosalia 1
30449 Hannover
Tel.: 0511.3584-450
Fax: 0511.3584-477
info@shp-ingenieure.de
www.shp-ingenieure.de
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Jörn Janssen
Bearbeitung:
Sebastian Groß M.Sc.
Lina Janssen M.Eng.
Hannover, September 2019
239
240
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
Inhalt
Seite
1 Problemstellung und Zielsetzung 1
2 Methodisches Vorgehen 2
3 Bestandsanalyse 3
3.1 Kfz-Verkehr 3
3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr 3
3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr 4
3.2 Öffentlicher Personennahverkehr 6
3.2.1 Anbindungsqualität 6
3.2.2 Auslastung 8
3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle 10
3.3 Rad- und Fußverkehr 10
4 Besucherbefragungen 14
4.1 Fragebogen 14
4.2 Auswertung 14
5 Veranstaltungsanalysen 20
5.1 Umfeldbetrachtung 20
5.2 Szenarien und zeitliche Abhängigkeiten 21
5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen 24
5.4 Zwischenfazit 26
6 Nutzungsszenarien 27
6.1 Entwicklungsphasen und Veranstaltungsbilanzen 27
6.2 Umverteilung Modal-Split 29
7 Mobilitätskonzept 31
7.1 Ziele und Strategien 31
7.2 Maßnahmenkonzept 32
7.3 Essentielle Maßnahmen 50
7.4 Abhängigkeiten und Verknüpfungen 51
7.5 Ergänzende Hinweise 52
8 Fazit 53
241
242
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
1
1 Problemstellung und Zielsetzung
Westlich der Meistersingerhalle, die heute als Kultur - und Kongresszent-
rum fungiert, soll auf dem Areal am Luitpoldhain ein neues Konzerthaus
entstehen. Der Neubau wird auf der Fläche des kleineren der beiden Park-
plätze der Meistersingerhalle umgesetzt. Nach Inbetriebnahme des Ko n-
zerthauses wird die Meistersingerhalle als Interimsspielstätte für das
Opernhaus Nürnberg ertüchtigt, welches generalsaniert werden muss.
Nach der Rückkehr der Oper in das sanierte Opernhaus soll die Meistersin-
gerhalle ihrerseits saniert und zukünftig primär als Kongresszentrum fu n-
gieren.
Die Meistersingerhalle fasst aktuell bis zu 2.640 Besucher, die Kapazität
des Konzerthause s soll bei 1.620 Besuchern liegen. Hinzu kommen die
Beschäftigten der beiden Einrichtungen sowie die darbietenden Künstler.
Während der Interimsnutzung als Opernspielstätte wird sich die Kapazität
der Meistersingerhalle vorübergehend auf ca. 1.000 Besucheri n-
nen/Besucher reduzieren. Nach ihrer Sanierung soll die Meistersingerhalle
in der Lage sein, neben kleineren Tagungen und Kongressen, die dort he u-
te bereits stattfinden, auch Veranstaltungen dieses Segments mit 500 bis
1.000 Teilnehmenden durchzuführen.
Da das Konzerthaus auf dem kleinen Parkplatz der Meistersingerhalle er-
richtet wird, verringert sich das Stellplatzangebot von 750 Stellplätzen auf
die ca. 600 Stellplätze des großen Parkplatzes östlich der Meistersinger-
halle. Dies sind weit mehr als laut Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg für
das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle, die zukünftig als Ko n-
gresszentrum genutzt werden soll, nötig sind. Die Schaffung zusätzlicher
Stellplätze ist nach eingehender Prüfung auch unter Berücksichtigung der
Kosten, aus Gründen des Städtebaus, der schwierigen Verkehrsabwic k-
lung, des Umwelt - und Nachbarschutzes sowie des Lärmschutzes nicht
erforderlich.
Die Verkehrsabwicklung am Areal Meistersingerhalle und Neues Konzert-
haus stellt auf Grund der geringeren S tellplatzkapazität eine besondere
Herausforderung dar. Das zu entwickelnde Mobilitätskonzept hat somit
auch zum Ziel, den durch die Kulturbauten erzeugten Kfz -Verkehr soweit
wie möglich auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zu
verlagern. Damit soll u.a. erreicht werden, dass keine zusätzlichen Stel l-
platzkapazitäten erforderlich werden. Eine Mehrbelastung des Umfelds
durch Lärm bzw. Parksuchverkehr soll vermieden werden. Zudem sind
Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrs ab-
wicklung der verschiedenen Verkehrsträger auf dem Veranstaltungsareal
selbst sowie im Straßennetz zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen auch den
Taxi- und Reisebusverkehr einschließen.
Mit dem geplanten Ansatz, eine innerstädtische Entwicklung vom Wachs-
tum des Kraftfahrzeugverkehrs zu entkoppeln, befindet sich die Stadt
Nürnberg im Einklang mit anderen Mittel - und Großstädten. Zusätzlich ist
der kommunale Spielraum zur Förderung des Umweltverbundes gegeben.
243
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
2
2 Methodisches Vorgehen
Abb. 1 Roadmap (Darstellung von Inhalten und Prinzipien des Projek t-
verlaufs)
Die Roadmap (vgl. Abb. 1) beschreibt einen zum Projektstart entworfenen
Fahrplan, der den grundsätzlichen Bearbeitungsprozess beschreibt und das
Wirkungsgefüge der einzelnen Bausteine zueinander und der Bearbeitung
darstellt. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen wurde zunächst eine u m-
fassende Bestandsanalyse für alle Verkehrsträger im Umfeld des Unters u-
chungsgebiets vorgenommen. Mit Besucherbefragungen und vertiefenden
Veranstaltungsanalysen konnte der Ist-Zustand aus unterschiedlichen Per-
spektiven dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der einzelnen Ph a-
sen wurde dann die heutige Situation mit einzelnen Prognosefäl len ver-
schnitten und Mobilitätsanforderungen für die Zukunft formuliert. Auf B a-
sis dieses Wissens konnten dann Inhalte für ein Mobilitätskonzept erarbe i-
tet und ausformuliert werden.
Begleitend zur inhaltlichen Bearbeitung wurden auch Aufgaben zur Organi-
sation und Steuerung des Prozesses, wie zum Beispiel die Moderation des
Arbeitskreises, übernommen.
244
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
3
3 Bestandsanalyse
3.1 Kfz-Verkehr
3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr
Auf Grund der komplexen Verkehrsführung im Untersuchungsgebiet wird
zwischen dem An - und Abreiseverhalten differenziert. In der folgenden
Abbildung wird daher die Anreise zum großen Parkplatz sowie die Abreise
beschrieben (vgl. Abb. 3). Die Zufahrt befindet sich im nordöstlichen B e-
reich des Parkplatzes. Die Ausfahrt liegt am südöstlichen Ende. Sowohl
die Zu- als auch die Ausfahrt führt über die Schultheißallee.
Abb. 3 An- und Abreiserouten MIV
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Die Anreise erfolgt über die Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße,
Bayernstraße, Wodanstraße, Hainstraße und Regensburger Straße. Aus
allen Richtungen laufen die Verkehre am Knoten punkt Münchener Str a-
ße/Schultheißallee zusammen. Von hier aus wird der große Parkplatz über
die Schultheißallee erreicht. Eine direkte Anreise aus südöstlicher Richtung
über die Schulheißallee, über den Knotenpunkt Bayernstra-
ße/Schultheißallee, ist nicht m öglich, da die Parkplatzzufahrt lediglich aus
nordwestlicher Richtung zu erreichen ist (getrennte Richtungsfahrbahnen
mit Bahntrasse in Mittellage). So müssten die Besucher entlang der
Schultheißallee bis zum Knotenpunkt Münchener Straße/Schultheißallee
fahren und dort eine Wendefahrt durchführen. Alternativ ist daher die di-
rekte Anfahrt über die Münchener Straße oder die Regensburger Straße
sinnvoller.
245
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
4
Das Abreiseverhalten muss differenziert zum Anreiseverhalten betrachtet
werden. Da der Parkplatz nur in südöstliche Richtung verlassen werden
kann, ist die direkte Weiterfahrt in nordwestliche Richtung der Schul t-
heißallee nicht möglich. Etwa 50 m nach Verlassen des Parkplatzes steht
dafür jedoch eine Wendemöglichkeit zur Verfügung. Die Verkehre in sü d-
östliche Richtung können ihre Ziele dagegen auf direktem Weg erreichen.
Eine umwegige Fahrt über den Knotenpunkt Münchener Straße/Schult -
heißallee ist somit nicht mehr notwendig.
3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr
Parkplatzangebot
Für die Besucher der Meistersingerhalle stehen heute neben zwei koste n-
pflichtigen Parkplätzen zahlreiche weitere Parkstände im öffentlichen
Straßenraum zur Verfügung (vgl. Abb. 4 ). Diese befinden sich überwi e-
gend in dem Wohnbereich westlich der Münchener Straße und nordöstlich
der Schultheißallee. Darüber hinaus befindet sich direkt am Fahrbahnrand
der Straße An der Ehrenhalle ein Parkstreifen mit etwa 60 Parkständen.
Da das Parken in diesen Bereichen kostenfrei ist und der Fußweg zur
Meistersingerhalle maximal fünf Minuten beträgt, wird dieses Angebot von
den Besuchern gut genutzt. Außerdem befinden sich zahlreiche Stellplätze
der Bundesagentur für Arbeit in fußläufiger Entfernung. Da sich diese j e-
doch auf priva tem Grund befinden und beschrankt sind, können sie zum
Parken nicht genutzt werden.
Abb. 4 Parkplatzangebot im näheren Umfeld
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Die Parkplätze an der Meistersingerhalle weisen derzeit ein Angebot von
ca. 750 Stellplätzen auf. Der große Parkplatz befindet sich südöstlich der
Meistersingerhalle und umfasst ca. 600 Stellplätze (vgl. Abb. 5 links). Der
kleine Parkplatz (der beim Neubau des Konzerthauses entfällt) ist mit ca.
150 Stellplätzen deutlich kleiner und liegt nordwestlich der Meistersinger-
246
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
5
halle (vgl. Abb. 5 rechts). Das Nutzen der beiden Parkplätze ist kosten-
pflichtig. Die Parkgebühr beträgt für den gesamten Tag 4,00 €. Die Bezah-
lung erfolgt in der Regel über einen Parkschein automaten. An Veranstal-
tungstagen wird der große Parkplatz von einem Dienstleistungsunterne h-
men bewirtschaftet, das neben dem Parkscheinverkauf auch das Einwe i-
sen übernimmt.
Abb. 5 Großer Parkplatz südöstlich (links) und kleiner Parkplatz nord-
westlich der Meistersingerhalle (rechts), eigene Aufnahme
Parkplatzauslastung
Die Abb. 6 zeigt die Parkplatzauslastung des großen Parkplatzes von Sep-
tember 2017 bis Juni 2018. In den Monaten Juli und August erfolgt in der
Regel eine Sommerpause, so dass diese Monate in der Auswertung nicht
mitberücksichtigt wurden. Da für die Auslastung des kleinen Parkplatzes
keine Daten vorliegen, wurde der Auslastungsanteil des großen Parkplat-
zes auch für den kleinen Parkplatz angenommen. Insgesamt wurden 273
Veranstaltungen ausgewertet. Davon wurden die Veranstaltungen näher
betrachtet, bei denen mindestens 350 Stellplätze belegt waren. Dies war
lediglich bei 14% der Veranstaltungen der Fall (37 Veranstaltungen). Bei
2% der Veranstaltungen konnten mehr Pkw erfasst werden, als es das
Angebot zulässt (fünf Veranstaltungen). Bei diesen Veranstaltungen ist
davon auszugehen, dass einige Besucher ihren Pkw regelwidrig abstellten
oder, dass eine Mehrfachbelegung stattfand (z.B. möglich bei einem Ball).
Da nur gelegentlich eine Vollauslastung erreicht wird und auch Überla s-
tungserscheinungen nur selten zu beobachten sind, lässt sich schlussfol-
gern, dass der Parkplatz bei Veranstaltungen in der Regel noch erhebliche
Kapazitäten aufweist.
247
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
6
Abb. 6 Auslastung des großen Parkplatzes
3.2 Öffentlicher Personennahverkehr
3.2.1 Anbindungsqualität
Die Beurteilung der Erschließungsqualität erfolgt über Richtwerte für die
zumutbare Luftlinienentfernung von Haltestellen in Abhängigkeit des Ver-
kehrsmittels. Im Nahverkehrsplan Nürnberg1 ist festgehalten, dass sich die
Erschließung des Stadtgebiets grundsätzlich an den Vorgaben der bayer i-
schen Leitlinie zur Nahverkehrsplanung 2 orientiert. Die Leitlinie sieht in
Kernbereichen von Ober- und Mittelzentren für Busse und Straßenbahnen
einen Einzugsbereich von 300 m und für S-Bahnen von 600 m vor.
Im Umfeld der Meistersingerhalle verkehren zwei Straßenbahnlinien (T6
und T8). Lediglich die Haltestellen „Platz der Opfer des Faschismus“ und
„Meistersingerhalle“ der Straßenbahnlinie 8 lieg en jedoch im Einzugsb e-
reich der Leitlinien. Da sich die Haltestellen „Doku-Zentrum“ der Straßen-
bahnlinie 6 in einer fußläufigen Entfernung von lediglich 700 m befinden,
wird diese dennoch mitberücksichtigt. Darüber hinau s verkehren vier Bus-
linien (B36, B45, B55, B65) im näheren Umfeld. Die Haltestellen „Platz
der „Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Buslinien 36 und
55 liegen im fußläufigen Einzugsbereich der Leitlinien. Da jedoch die Ha l-
testelle „Doku-Zentrum“ der Buslinien 45 und 65 ebenfalls in einer noch
akzeptablen fußläufigen Entfernung von 700 m liegt, werden diese mitein-
bezogen. Auch die S-Bahnlinie S2 verkehrt im näheren Umfeld. Mit einer
Entfernung von 1.000 m liegt die Haltestelle „Dutzendteich“ zwar außer-
halb des Einzugsbereichs, wird jedoch ebenfalls weiterhin mitbetrachtet.
1 Nahverkehrsplan Nürnberg – Fortschreibung
Stadt Nürnberg – Planungs- und Baureferat, 2017
2 Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie, 2018
248
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
7
Bei Betrachtung der Einzugsradien der Haltestellen wird deutlich, dass sich
die Haltestellen Meistersingerhalle und Platz der Opfer des Faschismus im
Radius von maximal 30 0 m Luftlinie zur Meistersingerhalle befinden (vgl.
Abb. 7). Da beide Haltestellen sowohl von der Straßenbahn (T6) als auch
von Linienbussen (B36 und B55) bedient werden, ist eine ausreichende
Erschließungsqualität gewährleistet.
Abb. 7 Einzugsradien des ÖPNV
Quelle Kartengrundlage: 2018 © Stadt Nürnberg
Ergänzend zu den Einzugsradien wurden die Taktungen der einzelnen
ÖPNV-Linien ausgewertet (vgl. Abb. 8 ). Hier wurden zwei Straßenbahnli-
nien, eine S-Bahn-Linie, sowie vier Buslinien untersucht. Ergänzt wurden
die Linien von zwei Nachtbuslinien, die jedoch lediglich am Wochenende
verkehren. Die Betriebszeiten aller Linien liegen in der Regel zwischen
04:00 und 01:00 Uhr. Während werktags tagsüber von den Straßenbahn-
linien T6 und T8 sowie den Buslinien 36, 55 und 65 ein 10 -Minuten-Takt
angeboten wird, sind abends und am Woc henende überwiegend 20 - bis
40-Minuten-Takte vorzufinden. Die beiden Nachtbusse verkehren in der
Nacht von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag von
01:00 bis 05:00 im 60-Minuten-Takt.
Die Veranstaltungen in der Meistersingerhalle finden in der Regel, mit B e-
rücksichtigung der An- und Abreise, zwischen 17:00 und 00:00 Uhr statt.
In diesem Zeitraum verkehren alle untersuchten ÖPNV -Linien im Unters u-
chungsgebiet. Die Taktung kann in den Hauptverkehrszeiten grundsätzlich
als gut bewertet werden. Dies beinhaltet den Zeitraum werktags bis zum
frühen Abend zu. In der Schwachverkehrszeit am Abend und an den W o-
chenenden nimmt die Taktdichte ab. Auch wenn das fußläufig erreichbare
249
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
8
Angebot insgesamt als gut zu bewerten ist, besteht dennoch in jede Ziel-
richtung (Tram - Hauptbahnhof, Bus 36 - Nordstadt, Bus 55 - Süden) nur
im 20-Min-Takt ein Angebot bzw. nach Süden sogar nur im 40-Min-Takt.
Abb. 8 Taktung des ÖPNV
3.2.2 Auslastung
Im Folgenden werden die Auslastungen der ÖPNV -Linien näher analysiert.
Die Straßenbahnlinie 8 hat für den Standort die größte Bedeutung. Diese
verkehrt im Gegensatz zur Linie 6 direkt an der Meistersingerhalle und
wird somit am häufigsten von den Besuchern genutzt.
Zur Auslastung der Straßenbahnlinie 8 liegen keine regelmäßigen und da-
mit aussagekräftigen Zählungen vor. Da im Einzugsbereich der Straßen-
bahnlinie 8 neben mehreren weiterführenden Schulen auch bedeutende
Veranstaltungsareale liegen, ist von starken Schwankungen bei der Aus-
lastung auszugehen. Hinzu kommen jahreszeitliche Schwankungen. In den
Wintermonaten sind deutliche Anstiege der Fahrgastzahlen spürbar, wä h-
rend im Sommer zahlreiche Fahrgäste auch auf das Fahrrad umsteigen.
Um Aussagen zur Auslastung der Straßenba hnlinie 8 treffen zu können,
wurden stichprobenartig an vier Freitagen und Samstagen zwischen 17.00
und 23.00 Uhr im Februar und März 2019, an denen Veranstaltungen in
der Meistersingerhalle stattgefunden haben, auto matische Zählungen
durchgeführt. Relevant für das vorliegende Mobilitätskonzept ist der südl i-
che Linienabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Doku- Zentrum. Auf der
Linie 8 werden in der Regel große Fahrzeuge mit einer Gesamtkapazität
von maximal 220 Fahrgästen (75 Sitzplätze und 145 Stehplätze) eing e-
setzt. Bei der Stehplatzzahl ist die Annahme unterstellt, dass die Stehfl ä-
1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Tram T6/T8
S-Bahn S2
B36
B45
B55
B65
Nachtbus N4/N5
1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Tram T6/T8
S-Bahn S2
B36
B45
B55
B65
Nachtbus N4/N5
1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
Tram T6/T8
S-Bahn S2
B36
B45
B55
B65
Nachtbus N4/N5
10 Minuten
40 Minuten
Uhrzeit 4 5 werktags
Bus
0
Uhrzeit 40
Uhrzeit 4 5
Bus
Bus
5
samstags
sonntags
0
60 Minuten
20 Minuten
250
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
9
chen im Fahrzeug mit vier Personen pro Quadratmeter belegt sind. In di e-
sem Fall ist jedoch für Gepäck oder Rollstühle kein Platz mehr und auch
das Ein- und Aussteigen benötigt me hr Zeit. Der Verband Deutscher Ver-
kehrsunternehmen (VDV) hat daher eine Zielauslastung von 65% definiert,
wonach ein Fahrzeug als voll angesehen werden kann, der Fahrplan und
die Sicherheit aber nicht darunter leiden. Im Nah verkehrsplan der Stadt
Nürnberg wird als Richtwert für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr
eine Auslastung der Fahrzeuge von 50% (NVZ, SVZ) bzw. 55% (HVZ)
empfohlen. Folglich sollten nicht mehr als rund 145 Fahrgäste am größten
Querschnitt der Linie 8 im Fahrzeug sein, für den Fahrgast angenehmer
wären jedoch maximal rund 110 bzw. 121 Fahrgäste.
Die Auswertung der punktuell durchgeführten Zählfahrten der Straßen-
bahnlinie 8 zeigt, dass lediglich bei einer der im An - und Abreisezeitraum
erfassten Fahrten zwischen den Halte stellen Hauptbahnhof und Schweig-
gerstraße Kapazitätsauslas tungen von über 50% dokumentiert wurden.
Bei insgesamt rund 10% der im An - und Abreisezeitraum erfassten Fah r-
ten wurden im Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Schweiggerstraße
Auslastungen dokumentiert, wonach alle Sitzplätze belegt waren.
Grundsätzlich zeigt die Analyse, dass die Straßenbahnlinie 8 im südlichen
Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Doku-Zentrum noch über Kapazitä-
ten verfügt. Wochentags kommt es zu den Hauptverkehrszeiten vor, dass
die Straßen bahnen bereits gut gefüllt sind und die Stehplätze genutzt
werden müssen.
Es gilt zu berücksichtigen, dass es vor dem Hintergrund der räumlichen
Nähe zu den Veranstaltungsarealen Luitpoldhain, Volksfestplatz und Ar e-
na/Stadion zur Überlagerung von Abreiseverkehren verschiedener Veran-
staltungen kommen kann. Die Straßenbahnen kommen in solchen Fällen
bereits stark ausgelastet an der Haltestelle Meistersingerhalle an und kö n-
nen dort nur noch wenige Fahrgäste aufnehmen. In Kapitel 5 sind grund-
sätzliche Analysen dargelegt, die mögliche Überlagerungen von verkehrs-
relevanten Veranstaltungen im Umfeld darstellen. Zukünftig wird es Au f-
gabe des städtischen Mobilitätsmanagem ents sein, Maximalszenarien zu
minimieren oder mit entsprechenden Maßnahmen regelmäßige Überlas-
tungen des ÖPNV durch Veranstaltungsverkehre zu vermeiden.
251
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
10
3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle
Da sich die Haltestelle Meistersingerhalle in unmittelbarer Nähe zu m Ein-
gang befindet, wird diese Haltestelle in der Regel von den Besuchern als
Einstiegs- und Ausstiegspunkt genutzt. Aus diesem Grund wird an dieser
Stelle ein wesentlicher Schwerpunkt auf die Bewertung der Haltestelle
hinsichtlich Wegeverbindung und Qualität gelegt. Hier sind zwei wesentl i-
che Defizite zu erkennen. Zum einen befindet sich die gesicherte Qu e-
rungsmöglichkeit nicht unmittelbar auf direktem Weg von der Haltestelle
zur Meistersingerhalle. Um keine Umwege in Kauf nehmen zu müssen,
queren die Besu cher daher vermehrt willkürlich, auf kürzestem Weg (vgl.
Abb. 9). Des Weiteren ist der Haltestellenbereich nur sehr schmal ausg e-
baut, so dass dieser nicht unbedingt z um angenehmen Verweilen und
Überbrücken der Wartezeit einlädt (vgl. Abb. 9). Auch für größere Men-
schenmengen ist der Wartebereich (gerade die stadteinwärtige Richtun g)
sehr schmal dimensioniert. Da kein ausreichender Witterungsschutz vo r-
handen ist, könnte dies die Besucher vor allem in den kälteren Jahreszei-
ten oder bei niederschlagsstärkeren Bedingungen davon abhalten den
ÖPNV zu nutzen.
Abb. 9 Haltestelle Meistersingerhalle, eigene Aufnahmen
3.3 Rad- und Fußverkehr
Rad- und Fußverkehrsführung
An den Hauptverkehrsstraßen sind jeweils Radwege vorhanden, die tei l-
weise in beide Richtungen freigegeben sind (vgl. Abb. 10 ). In den Wohn-
straßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Hier wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Darüber hinaus ver-
läuft eine überregional ausgewiesene Radroute westlich der Meistersi n-
gerhalle.
252
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
11
Abb. 10 Radverkehrsführung im näheren Umfeld
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Des Weiteren sind südlich der Meistersingerhalle Radwege durchs Grüne
vorhanden (vgl. Abb. 11 links). Von hier aus ist beispielsweise der Rad-
weg an der Münchener Straße zu erreichen, der sich in einem großfläch i-
gen Abstand zur Hauptverkehrsstraße befindet (vgl. Abb. 11 rechts).
Abb. 11 Rad- und Gehwege im näheren Umfeld, eigene Aufnahmen
Querungsmöglichkeiten
Für den Rad- und Fußverkehr stehen im Untersuchungsgebiet zahlreiche
sichere Querungsmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abb. 12 ). Diese er-
möglichen kurze Wege und tragen zu einer guten Vernetzung mit dem
Umfeld bei.
253
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
12
Abb. 12 Querungsmöglichkeiten im näheren Umfeld
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Die Hauptverkehrsstraße Münchener Straße kann zusätzlich zu den Qu e-
rungshilfen an den Knotenpunkten mit Hilfe einer Brücke planfrei gequert
werden (vgl. Abb. 13 links). Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer
Nähe zur Haltestelle Meistersingerhalle eine lichtsignalisierte Querungshilfe
für den Rad - und Fußverkehr, welche das Queren der Schultheißallee er-
möglicht (vgl. Abb. 13 rechts).
Abb. 13 Querungsmöglichkeiten (li.: Münchener Straße, re.: Schul t-
heißallee), eigene Aufnahmen
Radabstellanlagen und Fahrradleihstation
Das Angebot an Radabstellanlagen ist sowohl qualitativ als auch quantit a-
tiv ungenügend (vgl. Abb. 14 links). Lediglich eine Radabstellmöglichkeit,
die Platz für zehn Fahrräder bietet, ist auf den Außenanlagen der Meister-
254
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
13
singerhalle vorzufinden. Des Weiteren befindet sich südwestlich vom Kno-
tenpunkt Münchener Straße/Schultheißallee eine Fahrradleihstation der
VAG (vgl. Abb. 14 rechts). Das 2019 eingeführte Fahrradleihsystem VAG-
Rad besteht aus festen Stationen und einer Flexzone mit freier Abstel l-
möglichkeit. Die Leihstation am Platz der Opfer des Faschismus ist eine
feste Station, online oder per App kann in Echtzeit die Anzahl der verfü g-
baren Fahrräder eingesehen werden.
Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad),
eigene Aufnahmen
255
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
14
4 Besucherbefragungen
4.1 Fragebogen
Um Kenntnisse über das Verkehrsverhalten der B esucher zu erhalten,
wurde an zwei Veranstaltungstagen eine Besucherbefragung durchg e-
führt. Am 16.02.2019 erfolgte dies im Rahmen eines Klassik-Konzerts der
Nürnberger Symphoniker. Die Nürnberger Symphoniker treten regelmäßig
in der Meistersingerhalle auf und werden überwiegend von Abonnement -
Inhabern besucht, die vermutlich überwiegend in Nürnberg oder im nähe-
ren Umfeld wohnhaft sind. Am 19.02.2019 traten die Volksmusiker Kas-
telruther Spatzen auf. Bei dieser Veranstaltung ist von einem deutlich re-
gionaleren Einzugsbereich auszugehen, so dass eventuell mit einem a b-
weichenden Verkehrsverhalten der Besucher gerechnet werden kann.
Inhalt des Fragebogens war zunächst die Frage nach der Verkehrsmittel-
wahl (vgl. Tab. 1). Je nach Antwort der Besucher erfolgten zum Teil wei-
tere spezielle Fragen zum entsprechenden Verkehrsmittel. Bei der ÖPNV -
Nutzung war von Interesse, mit welcher Linie die Besucher angereist sind
und welche Haltestelle sie zum Aussteigen nutzten. Die Besucher, die mit
dem Auto angereist sind wurden dagegen gefragt, wo sie ihr en Pkw ab-
stellten. Um eine geografische Zuordnung der Besucher vornehmen zu
können, wurden daraufhin alle Besucher nach ihrem Wohnort bzw. i hrer
Postleitzahl gefragt. Abschließend erfolgte die Abfrage nach der Gruppen-
größe, um bei den Kfz -Nutzern einen Besetzungsgrad je Pkw ermitteln zu
können.
Tab. 1 Fragebogen
4.2 Auswertung
Modal Split
Das Konzert der Nürnberger Symphoniker besuchten ca. 1.500 Personen.
Davon wurden 514 Besuchern befragt, was einen Stichprobenanteil von
rund 34% ausmacht. Der MIV -Anteil lag bei 79,6% (vgl. Abb. 15 ). Im
Vergleich zum Modal Split der Stadt Nürnberg ist dieser Anteil verhältni s-
mäßig hoch. Eine Ursache dafür könnte ggfs. das hohe Angebot an Stel l-
plätzen sein. Der Rad - und Fußverkehrsanteil war mit insgesamt 6,1%
sehr gering. Weitere 13,7% reisten mit dem ÖPNV an und ein verbleiben-
der geringer Anteil von 0,6% nutzte das Taxi. Der Besetzungsgrad war
mit 2,05 Personen/Pkw verhältnismäßig sehr gering.
256
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
15
Abb. 15 Modal Split (Nürnberger Symphoniker)
Das Konzert der Kastelruther Spatzen war mit ca. 1.800 Personen deu t-
lich stärker besucht. Mit 913 Besuchern wurden rund 51% befragt. Das
Verkehrsmittelwahlverhalten weichte deutlich zum Verhalten der Besucher
des Konzerts der Nürnberger Symphoniker ab (vgl. Abb. 16 ). Vor allem
der MIV-Anteil lag leicht höher (86,8%). Der Anteil der ÖPNV -Nutzer war
dagegen mit 5,7% deutlich geringer. Der Umstand, dass keine Besucher
mit dem Rad anreisten, kann mit den ungemü tlichen Witterungsverhältnis-
sen am Veranstaltungstag erklärt werden – dennoch kamen 1,2% der Be-
sucher zu Fuß. Weitere 4,8% reisten, auf Grund der zum Teil längeren
Anreisezeiten, mit dem Reisebus an. Die verbleibenden 1,5% nutzen das
Taxi. Der Besetzungsgrad lag mit 2,47 Personen/Pkw deutlich höher als
beim Konzert der Nürnberger Symphoniker.
Abb. 16 Modal Split (Kastelruther Spatzen)
Parkplatzwahl
Beim Konzert der Nürnberger Symphoniker parkten mit 58% der Großteil
der Besucher auf dem großen Parkplatz südöstl ich der Meistersingerhalle
(vgl. Abb. 17). Die restlichen Besucher gaben überwiegend an, auf dem
kleinen Parkplatz nordwestlich der Meistersingerhalle oder kostenfrei am
Straßenrand geparkt zu haben. Beim Konzert der Kastelruther Spatzen
parkten mit 73% deutlich mehr Besucher auf dem großen Parkplatz. Am
zweit häufigsten wurde auf dem kleinen Parkplatz geparkt. Weitere geri n-
gere Anteile der Besucher parkten entweder am Straßenrand oder konnten
dem Hol- und Bringverkehr zugeordnet werden.
257
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
16
Abb. 17 Wahl des Parkraumangebots im Veranstaltungsvergleich
Da nur ein bestimmter Anteil an Besuchern befragt wurde, wurden die
Antworten der Befragten auf die jeweilige gesamte Besucheran zahl hoch-
gerechnet. Dies soll Kenntnisse darüber bringen, wie viele Besucher tat-
sächlich ihr Fahrzeug auf dem großen Parkplatz abstellten. Die entschei-
denden Faktoren dafür sind die Besucheranzahl, der MIV -Anteil und der
Besetzungsgrad. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kann angenommen
werden, dass beim Konzert der Nürnberger Symphoniker etwa 330 Park-
plätze und beim Konzert der Kastelruther Spatzen etwa 460 Parkplätze
belegt waren.
ÖPNV
Die Auswertung der ÖPNV -Nutzer zeigt, dass bei beiden Veranstaltun gen
am häufigsten die Straßenbahn genutzt wurde (vgl. Abb. 18 ). Beim Ko n-
zert der Nürnberger Symphoniker nutzten außerdem zahlreiche Besucher
den Linienbus (39% der ÖV -Nutzer). Die übrigen befragten Besucher ver-
teilen sich zu geringen Anteilen auf die weiteren Verkehrsmittel. Der Fern-
zug wurde fast ausschließlich beim Konzert der Kastelruther Spatzen g e-
nutzt.
Abb. 18 Verkehrsmittel des ÖPNV
258
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
17
Abschließend wurden die ÖPNV -Nutzer gefragt, welche Haltestelle sie
zum Ausstieg nutzten. Dies Frage ergab ein eindeutiges Ergebnis. Beim
Konzert der Nürnberger Symphoniker gaben 83% an, bei der Haltestelle
Meistersingerhalle ausgestiegen zu sein. Beim Kon zert der Kastelruther
Spatzen waren es etwas weniger der Befragten (75%). Die beiden Halt e-
stellen Platz der Opfer des Faschismus und Doku -Zentrum, welche sich
ebenfalls in fußläufiger Entfernung zur Meistersingerhalte befinden, wur-
den dagegen kaum genannt.
Abb. 19 Ausstiegshaltestelle
Wohnorte
Die folgenden Abbildungen zeigen die Ergebnisse der Fragestellung, in
welcher Region die Besucher der Konzerte wohnhaft sind. Die Besucher
des Konzerts der Nürnberger Symphoniker sind größtenteils innerhalb
Nürnbergs oder im näheren Umfeld wohnhaft (vgl. Abb. 20 ). Dieses E r-
gebnis unterstützt die Annahme, dass ein Großteil der Besucher Abonne-
ment-Inhaber sind und das Konzert häufiger besuchen.
259
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
18
Abb. 20 Herkunft der Besucher (Nürnberger Symphoniker)
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Das Einzugsgebiet der Besucher des Konzerts der Kastelruther Spatzen ist
im Vergleich dazu deutlich weiträumiger (vgl. Abb. 21 ). Die Besucher
nehmen teilweise sehr weite An- und Abfahrtswege auf sich. Dennoch ist
ein großer Anteil der Besucher ebenfalls innerhalb Nürnbergs oder der n ä-
heren Umgebung wohnhaft. Die Kastelruther Spatzen treten im Vergleich
zu den Nürnberger Symphonikern verhältnismäßig selten in Nürnberg auf,
so dass das Publikum vermutlich ein etwas anderes ist. Eine Verteilung
sowohl auf die Stadt als auch auf benachbarte Regionen ist daher ein e r-
wartbares Ergebnis.
Die Analyse der Einzugsbereiche der zwei unterschiedlichen Veranstal-
tungstypen bietet auch einen grundsätzlichen Erklärungsansatz für die in
Teilen unterschiedlich auftretenden Muster der Mobilitätsverhaltensweisen
der Besucher.
260
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
19
Abb. 21 Herkunft der Besucher (Kastelruther Spatzen)
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
261
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
20
5 Veranstaltungsanalysen
5.1 Umfeldbetrachtung
Im Umfeld des Untersuchungsgebiets am Luitpoldhain sind verschiedene
Areale vorhanden, auf denen Großveranstaltungen durchgeführt werden
(vgl. Abb. 22). Diese befinden sich allesamt in südöstlicher Lage. In direk-
ter Nachbarschaft findet direkt im Luitpoldhain (in der Regel an zwei T a-
gen des Jahres) das Classic-Open-Air statt, weiter südlich gegenüber dem
Reichsparteitagsgelände ist das Volksfestgelände verortet, wo ebenfalls
nur saisonal Veranstaltungen durchgeführt werden. Auf dem Messegelän-
de, im Frankenstadion und in der Nürnberg Arena, die sich zwischen den
Dutzendteichen und der Karl-Schönleben-Straße befinden, finden regelmä-
ßig über das ganze Jahr Veranstaltungen statt.
Abb. 22 potentielle verkehrliche Beeinträchtigungen durch Großveran-
staltungen im Umfeld
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Alle Veranstaltungsorte haben gemein, dass sie direkt an das überörtliche
Bundesstraßennetz angebunden sind und Kfz -Veranstaltungsverkehre mit
überörtlichem Bezug unmittelbar auf die Zubringerstraßen (B8, B4, B4R)
gelenkt werden (vgl. Abb. 22). Zusätzlich sind an allen Veranstaltungsor-
ten nahliegende ÖPNV -Angebote vorhanden. Durch diesen Umstand we r-
den – trotz räumlicher Nähe – die Erschließungsstraßen zum Gelände de r
262
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
21
Meistersingerhalle (Schultheißallee und Münchener Str.) nur unmittelbar
(maximal durch Kfz -Verkehre mit nahräumlichem Bezug) tangiert. Diese
Annahme wird durch Abb. 23 gestützt. Gerade der Umstand einer stat t-
findenden Großveranstaltung (hier: Spiel des 1. FC Nürnberg) in Kombina-
tion mit Veranstaltungen in der Meistersingerhalle führt nicht dazu, dass
das niedrigere Belastungsniveau des Wochenendes auf dem Querschnitt
Schultheißallee / An der Ehrenhalle wesentlich angehoben wird. Die Ver-
kehre, die durch Veranstaltungen im Bereich Messe/Arena/Stadion erzeugt
werden, finden sich somit nicht in den Erschließungsstraßen an der Mei s-
tersingerhalle (Schultheißallee und An der Eh renhalle) wieder, sondern
verteilen sich im Hauptverkehrsstraßennetz.
Abb. 23 Verkehrsbelastungen (richtungsbezogen und im Querschnitt)
auf der Schultheißallee/ An der Ehrenhalle bei Veranstaltungen
Quelle Kartengrundlage links: © Openstreetmap, CC-BY-SA
5.2 Szenarien und zeitliche Abhängigkeiten
Bei der Betrachtung eines Veranstaltungsmaximalszenarios für einen W o-
chentag und einen Samstag (vgl. Abb. 24 ), wo eine mögliche z eitliche
Überlagerung von Veranstaltungen in der Meistersingerhalle und von Ve r-
anstaltungen im Umfeld anzunehmen ist, kann der Zeitbereich mit den
stärksten Überlagerungen im Kfz-Verkehr für beide Kategorien im Zeitraum
zwischen 17:00 und 20:00 abgelesen werden.
Wochentags ist diese Überlagerung noch stärker, da die nachmittägliche
Spitzenstunde im allgemeinen Kfz -Verkehr gegen 17:00 ihren Höhepunkt
263
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
22
erreicht. Der wesentliche Anreiseverkehr findet allerdings erst ab 18:30
statt, wo die allgemeine Verkehrsbelastung bereits am Abklingen ist.
Am Wochenende ist eine leichte Überlagerung von Ab - und Anreisever-
kehren (zu ausgeglicheneren Anteilen) vorhanden, sie finden aber wesen t-
lich entzerrter als wochentags statt. Die allgemeine Kfz -Belastung ist
samstags nur mäßig stark, zusätzlich ist die Spitzenbelastung in der Regel
am frühen Nachmittag zu erwarten.
Abb. 24 Überlagerungsszenarien von Veranstaltungsereignissen
Im Hinblick auf verkehrliche Überlagerungen und Belastungen des Stra-
ßennetzes im Umfeld des Untersuch ungsgebiets, stellt sich der Woche n-
tag aus den zuvor genannten Begründungen als der wesentlich ungünst i-
gere Belastungsfall dar. Bereits im Überlagerungsszenario ist ersichtlich,
dass die Notwendigkeit besteht, zusätzliche Veranstaltungsverkehre
(durch das neue Konzerthaus) auch auf alternative Verkehrsträger zu ver-
lagern.
In Abb. 25 lassen sich die zuvor eher qualitativ formulierten Beobachtu n-
gen weiter quantifizieren. Hier sind in Abhängigkeit des Wochentages alle
verkehrsrelevanten3 Veranstaltungstage des Jahres 2018 aufgeführt.
An 85 Tagen im Jahr fanden zwar verkehrsrelevante Überlagerungen
durch Veranstaltungen statt, allerdings ohne eine Veranstaltung in der
3 Als verkehrsrelevant wurden alle Veranstaltungstage definiert, an denen
mindestens zwei verkehrsintensive Veranstaltungen im Umfeld des Unte r-
suchungsgebiets (Stadion, Arena, Messe oder Volksfestplatz) stattfanden.
264
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
23
Meistersingerhalle. Das Szenario mit einer gleichzeitigen Veranstaltung in
der Meistersingerhalle traf an insgesamt 48 Tagen im Jahr 2018 zu (vgl.
Abb. 26 ). Das Eint reten dieser Überlagerungsszenarien ist an Freitagen
und Samstagen am wahrscheinlichsten. Allerdings traten nur 13 Fälle auf,
wo zusätzlich 3 oder 4 weitere Veranstaltungen im Umfeld durchgeführt
worden sind.
Abb. 25 Anzahl Veranstaltungstage pro Jahr (2018) mit verkehrsrel e-
vanten Überlagerungen
Abb. 26 Anzahl Veranstaltungstage pro Jahr mit Veranstaltung in der
MSH und weiteren verkehrsrelevanten Überlagerungen (qualif i-
ziert)
265
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
24
Aus Abb. 27 ist allerdings zu entnehmen, dass Überlagerungen von Ve r-
anstaltungen saisonal beeinflusst sind und über das Jahr hinweg keine
Gleichverteilung zu erwarten ist. Gerade in den Sommermonaten (Juni bis
September) sind die Besucherzahlen auf einem niedrigen Niveau und errei-
chen maximal Werte bis 50% der Besucherzahlen in den Winter- und Früh-
jahrsmonaten, die durch eine höhere Veranstaltungsdichte und durch stä r-
ker ausgelastete Veranstaltungsereignisse charakterisiert sind.
Abb. 27 Besucherzahlen der Meistersingerhalle (nur großer Saal) in A b-
hängigkeit der Monate
5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen
Die Verkehrsbeobachtung4 erfolgte am 19.02.2019 beim Konzert der Kas-
telruther Spatzen, sowohl zur Anreise- als auch zur Abreisezeit. Die B e-
obachtungen haben gezeigt, dass vor und nach der Veranstaltung geringe
Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs im angrenzenden
Netz auftreten. Dieser Umstand ist unter anderem dadurch zu erklären,
dass sich die Zeiträume nicht unmittelbar mit der nachmittäglichen Spi t-
zenstunde überlagern und das Belastungsniveau schon deutlich abgeklun-
gen ist (vgl. Kapitel 5.2).
Im Anreisezeitraum konnten zeitweise minimale Rückstaus auf der Schul t-
heißallee, vor dem Abbiegen auf den großen Parkplatz, beobachtet werden
(vgl. Abb. 28). Da dies jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr als vier Pkw w a-
ren, konnten die Verkehre umgehend abgewickelt werden, so dass sich
der Rückstau zügig wieder auflösen konnte. Aufgrund der Zweispurigkeit
der Richtungsfahrbahn konnten geradeausfahrende Fahrzeuge problem -
und gefahrenlos auf der linken Spur passieren. Auf der Münchener Straße
konnte eine phasenweise Überstauung des rechten Fahrstreifens erfasst
werden. Da während der Grünphasen dem Rad - und Fußverkehr Vorfahrt
4 Neben einer Beobachtung der Verkehrssituati on während der Veransta l-
tung vor Ort wurde parallel mit einem internetgestützten Verkehrsflus s-
analysetool das Verkehrsgeschehen im Umfeld der Meistersingerhalle au f-
gezeichnet und ausgewertet.
266
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
25
gewährt werden muss, konnten die veranstaltungsbedingt vermehrten
Rechtsabbieger in Richtung des Parkplatzes nur stockend abfließen.
Abb. 28 Verkehrslage im Anreisezeitraum
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
Die Verkehrslage im Abreisezeitraum ist deutlich entspannter zu bewerten
(vgl. Abb. 29). Grund hierfür ist vor allem, dass sich das Belastungsniveau
des allgemeinen Straßenverkehrs zu diesem späten Zeitraum im Vergleich
zum Anreisezeitraum enorm reduziert hat. Da der Parkplatz lediglich über
eine Ausfahrt verlassen werden kann, erfolgte die Abwicklung der Verkeh-
re etwas schleppend. Sobald die Besucher jedoch den öffent lichen Stra-
ßenraum erreichten, erfolgte die Weiterfahrt größtenteils fließend. Die
verkehrlichen Beeinträchtigungen auf der Schultheißallee waren somit sehr
gering.
267
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
26
Abb. 29 Verkehrslage im Abreisezeitraum
Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA
5.4 Zwischenfazit
Die Veranstaltungsanalysen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:
− Die verkehrliche Beeinträchtigung auf den Erschließungsstraßen zur
Meistersingerhalle (Schultheißallee und An der Ehrenhalle) während
Großveranstaltungen ist nur gering.
− Der Veranstaltungsverkehr der Meistersingerhalle kann heute noch gut
abgewickelt werden; das Straßennetz reagiert aber sensibel (insbeso n-
dere in zeitlicher Nähe zur Spitzenstunde) auf zusätzliche Belastung
einzelner Ströme.
− Verkehrsrelevante Überlagerungen von Veranstaltungen sind zu erwar-
ten (insbesondere freitags und samstags) und sind stets zu beachten.
− Saisonale Schwankungen in der „Veranstaltungslandschaft“ können
durch die ungleichmäßige Verteilung einen wesentlichen Einfluss auf
die spezifische tägliche Verkehrsbelastung haben.
− Durch die Nähe zum leistungsfähigen Bundesstraßennetz können die
heutigen Veranstaltungsverkehre in der Regel schnell abgewickelt und
in die entsprechenden Richtungen (radial und tangential) verteilt wer-
den.
− Da das zukünftige Zie l der Nicht -Anstieg bzw. die Verringerung des
Kfz-Veranstaltungsverkehrs ist, sind zukünftige Überlagerungen mit
anderen Verkehren zu beachten, stellen aber nicht das Hauptproblem
dar.
268
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
27
6 Nutzungsszenarien
6.1 Entwicklungsphasen und Veranstaltungsbilanzen
In der nachfolgenden Skizze (vgl. Abb. 30 ) sind die bereits in Kapitel 1
erwähnten Entwicklungsphasen des Standorts aufgezeigt.
Abb. 30 Phasen Standortentwicklung
Phase 0 (Bestand)
In Phase 0 (Bestandssituation) finden maximal 2.640 Besucher Platz (Ka-
pazität wird betrieblich zumeist nur zeitlich verlagert ausgeschöpft). Dabei
stehen mit beiden Parkplatzflächen 750 Stellplätze zur Verfügung (600 +
150 Parkplätze). Hauptsächlich finden in der Meistersingerhalle Konzert -
und Kulturveranstaltungen statt.
Phase 1 (Konzerthaus | MSH als Interimsspielstätte für die Oper)
In Phase 1 ist das Konzerthaus bereits errichtet (auf der Fläche des kleinen
Parkplatzes). Dadurch werden die Stellplatzkapazitäten auf 600 minimiert.
Die Meistersingerhalle verfügt in dieser Phase als Interimsspielstätte für
die Oper über eine geringere Besucherkapazität (ca. 1.000), da ein Teil der
Räumlichkeiten für den Betrieb des Opernhauses genutzt wird. Das ferti g-
gestellte Konzerthaus wird dann über eine Kapazität von 1.620 Besuchern
verfügen; beide Nutzungen gemeinsam ergeben eine Maximalauslastung
von 2.620 Besuchern. Da beide Veranstaltungshallen einen ähnlichen Ver-
anstaltungstypus abdecken, müss en im Falle von Parallelveranstaltungen
auch die An - und Abreiseverkehre zu ähnlichen Zeiten abgewickelt wer-
den. Aufgrund der Verkehrsüberlagerungen wird abgeschätzt, dass Phase
1 sich als der verkehrsintensivste Zustand darstellt. Unter Annahme eines
269
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
28
unveränderten Verkehrsmittelwahlverhaltens würde die Stellplatznachfra-
ge um rd. 20% gegenüber dem Bestand ansteigen. Phase 1 wird voraus-
sichtlich in 2024 erreicht.
Phase 2 (Konzerthaus | MSH als Kongresszentrum)
In Phase 2 ist die Meistersingerhalle bereits modernisiert und mit einer
Kapazität von bis zu maximal 1.000 Besuchern als ein Kongresszentrum
ausgebaut. Die Stellplatzkapazität bleibt wie in Phase 1 bei 600 Stellplät-
zen. Das Konzerthaus und das Kongresszentrum verfügen so wie in
Phase 1 über eine Kap azität von 2.620 Besuchern. Da im Kongresszen t-
rum primär Veranstaltungen tagsüber und in der Konzerthalle Abendveran-
staltungen durchgeführt werden, überlagern sich die Besucherverkehre nur
teilweise (Überlagerung Abreiseverkehre Kongress und Anfahrtsverkeh re
Konzerthaus). Unter Annahme eines unveränderten Verkehrsmittelwah l-
verhaltens würde die Stellplatznachfrage um rd. 10% gegenüber dem B e-
stand ansteigen, wäre aber auch rd. 10% niedriger als in Phase 1. Phase
2 wird voraussichtlich in 2031 erreicht und bes chreibt die finale Ausbau-
stufe.
Kongruent zu Abb. 30 zeigt Abb. 31 das mit Phase 1 und 2 einhergehe n-
de abgeminderte Stellplatzangebot in Gegenüberstellung einer theoretisch
erhöhten Nachfrage.
Abb. 31 Angebot und Nachfrage nach Stellplätzen in Abhängigkeit der
Entwicklungsphasen (Bezug: Anzahl Veranstaltungen pro Jahr
mit einer Auslastung von mindestens 350 Stellplätzen)
Dies würde bedeuten, dass (unter Voraussetzung eines vergleichbaren
Veranstaltungskalenders und Verkehrsmittelwahlverhaltens der Besucher)
270
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
29
bei 31 Veranstaltungen in Phase 1 und 24 Veranstaltungen in Phase 2
Kapazitätsengpässe bei der Stellplatznachfrage auftreten könnten. Dies
bedeutet, dass das heutige Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal -Split) der
Besucher verändert werden muss, so dass auch in Zukunft die Abwick-
lung der Verkehre bei allen Veranstaltungen sichergestellt werden kann.
6.2 Umverteilung Modal-Split
Die zukünftige Verteilung orientiert sich an der Zielsetzung, dass gegen-
über der Bestandssituation keine zusätzlichen Kfz -Veranstaltungsverkehre
(in jeder Phase) erzeugt werden sollen. Basierend auf einem Maxim alsze-
nario lässt sich überprüfen, wie diese Zielsetzung bei einem veränderten
Modal-Split zu erreichen ist.
Abb. 32 Umverteilung Modal -Split unter Berücksichtigung eines Max i-
malszenarios
Das linke Diagramm in Abb. 32 zeigt das Maximalszenario unter den heute
gegebenen Rahmenbedingungen auf (maximale Auslastung mit max.
2.120 Besuchern zugleich). Für diesen Berechnungsfall wurde eine Veran-
staltung der Nürnberger Symphoniker zugrunde gelegt (Modal -Split mit
einem hohen Pkw-Anteil von 80% und einem Besetzungsgrad von 2,05).
Zusätzlich wurde die Erkenntnis aus der Befragung berücksichtigt, dass
bei diesen Veranstaltungen bis zu 100 Fahrzeuge im öffentlichen Str aßen-
raum rund um das Veranstaltungsgelände (bis max. 10 Gehminuten) pa r-
ken. Diese genannten Rahmenbedingungen führen zur Vollauslastung
(aber nicht zur Überlastung) der heute noch vorhandenen 750 Stellplätze.
Unter der Maßgabe, dass das Stellplatzangeb ot auch in den nachfolge n-
den Phasen I und II (auf 600 Stellplätze verringertes Angebot und Erhö-
271
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
30
hung der Kapazität auf 2.620 Besucher) ausreichen soll , ergibt sich ein
veränderter Modal-Split, der im rechten Diagramm dargestellt ist.
Dieser beziffert den Anteil des Kfz-Verkehrs unter den gegebenen Voraus-
setzungen bei Vollbelegung in einem Bereich von 55%. Die Differenz zum
heutigen Anteil von 25 Prozentpunkten ist durch die Verkehrsträger des
Umweltverbundes zu substituieren. Der ÖPNV gilt – insbesondere bei Ver-
anstaltungsverkehren – als der wichtigste und effektivste Verkehrsträger.
Eine Verdichtung des Angebots (insbesondere zu den Abendstunden) führt
zur Attraktivitätssteigerung und zur Erhöhung der Kapazitäten im ÖPNV.
Auch unter Berücksichtigung der heutigen Auslastung des ÖPNV (vgl. Ka-
pitel 3.2.2) ist eine Anhebung auf 30% am Modal -Split6 denkbar und an-
zustreben. Darüber hinaus ist es realistisch, dass die Verkehrsträger der
Nahmobilität (Fuß - und Radverkehr) gemeinsam bis zu 15% am Modal -
Split ausmachen. Gerade das Radverkehrsaufkommen kann noch wesen t-
lich (auf bis zu 10% am Modal -Split) gesteigert werden5 und unterstreicht
die städtische Zielsetzung, den Radverkehr hinsichtlich Qualität und A n-
gebot sukzessive auszubauen. Der Fußverkehrsanteil wird im Modal-Split
nicht nach oben korrigiert, da sich dieser aufgrund der veranstaltungsb e-
zogenen Einzugsgebiete nur schwer steigern lässt.
Die notwendigen Veränderungen im Modal -Split können erreicht werden,
wenn entsprechende Maßnahmen zur Angebotserweiterung im Mobilitäts-
sektor umgesetzt werden. Mit dem reduzierten Stellplatzangebot ergibt
sich eine Restriktion für den Kfz -Verkehr, die das erleichtert. Diese Ansät-
ze werden in einem integrierten Mobilitätskonzept (vgl. Kapitel 7 ) festge-
halten.
5 Der sehr niedrige Erhebungswert liegt auch darin begründet, d ass am E r-
hebungstag sehr kalte Witterungsbedingungen vorherrschten.
272
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
31
7 Mobilitätskonzept
7.1 Ziele und Strategien
Nachfolgend sind wesentliche Ziele und Strategien für die im Mobilität s-
konzept entscheidenden Verkehrsträger und informellen Oberthemen au f-
geführt. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen sollen in ihrer ko l-
lektiven Wirkung zum Erreichen der dargestellten Ziele und zur Umsetzung
der Strategien beitragen.
Fußverkehr
Barrieren abbauen
Orientierung erhöhen
Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern optimi e-
ren
Aufenthaltsqualität im Umfeld erhöhen
Radverkehr
adäquate Angebote schaffen
das Fahrrad als echte Alternative herausarbeiten
Sicherheit erhöhen (beim Abstellen)
Autoverkehr
reduzierte Stellplatzkapazitäten durch Alternativan-
gebote im Umweltverbund auffangen
Widerstände für den Autoverkehr zulassen
ÖPNV
mögliche Kostenvorteile in Wert setzen
Nutzungshemmnisse abbauen
schlagkräftige Taktung herstellen
Information & Organisation
Verfügbarkeit von Informationen sicherstellen
Förderung des Umweltverbundes bei Veranstaltu n-
gen
auf verschiedene Veranstaltungsszenarien reagieren
Kooperationen verschiedener Akteure fördern
273
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
32
7.2 Maßnahmenkonzept
Abb. 33 Unterscheidung Maßnahmenebenen
Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen können grundsätzlich in Kern -
und Komplementärmaßnahmen (vgl. Abb. 33 ) unterschieden werden.
Kernmaßnahmen müssen aus Gutachtersicht umgesetzt werden, um bei
der verminderten Stellplatzzahl die zusätzliche Verkehrsnachfrage durch
das erhöhte Besucheraufkommen befriedigen zu können. Komplementä r-
maßnahmen sollten aus Sicht des Gutachters zusätzlich umgesetzt wer-
den, wodurch die Verkehrssituation bei Veranstaltungen noch stärker en t-
spannt und eine Grundlage für ein zukunftsgerichtetes Mobilitätskonzept
gelegt werden kann.
Die einzelnen Maßnahmen werden in einer kompakten Steckbriefform da r-
gestellt. Für jede einzelne Maßnahme wird dabei ein Wirkungsziel und eine
Maßnahmenbeschreibung formuliert (je nach Bedarf erfolgen je nach Maß-
nahmenseite weitere Erläuterungen un terhalb des Steckbriefes). In der
Zeile oben rechts wird zusätzlich dargestellt, welchem Themenfeld bzw.
welchen -feldern die Maßnahme zuzuordnen ist. In der Fußzeile ist das
eingeschätzte Verlagerungspotential vom Autoverkehr auf Verkehrsträger
des Umweltverbundes abzulesen. Zusätzlich sind weiterführende Inform a-
tionen zu (absehbar) involvierten Akteuren und anderen Maßnahmenver-
knüpfungen und -abhängigkeiten (vgl. Kapitel 0 ) in jedem Steckbrief en t-
halten.
274
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
33
Ziel: den ÖPNV als kostenfreies Verkehrs-
mittel für die Besucher etablieren
Umsetzung Kombi-Tickets als Vorausset-
zungen zur Durchführung von Veranstaltun-
gen zu verankern
„Über ein Drittel der Pkw-Fahrer ‚steigen
um‘, wenn Eintrittskarte und ÖV-Fahrkarte
kombiniert angeboten werden“
275
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
34
Weitere Hinweise:
Das Umsetzungsbeispiel in Maßnahme 2 zeigt ein mögliches Zu-
kunftsbild auf. Diese Maßnahme kann in ihrer Qualität ganz unter-
schiedlich ausgestaltet werden – wenngleich eine Aufwertung des
Haltepunktes in jedem Falle notwendig ist.
Außerdem ist zu beachten, dass mögliche Verknüpfungen (z.B. bei der Verlegung von
Furten) in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung mitzudenken sind.
Hinsichtlich des Erhalts der Leistungsfähigkeit der Schultheißallee ist eine Reduzierung
auf eine Spur pro Richtung in jedem Falle vertretbar.
Ziel: Das Konzerthaus soll
sich bereits beim Ankom-
men repräsentieren
Umsetzung optischer, iden-
titätsstiftender Merkmale
Vergrößerung der Wartebe-
reiche (insbesondere RI
stadteinwärts notwendig)
durch wegfallende Spuren
bis zu 700 P. in 30 Min.
nach VA.
Witterungsschutz für war-
tende Fahrgäste
276
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
35
Weitere Hinweise:
Bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist die hohe Frequenz an Querungen durch die
bestehenden Schülerverkehre zu beachten und für deren Sicherheit zu sorgen.
Ziel: Trennwirkungen der
Schultheißallee für An-
kommende (StrBa) minimie-
ren
Schaffung einer freien Que-
rungsstelle
(ohne LSA: möglich bei
Tempo 30 und vorhandener
Verkehrs-stärken nach EFA
2002)
Umwege für Fußgänger
werden minimiert
(freies Queren außerhalb
der Furten wird vermieden)
277
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
36
Weitere Hinweise:
Prüfung des Angebots von Sonderstraßenbahnfahrten (z.B. in RI „Am Wegefeld“ oder
in die Nordstadt) zur Minimierung von Umstiegen
Die Zielsetzung, den Takt der Straßenbahn in den Abendstunden auf einen 10-
Minuten-Takt zu verdichten und ggf. Sonderstraßenbahnfahrten anzubieten hat weit-
reichende Folgen für das gesamte Nahverkehrsangebot der Stadt Nürnberg. Die grund-
sätzlichen Machbarkeiten sind zeitnah zu prüfen und die dafür einzusetzenden Mehr-
kosten im Haushalt frühzeitig zu verankern.
In dem Areal rund um das neue Konzerthaus finden gerade in den Sommermonaten im
Bereich Luitpoldhain, Volksfestplatz und Dutzendteich (vgl. Kapitel 5.1)bereits heute
zahlreiche Großveranstaltungen statt. Teilweise werden hier Verstärkerstraßenbahnzü-
ge eingesetzt, die zusätzlich zwischen Doku-Zentrum und Hauptbahnhof pendeln. Bei
parallel stattfindenden Veranstaltungen im Areal können die Straßenzüge Richtung
Hauptbahnhof bereits stark gefüllt sein, wenn sie am neuen Konzerthaus ankommen.
Um bei gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltungen in diesem Bereich bei Bedarf
zusätzlich leere Straßenzüge ab der Meistersingerhalle bzw. dem neuen Konzerthaus
einsetzen zu können, wird ein Ausbau der Wende- und Hinterstellmöglichkeiten für
Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich / Doku-Zentrum / Luitpoldhain empfoh-
len.
Ziel: mindestens 10-Min-Takt (in RI Innenstadt)
bzw. Erhöhung Frequenz zum Veranstaltungs-
ende
Im Abendverkehr soll der Straßenbahntakt auf
10-Minuten erhöht werden
die Machbarkeit einer zusätzlichen Verdichtung
zum Veranstaltungsende (30-45 Minuten nach
VA-Ende) ist zu prüfen
Prüfung Notwendigkeit der Errichtung eines
Hinterstellgleises
278
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
37
Weitere Hinweise:
Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung,
das gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.
Ziel: Schaffung genügender und ansprechender
Abstellanlagen
laut Nürnberger Satzung (StellplatzS – StS) ist
je 25 Besucherplätze 1 Abstellplatz zu schaffen:
Abstellanlagen in Nähe der Eingangsbereiche
(Nordseite) unterbringen
hohe Qualität hinsichtlich Gestaltung, Witterungs-
schutz und Sicherheit anzustreben
279
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
38
Weitere Hinweise:
Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung,
die gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.
Trotz des eher geringen Verlagerungspotentials ist die Maßnahme als sehr wichtig ein-
zustufen, da jeder Besucher (egal mit welchem Verkehrsmittel er angereist ist) für ei-
nen Stück des Weges auch immer Fußgänger ist.
Ziel: Orientierung verbessern und Nutzungskonflikte
minimieren
Führung des Fußverkehrs zwischen Haltestelle/Umfeld
und Vorplätzen/Eingangsbereichen ist herzustellen
Einsatz von optisch gut erfassbaren Materialien zur
Schaffung von Orientierung auf dem Gelände
280
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
39
Weitere Hinweise:
Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungspla-
nung, die gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.
Ziel: Barrierefreiheit auf Verkehrswegen umsetzen
Sicherstellung, dass alle Wegeverbindungen barriere-
frei begangen werden können
in Augenmerk zu nehmende Objekte:
- Borde
- nicht ebene / schlecht befahrbare Oberflächen
- Verknüpfungspunkte an Querungsstellen von Haupt-
verkehrsstraßen
- Eingänge / Zugänge zu den Gebäuden
281
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
40
Weitere Hinweise:
Die genaue Anpassungshöhe für Parkgebühren ist zu erörtern bzw. festzulegen, sobald
Phase 1 (Eröffnung Konzerthaus) erreicht ist.
Zur Notwendigkeit der Umsetzung von Anwohnerschutzkonzepten sind nach Beendi-
gung der Phasen entsprechende Erhebungen durchzuführen.
Ziel: Angebot und Nachfrage
des vorhandenen Parkraums
über monetäre Reize steuern
Die Parkgebührenordnung ist
anzupassen, da Gebühren-
höhe nicht zeitgemäß
gebührenpflichtige Zeit:
06:00-00:00
Erhöhung sollte 50% nicht
überschreiten
Prüfung Einführung
alternatives Bezahlsystem
ggf. sind parallele Anwoh-
nerschutzkonzepte umzuset-
zen
282
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
41
Ziel: Wartezeiten durch
Echtzeitinformationen
nutzen können
Installation eines In-
foscreens für Besucher, der
nach Veranstaltungsende
unmittelbar über aktuelle
Bahn- und Busanschlüsse
am Haltepunkt „Meistersin-
gerhalle“ informiert
die Darstellung von Echt-
zeitinformationen sind an-
zustreben
283
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
42
Weitere Hinweise:
Ein ausreichendes Angebot an Ladesäulen formuliert ebenfalls das verkehrspolitische
Symbol, die Verkehrswende auch vor dem Hintergrund der Bereitstellung von neuen
Infrastrukturen für neue Antriebe einzuleiten.
Ziel: zusätzlicher Service für
Gäste mit elektrisch betrie-
ben Fahrzeugen
(E-Bikes & E-Autos) durch
Lademöglichkeiten
Stellplätze mit Ladesäulen
sollten nur E-Autos vorbe-
halten sein
284
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
43
Ziel: Informations-
möglichkeiten bei ÖPNV-
An-/Abreise verbessern
Online-Hinweis auf die
Möglichkeit der ÖPNV-
Nutzung mittels direkter
Abfragemöglichkeit
285
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
44
Ziel: Verkehrsmittelwahl-
verhalten durch breites In-
formationsspektrum beein-
flussen
Kommunikation von veran-
staltungsrelevanten Infor-
mationen zur verkehrlichen
Lage im Umfeld oder zu den
vielfältigen Angeboten
Kanäle:
- präsente Informationen
auf der Website
- Online-Kunden erhalten
kompakten Verkehrsinfo-
Newsletter
- Flyer
286
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
45
Weitere Hinweise:
Für die Umsetzung einer Wegweisung ist ebenfalls die Verknüpfung mit der funktionalen
Verkehrsplanung herzustellen.
Ziel: Orientierung des Fußverkehrs im erweiterten
Umfeld erhöhen und Umgebung erlebbarer machen
Ein Wegweisungssystem für den Fußverkehr soll die
Orientierung (Bereich Luitpoldhain) verbessern und
die Wegweisung z.B. von relevanten ÖPNV-
Verknüpfungspunkten (z.B. S-Bahn-Haltepunkt Dut-
zendteich) sicherstellen
eine „thematische Aufladung“ (z.B. mit dem Thema
Musik) entlang der Wegebeziehungen kann das zu-
Fuß-gehen zur Konzerthalle als besonderes Erlebnis
aufwerten
287
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
46
Ziel: Verbindung zu S-
Bahnhof Dutzendteich ver-
bessern
Bike-Sharing-Station am
S-Bahnhof ideale Ergänzung,
da schneller als ÖPNV (kei-
ne direkte Bahnverbindung)
nur zwei Querungen von
Hauptverkehrsstraßen erfor-
derlich
qualitativ hochwertige
Radverbindung bei neu ver-
legtem Standort an der Kon-
zerthalle
288
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
47
Ziel: weniger MIV-Verkehr
durch einen höheren Beset-
zungsgrad
Personen, die in einer Grup-
pe von mindestens
3 Personen gemeinsam in
einem Pkw anreisen,
erhalten eine Vergünstigung
des Parktickets (z.B. Preis
Basistarif)
nur möglich bei Direktver-
kauf von Parkscheinen
289
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
48
Ziel: durch Mehrangebote im
Freizeitbereich das Ver-
kehrsmittelwahl-verhalten
mitbeeinflussen
Durch Kombi-Angebote, die
thematisch angereichert
sind, kann die Anreise per
Bahn oder per Fahrrad ge-
fördert werden
Erwerb von Kombi-Tickets
sollte direkt bei Veranstal-
tern erhältlich sein.
290
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
49
In Abb. 34 sind alle 17 erarbeiteten Maßnahmen dargestellt und hinsich t-
lich ihrer Wirkung (Verlagerungspotential auf den Umweltverbund) und der
Umsetzbarkeit in der Matrix eingeordnet. Würde man eine zeitliche Priori-
sierung der Maßnahmen vornehmen wollen, ist es sinnvoll, zunächst die
Maßnahmen mit einer hohen Wirkung und einem geringen Umsetzungsw i-
derstand umzusetzen. So lassen sich in kürzerer Zeit schnelle Ergebnisse
erzielen und Maßnahmen mit einer längeren Vorlaufdauer können a n-
schließend umgesetzt werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung von Maßnahmen sehr vie l-
schichtig ist und auch andere Kriterien (wie zum Beispiel: Kosten) heran-
gezogen werden könnten. So erzeugt beispielsweise Maßnahme 6 nur
eine geringe Wirkung hinsichtlich ihres Verlagerungspotentials, ist aber
essentiell wichtig, da jeder Besucher auf dem Gelände an der Konzerthalle
auch die Rolle als Fußgänger einnimmt.
Abb. 34 Maßnahmenmatrix sortiert nach Wirkung (Verlagerungspotent i-
al) und Umsetzbarkeit
291
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
50
7.3 Essentielle Maßnahmen
Wird das Kriterium der Notwendigkeit an die Maßnahmen angelegt, kö n-
nen aus der Gruppe der Kernmaßnahmen sieben Maßnahmen aus unte r-
schiedlichen Bereichen herausgegriffen werden. Die Maßnah men werden
deshalb als essentiell eingestuft,
− da sie über eine besonders hohe Wirkung (Verlagerungspotential) ve r-
fügen (z.B. Maßnahme 1, 2 und 4),
− viele Besucher durch diese Maßnahme betroffen sind (Maßnahme 6
und 7),
− neben der Angebotsplanung auch rest riktive Elemente (Push & Pull)
implementiert werden (Maßnahme 8)
− oder einen wichtigen Ankerpunkt zur Nutzung eines Verkehrsmittels
darstellen (Maßnahme 5).
Abb. 35 Darstellung der notwendigen/essentiellen Maßnahmen
292
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
51
7.4 Abhängigkeiten und Verknüpfungen
Neben der Bewertung von Maßnahmen ist es außerdem notwendig, A b-
hängigkeiten von Maßnahmen zueinander und Verknüpfungen zu
(er)kennen. Werden diese Abhängigkeiten und Verknüpfungen bei der Um-
setzung ignoriert, ist mit Einbußen in der Wirksamkeit zu rechnen. Abb.
36 zeigt die Maßnahmengruppen auf, die zueinander in Verbindung st e-
hen.
Abb. 36 Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Maßnahmen
− M02 ∞ M03
Da beide Maßnahmen räumlich direkt miteinander verbunden sind,
kann die Umsetzung beider Maßnahmen zusätzliche Synergieeffekte
freisetzen und die Wahrnehmung einer guten ÖPNV -Anbindung ve r-
stärken.
− M01 ∞ M04
Beide Maßnahmen können bei paralleler Umsetzung den Verlagerung s-
effekt auf den ÖPNV zusätzlich verstärken und Synergieeffekte erzeu-
gen, da für Besucher gleichermaßen Kosten- sowie Reisevorteile durch
die kostenfreie ÖV-Nutzung und die Taktverdichtung entstehen.
− M06 ∞ M07 ∞ M14
Die Umsetzung der Gehwegführung und der Barrierefreiheit auf dem
Gelände sowie entsprechende Verknüpfungspunkte mit der Wegwei-
sung aus dem Umfeld zu denken fördert die Orientierung auf dem G e-
lände und führt zu einer positiven Wahrnehmung der Außenanlagen.
− M08 ∞ M15
Eine Vergünstigung von Parkti ckets ab 3 Personen je Pkw wirkt nur
dann, wenn die angepasste Parkgebührenordnung sinnvolle Tarife und
Möglichkeiten vorsieht.
293
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
52
7.5 Ergänzende Hinweise
Taxen- und Reisebusstellplätze
Die Herstellung und Verortung von ausreichenden Taxen - und Reis e-
busstellplätzen ist Teil des der funktionalen Verkehrsplanung, das parallel
zum Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Die Anzahl sollte sich an den b e-
stehenden Bestandsanteilen orientieren.
Nicht vorgeschlagene Maßnahmen
Nachfolgend werden zwei Maßnahmen kurz skizziert , die diskutiert wu r-
den aber letztlich bewusst nicht in das Maßnahmenkonzept integriert
worden sind:
− Einrichtung Bus -Shuttle zwischen Konzerthausareal und zusätzlichen
Parkflächen im Umfeld (z.B. auf dem Messegelände):
Da unter Berücksichtigung des Mobil itätskonzeptes keine quantitativ
ausreichende Begründung nach zusätzlichen Parkraumangeboten im
Umfeld gegeben ist, ist es fraglich, ob ein solches Angebot überhaupt
angenommen wird, um die Investition zu rechtfertigen.
− Ermöglichung der Anfahrt mit dem P kw über die Schultheißallee aus
südlicher Richtung:
Aus gutachterlicher Sicht wäre eine solche Investition in die Autover-
kehrsinfrastruktur nicht zwangsläufig zielführend, da dadurch die Er-
reichbarkeit mit dem Pkw verbessert wird, das eigentliche Ziel aber die
Stärkung des Umweltverbundes ist. Diese Haltung sollte auch in der
funktionalen Verkehrsplanung Berücksichtigung finden.
In der Platzgestaltung und Erschließungsplanung ist zu berücksichtigen,
dass insbesondere die Außenanlagen die Anforderungen an die Barriere-
freiheit berücksichtigen und eine nahmobilitätsorientierter Gestaltungsan-
satz umgesetzt wird.
294
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
53
8 Fazit
Westlich der Meistersingerhalle, im Luitpoldhain, wird ein neues Konzert-
haus entstehen. Nach der Eröffnung wird zunächst die benachbarte Mei s-
tersingerhalle als Interimsspielstätte für die Oper fungieren, ehe diese
selbst saniert wird und später als Messe- und Kongresszentrum dienen
soll. In der Zwischenphase wird die Besucherkapazität auf 2.620 Besucher
um mehr als 20% gegenüber dem Bestand gesteigert und dabei das A n-
gebot an Stellplätzen reduziert, da eine der Parkplatzflächen das Baufeld
für die Konzerthalle darstellt.
Nach der Reduzierung des Stellplatzangebots (um ca. 150) auf dem G e-
lände werden neben den im Umfeld vorhandenen Parkmöglichkeiten z u-
künftig noch 600 Besucherstellplätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich
verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung trotz der niedrigeren
Taktdichte in den späten Abendstunden. Eine gute Erreichbarkeit des
Standorts zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegeben, wenngleich die Quan-
tität und Qualität der Abstellanlagen sich als ungenügend darstellen.
Durch die Näh e zu anderen Veranstaltungsorten (wie zum Beispiel der
Arena, dem Stadion oder dem Messegelände), weist das Straßennetz in
Abhängigkeit der stattfindenden Veranstaltungen unterschiedliche Belas-
tungen auf. Bei Überlagerungen von Veranstaltungen kommt es zei tweise
zu Verkehrsbeeinträchtigungen, wenngleich die Verkehre auf direktem
Wege das übergeordnete und gut ausgebaute Straßennetz erreichen kö n-
nen. Aufgrund der sich täglich verändernden örtlichen Rahmenbedingun-
gen weist das Straßennetz eine hohe Sensibilit ät und Reaktivität auf. Die
Schultheißallee als Haupterschließungsstraße wird aber nur bedingt beei n-
trächtigt und Zu- und Abfahrten auf das Gelände können in der Regel ve r-
träglich abgewickelt werden.
Die Verkehrsmittelwahl heute zeigt einen Anteil von bis zu 85% im Kraft-
fahrzeugverkehr auf. Dies ist ein für Nürnberger Verhältnisse und auch
verglichen mit dem Modal Split anderer Veranstaltungsorte (bundesweit)
sehr hoher MIV -Anteil. Beim durchschnittlichen Modal Split Nürnbergs
liegt der MIV -Anteil bei 40% 6. Bei zukünftigen Veranstaltungen ist hier
auch vor dem Hintergrund der reduzierten Stellplatzanzahl eine spürbare
Reduzierung erforderlich. Die Zielgröße beträgt ca. 55% im Maximalszena-
rio (Vollauslastung Stellplatzangebot) . Im Einklang mit den Zielverein ba-
rungen zur gesamtstädtischen Mobilität erfolgt eine Kompensation im
Rahmen der Förderung des Umweltverbundes. Die Ausgangssituation ist
so, dass im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums dazu alle Mög-
lichkeiten bestehen und diese Grundlage eines Mobil itätskonzeptes wer-
den.
Das erarbeitete Mobilitätskonzept enthält 1 6 Maßnahmen, die aufzeigen,
wie das zukünftige Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal -Split) der Bes u-
cher auf unterschiedlichen Ebenen und für die unterschiedlichen Verkehrs-
träger verändert werden kann. Zur Stärkung des Umweltverbundes (Fuß -,
Radverkehr und ÖPNV) erfolgt eine systematische Angebotsplanung. Die
6 Mobilitätsverhalten Stadt Nürnberg 2018, PB-Consult GmbH
295
Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle
54
als essentiell eingestuften Kernmaßnahmen sind zwingend erforderlich,
damit das Mobilitätsziel der Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl erreicht
werden kann. Eine Kombination aus Anreizen (Pull) durch die Einführung
des Kombi-Tickets, die Taktverstärkung der Straßenbahn und die Herstel-
lung von hochwertigen Radabstellanlagen und restriktiven Elementen
(Push) in Form einer Erhöhung der Parkgebühren wird dabei als zielführend
betrachtet. Auch das Umfeld ist so umzugestalten, dass - anders als heute
- die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) Pri o-
rität genießen. Die Umsetzung weiterer Kernmaßnahmen - wie die Verbes-
serung de r Querungssituation oder die Installation eines Infoscreens für
den ÖPNV im Foyer - wird darüber hinaus dringend empfohlen, um die
angestrebten Mobilitätsziele zu erreichen und ein auf die Zukunft ausge-
richtetes Mobilitätskonzept mit Beispielcharakter für Nürnberg umzuse t-
zen. Die Komplementärmaßnahmen sollten ergänzend folgen, um die Ver-
kehrssituation zusätzlich zu entspannen und sekundäre Handlungsfelder
zugunsten eines ver änderten Mobilitätsverhaltens zu erschließen. Um Sy-
nergien zu erreichen und Wirkungen nicht abzuschwächen, sind vorha n-
dene Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Maßnahmen zu beachten.
Das vorliegende Mobilitätskonzept ist mit der Platzgestaltung und Er-
schließungsplanung, die parallel erarbeitet wird, inhaltlich zu verschneiden.
Dabei ergeben die hier erarbeiteten Zielsetzungen und Haltungen ein w e-
sentliches Gestaltungsgerüst, das insbesondere bei den baulich relevanten
Maßnahmen zum Tragen kommen soll.
296
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/120/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4666
"Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße
und Markt Erlbacher Straße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Um Baurecht für Wohnutzung zu schaffen, soll für den Geltungsbereich ein neuer
Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Innerhalb des Plangebiets
befindet sich derzeit ein gewerblich genutztes Gebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen. Ziel
der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartieres im Westen der Stadt Nürnberg als
Allgemeines Wohngebiet (WA) auf einer bislang im Bebauungsplan als Mischgebiet
festgesetzten Fläche. Mit den circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann
die derzeit sehr hohe Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber
hinaus wird im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen
Wohnungsbaus gesichert. So werden 30 % der Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau
realisiert. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche mit einer Fläche von ca. 5.000 m² im Zuge
des Rückbaus der bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt und in
diesen integriert werden soll.
Im weiteren Verfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen. Die
Grundzustimmungserklärung liegt vor.
Der Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" soll eingeleitet und die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13 a
Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Ö 4Ö 4
297
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
298
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja siehe Kapitel "I.4.3. Gender und Diversity" in der Begründung zum
Rahmenplan des Bebauungsplans
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
299
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 08.10.2019 umfasste Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-
Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 08.10.2019,
der Begründung vom 08.10.2019 und dem Umweltbericht vom 08.10.2019, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und
Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(ABGV).
3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen:
-BGF Wohnen: ca. 35.000 m²
-Anzahl Wohneinheiten: ca. 350 Wohneinheiten
-Nachweis öffentliche Grünfläche im Plangebiet (Rückbau bestehende TG): ca. 5.000 m²
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
300
1
Beilage
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer
Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Für die bezeichneten Flächen soll der Bebauungsplan Nr. 4666 aufgestellt werden. Der bislang
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3503 sieht für den Bereich des Rahmenplans ein Misch-
gebiet und eine private Grünfläche vor, die von Bebauung freizuhalten ist.
Ziel ist es die bisherige gemischte Baufläche komplett einer Wohnbebauung zuzuführen. Mit den
circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann die derzeit sehr hohe Nach-
frage nach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber hinaus wird im städtebaulichen
Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus gesichert. 30 % der
Geschossfläche werden im geförderten Wohnungsbau realisiert. Neben der gewünschten sozia-
len Durchmischung im Quartier wird auch die hohe Nachfrage nach gef örderten Wohnungen im
Stadtgebiet gemindert. Dazu ist im Gebiet eine verdichtete Bebauung geplant.
Entlang der Von-der-Tann-Straße ist eine geschlossene Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschos-
sen vorgesehen, die für die rückwärtigen Bereiche eine schützende Funktion übernimmt, um ru-
higere Bereiche innerhalb des Quartiers zu schaffen. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche im
Zuge des Rückbaus der bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt
und in diesen integriert werden soll. Die künftigen Bewohner des neuen Quartiers sowie die der-
zeitigen Bewohner des Stadtviertels können fußläufig die neue, öffentliche Grünfläche erreichen.
Neben den Wohneinheiten werden auch die dringend benötigten öffentlichen Spiel - und Freiflä-
chen im künftigen Plangebiet gesichert.
Städtebauliche Eckdaten
BGF Wohnen ca. 35.000 m²
Anzahl Wohneinheiten ca. 350 Wohneinheiten
Nachweis öffentliche Grünfläche im Plangebiet (Rückbau beste-
hende TG)
ca. 5.000 m²
Der Fehlbedarf an öffentlichen Grünflächen wird durch die Ansiedlung von neuen Wohnnutzun-
gen um ca. 1 ha erhöht. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs wurde berücksichtigt, dass bereits
jetzt im festgesetzten Mischgebiet mit maximal 17.500 m² Geschossfläche die Hälfte davon zum
Wohnen genutzt werden könnte. Die Umwidmung hat die Ausweisung von ca. 35.000 m² Wohn-
fläche zum Ziel, abzgl. des bereits bestehenden Baurechts für ein Mischgebiet ergeben sich ca.
26.200 m² Geschossfläche. Dies entspricht ca. 262 Wohneinheiten mit 524 Einwohnern1. Daraus
ergibt sich ein Grünflächenbedarf von ca. 10.480 m². Ca. die Hälfte davon wird mit dem Rückbau
der bestehenden Tiefgarage und der Übertragung ins öffentliche Eigentum nachgewiesen. Der
1 Folgende Zahlen werden angesetzt:
1 Wohneinheit: ca. 75 m² Wohnfläche, dies entspricht ca. 100m² BGF
Einwohner/Wohneinheit im Geschosswohnungsbau: 2 (vgl. Punkt 4.4.3. Baulandbeschluss)
Grünflächenbedarf je Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m²
Ö 4Ö 4
301
2
Restbedarf soll abgelöst werden. Hier ist auch anzumerken, dass der Baulandbeschluss im Rah-
men von Gebietsumwandlungen vorsieht (Baulandbeschluss B 4.6), dass der Grünflächenbedarf
im Einzelfall zu definieren ist. Beim vorliegenden Fall ist in die Betrachtung einzustellen, dass das
Plangebiet direkt an eine große öffentliche Grünfläche anschließt und Baurecht für mehr als 200
Wohnungen im Mischgebiet bereits besteht.
Kosten
Die im Rahmen der Planung entstehenden ursächlichen Planungskosten und Planungslasten
werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor geregelt. Eine ent spre-
chende Grundzustimmung des Investors liegt vor.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werden die frühzeitige Behördenbeteiligung
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Fazit
Die Einleitung des Bebauungsplans und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen be-
schlossen werden.
302
II
1523I
17
II
30
IV
31
21
V
Dottenheimer Straße
Dottenheimer Straße
304
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307
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300
300
Von-der-Tann-Straße
/14139/12
139/10
139/9
142/1
105
143/2
142
141
139
139/2
139/16
179
139/6
139/5
139/7 139/8
185/3
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4666
"VON-DER-TANN-STRASSE"
für ein Gebiet westlich der Von der Tann Straße und südlich der Dottenheimer Straße
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
GMKG: SÜNDERSBÜHL
ohne Maßstab
PLANNAME: 4666_EINL_20191015_sg-UE
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Rahmenplanung © steidle architekten Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Ö 4Ö 4
303
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666
„VON-DER-TANN-STRASSE“
für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher
Straße
Stand: Oktober 2019
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 4Ö 4
304
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
2/20
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666
„VON-DER-TANN-STRASSE“
für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher
Straße
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 3
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 4
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 5
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 10
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN 11
I.4. PLANUNGSKONZEPT 12
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT UND ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 12
I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 13
I.4.3. GENDER UND DIVERSITY 13
I.4.4. VERSORGUNG 13
I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 14
I.4.6. IMMISSIONSSCHUTZ 15
I.4.7. ENERGIEEINSPARUNG 17
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 18
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN: 20
I.7. KOSTEN 20
II. UMWELTBERICHT (STAND 08.10.2019) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
III. QUELLENANGABEN
Fachgutachten:
Orientierende Untersuchung auf Altlasten, SakostaCAU GmbH Nürnberg vom 28.03.2017
Schalltechnische Untersuchung, PMI GmbH Unterhaching vom 19.07.2019
Verkehrsuntersuchung DAStann, PB Consult GmbH Nürnberg vom 18.04.2019
305
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
3/20
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666
„VON-DER-TANN-STRASSE“
für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher
Straße
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Ein Zusammenschluss privater Immobilienfirmen plant im Westen des Nürnberger Stadtge-
biets westlich der Von-der-Tann-Straße zwischen Dottenheimer Straße und Markt Erlbacher
Straße auf einem aktuell noch gewerblich genutzten Areal die Entwicklung eines Wohnge-
biets.
Die neuen Planungen für den Bereich sehen mehrere Geschosswohnungsbauten mit insge-
samt ca. 350 Wohneinheiten vor. Im Süden des Plangebiets sowie zwischen den Baukörpern
sind private und öffentliche Grünflächen angeordnet.
Für die bezeichneten Flächen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Für das Gebiet gilt
derzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3503 (für ein Gebiet zwischen Leyher
Straße, Von -der-Tann-Straße, Steinmetzstraße, östliche Grenze der Flur Nr. 165 Gmkg.
Sündersbühl, Markt Erlbacher Straße und östlich der Siedlungsgebiete beiderseits der Reh-
dorfer Straße und der Straße Zum Irrl iacker). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
3503 sieht für den Bereich des Rahmenplans ein Mischgebiet und eine private Grünfläche,
die von Bebauung freizuhalten ist, vor. Die Neuaufstellung ist erforderlich, um die Errichtung
eines Wohnviertels an diesem Standort zu ermöglichen, da der rechtsverbindliche Bebau-
ungsplan insbesondere in Bezug auf den Gebietstyp und die überbaubaren Grundstücksflä-
chen dem angestrebten Nutzungskonzept widerspricht. Weite r ist die Aufstellung erforder-
lich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maß-
gabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des
Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund des Ba ugesetzbuches erlassenen Vor-
schriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfah-
ren selbst ist in den §§ 1 bis 10 bzw. 13 und 13a BauGB geregelt.
Um Baurecht entsprechend dem Bebauungskonzept zu schaffen, soll für den V orhabenbe-
reich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von -der-
Tann-Straße“ umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Innerhalb des
Plangebiets befindet sich derzeit ein gewerblich genutztes Gebäude mit Tiefgarage und Stell-
plätzen. Das Plangebiet ist größtenteils versiegelt. Lediglich im Bereich der Stellplätze befin-
den sich kleinere Grünstreifen. Im südlichen Teil des Plangebiets ist die bestehende Tiefga-
rage begrünt. An der westlichen Grenze des Bebauungsplans befindet sich eine Stützmauer
mit einer Höhe von ca. 4 m. Im Osten wird ein Teil der bestehenden Verkehrsfläche „Von -
der-Tann-Straße“ in den Geltungsbereich einbezogen.
Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenent-
wicklung aufgestellt werden. Die Überplanung einer Fläche im Innenbereich nach § 13a
BauGB kann erfolgen, wenn die mit dem Bebauungsplan zulässige Grundfläche nach § 19
Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) das Maß von 20.000 m² nicht überschreitet. Bei
der Berechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben
Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO diesbezüglich ohne Berück-
sichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Straßenverkehrsflächen.
Für das vorliegende Plangebiet ist festzustellen, dass die Entwicklung des Wohngebiets be-
züglich der anrechenbaren Grundfläche unter der 20.000 m² -Grenze bleiben wird und des-
halb eine Regelung im Bebauungsplan getroffen werden kann, die entweder über eine fest-
306
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
4/20
gesetzte Grundflächenzahl (GRZ) oder über eine festgesetzte maximale Grundfläche weni-
ger als 20.000 m² zulässt. Die Baufläche hat voraussichtlich eine Größe von 16.200 m², mit
einer GRZ von 0,4 ergibt sich somit eine überbaute Fläche von ca. 6.500 m².
Das beschleunigte Ver fahren ist außerdem zulässig, da es sich um einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung handelt: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Umnutzung von
Flächen sowie um eine Nachverdichtung im Sinne des Gesetzes. Durch die vorliegende Be-
bauungsplanung soll im Westen der Stadt Nürnberg eine Umwidmung einer ehemals ge-
werblich genutzten Fläche erfolgen. Die Nutzung als Bürostandort wird in absehbarer Zeit,
aufgrund des endenden Mietverhältnisses aufgegeben werden. Um einen Leerstand des Ge-
bäudes oder ein läng eres Brachliegen der Fläche zu vermeiden, soll bereits vor der Nut-
zungsaufgabe Baurecht für die geplante Nutzung geschaffen werden.
Weiterhin wird durch die Planung nach § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Zulässigkeit eines
Vorhabens begründet, das einer Pfl icht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVPG) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landes-
recht unterliegt. Dies wird durch die vorgesehene Festsetzung eines allgemeinen Wohnge-
biets gem. § 4 BauGB gesichert. Ebenso sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter zu erkennen. Darüber
hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe-
ren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.d.R. eine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu erleichtern. Im Rah-
men dieser Umweltprüfung werden die v oraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kul-
turgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Im be-
schleunigten Verfahren kann diese Umweltprüfung entfallen. Die Stadt Nürnberg lässt aber
frühzeitig die wesentlichen Umweltbelange in Form eines Umweltberichts zum Rahmenplan
prüfen, um diese Ergebnisse in das weitere Verfahren einfließen zu lassen.
Die vorliegende Begründung bezieht sich auf den aktuellen Planungsstand (Rahmenplan)
zum Bebauungsplan Nr. 4666 „Von -der-Tann-Straße“ (Stand Oktober 2019) sowie auf die
erste Fassung des Umweltberichts (Stand Oktober 2019).
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Westen der Stadt Nürn-
berg als Allgemeines Wohngebiet (WA) auf einer bislang im Bebauungsplan als Mischgebiet
festgesetzten Fläche. A uch im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet darge-
stellt. Ziel ist es die bisherige gemischte Baufläche komplett einer Wohnbebauung zuzufüh-
ren. Mit den circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann die derzeit
sehr hohe Nachfrage n ach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber hinaus
wird im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen Woh-
nungsbaus gesichert. 30 % der Geschossfläche werden im geförderten Wohnungsbau reali-
siert. Neben der gewünschten sozialen Durchmischung im Quartier wird auch die hohe Nach-
frage nach geförderten Wohnungen im Stadtgebiet gemindert.
Dazu ist im Gebiet eine verdichtete Bebauung geplant. Entlang der Von-der-Tann-Straße ist
eine geschlossene Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschossen vorgesehen, die für die rück-
wärtigen Bereiche eine schützende Funktion übernimmt um ruhigere Bereiche innerhalb des
Quartiers zu schaffen. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche im Zuge des Rückbaus der
bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt und in diesen integriert
werden soll. Mit der Verzahnung zwischen der Bebauung und der Grünfläche wird dem Prin-
zip der doppelten Innenentwicklung Rechnung getragen. Die künftigen Bewohner des neuen
Quartiers sowie die derzeitige n Bewohner des Stadtviertels können fußläufig die neue, öf-
fentliche Grünfläche erreichen. Neben den Wohneinheiten werden auch die dringend benö-
tigten öffentlichen Spiel- und Freiflächen im künftigen Plangebiet gesichert.
307
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
5/20
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Von-der-Tann-Straße im Osten sowie z.T.
über die Dottenheimer Straße im Norden. Eine durchgängige Befahrbarkeit ist aber nur für
Rettungskräfte vorgesehen. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen , die im Bereich der
Wohnbebauung angeordnet sind, untergebracht. Ziel ist ein autofreies Quartier an der Ober-
fläche. Darüber hinaus wird der Mobilitätsbaukasten der Verwaltung durch Festsetzungen im
Bebauungsplan und durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag umgesetzt. Neben einem
reduzierten Stellplatzschlüssel und der Schaffung von optimalen Voraussetzungen für den
Radverkehr werden im Laufe des Bebauungsplanverfahrens weitere Maßnahmen auf Um-
setzung geprüft.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 4666 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Wohngebiets geschaffen. Der Rahmenplan dient als Grundlage für den Be-
bauungsplan und dessen Festsetzungen. Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die
städtebaulichen und grünordnerischen Zielsetzungen des Entwurfs planungsrechtlich gesi-
chert werden.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ umfasst einen Geltungsbereich mit ei-
ner Fläche von ca. 2,4 ha im Stadtteil Gaismannshof.
Der Stadtteil Gaismannshof liegt im Westen der Stadt Nürnberg und grenzt direkt an die
Nürnberger Stadtteile Eberhardshof, Bärenschanze, Sündersbühl, St. Leonhard, Großreuth
bei Schweinau und Höfen. Der Stadtteil Gaismannshof ist durch gewerbliche Nutzungen und
Wohngebiete geprägt. Im Stadtteil liegt der Westpark, der im östlich benachbarten Stadtteil
Sündersbühl weiter geführt wird.
Das zu überplanende Areal liegt an der verkehrsintensiven Von-der-Tann-Straße, südlich der
Leyher Straße und nördlich des Westparks. Das weitere Umfeld ist durch Wohnbebauung im
Norden, gewerbliche Nutzungen entlang der Leyher Straße und der Witschelstraße , den
Westpark im Süden und eine Kleingartenanlage im Westen geprägt. Die Topographie des
ursprünglich relativ ebenen Geländes ist durch Abgrabungen un d daraus resultierenden
Stützmauern und Böschungen geprägt.
Die Höhenlage ist im Bereich der Von-der-Tann-Straße bei ca. 303 m ü NN. Der Gehweg im
Westen entlang der Kleingartenanlage liegt auf der derselben Höhe, im Plangebiet selber
besteht ein Tiefhof für die Stellplätze, der im Westen durch eine Stützmauer zu o.g Weg
begrenzt ist und einen Höhenunterschied von ca. 3 m abfängt.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein aktuell von einem Technologiekonzern gewerblich
genutztes Gelände. Dort befinden sich ein Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen, Stell-
plätzen, Tiefgaragen und die entsprechenden Zufahrten. Im südlichen Teil des Plangebiets
befindet sich eine begrünte Tiefgarage.
Das Plangebiet selbst ist mit einem Verwaltungsgebäude bebaut. Das Gebäude ist über eine
Brücke mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindliche n Bürogebäude ver-
bunden.
308
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
6/20
I.3.1.3. Verkehr
Motorisierter Individualverkehr (MIV):
Die Von-der-Tann-Straße ist ein Teilstück des Ringes, den die Bun desstraße B4R in Nürn-
berg bildet. Somit liegt das Plangebiet verkehrsgünstig für den motorisierten Individualver-
kehr. Über den Ring ist das Plangebiet u.a. an den Frankenschnellweg und somit die A73
angeschlossen. Die Leyher Straße nördlich bildet einen zusätzlichen Anschluss nach Nord-
westen, Richtung Fürth. Zusätzlich liegt am Gebiet die Dottenheimer Straße an, hier befindet
sich eine weitere, untergeordnete Zufahrt für die gewerbliche Nutzung.
Ins Nürnberger Stadtzentrum ist eine Wegstrecke von ca. 3 km zurückzulegen.
Ruhender Verkehr:
Für den ruhenden Verkehr sind im Plangebiet keine öffentlichen Parkplätze vorhanden.
Öffentlicher Personennahverkehr:
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich in ca. 200 m Entfernung die Bushaltestellen „Früh-
lingstraße“ (Linien 35, 38 und N9) und „Westpark“ (Linie 35). Die Linie 35 ist als Ringbus
konzipiert und stellt u.a. den Ansch luss an andere Verkehrsmittel (z .B. U-Bahn, Straßen-
bahn) sicher. U-Bahn-Anschluss besteht in jeweils ca. 1 km Entfernung über die Haltestellen
„Gustav-Adolf-Straße“ (Linie U3) bzw. „Maximilianstraße“ (Linie U2).
Fuß-/Radwege:
Die Von-der-Tann-Straße verfügt beidseits über straßenbegleitende Radwege.
Darüber hinaus verläuft durch den Westpark eine Radroute aus dem Rednitztal über den
Main-Donau-Kanal (MDK) und das Tiefe Feld bis in die Innenstadt.
Es befinden sich straßenbegleitende Fußwege an der Von-der-Tannstraße und der Dotten-
heimer Straße. Eine Überquerung der Von -der-Tann-Straße ist an den Lichtsignalanlagen
bzw. im Bereich des Westparks über eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer möglich.
I.3.1.4. Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur / Infrastrukturelle Versorgung
Folgende Infrastruktureinrichtungen sind in ca. 1 km Umkreis vorhanden:
Henry-Dunant-Schule, Carl-von-Ossietzky-Schule Grundschule und Mittelschule, Lebens-
mitteldiscounter, Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungen, Kindertagesstätten.
Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in jeweils ca.
900 m Entfernung in der Rothenburger Straße in Form von 2 Discountern. Lebensmittelvoll-
sortimenter befinden sich in der Fürther Straße (Admira -Center) und in der Virnsberger
Straße.
Das Plangebiet ist in die soziale Infrastruktur eingebunden.
Im unmittelbaren Umfeld, gleich südlich des Westparks, befinden sich die Kinderkrippe „Pus-
teblume“ (Steinmetzstraße 2c) und die Kita Gethsemane in der Steinmetzstraße 2a. Darüber
hinaus sind in 1 km Umkreis folgende Einrichtungen vorhanden:
Kinderkrippe „Die wilden Zwerge“, Leyher Straße 31 – 33, ca. 400 m Entfernung
Kindertagesstätte St. Bonifaz, St.-Gallen-Ring 2b, ca. 750 m Entfernung
Haus für Kinder Ossietzkystraße, Ossietzkystraße 2, ca. 750 m Entfernung
Kinderhort Dunantstraße, Dunantstraße 10, ca. 800 m Entfernung
Kindertagesstätte Grünschnabel, Hautschstraße 3, ca. 800 m Entfernung
Haus für Kinder Dörflerstraße, Dörflerstraße 5, ca. 850 m Entfernung
Kindergarten zu den Heiligen Schutzengeln , Roßtaler Straße 18, ca. 900 m Entfer-
nung
Haus für Kinder Elsa-Brändström-Straße, Elsa-Brändström-Straße 43, ca. 900 m Ent-
fernung
Kinderkrippe Kolibri, Kollwitzstraße 14a, ca. 900 m Entfernung
309
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
7/20
Kinderbewegungshaus Sportissimo, Elsa-Brändström-Straße 52 ca. 900 m Entfer-
nung
Kinderkrippe Murrhäuschen, Murrstraße 9, ca. 950 m Entfernung
Die zum Gebiet zugehörige Grundschule ist die Fried rich-Wanderer-Schule in der Wande-
rerstraße.
Die nächstgelegene, weiterführende Schule ist die Carl -von-Ossietzky-Mittelschule in einer
Entfernung von 750 m. Die anderen weiterführenden Schulen sind über die Bus- und Tram-
linien der VAG erreichbar.
Öffentliche Spielplätze befinden sich im Westpark. In ca. 800 m Entfernung befindet sich der
Schulspielhof der Henry-Dunant-Schule.
Das Plangebiet zählt bei verschiedenen gesamtstädtischen Konzepten zum Planungsbereich
57 „Großreuth b. Schweinau / Gaismanns hof“. Für diese großräumigen Planungsbereiche
wurde die Ausstattung mit Grün- und Spielflächen untersucht.
So besteht l aut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ im Planungsbereich Großreuth b.
Schweinau / Gaismannshof (Nr. 57) derzeit ein ungedeckter Bedarf von ca. 3 ha öffentlicher
Spielplatzfläche und g emäß Gesamtstädtischem Freiraumkonzept (GFK) ein ungedeckter
Bedarf an 9,9 ha öffentlicher Grünfläche. Der Planungsbereich gilt damit als unterversorgt.
Er zählt zu einem der Schwerpunkträume mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf insbe-
sondere im Zusammenhang mit den geplanten Entwicklungen im Bereich Tiefes Feld.
Auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogen, grenzt der Westpark direkt an das
Projektgebiet an und steht als größerer Freiraum mit unters chiedlichen Angeboten auch für
landschaftsgebundene Erholung und als Naturerfahrungsraum zur Verfügung.
Darüber hinaus sind im Umfeld die Sportflächen des SC Viktoria 1925 e.V. vorhanden (Ber-
tha-von-Suttner-Straße 30).
I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands
von Natur und Landschaft
Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und überbaut. Die naturräumlichen Eigenarten der
Landschaft sind hier völlig verschwunden. Vereinzelt vorhandene Begrünungen können den
naturfernen Charakter des Gebiets nur bedingt in Teilbereichen aufheben. Prägendere Wir-
kung mit parkartigen Strukturen hat allerdings die großflächige Begrünung der Tiefgarage im
Süden, angrenzend zum Westpark.
Das Plangebiet weist keine besondere Eige nart der Landschaft auf. Im Westen grenzt eine
Kleingartenanlage an, die einen relativ weichen Übergang von den Bebauungen im Norden
zu den Grünanlagen des Westparks im Süden und zu verbliebenen landwirtschaftlichen
Nutzflächen im Westen schafft. Die im Plangebiet stehenden Gebäude aus den 1970er Jah-
ren sind mit bis zu fünf Vollgeschossen deutlich höher als die der Umgebung, wodurch sie
sehr dominant wirken. Im Osten ist auf der anderen Seite der Von -der-Tann-Straße zudem
ein ähnlicher Gebäudekomplex gegebe n. Die Bereich e sind über eine geschlossene Fuß-
gängerbrücke direkt miteinander verbunden.
I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
Altlasten
Es erfolgte eine Orientierende Untersuchung (OU) im Geltungsbereich, da in der Vergangen-
heit auch Nutzungen bspw. in Form einer Betriebstankstelle mit Autoreparatur und Wasch-
fläche (1972-1996) bekannt waren. In großen Teilen des Geltungsbereichs liegen Auffüllun-
gen mit diversen anthropogenen Beimengungen vor. Eine vorläufige A bfalleinstufung der
Bodenproben ergab für die Auffüllungen eine Zuordnung gemäß den LAGA-Kategorien Z1.1
bis Z1.2. Die anstehenden natürlichen Böden wurden vorläufig als Z0 eingestuft. ( SAK-
OSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017)
310
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
8/20
Die Untersuchungen stellten erhöhte Konzentrationen an Arsen (As) und den Schwermetal-
len Blei (Pb) und Kupfer (Cu) an einem der vier Sondierpunkte im Geltungsbereich fest. Der
Boden im Bereich des Plangebiets wurde aufgefüllt. In einer ersten Gefährdungsabschät-
zung kommt die Orientierende Untersuchung zum Ergebnis, dass nur eine geringe und ver-
mutlich lokal begrenzte Schadstofffracht zu erwarten sei. Darüber hinaus wird angeführt,
dass die Mobilität von vorwiegend in Schlacke enthaltenen PAK in anthropogenen Auffüllun-
gen im Allgemeinen gering bis sehr gering sei , dass also belasteter Boden gut ausgebaut
werden kann, da sich die Schadstoffe nicht verteilen.
Die übrigen Werte, u.a. auch zu den verschiedenen hierfür relevanten Kohlenwasserstoffver-
bindungen (PAK, MKW, LHKW), lagen unter dem vorgegebenen Hilfswert 1 nach dem LfU-
Merkblatt 3.8/1. Sanierungsmaßnahmen sind nach Angaben des Gutachters bei solch ober-
flächennahen, erhöhten Schwermetallkonzentrationen, bedingt durch die anthropogenen
Auffüllungen, wahrscheinlich nicht nötig (SAKOSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung,
28.03.2017).
Die orientierende Untersuchung erachtet aufgrund der Größe des Plangebiets für eine ab-
schließende Gefährdungsabschätzung weitergehende Untersuchungen als notwendig.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb auch noch nicht abschließend beurteilbar, ob e in Kenn-
zeichnungserfordernis im Bebauungsplan besteht.
Lärm
Auf das Plangebiet wirken Gewerbe- und Verkehrslärm ein.
Für den Gewerbelärm ist die TA Lärm einschlägig, in der für Allgemeine Wohngebie te Im-
missionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts aufgeführt werden.
Hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms ist die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“
zu berücksichtigen, die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts vorsieht.
Lärmemissionen von gewerblichen Betrieben gehen u.a. von der gewerblichen Nutzung auf
der Ostseite der Von-der-Tann-Straße aus. Hier ist die bestehende Genehmigungssituation
zu betrachten. Die gewerbliche Nutzung besteht in einem ausgewiesenen Kernge biet und
muss auf das bestehende Mischgebiet und die angrenzenden allgemeinen Wohngebiet e
Rücksicht nehmen. Des Weiteren ist die gewerbliche Nutzung entlang der Leyher Straße /
Witschelstraße ggfs. als Vorbelastung anzusehen.
Verkehrslärm wirkt insbesondere von der Von-der-Tann-Straße sowie von der Leyher Straße
auf das Plangebiet ein. In der Umgebung sind darüber hinaus der Frankenschnellweg sowie
die Bahnstrecke Nürnberg-Fürth vorhanden. Die Güterverkehrsstrecke ca. 1 km westlich des
Plangebiets hat voraussichtlich keine Auswirkungen.
In der schalltechnischen Untersuchung (PMI, Unterhaching, 19.07.2019) wurden die Prog-
nosewerte für 2039 berücksichtigt, die auf den Verkehrskenndaten aus der Verkehrsunter-
suchung der PB-Consult GmbH (Stand vom 05.04.2019) basieren und für den Prognoseho-
rizont 2039 einen Zuschlag von 24,5% berücksichtigen.
Die Verkehrsbelastung auf der Von-der-Tann-Straße beträgt gemäß den Angaben des
Schallgutachtens 55.900 Kfz/24 h, auf der Leyher Straße 26.400 Kfz/24 h. Für die Witschel-
straße ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit ca. 20.800 Kfz/24 h ange-
nommen worden . Der Lkw -Anteil wurde mit 8,9% (Von -der-Tann-Straße); 6,2% (Leyher
Straße) und 6,8% (Witschelstraße) berücksichtigt.
Auf der Grundlage der beschriebenen Kennzahlen wurden entlang der Von-der-Tann-Straße
Verkehrslärmeinwirkungen von 73 dB(A) am Tag bzw. 66 dB(A) in der Nacht ermittelt. Damit
werden die Werte von 70/60 dB(A) tags/nachts überschritten, die in der Rechtsprechung als
Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen wer-
den (z. B. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 (7 D 34/07)). Das Gutachten
stellt sowohl die freie Schallausbreitung als auch die geplante Bebauung dar.
311
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
9/20
Die o.g. Werte führen dazu, dass entlang der Von-der-Tann-Straße die maßgeblichen Orien-
tierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Auch die üblicherweise hilfsweise her-
angezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und
49 dB(A) nachts) werden überschritten. Auch die oft als Obergrenze für die Ansiedlung von
Wohnnutzung angesehen en Werte der 16. BImSchV für Mischgebiete (64/54 dB(A)
tags/nachts) werden überschritten, so dass Maßnahmen in Form von Festsetzungen zum
Schutz von Aufenthaltsräumen (Orientierung, Lüftung etc.) notwendig sind.
Bei der Betrachtung der geplanten Bebauung wird aber auch deutlich, dass aufgrund der
städtebaulichen Figur Abschirmwirkungen für die Innenbereiche erzielt werden, wo dann die
Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete fast überall eingehalten wer-
den können.
Die hohe Lärmbelastung in diesem Bereich des Stadtgebiets ist bekannt: Der betroffene Ab-
schnitt der Von-der-Tann-Straße zählt zum Untersuchungsgebiet 030 des Lärmaktionsplans
der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am
28.10.2015 beschlossen wurde. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den
besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen. Zum Zeitpunkt der Er-
stellung des Lärmaktionsplans waren Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans jedoch nicht vorhanden, so dass mögliche Auswirkungen nicht berücksichtigt wurden.
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stand: 21.05.2019, Papier zur öffentlichen Aus-
legung) wird als Maßnahmen im Ber eich der Von-der-Tann-Straße der Einbau eines lärm-
mindernden Belags aufgeführt.
Geruch/ Feinstaub/ Luftschadstoffe
Gewerbebetriebe mit relevanten Emissionsquellen hinsichtlich der Lufthygiene bestehen im
Umfeld nicht.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist der Verkehr der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid -be-
lastung in der Umwelt. Allerdings zeigt der Langzeittrend eine Verbesserung, was aber auf
die generellen technischen Verbesserungen der letzten Jahre zurückzuführen ist. Wann eine
Unterschreitung der Jahresmittelgrenzwerte erreicht wird, kann derzeit nicht vorausgesehen
werden.
Unweit des Plangebiets befindet sich knapp 350 m südlich an der Von-der-Tann-Straße ein
lufthygienisches Überwachungssystem, welches vom Landesa mt für Umwelt seit Herbst
2006 betrieben wird und regelmäßig Messungen durchführt. Die Werte für Stickstoffdioxid
(NO2) lagen in der Von -der-Tann-Straße seit Messungsbeginn im Herbst 2006 konsequent
über dem jährlichen Grenzwert von 40 µg/m³. Im Jahr 2018 lag der Jahreswert von NO2 in
der Von-der-Tann-Straße bei 46 µg/m³ - 2017 wurde er mit 43 µg/m³ angegeben (BAYERI-
SCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2019a). Da das Untersuchungsgebiet derzeit insbe-
sondere durch den nach Westen offenen Westpark keinen ausgeprägten S traßen-
schluchtcharakter wie an der Messstation aufweist, kann von etwas niedrigeren Werten für
das Plangebiet ausgegangen werden. Im „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und
emissionsfreier Mobilität in Nürnberg“ (BÜRO LOHMEYER, 2018) wurden auch NO 2-Jah-
resmittelwerte rechnerisch für andere Straßenabschnitte ermittelt. Auf Höhe des Plangebiets
liegt der NO2-Jahresmittelwert bei nur 30 -33 µg/m³, auf kurzer Strecke im Südosten (Höhe
Eingang Westpark) aber sogar bei 48 – 52 µg/m³ für das Jahr 2017.
Die Werte für Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser < 10 µm) liegen an der Messstation
Von-der-Tann-Straße stetig unterhalb der Grenzwerte. Der Trend verläuft gleichbleibend.
Auch die übrigen an der Station gemessenen Luftwerte (Kohlenmonoxid CO, Stickstoff-mo-
noxid NO, Benzol, Toluol und Xylol BTX, verschiedene Inhaltsstoffe in PM10) liegen unter-
halb der Grenzwerte. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2018a, 2018b).
312
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
10/20
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg )
Im Regionalplan der Region Nürnberg ist das Plangebiet auf der Karte 2 „Siedlung und Ver-
sorgung“ als Siedlungsfläche (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche)
dargestellt. Ebenso ist der Ring (Von-der-Tann-Straße) als Bundesstraße mit dem Anschluss
an den Frankenschnellweg dargestellt.
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FN P) aus
dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungs plans im
Norden als gemischte Baufläche und im Süden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Die Von-der-Tann-Straße im Osten ist als (ört-
liche und überörtliche) Verkehrsfläche dargestellt.
Die Flächen nördlich und östlich des Plangebiets sind ebenfalls als gemischte Bauflächen
dargestellt. Südlich des Plangebiets ist der Westpark als Grünfläche mit der Zweckbestim-
mung öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, durch den eine übergeordnete Freiraum-
verbindung verläuft und westlich ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten
dargestellt.
Die geplante Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechen nicht den Darstellungen
des FNP, weshalb bei Anwendung des § 13a BauGB für das Bebauungsplanverfahren der
FNP im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) angepasst wird.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Für den Geltungsbereich besteht derzeit Baurecht über den qualifizierten Bebauungsplan Nr.
3503 für ein Gebiet zwischen Leyher Straße, Von -der-Tann-Straße, Steinmetzstraße, östli-
che Grenze der Flur Nr. 165 Gemkg. Sündersbü hl, Markt Erlbacher Straße und östlich der
Siedlungsgebiete beiderseits der Rehdorfer Straße und der Straße Zum Irrliacker.
Der am 14.07.1972 in Kraft getretene Bebauungsplan setzt für den Bereich des künftigen
Bebauungsplans Nr. 4666 ein Mischgebiet mit einer zuläs sigen Geschossfläche von
17.600 m² fest. Es sind überbaubare Grundstücksflächen mit einem bis fünf maximal zuläs-
sigen Vollgeschossen festgesetzt. Innerhalb des Mischgebiets sind Flächen für Tiefgaragen
mit Zufahrt von der Von-der-Tann-Straße festgesetzt. Südlich des Mischgebiets ist eine pri-
vate Grünfläche festgesetzt, die durch eine Tiefgarage unterbaut werden kann.
Der bestehende Bebauungsplan sieht für das Mischgebiet keinen Anschluss an die Dotten-
heimer Straße vor, zwischen der Mischgebietsbaufläche und der Dottenheimer Straße ist im
Bebauungsplan eine Baumpflanzung eingetragen.
Benachbarte Bebauungspläne
In der Umgebung des Plangebiets befinden sich die Bebauungspläne Nrn. 3503, 3967, 4253,
und 4605.
Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 3503 s etzt in der Nachbarschaft des Plangebiets im
Norden ein Allgemeines Wohngebiet und im Osten und Süden öffentliche Grünflächen fest.
Südlich des Westparks ist ein allgemeines Wohngebiet (Bereich Gethsemanekirche) festge-
setzt.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Von-der-Tann-Straße gilt der Bebauungsplan
Nr. 4253, der ein Kerngebiet festsetzt.
Südlich des Westparks gilt in Teilbereichen der Bebauungsplan Nr. 3967, der öffentliche
Grünflächen festsetzt.
313
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
11/20
Nordwestlich des Plangebiets besteht Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 4605, der All-
gemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete festsetzt. Bei diesem Bebau-
ungsplan wurde erst vor kurzem das Planungsrecht von Gewerbe in die neuen Planungsziele
geändert.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Da mit dem Bebauungsplans Nr. 3503 ein qualifizierter Bebauungsplan existiert, richtet sich
die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN
I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation
Aufgrund des nach wie vor anhaltenden Bevölkerungswachstums besteht dringender Bedarf
an der Herstellung von Wohnraum im Stadtgebiet Nürnberg. Gegenüber dem Jahr 2000 be-
trägt die Bevölkerungszunahme bis zum Jahr 2018 in Nürnberg ca. 11 %.
Insbesondere besteht aufgrund der Miet preissteigerungen und aus der Belegungsbindung
gefallenem Wohnraum auch die Nachfrage nach gefördertem Wohnungsbau.
Mit der Neuerrichtung von Wohnraum geht auch die Notwendigkeit des Ausbaus der sozialen
Infrastruktur einher, u.a. also auch dem Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten.
I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 139, 139/2(Tfl.), 139/16 und 181/2 (Tfl.) ,
Gemarkung Großreuth bei Schweinau. Bis auf die Straßenverkehrsflächen der Von -der-
Tann-Straße sind die Grundstücke im Eigentum des Investors.
I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
Baulandbeschluss
Der Baulandbeschluss vom 07.06.2017 wurde am 14.06.2017 erstmalig im Amtsblatt be-
kannt gemacht und dient der Baulandmobilisierung. Es gilt die geänderte Fassung vom
27.09.2017. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung, Erweite-
rung oder Änderung von Baurecht führen, sollen davon abhängig gemacht werden, dass der
Planungsbegünstigte die vom Bauvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten übernimmt, sich
am geförderten Wohnraum beteiligt und zur zügigen Umsetzung der Planung verpflichtet.
Der Baulandbeschluss enthält für den Bereich Wohnungs - und Gewerbebau Vorgaben zu
Verfahrensweg, Folgekostenregelung, gefördertem Wohnungsbau, Eingriff/Ausgleich und
Grünflächenausstattung, sozialen Einrichtungen und Erschließung. Insbesondere für das
vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:
bei der Errichtung von mehr als 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sind
30% der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen
bei Überplanungen des Innenbereichs sind unter Berücksichtigung des Ziels der dop-
pelten Innenentwicklung angemessene Werte zur Grünflächenausstattung im Einzel-
fall zu definieren
(private) Grünflächen bis zu einer Größe von 3.000 m² gelten auch dann als öffentli-
che Grünflächen im Sinne des Baulandbeschlusses, wenn die Nutzung für die Allge-
meinheit grundbuchrechtlich gesichert ist
öffentliche Spielflächen sind in jedem Fall vorrangig herzustellen
Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu widmen
Kunst im öffentlichen Raum: abhängig von der Größe des Geltungsbereichs werden
durch den Investor Gelder für die Herstellung von Kunst im öffentlichen Raum zur
Verfügung gestellt.
314
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
12/20
Thema Baulandbeschluss Forderung
Baulandbeschluss
Umgang im Projekt
BP 4666
Öffentlich geförderter
Wohnungsbau
30% der Geschossfläche
Wohnungsbau
30% der Geschossfläche
Wohnungsbau
Öffentliche Grünflächen in
Abhängigkeit der Zahl der
Wohneinheiten
Angemessene Werte bei
Gebietsumwidmungen gem.
B 4.6
Regelfall: 20 m²/EW, bei
2 Einwohner je WE im Ge-
schosswohnungsbau
350 WE
350 WE*2EW/WE*20
m²=14.000 m²
5.500 m² + Kompensations-
zahlung
Davon öffentliche Spielflä-
chen
Bei Ansatz o.g. 20 m² sind
3,4 m² als öffentliche Spiel-
fläche herzustellen
→ 2.380 m²
Herstellung auf der öffentli-
chen Grünfläche
Widmung von Fußwegen Noch nicht geklärt
Kunst im öffentlichen Raum 2 EUR / m² Gesamtgrund-
stücksfläche
2 EUR / m² Gesamtgrund-
stücksfläche
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT UND ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung von Wohngebäuden in einer kompakten, nach
außen abgeschlossenen Form vor. Auf ca. 35.000 m² BGF sollen etwa 350 Wohnungen ent-
stehen. Entlang der Von-der-Tann-Straße soll insbesondere auch aus Lärmschutzgründen
eine Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschossen entstehen, an die vier kammartige Anbauten
in westlicher Richtung anschließen. Eine weitere Gebäudezeile ist im Westen des Plange-
biets vorgesehen, von der ebenfalls kammartig Anbauten in östlicher Richtung ausgehe n.
Durch diese Anordnung der Gebäude entstehen in den Zwischenräumen private Freiberei-
che, die als Spielplatz, Spielwiese oder auch Gemeinschaftsgarten genutzt werden. Die An-
ordnung der Gebäude erlaubt eine Wegeverbindung von der Dottenheimer Straße im Norden
bis zum Westpark im Süden. Im Zentrum des Gebiets ist ein Quartiersplatz angeordnet. Der
ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht , deren Zufahrt von der Von -der-
Tann-Straße aus erfolgt. Im Süden des Plangebiets wird die vorhandene Tiefgar age abge-
brochen und eine öffentliche Grünfläche angelegt, die dem Westpark zugeschlagen wird.
Die städtebauliche Form ist Ergebnis einer umfangreichen typologischen Untersuchung von
Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, in der neben dem Schallschutz auch das Lo-
kalklima zu betrachten war. Der Westpark ist Teil einer Frischluftschneise, die nicht durch
Bebauung eingeengt werden soll. Auf der anderen Seite ist die Von -der-Tann-Straße stark
verkehrlich belastet. Es wurden deshalb u.a. Varianten untersucht, in denen die Gebäude-
zeile entlang der Von -der-Tann-Straße nach Süden verlängert wurde und so einen Schall-
schutz für die Freiflächen bietet. Dies wurde mit dem Hinweis auf die Beibehaltung der Kalt-
luftschneise verworfen.
Die vorgesehene Baustruktur weist e ine hohe Dichte auf, die der Lage in der Stadt jedoch
angemessen ist. Von der gesamten Grundstücksfläche von 20.811 m² würden ca. 4.772 m²
315
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
13/20
zur öffentlichen Grünfläche werden. Die verbleibenden 16.039 m² würden als Baufläche die-
nen. Bei einer Geschossfläche von 35.000 m² entspräche dies einer GFZ von 2,2 und einer
GRZ von 0,4 (6.390 m² überbaute Fläche).
I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Die Haupterschließung erfolgt über die Von -der-Tann-Straße und nutzt die vorhandene
Rechtsabbiegespur für die Zufahrt zur Tiefgarage. Die Dottenheimer Straße wird als Wege-
verbindung (mit öffentlicher Widmung) bis zum Westpark geführt und soll für den Radverkehr
aber auch für Rettungsfahrzeuge etc. genutzt werden.
Eine Erschließung für Pkw über die Dottenheimer Straße ist nicht vorgesehen, da es zu
Rückstaus im Bereich der Kreuzung Leyher Straße / Von-der-Tann-Straße geben würde.
Die notwendigen Stellplätze der Geschosswohnungsbauten werden in einer Tiefgarage un-
tergebracht, die von der Von-der-Tann-Straße erschlossen werden.
Die Fahrradabstellplätze werden zum Teil im Untergeschoss und zum Teil als eigene bauli-
che Anlagen ebenerdig nachgewiesen, wo sie auch zur Gliederung der Hofbereiche genutzt
werden können.
I.4.3. GENDER UND DIVERSITY
In die Konzeption der stadträumlichen Baustruktur und in die Freiraumkonzeption haben As-
pekte des Gender Mainstreaming einzufließen. Ziel des Gender Mainstreaming ist eine
gleichstellungsorientierte Planung mit einem räumlichen Angebot für die verschieden en
Gruppen und Alltagssituationen unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebensentwürfe und
Interessen. Es unterstützt eine kreative Auseinandersetzung mit Unterschieden in Alter, Ge-
schlecht, sozialer und kultureller Herkunft bei der Entwicklung städteba ulicher Leitbilder, in
Abstimmungs- und Planungsprozessen. Bei jeder Planungsmaßnahme ist zu hinterfragen,
welche geschlechts- und zielgruppenspezifischen Aspekte wahrgenommen werden können
und wie diese im Planungsprozess und in der Raumnutzung wirksam we rden. Genderge-
rechte Quartiere spiegeln gesellschaftliche Vielfalt wider, sie sind barrierefrei, gut erschlos-
sen und vernetzt und bieten Räume, die bedarfsgerecht interpretier- und nutzbar sind.
Das Nutzungskonzept sieht verschiedene Wohnungsgrößen und auc h geförderten Woh-
nungsbau mit verschiedenen Wohnformen vor. Darüber hinaus gibt es klar untergliedert pri-
vate aber auch eine öffentliche zugängliche Grünfläche. Die räumliche Verknüpfung zur Um-
gebung, die Anbindung an den umgebenden Ortsteil sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV)
sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung.
Für ältere Kinder und Jugendliche sind Angebote in der näheren Umgebung vorhanden, die
fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erreichen sind: der Westpark mit verschiedenen Spielplät-
zen, die Sportanlage des SC Victoria 1925.
I.4.4. VERSORGUNG
Niederschlagswasser soll gemäß § 55 Abs. 2 WHG ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet
werden. Deshalb wird ein Entwässerungskonzept mit Maßnahmen zur ortsnahen Nieder-
schlagswasser-Beseitigung in die Planungen integriert und entsprechend festgesetzt
Ziel ist die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Im weiteren Verfahren ist ein Bo-
dengutachten zu erstellen, das insbesondere auch den Punkt einer möglichen Versickerung
untersucht. Da der vorhandene Tiefhof zurückgebaut wird und hier entsprechende Auffüllun-
gen notwendig sind, kann das Auffüllmaterial so gewählt werden, dass die Versickerung be-
günstigt wird.
Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderliche Behandlung der Oberflächenwässer hat
den städtebaulichen Erfordernissen zu genügen.
316
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
14/20
I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.5.1. Grünordnerisches Konzept
Das Freiraumkonzept sieht verschiedene Freiräume hinsichtlich der Nutzergruppen vor –
vom öffentlichen Straßenraum der Von -der-Tann-Straße, über die privaten Innenhöfe der
Bebauung, die Nord-Süd-Durchwegung des Plangebiets und die öffentliche, an den West-
park anschließende Grünfläche.
Durch die Nord -Süd-Durchwegung von der Dottenheimer Straße zum Westpark wird ein
halböffentlicher Raum in Inneren des Plangebiets eröffnet, an dem auch der Gemeinschafts-
platz mit dem Gemeinschaftsgarten anschließt. Die Spielbereiche sollen z.B. durch die A n-
ordnung von Nebenanlagen (Fahrradunterstellmöglichkeiten) als private Freibereiche von
der Durchwegung abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind zum Teil in den Höfen auch den
Wohnungen zugeordnete private Freibereiche vorgesehen.
Die Höfe werden zum Teil mit der Tiefgarage unterbaut sein.
Die vorhandene Tiefgarage wird zurückgebaut. Der Bereich wird als öffentliche Grünfläche
ausgebildet und Bestandteil des angrenzenden Westparks werden. Die Ausbildung der künf-
tigen öffentlichen Grünfläche ist im weiteren V erfahren zu klären. Derzeit befindet auf der
nördlichen Seite des Westparks zur Grenze der Tiefgarage ein Baumstreifen, der mit dem
Baumbestandsplan aufgenommen wurde.
Für den Straßenraum der Von-der-Tann-Straße ist eine Neugestaltung vorgesehen, hier ist
eine Baumreihe auf der privaten Grundstücksfläche geplant, die im weiteren Verfahren aus-
zuarbeiten ist.
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze
Der Fehlbedarf an öffentlichen Grünflächen wird durch die Ansiedlung von neuen Wohnnut-
zungen um ca. 1 ha erhöht. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs wurde berücksichtigt, dass
bereits jetzt im festgesetzten Mischgebiet mit maximal 17.500 m² Geschossfläche die Hälfte
davon zum Wohnen genutzt werden könnte. Die Umwidmung hat die Ausweisung von ca.
35.000 m² Wohnfläche zum Ziel, abzgl. des bereits bestehenden Baurechts für ein Mischge-
biet ergeben sich ca. 26.200 m² Geschossfläche. Dies entspricht ca. 262 Wohneinheiten mit
524 Einwohnern1. Daraus ergibt sich ein Grünflächenbedarf von ca. 10.480 m². Ca. die Hälfte
davon wird mit dem Rückbau der bestehenden Tiefgarage und der Übertragung ins öffentli-
che Eigentum nachgewiesen. Der Restbedarf soll abgelöst werden. Hier ist auch anzumer-
ken, dass der Baulandbeschluss gem. B 4.6 im Rahmen von für Gebietsumwandlungen vor-
sieht, dass der Grünflächenbedarf im Einzelfall zu definieren ist. Beim vorliegenden Fall ist
in die Betrachtung einzustellen, dass das Plangebiet direkt an eine große öffentliche Grün-
fläche anschließt.
Die privaten Kinderspielplätze gem. Art. 7 Abs. 2 Ba yBO sollen auf der Baufläche selber
nachgewiesen werden. Gem. der Nürnberger Satzung, die Größe, Lage und Ausstattung der
Spielflächen regelt, sind je 25 m² Wohnfläche 1,5 m² Spielplatzfläche (§ 4 Abs. 1 der Satzung)
nachzuweisen.
Aufgrund der unterschiedlichen Wohnungstypen ergibt sich i.V.m. Art 7 Abs. 2 BayBO und
der Nürnberger Spielplatzsatzung folgender Spielflächenbedarf:
1 Folgende Zahlen werden angesetzt:
1 Wohneinheit: ca. 75 m² Wohnfläche, dies entspricht ca. 100m² BGF
Einwohner/Wohneinheit im Geschosswohnungsbau: 2 (vgl. Punkt 4.4.3. Baulandbeschluss)
Grünflächenbedarf je Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m²
317
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
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BGF (in m²) Wohnfläche (75% BGF) notwendige Spiel-fläche (in m²) Größe der Spielflächen gem. Rahmenplan (in m²)
35.000 2.6250 1.575 580, 230, 670 – Σ=1.480 m²
Der Spielflächenbedarf kann fast vollständig im neuen Gebiet gedeckt werden, für die noch
offenen 100 m² ist auch Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu beachten, wonach auch auf unmittel-
bar benachbarte Spielflächen verwiesen werden kann. Dies wäre der Westpark.
Die Spielflächen in den Quartieren sollen insbesondere für die Kinder in den Altersgruppen
0-3 und 3-6 Jahren ausgestattet werden. Zu beachten ist, dass aufgrund der Baustruktur die
Kinderspielbereiche den nach Satzung vorgegebenen Abstand von 10 m zur Fassade nicht
überall einhalten können. Darüber hinaus scheint es auch nicht sinnvoll , im Inneren des
Quartiers Ballspielplätze etc. anzubieten, da sonst Konflikte durch Soziallärm vorgezeichnet
sind. Für diese Angebote so llte auf den Westpark ausgewichen werden, der direkt an das
Plangebiet anschließt und ohne Barrieren erreichbar ist.
Darüber hinaus kann auch geprüft werden, inwieweit die Dachflächen als Spielflächen oder
Gemeinschaftsflächen nutzbar wären. Insbesondere für Kinder, die noch nicht allein unter-
wegs sein können und immer durch Erwachsene beaufsichtigt werden, wäre dies eine Mög-
lichkeit. Des Weiteren könnten Teile der Dachflächen für sog. Urban Gardening genutzt wer-
den.
I.4.5.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung
Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind vorgesehen:
Entsiegelung der bestehenden Tiefgarage im Süden, Widmung als öffentliche Grün-
fläche
Extensive Dachbegrünung
Baumpflanzungen in den Innenhöfen und entlang der Von-der-Tann-Straße
Versickerung des Oberflächenwassers
Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen und Plätzen
ggf. Fassadenbegrünung/PV-Anlagen
I.4.5.3. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
(Karte 3 Ausgleichsflächen und –maßnahmen)
Da das Planverfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt wird, ist kein naturschutzfachlicher
Ausgleich nachzuweisen, da die Eingriffe vor der planerischen Entscheidung als zulässig
angesehen werden.
Hinsichtlich eines möglichen artenschutzrechtlichen Ausgleichs wird auf die noch zu erstel-
lende spezielle artens chutzrechtliche Prüfung verwiesen, für die derzeit die Kartierungen
durchgeführt werden, vgl. hierzu auch die Ausführungen im Umweltbericht.
I.4.6. IMMISSIONSSCHUTZ
I.4.6.1. Lufthygiene
Zur Verbesserung der Lufthygiene tragen Vegetationsflächen bei. Dezentrale Grünflächen
mit Baumbeständen kühlen durch Schattenbildung und Verdunstungskühle. Nachts kommt
es in diesem Bereich zu Frischluftbildung. Durch die Pflanzung von Bäumen wird der Wan -
del von Kohlendioxid zu Sauerstoff gefördert.
Durch extensiv und ggfs. intensiv begrünte Flachdächer sowie auch durch Fassadenbegrü-
nung wird durch die Verdunstung von gespeichertem Wasser das direkte Umgebungsklima
durch Kühlung und Luftbefeuchtung verbessert. Zudem trägt ein begrüntes Flachdach zur
Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub bei.
318
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
16/20
Südlich des Plangebiets befindet sich mit dem Westpark ein Gebiet mit hoher Kaltluftproduk-
tionsrate. Die Grünflächen nördlich der Regensburger Straße leisten als lineares Element
auch einen Beitrag zur Kaltluftproduktion. Nach gegenwärtiger Einsc hätzung ist nicht mit
Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BlmSchV zu rechnen.
I.4.6.2. Lärmimmissionsschutz
Für den Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Voruntersuchung vom 1 9.07.2019 zu
dem auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslä rm durchgeführt. Durch
beide Lärmarten kommt es zu Beeinträchtigungen des Grundstücks, so dass Maßnahmen
zu ergreifen sind. Nachfolgend werden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung
zusammenfassend dargestellt:
Verkehrslärm
In Anlage 2.3 der schalltechnische Voruntersuchung wird deutlich, dass bei der Betrachtung
der freien Schallausbreitung das gesamte Plangebiet verlärmt ist und dass lediglich ganz im
Westen, beim Fußweg zu den Kleingärten der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine
Wohngebiete von 59 dB(A) tags eingehalten wird. Nachts werden die Grenzwerte in keinem
Teil des Plangebiets eingehalten. An der Hauptlärmquelle, der Von-der-Tann Straße, werden
Werte von tags deutlich mehr als 73 dB(A) und nachts von mehr als 65 dB(A) ermittelt. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für allgemeine Wohngebiete
(55/45 dB(A) tags/nachts) werden im gesamten Plangebiet überschritten.
Bei Betrachtung der mit der Rahmenplanung vorgesehenen Bebauung zeigen d ie Berech-
nungen, dass an den zur Von-der-Tann-Straße hin orientierten Fassaden Beurteilungspegel
Verkehrslärm von bis zu 73 dB(A) tags und von bis zu 66 dB(A) nachts zu erwarten sind.
Damit werden die sog. Sanierungsgrenzwerte gem. 16. BImSchV, die bei 70/60 dB(A)
tags/nachts liegen, überschritten.
An der Südseite der Bebauung, zum Westpark hin, können im westlichen Drittel die Grenz-
werte der 16. BImSchV (59/49 dB(A) tags/nachts) am Tag eingehalten werden, in der Nacht
werden sie voraussichtlich nur ganz im Westen eingehalten. Im Norden, zur bestehenden
Bebauung an der Dottenheimer Straße stellt sich die Situation aufgrund der Abschirmwirkung
etwas besser dar: hier werden tags beim westlichen Teilstück die Werte fast überall einge-
halten, in der Nacht jedoch auch nur am westlichen Rand.
Nach Westen zur Kleingartenanlage und in den Innenbereichen werden aufgrund der Ab-
schirmwirkung durch andere Gebäudeteile die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55/45
dB(A) (tags/nachts) zum großen Teil eingehalten. Ausnahmen hiervon stellen der Durchgang
im Süden und der mittlere westliche Querriegel dar, der aufgrund der vorgesehen en sieben
Vollgeschosse nicht in Gänze von der Abschirmwirkung der Bebauung an der Von-der-Tann-
Straße profitieren kann. Die Grenzwerte der 16. BImSchV (59/49 dB(A) tags/nachts) werden
tags eingehalten, in der Nacht kommt es am nach Osten ausgerichteten Giebel zu Über-
schreitungen).
Aufgrund der Berechnung wird deutlich, dass im Bebauungsplan Festsetzungen zum Um-
gang mit dem Verkehrslärm notwendig sind. Es wird erforderlich sein, die abschirmende Wir-
kung der Randbebauung an der Von-der-Tann-Straße, zum Westpark und nach Norden zur
Voraussetzung der Errichtung der anderen Gebäude zu machen.
In den Bereichen, wo die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Immissionsgrenzwerte
der 16.BImSchV für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden, sind keine schallschutz-
maßnahmen notwendig.
319
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
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Für die Bereiche, in den en die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV überschritten, aber
die Sanierungsgrenzwerte2 von 67/57 dB(A) eingehalten werden, kann mit passiven Schall-
schutzmaßnahmen gearbeitet werden: Schalldämmmaß der Außenbauteile (Wand, Fenster,
Dach). Für den Nachtzeitraum sind fensterunabhängige Lüftungen notwendig.
Für die darüber hinaus vom Verkehrslärm betroffenen Geb äudeteile an der Von -der-Tann-
Straße sowie in Teilbereichen zum Westpark und nach Norden werden voraussichtlich Fest-
setzungen zur Grundrissorientierung für die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume notwendig.
Davon kann ggfs. abgewichen werden, wenn bestimmte bauliche Maßnahmen (Schall-
schutzloggien, vorgehängte Fassaden, Erker etc.) durchgeführt werden.
In der schalltechnischen Voruntersuchung wird deutlich, dass es an der Von -der-Tann-
Straße im Bereich der vorgesehenen Abtreppung auch im Bereich der entstehenden Kopf-
seiten zu hohen Lärmbelastungen kommt. Diese Bereiche könnten zum Beispiel durch ver-
glaste Schallschutzwände geschützt werden, so dass dann die möglichen Außenwohnberei-
che nutzbar werden. Hierzu sind im weiteren Verfahren ggfs. weitergehende Unter suchun-
gen notwendig.
Hinsichtlich der Außenwohnbereiche und Freiflächen wird deutlich, dass die Höfe innerhalb
der Bebauung tags die Orientierungswerte der DIN 18005 einhalten. Anders gestaltet sich
die Situation an der künftigen öffentlichen Grünfläche, d ie Pegel zwischen 61 und 73 dB(A)
aufweist.
Gewerbelärm
Anhand eines theoretischen Maximalfalls wurden in der schalltechnischen Voruntersuchung
die Immissionen durch Anlagenlärm ermittelt. Sie basieren auf dem bes tehenden Baurecht
und den in den Baugenehmigungen enthaltenen Beschränkungen. Der maßgebliche Anla-
genlärm geht vom, dem Plangebiet gegenüberliegenden, Grundstück Von-der-Tann-Straße
31 aus.
In der Berechnung wurde ermittelt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine
Wohngebiete (55/40 dB(A) tags/nachts) sowohl an der Von-der-Tann-Straße als auch in ei-
nem Teilbereich zum Süden nicht eingehalten werden.
Aufgrund der Gewerbelärmeinwirkung werden Grundrisslösungen notwendig, so dass keine
lüftungstechnisch notwendigen Fenster von Aufentha ltsräumen an den Stellen angeordnet
werden, an denen die Immissionsrichtwerte überschritten werden.
Gemeinsame Betrachtung Verkehrslärm / Gewerbelärm
Sowohl aus Gründen des Verkehrslärms als auch des Gewerbelärms werden insbesondere
an der Von-der-Tann-Straße und Abschnitten am südlichen Rand aktive Maßnahmen zum
Schutz gegen Gewerbelärm notwendig, die gleichzeitig auch die Konflikte aus dem Verkehrs-
lärm bewältigen können. Bei der Entwicklung der Grundrisse sind die schutzbedürftigen Auf-
enthaltsräume zur sc hallabgewandten Fassade zu orientieren oder durch geeignete Maß-
nahmen (Schallschutzloggien etc.) vor dem Lärm zu schützen.
I.4.7. ENERGIEEINSPARUNG
Es ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen. Die Fernwärmeleitungen sind vorhan-
den. Dieser Anschluss kann bspw. über den städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Mit
dem Anschluss an die Fernwärme wird eine der umweltfreundlichsten Energieversorgungs-
lösungen gewählt. Die Nürnberger Fernwärme hat eine hervorragende Energiebilanz. Der
Primärenergiefaktor beträgt 0,0. Damit eignet sich die Fernwärme auch als Ersatzmaßnahme
im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
2 Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, die als freiwillige Leistung
auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden und nur vorgenommen wird, wenn der Be-
urteilungspegel die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschreitet, WA 67/57 dB(A) tags/nachts
320
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
18/20
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Am Nürnberger Westring (Bundesstraße B4R) soll westlich der Von-der-Tann-Straße auf ei-
nem bestehenden, gewerblich genutzten Areal ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt wer-
den. Hierzu wird der B-Plan Nr. 4666 aufgestellt, der einen Geltungsbereich von ca. 2,4 ha
aufweist und neben den eigentlichen Vorhabengrundstücken auch die angrenzende Ver-
kehrsfläche der Von-der-Tann-Straße teilweise umfasst. Im Geltungsbereich gilt aktuell noch
der B-Plan Nr. 3503, der hier ein Mischgebiet festgesetzt hat.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grund-
lage hierfür stellt der vorliegende Rahmenplan zum Bebauungsplan dar, der aus dem Entwurf
des Architekturbüros steidle architekten entwickelt wurde.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungs-bedarf (Gutachten / Konzepte)
Fläche nicht erheblich nachteilig
Boden nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo-den/Wasser
Wasser nicht erheblich nachteilig
Detailuntersuchung Bo-
den/Wasser,
Entwässerungskonzept
Pflanzen nicht erheblich nachteilig
Tiere nicht erheblich nachteilig spezielle artenschutzrecht-liche Prüfung
Biologische Vielfalt nicht erheblich nachteilig
Landschaft nicht erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Lärm erheblich nachteilig Schallschutzgutachten
Erholung erheblich nachteilig
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich nachteilig
Klima noch nicht bewertbar Stadtklimagutachten
Abfall nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig
Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind im Hin-
blick auf die meisten Schutzgüter als nicht erheblich nachteilig zu bewerten, da der Planungs-
raum aktuell bereits überwiegend versiegelt ist. Einige Funktionen des Boden- und Wasser-
haushalts können bspw. durch Entsiegelungen im Süden wieder reaktiviert werden. Punktu-
elle Bodenbelastungen können im Zuge des Rückbaus von Anlagen und der Umsetzung des
Bebauungsplans beseitigt werden. Zur Konkretisierung dessen sind im Laufe des Verfahrens
weitere Untersuchungen (weitere Bodenproben zur Verdichtung der bisherigen Ergebnisse)
und Recherchen zu der vorhandenen Versiegelung und der Ableitung der Niederschlags-
wässer für eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorzusehen. Aufgrund des Um-
fangs der schon versiegelten und überbauten Bereiche sowie möglicher Minimierungsmaß-
nahmen (z.B. Versickerung von O berflächenwässern) werden die Schutzgüter Boden und
Wasser nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt.
In besondere oder schützenswerte Lebensräume wird durch die Planung nicht eingegriffen.
Betroffene Baumstandorte im Geltungsbereich sind nach der der BaumschutzVO der Stadt
geschützt und erforderliche Fällungen auszugleichen.
321
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
19/20
Auswirkungen auf Tierarten beschränken sich nach aktuellem Stand auf Fledermaus- sowie
Vogelarten (Kartierungen aber noch nicht abgeschlossen). Voraussichtlich können die Ein-
griffe durch geeignete Minimierungs- und CEF-Maßnahmen, die noch im Rahmen einer spe-
ziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten und planungsrechtlich zu sichern
sind, kompensiert werden . Daher werden für das Schutzgut Tiere auch keine erheblichen
Beeinträchtigungen erwartet. Gleiches gilt für das Schutzgut biologische Vielfalt.
Auf das Schutzgut Landschaftsbild sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwar-
ten, da be reits eine Überprägung des Planungsbereichs besteht. Wegfallende Baum - und
Vegetationsbestände können durch Neupflanzungen und die Durchgrünung des Baugebiets
weitgehend kompensiert werden , insbesondere auc h durch die entfallende Tiefgarage im
Süden, die dem Westpark zugeschlagen wird.
Für das Schutzgut Mensch bestehen durch Verkehrslärm derzeit schon erhebliche Aus wir-
kungen, denen auch die zukünftig hier wohnende Bevölkerung ausgesetzt sein wird. Durch
verschiedene Maßnahmen der Planung (z.B. Gebäudeanordnung, Grundrissorientierung)
kann eine Abschirmung erreicht und lärmabgewandte Fassaden geschaffen werden. Die Im-
missionssituation ist gutachterlich noch weiter zu untersuchen und ein wirksames Konzept
aus Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten.
Im Hinblick auf die Erholung des Menschen können die entstehenden Grünflächenbedarfe
nicht ausreichend nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich selbst hat derzeit aber keine
Bedeutung für die Erholung. Durch die neuen Wohngebäude wird der Bedarf an öffentli ch
nutzbaren Freiflächen erhöht . Das Freiflächendefizit im Planungs bereich Großreuth bei
Schweinau/Gaismannshof wird dadurch weiter vergrößert. Um dem Druck auf Erholungsgrün
zu entgegnen, wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan verankert, dass der In-
vestor eine Ausgleichszahlung tätigt.
Vorbelastungen für die Schutzgüter Klima und Luft sind bereits heute gegeben durch Versie-
gelungen und teilweise bestehende Barrierewirkungen, welche die Luftzirkulation bremsen,
sowie Luftschadstoffe aus dem hohen Verkehrsaufkommen, welches die Lufthygiene beein-
trächtigt. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dach- und Fassadenbegrünung) können lokal-
klimatische Aus wirkungen gemindert werden. Durch eine entsprechende Ausrichtung der
Gebäude und Freilassung der Lücke des Westparks könnte eine Beeinträchtigung der Luft-
ströme vermieden werden. Be- und Durchgrünungsmaßnahmen neuer Freiflächen sorgen
weiterhin für eine Bestandsverbesserung und sind auch im Hinblick auf den Klimawandel
vorzusehen (Schaffung von Schattenplätzen u.a.). Während für das Schutzgut Luft erheblich
nachteilige Auswirkungen schon jetzt ausgeschlossen werden können, sind für eine abschlie-
ßende Bewertung des Schutzgutes Klima erst noch kleinräumig die stadtklimatis chen Aus-
wirkungen zu untersuchen.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur - und Sachgüter sind ebenfalls nicht erheblich
nachteilig. Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs werden entweder in die Planung inte-
griert oder deren Beseitigung ist im Sinne des Eigentümers/Investors.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind für alle Schutzgüter möglich und erforder-
lich. Diese sind im Laufe des Verfahrens noch genau festzusetzen.
Aufgrund der Entfernungen des Geltungsbereiches zum FFH-Gebiet 6432-301 „Sandheiden
im mittelfränkischen Becken“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471
„Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete
des Netzes Natura 2000 erwartet.
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung sind im weiteren Verfahren Fachgut-
achten noch zu ergänzen bzw. anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schall-
schutz, Entwässerung und Artenschutz (saP).
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren nicht fortgeschrieben, da der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, in dem auf eine Umwelt-
prüfung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sowie der laufenden und
noch ausstehenden Gutachten und Unter suchungen fließen jedoch in die weitere Planung
und in die Begründung zum Bebauungsplan ein.
322
BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“
20/20
I.6. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN:
(insbesondere private Belange, Abwägung noch nicht berücksichtigter Aspekte, Grundkon-
flikte
- wird im weiteren Verfahren ergänzt -
I.7. KOSTEN
Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der
Stadt und dem Investor abgeschlossen, in dem unter anderem auch die durch den Bebau-
ungsplan ausgelösten Maßnahmen und deren Finanzierung vertraglich gesichert werden.
Durch den Investor werden u.a. übernommen
Planungs- und Gutachterkosten für die Bauleitplanung sowie Kosten Bürgerbeteili-
gungsveranstaltungen.
Planung und Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Grünflächen nach
den Ausbaustandards der Stadt mit vollständiger Kostenübernahme. Die Anrechnung
für Kostenaufwendungen für den Rückbau und die Wiederverfüllung der bestehenden
Tiefgarage werden im weiteren Verfahren geprüft und abgestimmt.
Ggf. Ablösezahlungen für fehlende Grünflächen
Soziale Folgekosten (Kindertagesstätte, Grund- und Mittelschule, Kinderspielplätze)
Bereitstellung geförderter Mietwohnungen
Finanzierung von Kunst im öffentlichen Raum
Kosten für ggfs. notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleich
Nürnberg, den 8.10.2019
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
323
Umweltbericht
1. Fassung
zum Bebauungsplan Nr. 4666
„Von-der-Tann-Straße“
08.10.2019
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
Luftbild © Stadt Nürnberg 2016
Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz
Ö 4Ö 4
324
2 U MWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE 30“
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Auftraggeber:
VDT30 Grundbesitz GmbH & Co. KG
Düsseldorfer Straße 15
65760 Eschborn
Auftragnehmer:
Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon (09 11) 31 04 27 - 10
Telefax (09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
B.Sc. Verena Schneider
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
325
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 3
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS ................................................................................................... 5
1.2 PLANGRUNDLAGEN ............................................................................................................. 6
2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 6
2.1 FLÄCHE ............................................................................................................................. 6
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 6
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 7
2.2 BODEN ............................................................................................................................... 7
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 7
2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8
2.3 WASSER ............................................................................................................................ 9
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9
2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9
2.4 PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT .................................................................. 10
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 10
2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 11
2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 13
2.5 LANDSCHAFT .................................................................................................................... 13
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 14
2.6 MENSCH (LÄRM, ERHOLUNG, GESUNDHEIT) ...................................................................... 14
2.6.1 Lärm ........................................................................................................................... 14
2.6.2 Erholung..................................................................................................................... 17
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 19
2.7 LUFT ................................................................................................................................ 20
2.7.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 20
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 21
2.8 KLIMA .............................................................................................................................. 21
2.8.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 21
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 22
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ................................................................................................... 24
2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 24
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 24
2.10.2 Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................................... 24
2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 25
3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 25
4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 25
5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 26
5.1 AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) ...................................... 30
5.2 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ .............................................................. 30
6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FLORA-FAUNA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 31
7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 31
8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 31
326
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 4
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
9 ÜBERWACHUNG / MONITORING ........................................................................................ 33
10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 34
Kartenanhang
Bestandssituation Biotop-/Nutzungstypen zum Bebauungsplan Nr. 4666 1 : 1.000
Baumbestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 4666 1 : 1.000
327
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 5
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
1 Einleitung
Ein gewerblich genutztes Areal westlich der Von-der-Tann-Straße in Nürnberg soll in eine
neue Nutzung überführt werden. Ziel ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Das Pla-
nungsgebiet liegt in der Gemarkung Sündersbühl. Es wird begrenzt von der Von-der-Tann-
Straße im Osten, dem Westpark im Süden, der Kleingartenanlage d es KGV Stiller Winkel
e.V. im Osten und Wohnbebauung im Norden.
Zur Absicherung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung sol l ein sog. Bebauungs-
plan der Innenentwicklung (Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt werden, mit dem Ziel
der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Der Bebauungspl an Nr. 4666 umfasst
einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Das Plan gebiet ist aktuell schon
nahezu vollständig bebaut bzw. versiegelt.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.d.R. eine Umweltprü-
fung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleis-
ten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen
auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Landschaft, die biologische Vielfalt,
sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter beschrieben und bewert et. In diesem Zusam-
menhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange-
biete zu prüfen.
Im beschleunigten Verfahren kann diese Umweltprüfung eigentlich entfallen. Die Stadt
Nürnberg lässt aber frühzeitig die wesentlichen Umweltbelange p rüfen, da diese Ergeb-
nisse auch in das Verfahren einfließen und in der allgemeinen B egründung zum Bebau-
ungsplan berücksichtigt werden. Die Umweltprüfung erfolgt auf Basis des 2017 novellierten
BauGB. Der Umweltbericht wurde im Auftrag des Investors vom Bür o Grosser-Seeger &
Partner, Nürnberg, erstellt und wird im Verfahren vom Umweltamt der Stadt Nürnberg
(UwA) fachlich geprüft
Der vorliegende Umweltbericht (1. Fassung) bezieht sich auf den aktuellen Rahmenplan
zum Bebauungsplan Nr. 4666.
1.1 Ziele des Bauleitplans
Ziel der Planung ist die Umnutzung des Areals und eine Neuschaffung von Wohnraum.
Das Gebiet wird komplett überplant. Zur Von-der-Tann-Straße ist aus Lärmschutzgründen
eine bis zu acht-geschossige Gebäudezeile vorgesehen, an die si ch kammartig vier Ge-
bäudezeilen anschließen, die im Innenbereich private Höfe ausbi lden. Diese Typologie
wird im westlichen Teilbereich durch eine ähnliche, kammartige Bebauung mit drei Gebäu-
dezeilen gespiegelt, so dass wechselseitig ebenso Höfe ausgebil det werden. Zwischen
den beiden Hauptstrukturen wird eine Wegeverbindung von der Dottenheimer Straße zum
Westpark geführt.
Die Erschließung erfolgt über die Von-der-Tann-Straße, hier soll die vorhandene Abbiege-
spur genutzt werden. Die Stellplätze werden in Tiefgaragen nachgewiesen.
Die bestehende, eingeschossige Tiefgarage im Süden soll zurückg ebaut und dem West-
park als öffentliche Grünfläche angegliedert werden.
Insgesamt sollen ca. 350 neue Wohnungen entstehen. Zwischen den Gebäuden sind pri-
vate Aufenthalts- und Freiflächen vorgesehen, sowie notwendige Zufahrten und Aufstell-
flächen für die Feuerwehr.
Das anfallende Niederschlagswasser soll auf dem Grundstück versickert werden. Konkrete
Festsetzungen werden erst im Rechtsplan getroffen.
328
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 6
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
1.2 Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 w eist Nürnberg als
Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwaba ch aus. Auch im
Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan
(FNP) ist das Planungsgebiet im Norden als gemischte Baufläche, der südliche Bereich als
Grünfläche (Zweckbestimmung öffentliche Park- und Grünanlage) dargestellt. Die Von-der-
Tann-Straße ist als Verkehrsfläche dargestellt.
Biotope der Stadtbiotopkartierung befinden sich keine im Plangebiet.
Faunistische Angaben aus der Artenschutzkartierung (ASK) (Stand: 30.04.2019) liegen für
das Planungsgebiet selbst keine vor, aber für das nähere und we itere Umfeld (z.B. West-
park, Wohnquartier im Süden).
Im Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) der Stadt Nürnberg a us dem Jahr 1996
wurden innerhalb des Planungsgebiets keine bedeutsamen Lebensräume erfasst. Als lokal
bedeutsam gilt aber der südwestlich und südöstlich davon gelegene Westpark (Nr. 587).
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Lan dschaftsbestandteile
sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw.
Art. 23 BayNatSchG sind nicht vorhanden.
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutzge-
biete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit im B-Plan Nr. 4666 die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als
auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksich-
tigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose auch für
die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Westen der Sta dt Nürnberg. Das ei-
gentliche Vorhabengebiet wird begrenzt durch die Von-der-Tann-S traße im Osten, den
Westpark im Süden, die Kleingartenanlage des KGV Stiller Winkel e.V. im Westen sowie
von Wohnbebauung im Norden. Zum Geltungsbereich zählen teilweis e noch die angren-
zenden Verkehrsflächen der Von-der-Tann-Straße. Das Planungsgeb iet ist bis auf kleine
Grünflächen überwiegend versiegelt bzw. überbaut. Die bestehende Tiefgarage im Süden
ist aber bis auf die Notausgänge komplett begrünt.
2.1 Fläche
2.1.1 Ausgangssituation
Nach dem aktuell noch gültigen Bebauungsplan ist ein Mischgebie t festgesetzt, die Tief-
garage im Süden als Fläche für Tiefgarage auf einer privaten Gr ünfläche, die von Bebau-
ung frei zu halten ist1. Der Geltungsbereich ist derzeit fast vollständig bebaut und entspre-
chend dieser Festsetzungen genutzt. Zentrales Bauwerk ist das m ehrgeschossige Büro-
gebäude, daneben gibt es die etwa 5.500 m² große Tiefgarage im Süden, sowie oberirdi-
sche Stellplätze mit ihren Zufahrten.
1 Die beiden Festsetzungen als Fläche für Tiefgarage und private Grünfläche, die von Bebauung
frei zu halten ist, widersprechen sich eigentlich, da eine Tiefgarage auch eine Bebauung, wenn
auch nur Unterbauung darstellt.
329
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 7
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
2.1.2 Umweltauswir kungen und Prognose
Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vor-
gabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen v orrangig durch Maß-
nahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, zu.
Es kommt durch die Planung zu keinen erheblich nachteiligen Bee inträchtigungen
des Schutzgutes Fläche.
2.2 Boden
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Nach der geologischen Karte von Bayern wird der natürliche Unte rgrund des Plangebiets
zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet.2
Der natürliche Bodenkörper kann im gesamten Geltungsbereich (Vorhabenbereich und an-
grenzende Verkehrsflächen) als vollkommen überformt bzw. zerstö rt angesehen werden.
Von den rund 24.000 m² des Geltungsbereiches sind derzeit nur e twa 2.100 m² nicht ver-
siegelt. Durch die Anlage eines Tiefhofes im Westen ist der nat ürliche Bodenkörper hier
vollständig zerstört.
Im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung auf Altlasten wurde n im Plangebiet vier
Rammkernsondierungen teils in Tiefen von bis zu 4,1 m unter Gel ändeoberkante (GOK)
durchgeführt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Gelände umgestaltet, sodass
sich fast überall durchschnittlich knapp 1 m starke Auffüllunge n mit diversen anthropoge-
nen Beimengungen wiederfinden (Bauschutt wie Ziegel, Beton oder Mörtel sowie vereinzelt
Schlacke und kohleartige Stücke). Die Auffüllung ist zum Teil a uch humos. Auffüllungen
bis 4,1 m wurden nur an einem Punkt festgestellt, welcher in de r Vergangenheit Standort
eines unterirdischen Öltanks war. Unterhalb der Auffüllungen st ehen schließlich schwach
schluffige bis schluffige Sande mit z.T. kiesigem Nebenanteil s owie vereinzelten Letten-/
Tonlagen an. (SAKOSTACAU GmbH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017)
Das Arten- und Biotopschutzprogramm Nürnberg (ABSP) bewertet di e ökologischen Bo-
denfunktionen innerhalb des Geltungsbereiches als Böden mit kau m intakter Bodenfunk-
tion mit hohem Versieglungsgrad (70%-100%).3
Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden bisher nicht
über Sickerversuche ermittelt. Der natürlich anstehenden Boden wurde aber vor Ort als für
den Wassertransport durchlässig angesehen (S AKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE
UNTERSUCHUNG, 28.03.2017).
Da in der Vergangenheit auch Nutzungen bspw. in Form einer Betriebstankstelle mit Auto-
reparatur und Waschfläche (1972-1996) bekannt sind, wurde eine orientierende Untersu-
chung (OU) auf Altlasten durchgeführt. Bisher haben keine Nachweise auf Verunreinigun-
gen durch die verschiedenen ehemaligen Anlagen vorgelegen. Die Untersuchungen des
Bodens stellten nun erhöhte Konzentrationen an Arsen (As) und den Schwermetallen Blei
(Pb) und Kupfer (Cu) an einem der vier Sondierpunkte im Geltungsbereich fest. Die übrigen
Werte, u.a. auch zu den verschiedenen hierfür relevanten Kohlenwasserstoffverbindungen
(PAK, MKW, LHKW), lagen unter dem vorgegebenen Hilfswert 1 nach dem LfU-Merkblatt
3.8/1. Weiterhin wurde das Gefährdungspotential des Wirkungspfa des Boden-Grundwas-
ser in der orientieren Untersuchung abgeschätzt, mit dem Ergebn is, dass überwiegend
2 Fuchs, B. (1956): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern 1 : 25 000, Blatt Nr. 6532 Nürnberg,
Bayerisches geologisches Landesamt (Hrsg.), Selbstverlag, München, 1956, 24 S.
3 BStmLU (Hrsg.) (1996): ABSP Bayern - Stadt Nürnberg, 679 S. – hier insb. Karte R2 Ökologische Boden-
funktionen
330
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 8
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
keine bzw. nur geringe und vermutlich lokal begrenzte Schadstofffrachten zu erwarten sind.
Sanierungsmaßnahmen sind nach Angaben des Gutachters bei solch oberflächennahen,
erhöhten Schwermetallkonzentrationen, bedingt durch die anthrop ogenen Auffüllungen,
wahrscheinlich nicht nötig. (S AKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG,
28.03.2017)
BTXE (Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol) als leichtflüchtige Schadstoffgruppe wurde in
allen Bodenluftproben nur in geringer Konzentration nachgewiese n . D i e H i l f s w e r t e f ü r
BTXE und Benzol werden unterschritten. LHKW wurde in keiner Bod enluftprobe nachge-
wiesen. (SAKOSTACAU GMBH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017)
Eine vorläufige Abfalleinstufung der Bodenproben ergab für die Auffüllungen eine Zuord-
nung gemäß den LAGA-Kategorien Z1.1 bis Z1.2. Die anstehenden Böden wurden vorläu-
fig als Z0 eingestuft. (SAKOSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017)
Ergebnisse einer Transportprognose deuten auf eine Reduzierung der Emissionen am Ort
der Beurteilung hin. Aufgrund des großen Untersuchungsbereiches besteht bezüglich die-
ser Prognose aber eine Unsicherheit. Deshalb werden weitere Bodenuntersuchungen (zur
Verdichtung der bisherigen Ergebnisse) und Recherchen zu der vo rhandenen Versiege-
lung und der Ableitung der Niederschlagswässer für eine abschli eßende Gefährdungsab-
schätzung im Rahmen einer Detailuntersuchung empfohlen. Im Vorf eld sollte auch noch
eine qualifizierte historische Nutzungsrecherche durchgeführt werden, um Verdachtsberei-
che (alte Tankanlagen) mit bisher unbekannter Lage zu lokalisieren. (SAKOSTACAU GmbH,
Orientierende Untersuchung, 28.03.2017) Danach kann erst hinsic htlich einer möglichen
Kennzeichnungspflicht im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 3 BauGB entschieden werden.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits vollständig verändert und der
Boden damit in seiner natürlichen Funktion größtenteils gestört oder verändert. Daher weist
das Schutzgut Boden eine nur geringe Bedeutung auf.
2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Bestehende Bebauung wird für das Vorhaben abgerissen, Versiegel ungen größtenteils
entsiegelt und die Flächen neu gestaltet. Auch die südliche Tiefgarage wird zurückgebaut,
damit entsiegelt und anschließend als Grünanlage gestaltet. Gro ße Bereiche des übrigen
Areals sollen aber wieder mit Tiefgaragen unterbaut werden. In der Summe ergeben sich
für das Schutzgut Boden im Hinblick auf die Versiegelung und im Vergleich zur Bestands-
situation teilweise Verbesserungen. Eine neue Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, wie
Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche
Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlun gseigenschaften (insbe-
sondere auch zum Schutz des Grundwassers), ist aber nicht gegeben.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist auch mit einer or dnungsgemäßen Ent-
sorgung potentiell belasteter Bodenpartien zu rechnen.
Die Neuplanung auf dem Areal führt aufgrund der schon gestörten Verhältnisse zu
keiner weiteren Beeinträchtigung des Schutzguts Boden. Verbesse rungen durch
eine Entsiegelung von Teilbereichen sind vorgesehen. Vorhandene Bodenbelastun-
gen könnten während der Bauphase beseitigt werden. Daher werden die Eingriffe in
das Schutzgut Boden nicht als erheblich nachteilig bewertet.
331
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 9
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
2.3 Wasser
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Natürliche Oberflächengewässer sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden. Auf his-
torischen Karten ist allerdings noch der frühere Lauf des (Leyher) Landgrabens etwas nörd-
lich des Geltungsbereiches eingezeichnet. Dieses Gewässer wurde hier um die Mitte des
20. Jahrhunderts verrohrt und überbaut.
Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.
Gemäß dem Grundwasserbericht 2017 liegt der Grundwasserstand im Planungsbereich
bei ca. 299 m ü. NN. Er steigt nach Süden etwas an, sodass er a n der südlich, auf Höhe
des angrenzenden Wohngebietes, befindlichen dauerhaften Grundwa ssermessstelle
(GWM_B0888) durchschnittlich 300,18 m ü. NN beträgt. Zum Vergleich dazu liegt der Tief-
hof im Geltungsbereich auf einer Höhe von ca. 299,5 m ü. NN.
Die Grundwasserfließrichtung im südlichen Stadtgebiet Nürnberg geht nach Nordwesten
und ist damit in Richtung Pegnitz ausgerichtet. Als Grundwasser flurabstand werden im
Grundwasserbericht 3,0 bis 5,0 m angegeben. Bei Bodenuntersuchu ngen im Plangebiet
wurde an einer Stelle ab 1,1 m unter Geländeoberkante (GOK) nasses Bohrgut festgestellt,
ein konkreter Grundwasserstand konnte aber aufgrund technischer Probleme nicht einge-
messen werden (SAKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017).
Unter dem Geltungsbereich sind quartäre Schichten von 4 – 10 m vorhanden. Daher kann
in diesem Raum von einer leichten Wasserförderung oder -versick erung ausgegangen
werden.4 Eine genaue Bestimmung der Versickerungsfähigkeit der Böden üb er einen Si-
ckerversuch fand bisher nicht statt.
In einer Orientierenden Untersuchung, die durch frühere Nutzung en (u.a. Betriebstank-
stelle) veranlasst war, wurde das Gefährdungspotential des Wirk ungspfades Boden-
Grundwasser abgeschätzt, mit dem Ergebnis, dass überwiegend kei ne bzw. nur geringe
und vermutlich lokal begrenzte Schadstofffrachten zu erwarten s ind. Eine Untersuchung
des Grundwassers konnte nicht stattfinden (da nicht angetroffen). Es erfolgte lediglich eine
Immissionsabschätzung aufgrund einer Transportprognose. Sanieru ngsmaßnahmen sind
nach Angaben des Gutachters bei solch oberflächennahen, erhöhte n Schwermetallkon-
zentrationen, bedingt durch die anthropogenen Auffüllungen, wah rscheinlich nicht nötig.
Da aber nur vier Bohrungen im Planungsbereich untersucht wurden , wird dennoch eine
Detailuntersuchung mit Durchführung weiterer Bodenuntersuchunge n empfohlen.
(SAKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017)
Insgesamt weist das Schutzgut Wasser im Geltungsbereich daher aktuell eine geringe
Bedeutung auf.
2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Bestehende Bebauung wird für das Vorhaben abgerissen, Versiegel ungen größtenteils
entsiegelt und die Flächen neu gestaltet. Die südliche Tiefgarage wird zukünftig dem West-
park zugeschlagen und damit Grünfläche. Große Bereiche des Area ls sollen aber wieder
mit Tiefgaragen unterbaut werden. Im Vergleich zum Status quo m it vorhandenen Unter-
kellerungen und dem Tiefhof im Westen und der Tiefgarage im Süden ergeben sich damit
keine neuen Beeinträchtigungen für den Grundwasserkörper. Es ko nnte zwar abschlie-
ßend kein exakter Grundwasserspiegel ermittelt werden, jedoch würden die Gebäude bzw.
4 Stadt Nürnberg, Umweltreferat (2018): Grundwasserbericht 2017, Daten zur Nürnberger Umwelt/ Sonder-
ausgabe, 182 S.
332
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 10
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Stützmauern schon jetzt einbinden, so dass der zukünftige Zustand nicht schlechter ist als
zuvor. Im Gegenteil entfällt im Süden sogar der bestehende Tiefgaragenbau.
Durch die Entsiegelungen bzw. die Begrünungen der Wohnanlage in klusive der Dachbe-
grünung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eine Versic kerung von Nieder-
schlagswasser innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen, was so auch im Rahmenplan vor-
gesehen ist. Damit wird auch die Grundwasserneubildung in diese n Bereichen gefördert
werden. Eine genaue Entwässerungsplanung liegt zum derzeitigen Planungsstand noch
nicht vor, wird aber im weiteren Verfahren noch erstellt. Die f estgestellten Belastungen
durch Schwermetalle sind im weiteren Verfahren soweit räumlich zu konkretisieren, so
dass eine Versickerung in diesen Bereich vermieden bzw. belaste te Bodenpartien ausge-
tauscht werden können, um Beeinträchtigungen des Grundwassers auszuschließen.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist auch mit einer or dnungsgemäßen Ent-
sorgung möglicherweise belasteter Bodenpartien zu rechnen. Dies führt weiterhin zu einer
Vermeidung potentieller Einträge in das Grundwasser.
Im weiteren Verfahren ist ein Entwässerungskonzept für die ortsnahe Beseitigung von Nie-
derschlagswasser zu erstellen, das die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen berücksich-
tigt und auf einer genauen Ermittlung der Versickerungsfähigkei t der Böden im Geltungs-
bereich beruht.
Neue Eingriffe in den Grundwasserkörper sind durch die Planung aktuell nicht zu
besorgen. Verbesserungen können durch eine zukünftig vorgesehene Versickerung
von Oberflächenwässern auftreten, sowie den Rückbau der Tiefgar age im Süden.
Daher werden die Eingriffe in das Schutzgut Wasser als nicht er heblich nachteilig
bewertet.
2.4 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Untersuchungsbereich ist überwiegend bebaut/versiegelt. Es finden sich verschiedene
kleinflächige Begrünungen im Bereich von Stellplätzen sowie im Osten zur Straße hin. Wei-
terhin sind eine Böschung im Westen sowie die Tiefgarage im Süd en begrünt. Letzte ist
von offenen Rasenflächen und Pflanzungen aus verschiedensten Kl einsträuchern an den
Notausgängen und dem Tiefgaragenrand geprägt, randlich befinden sich aber auch klei-
nere Bäume. Im Osten des Geltungsbereiches gibt es auf dem inte nsiv gepflegten Mittel-
streifen der Von-der-Tann-Straße rasenähnliche Bestände.
In den Begrünungen der verschiedenen Parkplätze des bestehenden Betriebsgeländes
sind teilweise Baumstandorte vorhanden. Diese sind vor allem mit Ahornblättriger Platane
(Platanus x acerifolia )5 und Spitz-Ahorn ( Acer platanoides) besetzt. Auf den Grünflächen
finden sich zudem Himalaja-Zeder ( Cedrus deodara), Rot-Eiche ( Quercus rubra), Wald-
Kiefer (Pinus sylvestris) oder Feld-Ahorn (Acer campestre). Die Bäume sind oftmals unter-
pflanzt, darunter sowohl Staudenmischungen, als auch bodendecke nde Pflanzungen. An
Sträucher finden sich in der Böschung im Westen u.a. Liguster ( Ligustrum vulgare), Lor-
beerkirsche (Prunus laurocerasus), Eibe (Taxus baccata) und Fargesia-Bambus.
5 Bei den Platanen handelt es sich um standortgerechte Pflanzungen, allerdings um nicht heimi-
sche Baumarten.
333
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 11
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Teile der Stützmauer im Westen sind mit Wildem Wein ( Parthenocissus tricuspidata) be-
grünt. Auch der Zaun zur Von-der-Tann-Straße im Osten ist mit E feu (Hedera helix) be-
rankt.
Eine Erfassung des Baumbestandes im Geltungsbereich und dessen näherer Umgebung
fand am 10.07.2019 statt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, Baumbestandsplan, 25.07.2019).
Insgesamt befinden sich 26 Bäume innerhalb des Geltungsbereiche s, die alle erst nach
Realisierung des Gebäudekomplexes gepflanzt wurden und daher no ch nicht so alt sind.
Weitere 40 Bäume wurden am Rand, insbesondere zum südlichen Wes tpark hin, erfasst,
da sie aufgrund des Rückbaus der dortigen Tiefgarage gegebenenfalls für die Planung von
Relevanz sein können. Für alle Bäume wurden detaillierte Aufnahmen der Stammumfänge,
Kronendurchmesser und der Baumhöhen getätigt. Innerhalb des Geltungsbereiches fallen
9 Bäume unter die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg (Stam mumfang ≥ 80 cm).
Im Geltungsbereich sind dies vor allem die Ahornblättrigen Platanen (Platanus x acerifolia).
Die meisten der aufgenommenen Bäume sind gesund oder haben nur kleinere Schäden.
Größere Schäden wurden nur an einzelnen Exemplaren festgestellt . Allgemein kann fest-
gehalten werden, dass vor allem die Bäume, die zwischen den Par kplätzen innerhalb des
Betriebsgeländes stehen, schwierigere Wuchsbedingungen haben, a ls die Bäume im an-
grenzenden Westpark.
Seltene oder gefährdete Pflanzenarten treten im Geltungsbereich nicht auf. Es fehlen na-
turnahe Lebensräume.
Insgesamt stellt der Planungsbereich aufgrund der Versiegelunge n und Überbauungen
eine geringe Bedeutung für Pflanzen und Lebensräume dar, lediglich einige einzelne
Bäume sind von mittlerer Bedeutung.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Planung sieht keine Erhaltung des bisherigen Bestandes an vorhandenen Grünflächen
und Baumbeständen vor. Es wird in überwiegend geringwertige Lebensräume eingegriffen.
Es kommt zur Entsiegelung der südlichen Tiefgarage, die als öff entliche Grünfläche im
Anschluss an den Westpark neu gestaltet werden soll. Weiterhin werden zukünftig die Tief-
garagenoberflächen in den Innenhöfen und die Dachflächen begrün t. Es werden auch
neue Bäume im Geltungsbereich gepflanzt, deren Entwicklungspote ntial höher ist, als es
der Bestand aktuell hat. Beispielsweise werden die neuen Bäume im südlichen Areal
(Westpark) dann einen größer dimensionierten Wurzelraum haben.
Auch wenn der komplette Vegetationsbestand entfernt wird, hat die Planung in ihrer
Gesamtheit auf das Schutzgut Pflanzen eher positive Auswirkunge n. Erheblich
nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen werden keine gesehen.
2.4.2 Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Aufgrund der überwiegend versiegelten und überbauten Bereiche f and eine allgemeine
Abschätzung des Lebensraumpotenzials statt. In Abstimmung mit d em Umweltamt Nürn-
berg wurden aber auch detaillierte Untersuchungen auf Vorkommen von Zauneidechsen
sowie Erfassungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse 2019 v orgenommen, die
noch nicht abgeschlossen sind.
334
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 12
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Ferner wurden vorliegende Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.
2019) ausgewertet. Für den Geltungsbereich selbst sind allerdin gs keine Nachweise vor-
handen. Im näheren Umfeld wurden einzelne Funde von Fledermäusen dokumentiert. Wei-
terhin sind verschiedene Vogelarten nachgewiesen. Dabei handelt es sich allerdings um
weit verbreitete Arten (Ubiquisten). Sonstige Arten, die im Rahmen der ASK aufgenommen
worden waren, sind u.a. aufgrund von Entfernungen und Zersiedel ung für den Geltungs-
bereich nicht von Relevanz.6
Aus den Kartierungen der Artengruppen Reptilien, Fledermäuse un d Vögel liegen die Er-
gebnisse weitgehend vor.
Vögel
In dem gesamten Untersuchungsbereich für die Artengruppe der Vö gel, welcher neben
dem eigentlichen Plangebiet auch die westliche Kleingartenanlage und den Westpark süd-
lich davon einnimmt, konnten 40 Vogelarten nachgewiesen werden (ÖFA, Artenspektrum
Vögel, 20.07.2019). Der Geltungsbereich selbst wird als relativ arten- und individuenarm
eingestuft. Es wurde jeweils ein Brutpaar der Arten Bluthänflin g (Carduelis cannabina ),
Haussperling (Passer domesticus) und Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruros) kartiert.
Die beiden letztgenannten Arten brüteten am Gebäudekomplex. Die meisten Bruten ande-
rer Arten wurden aktuell in der Kleingartenanlage im Westen nachgewiesen. Hinweise auf
Brutvorkommen von Eulen und Greifvögel gibt es keine.
Fledermäuse
Bei den Erfassungen konnten keine Hinweise auf Gebäudequartiere im Geltungsbereich
gemacht werden. Die Fassade des Bürokomplexes weist zwar Spalten auf, allerdings bie-
tet die Ausführung in Glas und Metall keine Anlandungs- oder Einflugmöglichkeiten für Fle-
dermäuse. Quartiere in Baumhöhlen gibt es aufgrund des geringen Alters der vorhandenen
Bäume ebenfalls nicht.
Der Geltungsbereich wird aber gelegentlich zur Jagd durch Zwergfledermäuse (Pipistrellus
pipistrellus) genutzt, die insbesondere im Bereich des Tiefhofes an der Beg rünung der
Stützmauer entlang jagen. Diese Art wurde auch im Westpark und der Kleingartenanlage
jagend festgestellt. Bisher wurde lediglich noch die Mückenfled ermaus (Pipistrellus pyg-
maeus) nachgewiesen. In der ASK gibt es auch noch Nachweise weiterer Arten, insgesamt
ist das Umfeld im Vergleich zu anderen Bereichen im Stadtgebiet aber relativ artenarm.
Ausstehend sind noch die Auswertungen von stationären Ruferfassungen von Fledermäu-
sen im Bereich des Westparks.
Reptilien (Zauneidechse)
Zauneidechsen konnten im Rahmen mehrmaliger Begehungen im Frühjahr und Spätsom-
mer 2019 weder im Plangebiet, noch im näheren Umfeld (Westpark) nachgewiesen wer-
den. Allein schon aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Gel tungsbereich kann sie
und auch weitere Reptilienarten ausgeschlossen werden.
Weitere Artengruppen
Der Geltungsbereich weist keine besonderen Strukturen oder Lebensräume auf, die ande-
ren, seltenen Arten geeignete Habitate bietet. Auf der Tiefgara genoberfläche und in den
Grünflächen und Wandbegrünungen treten allgemein verbreitete Wi rbellose (Insekten,
Spinnen, Schnecken) auf.
6 Artenschutzkartierung Bayern, ASK-Datenbank des Bayrischen Landesamtes für Umwelt, Kartenblatt TK
6535, Abfrage am 30.04.2019
335
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 13
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Amphibien können für den Geltungsbereich weitgehend ausgeschlossen werden. Laichge-
wässer sind nicht vorhanden. In der Kleingartenanlage gibt es a ber in den vielen Garten-
teichen Vorkommen von Wasserfröschen (Pelophylax „esculentus“-Komplex).
Der im Süden gelegene Westpark sowie die Kleingartenanlage im Westen stellen wichtige
Bereiche für den Biotopverbund dar. Das Plangebiet selbst ist a ber aktuell durch einen
hohen Versiegelungsgrad und Bebauung geprägt. Dadurch sind nur bedingt weitere Ent-
wicklungspotentiale für Lebensräume von Tieren vorhanden.
Die Bedeutung des Geltungsbereiches für das Schutzgut Tiere ist gering.
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Derzeit sind durch die Planung keine Eingriffe in besondere Lebensstätten zu erwarten, die
im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Tierwelt nicht kompensiert werden könnten (z.B.
durch Schaffung neuer Brutmöglichkeiten an Gebäudefassaden).
Für die Planung ist noch eine spezielle artenschutzrechtliche P rüfung (saP) zu erstellen
(vgl. Kap. 5.2), die die erforderlichen Vermeidungs- und vorlau fenden Ersatzmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) definiert.
Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden nicht erwartet.
Die Schaffung einer neuen Grünfläche im Süden wirkt sich ggf. sogar positiv aus.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier-
durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1 und 2. 4.2), ggf. auch in Bezug
auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt) gegeben.
Da in der Gesamtschau weder für das Schutzgut Tiere und Pflanze n noch die Land-
schaft erheblich nachteilige Auswirkungen festgestellt werden k onnten, sind die
Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls nicht erheblich nach-
teilig.
2.5 Landschaft
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches Be-
cken“. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wird das Unter suchungsgebiet zur
Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Das Planungsgebiet ist überwiegend versiegelt und überbaut. Die naturräumlichen Eigen-
arten der Landschaft sind hier völlig verschwunden. Die vereinzelten Begrünungen können
den naturfernen Charakter des Gebietes nur bedingt in Teilberei chen aufheben. Prägen-
dere Wirkung mit parkartigen Strukturen hat allerdings die groß flächige Begrünung der
Tiefgarage im Süden, angrenzend zum Westpark.
Das Plangebiet weist keine besondere Eigenart der Landschaft auf. Im Westen grenzt eine
Kleingartenanlage an, die einen relativ weichen Übergang von den Bebauungen im Norden
336
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 14
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
zu den Grünanlagen des Westparks im Süden und zu verbliebenen l andwirtschaftlichen
Nutzflächen im Westen schafft. Die im Plangebiet stehenden Gebä ude aus den 1970er
Jahren sind mit bis zu fünf Vollgeschossen deutlich höher als die der Umgebung, wodurch
sie sehr dominant wirken. Im Osten ist auf der anderen Seite de r Von-der-Tann-Straße
zudem ein ähnlicher Gebäudekomplex gegeben. Sie weisen nicht nur von der Bauart einen
Bezug zueinander auf, sondern sind auch über eine geschlossene Fußgängerbrücke direkt
miteinander verbunden.
Das Untersuchungsgebiet weist aufgrund seiner größtenteils überbauten und versiegelten
Bereiche eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Jeder Abriss oder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Or ts- und Landschaftsbil-
des. Auch die Gebäudebrücke über die Von-der-Tann-Straße entfäl lt. Durch die Planung
werden in Teilbereichen bis zu sieben oder acht Vollgeschosse und somit mehr als bisher
möglich sein. Gerade nach Westen sind aber nur drei bis fünf Ge schosse vorgesehen.
Somit wird auch eine Gliederung durch unterschiedliche Gebäudehöhen erreicht.
Der Planungsraum wird daher wie bisher gegenüber der Umgebung h ervorstechen. Die
anthropogene Überformung bleibt erhalten, weswegen neue Eingrif fe/Veränderungen in
das Landschaftsbild durch die Planung nur bedingt hervorgerufen werden.
Die vorhandenen Gehölzstrukturen im Geltungsbereich werden voraussichtlich nicht erhal-
ten werden. Durch be- und durchgrünende Maßnahmen erfolgen aber Aufwertungen bzw.
Ersatz durch Neupflanzungen. Insbesondere die ehemalige Tiefgar age im Süden soll zu-
rückgebaut und als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. D ies vergrößert den
Westpark an dieser Stelle und führt zu einer Aufwertung des Ortsbildes.
Durch die Neugestaltung wird das Landschaftsbild verändert. Da aber das Maß an
Grünflächen gehalten werden kann, werden die Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut Landschaft als nicht erheblich nachteilig eingestuft.
2.6 Mensch (Lärm, Erholung, Gesundheit)
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1 Lärm
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen aus verschiedenen Quellen ein. Hieraus
ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Über Grenz-
bzw. Orientierungswerte, die in einschlägigen Regelwerken vorgegeben sind, gibt es Maß-
gaben zur maximal zulässigen oder zu unterschreitenden Höhe des einwirkenden Lärms.
In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschut z im Städtebau“ werden
für Mischgebiete gem. § 6 BauNVO Orientierungswerte tags von ma ximal 60 dB (A) und
nachts von 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für allge-
meine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO sind Orientierungswerten von maximal
55 dB (A) tags und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 40 d B (A) (Gewerbelärm)
vorgesehen.
337
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 15
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeu-
tung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur ge-
nannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die
Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein St raßenneubau), spielen
sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwer ten der 16. BImSchV hat
der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umweltein wirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Für ein Allgemeines
Wohngebiet liegen diese am Tag bei 59 dB(A) und in der Nacht be i 49 dB(A). Relevant
sind auch die sogenannten Sanierungswerte (Auslösewerte) von 70 dB(A) tags und
60 dB(A) nachts, die einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder
Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für ei ne Lärmsanierung im
Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes ermittelt wird.
Verkehrslärm
Der Bebauungsplan Nr. 4666 wird im Osten von der verkehrsreichen Von-der-Tann-Straße
begrenzt. Er ist in einem Gebiet mit hohem Belastung durch Verk ehrslärm gelegen, denn
auch in der Umgebung finden sich weitere stark befahrene Straße n, insb. im Norden die
Leyher Straße/Witschelstraße (ca. 200 m Entfernung) und der Fra nkenschnellweg (ca.
550 m Entfernung) sowie im Süden die Rothenburger Straße (ca. 550 m Entfernung).
Das Plangebiet grenzt an das Untersuchungsgebiet 030 „Von-der-Tann-Straße“ des Lärm-
aktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionssch utzgesetz, der vom
Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festge-
legt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung v o n m e h r a l s LDEN
70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Um-
welteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den
besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkunge n. Der Lärmaktionsplan
der Stadt Nürnberg sieht verschiedene Maßnahmen gegen den Lärm vor. Da der Geltungs-
bereich bisher nicht bewohnt war, wurde er auch nicht in das Un tersuchungsgebiet 030
einbezogen. Eine Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Von-der -Tann-Straße er-
folgte bisher nicht. Es existiert im Nordosten des Geltungsbere iches aber eine ca. 3,5 m
hohe Lärmschutzwand, die die nördlich gelegenen Wohngebiete von Verkehrslärm ab-
schirmt. Sie verläuft noch ca. 20 m entlang der östlichen Grundstücksgrenze im Norden.
Im straßenbegleitenden Bereich an der Von-der-Tann-Straße sind bei freier Schallausbrei-
tung (also auch ohne Berücksichtigung der vorhandenen Lärmschutzwand) an der Grund-
stücksgrenze auf 8,0 m über Grund (ca. 2. OG) Beurteilungspegel von 73-74 dB(A) tags
und bis zu 67 dB(A) nachts zu verzeichnen. Damit werden die sog. „Sanierungswerte“ nach
der 16. BImSchV überschritten und es müssten entsprechende Maßnahmen getroffen wer-
den. Fast im gesamten Geltungsbereich werden die Orientierungswerte von 60 dB(A) tags
für Mischgebiete überschritten, der Orientierungswert für Verke hrslärm von 50 dB(A)
nachts für Mischgebiete wird nirgends eingehalten. (PMI GMBH, 19.07.2019)
Lärmquellen durch Bahnlinien sind im weiteren Umfeld zum Plange biet vorhanden (gut
500 m nördlich die Bahnverbindung Nürnberg-Fürth, ca. 1,1 km we stlich die Bahnstrecke
5950). Die westlich gelegene Bahnstrecke ist insbesondere von n achts fahrendem Güter-
verkehr geprägt. Aufgrund der bestehenden Entfernungen zu den B ahnverbindungen und
gerade nach Norden und Osten auch lärmverschattender Bebauung w erden aktuell keine
relevanten Einflüsse beider Bahnstrecken auf die Immissionssituation im Plangebiet erwar-
tet (PMI GMBH, 19.07.2019).
338
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 16
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Gewerbelärm
Im Umfeld sind verschiedene gewerblich genutzte Flächen vorhanden. Von Seiten der be-
nachbarten Wohnbebauung im Norden, der Kleingartenanlage im Wes ten sowie dem
Westpark im Süden sind keine gewerblichen Lärmimmissionen zu erwarten. Aber die dem
Plangebiet östlich der Von-der-Tann-Straße gegenüberliegende Fl äche ist als Kerngebiet
gem. § 7 BauNVO festgesetzt und somit mit den zulässigen Emissi onen zu betrachten.
Anhand eines theoretischen Maximalfalls wurden im schalltechnis chen Gutachten die
Immissionen durch Anlagenlärm ermittelt. Sie basieren auf dem b estehenden Baurecht
und den in der Baugenehmigungen enthaltenen Beschränkungen für das im Osten lie-
gende Grundstück Von-der-Tann-Straße 31.
In der Baugenehmigung ist festgelegt, dass die Beurteilungspegel der vom Betriebsgrund-
stück ausgehenden Emissionen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschreiten dürfen:
tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A). Speziell im Allgemeinen Wohngebiet an der Dottenheimer
Straße, das sich nördlich des Geltungsbereiches zum Bebauungspl an Nr. 4666 befindet,
dürfen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden: tags 55 dB(A), nachts 40
dB(A). (PMI GMBH, 19.07.2019)
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
In einer ersten schallschutztechnischen Voruntersuchung wurden die Auswirkungen des
einwirkenden Lärms auf das Plangebiet untersucht (PMI GMBH, 19.07.2019). Da sich der
Schutzstatus des Gebiets von Mischgebiet zu Allgemeinem Wohngeb iet ändert und Be-
bauung näher an die Emissionsquellen heranrückt, wurde neben de m Verkehrslärm auch
Gewerbelärm betrachtet, obwohl dieser im Bestand nicht relevant war.
Verkehrslärm
Den Betrachtungen zum Verkehrslärm wurden die aktuell verfügbaren Verkehrszahlen des
Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg zugrunde gelegt (Stand : 24.08.2017), eine
Verkehrsuntersuchung zum erwarteten Verkehr aus dem Plangebiet sowie östlich der Von-
der-Tann-Straße (PB Consult GmbH, Verkehrsuntersuchung, 05.04.2019) sowie zu erwar-
tende, allgemeine Verkehrssteigerungen bis zum Prognosejahr 2039.
Die Planung sieht die Errichtung einer Lärmschutzbebauung im Osten als weitgehend ge-
schlossener Gebäuderiegel vor. Die aufgrund der Verkehrsbelastu ng hohen Immissions-
werte führen dazu, dass entlang der Von-der-Tann-Straße die maß geblichen Orientie-
rungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Auch die hilfswe ise herangezogenen
Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und 49 dB(A)
nachts) werden überschritten. Sogar die Werte der 16. BImSchV f ür Mischgebiete (64/54
dB(A) tags/nachts) werden überschritten, die oft als Obergrenze für die Ansiedlung von
Wohnnutzung angesehenen werden, da in Mischgebieten ja auch Woh nen allgemein zu-
lässig ist. Der Gebäuderiegel führt aber zu deutlich geringeren Immissionswerten auf den
lärmabgewandten Seiten. Gerade in den Innenhöfen entstehen somit Bereiche mit ausrei-
chender Aufenthaltsqualität am Tag.
Während im Bestand seitens des Bahnverkehrs keine relevanten Au swirkungen erwartet
werden, sind im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung m ögliche nachteilige Im-
missionen in höher liegenden Geschossen noch gutachterlich zu e rmitteln und im Pla-
nungsprozess zu berücksichtigen. Gutachterlich sind auch möglic he Auswirkungen durch
Schallreflexionen an den neu entstehenden, großen Fassadenflächen auf das Umfeld (ins-
besondere östlich der Von-der-Tann-Straße) zu untersuchen.
339
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 17
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Es werden daher im Zuge des Bauleitplanverfahrens Maßnahmen in Form von Festset-
zungen zum Schutz von Aufenthaltsräumen (Grundrissorientierung, Lüftung, verglaste
Loggien etc.) notwendig sein, da ohne diese keine gesunden Wohn bedingungen herstell-
bar sind. Bereiche mit hohen Lärmbelastungen wie z.B. an den Ko pfseiten oder im An-
schluss an die Wohnbebauung im Norden könnten zum Beispiel durc h verglaste Schall-
schutzwände (v.a. als Lückenschluss) geschützt werden. Mögliche Optionen sind im wei-
teren Verfahren zu prüfen.
Durch den bestehenden Straßenverkehrslärm ist der Geltungsbereich bereits heute beein-
trächtigt. Mit der Planung und der damit verstärkten Schutzbedü rftigkeit durch das Allge-
meine Wohngebiet sind aber erheblich nachteilige Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm
vorauszusehen.
Gewerbelärm
Den Betrachtungen zum Gewerbelärm liegen die zur Ausgangssituat ion ermittelten Sach-
verhalte zugrunde. In der schalltechnischen Berechnung wurde er mittelt, dass die Immis-
sionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (55/40 d B(A) tags/nachts) im
Geltungsbereich sowohl entlang der Von-der-Tann-Straße als auch in einem Teilbereich
im Süden nicht eingehalten werden.
Wie bereits beim Verkehrslärm ausgeführt, werden aktive Maßnahmen zum Schutz gegen
Lärmeinwirkungen notwendig, die gleichzeitig auch die Konflikte aus dem Gewerbelärm
bewältigen können. Möglich ist auch hier z.B. die Entwicklung von Wohnungsgrundrissen,
die schutzbedürftige Aufenthaltsräume zur schallabgewandten Fas sade orientieren, oder
andere geeignete Maßnahmen (Schallschutzloggien etc.). Solche M aßnahmen sind erst
im Zuge des Bauleitplanverfahrens verbindlich festzusetzen und können daher nicht ab-
schließend bewertet werden.
Die Planung erfolgt in einem vorbelasteten Bereich mit erheblic hen nachteiligen
Auswirkungen durch Immissionsbelastungen, deren Bedeutsamkeit d urch die Än-
derung des Gebietstyps in Allgemeines Wohngebiet noch verschärft wird. Durch das
Ergreifen von Schallschutzmaßnahmen können aber in den zukünftigen Wohnungen
im Gebiet die Immissionspegel voraussichtlich derart gemindert werden, dass ein
gesundes Wohnen dort möglich ist. Zusätzlich werden durch die B lockrandbebau-
ung in den Innenhöfen schallabgeschirmte Bereiche geschaffen, i n denen überwie-
gend die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (WA) einge-
halten werden.
2.6.2 Erholung
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Plangebiet ist aktuell für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Daher kann dieser Bereich
nicht zur Naherholung genutzt werden. Im weiteren Untersuchungsbereich sind im Westen
durch die Kleingartenanlage des KGV Stiller Winkel e.V. und im Süden durch den Westpark
große, ansprechende Flächen zur Naherholung gegeben. Im Arten- und Biotopschutzpro-
gramm (ABSP) der Stadt Nürnberg wird der Untersuchungsbereich d aher hinsichtlich sei-
ner Eignung als Naherholungsgebiet nicht bewertet. Kleinere Par kanlagen wurden in der
Bewertung aber nicht berücksichtigt.
Der Westpark hat einen großen Wert für die Umgebung, da diese a nsonsten an Grünflä-
chen deutlich unterversorgt ist. Es handelt sich hier um eine noch relativ junge Parkanlage,
340
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 18
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
da erst 1970 mit der Umsetzung begonnen wurde und das Konzept a uch noch nicht voll-
ständig umgesetzt werden konnte. Der Park zeichnet sich aber be reits aktuell vor allem
durch große Freiflächen und Anlagen zur sportlichen Betätigung aus. So verläuft auch ein
Radweg in West-Ost-Richtung durch den Park. Der Geltungsbereich befindet sich in einem
Areal, in dem zukünftig insbesondere generationsübergreifende sowie integrativ wirkende
Freiräume vorgesehen werden sollen. Zudem soll der Westpark der Verbindung zwischen
Stadt und Land über entsprechende Wegeführungen dienlich sein. Er ist auch Bestandteil
des „Grünes Westbands“ vom Westpark bis zum Tiefen Feld.7
Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2014 beläu ft sich das Defizit
an öffentlichen Grünflächen im Planungsbereich Großreuth bei Schweinau/Gaismannshof
(Nr. 57), zu dem das Plangebiet zählt, auf 9,9 ha, womit eine e ntsprechende Unterversor-
gung verbunden ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4666 befindet sich am
Rand des Planungsbereichs, im benachbarten Planungsbereich 11 b esteht aber ein noch
größeres Defizit von 28,4 ha (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Auszug aus der Kar te "Quantitative Versorgung mit öffentlichen Grünflächen (Park-
anlagen)" aus dem Gesamtstädtisch en Freiraumkonzept Nürnberg (b gmr Land-
schaftsarchitekten, Stand: 24.07.2013). Der Geltungsbereich des BP Nr. 4666 ist rot
gekennzeichnet.
Im Planungsbereich 57 besteht außerdem derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 28.000 m²
öffentlicher Spielplatzfläche. Nächstgelegene Spielplätze (unte r 200 m Entfernung) befin-
den sich in Form von Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche im Westpark. So ist
der Spielplatz „Westpark West“ für Kinder bis 14 Jahre ausgelegt. Spielflächen für jüngere
7 Stadt Nürnberg (2014): Masterplan Freiraum
341
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 19
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Kinder stehen erst in knapp 400 m südlicher Richtung zur Verfüg ung, in der Steinmetzan-
lage oder am Sankt-Gallen-Ring.8
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung des Gebietes und seines
Umfeldes für den Menschen sind nicht zu erwarten. Durch die Herstellung von öffentlichen
und privaten Grün- und Spielflächen im Geltungsbereich wird ein e Erholungsfunktion für
die künftigen Bewohner geschaffen. Zudem kann das Areal von Fußgängern und Radfah-
rern durch neue Wege vermehrt genutzt werden.
Der Planungsbereich 57 ist in Bezug auf die Versorgung mit öffe ntlichen Grünflächen al-
lerdings schon jetzt unterversorgt. Aktuell besteht ein Defizit von 9,9 ha an öffentlichen
Grünflächen und 2,8 ha an Spielplätzen. Durch den Zuwachs von c a. 700 Einwohnern
(350 WE mit durchschnittlich 2 Einwohnern/WE) entstünde nach den Maßgaben des Bau-
landbeschlusses9 allein zusätzlicher Bedarf an ca. 1,4 ha neuer öffentlicher Gr ünflächen
sowie von 2.380 m² neuer Spielplatzfläche, der durch die jetzig e Planung nicht komplett
gedeckt wird. Berücksichtigt man die derzeit bestehende Festset zung des Plangebietes
als Mischgebiet und setzt hierfür einen fiktiven Anteil an Wohn nutzungen an, so beläuft
sich der Grünflächenbedarf auf ca. 10.480 m² (vgl. Herleitung in Begründung zum B-Plan).
Auch diese Grünflächenwerte werden beim vorliegenden Rahmenplan nicht eingehalten.
Vorgesehen ist aber der Rückbau der Tiefgarage im Süden des Geltungsbereiches. Dieser
Teil mit einer Größe von ca. 4.775 m² soll dem Westpark zugeschlagen und als öffentliche
Grünfläche festgesetzt werden. Das verbleibende Defizit soll üb er eine Kompensations-
zahlung gedeckt werden.
Mit dem Westpark und der Kleingartenanlage, die direkt an das P langebiet angrenzen,
stehen zwar größere Erholungsräume in unmittelbar erreichbarer Nähe zur Verfügung,
diese unterliegen jedoch schon heute einem starken Nutzungsdruck.
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes selbst kommt es zu Verbesserun-
gen. Bezüglich der Versorgungssituation im gesamten Quartier bz w. Planungsbe-
reich mit öffentlichen Freiflächen besteht aber weiterhin ein M angel, welcher eine
erheblich nachteilige Beeinträchtigung darstellt.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Stör-
fall-Verordnung10. Belange der Störfallvorsorge sind für das Vorhaben nicht relevant.
8 Stadt Nürnberg, Jugendamt (Hrsg.) (2007): Jugendhilfeprogramm – Spielen in der Stadt, Entwurf, Oktober
2007
9 Baulandbeschluss vom 24.05.2017: Es sind unter Punkt B 4.4.2 generelle Orientierungswerte für die Ausstat-
tung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche
Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4
m².
10 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
342
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 20
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Geltungsbereich besteht ein gewerblich genutzter Gebäudekomp lex (vorwiegend Bü-
ronutzung). Aufgrund der derzeit sowie zukünftig zulässigen Nutzungen besteht dort keine
besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Der Geltungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in de m mit besonderen Auswir-
kungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bere ich, Erdbebenge-
biet) zu rechnen ist. Niedrige Grundwasserflurabstände können auftreten, sind aber nur für
die Unterkellerungen und Tiefgaragen relevant und beim Vorhaben zu beachten.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf-
mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Umfeld verschie-
dener Bahnstrecken besteht eine Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger, wo-
bei Teile des Geltungsbereiches schon in größerer Tiefe bearbeitet wurden. Bei allen wei-
teren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmitteler-
kundung erforderlich.
2.7 Luft
2.7.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist der Verkehr der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbe-
lastung in der Umwelt. Allerdings zeigt der Langzeittrend eine Verbesserung, was aber auf
die generellen technischen Verbesserungen der letzten Jahre zur ückzuführen ist. Wann
eine Unterschreitung der Jahresmittelgrenzwerte erreicht wird, kann derzeit nicht voraus-
gesehen werden.
Unweit des Plangebietes befindet sich knapp 350 m südlich an de r Von-der-Tann-Straße
ein lufthygienisches Überwachungssystem, welches vom Landesamt für Umwelt seit
Herbst 2006 betrieben wird und regelmäßig Messungen durchführt. Die Werte für Stick-
stoffdioxid (NO2) lagen in der Von-der-Tann-Straße seit Messungsbeginn im Herbs t 2006
konsequent über dem jährlichen Grenzwert von 40 µg/m³. Im Jahr 2018 lag der Jahreswert
von NO2 in der Von-der-Tann-Straße bei 46 µg/m³ - 2017 wurde er mit 43 µg/m³ angege-
ben (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2019a). Da das Untersuchungsgebiet derzeit
insbesondere durch den nach Westen offenen Westpark keinen ausg eprägten Straßen-
schluchtcharakter wie an der Messstation aufweist, kann von etwas niedrigeren Werten für
das Plangebiet ausgegangen werden. Im „Masterplan für die Gesta ltung nachhaltiger und
emissionsfreier Mobilität in Nürnberg“ (B ÜRO LOHMEYER, 2018) wurden auch NO 2-
Jahresmittelwerte rechnerisch für andere Straßenabschnitte ermittelt. Auf Höhe des Plan-
gebietes liegt der NO 2-Jahresmittelwert bei nur 30 -33 µg/m³, auf kurzer Strecke im S üd-
osten (Höhe Eingang Westpark) aber sogar bei 48 – 52 µg/m³ für das Jahr 201711.
Die Werte für Feinstaub (PM 10, Partikeldurchmesser < 10 µm) liegen an der Messstation
Von-der-Tann-Straße stetig unterhalb der Grenzwerte. Der Trend verläuft gleichbleibend.
11 Es besteht allerdings die Vermutung, dass es sich hierbei um ein Artefakt handelt. Die Tiefga-
rage im Süden ist im Gutachten des BÜRO LOHMEYER (2018) als Gebäude eingetragen und wo-
möglich bei der Prognose auch als höherer Bau (Straßenrandbebauung) eingeflossen. In der
Realität überragt die Tiefgaragendecke das Straßenniveau aber gerade mal um etwa einen Me-
ter, was nicht zu größeren Luftstaus führt. Vermutlich sind hier dieselben Werte zu erwarten wie
etwas weiter nördlich.
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UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 21
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Auch die übrigen an der Station gemessenen Luftwerte (Kohlenmonoxid CO, Stickstoffmo-
noxid NO, Benzol, Toluol und Xylol BTX, verschiedene Inhaltssto ffe in PM10) liegen unter-
halb der Grenzwerte. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2018a, 2018b)
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut Luft aufgrund
der angrenzend verlaufenden Luftleitbahn aber erhöhten Konzentr ationen von Luftschad-
stoffen als gering bis mittel einzustufen. Es bestehen aber hohe Anforderungen an die
Planungen, um die lufthygienische Situation für die zukünftigen Bewohner und im Umfeld
nicht weiter zu verschlechtern.
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Schaffung von Wohnnutzungen wird im Vergleich zur bis herigen gewerblichen
Nutzung mit einem ähnlichen Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellv erkehr) zu rechnen
sein. Eine Verkehrsuntersuchung setzt zukünftig ca. 700 Fahrzeu gbewegungen an (vgl.
PB Consult GmbH, 05.04.2019). Aufgrund der unterschiedlichen Ganglinien zwischen vor-
handener Büronutzung und neuer Wohnnutzung kommt es an den Lich tsignalanlagen in
den Spitzenstunden zu leichten positiven Effekten durch geringere Verkehrszahlen
Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die Modell-
rechnungen im „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und e missionsfreier Mobilität
in Nürnberg“, dass 2020 entlang der künftigen Bebauung im Plangebiet Überschreitungen
des NO2-Grenzwertes nicht zu erwarten sind (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dabei ist ein mög-
licher Effekt straßennäherer Bebauung allerdings nicht berücksi chtigt worden, wie sie
durch die Planung entsteht. Planungsszenarien mit geschlossener Straßenrandbebauung
führen zwangsläufig zu einer weniger guten Durchlüftung der Str aßenbereiche und damit
zu einem Anstieg der verkehrsbürtigen Luftschadstoffe an den straßenseitigen Aufpunkten
der Bebauung. Ein Ansteigen der NO2-Konzentrationen über den Grenzwert von 40 µg/m³
wird aber nicht erwartet.
Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Über-
tragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht
mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist.
Mögliche zusätzliche Emissionen an Luftschadstoffen aus Hausbra nd sind aufgrund des
Anschlusses an das Fernwärmenetz, wie schon jetzt im Bestand nicht zu erwarten.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt von nicht erhebli ch nachteiligen
Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.
2.8 Klima
2.8.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 630 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Das Untersuchungsgebiet wird im Norden in der Klimafunktionskar te des Stadtklimagut-
achtens Nürnberg (GEO-NET U MWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) aufgrund überwie-
344
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 22
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
gender Versiegelung als Wirkungsraum mit wenig günstiger biokli matischer Situation be-
wertet. Die begrünte Tiefgarage im Süden hingegen ist als Ausgleichsraum mit einem mä-
ßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet, wie auch der Westpark im S üden. Das Plangebiet
befindet sich in der bedeutenden Kaltluft-Leitbahn „Distrikte G roßreuth bei Schweinau,
Gaismannshof und Sündersbühl“, welche mit einem mäßigen Volumen strom (600-1200
m³/s) von Südwesten kommend über den Westpark bis in den Stadtt eil Sündersbühl ver-
läuft. Die bestehende Bebauung beeinträchtigt die ankommende Lu ftströmung und engt
diese ein.
Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut aufgrund der
angrenzend verlaufenden Luftleitbahn als hoch einzustufen.
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose
2.8.2.1 Lokalklima
Es wurden im Stadtklimagutachten für das Plangebiet folgende Pl anungshinweise gege-
ben: „Hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung. Mö glichst keine weitere
Verdichtung, Verbesserung der Durchlüftung und Erhöhung des Vegetationsanteils, Erhalt
aller Freiflächen, Entsiegelung und ggf. Begrünung von Blockinnenhöfen“.12
Im Plangebiet ist eine Nutzungsänderung und -intensivierung in Form eines neuen Wohn-
quartiers vorgesehen. Dabei wird sich die bauliche Dichte erhöh en, nicht aber der Anteil
versiegelter und bebauter Bereiche. Auswirkungen im Hinblick auf eine stärkere Überwär-
mung sind im Vergleich mit dem Status quo daher er nicht zu erw arten. Eine relevante
Beeinflussung der Kaltluftströme ist nicht auszuschließen, da d ie Kaltluftströmung behin-
dert werden kann. Die Bebauung wird höher ausfallen als bisher und einen längeren Riegel
bilden, allerdings besteht auf der östlichen Seite der Von-der- Tann-Straße ebenfalls ein
hoher Gebäuderiegel. Die Öffnung zum Westpark wurde im Bereich der bestehenden Tief-
garage im Süden, die zurückgebaut werden soll, bewusst freigehalten.
Jedoch ist bei der Planung auf eine gute Durchlüftung in den Hö fen zu achten, sodass
keine Austauschbarrieren für die Luftströmungen durch die Gebäude entstehen. Dem wird
nach aktuellem Stand teilweise entsprochen. Die Gebäudehöhen so llen von Seiten der
östlichen Von-der-Tann-Straße zur westlichen Kleingartenanlage hin abnehmen (maxi-
male Vollgeschosse von acht auf drei). Zwei Gebäudekomplexe, be stehend aus längeren
Rand- und kleineren Querblöcken, bleiben durch einen offenen St reifen voneinander ge-
trennt. So kann die Luft von Süden (Westpark) nach Norden zirku lieren. Die umgebenden
Nutzungen werden nicht erheblich beeinträchtigt. Zwischen den verschiedenen Gebäude-
zeilen entstehen weiterhin mehrere kleine Innenhöfe, die ebenso über diese Schneise
durchlüftet werden.
Durch die Freiflächen mit hohem Vegetationsanteil soll zur Verb esserung der bioklimati-
schen Situation beigetragen werden. Insgesamt entspricht der ak tuelle Planstand somit
zum Teil den potentiellen Maßnahmen des Stadtklimagutachtens.
Durch die Schaffung neuer durchgrünter Flächen und vor allem au ch der Begrünung der
Flachdächer der geplanten Gebäude und Tiefgaragenoberflächen wird die klimawirksame
Versiegelung verkleinert und somit einer Überhitzung des Bereiches entgegengewirkt.
12 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten Nürnberg, Mai 2014
345
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 23
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Zur abschließenden Beurteilung der Auswirkungen der Planung ist eine kleinräumige stadt-
klimatische Untersuchung erforderlich, die insbesondere die Auswirkungen auf die Kaltluft-
ströme ermittelt.
2.8.2.2 Klimaschutz
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 13.07.2011 das Ziel gesetzt,
die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 um 40% zu
reduzieren, bis 2030 sogar um 50% und 2050 um 80%. Bei Neubaute n sind einschlägige
Vorschriften (EnEv, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energiever-
brauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe
entsprechender Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer E nergien. Nach einem
Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen für Bebau ungsplanverfahren
grundsätzlich Energiekonzepte erstellt werden, mit dem Ziel, ei ne CO2-neutrale Energie-
versorgung für den Neubau zu erreichen.
Durch die Schaffung von Wohnflächen wird im Geltungsbereich mit einem kaum veränder-
ten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. (PB CONSULT GMBH,
Verkehrsgutachten, 05.04.2019). Bei einer Knotenpunktbetrachtun g für die betroffenen
Lichtsignalanlagen (LSA) konnten aufgrund der unterschiedlichen Ganglinien positive Ef-
fekte nachgewiesen werden.
Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet d ie CO2-Bilanz Nürn-
bergs nur dann nicht, wenn effektive Maßnahmen zur Vermeidung u nd Verringerung der
Emissionen und des Energiebedarfes getätigt werden. So kann beispielsweise durch eine
sinnvolle Gebäudestellung die Solarenergie aktiv und passiv optimal genutzt werden. Das
Gebiet soll wie schon jetzt mit Fernwärme versorgt werden.
Eine kompakte Bauweise der Neubauten und eine Ausführung mit Flachdächern führen zu
einem guten Oberflächen/Volumenverhältnis und würden damit dem Gedanken des Klima-
schutzes Rechnung tragen. Das Aufheizen der Oberflächen sowie d ie Wärmeabgabe aus
den Gebäuden könnte durch angepasste Planung minimiert werden. Dachbegrünung wirkt
sich darüber hinaus klimatisch positiv aus.
2.8.2.3 Klimaanpassung
Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderunge n13 sind bereits ohne
Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänder ungen betreffen vor
allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwett erlagen und von
Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein-
fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die angrenzenden Siedlungsge-
biete im Norden und Osten sind nach den Ergebnissen des Stadtkl imagutachtens schon
jetzt bioklimatisch belastet. Durch die Planung können Auswirkungen teils gemindert wer-
den. Vor allem durch die Neugestaltung und -schaffung von Grünf lächen und den damit
einhergehenden Entsiegelungen im Bereich der südlichen Tiefgara ge, aber auch durch
Dach- und Fassadenbegrünungen kommt es zu Minderungen der Auswi rkungen des Kli-
mawandels auf das Planungsgebiet und die benachbarten Gebiete. So kann bspw. die
13 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Somme rtage (Tageshöchsttemperatur 25 °C
oder darüber) bis zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszugehen. Für die mittlere
Temperatur wird ein Anstieg von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage
(Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um min destens 10 Tage bis maximal 35 Tage
(vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA 2007).
346
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 24
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Pflanzung von Bäumen, aufgrund der Schattenwirkung und der Temperatursenkung durch
Verdunstung über die Blattmasse, negative Auswirkungen des Klimawandels mindern.
Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima kön-
nen erst nach Vorliegen einer kleinräumigen stadtklimatischen U ntersuchung ab-
schließend bewertet werden.
2.9 Abfall und Abwässer
Abfälle entstehen im Plangebiet zunächst baubedingt durch den R ückbau von Gebäuden
(einschließlich der Tiefgarage im Süden) und Bodenbelägen sowie erforderlichen Aushub
für Unterkellerungen und Tiefgaragen. Nähere Untersuchungen zu möglichen, in den Ge-
bäuden und Freiflächenbelägen verbauten Baumaterialien, die bei m Abbruch als gefährli-
cher Abfall einzustufen wären, liegen noch nicht vor. Bei einer ordnungsgemäßen Entsor-
gung beim Abbruch mit vorheriger Separierung belasteter Teile sollte keine Gefahr für Bo-
den oder Wasser ausgehen.
Bei der Baufeldfreimachung sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen.
Betriebsbedingt entstehen Abfälle durch die künftigen Einwohner im Gebiet als Hausmüll.
Schon bisher entstand Abfall im Rahmen der gewerblichen Nutzungen (hausmüllähnlicher
Abfall, aber auch spezielle Abfallsorten wie Elektronikschrott) . Der zukünftig entstehende
Hausmüll wird der normalen Müllentsorgung zugeführt. Nähere Angaben zu Art und Menge
der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ih rer Beseitigung und Ver-
wertung können zum derzeitigen Planungsstand nicht getroffen we rden. Gefährliche Ab-
fälle entstehen bei der künftigen Nutzung nicht.
Das anfallende Schmutzwasser kann über die öffentliche Kanalisation der Reinigung in der
städtischen Kläranlage zugeführt werden.
2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Geltungsbereich befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler.
Als Sachgüter befinden sich im Planungsgebiet gewerbliche Baute n sowie dazugehörige
Tiefgaragen und Stellplatzflächen. Im Nordosten ist eine Lärmschutzwand vorhanden.
Der Geltungsbereich wird bereits von verschiedenen Sparten ersc hlossen, insb. Strom,
Wasser und Fernwärme. Auf dem Gelände befindet sich in den Gebäudekomplex integriert
auch eine Transformatorenstation. Eine Gasleitung verläuft östl ich des Plangebietes ent-
lang der Von-der-Tann-Straße.
2.10.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Bau- oder Bodendenkmäler sind von der Planung nicht betroffen. Aufgrund der schon um-
fangreich erfolgten Bodenverlagerungen im Plangebiet sind bishe r unentdeckte Boden-
denkmäler nicht zu erwarten.
Sachgüter werden gemäß der Planung überwiegend nicht erhalten. Der Abriss der Ge-
bäude und ihrer Nebenanlagen ist im Sinne des Investors und ste llt daher keine negative
347
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 25
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Auswirkung dar. Die verschiedenen Sparten sind in der Planung z u berücksichtigen (z.B.
Fernwärmetrasse) und ggf. zu verlegen.
Die Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter werden als nicht erh eblich nachteilig
eingestuft.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück-
sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um-
weltschutzes. Darüber hinausgehende, erhebliche Beeinträchtigun gen infolge von Wech-
selwirkungen sind nicht zu erwarten.
3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation zur Folge haben.
Bei Nicht-Umsetzung der Planung ist davon auszugehen, dass die gewerbliche Nutzung
der Flächen unverändert weitergeführt sowie die Gebäude an die zukünftigen Anforderun-
gen angepasst werden würden (Modernisierung etc.). Dass diese Anpassungen auch Ent-
siegelungen umfassen, ist eher unwahrscheinlich.
Bei der Null-Variante käme es höchstwahrscheinlich also weder z u einer Verbesserung
noch zu einer Verschlechterung der bestehenden Situation.
4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ ist nicht isoliert, son-
dern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkun-
gen führen können, zu betrachten. Nicht auszuschließen ist, das s sich Auswirkungen der
einzelnen Plangebiete gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen k önnen sich dabei auch
steigern bzw. verstärken.
Im Umfeld des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 4666 wurd en in den letzten
Jahren folgende Bebauungspläne rechtskräftig:
Bebauungsplan Nr. 4605 „Leyher Straße Ost“, rechtskräftig seit 22.04.2015,
Bebauungsplan Nr. 4608 „Schulstandort Rothenburger Straße“, re chtskräftig seit
16.04.2014,
Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“, rechtskräftig seit 2 2.08.2018,
oder befinden sich folgende Bebauungspläne bzw. Vorhaben in Auf stellung bzw. noch in
Planung:
Bebauungsplan Nr. 4439 „Leyher Straße“,
Bebauungsplan Nr. 4601 „Großreuth, Schweinau“,
348
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 26
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Vergleichbar mit dem Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ erfolgen bei einem
Teil dieser Pläne Überplanungen im Bestand. Es werden daher keine kumulativen Auswir-
kungen auf das Schutzgut Fläche gesehen. Auch kumulative Auswir kungen auf die meis-
ten anderen Schutzgüter sind nicht zu erwarten.
Fast alle angeführten neuen Planungen zeigen aber bereits im Be stand Vorbelastungen
bzw. eine erheblich nachteilige Betroffenheit des Schutzgutes Mensch im Aspekt Lärm, da
sie auch an stark befahrenen Straßen oder Bahnstrecken gelegen sind. Jeder Beitrag zu
einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führt daher auf den umliegenden Straßen zu
einer Erhöhung der Lärmemissionen. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsachse insbe-
sondere der Westring mit der Von-der-Tann-Straße, die viel Verkehr aus all diesen Gebie-
ten aufnimmt. Damit können höhere Lärmimmissionen einhergehen, die grundsätzlich
auch zu kumulativen Effekten führen können.
Die maßgeblichen Ursachen für höheren Verkehr liegen aber nicht in der Ausweisung
neuer Baugebiete, sondern haben andere Gründe, die im Mobilität sverhalten des Einzel-
nen zu suchen sind. Gerade bei den Planungen im Bestand ist ja bereits Ziel- und Quell-
verkehr vorhanden, so dass sich allenfalls moderate Erhöhungen ergeben dürften. Eine
kumulative Wirkung hinsichtlich von Lärmeinflüssen beim Bebauungsplan Nr. 4666 mit ei-
ner der anderen Planungen in der Umgebung wird daher nicht gesehen.
5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschied ene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgü-
ter/ Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trä-
gerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umwelt-
schutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiede-
ner Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB14
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche Aus-
wirkungen auf die Umweltbelange
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem.
§ 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus-
gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt-
auswirkungen, welche durch die Realisierung
der Planung entstehen, sind im Umweltbericht
darzustellen.
BNatSchG15
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB i.V.m.
§§ 15 und 18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche Beein-
trächtigungen des Landschaftsbil-
des sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaus-
haltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei-
dung über Vermeidung und Ausgleich
14 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S. 3634)
15 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
349
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 27
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
Artenschutz / saP16
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Vorausset-
zungen für Ausnahme gem. § 45
Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des § 18
BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF17-/FCS18-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beur-
teilung durch die Höhere Naturschutzbehörde
(Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahmetatbe-
stand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbar-
keit des speziellen Artenschutzes ist der Bau-
leitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA –Verträglich-
keits-abschätzung / ggf. -
prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungs-
ziele bzw. Schutzzwecke von Ge-
bieten von gemeinschaftlicher Be-
deutung und europäischen Vogel-
schutzgebieten gem. § 32
BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beur-
teilung durch die Höhere Naturschutzbehörde
(Reg. von Mittelfranken), ob ausnahmsweise
Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung
gegeben ist.
Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung
einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung stellt daher nu r eine mögliche Auswahl
denkbarer Maßnahmen dar. Da noch kein Rechtsplan zum Bebauungsplan erstellt ist, sind
die Angaben in der letzten Spalte als Vorschläge für eine Sicherung zu verstehen.
Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm - Vermeidung, Vr - Verringe-
rung, A - Ausgleich)
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw. Um-
weltbelang(e)
Umsetzung / Si-
cherung (durch
z.B. textliche/
zeichnerische
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Versiegelung bzw. Verlust
von Boden
Verringerung der Neuver-
siegelung durch Rückgriff
auf schon versiegelte Be-
reiche für Neubau
I
(Vm)
Fläche, Boden,
Wasser
Entsiegelung von Teilflä-
chen (südliche Tiefgarage)
II
(A)
Fläche, Boden,
Wasser
zeichnerische
Festsetzung
Wasserdurchlässige Be-
festigung von Wegen und
Plätzen
III
(Vr)
Boden, Wasser Textliche Festset-
zung
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Abflussverschärfung und
Verringerung der Grund-
wasserneubildung
Entsiegelung von Teilflä-
chen (südliche Tiefgarage)
II
(A)
Fläche, Boden,
Wasser
zeichnerische
Festsetzungen
Versickerung anfallender
Oberflächenwasser
V
(Vr)
Wasser Textliche Festset-
zung
16 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
17 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
18 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen
Erhaltungszustandes von Populationen
350
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 28
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw. Um-
weltbelang(e)
Umsetzung / Si-
cherung (durch
z.B. textliche/
zeichnerische
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Wasserdurchlässige Be-
festigung von Wegen und
Plätzen
III
(Vr)
Boden, Wasser Textliche Festset-
zung
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Begrünung und gärtneri-
sche Anlage von Tiefgara-
gendecken
VI
(Vr)
Wasser, Tiere,
Pflanzen, Land-
schaft, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Extensive oder auch inten-
sive Dachbegrünung
VII
(Vr)
Wasser, Pflan-
zen, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Störung von Vogelbruten,
Gefahr der Tötung oder
des Verlusts von Gelegen
Gehölzrodungen sowie
Baufeldfreimachung außer-
halb der Vogelbrutzeit
(siehe spezielle arten-
schutzrechtliche Prüfung)
VIII
(Vm)
Tiere, biologi-
sche Vielfalt
BNatSchG (§§ 39
und 44)
Verlust von Lebensraum-
strukturen und Habitatele-
menten
Umsetzung artenschutz-
rechtlich ggf. erforderlicher
CEF-Maßnahmen
IX
(Vm,
A)
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt
Textliche Festset-
zung
Verlust von Vegetationsbe-
ständen
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Begrünung und gärtneri-
sche Anlage von Tiefgara-
gendecken
VI
(Vr)
Wasser, Tiere,
Pflanzen, Land-
schaft, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Extensive oder auch inten-
sive Dachbegrünung sowie
Fassadenbegrünung
VII
(Vr)
Wasser, Pflan-
zen, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Neubebauung und Neuver-
siegelung führt zu einer
Veränderung des Lokalkli-
mas
Entsiegelung von Teilflä-
chen (südliche Tiefgarage)
II
(A)
Fläche, Boden,
Wasser
zeichnerische
Festsetzungen
Aufgelockerte Struktur der
Baukörper
X
(Vm)
Luft und Klima,
Landschaft
zeichnerische
Festsetzungen
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Begrünung und gärtneri-
sche Anlage von Tiefgara-
gendecken
VI
(Vr)
Wasser, Tiere,
Pflanzen, Land-
schaft, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Extensive oder auch inten-
sive Dachbegrünung sowie
Fassadenbegrünung
VII
(Vr)
Wasser, Pflan-
zen, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
351
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 29
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbe-
dingten Auswirkungen)
vorgeschlagene Maß-
nahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw. Um-
weltbelang(e)
Umsetzung / Si-
cherung (durch
z.B. textliche/
zeichnerische
Festsetzung im B-
Plan / Regelung
im StbV)
Auswirkungen zukünftig zu
erwartender Klimaverände-
rungen19
Wasserdurchlässige Be-
festigung von Wegen und
Plätzen
III
(Vr)
Boden, Wasser Textliche Festset-
zung
Ausschluss dunkler Fassa-
denfarben und Verwen-
dung heller Baumaterialien
auf Straßen und Plätzen
(Albedo-Effekt)
XII
(Vr)
Klima, Land-
schaft
Textliche Festset-
zung, städtebauli-
cher Vertrag
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Begrünung und gärtneri-
sche Anlage von Tiefgara-
gendecken
VI
(Vr)
Wasser, Tiere,
Pflanzen, Land-
schaft, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Extensive oder auch inten-
sive Dachbegrünung sowie
Fassadenbegrünung
VII
(Vr)
Wasser, Pflan-
zen, Luft und
Klima, Mensch
Textliche Festset-
zung
Schaffung von Schatten-
plätzen/-zonen in den öf-
fentlichen und privaten
Freiräumen durch die
Durchgrünung (Maßnahme
IV)
XI
(Vr)
Klima, Mensch Textliche Festset-
zung
Verlust von landschafts-
und ortsbildprägenden
Strukturen
Durchgrünung des gesam-
ten Geltungsbereiches
IV
(A)
Boden, Wasser,
Tiere, Pflanzen,
biologische Viel-
falt, Luft und
Klima, Land-
schaft, Mensch
Textliche und
zeichnerische
Festsetzungen
Überschreitung der Orien-
tierungswerte zu Lärm für
Wohngebiete
aktive und passive Lärm-
schutzmaßnahmen
XIII
(Vm,
Vr)
Mensch (Ge-
sundheit)
Textliche, ggf.
auch zeichneri-
sche Festsetzung
Erhöhung der Bedarfe an
Freiflächen im Planungs-
bereich 57
Schaffung neuer öffentli-
cher Grünflächen im An-
schluss zum Westpark
XIV
(A)
Mensch (Erho-
lung)
zeichnerische
Festsetzung, städ-
tebaulicher Ver-
trag
Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringer ung (Vr) und zum
Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffs-
schwere mindern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Vielzahl der
in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam
(= Wechselwirkungen). Dezidierte Maßnahmen sind dann im Rahmen des weiteren Ver-
fahrens zu prüfen und noch verbindlich im Bebauungsplan festzusetzen. Die Hinweise zur
Umsetzung/Sicherung sind daher nur Vorschläge.
19 Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu
erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss.
352
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 30
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
5.1 Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB)
Die Betrachtung der für die Eingriffe in Natur und Landschaft e rforderlichen Kompensati-
onsmaßnahmen gliedert sich in verschiedene Teilaspekte:
die Eingriffsbilanzierung nach § 1a BauGB i.V.m. § 18 BNatSchG , unter Anwen-
dung der Biotopwertliste aus der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Er-
hebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, zuletzt geän dert durch Sat-
zung vom 21. Juli 2006),
eine zusätzliche qualitative Betrachtung, auch im Hinblick auf die im Gebiet vorge-
fundenen Arten.
Da für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Baurecht über § 30
BauGB besteht und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4666 im beschleunigten Ver-
fahren nach § 13a BauGB erfolgen soll, besteht kein weiteres Ko mpensationserfordernis.
Durch die Überplanung eines weitgehend versiegelten Areals ist ohnehin mit dem Rück-
gang der Versiegelung und gleichzeitig einer deutlichen Zunahme der Vegetationsflächen
zu rechnen. Dementsprechend würde der Biotopwert im Vergleich z um Bestand erhöht
werden, zumindest aber nicht geringer ausfallen.
Durch die Planung müssen Bäume, die unter die BaumschutzVO der Stadt Nürnberg fallen
gefällt werden. Hierfür ist ausreichender Ersatz vorzusehen (Pflanzfestsetzungen oder Re-
gelungen im städtebaulichen Vertrag).
Inwieweit aus artenschutzrechtlicher Sicht für bestimmte Arten Vermeidungs- und vorlau-
fende Ersatzmaßnahmen erforderlich werden, kann erst nach Abschluss der speziellen ar-
tenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geklärt werden (siehe Kapitel 5.2).
5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Mittelfrank en) wird im Interesse
der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziel len artenschutz-rechtli-
chen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch
ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbeson-
dere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorh abens ein, allerdings muss
im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Ums etzung eines Bebau-
ungsplanes aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein Bebauungsplan kann
seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse
entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestim mungen des § 44
BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belan ge im Verfahren ist
nicht möglich.
Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine mögliche Erfüllung artenschutz-
rechtlicher Verbotstatbestände genauer zu prüfen, wurden Erhebungen zu verschiedenen
Artengruppen veranlasst. Derzeit fehlt noch das abschließende G utachten zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung.
Aufgrund des Lebensraumpotentials können Vorkommen verschiedener planungsrelevan-
ter Tierarten (insbesondere deren Fortpflanzungs- und Ruhestätt en) im Geltungsbereich
schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Im Kapitel 2.4.2 finden sich hierzu weitere Er-
läuterungen sowie Zwischenstände der aktuellen Kartierungen.
353
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 31
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Gegebenenfalls erforderliche Vermeidungs- und vorlaufende Ersatzmaßnahmen (z.B. Be-
achtung der Vogelbrutzeiten während der Baufeldfreimachung) werden im saP-Gutachten
erarbeitet und – sofern dies aus planungsrechtlicher Sicht möglich ist – im Bebauungsplan
festgesetzt.
6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgeset-
zes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssys-
tems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
In ca. 3,3 km Entfernung im Südwesten befindet sich das FFH-Gebiet 6432-301 „Sandhei-
den im mittelfränkischen Becken“. Das nächste europäische Vogel schutzgebiet 6533-471
„Nürnberger Reichswald“ liegt ca. 5,2 km südlich des Plangebietes. Aufgrund der Lebens-
raumausstattung im Geltungsbereich, der großen Entfernung zu de n Schutzgebieten und
dazwischen liegender Siedlungsbereiche können funktionale Bezie hungen hier ausge-
schlossen werden.
Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten durch die Planung sind nicht zu erwarten.
7 Geprüfte Alternativen
Die Prüfung einer Standortalternative ist nicht erfolgt. Für das Plangebiet wurden aber ver-
schiedene Varianten mit unterschiedlichen städtebaulichen Figur en untersucht. Dabei
spielten u.a. eine Berücksichtigung von Verkehrslärm, des Kaltl uftstromes und ein ausrei-
chendes Grünflächenkonzept eine ausschlaggebende Rolle. Im Erge bnis wurde v.a. aus
Gründen der Erhaltung der Luftleitbahn im Süden die vorliegende Variante gewählt.
8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebie-
tes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhaben s auf die Umweltbe-
lange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bew erten. Auch die Ent-
wicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Pl anung (Nullvariante, Ka-
pitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner,
Nürnberg, erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es werden
Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gema cht (Kapitel 2) und
Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verrin-
gerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5).
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauun gsplans. Für ein-
zelne Schutzgüter haben sich über diese Grenzen hinaus Betracht ungen als sinnvoll er-
wiesen (z.B. beim Artenschutz). Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine
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UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 32
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Aus-
maße der Umweltwirkungen fallweise unterscheiden.
Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die vorliegende Fassung des Um-
weltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liege n dem Verfasser vor
bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und
Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 22.07.2019)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
Strategische Lärmkarte L FU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
13.07.2018)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er-
stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015), sowie Entwurf der
Fortschreibung (Stand: 21.05.2019)
Immissionsschutz-Voruntersuch ung (PMI GmbH, 19.07.2019)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Septem-
ber 2017)
Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018 (Lufthygienisches Land esüberwachungssystem
Bayern (LÜB), Bayerisches Landesamt für Umwelt)
Langzeitverläufe der Schadstoffbelastung an den bayerischen LÜ B-Messstationen für
Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Oktober
2018)
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Inge-
nieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
Verkehrsuntersuchung dasTANN (P B-Consult Planungs- und Betrieb sberatungsgesell-
schaft mbH, 05.04.2019)
Orientierende Untersuchung auf A ltlasten Von-der-Tann-Straße 3 0 und 31 (SakostaCAU
GmbH, 28.03.2017)
Einzelne Fachgutachten stehen noch aus bzw. sind zu aktualisier en insb. das Gutachten
zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Entwässerungskonzept, sowie Detailunter-
suchungen von Boden und Wasser, um die teilweise nachgewiesenen Schadstoffe für die
weitere Planung zu konkretisieren (Verbreitung).
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden daher aufgrund der vorliegenden Grundlagen-
daten und Erkenntnisse getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich war. In eini-
gen Bereichen konnten derzeit nur Annahmen getroffen werden. Di es betrifft u.a. die Be-
standssituation der Tiergruppen, wo die Kartierungen noch nicht vollständig abgeschlos-
sen sind.
355
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 33
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Die ausstehenden Gutachten sind zu erstellen und die Planung zi elgerichtet fortzuführen
bzw. zu konkretisieren. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodi sche Schwierigkeiten
wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen.
9 Überwachung / Monitoring
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhe rgesehener
Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegen stand der
Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Fe stsetzungen gemäß
§ 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB
(naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwa chungsmaßnahmen sind
im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im
Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachge-
setzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwasser messstellen im „flexib-
len 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese können im Rahmen des Monitoring
von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbe hörden sind dabei
nach § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vor liegende Informationen
über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bebauungsplanes zu unterrichten.
Gemäß § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB sind aber Maßnahmen zur Über-
wachung in vereinfachten bzw. beschleunigten Bebauungsplanverfa hren nicht anzuwen-
den.
356
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 34
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
10 Zusammenfassung
Am Nürnberger Westring (Bundesstraße B4R) soll westlich der Von -der-Tann-Straße auf
einem bestehenden, gewerblich genutzten Areal ein Allgemeines W ohngebiet entwickelt
werden. Hierzu wird der B-Plan Nr. 4666 aufgestellt, der einen Geltungsbereich von ca. 2,4
ha aufweist und neben den eigentlichen Vorhabengrundstücken auc h die angrenzende
Verkehrfläche der Von-der-Tann-Straße teilweise umfasst. Im Gel tungsbereich gilt aktuell
noch der B-Plan Nr. 3503, der hier ein Mischgebiet festgesetzt hat.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestandssitua-
tion sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung d er Planung untersucht.
Grundlage hierfür stellt der vorliegende Rahmenplan zum Bebauun gsplan dar, der aus
dem Entwurf des Architekturbüros steidle architekten entwickelt wurde.
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungs-bedarf (Gutachten / Konzepte)
Fläche nicht erheblich nachteilig
Boden nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo-den/Wasser
Wasser nicht erheblich nachteilig
Detailuntersuchung Bo-
den/Wasser,
Entwässerungskonzept
Pflanzen nicht erheblich nachteilig
Tiere nicht erheblich nachteilig spezielle artenschutzrecht-liche Prüfung
Biologische Vielfalt nicht erheblich nachteilig
Landschaft nicht erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Lärm erheblich nachteilig Schallschutzgutachten
Erholung erheblich nachteilig
Störfallvorsorge nicht betroffen
Luft nicht erheblich nachteilig
Klima noch nicht bewertbar Stadtklimagutachten
Abfall nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig
Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf Natur un d Landschaft sind im
Hinblick auf die meisten Schutzgüter als nicht erheblich nachte ilig zu bewerten, da der
Planungsraum aktuell bereits überwiegend versiegelt ist. Einige Funktionen des Boden-
und Wasserhaushaltes können bspw. durch Entsiegelungen im Süden wieder reaktiviert
werden. Punktuelle Bodenbelastungen können im Zuge des Rückbaus von Anlagen und
der Umsetzung des Bebauungsplanes beseitigt werden. Zur Konkret isierung dessen sind
im Laufe des Verfahrens weitere Untersuchungen (weitere Bodenpr oben zur Verdichtung
der bisherigen Ergebnisse) und Recherchen zu der vorhandenen Ve rsiegelung und der
Ableitung der Niederschlagswässer für eine abschließende Gefährdungsabschätzung vor-
zusehen. Aufgrund des Umfangs der schon versiegelten und überba uten Bereiche sowie
möglicher Minimierungsmaßnahmen (z.B. Versickerung von Oberflächenwässern) werden
die Schutzgüter Boden und Wasser nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt.
357
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 35
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
In besondere oder schützenswerte Lebensräume wird durch die Planung nicht eingegriffen.
Betroffene Baumstandorte im Geltungsbereich sind nach der der BaumschutzVO der Stadt
geschützt und erforderliche Fällungen auszugleichen.
Auswirkungen auf Tierarten beschränken sich nach aktuellem Stan d auf Fledermaus- so-
wie Vogelarten (Kartierungen aber noch nicht abgeschlossen). Voraussichtlich können die
Eingriffe durch geeignete Minimierungs- und CEF-Maßnahmen, die noch im Rahmen einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten u nd planungsrechtlich zu
sichern sind, kompensiert werden. Daher werden für das Schutzgu t Tiere auch keine er-
heblichen Beeinträchtigungen erwartet. Gleiches gilt für das Schutzgut biologische Vielfalt.
Auf das Schutzgut Landschaftsbild sind keine erheblich nachteil igen Auswirkungen zu er-
warten, da bereits eine Überprägung des Planungsbereichs besteh t. Wegfallende Baum-
und Vegetationsbestände können durch Neupflanzungen und die Durchgrünung des Bau-
gebietes weitgehend kompensiert werden, insbesondere auch durch die entfallende Tief-
garage im Süden, die dem Westpark zugeschlagen wird.
Für das Schutzgut Mensch bestehen durch Verkehrslärm derzeit schon erhebliche Auswir-
kungen, denen auch die zukünftig hier wohnende Bevölkerung ausgesetzt sein wird. Durch
verschiedene Maßnahmen der Planung (z.B. Gebäudeanordnung, Grun drissorientierung)
kann eine Abschirmung erreicht und lärmabgewandte Fassaden gesc haffen werden. Die
Immissionssituation ist gutachterlich noch weiter zu untersuche n und ein wirksames Kon-
zept aus Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten.
Im Hinblick auf die Erholung des Menschen können die entstehenden Grünflächenbedarfe
nicht ausreichend nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich selb st hat derzeit aber
keine Bedeutung für die Erholung. Durch die neuen Wohngebäude w ird der Bedarf an öf-
fentlich nutzbaren Freiflächen erhöht. Das Freiflächendefizit i m Planungsbereich Groß-
reuth bei Schweinau/Gaismannshof wird dadurch weiter vergrößert . Um dem Druck auf
Erholungsgrün zu entgegnen, wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan veran-
kert, dass der Investor eine Ausgleichszahlung tätigt.
Vorbelastungen für die Schutzgüter Klima und Luft sind bereits heute gegeben durch Ver-
siegelungen und teilweise bestehende Barrierewirkungen, welche die Luftzirkulation brem-
sen, sowie Luftschadstoffe aus dem hohen Verkehrsaufkommen, welches die Lufthygiene
beeinträchtigt. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dach- und Fassa denbegrünung) kön-
nen lokalklimatische Auswirkungen gemindert werden. Durch eine entsprechende Ausrich-
tung der Gebäude und Freilassung der Lücke des Westparks könnte eine Beeinträchtigung
der Luftströme vermieden werden. Be- und Durchgrünungsmaßnahmen neuer Freiflächen
sorgen weiterhin für eine Bestandsverbesserung und sind auch im Hinblick auf den Klima-
wandel vorzusehen (Schaffung von Schattenplätzen u.a.). Während für das Schutzgut Luft
erheblich nachteilige Auswirkungen schon jetzt ausgeschlossen w erden können, sind für
eine abschließende Bewertung des Schutzgutes Klima erst noch kl einräumig die stadtkli-
matischen Auswirkungen zu untersuchen.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind e benfalls nicht erheblich
nachteilig. Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs werden entweder in die Planung in-
tegriert oder deren Beseitigung ist im Sinne des Eigentümers/Investors.
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind für alle Schutzgüte r möglich und erfor-
derlich. Diese sind im Laufe des Verfahrens noch genau festzusetzen.
Aufgrund der Entfernungen des Geltungsbereiches zum FFH-Gebiet 6432-301 „Sandhei-
den im mittelfränkischen Becken“ sowie zum Europäischen Vogelsc hutzgebiet DE 6533-
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UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 "VON-DER- TANN-STRAßE "
1. FASSUNG
471 "Nürnberger Reichswald" werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser
Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet.
Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung sind im weiteren Verfahren Fach
gutachten noch zu ergänzen bzw. anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche
Schallschutz, Entwässerung und Artenschutz (saP).
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren nicht fortgeschrieben, da der Bebauungs
plan im beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB aufgestellt wird , in dem auf eine Um
weltprüfung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sowie der laufen
den und noch ausstehenden Gutachten und Untersuchungen fließen jedoch in die weitere
Planung und in die Begründung zum Bebauungsplan ein.
Inhaber
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
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UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 37
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent-
wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll verringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Boden-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspruch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Freiflä-
chen im Außenbereich. Gemäß dem Grund-
satz des LEP sollen land- und forstwirtschaft-
lich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbe-
sondere hochwertige Böden sollen nur in dem
unbedingt notwendigen Umfang für andere
Nutzungen in Anspruch genommen werden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind histo-
risch gewachsene Kulturlandschaften vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freige-
halten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna-
tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für Nie-
derschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In-
SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitli-
nien für künftige gesamtstädtische Planungen
und Konzepte in Bezug auf die Gemein-
schaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor-
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsna-
hen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge-
regelt. Aussagen zum NATURA 2000-Konzept
der EU finden sich in den §§ 31 bis 36
BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe-
ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab-
wägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 5.2).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As-
pekte des Artenschutzes und des Biotopver-
bunds sowie des Ziels der Erhaltung von Ge-
bieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der
360
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 38
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Trassierung von Verkehrswegen und der
Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbe-
flächen.
Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion
für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu
erhalten. Bäume mit Potenzial für den Arten-
schutz sind langfristig zu erhalten und zu ent-
wickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Bio-
topverbund dient u.a. der dauerhaften Siche-
rung der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktionsfähiger ökologischer Wech-
selbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge-
treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und
-auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete
gegen eine Zunahme des Lärms schützen.
Der Lärmaktionsplan wurde fortgeschrieben
und liegt im Entwurf (Stand: 21.05.2019) vor.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchge-
führt. Der Plan wird voraussichtlich im Herbst
2019 veröffentlicht.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sportan-
lagenlärmschutzverordnung bestimmen die
Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein
Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen
darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll
die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus-
genommen traditionelle Volksfeste und Kirch-
weihen) Anwendung finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie
soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste
und Kirchweihen Anwendung finden.
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1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozialadä-
quat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für
Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen
der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittelfran-
ken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a.
eine Maßnahmenübersicht des bestehenden
Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie des-
sen 1. Fortschreibung (2010) und deren je-
weiliger Umsetzungsstand, sowie weitere
(geplante) relevante Maßnahmen zur Luft-
reinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BImSchV; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsaus-
schusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Akti-
onsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dut-
zendteich & Co.“ soll als „Urbane Parkland-
schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden.
Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als
Eingangsbereich für diese Parklandschaft ge-
staltet/aufgewertet werden.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behut-
same und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und am 27.
09.2017 geändert. Diese Fassung trat zum
18.10.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
362
UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 40
1. FASSUNG
Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli-
maschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst-
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäude-Bestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
EEWärmeG und EnEV werden zukünftig im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen-
geführt und an die EU-Gebäuderichtlinie an-
gepasst. Das GEG befindet sich derzeit noch
im Gesetzgebungsverfahren.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökologi-
schen Funktionen für das Nürnberger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions- und ei-
ner Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werden. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive er-
gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des Stadtklimagutachtens werden Umset-
zungsstrategien entwickelt.
363
BEBAUUNGSPLAN NR. 4666
"Von-der-Tann-Straße"
für ein Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße
5.2 Arten- und strukturreiche Abstands-
grünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen
5.3 Kleine, strukturarme Abstandsgrünflächen
bzw. Tiefgaragenoberflächen
7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies-
und Sandflächen, -wege, -plätze,
Rasenpflaster, Rasengittersteine
7.6 Versiegelte Flächen
7.6 Versiegelte Flächen - Gebäude
5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche
öffentliche Grünanlagen)
BESTANDSSITUATION
Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 der KostenerstattungsbetragsS
(KostenErstS) - Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c Baugesetzbuch
(BauGB)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
5.7 Intensiv gepflegte Straßenränder und
Mittelstreifen
1.2 Nichtheimische bzw. nicht
standortgerechte Einzelbäume
1.1 Heimische u. standortgerechte Einzelbäume
Baum Bestand1
Gebäude Bestand
21 15
17
30
8
11a
23
31
139/15
139/10139/12 139/14
139/9
139/7 139/8139/5
139/6
179
139/16
139/2
139
185/3
141
142
143/2
105
142/1
185/2
134
Dottenheimer Straße
Dottenheimer Straße
begrünte
Tiefgarage
50
52
1
6
3
2
4
5
789
10
14
15
18
19
13
16
17
11
20
21
2223
24 25
26
27
28
12
29
30
31
32
33
3435
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
51
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
M 1:1000
Bearbeitung: VS, SG
Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Nürnberg, den 08.10.20190 50 m
364
21 15
17
30
13
10
8
11a
23
139/15
139/10139/12 139/14
139/9
139/7 139/8139/5
139/6
179
139/16
139/2
139
185/3
141
142
143/2
105
142/1
50
52
1521
30
17
23
1
6
3
2
4
5
789
10
14
15
18
19
13
16
17
11
20
21
2223
24 25
26
27
28
12
29
30
31
32
33
3435
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
51
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
1521
30
17
Von-der-Tann-Straße
23
Dottenheimer Straße
50
52
1
6
3
2
4
5
789
10
14
15
18
19
13
16
17
11
20
21
2223
24 25
26
27
28
12
29
30
31
32
33
3435
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
51
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
Baum Bestand
nicht erhaltenswert1
Gebäude Bestand
Geltungsbereich
Baum Bestand
bedingt erhaltenwwert1
Baum Bestand
erhaltenswert1
Baum Bestand
besonders erhaltenswert1
M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Bebauungspläne\4666_von_der_Tann_Straße\Grundlagen\Baumbestand\lp_bestand_von_der_tann_30_2_GSP.DWG
Auftraggeber: VDT30 Grundbesitz
GmbH & Co. KG
Düsseldorfer Straße 15
65760 Eschborn
Bebauungsplan 4666 "Von-der-Tann-Straße"
Nürnberg, den 08.10.2019 RS, HE, NW A3M 1:1000
Bestandsbäume
BP 4666 - Baumbestandsplan
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax.: 0911/310427-61
365
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/118/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße"
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere
Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der
Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Begründung zum Rahmenplan
1. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Für das Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere
Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der
Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtverbindlich ist.
Der Bebauungsplan soll geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich,
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Gebietsentwicklung zu
schaffen.
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplans Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von
drei Wohnquartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Eine Nutzungsmischung mit überwiegendem
Wohnen, Nicht-Wohnnutzungen (Dienstleistungen/ Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer
und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen ist vorgesehen.
30% geförderter Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), eine Kindertagesstätte, ein Kinder-
und Jugendhaus und die Aufwertung und Umgestaltung öffentlicher Grünflächen sind im
Weiteren geplant.
Für die Belange des Umweltschutzes liegt der 1. Entwurfs des Umweltberichts vom 18.10.2019
vor.
Im weiteren Verfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen. Die
Grundzustimmungserklärung liegt vor.
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" soll eingeleitet und die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Das Bebauungsplanänderungs-
verfahren soll nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Ö 5Ö 5
366
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
367
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja siehe Kapitel "I.4.5. Gender und Diversity" in der Begründung zum
Rahmenplan des Bebauungsplans
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
368
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des
Stadtplanungsamts vom 30.10.2019 umfasste Gebiet, zwischen Holzwiesen-, Schweinauer
Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich
eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3748 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne
Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. .Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 30.10.2019,
der Begründung vom 30.10.2019 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 18.10.2019, die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen.
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und
Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglich-
keit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(ABGV).
3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen:
- BGF Wohnen 45.900 m² (Anzahl Wohneinheiten ca.425)
- BGF soziale Infrastruktur ca.3.500 m²
- öffentliche und öffentlich nutzbare Grünflächen ca. 4.400 m²
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
369
1
Beilage
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 „Lochnerstraße“
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere
Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der
Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das ehemalige Betriebsgelände der ehemaligen Lackfabrik Akzo Nobel im Stadtteil Schweinau
soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen
Brachfläche (Konversion) durch die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit ergänzenden
Nutzungen (Dienstleistungen / Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer und kultureller Infrastruktur)
in angemessen hoher Dichte und ortsnahen öffentlich nutzbaren Freiflächen soll dabei insbeson-
dere dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ folgen. Im Wesentlichen soll der großen Nachfrage
nach Wohnraum im Stadtgebiet nachgekommen und hierbei auch durch geförderten Wohnraum
eine soziale Durchmischung erreicht werden.
Planung
Im Vorfeld wurde zur Sicherung der städtebaulichen Qualität von den Eigentümern, der KIB -
Gruppe und dem Evangelischen Siedlungswerk (ESW) ein städtebaulicher Wettbewerb durchge-
führt. Der erste Preis wurde an das Büro Maier Neuberger Architekten GmbH, München verge-
ben. Am 13.12.2018 wurde im Stadtplanungsausschuss über das Wettbewerbsergebnis berich-
tet, gleichzeitig wurden wesentliche Eckpunkte, die in der weiteren Bearbeitung zu berücksichti-
gen sind, beschlossen. Das gemäß den Eckpunkten und dem Preisgerichtsprotokoll überarbei-
tete Konzept bildet als Rahmenplan die planerische Grundlage für die Änderung des Bebauungs-
plans.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Ergebnisse des
städtebaulichen Wettbewerbs ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 erforderlich. Das
Planungsgebiet liegt im Bebauungsplan Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtsverbindlich ist.
Der Bebauungsplan Nr. 3748 setzt derzeit für den Änderungsbereich ein Mischgebiet, Wohnge-
biet, Gewerbe und öffentlichen Grünfläche fest. Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Süd-
westen der Stadt Nürnberg im Stadtteil Schweinau und u mfasst eine Fläche von ca. 8,3 ha, der
Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha.
Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3748 werden in diesem Bereich im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens aufgehoben.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirksa-
men Flächennutzungsplans (FNP), so dass der Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB
aus dem FNP entwickelt wird.
Städtebauliche Eckdaten
Nutzung BGF Wohneinheiten Einwohner
Wohnen ca. 24.730 m² ca. 247 ca. 494
gefördertes Wohnen ca. 13.770 m² ca. 138 ca. 276
EG-Zone mit flexibler Nutzung ca. 7.400 m² ca. 40 ca. 80
Kindertagesstätte ca. 1.250 m² - -
Jugendhaus ca. 2.250 m² - -
Insgesamt: ca. 49.400 m² ca. 425 ca. 850
Ö 5Ö 5
370
2
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden Bebau-
ungsplans Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von drei Wohn-
quartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Vorgesehen ist eine Nutzungsmischung mit überwiegen-
dem Wohnen, Nicht -Wohnnutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe, (Gemeinbedarf mit soziale r
und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen, einschließlich 30 % geför-
dertem Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), Kindertagesstätte sowie einem Kinder- und Ju-
gendhaus. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zwischen Holzwie senstraße und Nopitsch-
straße aufgewertet und zu einem öffentlichen Kinderspielplatz umgestaltet.
Der auf Basis des Siegerentwurfs fortgeführte Rahmenplan sieht drei große und vier bis zu sie-
bengeschossige Baublöcke vor, von welchen zwei geschlossen sind (Quartier 1 und 3) und einer
U-förmig nach Westen geöffnet ist (Quartier 2). Das Quartier 3 bildet nun, im Vergleich zum Wett-
bewerbsentwurf, einen geschlossenen Block, da an der Elisenstraße, zwei weitere Grundstücke
erworben werden konnten. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die größtenteils jeweils von au-
ßen erschlossen werden und somit eine Adressbildung ermöglichen. Hierdurch ist eine klare
Raumkategorisierung der öffentlichen und privaten Bereiche möglich.
Das Gebiet selbst soll autofrei vorgesehen werden, so dass keine verkehrliche Erschließung für
den motorisierten Individualverkehr (MIV) in das Gebietsinnere vorgesehen ist. Die geplanten
Blöcke liegen an den bestehenden umliegenden Straßen und werden über diese erschlossen.
Ein weiteres Planungsziel ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Quartiers. Die öffentlichen,
halböffentlichen und privaten Grünflächen sollen die neuen Bewohner mit ausreichenden Erho-
lungs- und Spielflächen versorgen. Der öffentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum
der Anlage und erstreckt sich nach Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkir-
che über, am Südrand soll die bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch auf-
gewertet werden.
Das Kinder- und Jugendhaus sowie die Kindertagesstätte sind in einem viergeschossigen Bau-
körper südlich der Hinteren Marktstraße (Quartier 2) angeordnet und von dort aus erschlossen.
Kosten
Die im Rahmen der Planung entstehenden ursächlichen Planungskosten, Planungslasten sowie
sozialen Folgekosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor gere-
gelt. Eine entsprechende Grundzustimmung des Investors liegt vor. Bei der Stadt Nürnberg ver-
bleibende Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werden die frühzeitige Behördenbeteiligung
und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Fazit
Das Planungsgebiet soll einer Nutzung als Wohngebiet zugeführt w erden. Zur Sicherung der
städtebaulichen Qualität wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Auf Basis des Rah-
menplans wird nun eine Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planung erfolgen. Da die
Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3748 nicht den Zielen der Planung ent-
sprechen, ist zur planungsrechtlichen Sicherung ein Änderungsverfahren erforderlich.
Die Einleitung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 für ein Gebiet zwischen Holzwiesen- ,
Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner - und Nopitschstraße
einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche und die
Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu beschließen.
öffentlich nutzbare Grünflächen (Neuschaffung) ca. 2.600 m²
Grünfläche Nopitschstraße/ Holzwiesenstraße (Ertüchtigung) ca. 1.800 m²
Insgesamt ca. 4.400 m²
371
VI
VIIIV
Trafo
VI
I
V
III
VI
V
IV
VII
IV
KiTa im EG+ 1. OG
Kinder- und Jugendhaus
Trafo
VI
VII
V
V
VII
VI
V
Grundstückszufahrt
Grundstückszufahrt
Besucherstellplätze TG
TG
TG
Grundstückszufahrt
Lärmschutzmaßnahme
Quartier 2
Quartier 1
Quartier 3
Wendeanlage
IV
IV27
V
I
IV
20b
II
20aV
I
20
VI
7II
I I
HsNr. 23
IVIV V
25
24V22aV 26V22V
V
40
28
II
II
11
19
III
85
IV
III
IV
90
1II
IV
22
67a
I 27
II
29
II
HsNr. 12
II
14
II2
II4
II6 3IIII8
5II
18
V
V
74
I
77
75
I
II
39b
IV
13
III
IV
11
80
V
83
V
84
10
9
IV
V
86
88
6V
64
II 5966 II 55
20 II
I 5723 II68
I
22 II
2 3II63
II65
72 II65a
V III67
III
Hintere Marktstraße
Dorotheenstraße
Lochnerstraße
Holzwiesenstraße
Vordere Marktstraße
Nopitschstraße
Grundstück
Kinder- und
Jugendhaus
71/1
72
71
74/10
74/13
74/12
74/11
79/4 74/4 74/3
73
132
142/4
74/14
74/15
74/1675/6
142/2
75/5
75/4
75/3 75/2
74/2
142/63
142/66
140/5
141
124/2
101
123
74/9 74/21
7474/8
73/2
80
74/7
74/6
40
36/8
36/9
7636 5136/10
75/7
36/3
43/1
36/14
43/2
36/4
36/6
44
36/7 45
43
36/18
101/2
101/1
101/3
99/9
99
99/10
97
86 81
81/5
81/282
81/7
7981/3
79/2
41/139/2
41
78
7577
21,0
VII
Geh- und Radweg 3,0m
Geh- und Radweg 3,0m
Geh- und Radweg 3,0m
0-3 Jahre
6-12 Jahre
3-6 Jahre
97
101/3
101/3
ÜBERSICHTSPLAN ZUR
ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748
"LOCHNERSTRASSE"
zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und
Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung
GMKG: SCHWEINAU
ohne Maßstab
PLANNAME: 3748AE_EINL_20191018_vog_RP-UE
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Planungsbüro Vogelsang, Landschaftsplanung Klebe
Ö 5Ö 5
372
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG zum
RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748
„LOCHNERSTRASSE“
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt-
straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner-
straße im Bereich der Kreuzkirche
Stand: Oktober 2019
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 5Ö 5
373
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 2 / 18
BEGRÜNDUNG zum
RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt-
straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner-
straße im Bereich der Kreuzkirche
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 4
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 5
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 7
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 7
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 11
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGN 12
I.4. PLANUNGSKONZEPT 13
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 13
I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 14
I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 14
I.4.4. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 15
I.4.5. GENDER UND DIVERSITY 16
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 17
I.6. KOSTEN 18
II. UMWELTBERICHT (STAND 18.10.2019) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
374
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 3 / 18
III. QUELLEN
Schalltechnische Untersuchungen zum Immissionsschutz, 26.06.2018 - Kurz & Fischer
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberger Süden (INSEK Nürnberger Süden), 2012 – Stadt
Nürnberg
Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2013/2014 - Stadt Nürnberg
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzogenaurach –
Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg, 2017 – Planersocietät, Planungsbüro VIA
eG, Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH
Artenschutzrechtliche Relevanz von Baumfällungen Akzo -Nobel-Areal, Stadt Nürnberg, 16.02.2018 -
Grosser-Seeger
Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz zur Baufeldfreimachung des Akzo -Nobel-Areals,
BP Nr. 3478 Stadt Nürnberg, 12.04.2019 - Grosser-Seeger
Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz eines Gebäudeabrisses Elisenstraße 27/ 29, Stadt
Nürnberg, 30.04.2019 - Grosser-Seeger
Orientierende Untersuchung und Detailuntersuchung gem. Bundesbodenschutzgesetz / Bundesboden-
schutzverordnung (BBodSchG/V), 2015 - Arcadis
375
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 4 / 18
BEGRÜNDUNG zum
RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748
für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt-
straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner-
straße im Bereich der Kreuzkirche
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für das Gebiet zwischen Holzwiesen -, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere
Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Loch-
nerstraße im Bereich der Kreuzkirche gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Be-
bauungsplans Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtverbindlich ist. Das Bebauungsplan-
gebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Nürnberg im Stadtteil Schweinau und umfasst
eine Fläche von ca. 8,3 ha.
Der Bebauungsplan soll geändert werden, der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst
eine Fläche von ca. 2,56 ha (Abb.1). Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des
Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung
eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen
Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Rechts-
grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund § 9a
dieses BauGB erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen
ist die Stadt. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 bzw. 13 und 13a BauGB geregelt.
Abb. 1: Geltungsbereich BP-Nr. 3748 mit Überlagerung des Änderungsbereiches
Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg
376
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 5 / 18
Das Bebauungsplan – Änderungsverfahren soll nach § 13a BauGB als beschleunigtes Ver-
fahren durchgeführt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a
des BauGB ist im vorliegenden Fall möglich, da d ie angestrebte Planung als „Wiedernutz-
barmachung von Flächen“ gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB einzuordnen ist. „Die Wie-
dernutzbarmachung von Flächen beschreibt insbesondere die Überplanung brachgefallener
Flächen mit aufgegebener Vornutzung. (…) In Betracht kommen hierfür die sog. Konversi-
onsflächen wie z.B. Gewerbe - und Industriebrachen, (…), die einer neuen baulichen und
sonstigen Nutzung zugeführt werden sollen. “ (aus Ernst-Zinkahn-Bielenberg-Krautzberger,
BauGB Kommentar, § 13a, Rdnr. 28).
Nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2
BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als
20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachli-
chen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind.
Für die Ermi ttlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßge-
bend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungs-
linie liegt. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha. Die geplan-
ten Bauquartiere werden eine Grundstücksgröße von etwa 19.000 m² umfassen. Damit ist
eine Grundfläche absehbar, welche einen Wert weit niedrigerer als 20.000 m² umfassen wird,
sodass das Verfahren im Hinblick auf § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zulässig ist.
Die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange von Natur und Landschaft finden
durch integrierte grünordnerische Festsetzungen bzw. einen integrierten Grünordnungsplan
im Bebauungsplan Berücksichtigung. Weiterhin wird eine Prüfung einer Beeinträchtigung
sämtlicher Schutzgüter nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Form
einer „1. Fassung“ eines Umweltberichts gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB vorgenommen.
Auf die erste Fassung des Umweltberichts , wird an dieser Stelle verwiesen . Mittels einer
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird ermittelt, ob Eingriffe in die Populatio-
nen nach europäischem Recht geschützter Tierarten zu erwarten sind.
Durch die Bebauungsplanänderung werden weiterhin weder Vorhaben begründet, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen An-
haltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter
(Natura2000-Gebiete) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung o der Be-
grenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes -Immissi-
onsschutzgesetzes zu beachten sind.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Das ehemalige Betriebsgelände der ehemaligen Lackfabrik Akzo Nobel im Stadtteil
Schweinau soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Wiedernutzbarmachung einer
gewerblichen Brachfläche (Konversion) durch die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers
mit ergänzenden Nutzungen (Dienstleis tungen / Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer und
kultureller Infrastruktur) in angemessen hoher Dichte und ortsnahen öffentlich nutzbaren
Freiflächen soll dabei insbesondere dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ folgen. Im
Wesentlichen soll der großen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet nach gekommen
und hierbei auch durch geförderten Wohnraum eine soziale Durchmischung erreicht werden.
Im „Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“ (Stadt
Nürnberg, Wirtschaftsreferat; erstellt durch GEWOS, Institut für Stadt-, Regional- und Wohn-
forschung GmbH, Hamburg, September 2015) wird aufgezeigt, dass die wachsende Nach-
frage nach Wohnraum in Nürnberg in den vergangenen Jahren nicht befriedigt werden
konnte. Aufgrund der nicht vorhandenen Reserven im Wohnungsbestand und einer nicht be-
darfsgerechten Neubautätigkeit sind in der Konsequenz die Wanderungsverluste gegenüber
der Industrieregion deutlich gestiegen. Da sich viele Haushalte bei der Wohnungssuche nicht
377
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 6 / 18
ausschließlich auf Nürnberg fokussieren, besteht die Gefahr einer verstärkten Abwanderung.
Vor diesem Hintergrund ist ein zusätzliches Wohnungsangebot erforderlich, welches sowohl
quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen der Nachfrage entspricht.
Das Ziel „Mehr Wohnungen für Nürnberg“ ist darüber hinaus wesentlich, um e iner dynami-
schen Mietpreisentwicklung entgegenzuwirken. Daher verfolgt der Bebauungsplan auch das
Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mietpreissteigerungen in Nürnberg sind Aus-
druck eines deutlichen Nachfragezuwachses in den letzten Jahren. Diesem Nachfragezu-
wachs sollte durch eine entsprechende Angebotsausweitung Rechnung getragen werden.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 auf den hohen
Wohnbedarf im Stadtgebiet. Durch die gute Anbindung an das Netz des öffentlichen Perso-
nennahverkehrs ist das Gebiet für eine Wohnnutzung gut geeignet. Darüber hinaus wird im
Plangebiet eine Stärkung und Attraktivierung alternativer Mobilitätsformen gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr ( MIV), durch die Anwendung des Mobilitätsbaukastens der
Stadt Nürnberg, angestrebt. Hierbei wird neben dem Vorsehen von Mobilitätsstandorten (mit
Carsharing-Angebot) sowie der Stärkung des Fuß - und Radwegenetzes auch die wesentli-
che Reduktion der öffentlichen und privaten KFZ-Stellplätze angedacht.
Wettbewerbsverfahren
Im Vorfeld wurde zur Sicherung der städtebaulichen Qualität von den Eigentümern, der KIB-
Gruppe und dem Evangelischen Siedlungswerk (ESW) ein städtebaulicher Wett bewerb
durchgeführt. Die Preisgerichtssitzung fand hierzu am 12.09.2018 statt, in der, nach einge-
hender Diskussion, der erste Preis an Maier Neuberger Architekten GmbH, München verge-
ben wurde. Am 13.12.2018 wurde im Stadtplanungsausschuss über das Wettbewerbsergeb-
nis berichtet, gleichzeitig wurden wesentliche Eckpunkte, die in der weiteren Bearbeitung zu
berücksichtigen sind, beschlossen. Das gemäß den Eckpunkten und dem Preisgerichtspro-
tokoll überarbeitete Konzept bildet als Rahmenplan die planerische Grundlage für die Ände-
rung des Bebauungsplans.
Folgende Eckpunkte waren die Grundlage für die Überarbeitung des Wettbewerbsergebnis-
ses:
1. Verträglichkeit der Baumassen überprüfen, besonders zur Nachbarschaft Dorotheen-
straße (hier: BGF/ Bruttogeschossfläche)
Die zu hohe Baumasse wurde in den in Frage stehenden Bereichen reduziert und zwar
von einem Wert von ca. 46.000 m² BGF (Wettbewerb) auf einen Wert von ca. 44.600 m²
und bewegt sich damit innerhalb des in der Auslobung vorgegebenen Korridors von
40.000 - 45.000 m². Die Baumasse wurde insbesondere in Hinblick auf d ie Verträglich-
keit für die angrenzende Bebauung an geeigneter Stelle verringert, siehe auch 2. Eck-
punkt.
Zur besseren Vergleichbarkeit wurde bei den oben genannten Werten nur das ursprüng-
liche Wettbewerbsgebiet betrachtet, ohne Umplan ung des Kinder -und Jugendhauses.
Aufgrund der gewünschten Überarbeitung des Kinder- und Jugendhauses (siehe Eck-
punkt 4) sowie eines nach dem Wettbewerb erfolgten Grundstückszukaufs im Quartier 3
ergaben sich in der nunmehr vorliegenden Rahmenplanung zwar höhere Werte (vgl.
Kap.I.4.1, städtebauliche Kennzahlen), jedoch tangiert dies die geforderte Baumassen-
reduzierung zur Nachbarschaft Dorotheenstraße nicht.
2. Partielle Reduktion der Geschossigkeit für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
Insbesondere im östlichen Grundstücksbereich im Übergang zur Bebauung an der
Dorotheenstraße wurde die Geschossigkeit einzelner Häuser der Quartiere 1 und 3 um
jeweils ein Geschoss reduziert, ebenso im Bereich zur Bebauung an der Hinteren Markt-
straße.
378
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 7 / 18
3. Erhalt der Eiche an der Dorotheenstraße und Nutzung der Dachflächen
Bei der vorliegenden Rahmenplanung ist der Erhalt der großen Eiche an der Lochner-
straße gesichert, die Bebauung wurde entsprechend vom Bestandsbaum abgerückt. Die
Dachflächen werden alle mindestens mit extensiver Begrünung ausgeführt, zusätzlich
wird für Teile der Dachflächen ggf. die Anlage von Dachgärten mit Bepflanzung bzw.
einer intensiven Begrünung vorgesehen.
4. Platzierung und Höhenentwicklung des Baukörpers des Kinder- und Jugendhauses und
der Kindertagesstätte
Die überarbeitete Planung sieht eine Integration des Kinder - und Jugendhauses in die
straßenbegleitende Blockrandbebauung des Quartiers 2 vor, mit einer entsprechend hö-
heren Geschossigkeit als im Wettbewerbsergebnis dargestellt.
5. Ausformulierung des zentralen Freiraums mit besonderem Augenmerk auf die Wegefüh-
rung in diesem Bereich (Ausweitung des Nord -Süd orientierten Weges zum Zentrum /
Stärkung des Mittelpunktes)
Das Fr eiflächendefizit aus dem Wettbewerbsbeitrag wurde durch Vergrößerung der
Grünräume bei gleichzeitigem Verschieben der Baukörper der Quartiere ausgeglichen
bzw. die Flächenforderungen aus dem Wettbewerb mit 1.900 - 2.500 m² durch aktuell
ermittelte ca. 2.600 m2 Grünfläche erfüllt.
6. Vorgaben für die gewerblich nutzbaren Gebäudeteile (in den Erdgeschosszonen)
Die bereits in der Auslobung abgestimmten Mindestgeschosshöhen für die optional mit
Gewerbe belegbaren Erdgeschosse werden weiter eingehalten und umgesetzt.
7. Erstellung eines Entwässerungskonzeptes
Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet . Es soll eine kaska-
denförmige Entwässerung mit den Stufen extensive Dachbegrünung, Tiefgaragendecke
und Versickerung in den Freibereichen erfolgen.
8. Einhaltung der Mindestgröße öffentlicher Spielplätze
Die Mindestgröße für die Spielplatzflächen von 500m² je Spielfläche als Bestandteil der
Öffentlichen Grünflächen werden eingehalten und soweit möglich überschritten.
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Westen von Nürnberg im Stadtteil
Schweinau. Er umfasst ca. 2,56 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Nopitschstraße, zwi-
schen der Lochnerstraße, der Holzwiesenstraße und der Hinteren Marktstraße.
Das Gelände ist aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung und der damit verbunden ge-
wesenen Bebauung und Versiegelung recht eben und liegt etwa zwischen 311 m. ü. NN und
312 m. ü. NN.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Seit Anfang 2019 wird das Baufeld geräumt . Die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen
Akzo Nobel-Areal und ein angrenzendes Doppelhaus wurden bereits abgerissen; außerdem
wurden bereits umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aktuell sind das
ehemalige Firmengelände sowie die Grundstücke der beiden bereits abgerissenen Doppel-
haushälften als aktive Baustelle zu bezeichnen. Die bestehenden Gebäude (Jugendtreff und
Wohngebäude) im nordwestlichen Randbereich werden noch rückgebaut.
379
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 8 / 18
Im Norden/Nordwesten schließt an den Änderungsbereich vorwiegend Wohnnutzung an.
Hierbei handelt es sich um vier- bis fünfgeschossigen Geschosswohnungsbau in klassischer
Blockrandbebauung. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich die evang .-luth. Kreuz-
kirche und weiterführend die Jakob-Muth-Schule (Förderschule mit Förderschwerpunkt geis-
tige Entwicklung des Lebenshilfe Nürnberg e.V.). Noch innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans Nr. 3748 aber außerhalb des Änderungsbereiches lieg t nordöstlich und
südöstlich Wohnbebauung (Reihen- und Doppelhäuser). Südlich grenzt an den Änderungs-
bereich eine Seniorenwohnanlage („Villa Nopitschpark“) mit insgesamt etwa 60 Wohneinhei-
ten an. Westlich befinden sich gewerbliche Nutzungen (Lebensmitteldis counter, Autohaus).
Dabei grenzt an den Änderungsbereich ein unbebautes Grundstück, welches durch das Au-
tohaus gegenwärtig als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt wird.
I.3.1.3. Verkehr
I.3.1.3.a. Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet ist im Süden über die Holzwiesenstraße, von Osten über die Lochnerstraße
und von Norden über die Hintere Markstraße sowie die Elisenstraße erschlossen. Die Holz-
wiesenstraße mündet im Süden derzeit in die Nopitschstraße, welche der südliche Teil der
Ringstraße (B 4R) im Stadtgebiet Nürnberg ist und östlich (etwa 1 km entfernt) an den Fran-
kenschnellweg (A 73) anbindet.
I.3.1.3.b. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
An den ÖPNV ist das Plangebiet durch Haltestellen der S-Bahn, der U-Bahn sowie verschie-
dener Buslinien im Umkreis von maximal 500 m sehr gut angebunden. Südwestlich befindet
sich die U-Bahn-Haltestelle „Hohe Marter“ (ca. 400 m entfernt) und nördlich die U-Bahn-Hal-
testelle „Schweinau“ (ca. 200 m entfernt). Über diese Haltestelle ist das Gebiet direkt an den
Plärrer (5 Minuten), den H auptbahnhof Nürnberg (10 Minuten) sowie den Flughafen Nürn-
berg (21 Minuten) angebunden. Die S-Bahn-Haltestelle „Sandreuth“ (S2 Roth-Nürnberg Hbf-
Altdorf) liegt ca. 500 m in östlicher Richtung und die S -Bahn-Haltestelle „Schweinau“ (S4
Nürnberg Hbf-Dombühl) ca. 400 m in nördlicher Richtung. Die nächstgelegenen Bushalte-
stellen sind die Haltestellen „Waldaustraße“ ( Linien 65 und 97; ca. 200 m südöstlich) und
„Hohe Marter Nord“ (Linien 35, 65 und 97; ca. 300 m südwestlich).
I.3.1.3.c. Fuß- und Radwegeverbindungen
Gehwege sind grundsätzlich an allen angrenzenden Straßen vorhanden. Nördlich des Plan-
gebietes verläuft in der Hinteren Marktstraße eine übergeordnete Radwegeverbindung. Dar-
über hinaus verlaufen entlang der sich nordwestlich des Änderungsbereiches anschließen-
den Schweinauer Hauptstraße sowie entlang der südlich gelegenen Nopitschstraße beidsei-
tig separate Radwege.
I.3.1.4. Sozialstruktur
Dem statistischen Monatsbericht der Städte Nürnberg und Fürth vom Mai 2018 zufol ge ist
der Stadtteil St. Leonhard/Schweinau überwiegend als sozial angespanntes Quartier einge-
stuft. Charakteristisch für sozial angespannte Quartiere sind der stark überdurchschnittliche
Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Hau shalte und v.a. die
markant über dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Indikatoren zur sozialen Anspannung
(z.B. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern). Weiterhin handelt es sich bei diesen Gebieten
überwiegend um stark verdichtete urbane Räume entlang bzw. inmitten großer Verkehrsach-
sen. Neben dem hohen Migrationsanteil ist auch der Anteil Arbeitsloser in diesen Quartieren
überdurchschnittlich hoch. Der Wohnungs- und Gebäudebestand besteht überwiegend aus
älterer Bausubstanz.
Im statistischen Monatsbericht vom September 2018 wurde das Sicherheitsgefühl in Nürn-
berg dargelegt. Im Stadtteil St. Leonhard/Schweinau sehen 10 % ein großes und 32 % ein
380
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 9 / 18
ziemliches Kriminalitätsproblem. Besonders im Nachtzeitraum wird ein hohes Unsicherheits-
gefühl in der Wohnung und in der Wohngegend gesehen. Demgegenüber wird aber auch die
Polizeipräsenz im Gebiet als hoch beurteilt.
I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von
Natur und Landschaft
Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB und
im BNatSchG definierten Kriterien bzw. Schutzgüter ist dem Umweltbericht zu entnehmen;
hier wird daher nur eine kurze Übersicht gegeben. Vorhandene Nutzungsarten und Vegeta-
tionstypen sowie die vorhandenen Bäume mit A ngaben zu Art, Stammumfang und Kronen-
durchmesser sind im Bestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht) dargestellt.
Der Änderungsbereich war bis zum Beginn der Abrissarbeiten größtenteils versiegelt, zum
einen durch Gebäude, zum anderen durch Verkehrsflächen. Derzeit wird das Baufeld freige-
räumt, d.h. es herrschen großflächige Rohbodenflächen (meist kiesig und sandig) im Pla-
nungsgebiet vor. Dichte Vegetationsbestände mit Laubbäumen stehen im Norden des Plan-
gebiets an der Hinteren Marktstraße, auf der Grünfläche im Süden zwischen Nopitschstraße
und Holzwiesenstraße sowie solitäre Laubbäume. Auf kleineren Bereichen findet sich meist
dichte krautige Ruderalvegetation und kleinflächig ein häufig gemähter Wiesenbereich.
Es sind keine Oberflächengewässer im Änderungsbereich vorhanden. Das Grundwasser ist
in den bestehenden Pegelmessstellen in Tiefen von 1,3 m bis 5 m unter den Pegeloberkanten
anzutreffen.
Der geologische Untergrund des Planungsgebiets besteht aus den Gesteinen des Mittleren
Keupers, überlagert von quartären Mittel- bis Grobsanden. Im Untersuchungsgebiet waren
die natürlichen Ablagerungen und Gesteine von unterschiedlich mächtigen anthropogenen
Auffüllungen und Altablagerungen (ca. 0,8 m) überdeckt, die bereits größtenteils entfernt
wurden.
Bereits im April 2019 wurden vom Büro Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg) zwei Einschät-
zungen der artenschutzrechtlichen Relevanz der Gebäudeabrisse in der Elisenstr. 27/29 und
zur Baufeldfreimachung des Akzo-Nobel-Areals durchgeführt. Zudem wurde im Februar die
artenschutzrechtliche Relevanz von Baumfällungen vom Büro Grosser-Seeger & Partner un-
tersucht. Die in den Gutachten geforderten Artenschutzmaßnahmen wurden im Vorfeld der
Baufeldräumung erfüllt. Dazu wurden Rodungen von Gehölzen (z.T. mit naturschutzfachli-
cher Fällbegleitung) im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Weiterhin wur-
den im Geltungsbereich insgesamt je zwei Vogelnistkästen und Fledermauskästen an geeig-
neten Bäumen als Ersatzhabitat aufgehängt. Die Standorte der Bäume sind im Bestandsplan
mit Baumbestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht) gekennzeichnet.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ( saP) ist erarbeitet und liegt zur Prüfung der
Fachbehörde vor.
Aktuell ist der Änderungsbereich von geringer Bedeutung für die Erholungsnutzung. Tangiert
wird das Plangebiet von Rad- und Fußwegen.
Für das Ortsbild im dicht bebauten Stadtteil Schweinau sind der Baumbestand an der Hinte-
ren Marktstraße und an der Nopitschstraße sowie die Eiche an der Lochnerstraße von hoher
Bedeutung.
381
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 10 / 18
I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm)
Altlasten
Durch die Vornutzung des Areals mit Gewerbenutzung waren erhebliche Bodenbelastungen
und Grundwasserbelastungen vorhanden (MKW, PAK, BTXE sowie größere Tankanlagen),
die bereits größtenteils entfernt wurden. Um den Erfolg der Sanierung zu gewährleisten, soll
ein Grundwassermonitoring weitergeführt werden. Derzeit wird ein Endbericht der Sanierung
erstellt.
Kampfmittel
Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung gem. Bundesboden-
schutzgesetz / Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchG/V) (Arcadis, 2015) wurde eine
Luftbildauswertung Stufen 1 und 2 zur Kampfmittelvorerkundung durchgeführt. Für den
Standort konnte im Ergebnis eine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt werden. Es wur-
den Bombentrichter und beschädigte Bausubstanz, sowie drei Blindgängerverdachtspunkte
identifiziert und kartiert. Dementsprechend wurden die geplanten Ansatzpunkte bzw. die De-
tailuntersuchungen durch die WST GmbH, Eppelheim kampfmitteltechnisch freigemessen.
Durch die Messungen konnte der Kampfmittelverdacht für die geplanten Ansatzpunkte aus-
geräumt werden. Im Rahmen der durch einen Sachkundigen gem. Sprengstoffgesetz beglei-
teten Sanierung wurden an anderer Stelle Kampfmittel (Stabbrandbomben) gefunden und
fachgerecht entschärft. Trotz der bereits durchgeführten Bodensanierung sind grundsätzlich
weitere Funde von Kampfmitteln in größerer Tiefe auf dem gesamten Gelände möglich, da-
her ist bei weiteren Aushubarbeiten eine Kampfmittelsondierung der Fläche oder die Anwe-
senheit von Personal mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) erfor-
derlich.
Lufthygiene
Bezüglich der lufthygienischen Situation im Planungsgebiet liegen derzeit keine aktuelle n
Jahresmittelwerte aus den städtischen Messungen zur Luftqualität vor. Diese Angaben wer-
den im weiteren Verlauf des Verfahrens (Quelle: Stadtentwässerung und Umweltanalytik
Nürnberg,) ergänzt.
Lärm
Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurden Voruntersuchungen zu den Lärmein-
wirkungen auf die geplante Bebauung durchgeführt (Schalltechnische Untersuchungen zum
Immissionsschutz, Kurz & Fischer, 26.06.2018). Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Beur-
teilung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmpegel in einigen Bereichen passive
Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die Beurteilungspegel für den Gewerbelärm
liegen nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen in allen Bereichen unter den Immissi-
onsrichtwerten von 63/45 dB(A) der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( TA
Lärm) für urbane Gebiete gem. § 6a) der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Grenzbe-
reich des geplanten Kinder- und Jugendhauses werden die Immissionsrichtwerte für ein ur-
banes Gebiet voraussichtlich zeitweise überschritten. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich
jedoch nur um vorläufige Abschätzungen, die durch weitere Untersuchungen unter Berück-
sichtigung der konkreten städtebaulichen Planung des Bebauungsplanes bestätigt werden
müssen.
Weitere, detaillierte Aussagen zur Altlastensituation, der Lufthygiene und zur Lärmsituation
sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
382
___________________________________________________________________________________________________
Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 11 / 18
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inklusive der am 01.03.2018 in Kraft
getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzu-
passen ist:
- In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung mög-
lichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwick-
lung nicht zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
- Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten
auszuweisen (3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot).
- Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächen-
deckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 Soziales).
- In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leis-
tungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten
mit Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrie-
ren (2.2.8 Integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen).
Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Ar-
beitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung-
mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens - und Arbeits-
bedingungen).
- Bei der räumlichen Entwicklung Bayerns sollen die unterschiedlichen Ansprüche aller
Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung).
- Flächensparende Siedlungs - und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung
der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).
- Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).
Regionalplan Region Nürnberg (RP 7)
Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die
Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):
- Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversor-
gung, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlan-
gen und des Mittelzentrums Schwabach, hingewirkt werden (3.2.2 Wohnungswesen).
- Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die Erschließung durch
öffentliche Personennahverkehrsmittel - insbesondere Schienenverkehrsmittel - geachtet
werden (4.1.8. Verkehrsleitbild).
- Das regionale Grundkonzept für den Radverkehr soll so ausgebildet werden, dass eine
Verbindung der Orte miteinander und ein lückenloser Ne tzcharakter der Radwege ent-
steht (4.5.2.2. Radverkehr).
Die Bebauungsplanänderung wird unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der
Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürn-
berg ist der Änderungsbereich gegenwärtig als gemischte Baufläche dargestellt. Die südlich
angrenzende Nopitschstraße ist als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße darge-
stellt. Die östlich an den Änderungsbereich angrenzende Wohnbebauung stellt der FNP als
Wohnbaufläche dar. Überlagernde Darstellungen sind im FNP für den Änderungsbereich
nicht enthalten.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirk-
samen FNPs, so dass dieser im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt wird.
383
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 12 / 18
Infolgedessen ist weder eine Änderung noch eine Berichtigung des FNP infolge der Bebau-
ungsplanänderung erforderlich.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3748 der seit
dem 28.01.1970 rechtsverbindlich ist und hier als Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet,
Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet fest setzt. Im südlichen Bereich ist zwischen der
Holzwiesenstraße und der Nopitschstraße noch eine öffentliche Grünfläche festgesetzt.
Östlich grenzen die Bebauungspläne Nr. 3614 (Allgemeines Wohngebiet), Nr. 3810 (Allge-
meines Wohngebiet und Mischgebiet) und Nr. 4192 (Schule, Dauerkleingärten und Allgemei-
nes Wohngebiet) an. Südlich grenzt noch der Bebauungsplan Nr. 3771 (Allgemeines Wohn-
gebiet und Mischgebiet) an.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Der gesamte Änderungsbereich liegt im Bebauungsplan Nr. 3748, somit ist derzeit die Zu-
lässigkeit von Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB
gegeben.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Natur-
denkmäler sowie Wasserschutzgebiete und FFH- oder SPA-Gebiete sind im Änderungsbe-
reich nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsgebiets sind insgesamt 4 Einzelbäume ( Bio-
top-Nr. N-1358-07, -06, -05, -04 in der Stadtbiotopkartierung ve rmerkt, wobei einer dieser
Bäume mittlerweile mit Genehmigung g efällt wurde. Diese Bäume sind nicht nach § 30
BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt. Auch im Wirkungsbereich des Plangebietes
sind keine der o.g. Schutzgebiete vorhanden.
Eingriffe in Gehölzbestände sind im weiteren Verfahren gemäß der Baumschutzverordnung
der Stadt Nürnberg zu bilanzieren.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN
I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation
Wird im weiteren Verfahren abgestimmt und ergänzt.
I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse
Der Großteil des Änderungsbereiches (ca. 85 %) befindet sich im Eigentum der KIB Projekt
GmbH und dem Evangelischen Siedlungswerk in Bayern (ESW). Dabei handelt es sich im
Wesentlichen um die ehemaligen Flächen der Akzo Nobel. Die verbleibenden knapp 15 %
der Fläche sind im Eigentum der Stadt Nürnberg (öffentliche Straßenverkehrsfläche und öf-
fentliche Grünfläche).
I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / Sonstige Stadtratsbeschlüsse
Baulandbeschluss
Der Baulandbeschluss vom 07.06.2017 wurde am 14.06.2017 erstmalig im Amtsblatt be-
kannt gemacht und dient der Baulandmobilisierung. Es gilt derzeit die geänderte Fassung
vom September 2017. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung,
Erweiterung oder Änderung von Baurecht führen, sollen davon abhängig gemacht werden ,
dass der Planungsbegünstigte die vom Bauvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten über-
nimmt, sich am geförderten Wohnraum beteiligt und sich zur zügigen Umsetzung der Pla-
nung verpflichtet.
384
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 13 / 18
Der Baulandbeschluss enthält für den Bereich Wohnungs - und Gewerbebau Vorgaben zu
Verfahrensweg, Folgekostenregelung, gefördertem Wohnungsbau, Eingriff/Ausgleich und
Grünflächenausstattung, sozialen Einrichtungen und Erschließung. Insbesondere für das
vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:
bei der Errichtung von mehr als 30 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau
sind 30 % der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen
öffentliche Grünflächen
öffentliche Spielflächen
Kunst im öffentlichen Raum: abhängig von der Größe des Geltungsbereichs wer-
den durch den Investor Gelder für die Herstellung von Kunst im öffentlichen Raum
zur Verfügung gestellt.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberger Süden (INSEK Nürnberger Süden, 2012)
Seit 2008 ist der Ortsteil Schweinau inkl. der Änderungsfläche im Programm „Soziale Stadt“
der Städtebauförderung enthalten. Als allgemeine Ziele für den Stadtteil definiert das INSEK
u.a.: „(…) den für die Gesamtstadt wichtigen Wohnstandort in seiner Vielfalt zu erhalten, zu
qualifizieren, aber vor a llem mit neuen Wohnprojekten und Wohnformen attraktiver zu ma-
chen. Besonders dichte Teilbereiche sollten nicht weiter städtebaulich verdichtet werden.
Der energetischen Sanierung, (…) gilt unter Beachtung sozialverträglicher Lösungen das
Hauptaugenmerk.“
Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (2013/2014)
Im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes wurden Entwicklungs- und Maßnah-
menvorschläge (z.B. Grüner Weg zum Faberwald, Zwischennutzung Nopitschstraße) für an-
grenzende Bereiche gemacht. Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umgrenzung des
Freiraumkonzeptes auf Stadtteilebene (Abschnitt Südstadt); dieses wurde bisher aber noch
nicht erstellt. Ansonsten werden keine genaueren Aussagen getroffen.
Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzo-
genaurach – Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg (2017)
In der Machbarkeitsstudie ist in der Nähe des Änderungsbereiches eine Detailmaßnahme
vorgesehen. Demnach sollte der Weg zwischen Lochnerstraße und Hinterer Marktstraße ca.
170 m östlich des Änderungsbereiches im Standard einer Radhauptverbindung ausgebaut
werden (vgl. Umweltbericht Kap. 1.2 Plangrundlagen).
I.4. PLANUNGSKONZEPT
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden
Bebauungsplan Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von
drei Wohnquartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Vorgesehen ist eine Nutzungsmischung mit
überwiegendem Wohnen, Nicht-Wohnnutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe , (Gemeinbe-
darf (mit sozialer und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen, ein-
schließlich 30% gefördertem Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), Kindertagesstätte so-
wie einem Kinder- und Jugendhaus. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zwischen Holz-
wiesenstraße und Nopitschstraße aufgewertet und zu einem öffentliche n Kinderspielplatz
umgestaltet. Bei den Wohngebäuden soll en die Erdgeschossebenen mit einer größeren
Raumhöhe ausgestattet werden, um eine variable Nutzungsstruktur, sowohl für Wohn - als
auch Nicht-Wohnnutzung zu ermöglichen.
Der auf Basis des Siegerentwurfs fortgeführte Rahmenplan sieht drei große vier bis zu sie-
bengeschossige Baublöcke vor, von welchen zwei geschlossen (Quartier 1 und 3) und einer
U-förmig nach Westen geöffnet ist (Quartier 2). Das Quartier 3 bildet nun, im Vergleich zum
385
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 14 / 18
Wettbewerbsentwurf, einen geschlossenen Block, da an der Elisenstraße 2 weitere Grund-
stücke erworben werden konnten. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die größtenteils je-
weils von außen erschlossen werden und somit eine Adressbildung ermöglichen. Hierdurch
ist eine klare Raumkategorisierung der öffentlichen und privaten Bereiche möglich. Der öf-
fentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum der Anlage und erstreckt sich nach
Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkirche über, am Südrand soll die
bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch aufgewertet werden
Das Kinder- und Jugendhaus sowie die Kindertagesstätte sind in einem viergeschossigen
Baukörper südlich der Hinteren Marktstraße (Quartier 2) angeordnet und von dort aus er-
schlossen.
Städtebauliche Kennzahlen (Bruttogeschossflächen BGF)
Nutzung BGF Wohneinheiten Einwohner
Wohnen ca. 24.730 m² ca. 247 ca. 494
gefördertes Wohnen ca. 13.770 m² ca. 138 ca. 276
EG-Zone mit flexibler Nutzung ca. 7.400 m² ca. 40 ca. 80
Kindertagesstätte ca.1.250 m² - -
Jugendhaus ca. 2.250 m² - -
Insgesamt: ca. 49.400 m² ca. 425 ca. 850
Anmerkung: die Gesamtgeschossfläche liegt mit 49.400 m² über dem laut Eckpunkte Papier
(AfS vom 13.12.2018) geforderten Korridors von 40.000 bis 45.000 m² (vgl. Kap.I.2, Eckpunkt
Nr.1), dies liegt zum einen an der Umplanung/ Blockrandschließung durch das Kinder - und
Jugendhaus (Mehrung ca. 1.500 m²) und zum anderen an dem Grundstückszukauf im Quar-
tier 3 (Mehrung ca. 3.300 m²).
I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR
Das städtebauliche Konzept sieht eine klassische Block bebauung (drei Blockquartiere) mit
vier bis sieben Geschossen vor. Die Geschossigkeit innerhalb der Blöcke ist gestuft vorge-
sehen, so dass eine gegliederte Höhenentwicklung mit Ausbildung städtebaulicher Hoch-
punkte im Bereich des öffentlichen Grünraums erreicht wird. Dabei wird die Einhaltung der
erforderlichen Abstandsflächen entsprechend der städtischen Satzung angestrebt.
I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Das Gebiet selbst soll autofrei vorgesehen werden, so dass keine verkehrliche Erschließung
für den MIV in das Gebietsinnere vorgesehen ist. Die geplanten Blöcke liegen an den beste-
henden umliegenden Straßen und werden über diese erschlossen. So sind das Qu artier 1
von Süden über die Holzwiesenstraße, das Quartier 2 von Norden über die Hintere Markt-
straße und das Quartier 3 von Osten über die Lochnerstraße angebunden. An diesen Anbin-
dungen befindet sich auch die Zufahrten in die jeweiligen Tiefgaragen, über welche der kom-
plette ruhende Verkehr im Gebiet abgewickelt wird. Oberirdische private Stellplätze sind im
Änderungsbereich nicht vorgesehen. Öffentliche Besucherstellplätze sollen im Bereich der
Elisenstraße neu geplant werden.
Die Innenbereiche des Plange bietes und die hier gelegenen Gebäudeeingänge sind über
Geh- und Radwege erschlossen, so dass hier kein motorisiertes Verkehrsaufkommen ent-
steht und insgesamt ruhige und verkehrsfreie Verhältnisse erreicht werden können. Zum Teil
dienen diese Wege auch als Feuerwehrzufahrt. Weiterhin wird über diese Wege eine attrak-
tive öffentliche Durchgängigkeit des Gebietes erreicht.
An das übergeordnete Radwegenetz (Verbindung Schweinau und Südstadt) soll das Plan-
gebiet durch eine Verbindung zwischen der Lochnerstraße ü ber den zentralen Grünraum
nach Süden an die Nopitschstraße anbindend, angeschlossen werden.
Aktuell mündet die Holzwiesenstraße im Süden in die Nopitschstraße. Diese Verbindung soll
für den KFZ Verkehr abgehängt werden, so wie bereits jetzt im Bebauungsplan Nr. 3748
festgesetzt, wobei eine Rad -/Fußwegeverbindung bestehen bleibt. Am östlichen Ende soll
386
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 15 / 18
die Holzwiesenstraße eine Wendeanlage erhalten. Die Grundstückszufahrt zur gewerblichen
Nutzung (Holzwiesenstraße 28), welche derzeit von der Holzwiesenstraße in diesem Bereich
erfolgt, soll aber auch zukünftig bestehen bleiben. Insbesondere soll auch weiterhin die Se-
niorenwohnanlage von Süden über eine kleine Zufahrt von der Nopitschstraße erreichbar
sein. Ebenso wird es erforderlich sein, die bestehende Lichtsignalanlage an der Einmündung
Nopitschstraße zu erhalten.
Im weiteren Verfahren werden die verkehrlichen Aspekte weiter konkretisiert.
I.4.4. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.4.1. Grünordnerisches Konzept
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Quartiers. Die öffentlichen, halb-
öffentlichen und privaten Grünflächen sollen die neuen Bewohner mit ausreichenden Erho-
lungs- und Spielflächen versorgen.
Die zentrale dreieckige Grünfläche mit dem großzügig ausgestalteten Übergang zum Bereich
der Kreuzkirche bilden zusammen das Kernstück der öffentlich nutzbaren Grünflächen und
gewährleisten den Erhalt der bestehenden Eiche an der Lochner Straße. Die vorliegende
Planung sieht zudem zusätzliche Grünflächen (Grünstreifen und Spielplatz) am östlichen und
südlichen Rand des Änderungsbereiches vor. Dabei trägt die Ertüchtigung durch Lärm-
schutzmaßnahmen der bestehenden und bisher kaum nutzbaren öffentlichen Grünfläche (ca.
1.800 m2) an der Nopitschstraße zur Durchgrünung und Aufwertung des neuen Quartiers und
der Umgebung bei. Es soll ein Spielplatz angelegt werden. Der hier vorhandene Baumbe-
stand soll weitestgehend erhalten bleiben. Weiterhin werden durch die Planung ca. 2.600 m2
neue öffentliche (Netto-) Grünflächen inkl. eines Spielplatzes sowie ca. 4.000 m² Dachbegrü-
nung geschaffen, d.h. ohne Anrechnung der geplanten Geh - und Radwege sowie Feuer-
wehrzufahrten.
Die öffentlichen Grünflächen gewährleisten die Durchgängigkeit und Erschließung des Quar-
tiers für Fußgänger und Radfahrer und stellen eine Verbindung in Nord -Süd Richtung von
der Hinteren Marktstraße bis zur Nopitschstraße dar. Innerhalb dieser Grünflächen ist die
Anlage von Rasenflächen sowie zahlreiche Baum - und Strauchpflanzungen vorgesehen.
Weiterhin sollen hier mehrere größere Bäume erhalten bleiben.
Auf den geplanten Tiefgaragen in den Innenhöfen der Gebäude ist die Anlage privater Grün-
flächen mit Spielbereichen für Kleinkinder, Aufenthaltsbereichen, Rasenflächen und Gehölz-
pflanzungen geplant.
Im nordwestlichen Randbereich des Änderungsbereiches soll ein neues städtisches Kinder-
und Jugendhaus entstehen. Die zugehörigen Freiflächen sollen größtenteils unversiegelt mit
entsprechender Bepflanzung (Gehölze und Rasen) gestaltet werden. Der Gehölzbestand auf
dem Grundstück des bestehenden Jugendhauses muss größtenteils gerodet werden und
wird entsprechend § 34 BauGB im weiteren Verfahren gemäß der Baumschutzverordnung
der Stadt Nürnberg bilanziert und auf dem neu entstehenden Jugendhausgrundstück ersetzt.
Die Dächer der Hauptgebäude sollen bereichsweise begrünt werden. Die Dachbegrünung
soll mit einem Mindestaufbau von 15 cm ausgeführt werden (darüber hinaus sind verschie-
dene Abstufungen von Wiesenvegetation über Stauden bis hin zu Pflanztrögen und Gehölz-
pflanzungen möglich).
In den Freibereichen über den geplanten Tiefgaragen soll eine Substratüberdeckung von
mind. 80 cm unter Pflanzflächen sowie von mind. 1,20 m unter Baumpflanzungen hergestellt
werden. Unter befestigten Flächen ist eine Verringerung der Aufbauhöhe möglich.
Grünordnerische Festsetzungen zur Lage, Größe und Zweckbestimmung von Grünflächen,
zu quantitativen und qualitativen Vorgaben für Baumpflanzungen und zu Dachbegrünungen
sowie eine Pflanzenliste für die Artauswahl werden im weiteren Verfahren ergänzt.
387
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 16 / 18
I.4.4.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung
Im Umweltbericht ab Seite 28 sind verschiedenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verrin-
gerung nachteiliger Umweltauswirkungen beschrieben, hierauf wird verwiesen. Im Rahmen-
plan bereits berücksichtigt sind dabei insbesondere Maßnahmen des flächensparenden Bau-
ens (verdichtete Wohnformen) sowie Eingrünung des neuen Quartiers bzw. Schaffung von
Grün- und Erholungsräumen.
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Um-
weltauswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft.
I.4.5. GENDER UND DIVERSITY
Zentrale Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn- und Freiraumqualität sowie
ein bedürfnisgerechtes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Eine gute frei -
räumliche Verknüpfung zur Umgebung und verkehrliche Anbindung an die umgebenden
Ortsteile sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungs-
orientierten Planung.
Im Plangebiet ist eine urbanes Wohnquartier vordringlich mit Wohnen sowie öffentlicher und
sozialer Infrastruktur vorgesehen. Weiterhin wird ein zentraler öffentlicher Grünraum zur At-
traktivierung des Gebietes vorgesehen. In der Gesamtbetrachtung wird ein belebtes und si-
cheres Quartier geplant, welches ebenfalls unterschiedliche Wohnformen und Wohnungsty-
pologien ermöglicht. Die Wohnnutzungen werden als geförderter und frei finanzierbarer Woh-
nungsbau geplant, um hierdurch die Belange aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen
zu berücksichtigen.
Die öffentlichen und halböffentlichen Räume sind überschaubar angelegt und werden an die
bestehenden Wegeverbindungen und die anliegenden Bestandsgebiete sowie Nutzungen
angebunden.
Durch die nahe Lage der U -Bahn-Haltestellen ist eine gute Anbindung an die öffentlichen
Verkehrsmittel geboten
In der Planung wird die Entwicklung eines städtebaulich integrierten und gut erschlossenen
Gebietes angestrebt. Dabei soll das Gebiet verkehrlich von außen erschlossen und somit im
Innenbereich autofrei bleiben. Auf diese Weise gewinnen auch die neu geschaffenen Frei-
räume wesentlich an Attraktivität und laden alle Be völkerungsgruppen durch verschiedene
Angebote und Zonen zum Verweilen, Kommunizieren und Spielen ein.
Durch die Abwicklung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ist eine barrierefreie Zugäng-
lichkeit der Wohnnutzungen gegeben, was insbesondere älteren Bevölkerungsgruppen und
Bewohnern mit Gehbehinderung sowie Familien zugutekommt.
388
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 17 / 18
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Für die Änderung des B-Plans Nr. 3748 soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren
eingeleitet werden. Ziel der Änderung ist die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen
Brachfläche in Form eines urbanen Wohnquartiers. Der vorliegende Umweltbericht stellt die
ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar.
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)1
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Fortführen der Sanierung
Endbericht Sanierungsunter-
suchungskonzept
Wasser noch nicht möglich
Endbericht Sanierungsunter-
suchungskonzept
Grundwassermonitoring, ggf.
Sanierung,
Entwässerungsplanung
Pflanzen erheblich Konkretisierung der Eingriffe in Baumbestand
Tiere noch nicht möglich Finale Abstimmung der saP mit der Fachbehörde
Biologische Vielfalt erheblich
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
Erholung erheblich
Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
Störfallvorsorge nicht erheblich
Luft nicht erheblich
Klima noch nicht möglich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Abb.: Tabelle: Zusammenfassende Bewertung (Quelle: Umweltbericht, Büro Klebe, Nürnberg)
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
abschließend möglich. Erhebliche nachteilige Auswirkungen können derzeit nicht ausge-
schlossen werden. Hierzu müssen die ausstehenden Gutachten und Prüfungen abgewartet
und bewertet werden.
Abschließende Aussagen zu folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
o Lärmimmissionen (Aktualisierung Schallschutzgutachten)
o planinduziertes Verkehrsaufkommen
o konkrete Entwässerungsplanung
o Mobilitätskonzept
o Abschlussbericht Altlastensanierung
o Grundwassermonitoring
o Artenschutz
Zu diesen Themen werden die im weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T. aus
Fachgutachten ergänzt.
1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
389
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Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 18 / 18
I.6. KOSTEN
Die im Rahmen der Planung entstehen den ursächlichen Planungskosten, Planungslasten
sowie sozialen Folgekosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags gemäß
§ 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Investor geregelt. Eine entsprechende Grundzustim-
mungserklärung der Investoren liegt vor. Bei der Stadt Nürnberg ver bleibende Kosten wer-
den im weiteren Verfahren ermittelt.
Nürnberg, den 30.10.2019
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
390
Luftbildausschnitt im Geltungsbereich der Änderung B-Plans Nr. 3748
Änderung des B-Plans Nr. 3748
1. Entwurf Umweltbericht
Stand: 18.10.2019
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
Ö 5Ö 5
391
2
Inhalt
1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen ................................ ..................... 4
1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 5
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 6
2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 6
2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7
2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............. 10
2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .. 11
2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .... 11
2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ .......... 13
2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 14
2.5 Landschaftsbild ................................ ................................ ................................ 14
2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 15
2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 15
2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 16
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 17
2.7 Luft ................................ ................................ ................................ ................... 18
2.8 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 19
2.9 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 21
2.10 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ....................... 22
2.11 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 22
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 22
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 23
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ................................ ......... 26
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ................................ ......................... 27
5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 27
6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 27
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 27
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 29
9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 30
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlage(n): Bestandsplan, Baumliste
392
3
1. Einle itung
Das Planungsgebiet liegt im O rtsteil Schweinau. Im Süden grenzt die Nopitschstraße , im
Westen die Holzwiesenstraße, im Norden die Hintere Marktstraße und im Osten die Loch-
nerstraße an das Planungsgebiet an. Eigentümer des ehemaligen Betriebsgeländes der
Firma Akzo Nobel sind die KIB-Gruppe und das Evangelische Siedlungswerk (ESW). Hinzu
kommen sieben benachbarte Grundstücke, die sich im Eigentum des Evangelischen Sied-
lungswerks (ESW), der KIB-Gruppe bzw. der Stadt Nürnberg (Jugendtreff) befinden.
Seit Anfang 2019 wird das Baufeld geräu mt. Die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen
Akzo Nobel-Areal und ein angrenzendes Doppelhaus wurden bereits abgerissen; außer-
dem wurden bereits umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Rah-
men der Baufeldräumung ist der Rückbau aller Gebäude im Änderungsbereich vorgese-
hen. Im Zuge der Abrissarbeiten, also vor der im Rahmen des B -Plan-Änderungsverfah-
rens durchgeführten Bestandsaufnahme wurden insgesamt 10 Bäume gefällt.
Gemäß den Ergebnissen eines städtebaulichen Wettbewerbs ist der Neubau eines Quar-
tiers mit einer Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil , Nicht-Wohnnutzungen/
Dienstleistungen/ Gewerbe, variabel gestaltbare Flächen im Erdgeschoss und Gemeinbe-
darf (mit sozialer und/ oder kultureller Infrastruktur) geplant.
Das städtebauliche Konzept des Wettbewerbsgewinners beinhaltet drei große, von vier bis
siebengeschossige, um Innenhöfe gruppierte Baublöcke, zwei davon geschlossen und ei-
ner halbgeschlossen. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die jeweils von außen erschlos-
sen sind. Der öffentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum der Anlage und er-
streckt sich nach Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkirche über, am
Südrand soll die bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch aufgewertet
werden. Das Kinder - und Jugendhaus und die K indertagesstätte sind in einem vierge-
schossigen Baukörper südlich der Hinteren Marktstraße angeordnet und von dort aus er-
schlossen. Weiterhin ist unter jedem Block der Bau einer Tiefgarage mit jeweils einer Zu-
fahrt vorgesehen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3748 wurde 1970 rechtsverbindlich. Er umfasst ei-
nen größeren Bereich als die vorliegende B -Plan-Änderung. Wenn im vorliegenden Um-
weltbericht von „Geltungsbereich“ gesprochen wird, ist damit grundsätzlich der unten dar-
gestellte Geltungsbereich der Änderung B-Plans Nr. 3748 gemeint.
Der rechtskräftige B-Plan setzt derzeit für das Planungsgebiet ein Gewerbe- bzw. im Ostteil
ein Mischgebiet, für die übrigen Grundstücke teils ein Mischgebiet mit drei Geschossen,
teils ein Wohngebiet mit zwei Geschossen fest. Für die geplante Entwicklung des Areals
ist eine Bebauungsplan - Änderung erforderlich.
Im Rahmen d ieses Änderungsverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein
Umweltbericht zu erstellen1.
1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F.
393
4
Rahmenplan zur aktuellen Änderung des BBP Nr. 3748 (schwarze Balkenlinie = Untersuchungsbe-
reich / Geltungsbereich der B-Plan-Änderung)
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichts wurde im Auftrag des Vorhabenträgers
vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt; im Verlauf des Verfahrens wird er
vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Grundlage dieses Berichts ist
der aktuelle Planungsstand des oben abgebildeten Rahmenplans für die Änderung des B-
Plans, in welches das abgestimmte städtebau liche Konzept des Büros Maier.Neuber-
ger.Architekten (München) und das Freiflächenkonzept des Landschaftsarchitekturbüros
Stautner + Schäf (München) eingearbeitet wurden.
Der Änderungsbereich des oben dargestellten Rahmenplans ist ca. 2,56 ha groß.
1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen
Grundlage des Bebauungsplans bildet der Rahmenplan als Fortführung des Siegerent-
wurfs des städtebaulichen Wettbewerbs (Büro Maier.Neuberger.Architekten). Hauptziel
des Planungskonzeptes ist die Entwicklung eines attraktiven städtischen Wohnquartiers
in urbaner Dichte mit einer Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil, Nicht-Wohn-
nutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe (Ausführung der Erdgeschosse mit erhöhter
Raumhöhe, sodass eine variable Nutzungsstruktur, sowohl für Wohn- als auch Nicht-
wohnnutzung ermöglicht ist), Gemeinbedarf (mit sozialer und/oder kultureller Infrastruk-
tur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich in der
Begründung zum B-Plan.
394
5
1.2 Plangrundlagen
• Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich:
B-Plan Nr. 3748 (rechtswirksam)
• Der Untersuchungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt. Die südlich an den Gel-
tungsbereich angrenzende Nopitschstraße ist als überörtliche und örtliche Hauptver-
kehrsstraße dargestellt. Die östlich an Geltungsbereich angrenzende Wohnbebauung
stellt der FNP als Wohnbaufläche dar.
• Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) stellt den Geltungs-
bereich in der Begründungskarte 1 (Ökologisch-funktionelle Raumgliederung) als städ-
tisch-industriell genutzt dar. Die Zielkarte 2 (Siedlung und Versorgung) stellt den Be-
stand im Geltungsbereich als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbauflä-
che dar. Ziele werden nicht vorgegeben.
• Im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes (Stadt Nürnberg, 2014 )
wurden Entwicklungs- und Maßnahmenvorschläge (z.B. Grüner Weg zum Faberwald,
Zwischennutzung Nopitschtraße) für angrenzende Bereiche gemacht. Der Geltungsbe-
reich liegt innerhalb der Umgrenzung des Freiraumkonzeptes auf Stadtteilebene (Ab-
schnitt Südstadt); dieses wurde bisher aber noch nicht erstellt. Ansonsten werden keine
genaueren Aussagen getroffen.
• In der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen –
Herzogenaurach – Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg aus
dem Jahr 2017 ist in der Nähe des Geltungsbereiches eine Detailmaßnahme vorgese-
hen. Demnach sollte der Weg zwischen Lochners traße und Hinterer Marktstraße ca.
170 m östlich des Geltungsbereiches im Standard einer Radhauptverbindung ausge-
baut werden.
• Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, ges chützte Land-
schaftsbestandteile, Geschützte Biotope gemäß § 30 B NatSchG i.V.m. Art. 23 Bay-
NatSchG sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Über-
schwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Untersuchungsbereich
nicht vorhanden.
• Insgesamt sind im Geltungsbereich 4 Bäume in der Stadtbiotopkartierung erfasst (Bio-
top N-1358-04, N-1358-05, N-1358-6, N-1358-07), aufgrund von u.a. Standsicherheits-
gefährdung wurde die Sommerlinde (N -1358-6) bereits gefällt. Flächenhafte amtlich
kartierte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden.
• Im ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) sind die Flurstücke
Nr. 75 und Nr. 77 (Gem. Schweinau) als lokal bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Sie
befinden sich innerhalb des Änderungsbereiches. Im Umfeld des Änderungsbereiches
sind die Flurstücke Nr. 142/2, 142/63 und 142/66, östlich der Lochnerstraße, als regio-
nal bedeutsamer Lebensraum eingestuft.
• Natura 2000-Gebiete (FFH und/oder SPA)2 sind im Untersuchungsbereich und dessen
Wirkraum nicht vorhanden.
2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Gebiete der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur-
schutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Specially Protected Areas)
395
6
Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen, Umweltatlas Bayern, 2019
2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umweltzus tands
(Basiss ze nario ) s owie Bewertung der Umwe lt -
a uswirk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 3748 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und
§ 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen berücksich-
tigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der er-
heblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
2.1 Fläche 3
Ausgangssituation
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha. Im Bereich der geplanten Bau-
fläche standen hauptsächlich gewerbliche Bauten, die bereits abgerissen wurden. Vor dem
Rückbau war dieser Teil des Geltungsbereichs fast vollständig versiegelt.
Auswirkungen / Prognose
Aktuell sind das ehemalige Firmengelände sowie die Grundstücke der beiden bereits ab-
gerissenen Doppelhaushälften als aktive Baustelle mit wasserdurchlässiger Oberfläche
(Schotter, sandiges Substrat) anzusprechen. Außerdem werden der Bereich des vorhan-
denen Jugendtreffs an der Hinteren Marktstraße und drei westlich daran angrenzende
Grundstücke neu bebaut; die dortigen Bestandsgebäude werden abgerissen.
3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff.
396
7
Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vor-
gabe nach §1 Abs.5 BauGB zu, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maß-
nahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden
keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche erwartet.
2.2 Boden
Ausgangssituation
Das ehemalige Firmenareal von Akzo -Nobel war vor Beginn der Abrissarbeiten fast voll-
ständig versiegelt, die Bodenfunktionen waren kaum intakt. Der Bereich des Gewerbebe-
triebes Akzo Nobel sowie das Doppelhaus an der Elisenstraße sind bereits abgerissen und
präsentieren sich als beräumte aktive Baustelle. Die übrigen Grundstücke im Geltungsbe-
reich sind noch bebaut (kaum Gebäude auf dem Gelände des Jugendtr effs, zulässig dort
jedoch GRZ 0,3; auf den übrigen Grundstücken hoher Versiegelungsgrad).
Geologische Verhältnisse:
Gemäß der Geologischen Karte von Bayern liegt im Bereich des Plangebietes Blasensand-
stein als Schicht des Mittleren Keupers vor. Bei den Sondierungen, die im Rahmen des
Konzeptes zur Sanierungsuntersuchung des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Akzo
Nobel durch das Büro SakostaCAU durchgeführt wurden, wurden anthropogene Auffüllun-
gen bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m, quartäre Mittel- bis Grobsande bis zu einer Tiefe von
ca. 3 m und darunter Blasensandsteine mit eingeschalteten bunten Lettenlagen oder ver-
festigten Tonsteinen aufgeschlossen.
Altlastensituation:
Auf dem Produktionsstandort der Firma Akzo Nobel Hilden GmbH, Werk Nürnberg wurden
seit ca. 1924, zunächst von Vorgängergesellschaften, Farben u nd Lacke hergestellt. Bei
Untersuchungen in den Jahren 1991 bis 1994 wurden Schadstoffbelastungen mit BTEX
und untergeordnet mit LHKW in der Bodenluft und im Grundwasser festgestellt. Von 1995
bis 2002 erfolgten eine hydraulische Sanierung und eine gleichz eitige Bodenluftabsau-
gung.
Von der Stadt Nürnberg wurde 2005 entschieden , dass die Sanierungsmaßnahmen auf-
grund ihrer wirtschaftlichen Unverhältnismäßigkeit (technischer/monetärer Aufwand vs. er-
zielter Schadstoffaustrag) eingestellt und das parallel zur Sanierung durchgeführte Grund-
wasser-Monitoring beendet werden kann.
Im Rahmen des geplanten Verkaufs des Firmengeländes wurde 2017 ein detailliertes Sa-
nierungsuntersuchungs-Konzept (Boden, Bodenluft, Grundwasser) von SakostaCAU er-
stellt.
397
8
Abb.: Lageplan Rammkernsondierungen,Kontaminationsbereiche,Grundwassermessstellen, Versi-
ckerungsfläche aus Konzept zur Sanierungsuntersuchung Ehemaliges Betriebsgelä nde der Akzo
Nobel GmbH (SakostaCAU, 06.06.2017)
398
9
Im Jahr 2018 wurde mit den Abrissarbeiten und der Bodensanierung gem. des Sanierungs-
untersuchungskonzepts begonnen. Die Verunreinigungen in den Belastungsschwerpunk-
ten (hot spots) wurden im Rahmen der Sanier ungsarbeiten 2018 und 2019 entfernt. Die
bei den vorhergehenden Untersuchungen festgestellte Grundwasserbe lastung mit BTXE
konnte nicht mehr festgestellt werden. Hier wird sich in dem vorgegebenen Grundwasser-
monitoring zeigen, ob noch Maßnahmen erforderlic h sind. Belastungen durch PFC ( per-
und polyfluorierte Chemikalien) sollten im Rahmen der Abfal ldeklaration untersucht wer-
den. Derzeit wird ein Abschlussbericht der Sanierungsmaßnahmen erstellt, dessen Ergeb-
nisse im weiteren Verfahren in der Planung berücksichtigt werden.
Für die Grundstücke in der Hinteren Marktstr. 77-79 (Flurnummer 79/2 und 81/3) wurde im
Jahr 2015 vom Institut für Grundwasser und Bodenschutz GbR eine Orientierende Boden-
untersuchung durchgeführt. Aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung wird das Ge-
lände in der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg geführt und als Altlastenverdachtsflä-
che eingestuft. In den im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchung durchgeführten
Bodenluftproben lagen die gemessenen Werte für BTEX und LHKW jedoch unter dem je-
weilig vorgegebenen Hilfswert. Es besteht also grundsätzlich keine Gefahr einer erhebli-
chen Verunreinigung. In zwei untersuchten Bodenproben auf den o.g. Grundstücken wur-
den erhöhte Kupferkonzentrationen oberflächennah gemessen. Laut dem Gutachten ist die
Verunreinigung durch erhöhte Kupferwerte jedoch vertikal abgegrenzt (bis ca. 0,7 m unter
GOK). In zwei Bohrungen auf den o.g. Grundstücken wurden erhöhte MKW - und PAK-
Gehalte nachgewiesen. Die Schäden sind jedoch auch hier vertikal abgegrenzt (0,1 m bis
0,7 m Tiefe und bis in 2,0 m Tiefe).
Ein Großteil der Bodenverunreinigungen wurde bereits durch Aushub saniert. Für die oben
beschriebenen PAK, BTXE und PFC -Restbelastungen ist auf Gru ndlage des Abschluss-
berichts und in Abhängigkeit von den Ergebnissen des baubegleitenden Grundwassermo-
nitorings durch die Fachbehörden festzulegen, ob weitere bodens chutzrechtliche oder
wasserwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind. Im Rahmen der aktuell noch andau-
ernden Sanierungsmaßnahmen sollen die Restbelastungen der Böden noch vollständig
entfernt werden.
Auswirkungen / Prognose
Auf dem ehemaligen Firmengelände des Farbenherstellers führen die Festsetzungen des
B-Plans zu einer starken Reduzierung des Versiegelungsrades im Vergleich zur bis zur
Baufeldräumung vorherrschenden Bebauung und damit zu einer Entsiegelung. Auf den
Grundstücken an der Hinteren Marktstr. Hausnummern 67a bis 79 entsteht hingegen ein
höherer Versiegelungsgrad im Vergleich zum bestehenden Baurecht (GRZ 0,3, d.h. inkl.
aller Nebenanlagen 45% Flächenversiegelung zulässig). Allerdings wurde die zulässige
GRZ auf einigen Grundstücken bereits stark überschritten.
Insgesamt gesehen besteht auf Basis der aktuell vorliegende n Erkenntnisse die Möglich-
keit einer städtebaulichen Entwicklung hin zu einer höherwertigen Nutzung unter Berück-
sichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1, Abs. 5, Nr. 1 BauGB.
Durch die Realisierung der Planungen erfolgt eine höherwertige Nutzung des Geländes,
das Entstehen einer Industriebrache wird vermieden. Dabei handelt es sich um eine Flä -
chenrecyclingmaßnahme, die grundsätzlich für das Schutzgut Boden günstig zu bewerten
ist, da bereits bebaute und erschlossene Flächen einer Wiedern utzung zugeführt werden
und belastete Böden saniert werden. Damit wird der Bedarf an bislang unbebauter Fläche
reduziert und dem Bodenschutzgebot nach § 1a BauGB (sparsamer und schonender Um-
gang mit Grund und Boden) in größerem Umfang entsprochen.
Eine Aussage zur Kennzeichnungserfordernis bezüglich Altlasten nach § 9 Abs 5 Nr 3
BauGB ist derzeit noch nicht möglich, da der Endbericht der Sanierung noch nicht vorliegt.
399
10
Grundsätzlich ist aber gemäß den bereits vorliegenden, oben beschriebenen Erkenntnis-
sen davon auszugehen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
zu erwarten sind.
2.3 Wasser
Ausgangssituation
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich und dessen näherer Umgebung nicht vor-
handen. Vor den Abrissarbeiten war d er Geltungsbereich stark versiegelt (s.o.) , so dass
die Grundwasserneubildung im Gebiet fast vollständig unterbrochen war.
Das Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand in Tiefen (Flurabstand) von ca. 2,5 m
anzutreffen. Die Fließrichtung mit einem mittleren Grundwassergefälle von ca. 0,4 % ist
nach Osten bzw. Nordosten hin gerichtet.
Aufgrund der bekannten Altlastenvorkommen wurde bereits zwischen 1995 und 2002 eine
hydraulische Sanierung durchgeführt. Mit der G rundwassersanierung wurden BTXE und
PAK ausgetragen. Bei einem Monitoring von 2003 wurde eine Rücklösung an BTXE nach-
gewiesen. 2005 wurde von den Behörden der Einstellung des Monitorings zugestimmt, da
eine Wiederaufnahme der Grundwassersanierung aufgrund einer geringen Ergiebigkeit als
unverhältnismäßig eingestuft wurde. Im Rahmen des Sanierungsuntersuchungs -Konzep-
tes wurde das Grundwasser im Bereich von insgesamt 12 Grundwasserpegeln untersucht.
Eine der vorhandenen Grundwassermessstellen zeigte teilweise erhöhte BTXE –Konzent-
rationen. Laut der Sanierungsuntersuchung könnten in diesem Bereich weitere Grundwas-
sersanierungsmaßnahmen notwendig werden. Aufgrund des vor der Baufeldräumung be-
stehenden hohen Versiegel ungsgrades und der o.g. Vorbelastungen hat das Plangebiet
hinsichtlich des Schutzgutes Wasser eine geringe Bedeutung.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes sind temporäre und/ oder dauerhafte
Eingriffe in den Grundwasserkörper zu erwarten. Die geplanten Tiefgaragen müssen daher
als wasserdichte Wannen ausgeprägt werden.
Trotz der bereits durchgeführten Grundwassersanierung besteht weiterhin eine Grundwas-
serbelastung durch BTXE (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole), daher wird das Grundwas-
sermonitoring weitergeführt. Einige bestehende Grundwassermessstellen können rückge-
baut werden, andere müssen mindestens bis Abschluss der Baumaßnahmen erhalten blei-
ben. Je nach Ergebnis des Monitorings könnte eine Grundwassersanierung besonders im
Bereich einer Messstelle notwendig werden.
Vor der Baufeldräumung auf dem ehem. Firmengelände von Akzo Nobel waren die Böden
dort stark versiegelt und dienten weder dem Wasserrückhalt noch der Grundwasserneubil-
dung. Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad auf dem
ehemaligen Firmengelände im Vergleich zum vorherigen Bestand, der deutlich stärker ver-
siegelt war als durch die GRZ -Vorgaben des rechtskräftigen B -Plans zulässig, trotz der
geplanten Errichtung von Tiefgaragen unter den Innenhöfen insgesamt verringert. Ober-
flächlich wird der Anteil bewachsener Flächen im Vergleich zur Bestandsituation deutlich
erhöht. Auf den derzeit als Jugendtreff genutzten Grundstücken erhöht sich der Versiege-
lungsgrad, was zu einer Reduktion der Grundwasserneubildung führt. Auf den westlich da-
von gelegenen, aktuell bebauten Grundstücken erhöht sich der baurechtlich zulässige Ver-
siegelungsgrad, die tatsächlich bereits versiegelte Fläche ist dort aber größer, so dass de
facto auch hier der Versiegelungsgrad in etwa gleich bleibt.
Durch die geplante Versickerung eines Großteils der Oberflächenwässer in den privaten
Grünflächen wird die vor der Baufeldräumung vorherrschende Bestandsituation jedoch ver-
bessert.
400
11
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die geplante Entwicklung ei nes Stadtquartiers mit Plätzen, öffentlichen Grünflächen, be-
grünten Innenhöfen und privaten Gärten erhöht den Anteil unversiegelter, bepflanzter
Oberflächen ist förderlich für die Grundwasserneubildung. Die Versickerungsfähigkeit im
Gebiet wird jedoch noch genauer geprüft (Kf -Werte werden ermittelt). Grundsätzlich soll
die Regenwasserentsorgung gemäß einem ersten groben Konzept in drei Stufen erfolgen:
1. Pufferung auf den Dachflächen (Intensive Dachbegrünung mit mindestens 15 cm
Substrat und einem Wasseranstau in Höhe von ca. 5 cm)
2. Ableitung des Regenwassers von den Dächern zu ca. 1/3 in die Innenhöfe und zu
ca. 2/3 nach außen, jeweils in Pflanzflächen, die als flache Sickermulden ausgebil-
det sind. Das Oberflächenwasser in diesen Mulden versickert direkt in den Unter-
grund. In den Innenhöfen versickert das Oberflächenwasser auf die TG - Decke;
Das etwaig verbleibende Restwasser entwässert entweder in Aussparungen der
Tiefgarage im Zentrum der Innenhöfe oder wird in Sickermulden (in privaten und
öffentlichen Grünflächen) außerhalb der Gebäude geleitet oder
3. das überschüssige Wasser muss zeitverzögert in den Mischkanal abgeleitet wer-
den (Erfordernis ist noch zu prüfen)
Zudem ist angedacht, dass für Starkregenereignisse die öffentlichen Grünflächen als Über-
lauf herangezogen werden.
Dieses Konzept wird im weiteren Verfahren konkretisiert und in der Begründung beschrie-
ben.
Eine abschließende Bewertung der Planungsauswirkungen im Zusammenhang mit der
Vorbelastung ist derzeit nicht möglich, da der Endbericht des Sanierungsuntersuchungs-
konzepts und eine gutachterlichen Aussage über die Versickerungsfähigkeit der Böden
noch nicht vorliegen.
2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Im Zuge der Abrissarbeiten, also vor der im Rahmen des B-Plan-Änderungsverfahrens am
24.06.2019 durchgeführten Bestandsaufnahme wurden insgesamt 10 Bäume gefällt. Da-
runter befand sich ein Baum mit artenschutzrechtlicher Relevanz, dessen Fällung von ei-
nem Biologen begleitet und durch CEF-Maßnahmen kompensiert wurde (vgl. artenschutz-
rechtliche Relevanzprüfung, Grosser-Seeger & Partner, 16.02.2018). Es handelte sich da-
bei um eine große Linde an der Lochnerstraße 12 mit einem Stammumfang von 260 cm,
für deren Fällung am 22.02.2018 du rch die Regierung von Mittelfranken eine Ausnahme-
genehmigung gemäß § 45 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG erteilt wurde . Im Rahmen der
CEF-Maßnahmen wurden zwei Kästen (eine Fledermaushöhle und eine Vogel-Nisthöhle)
an den an der Elisenstraße gelegenen Bäumen Nr . 25 und 26 aufgehängt. Alle anderen
gefällten Bäume hatten gemäß den vorliegenden Gutachten keine artenschutzrechtliche
Bedeutung (artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zur Baufeldfreimachung Akzo-Nobel
und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Gebäudeabriss Elisenstraße 27/29, Gros-
ser-Seeger & Partner, 30.04.2019).
Für die bereits erfolgten Baumrodungen liegen Genehmigungen der Stadt Nürnberg vor,
in denen die Ersatzpflanzungen nach der städtischen Baumschutzverordnung quantifiziert
sind. Demnach wurde die Pflanzung von insgesamt 11 Bäumen zur Auflage gemacht ( 6
Bäume Wuchsklasse I, 5 Bäume Wuchsklasse II).
Wie im Baumbestandsplan ersichtlich, sind nur im Nordwesten und Süden des Geltungs-
bereichs noch Vegetationsbestände mit Laubbäumen zu finden (insgesamt 49 über die
städtische Baumschutzverordnung geschützte Bäume) . Es handelt sich dabei vor allem
401
12
um die Grundstücke des bestehenden Jugendtreffs (Fl.Nr. 76 und 77 , hier dichter Baum-
bestand mittleren Alters) und die öffentliche Grünfläche an der Nopitschstraße (hainartiger
Baumbestand). Hinsichtlich der Erhaltungswürdigkeit sind 3 Bäume im Geltungsbereich als
besonders erhaltenswert, 38 als erhaltenswert, 3 zwischen erhaltenswert und
bedingt erhaltenswert eingestuft. Das entspricht über 80% des Baumbestands. Insgesamt
5 Bäume sind schwer geschädigt.
Im Osten des Geltungsbereichs an der Hinteren Marktstraße steht eine Eiche, die erhalten
bleiben soll und in der Stadtbiotopkartierung als Biotop-Nr. N-1358-07 erfasst und folgen-
dermaßen beschrieben ist: „ Bäume in Schweinau (hier:) Stiel-Eiche (75 cm) auf kleiner
Grünfläche zwischen Haus und Straße, Wurzelraum zu 85 % versiegelt; Zustand mäßig“).
Die benachbarte Linde, die in der Biotopkartierung als Biotop -Nr. N-1358-06 (Baum mit
schlechtem Zustand) vermerkt ist, wurde mittlerweile gefällt. Weiterhin soll ein Spitz-Ahorn
(Biotop-Nr.: N-1358-05) im westlichen Randbereich des Planungsgebietes erhalten blei-
ben.
Die sonstigen Vegetationsflächen sind eine häufig gemähte Wiese im Bereich der Grünflä-
che an der Nopitschstraße sowie einige über den gesamten Geltungsbereich verteilte klei-
nere Bereiche mit meist dichter krautiger Ruderalvegetation (vgl. Bestandsplan). Es han-
delt sich dabei meist um Vegetation nährstoffreicher Standorte sowie (auf den Böschungen
am Rand des Baufeldes) Pioniervegetation auf Rohbodenstandorten.
Innerhalb des Planungsgebiets und in dessen Wirkungsbereich sind keine nach § 30
BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Vegetationsbestände vorhanden.
Insgesamt wird die Bedeutung des B-Plangebietes für das Schutzgut Vegetation aufgrund
der im Verhältnis zur Gebietsgröße nur kleinflächigen Bewuchsflächen als gering ein ge-
stuft. Der oben angesprochene Baumbestand ist jedoch von mittlerer bis großer Bedeutung
für das Schutzgut Pflanzen, die beiden biotopkartierten Einzelbäume haben eine große
Bedeutung.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Sämtliche bereits im Rahmen der Baufeldräumung durchgeführte Baumrodungen sind im
Baumbestandsplan/ Genehmigungsplanung des Büros Großer Seeger, Nü rnberg vom
01.12.2017 dokumentiert. Die bereits durchgeführten Rodungen und die entsprechenden
Kompensationsmaßnahmen sind oben beschrieben und nicht Gegenstand der vorliegen-
den B-Plan-Änderung.
Im Zuge der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplans geht
aufgrund der geplanten Bebauung ein Großteil des Baumbestands verloren, darunter auch
fast alle Bäume auf den Grundstücken des Jugendtreffs. Nach derzeitigem Planungsstand
sollen 9 der 11 Laubbäume (Stammumfang > 80 cm) innerhalb der öffentlichen Grünfläche
an der Nopitschstraße erhalten bleiben. Der biotopkartierte große Spitzahorn (Biotop-Nr.:
N-1358-04; Baum Nr. 39 im Baumbestandsplan , StU 280 cm ) im Nordwesten des Pla-
nungsgebietes muss gerodet werden. Die zwei übrigen biotopkartiert en Bestandsbäume
(s.o.) können erhalten bleiben.
Die nach derzeitigem Planungsstand ca. 33 zu fällenden Laubbäume und ca. 6 Nadel-
bäume, die aufgrund ihres Stammumfangs (> 80 cm) unter die Baumschutzverordnung der
Stadt Nürnberg fallen, müssen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Baumschutzverordnung durch
Neupflanzungen ersetzt werden. Für die Rodungen sind entsprechende Fällanträge im
Rahmen der Erschließungsplanung zu stellen. Eine Bilanz von Fällungen und Ersatzpflan-
zungen wird im weiteren Verfahren in der Begründung ergänzt.
Die 8 Bäume (Stammumfang > 80 cm) auf den unmittelbar an den Eingriffsbereich angren-
zenden Grundstücken (unter anderem am Parkplatz des Autohauses Feser) wurden auf-
grund ihrer Nähe zum Bauvorhaben im Baumbestandsplan mit Wurzelschutzbereichen
402
13
(Kronendurchmesser plus 1 ,5 m) aufgenommen. Ob oder w ie viele d ieser 8 Bäume im
Rahmen des Bauvorhabens gefällt werden müssen, ist bislang nicht bekannt.
Die biotopkartierte Eiche am Ostrand ( Nr. 23 im Baumbestandsplan), ein biotopkartierter
Spitz-Ahorn im Nordwesten (Nr. 38 im Baumbestandsplan) und ein die Kreuzung Lochner-
straße / Hintere Marktstraße prägender Spitz -Ahorn (Nr. 6 im Baumbestandsplan) sollen
nach derzeitigem Planungsstand erhalten bleiben. Insgesamt bleiben zwei der drei beson-
ders erhaltenswerten Bäume und 9 der 38 erhaltenswerten Bäume erhalten.
Vor der Fällung der Bäume Nr. 25 und 26 müssen die dort bereits installierten Ersatzhabi-
tate (vgl. Kap. 2.4.2) versetzt werden. In den geplanten Grünflächen sollen möglichst viele
Baumpflanzungen vorgesehen werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Gemäß der aktuellen Planung entstehen gestaltete, zum Teil mit Bäumen und Sträuchern
bepflanzte Freiräume unterschiedlicher Öffentlichk eitsgrade in den öffentlichen Grünflä-
chen, Innenhöfen und Randbereichen, die zwar z.T. über Tiefgaragen liegen, hinsichtlich
der Vegetation und der biologischen Vielfalt aber eine Aufwertung des Gebiets darstellen.
Die konkreten Festsetzungen für Neupflanzungen werden jedoch erst im weiteren Verfah-
ren erarbeitet.
Insgesamt ist von erheblichen Eingriffen bezüglich des Schutzguts Pflanzen auszuge-
hen, da ein großer Teil des Baumbestands gerodet werden muss und die Neupflanzungen
erst nach vielen Jahren eine ähnliche ökologische Funktion erfüllen können wie die beste-
henden Bäume.
2.4.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Im April 2019 wurden vom Büro Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg) zwei Einschätzun-
gen der artenschutzrechtlichen Relevanz der Gebäudeabrisse in der Elisenstr. 27/29 und
zur Baufeldfreimachung des Akzo-Nobel-Areals durchgeführt. In den Gutachten wird u.a.
zum Schutz von Vogel- und Fledermausarten gefordert, Baumfällungen und Rodungen von
Gehölzen nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchzuführen.
Diese Vorgabe wurde mit den vorbereitenden Rodungsarbeiten für den Gebäudeabriss im
Spätwinter 2018 nach den durchgeführten artenschutzfachlichen Begehungen bereits er-
füllt. Dabei wurden u.a. auch alle Fassadenbegrünungen entfernt, um so eine Brut von
Vögeln in diesen Bereichen ausschließen zu können. Für die Fällung der Linde an der
Lochnerstraße erfolgte am 15.03.2018 eine naturschutzfachliche Fällbegleitung, um ggf. in
den Baumhöhlen sitzende Fledermäuse aufzuspüren. Dabei wurden keine Fledermäuse
vorgefunden. Vorhandene Mulmhöhlen der Bestandsbäume wurden weiterhin auf das Vor-
handensein von totholzbewohnenden Käfern (insbesondere auch Larven) abgesucht, auch
hier wurden keine Funde gemacht.
Durch den unmittelbaren Beginn der Abrissarbeiten der Gebä ude nach den artenschutz-
rechtlichen Begehungen waren laut den Gutac hten bezüglich der Gebäudebrüter keine
weiteren Maßnahmen mehr erforderlich. Als Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) wurden insgesamt 2 Nistkästen für Höh-
lenbrüter und 2 Fledermaushöhlen an Bäumen innerha lb des Geltungsbereiches (s. Be-
standsplan) aufgehängt. Da zwei der Bäume (Baum-Nr. 25 und Nr. 26), an welch en Nist-
kästen angebracht wurden, voraussichtlich gerodet werden müssen, sind die angebrach-
ten Kästen vor der Rodung an geeignete andere Bäume in der Umgebung (z.B. Bäume Nr.
6 und Nr. 38 ) fachgerecht in einer Höhe von 3 bis 4 Metern außerhalb der Vogelbrutzeit
bzw. der Nutzungszeit von Fledermaus -Sommerquartieren umzuhängen. Diese Kästen
403
14
sind – ebenso wie alle neu aufzuhängenden Brutkästen - für eine Dauer von 20 Jahren zu
erhalten, regelmäßig auf Besiedlung zu kontrollieren und jährlich zu reinigen.
In Abstimmung mit dem Umweltamt Nürnberg wurde parallel zum laufenden B -Plan-Ver-
fahren eine neue saP beauftragt, um etwaige weitere Eingriffe zu untersuchen. Diese saP
wurde vom Büro Fehse (Nürnberg) im September 2019 durchgeführt und umfasst den ge-
samten Geltungsbereich inkl. der aktiven Baustelle . Das Gutachten liegt bereits vor, wird
aber derzeit noch von der Fachbehörde geprüft. Die Ergebnisse werden im weiteren Ver-
fahren ergänzt.
Auswirkungen / Prognose
Eine abschließende Bewertung der Eingriffsauswirkungen auf die Tierwelt ist erst nach der
Freigabe der saP möglich.
2.4.3 Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio-
diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien
Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in
Bezug auf das Landschaftsbild (s. Kap. 2.5), gegeben. Insgesamt sind die Auswirkungen
der Planung auf die biologische Vielfalt aufgrund der Baumrodungen als erheblich einzu-
stufen.
2.5 Landschaft sbild
Ausgangssituation
Der Planbereich liegt im innenstädtischen Siedlungsbereich; das Ortsbild der Umgebung
ist durch heterogene Wohnbebauung aus unterschiedlichen Epochen sowie durch die süd-
lich angrenzende Nopitschstraße als breite Hauptverkehrsache geprägt . Das Plangebiet
selbst ist relativ eben und liegt etwa zwischen 311 m. ü. NN und 313 m. ü. NN.
Im Geltungsbereich sind aufgrund der ehemaligen Nutzungen und der bereits großflächig
durchgeführten Baufeldräumung nur wenige, das Untersuchungsgebiet prägende Einzel-
bäume, Gehölzbestände und Vegetationsstrukturen vorhanden. Hierbei sind hauptsächlich
die Orts- und Straßenbild prägende Eiche (Biotop-Nr.: N-1358-07) an der Lochnerstraße,
der Baumbestand im Bereich des Jugendtreffs „Oase“ im Norden des Geltungsbereiches
und die Grünfläche mit Einzelbäumen an der Holzwiesenstraße im Süden des Geltungs-
bereiches zu nennen. Die Bedeutung des Plangebietes für das Orts- bzw. Landschaftsbild
ist insgesamt als gering einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Im Rahmen der Neuplanung entsteht ein städtisches Quartier mit gemischten Nutzungen
und öffentlich zugänglichen Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Zudem sollen kleine
private Gärten und größere halbprivate Grünbereiche in den Innenhöfen und entlang der
Außenkanten der Gebäudeblöcke entstehen. Weiterhin wirken sich die geplanten Baum -
und Strauchpflanzungen i m öffentlichen Raum des Baugebietes positiv auf das das
Schutzgut Landschaft aus.
Die Orts- und Straßenbild prägende sowie biotopkartierte Eiche (Biotop -Nr.: N-1358-07)
an der Lochnerstraße sowie ein ortsbildprägender Baum an der Kreuzung Lochnerstraße
/ Hintere Marktstraße sollen erhalten bleiben.
404
15
Aufgrund der Rodung des dichten Baumbestandes an der Hinteren Marktstraße (Jugend-
treff „Oase“) sind jedoch erhebliche Eingriffe in das Orts- bzw. Landschaftsbild zu erwar-
ten.
2.6 Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Aufgrund fehlender Grünflächen ist e ine Erholungsnutzung - bis auf den Bereich des Ju-
gendtreffs - im Planungsgebiet derzeit nicht möglich. Innerhalb des Geltungsbereiches soll
jedoch wieder eine solche Einrichtung an anderer Stelle entstehen.
Angrenzend verlaufen jedoch ein Radweg auf der Hinteren Marktstraße und ein Wander-
weg auf der Lochnerstraße (vom Fußweg an der Kreuzkirche kommend entlang der Loch-
nerstr. nach Süden). Der Radweg ist Teil des städtischen Netzes und verbindet Schweinau
mit der Südstadt. Bei dem Wanderweg handelt es sich um den Mittelfränkischen Jakobs-
weg (Pilgerweg nach Santiago de Compostela, Abschnitt Nürnberg-Rotheburg ob der Tau-
ber). Von beiden Wegen aus ist das geplante Baugebiet einsehbar.
In der Karte Freiraumstruktur Nürnberg des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes Nürn-
berg ist der Geltungsbereich als bebaute Fläche dargestellt. Di e Grünfläche an der
Nopitschstraße ist darin als Park- bzw. Grünanlage markiert. Östlich der Lochnerstr. im
Bereich um die Kirche ist eine weitere großflächige Grünanlage (ca. 14.000 m2) vorhanden,
in der auch ein größerer Spielplatz liegt. In der Karte Grünflächenversorgung des o.g. Frei-
raumkonzeptes ist der Geltungsbereich als Industrie- und Gewerbegebiet dargestellt. Die
umliegenden Wohngebiete sind als Siedlungsflächen eingestuft, welche unterversorgt mit
öffentlichen Grünflächen sind.
Im Planungsbereich 10 – Schweinau, zu dem der Geltungsbereich gehört, liegt das Grün-
flächendefizit gem. Gesamtstädtischem Freiraumkonzept bei 5,7 ha. Gemäß dem Jugend-
hilfeplan „Spielen in der Stadt“ weist der Planungsbereich 10 – Schweinau einen Spielflä-
chenfehlbedarf von 20.595 m² auf.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Der bestehende Jugendtreff wird im Rahmen der Baumaßnahme rückgebaut und erweitert
als Haus für Kinder in direkter Nachbarschaft neu errichtet (in das geplante Baugebiet in-
tegriert). Auch die Spielmobile „Ratz“ und „Mobbl“ erhalten hier einen neuen Standort.
Während der Bauzeit ist der Jugendtreff deshalb nicht nutzbar. Die angrenzende Wohnbe-
bauung wird während der Bauphase durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahr-
zeugen beeinträchtigt. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissions-
richtwerte und der zeitlichen Einschränkungen werden eing ehalten (AVV Baulärm), so
dass hier keine erhebliche Beeinträchtigung benachbarter Gebiete zu befürchten ist. Die
Auswirkungen der Bautätigkeit auf die Nutzbarkeit der angrenzenden Rad- und Wander-
wege sind angesichts der Vorbelastungen in der städtischen Umgebung vernachlässigbar.
Weitere Risiken für die menschliche Gesundheit sind durch die Bautätigkeit nicht zu erwar-
ten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die vorhandenen angrenzenden Erholungsräume sind nicht ausreichend, um den durch
das geplante Wohngebiet neu entstehenden Bedarf an Grün- und Spielflächen zu decken.
Im Rahmen der Planung sollen daher zusammenhängende Grünflächen innerhalb des Gel-
405
16
tungsbereiches entstehen, um ein belebtes städtisches Quartier zu schaffen. Diese Flä-
chen beinhalten einen Grünzug in Nord-Süd-Richtung, einen in West-Ost-Richtung als Ver-
bindung zur angrenzenden Parkanlage an der Lochnerstraße, eine zentrale öffentliche
Grünfläche, die als Treffpunkt für das Quartier fungieren soll und eine öffentliche Grünflä-
che im Süden (an der Nopitschstraße), die für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes
zur Erfüllung der Vorgaben des Baulandbeschlusses (3,4 m² pro Einwohner) herangezo-
gen werden soll. Falls erforderlich, soll im südlichen Randbereich dieser Grünfläche eine
Lärmschutzeinrichtung errichtet werden.
Die Grünfläche und der Spielplatz an der Kreuzkirche sind zukünftig aus dem Gebiet fuß-
läufig erreichbar, dabei muss allerdings die (wenig befahrene) Lochnerstraße gequert wer-
den.
Das geplante Quartier soll ab dem Ende der Elisenstraße und dem neu geplanten Wende-
hammer an d er Holzwiesenstraße – bis auf Liefer verkehr, Rettungswägen sowie Paket-
dienste und Umzugswagen) autofrei werden. Für Fußgänger und Radfahrer soll das Bau-
gebiet auf entsprechend gewidmeten Wegen außerhalb der Innenh öfe durchgängig sein,
wobei die Trassenführung der Radwegeverbindung im weiteren Verfahren noch näher de-
finiert wird; angedacht ist derzeit eine Anbindung des Radverkehrs an die Nopitsch- und
die Dorotheenstraße bzw. Lochnerstraße.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass durch die Umnutzung des Gebietes für Wohn-
zwecke ein großer zusätzlicher Bedarf an privaten und öffentlichen Erholungsflächen für
ca. 850 Einwohner generiert wird. Die Versorgungssituation im Planungsbereich 10 -
Schweinau wird sich daher trotz der Schaffung neuer Grün- und Freiflächen (ca. 2.600 m2),
der Aufwertung der Grünfläche an der Nopitschstraße (ca. 1.800 m²) und der Schaffung
von begrünter Dachfläche (ca. 4.000 m²) weiter verschlechtern, da laut Baulandbeschluss
ein Orientierungswert von 20 m² je Einwohner, also von 17.000 m² empfohlen wird. Die
Mindestgröße der Grünfläche n und der Umgang mit dem Defizit wurde bereits mit der
Stadtverwaltung abgestimmt; im Ergebnis soll eine monetäre Ablöse erfolgen, die zur Auf-
wertung oder Neuschaffung von Erholungsflächen in der Umgebung verwendet wird. Dies
ist im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu verhandeln.
Aufgrund des oben beschriebenen Defizits sind bzgl. dieses Schutzgutes erhebliche Aus-
wirkungen zu erwarten.
2.6.2 Lärm
Ausgangssituation
Im Zuge der Voruntersuchungen zum städtebaulichen Wettbewerb wurden Untersuchun-
gen zu den Einwirkungen des Verkehrslärms, des Gewerbelärms und des Freizeitlärms
auf die geplante Bebauung durchgeführt (Schalltechnische Untersuchungen zum Immissi-
onsschutz, Kurz & Fischer, 20.07.2018). Im Folgenden wird der aktuelle Kenntnisstand zu
relevanten Immissionen gem. dieses Gutachtens dargestellt.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen (hier: Baulärm)
Ein Großteil der Abbrucharbeiten ist bereits erfolg t. Durch die Bautätigkeit entstehen
Lärmemissionen von Baumaschinen und -fahrzeugen. Die gesetzlichen Vorgaben hinsicht-
lich der zulässigen Immissionsrichtwerte und der zeitlichen Einschränkungen werden ein-
gehalten (AVV Baulärm), daher wird auf die Erstellung einer Baulärmprognose verzichtet.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigung en benachbarter Gebiete zu be-
fürchten.
406
17
Betriebsbedingte Auswirkungen
Verkehrslärm
Im Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg ist die Nopitschstraße als Untersuchungsgebie t
und die Hintere Marktstraße als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Laut Fortschreibung
des Lärmaktionsplans von 2019 ist in der Nopitschstraße auf Höhe des Plangebietes be-
reits ein lärmreduzierter Fahrbahnbelag eingebaut.
Im untersuchten Plangebiet sollen statt der bestehenden Gewerbeanlagen in Zukunft vor
allem Wohnhäuser und Nutzungen, welche das Wohnen nicht stören , errichtet werden.
Hinsichtlich der Nutzungsart ist eine Eistufung als Urbanes Gebiet geplant. Die Ergebnisse
der Untersuchungen zeigen, dass bei der Beurteilung der berechneten Verkehrslärmpegel
in einigen Bereichen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Im Zuge der
weiteren Planung sind folgende Punkte zu klären:
• Die Verkehrszahlen der Holzwiesenstraße, der Lochnerstraße und der hinteren
Marktstraße sollten, sofern der Stadt Nürnberg hier keine aktuellen Daten vorliegen,
im Rahmen einer Verkehrszählung erfasst und eine Prognose für die zu erwartende
Verkehrsbelastung dieser Straßen nach Fertigstellung der Gebäude im Plangebiet
erstellt werden.
Im weiteren Verfahren soll ein detaillierteres Schallschutzgutachten unter Berücksichtigung
der konkreten städtebaulichen Planung und der o.a. Verkehrsdaten erstellt werden.
Gewerbelärm/ Anlagenlärm
Die Beurteilungspegel für den Ge werbelärm liegen nach dem aktuellen Stand der Unter-
suchungen in allen Bereichen unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für ein Urba-
nes Wohngebiet. Hierbei handelt es sich jedoch nur um vorläufige Abschät zungen, die
durch weitere Untersuchungen (z.B. der Rückkühler des Supermarktes Nopitschstraße 19)
unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Planung des Bebauungsplanes be-
stätigt werden muss.
Schalltechnische Einwirkungen und Auswirkungen durch das geplante Kinder - und Ju-
gendzentrum
Unter Berücksichtigung der im Gutachten getroffenen Ansätze werden die Immissionsricht-
werte für ein urbanes Gebiet durch den Betrieb des geplanten Kinder- und Jugendhauses
eingehalten. Es ist jedoch zu beachten, dass die hier getroffenen Ansätze auf einem Vor-
entwurf für das geplante Kinder- und Jugendhaus beruhen. Im Rahmen der weiteren Pla-
nung müssen auch hierzu genauere gutachterliche Aussagen auf der Grundlage eines Nut-
zungsszenarios erarbeitet werden.
Ergebnis:
Eine abschließende Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Kriteriums Lärm ist
derzeit nicht möglich, da noch kein aktualisiertes Schallschutzgutachten vorliegt.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG:
Der Änderungsbereich befi ndet sich nicht im Ein wirkbereich von Störfallbetrieben (Be-
triebsbereiche i.S. von §3 Abs 5a BImSchG). Durch die Planung sind Belange der baupla-
nungsrechtlichen Störfallvorsorge nicht betroffen.
407
18
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist i n Anlehnung an den Muster -Einführungserlass4 v.
28.09.2017 ist eine bau - oder betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich
schwerer Unfälle und Katastrophen nicht gegeben.
2.7 Luft
Ausgangssituation
Für das unmittelbare Plangebiet liegen keine Messdaten oder Modellrechnungen zur aktu-
ellen lufthygienischen Situation vor. Die für die Ausgangssituation getroffenen Aussagen
entstammen (soweit nicht anders gekennzeichnet ) der Stellungnahme zum Aspekt „Luft-
hygiene“ von SUN/ U:
Für die lufthygienische Situation im Plangebiet ist die Nähe zu mehreren Hau ptverkehrs-
straßen prägend: lm Süden tangiert die Nopitschstraße (26.000 KfZ/16h, Zählung 2018)
lokal das Plangebiet, im Westen liegt in ca. 120 m Entfernung die ebenfalls stark frequen-
tierte Schweinauer Hauptstraße. Für die Holzwiesenstraße wurde 2018 ein Verkehrsauf-
kommen von ca. 1.300 Kfz/16h ermittelt. Zur Schadstoffbelastung der Außenluft existieren
für das Plangebiet keine aktuellen Messdaten. Für den Bereich der Nopitschstraße liegen
jedoch Modellrechnungen zur Belastung mit verkehrsstämmigen Luftscha dstoffen und
Prognosen für das Jahr 2020 vor.
lm Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umwelt wurden durch den TÜV Süd für das Be-
zugsjahr 2013 für einen Straßenabschnitt der Nopitschstraße zwischen der Kreuzung mit
der Schweinauer Hauptstraße und der Einmündung der Holzwiesenstraße N02-Jahresmit-
telwerte von ca. 41 μgIm3 errechnet. Die Prognose für das Bezugsjahr 2020 geht von ca.
33 μgIm3 N02 als Jahresmittelwert aus.
Da sich die aus dem Flottenwechsel resultierende Emissionsminderung für N0 2 nicht wie
prognostiziert vollzogen hat („Diesel -Affäre“), dürften die für 2020 prognostizierten N0 2-
Konzentrationen erst später erreicht werden. Aktuell ist daher für die unmittelbar an die
Nopitschstraße angrenzenden Bereiche des Plangebiets mit N0 2-Konzentrationen nur
knapp unter dem Jahresgrenzwert zu rechnen. lm übrigen Teil des Plangebiets ist von
deutlich geringeren Belastungen durch Luftschadstoffe und damit von der sicheren Einhal-
tung der Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub PM 10 bzw. PM25 oder für N02 auszu-
gehen.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen/
Baubedingt kann es in der Luft zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und Verkehrsab-
gasen durch Baumaschinen kommen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die zusätzliche Etablierung von Wohnnutzungen (ca. 850 neue Einwohner) im Pla-
nungsgebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell- und Zielverkehr zu er-
warten. Dies führt zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Vergleich
zum lst -zustand (Baustelle). Die produktionsbedingten Emissionen sowie Emissionen
durch Mitarbeiter- und Lieferverkehr des ehemaligen Fabrikationsstandortes für Farben
und Lacke entfallen im Rahmen der Neuplanung. Durch die gute Anbindung an den ÖPNV,
4 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
408
19
könnte der Anstieg des lokalen Verkehrsaufkommens moderat ausfallen. Durch zusätzli-
che Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Koh-
lenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Die hohen Energiesta ndards neuer Gebäude und die mo-
derne Heiztechnik mit den Möglichkeiten alternativer Konzepte lassen nur einen geringen
Anstieg der Schadstoff-Immissionen aus diesen Quellen erwarten. Auf der Basis des ge-
genwärtigen Kenntnisstandes ist daher nicht davon auszugehen, dass die Planungen eine
relevante Verschlechterung der Luftqualität im B -Plan-Gebiet bzw. in dessen relevantem
Umfeld verursachen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden voraussichtlich im
Plangebiet nicht überschritten.
Die lmmissionsbelastungen des an die Nopitschstraße angrenzenden geplanten Spielplat-
zes im Süden des Geltungsbereiches sollen zudem durch die Anlage einer begrünten
Lärmschutzwand verringert werden.
Die Auswirkungen der Planungen auf die Lufthygiene werden gegenwärtig als voraussicht-
lich nicht erheblich eingestuft. Überwachungs- oder Monitoring - Maßnahmen werden
deshalb nicht für notwendig erachtet.
2.8 Klima
Ausgangssituation
Stadt-/Lokalklima:
Für das Schutzgut Klima ist im Planungsbereich, da es sich um ein bebautes G ebiet mit
hohem Versiegelungsgrad handelt, eine Vorbelastungssituation gegeben.
Im Stadtklimagutachten Nürnberg (2014) ist der Geltungsbereich als Siedlungsfläch e mit
hoher Einwohnerdichte und ungünstiger bioklimatischer Situation dargestellt. Es besteht
demnach eine hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungsintensivierenden Eingriffen bei
Beachtung klimaökologischer Aspekte. Dazu zählen:
• Möglichst keine weitere Verdichtung,
• Verbesserung der Durchlüftung,
• Erhöhung des Vegetationsanteils,
• Entsiegelung und ggf. Begrünung von Blockinnenhöfen.
409
20
Ausschnitt aus Planungshinweiskarte (Stadtklimagutachten Nürnberg, 2014)
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die vorgesehene Umnutzung des dicht bebauten Planbereiches hat Auswirkungen auf den
globalen und lokalen Klimaschutz.
Lokalklima:
Die Einwohnerzahl wird sich durch das Planvorhaben noch um etwa 800 Einwohner erhö-
hen. Somit haben die stadtklimatischen Anforderungen an das Lokalklima einen besonders
hohen Stellenwert.
Das Kleinklima über den bisher bzw. bis vor Kurzem dicht bebauten Flächen im Planungs-
gebiet (ehem. Akzo Nobel-Gelände, Grundstücke an der Hinteren Marktstraße 75-bis 77)
wird sich durch die Planung positiv verändern, da auf den Dächern und in den Außenanla-
gen neue großflächige Vegetationsflächen geschaffen werden, die im Vergleich zu den
vorher fast vollständig versiegelten Flächen eine deutliche Verbesserung darstellen. Durch
die Grünflächen wird die Evapotranspiration in diesen Teilen des Baugebiets erhöht, was
zu einer Erhöhung der Luftfeuchte und zu einer Verringerung der Temperaturspitzen im
Tages- und Jahresgang führt. Durch die geplanten Grünflächen und Dachbegrünungen
werden Vorschläge des Stadtklimagutachtens (Erhöhung des Vegetation santeils, Entsie-
gelung) umgesetzt. Bezüglich der Grundstücke des Jugendtreffs werden sich jedoch genau
410
21
entgegengesetzte Auswirkungen ergeben, denn hier wird der Versiegelungsgrad erhöht
und ein dichter, für das Kleinklima relevanter Baumbestand gerodet.
Globalklima:
Die geplante Um nutzung von ehemaligen, mittlerweile leerstehenden oder zwischenge-
nutzten Produktionsanlagen zu Wohnnutzung führt voraussichtlich nicht zu einer relevan-
ten zusätzlichen CO2 - Belastung der Atmosphäre. Eine Aussage dazu kann aber erst ge-
troffen werden, wenn der nutzungsabhängige zukünftige Energiebed arf und weitere Ein-
zelheiten zur Energieversorgung feststehen. In der weiteren Planung werden die Grundla-
gen für eine energi eeffiziente Gebäudeplanung und eine Verbesserung der CO 2 -Belas-
tungen (u.a. durch Prüfung eines Fernwärmeanschlusses durch N-Ergie) geschaffen.
Klimaanpassung:
Aussagen zu einer vorsorgenden Planung in Bezug auf die zu erwartenden klimatischen
Veränderungen sind derzeit noch nicht möglich.
Die Auswirkungen der Planung auf das Klima können zum derzeitigen Stand noch nicht
abschließend beurteilt werden, da die Verringerungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Be-
pflanzung der Grünflächen,…) noch nicht ausreichend definiert sind.
2.9 Abfall 5
Ausgangssituation
Das Plangebiet ist derzeit durch Altablagerungen und entsprechende Bodenbelastungen
sowie Belastungen des Grundwassers geprägt (s. Kap. 2.2).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Durch die Einhaltung d er Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefährdungen
durch die während der Bauzeit anfallenden Abfälle ausgeschlossen und eine möglichst
energiesparende und ressourcenschonende Entsorgung sichergestellt. Bei den bereits
durchgeführten sowie noch erforderlichen Abrissarbeiten bestehender Bausubstanz wur-
den und werden auch in Zukunft die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsor-
gung beachtet und eine umfassende Bodensanierung durchgeführt . Diese wird weiterhin
durch den Bode ngutachter (SakostaCAU ) beglei tet und überwacht. Zudem wird das
Grundwasser-Monitoring weitergeführt und Restbelastungen durch PFC (per- und polyflu-
orierte Chemikalien) werden im Rahmen der Abfalldeklaration weiter untersucht.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Bei den langfristig im Bereich des geplanten Stadtquartiers anfallenden Abfällen handelt
es sich um gewöhnlichen Hausmüll, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Dar-
über hinaus sind keine besonderen oder problematischen Abfälle zu erwarten.
Eine problemlose Abwicklung der Müllabfuhr wird durch ausreichend dimensionierte Zu-
fahrten und Wendeanlagen sowie durch das Vorsehen ausreichender Müllsammelstellen
etc. sichergestellt.
Da es sich um ein Gebiet ohne Besonderheiten hinsichtlich des Müllaufkommens handelt,
sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
5 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen
411
22
2.10 Kultur - und Sachgüter
Ausgangssituation
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich gemäß Auswertung der Angaben im Bayer-
natlas/ Bayerischer Denkmal -Atlas (Landesamt für Denkmalpflege, geoportal.bayern.de,
24.07.2019) keine Baudenkmäler und keine Bodendenkmäler.
Auch abgesehen von den Belangen des Denkmalschutzes liegen im Geltungsbereich
keine Kultur- oder Sachgüter (d.h. keine Wertigkeit bezüglich dieses Kriteriums).
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen
Sollten im Zuge der Bau- und Erdarbeiten wider Erwarten Funde von Bodenaltert ümern
oder -denkmälern auftreten, sind die diese unverzüglich zu melden und die Fundstelle wäh-
rend der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen. In diesem Fall sind
die Stadt Nürnberg und das Landesamt für Denkmalpflege zu benachrichtigen, um das
weitere Vorgehen abzustimmen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
keine Auswirkungen
Ergebnis
Demnach sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des kulturellen Erbes zu erwarten.
2.11 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen
Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B.
zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der G rundwasserneubildung. Dar-
über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu einer Erhöhung der erheblich negativen
Auswirkungen führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten.
3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung /
Nullva ria nte
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plan-
gebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung
der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B.
Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Die planungsrechtliche
Situation würde dem bestehenden und rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 3748 entspre-
chen, d.h. das Gebiet könnte nach den Vorgaben dieses Bebauungsplans bebaut werden.
Auch im Bereich des Jugendtreffs könnte demnach eine gemischt genutzte Bebauung mit
einer höheren Dichte (GRZ 0,3) entstehen.
Vor Beginn der Planung hat längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden (großflä-
chige Versiegelung auf dem ehemaligen Akzo Nobel -Areal, insgesamt nur wenige Ge-
hölze). Nach der in großen Teilen bereits durchgeführten Baufeldräumung würde sich auf
der Fläche ohne eine erneute Bebauung eine entsprechende Ruderalvegetation ansiedeln
und im Laufe der Zeit über verschiedene Verbuschungsstadien wa hrscheinlich zu einem
geschlossenen Gehölzbestand aufwachsen. Die oben beschriebenen erheblichen Umwelt-
auswirkungen (z.B. Baumrodungen) würden nicht eintreten; allerdings wären auch die
412
23
ebenfalls beschriebenen Verbesserungen (z.B. Boden- und Grundwassersanierung) hin-
sichtlich einiger Prüfkriterien ebenfalls nicht möglich.
4. Ma ßna hme n zur Ve rme idung, Verringerung und zum
Aus gle ich na chteiliger Umwelta uswirk unge n
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewe rtungskriterien und die betrachteten Schutz-
güter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als
Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange
des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung
verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen
BauGB6
Umweltprüfung
Voraussichtliche erhebliche
Auswirkungen auf die Umwelt-
belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7
und gem. § 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-
gen, welche durch die Realisierung der Planung
entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen.
BNatSchG7
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB
i.V.m. §§ 15 und
18 BNatSchG
Voraussichtliche erhebliche
Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der
Leistungs- und Funktionsfähig-
keit des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung
über Vermeidung und Ausgleich
Artenschutz / saP8
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraus-
setzungen für Ausnahme
gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des
§ 18 BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF9-/FCS10-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurtei-
lung durch die Regierung von Mittelfranken, ob
Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei
Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes
ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
FFH-/SPA –Ver-
träglichkeits-ab-
schätzung /
ggf. -prüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungs-
ziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten
gem. § 32 BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz,
Beurteilung durch die Regierung von Mittelfran-
ken, ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Un-
zulässigkeit der Planung gegeben ist.
Tabelle: Instrumente des Umweltrechts
6 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
7 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
8 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
9 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
10 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
von Populationen
413
24
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich
(A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere min-
dern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Überbauung und technische
Überprägung eines stark ver-
siegelten und vorbelasteten
Bereiches mit teilweise unter-
genutzten Gewerbegebäuden
Flächenrecycling, Entsie-
gelung, trotzdem verdich-
tete Bauweise mit entspre-
chend flächensparendem
Effekt
Vm Fläche BBP (zeichn. und
textl. Festsetzung)
Baubedingte Auswirkungen:
Veränderung der Bodenzu-
sammensetzung und der vor-
handenen Bodenprofile (hier
aber Vorbelastung durch be-
stehende großflächige Versie-
gelung, künstl. Auffüllungen
und Altlasten)
Verbesserung der Situation
hinsichtlich umweltrelevan-
ter Auffüllungen und
Schadstoffbelastungen
durch detaillierte Untersu-
chung und größtenteils be-
reits durchgeführte fachge-
rechte Entsorgung abfall-
rechtlich relevanter Aus-
hubmassen; oberflächiger
Versiegelungsgrad im Pla-
nungsfall deutlich geringer
als Bestand, je doch Bau
von Tiefgaragen (mit dar-
über liegender Begrü-
nung); Anlage von Dachbe-
grünungen
Vr
Boden, Was-
ser, Mensch
Gesundheit
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Baubedingte Auswirkungen:
Verringerung des Versiege-
lungsgrades, gl eichbleibende
Beeinträchtigung der Wasser-
speicher- und der Filterfunk-
tion und der Grundwasser-
neubildung (hier aber Vorbe-
lastung durch bestehende
großflächige Versiegelung,
künstl. Auffüllungen und Alt-
lasten sowie Belastungen im
Grundwasser)
Verbesserung der Situation
hinsichtlich umweltrelevan-
ter Schadstoffbelastungen
des Grundwassers durch
detaillierte Untersuchung
und teilweise bereits durch-
geführte Grundwassersa-
nierung, Weiterführen des
Grundwasser-monitorings
und ggf. Durchführen wei-
terer Maßnahmen;
Schaffung unversiegelter
Teilbereiche in den Außen-
anlagen,
Pufferung der anfallenden
Regenwassermengen auf
Dächern (Dachbegrünun-
gen) und in Pflanzflächen
über Tiefgaragen , Versi-
ckerung in Grünflächen
Vr Boden, Was-
ser, Klima
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Baubedingte Auswirkungen:
Verlust von kleinflächigen Ge-
hölzbeständen
Neupflanzung von Bäumen
und Sträuchern sowie Neu-
anlage von Rasenflächen
in öffentlichen und privaten
Grünflächen, Erhalt beson-
ders erhalte nswerter
Bäume, besonderer Schutz
während der Bauphase
(Monitoring)
Vr Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt,
Klima
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
414
25
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen:
Beeinträchtigung bzw. Zerstö-
rung von Lebensräumen
Konfliktvermeidende und
CEF-Maßnahmen für Fle-
dermaus- und Vogelarten
(z.T. bereits ausgeführt)
Vm, A Tiere, Pflan-
zen, biologi-
sche Vielfalt
BBP (textl. und
zeichn. Fes tset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag, saP
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technische
Überprägung eines stark ver-
siegelten und vorbelasteten
Bereiches mit sanierungsbe-
dürftigen Gewerbegebäuden
optische Aufwertung und
Gliederung durch neue Ge-
bäude und Grünflächen mit
zahlreichen Gehölzpflan-
zungen
Vr Landschaft,
Klima
BBP (textl. Und
zeichn. Festset-
zung),
städtebaulicher
Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Überbauung und technische
Überprägung eines stark ver-
siegelten und vor belasteten
Bereiches mit sanierungsbe-
dürftigen Gewerbegebäuden
Verbesserung der Aufent-
haltsqualität im Geltungs-
bereich durch Schaffung
von durchgängigen, öffent-
lich zugänglichen, begrün-
ten Aufenthaltsbereichen
zwischen den Baukörpern
Vr Menschliche
Gesundheit
– Erholung,
Klima
BBP (zeichn. Und
textl. Festsetzung),
städtebaul. Vertrag
Bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen
Grün- und Erholungsräume im
geplanten Quartier unter den
abgestimmten Flächenvorga-
ben
Verbesserung der Aufent-
haltsqualität des Geltungs-
bereiches in den öffentli-
chen Grünflächen , fußläu-
fige Verbindung zwischen
Hinterer Marktstraße und
Nopitschstr., Radwegever-
bindung zwischen
Nopitschstr. und Loch-
nerstr.
A Menschliche
Gesundheit
– Erholung,
Klima
s BBP (zeichn. Und
textl. Festsetzung),
tädtebaul. Vertrag
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Lärmeinwirkungen von außen
auf das Gebiet aus verschie-
denen Quellen
Aktualisierung des Lärm-
schutzgutachtens im weite-
ren Verfahren
Vr Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Lärmauswirkungen auf die
Nachbarschaft durch die im
Geltungsbereich geplanten
Nutzungen
Aktualisierung des Lärm-
schutzgutachtens im weite-
ren Verfahren
Vr Menschliche
Gesundheit -
Lärm
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Erhöhung der Schadstoff -
emissionen durch den neu
entstehenden Verkehr
Reduzierung des neu ent-
stehenden Autoverkehrs
durch Anschluss an den
ÖPNV (S-Bahnhaltestelle
an der Nopitschstr.); even-
tuell Maßnahmen zur Re-
duzierung des Autover-
kehrs inkl. Stellplatzredu-
zierung, Mobilitätskonzept ;
Anlage einer begrünten
Wand an der Nopitschstr.
Vr Menschliche
Gesundheit
Lärm, Luft
415
26
nachteilige Umweltauswir-
kung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebs-
bedingten Auswirkungen)
(vorgeschlagene /
geplante) Maßnahme
Nr.
(Art*)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umwelt-
belang/e
Umsetzung /
Sicherung durch
(z.B. textl./zeichn.
Festsetzung im
B-Plan / Regelung
im StbV)
Baubedingte Auswirkungen
keine Kultur - und Sachgüter
vorhanden, keine Bodendenk-
mäler bekannt
Falls im Zuge d er Bauar-
beiten Bode ndenkmäler
gefunden werden: Benach-
richtigung der Stadt Nürn-
berg und des Landesamts
für Denkmalpflege und Ab-
stimmung des weiteren
Vorgehens
Vm kulturelles
Erbe
Betriebsbedingte Auswirkun-
gen
Anfall von Hausmüll und Müll
aus Büro - und Geschäftsnut-
zungen
Vorsehen geeigneter Zu-
fahrten und Müllsammel-
stellen
(ansonsten Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben)
Vr Abfälle / Be-
seitigung
gesetzliche Vorga-
ben
Energieverbrauch gesetzliche Vorgaben ein-
schl. EnEV und EE -
WärmeG werden eingehal-
ten
ggf. weitere Maßnahmen
wie z.B. BHKW, Photovol-
taik,…
Vr Klima gesetzliche Vorga-
ben;
im Zuge der Bau-
genehmigungs-
und Erschließungs-
planung
Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A)
4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtlic he Eingriffsregelung)
Grundsätzlich ist gemäß § 15 BNatSchG der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, ver-
meidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. unvermeid-
bare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Da die Änderung des B -Plans im vorliegenden Fall im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB erfolgt, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwe nden.
Eine Bilanzierung von Bestand und Planung gemäß Wertliste nach Biotop-/ Nutzungstypen
der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen)
erübrigt sich daher ebenso wie die Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich und Er-
satz.
Im Innenbereich ist jedoch in jedem Fall die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg
anzuwenden. Im weiteren Verfahren werden in der Begründung die konkreten Baumrodun-
gen (s.o.) daher den geplanten Neupflanzungen gegenübergestellt und ermittelt, o b dar-
über hinaus weitere Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzverordnung erforderlich wer-
den.
Eine Sommer-Linde und eine Stiel-Eiche am östlichen Rand des Geltungsbereiches sind
in der Amtlichen Biotopkartierung als Biotop-Nr.: N-1358-006 und -007 erfasst. Weiterhin
sind zwei Spitzahorne (Biotop-Nr.: N-1358-004 und -005) im Nordwesten des Geltungsbe-
reiches als Biotope kartiert. Alle vier Bäume haben jedoch keinen Schutzstatus gem. § 30
BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG. Zum aktuellen Planungsstand sollen die Eiche (Bi-
otop-Nr.: N-1358-007) und ein Spitzahorn (Biotop-Nr.: N-1358-005) mit ggf. erforderlichen
416
27
Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit erhalten bleiben. Innerhalb des Planungs-
gebiets und in dessen Wirkungsbereich sind keine nach § 30 BNatSchG geschützte Vege-
tationsbestände dokumentiert.
4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Regierung von Mittelfranken ) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung
parallel zum B -Plan-Verfahren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch-
geführt (Bearbeiter: Dipl.-Biologe Oliver Fehse, Nürnberg). Diese saP ist eine Ergänzung
und Aktualisierung der bereits im April 2019 (vorbereitend für die Rodungs- und Abrissar-
beiten) durchgeführten zwei Einschätzungen der artenschutzrechtlichen Relevanz (Büro
Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg).
5. Ge bie te von gem einsc ha ftl ic her Be deutung (Fauna -Flor a-
Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne
des Bundesnatursc hutzge setzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen.
6. Ge prüfte Alternative n
Um eine möglichst große Auswahl an verschiedenen Konzepten für zukünftige städtische
Wohn- und Arbeitsformen für das Plangebiet z u generieren, wurde ein städtebaulicher
Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt, an welchem insgesamt 9 Architektur-
büros teilgenommen haben. Es wurden im Rahmen des Wettbewerbs verschiedene städ-
tebauliche Entwürfe erarbeitet. Eine Prüfung derselben auf ihre Umweltauswirkungen ist
nicht erfolgt.
7. Me thodik / Hinweis e a uf Sc hwie rigkeite n und
Kenntnislücke n
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung
Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es
werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel
2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran-
gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
• Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan,
Stadt Nürnberg
• Stadtklimagutachten (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt / energieagen-
tur nordbayern GmbH Nürnberg
417
28
• Handbuch Klimaanpassung (2012) Stadt Nürnberg Umweltamt
• Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014), Stadt Nürnberg Umwel-
tamt
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008), Stadt Nürnberg Umweltamt
• Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP , 1996), Stadt Nürnberg
Umweltamt
• Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung ), Bayer. Landesamt für Um-
welt
• Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977), Bay.
Geologisches Landesamt
• Neununddreißigste Verordnung zur Durchfü hrung des Bundes -Immissionsschutzge-
setzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39.
BImSchV)
• Geländebegehungen (Umweltbelange) am 24.06.2019
• B-Plan Nr. 3748, Stadt Nürnberg, 1970
• Sanierungsuntersuchungs-Konzept, SakostaCAU 2017
• Orientierende Bodenuntersuchung, Institut für Grundwasser und Bodenschutz GbR
2015
• Baumbestandsplan, Grosser-Seeger 01.12.2017
• Artenschutzrechtliche Relevanz von B aumfällungen Akzo-Nobel-Areal, Stadt Nürn-
berg, Grosser-Seeger 16.02.2018
• Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz zur Baufeldfreimachung des Akzo-
Nobel-Areals, BP Nr. 3478 Stadt Nürnberg, Grosser-Seeger 12.04.2019
• Einschätzung der artenschutzrechtl ichen Relevanz eines Gebäudeabrisses Elise n-
straße 27/29, Stadt Nürnberg, Grosser-Seeger 30.04.2019
• Schalltechnische Untersuchungen zum Immissionsschutz, Kurz & Fischer, 20.07.2018
• Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr üpfung (saP),
BV Lochnerstraße 90441 Nürnberg, Di pl.- Biol. (Univ.) Oliver Wolfgang Fehse,
15.09.2019
Kenntnislücken:
Abschließende Aussagen zu den folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor:
• Lärmimmissionen (Aktualisierung Schallschutzgutachten)
• planinduziertes Verkehrsaufkommen
• konkrete Entwässerungsplanung
• Mobilitätskonzept
• Abschlussbericht Altlastensanierung
• Grundwassermonitoring
• Artenschutz
Zu diesen Themen werden die i m weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T.
aus Fachgutachten, in der Begründung ergänzt.
418
29
8. Ma ßna hme n zur Übe rwac hung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblich en Umweltauswirkungen, die aufg rund der
Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist
die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchfüh-
rung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von
Maßnahmen gem. § 1a Abs . 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsrege-
lung)11. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die
städtische Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnah-
men beschränkt.
Für zahlreiche Umwelta uswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fach -
gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monito-
rings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind da-
bei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Stadt über ihnen vorliegende Informationen
über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Änderung des B-
Plans Nr. 3748:
Umwelt-
belang /
Schutzgut
Erhebliche Auswirkung
des Bauleitplanes
Überwa-
chungs-maß-
nahme(n)
Art der Siche-
rung (z.B. über
StbV)
Beginn Inter-
vall
Ende
Wasser Schadstoffaustrag + Grundwas-
serüberwa-
chung; ggf. Sa-
nierungsmaß-
nahmen
dauert
an
3 x jähr-
lich
Boden-
Mensch
Gefährdung durch Bodenbe-
lastungen
+ Dokumentation
durchgeführter
Untersuchungen
und Maßnah-
men ggf. weitere
Maßnahmen
dauert
an
Tiere Lebensraumverlust saP -re-
levanter Vogelarten
+ Kontrolle auf Be-
siedlung, Reini-
gung
Installa-
tion der
Brut-
kästen
einmal
jährlich
20
Jahre
später
Tabelle: Monitoringmaßnahmen
Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit
noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind,
werden sie im weiteren Verfahren erarbeitet und in der Begründung dargelegt.
11 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung
419
30
9. Zusa m me nfass ung
Für die Änderung des B-Plans Nr. 3748 soll im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) ein Ver-
fahren eingeleitet werden. Ziel der Änderung ist die Wiedernutzbarmachung einer gewerb-
lichen Brachfläche in Form eines urbanen Wohnquartiers. Der vorliegende Umweltbericht
stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB
n.F. dar.
Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)12
Fläche nicht erheblich
Boden nicht erheblich
Fortführen der Sanierung
Endbericht Sanierungsunter-
suchungskonzept
Wasser noch nicht möglich
Endbericht Sanierungsunter-
suchungskonzept
Grundwasser-monitoring, ggf.
Sanierung,
Entwässerungsplanung
Pflanzen erheblich Konkretisierung der Eingriffe in Baumbestand
Tiere noch nicht möglich Finale Abstimmung der saP mit der Fachbehörde
Biologische Vielfalt erheblich
Landschaft erheblich
Menschliche Gesundheit
• Erholung erheblich
• Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten
• Störfallvorsorge nicht erheblich
Luft nicht erheblich
Klima noch nicht möglich
Abfall nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter nicht erheblich
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung
(noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig)
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
abschließend möglich. Erhebliche nachteilig e Auswirkungen können derzeit nicht ausge-
schlossen werden. Hierzu müssen die ausstehenden Gutachten und Prüfungen abgewar-
tet und bewertet werden.
Nürnberg, den 17.10.2019
Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Fabian Uhl
Dipl. Ing. Sebastian Klebe
12 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss
420
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
31
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes -
entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und scho-
nend umgegangen werden, d.h. der Flächen-
verbrauch soll verringert und einer Innenver-
dichtung Vorrang gegeben werden. Bo den-
versiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; da-
bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer-
den, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön-
nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) hat die erneute Inanspruch-
nahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im beplanten
und unbeplanten Innenbereich, soweit sie
nicht für Grü nflächen vorgesehen sind, Vor-
rang vor der Inanspruchnahme von Frei -
flächen im Außenbereich. Gemäß dem
Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt-
schaftlich genutzte Gebiete e rhalten werden.
Insbesondere hochwertige Böden sollen nur
in dem unbedingt notwendigen Umfang für
andere Nutzungen in Anspruch genommen
werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz
sind historisch gewachsene Kulturlandschaf-
ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und
sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen wer-
den. Bei Ei nwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio-
nen soweit wie möglich vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versi egelung frei -
gehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlich -
rechtliche Vorschriften noch wasserwirt-
schaftliche B elange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder-
schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna-
tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für
Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entspre-
chenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In-
SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leit -
linien für künftige gesamtstädti sche Planun-
gen und Konzepte in Bezug auf die Gemein-
schaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit-
planverfahren, der eine Neubauplanung vor -
sieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisie rbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts -
nahen Beseitigung des anfallenden Nieder-
schlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten-
schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge-
regelt. Aussagen zum Natura 2000 -Konzept
der EU finden sich in den §§ 31 bis 36
BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe-
ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab-
wägung im Rah men der Bauleitplanu ng
(siehe auch Kapitel 4).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be-
schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs-
schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte
des Artenschutzes und des Biotopverbu nds
sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie-
rung von Verkehrswegen und der Auswei-
sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
421
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
32
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be-
stimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest-
gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Biotop -
verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent-
wicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte-
bau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen so-
wie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge-
treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und
-auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete
gegen eine Zunahme des Lärms schützen.
Sechste A llgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-
nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein-
heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor-
sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen
den Anforderungen des BImSchG (Zweiter
Teil) unterliegen im bau -/immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie
bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt
u.a. gebie tsbezogene Imm issionsrichtwerte
für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in
der Summe nicht überschritten werden dür-
fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen
die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw.
Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine
Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh-
bar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord-
nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi-
onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im-
missionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sport -
anlagenlärmschutzverordnung bestimmen
die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da
ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref-
fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern
soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm
(ausgenommen traditionelle Volksfeste und
Kirchweihen) Anwendung finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be-
züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar-
keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht -
linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks-
feste und Kirchweihen Anwendung finden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärm-
schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-
gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit
von Immissionen durch Geräusche von Kin-
der- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße-
rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens-
weisen sind, im Wohnumfeld als sozial -
adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert
für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun-
gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
422
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
33
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge-
setzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahme-
nübersicht des bestehenden Luftreinhalte -/
Aktionsplans (2004) s owie dessen 1. Fort-
schreibung (2010) und deren jeweiliger Um-
setzungsstand, sowie weitere (geplante)
relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz-
werte der 39. BImSchV ; sie betreffen über-
wiegend das Schutzgut „M enschliche Ge-
sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgele gt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je-
weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus-
ses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe-
flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltpl anerische Stan-
dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten-
regelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungs-
grundsatzes gem. § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Um-
weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Baulei tplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be-
rücksichtigung der Auswirkungen, die auf-
grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau-
ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere
Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erw arten sind, au f die Be-
lange nach den Buchstaben a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemei nden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli-
maschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima-
wandel entgegenwirken, als auch durch sol-
che, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 20 21 als Niedrigst -
energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener-
giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Ener-
gien verpflichtet.
423
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: März. 2019
34
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
schen Anford erungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor-
den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs-
und Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund-
lage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla-
nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da-
tengrundlage und Analyse der klimaökologi-
schen Funktionen für das Nürnberger Stadt-
klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh-
lungen für die weitere städtebauliche Entwick-
lung werden in einer Klimafunktions - und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahme nbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima-
schutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge-
genüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% re-
duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie-
rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20-
20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz-
steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren
Energien von 20%) erreicht werden. Zur An-
passung an den Klimawandel werden die vor-
geschlagenen Maßnahmen sukzessive er-
gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den
Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und
des Stadtklimagutachtens werden Umset-
zungsstrategien entwickelt.
424
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
35
Anlage 1: Plan 1.1.0: Bestandsplan mit Baumbestandsplan
425
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
36
426
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
37
Anlage 2: Baumliste zum Baumbestandsplan
427
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
38
428
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
39
429
Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)!
40
430
Seite 1 von 3
Beschlussvorlage
Stpl/121/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.05.2019
Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017
Anlagen:
Antrag_Naturverträgliche Stadtbeleuchtung_CSU
Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Im Folgenden werden zwei Anträge zum Thema nächtliche Beleuchtung behandelt, die sich
kritisch mit dem Stadtlicht im Sinne von Lichtverschmutzung befassen. Der Antrag der CSU
bezieht sich auf eine naturverträgliche Beleuchtung zum Schutz für Insekten, der Schwerpunkt
des Antrags der Freien Wähler liegt in der Lichtverschmutzung der Altstadt durch grelle und
farbige Anleuchtungen, die in der Altstadt unverträglich sind und ebenfalls zur
Lichtverschmutzung beitragen. Auf die Beilage wird verwiesen. Ein gleichlautender Bericht
erfolgt im Werkausschuss SÖR.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Ö 6Ö 6
431
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/121/2019
Seite 2 von 3
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Eine Natur- und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung kommt allen zu Gute
unabhängig von Geschlecht, Alter oder Staatszugehörigkeit.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
BOB/Denkmalschutz
432
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/121/2019
Seite 3 von 3
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung
a) eine Beleuchtungssatzung auf der Grundlage des Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt
auszuarbeiten.
b) eine Satzung zur naturverträglichen Stadtbeleuchtung in Zusammenarbeit mit UwA und SÖR
für die Gesamtstadt zu entwickeln, die im Hinblick auf Lichtverschmutzung im Sinne des Arten-
und Naturschutzes regulierend wirkt.
433
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg CSU®
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
OBERBÜRGERMEISTER
31. MAI 2019 , .Nr..
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Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.05.2019
Dr. Heimbucher
Naturverträgliche Stadtbeleuchtung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Insektensterben wird unter anderem auch auf die zunehmende Lichtverschmutzung - d.h. die starke Zu
nahme von übermäßiger Beleuchtung - in Stadt und Land zurückgeführt. Durch die neuen gesetzlichen Regelun
gen soll in Bayern daher die zunehmende Lichtverschmutzung eingedämmt und Beleuchtungen möglichst natur
verträglich gestaltet werden.
•
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über
• das aktuelle städtische Beleuchtungskonzept für die Straßenbeleuchtung in Nürnberg sowie über
Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Insektenschutz,
• das Beleuchtungskonzept für städtische Gebäude und Plätze sowie denkmalgeschützte Gebäude in
Nürnberg und über Möglichkeiten auch hier den Stromverbrauch zu reduzieren und die Beleuch
tung naturverträglicher zu gestalten,
• die Möglichkeit eine städtische Lichtsatzung zu erstellen und in Bebauungspläne Vorgaben für nach
haltige Beleuchtungskonzepte aufzunehmen,
• Maßnahmen, wie in Nürnberg tätige Architekten, Lichtplaner und Elektrofirmen über Neugestal
tung von naturverträglichen Beleuchtungskonzepten und die Umgestaltung bisheriger Beleuch
tungskonzepte informiert werden können.
Die Verwaltung sollte ebenfalls darüber berichten, wie private Firmen, Vermieter und Haushalte mög
lichst in Zusammenarbeit mit der N-Ergie zeitnah über die Möglichkeiten informiert werden können,
vorhandene Beleuchtung naturverträglicher zu gestalten und überflüssige Beleuchtung zu reduzieren.
A190S2200 Beleuchtungskonzept Insektenschutz.docx
Ö 6Ö 6
434
Zusammen mit dem Einzelhandel, der IHK und der H WK soll auch eine Beratung für die Beleuchtung von
Schaufenstern und Bürogebäuden in Angriff genommen werden, damit auch in diesen Bereichen eine
naturverträglichere und angenehmere Beleuchtung ermöglicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König
Fraktionsvorsitzender
A19052200 Beleuchtungskonzept Insektenschutz.docx
435
Ö 6Ö 6
436
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de
U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906
Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231 -3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus j 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maiy
Rathaus
90403 Nürnberg
' ;
OBERBURGERM Ei STER |,
1 2. MOV. 2019
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1
Zur
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Zur Stellungnahme
4 Antwort vor Absen
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Antwort zur Unter
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Nürnberg, 12.11.2019
Gradl
Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) am 13.11.2019 - (j^r
TOP 5 Gestaltungssatzung auf Grundlage Lichtkonzept ---------~~j
yet ji (Al
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Verwaltung berichtet im Tagesordnungspunkt 5, dass die private Anleuchtung von
Fassaden deutlich zunimmt. Durch die kostengünstige und energiesparende LED-Technik
sehen viele Privateigentümer durch helle Ausleuchtungen eine Möglichkeit zum Schutz
vor Einbruch oder um ihr Objekt aus Werbegründen in den Vordergrund zu rücken.
Gerade auch in der Altstadt wird versucht, sich durch allerlei Arten von Anieuchtungen
auch nachts von anderen abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. So fallen in
zwischen flächige rot (Obstmarkt) und grün (Weinmarkt) angeleuchtete Fassaden negativ
auf. Aber auch weiße Streiflichter oder grelle LED-Bänder (Hauptmarkt) an Fassaden tre
ten nachts in Konkurrenz zu bedeutenden, denkmalgeschützten Gebäuden.
Diese Anieuchtungen stehen in der Altstadt im Widerspruch zum Lichtkonzept für die
Nürnberger Altstadt, das Hierarchien herausarbeitet und davon lebt, Spannung zu erzeu
gen. Die im Stadtbild wichtigen Gebäude sollen auch nachts sichtbar werden - andere
hingegen bewusst dunkel bleiben.
Obwohl für jede Anleuchtung in der Altstadt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6
Bayerisches Denkmalschutzgesetz erforderlich wäre, wird sie nicht eingeholt. Für jede
einzelne Ablehnung wäre eine ausführliche Stellungnahme und Begründung der Verwal
tung bezogen auf den Einzelfall erforderlich. Mit einer Satzung hingegen würde eine einfa
che Ablehnung genügen. Aufgrund der in der Altstadt auftretenden Probleme der Lichtver
schmutzung durch private, nicht genehmigte, oft farbige Anieuchtungen von Fassaden,
grellen Schaufensterbeleuchtungen und laufenden Bildschirmen wäre eine Gestaltungs
satzung - der das beschlossene Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde liegt -
eine sinnvolle Ergänzung, um private Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu
reduzieren.
Ö 6Ö 6
437
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
- 2 -
Aus diesen Gründen stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Werkausschuss
SÖR am 13.11.2019 folgenden
Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet eine Gestaltungssatzung, die das im AfS am 30.06.2011 be
schlossenen Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde legt, um zusätzliche pri
vate Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu reduzieren. Sie prüft, ob eine
Ausweitung auf die Gesamtstadt sinnvoll ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
438
1
Beilage
Betreff:
Natur- und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung
Entscheidungsvorlage
Naturverträgliche Stadtbeleuchtung und Insektenschutz
Beleuchtungskonzept in Nürnberg
Die Straßenbeleuchtung in Nürnberg wird von SÖR gemäß den einschlägigen Vorschriften
betrieben. Hierzu gehört auch die regelmäßige Wartung und Sanierung der Anlagen sowie der
Neubau in neu erschlossenen Gebieten. Für die Planung von Beleuchtungsanlagen ergeben
sich die Beleuchtungsstärken aus DIN/EN 130201. Diese müssen im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht erfüllt sein.
Zur Frage des Insektenschutzes bei Straßenbeleuchtungen wird auf die Ausführungen der
Ergänzung zu TOP 7 des Werkausschusses SÖR vom 08.05.2019 in Beantwortung des
gemeinsamen Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD „Insektenfreundliche
Straßenbeleuchtung“ verwiesen.
Das aktuelle städtische Beleuchtungskonzept sieht zum Schutz von Flora und Fauna vor, in der
Regel keine Straßenbeleuchtung in oder durch Grünanlagen zu führen (außer Wege, die eine
besondere Erschließungsfunktion haben und keine beleuchteten Alternativen in zumutbarer
Entfernung zur Verfügung stehen), um den natürlichen Rhythmus der Pflanzen- und Tierwelt
möglichst nicht zu beeinträchtigen und die Lichtverschmutzung des nächtlichen Himmels
zumindest im Freiraum zu begrenzen.
Im Rahmen des Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt, die u.a. das Ziel hat, die Pegnitz
auch nachts erlebbar zu machen, gibt es wenige dezente Anleuchtungen von einzelnen
Bäumen im Freiraum, die Lichtreflexionen im Wasser erzeugen und die Pegnitz dadurch auch
nachts „sichtbar“ machen. Das Lichtkonzept ist auf die Altstadt begrenzt. Die städtebauliche,
denkmalfachliche und touristische Bedeutung der Altstadt rechtfertigt diese Ausnahme.
Bebauungsplan Festsetzungen für nachhaltige Beleuchtungskonzepte
Festsetzungen in Bebauungsplänen für nachhaltige Beleuchtungskonzepte sind rechtlich nicht
möglich. § 9 BauGB regelt abschließend alle Inhalte, die in Bebauungsplänen festgesetzt
werden können. Meist wird seitens der Stadt beim Neubau insbesondere von Hochhäusern im
Rahmen von den Baugenehmigungsverfahren versucht, aufgrund der großen Fernwirkung
Einfluss auf die Beleuchtung zu nehmen. Eine rechtliche Handhabe besteht allerdings nur sehr
begrenzt. Die Erarbeitung einer städtischen Satzung für die Gesamtstadt zur Reduzierung der
Lichtverschmutzung ist eine Möglichkeit, hier verbindliche Regelungen zu treffen.
Beleuchtungskonzept für Plätze und denkmalgeschützte Gebäude
Das Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt hat das Ziel, die Besonderheiten der Altstadt
(bauliche und natürliche) hervorzuheben. Wichtig für das Lichtkonzept sind dabei Hell/Dunkel-
Kontraste. Zu vermeiden sind gleichmäßig hell ausgeleuchtete Plätze und Flächen. Dies ist
durchaus auch im Sinne einer verhältnismäßigen Stadtbeleuchtung.
Neben der erforderlichen Straßenbeleuchtung werden in den Abend- und Nachtstunden
ausschließlich stadtbildprägende Elemente und Plätze angeleuchtet. Die neue LED Technik
ermöglicht eine gezielte atmosphärische Anstrahlung in warmen Lichtfarben im Bereich von
3000 Kelvin, die gleichzeitig günstiger für Insekten sind. Das Licht kann außerdem sehr gut
gebündelt und gezielt atmosphärisch eingesetzt werden.
Nach und nach wird so herkömmliche Lichttechnik ersetzt und die Anleuchtung der Objekte
verbessert durch moderne und stromsparende Strahler.
Ö 6Ö 6
439
2
Die Anleuchtung von historischen Gebäuden in Nürnberg wurde bisher immer von Einbruch der
Dunkelheit bis 24:00 Uhr betrieben. Ab dem 27.11.2019 sollen die Anleuchtungen von
Gebäuden der öffentlichen Hand in der Regel nur noch bis 23.00 Uhr betrieben werden. Damit
wird das "Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" vollzogen,
veröffentlicht im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 14/2019. (Ausführlicher siehe
Bericht im Werkausschuss SÖR vom 13.11.2019). Bei einigen Gebäuden und Denkmälern wird
aktuell die Anleuchtung die ganze Nacht betrieben, teilweise auch als Unterstützung der
Straßenbeleuchtung. Diese werden sukzessive überprüft ob eine Abschaltung um 23:00 Uhr in
Frage kommt und entsprechend nach technischen Möglichkeiten umgesetzt
Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung, Vermeidung von Lichtverschmutzung in der
Altstadt
Wie bereits im AfS am 20.07.2017 dargestellt, nimmt die private Anleuchtung von Fassaden
nicht nur in der Altstadt deutlich zu. Durch die kostengünstige und energiesparende LED -
Technik sehen viele Privateigentümer durch helle Ausleuchtungen eine Möglichkeit zum Schutz
vor Einbruch oder um ihr Objekt aus Werbegründen in den Vordergrund zu rücken.
Aber besonders in der Altstadt dienen allerlei Arten von privaten Anleuchtungen dazu, sich auch
nachts von anderen abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. So fallen flächige rot und
grün angeleuchtete Fassaden negativ auf. Aber auch weiße Streiflichter oder grelle LED -
Bänder an Fassaden treten nachts in Konkurrenz zu bedeutenden denkmalgeschützten
Gebäuden und tragen zur Lichtverschmutzung des nächtlichen Himmels bei und wirken sich
negativ auf Insekten aus.
Diese Anleuchtungen stehen in der Altstadt außerdem im Widerspruch zum Lichtkonzept für die
Nürnberger Altstadt, das Hierarchien herausarbeitet und davon lebt, Spannung zu erzeugen.
Die im Stadtbild wichtigen Gebäude sollen auch nachts sichtbar werden, während andere
bewusst unsichtbar bleiben sollen. Obwohl für jede Anleuchtung in der Altstadt eine
denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz erforderlich wäre,
wird sie nicht eingeholt. Für jede einzelne Ablehnung wäre eine ausführliche Stellungnahme
und Begründung bezogen auf den Einzelfall erforderlich. Mit einer Satzung hingegen würde
eine einfache Ablehnung genügen.
Aufgrund der in der Altstadt auftretenden Probleme der Lichtverschmutzung durch private, nicht
genehmigte, oft farbige Anleuchtungen von Fassaden, grelle Schaufensterbeleuchtungen und
laufende Bildschirme, wäre eine Beleuchtungssatzung Altstadt, die das im AfS am 30.06.2011
beschlossenen Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde legt, eine sinnvolle
Ergänzung um zusätzliche private Lichtverschmutzungen in der Altstadt mit geringem
Verwaltungsaufwand auszuschließen.
440
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/124/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aufwertung des Aufseßplatzes
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.03.2016
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2018
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2018
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.07.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 (Tischvorlage)
- wird als Tischvorlage nachgereicht -
Anlagen:
Antrag_Wasserspiel_2016_aufstellen_Standort_Aufseßplatz_prüfen_SPD
Antrag_Springbrunnen_Aufseßplatz_CSU
Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_SPD
Antrag_Aufwertung Aufseßplatz_CSU
Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_01082019_SPD
Antrag_CSU_Zukunft_Schocken_Gebäude_11112019_(Tischvorlage)
Entscheidungsvorlage
Vorentwurf, Variante b, Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin, vom 25.10.2019
Schreiben Neues Museum zum Jeppe-Hein-Brunnen 2020 vom 01.10.2019
Sachverhalt (kurz):
Vor dem Hintergrund der Aufstellung des „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein auf dem
Aufseßplatz und der großen positiven Resonanz dazu aus der Bürgerschaft liegen Anträge der
SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vor, in denen die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem
Aufseßplatz die dauerhafte Situierung eines Wasserspiels zu schaffen bzw. zu prüfen.
Außerdem bittet die CSU-Stadtratsfraktion mit Antrag vom 29.07.2019, im Zusammenhang mit
den Planungen zur künftigen Durchführung des Maifestes Stellung zu nehmen.
Darüber hinaus werden seit Längerem über das Quartiersmanagement im
Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl Forderungen der Anwohner an die Verwaltung
herangetragen, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Aufseßplatz,
insbesondere zur Verschattung der Platzfläche und zusätzliche Sitzmöglichkeiten, zu ergreifen.
Vor dem Hintergrund der europaweiten Diskussion über die Auswirkungen der klimatischen
Veränderungen in den Städten und unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses der
Stadt Nürnberg vom Juli 2019 zur Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz wurde
die Maßnahmen zur Aufwertung des Aufseßplatzes auch unter nachhaltigen und
zukunftsgerichteten Gesichtspunkten betrachtet.
Die Maßnahme wurde für den MIP 2020-2023 als Projekt des Stadterneuerungsgebietes
Galgenhof/Steinbühl angemeldet. Die Anmeldung wurde als Verwaltungsantrag zu den
Haushaltsberatungen berücksichtigt. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der Beschlussfassung
in den Haushaltsberatungen am 21.11.2019 gesichert. Planungsmittel sind über den Stpl-
Haushalt bereitgestellt bzw. werden zum Kämmereipaket angemeldet.
Ö 6.1Ö 6.1
441
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019
Seite 2 von 4
Hiermit soll der Vorentwurf zur Aufwertung des Aufseßplatzes als Grundlage für die Umsetzung
– vorbehaltlich der Mittelbereitstellung - zum Beschluss vorgelegt werden.
Außerdem wird ein Beschluss zur Umwidmung von Planungsmitteln des Projektes „Altstadt am
Wasser“ zum Projekt „Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines
Wasserspiels“ sowie die Bereitstellung von Planungsmitteln im Stpl-Haushalt 2020 begehrt.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 1.370.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 1.200.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 170.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Begründung siehe Sachverhalt (kurz)
442
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019
Seite 3 von 4
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Die Aufwertungsmaßnahmen führen zu einer Verbesserung der
stadträumlichen und städtebaulichen Situation und schaffen eine hohe
Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Ref. I/II/Stk
Ref. IV und Ref. VII
443
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt:
1.Die Planungen zur Aufwertung des Aufseßplatzes werden auf der Grundlage des
Vorentwurfes, Variante b, von Birgit Hammer Landschafts.Architektur vom 25.10.2019 -
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung - weitergeführt. Weitere Planungsleistungen zur
Umsetzung sollen beauftragt werden.
2. Die Planungsmittel für das Projekt "Altstadt am Wasser" in einer Höhe von 100.000 Euro
werden auf das Projekt "Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines
Wasserspiels" umgewidmet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch nötigen 70.000 Euro für den Haushalt 2020 zu
beantragen und für das Kämmereipaket anzumelden.
444
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de
U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 / 231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
Nürnberg, 8. März 2016
Soldner
Wasserspiel auch 2016 aufstellen – Standort Aufseßplatz prüfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
laut Presseberichten wird Jeppe Heins „Hexagonal Water Pavillon“ 2016 nicht auf dem
Klarissenplatz aufgestellt. Die SPD-Stadtratsfraktion unterstützt die Idee den bei Jung
und Alt beliebten Kunstbrunnen an einem anderen Standort in der Stadt zu installieren.
Viele Menschen und die Zukunftsstiftung der Sparkasse haben Geld in den Ankauf des
Wasserspiels gesteckt, deshalb sollte es auch 2016 nicht im Depot bleiben. Der
Brunnen sollte an einen Platz „wo Menschen wohnen“ und Viele eine Freude daran
haben.
Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre der Aufseßplatz ein solcher Ort. Die „Bespielung“ des
Platzes mit dem Springbrunnen würde den Platz, der mit der Schließung des Kaufhofs
an Attraktivität verloren hat, beleben. Der Standort in der Südstadt würde dem Brunnen
zu viel neuem potentiellem Publikum verhelfen. Der Brunnen könnte unseres Erachtens
mit den auf dem Aufseßplatz etablierten Sommer-Veranstaltungen in Einklang gebracht
werden und diese sogar bereichern.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden
Antrag:
Die Verwaltung schafft die Möglichkeit den Kunstbrunnen „Hexagonal Water Pavillon“
auch 2016 in Nürnberg aufzustellen.
Die Verwaltung prüft hierbei insbesondere die Voraussetzungen den Brunnen auf dem
Aufseßplatz zu installieren mit dem Ziel den Kunstbrunnen einem breiten Publikum
zugänglich zu machen und den Platz zu beleben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
Ö 6.1Ö 6.1
445
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Wolff'scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 231-2907
Telefax: 09 11 231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg,de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
08.10.2018
Dr. Heimbucher
Springbrunnen am Aufseßplatz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in diesem Sommer wurde der Kunstbrunnen - „Hexagonal Water Pavilion" - von Jeppe Hein am Aufseßplatz
aufgestellt und wurde dort wohl überwiegend begeistert aufgenommen. Insbesondere für die Kinder war der
Brunnen in diesem heißen Sommer eine echte Attraktion und wunderbarer Spielplatz.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft, ob ein dauerhafter oder längerfristiger Verbleib des Kunstbrunnens „Hexagonal
Water Pavilion" am Aufseßplatz möglich ist. Alternativ plant die Stadt die dauerhafte Einrichtung eines
Wasserspielplatzes am Aufseßplatz, damit die Attraktivität des Platzes insbesondere auch für die Kinder
weiter erhöht werden kann.
Mit freu Grüßen
■Marcus König^ /
Fraktionsvorsftzender
A18100800 Brunnen am Aufseßplatz.docx
Ö 6.1Ö 6.1
446
Ö 6.1Ö 6.1
447
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg CSU
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
A-fS
OBERBÜRGERMEISTER
3 0. JULI 2019 /........Nr........
2ur ! Zu' äungnehme
KtS. h v>*on-
2, j •.rf'OQen
j ■5~ Ai zur Qrtter-
z.w'V j 'ichr'ft Vortagen k
Aufwertung Aufseßplatz
s
Wolffscher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
29.07.2019
Krieglstein
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
beim Architektenwettbewerb zur Neugestaltung des Aufseßplatzes vor ca. 15 Jahren wurde ein Konzept zur
Umsetzung gebracht, dass eine höhere Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung eines Kinderspielplat
zes, von mehr Bäumen und einer Veranstaltungsfläche erzielt.
Aktuell werden bereits neue Ideen und konkrete Vorschläge, den Platz weiter aufzuwerten, vor Ort zur
Diskussion gestellt. Diese Pläne zur Neugestaltung führen bei den Bürgern zu unterschiedlichen Reaktionen.
Unter anderem haben die Organisatoren des Maifestes große Bedenken das Fest weiter durchführen zu
können. Die bisherige Funktion des Platzes soll aus Sicht der Interessengemeinschaft Nürnberger Südstadt
firmen auch in der Zukunft erhalten werden.
Aus Sicht der CSU Stadtratsfraktion ist eine grundlegende Umgestaltung des Aufseßplatzes vor dem Hinter
grund der ungeklärten Nutzung des Schocken-Gebäudes wenig zielführend.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Planungsstand des Stadtplanungsamtes zur Neuge
staltung des Aufseßplatzes. Dabei nimmt die Verwaltung konkret Stellung zum Schreiben des Ver
eins Südstadt Aktiv e.V. vom 20.06.2019.
A19071800 Aufseßplatz.docx
Ö 6.1Ö 6.1
448
SPD
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SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
OBERBÜRGERMEISTER
01. AÜG. 2019 , .i
90403 Nürnberg 7.ur Stellungnß*--nv :
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rr !' ^
Nürnberg, 01. August 2019
Soldner
Wasserspiel am Aufseßplatz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Oktober 2018 hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass nach den positiven
Erfahrungen mit dem Jeppe-Hein-Brunnen die Möglichkeit für eine (dauerhafte)
Situierung eines Wasserspiels auf dem Aufseßplatz geschaffen werden soll.
Wir haben uns sehr gefreut, dass der Jeppe-Hein-Brunnen dieses Jahr noch einmal auf
den Aufseßplatz kommt, und dass die Verwaltung erste Schritte auf dem Weg zu
einem dauerhaften Brunnen eingeleitet hat. Dazu fand am 6. Juni eine
Bürgerinformation und -befragung statt.
Im Zusammenhang mit der Presse-Berichterstattung zum verspäteten Start des Jeppe-
Hein-Brunnens wurde berichtet, dass die Umsetzung eines dauerhaften Wasserspiels
erst 2021 möglich sein wird.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Bürgerbefragung und legt eine
Planung für ein dauerhaftes Wasserspiel auf dem Aufseßplatz vor.
Da laut Baureferent Ulrich eine Umsetzung erst für 2021 vorgesehen ist, schafft die
Verwaltung die Voraussetzungen, dass der Jeppe-Hein-Brunnen als Interimslösung
2020 auf dem Aufseßplatz aufgestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
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Fraktion der '
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister O B E R ß Ü R G E r - IVt tz i b 1 t: R
I-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-4051
E-Mail: esu (©Stadt, nuernberg.de
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11.11.2019
Bengl / Krieglstein
Zukunft des Schocken-Gebäudes am Äufseßplatz - TOP 6.1 AfS am 14.11.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der ehemalige Kaufhof am Aufseßplatz schloss am 16.06.2012 seine Pforten. Seitdem warten die Bürger auf die
Umsetzung der mehrfach angekündigten Umbaupläne, welche die Nahversorgung in der Südstadt sichern und
den Aufseßplatz auch insgesamt wieder aufwerten würde.
Wie den Medienberichten zu entnehmen ist, soll nach mehrfachen Eigentümerwechseln die Liegenschaft erneut
an einen Investor weiterverkauft werden. Das Projekt „Neues Herz für die Südstadt" lässt damit weiter auf sich
warten.
Gleichzeitig wächst aus dem Stadtquartier der Druck, den Aufseßplatz (siehe Beratung im AfS am 14.11.2019)
aufzuwerten, Wohnraum in der Umgebung zu schaffen und endlich wieder einen großen Einkaufsmarkt zur Nah
versorgung (Vollsortimenter) zu bekommen. Dazu kommt noch, dass die Stadt selbst Flächen für die eigene Nut
zung in diesem Umfeld benötigt.
Das Schocken-Gebäude liegt in einem Stadterneuerungsgebiet, dadurch besteht die Möglichkeit der Stadt Nürn
berg, das Gebäude bei einem Verkauf im Rahmen des Vorkaufsrechtes selbst zu erwerben. Ziel der Verwaltung
sollte es sein, alle Handlungsoptionen zu prüfen, die eine Revitalisierung des gesamten Standorts sicherstellen.
Die Stadt darf nicht wieder in die Situation kommen, bei Verzögerungen und Umplanungen tatenlos Zusehen zu
müssen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019 folgenden
Antrag:
Die Verwaltung legt Handlungsoptionen dar, wie das Vorkaufsrecht für das Schocken Gebäude ge
nutzt werden kann, um eine bestmögliche Realisierung der Projektziele sicherzustellen.
A19111200 Horten Vorkaufsrecht .doex
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450
1
Beilage
Betreff:
Aufwertung des Aufseßplatzes
Entscheidungsvorlage
1. Anlass
Vor dem Hintergrund der Aufstellung des „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein auf dem
Aufseßplatz und der großen positiven Resonanz dazu aus der Bürgerschaft liegen Anträge der
SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vor, in denen die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem
Aufseßplatz die dauerhafte Situierung eines Wasserspiels zu schaffen bzw. die dauerhafte
Einrichtung eines Wasserspielplatzes zu prüfen. Außerdem bittet die CSU-Stadtratsfraktion mit
Antrag vom 29.07.2019, im Zusammenhang mit den Planungen zur künftigen Durchführung des
Maifestes Stellung zu nehmen.
Darüber hinaus werden seit Längerem über das Quartiersmanagement im Stadt -
erneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl Forderungen der Anwohner an die Verwaltung
herangetragen, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Auf seßplatz,
insbesondere zur Verschattung der Platzfläche und zusätzliche Sitzmöglichkeiten, zu ergreifen.
Vor dem Hintergrund der europaweiten Diskussion über die Auswirkungen der klimatischen
Veränderungen in den Städten und unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses der Stadt
Nürnberg vom Juli 2019 zur Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz wurden die
Maßnahmen zur A ufwertung des Aufseßplatzes a uch unter nachhaltigen und zukunfts -
gerichteten Gesichtspunkten betrachtet.
2. „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein
Die von der SPD -Stadtratsfraktion mit Antrag vom 01.08.2019 beantragte interimistische
Aufstellung des „H exagonal Water Pavillon“ am Aufseßplatz für das Jahr 2020 ist nicht
realisierbar. Wie bereits der Presse -Berichterstattung in Zusammenhang mit der diesjährigen
Aufstellung des Kunstbrunnens am genannten Standort zu entnehmen war, wird das begehbare
Kunstwerk anlässlich des 20 -jährigen Jubiläums des Eigentümers, des Neuen Museum
Nürnberg, auf dem Klarissenplatz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine schriftliche
Bestätigung der diesbezüglichen Planungen des Eigentümers liegt vor.
Eine Aufstellung des begehbaren Kunstwerks ab dem Jahr 2021 an einem noch nicht definierten
Standort innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg wird durch das Neue Museum Nürnberg
unterstützt und durch das Kulturreferat begrüßt. Das dezidiert partizipative Moment des
„Hexagonal Water Pavillon“ fand in den Vorjahren, unabhängig vom jeweiligen Standort, großen
Zuspruch seitens der Bürgerschaft und unterstreicht die Ambitionen des Kulturreferates, Kunst
im öffentlich Raum sowie die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an Kunst und
kulturellen Aktivitäten zu fördern und zu stärken.
3. Planungsprozess
Der Aufseßplatz liegt im Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl in der Nürnberger
Südstadt und hat als Mittelpunkt des Südstadtzentrums eine herausragende Funktion. 2005
wurde er - nach Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes. -
grundlegend zu einem großzügigen Stadtteilplatz mit einer hohen Aufenthalts - und
Nutzungsqualität umgestaltet.
Aufgrund der oben genannten Arbeitsaufträge an die Verwaltung wurde im Frühjahr diesen
Jahres das Büro Landschafts.Architektur Birgit Hammer, Berlin, beauftragt, ein städtebauliches
Gesamtkonzept zur Aufwertung des Aufseßplatzes zu entwickeln mit Schwerpunkt auf Errichtung
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2
eines dauerhaften Wasserspiels . Landschaftsarchitektin Birgit Hammer war 2002 erste
Preisträgerin im städtebaulichen und freiraumpla nerischen Wettbewerb zur Umgestaltung des
Aufseßplatzes und im Anschluss daran Planerin der Maßnahme.
Erste Ideen und Planungsvorschläge zur Aufwertung der Platzfläche wurden im Juni diesen
Jahres in Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformation vor Ort vorgestellt und mit den
anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen und Vereine diskutiert. Die
Anregungen und Überlegungen sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen.
Der Gedanke, im Zuge der Aufwertung der Platzfläche auch einige Obst bäume im Sinne der
„Essbaren Stadt“ zu pflanzen, wurde geprüft, aufgrund von Bedenken, vor allem hinsichtlich der
erhöhten Folgekosten, zurückgestellt.
Das nun vorliegende städtebauliche Konzept zur Aufwertung des Aufseßplatzes wurde in
Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen und unter Berücksichtigung der vorhandenen
Spartenlage erarbeitet. Eine Abstimmung mit dem Behindertenrat und dem Bayerischen Blinden-
und Sehbehindertenverband erfolgt im weiteren Planungsprozess.
Mit Vertretern der Investoren des ehemaligen Kaufhofs haben Gespräche stattgefunden. Es kann
davon ausgegangen werden, dass sich die geplante Neubaumaßnahme und die Maßnahmen auf
der Platzfläche nicht beeinträchtigen. Die Arbeiten sind jedoch im Weiteren aufeinander
abzustimmen.
Die Aufwertungsmaßnahmen sollen 2020/2021 durchgeführt werden.
4. Städtebauliches Konzept – Erläuterung der Planung
Im Zuge de r 2005 durchgeführten Umgestaltung wurde der Aufseßplatz zu einem
multifunktionalen Stadtteilplatz ausgebaut, der sowohl als Ma rktfläche als auch für
Veranstaltungen und Feste nutzbar sein sollte . Daher wurde die zentrale Platzfläche von
Baumpflanzungen und Einbauten weitgehend freigehalten.
Doch die in den letzten Jahren steigenden sommerlichen Tempera turen als Folge des
Klimawandels führen am Aufseßplatz - aufgrund seiner der Sonne ausgesetzten, steinernen
Oberfläche - dazu, dass sich der Platz aufheizt und vor allem in den Sommermonaten deutlich
an Aufenthalts - und Nutzungsqualität verliert.
Darüber hinaus fanden auf der Platzfläche Veranstaltungen und Märkte nicht in dem 2005
geplanten Umfang statt.
Um die Platzfläche für Aufenthalt, Erholung und Spiel zu jeder Zeit im Jahr nutzbar zu machen,
wurden neben der Errichtung eines Wasserspiels auch verschiedene Möglichkeiten untersucht,
Schattenplätze zu schaffen, damit die geplante Maßnahme darüber hinaus einen Beitrag leisten
kann, das Mikroklima des Platzes nachhaltig und dauerhaft zu verbessern.
Der Vorentwurf umfasst folgende Maßnahmen:
- Bau eines Fontänenfeldes als Wasserspiel
Der Standort des temporär aufgebauten Brunnens von Jeppe Hein südwestlich des historischen
Nymphenbrunnens hat sich nach eingehender städtebaulichen Betrachtung als geeigneter
Standort für ein dauerhaftes Wasserspiel ergeben.
Auf einer Fläche von ca. 120 m² südwestlich des Nymphenbrunnens soll eine Fontänenanlage
mit beleuchtbaren Wasserdüsen in einem festen Raster installiert werden . Die Düsen sollen
bodengleich und schwerlast-überfahrbar eingebaut werden, so dass das Wasse rspiel im
Nichtbetrieb eine uneingeschränkte Nutzung der Platzfläche ermöglicht. Die regelbare Strahlhöhe
der Wasserfontänen beträgt bis ca. 2,50 m.
452
3
Neben dem klimatischen Effekt der Kühlung durch Luftbefeuchtung der unmittelbaren Umgebung
bietet die Fontänenanlage eine direkte Abkühlung durch „Nassspritzen“ und gleichzeitig einen
attraktiven Spieleffekt für Jung und Alt, wie bereits der Jeppe Hein Brunnen gezeigt hat.
Um den Spielwert und die Besonderheit dieses Wasserspiel s zusätzlich zu erhöhen, ist
vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, mit Smartphone oder Tablet
per App die Fontänen selbst zu bestimmten Zeiten zu beeinflussen und somit in Kommunikation
mit anderen zu treten . Die Entwicklung eines entsprechenden interaktiven Moduls bedarf einer
künstlerischen Begleitung und kann als partizipativer Prozess gestaltet werden.
- Neupflanzung von Bäumen als Schattenspender
Das Konzept sieht vor, insgesamt 14 neue Bäume zu pflanzen, einige Bestandsbäume müssen
aufgrund ihres schl echten Zustandes ersetzt werden. Neben ihrer Funktion als direkten
Schattenspender für die Platznutzer lässt sich durch ihre Verdunstung das Klima auf dem Platz
nachhaltig verbessern.
Neupflanzungen sind vorgesehen an folgenden Standorten:
- Baumpflanzungen auf den Sitzstufen
Zusammen mit den bestehenden Sitzbänken soll durch den Schattenwurf der neuen Bäume die
Aufenthaltsqualität auf den Sitzstufen verbessert werden.
- Baumpflanzung am Nymphenbrunnen
Ein Solitärbaum auf der südlichen bzw. südwestlichen Seite des Nymphenbrunnens soll in dem
zentralen Platzbereich einen angenehmen Aufenthalt schaffen
- Baumpflanzungen in Gruppen (Baumhain) auf der Südwestseite des Platzes
Unter Berücksichtigung der Spartenlage ergänzen in Gruppen angeordnete Baumpflanzungen
bestehenden Baumstrukturen
Die neuen Baumpflanzungen sind i. d. R. als Hochstamm geplant, d. h. der lichte Raum über der
Platz-/Gehwegfläche beträgt ca. 3,50 m. Dadurch ist eine Aufstellung sowohl v on
Biertischgarnituren o. ä. sowie Verkaufsständen und Buden bis zu dieser Höhe möglich.
Um den Bäumen eine dauerhafte Bewässerung zukommen zu lassen und das Abwassernetz zu
entlasten, wird die Bewässerung eines Teiles der Bäume auf dem Platz über die Betriebswässer
des neuen Wasserspiels und Nymphenbrunnens , angestrebt. Entsprechende technische
Möglichkeiten werden im weiteren Planungsprozess untersucht.
- Aufwertung des U -Bahn-Pavillons durch Erhöhung der v erdunstungsaktiven und
sauerstoffproduzierenden Grünflächen
Für den U-Bahn-Pavillon wurden bereits im städtebaulichen Wettbewerb 200 2 Vorschläge zur
Aufwertung durch eine neue Fassadengestaltung genannt.
In den aktuellen Planungen ist vorgesehen - unter Berücksichtigung von klimatischen Aspekten
- Maßnahmen zur Aufwertung des U-Bahn-Pavillons in Form einer Fassaden- und
Dachbegrünung aufzunehmen.
In Anbetracht der bekannten Problematik der Verunreinigung von öffentlichen Plätzen werden in
diesem Zusammenhang öffentlich zugängliche Toiletten disk utiert. Die Sanierung der
vorhandenen, öffentlichen Toilette wird im weiteren Planungsprozess geprüft.
- Sonstige Maßnahmen
wie Einbau eines Starkstrom-/ Wasseranschlusses, Aufstellen von Sitzbänken, etc.
453
4
5. Der Aufseßplatz als Veranstaltungsfläche - Maifest
Auf dem Aufseßplatz finden einige jährliche Veranstaltungen statt, die mit Ausnahme des
Maifestes, meist nur Teilflächen beanspruchen. Veranstaltungen konnten sich jedoch nicht in
dem 2005 geplanten Umfang etablieren.
Das Marktamt betreibt am A ufseßplatz den Wochenmarkt, der täglich stattfindet. Im Bereich
Baumhain an der Westseite des Platzes befinden sich Marktkaufleute. Vor allem am Freitag ist
der Aufseßplatz bei den Händlern gefragt. Es ist sicherzustellen, dass es hier aufgrund der neuen
Baumbepflanzung zu keinen Platzproblemen kommt.
Aktuell befindet sich ein Stromkasten, der sich im Besitz des Marktamts befindet, am Aufseßplatz.
Beim Einbau eines geplanten Starkstromanschlusses sind die die Stromauslässe, die sich aktuell
bereits im Bod en befinden und mit einer Metallplatte abgedeckt sind (ca. 5 - 6 Stück) ,
entsprechend zu berücksichtigen.
Durch die nun geplanten Aufwertungsmaßnahmen sollen Veranstaltungen und Märkte am
Aufseßplatz grundsätzlich auch künftig möglich sein.
Das Maifest findet im Frühjahr auf eine Dauer von ca. 5 bis 10 Tagen im Jahr statt und belegt die
gesamte Platzfläche. Die Veranstaltung ist für die Bewohner der Südstadt attraktiv und wird gut
angenommen. Das Maifest ist im Aufbau vergleichbar mit einem kleinen Volks fest und ist mit
einem verkaufsoffenen Sonntag in der Südstadt verbunden.
Mit Schreiben vom 20.06.2019 äußert Südstadt Aktiv e. V. als Organisator des Maifestes seine
Bedenken hinsichtlich der geplanten Aufwertungsmaßnahmen am Aufseßplatz in Verbindung mit
dem Maifest. Problematisch sieht Südstadt Aktiv e. V. die geplanten Baumpflanzungen auf der
Platzfläche, da dadurch die Fläche, die für die Buden und Fahrgeschäfte bislang zur Verfügung
steht, reduziert wird.
Mit Vertretern von Südstadt Aktiv e. V. und des Stadtplanungsamtes gab es ein Gespräch und
einen Ortstermin, um die Standorte der geplanten Baumpflanzungen mit den Buden und
Fahrgeschäften des Maifestes abzustimmen. Die Aufstellung und die Abmessungen der Buden
können sich nach Aussage von Südst adt Aktiv e. V. jedes Jahr ändern, was eine detailgenaue
Abstimmung Baum/Bude erschwert.
Der Ortstermin hat ergeben, dass, wenn das Maifest in der von Südstadt Aktiv e. V. geforderten
Aufstellung stattfinden soll, der Vorentwurf in der geplanten Form (Vorentwurf Variante a) nicht
umgesetzt werden kann: Die geplanten vierzehn Bäume würden auf acht Bäume re duziert
(Vorentwurf Variante b). Somit würden in Variante b folgende Baumstandorte entfallen
- drei Bäume auf den Sitzstufen aufgrund der Lage der Bühne bzw. der Zufahrt für den Auf -
/Abbau
- zwei Bäume der Baumgruppe auf der Südwestseite des Platzes wegen Kinderkarussell und
Buden mit einer Höhe von 4,50 m (> Lichtraumprofil der Bäume 3,50m, Verkaufsstände und
Buden bis zu dieser Höhe sind möglich)
- Solitärbaum am Nymphenbrunnen.
Als Kompromiss wurde in Variante b vereinbart, den Solitärbaum am Nymphenbrunnen zunächst
versuchsweise als mobilen Baum aufzustellen. Sofern sich der Standort für das Maifest bewährt,
könnte eine spätere Pflanzung erfolgen.
Infolge der Ausführung des geplanten Wasserspiels – bodengleich und schwerlast-überfahrbar –
wäre eine Nutzung dieser Fläche durch das Maifest in Variante b somit grundsätzlich möglich,
bedarf aber einer konkreten Abstimmung vor jedem Aufbau.
Aufgrund der großen Bedeutung des Maifestes für den Stadtteil präferiert die Verwaltung
Planvariante b, da dort die Belange der Nutzenden berücksichtigt werden.
454
5
6. Kosten und Finanzierung
- Herstellungskosten Platz
Auf der Grundlage der Kostenschätzung von Landschafts.Architektur Birgit Hammer belaufen
sich die Herstellungskosten der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt auf brutto 1.200.000 Euro
(gerundet).
Auf die Errichtung des Wasserspiels (DIN 276, Kgr. 540 Technische Anlagen) entfallen dabei
612.000 Euro zuzüglich Kosten für die Programmierung des Wasserspiels und künstlerische
Kuration einschl. Verwertungsrechte, etc. in einer Höhe von ca. 30.000 Euro.
Die Maßnahme liegt im förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebiet "Galgenhof/Steinbühl" und
ist im Rah men der Städtebauförderung im Programm "Soziale Stadt" grundsätzlich
zuschussfähig.
Im Zuge der anstehenden MIP-Fortschreibung 2020-2023 wurde die Maßnahme „Aufwertung des
Aufseßplatzes“ im September 2019 für das Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbüh l mit
einem Bedarf von 1.200.000 Euro angemeldet. Die Anmeldung wurde als Verwaltungsantrag zu
den Haushaltsberatungen berücksichtigt. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der
Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen am 21.11.2019 gesichert.
- Planungskosten
Auf der Grundlage der Kostenschätzung von Landschafts.Architektur Birgit Hammer belaufen
sich die Planungskosten der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt auf brutto 170.000 Euro
(gerundet).
Zur Deckung von Planungskosten sollen die aktuell im Stpl-Haushalt nicht mehr benötigte Mittel
des Projektes „Altstadt am Wasser“ in einer Höhe von 100.000 Euro herangezogen werden. Die
restlichen Planungsmittel in einer Höhe von 70.000 Euro sind für den Stpl -Haushalt 2020
angemeldet.
7. Umwidmung der Planungsmittel „Altstadt am Wasser“
Die Zweckbindung der Mittel für das Projekt „Altstadt am Wasser“ wurde im Rahmen des
Haushaltsplanes 2018 von Stadtrat beschlossen. Zur Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme
„Aufwertung des Aufseßplatzes“ ist es erforderlich, die Mittel des Projektes „Altstadt am Wasser
förmlich umzuwidmen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Umwidmung wird im
Anschluss an den Stadtplanungsausschuss dem Stadtrat vorgelegt.
Die Umwidmung von nicht mehr benötigten Planungsmitteln vom Projekt „Altstadt am Wasser“
zum Projekt „Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels“
wird wie folgt begründet:
Aufgrund unvorhergesehener, wichtiger Projekte, die kurzfristig bearbeitet werden mussten, wie
Umgestaltung B ielingplatz, Städtebauliche Analyse Opernumfeld und, nicht zuletzt,
Umgestaltung Aufseßplatz, sowie reduzierte Personalkapazität konnte das Projekt „Altstadt am
Wasser“ nicht forciert werden.
Beide Projekte, sowohl „Altstadt am Wasser“ als auch „Aufwertung des Aufseßplatzes mit
Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels“ liegen in Stadterneuerungsgebieten und haben
u. a. zum Ziel, den öffentlichen Raum aufzuwerten und klimaverbessernde, stadtbildprägende
sowie freizeitbezogenen Qualitäten auszubauen. Im Falle der Altstadt ist zentraler Bestandteil die
Pegnitz und ihr Umfeld, im Falle des Aufseßplatzes spielt das zu errichtende Wasserspiel eine
wichtige Rolle.
455
6
Darüber hinaus werden die nicht mehr benötigten Planungsmittel eingesetzt für Planungen in
einem Stadtteil, der dringend einer Verbesserung der städtebaulichen und stadträumlichen
Strukturen bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Situation des ehemaligen Kaufhofes
ist die Aufwertung des Aufseßplatzes für die Südstadt und ihrer Bewohner ein wichtiges Signal.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass Mittel des Projektes „Altstadt
am Wasser“ mittelfristig nicht benötigt werden.
8. Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zum Vorentwurf und der
Mittelbereitstellung soll das Büro Landschafts.Architektur Birgit Hammer, Berlin, zügig mit
weiteren Planungsleistungen nach HOAI zur Aufwertung des Aufseßplatzes beauftragt werden,
mit dem Ziel das Wasserspiel und die Freianlagenplanung in 2020/2021 zu realisieren.
456
SSK
SSK
Fontänenspiel
(7x7 Düsen)
Brunnenstube
Baumhain
6 x Rot-Ahorn
(Acer rubrum 'Red Sunset'
extensive Dachbegrünung
Fassaden-
begrünung
Hopfenbuche
(Ostrya carpinifolia)
Bühne
3 x 8 m
309,05
Peter-Henlein-Straße
Wiesenstraße
Aufseßplatz
Breitscheidstraße
Baumhain
Baumhasel
Corylus colurna
Bepflanzung
Bodendecker
5 St. Prunus
sargentii
Großsteinpflaster
Kleinsteinpflaster
Bodendecker
Bodendecker
Großsteinpflaster
Großsteinpflaster
Großsteinpflaster
Kleinsteinpflaster
Kleinstein-
pflaster Kleinsteinpflaster
Kleinsteinpflaster
Großsteinpflaster
Betongroßsteinplatten mit
Natursteinvorsatz
Rasenpflaster
IV
III
Plattenstreifen
Podest /
Spielplatz
U - Bahn
Pavillon
Gastro
PavillonMarkt /
Veranstaltungen
Trinkwasser-
brunnen
1 Privatgrungstück
Uhr
Bodenstrahler
Straßenmitte Einbahnstraße
Straßenmitte Einbahnstraße
Innengefälle Rinne
Granitstufe
Blumenesche
(Fraxinus ornus)
Baumhasel
(Corylus colurna)
Linde
Frühlingskirsche
Prunus `Accolada`
Baumhasel
(Corylus colurna)
taktiler Leitstreifen
1
10
13
14
12
4
5 6
8
9
11
3
2
7
Datum:
Bauherr:
Planinhalt:
Projekt:
Entwurf
DatumIndex
gez.: Format (cm): Maßstab:
Index:Kurzbez.:Datum:
UNTERSCHRIFT
Aufseßplatz 2.0 Klimaanpassung
Konfliktplan mit Maifest // Variante B
Landschaftsarchitektur:
Landschafts.Architektur Birgit Hammer mit Martin Ernerth
Kiefholzstraße 2, 12435 Berlin
Tel.: 030-48622766, Fax.: 030-48622766, buero@birgithammer.de
Phase: Planer:
UNTERSCHRIFT
25.10.2019 bh//ag A1 1 : 200
251019LARC3
Freiflächenplan
Freiflächenplan
FFP 01
Stadtplanungsamt Nürnberg
Abteilung Baukultur/Bauberatung
Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg
Legende
Wassergebundene Wegedecke
Großsteinpflaster
Rasenfläche
Bestandsbaum
Befestigte Flächen
Taktiler Leitstreifen
Bodendecker / Stauden
Kleinsteinpflaster
Neupflanzung- Blütenbaum
(Felsenbirne 'Robin Hill')
mit 16 m³ Baumsubstrat
Vegetationsflächen
Mastleuchte
Neupflanzung
(Hofenbuche, Rotahorn, Baumhasel)
mit 16 m³ Baumsubstrat
Lehnbank (10 Stk.)
Sockelbank (5 Stk.)
Sockelbank neuangelegt (9 Stk.)
Ausstattung
Betonpflaster
mit Rasenfuge
Sockelbank mit neue Lehne (6 Stk.)
Lehnbank neuangelegt (3 Stk.)
Bestandsbaum- Blütenbaum
Betongroßsteinplatten
mit Natursteinvorsatz
Baumscheibe// Gußeisen
D = 3,0 m
Baumscheibe 16 m²
aus Erosionsbeständiger
Wassergebundene Wegedecke
- Podest 3,5 x 2,6m
- Platz 1,55 x 6m
Neupflanzung
Konflikt mit Maifest
Ö 6.1Ö 6.1
457
Ö 6.1Ö 6.1
458
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/112/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wettbewerbliches Verfahren Umgestaltung des Plärrers
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.01.2015
Anlagen:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Städtebaulicher Ideenwettbewerb Plärrer vom 02.01.2015
Entscheidungsvorlage
Luftbild
Sachverhalt (kurz):
Die U-Bahn-Haltestelle Plärrer muss umfangreich instandgesetzt werden. Dazu wird das U-
Bahn-Bauwerk freigelegt und Schienen und Weichen werden abgebaut. Diese notwendigen
Baumaßnahmen will die Verwaltung in Abstimmung mit der VAG nutzen, um die Anordnung
der Gleise und der Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen an der Oberfläche
entsprechend den heutigen und zukünftigen betrieblichen Anforderungen neu zu ordnen und
barrierefrei zu gestalten.
In der Sitzung am 21.05.2015 hat der AfS das bereits 2011 förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet nach Osten bis zum Plärrer erweitert. Im Rahmen der hierzu durchgeführten
und ebenso beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen wurde für den Bereich Plärrer als
Sanierungsziel eine Aufwertung und Neugestaltung festgelegt. Im Zuge der anstehenden
Baumaßnahmen eröffnet sich jetzt die große Chance, dem Platz durch gestalterische und
funktionale Aufwertung ein neues, qualitätvolles und zeitgemäßes Image im Sinne der
Entwicklungsziele aus INSEK und Stadterneuerung zu geben und die Sanierungsziele
umzusetzen. Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen zu
bekommen, ist die Durchführung eines Wettbewerbs geplant. Vorgesehen ist, diese komplexe
Aufgabe durch mehrere Teams, die sich aus Vertretern der Fachbereiche Stadtplanung,
Freiraumplanung und Verkehrsplanung zusammensetzen, bearbeiten zu lassen.
Ö 6.2Ö 6.2
459
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019
Seite 2 von 4
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Mit der Reg. von Mfr. werden derzeit bereits Gespräche über eine
Zuwendung aus Mitteln der Stadterneuerung geführt; von einer
grundsätzlichen Förderfähigkeit des Verfahrens kann ausgegangen
werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
460
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019
Seite 3 von 4
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja Bei einer Neuplanung des Plärrers werden die Interessen und Bedürfnisse aller
Bevölkerungsgruppen berücksichtigt.
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
VAG
SÖR
461
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines
wettbewerblichen Verfahrens (Mehrfachbeauftragung) zur Umgestaltung des Plärrers.
462
Ö 6.2Ö 6.2
463
1
Beilage
Betreff:
Wettbewerbliches Verfahren zur Umgestaltung des Plärrers
Entscheidungsvorlage
A. Anlass
Der Nürnberger Plärrer liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebietes Weststadt und im Be-
trachtungsraum des 2012 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK)
Weststadt. Hier ist die Aufwertung des Plärrers in der Funktion einer Nahtstelle zur West-
stadt als Entwicklungsleitlinie verankert. In der Sitzung am 21.05.2015 hat der AfS das be-
reits 2011 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet nach Osten bis zum Plärrer erweitert. Im
Rahmen der hierzu durchgeführten und ebenso beschlossenen Vorbereitenden Untersu-
chungen wurde für den Bereich Plärrer als Sanierungsziel eine Aufwertung und Neugestal-
tung festgelegt.
Vorbereitende Untersuchung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Weststadt:
https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=14090&toselect=62341
Neben den 2015 beschlossenen allgemeinen Sanierungszielen muss die U-Bahn-Halte-
stelle Plärrer wegen undichter Oberflächen und maroder Betonelemente dringend saniert
werden. Nach Aussage der VAG ist Handlungsbedarf gegeben und ein Aufschub der Arbei-
ten ist nicht möglich. Dafür muss voraussichtlich die gesamte Decke des U-Bahnhofs frei-
gelegt werden. Diese notwendigen Baumaßnahmen will die Verwaltung in Abstimmung mit
Ö 6.2Ö 6.2
464
2
der VAG nutzen, um die Anordnung der Gleise und der Haltestellen von Straßenbahnen
und Bussen an der Oberfläche entsprechend den heutigen und zukünftigen betrieblichen
Anforderungen neu zu ordnen und barrierefrei zu gestalten. Gleichzeitig herrscht nach dem
Abbau der alten Fahrgastunterstände hoher Druck, den Fahrgästen von Straßenbahnen
und Bussen durch neue Unterstände Schutz vor Witterungseinflüssen zu bieten. Dies eröff-
net jetzt die große Chance, dem Platz durch gestalterische und funktionale Aufwertung ein
neues, qualitätsvolles und zeitgemäßes Image im Sinne der Entwicklungsziele aus INSEK
und Stadterneuerung zu geben und die Sanierungsziele umzusetzen.
B. Inhalte und Zweck
Der Plärrer ist ein Durchgangsort, der mit dem Begriff „Platz“ nicht zutreffend beschrieben
wäre. Als Verkehrsknoten ist er nach dem Hauptbahnhof die wichtigste und am stärksten
frequentierte Haltestelle des ÖPNV. Es finden über 950 Fahrten pro Tag an der Oberfläche
statt. Täglich werden dort 85.000 Fahrgäste (teils unterirdisch) abgewickelt (ohne Durchfah-
rer). Zudem hat der Plärrer am Altstadtring auch für den MIV herausragende Bedeutung.
Durch die prominente Lage, angrenzend an die Altstadt und mit Sichtbeziehung zur Stadt-
mauer, kommt der Gestaltung dieses Bereichs eine besondere Bedeutung zu. Im Zuge der
notwendigen Baumaßnahmen ergibt sich die Chance, den Bereich neu zu gestalten und die
städtebauliche Qualität deutlich zu verbessern. Bei den bisherigen Maßnahmen standen
infrastrukturelle und verkehrliche Überlegungen im Vordergrund. Bedingt durch diese kom-
plexen Anforderungen traten alle anderen Ansprüche, die an einen derart zentralen Stadt-
raum zu stellen wären, wie die Nutzung als Stadtplatz, als Begegnungsraum und zu Reprä-
sentationszwecken, in den Hintergrund. Als Folge dieser ausschließlich verkehrstechni-
schen Sichtweise der 1970er Jahre ist ein Ort entstanden, der vom Verkehr dominiert wird
und sich sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigend darstellt.
Übergeordnetes Ziel einer gesamtheitlichen Planung soll die wenigstens teilweise „Rückge-
winnung“ des Plärrers als öffentlicher Raum und als zentraler Stadtraum an der Schnitt-
stelle zwischen Altstadt und dem umgebenden Stadtgefüge sein. Besonderes Augenmerk
ist auf die Anbindung nach Gostenhof und zur Fürther Straße als Tor zur Weststadt zu le-
gen. Angestrebt wird eine Gestaltung, die unter Berücksichtigung aller funktionalen Anfor-
derungen einen Ort des öffentlichen Lebens schafft und vor allem Möglichkeiten der Begeg-
nung bietet. Teil der Planung soll eine Neuordnung der städtebaulichen und verkehrlichen
Situation durch Umverteilung der Straßenverkehrsfläche und Neutrassierung der Straßen-
bahn- und Busführung mit Ausbildung einer Umsteigehaltestelle zwischen Straßenbahn,
Bus und U-Bahn sein. Baulich ergänzt werden soll dies durch ein Kunden-Center der VAG
mit Cafe/Kiosk und Toiletten, die im öffentlichen Raum dringend benötigt werden. Eine ge-
schickte Freiraumplanung soll dem entstehenden Ort stadträumliche Qualitäten geben.
Durch geeignete Maßnahmen sollen Lärm und Abgase in ihrer Wirkung vermindert werden
und gleichzeitig den Auswirkungen des Klimawandels durch verbesserte Bepflanzung ins-
besondere mit Bäumen entgegengewirkt werden. So soll ein Bereich geschaffen, werden,
der Umsteige- und Wartepausen angenehm verbringen lässt und der die quartiersverbin-
dende Funktion ermöglicht. Der neue Ort soll sowohl der Abwicklung des ÖPNV als auch
den dicht bebauten Wohnquartieren Gostenhof, Rosenau und der Altstadt zur Verbesse-
rung des Wohnumfeldes dienen.
Konkret bedeutet dies:
Barrierefreie und vor der Witterung geschützte Nutzung des ÖPNV
Verbesserte, barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr
Grün- und Aufenthaltsqualität durch Verminderung von Lärm und Abgasen
Integration von technischen Einrichtungen (oberirdisch und unterirdisch) und bauli-
cher Erfordernisse der VAG (Kunden-Center, Gastro/Kiosk, öffentliche Toiletten, Bü-
rofläche)
465
3
vergrößerte Grünflächen und mehr Bäume zur Verbesserung des Mikroklimas
Reduktion der Flächen für den Kraftfahrzeugverkehr auf aktuelle Bedürfnisse zu
Gunsten von Fußgängern, Radlern und Grün bei Aufrechterhaltung der Funktion
des Plärrers als Knotenpunkt auch für den motorisierten Individualverkehr
Identitätsstiftende Gestaltung/Adressbildung am Bindeglied zwischen Gostenhof,
Rosenau und Altstadt
Integration von Kunst in den Öffentlichen Raum, ggf. des vorhandenen Zwangsar-
beitermahnmals und/oder einer Reminiszenz an den verlorenen ersten Bahnhof
Deutschlands.
C. Verfahren
Die Verwaltung hat in einem aufwendigen Abstimmungsprozess mit der VAG und unter Be-
rücksichtigung der übrigen verkehrsplanerischen Belange eine Plangrundlage für ein wett-
bewerbliches Verfahren erstellt. Die dort definierten Verkehrsanlagen bzw. deren Begren-
zungs- und Trassierungslinien schaffen neuen städtebaulichen Gestaltungsspielraum. So-
mit kann diese Strukturplanung in eine Gestaltungsplanung überführt werden. Die sehr ho-
hen und äußerst komplexen Anforderungen an den Plärrer in Hinblick auf Stadtgestalt, Frei-
raum- und Verkehrsplanung sowie die Zielsetzungen der Stadtentwicklung und Stadterneu-
erung kann dieser verkehrsplanerische Ansatz jedoch allein nicht lösen. Notwendig sind
weiterführende Lösungsansätze, die funktional und gestalterisch überzeugen und den Plär-
rer zu einem Stadtraum mit eigener Qualität entwickeln. Um eine Auswahl an qualitativ
hochwertigen und realisierbaren Entwürfen zu bekommen, diese prüfen und diskutieren zu
können, sollen mehrere Teams, die sich aus Vertretern der Fachbereiche Stadtplanung,
Freiraumplanung und Verkehrsplanung zusammensetzen, diese Aufgabe bearbeiten. Nach
Prüfung der möglichen Verfahren schlägt die Verwaltung einen wettbewerblichen Workshop
mit Mehrfachbeauftragung vor. Anschließend kann ein Vergabeverfahren auf der Grund-
lage des Workshop-Ergebnisses durchgeführt werden. Dieses Vergabeverfahren muss auf-
grund der Auftragshöhe europaweit veröffentlicht werden.
Plärrer / Planungsumgriff ca. 30 000 m²
466
4
Gegenüberstellung der möglicher Verfahren
Vorteile
Nachteile Chancen Risiken
Zweiphasiger WB
und Verhandlungs-
verfahren
RPW-konform,
hohe Motivation zur
Teilnahme,
kein Auftragsver-
sprechen,
von der Architekten-
kammer empfohlen
Verhandlungs-
verfahren für die wei-
tere Bearbeitung not-
wendig
große Bandbreite
an Ideen,
große Umsetzbar-
keit und Qualität
der Arbeiten
Zweistufiger WB
und Verhandlungs-
verfahren
RPW-konform,
Öffentlichkeits-
beteiligung möglich,
Auftragsverspre-
chen in der 2. Stufe
möglich,
von der Architekten-
kammer empfohlen
aufwendig für Ver-
waltung und Büros,
ohne Auftragsver-
sprechen
Verhandlungsver-
fahren notwendig
Korrekturen/
Konkretisierung der
Aufgabenstellung
während des Verfah-
rens möglich
verringerte Motivation
zur Teilnahme
Workshop mit Mehr-
fachbe-auftragung,
anschl.
Wettbewerb und
Verhandlungs-
verfahren
großer Einfluss auf
die Auswahl der Bü-
ros
insgesamt teurer,
langwierig, wegen
des anschließenden
Wettbewerbs und
möglicherweise
Verhandlungsver-
fahrens,
Urheberrechte zu
klären
sehr schnelles Vor-
liegen von gut um-
setzbaren Lösungs-
konzepten,
Präzisierung der
Aufgabenstellung
Wettbewerblicher
Dialog
exakte Aufgabenstel-
lung wird erst im Ver-
fahren erarbeitet
nicht RPW-konform,
sehr zeitaufwendig,
keine Möglichkeit
zur Öffentlichkeits-
beteiligung,
ein klassisches
Preisgericht fehlt
Lösungen, die exakt
den Anforderungen
entsprechen
durch den Dialog
mit den Büros we-
niger innovative
Ideen,
wegen des hohen
Aufwands geringe
Motivation zu Teil-
nahme
In der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren empfiehlt Stpl,
einen Workshop als Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Dies gewährleistet, dass in
relativ kurzer Zeit mehrere Lösungsansätze erfahrener und hochqualifizierter Büros vorlie-
gen.
Das Workshop-Verfahren mit Mehrfachbeauftragung
Durch die Verwaltung werden ein Leistungsbild und ein Honorarvorschlag für die Entwurfs-
leistung und die Teilnahme an den Workshop-Terminen erarbeitet und ca. acht Büros zur
Angebotsabgabe eingeladen. Diese Büros müssen über große Erfahrung in der Gestaltung
städtischer Plätze und verkehrlicher Infrastruktur verfügen sowie entweder selbst die Ge-
biete Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung abdecken oder mit Büros der
jeweils anderen Fachbereiche zusammenarbeiten. Anschließend werden drei bis fünf
Teams mit der Teilnahme am Workshop-Verfahren beauftragt.
Ablauf des Workshop-Verfahrens: Nach einem Kick-Off-Termin mit Ortsbesichtigung er-
stellen die Planungsteams in einer ersten Stufe Skizzen. In einem Workshop-Termin disku-
tieren die Teams einzeln die Lösungsansätze mit einem Gremium aus Vertretern der Stadt-
ratsfraktionen, Referenten und Verwaltung, Vertretern des Bürgervereins sowie einem Mit-
glied des Baukunstbeirats. Anschließend arbeiten die Teams ihre Vorschläge weiter aus.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Planungen dann dem Gremium vorge-
stellt. Dieses Gremium bepunktet die einzelnen Skizzen. Das Planungsteam mit dem über-
zeugendsten Vorschlag arbeitet diesen dann in einer zweiten Stufe als Rahmenplan aus.
Dieser Rahmenplan bildet nach Beschluss des zuständigen Ausschusses die Grundlage für
467
5
die Objektplanung (Gestaltung, ggf. Hochbau des Kundencenters) und das Planfeststel-
lungsverfahren.
Kosten des Verfahrens: Aus vergaberechtlichen Gründen müssen die Kosten für die
Mehrfachbeauftragung unter dem Schwellenwert von 221.000,- Euro liegen. Mit der Regie-
rung von Mittelfranken werden derzeit bereits Gespräche über eine Zuwendung aus Mitteln
der Stadterneuerung geführt; von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des Verfahrens
kann ausgegangen werden, sofern eine städtebaulich-gestalterische Schwerpunktsetzung
gegenüber rein verkehrsplanerischen Aspekten erfolgt. Eine intensive und kontinuierliche
Abstimmung mit dem Fördergeber ist jedoch Voraussetzung.
Die weiteren Kosten liegen für Planung und Ausführung deutlich über dem Schwellenwert;
das Verfahren schafft jedoch die Voraussetzung für eine zügige Umsetzung.
468
Ö 6.2Ö 6.2
469
Seite 1 von 4
Beschlussvorlage
Stpl/122/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019
Ergänzungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019 (Tischvorlage)
Ergänzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2019 (Tischvorlage)
Anlagen:
Antrag_Juraleitung P53_SPD
Antrag_Stromtrasse P53_CSU
Ergänzungsantrag_SPD_12112019 (Tischvorlage)
Ergänzungsantrag_CSU_13112019_(Tischvorlage)
Entscheidungsvorlage
Trassenvorschläge TenneT (Stand Mai 2019)
Stellungnahme der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom 31.07.2019
Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 16.08.2019
Sachverhalt (kurz):
Es wird über den aktuellen Stand der Planungen zum Neubau der Juraleitung P53 und die
hierzu im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände zu
Wohngebäuden und anderen schutzwürdigen Einrichtungen informiert. Einer Neutrassierung
der Juraleitung soll nur zugestimmt werden, wenn die Mindestabstände eingehalten werden.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Ö 7Ö 7
470
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019
Seite 2 von 4
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
471
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019
Seite 3 von 4
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.III
Ref.VII
BgA/SE
472
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019
Seite 4 von 4
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt, einer Neutrassierung der Juraleitung P53 nur
zuzustimmen, wenn hierbei die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten
Mindestabstände eingehalten werden.
473
spd@stadt.nuernberg.de
www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de
U1, U11 Lorenzkirche
Bus 36, 46, 47 Rathaus
Rathaus
90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906
Fax 0911 / 231-3895
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
Aß__________
messier
0 7. AUG. 2019
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ar. v-orteffer _
Nürnberg, 7. August 2019
Brehm/Dix
Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen
Mindestabständen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aktuelle Planungen sehen vor, einen Ersatzneubau für die Juraleitung durch das
Rednitztal an Katzwang vorbeizuführen. Parallel zur derzeit bestehenden Trasse soll
nach den Vorschlägen der Firma Tennet in einem Radius von 1 bis 2 Kilometern eine
neue und weitaus leistungsfähigere Höchstspannungsleitung gebaut werden. Danach
soll die bestehende Leitung abgebaut werden. Bürgerinnen und Bürger aus Katzwang,
aber auch aus dem ebenfalls betroffenen Nürnberger Osten haben sich an uns
gewandt, weil sie befürchten, dass die empfohlenen Mindestabstände von 400 Metern
zu Wohnbebauung, Schulen und Sportgeländen bei dem geplanten Ersatzneubau nicht
eingehalten werden. Aufgrund der weitaus höheren Spannung gefährdet dies die
Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Außerdem wird auf das sensible und
äußerst wertvolle Ökosystem im Rednitztal zwischen Katzwang und Limbach
hingewiesen, welches durch den Neubau stark gefährdet ist. Des Weiteren fürchten die
Landwirte um ihre Bewässerungssysteme, die seit Generationen gepflegt werden und
nun mit dem Bau der Leitungen zerstört würden. Aus Sicht der Landwirte ist es fraglich,
ob mit der Veränderung der Bodenschichten durch den Leitungsbau das
Bewässerungssystem überhaupt neu angelegt werden könnte.
Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die entlang der neuen Stromtrasse wohnen
und arbeiten, sollten aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion ernst genommen werden.
Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Planungen der Trassenführung im
Stadtgebiet Nürnberg bzw. den unmittelbar angrenzenden Gebieten. Sie setzt sich
gegenüber Tennet und den zuständigen Gremien dafür ein, dass die empfohlenen
Mindestabstände eingehalten werden und wertvolle Ökosysteme durch den
Trassenverlauf nicht zerstört werden. Darzulegen ist auch, ob grundsätzlich eine
Erdverkabelung als Alternative in Frage kommt.
Mit freundlicjren Grüßen
Thorsten Brehm
Stv. Fraktionsvorsitzender
Stadtratsfraktion
Nürnberg
SPD
Ö 7Ö 7
474
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu Nürnberg CSU
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Stromtrasse P53
OBERBÜRGERMEISTER
1 5. OKI. 2019
/.......Nr..........
j/T
1
Zur
Kts.
3 7Zur St'j i'ignahme
4 An: •
dun •
or Absen-
egen
X
z.w.V.
5 Ant.
sehr.
jr Unter-
ogen
Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 0911231-2907
Telefax: 0911231-4051
E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
14.10.2019
Krieglstein
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Stromtrasse P53 „Juraleitung“ in Katzwang am
26.09.2019 wurden dem Vorsitzenden CSU-Stadtratsfraktion Marcus König und dem Wirtschaftsreferenten
Dr. Michael Fraas von Seiten der Bl-Allianz P53 eine Sammlung mit über 4.200 Unterschriften gegen die
Aufrüstung der P53-Bestandstrasse überreicht.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten bei einer Neu-Trassierung die Einhaltung der Mindestabstände von
400m zur nächstgelegenen Wohnbebauung und keine zusätzlichen Belastungen. Auch eine mögliche Erd
verkabelung durch das Rednitztal wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Landwirten abge
lehnt.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet über den Planungsstand und die an TenneTTSO übermittelten Stellungnah
men zu den vorgeschlagenen Trassenvarianten. Der Stadtrat beschließt, einer Neutrassierung nur zuzu
stimmen, sofern die Mindestabstände eingehalten werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Erdverkabe
lung erfolgt.
A19101400 Stromtrasse PSB.docx
Ö 7Ö 7
475
Ö 7Ö 7
476
-iCXX
Fraktion der
Christlich-Sozialen Union
im Stadtrat zu. Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses
Zimmer 58
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly
Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907
Telefax: 0911 231-405190403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
13.11.2019
Krieglstein
Juraleitung P53 Ergänzungsantrag m TOP 7 Sitzung AfS am 1411*2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Vorplanungen des Übertragungsnetzbetreibers TenneT für den Ersatzbau bzw. Aufrüstung von 220 kV auf
380 kV der Strommtrasse P53 lösen bei den Menschen in Nürnberg (insbesondere Katzwang) und Schwabach
(insbesondere Wölkersdorf und Obermainbach) erhebliche Besorgnis aus.
Eine Aufrüstung der bestehenden 220kV-Trasse auf 380 kV im Bereich Katzwang, Wölkersdorf und im Rednitztal
ist nicht denkbar. In Katzwang ist die Wohnbebauung derart an die bestehende Leitung herangerückt, dass diese
heute so nicht mehr genehmigungsfähig wäre und daher nicht mehr errichtet werden könnte. Das gilt auch für
eine Ertüchtigung der bestehenden Leitung von 220 kV auf 380 kV. Ebenso ist eine Erdverkabelung im Bereich
Katzwang schon deswegen nicht möglich, weil ein 380kv-Erdkabelsystem eine zig Meter breite Trasse erfordern
würde, die von Bebauung und Bewuchs freizuhalten wäre.
Eine Umgehung Katzwangs entlang des Rednitztals - sei es als Freileitung oder als Erdkabel - würde in den ein
zigartigen Naturraum des Rednitztals eingreifen. An das Ergebnis der vor Jahren geführten Diskussion um einen
Ausbau der Bundesstraße 2 durch das Rednitztal sei hier erinnert.
Daher bedarf es einer völlig neuen Lösung - insbesondere unter Beachtung von Mindestabständen - die aber
nicht zu Lasten der Menschen zum Beispiel in Kornburg, Limbach, Unterreichenbach, Obermainbach, Kammer
stein oder anderen Gemeinden und Ortsteilen im Ballungsraum geht. Die Menschen in diversen Nürnberger und
Schwabacher Ortsteilen sowie in den betroffenen Gemeinden im Landkreis Roth und im Nürnberger Land dürfen
nicht gegeneinander ausgespielt werden. Alle betroffenen Kommunen müssen an einen Tisch, um die bestmög
liche Lösung im Interesse der dort lebenden Menschen zu erreichen.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019 folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung versucht eine Verständigung mit der Stadt Schwabach und den betroffe
nen Gemeinden in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land auf eine abgestimmte Position
zum Verlauf eines etwaigen Ersatzneubaus bzw. der Ertüchtigung von 220 kV auf 380 kV der P
53-Stromtrasse. Ziel muss dabei die für alle Menschen schonendste Lösung, insbesondere unter
A19111300 JuraleitungP53 .docx
Ö 7Ö 7
477
Beachtung der Mindestabstände, sein. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Überspannung
von Waldgebieten.
Bei der Abstimmung sind Formate wie die Nachbarschaftskonferenz Nürnberg - Fürth - Erlangen
- Schwabach oder die sog. „4+4"-Runde oder der Städtetag zu nutzen.
Mit freundlichen Grü|en jf
iMavöJS König
Fraktionsvorsitzender
A19111300 JuraleitungP53 .docx
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1
Beilage
Betreff:
Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019
Entscheidungsvorlage
Hintergrund/Anlass
Die sogenannte Juraleitung P53 ist eine rund 160 Kilometer lange Hochspannungsstromleitung
zwischen Raitersaich und Altheim, deren Bestandstrasse im Abschnitt Raitersaich - Ludersheim
das südliche Nürnberger Stadtgebiet quert. Zur Verbesserung der überregionalen Übertra-
gungskapazitäten soll die seit den 1940er Jahren bestehende 220 Kilovolt(kV)-Stromleitung
durch einen 380 kV-Höchstspannungs-Neubau ersetzt werden. Zuständig für die Planungen ist
der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH.
Über eine Online-Plattform hat die TenneT im Mai 2019 erstmals konkrete Trassenvorschläge
für den Ersatzneubau zur Diskussion gestellt (s. beiliegende Übersicht). Mehrere dieser Vor-
schläge würden wieder den Süden des Stadtgebietes betreffen.
Die Planungen zum Ausbau der Juraleitung P53 befinden sich noch in einem sehr frühen
Stadium. Mit der im Sommer 2019 getroffenen politischen Entscheidung, die Juraleitung zu-
sammen mit zwei weiteren bayerischen Projekten als Erdkabel-Pilotprojekt zu verfolgen (s.u.),
wurden zuletzt grundlegende Rahmenbedingungen neu gesetzt. Die ursprünglich für den
Herbst 2019 vorgesehene Antragskonferenz zur Einleitung eines Raumordnungsverfahren ist
aus diesem Grund bis auf Weiteres verschoben.
Grundsatzdebatte
Der Ausbau der Juraleitung P53 folgt der Logik des Netzentwicklungplans Strom (NEP) und
dem darin zugrunde gelegten Szenario. Aus Sicht von Stadtverwaltung und N-Ergie sollten
hierzu grundsätzliche Alternativen geprüft werden, um durch eine deutlich stärker verbrauchs-
nahe Erzeugungsstruktur eine andere Netzstruktur und damit andere Steuerungsmechanismen
ermöglichen zu können.
Insbesondere flexible Gaskraftwerke und dezentrale KWK-Anlagen könnten die Stromnachfrage
regional befriedigen und zugleich den notwendigen Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes re-
duzieren bzw. auf andere Netzebenen verlagern. Diesem Ansatz liegt die Überzeugung zugrun-
de, dass die lastnahe Ansiedlung von Erzeugungskapazitäten günstiger ist als eine lastferne
Stromerzeugung.
Diese und weitere Fragen der zukünftigen Stromversorgung können nicht im Rahmen einer
singulären Trassenplanung verhandelt werden, sie bedürfen einer Rahmensetzung auf überge-
ordneter Ebene wie beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz oder im Erneuerbare-Energien-
Gesetz. Sich in der Grundsatzdebatte für eine stärker dezentral ausgerichtete Versorgungs-
struktur einzusetzen, entbindet die Stadt Nürnberg nicht von der Verantwortung, sich - wie im
Fall des Ersatzneubaus der Juraleitung P53 - auch mit Planungen auseinanderzusetzen, denen
eine andere Schwerpunktsetzung zugrunde liegt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der
Deutsche Bundestag die sog. Juraleitung P53 im Jahr 2015 in das Gesetz über den Bundes-
bedarfsplan (BBPlG - Bundesbedarfsplangesetz, zuletzt geändert am 13.05.2019) und damit in
den sog. Bundesbedarfsplan als Vorhaben Nr. 41 aufgenommen hat. Damit hat der Bundesge-
Ö 7Ö 7
479
2
setzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der sog. Juraleitung P53 und ihren vordring-
lichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs qua Gesetz
festgestellt (vgl. § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz und §12e Abs. 4 Energiewirtschafts-
gesetz).
Mindestabstände zu Höchstspannungsleitungen
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern legt für Höchstspannungsfreileitungen
folgende Mindestabstände fest:
- mindestens 400 m zu
a) Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich gemäß
§ 34 des Baugesetzbuchs, es sei denn Wohngebäude sind dort nur ausnahmsweise zu-
lässig,
b) Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen,
c) Gebieten die gemäß den Bestimmungen eines Bebauungsplans vorgenannten
Einrichtungen oder dem Wohnen dienen, und
- mindestens 200 m zu allen anderen Wohngebäuden
Als raumordnerische Grundsätze stellen die Mindestabstände des LEP keine zwingend einzu-
haltenden Vorgaben dar. Bei ausschließlicher Orientierung an den immissionschutzrechtlich
einzuhaltenden Grenzwerten sind auch deutlich geringere Abstände zu Höchstspannungsfrei-
leitungen zulässig.
Für die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen sind im LEP Bayern (bislang) keine
Schutzabstände festgelegt. Aufgrund der Abschirmung durch das Erdreich kann verglichen mit
Freileitungen von wesentlich geringeren Mindestabständen ausgegangen werden.
Juraleitung P53 als Erdkabel-Pilotprojekt
Im Juni 2019 haben sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der Länder Bayern,
Hessen und Thüringen auf einen Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck ver-
ständigt: Die Einigung sieht u.a. vor, dass bei Vorhaben, die in der Planung noch nicht so weit
vorangeschritten sind, eine abschnittsweise Verkabelung verstärkt in Betracht gezogen werden
soll. In diesem Sinn soll eine abschnittsweise Erdverkabelung u.a. beim Neubau der Juraleitung
Raitersaich - Altheim untersucht werden. Aus netztechnischen Gründen müssen Erdverkabe-
lungen bei Drehstromvorhaben auf Teilabschnitte begrenzt bleiben.
Die o.g. Entscheidung hat die Rahmenbedingungen für den Neubau der Juraleitung P53 grund-
sätzlich verändert. Die im Mai 2019 von der TenneT über die Online-Plattform zur Diskussion
gestellten Trassenvorschläge (s. beiliegende Übersicht) waren noch ausschließlich als Korrido-
re für Freileitungen konzipiert.
Für Teil-Erdverkabelungen liegen bislang keine Planungsprämissen, Entscheidungskriterien
oder Bewertungsmethoden vor. Diese müssen von der TenneT auf der Basis der in Bayern
geltenden Gesetze und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes erst entwickelt werden.
Auswirkungen auf den Neubau der Juraleitung P53 im Bereich Nürnberg können zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt daher nicht abgeschätzt werden. Erste Informationen zu einer um das
Thema Erdverkabelung erweiterten Korridorbetrachtung sind von der TenneT für das zweite
Quartal 2020 angekündigt.
480
3
Die politische Entscheidung zu Erdkabel-Pilotprojekten bedarf noch einer gesetzlichen An-
passung im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Erwartet werden kann, dass dies 2020 im
Rahmen der turnusmäßig anstehenden Anpassung des BBPlG erfolgt.
Haltung und Beteiligung der Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Planungen zum Neubau der
Juraleitung im Sommer 2018 mit der TenneT Kontakt aufgenommen und die Erwartungshaltung
zum Ausdruck gebracht, dass bei der Planung weder technisch noch räumlich Optionen und
Möglichkeiten ausgeschlossen werden, die zu einem optimierten Trassenergebnis beitragen
können. Neben Erdverkabelungen wurden insbesondere auch Waldüberspannungen und der
Einsatz von Kompaktmasten als gleichberechtigte Alternativen zur Standard-Freileitung be-
nannt.
Die mit der Einstufung als Erdkabel-Pilotprojekt erweiterten Planungsspielräume sind aus Sicht
der Stadt Nürnberg sehr zu begrüßen. Ungeachtet der damit neu gegebenen Planungsvoraus-
setzungen hat die Stadtverwaltung auch die Möglichkeit wahrgenommen, die im Mai 2019 von
der TenneT Online zur Diskussion gestellten Trassenvorschläge zu kommentieren (s. Beilage).
Positiv bewertet wird im Beitrag der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom Mai 2019,
dass die Engstelle im Bereich der Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang nicht
als Trassenvariante verfolgt wird. Weil aber alle Varianten, die das Nürnberger Stadtgebiet
betreffen, mit einem rd. 2 km langen Verlauf im ökologisch äußerst wertvollen Rednitztal ver-
bunden wären und darüber hinaus im Bereich zwischen Kornburg und Worzeldorf auch Sied-
lungsflächenpotentiale tangiert wären, müssen auch diese als Neubautrasse ausscheiden.
In der Konsequenz der Quantität und Qualität an Betroffenheiten auf Nürnberger Stadtgebiet
hat sich die Stadt Nürnberg gegenüber der TenneT sowie in einer begleitenden Pressemittei-
lung (s. Beilage) für die südlich von Schwabach verlaufende Variante als Vorzugstrasse ausge-
sprochen. Das Bekenntnis zur Südtrasse als Vorzugsvariante darf nicht missverstanden werden
als Gleichgültigkeit gegenüber den in diesem Raum wohnenden Menschen und den hier be-
stehenden Empfindlichkeiten von Landschaft und Naturhaushalt. Im Gegenteil wird die Stadt
alle Bemühungen, die Südvariante so konfliktarm wie möglich zu trassieren, unterstützen. Ganz
in diesem Sinn erwartet die Stadt Nürnberg von der TenneT die ausnahmslose Einhaltung der
im LEP Bayern für Freileitungen festgelegten Mindestabstände.
Auch im weiteren Verlauf der Planung wird die Stadtverwaltung die städtischen Belange und die
Interessen der im südlichen Stadtgebiet lebenden Menschen einbringen und mit Nachdruck ver-
treten.
Beschluss
Einer Neutrassierung der Juraleitung soll nur zugestimmt werden, wenn die im Landesentwick-
lungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände eingehalten werden.
481
September 2019
Maßstab 1 : 85.000
Stadtplanungsamt
Juraleitung
Abschnitt A
Raitersaich - Ludersheim
Stand: Mai 2019
Quelle:
TenneT
Geobasisdaten © Bayerische
Vermessungsverwaltung
Variantenkorridore
220-kV-Bestandsleitung
Stadtgrenze Nürnberg
Ö 7Ö 7
482
Stadt Nürnberg
Der Oberbürgermeister
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Tel.: (0)9 11 / 2 31-50 90
Fax: (0)9 11 / 2 31-36 78
obm@stadt.nuernberg.de
www.nuernberg.de
Stadt Nürnberg · Rathaus · 90403 Nürnberg
001
TenneT TSO GmbH
Geschäftsführung
31.07.2019
Ersatzneubau Juraleitung P 53
WebGIS Online-Beteiligung vom 16.05. - 31.07.2019
Beitrag der Stadt Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne nimmt die Stadt Nürnberg die Möglichkeit wahr, die für die Jura-
leitung P 53 entwickelten Trassenvorschläge einer ersten Bewertung zu
unterziehen. Gut wäre gewesen, wenn die Stadt als von der Planung
unmittelbar betroffene Kommune von der Online-Beteiligung nicht über
Dritte hätte erfahren müssen.
Bereits im März 2019 hatte die Stadt Nürnberg mit Benennung von An-
sprechpartnern umfangreiche Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanungen
und Schutzgebieten an das Büro Baader Konzept GmbH übermittelt.
Unter Berücksichtigung dieser Restriktionen sind für das Gebiet der Stadt
Nürnberg zu den Trassenvorschlägen folgende Hinweise wesentlich:
Trassierung durch das Rednitztal
Die Stadt Nürnberg lehnt eine Trassenführung im Rednitztal ab. Das
Rednitztal ist ein für Naturschutz, Landwirtschaft und Naherholung
außerordentlich bedeutsamer regionaler Grünzug. Mit den sich dort
befindlichen kulturhistorisch einzigartigen Wässerwiesen würde zudem
eine jahrhundertealte Kulturlandschaft zerstört werden.
Trassenvariante zwischen Worzeldorf und Kornburg
Die Stadt Nürnberg lehnt eine zwischen den Ortsteilen Worzeldorf und
Kornburg verlaufende Trassenführung ab. Die Trassenvariante betrifft
wichtige Potentialflächen der Nürnberger Siedlungsentwicklung. Ein Ver-
lust oder Einschränkungen dieser Flächen müssen in einer wachsenden
Großstadt wie Nürnberg ausgeschlossen sein.
Ö 7Ö 7
483
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Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang
Im Bereich der Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang
sieht die Stadt Nürnberg die Grenzen dessen, was den angrenzenden
Wohngebieten an Belastungen zugemutet werden kann, als vollständig
ausgereizt an. Dementsprechend zwingend und von der Stadt Nürnberg
sehr zu begrüßen ist es, dass diese Engstelle nicht als Trassenvariante
verfolgt wird.
Vorzugsvariante aus Sicht der Stadt Nürnberg
Nach Einschätzung der Stadt Nürnberg werden die vom Ersatzneubau der
Juraleitung P 53 ausgehenden Beeinträchtigungen überall dort besonders
groß sein, wo auch die Siedlungsdichte hoch ist. Erwartet wird seitens der
Stadt Nürnberg die ausnahmslose Einhaltung der im Landesentwicklungs-
programm Bayern festgelegten Mindestabstände zu Wohngebieten
(400 m / 200 m) und weiteren besonders schutzbedürftigen Einrichtungen
(400 m). Der südlich von Schwabach verlaufende Trassenvorschlag wird
von der Stadt Nürnberg als Vorzugsvariante vertreten.
Die Stadt Nürnberg bittet um Berücksichtigung der vorgenannten Hin-
weise und Belange. Für Gespräche, die Herausforderung der Trassen-
führung so konfliktarm wie möglich zu bewältigen, steht die Stadt Nürn-
berg gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly
484
Nr. 827 / 16.08.2019
Nachrichten aus dem Rathaus
Stadt gegen Höchstspannungsleitung in
Nürnbergs Süden
Die Stadt Nürnberg positioniert sich klar gegen
Trassenvorschläge des Netzbetreibers TenneT TSO
GmbH für eine Höchstspannungsleitung, die den Süden
des Stadtgebiets betreffen würden.
Die sogenannte Juraleitung ist eine rund 160 Kilometer
lange Hochspannungsstromleitung, die heute im
Abschnitt zwischen Raitersaich und Ludersheim das
südliche Nürnberger Stadtgebiet quert. Zur
Verbesserung der überregionalen
Übertragungskapazitäten soll die seit den 1940er
Jahren bestehende 220 Kilovolt(kV)-Stromleitung
durch einen 380 kV-Höchstspannungs-Neubau ersetzt
werden. Zuständig für die Planungen ist der
Netzbetreiber TenneT TSO GmbH. Über eine Online-
Plattform hat die TenneT im Mai 2019 erstmals
konkrete Trassenvorschläge für den Ersatzneubau zur
Diskussion gestellt. Gleich mehrere dieser Vorschläge
würden wieder den Süden des Nürnberger Stadtgebiets
betreffen. Grund genug für die Stadtverwaltung, die
TenneT-Überlegungen sorgfältig auf den Prüfstand zu
stellen.
Auf besonderes Unverständnis stößt bei
Umweltreferent Dr. Peter Pluschke ein
Trassenvorschlag, der auf einer Länge von fast zwei
Kilometern im Talraum der Rednitz verlaufen würde.
„Das Rednitztal ist ein für Naturschutz, Landwirtschaft
und Naherholung außerordentlich bedeutsamer
Stadt Nürnberg
Presse- und
Informationsamt
Leitung:
Dr. Siegfried Zelnhefer
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de
Ö 7Ö 7
485
regionaler Grünzug. Mit den dort befindlichen
kulturhistorisch einzigartigen Wässerwiesen würde
zudem eine jahrhundertealte Kulturlandschaft zerstört
werden“, so der Umweltreferent.
Auch Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich ist
über die TenneT-Planungen entsetzt, wären mit einer
Trassenführung im südlichen Stadtgebiet doch
erhebliche Einschränkungen für die weitere Nürnberger
Stadtentwicklung und bestehende Wohngebiete gerade
in Katzwang, aber auch in Kornburg verbunden. „In
einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg geht
das gar nicht“, bringt der Planungs- und Baureferent
sein Missfallen deutlich zum Ausdruck.
Zusammengefasst wurden die Nürnberger Bedenken in
einer Antwort an die TenneT, in der Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly Ende Juli 2019 erklärt hat, dass für die
Stadt Nürnberg weder eine Trassierung im Rednitztal
noch eine zwischen den Ortsteilen Worzeldorf und
Kornburg verlaufende Trassenführung in Frage kommen
kann. Auch einen Neubau im Verlauf der
Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang
schließt der Oberbürgermeister aus. „Die Grenzen
dessen, was den hier wohnenden Menschen an
Belastungen zugemutet werden kann, sind bereits
heute vollständig ausgereizt“, stellt Dr. Maly
unmissverständlich fest.
Ohnehin hat sich der Oberbürgermeister in der Frage
der Trassenabstände gegenüber der TenneT klar
positioniert: „Die Stadt Nürnberg erwartet von der
TenneT, dass die im Landesentwicklungsprogramm
Bayern festgelegten Mindestabstände der Stromleitung
zu benachbarten Nutzungen ausnahmslos eingehalten
werden.“ Gewährleistet wären so Mindestabstände von
400 beziehungsweise 200 Metern zu Wohngebäuden
und von 400 Metern zu anderen besonders
schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen oder
Kindertagesstätten.
Als Fazit lassen die hohen Betroffenheiten im südlichen
Stadtgebiet nach Überzeugung der Stadt Nürnberg nur
einen Schluss zu: Für den Neubau der Juraleitung ist,
wenn dieser denn überhaupt nötig ist, eine Trasse zu
bevorzugen, die südlich von Schwabach ausschließlich
unbewohntes Gebiet betrifft, auch wenn sie etwas
länger ist. alf
486
Seite 1 von 8
Berichtsvorlage
Stpl/117/2019
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019
Anlagen:
Antrag_Beschleunigung Baugenehmigungsverfahren_SPD
Bericht:
Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019
Sachverhalt:
Zu den einzelnen Fragen des Antrags:
1. Wie viele gewerbliche Vorhaben wurden seit 2014 genehmigt?
2. Wie viele Nutzflächen wurden genehmigt?
Aus praktischen Gründen werden die Fragen zu 1. und 2. gemeinsam beantwortet. Die
Bauordnungsbehörde führt keine gesonderte Statistik in Bezug auf gewerbliche Vorhaben.
Die Ermittlung erfolgte deshalb auf der Basis der Zahlen des Amtes für Stadtforschung und
Statistik. Bei der Zuordnung der einzelnen Baugenehmigungen gelten bestimmte Vorgaben
des Landesamtes für Statistik:
Zahl der Fälle: Bei der Baustatistik sind Erhebungseinheiten Gebäude oder Baumaßnahmen
an bestehenden Gebäuden. Zur Durchführung der Statistik ist es deshalb notwendig, dass für
jedes Gebäude und für jede Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude ein gesonderter
Erhebungsvordruck angelegt wird. Umfasst ein Bauvorhaben mehrere Gebäude, so sind –
auch wenn die Gebäude völlig gleichartig sind – getrennte Erhebungsvordrucke auszufüllen.
Nutzfläche: Während die Nutzfläche nach DIN 277 auch die Wohnfläche beinhaltet, versteht
man unter der Nutzfläche im Sinne der Bautätigkeitsstatistik nur die anrechenbaren Flächen
in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen.
Hier folgen die Zahlen für gewerbliche Vorhaben:
Jahr Zu 1. Zahl
der Fälle
Zu 2. Genehmigte
gewerbliche
Nutzflächen
Genehmigte
Flächen
insgesamt
(Wohnen,
Gewerbe,
Sonstiges)
2014 199 215.637 m² 486.855 m²
2015 248 234.523 m² 477.487 m²
2016 196 217.449 m² 567.897 m²
Ö 8Ö 8
487
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
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2017 189 159.114 m² 476.369 m²
2018 116 239.344 m² 542.064 m²
Summen: 948 1.066.067 m² 2.550.672 m²
In der Summe ist festzustellen, dass fast die Hälfte aller neu genehmigten Flächen von
Vorhaben in Nürnberg im weiteren Sinne gewerblichen Zwecken dient. Das Stadtwachstum
spielt sich also erkennbar auch stark im gewerblichen Bereich ab.
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Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
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3. Wie waren die tatsächlichen Genehmigungsdauern in den Jahren seit 2014?
Hier können die durchschnittlichen Genehmigungsdauern der wichtigsten Verfahren, also
insbesondere des vereinfachten und des normalen Baugenehmigungsverfahrens, angegeben
werden. In der BoB -Laufzeitstatistik erfolgt keine Differenzierung nach gewerblichen und
nichtgewerblichen Vorhaben. Nicht beinhaltet sind in der Übersicht Vorbescheids - und
Teilbaugenehmigungen, Genehmigungsverlängerungen, isolierte Befreiungen, usw.
Differenziert wird zwischen einem 90-%-Quantil und 100 % -Dauer. Ein Quantil ist ein
statistischer Schwellenwert: Ein bestimmter Anteil der Werte ist kleiner als das Quantil, der
Rest ist größer. Das 90 -%-Quantil beispielsweise ist der Wert, für den gilt, das s 90 % aller
Werte kleiner sind als dieser Wert. Bei den Bauanträgen gibt es immer einen gewissen Anteil
an „Langläufern“, also Vorhaben, die meist vom Bauherrn nicht besonders vorangetrieben
werden, weil er aus bestimmten Gründen noch kein Interesse hat a n einer kurzfristigen
Genehmigung mit dem entsprechenden Gebührenbescheid hat oder weil er vorher noch
Stellplätze ablösen muss. Diese Vorhaben haben dann teilweise auch Genehmigungsdauern
von ein bis zwei Jahren und verunklaren die Statistik. Dieser „Bodensatz“ wird auf rund 10 %
geschätzt. Das 90-%-Quantil gibt also eine ziemlich realistische Einordnung realer Laufzeiten.
Jahr Anzahl der
Genehmigungen
Genehmigungsdauer
(Kalendertage, 90 %)
Genehmigte
Baukosten
(in €)
2014 1.623 97 658.086.000
2015 1.645 96 631.759.000
2016 1.614 114 859.430.000
2017 1.506 124 834.852.000
2018 1.423 150 1.093.058.000
2019
(1. Halbjahr)
131 577.702.000
Zu erkennen ist, dass sich mit den Jahren die Laufzeiten immer mehr verlängert hatten ,
parallel aber auch die genehmigten Kosten sich fast verdoppelten – der Arbeitsumfang kann
gut an den Kosten festgemacht werden. Somit ist der gewünschte Effekt der
Verfahrensbeschleunigung trotz zusätzlicher vom Stadtrat genehmigter Stellen in de r
Bauverwaltung noch nicht eingetreten, weil die Ant ragsmengen sich viel schneller erhöhten
als der Personalstand. Erst 2019 scheint eine leichte Besserung einzutreten.
4. Welche Flächen konnten in welcher Zeit durch Bauleitplanung seit 2014 erstmals
gewerblich in Nutzung kommen?
Seit 2014 konnten in Nürnberg durch die Bebauungsplanung insgesamt rd. 27,5 ha Flächen
für eine erstmalige gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Im Einzelnen liegen den gewerblich nutzbaren Flächen folgende Bebauungspläne zugrunde:
489
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
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Bebauungsplan Name Gebietsart
Gewerblich
nutzbare
Fläche (in m²)
Nr. 3811
(4. Änderung)
Hafen SO 42.954
Nr. 4506 Dorfäckerstraße GE 27.339
Nr. 4551 Großreuth h.d.V. GE 4.545
Nr. 4562 Bahnhofstraße GE 11.766
Nr. 4597 Münchener Straße GE 8.074
Nr. 4620 Rewe Fischbach SO 6.668
Nr. 4645 Poststraße GE 173.459
Nr. 4614 Züricher Straße 30 % des MU 701
Summe: 275.506
5. Wie werden die Optimierungspotenziale durch die momentan laufende
Organisationsuntersuchung und eine mögliche Schnittstellenoptimierung gesehen?
Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Beschleunigung von
Baugenehmigungsverfahren wurde zuletzt informiert
- im Stadtplanungsausschuss am 12.10.2017:
Beschleunigung bei Bauanträgen (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.03.2017);
- im Personal- und Organisationsausschuss am 21.05.2019:
Beschleunigung und Entbürokratisierung von Bauverfahr en (Antrag der CSU -
Stadtratsfraktion vom 19.03.2018).
Das Stadtplanungsamt spielt im Bearbeitungsprozess von Baugenehmigungsverfahren eine
sehr wichtige Rolle, kann diese − wie in den oben genannten Vorlagen im Einzelnen
dargestellt − aktuell aber nur unb efriedigend wahrnehmen. Um hier zu Verbesserungen zu
kommen wird die Dienststelle seit Oktober 2018 einer externen Organisationsuntersuchung
unterzogen, die auch eine Betrachtung der Prozesse und der Schnittstellen sowie eine
Personalbemessung beinhaltet.
Die Organisationsuntersuchung beim Stadtplanungsamt ist noch nicht abgeschlossen. Als
Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die bestehenden Strukturen und Schnitt -
stellen innerhalb des Amtes zwar verschiedene Handlungsansätze erkennen lassen
(Gebietszuständigkeiten analog dem Modell der Bauordnungsbehörde, interner
Schnittstellenabbau), das we sentliche Optimierungspotenz ial aber referatsübergreifende
Schnittstellen und Schnittstellen mit Externen sowie die Frage der Personalausstattung in den
Ämtern betreffen wird.
6. Wie können sich Stellenschaffungsmaßnahmen mittel - und langfristig auf die
Genehmigungsdauern auswirken?
Wenn vom Stadtrat für den Baubereich zusätzliche Stellen bewilligt wurden, gibt es schon seit
einiger Zeit erhebliche Prob leme, diese auch zeitgerecht zu besetzen. Zum einen müssen
fortwährend bereits vorhandene Stellen wegen der „natürlichen Fluktuation“ (Ruhestand,
Wechsel zu anderen städtischen Dienststellen bzw. anderen Arbeitgebern/Dienstherren,
Mutterschutz, Elternzeit) neu besetzt werden, zum anderen stellt sich die Personalgewinnung
problematisch dar, da die Stadt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
gebunden ist, die Privatwirtschaft ihren Beschäftigten aber höhere Entgelte bieten kann. Noch
„brummt“ die Baukonjunktur, und es ist derzeit nur sehr schwer möglich, überhaupt gute Kräfte
für die Stadtverwaltung zu gewinnen.
490
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
Seite 5 von 8
Nicht unterschätzt werden darf dabei, dass die Stadt im technischen Bereich gerade für
weibliche Kräfte attraktiv ist, die aber sehr oft Teilzeitmodelle anstreben. Diese sind auch gut
umsetzbar, erhöhen jedoch den Bedarf an Büroflächen und Organisationskapazität erheblich.
Neben der Schnittstellenthematik wird die zukünftige Leistungsfähigkeit de r Bauverwaltung
ganz entscheidend von einer verbesserten Personalausstattung abhängen. Notwendigkeiten
in Bezug auf Baugenehmigungsverfahren und deren beschleunigte Bearbeitung bestehen
dabei nicht nur im Bereich der planungsrechtlichen Begutachtung, sie betreffen ebenfalls
Unterstützungen durc h den IT -Bereich aller am Baugenehmigungsverfahren beteiligten
Behörden und auch die Bereiche von vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung, die mit
der Bereitstellung des Planungsrechtes eine grundlegende Voraussetzung für Bauanträge
sind.
Stellenneuschaffungen werden umso erfolgreicher sein, je vollständiger folgende
Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Abbau bzw. Optimierung von referatsübergreifenden Schnittstellen und Schnittstellen mit
Externen.
- Klärung der Raumsituation:
Mit der räumlich getrennten Unterbringung beispielsweise des Stadtplanungsamtes in zwei
Dienstgebäuden und den am Standort Lorenzer Straße sehr beengten Verhältnissen
besteht bereits ohne Personalmehrung dringender Handlungsbedarf.
- Ausschöpfung von Potentialen der Digitalisierung und IT-Unterstützung:
Gemeinschaftsaufgabe mit den städtischen Dienstleistern DIP/IT und Geo;
- zeitlich gestaffelte Besetzung neuer Stellen als Voraussetzung, um qualifiziertes Personal
gewinnen und gut einarbeiten zu können.
1. Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
491
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
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Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
3. Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
492
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
Seite 7 von 8
4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StA
DIP
493
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019
Seite 8 von 8
494
SPD
spd@stadt. nuernberg .de
www.spd-stadtratsfraktionnuemberg.de
U1, U11 Lorenzkirche Rathaus
Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg
Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION
Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
/IK
An den Oberbürgermeister
der Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Rathaus
90403 Nürnberg
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg
OBERBURGER M E 5 ST E R
1 8. JUKI ZÖ13 Nr. . . . .
Nürnberg, 18. Juni 2019
Dr. Hüttinger
Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Vertreter aus der Wirtschaft klagen immer wieder über komplizierte Verfahren zur
Baurechtsschaffung und Baurechtsgewährung. Seit 2014 hat die Wirtschaft in Nürnberg
zehntausende neue Arbeitsplätze geschaffen. Durch den Strukturwandel konnten diese
Arbeitsplätze oft auch im gewerblichen Gebäudebestand realisiert werden. Trotzdem
bleibt gewerblicher Neubau wichtig.
Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion im Jahre 2017 mit der Bitte um Beschleunigung
von Genehmigungsverfahren wurde mit Stellenschaffungsmaßnahmen reagiert und
außerdem ein Optimierungsprozess angestoßen, der nach organisatorischen
Verbesserungsmöglichkeiten über alle Geschäftsbereiche sucht. Dies ist ein
Schwerpunktthema der seit Dezember 2018 laufenden Organisationsuntersuchung
beim Stadtplanungsamt.
Die Probleme gestalten sich, wie die Verwaltung in einer Vorlage für den Personal- und
Organisationsausschuss schreibt, komplex:
Auch wenn Personal bewilligt sei, dauere die Einarbeitung neuer Fachkräfte bis zu drei
Jahren und binde in der Einarbeitungsphase wiederum Kapazitäten der Kolleginnen
und Kollegen. Bei der Betrachtung der Prozesse sei außerdem deutlich geworden, dass
Schnittstellen zwischen den Dienststellen zu erheblichen Verzögerungen im Ablauf
beitragen können. Deshalb werde bei der Organisationsuntersuchung auch ein
besonderes Augenmerk auf die Betrachtung und Optimierung der Schnittstellen gelegt.
Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt den eingeleiteten Optimierungsprozess. Eine
schnelle Bearbeitung von Bauanträgen ist nicht nur für die ausreichende Bereitstellung
von Wohnraum, sondern auch im wirtschaftlichen Kontext von enormer Bedeutung. Die
Möglichkeit zur schnellen Schaffung von Gewerbeimmobilien ist ein Baustein für den
Erhalt von Wohlstand und Arbeitsplätzen in der Stadt und der Region. Um eine
empirische Grundlage für die Beurteilung der Situation und weitere Optimierung zu
erhalten, stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden
Ö 8Ö 8
495
Antrag:
Die Bauverwaltung wird gebeten, darzustellen
• wie viele gewerbliche Vorhaben seit 2014 genehmigt wurden
• wie viele Nutzflächen dabei genehmigt wurden
• wie die tatsächlichen Genehmigungsdauern in den Jahren seit 2014 waren
• welche Flächen in welcher Zeit durch Bauleitplanung seit 2014 erstmals
gewerblich in Nutzung kommen konnten
• wie die Optimierungspotentiale durch die momentan laufende
Organisationsuntersuchung und eine mögliche Schnittstellenoptimierung
gesehen werden
• wie sich die Stellenschaffungsmaßnahmen mittel- und langfristig auf die
Genehmigungsdauern auswirken können
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionsvorsitzende
SPD
STADTRATSFRAKT10N
NÜRNBERG
Stadtratsfraktion
Nürnberg
SPD
496