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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (14.11.2019)

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Stadtplanungsausschusses 14.11.2019 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP),Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" 6 Sitzungsvorlage Stpl/116/2019 6 Entscheidungsvorlage Stpl/116/2019 10 Begründung mit Plan Stpl/116/2019 12 * TOP Ö 2 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle 16 Sitzungsvorlage Stpl/123/2019 16 Entscheidungsvorlage Stpl/123/2019 20 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle (Plan Nr. FNP15-E-04 vom 21.10.2019 Stpl/123/2019 23 Begründung (Stand 25.10.2019) Stpl/123/2019 24 Umweltbericht (Stand 24.10.2019) Stpl/123/2019 66 * TOP Ö 3 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße 105 Sitzungsvorlage Stpl/119/2019 105 Entscheidungsvorlage Stpl/119/2019 109 Übersichtsplan Stpl/119/2019 112 Entwurf der Änderungssatzung Stpl/119/2019 113 Entwurf der Lesefassung der Satzung Stpl/119/2019 121 Entwurf der Begründung Stpl/119/2019 128 Umweltbericht Stpl/119/2019 172 Mobilitätskonzept Stpl/119/2019 237 TOP Ö 4 Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße 297 Sitzungsvorlage Stpl/120/2019 297 Entscheidungsvorlage Stpl/120/2019 301 Übersichtsplan Stpl/120/2019 303 Begründung zum Rahmenplan Stpl/120/2019 304 1. Fassung Umweltbericht Stpl/120/2019 324 * TOP Ö 5 Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" 366 Sitzungsvorlage Stpl/118/2019 366 Entscheidungsvorlage Stpl/118/2019 370 Übersichtsplan Stpl/118/2019 372 Begründung zum Rahmenplan Stpl/118/2019 373 1. Fassung Umweltbericht Stpl/118/2019 391 TOP Ö 6 Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung 431 Sitzungsvorlage Stpl/121/2019 431 Antrag_Naturverträgliche Stadtbeleuchtung_CSU Stpl/121/2019 434 Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017 Stpl/121/2019 436 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019 (Tischvorlage) Stpl/121/2019 437 Entscheidungsvorlage Stpl/121/2019 439 2 * TOP Ö 6.1 Aufwertung des Aufseßplatzes 441 Sitzungsvorlage Stpl/124/2019 441 Antrag_Wasserspiel_2016_aufstellen_Standort_Aufseßplatz_prüfen_SPD Stpl/124/2019 445 Antrag_Springbrunnen_Aufseßplatz_CSU Stpl/124/2019 446 Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_SPD Stpl/124/2019 447 Antrag_Aufwertung Aufseßplatz_CSU Stpl/124/2019 448 Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_01082019_SPD Stpl/124/2019 449 Antrag_CSU_Zukunft_Schocken_Gebäude_11112019_(Tischvorlage) Stpl/124/2019 450 Entscheidungsvorlage Stpl/124/2019 451 Vorentwurf, Variante b, Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin, vom 25.10.2019 Stpl/124/2019 457 Schreiben Neues Museum zum Jeppe-Hein-Brunnen 2020 vom 01.10.2019 Stpl/124/2019 458 * TOP Ö 6.2 Wettbewerbliches Verfahren Umgestaltung des Plärrers 459 Sitzungsvorlage Stpl/112/2019 459 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Städtebaulicher Ideenwettbewerb Plärrer vom 02.01.2015 Stpl/112/2019 463 Entscheidungsvorlage Stpl/112/2019 464 Luftbild Stpl/112/2019 469 * TOP Ö 7 Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen 470 Sitzungsvorlage Stpl/122/2019 470 Antrag_Juraleitung P53_SPD Stpl/122/2019 474 Antrag_Stromtrasse P53_CSU Stpl/122/2019 475 Ergänzungsantrag_SPD_12112019 (Tischvorlage) Stpl/122/2019 476 Ergänzungsantrag_CSU_13112019_(Tischvorlage) Stpl/122/2019 477 Entscheidungsvorlage Stpl/122/2019 479 Trassenvorschläge TenneT (Stand Mai 2019) Stpl/122/2019 482 Stellungnahme der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom 31.07.2019 Stpl/122/2019 483 Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 16.08.2019 Stpl/122/2019 485 TOP Ö 8 Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren 487 Bericht Stpl/117/2019 487 Antrag_Beschleunigung Baugenehmigungsverfahren_SPD Stpl/117/2019 495 3 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtplanungsausschusses Sitzungszeit Donnerstag, 14.11.2019, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" Anpassung im Wege der Berichtigung Ulrich, Daniel Gutachten Stpl/116/2019 2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht) Gutachten Stpl/123/2019 3. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Billigung Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht) Beschluss Stpl/119/2019 4. Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann- Straße und Markt Erlbacher Straße Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/120/2019 4 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht) Beschluss Stpl/118/2019 6. Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.05.2019 Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017 Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/121/2019 7. Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019 Ulrich, Daniel Beschluss Stpl/122/2019 8. Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 Ulrich, Daniel Bericht Stpl/117/2019 9. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 17.10.2019, öffentlicher Teil 5 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/116/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 18.12.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" Anpassung im Wege der Berichtigung Anlagen: Entscheidungsvorlage Begründung mit Plan Sachverhalt (kurz): Der Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird unter einem anderen Tagesordnungspunkt in gleicher Sitzung behandelt. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen ein Allgemeines Wohngebiet vor. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt den Bereich als gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung). Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht als aus dem FNP entwickelt zu betrachten. Der FNP ist daher nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB). 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 1Ö 1 6 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja lediglich Anpassung an beschlossene Planung 7 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 8 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/116/2019 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag (AfS 14.11.2019): Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen: 1. den FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen, sobald der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist. 2. die Anpassung im Amtsblatt bekannt zu machen. Beschlussvorschlag (StR 18.12.2019): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 14.11.2019 beauftragt der Stadtrat die Verwaltung: 1. den FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB anzupassen, sobald der im beschleunigten Verfahren aufgestellte Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist. 2. die Anpassung ist im Amtsblatt bekannt zu machen. 9 1 Beilage Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Bereich Bebauungsplan Nr. 4637A "Avenariusstraße Ost" Anpassung im Wege der Berichtigung Entscheidungsvorlage Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ Das Gebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Großreuth hinter der Veste zwischen Avenariusstraße und Diltheystraße sowie nördlich der Fl.Nr. 555, Gemarkung Großreuth h.d.V. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Durch das Bebauungsplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, für die Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße und in Anknüpfung an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung. Neben den Flächen für Wohnen sind auch die angrenzenden Verkehrsflächen (Avenarius - und Diltheystraße) Teil des Geltungsbereichs. Wirksamer FNP - bisherige Darstellung Die Flächen des Plangebiets sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohnbauflächendarstellung). Nach Darstellungen des Flächennutzungsplans liegt das Gebiet zudem in einem Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutzbereich des Flughafens Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme). Anpassung FNP im Wege der Berichtigung Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt. Dies ist jedoch bei Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB nicht zwingend erforderlich, sofern die städtebaulich geordnete Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Der FNP wird nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB). Entsprechend den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Auf- stellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird die berichtigte Darstellung im Amtsblatt bekannt gemacht. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung keine Kosten. Zeitliche Umsetzung Die Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt, sobald der Bebauungsplan Nr. 4637A als Satzung beschlossen ist. Ö 1Ö 1 10 2 Fazit Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ sind nicht als aus dem FNP entwickelt zu betrachten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens soll daher der FNP im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Satz 2 BauGB angepasst werden. 11 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Berichtigung zum Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Gebiet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flur- stücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V. © Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse Ö 1Ö 1 12 2 Rechtsgrundlage Nach § 13a Baugesetzbuch kann die Aufstellung eines Bebauungsplans, der die Wiedernutzbarma- chung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung zum Ziel hat, im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Die dem Bebauungsplan entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplans obsolet. Der Flächennutzungsplan muss daher im Wege der Be- richtigung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstel- lung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbe- teiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung. Planberichtigung Der Bereich westlich der Rollnerstraße, südlich der Avenariusstraße und nördlich der Schillerstraße entwickelt sich in den letzten Jahrzehnten fortlaufend von einem klassischen Gewerbe- und Mischgebiet hin zu einem Wohn- und Mischgebiet. Viele ehemalige Gewerbetriebe wurden verlagert oder aufgege- ben. Die bestehenden Gewerbegrundstücke im Plangebiet sind zum Teil mindergenutzt . Demgegen- über steht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Stadt Nürnberg reagiert mit dem Bebauungsplan Nr. 4637A „Avenariusstraße Ost“ für ein Ge- biet zwischen Rollnerstraße, Avenariusstraße, Diltheystraße und nördlich des Flurstücks Nr. 555, Gmkg. Großreuth h.d.V. auf den hohen Wohnbedarf im Stadtgebiet. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:  Mobilisierung innerstädtisch liegender Bauflächen für Wohnen, Bedienen der hohen Wohnnach- frage im Stadtgebiet  Weiterentwicklung des bestehenden Wohnstandorts entlang der Avenariusstraße in Ank nüpfung an die bereits in der Vergangenheit getätigten Umwandlungen in Wohnnutzung al s Beitrag zur Stadtreparatur  aufgelöste Blockrandbebauung an der Avenarius- und Diltheystraße entsprechend der verdichtet en umgebenden Bebauung und einer perspektivischen Fortführung der Blockrandstruktur entlang der Rollnerstraße, bauliche Ergänzung des Innenhofes mit Punkthäusern Dafür wird Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Diese Art der baulichen Nutzung kann nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg entwickelt werden. Der FNP stellt die Bauflächen des Plangebie- tes als gemischte Baufläche dar (Avenariusstraße und Diltheystraße sind Teil der umgebenden Wohn- bauflächendarstellung). Das Gebiet liegt zudem in einem Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG, nicht aber in einem Lärmschutz- bereich des Flughafens Nürnberg (Nachrichtliche Übernahme). Im vorliegendem Fall handelt es sich um eine Wiedernutzbarmachung von Flächen und um eine Nach- verdichtung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die geplante zulässige Grundf läche bleibt unter der nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Grenze von 20.00 0 m². Bei der Be- rechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben Überschreitungsmög- lichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ohne Berücksichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Stra- ßenverkehrsflächen. Da darüber hinaus auch alle weiteren in § 13a BauGB genannten Voraussetzun- gen erfüllt sind, wurde das Verfahren im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 13 3 Durch die Anpassung der Darstellung wird die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Nürn- berg nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplans berichtigt. 14 15 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/123/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Gutachten Stadtrat 21.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Anlagen: Entscheidungsvorlage Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle (Plan Nr. FNP15-E-04 vom 21.10.2019 Begründung (Stand 25.10.2019) Umweltbericht (Stand 24.10.2019) Sachverhalt (kurz): Das Verfahren zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle war mit Beschluss des Stadtrats am 28.09.2016 eingeleitet worden mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Konzerthauses zu schaffen (gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160). Mit der Wettbewerbsentscheidung im April 2018 wurde auch der konkrete Standort für die Errichtung des neuen Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen. Auf dieser Grundlage war der Vorentwurf als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt worden. Die entsprechend den Ergebnissen aus den frühzeitigen Beteiligungen überarbeiteten Vorentwürfe lagen im September 2019 der internen Dienststellenbeteilgung zugrunde. Als nächster Verfahrensschritt soll der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt. Ö 2Ö 2 16 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 17 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains und Gewährleistung der guten Erreichbarkeit entsprechend der jeweiligen Mobilität 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 18 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/123/2019 Seite 4 von 4 Gutachtenvorschlag: (AfS 14.11.2019) Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass: 1. er sich den vorliegenden Planentwurf (Plan Nr. FNP15 – E - 04 vom 21.10.2019) durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen macht. 2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - E - 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 einschließlich des Umweltberichtes vom 24.10.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll. Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag:(StR 21.11.2019) Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 14.11.2019 beschließt der Stadtrat 1. sich den vorliegenden Planentwurf (Plan Nr. FNP 15 - E - 04 vom 21.10.2019) durch einen Billigungsbeschluss zu Eigen zu machen. 2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - E - 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 einschließlich des Umweltberichtes vom 24.10.2019 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die o.g. Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen. 19 1 Beilage Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg plant, mit der 15. Änderung des FNP: Bereich Meistersingerhalle und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160, den Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet zu decken. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt. Der wirksame F NP stellt die Fläche der M SH als Gemeinbedarfsfläche / kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme der randlich gelegenen Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle übrigen Bereiche als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Bereich der derzeit als öffentliche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des FNP erforderlich. Planung Grundsätzliche Planungsziele sind die:  Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechen d der Funktion als Oberzentrum)  Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, M SH und neuer Konzerthalle entsprechend von Forderungen aus der Musikszene nach einem belebten urbanen Umfeld (erhöhte Aufenthaltsqualität, Nutzung von Synergieeffekten - Gastronomie, Café)  Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains  Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts M SH als Tagungs- und Kongresszentrum Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der MSH, der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden. Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der MSH werden als Grünflächen/ öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzenden Straßen werden weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen. Die Eiche im Innenhof der MSH wird als geschütztes Naturdenkmal gemäß § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fisc hbach wird der Vermerk gem äß § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. Ö 2Ö 2 20 2 Prüfung von Planungsalternativen Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus befasste sich ein Gutachten mit der detaillierten Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Im Zwischenbericht für eine vertiefende Untersuch ung empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden die vier Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle -Areal und Kohlenhof. Im Ergebnis erschien der Standort an der Meistersingerhalle am geeignetsten für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH. Für den Standort MSH sprechen – neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb durch Synergieeffekte – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäud ekörpers im direkten Umfeld der MSH untersucht. In die engere Auswahl kamen drei Standorte (im Osten, im Süden und im Westen der MSH). Der Standort West stellte sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende Baumbestand im Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringer städtebaulicher Präsenz. Verfahren Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss am 22.09.2016 in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet worden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 05.10.2018 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 stattgefunden. Nach der internen Dienststellenbeteiligung, die vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 erfolgte, soll der FNP-Entwurf nun gebilligt werden. Für den FNP-Änderungsbereich liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Die Änderung des Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.09.2015 eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Änderung des FNP durchgeführt (Billigung erfolgt in gleicher Sitzung). 21 3 Zeitliche Umsetzung Nach der Billigung der FNP-Änderung und der Bebauungsplanänderung soll im Dezember 2019/ Januar 2020 die öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Feststellungsbeschuss zur FNP-Änderung und der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung und werden im 2. Quartal 2020 angestrebt. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt werden, dies sollte bis zum ca. 3. Quartal 2020 erfolgt sein. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs - und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Fazit Durch die parallele Änderung des FNP und des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den N eubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein, während die denkmalgeschützte MSH nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg dient. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum. 22 Ö 2Ö 2 23                            ! 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LANDSCHAFTSPLANUNG Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtst ädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt, welche die höchsten in nerstädtischen Defizite an öffentlichen Grünflächen aufweist, handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungs- und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet. Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbesta nd vielfältige Möglichkeiten zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen , Nordic Walking). Gezielt für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kin- derspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Nach dem 2013 beschlossenen Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwick- lung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt. Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölk erungsgruppen versucht auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersin- gerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und raumprägende Baumbestand soweit möglich erhalten und integriert. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Ersch ließung der Gebäude, gleichzeitig aber auch als neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen als wei- terer Zugang des Parks von der Stadtseite. Trotz Baumneupflanzungen im Luitpoldhain sollen die offenen Wiesenflächen als wichtige freiraumplanerische Elemente erhalten bleiben, da sie vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben. Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber ei ne wichtige Freiraumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Entlang des Straßenbegleitgrüns der Mün- chener Straße und in den Grünflächen westlich davon werden neue Laubbäume gepflanzt. Die Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Str aßenbegleitgrün in den Verkehrsflächen, welches sich ebenfalls durch alten Baumbestand auszeichnet, werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als solches gesichert. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bau- leitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird d as Geschlecht als gesell- schaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. 38 16 Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räu me gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werd en und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte steh en in Konkurrenz zu den Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains. Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbind ung in das Orts- und Land- schaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird. Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beach- ten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPN V und Rad). Weitere Fak- toren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Rel evanz haben (barrierefreie Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Lage und Ausführun g von Fahrradabstellplät- zen, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw . die Ausführungsplanung ein. I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftspl an stellt die Fläche der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme der randlich gelegenen Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle üb rigen Bereiche als Grünflä- chen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westliche n Rand des Änderungsbe- reichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Ber eich der derzeit als öffent- liche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Ände- rung des Flächennutzungsplans erforderlich. I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der b estehenden Gebäude der Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbau- fläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden. Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersin- gerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzen- den Straßen werden weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Stra- ßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen. Die in die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimm ung Kultur- und Kongress- zentrum einbezogenen Bereiche wurden weit möglichst reduziert u nd gegenüber den umge- benden Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage auf das unb edingt erforderliche Maß beschränkt. Die Einbeziehung des Hotelgrundstücks in diese Sond erbaufläche ist einer Ver- einheitlichung der Systematik der Bebauungsplan Festsetzung ges chuldet, da in der Sonder- baufläche neben Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten und Konferenzräumen, auch Restaurants und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind. 39 17 Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhall e wird als geschütztes Naturdenkmal gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. I.5.3. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des B-Plans Nr. 4160 im Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kultur-, Veranstal- tungs-, Tagungs- und Kongresszentrum im Umfeld der Meistersingerhalle und des Luitpold- hains geschaffen. Die übergeordnete Freiraumverbindung östlich der Münchener Straße bleibt bestehen, die vor- handenen Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage werden jedoch reduziert. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsauf- kommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Im Mobilitätskonzept (siehe I.4.2.) werden Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen aufgezeigt. Konkrete Aussagen hierzu werden in den nachfolgenden Planungsebenen Bebauungsplan und Projektplanung festgelegt. Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Park- platzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt sind. Trotzdem kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestandes, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standort- alternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulich en, technischen und baulichen Grün- den ausgeschieden (vgl. hierzu Kap. I.4.1.). Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter vermindert den ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind Zeitzeugen einer wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen kulturhistorischen und natur- schutzfachlichen Wert. Die Kompensation der Eingriffe durch Ökokontoflächen im Knoblauchsland stellt daher nur einen quantitativen Ersatz, aber keinen funktionalen Ausgleich der erheblichen Eingriffe dar. Aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain können hier nicht alle the- oretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen stattfinden. Um (zumindest langfristig) einen funkti- onalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen, verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, bis 2030 weitere Bäume vorzugsweise im Umfeld des Vorhabens zu pflanzen. Potentielle Baumstandorte werden im Rahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden ermittelt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen in Bezug auf die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 umfassend geprüft. Es wird dazu auf die Begründung des Bebau- ungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen. 40 ; 2"   ’. ! *A "!%’ ’ " !  ’% !"A #  !B-$ ’ ’"’! "% !"# "%  ’&" ! "<-A  "A,- %"’" ’!  &%"  "- ’’""(%"A  &" !"$ 3’ )  &"@I%$ ,-! @-A - %- < +      $C"’’!!  " ’2"#C’"# ’ A " ’ *$! !$ ’ -’ B- ,I!    &"  C  1’$ ,-C!"& G &% @ ’- ’"’ @& !B- 3’A *    2 !0, 1AA’’’ B-,-! "#  ,-!" ’’’),&’ ! 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""’,%’ !&’ / 1’ A  C’B,-#  !" ! 2 ""%’ ! C’- ,%’ ! & "   / 1@’"%"- ’ <%’@&I!’ D!’’&’ 3’C ’ ’"&   -"’  ’’!’’ B- &%"  ! B’  "%’&   -9"9%-  ’&’ ""-!<’* C#  ""’ /’"A "’! @ "-’"-’’"B"’! "# ! ’@ A ’"’’ @C-&&" ’&,"B-B-& &%"   ’ ! " &%"  "’"’’&I!’2!  !’!IG  !# 0I’"’&"’   /’""’! @-’ ’’&0A -"@ C’0! ’-B-%" &&I!’@ ’!’’<-A A = %’ & !’!" 43  4’  ’!IG&I!’ ! "B%’%  &%"  "- ’""@’ ’4!!’C’ %   "’G!-  % ’!’’  &%"   G % $%% % @   ’" ! ’A  "*  $=!’"’ ’2%!! B"’  !’!-&A &  , 4’A QBC"-’"  "" ?’- %  !  !!" ’* !$ ’. ! ,C"&"’ ’- ’ %"  % " 4C"’! -’  ’’  &!%! ",- %"’! % ’& & ", " . ! " % !"# "6>""’    ’!$ !&’&%’ " "#  &3?’B’"  ’  ’!’!$!’!I!!!% " ’ "!$ ’&!A %!@ ’  ’* !"@ ’ 2%!! #’B  !  -!!$% $ ’  ’C!%"- "!’’!I’A  !’ !"  ’  $%! !’&’ * !  %’""’!4’%"    ’&’, " !"-’&-& ’<-  ’&  !%’"-A ’   $’<-!"" &’&, " !""!&<0 "CA ’"’’’!   - C-  3’’"C-&& ’ !"  !"  $%!’" "9% &’   -&’’&2!%- -R ’’ ’ "#A ’ ’"’’’! !I% /"  ’@ #-    ’@< C"@ -"@1-"@  ’%’-C@I @ ’"-’& "" ’C "&I!’C’ C2!%-’3 @ <- "@-G &A <-!""    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Städtebauliche Standortuntersuchung V eranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg Teil 4 Zusammenfassung Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 47 190 Auftraggeberin Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 D - 90402 Nürnberg A nsprechpartner: Claudia Leibl Stand Mai 2015 Städtebau, Baustruktur, Koordination bgsm Architekten Stadtplaner Weißenburger Platz 4 D - 81667 München Telefon: +49 (0)89 447712 3 www.bgsm.de Ansprechpartner: Juri Goebel, Katharina Nicolait Mitarbeit: Caroline Mittag Projekt-Team Verkehr Michael Angelsberger Färberstraße 39 D - 83022 Rosenheim Telefon: +49 (0)89 54215521 planung@angelsberger-verkehr.de Schallimmissionen, Erschütterungen Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 D - 82152 Planegg Telefon: +49 (0)89 85602 0 www.MuellerBBM.de Ansprechpartner: Anne Kraft, Wolfgang Daiminger Natur- und Artenschutz WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 D - 90478 Nürnberg Telefon: +49 (0)911 94603 0 www.wgf-nuernberg.de Ansprechpartner: Michael Voit, Dorothea Roßner Baugrund, Altlasten, Gebäudebestand SakostaCAU GmbH Holzstraße 28 D - 90763 Fürth Telefon: +49 (0)911 7406949 www.sakostaCAU.de Ansprechpartner: Dr. Rainer Zänglein 48 233 Städtebauliche Standortuntersuchung für eine V eranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 49 234 50 235 Inhalt Aufgabenstellung .......................................................................................................................................7 T eil 1 Bestand 1.1 Bewertungskriterien, Legenden................................................................................................................8 1.2 Bestandsanalyse der Standorte..............................................................................................................13 1.2.1 Standort Meistersingerhalle ....................................................................................................................13 1.2.2 Standort Norikus ......................................................................................................................................25 1.2.3 Standort Tafelhalle ...................................................................................................................................37 1.2.4 Standort Südlicher Altstadtring AOK .....................................................................................................49 1.2.5 Standort Quelle Areal...............................................................................................................................61 1.2.6 Standort Ostendstraße ............................................................................................................................73 1.2.7 Standort Kohlenhof..................................................................................................................................85 1.2.8 Standort Augustinerareal ........................................................................................................................97 Teil 2 Entwurf 2.1 Grundlagen ............................................................................................................................................. 117 2.1.1 Entwurfsgrundlagen .............................................................................................................................. 118 2.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................120 2.2 Entwürfe Konzert- und Veranstaltungshalle an den Standorten .......................................................125 2.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................125 2.2.2 Standort Norikus ....................................................................................................................................133 2.2.3 Standort Tafelhalle .................................................................................................................................141 2.2.4 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................149 2.2.5 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................157 2.2.6 Standort Ostendstraße ..........................................................................................................................165 2.2.7 Standort Kohlenhof................................................................................................................................173 2.2.8 Standort Augustinerareal ......................................................................................................................181 Teil 3 Interimsnutzung 3.1 Grundlagen .............................................................................................................................................195 3.1.1 Entwurfsgrundlagen ..............................................................................................................................196 3.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................198 3.2 Entwürfe Interimsnutzung an ausgewählten Standorten ...................................................................201 3.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................201 3.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................209 3.2.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................217 3.2.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................225 Teil 4 Zusammenfassung 4.1 Erläuterung .............................................................................................................................................237 4.2 Bewertungskriterien...............................................................................................................................238 4.3 Zusammenfassende Bewertung der ausgewählten Standorte ..........................................................242 4.3.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................242 4.3.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................244 4.3.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................246 3.3.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................248 51 236 52 237 4.1 Erläuterung Die Stadt Nürnberg beabsichtigt eine neue Konzert- und V eranstaltungshalle zu errichten. Diese soll zunächst als Ausweichquartier des Opernensembles zur Überbrückung der mehrjährigen Sanierungsphase des Operhauses dienen und im Anschluss nachhaltig, sinnvoll und wirt- schaftlich betrieben werden können. Im vorliegenden städtebaulichen Gutachten wurden, auf- bauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen einer Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), acht Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Es soll in Verbindung mit o.g. Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse dem Stadtrat als Grundlage zur endgültigen Standortentscheidung dienen. Die Standorte wurden im gesamten Untersuchungs- prozess über einen Anforderungs- und Kriterienkatalog vergleichend dargestellt, der die Nutzung von Potentialen RGHUGDV$XIWUHWHQYRQ.RQÁLNWHQDXI]HLJW(LQH%HZHU- tung über ein Ampelsystem ermöglicht es, die Einwertun- gen des jeweiligen Standortes im Verhältnis zu anderen einzuordnen und so eine vergleichende, zusammenfas- sende Bewertung der Standorte zu erhalten. Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Bau- grund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen XQGÀQDQ]LHOOHQ$QIRUGHUXQJHQXQWHUVXFKWXQGYHUJOHL- chend dargestellt. Hierbei wurden die grundsätzlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Areale im Bestandszu- stand aufgezeigt und die Standorte sowohl hinsichtlich Eignung und notwendiger Rahmenbedingungen detailliert untersucht. Darauf aufbauend wurden im zweiten Teil der Standort- untersuchung auf Basis des Raumprogramms aus der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche XQGDXIGLHVSH]LÀVFKHQ*HJHEHQKHLWHQYRU2UWDQJHSDV- ste städtebauliche Entwürfe erarbeitet. Hierfür wurden, unter Berücksichtigung der individuellen Problemstellungen an jedem Standort, in einem iterativen Prozess die Gebäudetypologie, ein Erschließungskon- zept und die räumliche Anordnung der Nutzungen auf dem einzelnen Grundstück exemplarisch entwickelt. Die möglichen Lösungsansätze und die Auswirkungen auf die Umgebung ermittelt wurden mit Fachingenieuren in einem iterativen Prozess abgestimmt. Ergebnis ist die Einwer- tung des Standortes bezüglich ihrer Eignung als Standort für eine Konzert- und Veranstaltungshalle. Standorte, die sich für eine Realisierung einer Konzert- und Veranstaltungshalle weniger oder nicht eignen, wurden von der weiteren Untersuchung ausgenommen. In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die (UDUEHLWXQJYRQ(QWZUIHQLQ)RUPYRQ)XQNWLRQVÁlFKHQ- darstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des Staatstheaters Nürnberg. Hierbei wurde geprüft ob und in wie weit das erforderliche Raumprogramm der Interims- nutzung mit dem exemplarischen Gebäudeentwurf aus Teil 2 vereinbar sind. Umfang struktureller Umbauten und sonstiger Maßnahmen, die bei einem Nutzungswechsel notwendig werden sowie die alternative Anordnung von Nutzungen in temporären Bauten wurden beispielhaft ermittelt. Die sich aus der neuen Nutzung ergebenden Auswirkungen der Änderungen wurden, soweit erforder- lich, durch die Fachingenieure und Fachplaner beurteilt. Das Gutachten wurde durch die Fachdienststellen der Stadt Nürnberg begleitet, Zwischenergebnisse in Form von Zwischenberichten erläutert, abgestimmt und in den einzelnen Teilgutachten berücksichtigt. Die Auswahl der geeigneten Standorte zur vertiefenden Untersuchung für die Interimsnutzung erfolgte ebenfalls unter Einbindung der beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der Stadt Nürnberg im Rahmen einer Vorstel- lung der Ergebnisse des zweiten Teils des Gutachtens im September 2014. Der vorliegende vierte Teil fasst die Untersuchungsergeb- nisse der vorangegangenen Teile allgemein verständlich und unter Verwendung der Bewertungsmatrix verglei- chend zusammen. 53 238 Einbindung in Natur und Landschaft A nsprechende Freiräume im Umfeld tragen zur Qua- lität des Standorts bei. Der Entwurf zeichnet sich durch ein ansprechendes Umfeld aus und wirkt im vorhandenen Grünraum nicht störend. Ein ansprechendes Umfeld wird umgesetzt, dennoch sind weiterhin Störungen vorhanden bzw. weitere Maß- nahmen zur Aufwertung des Umfeldes sind notwendig. ODER: Der Entwurf hat negative Auswirkungen auf den vorhandenen Grünraum. Ein ansprechendes, störungsfreies Umfeld lässt sich nicht umsetzen. Die landschaftlichen Beeinträchtigungen des Entwurfs auf den vorhandenen Grünraum sind erheb- lich. Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt Es werden keine seltenen Arten oder wertvolle Lebensräume durch den Entwurf beeinträchtigt. Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller Lebensräume lassen sich nicht vermeiden, können aber ausgeglichen werden. Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller Lebensräume können nicht ausgeglichen werden. Naturschutzrechtliche Erfordernisse Naturschutz- oder artenschutzrechtliche Ausgleichser- fordernisse sind im Entwurf umsetzbar. Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich lässt sich mit geringem / mittlerem Aufwand umsetzten. Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich lässt sich nur mit großem Aufwand oder auf externen Flächen umsetzen. Lage im Verkehrsnetz Direkte Verknüpfung mit dem örtlichen Hauptstraßen- netz und überregionalen Netz. Örtliches Hauptstraßennetz in Reichweite. Unbefriedigende Anbindung an das örtliche Hauptstra- ßennetz. Städtebauliches Umfeld Das Bauvolumen fügt sich gut in das Umfeld ein. Zur Einfügung des Bauvolumens ist mit einem erhöh- WHQSODQHULVFKHQRGHUÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG]XUUHFKQHQ Das Bauvolumen ist nicht oder nur unter hohem Auf- wand in das städtebauliche Umfeld zu integrieren. Nutzungen im Umfeld Die Nutzung fügt sich nahtlos in die Nutzungsmi- schung des Umfelds ein. Es kann zu Synergien mit ande- ren Nutzungen kommen. Die Nutzung fügt sich in die Nutzungen der Umge- bung ein. Es ist planerisch auf das Umfeld zu reagieren. Die Nutzung liegt isoliert in einem Umfeld mit einem anderen Nutzungsschwerpunkt. Flächennutzungsplan Es ist keine Änderung des FNP notwendig. Es ist eine Änderung des FNP notwendig. Eine Änderung des FNP ist notwendig und wird als schwierig eingeschätzt. Bestehendes Baurecht Es ist keine Änderung bzw. Aufstellung eines Bebau- ungplans notwendig. Die Aufstellung eines neuen bzw. Änderung eines bestehenden Bebauungsplans ist notwendig. Die Neuaufstellung bzw. Änderung eines Bebauungs- plans ist notwendig und wird als schwierig eingeschätzt. Denkmalschutz Es bestehen keine Anforderungen bezüglich des Denkmalschutzes. Es bestehen Anforderungen bezüglich des Denkmal- schutzes. Es bestehen sehr hohe Anforderungen bezüglich des Denkmalschutzes. Eigentum $OOH*UXQGVWFNHEHÀQGHQVLFKLP(LJHQWXPGHU6WDGW Nürnberg. Ein Erwerb von Grundstücken ist notwendig und mög- OLFKPLWDQJHPHVVHQHPÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG Ein Erwerb der Grundstücke ist notwendig und mit ÀQDQ]LHOOHPXQG]HLWOLFKHQ8QZHJEDUNHLWHQYHUEXQGHQ 4.2 Bewertungskriterien 54 239 Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz Gute Integration, umgebendes Straßennetz mit Rad- wegen ausgestattet (hohe V erkehrssicherheit) bzw. durch Ausbau gute Integration möglich. Befriedigende Integration, Zuwegung oder Radrouten- netz bedarf einer Verbesserung, Straße als Barriere. Keine bzw. ungenügende Integration, fehlende Fuß- und Radwege (keine Verkehrssicherheit). Öffentliche Anbindung (ÖPNV) Unmittelbar im Einzugsbereich leistungsfähiger Ver- kehrsmittel (U- /S-Bahn), durchgehend hohe Taktfrequenz bzw. Erhöhung der Taktfrequenz ohne Einschränkung möglich, Zugang barrierefrei.  9HUNHKUVPLWWHOLQIX‰OlXÀJHU5HLFKZHLWH7 DNWIUHTXHQ] am Abend und Sonn-/Feiertags ausgedünnt, Zugang bedingt barrierefrei. Keine Verkehrsmittel in Reichweite, durchgehend lange Taktfolgen. Ausbauzustand und Leistungsfähigkeit Leistungsfähig ausgebautes Straßennetz, Kapazitäten sind vorhanden. Leistungsfähig mit leichten Einschränkungen zu den +DXSWYHUNHKUV]HLWHQE]ZKlXÀJH9HUDQVWDOWXQJHQLP Umgriff mit höherem Kfz-Aufkommen. Verkehrsertüchti- gende Maßnahmen werden empfohlen. Straßennetz bzw. Knotenpunkte stetig an der Leis- tungsgrenze, zu den Hauptverkehrszeiten überlastet. Ein leistungsfähiger Ausbau ist nur eingeschränkt umsetzbar. Ruhender Verkehr Es kann auf bestehende Parkierungsanlagen zu- rückgegriffen werden bzw. die erforderlichen Stellplätze können uneingeschränkt nachgewiesen werden. Stellplätze können nachgewiesen werden, aber auf- JUXQGGHU7 RSRJUDÀHDXIZHQGLJE]ZWDJHV]HLWOLFKHLQJH schränkte Erschließung. Ersatz entfallender Stellplätze, die am Standort zu 100% nachgewiesen werden müssen; ungenügende (keine leistungsfähige) Erschließung; Erschließung über Fremdgrundstücke; Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten Außenlärmsituation Geringes Geräuschaufkommen durch umliegende Verkehrswege und Anlagen (gewerbliche bzw. industrielle Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen). Mittelhohes Geräuschaufkommen, durch das etwas höhere Anforderungen an die Schalldämmung der Außen- bauteile resultieren. Sehr hohes Geräuschaufkommen, durch das hohe Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile resultieren. Zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen (Verkehrslärmerhöhung) Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose- Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um weniger als 2,1 dB und die enteignungsrechtliche Zumut- barkeitsschwelle wird durch den zusätzlichen Verkehr voraussichtlich nicht überschrittenen. Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose- Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um weniger als 2,1 dB, allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeits- schwelle durch den zusätzlichen Verkehr überschritten wird. Schallemissionspegel erhöht sich um mehr als 2,1 dB und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden überschritten und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle durch den zusätzlichen Verkehr des Bauvorhabens über- schritten wird. Vom Grundstück ausgehender Gewerbelärm Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- lich ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingehal- ten werden. Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- lich mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen eingehal- ten werden. Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- lich selbst mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Zusammenfassung 55 240 Erschütterungen Gesamtkomplex kann außerhalb der Schutzabstände platziert werden, Maßnahmen werden nicht notwendig. Konzertsaal kann außerhalb der Schutzabstände platziert werden, Maßnahmen werden für den Saal nicht notwendig, wenn er baulich vom Gebäude getrennt wird. Konzertsaal kann nicht außerhalb der Schutzabstände platziert werden, Maßnahmen werden für den Gesamt- komplex notwendig. Altlasten Keine Altlast gemäß BBodSch. Es ist kein Bodenaus- hub geplant, so dass keine bzw. nur geringe schadstoff- bedingten Mehrkosten zu erwarten sind. Kein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten Mehrkosten. Es liegt ein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG vor. Eine Gefährdungsabschätzung ist noch durchzuführen. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoff- bedingten Mehrkosten. Es liegt eine Altlast gemäß BBodSchG vor. Sanie- rungsmaßnahmen sind durchzuführen / werden durch- geführt. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten Mehrkosten. Grundwasser/ Baugrund Einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund, die weder die Umgebung noch das Grundwasser beein- ÁXVVHQ Durchschnittliche Baugrundverhältnisse, die nicht in Kategorie 1 oder Kategorie 3 fallen. Bauwerkssohle liegt WLHIHUDOVGLHIUHLH*UXQGZDVVHUREHUÁlFKH Bauvorhaben mit schwierigen Konstruktionen und schwierigen Baugrundverhältnissen, die erweiterte geo- technische Kenntnisse erfordern. Gebäudetechnik /-schadstoff Baujahr vor 1960 oder nach 1990. Schadstoffbedingte Mehrkosten werden als gering erwartet. Baujahr zwischen 1960 und 1990 oder vorhandene Untersuchungen auf Gebäudeschadstoffe bzw. sichtbare schadstoffhaltige Bauteile oder Industriegebäude. Schad- stoffbedingten Mehrkosten werden als erhöht erwartet. Sparten Müssen im üblichen Umfang angepast werden. Müssen in erhöhtem Umfang angepasst werden. A npassung unter erheblichen Aufwendungen nötig. Entwicklungsimpuls Es ist mit einem deutlich positivem Entwicklungsim- puls für das nähere Umfeld zu rechenen.  (VLVWPLWNHLQHPVLJQLÀNDQWHQ(QWZLFNOXQJVLPSXOVIU das nähere Umfeld zu rechnen. Durch die Maßnahme werden Bestandssituation oder EHVWHKHQGH(QWZLFNOXQJV]LHOHQHJDWLYEHHLQÁXVVW Gebäudeentwurf Das Raumprogamm kann gut und vielfältig organisiert werden, funktionale Einschränkungen sind nicht zu erwar- ten. Das Raumprogamm kann organisiert werden, funktio- nale Einschränkungen sind zu erwarten. Das Raumprogamm kann kaum untergebracht werden, große funktionale Einschränkungen sind schon jetzt absehbar. Flächenentwurf Interim Das Raumprogamm kann entweder im Volumen der Konzerthalle untergebracht oder teilweise in temporäre Bauten in unmittelbarer Nähe ausgelagert werden, die baulich mit dem Konzerthaus verbunden werden können. Funktionale Einschränkungen sind nur in untergeordne- tem Umfang zu erwarten. Das Raumprogamm kann nur schwer oder nicht voll- ständig im Volumen der Konzerthalle organisiert werden. Flächen müssen teilweise in temporären Gebäuden im Umfeld untergebracht werden. Eine bauliche Verbindung ist nicht oder nur schwer möglich. Es ist mit funktionalen Einschränkungen zu rechnen. Das Raumprogamm kann nicht vollständig unterge- bracht werden, die Auslagerung in temporäre Bauten ist kaum möglich, große funktionale Einschränkungen sind schon jetzt absehbar. 4.2 Bewertungskriterien 56 241 Umbaumaßnahmen Es sind voraussichtlich keine strukturellen Umbauten notwendig. Maßnahmen betreffen vorwiegend nichttra- gende Bauteile und technische Infrastruktur. Ein Umbau ist zügig und unter normalem Kostenaufwand möglich. Es sind voraussichtlich nur strukturelle Umbauten in mäßigem Umfang sowie Umbauten nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktur notwendig. Es ist mit erhöhten Kosten und einer längeren Umbauzeit zu rechnen. Es sind voraussichtlich zusätzlich zu Umbauten nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktrur erhebliche strukturelle Umbauten notwendig. Es ist mit hohen Kosten und langer Umbauzeit zu rechnen. Zusammenfassung 57 242 4.2.1 Standort Meistersingerhalle Luftbild Meistersingerhalle Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ Zusammenfassende Bewertung Das V olumen und die Nutzung der Veranstaltungs- und Konzerthalle können sehr gut ins bestehende städte- bauliche Umfeld eingefügt werden. Die landschaftliche Einfügung und die notwendige Rücksichtnahme auf den Denkmalschutz (Luitpoldhain und Meistersingerhalle) können sich hingegen restriktiv auf die Gebäudegestalt auswirken. Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- SODQVLVWQRWZHQGLJ+LHUEHLLVW]XU.RQÁLNWYHUPHLGXQJ besonders auf den Erhalt des Baumbestands zu achten. Naturschutzrechtlich ist bei einer Bebauung des östlich 3DUNSODW]HVQLFKWPLW.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ'HUEHGHX- tende Baumbestand westlich und nördlich der Meistersin- gerhalle sind unbedingt zu erhalten. Das Raumprogramm für die Konzerthalle kann beispiel- haft in einem Baukörper umgesetzt werden, der die Struk- tur und Dimensionen der denkmalgeschützten Meister- singerhalle aufnimmt und fortführt. Das umfangreichere Raumprogramm der Interimsnutzung kann innerhalb des vorgeschlagenen Baukörpers und im Bereich des innen liegenden Hofes untergebracht werden. Es wird voraussichtlich zu keinem wesentlichen Entwick- lungsimpuls im Umfeld kommen. Verkehr T rotz seiner sehr guten Lage im Verkehrswegenetz sind .RQÁLNWHEHLGHU.I](UVFKOLH‰XQJVHKUZDKUVFKHLQOLFK Selbst durch die nachfolgenden Maßnahmen ist eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung nur schwer möglich, insbesondere wenn bei Vollauslastung beider Veranstal- tungsstätten weitere (Groß-)Veranstaltungen im Umfeld VWDWWÀQGHQ - Beschränkung der Stellplatzanzahl westlich der Meistersingerhalle auf den heutigen Bestand, - Unterbringung der neuen und der bestehenden Stellplätze östlich der Meistersingerhalle, - Situierung der Stellplatzausfahrt derart, dass die bestehende Wendemöglichkeit in der Schultheißallee genutzt werden kann, - Erweiterung und Anpassung von Ampel-Sonderpro- grammen an den signalisierten Knotenpunkten im Umfeld (Knoten Münchener Straße/Schultheißallee, Knoten Münchener Straße/Bayerstraße, Knoten Bay- erstraße/Schultheißallee/An der Ehrenhalle) - Taktverdichtung des öffentlichen Nahverkehrs bis in die späten Abendstunden sowohl an Werktagen wie an Sonn-/Feiertagen - ggf. Einrichtung eines Shuttle-Busses zur S-Bahn 58 243 Städtebaul. Umfeld Nutzungen im Umfeld Flächennutzungsplan Bestehendes Baurecht Denkmalschutz Eigentum Einbindung Landschaft Vegetation und Tierwelt Naturschutz Lage im Netz Fuss- und Radwege Einbindung ÖPNV Leistungsfähigkeit Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Verkehrslärmerhöhung Gewerbelärm Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Zusammenfassung Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien Lärm Der von Außen auf das Gebäude einwirkende Lärm ist bautechnisch zu bewältigen. Die Zunahme des in der Nachbarschaft zu erwartenden Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslär- merhöhung) ist gegenüber der Bestandssituation nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumut- barkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend über- schritten wird. Die ergänzemde Variantenuntersuchung für diesen Standort hat ergeben, dass dies an zahlreichen Gebäuden an der Bayern-, Hain-, Parsival- und Wodan- straße der Fall ist, wobei die Erhöhung maximal 0,3 dB beträgt. Hier sind im weiteren Verfahren Schallschutz- maßnahmen zum Schutz der betroffenen Fassaden und die ggf. hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen. Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni- scher und organisatorischer Maßnahmen: - Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und Organisation der Stellplatzzufahrt und der Anlieferung, - Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Grundstücks. Erschütterung Der Schutzabstand zwischen Gebäude und Erschütte- rungsquelle (Straßenbahn) kann eingehalten werden. Dieser sollte auch bei der Lage von Gebäudeteilen unter dem Gelände berücksichtigt werden. Baugrund Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben, Anomalien sind jedoch nicht auszuschließen. Grundwasser Bei Unterbringung aller Stellplätze in einer mehrgeschos- sigen Tiefgarage und gleichzeitig größtmöglichem Erhalt des wertvollen Baumbestandes im Nordwesten besteht die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grund- wasser einbinden (Flurabstand 5-7 m). Altlasten Aufschüttungen im Bereich südlich und östlich der Mei- stersingerhalle können Altlasten enthalten. Sparten Ein Sammelkanal sowie ein verrohrtes Gewässer müssen voraussichtlich verlegt werden. Die Tatsache, dass auch die vorhandenen ca. 600 Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus unterzubringen sind, wird sich wesentlich in den Kosten widerspiegeln. Eine über das bestehende Maß hinaus gehende Anzahl an Stellplätzen westlich der Meistersingerhalle kann verkehrstechnisch nicht bewältigt werden. Östlich ist die Errichtung eines Parkhauses denkbar. Dabei ist mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, um zum einen den Lärmschutz der Nachbarschaft und zum anderen die landschaftsplanerische und gestalterische Einfügung des Gebäudes zu gewährleisten. Es wird daher die Unterbrin- gung aller Stellplätze in einer Tiefgarage empfohlen. Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der durch separate Gutachten prognostizierte Synergieef fekt mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingehalle kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur Einwertung als geeigneter Standort führen. 59 244 Zusammenfassende Bewertung Die geplanten Nutzungen sind gut in die gemischte Nutzungsstruktur der Umgebung zu integrieren. Städte- baulich ist ein V olumen wünschenswert, das den Block nach Osten hin abschließt. Diese erfordert jedoch ein Raumprogramm, das über dem des derzeitigen Bedarfs liegt. Aufgrund der Flächengröße und der Lage zwischen drei Straßen kann dem Gebäude nur eine schmale Frei- ÁlFKHPLWHLQJHVFKUlQNWHU$XIHQWKDOWVTXDOLWlWYRUJHODJHUW werden. Es gilt ein Baulinienplan, der für das Grundstück Baugrenzen festsetzt. Diese können durch eine Neube- bauung prinzipiell eingehalten werden. Städtebaulich ist GLH$XIQDKPHGHU*HElXGHÁXFKWHQWODQJGHV)UDXHQ- torgrabens wünschenswert. Dies könnte die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig machen. Aufgrund der Rahmenbedingungen ist nicht mit erheblichen natur- und DUWHQVFKXW]UHFKWOLFKHQ.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ Das Raumprogramm für die Veranstaltungs- und Konzert- halle kann in einem Baukörper umgesetzt werden, der den Blockrand schließt. Zur städtebaulichen Einbindung werden beispielhaft ca. 9.300 m2 an zusätzlichen Flächen vorgesehen. Ein Teil dieser Flächen kann zeitweilig zur Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms der Interimsnutzung dienen. Es kommt durch eine Umsetzung der Konzert- und Ver- anstaltungshalle an diesem Standort zu keinem wesentli- chen Entwicklungsimpuls im Umfeld. Verkehr Das Planungsgebiet ist für alle Verkehrsarten sehr gut und ausreichend leistungsfähig erschlossen. Der hoch- frequentierte Altstadtring bedingt allerdings Vorgaben, die bei der Erschließung des Grundstücks zu beachten sind: - die Zufahrt hat von der Sandstraße aus zu erfolgen, - die Ausfahrt in den Frauentorgraben ist tagsüber nur schwer möglich und sollte auf den Lieferverkehr beschränkt werden, - nachts ist eine Ausfahrt nach Norden ohne nennens- werte Einschränkungen möglich. Luftbild AOK Südlicher AltstadtringQuelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 4.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring 60 245 Zusammenfassung Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen Städtebaul. Umfeld Nutzungen im Umfeld Flächennutzungsplan Bestehendes Baurecht Denkmalschutz Eigentum Einbindung Landschaft Vegetation und Tierwelt Naturschutz Lage im Netz Fuss- und Radwege Einbindung ÖPNV Leistungsfähigkeit Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Verkehrslärmerhöhung Gewerbelärm Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Lärm A uf die sehr hohen Außenlärmbelastungen muss bau- technisch reagiert werden. Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua- tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend überschritten wird. Die Bewältigung des Schutzes der umgebenden Bebau- ung vor dem Gewerbelärm, aus der neuen Nutzung erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechnischer und organisatorischer Maßnahmen: - Organisation der Anlieferverkehre tags wie nachts, - Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und Organisation der Zu- und Ausfahrt, differenziert nach Tages- und Nachtzeit, - Vorgaben zu Lage und Ausbildung des nächtlichen Besucherausgangs  %HVFKUlQNXQJGHV%HWULHEVGHU)UHLVFKDQNÁlFKHDXI den Tagzeitraum sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des Planungsgebietes:  DPGLUHNWZHVWOLFKDQVFKOLH‰HQGHQ*HElXGHEHÀQGHW sich derzeit und zukünftig keine Wohnnutzung, - an den Wohngebäuden im Norden ist keine Lärmvor- belastung zu berücksichtigen. Erschütterung Der Veranstaltungssaal kann außerhalb des Schutzab- standes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden, sodass bautechnische Maßnahmen voraussichtlich auf weniger sensible Nutzungen beschränkt bleiben können. Baugrund Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben. Grundwasser Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage besteht ab dem 4. Untergeschoss die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur- abstand 10 m). Altlasten Es besteht kein Altlastenverdacht. Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten entstehen. Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin, die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss des bestehenden Gebäudes und der zugehörigen, sehr großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als Standort für die geplanten Nutzungen nur eingeschränkt geeignet. Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien 61 246 Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 4.2.3 Standort Quelle Areal Luftbild Quelle Areal 62 247 Zusammenfassung Zusammenfassende Bewertung A ufgrund der Tatsache, dass die für einen uneinge- schränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewer- belärm nicht umgesetzt werden können eignet sich das Are al nicht als Standort für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle. Ersch ließung, Anlieferung Wegen der Anordnung innerhalb des gesamten Gebäu- dekomplexes kann die Erschließung ausschließlich von Osten über die Adam-Klein-Straße organisiert werden. Durch die östlich angrenzende Wohnnutzung ist eine nächtliche Anlieferung aus lärmschutztechnischer Sicht nur möglich, wenn diese in den Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) ohne Rangiervorgänge im Freien oder eine LKW-Ausfahrt an anderer Stelle erfolgt. Dies kann innerhalb des Gesamtkomplexes nicht bewältigt werden. Bauliche Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Gebäu- des sind aufgrund der grenzständigen Bebauung nicht möglich. Verkehr, Baugrund, Altlasten, Natur-/Artenschutz Die Einwertung bleibt auch unter Berücksichtigung der sehr guten Erschließungssituation, des geringen Kon- ÁLNWSRWHQWLDOVPLWGHP1DWXUVFKXW]XQG$UWHQVFKXW]GHU möglichen Synergieeffekte mit angrenzenden Nutzungen und des Impulses zur Weiterentwicklung des Quelle- Areals bestehen. Auch die weiteren untersuchten Themen Baugrund, Altla- sten und Gebäudebestand treten im Vergleich zum nicht lösbaren Gewerbelärm in den Hintergrund. Erschütterung, Lärm Ob Erschütterungen oder die bestehende Außenlärm- belastung wesentliche Auswirkungen auf die Nutzungs- möglichkeiten des Gebäudebestandes haben und ob ggf. notwendige Maßnahmen innerhalb der bestehenden Trag- und Fassadenkonstruktion umgesetzt werden können, wurde nicht abschließend untersucht. Der Veranstaltungssaal kann grundsätzlich außerhalb des Schutzabstandes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden. Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen Städtebaul. Umfeld Nutzungen im Umfeld Flächennutzungsplan Bestehendes Baurecht Denkmalschutz Eigentum Einbindung Landschaft Vegetation und Tierwelt Naturschutz Lage im Netz Fuss- und Radwege Einbindung ÖPNV Leistungsfähigkeit Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Verkehrslärmerhöhung Gewerbelärm Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien Denkmalschutz A ufgrund der umfangreichen Eingriffe in die denkmal- JHVFKW]WH%DXVXEVWDQ]GLHZHJHQGHQVSH]LÀVFKHQ Anforderungen der geplanten Nutzungen notwendig sind, scheint eine wesentliche Kostenersparnis durch die Nutzung des Baubestandes gegenüber einem Neubau nicht gegeben. Zudem können sich aus der Denkmalei- genschaft des Gebäudes Einschränkungen insbesondere bei der Fassadengestaltung ergeben. 63 248 Luftbild Kohlenhof Zusammenfassende Bewertung 'DV*UXQGVWFNLVW 7 HLOGHVLQ$XIVWHOOXQJEHÀQGOLFKHQ Bebauungsplans Nr. 4535, der den Ausbau der Kohlen- KRIVWUD‰HHLQHJUR‰H|IIHQWOLFKH*UQÁlFKHXQGHLQH Bebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Büro- und Gewerbebauten vorsieht. Nutzung und Kubatur der Veranstaltungs- und Konzert- halle fügt sich sehr gut in das geplante Umfeld und ist mit den Entwicklungszielen der Rahmenplanung zum Bebau- ungsplan vereinbar. Die notwendigen Anpassungen sind innerhalb des laufenden Verfahrens möglich. Bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten von Freiraum und Gebäude sind kaum Einschränkungen zu erwarten. Lage und Flächenzuschnitt von Baufeld und Platzraum VLQGGHU]HLWQRFKYDULDEHO6WlGWHEDXOLFKZlUHHLQSURÀO- überragendes Gebäude mit Fernwirkung wünschenswert. Dies kann mit einem Raumprogramm erreicht werden, das zusätzliche Flächen anbietet. Zum Teil kann dieses zur Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms der Interimsnutzung genutzt werden. Alternativ können diese Flächen aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächengröße auch außerhalb des Gebäudes in temporä- ren Bauten untergebracht werden und zur Fassung eines attraktiven Vorplatzes beitragen. Die konkrete Verortung der Stellplätze kann im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen. Eine Unterbringung ist in einer Tiefgarage unter dem Gebäude, unter dem Platz oder oberirdisch in einem Parkhaus im Umfeld möglich. Eine Konzert- und Veranstaltungshalle führt voraus- sichtlich zu einem erheblichen Entwicklungsimpuls für das gesamte Entwicklungsgebiet und sein Umfeld. Die Ansiedlung einer derart öffentlichkeitswirksamen Nutzung hat das Potential, dem Gebiet ein positives Image zu verleihen und die Attraktivität zu erhöhen. Die Ansied- lung höherwertiger Nutzungen und die Aufwertung des Bestands könnten die Folge sein. Die Strahlkraft kann durch die Ausbildung eines eigenständigen Baukörpers mit herausragender Gestaltung in Verbindung mit einem attraktiven Vorfeld, noch verstärkt werden. Verkehr, Naturschutz, Sparten Im Rahmen der Gesamtentwicklung scheinen die Themen Verkehrserschließung, Lärmschutz der Nachbarschaft sowie natur- und artenschutzfachliche Erfordernisse lösbar. Die zur Bewältigung notwendigen Maßnahmen sollten innerhalb der Bauleitplanung gesichert und umge- setzt werden. Die Spartenversorgung ist im Zusammen- hang mit der Gesamtentwicklung zu planen. Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 4.2.4 Standort Kohlenhof 64 249 Zusammenfassung Lärm, Erschütterungen Durch die Lage zwischen stark frequentierten V erkehrs- wegen für Kfz, Bahn und Straßenbahn muss in dem Gebäude bautechnisch auf die hohe Außenlärmbelastung sowie die von zwei Seiten auf das Areal einwirkenden Erschütterungen reagiert werden. Aufgrund der Nähe des im Rahmenplan ausgewiesenen Baufeldes zu den Gleisanlagen kann der exemplarische Gebäudekomplex nicht und der Saal nur schwer in ausreichendem Abstand zu den Erschütterungsquellen positioniert werden, sodass ohne Anpassung des Baufeldes voraussichtlich Maßnah- men zum Erschütterungsschutz sowohl am Saal als auch am Gebäude notwendig werden. Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua- tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend überschritten wird. Dies ist vorraussichtlich durch den Bau der neuen Kohlenhofstraße gegeben. Im Rahmen der Bauleitplanung für das Gesamtareal sind Schallschutz- maßnahmen an den betroffenen Fassaden und die ggf. hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen. Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni- scher und organisatorischer Maßnahmen: - Einhaltung von Vorgaben zu Lage und Ausbildung der Tiefgaragenzufahrt sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des Planungsgebietes: - an den dem Bauvorhaben zugewandten Fassaden der direkt angrenzenden geplanten Gebäude im Gewer begebiet sind keine Wohnnutzungen zulässig, - an der Westfassade des Gebäudes östlich des Bau vorhabens ist keine maßgebliche Geräuschvorbela stung zu berücksichtigen bzw. alternativ dürfen an dieser Fassade keine Fenster schutzbedürftiger Auf enthaltsräume angeordnet werden. Altlasten, Baugrund $XIJUXQGGHU(LQZHUWXQJDOV$OWODVWHQYHUGDFKWVÁlFKHLVW mit zu beseitigenden Altlasten zu rechnen. Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben. Grundwasser Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage besteht ab dem 2. Untergeschoss die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur- abstand 3-5 m). Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige %DKQÁlFKHRKQH*HElXGHEHVWDQGLQGHU]HLWZHQLJHU attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den Erwerb zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen Entwicklung können sich die Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin und das bereits laufende Bebauungsplanverfahren als relevant erweisen. Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwi- VFKHQ]XVWlQGHRGHU.RQÁLNWHPLWEHQDFKEDUWHQ(QWZLFN- lungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine koordinierte Abstimmung der Prozesse ist anzustreben. Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als geeigneter Standort liegt in der sehr guten Erschließung, insbesondere durch den ÖPNV , aber vor allem in dem Entwicklungsimpulses für den gesamten Stadtteil begrün- det. Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen Städtebaul. Umfeld Nutzungen im Umfeld Flächennutzungsplan Bestehendes Baurecht Denkmalschutz Eigentum Einbindung Landschaft Vegetation und Tierwelt Naturschutz Lage im Netz Fuss- und Radwege Einbindung ÖPNV Leistungsfähigkeit Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Verkehrslärmerhöhung Gewerbelärm Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien 65 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 15. Änderung Flächennutzungsplan „Bereich Meistersingerhalle“ Umweltbericht 24.10.2019 Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Ö 2Ö 2 66 2 U MWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Auftraggeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernhard Walk 67 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 3 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5 1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6 2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 7 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 8 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 8 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8 2.2 BODEN ................................................................................................................................... 9 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10 2.3 WASSER .............................................................................................................................. 11 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 11 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 13 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 13 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 14 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 14 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 14 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 16 2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 17 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 17 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 17 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 18 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 18 2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 18 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 18 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 19 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 19 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 21 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 23 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 24 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 24 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24 2.8 KLIMA ................................................................................................................................... 25 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation ................................... 25 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 26 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 26 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 27 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 27 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 27 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 28 3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 28 4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 28 5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 29 6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 29 68 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 4 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 30 8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 31 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 32 10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 33 11 ANHANG ................................................................................................................................ 36 69 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 5 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 1 Einleitung Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben d er Meistersingerhalle im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindl iche Bebauungsplan (B- Plan) Nr. 4160 zu ändern. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch di e Änderung des Flächennutzungsplanes, denn ein Bebauungsplan muss aus dem Fläc hennutzungsplan entwickelt sein. Dieser stellt am favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016. Zur Änderung des FNP liegt seitens des Stadtplanungsamtes (StPl ) der Stadt Nürnberg ein Entwurf vor. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Dieser umfasst den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit angrenzenden Verkehrsflächen. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB e ine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erh eblichen Umweltaus- wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, di e Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die K umulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreib en und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umwel tberichtes erfolgt auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes bezieht sich auf den Entwurf zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & P artner, Nürnberg, erstellt. 1.1 Ziele des Bauleitplans b zw. Beschreibung des Vorhabens Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der ge ltenden FNP-Dar- stellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um den Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes (Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprech enden Zielsetzungen wie folgt dar (siehe auch Entwurf zur Begründung): Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Lui tpoldhains. Südwestlich davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luit- poldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächen- denkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg. Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle un d Hotel im dortigen Be- reich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für das Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu eine r neuen Sonderbaufläche und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nun mehr insgesamt 7,1 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in die Sonderbaufläche aufgenommen. Die Zweckbestimmung der Sonderbauf läche als Kultur- und Kongresszentrum wurde beibehalten. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grün- fläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich ei ner dort verlaufenden, übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen (öffentli che Park- und Grünanlage) im Süden bleibt bestehen. 1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 70 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 6 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Auch die Darstellung der Verkehrsflächen mit Straßenbahnlinie e ntspricht den bisherigen Darstellungen. Neu wurden ein Naturdenkmal im Atrium der Meiste rsingerhalle sowie die Abgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes de s Fischbachs nachrichtlich übernommen. Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung kö nnen keine weiteren detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im R ahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen. 1.2 Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am 01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabac h als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der R egion Nürnberg ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan (FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begren zt. Im nördlichen Bereich der Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße „An der Ehrenhalle“ verläuft auch eine Straßenbahntrasse. Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist al s „Fläche für den Gemein- bedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonder- baufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des L uitpoldhains ist als Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverb indung 2. Priorität, die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsfläche n des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Übers chwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtli chen Festlegung sind im Änderungsbereich nicht bekannt. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Lan dschaftsbestandteile sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 Ba yNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutz- gebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest te ilweise) im Geltungs- bereich der FNP-Änderung: - N-1411 Grünanlage Münchener Straße - N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain - N-1415 Grünanlage Luitpoldhain 71 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 7 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnber g aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pfle ge des Luitpoldhains opti- miert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insg esamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meis tersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomp lex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parkland- schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden . Der Luitpoldhain ist Be- standteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für d en Tourismus bedeut- samer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzer thauses ist als Impuls- projekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Ei ngangssituation soll aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden. Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einh eitliches Gestaltungs- konzept aufgestellt werden. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbe lange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Ei ne ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt- belange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und be triebsbedingte Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungs- verfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folg end – ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bau- leitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallel en Änderung des B-Plans Nr. 4160 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, erfol gt im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der verb indlichen Bauleitplanung); siehe hierfür Umweltbericht zur Änderung des B-Plan Nr. Nr. 4160. 72 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 8 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Beim Änder ungsbereich handelt es sich um den nördlichen Teil des Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der S tadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Der Änderungsbereich wird im Norden von den angrenzenden Bauflächendarstellungen und im Westen durch die öffentliche Grünfläche westlich der Münchener Straße begrenzt. Südlich des Ände- rungsbereichs schließt die öffentliche Grünfläche des Luitpoldh ains an. Bauliche Nutzun- gen finden sich im Änderungsbereich mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude. Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld der Gebäude sowie im Bereich des „Großen Parkplatzes“ östlich und des „Kleinen Parkp latzes“ westlich der Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphalt flächen, Betonpflaster etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als Wiesen- oder Gehölz- flächen angelegt. 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorra ngig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 Ba uGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und ander e Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Bei der im Vorfeld durchgeführ ten „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.7). Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirt- schaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von beson ders naturbelassenen Flächen oder großflächigen natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Standort des g eplanten Konzerthauses funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist. Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dar- gestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzan lagen genutzte Flächen. Die eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer al s die reine Bilanz zwi- schen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf (insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,1 ha Sonderbaufläche vermuten ließe. Auf FNP-Ebene ist der tatsächliche Umfang der späteren Bebauung und Versiegelung nicht exakt zu bilanzieren. Hilfsweise kann hier auf Angaben aus der Änderung des B-Plan Nr. 4160 zurückgegriffen werden. Durch die B-Planänderung wird der Bau eines Konzerthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht . Obwohl der Bau im Bereich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersing erhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, re alisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen fü r das Schutzgut begrenzt sind. Dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw . Pflanzflächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch genommen. 73 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 9 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Um- wandlung in Baufläche hat damit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 he rausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßsta b 1 : 50.000) wird der natürliche Untergrund des Änderungsbereichs zum Großteil du rch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreich en Erdbewegungen gekommen ist. Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestand- teils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain we sentlich umgestaltet wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwi- schen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag aller dings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im N ordwesten des Änderungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt werden: Nordw estlich der Meister- singerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter Geländeoberkan te (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechse lnder Korn- zusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie schluffig/toni ge Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels. Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vor- handen. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freifläch en entwickeln sich i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert und damit versiegelt. Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Me istersingerhalle ab einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet. In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatisch en Kohlenwasser- stoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus den Auffüllungen resultieren. Im Bereich des geplanten Konzerthause s westlich der Meister- singerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016) Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstof fe (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auc h Schadstoff- untersuchungen durchgeführt (S CHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von 74 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 10 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den oberflächen- nahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffe n wurden. Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Ant imon), in geringerer Kon- zentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherw eise erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, is t allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser sogar zu entsorgen. Kennzeichnung: Im Änderungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdach tsflächen aufgrund umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücks ichtigen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im FNP sind gem. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vo rgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet s ind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor. Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichs- parteitagsgeländes zu vermuten. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark v erändert und durch Be- bauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein an thropogen überprägter Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktio n großteils gestört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf. 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff liche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaft en (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Be- bauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grün- flächen im wirksamen FNP entsprich t zwar nicht der tatsächliche n Situation mit in weiten Teilen großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer Grünfläche aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw. Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebe ne der Bebau- ungsplanung durchgeführt werden. Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsam e Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier a uch schon Bebauung be- steht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirk ungen für das Schutzgut Boden dar. 75 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 11 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schult- heißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach. Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Verme ssungsverwaltung, Kanaldaten © SUN) Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG v orläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.0 7.2017). Wasser- schutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Änderungsbereich nicht. Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen ac ht durchgeführten Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der G rundwasserflur- abstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante e rmittelt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entsp richt. Am Standort des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserfl urabstand bei 4,7 m unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwasserg leichenkarte sowie den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der N ordostecke der Meistersingerhalle. (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016) Bei den Untersuchungen im Dezember 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwa sser dagegen bei 5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Gru ndwasserstand zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese We rte sind vergleichbar mit den Ergebnissen von 2016 (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trocken- 76 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 12 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 perioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen, was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Ju li 2019 noch tiefere Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und 309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etw a in Richtung Nord- westen fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten bestätigen. Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3 (Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Ände- rungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt is t. Der Grundwasser- flurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit p ersistenten Schadstoffen be- lasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Gr undwasser über den Ein- tragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schads toffe schlecht ad- sorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet. 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen a uf das Schutzgut Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwa rten, aber auf den Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung) sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch hier kann auf FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschät zt werden. Grundsätzlich ist aber eine Versickerung unbelasteter oder maxi mal gering belasteter Niederschlagswässer vorgesehen. Genauere Bewertungen müssen hie r auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der Darstell ung von Grünflächen in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich Verschle chterungen für das Schutzgut Wasser erwarten. Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird die Darstellung als Grünfläche (im Süden) bzw. als Verkehrsfläche (an Schultheißallee) beibe- halten und dadurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgelöst. Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsam e Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier a uch schon Bebauung be- steht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einherge henden, potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung u nd Eingriffen in den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar. 77 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 13 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen und 2018 aktualisiert. Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden. Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus d em Volkspark „Luit- poldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:  Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hote l sowie Park- platzanlagen  Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener S traße und im Norden entlang Schultheißallee  Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meist ersingerhalle Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains d ie Stiel-Eiche ( Quercus robur), gefolgt von Spitz-Ahorn ( Acer platanoides ). Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus ) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind. Innerhalb des Änderungsbereichs ist weniger als die Hälfte der Gesamtfläche nicht versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. De r Rest ist überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teil e des Luitpoldhains als Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Bau mbestandes entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“ und der Mittelstreifen der Münchener Straße der Biotop N-1411 „Grünanlage Münchener Straße“. Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen G ebäudekomplex der Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphal- tierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meister singerhalle (dort allein ca. 22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten i s t t e i l s m i t B ä u m e n überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie, Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und ex tremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt und manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt. Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Staude n und Ziersträuchern sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund d er beeinträchtigten Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zu- sammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände. Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 er- halten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Ne ben weiterem Baum- bestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen. Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis 50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläch e nördlich der Meister- 78 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 14 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlu ngen und Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstel len (vgl. Kap. 2.4.2 und saP, G ROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung. Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der L uitpoldhain generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weit er südlich befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen (z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unter- liegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weit er südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherras en-Arten. Besondere oder gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die FNP-Änderung werden teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargeste llt, teils aber auch naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere im Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergeste llt werden können. Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die g enaue Bewertung der Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhab enebene möglich, es sind aber schon jetzt erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen absehbar. Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserw artung bleiben. Umso bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in groß flächig unversiegelten Bereichen. Die durch die weitere Umsetzung der Planung auf Bebauungsplan- und Vorhaben- ebene zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten Baumbestandes als erheblich nachteilige Auswirkung auf das Schu tzgut Pflanzen zu bewerten. 2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante Arten- gruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäu se, Reptilien (Zaun- eidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für den südlichen Luitpoldhain, der aber außerhalb des Änderungsbereiches liegt, erfolgten 2019 Nacherfa ssungen. Die weiteren Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassen d im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur B-Planänder ung dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). 79 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 15 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfel des verschiedene Art- nachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor. Im Untersuchungsbereich konnten sieben verschiedene Fledermausa rten im Laufe des Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichti ges Jagdhabitat für Fleder- mäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in un- mittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler. Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Q uartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler ( Nyctalus noctula ) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzqua rtiere. Ein Quartier- nachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht. Bei den Erfassungen wurden außerdem mehrfach Feldhasen ( Lepus europaeus ) beo- bachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden. Es konnten außerdem insgesamt 40 B rutvogelarten im Luitpoldhain festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere d rei Vogelarten konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden. Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderung sbereich für Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grü n- und Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Lu itpoldhain. Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling ( Passer montanus ) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der M eistersingerhalle als Brutplatz. Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten der Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ), der Ringeltaube ( Columba palumbus ) und der Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc .) gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge. Greifvögel konnten im Luitpoldhain nicht als Brutpaare festgest ellt werden. Turm- und Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus). Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeign et wären. Es hängt im westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war. Dagegen konnte die Waldohreule ( Asio otus ) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Str aße aus dem Innenhof eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden. Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kan n man Haussperling, Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet au ch an Gebäuden, war hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Art en konnten an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden. 80 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 16 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Arte nspektrum von baum- und gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerp unktmäßig Vogelarten auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dic htere Gehölzbereiche sind nur im Osten und Süden des Luitpoldhains zu finden. Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln. Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren od er Gehölzbeständen brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum. Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dageg en die großen ver- siegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen konnten auch keine Bruten festgestellt werden. Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 20 16 nicht festgestellt werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibi en, insbesondere Laichgewässer, fehlen völlig. Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellose n (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine ger inge Bedeutung dürfte für Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen. Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen . Diese stehen v.a. im Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersinger halle und allgemein entlang der Schultheißallee. Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fande n sich keine Hinweise auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenb ereich erscheint daher unwahrscheinlich. Die Baumbes tände sind aktuell relativ a rm an großen Mulm- höhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssi cherung umfangreiche Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kle instrukturen auf. Tot- äste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich s ind aber potentiell für den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung be findlichen, geeigneten Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebens raum dieser größeren Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden Käferarten wurden Rosenkäferartige ( Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019). 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeu tung für die Tierwelt. Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäus e, Vögel und totholz- bewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils 81 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 17 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränkte m Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer. Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauf lächen die Baurecht- schaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanänderung eine Bebauung ermöglicht. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen P rüfung (saP) geprüft (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Damit sind aber auch alle planungsrele- vanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlau fenden Ersatz- maßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigunge n für die Tierwelt ausgeschlossen werden. Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden. Aufgrund des in Folge der Planung zunächst zu erwartenden Wegfalls wichtiger Ha- bitatstrukturen (Alteichen) ist für das Schutzgut Tiere mit erh eblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen, obwohl alle geplanten, vorlaufenden Er satzmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier- durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Struk turvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben. Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich n achteilige Auswir- kungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landsch aft mit vielen natur- nahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Landschaft sbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenr aum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meister- singerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meister- singerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gege ngewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur 82 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 18 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform. Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil des Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolg te Überstellung der Park- platzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum auf heben. Eine Baum- hecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süde n stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine gr üne Kulisse ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks i m Süden bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent. Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das Schutz- gut Landschaftsbild verleiht. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbaufläche n stellt eine deutliche Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung des Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altb äumen bestandenen Grünflächen zu erwarten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charak ter des Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Planänderung verloren und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden. Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hi er noch keine Be- rücksichtigung finden. Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich na chteilige Aus- wirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 2.6 Menschliche Gesundheit Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generel l gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Änderungsbereich weist mit Teilen des Luitpoldhains als öff entliche Grünanlage eine sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht n ur von den Bewohnern der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch dar über hinaus für die Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungs bereich Glockenhof/ Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtis chen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflä chen in diesem Planungs- bereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebi et noch deutlicher hervorzuheben. 83 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 19 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bä umen, Baumgruppen und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Park anlage viel Raum und Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschlie ßen den Park und führen weiter zum Dutzendteich. Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstal- tungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdru ck. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können. 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen st ellt zunächst eine Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdin gs werden diese Be- reiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner P arkplatz neben der Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum eigent- lichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechen den Lärmeinflüssen. Es geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen i m Nordwesten verloren und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann. Di es ist auch vor dem Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenh of/Gleißhammer zu beachten. In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch di e Flächen- nutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen a uf das Schutz- gut Mensch (Erholung) gesehen. 2.6.2 Lärm 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Verkehrslärm Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, de r vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo min- destens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr al s LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädliche n Umwelteinwirkun- gen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgeb iet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Unt ersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen Stadt. Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit i n einem Gebiet mit hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Lärmemittent en maßgeblich (Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):  Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wod anstraße) (DTV von 31.000 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h) 84 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 20 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019  Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV = 12.100 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (22 3 Züge) Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meisters ingerhalle kommt. Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostiziert en Zunahme der Verkehrs- zahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel a n den zu den Verkehrsan- lagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebiet en (IfB Sorge, 26.08.2019). Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A) auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter 70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissions ort an der Ecke Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An M ünchener Straße und Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags m eist unter 64 dB(A) (Im- missionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschre itungen. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurt eilungspegel bis 63,2 dB(A) ermittelt. An keinem Straßenabschnitt können die Imm issionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingeh alten werden, geschweige denn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodan- straße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedr igeren Orientierungs- werte der DIN 18005. Gewerbelärm Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnik- anlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle un d Hotel. Dieser Lärm gilt als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhaben- genehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“. Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel u nd Meistersingerhalle) (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden. Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngeb äuden an der Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Übersc hreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A). 85 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 21 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Die derzeitige Bedeutung des Änderungsbereichs aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmi ssionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen Bauleitplanung. 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewer tungen der künfti- gen Immissionssituation nicht getroffen werden, da die bloße Da rstellung einer Baufläche noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder d ie Nutzungsintensität aussagt. Im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 4160 w urden entsprechende schallschutztechnische Untersuchungen erstellt, die auf das kon krete Planungskonzept eingehen. Diese Gutachten finden hier Berücksichtigung, da die FNP-Änderung dazu dient, dass die B-Planänderung aus dem FNP entwickelt ist und letztlic h der Realisierung des Vorhabens dient. Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferv erkehr) durch neue Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder ge- trennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen ) ermittelt, da unter- schiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Kon- zerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmun g der gesamten Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen und umgekehrt vernachlässigt werden konnte. Verkehrslärm Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Pl anfall im Prognosejahr 2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, I FB SORGE, 26.08. 2019). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln i n unterschiedlichen Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulä ssigen Geschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde. Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehr e Pegelerhöhungen sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhö hungen sind insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschrei tungen der sog. Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen An spruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzpr ogramme des Bundes ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es tre ten aber Erhöhungen der einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße un d Hainstraße), wo bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag 86 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 22 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führ t hier zu nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden n icht untersucht, da hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzende n Immissionsorten an Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Ra ndbereichen und für den Menschen kaum wahrnehmbar auftreten. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten da bei im südlichen Teil der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgesc hwindigkeiten für den weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißa llee nicht mehr aus- wirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 d B auf. Eine Geschwin- digkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern v on Konzerthaus und Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wir d derzeit noch erstellt, könnte auf Ebene des FNP aber nicht berücksichtigt werden. Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen be- stehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben ko mmt es zu einem gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärm- pegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings f ühren sie zu weiteren Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswe gen werden die Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schut zgut Mensch – Lärm bewertet. Gewerbelärm Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten im Rahmen der B-Planänd erung Prognosen für die zukünftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnis che Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interims- nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigste llung des Konzerthauses hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen. Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfä lle Überschreitungen der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarte n Immissionsorten (Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismu s, Wodanstraße, Hain- straße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden . Lediglich zu den Nacht- zeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im b isher schon bestehen- den Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gege nüber an der Schul- theißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkr iterium bei seltenen Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018) Der Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betri eb eines Konzerthauses und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkpla tzes“ voraussichtlich 87 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 23 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen in der Nacht ausbleiben. Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können, ist in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung (vgl. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge, 05.08.2019) vorgesehen. Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten ein wirkende Lärm wir- kungsvoll begrenzt werden, doch auch dies kann nur auf B-Planeb ene berücksichtigt werden. Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutz gut Mensch (Lärm) hinsichtlich ihrer Erheblichkeit muss unter Verweis auf die erfolgten Unter- suchungen zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung a ls erheblich nachteilig bewertet werden, da es zu weiteren Erhöhungen der Im missionspegel kommt. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der nachgeordneten Planung auch eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept). 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Der Änderungsbereich liegt derzeit nicht im potentiellen Einwir kbereich eines Betriebes nach Störfall-Verordnung2. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich. Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kong resszentrum“ sowie Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in d em mit besonderen Aus- wirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen i st. Die zentralen Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schult- heißallee und der Straße „An der Ehrenhalle“ liegen aber im vor läufig gesicherten Über- schwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- ode r auch Stark- regenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die F unktion des Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu ha lten. In der Flächen- nutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf- mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinl ichkeit bisher unent- deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingri ffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich. 2 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie 88 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 24 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituat ion Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straße nnetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO 2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid- belastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stad tgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem der Änderungsbereich liegt, wurden 2004 /2005 mobile, dis- kontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belas tungen mit NO 2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickst offdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO 2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³. 3 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und d er Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtme ssungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter. Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee im Änderungsbereich keine NO 2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahres- grenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld d es Änderungsbereichs aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für S tickstoffdioxid an Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an Wodan- und Rankestraße im Westen. Um konkrete Zahlen für den Änderungsbereich zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und 23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betra chtungszeitraum nicht überschritten. Für Feinstaub PM 10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³ gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Übersch reitung des zulässigen Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019). Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bed eutung für die luft- hygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend w irkt und zur Frischluft- produktion beiträgt. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbauflä che ermöglicht die Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an de r Vegetation 3 Stadtentwässerung und Umweltanalyt ik in Nürnberg (SUN): Die Luf tqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012 89 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 25 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpol dhain werden hier aber noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen. Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten i m Gebiet führen. Auf Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mi t Fernwärme aber bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszusch ließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Indi- vidualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrs- planungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über Buss e und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%. Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die o.a. Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Übersch reitungen des NO2- Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (B ÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Änderungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen. Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Über- tragen auf den Änderungsbereich bedeutet dies, dass hier auch i n verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV f ür Feinstaub zu rechnen ist. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erhebl ich nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen. 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg (GEO-NET U MWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luit- poldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumens trom bewertet. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennba r, dass der Ge- bäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarri ere für die entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Park- platzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbe stand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung. Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeu- tung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, 90 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 26 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schl ägt sich in einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird auch durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplan änderung vorbereitet. Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Über die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißall ee kann den Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen, dennoch sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da d ie angrenzenden Sied- lungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. D er verbleibende Frisch- luftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt wer den. Im Bereich der neu dar- gestellten Baufläche im Nordwesten gehen ohnehin Teilflächen ei nes Kalt- und Frisch- luftgebietes verloren und es ist im Bereich der neuen Bebauung und Versiegelungen mit einer weiteren Überwärmung zu rechnen. Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Eb ene des Bebau- ungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen sind auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksic htigen. Dies betrifft insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitzetage/-wellen, Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klim aanpassungs- maßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden. Bausteine hi erfür sind das Mobilitätskonzept (Vermeidung von CO 2-Emissionen), grünordnerische Maßnahmen (Baumpflanzungen, Schaffung von Schattenplätzen etc.) sowie Maß nahmen, die an der Hochbauplanung (Fassadengestaltung, Dachbegrünung) ansetzen. Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an de n bestehenden Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeeng t. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt, werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich nachteilig bewertet. 2.9 Abfall und Abwässer Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) u nd ihrer Beseitigung und Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert z u k l ä r e n . D u r c h d i e Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschie denen Fraktionen zu rechnen. Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke fü r Rückbau und Ent- sorgung (incl. Beprobung) zu beachten, da bereits erhöhte Werte einzelner Bodenpara- meter festgestellt wurden. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.3). Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eing eleitet und der Reini- gung im Klärwerk zugeführt werden. 91 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 27 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich nachteiligen Aus- wirkungen gesehen. 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Änderun gsbereich Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000- 2367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Land esausstellung errichtet. Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarsch- gelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. E s kam hier zu um- fangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alte n Baumbestandes führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, w ie z.B. im Umfeld der heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Lan desausstellung und vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/6 0 wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtentei ls mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulis se für den Landschafts- park dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals. Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selb st, die seit 2007 unter Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die Horizon- tale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinz ugekommene Hotelbau mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in d er Parkausstattung und dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastru kturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.). 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglic hen Anlage des Luit- poldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch w enig ablesbar. Gerade im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befinde t sich alter Baumbestand aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmal- geschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen. Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Aus wirkungen auf die Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann über die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden, die bei Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisie- rungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen de nkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen . Negative Aus- wirkungen auf die Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. 92 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 28 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte s ind in der B-Planung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen. Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandt eil des denkmal- geschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denk- malschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das S chutzgut Sach- güter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen. 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück- sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um- weltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigunge n infolge von Wech- selwirkungen sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasser- haltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in der en Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind diese Punkte noch nicht abzusehen, nach aktueller Planung ist beim Ba u aber keine Grundwasserabsenkung geplant (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelange n entsprechen und hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung und Klima zunächst positive Auswirkungen. Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Frei flächen. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk bislang nicht abschließend lösen konnte. 4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zu- sammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen 4 führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Au swirkungen anderer Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken. Derzeit ist im Umfeld an relevanten Flächennutzungsplanänderungen lediglich die Planung im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße r elevant. Hier wurde 4 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben 93 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 29 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wur- de aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschrittes der unt erschiedlichen Bereiche für Wohnen und den neuen Hochschulstandort in Teilverfahren auf gesplittet. Für die Änderung Nr. 8a erfolgte bereits die Genehmigung, wirksam soll diese Änderung im Herbst 2019 werden. Das Änderungsverfahren für den zweiten Teil, die Ä nderung Nr. 8b Brunecker Straße / Ingolstädter Straße soll gegen Ende des Jahr es 2019 erst eingeleitet werden. Diese Planung befindet sich in gut 850 m Entfernung im Süden. E s erfolgt dort die Ände- rung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von Bahnfläche n und gewerblichen Bauflächen in Wohnbau- und Grünflächen. Später sind noch Sonder bauflächen für einen neuen Universitätsstandort vorgesehen. Die Umweltauswirkungen d er dortigen Planung betreffen andere Gegebenheiten, so dass eine Verstärkung der Au swirkungen mit der vorliegenden Planung nicht zu besorgen ist. Insbesondere sind dort andere Lebensräume (Schutzgut Tiere und Pflanzen) betroffen, als hier im Luitpoldh ain. Klimatische Aus- wirkungen haben hier ebenfalls keine funktionalen Zusammenhänge. Eine mögliche Auswirkung könnte in einer Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs bestehen, die auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Münchener Straße mit sich bringen könnte. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dies aber nicht abzusc hätzen, zumal die Verkehrsflüsse hier nicht nur nach Norden gehen, sondern ein Großteil des Verkehrs über den Ring sowie die Ausfallstraße nach Süden abgehen dürfte. Die Planungen hinsichtlich des Hochschulstandortes sind außerdem noch nicht abgeschlossen. Es sind daher keine kumulativen Auswirkungen zusammen mit ander en Planungen zu betrachten. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen n icht notwendig. Gleich- wohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konflikt mindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingrif fsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für näh ere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 verwiesen. 6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet D E 6532-371 „Tier- garten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Euro- päischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund d azwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können. 94 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 30 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 7 Geprüfte Alternativen Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Stan dortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im gesamte n Stadtgebiet als Standort für den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurd en u.a. folgende Be- wertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:  Einbindung in Natur und Landschaft  Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt  Naturschutzrechtliche Erfordernisse  Außenlärmsituation  Verkehrslärmerhöhung  Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück  Erschütterungen  Altlasten  Grundwasser  Denkmalschutz  Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz  Öffentliche Anbindung (ÖPNV) Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte (Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohle nhof und Meistersingerhalle) vertieft untersucht. Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bere its bebaute und weit- gehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversions fläche der Bahn. Allen Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon be stehender Lärm- belastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten S tandorten hätte es hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erhebli chen Auswirkungen ge- geben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten sogar Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsi egelungen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) eintreten können. Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hät te massive Ein- schränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht. Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es a ufgrund von bekannten oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswi rkungen auf die Tier- welt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am Kohlenhof „nur“ Ruderalflächen vorlagen. Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Stando rt östlich der Meister- singerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, w o die Eingriffe in Natur und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geri nger gewesen wären, als westlich der Meistersingerhalle. Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technis chen und wirtschaft- lichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftig e Betriebsabläufen der Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der best ehenden Meister- singerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage fü r die Änderung des Flä- 95 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 31 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 chennutzungsplans in diesem Bereich. Auch auf die ausführliche Darlegung der Planungs- alternativen in Kap. I.4.1. der Begründung zur FNP-Änderung wird verwiesen. Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Al- ternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planopti mierungen basierend auf dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen. 8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Z ustand des Ände- rungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplante n Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Null- variante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillieru ngsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen z ur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und z um Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5). Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als si nnvoll erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der U mweltwirkungen fallweise unterscheiden. Folgende Informationsquellen wurden für die Erstellung des Umwe ltberichtes herange- zogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor b zw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):  Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan  Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)  Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)  Handbuch Klimaanpassung (2012)  Masterplan Freiraum  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)  Stadtbiotopkartierung (2008)  Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)  Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)  Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)  Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)  Strategische Lärmkarte L FU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 12.06.2019)  Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der techni schen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)  Untersuchung der Verkehrsgeräusc himmissionen im Umfeld des Bau vorhabens Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 26.08.2019)  Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengerä usche gemäß DIN 45691 Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019 96 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 32 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019  Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütteru ngseinwirkungen durch den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er- stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)  Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Sep- tember 2017)  Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtli chen Prüfung (saP) Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Gr osser-Seeger & Partner 20.08.2019)  Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremi t, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer: Schlussbericht ( bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien), 06.05.2019).  Ortsbegehungen (Erfassung Biotop- /Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018  1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchene r Straße 21, Neubau Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)  Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016 incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)  1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straß e 21, Neubau Konzert- haus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08. 02.2019 sowie 07.08.2019  Bodenuntersuchung Neubau Konzerth aus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und 05./06.08.2019)  Erläuterung zum Entwässerungsk onzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019  Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzer thalle mit Interims- nutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015 Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegend en Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. In einigen Bereichen k onnten derzeit nur Annahmen getroffen werden, da auf Ebene der Flächennutzungsplan ung der Detaillierungsgrad deutlich geringer ist, als auf B-Plan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzeln en Schutzgütern eingegangen. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhe rgesehener Auswir- kungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemä ß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschu tzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht dar- zustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf di e im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die an- gestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich. 97 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 33 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 10 Zusammenfassung Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächen- nutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhai n ist Bestandteil der zu- sammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll g emäß den Zielvor- gaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestands- situation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklich ung der Planung unter- sucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Entwurf zur Änd erung des Flächen- nutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonde rbaufläche (Zweck- bestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen dar stellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienen de Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Fläc hennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Über- bauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Vers iegelung und Beein- trächtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rod ung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auc h Tiere, erheblich 98 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 34 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbeson dere Vögel, Fleder- mäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensrau mstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare A uswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen A uswirkungen für dieses Schutzgut führen. Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungspla nes erheblich nach- teilige Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei der Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereiche „Erholung“ und „ Lärm“ erheblich nach- teilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Kon zerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führe n, der die Verkehrs- zahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umf eld durch die Vor- belastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgeke hrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzert hauses und Um- nutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Inte rimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort ab er noch Über- schreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionso rten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen lokalklimatische Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nor dwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strö mungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäud e weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden k ritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeide n. Durch geeignete Maßnahmen auf Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lok al-klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Aus- wirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS- Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhall e unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingri ffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbest and, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- un d Minimierungs- maßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden. Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebiets- systems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. 99 UMWELTBER ICHT 15. ÄNDERUNG FNP "BEREICH MEISTERSINGERHALLE " 35 Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist auf Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden. Bei Umsetzung von Vermeidungs - und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden. Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadt­ gebiet , die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte . Für die Richtigkeit 0~"- f>,RCH/~ ~Cj LANDSCHAFTS· \ Nürnberg, 24.10.2019 /t ~ . :J - ~ ~ . Dipl.-lng. Daniela Bock M\ 172885 ;J Landschaftsarchitekt und Sta~pJ~~ Inhaber Büro Grosser-Seeger & Partner , Nürnberg Stand: 24.10.2019 100 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 36 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 11 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent- wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das not- wendige Maß begrenzt werden. Die Notwen- digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll be- gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen ins- besondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungs- möglichkeiten zählen können. Gemäß Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten In- nenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan- spruchnahme von Freiflächen im Außenbe- reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- nen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung frei- gehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nie- derschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Ein- führung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Pla- nungen und Konzepte in Bezug auf die Ge- meinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- planverfahren, der eine Neubauplanung vor- sieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts- nahen Beseitigung des anfallenden Nieder- schlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar- tenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum N ATURA 2000- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- 101 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 37 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As- pekte des Artenschutzes und des Bio- topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Ge- werbeflächen. Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Artenschutz sind langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestand- teile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- cherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebens- stätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- bau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die we- sentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umweltein- wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für An- lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- verfahren sowie bei Nachbarschaftsbe- schwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht über- schritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestim- men die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. 102 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 38 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Gesetz über Anforderungen an den Lärm- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich- tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässig- keit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Ver- haltensweisen sind, im Wohnumfeld als so- zialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutz- verordnung. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittel- franken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des be- stehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesamtstädtisches Fr eiraumkonzept mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Park- landschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt wer- den. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parkland- schaft gestaltet/aufgewertet werden. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behut- same und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten- regelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Tren- nungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BIm- SchG in den Katalog der zu berücksichtigen- den Umweltbelange sowie durch das Ein- fügen hierfür differenzierterer Festsetzungs- möglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bau- leitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswir- kungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 103 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 39 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- gien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- schen Anforderungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- lage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- tengrundlage und Analyse der klimaökolo- gischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundes- regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU- 20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effi- zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer- baren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi- ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Um- setzungsstrategien entwickelt. 104 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/119/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Billigung Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Änderungssatzung Entwurf der Lesefassung der Satzung Entwurf der Begründung Umweltbericht Mobilitätskonzept Sachverhalt (kurz): Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) wurde am 17.09.2015 durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses eingeleitet. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzerthauses auf dem Standort westlich der Meistersingerhalle zu schaffen. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung erstellt. Ein Mobilitätskonzept wurde erstellt und liegt der Vorlage bei. Parallel zur Bebauungsplanänderung wird derzeit die 15. Änderung des Flächennutzungsplans bearbeitet (Behandlung in gleicher Sitzung). Es ist erforderlich, eine Neufassung des gesamten Planteils zu erstellen, da gleichzeitig die Digitalisierung des Planblatts mit Umstellung auf das UTM Koordinatensystem erfolgte. Die Festsetzungen werden nur im Bereich um Meistersingerhalle und Hotel geändert. Ergänzt werden im gesamten Geltungsbereich nachrichtliche Übernahmen, Vermerke und Hinweise. Nach der internen Dienststellenbeteiligung vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 soll der Bebauungsplan nun gebilligt werden. Anschließend wird, gleichzeitig mit der Betreiligung der Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ö 3Ö 3 105 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag ist zu gegebener Zeit zu erarbeiten 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 106 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Entwurf der Begründung Kap. I.4.4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA SÖR Ref. I/II 107 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/119/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 30.10.2019 unter Hinweis auf den beigefügten Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 und dem Umweltbericht vom 24.10.2019. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 108 1 Beilage Betreff: 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Billigung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bes tehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format ein er Konzerthalle im Stadtgebiet. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt. Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden. Um den Neubau auf dem westlich der MSH bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforde rlich. Derzeit ist die betreffende Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt. Planung Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg , Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet. Der Planentwurf des Preisträgers ist so konzipiert, dass sich das neue Konzerthaus mit der MSH zu einem Gesamtensemble verbindet. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Veranstaltungssälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinde n. Die Haupterschließung für das neue Konzerthaus erfolgt von der Schultheißal lee aus, wobei der Besucherparkplatz auf dem bestehenden „großen Parkplatz“ östlich der MSH untergebracht wird. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die MSH mit rund 600 Ste llplätzen ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zu m Kongresshotel dient. Die Anlieferung zur MSH erfolgt weiterhin über den bestehenden Tiefhof vom östlich gelegenen „großen Parkplatz“ mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Mobilitätskonzept Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto a uf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad verkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Ö 3Ö 3 109 2 Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kom bi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es sich um solche, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können. D ie vertiefte Planung der einzelne n empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt. Planungsrecht Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordi natensystem umgestellt werden mu ssten (UTM statt bisher Gauß -Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollten, wurde eine neue Fassung der Bebauungsplan-Urkunde erstellt. Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von zeichnerischen Festsetzungen im Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets „Kultur- und Kongresszentrum“- sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren Erhalt festgesetzt wird. Der geplante Gebäudestandort westlich der MSH ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg (FNP) als öffentliche Grünfläche/ Parkanlage dargestellt, die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan -Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen FNP, weshalb parallel zur Änderung de s Bebauungsplans das Verfahren zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt wird (Gutachten zur Billigung erfolgt in gleicher Sitzung). Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe Für die Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ersatz in Form von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt. Ursächlich dafür sind vor allem fehlende Flächen in der Umgebung. Während in den umliegenden Straßen vorhandene Sparten der Neupflanzung von Bäumen entgegenstehen, stehen im Luitpoldhain der Verdichtung des Baumbestandes vor allem die Ziele des Parkpflege werks entgegen, das auch den Erhalt von Wiesenflächen im Wechsel mit baumbestandenen Bereichen vorsieht. Der Eingriff wird daher quantitativ durch weitere Maßnahmen auf externen Flächen aus dem städtischen Ökokonto gedeckt. Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktionalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (südlicher Teil), vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen. Die Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden im Zuge der Genehmigung des Objektplans in den mittelfristigen Investitionsplan der Stadt Nürnberg aufgenommen Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten fü r Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe , die d urch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr 2020 zur Genehmigung vorgelegt. Zeitliche Umsetzung Nach der Billigung der Bebauungsplanänderung soll im Dezember 2019/Januar 2020 die öffentliche Auslegung und parallel dazu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Satzungsbeschluss von Bebauungsplan - und FNP -Änderung wird im 2. Quartal 2020 110 3 angestrebt. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt werden, dies sollte bis zum ca. 3. Quartal 2020 erfolgt sein. Fazit Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein, während d ie denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum. Nach der internen Dienststellenbeteiligung, die vom 02.09.2019 bis 20.09.2019 erfolgte, soll der Bebauungsplan nun gebilligt werden. Anschließend wird, gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 111 Ö 3Ö 3 112 00841243.docx S. 1 SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEBAUUNGSPLANSATZUNG NR. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Vom ...................... Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3 786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Ges etzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82, BayRS 791 -1-U), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2 019 (GVBl. S. 98) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) folgende Satzung zur Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 4160 Art. 1 Der Bebauungsplan Nr. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bay ernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 21.01.1982 (Amtsblatt S.20) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 der Satzung wird folgender Satz angefügt: „Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung“ 2. Der Planteil des Bebauungsplans vom 21.01.198 2 wird durch den Planteil vom 3 0.10.2019 ersetzt. 3. § 2 der Satzung wird wie folgt geändert: a) Nr. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)“ gestrichen. bb) Vor den Wörtern „Das Sondergebiet“ wird die Nummerierung „1.1“ eingefügt. cc) In Nr. 1.1 wird hinter dem Wort „Sondergebiet“ der Klammerzusatz „(SO)“ eingefügt. Ö 3Ö 3 113 00841243.docx S. 2 b) Nach Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.2 eingefügt: „1.2 Emissionskontingente Zulässig sin d Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456911 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche Emissionskontingent gemäß DIN 45691 LEK in dB tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) Teilfläche 1 58 53 (55) * Teilfläche 2 55 52 Teilfläche 3 57 52 * In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen. Immissionsorte: In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent: IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse) In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent: IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse) Immissionsort Adresse Fassade IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus) IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade (Ostflügel) IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). 1 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin b ezogen werden. 114 00841243.docx S. 3 Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur - und Kongresszentrum. Maß gebliche Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.“ c) Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ erhält folgende Fassung: „Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung ergibt sich im allgemeinen Wohngebiet aus der überbaubaren Grundstücksfläche, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur - und Kongresszentrum aus den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00 m ≙ 314,15 m ü. NN.“ d) Nach Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ wird Nr. „3a. Bauweise“ eingefügt: „3a. Bauweise Es gilt eine abweichende Bauweise. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.“ e) Nach Nr. „3a Bauweise“ wird folgende Nr. 4 eingefügt: „4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnen deckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden.“ f) Nr. 4 wird wie folgt geändert: aa) Aus Nr. „4. Nebenanlagen und Garagen“ wird Nr. „5. Nebenanlagen“. bb) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO nur für die Müll - und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Versorg ung des Baugebiet s mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser zulässig. Im Allgemein en Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.“ g) Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt: „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der „ Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses 115 00841243.docx S. 4 ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“ h) Nach Nr. „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten“ werden folgende Nrn. 7-11 eingefügt: „7. Versickerung von Niederschlagswasser Im Sondergebiet ist u nbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden.“ „8. öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung 8.1. Erhaltenswerter Baumbestand Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höh e über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). 8.2. Neupflanzungen von Bäumen Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden. Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgä ngigkeit eines Baum s ist dieser durch einen klimaangepassten und standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 8.3. Wurzelraum Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein. Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luft - und wasserdurchlässiges überpflasterbares Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt. 8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer Gesamtfl äche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut - und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern 116 00841243.docx S. 5 keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vege tationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugleichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten. Begrünte Innenhöfe Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen. 8.5. Versickerungsfähige Beläge Ebenerdige Stellplätze sowie sonstig e befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. 9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen 9.1. Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel - oder Trauben - Eichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Mü nchener Straße sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stamm umfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwend en. Bei Abgängigkeit eines Baum s ist dieser durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbau m entfernt, vorzunehmen. 9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten: CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen: Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer. CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen: 117 00841243.docx S. 6 Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus -der-Nutzungnahme in Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2. CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen: Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen. 9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeint rächtigungen wildlebender Tiere zu ergreifen: a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend vogelschonend auszubilden durch z.B. - Einsatz von Vogelschutzglas, Eins atz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases. - Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas) - Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad) - Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%) - Montieren von Insektenschutzgittern b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B. - Verwendung von Natriumnieder drucklampen oder Lampen mit LED s (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K). - Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden“ „10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzuseh en. Diese sind nach DIN 41092 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Beurteilungspegel* nachts an den Außenfassaden“ Immissionsorte Beurteilungspegel IO A (Westfassade Hotel) 55 dB(A) IO B (Nordfassade Hotel) 50 dB(A) IO C (Ostfassade Hotel) 45 dB(A) IO D (Südfassade Hotel) 52 dB(A) *bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum 2 Die DIN 4109 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. 118 00841243.docx S. 7 „11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Fla chdächer zulässig. 11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindes tens um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. 11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.“ 4. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der - Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger Ruderalfluren, - Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese, - Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines h eimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie - Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.“ Art. 2 Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Art. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplan-Satzung mit dem Planteil in der sich aus dieser Änderungssatzung ergebenden Fassung unter Verzicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen im Einleitungssatz und unter Zugrundelegung einer aktuellen kartografischen 119 00841243.docx S. 8 Grundlage neu zu fassen und im Amtsblatt auf die Neufassung, sowie darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan in der Neufassung eingesehen werden kann. Nürnberg, Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister 120 00841244.docx 1 LESEFASSUNG Zeichenerklärung: rot = neu eingefügt in ursprüngliche Satzung gestrichen = entfällt aus ursprünglicher Satzung Nr. 4160 Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.81 aufgrund von § 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 18.08.1976 (BGBl. I So 2256) Art. 107 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben Nr.220-603.4- 17/80 vom 30.11.1989 genehmigte1 Bebauungsplansatzung § 1 Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung. § 2 In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird folgendes festgesetzt 1. Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum – gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1.1. Das Sondergebiet (SO) dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen für Kultur und Kongresse. Zulässig sind Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten, Konferenzräume, Restaurants, Betriebe des Beherbergung sgewerbes sowie in untergeordnetem Maße Verwaltungsräume und Bedienstetenwohnungen, soweit diese mit der besonderen Zweckbestimmung in direktem Zusammenhang stehen. 1.2. Emissionskontingente Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456912 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: 1 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981 2 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin b ezogen werden. Ö 3Ö 3 121 00841244.docx 2 Teilfläche Emissionskontingent gemäß DIN 45691 LEK in dB tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) Teilfläche 1 58 53 (55) * Teilfläche 2 55 52 Teilfläche 3 57 52 * In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen. Immissionsorte: In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent: IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse) In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent: IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse) Immissionsort Adresse Fassade IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus) IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade (Ostflügel) IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum . Maßgebliche Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum. 2. Art der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet Im Allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen und Einrichtungen nach § 4 Abs.3 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig. 122 00841244.docx 3 3. Maß der baulichen Nutzung Soweit dDas höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung nicht durch den festgesetzten Wert der Baumassenzahl bestimmt ist , ergibt es sich im allgemeinen Wohngebiet aus der den überbaubaren Grundstücksflächen, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00m ≙ 314,15 m ü. NN. 3a. Bauweise Es gilt eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig. 4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden. 5. Nebenanlagen und Garagen Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Neben anlagen im Sinne des §1423 Abs.5 BauNVO nur für die Müll - und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser sowie Garagen im Sinne das Art.7 Abs.5 Bayerische Bau ordnung nicht zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. 6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind nur i m Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk - und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig. 7. Versickerung von Niederschlagswasser Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen . Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden. 123 00841244.docx 4 8. Öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung 8.1. Erhaltenswerter Baumbestand Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu er greifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). 8.2. Neupflanzungen von Bäumen Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden. Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigke it eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 8.3. Wurzelraum Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindesten s 1,0 m stark sein. Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luft- und wasserdurchlässiges überpflasterbares B aumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt. 8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugl eichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten. Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzuleg en und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen. 8.5. Versickerungsfähige Beläge Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort an fallende Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. 124 00841244.docx 5 9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen 9.1. Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel - oder Trauben-Eichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs - und Ruhestätten wi ldlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten: CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen: Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer. CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen: Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2. CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen: Im Geltung sbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen. 9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildleb ender Tiere zu ergreifen: a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend vogelschonend auszubilden durch z.B. - Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases. - Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas) - Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad) - Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%) - Montieren von Insektenschutzgittern 125 00841244.docx 6 b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künst lichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B. - Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K). - Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden 10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm Sofern im Sonder gebiet zu schützende Räume (Wohn - und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Beurteilungspegel nachts* an den Außenfassaden Immissionsorte Außenlärmpegel IO A (Westfassade Hotel) 55 dB(A) IO B (Nordfassade Hotel) 50 dB(A) IO C (Ostfassade Hotel) 45 dB(A) IO D (Südfassade Hotel) 52 dB(A) *bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum 11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer zulässig. 11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschoss ebene betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. 11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten. 126 00841244.docx 7 § 3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt: Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der - Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² die Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger Ruderalfluren, - Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese, - Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen, sta ndortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie - Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs. § 34 Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 12 BBauG im Amtsblatt der Stadt Nürnberg rechtsverbindlich. Gleichzeitig treten frühere planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, die diesem Bebauungsplan entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.3 Nürnberg, 21.01.1982 gez. Dr. Urschlechter Oberbürgermeister 3 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981 127 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Op- fer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Stand: Oktober 2019 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz Ö 3Ö 3 128 2/44 BEGRÜNDUNG zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschis- mus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) INHALTSVERZEICHNIS I. PLANBERICHT 5 I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 5 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 5 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6 I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 6 I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie 6 I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur 6 I.3.1.3. Verkehr 7 I.3.1.4. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft 8 I.3.1.5. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) 9 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 11 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben 11 I.3.2.2. Fachrecht 12 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 13 I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse 13 I.3.3.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse 13 I.3.3.3. Beschränkungen 16 I.4. PLANUNGSKONZEPT 17 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 17 I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 18 I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 18 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY 19 I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG 19 I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 20 I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept 20 I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen 21 I.4.6.3. Gebot der Vermeidung; Verminderung 23 I.4.6.4. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe 24 I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ 25 I.4.7.1. Lufthygiene 25 I.4.7.2. Erschütterungsschutz 25 I.4.7.3. Lärmimmissionsschutz 25 I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG 31 129 3/44 I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 31 I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIERUNG) 32 I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 33 I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN 33 I.5.4. BAUWEISE 34 I.5.5. NEBENANLAGEN 34 I.5.6. STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN 34 I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER 34 I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG 34 I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT 36 I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM 37 I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN 37 I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ 37 I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE 38 I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG 38 I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 38 I.7. BETEILIGUNGEN 41 I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 41 I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 41 I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 42 I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 42 I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 42 I.9. KOSTEN 44 II. UMWELTBERICHT (STAND 24.10.2019) ALS GESONDERTER TEXTTEIL 130 4/44 III. QUELLENANGABEN  actori GmbH, München, Markt - und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014  Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umwelt- referat, Februar 2014  bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Kon- zerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015  BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersin- gerhalle Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)  1.Geotechnischer Bericht (Vorerkundung), Neubau Konzerthaus, Spotka Geotech- nik, 08.07.2016  Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016  Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus, 11.07. und 05./06.08.2019 (Prüfberichte 20191716/ -1750/ -1751/ -1487)  1. und 2. Geotechnischer Bericht, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro Schulze und Lang, 08.02.2019 und 07.08.2019  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 / Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschüt- terungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019  Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019 TOPOTEK 1, Berlin  Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg  FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993 131 5/44 BEGRÜNDUNG zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Fa- schismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlänge- rung der Schultheißallee) I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, M ünchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayern - straße (in Verlängerung der Schultheißallee) gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4160, der seit dem 27.01.1982 rechtverbindlich ist. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Nürnberg im Stadtteil Gleißhammer und umfasst eine Flä- che von ca. 41,5 ha. Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordinatensystem umgestellt werden müssen (UTM statt bisher Gauß-Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte Über- schwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollen, ist eine neue Fassung der Be- bauungsplan - Urkunde zu erstellen. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Änderung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses BauGB erlassenen Vorschrif- ten. Zuständig für die Änderung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss (AfS) beschlossen. I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet. Der grundlegende Sanierungs- und Umbaubedarf des Opernhauses ist evident. Die ange- strebte Sanierung bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für die Opernsparte während der Dauer von mehreren Spielzeiten konzipiert, umgesetzt und vorgehalten werden muss (Operninterim). Hinzu kommt der seit Längerem in der Nürnberger Öffentlichkeit und Kulturszene geäußerte Wunsch nach einer Alternative zu den vorhande- nen Konzertorten. Bereits in einem Beric ht im Kulturausschuss am 10.07.2009 war festge- stellt worden, dass ein weiterer Saal für Veranstaltungen jeder Art in Nürnberg fehlt. In der Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der actori GmbH, München in 2014 wurde der Bedarf konkretisiert und ein gangbarer Weg aufgezeigt, einen solchen Veranstaltungsort wirt- schaftlich zu betreiben. Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten und andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Ab- schluss der Sa nierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kon- gress- und Tagungszentrum (siehe I.3.3.2.a) ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sa- 132 6/44 nierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für d ie Deckung des festge- stellten Bedarfs im Kongresssegment. Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. Zusammen mit dem Konzerthaus soll hier nicht nur ein neues kulturelles Zentrum entstehen, sondern auch ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbe- wusst repräsentiert. Um den Neubau der Konzert - und Veranstaltungshalle entsprechend der Standortuntersu- chung (siehe I.3.3.2.b) auf dem westlich der Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz rea- lisieren zu können , ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die be- treffende Fläche planungsrechtli ch als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Park- platz und in Teilen als (öffentliche Grünanlage) Parkanlage festgesetzt. Als Planungsziele sind insbesondere zu nennen: • die planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert - und Veranstal- tungshalle neben der Meistersingerhalle • Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Ta- gungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestands und Ertüchtigung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten. • die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum • Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuem Kon- zerthaus • Sicherung des Gehölzstreifens zwischen Münchener Straße und Baufeld sowie von er- haltenswerten Einzelbäumen • Kompensation von Eingriffen • Regelung der neuen Zu- und Ausfahrt zu Konzerthaus, Tagungs- und Kongresszentrum sowie Hotel I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt im Süden von Nürnberg in den Ge- markungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Das Gebiet ist vollständig von öffentlichen Ver- kehrsflächen umschlossen. Der Umgriff umfasst derzeit eine Fläche von ca. 41,5 ha. Die Topographie ist nahezu eben. Der Luitpoldhain weist in den westlichen Randbereichen Modellierungen mit Terrassenbildung auf. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Im Norden des Geltungsbereichs befindet sich die unter Denkmalschutz stehende Meister- singerhalle. An diese schließen nach Westen ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze gem. B ebauungsplan, 154 real ) und nach Osten ein großer ( 598 PKW Stellplätze gem. BPlan,8 Bus Stellplätze) Parkplatz an. Südlich der Meistersingerhalle befindet sich der bis zu 4-geschossige Baukörper des Ramada Park Hotels. Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die hier befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von Gästen des Hotels sowie Parkbesuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Viel- mehr ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznach- weis sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH als auch für die künftigen Nutzungen über- erfüllt. Das Hotel führt seinen eigenen Nachweis in der zugehörigen Tiefgarage. 133 7/44 Ein Großteil des Geltungsbereiches umfasst die öffentliche Grünanlage des Luitpoldhains . Diese ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“ (aus: Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Ur- bane Parklandschaften) und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeu- tendes, als Flächendenkmal (Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungs- gebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg dar und fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt. Somit hat diese eine große Bedeutung für da s Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeit- nutzung sowie für Sport, Messe und Kultur. Der Luitpoldhain wurde von 1900 bis 1906 im Rahmen der 3. Bayerischen Landes -, Indus- trie-, Gewerbe- und Kunstausstellung als Park auf dem Dutzendteichgelände angelegt. Noch heute sind die Spuren der wechselvollen Geschichte auf dem sich südlich anschließenden Areal des Volksparks Dutzendteich und des Luitpoldhains ablesbar. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwick- lung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt all er- dings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schult- heißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Im Luitpoldhain befinden sich ein öffentlicher Spielplatz und Fre izeitsportanlagen sowie ein weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte Eh- renhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Am östlichen Rand des Gel- tungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla neben einem solitären, sieben geschossigen Wohngebäude mit Garagenhof. Die weitere Umgebung ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden, Kultur- und Bildungsein- richtungen. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme einer Wohnbebauu ng nordöstlich der Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt. I.3.1.3. Verkehr Motorisierter Individualverkehr: Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten. Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Franke nsta- dion, Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungs- fahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Ver- kehrsbelastungen auf der Nord/ -Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich an einem Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag . Der Straßenzug Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag deutlich geringer frequentiert. Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Auf- grund der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und rechts raus). Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden. 134 8/44 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (der- zeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonntags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00Uhr und sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air). Die nächste fußläufig erreichbare S-Bahn-Station ist mit rund 1 km Entfernung „Dutzend- teich“. Diese ist zudem über die Buslinie 55 angebunden. Anbindung an die S-Bahn-Station „Dürrenhof“ besteht über die Buslinie 36. Rad- und Fußgängerverkehr Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Nord -Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh-Rad- wegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläu- figen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes / Volkspark Dutzendteich verknüpft. I.3.1.4. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zu- stands von Natur und Landschaft Der Standort der Konzerthalle ist Bestandteil der urbanen Parklandschaft „Dutzendteich & Co“, deren Entwicklung eine Schlüsselmaßnahme im Gesamtstädtische n Freiraumkonzept (GFK) darstellt. Auch im Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ zum Masterplan Freiraum wurde ein Entwicklungskonzept für das Areal stadtintern priorisiert. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Südost kommt dieser urbanen Parklandschaft eine her- vorgehobene Bedeutung zu. Die Meistersingerhalle ist im Norden umgeben von einem großen, sehr markanten Baum - hain, der maßgeblich zum Charakter der Halle beiträgt und den öffentlichen Raum prägt. Auch angrenzend an den westlichen Parkplatz und im Luitpoldhain befinden sich mächtige, sehr alte und große Stiel-Eichen (bis Ø > 1,0 m; Höhe bis ca. 25 m). Der östliche Parkplatz dagegen weist jüngere Bäume mit geringerer Qualität auf. Hier sind große Flächen versiegelt und nur kleine Baumscheiben vorhanden. Der Neubau erfolgt auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meister singerhalle, hierdurch wird in alten Baumbestand eingegriffen. Eine genaue Aufstellung der Eingriffe in den Baum- bestand ist dem Umweltbericht (2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose) zu entnehmen. Im Arten- und Biotopschutz-Programm der Stadt Nürnberg wird der Luitpoldhain als regional bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Die Grünflächen und Baumbestände des Luitpoldhains und auch westlich der Münchener Straße sind in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und den Biotoptypen „Alleen, Baumreihen, Baumgruppen“ sowie „Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbestand“ zugeordnet. Die Grünflächen besitzen mit ihrem Baumbestand vielfältige öko- logische Funktionen für das Stadtklima und den Artenschutz. Der Luitpoldhain wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg mit den Parkflächen als klimatisch wirkender Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumen- strom bewertet. Er hat eine wichtige Bedeutung für die angrenzenden Wohnbereiche im Nor- den als Lieferant von Kalt - und Frischluft. Durch den teilweisen Verlust des Baumbestands im Bereich des geplanten Konzerthauses geht ein Teil der schattenspendenden und damit klimatisch ausgleichenden Wirkung verloren. Artenschutzrechtlich hat der Baumbestand im Luitpoldhain eine sehr hohe Bedeutung. Vor allem die alten Eichen mit ihrem arttypischen Totholz-Anteil bieten Lebensraum z.B. für Fle- dermausarten, Vögel und Totholzkäfer. Das Vorkommen von Siebenschläfern ist aktuell be- legt. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden auf- 135 9/44 zufassen. Detaillierte Beschreibungen sind den Naturschutzfachlichen Angaben zur speziel- len artenschutzrechtlichen Prüfung (saP vom 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner), Kap. 3 bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen. I.3.1.5. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) (detaillierte Angaben zu Vorbelastungen sind im Umweltbericht zu finden) Altlasten Die vorliegenden Bodenuntersuchungen der Umweltanalytik Nürnberg (SUN ) vom 03.08.2016 und 23.08.2016 ergaben in den Auffüllungen im nördlichen Bereich im Umfeld der Meistersingerhalle in nahezu allen Bodenproben Belastungen mit polyzyklischen aroma- tischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/ oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA -Boden (Bund -/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) teils noch einen einge- schränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese Klasse aber schon überschritten. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. Bei den Untersuchungen 2018 er- folgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersu- chungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist da- von auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vor- liegen. Im Bebauungsplänen sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vor- gesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht Kap.2.2 Boden wird verwiesen. Kampfmittel Da das Areal im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes liegt, müssen im Vorfeld von Baumaßnahmen Untersuchungen bezüglich evtl. vorhandener Kriegsaltlasten (Luftbild- auswertung) durchgeführt werden. Erste Luftbildauswertungen lassen Bombenkrater im Um- feld erkennen. Erschütterung Durch den oberirdischen Verkehr der nördlich des Baufeldes verlaufenden Straßenbahnlinie in der Schultheißallee sowie durch den Schwerlastverkehr (Lkw und Busse) auf den umge- benden Straßen (Münchener Straße und Schultheißallee) können der anstehende Unter- grund sowie Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwin- gungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spü rbar bzw. als Sekundär- luftschall hörbar. Erschütterungserzeugende Betriebe oder andere technische Einrichtungen sind nicht vorhanden. Lärm Die vorhandene Lärmsituation in Plangebiet und Umgebung stellt sich wie folgt dar: Die innerhalb des Plan gebiets entstehenden Anlagengeräusche (Gewerbelärm) werden durch die oberirdischen Parkplatzanlagen um die Meistersingerhalle/ Hotel verursacht. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie die Anlieferung der MSH und des Hotels durch LKW Verkehre. Die derzeitige Verkehrslärmsituation wird durch die Straßen Wodanstraße, Schultheißallee, An der Ehrenhalle und Münchener Straße bestimmt. Während für die Münchener Straße der 136 10/44 Lärm durch Kfz Verkehre ausschlaggebend ist, sind für die Wodanstraße und die Schult- heißallee auch die Auswirkungen des Lärms durch die hier verlaufende Straßenbahnlinie zu berücksichtigen. An den Straßen liegen schutzbedürftige Nutzungen. So ist die Wodanstraße im Bereich der Kreuzung mit der Münchener Straße, ebenso wie der Platz der Opfer des Faschismus, durch Wohnnutzungen in gründerzeitlicher Blockrandbebauung geprägt. Auch die vierspurig aus- gebaute Münchener Straße, eine der großen Einfallstraßen Nürnbergs die außerhalb des Rings (Franken- und Bayernstraße) den Charakter einer Bundesstraße besitzt (B 8) und ei- nen alleeartigen Charakter aufweist, wird im Bereich der bestehenden Meistersingerhalle an ihrer Westseite von gründerzeitlicher Blockrandbebauung gesäumt. Die Wohnbebauung grenzt in diesem Bereich allerdings nicht unmittelbar an die Münchener Straße an, sondern ist über die Parsifalstraße erschlossen, die durch einen 30 bis 70 m breiten baumbestande- nen Grünstreifen von der Münchener Straße getrennt ist. Wie bei vielen gründerzeitlichen Gebäude üblich, weisen diese zum Teil Grundrisse mit überwiegend zu den Straßen hin ori- entierten Aufenthaltsräumen auf. Auch die Schultheißallee weist Wohnnutzungen auf, so befinden sich nordöstlich auf Höhe des großen Parkplatzes der Meistersingerhalle freistehende Mehrfamilienhäuser und Wohn- gebäude, im weiter südlichen Verlauf der Straße befindet sich ein kleines allgemeines Wohn- gebiet, das noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt. Insgesamt weisen die umgebenden Straßen eine hohe Verkehrsbelastung auf. Straße Kfz/24 h Nachtanteil Anteil Kfz > 2,8t tags nachts Münchener Str. (südl. Wodanstraße) 29.000 9 % 5 % 4 % Wodanstraße (westlich Hainstraße) 12.000 8 % 3 % 2 % Hainstraße (nördl. Münchener Straße) 31.500 9 % 5 % 4 % Schultheißallee (nördl. An der Ehrenhalle) 10.500 10 % 6 % 3 % Für das vorgenannte Plangebiet und Umgebung besteht somit eine Geräusch vorbelastung durch den Straßenverkehrslärm der genannten Straßen. In der weiteren Planung wurden aufgrund der anstehenden städtebaulichen Entwicklungen im Nürnberger Süden (Baugebiet Hainstraße, Baugebiet Hasenbuck, Universitätsstandort Brunecker Straße etc.) in den Be- rechnungen nicht die derzeitige Verkehrsbelastung, sondern die Prognosedaten, also die anzunehmende verkehrliche Entwicklung (Prognose 2035) zugrunde gelegt. Angrenzend an das Plangebiet mit Umgebung befindet sich das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutz- gesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN (Lärmindex Day-Evening-Night) 70 dB(A) oder LNight (A-bewerteter äquivalenter Dauer- schallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht 22.00 bis 06.00 Uhr) 60 dB(A) ausge- setzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bun- desimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen. Darüber hinaus wirken auf das Plangebiet und die Umgebung die Geräuschimmissionen der Sportanlagen nördlich und nordöstlich der Schultheißallee ein. Ca. 500 m südlich befindet sich der Volksfestplatz durch den beim Festbetrieb ebenfalls mit Lärmeinwirkungen zu rech- nen ist. Zudem ist der Luitpoldhain im Sommer Schauplatz für Open Air Veranstaltungen mit mehreren Tausend Besuchern. 137 11/44 Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht, Punkt 2.6.2.1 „Bestand und Bewertung der Ausgangssituation“ wird verwiesen. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regi- onalplan festgelegt. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. Der Regionalplan der Region Nürnberg (vormals: Industrieregion Mittelfranken) ist am 01.07.1988 in Kraft getreten. Er wurde in der Zuständigkeit des Planungsverbandes Region Nürnberg (vormals: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken) aufgestellt und wird durch Fortschreibungen den aktuellen Verhältnissen und Erfordernissen angepasst. Gesetz- liche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere das das Ziel 8.4.1.1 Theater und Musikpflege des Regionalplans der Region Nürnberg, wonach die Städtischen Bühnen Nürn- berg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen Bedeutung erhalten und weiter aus- gebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausge- führt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstüt- zung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu kön- nen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird unter Berücksichtigung dieser Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB). I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt die Fläche der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angebundene Hotel als Sonderbaufläche Hotel dar. Die im Osten befindliche Wohn- bebauung ist als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ausgenommen der öffentlichen Straßen, sind die übrigen Flächen als öffentliche Grünfläche Parkanlage dargestellt. Der geplante Gebäudestandort westlich der Meistersingerhalle ist derzeit als Grünfläche/öf- fentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die geplanten Festsetzungen der Bebauungs- plan-Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen FNPs, weshalb bereits in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen wurde. Die Änderung des FNP erfolgt somit im Pa- rallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. I.3.2.1.c. Bebauungspläne Für das Plangebiet liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebau- ungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Darin ist als Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein Sondergebiet (SO) für Kultur - und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich westlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der Meistersingerhalle befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche 138 12/44 – Parkplatz“. Der größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen - ist als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im WA sind Geschoßhöhen festgesetzt. I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Fest- setzungen des Bebauungsplans Nr. 4160. I.3.2.2. Fachrecht I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz Im Hinblick auf Natur-, Wasser- und Waldschutzgebiete liegen keine förmlichen Ausweisun- gen für das Planungsgebiet vor. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Nat ur- denkmal Nr. 89 der Stadt Nürn berg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98). I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). Weiterhin befinden sich im Umgriff des Bebauungsplans folgende eingetragene Denkmäler:  Konzerthalle, sogenannte M eistersingerhalle, Münchener Straße 19 - 21; Schult- heißallee 2 - 4(D-5-64-000-2517)  Ehrenhalle, An der Ehrenhalle 25 (D-5-64-000-104) und Gefallenendenkmal (D-5-64- 000-105)  Fabrikantenvilla, Schultheißallee 30 (D-5-64-000-1803) Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist zu beachten. I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinska- nals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzen dteich in den Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden , der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert. Weitere förmliche Ausweisungen im Hinblick auf Wasserschutz - oder Überschwemmungs- gebiete bzw. andere wasserrechtliche Bindungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). kommen im Plangebiet nicht vor. Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Nordwesten, der Grundwasserflurabstand be- trägt im Bereich der Meistersingerhalle zwischen 4,30 m und 5,70 m, weiter östlich auch unter 3,00 m. I.3.2.2.d. Bevölkerungsschutz Östlich der Eingangshalle zur MSH, Schultheißallee 2, befindet sich auf dem Grundstück Gmkg. Gleißhammer/ Fl.Nr.330/3, der Trinkwassernotbrunnen 102a. Im Zuge und in Folge der Bautätigkeit darf aufgrund dessen keine Beeinträchtigung sowohl der Wasserqualität als auch der Wasserquantität entstehen. 139 13/44 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse Alle Flächen im Geltungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks (Fl.Nr.330/83, Gemar- kung Gleißhammer) befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. I.3.3.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse I.3.3.2.a. Chronologie der Planung Die erforderliche grundlegende Sanierung des Nürnberger Opernhauses bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für das Opernensemble während der Dauer von mindestens 2 Spielzeiten bereitgestellt wird. Bereits im April 2013 wurde eine Zeltlösung als Operninterim sowie eine Umnutzung bestehender Immobilien in der Metropol- region durch den Stadtrat als ungeeignet beschrieben. Statt eines temporären Ausweich- quartiers sollte daher der langjährigen Forderung aus der Musikszene entsprochen werden und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus ge- nutzt werden kann. Es erfolgte eine Detail -Standortprüfung von Standorten im gesamt en Stadtgebiet (bgsm, München), sowie Untersuchungen zu Marktsituation und Wirtschaftlichkeit (actori GmbH, München) einer zusätzlichen, neuen Konzert- und Veranstaltungshalle, die im Zeitraum der Opernhaussanierung als Interimsspielort genutzt werden könnte. Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse die grundsätzliche wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es waren zwei Modelle untersucht worden – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich er- brachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben der MSH. Zudem zeigte die Machbarkeitsstudie (Bevenue), dass in Nürnberg unabhängig von einem neuen Konzerthaus ein Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment von 500 bis 1.000 Teilnehmern besteht. Durch Umbaumaßnahmen in der Meistersingerhalle und Ver- lagerung von Nutzungen in d as neue Konzerthaus bestünde die Möglichkeit, den Standort zum Tagungs- und Kongresszentrum umzuwidmen. Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest, als Grundlage für das Nutzungs- und Raumkonzept dienten die Studien von Bevenue und Actori, die zusammengeführt wu rden. Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der Meistersingerhalle zu sanieren und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kon- gress- und Tagungsräumlichkeiten (500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist der Betrieb des baulichen E nsembles „Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs -, Ta- gungs- und Kongresszentrum. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde außerdem die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen. Im weiteren Verlauf ergaben nähere Untersuchungen, dass die Unterbringung der Interims- spielstätte für die Musiktheatersparte im neu zu schaffenden Konzerthaus mit entsprechen- den Nachteilen verbunden wäre. Die räumlichen Anforderungen an ein Operninterim unter- scheiden sich deutlich von denen an ein reine s Konzerthaus. Die für einen Konzertbetrieb notwendigen Flächen reichen bei weitem nicht aus, um den Flächenbedarf der Oper während der Sanierungsphase zu decken. Während des zeitlich befristeten Umzugs der Oper in d as Konzerthaus müssten daher zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stünde der neue Konzertsaal bei einer Nutzung als Operninterim erst nach Abschluss der Opernhaussanierung und den dann sich anschließenden Um- und Rückbauten – voraus- sichtlich erst nach ca. 4 Jahren - in seiner eigentlichen Funktion als Konzertsaal zur Verfü- gung. 140 14/44 Die Meistersingerhalle selbst verfügt hingegen bereits weitgehend über alle Flächen, die der Opernspielbetrieb im Interim für Probenräume, Werkstätten, Lager etc. erfordert. Darüber hinaus steht die Generalsanierung der MSH ebenfalls an, die Ertüchtigung als Operninterim ermöglicht in Teilen vorgezogene synergetische Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die spätere Nutzung. Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung am 26.07.2017, den neuen Konzertsaal von Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH – nach entsprechender Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten wer- den vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden. I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH Gegenstand der Sitzung des Stadtrats vom 26.07.2017 war ebenfalls die Situierung des neuen Konzerthauses im Umfeld der MSH. Nach der erfolgten städtebaulichen Standortun- tersuchung im gesamten Stadtgebiet (Machbarkeitsstudie von bgsm) mit Entscheidung für den Standort MSH in 2015, waren mehrere Standorte im Umfeld der MSH untersucht worden. In die engere Auswahl kamen die folgenden drei Standortvarianten. Standort im Osten der MSH auf dem großen Parkplatz Der Standort wird westlich begrenzt vom Bestandsgebäude der MSH, im Südwesten erfolgt die Anlieferung der MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der Fläche befinden sich derzeit 600 KFZ-Stellplätze, sie ist weitgehend versiegelt (geringer Ein- griff gem. § 1a BauGB). Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schall- schutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig. Vorteil wäre die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Kon- zepts sowie die hohe Flexibilität der Baukörperpositionierung. Die Bebauung durch das Kon- zerthaus und der notwendigen KFZ- Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu einem massiven Baukörper führen. Dieser unterbräche die Kaltluftzufuhr aus dem Süden über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz nicht mehr möglich. Die Sichtbeziehungen in Richtung Luitpoldhain wären unterbrochen. Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen A ufwand auch die Grün- dungstiefe wegen anstehendem Grundwasser zu beachten: die dabei notwendige Wasser- haltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilen beeinträchtigen. Die Adressbildung wäre zur Schultheißallee zu erwarten, jedoch entstünde ein kr itischer Kreuzungspunkt von Anlieferung und Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neu- baus. Die Anbindung an den ÖPNV wäre gut. Standort im Süden der MSH Der Standort liegt auf der Rückseite der MS H. Mit dieser Lage würde sich ein neue s Kon- zerthaus hinter der MSH „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine ge- ringere Präsenz erreichen. Positiv wäre eine mögliche Öffnung in den Luitpoldhain sowie die guten funktionalen Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergeben- den Synergien. Problematisch wäre auch hier die zu erwartende Überschneidung von Ein- gangsbereich und Anlieferverkehr. Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten würde, der 141 15/44 erforderliche ökologische Ausgleich gem. § 1a BauGB wäre hier am größten. Die Anbindung an den ÖPNV ist aufgrund der größeren Entfernung nicht optimal. Standort im Westen der MSH Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage. Auf der versiegelten Fläche befinden sich ca.160 Stellplätze, die entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen bau- lichen Konzepts ist an d ieser prominenten Stelle zwischen Münchener Straße und Schult- heißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus führen. Dadurch bietet der Standort insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung des neuen Kon- zerthauses wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Lagevorteil. Die Adressbildung wäre in Richtung Norden / Nordosten zu erwarten und würde die Chance auf eine neue Vorplatzgestaltung unter Einbeziehung des dort vorhandenen wertvollen Baumbestands eröffnen. Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller Baumbestand der nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, je- doch ist südlich des künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des Konzerthauses sowie für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrun d der engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll. Abbildung 1: Lageplan Meistersingerhalle mit Verortungsmöglichkeiten Kartengrundlage Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geobasisdaten: Bayrische Vermessungsverwaltung Fazit der Standortuntersuchungen Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die pro- minente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Be- stand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Stand- 142 16/44 ort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforder- liche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der an- grenzende Baumbestand im Luitpo ldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gra- vierender, bei geringerer städtebaulicher Präsenz. Nach eingehender Betrac htung aller Chancen und Risiken fiel daher die Standortwahl auf den Standort „West“ und für einen entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff . Der eng geführte Wettbewerbsumgriff erhöhte die Chance, städtebaulich, architektonisch, funkti- onal und wirtschaftlich eine optimale Wettbewerbslösung zu erzielen. Ein Wettbewerbsum- griff, der alle Standorte (Süd, West und Ost) zugelassen hätte, hätte zudem die Vergleich- barkeit der eingereichten Entwürfe erschwert. I.3.3.2.c. Wettbewerbsverfahren Nach Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel einen Entwurf zu finden, der das neue Konzerthaus an der Meistersingerhalle zu einem Ort macht, der sowohl den höchstmöglichen musikalischen Ansprüchen von Publikum und Künstlern genügt, als auch die Stadt – zusammen mit der renommierten Meistersingerhalle – um ein architekto- nisch herausragendes Ensemble bereichert. Die geplante K onzert- und Veranstaltungshalle sollte gegenüber der denkmalgeschützten Meistersingerhalle eine verträgliche Architektur aufweisen. Ebenso war eine verträgliche Ein- bindung in das Orts - und Landschaftsbild des Luitpoldhains durch eine angemessene Au- ßenanlagen- und Grünplanung zu berücksichtigen. Von den insgesamt 246 eingereichten Arbeiten wurden für die 2. Phase 20 Arbeiten ausge- wählt, die sich intensiver und detaillierter mit der Aufgabe auseinandersetzten. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, so- wie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als Objektplaner für die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Aus- lobung zu beauftragen. Der zweiphasige Wettbewerb führte zu einer städtebaulich angemessenen und gleichzeitig identitätsstiftenden Lösung, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und zu erwartenden Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugen konnte. Über das Er- gebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet. I.3.3.3. Beschränkungen Leitungstrassen Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle , verläuft ein Regenwasserkanal (DN 400B). Für den Neubau des Konzerthauses auf dem kleinen Parkplatz ist die Umverlegung des Kanals erforderlich. Über den östlichen Parkplatz der Meistersingerhalle und weiter am östlichen Rand des Luit- poldhains (Fl. Nr. 280/4 und 330) verläuft ein Zuleitungskanal zum Fischbach DN 1000 (Tief- lage ca. 2 m). In ca. 30 m Abstand zu diesem Kanal nach Osten befindet sich ein Mischwas- serkanal Ei 700/1050 (Tieflage ca. 5 m). Beide Kanäle sind zu erhalten. Die Entwässerungs- kanäle des Parkplatzes östlich der Meistersingerhalle sind Privatkanäle der Stadt Nürnberg. Östlich der Meistersingerhalle befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung. Die Vertei- lerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee / Weddigenstraße. 143 17/44 Die Wasserversorgung der Meistersingerhalle erfolgt von der Schultheißallee über den östli- chen Parkplatz. Die Leitung verläuft weiter nach Südosten über den Luitpoldhain. Eine Gasleitung befindet sich in der Schultheißallee. Die Meistersingerhalle und das Hotel sind über den westlichen Parkplatz daran angeschlossen. Eine Verlegung der Leitung ist erforderlich. Geh- und Fahrtrechte/ Dienstbarkeiten Die Fl. -Nrn. 330 und 330/4 sind zugunsten des Hotelgrundstückes (Fl. -Nr. 330/83, Gem. Gleißhammer) mit Grunddienstbarkeiten – Geh- und Fahrrecht – belastet, weil das Hotel- grundstück derzeit nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Dienstbarkeiten sind dabei eingeschränkt: Die Verkehrsflächen von der Schultheißallee auf Fl.-Nr. 330/4 dür- fen ausschließlich als Zufahrt, die Verkehrsflächen zur Münchener Straße auf Fl. -Nr. 330 ausschließlich als Abfahrt genutzt werden. Im Kaufvertrag über das Hotelgrundstück von 1997 ist g eregelt, dass die Stadt Nürnberg berechtigt ist, bei Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung im Bereich der Münchener Straße und der Schultheißallee die Zu-/Abfahrt zum Hotelgrundstück entsprechend der künf- tigen Verkehrsführung neu zu regeln. Der jeweilige Grundstückseigentümer des berechtigten Grundstückes ist verpflichtet, dann der erforderlichen Inhaltsänderung der Grunddienstbar- keit zuzustimmen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine Verkehrsfläche be- sonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich gewidmet werden soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. Der geänderte Bebauungsplan schafft damit die Voraussetzung für eine Änderung der Verkehrsführung auch im kaufvertraglichen Sinne. Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche und wird hierüber erschlossen. Die Geh- und Fahrrechte auf den Fl.-Nrn. 330 und 330/4 für die Zu- und Abfahrt zum und vom Hotel sind für die Erschließung des Hotels nicht mehr erforderlich. Ents pre- chend der kaufvertraglichen Vereinbarung sind die betroffenen Grunddienstbarkeiten zu lö- schen (erforderliche Inhaltsänderung). I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Kon- zertsaal wurde von der Actori GmbH, München, ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses diente zusammen mit der Studie von Bevenue als Grundlage für die Standortprüfung. Wei- tere Untersuchungen ergaben, dass neben einer Konzertsaalnutzung auch zusätzliche Ta- gungs- und Kongressflächen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Meistersingerhalle not- wendig sind (siehe I.3.3.2.a). Der tatsächliche Raum- und Flächenbedarf für das neue Ge- bäude wurde gemeinsam mit den Nutzern und externen Beratern ermittelt. Das Ergebnis stellte die Basis für den zweistufigen Realisierungswettbewerb dar. Der neue Saal im Konzerthaus wird künftig der Raum für Konzerte sein. Neben allen Forma- ten der „Klassik“ finden dort Pop-, Rock-, und Showveranstaltungen aller Art statt. Die denk- malgeschützte Meistersingerhalle (großer und kleiner Saal) dient nach Fertigstellung und In- betriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg. Im Anschluss daran erfolgt eine Generals- sanierung. Dabei liegt der Fokus auf einer Ertüchtigung, Modifizierung und (durch Nutzungs- verlagerung) Erweiterung der Flächen für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongress- zentrum für bis zu 1.000 Teilnehmende. 144 18/44 I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR Das neue Konzerthaus soll sich mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble verbinden. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchge- hender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Konzertsälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Der Sockel führt die Traufhöhe der MSH fort und die großvolumigen Konzertsäle sind - ebenso wie bei der MSH - eingerückt. Durch das Ausnutzen des Baufelds entsteht ein dreiseitig gefasster Platz, von dem aus alle Gebäudeteile/ Nutzungen erschlossen werden. Dort vorhandene Bestandsbäume bekom- men dadurch eine Fassung und bilden das prägende Element des Stadtplatzes. Das Konzerthaus besteht aus drei Funktionsbereichen: Konzertsaal, Vorderhaus und Hinter- haus. Der Konzertsaal bildet dabei das Herzstück des Hauses. Er ist als sog. „Schuhschach- tel“ angelegt, dessen wesentliches Merkmal die Frontalausrichtung des Publikums auf di e Bühne darstellt. Zentraler Grund für diese Gestaltung sind akustische Gesetzmäßigkeiten zur Ausbreitung von Schall im Raum, denen mit dieser Gestaltung am besten entsprochen werden kann. Das Vorderhaus umfasst die öffentlichen Räume wie z.B. Foyerflächen, gastronomische An- gebote, Garderoben- und Sanitärbereiche. Das Hinterhaus umfasst die für den Betrieb not- wendigen nichtöffentlichen Räume inklusive Verwaltung, Aufenthaltsbereiche für Künstler und veranstaltungstechnisches Personal, Lager- und Technikflächen, Werkstatt und Pforte. Alle wesentlichen Funktionen des Vorderhauses werden im Erdgeschoß angeordnet, das Hinterhaus orientiert sich im rückwärtigen Bereich zweigeschossig um einen weiteren Hof. I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongress- zentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen. Die Nutzung als Kultur - und Kongresszentrum di eser Größenordnung erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in den Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird. Die Anlieferung für d as neue Konzert haus erfolgt über eine Zuf ahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlie- ferung zur Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung) Der ruhende Besucher-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch wenn man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentru m ge- nutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stell- platzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vor- wiegend tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das Konzerthaus zur Verfügung. Mobilitätskonzept Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- verkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskon- zept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen mit ho- hem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi- 145 19/44 Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Tak- terhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenord- nung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als ge- sellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spe zifi- schen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behan- delt werden. Diversität oder Vielfalt sind Begriffe, die ursprünglich aus der Wirtschaft und Soziologie stammen und für die Chancengleichheit der Menschen stehen. Un abhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen gilt es, die Unterschiedlichkeit von Menschen zu respektieren und zu fördern. Ziel ist es, Chancen- gleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleich- berechtigt durch Bevölkerungsgruppen genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. Die städtebauliche und bauliche Konzeption für das Konzerthaus sieht eine besucherfreund- liche, barrierefreie Lage der B aukörper, ihrer Zugänge und Stellplätze vor. Die Anlieferung soll separiert von Besucherverkehren geführt werden. Sämtliche Zugänge werden barriere- frei ausgebildet, Gebäude und Freianlagen ausgeleuchtet, Wegebeziehungen werden offen und frei von Angsträumen gestaltet. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen der weiterführenden Genehmigungs - und Ausführungsplanung. Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen. I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG VERSORGUNG Die Versorgung der neuen Konzerthalle mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser ist, ausge- hend von den vorhandenen Versorgungsnetzen, sichergestellt. Details der Ver- und Entsor- gung der Konzerthalle werden im Rahmen der Hochbauplanung in Absprache mit den jeweils zuständigen Behörden und Stellen geregelt. Im Einzelnen sind folgende technischen Infra- struktureinrichtungen vorhanden: Wasser Die Wasserversorgung der MSH erfolgt von Osten, die Zuleitung verläuft über den Parkplatz. Weitere Wasserleitungen verlaufen im Südwesten der MSH und ab Höhe MSH in der Schult- heißallee. Fernwärme Die Versorgung der MSH erfolgt derzeit von der Ostseite über eine Leitung am Westrand des Parkplatzes; die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee/ Weddigenstraße. Gas Die Versorgung der MSH erfolgt von Westen, die Leitung quert den dortigen Parkplatz, eine Verlegung der Leitung ist erforderlich. Die nächstliegende Gasleitung verläuft in der Sch ult- heißallee. Elektrizität Im Bereich der Parkplätze westlich und östlich der MSH sind Leitungen für die Parkplatzbe- leuchtung verlegt. Die Versorgung der MSH erfolgt vorrangig von Südwesten aus der Mün- chener Straße, teils auch von Südosten mit etwas Abstand um den Parkplatz. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob zur Versorgung mit Elektrizität auf dem Grundstück eine Trafostation erforderlich ist. 146 20/44 ENTWÄSSERUNG Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN 400B – siehe I.3.3.3). Eine Überbauung der Anlagen der Stadtentwässerung ist nicht zuläs- sig, es ist daher vorgesehen, den Kanal bereits in der Bayernstraße umzuschließen und das durch den Luitpoldhain laufende Kanalstück stillzulegen. Schmutzwasser Die Ableitung des Schmutzwassers in die vorhandenen Kanäle ist gewährleistet. Oberflächenentwässerung Anfallendes Niederschlagswasser ist entsprechend dem Versickerungs - und Ableitungsge- bot gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Dazu wurde durch das Ingenieurbüro Emch + Berger ein Entwässerungskonzept erstellt, das eine örtliche Versickerung über ein Rigolensystem (Rohr-Kies- Rigolen) vorsieht. Die zu entwässernden Flächen umfassen, neben dem Neubau des Konzerthauses selbst, auch dessen Umfeld entlang der Schultheißallee und der bestehenden Meistersingerh alle sowie der Münchener Straße bis zum Anschlussgrundstück des Parkhotels. Zum erweiterten Planungsbereich gehören darüber hinaus die beiden Flanken der Meistersingerhalle östlich zum Parkplatz und südlich zum Luitpoldhain. Die Oberflächenentwässerung beinhaltet neben den genannten Freiflächen die Dachflächen sowie die Fassadenentwässerung. Das anfallende Wasser der Dachflächen wird über Dachabläufe (Dachdurchdringungen) in innenliegende Fallrohre geleitet und in geeigneter Höhe unterhalb der Erdgeschoßebene umgelenkt und den Rigolen zugeführt. Die Dachfläche wird als Flachdach ausgeführt mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) ausgestattet. In den Freiflächen sind die Oberflächengefälle grundsätzlich vom Gebäude weggeführt. In geeigneter Anordnung werden Linien- und Punktentwässerungen zur Aufnahme des Ober- flächenwassers angeordnet und ebenfalls an die jeweilige Rigole des Bereichs angeschlos- sen. Teilflächen der befestigten Flächen können und sollen bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte Grünflächen, vor allem mit Baumstandorten entwässern. Hierzu werden geeignete Anschlüsse planerisch ausgeformt (z.B. Bodenanschluss mit g eringem Höhenversatz in die Pflanzfläche, Modellierung Geländeanschluss). Im Bereich der unver- siegelten Freiflächen werden die Anforderungen der Bodenschutzgesetze für den Wirkungs- pfad Boden-Mensch berücksichtigt. Die Verkehrsflächen für Anlieferung, Bus- und Pkw-Stellflächen und der Hotelvorfahrt südlich des Konzerthaus Neubaus können als gering belastete Verkehrsfläche ebenfalls direkt an die Rigole angeschlossen werden. I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraum- konzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungs- und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs - und Freizeit- nutzungen ableitet. Die Umgestaltung des Luitpoldhains nach dem II. Weltkrieg zum Landschaftspark sollte die- sem Areal nach den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Nutzung 147 21/44 als Parteitagsarena wieder einer friedlichen Nutzung durch die Bevölkerung zuführen. Durch den Bau der Meistersingerhalle im Norden sollte auch eine Aufwertung als Kulturstandort erfolgen (FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993). Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Öst- lich der Straße „An der Ehrenhalle“ befindet sich in den dortigen Grünflächen auch eine Hun- defreilaufzone. Nach dem Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt. Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird gerade im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqua- lität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Frei- raumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meister- singerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Halte- stellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und raumprägende Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten. Diese Fläche soll zukünftig einen repräsentativen Charakter erhalten. Hierzu wird die bisherige Rasenflä- che überwiegend durch eine Bepflanzung aus Gräsern und Stauden ersetzt. Durch die Baumerhaltung bleiben gleichzeitig Schattenplätze erhalten, was im Hinblick auf Auswirkun- gen zukünftig zu erwartender Klimaveränderungen von großer Bedeutung ist. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch Pflanzungen weiterer Bäume klimaangepasster Arten. Im Sockelbereich des Konzerthauses sind zwei Patios (kleine Innenhöfe) vorgeseh en, die begrünt werden. Während einer der beiden Innenhöfe (Foyerhof) unbegehbar bleiben soll und lediglich ästhetische Funktionen hat, übernimmt der andere Innenhof (Intendanzhof) ne- ben der Begrünung auch die Funktion als Aufenthaltsraum für Musiker und Beschäftigte des Konzerthauses. Neben diesen begrünten Innenhöfen sollen auch die Dächer extensiv be- grünt werden. Auf dem Saalkubus ist zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Wei- tere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des archi tektonischen Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen. Der Verbindungsbau zwischen bestehender Meistersingerhalle und Hotel kann bei einer Neuerrichtung des Hotels zukünftig entfallen. Dadurch ergäbe sich eine neue, direkte Ver- bindung zwischen dem Konzerthaus im Nordwesten und dem Luitpoldhain südlich der Meis- tersingerhalle. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche mit ggf. (bei Neuerrich- tung des Hotels) direktem Zugang zum Luitpoldhain. I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldh ains, aber auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen des Klimaschutzes (z.B. für das Lo kalklima aufgrund der Kühlung dur ch Verdunstung) und der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten - und Biotopschutzes von großer Bedeutung und in hohem Maße erhaltungswürdig. Aufgrund äußerer Einflüsse (teils Versiegelung bis an die Stammfüße, extreme Witterungsperioden mit heißen und sehr trockenen Phasen in den 148 22/44 letzten Jahren) haben viele der Bäume allerdings eine geminderte Vitalität. Bei manchen Bäumen ist kurz- bis mittelfristig eine Abgängigkeit zu befürchten. Am Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle werden teils schon versiegelte Bereiche des Kleinen Parkplatzes überbaut, teils aber auch Bereiche der Grünflächen mit altem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht mög- lich. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meis- tersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wä- ren. Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen. Baumbestand im Eingriffsbereich, der erhalten werden kann, wurde daher unabhängig von seiner Vitalität aus Gründen des Baum-, aber auch Artenschutzes, zum Erhalt festgesetzt. Mit den beiden als Naturdenkmal gesicherten Eichen, wurden im Geltungsbereich insgesamt 71 Bäume zum Erhalt festgesetzt (66 im Bereich des geplanten Konzerthauses , 5 innerhalb des WA an der Schultheißallee). Auch wenn Bäume darunter sind, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben oder noch sehr jung sind, so wird durch diese Festsetzung ge währleistet, dass nach einem Ab- gang an Ort und Stelle wieder ein Baum n achgepflanzt wird. Damit können die mit dem Baumbestand verbundenen günstigen Funktionen (u.a. Luftreinhaltung, Klimaausgleich, Schattenspender) dauerhaft gewährleistet werden und das Freiraumkonzept bleibt erhalten. Am Nordostrand des Großen Parkplatzes wurde außerdem Baumbestand auch flächig gesi- chert. Für die Erhaltung der Bäume sind aufgrund der anstehenden Bauarbeiten und auch neuer Flächenversiegelung sowie der Anlage von Versickerungsanlagen Maßnahmen zu deren Schutz erforderlich. Dies betrifft nicht nur den Schutz während der Bauzeiten, sondern auch dauerhaften Schutz durch Einplanung von Wurzelbrücken oder ein Schutz vor Über - oder Anfahren. Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt werden, davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm. Dem wird zum einen durch 39 Neupflanzungen an Ort und Stelle im Rahmen der Neuanlage der Freiflächen um das Kon- zerthaus begegnet, zum anderen durch die Festsetzung von weiteren 26 zu pflanzenden Bäumen im Luitpoldhain. Diese Nachpflanzungen folgen auf Grundlage eines im Vorfeld fest- gelegten gestalterischen Gesamtkonzepts, das für den Luitpoldhain definiert wurde. Im Rah- men dieses Parkpflegewerks wurden für die historische, denkmalgeschützte Parkanlage, die zu den größten und bedeutendsten Parkanlagen in der mit Grünflächen stark unterversorgten Südstadt gehört, Gestaltungsprämissen entwickelt, die die Belange der Denkmalpflege mit den aktuellen Nutzungsansprüchen vereint. Das Parkpflegewerk wurde 2013 verabschiedet und ist damit bindend. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume ist begrenzt, um die Raum- wirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen. Darüber hinaus werden entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den Grünflächen westlich davon 5 weitere Laubbäume gepflanzt. Somit können zumindest 2/3 der Bäume ersetzt werden, die für den Bau des Konzerthauses weichen müssen. Eine hö- here Anzahl zu pflanzender Bäume ist im Luitpoldhain nicht realisierbar, da die Bäume auch ausreichend Platz für eine Entwick lung benötigen und nicht nur waldartige Bestände den Park prägen sollen. Gerade die offenen Wiesenflächen sind wichtige freiraumplanerische Elemente, die dadurch auch vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben. 149 23/44 Abbildung 2: Vorgesehene Standorte für die Ausgleichspflanzung von 31 Bäum en (grüne Punkte) im Geltungsbereich, die nur textlich festgesetzt wurden, sowie der beiden innerh alb des Geltungsbe- reichs zu ver pflanzenden Bäume (rote Punkte) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwal- tung 2019) Ferner wurden Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleit- grün in den Verkehrsflächen als solches gesichert. Wie schon oben erwähnt, zeichnet sich das Straßenbegleitgrün hier ebenfalls durch alten Baumbestand aus. I.4.6.3. Gebot der Vermeidung; Verminderung Über die mögliche Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz ist nach den Vorschriften des § 1a BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund stehen zunächst die Vermeidung und die Minderung von Konflikten. In der verbindlichen Bauleitplanung wurden i m Falle einer Überplanung von erhaltenswerten Grünstrukturen die Gründe zur Unausweichlichkeit der Überplanung zur Re- alisierung des Vorhabens ausführlich dargelegt. Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Park- platzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt sind. Die getroffenen Festsetzungen zum Baum - und Gehölzerhalt stellen hier wichtige Vermeidungsmaßnahmen dar, da es trotzdem zu einem Verlust wertvollen Bau m- bestandes kommt, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standortalternativen um die Meistersingerhalle sind aber aus verschie- denen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hier zu I.3.3.2.b). Für weitere Ausführungen zu den Planungsalternativen wird auf den Umweltbericht verwiesen, ebenso hinsichtlich der ergriffenen Vermeidungsmaßnahmen. 150 24/44 I.4.6.4. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe Für die erfolgenden Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a BauGB erforderlich. Hierzu erfolgte im Umweltbericht eine Bilanzierung des Eingriffs, der sich in diesem Fall auf den Bereich des geplanten Konzerthauses und die umgebenden Flächen beschränkte. Zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ausgleich in Form von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt. Der Eingriff wird daher quantitativ durch folgende, weitere Maßnahmen auf externen Flächen aus dem städtischen Ökokonto gedeckt (weitere Ausführungen hierzu siehe Umweltbericht):  Anlage einer Ackerbrache / Ruderalflur auf einer städtischen Fläche (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 847 auf 2.390 m²  Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 2.840 m²  Anlage einer Feuchtwiese auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 6.608 m²  Aufwertung eines teilweise degradierten Auwaldes auf einer städtischen Fläche (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 884 auf 487 m² Mit den Maßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung um insg. 3.157 Wertpunkte möglich, mit der der im Umweltbericht ermittelte naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich für die Eingriffe von 3.157 Wertpunkten vollständig erbracht werden kann. Der quantitative Ausgleich ist damit erbracht. Funktional geht durch die Planänderung alter Baumbestand verloren, der auch durch Neupflanzungen aufgrund der langen Entwicklungs- zeiten zunächst nur bedingt ausgeglichen werden kann. Im Rahmen der Freiflächenplanung ist auch die Neupflanzung von Bäumen im Umfeld des geplanten Vorhabens vorgesehen. 39 davon wurden im Bebauungsplan auch verbindlich festgesetzt. Weitere 31 Bäume sollen im Luitpoldhain und in den Grünflächen entlang der Münchener Straße gepflanzt werden. Dem stehen erforderliche Fällungen von 84 Bäumen entgegen. Die BaumschutzVO der Stadt Nürnberg umfasst lediglich den Baumbestand „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Das Vorhabengrundstück für de n Neubau des Konzerthauses liegt zwar im Gel- tungsbereich des qualifizierten B-Planes Nr. 4160 und somit im beplanten Bereich nach § 30 Abs. 1 BauGB, für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und Bay- ernstraße ist aber von einer planun gsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich keine Anwendung. Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre: zu fällende Bäume nach Stammumfang Anzahl theoretisch erforderliche Ersatz- pflanzung nach BaumschutzVO 0 cm - 79 cm 18 0 80 cm - 150 cm 22 22 > 150 cm - 250 cm 33 66 > 250 cm 11 33 Summe: 84 121 Der theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzung von 121 Bäumen stehen somit nur 70 reali- sierbare Neupflanzungen im Geltungsbereich gegenüber. Wie schon oben ausgeführt, kön- nen aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain, das im Parkpflege- werk niedergelegt ist, keine weiteren Pflanzungen hier stattfinden. 151 25/44 Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktio- nalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflich- tet sich die Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (süd- licher Teil), vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen. I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ I.4.7.1. Lufthygiene Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau verändert die Emissionssituation im Plangebiet bzw. im unmittelbaren Umfeld nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungs- stätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen für das Stadtgebiet Nürnberg der Regierung von Mittelfranken vom September 2017 sind Maßnahmen formuliert, wie entsprechend der Anforderungen der Luftqualitätsrah- menrichtlinie der Europäischen Union und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konstruk- tiv weitere Maßnahmen entwickelt werden können, die geeignet sind, zu einer Senkung der Luftschadstoffbelastung beizutragen. Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein Mobilitätskonzept (I.4.3) Maßnah- men erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch Individualverkehr bei- tragen werden. Untersuchungen des Landesamts für Umwelt machen jedoch sehr deutlich, dass Maßnahmen an der Quelle unvermeidbar sind. Durch Schaffung der rechtlichen Rah- menbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Auto- mobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle sollte es insgesamt möglich sein die lokale Belastung durch Luftschadstoffe deutlich herabzusetzen. I.4.7.2. Erschütterungsschutz Als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs wurde eine Grobprognose zum Schwin- gungs- und Erschütterungsschutz durch das Ingenieurbüro für Bauphysik (August 2017, IfB Sorge, Nürnberg) erstellt. In dem Gutachten wurde für den Erschütterungsschutz die vorhan- dene Vorbelastung im Baugrund durch den oberirdischen Schienenverkehr der VAG AG so- wie durch den Schwerlastverkehr auf den angrenzenden Straßen messtechnisch ermittelt. Auf Grundlage der Messergebnisse wurden die im möglichen Baufeld (zum Zeitpunkt der Auslobung) zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen prognostiziert. Des Weiteren wurde der zu erwartende sekundäre Luftschalleintrag für den Konzertsaal berechnet. Die Ergeb- nisse fließen in die Objektplanung ein. I.4.7.3. Lärmimmissionsschutz I.4.7.3.a. Ziele und Umgang mit Schallimmissionen Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen anderer- seits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Be- stand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichun- gen von den Orie ntierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur. In der nachfolgenden Tabelle werden die in der jeweil igen Gebietskategorie möglichen und je nach Lärmart einschlägigen Orientierungswerte aufgeführt. Diese basieren auf der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur 152 26/44 DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Te il 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“ vom Mai 1987. Lärmwerte in Abhängigkeit von Lärmart und Gebietskategorie: Verkehrslärm Gewerbelärm tags 06:00 – 22:00 nachts 22:00 – 06:00 tags 06:00 – 22:00 nachts 22:00 – 06:00 OW / IGW OW / IGW OW / IRW OW / IRW Mischgebiet 60 / 64 50 / 54 60 / 60 45 / 45 Allgemeines Wohngebiet 55 / 59 45 / 49 55 / 55 40 / 40 OW – Orientierungswert gemäß DIN 18005, Beiblatt 1 IGW – Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV IRW – Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm (Gewerbelärm) I.4.7.3.b. Vorliegende schalltechnische Untersuchungen - Chronologie Zur Beurteilung der zu erwartenden schallimmissionstechnischen Auswirkungen des Vorha- bens auf die Umgebung wurden bereits für die Standortuntersuchung im gesamten Stadtge- biet durch bgsm durch das Büro Müller -BBM Untersuchungen zum Schallimmissions - und Erschütterungsschutz durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Bericht zur Standortuntersu- chung (bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzert- halle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, 2015) eingeflossen: Zur Bewertung der einzelnen Standorte für das neue Konzerthaus im Stadtgebiet wurde eine Vielzahl von Beurteilungskriterien herangezogen. U.a. wurden die unterschiedlichen Stand- orte auf ihre Eignung hinsichtlich Einfügen ins städtebauliche Umfeld, Planungsrecht, Denk- malschutz, Eigentumsverhältnisse, Naturschutzrechtliche Erfordernisse, verkehrliche Er- schließung, Altlasten, Grundwasser und Baugrund, Gebäude technik und Sparten, Entwick- lungsimpuls für die Umgebung geprüft. Hinsichtlich Immissionsschutz waren neben der bestehenden Geräuschvorbelastung und möglichen Quellen von Erschütterungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft ein wichtiges Beurteilungskriterium. Der Standort Meistersingerhalle war in Bezug auf den letzt- genannten Aspekt – als konfliktreich gesehen worden, da sich in der Nachbarschaft schutz- bedürftige Nutzungen befinden. Jedoch wurde relativiert, dass dies wesentlich abhängig ist von Anordnung und Ausführung der Geräuschquellen des Vorhabens, insbesondere der An- liefer- und Parkmöglichkeiten. Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten zeigte sich, dass auch an jenen zum Teil mit erheblichen Lärmkonflikten zu rechnen wäre. Von den im Eigentum der Stadt befind- lichen und damit realistisch und kurzfristig verfügbaren Standorten war keiner im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Nachbarschaft als weniger konfliktreich oder konfliktarm einzustu- fen. Im Juni 2015 wurde ebenfalls durch Müller BBM eine ergänzende schalltechnische Varian- tenbetrachtung für den Standort Meistersingerhalle durchgeführt. Bei diesem Gutachten wur- den noch 4 mögliche Varianten untersucht, wobei diese im Wesentlichen verschiedene Par- kierungsmöglichkeiten (Parkhaus, Tiefgarage, Kombinationen mit oberirdischen Stellplätzen) bei einer Situierung des Konzerthauses auf dem großen Parkplatz zum Gegenstand hatten. In den weiteren konzeptionellen Überlegungen wurde von diesen Varianten mit ihren Parkie- rungsmöglichkeiten Abstand genommen, weshalb die Ergebnisse des Gutachtens im Weite- ren nicht mehr herangezogen wurden. Neben wirtschaftlichen Gründen waren im Hinblick 153 27/44 auf Parkhäuser v.a. städtebauliche Aspekte ausschlaggebend, da Parkhäuser das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden. In Vorbereitung des Wettbewerbes wurden schließlich 3 mögliche Baufelder (Ost, West, Süd, siehe I.3.3.2.b) an der Meistersingerhalle untersucht, wobei lediglich beim Standort Ost noch eine Tiefgarage als erforderlich erachtet wurde. Betrachtet man die 2 nicht favorisierten Standorte (Ost und Süd), so stellt man fest, dass bei allen untersuchten Standorten die Rah- menbedingungen sowohl fü r Verkehrslärm als auch für Gewerbelärm im Wesentlichen gleichbleiben:  Standort Ost – großer Parkplatz: das Konzerthaus würde zwar von der Wohnbebauung westlich der Münchener Straße abrücken, dafür jedoch an die Wohnbebauung an der Schultheißallee heranrücken. Die Notwendigkeit einer Tiefgarage mit Zufahrt über die Schultheißallee führt dazu, dass die Verkehrslärmerhöhung für die Umgebung im Vergleich zum Standort West gleichbliebe. Der kleine Parkplatz im Westen bliebe bestehen und würde weiterhin Emissionen in Richtung Münchener Straße erzeugen.  Standort Süd: hier ähneln die Einwirkbereiche des Lärms denen des Standorts West, der große Parkplatz im Osten bliebe mit seinen Auswirkungen ebenso wie der kleine Parkplatz im Westen bestehen. Nach Standortentscheidung und Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wurden a uf Basis der genauen Gebäudeform und Situierung weitere Gutachten durch das Ingenieurbüro für Bauphysik Sorge erstellt. Zu betrachten waren zum einen die Lärmemissionen, die durch den Betrieb von Konzerthaus Meistersingerhalle und Hotel auf die Umgebung wirken (Anlagen - bzw. Gewerbelärm) und die Ermittlung von zulässigen Emissionskontingenten für Anlagen- geräusche.  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anla gengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019 In einem weiteren Gutachten wurde die Verkehrslärmsituation untersucht, die entsteht, wenn mit dem geplanten Betrieb der neuen Konzerthalle zusätzliche Fahrverkehre im öffentlichen Straßenraum entstehen (Verkehrslärm).  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019 Für die Beurteilung der gesamten schallimmissionsschutztechnischen Situa tion wurden die Umgebung betreffend Einstufungen vorgenommen. Zunächst ist festzustellen, dass das Umfeld des geplanten Konzerthauses aus einer sehr heterogenen Nutzungsstruktur besteht, nur in einem Teilbereich zwischen Schultheißallee und Dutzendteichstraße liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Nr. 3767) vor, der die Art der Nutzung regelt. Westlich wird das Baufeld, mit seinen umgebenden Nutzungen Meistersingerhalle und Kon- gresshotel, von der Münchener Straße begrenzt. Hier befindet sich, separat e rschlossen durch die Parsifalstraße, überwiegend gründerzeitliche Wohnbebauung, die aufgrund ihrer Homogenität den Schutzcharakter eines Allgemeinen Wohngebiets besitzt. 154 28/44 Nördlich und nordöstlich der das Baufeld mit Meistersingerhalle umgrenzenden Schult- heißallee befinden sich Bildungseinrichtungen (Gymnasien, Erziehungswissenschaftliche Fakultät)), die Bundesagentur für Arbeit (Bundesbehörde), Sportflächen und ebenfalls Wohn- nutzungen: Abbildung 3: Nutzungsstrukturen Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Dieses Teilgebiet wurde aufgrund seiner Größe, dem geringen Anteil an Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und der insgesamt inhomogenen Struktur als Großgemengenlage eingestuft. Lärmtechnisch wird ein Schutzstatus dem eines Mischge- biets entsprechend als angemessen angesehen. Im Süden befindet sich der Luitpoldhain, eine öffentliche Grünfläche. I.4.7.3.c. Konzeptionelle Überlegungen - Aktiver Lärmschutz Aufgrund des Grundstückszuschnitts und der beengten Lage des Baufeldes West ist es nicht möglich, zu den Seiten, an denen schutzbedürftige Nutzungen liegen, einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Die Möglichkeiten zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschir- mung von Verkehrslärm sind begrenzt. So wären Lärmschutzwände (LSW)– sollen Sie einen nennenswerten Effekt erzielen – sehr hoch auszubilden und daher aus städtebaulichen Gründen nicht zu verwirklichen. Darüber hinaus wären für die vierspurige Münchener Straße aufgrund ihrer Breite eine Anordnung von mindeste ns 2 LSW `s unmittelbar an der Schall- quelle (je Richtungsfahrbahn) erforderlich. F ür geschlossene Wälle fehlen die notwendigen Flächen, bzw. würden diese zu erheblichen Eingriffen in Baumbestand führen (zwischen Münchener Straße und Parsifalstraße). Die angeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wä- ren zudem im gegebenen Umfeld städtebauliche Fremdkörper, die die Einbindung in das Stadtgefüge massiv behindern würden und dem Denkmalschutz entgegenstehen würden. 155 29/44 Maßnahmen, die beim vorliegenden Plankonzept umges etzt werden, sind Einhausung von Anlieferungsbereichen, sowie die Minimierung von Besucherverkehren durch ein Mobilitäts- konzept. I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen zum vorliegen- den Planungskonzept Da sowohl für das Gebäu de der Meistersingerhalle als auch mit dem Bau des neuen Kon- zerthauses sehr hohe Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle zu stellen sind, wurde die Schallübertragung von innen nach außen im Weiteren vernachläs- sigt. Aus dem gleichen Gru nd wurden die auf das geplante Konzerthaus von außen ein- wirkenden Geräusche zur Feststellung der Wahrung der gesunden Arbeitsverhältnisse im Inneren des Gebäudes nicht weiter untersucht. Lediglich für den Hotelstandort (Bestand und ggf. Neubau) waren die E inwirkungen auf das Gebäude zu untersuchen und Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm vorzuschlagen. Um die Auswirkungen der Planung für vorhandene schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Plangebietes zu ermitteln, wurden in den schallimmissionstechnischen Untersuchungen des Büros für Bauphysik Wolfgang Sorge - getrennt nach den beiden Lärmarten - jeweils die derzeitige Situation an allen benachbarten Wohngebäuden sowie die künftige Situation un- tersucht. Anlagenlärm (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Bebauungsplan Nr. 4160, Schal- limmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Planungsstand: 07.11. 2018, Nr. 13713.4) Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutz- technischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen die Pkw-Fahrver- kehre von und zu den Pkw-Stellplätzen am großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle, die An- und Abfahrt von Lkw an der Ladezone der Meistersingerhalle bzw. des neuen Kon- zerthauses. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzert- haus vollständig in das Gebäude des Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über Zufahrt an der Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen jetzt und zu- künftig an der Ostseite des Gebäudes, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Schultheißallee. Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher am nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksich- tigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Gebäude Ramada-Parkhotel Nürn- berg und Meistersingerhalle (gemäß den Ergebnissen der Bestandsmessungen). Es wurde die schallimmissionsschutztechnische Situation auf der Grundlage der anzuwen- denden Regelwerke für alle relevanten Schallquellen für folgende Szenarien untersucht und beurteilt:  Situation A: Ist-Zustand, das heißt Nutzung der Meistersingerhalle  Situation B: Neu bau Konzerthaus und Nutzung der Meistersingerhalle als Opern- hausinterim  Situation C: Nutzung des Konzerthauses und Umbau der Meistersingerhalle als Kon- gresszentrum  Situation D: Betrachtung des Ausnahmefalles „Extrem“ für seltene Veranstaltungen Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Beurteilungszeitraum tags sowohl derzeit als auch zukünftig zu erwarten ist, dass die schallimmissionsschutztechnischen Anforderun- gen erfüllt bzw. noch deutlich unterschritten sind. Im Beurteilungszeitraum nachts ist ebenfalls davon auszugehen, dass mit Ausnahme einzel- ner Immissionsorte an der Schultheißallee, die schallimmissionsschutztechnischen Anforde- rungen erfüllt sind. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich einiger Wohngebäude gege nüber 156 30/44 dem großen Parkplatz der Meistersingerhalle können derzeit und auch in der Übergangssi- tuation (Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim) Überschreitungen um bis zu 3 dB auftreten. Zukünftig ist jedoch auch hier zu erwarten, dass bei Fertigstellung des neuen Konzerthauses und der neuen Kongresshalle die schallimmissionsschutztechnischen Anfor- derungen eingehalten werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Endzustand Be- trieb von Konzerthaus und Kongresszentrum sich die Nutzung des groß en Parkplatzes vo- raussichtlich auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nut- zungsspitzen ausbleiben. Verkehrslärm: (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019) Es wurde untersucht, ob im Umfeld des Vorhabens ei ne Änderung der Verkehrsgeräu sch- immissionen zu erwarten ist, insbesondere wurde auch betrachtet, ob Lärmsanierungswerte von tags/nachts LIGW = 70/60dB(A) erreicht oder überschritten werden. Neben der DIN 18005, die für Allgemeine Wohngebiete (hier: Wohngebäude westlich der Münchener Straße bzw. Parsifalstraße) tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm), für Parkanlagen Werte von 55 dB(A) tags und nachts sowie für Mischgebiete (hier: Hotel, Gebiet nordöstlich der Schultheißallee, zur Einstufung siehe: I.4.7.3.b) tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) vorgibt, ist auch die Verkehrslärm - Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau und die wesent- liche Änderung von Straßen und Schienenwegen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest, die von den Orientierungswerten der DIN 18005 abweichen . Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Auch wenn vorliegend die 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielt sie für die städte- bauliche Planung eine Rolle, da hier Schwellenwerte definiert werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den bau- lichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Ände- rung) auch Anwendung. In der Rechtsprechung wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Erreichen dieser Werte eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Bei der Berechnung des Verkehrslärms wurde n für die vorhandenen Nutzungen die Unter- schiede zwischen den Situationen Prognosenullfall – zukünftige Situation ohne Realisierung der durch die Bebauungsplanänderung ermöglichten Planung und Prognoseplanfall – zu- künftige Situation nach Realisierung der du rch den Bebauungsplan ermöglichten Planung - ermittelt. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung wurde dabei auf das Prognosejahr 2035 abgestellt. Zusätzlich zur Zunahme des Verkehrs durch Besucher des Konzerthauses wurde außerdem die Schallreflexion durch den Neubau de s Konzerthauses bei der Berechnung berücksichtigt. Prognose Nullfall Bei Betrachtung des Prognose-Nullfalls für das Prognosejahr 2035 ist festzustellen, dass im Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baader- straße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten ein- gehalten würden. Es würden hier Pegelwerte zwischen 70,2 dB(A) ( Bayernstraße/Ecke Schultheißallee) und 72,2 dB(A) (Hainstraße) auftreten. Im Beurteilungszeitraum nachts würde der Schwellenwert von 60dB(A) im Bereich der Hain- straße (bis zu 64,4 dB(A)) , Wodanstraße (bis zu 60,6 db(A)) , der südlichen Parsifalstraße (bis zu 61,6 db(A)) · sowie der Franken- und Bayemstraße (mit bis zu 62,7 db(A)) überschrit- ten bzw. ansonsten eingehalten. 157 31/44 Prognose Planfall Bei Betrachtung des Prognose-Planfalls (entspricht dem Endausbau, „Situation C“ beim An- lagenlärm - Nutzung von Konzerthaus und umgebauter Meistersingerhalle als Kongresszent- rum) für das Prognosejahr 2035 ergab die Untersuchung, dass im Tagzeitraum der Schwel- lenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baa derstraße und Hallerhütten- straße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschrit- ten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten ist. Für diese Be- reiche ist aber festzustellen, dass die Überschreitungen bereits im Prognosenullfall auftreten, durch das Vorhaben kommt es hier zu keiner weiteren Pegelerhöhung (Pegelerhöhung ΔL = 0,0 dB). Dies gilt auch für den Bereich der Bayemstraße/Ecke Schultheißallee. Die Bereiche mit Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 und 0,4 dB (z.B. Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus) bleiben alle unter dem Schwellenwert für den Tagzeitraum von 70 dB(A). Im Beurteilungszeitraum nachts wird der Schwellenwert 60dB(A) im Bereich der Hainstraße (bis zu 64,4 dB(A) , Wodanstraße (bis zu 60,9 dB(A)) , der südlichen Parsifalstraße (bis zu 61,6 dB(A)) sowie der Franken- und Bayernstraße (bis zu 62,7 dB(A)) überschritten in allen übrigen untersuchten Bereichen eingehalten. Es treten durch das Vorhaben keine Über- schreitungen der Schwellenwerte an Gebäuden auf, an denen die Werte bisher eingehalten wurden. Die im Einzel nen ermittelten Pegelerhöhungen liegen im Bereich von ΔL = 0,1 – 0,4dB. Für einen Teilbereich der Wodanstraße und den südlichen Teil der Haistraße kann festge- stellt werden, dass der Schwellenwert nachts von 60 dB(A) überschritten wird und durch das Vorhaben Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 (südl. Hainstraße) und 0,2 dB (Wodanstraße) auftreten können. Ursächlich sind hier im Wesentlichen die Erhöhung der Verkehrsmengen sowie, an nahege- legenen Immissionsorten, die Anteile einzelner Reflexionen vom zukünftigen Gebäude des Konzerthauses. Maßnahmen zur Minderung der Reflexionen festzusetzen ist nicht vorgese- hen, da das gestalterische Konzept des Konzerthauses mit der angestrebten Transparenz nur mittels Glasfassaden zu errei chen ist und die Nachweisführung der Wirksamkeit von schallabsorbierenden Fassaden schwierig ist. Dies gilt insbesondere in Bereichen von 0,1 bis 0,2 dB, da Pegelzunahmen von unter 1 dB in der Regel vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar sind und als geringfügig angesehen werden können. Die Verkehrsplanung sieht in einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 auf 50 km/h Verbesserungsmöglichkeiten in der Ver- kehrsabwicklung, die sich auch verbessernd auf den südlichen Teil der Parsifalstraße aus- wirken wird. Die Pegelminderung beträgt hier ca. ΔL = 2dB. I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstan- dard wirtschaftlich darstellbar ist. Eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung wird kon- zipiert, ebenso Dachbegrünungsflächen. Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenerge- tisch mit dem Faktor „Null“ bewerteten Fernwärme gedeckt. Lösungen für Kühlbedarf, Lüf- tung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen Energieeffizienzkriterien. I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im Wesentli- chen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich anschließenden Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren 158 32/44 Erhalt festgesetzt werden sollte. Lediglich im Südosten des Geltungsbereiches, an der Ecke Münchener Straße/ Bayernstraße ist die dort in der Parkanlage festgesetzte Zweckbestim- mung „Minigolfplatz“ weggefallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftig e Parkgestaltung zu bereinigen. Weiterhin wurden im gesamten Planteil nach anderen gesetz- lichen Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesrecht nachricht- lich übernommen bzw. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbac h ver- merkt. Die textlichen Festsetzungen wurden insgesamt den Planungszielen der Änderung entsprechend ergänzt und geändert. I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIE- RUNG) Das festgesetzte Sondergebiet (SO) – Kultur- und Kongresszentrum - wird nach Westen um die Fläche des Konzerthauses und nach Osten um die vorhandene Parkplatzfläche ergänzt. Die Einbeziehung der Parkplatzflächen in die Sondergebietsfläche ist einer zeitgemäßen Festsetzungspraxis geschuldet, da die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche – Parkplatz – nicht der tatsächlich ausgeübten Nutzung entspricht. Weiterhin ist die Erweite- rung der SO-Fläche erforderlich, um auch der Parkplatzfläche entsprechend ihrer Nutzung ein Emissionskontingent zuweisen zu können (s. nächsten Punkt). Emissionskontingentierung Zur planungsrechtlichen Absicherung zukünftiger bebauun gsplankonformer Nutzungen wurde im Rahmen des Schallgutachtens (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bau- physik, Nürnberg, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche ge- mäß DIN 45691 vom 05.08.2019) unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der angrenzenden Gebiete sowie der Vorbelastung eine Emissionskontingentierung gemäß DIN 45691/ 2006- 12 für das Plangebiet durchgeführt und Emissionskontingente festgesetzt. Die DIN 45691 wurde eingeführt, um standardisierte Bedingungen für die Ermittlung und Kontingentierung von Geräuschemissionen zu treffen. Der Bezug auf die DIN erspart es dem Plangeber alle Randbedingungen dazu in der Satzung nieder zulegen und eine städtebauli- che Satzung mit technischen Festlegungen zu überfrachten. Die DIN stellt darauf ab, dass die Geräuschemissionen auf die Grundstücksfläche bezogen werden. Ähnlich wie bei einer GRZ (Grundflächenzahl) oder GFZ (Geschossflächenzahl) bedeutet es nicht, dass jeder ein- zelne Quadratmeter nur mit dem jeweiligen Maß bebaut werden darf, sondern die grundsätz- lich auf den Quadratmeter bezogenen zulässigen Emissionen ergeben ein Emissionskontin- gent, das sich auf das Baugrundstück bzw. auf eine Teilfläche bezieht. Lärmkonflikte sind dann nicht zu erwarten, wenn an jedem Immissionsort der Planwert (LPl) das heißt, die Summe aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet sowie der gewerblichen Vorbelastung durch Gewerbegeräusche bestehender bzw. geplanter Betriebe (Lvor), den Gesamt -Immissionswert (LGl) nicht über- schreitet. Das geplante Sondergebiet wurde in drei Teilflächen (Tf) aufgeteilt, für die einzelne Emissi- onskontingente bestimmt wurden. Die Tf wurden in der Planzeichnung festgesetzt, sie um- fassen jeweils die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der Son- dergebiete. Die Nr. 1.2 der Satzung setzt fest, dass Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zuläs- sig sind, deren Geräusche die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691/2006-12 weder tags (06.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 06.00 h) über- schreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der vorgenannten DIN, Abschnitt 5. Mit der Emissionskonting entierung wird sichergestellt, dass der Betrieb der im Plangebiet zulässigen Anlagen (Hotel sowie Konzerthaus mit Kongresszentrum) gewährleistet ist, ohne dass an einem der im Einwirkungsbereich des Plangebiets untersuchten Immissionsorte der Planwert (Richtwert) durch die energetische Summe (Gesamtbelastung) aus Immissionskon- tingenten der 3 Teilflächen ( Zusatzbelastung) und Immissionen vor handener Nutzungen 159 33/44 (Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen. Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teil- fläche 1 um insgesamt 1,6 dB überschritten, bleibt aber immer noch unter dem Immissions- richtwert gemäß TA Lärm von 45 dB(A) für Mischgebiete. Auch wenn in der Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 30.01.2018 – 2D 102/14) für Sondergebiete (ebenso wie für Gewerbegebiete) eine anlagenbezo gene Zuwe isung von Emissionskontingenten gefordert wird, wird in der Festsetzung „pro m² der jeweiligen Teilflä- che“ kein Konflikt gesehen. In der folgenden Tabelle, Spalte 4, sind die Gesamtschallleistungspegel für die jeweilige Teil- fläche angegeben, wobei die jeweiligen flächenbezogenen Emissionskontingente (LEK) nach der Formel Lw = LEK + 10logFläche in dB(A) berechnet werden: Teilfläche Zeitraum Lek dB(A)/m² Lw dB(A) Teilfläche 1 4.803 m² Tag 6-22 Uhr 58 95 Nacht 22-6 Uhr ohne Zusatzkontingent 53 90 Nacht 22-6 Uhr mit Zusatzkontingent 55 92 Teilfläche 2 31.039 m² Tag 6-22 Uhr 55 100 Nacht 22-6 Uhr 52 97 Teilfläche 3 22.457 m² Tag 6-22 Uhr 57 101 Nacht 22-6 Uhr 52 96 Im Rahmen von Baugenehmigungen würde mit dem Gesamtkontingent mittels o.g. Formel wiederum nur die eigentlich relevante Größe nämlich der je Teilfläche zulässige Immissions- anteil bestimmt. Die Tf 2 und 3 sind nur einem Betrieb (Anlage) zugeordnet, nämlich Kon- zerthaus mit Kongresszentrum mit nur einem Betreiber, der Stadt Nürnberg. Die Tf 1 umfasst mit dem Hotelgrundstück ebenfalls nur einen Betrieb/ Betreiber. Somit würde sich in diesem Fall bei Festsetzung von Gesamtkontingenten nichts am Ergebnis ändern. I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Das Maß der baulichen Nutzung wird nunmehr ausschließlich über die festgesetzte überbau- bare Grundstücksfläche in Verbindung mit der Anzahl der Geschosse (im allgemeinen Wohn- gebiet) bzw. in Verbindung mit der Traufhöhe (im SO) geregelt. Die Festsetzung einer Bau- massenzahl ist für die Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung des SO – Kultur-und Kongresszentrum nicht mehr erforderlich und kann daher entfallen. I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Im Bereich des Kongresszentrums zwischen großem Parkplatz und dem Bestandsgebäude (Meistersingerhalle) befindet sich ein B runnen der Trinkwassernotversorgung der Stadt Nürnberg mit der Bezeichnung NB 102a, der für den Katastrophenfall vorgesehen ist. Dieser muss immer zugänglich gehalten werden und darf nicht überbaut werden. Der Zugang zum 160 34/44 Brunnen muss frei bleiben, es dürfen keine Einfriedungen oder andere bauliche Maßnahmen den Zugang zum Brunnen versperren. I.5.4. BAUWEISE Die Bauweise wird im Sondergebiet als abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Das heißt, dass die Länge der Gebäude auch über 50 m betragen darf. Diese Regelung ersetzt die Festsetzung der geschlossenen Bauweise. I.5.5. NEBENANLAGEN Die bestehenden Regelungen zu Nebenanlagen sind sinnvoll und bleiben bestehen, die Re- gelungen zu Garagen werden nunmehr gesondert aufgeführt. I.5.6. STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN Da eine Zulässigkeit normaler (PKW-) Garagen im Bereich des SO nicht gewünscht ist, ist die Differenzierung zwischen Stellplätzen und Tiefgaragen im Allgemeinen und Garagen im allgemeinen Wohngebiet erforderlich. I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER Der Bebauungsplan regelt, dass unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen ist. Ein wichtiger Baustein des Entwässerungskonzeptes ist die festgesetzte exten- sive Dachbegrünung. Damit wird der Abflussbeiwert deutlich reduziert, das Regenwasser zurückgehalten und kann verdunsten. Das Wasser von Dachflächen, das nicht verdunstet, so ll über ein Rigolensystem versickert werden. Vorgesehen sind Rohr-Kies-Rigolen östlich und südlich des geplanten Konzerthau- ses. Diese liegen größtenteils unter versiegelten Flächen und sind im Planteil hinweislich , d.h. nicht ortsgebunden, dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Detailplanung der Entwässerung auf Vorhabenebene ausreichend Spielraum besteht, den vorhandenen und zum Erhalt festgesetzten Baumbestand zu berücksichtigen. I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG Die größten Teile des Geltungsbereiches werden wieder als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Dem bisherigen Bebauungsplan und der aktuel- len Nutzung entsprechend bleiben Teilbereiche auch mit der Zweckbestimmung Spielplat z oder Parkplatz festgesetzt. Dies dient der konkreten Situierung bestimmter Nutzungen inner- halb des Luitpoldhains. Die Zweckbestimmung "Minigolfplatz“ im Südwesten ist entfallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige Parkgestaltung zu bereinigen. Die beiden Grünflächen südlich und östlich des geplanten Konzerthauses werden dagegen als private Grünflächen festgesetzt, da sie in erster Linie dem Konzerthaus und der Meister- singerhalle funktional zugeordnet sind. Sie bleiben auch öffentlich zugänglich und erlebbar. Erhaltenswerter Baumbestand Die beiden bestehenden Naturdenkmale sowie weitere 69 Bäume werden zum Erhalt fest- gesetzt. Die Festsetzung erfolgte i.d.R. nur innerhalb der Bauflächen und der privaten Grün- flächen. Im Landschaftspark selbst ist die Erhaltung des Baumbestandes ein grundsätzliches Ziel der Parkpflege und im Parkpflegewerk auch so fixiert. Eine Regelung über den Bebau- ungsplan war hier nur im unmittelbaren Umfeld der Baugebiete erforderlich. Damit wird die zwingende Berücksichtigung des Baumsch utzes auch bei Bau - sowie Sanierungsarbeiten hier zum Ausdruck gebracht, um den alten Baumbestand zu erhalten. Die Festsetzungen zum Baumerhalt dienen der Aufrechter haltung wichtiger Umweltfunktio- nen (Staubbindung, Frischlufterzeugung, Schattenspender), aber auch der Erhaltung als Ha- 161 35/44 bitat für seltene Tierarten, die auf alte Bäume angewiese n sind, v.a. wenn diese über be- stimmte Strukturen (z.B. Totholz, Baumhöhlen) verfügen. Die wertvollen Altbäume, v.a. im Nordosten des Luitpoldhains werden festgesetzt, weil die Raumwirksamkeit und ökologische Bedeutung von alten Bäumen bei Neupflanzungen erst nach vielen Jahren erreicht werden kann. Für das Orts- und Landschaftsbild sind die festgesetzten Altbaumbestände daher prä- gend und wertgebend. Die Festsetzung zum Erhalt beinhaltet gleichzeitig auch die Forderung, die Bodenfläche un- ter dem Kronentraufbereich zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten. Dies dient der Erhaltung günstiger Wuchsbedingungen. Wenn durch Wegebau oder n eue Beläge in diese Bereiche eingegriffen werden soll, so ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) diese Beeinträchtigung zu vermeiden. Ebenso sind die Bäume während Bauzeiten durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 vor Beeinträchtigungen zu schützen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttun- gen). Abgängige Bäume sind möglichst an gleichem Ort durch Pflanzung eines neuen, kli- maangepassten und standortgerechten Baumes zu ersetzen. Da die Pflanzung am selben Ort nicht in allen Fällen sinnvoll und möglich ist, kann die Nachpflanzung auch standortnah bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum durchgeführt werden. Neupflanzung von Bäumen Um wegfallenden Baumbestand zu kompensieren, aber auch zur Gestaltung der Freiflächen wurden 39 standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume zeichnerisch im Eingriffsbereich als zu pflanzend festgesetzt und weitere 31 Bäume textlich. Letztere sind innerhalb des Gel- tungsbereiches zu pflanzen (vgl. Abbildung 2, Seite 23 ). Die zeichnerisch festgesetzten Bäume sind an den dargestellten Standorten zu pflanzen. Ist aus zwingenden Gründen die Baumpflanzung nicht an den festgesetzten Stellen durchführbar, ist diese möglichst ortsnah an einem geeigneten Standort durchzuführen. Für die Pflan zung sind standortgerechte, kli- maangepasste Bäume mindestens in der Pflanzqualität 4-5x verschulter Hochstamm mit ei- nem Stammumfang von 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwen- den. Damit wird zeitnah auch eine entsprechende Raumwirksamkeit der Bäume erreicht. Auch hier sind abgängige Bäume an Ort und Stelle bzw. standortnah bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum nachzupflanzen und zwar wieder als klimaange- passter und standortgerechter Baum in gleicher Qualität. Wurzelraum Die Festsetzung zu pflanzender Bäume erfolgt zum Teil auch auf den Platzflächen zwischen Konzerthaus, Meistersingerhalle und Hotel und somit auch in versiegelten Bereichen. Um den Bäumen ausreichende Entwicklungschancen zu geben, erfolgte eine Festsetzung von Mindestgrößen für den Wurzelraum, die dann von Bedeutung sind, wenn keine offenen Baumscheiben zur Verfügung stehen. Der geforderte Pflanzraum von 16 m³ kann z.B. auch über unterirdische Baumquartiere gewährleistet werden. Die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche muss dabei aber mindestens 6,0 m² betragen. Die Zusammensetzung der Vegetationstragschicht ist gemäß den „Zusätzlichen technischen Vorschriften für die Herstellung und den Einbau verbesserter Vegetationstragschichten" (ZTV-Vegtra-Mü) vorzunehmen. Dachbegrünung Der Geltungsbereich liegt nahe zu Gebieten mit thermischer Belastung im Sommer. Die ins- gesamt hohe Bau- und Versiegelungsdichte mit geringem Grünanteil im Umfeld führt hier zu einer Überwärmung der Siedlungsfläche und einer unzureichenden Durchlüftung (vgl. auch Stadtklimagutachten Nürnberg). In stark verdichtet bebauten Bereichen sind die positiven Auswirkungen begrünter Dächer, wie verzögerter Abfluss der Niederschläge und die Verbes- serung des Stadtklimas durch Verdunstung, von großer Bedeutung. Dächer von Gebäuden 162 36/44 im Sondergebiet, die bis max. 20° Dachneigung ausgeführt sind, sind daher unter Berück- sichtigung von Flächen, die aus technischen Gründen nicht begrünt werden können (hierzu zählen z.B. Lüftungs- und Kühlanlagen, Dachdurchdringungen z.B. für Belichtungs- und Be- lüftungseinrichtungen) mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut - und/oder Grasvegeta- tion) auszuführen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Aus- führung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bereits bei Statik und Konstruk- tion zu berücksichtigen. Die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der einschlägigen Richtlinien (FLL- Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhal- tungen von Dachbegrünungen) auf Dauer zu unterhalten. Damit können die Auswirkungen der neuen Bebauung (Erhöhung des Niederschlagswasserabflusses, stärkere Erwärmung durch Wegfall von Verdunstungskälte etc.) verringert werden. Dies gilt nicht für Gebäude, deren Grundfläche kleiner als 20 m² ist und für die unter Denk- malschutz stehenden Gebäude. Eine Dachbegrünung auf der denkmalgeschützten Meister- singerhalle ist damit aber nicht ausgeschlossen. Eine Dachbegrünung kann hier im Rahmen der anstehenden Sanierung geprüft werden. Zum einen sind statische Erfordernisse zu prü- fen, zum anderen sind Abstimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich. Versickerungsfähige Beläge Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als Bei trag zum Bodenschutz und Wasser- haushalt Bodenbefestigungen zu reduzieren. Wege und ebenerdige Stellplätze sind daher mit versickerungsfähigen Belägen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) herzu- stellen, soweit Belange und Erfordernisse des technischen Umweltschutzes nicht entgegen- stehen. Dabei ist bereits das Material für die Tragschicht so zu wählen, dass eine Versicke- rung der Oberflächenwässer möglich ist. Aufgrund der stärkeren Nutzung sowie aus Gründen der Barrierefreiheit kann dies nicht auf allen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich gewähr- leistet werden, so dass bei diesen das anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern ist. Fassadenbegrünung Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben stadtökologi- sche Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe (Verbesserung des sommerlichen Wärme- und winterlichen Kälteschutzes) für eine Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen sprechen. Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil an Glasfassaden ist jedoch eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch gestalterisch nicht gewollt, da gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von Innen- und Außenraum ein wichtiges Ge staltungskriterium des Konzerthauses darstellen . Eine Fassadenbegrünung wäre aber grundsätzlich zulässig (z.B. bei allen anderen Gebäu- den im Geltungsbereich). I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICK- LUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT Im Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die naturschutzrechtliche Ein- griffsregelung zu berücksichtigen. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 umfasst zwar den gesamten, bisherigen Geltungsbereich, allerdings erfolgen mit Ausnahme des Nordwestens lediglich Anpassungen an die neue Kartengrundlage und die tatsächlichen Ver- hältnisse vor Ort. Neues Baurecht wird nur am Standort des geplanten Konzerthauses ge- schaffen. Im Umweltbericht erfolgte daher auch nur für diesen Bereich eine Bilanzierung nach der Sat- zung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Es wurde hierbei hilfsweise ein Vergleich der tatsächlichen Bestandssituation mit der Planungssituation durch- geführt, da der alleinige Vergleich auf Basis der bisherigen und der zukünftigen Festsetzun- gen des Bebauungsplanes zu ungenau gewesen wäre, da z.B. der Anteil versiegelter Flä- chen nur ungenau hätte abgeschätzt werden können. 163 37/44 Im vorliegenden Fall werden im B -Plan Festsetzungen für Maßnahmen innerhalb des Gel- tungsbereichs getroffen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen können. Dies sind v.a. die Dachbegrünung, die begrünten Innenhöfe sowie zeichnerisch und textlich fest- gesetzte Baumpflanzungen (insgesamt 70 Stück). Weitere Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zur Bewältigung der Ein- griffsfolgen des Bebauungsplanes erfolgen auf externen Flächen aus dem kommunalen Öko- konto. Diese werden zur Sicherung textlich festgesetzt. Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 5 des Umweltberichts. I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM Für den im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Konzerthaus Neubaus gelegenen Hotel- standort sieht der Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärm vor. Durch diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass bei Neuerrichtung für zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) besondere bauliche Schallschutzmaß- nahmen bezüglich der einwirken den Verkehrsgeräusche vorgesehen werden . Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Die maßgeblichen Außengeräuschpegel als Tabelle in der Satzung, die entsprechen- den Immissionsorte hinweislich im Planteil dargestellt. I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN Als Dachform wird im SO – Kultur- und Kongresszentrum das Flachdach festgesetzt. Zur Sicherung einer hohen gestalterischen Qualität wird die Errichtung von Anlagen der Gebäu- detechnik oberhalb der obersten Geschosse auf ein geringes Gesamtmaß von maximal 20 % sowie eine Höhe von maximal 2,50 m über der Dachhaut begrenzt. Weiterhin sind Dachauf- bauten um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Wahrnehmbarkeit vom Straßenraum und aus der Fußgänger- perspektive verringert. Der Ausschluss von Technikaufbauten auf den Sockelgeschossen mit Traufhöhe H = 7,65 m ist neben der Wahrnehmbarkeit aus Fußgängerperspektive auch dem Denkmalschutz ge- schuldet, der diese Höhe als Entsprechung der Sockelhöhe der denkmalgeschützten Meis- tersingerhalle als Gestaltungsmerkmal der Neubauten vorgibt. I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus -Vorha- bens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende Käferarten) dar. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Grosser -Seeger & Partner; Fassung vom 20.08.2019). Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen wurde erkannt und hier- für bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zuge der Baufeldfreimachung zu berück- sichtigen sind. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürn- berger Süden aufzufassen. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind dem Gutach- ten zur saP (Kap. 3) bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen. Folgende Vorkehrungsmaßnahmen sind erforderlich, um Gefährdungen von Tier- und Pflan- zenarten nach Anhang IV der FFH -­Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogel- schutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG) zu vermeiden: 164 38/44 V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September) V3: Verschluss von Gebäudenischen V4: Erhaltung von Altbäumen V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung zu überwachen (Monitoring, siehe Kap. 9 im Umweltbericht). Die Maßnahmen sind – soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan fest- gesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Gel- tungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb, aber noch innerhalb d es Stadtge- bietes realisiert (CEF 1 und CEF 2). Der räumliche Zusammenhang bleibt dabei gewahrt, so dass eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht notwendig wird. I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsge- biet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die Meistersin- gerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof der MSH und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich übernommen, soweit sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren. Anpassungen wurden vorgenommen soweit sich diese aus vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (hier: Verschwenk der Straßenbahntrasse an der Straße An der Ehrenhalle, auf Höhe der Ehrenhalle) ergaben. Ein Kennzeichnungserfordernis gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgese- hene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, liegt für das Plangebiet nicht vor (siehe I.3.1.5). I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG Für das Sondergebiet ist künftig die BauNVO in der Fassung vom 21.November 2017 anzu- wenden. Da im WA keine Änderungen erfolgen gelten hier weiter die Vorschriften der BauNVO in der Fassung von 1968, eine Anpassung an die aktuelle BauNVO ist nicht veran- lasst. I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich de s Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Be- bauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß de n Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parkland- schaft“ entwickelt werden. 165 39/44 Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwarte nden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung unter sucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar. Tabelle: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir- kungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Ge- sundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Erschütte- rungen, Sekundärluftschall nicht erheblich nachteilig  Störfallvor- sorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sach- güter nicht erheblich nachteilig Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebau- ungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinde n sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand. Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachtei- lig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder groß- flächige natürliche Lebensräume. 166 40/44 Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus. Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Arten-gruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Le- bensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Aus- wirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkun- gen für dieses Schutzgut führen. Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das städ- tische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Um- feld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissi- onssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursa- chen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen auf- treten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersinger halle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Str ömungsbarriere für Kalt - und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Be schneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokal- klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS- Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschät- zung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nach- teiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt und festgesetzt , die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe darstellen. 167 41/44 Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Bi- otopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt. Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tier- garten N ürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche aus- geschlossen werden. Bei Umsetzung von Vermeidungs - und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden arten- schutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Er- satzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Aus- nahme nicht erforderlich. Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolg- ten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung ge- prüft. I.7. BETEILIGUNGEN I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖF- FENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 27.08.2018 bis 05.10.2018 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Folgende Belange konnten nicht be- rücksichtigt werden: Die Telekom fordert, dass Verkehrswege so angepasst werden, dass die Leitungen nicht verändert oder verlegt werden müssen und bittet um Festsetzung von 0,3 m Leitungszone in Straßen und Gehwegen. Diese Belange können im Bebauungsplan nicht berücksichtigt wer- den, im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt jedoch eine Spartenabstimmung, die alle Be- lange auch die Baumstandorte betreffend berücksichtigen wird. Die VAG weist darauf hin, dass zur Abwicklung mehrerer Großveranstaltungen in dem Be- reich ein Ausbau der Straßenbahninfrastruktur mit Ausbau der Wende - und Hinterstellmög- lichkeiten für Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich/ Doku -Zentrum/ Luitpoldhain notwendig ist. Die Hinterstellmöglichkeit für Straßenbahnzüge bei Parallelveranstaltungen wird nicht ursächlich durch den Neubau des Konzerthauses verursacht, entsprechende Flä- chen sind in gesonderten Verfahren zu sichern. Im Mobilitätskonzept wurde die Optimierung der ÖPNV Anbindung einschließlich Taktverdichtung zu Konzertzeiten in Abstimmung mit der VAG entwickelt. I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stel- lungnahme des ADFC und die eines Bürgers ein. Die Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und, soweit möglich und erforderlich, wie folgt in der vorliegenden Planung berück- sichtigt. 168 42/44 Die Stellungnahme des ADFC bezog sich vorwiegend auf die Ausstattung mit Radwegen in der Umgebung des geplanten Konzerthauses. Unstimmigkeiten in der Begründung wurden – soweit zutreffend – angepasst. Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen. Entlang der Schultheißallee wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über die bis zur Straße vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum Bereich der Taxivorfahrten und der barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen. Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und Meistersinger- halle verteilt geplant. Überdachte F ahrradabstellanlagen werden im zentralen Platzbereich zwischen den Zugängen zur Meistersingerhalle und zum neuen Konzerthaus vorgesehen. Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so gestaltet, dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht. Das Anliegen, eine gute Erreichbarkeit von MSH und Konzerthaus durch Fahrradfahrer, die aus Richtung Süden über den Kurt-Klutentreter-Steg und den Luitpoldhain kommen, zu schaffen, wird grundsätz- lich unterstützt und es ist geplant, durch eine entsprechende Beschilderung eine Lösung auf den bestehenden Wegen zu ermöglichen. Die Stellungnahme des Bürgers bezog sich auf die zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht dargestellten zu fällenden Bäume, im Bebauungsplan sind diese nun hinweislich dargestellt, außerdem wird im Kap.I.4.6.2., „Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen“ darauf ein- gegangen. Weiterhin wurde grundsätzlich die Standortwahl kritisiert, die den Verlust von Baumbestand in Kauf nimmt. Die Kriterien, die bei der Standortwahl herangezogen wurden sind ausführlich in Kapitel I.3.3.2.b dargelegt, zudem wird auf die Städtebauliche Standort- untersuchung Ver anstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutz ung im Stadtgebiet von Nürnberg von bgsm, München vom Mai 2015 verwiesen. Weiterhin wurde auf den Baumver- lust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an der Münchener Straße hingewiesen. Da keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt hinfällig. I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BE- LANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 (wird im weiteren Verfahren ergänzt) I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB (wird im weiteren Verfahren ergänzt) I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: Verkehrliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden aufgrund der gegenständlichen Bebauungsplanänderung führen zu einer Änderung der Ver- kehrslärmsituation in der bestehenden Nachbarschaft. Im Bereich der südlichen Hainstraße und der Wodanstraße , Ecke Platz der Opfer des Faschismus, werden durch die Planung erhöhte Schallpegel erwartet. Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der Umgebung des Vorhabens liegenden Gebäude untersucht. Im Ergebnis werden die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosenullfall) überschritten und werden durch das Vorhaben minimal erhöht. Die prog- nostische Erhöhung der Pegel an einzelnen Wohnungen bewegt sich mit Werten zwischen 0,1 und 0,2 dB in einem Bereich, der vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar ist. Mit dem Schallschutz fensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schall- schutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in 169 43/44 Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen wer- den. Eine Überprüfung der Förderfähigkeit hat ergeben, dass die betroffenen Gebäude an der Wodanstraße, bei denen es sich um Wohngebäude handelt , förderfähig sind. Hier wurden im Prognoseplanfall Pegelerhöhungen von Δ = 0,2 dB errechnet. Eine objektive Ermittlung, ob sich die Erhöhung der Schallwerte im prognostizierten Umfang ergeben wird, ist erst mit bzw. nach der baulichen Umsetzung der Planungsmaßnahmen möglich. Bei den Gebäuden an der südlichen Hainstraße handelt es sich um Verwaltungsgebäude. Die Anwesen sind daher bis her nicht in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürn- berg aufgenommen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt hier gem. § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Der Gebietscharakter nach § 34 Abs. 2 BauGB entspricht einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit sind auch Wohn- nutzungen grundsätzlich an dieser Stelle zulässig. Da die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosen ullfall) überschritten wer- den, ist für den Fall, dass eine Nutzungsänderung zu Wohnen oder eine Neubebauung mit Wohngebäuden auf den betroffenen Grundstücken angestrebt werden sollte, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren mittels Auflagen ohnehin sicher zu stellen, dass die Einwirkun- gen hinsichtlich der Lärmbelastung entsprechend bei der Planung berücksichtig t (z. B. Grundrissgestaltung) und die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. Damit ist gewähr- leistet, dass auch bei der errechneten Pegelerhö hung von Δ = 0,1 dB im Prognoseplanfall die Wahrung von gesunden Wohnverhältnissen gesichert ist. Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch Anlieferung (Anlagenlärm) Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass an keinem Gebäude in der Um- gebung die Richtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb von Konzerthaus, Kongresszent- rum und Hotel und durch die Immissionen vorhandener Nutzungen (Vorbelastung) über- schritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen (Parsifal- straße). Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 (Hotel) um insgesamt 1,6 dB überschritten. Dies wurde erforderlich, damit der geplante Betrieb der Nachtabfahrten am Konzerthaus und der Fahrverkehr zum Hotel abwickelbar ist . Damit bleibt der Wert immer noch deutlich unter dem gemäß TA Lärm für Mischgebiete geltenden Richtwert von 45 dB(A). Punktuelle Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete um bis zu 5 dB (entspricht der Differenz zum Mischgebietswert) wären in dieser großstädtischen Lage, umgeben von hoch belasteten Verkehrswegen und anderen Bereichen immissionsträchtiger Nutzungen, noch als hinnehmbar zu betrachten, da d er Gesetzgeber Wohnen in Mischge- bieten für allgemein zulässig erachtet und somit auch dann noch von gesunden Wohnver- hältnissen ausgegangen werden kann. Zusammenfassung Planrechtfertigung Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umge- bung, die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Be- langen hintangestellt. Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstal- tungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines kommunalen Bildungsauftrags. Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH spra chen – 170 44/44 neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbun- den mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veran staltungsstandort eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen und Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Be- hörden, Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen. Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale Anbin- dung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der zusätzli- chen Belastungen. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten. I.9. KOSTEN Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Pla- nung Kosten, diese werden im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt . Neben den Planungs - und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeid- barer Eingriffe (I.4.6.4), die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und werden gemeinsam mit den entspre- chenden Baukosten dem Stadtrat voraussichtlich im Frühjahr 2020 zur Genehmigung vorge- legt. Nürnberg, den.30.10.2019 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 171 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Umweltbericht 24.10.2019 Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Ö 3Ö 3 172 2 U MWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Auftraggeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernhard Walk 173 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 3 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5 1.2 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 7 2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 8 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 9 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 9 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9 2.2 BODEN ................................................................................................................................. 10 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 10 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12 2.3 WASSER .............................................................................................................................. 13 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 14 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 15 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 15 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 15 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 17 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 19 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 22 2.4.3 Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 23 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 23 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 23 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 25 2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 25 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 25 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 25 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 26 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 26 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 28 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall ................................................................... 30 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 30 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 30 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 30 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 31 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 31 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 32 2.8 KLIMA ................................................................................................................................... 33 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation ................................... 33 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 34 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 36 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 37 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 37 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 37 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 38 3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 38 4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 38 5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 39 5.1 AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) .......................................... 42 174 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 4 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 5.2 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................................... 45 6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 48 7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 48 8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 50 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 52 10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 54 11 ANHANG ................................................................................................................................ 57 Kartenanhang Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000 Planungssituation Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000 Baumbestandsplan 1 . 500 175 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 5 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 1 Einleitung Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (B-Pl an) Nr. 4160 zu ändern. Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren erfolgte im Stadtplanungs- ausschuss (AfS) am 17.09.2015. Die denkmalgeschützte Meistersin gerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains, im Nürnberger Südosten. I m Osten und Westen der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen. Nach Süd en hin erstreckt sich, neben einem Hotelgebäude, die Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Fl ächendenkmal ge- schütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg. Zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg der Entwurf des Rechtsplans vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 41,5 ha. Dies umfasst den gesamten bestehenden B-Plan Nr. 4 160, Änderungen für den geplanten Neubau des Konzerthauses sind aber nur im nördlic hen Teil erforderlich. Da die in Aussicht genommenen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans als nicht aus dem gültigem FNP (Flächennutzungsplan mit integriertem Land schaftsplan) ent- wickelbar einzustufen sind, wird dieser im Parallelverfahren na c h § 8 A b s . 3 B a u G B geändert (siehe Verfahren zur 15. FNP-Änderung). Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB e ine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erh eblichen Umweltaus- wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, di e Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die K umulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreib en und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umwel tberichtes erfolgt auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB 1. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Die vorliegende Fassung des Umweltberichts bezieht sich auf den Entwurf des Rechts- plans zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160. Der Umweltbericht behandelt die durch den geplanten Neubau des Konzerthauses erforderliche Änderung des Bebauungsplanes. Daher erfolgen die Beschreibungen und Bewertungen zu den Schutz gütern vorrangig für den nördlichen Teilbereich, welcher detaillierter untersucht wu rde und knapp 12 ha um- fasst. 1.1 Ziele des Bauleitplans b zw. Beschreibung des Vorhabens Der Bebauungsplan Nr. 4160 ist seit dem 27.01.1982 rechtsverbin dlich. Er setzt im Nord- westen ein Sondergebiet (SO) „Kultur- und Kongresszentrum“ fest . Die Baugrenzen defi- nieren exakt den in den 1960er-Jahren errichteten Gebäudekomple x von Meistersinger- halle und das 1979 hinzugekommene Hotel. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im Osten sind an der Schultheißallee Bestandsgebäude als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 B a u N V O festgesetzt. Die Ehrenhalle im Luitpoldhain ist als Baudenkmal gekennzeichnet. 1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 176 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 6 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Die Verkehrsflächen um den Luitpoldhain wie Münchener Straße, A n der Ehrenhalle, Schultheißallee und Bayernstraße sowie die unmittelbar daran angrenzenden Flächen sind als Verkehrsflächen festgesetzt. Die restlichen Bereiche wurden als „Öffentliche Grün- fläche“ mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt: So die Stellplatzanlagen als „Parkplatz“ und die übrigen Freiflächen im Luitpoldhain als „Parkanlage“, „Spiel- und Bolzplatz“ oder „Minigolfplatz“. Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Rahmenpl an, der auf dem Siegerentwurf des 2017/2018 durchgeführten Realisierungswettbew erbs fußt. Dieser Entwurf stammt vom Büro Johannes Kappler Architektur und Städte bau GmbH in Zu- sammenarbeit mit Super Future Collective, Nürnberg sowie Topote k 1 Architektur GmbH, Berlin/Zürich. Änderungen des Bebauungsplanes umfassen in erster Linie den nör dlichen Geltungs- bereich, wo sich das neue Konzerthaus mit der Meistersingerhall e zu einem Ensemble verbinden soll. Die angrenzenden Frei- und Erschließungsflächen müssen an das Bau- vorhaben angepasst werden. Dazu werden das Sondergebiet (SO) sowie die Baugrenzen für den Neubau erweitert. Dies geht zu Lasten der in der bisherigen SO-Fläche zum Erhalt festgesetzten Bäume sowie der im B-Plan als „Öffentliche Grünfl äche“ festgesetzten Be- reiche mitsamt der dort hinweislich dargestellten Bestandsbäume. Aufgrund der Umstellung der zugrundeliegenden Flurkarte auf ein neues Koordinaten- system (UTM) wurde der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan komplett neu digi- talisiert/gezeichnet. In Teilbereichen erfolgten daher auch ger ingfügige Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse sowie eine Klarstellung von zeichnerischen Festsetzungen. So wird z.B. der Große Parkplatz östlich der Meistersingerhalle in weiten Teilen nicht mehr als „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“ festgesetzt, sondern als Sondergebiet (SO) Kultur- und Kongresszentrum mit der Umgrenzung „Fläche für Nebenanlagen, Zweckbestimmung: Stellplätze“. An der planungsrechtlichen Zulässigkeit ändert sich hierdurch nichts und somit gehen von diesen Änderungen keine (nachteiligen) Umweltauswirkungen aus. Ergänzend wird der Gehölzbereich südlich der Schultheißallee künftig als Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Weiterhin erfolgten in der B-Planzeichnung hinweisliche Ergänzu ngen, wie z.B. die Dar- stellung von Straßenbegleitgrün entlang der umgebenden Verkehrs flächen, da diese hier relativ große Bereiche einnehmen. Auch nachrichtliche Übernahmen (bzw. Vermerke gem. § 9 Abs 6a, Satz 2 BauGB) wurden aktualisiert, im vorliegenden Fall die Übernahme der Umgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Fischbachs und die Lage von geschützten Naturdenkmalen. Die konkreten Planänderungen zur bisherigen Fassung des B-Plans sind folgende:  Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert - und Veranstal- tungshalle neben der Meistersingerhalle durch Erweiterung des S ondergebietes (SO) (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum; wie bisher) und Erweiterung der Baugrenzen im Nordwesten des Geltungsbereiches  Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen an den Bestand (u.a . Festsetzung des „Großen Parkplatzes“ östlich der Meistersingerhalle als Sondergebiet und nicht mehr als Grünfläche  Begrenzung der Höhenentwicklung von Gebäuden durch zeichnerisc he oder textliche Festsetzung von Traufhöhen (entspricht hier der maxim al zulässigen Gebäudehöhen)  Festsetzung des Gehölzstreifens nordöstlich des Großen Parkpla tzes zum Erhalt 177 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 7 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019  Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung zur Erschließung des neuen Konzerthauses und des benachbarten Hotels  Festsetzung von privaten Grünflächen westlich und nördlich der Meistersingerhalle  Zeichnerische Festsetzung 71 zu erhaltender und 39 zu pflanzen der Bäume im Sondergebiet und in den privaten und öffentlichen Grünflächen  Textliche Festsetzung weiterer 31 zu pflanzender Bäume im Gelt ungsbereich  Festsetzung von Teilflächen innerhalb des Sondergebietes (SO) für eine Emissionskontingentierung zum Immissionsschutz (Teilflächen: Ko nzerthaus und Meistersingerhalle, Hotel, Großer Parkplatz)  Klarstellung von Festsetzungen in unterschiedlichen Baugebiets typen (Sonderge- biet, Wohngebiet im Südosten), z.B. zu Nebenanlagen und Garagen  Die Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ im Süden des Luitpoldhains wurde nicht mehr festgesetzt. 1.2 Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am 01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabac h als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der R egion Nürnberg ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan (FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße im Westen, Bayernstraße im Süden und Schultheißallee im Norden und Nordosten begrenzt. Auf der Schultheißallee bzw. auf der Straße „An der Ehrenhalle“ verläuft auch eine Straßenbahntrasse. Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist al s „Fläche für den Gemein- bedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonder- baufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Im Osten ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der übrige Bereich des Luitpoldhains, sowie auch die Freiräume west lich der Münchener Straße und östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ sind als Grün fläche mit Zweckbe- stimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Der Fl ächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert (Verfahren 15. FNP-Änderung). Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverb indung 2. Priorität, die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsfläche n des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Lan dschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche ( Quercus robur) im Innenhof der Meistersingerhalle aus dem Jahr 1872 mit eine m Stammumfang von 332 cm ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die zweistämmige Eiche auf dem Grundst ück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98). Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutz- gebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. 178 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 8 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest te ilweise) im Geltungs- bereich: - N-1410 Grünanlage westlich Meistersingerhalle - N-1411 Grünanlage Münchener Straße - N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain - N-1415 Grünanlage Luitpoldhain - N-1416 Volkspark Dutzendteich (nur nördlicher Rand mit Baumstreifen in Bayernstraße) Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnber g aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsa mer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pfle ge des Luitpoldhains opti- miert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insg esamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meis tersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomp lex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parkland- schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden . Der Luitpoldhain ist Be- standteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für d en Tourismus bedeut- samer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzer thauses ist als Impuls- projekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Ei ngangssituation soll aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden. Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einh eitliches Gestaltungs- konzept aufgestellt werden. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 4160 die Umweltbelan ge gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. Die Planung sieht vor, im nordwestlichen Teil des Luitpoldhains ein neues Konzerthaus mitsamt umgebender Erschließungs- und Freiflächen zu errichten. Bei der Bestandsana- lyse der Schutzgüter und der Bewertung der Umweltauswirkungen wurde die Betrachtung daher schwerpunktmäßig auf den nördlichen Teil des Luitpoldhain s (Untersuchungs- bereich) gelegt (vgl. Kartenanhang), da im Süden des Luitpoldha ins keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten sind. 179 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 9 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten von Nü rnberg in den Ge- markungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Beim Plangebiet handelt es sich um den Luit- poldhain, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeu tendes Naher- holungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenz ende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Bauliche Nutzungen finden sich nur im Nordwesten mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude, im Osten mit Woh nbebauung an der Schultheißallee und einzelnen baulic hen Anlagen im Park (wie z. B. der Ehrenhalle oder Kiosk, WC und Versorgungsbauten im Süden). Im Untersuchungsgebiet im Norden sind derzeit von insgesamt 128 .600 m² ca. 41% bzw. 52.500 m² bebaut oder versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc.) (vgl. Tabelle 5 im Anhang). Hierzu tragen v.a. die Gebäude von Meistersingerhalle und Hotel bei, aber auch der „Große Parkplatz“ östlich sowie der „Kleine Parkplatz“ west lich der Meistersingerhalle und die Verkehrsflächen. Im übrigen Luitpoldhain sind nur noch die Wege sowie der Parkplatz im Süden an der Bayernstraße, dort angrenzende Bereic he mit Kiosk und Minigolfanlage sowie Bereiche um die Ehrenhalle bebaut bzw. ver siegelt. Die größten Anteile des Parks sind somit unversiegelt als Wiesen- oder Gehö lzflächen. An der Schultheißallee besteht als Bebauung eine alte Villa und ein si ebengeschossiger Wohnblock mit Garagenhof. 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorra ngig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 Ba uGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und ander e Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtscha ftlich genutzten Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich o der als Wald genutzter Flächen soll begründet werden. Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirt- schaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von beson ders naturbelassenen Flächen oder großflächigen, natürlichen Lebensräumen. Da es sic h bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Eingriffsberei ch funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist. Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen Standortunte rsuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Sta dtgebiet mit unter- sucht (z.B. Bereich Tafelhalle), aber auch bereits bebaute Bere iche (z.B. Quelle-Areal). Hierzu wird auf Kap. 7 sowie auch auf den Umweltbericht zur 15. Flächennutzungs- planänderung verwiesen, da auf der Ebene der vorbereitenden Bau leitplanung (FNP) die Standortalternativen diskutiert und auch in der dazugehörigen B egründung thematisiert werden. Durch die Änderung des B-Plan Nr. 4160 wird der Bau eines Konze rthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im Bere ich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und ent- 180 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 10 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 sprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies zeigt in erster Linie auf andere Schutzgüter Auswirkungen (siehe hierzu die nachfolgenden Kapite l). Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen für das Schutzgut begrenzt sind. Im beste henden Bebauungsplan sind Teile der Gehölzbestände und Freiflächen auch nicht als Gr ünflächen, sondern als Verkehrsflächen festgesetzt, dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanz- flächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung n eu in Anspruch genommen. Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erw artet, da erforder- liche Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandort e), die für den Bau des Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder zukünftig versiegelten Bereichen liegen. Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflä chen für die Umwandlung in Bau-, Verkehrs- und versiegelte Freiflächen führt insgesamt zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 he rausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßsta b 1 : 50.000) wird der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet, der hier über 10 m mächtig ist, da es sich um eine Talrinne der Ur-Pegnitz handelt, die später überdeckt wurde (vgl. auch S PÖCKER 1964). Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Nur ganz im Westen steht in einem kleinen Areal direkt Unterer Burgsandstein (kbu) an. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena (Umgestaltung des Parks vo n 1933 bis 1937 als Aufmarschfläche) bis hin zur Bayernstraße als künstliche Auffül lung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist. Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestand- teils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain we sentlich umgestaltet wurden, finden sich im Untersuchungsbereich im Norden künstlich e Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m 2 Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthau ses. Dort bestehen die Auffüllungen überwiegend aus sandigen, schluffigen oder kiesige n Anteilen. Die Auf- füllungen am Parkplatz östlich der Meistersingerhalle bestanden aus Sand teils mit starkem Ölgeruch und schwarzer Farbe. Erst darunter folgen bis zu den B ohrendtiefen die anstehenden, nicht bindigen bis schwach kiesigen Flugsande mitt eldichter bis dichter La- gerung (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016). Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im Nordwesten des Geltungsbereiches erfolgten, w o Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wese ntlichen bestätigt werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen b i s 2 , 5 0 m u n t e r 2 Die Bohrung mit der größten Mäch tigkeit an künstlicher Auffüllu ng lag im Bereich des historischen Verlaufs des Nummerleinkanals, allerdings ist hier auch ein verfüllter Bombentrichter nicht auszuschließen. 181 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 11 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Geländeoberkante (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke u nd Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Ki esen, sowie schluffig/tonige Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels. Detaillierte Bodenuntersuchungen im südlichen Teil des Luitpoldhains wurden nicht unter- nommen, dort ist aber auch mit Auffüllungen zu rechnen. In Teil en des Luitpoldhains befinden sich auch noch Fundamentreste der ehemaligen Luitpolda rena bzw. unter dem südlichen Parkplatz an der Bayernstraße auch die Fundamente der nach dem II. Weltkrieg abgerissenen Luitpoldhalle. Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhan- den. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphal tiert oder gepflastert und damit versiegelt. Die ökologische Bodenfunktion ist laut ABSP der Stadt Nürnberg im Geltungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelu ngsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet. Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden über Sickerversuche ermittelt. Es wurden k f-Werte von 1,44 bis 1,56 x 10 -5 m/s festgestellt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Kennzeichnung: Im Planungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund umwelt- relevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Z usammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichti gen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV n icht vorliegen. Im B- Plan sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vo rgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet s ind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor. Die Untersuchung nahezu aller Bodenproben im nördlichen Geltung sbereich (vor allem derjenigen mit mächtigen künstlichen Auffüllungen östlich der Meistersingerhalle) ergaben Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bod enmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA-Boden teils noch einen ein- geschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (b is Z 2), teils wird diese Klasse aber auch überschritten (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016). Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle kon nten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden (Umweltanalytik Nürnberg SUN/U, 03. + 23.08.2016). Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Unt ersuchung auf Schad- stoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organo- leptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfbe- richte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gez eigt, dass v.a. in den oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden. Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Queck silber, Antimon), in ge- ringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwas serstoffe (PAK). Fest- gestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische 182 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 12 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil or ganischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwer metallgehalten, ist allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser sogar zu entsorgen. Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichs- parteitagsgeländes zu vermuten, was es im Rahmen der Bauvorbere itung und -durch- führung zu berücksichtigen gilt. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen über- prägter Stadtboden ausgeprägt. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils ge- stört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf. 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforde rlicher Zufahrten und durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Nor- den des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw. 42,1% auf insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%. Flächen für die Baustelleneinrichtung (insbesondere Kranstandor te), die für den Bau des Konzerthauses erforderlich sind, liegen nach derzeitigem Planun gsstand in den aktuell oder zukünftig versiegelten Bereichen, so dass hier keine zusät zlichen negativen Beein- trächtigungen zu erwarten sind. Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoff liche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaft en (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Obwohl der Bau des Konzerthauses im Bereich der bestehenden und schon versiegelten Stellplatzflächen westlich d er Meistersingerhalle erfolgt, kommt es durch die Schaffung von Platzflächen und neue n Zuwegungen zusammen mit der Bebauung zu Neu-Versiegelungen im Umfang von c a. 8.200 m². Entsiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang, da z.B. der Weg fall der baulichen Verbindung zwischen Hotel im Südwesten und der Meistersingerhal le wieder befestigt wird. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen wurden geprüft, sind in gr ößerem Umfang aber nicht möglich. So hätte eine Erweiterung der Baumscheiben im Be reich des „Großen Parkplatzes“ eine weitere Reduzierung der Stellplatzflächen erg eben, was aufgrund des Entfalls des „Kleinen Parkplatzes“ nicht zusätzlich möglich war. Da aus statischen Gründen die vorhandenen Auffüllungen nicht zu r Gründung geeignet sind, müssen diese im Bereich des gesamten Baufeldes des geplanten Konzerthauses bis zum gewachsenen Sand abgetragen werden (S CHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Für den Umgang mit den Auffüllungen und deren Ents orgung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unterschiedlich belastete Bodenpartien sind zu separieren und entsprechend zu deklarieren. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten. Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha f ührt die Um- setzung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen fü r das Schutzgut Boden. 183 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 13 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Di e Verrohrung dürfte beim Bau der Luitpoldarena vollzogen worden sein, da in alten Plänen der Landesausstellung von 1906 noch ein Gewässerlauf am Ostrand erkennbar ist 3. Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die zentra len Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungs- gebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Plangebiet nicht. Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Verme ssungsverwaltung, Kanaldaten © SUN) Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen ac ht durchgeführten Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der G rundwasserflur- abstand wurde 2016 zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberka nte ermittelt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort des geplanten Konzerthauses lag der Grundwasserflurabs tand bei 4,7 m unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleiche nkarte sowie den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meister- singerhalle (S POTKA G EOTECHNIK, 08.07.2016). Bei den Untersuchungen im Dezember 3 Siehe Plan der Landesausstellung in FRIEDRICH (1993): Vom Hesperidengarten zum Volkspark. – Verlag Edelmann, Nürnberg 184 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 14 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dage gen bei 5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwassersta nd zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar mit den Ergebnissen von 2016 (S CHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trockenperioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen z u rechnen, was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 n och tiefere Grund- wasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307, 84 m ü. NN und 309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Noch höhere Grundwasserflurabstände sind südlich und südwestlich des Hotels entlang der Münchener Straße zu erwarten, wo das Gelände entsprechend ansteigt. Niedr igere Grundwasser- flurabstände unter 3 m treten dagegen im Osten des Geltungsbere iches zwischen der Straße „An der Ehrenhalle“ und der Schultheißallee auf. Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etw a in Richtung Nord- westen fließt, also in Richtung des Fischbachs ausgerichtet ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten bestätigen. Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Flurstück Nr. 330/3 (Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein kleineres Gewässer innerhalb des Geltungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasser- flurabstand ist überwiegend hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen kontaminierten Böden ein potentielles Kontaminatio nsrisiko für das Grund- wasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade sandige Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeiten gekennzeichnet. 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Durch die zusätzliche Überbauung und Versiegelung auf ca. 8.200 m² bisher unversiegel- ter Bereiche wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden und damit auch die Grundwasserneubildung beeinträchtigt. Unbelastete Oberfläch enwässer könnten aufgrund der geeigneten Versickerungseigenschaften der Böden un d ausreichender Grundwasserflurabstände vor Ort versickert werden. Eine Versickerung über Bereichen mit schadstoffbelasteten Böden kann jedoch nicht stattfinden, ggf. ist in diesen Bereichen ein Bodenaustausch erforderlich. Unbelastete Niederschlagswässer von den Dachflächen des Konzerthauses und befestig- ten Freiflächen, aber auch von den gering belasteten Verkehrsfl ächen (Anlieferung, Bus- und Pkw-Stellplätze um den Konzerthausneubau, Hotelvorfahrt) so llen in einem örtlichen Rigolensystem aus Rohr-Kies-Rigolen versickert werden. Diese si nd in zwei Bereichen, südlich des Konzerthauses sowie östlich davon, unter befestigten Flächen angeordnet. Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkelle rt werden. Der Baukörper würde mit Fundamentierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca. 308,00 m ü. NN liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.) und würde damit je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser (Beme ssungswasserstand wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die Kellerfundam ente der Meister- singerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung des Bauwerkes muss allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnisch en Berichtes (SCHULZE 185 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 15 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019) wird eine Flachgründung für real isierbar gehalten, während für Pfahlgründungen keine ausreichende Aufschlusstiefe gegeben ist. Die Einbindung in den Grundwasserkörper kann im Anstrombereich zu einem Anstau füh- ren (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Weitergehende Untersuchungen sind im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens noch auf Vorhabenebene durchzuführen. Eingriffe in Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten. Trotz Situierung des Baukörpers in teilversiegelten Bereichen e rfolgen neue Ver- siegelungen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubi ldung haben. Unbelastete Oberflächenwässer können zwar versickert werden, dennoch verringert sich die Grundwasserneubildung. Dies und Eingriffe in den Grund wasserkörper durch Einbindung der Gründung führen zu einer erheblichen nacht eiligen Beein- trächtigung des Schutzgutes Wasser. 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Rahmen verschiedener Begehu ngen des Unter- suchungsbereiches im Sommer 2016 aufgenommen, 2018 aktualisiert und sind in den Karten im Anhang dargestellt. Es konnte auch auf Daten des Baum katasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg mit Angaben zu Baumarten, Stammdurchmessern, Alter der Bäume und Vitalitätsklassen (Stand : 01.06.2016) zurückgegriffen werden. Es wurden Daten zu 520 Bäumen mit Lage im Untersuchungs- bereich (ohne Bereich Münchener Straße) übermittelt. Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains m it 177 Bäumen die Stiel- Eiche ( Quercus robur ), gefolgt von 90 Exemplaren Spitz-Ahorn ( Acer platanoides ). Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn ( Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 ver schiedene Baumarten vertreten sind. Zum Baumbestand erfolgte für den Bereich um die Meistersingerha lle ein lagerichtiges Aufmaß aller Bäume. Vitalität und Erhaltungswürdigkeit der Bäume wurde bewertet und in einem Baumbestandsplan (siehe Anhang, Grosser-Seeger & Partner, 08.10.2018, aktualisiert 14.10.2019) dargestellt. Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen Ausschnitt au s dem Volkspark „Luit- poldhain“, der hier im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilt werden kann:  Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hote l sowie Parkplatz- anlagen  Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener S traße und im Norden entlang Schultheißallee  Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenflächen südlich der Meis tersingerhalle  Wiesen und waldartige Gehölzbestände im Süden und Südosten Innerhalb des Untersuchungsbereiches ist mit etwa 7,3 ha etwas mehr als die Hälfte der Gesamtfläche nicht versiegelt und steht als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 20 06 große Teile des Luit- 186 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 16 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 poldhains als Biotop N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Bio tops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“. Auch der Baumstreifen in der Münchener Straße und die Grünanlage westlich davon sind kartierte Biotope (N-1410 und N-1411). Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen G ebäudekomplex der Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes, sowie den Zufahrten z u den großen, asphal- tierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meister singerhalle (dort allein ca. 22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten i s t t e i l s m i t B ä u m e n überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie, Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und ex tremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihr er Vitalität erheblich eingeschränkt und manche Baumscheiben nicht mehr besetzt. Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten belegt. Je nach Nutzungsintensität hat sich eine Pflasterritzen vegetation etablieren können, die teils auch größeren Stauden wie Einjährigem Berufsk raut (Erigeron annuus) oder Goldrute (Solidago canadensis) noch einen Wuchsort bietet. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Ba uminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Standort verhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die M eistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tra gen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände. Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 er- halten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal (Nr. 89) ausgew iesen. Neben weiterem Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen. Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich ent lang eines 35 m bis 50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläch e nördlich der Meister- singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen ( Quercus robur), es sind aber auch Buchen ( Fagus sylvatica), Winter-Linden (Tilia cordata) und Berg- und Spitz-Ahorne ( Acer platanoides et pseudoplatanus) darunter. Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters nat ur- schutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus fauni- stischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2 .4.2 und saP, G ROSSER- SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte S tellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/ Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung. Südlich des Hotels steht jüngerer Baumbestand, der hier teils a uch dicht von Sträuchern unterstellt ist. Östlich des Hotels und südlich der Meistersing erhalle hat der Luitpoldhain generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstanden en Wiese. In diesem Bereich stocken auch einige der wenigen Nadelbäume (Schwarz-Kie fer). Weiter südlich befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche; hier liegen auch di e zentralen Veranstal- tungsflächen (z.B. für das „Klassik-Open-Air“). Der Baumbestand ist auch hier deutlich jünger als in den übrigen Bereichen. Gerade südlich der Meister singerhalle und nördlich der Ehrenhalle erfolgten in den letzten Jahren auch Nachpflanzungen von Bäumen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschl uss an die Meister- singerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erh olungssuchende oder 187 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 17 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 bei Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnitt- verträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefähr dete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden. Im Unterschied dazu befinden sich im Südosten des Untersuchungs bereiches, also zwi- schen großem Parkplatz und Ehrenhalle und südöstlich davon, waldartige Gehölzbereiche, die überwiegend erst nach dem Zweiten Weltkrieg gepflanzt wurden. Diese wechseln sich ab mit offenen Wiesenflächen, auf denen aber in Teilbereichen j üngst Linden verpflanzt wurden und die sich gemäß Parkpflegewerk zu einem Parkwald entw ickeln sollen. In den Gehölzen dominieren Spitz-Ahorn, Hainbuchen und Eichen. Im Unterwuchs, der hier etwas stärker als anderswo im Park vertreten ist, finden sich verschi edene Sträucher wie z.B. Liguster (Ligustrum vulgare), Kornelkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Cornus sanguinea) und verschiedene Baumsämlinge. In Teilen sind die Bäume und auch der Boden dicht mit Efeu (Hedera helix) bewachsen. Der südliche Teil des Luitpoldhains ist ähnlich aufgebaut: Im S üdwesten sind dichtere Gehölzbestände um die dortigen Anlagen (Kiosk, Minigolfanlage o der Parkplatz) vor- handen, weiter östlich eher lichtere Bereiche. Alter Eichenbest and findet sich hier v.a. an der Straße „An der Ehrenhalle“ und weiter Richtung Schultheißallee im Osten. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung des neuen Konzerthauses wird teils in schon v ersiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum eingegri ffen, teils aber auch in naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen. Die Eingriffsschwere rührt hier nicht von der Zerstörung von Wuchsorten gefährdeter oder seltener Pflanzen- arten, sondern von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Ei ngriffe aufgrund der längeren Entwicklungszeiten nicht kompensieren. Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersinger- halle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen . Weitere Fällungen sind durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwe gungen erforderlich. Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Sparten verlegung führt nicht zu zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand. Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthause s, den Bau der Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen folgende Bäume gefällt werden: Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl StU < 49 cm Hahnendorn (Crataegus crus-galli) 1 Magnolie (Magnolia spec.) 1 Manna-Esche (Fraxinus ornus) 2 Rotblühende Ross-Kastanie (Aesculus carnea) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2 Zier-Apfel (Malus spec.) 1 188 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 18 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl StU 50 cm - 79 cm Baum-Hasel (Corylus colurna) 1 Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1 Berg-Ulme (Ulmus glabra) 1 Feld-Ahorn (Acer campestre) 1 Hainbuche (Carpinus betulus) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 3 StU 80 cm - 99 cm Baum-Hasel (Corylus colurna) 1 Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1 Hainbuche (Carpinus betulus) 4 Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 1 Rot-Eiche (Quercus rubra) 1 Stiel-Eiche (Quercus robur) 1 StU 100 cm - 149 cm Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) 1 Eschen-Ahorn (Acer negundo) 1 Feld-Ahorn (Acer campestre) 1 Hainbuche (Carpinus betulus) 1 Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) 1 Rot-Buche (Fagus sylvatica) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 1 Stiel-Eiche (Quercus robur) 3 Winter-Linde (Tilia cordata) 2 StU 150 cm - 199 cm Rot-Eiche (Quercus rubra) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2 Stiel-Eiche (Quercus robur) 9 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) 1 Winter-Linde (Tilia cordata) 3 StU 200 cm - 249 cm Rot-Buche (Fagus sylvatica) 1 Rot-Eiche (Quercus rubra) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 1 Stiel-Eiche (Quercus robur) 11 Winter-Linde (Tilia cordata) 1 StU > 250 cm Rot-Buche (Fagus sylvatica) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2 Stiel-Eiche (Quercus robur) 7 Gesamt: 84 189 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 19 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Von den zu fällenden Bäumen können zwei Bäume (Rot-Eiche, StU 9 0 cm und Baum- Hasel StU 60 cm) an andere Stelle im Luitpoldhain verpflanzt we rden. Vorgesehen ist der Bereich zwischen „Großem Parkplatz“ und Ehrenhalle, der sich zu Parkwald entwickeln soll. Weitere Bäume eignen sich aufgrund ihrer geringen Vitalit ät oder ihrer Größe nicht mehr für eine Verpflanzung. Es ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume u nter den Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele Exemplare unter ihrer natürlichen Lebenserwartung bleiben. Umso bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in groß flächig unversiegelten Bereichen. Die durch die Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffe si nd aufgrund der erforderlichen Rodung alten und wertvollen Baumbestandes als er hebliche nach- teilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen zu bewerten. 2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Untersuchungsbereich im nördlichen Geltungsbereich wurden 20 16 die planungsrele- vanten Artengruppen erfasst. 2019 erfolgten Nacherfassungen, v. a. auch im südlichen Geltungsbereich. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäu se, Reptilien (Zaun- eidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Die weiteren Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur speziel len artenschutz- rechtlichen Prüfung (saP) dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Ferner liegen für Teile des Geltungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnach- weise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor. Säugetiere Im Untersuchungsbereich konnten in den beiden Erfassungsjahren 2016 und 2019 sieben verschiedene Fledermausarten festgestellt werden. Der Luitpoldh ain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Der Park bietet mit seinem B aumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler ( Nyctalus noctula ) konnten vier besetzte Quartierbäume (zwei nördlich der Meistersingerhal le, zwei im Mittelstreifen der Münchener Straße) erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle, Hotel und Ehrenhalle gelang nicht, zumindest einzelne Fledermäuse sind dort aber nicht gänzlich auszuschließen. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen d ie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus ), gefolgt vom Großabendsegler. Mit deutlich geringerer Aktivit ät oder gar nur als einzelne Ereignisse konnten auch Mückenflederm aus ( Pipistrellus pygmaeus), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii ), Braunes Langohr ( Plecotus auritus), Kleine Bartfledermaus ( Myotis mystacinus cf .) und Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii) nachgewiesen werden. Bei den Erfassungen wurden außerdem im gesamten Luitpoldhain me hrfach Feldhasen (Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden, die dort Baumhöhlen nutzen, aber auch in d en künstlichen Nist- 190 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 20 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 höhlen im Gebiet anzutreffen sind. Auch der Steinmarder ( Martes foina ) ist im Gebiet anwesend. Derzeit ist für die gesamte Artengruppe, v.a. aber für die Fled ermäuse, von einer hohen Bedeutung des Untersuchungsgebietes auszugehen. Vögel Zur Erhebung der Vogelwelt gab es zwischen Ende März und Ende J uni jeweils sechs Begehungen, 2016 im nördlichen Teil des Luitpoldhains, 2019 im südlichen. Außerdem erfolgten 2019 Erfassungen von Eulenvorkommen im Luitpoldhain. Insgesamt konnten 40 Brutvogelarten festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arte n ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend. Es handelt sich dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen 12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere d rei Vogelarten (Grau- gans, Graureiher, Kormoran) konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden. Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Untersuc hungsbereich für Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bu nt-, Grün- und Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Bru tstätten im Luitpoldhain. Weitere Spechtarten wie der Kleinspecht, der aufgrund des Leben sraumpotenzials nicht ganz ausgeschlossen werden kann, konnte nicht angetroffen werden. Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitä ten. Unter den Arten, die ausschließlich oder zumindest auch in Baumhöhlen brüten, konnten Kohl- und Blaumeise, Haus- und Feldsperling, der Gartenbaumläufer, der Kleiber und d er Star nachgewiesen werden. Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) und Kleiber ( Sitta europaea) traten in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes auf, der Gartenbaumläuf er aber v.a. im Süden des Hotelgebäudes. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch den Star ( Sturnus vulgaris), der mit insgesamt 12 Brutpaaren unter den Brutvögeln eine der häufigen Arten war. Er nutzte mit wenigen Ausnahmen ausschl ießlich Eichen. Ein Brutpaar brütete auch in der Fassade der Meistersingerhalle. Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Insge samt wurden 11 Brutpaare festgestellt, die ausschließlich im Norden lagen. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfal ls das Gebäude der Meistersingerhalle als Brutplatz. Der Trauerschnäpper ( Ficedula hypoleuca ) konnte da- gegen nicht nachgewiesen werden, obwohl er früher in Nistkästen belegt ist. Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten der Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ), der Ringeltaube ( Columba palumbus ) und der Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc .) gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge. Lediglich 2016 konnten Stieglitz ( Carduelis carduelis ) und Kernbeißer ( Coccothraustes coccothraustes) beim Nestbau beobachtet werden. Der Pirol ( Oriolus oriolus) ist aktuell kein Brutvogel, da er lediglich einmal rufend nachgewiesen wurde. Greifvögel konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turm- und Wanderfalke ( Falco tinnunculus et peregrinus ) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus). Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den 191 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 21 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeign et wären. Es hängt im westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war. Dagegen konnte die Waldohreule ( Asio otus ) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Str aße aus dem Innenhof eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden. Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kan n man Haussperling, Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet au ch an Gebäuden, war hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Ge- bäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt wer den, Bruten sind aber zu erwarten. Neben den Brutvögeln konnten auch immer wieder größere Trupps v on nahrungs- suchenden Vögeln festgestellt werden. Zu erwähnen sind hier Schwärme von Rabenkrähe (Nichtbrüter) und Straßentauben (bis zu 60 Individuen). Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Arte nspektrum von baum- und gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerp unktmäßig Vogelarten auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dic htere Gehölzbereiche sind nur im Osten und Süden zu finden. Der Luitpoldhain zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch e inen mäßigen Arten- reichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuen dichten an Vögeln. Dies rührt daher, dass der Untersuchungsbereich nicht nur Brut-, sondern auch Nahrungshabitat ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen brüten, den Luitpoldhain als wichtigen Nahrungslebensraum. Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dageg en die großen ver- siegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen konnten auch keine Bruten festgestellt werden. Der Untersuchungsbereich weist für die Artengruppe Vögel daher eine mittlere bis hohe Bedeutung auf, auch wenn keine extrem seltenen Arten nachgewiesen wurden. Nur mit Star (Rote Liste 3 D) und Waldlaubsänger (Rote Liste 2 BY) tret en zwei gefährdete Arten auf. Reptilien Bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 konnten im Unte rsuchungsbereich keine Reptilien festgestellt werden. Letztendlich fehlen für Ar ten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen, z.B. offene, sandige Bereiche zur Eiablage. Außerdem unterliegt sie hier auch einem hohen Störungsdruck dur ch die Frei - zeitnutzung und die vielen Veranstaltungen. Zum anderen dürfte die übliche Parkpflege, bei der alle Wiesenflächen auf einmal gemäht werden, für ihre B eutetiere (z.B. Heu - schrecken) suboptimal sein. Aufgrund der wenigen, nur mäßig geeigneten Strukturen für Reptilien kann dem Gebiet für diese Artengruppe nur eine geringe Bedeutung zugewiesen werden. 192 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 22 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Amphibien Geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fe hlen völlig. Denkbar wäre lediglich, dass Tiere in geschützten Gehölzbereichen als S ommerlebensraum vorkommen. Aufgrund der viel befahrenen Straßen um den Luitpoldhain ist die Etablierung einer größeren Population auch eher unwahrscheinlich. Damit kann dem Plangebiet nur eine sehr geringe Bedeutung für Amphibien zugewiesen werden. Käfer und andere Wirbellose Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellose n (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine ger inge Bedeutung dürfte für Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen. Das Habitatpotential für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen . Diese stehen verteilt im ganzen Luitpoldhain und allgemein entlang der Schultheißalle e und der Münchener Straße. Die flächigen und waldartigen Gehölzbestände setzen sic h dagegen aus deutlich jüngeren Bäumen zusammen. Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fande n sich keine Hinweise auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenb ereich erscheint daher unwahrscheinlich. Die Baumbes tände sind aktuell relativ a rm an großen Mulm- höhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssi cherung umfangreiche Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kle instrukturen auf. Tot- äste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich s ind aber potentiell für den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung be findlichen, geeigneten Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebens raum dieser größeren Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden Käferarten wurden Rosenkäferartige ( Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019). Der Geltungsbereich hat aufgrund des alten Baumbestandes für di e Artengruppe der tot- holzbewohnenden Käfer eine sehr hohe Bedeutung. 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeu tung für die Tierwelt. Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäus e, Vögel und totholz- bewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit (z.B. durch künstliche Nisthöhlen) ist nur in beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer. Wie schon in Kap. 2.4.1.2 ausgeführt, müssen allein 44 Bäume mi t einem Stammumfang größer 150 cm gefällt werden, was in etwa einem Stammdurchmesse r größer 50 cm entspricht. Diese weisen allesamt ein hohes Entwicklungspotenzial als Höhlenbäume auf. 193 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 23 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Sehr kritisch sind Baumfällungen zu bewerten, wenn davon hochgr adig gefährdete Arten mit sehr speziellen Lebensraumansprüchen betroffen sind. Im Unt ersuchungsbereich ist dies weder bei den angetroffenen Vogel- noch bei Fledermausarte n der Fall. Der Groß- abendsegler findet z.B. sowohl in Gebäuden als auch in Bäumen Quartiere und ist diesbe- züglich flexibler als andere Arten (auch wenn Quartierknappheit oftmals der begrenzende Faktor ist). Anders sieht es aber bei der totholzbewohnenden Kä ferart des Eremiten aus, der zwingend auf alte Bäume mit Mulmhöhlen angewiesen ist. Ein Wegfall eines solchen Spezialhabitats ist nicht zu kompensieren. Derzeit konnten keine Bäume mit offensichtlich geeigneten oder gar besetzten Mulmhöhlen im engeren Eingriffsbe reich nordwestlich der Meistersingerhalle festgestellt werden. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artens chutzrecht gilt, wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft. Damit sind aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbo tstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhalti ge Beeinträchtigungen für die Tierwelt ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 5.2 Europäisc her und nationaler Artenschutz). Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden. Unabhängig von der artenschutzrechtlichen Bewertung treten durc h die Änderung des Bebauungsplanes und die Umsetzung der Planung zunächst erhe bliche Beein- trächtigungen für das Schutzgut Tiere durch den Verlust wichtiger Habitatstrukturen (v.a. Alteichen) auf. Obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersat zmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können, ist auch na ch deren Umsetzung von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schut z g u t Ti e r e i m Geltungsbereich auszugehen. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier- durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Struk turvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben. Da für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erhebliche nachteilig e Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswir kungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Der Luitpoldhain und die angrenzenden Grünflächen sind eine durch den Menschen über- prägte Landschaft im innerstädtischen Bereich, die aber viele n aturnahe Elemente auf- weist. Für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres unterschiedlichen Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigena rt, Vielfalt und Schönheit auf, die den städtischen Raum hier in besonderem Maße prägt. Sie sind vom 194 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 24 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Ei ngangssituation im nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahm en den massigen Ge- bäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gl eichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform. Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. östlich der Meister- singerhalle oder im Süden des Luitpoldhains, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfern en Charakter kaum aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Lu itpoldhains im Süden stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Par ks im Süden bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlich en Akzent. Im Gegen- satz dazu stehen die eher naturnahen Bereiche der geschlossenen Gehölzbereiche südlich des Hotels, aber v.a. zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle. Auch die Bereiche im Südwesten des Luitpoldhains mit Minigolfanlage, Kiosk etc. und dem Parkplatz an der Bayernstraße sind stärker von diesen Nutzungen überprägt. Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht. Das Untersuchungsgebiet weist derzeit trotz der überbauten und versiegelten Bereiche eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Jeder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Landschaftsbil des. Der Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle nut zt bereits teilversiegelte Flächen in der Nähe zu der großen Straßenkreuzung von Wodanstra ße / Schultheißallee und Münchener Straße / Hainstraße. Dennoch gehen durch den Neub au mit Altbäumen bestandene Grünflächen verloren, die im Zusammenhang mit Baumbe stand im Mittel- streifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaft lichen Charakter des Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situa tion geht mit der Um- setzung der Planung vollständig verloren bzw. verändert sich durch das neue Gebäude an dieser Stelle völlig und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden. Baumbestandene Grünflächen (v.a. mit Altbäumen) sind da s elementare Charakteristikum dieses Parks und diese gehen im Nordwesten verloren. Dagegen treten im südlichen Bereich des Luitpoldhains kaum Ausw irkungen für den Betrachter auf, da der Neubau durch das bestehende Hotel und di e Meistersingerhalle weitgehend abgeschirmt wird. Vorgesehene Baumneupflanzungen im Luitpoldhain wirken sich im Hinblick auf das Landschaftsbild nicht aus, da Baumkuli ssen bereits vorhanden sind. Wie im Rahmen des Preisgerichts des Realisierungswettbewerbs dargestellt wurde, schafft der Siegerentwurf eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter M eistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble. Negative Auswirkungen auf die Erl ebbarkeit der alten Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. Im Hinblick auf die wegfallenden Baumkulissen im Nordwesten tre ten negative Veränderungen für das Landschaftsbild auf, die trotz des städtischen Kontextes als erhebliche nachteilige Auswirkung zu bewerten sind. 195 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 25 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.6 Menschliche Gesundheit Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generel l gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Geltungsbereich weist mit dem Luitpoldhain als öffentliche Grünanlage eine sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern hat auch darüber hinaus für die Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotenti al im ABSP der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungs bereich Glockenhof / Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtis chen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflä chen in diesem Planungs- bereich auf 18,9 ha, womit eine starke Unterversorgung verbunde n ist. Der Luitpoldhain hat aber einen Einzugsbereich der Erholungssuchenden, der den g esamten Stadtsüden umfasst. Allein im benachbarten Planungsbereich Galgenhof / Hasenbuck (Nr. 7), für deren Bewohner der Luitpoldhain die nächstgelegene größere Parkanlage ist, besteht ein weiteres Defizit an öffentlichen Grünflächen von 65,0 ha. Unter diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben. Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bä umen, Baumgruppen und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen sowie im südlic hen und östlichen Teil kleinflächigen, waldartigen Gehölzbeständen bietet die Parkanla ge viel Raum und Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschlie ßen den Park und führen weiter zum Dutzendteich. Parkbänke entlang der Wege bieten Ruhemöglichkeiten. Der Park wird auch intensiv für sportliche Betätigungen wie Jog gen oder Nordic Walking genutzt, sowie für den Hundeauslauf. Auf der Anhöhe südlich des Hotels wird an dessen Hang im Winter auch Schlitten gefahren. Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den zentralen Wiesenflächen, bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltu ngen, wie z.B. „Rock im Park“, wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können. Der Geltungsbereich weist für das Schutzgut Mensch eine sehr hohe Erholungseignung auf. 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigung en der Erholungs- nutzung durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einsch ränkungen durch die Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. Die dortigen Grünflächen haben im Vergleich zu anderen Bereichen des Luitpoldhains keine besonder s erholungsrelevanten Strukturen. Gleichwohl stellen sie den „grünen“ Eingangsbereich mit Alt-Eichen-Beständen dar und gehen durch die Planung verloren. Es erfolgt eine weite re Versiegelung von Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freir aumverbindung an der Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain au fgrund kleiner werdender Fläche entsprechend erhöhen können. Dies ist auch vor dem Hintergrund des 196 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 26 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 bestehenden hohen Grünflächendefizits im Planungsbereich Glocke nhof / Gleißhammer sowie Galgenhof / Hasenbuck zu beachten. In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch di e Bebauungs- planänderung daher erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen. 2.6.2 Lärm 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen unterschiedlicher Emittenten ein. Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Nach- folgend werden die Regelwerke aufgeführt, nach denen die Geräus cheinwirkungen zu beurteilen sind. In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschut z im Städtebau“ werden für Allgemeine Wohngebiete, also für die Wohngebäude an den umliegenden Straßen, tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) und 40 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für Parkanlagen gibt die DIN 18005 Werte von 55 dB(A) tags und nachts an. Das Hotel im Südwesten ist als gew erbliche Nutzung auf- zufassen. Hier sind die Werte für Mischgebiete anzusetzen, die tags bei maximal 60 dB(A) und nachts bei 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) liegen. Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeu- tung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur ge- nannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein St raßenneubau), spielen sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwer ten der 16. BImSchV hat der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umweltein wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Nac h § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlä rms durch den bau- lichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissions- grenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, i n Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Verkehrslärm Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, de r vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädliche n Umwelt- einwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkunge n, das Untersuchungs- gebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen Stadt. Der Geltungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Verkehrslärmemittenten maßgeblich (Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019): 197 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 27 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019  Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wod anstraße) (DTV von 31.000 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV = 12.100 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)  Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (22 3 Züge) Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meisters ingerhalle kommt. Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostiziert en Zunahme der Verkehrs- zahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel a n den zu den Verkehrsan- lagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebiet en (IfB Sorge, 26.08.2019). Es liegt dabei keine Karte zur freien Schallausbreitung vor, sondern lediglich eine Angabe der Schallleistungspegel an den relevanten Immissionsorten. Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A) auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter 70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissions ort an der Ecke Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An M ünchener Straße und Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags m eist unter 64 dB(A) (Im- missionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschre itungen. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis 63,2 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 64,2 dB(A) ermitt elt. An keinem Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSch V für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden, geschweige de nn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodan- straße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 55,6 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissions- grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Gewerbelärm Vom Plangebiet selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und z w ar in Form von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Hau stechnikanlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schu tz gegen Lärm (TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhaben- genehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der DIN 18005. Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel u nd Meistersingerhalle) (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden. 198 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 28 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngeb äuden an der Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Übersc hreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A). Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Sc hutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen ge prägt. Die Vorbe- lastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der weiteren Planung. 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferv erkehr) durch neue Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder ge- trennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen ) ermittelt, da unter- schiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Kon- zerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmun g der gesamten Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen und umgekehrt vernachlässigt werden konnte. Verkehrslärm Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Pl anfall im Prognosejahr 2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, I FB SORGE, 26.08. 2019). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln i n unterschiedlichen Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulä ssigen Geschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde. Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehr e Pegelerhöhungen sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhö hungen sind insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschrei tungen der sog. Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen An spruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzpr ogramme des Bundes ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es tre ten aber Erhöhungen der einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße un d Hainstraße), wo bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führ t hier zu nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden n icht untersucht, da hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzende n Immissionsorten an Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Ra ndbereichen und für den Menschen kaum wahrnehmbar auftreten. 199 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 29 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten da bei im südlichen Teil der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgesc hwindigkeiten für den weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißa llee nicht mehr aus- wirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 d B auf. Eine Geschwin- digkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern v on Konzerthaus und Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt. Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen be- stehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben ko mmt es zu einem gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärm- pegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings f ühren sie zu weiteren Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswe gen werden die Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schut zgut Mensch – Lärm bewertet. Gewerbelärm Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten Prognosen für die zukün ftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Me istersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses hat. Es wur de aber auch der Aus- nahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammen- treffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen. Zugrunde gelegt wurde in der Prognose, dass Lkw-Anlieferungen f ür das neue Konzert- haus in einer sog. Einhausung (baulich vollständig umschlossener Gebäudeteil) im Westen des Konzerthausgebäudes durchgeführt werden. Die Ein- und Ausfa hrt erfolgen über die Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen dagegen jetzt und zu- künftig auf deren Ostseite, die An- und Ausfahrt über die Schultheißallee. Weiterhin wurden mögliche Kommunikationsgeräusche von Veranstal tungsbesuchern am nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neue n Konzerthauses berück- sichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Hotelgebäude und der Meister- singerhalle. Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfä lle Überschreitungen der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarte n Immissionsorten (Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismu s, Wodanstraße, Hain- straße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden . Lediglich zu den Nacht- zeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im b isher schon bestehen- den Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gege nüber an der Schul- theißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkr iterium bei seltenen Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, I FB SORGE, 07.11.2018) Der Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betri eb eines Konzerthauses und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkpla tzes“ voraussichtlich 200 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 30 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen in der Nacht ausbleiben. Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können, erfolgte in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung eine r Emissionskontingen- tierung für die drei Teilflächen „Konzerthaus und Meistersinger halle“, „Hotel“ und „Großer Parkplatz“ (vgl. auch Ermittlung der zulässigen Emissionskontin gente, IfB Sorge, 05.08.2019). Über diese Kontingentierung kann der an den Immiss ionsorten einwirkende Lärm wirkungsvoll begrenzt werden. Erhöhungen der Verkehrsmengen führen zu einer geringen Zunahme an Verkehrs- lärm. Diese erfolgt aber in schon stark belasteten Bereichen. I nterimsweise bleiben auch hinsichtlich des Gewerbelärms jetzt schon vorhandene Belastungen bestehen, zukünftig gehen diese aber zurück. Die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch (Lärm) werden in der Gesamtbetrachtung aufgrund des höheren Verkehrslärms als erheblich nachteilig bewertet. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der Planung eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zu m aktiven Schall- schutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept). 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Durch den oberirdischen Verkehr der Straßenbahn in der Schultheißallee und weiter Rich- tung Kongresshalle sowie Schwerlastverkehr auf den umgebenden S traßen können der anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmitte lbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der geplante Bau des Konzerthauses liegt mit knapp 30 m Abstand zur Straßenbahntrasse noch nicht in ausreichender Entfernung. Es erfolgte eine gutach terliche Untersuchung (Schwingungs- und Erschütterungsschutz, IfB Sorge, 12.02.2019), inwieweit bei dem gewählten Standort relevante Erschütterungen im Gebäudeinneren bzw. Sekundärluft- schall auftritt. Es erfolgten Empfehlungen zur Gebäudegründung und -lagerung, um zu erwartende Effekte zu vermeiden. Bei der geplanten Nutzung ist dies aber ein technischer und kein Umweltbelang. Durch den Neubau des Konzerthauses selbst werden keine Erschütt erungen im betrieb- lichen Ablauf erzeugt, die nach außen wirken. Durch die Planung treten keine erheblichen nachteiligen Auswirk ungen im Hinblick auf das Schutzgut Mensch (Erschütterungen) auf. 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Stör- fall-Verordnung4. 4 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie 201 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 31 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Geltungsbereich besteht ein Sondergebiet „Kultur- und Kongresszentrum“, das für den Neubau des Konzerthauses erweitert wird. Aufgrund der zulässige n Nutzungen besteht dort keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Das geplante Konzerthaus, für den die Bebauungsplanänderung dur chgeführt wird, be- findet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswi rkungen durch Kata- strophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebi et) zu rechnen ist. Niedrige Grundwasserflurabstände unter 3 m treten nur im Osten des Geltungsbereiches zwischen der Straße An der Ehrenhalle und der Schultheißallee a uf. Die zentralen Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle liegen allerdings im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs. Bei de Bereiche liegen jedoch außerhalb der geplanten Bauvorhaben. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf- mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinl ichkeit bisher unent- deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingri ffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich. 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituat ion Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straße nnetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO 2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid- belastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Plang ebiet liegt, wurden 2004/2005 mobile, diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hi er ergaben sich Be- lastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol- Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stick- stoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO 2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³. 5 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Mess- methode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreiche ren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Gan zjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter. Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee im Geltungsbereich keine NO 2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahres- grenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld d es Plangebietes aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartie r an Wodan- und Ranke- straße im Westen. 5 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luf tqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012 202 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 32 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Um konkrete Zahlen für das Plangebiet zu erlangen, erfolgte 201 9 durch die Stadt die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO 2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und 23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betra chtungszeitraum nicht überschritten. Für Feinstaub PM 10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³ gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Übersch reitung des zulässigen Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019). Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bed eutung für die luft- hygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend w irkt und zur Frischluft- produktion beiträgt. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der Wegfall von Baumbestand reduziert die Staubbindung an der V egetation. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheb- lichen Auswirkungen gesehen. Neue Emittenten entstehen durch die Planung im Gebiet nicht. So ist die Versorgung des Konzerthauses mit Fernwärme vorgesehen, so dass es nicht zu Emi ssionen aus Haus- brand im Geltungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobil itätskonzeptes nicht aus- zuschließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vg l. Verkehrszahlen Prog- nose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt, Februar 2019). Allerdi ngs ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%. Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die o.a. Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Übersch reitungen des NO2- Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (B ÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Gel- tungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Übe rschreitungen des Jah- resgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen. Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertübers chreitungen auf. Übertragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV f ür Feinstaub zu rechnen ist. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt noch nicht von er heblichen nachteiligen Auswirkungen durch die Umsetzung der Planung ausgegangen. 203 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 33 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Der Geltungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtkl imagutachtens Nürnberg (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpold- hains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strö- mungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süd en und Osten vom Dutzendteichgelände (siehe Abbildung 2). Im Kaltluftströmungsfe ld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine A bflussbarriere für die entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als wenig er günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für di e Stadt Nürnberg im Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Geb äudekomplex mit versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baum- bestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung. Abbildung 2: Ausschnitt Kaltluftvolumenstrom und autochthones W indfeld während einer aus¬ tauscharmen Strahlungswetternacht (Anhang zum Stadtklimagutacht en 2014, GEO- NET UMWELTCONSULTING GMBH). Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4160 ist schwarz gestrichelt umrandet. 204 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 34 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeu- tung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut wegen der aktuellen Klimafunktionen als hoch einzustufen. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Lokalklima Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schl ägt sich in einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder . Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. D urch die Situierung des geplanten Konzerthauses im Nordwesten der Meistersingerhall e liegt der Baukörper aber in der Richtung des Kaltluftabflusses, wo Hotel und Meiste rsingerhalle bereits eine Strömungsbarriere bilden. Eine dadurch bedingte Verstärkung des Barriereeffektes ist relativ gering, wobei zu beachten ist, dass die Gebäudehöhe des neuen Konzerthauses von knapp 23 m, die Meistersingerhalle noch um 5,3 m überragt. Es kommt daher an dem hohen Gebäude auch zu einer Reduktion der Windgeschwindigkeit u nd Wirbelbildung am Bauwerk. Es dürfte sich aufgrund dessen in der angrenzenden Wohnbebauung noch keine nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation ergeben. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich die Auswirkungen auf das engste Umfeld besc hränken und über die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee den Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen kann. D ennoch sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenze nden Siedlungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Vers chlechterung kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleiben de Frischluftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden. Wird eine bisher unversiegelte Freifläche in Anspruch genommen, so führt dies außerdem zu einem Verlust von Teilen eines Kaltluftentstehungsgebiets in Nähe zu thermisch be- lasteten Bereichen, außerdem zu einer Erhöhung der Temperatur b odennaher Luft- schichten. Durch den Neubau nimmt die vorhandene Versiegelung ( Parkplatz) erheblich zu, der massive Baukörper führt in Hitzeperioden zu einer Überw ärmung des Gebietes. Diese Auswirkungen können durch die vorgesehene Dachbegrünung n ur teilweise ge- mindert werden. Zudem ist eine Fassadenbegrünung nicht vorgeseh en, da diese in den architektonischen Entwurf nicht integrierbar ist. Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende, abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete. Gleichzeiti g ist der energetische Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes grundsätzlich höher als bei der Verwendung natürlicher Baumaterialien wie Holz oder massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein. Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimasch utz sind bei der Aus- führung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese Auswirkun- gen auf ein Mindestmaß reduzieren. Der Luitpoldhain im Süden der Meistersingerhalle wird als zusammenhängendes und aus- gleichendes Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet durch die Planung ansonsten aber nicht beeinträchtigt. 205 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 35 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Klimaschutz Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bi s 2030 um 50% und bis 2050 um 80% zu reduzieren. Bei Neubauten sind einsc hlägige Vorschriften (EnEV, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energiev erbrauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechende r Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Nach d em Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in Bebauungsplanverfahr en grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO 2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, erstellt werden. Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet d ie CO 2-Bilanz Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärme versorgung vor- gesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit e inem erhöhten Verkehrs- aufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Trotz der b estehenden ÖPNV-An- bindung muss mit einer zusätzlichen Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerechnet werden (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, V erkehrsplanungsamt, Februar 2019). Über das noch in Erstellung befindliche Mobilitä tskonzept können aber geeignete Maßnahmen ergriffen werden, den MIV-Anteil zu senken. Hierzu zählen u.a. die nachstehenden Maßnahmen, die aber i.d.R. nicht in einem B-Plan festsetzbar sind:  Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung  Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“  Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden  Anpassung der Parkgebührenordnung sowie  Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen Die Bauweise des Neubaus und eine Ausführung mit Flachdach führt zu einem guten Ober- flächen-/Volumenverhältnis und trägt damit dem Gedanken des Klimaschutzes Rechnung. Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebä ude könnte durch angepasste Planung minimiert werden. Die vorgesehene Dachbegrün ung wirkt sich darüber hinaus klimatisch positiv aus, weswegen dieser Anteil i m Vergleich zu früheren Planungen auf 55% der Dachfläche erhöht wurde. Er bleibt jedoch unter dem technisch Möglichen zurück und sollte daher möglichst noch weiter erhöht werden. Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung. Klimaanpassung Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderunge n6 sind bereits ohne Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänder ungen betreffen vor allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwett erlagen und von Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein- 6 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszu gehen. Für die mittlere Temperatur wird ein Anstieg von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um mindestens 10 Tage bis maximal 35 Tage (vgl. hierzu auch das st atistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA 2007). 206 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 36 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die an grenzenden Siedlungs- gebiete sind nach den Ergebnissen des Stadtklimagutachtens scho n jetzt bioklimatisch belastet. Diese Situation wird sich im Zuge der klimatischen Ve ränderungen noch ver- schärfen. Die geplante Bebauung wird diesen Prozess durch das e rhöhte Bauvolumen (v.a. Überwärmung) und die barrierehafte Wirkung zusätzlich ver stärken. In dem Sied- lungsgebiet nördlich der Wodanstraße liegt eine hohe Einwohnerd ichte, gekoppelt mit einem hohen Anteil an jungen und alten Menschen, vor. Diese Bevölkerungsgruppen sind durch Hitzeereignisse gesundheitlich besonders gefährdet. Die P lanung und Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen gewinnt deshalb auch für das Schut zgut Menschliche Gesundheit noch an Bedeutung. Durch die Planung (zusätzlicher B aukörper und neue Versiegelungen auf ca. 0,8 ha) sind zusätzliche Auswirkungen zu erwarten, die sich aber (vgl. Ausführungen zum Lokalklima) nicht derart stark auf das S chutzgut auswirken. Minderungen der Auswirkungen erfolgen bereits durch eine Dachbegrünung, die allerdings nur auf 55% der Dachfläche umgesetzt werden kann. Weitere Maßna hmen (z.B. Ver- wendung heller Farben für Fassade und Bodenbelägen) sollten im weiteren Verlauf der Planung geprüft und möglichst bei der Realisierung umgesetzt we rden, sowie auch die Erhaltung des nicht von den Fällungen betroffenen Baumbestands und unversiegelter Flächen. Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an de n bestehenden Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeeng t. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt, werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich nachteilig bewertet. 2.9 Abfall und Abwässer Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle, g gf. aber auch Sondermüll aus z.B. Leuchtmitteln oder Reinigungslösungen) und ihrer Besei tigung und Verwertung sind im weiteren Planungsprozess zu beachten. Zur Freimachung des Baufeldes sind (bis auf die bauliche Verbindung zwischen Hotel und Meistersingerhalle) keine Gebäude abzureißen, sondern lediglich die bestehenden Boden- beläge aufzunehmen. Hier sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Ent- sorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Der darunter liegende Bo den bzw. die festge- stellten Auffüllungen waren organoleptisch auffällig und aufgru nd der Bestandteile abfall- rechtlich zu beurteilen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Während des Aushubs sind entsprechende Maß nahmen zu er- greifen, um belastete Bodenpartien zu separieren, entsprechend zu deklarieren und da- nach einer geordneten Wiederverwertung oder auch Deponierung zuzuführen. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten. Bei der Baufeldfreimachung sind außerdem Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4). Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eing eleitet und der Reini- gung im Klärwerk zugeführt werden. Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich en nachteiligen Auswirkungen gesehen. 207 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 37 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Geltung sbereich Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000- 2367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Land esausstellung errichtet. Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarsch- gelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. E s kam hier zu um- fangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alte n Baumbestandes führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, w ie z.B. im Umfeld der heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Lan desausstellung und vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/6 0 wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals. Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selb st, die seit 2007 unter Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Diese Konzerthalle ist als kubischer, die Horizon- tale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Die Fassaden sind mit Tra vertin und Quarzit verkleidet. Im Luitpoldhain befinden sich außerdem die denkmalgeschützte Eh renhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs (D-5-64-000-104 und D- 5-64-000-104). Am öst- lichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkm alschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla (Schultheißallee 30) mit dazugehöriger Garteneinfriedung und Resten der Gewächshausanlage von 1903 (D-5-64-000-1803). Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinz ugekommene Hotelbau mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung, den Freizeitflächen im Süden (Kiosk, WC, Minigolfanlage) und dem Fr eiflächenmobiliar. Im Südosten des Geltungsbereiches gibt es Wohnbebauung. Ferner bes tehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.). 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglic hen Anlage des Luit- poldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch w enig ablesbar. Gerade im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befinde t sich alter Baumbestand aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen. Durch die Platzierung des neuen Konzertbaus neben die Architekt ur der alten Meister- singerhalle wird deren Erscheinungsbild verändert. Die Einzelst ellung der Meistersinger- halle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber besche inigt, eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. 208 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 38 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelbau oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der weiteren Planung und Realisierung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen. Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandt eil des denkmal- geschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denk- malschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das S chutzgut Sach- güter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen. 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück- sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um- weltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigunge n infolge von Wech- selwirkungen sind nicht zu erwarten. Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäu men zu befürchten wäre, sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasseran drangs ist nämlich keine Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelange n entsprechen und hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung und Klima zunächst positive Auswirkungen. Es käme zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen und in dessen Folge zu keiner Verschlechterung der Erholungseignung de s Luitpoldhains. Auf- grund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, die auch das bestehende Parkpflegewerk (z umindest für dessen Wirkungsbereich) bislang nicht abschließend lösen konnte. 4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist nicht isoliert, so ndern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkung en7 führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen der ein zelnen Planvorhaben gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken. 7 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben 209 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 39 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Im Umfeld des Luitpoldhaines wurden jüngst folgende Bebauungspläne rechtskräftig bzw. befinden sich in Aufstellung:  Bebauungsplanverfahren Nr. 4522 „Hainstraße, Scharrerstraße“  Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 „Brunecker Straße“ und hieraus entwickelt - Bebauungsplanverfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ - Bebauungsplanverfahren Nr. 4652 „Ingolstädter Straße“ In allen genannten B-Plänen kommt es zu Nachverdichtungen von b aulich genutzten Bereichen oder Konversionen. Durch die Ansiedlung auch von Wohn nutzungen wird der Ziel- und Quellverkehr in diesen Gebieten steigen und sich auf die umliegenden Verkehrsnetze auswirken. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsac hse insbesondere die Münchener Straße und in Fortführung nach Norden die Hainstraße, die Verkehr aus den genannten Gebieten aufnimmt. Damit werden höhere Lärmimmissionen einhergehen. Da die Verkehrsflüsse aus diesen unterschiedlichen B-Plangebiet en derzeit nicht genau prognostizierbar sind (insb. beim B-Plan Nr. 4600 mit geplanten Hochschulnutzungen) sind an dieser Stelle bzw. zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen möglich. Da die Auswirkungen der Änderung des B-Plans Nr. 4160 mit dem Bau des geplanten Konzerthauses aber auf das unmittelbare Umfeld beschränkt sind und die Pegel- erhöhungen maximal 0,4 dB betragen (IFB SORGE, 26.08.2019), werden kumulative Effekte durch das vorliegende Vorhaben in relevantem Umfang nicht gesehen. Kumulative Effekte, die sich auf andere Schutzgüter (z.B. Tiere und Pflanzen, Wasser) auswirken könnten, werden aufgrund der unterschiedlichen umwelt fachlichen Voraus- setzungen und Gegebenheiten in den Plangebieten nicht gesehen. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschied ene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter / Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Di e Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswi rkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen BauGB8 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Aus- wirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen. BNatSchG9 (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG Voraussichtliche erhebliche Be- einträchtigungen des Land- schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur- haushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei- dung über Vermeidung und Ausgleich 8 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 9 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 210 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 40 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen Artenschutz / saP10 Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF11-/FCS12-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahme- tatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht- Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar. FFH-/SPA – Verträglichkeits- abschätzung / ggf. - prüfung Beeinträchtigung der Erhaltungs- ziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Be- urteilung durch die Höhere Naturschutzbe- hörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahms- weise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die konkret im B-Plan festgesetzten Maßnahmen auf, aber auch Maßnahmen, die erst auf Vorhaben-/ Gen ehmigungsebene realisierbar sind. Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung, A Ausgleich) nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang(e) Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan) Versiegelung bzw. Verlust von Boden bzw. unversiegelter Flächen - Vermeidung bzw. Verringerung der Neu- versiegelung durch Maß- nahmen der Grünordnung I (Vm, Vr) Vm: Fläche Vr: Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Klima Zeichnerische Festsetzungen - Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen II (Vr) Boden, Wasser Textliche Festsetzung Abflussverschärfung und Verringerung der Grund- wasserneubildung - Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen III (Vr) Boden, Wasser Textliche Festsetzung - Dezentrale Versickerung von Oberflächenwässern IV (Vr) Boden, Wasser Textliche Festsetzung - Dachbegrünung bei Flachdächern V (Vr) Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung Störung von Vogelbruten und Fledermäusen, Gefahr der Tötung und des Verlusts von Gelegen - Baufeldfreimachung bzw. Vergrämung (Verschluss Gebäudenischen) außerhalb der gesetz- lichen Vogelbrutzeit VI (Vm) Tiere, bio- logische Vielfalt § 39 Abs. 5 BNatSchG Verlust von Lebensraum- strukturen und Habitat- - Erhaltung von (Alt-) Bäumen/ Gehölzen VII (Vm) Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichnerische Festsetzung 10 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 11 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 12 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahru ng eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen 211 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 41 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang(e) Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan) elementen (insbesondere alter Baumbestand) - Erhaltung vorhandener Nistkästen VIII (Vm) Tiere, biologische Vielfalt Hinweis in Begründung - Neupflanzung von (Laub)Bäumen IX (A) Tiere, biolo- gische Viel- falt, Klima, Landschaft Textliche und zeichnerische Festsetzung - Umsetzung artenschutz- rechtlich erforderlicher CEF-Maßnahmen (Nist- kästen, Habitatbäume) X (A) Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche Festsetzung Vogelschlag an Fassaden - Minderung des Kollisionsrisikos (z.B. Einsatz mattiertes Glas) XI (Vm) Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung Attraktion von Insekten an Lichtquellen (Reduzierung Beutetierdichten) - Verzicht auf Anstrahlung, Reduzierung von Außenbeleuchtung XII (Vr) Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung, Art. 11a BayNatSchG Neubebauung und - versiegelung führt zu einer Veränderung des Lokalklimas - Begrünung und gärtneri- sche Anlage der öffent- lichen Freiflächen XIII (Vr) Klima, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Festsetzung - Dachbegrünung bei Flachdächern XIV (Vr) Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung - Erhaltung von Bäumen/ Gehölzen im Umfeld des Neubaus XV (Vm) Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt Textliche und zeichnerische Festsetzung Erhöhter CO2-Ausstoß durch Verkehr und Hausbrand - Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen XVI (Vr) Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Festsetzung - Reduzierung des Primär- energiebedarfs, Nutzung erneuerbarer Energien (u.a. über Fernwärme) XVII (Vm, Vr) Klima Anwendung „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“; Fernwärme: N-ERGIE AG Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaverände- rungen13 Gesundheitliche Belastungen durch Aufheizung des Bau- gebietes - Schaffung von Schatten- plätzen/-zonen in den öf- fentlichen Freiräumen XVIII (Vr) Klima, Mensch – Gesundheit Hinweise in der Begründung - Verwendung von wasser- durchlässigen Boden- belägen zur Schaffung von Versickerungsflächen XIX (Vr) Klima, Boden, Wasser Textliche Festsetzung - Ausschluss dunkler Fassadenfarben und Ver- wendung heller Bauma- terialien auf Straßen und Plätzen (Albedo-Effekt) XX (Vr) Klima, Mensch – Gesundheit Hinweise in der Begründung - Dachbegrünung bei Flachdächern XXI (Vr) Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung 13 Es handelt sich hierbei nicht u m unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss. 212 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 42 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang(e) Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Fest- setzung im B-Plan) Zunahme von Luftschad- stoffen durch Verkehr - Durchgrünung der Frei- flächen mit Bäumen XXII (Vr) Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Festsetzung - Erhaltung von Gehölzen XXIII (Vm) Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Textliche und zeichnerische Festsetzung - Erstellung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes XXIV (Vm) Klima, Luft Hinweise in der Begründung - Gute Anbindung an den ÖPNV zur Reduzierung des motorisierten Indivi- dualverkehrs (MIV) XXV (Vm, Vr) Klima, Luft Hinweise in der Begründung - Bereitstellung von Lade- einrichtungen für E-Bikes und Elektroautos XXVI (Vr) Klima, Luft Verlust von landschafts- und ortsbildprägenden Strukturen - Erhaltung schutzwürdiger Altbäume XXVII (Vm) Pflanzen, Tiere, Land- schaft Textliche und zeichnerische Festsetzung Überschreitung der Orientie- rungswerte zu Lärm für an- grenzende Wohngebiete - Emissionskontingentierung zur Beschränkung von Lärmemissionen XXVIII (Vm, Vr) Mensch – Gesundheit Textliche und zeichnerische Festsetzung Verlust von Flächen zur Erholung - Gestaltung der Freiräume als Hinführung zum Park XXIX (Vr) Mensch (Erholung) - Qualitative Aufwertung des Luitpoldhains XXX (A) Mensch (Erholung) Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringer ung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffs- schwere mindern und sind bei der weiteren Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Eine Vielzahl der in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für m ehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbind liche Festsetzung im B- Plan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vor- haben-/Genehmigungsebene im Rahmen der Ausführungsplanung aufzu greifen. Als wei- tere noch vorstellbare Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliege nde Verschattungs- elemente am geplanten Gebäude, Integration von Wasserplätzen im Außenraum (z.B. Wasserspiele, Brunnenanlagen) sowie Trinkwasserstellen sowohl i m Außen- als auch im Innenbereich des Konzerthauses zu nennen. 5.1 Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB) Im Plangebiet liegen mit Ausnahme der beiden Naturdenkmale Nr. 89 und 98 (Eiche im Atrium der Meistersingerhalle, Eichen bei Schultheißallee 34-38 ) keine naturschutzrecht- lich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, un d/oder gLB) oder Was- serschutzgebiete (WSG) vor. Bereiche entlang der Schultheißalle e im Norden sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (B ekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). 213 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 43 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Keiner der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen st ellt einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG oder einen Lebensraum nach Anhang I der FFH-Richtlinie dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg au s dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsa mer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes oder des Bayerischen Waldgesetzes eingestuften Gehölzbestände. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen ( KostenErstS, Stand: 21.07.2006). Die Ermittlung erfolgte nur für den nördlichen Tei l des Geltungsbereiches (Untersuchungsgebiet), in dem auch Eingriffe/Veränderungen durch den Bau des Konzert- hauses und Umgestaltung der Freiflächen zu erwarten sind. Zunächst werden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfass t, in einer Karte darge- stellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ ökologischen Wert- faktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläc he (in m²) und dem Wert- faktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Eine Erhöhung des ökologischen Wertfak- tors für die Bereiche mit den Alt-Eichen aufgrund des Auftreten s besonders geschützter Tierarten (Rote-Liste-Arten) um 0,1 gemäß Punkt 11.2 der Anlage 2 der KostenErstS er- folgte nicht, da überwiegend häufige Arten anzutreffen waren. Auch eine Zusatzbewertung nach Punkt 11.4 der KostenErstS „Erhö hung des ökologi- schen Wertfaktors für Flächen innerhalb des mittleren Ringes in Bereichen hoher Versie- gelungsgrade“ kam nicht zum Tragen, da der Änderungsbereich zwa r innerhalb des mitt- leren Ringes liegt, aber selbst keinen Bereich mit hohen Versiegelungsgraden darstellt. Im ABSP Nürnberg wird hier von einem mittleren Versiegelungsgrad ( 30% - 70%) ausge- gangen. Dem Bestandswert wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt, indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Bio top-/Nutzungstypen ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Die Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert. Basis für diese Ermittlung ist der aktuell vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes. Bei den Biotop-/Nutzungstypen 5.1 und 5.2 (strukturreiche Grünanlagen) ist Baumbestand ein Bestandteil des Nutzungstyps, so dass hier keine separate B ilanzierung der Trauf- bereiche erfolgte. Der Planungssituation wurde die Bebauungsplanänderung zugrunde gelegt, dabei aber schon die detailliertere Freiflächenplanung berücksichtigt, da nur hieraus die Anteile der tatsächlich später versiegelten Bereiche ablesbar sind. Beim Ko nzerthaus wurde nur ein Anteil von 55% begrünter Dachfläche angenommen, aber die Begrünung der festgesetzten Innenhöfe berücksichtigt. Es wurden außerdem Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen mit angesetzt. Da hier nur klimaangepasste Arten verwendet werden sollen, bei denen es sich zu einem hohen Anteil um nicht heimische Arten handelt, wurde für diese Pflanzungen ausschließlich der Biotop- /Nutzungstyp 1.2 angesetzt. 214 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 44 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Die Ermittlung der Biotopwerte für die Bestands- und Planungssi tuation ist im Anhang in Tabelle 5 und Tabelle 6 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergi bt sich bei der Ermittlung der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes: 42.992 – 39.629 = 3.363 Biotopwertpunkten Ein vollständiger Ausgleich des Kompensationsdefizits von 3.363 Biotopwertpunkten im Rahmen der Planung ist somit nicht möglich. Es wurde aber textl ich die Pflanzung von 31 weiteren Bäumen im Luitpoldhain und den Grünflächen entlang der Münchener Straße festgesetzt. Die Pflanzungen erfolgen auf dem Nutzungstyp 5.4 „Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich“ mit einem Wertfaktor von 0,4. Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Differenz Aufwertung Fläche Kronen- traufe Wertpunkte 1.1 Heimische und standortgerechte Einzelbäume (Ansatz Fläche unter Kronentraufe je Baum 20 m²), 24 St. 0,8 0,4 480 m² 192 1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume (Ansatz Fläche unter Kronentraufe je Baum 20 m²), 7 St. 0,5 0,1 140 m² 14 Gesamt: 620 m² 206 Mit dieser Maßnahme kann somit im Geltungsbereich eine Aufwertung um 206 Wertpunkte vollzogen werden, die den Ausgleichsbedarf auf 3.157 Wertpunkte reduziert. Der verbleibende Kompensationsbedarf wird durch folgende weitere Maßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Nürnberg gedeckt: - Auf dem Flst. Nr.: 847 (Gmkg. Neunhof) erfolgt durch die Stad t Nürnberg auf 2.390 m² die Stilllegung einer intensiv genutzten Ackerfläche zu einer Ackerbrache (9.11) bzw. zu kurzlebigen Ruderalfluren (10.1). Die naturschutzfachliche Aufw ertung beträgt 239 Wertpunkte. - Die Flst. Nr. 870 und 883 (Gmkg. Neunhof) umfassen insgesamt 10.310 m². Durch bei- de Flurstücke fließt randlich die Gründlach, wo auf kleiner Flä che auch gewässerbe- gleitender Auwald stockt. Diese Flächen bleiben erhalten. Auf b isher landwirtschaftlich genutzten Flächen (extensive Wiese, intensiver Acker), aber auch Brache und Ruderal- fluren, soll auf insg. 2.840 m² ein heimischer, standortangepas ster Ufergehölzsaum (Biotoptyp 2.1) entstehen. Die übrige Fläche wird durch die Sta dt Nürnberg auf insg. 6.608 m² zu einer extensiv genutzten Feuchtwiese (Biotoptyp 9.2) entwickelt. Die natur- schutzfachliche Aufwertung beträgt auf beiden Flurstücken insg. 2.820,3 Wertpunkte. - Auch das Flst. Nr. 884 (Gmkg. Neunhof, Gesamtfläche 610 m²) w ird randlich von der Gründlach durchflossen. Hier stockt auf 487 m² degradierter Auw ald (3.1), der durch punktuelle Gehölzpflanzungen verbessert werden soll. Die naturs chutzfachliche Aufwertung beträgt 97,4 Wertpunkte. Die Flächen sind derzeit im Ökokonto bevorratet, die Aufwertung smaßnahmen werden noch durch die Stadt Nürnberg durchgeführt. Insgesamt kann mit diesen Maßnahmen eine 215 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 45 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Aufwertung um 3.157 Wertpunkte erzielt werden, womit das Kompen sationsdefizit für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 4160 ausgeglichen ist. Neben der rein quantitativen Bewältigung der Eingriffsfolgen, s ind auch die qualitativen Folgen zu berücksichtigen. Für die Fällung von Baumbestand erfolgen in den Freianlagen um den Konzerthausneubau Kompensationen in Form von Neupflanzun gen. Auch im Luitpoldhain und den angrenzenden Baumbeständen entlang der Münchener Straße sollen Bäume neu gepflanzt werden. Den 84 zu entfernenden Bäumen stehe n insgesamt 70 Neupflanzungen gegenüber. Zwei Bäume können verpflanzt werde n. Damit kann der Verlust an Bäumen nicht gänzlich ausgeglichen werden, zumal ja auch ein zeitlicher Ver- zug bei der Entwicklung gegeben ist. Viele Funktionen, die alte Bäume übernehmen (Staubbindung, Sauerstoffproduktion, klimatischer Ausgleich, Ha bitatfunktion), können durch Neupflanzungen erst nach vielen Jahren Entwicklungszeit u nd dann auch erst an- nähernd übernommen werden. Dennoch stellt die Gesamtheit dieser Maßnahmen einen Beitrag zum funktionalen Ausgleich dar. Weitere Baumpflanzungen im Luitpoldhain waren aufgrund der Vorgaben des Parkpflegewerks, in welchem verbindli che Gestaltungs- prämissen entwickelt wurden, um die Belange der Denkmalpflege m it den aktuellen Nutzungsansprüchen zu vereinen, nicht möglich. Die Anzahl der z u ergänzenden Bäume war daher begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nich t zu beeinträchtigen. Die Pflanzung von Straßenbäumen im unmittelbaren Umfeld schied aufgrund von zu dichten Sparten (unterirdische Leitungstrassen) aus. Es wird hi er auch auf die weiteren Ausführungen zum funktionalen Ausgleich in der Begründung zum B -Plan in Kap. I.4.6.4 verwiesen. 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfran ken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziel len artenschutzrecht- lichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassen d und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtl iche Hindernisse, insbe- sondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte. Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorh abens ein, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Ums etzung eines Bebau- ungsplanes bzw. dessen Änderung aus artenschutzrechtlichen Grün den möglich ist. Ein (geänderter) Bebauungsplan kann seine Planrechtfertigung verlie ren, wenn seiner Um- setzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutz- rechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägun g der arten- schutzrechtlichen Belange im B-Planverfahren ist nicht möglich. Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG genauer zu prüfen, wurde n Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt (Büro Grosser-Seeger & Partner, 20.08. 2019). Die 2016 und 2019 durchgeführten Erhebungen umfassten die Artengruppe der Vögel und der Fledermäuse sowie Überprüfungen von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) und des Eremiten (Osmoderma eremita). Die Vorkommen weiterer streng geschützter und zu berücksichtigender Arten konnten im Zuge einer Potenzialabsc hätzung auf Grundlage der Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen ausgeschlossen werden. 216 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 46 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Von der Artengruppe der Fledermäuse konnten im Geltungsbereich sieben Fledermaus- arten sicher nachgewiesen werden. Darunter dominierte im Hinbli ck auf die Jagdaktivität die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Genutzte Fledermausquartiere konnten nur vom Großen Abendsegler ( Nyctalus noctula ) in Höhlenbäumen festgestellt werden. Es handelte sich dabei um Paarungsquartiere, eine Wochenstube konn te nicht festgestellt werden. Hier besteht insbesondere eine Betroffenheit hinsichtli ch der Zerstörung von Lebensstätten im Baufeld. In den beiden Erfassungsjahren konnten 40 Brutvogelarten im Lui tpoldhain bzw. un- mittelbar angrenzend festgestellt werden. Davon gelang für 23 A rten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend und die übrigen 12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend. Weitere drei Vogelarten konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden, diese brüte n aber nicht im Luitpoldhain. Auch für die europäischen Vogelarten besteht die Beeinträchtigung in erster Linie in Form der Zerstörung von (potenziellen) Brutstätten, ab er auch allgemein in Form des Wegfalls von Nahrungslebensräumen. Durch den Bau des Konzer thauses mit großflächigen Glasfassaden kann auch ein Verbotstatbestand hins ichtlich des Tötungs- und Verletzungsverbotes durch Vogelschlag eintreten. Aufgrund des alten Eichenbestandes, der teils auch große Höhlun gen aufweist, waren Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nicht auszuschließen. Detaillierte Unter- suchungen erbrachten zwar keinen Nachweis im Luitpoldhain, aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insbesondere beim Dutzendteich) sind alle a ktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insbesond ere an Eichen im Luit- poldhain aber als Teillebensraum dieser Eremitenpopulation im N ürnberger Süden aufzufassen. Für andere Arten(gruppen) (wie z.B. Zauneidechse, Amphibien, weitere Insektenarten und andere Wirbellose) fehlen im Planungsraum essentielle Lebensrau mstrukturen, diese können daher im Gebiet ausgeschlossen werden. Für Pflanzenarten, für die der spezielle Artenschutz relevant ist, gibt es im Geltungsbereich keine geeigneten Wuchsorte. Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V .m. Abs. 5 BNatSchG auszulösen, werden folgende Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen ) für notwendig er- achtet:  V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung Die Umsetzung aller Vermeidungs- und auch der CEF-Maßnahmen ist durch eine Umweltbaubegleitung zu sichern. Diese soll die Effizienz der Maßnahmen sicherstellen und die Erreichung der Funktionalität gewährleisten.  V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September) Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von baum- und hec kenbrütenden Vogelarten sind notwendige Baumfällungen oder Gehölzrückschnitt nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zum Schutz von Fledermä usen ist eine Beschränkung der Fällung von Bäumen mit Potenzial als Baumquart ier (vgl. Karte hierzu im Gutachten zur saP) auf den Zeitraum Oktober erforderl ich, da zu diesem Zeitpunkt die Wochenstubenzeit bereits abgeschlossen ist, der W interschlaf aber noch nicht begonnen hat.  V3: Verschluss von Gebäudenischen Im Westen der Meistersingerhalle soll eine bauliche Verbindung mit dem neuen Konzerthaus erfolgen. Da an der dortigen Fassade bzw. Vorbauten höhlenbrütende 217 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 47 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Vogelarten nisten, sind diese Brutmöglichkeiten vor Baubeginn a ußerhalb der Brut - zeiten, also nur im Oktober zu verschließen oder anderweitig unbrauchbar zu machen.  V4: Erhaltung von Altbäumen Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten, v.a. aber als Potenzialbäu me für die Ausbildung von Baum- bzw. Mulmhöhlen, werden alte Bäume erhalten und dauerhaft gesichert. Zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand, der an Baufelder oder an z u bauende Er - schließungswege angrenzt, ist während der Bauzeiten entsprechend zu schützen (z.B. ortsfeste Zäune aus Holzlatten).  V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen Im Gebiet hängen derzeit mehre künstliche Nisthöhlen, die zum T eil auch durch Vögel zum Brüten genutzt werden. Sofern die Kästen nicht am Standort erhalten werden können, sind die Kästen an zu erhaltende Bäume im Umfeld umzuhängen.  V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Vogelschlag an neu entstehende Glasfassaden am Neubau des Konzerthauses sind auf Vorhabenebene geeignete Ma ßnahmen zu ergreifen, insbesondere da das geplante Konzerthaus unmittelbar an Baum- und Gehölzbestände angrenzt.  V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen Um die Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an küns tlichen Lichtquellen zu minimieren, sind als Leuchtmittel für die Außenbeleuchtung u mweltfreundliche Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LED’s (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CC T > 2.700 K) zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass Streulicht (v.a. nach oben) weitgehend vermieden wird (z.B. Einsatz von Blenden).  CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere Mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relev anten Strukturen (z.B. Stammrisse, Zwiesel) müssen innerhalb des Baufeldes des g eplanten Konzert- hauses und der geplanten Freianlagen im Geltungsbereich gefällt werden. Daher sind an geeigneter Stelle z.B. an Bäumen in ca. 3,0 – 4,0 m Höhe Fle dermauskästen und Nisthöhlen aus Holzbeton aufzuhängen. Es sind 8 Fledermaushöhle n, 4 Fledermaus - flachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für Höhlenbrüter sowie ei ne Nisthilfe für den Waldkauz aufzuhängen. Als Aufhängeort wurden Gehölzbereiche am Silberbuck im Süden in nur ca. 2 km Entfernung zum Eingriffsbereich und somit im räumlichen Zusammenhang ausgewählt.  CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen Neben der Erhaltung von Altbäumen im Eingriffsbereich (vgl. V4) sollten weitere Altbäume erhalten und gefördert werden. Da innerhalb des Geltungsbereiches erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherung bestehen, werden diese M aßnahmen extern erfolgen. Bevorzugt sollten hierfür alte Eichen oder andere Lau bbäume herangezogen werden. Diese sollten in ihrer Vitalität und hinsichtlich ihrer Funktion als Habitatbaum gefördert werden. Damit werden diese Bäume nicht nur langfristi g erhalten, sondern auch das Nahrungsangebot für bestimmte Tierarten (z.B. Spechte, Fledermäuse) durch den höheren Insektenreichtum (bezogen auf Arten und Individuen) verbessert. Ziel ist dabei auch, mittel- bis langfristig geeignete Mulmhöhlen an den Bäumen zu erzeugen, die vom Eremiten besiedelt werden können. Hierzu wurden 8 geeignete Bäume in Waldbereichen östlich der Gr oßen Straße und nördlich der Karl-Schönleben-Straße entlang des Langwassergrabe ns und somit ca. 2,5 km südöstlich des Eingriffs ausgewählt. Diese sind in ihrem Traufbereich zuzüglich eines Umfeldes von 5 m von bedrängendem Gehölzbewuchs frei zu stellen. Die Bäume sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.  CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen Durch die Baumfällungen gehen viele ältere Bäume verloren. Hier zu sind mind. 29 218 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 48 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Laubbäume an geeigneter Stelle im Geltungsbereich des Bebauungs planes möglichst als Baumgruppe oder -reihe zu pflanzen. Um speziell für den Eremiten auch zukünftig Potenzialbäume im räumlichen Verbund zu haben, sollten mind. 10 der vorgesehenen Pflanzungen Stiel- oder Trauben-Eichen ( Quercus robur vel petraea ) sein. Alternativ können auch Bäume anderer Laubbaum-Gattungen gepflanzt werden, die ebenso vom Eremiten besiedelt werden, wie z.B. Linden, Buchen, Rosskastanie oder Eschen. Die Maßnahmen werden – sofern dies aus planungsrechtlicher Sich t möglich ist – im Bebauungsplan (textlich) festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein T eil wird außerhalb realisiert. Da dabei der räumliche Zusammenhang gewahrt bleibt sind unter der Voraussetzung der vorlaufenden Umsetzung keine artenschutzrecht lichen Ausnahmen erforderlich. Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung (V1) zu überwachen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kap. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)). 6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebiets- systems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. In knapp 1,8 km Entfernung befindet sich aber das FFH-Gebiet 6532-372 „Tiergarten Nürn- berg mit Schmausenbuck“, dessen Erhaltungsziel u.a. auch der Er emit ( Osmoderma eremita) ist. Derartig weite Strecken werden von diesem Käfer i.d.R. n icht mehr direkt überflogen, so dass funktionale Beziehungen hier ausgeschlossen werden können. Das europäische Vogelschutzgebiet 6533-471 „Nürnberger Reichswa ld“ liegt vom Unter- suchungsbereich nur gut 1,5 km entfernt. Dazwischen liegen aber Siedlungsbereiche und Sportanlagen. Die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes zielen schwerpunktmäßig mit wenigen Ausnahmen (z.B. Heidelerche, Eisvogel, Baumpieper) auf Waldvögel ab. Arten wie Halsbandschnäpper ( Ficedula albicollis ), Mittelspecht ( Dendrocopos medius ) oder Pirol (Oriolus oriolus), könnten aber auch im Luitpoldhain vorkommen bzw. wurden auch schon nachgewiesen. Ein direkter funktionaler Zusammenhang zum Untersuchungs- bereich wird aber aufgrund der Entfernung und der trennenden Si edlungsbereiche nicht gesehen. 7 Geprüfte Alternativen Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtrats- beschluss vom 29.07.2015 der Umgriff der bestehenden Meistersin gerhalle gewählt. Be- reits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet al s Standort für den Bau des Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen w i r d a u f d i e i m Parallelverfahren durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzung splanes verwiesen. Im Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Aus- wirkungen auf die Schutzgüter eingegangen. Eine Festlegung auf einen konkreten Standort an der Meistersing erhalle erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss von 2015 noch nicht. Es waren hier insbesond ere der nun auch ver- folgte Standort im Westen/Nordwesten der Meistersingerhalle in der Diskussion, sowie ein 219 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 49 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Standort auf dem großen Parkplatz östlich der Meistersingerhall e. Im Vorfeld des Reali- sierungswettbewerbes erfolgte aber sowohl aus städtebaulich-arc hitektonischer Sicht- weise, als auch aus Sicht der zu prüfenden Umweltbelange eine U ntersuchung von ins- gesamt 7 unterschiedlichen Standortvarianten an der Meistersingerhalle. Diese umfassten neben den beiden genannten Orten noch einen Standort direkt im Norden sowie im Süden der Meistersingerhalle, sowie einen am bestehenden Hotel-Standort. Die in der Diskussion auch vorgebrachte Alternative, das Konzerthaus durch Aufstockung der Meistersingerhalle zu realisieren, wurde frühzeitig aus Kostengründen und aufgrund der denkmalgeschützten Substanz verworfen. Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf Basis der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiter en Gestaltungs- bereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. Damit war nur eine überschlägige Prüfung möglich. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einschätzu ng der Erheblichkeit zu verstehen, die auf den damaligen Planannahmen basierte. Der jet zt zur Realisierung vor- gesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca. 70 m x 120 m vor. Damals wurde auch noch davon ausgegangen, das s zusätzliche Parkplätze im Umfeld der Meistersingerhalle neu geschaffen werd en müssen, was die Auswirkungen für das Schutzgut Mensch (Lärm) in allen untersuchten Varianten erheblich gemacht hätte. In Einzelfällen wurde diese Bewertung in Tabelle 3 an neue Erkenntnisse angepasst. Im Ergebnis wurde für den Realisierungswettbewerb ein Standort in Anlehnung an die Vari- ante West festgelegt und damit für einen Standort, der eine Errichtung des Konzerthauses auf teilversiegelten Flächen ermöglichte. Daher waren für das S chutzgut Boden und Wasser geringere negative Auswirkungen zu erwarten, als auf bis her vollständig unversiegelten Bereichen. Es verblieben aber erhebliche Auswirk ungen insbesondere auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und das Landschaftsbild. Tabelle 3: Bewertungsübersicht zu den Schutzgütern (Bei jedem S chutzgut erfolgte noch einmal eine Bewertung, welche Variante noch am günstigsten ist, sofern eine Unterscheidung möglich war. Die positivste Variante wurde mit einer Raute ♦ gekennzeichnet.) (verändert nach Umweltbericht, 1. Fassung zur Änderung des BP Nr. 4160, G ROSSER-SEEGER & PARTNER, Stand: 07.12.2016; sehr ähnliche Varianten wurden hier zusammengefasst) Schutzgut Auswirkungen Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel Boden erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich Wasser gleiche Bewertung wie Schutzgut „Boden“, Beurteilung noch abhängig von der Tiefe der Kellergeschosse* Pflanzen erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich Tiere erheblich erheblich nicht erheblich ♦ nicht erheblich (nicht) erheblich* Landschafts bild erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich 220 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 50 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Schutzgut Auswirkungen Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel Mensch – Gesundheit, Lärm erheblich erheblich erheblich erheblich erheblich Mensch - Erholung erheblich (nicht) erheblich* nicht erheblich ♦ erheblich erheblich Kultur- und Sachgüter Beurteilung erst nach Vorliegen architektonischer Entwürfe möglich* Luft / Klima nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich er heblich nicht erheblich ♦ Ausgleichs- defizit ♦ spezieller Artenschutz ♦ ♦ * abschließende Beurteilung erst nach Vorliegen detaillierter Planungen oder Fachgutachten möglich Auf Ebene der Vorhabenplanung, aus welcher letztendlich auch di e Vorgaben für die B- Planänderung resultierten, wurden verschiedene Optionen zur verkehrlichen Erschließung des Geländes über Zufahrten geprüft. Aufgrund technischer Zwäng e und verkehrlicher Aspekte waren die Varianten mit den geringsten Eingriffen nicht möglich. Im Ergebnis wurde eine Lösung gefunden, die dennoch im Vergleich mit anderen Optionen zu wenigen zusätzlichen Baumfällungen führt. Eine Erhöhung des Anteils begrünter Dachflächen des Konzerthaus es zur Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Wasser war im Ve rgleich zu früheren Planungsstadien möglich. Aufgrund der Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen gab es einen Zielkonflikt, der nun dahingehend gelöst wurde, dass auch Flächen unter den PV- Anlagen begrünt werden. Aufgrund verschiedener technischer Einr ichtungen, die auf den Dachflächen untergebracht werden können, ist aber nur ein Anteil von 55% der Dachfläche sicher begrünbar. Zusätzlich werden mind. 500 m² der beiden gep lanten Innenhöfe begrünt. 8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Z ustand des Plange- bietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorha bens auf die Umwelt- belange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und b ewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillieru ngsgrad der Umwelt- 221 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 51 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 prüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nac hteiliger Aus- wirkungen dargestellt (Kapitel 5). Der Umweltbericht beschreibt den Geltungsbereich, konzentriert sich aber auf den nörd- lichen Teil des Luitpoldhains, in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll bzw. erforderlich erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkun gen fallweise unterscheiden. Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die Erste llung des Umweltbe- richtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):  Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan  Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)  Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)  Handbuch Klimaanpassung (2012)  Masterplan Freiraum  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)  Stadtbiotopkartierung (2008)  Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)  Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)  Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)  Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)  Strategische Lärmkarte L FU 2017 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 12.06.2019)  Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der techni schen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)  Untersuchung der Verkehrsgeräusc himmissionen im Umfeld des Bau vorhabens Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 26.08.2019)  Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengerä usche gemäß DIN 45691 Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019  Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütteru ngseinwirkungen durch den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er- stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)  Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Sep- tember 2017)  Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtli chen Prüfung (saP) Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Gr osser-Seeger & Partner 20.08.2019)  Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremi t, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer: Schlussbericht ( bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien), 06.05.2019).  Ortsbegehungen (Erfassung Biotop- /Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018 222 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 52 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019  1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchene r Straße 21, Neubau Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)  Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaa l (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 03.08.2016 incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)  1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straß e 21, Neubau Konzert- haus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08. 02.2019 sowie 07.08.2019  Bodenuntersuchung Neubau Konzerth aus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und 05./06.08.2019)  Erläuterung zum Entwässerungsk onzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019  Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzer thalle mit Interims- nutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015 Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegend en Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. Nicht durchgeführt wur den bisher vertiefte Untersuchungen zu einem möglichen Grundwasseranstau durch die E inbindung der Gründung in den Grundwasserkörper (vgl. Hinweise bei SCHULZE & LANG, 08.02.2019), der auf Vorhabenebene durchgeführt werden kann. Auf etwaige Unwägba rkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Sc hutzgütern eingegangen. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insb. unvorhergesehe ner Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwac hung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtlic he Eingriffs- regelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbe richt darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umwelt bericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland berei ts engmaschig fach- gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwass ermessstellen im „flexiblen 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese kö nnen im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden . Die Fachbehörden sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde üb er ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten. Bei der weiteren Planumsetzung ist eine gutachterliche Begleitu ng des Bodenaushubs im Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen erforderlich. Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung de r textlichen und zeich- nerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen. Die Überwachungspflicht betrifft allerdings nur die erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der B-Planänderung ergeben. Im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird ein Monitoring im Hinblick auf die Ausgleich smaßnahmen erforderlich. Dieses Monitoring umfasst neben einer Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen auch ein Monitoring zur Überwachung der Populationsentwicklung der durch die Planung 223 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 53 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 voraussichtlich betroffenen Tierarten (höhlenbrütende Brutvögel , Fledermäuse). Im Gut- achten werden zu den Ersatzmaßnahmen folgende Monitoringmaßnahm en vorgegeben, die verbindlich durchzuführen sind: • Monitoring zu CEF 1 (Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquart iere durch künstliche Quartiere): Jährliche Kontrolle der künstlichen Nisthöhlen auf Besatz sowie Dokumentation, Reinigung und ggf. auch Wartung (z.B. Austausch oder Reparatur beschädigter Kästen) für eine Dauer von 10 Jahren. • Monitoring zu CEF 2 (Optimierung der Habitatfunktion von Altb äumen): Jährliche Kontrolle auf Besatz für 10 Jahre. Für die Dauer von 20 Jahren alle vier Jahre Prüfung der Besonnung (ggf. erneute Freistellungsmaßnahmen vors ehen) sowie ggf. Nacharbeiten der Höhleneingänge. • Monitoring zu CEF 3 (Nachpflanzung von Laubbäumen): Kein artenschutzrechtliches Monitoring erforderlich. Die gepfla nzten Bäume sind aber zu entwickeln, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Nach den Ergebnissen des Monitorings werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Risiko- management in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg e ingeleitet, um bei Nicht-Erfolg der Maßnahmen gegenzusteuern. 224 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 54 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 10 Zusammenfassung Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stad t Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhäng enden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Master plans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestands- situation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklich ung der Planung unter- sucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar. Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Erschütterungen, Sekundärluftschall nicht erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle reali siert werden, wo der Be- bauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) fes tsetzt. Aktuell befinden sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand. Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Be reiche im Innen- bereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Baufläche n umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträch- tigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grund- 225 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 55 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 wasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäud es. Dies und die Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversi egelter Bereiche wirkt sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus. Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Arten- gruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäum en verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelas tete Bereiche durch das städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch ber eits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägen de Strukturen durch die Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „L ärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führe n, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden . Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-St andort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben d aher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatis che Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrie ren für den Luft- austausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersinger- halle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingee ngt. Weitere Be- schneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch fü r die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch ge- mindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die K limaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NS- Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhall e unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingri ffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbest and, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. 226 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG ßp NR. 4160 56 Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe darstellen. Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt. Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet OE 6532-371 "Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck" von knapp 1 ,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet OE 6533-471 "Nürnberger Reichswald" werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden. Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden arten­ schutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erforderlich. Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hin­ blick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung geprüft. ~ - Büro Grosser-Seeger & Partner , Nürnberg Stand: 24.10.2019 227 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 57 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 11 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent- wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das not- wendige Maß begrenzt werden. Die Notwen- digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll be- gründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen ins- besondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungs- möglichkeiten zählen können. Gemäß Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten In- nenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inan- spruchnahme von Freiflächen im Außenbe- reich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt not- wendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bun- desnaturschutzgesetz sind historisch ge- wachsene Kulturlandschaften vor Verun- staltung, Zersiedelung und sonstigen Beein- trächtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- nen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung frei- gehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nie- derschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Ein- führung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Pla- nungen und Konzepte in Bezug auf die Ge- meinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- planverfahren, der eine Neubauplanung vor- sieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts- nahen Beseitigung des anfallenden Nieder- schlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Ar- tenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum N ATURA 2000- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung (siehe auch Kapitel 5.2). Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- 228 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 58 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As- pekte des Artenschutzes und des Bio- topverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Ge- werbeflächen. Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Artenschutz sind langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestand- teile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- cherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebens- stätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- bau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die we- sentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Ge- biete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umweltein- wirkungen durch Geräusche. Sie gilt für An- lagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissi- onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah- ren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissions- richtwerte für Anlagenlärm fest, die am Im- missionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Ge- werbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungs- plan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im- missionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportan- lagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus- genommen traditionelle Volksfeste und Kirch- weihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. 229 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 59 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Gesetz über Anforderungen an den Lärm- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrich- tungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässig- keit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Ver- haltensweisen sind, im Wohnumfeld als so- zialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutz- verordnung. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittel- franken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des besteh- enden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) so- wie dessen 1. Fortschreibung (2010) und de- ren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie wei- tere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesamtstädtisches Fr eiraumkonzept mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Park- landschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt wer- den. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parkland- schaft gestaltet/aufgewertet werden. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behut- same und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten- regelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- grundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be- rücksichtigung der Auswirkungen, die auf- grund der Anfälligkeit der nach dem Be- bauungsplan zulässigen Vorhaben für schwe- re Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des 230 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 60 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- wandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- gien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- schen Anforderungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- lage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- tengrundlage und Analyse der klimaökolo- gischen Funktionen für das Nürnberger Stadt- klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- lungen für die weitere städtebauliche Entwick- lung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundes- regierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU- 20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effi- zienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuer- baren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessi- ve ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Um- setzungsstrategien entwickelt. 231 UMWELTBERICHT ÄNDERUNG BP NR. 4160 61 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Tabellen zur Eingriffsbilanzierung Tabelle 5: Ermittlung des Bestandswertes für den Untersuchungsb ereich in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,8 18.332 m² 14.666 1.2 Nicht heimische, nicht standort- gerechte Einzelbäume, Baum- gruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,5 2.409 m² 1.205 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 8.601 m² 6.021 5.1 Öffentliche Parks (große struktur- reiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.517 m² 8.710 5.2 Arten- und strukturreiche Haus- gärten, alte, strukturreiche Klein- gartenanlagen mit Großbäumen, Grünanlagen, arten- und struktur- reiche Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 0,5 130 m² 65 5.3 Hausgärten, kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen bzw. Tief- garagenoberflächen, Grabeland, Kleingärten 0,3 4.155 m² 1.247 5.4 Extensivrasen, Wiesen im besie- delten Bereich 0,4 26.718 m² 10.687 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen (unbelegte Baumscheiben auf Parkplatz) 0,3 397 m² 119 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 0,4 490 m² 196 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 369 m² 74 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze, Rasenpflaster, Rasengittersteine 0,1 23 m² 2 7.6 Versiegelte Fläche (Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0 7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrs- flächen, Stellplätze, Wege) 0,0 37.755 m² 0 Gesamt: 128.605 m² 42.992 232 UMWELTBERICHT ÄNDERUNG BP NR. 4160 „KONZERTHAUS NÜRNBERG“ 62 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 24.10.2019 Tabelle 6: Ermittlung des Planungswertes für den Untersuchungsb ereich in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,8 13.384 m² 10.707 1.2 Nicht heimische, nicht standort- gerechte Einzelbäume, Baum- gruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,5 2.528 m² 1.264 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 8.717 m² 6.102 5.1 Öffentliche Parks (große struktur- reiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.435 m² 8.661 5.2 Arten- und strukturreiche Haus- gärten, alte, strukturreiche Klein- gartenanlagen mit Großbäumen, Grünanlagen, arten- und struktur- reiche Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 0,5 130 m² 65 5.3 Hausgärten, kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen bzw. Tief- garagenoberflächen, Grabeland, Kleingärten 0,3 4.578 m² 1.373 5.3 kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, bzw. Tiefgaragen- oberflächen (hier: begrünte Innen- höfe) 0,3 500 m² 150 5.4 Extensivrasen, Wiesen im besie- delten Bereich 0,4 21.596 m² 8.638 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen (unbelegte Baumscheiben auf Parkplatz) 0,3 397 m² 119 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Neubau Konzerthalle, 55% der Dachfläche) 0,4 4.319 m² 1.728 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 344 m² 69 7.6 Versiegelte Fläche (Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0 7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrs- flächen, Stellplätze, Wege) 0,0 35.434 m² 0 8.3 Versiegelte Fläche, die versickert wird (Neubau Konzerthalle, 45% der Dachfläche) 0,1 3.534 m² 353 8.3 Versiegelte Fläche, die versickert wird (Annahme für befestigte Flächen um den Neubau) 0,1 4.000 m² 400 Gesamt: 128.605 m² 39.629 233 80 V 82 V IIIV XIII84 1V 86 I 22 48 II 50 24V IV 22V I F 20V 18V 16V 12 4 VII VII 70 V 10 2 VI V 8 8V V 44 6 II VII IIF 14 11 II III9 I III7 XVII5 3a 21 II 4 2I I 19 21 25 I IV V4 37 V6 26VI Z F 13 21 I 40 F I 24 II 11 II 17 22 II II 19 20II II 25 13 18 S III IIF 16 S III III 25 38 I II 23 I 36II 21 I 34II 19 I Z III 32 17 II II F II II 30 F II I15 I II III I25 IIF 23 27 I II34II36 38II 12II10II 8II 6II4II II I I I 27 9 15a 281/1 281/2 281 164/14 164/22 164/20164/21164/11 164/10 164/15 164/2 164/8 164/7 164/18164/9 164/6164/13 164/12 164/4 327/39 286/25 298 215 214 218 284 330/3 164 173 285 164/3 158/1 284 164/17 164/16 164/5 /32 286/17 286/18 286/19 286/20 280/8 281/10 281/8281/6 281/7 296/2 330 330 330/85 330/84330/83 280/4 281/5 281/4 330/4 Parsifalstraße An der Ehrenhalle An der Ehrenhalle An der Ehrenhalle Schultheißallee Ludwig-Frank-Straße 7.6 7.6 5.1 5.4 5.4 2.3 2.3 7.6 5.1 5.4 1.1 5.4 1.1 5.1 5.4 5.4 5.4 5.4 1.1 5.4 5.4 1.1 5.3 5.4 5.3 5.4 5.4 5.3 5.1 5.4 7.1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 5.3 5.3 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.11.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.11.1 7.6 7.4 7.6 7.6 7.6 5.4 5.3 5.3 5.4 5.4 5.3 5.4 5.2 5.4 7.6 5.4 1.2 5.3 5.4 5.3 5.3 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 7.6 5.3 1.1 5.3 1.1 5.3 1.1 1.2 1.1 7.6 1.1 1.2 5.3 1.2 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 5.6 1.2 1.2 5.6 1.1 5.3 1.2 1.1 1.2 1.2 1.1 1.1 5.3 1.1 5.4 1.2 5.3 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.6 5.3 5.4 1.2 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 1.1 1.2 5.6 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 5.1 1.1 5.6 1.2 1.2 1.2 1.1 1.21.1 1.1 1.1 1.1 1.21.2 5.6 1.2 1.1 1.1 1.1 5.3 1.2 5.6 1.1 7.5 1.2 1.1 1.1 7.6 5.6 5.3 1.2 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.6 1.2 5.6 1.1 1.2 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.15.3 5.3 5.6 1.1 5.1 1.1 1.27.6 5.37.6 5.3 7.67.6 5.6 1.1 5.6 1.1 1.2 1.1 1.1 7.6 5.6 5.3 5.6 5.1 1.2 1.2 1.1 1.2 1.2 1.21.2 1.2 5.6 5.3 5.3 5.3 1.1 5.3 5.3 5.4 7.6 5.6 5.6 5.3 5.3 5.3 5.6 5.4 5.4 1.2 5.6 5.4 5.4 5.4 5.4 5.1 5.4 7.4 5.4 5.4 5.4 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg Nürnberg, den 24.10.2019 Bearbeitung: BW, MW, SG Biotop-/ Nutzungstypen Bestandssituation Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen Großflächige Feldgehölze, Baumhecken Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen, Abstandsflächen Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet Extensiv gepflegte Straßenränder Extensiv begrünte Dachfläche Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster Versiegelte Flächen Untersuchungsgebiet Gebäude Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 2.3 5.1 5.2 5.3 5.4 5.6 7.1 7.4 7.5 7.6 7.6 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 1.1 1.2 Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 0 100 Meter 1:2.000 234 80 V 82 79 V III V XIII84 1V 86 I 22 II 40 II 42 48 II 50 24V IV 22V I F 20V 18V 16V 12 4 VII VII 70 V 10 2 VI V 8 8V V 44 6 II VII IIF 14 11 II III9 I III7 XVII5 3a 21 II 4 2I I 19 21 25 I IV V4 37 V6 26VI Z F 13 21 I 40 F I 24 II 11 II 17 22 II II 19 20II II 25 13 18 S III IIF 16 S III III 25 38 I II 23 I 36II 21 I 34II 19 I Z III 32 17 II II F II II 30 F II I15 I II III I25 IIF 23 27 I II34II36 38II 12II10II 8II 6II4II II I 25 I I 27 9 15a 281/1 281/2 281 164/14 164/22 164/20164/21164/11 164/10 164/15 164/2 164/8 164/7 164/18164/9 164/6164/13 164/12 164/4 327/39 286/25 298 215 214 218 284 330/3 164 173 285 164/3 158/1 284 164/17 164/16 164/5 /32 286/17 286/18 286/19 286/20 280/8 281/10 281/8281/6 281/7 287/3 296/2 330 330 330/85 330/84330/83 280/4 281/5 281/4 330/4 Parsifalstraße An der Ehrenhalle An der Ehrenhalle An der Ehrenhalle Schultheißallee Weddigenstraße Ludwig-Frank-Straße 7.6 7.6 5.1 5.4 5.4 2.3 2.3 7.1/8.3 7.6 5.1 5.3 1.1 5.4 5.1 5.4 5.4 5.4 1.1 1.1 5.3 5.3 5.4 5.4 5.1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 1.2 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 1.1 1.11.1 7.6 7.4 5.3 7.6 7.6 5.4 5.3 5.3 5.4 1.1 5.2 5.4 7.6 5.4 5.4 5.3 5.3 5.3 5.3 5.3 5.4 5.3 5.4 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.4 7.6 1.2 5.3 1.2 1.2 1.1 1.1 5.6 1.2 5.6 1.1 5.4 5.3 1.2 1.1 1.2 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 5.3 5.3 5.4 1.2 1.2 1.2 5.4 1.2 1.1 1.1 5.6 1.2 1.2 1.1 5.3 1.1 5.3 5.4 1.1 1.2 1.2 1.1 1.2 5.6 1.1 5.4 1.1 1.1 5.3 1.1 5.6 1.2 1.2 1.2 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.21.2 5.6 5.3 1.2 5.3 5.3 1.1 7.6 1.1 1.2 5.6 1.1 1.2 1.1 1.1 1.2 5.6 1.2 1.21.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.21.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.21.2 1.21.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 5.4 5.6 1.2 5.6 1.1 1.2 1.2 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.6 1.1 5.3 7.6 1.1 1.2 7.6 7.67.6 5.6 7.6 5.6 1.1 5.3 7.6 5.6 5.3 5.3 5.4 5.6 1.2 1.2 5.3 5.4 5.6 5.3 1.1 5.4 5.6 5.6 5.6 1.2 5.3 5.3 5.35.3 5.4 5.6 5.4 5.4 5.4 5.3 5.3 7.6 1.1 5.3 5.4 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 Nürnberg, den 24.10.2019 Bearbeitung: BW, MW, SG Biotop-/ Nutzungstypen Planungssituation Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen Großflächige Feldgehölze, Baumhecken Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen, Abstandsflächen Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet Extensiv gepflegte Straßenränder Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%) Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster Versiegelte Flächen Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 2.3 5.1 5.2 5.3 5.4 5.6 7.1 7.4 7.5 7.6 Untersuchungsgebiet Gebäude7.6 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem8.3 1.1 1.2 0 100 Meter 1:2.000 235 Meistersingerhalle TS III I 2 I II IV 25 I I I 21 I 19 4 I 164 330/4 330/83 330/3 330/84 295 330 330 330 284 Fischbach Münchener Straße Schultheißallee Platz der Opfer des Faschismus 50 m 0 2 4 72 73 79 80 81 82 83 CC 85 86 89 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 A 119 121 122 124 125 126 127 128 129 B 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 142 141 144 145 146 147 148 149 156 157 158 159 165 171 188 185 186 162 87 88 214 1002 1003 1004 1005 1006 1007 1008 1009 1012 1014 1013 1015 1305 1306 13071308 1311 1312 1313 1314 1315 1316 1317 1319 1321 13231324 1326 1328 1329 1330 1331 1333 1334 1335 1337 1339 1338 1341 1392 1393 C D E F G H I K L M N O P Q R S T U V W X Y Z AA BB GG 845 846 166M 164M 165M 168M 169M 171M 170M 172M 173M 181M 175M174M 802 801 176M 177M 1065 1063 178M 180M 179M EE FF 1001 1016 1017 1000 1018 1019 998 191M 1024 1025 1026 188M 1021187M 1022 1027 10281029 1030 1032 1033 1031 184M 185M 186M 182M 183M 190M 189M 120 143 231 1010 1327 1332 163M DD Baum Bestand Baumdarstellung Stadtgrundkarte Begutachtungsbereich Hinweis: Baumstandorte basierend auf Bestandsplan vom 31.07.2019 Amt für Geoinformation und Bodenordung Baum gefällt (Oktober 2019) 1 1 M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Meistersingerhalle\Grundlagen\Baumbestand\Baumbestand_Neubau_Konzerthaus_aktueller_Bestand_GK_20190820.dwg A0 Zeichen Datum Art der Änderungen bzw. ErgänzungenNr. Grundlagenplan NO34-01-01 Nürnberg, den 08.10.2018 Auftraggeber: Bauvorhaben: M 1:500 RS, KW, HE Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Stab Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte Bauhof 9 90402 Nürnberg Neubau Konzerthaus Schultheißallee 90478 NürnbergBaumbestandsplan HE 15.11.2018 Anpassung Kronenverlauf1 HE 19.11.2018 Anpassung Standort Baum: 80, 120, 121, 122, 162, D, E2 NW 31.07.2019 Ergänzung Bäume Südseite Meistersingerhalle 3 DSGK aus Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung SG 14.08.2019 Ergänzung Erhaltungswürdigkeit Baum Nr. 1624 HE 14.10.2019 Ergänzung Bäume südlich und westlich Hotel, gefällte Bäume5 236 Stadt Nürnberg Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg Bildquelle: © Johannes Kappler Architektur und Städtebau Ö 3Ö 3 237 238 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg – Bericht zum Projekt Nr. 19006 – Auftraggeber: Stadt Nürnberg Auftragnehmer: SHP Ingenieure Plaza de Rosalia 1 30449 Hannover Tel.: 0511.3584-450 Fax: 0511.3584-477 info@shp-ingenieure.de www.shp-ingenieure.de Projektleitung: Dipl.-Ing. Jörn Janssen Bearbeitung: Sebastian Groß M.Sc. Lina Janssen M.Eng. Hannover, September 2019 239 240 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle Inhalt Seite 1 Problemstellung und Zielsetzung 1 2 Methodisches Vorgehen 2 3 Bestandsanalyse 3 3.1 Kfz-Verkehr 3 3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr 3 3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr 4 3.2 Öffentlicher Personennahverkehr 6 3.2.1 Anbindungsqualität 6 3.2.2 Auslastung 8 3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle 10 3.3 Rad- und Fußverkehr 10 4 Besucherbefragungen 14 4.1 Fragebogen 14 4.2 Auswertung 14 5 Veranstaltungsanalysen 20 5.1 Umfeldbetrachtung 20 5.2 Szenarien und zeitliche Abhängigkeiten 21 5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen 24 5.4 Zwischenfazit 26 6 Nutzungsszenarien 27 6.1 Entwicklungsphasen und Veranstaltungsbilanzen 27 6.2 Umverteilung Modal-Split 29 7 Mobilitätskonzept 31 7.1 Ziele und Strategien 31 7.2 Maßnahmenkonzept 32 7.3 Essentielle Maßnahmen 50 7.4 Abhängigkeiten und Verknüpfungen 51 7.5 Ergänzende Hinweise 52 8 Fazit 53 241 242 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 1 1 Problemstellung und Zielsetzung Westlich der Meistersingerhalle, die heute als Kultur - und Kongresszent- rum fungiert, soll auf dem Areal am Luitpoldhain ein neues Konzerthaus entstehen. Der Neubau wird auf der Fläche des kleineren der beiden Park- plätze der Meistersingerhalle umgesetzt. Nach Inbetriebnahme des Ko n- zerthauses wird die Meistersingerhalle als Interimsspielstätte für das Opernhaus Nürnberg ertüchtigt, welches generalsaniert werden muss. Nach der Rückkehr der Oper in das sanierte Opernhaus soll die Meistersin- gerhalle ihrerseits saniert und zukünftig primär als Kongresszentrum fu n- gieren. Die Meistersingerhalle fasst aktuell bis zu 2.640 Besucher, die Kapazität des Konzerthause s soll bei 1.620 Besuchern liegen. Hinzu kommen die Beschäftigten der beiden Einrichtungen sowie die darbietenden Künstler. Während der Interimsnutzung als Opernspielstätte wird sich die Kapazität der Meistersingerhalle vorübergehend auf ca. 1.000 Besucheri n- nen/Besucher reduzieren. Nach ihrer Sanierung soll die Meistersingerhalle in der Lage sein, neben kleineren Tagungen und Kongressen, die dort he u- te bereits stattfinden, auch Veranstaltungen dieses Segments mit 500 bis 1.000 Teilnehmenden durchzuführen. Da das Konzerthaus auf dem kleinen Parkplatz der Meistersingerhalle er- richtet wird, verringert sich das Stellplatzangebot von 750 Stellplätzen auf die ca. 600 Stellplätze des großen Parkplatzes östlich der Meistersinger- halle. Dies sind weit mehr als laut Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle, die zukünftig als Ko n- gresszentrum genutzt werden soll, nötig sind. Die Schaffung zusätzlicher Stellplätze ist nach eingehender Prüfung auch unter Berücksichtigung der Kosten, aus Gründen des Städtebaus, der schwierigen Verkehrsabwic k- lung, des Umwelt - und Nachbarschutzes sowie des Lärmschutzes nicht erforderlich. Die Verkehrsabwicklung am Areal Meistersingerhalle und Neues Konzert- haus stellt auf Grund der geringeren S tellplatzkapazität eine besondere Herausforderung dar. Das zu entwickelnde Mobilitätskonzept hat somit auch zum Ziel, den durch die Kulturbauten erzeugten Kfz -Verkehr soweit wie möglich auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) zu verlagern. Damit soll u.a. erreicht werden, dass keine zusätzlichen Stel l- platzkapazitäten erforderlich werden. Eine Mehrbelastung des Umfelds durch Lärm bzw. Parksuchverkehr soll vermieden werden. Zudem sind Vorschläge zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrs ab- wicklung der verschiedenen Verkehrsträger auf dem Veranstaltungsareal selbst sowie im Straßennetz zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen auch den Taxi- und Reisebusverkehr einschließen. Mit dem geplanten Ansatz, eine innerstädtische Entwicklung vom Wachs- tum des Kraftfahrzeugverkehrs zu entkoppeln, befindet sich die Stadt Nürnberg im Einklang mit anderen Mittel - und Großstädten. Zusätzlich ist der kommunale Spielraum zur Förderung des Umweltverbundes gegeben. 243 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 2 2 Methodisches Vorgehen Abb. 1 Roadmap (Darstellung von Inhalten und Prinzipien des Projek t- verlaufs) Die Roadmap (vgl. Abb. 1) beschreibt einen zum Projektstart entworfenen Fahrplan, der den grundsätzlichen Bearbeitungsprozess beschreibt und das Wirkungsgefüge der einzelnen Bausteine zueinander und der Bearbeitung darstellt. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen wurde zunächst eine u m- fassende Bestandsanalyse für alle Verkehrsträger im Umfeld des Unters u- chungsgebiets vorgenommen. Mit Besucherbefragungen und vertiefenden Veranstaltungsanalysen konnte der Ist-Zustand aus unterschiedlichen Per- spektiven dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der einzelnen Ph a- sen wurde dann die heutige Situation mit einzelnen Prognosefäl len ver- schnitten und Mobilitätsanforderungen für die Zukunft formuliert. Auf B a- sis dieses Wissens konnten dann Inhalte für ein Mobilitätskonzept erarbe i- tet und ausformuliert werden. Begleitend zur inhaltlichen Bearbeitung wurden auch Aufgaben zur Organi- sation und Steuerung des Prozesses, wie zum Beispiel die Moderation des Arbeitskreises, übernommen. 244 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 3 3 Bestandsanalyse 3.1 Kfz-Verkehr 3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr Auf Grund der komplexen Verkehrsführung im Untersuchungsgebiet wird zwischen dem An - und Abreiseverhalten differenziert. In der folgenden Abbildung wird daher die Anreise zum großen Parkplatz sowie die Abreise beschrieben (vgl. Abb. 3). Die Zufahrt befindet sich im nordöstlichen B e- reich des Parkplatzes. Die Ausfahrt liegt am südöstlichen Ende. Sowohl die Zu- als auch die Ausfahrt führt über die Schultheißallee. Abb. 3 An- und Abreiserouten MIV Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Die Anreise erfolgt über die Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße, Bayernstraße, Wodanstraße, Hainstraße und Regensburger Straße. Aus allen Richtungen laufen die Verkehre am Knoten punkt Münchener Str a- ße/Schultheißallee zusammen. Von hier aus wird der große Parkplatz über die Schultheißallee erreicht. Eine direkte Anreise aus südöstlicher Richtung über die Schulheißallee, über den Knotenpunkt Bayernstra- ße/Schultheißallee, ist nicht m öglich, da die Parkplatzzufahrt lediglich aus nordwestlicher Richtung zu erreichen ist (getrennte Richtungsfahrbahnen mit Bahntrasse in Mittellage). So müssten die Besucher entlang der Schultheißallee bis zum Knotenpunkt Münchener Straße/Schultheißallee fahren und dort eine Wendefahrt durchführen. Alternativ ist daher die di- rekte Anfahrt über die Münchener Straße oder die Regensburger Straße sinnvoller. 245 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 4 Das Abreiseverhalten muss differenziert zum Anreiseverhalten betrachtet werden. Da der Parkplatz nur in südöstliche Richtung verlassen werden kann, ist die direkte Weiterfahrt in nordwestliche Richtung der Schul t- heißallee nicht möglich. Etwa 50 m nach Verlassen des Parkplatzes steht dafür jedoch eine Wendemöglichkeit zur Verfügung. Die Verkehre in sü d- östliche Richtung können ihre Ziele dagegen auf direktem Weg erreichen. Eine umwegige Fahrt über den Knotenpunkt Münchener Straße/Schult - heißallee ist somit nicht mehr notwendig. 3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr Parkplatzangebot Für die Besucher der Meistersingerhalle stehen heute neben zwei koste n- pflichtigen Parkplätzen zahlreiche weitere Parkstände im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung (vgl. Abb. 4 ). Diese befinden sich überwi e- gend in dem Wohnbereich westlich der Münchener Straße und nordöstlich der Schultheißallee. Darüber hinaus befindet sich direkt am Fahrbahnrand der Straße An der Ehrenhalle ein Parkstreifen mit etwa 60 Parkständen. Da das Parken in diesen Bereichen kostenfrei ist und der Fußweg zur Meistersingerhalle maximal fünf Minuten beträgt, wird dieses Angebot von den Besuchern gut genutzt. Außerdem befinden sich zahlreiche Stellplätze der Bundesagentur für Arbeit in fußläufiger Entfernung. Da sich diese j e- doch auf priva tem Grund befinden und beschrankt sind, können sie zum Parken nicht genutzt werden. Abb. 4 Parkplatzangebot im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Die Parkplätze an der Meistersingerhalle weisen derzeit ein Angebot von ca. 750 Stellplätzen auf. Der große Parkplatz befindet sich südöstlich der Meistersingerhalle und umfasst ca. 600 Stellplätze (vgl. Abb. 5 links). Der kleine Parkplatz (der beim Neubau des Konzerthauses entfällt) ist mit ca. 150 Stellplätzen deutlich kleiner und liegt nordwestlich der Meistersinger- 246 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 5 halle (vgl. Abb. 5 rechts). Das Nutzen der beiden Parkplätze ist kosten- pflichtig. Die Parkgebühr beträgt für den gesamten Tag 4,00 €. Die Bezah- lung erfolgt in der Regel über einen Parkschein automaten. An Veranstal- tungstagen wird der große Parkplatz von einem Dienstleistungsunterne h- men bewirtschaftet, das neben dem Parkscheinverkauf auch das Einwe i- sen übernimmt. Abb. 5 Großer Parkplatz südöstlich (links) und kleiner Parkplatz nord- westlich der Meistersingerhalle (rechts), eigene Aufnahme Parkplatzauslastung Die Abb. 6 zeigt die Parkplatzauslastung des großen Parkplatzes von Sep- tember 2017 bis Juni 2018. In den Monaten Juli und August erfolgt in der Regel eine Sommerpause, so dass diese Monate in der Auswertung nicht mitberücksichtigt wurden. Da für die Auslastung des kleinen Parkplatzes keine Daten vorliegen, wurde der Auslastungsanteil des großen Parkplat- zes auch für den kleinen Parkplatz angenommen. Insgesamt wurden 273 Veranstaltungen ausgewertet. Davon wurden die Veranstaltungen näher betrachtet, bei denen mindestens 350 Stellplätze belegt waren. Dies war lediglich bei 14% der Veranstaltungen der Fall (37 Veranstaltungen). Bei 2% der Veranstaltungen konnten mehr Pkw erfasst werden, als es das Angebot zulässt (fünf Veranstaltungen). Bei diesen Veranstaltungen ist davon auszugehen, dass einige Besucher ihren Pkw regelwidrig abstellten oder, dass eine Mehrfachbelegung stattfand (z.B. möglich bei einem Ball). Da nur gelegentlich eine Vollauslastung erreicht wird und auch Überla s- tungserscheinungen nur selten zu beobachten sind, lässt sich schlussfol- gern, dass der Parkplatz bei Veranstaltungen in der Regel noch erhebliche Kapazitäten aufweist. 247 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 6 Abb. 6 Auslastung des großen Parkplatzes 3.2 Öffentlicher Personennahverkehr 3.2.1 Anbindungsqualität Die Beurteilung der Erschließungsqualität erfolgt über Richtwerte für die zumutbare Luftlinienentfernung von Haltestellen in Abhängigkeit des Ver- kehrsmittels. Im Nahverkehrsplan Nürnberg1 ist festgehalten, dass sich die Erschließung des Stadtgebiets grundsätzlich an den Vorgaben der bayer i- schen Leitlinie zur Nahverkehrsplanung 2 orientiert. Die Leitlinie sieht in Kernbereichen von Ober- und Mittelzentren für Busse und Straßenbahnen einen Einzugsbereich von 300 m und für S-Bahnen von 600 m vor. Im Umfeld der Meistersingerhalle verkehren zwei Straßenbahnlinien (T6 und T8). Lediglich die Haltestellen „Platz der Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Straßenbahnlinie 8 lieg en jedoch im Einzugsb e- reich der Leitlinien. Da sich die Haltestellen „Doku-Zentrum“ der Straßen- bahnlinie 6 in einer fußläufigen Entfernung von lediglich 700 m befinden, wird diese dennoch mitberücksichtigt. Darüber hinau s verkehren vier Bus- linien (B36, B45, B55, B65) im näheren Umfeld. Die Haltestellen „Platz der „Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Buslinien 36 und 55 liegen im fußläufigen Einzugsbereich der Leitlinien. Da jedoch die Ha l- testelle „Doku-Zentrum“ der Buslinien 45 und 65 ebenfalls in einer noch akzeptablen fußläufigen Entfernung von 700 m liegt, werden diese mitein- bezogen. Auch die S-Bahnlinie S2 verkehrt im näheren Umfeld. Mit einer Entfernung von 1.000 m liegt die Haltestelle „Dutzendteich“ zwar außer- halb des Einzugsbereichs, wird jedoch ebenfalls weiterhin mitbetrachtet. 1 Nahverkehrsplan Nürnberg – Fortschreibung Stadt Nürnberg – Planungs- und Baureferat, 2017 2 Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, 2018 248 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 7 Bei Betrachtung der Einzugsradien der Haltestellen wird deutlich, dass sich die Haltestellen Meistersingerhalle und Platz der Opfer des Faschismus im Radius von maximal 30 0 m Luftlinie zur Meistersingerhalle befinden (vgl. Abb. 7). Da beide Haltestellen sowohl von der Straßenbahn (T6) als auch von Linienbussen (B36 und B55) bedient werden, ist eine ausreichende Erschließungsqualität gewährleistet. Abb. 7 Einzugsradien des ÖPNV Quelle Kartengrundlage: 2018 © Stadt Nürnberg Ergänzend zu den Einzugsradien wurden die Taktungen der einzelnen ÖPNV-Linien ausgewertet (vgl. Abb. 8 ). Hier wurden zwei Straßenbahnli- nien, eine S-Bahn-Linie, sowie vier Buslinien untersucht. Ergänzt wurden die Linien von zwei Nachtbuslinien, die jedoch lediglich am Wochenende verkehren. Die Betriebszeiten aller Linien liegen in der Regel zwischen 04:00 und 01:00 Uhr. Während werktags tagsüber von den Straßenbahn- linien T6 und T8 sowie den Buslinien 36, 55 und 65 ein 10 -Minuten-Takt angeboten wird, sind abends und am Woc henende überwiegend 20 - bis 40-Minuten-Takte vorzufinden. Die beiden Nachtbusse verkehren in der Nacht von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag von 01:00 bis 05:00 im 60-Minuten-Takt. Die Veranstaltungen in der Meistersingerhalle finden in der Regel, mit B e- rücksichtigung der An- und Abreise, zwischen 17:00 und 00:00 Uhr statt. In diesem Zeitraum verkehren alle untersuchten ÖPNV -Linien im Unters u- chungsgebiet. Die Taktung kann in den Hauptverkehrszeiten grundsätzlich als gut bewertet werden. Dies beinhaltet den Zeitraum werktags bis zum frühen Abend zu. In der Schwachverkehrszeit am Abend und an den W o- chenenden nimmt die Taktdichte ab. Auch wenn das fußläufig erreichbare 249 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 8 Angebot insgesamt als gut zu bewerten ist, besteht dennoch in jede Ziel- richtung (Tram - Hauptbahnhof, Bus 36 - Nordstadt, Bus 55 - Süden) nur im 20-Min-Takt ein Angebot bzw. nach Süden sogar nur im 40-Min-Takt. Abb. 8 Taktung des ÖPNV 3.2.2 Auslastung Im Folgenden werden die Auslastungen der ÖPNV -Linien näher analysiert. Die Straßenbahnlinie 8 hat für den Standort die größte Bedeutung. Diese verkehrt im Gegensatz zur Linie 6 direkt an der Meistersingerhalle und wird somit am häufigsten von den Besuchern genutzt. Zur Auslastung der Straßenbahnlinie 8 liegen keine regelmäßigen und da- mit aussagekräftigen Zählungen vor. Da im Einzugsbereich der Straßen- bahnlinie 8 neben mehreren weiterführenden Schulen auch bedeutende Veranstaltungsareale liegen, ist von starken Schwankungen bei der Aus- lastung auszugehen. Hinzu kommen jahreszeitliche Schwankungen. In den Wintermonaten sind deutliche Anstiege der Fahrgastzahlen spürbar, wä h- rend im Sommer zahlreiche Fahrgäste auch auf das Fahrrad umsteigen. Um Aussagen zur Auslastung der Straßenba hnlinie 8 treffen zu können, wurden stichprobenartig an vier Freitagen und Samstagen zwischen 17.00 und 23.00 Uhr im Februar und März 2019, an denen Veranstaltungen in der Meistersingerhalle stattgefunden haben, auto matische Zählungen durchgeführt. Relevant für das vorliegende Mobilitätskonzept ist der südl i- che Linienabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Doku- Zentrum. Auf der Linie 8 werden in der Regel große Fahrzeuge mit einer Gesamtkapazität von maximal 220 Fahrgästen (75 Sitzplätze und 145 Stehplätze) eing e- setzt. Bei der Stehplatzzahl ist die Annahme unterstellt, dass die Stehfl ä- 1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Tram T6/T8 S-Bahn S2 B36 B45 B55 B65 Nachtbus N4/N5 1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Tram T6/T8 S-Bahn S2 B36 B45 B55 B65 Nachtbus N4/N5 1 2 3 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Tram T6/T8 S-Bahn S2 B36 B45 B55 B65 Nachtbus N4/N5 10 Minuten 40 Minuten Uhrzeit 4 5 werktags Bus 0 Uhrzeit 40 Uhrzeit 4 5 Bus Bus 5 samstags sonntags 0 60 Minuten 20 Minuten 250 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 9 chen im Fahrzeug mit vier Personen pro Quadratmeter belegt sind. In di e- sem Fall ist jedoch für Gepäck oder Rollstühle kein Platz mehr und auch das Ein- und Aussteigen benötigt me hr Zeit. Der Verband Deutscher Ver- kehrsunternehmen (VDV) hat daher eine Zielauslastung von 65% definiert, wonach ein Fahrzeug als voll angesehen werden kann, der Fahrplan und die Sicherheit aber nicht darunter leiden. Im Nah verkehrsplan der Stadt Nürnberg wird als Richtwert für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr eine Auslastung der Fahrzeuge von 50% (NVZ, SVZ) bzw. 55% (HVZ) empfohlen. Folglich sollten nicht mehr als rund 145 Fahrgäste am größten Querschnitt der Linie 8 im Fahrzeug sein, für den Fahrgast angenehmer wären jedoch maximal rund 110 bzw. 121 Fahrgäste. Die Auswertung der punktuell durchgeführten Zählfahrten der Straßen- bahnlinie 8 zeigt, dass lediglich bei einer der im An - und Abreisezeitraum erfassten Fahrten zwischen den Halte stellen Hauptbahnhof und Schweig- gerstraße Kapazitätsauslas tungen von über 50% dokumentiert wurden. Bei insgesamt rund 10% der im An - und Abreisezeitraum erfassten Fah r- ten wurden im Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Schweiggerstraße Auslastungen dokumentiert, wonach alle Sitzplätze belegt waren. Grundsätzlich zeigt die Analyse, dass die Straßenbahnlinie 8 im südlichen Abschnitt zwischen Hauptbahnhof und Doku-Zentrum noch über Kapazitä- ten verfügt. Wochentags kommt es zu den Hauptverkehrszeiten vor, dass die Straßen bahnen bereits gut gefüllt sind und die Stehplätze genutzt werden müssen. Es gilt zu berücksichtigen, dass es vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zu den Veranstaltungsarealen Luitpoldhain, Volksfestplatz und Ar e- na/Stadion zur Überlagerung von Abreiseverkehren verschiedener Veran- staltungen kommen kann. Die Straßenbahnen kommen in solchen Fällen bereits stark ausgelastet an der Haltestelle Meistersingerhalle an und kö n- nen dort nur noch wenige Fahrgäste aufnehmen. In Kapitel 5 sind grund- sätzliche Analysen dargelegt, die mögliche Überlagerungen von verkehrs- relevanten Veranstaltungen im Umfeld darstellen. Zukünftig wird es Au f- gabe des städtischen Mobilitätsmanagem ents sein, Maximalszenarien zu minimieren oder mit entsprechenden Maßnahmen regelmäßige Überlas- tungen des ÖPNV durch Veranstaltungsverkehre zu vermeiden. 251 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 10 3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle Da sich die Haltestelle Meistersingerhalle in unmittelbarer Nähe zu m Ein- gang befindet, wird diese Haltestelle in der Regel von den Besuchern als Einstiegs- und Ausstiegspunkt genutzt. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle ein wesentlicher Schwerpunkt auf die Bewertung der Haltestelle hinsichtlich Wegeverbindung und Qualität gelegt. Hier sind zwei wesentl i- che Defizite zu erkennen. Zum einen befindet sich die gesicherte Qu e- rungsmöglichkeit nicht unmittelbar auf direktem Weg von der Haltestelle zur Meistersingerhalle. Um keine Umwege in Kauf nehmen zu müssen, queren die Besu cher daher vermehrt willkürlich, auf kürzestem Weg (vgl. Abb. 9). Des Weiteren ist der Haltestellenbereich nur sehr schmal ausg e- baut, so dass dieser nicht unbedingt z um angenehmen Verweilen und Überbrücken der Wartezeit einlädt (vgl. Abb. 9). Auch für größere Men- schenmengen ist der Wartebereich (gerade die stadteinwärtige Richtun g) sehr schmal dimensioniert. Da kein ausreichender Witterungsschutz vo r- handen ist, könnte dies die Besucher vor allem in den kälteren Jahreszei- ten oder bei niederschlagsstärkeren Bedingungen davon abhalten den ÖPNV zu nutzen. Abb. 9 Haltestelle Meistersingerhalle, eigene Aufnahmen 3.3 Rad- und Fußverkehr Rad- und Fußverkehrsführung An den Hauptverkehrsstraßen sind jeweils Radwege vorhanden, die tei l- weise in beide Richtungen freigegeben sind (vgl. Abb. 10 ). In den Wohn- straßen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Hier wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Darüber hinaus ver- läuft eine überregional ausgewiesene Radroute westlich der Meistersi n- gerhalle. 252 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 11 Abb. 10 Radverkehrsführung im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Des Weiteren sind südlich der Meistersingerhalle Radwege durchs Grüne vorhanden (vgl. Abb. 11 links). Von hier aus ist beispielsweise der Rad- weg an der Münchener Straße zu erreichen, der sich in einem großfläch i- gen Abstand zur Hauptverkehrsstraße befindet (vgl. Abb. 11 rechts). Abb. 11 Rad- und Gehwege im näheren Umfeld, eigene Aufnahmen Querungsmöglichkeiten Für den Rad- und Fußverkehr stehen im Untersuchungsgebiet zahlreiche sichere Querungsmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abb. 12 ). Diese er- möglichen kurze Wege und tragen zu einer guten Vernetzung mit dem Umfeld bei. 253 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 12 Abb. 12 Querungsmöglichkeiten im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Die Hauptverkehrsstraße Münchener Straße kann zusätzlich zu den Qu e- rungshilfen an den Knotenpunkten mit Hilfe einer Brücke planfrei gequert werden (vgl. Abb. 13 links). Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Meistersingerhalle eine lichtsignalisierte Querungshilfe für den Rad - und Fußverkehr, welche das Queren der Schultheißallee er- möglicht (vgl. Abb. 13 rechts). Abb. 13 Querungsmöglichkeiten (li.: Münchener Straße, re.: Schul t- heißallee), eigene Aufnahmen Radabstellanlagen und Fahrradleihstation Das Angebot an Radabstellanlagen ist sowohl qualitativ als auch quantit a- tiv ungenügend (vgl. Abb. 14 links). Lediglich eine Radabstellmöglichkeit, die Platz für zehn Fahrräder bietet, ist auf den Außenanlagen der Meister- 254 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 13 singerhalle vorzufinden. Des Weiteren befindet sich südwestlich vom Kno- tenpunkt Münchener Straße/Schultheißallee eine Fahrradleihstation der VAG (vgl. Abb. 14 rechts). Das 2019 eingeführte Fahrradleihsystem VAG- Rad besteht aus festen Stationen und einer Flexzone mit freier Abstel l- möglichkeit. Die Leihstation am Platz der Opfer des Faschismus ist eine feste Station, online oder per App kann in Echtzeit die Anzahl der verfü g- baren Fahrräder eingesehen werden. Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad), eigene Aufnahmen 255 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 14 4 Besucherbefragungen 4.1 Fragebogen Um Kenntnisse über das Verkehrsverhalten der B esucher zu erhalten, wurde an zwei Veranstaltungstagen eine Besucherbefragung durchg e- führt. Am 16.02.2019 erfolgte dies im Rahmen eines Klassik-Konzerts der Nürnberger Symphoniker. Die Nürnberger Symphoniker treten regelmäßig in der Meistersingerhalle auf und werden überwiegend von Abonnement - Inhabern besucht, die vermutlich überwiegend in Nürnberg oder im nähe- ren Umfeld wohnhaft sind. Am 19.02.2019 traten die Volksmusiker Kas- telruther Spatzen auf. Bei dieser Veranstaltung ist von einem deutlich re- gionaleren Einzugsbereich auszugehen, so dass eventuell mit einem a b- weichenden Verkehrsverhalten der Besucher gerechnet werden kann. Inhalt des Fragebogens war zunächst die Frage nach der Verkehrsmittel- wahl (vgl. Tab. 1). Je nach Antwort der Besucher erfolgten zum Teil wei- tere spezielle Fragen zum entsprechenden Verkehrsmittel. Bei der ÖPNV - Nutzung war von Interesse, mit welcher Linie die Besucher angereist sind und welche Haltestelle sie zum Aussteigen nutzten. Die Besucher, die mit dem Auto angereist sind wurden dagegen gefragt, wo sie ihr en Pkw ab- stellten. Um eine geografische Zuordnung der Besucher vornehmen zu können, wurden daraufhin alle Besucher nach ihrem Wohnort bzw. i hrer Postleitzahl gefragt. Abschließend erfolgte die Abfrage nach der Gruppen- größe, um bei den Kfz -Nutzern einen Besetzungsgrad je Pkw ermitteln zu können. Tab. 1 Fragebogen 4.2 Auswertung Modal Split Das Konzert der Nürnberger Symphoniker besuchten ca. 1.500 Personen. Davon wurden 514 Besuchern befragt, was einen Stichprobenanteil von rund 34% ausmacht. Der MIV -Anteil lag bei 79,6% (vgl. Abb. 15 ). Im Vergleich zum Modal Split der Stadt Nürnberg ist dieser Anteil verhältni s- mäßig hoch. Eine Ursache dafür könnte ggfs. das hohe Angebot an Stel l- plätzen sein. Der Rad - und Fußverkehrsanteil war mit insgesamt 6,1% sehr gering. Weitere 13,7% reisten mit dem ÖPNV an und ein verbleiben- der geringer Anteil von 0,6% nutzte das Taxi. Der Besetzungsgrad war mit 2,05 Personen/Pkw verhältnismäßig sehr gering. 256 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 15 Abb. 15 Modal Split (Nürnberger Symphoniker) Das Konzert der Kastelruther Spatzen war mit ca. 1.800 Personen deu t- lich stärker besucht. Mit 913 Besuchern wurden rund 51% befragt. Das Verkehrsmittelwahlverhalten weichte deutlich zum Verhalten der Besucher des Konzerts der Nürnberger Symphoniker ab (vgl. Abb. 16 ). Vor allem der MIV-Anteil lag leicht höher (86,8%). Der Anteil der ÖPNV -Nutzer war dagegen mit 5,7% deutlich geringer. Der Umstand, dass keine Besucher mit dem Rad anreisten, kann mit den ungemü tlichen Witterungsverhältnis- sen am Veranstaltungstag erklärt werden – dennoch kamen 1,2% der Be- sucher zu Fuß. Weitere 4,8% reisten, auf Grund der zum Teil längeren Anreisezeiten, mit dem Reisebus an. Die verbleibenden 1,5% nutzen das Taxi. Der Besetzungsgrad lag mit 2,47 Personen/Pkw deutlich höher als beim Konzert der Nürnberger Symphoniker. Abb. 16 Modal Split (Kastelruther Spatzen) Parkplatzwahl Beim Konzert der Nürnberger Symphoniker parkten mit 58% der Großteil der Besucher auf dem großen Parkplatz südöstl ich der Meistersingerhalle (vgl. Abb. 17). Die restlichen Besucher gaben überwiegend an, auf dem kleinen Parkplatz nordwestlich der Meistersingerhalle oder kostenfrei am Straßenrand geparkt zu haben. Beim Konzert der Kastelruther Spatzen parkten mit 73% deutlich mehr Besucher auf dem großen Parkplatz. Am zweit häufigsten wurde auf dem kleinen Parkplatz geparkt. Weitere geri n- gere Anteile der Besucher parkten entweder am Straßenrand oder konnten dem Hol- und Bringverkehr zugeordnet werden. 257 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 16 Abb. 17 Wahl des Parkraumangebots im Veranstaltungsvergleich Da nur ein bestimmter Anteil an Besuchern befragt wurde, wurden die Antworten der Befragten auf die jeweilige gesamte Besucheran zahl hoch- gerechnet. Dies soll Kenntnisse darüber bringen, wie viele Besucher tat- sächlich ihr Fahrzeug auf dem großen Parkplatz abstellten. Die entschei- denden Faktoren dafür sind die Besucheranzahl, der MIV -Anteil und der Besetzungsgrad. Bei Berücksichtigung dieser Faktoren kann angenommen werden, dass beim Konzert der Nürnberger Symphoniker etwa 330 Park- plätze und beim Konzert der Kastelruther Spatzen etwa 460 Parkplätze belegt waren. ÖPNV Die Auswertung der ÖPNV -Nutzer zeigt, dass bei beiden Veranstaltun gen am häufigsten die Straßenbahn genutzt wurde (vgl. Abb. 18 ). Beim Ko n- zert der Nürnberger Symphoniker nutzten außerdem zahlreiche Besucher den Linienbus (39% der ÖV -Nutzer). Die übrigen befragten Besucher ver- teilen sich zu geringen Anteilen auf die weiteren Verkehrsmittel. Der Fern- zug wurde fast ausschließlich beim Konzert der Kastelruther Spatzen g e- nutzt. Abb. 18 Verkehrsmittel des ÖPNV 258 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 17 Abschließend wurden die ÖPNV -Nutzer gefragt, welche Haltestelle sie zum Ausstieg nutzten. Dies Frage ergab ein eindeutiges Ergebnis. Beim Konzert der Nürnberger Symphoniker gaben 83% an, bei der Haltestelle Meistersingerhalle ausgestiegen zu sein. Beim Kon zert der Kastelruther Spatzen waren es etwas weniger der Befragten (75%). Die beiden Halt e- stellen Platz der Opfer des Faschismus und Doku -Zentrum, welche sich ebenfalls in fußläufiger Entfernung zur Meistersingerhalte befinden, wur- den dagegen kaum genannt. Abb. 19 Ausstiegshaltestelle Wohnorte Die folgenden Abbildungen zeigen die Ergebnisse der Fragestellung, in welcher Region die Besucher der Konzerte wohnhaft sind. Die Besucher des Konzerts der Nürnberger Symphoniker sind größtenteils innerhalb Nürnbergs oder im näheren Umfeld wohnhaft (vgl. Abb. 20 ). Dieses E r- gebnis unterstützt die Annahme, dass ein Großteil der Besucher Abonne- ment-Inhaber sind und das Konzert häufiger besuchen. 259 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 18 Abb. 20 Herkunft der Besucher (Nürnberger Symphoniker) Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Das Einzugsgebiet der Besucher des Konzerts der Kastelruther Spatzen ist im Vergleich dazu deutlich weiträumiger (vgl. Abb. 21 ). Die Besucher nehmen teilweise sehr weite An- und Abfahrtswege auf sich. Dennoch ist ein großer Anteil der Besucher ebenfalls innerhalb Nürnbergs oder der n ä- heren Umgebung wohnhaft. Die Kastelruther Spatzen treten im Vergleich zu den Nürnberger Symphonikern verhältnismäßig selten in Nürnberg auf, so dass das Publikum vermutlich ein etwas anderes ist. Eine Verteilung sowohl auf die Stadt als auch auf benachbarte Regionen ist daher ein e r- wartbares Ergebnis. Die Analyse der Einzugsbereiche der zwei unterschiedlichen Veranstal- tungstypen bietet auch einen grundsätzlichen Erklärungsansatz für die in Teilen unterschiedlich auftretenden Muster der Mobilitätsverhaltensweisen der Besucher. 260 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 19 Abb. 21 Herkunft der Besucher (Kastelruther Spatzen) Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA 261 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 20 5 Veranstaltungsanalysen 5.1 Umfeldbetrachtung Im Umfeld des Untersuchungsgebiets am Luitpoldhain sind verschiedene Areale vorhanden, auf denen Großveranstaltungen durchgeführt werden (vgl. Abb. 22). Diese befinden sich allesamt in südöstlicher Lage. In direk- ter Nachbarschaft findet direkt im Luitpoldhain (in der Regel an zwei T a- gen des Jahres) das Classic-Open-Air statt, weiter südlich gegenüber dem Reichsparteitagsgelände ist das Volksfestgelände verortet, wo ebenfalls nur saisonal Veranstaltungen durchgeführt werden. Auf dem Messegelän- de, im Frankenstadion und in der Nürnberg Arena, die sich zwischen den Dutzendteichen und der Karl-Schönleben-Straße befinden, finden regelmä- ßig über das ganze Jahr Veranstaltungen statt. Abb. 22 potentielle verkehrliche Beeinträchtigungen durch Großveran- staltungen im Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Alle Veranstaltungsorte haben gemein, dass sie direkt an das überörtliche Bundesstraßennetz angebunden sind und Kfz -Veranstaltungsverkehre mit überörtlichem Bezug unmittelbar auf die Zubringerstraßen (B8, B4, B4R) gelenkt werden (vgl. Abb. 22). Zusätzlich sind an allen Veranstaltungsor- ten nahliegende ÖPNV -Angebote vorhanden. Durch diesen Umstand we r- den – trotz räumlicher Nähe – die Erschließungsstraßen zum Gelände de r 262 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 21 Meistersingerhalle (Schultheißallee und Münchener Str.) nur unmittelbar (maximal durch Kfz -Verkehre mit nahräumlichem Bezug) tangiert. Diese Annahme wird durch Abb. 23 gestützt. Gerade der Umstand einer stat t- findenden Großveranstaltung (hier: Spiel des 1. FC Nürnberg) in Kombina- tion mit Veranstaltungen in der Meistersingerhalle führt nicht dazu, dass das niedrigere Belastungsniveau des Wochenendes auf dem Querschnitt Schultheißallee / An der Ehrenhalle wesentlich angehoben wird. Die Ver- kehre, die durch Veranstaltungen im Bereich Messe/Arena/Stadion erzeugt werden, finden sich somit nicht in den Erschließungsstraßen an der Mei s- tersingerhalle (Schultheißallee und An der Eh renhalle) wieder, sondern verteilen sich im Hauptverkehrsstraßennetz. Abb. 23 Verkehrsbelastungen (richtungsbezogen und im Querschnitt) auf der Schultheißallee/ An der Ehrenhalle bei Veranstaltungen Quelle Kartengrundlage links: © Openstreetmap, CC-BY-SA 5.2 Szenarien und zeitliche Abhängigkeiten Bei der Betrachtung eines Veranstaltungsmaximalszenarios für einen W o- chentag und einen Samstag (vgl. Abb. 24 ), wo eine mögliche z eitliche Überlagerung von Veranstaltungen in der Meistersingerhalle und von Ve r- anstaltungen im Umfeld anzunehmen ist, kann der Zeitbereich mit den stärksten Überlagerungen im Kfz-Verkehr für beide Kategorien im Zeitraum zwischen 17:00 und 20:00 abgelesen werden. Wochentags ist diese Überlagerung noch stärker, da die nachmittägliche Spitzenstunde im allgemeinen Kfz -Verkehr gegen 17:00 ihren Höhepunkt 263 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 22 erreicht. Der wesentliche Anreiseverkehr findet allerdings erst ab 18:30 statt, wo die allgemeine Verkehrsbelastung bereits am Abklingen ist. Am Wochenende ist eine leichte Überlagerung von Ab - und Anreisever- kehren (zu ausgeglicheneren Anteilen) vorhanden, sie finden aber wesen t- lich entzerrter als wochentags statt. Die allgemeine Kfz -Belastung ist samstags nur mäßig stark, zusätzlich ist die Spitzenbelastung in der Regel am frühen Nachmittag zu erwarten. Abb. 24 Überlagerungsszenarien von Veranstaltungsereignissen Im Hinblick auf verkehrliche Überlagerungen und Belastungen des Stra- ßennetzes im Umfeld des Untersuch ungsgebiets, stellt sich der Woche n- tag aus den zuvor genannten Begründungen als der wesentlich ungünst i- gere Belastungsfall dar. Bereits im Überlagerungsszenario ist ersichtlich, dass die Notwendigkeit besteht, zusätzliche Veranstaltungsverkehre (durch das neue Konzerthaus) auch auf alternative Verkehrsträger zu ver- lagern. In Abb. 25 lassen sich die zuvor eher qualitativ formulierten Beobachtu n- gen weiter quantifizieren. Hier sind in Abhängigkeit des Wochentages alle verkehrsrelevanten3 Veranstaltungstage des Jahres 2018 aufgeführt. An 85 Tagen im Jahr fanden zwar verkehrsrelevante Überlagerungen durch Veranstaltungen statt, allerdings ohne eine Veranstaltung in der 3 Als verkehrsrelevant wurden alle Veranstaltungstage definiert, an denen mindestens zwei verkehrsintensive Veranstaltungen im Umfeld des Unte r- suchungsgebiets (Stadion, Arena, Messe oder Volksfestplatz) stattfanden. 264 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 23 Meistersingerhalle. Das Szenario mit einer gleichzeitigen Veranstaltung in der Meistersingerhalle traf an insgesamt 48 Tagen im Jahr 2018 zu (vgl. Abb. 26 ). Das Eint reten dieser Überlagerungsszenarien ist an Freitagen und Samstagen am wahrscheinlichsten. Allerdings traten nur 13 Fälle auf, wo zusätzlich 3 oder 4 weitere Veranstaltungen im Umfeld durchgeführt worden sind. Abb. 25 Anzahl Veranstaltungstage pro Jahr (2018) mit verkehrsrel e- vanten Überlagerungen Abb. 26 Anzahl Veranstaltungstage pro Jahr mit Veranstaltung in der MSH und weiteren verkehrsrelevanten Überlagerungen (qualif i- ziert) 265 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 24 Aus Abb. 27 ist allerdings zu entnehmen, dass Überlagerungen von Ve r- anstaltungen saisonal beeinflusst sind und über das Jahr hinweg keine Gleichverteilung zu erwarten ist. Gerade in den Sommermonaten (Juni bis September) sind die Besucherzahlen auf einem niedrigen Niveau und errei- chen maximal Werte bis 50% der Besucherzahlen in den Winter- und Früh- jahrsmonaten, die durch eine höhere Veranstaltungsdichte und durch stä r- ker ausgelastete Veranstaltungsereignisse charakterisiert sind. Abb. 27 Besucherzahlen der Meistersingerhalle (nur großer Saal) in A b- hängigkeit der Monate 5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen Die Verkehrsbeobachtung4 erfolgte am 19.02.2019 beim Konzert der Kas- telruther Spatzen, sowohl zur Anreise- als auch zur Abreisezeit. Die B e- obachtungen haben gezeigt, dass vor und nach der Veranstaltung geringe Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs im angrenzenden Netz auftreten. Dieser Umstand ist unter anderem dadurch zu erklären, dass sich die Zeiträume nicht unmittelbar mit der nachmittäglichen Spi t- zenstunde überlagern und das Belastungsniveau schon deutlich abgeklun- gen ist (vgl. Kapitel 5.2). Im Anreisezeitraum konnten zeitweise minimale Rückstaus auf der Schul t- heißallee, vor dem Abbiegen auf den großen Parkplatz, beobachtet werden (vgl. Abb. 28). Da dies jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr als vier Pkw w a- ren, konnten die Verkehre umgehend abgewickelt werden, so dass sich der Rückstau zügig wieder auflösen konnte. Aufgrund der Zweispurigkeit der Richtungsfahrbahn konnten geradeausfahrende Fahrzeuge problem - und gefahrenlos auf der linken Spur passieren. Auf der Münchener Straße konnte eine phasenweise Überstauung des rechten Fahrstreifens erfasst werden. Da während der Grünphasen dem Rad - und Fußverkehr Vorfahrt 4 Neben einer Beobachtung der Verkehrssituati on während der Veransta l- tung vor Ort wurde parallel mit einem internetgestützten Verkehrsflus s- analysetool das Verkehrsgeschehen im Umfeld der Meistersingerhalle au f- gezeichnet und ausgewertet. 266 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 25 gewährt werden muss, konnten die veranstaltungsbedingt vermehrten Rechtsabbieger in Richtung des Parkplatzes nur stockend abfließen. Abb. 28 Verkehrslage im Anreisezeitraum Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Die Verkehrslage im Abreisezeitraum ist deutlich entspannter zu bewerten (vgl. Abb. 29). Grund hierfür ist vor allem, dass sich das Belastungsniveau des allgemeinen Straßenverkehrs zu diesem späten Zeitraum im Vergleich zum Anreisezeitraum enorm reduziert hat. Da der Parkplatz lediglich über eine Ausfahrt verlassen werden kann, erfolgte die Abwicklung der Verkeh- re etwas schleppend. Sobald die Besucher jedoch den öffent lichen Stra- ßenraum erreichten, erfolgte die Weiterfahrt größtenteils fließend. Die verkehrlichen Beeinträchtigungen auf der Schultheißallee waren somit sehr gering. 267 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 26 Abb. 29 Verkehrslage im Abreisezeitraum Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA 5.4 Zwischenfazit Die Veranstaltungsanalysen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: − Die verkehrliche Beeinträchtigung auf den Erschließungsstraßen zur Meistersingerhalle (Schultheißallee und An der Ehrenhalle) während Großveranstaltungen ist nur gering. − Der Veranstaltungsverkehr der Meistersingerhalle kann heute noch gut abgewickelt werden; das Straßennetz reagiert aber sensibel (insbeso n- dere in zeitlicher Nähe zur Spitzenstunde) auf zusätzliche Belastung einzelner Ströme. − Verkehrsrelevante Überlagerungen von Veranstaltungen sind zu erwar- ten (insbesondere freitags und samstags) und sind stets zu beachten. − Saisonale Schwankungen in der „Veranstaltungslandschaft“ können durch die ungleichmäßige Verteilung einen wesentlichen Einfluss auf die spezifische tägliche Verkehrsbelastung haben. − Durch die Nähe zum leistungsfähigen Bundesstraßennetz können die heutigen Veranstaltungsverkehre in der Regel schnell abgewickelt und in die entsprechenden Richtungen (radial und tangential) verteilt wer- den. − Da das zukünftige Zie l der Nicht -Anstieg bzw. die Verringerung des Kfz-Veranstaltungsverkehrs ist, sind zukünftige Überlagerungen mit anderen Verkehren zu beachten, stellen aber nicht das Hauptproblem dar. 268 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 27 6 Nutzungsszenarien 6.1 Entwicklungsphasen und Veranstaltungsbilanzen In der nachfolgenden Skizze (vgl. Abb. 30 ) sind die bereits in Kapitel 1 erwähnten Entwicklungsphasen des Standorts aufgezeigt. Abb. 30 Phasen Standortentwicklung Phase 0 (Bestand) In Phase 0 (Bestandssituation) finden maximal 2.640 Besucher Platz (Ka- pazität wird betrieblich zumeist nur zeitlich verlagert ausgeschöpft). Dabei stehen mit beiden Parkplatzflächen 750 Stellplätze zur Verfügung (600 + 150 Parkplätze). Hauptsächlich finden in der Meistersingerhalle Konzert - und Kulturveranstaltungen statt. Phase 1 (Konzerthaus | MSH als Interimsspielstätte für die Oper) In Phase 1 ist das Konzerthaus bereits errichtet (auf der Fläche des kleinen Parkplatzes). Dadurch werden die Stellplatzkapazitäten auf 600 minimiert. Die Meistersingerhalle verfügt in dieser Phase als Interimsspielstätte für die Oper über eine geringere Besucherkapazität (ca. 1.000), da ein Teil der Räumlichkeiten für den Betrieb des Opernhauses genutzt wird. Das ferti g- gestellte Konzerthaus wird dann über eine Kapazität von 1.620 Besuchern verfügen; beide Nutzungen gemeinsam ergeben eine Maximalauslastung von 2.620 Besuchern. Da beide Veranstaltungshallen einen ähnlichen Ver- anstaltungstypus abdecken, müss en im Falle von Parallelveranstaltungen auch die An - und Abreiseverkehre zu ähnlichen Zeiten abgewickelt wer- den. Aufgrund der Verkehrsüberlagerungen wird abgeschätzt, dass Phase 1 sich als der verkehrsintensivste Zustand darstellt. Unter Annahme eines 269 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 28 unveränderten Verkehrsmittelwahlverhaltens würde die Stellplatznachfra- ge um rd. 20% gegenüber dem Bestand ansteigen. Phase 1 wird voraus- sichtlich in 2024 erreicht. Phase 2 (Konzerthaus | MSH als Kongresszentrum) In Phase 2 ist die Meistersingerhalle bereits modernisiert und mit einer Kapazität von bis zu maximal 1.000 Besuchern als ein Kongresszentrum ausgebaut. Die Stellplatzkapazität bleibt wie in Phase 1 bei 600 Stellplät- zen. Das Konzerthaus und das Kongresszentrum verfügen so wie in Phase 1 über eine Kap azität von 2.620 Besuchern. Da im Kongresszen t- rum primär Veranstaltungen tagsüber und in der Konzerthalle Abendveran- staltungen durchgeführt werden, überlagern sich die Besucherverkehre nur teilweise (Überlagerung Abreiseverkehre Kongress und Anfahrtsverkeh re Konzerthaus). Unter Annahme eines unveränderten Verkehrsmittelwah l- verhaltens würde die Stellplatznachfrage um rd. 10% gegenüber dem B e- stand ansteigen, wäre aber auch rd. 10% niedriger als in Phase 1. Phase 2 wird voraussichtlich in 2031 erreicht und bes chreibt die finale Ausbau- stufe. Kongruent zu Abb. 30 zeigt Abb. 31 das mit Phase 1 und 2 einhergehe n- de abgeminderte Stellplatzangebot in Gegenüberstellung einer theoretisch erhöhten Nachfrage. Abb. 31 Angebot und Nachfrage nach Stellplätzen in Abhängigkeit der Entwicklungsphasen (Bezug: Anzahl Veranstaltungen pro Jahr mit einer Auslastung von mindestens 350 Stellplätzen) Dies würde bedeuten, dass (unter Voraussetzung eines vergleichbaren Veranstaltungskalenders und Verkehrsmittelwahlverhaltens der Besucher) 270 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 29 bei 31 Veranstaltungen in Phase 1 und 24 Veranstaltungen in Phase 2 Kapazitätsengpässe bei der Stellplatznachfrage auftreten könnten. Dies bedeutet, dass das heutige Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal -Split) der Besucher verändert werden muss, so dass auch in Zukunft die Abwick- lung der Verkehre bei allen Veranstaltungen sichergestellt werden kann. 6.2 Umverteilung Modal-Split Die zukünftige Verteilung orientiert sich an der Zielsetzung, dass gegen- über der Bestandssituation keine zusätzlichen Kfz -Veranstaltungsverkehre (in jeder Phase) erzeugt werden sollen. Basierend auf einem Maxim alsze- nario lässt sich überprüfen, wie diese Zielsetzung bei einem veränderten Modal-Split zu erreichen ist. Abb. 32 Umverteilung Modal -Split unter Berücksichtigung eines Max i- malszenarios Das linke Diagramm in Abb. 32 zeigt das Maximalszenario unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen auf (maximale Auslastung mit max. 2.120 Besuchern zugleich). Für diesen Berechnungsfall wurde eine Veran- staltung der Nürnberger Symphoniker zugrunde gelegt (Modal -Split mit einem hohen Pkw-Anteil von 80% und einem Besetzungsgrad von 2,05). Zusätzlich wurde die Erkenntnis aus der Befragung berücksichtigt, dass bei diesen Veranstaltungen bis zu 100 Fahrzeuge im öffentlichen Str aßen- raum rund um das Veranstaltungsgelände (bis max. 10 Gehminuten) pa r- ken. Diese genannten Rahmenbedingungen führen zur Vollauslastung (aber nicht zur Überlastung) der heute noch vorhandenen 750 Stellplätze. Unter der Maßgabe, dass das Stellplatzangeb ot auch in den nachfolge n- den Phasen I und II (auf 600 Stellplätze verringertes Angebot und Erhö- 271 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 30 hung der Kapazität auf 2.620 Besucher) ausreichen soll , ergibt sich ein veränderter Modal-Split, der im rechten Diagramm dargestellt ist. Dieser beziffert den Anteil des Kfz-Verkehrs unter den gegebenen Voraus- setzungen bei Vollbelegung in einem Bereich von 55%. Die Differenz zum heutigen Anteil von 25 Prozentpunkten ist durch die Verkehrsträger des Umweltverbundes zu substituieren. Der ÖPNV gilt – insbesondere bei Ver- anstaltungsverkehren – als der wichtigste und effektivste Verkehrsträger. Eine Verdichtung des Angebots (insbesondere zu den Abendstunden) führt zur Attraktivitätssteigerung und zur Erhöhung der Kapazitäten im ÖPNV. Auch unter Berücksichtigung der heutigen Auslastung des ÖPNV (vgl. Ka- pitel 3.2.2) ist eine Anhebung auf 30% am Modal -Split6 denkbar und an- zustreben. Darüber hinaus ist es realistisch, dass die Verkehrsträger der Nahmobilität (Fuß - und Radverkehr) gemeinsam bis zu 15% am Modal - Split ausmachen. Gerade das Radverkehrsaufkommen kann noch wesen t- lich (auf bis zu 10% am Modal -Split) gesteigert werden5 und unterstreicht die städtische Zielsetzung, den Radverkehr hinsichtlich Qualität und A n- gebot sukzessive auszubauen. Der Fußverkehrsanteil wird im Modal-Split nicht nach oben korrigiert, da sich dieser aufgrund der veranstaltungsb e- zogenen Einzugsgebiete nur schwer steigern lässt. Die notwendigen Veränderungen im Modal -Split können erreicht werden, wenn entsprechende Maßnahmen zur Angebotserweiterung im Mobilitäts- sektor umgesetzt werden. Mit dem reduzierten Stellplatzangebot ergibt sich eine Restriktion für den Kfz -Verkehr, die das erleichtert. Diese Ansät- ze werden in einem integrierten Mobilitätskonzept (vgl. Kapitel 7 ) festge- halten. 5 Der sehr niedrige Erhebungswert liegt auch darin begründet, d ass am E r- hebungstag sehr kalte Witterungsbedingungen vorherrschten. 272 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 31 7 Mobilitätskonzept 7.1 Ziele und Strategien Nachfolgend sind wesentliche Ziele und Strategien für die im Mobilität s- konzept entscheidenden Verkehrsträger und informellen Oberthemen au f- geführt. Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen sollen in ihrer ko l- lektiven Wirkung zum Erreichen der dargestellten Ziele und zur Umsetzung der Strategien beitragen. Fußverkehr  Barrieren abbauen  Orientierung erhöhen  Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern optimi e- ren  Aufenthaltsqualität im Umfeld erhöhen Radverkehr  adäquate Angebote schaffen  das Fahrrad als echte Alternative herausarbeiten  Sicherheit erhöhen (beim Abstellen) Autoverkehr  reduzierte Stellplatzkapazitäten durch Alternativan- gebote im Umweltverbund auffangen  Widerstände für den Autoverkehr zulassen ÖPNV  mögliche Kostenvorteile in Wert setzen  Nutzungshemmnisse abbauen  schlagkräftige Taktung herstellen Information & Organisation  Verfügbarkeit von Informationen sicherstellen  Förderung des Umweltverbundes bei Veranstaltu n- gen  auf verschiedene Veranstaltungsszenarien reagieren  Kooperationen verschiedener Akteure fördern 273 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 32 7.2 Maßnahmenkonzept Abb. 33 Unterscheidung Maßnahmenebenen Die nachfolgend dargestellten Maßnahmen können grundsätzlich in Kern - und Komplementärmaßnahmen (vgl. Abb. 33 ) unterschieden werden. Kernmaßnahmen müssen aus Gutachtersicht umgesetzt werden, um bei der verminderten Stellplatzzahl die zusätzliche Verkehrsnachfrage durch das erhöhte Besucheraufkommen befriedigen zu können. Komplementä r- maßnahmen sollten aus Sicht des Gutachters zusätzlich umgesetzt wer- den, wodurch die Verkehrssituation bei Veranstaltungen noch stärker en t- spannt und eine Grundlage für ein zukunftsgerichtetes Mobilitätskonzept gelegt werden kann. Die einzelnen Maßnahmen werden in einer kompakten Steckbriefform da r- gestellt. Für jede einzelne Maßnahme wird dabei ein Wirkungsziel und eine Maßnahmenbeschreibung formuliert (je nach Bedarf erfolgen je nach Maß- nahmenseite weitere Erläuterungen un terhalb des Steckbriefes). In der Zeile oben rechts wird zusätzlich dargestellt, welchem Themenfeld bzw. welchen -feldern die Maßnahme zuzuordnen ist. In der Fußzeile ist das eingeschätzte Verlagerungspotential vom Autoverkehr auf Verkehrsträger des Umweltverbundes abzulesen. Zusätzlich sind weiterführende Inform a- tionen zu (absehbar) involvierten Akteuren und anderen Maßnahmenver- knüpfungen und -abhängigkeiten (vgl. Kapitel 0 ) in jedem Steckbrief en t- halten. 274 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 33  Ziel: den ÖPNV als kostenfreies Verkehrs- mittel für die Besucher etablieren  Umsetzung Kombi-Tickets als Vorausset- zungen zur Durchführung von Veranstaltun- gen zu verankern  „Über ein Drittel der Pkw-Fahrer ‚steigen um‘, wenn Eintrittskarte und ÖV-Fahrkarte kombiniert angeboten werden“ 275 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 34 Weitere Hinweise:  Das Umsetzungsbeispiel in Maßnahme 2 zeigt ein mögliches Zu- kunftsbild auf. Diese Maßnahme kann in ihrer Qualität ganz unter- schiedlich ausgestaltet werden – wenngleich eine Aufwertung des Haltepunktes in jedem Falle notwendig ist.  Außerdem ist zu beachten, dass mögliche Verknüpfungen (z.B. bei der Verlegung von Furten) in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung mitzudenken sind.  Hinsichtlich des Erhalts der Leistungsfähigkeit der Schultheißallee ist eine Reduzierung auf eine Spur pro Richtung in jedem Falle vertretbar.  Ziel: Das Konzerthaus soll sich bereits beim Ankom- men repräsentieren  Umsetzung optischer, iden- titätsstiftender Merkmale  Vergrößerung der Wartebe- reiche (insbesondere RI stadteinwärts notwendig) durch wegfallende Spuren  bis zu 700 P. in 30 Min. nach VA.  Witterungsschutz für war- tende Fahrgäste 276 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 35 Weitere Hinweise:  Bei der Umsetzung dieser Maßnahme ist die hohe Frequenz an Querungen durch die bestehenden Schülerverkehre zu beachten und für deren Sicherheit zu sorgen.  Ziel: Trennwirkungen der Schultheißallee für An- kommende (StrBa) minimie- ren  Schaffung einer freien Que- rungsstelle (ohne LSA: möglich bei Tempo 30 und vorhandener Verkehrs-stärken nach EFA 2002)  Umwege für Fußgänger werden minimiert (freies Queren außerhalb der Furten wird vermieden) 277 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 36 Weitere Hinweise:  Prüfung des Angebots von Sonderstraßenbahnfahrten (z.B. in RI „Am Wegefeld“ oder in die Nordstadt) zur Minimierung von Umstiegen  Die Zielsetzung, den Takt der Straßenbahn in den Abendstunden auf einen 10- Minuten-Takt zu verdichten und ggf. Sonderstraßenbahnfahrten anzubieten hat weit- reichende Folgen für das gesamte Nahverkehrsangebot der Stadt Nürnberg. Die grund- sätzlichen Machbarkeiten sind zeitnah zu prüfen und die dafür einzusetzenden Mehr- kosten im Haushalt frühzeitig zu verankern.  In dem Areal rund um das neue Konzerthaus finden gerade in den Sommermonaten im Bereich Luitpoldhain, Volksfestplatz und Dutzendteich (vgl. Kapitel 5.1)bereits heute zahlreiche Großveranstaltungen statt. Teilweise werden hier Verstärkerstraßenbahnzü- ge eingesetzt, die zusätzlich zwischen Doku-Zentrum und Hauptbahnhof pendeln. Bei parallel stattfindenden Veranstaltungen im Areal können die Straßenzüge Richtung Hauptbahnhof bereits stark gefüllt sein, wenn sie am neuen Konzerthaus ankommen. Um bei gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltungen in diesem Bereich bei Bedarf zusätzlich leere Straßenzüge ab der Meistersingerhalle bzw. dem neuen Konzerthaus einsetzen zu können, wird ein Ausbau der Wende- und Hinterstellmöglichkeiten für Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich / Doku-Zentrum / Luitpoldhain empfoh- len.  Ziel: mindestens 10-Min-Takt (in RI Innenstadt) bzw. Erhöhung Frequenz zum Veranstaltungs- ende  Im Abendverkehr soll der Straßenbahntakt auf 10-Minuten erhöht werden  die Machbarkeit einer zusätzlichen Verdichtung zum Veranstaltungsende (30-45 Minuten nach VA-Ende) ist zu prüfen  Prüfung Notwendigkeit der Errichtung eines Hinterstellgleises 278 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 37 Weitere Hinweise:  Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung, das gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.  Ziel: Schaffung genügender und ansprechender Abstellanlagen  laut Nürnberger Satzung (StellplatzS – StS) ist je 25 Besucherplätze 1 Abstellplatz zu schaffen:  Abstellanlagen in Nähe der Eingangsbereiche (Nordseite) unterbringen  hohe Qualität hinsichtlich Gestaltung, Witterungs- schutz und Sicherheit anzustreben 279 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 38 Weitere Hinweise:  Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungsplanung, die gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.  Trotz des eher geringen Verlagerungspotentials ist die Maßnahme als sehr wichtig ein- zustufen, da jeder Besucher (egal mit welchem Verkehrsmittel er angereist ist) für ei- nen Stück des Weges auch immer Fußgänger ist.  Ziel: Orientierung verbessern und Nutzungskonflikte minimieren  Führung des Fußverkehrs zwischen Haltestelle/Umfeld und Vorplätzen/Eingangsbereichen ist herzustellen  Einsatz von optisch gut erfassbaren Materialien zur Schaffung von Orientierung auf dem Gelände 280 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 39 Weitere Hinweise:  Die quantitativen Anforderungen sind in der Platzgestaltung und Erschließungspla- nung, die gerade parallel erarbeitet wird, frühzeitig zu berücksichtigen.  Ziel: Barrierefreiheit auf Verkehrswegen umsetzen  Sicherstellung, dass alle Wegeverbindungen barriere- frei begangen werden können  in Augenmerk zu nehmende Objekte: - Borde - nicht ebene / schlecht befahrbare Oberflächen - Verknüpfungspunkte an Querungsstellen von Haupt- verkehrsstraßen - Eingänge / Zugänge zu den Gebäuden 281 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 40 Weitere Hinweise:  Die genaue Anpassungshöhe für Parkgebühren ist zu erörtern bzw. festzulegen, sobald Phase 1 (Eröffnung Konzerthaus) erreicht ist.  Zur Notwendigkeit der Umsetzung von Anwohnerschutzkonzepten sind nach Beendi- gung der Phasen entsprechende Erhebungen durchzuführen.  Ziel: Angebot und Nachfrage des vorhandenen Parkraums über monetäre Reize steuern  Die Parkgebührenordnung ist anzupassen, da Gebühren- höhe nicht zeitgemäß  gebührenpflichtige Zeit: 06:00-00:00  Erhöhung sollte 50% nicht überschreiten  Prüfung Einführung alternatives Bezahlsystem  ggf. sind parallele Anwoh- nerschutzkonzepte umzuset- zen 282 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 41  Ziel: Wartezeiten durch Echtzeitinformationen nutzen können  Installation eines In- foscreens für Besucher, der nach Veranstaltungsende unmittelbar über aktuelle Bahn- und Busanschlüsse am Haltepunkt „Meistersin- gerhalle“ informiert  die Darstellung von Echt- zeitinformationen sind an- zustreben 283 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 42 Weitere Hinweise:  Ein ausreichendes Angebot an Ladesäulen formuliert ebenfalls das verkehrspolitische Symbol, die Verkehrswende auch vor dem Hintergrund der Bereitstellung von neuen Infrastrukturen für neue Antriebe einzuleiten.  Ziel: zusätzlicher Service für Gäste mit elektrisch betrie- ben Fahrzeugen (E-Bikes & E-Autos) durch Lademöglichkeiten  Stellplätze mit Ladesäulen sollten nur E-Autos vorbe- halten sein 284 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 43  Ziel: Informations- möglichkeiten bei ÖPNV- An-/Abreise verbessern  Online-Hinweis auf die Möglichkeit der ÖPNV- Nutzung mittels direkter Abfragemöglichkeit 285 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 44  Ziel: Verkehrsmittelwahl- verhalten durch breites In- formationsspektrum beein- flussen  Kommunikation von veran- staltungsrelevanten Infor- mationen zur verkehrlichen Lage im Umfeld oder zu den vielfältigen Angeboten  Kanäle: - präsente Informationen auf der Website - Online-Kunden erhalten kompakten Verkehrsinfo- Newsletter - Flyer 286 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 45 Weitere Hinweise:  Für die Umsetzung einer Wegweisung ist ebenfalls die Verknüpfung mit der funktionalen Verkehrsplanung herzustellen.  Ziel: Orientierung des Fußverkehrs im erweiterten Umfeld erhöhen und Umgebung erlebbarer machen  Ein Wegweisungssystem für den Fußverkehr soll die Orientierung (Bereich Luitpoldhain) verbessern und die Wegweisung z.B. von relevanten ÖPNV- Verknüpfungspunkten (z.B. S-Bahn-Haltepunkt Dut- zendteich) sicherstellen  eine „thematische Aufladung“ (z.B. mit dem Thema Musik) entlang der Wegebeziehungen kann das zu- Fuß-gehen zur Konzerthalle als besonderes Erlebnis aufwerten 287 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 46  Ziel: Verbindung zu S- Bahnhof Dutzendteich ver- bessern  Bike-Sharing-Station am S-Bahnhof ideale Ergänzung, da schneller als ÖPNV (kei- ne direkte Bahnverbindung)  nur zwei Querungen von Hauptverkehrsstraßen erfor- derlich  qualitativ hochwertige Radverbindung bei neu ver- legtem Standort an der Kon- zerthalle 288 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 47  Ziel: weniger MIV-Verkehr durch einen höheren Beset- zungsgrad  Personen, die in einer Grup- pe von mindestens 3 Personen gemeinsam in einem Pkw anreisen, erhalten eine Vergünstigung des Parktickets (z.B. Preis Basistarif)  nur möglich bei Direktver- kauf von Parkscheinen 289 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 48  Ziel: durch Mehrangebote im Freizeitbereich das Ver- kehrsmittelwahl-verhalten mitbeeinflussen  Durch Kombi-Angebote, die thematisch angereichert sind, kann die Anreise per Bahn oder per Fahrrad ge- fördert werden  Erwerb von Kombi-Tickets sollte direkt bei Veranstal- tern erhältlich sein. 290 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 49 In Abb. 34 sind alle 17 erarbeiteten Maßnahmen dargestellt und hinsich t- lich ihrer Wirkung (Verlagerungspotential auf den Umweltverbund) und der Umsetzbarkeit in der Matrix eingeordnet. Würde man eine zeitliche Priori- sierung der Maßnahmen vornehmen wollen, ist es sinnvoll, zunächst die Maßnahmen mit einer hohen Wirkung und einem geringen Umsetzungsw i- derstand umzusetzen. So lassen sich in kürzerer Zeit schnelle Ergebnisse erzielen und Maßnahmen mit einer längeren Vorlaufdauer können a n- schließend umgesetzt werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung von Maßnahmen sehr vie l- schichtig ist und auch andere Kriterien (wie zum Beispiel: Kosten) heran- gezogen werden könnten. So erzeugt beispielsweise Maßnahme 6 nur eine geringe Wirkung hinsichtlich ihres Verlagerungspotentials, ist aber essentiell wichtig, da jeder Besucher auf dem Gelände an der Konzerthalle auch die Rolle als Fußgänger einnimmt. Abb. 34 Maßnahmenmatrix sortiert nach Wirkung (Verlagerungspotent i- al) und Umsetzbarkeit 291 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 50 7.3 Essentielle Maßnahmen Wird das Kriterium der Notwendigkeit an die Maßnahmen angelegt, kö n- nen aus der Gruppe der Kernmaßnahmen sieben Maßnahmen aus unte r- schiedlichen Bereichen herausgegriffen werden. Die Maßnah men werden deshalb als essentiell eingestuft, − da sie über eine besonders hohe Wirkung (Verlagerungspotential) ve r- fügen (z.B. Maßnahme 1, 2 und 4), − viele Besucher durch diese Maßnahme betroffen sind (Maßnahme 6 und 7), − neben der Angebotsplanung auch rest riktive Elemente (Push & Pull) implementiert werden (Maßnahme 8) − oder einen wichtigen Ankerpunkt zur Nutzung eines Verkehrsmittels darstellen (Maßnahme 5). Abb. 35 Darstellung der notwendigen/essentiellen Maßnahmen 292 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 51 7.4 Abhängigkeiten und Verknüpfungen Neben der Bewertung von Maßnahmen ist es außerdem notwendig, A b- hängigkeiten von Maßnahmen zueinander und Verknüpfungen zu (er)kennen. Werden diese Abhängigkeiten und Verknüpfungen bei der Um- setzung ignoriert, ist mit Einbußen in der Wirksamkeit zu rechnen. Abb. 36 zeigt die Maßnahmengruppen auf, die zueinander in Verbindung st e- hen. Abb. 36 Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Maßnahmen − M02 ∞ M03 Da beide Maßnahmen räumlich direkt miteinander verbunden sind, kann die Umsetzung beider Maßnahmen zusätzliche Synergieeffekte freisetzen und die Wahrnehmung einer guten ÖPNV -Anbindung ve r- stärken. − M01 ∞ M04 Beide Maßnahmen können bei paralleler Umsetzung den Verlagerung s- effekt auf den ÖPNV zusätzlich verstärken und Synergieeffekte erzeu- gen, da für Besucher gleichermaßen Kosten- sowie Reisevorteile durch die kostenfreie ÖV-Nutzung und die Taktverdichtung entstehen. − M06 ∞ M07 ∞ M14 Die Umsetzung der Gehwegführung und der Barrierefreiheit auf dem Gelände sowie entsprechende Verknüpfungspunkte mit der Wegwei- sung aus dem Umfeld zu denken fördert die Orientierung auf dem G e- lände und führt zu einer positiven Wahrnehmung der Außenanlagen. − M08 ∞ M15 Eine Vergünstigung von Parkti ckets ab 3 Personen je Pkw wirkt nur dann, wenn die angepasste Parkgebührenordnung sinnvolle Tarife und Möglichkeiten vorsieht. 293 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 52 7.5 Ergänzende Hinweise Taxen- und Reisebusstellplätze Die Herstellung und Verortung von ausreichenden Taxen - und Reis e- busstellplätzen ist Teil des der funktionalen Verkehrsplanung, das parallel zum Mobilitätskonzept erarbeitet wird. Die Anzahl sollte sich an den b e- stehenden Bestandsanteilen orientieren. Nicht vorgeschlagene Maßnahmen Nachfolgend werden zwei Maßnahmen kurz skizziert , die diskutiert wu r- den aber letztlich bewusst nicht in das Maßnahmenkonzept integriert worden sind: − Einrichtung Bus -Shuttle zwischen Konzerthausareal und zusätzlichen Parkflächen im Umfeld (z.B. auf dem Messegelände): Da unter Berücksichtigung des Mobil itätskonzeptes keine quantitativ ausreichende Begründung nach zusätzlichen Parkraumangeboten im Umfeld gegeben ist, ist es fraglich, ob ein solches Angebot überhaupt angenommen wird, um die Investition zu rechtfertigen. − Ermöglichung der Anfahrt mit dem P kw über die Schultheißallee aus südlicher Richtung: Aus gutachterlicher Sicht wäre eine solche Investition in die Autover- kehrsinfrastruktur nicht zwangsläufig zielführend, da dadurch die Er- reichbarkeit mit dem Pkw verbessert wird, das eigentliche Ziel aber die Stärkung des Umweltverbundes ist. Diese Haltung sollte auch in der funktionalen Verkehrsplanung Berücksichtigung finden. In der Platzgestaltung und Erschließungsplanung ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Außenanlagen die Anforderungen an die Barriere- freiheit berücksichtigen und eine nahmobilitätsorientierter Gestaltungsan- satz umgesetzt wird. 294 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 53 8 Fazit Westlich der Meistersingerhalle, im Luitpoldhain, wird ein neues Konzert- haus entstehen. Nach der Eröffnung wird zunächst die benachbarte Mei s- tersingerhalle als Interimsspielstätte für die Oper fungieren, ehe diese selbst saniert wird und später als Messe- und Kongresszentrum dienen soll. In der Zwischenphase wird die Besucherkapazität auf 2.620 Besucher um mehr als 20% gegenüber dem Bestand gesteigert und dabei das A n- gebot an Stellplätzen reduziert, da eine der Parkplatzflächen das Baufeld für die Konzerthalle darstellt. Nach der Reduzierung des Stellplatzangebots (um ca. 150) auf dem G e- lände werden neben den im Umfeld vorhandenen Parkmöglichkeiten z u- künftig noch 600 Besucherstellplätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung trotz der niedrigeren Taktdichte in den späten Abendstunden. Eine gute Erreichbarkeit des Standorts zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegeben, wenngleich die Quan- tität und Qualität der Abstellanlagen sich als ungenügend darstellen. Durch die Näh e zu anderen Veranstaltungsorten (wie zum Beispiel der Arena, dem Stadion oder dem Messegelände), weist das Straßennetz in Abhängigkeit der stattfindenden Veranstaltungen unterschiedliche Belas- tungen auf. Bei Überlagerungen von Veranstaltungen kommt es zei tweise zu Verkehrsbeeinträchtigungen, wenngleich die Verkehre auf direktem Wege das übergeordnete und gut ausgebaute Straßennetz erreichen kö n- nen. Aufgrund der sich täglich verändernden örtlichen Rahmenbedingun- gen weist das Straßennetz eine hohe Sensibilit ät und Reaktivität auf. Die Schultheißallee als Haupterschließungsstraße wird aber nur bedingt beei n- trächtigt und Zu- und Abfahrten auf das Gelände können in der Regel ve r- träglich abgewickelt werden. Die Verkehrsmittelwahl heute zeigt einen Anteil von bis zu 85% im Kraft- fahrzeugverkehr auf. Dies ist ein für Nürnberger Verhältnisse und auch verglichen mit dem Modal Split anderer Veranstaltungsorte (bundesweit) sehr hoher MIV -Anteil. Beim durchschnittlichen Modal Split Nürnbergs liegt der MIV -Anteil bei 40% 6. Bei zukünftigen Veranstaltungen ist hier auch vor dem Hintergrund der reduzierten Stellplatzanzahl eine spürbare Reduzierung erforderlich. Die Zielgröße beträgt ca. 55% im Maximalszena- rio (Vollauslastung Stellplatzangebot) . Im Einklang mit den Zielverein ba- rungen zur gesamtstädtischen Mobilität erfolgt eine Kompensation im Rahmen der Förderung des Umweltverbundes. Die Ausgangssituation ist so, dass im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraums dazu alle Mög- lichkeiten bestehen und diese Grundlage eines Mobil itätskonzeptes wer- den. Das erarbeitete Mobilitätskonzept enthält 1 6 Maßnahmen, die aufzeigen, wie das zukünftige Verkehrsmittelwahlverhalten (Modal -Split) der Bes u- cher auf unterschiedlichen Ebenen und für die unterschiedlichen Verkehrs- träger verändert werden kann. Zur Stärkung des Umweltverbundes (Fuß -, Radverkehr und ÖPNV) erfolgt eine systematische Angebotsplanung. Die 6 Mobilitätsverhalten Stadt Nürnberg 2018, PB-Consult GmbH 295 Nürnberg – Mobilitätskonzept für das Konzerthaus an der Meistersingerhalle 54 als essentiell eingestuften Kernmaßnahmen sind zwingend erforderlich, damit das Mobilitätsziel der Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl erreicht werden kann. Eine Kombination aus Anreizen (Pull) durch die Einführung des Kombi-Tickets, die Taktverstärkung der Straßenbahn und die Herstel- lung von hochwertigen Radabstellanlagen und restriktiven Elementen (Push) in Form einer Erhöhung der Parkgebühren wird dabei als zielführend betrachtet. Auch das Umfeld ist so umzugestalten, dass - anders als heute - die Verkehrsteilnehmer des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, zu Fuß) Pri o- rität genießen. Die Umsetzung weiterer Kernmaßnahmen - wie die Verbes- serung de r Querungssituation oder die Installation eines Infoscreens für den ÖPNV im Foyer - wird darüber hinaus dringend empfohlen, um die angestrebten Mobilitätsziele zu erreichen und ein auf die Zukunft ausge- richtetes Mobilitätskonzept mit Beispielcharakter für Nürnberg umzuse t- zen. Die Komplementärmaßnahmen sollten ergänzend folgen, um die Ver- kehrssituation zusätzlich zu entspannen und sekundäre Handlungsfelder zugunsten eines ver änderten Mobilitätsverhaltens zu erschließen. Um Sy- nergien zu erreichen und Wirkungen nicht abzuschwächen, sind vorha n- dene Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Maßnahmen zu beachten. Das vorliegende Mobilitätskonzept ist mit der Platzgestaltung und Er- schließungsplanung, die parallel erarbeitet wird, inhaltlich zu verschneiden. Dabei ergeben die hier erarbeiteten Zielsetzungen und Haltungen ein w e- sentliches Gestaltungsgerüst, das insbesondere bei den baulich relevanten Maßnahmen zum Tragen kommen soll. 296 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/120/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan 1. Fassung Umweltbericht Sachverhalt (kurz): Um Baurecht für Wohnutzung zu schaffen, soll für den Geltungsbereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Innerhalb des Plangebiets befindet sich derzeit ein gewerblich genutztes Gebäude mit Tiefgarage und Stellplätzen. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartieres im Westen der Stadt Nürnberg als Allgemeines Wohngebiet (WA) auf einer bislang im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzten Fläche. Mit den circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann die derzeit sehr hohe Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber hinaus wird im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus gesichert. So werden 30 % der Geschossfläche im geförderten Wohnungsbau realisiert. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche mit einer Fläche von ca. 5.000 m² im Zuge des Rückbaus der bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt und in diesen integriert werden soll. Im weiteren Verfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen. Die Grundzustimmungserklärung liegt vor. Der Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" soll eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Ö 4Ö 4 297 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 298 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel "I.4.3. Gender und Diversity" in der Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA 299 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/120/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 08.10.2019 umfasste Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der- Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 08.10.2019, der Begründung vom 08.10.2019 und dem Umweltbericht vom 08.10.2019, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen. - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit. - Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV). 3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen: -BGF Wohnen: ca. 35.000 m² -Anzahl Wohneinheiten: ca. 350 Wohneinheiten -Nachweis öffentliche Grünfläche im Plangebiet (Rückbau bestehende TG): ca. 5.000 m² Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 300 1 Beilage Betreff: Bebauungsplan Nr. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Für die bezeichneten Flächen soll der Bebauungsplan Nr. 4666 aufgestellt werden. Der bislang rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3503 sieht für den Bereich des Rahmenplans ein Misch- gebiet und eine private Grünfläche vor, die von Bebauung freizuhalten ist. Ziel ist es die bisherige gemischte Baufläche komplett einer Wohnbebauung zuzuführen. Mit den circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann die derzeit sehr hohe Nach- frage nach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber hinaus wird im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen Wohnungsbaus gesichert. 30 % der Geschossfläche werden im geförderten Wohnungsbau realisiert. Neben der gewünschten sozia- len Durchmischung im Quartier wird auch die hohe Nachfrage nach gef örderten Wohnungen im Stadtgebiet gemindert. Dazu ist im Gebiet eine verdichtete Bebauung geplant. Entlang der Von-der-Tann-Straße ist eine geschlossene Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschos- sen vorgesehen, die für die rückwärtigen Bereiche eine schützende Funktion übernimmt, um ru- higere Bereiche innerhalb des Quartiers zu schaffen. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche im Zuge des Rückbaus der bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt und in diesen integriert werden soll. Die künftigen Bewohner des neuen Quartiers sowie die der- zeitigen Bewohner des Stadtviertels können fußläufig die neue, öffentliche Grünfläche erreichen. Neben den Wohneinheiten werden auch die dringend benötigten öffentlichen Spiel - und Freiflä- chen im künftigen Plangebiet gesichert. Städtebauliche Eckdaten BGF Wohnen ca. 35.000 m² Anzahl Wohneinheiten ca. 350 Wohneinheiten Nachweis öffentliche Grünfläche im Plangebiet (Rückbau beste- hende TG) ca. 5.000 m² Der Fehlbedarf an öffentlichen Grünflächen wird durch die Ansiedlung von neuen Wohnnutzun- gen um ca. 1 ha erhöht. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs wurde berücksichtigt, dass bereits jetzt im festgesetzten Mischgebiet mit maximal 17.500 m² Geschossfläche die Hälfte davon zum Wohnen genutzt werden könnte. Die Umwidmung hat die Ausweisung von ca. 35.000 m² Wohn- fläche zum Ziel, abzgl. des bereits bestehenden Baurechts für ein Mischgebiet ergeben sich ca. 26.200 m² Geschossfläche. Dies entspricht ca. 262 Wohneinheiten mit 524 Einwohnern1. Daraus ergibt sich ein Grünflächenbedarf von ca. 10.480 m². Ca. die Hälfte davon wird mit dem Rückbau der bestehenden Tiefgarage und der Übertragung ins öffentliche Eigentum nachgewiesen. Der 1 Folgende Zahlen werden angesetzt: 1 Wohneinheit: ca. 75 m² Wohnfläche, dies entspricht ca. 100m² BGF Einwohner/Wohneinheit im Geschosswohnungsbau: 2 (vgl. Punkt 4.4.3. Baulandbeschluss) Grünflächenbedarf je Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m² Ö 4Ö 4 301 2 Restbedarf soll abgelöst werden. Hier ist auch anzumerken, dass der Baulandbeschluss im Rah- men von Gebietsumwandlungen vorsieht (Baulandbeschluss B 4.6), dass der Grünflächenbedarf im Einzelfall zu definieren ist. Beim vorliegenden Fall ist in die Betrachtung einzustellen, dass das Plangebiet direkt an eine große öffentliche Grünfläche anschließt und Baurecht für mehr als 200 Wohnungen im Mischgebiet bereits besteht. Kosten Die im Rahmen der Planung entstehenden ursächlichen Planungskosten und Planungslasten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor geregelt. Eine ent spre- chende Grundzustimmung des Investors liegt vor. Zeitliche Umsetzung Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werden die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Fazit Die Einleitung des Bebauungsplans und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sollen be- schlossen werden. 302 II 1523I 17 II 30 IV 31 21 V Dottenheimer Straße Dottenheimer Straße 304 303 303 304 300 303 304 305 303 307 303 303 303 303 303 303 303 303 303 303 303 303 303 303 304 301 306 304 302 305 302 303 303 303 303 303 301 301 301 302 302 307 300 300 Von-der-Tann-Straße /14139/12 139/10 139/9 142/1 105 143/2 142 141 139 139/2 139/16 179 139/6 139/5 139/7 139/8 185/3 ÜBERSICHTSPLAN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 4666 "VON-DER-TANN-STRASSE" für ein Gebiet westlich der Von der Tann Straße und südlich der Dottenheimer Straße Grenze des räumlichen Geltungsbereichs GMKG: SÜNDERSBÜHL ohne Maßstab PLANNAME: 4666_EINL_20191015_sg-UE Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Rahmenplanung © steidle architekten Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Ö 4Ö 4 303 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRASSE“ für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße Stand: Oktober 2019 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz Ö 4Ö 4 304 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 2/20 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRASSE“ für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße INHALTSVERZEICHNIS I. PLANBERICHT 3 I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 4 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5 I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 10 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN 11 I.4. PLANUNGSKONZEPT 12 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT UND ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 12 I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 13 I.4.3. GENDER UND DIVERSITY 13 I.4.4. VERSORGUNG 13 I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 14 I.4.6. IMMISSIONSSCHUTZ 15 I.4.7. ENERGIEEINSPARUNG 17 I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 18 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN: 20 I.7. KOSTEN 20 II. UMWELTBERICHT (STAND 08.10.2019) ALS GESONDERTER TEXTTEIL III. QUELLENANGABEN Fachgutachten: Orientierende Untersuchung auf Altlasten, SakostaCAU GmbH Nürnberg vom 28.03.2017 Schalltechnische Untersuchung, PMI GmbH Unterhaching vom 19.07.2019 Verkehrsuntersuchung DAStann, PB Consult GmbH Nürnberg vom 18.04.2019 305 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 3/20 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRASSE“ für ein Gebiet zwischen Dottenheimer Straße, Von-der-Tann-Straße und Markt Erlbacher Straße I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Ein Zusammenschluss privater Immobilienfirmen plant im Westen des Nürnberger Stadtge- biets westlich der Von-der-Tann-Straße zwischen Dottenheimer Straße und Markt Erlbacher Straße auf einem aktuell noch gewerblich genutzten Areal die Entwicklung eines Wohnge- biets. Die neuen Planungen für den Bereich sehen mehrere Geschosswohnungsbauten mit insge- samt ca. 350 Wohneinheiten vor. Im Süden des Plangebiets sowie zwischen den Baukörpern sind private und öffentliche Grünflächen angeordnet. Für die bezeichneten Flächen soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Für das Gebiet gilt derzeit der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3503 (für ein Gebiet zwischen Leyher Straße, Von -der-Tann-Straße, Steinmetzstraße, östliche Grenze der Flur Nr. 165 Gmkg. Sündersbühl, Markt Erlbacher Straße und östlich der Siedlungsgebiete beiderseits der Reh- dorfer Straße und der Straße Zum Irrl iacker). Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3503 sieht für den Bereich des Rahmenplans ein Mischgebiet und eine private Grünfläche, die von Bebauung freizuhalten ist, vor. Die Neuaufstellung ist erforderlich, um die Errichtung eines Wohnviertels an diesem Standort zu ermöglichen, da der rechtsverbindliche Bebau- ungsplan insbesondere in Bezug auf den Gebietstyp und die überbaubaren Grundstücksflä- chen dem angestrebten Nutzungskonzept widerspricht. Weite r ist die Aufstellung erforder- lich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maß- gabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund des Ba ugesetzbuches erlassenen Vor- schriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfah- ren selbst ist in den §§ 1 bis 10 bzw. 13 und 13a BauGB geregelt. Um Baurecht entsprechend dem Bebauungskonzept zu schaffen, soll für den V orhabenbe- reich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von -der- Tann-Straße“ umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Innerhalb des Plangebiets befindet sich derzeit ein gewerblich genutztes Gebäude mit Tiefgarage und Stell- plätzen. Das Plangebiet ist größtenteils versiegelt. Lediglich im Bereich der Stellplätze befin- den sich kleinere Grünstreifen. Im südlichen Teil des Plangebiets ist die bestehende Tiefga- rage begrünt. An der westlichen Grenze des Bebauungsplans befindet sich eine Stützmauer mit einer Höhe von ca. 4 m. Im Osten wird ein Teil der bestehenden Verkehrsfläche „Von - der-Tann-Straße“ in den Geltungsbereich einbezogen. Der Bebauungsplan soll im Verfahren nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenent- wicklung aufgestellt werden. Die Überplanung einer Fläche im Innenbereich nach § 13a BauGB kann erfolgen, wenn die mit dem Bebauungsplan zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) das Maß von 20.000 m² nicht überschreitet. Bei der Berechnung der zulässigen Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO bleiben Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO diesbezüglich ohne Berück- sichtigung. Gleiches gilt für festgesetzte Straßenverkehrsflächen. Für das vorliegende Plangebiet ist festzustellen, dass die Entwicklung des Wohngebiets be- züglich der anrechenbaren Grundfläche unter der 20.000 m² -Grenze bleiben wird und des- halb eine Regelung im Bebauungsplan getroffen werden kann, die entweder über eine fest- 306 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 4/20 gesetzte Grundflächenzahl (GRZ) oder über eine festgesetzte maximale Grundfläche weni- ger als 20.000 m² zulässt. Die Baufläche hat voraussichtlich eine Größe von 16.200 m², mit einer GRZ von 0,4 ergibt sich somit eine überbaute Fläche von ca. 6.500 m². Das beschleunigte Ver fahren ist außerdem zulässig, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt: Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Umnutzung von Flächen sowie um eine Nachverdichtung im Sinne des Gesetzes. Durch die vorliegende Be- bauungsplanung soll im Westen der Stadt Nürnberg eine Umwidmung einer ehemals ge- werblich genutzten Fläche erfolgen. Die Nutzung als Bürostandort wird in absehbarer Zeit, aufgrund des endenden Mietverhältnisses aufgegeben werden. Um einen Leerstand des Ge- bäudes oder ein läng eres Brachliegen der Fläche zu vermeiden, soll bereits vor der Nut- zungsaufgabe Baurecht für die geplante Nutzung geschaffen werden. Weiterhin wird durch die Planung nach § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, das einer Pfl icht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung (UVPG) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landes- recht unterliegt. Dies wird durch die vorgesehene Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- biets gem. § 4 BauGB gesichert. Ebenso sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter zu erkennen. Darüber hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe- ren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.d.R. eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu erleichtern. Im Rah- men dieser Umweltprüfung werden die v oraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kul- turgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Im be- schleunigten Verfahren kann diese Umweltprüfung entfallen. Die Stadt Nürnberg lässt aber frühzeitig die wesentlichen Umweltbelange in Form eines Umweltberichts zum Rahmenplan prüfen, um diese Ergebnisse in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Die vorliegende Begründung bezieht sich auf den aktuellen Planungsstand (Rahmenplan) zum Bebauungsplan Nr. 4666 „Von -der-Tann-Straße“ (Stand Oktober 2019) sowie auf die erste Fassung des Umweltberichts (Stand Oktober 2019). I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Westen der Stadt Nürn- berg als Allgemeines Wohngebiet (WA) auf einer bislang im Bebauungsplan als Mischgebiet festgesetzten Fläche. A uch im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet darge- stellt. Ziel ist es die bisherige gemischte Baufläche komplett einer Wohnbebauung zuzufüh- ren. Mit den circa 350 neuen Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau kann die derzeit sehr hohe Nachfrage n ach Wohnraum im Stadtgebiet gemindert werden. Darüber hinaus wird im städtebaulichen Vertrag und im Bebauungsplan die Umsetzung des sozialen Woh- nungsbaus gesichert. 30 % der Geschossfläche werden im geförderten Wohnungsbau reali- siert. Neben der gewünschten sozialen Durchmischung im Quartier wird auch die hohe Nach- frage nach geförderten Wohnungen im Stadtgebiet gemindert. Dazu ist im Gebiet eine verdichtete Bebauung geplant. Entlang der Von-der-Tann-Straße ist eine geschlossene Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschossen vorgesehen, die für die rück- wärtigen Bereiche eine schützende Funktion übernimmt um ruhigere Bereiche innerhalb des Quartiers zu schaffen. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche im Zuge des Rückbaus der bestehenden Tiefgarage vorgesehen, die an den Westpark anschließt und in diesen integriert werden soll. Mit der Verzahnung zwischen der Bebauung und der Grünfläche wird dem Prin- zip der doppelten Innenentwicklung Rechnung getragen. Die künftigen Bewohner des neuen Quartiers sowie die derzeitige n Bewohner des Stadtviertels können fußläufig die neue, öf- fentliche Grünfläche erreichen. Neben den Wohneinheiten werden auch die dringend benö- tigten öffentlichen Spiel- und Freiflächen im künftigen Plangebiet gesichert. 307 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 5/20 Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Von-der-Tann-Straße im Osten sowie z.T. über die Dottenheimer Straße im Norden. Eine durchgängige Befahrbarkeit ist aber nur für Rettungskräfte vorgesehen. Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen , die im Bereich der Wohnbebauung angeordnet sind, untergebracht. Ziel ist ein autofreies Quartier an der Ober- fläche. Darüber hinaus wird der Mobilitätsbaukasten der Verwaltung durch Festsetzungen im Bebauungsplan und durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag umgesetzt. Neben einem reduzierten Stellplatzschlüssel und der Schaffung von optimalen Voraussetzungen für den Radverkehr werden im Laufe des Bebauungsplanverfahrens weitere Maßnahmen auf Um- setzung geprüft. Mit dem Bebauungsplan Nr. 4666 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebiets geschaffen. Der Rahmenplan dient als Grundlage für den Be- bauungsplan und dessen Festsetzungen. Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die städtebaulichen und grünordnerischen Zielsetzungen des Entwurfs planungsrechtlich gesi- chert werden. I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Der Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ umfasst einen Geltungsbereich mit ei- ner Fläche von ca. 2,4 ha im Stadtteil Gaismannshof. Der Stadtteil Gaismannshof liegt im Westen der Stadt Nürnberg und grenzt direkt an die Nürnberger Stadtteile Eberhardshof, Bärenschanze, Sündersbühl, St. Leonhard, Großreuth bei Schweinau und Höfen. Der Stadtteil Gaismannshof ist durch gewerbliche Nutzungen und Wohngebiete geprägt. Im Stadtteil liegt der Westpark, der im östlich benachbarten Stadtteil Sündersbühl weiter geführt wird. Das zu überplanende Areal liegt an der verkehrsintensiven Von-der-Tann-Straße, südlich der Leyher Straße und nördlich des Westparks. Das weitere Umfeld ist durch Wohnbebauung im Norden, gewerbliche Nutzungen entlang der Leyher Straße und der Witschelstraße , den Westpark im Süden und eine Kleingartenanlage im Westen geprägt. Die Topographie des ursprünglich relativ ebenen Geländes ist durch Abgrabungen un d daraus resultierenden Stützmauern und Böschungen geprägt. Die Höhenlage ist im Bereich der Von-der-Tann-Straße bei ca. 303 m ü NN. Der Gehweg im Westen entlang der Kleingartenanlage liegt auf der derselben Höhe, im Plangebiet selber besteht ein Tiefhof für die Stellplätze, der im Westen durch eine Stützmauer zu o.g Weg begrenzt ist und einen Höhenunterschied von ca. 3 m abfängt. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein aktuell von einem Technologiekonzern gewerblich genutztes Gelände. Dort befinden sich ein Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen, Stell- plätzen, Tiefgaragen und die entsprechenden Zufahrten. Im südlichen Teil des Plangebiets befindet sich eine begrünte Tiefgarage. Das Plangebiet selbst ist mit einem Verwaltungsgebäude bebaut. Das Gebäude ist über eine Brücke mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindliche n Bürogebäude ver- bunden. 308 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 6/20 I.3.1.3. Verkehr Motorisierter Individualverkehr (MIV): Die Von-der-Tann-Straße ist ein Teilstück des Ringes, den die Bun desstraße B4R in Nürn- berg bildet. Somit liegt das Plangebiet verkehrsgünstig für den motorisierten Individualver- kehr. Über den Ring ist das Plangebiet u.a. an den Frankenschnellweg und somit die A73 angeschlossen. Die Leyher Straße nördlich bildet einen zusätzlichen Anschluss nach Nord- westen, Richtung Fürth. Zusätzlich liegt am Gebiet die Dottenheimer Straße an, hier befindet sich eine weitere, untergeordnete Zufahrt für die gewerbliche Nutzung. Ins Nürnberger Stadtzentrum ist eine Wegstrecke von ca. 3 km zurückzulegen. Ruhender Verkehr: Für den ruhenden Verkehr sind im Plangebiet keine öffentlichen Parkplätze vorhanden. Öffentlicher Personennahverkehr: Im Umfeld des Plangebiets befinden sich in ca. 200 m Entfernung die Bushaltestellen „Früh- lingstraße“ (Linien 35, 38 und N9) und „Westpark“ (Linie 35). Die Linie 35 ist als Ringbus konzipiert und stellt u.a. den Ansch luss an andere Verkehrsmittel (z .B. U-Bahn, Straßen- bahn) sicher. U-Bahn-Anschluss besteht in jeweils ca. 1 km Entfernung über die Haltestellen „Gustav-Adolf-Straße“ (Linie U3) bzw. „Maximilianstraße“ (Linie U2). Fuß-/Radwege: Die Von-der-Tann-Straße verfügt beidseits über straßenbegleitende Radwege. Darüber hinaus verläuft durch den Westpark eine Radroute aus dem Rednitztal über den Main-Donau-Kanal (MDK) und das Tiefe Feld bis in die Innenstadt. Es befinden sich straßenbegleitende Fußwege an der Von-der-Tannstraße und der Dotten- heimer Straße. Eine Überquerung der Von -der-Tann-Straße ist an den Lichtsignalanlagen bzw. im Bereich des Westparks über eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer möglich. I.3.1.4. Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur / Infrastrukturelle Versorgung Folgende Infrastruktureinrichtungen sind in ca. 1 km Umkreis vorhanden: Henry-Dunant-Schule, Carl-von-Ossietzky-Schule Grundschule und Mittelschule, Lebens- mitteldiscounter, Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungen, Kindertagesstätten. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in jeweils ca. 900 m Entfernung in der Rothenburger Straße in Form von 2 Discountern. Lebensmittelvoll- sortimenter befinden sich in der Fürther Straße (Admira -Center) und in der Virnsberger Straße. Das Plangebiet ist in die soziale Infrastruktur eingebunden. Im unmittelbaren Umfeld, gleich südlich des Westparks, befinden sich die Kinderkrippe „Pus- teblume“ (Steinmetzstraße 2c) und die Kita Gethsemane in der Steinmetzstraße 2a. Darüber hinaus sind in 1 km Umkreis folgende Einrichtungen vorhanden:  Kinderkrippe „Die wilden Zwerge“, Leyher Straße 31 – 33, ca. 400 m Entfernung  Kindertagesstätte St. Bonifaz, St.-Gallen-Ring 2b, ca. 750 m Entfernung  Haus für Kinder Ossietzkystraße, Ossietzkystraße 2, ca. 750 m Entfernung  Kinderhort Dunantstraße, Dunantstraße 10, ca. 800 m Entfernung  Kindertagesstätte Grünschnabel, Hautschstraße 3, ca. 800 m Entfernung  Haus für Kinder Dörflerstraße, Dörflerstraße 5, ca. 850 m Entfernung  Kindergarten zu den Heiligen Schutzengeln , Roßtaler Straße 18, ca. 900 m Entfer- nung  Haus für Kinder Elsa-Brändström-Straße, Elsa-Brändström-Straße 43, ca. 900 m Ent- fernung  Kinderkrippe Kolibri, Kollwitzstraße 14a, ca. 900 m Entfernung 309 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 7/20  Kinderbewegungshaus Sportissimo, Elsa-Brändström-Straße 52 ca. 900 m Entfer- nung  Kinderkrippe Murrhäuschen, Murrstraße 9, ca. 950 m Entfernung Die zum Gebiet zugehörige Grundschule ist die Fried rich-Wanderer-Schule in der Wande- rerstraße. Die nächstgelegene, weiterführende Schule ist die Carl -von-Ossietzky-Mittelschule in einer Entfernung von 750 m. Die anderen weiterführenden Schulen sind über die Bus- und Tram- linien der VAG erreichbar. Öffentliche Spielplätze befinden sich im Westpark. In ca. 800 m Entfernung befindet sich der Schulspielhof der Henry-Dunant-Schule. Das Plangebiet zählt bei verschiedenen gesamtstädtischen Konzepten zum Planungsbereich 57 „Großreuth b. Schweinau / Gaismanns hof“. Für diese großräumigen Planungsbereiche wurde die Ausstattung mit Grün- und Spielflächen untersucht. So besteht l aut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ im Planungsbereich Großreuth b. Schweinau / Gaismannshof (Nr. 57) derzeit ein ungedeckter Bedarf von ca. 3 ha öffentlicher Spielplatzfläche und g emäß Gesamtstädtischem Freiraumkonzept (GFK) ein ungedeckter Bedarf an 9,9 ha öffentlicher Grünfläche. Der Planungsbereich gilt damit als unterversorgt. Er zählt zu einem der Schwerpunkträume mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf insbe- sondere im Zusammenhang mit den geplanten Entwicklungen im Bereich Tiefes Feld. Auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans bezogen, grenzt der Westpark direkt an das Projektgebiet an und steht als größerer Freiraum mit unters chiedlichen Angeboten auch für landschaftsgebundene Erholung und als Naturerfahrungsraum zur Verfügung. Darüber hinaus sind im Umfeld die Sportflächen des SC Viktoria 1925 e.V. vorhanden (Ber- tha-von-Suttner-Straße 30). I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Das Plangebiet ist überwiegend versiegelt und überbaut. Die naturräumlichen Eigenarten der Landschaft sind hier völlig verschwunden. Vereinzelt vorhandene Begrünungen können den naturfernen Charakter des Gebiets nur bedingt in Teilbereichen aufheben. Prägendere Wir- kung mit parkartigen Strukturen hat allerdings die großflächige Begrünung der Tiefgarage im Süden, angrenzend zum Westpark. Das Plangebiet weist keine besondere Eige nart der Landschaft auf. Im Westen grenzt eine Kleingartenanlage an, die einen relativ weichen Übergang von den Bebauungen im Norden zu den Grünanlagen des Westparks im Süden und zu verbliebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen schafft. Die im Plangebiet stehenden Gebäude aus den 1970er Jah- ren sind mit bis zu fünf Vollgeschossen deutlich höher als die der Umgebung, wodurch sie sehr dominant wirken. Im Osten ist auf der anderen Seite der Von -der-Tann-Straße zudem ein ähnlicher Gebäudekomplex gegebe n. Die Bereich e sind über eine geschlossene Fuß- gängerbrücke direkt miteinander verbunden. I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) Altlasten Es erfolgte eine Orientierende Untersuchung (OU) im Geltungsbereich, da in der Vergangen- heit auch Nutzungen bspw. in Form einer Betriebstankstelle mit Autoreparatur und Wasch- fläche (1972-1996) bekannt waren. In großen Teilen des Geltungsbereichs liegen Auffüllun- gen mit diversen anthropogenen Beimengungen vor. Eine vorläufige A bfalleinstufung der Bodenproben ergab für die Auffüllungen eine Zuordnung gemäß den LAGA-Kategorien Z1.1 bis Z1.2. Die anstehenden natürlichen Böden wurden vorläufig als Z0 eingestuft. ( SAK- OSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017) 310 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 8/20 Die Untersuchungen stellten erhöhte Konzentrationen an Arsen (As) und den Schwermetal- len Blei (Pb) und Kupfer (Cu) an einem der vier Sondierpunkte im Geltungsbereich fest. Der Boden im Bereich des Plangebiets wurde aufgefüllt. In einer ersten Gefährdungsabschät- zung kommt die Orientierende Untersuchung zum Ergebnis, dass nur eine geringe und ver- mutlich lokal begrenzte Schadstofffracht zu erwarten sei. Darüber hinaus wird angeführt, dass die Mobilität von vorwiegend in Schlacke enthaltenen PAK in anthropogenen Auffüllun- gen im Allgemeinen gering bis sehr gering sei , dass also belasteter Boden gut ausgebaut werden kann, da sich die Schadstoffe nicht verteilen. Die übrigen Werte, u.a. auch zu den verschiedenen hierfür relevanten Kohlenwasserstoffver- bindungen (PAK, MKW, LHKW), lagen unter dem vorgegebenen Hilfswert 1 nach dem LfU- Merkblatt 3.8/1. Sanierungsmaßnahmen sind nach Angaben des Gutachters bei solch ober- flächennahen, erhöhten Schwermetallkonzentrationen, bedingt durch die anthropogenen Auffüllungen, wahrscheinlich nicht nötig (SAKOSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017). Die orientierende Untersuchung erachtet aufgrund der Größe des Plangebiets für eine ab- schließende Gefährdungsabschätzung weitergehende Untersuchungen als notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist deshalb auch noch nicht abschließend beurteilbar, ob e in Kenn- zeichnungserfordernis im Bebauungsplan besteht. Lärm Auf das Plangebiet wirken Gewerbe- und Verkehrslärm ein. Für den Gewerbelärm ist die TA Lärm einschlägig, in der für Allgemeine Wohngebie te Im- missionsrichtwerte von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts aufgeführt werden. Hinsichtlich des einwirkenden Verkehrslärms ist die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ zu berücksichtigen, die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts vorsieht. Lärmemissionen von gewerblichen Betrieben gehen u.a. von der gewerblichen Nutzung auf der Ostseite der Von-der-Tann-Straße aus. Hier ist die bestehende Genehmigungssituation zu betrachten. Die gewerbliche Nutzung besteht in einem ausgewiesenen Kernge biet und muss auf das bestehende Mischgebiet und die angrenzenden allgemeinen Wohngebiet e Rücksicht nehmen. Des Weiteren ist die gewerbliche Nutzung entlang der Leyher Straße / Witschelstraße ggfs. als Vorbelastung anzusehen. Verkehrslärm wirkt insbesondere von der Von-der-Tann-Straße sowie von der Leyher Straße auf das Plangebiet ein. In der Umgebung sind darüber hinaus der Frankenschnellweg sowie die Bahnstrecke Nürnberg-Fürth vorhanden. Die Güterverkehrsstrecke ca. 1 km westlich des Plangebiets hat voraussichtlich keine Auswirkungen. In der schalltechnischen Untersuchung (PMI, Unterhaching, 19.07.2019) wurden die Prog- nosewerte für 2039 berücksichtigt, die auf den Verkehrskenndaten aus der Verkehrsunter- suchung der PB-Consult GmbH (Stand vom 05.04.2019) basieren und für den Prognoseho- rizont 2039 einen Zuschlag von 24,5% berücksichtigen. Die Verkehrsbelastung auf der Von-der-Tann-Straße beträgt gemäß den Angaben des Schallgutachtens 55.900 Kfz/24 h, auf der Leyher Straße 26.400 Kfz/24 h. Für die Witschel- straße ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) mit ca. 20.800 Kfz/24 h ange- nommen worden . Der Lkw -Anteil wurde mit 8,9% (Von -der-Tann-Straße); 6,2% (Leyher Straße) und 6,8% (Witschelstraße) berücksichtigt. Auf der Grundlage der beschriebenen Kennzahlen wurden entlang der Von-der-Tann-Straße Verkehrslärmeinwirkungen von 73 dB(A) am Tag bzw. 66 dB(A) in der Nacht ermittelt. Damit werden die Werte von 70/60 dB(A) tags/nachts überschritten, die in der Rechtsprechung als Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen wer- den (z. B. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 (7 D 34/07)). Das Gutachten stellt sowohl die freie Schallausbreitung als auch die geplante Bebauung dar. 311 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 9/20 Die o.g. Werte führen dazu, dass entlang der Von-der-Tann-Straße die maßgeblichen Orien- tierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Auch die üblicherweise hilfsweise her- angezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) werden überschritten. Auch die oft als Obergrenze für die Ansiedlung von Wohnnutzung angesehen en Werte der 16. BImSchV für Mischgebiete (64/54 dB(A) tags/nachts) werden überschritten, so dass Maßnahmen in Form von Festsetzungen zum Schutz von Aufenthaltsräumen (Orientierung, Lüftung etc.) notwendig sind. Bei der Betrachtung der geplanten Bebauung wird aber auch deutlich, dass aufgrund der städtebaulichen Figur Abschirmwirkungen für die Innenbereiche erzielt werden, wo dann die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete fast überall eingehalten wer- den können. Die hohe Lärmbelastung in diesem Bereich des Stadtgebiets ist bekannt: Der betroffene Ab- schnitt der Von-der-Tann-Straße zählt zum Untersuchungsgebiet 030 des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen. Zum Zeitpunkt der Er- stellung des Lärmaktionsplans waren Wohnnutzungen im Geltungsbereich des Bebauungs- plans jedoch nicht vorhanden, so dass mögliche Auswirkungen nicht berücksichtigt wurden. In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stand: 21.05.2019, Papier zur öffentlichen Aus- legung) wird als Maßnahmen im Ber eich der Von-der-Tann-Straße der Einbau eines lärm- mindernden Belags aufgeführt. Geruch/ Feinstaub/ Luftschadstoffe Gewerbebetriebe mit relevanten Emissionsquellen hinsichtlich der Lufthygiene bestehen im Umfeld nicht. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist der Verkehr der Hauptverursacher der Stickstoffdioxid -be- lastung in der Umwelt. Allerdings zeigt der Langzeittrend eine Verbesserung, was aber auf die generellen technischen Verbesserungen der letzten Jahre zurückzuführen ist. Wann eine Unterschreitung der Jahresmittelgrenzwerte erreicht wird, kann derzeit nicht vorausgesehen werden. Unweit des Plangebiets befindet sich knapp 350 m südlich an der Von-der-Tann-Straße ein lufthygienisches Überwachungssystem, welches vom Landesa mt für Umwelt seit Herbst 2006 betrieben wird und regelmäßig Messungen durchführt. Die Werte für Stickstoffdioxid (NO2) lagen in der Von -der-Tann-Straße seit Messungsbeginn im Herbst 2006 konsequent über dem jährlichen Grenzwert von 40 µg/m³. Im Jahr 2018 lag der Jahreswert von NO2 in der Von-der-Tann-Straße bei 46 µg/m³ - 2017 wurde er mit 43 µg/m³ angegeben (BAYERI- SCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2019a). Da das Untersuchungsgebiet derzeit insbe- sondere durch den nach Westen offenen Westpark keinen ausgeprägten S traßen- schluchtcharakter wie an der Messstation aufweist, kann von etwas niedrigeren Werten für das Plangebiet ausgegangen werden. Im „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg“ (BÜRO LOHMEYER, 2018) wurden auch NO 2-Jah- resmittelwerte rechnerisch für andere Straßenabschnitte ermittelt. Auf Höhe des Plangebiets liegt der NO2-Jahresmittelwert bei nur 30 -33 µg/m³, auf kurzer Strecke im Südosten (Höhe Eingang Westpark) aber sogar bei 48 – 52 µg/m³ für das Jahr 2017. Die Werte für Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser < 10 µm) liegen an der Messstation Von-der-Tann-Straße stetig unterhalb der Grenzwerte. Der Trend verläuft gleichbleibend. Auch die übrigen an der Station gemessenen Luftwerte (Kohlenmonoxid CO, Stickstoff-mo- noxid NO, Benzol, Toluol und Xylol BTX, verschiedene Inhaltsstoffe in PM10) liegen unter- halb der Grenzwerte. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2018a, 2018b). 312 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 10/20 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg ) Im Regionalplan der Region Nürnberg ist das Plangebiet auf der Karte 2 „Siedlung und Ver- sorgung“ als Siedlungsfläche (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbaufläche) dargestellt. Ebenso ist der Ring (Von-der-Tann-Straße) als Bundesstraße mit dem Anschluss an den Frankenschnellweg dargestellt. I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FN P) aus dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungs plans im Norden als gemischte Baufläche und im Süden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Die Von-der-Tann-Straße im Osten ist als (ört- liche und überörtliche) Verkehrsfläche dargestellt. Die Flächen nördlich und östlich des Plangebiets sind ebenfalls als gemischte Bauflächen dargestellt. Südlich des Plangebiets ist der Westpark als Grünfläche mit der Zweckbestim- mung öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, durch den eine übergeordnete Freiraum- verbindung verläuft und westlich ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dargestellt. Die geplante Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet entsprechen nicht den Darstellungen des FNP, weshalb bei Anwendung des § 13a BauGB für das Bebauungsplanverfahren der FNP im Wege der Berichtigung (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB) angepasst wird. I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren Für den Geltungsbereich besteht derzeit Baurecht über den qualifizierten Bebauungsplan Nr. 3503 für ein Gebiet zwischen Leyher Straße, Von -der-Tann-Straße, Steinmetzstraße, östli- che Grenze der Flur Nr. 165 Gemkg. Sündersbü hl, Markt Erlbacher Straße und östlich der Siedlungsgebiete beiderseits der Rehdorfer Straße und der Straße Zum Irrliacker. Der am 14.07.1972 in Kraft getretene Bebauungsplan setzt für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 4666 ein Mischgebiet mit einer zuläs sigen Geschossfläche von 17.600 m² fest. Es sind überbaubare Grundstücksflächen mit einem bis fünf maximal zuläs- sigen Vollgeschossen festgesetzt. Innerhalb des Mischgebiets sind Flächen für Tiefgaragen mit Zufahrt von der Von-der-Tann-Straße festgesetzt. Südlich des Mischgebiets ist eine pri- vate Grünfläche festgesetzt, die durch eine Tiefgarage unterbaut werden kann. Der bestehende Bebauungsplan sieht für das Mischgebiet keinen Anschluss an die Dotten- heimer Straße vor, zwischen der Mischgebietsbaufläche und der Dottenheimer Straße ist im Bebauungsplan eine Baumpflanzung eingetragen. Benachbarte Bebauungspläne In der Umgebung des Plangebiets befinden sich die Bebauungspläne Nrn. 3503, 3967, 4253, und 4605. Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 3503 s etzt in der Nachbarschaft des Plangebiets im Norden ein Allgemeines Wohngebiet und im Osten und Süden öffentliche Grünflächen fest. Südlich des Westparks ist ein allgemeines Wohngebiet (Bereich Gethsemanekirche) festge- setzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Von-der-Tann-Straße gilt der Bebauungsplan Nr. 4253, der ein Kerngebiet festsetzt. Südlich des Westparks gilt in Teilbereichen der Bebauungsplan Nr. 3967, der öffentliche Grünflächen festsetzt. 313 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 11/20 Nordwestlich des Plangebiets besteht Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 4605, der All- gemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete festsetzt. Bei diesem Bebau- ungsplan wurde erst vor kurzem das Planungsrecht von Gewerbe in die neuen Planungsziele geändert. I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Da mit dem Bebauungsplans Nr. 3503 ein qualifizierter Bebauungsplan existiert, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 30 BauGB. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation Aufgrund des nach wie vor anhaltenden Bevölkerungswachstums besteht dringender Bedarf an der Herstellung von Wohnraum im Stadtgebiet Nürnberg. Gegenüber dem Jahr 2000 be- trägt die Bevölkerungszunahme bis zum Jahr 2018 in Nürnberg ca. 11 %. Insbesondere besteht aufgrund der Miet preissteigerungen und aus der Belegungsbindung gefallenem Wohnraum auch die Nachfrage nach gefördertem Wohnungsbau. Mit der Neuerrichtung von Wohnraum geht auch die Notwendigkeit des Ausbaus der sozialen Infrastruktur einher, u.a. also auch dem Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten. I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 139, 139/2(Tfl.), 139/16 und 181/2 (Tfl.) , Gemarkung Großreuth bei Schweinau. Bis auf die Straßenverkehrsflächen der Von -der- Tann-Straße sind die Grundstücke im Eigentum des Investors. I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse Baulandbeschluss Der Baulandbeschluss vom 07.06.2017 wurde am 14.06.2017 erstmalig im Amtsblatt be- kannt gemacht und dient der Baulandmobilisierung. Es gilt die geänderte Fassung vom 27.09.2017. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung, Erweite- rung oder Änderung von Baurecht führen, sollen davon abhängig gemacht werden, dass der Planungsbegünstigte die vom Bauvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten übernimmt, sich am geförderten Wohnraum beteiligt und zur zügigen Umsetzung der Planung verpflichtet. Der Baulandbeschluss enthält für den Bereich Wohnungs - und Gewerbebau Vorgaben zu Verfahrensweg, Folgekostenregelung, gefördertem Wohnungsbau, Eingriff/Ausgleich und Grünflächenausstattung, sozialen Einrichtungen und Erschließung. Insbesondere für das vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:  bei der Errichtung von mehr als 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sind 30% der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen  bei Überplanungen des Innenbereichs sind unter Berücksichtigung des Ziels der dop- pelten Innenentwicklung angemessene Werte zur Grünflächenausstattung im Einzel- fall zu definieren  (private) Grünflächen bis zu einer Größe von 3.000 m² gelten auch dann als öffentli- che Grünflächen im Sinne des Baulandbeschlusses, wenn die Nutzung für die Allge- meinheit grundbuchrechtlich gesichert ist  öffentliche Spielflächen sind in jedem Fall vorrangig herzustellen  Fuß- und Radwegeverbindungen sind öffentlich zu widmen  Kunst im öffentlichen Raum: abhängig von der Größe des Geltungsbereichs werden durch den Investor Gelder für die Herstellung von Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. 314 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 12/20 Thema Baulandbeschluss Forderung Baulandbeschluss Umgang im Projekt BP 4666 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 30% der Geschossfläche Wohnungsbau 30% der Geschossfläche Wohnungsbau Öffentliche Grünflächen in Abhängigkeit der Zahl der Wohneinheiten Angemessene Werte bei Gebietsumwidmungen gem. B 4.6 Regelfall: 20 m²/EW, bei 2 Einwohner je WE im Ge- schosswohnungsbau 350 WE 350 WE*2EW/WE*20 m²=14.000 m² 5.500 m² + Kompensations- zahlung Davon öffentliche Spielflä- chen Bei Ansatz o.g. 20 m² sind 3,4 m² als öffentliche Spiel- fläche herzustellen → 2.380 m² Herstellung auf der öffentli- chen Grünfläche Widmung von Fußwegen Noch nicht geklärt Kunst im öffentlichen Raum 2 EUR / m² Gesamtgrund- stücksfläche 2 EUR / m² Gesamtgrund- stücksfläche I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT UND ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung von Wohngebäuden in einer kompakten, nach außen abgeschlossenen Form vor. Auf ca. 35.000 m² BGF sollen etwa 350 Wohnungen ent- stehen. Entlang der Von-der-Tann-Straße soll insbesondere auch aus Lärmschutzgründen eine Gebäudezeile mit fünf bis acht Geschossen entstehen, an die vier kammartige Anbauten in westlicher Richtung anschließen. Eine weitere Gebäudezeile ist im Westen des Plange- biets vorgesehen, von der ebenfalls kammartig Anbauten in östlicher Richtung ausgehe n. Durch diese Anordnung der Gebäude entstehen in den Zwischenräumen private Freiberei- che, die als Spielplatz, Spielwiese oder auch Gemeinschaftsgarten genutzt werden. Die An- ordnung der Gebäude erlaubt eine Wegeverbindung von der Dottenheimer Straße im Norden bis zum Westpark im Süden. Im Zentrum des Gebiets ist ein Quartiersplatz angeordnet. Der ruhende Verkehr wird in einer Tiefgarage untergebracht , deren Zufahrt von der Von -der- Tann-Straße aus erfolgt. Im Süden des Plangebiets wird die vorhandene Tiefgar age abge- brochen und eine öffentliche Grünfläche angelegt, die dem Westpark zugeschlagen wird. Die städtebauliche Form ist Ergebnis einer umfangreichen typologischen Untersuchung von Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück, in der neben dem Schallschutz auch das Lo- kalklima zu betrachten war. Der Westpark ist Teil einer Frischluftschneise, die nicht durch Bebauung eingeengt werden soll. Auf der anderen Seite ist die Von -der-Tann-Straße stark verkehrlich belastet. Es wurden deshalb u.a. Varianten untersucht, in denen die Gebäude- zeile entlang der Von -der-Tann-Straße nach Süden verlängert wurde und so einen Schall- schutz für die Freiflächen bietet. Dies wurde mit dem Hinweis auf die Beibehaltung der Kalt- luftschneise verworfen. Die vorgesehene Baustruktur weist e ine hohe Dichte auf, die der Lage in der Stadt jedoch angemessen ist. Von der gesamten Grundstücksfläche von 20.811 m² würden ca. 4.772 m² 315 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 13/20 zur öffentlichen Grünfläche werden. Die verbleibenden 16.039 m² würden als Baufläche die- nen. Bei einer Geschossfläche von 35.000 m² entspräche dies einer GFZ von 2,2 und einer GRZ von 0,4 (6.390 m² überbaute Fläche). I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Die Haupterschließung erfolgt über die Von -der-Tann-Straße und nutzt die vorhandene Rechtsabbiegespur für die Zufahrt zur Tiefgarage. Die Dottenheimer Straße wird als Wege- verbindung (mit öffentlicher Widmung) bis zum Westpark geführt und soll für den Radverkehr aber auch für Rettungsfahrzeuge etc. genutzt werden. Eine Erschließung für Pkw über die Dottenheimer Straße ist nicht vorgesehen, da es zu Rückstaus im Bereich der Kreuzung Leyher Straße / Von-der-Tann-Straße geben würde. Die notwendigen Stellplätze der Geschosswohnungsbauten werden in einer Tiefgarage un- tergebracht, die von der Von-der-Tann-Straße erschlossen werden. Die Fahrradabstellplätze werden zum Teil im Untergeschoss und zum Teil als eigene bauli- che Anlagen ebenerdig nachgewiesen, wo sie auch zur Gliederung der Hofbereiche genutzt werden können. I.4.3. GENDER UND DIVERSITY In die Konzeption der stadträumlichen Baustruktur und in die Freiraumkonzeption haben As- pekte des Gender Mainstreaming einzufließen. Ziel des Gender Mainstreaming ist eine gleichstellungsorientierte Planung mit einem räumlichen Angebot für die verschieden en Gruppen und Alltagssituationen unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebensentwürfe und Interessen. Es unterstützt eine kreative Auseinandersetzung mit Unterschieden in Alter, Ge- schlecht, sozialer und kultureller Herkunft bei der Entwicklung städteba ulicher Leitbilder, in Abstimmungs- und Planungsprozessen. Bei jeder Planungsmaßnahme ist zu hinterfragen, welche geschlechts- und zielgruppenspezifischen Aspekte wahrgenommen werden können und wie diese im Planungsprozess und in der Raumnutzung wirksam we rden. Genderge- rechte Quartiere spiegeln gesellschaftliche Vielfalt wider, sie sind barrierefrei, gut erschlos- sen und vernetzt und bieten Räume, die bedarfsgerecht interpretier- und nutzbar sind. Das Nutzungskonzept sieht verschiedene Wohnungsgrößen und auc h geförderten Woh- nungsbau mit verschiedenen Wohnformen vor. Darüber hinaus gibt es klar untergliedert pri- vate aber auch eine öffentliche zugängliche Grünfläche. Die räumliche Verknüpfung zur Um- gebung, die Anbindung an den umgebenden Ortsteil sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung. Für ältere Kinder und Jugendliche sind Angebote in der näheren Umgebung vorhanden, die fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erreichen sind: der Westpark mit verschiedenen Spielplät- zen, die Sportanlage des SC Victoria 1925. I.4.4. VERSORGUNG Niederschlagswasser soll gemäß § 55 Abs. 2 WHG ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. Deshalb wird ein Entwässerungskonzept mit Maßnahmen zur ortsnahen Nieder- schlagswasser-Beseitigung in die Planungen integriert und entsprechend festgesetzt Ziel ist die Versickerung des anfallenden Regenwassers. Im weiteren Verfahren ist ein Bo- dengutachten zu erstellen, das insbesondere auch den Punkt einer möglichen Versickerung untersucht. Da der vorhandene Tiefhof zurückgebaut wird und hier entsprechende Auffüllun- gen notwendig sind, kann das Auffüllmaterial so gewählt werden, dass die Versickerung be- günstigt wird. Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderliche Behandlung der Oberflächenwässer hat den städtebaulichen Erfordernissen zu genügen. 316 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 14/20 I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN I.4.5.1. Grünordnerisches Konzept Das Freiraumkonzept sieht verschiedene Freiräume hinsichtlich der Nutzergruppen vor – vom öffentlichen Straßenraum der Von -der-Tann-Straße, über die privaten Innenhöfe der Bebauung, die Nord-Süd-Durchwegung des Plangebiets und die öffentliche, an den West- park anschließende Grünfläche. Durch die Nord -Süd-Durchwegung von der Dottenheimer Straße zum Westpark wird ein halböffentlicher Raum in Inneren des Plangebiets eröffnet, an dem auch der Gemeinschafts- platz mit dem Gemeinschaftsgarten anschließt. Die Spielbereiche sollen z.B. durch die A n- ordnung von Nebenanlagen (Fahrradunterstellmöglichkeiten) als private Freibereiche von der Durchwegung abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind zum Teil in den Höfen auch den Wohnungen zugeordnete private Freibereiche vorgesehen. Die Höfe werden zum Teil mit der Tiefgarage unterbaut sein. Die vorhandene Tiefgarage wird zurückgebaut. Der Bereich wird als öffentliche Grünfläche ausgebildet und Bestandteil des angrenzenden Westparks werden. Die Ausbildung der künf- tigen öffentlichen Grünfläche ist im weiteren V erfahren zu klären. Derzeit befindet auf der nördlichen Seite des Westparks zur Grenze der Tiefgarage ein Baumstreifen, der mit dem Baumbestandsplan aufgenommen wurde. Für den Straßenraum der Von-der-Tann-Straße ist eine Neugestaltung vorgesehen, hier ist eine Baumreihe auf der privaten Grundstücksfläche geplant, die im weiteren Verfahren aus- zuarbeiten ist. Öffentliche Grünflächen und Spielplätze Der Fehlbedarf an öffentlichen Grünflächen wird durch die Ansiedlung von neuen Wohnnut- zungen um ca. 1 ha erhöht. Bei der Ermittlung des Fehlbedarfs wurde berücksichtigt, dass bereits jetzt im festgesetzten Mischgebiet mit maximal 17.500 m² Geschossfläche die Hälfte davon zum Wohnen genutzt werden könnte. Die Umwidmung hat die Ausweisung von ca. 35.000 m² Wohnfläche zum Ziel, abzgl. des bereits bestehenden Baurechts für ein Mischge- biet ergeben sich ca. 26.200 m² Geschossfläche. Dies entspricht ca. 262 Wohneinheiten mit 524 Einwohnern1. Daraus ergibt sich ein Grünflächenbedarf von ca. 10.480 m². Ca. die Hälfte davon wird mit dem Rückbau der bestehenden Tiefgarage und der Übertragung ins öffentli- che Eigentum nachgewiesen. Der Restbedarf soll abgelöst werden. Hier ist auch anzumer- ken, dass der Baulandbeschluss gem. B 4.6 im Rahmen von für Gebietsumwandlungen vor- sieht, dass der Grünflächenbedarf im Einzelfall zu definieren ist. Beim vorliegenden Fall ist in die Betrachtung einzustellen, dass das Plangebiet direkt an eine große öffentliche Grün- fläche anschließt. Die privaten Kinderspielplätze gem. Art. 7 Abs. 2 Ba yBO sollen auf der Baufläche selber nachgewiesen werden. Gem. der Nürnberger Satzung, die Größe, Lage und Ausstattung der Spielflächen regelt, sind je 25 m² Wohnfläche 1,5 m² Spielplatzfläche (§ 4 Abs. 1 der Satzung) nachzuweisen. Aufgrund der unterschiedlichen Wohnungstypen ergibt sich i.V.m. Art 7 Abs. 2 BayBO und der Nürnberger Spielplatzsatzung folgender Spielflächenbedarf: 1 Folgende Zahlen werden angesetzt: 1 Wohneinheit: ca. 75 m² Wohnfläche, dies entspricht ca. 100m² BGF Einwohner/Wohneinheit im Geschosswohnungsbau: 2 (vgl. Punkt 4.4.3. Baulandbeschluss) Grünflächenbedarf je Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m² 317 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 15/20 BGF (in m²) Wohnfläche (75% BGF) notwendige Spiel-fläche (in m²) Größe der Spielflächen gem. Rahmenplan (in m²) 35.000 2.6250 1.575 580, 230, 670 – Σ=1.480 m² Der Spielflächenbedarf kann fast vollständig im neuen Gebiet gedeckt werden, für die noch offenen 100 m² ist auch Art. 7 Abs. 2 Satz 2 BayBO zu beachten, wonach auch auf unmittel- bar benachbarte Spielflächen verwiesen werden kann. Dies wäre der Westpark. Die Spielflächen in den Quartieren sollen insbesondere für die Kinder in den Altersgruppen 0-3 und 3-6 Jahren ausgestattet werden. Zu beachten ist, dass aufgrund der Baustruktur die Kinderspielbereiche den nach Satzung vorgegebenen Abstand von 10 m zur Fassade nicht überall einhalten können. Darüber hinaus scheint es auch nicht sinnvoll , im Inneren des Quartiers Ballspielplätze etc. anzubieten, da sonst Konflikte durch Soziallärm vorgezeichnet sind. Für diese Angebote so llte auf den Westpark ausgewichen werden, der direkt an das Plangebiet anschließt und ohne Barrieren erreichbar ist. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, inwieweit die Dachflächen als Spielflächen oder Gemeinschaftsflächen nutzbar wären. Insbesondere für Kinder, die noch nicht allein unter- wegs sein können und immer durch Erwachsene beaufsichtigt werden, wäre dies eine Mög- lichkeit. Des Weiteren könnten Teile der Dachflächen für sog. Urban Gardening genutzt wer- den. I.4.5.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung Folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind vorgesehen:  Entsiegelung der bestehenden Tiefgarage im Süden, Widmung als öffentliche Grün- fläche  Extensive Dachbegrünung  Baumpflanzungen in den Innenhöfen und entlang der Von-der-Tann-Straße  Versickerung des Oberflächenwassers  Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen und Plätzen  ggf. Fassadenbegrünung/PV-Anlagen I.4.5.3. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe (Karte 3 Ausgleichsflächen und –maßnahmen) Da das Planverfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt wird, ist kein naturschutzfachlicher Ausgleich nachzuweisen, da die Eingriffe vor der planerischen Entscheidung als zulässig angesehen werden. Hinsichtlich eines möglichen artenschutzrechtlichen Ausgleichs wird auf die noch zu erstel- lende spezielle artens chutzrechtliche Prüfung verwiesen, für die derzeit die Kartierungen durchgeführt werden, vgl. hierzu auch die Ausführungen im Umweltbericht. I.4.6. IMMISSIONSSCHUTZ I.4.6.1. Lufthygiene Zur Verbesserung der Lufthygiene tragen Vegetationsflächen bei. Dezentrale Grünflächen mit Baumbeständen kühlen durch Schattenbildung und Verdunstungskühle. Nachts kommt es in diesem Bereich zu Frischluftbildung. Durch die Pflanzung von Bäumen wird der Wan - del von Kohlendioxid zu Sauerstoff gefördert. Durch extensiv und ggfs. intensiv begrünte Flachdächer sowie auch durch Fassadenbegrü- nung wird durch die Verdunstung von gespeichertem Wasser das direkte Umgebungsklima durch Kühlung und Luftbefeuchtung verbessert. Zudem trägt ein begrüntes Flachdach zur Filterung von Luftschadstoffen und Feinstaub bei. 318 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 16/20 Südlich des Plangebiets befindet sich mit dem Westpark ein Gebiet mit hoher Kaltluftproduk- tionsrate. Die Grünflächen nördlich der Regensburger Straße leisten als lineares Element auch einen Beitrag zur Kaltluftproduktion. Nach gegenwärtiger Einsc hätzung ist nicht mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 39. BlmSchV zu rechnen. I.4.6.2. Lärmimmissionsschutz Für den Bebauungsplan wurde eine schalltechnische Voruntersuchung vom 1 9.07.2019 zu dem auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslä rm durchgeführt. Durch beide Lärmarten kommt es zu Beeinträchtigungen des Grundstücks, so dass Maßnahmen zu ergreifen sind. Nachfolgend werden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zusammenfassend dargestellt: Verkehrslärm In Anlage 2.3 der schalltechnische Voruntersuchung wird deutlich, dass bei der Betrachtung der freien Schallausbreitung das gesamte Plangebiet verlärmt ist und dass lediglich ganz im Westen, beim Fußweg zu den Kleingärten der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags eingehalten wird. Nachts werden die Grenzwerte in keinem Teil des Plangebiets eingehalten. An der Hauptlärmquelle, der Von-der-Tann Straße, werden Werte von tags deutlich mehr als 73 dB(A) und nachts von mehr als 65 dB(A) ermittelt. Die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für allgemeine Wohngebiete (55/45 dB(A) tags/nachts) werden im gesamten Plangebiet überschritten. Bei Betrachtung der mit der Rahmenplanung vorgesehenen Bebauung zeigen d ie Berech- nungen, dass an den zur Von-der-Tann-Straße hin orientierten Fassaden Beurteilungspegel Verkehrslärm von bis zu 73 dB(A) tags und von bis zu 66 dB(A) nachts zu erwarten sind. Damit werden die sog. Sanierungsgrenzwerte gem. 16. BImSchV, die bei 70/60 dB(A) tags/nachts liegen, überschritten. An der Südseite der Bebauung, zum Westpark hin, können im westlichen Drittel die Grenz- werte der 16. BImSchV (59/49 dB(A) tags/nachts) am Tag eingehalten werden, in der Nacht werden sie voraussichtlich nur ganz im Westen eingehalten. Im Norden, zur bestehenden Bebauung an der Dottenheimer Straße stellt sich die Situation aufgrund der Abschirmwirkung etwas besser dar: hier werden tags beim westlichen Teilstück die Werte fast überall einge- halten, in der Nacht jedoch auch nur am westlichen Rand. Nach Westen zur Kleingartenanlage und in den Innenbereichen werden aufgrund der Ab- schirmwirkung durch andere Gebäudeteile die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55/45 dB(A) (tags/nachts) zum großen Teil eingehalten. Ausnahmen hiervon stellen der Durchgang im Süden und der mittlere westliche Querriegel dar, der aufgrund der vorgesehen en sieben Vollgeschosse nicht in Gänze von der Abschirmwirkung der Bebauung an der Von-der-Tann- Straße profitieren kann. Die Grenzwerte der 16. BImSchV (59/49 dB(A) tags/nachts) werden tags eingehalten, in der Nacht kommt es am nach Osten ausgerichteten Giebel zu Über- schreitungen). Aufgrund der Berechnung wird deutlich, dass im Bebauungsplan Festsetzungen zum Um- gang mit dem Verkehrslärm notwendig sind. Es wird erforderlich sein, die abschirmende Wir- kung der Randbebauung an der Von-der-Tann-Straße, zum Westpark und nach Norden zur Voraussetzung der Errichtung der anderen Gebäude zu machen. In den Bereichen, wo die Orientierungswerte der DIN 18005 und die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV für allgemeine Wohngebiete eingehalten werden, sind keine schallschutz- maßnahmen notwendig. 319 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 17/20 Für die Bereiche, in den en die Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV überschritten, aber die Sanierungsgrenzwerte2 von 67/57 dB(A) eingehalten werden, kann mit passiven Schall- schutzmaßnahmen gearbeitet werden: Schalldämmmaß der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach). Für den Nachtzeitraum sind fensterunabhängige Lüftungen notwendig. Für die darüber hinaus vom Verkehrslärm betroffenen Geb äudeteile an der Von -der-Tann- Straße sowie in Teilbereichen zum Westpark und nach Norden werden voraussichtlich Fest- setzungen zur Grundrissorientierung für die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume notwendig. Davon kann ggfs. abgewichen werden, wenn bestimmte bauliche Maßnahmen (Schall- schutzloggien, vorgehängte Fassaden, Erker etc.) durchgeführt werden. In der schalltechnischen Voruntersuchung wird deutlich, dass es an der Von -der-Tann- Straße im Bereich der vorgesehenen Abtreppung auch im Bereich der entstehenden Kopf- seiten zu hohen Lärmbelastungen kommt. Diese Bereiche könnten zum Beispiel durch ver- glaste Schallschutzwände geschützt werden, so dass dann die möglichen Außenwohnberei- che nutzbar werden. Hierzu sind im weiteren Verfahren ggfs. weitergehende Unter suchun- gen notwendig. Hinsichtlich der Außenwohnbereiche und Freiflächen wird deutlich, dass die Höfe innerhalb der Bebauung tags die Orientierungswerte der DIN 18005 einhalten. Anders gestaltet sich die Situation an der künftigen öffentlichen Grünfläche, d ie Pegel zwischen 61 und 73 dB(A) aufweist. Gewerbelärm Anhand eines theoretischen Maximalfalls wurden in der schalltechnischen Voruntersuchung die Immissionen durch Anlagenlärm ermittelt. Sie basieren auf dem bes tehenden Baurecht und den in den Baugenehmigungen enthaltenen Beschränkungen. Der maßgebliche Anla- genlärm geht vom, dem Plangebiet gegenüberliegenden, Grundstück Von-der-Tann-Straße 31 aus. In der Berechnung wurde ermittelt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (55/40 dB(A) tags/nachts) sowohl an der Von-der-Tann-Straße als auch in ei- nem Teilbereich zum Süden nicht eingehalten werden. Aufgrund der Gewerbelärmeinwirkung werden Grundrisslösungen notwendig, so dass keine lüftungstechnisch notwendigen Fenster von Aufentha ltsräumen an den Stellen angeordnet werden, an denen die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Gemeinsame Betrachtung Verkehrslärm / Gewerbelärm Sowohl aus Gründen des Verkehrslärms als auch des Gewerbelärms werden insbesondere an der Von-der-Tann-Straße und Abschnitten am südlichen Rand aktive Maßnahmen zum Schutz gegen Gewerbelärm notwendig, die gleichzeitig auch die Konflikte aus dem Verkehrs- lärm bewältigen können. Bei der Entwicklung der Grundrisse sind die schutzbedürftigen Auf- enthaltsräume zur sc hallabgewandten Fassade zu orientieren oder durch geeignete Maß- nahmen (Schallschutzloggien etc.) vor dem Lärm zu schützen. I.4.7. ENERGIEEINSPARUNG Es ist ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen. Die Fernwärmeleitungen sind vorhan- den. Dieser Anschluss kann bspw. über den städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Mit dem Anschluss an die Fernwärme wird eine der umweltfreundlichsten Energieversorgungs- lösungen gewählt. Die Nürnberger Fernwärme hat eine hervorragende Energiebilanz. Der Primärenergiefaktor beträgt 0,0. Damit eignet sich die Fernwärme auch als Ersatzmaßnahme im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). 2 Grenzwerte für Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, die als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt werden und nur vorgenommen wird, wenn der Be- urteilungspegel die Auslösewerte für die Lärmsanierung überschreitet, WA 67/57 dB(A) tags/nachts 320 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 18/20 I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Am Nürnberger Westring (Bundesstraße B4R) soll westlich der Von-der-Tann-Straße auf ei- nem bestehenden, gewerblich genutzten Areal ein Allgemeines Wohngebiet entwickelt wer- den. Hierzu wird der B-Plan Nr. 4666 aufgestellt, der einen Geltungsbereich von ca. 2,4 ha aufweist und neben den eigentlichen Vorhabengrundstücken auch die angrenzende Ver- kehrsfläche der Von-der-Tann-Straße teilweise umfasst. Im Geltungsbereich gilt aktuell noch der B-Plan Nr. 3503, der hier ein Mischgebiet festgesetzt hat. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grund- lage hierfür stellt der vorliegende Rahmenplan zum Bebauungsplan dar, der aus dem Entwurf des Architekturbüros steidle architekten entwickelt wurde. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungs-bedarf (Gutachten / Konzepte) Fläche nicht erheblich nachteilig Boden nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo-den/Wasser Wasser nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo- den/Wasser, Entwässerungskonzept Pflanzen nicht erheblich nachteilig Tiere nicht erheblich nachteilig spezielle artenschutzrecht-liche Prüfung Biologische Vielfalt nicht erheblich nachteilig Landschaft nicht erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Lärm erheblich nachteilig Schallschutzgutachten  Erholung erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima noch nicht bewertbar Stadtklimagutachten Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind im Hin- blick auf die meisten Schutzgüter als nicht erheblich nachteilig zu bewerten, da der Planungs- raum aktuell bereits überwiegend versiegelt ist. Einige Funktionen des Boden- und Wasser- haushalts können bspw. durch Entsiegelungen im Süden wieder reaktiviert werden. Punktu- elle Bodenbelastungen können im Zuge des Rückbaus von Anlagen und der Umsetzung des Bebauungsplans beseitigt werden. Zur Konkretisierung dessen sind im Laufe des Verfahrens weitere Untersuchungen (weitere Bodenproben zur Verdichtung der bisherigen Ergebnisse) und Recherchen zu der vorhandenen Versiegelung und der Ableitung der Niederschlags- wässer für eine abschließende Gefährdungsabschätzung vorzusehen. Aufgrund des Um- fangs der schon versiegelten und überbauten Bereiche sowie möglicher Minimierungsmaß- nahmen (z.B. Versickerung von O berflächenwässern) werden die Schutzgüter Boden und Wasser nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. In besondere oder schützenswerte Lebensräume wird durch die Planung nicht eingegriffen. Betroffene Baumstandorte im Geltungsbereich sind nach der der BaumschutzVO der Stadt geschützt und erforderliche Fällungen auszugleichen. 321 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 19/20 Auswirkungen auf Tierarten beschränken sich nach aktuellem Stand auf Fledermaus- sowie Vogelarten (Kartierungen aber noch nicht abgeschlossen). Voraussichtlich können die Ein- griffe durch geeignete Minimierungs- und CEF-Maßnahmen, die noch im Rahmen einer spe- ziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten und planungsrechtlich zu sichern sind, kompensiert werden . Daher werden für das Schutzgut Tiere auch keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Gleiches gilt für das Schutzgut biologische Vielfalt. Auf das Schutzgut Landschaftsbild sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwar- ten, da be reits eine Überprägung des Planungsbereichs besteht. Wegfallende Baum - und Vegetationsbestände können durch Neupflanzungen und die Durchgrünung des Baugebiets weitgehend kompensiert werden , insbesondere auc h durch die entfallende Tiefgarage im Süden, die dem Westpark zugeschlagen wird. Für das Schutzgut Mensch bestehen durch Verkehrslärm derzeit schon erhebliche Aus wir- kungen, denen auch die zukünftig hier wohnende Bevölkerung ausgesetzt sein wird. Durch verschiedene Maßnahmen der Planung (z.B. Gebäudeanordnung, Grundrissorientierung) kann eine Abschirmung erreicht und lärmabgewandte Fassaden geschaffen werden. Die Im- missionssituation ist gutachterlich noch weiter zu untersuchen und ein wirksames Konzept aus Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Im Hinblick auf die Erholung des Menschen können die entstehenden Grünflächenbedarfe nicht ausreichend nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich selbst hat derzeit aber keine Bedeutung für die Erholung. Durch die neuen Wohngebäude wird der Bedarf an öffentli ch nutzbaren Freiflächen erhöht . Das Freiflächendefizit im Planungs bereich Großreuth bei Schweinau/Gaismannshof wird dadurch weiter vergrößert. Um dem Druck auf Erholungsgrün zu entgegnen, wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan verankert, dass der In- vestor eine Ausgleichszahlung tätigt. Vorbelastungen für die Schutzgüter Klima und Luft sind bereits heute gegeben durch Versie- gelungen und teilweise bestehende Barrierewirkungen, welche die Luftzirkulation bremsen, sowie Luftschadstoffe aus dem hohen Verkehrsaufkommen, welches die Lufthygiene beein- trächtigt. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dach- und Fassadenbegrünung) können lokal- klimatische Aus wirkungen gemindert werden. Durch eine entsprechende Ausrichtung der Gebäude und Freilassung der Lücke des Westparks könnte eine Beeinträchtigung der Luft- ströme vermieden werden. Be- und Durchgrünungsmaßnahmen neuer Freiflächen sorgen weiterhin für eine Bestandsverbesserung und sind auch im Hinblick auf den Klimawandel vorzusehen (Schaffung von Schattenplätzen u.a.). Während für das Schutzgut Luft erheblich nachteilige Auswirkungen schon jetzt ausgeschlossen werden können, sind für eine abschlie- ßende Bewertung des Schutzgutes Klima erst noch kleinräumig die stadtklimatis chen Aus- wirkungen zu untersuchen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur - und Sachgüter sind ebenfalls nicht erheblich nachteilig. Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs werden entweder in die Planung inte- griert oder deren Beseitigung ist im Sinne des Eigentümers/Investors. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind für alle Schutzgüter möglich und erforder- lich. Diese sind im Laufe des Verfahrens noch genau festzusetzen. Aufgrund der Entfernungen des Geltungsbereiches zum FFH-Gebiet 6432-301 „Sandheiden im mittelfränkischen Becken“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes Natura 2000 erwartet. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung sind im weiteren Verfahren Fachgut- achten noch zu ergänzen bzw. anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schall- schutz, Entwässerung und Artenschutz (saP). Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren nicht fortgeschrieben, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, in dem auf eine Umwelt- prüfung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sowie der laufenden und noch ausstehenden Gutachten und Unter suchungen fließen jedoch in die weitere Planung und in die Begründung zum Bebauungsplan ein. 322 BEGRÜNDUNG ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 20/20 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG / AUSWIRKUNGEN / ABWÄGUNG / MASSNAHMEN: (insbesondere private Belange, Abwägung noch nicht berücksichtigter Aspekte, Grundkon- flikte - wird im weiteren Verfahren ergänzt - I.7. KOSTEN Begleitend zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Investor abgeschlossen, in dem unter anderem auch die durch den Bebau- ungsplan ausgelösten Maßnahmen und deren Finanzierung vertraglich gesichert werden. Durch den Investor werden u.a. übernommen  Planungs- und Gutachterkosten für die Bauleitplanung sowie Kosten Bürgerbeteili- gungsveranstaltungen.  Planung und Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Grünflächen nach den Ausbaustandards der Stadt mit vollständiger Kostenübernahme. Die Anrechnung für Kostenaufwendungen für den Rückbau und die Wiederverfüllung der bestehenden Tiefgarage werden im weiteren Verfahren geprüft und abgestimmt.  Ggf. Ablösezahlungen für fehlende Grünflächen  Soziale Folgekosten (Kindertagesstätte, Grund- und Mittelschule, Kinderspielplätze)  Bereitstellung geförderter Mietwohnungen  Finanzierung von Kunst im öffentlichen Raum  Kosten für ggfs. notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleich Nürnberg, den 8.10.2019 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 323 Umweltbericht 1. Fassung zum Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ 08.10.2019 Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de Luftbild © Stadt Nürnberg 2016 Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Ö 4Ö 4 324 2 U MWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE 30“ 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Auftraggeber: VDT30 Grundbesitz GmbH & Co. KG Düsseldorfer Straße 15 65760 Eschborn Auftragnehmer: Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: B.Sc. Verena Schneider Dipl.-Ing. Bernhard Walk 325 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 3 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Inhaltsverzeichnis 1  EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5  1.1  ZIELE DES BAULEITPLANS ................................................................................................... 5  1.2  PLANGRUNDLAGEN ............................................................................................................. 6  2  BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 6  2.1  FLÄCHE ............................................................................................................................. 6  2.1.1  Ausgangssituation ....................................................................................................... 6  2.1.2  Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 7  2.2  BODEN ............................................................................................................................... 7  2.2.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 7  2.2.2  Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8  2.3  WASSER ............................................................................................................................ 9  2.3.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9  2.3.2  Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9  2.4  PFLANZEN, TIERE UND BIOLOGISCHE VIELFALT .................................................................. 10  2.4.1  Pflanzen ..................................................................................................................... 10  2.4.2  Tiere ........................................................................................................................... 11  2.4.3  Biologische Vielfalt ..................................................................................................... 13  2.5  LANDSCHAFT .................................................................................................................... 13  2.5.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13  2.5.2  Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 14  2.6  MENSCH (LÄRM, ERHOLUNG, GESUNDHEIT) ...................................................................... 14  2.6.1  Lärm ........................................................................................................................... 14  2.6.2  Erholung..................................................................................................................... 17  2.6.3  Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 19  2.7  LUFT ................................................................................................................................ 20  2.7.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 20  2.7.2  Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 21  2.8  KLIMA .............................................................................................................................. 21  2.8.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 21  2.8.2  Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 22  2.9  ABFALL UND ABWÄSSER ................................................................................................... 24  2.10  KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 24  2.10.1  Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 24  2.10.2  Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................................... 24  2.11  WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 25  3  PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 25  4  KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 25  5  MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 26  5.1  AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) ...................................... 30  5.2  EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ .............................................................. 30  6  GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FLORA-FAUNA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 31  7  GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 31  8  METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 31  326 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 4 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 9  ÜBERWACHUNG / MONITORING ........................................................................................ 33  10  ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 34  Kartenanhang Bestandssituation Biotop-/Nutzungstypen zum Bebauungsplan Nr. 4666 1 : 1.000 Baumbestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 4666 1 : 1.000 327 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 5 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 1 Einleitung Ein gewerblich genutztes Areal westlich der Von-der-Tann-Straße in Nürnberg soll in eine neue Nutzung überführt werden. Ziel ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Das Pla- nungsgebiet liegt in der Gemarkung Sündersbühl. Es wird begrenzt von der Von-der-Tann- Straße im Osten, dem Westpark im Süden, der Kleingartenanlage d es KGV Stiller Winkel e.V. im Osten und Wohnbebauung im Norden. Zur Absicherung der gewünschten städtebaulichen Entwicklung sol l ein sog. Bebauungs- plan der Innenentwicklung (Verfahren nach § 13a BauGB) aufgestellt werden, mit dem Ziel der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Der Bebauungspl an Nr. 4666 umfasst einen Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,4 ha. Das Plan gebiet ist aktuell schon nahezu vollständig bebaut bzw. versiegelt. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.d.R. eine Umweltprü- fung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleis- ten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter beschrieben und bewert et. In diesem Zusam- menhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plange- biete zu prüfen. Im beschleunigten Verfahren kann diese Umweltprüfung eigentlich entfallen. Die Stadt Nürnberg lässt aber frühzeitig die wesentlichen Umweltbelange p rüfen, da diese Ergeb- nisse auch in das Verfahren einfließen und in der allgemeinen B egründung zum Bebau- ungsplan berücksichtigt werden. Die Umweltprüfung erfolgt auf Basis des 2017 novellierten BauGB. Der Umweltbericht wurde im Auftrag des Investors vom Bür o Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt und wird im Verfahren vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft Der vorliegende Umweltbericht (1. Fassung) bezieht sich auf den aktuellen Rahmenplan zum Bebauungsplan Nr. 4666. 1.1 Ziele des Bauleitplans Ziel der Planung ist die Umnutzung des Areals und eine Neuschaffung von Wohnraum. Das Gebiet wird komplett überplant. Zur Von-der-Tann-Straße ist aus Lärmschutzgründen eine bis zu acht-geschossige Gebäudezeile vorgesehen, an die si ch kammartig vier Ge- bäudezeilen anschließen, die im Innenbereich private Höfe ausbi lden. Diese Typologie wird im westlichen Teilbereich durch eine ähnliche, kammartige Bebauung mit drei Gebäu- dezeilen gespiegelt, so dass wechselseitig ebenso Höfe ausgebil det werden. Zwischen den beiden Hauptstrukturen wird eine Wegeverbindung von der Dottenheimer Straße zum Westpark geführt. Die Erschließung erfolgt über die Von-der-Tann-Straße, hier soll die vorhandene Abbiege- spur genutzt werden. Die Stellplätze werden in Tiefgaragen nachgewiesen. Die bestehende, eingeschossige Tiefgarage im Süden soll zurückg ebaut und dem West- park als öffentliche Grünfläche angegliedert werden. Insgesamt sollen ca. 350 neue Wohnungen entstehen. Zwischen den Gebäuden sind pri- vate Aufenthalts- und Freiflächen vorgesehen, sowie notwendige Zufahrten und Aufstell- flächen für die Feuerwehr. Das anfallende Niederschlagswasser soll auf dem Grundstück versickert werden. Konkrete Festsetzungen werden erst im Rechtsplan getroffen. 328 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 6 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 1.2 Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 w eist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwaba ch aus. Auch im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integri ertem Landschaftsplan (FNP) ist das Planungsgebiet im Norden als gemischte Baufläche, der südliche Bereich als Grünfläche (Zweckbestimmung öffentliche Park- und Grünanlage) dargestellt. Die Von-der- Tann-Straße ist als Verkehrsfläche dargestellt. Biotope der Stadtbiotopkartierung befinden sich keine im Plangebiet. Faunistische Angaben aus der Artenschutzkartierung (ASK) (Stand: 30.04.2019) liegen für das Planungsgebiet selbst keine vor, aber für das nähere und we itere Umfeld (z.B. West- park, Wohnquartier im Süden). Im Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) der Stadt Nürnberg a us dem Jahr 1996 wurden innerhalb des Planungsgebiets keine bedeutsamen Lebensräume erfasst. Als lokal bedeutsam gilt aber der südwestlich und südöstlich davon gelegene Westpark (Nr. 587). Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Lan dschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind nicht vorhanden. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäi sche Vogelschutzge- biete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit im B-Plan Nr. 4666 die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksich- tigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Westen der Sta dt Nürnberg. Das ei- gentliche Vorhabengebiet wird begrenzt durch die Von-der-Tann-S traße im Osten, den Westpark im Süden, die Kleingartenanlage des KGV Stiller Winkel e.V. im Westen sowie von Wohnbebauung im Norden. Zum Geltungsbereich zählen teilweis e noch die angren- zenden Verkehrsflächen der Von-der-Tann-Straße. Das Planungsgeb iet ist bis auf kleine Grünflächen überwiegend versiegelt bzw. überbaut. Die bestehende Tiefgarage im Süden ist aber bis auf die Notausgänge komplett begrünt. 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation Nach dem aktuell noch gültigen Bebauungsplan ist ein Mischgebie t festgesetzt, die Tief- garage im Süden als Fläche für Tiefgarage auf einer privaten Gr ünfläche, die von Bebau- ung frei zu halten ist1. Der Geltungsbereich ist derzeit fast vollständig bebaut und entspre- chend dieser Festsetzungen genutzt. Zentrales Bauwerk ist das m ehrgeschossige Büro- gebäude, daneben gibt es die etwa 5.500 m² große Tiefgarage im Süden, sowie oberirdi- sche Stellplätze mit ihren Zufahrten. 1 Die beiden Festsetzungen als Fläche für Tiefgarage und private Grünfläche, die von Bebauung frei zu halten ist, widersprechen sich eigentlich, da eine Tiefgarage auch eine Bebauung, wenn auch nur Unterbauung darstellt. 329 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 7 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 2.1.2 Umweltauswir kungen und Prognose Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vor- gabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen v orrangig durch Maß- nahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, zu. Es kommt durch die Planung zu keinen erheblich nachteiligen Bee inträchtigungen des Schutzgutes Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Nach der geologischen Karte von Bayern wird der natürliche Unte rgrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet.2 Der natürliche Bodenkörper kann im gesamten Geltungsbereich (Vorhabenbereich und an- grenzende Verkehrsflächen) als vollkommen überformt bzw. zerstö rt angesehen werden. Von den rund 24.000 m² des Geltungsbereiches sind derzeit nur e twa 2.100 m² nicht ver- siegelt. Durch die Anlage eines Tiefhofes im Westen ist der nat ürliche Bodenkörper hier vollständig zerstört. Im Rahmen einer Orientierenden Untersuchung auf Altlasten wurde n im Plangebiet vier Rammkernsondierungen teils in Tiefen von bis zu 4,1 m unter Gel ändeoberkante (GOK) durchgeführt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Gelände umgestaltet, sodass sich fast überall durchschnittlich knapp 1 m starke Auffüllunge n mit diversen anthropoge- nen Beimengungen wiederfinden (Bauschutt wie Ziegel, Beton oder Mörtel sowie vereinzelt Schlacke und kohleartige Stücke). Die Auffüllung ist zum Teil a uch humos. Auffüllungen bis 4,1 m wurden nur an einem Punkt festgestellt, welcher in de r Vergangenheit Standort eines unterirdischen Öltanks war. Unterhalb der Auffüllungen st ehen schließlich schwach schluffige bis schluffige Sande mit z.T. kiesigem Nebenanteil s owie vereinzelten Letten-/ Tonlagen an. (SAKOSTACAU GmbH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017) Das Arten- und Biotopschutzprogramm Nürnberg (ABSP) bewertet di e ökologischen Bo- denfunktionen innerhalb des Geltungsbereiches als Böden mit kau m intakter Bodenfunk- tion mit hohem Versieglungsgrad (70%-100%).3 Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden bisher nicht über Sickerversuche ermittelt. Der natürlich anstehenden Boden wurde aber vor Ort als für den Wassertransport durchlässig angesehen (S AKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017). Da in der Vergangenheit auch Nutzungen bspw. in Form einer Betriebstankstelle mit Auto- reparatur und Waschfläche (1972-1996) bekannt sind, wurde eine orientierende Untersu- chung (OU) auf Altlasten durchgeführt. Bisher haben keine Nachweise auf Verunreinigun- gen durch die verschiedenen ehemaligen Anlagen vorgelegen. Die Untersuchungen des Bodens stellten nun erhöhte Konzentrationen an Arsen (As) und den Schwermetallen Blei (Pb) und Kupfer (Cu) an einem der vier Sondierpunkte im Geltungsbereich fest. Die übrigen Werte, u.a. auch zu den verschiedenen hierfür relevanten Kohlenwasserstoffverbindungen (PAK, MKW, LHKW), lagen unter dem vorgegebenen Hilfswert 1 nach dem LfU-Merkblatt 3.8/1. Weiterhin wurde das Gefährdungspotential des Wirkungspfa des Boden-Grundwas- ser in der orientieren Untersuchung abgeschätzt, mit dem Ergebn is, dass überwiegend 2 Fuchs, B. (1956): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Bayern 1 : 25 000, Blatt Nr. 6532 Nürnberg, Bayerisches geologisches Landesamt (Hrsg.), Selbstverlag, München, 1956, 24 S. 3 BStmLU (Hrsg.) (1996): ABSP Bayern - Stadt Nürnberg, 679 S. – hier insb. Karte R2 Ökologische Boden- funktionen 330 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 8 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 keine bzw. nur geringe und vermutlich lokal begrenzte Schadstofffrachten zu erwarten sind. Sanierungsmaßnahmen sind nach Angaben des Gutachters bei solch oberflächennahen, erhöhten Schwermetallkonzentrationen, bedingt durch die anthrop ogenen Auffüllungen, wahrscheinlich nicht nötig. (S AKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017) BTXE (Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol) als leichtflüchtige Schadstoffgruppe wurde in allen Bodenluftproben nur in geringer Konzentration nachgewiese n . D i e H i l f s w e r t e f ü r BTXE und Benzol werden unterschritten. LHKW wurde in keiner Bod enluftprobe nachge- wiesen. (SAKOSTACAU GMBH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017) Eine vorläufige Abfalleinstufung der Bodenproben ergab für die Auffüllungen eine Zuord- nung gemäß den LAGA-Kategorien Z1.1 bis Z1.2. Die anstehenden Böden wurden vorläu- fig als Z0 eingestuft. (SAKOSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017) Ergebnisse einer Transportprognose deuten auf eine Reduzierung der Emissionen am Ort der Beurteilung hin. Aufgrund des großen Untersuchungsbereiches besteht bezüglich die- ser Prognose aber eine Unsicherheit. Deshalb werden weitere Bodenuntersuchungen (zur Verdichtung der bisherigen Ergebnisse) und Recherchen zu der vo rhandenen Versiege- lung und der Ableitung der Niederschlagswässer für eine abschli eßende Gefährdungsab- schätzung im Rahmen einer Detailuntersuchung empfohlen. Im Vorf eld sollte auch noch eine qualifizierte historische Nutzungsrecherche durchgeführt werden, um Verdachtsberei- che (alte Tankanlagen) mit bisher unbekannter Lage zu lokalisieren. (SAKOSTACAU GmbH, Orientierende Untersuchung, 28.03.2017) Danach kann erst hinsic htlich einer möglichen Kennzeichnungspflicht im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 3 BauGB entschieden werden. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits vollständig verändert und der Boden damit in seiner natürlichen Funktion größtenteils gestört oder verändert. Daher weist das Schutzgut Boden eine nur geringe Bedeutung auf. 2.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Bestehende Bebauung wird für das Vorhaben abgerissen, Versiegel ungen größtenteils entsiegelt und die Flächen neu gestaltet. Auch die südliche Tiefgarage wird zurückgebaut, damit entsiegelt und anschließend als Grünanlage gestaltet. Gro ße Bereiche des übrigen Areals sollen aber wieder mit Tiefgaragen unterbaut werden. In der Summe ergeben sich für das Schutzgut Boden im Hinblick auf die Versiegelung und im Vergleich zur Bestands- situation teilweise Verbesserungen. Eine neue Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, wie Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlun gseigenschaften (insbe- sondere auch zum Schutz des Grundwassers), ist aber nicht gegeben. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist auch mit einer or dnungsgemäßen Ent- sorgung potentiell belasteter Bodenpartien zu rechnen. Die Neuplanung auf dem Areal führt aufgrund der schon gestörten Verhältnisse zu keiner weiteren Beeinträchtigung des Schutzguts Boden. Verbesse rungen durch eine Entsiegelung von Teilbereichen sind vorgesehen. Vorhandene Bodenbelastun- gen könnten während der Bauphase beseitigt werden. Daher werden die Eingriffe in das Schutzgut Boden nicht als erheblich nachteilig bewertet. 331 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 9 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden. Auf his- torischen Karten ist allerdings noch der frühere Lauf des (Leyher) Landgrabens etwas nörd- lich des Geltungsbereiches eingezeichnet. Dieses Gewässer wurde hier um die Mitte des 20. Jahrhunderts verrohrt und überbaut. Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Gemäß dem Grundwasserbericht 2017 liegt der Grundwasserstand im Planungsbereich bei ca. 299 m ü. NN. Er steigt nach Süden etwas an, sodass er a n der südlich, auf Höhe des angrenzenden Wohngebietes, befindlichen dauerhaften Grundwa ssermessstelle (GWM_B0888) durchschnittlich 300,18 m ü. NN beträgt. Zum Vergleich dazu liegt der Tief- hof im Geltungsbereich auf einer Höhe von ca. 299,5 m ü. NN. Die Grundwasserfließrichtung im südlichen Stadtgebiet Nürnberg geht nach Nordwesten und ist damit in Richtung Pegnitz ausgerichtet. Als Grundwasser flurabstand werden im Grundwasserbericht 3,0 bis 5,0 m angegeben. Bei Bodenuntersuchu ngen im Plangebiet wurde an einer Stelle ab 1,1 m unter Geländeoberkante (GOK) nasses Bohrgut festgestellt, ein konkreter Grundwasserstand konnte aber aufgrund technischer Probleme nicht einge- messen werden (SAKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017). Unter dem Geltungsbereich sind quartäre Schichten von 4 – 10 m vorhanden. Daher kann in diesem Raum von einer leichten Wasserförderung oder -versick erung ausgegangen werden.4 Eine genaue Bestimmung der Versickerungsfähigkeit der Böden üb er einen Si- ckerversuch fand bisher nicht statt. In einer Orientierenden Untersuchung, die durch frühere Nutzung en (u.a. Betriebstank- stelle) veranlasst war, wurde das Gefährdungspotential des Wirk ungspfades Boden- Grundwasser abgeschätzt, mit dem Ergebnis, dass überwiegend kei ne bzw. nur geringe und vermutlich lokal begrenzte Schadstofffrachten zu erwarten s ind. Eine Untersuchung des Grundwassers konnte nicht stattfinden (da nicht angetroffen). Es erfolgte lediglich eine Immissionsabschätzung aufgrund einer Transportprognose. Sanieru ngsmaßnahmen sind nach Angaben des Gutachters bei solch oberflächennahen, erhöhte n Schwermetallkon- zentrationen, bedingt durch die anthropogenen Auffüllungen, wah rscheinlich nicht nötig. Da aber nur vier Bohrungen im Planungsbereich untersucht wurden , wird dennoch eine Detailuntersuchung mit Durchführung weiterer Bodenuntersuchunge n empfohlen. (SAKOSTACAU GMBH, ORIENTIERENDE UNTERSUCHUNG, 28.03.2017) Insgesamt weist das Schutzgut Wasser im Geltungsbereich daher aktuell eine geringe Bedeutung auf. 2.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Bestehende Bebauung wird für das Vorhaben abgerissen, Versiegel ungen größtenteils entsiegelt und die Flächen neu gestaltet. Die südliche Tiefgarage wird zukünftig dem West- park zugeschlagen und damit Grünfläche. Große Bereiche des Area ls sollen aber wieder mit Tiefgaragen unterbaut werden. Im Vergleich zum Status quo m it vorhandenen Unter- kellerungen und dem Tiefhof im Westen und der Tiefgarage im Süden ergeben sich damit keine neuen Beeinträchtigungen für den Grundwasserkörper. Es ko nnte zwar abschlie- ßend kein exakter Grundwasserspiegel ermittelt werden, jedoch würden die Gebäude bzw. 4 Stadt Nürnberg, Umweltreferat (2018): Grundwasserbericht 2017, Daten zur Nürnberger Umwelt/ Sonder- ausgabe, 182 S. 332 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 10 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Stützmauern schon jetzt einbinden, so dass der zukünftige Zustand nicht schlechter ist als zuvor. Im Gegenteil entfällt im Süden sogar der bestehende Tiefgaragenbau. Durch die Entsiegelungen bzw. die Begrünungen der Wohnanlage in klusive der Dachbe- grünung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig eine Versic kerung von Nieder- schlagswasser innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen, was so auch im Rahmenplan vor- gesehen ist. Damit wird auch die Grundwasserneubildung in diese n Bereichen gefördert werden. Eine genaue Entwässerungsplanung liegt zum derzeitigen Planungsstand noch nicht vor, wird aber im weiteren Verfahren noch erstellt. Die f estgestellten Belastungen durch Schwermetalle sind im weiteren Verfahren soweit räumlich zu konkretisieren, so dass eine Versickerung in diesen Bereich vermieden bzw. belaste te Bodenpartien ausge- tauscht werden können, um Beeinträchtigungen des Grundwassers auszuschließen. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes ist auch mit einer or dnungsgemäßen Ent- sorgung möglicherweise belasteter Bodenpartien zu rechnen. Dies führt weiterhin zu einer Vermeidung potentieller Einträge in das Grundwasser. Im weiteren Verfahren ist ein Entwässerungskonzept für die ortsnahe Beseitigung von Nie- derschlagswasser zu erstellen, das die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen berücksich- tigt und auf einer genauen Ermittlung der Versickerungsfähigkei t der Böden im Geltungs- bereich beruht. Neue Eingriffe in den Grundwasserkörper sind durch die Planung aktuell nicht zu besorgen. Verbesserungen können durch eine zukünftig vorgesehene Versickerung von Oberflächenwässern auftreten, sowie den Rückbau der Tiefgar age im Süden. Daher werden die Eingriffe in das Schutzgut Wasser als nicht er heblich nachteilig bewertet. 2.4 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Untersuchungsbereich ist überwiegend bebaut/versiegelt. Es finden sich verschiedene kleinflächige Begrünungen im Bereich von Stellplätzen sowie im Osten zur Straße hin. Wei- terhin sind eine Böschung im Westen sowie die Tiefgarage im Süd en begrünt. Letzte ist von offenen Rasenflächen und Pflanzungen aus verschiedensten Kl einsträuchern an den Notausgängen und dem Tiefgaragenrand geprägt, randlich befinden sich aber auch klei- nere Bäume. Im Osten des Geltungsbereiches gibt es auf dem inte nsiv gepflegten Mittel- streifen der Von-der-Tann-Straße rasenähnliche Bestände. In den Begrünungen der verschiedenen Parkplätze des bestehenden Betriebsgeländes sind teilweise Baumstandorte vorhanden. Diese sind vor allem mit Ahornblättriger Platane (Platanus x acerifolia )5 und Spitz-Ahorn ( Acer platanoides) besetzt. Auf den Grünflächen finden sich zudem Himalaja-Zeder ( Cedrus deodara), Rot-Eiche ( Quercus rubra), Wald- Kiefer (Pinus sylvestris) oder Feld-Ahorn (Acer campestre). Die Bäume sind oftmals unter- pflanzt, darunter sowohl Staudenmischungen, als auch bodendecke nde Pflanzungen. An Sträucher finden sich in der Böschung im Westen u.a. Liguster ( Ligustrum vulgare), Lor- beerkirsche (Prunus laurocerasus), Eibe (Taxus baccata) und Fargesia-Bambus. 5 Bei den Platanen handelt es sich um standortgerechte Pflanzungen, allerdings um nicht heimi- sche Baumarten. 333 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 11 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Teile der Stützmauer im Westen sind mit Wildem Wein ( Parthenocissus tricuspidata) be- grünt. Auch der Zaun zur Von-der-Tann-Straße im Osten ist mit E feu (Hedera helix) be- rankt. Eine Erfassung des Baumbestandes im Geltungsbereich und dessen näherer Umgebung fand am 10.07.2019 statt (GROSSER-SEEGER & PARTNER, Baumbestandsplan, 25.07.2019). Insgesamt befinden sich 26 Bäume innerhalb des Geltungsbereiche s, die alle erst nach Realisierung des Gebäudekomplexes gepflanzt wurden und daher no ch nicht so alt sind. Weitere 40 Bäume wurden am Rand, insbesondere zum südlichen Wes tpark hin, erfasst, da sie aufgrund des Rückbaus der dortigen Tiefgarage gegebenenfalls für die Planung von Relevanz sein können. Für alle Bäume wurden detaillierte Aufnahmen der Stammumfänge, Kronendurchmesser und der Baumhöhen getätigt. Innerhalb des Geltungsbereiches fallen 9 Bäume unter die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg (Stam mumfang ≥ 80 cm). Im Geltungsbereich sind dies vor allem die Ahornblättrigen Platanen (Platanus x acerifolia). Die meisten der aufgenommenen Bäume sind gesund oder haben nur kleinere Schäden. Größere Schäden wurden nur an einzelnen Exemplaren festgestellt . Allgemein kann fest- gehalten werden, dass vor allem die Bäume, die zwischen den Par kplätzen innerhalb des Betriebsgeländes stehen, schwierigere Wuchsbedingungen haben, a ls die Bäume im an- grenzenden Westpark. Seltene oder gefährdete Pflanzenarten treten im Geltungsbereich nicht auf. Es fehlen na- turnahe Lebensräume. Insgesamt stellt der Planungsbereich aufgrund der Versiegelunge n und Überbauungen eine geringe Bedeutung für Pflanzen und Lebensräume dar, lediglich einige einzelne Bäume sind von mittlerer Bedeutung. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Planung sieht keine Erhaltung des bisherigen Bestandes an vorhandenen Grünflächen und Baumbeständen vor. Es wird in überwiegend geringwertige Lebensräume eingegriffen. Es kommt zur Entsiegelung der südlichen Tiefgarage, die als öff entliche Grünfläche im Anschluss an den Westpark neu gestaltet werden soll. Weiterhin werden zukünftig die Tief- garagenoberflächen in den Innenhöfen und die Dachflächen begrün t. Es werden auch neue Bäume im Geltungsbereich gepflanzt, deren Entwicklungspote ntial höher ist, als es der Bestand aktuell hat. Beispielsweise werden die neuen Bäume im südlichen Areal (Westpark) dann einen größer dimensionierten Wurzelraum haben. Auch wenn der komplette Vegetationsbestand entfernt wird, hat die Planung in ihrer Gesamtheit auf das Schutzgut Pflanzen eher positive Auswirkunge n. Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen werden keine gesehen. 2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Aufgrund der überwiegend versiegelten und überbauten Bereiche f and eine allgemeine Abschätzung des Lebensraumpotenzials statt. In Abstimmung mit d em Umweltamt Nürn- berg wurden aber auch detaillierte Untersuchungen auf Vorkommen von Zauneidechsen sowie Erfassungen der Artengruppen Vögel und Fledermäuse 2019 v orgenommen, die noch nicht abgeschlossen sind. 334 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 12 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Ferner wurden vorliegende Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04. 2019) ausgewertet. Für den Geltungsbereich selbst sind allerdin gs keine Nachweise vor- handen. Im näheren Umfeld wurden einzelne Funde von Fledermäusen dokumentiert. Wei- terhin sind verschiedene Vogelarten nachgewiesen. Dabei handelt es sich allerdings um weit verbreitete Arten (Ubiquisten). Sonstige Arten, die im Rahmen der ASK aufgenommen worden waren, sind u.a. aufgrund von Entfernungen und Zersiedel ung für den Geltungs- bereich nicht von Relevanz.6 Aus den Kartierungen der Artengruppen Reptilien, Fledermäuse un d Vögel liegen die Er- gebnisse weitgehend vor. Vögel In dem gesamten Untersuchungsbereich für die Artengruppe der Vö gel, welcher neben dem eigentlichen Plangebiet auch die westliche Kleingartenanlage und den Westpark süd- lich davon einnimmt, konnten 40 Vogelarten nachgewiesen werden (ÖFA, Artenspektrum Vögel, 20.07.2019). Der Geltungsbereich selbst wird als relativ arten- und individuenarm eingestuft. Es wurde jeweils ein Brutpaar der Arten Bluthänflin g (Carduelis cannabina ), Haussperling (Passer domesticus) und Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruros) kartiert. Die beiden letztgenannten Arten brüteten am Gebäudekomplex. Die meisten Bruten ande- rer Arten wurden aktuell in der Kleingartenanlage im Westen nachgewiesen. Hinweise auf Brutvorkommen von Eulen und Greifvögel gibt es keine. Fledermäuse Bei den Erfassungen konnten keine Hinweise auf Gebäudequartiere im Geltungsbereich gemacht werden. Die Fassade des Bürokomplexes weist zwar Spalten auf, allerdings bie- tet die Ausführung in Glas und Metall keine Anlandungs- oder Einflugmöglichkeiten für Fle- dermäuse. Quartiere in Baumhöhlen gibt es aufgrund des geringen Alters der vorhandenen Bäume ebenfalls nicht. Der Geltungsbereich wird aber gelegentlich zur Jagd durch Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) genutzt, die insbesondere im Bereich des Tiefhofes an der Beg rünung der Stützmauer entlang jagen. Diese Art wurde auch im Westpark und der Kleingartenanlage jagend festgestellt. Bisher wurde lediglich noch die Mückenfled ermaus (Pipistrellus pyg- maeus) nachgewiesen. In der ASK gibt es auch noch Nachweise weiterer Arten, insgesamt ist das Umfeld im Vergleich zu anderen Bereichen im Stadtgebiet aber relativ artenarm. Ausstehend sind noch die Auswertungen von stationären Ruferfassungen von Fledermäu- sen im Bereich des Westparks. Reptilien (Zauneidechse) Zauneidechsen konnten im Rahmen mehrmaliger Begehungen im Frühjahr und Spätsom- mer 2019 weder im Plangebiet, noch im näheren Umfeld (Westpark) nachgewiesen wer- den. Allein schon aufgrund des hohen Versiegelungsgrades im Gel tungsbereich kann sie und auch weitere Reptilienarten ausgeschlossen werden. Weitere Artengruppen Der Geltungsbereich weist keine besonderen Strukturen oder Lebensräume auf, die ande- ren, seltenen Arten geeignete Habitate bietet. Auf der Tiefgara genoberfläche und in den Grünflächen und Wandbegrünungen treten allgemein verbreitete Wi rbellose (Insekten, Spinnen, Schnecken) auf. 6 Artenschutzkartierung Bayern, ASK-Datenbank des Bayrischen Landesamtes für Umwelt, Kartenblatt TK 6535, Abfrage am 30.04.2019 335 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 13 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Amphibien können für den Geltungsbereich weitgehend ausgeschlossen werden. Laichge- wässer sind nicht vorhanden. In der Kleingartenanlage gibt es a ber in den vielen Garten- teichen Vorkommen von Wasserfröschen (Pelophylax „esculentus“-Komplex). Der im Süden gelegene Westpark sowie die Kleingartenanlage im Westen stellen wichtige Bereiche für den Biotopverbund dar. Das Plangebiet selbst ist a ber aktuell durch einen hohen Versiegelungsgrad und Bebauung geprägt. Dadurch sind nur bedingt weitere Ent- wicklungspotentiale für Lebensräume von Tieren vorhanden. Die Bedeutung des Geltungsbereiches für das Schutzgut Tiere ist gering. 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Derzeit sind durch die Planung keine Eingriffe in besondere Lebensstätten zu erwarten, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Tierwelt nicht kompensiert werden könnten (z.B. durch Schaffung neuer Brutmöglichkeiten an Gebäudefassaden). Für die Planung ist noch eine spezielle artenschutzrechtliche P rüfung (saP) zu erstellen (vgl. Kap. 5.2), die die erforderlichen Vermeidungs- und vorlau fenden Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) definiert. Erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden nicht erwartet. Die Schaffung einer neuen Grünfläche im Süden wirkt sich ggf. sogar positiv aus. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hier- durch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Sc hutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1 und 2. 4.2), ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt) gegeben. Da in der Gesamtschau weder für das Schutzgut Tiere und Pflanze n noch die Land- schaft erheblich nachteilige Auswirkungen festgestellt werden k onnten, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls nicht erheblich nach- teilig. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „1 13 Mittelfränkisches Be- cken“. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wird das Unter suchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Das Planungsgebiet ist überwiegend versiegelt und überbaut. Die naturräumlichen Eigen- arten der Landschaft sind hier völlig verschwunden. Die vereinzelten Begrünungen können den naturfernen Charakter des Gebietes nur bedingt in Teilberei chen aufheben. Prägen- dere Wirkung mit parkartigen Strukturen hat allerdings die groß flächige Begrünung der Tiefgarage im Süden, angrenzend zum Westpark. Das Plangebiet weist keine besondere Eigenart der Landschaft auf. Im Westen grenzt eine Kleingartenanlage an, die einen relativ weichen Übergang von den Bebauungen im Norden 336 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 14 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 zu den Grünanlagen des Westparks im Süden und zu verbliebenen l andwirtschaftlichen Nutzflächen im Westen schafft. Die im Plangebiet stehenden Gebä ude aus den 1970er Jahren sind mit bis zu fünf Vollgeschossen deutlich höher als die der Umgebung, wodurch sie sehr dominant wirken. Im Osten ist auf der anderen Seite de r Von-der-Tann-Straße zudem ein ähnlicher Gebäudekomplex gegeben. Sie weisen nicht nur von der Bauart einen Bezug zueinander auf, sondern sind auch über eine geschlossene Fußgängerbrücke direkt miteinander verbunden. Das Untersuchungsgebiet weist aufgrund seiner größtenteils überbauten und versiegelten Bereiche eine geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Jeder Abriss oder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Or ts- und Landschaftsbil- des. Auch die Gebäudebrücke über die Von-der-Tann-Straße entfäl lt. Durch die Planung werden in Teilbereichen bis zu sieben oder acht Vollgeschosse und somit mehr als bisher möglich sein. Gerade nach Westen sind aber nur drei bis fünf Ge schosse vorgesehen. Somit wird auch eine Gliederung durch unterschiedliche Gebäudehöhen erreicht. Der Planungsraum wird daher wie bisher gegenüber der Umgebung h ervorstechen. Die anthropogene Überformung bleibt erhalten, weswegen neue Eingrif fe/Veränderungen in das Landschaftsbild durch die Planung nur bedingt hervorgerufen werden. Die vorhandenen Gehölzstrukturen im Geltungsbereich werden voraussichtlich nicht erhal- ten werden. Durch be- und durchgrünende Maßnahmen erfolgen aber Aufwertungen bzw. Ersatz durch Neupflanzungen. Insbesondere die ehemalige Tiefgar age im Süden soll zu- rückgebaut und als öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden. D ies vergrößert den Westpark an dieser Stelle und führt zu einer Aufwertung des Ortsbildes. Durch die Neugestaltung wird das Landschaftsbild verändert. Da aber das Maß an Grünflächen gehalten werden kann, werden die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft als nicht erheblich nachteilig eingestuft. 2.6 Mensch (Lärm, Erholung, Gesundheit) Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Lärm 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen aus verschiedenen Quellen ein. Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Über Grenz- bzw. Orientierungswerte, die in einschlägigen Regelwerken vorgegeben sind, gibt es Maß- gaben zur maximal zulässigen oder zu unterschreitenden Höhe des einwirkenden Lärms. In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschut z im Städtebau“ werden für Mischgebiete gem. § 6 BauNVO Orientierungswerte tags von ma ximal 60 dB (A) und nachts von 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für allge- meine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO sind Orientierungswerten von maximal 55 dB (A) tags und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 40 d B (A) (Gewerbelärm) vorgesehen. 337 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 15 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeu- tung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur ge- nannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein St raßenneubau), spielen sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwer ten der 16. BImSchV hat der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umweltein wirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Für ein Allgemeines Wohngebiet liegen diese am Tag bei 59 dB(A) und in der Nacht be i 49 dB(A). Relevant sind auch die sogenannten Sanierungswerte (Auslösewerte) von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, die einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für ei ne Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes ermittelt wird. Verkehrslärm Der Bebauungsplan Nr. 4666 wird im Osten von der verkehrsreichen Von-der-Tann-Straße begrenzt. Er ist in einem Gebiet mit hohem Belastung durch Verk ehrslärm gelegen, denn auch in der Umgebung finden sich weitere stark befahrene Straße n, insb. im Norden die Leyher Straße/Witschelstraße (ca. 200 m Entfernung) und der Fra nkenschnellweg (ca. 550 m Entfernung) sowie im Süden die Rothenburger Straße (ca. 550 m Entfernung). Das Plangebiet grenzt an das Untersuchungsgebiet 030 „Von-der-Tann-Straße“ des Lärm- aktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionssch utzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festge- legt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung v o n m e h r a l s LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Um- welteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkunge n. Der Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg sieht verschiedene Maßnahmen gegen den Lärm vor. Da der Geltungs- bereich bisher nicht bewohnt war, wurde er auch nicht in das Un tersuchungsgebiet 030 einbezogen. Eine Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Von-der -Tann-Straße er- folgte bisher nicht. Es existiert im Nordosten des Geltungsbere iches aber eine ca. 3,5 m hohe Lärmschutzwand, die die nördlich gelegenen Wohngebiete von Verkehrslärm ab- schirmt. Sie verläuft noch ca. 20 m entlang der östlichen Grundstücksgrenze im Norden. Im straßenbegleitenden Bereich an der Von-der-Tann-Straße sind bei freier Schallausbrei- tung (also auch ohne Berücksichtigung der vorhandenen Lärmschutzwand) an der Grund- stücksgrenze auf 8,0 m über Grund (ca. 2. OG) Beurteilungspegel von 73-74 dB(A) tags und bis zu 67 dB(A) nachts zu verzeichnen. Damit werden die sog. „Sanierungswerte“ nach der 16. BImSchV überschritten und es müssten entsprechende Maßnahmen getroffen wer- den. Fast im gesamten Geltungsbereich werden die Orientierungswerte von 60 dB(A) tags für Mischgebiete überschritten, der Orientierungswert für Verke hrslärm von 50 dB(A) nachts für Mischgebiete wird nirgends eingehalten. (PMI GMBH, 19.07.2019) Lärmquellen durch Bahnlinien sind im weiteren Umfeld zum Plange biet vorhanden (gut 500 m nördlich die Bahnverbindung Nürnberg-Fürth, ca. 1,1 km we stlich die Bahnstrecke 5950). Die westlich gelegene Bahnstrecke ist insbesondere von n achts fahrendem Güter- verkehr geprägt. Aufgrund der bestehenden Entfernungen zu den B ahnverbindungen und gerade nach Norden und Osten auch lärmverschattender Bebauung w erden aktuell keine relevanten Einflüsse beider Bahnstrecken auf die Immissionssituation im Plangebiet erwar- tet (PMI GMBH, 19.07.2019). 338 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 16 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Gewerbelärm Im Umfeld sind verschiedene gewerblich genutzte Flächen vorhanden. Von Seiten der be- nachbarten Wohnbebauung im Norden, der Kleingartenanlage im Wes ten sowie dem Westpark im Süden sind keine gewerblichen Lärmimmissionen zu erwarten. Aber die dem Plangebiet östlich der Von-der-Tann-Straße gegenüberliegende Fl äche ist als Kerngebiet gem. § 7 BauNVO festgesetzt und somit mit den zulässigen Emissi onen zu betrachten. Anhand eines theoretischen Maximalfalls wurden im schalltechnis chen Gutachten die Immissionen durch Anlagenlärm ermittelt. Sie basieren auf dem b estehenden Baurecht und den in der Baugenehmigungen enthaltenen Beschränkungen für das im Osten lie- gende Grundstück Von-der-Tann-Straße 31. In der Baugenehmigung ist festgelegt, dass die Beurteilungspegel der vom Betriebsgrund- stück ausgehenden Emissionen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschreiten dürfen: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A). Speziell im Allgemeinen Wohngebiet an der Dottenheimer Straße, das sich nördlich des Geltungsbereiches zum Bebauungspl an Nr. 4666 befindet, dürfen folgende Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden: tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A). (PMI GMBH, 19.07.2019) 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose In einer ersten schallschutztechnischen Voruntersuchung wurden die Auswirkungen des einwirkenden Lärms auf das Plangebiet untersucht (PMI GMBH, 19.07.2019). Da sich der Schutzstatus des Gebiets von Mischgebiet zu Allgemeinem Wohngeb iet ändert und Be- bauung näher an die Emissionsquellen heranrückt, wurde neben de m Verkehrslärm auch Gewerbelärm betrachtet, obwohl dieser im Bestand nicht relevant war. Verkehrslärm Den Betrachtungen zum Verkehrslärm wurden die aktuell verfügbaren Verkehrszahlen des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg zugrunde gelegt (Stand : 24.08.2017), eine Verkehrsuntersuchung zum erwarteten Verkehr aus dem Plangebiet sowie östlich der Von- der-Tann-Straße (PB Consult GmbH, Verkehrsuntersuchung, 05.04.2019) sowie zu erwar- tende, allgemeine Verkehrssteigerungen bis zum Prognosejahr 2039. Die Planung sieht die Errichtung einer Lärmschutzbebauung im Osten als weitgehend ge- schlossener Gebäuderiegel vor. Die aufgrund der Verkehrsbelastu ng hohen Immissions- werte führen dazu, dass entlang der Von-der-Tann-Straße die maß geblichen Orientie- rungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Auch die hilfswe ise herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) werden überschritten. Sogar die Werte der 16. BImSchV f ür Mischgebiete (64/54 dB(A) tags/nachts) werden überschritten, die oft als Obergrenze für die Ansiedlung von Wohnnutzung angesehenen werden, da in Mischgebieten ja auch Woh nen allgemein zu- lässig ist. Der Gebäuderiegel führt aber zu deutlich geringeren Immissionswerten auf den lärmabgewandten Seiten. Gerade in den Innenhöfen entstehen somit Bereiche mit ausrei- chender Aufenthaltsqualität am Tag. Während im Bestand seitens des Bahnverkehrs keine relevanten Au swirkungen erwartet werden, sind im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung m ögliche nachteilige Im- missionen in höher liegenden Geschossen noch gutachterlich zu e rmitteln und im Pla- nungsprozess zu berücksichtigen. Gutachterlich sind auch möglic he Auswirkungen durch Schallreflexionen an den neu entstehenden, großen Fassadenflächen auf das Umfeld (ins- besondere östlich der Von-der-Tann-Straße) zu untersuchen. 339 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 17 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Es werden daher im Zuge des Bauleitplanverfahrens Maßnahmen in Form von Festset- zungen zum Schutz von Aufenthaltsräumen (Grundrissorientierung, Lüftung, verglaste Loggien etc.) notwendig sein, da ohne diese keine gesunden Wohn bedingungen herstell- bar sind. Bereiche mit hohen Lärmbelastungen wie z.B. an den Ko pfseiten oder im An- schluss an die Wohnbebauung im Norden könnten zum Beispiel durc h verglaste Schall- schutzwände (v.a. als Lückenschluss) geschützt werden. Mögliche Optionen sind im wei- teren Verfahren zu prüfen. Durch den bestehenden Straßenverkehrslärm ist der Geltungsbereich bereits heute beein- trächtigt. Mit der Planung und der damit verstärkten Schutzbedü rftigkeit durch das Allge- meine Wohngebiet sind aber erheblich nachteilige Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm vorauszusehen. Gewerbelärm Den Betrachtungen zum Gewerbelärm liegen die zur Ausgangssituat ion ermittelten Sach- verhalte zugrunde. In der schalltechnischen Berechnung wurde er mittelt, dass die Immis- sionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete (55/40 d B(A) tags/nachts) im Geltungsbereich sowohl entlang der Von-der-Tann-Straße als auch in einem Teilbereich im Süden nicht eingehalten werden. Wie bereits beim Verkehrslärm ausgeführt, werden aktive Maßnahmen zum Schutz gegen Lärmeinwirkungen notwendig, die gleichzeitig auch die Konflikte aus dem Gewerbelärm bewältigen können. Möglich ist auch hier z.B. die Entwicklung von Wohnungsgrundrissen, die schutzbedürftige Aufenthaltsräume zur schallabgewandten Fas sade orientieren, oder andere geeignete Maßnahmen (Schallschutzloggien etc.). Solche M aßnahmen sind erst im Zuge des Bauleitplanverfahrens verbindlich festzusetzen und können daher nicht ab- schließend bewertet werden. Die Planung erfolgt in einem vorbelasteten Bereich mit erheblic hen nachteiligen Auswirkungen durch Immissionsbelastungen, deren Bedeutsamkeit d urch die Än- derung des Gebietstyps in Allgemeines Wohngebiet noch verschärft wird. Durch das Ergreifen von Schallschutzmaßnahmen können aber in den zukünftigen Wohnungen im Gebiet die Immissionspegel voraussichtlich derart gemindert werden, dass ein gesundes Wohnen dort möglich ist. Zusätzlich werden durch die B lockrandbebau- ung in den Innenhöfen schallabgeschirmte Bereiche geschaffen, i n denen überwie- gend die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (WA) einge- halten werden. 2.6.2 Erholung 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Plangebiet ist aktuell für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Daher kann dieser Bereich nicht zur Naherholung genutzt werden. Im weiteren Untersuchungsbereich sind im Westen durch die Kleingartenanlage des KGV Stiller Winkel e.V. und im Süden durch den Westpark große, ansprechende Flächen zur Naherholung gegeben. Im Arten- und Biotopschutzpro- gramm (ABSP) der Stadt Nürnberg wird der Untersuchungsbereich d aher hinsichtlich sei- ner Eignung als Naherholungsgebiet nicht bewertet. Kleinere Par kanlagen wurden in der Bewertung aber nicht berücksichtigt. Der Westpark hat einen großen Wert für die Umgebung, da diese a nsonsten an Grünflä- chen deutlich unterversorgt ist. Es handelt sich hier um eine noch relativ junge Parkanlage, 340 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 18 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 da erst 1970 mit der Umsetzung begonnen wurde und das Konzept a uch noch nicht voll- ständig umgesetzt werden konnte. Der Park zeichnet sich aber be reits aktuell vor allem durch große Freiflächen und Anlagen zur sportlichen Betätigung aus. So verläuft auch ein Radweg in West-Ost-Richtung durch den Park. Der Geltungsbereich befindet sich in einem Areal, in dem zukünftig insbesondere generationsübergreifende sowie integrativ wirkende Freiräume vorgesehen werden sollen. Zudem soll der Westpark der Verbindung zwischen Stadt und Land über entsprechende Wegeführungen dienlich sein. Er ist auch Bestandteil des „Grünes Westbands“ vom Westpark bis zum Tiefen Feld.7 Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2014 beläu ft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen im Planungsbereich Großreuth bei Schweinau/Gaismannshof (Nr. 57), zu dem das Plangebiet zählt, auf 9,9 ha, womit eine e ntsprechende Unterversor- gung verbunden ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4666 befindet sich am Rand des Planungsbereichs, im benachbarten Planungsbereich 11 b esteht aber ein noch größeres Defizit von 28,4 ha (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1: Auszug aus der Kar te "Quantitative Versorgung mit öffentlichen Grünflächen (Park- anlagen)" aus dem Gesamtstädtisch en Freiraumkonzept Nürnberg (b gmr Land- schaftsarchitekten, Stand: 24.07.2013). Der Geltungsbereich des BP Nr. 4666 ist rot gekennzeichnet. Im Planungsbereich 57 besteht außerdem derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 28.000 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nächstgelegene Spielplätze (unte r 200 m Entfernung) befin- den sich in Form von Aktionsflächen für ältere Kinder und Jugendliche im Westpark. So ist der Spielplatz „Westpark West“ für Kinder bis 14 Jahre ausgelegt. Spielflächen für jüngere 7 Stadt Nürnberg (2014): Masterplan Freiraum 341 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 19 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Kinder stehen erst in knapp 400 m südlicher Richtung zur Verfüg ung, in der Steinmetzan- lage oder am Sankt-Gallen-Ring.8 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Negative Auswirkungen der Planung auf die Erholungseignung des Gebietes und seines Umfeldes für den Menschen sind nicht zu erwarten. Durch die Herstellung von öffentlichen und privaten Grün- und Spielflächen im Geltungsbereich wird ein e Erholungsfunktion für die künftigen Bewohner geschaffen. Zudem kann das Areal von Fußgängern und Radfah- rern durch neue Wege vermehrt genutzt werden. Der Planungsbereich 57 ist in Bezug auf die Versorgung mit öffe ntlichen Grünflächen al- lerdings schon jetzt unterversorgt. Aktuell besteht ein Defizit von 9,9 ha an öffentlichen Grünflächen und 2,8 ha an Spielplätzen. Durch den Zuwachs von c a. 700 Einwohnern (350 WE mit durchschnittlich 2 Einwohnern/WE) entstünde nach den Maßgaben des Bau- landbeschlusses9 allein zusätzlicher Bedarf an ca. 1,4 ha neuer öffentlicher Gr ünflächen sowie von 2.380 m² neuer Spielplatzfläche, der durch die jetzig e Planung nicht komplett gedeckt wird. Berücksichtigt man die derzeit bestehende Festset zung des Plangebietes als Mischgebiet und setzt hierfür einen fiktiven Anteil an Wohn nutzungen an, so beläuft sich der Grünflächenbedarf auf ca. 10.480 m² (vgl. Herleitung in Begründung zum B-Plan). Auch diese Grünflächenwerte werden beim vorliegenden Rahmenplan nicht eingehalten. Vorgesehen ist aber der Rückbau der Tiefgarage im Süden des Geltungsbereiches. Dieser Teil mit einer Größe von ca. 4.775 m² soll dem Westpark zugeschlagen und als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Das verbleibende Defizit soll üb er eine Kompensations- zahlung gedeckt werden. Mit dem Westpark und der Kleingartenanlage, die direkt an das P langebiet angrenzen, stehen zwar größere Erholungsräume in unmittelbar erreichbarer Nähe zur Verfügung, diese unterliegen jedoch schon heute einem starken Nutzungsdruck. In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes selbst kommt es zu Verbesserun- gen. Bezüglich der Versorgungssituation im gesamten Quartier bz w. Planungsbe- reich mit öffentlichen Freiflächen besteht aber weiterhin ein M angel, welcher eine erheblich nachteilige Beeinträchtigung darstellt. 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Stör- fall-Verordnung10. Belange der Störfallvorsorge sind für das Vorhaben nicht relevant. 8 Stadt Nürnberg, Jugendamt (Hrsg.) (2007): Jugendhilfeprogramm – Spielen in der Stadt, Entwurf, Oktober 2007 9 Baulandbeschluss vom 24.05.2017: Es sind unter Punkt B 4.4.2 generelle Orientierungswerte für die Ausstat- tung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². 10 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie 342 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 20 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Geltungsbereich besteht ein gewerblich genutzter Gebäudekomp lex (vorwiegend Bü- ronutzung). Aufgrund der derzeit sowie zukünftig zulässigen Nutzungen besteht dort keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Der Geltungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in de m mit besonderen Auswir- kungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bere ich, Erdbebenge- biet) zu rechnen ist. Niedrige Grundwasserflurabstände können auftreten, sind aber nur für die Unterkellerungen und Tiefgaragen relevant und beim Vorhaben zu beachten. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampf- mitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der L age im Umfeld verschie- dener Bahnstrecken besteht eine Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger, wo- bei Teile des Geltungsbereiches schon in größerer Tiefe bearbeitet wurden. Bei allen wei- teren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmitteler- kundung erforderlich. 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Stadtgebiet von Nürnberg ist der Verkehr der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbe- lastung in der Umwelt. Allerdings zeigt der Langzeittrend eine Verbesserung, was aber auf die generellen technischen Verbesserungen der letzten Jahre zur ückzuführen ist. Wann eine Unterschreitung der Jahresmittelgrenzwerte erreicht wird, kann derzeit nicht voraus- gesehen werden. Unweit des Plangebietes befindet sich knapp 350 m südlich an de r Von-der-Tann-Straße ein lufthygienisches Überwachungssystem, welches vom Landesamt für Umwelt seit Herbst 2006 betrieben wird und regelmäßig Messungen durchführt. Die Werte für Stick- stoffdioxid (NO2) lagen in der Von-der-Tann-Straße seit Messungsbeginn im Herbs t 2006 konsequent über dem jährlichen Grenzwert von 40 µg/m³. Im Jahr 2018 lag der Jahreswert von NO2 in der Von-der-Tann-Straße bei 46 µg/m³ - 2017 wurde er mit 43 µg/m³ angege- ben (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2019a). Da das Untersuchungsgebiet derzeit insbesondere durch den nach Westen offenen Westpark keinen ausg eprägten Straßen- schluchtcharakter wie an der Messstation aufweist, kann von etwas niedrigeren Werten für das Plangebiet ausgegangen werden. Im „Masterplan für die Gesta ltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg“ (B ÜRO LOHMEYER, 2018) wurden auch NO 2- Jahresmittelwerte rechnerisch für andere Straßenabschnitte ermittelt. Auf Höhe des Plan- gebietes liegt der NO 2-Jahresmittelwert bei nur 30 -33 µg/m³, auf kurzer Strecke im S üd- osten (Höhe Eingang Westpark) aber sogar bei 48 – 52 µg/m³ für das Jahr 201711. Die Werte für Feinstaub (PM 10, Partikeldurchmesser < 10 µm) liegen an der Messstation Von-der-Tann-Straße stetig unterhalb der Grenzwerte. Der Trend verläuft gleichbleibend. 11 Es besteht allerdings die Vermutung, dass es sich hierbei um ein Artefakt handelt. Die Tiefga- rage im Süden ist im Gutachten des BÜRO LOHMEYER (2018) als Gebäude eingetragen und wo- möglich bei der Prognose auch als höherer Bau (Straßenrandbebauung) eingeflossen. In der Realität überragt die Tiefgaragendecke das Straßenniveau aber gerade mal um etwa einen Me- ter, was nicht zu größeren Luftstaus führt. Vermutlich sind hier dieselben Werte zu erwarten wie etwas weiter nördlich. 343 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 21 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Auch die übrigen an der Station gemessenen Luftwerte (Kohlenmonoxid CO, Stickstoffmo- noxid NO, Benzol, Toluol und Xylol BTX, verschiedene Inhaltssto ffe in PM10) liegen unter- halb der Grenzwerte. (BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT 2018a, 2018b) Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emi ssionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut Luft aufgrund der angrenzend verlaufenden Luftleitbahn aber erhöhten Konzentr ationen von Luftschad- stoffen als gering bis mittel einzustufen. Es bestehen aber hohe Anforderungen an die Planungen, um die lufthygienische Situation für die zukünftigen Bewohner und im Umfeld nicht weiter zu verschlechtern. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Schaffung von Wohnnutzungen wird im Vergleich zur bis herigen gewerblichen Nutzung mit einem ähnlichen Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellv erkehr) zu rechnen sein. Eine Verkehrsuntersuchung setzt zukünftig ca. 700 Fahrzeu gbewegungen an (vgl. PB Consult GmbH, 05.04.2019). Aufgrund der unterschiedlichen Ganglinien zwischen vor- handener Büronutzung und neuer Wohnnutzung kommt es an den Lich tsignalanlagen in den Spitzenstunden zu leichten positiven Effekten durch geringere Verkehrszahlen Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprog nose zeigen die Modell- rechnungen im „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und e missionsfreier Mobilität in Nürnberg“, dass 2020 entlang der künftigen Bebauung im Plangebiet Überschreitungen des NO2-Grenzwertes nicht zu erwarten sind (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dabei ist ein mög- licher Effekt straßennäherer Bebauung allerdings nicht berücksi chtigt worden, wie sie durch die Planung entsteht. Planungsszenarien mit geschlossener Straßenrandbebauung führen zwangsläufig zu einer weniger guten Durchlüftung der Str aßenbereiche und damit zu einem Anstieg der verkehrsbürtigen Luftschadstoffe an den straßenseitigen Aufpunkten der Bebauung. Ein Ansteigen der NO2-Konzentrationen über den Grenzwert von 40 µg/m³ wird aber nicht erwartet. Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Über- tragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist. Mögliche zusätzliche Emissionen an Luftschadstoffen aus Hausbra nd sind aufgrund des Anschlusses an das Fernwärmenetz, wie schon jetzt im Bestand nicht zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt von nicht erhebli ch nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen. 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinent alem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 630 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Das Untersuchungsgebiet wird im Norden in der Klimafunktionskar te des Stadtklimagut- achtens Nürnberg (GEO-NET U MWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) aufgrund überwie- 344 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 22 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 gender Versiegelung als Wirkungsraum mit wenig günstiger biokli matischer Situation be- wertet. Die begrünte Tiefgarage im Süden hingegen ist als Ausgleichsraum mit einem mä- ßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet, wie auch der Westpark im S üden. Das Plangebiet befindet sich in der bedeutenden Kaltluft-Leitbahn „Distrikte G roßreuth bei Schweinau, Gaismannshof und Sündersbühl“, welche mit einem mäßigen Volumen strom (600-1200 m³/s) von Südwesten kommend über den Westpark bis in den Stadtt eil Sündersbühl ver- läuft. Die bestehende Bebauung beeinträchtigt die ankommende Lu ftströmung und engt diese ein. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Sc hutzgut aufgrund der angrenzend verlaufenden Luftleitbahn als hoch einzustufen. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose 2.8.2.1 Lokalklima Es wurden im Stadtklimagutachten für das Plangebiet folgende Pl anungshinweise gege- ben: „Hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung. Mö glichst keine weitere Verdichtung, Verbesserung der Durchlüftung und Erhöhung des Vegetationsanteils, Erhalt aller Freiflächen, Entsiegelung und ggf. Begrünung von Blockinnenhöfen“.12 Im Plangebiet ist eine Nutzungsänderung und -intensivierung in Form eines neuen Wohn- quartiers vorgesehen. Dabei wird sich die bauliche Dichte erhöh en, nicht aber der Anteil versiegelter und bebauter Bereiche. Auswirkungen im Hinblick auf eine stärkere Überwär- mung sind im Vergleich mit dem Status quo daher er nicht zu erw arten. Eine relevante Beeinflussung der Kaltluftströme ist nicht auszuschließen, da d ie Kaltluftströmung behin- dert werden kann. Die Bebauung wird höher ausfallen als bisher und einen längeren Riegel bilden, allerdings besteht auf der östlichen Seite der Von-der- Tann-Straße ebenfalls ein hoher Gebäuderiegel. Die Öffnung zum Westpark wurde im Bereich der bestehenden Tief- garage im Süden, die zurückgebaut werden soll, bewusst freigehalten. Jedoch ist bei der Planung auf eine gute Durchlüftung in den Hö fen zu achten, sodass keine Austauschbarrieren für die Luftströmungen durch die Gebäude entstehen. Dem wird nach aktuellem Stand teilweise entsprochen. Die Gebäudehöhen so llen von Seiten der östlichen Von-der-Tann-Straße zur westlichen Kleingartenanlage hin abnehmen (maxi- male Vollgeschosse von acht auf drei). Zwei Gebäudekomplexe, be stehend aus längeren Rand- und kleineren Querblöcken, bleiben durch einen offenen St reifen voneinander ge- trennt. So kann die Luft von Süden (Westpark) nach Norden zirku lieren. Die umgebenden Nutzungen werden nicht erheblich beeinträchtigt. Zwischen den verschiedenen Gebäude- zeilen entstehen weiterhin mehrere kleine Innenhöfe, die ebenso über diese Schneise durchlüftet werden. Durch die Freiflächen mit hohem Vegetationsanteil soll zur Verb esserung der bioklimati- schen Situation beigetragen werden. Insgesamt entspricht der ak tuelle Planstand somit zum Teil den potentiellen Maßnahmen des Stadtklimagutachtens. Durch die Schaffung neuer durchgrünter Flächen und vor allem au ch der Begrünung der Flachdächer der geplanten Gebäude und Tiefgaragenoberflächen wird die klimawirksame Versiegelung verkleinert und somit einer Überhitzung des Bereiches entgegengewirkt. 12 GEO-NET Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten Nürnberg, Mai 2014 345 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 23 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Zur abschließenden Beurteilung der Auswirkungen der Planung ist eine kleinräumige stadt- klimatische Untersuchung erforderlich, die insbesondere die Auswirkungen auf die Kaltluft- ströme ermittelt. 2.8.2.2 Klimaschutz Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 13.07.2011 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 um 40% zu reduzieren, bis 2030 sogar um 50% und 2050 um 80%. Bei Neubaute n sind einschlägige Vorschriften (EnEv, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energiever- brauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechender Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer E nergien. Nach einem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen für Bebau ungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte erstellt werden, mit dem Ziel, ei ne CO2-neutrale Energie- versorgung für den Neubau zu erreichen. Durch die Schaffung von Wohnflächen wird im Geltungsbereich mit einem kaum veränder- ten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. (PB CONSULT GMBH, Verkehrsgutachten, 05.04.2019). Bei einer Knotenpunktbetrachtun g für die betroffenen Lichtsignalanlagen (LSA) konnten aufgrund der unterschiedlichen Ganglinien positive Ef- fekte nachgewiesen werden. Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet d ie CO2-Bilanz Nürn- bergs nur dann nicht, wenn effektive Maßnahmen zur Vermeidung u nd Verringerung der Emissionen und des Energiebedarfes getätigt werden. So kann beispielsweise durch eine sinnvolle Gebäudestellung die Solarenergie aktiv und passiv optimal genutzt werden. Das Gebiet soll wie schon jetzt mit Fernwärme versorgt werden. Eine kompakte Bauweise der Neubauten und eine Ausführung mit Flachdächern führen zu einem guten Oberflächen/Volumenverhältnis und würden damit dem Gedanken des Klima- schutzes Rechnung tragen. Das Aufheizen der Oberflächen sowie d ie Wärmeabgabe aus den Gebäuden könnte durch angepasste Planung minimiert werden. Dachbegrünung wirkt sich darüber hinaus klimatisch positiv aus. 2.8.2.3 Klimaanpassung Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderunge n13 sind bereits ohne Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänder ungen betreffen vor allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwett erlagen und von Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein- fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die angrenzenden Siedlungsge- biete im Norden und Osten sind nach den Ergebnissen des Stadtkl imagutachtens schon jetzt bioklimatisch belastet. Durch die Planung können Auswirkungen teils gemindert wer- den. Vor allem durch die Neugestaltung und -schaffung von Grünf lächen und den damit einhergehenden Entsiegelungen im Bereich der südlichen Tiefgara ge, aber auch durch Dach- und Fassadenbegrünungen kommt es zu Minderungen der Auswi rkungen des Kli- mawandels auf das Planungsgebiet und die benachbarten Gebiete. So kann bspw. die 13 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Somme rtage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszugehen. Für die mittlere Temperatur wird ein Anstieg von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um min destens 10 Tage bis maximal 35 Tage (vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA 2007). 346 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 24 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Pflanzung von Bäumen, aufgrund der Schattenwirkung und der Temperatursenkung durch Verdunstung über die Blattmasse, negative Auswirkungen des Klimawandels mindern. Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima kön- nen erst nach Vorliegen einer kleinräumigen stadtklimatischen U ntersuchung ab- schließend bewertet werden. 2.9 Abfall und Abwässer Abfälle entstehen im Plangebiet zunächst baubedingt durch den R ückbau von Gebäuden (einschließlich der Tiefgarage im Süden) und Bodenbelägen sowie erforderlichen Aushub für Unterkellerungen und Tiefgaragen. Nähere Untersuchungen zu möglichen, in den Ge- bäuden und Freiflächenbelägen verbauten Baumaterialien, die bei m Abbruch als gefährli- cher Abfall einzustufen wären, liegen noch nicht vor. Bei einer ordnungsgemäßen Entsor- gung beim Abbruch mit vorheriger Separierung belasteter Teile sollte keine Gefahr für Bo- den oder Wasser ausgehen. Bei der Baufeldfreimachung sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen. Betriebsbedingt entstehen Abfälle durch die künftigen Einwohner im Gebiet als Hausmüll. Schon bisher entstand Abfall im Rahmen der gewerblichen Nutzungen (hausmüllähnlicher Abfall, aber auch spezielle Abfallsorten wie Elektronikschrott) . Der zukünftig entstehende Hausmüll wird der normalen Müllentsorgung zugeführt. Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle und ih rer Beseitigung und Ver- wertung können zum derzeitigen Planungsstand nicht getroffen we rden. Gefährliche Ab- fälle entstehen bei der künftigen Nutzung nicht. Das anfallende Schmutzwasser kann über die öffentliche Kanalisation der Reinigung in der städtischen Kläranlage zugeführt werden. 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Geltungsbereich befinden sich keine Bau- oder Bodendenkmäler. Als Sachgüter befinden sich im Planungsgebiet gewerbliche Baute n sowie dazugehörige Tiefgaragen und Stellplatzflächen. Im Nordosten ist eine Lärmschutzwand vorhanden. Der Geltungsbereich wird bereits von verschiedenen Sparten ersc hlossen, insb. Strom, Wasser und Fernwärme. Auf dem Gelände befindet sich in den Gebäudekomplex integriert auch eine Transformatorenstation. Eine Gasleitung verläuft östl ich des Plangebietes ent- lang der Von-der-Tann-Straße. 2.10.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Bau- oder Bodendenkmäler sind von der Planung nicht betroffen. Aufgrund der schon um- fangreich erfolgten Bodenverlagerungen im Plangebiet sind bishe r unentdeckte Boden- denkmäler nicht zu erwarten. Sachgüter werden gemäß der Planung überwiegend nicht erhalten. Der Abriss der Ge- bäude und ihrer Nebenanlagen ist im Sinne des Investors und ste llt daher keine negative 347 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 25 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Auswirkung dar. Die verschiedenen Sparten sind in der Planung z u berücksichtigen (z.B. Fernwärmetrasse) und ggf. zu verlegen. Die Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter werden als nicht erh eblich nachteilig eingestuft. 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berück- sichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzeln en Belangen des Um- weltschutzes. Darüber hinausgehende, erhebliche Beeinträchtigun gen infolge von Wech- selwirkungen sind nicht zu erwarten. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung , würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation zur Folge haben. Bei Nicht-Umsetzung der Planung ist davon auszugehen, dass die gewerbliche Nutzung der Flächen unverändert weitergeführt sowie die Gebäude an die zukünftigen Anforderun- gen angepasst werden würden (Modernisierung etc.). Dass diese Anpassungen auch Ent- siegelungen umfassen, ist eher unwahrscheinlich. Bei der Null-Variante käme es höchstwahrscheinlich also weder z u einer Verbesserung noch zu einer Verschlechterung der bestehenden Situation. 4 Kumulative Auswirkungen zu sammen mit anderen Planungen Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ ist nicht isoliert, son- dern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkun- gen führen können, zu betrachten. Nicht auszuschließen ist, das s sich Auswirkungen der einzelnen Plangebiete gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen k önnen sich dabei auch steigern bzw. verstärken. Im Umfeld des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 4666 wurd en in den letzten Jahren folgende Bebauungspläne rechtskräftig:  Bebauungsplan Nr. 4605 „Leyher Straße Ost“, rechtskräftig seit 22.04.2015,  Bebauungsplan Nr. 4608 „Schulstandort Rothenburger Straße“, re chtskräftig seit 16.04.2014,  Bebauungsplan Nr. 4614 „Züricher Straße“, rechtskräftig seit 2 2.08.2018, oder befinden sich folgende Bebauungspläne bzw. Vorhaben in Auf stellung bzw. noch in Planung:  Bebauungsplan Nr. 4439 „Leyher Straße“,  Bebauungsplan Nr. 4601 „Großreuth, Schweinau“, 348 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 26 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Vergleichbar mit dem Bebauungsplan Nr. 4666 „Von-der-Tann-Straße“ erfolgen bei einem Teil dieser Pläne Überplanungen im Bestand. Es werden daher keine kumulativen Auswir- kungen auf das Schutzgut Fläche gesehen. Auch kumulative Auswir kungen auf die meis- ten anderen Schutzgüter sind nicht zu erwarten. Fast alle angeführten neuen Planungen zeigen aber bereits im Be stand Vorbelastungen bzw. eine erheblich nachteilige Betroffenheit des Schutzgutes Mensch im Aspekt Lärm, da sie auch an stark befahrenen Straßen oder Bahnstrecken gelegen sind. Jeder Beitrag zu einer Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führt daher auf den umliegenden Straßen zu einer Erhöhung der Lärmemissionen. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsachse insbe- sondere der Westring mit der Von-der-Tann-Straße, die viel Verkehr aus all diesen Gebie- ten aufnimmt. Damit können höhere Lärmimmissionen einhergehen, die grundsätzlich auch zu kumulativen Effekten führen können. Die maßgeblichen Ursachen für höheren Verkehr liegen aber nicht in der Ausweisung neuer Baugebiete, sondern haben andere Gründe, die im Mobilität sverhalten des Einzel- nen zu suchen sind. Gerade bei den Planungen im Bestand ist ja bereits Ziel- und Quell- verkehr vorhanden, so dass sich allenfalls moderate Erhöhungen ergeben dürften. Eine kumulative Wirkung hinsichtlich von Lärmeinflüssen beim Bebauungsplan Nr. 4666 mit ei- ner der anderen Planungen in der Umgebung wird daher nicht gesehen. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschied ene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgü- ter/ Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trä- gerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umwelt- schutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiede- ner Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen BauGB14 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Aus- wirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der erheblichen nachteiligen Umwelt- auswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen. BNatSchG15 (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG Voraussichtliche erhebliche Beein- trächtigungen des Landschaftsbil- des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- haltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entschei- dung über Vermeidung und Ausgleich 14 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 15 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 349 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 27 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen Artenschutz / saP16 Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Vorausset- zungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF17-/FCS18-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beur- teilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahmetatbe- stand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbar- keit des speziellen Artenschutzes ist der Bau- leitplan rechtlich nicht vollziehbar. FFH-/SPA –Verträglich- keits-abschätzung / ggf. - prüfung Beeinträchtigung der Erhaltungs- ziele bzw. Schutzzwecke von Ge- bieten von gemeinschaftlicher Be- deutung und europäischen Vogel- schutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beur- teilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung stellt daher nu r eine mögliche Auswahl denkbarer Maßnahmen dar. Da noch kein Rechtsplan zum Bebauungsplan erstellt ist, sind die Angaben in der letzten Spalte als Vorschläge für eine Sicherung zu verstehen. Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm - Vermeidung, Vr - Verringe- rung, A - Ausgleich) nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Um- weltbelang(e) Umsetzung / Si- cherung (durch z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B- Plan / Regelung im StbV) Versiegelung bzw. Verlust von Boden  Verringerung der Neuver- siegelung durch Rückgriff auf schon versiegelte Be- reiche für Neubau I (Vm) Fläche, Boden, Wasser  Entsiegelung von Teilflä- chen (südliche Tiefgarage) II (A) Fläche, Boden, Wasser zeichnerische Festsetzung  Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen und Plätzen III (Vr) Boden, Wasser Textliche Festset- zung  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen Abflussverschärfung und Verringerung der Grund- wasserneubildung  Entsiegelung von Teilflä- chen (südliche Tiefgarage) II (A) Fläche, Boden, Wasser zeichnerische Festsetzungen  Versickerung anfallender Oberflächenwasser V (Vr) Wasser Textliche Festset- zung 16 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 17 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 18 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen 350 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 28 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Um- weltbelang(e) Umsetzung / Si- cherung (durch z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B- Plan / Regelung im StbV)  Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen und Plätzen III (Vr) Boden, Wasser Textliche Festset- zung  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen  Begrünung und gärtneri- sche Anlage von Tiefgara- gendecken VI (Vr) Wasser, Tiere, Pflanzen, Land- schaft, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung  Extensive oder auch inten- sive Dachbegrünung VII (Vr) Wasser, Pflan- zen, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung Störung von Vogelbruten, Gefahr der Tötung oder des Verlusts von Gelegen  Gehölzrodungen sowie Baufeldfreimachung außer- halb der Vogelbrutzeit (siehe spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung) VIII (Vm) Tiere, biologi- sche Vielfalt BNatSchG (§§ 39 und 44) Verlust von Lebensraum- strukturen und Habitatele- menten  Umsetzung artenschutz- rechtlich ggf. erforderlicher CEF-Maßnahmen IX (Vm, A) Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt Textliche Festset- zung Verlust von Vegetationsbe- ständen  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen  Begrünung und gärtneri- sche Anlage von Tiefgara- gendecken VI (Vr) Wasser, Tiere, Pflanzen, Land- schaft, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung  Extensive oder auch inten- sive Dachbegrünung sowie Fassadenbegrünung VII (Vr) Wasser, Pflan- zen, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung Neubebauung und Neuver- siegelung führt zu einer Veränderung des Lokalkli- mas  Entsiegelung von Teilflä- chen (südliche Tiefgarage) II (A) Fläche, Boden, Wasser zeichnerische Festsetzungen  Aufgelockerte Struktur der Baukörper X (Vm) Luft und Klima, Landschaft zeichnerische Festsetzungen  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen  Begrünung und gärtneri- sche Anlage von Tiefgara- gendecken VI (Vr) Wasser, Tiere, Pflanzen, Land- schaft, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung  Extensive oder auch inten- sive Dachbegrünung sowie Fassadenbegrünung VII (Vr) Wasser, Pflan- zen, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung 351 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 29 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbe- dingten Auswirkungen) vorgeschlagene Maß- nahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Um- weltbelang(e) Umsetzung / Si- cherung (durch z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B- Plan / Regelung im StbV) Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaverände- rungen19  Wasserdurchlässige Be- festigung von Wegen und Plätzen III (Vr) Boden, Wasser Textliche Festset- zung  Ausschluss dunkler Fassa- denfarben und Verwen- dung heller Baumaterialien auf Straßen und Plätzen (Albedo-Effekt) XII (Vr) Klima, Land- schaft Textliche Festset- zung, städtebauli- cher Vertrag  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen  Begrünung und gärtneri- sche Anlage von Tiefgara- gendecken VI (Vr) Wasser, Tiere, Pflanzen, Land- schaft, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung  Extensive oder auch inten- sive Dachbegrünung sowie Fassadenbegrünung VII (Vr) Wasser, Pflan- zen, Luft und Klima, Mensch Textliche Festset- zung  Schaffung von Schatten- plätzen/-zonen in den öf- fentlichen und privaten Freiräumen durch die Durchgrünung (Maßnahme IV) XI (Vr) Klima, Mensch Textliche Festset- zung Verlust von landschafts- und ortsbildprägenden Strukturen  Durchgrünung des gesam- ten Geltungsbereiches IV (A) Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Viel- falt, Luft und Klima, Land- schaft, Mensch Textliche und zeichnerische Festsetzungen Überschreitung der Orien- tierungswerte zu Lärm für Wohngebiete  aktive und passive Lärm- schutzmaßnahmen XIII (Vm, Vr) Mensch (Ge- sundheit) Textliche, ggf. auch zeichneri- sche Festsetzung Erhöhung der Bedarfe an Freiflächen im Planungs- bereich 57  Schaffung neuer öffentli- cher Grünflächen im An- schluss zum Westpark XIV (A) Mensch (Erho- lung) zeichnerische Festsetzung, städ- tebaulicher Ver- trag Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringer ung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffs- schwere mindern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Eine Vielzahl der in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Dezidierte Maßnahmen sind dann im Rahmen des weiteren Ver- fahrens zu prüfen und noch verbindlich im Bebauungsplan festzusetzen. Die Hinweise zur Umsetzung/Sicherung sind daher nur Vorschläge. 19 Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss. 352 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 30 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 5.1 Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB) Die Betrachtung der für die Eingriffe in Natur und Landschaft e rforderlichen Kompensati- onsmaßnahmen gliedert sich in verschiedene Teilaspekte:  die Eingriffsbilanzierung nach § 1a BauGB i.V.m. § 18 BNatSchG , unter Anwen- dung der Biotopwertliste aus der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Er- hebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, zuletzt geän dert durch Sat- zung vom 21. Juli 2006),  eine zusätzliche qualitative Betrachtung, auch im Hinblick auf die im Gebiet vorge- fundenen Arten. Da für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Baurecht über § 30 BauGB besteht und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4666 im beschleunigten Ver- fahren nach § 13a BauGB erfolgen soll, besteht kein weiteres Ko mpensationserfordernis. Durch die Überplanung eines weitgehend versiegelten Areals ist ohnehin mit dem Rück- gang der Versiegelung und gleichzeitig einer deutlichen Zunahme der Vegetationsflächen zu rechnen. Dementsprechend würde der Biotopwert im Vergleich z um Bestand erhöht werden, zumindest aber nicht geringer ausfallen. Durch die Planung müssen Bäume, die unter die BaumschutzVO der Stadt Nürnberg fallen gefällt werden. Hierfür ist ausreichender Ersatz vorzusehen (Pflanzfestsetzungen oder Re- gelungen im städtebaulichen Vertrag). Inwieweit aus artenschutzrechtlicher Sicht für bestimmte Arten Vermeidungs- und vorlau- fende Ersatzmaßnahmen erforderlich werden, kann erst nach Abschluss der speziellen ar- tenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geklärt werden (siehe Kapitel 5.2). 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Mittelfrank en) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziel len artenschutz-rechtli- chen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbeson- dere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte. Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorh abens ein, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Ums etzung eines Bebau- ungsplanes aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein Bebauungsplan kann seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestim mungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belan ge im Verfahren ist nicht möglich. Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine mögliche Erfüllung artenschutz- rechtlicher Verbotstatbestände genauer zu prüfen, wurden Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen veranlasst. Derzeit fehlt noch das abschließende G utachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. Aufgrund des Lebensraumpotentials können Vorkommen verschiedener planungsrelevan- ter Tierarten (insbesondere deren Fortpflanzungs- und Ruhestätt en) im Geltungsbereich schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Im Kapitel 2.4.2 finden sich hierzu weitere Er- läuterungen sowie Zwischenstände der aktuellen Kartierungen. 353 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 31 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Gegebenenfalls erforderliche Vermeidungs- und vorlaufende Ersatzmaßnahmen (z.B. Be- achtung der Vogelbrutzeiten während der Baufeldfreimachung) werden im saP-Gutachten erarbeitet und – sofern dies aus planungsrechtlicher Sicht möglich ist – im Bebauungsplan festgesetzt. 6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgeset- zes Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssys- tems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. In ca. 3,3 km Entfernung im Südwesten befindet sich das FFH-Gebiet 6432-301 „Sandhei- den im mittelfränkischen Becken“. Das nächste europäische Vogel schutzgebiet 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ liegt ca. 5,2 km südlich des Plangebietes. Aufgrund der Lebens- raumausstattung im Geltungsbereich, der großen Entfernung zu de n Schutzgebieten und dazwischen liegender Siedlungsbereiche können funktionale Bezie hungen hier ausge- schlossen werden. Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten durch die Planung sind nicht zu erwarten. 7 Geprüfte Alternativen Die Prüfung einer Standortalternative ist nicht erfolgt. Für das Plangebiet wurden aber ver- schiedene Varianten mit unterschiedlichen städtebaulichen Figur en untersucht. Dabei spielten u.a. eine Berücksichtigung von Verkehrslärm, des Kaltl uftstromes und ein ausrei- chendes Grünflächenkonzept eine ausschlaggebende Rolle. Im Erge bnis wurde v.a. aus Gründen der Erhaltung der Luftleitbahn im Süden die vorliegende Variante gewählt. 8 Methodik / Hinweise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebie- tes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhaben s auf die Umweltbe- lange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bew erten. Auch die Ent- wicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Pl anung (Nullvariante, Ka- pitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gema cht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verrin- gerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5). Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauun gsplans. Für ein- zelne Schutzgüter haben sich über diese Grenzen hinaus Betracht ungen als sinnvoll er- wiesen (z.B. beim Artenschutz). Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine 354 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 32 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Aus- maße der Umweltwirkungen fallweise unterscheiden. Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die vorliegende Fassung des Um- weltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liege n dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):  Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan  Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)  Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)  Handbuch Klimaanpassung (2012)  Masterplan Freiraum  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsar chitekten 2013)  Stadtbiotopkartierung (2008)  Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)  Artenschutzkartierung Bayern ( ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)  Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürn berg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 22.07.2019)  Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)  Strategische Lärmkarte L FU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissio nsschutzgesetz (er- stellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015), sowie Entwurf der Fortschreibung (Stand: 21.05.2019)  Immissionsschutz-Voruntersuch ung (PMI GmbH, 19.07.2019)  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet d er Stadt Nürnberg (Septem- ber 2017)  Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2018 (Lufthygienisches Land esüberwachungssystem Bayern (LÜB), Bayerisches Landesamt für Umwelt)  Langzeitverläufe der Schadstoffbelastung an den bayerischen LÜ B-Messstationen für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Oktober 2018)  Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Inge- nieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)  Verkehrsuntersuchung dasTANN (P B-Consult Planungs- und Betrieb sberatungsgesell- schaft mbH, 05.04.2019)  Orientierende Untersuchung auf A ltlasten Von-der-Tann-Straße 3 0 und 31 (SakostaCAU GmbH, 28.03.2017) Einzelne Fachgutachten stehen noch aus bzw. sind zu aktualisier en insb. das Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Entwässerungskonzept, sowie Detailunter- suchungen von Boden und Wasser, um die teilweise nachgewiesenen Schadstoffe für die weitere Planung zu konkretisieren (Verbreitung). Aussagen in diesem Umweltbericht wurden daher aufgrund der vorliegenden Grundlagen- daten und Erkenntnisse getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt möglich war. In eini- gen Bereichen konnten derzeit nur Annahmen getroffen werden. Di es betrifft u.a. die Be- standssituation der Tiergruppen, wo die Kartierungen noch nicht vollständig abgeschlos- sen sind. 355 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 33 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Die ausstehenden Gutachten sind zu erstellen und die Planung zi elgerichtet fortzuführen bzw. zu konkretisieren. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodi sche Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen. 9 Überwachung / Monitoring Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und a uch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu übe rwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhe rgesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegen stand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Fe stsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwa chungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachge- setzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwasser messstellen im „flexib- len 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese können im Rahmen des Monitoring von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbe hörden sind dabei nach § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vor liegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bebauungsplanes zu unterrichten. Gemäß § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB sind aber Maßnahmen zur Über- wachung in vereinfachten bzw. beschleunigten Bebauungsplanverfa hren nicht anzuwen- den. 356 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 34 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 10 Zusammenfassung Am Nürnberger Westring (Bundesstraße B4R) soll westlich der Von -der-Tann-Straße auf einem bestehenden, gewerblich genutzten Areal ein Allgemeines W ohngebiet entwickelt werden. Hierzu wird der B-Plan Nr. 4666 aufgestellt, der einen Geltungsbereich von ca. 2,4 ha aufweist und neben den eigentlichen Vorhabengrundstücken auc h die angrenzende Verkehrfläche der Von-der-Tann-Straße teilweise umfasst. Im Gel tungsbereich gilt aktuell noch der B-Plan Nr. 3503, der hier ein Mischgebiet festgesetzt hat. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeu tung der Bestandssitua- tion sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung d er Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Rahmenplan zum Bebauun gsplan dar, der aus dem Entwurf des Architekturbüros steidle architekten entwickelt wurde. Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Weiterer Untersuchungs-bedarf (Gutachten / Konzepte) Fläche nicht erheblich nachteilig Boden nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo-den/Wasser Wasser nicht erheblich nachteilig Detailuntersuchung Bo- den/Wasser, Entwässerungskonzept Pflanzen nicht erheblich nachteilig Tiere nicht erheblich nachteilig spezielle artenschutzrecht-liche Prüfung Biologische Vielfalt nicht erheblich nachteilig Landschaft nicht erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Lärm erheblich nachteilig Schallschutzgutachten  Erholung erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima noch nicht bewertbar Stadtklimagutachten Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Die durch die Planung hervorgerufenen Auswirkungen auf Natur un d Landschaft sind im Hinblick auf die meisten Schutzgüter als nicht erheblich nachte ilig zu bewerten, da der Planungsraum aktuell bereits überwiegend versiegelt ist. Einige Funktionen des Boden- und Wasserhaushaltes können bspw. durch Entsiegelungen im Süden wieder reaktiviert werden. Punktuelle Bodenbelastungen können im Zuge des Rückbaus von Anlagen und der Umsetzung des Bebauungsplanes beseitigt werden. Zur Konkret isierung dessen sind im Laufe des Verfahrens weitere Untersuchungen (weitere Bodenpr oben zur Verdichtung der bisherigen Ergebnisse) und Recherchen zu der vorhandenen Ve rsiegelung und der Ableitung der Niederschlagswässer für eine abschließende Gefährdungsabschätzung vor- zusehen. Aufgrund des Umfangs der schon versiegelten und überba uten Bereiche sowie möglicher Minimierungsmaßnahmen (z.B. Versickerung von Oberflächenwässern) werden die Schutzgüter Boden und Wasser nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. 357 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 35 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 In besondere oder schützenswerte Lebensräume wird durch die Planung nicht eingegriffen. Betroffene Baumstandorte im Geltungsbereich sind nach der der BaumschutzVO der Stadt geschützt und erforderliche Fällungen auszugleichen. Auswirkungen auf Tierarten beschränken sich nach aktuellem Stan d auf Fledermaus- so- wie Vogelarten (Kartierungen aber noch nicht abgeschlossen). Voraussichtlich können die Eingriffe durch geeignete Minimierungs- und CEF-Maßnahmen, die noch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu erarbeiten u nd planungsrechtlich zu sichern sind, kompensiert werden. Daher werden für das Schutzgu t Tiere auch keine er- heblichen Beeinträchtigungen erwartet. Gleiches gilt für das Schutzgut biologische Vielfalt. Auf das Schutzgut Landschaftsbild sind keine erheblich nachteil igen Auswirkungen zu er- warten, da bereits eine Überprägung des Planungsbereichs besteh t. Wegfallende Baum- und Vegetationsbestände können durch Neupflanzungen und die Durchgrünung des Bau- gebietes weitgehend kompensiert werden, insbesondere auch durch die entfallende Tief- garage im Süden, die dem Westpark zugeschlagen wird. Für das Schutzgut Mensch bestehen durch Verkehrslärm derzeit schon erhebliche Auswir- kungen, denen auch die zukünftig hier wohnende Bevölkerung ausgesetzt sein wird. Durch verschiedene Maßnahmen der Planung (z.B. Gebäudeanordnung, Grun drissorientierung) kann eine Abschirmung erreicht und lärmabgewandte Fassaden gesc haffen werden. Die Immissionssituation ist gutachterlich noch weiter zu untersuche n und ein wirksames Kon- zept aus Schallschutzmaßnahmen zu erarbeiten. Im Hinblick auf die Erholung des Menschen können die entstehenden Grünflächenbedarfe nicht ausreichend nachgewiesen werden. Der Geltungsbereich selb st hat derzeit aber keine Bedeutung für die Erholung. Durch die neuen Wohngebäude w ird der Bedarf an öf- fentlich nutzbaren Freiflächen erhöht. Das Freiflächendefizit i m Planungsbereich Groß- reuth bei Schweinau/Gaismannshof wird dadurch weiter vergrößert . Um dem Druck auf Erholungsgrün zu entgegnen, wird im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan veran- kert, dass der Investor eine Ausgleichszahlung tätigt. Vorbelastungen für die Schutzgüter Klima und Luft sind bereits heute gegeben durch Ver- siegelungen und teilweise bestehende Barrierewirkungen, welche die Luftzirkulation brem- sen, sowie Luftschadstoffe aus dem hohen Verkehrsaufkommen, welches die Lufthygiene beeinträchtigt. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dach- und Fassa denbegrünung) kön- nen lokalklimatische Auswirkungen gemindert werden. Durch eine entsprechende Ausrich- tung der Gebäude und Freilassung der Lücke des Westparks könnte eine Beeinträchtigung der Luftströme vermieden werden. Be- und Durchgrünungsmaßnahmen neuer Freiflächen sorgen weiterhin für eine Bestandsverbesserung und sind auch im Hinblick auf den Klima- wandel vorzusehen (Schaffung von Schattenplätzen u.a.). Während für das Schutzgut Luft erheblich nachteilige Auswirkungen schon jetzt ausgeschlossen w erden können, sind für eine abschließende Bewertung des Schutzgutes Klima erst noch kl einräumig die stadtkli- matischen Auswirkungen zu untersuchen. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind e benfalls nicht erheblich nachteilig. Sachgüter innerhalb des Geltungsbereichs werden entweder in die Planung in- tegriert oder deren Beseitigung ist im Sinne des Eigentümers/Investors. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind für alle Schutzgüte r möglich und erfor- derlich. Diese sind im Laufe des Verfahrens noch genau festzusetzen. Aufgrund der Entfernungen des Geltungsbereiches zum FFH-Gebiet 6432-301 „Sandhei- den im mittelfränkischen Becken“ sowie zum Europäischen Vogelsc hutzgebiet DE 6533- 358 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 "VON-DER- TANN-STRAßE " 1. FASSUNG 471 "Nürnberger Reichswald" werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung sind im weiteren Verfahren Fach­ gutachten noch zu ergänzen bzw. anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schallschutz, Entwässerung und Artenschutz (saP). Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren nicht fortgeschrieben, da der Bebauungs­ plan im beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB aufgestellt wird , in dem auf eine Um­ weltprüfung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sowie der laufen­ den und noch ausstehenden Gutachten und Untersuchungen fließen jedoch in die weitere Planung und in die Begründung zum Bebauungsplan ein. Inhaber Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 36 359 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 37 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesent- wicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- verbrauch soll verringert und einer Innenver- dichtung Vorrang gegeben werden. Boden- versiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; da- bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- den, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön- nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- nahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vor- rang vor der Inanspruchnahme von Freiflä- chen im Außenbereich. Gemäß dem Grund- satz des LEP sollen land- und forstwirtschaft- lich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbe- sondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind histo- risch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- den. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- nen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung freige- halten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich- rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna- tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Nie- derschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In- SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitli- nien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemein- schaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- planverfahren, der eine Neubauplanung vor- sieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsna- hen Beseitigung des anfallenden Nieder- schlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge- regelt. Aussagen zum NATURA 2000-Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe- ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab- wägung im Rahmen der Bauleitplanung (siehe auch Kapitel 5.2). Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der As- pekte des Artenschutzes und des Biotopver- bunds sowie des Ziels der Erhaltung von Ge- bieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der 360 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 38 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbe- flächen. Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Arten- schutz sind langfristig zu erhalten und zu ent- wickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Bio- topverbund dient u.a. der dauerhaften Siche- rung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent- wicklung funktionsfähiger ökologischer Wech- selbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- bau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- liche Änderung von öffentlichen Straßen so- wie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Der Lärmaktionsplan wurde fortgeschrieben und liegt im Entwurf (Stand: 21.05.2019) vor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchge- führt. Der Plan wird voraussichtlich im Herbst 2019 veröffentlicht. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutz- rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dür- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- bar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im- missionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportan- lagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (aus- genommen traditionelle Volksfeste und Kirch- weihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. 361 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE“ 39 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 Gesetz über Anforderungen an den Lärm- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- der- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- weisen sind, im Wohnumfeld als sozialadä- quat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfran- ken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie des- sen 1. Fortschreibung (2010) und deren je- weiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luft- reinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- werte der 39. BImSchV; sie betreffen über- wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsaus- schusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Akti- onsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dut- zendteich & Co.“ soll als „Urbane Parkland- schaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft ge- staltet/aufgewertet werden. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behut- same und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und am 27. 09.2017 geändert. Diese Fassung trat zum 18.10.2017 in Kraft; er i st für die Verwaltung bindend. Der Baulandbesch luss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten- regelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- grundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be- rücksichtigung der Auswirkungen, die auf- grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau- ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Be- lange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen 362 UMWELTBERICHT ZUM BP NR. 4666 „VON-DER-TANN-STRAßE “ 40 1. FASSUNG Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 08.10.2019 (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli- maschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- wandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- gien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- schen Anforderungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäude-Bestand, der ab spätestens 2021 gilt. EEWärmeG und EnEV werden zukünftig im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen- geführt und an die EU-Gebäuderichtlinie an- gepasst. Das GEG befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- lage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- tengrundlage und Analyse der klimaökologi- schen Funktionen für das Nürnberger Stadt- klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- lungen für die weitere städtebauliche Entwick- lung werden in einer Klimafunktions- und ei- ner Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge- genüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20- 20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur An- passung an den Klimawandel werden die vor- geschlagenen Maßnahmen sukzessive er- gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umset- zungsstrategien entwickelt. 363 BEBAUUNGSPLAN NR. 4666 "Von-der-Tann-Straße" für ein Gebiet westlich der Von-der-Tann-Straße 5.2 Arten- und strukturreiche Abstands- grünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 5.3 Kleine, strukturarme Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze, Rasenpflaster, Rasengittersteine 7.6 Versiegelte Flächen 7.6 Versiegelte Flächen - Gebäude 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen) BESTANDSSITUATION Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 der KostenerstattungsbetragsS (KostenErstS) - Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c Baugesetzbuch (BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 5.7 Intensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen 1.2 Nichtheimische bzw. nicht standortgerechte Einzelbäume 1.1 Heimische u. standortgerechte Einzelbäume Baum Bestand1 Gebäude Bestand 21 15 17 30 8 11a 23 31 139/15 139/10139/12 139/14 139/9 139/7 139/8139/5 139/6 179 139/16 139/2 139 185/3 141 142 143/2 105 142/1 185/2 134 Dottenheimer Straße Dottenheimer Straße begrünte Tiefgarage 50 52 1 6 3 2 4 5 789 10 14 15 18 19 13 16 17 11 20 21 2223 24 25 26 27 28 12 29 30 31 32 33 3435 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 M 1:1000 Bearbeitung: VS, SG Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Nürnberg, den 08.10.20190 50 m 364 21 15 17 30 13 10 8 11a 23 139/15 139/10139/12 139/14 139/9 139/7 139/8139/5 139/6 179 139/16 139/2 139 185/3 141 142 143/2 105 142/1 50 52 1521 30 17 23 1 6 3 2 4 5 789 10 14 15 18 19 13 16 17 11 20 21 2223 24 25 26 27 28 12 29 30 31 32 33 3435 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 1521 30 17 Von-der-Tann-Straße 23 Dottenheimer Straße 50 52 1 6 3 2 4 5 789 10 14 15 18 19 13 16 17 11 20 21 2223 24 25 26 27 28 12 29 30 31 32 33 3435 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 Baum Bestand nicht erhaltenswert1 Gebäude Bestand Geltungsbereich Baum Bestand bedingt erhaltenwwert1 Baum Bestand erhaltenswert1 Baum Bestand besonders erhaltenswert1 M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Bebauungspläne\4666_von_der_Tann_Straße\Grundlagen\Baumbestand\lp_bestand_von_der_tann_30_2_GSP.DWG Auftraggeber: VDT30 Grundbesitz GmbH & Co. KG Düsseldorfer Straße 15 65760 Eschborn Bebauungsplan 4666 "Von-der-Tann-Straße" Nürnberg, den 08.10.2019 RS, HE, NW A3M 1:1000 Bestandsbäume BP 4666 - Baumbestandsplan Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax.: 0911/310427-61 365 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/118/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan 1. Fassung Umweltbericht Sachverhalt (kurz): Für das Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtverbindlich ist. Der Bebauungsplan soll geändert werden. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Gebietsentwicklung zu schaffen. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von drei Wohnquartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Eine Nutzungsmischung mit überwiegendem Wohnen, Nicht-Wohnnutzungen (Dienstleistungen/ Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen ist vorgesehen. 30% geförderter Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), eine Kindertagesstätte, ein Kinder- und Jugendhaus und die Aufwertung und Umgestaltung öffentlicher Grünflächen sind im Weiteren geplant. Für die Belange des Umweltschutzes liegt der 1. Entwurfs des Umweltberichts vom 18.10.2019 vor. Im weiteren Verfahren wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen. Die Grundzustimmungserklärung liegt vor. Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 "Lochnerstraße" soll eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Das Bebauungsplanänderungs- verfahren soll nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden. Ö 5Ö 5 366 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 367 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Kapitel "I.4.5. Gender und Diversity" in der Begründung zum Rahmenplan des Bebauungsplans 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) 368 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/118/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 30.10.2019 umfasste Gebiet, zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen ist. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. .Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 30.10.2019, der Begründung vom 30.10.2019 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 18.10.2019, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen. - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglich- keit. - Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV). 3. folgende städtebauliche Eckdaten werden beschlossen: - BGF Wohnen 45.900 m² (Anzahl Wohneinheiten ca.425) - BGF soziale Infrastruktur ca.3.500 m² - öffentliche und öffentlich nutzbare Grünflächen ca. 4.400 m² Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 369 1 Beilage Betreff: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 „Lochnerstraße“ für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Das ehemalige Betriebsgelände der ehemaligen Lackfabrik Akzo Nobel im Stadtteil Schweinau soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen Brachfläche (Konversion) durch die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit ergänzenden Nutzungen (Dienstleistungen / Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer und kultureller Infrastruktur) in angemessen hoher Dichte und ortsnahen öffentlich nutzbaren Freiflächen soll dabei insbeson- dere dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ folgen. Im Wesentlichen soll der großen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet nachgekommen und hierbei auch durch geförderten Wohnraum eine soziale Durchmischung erreicht werden. Planung Im Vorfeld wurde zur Sicherung der städtebaulichen Qualität von den Eigentümern, der KIB - Gruppe und dem Evangelischen Siedlungswerk (ESW) ein städtebaulicher Wettbewerb durchge- führt. Der erste Preis wurde an das Büro Maier Neuberger Architekten GmbH, München verge- ben. Am 13.12.2018 wurde im Stadtplanungsausschuss über das Wettbewerbsergebnis berich- tet, gleichzeitig wurden wesentliche Eckpunkte, die in der weiteren Bearbeitung zu berücksichti- gen sind, beschlossen. Das gemäß den Eckpunkten und dem Preisgerichtsprotokoll überarbei- tete Konzept bildet als Rahmenplan die planerische Grundlage für die Änderung des Bebauungs- plans. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs ist die Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 erforderlich. Das Planungsgebiet liegt im Bebauungsplan Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtsverbindlich ist. Der Bebauungsplan Nr. 3748 setzt derzeit für den Änderungsbereich ein Mischgebiet, Wohnge- biet, Gewerbe und öffentlichen Grünfläche fest. Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Süd- westen der Stadt Nürnberg im Stadtteil Schweinau und u mfasst eine Fläche von ca. 8,3 ha, der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha. Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3748 werden in diesem Bereich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens aufgehoben. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirksa- men Flächennutzungsplans (FNP), so dass der Bebauungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt wird. Städtebauliche Eckdaten Nutzung BGF Wohneinheiten Einwohner Wohnen ca. 24.730 m² ca. 247 ca. 494 gefördertes Wohnen ca. 13.770 m² ca. 138 ca. 276 EG-Zone mit flexibler Nutzung ca. 7.400 m² ca. 40 ca. 80 Kindertagesstätte ca. 1.250 m² - - Jugendhaus ca. 2.250 m² - - Insgesamt: ca. 49.400 m² ca. 425 ca. 850 Ö 5Ö 5 370 2 Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden Bebau- ungsplans Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von drei Wohn- quartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Vorgesehen ist eine Nutzungsmischung mit überwiegen- dem Wohnen, Nicht -Wohnnutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe, (Gemeinbedarf mit soziale r und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen, einschließlich 30 % geför- dertem Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), Kindertagesstätte sowie einem Kinder- und Ju- gendhaus. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zwischen Holzwie senstraße und Nopitsch- straße aufgewertet und zu einem öffentlichen Kinderspielplatz umgestaltet. Der auf Basis des Siegerentwurfs fortgeführte Rahmenplan sieht drei große und vier bis zu sie- bengeschossige Baublöcke vor, von welchen zwei geschlossen sind (Quartier 1 und 3) und einer U-förmig nach Westen geöffnet ist (Quartier 2). Das Quartier 3 bildet nun, im Vergleich zum Wett- bewerbsentwurf, einen geschlossenen Block, da an der Elisenstraße, zwei weitere Grundstücke erworben werden konnten. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die größtenteils jeweils von au- ßen erschlossen werden und somit eine Adressbildung ermöglichen. Hierdurch ist eine klare Raumkategorisierung der öffentlichen und privaten Bereiche möglich. Das Gebiet selbst soll autofrei vorgesehen werden, so dass keine verkehrliche Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in das Gebietsinnere vorgesehen ist. Die geplanten Blöcke liegen an den bestehenden umliegenden Straßen und werden über diese erschlossen. Ein weiteres Planungsziel ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Quartiers. Die öffentlichen, halböffentlichen und privaten Grünflächen sollen die neuen Bewohner mit ausreichenden Erho- lungs- und Spielflächen versorgen. Der öffentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum der Anlage und erstreckt sich nach Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkir- che über, am Südrand soll die bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch auf- gewertet werden. Das Kinder- und Jugendhaus sowie die Kindertagesstätte sind in einem viergeschossigen Bau- körper südlich der Hinteren Marktstraße (Quartier 2) angeordnet und von dort aus erschlossen. Kosten Die im Rahmen der Planung entstehenden ursächlichen Planungskosten, Planungslasten sowie sozialen Folgekosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Investor gere- gelt. Eine entsprechende Grundzustimmung des Investors liegt vor. Bei der Stadt Nürnberg ver- bleibende Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt. Zeitliche Umsetzung Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werden die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Fazit Das Planungsgebiet soll einer Nutzung als Wohngebiet zugeführt w erden. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Auf Basis des Rah- menplans wird nun eine Weiterentwicklung und Konkretisierung der Planung erfolgen. Da die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 3748 nicht den Zielen der Planung ent- sprechen, ist zur planungsrechtlichen Sicherung ein Änderungsverfahren erforderlich. Die Einleitung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 für ein Gebiet zwischen Holzwiesen- , Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner - und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche und die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind zu beschließen. öffentlich nutzbare Grünflächen (Neuschaffung) ca. 2.600 m² Grünfläche Nopitschstraße/ Holzwiesenstraße (Ertüchtigung) ca. 1.800 m² Insgesamt ca. 4.400 m² 371 VI VIIIV Trafo VI I V III VI V IV VII IV KiTa im EG+ 1. OG Kinder- und Jugendhaus Trafo VI VII V V VII VI V Grundstückszufahrt Grundstückszufahrt Besucherstellplätze TG TG TG Grundstückszufahrt Lärmschutzmaßnahme Quartier 2 Quartier 1 Quartier 3 Wendeanlage IV IV27 V I IV 20b II 20aV I 20 VI 7II I I HsNr. 23 IVIV V 25 24V22aV 26V22V V 40 28 II II 11 19 III 85 IV III IV 90 1II IV 22 67a I 27 II 29 II HsNr. 12 II 14 II2 II4 II6 3IIII8 5II 18 V V 74 I 77 75 I II 39b IV 13 III IV 11 80 V 83 V 84 10 9 IV V 86 88 6V 64 II 5966 II 55 20 II I 5723 II68 I 22 II 2 3II63 II65 72 II65a V III67 III Hintere Marktstraße Dorotheenstraße Lochnerstraße Holzwiesenstraße Vordere Marktstraße Nopitschstraße Grundstück Kinder- und Jugendhaus 71/1 72 71 74/10 74/13 74/12 74/11 79/4 74/4 74/3 73 132 142/4 74/14 74/15 74/1675/6 142/2 75/5 75/4 75/3 75/2 74/2 142/63 142/66 140/5 141 124/2 101 123 74/9 74/21 7474/8 73/2 80 74/7 74/6 40 36/8 36/9 7636 5136/10 75/7 36/3 43/1 36/14 43/2 36/4 36/6 44 36/7 45 43 36/18 101/2 101/1 101/3 99/9 99 99/10 97 86 81 81/5 81/282 81/7 7981/3 79/2 41/139/2 41 78 7577 21,0 VII Geh- und Radweg 3,0m Geh- und Radweg 3,0m Geh- und Radweg 3,0m 0-3 Jahre 6-12 Jahre 3-6 Jahre 97 101/3 101/3 ÜBERSICHTSPLAN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 "LOCHNERSTRASSE" zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochnerstraße im Bereich der Kreuzkirche Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung GMKG: SCHWEINAU ohne Maßstab PLANNAME: 3748AE_EINL_20191018_vog_RP-UE Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. Planungsbüro Vogelsang, Landschaftsplanung Klebe Ö 5Ö 5 372 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG zum RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 „LOCHNERSTRASSE“ für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt- straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner- straße im Bereich der Kreuzkirche Stand: Oktober 2019 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz Ö 5Ö 5 373 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 2 / 18 BEGRÜNDUNG zum RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt- straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner- straße im Bereich der Kreuzkirche INHALTSVERZEICHNIS I. PLANBERICHT 4 I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 4 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 5 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 7 I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 7 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 11 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGN 12 I.4. PLANUNGSKONZEPT 13 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 13 I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 14 I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 14 I.4.4. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 15 I.4.5. GENDER UND DIVERSITY 16 I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 17 I.6. KOSTEN 18 II. UMWELTBERICHT (STAND 18.10.2019) ALS GESONDERTER TEXTTEIL 374 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 3 / 18 III. QUELLEN Schalltechnische Untersuchungen zum Immissionsschutz, 26.06.2018 - Kurz & Fischer Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberger Süden (INSEK Nürnberger Süden), 2012 – Stadt Nürnberg Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2013/2014 - Stadt Nürnberg Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzogenaurach – Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg, 2017 – Planersocietät, Planungsbüro VIA eG, Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH Artenschutzrechtliche Relevanz von Baumfällungen Akzo -Nobel-Areal, Stadt Nürnberg, 16.02.2018 - Grosser-Seeger Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz zur Baufeldfreimachung des Akzo -Nobel-Areals, BP Nr. 3478 Stadt Nürnberg, 12.04.2019 - Grosser-Seeger Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz eines Gebäudeabrisses Elisenstraße 27/ 29, Stadt Nürnberg, 30.04.2019 - Grosser-Seeger Orientierende Untersuchung und Detailuntersuchung gem. Bundesbodenschutzgesetz / Bundesboden- schutzverordnung (BBodSchG/V), 2015 - Arcadis 375 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 4 / 18 BEGRÜNDUNG zum RAHMENPLAN DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3748 für ein Gebiet zwischen Holzwiesen-, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Markt- straße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Lochner- straße im Bereich der Kreuzkirche I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Für das Gebiet zwischen Holzwiesen -, Schweinauer Hauptstraße, Vordere und Hintere Marktstraße, Lochner- und Nopitschstraße einschließlich eines Teilgebietes östlich der Loch- nerstraße im Bereich der Kreuzkirche gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Be- bauungsplans Nr. 3748, der seit dem 28.01.1970 rechtverbindlich ist. Das Bebauungsplan- gebiet befindet sich im Südwesten der Stadt Nürnberg im Stadtteil Schweinau und umfasst eine Fläche von ca. 8,3 ha. Der Bebauungsplan soll geändert werden, der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha (Abb.1). Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Rechts- grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund § 9a dieses BauGB erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Stadt. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 bzw. 13 und 13a BauGB geregelt. Abb. 1: Geltungsbereich BP-Nr. 3748 mit Überlagerung des Änderungsbereiches Quelle: Stadtplanungsamt Nürnberg 376 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 5 / 18 Das Bebauungsplan – Änderungsverfahren soll nach § 13a BauGB als beschleunigtes Ver- fahren durchgeführt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a des BauGB ist im vorliegenden Fall möglich, da d ie angestrebte Planung als „Wiedernutz- barmachung von Flächen“ gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB einzuordnen ist. „Die Wie- dernutzbarmachung von Flächen beschreibt insbesondere die Überplanung brachgefallener Flächen mit aufgegebener Vornutzung. (…) In Betracht kommen hierfür die sog. Konversi- onsflächen wie z.B. Gewerbe - und Industriebrachen, (…), die einer neuen baulichen und sonstigen Nutzung zugeführt werden sollen. “ (aus Ernst-Zinkahn-Bielenberg-Krautzberger, BauGB Kommentar, § 13a, Rdnr. 28). Nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB darf der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachli- chen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind. Für die Ermi ttlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßge- bend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungs- linie liegt. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha. Die geplan- ten Bauquartiere werden eine Grundstücksgröße von etwa 19.000 m² umfassen. Damit ist eine Grundfläche absehbar, welche einen Wert weit niedrigerer als 20.000 m² umfassen wird, sodass das Verfahren im Hinblick auf § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zulässig ist. Die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange von Natur und Landschaft finden durch integrierte grünordnerische Festsetzungen bzw. einen integrierten Grünordnungsplan im Bebauungsplan Berücksichtigung. Weiterhin wird eine Prüfung einer Beeinträchtigung sämtlicher Schutzgüter nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Form einer „1. Fassung“ eines Umweltberichts gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB vorgenommen. Auf die erste Fassung des Umweltberichts , wird an dieser Stelle verwiesen . Mittels einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird ermittelt, ob Eingriffe in die Populatio- nen nach europäischem Recht geschützter Tierarten zu erwarten sind. Durch die Bebauungsplanänderung werden weiterhin weder Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, noch bestehen An- haltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter (Natura2000-Gebiete) oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung o der Be- grenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes -Immissi- onsschutzgesetzes zu beachten sind. I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE Das ehemalige Betriebsgelände der ehemaligen Lackfabrik Akzo Nobel im Stadtteil Schweinau soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen Brachfläche (Konversion) durch die Entwicklung eines urbanen Wohnquartiers mit ergänzenden Nutzungen (Dienstleis tungen / Gewerbe, Gemeinbedarf mit sozialer und kultureller Infrastruktur) in angemessen hoher Dichte und ortsnahen öffentlich nutzbaren Freiflächen soll dabei insbesondere dem Leitbild der „Stadt der kurzen Wege“ folgen. Im Wesentlichen soll der großen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet nach gekommen und hierbei auch durch geförderten Wohnraum eine soziale Durchmischung erreicht werden. Im „Gutachten zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“ (Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat; erstellt durch GEWOS, Institut für Stadt-, Regional- und Wohn- forschung GmbH, Hamburg, September 2015) wird aufgezeigt, dass die wachsende Nach- frage nach Wohnraum in Nürnberg in den vergangenen Jahren nicht befriedigt werden konnte. Aufgrund der nicht vorhandenen Reserven im Wohnungsbestand und einer nicht be- darfsgerechten Neubautätigkeit sind in der Konsequenz die Wanderungsverluste gegenüber der Industrieregion deutlich gestiegen. Da sich viele Haushalte bei der Wohnungssuche nicht 377 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 6 / 18 ausschließlich auf Nürnberg fokussieren, besteht die Gefahr einer verstärkten Abwanderung. Vor diesem Hintergrund ist ein zusätzliches Wohnungsangebot erforderlich, welches sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen der Nachfrage entspricht. Das Ziel „Mehr Wohnungen für Nürnberg“ ist darüber hinaus wesentlich, um e iner dynami- schen Mietpreisentwicklung entgegenzuwirken. Daher verfolgt der Bebauungsplan auch das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mietpreissteigerungen in Nürnberg sind Aus- druck eines deutlichen Nachfragezuwachses in den letzten Jahren. Diesem Nachfragezu- wachs sollte durch eine entsprechende Angebotsausweitung Rechnung getragen werden. Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3748 auf den hohen Wohnbedarf im Stadtgebiet. Durch die gute Anbindung an das Netz des öffentlichen Perso- nennahverkehrs ist das Gebiet für eine Wohnnutzung gut geeignet. Darüber hinaus wird im Plangebiet eine Stärkung und Attraktivierung alternativer Mobilitätsformen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr ( MIV), durch die Anwendung des Mobilitätsbaukastens der Stadt Nürnberg, angestrebt. Hierbei wird neben dem Vorsehen von Mobilitätsstandorten (mit Carsharing-Angebot) sowie der Stärkung des Fuß - und Radwegenetzes auch die wesentli- che Reduktion der öffentlichen und privaten KFZ-Stellplätze angedacht. Wettbewerbsverfahren Im Vorfeld wurde zur Sicherung der städtebaulichen Qualität von den Eigentümern, der KIB- Gruppe und dem Evangelischen Siedlungswerk (ESW) ein städtebaulicher Wett bewerb durchgeführt. Die Preisgerichtssitzung fand hierzu am 12.09.2018 statt, in der, nach einge- hender Diskussion, der erste Preis an Maier Neuberger Architekten GmbH, München verge- ben wurde. Am 13.12.2018 wurde im Stadtplanungsausschuss über das Wettbewerbsergeb- nis berichtet, gleichzeitig wurden wesentliche Eckpunkte, die in der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen sind, beschlossen. Das gemäß den Eckpunkten und dem Preisgerichtspro- tokoll überarbeitete Konzept bildet als Rahmenplan die planerische Grundlage für die Ände- rung des Bebauungsplans. Folgende Eckpunkte waren die Grundlage für die Überarbeitung des Wettbewerbsergebnis- ses: 1. Verträglichkeit der Baumassen überprüfen, besonders zur Nachbarschaft Dorotheen- straße (hier: BGF/ Bruttogeschossfläche) Die zu hohe Baumasse wurde in den in Frage stehenden Bereichen reduziert und zwar von einem Wert von ca. 46.000 m² BGF (Wettbewerb) auf einen Wert von ca. 44.600 m² und bewegt sich damit innerhalb des in der Auslobung vorgegebenen Korridors von 40.000 - 45.000 m². Die Baumasse wurde insbesondere in Hinblick auf d ie Verträglich- keit für die angrenzende Bebauung an geeigneter Stelle verringert, siehe auch 2. Eck- punkt. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde bei den oben genannten Werten nur das ursprüng- liche Wettbewerbsgebiet betrachtet, ohne Umplan ung des Kinder -und Jugendhauses. Aufgrund der gewünschten Überarbeitung des Kinder- und Jugendhauses (siehe Eck- punkt 4) sowie eines nach dem Wettbewerb erfolgten Grundstückszukaufs im Quartier 3 ergaben sich in der nunmehr vorliegenden Rahmenplanung zwar höhere Werte (vgl. Kap.I.4.1, städtebauliche Kennzahlen), jedoch tangiert dies die geforderte Baumassen- reduzierung zur Nachbarschaft Dorotheenstraße nicht. 2. Partielle Reduktion der Geschossigkeit für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Insbesondere im östlichen Grundstücksbereich im Übergang zur Bebauung an der Dorotheenstraße wurde die Geschossigkeit einzelner Häuser der Quartiere 1 und 3 um jeweils ein Geschoss reduziert, ebenso im Bereich zur Bebauung an der Hinteren Markt- straße. 378 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 7 / 18 3. Erhalt der Eiche an der Dorotheenstraße und Nutzung der Dachflächen Bei der vorliegenden Rahmenplanung ist der Erhalt der großen Eiche an der Lochner- straße gesichert, die Bebauung wurde entsprechend vom Bestandsbaum abgerückt. Die Dachflächen werden alle mindestens mit extensiver Begrünung ausgeführt, zusätzlich wird für Teile der Dachflächen ggf. die Anlage von Dachgärten mit Bepflanzung bzw. einer intensiven Begrünung vorgesehen. 4. Platzierung und Höhenentwicklung des Baukörpers des Kinder- und Jugendhauses und der Kindertagesstätte Die überarbeitete Planung sieht eine Integration des Kinder - und Jugendhauses in die straßenbegleitende Blockrandbebauung des Quartiers 2 vor, mit einer entsprechend hö- heren Geschossigkeit als im Wettbewerbsergebnis dargestellt. 5. Ausformulierung des zentralen Freiraums mit besonderem Augenmerk auf die Wegefüh- rung in diesem Bereich (Ausweitung des Nord -Süd orientierten Weges zum Zentrum / Stärkung des Mittelpunktes) Das Fr eiflächendefizit aus dem Wettbewerbsbeitrag wurde durch Vergrößerung der Grünräume bei gleichzeitigem Verschieben der Baukörper der Quartiere ausgeglichen bzw. die Flächenforderungen aus dem Wettbewerb mit 1.900 - 2.500 m² durch aktuell ermittelte ca. 2.600 m2 Grünfläche erfüllt. 6. Vorgaben für die gewerblich nutzbaren Gebäudeteile (in den Erdgeschosszonen) Die bereits in der Auslobung abgestimmten Mindestgeschosshöhen für die optional mit Gewerbe belegbaren Erdgeschosse werden weiter eingehalten und umgesetzt. 7. Erstellung eines Entwässerungskonzeptes Das Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet . Es soll eine kaska- denförmige Entwässerung mit den Stufen extensive Dachbegrünung, Tiefgaragendecke und Versickerung in den Freibereichen erfolgen. 8. Einhaltung der Mindestgröße öffentlicher Spielplätze Die Mindestgröße für die Spielplatzflächen von 500m² je Spielfläche als Bestandteil der Öffentlichen Grünflächen werden eingehalten und soweit möglich überschritten. I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt im Westen von Nürnberg im Stadtteil Schweinau. Er umfasst ca. 2,56 ha. Das Plangebiet liegt nördlich der Nopitschstraße, zwi- schen der Lochnerstraße, der Holzwiesenstraße und der Hinteren Marktstraße. Das Gelände ist aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung und der damit verbunden ge- wesenen Bebauung und Versiegelung recht eben und liegt etwa zwischen 311 m. ü. NN und 312 m. ü. NN. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Seit Anfang 2019 wird das Baufeld geräumt . Die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Akzo Nobel-Areal und ein angrenzendes Doppelhaus wurden bereits abgerissen; außerdem wurden bereits umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aktuell sind das ehemalige Firmengelände sowie die Grundstücke der beiden bereits abgerissenen Doppel- haushälften als aktive Baustelle zu bezeichnen. Die bestehenden Gebäude (Jugendtreff und Wohngebäude) im nordwestlichen Randbereich werden noch rückgebaut. 379 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 8 / 18 Im Norden/Nordwesten schließt an den Änderungsbereich vorwiegend Wohnnutzung an. Hierbei handelt es sich um vier- bis fünfgeschossigen Geschosswohnungsbau in klassischer Blockrandbebauung. Östlich des Änderungsbereiches befindet sich die evang .-luth. Kreuz- kirche und weiterführend die Jakob-Muth-Schule (Förderschule mit Förderschwerpunkt geis- tige Entwicklung des Lebenshilfe Nürnberg e.V.). Noch innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 3748 aber außerhalb des Änderungsbereiches lieg t nordöstlich und südöstlich Wohnbebauung (Reihen- und Doppelhäuser). Südlich grenzt an den Änderungs- bereich eine Seniorenwohnanlage („Villa Nopitschpark“) mit insgesamt etwa 60 Wohneinhei- ten an. Westlich befinden sich gewerbliche Nutzungen (Lebensmitteldis counter, Autohaus). Dabei grenzt an den Änderungsbereich ein unbebautes Grundstück, welches durch das Au- tohaus gegenwärtig als Abstellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt wird. I.3.1.3. Verkehr I.3.1.3.a. Motorisierter Individualverkehr Das Plangebiet ist im Süden über die Holzwiesenstraße, von Osten über die Lochnerstraße und von Norden über die Hintere Markstraße sowie die Elisenstraße erschlossen. Die Holz- wiesenstraße mündet im Süden derzeit in die Nopitschstraße, welche der südliche Teil der Ringstraße (B 4R) im Stadtgebiet Nürnberg ist und östlich (etwa 1 km entfernt) an den Fran- kenschnellweg (A 73) anbindet. I.3.1.3.b. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) An den ÖPNV ist das Plangebiet durch Haltestellen der S-Bahn, der U-Bahn sowie verschie- dener Buslinien im Umkreis von maximal 500 m sehr gut angebunden. Südwestlich befindet sich die U-Bahn-Haltestelle „Hohe Marter“ (ca. 400 m entfernt) und nördlich die U-Bahn-Hal- testelle „Schweinau“ (ca. 200 m entfernt). Über diese Haltestelle ist das Gebiet direkt an den Plärrer (5 Minuten), den H auptbahnhof Nürnberg (10 Minuten) sowie den Flughafen Nürn- berg (21 Minuten) angebunden. Die S-Bahn-Haltestelle „Sandreuth“ (S2 Roth-Nürnberg Hbf- Altdorf) liegt ca. 500 m in östlicher Richtung und die S -Bahn-Haltestelle „Schweinau“ (S4 Nürnberg Hbf-Dombühl) ca. 400 m in nördlicher Richtung. Die nächstgelegenen Bushalte- stellen sind die Haltestellen „Waldaustraße“ ( Linien 65 und 97; ca. 200 m südöstlich) und „Hohe Marter Nord“ (Linien 35, 65 und 97; ca. 300 m südwestlich). I.3.1.3.c. Fuß- und Radwegeverbindungen Gehwege sind grundsätzlich an allen angrenzenden Straßen vorhanden. Nördlich des Plan- gebietes verläuft in der Hinteren Marktstraße eine übergeordnete Radwegeverbindung. Dar- über hinaus verlaufen entlang der sich nordwestlich des Änderungsbereiches anschließen- den Schweinauer Hauptstraße sowie entlang der südlich gelegenen Nopitschstraße beidsei- tig separate Radwege. I.3.1.4. Sozialstruktur Dem statistischen Monatsbericht der Städte Nürnberg und Fürth vom Mai 2018 zufol ge ist der Stadtteil St. Leonhard/Schweinau überwiegend als sozial angespanntes Quartier einge- stuft. Charakteristisch für sozial angespannte Quartiere sind der stark überdurchschnittliche Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Hau shalte und v.a. die markant über dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Indikatoren zur sozialen Anspannung (z.B. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern). Weiterhin handelt es sich bei diesen Gebieten überwiegend um stark verdichtete urbane Räume entlang bzw. inmitten großer Verkehrsach- sen. Neben dem hohen Migrationsanteil ist auch der Anteil Arbeitsloser in diesen Quartieren überdurchschnittlich hoch. Der Wohnungs- und Gebäudebestand besteht überwiegend aus älterer Bausubstanz. Im statistischen Monatsbericht vom September 2018 wurde das Sicherheitsgefühl in Nürn- berg dargelegt. Im Stadtteil St. Leonhard/Schweinau sehen 10 % ein großes und 32 % ein 380 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 9 / 18 ziemliches Kriminalitätsproblem. Besonders im Nachtzeitraum wird ein hohes Unsicherheits- gefühl in der Wohnung und in der Wohngegend gesehen. Demgegenüber wird aber auch die Polizeipräsenz im Gebiet als hoch beurteilt. I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB und im BNatSchG definierten Kriterien bzw. Schutzgüter ist dem Umweltbericht zu entnehmen; hier wird daher nur eine kurze Übersicht gegeben. Vorhandene Nutzungsarten und Vegeta- tionstypen sowie die vorhandenen Bäume mit A ngaben zu Art, Stammumfang und Kronen- durchmesser sind im Bestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht) dargestellt. Der Änderungsbereich war bis zum Beginn der Abrissarbeiten größtenteils versiegelt, zum einen durch Gebäude, zum anderen durch Verkehrsflächen. Derzeit wird das Baufeld freige- räumt, d.h. es herrschen großflächige Rohbodenflächen (meist kiesig und sandig) im Pla- nungsgebiet vor. Dichte Vegetationsbestände mit Laubbäumen stehen im Norden des Plan- gebiets an der Hinteren Marktstraße, auf der Grünfläche im Süden zwischen Nopitschstraße und Holzwiesenstraße sowie solitäre Laubbäume. Auf kleineren Bereichen findet sich meist dichte krautige Ruderalvegetation und kleinflächig ein häufig gemähter Wiesenbereich. Es sind keine Oberflächengewässer im Änderungsbereich vorhanden. Das Grundwasser ist in den bestehenden Pegelmessstellen in Tiefen von 1,3 m bis 5 m unter den Pegeloberkanten anzutreffen. Der geologische Untergrund des Planungsgebiets besteht aus den Gesteinen des Mittleren Keupers, überlagert von quartären Mittel- bis Grobsanden. Im Untersuchungsgebiet waren die natürlichen Ablagerungen und Gesteine von unterschiedlich mächtigen anthropogenen Auffüllungen und Altablagerungen (ca. 0,8 m) überdeckt, die bereits größtenteils entfernt wurden. Bereits im April 2019 wurden vom Büro Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg) zwei Einschät- zungen der artenschutzrechtlichen Relevanz der Gebäudeabrisse in der Elisenstr. 27/29 und zur Baufeldfreimachung des Akzo-Nobel-Areals durchgeführt. Zudem wurde im Februar die artenschutzrechtliche Relevanz von Baumfällungen vom Büro Grosser-Seeger & Partner un- tersucht. Die in den Gutachten geforderten Artenschutzmaßnahmen wurden im Vorfeld der Baufeldräumung erfüllt. Dazu wurden Rodungen von Gehölzen (z.T. mit naturschutzfachli- cher Fällbegleitung) im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchgeführt. Weiterhin wur- den im Geltungsbereich insgesamt je zwei Vogelnistkästen und Fledermauskästen an geeig- neten Bäumen als Ersatzhabitat aufgehängt. Die Standorte der Bäume sind im Bestandsplan mit Baumbestandsplan (vgl. Anlage zum Umweltbericht) gekennzeichnet. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ( saP) ist erarbeitet und liegt zur Prüfung der Fachbehörde vor. Aktuell ist der Änderungsbereich von geringer Bedeutung für die Erholungsnutzung. Tangiert wird das Plangebiet von Rad- und Fußwegen. Für das Ortsbild im dicht bebauten Stadtteil Schweinau sind der Baumbestand an der Hinte- ren Marktstraße und an der Nopitschstraße sowie die Eiche an der Lochnerstraße von hoher Bedeutung. 381 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 10 / 18 I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm) Altlasten Durch die Vornutzung des Areals mit Gewerbenutzung waren erhebliche Bodenbelastungen und Grundwasserbelastungen vorhanden (MKW, PAK, BTXE sowie größere Tankanlagen), die bereits größtenteils entfernt wurden. Um den Erfolg der Sanierung zu gewährleisten, soll ein Grundwassermonitoring weitergeführt werden. Derzeit wird ein Endbericht der Sanierung erstellt. Kampfmittel Im Rahmen der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung gem. Bundesboden- schutzgesetz / Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchG/V) (Arcadis, 2015) wurde eine Luftbildauswertung Stufen 1 und 2 zur Kampfmittelvorerkundung durchgeführt. Für den Standort konnte im Ergebnis eine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt werden. Es wur- den Bombentrichter und beschädigte Bausubstanz, sowie drei Blindgängerverdachtspunkte identifiziert und kartiert. Dementsprechend wurden die geplanten Ansatzpunkte bzw. die De- tailuntersuchungen durch die WST GmbH, Eppelheim kampfmitteltechnisch freigemessen. Durch die Messungen konnte der Kampfmittelverdacht für die geplanten Ansatzpunkte aus- geräumt werden. Im Rahmen der durch einen Sachkundigen gem. Sprengstoffgesetz beglei- teten Sanierung wurden an anderer Stelle Kampfmittel (Stabbrandbomben) gefunden und fachgerecht entschärft. Trotz der bereits durchgeführten Bodensanierung sind grundsätzlich weitere Funde von Kampfmitteln in größerer Tiefe auf dem gesamten Gelände möglich, da- her ist bei weiteren Aushubarbeiten eine Kampfmittelsondierung der Fläche oder die Anwe- senheit von Personal mit Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) erfor- derlich. Lufthygiene Bezüglich der lufthygienischen Situation im Planungsgebiet liegen derzeit keine aktuelle n Jahresmittelwerte aus den städtischen Messungen zur Luftqualität vor. Diese Angaben wer- den im weiteren Verlauf des Verfahrens (Quelle: Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg,) ergänzt. Lärm Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurden Voruntersuchungen zu den Lärmein- wirkungen auf die geplante Bebauung durchgeführt (Schalltechnische Untersuchungen zum Immissionsschutz, Kurz & Fischer, 26.06.2018). Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Beur- teilung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmpegel in einigen Bereichen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Die Beurteilungspegel für den Gewerbelärm liegen nach dem aktuellen Stand der Untersuchungen in allen Bereichen unter den Immissi- onsrichtwerten von 63/45 dB(A) der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( TA Lärm) für urbane Gebiete gem. § 6a) der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Grenzbe- reich des geplanten Kinder- und Jugendhauses werden die Immissionsrichtwerte für ein ur- banes Gebiet voraussichtlich zeitweise überschritten. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich jedoch nur um vorläufige Abschätzungen, die durch weitere Untersuchungen unter Berück- sichtigung der konkreten städtebaulichen Planung des Bebauungsplanes bestätigt werden müssen. Weitere, detaillierte Aussagen zur Altlastensituation, der Lufthygiene und zur Lärmsituation sind dem Umweltbericht zu entnehmen. 382 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 11 / 18 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inklusive der am 01.03.2018 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzu- passen ist: - In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung mög- lichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwick- lung nicht zur Verfügung stehen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung). - Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (3.3 Vermeidung von Zersiedelung - Anbindegebot). - Soziale Einrichtungen und Dienste der Daseinsvorsorge sind in allen Teilräumen flächen- deckend und bedarfsgerecht vorzuhalten (8.1 Soziales). - In den Verdichtungsräumen ist die weitere Siedlungsentwicklung an Standorten mit leis- tungsfähigem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, insbesondere an Standorten mit Zugang zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, zu konzentrie- ren (2.2.8 Integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung in Verdichtungsräumen). Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen: - Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Ar- beitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung- mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens - und Arbeits- bedingungen). - Bei der räumlichen Entwicklung Bayerns sollen die unterschiedlichen Ansprüche aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden (1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung). - Flächensparende Siedlungs - und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen). - Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr). Regionalplan Region Nürnberg (RP 7) Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug): - Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversor- gung, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg/Fürth/Erlan- gen und des Mittelzentrums Schwabach, hingewirkt werden (3.2.2 Wohnungswesen). - Bei der Ausweisung neuer Siedlungsgebiete soll verstärkt auf die Erschließung durch öffentliche Personennahverkehrsmittel - insbesondere Schienenverkehrsmittel - geachtet werden (4.1.8. Verkehrsleitbild). - Das regionale Grundkonzept für den Radverkehr soll so ausgebildet werden, dass eine Verbindung der Orte miteinander und ein lückenloser Ne tzcharakter der Radwege ent- steht (4.5.2.2. Radverkehr). Die Bebauungsplanänderung wird unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB). I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürn- berg ist der Änderungsbereich gegenwärtig als gemischte Baufläche dargestellt. Die südlich angrenzende Nopitschstraße ist als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße darge- stellt. Die östlich an den Änderungsbereich angrenzende Wohnbebauung stellt der FNP als Wohnbaufläche dar. Überlagernde Darstellungen sind im FNP für den Änderungsbereich nicht enthalten. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirk- samen FNPs, so dass dieser im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem FNP entwickelt wird. 383 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 12 / 18 Infolgedessen ist weder eine Änderung noch eine Berichtigung des FNP infolge der Bebau- ungsplanänderung erforderlich. I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3748 der seit dem 28.01.1970 rechtsverbindlich ist und hier als Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet, Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet fest setzt. Im südlichen Bereich ist zwischen der Holzwiesenstraße und der Nopitschstraße noch eine öffentliche Grünfläche festgesetzt. Östlich grenzen die Bebauungspläne Nr. 3614 (Allgemeines Wohngebiet), Nr. 3810 (Allge- meines Wohngebiet und Mischgebiet) und Nr. 4192 (Schule, Dauerkleingärten und Allgemei- nes Wohngebiet) an. Südlich grenzt noch der Bebauungsplan Nr. 3771 (Allgemeines Wohn- gebiet und Mischgebiet) an. I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Der gesamte Änderungsbereich liegt im Bebauungsplan Nr. 3748, somit ist derzeit die Zu- lässigkeit von Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 BauGB gegeben. I.3.2.2. Fachplanungsrecht I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Natur- denkmäler sowie Wasserschutzgebiete und FFH- oder SPA-Gebiete sind im Änderungsbe- reich nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsgebiets sind insgesamt 4 Einzelbäume ( Bio- top-Nr. N-1358-07, -06, -05, -04 in der Stadtbiotopkartierung ve rmerkt, wobei einer dieser Bäume mittlerweile mit Genehmigung g efällt wurde. Diese Bäume sind nicht nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt. Auch im Wirkungsbereich des Plangebietes sind keine der o.g. Schutzgebiete vorhanden. Eingriffe in Gehölzbestände sind im weiteren Verfahren gemäß der Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg zu bilanzieren. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGEUNGN I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation Wird im weiteren Verfahren abgestimmt und ergänzt. I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse Der Großteil des Änderungsbereiches (ca. 85 %) befindet sich im Eigentum der KIB Projekt GmbH und dem Evangelischen Siedlungswerk in Bayern (ESW). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die ehemaligen Flächen der Akzo Nobel. Die verbleibenden knapp 15 % der Fläche sind im Eigentum der Stadt Nürnberg (öffentliche Straßenverkehrsfläche und öf- fentliche Grünfläche). I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / Sonstige Stadtratsbeschlüsse Baulandbeschluss Der Baulandbeschluss vom 07.06.2017 wurde am 14.06.2017 erstmalig im Amtsblatt be- kannt gemacht und dient der Baulandmobilisierung. Es gilt derzeit die geänderte Fassung vom September 2017. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung, Erweiterung oder Änderung von Baurecht führen, sollen davon abhängig gemacht werden , dass der Planungsbegünstigte die vom Bauvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten über- nimmt, sich am geförderten Wohnraum beteiligt und sich zur zügigen Umsetzung der Pla- nung verpflichtet. 384 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 13 / 18 Der Baulandbeschluss enthält für den Bereich Wohnungs - und Gewerbebau Vorgaben zu Verfahrensweg, Folgekostenregelung, gefördertem Wohnungsbau, Eingriff/Ausgleich und Grünflächenausstattung, sozialen Einrichtungen und Erschließung. Insbesondere für das vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:  bei der Errichtung von mehr als 30 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sind 30 % der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen  öffentliche Grünflächen  öffentliche Spielflächen  Kunst im öffentlichen Raum: abhängig von der Größe des Geltungsbereichs wer- den durch den Investor Gelder für die Herstellung von Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Nürnberger Süden (INSEK Nürnberger Süden, 2012) Seit 2008 ist der Ortsteil Schweinau inkl. der Änderungsfläche im Programm „Soziale Stadt“ der Städtebauförderung enthalten. Als allgemeine Ziele für den Stadtteil definiert das INSEK u.a.: „(…) den für die Gesamtstadt wichtigen Wohnstandort in seiner Vielfalt zu erhalten, zu qualifizieren, aber vor a llem mit neuen Wohnprojekten und Wohnformen attraktiver zu ma- chen. Besonders dichte Teilbereiche sollten nicht weiter städtebaulich verdichtet werden. Der energetischen Sanierung, (…) gilt unter Beachtung sozialverträglicher Lösungen das Hauptaugenmerk.“ Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (2013/2014) Im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes wurden Entwicklungs- und Maßnah- menvorschläge (z.B. Grüner Weg zum Faberwald, Zwischennutzung Nopitschstraße) für an- grenzende Bereiche gemacht. Der Änderungsbereich liegt innerhalb der Umgrenzung des Freiraumkonzeptes auf Stadtteilebene (Abschnitt Südstadt); dieses wurde bisher aber noch nicht erstellt. Ansonsten werden keine genaueren Aussagen getroffen. Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzo- genaurach – Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg (2017) In der Machbarkeitsstudie ist in der Nähe des Änderungsbereiches eine Detailmaßnahme vorgesehen. Demnach sollte der Weg zwischen Lochnerstraße und Hinterer Marktstraße ca. 170 m östlich des Änderungsbereiches im Standard einer Radhauptverbindung ausgebaut werden (vgl. Umweltbericht Kap. 1.2 Plangrundlagen). I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Änderung der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplan Nr. 3748 von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung für die Errichtung von drei Wohnquartieren mit ca. 425 Wohneinheiten. Vorgesehen ist eine Nutzungsmischung mit überwiegendem Wohnen, Nicht-Wohnnutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe , (Gemeinbe- darf (mit sozialer und/oder kultureller Infrastruktur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen, ein- schließlich 30% gefördertem Wohnungsbau (ca. 138 Wohneinheiten), Kindertagesstätte so- wie einem Kinder- und Jugendhaus. Weiterhin wird die öffentliche Grünfläche zwischen Holz- wiesenstraße und Nopitschstraße aufgewertet und zu einem öffentliche n Kinderspielplatz umgestaltet. Bei den Wohngebäuden soll en die Erdgeschossebenen mit einer größeren Raumhöhe ausgestattet werden, um eine variable Nutzungsstruktur, sowohl für Wohn - als auch Nicht-Wohnnutzung zu ermöglichen. Der auf Basis des Siegerentwurfs fortgeführte Rahmenplan sieht drei große vier bis zu sie- bengeschossige Baublöcke vor, von welchen zwei geschlossen (Quartier 1 und 3) und einer U-förmig nach Westen geöffnet ist (Quartier 2). Das Quartier 3 bildet nun, im Vergleich zum 385 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 14 / 18 Wettbewerbsentwurf, einen geschlossenen Block, da an der Elisenstraße 2 weitere Grund- stücke erworben werden konnten. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die größtenteils je- weils von außen erschlossen werden und somit eine Adressbildung ermöglichen. Hierdurch ist eine klare Raumkategorisierung der öffentlichen und privaten Bereiche möglich. Der öf- fentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum der Anlage und erstreckt sich nach Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkirche über, am Südrand soll die bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch aufgewertet werden Das Kinder- und Jugendhaus sowie die Kindertagesstätte sind in einem viergeschossigen Baukörper südlich der Hinteren Marktstraße (Quartier 2) angeordnet und von dort aus er- schlossen. Städtebauliche Kennzahlen (Bruttogeschossflächen BGF) Nutzung BGF Wohneinheiten Einwohner Wohnen ca. 24.730 m² ca. 247 ca. 494 gefördertes Wohnen ca. 13.770 m² ca. 138 ca. 276 EG-Zone mit flexibler Nutzung ca. 7.400 m² ca. 40 ca. 80 Kindertagesstätte ca.1.250 m² - - Jugendhaus ca. 2.250 m² - - Insgesamt: ca. 49.400 m² ca. 425 ca. 850 Anmerkung: die Gesamtgeschossfläche liegt mit 49.400 m² über dem laut Eckpunkte Papier (AfS vom 13.12.2018) geforderten Korridors von 40.000 bis 45.000 m² (vgl. Kap.I.2, Eckpunkt Nr.1), dies liegt zum einen an der Umplanung/ Blockrandschließung durch das Kinder - und Jugendhaus (Mehrung ca. 1.500 m²) und zum anderen an dem Grundstückszukauf im Quar- tier 3 (Mehrung ca. 3.300 m²). I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR Das städtebauliche Konzept sieht eine klassische Block bebauung (drei Blockquartiere) mit vier bis sieben Geschossen vor. Die Geschossigkeit innerhalb der Blöcke ist gestuft vorge- sehen, so dass eine gegliederte Höhenentwicklung mit Ausbildung städtebaulicher Hoch- punkte im Bereich des öffentlichen Grünraums erreicht wird. Dabei wird die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen entsprechend der städtischen Satzung angestrebt. I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Das Gebiet selbst soll autofrei vorgesehen werden, so dass keine verkehrliche Erschließung für den MIV in das Gebietsinnere vorgesehen ist. Die geplanten Blöcke liegen an den beste- henden umliegenden Straßen und werden über diese erschlossen. So sind das Qu artier 1 von Süden über die Holzwiesenstraße, das Quartier 2 von Norden über die Hintere Markt- straße und das Quartier 3 von Osten über die Lochnerstraße angebunden. An diesen Anbin- dungen befindet sich auch die Zufahrten in die jeweiligen Tiefgaragen, über welche der kom- plette ruhende Verkehr im Gebiet abgewickelt wird. Oberirdische private Stellplätze sind im Änderungsbereich nicht vorgesehen. Öffentliche Besucherstellplätze sollen im Bereich der Elisenstraße neu geplant werden. Die Innenbereiche des Plange bietes und die hier gelegenen Gebäudeeingänge sind über Geh- und Radwege erschlossen, so dass hier kein motorisiertes Verkehrsaufkommen ent- steht und insgesamt ruhige und verkehrsfreie Verhältnisse erreicht werden können. Zum Teil dienen diese Wege auch als Feuerwehrzufahrt. Weiterhin wird über diese Wege eine attrak- tive öffentliche Durchgängigkeit des Gebietes erreicht. An das übergeordnete Radwegenetz (Verbindung Schweinau und Südstadt) soll das Plan- gebiet durch eine Verbindung zwischen der Lochnerstraße ü ber den zentralen Grünraum nach Süden an die Nopitschstraße anbindend, angeschlossen werden. Aktuell mündet die Holzwiesenstraße im Süden in die Nopitschstraße. Diese Verbindung soll für den KFZ Verkehr abgehängt werden, so wie bereits jetzt im Bebauungsplan Nr. 3748 festgesetzt, wobei eine Rad -/Fußwegeverbindung bestehen bleibt. Am östlichen Ende soll 386 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 15 / 18 die Holzwiesenstraße eine Wendeanlage erhalten. Die Grundstückszufahrt zur gewerblichen Nutzung (Holzwiesenstraße 28), welche derzeit von der Holzwiesenstraße in diesem Bereich erfolgt, soll aber auch zukünftig bestehen bleiben. Insbesondere soll auch weiterhin die Se- niorenwohnanlage von Süden über eine kleine Zufahrt von der Nopitschstraße erreichbar sein. Ebenso wird es erforderlich sein, die bestehende Lichtsignalanlage an der Einmündung Nopitschstraße zu erhalten. Im weiteren Verfahren werden die verkehrlichen Aspekte weiter konkretisiert. I.4.4. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN I.4.4.1. Grünordnerisches Konzept Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gut durchgrünten Quartiers. Die öffentlichen, halb- öffentlichen und privaten Grünflächen sollen die neuen Bewohner mit ausreichenden Erho- lungs- und Spielflächen versorgen. Die zentrale dreieckige Grünfläche mit dem großzügig ausgestalteten Übergang zum Bereich der Kreuzkirche bilden zusammen das Kernstück der öffentlich nutzbaren Grünflächen und gewährleisten den Erhalt der bestehenden Eiche an der Lochner Straße. Die vorliegende Planung sieht zudem zusätzliche Grünflächen (Grünstreifen und Spielplatz) am östlichen und südlichen Rand des Änderungsbereiches vor. Dabei trägt die Ertüchtigung durch Lärm- schutzmaßnahmen der bestehenden und bisher kaum nutzbaren öffentlichen Grünfläche (ca. 1.800 m2) an der Nopitschstraße zur Durchgrünung und Aufwertung des neuen Quartiers und der Umgebung bei. Es soll ein Spielplatz angelegt werden. Der hier vorhandene Baumbe- stand soll weitestgehend erhalten bleiben. Weiterhin werden durch die Planung ca. 2.600 m2 neue öffentliche (Netto-) Grünflächen inkl. eines Spielplatzes sowie ca. 4.000 m² Dachbegrü- nung geschaffen, d.h. ohne Anrechnung der geplanten Geh - und Radwege sowie Feuer- wehrzufahrten. Die öffentlichen Grünflächen gewährleisten die Durchgängigkeit und Erschließung des Quar- tiers für Fußgänger und Radfahrer und stellen eine Verbindung in Nord -Süd Richtung von der Hinteren Marktstraße bis zur Nopitschstraße dar. Innerhalb dieser Grünflächen ist die Anlage von Rasenflächen sowie zahlreiche Baum - und Strauchpflanzungen vorgesehen. Weiterhin sollen hier mehrere größere Bäume erhalten bleiben. Auf den geplanten Tiefgaragen in den Innenhöfen der Gebäude ist die Anlage privater Grün- flächen mit Spielbereichen für Kleinkinder, Aufenthaltsbereichen, Rasenflächen und Gehölz- pflanzungen geplant. Im nordwestlichen Randbereich des Änderungsbereiches soll ein neues städtisches Kinder- und Jugendhaus entstehen. Die zugehörigen Freiflächen sollen größtenteils unversiegelt mit entsprechender Bepflanzung (Gehölze und Rasen) gestaltet werden. Der Gehölzbestand auf dem Grundstück des bestehenden Jugendhauses muss größtenteils gerodet werden und wird entsprechend § 34 BauGB im weiteren Verfahren gemäß der Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg bilanziert und auf dem neu entstehenden Jugendhausgrundstück ersetzt. Die Dächer der Hauptgebäude sollen bereichsweise begrünt werden. Die Dachbegrünung soll mit einem Mindestaufbau von 15 cm ausgeführt werden (darüber hinaus sind verschie- dene Abstufungen von Wiesenvegetation über Stauden bis hin zu Pflanztrögen und Gehölz- pflanzungen möglich). In den Freibereichen über den geplanten Tiefgaragen soll eine Substratüberdeckung von mind. 80 cm unter Pflanzflächen sowie von mind. 1,20 m unter Baumpflanzungen hergestellt werden. Unter befestigten Flächen ist eine Verringerung der Aufbauhöhe möglich. Grünordnerische Festsetzungen zur Lage, Größe und Zweckbestimmung von Grünflächen, zu quantitativen und qualitativen Vorgaben für Baumpflanzungen und zu Dachbegrünungen sowie eine Pflanzenliste für die Artauswahl werden im weiteren Verfahren ergänzt. 387 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 16 / 18 I.4.4.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung Im Umweltbericht ab Seite 28 sind verschiedenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verrin- gerung nachteiliger Umweltauswirkungen beschrieben, hierauf wird verwiesen. Im Rahmen- plan bereits berücksichtigt sind dabei insbesondere Maßnahmen des flächensparenden Bau- ens (verdichtete Wohnformen) sowie Eingrünung des neuen Quartiers bzw. Schaffung von Grün- und Erholungsräumen. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Um- weltauswirkungen werden im weiteren Verfahren geprüft. I.4.5. GENDER UND DIVERSITY Zentrale Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein bedürfnisgerechtes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Eine gute frei - räumliche Verknüpfung zur Umgebung und verkehrliche Anbindung an die umgebenden Ortsteile sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungs- orientierten Planung. Im Plangebiet ist eine urbanes Wohnquartier vordringlich mit Wohnen sowie öffentlicher und sozialer Infrastruktur vorgesehen. Weiterhin wird ein zentraler öffentlicher Grünraum zur At- traktivierung des Gebietes vorgesehen. In der Gesamtbetrachtung wird ein belebtes und si- cheres Quartier geplant, welches ebenfalls unterschiedliche Wohnformen und Wohnungsty- pologien ermöglicht. Die Wohnnutzungen werden als geförderter und frei finanzierbarer Woh- nungsbau geplant, um hierdurch die Belange aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zu berücksichtigen. Die öffentlichen und halböffentlichen Räume sind überschaubar angelegt und werden an die bestehenden Wegeverbindungen und die anliegenden Bestandsgebiete sowie Nutzungen angebunden. Durch die nahe Lage der U -Bahn-Haltestellen ist eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel geboten In der Planung wird die Entwicklung eines städtebaulich integrierten und gut erschlossenen Gebietes angestrebt. Dabei soll das Gebiet verkehrlich von außen erschlossen und somit im Innenbereich autofrei bleiben. Auf diese Weise gewinnen auch die neu geschaffenen Frei- räume wesentlich an Attraktivität und laden alle Be völkerungsgruppen durch verschiedene Angebote und Zonen zum Verweilen, Kommunizieren und Spielen ein. Durch die Abwicklung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ist eine barrierefreie Zugäng- lichkeit der Wohnnutzungen gegeben, was insbesondere älteren Bevölkerungsgruppen und Bewohnern mit Gehbehinderung sowie Familien zugutekommt. 388 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 17 / 18 I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Für die Änderung des B-Plans Nr. 3748 soll im Stadtplanungsausschuss (AfS) ein Verfahren eingeleitet werden. Ziel der Änderung ist die Wiedernutzbarmachung einer gewerblichen Brachfläche in Form eines urbanen Wohnquartiers. Der vorliegende Umweltbericht stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar. Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)1 Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Fortführen der Sanierung Endbericht Sanierungsunter- suchungskonzept Wasser noch nicht möglich Endbericht Sanierungsunter- suchungskonzept Grundwassermonitoring, ggf. Sanierung, Entwässerungsplanung Pflanzen erheblich Konkretisierung der Eingriffe in Baumbestand Tiere noch nicht möglich Finale Abstimmung der saP mit der Fachbehörde Biologische Vielfalt erheblich Landschaft erheblich Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich  Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten  Störfallvorsorge nicht erheblich Luft nicht erheblich Klima noch nicht möglich Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich (noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig) Abb.: Tabelle: Zusammenfassende Bewertung (Quelle: Umweltbericht, Büro Klebe, Nürnberg) Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend möglich. Erhebliche nachteilige Auswirkungen können derzeit nicht ausge- schlossen werden. Hierzu müssen die ausstehenden Gutachten und Prüfungen abgewartet und bewertet werden. Abschließende Aussagen zu folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor: o Lärmimmissionen (Aktualisierung Schallschutzgutachten) o planinduziertes Verkehrsaufkommen o konkrete Entwässerungsplanung o Mobilitätskonzept o Abschlussbericht Altlastensanierung o Grundwassermonitoring o Artenschutz Zu diesen Themen werden die im weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T. aus Fachgutachten ergänzt. 1 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss 389 ___________________________________________________________________________________________________ Bebauungsplanänderung Nr. 3748 / Begründung zum Rahmenplan Seite 18 / 18 I.6. KOSTEN Die im Rahmen der Planung entstehen den ursächlichen Planungskosten, Planungslasten sowie sozialen Folgekosten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Investor geregelt. Eine entsprechende Grundzustim- mungserklärung der Investoren liegt vor. Bei der Stadt Nürnberg ver bleibende Kosten wer- den im weiteren Verfahren ermittelt. Nürnberg, den 30.10.2019 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 390 Luftbildausschnitt im Geltungsbereich der Änderung B-Plans Nr. 3748 Änderung des B-Plans Nr. 3748 1. Entwurf Umweltbericht Stand: 18.10.2019 Umweltprüfung in der Bauleitplanung Luftbild Nürnberg Hajo Dietz Ö 5Ö 5 391 2 Inhalt 1. Einleitung................................ ................................ ................................ ................... 3 1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen ................................ ..................... 4 1.2 Plangrundlagen ................................ ................................ ................................ .. 5 2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ............ 6 2.1 Fläche ................................ ................................ ................................ ................ 6 2.2 Boden ................................ ................................ ................................ ................. 7 2.3 Wasser ................................ ................................ ................................ ............. 10 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt ................................ ................................ .. 11 2.4.1 Pflanzen ................................ ................................ ................................ .... 11 2.4.2 Tiere ................................ ................................ ................................ .......... 13 2.4.3 Biologische Vielfalt ................................ ................................ .................... 14 2.5 Landschaftsbild ................................ ................................ ................................ 14 2.6 Menschliche Gesundheit ................................ ................................ .................. 15 2.6.1 Erholung ................................ ................................ ................................ .... 15 2.6.2 Lärm ................................ ................................ ................................ .......... 16 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ........ 17 2.7 Luft ................................ ................................ ................................ ................... 18 2.8 Klima ................................ ................................ ................................ ................ 19 2.9 Abfall ................................ ................................ ................................ ................ 21 2.10 Kultur- und Sachgüter ................................ ................................ ....................... 22 2.11 Wechselwirkungen ................................ ................................ ........................... 22 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante ................................ .... 22 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen ................................ ................................ ................................ ...... 23 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ................................ ......... 26 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ................................ ......................... 27 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna -Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ................................ ...... 27 6. Geprüfte Alternativen ................................ ................................ ............................... 27 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................ . 27 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ ............................ 29 9. Zusammenfassung ................................ ................................ ................................ .. 30 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Anlage(n): Bestandsplan, Baumliste 392 3 1. Einle itung Das Planungsgebiet liegt im O rtsteil Schweinau. Im Süden grenzt die Nopitschstraße , im Westen die Holzwiesenstraße, im Norden die Hintere Marktstraße und im Osten die Loch- nerstraße an das Planungsgebiet an. Eigentümer des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Akzo Nobel sind die KIB-Gruppe und das Evangelische Siedlungswerk (ESW). Hinzu kommen sieben benachbarte Grundstücke, die sich im Eigentum des Evangelischen Sied- lungswerks (ESW), der KIB-Gruppe bzw. der Stadt Nürnberg (Jugendtreff) befinden. Seit Anfang 2019 wird das Baufeld geräu mt. Die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen Akzo Nobel-Areal und ein angrenzendes Doppelhaus wurden bereits abgerissen; außer- dem wurden bereits umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Rah- men der Baufeldräumung ist der Rückbau aller Gebäude im Änderungsbereich vorgese- hen. Im Zuge der Abrissarbeiten, also vor der im Rahmen des B -Plan-Änderungsverfah- rens durchgeführten Bestandsaufnahme wurden insgesamt 10 Bäume gefällt. Gemäß den Ergebnissen eines städtebaulichen Wettbewerbs ist der Neubau eines Quar- tiers mit einer Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil , Nicht-Wohnnutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe, variabel gestaltbare Flächen im Erdgeschoss und Gemeinbe- darf (mit sozialer und/ oder kultureller Infrastruktur) geplant. Das städtebauliche Konzept des Wettbewerbsgewinners beinhaltet drei große, von vier bis siebengeschossige, um Innenhöfe gruppierte Baublöcke, zwei davon geschlossen und ei- ner halbgeschlossen. Die Blöcke sind in Häuser aufgeteilt, die jeweils von außen erschlos- sen sind. Der öffentliche Grünraum befindet sich zum Teil im Zentrum der Anlage und er- streckt sich nach Süd, Nord und Ost. Im Osten leitet er zum Park der Kreuzkirche über, am Südrand soll die bestehende Grünfläche an der Nopitschstraße gestalterisch aufgewertet werden. Das Kinder - und Jugendhaus und die K indertagesstätte sind in einem vierge- schossigen Baukörper südlich der Hinteren Marktstraße angeordnet und von dort aus er- schlossen. Weiterhin ist unter jedem Block der Bau einer Tiefgarage mit jeweils einer Zu- fahrt vorgesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 3748 wurde 1970 rechtsverbindlich. Er umfasst ei- nen größeren Bereich als die vorliegende B -Plan-Änderung. Wenn im vorliegenden Um- weltbericht von „Geltungsbereich“ gesprochen wird, ist damit grundsätzlich der unten dar- gestellte Geltungsbereich der Änderung B-Plans Nr. 3748 gemeint. Der rechtskräftige B-Plan setzt derzeit für das Planungsgebiet ein Gewerbe- bzw. im Ostteil ein Mischgebiet, für die übrigen Grundstücke teils ein Mischgebiet mit drei Geschossen, teils ein Wohngebiet mit zwei Geschossen fest. Für die geplante Entwicklung des Areals ist eine Bebauungsplan - Änderung erforderlich. Im Rahmen d ieses Änderungsverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen1. 1 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. 393 4 Rahmenplan zur aktuellen Änderung des BBP Nr. 3748 (schwarze Balkenlinie = Untersuchungsbe- reich / Geltungsbereich der B-Plan-Änderung) Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichts wurde im Auftrag des Vorhabenträgers vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt; im Verlauf des Verfahrens wird er vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Grundlage dieses Berichts ist der aktuelle Planungsstand des oben abgebildeten Rahmenplans für die Änderung des B- Plans, in welches das abgestimmte städtebau liche Konzept des Büros Maier.Neuber- ger.Architekten (München) und das Freiflächenkonzept des Landschaftsarchitekturbüros Stautner + Schäf (München) eingearbeitet wurden. Der Änderungsbereich des oben dargestellten Rahmenplans ist ca. 2,56 ha groß. 1.1 Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen Grundlage des Bebauungsplans bildet der Rahmenplan als Fortführung des Siegerent- wurfs des städtebaulichen Wettbewerbs (Büro Maier.Neuberger.Architekten). Hauptziel des Planungskonzeptes ist die Entwicklung eines attraktiven städtischen Wohnquartiers in urbaner Dichte mit einer Nutzungsmischung mit einem hohen Wohnanteil, Nicht-Wohn- nutzungen/ Dienstleistungen/ Gewerbe (Ausführung der Erdgeschosse mit erhöhter Raumhöhe, sodass eine variable Nutzungsstruktur, sowohl für Wohn- als auch Nicht- wohnnutzung ermöglicht ist), Gemeinbedarf (mit sozialer und/oder kultureller Infrastruk- tur) und öffentlich nutzbaren Freiräumen. Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen findet sich in der Begründung zum B-Plan. 394 5 1.2 Plangrundlagen • Vorhandene Bauleitpläne im Geltungsbereich: B-Plan Nr. 3748 (rechtswirksam) • Der Untersuchungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt. Die südlich an den Gel- tungsbereich angrenzende Nopitschstraße ist als überörtliche und örtliche Hauptver- kehrsstraße dargestellt. Die östlich an Geltungsbereich angrenzende Wohnbebauung stellt der FNP als Wohnbaufläche dar. • Der Regionalplan des Planungsverbandes Region Nürnberg (7) stellt den Geltungs- bereich in der Begründungskarte 1 (Ökologisch-funktionelle Raumgliederung) als städ- tisch-industriell genutzt dar. Die Zielkarte 2 (Siedlung und Versorgung) stellt den Be- stand im Geltungsbereich als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche und Sonderbauflä- che dar. Ziele werden nicht vorgegeben. • Im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes (Stadt Nürnberg, 2014 ) wurden Entwicklungs- und Maßnahmenvorschläge (z.B. Grüner Weg zum Faberwald, Zwischennutzung Nopitschtraße) für angrenzende Bereiche gemacht. Der Geltungsbe- reich liegt innerhalb der Umgrenzung des Freiraumkonzeptes auf Stadtteilebene (Ab- schnitt Südstadt); dieses wurde bisher aber noch nicht erstellt. Ansonsten werden keine genaueren Aussagen getroffen. • In der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen Nürnberg – Fürth – Erlangen – Herzogenaurach – Schwabach und umgebende Landkreise der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2017 ist in der Nähe des Geltungsbereiches eine Detailmaßnahme vorgese- hen. Demnach sollte der Weg zwischen Lochners traße und Hinterer Marktstraße ca. 170 m östlich des Geltungsbereiches im Standard einer Radhauptverbindung ausge- baut werden. • Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, ges chützte Land- schaftsbestandteile, Geschützte Biotope gemäß § 30 B NatSchG i.V.m. Art. 23 Bay- NatSchG sowie Wasserschutzgebiete und festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Über- schwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sind im Untersuchungsbereich nicht vorhanden. • Insgesamt sind im Geltungsbereich 4 Bäume in der Stadtbiotopkartierung erfasst (Bio- top N-1358-04, N-1358-05, N-1358-6, N-1358-07), aufgrund von u.a. Standsicherheits- gefährdung wurde die Sommerlinde (N -1358-6) bereits gefällt. Flächenhafte amtlich kartierte Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. • Im ABSP (Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg) sind die Flurstücke Nr. 75 und Nr. 77 (Gem. Schweinau) als lokal bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Sie befinden sich innerhalb des Änderungsbereiches. Im Umfeld des Änderungsbereiches sind die Flurstücke Nr. 142/2, 142/63 und 142/66, östlich der Lochnerstraße, als regio- nal bedeutsamer Lebensraum eingestuft. • Natura 2000-Gebiete (FFH und/oder SPA)2 sind im Untersuchungsbereich und dessen Wirkraum nicht vorhanden. 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Gebiete der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnatur- schutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Specially Protected Areas) 395 6 Übersichtskarte naturschutzrechtliche und fachliche Grundlagen, Umweltatlas Bayern, 2019 2. Bes tandsa ufna hme des derzeitige n Umweltzus tands (Basiss ze nario ) s owie Bewertung der Umwe lt - a uswirk ungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 3748 die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB sowie die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen berücksich- tigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose der er- heblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. 2.1 Fläche 3 Ausgangssituation Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,56 ha. Im Bereich der geplanten Bau- fläche standen hauptsächlich gewerbliche Bauten, die bereits abgerissen wurden. Vor dem Rückbau war dieser Teil des Geltungsbereichs fast vollständig versiegelt. Auswirkungen / Prognose Aktuell sind das ehemalige Firmengelände sowie die Grundstücke der beiden bereits ab- gerissenen Doppelhaushälften als aktive Baustelle mit wasserdurchlässiger Oberfläche (Schotter, sandiges Substrat) anzusprechen. Außerdem werden der Bereich des vorhan- denen Jugendtreffs an der Hinteren Marktstraße und drei westlich daran angrenzende Grundstücke neu bebaut; die dortigen Bestandsgebäude werden abgerissen. 3 vgl. BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.1 Schutzgut Fläche; Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016, S. 158 ff. 396 7 Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vor- gabe nach §1 Abs.5 BauGB zu, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maß- nahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche erwartet. 2.2 Boden Ausgangssituation Das ehemalige Firmenareal von Akzo -Nobel war vor Beginn der Abrissarbeiten fast voll- ständig versiegelt, die Bodenfunktionen waren kaum intakt. Der Bereich des Gewerbebe- triebes Akzo Nobel sowie das Doppelhaus an der Elisenstraße sind bereits abgerissen und präsentieren sich als beräumte aktive Baustelle. Die übrigen Grundstücke im Geltungsbe- reich sind noch bebaut (kaum Gebäude auf dem Gelände des Jugendtr effs, zulässig dort jedoch GRZ 0,3; auf den übrigen Grundstücken hoher Versiegelungsgrad). Geologische Verhältnisse: Gemäß der Geologischen Karte von Bayern liegt im Bereich des Plangebietes Blasensand- stein als Schicht des Mittleren Keupers vor. Bei den Sondierungen, die im Rahmen des Konzeptes zur Sanierungsuntersuchung des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Akzo Nobel durch das Büro SakostaCAU durchgeführt wurden, wurden anthropogene Auffüllun- gen bis zu einer Tiefe von ca. 0,8 m, quartäre Mittel- bis Grobsande bis zu einer Tiefe von ca. 3 m und darunter Blasensandsteine mit eingeschalteten bunten Lettenlagen oder ver- festigten Tonsteinen aufgeschlossen. Altlastensituation: Auf dem Produktionsstandort der Firma Akzo Nobel Hilden GmbH, Werk Nürnberg wurden seit ca. 1924, zunächst von Vorgängergesellschaften, Farben u nd Lacke hergestellt. Bei Untersuchungen in den Jahren 1991 bis 1994 wurden Schadstoffbelastungen mit BTEX und untergeordnet mit LHKW in der Bodenluft und im Grundwasser festgestellt. Von 1995 bis 2002 erfolgten eine hydraulische Sanierung und eine gleichz eitige Bodenluftabsau- gung. Von der Stadt Nürnberg wurde 2005 entschieden , dass die Sanierungsmaßnahmen auf- grund ihrer wirtschaftlichen Unverhältnismäßigkeit (technischer/monetärer Aufwand vs. er- zielter Schadstoffaustrag) eingestellt und das parallel zur Sanierung durchgeführte Grund- wasser-Monitoring beendet werden kann. Im Rahmen des geplanten Verkaufs des Firmengeländes wurde 2017 ein detailliertes Sa- nierungsuntersuchungs-Konzept (Boden, Bodenluft, Grundwasser) von SakostaCAU er- stellt. 397 8 Abb.: Lageplan Rammkernsondierungen,Kontaminationsbereiche,Grundwassermessstellen, Versi- ckerungsfläche aus Konzept zur Sanierungsuntersuchung Ehemaliges Betriebsgelä nde der Akzo Nobel GmbH (SakostaCAU, 06.06.2017) 398 9 Im Jahr 2018 wurde mit den Abrissarbeiten und der Bodensanierung gem. des Sanierungs- untersuchungskonzepts begonnen. Die Verunreinigungen in den Belastungsschwerpunk- ten (hot spots) wurden im Rahmen der Sanier ungsarbeiten 2018 und 2019 entfernt. Die bei den vorhergehenden Untersuchungen festgestellte Grundwasserbe lastung mit BTXE konnte nicht mehr festgestellt werden. Hier wird sich in dem vorgegebenen Grundwasser- monitoring zeigen, ob noch Maßnahmen erforderlic h sind. Belastungen durch PFC ( per- und polyfluorierte Chemikalien) sollten im Rahmen der Abfal ldeklaration untersucht wer- den. Derzeit wird ein Abschlussbericht der Sanierungsmaßnahmen erstellt, dessen Ergeb- nisse im weiteren Verfahren in der Planung berücksichtigt werden. Für die Grundstücke in der Hinteren Marktstr. 77-79 (Flurnummer 79/2 und 81/3) wurde im Jahr 2015 vom Institut für Grundwasser und Bodenschutz GbR eine Orientierende Boden- untersuchung durchgeführt. Aufgrund der langjährigen gewerblichen Nutzung wird das Ge- lände in der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg geführt und als Altlastenverdachtsflä- che eingestuft. In den im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchung durchgeführten Bodenluftproben lagen die gemessenen Werte für BTEX und LHKW jedoch unter dem je- weilig vorgegebenen Hilfswert. Es besteht also grundsätzlich keine Gefahr einer erhebli- chen Verunreinigung. In zwei untersuchten Bodenproben auf den o.g. Grundstücken wur- den erhöhte Kupferkonzentrationen oberflächennah gemessen. Laut dem Gutachten ist die Verunreinigung durch erhöhte Kupferwerte jedoch vertikal abgegrenzt (bis ca. 0,7 m unter GOK). In zwei Bohrungen auf den o.g. Grundstücken wurden erhöhte MKW - und PAK- Gehalte nachgewiesen. Die Schäden sind jedoch auch hier vertikal abgegrenzt (0,1 m bis 0,7 m Tiefe und bis in 2,0 m Tiefe). Ein Großteil der Bodenverunreinigungen wurde bereits durch Aushub saniert. Für die oben beschriebenen PAK, BTXE und PFC -Restbelastungen ist auf Gru ndlage des Abschluss- berichts und in Abhängigkeit von den Ergebnissen des baubegleitenden Grundwassermo- nitorings durch die Fachbehörden festzulegen, ob weitere bodens chutzrechtliche oder wasserwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sind. Im Rahmen der aktuell noch andau- ernden Sanierungsmaßnahmen sollen die Restbelastungen der Böden noch vollständig entfernt werden. Auswirkungen / Prognose Auf dem ehemaligen Firmengelände des Farbenherstellers führen die Festsetzungen des B-Plans zu einer starken Reduzierung des Versiegelungsrades im Vergleich zur bis zur Baufeldräumung vorherrschenden Bebauung und damit zu einer Entsiegelung. Auf den Grundstücken an der Hinteren Marktstr. Hausnummern 67a bis 79 entsteht hingegen ein höherer Versiegelungsgrad im Vergleich zum bestehenden Baurecht (GRZ 0,3, d.h. inkl. aller Nebenanlagen 45% Flächenversiegelung zulässig). Allerdings wurde die zulässige GRZ auf einigen Grundstücken bereits stark überschritten. Insgesamt gesehen besteht auf Basis der aktuell vorliegende n Erkenntnisse die Möglich- keit einer städtebaulichen Entwicklung hin zu einer höherwertigen Nutzung unter Berück- sichtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1, Abs. 5, Nr. 1 BauGB. Durch die Realisierung der Planungen erfolgt eine höherwertige Nutzung des Geländes, das Entstehen einer Industriebrache wird vermieden. Dabei handelt es sich um eine Flä - chenrecyclingmaßnahme, die grundsätzlich für das Schutzgut Boden günstig zu bewerten ist, da bereits bebaute und erschlossene Flächen einer Wiedern utzung zugeführt werden und belastete Böden saniert werden. Damit wird der Bedarf an bislang unbebauter Fläche reduziert und dem Bodenschutzgebot nach § 1a BauGB (sparsamer und schonender Um- gang mit Grund und Boden) in größerem Umfang entsprochen. Eine Aussage zur Kennzeichnungserfordernis bezüglich Altlasten nach § 9 Abs 5 Nr 3 BauGB ist derzeit noch nicht möglich, da der Endbericht der Sanierung noch nicht vorliegt. 399 10 Grundsätzlich ist aber gemäß den bereits vorliegenden, oben beschriebenen Erkenntnis- sen davon auszugehen, dass keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind. 2.3 Wasser Ausgangssituation Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich und dessen näherer Umgebung nicht vor- handen. Vor den Abrissarbeiten war d er Geltungsbereich stark versiegelt (s.o.) , so dass die Grundwasserneubildung im Gebiet fast vollständig unterbrochen war. Das Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand in Tiefen (Flurabstand) von ca. 2,5 m anzutreffen. Die Fließrichtung mit einem mittleren Grundwassergefälle von ca. 0,4 % ist nach Osten bzw. Nordosten hin gerichtet. Aufgrund der bekannten Altlastenvorkommen wurde bereits zwischen 1995 und 2002 eine hydraulische Sanierung durchgeführt. Mit der G rundwassersanierung wurden BTXE und PAK ausgetragen. Bei einem Monitoring von 2003 wurde eine Rücklösung an BTXE nach- gewiesen. 2005 wurde von den Behörden der Einstellung des Monitorings zugestimmt, da eine Wiederaufnahme der Grundwassersanierung aufgrund einer geringen Ergiebigkeit als unverhältnismäßig eingestuft wurde. Im Rahmen des Sanierungsuntersuchungs -Konzep- tes wurde das Grundwasser im Bereich von insgesamt 12 Grundwasserpegeln untersucht. Eine der vorhandenen Grundwassermessstellen zeigte teilweise erhöhte BTXE –Konzent- rationen. Laut der Sanierungsuntersuchung könnten in diesem Bereich weitere Grundwas- sersanierungsmaßnahmen notwendig werden. Aufgrund des vor der Baufeldräumung be- stehenden hohen Versiegel ungsgrades und der o.g. Vorbelastungen hat das Plangebiet hinsichtlich des Schutzgutes Wasser eine geringe Bedeutung. Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Aufgrund des geringen Grundwasserflurabstandes sind temporäre und/ oder dauerhafte Eingriffe in den Grundwasserkörper zu erwarten. Die geplanten Tiefgaragen müssen daher als wasserdichte Wannen ausgeprägt werden. Trotz der bereits durchgeführten Grundwassersanierung besteht weiterhin eine Grundwas- serbelastung durch BTXE (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole), daher wird das Grundwas- sermonitoring weitergeführt. Einige bestehende Grundwassermessstellen können rückge- baut werden, andere müssen mindestens bis Abschluss der Baumaßnahmen erhalten blei- ben. Je nach Ergebnis des Monitorings könnte eine Grundwassersanierung besonders im Bereich einer Messstelle notwendig werden. Vor der Baufeldräumung auf dem ehem. Firmengelände von Akzo Nobel waren die Böden dort stark versiegelt und dienten weder dem Wasserrückhalt noch der Grundwasserneubil- dung. Durch die Umsetzung der vorliegenden Planung wird der Versiegelungsgrad auf dem ehemaligen Firmengelände im Vergleich zum vorherigen Bestand, der deutlich stärker ver- siegelt war als durch die GRZ -Vorgaben des rechtskräftigen B -Plans zulässig, trotz der geplanten Errichtung von Tiefgaragen unter den Innenhöfen insgesamt verringert. Ober- flächlich wird der Anteil bewachsener Flächen im Vergleich zur Bestandsituation deutlich erhöht. Auf den derzeit als Jugendtreff genutzten Grundstücken erhöht sich der Versiege- lungsgrad, was zu einer Reduktion der Grundwasserneubildung führt. Auf den westlich da- von gelegenen, aktuell bebauten Grundstücken erhöht sich der baurechtlich zulässige Ver- siegelungsgrad, die tatsächlich bereits versiegelte Fläche ist dort aber größer, so dass de facto auch hier der Versiegelungsgrad in etwa gleich bleibt. Durch die geplante Versickerung eines Großteils der Oberflächenwässer in den privaten Grünflächen wird die vor der Baufeldräumung vorherrschende Bestandsituation jedoch ver- bessert. 400 11 Betriebsbedingte Auswirkungen Die geplante Entwicklung ei nes Stadtquartiers mit Plätzen, öffentlichen Grünflächen, be- grünten Innenhöfen und privaten Gärten erhöht den Anteil unversiegelter, bepflanzter Oberflächen ist förderlich für die Grundwasserneubildung. Die Versickerungsfähigkeit im Gebiet wird jedoch noch genauer geprüft (Kf -Werte werden ermittelt). Grundsätzlich soll die Regenwasserentsorgung gemäß einem ersten groben Konzept in drei Stufen erfolgen: 1. Pufferung auf den Dachflächen (Intensive Dachbegrünung mit mindestens 15 cm Substrat und einem Wasseranstau in Höhe von ca. 5 cm) 2. Ableitung des Regenwassers von den Dächern zu ca. 1/3 in die Innenhöfe und zu ca. 2/3 nach außen, jeweils in Pflanzflächen, die als flache Sickermulden ausgebil- det sind. Das Oberflächenwasser in diesen Mulden versickert direkt in den Unter- grund. In den Innenhöfen versickert das Oberflächenwasser auf die TG - Decke; Das etwaig verbleibende Restwasser entwässert entweder in Aussparungen der Tiefgarage im Zentrum der Innenhöfe oder wird in Sickermulden (in privaten und öffentlichen Grünflächen) außerhalb der Gebäude geleitet oder 3. das überschüssige Wasser muss zeitverzögert in den Mischkanal abgeleitet wer- den (Erfordernis ist noch zu prüfen) Zudem ist angedacht, dass für Starkregenereignisse die öffentlichen Grünflächen als Über- lauf herangezogen werden. Dieses Konzept wird im weiteren Verfahren konkretisiert und in der Begründung beschrie- ben. Eine abschließende Bewertung der Planungsauswirkungen im Zusammenhang mit der Vorbelastung ist derzeit nicht möglich, da der Endbericht des Sanierungsuntersuchungs- konzepts und eine gutachterlichen Aussage über die Versickerungsfähigkeit der Böden noch nicht vorliegen. 2.4 Pflanzen, Tiere , Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen Ausgangssituation / Bestand Im Zuge der Abrissarbeiten, also vor der im Rahmen des B-Plan-Änderungsverfahrens am 24.06.2019 durchgeführten Bestandsaufnahme wurden insgesamt 10 Bäume gefällt. Da- runter befand sich ein Baum mit artenschutzrechtlicher Relevanz, dessen Fällung von ei- nem Biologen begleitet und durch CEF-Maßnahmen kompensiert wurde (vgl. artenschutz- rechtliche Relevanzprüfung, Grosser-Seeger & Partner, 16.02.2018). Es handelte sich da- bei um eine große Linde an der Lochnerstraße 12 mit einem Stammumfang von 260 cm, für deren Fällung am 22.02.2018 du rch die Regierung von Mittelfranken eine Ausnahme- genehmigung gemäß § 45 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG erteilt wurde . Im Rahmen der CEF-Maßnahmen wurden zwei Kästen (eine Fledermaushöhle und eine Vogel-Nisthöhle) an den an der Elisenstraße gelegenen Bäumen Nr . 25 und 26 aufgehängt. Alle anderen gefällten Bäume hatten gemäß den vorliegenden Gutachten keine artenschutzrechtliche Bedeutung (artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zur Baufeldfreimachung Akzo-Nobel und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Gebäudeabriss Elisenstraße 27/29, Gros- ser-Seeger & Partner, 30.04.2019). Für die bereits erfolgten Baumrodungen liegen Genehmigungen der Stadt Nürnberg vor, in denen die Ersatzpflanzungen nach der städtischen Baumschutzverordnung quantifiziert sind. Demnach wurde die Pflanzung von insgesamt 11 Bäumen zur Auflage gemacht ( 6 Bäume Wuchsklasse I, 5 Bäume Wuchsklasse II). Wie im Baumbestandsplan ersichtlich, sind nur im Nordwesten und Süden des Geltungs- bereichs noch Vegetationsbestände mit Laubbäumen zu finden (insgesamt 49 über die städtische Baumschutzverordnung geschützte Bäume) . Es handelt sich dabei vor allem 401 12 um die Grundstücke des bestehenden Jugendtreffs (Fl.Nr. 76 und 77 , hier dichter Baum- bestand mittleren Alters) und die öffentliche Grünfläche an der Nopitschstraße (hainartiger Baumbestand). Hinsichtlich der Erhaltungswürdigkeit sind 3 Bäume im Geltungsbereich als besonders erhaltenswert, 38 als erhaltenswert, 3 zwischen erhaltenswert und bedingt erhaltenswert eingestuft. Das entspricht über 80% des Baumbestands. Insgesamt 5 Bäume sind schwer geschädigt. Im Osten des Geltungsbereichs an der Hinteren Marktstraße steht eine Eiche, die erhalten bleiben soll und in der Stadtbiotopkartierung als Biotop-Nr. N-1358-07 erfasst und folgen- dermaßen beschrieben ist: „ Bäume in Schweinau (hier:) Stiel-Eiche (75 cm) auf kleiner Grünfläche zwischen Haus und Straße, Wurzelraum zu 85 % versiegelt; Zustand mäßig“). Die benachbarte Linde, die in der Biotopkartierung als Biotop -Nr. N-1358-06 (Baum mit schlechtem Zustand) vermerkt ist, wurde mittlerweile gefällt. Weiterhin soll ein Spitz-Ahorn (Biotop-Nr.: N-1358-05) im westlichen Randbereich des Planungsgebietes erhalten blei- ben. Die sonstigen Vegetationsflächen sind eine häufig gemähte Wiese im Bereich der Grünflä- che an der Nopitschstraße sowie einige über den gesamten Geltungsbereich verteilte klei- nere Bereiche mit meist dichter krautiger Ruderalvegetation (vgl. Bestandsplan). Es han- delt sich dabei meist um Vegetation nährstoffreicher Standorte sowie (auf den Böschungen am Rand des Baufeldes) Pioniervegetation auf Rohbodenstandorten. Innerhalb des Planungsgebiets und in dessen Wirkungsbereich sind keine nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Vegetationsbestände vorhanden. Insgesamt wird die Bedeutung des B-Plangebietes für das Schutzgut Vegetation aufgrund der im Verhältnis zur Gebietsgröße nur kleinflächigen Bewuchsflächen als gering ein ge- stuft. Der oben angesprochene Baumbestand ist jedoch von mittlerer bis großer Bedeutung für das Schutzgut Pflanzen, die beiden biotopkartierten Einzelbäume haben eine große Bedeutung. Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Sämtliche bereits im Rahmen der Baufeldräumung durchgeführte Baumrodungen sind im Baumbestandsplan/ Genehmigungsplanung des Büros Großer Seeger, Nü rnberg vom 01.12.2017 dokumentiert. Die bereits durchgeführten Rodungen und die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen sind oben beschrieben und nicht Gegenstand der vorliegen- den B-Plan-Änderung. Im Zuge der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungs- und Grünordnungsplans geht aufgrund der geplanten Bebauung ein Großteil des Baumbestands verloren, darunter auch fast alle Bäume auf den Grundstücken des Jugendtreffs. Nach derzeitigem Planungsstand sollen 9 der 11 Laubbäume (Stammumfang > 80 cm) innerhalb der öffentlichen Grünfläche an der Nopitschstraße erhalten bleiben. Der biotopkartierte große Spitzahorn (Biotop-Nr.: N-1358-04; Baum Nr. 39 im Baumbestandsplan , StU 280 cm ) im Nordwesten des Pla- nungsgebietes muss gerodet werden. Die zwei übrigen biotopkartiert en Bestandsbäume (s.o.) können erhalten bleiben. Die nach derzeitigem Planungsstand ca. 33 zu fällenden Laubbäume und ca. 6 Nadel- bäume, die aufgrund ihres Stammumfangs (> 80 cm) unter die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg fallen, müssen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der Baumschutzverordnung durch Neupflanzungen ersetzt werden. Für die Rodungen sind entsprechende Fällanträge im Rahmen der Erschließungsplanung zu stellen. Eine Bilanz von Fällungen und Ersatzpflan- zungen wird im weiteren Verfahren in der Begründung ergänzt. Die 8 Bäume (Stammumfang > 80 cm) auf den unmittelbar an den Eingriffsbereich angren- zenden Grundstücken (unter anderem am Parkplatz des Autohauses Feser) wurden auf- grund ihrer Nähe zum Bauvorhaben im Baumbestandsplan mit Wurzelschutzbereichen 402 13 (Kronendurchmesser plus 1 ,5 m) aufgenommen. Ob oder w ie viele d ieser 8 Bäume im Rahmen des Bauvorhabens gefällt werden müssen, ist bislang nicht bekannt. Die biotopkartierte Eiche am Ostrand ( Nr. 23 im Baumbestandsplan), ein biotopkartierter Spitz-Ahorn im Nordwesten (Nr. 38 im Baumbestandsplan) und ein die Kreuzung Lochner- straße / Hintere Marktstraße prägender Spitz -Ahorn (Nr. 6 im Baumbestandsplan) sollen nach derzeitigem Planungsstand erhalten bleiben. Insgesamt bleiben zwei der drei beson- ders erhaltenswerten Bäume und 9 der 38 erhaltenswerten Bäume erhalten. Vor der Fällung der Bäume Nr. 25 und 26 müssen die dort bereits installierten Ersatzhabi- tate (vgl. Kap. 2.4.2) versetzt werden. In den geplanten Grünflächen sollen möglichst viele Baumpflanzungen vorgesehen werden. Betriebsbedingte Auswirkungen Gemäß der aktuellen Planung entstehen gestaltete, zum Teil mit Bäumen und Sträuchern bepflanzte Freiräume unterschiedlicher Öffentlichk eitsgrade in den öffentlichen Grünflä- chen, Innenhöfen und Randbereichen, die zwar z.T. über Tiefgaragen liegen, hinsichtlich der Vegetation und der biologischen Vielfalt aber eine Aufwertung des Gebiets darstellen. Die konkreten Festsetzungen für Neupflanzungen werden jedoch erst im weiteren Verfah- ren erarbeitet. Insgesamt ist von erheblichen Eingriffen bezüglich des Schutzguts Pflanzen auszuge- hen, da ein großer Teil des Baumbestands gerodet werden muss und die Neupflanzungen erst nach vielen Jahren eine ähnliche ökologische Funktion erfüllen können wie die beste- henden Bäume. 2.4.2 Tiere Ausgangssituation / Bestand Im April 2019 wurden vom Büro Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg) zwei Einschätzun- gen der artenschutzrechtlichen Relevanz der Gebäudeabrisse in der Elisenstr. 27/29 und zur Baufeldfreimachung des Akzo-Nobel-Areals durchgeführt. In den Gutachten wird u.a. zum Schutz von Vogel- und Fledermausarten gefordert, Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Diese Vorgabe wurde mit den vorbereitenden Rodungsarbeiten für den Gebäudeabriss im Spätwinter 2018 nach den durchgeführten artenschutzfachlichen Begehungen bereits er- füllt. Dabei wurden u.a. auch alle Fassadenbegrünungen entfernt, um so eine Brut von Vögeln in diesen Bereichen ausschließen zu können. Für die Fällung der Linde an der Lochnerstraße erfolgte am 15.03.2018 eine naturschutzfachliche Fällbegleitung, um ggf. in den Baumhöhlen sitzende Fledermäuse aufzuspüren. Dabei wurden keine Fledermäuse vorgefunden. Vorhandene Mulmhöhlen der Bestandsbäume wurden weiterhin auf das Vor- handensein von totholzbewohnenden Käfern (insbesondere auch Larven) abgesucht, auch hier wurden keine Funde gemacht. Durch den unmittelbaren Beginn der Abrissarbeiten der Gebä ude nach den artenschutz- rechtlichen Begehungen waren laut den Gutac hten bezüglich der Gebäudebrüter keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich. Als Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) wurden insgesamt 2 Nistkästen für Höh- lenbrüter und 2 Fledermaushöhlen an Bäumen innerha lb des Geltungsbereiches (s. Be- standsplan) aufgehängt. Da zwei der Bäume (Baum-Nr. 25 und Nr. 26), an welch en Nist- kästen angebracht wurden, voraussichtlich gerodet werden müssen, sind die angebrach- ten Kästen vor der Rodung an geeignete andere Bäume in der Umgebung (z.B. Bäume Nr. 6 und Nr. 38 ) fachgerecht in einer Höhe von 3 bis 4 Metern außerhalb der Vogelbrutzeit bzw. der Nutzungszeit von Fledermaus -Sommerquartieren umzuhängen. Diese Kästen 403 14 sind – ebenso wie alle neu aufzuhängenden Brutkästen - für eine Dauer von 20 Jahren zu erhalten, regelmäßig auf Besiedlung zu kontrollieren und jährlich zu reinigen. In Abstimmung mit dem Umweltamt Nürnberg wurde parallel zum laufenden B -Plan-Ver- fahren eine neue saP beauftragt, um etwaige weitere Eingriffe zu untersuchen. Diese saP wurde vom Büro Fehse (Nürnberg) im September 2019 durchgeführt und umfasst den ge- samten Geltungsbereich inkl. der aktiven Baustelle . Das Gutachten liegt bereits vor, wird aber derzeit noch von der Fachbehörde geprüft. Die Ergebnisse werden im weiteren Ver- fahren ergänzt. Auswirkungen / Prognose Eine abschließende Bewertung der Eingriffsauswirkungen auf die Tierwelt ist erst nach der Freigabe der saP möglich. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten wesentlicher Bestandteil der Bio- diversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Kriterien Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (s. Kap. 2.4.1/2.4.2), ggf. auch in Bezug auf das Landschaftsbild (s. Kap. 2.5), gegeben. Insgesamt sind die Auswirkungen der Planung auf die biologische Vielfalt aufgrund der Baumrodungen als erheblich einzu- stufen. 2.5 Landschaft sbild Ausgangssituation Der Planbereich liegt im innenstädtischen Siedlungsbereich; das Ortsbild der Umgebung ist durch heterogene Wohnbebauung aus unterschiedlichen Epochen sowie durch die süd- lich angrenzende Nopitschstraße als breite Hauptverkehrsache geprägt . Das Plangebiet selbst ist relativ eben und liegt etwa zwischen 311 m. ü. NN und 313 m. ü. NN. Im Geltungsbereich sind aufgrund der ehemaligen Nutzungen und der bereits großflächig durchgeführten Baufeldräumung nur wenige, das Untersuchungsgebiet prägende Einzel- bäume, Gehölzbestände und Vegetationsstrukturen vorhanden. Hierbei sind hauptsächlich die Orts- und Straßenbild prägende Eiche (Biotop-Nr.: N-1358-07) an der Lochnerstraße, der Baumbestand im Bereich des Jugendtreffs „Oase“ im Norden des Geltungsbereiches und die Grünfläche mit Einzelbäumen an der Holzwiesenstraße im Süden des Geltungs- bereiches zu nennen. Die Bedeutung des Plangebietes für das Orts- bzw. Landschaftsbild ist insgesamt als gering einzustufen. Auswirkungen / Prognose Im Rahmen der Neuplanung entsteht ein städtisches Quartier mit gemischten Nutzungen und öffentlich zugänglichen Grünflächen mit hoher Aufenthaltsqualität. Zudem sollen kleine private Gärten und größere halbprivate Grünbereiche in den Innenhöfen und entlang der Außenkanten der Gebäudeblöcke entstehen. Weiterhin wirken sich die geplanten Baum - und Strauchpflanzungen i m öffentlichen Raum des Baugebietes positiv auf das das Schutzgut Landschaft aus. Die Orts- und Straßenbild prägende sowie biotopkartierte Eiche (Biotop -Nr.: N-1358-07) an der Lochnerstraße sowie ein ortsbildprägender Baum an der Kreuzung Lochnerstraße / Hintere Marktstraße sollen erhalten bleiben. 404 15 Aufgrund der Rodung des dichten Baumbestandes an der Hinteren Marktstraße (Jugend- treff „Oase“) sind jedoch erhebliche Eingriffe in das Orts- bzw. Landschaftsbild zu erwar- ten. 2.6 Menschliche Gesundheit 2.6.1 Erholung Ausgangssituation Aufgrund fehlender Grünflächen ist e ine Erholungsnutzung - bis auf den Bereich des Ju- gendtreffs - im Planungsgebiet derzeit nicht möglich. Innerhalb des Geltungsbereiches soll jedoch wieder eine solche Einrichtung an anderer Stelle entstehen. Angrenzend verlaufen jedoch ein Radweg auf der Hinteren Marktstraße und ein Wander- weg auf der Lochnerstraße (vom Fußweg an der Kreuzkirche kommend entlang der Loch- nerstr. nach Süden). Der Radweg ist Teil des städtischen Netzes und verbindet Schweinau mit der Südstadt. Bei dem Wanderweg handelt es sich um den Mittelfränkischen Jakobs- weg (Pilgerweg nach Santiago de Compostela, Abschnitt Nürnberg-Rotheburg ob der Tau- ber). Von beiden Wegen aus ist das geplante Baugebiet einsehbar. In der Karte Freiraumstruktur Nürnberg des Gesamtstädtischen Freiraumkonzeptes Nürn- berg ist der Geltungsbereich als bebaute Fläche dargestellt. Di e Grünfläche an der Nopitschstraße ist darin als Park- bzw. Grünanlage markiert. Östlich der Lochnerstr. im Bereich um die Kirche ist eine weitere großflächige Grünanlage (ca. 14.000 m2) vorhanden, in der auch ein größerer Spielplatz liegt. In der Karte Grünflächenversorgung des o.g. Frei- raumkonzeptes ist der Geltungsbereich als Industrie- und Gewerbegebiet dargestellt. Die umliegenden Wohngebiete sind als Siedlungsflächen eingestuft, welche unterversorgt mit öffentlichen Grünflächen sind. Im Planungsbereich 10 – Schweinau, zu dem der Geltungsbereich gehört, liegt das Grün- flächendefizit gem. Gesamtstädtischem Freiraumkonzept bei 5,7 ha. Gemäß dem Jugend- hilfeplan „Spielen in der Stadt“ weist der Planungsbereich 10 – Schweinau einen Spielflä- chenfehlbedarf von 20.595 m² auf. Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Der bestehende Jugendtreff wird im Rahmen der Baumaßnahme rückgebaut und erweitert als Haus für Kinder in direkter Nachbarschaft neu errichtet (in das geplante Baugebiet in- tegriert). Auch die Spielmobile „Ratz“ und „Mobbl“ erhalten hier einen neuen Standort. Während der Bauzeit ist der Jugendtreff deshalb nicht nutzbar. Die angrenzende Wohnbe- bauung wird während der Bauphase durch Lärm, Staub etc. von Baumaschinen und -fahr- zeugen beeinträchtigt. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Immissions- richtwerte und der zeitlichen Einschränkungen werden eing ehalten (AVV Baulärm), so dass hier keine erhebliche Beeinträchtigung benachbarter Gebiete zu befürchten ist. Die Auswirkungen der Bautätigkeit auf die Nutzbarkeit der angrenzenden Rad- und Wander- wege sind angesichts der Vorbelastungen in der städtischen Umgebung vernachlässigbar. Weitere Risiken für die menschliche Gesundheit sind durch die Bautätigkeit nicht zu erwar- ten. Betriebsbedingte Auswirkungen Die vorhandenen angrenzenden Erholungsräume sind nicht ausreichend, um den durch das geplante Wohngebiet neu entstehenden Bedarf an Grün- und Spielflächen zu decken. Im Rahmen der Planung sollen daher zusammenhängende Grünflächen innerhalb des Gel- 405 16 tungsbereiches entstehen, um ein belebtes städtisches Quartier zu schaffen. Diese Flä- chen beinhalten einen Grünzug in Nord-Süd-Richtung, einen in West-Ost-Richtung als Ver- bindung zur angrenzenden Parkanlage an der Lochnerstraße, eine zentrale öffentliche Grünfläche, die als Treffpunkt für das Quartier fungieren soll und eine öffentliche Grünflä- che im Süden (an der Nopitschstraße), die für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes zur Erfüllung der Vorgaben des Baulandbeschlusses (3,4 m² pro Einwohner) herangezo- gen werden soll. Falls erforderlich, soll im südlichen Randbereich dieser Grünfläche eine Lärmschutzeinrichtung errichtet werden. Die Grünfläche und der Spielplatz an der Kreuzkirche sind zukünftig aus dem Gebiet fuß- läufig erreichbar, dabei muss allerdings die (wenig befahrene) Lochnerstraße gequert wer- den. Das geplante Quartier soll ab dem Ende der Elisenstraße und dem neu geplanten Wende- hammer an d er Holzwiesenstraße – bis auf Liefer verkehr, Rettungswägen sowie Paket- dienste und Umzugswagen) autofrei werden. Für Fußgänger und Radfahrer soll das Bau- gebiet auf entsprechend gewidmeten Wegen außerhalb der Innenh öfe durchgängig sein, wobei die Trassenführung der Radwegeverbindung im weiteren Verfahren noch näher de- finiert wird; angedacht ist derzeit eine Anbindung des Radverkehrs an die Nopitsch- und die Dorotheenstraße bzw. Lochnerstraße. Insgesamt kann festgehalten werden, dass durch die Umnutzung des Gebietes für Wohn- zwecke ein großer zusätzlicher Bedarf an privaten und öffentlichen Erholungsflächen für ca. 850 Einwohner generiert wird. Die Versorgungssituation im Planungsbereich 10 - Schweinau wird sich daher trotz der Schaffung neuer Grün- und Freiflächen (ca. 2.600 m2), der Aufwertung der Grünfläche an der Nopitschstraße (ca. 1.800 m²) und der Schaffung von begrünter Dachfläche (ca. 4.000 m²) weiter verschlechtern, da laut Baulandbeschluss ein Orientierungswert von 20 m² je Einwohner, also von 17.000 m² empfohlen wird. Die Mindestgröße der Grünfläche n und der Umgang mit dem Defizit wurde bereits mit der Stadtverwaltung abgestimmt; im Ergebnis soll eine monetäre Ablöse erfolgen, die zur Auf- wertung oder Neuschaffung von Erholungsflächen in der Umgebung verwendet wird. Dies ist im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu verhandeln. Aufgrund des oben beschriebenen Defizits sind bzgl. dieses Schutzgutes erhebliche Aus- wirkungen zu erwarten. 2.6.2 Lärm Ausgangssituation Im Zuge der Voruntersuchungen zum städtebaulichen Wettbewerb wurden Untersuchun- gen zu den Einwirkungen des Verkehrslärms, des Gewerbelärms und des Freizeitlärms auf die geplante Bebauung durchgeführt (Schalltechnische Untersuchungen zum Immissi- onsschutz, Kurz & Fischer, 20.07.2018). Im Folgenden wird der aktuelle Kenntnisstand zu relevanten Immissionen gem. dieses Gutachtens dargestellt. Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen (hier: Baulärm) Ein Großteil der Abbrucharbeiten ist bereits erfolg t. Durch die Bautätigkeit entstehen Lärmemissionen von Baumaschinen und -fahrzeugen. Die gesetzlichen Vorgaben hinsicht- lich der zulässigen Immissionsrichtwerte und der zeitlichen Einschränkungen werden ein- gehalten (AVV Baulärm), daher wird auf die Erstellung einer Baulärmprognose verzichtet. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigung en benachbarter Gebiete zu be- fürchten. 406 17 Betriebsbedingte Auswirkungen Verkehrslärm Im Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg ist die Nopitschstraße als Untersuchungsgebie t und die Hintere Marktstraße als Beobachtungsgebiet ausgewiesen. Laut Fortschreibung des Lärmaktionsplans von 2019 ist in der Nopitschstraße auf Höhe des Plangebietes be- reits ein lärmreduzierter Fahrbahnbelag eingebaut. Im untersuchten Plangebiet sollen statt der bestehenden Gewerbeanlagen in Zukunft vor allem Wohnhäuser und Nutzungen, welche das Wohnen nicht stören , errichtet werden. Hinsichtlich der Nutzungsart ist eine Eistufung als Urbanes Gebiet geplant. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass bei der Beurteilung der berechneten Verkehrslärmpegel in einigen Bereichen passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Im Zuge der weiteren Planung sind folgende Punkte zu klären: • Die Verkehrszahlen der Holzwiesenstraße, der Lochnerstraße und der hinteren Marktstraße sollten, sofern der Stadt Nürnberg hier keine aktuellen Daten vorliegen, im Rahmen einer Verkehrszählung erfasst und eine Prognose für die zu erwartende Verkehrsbelastung dieser Straßen nach Fertigstellung der Gebäude im Plangebiet erstellt werden. Im weiteren Verfahren soll ein detaillierteres Schallschutzgutachten unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Planung und der o.a. Verkehrsdaten erstellt werden. Gewerbelärm/ Anlagenlärm Die Beurteilungspegel für den Ge werbelärm liegen nach dem aktuellen Stand der Unter- suchungen in allen Bereichen unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für ein Urba- nes Wohngebiet. Hierbei handelt es sich jedoch nur um vorläufige Abschät zungen, die durch weitere Untersuchungen (z.B. der Rückkühler des Supermarktes Nopitschstraße 19) unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Planung des Bebauungsplanes be- stätigt werden muss. Schalltechnische Einwirkungen und Auswirkungen durch das geplante Kinder - und Ju- gendzentrum Unter Berücksichtigung der im Gutachten getroffenen Ansätze werden die Immissionsricht- werte für ein urbanes Gebiet durch den Betrieb des geplanten Kinder- und Jugendhauses eingehalten. Es ist jedoch zu beachten, dass die hier getroffenen Ansätze auf einem Vor- entwurf für das geplante Kinder- und Jugendhaus beruhen. Im Rahmen der weiteren Pla- nung müssen auch hierzu genauere gutachterliche Aussagen auf der Grundlage eines Nut- zungsszenarios erarbeitet werden. Ergebnis: Eine abschließende Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Kriteriums Lärm ist derzeit nicht möglich, da noch kein aktualisiertes Schallschutzgutachten vorliegt. 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG: Der Änderungsbereich befi ndet sich nicht im Ein wirkbereich von Störfallbetrieben (Be- triebsbereiche i.S. von §3 Abs 5a BImSchG). Durch die Planung sind Belange der baupla- nungsrechtlichen Störfallvorsorge nicht betroffen. 407 18 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist i n Anlehnung an den Muster -Einführungserlass4 v. 28.09.2017 ist eine bau - oder betriebsbedingte Anfälligkeit des Plangebietes hinsichtlich schwerer Unfälle und Katastrophen nicht gegeben. 2.7 Luft Ausgangssituation Für das unmittelbare Plangebiet liegen keine Messdaten oder Modellrechnungen zur aktu- ellen lufthygienischen Situation vor. Die für die Ausgangssituation getroffenen Aussagen entstammen (soweit nicht anders gekennzeichnet ) der Stellungnahme zum Aspekt „Luft- hygiene“ von SUN/ U: Für die lufthygienische Situation im Plangebiet ist die Nähe zu mehreren Hau ptverkehrs- straßen prägend: lm Süden tangiert die Nopitschstraße (26.000 KfZ/16h, Zählung 2018) lokal das Plangebiet, im Westen liegt in ca. 120 m Entfernung die ebenfalls stark frequen- tierte Schweinauer Hauptstraße. Für die Holzwiesenstraße wurde 2018 ein Verkehrsauf- kommen von ca. 1.300 Kfz/16h ermittelt. Zur Schadstoffbelastung der Außenluft existieren für das Plangebiet keine aktuellen Messdaten. Für den Bereich der Nopitschstraße liegen jedoch Modellrechnungen zur Belastung mit verkehrsstämmigen Luftscha dstoffen und Prognosen für das Jahr 2020 vor. lm Auftrag des Bayer. Landesamtes für Umwelt wurden durch den TÜV Süd für das Be- zugsjahr 2013 für einen Straßenabschnitt der Nopitschstraße zwischen der Kreuzung mit der Schweinauer Hauptstraße und der Einmündung der Holzwiesenstraße N02-Jahresmit- telwerte von ca. 41 μgIm3 errechnet. Die Prognose für das Bezugsjahr 2020 geht von ca. 33 μgIm3 N02 als Jahresmittelwert aus. Da sich die aus dem Flottenwechsel resultierende Emissionsminderung für N0 2 nicht wie prognostiziert vollzogen hat („Diesel -Affäre“), dürften die für 2020 prognostizierten N0 2- Konzentrationen erst später erreicht werden. Aktuell ist daher für die unmittelbar an die Nopitschstraße angrenzenden Bereiche des Plangebiets mit N0 2-Konzentrationen nur knapp unter dem Jahresgrenzwert zu rechnen. lm übrigen Teil des Plangebiets ist von deutlich geringeren Belastungen durch Luftschadstoffe und damit von der sicheren Einhal- tung der Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub PM 10 bzw. PM25 oder für N02 auszu- gehen. Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen/ Baubedingt kann es in der Luft zeitweise zu einer Anreicherung von Staub und Verkehrsab- gasen durch Baumaschinen kommen. Betriebsbedingte Auswirkungen Durch die zusätzliche Etablierung von Wohnnutzungen (ca. 850 neue Einwohner) im Pla- nungsgebiet ist ein Anstieg des Verkehrsaufkommens durch Quell- und Zielverkehr zu er- warten. Dies führt zu einer Erhöhung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen im Vergleich zum lst -zustand (Baustelle). Die produktionsbedingten Emissionen sowie Emissionen durch Mitarbeiter- und Lieferverkehr des ehemaligen Fabrikationsstandortes für Farben und Lacke entfallen im Rahmen der Neuplanung. Durch die gute Anbindung an den ÖPNV, 4 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 2.2.2.3 Anfälligkeit der Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen 408 19 könnte der Anstieg des lokalen Verkehrsaufkommens moderat ausfallen. Durch zusätzli- che Gebäudeheizungen ist ebenfalls mit einem Anstieg der Emissionen (Stickoxide, Koh- lenmonoxid, u.a.) zu rechnen. Die hohen Energiesta ndards neuer Gebäude und die mo- derne Heiztechnik mit den Möglichkeiten alternativer Konzepte lassen nur einen geringen Anstieg der Schadstoff-Immissionen aus diesen Quellen erwarten. Auf der Basis des ge- genwärtigen Kenntnisstandes ist daher nicht davon auszugehen, dass die Planungen eine relevante Verschlechterung der Luftqualität im B -Plan-Gebiet bzw. in dessen relevantem Umfeld verursachen werden. Die Grenzwerte der 39. BImSchV werden voraussichtlich im Plangebiet nicht überschritten. Die lmmissionsbelastungen des an die Nopitschstraße angrenzenden geplanten Spielplat- zes im Süden des Geltungsbereiches sollen zudem durch die Anlage einer begrünten Lärmschutzwand verringert werden. Die Auswirkungen der Planungen auf die Lufthygiene werden gegenwärtig als voraussicht- lich nicht erheblich eingestuft. Überwachungs- oder Monitoring - Maßnahmen werden deshalb nicht für notwendig erachtet. 2.8 Klima Ausgangssituation Stadt-/Lokalklima: Für das Schutzgut Klima ist im Planungsbereich, da es sich um ein bebautes G ebiet mit hohem Versiegelungsgrad handelt, eine Vorbelastungssituation gegeben. Im Stadtklimagutachten Nürnberg (2014) ist der Geltungsbereich als Siedlungsfläch e mit hoher Einwohnerdichte und ungünstiger bioklimatischer Situation dargestellt. Es besteht demnach eine hohe Empfindlichkeit gegenüber nutzungsintensivierenden Eingriffen bei Beachtung klimaökologischer Aspekte. Dazu zählen: • Möglichst keine weitere Verdichtung, • Verbesserung der Durchlüftung, • Erhöhung des Vegetationsanteils, • Entsiegelung und ggf. Begrünung von Blockinnenhöfen. 409 20 Ausschnitt aus Planungshinweiskarte (Stadtklimagutachten Nürnberg, 2014) Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Durch die Bautätigkeit sind keine Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Betriebsbedingte Auswirkungen Die vorgesehene Umnutzung des dicht bebauten Planbereiches hat Auswirkungen auf den globalen und lokalen Klimaschutz. Lokalklima: Die Einwohnerzahl wird sich durch das Planvorhaben noch um etwa 800 Einwohner erhö- hen. Somit haben die stadtklimatischen Anforderungen an das Lokalklima einen besonders hohen Stellenwert. Das Kleinklima über den bisher bzw. bis vor Kurzem dicht bebauten Flächen im Planungs- gebiet (ehem. Akzo Nobel-Gelände, Grundstücke an der Hinteren Marktstraße 75-bis 77) wird sich durch die Planung positiv verändern, da auf den Dächern und in den Außenanla- gen neue großflächige Vegetationsflächen geschaffen werden, die im Vergleich zu den vorher fast vollständig versiegelten Flächen eine deutliche Verbesserung darstellen. Durch die Grünflächen wird die Evapotranspiration in diesen Teilen des Baugebiets erhöht, was zu einer Erhöhung der Luftfeuchte und zu einer Verringerung der Temperaturspitzen im Tages- und Jahresgang führt. Durch die geplanten Grünflächen und Dachbegrünungen werden Vorschläge des Stadtklimagutachtens (Erhöhung des Vegetation santeils, Entsie- gelung) umgesetzt. Bezüglich der Grundstücke des Jugendtreffs werden sich jedoch genau 410 21 entgegengesetzte Auswirkungen ergeben, denn hier wird der Versiegelungsgrad erhöht und ein dichter, für das Kleinklima relevanter Baumbestand gerodet. Globalklima: Die geplante Um nutzung von ehemaligen, mittlerweile leerstehenden oder zwischenge- nutzten Produktionsanlagen zu Wohnnutzung führt voraussichtlich nicht zu einer relevan- ten zusätzlichen CO2 - Belastung der Atmosphäre. Eine Aussage dazu kann aber erst ge- troffen werden, wenn der nutzungsabhängige zukünftige Energiebed arf und weitere Ein- zelheiten zur Energieversorgung feststehen. In der weiteren Planung werden die Grundla- gen für eine energi eeffiziente Gebäudeplanung und eine Verbesserung der CO 2 -Belas- tungen (u.a. durch Prüfung eines Fernwärmeanschlusses durch N-Ergie) geschaffen. Klimaanpassung: Aussagen zu einer vorsorgenden Planung in Bezug auf die zu erwartenden klimatischen Veränderungen sind derzeit noch nicht möglich. Die Auswirkungen der Planung auf das Klima können zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Verringerungsmaßnahmen (Dachbegrünung, Be- pflanzung der Grünflächen,…) noch nicht ausreichend definiert sind. 2.9 Abfall 5 Ausgangssituation Das Plangebiet ist derzeit durch Altablagerungen und entsprechende Bodenbelastungen sowie Belastungen des Grundwassers geprägt (s. Kap. 2.2). Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Durch die Einhaltung d er Vorgaben des Abfallrechts werden Gesundheitsgefährdungen durch die während der Bauzeit anfallenden Abfälle ausgeschlossen und eine möglichst energiesparende und ressourcenschonende Entsorgung sichergestellt. Bei den bereits durchgeführten sowie noch erforderlichen Abrissarbeiten bestehender Bausubstanz wur- den und werden auch in Zukunft die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsor- gung beachtet und eine umfassende Bodensanierung durchgeführt . Diese wird weiterhin durch den Bode ngutachter (SakostaCAU ) beglei tet und überwacht. Zudem wird das Grundwasser-Monitoring weitergeführt und Restbelastungen durch PFC (per- und polyflu- orierte Chemikalien) werden im Rahmen der Abfalldeklaration weiter untersucht. Betriebsbedingte Auswirkungen Bei den langfristig im Bereich des geplanten Stadtquartiers anfallenden Abfällen handelt es sich um gewöhnlichen Hausmüll, der ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird. Dar- über hinaus sind keine besonderen oder problematischen Abfälle zu erwarten. Eine problemlose Abwicklung der Müllabfuhr wird durch ausreichend dimensionierte Zu- fahrten und Wendeanlagen sowie durch das Vorsehen ausreichender Müllsammelstellen etc. sichergestellt. Da es sich um ein Gebiet ohne Besonderheiten hinsichtlich des Müllaufkommens handelt, sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 5 gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7e und Anlage 1 Nr. 2 b) dd) BauGB n.F. als eigenständiger Umweltbelang zu berücksichtigen 411 22 2.10 Kultur - und Sachgüter Ausgangssituation Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich gemäß Auswertung der Angaben im Bayer- natlas/ Bayerischer Denkmal -Atlas (Landesamt für Denkmalpflege, geoportal.bayern.de, 24.07.2019) keine Baudenkmäler und keine Bodendenkmäler. Auch abgesehen von den Belangen des Denkmalschutzes liegen im Geltungsbereich keine Kultur- oder Sachgüter (d.h. keine Wertigkeit bezüglich dieses Kriteriums). Auswirkungen / Prognose Baubedingte Auswirkungen Sollten im Zuge der Bau- und Erdarbeiten wider Erwarten Funde von Bodenaltert ümern oder -denkmälern auftreten, sind die diese unverzüglich zu melden und die Fundstelle wäh- rend der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen. In diesem Fall sind die Stadt Nürnberg und das Landesamt für Denkmalpflege zu benachrichtigen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Betriebsbedingte Auswirkungen keine Auswirkungen Ergebnis Demnach sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des kulturellen Erbes zu erwarten. 2.11 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen zwischen den oben beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen Prüfkriterien beschränken sich auf die allgemeinen funkt ionalen Zusammenhänge, z.B. zwischen der Versickerungsfunktion des Bodens und der G rundwasserneubildung. Dar- über hinausgehende Wechselwirkungen, die zu einer Erhöhung der erheblich negativen Auswirkungen führen, sind im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. 3. Prognose be i Nichtdurc hführung der Pla nung / Nullva ria nte Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbelange im Plan- gebiet bei Nichtdurchführung der Planung. Im Gegensatz zur Beschreibung und Bewertung der Ausgangssituation wird hier also auch eine zeitliche Komponente berücksichtigt (z.B. Entwicklungspotential einer Biotopfläche in den nächsten Jahren). Die planungsrechtliche Situation würde dem bestehenden und rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 3748 entspre- chen, d.h. das Gebiet könnte nach den Vorgaben dieses Bebauungsplans bebaut werden. Auch im Bereich des Jugendtreffs könnte demnach eine gemischt genutzte Bebauung mit einer höheren Dichte (GRZ 0,3) entstehen. Vor Beginn der Planung hat längere Zeit ein gleichbleibender Zustand bestanden (großflä- chige Versiegelung auf dem ehemaligen Akzo Nobel -Areal, insgesamt nur wenige Ge- hölze). Nach der in großen Teilen bereits durchgeführten Baufeldräumung würde sich auf der Fläche ohne eine erneute Bebauung eine entsprechende Ruderalvegetation ansiedeln und im Laufe der Zeit über verschiedene Verbuschungsstadien wa hrscheinlich zu einem geschlossenen Gehölzbestand aufwachsen. Die oben beschriebenen erheblichen Umwelt- auswirkungen (z.B. Baumrodungen) würden nicht eintreten; allerdings wären auch die 412 23 ebenfalls beschriebenen Verbesserungen (z.B. Boden- und Grundwassersanierung) hin- sichtlich einiger Prüfkriterien ebenfalls nicht möglich. 4. Ma ßna hme n zur Ve rme idung, Verringerung und zum Aus gle ich na chteiliger Umwelta uswirk unge n Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewe rtungskriterien und die betrachteten Schutz- güter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen BauGB6 Umweltprüfung Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun- gen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen. BNatSchG7 (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähig- keit des Naturhaushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich Artenschutz / saP8 Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraus- setzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF9-/FCS10-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beurtei- lung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar. FFH-/SPA –Ver- träglichkeits-ab- schätzung / ggf. -prüfung Beeinträchtigung der Erhaltungs- ziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beurteilung durch die Regierung von Mittelfran- ken, ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Un- zulässigkeit der Planung gegeben ist. Tabelle: Instrumente des Umweltrechts 6 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 7 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) 8 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung 9 CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 10 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen 413 24 Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere min- dern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebs- bedingten Auswirkungen) (vorgeschlagene / geplante) Maßnahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang/e Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textl./zeichn. Festsetzung im B-Plan / Regelung im StbV) Überbauung und technische Überprägung eines stark ver- siegelten und vorbelasteten Bereiches mit teilweise unter- genutzten Gewerbegebäuden Flächenrecycling, Entsie- gelung, trotzdem verdich- tete Bauweise mit entspre- chend flächensparendem Effekt Vm Fläche BBP (zeichn. und textl. Festsetzung) Baubedingte Auswirkungen: Veränderung der Bodenzu- sammensetzung und der vor- handenen Bodenprofile (hier aber Vorbelastung durch be- stehende großflächige Versie- gelung, künstl. Auffüllungen und Altlasten) Verbesserung der Situation hinsichtlich umweltrelevan- ter Auffüllungen und Schadstoffbelastungen durch detaillierte Untersu- chung und größtenteils be- reits durchgeführte fachge- rechte Entsorgung abfall- rechtlich relevanter Aus- hubmassen; oberflächiger Versiegelungsgrad im Pla- nungsfall deutlich geringer als Bestand, je doch Bau von Tiefgaragen (mit dar- über liegender Begrü- nung); Anlage von Dachbe- grünungen Vr Boden, Was- ser, Mensch Gesundheit BBP (textl. Und zeichn. Festset- zung), städtebaulicher Vertrag Baubedingte Auswirkungen: Verringerung des Versiege- lungsgrades, gl eichbleibende Beeinträchtigung der Wasser- speicher- und der Filterfunk- tion und der Grundwasser- neubildung (hier aber Vorbe- lastung durch bestehende großflächige Versiegelung, künstl. Auffüllungen und Alt- lasten sowie Belastungen im Grundwasser) Verbesserung der Situation hinsichtlich umweltrelevan- ter Schadstoffbelastungen des Grundwassers durch detaillierte Untersuchung und teilweise bereits durch- geführte Grundwassersa- nierung, Weiterführen des Grundwasser-monitorings und ggf. Durchführen wei- terer Maßnahmen; Schaffung unversiegelter Teilbereiche in den Außen- anlagen, Pufferung der anfallenden Regenwassermengen auf Dächern (Dachbegrünun- gen) und in Pflanzflächen über Tiefgaragen , Versi- ckerung in Grünflächen Vr Boden, Was- ser, Klima BBP (textl. Und zeichn. Festset- zung), städtebaulicher Vertrag Baubedingte Auswirkungen: Verlust von kleinflächigen Ge- hölzbeständen Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie Neu- anlage von Rasenflächen in öffentlichen und privaten Grünflächen, Erhalt beson- ders erhalte nswerter Bäume, besonderer Schutz während der Bauphase (Monitoring) Vr Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt, Klima BBP (textl. Und zeichn. Festset- zung), städtebaulicher Vertrag 414 25 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebs- bedingten Auswirkungen) (vorgeschlagene / geplante) Maßnahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang/e Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textl./zeichn. Festsetzung im B-Plan / Regelung im StbV) Baubedingte Auswirkungen: Beeinträchtigung bzw. Zerstö- rung von Lebensräumen Konfliktvermeidende und CEF-Maßnahmen für Fle- dermaus- und Vogelarten (z.T. bereits ausgeführt) Vm, A Tiere, Pflan- zen, biologi- sche Vielfalt BBP (textl. und zeichn. Fes tset- zung), städtebaulicher Vertrag, saP Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Überbauung und technische Überprägung eines stark ver- siegelten und vorbelasteten Bereiches mit sanierungsbe- dürftigen Gewerbegebäuden optische Aufwertung und Gliederung durch neue Ge- bäude und Grünflächen mit zahlreichen Gehölzpflan- zungen Vr Landschaft, Klima BBP (textl. Und zeichn. Festset- zung), städtebaulicher Vertrag Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Überbauung und technische Überprägung eines stark ver- siegelten und vor belasteten Bereiches mit sanierungsbe- dürftigen Gewerbegebäuden Verbesserung der Aufent- haltsqualität im Geltungs- bereich durch Schaffung von durchgängigen, öffent- lich zugänglichen, begrün- ten Aufenthaltsbereichen zwischen den Baukörpern Vr Menschliche Gesundheit – Erholung, Klima BBP (zeichn. Und textl. Festsetzung), städtebaul. Vertrag Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Grün- und Erholungsräume im geplanten Quartier unter den abgestimmten Flächenvorga- ben Verbesserung der Aufent- haltsqualität des Geltungs- bereiches in den öffentli- chen Grünflächen , fußläu- fige Verbindung zwischen Hinterer Marktstraße und Nopitschstr., Radwegever- bindung zwischen Nopitschstr. und Loch- nerstr. A Menschliche Gesundheit – Erholung, Klima s BBP (zeichn. Und textl. Festsetzung), tädtebaul. Vertrag Betriebsbedingte Auswirkun- gen Lärmeinwirkungen von außen auf das Gebiet aus verschie- denen Quellen Aktualisierung des Lärm- schutzgutachtens im weite- ren Verfahren Vr Menschliche Gesundheit - Lärm Betriebsbedingte Auswirkun- gen Lärmauswirkungen auf die Nachbarschaft durch die im Geltungsbereich geplanten Nutzungen Aktualisierung des Lärm- schutzgutachtens im weite- ren Verfahren Vr Menschliche Gesundheit - Lärm Betriebsbedingte Auswirkun- gen Erhöhung der Schadstoff - emissionen durch den neu entstehenden Verkehr Reduzierung des neu ent- stehenden Autoverkehrs durch Anschluss an den ÖPNV (S-Bahnhaltestelle an der Nopitschstr.); even- tuell Maßnahmen zur Re- duzierung des Autover- kehrs inkl. Stellplatzredu- zierung, Mobilitätskonzept ; Anlage einer begrünten Wand an der Nopitschstr. Vr Menschliche Gesundheit Lärm, Luft 415 26 nachteilige Umweltauswir- kung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebs- bedingten Auswirkungen) (vorgeschlagene / geplante) Maßnahme Nr. (Art*) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umwelt- belang/e Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textl./zeichn. Festsetzung im B-Plan / Regelung im StbV) Baubedingte Auswirkungen keine Kultur - und Sachgüter vorhanden, keine Bodendenk- mäler bekannt Falls im Zuge d er Bauar- beiten Bode ndenkmäler gefunden werden: Benach- richtigung der Stadt Nürn- berg und des Landesamts für Denkmalpflege und Ab- stimmung des weiteren Vorgehens Vm kulturelles Erbe Betriebsbedingte Auswirkun- gen Anfall von Hausmüll und Müll aus Büro - und Geschäftsnut- zungen Vorsehen geeigneter Zu- fahrten und Müllsammel- stellen (ansonsten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben) Vr Abfälle / Be- seitigung gesetzliche Vorga- ben Energieverbrauch gesetzliche Vorgaben ein- schl. EnEV und EE - WärmeG werden eingehal- ten ggf. weitere Maßnahmen wie z.B. BHKW, Photovol- taik,… Vr Klima gesetzliche Vorga- ben; im Zuge der Bau- genehmigungs- und Erschließungs- planung Tabelle: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vermeidung Vm, Verringerung Vr, Ausgleich A) 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtlic he Eingriffsregelung) Grundsätzlich ist gemäß § 15 BNatSchG der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, ver- meidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. unvermeid- bare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Da die Änderung des B -Plans im vorliegenden Fall im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwe nden. Eine Bilanzierung von Bestand und Planung gemäß Wertliste nach Biotop-/ Nutzungstypen der Stadt Nürnberg (Anlage 2 zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen) erübrigt sich daher ebenso wie die Festsetzung von Maßnahmen zum Ausgleich und Er- satz. Im Innenbereich ist jedoch in jedem Fall die Baumschutzverordnung der Stadt Nürnberg anzuwenden. Im weiteren Verfahren werden in der Begründung die konkreten Baumrodun- gen (s.o.) daher den geplanten Neupflanzungen gegenübergestellt und ermittelt, o b dar- über hinaus weitere Ersatzpflanzungen nach der Baumschutzverordnung erforderlich wer- den. Eine Sommer-Linde und eine Stiel-Eiche am östlichen Rand des Geltungsbereiches sind in der Amtlichen Biotopkartierung als Biotop-Nr.: N-1358-006 und -007 erfasst. Weiterhin sind zwei Spitzahorne (Biotop-Nr.: N-1358-004 und -005) im Nordwesten des Geltungsbe- reiches als Biotope kartiert. Alle vier Bäume haben jedoch keinen Schutzstatus gem. § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG. Zum aktuellen Planungsstand sollen die Eiche (Bi- otop-Nr.: N-1358-007) und ein Spitzahorn (Biotop-Nr.: N-1358-005) mit ggf. erforderlichen 416 27 Baumschutzmaßnahmen während der Bauzeit erhalten bleiben. Innerhalb des Planungs- gebiets und in dessen Wirkungsbereich sind keine nach § 30 BNatSchG geschützte Vege- tationsbestände dokumentiert. 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken ) wurde im Interesse der Rechtssicherheit der Planung parallel zum B -Plan-Verfahren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch- geführt (Bearbeiter: Dipl.-Biologe Oliver Fehse, Nürnberg). Diese saP ist eine Ergänzung und Aktualisierung der bereits im April 2019 (vorbereitend für die Rodungs- und Abrissar- beiten) durchgeführten zwei Einschätzungen der artenschutzrechtlichen Relevanz (Büro Grosser-Seeger & Partner (Nürnberg). 5. Ge bie te von gem einsc ha ftl ic her Be deutung (Fauna -Flor a- Habitat) und europä ische Voge lsc hutzge bie t e im Sinne des Bundesnatursc hutzge setzes Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nicht betroffen. 6. Ge prüfte Alternative n Um eine möglichst große Auswahl an verschiedenen Konzepten für zukünftige städtische Wohn- und Arbeitsformen für das Plangebiet z u generieren, wurde ein städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb durchgeführt, an welchem insgesamt 9 Architektur- büros teilgenommen haben. Es wurden im Rahmen des Wettbewerbs verschiedene städ- tebauliche Entwürfe erarbeitet. Eine Prüfung derselben auf ihre Umweltauswirkungen ist nicht erfolgt. 7. Me thodik / Hinweis e a uf Sc hwie rigkeite n und Kenntnislücke n Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichtes wurde vom Büro Landschaftsplanung Klebe (Nürnberg) erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4). Folgende Informationsquellen wurden für den ersten Entwurf des Umweltberichtes heran- gezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt): • Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan, Stadt Nürnberg • Stadtklimagutachten (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt • Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014), Stadt Nürnberg Umweltamt / energieagen- tur nordbayern GmbH Nürnberg 417 28 • Handbuch Klimaanpassung (2012) Stadt Nürnberg Umweltamt • Masterplan Freiraum: - Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014), Stadt Nürnberg Umwel- tamt - Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013), Stadt Nürnberg Umweltamt • Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008), Stadt Nürnberg Umweltamt • Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP , 1996), Stadt Nürnberg Umweltamt • Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung ), Bayer. Landesamt für Um- welt • Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und Umgebung (1977), Bay. Geologisches Landesamt • Neununddreißigste Verordnung zur Durchfü hrung des Bundes -Immissionsschutzge- setzes – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) • Geländebegehungen (Umweltbelange) am 24.06.2019 • B-Plan Nr. 3748, Stadt Nürnberg, 1970 • Sanierungsuntersuchungs-Konzept, SakostaCAU 2017 • Orientierende Bodenuntersuchung, Institut für Grundwasser und Bodenschutz GbR 2015 • Baumbestandsplan, Grosser-Seeger 01.12.2017 • Artenschutzrechtliche Relevanz von B aumfällungen Akzo-Nobel-Areal, Stadt Nürn- berg, Grosser-Seeger 16.02.2018 • Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz zur Baufeldfreimachung des Akzo- Nobel-Areals, BP Nr. 3478 Stadt Nürnberg, Grosser-Seeger 12.04.2019 • Einschätzung der artenschutzrechtl ichen Relevanz eines Gebäudeabrisses Elise n- straße 27/29, Stadt Nürnberg, Grosser-Seeger 30.04.2019 • Schalltechnische Untersuchungen zum Immissionsschutz, Kurz & Fischer, 20.07.2018 • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr üpfung (saP), BV Lochnerstraße 90441 Nürnberg, Di pl.- Biol. (Univ.) Oliver Wolfgang Fehse, 15.09.2019 Kenntnislücken: Abschließende Aussagen zu den folgenden Umweltbelangen liegen noch nicht vor: • Lärmimmissionen (Aktualisierung Schallschutzgutachten) • planinduziertes Verkehrsaufkommen • konkrete Entwässerungsplanung • Mobilitätskonzept • Abschlussbericht Altlastensanierung • Grundwassermonitoring • Artenschutz Zu diesen Themen werden die i m weiteren Planungsprozess ermittelten Ergebnisse, z.T. aus Fachgutachten, in der Begründung ergänzt. 418 29 8. Ma ßna hme n zur Übe rwac hung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblich en Umweltauswirkungen, die aufg rund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchfüh- rung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs . 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsrege- lung)11. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die städtische Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnah- men beschränkt. Für zahlreiche Umwelta uswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fach - gesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monito- rings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind da- bei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Stadt über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten. Monitoringkonzept zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Änderung des B- Plans Nr. 3748: Umwelt- belang / Schutzgut Erhebliche Auswirkung des Bauleitplanes Überwa- chungs-maß- nahme(n) Art der Siche- rung (z.B. über StbV) Beginn Inter- vall Ende Wasser Schadstoffaustrag + Grundwas- serüberwa- chung; ggf. Sa- nierungsmaß- nahmen dauert an 3 x jähr- lich Boden- Mensch Gefährdung durch Bodenbe- lastungen + Dokumentation durchgeführter Untersuchungen und Maßnah- men ggf. weitere Maßnahmen dauert an Tiere Lebensraumverlust saP -re- levanter Vogelarten + Kontrolle auf Be- siedlung, Reini- gung Installa- tion der Brut- kästen einmal jährlich 20 Jahre später Tabelle: Monitoringmaßnahmen Auf Grund des frühen Planungsstadiums sind weitere Aussagen zur Überwachung derzeit noch nicht möglich. Sofern weitere Überwachungsmaßnahmen fachlich erforderlich sind, werden sie im weiteren Verfahren erarbeitet und in der Begründung dargelegt. 11 s. auch BauGBÄndG 2017 – Mustererlass Nr. 3.4 Überwachung 419 30 9. Zusa m me nfass ung Für die Änderung des B-Plans Nr. 3748 soll im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) ein Ver- fahren eingeleitet werden. Ziel der Änderung ist die Wiedernutzbarmachung einer gewerb- lichen Brachfläche in Form eines urbanen Wohnquartiers. Der vorliegende Umweltbericht stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 i.V.m. Anlage 1 BauGB n.F. dar. Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswir-kungen Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)12 Fläche nicht erheblich Boden nicht erheblich Fortführen der Sanierung Endbericht Sanierungsunter- suchungskonzept Wasser noch nicht möglich Endbericht Sanierungsunter- suchungskonzept Grundwasser-monitoring, ggf. Sanierung, Entwässerungsplanung Pflanzen erheblich Konkretisierung der Eingriffe in Baumbestand Tiere noch nicht möglich Finale Abstimmung der saP mit der Fachbehörde Biologische Vielfalt erheblich Landschaft erheblich Menschliche Gesundheit • Erholung erheblich • Lärm noch nicht möglich Schallschutzgutachten • Störfallvorsorge nicht erheblich Luft nicht erheblich Klima noch nicht möglich Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich Tabelle: Zusammenfassende Bewertung (noch nicht möglich / nicht betroffen / nicht erheblich / erheblich nachteilig) Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ist in einigen Fällen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend möglich. Erhebliche nachteilig e Auswirkungen können derzeit nicht ausge- schlossen werden. Hierzu müssen die ausstehenden Gutachten und Prüfungen abgewar- tet und bewertet werden. Nürnberg, den 17.10.2019 Verfasser: Dipl. Ing. (FH) Fabian Uhl Dipl. Ing. Sebastian Klebe 12 Spalte entfällt in der Regel in der Fassung zum Billigungs-/Satzungsbeschluss 420 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 31 Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landes - entwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und scho- nend umgegangen werden, d.h. der Flächen- verbrauch soll verringert und einer Innenver- dichtung Vorrang gegeben werden. Bo den- versiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; da- bei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt wer- den, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön- nen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruch- nahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grü nflächen vorgesehen sind, Vor- rang vor der Inanspruchnahme von Frei - flächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirt- schaftlich genutzte Gebiete e rhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaf- ten vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen wer- den. Bei Ei nwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktio- nen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versi egelung frei - gehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich - rechtliche Vorschriften noch wasserwirt- schaftliche B elange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Nieder- schlagswässern bzw. deren sonstiger alterna- tiver Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entspre- chenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (In- SEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leit - linien für künftige gesamtstädti sche Planun- gen und Konzepte in Bezug auf die Gemein- schaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschus- ses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleit- planverfahren, der eine Neubauplanung vor - sieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisie rbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts - nahen Beseitigung des anfallenden Nieder- schlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- schutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG ge- regelt. Aussagen zum Natura 2000 -Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum spe- ziellen Artenschutz unterliegen nicht der Ab- wägung im Rah men der Bauleitplanu ng (siehe auch Kapitel 4). Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, be- schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs- schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbu nds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- rung von Verkehrswegen und der Auswei- sung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. 421 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 32 Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotop - verbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Ent- wicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- bau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz- gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- liche Änderung von öffentlichen Straßen so- wie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- treten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste A llgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau -/immissionsschutz- rechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebie tsbezogene Imm issionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dür- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- bar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes -Immissionsschutz- gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverord- nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissi- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Im- missionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sport - anlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen tref- fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht - linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- feste und Kirchweihen Anwendung finden. Gesetz über Anforderungen an den Lärm- schutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- der- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- rungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- weisen sind, im Wohnumfeld als sozial - adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. 422 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 33 § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- setzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahme- nübersicht des bestehenden Luftreinhalte -/ Aktionsplans (2004) s owie dessen 1. Fort- schreibung (2010) und deren jeweiliger Um- setzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenz- werte der 39. BImSchV ; sie betreffen über- wiegend das Schutzgut „M enschliche Ge- sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009 : Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgele gt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- weils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- ses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbe- flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltpl anerische Stan- dards und Qualitäten sowie zu Folgekosten- regelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB -Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- grundsatzes gem. § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Um- weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Baulei tplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Be- rücksichtigung der Auswirkungen, die auf- grund der Anfälligkeit der nach dem Bebau- ungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erw arten sind, au f die Be- lange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemei nden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Kli- maschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- wandel entgegenwirken, als auch durch sol- che, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 20 21 als Niedrigst - energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Ener- gien verpflichtet. 423 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: März. 2019 34 Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- schen Anford erungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben wor- den und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU -Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- lage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- nungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Da- tengrundlage und Analyse der klimaökologi- schen Funktionen für das Nürnberger Stadt- klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfeh- lungen für die weitere städtebauliche Entwick- lung werden in einer Klimafunktions - und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahme nbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klima- schutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO 2-Emissionen in Nürnberg sollen, ge- genüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU -20-20- 20-Ziel (CO 2-Reduktion um 20%, Effizienz- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur An- passung an den Klimawandel werden die vor- geschlagenen Maßnahmen sukzessive er- gänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umset- zungsstrategien entwickelt. 424 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 35 Anlage 1: Plan 1.1.0: Bestandsplan mit Baumbestandsplan 425 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 36 426 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 37 Anlage 2: Baumliste zum Baumbestandsplan 427 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 38 428 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 39 429 Anlagen (ggf. im Querformat) – Urheberrechte beachten (v.a. bei Luftbildern)! 40 430 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Stpl/121/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Natur - und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.05.2019 Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017 Anlagen: Antrag_Naturverträgliche Stadtbeleuchtung_CSU Antrag der Freien Wähler vom 04.09.2017 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019 Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): Im Folgenden werden zwei Anträge zum Thema nächtliche Beleuchtung behandelt, die sich kritisch mit dem Stadtlicht im Sinne von Lichtverschmutzung befassen. Der Antrag der CSU bezieht sich auf eine naturverträgliche Beleuchtung zum Schutz für Insekten, der Schwerpunkt des Antrags der Freien Wähler liegt in der Lichtverschmutzung der Altstadt durch grelle und farbige Anleuchtungen, die in der Altstadt unverträglich sind und ebenfalls zur Lichtverschmutzung beitragen. Auf die Beilage wird verwiesen. Ein gleichlautender Bericht erfolgt im Werkausschuss SÖR. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Ö 6Ö 6 431 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/121/2019 Seite 2 von 3 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Natur- und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung kommt allen zu Gute unabhängig von Geschlecht, Alter oder Staatszugehörigkeit. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR BOB/Denkmalschutz 432 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/121/2019 Seite 3 von 3 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung a) eine Beleuchtungssatzung auf der Grundlage des Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt auszuarbeiten. b) eine Satzung zur naturverträglichen Stadtbeleuchtung in Zusammenarbeit mit UwA und SÖR für die Gesamtstadt zu entwickeln, die im Hinblick auf Lichtverschmutzung im Sinne des Arten- und Naturschutzes regulierend wirkt. 433 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU® CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER 31. MAI 2019 , .Nr.. 2&a TT z-ur Kts. ; ri.;;nahrne ■i .'Vi.'sen- u. or.ogon______Wi— * rurOnter- j • 'Cs vnrleoen Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 29.05.2019 Dr. Heimbucher Naturverträgliche Stadtbeleuchtung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Insektensterben wird unter anderem auch auf die zunehmende Lichtverschmutzung - d.h. die starke Zu­ nahme von übermäßiger Beleuchtung - in Stadt und Land zurückgeführt. Durch die neuen gesetzlichen Regelun­ gen soll in Bayern daher die zunehmende Lichtverschmutzung eingedämmt und Beleuchtungen möglichst natur­ verträglich gestaltet werden. • Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über • das aktuelle städtische Beleuchtungskonzept für die Straßenbeleuchtung in Nürnberg sowie über Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich Insektenschutz, • das Beleuchtungskonzept für städtische Gebäude und Plätze sowie denkmalgeschützte Gebäude in Nürnberg und über Möglichkeiten auch hier den Stromverbrauch zu reduzieren und die Beleuch­ tung naturverträglicher zu gestalten, • die Möglichkeit eine städtische Lichtsatzung zu erstellen und in Bebauungspläne Vorgaben für nach­ haltige Beleuchtungskonzepte aufzunehmen, • Maßnahmen, wie in Nürnberg tätige Architekten, Lichtplaner und Elektrofirmen über Neugestal­ tung von naturverträglichen Beleuchtungskonzepten und die Umgestaltung bisheriger Beleuch­ tungskonzepte informiert werden können. Die Verwaltung sollte ebenfalls darüber berichten, wie private Firmen, Vermieter und Haushalte mög­ lichst in Zusammenarbeit mit der N-Ergie zeitnah über die Möglichkeiten informiert werden können, vorhandene Beleuchtung naturverträglicher zu gestalten und überflüssige Beleuchtung zu reduzieren. A190S2200 Beleuchtungskonzept Insektenschutz.docx Ö 6Ö 6 434 Zusammen mit dem Einzelhandel, der IHK und der H WK soll auch eine Beratung für die Beleuchtung von Schaufenstern und Bürogebäuden in Angriff genommen werden, damit auch in diesen Bereichen eine naturverträglichere und angenehmere Beleuchtung ermöglicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen Marcus König Fraktionsvorsitzender A19052200 Beleuchtungskonzept Insektenschutz.docx 435 Ö 6Ö 6 436 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231 -3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus j 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maiy Rathaus 90403 Nürnberg ' ; OBERBURGERM Ei STER |, 1 2. MOV. 2019 ..Nr. 11m 1 Zur Kts. IL Zur Stellungnahme 4 Antwort vor Absen­ dung vorlegen Antwort zur Unter­ schrift vodegsn -7> ß ^ Nürnberg, 12.11.2019 Gradl Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) am 13.11.2019 - (j^r TOP 5 Gestaltungssatzung auf Grundlage Lichtkonzept ---------~~j yet ji (Al Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Verwaltung berichtet im Tagesordnungspunkt 5, dass die private Anleuchtung von Fassaden deutlich zunimmt. Durch die kostengünstige und energiesparende LED-Technik sehen viele Privateigentümer durch helle Ausleuchtungen eine Möglichkeit zum Schutz vor Einbruch oder um ihr Objekt aus Werbegründen in den Vordergrund zu rücken. Gerade auch in der Altstadt wird versucht, sich durch allerlei Arten von Anieuchtungen auch nachts von anderen abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. So fallen in­ zwischen flächige rot (Obstmarkt) und grün (Weinmarkt) angeleuchtete Fassaden negativ auf. Aber auch weiße Streiflichter oder grelle LED-Bänder (Hauptmarkt) an Fassaden tre­ ten nachts in Konkurrenz zu bedeutenden, denkmalgeschützten Gebäuden. Diese Anieuchtungen stehen in der Altstadt im Widerspruch zum Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt, das Hierarchien herausarbeitet und davon lebt, Spannung zu erzeu­ gen. Die im Stadtbild wichtigen Gebäude sollen auch nachts sichtbar werden - andere hingegen bewusst dunkel bleiben. Obwohl für jede Anleuchtung in der Altstadt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz erforderlich wäre, wird sie nicht eingeholt. Für jede einzelne Ablehnung wäre eine ausführliche Stellungnahme und Begründung der Verwal­ tung bezogen auf den Einzelfall erforderlich. Mit einer Satzung hingegen würde eine einfa­ che Ablehnung genügen. Aufgrund der in der Altstadt auftretenden Probleme der Lichtver­ schmutzung durch private, nicht genehmigte, oft farbige Anieuchtungen von Fassaden, grellen Schaufensterbeleuchtungen und laufenden Bildschirmen wäre eine Gestaltungs­ satzung - der das beschlossene Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde liegt - eine sinnvolle Ergänzung, um private Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu reduzieren. Ö 6Ö 6 437 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG - 2 - Aus diesen Gründen stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Werkausschuss SÖR am 13.11.2019 folgenden Antrag: Die Verwaltung erarbeitet eine Gestaltungssatzung, die das im AfS am 30.06.2011 be­ schlossenen Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde legt, um zusätzliche pri­ vate Lichtverschmutzungen zumindest in der Altstadt zu reduzieren. Sie prüft, ob eine Ausweitung auf die Gesamtstadt sinnvoll ist. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende 438 1 Beilage Betreff: Natur- und Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung Entscheidungsvorlage Naturverträgliche Stadtbeleuchtung und Insektenschutz Beleuchtungskonzept in Nürnberg Die Straßenbeleuchtung in Nürnberg wird von SÖR gemäß den einschlägigen Vorschriften betrieben. Hierzu gehört auch die regelmäßige Wartung und Sanierung der Anlagen sowie der Neubau in neu erschlossenen Gebieten. Für die Planung von Beleuchtungsanlagen ergeben sich die Beleuchtungsstärken aus DIN/EN 130201. Diese müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erfüllt sein. Zur Frage des Insektenschutzes bei Straßenbeleuchtungen wird auf die Ausführungen der Ergänzung zu TOP 7 des Werkausschusses SÖR vom 08.05.2019 in Beantwortung des gemeinsamen Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen und SPD „Insektenfreundliche Straßenbeleuchtung“ verwiesen. Das aktuelle städtische Beleuchtungskonzept sieht zum Schutz von Flora und Fauna vor, in der Regel keine Straßenbeleuchtung in oder durch Grünanlagen zu führen (außer Wege, die eine besondere Erschließungsfunktion haben und keine beleuchteten Alternativen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen), um den natürlichen Rhythmus der Pflanzen- und Tierwelt möglichst nicht zu beeinträchtigen und die Lichtverschmutzung des nächtlichen Himmels zumindest im Freiraum zu begrenzen. Im Rahmen des Lichtkonzeptes für die Nürnberger Altstadt, die u.a. das Ziel hat, die Pegnitz auch nachts erlebbar zu machen, gibt es wenige dezente Anleuchtungen von einzelnen Bäumen im Freiraum, die Lichtreflexionen im Wasser erzeugen und die Pegnitz dadurch auch nachts „sichtbar“ machen. Das Lichtkonzept ist auf die Altstadt begrenzt. Die städtebauliche, denkmalfachliche und touristische Bedeutung der Altstadt rechtfertigt diese Ausnahme. Bebauungsplan Festsetzungen für nachhaltige Beleuchtungskonzepte Festsetzungen in Bebauungsplänen für nachhaltige Beleuchtungskonzepte sind rechtlich nicht möglich. § 9 BauGB regelt abschließend alle Inhalte, die in Bebauungsplänen festgesetzt werden können. Meist wird seitens der Stadt beim Neubau insbesondere von Hochhäusern im Rahmen von den Baugenehmigungsverfahren versucht, aufgrund der großen Fernwirkung Einfluss auf die Beleuchtung zu nehmen. Eine rechtliche Handhabe besteht allerdings nur sehr begrenzt. Die Erarbeitung einer städtischen Satzung für die Gesamtstadt zur Reduzierung der Lichtverschmutzung ist eine Möglichkeit, hier verbindliche Regelungen zu treffen. Beleuchtungskonzept für Plätze und denkmalgeschützte Gebäude Das Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt hat das Ziel, die Besonderheiten der Altstadt (bauliche und natürliche) hervorzuheben. Wichtig für das Lichtkonzept sind dabei Hell/Dunkel- Kontraste. Zu vermeiden sind gleichmäßig hell ausgeleuchtete Plätze und Flächen. Dies ist durchaus auch im Sinne einer verhältnismäßigen Stadtbeleuchtung. Neben der erforderlichen Straßenbeleuchtung werden in den Abend- und Nachtstunden ausschließlich stadtbildprägende Elemente und Plätze angeleuchtet. Die neue LED Technik ermöglicht eine gezielte atmosphärische Anstrahlung in warmen Lichtfarben im Bereich von 3000 Kelvin, die gleichzeitig günstiger für Insekten sind. Das Licht kann außerdem sehr gut gebündelt und gezielt atmosphärisch eingesetzt werden. Nach und nach wird so herkömmliche Lichttechnik ersetzt und die Anleuchtung der Objekte verbessert durch moderne und stromsparende Strahler. Ö 6Ö 6 439 2 Die Anleuchtung von historischen Gebäuden in Nürnberg wurde bisher immer von Einbruch der Dunkelheit bis 24:00 Uhr betrieben. Ab dem 27.11.2019 sollen die Anleuchtungen von Gebäuden der öffentlichen Hand in der Regel nur noch bis 23.00 Uhr betrieben werden. Damit wird das "Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" vollzogen, veröffentlicht im Bayerischen Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 14/2019. (Ausführlicher siehe Bericht im Werkausschuss SÖR vom 13.11.2019). Bei einigen Gebäuden und Denkmälern wird aktuell die Anleuchtung die ganze Nacht betrieben, teilweise auch als Unterstützung der Straßenbeleuchtung. Diese werden sukzessive überprüft ob eine Abschaltung um 23:00 Uhr in Frage kommt und entsprechend nach technischen Möglichkeiten umgesetzt Altstadtverträgliche Stadtbeleuchtung, Vermeidung von Lichtverschmutzung in der Altstadt Wie bereits im AfS am 20.07.2017 dargestellt, nimmt die private Anleuchtung von Fassaden nicht nur in der Altstadt deutlich zu. Durch die kostengünstige und energiesparende LED - Technik sehen viele Privateigentümer durch helle Ausleuchtungen eine Möglichkeit zum Schutz vor Einbruch oder um ihr Objekt aus Werbegründen in den Vordergrund zu rücken. Aber besonders in der Altstadt dienen allerlei Arten von privaten Anleuchtungen dazu, sich auch nachts von anderen abzuheben und auf sich aufmerksam zu machen. So fallen flächige rot und grün angeleuchtete Fassaden negativ auf. Aber auch weiße Streiflichter oder grelle LED - Bänder an Fassaden treten nachts in Konkurrenz zu bedeutenden denkmalgeschützten Gebäuden und tragen zur Lichtverschmutzung des nächtlichen Himmels bei und wirken sich negativ auf Insekten aus. Diese Anleuchtungen stehen in der Altstadt außerdem im Widerspruch zum Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt, das Hierarchien herausarbeitet und davon lebt, Spannung zu erzeugen. Die im Stadtbild wichtigen Gebäude sollen auch nachts sichtbar werden, während andere bewusst unsichtbar bleiben sollen. Obwohl für jede Anleuchtung in der Altstadt eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz erforderlich wäre, wird sie nicht eingeholt. Für jede einzelne Ablehnung wäre eine ausführliche Stellungnahme und Begründung bezogen auf den Einzelfall erforderlich. Mit einer Satzung hingegen würde eine einfache Ablehnung genügen. Aufgrund der in der Altstadt auftretenden Probleme der Lichtverschmutzung durch private, nicht genehmigte, oft farbige Anleuchtungen von Fassaden, grelle Schaufensterbeleuchtungen und laufende Bildschirme, wäre eine Beleuchtungssatzung Altstadt, die das im AfS am 30.06.2011 beschlossenen Lichtkonzept für die Nürnberger Altstadt zugrunde legt, eine sinnvolle Ergänzung um zusätzliche private Lichtverschmutzungen in der Altstadt mit geringem Verwaltungsaufwand auszuschließen. 440 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/124/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Aufwertung des Aufseßplatzes Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.03.2016 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.10.2018 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.10.2018 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 29.07.2019 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 11.11.2019 (Tischvorlage) - wird als Tischvorlage nachgereicht - Anlagen: Antrag_Wasserspiel_2016_aufstellen_Standort_Aufseßplatz_prüfen_SPD Antrag_Springbrunnen_Aufseßplatz_CSU Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_SPD Antrag_Aufwertung Aufseßplatz_CSU Antrag_Wasserspiel_am_Aufseßplatz_01082019_SPD Antrag_CSU_Zukunft_Schocken_Gebäude_11112019_(Tischvorlage) Entscheidungsvorlage Vorentwurf, Variante b, Birgit Hammer, Landschaftsarchitektin, Berlin, vom 25.10.2019 Schreiben Neues Museum zum Jeppe-Hein-Brunnen 2020 vom 01.10.2019 Sachverhalt (kurz): Vor dem Hintergrund der Aufstellung des „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein auf dem Aufseßplatz und der großen positiven Resonanz dazu aus der Bürgerschaft liegen Anträge der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vor, in denen die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem Aufseßplatz die dauerhafte Situierung eines Wasserspiels zu schaffen bzw. zu prüfen. Außerdem bittet die CSU-Stadtratsfraktion mit Antrag vom 29.07.2019, im Zusammenhang mit den Planungen zur künftigen Durchführung des Maifestes Stellung zu nehmen. Darüber hinaus werden seit Längerem über das Quartiersmanagement im Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl Forderungen der Anwohner an die Verwaltung herangetragen, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Aufseßplatz, insbesondere zur Verschattung der Platzfläche und zusätzliche Sitzmöglichkeiten, zu ergreifen. Vor dem Hintergrund der europaweiten Diskussion über die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen in den Städten und unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses der Stadt Nürnberg vom Juli 2019 zur Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz wurde die Maßnahmen zur Aufwertung des Aufseßplatzes auch unter nachhaltigen und zukunftsgerichteten Gesichtspunkten betrachtet. Die Maßnahme wurde für den MIP 2020-2023 als Projekt des Stadterneuerungsgebietes Galgenhof/Steinbühl angemeldet. Die Anmeldung wurde als Verwaltungsantrag zu den Haushaltsberatungen berücksichtigt. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen am 21.11.2019 gesichert. Planungsmittel sind über den Stpl- Haushalt bereitgestellt bzw. werden zum Kämmereipaket angemeldet. Ö 6.1Ö 6.1 441 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019 Seite 2 von 4 Hiermit soll der Vorentwurf zur Aufwertung des Aufseßplatzes als Grundlage für die Umsetzung – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung - zum Beschluss vorgelegt werden. Außerdem wird ein Beschluss zur Umwidmung von Planungsmitteln des Projektes „Altstadt am Wasser“ zum Projekt „Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels“ sowie die Bereitstellung von Planungsmitteln im Stpl-Haushalt 2020 begehrt. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 1.370.000 € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv 1.200.000 € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv 170.000 € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Begründung siehe Sachverhalt (kurz) 442 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019 Seite 3 von 4 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aufwertungsmaßnahmen führen zu einer Verbesserung der stadträumlichen und städtebaulichen Situation und schaffen eine hohe Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR Ref. I/II/Stk Ref. IV und Ref. VII 443 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/124/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt: 1.Die Planungen zur Aufwertung des Aufseßplatzes werden auf der Grundlage des Vorentwurfes, Variante b, von Birgit Hammer Landschafts.Architektur vom 25.10.2019 - vorbehaltlich der Mittelbereitstellung - weitergeführt. Weitere Planungsleistungen zur Umsetzung sollen beauftragt werden. 2. Die Planungsmittel für das Projekt "Altstadt am Wasser" in einer Höhe von 100.000 Euro werden auf das Projekt "Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels" umgewidmet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch nötigen 70.000 Euro für den Haushalt 2020 zu beantragen und für das Kämmereipaket anzumelden. 444 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 / 231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg Nürnberg, 8. März 2016 Soldner Wasserspiel auch 2016 aufstellen – Standort Aufseßplatz prüfen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, laut Presseberichten wird Jeppe Heins „Hexagonal Water Pavillon“ 2016 nicht auf dem Klarissenplatz aufgestellt. Die SPD-Stadtratsfraktion unterstützt die Idee den bei Jung und Alt beliebten Kunstbrunnen an einem anderen Standort in der Stadt zu installieren. Viele Menschen und die Zukunftsstiftung der Sparkasse haben Geld in den Ankauf des Wasserspiels gesteckt, deshalb sollte es auch 2016 nicht im Depot bleiben. Der Brunnen sollte an einen Platz „wo Menschen wohnen“ und Viele eine Freude daran haben. Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre der Aufseßplatz ein solcher Ort. Die „Bespielung“ des Platzes mit dem Springbrunnen würde den Platz, der mit der Schließung des Kaufhofs an Attraktivität verloren hat, beleben. Der Standort in der Südstadt würde dem Brunnen zu viel neuem potentiellem Publikum verhelfen. Der Brunnen könnte unseres Erachtens mit den auf dem Aufseßplatz etablierten Sommer-Veranstaltungen in Einklang gebracht werden und diese sogar bereichern. Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung schafft die Möglichkeit den Kunstbrunnen „Hexagonal Water Pavillon“ auch 2016 in Nürnberg aufzustellen. Die Verwaltung prüft hierbei insbesondere die Voraussetzungen den Brunnen auf dem Aufseßplatz zu installieren mit dem Ziel den Kunstbrunnen einem breiten Publikum zugänglich zu machen und den Platz zu beleben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende Ö 6.1Ö 6.1 445 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 231-2907 Telefax: 09 11 231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg,de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 08.10.2018 Dr. Heimbucher Springbrunnen am Aufseßplatz Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in diesem Sommer wurde der Kunstbrunnen - „Hexagonal Water Pavilion" - von Jeppe Hein am Aufseßplatz aufgestellt und wurde dort wohl überwiegend begeistert aufgenommen. Insbesondere für die Kinder war der Brunnen in diesem heißen Sommer eine echte Attraktion und wunderbarer Spielplatz. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung prüft, ob ein dauerhafter oder längerfristiger Verbleib des Kunstbrunnens „Hexagonal Water Pavilion" am Aufseßplatz möglich ist. Alternativ plant die Stadt die dauerhafte Einrichtung eines Wasserspielplatzes am Aufseßplatz, damit die Attraktivität des Platzes insbesondere auch für die Kinder weiter erhöht werden kann. Mit freu Grüßen ■Marcus König^ / Fraktionsvorsftzender A18100800 Brunnen am Aufseßplatz.docx Ö 6.1Ö 6.1 446 Ö 6.1Ö 6.1 447 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg A-fS OBERBÜRGERMEISTER 3 0. JULI 2019 /........Nr........ 2ur ! Zu' äungnehme KtS. h v>*on- 2, j •.rf'OQen j ■5~ Ai zur Qrtter- z.w'V j 'ichr'ft Vortagen k Aufwertung Aufseßplatz s Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 29.07.2019 Krieglstein Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, beim Architektenwettbewerb zur Neugestaltung des Aufseßplatzes vor ca. 15 Jahren wurde ein Konzept zur Umsetzung gebracht, dass eine höhere Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung eines Kinderspielplat­ zes, von mehr Bäumen und einer Veranstaltungsfläche erzielt. Aktuell werden bereits neue Ideen und konkrete Vorschläge, den Platz weiter aufzuwerten, vor Ort zur Diskussion gestellt. Diese Pläne zur Neugestaltung führen bei den Bürgern zu unterschiedlichen Reaktionen. Unter anderem haben die Organisatoren des Maifestes große Bedenken das Fest weiter durchführen zu können. Die bisherige Funktion des Platzes soll aus Sicht der Interessengemeinschaft Nürnberger Südstadt­ firmen auch in der Zukunft erhalten werden. Aus Sicht der CSU Stadtratsfraktion ist eine grundlegende Umgestaltung des Aufseßplatzes vor dem Hinter­ grund der ungeklärten Nutzung des Schocken-Gebäudes wenig zielführend. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Planungsstand des Stadtplanungsamtes zur Neuge­ staltung des Aufseßplatzes. Dabei nimmt die Verwaltung konkret Stellung zum Schreiben des Ver­ eins Südstadt Aktiv e.V. vom 20.06.2019. A19071800 Aufseßplatz.docx Ö 6.1Ö 6.1 448 SPD spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus OBERBÜRGERMEISTER 01. AÜG. 2019 , .i 90403 Nürnberg 7.ur Stellungnß*--nv : I / rr !' ^ Nürnberg, 01. August 2019 Soldner Wasserspiel am Aufseßplatz Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Oktober 2018 hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass nach den positiven Erfahrungen mit dem Jeppe-Hein-Brunnen die Möglichkeit für eine (dauerhafte) Situierung eines Wasserspiels auf dem Aufseßplatz geschaffen werden soll. Wir haben uns sehr gefreut, dass der Jeppe-Hein-Brunnen dieses Jahr noch einmal auf den Aufseßplatz kommt, und dass die Verwaltung erste Schritte auf dem Weg zu einem dauerhaften Brunnen eingeleitet hat. Dazu fand am 6. Juni eine Bürgerinformation und -befragung statt. Im Zusammenhang mit der Presse-Berichterstattung zum verspäteten Start des Jeppe- Hein-Brunnens wurde berichtet, dass die Umsetzung eines dauerhaften Wasserspiels erst 2021 möglich sein wird. Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die Ergebnisse der Bürgerbefragung und legt eine Planung für ein dauerhaftes Wasserspiel auf dem Aufseßplatz vor. Da laut Baureferent Ulrich eine Umsetzung erst für 2021 vorgesehen ist, schafft die Verwaltung die Voraussetzungen, dass der Jeppe-Hein-Brunnen als Interimslösung 2020 auf dem Aufseßplatz aufgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende Ö 6.1Ö 6.1 449 Fraktion der ' Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister O B E R ß Ü R G E r - IVt tz i b 1 t: R I-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-4051 E-Mail: esu (©Stadt, nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 11.11.2019 Bengl / Krieglstein Zukunft des Schocken-Gebäudes am Äufseßplatz - TOP 6.1 AfS am 14.11.2019 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der ehemalige Kaufhof am Aufseßplatz schloss am 16.06.2012 seine Pforten. Seitdem warten die Bürger auf die Umsetzung der mehrfach angekündigten Umbaupläne, welche die Nahversorgung in der Südstadt sichern und den Aufseßplatz auch insgesamt wieder aufwerten würde. Wie den Medienberichten zu entnehmen ist, soll nach mehrfachen Eigentümerwechseln die Liegenschaft erneut an einen Investor weiterverkauft werden. Das Projekt „Neues Herz für die Südstadt" lässt damit weiter auf sich warten. Gleichzeitig wächst aus dem Stadtquartier der Druck, den Aufseßplatz (siehe Beratung im AfS am 14.11.2019) aufzuwerten, Wohnraum in der Umgebung zu schaffen und endlich wieder einen großen Einkaufsmarkt zur Nah­ versorgung (Vollsortimenter) zu bekommen. Dazu kommt noch, dass die Stadt selbst Flächen für die eigene Nut­ zung in diesem Umfeld benötigt. Das Schocken-Gebäude liegt in einem Stadterneuerungsgebiet, dadurch besteht die Möglichkeit der Stadt Nürn­ berg, das Gebäude bei einem Verkauf im Rahmen des Vorkaufsrechtes selbst zu erwerben. Ziel der Verwaltung sollte es sein, alle Handlungsoptionen zu prüfen, die eine Revitalisierung des gesamten Standorts sicherstellen. Die Stadt darf nicht wieder in die Situation kommen, bei Verzögerungen und Umplanungen tatenlos Zusehen zu müssen. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019 folgenden Antrag: Die Verwaltung legt Handlungsoptionen dar, wie das Vorkaufsrecht für das Schocken Gebäude ge­ nutzt werden kann, um eine bestmögliche Realisierung der Projektziele sicherzustellen. A19111200 Horten Vorkaufsrecht .doex Ö 6.1Ö 6.1 450 1 Beilage Betreff: Aufwertung des Aufseßplatzes Entscheidungsvorlage 1. Anlass Vor dem Hintergrund der Aufstellung des „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein auf dem Aufseßplatz und der großen positiven Resonanz dazu aus der Bürgerschaft liegen Anträge der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion vor, in denen die Verwaltung aufgefordert wird, auf dem Aufseßplatz die dauerhafte Situierung eines Wasserspiels zu schaffen bzw. die dauerhafte Einrichtung eines Wasserspielplatzes zu prüfen. Außerdem bittet die CSU-Stadtratsfraktion mit Antrag vom 29.07.2019, im Zusammenhang mit den Planungen zur künftigen Durchführung des Maifestes Stellung zu nehmen. Darüber hinaus werden seit Längerem über das Quartiersmanagement im Stadt - erneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl Forderungen der Anwohner an die Verwaltung herangetragen, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Auf seßplatz, insbesondere zur Verschattung der Platzfläche und zusätzliche Sitzmöglichkeiten, zu ergreifen. Vor dem Hintergrund der europaweiten Diskussion über die Auswirkungen der klimatischen Veränderungen in den Städten und unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses der Stadt Nürnberg vom Juli 2019 zur Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz wurden die Maßnahmen zur A ufwertung des Aufseßplatzes a uch unter nachhaltigen und zukunfts - gerichteten Gesichtspunkten betrachtet. 2. „Hexagonal Water Pavillon“ von Jeppe Hein Die von der SPD -Stadtratsfraktion mit Antrag vom 01.08.2019 beantragte interimistische Aufstellung des „H exagonal Water Pavillon“ am Aufseßplatz für das Jahr 2020 ist nicht realisierbar. Wie bereits der Presse -Berichterstattung in Zusammenhang mit der diesjährigen Aufstellung des Kunstbrunnens am genannten Standort zu entnehmen war, wird das begehbare Kunstwerk anlässlich des 20 -jährigen Jubiläums des Eigentümers, des Neuen Museum Nürnberg, auf dem Klarissenplatz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine schriftliche Bestätigung der diesbezüglichen Planungen des Eigentümers liegt vor. Eine Aufstellung des begehbaren Kunstwerks ab dem Jahr 2021 an einem noch nicht definierten Standort innerhalb des Stadtgebietes Nürnberg wird durch das Neue Museum Nürnberg unterstützt und durch das Kulturreferat begrüßt. Das dezidiert partizipative Moment des „Hexagonal Water Pavillon“ fand in den Vorjahren, unabhängig vom jeweiligen Standort, großen Zuspruch seitens der Bürgerschaft und unterstreicht die Ambitionen des Kulturreferates, Kunst im öffentlich Raum sowie die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an Kunst und kulturellen Aktivitäten zu fördern und zu stärken. 3. Planungsprozess Der Aufseßplatz liegt im Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbühl in der Nürnberger Südstadt und hat als Mittelpunkt des Südstadtzentrums eine herausragende Funktion. 2005 wurde er - nach Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes. - grundlegend zu einem großzügigen Stadtteilplatz mit einer hohen Aufenthalts - und Nutzungsqualität umgestaltet. Aufgrund der oben genannten Arbeitsaufträge an die Verwaltung wurde im Frühjahr diesen Jahres das Büro Landschafts.Architektur Birgit Hammer, Berlin, beauftragt, ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung des Aufseßplatzes zu entwickeln mit Schwerpunkt auf Errichtung Ö 6.1Ö 6.1 451 2 eines dauerhaften Wasserspiels . Landschaftsarchitektin Birgit Hammer war 2002 erste Preisträgerin im städtebaulichen und freiraumpla nerischen Wettbewerb zur Umgestaltung des Aufseßplatzes und im Anschluss daran Planerin der Maßnahme. Erste Ideen und Planungsvorschläge zur Aufwertung der Platzfläche wurden im Juni diesen Jahres in Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformation vor Ort vorgestellt und mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen und Vereine diskutiert. Die Anregungen und Überlegungen sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen. Der Gedanke, im Zuge der Aufwertung der Platzfläche auch einige Obst bäume im Sinne der „Essbaren Stadt“ zu pflanzen, wurde geprüft, aufgrund von Bedenken, vor allem hinsichtlich der erhöhten Folgekosten, zurückgestellt. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept zur Aufwertung des Aufseßplatzes wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Spartenlage erarbeitet. Eine Abstimmung mit dem Behindertenrat und dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverband erfolgt im weiteren Planungsprozess. Mit Vertretern der Investoren des ehemaligen Kaufhofs haben Gespräche stattgefunden. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die geplante Neubaumaßnahme und die Maßnahmen auf der Platzfläche nicht beeinträchtigen. Die Arbeiten sind jedoch im Weiteren aufeinander abzustimmen. Die Aufwertungsmaßnahmen sollen 2020/2021 durchgeführt werden. 4. Städtebauliches Konzept – Erläuterung der Planung Im Zuge de r 2005 durchgeführten Umgestaltung wurde der Aufseßplatz zu einem multifunktionalen Stadtteilplatz ausgebaut, der sowohl als Ma rktfläche als auch für Veranstaltungen und Feste nutzbar sein sollte . Daher wurde die zentrale Platzfläche von Baumpflanzungen und Einbauten weitgehend freigehalten. Doch die in den letzten Jahren steigenden sommerlichen Tempera turen als Folge des Klimawandels führen am Aufseßplatz - aufgrund seiner der Sonne ausgesetzten, steinernen Oberfläche - dazu, dass sich der Platz aufheizt und vor allem in den Sommermonaten deutlich an Aufenthalts - und Nutzungsqualität verliert. Darüber hinaus fanden auf der Platzfläche Veranstaltungen und Märkte nicht in dem 2005 geplanten Umfang statt. Um die Platzfläche für Aufenthalt, Erholung und Spiel zu jeder Zeit im Jahr nutzbar zu machen, wurden neben der Errichtung eines Wasserspiels auch verschiedene Möglichkeiten untersucht, Schattenplätze zu schaffen, damit die geplante Maßnahme darüber hinaus einen Beitrag leisten kann, das Mikroklima des Platzes nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. Der Vorentwurf umfasst folgende Maßnahmen: - Bau eines Fontänenfeldes als Wasserspiel Der Standort des temporär aufgebauten Brunnens von Jeppe Hein südwestlich des historischen Nymphenbrunnens hat sich nach eingehender städtebaulichen Betrachtung als geeigneter Standort für ein dauerhaftes Wasserspiel ergeben. Auf einer Fläche von ca. 120 m² südwestlich des Nymphenbrunnens soll eine Fontänenanlage mit beleuchtbaren Wasserdüsen in einem festen Raster installiert werden . Die Düsen sollen bodengleich und schwerlast-überfahrbar eingebaut werden, so dass das Wasse rspiel im Nichtbetrieb eine uneingeschränkte Nutzung der Platzfläche ermöglicht. Die regelbare Strahlhöhe der Wasserfontänen beträgt bis ca. 2,50 m. 452 3 Neben dem klimatischen Effekt der Kühlung durch Luftbefeuchtung der unmittelbaren Umgebung bietet die Fontänenanlage eine direkte Abkühlung durch „Nassspritzen“ und gleichzeitig einen attraktiven Spieleffekt für Jung und Alt, wie bereits der Jeppe Hein Brunnen gezeigt hat. Um den Spielwert und die Besonderheit dieses Wasserspiel s zusätzlich zu erhöhen, ist vorgesehen, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, mit Smartphone oder Tablet per App die Fontänen selbst zu bestimmten Zeiten zu beeinflussen und somit in Kommunikation mit anderen zu treten . Die Entwicklung eines entsprechenden interaktiven Moduls bedarf einer künstlerischen Begleitung und kann als partizipativer Prozess gestaltet werden. - Neupflanzung von Bäumen als Schattenspender Das Konzept sieht vor, insgesamt 14 neue Bäume zu pflanzen, einige Bestandsbäume müssen aufgrund ihres schl echten Zustandes ersetzt werden. Neben ihrer Funktion als direkten Schattenspender für die Platznutzer lässt sich durch ihre Verdunstung das Klima auf dem Platz nachhaltig verbessern. Neupflanzungen sind vorgesehen an folgenden Standorten: - Baumpflanzungen auf den Sitzstufen Zusammen mit den bestehenden Sitzbänken soll durch den Schattenwurf der neuen Bäume die Aufenthaltsqualität auf den Sitzstufen verbessert werden. - Baumpflanzung am Nymphenbrunnen Ein Solitärbaum auf der südlichen bzw. südwestlichen Seite des Nymphenbrunnens soll in dem zentralen Platzbereich einen angenehmen Aufenthalt schaffen - Baumpflanzungen in Gruppen (Baumhain) auf der Südwestseite des Platzes Unter Berücksichtigung der Spartenlage ergänzen in Gruppen angeordnete Baumpflanzungen bestehenden Baumstrukturen Die neuen Baumpflanzungen sind i. d. R. als Hochstamm geplant, d. h. der lichte Raum über der Platz-/Gehwegfläche beträgt ca. 3,50 m. Dadurch ist eine Aufstellung sowohl v on Biertischgarnituren o. ä. sowie Verkaufsständen und Buden bis zu dieser Höhe möglich. Um den Bäumen eine dauerhafte Bewässerung zukommen zu lassen und das Abwassernetz zu entlasten, wird die Bewässerung eines Teiles der Bäume auf dem Platz über die Betriebswässer des neuen Wasserspiels und Nymphenbrunnens , angestrebt. Entsprechende technische Möglichkeiten werden im weiteren Planungsprozess untersucht. - Aufwertung des U -Bahn-Pavillons durch Erhöhung der v erdunstungsaktiven und sauerstoffproduzierenden Grünflächen Für den U-Bahn-Pavillon wurden bereits im städtebaulichen Wettbewerb 200 2 Vorschläge zur Aufwertung durch eine neue Fassadengestaltung genannt. In den aktuellen Planungen ist vorgesehen - unter Berücksichtigung von klimatischen Aspekten - Maßnahmen zur Aufwertung des U-Bahn-Pavillons in Form einer Fassaden- und Dachbegrünung aufzunehmen. In Anbetracht der bekannten Problematik der Verunreinigung von öffentlichen Plätzen werden in diesem Zusammenhang öffentlich zugängliche Toiletten disk utiert. Die Sanierung der vorhandenen, öffentlichen Toilette wird im weiteren Planungsprozess geprüft. - Sonstige Maßnahmen wie Einbau eines Starkstrom-/ Wasseranschlusses, Aufstellen von Sitzbänken, etc. 453 4 5. Der Aufseßplatz als Veranstaltungsfläche - Maifest Auf dem Aufseßplatz finden einige jährliche Veranstaltungen statt, die mit Ausnahme des Maifestes, meist nur Teilflächen beanspruchen. Veranstaltungen konnten sich jedoch nicht in dem 2005 geplanten Umfang etablieren. Das Marktamt betreibt am A ufseßplatz den Wochenmarkt, der täglich stattfindet. Im Bereich Baumhain an der Westseite des Platzes befinden sich Marktkaufleute. Vor allem am Freitag ist der Aufseßplatz bei den Händlern gefragt. Es ist sicherzustellen, dass es hier aufgrund der neuen Baumbepflanzung zu keinen Platzproblemen kommt. Aktuell befindet sich ein Stromkasten, der sich im Besitz des Marktamts befindet, am Aufseßplatz. Beim Einbau eines geplanten Starkstromanschlusses sind die die Stromauslässe, die sich aktuell bereits im Bod en befinden und mit einer Metallplatte abgedeckt sind (ca. 5 - 6 Stück) , entsprechend zu berücksichtigen. Durch die nun geplanten Aufwertungsmaßnahmen sollen Veranstaltungen und Märkte am Aufseßplatz grundsätzlich auch künftig möglich sein. Das Maifest findet im Frühjahr auf eine Dauer von ca. 5 bis 10 Tagen im Jahr statt und belegt die gesamte Platzfläche. Die Veranstaltung ist für die Bewohner der Südstadt attraktiv und wird gut angenommen. Das Maifest ist im Aufbau vergleichbar mit einem kleinen Volks fest und ist mit einem verkaufsoffenen Sonntag in der Südstadt verbunden. Mit Schreiben vom 20.06.2019 äußert Südstadt Aktiv e. V. als Organisator des Maifestes seine Bedenken hinsichtlich der geplanten Aufwertungsmaßnahmen am Aufseßplatz in Verbindung mit dem Maifest. Problematisch sieht Südstadt Aktiv e. V. die geplanten Baumpflanzungen auf der Platzfläche, da dadurch die Fläche, die für die Buden und Fahrgeschäfte bislang zur Verfügung steht, reduziert wird. Mit Vertretern von Südstadt Aktiv e. V. und des Stadtplanungsamtes gab es ein Gespräch und einen Ortstermin, um die Standorte der geplanten Baumpflanzungen mit den Buden und Fahrgeschäften des Maifestes abzustimmen. Die Aufstellung und die Abmessungen der Buden können sich nach Aussage von Südst adt Aktiv e. V. jedes Jahr ändern, was eine detailgenaue Abstimmung Baum/Bude erschwert. Der Ortstermin hat ergeben, dass, wenn das Maifest in der von Südstadt Aktiv e. V. geforderten Aufstellung stattfinden soll, der Vorentwurf in der geplanten Form (Vorentwurf Variante a) nicht umgesetzt werden kann: Die geplanten vierzehn Bäume würden auf acht Bäume re duziert (Vorentwurf Variante b). Somit würden in Variante b folgende Baumstandorte entfallen - drei Bäume auf den Sitzstufen aufgrund der Lage der Bühne bzw. der Zufahrt für den Auf - /Abbau - zwei Bäume der Baumgruppe auf der Südwestseite des Platzes wegen Kinderkarussell und Buden mit einer Höhe von 4,50 m (> Lichtraumprofil der Bäume 3,50m, Verkaufsstände und Buden bis zu dieser Höhe sind möglich) - Solitärbaum am Nymphenbrunnen. Als Kompromiss wurde in Variante b vereinbart, den Solitärbaum am Nymphenbrunnen zunächst versuchsweise als mobilen Baum aufzustellen. Sofern sich der Standort für das Maifest bewährt, könnte eine spätere Pflanzung erfolgen. Infolge der Ausführung des geplanten Wasserspiels – bodengleich und schwerlast-überfahrbar – wäre eine Nutzung dieser Fläche durch das Maifest in Variante b somit grundsätzlich möglich, bedarf aber einer konkreten Abstimmung vor jedem Aufbau. Aufgrund der großen Bedeutung des Maifestes für den Stadtteil präferiert die Verwaltung Planvariante b, da dort die Belange der Nutzenden berücksichtigt werden. 454 5 6. Kosten und Finanzierung - Herstellungskosten Platz Auf der Grundlage der Kostenschätzung von Landschafts.Architektur Birgit Hammer belaufen sich die Herstellungskosten der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt auf brutto 1.200.000 Euro (gerundet). Auf die Errichtung des Wasserspiels (DIN 276, Kgr. 540 Technische Anlagen) entfallen dabei 612.000 Euro zuzüglich Kosten für die Programmierung des Wasserspiels und künstlerische Kuration einschl. Verwertungsrechte, etc. in einer Höhe von ca. 30.000 Euro. Die Maßnahme liegt im förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebiet "Galgenhof/Steinbühl" und ist im Rah men der Städtebauförderung im Programm "Soziale Stadt" grundsätzlich zuschussfähig. Im Zuge der anstehenden MIP-Fortschreibung 2020-2023 wurde die Maßnahme „Aufwertung des Aufseßplatzes“ im September 2019 für das Stadterneuerungsgebiet Galgenhof/Steinbüh l mit einem Bedarf von 1.200.000 Euro angemeldet. Die Anmeldung wurde als Verwaltungsantrag zu den Haushaltsberatungen berücksichtigt. Die Finanzierung ist vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen am 21.11.2019 gesichert. - Planungskosten Auf der Grundlage der Kostenschätzung von Landschafts.Architektur Birgit Hammer belaufen sich die Planungskosten der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt auf brutto 170.000 Euro (gerundet). Zur Deckung von Planungskosten sollen die aktuell im Stpl-Haushalt nicht mehr benötigte Mittel des Projektes „Altstadt am Wasser“ in einer Höhe von 100.000 Euro herangezogen werden. Die restlichen Planungsmittel in einer Höhe von 70.000 Euro sind für den Stpl -Haushalt 2020 angemeldet. 7. Umwidmung der Planungsmittel „Altstadt am Wasser“ Die Zweckbindung der Mittel für das Projekt „Altstadt am Wasser“ wurde im Rahmen des Haushaltsplanes 2018 von Stadtrat beschlossen. Zur Bereitstellung der Mittel für die Maßnahme „Aufwertung des Aufseßplatzes“ ist es erforderlich, die Mittel des Projektes „Altstadt am Wasser förmlich umzuwidmen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag zur Umwidmung wird im Anschluss an den Stadtplanungsausschuss dem Stadtrat vorgelegt. Die Umwidmung von nicht mehr benötigten Planungsmitteln vom Projekt „Altstadt am Wasser“ zum Projekt „Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels“ wird wie folgt begründet: Aufgrund unvorhergesehener, wichtiger Projekte, die kurzfristig bearbeitet werden mussten, wie Umgestaltung B ielingplatz, Städtebauliche Analyse Opernumfeld und, nicht zuletzt, Umgestaltung Aufseßplatz, sowie reduzierte Personalkapazität konnte das Projekt „Altstadt am Wasser“ nicht forciert werden. Beide Projekte, sowohl „Altstadt am Wasser“ als auch „Aufwertung des Aufseßplatzes mit Schwerpunkt auf Errichtung eines Wasserspiels“ liegen in Stadterneuerungsgebieten und haben u. a. zum Ziel, den öffentlichen Raum aufzuwerten und klimaverbessernde, stadtbildprägende sowie freizeitbezogenen Qualitäten auszubauen. Im Falle der Altstadt ist zentraler Bestandteil die Pegnitz und ihr Umfeld, im Falle des Aufseßplatzes spielt das zu errichtende Wasserspiel eine wichtige Rolle. 455 6 Darüber hinaus werden die nicht mehr benötigten Planungsmittel eingesetzt für Planungen in einem Stadtteil, der dringend einer Verbesserung der städtebaulichen und stadträumlichen Strukturen bedarf. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Situation des ehemaligen Kaufhofes ist die Aufwertung des Aufseßplatzes für die Südstadt und ihrer Bewohner ein wichtiges Signal. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass Mittel des Projektes „Altstadt am Wasser“ mittelfristig nicht benötigt werden. 8. Weiteres Vorgehen Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zum Vorentwurf und der Mittelbereitstellung soll das Büro Landschafts.Architektur Birgit Hammer, Berlin, zügig mit weiteren Planungsleistungen nach HOAI zur Aufwertung des Aufseßplatzes beauftragt werden, mit dem Ziel das Wasserspiel und die Freianlagenplanung in 2020/2021 zu realisieren. 456 SSK SSK Fontänenspiel (7x7 Düsen) Brunnenstube Baumhain 6 x Rot-Ahorn (Acer rubrum 'Red Sunset' extensive Dachbegrünung Fassaden- begrünung Hopfenbuche (Ostrya carpinifolia) Bühne 3 x 8 m 309,05 Peter-Henlein-Straße Wiesenstraße Aufseßplatz Breitscheidstraße Baumhain Baumhasel Corylus colurna Bepflanzung Bodendecker 5 St. Prunus sargentii Großsteinpflaster Kleinsteinpflaster Bodendecker Bodendecker Großsteinpflaster Großsteinpflaster Großsteinpflaster Kleinsteinpflaster Kleinstein- pflaster Kleinsteinpflaster Kleinsteinpflaster Großsteinpflaster Betongroßsteinplatten mit Natursteinvorsatz Rasenpflaster IV III Plattenstreifen Podest / Spielplatz U - Bahn Pavillon Gastro PavillonMarkt / Veranstaltungen Trinkwasser- brunnen 1 Privatgrungstück Uhr Bodenstrahler Straßenmitte Einbahnstraße Straßenmitte Einbahnstraße Innengefälle Rinne Granitstufe Blumenesche (Fraxinus ornus) Baumhasel (Corylus colurna) Linde Frühlingskirsche Prunus `Accolada` Baumhasel (Corylus colurna) taktiler Leitstreifen 1 10 13 14 12 4 5 6 8 9 11 3 2 7 Datum: Bauherr: Planinhalt: Projekt: Entwurf DatumIndex gez.: Format (cm): Maßstab: Index:Kurzbez.:Datum: UNTERSCHRIFT Aufseßplatz 2.0 Klimaanpassung Konfliktplan mit Maifest // Variante B Landschaftsarchitektur: Landschafts.Architektur Birgit Hammer mit Martin Ernerth Kiefholzstraße 2, 12435 Berlin Tel.: 030-48622766, Fax.: 030-48622766, buero@birgithammer.de Phase: Planer: UNTERSCHRIFT 25.10.2019 bh//ag A1 1 : 200 251019LARC3 Freiflächenplan Freiflächenplan FFP 01 Stadtplanungsamt Nürnberg Abteilung Baukultur/Bauberatung Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg Legende Wassergebundene Wegedecke Großsteinpflaster Rasenfläche Bestandsbaum Befestigte Flächen Taktiler Leitstreifen Bodendecker / Stauden Kleinsteinpflaster Neupflanzung- Blütenbaum (Felsenbirne 'Robin Hill') mit 16 m³ Baumsubstrat Vegetationsflächen Mastleuchte Neupflanzung (Hofenbuche, Rotahorn, Baumhasel) mit 16 m³ Baumsubstrat Lehnbank (10 Stk.) Sockelbank (5 Stk.) Sockelbank neuangelegt (9 Stk.) Ausstattung Betonpflaster mit Rasenfuge Sockelbank mit neue Lehne (6 Stk.) Lehnbank neuangelegt (3 Stk.) Bestandsbaum- Blütenbaum Betongroßsteinplatten mit Natursteinvorsatz Baumscheibe// Gußeisen D = 3,0 m Baumscheibe 16 m² aus Erosionsbeständiger Wassergebundene Wegedecke - Podest 3,5 x 2,6m - Platz 1,55 x 6m Neupflanzung Konflikt mit Maifest Ö 6.1Ö 6.1 457 Ö 6.1Ö 6.1 458 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/112/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Wettbewerbliches Verfahren Umgestaltung des Plärrers Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.01.2015 Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Städtebaulicher Ideenwettbewerb Plärrer vom 02.01.2015 Entscheidungsvorlage Luftbild Sachverhalt (kurz): Die U-Bahn-Haltestelle Plärrer muss umfangreich instandgesetzt werden. Dazu wird das U- Bahn-Bauwerk freigelegt und Schienen und Weichen werden abgebaut. Diese notwendigen Baumaßnahmen will die Verwaltung in Abstimmung mit der VAG nutzen, um die Anordnung der Gleise und der Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen an der Oberfläche entsprechend den heutigen und zukünftigen betrieblichen Anforderungen neu zu ordnen und barrierefrei zu gestalten. In der Sitzung am 21.05.2015 hat der AfS das bereits 2011 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet nach Osten bis zum Plärrer erweitert. Im Rahmen der hierzu durchgeführten und ebenso beschlossenen Vorbereitenden Untersuchungen wurde für den Bereich Plärrer als Sanierungsziel eine Aufwertung und Neugestaltung festgelegt. Im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen eröffnet sich jetzt die große Chance, dem Platz durch gestalterische und funktionale Aufwertung ein neues, qualitätvolles und zeitgemäßes Image im Sinne der Entwicklungsziele aus INSEK und Stadterneuerung zu geben und die Sanierungsziele umzusetzen. Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen zu bekommen, ist die Durchführung eines Wettbewerbs geplant. Vorgesehen ist, diese komplexe Aufgabe durch mehrere Teams, die sich aus Vertretern der Fachbereiche Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung zusammensetzen, bearbeiten zu lassen. Ö 6.2Ö 6.2 459 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019 Seite 2 von 4 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Mit der Reg. von Mfr. werden derzeit bereits Gespräche über eine Zuwendung aus Mitteln der Stadterneuerung geführt; von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des Verfahrens kann ausgegangen werden. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 460 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019 Seite 3 von 4 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bei einer Neuplanung des Plärrers werden die Interessen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA VAG SÖR 461 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/112/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens (Mehrfachbeauftragung) zur Umgestaltung des Plärrers. 462 Ö 6.2Ö 6.2 463 1 Beilage Betreff: Wettbewerbliches Verfahren zur Umgestaltung des Plärrers Entscheidungsvorlage A. Anlass Der Nürnberger Plärrer liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebietes Weststadt und im Be- trachtungsraum des 2012 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Weststadt. Hier ist die Aufwertung des Plärrers in der Funktion einer Nahtstelle zur West- stadt als Entwicklungsleitlinie verankert. In der Sitzung am 21.05.2015 hat der AfS das be- reits 2011 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet nach Osten bis zum Plärrer erweitert. Im Rahmen der hierzu durchgeführten und ebenso beschlossenen Vorbereitenden Untersu- chungen wurde für den Bereich Plärrer als Sanierungsziel eine Aufwertung und Neugestal- tung festgelegt. Vorbereitende Untersuchung zur Erweiterung des Sanierungsgebietes Weststadt: https://ratsinfo.stadt.nuernberg.de/si0056.asp?__ksinr=14090&toselect=62341 Neben den 2015 beschlossenen allgemeinen Sanierungszielen muss die U-Bahn-Halte- stelle Plärrer wegen undichter Oberflächen und maroder Betonelemente dringend saniert werden. Nach Aussage der VAG ist Handlungsbedarf gegeben und ein Aufschub der Arbei- ten ist nicht möglich. Dafür muss voraussichtlich die gesamte Decke des U-Bahnhofs frei- gelegt werden. Diese notwendigen Baumaßnahmen will die Verwaltung in Abstimmung mit Ö 6.2Ö 6.2 464 2 der VAG nutzen, um die Anordnung der Gleise und der Haltestellen von Straßenbahnen und Bussen an der Oberfläche entsprechend den heutigen und zukünftigen betrieblichen Anforderungen neu zu ordnen und barrierefrei zu gestalten. Gleichzeitig herrscht nach dem Abbau der alten Fahrgastunterstände hoher Druck, den Fahrgästen von Straßenbahnen und Bussen durch neue Unterstände Schutz vor Witterungseinflüssen zu bieten. Dies eröff- net jetzt die große Chance, dem Platz durch gestalterische und funktionale Aufwertung ein neues, qualitätsvolles und zeitgemäßes Image im Sinne der Entwicklungsziele aus INSEK und Stadterneuerung zu geben und die Sanierungsziele umzusetzen. B. Inhalte und Zweck Der Plärrer ist ein Durchgangsort, der mit dem Begriff „Platz“ nicht zutreffend beschrieben wäre. Als Verkehrsknoten ist er nach dem Hauptbahnhof die wichtigste und am stärksten frequentierte Haltestelle des ÖPNV. Es finden über 950 Fahrten pro Tag an der Oberfläche statt. Täglich werden dort 85.000 Fahrgäste (teils unterirdisch) abgewickelt (ohne Durchfah- rer). Zudem hat der Plärrer am Altstadtring auch für den MIV herausragende Bedeutung. Durch die prominente Lage, angrenzend an die Altstadt und mit Sichtbeziehung zur Stadt- mauer, kommt der Gestaltung dieses Bereichs eine besondere Bedeutung zu. Im Zuge der notwendigen Baumaßnahmen ergibt sich die Chance, den Bereich neu zu gestalten und die städtebauliche Qualität deutlich zu verbessern. Bei den bisherigen Maßnahmen standen infrastrukturelle und verkehrliche Überlegungen im Vordergrund. Bedingt durch diese kom- plexen Anforderungen traten alle anderen Ansprüche, die an einen derart zentralen Stadt- raum zu stellen wären, wie die Nutzung als Stadtplatz, als Begegnungsraum und zu Reprä- sentationszwecken, in den Hintergrund. Als Folge dieser ausschließlich verkehrstechni- schen Sichtweise der 1970er Jahre ist ein Ort entstanden, der vom Verkehr dominiert wird und sich sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigend darstellt. Übergeordnetes Ziel einer gesamtheitlichen Planung soll die wenigstens teilweise „Rückge- winnung“ des Plärrers als öffentlicher Raum und als zentraler Stadtraum an der Schnitt- stelle zwischen Altstadt und dem umgebenden Stadtgefüge sein. Besonderes Augenmerk ist auf die Anbindung nach Gostenhof und zur Fürther Straße als Tor zur Weststadt zu le- gen. Angestrebt wird eine Gestaltung, die unter Berücksichtigung aller funktionalen Anfor- derungen einen Ort des öffentlichen Lebens schafft und vor allem Möglichkeiten der Begeg- nung bietet. Teil der Planung soll eine Neuordnung der städtebaulichen und verkehrlichen Situation durch Umverteilung der Straßenverkehrsfläche und Neutrassierung der Straßen- bahn- und Busführung mit Ausbildung einer Umsteigehaltestelle zwischen Straßenbahn, Bus und U-Bahn sein. Baulich ergänzt werden soll dies durch ein Kunden-Center der VAG mit Cafe/Kiosk und Toiletten, die im öffentlichen Raum dringend benötigt werden. Eine ge- schickte Freiraumplanung soll dem entstehenden Ort stadträumliche Qualitäten geben. Durch geeignete Maßnahmen sollen Lärm und Abgase in ihrer Wirkung vermindert werden und gleichzeitig den Auswirkungen des Klimawandels durch verbesserte Bepflanzung ins- besondere mit Bäumen entgegengewirkt werden. So soll ein Bereich geschaffen, werden, der Umsteige- und Wartepausen angenehm verbringen lässt und der die quartiersverbin- dende Funktion ermöglicht. Der neue Ort soll sowohl der Abwicklung des ÖPNV als auch den dicht bebauten Wohnquartieren Gostenhof, Rosenau und der Altstadt zur Verbesse- rung des Wohnumfeldes dienen. Konkret bedeutet dies:  Barrierefreie und vor der Witterung geschützte Nutzung des ÖPNV  Verbesserte, barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr  Grün- und Aufenthaltsqualität durch Verminderung von Lärm und Abgasen  Integration von technischen Einrichtungen (oberirdisch und unterirdisch) und bauli- cher Erfordernisse der VAG (Kunden-Center, Gastro/Kiosk, öffentliche Toiletten, Bü- rofläche) 465 3  vergrößerte Grünflächen und mehr Bäume zur Verbesserung des Mikroklimas  Reduktion der Flächen für den Kraftfahrzeugverkehr auf aktuelle Bedürfnisse zu Gunsten von Fußgängern, Radlern und Grün bei Aufrechterhaltung der Funktion des Plärrers als Knotenpunkt auch für den motorisierten Individualverkehr  Identitätsstiftende Gestaltung/Adressbildung am Bindeglied zwischen Gostenhof, Rosenau und Altstadt  Integration von Kunst in den Öffentlichen Raum, ggf. des vorhandenen Zwangsar- beitermahnmals und/oder einer Reminiszenz an den verlorenen ersten Bahnhof Deutschlands. C. Verfahren Die Verwaltung hat in einem aufwendigen Abstimmungsprozess mit der VAG und unter Be- rücksichtigung der übrigen verkehrsplanerischen Belange eine Plangrundlage für ein wett- bewerbliches Verfahren erstellt. Die dort definierten Verkehrsanlagen bzw. deren Begren- zungs- und Trassierungslinien schaffen neuen städtebaulichen Gestaltungsspielraum. So- mit kann diese Strukturplanung in eine Gestaltungsplanung überführt werden. Die sehr ho- hen und äußerst komplexen Anforderungen an den Plärrer in Hinblick auf Stadtgestalt, Frei- raum- und Verkehrsplanung sowie die Zielsetzungen der Stadtentwicklung und Stadterneu- erung kann dieser verkehrsplanerische Ansatz jedoch allein nicht lösen. Notwendig sind weiterführende Lösungsansätze, die funktional und gestalterisch überzeugen und den Plär- rer zu einem Stadtraum mit eigener Qualität entwickeln. Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen zu bekommen, diese prüfen und diskutieren zu können, sollen mehrere Teams, die sich aus Vertretern der Fachbereiche Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung zusammensetzen, diese Aufgabe bearbeiten. Nach Prüfung der möglichen Verfahren schlägt die Verwaltung einen wettbewerblichen Workshop mit Mehrfachbeauftragung vor. Anschließend kann ein Vergabeverfahren auf der Grund- lage des Workshop-Ergebnisses durchgeführt werden. Dieses Vergabeverfahren muss auf- grund der Auftragshöhe europaweit veröffentlicht werden. Plärrer / Planungsumgriff ca. 30 000 m² 466 4 Gegenüberstellung der möglicher Verfahren Vorteile Nachteile Chancen Risiken Zweiphasiger WB und Verhandlungs- verfahren  RPW-konform,  hohe Motivation zur Teilnahme,  kein Auftragsver- sprechen,  von der Architekten- kammer empfohlen Verhandlungs- verfahren für die wei- tere Bearbeitung not- wendig  große Bandbreite an Ideen,  große Umsetzbar- keit und Qualität der Arbeiten Zweistufiger WB und Verhandlungs- verfahren  RPW-konform,  Öffentlichkeits- beteiligung möglich,  Auftragsverspre- chen in der 2. Stufe möglich,  von der Architekten- kammer empfohlen  aufwendig für Ver- waltung und Büros,  ohne Auftragsver- sprechen Verhandlungsver- fahren notwendig Korrekturen/ Konkretisierung der Aufgabenstellung während des Verfah- rens möglich verringerte Motivation zur Teilnahme Workshop mit Mehr- fachbe-auftragung, anschl. Wettbewerb und Verhandlungs- verfahren großer Einfluss auf die Auswahl der Bü- ros  insgesamt teurer,  langwierig, wegen des anschließenden Wettbewerbs und möglicherweise Verhandlungsver- fahrens,  Urheberrechte zu klären  sehr schnelles Vor- liegen von gut um- setzbaren Lösungs- konzepten,  Präzisierung der Aufgabenstellung Wettbewerblicher Dialog exakte Aufgabenstel- lung wird erst im Ver- fahren erarbeitet  nicht RPW-konform,  sehr zeitaufwendig,  keine Möglichkeit zur Öffentlichkeits- beteiligung,  ein klassisches Preisgericht fehlt Lösungen, die exakt den Anforderungen entsprechen  durch den Dialog mit den Büros we- niger innovative Ideen,  wegen des hohen Aufwands geringe Motivation zu Teil- nahme In der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren empfiehlt Stpl, einen Workshop als Mehrfachbeauftragung durchzuführen. Dies gewährleistet, dass in relativ kurzer Zeit mehrere Lösungsansätze erfahrener und hochqualifizierter Büros vorlie- gen. Das Workshop-Verfahren mit Mehrfachbeauftragung Durch die Verwaltung werden ein Leistungsbild und ein Honorarvorschlag für die Entwurfs- leistung und die Teilnahme an den Workshop-Terminen erarbeitet und ca. acht Büros zur Angebotsabgabe eingeladen. Diese Büros müssen über große Erfahrung in der Gestaltung städtischer Plätze und verkehrlicher Infrastruktur verfügen sowie entweder selbst die Ge- biete Stadtplanung, Freiraumplanung und Verkehrsplanung abdecken oder mit Büros der jeweils anderen Fachbereiche zusammenarbeiten. Anschließend werden drei bis fünf Teams mit der Teilnahme am Workshop-Verfahren beauftragt. Ablauf des Workshop-Verfahrens: Nach einem Kick-Off-Termin mit Ortsbesichtigung er- stellen die Planungsteams in einer ersten Stufe Skizzen. In einem Workshop-Termin disku- tieren die Teams einzeln die Lösungsansätze mit einem Gremium aus Vertretern der Stadt- ratsfraktionen, Referenten und Verwaltung, Vertretern des Bürgervereins sowie einem Mit- glied des Baukunstbeirats. Anschließend arbeiten die Teams ihre Vorschläge weiter aus. Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Planungen dann dem Gremium vorge- stellt. Dieses Gremium bepunktet die einzelnen Skizzen. Das Planungsteam mit dem über- zeugendsten Vorschlag arbeitet diesen dann in einer zweiten Stufe als Rahmenplan aus. Dieser Rahmenplan bildet nach Beschluss des zuständigen Ausschusses die Grundlage für 467 5 die Objektplanung (Gestaltung, ggf. Hochbau des Kundencenters) und das Planfeststel- lungsverfahren. Kosten des Verfahrens: Aus vergaberechtlichen Gründen müssen die Kosten für die Mehrfachbeauftragung unter dem Schwellenwert von 221.000,- Euro liegen. Mit der Regie- rung von Mittelfranken werden derzeit bereits Gespräche über eine Zuwendung aus Mitteln der Stadterneuerung geführt; von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit des Verfahrens kann ausgegangen werden, sofern eine städtebaulich-gestalterische Schwerpunktsetzung gegenüber rein verkehrsplanerischen Aspekten erfolgt. Eine intensive und kontinuierliche Abstimmung mit dem Fördergeber ist jedoch Voraussetzung. Die weiteren Kosten liegen für Planung und Ausführung deutlich über dem Schwellenwert; das Verfahren schafft jedoch die Voraussetzung für eine zügige Umsetzung. 468 Ö 6.2Ö 6.2 469 Seite 1 von 4 Beschlussvorlage Stpl/122/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss Betreff: Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019 Ergänzungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.11.2019 (Tischvorlage) Ergänzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2019 (Tischvorlage) Anlagen: Antrag_Juraleitung P53_SPD Antrag_Stromtrasse P53_CSU Ergänzungsantrag_SPD_12112019 (Tischvorlage) Ergänzungsantrag_CSU_13112019_(Tischvorlage) Entscheidungsvorlage Trassenvorschläge TenneT (Stand Mai 2019) Stellungnahme der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom 31.07.2019 Pressemitteilung der Stadt Nürnberg vom 16.08.2019 Sachverhalt (kurz): Es wird über den aktuellen Stand der Planungen zum Neubau der Juraleitung P53 und die hierzu im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände zu Wohngebäuden und anderen schutzwürdigen Einrichtungen informiert. Einer Neutrassierung der Juraleitung soll nur zugestimmt werden, wenn die Mindestabstände eingehalten werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Ö 7Ö 7 470 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019 Seite 2 von 4 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 471 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019 Seite 3 von 4 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref.III Ref.VII BgA/SE 472 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/122/2019 Seite 4 von 4 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt, einer Neutrassierung der Juraleitung P53 nur zuzustimmen, wenn hierbei die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände eingehalten werden. 473 spd@stadt.nuernberg.de www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Bus 36, 46, 47 Rathaus Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 /231-2906 Fax 0911 / 231-3895 SPD STADTRATSFRAKTION NÜRNBERG SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg Aß__________ messier 0 7. AUG. 2019 ;• ,. «etu'.n«jf»hnie ' ' .-'xl/vbSwi t ! ' v ___ ■' -..V, ar. v-orteffer _ Nürnberg, 7. August 2019 Brehm/Dix Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aktuelle Planungen sehen vor, einen Ersatzneubau für die Juraleitung durch das Rednitztal an Katzwang vorbeizuführen. Parallel zur derzeit bestehenden Trasse soll nach den Vorschlägen der Firma Tennet in einem Radius von 1 bis 2 Kilometern eine neue und weitaus leistungsfähigere Höchstspannungsleitung gebaut werden. Danach soll die bestehende Leitung abgebaut werden. Bürgerinnen und Bürger aus Katzwang, aber auch aus dem ebenfalls betroffenen Nürnberger Osten haben sich an uns gewandt, weil sie befürchten, dass die empfohlenen Mindestabstände von 400 Metern zu Wohnbebauung, Schulen und Sportgeländen bei dem geplanten Ersatzneubau nicht eingehalten werden. Aufgrund der weitaus höheren Spannung gefährdet dies die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Außerdem wird auf das sensible und äußerst wertvolle Ökosystem im Rednitztal zwischen Katzwang und Limbach hingewiesen, welches durch den Neubau stark gefährdet ist. Des Weiteren fürchten die Landwirte um ihre Bewässerungssysteme, die seit Generationen gepflegt werden und nun mit dem Bau der Leitungen zerstört würden. Aus Sicht der Landwirte ist es fraglich, ob mit der Veränderung der Bodenschichten durch den Leitungsbau das Bewässerungssystem überhaupt neu angelegt werden könnte. Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die entlang der neuen Stromtrasse wohnen und arbeiten, sollten aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion ernst genommen werden. Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Planungen der Trassenführung im Stadtgebiet Nürnberg bzw. den unmittelbar angrenzenden Gebieten. Sie setzt sich gegenüber Tennet und den zuständigen Gremien dafür ein, dass die empfohlenen Mindestabstände eingehalten werden und wertvolle Ökosysteme durch den Trassenverlauf nicht zerstört werden. Darzulegen ist auch, ob grundsätzlich eine Erdverkabelung als Alternative in Frage kommt. Mit freundlicjren Grüßen Thorsten Brehm Stv. Fraktionsvorsitzender Stadtratsfraktion Nürnberg SPD Ö 7Ö 7 474 Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg CSU CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Stromtrasse P53 OBERBÜRGERMEISTER 1 5. OKI. 2019 /.......Nr.......... j/T 1 Zur Kts. 3 7Zur St'j i'ignahme 4 An: • dun • or Absen- egen X z.w.V. 5 Ant. sehr. jr Unter- ogen Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Telefon: 0911231-2907 Telefax: 0911231-4051 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 14.10.2019 Krieglstein Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung zur Stromtrasse P53 „Juraleitung“ in Katzwang am 26.09.2019 wurden dem Vorsitzenden CSU-Stadtratsfraktion Marcus König und dem Wirtschaftsreferenten Dr. Michael Fraas von Seiten der Bl-Allianz P53 eine Sammlung mit über 4.200 Unterschriften gegen die Aufrüstung der P53-Bestandstrasse überreicht. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten bei einer Neu-Trassierung die Einhaltung der Mindestabstände von 400m zur nächstgelegenen Wohnbebauung und keine zusätzlichen Belastungen. Auch eine mögliche Erd­ verkabelung durch das Rednitztal wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Landwirten abge­ lehnt. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag: Die Verwaltung berichtet über den Planungsstand und die an TenneTTSO übermittelten Stellungnah­ men zu den vorgeschlagenen Trassenvarianten. Der Stadtrat beschließt, einer Neutrassierung nur zuzu­ stimmen, sofern die Mindestabstände eingehalten werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Erdverkabe­ lung erfolgt. A19101400 Stromtrasse PSB.docx Ö 7Ö 7 475 Ö 7Ö 7 476 -iCXX Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu. Nürnberg CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Herrn Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907 Telefax: 0911 231-405190403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de 13.11.2019 Krieglstein Juraleitung P53 Ergänzungsantrag m TOP 7 Sitzung AfS am 1411*2019 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Vorplanungen des Übertragungsnetzbetreibers TenneT für den Ersatzbau bzw. Aufrüstung von 220 kV auf 380 kV der Strommtrasse P53 lösen bei den Menschen in Nürnberg (insbesondere Katzwang) und Schwabach (insbesondere Wölkersdorf und Obermainbach) erhebliche Besorgnis aus. Eine Aufrüstung der bestehenden 220kV-Trasse auf 380 kV im Bereich Katzwang, Wölkersdorf und im Rednitztal ist nicht denkbar. In Katzwang ist die Wohnbebauung derart an die bestehende Leitung herangerückt, dass diese heute so nicht mehr genehmigungsfähig wäre und daher nicht mehr errichtet werden könnte. Das gilt auch für eine Ertüchtigung der bestehenden Leitung von 220 kV auf 380 kV. Ebenso ist eine Erdverkabelung im Bereich Katzwang schon deswegen nicht möglich, weil ein 380kv-Erdkabelsystem eine zig Meter breite Trasse erfordern würde, die von Bebauung und Bewuchs freizuhalten wäre. Eine Umgehung Katzwangs entlang des Rednitztals - sei es als Freileitung oder als Erdkabel - würde in den ein­ zigartigen Naturraum des Rednitztals eingreifen. An das Ergebnis der vor Jahren geführten Diskussion um einen Ausbau der Bundesstraße 2 durch das Rednitztal sei hier erinnert. Daher bedarf es einer völlig neuen Lösung - insbesondere unter Beachtung von Mindestabständen - die aber nicht zu Lasten der Menschen zum Beispiel in Kornburg, Limbach, Unterreichenbach, Obermainbach, Kammer­ stein oder anderen Gemeinden und Ortsteilen im Ballungsraum geht. Die Menschen in diversen Nürnberger und Schwabacher Ortsteilen sowie in den betroffenen Gemeinden im Landkreis Roth und im Nürnberger Land dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Alle betroffenen Kommunen müssen an einen Tisch, um die bestmög­ liche Lösung im Interesse der dort lebenden Menschen zu erreichen. Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtplanungsausschuss am 14.11.2019 folgenden Antrag: Die Stadtverwaltung versucht eine Verständigung mit der Stadt Schwabach und den betroffe­ nen Gemeinden in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land auf eine abgestimmte Position zum Verlauf eines etwaigen Ersatzneubaus bzw. der Ertüchtigung von 220 kV auf 380 kV der P 53-Stromtrasse. Ziel muss dabei die für alle Menschen schonendste Lösung, insbesondere unter A19111300 JuraleitungP53 .docx Ö 7Ö 7 477 Beachtung der Mindestabstände, sein. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Überspannung von Waldgebieten. Bei der Abstimmung sind Formate wie die Nachbarschaftskonferenz Nürnberg - Fürth - Erlangen - Schwabach oder die sog. „4+4"-Runde oder der Städtetag zu nutzen. Mit freundlichen Grü|en jf iMavöJS König Fraktionsvorsitzender A19111300 JuraleitungP53 .docx 478 1 Beilage Betreff: Ersatzneubau der Juraleitung P53: Einhaltung von empfohlenen Mindestabständen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2019 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.10.2019 Entscheidungsvorlage Hintergrund/Anlass Die sogenannte Juraleitung P53 ist eine rund 160 Kilometer lange Hochspannungsstromleitung zwischen Raitersaich und Altheim, deren Bestandstrasse im Abschnitt Raitersaich - Ludersheim das südliche Nürnberger Stadtgebiet quert. Zur Verbesserung der überregionalen Übertra- gungskapazitäten soll die seit den 1940er Jahren bestehende 220 Kilovolt(kV)-Stromleitung durch einen 380 kV-Höchstspannungs-Neubau ersetzt werden. Zuständig für die Planungen ist der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH. Über eine Online-Plattform hat die TenneT im Mai 2019 erstmals konkrete Trassenvorschläge für den Ersatzneubau zur Diskussion gestellt (s. beiliegende Übersicht). Mehrere dieser Vor- schläge würden wieder den Süden des Stadtgebietes betreffen. Die Planungen zum Ausbau der Juraleitung P53 befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Mit der im Sommer 2019 getroffenen politischen Entscheidung, die Juraleitung zu- sammen mit zwei weiteren bayerischen Projekten als Erdkabel-Pilotprojekt zu verfolgen (s.u.), wurden zuletzt grundlegende Rahmenbedingungen neu gesetzt. Die ursprünglich für den Herbst 2019 vorgesehene Antragskonferenz zur Einleitung eines Raumordnungsverfahren ist aus diesem Grund bis auf Weiteres verschoben. Grundsatzdebatte Der Ausbau der Juraleitung P53 folgt der Logik des Netzentwicklungplans Strom (NEP) und dem darin zugrunde gelegten Szenario. Aus Sicht von Stadtverwaltung und N-Ergie sollten hierzu grundsätzliche Alternativen geprüft werden, um durch eine deutlich stärker verbrauchs- nahe Erzeugungsstruktur eine andere Netzstruktur und damit andere Steuerungsmechanismen ermöglichen zu können. Insbesondere flexible Gaskraftwerke und dezentrale KWK-Anlagen könnten die Stromnachfrage regional befriedigen und zugleich den notwendigen Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes re- duzieren bzw. auf andere Netzebenen verlagern. Diesem Ansatz liegt die Überzeugung zugrun- de, dass die lastnahe Ansiedlung von Erzeugungskapazitäten günstiger ist als eine lastferne Stromerzeugung. Diese und weitere Fragen der zukünftigen Stromversorgung können nicht im Rahmen einer singulären Trassenplanung verhandelt werden, sie bedürfen einer Rahmensetzung auf überge- ordneter Ebene wie beispielsweise im Energiewirtschaftsgesetz oder im Erneuerbare-Energien- Gesetz. Sich in der Grundsatzdebatte für eine stärker dezentral ausgerichtete Versorgungs- struktur einzusetzen, entbindet die Stadt Nürnberg nicht von der Verantwortung, sich - wie im Fall des Ersatzneubaus der Juraleitung P53 - auch mit Planungen auseinanderzusetzen, denen eine andere Schwerpunktsetzung zugrunde liegt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Deutsche Bundestag die sog. Juraleitung P53 im Jahr 2015 in das Gesetz über den Bundes- bedarfsplan (BBPlG - Bundesbedarfsplangesetz, zuletzt geändert am 13.05.2019) und damit in den sog. Bundesbedarfsplan als Vorhaben Nr. 41 aufgenommen hat. Damit hat der Bundesge- Ö 7Ö 7 479 2 setzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der sog. Juraleitung P53 und ihren vordring- lichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs qua Gesetz festgestellt (vgl. § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplangesetz und §12e Abs. 4 Energiewirtschafts- gesetz). Mindestabstände zu Höchstspannungsleitungen Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern legt für Höchstspannungsfreileitungen folgende Mindestabstände fest: - mindestens 400 m zu a) Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Innenbereich gemäß § 34 des Baugesetzbuchs, es sei denn Wohngebäude sind dort nur ausnahmsweise zu- lässig, b) Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, c) Gebieten die gemäß den Bestimmungen eines Bebauungsplans vorgenannten Einrichtungen oder dem Wohnen dienen, und - mindestens 200 m zu allen anderen Wohngebäuden Als raumordnerische Grundsätze stellen die Mindestabstände des LEP keine zwingend einzu- haltenden Vorgaben dar. Bei ausschließlicher Orientierung an den immissionschutzrechtlich einzuhaltenden Grenzwerten sind auch deutlich geringere Abstände zu Höchstspannungsfrei- leitungen zulässig. Für die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen sind im LEP Bayern (bislang) keine Schutzabstände festgelegt. Aufgrund der Abschirmung durch das Erdreich kann verglichen mit Freileitungen von wesentlich geringeren Mindestabständen ausgegangen werden. Juraleitung P53 als Erdkabel-Pilotprojekt Im Juni 2019 haben sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen auf einen Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck ver- ständigt: Die Einigung sieht u.a. vor, dass bei Vorhaben, die in der Planung noch nicht so weit vorangeschritten sind, eine abschnittsweise Verkabelung verstärkt in Betracht gezogen werden soll. In diesem Sinn soll eine abschnittsweise Erdverkabelung u.a. beim Neubau der Juraleitung Raitersaich - Altheim untersucht werden. Aus netztechnischen Gründen müssen Erdverkabe- lungen bei Drehstromvorhaben auf Teilabschnitte begrenzt bleiben. Die o.g. Entscheidung hat die Rahmenbedingungen für den Neubau der Juraleitung P53 grund- sätzlich verändert. Die im Mai 2019 von der TenneT über die Online-Plattform zur Diskussion gestellten Trassenvorschläge (s. beiliegende Übersicht) waren noch ausschließlich als Korrido- re für Freileitungen konzipiert. Für Teil-Erdverkabelungen liegen bislang keine Planungsprämissen, Entscheidungskriterien oder Bewertungsmethoden vor. Diese müssen von der TenneT auf der Basis der in Bayern geltenden Gesetze und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes erst entwickelt werden. Auswirkungen auf den Neubau der Juraleitung P53 im Bereich Nürnberg können zum gegen- wärtigen Zeitpunkt daher nicht abgeschätzt werden. Erste Informationen zu einer um das Thema Erdverkabelung erweiterten Korridorbetrachtung sind von der TenneT für das zweite Quartal 2020 angekündigt. 480 3 Die politische Entscheidung zu Erdkabel-Pilotprojekten bedarf noch einer gesetzlichen An- passung im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Erwartet werden kann, dass dies 2020 im Rahmen der turnusmäßig anstehenden Anpassung des BBPlG erfolgt. Haltung und Beteiligung der Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Planungen zum Neubau der Juraleitung im Sommer 2018 mit der TenneT Kontakt aufgenommen und die Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht, dass bei der Planung weder technisch noch räumlich Optionen und Möglichkeiten ausgeschlossen werden, die zu einem optimierten Trassenergebnis beitragen können. Neben Erdverkabelungen wurden insbesondere auch Waldüberspannungen und der Einsatz von Kompaktmasten als gleichberechtigte Alternativen zur Standard-Freileitung be- nannt. Die mit der Einstufung als Erdkabel-Pilotprojekt erweiterten Planungsspielräume sind aus Sicht der Stadt Nürnberg sehr zu begrüßen. Ungeachtet der damit neu gegebenen Planungsvoraus- setzungen hat die Stadtverwaltung auch die Möglichkeit wahrgenommen, die im Mai 2019 von der TenneT Online zur Diskussion gestellten Trassenvorschläge zu kommentieren (s. Beilage). Positiv bewertet wird im Beitrag der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen vom Mai 2019, dass die Engstelle im Bereich der Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang nicht als Trassenvariante verfolgt wird. Weil aber alle Varianten, die das Nürnberger Stadtgebiet betreffen, mit einem rd. 2 km langen Verlauf im ökologisch äußerst wertvollen Rednitztal ver- bunden wären und darüber hinaus im Bereich zwischen Kornburg und Worzeldorf auch Sied- lungsflächenpotentiale tangiert wären, müssen auch diese als Neubautrasse ausscheiden. In der Konsequenz der Quantität und Qualität an Betroffenheiten auf Nürnberger Stadtgebiet hat sich die Stadt Nürnberg gegenüber der TenneT sowie in einer begleitenden Pressemittei- lung (s. Beilage) für die südlich von Schwabach verlaufende Variante als Vorzugstrasse ausge- sprochen. Das Bekenntnis zur Südtrasse als Vorzugsvariante darf nicht missverstanden werden als Gleichgültigkeit gegenüber den in diesem Raum wohnenden Menschen und den hier be- stehenden Empfindlichkeiten von Landschaft und Naturhaushalt. Im Gegenteil wird die Stadt alle Bemühungen, die Südvariante so konfliktarm wie möglich zu trassieren, unterstützen. Ganz in diesem Sinn erwartet die Stadt Nürnberg von der TenneT die ausnahmslose Einhaltung der im LEP Bayern für Freileitungen festgelegten Mindestabstände. Auch im weiteren Verlauf der Planung wird die Stadtverwaltung die städtischen Belange und die Interessen der im südlichen Stadtgebiet lebenden Menschen einbringen und mit Nachdruck ver- treten. Beschluss Einer Neutrassierung der Juraleitung soll nur zugestimmt werden, wenn die im Landesentwick- lungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände eingehalten werden. 481 September 2019 Maßstab 1 : 85.000 Stadtplanungsamt Juraleitung Abschnitt A Raitersaich - Ludersheim Stand: Mai 2019 Quelle: TenneT Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Variantenkorridore 220-kV-Bestandsleitung Stadtgrenze Nürnberg Ö 7Ö 7 482 Stadt Nürnberg Der Oberbürgermeister Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Tel.: (0)9 11 / 2 31-50 90 Fax: (0)9 11 / 2 31-36 78 obm@stadt.nuernberg.de www.nuernberg.de Stadt Nürnberg · Rathaus · 90403 Nürnberg 001 TenneT TSO GmbH Geschäftsführung 31.07.2019 Ersatzneubau Juraleitung P 53 WebGIS Online-Beteiligung vom 16.05. - 31.07.2019 Beitrag der Stadt Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, gerne nimmt die Stadt Nürnberg die Möglichkeit wahr, die für die Jura- leitung P 53 entwickelten Trassenvorschläge einer ersten Bewertung zu unterziehen. Gut wäre gewesen, wenn die Stadt als von der Planung unmittelbar betroffene Kommune von der Online-Beteiligung nicht über Dritte hätte erfahren müssen. Bereits im März 2019 hatte die Stadt Nürnberg mit Benennung von An- sprechpartnern umfangreiche Unterlagen zu aktuellen Bauleitplanungen und Schutzgebieten an das Büro Baader Konzept GmbH übermittelt. Unter Berücksichtigung dieser Restriktionen sind für das Gebiet der Stadt Nürnberg zu den Trassenvorschlägen folgende Hinweise wesentlich: Trassierung durch das Rednitztal Die Stadt Nürnberg lehnt eine Trassenführung im Rednitztal ab. Das Rednitztal ist ein für Naturschutz, Landwirtschaft und Naherholung außerordentlich bedeutsamer regionaler Grünzug. Mit den sich dort befindlichen kulturhistorisch einzigartigen Wässerwiesen würde zudem eine jahrhundertealte Kulturlandschaft zerstört werden. Trassenvariante zwischen Worzeldorf und Kornburg Die Stadt Nürnberg lehnt eine zwischen den Ortsteilen Worzeldorf und Kornburg verlaufende Trassenführung ab. Die Trassenvariante betrifft wichtige Potentialflächen der Nürnberger Siedlungsentwicklung. Ein Ver- lust oder Einschränkungen dieser Flächen müssen in einer wachsenden Großstadt wie Nürnberg ausgeschlossen sein. Ö 7Ö 7 483 Seite 2 von 2 Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang Im Bereich der Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang sieht die Stadt Nürnberg die Grenzen dessen, was den angrenzenden Wohngebieten an Belastungen zugemutet werden kann, als vollständig ausgereizt an. Dementsprechend zwingend und von der Stadt Nürnberg sehr zu begrüßen ist es, dass diese Engstelle nicht als Trassenvariante verfolgt wird. Vorzugsvariante aus Sicht der Stadt Nürnberg Nach Einschätzung der Stadt Nürnberg werden die vom Ersatzneubau der Juraleitung P 53 ausgehenden Beeinträchtigungen überall dort besonders groß sein, wo auch die Siedlungsdichte hoch ist. Erwartet wird seitens der Stadt Nürnberg die ausnahmslose Einhaltung der im Landesentwicklungs- programm Bayern festgelegten Mindestabstände zu Wohngebieten (400 m / 200 m) und weiteren besonders schutzbedürftigen Einrichtungen (400 m). Der südlich von Schwabach verlaufende Trassenvorschlag wird von der Stadt Nürnberg als Vorzugsvariante vertreten. Die Stadt Nürnberg bittet um Berücksichtigung der vorgenannten Hin- weise und Belange. Für Gespräche, die Herausforderung der Trassen- führung so konfliktarm wie möglich zu bewältigen, steht die Stadt Nürn- berg gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ulrich Maly 484 Nr. 827 / 16.08.2019 Nachrichten aus dem Rathaus Stadt gegen Höchstspannungsleitung in Nürnbergs Süden Die Stadt Nürnberg positioniert sich klar gegen Trassenvorschläge des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH für eine Höchstspannungsleitung, die den Süden des Stadtgebiets betreffen würden. Die sogenannte Juraleitung ist eine rund 160 Kilometer lange Hochspannungsstromleitung, die heute im Abschnitt zwischen Raitersaich und Ludersheim das südliche Nürnberger Stadtgebiet quert. Zur Verbesserung der überregionalen Übertragungskapazitäten soll die seit den 1940er Jahren bestehende 220 Kilovolt(kV)-Stromleitung durch einen 380 kV-Höchstspannungs-Neubau ersetzt werden. Zuständig für die Planungen ist der Netzbetreiber TenneT TSO GmbH. Über eine Online- Plattform hat die TenneT im Mai 2019 erstmals konkrete Trassenvorschläge für den Ersatzneubau zur Diskussion gestellt. Gleich mehrere dieser Vorschläge würden wieder den Süden des Nürnberger Stadtgebiets betreffen. Grund genug für die Stadtverwaltung, die TenneT-Überlegungen sorgfältig auf den Prüfstand zu stellen. Auf besonderes Unverständnis stößt bei Umweltreferent Dr. Peter Pluschke ein Trassenvorschlag, der auf einer Länge von fast zwei Kilometern im Talraum der Rednitz verlaufen würde. „Das Rednitztal ist ein für Naturschutz, Landwirtschaft und Naherholung außerordentlich bedeutsamer Stadt Nürnberg Presse- und Informationsamt Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer Fünferplatz 2 90403 Nürnberg www.presse.nuernberg.de Ö 7Ö 7 485 regionaler Grünzug. Mit den dort befindlichen kulturhistorisch einzigartigen Wässerwiesen würde zudem eine jahrhundertealte Kulturlandschaft zerstört werden“, so der Umweltreferent. Auch Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich ist über die TenneT-Planungen entsetzt, wären mit einer Trassenführung im südlichen Stadtgebiet doch erhebliche Einschränkungen für die weitere Nürnberger Stadtentwicklung und bestehende Wohngebiete gerade in Katzwang, aber auch in Kornburg verbunden. „In einer dicht besiedelten Großstadt wie Nürnberg geht das gar nicht“, bringt der Planungs- und Baureferent sein Missfallen deutlich zum Ausdruck. Zusammengefasst wurden die Nürnberger Bedenken in einer Antwort an die TenneT, in der Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly Ende Juli 2019 erklärt hat, dass für die Stadt Nürnberg weder eine Trassierung im Rednitztal noch eine zwischen den Ortsteilen Worzeldorf und Kornburg verlaufende Trassenführung in Frage kommen kann. Auch einen Neubau im Verlauf der Bestandstrasse zwischen Katzwang und Neukatzwang schließt der Oberbürgermeister aus. „Die Grenzen dessen, was den hier wohnenden Menschen an Belastungen zugemutet werden kann, sind bereits heute vollständig ausgereizt“, stellt Dr. Maly unmissverständlich fest. Ohnehin hat sich der Oberbürgermeister in der Frage der Trassenabstände gegenüber der TenneT klar positioniert: „Die Stadt Nürnberg erwartet von der TenneT, dass die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten Mindestabstände der Stromleitung zu benachbarten Nutzungen ausnahmslos eingehalten werden.“ Gewährleistet wären so Mindestabstände von 400 beziehungsweise 200 Metern zu Wohngebäuden und von 400 Metern zu anderen besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten. Als Fazit lassen die hohen Betroffenheiten im südlichen Stadtgebiet nach Überzeugung der Stadt Nürnberg nur einen Schluss zu: Für den Neubau der Juraleitung ist, wenn dieser denn überhaupt nötig ist, eine Trasse zu bevorzugen, die südlich von Schwabach ausschließlich unbewohntes Gebiet betrifft, auch wenn sie etwas länger ist. alf 486 Seite 1 von 8 Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht Betreff: Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 Anlagen: Antrag_Beschleunigung Baugenehmigungsverfahren_SPD Bericht: Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.06.2019 Sachverhalt: Zu den einzelnen Fragen des Antrags: 1. Wie viele gewerbliche Vorhaben wurden seit 2014 genehmigt? 2. Wie viele Nutzflächen wurden genehmigt? Aus praktischen Gründen werden die Fragen zu 1. und 2. gemeinsam beantwortet. Die Bauordnungsbehörde führt keine gesonderte Statistik in Bezug auf gewerbliche Vorhaben. Die Ermittlung erfolgte deshalb auf der Basis der Zahlen des Amtes für Stadtforschung und Statistik. Bei der Zuordnung der einzelnen Baugenehmigungen gelten bestimmte Vorgaben des Landesamtes für Statistik: Zahl der Fälle: Bei der Baustatistik sind Erhebungseinheiten Gebäude oder Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Zur Durchführung der Statistik ist es deshalb notwendig, dass für jedes Gebäude und für jede Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude ein gesonderter Erhebungsvordruck angelegt wird. Umfasst ein Bauvorhaben mehrere Gebäude, so sind – auch wenn die Gebäude völlig gleichartig sind – getrennte Erhebungsvordrucke auszufüllen. Nutzfläche: Während die Nutzfläche nach DIN 277 auch die Wohnfläche beinhaltet, versteht man unter der Nutzfläche im Sinne der Bautätigkeitsstatistik nur die anrechenbaren Flächen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht Wohnzwecken dienen. Hier folgen die Zahlen für gewerbliche Vorhaben: Jahr Zu 1. Zahl der Fälle Zu 2. Genehmigte gewerbliche Nutzflächen Genehmigte Flächen insgesamt (Wohnen, Gewerbe, Sonstiges) 2014 199 215.637 m² 486.855 m² 2015 248 234.523 m² 477.487 m² 2016 196 217.449 m² 567.897 m² Ö 8Ö 8 487 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 2 von 8 2017 189 159.114 m² 476.369 m² 2018 116 239.344 m² 542.064 m² Summen: 948 1.066.067 m² 2.550.672 m² In der Summe ist festzustellen, dass fast die Hälfte aller neu genehmigten Flächen von Vorhaben in Nürnberg im weiteren Sinne gewerblichen Zwecken dient. Das Stadtwachstum spielt sich also erkennbar auch stark im gewerblichen Bereich ab. 488 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 3 von 8 3. Wie waren die tatsächlichen Genehmigungsdauern in den Jahren seit 2014? Hier können die durchschnittlichen Genehmigungsdauern der wichtigsten Verfahren, also insbesondere des vereinfachten und des normalen Baugenehmigungsverfahrens, angegeben werden. In der BoB -Laufzeitstatistik erfolgt keine Differenzierung nach gewerblichen und nichtgewerblichen Vorhaben. Nicht beinhaltet sind in der Übersicht Vorbescheids - und Teilbaugenehmigungen, Genehmigungsverlängerungen, isolierte Befreiungen, usw. Differenziert wird zwischen einem 90-%-Quantil und 100 % -Dauer. Ein Quantil ist ein statistischer Schwellenwert: Ein bestimmter Anteil der Werte ist kleiner als das Quantil, der Rest ist größer. Das 90 -%-Quantil beispielsweise ist der Wert, für den gilt, das s 90 % aller Werte kleiner sind als dieser Wert. Bei den Bauanträgen gibt es immer einen gewissen Anteil an „Langläufern“, also Vorhaben, die meist vom Bauherrn nicht besonders vorangetrieben werden, weil er aus bestimmten Gründen noch kein Interesse hat a n einer kurzfristigen Genehmigung mit dem entsprechenden Gebührenbescheid hat oder weil er vorher noch Stellplätze ablösen muss. Diese Vorhaben haben dann teilweise auch Genehmigungsdauern von ein bis zwei Jahren und verunklaren die Statistik. Dieser „Bodensatz“ wird auf rund 10 % geschätzt. Das 90-%-Quantil gibt also eine ziemlich realistische Einordnung realer Laufzeiten. Jahr Anzahl der Genehmigungen Genehmigungsdauer (Kalendertage, 90 %) Genehmigte Baukosten (in €) 2014 1.623 97 658.086.000 2015 1.645 96 631.759.000 2016 1.614 114 859.430.000 2017 1.506 124 834.852.000 2018 1.423 150 1.093.058.000 2019 (1. Halbjahr) 131 577.702.000 Zu erkennen ist, dass sich mit den Jahren die Laufzeiten immer mehr verlängert hatten , parallel aber auch die genehmigten Kosten sich fast verdoppelten – der Arbeitsumfang kann gut an den Kosten festgemacht werden. Somit ist der gewünschte Effekt der Verfahrensbeschleunigung trotz zusätzlicher vom Stadtrat genehmigter Stellen in de r Bauverwaltung noch nicht eingetreten, weil die Ant ragsmengen sich viel schneller erhöhten als der Personalstand. Erst 2019 scheint eine leichte Besserung einzutreten. 4. Welche Flächen konnten in welcher Zeit durch Bauleitplanung seit 2014 erstmals gewerblich in Nutzung kommen? Seit 2014 konnten in Nürnberg durch die Bebauungsplanung insgesamt rd. 27,5 ha Flächen für eine erstmalige gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelnen liegen den gewerblich nutzbaren Flächen folgende Bebauungspläne zugrunde: 489 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 4 von 8 Bebauungsplan Name Gebietsart Gewerblich nutzbare Fläche (in m²) Nr. 3811 (4. Änderung) Hafen SO 42.954 Nr. 4506 Dorfäckerstraße GE 27.339 Nr. 4551 Großreuth h.d.V. GE 4.545 Nr. 4562 Bahnhofstraße GE 11.766 Nr. 4597 Münchener Straße GE 8.074 Nr. 4620 Rewe Fischbach SO 6.668 Nr. 4645 Poststraße GE 173.459 Nr. 4614 Züricher Straße 30 % des MU 701 Summe: 275.506 5. Wie werden die Optimierungspotenziale durch die momentan laufende Organisationsuntersuchung und eine mögliche Schnittstellenoptimierung gesehen? Über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren wurde zuletzt informiert - im Stadtplanungsausschuss am 12.10.2017: Beschleunigung bei Bauanträgen (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.03.2017); - im Personal- und Organisationsausschuss am 21.05.2019: Beschleunigung und Entbürokratisierung von Bauverfahr en (Antrag der CSU - Stadtratsfraktion vom 19.03.2018). Das Stadtplanungsamt spielt im Bearbeitungsprozess von Baugenehmigungsverfahren eine sehr wichtige Rolle, kann diese − wie in den oben genannten Vorlagen im Einzelnen dargestellt − aktuell aber nur unb efriedigend wahrnehmen. Um hier zu Verbesserungen zu kommen wird die Dienststelle seit Oktober 2018 einer externen Organisationsuntersuchung unterzogen, die auch eine Betrachtung der Prozesse und der Schnittstellen sowie eine Personalbemessung beinhaltet. Die Organisationsuntersuchung beim Stadtplanungsamt ist noch nicht abgeschlossen. Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass die bestehenden Strukturen und Schnitt - stellen innerhalb des Amtes zwar verschiedene Handlungsansätze erkennen lassen (Gebietszuständigkeiten analog dem Modell der Bauordnungsbehörde, interner Schnittstellenabbau), das we sentliche Optimierungspotenz ial aber referatsübergreifende Schnittstellen und Schnittstellen mit Externen sowie die Frage der Personalausstattung in den Ämtern betreffen wird. 6. Wie können sich Stellenschaffungsmaßnahmen mittel - und langfristig auf die Genehmigungsdauern auswirken? Wenn vom Stadtrat für den Baubereich zusätzliche Stellen bewilligt wurden, gibt es schon seit einiger Zeit erhebliche Prob leme, diese auch zeitgerecht zu besetzen. Zum einen müssen fortwährend bereits vorhandene Stellen wegen der „natürlichen Fluktuation“ (Ruhestand, Wechsel zu anderen städtischen Dienststellen bzw. anderen Arbeitgebern/Dienstherren, Mutterschutz, Elternzeit) neu besetzt werden, zum anderen stellt sich die Personalgewinnung problematisch dar, da die Stadt an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden ist, die Privatwirtschaft ihren Beschäftigten aber höhere Entgelte bieten kann. Noch „brummt“ die Baukonjunktur, und es ist derzeit nur sehr schwer möglich, überhaupt gute Kräfte für die Stadtverwaltung zu gewinnen. 490 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 5 von 8 Nicht unterschätzt werden darf dabei, dass die Stadt im technischen Bereich gerade für weibliche Kräfte attraktiv ist, die aber sehr oft Teilzeitmodelle anstreben. Diese sind auch gut umsetzbar, erhöhen jedoch den Bedarf an Büroflächen und Organisationskapazität erheblich. Neben der Schnittstellenthematik wird die zukünftige Leistungsfähigkeit de r Bauverwaltung ganz entscheidend von einer verbesserten Personalausstattung abhängen. Notwendigkeiten in Bezug auf Baugenehmigungsverfahren und deren beschleunigte Bearbeitung bestehen dabei nicht nur im Bereich der planungsrechtlichen Begutachtung, sie betreffen ebenfalls Unterstützungen durc h den IT -Bereich aller am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden und auch die Bereiche von vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung, die mit der Bereitstellung des Planungsrechtes eine grundlegende Voraussetzung für Bauanträge sind. Stellenneuschaffungen werden umso erfolgreicher sein, je vollständiger folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind: - Abbau bzw. Optimierung von referatsübergreifenden Schnittstellen und Schnittstellen mit Externen. - Klärung der Raumsituation: Mit der räumlich getrennten Unterbringung beispielsweise des Stadtplanungsamtes in zwei Dienstgebäuden und den am Standort Lorenzer Straße sehr beengten Verhältnissen besteht bereits ohne Personalmehrung dringender Handlungsbedarf. - Ausschöpfung von Potentialen der Digitalisierung und IT-Unterstützung: Gemeinschaftsaufgabe mit den städtischen Dienstleistern DIP/IT und Geo; - zeitlich gestaffelte Besetzung neuer Stellen als Voraussetzung, um qualifiziertes Personal gewinnen und gut einarbeiten zu können. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 491 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 6 von 8 Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 492 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 7 von 8 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) StA DIP 493 Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Stpl/117/2019 Seite 8 von 8 494 SPD spd@stadt. nuernberg .de www.spd-stadtratsfraktionnuemberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG /IK An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus 90403 Nürnberg SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg OBERBURGER M E 5 ST E R 1 8. JUKI ZÖ13 Nr. . . . . Nürnberg, 18. Juni 2019 Dr. Hüttinger Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Vertreter aus der Wirtschaft klagen immer wieder über komplizierte Verfahren zur Baurechtsschaffung und Baurechtsgewährung. Seit 2014 hat die Wirtschaft in Nürnberg zehntausende neue Arbeitsplätze geschaffen. Durch den Strukturwandel konnten diese Arbeitsplätze oft auch im gewerblichen Gebäudebestand realisiert werden. Trotzdem bleibt gewerblicher Neubau wichtig. Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion im Jahre 2017 mit der Bitte um Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wurde mit Stellenschaffungsmaßnahmen reagiert und außerdem ein Optimierungsprozess angestoßen, der nach organisatorischen Verbesserungsmöglichkeiten über alle Geschäftsbereiche sucht. Dies ist ein Schwerpunktthema der seit Dezember 2018 laufenden Organisationsuntersuchung beim Stadtplanungsamt. Die Probleme gestalten sich, wie die Verwaltung in einer Vorlage für den Personal- und Organisationsausschuss schreibt, komplex: Auch wenn Personal bewilligt sei, dauere die Einarbeitung neuer Fachkräfte bis zu drei Jahren und binde in der Einarbeitungsphase wiederum Kapazitäten der Kolleginnen und Kollegen. Bei der Betrachtung der Prozesse sei außerdem deutlich geworden, dass Schnittstellen zwischen den Dienststellen zu erheblichen Verzögerungen im Ablauf beitragen können. Deshalb werde bei der Organisationsuntersuchung auch ein besonderes Augenmerk auf die Betrachtung und Optimierung der Schnittstellen gelegt. Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt den eingeleiteten Optimierungsprozess. Eine schnelle Bearbeitung von Bauanträgen ist nicht nur für die ausreichende Bereitstellung von Wohnraum, sondern auch im wirtschaftlichen Kontext von enormer Bedeutung. Die Möglichkeit zur schnellen Schaffung von Gewerbeimmobilien ist ein Baustein für den Erhalt von Wohlstand und Arbeitsplätzen in der Stadt und der Region. Um eine empirische Grundlage für die Beurteilung der Situation und weitere Optimierung zu erhalten, stellt die SPD-Stadtratsfraktion folgenden Ö 8Ö 8 495 Antrag: Die Bauverwaltung wird gebeten, darzustellen • wie viele gewerbliche Vorhaben seit 2014 genehmigt wurden • wie viele Nutzflächen dabei genehmigt wurden • wie die tatsächlichen Genehmigungsdauern in den Jahren seit 2014 waren • welche Flächen in welcher Zeit durch Bauleitplanung seit 2014 erstmals gewerblich in Nutzung kommen konnten • wie die Optimierungspotentiale durch die momentan laufende Organisationsuntersuchung und eine mögliche Schnittstellenoptimierung gesehen werden • wie sich die Stellenschaffungsmaßnahmen mittel- und langfristig auf die Genehmigungsdauern auswirken können Mit freundlichen Grüßen Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende SPD STADTRATSFRAKT10N NÜRNBERG Stadtratsfraktion Nürnberg SPD 496

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