Sitzungsunterlagen
Sitzung des Verkehrsausschusses
14.11.2019
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Verkehrsausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 14.11.2019, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Nordspange: Streichung des Projekts aus dem Beschluss
Bundesverkehrswegeplan Vpl/098/2019
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
24.07.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019
2. Verkehrssituation Schleswiger Straße Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion Bündnis Vpl/097/2019
90/ Die Grünen, FDP vom 19.09.2019
Ulrich, Daniel
3. Fahrradroute Schniegling - Kraftshof / Boxdorf Bericht
hier: Teilabschnitt Pfaffenweg Vpl/096/2019
Ulrich, Daniel
4. Verkehrssituation am Tunnel in der Höfener Straße Federführung: Bericht
VI beteiligt: 2. BM Antrag 2017/221
Ulrich, Daniel
5. Fuß- und Radweg hinter dem Sebastianspital Federführung: Ref. Bericht
VI beteiligt: 2. BM, Ref. V Antrag 2015/261
Ulrich, Daniel
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 17.10.2019,
öffentlicher Teil
Beschlussvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.11.2019 öffentlich Beschluss
Betreff:
Nordspange: Streichung des Projekts aus dem Bundesverkehrswegeplan
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 24.07.2019
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.08.2019 Antrag_Nordspange_Die Grünen
Sachverhalt (kurz): Die Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihren Anträgen, dass sich die Stadt Nürnberg bei der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern dafür einsetzt, die Nordanbindung des Flughafens an die BAB A3 nicht weiterzufolgen und das Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
Bereits nach der Beschlussfassung des Stadtrates vom 25.06.2014, bei dem sich die Mehrheit der Stadträte gegen die Weiterverfolgung des Projektes ausgesprochen hat, hat die Stadt Nürnberg den Beschluss dem Bayerischen Staatsminister Herrmann sowie dem damaligen Bundesverkehrsminister Dobrindt schriftlich zur Kenntnis gegeben und die Argumente gegen das Projekt ausführlich dargestellt.
Da der Bau der Nordanbindung laut Gutachten zu einer Verkehrszunahme im gesamten Nürnberger Norden führen würde, gleichzeitig aber das Ziel besteht, den Kfz-Verkehr in der Stadt zu reduzieren und auf andere Verkehrsarten zu verlagern, wäre die Realisierung der Nordanbindung nicht zu rechtfertigen. Auch vor dem Hintergrund der bundesweit propagierten Verkehrswende wäre die Weiterverfolgung des Projektes kontraproduktiv. Die Verwaltung schlägt vor, mit einem erneuten Schreiben an das Bundesverkehrsministerium die Aufgabe des Projektes und seine Streichung aus dem Bundesverkehrswegeplan zu fordern.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 30.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 30.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Schreiben an das Bundesverkehrsministerium und an den Freistaat Bayern zu schicken, mit dem die Stadt Nürnberg fordert, die Nordanbindung des Flughafens an die Bundesautobahn A3 nicht weiterzuverfolgen und das Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
SPD spd@stadt.nuernberg.de Ul, Ul 1 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 /231-3895 NÜRNBERG
Jfi/
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTERK der Stadt Nürnberg
01. AUS. 2019
Dr. Ulrich Maly .Nr.. Rathaus 90403 Nürnberg 1/1 Stellungnahme //Off Mj&irti-
- vor‘''^es
>c Mr ° Antwor. irr öfiter ‘ z.w.V. -Nürnberg, 1. August 2019 Brehm
Resolution gegen die Realisierung der Nordanbindung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit vielen Jahren wird die „Nordanbindung“, eine direkte Anbindung des Flughafens zur Autobahn A3, kontrovers diskutiert. Die Idee der Nordanbindung kommt aus einer Zeit, in der der Flughafen sechs Millionen Passagiere pro Jahr anstrebte. Wegen der vielschichtigen Entwicklungen im Luftverkehr ist heute aber absehbar, dass wir in diese Größenordnung am Nürnberger Airport auf absehbare Zeit nicht mehr Vordringen werden.
Selbst der bisherige Passagierrekord 2018 lag mit 4,4 Millionen Passagieren noch weit entfernt von den damals angestrebten Dimensionen. Auch die Verkehrszahlen auf der Flughafenstraße stagnieren seit Jahren. Kapazitätsprobleme gibt es keine. Überdies hat der Flughafen immer wieder Auszeichnungen für seine gute Erreichbarkeit erhalten. Hervorzuheben ist dabei auch der direkte U-Bahnanschluss, der kurze Anreisezeiten vom Bahnhof und der Stadtmitte ermöglicht und sehr gut genutzt wird.
Erschwerend kommt die Bodenverunreinigung mit giftigen Löschschaumrückständen hinzu. Durch diese Verschmutzung ist der Bau einer neuen Straße ohnehin auf lange Zeit verschoben, da die dafür notwendigen vorgelagerten Sanierungsarbeiten erst begonnen haben und absehbar viele Jahre dauern werden. Fraglich ist, ob der aktuelle Planfeststellungsbeschluss dann noch Gültigkeit hätte. Dieser stellt klar, dass erst gebaut werden darf, wenn die Verunreinigung beseitigt ist.
Aber selbst wenn dieses Problem gelöst werden könnte, steht für die SPD fest: Der ökologische Eingriff in unseren Reichswald stünde in keinem Verhältnis zum verkehrlichen Nutzen des Projekts. Käme das Projekt, müssten nahe Buchenbühl Tausende von Bäumen gefällt werden. Dies steht in starkem Kontrast zu den vielzähligen Bemühungen, mehr Grün und Erholungsflächen in der Stadt zu realisieren.
Es ist deshalb jetzt an der Zeit, das Projekt offiziell zu beerdigen und auch aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
Stadtratsfraktion Nürnberg
SPD
SPD
STADTRATSFRAKTION
NÜRNBERG
2
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Stadtrat folgenden
Antrag:
Die Stadt Nürnberg setzt sich beim zum Freistaat Bayern und der Bundesregierung dafür ein, das Projekt Flughafen-Nordanbindung nicht mehr weiterzuverfolgen, das Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen und den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm stv. Vorsitzender
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg OBERBURG r-■ 'I a EI i STER Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg 2 4. JüLl 2019 Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
* Art.vod vT«- /- Ivjtn- Bus: Linie 36,46, 47 (Rathaus) _--_--_-d-_u-—_noj_".i —v.^c. r.r...-.'.c..,,._._ U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) o zur Oh%rrwlTfitt vrwifjgen Nürnberg, 24. Juli 2019
Nordspange: Streichung des Projekts aus dem Bundesverkehrswegeplan
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nachdem in die politische Auseinandersetzung um die Zukunft der Nordspange durch klare Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der CSU Bewegung gekommen ist, möchten wir dies zum Anlass nehmen, um das Projekt „Nordspange“ ein für alle Mal zu den Akten zu legen.
Wir sind erfreut, dass sich die CSU-Fraktion lieber um zusätzliche Baumpflanzungen, denn um großflächige Abholzungen im Buchenbühler Forst Gedanken macht. Deren Anmerkung, eine bergmännische Erschließung des Flughafens sei die einzige verbleibende Variante, ist lediglich der Versuch, einen gesichtswahrenden Rückzug anzutreten. Die Kosten für eine „Nordspangenröhre" wären jenseits aller wirtschaftlichen Vernunft und bei der Überzeichnung des Bundesverkehrsplans niemals zu realisieren.
Nachdem eine Mehrheit des Stadtrates im Juni 2014 bereits eine Abkehr von den Planungen gefordert hat, ist es jetzt an der Zeit, das Projekt endgültig zu beerdigen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Der Stadtrat fordert die Bundesregierung auf, sämtliche Planungen für die sogenannte
Nordspange aufzugeben und sie aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
wvwi/.gruene.rathaus.nuernberg.de
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Verkehrssituation Schleswiger Straße
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, FDP vom
19.09.2019
Anlagen: sa_14112019_Verkehrssituation_Schleswiger_Straße_Bericht_mr Antrag_Verkehrssituation Schleswiger Straße_SPD, Die Grünen, FDP
Bericht:
Im gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 19.09.2019 wird ein Bericht über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Schleswiger Straße und im Schnepfenreuther Weg gefordert.
Die geltende Tempo 30-Regelung, eine Querungsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger in der Schleswiger Straße sowie der Einbau von drei Fahrbahnverengungen im Schnepfenreuther Weg haben bereits zur Verkehrsberuhigung der beiden Straßen geführt. Für die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbots gibt es hier keine Rechtsgrundlage. Der Einmündungsbereich Schleswiger Straße / Schnepfenruther Weg mit seinem übermäßigen Flächenverbrauch wird umgeplant, sobald Sanierungsbedarf für diesen Bereich besteht. Regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung in der Schleswiger Straße und im Schnepfenruther Weg zeigen eine unterdurchschnittliche Beanstandungsquote. Ende November wird erneut ein Geschwindigkeitsdisplay im Schnepfenreuther Weg aufgestellt.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Verkehrssituation Schleswiger Straße
hier: gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP vom 19.09.2019
Bericht
Anlass
Im gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird ein Bericht über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Schleswiger Straße und im Schnepfenreuther Weg gefordert.
- Verkehrsberuhigung Schleswiger Straße und Schnepfenreuther Weg bis Baubeginn neuer Wohngebiete im Bereich Wetzendorf
Im östlichen Abschnitt der Schleswiger Straße gilt bereits eine Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus besteht hier eine Querungsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger. Im Schnepfenreuther Weg wurden entsprechend dem im AfV beschlossenen Plan drei Engstellen eingebaut, die die gefahrenen Geschwindigkeiten reduzieren und den Fußgängerinnen und Fußgängern gleichzeitig beim Queren eine bessere Sicht auf die Straße ermöglichen.
- Lkw-Durchfahrverbot für die Schleswiger Straße und den Schnepfenreuther Weg
Für ein Lkw-Durchfahrtverbot in der Schleswiger Straße und im Schnepfenruther Weg gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Durchfahrtverbote in Buch, Boxdorf und Schnepfenreuth begründen sich mit engen Straßen- und schlechten Sichtverhältnissen sowie teilweise fehlenden Gehwegen.
- Einmündungsbereich Schleswiger Straße / Schnepfenreuther Weg
Der Einmündungsbereich Schleswiger Straße / Schnepfenreuther Weg kann als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet werden, er ist aber nicht als gefährlich einzustufen. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet von einem übermäßigen Flächenverbrauch. Sobald Sanierungsbedarf in diesem Bereich besteht, wird die Verwaltung eine Planung mit einem deutlich geringeren Flächenverbrauch erstellen. Die Unfallsituation ist sowohl in der Schleswiger Straße als auch im Schnepfenreuther Weg absolut unauffällig.
- Geschwindigkeitsmessungen
Sowohl in der Schleswiger Straße als auch im Schnepfenreuther Weg werden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt. In beiden Straßen ist die Beanstandungsquote im stadtweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Der Großteil der Geschwindigkeitsübertretungen findet im niederschwelligen Verwarnbereich bis 10 km/h statt. Die Messergebnisse der städtischen Geschwindigkeitsdisplays bestätigen die Ergebnisse des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung. Ende November 2019 wird erneut ein Geschwindigkeitsdisplay im Schnepfenreuther Weg aufgestellt.
- Pfosten als Sichtschutz
Die Pfosten innerhalb von Parkbuchten in der Schleswiger Straße wurden ursprünglich montiert, um eine bessere Sichtbeziehung beim Ausfahren von der Itzehoer Straße in die Schleswiger Straße herzustellen. Mit der Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Schleswiger Straße wurden diese überflüssig, da das Heraustasten bei
einer geringeren Geschwindigkeit eine normale und keine problematische Verkehrssituation darstellt. Auch die Sicht von der Itzehoer Straße in die Schleswiger Straße ist nicht schlechter als an anderen Einmündungen. Die Pfosten innerhalb der Parkbucht auf Höhe der Albert-Ortmann-Straße wurden aufgrund der Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten bereits vor einigen Jahren entfernt. Anlass für die Entfernung waren mehrere Beschwerden über die gesperrte Parkbucht, die bei der Verwaltung eingingen.
Stadtratsfraktion Nürnberg
Freie
BÜNDNIS 90
Demokraten
DIE GRÜNEN
FDP
dft/
_______
OBERBÜRGERMEISTER
An den Oberbürgermeister 1 a SEP. ?019 , der Stadt Nürnberg /.........Nr......... i 3 Dr. Ulrich Maly yi Zur Stellungnahme Zur Rathaus Kts. 4 Antwort vor Absen- 90403 Nürnberg V dung vortegen
zur
3 Anfcrrar) Ünter- Z.W.V. •ohrtft vortegen
Nürnberg, 19.09.2019 Brehm/Leo/Liebel
Verkehrssituation Schleswiger Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die angespannte Verkehrssituation in dem Wohngebiet zwischen Bamberger Straße und Lerchenstraße treibt die Anwohnerinnen und Anwohner weiterhin sehr um. Das in den vergangenen Monaten spürbar angestiegene Verkehrsaufkommen, insbesondere im Bereich LKW-Verkehr, sowie die befürchteten zusätzlichen Belastungen beim Bezug des neuen Wohngebietes in Wetzendorf werden in der Bevölkerung intensiv diskutiert. Der Vorstadtverein Nürnberg Nord hat die Diskussion gebündelt und einen entsprechenden Forderungskatalog an die Stadtverwaltung aufgestellt. Die darin genannten Forderungen unterstützen wir.
Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sowie die FDP zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
- Die Verwaltung berichtet, welche Maßnahmen zur verkehrlichen Beruhigung des Schnepfenreuther Weges und der Schleswiger Straße bis Baubeginn des neuen Wohngebiets in Wetzendorf möglich sind. 2. Ein LKW-Durchfahrtverbot für die Schleswiger Straße und den Schnepfenreuther Weg wird
- wie bei anderen Durchfahrtsstraßen im Nürnberger Norden (z. B. Buch, Boxdorf, Alt-
Schnepfenreuth) - geprüft. 3. Die Einfahrt von der Schleswiger Straße in den Schnepfenreuther Weg wurde vor einiger Zeit vom Verkehrsplanungsamt als gefährlich und nicht zeitgemäß eingestuft. Inwieweit ist eine Entschärfung durch bauliche Maßnahmen ohne Umlage auf Anwohner (neue Gesetzeslage seitdem) vorgesehen? 4. Messtafeln zur Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit werden im Rahmen von mehrwöchigen Aktionen in beiden Straßen in beide Fahrtrichtungen aufgestellt. Die Stadt wird die Schleswiger Straße und den Schnepfenreuther Weg bei den künftigen Aufstellorten regelmäßig berücksichtigen.
Freie
BÜNDNIS 90
Demokraten
DU GRÜNEN
- Die Stadt Nürnberg hat, vor allem an Einmündungen, ursprünglich offiziell angebrachte, jedoch privat finanzierte Pfosten wieder entfernt. Bereits vor Jahren war der Zweck dieser Pfosten - mehr Sicherheit beim Einfädeln - akzeptiert. Es ist bekannt, dass Parkraum knapp ist, jedoch sollte er nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit geschaffen werden. Die vorhandenen kritischen Stellen werden erneut geprüft und Maßnahmen zur Entschärfung umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Brehm Elke Leo Alexander Liebei stv. Fraktionsvorsitzender Stadträtin Stadtrat SPD-Stadtratsfraktion Fraktion Bündnis90/Die Grünen FDP
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff:
Fahrradroute Schniegling - Kraftshof / Boxdorf
hier: Teilabschnitt Pfaffenweg
Anlagen: Plan beschild.Route Schniegling Schreiben Teilnehmergemeinschaft
Bericht:
Zwischen Schniegling und Kraftshof / Boxdorf verläuft auf Nürnberger Stadtgebiet eine beschilderte, für den Radverkehr wichtige Route auf verkehrsarmen Straßen und öffentlichen Feld- und Wald-wegen, die für den Radverkehr offiziell freigegeben sind. Bis auf ein kurzes circa 130 m langes Teilstück des sog. Pfaffenweges, Fl. Nr. 915, ist die Strecke durchgehend asphaltiert (s. Plan).
Aus der Bürgerschaft wurde an die Verwaltung und die Parteien wiederholt der Wunsch herangetragen, dieses kurze Teilstück zu asphaltieren, damit die Route pannensicher und witterungsunabhängig ganzjährig befahrbar ist.
Da die Verbindung von etlichen Radfahrenden genutzt wird und es sich um eine direkte und anson-sten komfortable Alternative zu stark belasteten Hauptverkehrsstraßen handelt, Trägerin der Straßenbaulast jedoch die Teilnehmergemeinschaft (TG) Flurbereinigung Buch II ist, wurde diese bereits 2008 angefragt, ob sie mit einer Asphaltierung des circa 130 m langen Abschnitts auf Kosten der Stadt Nürnberg einverstanden wäre. Dies wurde seinerzeit von Vertretern der Teilnehmergemein-schaft abgelehnt. Ein neuerlicher Vorstoß der Stadt Nürnberg im April 2019 beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken verlief ebenfalls negativ (s. Anlage): Der Vorschlag, das Teilstück des Pfaffenwegs zu asphaltieren, wurde im Vorstand der TG Flurbereinigung Buch II erneut behan-delt. Der Vorstand hat sich gegen eine Asphaltierung ausgesprochen. Damals wie heute befürchtet der Vorstand eine Zunahme des außerlandwirtschaftlichen Verkehrs und damit die Schaffung neuer Konflikte über die Nutzung der Flurwege. Gerade die Schließung von Lücken des ausgebauten Wirtschaftswegenetzes könne nach Ansicht der TG Flurbereinigung Buch II eine Steigerung des Verkehrs bedeuten, u.a. könnten Autofahrer dies dann als sogenannten "Schleichweg" nutzen.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Nichtausbau des Wegeabschnitts kann dazu führen, dass bestimmte Personengruppen andere Fortbewegungsmittel als das Fahrrad nutzen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Antrag als Vorlage DÜ Antrag 2017/221
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Verkehrssituation am Tunnel in der Höfener Straße Federführung: VI beteiligt: 2. BM
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz): Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt Tempo-30, eine Radwegmarkierung und den Rückschnitt von Grün im Bereich des Tunnels Höfener Straße aufgrund der beengten Verhältnisse.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt recherchiert und die Situation genau überprüft. Ursprünglich war vorgesehen, die Bahnunterführung im Zuge des S-Bahn-Baus zu verbreitern. Ein Straßenplan wurde erstellt. Der Querschnitt sollte fast doppelt so breit werden wie heute und getrennte Rad- und Gehwege sowie einen zusätzlichen Linksabbiegefahrstreifen erhalten. Leider hat die DB den S-Bahn-Bau ohne Umbau der Unterführung bewerkstelligen können. Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Der vorhandene Querschnitt von ca. 9m zwischen den Tunnelwänden lässt keinerlei Spielraum für Verbesserungen zu.
Um auf der Hauptverkehrsstraße Tempo-30 anordnen zu können, bedürfte es der Darstellung einer besonderen Gefahrenlage. Aus der Unfalluntersuchung gibt es jedoch keine Hinweise, dass es im Tunnelbereich zu vermehrten Unfällen allgemein oder mit Radfahrern und Kraftfahrzeugen kommt. In 10 Jahren ereigneten sich insgesamt 12 Unfälle, davon ein Unfall mit Radfahrerbeteiligung und zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung. Ursache für den Radfahrerunfall waren "berauschende Mittel" und die regelwidrige Benutzung des Gehwegs. Maßnahmen lassen sich daraus weder rechtlich noch fachlich ableiten.
Auf der Fahrbahn ist nicht einmal Platz für die Markierung eines Schutzstreifens. Die vorgeschriebenen Mindestmaße im Querschnitt werden nicht erreicht.Für den Rückschnitt von Grün wurde die zuständige Dienststelle (SÖR) informiert.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
entfällt, da Bericht
FRAKTION B‘ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg OBE RB Ü R(?. Et Tel: (0911) 231-5091 Fax:(0911) 231-2930
1 5. NOV. 2017
gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Upj Nürnberg, 15.11.2017
Verkehrssituation am Tunnel in der Höfener Straße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
immer wieder werden wir auf die sehr unerquickliche Situation rund um die Bahnunterführung in der Höfener Straße angesprochen. Auf der Höfener Straße nimmt der Verkehr kontinuierlich zu und die sehr enge Durchfahrt durch den Bahntunnel ist für Fußgänger und Radfahrer mit Gefahren verbunden. Die Enge der Durchfahrt führt dazu, dass vermehrt Radfahrer den sehr schmalen Fußweg als Fahrweg nutzen und es dadurch zu kritischen Situationen für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen kommt. Der Gehweg ist lediglich mit einer Kette gegenüber der Fahrbahn abgesichert, sodass es bei Gegenverkehr ein höchst unsicheres Unterfangen darstellt, den Tunnel zu durchqueren.
Da viele Autos direkt von der Schnellstraße kommen, ist deren Tempo zudem immer noch sehr hoch, wenn sie in den Tunnel einfahren - es liegt oft weit über 50 km/h.
Wegen der anliegenden Industrie ist der AnteiL an LKWs vergleichsweise hoch. Zudem nutzen viele infra-Busse diese Strecke. Die meisten Radfahrer wollen nicht auf der Straße fahren (schneller Verkehr oder Stau auf der anderen Seite). Das subjektive Sicherheitsgefühl der Fußgänger leidet, und viele fühlen sich durch die KFZ, die LKWs und die Fahrradfahrer auf dem Gehweg unwohl.
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
- •
Antrag: Wir fordern im zuständigen Ausschuss einen Bericht zur Situation und beantragen:
-
Ein TempoLimit von 30 km/h, das etwa 100 Meter vor und nach dem TunneL gilt
-
Eine rote Fahrradfahrmarkierung im Tunnel anzubringen
-
Das Gebüsch vor dem Tunnel öfter schneiden lassen, um den ohnehin schmalen
Gehweg nicht zusätzlich zu verengen
Mit freundlichen Grüßen
Achim Mletzko Fraktionsvorsitzender
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
Antrag als Vorlage DÜ Antrag 2015/261
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 14.11.2019 öffentlich Bericht
Betreff: Fuß- und Radweg hinter dem Sebastianspital Federführung: Ref. VI beteiligt: 2. BM, Ref. V
Anlagen: Antrag
Sachverhalt (kurz): Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt eine Prüfung der konfliktträchtigen Situation vor dem so genannten Sparkassenhaus des Sebastianspitals, um Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu minimieren.
Im Sommer 2019 wurde im Sparkassenhaus das Tagescafé, betrieben durch Noris-Inklusion, wiedereröffnet. Im Vorfeld hat die Verwaltung die Pläne für dessen Umgestaltung und die Auswirkungen auf die Situation am stark frequentierten Johann-Soergel-Weg mit NüSt, den Planern und Betreibern genau geprüft.
Die Betreiber äußerten den Wunsch, mittels einer mittig angelegten Treppe von der höher gelegenen "Galerie" zur Ebene des Weges einen direkten Zugang zur Vorfläche des neuen Stegs im Wöhrder See zu schaffen. Dabei sollte auch die Vorfläche des Stegs (zwischen Steg und Johann-Soergel-Weg) mit Sitzelementen usw. gestaltet werden.
Ergebnis der Abstimmung war: 1. Das Gebäude und die Galerie können nicht verändert werden um mehr Platz für den Weg zu schaffen. 2. Die mittige Treppe erhöht die Attraktivität des Cafés und wird so angelegt, dass man nicht im rechten Winkel sondern von oben gesehen parallel zum Weg ankommt und somit nicht direkt in Konflikt mit Radfahrern kommt. 3. Der Weg kann aufgrund der Örtlichkeit nicht verbreitert werden. Eine strikte Trennung von Radfahrern und Fußgängern kommt nicht in Frage weil dies an dieser Stelle Konflikte eher verschärfen würde. Dem Querungsbedarf zwischen Vorfläche Steg bzw. Steg und Café würde dies nicht Rechnung tragen. Die weiße Linie zur Abgrenzung der unmittelbaren Vorfläche der Galerie bleibt. 4. Auf dem Weg wird eine frei gestaltete Markierung mit Symbolen für Radfahrer, Fußgänger und Rollstuhlfahrer in verschiedenen Farben aufgebracht um den Charakter der Mischfläche zu betonen und um ein rücksichtsvolles Verhalten der Radfahrer zu induzieren. Auch Schriftzüge wie z.B. "Radfahrer achten auf Fußgänger" werden markiert.
Die Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt und die Markierung im Juni 2019 aufgebracht. Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks werden sich Konflikte nicht immer vermeiden lassen. Jedoch wurde alles an vernünftigen Begleitmaßnahmen umgesetzt um diese zukünftig zu minimieren. Der Verwaltung sind seitdem keine größeren Beschwerden oder gar Unfälle bekannt geworden.
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Unterstützende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag: Bericht
Beschlussvorschlag: