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← Sitzung des Schulausschusses (25.10.2019)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Schulausschusses

25.10.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Entwicklung und Tätigkeiten der Stadt-Schülervertretung e.V. 6 Bericht SchA/025/2019 6 Neufassung Satzung Stadt SV SchA/025/2019 9 Sachbericht Stadtschülervertretung e.V. SchA/025/2019 15 TOP Ö 2 Schulstatistik Schuljahresbeginn 2019/20 für allgemeinbildende Schulen 19 Bericht SchA/020/2019 19 Pressebericht Staatliches Schulamt 2019 SchA/020/2019 22 TOP Ö 3 Einrichtung einer Vorklasse an der Wirtschaftsschule Nürnberg ab dem 52 Schuljahr 2020/21 Fürther Nachrichten SchB/009/2019 52 KMBek 2013_BayVwV275105 SchB/009/2019 53 KMS VI 4-BS9641 0-7a 130788 vom 19022019 SchB/009/2019 56 Sachverhalt_Vorklasse WS ab 2020_21_20190916 SchB/009/2019 60 WS_Vorklasse_baymbl-2019-114 SchB/009/2019 65 TOP Ö 4 Anmeldesituation an der Peter-Vischer-Schule/Gymnasium (PVS) hier: 67 Lehrerwochenstunden-(LWS-)Zuschlag gem. Vermerk Ref. I/II vom 25.07.2019 Sitzungsvorlage 3. BM/058/2019 67 Sachverhalt 3. BM/058/2019 70 Vermerk 12.07.2019 3. BM/058/2019 73 Vermerk Ref I/II 3. BM/058/2019 78 TOP Ö 5 Entwicklung eines Qualitätsmanagements im Bereich der städtischen Schulen 79 der Stadt Nürnberg, Nürnberger Qualitätsmanagement der allgemeinbildenden Schulen (NQA) Bericht SchA/021/2019 79 Sachverhalt SchA/021/2019 82 TOP Ö 6 Vergabe von Projektmitteln an Grund- Mittel-, Förderschulen sowie an 88 Realschulen und Gymnasien im Haushaltsjahr 2019 Bericht SchA/023/2019 88 20191025_Sachverhalt Pädagogische Projektmittel SchA/023/2019 92 Aufruf Pädogogische Projektmittel SchA/023/2019 96 Schreiben Pädagogische Projektmittel SchA/023/2019 98 TOP Ö 7 Generalsanierung Schulsportanlage Pirckheimer Gymnasium 100 Bericht SchA/024/2019 100 Antrag der FDP, hier Baumfällaktion am Pirckheimer Gymnasium SchA/024/2019 102 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Baumfällungen am Pirckheimer Gymnasium 103

TOP Ö 8 Präventionsprogramme gegen Vandalismus an Schulen 104 Sitzungsvorlage 3. BM/018/2018 104 Antrag_Präventionsprogramme gegenVandalismus an Schulen_SPD 3. BM/018/2018 106 Sachverhalt 3. BM/018/2018 107 SPD-Antrag 3. BM/018/2018 113 TOP Ö 9 Hygiene an Nürnberger Schulen, hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2019 114 Bericht 3. BM/057/2019 114

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier:Hygiene an Nürnberger Schulen 3. BM/057/2019 118 Stellungnahme SchA 3. BM/057/2019 119 Stellungnahme SchB 3. BM/057/2019 120 Vorbemerkung 3. BM/057/2019 125 TOP Ö 10 Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und 127 Medientechnik im Schuljahr 2019/20 Bericht SchB/010/2019 127 Sachverhalt SchB/010/2019 131

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Schulausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 25.10.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Entwicklung und Tätigkeiten der Stadt-Schülervertretung e.V. Bericht

2. Schulstatistik Schuljahresbeginn 2019/20 für allgemeinbildende Bericht

Schulen SchA/020/2019

3. Einrichtung einer Vorklasse an der Wirtschaftsschule Nürnberg ab Bericht

dem Schuljahr 2020/21 SchB/009/2019

4. Anmeldesituation an der Peter-Vischer-Schule/Gymnasium (PVS) Beschluss

5. Entwicklung eines Qualitätsmanagements im Bereich der Bericht

städtischen Schulen der Stadt Nürnberg, Nürnberger SchA/021/2019

Qualitätsmanagement der allgemeinbildenden Schulen (NQA)

6. Vergabe von Projektmitteln an Grund- Mittel-, Förderschulen Bericht

sowie an Realschulen und Gymnasien im Haushaltsjahr 2019 SchA/023/2019

7. Generalsanierung Schulsportanlage Pirckheimer Gymnasium Bericht

Unterlagen werden nachgereicht.

8. Präventionsprogramme gegen Vandalismus an Schulen Beschluss

9. Hygiene an Nürnberger Schulen, hier: Antrag der SPD-Fraktion Bericht

vom 25.06.2019 3. BM/057/2019

10. Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Bericht

Medientechnik im Schuljahr 2019/20 SchB/010/2019

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.07.2019,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Entwicklung und Tätigkeiten der Stadt-Schülervertretung e.V.

Anlagen: Neufassung Satzung Stadt SV Sachbericht Stadtschülervertretung e.V.

Bericht:

Die Stadtschülersprecher und die Verwaltung berichten über die Schülersprecherkonferenz 2018 und die Nutzung des Stadtmauerturms. Daneben wird ein Einblick in die Aktivitäten des Schülersprechervorstands gegeben.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Stadt-Schülervertretung e.V. vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler in Nürnberg unabhängig von Herkunft, religiösen oder ethischen Überzeugungen, Geschlecht oder sozialer Stellung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

S A T Z U N G D E R S T A D T – S V N Ü R N B E R G E. V.

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Stadt-SV Nürnberg e. V.“. Er hat seinen Sitz in Nürnberg und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Nürnberg eingetragen unter der Nr. VR 200854. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied im Bayerischen Jugendring. (2) Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. September.

§ 2

Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Mitsprachemöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern bei ihrer schulischen Bildung und Erziehung. (2) Der Satzungszweck wird insbesondere, aber nicht ausschließlich, verwirklicht durch die Weitergabe von Informationen über die Verfolgung der Ziele nach Abs. 1, die Durchführung von Sitzungen, Diskussionen, Informationsveranstaltungen u. a., die Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der eigenen Durchführung solcher Veranstaltungen sowie die Pflege von Kontakten mit dem Stadtrat und der Presse.

§ 3

Einschränkungen

(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

Arten der Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler werden, die bzw. der eine Schule im Gebiet der Stadt Nürnberg besucht. (2) Fördermitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein und die durch ihn verfolgten Zwecke fördern will, ohne die Entscheidungen und Handlungen des Vereins durch eigene Stimmrechte beeinflussen zu wollen; dies gilt insbesondere für die Stadt Nürnberg. (3) Personen, die sich durch langjährige Tätigkeit und/oder durch außergewöhnliche Leistungen in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.

§ 5

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Aufnahme in den Verein setzt einen Antrag in Textform oder in elektronischer Form an den Vorstand voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann eine Beschlussfassung der nächsten Mitgliederversammlung verlangt werden. (2) Die Mitgliedschaftsrechte stehen dem neu eingetretenen Mitglied ab dem Tag der ersten Beitragszahlung zu. (3) Minderjährige benötigen zum Erwerb der Mitgliedschaft die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

§ 6

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds, b) durch freiwilligen Austritt, c) durch Streichung von der Mitgliederliste, d) durch Ausschluss aus dem Verein, e) bei juristischen Personen durch deren Auflösung. (2) Der freiwillige Austritt erfolgt durch Erklärung in elektronischer Form oder in Textform gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalendermonats zulässig und muss bis spätestens am 15. dieses Monats erklärt werden. (3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. (4) Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch zu begründenden Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

§ 7

Mitgliedsbeiträge

(1) Von den ordentlichen Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. (2) Der Jahresbeitrag eines Fördermitglieds wird im Einvernehmen zwischen dem Vorstand und dem Fördermitglied festgelegt; er ist grundsätzlich höher als der Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitglieds. Die Festsetzung eines Jahresbeitrags, der nicht höher ist als der Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitglieds, bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. (3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 8

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung.

§ 9

Der Vorstand

(1) Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden, der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister. Er führt die Geschäfte des Vereins. (2) Die Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein jeweils alleine. (3) Sie werden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleiben jeweils bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines nachfolgenden Mitglieds im Amt. (4) Wählbar ist jedes ordentliche Mitglied, das entweder bereits volljährig ist oder dessen gesetzliche Vertreter der Mitgliedschaft im Vorstand zugestimmt haben. Die Mitgliedschaft im Vorstand endet automatisch mit dem Ausscheiden aus dem Verein. (5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder bei einer Sitzung anwesend ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die bzw. der Vorsitzende, bei ihrer bzw. seiner Abwesenheit die bzw. der stellvertretende Vorsitzende. Eine Beschlussfassung über Fernkommunikationsmittel oder auf elektronischem Wege ist zulässig, sie bedarf jedoch einer schriftlichen Bestätigung auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung. (6) Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. (7) Ist die Stadt Nürnberg Fördermitglied des Vereins, ist sie berechtigt, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als ständigen Gast mit Rederecht zu den Vorstandssitzungen zu entsenden, die bzw. der berechtigt ist, über alle Angelegenheiten des Vereins informiert zu werden, ohne jedoch im Vorstand stimmberechtigt oder für den Verein vertretungsberechtigt zu sein.

§ 10

Der erweiterte Vorstand

(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus den in § 9 Abs. 1 genannten Vorstandsmitgliedern, dem Gast nach § 9 Abs. 7 sowie den drei Stadtschülersprecherinnen bzw. Stadtschülersprechern. (2) Die Stadtschülersprecherinnen bzw. Stadtschülersprecher werden von den Schülersprecherinnen bzw. Schülersprechern der Nürnberger Schulen aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr gewählt. Sie können wiedergewählt werden; in diesem Fall ist es nicht mehr erforderlich, dass sie selbst an ihrer Schule zur Schülersprecherin bzw. zum Schülersprecher gewählt wurden. § 9 Abs. 4 gilt entsprechend. (3) Den Stadtschülersprecherinnen bzw. Stadtschülersprechern obliegt es insbesondere, die Interessen aller Schülerinnen und Schüler als dafür einzig legitimiertes Organ in der Offenheit gegenüber der Stadt Nürnberg und im Verein zu vertreten.

(4) Beschlüsse des Vorstands werden im Einvernehmen mit den Stadtschülersprecherinnen bzw. Stadtschülersprechern gefasst. Abweichend von Satz 1 werden Beschlüsse des Vorstands lediglich im Benehmen mit den Stadtschülersprecherinnen bzw. Stadtschülersprechern gefasst, wenn sie Ausgaben für den Verein bis höchstens 150 Euro oder wenn sie Verwaltung und Finanzen sowie Vermietung des „Stadt-SV-Turmes“ betreffen.

§ 11

Mitgliederversammlung

(1) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende (ordentliche) Mitglied eine Stimme. Ehren- und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht. (2) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: a) Entgegennahme des Berichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes. b) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages. c) Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der beiden Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfer. d) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins. e) Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 12

Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Benachrichtigung in Textform oder in elektronischer Form unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Werktages. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. (2) Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. (3) Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Versammlungsleiterin bzw. der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung angekündigt worden sind.

§ 13

Durchführung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung wird von der bzw. dem Vorsitzenden, bei ihrer bzw. seiner Verhinderung von der bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vor-

standsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung aus ihrer Mitte eine Leiterin bzw. einen Leiter. (2) Das Protokoll wird von der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer geführt. Ist diese bzw. dieser nicht anwesend, bestimmt die Versammlungsleiterin bzw. der Versammlungsleiter anwesendes ordentliches Mitglied zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer. (3) Die Versammlungsleiterin bzw. der Versammlungsleiter bestimmt die Art der Abstimmung. Die Abstimmung muss geheim erfolgen, wenn ein Fünftel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. (4) Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Die Versammlungsleiterin bzw. der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen. (5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (6) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Versammlungsleiterin bzw. der Versammlungsleiter. Zur Änderung der Satzung (einschließlich des Vereinszwecks) ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünfteln erforderlich. (7) Für die Wahlen gilt Folgendes: Die Mitgliederversammlung kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs einem Wahlausschuss übertragen. Hat im ersten Wahlgang keine Kandidatin bzw. kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet unmittelbar eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten statt, die die höchsten Stimmzahlen erreicht haben. (8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleiterin bzw. dem Versammlungsleiter und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person der Versammlungsleiterin bzw. des Versammlungsleiters und der Schriftführerin bzw. des Schriftführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben. Der Vorstand hat jedem Mitglied auf Verlangen eine Abschrift des Protokolls zugänglich zu machen.

§ 14

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss diese einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die §§ 11, 12 und 13 entsprechend.

§ 15

Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in § 13 Abs. 6 Satz 3 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der

stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins nach Entscheidung der Mitgliederversammlung entweder an eine von ihr zu bestimmende Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat oder an die Stadt Nürnberg zwecks Verwendung für schulpolitische Zwecke.

Bestätigt nach Mehrheitsbeschluss durch Vorstandsmitglieder:

Philipp Pintat Anil Attun Robin Erfurth Davud Martinek

(1. Vorstand) (stellvertr.Vorstand) (1. Stadtspr.) (Kassenwart)

BBZ, 21. März 2018

Bericht über die Stadtschülervertretung (seit März 2018 Stadt SV e.V.)

a) Schülersprecherkonferenz 2018

55 Schülersprecher bzw. Schülersprecherinnen von Nürnbergs Berufs-, Mittel-, Privat- und Realschulen sowie Gymnasien folgten der Einladung des 3. BM und nahmen an der zum 6. Mal stattfindenden Nürnberger Schülersprecherkonferenz im großen Sitzungssaal des Rathauses teil.

Entgegen früherer Schülersprecherkonferenzen wurde an diesem Termin ein neues Format erprobt: die Veranstaltung fand erstmals an einem Freitag sowie nur halbtägig und ohne Podiumsdiskussion statt; es wurden folgende vier von den Schülersprechern/Schülersprecherinnen vorab gewählte Themenschwerpunkte im Plenum von Experten präsentiert:

Referent/in Themenschwerpunkt
Hr. Altmann (SchA) Demographischer Wandel und Schülerzahlen sowie Schulentwicklungsplanung
Fr. Stradtner (IPSN) Was tun, wenn´s nicht rund läuft?
Fr. Thiele (IPSN) Inklusion
Hr. Wüst (SchA) Digitalisierung

Die Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit den schulpolitischen Sprechern und Sprecherinnen fand im Anschluss in Kleingruppen - in verschiedenen Räumlichkeiten über das Rathaus verteilt - statt. Als schulpolitische Sprecherinnen bzw. Sprecher wirkten mit:

Schulpolitische (r) Sprecherin/Sprecher Mitglied
Fr. Regitz CSU-Stadtratsfraktion
Fr. Dr. Prölß-Kammerer SPD-Stadtratsfraktion
Fr. Friedel Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion
Hr. Liebel FDP-Stadtrat

Die 7. Schülersprecherkonferenz im Jahr 2019 unter dem Titel „Demokratie und Partizipation“ findet am 15. November 2019 im Rathaus statt und befindet sich derzeit in Planung.

b) Räumlichkeiten

Das städtische Hochbauamt hob am 5. Oktober 2016 die Nutzungseinschränkung des Stadtmauerturms an der Frauentormauer 7 auf, nachdem das Gebäude November 2015 über ein komplettes Jahr hinweg aus Gründen der Sanierung für die dort ansässigen Gruppierungen, für die Stadt-SV und die Gemeinsame Initiative von und für Schüler/innen und Student/innen in Nürnberg, (GSN) nicht mehr zugänglich war. Während der Sanierungsphase wurden dort seitens des Hochbauamtes Räume saniert und renoviert, Fenster ausgetauscht und „ordnungsgemäße“ Fluchtwege hergestellt, um die notwendige brandschutztechnische Ertüchtigung des Bauwerks zu gewährleisten. Nach der Freigabe durch das Hochbauamt konnte der Kreisjugendring zur Untervermietung den Turm wieder ab dem 1. November 2016 an die GSN und die Stadt SV übergeben. Die beiden Gruppen richteten u.a. ein gemeinsames Büro und einen größeren Besprechungsraum ein, die in der Regel nach Plan seither mehrmals in der Woche genutzt werden.

Im Jahre 2018 veranlasste das Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) den Einbau einer Küchenzeile in der ersten Etage des Turmes.

Abbildung 1

Seit Juni 2019 befindet sich neben der Stadt SV e.V. und der GSN eine dritte Gruppe im Stadtmauerturm. Es handelt sich dabei um das „Aelius Förderwerk“, welches Kinder und Jugendliche aus Nichtakademikerfamilien mit einem vielfältigen Programm aus Seminaren und Workshops sowie einem Mentoring-Angebot auf ihrem Bildungsweg begleitet, um einen nachhaltigen Beitrag zu mehr Bildungschancen in Deutschland zu leisten.

c) Höhepunkte/ Aktionen der Stadt SV e.V. während des Kalenderjahres 2018

Die Jahreshauptversammlung der Stadt SV stellt in jedem Schuljahr das erste Zusammentreffen aller gewählten Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher über die verschiedenen Schularten Nürnbergs hinweg dar. Am 14. November 2018 fand die Jahreshauptversammlung der Stadt SV in der LUX - Junge Kirche, Nürnberg, in Anwesenheit einiger schulpolitischer Sprecherinnen und Sprecher statt. Aufgrund von Aus- und Rücktritten wurde ein komplett neuer Vorstand gewählt: Dabei wurden ein Vorstandsvorsitzender, dessen Stellvertretung, eine Schatzmeisterin sowie die Vertretungen der Schülersprecher/innen, die sogenannten Stadtschülersprecher/innen, welche die sechs Schularten (Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen, Mittelschulen, Förderschulen und FOS/BOS) abbilden, mit neuen Posten versehen. Die nächste Jahreshauptversammlung ist für den 6. November 2019 geplant.

Die Arbeit des Vorstands findet über das Schuljahr hinweg in regelmäßig stattfindenden wöchentlichen Sitzungen im Turm an der Frauentormauer statt.

Abbildung 2

In diesen Sitzungen werden u.a. Aktionen in den Schulen, Bedarfe der Schülersprecher*innen in ihren Schulen usw. besprochen (siehe folgende beispielhafte Tagesordnung vom 14.Dezember 2018):

  1. Begrüßung 2. Besprechung der Rosenaktion 2018 3. Vorstellung vom Bandbattle 2019 4. Vorstellung von Laut! & Jugendausschuss 5. Vereinseintragung nach Satzungsänderung 6. Schulausschuss Feedback 28.11.18 7. Satzungsänderung Vorstellung 8. Sonstiges

Jeden Monat erhält auch die Stadt Nürnberg/SchA durch Herrn Birkenmeier als neutrales Mitglied und Berater Einsicht in die Arbeit der Stadt SV. Nicht in den Vorstand gewählte Mitglieder besitzen jederzeit die Möglichkeit, an Sitzungen teilzunehmen und sich zu engagieren. Gerade in dieser Hinsicht sollen im kommenden Schuljahr 2019/20 Anstrengungen unternommen werden, um engagierte Schülersprecher/innen zu fördern und Schülersprecher/innen von Mittel- und Förderschulen mehr in diese Arbeit einzubeziehen.

Am 21. März 2018 wurde in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Stadt SV über eine neue Satzung abgestimmt, die in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt der Stadt Nürnberg (Dr. Heß)

entstanden war. Diese wurde einstimmig angenommen. In ihrer Rechtsform erhielt die Stadt SV den Zusatz eines eingetragenen Vereins (e.V.).

Die Stadt SV e.V. koordinierte 2018 bzw. 2019 wie in den Vorjahren die Rosen- und Nikolausaktion, den Bandbattle (Nürnberger Wettbewerb der Schulbands) und beteiligte sich an schulinternen Aktionen.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Schulstatistik Schuljahresbeginn 2019/20 für allgemeinbildende Schulen

Anlagen: Pressebericht Staatliches Schulamt 2019

Bericht: In der Presseinformation des Staatlichen Schulamtes sind die aktuellen Schülerzahlen der Grund- und Mittelschulen veröffentlicht. Die Statistik für die Gymnasien und Realschulen wird aufgelegt.Der Blick über 10 Jahre zeigt bei den Grundschulen eine Steigerung der Klassen von 721 auf 792 (+71) und bei den Mittelschulen von 394 auf 424 (+ 30). Insgesamt sind also im Bereich des Staatlichen Schulamtes in den letzten 10 Jahren 101 zusätzliche Klassen unterzubringen.

Die ansteigenden Geburtenzahlen sind derzeit noch im 10-Jahresvergleich mit einer Steigerung bei den Erstklässlern von + 280 relativ moderat in der Auswirkung. Die großen Geburtsjahrgänge mit über 5000 Kindern werden erst in den Jahren 2021 ff spürbar werden. Die Statistik wird in der Sitzung ergänzend mündlich erläutert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im ersten Aufschlag der Statistikzahlen stehen Gender-Daten und Nationalitäten noch nicht zur Verfügung. In einer Globalsicht reicht jedoch auch ein Blick auf Schularten und Klassenzahlen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Grund- und Mittelschulen in Nürnberg

im Schuljahr 2019/20

Schuljahrespressekonferenz am 6. September 2019

www.schulamt.info

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeiner Überblick

3. Jahrgangskombinierte Klassen an Grundschulen 16

1.1 Schulsituation in Nürnberg 3

4. Ganztagsangebote an Schulen 17

1.2 Schüler und Klassen an staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen in Nürnberg 4 4.1 Integrierte Ganztagesbildung an der 17 Michael-Ende-Grundschule 1.3 Schulanfänger 7 4.2 Kooperativer Ganztag an der 1.4 Klassenstärken 2019/2020 8 Gretel-Bergmann-Grundschule 1.5 Prozentuale Verteilung der Klassenstärken in Nürnberg seit 2009 9 4.3 Statistik Ganztagesangebote 18

2. Förderung von Kindern

5. Mittelschulen in Nürnberg 20

2.1 Integrationszuschlag 10 5.1 LehrplanPLUS in der Mittelschule 21 2.2 Förderung von Schülern mit nichtdeutscher 5.2 Mittelschulverbünde 22 Muttersprache 10 5.3 Mittlere-Reife-Zug 23 2.2.1 Ausländerstunden 10 5.4 Vorbereitungsklassen (9+2 Modell) 23 2.2.2 Deutschklassen 11 5.5 Praxisklassen 24 2.3 Weitere Fördermaßnahmen für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache 14 5.6 Berufsorientierung, individuelle Förderung 24 2.4 Integration und Inklusion 15 5.7 Berufsorientierungsklassen 24 2.4.1 Einzelintegration 15

6. Personal im Schuljahr 2019/2020 25

2.4.2 Partnerklassen 15 6.1 Lehramtsanwärter 25 2.4.3 Kooperationsklassen 15 6.2 Neue Lehrkräfte in Nürnberg 26 2.4.4 Schulprofil Inklusion 16 6.3 Lehrkräfte nach Lehrämtern und Geschlecht 27 2.4.5 Alternative schulische Angebote 16 6.4 Mobile Reserve 28

1. Allgemeiner Überblick

1.1 Schulsituation in Nürnberg

In jedem Mittelschulverbund gibt es mindestens eine Schule mit einem (offenen oder gebundenen) Ganztagsangebot und mindestens eine Schule mit dem Angebot der Mittlere-Reife-Klassen. Die gemeinsamen Aufgaben eines Mittelschulverbundes werden von einem der Schulleiter koordiniert (Verbundkoordinator).

In Nürnberg gibt es:

51 öffentliche Grundschulen

23 öffentliche Mittelschulen (MS) gegliedert in 6 Mittelschulverbünden

Private Volksschule der Republik Griechenland (2 Grund- und Teilhauptschulen mit den Jahrgangsstufen 1 mit 6)

Private Montessori-Schule (Grund- und Hauptschule)

Private Jenaplan-Schule (Grundschule)

Maria-Ward-Schule (Grundschule)

Private Wilhelm-Löhe-Schule (Grundschule und Mittelschule)

Private Rudolf-Steiner-Schule (Grundschule)

Mose-Schule (Adventistische Grundschule)

1.2 Schüler und Klassen an staatlichen und privaten Grund- und Mittelschulen in Nürnberg

SCHÜLER und KLASSEN 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20
Grundschule Schüler 16.237 15.478 15.577 15.651 15.703 15.968 16.290 16.792 16.947 16.977 17.066
Klassen 721 714 722 725 731 748 769 787 793 797 792
DS 22,52 21,68 21,57 21,59 21,48 21,35 21,18 21,34 21,37 21,30 21,55
Differenz (GS) zum Vorjahr Schüler -14 -759 99 74 52 265 322 502 155 30 89
Klassen 11 -7 8 3 6 17 21 18 6 4 -5
Mittelschule Schüler 8.265 8.031 7.852 7860 8027 8093 8273 8554 8420 8598 8679
Klassen 394 395 396 389 400 400 408 428 426 421 424
DS 20,98 20,33 19,83 20,21 20,07 20,23 20,28 19,99 19,77 20,42 20,47
Differenz (MS) zum Vorjahr Schüler -210 -234 -179 8 167 66 180 281 -134 178 81
Klassen 0 1 1 -7 11 0 8 20 -2 -5 3
GS + MS Schüler 24.502 23.509 23.429 23511 23730 24061 24563 25346 25367 25575 25745
Klassen 1.115 1.109 1.118 1114 1131 1148 1177 1215 1219 1218 1219
DS 21,97 21,20 20,96 21,11 20,98 20,96 20,87 20,86 20,81 21,00 21,12
Differenz (GS+MS) zum Vorjahr Schüler -224 -993 -80 82 219 331 502 783 21 208 170
Klassen 11 -6 9 -4 17 17 29 38 4 -1 1

Differenz (GS+MS)

zum Vorjahr

30.000 Schüler-

8.265 8273 8554 8420 8598 8679
8.265 8273
8.031 7.852 7860 8027 8093
16.237 15.478 15.577 15.651 15.703 15.968 16.290 16.792 16.947 16.977 17.066

zahlen-

entwicklung

25.000

20.000

Mittelschule 15.000

10.000 Grundschule

5.000

2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020

426 421 424
394 394 395 396 389 400 400 408 428
710 721 714 722 725 731 748 769 787 793 797 792

Klassen-

zahlen-

entwicklung

Mittelschule Grundschule

2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020

1.3 Schulanfänger

4341 4349

428 4168 4209

4146 4112

4006

4033 3897

3773

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

1.4 Klassenstärken 2019/2020

Durchschnittliche Klassenstärke nach Jahrgangsstufen: 70%  ohne jahrgangskombinierte Klassen an Staatlichen Schulen und Privatschulens  ohne Übergangsklassen 60%

GS %
MS %

50%

Schülerzahl/ Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 6 10
bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 bis 27 28 >28 Summe
Jgst. 1 3 43 109 9 1 0 163
Jgst. 2 2 46 149 12 4 0 211
Jgst. 3 3 45 107 14 4 0 173
Jgst. 4 3 57 132 9 1 0 202
Jgst. 5 0 16 45 0 0 2 65
Jgst. 6 2 22 40 3 1 0 69
Jgst. 7 1 29 29 3 0 0 63
Jgst. 8 2 24 41 2 0 0 67
Jgst. 9 2 25 45 1 0 0 94
Jgst. 10 1 5 15 2 0 0 25
GESAMT 19 312 712 55 11 2 1.140
GESAMT % 2% 27% 62% 5% 1% 0%
GS absolut 11 191 497 44 10 0 749
GS % 1% 26% 66% 6% 1% 0%
MS absolut 8 121 215 11 1 2 383
MS % 2% 32% 56% 3% 0% 1%

40%

30%

20%

10%

0% bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 bis 27 28 >28

23,50 23,00 22,50 22,00 21,50 21,00 20,50 20,00 19,50 19,00 18,50 18,00

Klassen-

durchschnitt

Grundschule Mittelschule

1.5 Prozentuale Verteilung der Klassenstärken in Nürnberg seit 2010

70,0%

2010/11
2010/11
2011/12 2012/13 2013/14
2014/15 2015/16
2016/17 2017/18 2018/19
2019/20 2019/20

60,0%

50,0%

40,0%

30,0%

20,0%

10,0%

0,0% bis 15 16 bis 20 21 bis 25 26 bis 27 28 >28

Seit dem Schuljahr 2009/10 hat das Kultusministerium für Schulen mit gro- In Nürnberg profitieren von dieser Regelung: ßen Klassen (über 25 Schüler) und hohem Migrantenanteil (über 50 %) die  47 (Vorjahre 34, 43, 45, 38, 49) Jahrgangsstufen in der Grundschule und Möglichkeit geschaffen, diese Klassen zu teilen, d.h. in der jeweiligen Jahr-  21,5 (Vorjahre 23, 38, 28, 31, 29) Jahrgangsstufen in der Mittelschule. gangsstufe eine Klasse mehr zu bilden.

2. Förderung von Kindern

2.1 Integrationszuschlag

Im Schuljahr 2019/2020 werden Schulen mit besonderen sozio-kultu- Um vor allem an Grund- und Mittelschulen Kinder und Jugendliche rellen Herausforderungen bei der pädagogischen Arbeit durch einen mit Migrationshintergrund, aber auch Schüler mit Jugendhilfebedarf Integrationszuschlag noch intensiver unterstützt. intensiver fördern zu können, stehen im Schuljahr 2019/20 den Grund- und Mittelschulen in der Stadt Nürnberg 388 zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung.

2.2 Förderung von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache

2.2.1 Ausländerstunden

30.000

GS + MS Schüler mit Migration MIG-Std. 25346 25367 25575 25745 24563
23.429 23511 23730 24061
1 4641 1 4611 1 5131 1 5811
1 1.222 1 1222 1 2138 1 3322 1 3597
2173 2038 1878 1878 2102 2132 2243 2243 2001

Für die Förderung von Schülern nichtdeutscher 25.000 Muttersprache erhält jedes Staatliche Schulamt je 20.000 nach Anteil der Schüler zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen. 15.000

Diese sog. Ausländerstunden (A-Stunden) wurden 10.000 seit dem Schuljahr 2011/2012 im folgenden 5.000 Umfang an die Nürnberger Schulen vergeben:

2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020

2.2.2 Deutschklassen (ersetzen Übergangsklassen) und Deutschfördermaßnahmen

Die Deutschklasse bietet vor allem Kindern mit sehr geringen oder Der Übergang in die Regelklasse soll so rasch wie möglich erfolgen. keinen Kenntnissen in der deutschen Sprache eine geeignete Ein- Ziel ist ein rascher Spracherwerb, der die Grundlage für eine erfolgstiegshilfe für die Vorbereitung auf den Unterricht in der Regelklasse. reiche Integration in Schule und Gesellschaft ermöglicht. Der Besuch einer Deutschklasse ist in der Regel für ein Jahr vorgesehen und darf insgesamt zwei Jahre nicht überschreiten.

Abbildung 3

Abbildung 4

Folien: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

2.2.3 Deutschklassen in Nürnberg

Abbildung 5

+++

Deutschklassen (Ü-Klassen)

Schüler-

zahlen-

1.200

entwicklung

1.000

Mittelschule 600 Grundschule

2007/20082008/20092009/20102010/20112011/20122012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/20192019/2020

Klassen-

60 zahlen-

entwicklung

Mittelschule 30 Grundschule

2007/20082008/20092009/20102010/20112011/20122012/20132013/20142014/20152015/20162016/20172017/20182018/20192019/2020

2.3 Weitere Fördermaßnahmen für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache

DFK GS/MS Stunden Vorkurs Stunden DF Stunden
488 748 928 934 103 4 107 0 990 108 8 113 3 970
488
143 284 340 438 588 904 872 942
0
0 23 310
105
139 3 127 7 127 9 1130 386 714 696 642 666 651 663 744 948 891 807 672 624
998 734 615 585 605 601
473
362
329 311 303
262
164 153

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und noch bestehenden sprachlichen Defiziten stehen zusätzlich 2243 Lehrerwochenstun- 2000 den für die sprachliche Förderung zur Verfügung; das entspricht umgerechnet ca. 80 Vollzeitlehrkräften (!), die eingesetzt werden für: 1500 o 224 Vorkurse (im vorletzten und letzten Kindergartenjahr) o 111 DeutschPLUS-Diffe- 1000 renzierungen o DeutschPLUS-Förderung in der deutschen Sprache in kleinen Gruppen aller Jahrgangsstufen.

2.4 Integration und Inklusion

Im Rahmen des bayerischen Wegs „Integration durch Kooperation“ bestehen in Nürnberg eine Reihe von Integrationsprojekten

2.4.1 Einzelintegration 2.4.3 Kooperationsklassen

Neben den folgenden Maßnahmen gibt es eine Vielzahl von Schulen Schulen bilden „Kooperationsklassen“; das sind Klassen, in denen zwimit Klassen, in denen einzelne Schüler (insgesamt über 500) mit son- schen 3 und 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf intederpädagogischem Förderbedarf integriert beschult werden. griert beschult werden.

Grund-/Mittelschulen in Kooperation mit Förderzentren

2.4.2 Partnerklassen

GS Knauerschule SFZ Bärenschanze Förderschulen bilden Partnerklassen (früher: „Außenklassen“), die an der Grundschule mit Klassen ihrer Altersstufe eng kooperieren GS Carl von Ossietzky Schule SFZ Bärenschanze GS Eibach SFZ Eva-Seligmann-Schule GS Friedrich-Hegel-Schule (kooperiert mit Außenklassen der Me- GS Reutersbrunnenschule SFZ Bärenschanze rianschule, Förderzentrum „geistige Entwicklung“) GS Astrid-Lindgren-Schule SFZ Langwasser GS Wahlerschule (kooperiert mit 4 Außenklassen der Jgst. 1-4 GS Friedrich Wanderer SFZ Bärenschanze der Jakob-Muth-Schule, Förderzentrum „Geistige Entwicklung“ GS Helene-von-Forster-Schule SFZ Eva-Seligmann-Schule der Lebenshilfe) GS Scharrerschule SFZ Jean-Paul-Platz MS Konrad-Groß-Schule (kooperiert mit Außenklassen der Paul- MS Bismarckstraße SFZ Paul Moor Moor-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Merseburger Str.) GS Dunant-Schule bildet 4 Partnerklassen, die an der Jakob- Kooperations-Übergangsklasse Muth-Schule, SFZ „Geistige Entwicklung“ der Lebenshilfe, unter- GS Birkenwald-Schule SFZ EVA-Seligmann-Schule richtet werden. Dazu werden 4 Regelklassen am Förderzentrum unterrichtet (sog. IKON-Klassen mit wiss. Begleitung)

2.4.4 Schulprofil Inklusion 3. Jahrgangskombinierte Klassen an Grundschulen

Im Schuljahr 2018/19 werden an 10 staatlichen und 4 privaten Grundschulen jahrgangskom- Eine besondere schulische Form stellen die Schulen dar, die sich mit binierte Klassen gebildet. Inzwischen sind viele dieser Schulen durch das Staatsministerium Unterstützung des gesamten Lehrerkollegiums und mit Zustimmung zur Flexiblen Grundschule (FleGS) erklärt worden: des Elternbeirats insgesamt der Inklusion verschrieben, sich beworben und das „Schulprofil Inklusion“ erworben haben:

Schule 1/2 3/4 ges. FleGS seit
GS Bismarckstraße 3 4 7 2017/18
GS Carl-von-Ossietzky-Schule 2 2 2016/17
GS Dr.-Theo-Schöller-Schule 2 2
GS Eibach 8 8 2010/11
GS Erich-Kästner-Schule 5 5 2010/11
GS Friedrich-Hegel-Schule 2 2
GS Gebrüder-Grimm-Schule 2 2 4 2019/20
GS Holzgartenschule 4 4
GS Michael-Ende-Schule 10 10 2010/11
GS Wahlerschule 3 3 6 2014/15
Pr. GS Wilhelm-Löhe-Schule 4 4 2017/18
54

GS Hegelschule GS Michael-Ende-Schule GS Wahler-Schule GS Bismarckschule MS St. Leonhard

Die Schulen erhalten exklusiv eine zusätzliche Unterstützung durch eine Sonderschullehrkraft und eine weitere Differenzierungsstunde.

2.4.5 Alternative schulische Angebote in Kooperation mit

Förderzentren

GS Michael-Ende SFZ Paul-Moor GS Bartholomäus SFZ Paul-Moor GS Konrad-Groß SFZ Paul-Moor Die Priv. Jenaplan-Schule und Private Montessori-Schule arbeiten GS Carl von Ossietzky SFZ Bärenschanze ebenfalls jahrgangsübergreifend, teilweise kombiniert über alle vier GS Friedrich-Wilhelm-Herschel SFZ Langwasser Jahrgangsstufen. MS Hummelsteiner Weg SFZ Bärenschanze MS Bismarckstra0e SFZ Paul-Moor MS Scharrerschule SFZ Jean-Paul-Platz GS (Ü) Paniersplatz FZ Sprache MS (Ü) St. Leonhard SFZ Bärenschanze MS (Ü) Adalbert-Stifter-Schule SFZ Langwasser MS (Ü) Dr.-Theo-Schöller-Schule SFZ Bärenschanze MS (Ü) Robert-Bosch-Schule SFZ Eva-Seligmann-Schule

4. Ganztagsangebote an Schulen

Abbildung 6

4.1 Integrierte Ganztagesbildung an der

Grundschule Nürnberg Michael-Ende-Schule

Das traditionelle Muster der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter – vormittags Schule, nachmittags Hort wird in der neuen Schule aufgebrochen. An die Stelle räumlich und organisatorisch voneinander getrennter Institutionen tritt die gemeinsame Verantwortung und Umsetzung der Integrierten Ganztagsbildung für die Kinder in einem gemeinsamen „Haus des Lernens“.

Merkmale dafür sind:

 Schule und Hort in einem Gebäude integriert.  Hortplätze für alle Grundschulkinder im Ganztag  Ganztägige Unterrichts- und Betreuungsangebote  Tandems mit Lehrkräften und Hortpersonal  Jahrgangsmischungen in den Jahrgangsstufen 1 und 2  Offener Jahrgangsverband in der Jgst. 3 und 4  Kommphase (in den Jahrgangsstufen 1 und 2 mit zusätzlicher Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft)

Abbildung 7

4.2 Kooperativer Ganztag an der Gretel-Bergmann-Grundschule

 Gemeinsame Verantwortung durch Grundschule und Jugendhilfe  Ein Kooperationspartner vor Ort  Wahlmöglichkeit zwischen Halbtagsschule/Hort oder Gebundener Ganztagsschule/Hort  Ferien- und Randzeitenbetreuung für alle Kinder am Schulstandort  Hohe Qualität des pädagogischen Angebots durch den Einsatz von pädagogischen Fachkräften

Modell, das einen geplanten Rechtsanspruch ab 2025 erfüllt.

4.3 Ganztagesangebote in Zahlen

Neben der sog. offenen Ganztagsschule (=Unterricht + nachmittägliches Betreuungsangebot durch einen Träger) besteht weiterhin als besonderes pädagogisches Konzept die gebundene Ganztagsschule: Unterricht, Betreuung, Arbeitsgemeinschaften, Mittagessen finden in einem 250 rhythmisierten Ganztagesbetrieb statt.

Offener Ganztag (MS) Gruppen
Offener Ganztag (GS) Gruppen 47 34 46
47
46
34
Mittagsbetreuung (GS) Gruppen 28 0 12 46 46
12
28
18 7
19 0 27 27 41
0
0
41
19 0 0
41
204 221 233 240 287 285 270 245 255
146

Neu ist seit dem Schuljahr 2015/2016 die

Ausweitung offener Ganztagesgruppen auf die Grundschule. Nürnberg beteiligt sich im Schuljahr 2018/2019 mit 7 Grup- 100 pen an dieser neuen Betreuungsform, die intensiv mit staatlichen Mitteln gefördert 50 wird.

2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

Gebundene Ganztagesklassen in Nürnberg

gebunden Ü-Klassen Mittelschule gebunden Mittelschule gebunden Grundschule
5 5 5 3 8 8
5 5
5
3
3 68
59 65 69 66 71 69 69 69
46
22 23 24 27
10 11 11 11 11 11

2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

Abbildung 8

5. Mittelschulen in Nürnberg

Die Mittelschulen bieten folgende Bildungsangebote:

Ganztagsangebot

mittleren Bildungsabschluss

drei berufsorientierende Zweige (Technik, Wirtschaft

und Soziales)

individuelle, modulare Förderung der Schüler

Kooperation mit externen Partnern im Hinblick auf eine

systematische und gestufte Berufsorientierung

5.1 LehrplanPLUS in der Mittelschule ab dem Schuljahr 2019/2020

Einführung in der 5. Jgst. => jährlicher Aufbau in der nächsthöheren Jgst. Änderungen im Schulalltag

Aufbau auf die Kompetenzorientierung in der Grundschule, neue Ausrich-

Kompetenzorientierung mit Lerninhalten

tung: Die Kompetenzen beschreiben, welches Wissen und welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler sollen über Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler in der jeweiligen Jahrgangsstufe überdauernd hinaus Kompetenzen erwerben, um reflektiert und eigenverantwortlich zu erwerben sollen, und legen die Basis für den weiteren Kompetenzerwerb in handeln. Dies geschieht in der aktiven geistigen Auseinandersetzung mit den folgenden Jahrgangsstufen, in der beruflichen Ausbildung oder im Stubedeutsamen Themen und Fragestellungen und erfordert verschiedene, dium. Außerdem können über Kompetenzen Einstellungen und Haltungen auch alltagsnahe Lernsituationen, die auch den fachlichen Austausch mit angebahnt und damit die Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden. Mitschülern anregen. Dabei kommt einer kompetenzorientierten Aufgabenkultur, die Lernen, Üben, Anwenden und Reflektieren sinnvoll und kon-

Änderungen in der Stundentafel

tinuierlich verknüpft, eine hohe Bedeutung zu. GSE => Geschichte/Politik/ Geografie (PGP) Neue Formen der Leistungserhebung PCB => Natur und Technik (NT) AWT => Wirtschaft und Beruf (WiB) Neue Zeugnisse, Lernentwicklungsgespräche in der 5. Jgst. können das Zwi- Soziales => Ernährung und Soziales schenzeugnis ersetzen. Technik => Technik

Weitere Aspekte

Wirtschaft => Wirtschaft und Kommunikation(WiK) Harmonisierung der Übergänge zwischen den Schularten Vorgesehen ist, das Erlernen des Tastschreibens am Computer bereits in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verbindlich zu verankern. Weiterentwicklung der Berufsorientierung und des Erwerbs von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung erforderlich sind. Im Rahmen der gültigen Stundentafel wird ein Fachlehrplan Deutsch als Zweitsprache, der nicht an Jahrgangsstufen gebunden ist, als fester Be- Der LehrplanPLUS kooperiert eng mit "mebis - Landesmedienzentrum Baystandteil in den Mittelschullehrplan aufgenommen. ern". Dazu bestehen auf verschiedenen Ebenen des Lehr- Das Fach Englisch erhält in den M-Klassen in der 7. und 8. Jgst. eine zusätzliplans Verbindungen zu mebis. che Wochenstunde

5.2 Mittelschulverbünde

In Nürnberg sind die Mittelschulen in sechs Mittelschulverbünden organisiert:

Mittelschulverbund Nürnberg-Nord

Mittelschulverbund Nürnberg-Süd

MS Friedrich-Staedtler-Schule MS Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule MS Ludwig-Uhland-Schule MS Sperber-Schule (Herr Wössner, Koordinator) MS Konrad-Groß-Schule (Herr Reiche, Koordinator) MS Georg-Holzbauer-Schule MS Bismarck-Schule MS Dr.-Theo-Schöller-Schule

Mittelschulverbund Nürnberg-Mitte

Mittelschulverbund Nürnberg-Südost

MS Hummelsteiner Weg MS Adalbert-Stifter-Schule MS Insel Schütt MS Georg-Ledebour-Schule (Herr Hoffmann, Koordinator) MS Thusnelda-Schule MS Altenfurt MS Scharrer-Schule (Herr Philipp, Koordinator) MS Neptunweg MS Bertolt-Brecht-Schule

Mittelschulverbund Nürnberg-West

Mittelschulverbund Nürnberg-Südwest

MS Carl-von-Ossietzky-Schule MS Katzwang MS Johann-Daniel-Preißler-Schule (Herr Fauser, Koordinator) MS Robert-Bosch-Schule (Herr Gluschke, Koordinator) MS St. Leonhard MS Schlößleinsgasse

5.3 Mittlere-Reife-Zug 5.4 Vorbereitungsklassen (9+2 Modell)

Im Schuljahr 2019/20 werden 65 M-Klassen (Jahrgangsstufen 7 - 10) Mit dem „9+2 - Modell“ gehört ab dem Schuljahr 2012 / 2013 ein an staatlichen und privaten Mittelschulen gebildet, die von 1347chü- neuer, innovativer Ansatz zum Regelangebot von Mittelschulen. Schülern besucht werden. lerinnen und Schüler, die keinen M-Zug der Mittelschule besuchen, aber dennoch das Potenzial für einen mittleren Schulabschluss haben, Zusätzlich wurde an der Robert-Bosch-Mittelschule im Schulversuch können auf diesem Weg im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 den eine M-Klasse für Schüler mit Migrationshintergrund eingerichtet, die mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erlangen. direkt an den Besuch einer Ü-Klasse anschließt und Schüler mit besonderer Begabung und geringerer deutscher Spracherfahrung einen di- In Nürnberg gibt es im Schuljahr 2019/2020 auf folgende Schulen verrekten Zugang zu einem Mittleren Schulabschluss ermöglicht. Nach teilt insg. 12 Vorbereitungsklassen die von 283 S. besucht werden: zwei Jahren Besuch der Klassen 9mi und 10mi nehmen die Schüler dieser Klasse dabei am bayernweit einheitlichen M-Abschluss teil.

Mittelschule VK1 VK2
Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule 1
Georg-Holzbauer-Mittelschule 1
Mittelschule Nürnberg, Altenfurt 1 1
Bertolt-Brecht-Mittelschule 1 1
Mittelschule Friedrich-Staedtler-Schule 1 1
Mittelschule St. Leonhard 1
Carl-von-Ossietzky-Mittelschule 1
Thusnelda-Mittelschule 1 1
Summe 5 7

Mittlerer Abschluss: M-und V-Klassen

13 13 12 12 12
9
66 65 65 65 66 65
59

2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020

5.5 Praxisklassen 5.7 Berufsorientierungsklasse

In zwei Praxisklassen mit 36 Schülern an den bisherigen Standorten Mit dem Schulversuch werden an den teilnehmenden Mittelschulen in (Mittelschulen Hummelsteiner Weg und Johann-Daniel-Preißler- Kooperation mit Berufsschulen besondere Klassen der Jahrgangsstufe Schule) werden auch im Schuljahr 2019/20 Schüler unterrichtet, die 9 (Berufsorientierungsklassen) für Schülerinnen und Schüler eingesich im letzten Schulbesuchsjahr befinden, aber keine Aussicht haben, richtet, die die Jahrgangsstufe 9 wiederholen. Die Schülerinnen und in einer Regelklasse den erfolgreichen Mittelschulabschluss zu errei- Schüler dieser Klassen können einen Mittelschulabschluss erwerben chen. und gleichzeitig eine besondere Vorbereitung auf eine Berufsausbil- Durch eine spezielle Prüfung ist es diesen Schülern möglich, mit dem dung erhalten. erfolgreichen Mittelschulabschluss das Praxisklassen-Jahr abzuschlie- Die berufsorientierten Ausbildungselemente werden in Kooperation ßen. mit einer Berufsschule gestaltet.

Der Schulversuch wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bil-

5.6 Berufsorientierung, individuelle Förderung

dungsforschung begleitet und nach Abschluss evaluiert. Es ist uns weiterhin ein besonderes Anliegen, Schüler zu fördern und Mit dem Schulversuch soll eine besondere Form der Übergangsbegleisie gut auf den Schulabschluss und den Übergang ins Berufsleben vortung erprobt werden, mit dem Ziel, die Chancen von Jugendlichen, eizubereiten. Zentrale Punkte sind dabei: nen Ausbildungsplatz zu erhalten, zu erhöhen. Der Unterricht der Be- Individuelle Förderung rufsorientierungsklasse wird auf der Grundlage des geltenden Lehr- Ganztagsangebote plans für die Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule erteilt. Kooperationen mit externen Partnern zur praxisnahen Berufsori- In Nürnberg wird im Schuljahr 2019/2020 wieder eine Berufsorientieentierung und -vorbereitung. rungsklasse an der Mittelschule Bismarckstraße in Kooperation mit auf das Nürnberger Portfolio (von Nürnberger Lehrkräften erarbei- den Städtischen Berufsschulen eingerichtet. tet, die die lehrplangemäßen Aufgaben zur Berufsvorbereitung komprimiert darstellen und Lehrkräften wie Schülern einen „roten Faden“ zum Aufbau von allgemeinen und speziellen, berufsvorbereitenden Schlüsselqualifikationen an die Hand geben).

6. Personal im Schuljahr 2019/20

6.1 Lehramtsanwärter und Maßnahme zur Zweitqualifikation

30 0

Zweitqualifikanten (2.J.) Zweitqualifikanten (1.J.) 21
21
Förderlehrer (1. J.) Fachlehrer (1. J.) 8 Mittelschule (1. J.) 29 Grundschule (1. J.) 4 32 40 29
8
29 5
19 4
15
3
14
LAA (insg.) 2. Jahr 2 1 16 9 16 9 14 3 11 5 10 34 32
2 16 38 33 36
16
9
9
12 29 37 35 20 1 15 22 37 45 55 52 69 58
12
47
22
29 49
42
36 43 36 109
61 71 78 86 72 78 99 97 96 89

2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

6.2 Neue Lehrkräfte in Nürnberg

(neu eingestellt und zuversetzt, ohne LAA2)

352
205 221 247 252 262
175 122 172 193 177
83 73

2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

6.3 Lehrkräfte nach Lehrämtern und Geschlecht

Insgesamt unterrichten im Schuljahr 2019/2020 2604 Lehrkräfte an den Grund und Mittelschulen in Nürnberg.

1257 1225 1220 1226 1205
446 385 455 370 461 365 486 369 497
348 251 251 255 254 277
56 11 95 70 61 11 125 68 57 13 111 79 61 13 90 78 63 10 128 80

Förderlehrer (w)

Förderlehrer (m)

Fachlehrer (w)

1000 Fachlehrer (m)

Grundschule (w)

Grundschule (m)

Mittelschule (w)

Mittelschule (m)

6.4 Mobile Reserve

291 290
279 285 240 385 346 1052 1150
279 285
240
738 743 718 950
701
1305 1250 1279 1379 1238 1720 1650

Mobile Reserve

(Stunden)

Fachlehrer

Mittelschule

Grundschule

2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20

Abbildung 9

Weitere Informationen zu unserem Schulamt finden Sie unter

www.schulamt.info

Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“ als Schulversuch

2230.1.3-K

Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“ als Schulversuch

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. Juni 2013, Az. III.3-5 S 4641-6b.31 582

(KWMBl. S. 226)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“ als Schulversuch vom 18. Juni 2013 (KWMBl. S. 226), die durch Bekanntmachung vom 12. März 2019 (BayMBl. Nr. 114) geändert worden ist

Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 führt die Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6 “ als Schulversuch durch.

Grundlage für den Schulversuch ist der Beschluss des Bayerischen Landtags vom 29. November 2012 (LT- Drs. 16/14966).

1. Ziele und Inhalte des Schulversuchs

Mit dem Schulversuch wird das Angebot einer Jahrgangsstufe 6 an der Wirtschaftsschule erprobt. Schwerpunkt ist die Förderung der Schülerinnen und Schüler im sprachlichen Bereich und im Fach Mathematik, um sie auf die Anforderungen der Schulart vorzubereiten.

Die Wirtschaftsschulen mit Jahrgangsstufe 6 bleiben Berufsfachschulen.

2. Anzuwendende Vorschriften

Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, ist in der jeweils geltenden Fassung insbesondere die Schulordnung für Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) anzuwenden.

3. Stundentafel/Lehrplan

Dem Unterricht in Jahrgangsstufe 6 ist die als Anlage beigefügte Stundentafel zugrunde zu legen. Für die dort aufgeführten Fächer gelten die vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung konzipierten Lehrpläne.

4. Schülerinnen und Schüler

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 6 gilt § 2 Abs. 1 bis 4 WSO entsprechend; ein Probeunterricht findet nicht statt.

Es dürfen keine Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Zeitraum für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 6 der Modellschulen entspricht ab dem Schuljahr 2014/2015 dem Zeitraum der Aufnahme in die vierstufige Wirtschaftsschule, der in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus jährlich veröffentlicht wird.

5. Lehrkräfte

Der Unterricht in der Jahrgangsstufe 6 der Modellschulen wird ausschließlich von Lehrkräften der Wirtschaftsschule erteilt.

6. Evaluation

Der Schulversuch wird durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung evaluiert.

7. Laufzeit des Schulversuchs

Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2013/2014. Während der Laufzeit des Schulversuchs können Schülerinnen und Schüler jährlich in die Jahrgangsstufe 6 der Wirtschaftsschule aufgenommen werden, letztmalig zum Schuljahr 2019/2020.

  1. Modellschulen:

  2. Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf

  3. Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl

  4. Staatliche Wirtschaftsschule Freising

  5. Staatliche Wirtschaftsschule Gunzenhausen

  6. Staatliche Wirtschaftsschule Hof

  7. Staatliche Wirtschaftsschule Landshut

  8. Staatliche Wirtschaftsschule Memmingen

  9. Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen

  10. Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II

  11. Städtische Reischlesche Wirtschaftsschule Augsburg

  12. Städtische Wirtschaftsschule Bamberg

  13. Städtische Wirtschaftsschule am Röthelheimpark Erlangen

  14. Städtische Wirtschaftsschule Fürth, Hans-Böckler-Schule

  15. Städtische Wirtschaftsschule Riemerschmid München

  16. Städtische Wirtschaftsschule Senden

  17. Wirtschaftsschule des Zweckverbandes Berufliche Schulen Bad Wörishofen

  18. Private Wirtschaftsschule Krauß Aschaffenburg

  19. Private Wirtschaftsschule Bayreuth

  20. Wirtschaftsschule der Privaten Schulen von Dr. Limmer – Prof. Appelt GmbH Ingolstadt

  21. Private Wirtschaftsschule Lichtenfels

  22. Private Wirtschaftsschule München-Ost Dipl.-Kfm. HdL. E. Morawetz, gGmbH

  23. Private Wirtschaftsschule Sabel in Nürnberg

  24. Private Wirtschaftsschule Breitschaft Regensburg

  25. Private Schulen Pindl, Wirtschaftsschule Regensburg

  26. Private Wirtschaftsschule Pelzl Schweinfurt

  27. Private Wirtschaftsschule Müller Würzburg

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2013 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft.

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

Anlagen

Anlage: Stundentafel für den Schulversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“

Einrichtung einer Vorklasse an der Wirtschaftsschule Nürnberg ab dem Schuljahr

2020/21

hier: Sachverhalt

Schulversuch und rechtliche Rahmenbedingungen der Vorklasse

Der Bayerische Landtag hat durch Beschluss am 29.11.2012 die Staatsregierung damit beauftragt, einen Schulversuch Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6 zu starten. Der Schulversuch wird von der Stiftung Bildungspakt Bayern in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst durchgeführt und läuft seit dem Schuljahr 2013/14.

Die Zielsetzungen des Schulversuchs umfassen zum einen, Schülerinnen und Schülern einen direkten Anschluss aus der so genannten Gelenkklasse (Jahrgangsstufe 5) in die Wirtschaftsschule (Jahrgangsstufe 6) zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler können nach der Jahrgangsstufe 5 in die Vorklasse der Wirtschaftsschulen (Jahrgangsstufe 6) wechseln. Bislang war der Besuch der Wirtschaftsschule erst ab der 7. Jahrgangsstufe möglich.

Zum anderen führt die strukturelle Verbesserung der Schulart Wirtschaftsschule dazu, dass mit der Einführung einer Jahrgangsstufe 6 mehr Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler in der Bildungslandschaft entstehen sowie mehr Durchlässigkeit zwischen den Schularten möglich ist.

Der Schwerpunkt der unterrichtlichen Zielsetzung in der Jahrgangsstufe 6 liegt dabei auf der Förderung der Schülerinnen und Schüler im sprachlichen Bereich (Deutsch, Englisch) sowie in Mathematik, um möglichst gute Grundlagen für einen Erfolg versprechenden Besuch der Wirtschaftsschule und damit zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses zu schaffen.1 Damit richtet sich der Schulversuch insbesondere an Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums aus Jahrgangsstufe 5, die mit dem Profil der Wirtschaftsschule ihr individuelles Bildungsziel erreichen möchten.

Der Schulversuch ist mittlerweile durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung evaluiert. Die gesteckten Ziele des Schulversuchs wurden erreicht: Die Absolventinnen und Absolventen der Wirtschaftsschule erzielten in den genannten Bereichen (Sprache, Mathematik) signifikant bessere Abschlussprüfungsergebnisse im Vergleich zur Kontrollgruppe.

Mit KMBek vom 12.03.2019 wurde der Schulversuch um ein Schuljahr bis zum Sommer 2020 verlängert, gleichzeitig wurde die Zahl der teilnehmenden Wirtschaftsschulen von anfänglich fünf auf dann 26 Wirtschaftsschulen erweitert.

In Mittelfranken beteiligen sich die Wirtschaftsschule am Röthelheimpark Erlangen (seit 2017/18), die Hans-Böckler-Schule in Fürth und die Wirtschaftsschule Gunzenhausen (ab 2019/20), die Private Wirtschaftsschule Sabel in Nürnberg (seit 2013/14) und die Wirtschaftsschulen Schwabach und Ansbach (ab 2020/21).

1 Zum Lehrplan der Vorklasse (6. Jahrgangsstufe) der Wirtschaftsschule vgl. http://www.isb.bayern.de/download/15594/lp_ws_schulversuch_6._jgst.pdf, Stand: 09.09.2019

Ab dem Schuljahr 2020/21 soll die Jahrgangsstufe 6 an der Wirtschaftsschule in die Regelform übergehen, wobei die vierstufige Wirtschaftsschule in ihrer Form als Berufsfachschule bestehen bleibt. Nach der vorgesehenen Änderung des Art. 14 BayEUG und der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen kann die Jahrgangsstufe 6 als vorbereitendes Zusatzangebot von allen interessierten Wirtschaftsschulen eingerichtet werden.

Im Rahmen des Tages der bayerischen Wirtschaftsschulen am 23. März 2019 in Bad Aibling wurden die Erfahrungen der am Schulversuch beteiligten Wirtschaftsschulen dargestellt und erläutert. Das neue Angebot der Vorklasse wurde von den Modellschulen als durchweg positiv und sehr erfolgreich bewertet.2

Die Wirtschaftsschule Nürnberg (B12) strebt an, eine Klasse des vorbereitenden Zusatzangebots ab dem Schuljahr 2020/21 einzurichten. Stößt das ergänzende Bildungsangebot auf Interesse bei den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten, plant die B12, ab dem Schuljahr 2021/22 pro Schuljahr zwei Vorklassen einzurichten. Gleichzeitig wird beim StMUK angefragt, ob eine der beiden Klassen als staatliche Klasse geführt werden kann.

Die Einrichtung der Vorklasse müsste gemäß Art. 27 Abs. 1 Satz 3 BayEUG als wesentliche Änderung im Bereich der Schule der Regierung von Mittelfranken drei Monate vor Unterrichtsbeginn angezeigt werden. Für eine Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 6 müssen die Voraussetzungen wie für eine Aufnahme in die Jahrgangsstufen 7 oder 8 entsprechend aus § 2 Abs. 1 bis 4 WSO erfüllt sein.

Es kann davon ausgegangen werden, dass insbesondere jene Schülerinnen und Schüler eine Aufnahme in die Vorklasse anstreben, die sonst ab der Jahrgangsstufe 7 oder 8 in die Wirtschaftsschule wechseln würden. Die Vorklasse zur Wirtschaftsschule soll als weiterer „Baustein“ die Vielfalt der Bildungswege an den Nürnberger Schulen insgesamt ergänzen und die Schulart Wirtschaftsschule für Eltern und Schülerinnen und Schüler attraktiver gemacht werden.

Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg

seit dem Schuljahr 2004/05

Die Klassen- und Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg in den letzten Schuljahren zeigt die folgende Tabelle.

Schuljahre Städtisch Staatlich Gesamt
Klassen Schülerinnen und Klassen Schülerinnen und Klassen Schülerinnen und
Schüler Schüler Schüler
2004/05 27 763 4 117 31 880
2005/06 28 785 4 117 32 902
2006/07 28 771 4 122 32 893
2007/08 28 751 4 125 32 876
2008/09 26 690 4 122 30 812
2009/10 26 646 4 117 30 763

2 vgl. Homepage des Verbands der Lehrer/-innen an beruflichen Schulen in Bayern, https://www.vlbbayern.de/schularten/wirtschaftsschulen/, Stand: 09.09.2019

Schuljahre Städtisch Staatlich Gesamt
Klassen Schülerinnen und Klassen Schülerinnen und Klassen Schülerinnen und
Schüler Schüler Schüler
2010/11 25 600 4 103 29 703
2011/12 24 610 4 106 28 716
2012/13 22 550 4 106 26 656
2013/14 22 541 4 106 26 647
2014/15 22 539 4 94 26 633
2015/16 21 501 4 103 25 604
2016/17 20 487 6 152 26 639
2017/18 19 442 8 178 27 620
2018/19 17 395 8 187 25 582

Quelle: Amtliche Schulstatistiken der Wirtschaftsschule Nürnberg zum 20.10. des Schuljahres

Die Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg über die Jahre verdeutlicht, dass mit der Einrichtung einer Vorklasse ab dem Schuljahr 2020/21 an Wirtschaftsschule Nürnberg ein neuer „Bildungsbaustein“ an einer Schule implementiert werden soll, deren Schüler- und Klassenzahlen in den Vorjahren rückläufig waren. Die maximale städtische Klassenzahl wurde in den Jahren 2005 bis 2008 mit 28 Klassen erreicht, die höchste Gesamtklassenzahl an der B12 lag im gleichen Zeitraum bei 32 Klassen.

Darstellung der Kosten

Die Personalkosten für die Einrichtung einer Vorklasse an der städtischen Wirtschaftsschule sind im Folgenden dargestellt.

Einrichtung einer Vorklasse an der städtischen Wirtschaftsschule (ab Schuljahr 2020/21)

Kalkulation der Personalkosten - Stadt Nürnberg

Stand: 09.09.2019

Maß- nahme Schüler durch- schnittlich Lehrer- jahreswo- chenstd. inkl. Teilun- gen1 QE4 QE3 Kosten der schulischen Qualifizierung pro Klasse Lehrpersonal- städt. Personalkosten € zuschuss €3 Personal- kosten Stadt Personal- Nürnberg kosten 2 2020/21 QE4 QE3 QE4 QE3 Lehr- personal- zuschuss BY
Vor- klasse WS 25 36 0 Bruttopersonal- kosten für Kons. 148.552,50 0,00 78.522,84 0,00 70.029,66 78.522,84
  1. gem. aktueller Stundentafel zzgl. Teilungen, Schulversuch, Juni 2013, des StMUK (Grundbedarf 30 LWS zzgl. Teilungen Sport 2 LWS, Religion 4 LWS) 2) Bemessen nach den Bruttopersonalkosten für Konsolidierung/Neuschaffung (A14) für Beamte Lehrkräfte einschl. AG-Anteil SV, Versorgungsumlagen, Beihilfen gem. Anlage zur Mitteilung Stadt Nürnberg Nr. 1B vom 02.01.2019 3) LPZ-2019-WS 60% (A 14): 2.181,19 € (nach Art. 18 BaySchFG) Die Personalkosten sind auf der Basis der aktuellen Personalkostensätze 2019 sowie auf der Basis der Lehrpersonalzuschuss-Sätze 2019 berechnet. Für das Schuljahr 2020/21 sind diese zu aktualisieren.

Die Vorklasse (Jahrgangsstufe 6) kann an der B12 ohne zusätzliche Personalkostenanteile im Verwaltungsbereich/Sekretariat eingerichtet werden. Schulräume sind im Schulgebäude Nunnenbeckstraße 40 für die Vorklasse vorhanden; die räumlichen Kapazitäten sind auch mit den beiden an der B12 eingerichteten Berufsintegrationsklassen ausreichend. Ebenso kann den Schülerinnen und Schülern eine Ganztagsbetreuung angeboten werden.

Attraktivität des Angebots

Grundsätzlich wird aus jenen Wirtschaftsschulen, die sich am Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“ beteiligen, berichtet, dass sich die Vorklassen gut etablierten (Stand 09/2019):

Fürth: 48 Anmeldungen für Jahrgangsstufe 6, davon 22 Schülerinnen und Schüler

aus Gymnasien und Realschulen und 26 Schülerinnen und Schüler aus 16 Mittelschulen aus Stadt Fürth und Landkreis, davon 24 mit Ø D, E, M < 2,66, die die Zugangsberechtigung zum Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule hätten.3

Erlangen: 24 Anmeldungen für Jahrgangsstufe 6, davon 16 Schülerinnen und Schüler

aus Gymnasien und Realschulen und 8 Schülerinnen und Schüler aus 10 Mittelschulen, alle mit Ø D, E, M < 2,66, die die Zugangsberechtigung zum Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule hätten.4

Beide Schulleiter der Wirtschaftsschulen in Fürth und Erlangen schätzen die Einführung der Jahrgangsstufe 6, da sie zielgerichtet und behutsam auf die Anforderungen der Wirtschaftsschule vorbereitet und ein sanfter Übergang in eine weiterführende neue Schulart gewährt wird. Im Hinblick auf die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 6 ist zu bemerken, dass in der Wirtschaftsschule Erlangen in beiden Jahren seit Einführung der Jahrgangsstufe 6 alle Schülerinnen und Schüler das Klassenziel erreichten, es gibt keine Wiederholer in dieser 6. Klasse. Schülerinnen und Schüler der aufsteigenden 6. Klasse des letzten und vorletzten Jahres sind auch in den Jahrgangsstufen 7 und 8 leistungsmäßig deutlich besser als die vergleichbaren drei- und vierstufigen Klassen. Weiterhin wird aus Elternsicht auch die Möglichkeit der Schullaufbahnverkürzung geschätzt, da geeignete Schülerinnen und Schüler (D, E, M < 2,66) der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule bei einem Schulartwechsel an die Realschule dort ebenfalls wieder die Jahrgangsstufe 5 besuchen müssten. Bei einem Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule an die Wirtschaftsschule wäre dort eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 6 möglich. Eine Gefährdung der Mittelschulen aufgrund der Jahrgangsstufe 6 der Wirtschaftsschule ist aus Fürth und Erlangen nicht zu berichten, da die geeigneten Schülerinnen und Schüler (2,66 oder besser) nach der 5. Klasse der Mittelschule in die 5. Klasse der Realschule gegangen wären.

Wichtig für den Erfolg der Vorklasse an der Wirtschaftsschule Nürnberg ist die Information und Beratung über dieses neue Angebot insbesondere an Elternabenden der Grund- und

3 Pressebericht zur Jahrgangsstufe 6 der Wirtschaftsschule Fürth vgl. Anlage! 4 Pressebericht der Wirtschaftsschule Erlangen, vgl. https://www.wir-erlangen.de/ihr-über-uns/presse/, Stand: 09.09.2019

Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien. Ebenso essenziell ist es, dass Beratungslehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen die Vorklasse kennen und Familien in Einzelberatungen auf das Angebot aufmerksam machen.

Fazit

Der neue „Bildungsbaustein“ Vorklasse (Jahrgangsstufe 6) der Wirtschaftsschule hat sich an den am Modellversuch beteiligten Schulen als sehr positiv herausgestellt und ist dort mittlerweile gut etabliert. Die Vorteile sind insbesondere: Verbesserte Förderung der Wirtschaftsschülerinnen und -schüler in den Bereichen Sprachen und Mathematik - somit deutlich bessere Schulleistungen auch in den nachfolgenden Jahrgangsstufen und in den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss, mögliche Schullaufbahnverkürzung bei Schülerinnen und Schülern, eine Ergänzung der Bildungsvielfalt in Bayern, Stärkung der beruflichen Bildung, vorhandene Kapazitäten an der Wirtschaftsschule Nürnberg und die Steigerung der Attraktivität der Wirtschaftsschule vor Ort.

Anlagen: KMS VI.4-BS9641.0-7a.130788 vom 19.02.2019 KMBek vom 18.06.2013, Az. III.3-5 S 4641-6b.31 582 (KWMBl. 2013, S. 226) KMBek vom 12.03.2019, Az. IV.12-BS4641.0 (BayMBl. 2019 Nr. 114) Fürther Nachrichten, 21.02.2019, S. 28

Bayerisches Ministerialblatt

BayMBl. 2019 Nr. 114 3. April 2019

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab

Jahrgangsstufe 6“ als Schulversuch

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. März 2019, Az. IV.12-BS4641.0

  1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Modellprojekt „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6“ als Schulversuch vom 18. Juni 2013 (KWMBl. S. 226) wird wie folgt geändert: 1.1 Nr. 4 wird wie folgt geändert: 1.1.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Jahrgangsstufe 6 gilt § 2 Abs. 1 bis 4 WSO entsprechend; ein Probeunterricht findet nicht statt.“ 1.1.2 Die Sätze 2, 5 und 6 werden aufgehoben. 1.2 In Nr. 7 wird die Angabe „2018/2019“ durch die Angabe „2019/2020“ ersetzt. 1.3 Nr. 8 wird wie folgt gefasst: „Modellschulen: 1. Staatliche Wirtschaftsschule Deggendorf 2. Staatliche Wirtschaftsschule Dinkelsbühl 3. Staatliche Wirtschaftsschule Freising 4. Staatliche Wirtschaftsschule Gunzenhausen 5. Staatliche Wirtschaftsschule Hof 6. Staatliche Wirtschaftsschule Landshut 7. Staatliche Wirtschaftsschule Memmingen 8. Staatliche Wirtschaftsschule Nördlingen 9. Staatliches Berufliches Schulzentrum Weiden II 10. Städtische Reischlesche Wirtschaftsschule Augsburg 11. Städtische Wirtschaftsschule Bamberg 12. Städtische Wirtschaftsschule am Röthelheimpark Erlangen 13. Städtische Wirtschaftsschule Fürth, Hans-Böckler-Schule 14. Städtische Wirtschaftsschule Riemerschmid München 15. Städtische Wirtschaftsschule Senden 16. Wirtschaftsschule des Zweckverbandes Berufliche Schulen Bad Wörishofen 17. Private Wirtschaftsschule Krauß Aschaffenburg

BayMBl. 2019 Nr. 114 3. April 2019

  1. Private Wirtschaftsschule Bayreuth 19. Wirtschaftsschule der Privaten Schulen von Dr. Limmer – Prof. Appelt GmbH Ingolstadt 20. Private Wirtschaftsschule Lichtenfels 21. Private Wirtschaftsschule München-Ost Dipl.-Kfm. HdL. E. Morawetz, gGmbH 22. Private Wirtschaftsschule Sabel in Nürnberg 23. Private Wirtschaftsschule Breitschaft Regensburg 24. Private Schulen Pindl, Wirtschaftsschule Regensburg 25. Private Wirtschaftsschule Pelzl Schweinfurt 26. Private Wirtschaftsschule Müller Würzburg“ 1.4 In Nr. 9 wird die Angabe „31. Juli 2019“ durch die Angabe „31. Juli 2020“ ersetzt. 1.5 In der Anlage werden die Wörter „Natur und Technik“ durch die Wörter „Mensch und Umwelt“ ersetzt. 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in Kraft.

Herbert Püls Ministerialdirektor

Impressum

Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.betrieb@jva-ll.bayern.de

ISSN 2627-3411

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss öffentlich Beschluss

Betreff: Anmeldesituation an der Peter-Vischer-Schule/Gymnasium (PVS) hier:

Lehrerwochenstunden-(LWS-)Zuschlag gem. Vermerk Ref. I/II vom 25.07.2019

Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung berichtet über die Anmelde- und Aufnahmesituation an der PVS/Gym und die daraus resultierenden folgen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb, insbesondere im Zusammenhang mit dem Personalbudget. Es wird ferner die "Ganztagssituation bzw. -entwicklung" der Gymnasien in Nürnberg beleuchtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 79.180 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren an der PVS ist allen Kindern und Jugendlichen möglich, unabhängig von Herkunft, religiösen oder ethischen Überzeugungen, Geschlecht oder sozialer Stellung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für PVS/Gym für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 die vorgesehene Zuschlaglösung im Umfang von je zehn Lehrerwochenstunden zu beantragen.

Sachverhalt:

Anmeldesituation an der Peter-Vischer-Schule/Gymnasium (PVS)

hier: Lehrerwochenstunden-(LWS-)Zuschlag gemäß Vermerk Ref. I/II vom 23.07.2019

1. Die Entwicklung der Klassengrößen im „Halbtag“ (HT) und „Gebundenen Ganztag“

(GGT) – Auswirkungen auf den Schulbetrieb (Personalbudget, Unterrichtsorganisation)

Die städtischen Gymnasien werden bzgl. des LWS-Budgets dem Grunde nach auf Basis der staatlichen Richtlinien für die Unterrichtsversorgung ausgestattet. Dazu kommen vom Stadtrat genehmigte Zuschläge wie beispielsweise Maßnahmen im Rahmen von MSRG, gegen Unterrichtsausfall oder im Bereich des Ganztags. Die staatliche Lehrpersonalzuweisung „sorgt“ landesweit für durchschnittliche Klassengrößen in den Jahrgängen 5 bis 10 an den staatlichen Gymnasien von 25,4 SuS je Klasse (Stand 2017/181). Über die Jahrgangsstufen hinweg nehmen die Schülerzahlen ab (durchschnittliche Klassenstärke in der 5. Jgst.: 26,2 SuS). Der Durchschnitt von 26,2 SuS je Klasse in der Jahrgangsstufe 5 bedeutet, dass auch Klassen von 30 und mehr Schülern gebildet werden. Dies gilt nicht für GGT-Klassen, hier liegt der Richtwert bei 25 SuS.

Für das Gymnasium an der PVS haben sich für das Schuljahr 2019/20 insgesamt 68 Schülerinnen und Schüler angemeldet, 35 für den GGT und 33 für den HT. Aufgrund der vorgegebenen maximalen Schüleranzahl von 33 Schülerinnen und Schülern in Gymnasialklassen2 ergeben sich bei der Klassenbildung ungünstige Verhältnisse:

  1. Die Halbtagsklasse kann keine weiteren Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Wiederholer/innen müssen auf den Gebundenen Ganztag verwiesen werden. Ein Umleiten von neuangemeldeten Schüler*innen an andere Gymnasien zugunsten von Wiederholern würde die Schülerzahl insgesamt noch verringern und wird deshalb nicht in Betracht gezogen.

  2. Die Anmeldezahl der Schülerinnen und Schüler für den Gebundenen Ganztag bedingt, dass an PVS/Gym zwei Ganztagsklassen mit (nur) je 18 bzw. 17 Schüler*innen gebildet werden müssen. Somit erfordert eine geringe Schülerzahl (für jede Schülerin/jeden Schüler werden ca. 1,2 LWS gerechnet) einen vergleichsweise hohen Einsatz von Lehrerwochenstunden. Dies hat für den GGT der kommenden 5. Klassen und zukünftigen 6. Klassen (2020/2021) Klassen- und Unterrichtssituationen zur Folge, welche auf Grund des nicht-auskömmlichen LWS-Budgets kurzfristig einen defizitären Ganztagsbetrieb bedingen.

Langjährige Erfahrungen zeigen, dass eine Eingangsschülerzahl von 68 Schüler*innen weder in der Unterstufe, und erst recht nicht in der Mittelstufe, für ein auskömmliches LWS-Budget und somit für ein angemessenes Unterrichtsangebot ausreichen, zumal in der Mittelstufe eine nicht

1 Bayerische Schulen: Eckzahlen sämtlicher Schularten nach kreisfreien Städten und Landkreisen 2017, S.5

2 https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Klassenbildung_2018.pdf

zu vernachlässigende Anzahl an Schüler*innen an die Realschule/M-Zweig Mittelschule wechselt, die in der Regel nicht durch Neueintritte kompensiert werden kann.

Mit Beginn der Mittelstufe wählen die Schüler*innen am Peter-Vischer-Gymnasium zwischen den Ausbildungsrichtungen Naturwissenschaftlich-Technologische Gymnasium (NTG) und Sprachliches Gymnasium (SG). Die z.T. deutlichen Unterschiede in den Stundentafeln der beiden Profile bedingen grundsätzlich eine relativ inhomogene, weil zweigübergreifende, und aufwändige (im Sinne eines erhöhten LWS-Verbrauchs) Klassen- und Gruppenbildung.

Über mögliche Auswirkungen auf das LWS-Budget in der Oberstufe wird hier nicht weiter eingegangen, da belastbare Daten (noch) fehlen.

2. Zusammenfassung/Lösungsvorschlag

Um die Budgetprobleme an PVS/Gymnasium für die nahe Zukunft in den Griff zu bekommen, schlägt SchA, - wie im Bericht im SchulA vom 20.07.2018 bereits als 2. Lösungsweg angedeutet

unangemessen eingeschränkt wird. Diese LWS errechnen sich aus der Differenz zwischen der staatlichen Budget-Formel, die für ein auskömmliches Budget von einer Schülerzahl von 25,4 Schüler*innen pro Klasse ausgeht (für ein dreizügiges Gymnasium ca. 77 SuS) und den tatsächlichen Anmeldezahlen an PVS/Gym (68 SuS) multipliziert mit der notwendigen Anzahl an LWS pro Schüler*in. Dieser Zuschlag soll zunächst im Zeitraum des Ganztagsbetriebs, also für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21, gewährt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt keine über das Schuljahr 2020/21 hinausgehende Prognose der Schülerzahlentwicklung auf seriöse Weise erstellt werden kann. Die Zahl der Wiederholer und Abbrecher unterliegt gerade in der Mittelstufe großen Schwankungen, außerdem wird sie natürlich durch die Schulzweigwahl ab der 8. Jgst. entsprechend beeinflusst. Wegen der schwierigen Anmeldesituationen und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die LWS-Budgets bzw. Unterrichtssituationen wird gebeten, die dargestellten Lösungsansätze realisieren zu können. Die Budgetzuschläge bei PVS/Gym für die nächsten beiden Schuljahre lassen sich mit insg. ca. 79.180 Euro beziffern (2x ca. 10 LWS A13/14), 2021 sind die Schülerzahlen zu überprüfen und die Zuschläge ggf. anzupassen (siehe oben).

3. Perspektive

Die Entwicklung der Schülerzahlen im Gebundenen Ganztag an den Gymnasien in Nürnberg macht aus Sicht von SchA eine genauere Betrachtung der Ganztagsangebote bzw. -bedarfe erforderlich:

a) Das Interesse am Gebundenen Ganztag an den Südstadtgymnasien PG und SG hat sich nach Höchstständen in den Anfangsjahren 2010 ff nahezu halbiert. Gerade in den letzten drei Jahren ist die Zahl derjenigen SuS, welche sich an den beiden Schulen für den Gebundenen Ganztag (GGT) anmeldeten, auf (z. T. deutlich) unter 100 gesunken. In besonderer Weise von dieser Entwicklung betroffen ist das PG, das seitdem jeweils nur noch eine Klasse im GGT führt.

b) Am NGN und an der BBS sind die Zahlen seit Einführung des GGTs konstant niedrig, d. h. die beiden Schulen führen jeweils nur eine gebundene Klasse.

c) Am Gymnasium der PVS wird der GGT seit 4 Jahren angeboten, mit folgenden Schülerzahlen: 2016/17: 50 von insg. 73 SuS, 2017/18: 52 von insg. 80 SuS, 2018/19: 59 von insg. 89 SuS und für das kommende Schuljahr 2019/20 35 von insg. 69 SuS.

  1. Zusammenfassende Bewertung:

An den Gymnasien wird der Gebundene Ganztag - im Gegensatz zu den Realschulen - relativ wenig nachgefragt. Diese Tendenz bestätigen auch andere Städte, sie könnte durch das neue G9 noch verstärkt werden. Andererseits bewegt sich das Interesse bzgl. des Offenen Ganztagsbetriebs (OGT) auch (und gerade) im gymnasialen Bereich konstant auf einem relativ hohen Niveau – insb., wenn es den Schulen gelingt, einen (sehr) flexiblen offenen Betrieb einzurichten.

Die Entwicklung des Gebundenen Ganztags an den Gymnasien ist deshalb in Abstimmung mit dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken kritisch zu hinterfragen. Dies sollte nicht nur für die diesbezüglichen Bestandsgymnasien gelten, sondern auch für die künftig zu errichtenden.

Anlage: 1

Betreff: Anmeldungen/Aufnahmen an städtischen Gymnasien und Realschulen für das

Schuljahr 2019/20

hier: Anmeldesituation an der PVS/Gymnasium und am SG 1. Aufgrund der Anmeldezahlen für die Klassen im Gebundenen Ganztag an Gymnasien muss dieses Thema diskutiert und entschieden werden. Dabei geht es um eine kurzfristige Entscheidung für die Aufnahme und Klassenbildung 2019/2020 (nachfolgend Teil A) und eine Überlegung für die dauerhafte Ausgestaltung (nachfolgend Teil B).

A)kurzfristige Entscheidungsvorlage:

Die städtische Beschlusslage bzgl. des Gebundenen Ganztags am SG beinhaltet (maximal) jeweils zwei Klassen in den Jgst. 5-7, also insg. 6 Klassen. Für PVS sind gemäß Diskussionsstand SchulA vom 15.07.2016 je 3 Klassen für das Gymn. und die RS in den Jgst. 5 und 6 geplant, also insg. 12 Klassen. Aktuell - im Schuljahr 2018/19 -befinden sich am SG insg. 7 Klassen im Gebundenen Ganztagsbetrieb, wobei in der derzeitigen 5. Jgst. 3 Klassen geführt werden (auf Grund der besonderen Anmeldesituation vor einem Jahr), an der PVS/Gymn. ebenfalls 3 (siehe auch Vermerk vom 29.05.2018 und Bericht im SchulA vom 20.07.2018).

Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2019/20 führen bei SG (Halbtag: 30, Ganztag: 57) und PVS/Gymn. (Halbtag: 34, Ganztag: 35) wiederum zu Klassen- und Unterrichtssituationen, welche auf Grund des nicht-auskömm_ lichen LWS-Budgets kurzfristig einen defizitären Ganztagsbetrieb bedingen, mittel- und langfristig jedoch das gesamte schulische Angebot (Pflicht- und Wahlunterricht!) beeinträchtigen.

Da beide Schulen wegen der unterschiedlichen Schülerzahlen und der daraus resultierenden unterschiedlichen Auswirkungen differenziert zu betrachten sind, schlägt SchA folgende Regelungen vor:

a) SG bildet im Schuljahr 2019/20 3 gebundene Ganztagsklassen in Jgst. 5 und führt diese in der gesamten Unterstufe, also in den Jgst. 5-7. Für eine gebundene Ganztagsklasse fallen etwa 45.713 Euro an zusätzlichen Kosten für ein Schuljahr an, insg. ca. 137.139 Euro.

b) PVS/Gymn.: Die staatlichen und (somit auch) die städtischen Budget-Formeln orientieren sich -im Sinne eines auskömmlichen Budgets -grundsätzlich an der durchschnittlichen Zahl der SuS pro Klasse. Diese liegt derzeit in Bayern bei 25,4

=

SuS. Auf die PVS bezogen fehlen also ca. 8 SuS (3 Klassen a 25,4 SuS 77 SuS gegenüber 69 angemeldeten SuS), was zu einem LWS-Defizit in der Größenordnung von jährlich ca. 10 Stunden führt. Dies gilt primär für die nächsten fünf Schuljahre. In der 10. Jgst. werden an der PVS regelmäßig Einführungsklassen eingerichtet, so dass in der Oberstufe i. d. R. von einem ausreichenden LWS-Budget und somit von einem angemessenen Unterrichtsangebot auszugehen ist. Für PVS/Gymn. wird deshalb - wie im Bericht im SchulA vom 20.07.2018 bereits als 2. Lösungsweg angedeutet - ein jährlicher Budgetzuschlag von 10 LWS (= ca. 39.590 Euro Mehrkosten/Jahr) vorgeschlagen. Dieser Zuschlag soll zunächst im Zeitraum des Ganztagsbetriebs, also für die Schuljahre 2019/20 und 2020/21, gewährt werden, da zum jetzigen Zeitpunkt keine über das Schuljahr 2020/21 hinausgehende Prognose der

Anmeldezahlen Anmeldewoche 2019

Empfehlung aavon MIUel- Ausbildu Zahl der -oder Anmelngs- Anmel- Gym- Real- Vorschla dungen Schule richtung dungen nasium schule g SchA nach PU

städtische Gymnasien

BBS-Gvml 108 105 3 106 106

Reoelklass 75 73 2 73 73 geb GT Soc 19 18 1 19 19 Leistungssoc 14 14 0 14 14

JSG 156. 151 5 150 155 SG WSG-W WSG-S

LG Mu.G 108 97 11 108 108

PVS-Gvm 10 67 3 72 69

Halbtag 34 34 0 34 34 Ganztao 36 33 3 38 35

.SG 1 91 87 3 84 87

30
57 57
520
357
877

HaJbtao SCl 32 31 1 Halbtao NTG Ganztaa S<J 59 54 2 Ganztag NTG

r$1ilmme •��t. Gyfl!. 533 5fl7 25

Gesamt:

Anmeldezahlen Anmeldewoche 2019

staatliche Gymnasien

. Empfehlung aavon mmel- Ausbildu Zahl der oder ngs- Anmel- Gym- Real- Schule richtung dungen nasium schule

DG 154 146 8 153 Regel Modellkla sse f. Hochbega bte HSß 115 109 6 115 SG NTG

MBG 115 106 9 111

SG NTG

.MG HG 75 70 5 75

NG� 100 100 0 100 Halbtaa 75 75 0 Ganztaa 25 25 0 PG 61 63 4 Halbtaa 41 40 1 41 Ganztaa 26 23 3 24 SSG 1.74 171 3 172

WG 139 13� 6 134

SG NTG asa 41. 925

voraussichtliche Aufnahmen Stadt 545,5 Empfehlung Gymnasium gesamt 1405 +50% Empfe.hlung Mittelschule/Realschule 33

Gesamtschülerzahl Gymnasien 1438 nach PU/Schi 1445

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Anmeldungen/Aufnahmen an städtischen Gymnasien und �j�Fr�ren"'fur'"ciai's"chü.ijätir 2019/2020 O Antwort z. Unterschr. fur ....................... .

hier: Anmeldesituation an der Peter-Vischer-Schule/Gymnas,um und am Sigena-

Gymnasium (SG)

Vermerk von SchA vom 15.07.2019

  1. Aufgrund sinkender Anmeldezahlen für Klassen im Gebundenen Ganztag an Gymnasien beab­ sichtigt SchA im Schuljahr. 2019/2020 bei der Peter-Vischer-Schule/Gymnasium und Sigena­ Gymnasium jeweils eine dritte Ganztagsklasse in der 5 Jahrgangsstufe einzurichten. Durch mehr Fachrichtungen soll das Angebot erweitert und die Attraktivität gesteigert werden. Die Nachfrage im Offenen Ganztag ist auf einem konstant hohen Niveau. SchA sieht Bedarf die Entwicklung des Gebundenen Ganztags an den Gymnasien kritisch zu hinterfragen. Die letzt­ malige Behandlung des Ganztages erfolgte im Schulausschussbeschluss vom 15.07.2016.

Seitens Ref. 1/11 besteht Einverständnis je eine Ganztagsklasse an der PVS/Gymnasium und am SG einzurichten (vgl. 1 A des SchA-Vermerks vom 15.07.2019). Entsprechende Haushaltsmittel (Sachmittel) können zum Haushalt 2020 angemeldet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 bei der PVS vorgesehene Zuschlagslösung im Umfang von 1 0 LWS einer beschlussmäßigen Grundlage bedarf (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Geschäfts­ ordnung Stadtrat).

II. SchA

Nürnberg, 23.07.2019 Referat für Finanzen, Personal, IT und Organisation

(75 94)

Abdruck: . Herrn OBM 3. BM DIP

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff: Entwicklung eines Qualitätsmanagements im Bereich der städtischen Schulen der Stadt

Nürnberg

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung des Qualitätsmanagements im Bereich der kommunalen allgemeinbildenden Schulen in Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Nichtzutreffend.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt: Entwicklung eines Qualitätsmanagements im Bereich der städtischen Schulen der Stadt

Nürnberg

Nürnberger Qualitätsmanagement der allgemeinbildenden Schulen (NQA)

Das aufkommende Interesse an einer systematischen und ganzheitlichen Betrachtung der Schul- und Unterrichtsqualität in der Schweiz wurde im Jahre 1996 durch ein mehrjähriges Projekt, das unter dem Namen „Qualität durch Evaluation und Entwicklung“ (Q2E) startete, beantwortet. Das auf 6 Jahre angelegte Projekt ließ den teilnehmenden schweizerischen Schulen einen entsprechenden Gestaltungsraum, in dem sich ein schulinternes Qualitätsmanagement entwickeln ließ, welches in besonderem Maße auf die Eigenheiten der Bildungsinstitutionen und die pädagogischen Praxisfelder Rücksicht nahm.

Das Qualitätsmanagement ist ein Instrument der pädagogischen Schulentwicklung, welches auf die Einbeziehung und Verantwortung der Lehrkräfte an den Schulen baut und von den Kollegien getragen werden muss. Es ist ein wesentlicher Baustein für eine stärkere Beteiligung der Lehrkräfte an der schulischen Entwicklung sowie der Übernahme von Verantwortung für diese. In den Schulen lenken Schulentwicklungs- bzw. Koordinierungsgruppen mit den Schulleitungen den Prozess der Schulentwicklung und sorgen dafür, dass die größtmögliche Partizipation aller am Schulleben Beteiligter durch intensive Kommunikation, Meinungsaustausch und Konsensfindung erreicht wird.1 Das Portfolio bündelt die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schule und leistet so einen wichtigen Beitrag zu einer gelingenden Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Jene sollen in ihren Potentialen unterstützt werden, erfolgreich die Schule zu absolvieren, ihre Kompetenzen zu steigern und sich in ihrer Persönlichkeit zu entwickeln. Die Schulentwicklungsgruppe koordiniert und dokumentiert die Maßnahmen des Schulentwicklungsprogrammes (SEP).

Entwicklungen in Nürnberg

Bereits im Jahre 2003 vereinbarten die Schulleiter/innen der kommunalen beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg innere Schulentwicklungsprozesse im Rahmen des sogenannten NQS (Nürnberger Qualitätsmanagement an Schulen) zu verstetigen und zu unterstützen. Grundlage war das Konzept Q2E, das stufenweise eingeführt wurde und dabei helfen sollte, im Wechselspiel mit entsprechenden Evaluationen die Ideen und Entwicklungsansätze an den Schulen systematisch zu planen, zu strukturieren und zu analysieren. Auch das Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) verfolgt die Systematisierung und Implementierung eines Qualitätsmanagements (QM) an den städtischen Realschulen und Gymnasien. Dieses QM soll die Schulen von innen heraus stärken, praktikabel und nachhaltig sein. Dabei ist den Schulen bewusst, dass sie sich in einer ständig wandelnden Gesellschaft befinden, in welcher immer wieder neue Herausforderungen auftreten, auf die angemessen in einer pädagogischen Art und Weise zu reagieren ist. Die Zusammenarbeit der Akteure der städtischen Schulen ist dabei ebenso wichtig wie die Zusammenarbeit der Schulen mit SchA. An den allgemeinbildenden kommunalen Schulen gab es 2003 noch keine gemeinsame Plattform für ein Qualitätsmanagement; an den meisten städtischen Schulen wurden jedoch bereits Schulentwicklungsprojekte umgesetzt und Schulentwicklungsgruppen gebildet, welche die Basisqualifizierung für das NQS in fünf Modulen an insgesamt 10 Seminartagen im Institut für Pädagogik und Schulpsychologie besuchten. Die fünf Module lauteten bzw. sind:

 Modul 1: Systematische Schulentwicklung durch QM-Routinen (NQS- Einstiegsqualifizierung)

1 In der weiteren Fassung wird stellvertretend für die Koordinierungsgruppen, Schulentwicklungsgruppen etc. der Terminus Schulentwicklungsgruppe verwendet.

 Modul 2: Einführung in das pädagogischen Qualitätsmanagement- System NQS, Gestaltung von Zielklärungsprozessen, Rolle, Aufgaben und Arbeitsweise von QM-Teams, Kommunikation  Modul 3: Qualitätsverständnis Grundlage für die jährliche Zielklärung  Modul 4: Projektmanagement für die Umsetzung von Maßnahmen zur Zielerreichung  Modul 5: Gestaltung von internen Evaluationsprozessen und Bilanzkonferenzen, Vor- und Nachbereitung NQS-E.

Intern führten zu dieser Zeit die städtischen Realschulen und Gymnasien verschiedene Evaluationen für ihre eigene Schulentwicklung durch, zumeist in schriftlicher Form mit Hilfe von Fragebögen.2 Dabei lag die gesamte Arbeit, ausgehend von der Formulierung der Fragebögen bis hin zur Auswertung und Analyse selbst, in den Händen der Schulen.

Teilweise nahmen die städtischen Schulen auch an Evaluationen von außen teil. Darunter fielen u.a. die Maßnahme „Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien“ (MSRG) an allen städtischen Realschulen und Gymnasien durch die Universität Erlangen-Nürnberg oder die Befragung „Herausforderung Zweiter Bildungsweg- Schulalltag und Zukunftsperspektiven“ am Hermann-Kesten- Kolleg durch Markt- und Sozialforscher der B4.

Zielsetzungen, Evaluationen, Maßnahmenkataloge und das damit verbundene Management sind dabei Bestandteile des Prozesses. 2010 wurde bei SchA eine Stelle für Qualitätsmanagement und Schulentwicklung eingerichtet mit dem Ziel, die Prozesse zur Einführung, Realisierung und Aufrechterhaltung des systematischen Qualitätsmanagements zu verwirklichen. Im Schuljahr 2010/11 wurden erste Schritte in Richtung eines Gesamtkonzeptes einer systematischen Qualitätsentwicklung in die Wege geleitet, indem drei Schulen Evaluationen mit externer Beratung durch SchA durchführten, Ergebnisse analysierten und Maßnahmen erarbeiteten. Das Ziel bestand darin, dass sich mittelfristig alle allgemeinbildenden städtischen Schulen in einem zyklischen Qualitätskreislauf befanden, der mit Zielfindung, Maßnahmen, Durchführung und Evaluation einhergehen sollte. Dabei stand immer die Individualität der Schule im Zentrum. Bereits im folgenden Schuljahr wurden weitere Evaluationen an den kommunalen Realschulen und Gymnasien durchgeführt, wobei sich der Schwerpunkt der Evaluationsprojekte zu unterschiedlichen Teilen auf Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung bezog.3 In den einzelnen Bereichen wurden einerseits Ziele formuliert und anderseits Maßnahmen zur Zielerreichung umgesetzt. Die Dokumentation dieser Prozesse fand in den Schulen statt, die sehr umfangreiche Datenauswertung wurde von der pädagogischen Mitarbeiterin Qualitätsmanagement und Schulentwicklung bei SchA übernommen.

Parallel zum Qualitätsmanagement im Bereich der beruflichen Schulen entwickelt(e) sich im Bereich der städtischen Realschulen und Gymnasien in den Jahren ein Qualitätsmanagementsystem, in welchem die einzelne Schule die Entscheidung über die Organisation und Durchführung von Evaluationen, Präsentationen der erhobenen Daten und den weiteren Umsetzungen eigenverantwortlich innehatte. Dabei verbleiben die Dokumentationen über die evaluierten Themen in den Schulen.

Mit der Novellierung des BayEUG vom Sommer 2013 haben alle öffentlichen bayerischen Schulen die Verpflichtung, ein Schulentwicklungsprogramm (SEP) zu erstellen. Dieses bündelt die kurz- und

2 Darunter fielen Themen wie die Studien- und Berufsorientierung, das Übergangsmanagement, die Umstellung auf G8 usw. 3 Beispiele: Am Labenwolf-Gymnasium wurde die soziale Kompetenz bei Schülerinnen und Schülern am musischen Gymnasium evaluiert, während sich das Sigena-Gymnasium dem Thema Lehrergesundheit widmete. Die Adam-Kraft-Realschule evaluierte ihre Weiterentwicklung des gebundenen Ganztages.

mittelfristigen schulischen Entwicklungsziele der Einzelschule zu einem Handlungsprogramm (vgl. BayEUG, Art. 2). In den städtischen Realschulen und Gymnasien werden die kurz- und langfristigen Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen u.a. im Rahmen des Orientierungsrahmens beschlossen.

Nürnberger Orientierungsrahmen

Seit 2015 gibt es den Nürnberger Orientierungsrahmen, der für die städtischen allgemeinbildenden wie auch beruflichen Schulen einen normativen Rahmen beschreibt und ihnen ein Instrument zur schulinternen Reflexion und Standortbestimmung bietet. Dabei können die Schulen ihren Status-Quo in zentralen Handlungsfeldern, ihre Stärken und Handlungsbedarfe sowie ihre zukünftigen Herausforderungen und Chancen reflektieren. Aktuell benennt er 12 bedeutsame Handlungsfelder und konkretisiert die darin enthaltenen Erwartungen.

Es handelt sich dabei um folgende Handlungsfelder:

  1. Sprachförderung 2. Kompetenzorientierung 3. Übergänge im Bereich der Bereich der Allgemeinbildenden Schulen 4. Übergänge im Bereich der Beruflichen Schulen 5. Gebundene Ganztagschule 6. Offene Ganztagschule 7. Personalentwicklung 8. Multiprofessionelle Teams als Teil der Schulgemeinschaft 9. Lernen und Lehren in der digitalen Welt 10. Internationalisierung 11. Inklusion 12. Demokratie leben und lernen

NQA-Modell

Auf Grundlage eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses haben sich die städtischen allgemeinbildenden Schulen folgendes Leitbild gegeben:

„Die kommunalen Gymnasien und Realschulen stehen für die Vielfalt von schulischen Profilen und Angeboten. Unser Ziel ist es, im wertschätzenden Umgang miteinander, den Schülerinnen und Schülern eine zeitgemäße und umfassende Bildung zu vermitteln, um sie zu einer aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu befähigen und sie für ihre berufliche Zukunft zu stärken. Die enge Vernetzung der städtischen Schulen untereinander und mit der Stadtverwaltung befördern dieses Ziel.“

Es handelt sich hierbei um eine Beschreibung des Selbstverständnisses, wie sich die städtischen Realschulen und Gymnasien sehen, wofür sie stehen wollen und wodurch sie sich von anderen Schulen abheben.

Die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Nürnberg vermitteln in verschiedenen Ausbildungsrichtungen Allgemeinwissen und erweitern in einem stetigen Lernprozess die Kompetenzen und die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern der Gesellschaft. Um dies bei zunehmend komplexer werdenden pädagogischen Herausforderungen sicherzustellen, ist ein funktionierendes systematisches Schulentwicklungsqualitätsmanagement unerlässlich. Dennoch war und ist es allen Beteiligten, die eine Veränderung hin zu einem solchen Qualitätsmanagement im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen wünschen, verständlich, dass nicht

einfach Elemente und Verfahren normiert und standardisiert eingeführt werden können, sondern in einem dynamischen und dialogischen Wechselspiel zwischen den Beteiligten stattfinden müssen.

Die Schulleitungen sowie Teilnehmer*innen aus den Schulentwicklungsgruppen sowie Mitarbeiter*innen von SchA entwickelten unter der Leitung von Fr. Susanna Endler im IPSN an mehreren Sitzungstagen in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19 ein Konzept für das Qualitätsmanagement im Bereich der städtischen Realschulen und Gymnasien, auf welches im Folgenden eingegangen wird. Es bildet die Basis der Qualitätsarbeit der Allgemeinbildenden Schulen der Stadt Nürnberg.

Ähnlich wie im Konzept der Beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg besteht NQA aus vier eng miteinander verzahnten Komponenten: der Prozesssteuerung, der Dokumentation, dem Individualfeedback und der Selbstevaluation.

NQA in der Schule

Gemeinsame Reflexion des status quo bzw. der aktuellen Herausforderungen

Dokumentation im internen bzw. SL gemeinsam mit der externen SEP SE-Gruppe wählen mit Kollegium ein (Jahres-) Thema auf Basis des Orientierungsrahmens oder SEP aus.

Planung weiterer SL und SE-Gruppe planen Maßnahmen auf der Basis Bearbeitung des Themas der Evaluationsergebnisse und a) wählen selbst durch SL bzw. SE-Gruppe Evaluationsmethode aus (mit ggf. Unterstützung oder b) kooperieren mit durch SchA) SchA bezüglich der Evaluation Auswertung und Analyse der Evaluationsergebnisse (ggf. mit Unterstützung durch SchA)

Zunächst können sich die Schulen nach Rücksprache/Feedback oder Abstimmung im Kollegium gemäß den Bedarfen partizipativ ein Jahresthema aussuchen, entweder einen Schwerpunkt im Rahmen der obengenannten Handlungsfelder des Orientierungsrahmens oder eines anderen Bereiches. Die Schulentwicklungsgruppe entwirft in der Folge einen Projekt- bzw. einen Jahresplan, wie mit der Schwerpunktsetzung weitergearbeitet wird, setzt in der Regel ein Ziel mit mehreren sogenannten Meilensteinen und reflektiert nach Ablauf die Fortschritte bzw. Erfahrungen. Um die Kräfte und Ressourcen der städtischen Realschulen und Gymnasien nicht zu überfordern, kann die Qualitätsentwicklung nicht in allen Feldern gleichzeitig erfolgen. NQA sieht vor, dass sich die Schulen

(jährlich) eigene Ziele setzen oder bereits in der Arbeit befindliche Themen fortsetzen bzw. ihre Schwerpunkte wählen.

Die Schulen reflektieren und evaluieren ihre Schwerpunktthemen (zumeist) am Schuljahresende oder im Rahmen eines pädagogischen Tages selbst, wobei seitens SchA (siehe Punkt Fachberatung Evaluation) hier eine Unterstützung erfolgen kann. Die Ergebnisse bzw. Erkenntnisse der Selbstevaluation werden sowohl in einem ausführlichen internen als auch knapperen externen Schulentwicklungsprogramm (SEP) festgehalten (siehe Anlage 1). Während die interne Fassung zur Weiterarbeit in der jeweiligen Schule verbleibt und unmittelbar mit anderen Schulen bei thematischen Fragen bzw. Schwierigkeiten ausgetauscht werden kann, dient die komprimierte externe Fassung zum Austausch mit SchA. Dabei wird diese Fassung im Sinne eines Controllings verstanden und dient primär zur Information, womit sich die Schulen konkret befassen bzw. woraus sich ein eventueller Fortbildungsbedarf ableiten lässt, der an das Institut für Pädagogik und Schulpsychologie (IPSN) kommuniziert wird. Beide Formen, sowohl das interne als auch externe SEP, sind in einer Excel-Vorlage im städtischen Laufwerk (Verwaltungsnetz) zu finden und für die jeweils Zugangsberechtigten ersichtlich.

Im Rahmen eines jährlichen Forums (Tagungsort IPSN) ist ein Austausch angesetzt, an dem die Schulleitungen und einzelne Vertreter der Schulentwicklungsgruppen ihre Schwerpunktsetzungen, Themen sowie eventuelle Schwierigkeiten ansprechen und Lösungsansätze herausgearbeitet werden sollen.

Auf Wunsch der Schulleitungen und Vertreter*innen der Schulentwicklungsgruppen treffen sich die Schulentwicklungsgruppen an drei bis vier Terminen im Schuljahr zum Austausch im IPSN. Hier werden Arbeitsstrukturen bzw. die Herangehensweise zu bestimmten Schwerpunkten anhand von Best- Practice-Beispielen innerhalb der Schulentwicklung thematisiert, um u.a. mögliche Erleichterungen für die eigene Arbeit zu erhalten.

Merkmale des NQA

 Etablierung von Qualitätsroutinen (zyklischer Qualitätskreislauf) unter Berücksichtigung der Individualität der einzelnen Schule an allen städtischen allgemeinbildenden Schulen  Schaffung von Synergien zwischen den Schulen und Austausch bei Schwerpunktsetzungen (z.B. gemeinsame Treffen der Schulentwicklungsgruppen im IPSN)  Unterstützungssystem für städtische Schulen (SchA, IPSN und externe Partner)  Kontinuierlichere und nachhaltigere Qualitätsarbeit durch NQA (Handlungen an den Schulen werden effektiver, effizienter, transparenter und nach außen deutlicher)  Monitoring und Controlling  Interne und externe Dokumentation  das Leitbild als Prämisse schulischen Handelns

Fachberatung Evaluation

Im Fokus der Evaluationen der städtischen Realschulen und Gymnasien stehen Themen, die u.a. die Feedbackkultur und die Unterrichtsqualität in den Schulen weiter verbessern sollen. Als Unterstützung fungiert bei SchA die Fachberatung Evaluation, die folgende Tätigkeiten vorsieht:

 Planung, Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Evaluationen  (Individuelle) Beratung und Begleitung von Zielfindungsprozessen sowie weitere Unterstützung im Umgang mit den Ergebnissen an den einzelnen Schulen  Konzipierung neuer Fördermaßnahmen bzw. Herstellung von Kontakten zu anderen Institutionen zum Zweck der Unterstützung

 Koordinierung und Moderation von Treffen der Steuergruppen zu ausgewählten Themen bzw. Schwerpunktsetzungen  Behandlung grundsätzlicher pädagogischer Fragestellungen  Pädagogische Berichterstattung

Als Evaluationsformen werden Umfragebögen in Papierform bzw. digital präferiert (das Interview wird manchmal zu Schärfungszwecken der Evaluation eingesetzt); die Ergebnisse der internen Evaluation werden der Schule zur Verfügung gestellt und dienen der evidenzbasierten Entscheidung über die Fortsetzung, Ergänzung, Optimierung, Ausweitung bzw. Beendigung von Maßnahmen im Rahmen der Schulentwicklung.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Schulausschuss öffentlich Bericht

Schulausschuss öffentlich Bericht

Betreff: Vergabe von Projektmitteln an Grund- Mittel-, Förderschulen sowie an Realschulen und

Gymnasien im Haushaltsjahr 2019

Anlagen: 20191025_Sachverhalt Pädagogische Projektmittel Aufruf Pädogogische Projektmittel Schreiben Pädagogische Projektmittel

Bericht:

Der Stadtrat stellt seit dem Haushalt 2015 Mittel zur Förderung pädagogischer Projekte bereit. Derzeit beträgt die Gesamtsumme 65.000 Euro. Davon können auf Basis der Anzahl der Schulen 50.000 € den Grund-, Mittel- und Förderschulen zugerechnet werden, 15.000 € den Gymnasien und Realschulen. Die Verwaltung berichtet über die Vergabe und Verwendung der Projektmittel des Haushaltsjahres 2019.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 65.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Schulen zeigen in Projekten Möglichkeiten für die Förderung der Chancengleichheit ihrer Schüler. In den gemeldeten Projekten werden u.a. gezielt benachteiligte Gruppen (z.B. Migranten) gefördert.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachverhalt

Vergabe von pädagogischen Projektmitteln an Grund-, Mittel-, Förderschulen sowie

Gymnasien und Realschulen

Der Stadtrat stellt zum Haushalt seit 2018 Mittel in Höhe von 65.000 € zur Förderung pädagogischer Projekte bereit. Damit wurde der Haushaltsansatz im Vergleich zu 2017 um 15.000 Euro erhöht. Diese Mittel werden nach dem Verhältnis der einzelnen Schularten untereinander verteilt. Im Ergebnis konnte den Grund-, Mittel- und Förderschulen ein Gesamtbetrag in Höhe von 50.000 Euro, den Gymnasien und Realschulen in Höhe von 15.000 € zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Mittelzuteilung an die Schulen erfolgte nach den im Schulausschuss am 27.02.2015 festgelegten Kriterien; die Entscheidungsgremien waren wie dort beschlossen zusammengesetzt. Alle Entscheidungen im Rahmen der Mittelvergabe fielen einstimmig. Insgesamt reichten Gymnasien und Realschulen fünf Anträge, Grund,- Mittel- und Förderschulen 36 Anträge ein, von denen 27 berücksichtigt werden konnten (vgl. untenstehende Übersicht). Die Vielzahl der eingereichten Anträge zeigt sowohl das große Interesse und Engagement der Schulen als auch den hohen finanziellen zusätzlichen Bedarf für pädagogische Vorhaben, welche den Regelunterricht ergänzen sollen.

a) Gymnasien und Realschulen

Schule (kurze) Projektbeschreibung
Johannes-Scharrer-Gymnasium Terraristik Ziel: Lebensraum Wüste sowie weltweite Klimaveränderung anhand des neuen Terrariums kennenlernen und Verantwortung dafür übernehmen Antrag auf Übernahme der Materialkosten
Willstätter-Gymnasium Schülerwerkstatt-Schülerforschungszentrum Ziel: Individuelle Förderung außerhalb des Unterrichts in verschiedenen Bereichen (MINT, Begabtenförderung etc.) in den unterrichtsfreien Zeiten Antrag auf Übernahme von Materialkosten
Veit-Stoß-Realschule Grünes MINT-Klassenzimmer Ziel: Weiterer Ausbau des MINT-Klassenzimmers zur Durchführung der naturwissenschaftlichen Fächer Antrag auf Übernahme der Materialkosten
Geschwister-Scholl-Realschule Fahrradfahren-sicher in der Stadt unterwegs Ziel: Förderung der sicheren und umweltfreundlichen Fortbewegung mit dem Rad im Verkehr über verschiedene Klassenstufen hinweg Antrag auf Übernahme der Anschaffungskosten
Adam-Kraft-Realschule Bücher für unsere boys Ziel: Motivation der Jungen zum verstärkten Lesen bzw. Interesse an der schuleigenen Bibliothek wecken Antrag auf Übernahme der Materialkosten

b) Grund-; Mittel- und Förderschulen

Schule (kurze) Projektbeschreibung
FÖZ Paul-Moor Schülerband Ziel: Erweiterung der Ausstattung für die neu gegründete Schülerband Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Zerzabelshof Mobile Mathe-Lernwerkstatt Ziel: Themenkisten zu mathematischen Fachbereichen sollen anhand von Themenboxen mit entsprechendem Material ausgestattet werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Sperber Lebensraum Schule 2019 Ziel: Berufsorientierungsprojekt für die 7.Jgst. in den Berufsfeldern Holz, Metall, Farbe, Medien/Gestaltung und grüne Berufe initiieren Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Helene von Forster Kunstprojekt zu Helene von Forster Ziel: Namensgeberin der Schule soll durch künstlerisches Schaffen kennen gelernt werden; daneben findet eine künstlerische Auseinandersetzung mit deren Werten und Ziele statt, bei der Kunstobjekte entstehen. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS St. Leonhard Schulband Ziel: PA-Anlage (Verstärker) als Ergänzung der Ausstattung soll angeschafft werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Max-Beckmann Ermittlung eines Leitbild-Tempels Ziel: Gestaltung eines dreidimensionalen Objekts für das Leitbild im Atrium Antrag auf Übernahme der Materialkosten
Bartholomäuschule Mathe differenziert Ziel: Schaffung von mathematischen Lernumgebungen für Regel- und Deutschklassen zur Sprachförderung und für integrativen Unterricht. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Birkenwaldschule Birkenmosaik Ziel: Schulhausverschönerung nach Brandschutzmaßnahme Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Scharrer BO Integration Ziel: Initiieren von Workshops in der Umweltschule- praktische und nachhaltige Arbeit in einer Projektwoche mit dem Endziel einer Ausstellung Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Preißlerschule Gemüse selber pflanzen und ernten in Gostenhof-ein Schulgartenprojekt Ziel: Erweiterung des Schulgartens durch die Garten-AG mit Beeten, Nist- und Futterplätzen Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Ziegelstein Buntes Nürnberg auf der Tischtennisplatte Ziel: jahrgangsübergreifendes Gemeinschaftsprojekt, mit berühmten Sehenswürdigkeiten der Stadt Nürnberg, bei welcher eine Tischtennisplatte für den Schulhof gestaltet werden soll.
Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Friedrich-Wanderer Regenbogenprojekt Ziel: Zusammenwachsen einer bunten Schulgemeinschaft, die mithilfe von Muggelsteinen visualisiert werden soll. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Michael-Ende Irgendwie anderes macht uns froh Ziel: Überführung der gleichnamigen Textvorlage in ein Theaterstück, in welchem es darum geht, mit interkulturellen Herausforderungen umzugehen und Strategien bei Ablehnung zu entwickeln. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Wiesenschule Bunte Wiese Ziel: Die Wiesenschule als graue Südstadtschule will durch eine Schulhausverschönerung „wiesengerecht“ werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Georg-Holzbauer Die fünf Kontinente-weltoffen denken Ziel: Verschiedene Kulturen, Landschaften und Tierwelten sollen in vielfältigster Art durchdrungen werden. Literarisch wie künstlerisch interpretieren die Schüler*innen ihre Wahrnehmungen, entwerfen eine Ausstellung und ein Theaterstück. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Friedrich-Hegel Bunte Steine –bunt wie wir Ziel: Inklusionsgedanke der Schule in Form eines Kunstprojekts visualisieren (3 Beete vor der Schule sollen mit bunten Steinen gefüllt und mit Beton befestigt werden.) Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Herschel 2. Nürnberger Mittelschul-StreetsoccerCup 2019 Ziel: Turnier als Großveranstaltung initiieren, an dem alle Mittelschulen Nürnbergs teilnehmen Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Sperber Musical: Leben im All Ziel: Musical im Südpunkt aufführen Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Reutersbrunnen Viertklässler hinterlassen ihre Spuren im Schulhaus Ziel: Über gestaltete Zaunlatten soll im Außenbereich des Schulhauses der Zaun gestaltet und bemalt werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Gretel-Bergmann KinderKnigge Ziel: Viele Benimmthemen sollen anhand einer Pädagogenbox, Handpuppe etc. umfassend behandelt werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS St. Leonhard Programmierung von Spheros und Drohnen Ziel: Fachliche wie persönliche Kompetenzen erweitern Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS/MS Katzwang Oase am Rednitzgrund Ziel: Verschönerung der Schule durch Gestaltung des Zaunes, Bau eines Insektenhotels, Schaffung von Sitzgelegenheiten usw. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
MS Uhland Musik, die besondere Kompetenz – die Chance für viele Uhlandschüler Ziel: Ausstattung um neues Equipment erweitern
Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS/MS Thusnelda Thusnelda´s New Talents-TnT Ziel: Schulinterne Talentshow initiieren Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Bismarckstraße Inklusion kommt ins Rollen Ziel: Mobile Förder-Forder-Lernwerkstatt wird durch Rollencontainer mit unterschiedlichsten Fachbereichen ausgestattet. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
Alle SVEs der SFZ Ich bau dir ein Schloss aus Sand Ziel: Aus kinetischem Sand sollen Burgen entstehen, die fotografiert werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Knauerstraße Wir bemalen unsere Schulhofmauer Ziel: Neue Gestaltung der Schulhofmauer Antrag auf Übernahme der Materialkosten
GS Paniersplatz Gärtnern im Sack-Pflanz dir dein Pausenbrot Ziel:Urban Gardening an der Schule initiieren, um den sich die Deutschklassen kümmern, ehe schließlich gesunde Pausenbrote angeboten werden. Antrag auf Übernahme der Materialkosten

Über die Förderung ihres Projektes wurden die Schulen im März 2019 schriftlich informiert. Um die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte zu gewährleisten, werden mit den Schulen nach Bedarf Evaluationen vereinbart bzw. werden die Schulen darum gebeten, eine kurze Rückmeldung zum Verlauf des Projekts an SchA zu geben.

Anlagen: 1x Teilnahmeaufruf „Gymnasien und Realschulen“ 1x Teilnahmeaufruf „Grund-, Mittel- und Förderschulen“

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Generalsanierung Schulsportanlage Pirckheimer Gymnasium

Anlagen: Antrag der FDP, hier Baumfällaktion am Pirckheimer Gymnasium Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier: Baumfällungen am Pirckheimer Gymnasium

Bericht:

Unterlagen werden nachgereicht.

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 10

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 16

Abbildung 15

Abbildung 17

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Präventionsprogramme gegen Vandalismus an Schulen

Anlagen: Antrag_Präventionsprogramme gegenVandalismus an Schulen_SPD Sachverhalt SPD-Antrag

SPD

spd@stadt. nuernberg de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus

OBF

90403 Nürnberg

25. OKI. 2018

32H

Nürnberg, 25. Oktober 2018 hvj Dr. Prölß-Kammerer

Präventionsprogramme gegen Vandalismus an Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

immer wieder gibt es Berichte über mutwillig verursachte Beschmutzungen oder Vandalismus an Schulen. Auch die neu eingeführten selbstlöschenden Mülleimer sind davon wohl betroffen. Zum Teil reagierten die Schulen auf solche Vorkommnisse mit der Einrichtung von Präventionsprogrammen zur Sicherheit und Sauberkeit an Schulen. Dieser Schritt scheint aus unserer Sicht sinnvoll und sollte verstärkt forciert werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt deshalb zur Behandlung im Schulausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Erkenntnisse zu Vandalismus bzw. mutwillige Beschmutzungen in Schulen. Sie stellt die dadurch entstandenen Kosten dar, berichtet ob Verursacher belangt werden konnten und wer ggf. die Kosten trägt. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen aus Schulen mit Präventionsprogrammen und Schulen, die bisher nicht über solche Programme verfügen, gegenübergestellt werden. Falls sich die Programme positiv auswirken, werden Schulen, die bisher noch nicht über entsprechende Programme verfügen, ermuntert, ebenfalls pädagogische Maßnahmen einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Sachverhalt

Präventionsprogramme gegen Vandalismus an Schulen

  1. Vandalismus bzw. mutwillige Beschmutzungen an Nürnberger Schulen (zu Satz 1 des SPD Antrags)

Schulgebäude, sowie die darin enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sind, neben dem durch die hohe Nutzung bedingtem starken Verschleiß, auch den verschiedensten Arten von Vandalismus ausgesetzt. Vandalismus beschreibt in diesem Zusammenhang einen destruktiven Zeitvertreib, eine Lust am Zerstören, aggressive Abreaktion von Wut oder aber eine Form von Imponiergehabe ohne darüberhinausgehenden Sinn. Die Ursachen für vandalistisches Verhalten sind generell vielfältig und ihnen kann nur bedingt entgegengewirkt werden.

Die Nürnberger Schulgebäude im Verantwortungsbereich der HVE-Schule und Sport werden nahezu ganzjährig zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr genutzt. An Schultagen morgens ab 7.00 Uhr, über den Vormittag hinweg bis in die Nachmittagsstunden durch die Schulen, am späteren Nachmittag, abends an Wochenenden, feiertags und in den Ferien durch verschiedenste Nutzungen wie z.B. sportlicher Art, diverse Kursangebote von städtischen oder privaten Anbietern, Elternabende, kulturelle Veranstaltungen, Wahlen, Ferienprogramme usw. Diese Vielschichtigkeit erschwert massiv die klare Zuordnung von Schäden zu konkreten Nutzern.

Der Vandalismus in Schulen hat viele Gesichter, wobei zwischen Vandalismus von außen, verursacht durch Dritte, und Vandalismus von innen, verursacht durch die verschiedenen Nutzer, unterschieden werden muss. Beispiele sind:

 brennende oder angekokelte Papierkörbe, Mülltonnen und Einrichtungsgegenstände  Herunterreißen oder mutwilliges Abtreten von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen,  Zerkratzen oder Einschlagen von Scheiben  eingetretene Türen  zerstörte oder ausgelöste Feuerlöscher, Auslösen des Feueralarms  zerstörte Toilettenanlagen, Toiletten verstopfen und Überschwemmungen verursachen  Schmierereien mit Spraydosen und Filzstiften  massive Verunreinigungen  Einbrüche mit geringer Beute und hohem Sachschaden  mutwillige Sachbeschädigung und blinde Zerstörungswut

Eine besonders ekelerregende und in den letzten Jahren stark zunehmende Form des Vandalismus in Toiletten ist das Beschmieren von Wänden, Türen und Gegenständen mit Kot. Dabei wird der Kot mit der Toilettenbürste, häufig auch mit bloßen Händen oder Fingern in der Toilettenkabine oder auch in der gesamten Toilette verteilt. Die betroffenen Toiletten müssen mit hohem finanziellen Aufwand gereinigt und desinfiziert werden und sind meist mehrere Tage nicht nutzbar.

Beim Vandalismus spielt weder die Schulart noch die Lage der Schule im Stadtgebiet eine Rolle. Eine Häufung bei bestimmten Schularten ist ebenfalls nicht festzustellen. Dies wird aus der nachfolgenden beispielhaften Aufstellung (Schuljahr 2018/2019) deutlich. Da die

SPD-Fraktion ausdrücklich auf Erfahrungen von Schulen mit und ohne Programme abstellt, folgt eine Liste mit Nennung von Schulen. Da Vandalismus Fehlverhalten einzelner Personen darstellt, kann daraus kein Bezug zum Schulklima insgesamt hergestellt werden.

Nahezu kein schulisch bedingter Vandalismus:

 Scharrerschule  Am Thoner Espan  Dunantschule GS

Nahezu kein schulisch bedingter Vandalismus; Schulleitung und Hausmeister achten sehr auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus:

 Dürer Gymnasium  Knauerschule  Erich Kästner GS  Kopernikus-Schule  Georg-Ledebour-Schule  Kettelerschule  GS Viatisstraße: Die Schulleiterin ist mit ihren Lehrerinnen ständig bemüht, den Schülern in Unterrichtsgesprächen einen pfleglichen Umgang und einen bewussten Umgang mit ihrem Schulhaus nahezulegen. Durch eine konsequente Kontrolle sowohl der WC-Anlagen, als auch des gesamten Schulgebäudes durch den Hausmeister, ist es der Schule gelungen den Neubau der Viatisschule in einem neuwertigen Zustand zu erhalten.

Schulen mit schulisch bedingtem Vandalismus (nach Höhe der Schadensfälle):

 Dr.-Theo-Schöller-Schule: Brandstiftung Toilette (ca. 50.000 €)  Adalbert-Stifter-Schule: Deckenplatte Aula (ca. 1.200 €)  Sigena-Gymnasium: Waschtisch (ca. 1.100 €)  Lothar-von-Faber FOS: Graffitis/Schmierereien in Toilette (ca. 1.000 €)  Veit-Stoß-Realschule: WC-Anlage Sanitärgegenstände zerstört (ca. 900 €)  Konrad-Groß-Schule: Graffitis „Hakenkreuze und Judensterne“ (ca. 800 €)  Michael-Ende-Schule: Spielkisten aufgebrochen (ca. 700 €)  Gretel-Bergmann-Schule: Elektrischer Schließzylinder (ca. 600 €)  Hans-Sachs-Gymnasium: Urinal beschädigt (ca. 260 €)  Birkenwald Schule: Fäkalienverschmutzung Toiletten (ca. 150 €)

Schulen mit fremd bedingtem Vandalismus (nach Höhe der Schadensfälle):

 Georg-Paul-Amberger-Schule: Brandstiftung Pausenhalle (ca. 70.000 €)  Bertolt-Brecht-Schule: Vandalismus, Lichtkuppeln, Fenster und Lichtbänder zerstört, Teppich und Estrich beschädigt (ca. 50.000 €)  Pirckheimer Gymnasium: Einbruch, Brandstiftung (ca. 15.000 €)  Birkenwald Schule: Brandstiftung, Gartenhütte angezündet (ca. 10.000 €)  Sigena-Gymnasium: Profilitverglasung Turnhalle eingeworfen (ca. 6.700 €)  Hans-Sachs-Gymnasium: Profilitverglasung Turnhalle eingeworfen (ca. 5.500 €)  Kopernikusschule: Graffiti (ca. 2.000 €)  Hans-Sachs-Gymnasium: Graffiti (ca. 1.800 €)  Konrad-Groß-Schule: Graffiti (ca. 1.700 €)  JPR/FOS2: Einbruchschaden (ca. 1.400€)

Festzustellen ist, dass sich die Qualität und die Schwere des Vandalismus verändert haben. Konnte man früher Vieles als „Lausbubenstreich“ werten, wie z.B. Stinkbomben, sind es heute oft handfeste Straftaten in Form von Brandstiftung, Einbruch, schwere Sachbeschädigung, Missbrauch von Notrufen, Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemittel, persönlich beleidigende, sexistische oder rassistische Schmierereien usw., die in den meisten Fällen erhebliche Schäden und somit auch Kosten nach sich ziehen.

  1. Kostentragung und Regressforderungen der Stadt Nürnberg (zu Satz 2 des SPD Antrags)

Festgestellte Beschädigungen an Schulen erheben und melden die Schulen - ungeachtet ob Schädiger bekannt oder unbekannt - direkt per Schadensmeldung an die HVE-Schule und Sport und an SchA bzw. SchB. Bei Gebäudeschäden zeichnet die HVE-Schule und Sport verantwortlich für die Schadensbehebung und finanziert diese bei Gebäudeschäden aus ihren Unterhaltsmitteln. Bei Nicht-Gebäudeschäden (z.B. Mobiliar) ist die jeweilige Schule in Zusammenarbeit mit SchA bzw. SchB verantwortlich für die Schadensbehebung und finanziert diese aus ihren schulischen Etats bzw. aus Dienststellenmitteln. Soweit Schädiger ermittelt werden können, werden diese von SchA bzw. SchB unter Hinzuziehung weiterer städtischer Dienststellen (z.B. Rechtsamt, Liegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt) in Regress genommen. Erfolgreich vereinnahmte Schadensersätze werden den vorfinanzierenden Stellen gutgeschrieben.

Seitens der Stadt Nürnberg werden Beschädigungen an Schulen gerade auch strafrechtlich sehr ernst genommen. Selbst bei unbekannten Tätern werden die Beschädigungen mit Unterstützung der Schulleitungen zur Strafanzeige bei der Polizei (Einleitung Ermittlungsverfahren) gebracht. Die Stadt Nürnberg behält sich bei entsprechenden polizeilichen Ermittlungsergebnissen die Stellung eines Strafantrags (Voraussetzung für Strafverfolgung) vor.

Im Bereich SchA wurden die dort erfassten und bearbeiteten 1.910 Schäden für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2019 (4,5 Jahre) ausgewertet. Es zeigt sich, dass die Gebäude- und Inventarschäden (Schuletatwirksamkeit und Gebäude / Schulleben) etwas über die Hälfte der beim Amt für Allgemeinbildenden Schulen dokumentierten Schäden im allgemeinbildenden Bereich abbilden. Ausschließlich diese bei SchA erfassten Gebäudeund Inventarschäden sowie deren Mischfälle können in die oben geführte Definition von Vandalismus potentiell fallen.

Gebäudeschäden
Schadensart Häufigkeit absolut Häufigkeit relativ
Glas 259 25,4%
Tür 125 12,3%
Graffiti 95 9,3%
Diverses 94 9,2%
Einbruch 81 7,9%
WC, Toilette, Waschbecken/-tisch, Dusche 60 5,9%
Wand, Decke 49 4,8%
Fenster 39 3,8%
Pausenhof, Sport 33 3,2%
Feuer, Brand, Wasser 35 3,4%
Tor, Pfosten 38 3,7%
Dach, Oberlicht 20 2,0%
Zaun, Geländer 24 2,4%
Schlüssel 15 1,5%
EDV, elektrische Kleingeräte 21 2,1%
Jalousie 13 1,3%
beschädigtes Musikinstrument 9 0,9%
offene Teilnahme(neben)kosten, Rückstände von Entgelten, Ver- fassungswidrigkeiten, Veruntreu- ung 9 0,9%
Gesamt 1019 100,0%

Abbildung 18

Wichtig und allein entscheidend für eine Zuordnung zu Vandalismus ist allerdings der tatsächliche und auch schriftlich bezeugte Tathergang. Eine Statistik zu Vandalismusfällen wird derzeit bei SchA nicht geführt, da eine solche keine Relevanz für die im Mittelpunkt stehende Sachbearbeitung zum Schadensregress hat.

Sämtliche Schadensvorgänge werden bei SchA archiviert. Sobald die Schädiger bekannt sind, wird die Kostenbeitreibung schnellstmöglich in Angriff genommen. Fälle mit unbekannten Schädigern werden bis zur Feststellung des Schädigers archiviert und mit Ermittlung des Schädigers neu aufgerollt.

Die bisherigen Weiterverrechnungen an die festgestellten Schädiger belaufen sich auf insgesamt 406.000 Euro im Betrachtungszeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2019.

  1. Präventionsmaßnahmen in Bezug auf Vandalismus Schäden an den Nürnberger Schulen (zu Satz 3 des SPD Antrags)

Die Nürnberger Schulen reagieren – je nach Bedarf – mit zahlreichen Präventionsmaßnahmen und -ansätzen, um Vandalismus entgegenzusteuern:

 klare Regeln, formuliert in einem Leitbild oder einer Schulcharta, die die Schulfamilien gemeinsam erarbeitet haben (siehe z.B. http://www.wahlerschule.de/index.php/unsere-schule/unser-leitbild http://www.ngn-online.de/index.php/das-ngn/schulcharta), wirken ebenso präventiv wie Aufsichten und verstärkte Lehrerpräsenzen in den schulischen Bereichen, die wenig einsehbar und damit eher vandalismusgefährdet sind  im schuleigenen Präventionskonzept wird das Thema „Vandalismus“ ausformuliert, verankert und zu gegebener Zeit kritisch auf seine Wirksamkeit hinterfragt  durch das Lehrerraumprinzip (z.B. Johannes-Scharrer-Gymnasium) wird die Verantwortlichkeit für einen Unterrichtsraum und dessen Zustand auf maximal drei Lehrkräfte übertragen, die dauerhaft während des Unterrichtsbetriebs in „ihrem“ Klassenzimmer verbleiben und somit hier nicht nur Aufsicht führen, sondern auch an der Sauberkeit und ansprechenden Gestaltung ihres Arbeitsraumes aktiv beteiligt sind. Vor allem Schmierereien und Beschmutzungen sind hier stark zurückgegangen  Pausenordnungsdienste und -sheriffs aus der Schülerschaft wirken unterstützend und sorgen nicht nur für einen aggressionsfreien Umgang während der Pausen, sondern auch dafür, dass die Pausen- und Aufenthaltsbereiche immer wieder sauber sind und arbeiten somit einem „Broken windows Effekt“ entgegen  Streitschlichter-/ Mediatoren Programme (z.B. Paul-Moor-Schule, Bartholomäusschule), in denen Schüler Deeskalation auf Augenhöhe betreiben  regelmäßige Klassenstunden, Klassensprecherversammlungen etc. zur Steigerung der Schülerbeteiligung und -verantwortung bei der Gestaltung des Schullebens  aktive Einbindung der Schulversammlung, SMV (z.B. http://www.astrid-lindgrenschule-nuernberg.de/schulleben/sozialziele/) beim Umgang mit schulischen Konflikten und Problemen, aber auch bei der Gestaltung des schulischen Lebensraumes und der Vermeidung von Vandalismus  Lehrer AGs, Durchführung schulischer Projekte im Rahmen verschiedener Unterrichtsfächer bzw. fächerübergreifend

Die HVE-Schule und Sport versucht mit Bestreifungen der Schulen in den Ferien und auch einzelfallbezogen, sowie mit dem Einbau von Alarmanlagen und Videoüberwachungen gegen den Vandalismus von außen Vorzugehen. Seitens der Polizei kann mit wenig Unterstützung gerechnet werden, einerseits aufgrund des Personalmangels, andererseits durch die seitens der Stadt Nürnberg selbst gewollten offenen Schulgelände und Spielhöfe, auf denen die Polizei wenig Handhabe hat.

Eine weitere Präventionsmaßnahme war die Aufforderung an die Schulleitungen, Wertsachen, insbesondere Bargeld, nicht über Nacht im Schulhaus aufzubewahren.

  1. Fazit

Nur allzu gerne wird der Vandalismus verharmlost, die Schädiger in Schutz genommen und die Kosten auf den Sachaufwandsträger - letztendlich also auf die Allgemeinheit - abgewälzt. Wie aber aus den oben dargestellten Maßnahmen ersichtlich ist, wird in der Stadt Nürnberg Vandalismus mit breitgefächerten Maßnahmen situationsbedingt und nach pädagogischem Ermessen entgegengetreten. Darüber hinaus ist im Herbst 2019 eine Aktion der Stadt-SMV zu diesem Thema geplant.

Soll Schule ganztägiger Lern- und Lebensraum sein, so ist es unerlässlich, diesen durch gezielte technische und räumliche, aber auch regelmäßige Maßnahmen im Unterhalt vor Vandalismus zu bewahren; auch so zu gestalten und zu erhalten, dass alle Beteiligten sich nicht nur wohlfühlen, sondern auch motiviert sind, ihn gemeinsam zu gestalten und zu pflegen. So wird in der pädagogischen Forschung der Schularchitektur, -ausstattung und Klassenraumgestaltung ein beachtlicher Anteil darin zugemessen, dass Vandalismus an Schulen eingedämmt wird.

Abbildung 20

Abbildung 19

Abbildung 22

Abbildung 21

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Hygiene an Nürnberger Schulen, hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, hier:Hygiene an Nürnberger Schulen Stellungnahme SchA Stellungnahme SchB Vorbemerkung

Bericht:

Hygiene an Schulen wird im Geschäftsbereich 3. BM intensiv behandelt: Das Sonderprojekt "Toilettensanierungen an Nürnberger Schulen" wurde 2018 abgeschlossen. In allen Schulen im Zuständigkeitsereich der HVE Schule und Sport ist ein hygienisches Händewaschen in den Toilettenanlagen und Waschräumen möglich. Die Frage des Händewaschens in Unterrichtsräumen darf nicht alleine auf das BBZ bschränkt werden, sondern muss stadtweit an allen öffentlichen Schulen betrachtet werden. Eine Abfrage bei allen Schulen nach Seifen-, Papierhandtuch- und Desinfektionsmitelspendern erfolgt derzeit. Als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des IfSG sind Schulen zudem verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygine festzulegen (Hygieneplan an Schulen). Die drei beigefügten Stellungnahmen von HVE Schule und Sport, SchB und SchA geben einen Überblick.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Eine Abfrage bei den Nürnberger Schulen nach dem Bedarf von Seifen-, Papierhandtuchund Desinfektionsmittelspendern in Unterrichtsräumen läuft derzeit.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 24

Abbildung 23

Abbildung 25

Hygiene an Nürnberger Schulen – Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25. Juni

Hier: Stellungnahme von SchA

In obigem Antrag werden primär „technische“ und für SchA in pädagogischer Hinsicht nur rudimentär relevante Aspekte im Zusammenhang mit Hygiene und Sauberkeit an Schulen angesprochen, nämlich: Stand der Toilettensanierung, Bestücken von Seifen- und Handtuchspendern, Bestellwesen von Seife und Handtüchern, BBZ- Klassenzimmer und Händewaschen. Aus Sicht von SchA ist grundsätzlich anzumerken, dass das Thema Hygiene an Schulen durch § 33 i. V. m. § 36 IfSG geregelt ist. Die Schulen sind demnach verpflichtet, in einem Hygieneplan innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Gemäß Gemeinsame Bek. der Bayer. Staatsministerien für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz und für Unterricht und Kultus vom 16. Juli 2002 erstellen die Schulleitungen solche Pläne unter Berücksichtigung von (Muster-)Reinigungs- und Desinfektionsplänen in Schulen. Sie werden dabei von den Gesundheitsämtern beraten. Ob nun „… aktuelle Projekte an Schulen zum Thema Hygiene und Sauberkeit“ an einzelnen Schulen existieren, und wenn ja, in welcher Form, entzieht sich unserer Kenntnis. Da die Schulen bzw. Schulleitungen diesbezüglich eigenverantwortlich handeln (s. o.), sieht SchA diese grundsätzlich in der Pflicht. Aus Sicht von SchA steht ferner die Frage hinsichtlich „… aktuelle(r) Projekte …“ in keinem direkten Zusammenhang zu den anderen vier Fragestellungen. Eine gemeinsame Betrachtung ist deshalb nicht zielführend. Das Thema Hygiene und Sauberkeit ist selbstverständlich kein unwichtiges; es sollte deshalb umfassend und unabhängig von Toilettensanierungen behandelt werden.

SchA/Hierl 13.09.2019

Hygiene an Nürnberger Schulen - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.06.2019

hier: Stellungnahme von SchB ergänzend zu HVE-Schulen und Sport

Als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des IfSG sind die Schulen verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen (Hygieneplan der Schule). Die Schulen verfügen über entsprechende Hygienepläne. Sie unterliegen gleichzeitig der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

zu b) Projekte: Folgende berufliche Schulen führten in den letzten drei Schuljahren Projekte zum Thema Hygiene und Sauberkeit durch:

An der B4 fanden verschiedene Aktionen der SMV zur Verbesserung der Sauberkeit in den Toiletten im SJ 2016/2017 statt, welche letztendlich zur Aufstockung der Zahl der Hygienebehälter in den Damentoiletten und zur Beschaffung von Desinfektionsspendern geführt hat. Außerdem wurden automatische Duftspender für die innenliegenden Toilettenanlagen beschafft, welche zu einer deutlichen Verbesserung des Raumklimas sorgen.

Für die Lehrkräfte der B5 im Bereich Ernährung und Versorgung finden regelmäßig HACCP-Schulungen statt.

An der B6 wurden in den Schuljahren 2017/18 und 2018/2019 in den Klassen des BVJ und BIK durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg mehrere Unterweisungen und Projekttage zum Thema Hygiene durchgeführt. Dies betraf überwiegend die gesundheitlichen Aspekte und die Verhinderung von Krankheiten durch unhygienische Zustände. Den Schülerinnen und Schülern wurden die Gefahren erläutert, die durch ihr eigenes Verhalten, aber auch durch unhygienische Zustände entstehen können. In den gleichen Schuljahren wurden diese Themen im Unterricht der genannten Klassen behandelt. Im Schuljahr 2017/18 wurde eine Gesundheitswoche durchgeführt. In mehreren Workshops und Projekten waren Hygienethemen im Mittelpunkt gestanden.

In der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement der B7 ist das Thema Hygiene fast in allen Fächern präsent. Hier werden die Studierenden im Fach Qualitäts- und Hygienemanagement zu sog. Hygienebeauftragten ausgebildet, die in Großbetrieben (Großkantinen, Krankenhäuser usw.) für den Bereich Hygiene zuständig sind. In der Gemeinschaftsverpflegung ist das Thema allgegenwärtig, da die Absolventen z.B. Großkantinen oder den Ernährungs- und Verpflegungsbereich in der Seniorenbetreuung oder bei Seminarhäusern leiten.

Die gesamte B7 arbeitet seit Jahren an einem Konzept zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement und kooperiert hier auch mit dem Personalamt. D. h. das Thema Hygiene und Gesundheit zieht sich dadurch durch alle Abteilungen und wird von der Schulleitung unterstützt mit entsprechenden Maßnahmen. An der B7 müssen auch alle Lehrkräfte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, entsprechend infektionsschutzbelehrt sein. Auch alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Studierenden, die in den Küchen ausgebildet werden, sind belehrt nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.

An der B9 reinigen die Raumbeauftragten mindestens einmal jährlich die Bildschirme und Tastaturen der DV-/Kombiräume und allgemeinen Unterrichtsräume. Informationen des Gesundheitsamtes werden veröffentlicht (z. B. Flyer Grippeschutzimpfung, Plakat „Lächeln statt Hände schütteln“).

In den vergangenen Schuljahren fanden/finden folgende Projekte zum Thema Sauberkeit und Hygiene an der B10 statt:

 SMV-Projekt: Kehrdienst Schulhof und Reinigungsdienst der Schülerbereiche (PC-Schülerraum, Bistrobereich und Ruhebereich  BFS-Kinderpflege + SMV-Projekt: Hygiene in den Toiletten (Sensibilisierung aller Klassen durch Klassensprecher mit Hygienepräsentationen, sofortige Meldung bei Verunreinigung an Hausmeister, SMV und Schulleitung).

Die Wirtschaftsschüler/-innen befassen sich mit dem Themenbereich Gesundheit in vielfältiger Weise: Im Schuljahr 2017/18 fand in den 9. Jahrgangsstufen als ganzjähriges Wahlfach statt: „Gesundheitssport für Wirtschaftsschüler/-innen als Vorbereitung für das Berufsleben“.

Die Wirtschaftsschule bildet für viele Schülerinnen und Schüler den Übergang zum Berufsleben. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung stellt dies oft eine einseitige körperliche Belastung dar. Dies führt zu Beschwerden wie Kopfschmerzen, Rückenproblemen, etc. Für die Gesunderhaltung von Körper und Geist gibt es einige einfache Tipps und Tricks für den Alltag. Das Wahlfach soll dabei helfen sich im Berufsleben gesund zu verhalten. Dabei gibt es praktische und auch theoretische Informationen zu folgenden Themen: 1. Übungen gegen Muskelschmerzen aufgrund einseitiger sitzender Tätigkeiten. 2. Informationen über den Verbrauch an Kilojoule bei verschiedenen Tätigkeiten. 3. Anleitungen für Ausdauersportarten in der Freizeit (Badminton, Speedminton) 4. Entspannungs- und Ausgleichsübungen zum schulischen und beruflichen Alltag.

Folgende Projekte fanden in 2018/19 in den 9. Jahrgangsstufen der B12 als ganzjähriges Wahlfach statt:  „Sportprojekt“: Im Sportprojekt werden unterschiedliche Inhalte anhand verschiedener Sportarten beleuchtet, z. B. gesundes Essverhalten, regelmäßige Bewegung, Ausgleich zum Unterrichtsalltag, etc., die Fragen „Wie kann das „Ganze“ im persönlichen Tagesablauf Platz finden?“ und „Welche Möglichkeiten gibt es für jeden Einzelnen einen Beitrag für die eigene Fitness zu leisten?“ werden dabei intensiv behandelt.  „Rundum fit und gesund“: Dieses Projekt umfasst verschiedene Bereiche, die unweigerlich zusammengehören, wenn man seine physische und psychische Gesundheit erhalten möchte: o Sport: Hier geht es vorrangig um Kraft- und Ausdauerübungen, die man in der Schule erlernt und dann zu Hause fortführen kann. Eine Erstellung individueller Trainingspläne ist möglich. o Ernährung: Hier wird vor allem die Frage, wie ernähre ich mich gesund und ausgewogen, geklärt. Diäten werden kritisch durchleuchtet und deren Mängel aufgezeigt. o Psychische Gesundheit: Inhalte dieses Bereiches sollen zum einen Möglichkeiten der Stressbewältigung (Schule, Privatleben), aber auch eine kritische Auseinandersetzung mit "dem Idealkörper", wie ihn teilweise die Medien propagieren, sein. Ziel ist ein positives Selbstbild, bzw. realistische Hilfestellungen, um diesem Ziel näher zu kommen.

An der B13 gibt es zum Schulbeginn Informationen zum Infektionsschutzgesetz für alle Schüler/innen. Die Schüler/innen der Fachrichtung Sozialwesen und der Fachrichtung Agrarwirtschaft, Biologieund Umwelttechnologie erhalten zum Schuljahresbeginn zusätzlich eine besondere Infektionsschutzbelehrung.

Hygiene und Sauberkeit: Reguläre Unterrichtsinhalte In vielen Schul- und Berufsbereichen umfassen entweder die Lehrpläne (und damit der reguläre Unterricht) oder die fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele den Themenbereich Hygiene und Sauberkeit, z. B. im Rahmen der Gesundheitserziehung.

Alle Schüler/-innen, die mit Lebensmitteln im Ausbildungsbetrieb und in den Schulen umgehen, werden nach § 43 IfSG vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie im regelmäßigen Turnus zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten belehrt. Dies betrifft an den beruflichen Schulen alle Auszubildenden im Lebensmittelbereich sowie in der Gastronomie, die Schüler/-innen der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung, die Studierenden der Fachakademie für Ernährungsund Versorgungsmanagement sowie Schüler/innen der BVJ- und BIK-Klassen mit Schwerpunkt Ernährung und Versorgung. In jenen Berufen sind die rechtlichen Vorgaben und Hygienevorschriften als Unterrichtsprinzipien integrative Bestandteile des Unterrichts in allen Lernfeldern. Explizit ausgewiesen sind in den Lernzielen und Lernfeldern zusätzlich folgende Lerninhalte:

An der B3 sind die Themen Hygiene und Sauberkeit sind fester Bestandteil in den Lehrplänen aller Berufe. Die Thematisierung findet deshalb im Rahmen des Unterrichts statt: In den Lehrplanrichtlinien für Bäcker gilt die Entwicklung des Hygienebewusstseins als Unterrichtsprinzip. In den Zielformulierungen zu den einzelnen Lernfeldern wird auf die Einhaltung der besonderen Hygienevorschriften hingewiesen.

Im Lehrplan für die Fleischer gehört die Anwendung der Vorschriften des Lebensmittel- und Hygienerechts sowie des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes zum Ausbildungsprofil des Fleischers/Fleischerin. Das gleiche gilt für die Fachverkäufer und Fachverkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk. Die Entwicklung des Hygienebewusstseins ist in den Zielformulierungen der einzelnen Lernfelder formuliert.

Im Lehrplan für den Ausbildungsberuf Koch/Köchin sind folgende Formulierungen zu finden:  Fachprofil Fachtheorie: Dabei sollen in allen Lerngebieten Aspekte der Hygiene und des Umweltschutzes berücksichtigt werden.  Hygienevorschriften (Lebensmittelhygienegesetz, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch etc. sind Inhalt in nahezu jedem Lerngebiet.  Die Hygienebereiche Personalhygiene, Produkthygiene und Produktionshygiene werden insbesondere im Fach Praktische Fachkunde behandelt. In diesem Fach wird außerdem die Reinigung thematisiert und praktiziert.

Im Lehrplan für Hotelfachmann/Hotelfachfrau, Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau sowie Fachkraft im Gastgewerbe findet sich das Thema „Reinigung und Pflege von Räumen“ im Lernziel 11.2 (Fachtheorie und praktische Fachkunde).

In den Fachklassen für Konditoren/-innen wird im Fach Marketing und Verkauf der 10. Jahrgangsstufe im Lernfeld „Unterweisung eines neuen Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin“ Personal-, Betriebs-, Produkthygiene sowie Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz bei Produktion, Reinigung und Entsorgung behandelt.

In der Lehrplanrichtlinie für Friseure/-innen der B5 wird das Infektionsschutzgesetz im Fach Betriebsorganisation und Kundenmanagement in der 10. Jahrgangsstufe aufgegriffen.

Im Lehrplan der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wird das Thema „Hygienebestimmungen/-standards“ in der 12. Jahrgangsstufe in den Fächern Haushaltstechnologie sowie Raum und Textilpflege behandelt.

Berufsfachschüler/-innen der BFS-Sozialpflege erlernen im Fach Grundlagen der Pflege und Betreuung u. a. gesundheitserhaltende sowie gesundheitsfördernde Verhaltensregeln, Präventionsund Schutzmaßnahmen. Sie kennen Ursachen und Wege von Infektionen und beachten wichtige Verhaltensregeln bei der persönlichen, häuslichen und institutionellen Hygiene, um Infektionen zu vermeiden.

Die Ausbildung zum/zur Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten/-in beinhaltet das Fach Krankheitslehre und Hygiene. Dem Berufsbild entsprechend setzen sich die Berufsfachschüler/-innen äußerst intensiv mit diesen Themenbereichen auseinander, ebenso alle Auszubildenden der B8 in medizinischen Ausbildungsberufen und Gesundheitsberufen, wie z. B. Medizinische, Zahnmedizinische sowie Tiermedizinische Fachangestellte.

An der B9, Ausbildung von Kaufleuten für Büromanagement, recherchieren die Schüler/-innen im Lernfeld 2 (Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren) über Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit.

Im Lehrplan für Kinderpfleger/-innen umfasst das Fach Ökologie und Gesundheit u. a. das Thema Gesundheitserziehung in der Einrichtung (mit den Themen Hygienemaßnahmen und Körperpflege) sowie das Thema Hygienemaßnahmen im Fach Hauswirtschaftliche Erziehung. Außerdem ist Hygiene im Fach Hauswirtschaftliche Erziehung bei Kinderpfleger/-innen Schwerpunktthema und eine der Fachkolleginnen hat die Sonderaufgabe „Hygiene“ (Beratung, Kontrolle etc.) übernommen.

An der Fachakademie der B10 werden im Fach Ökologie und Gesundheit angehende Erzieher/innen in den Bereichen Hygiene, Gesundheitserziehung vertiefend mit Fallbeispielen unterrichtet.

Im Rahmen des Lehrplan Plus der Wirtschaftsschule ist die Gesundheitsförderung ist Teil der schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele sowie Alltagskompetenz und Lebensökonomie und zielt auf eine aktive Gesundheitsvorsorge, Suchtprävention und die Entwicklung eines gesunden Lebensstils, der auf einer physischen, psychischen, sozialen, ökologischen und spirituellen Balance beruht. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Themenfeldern Ernährung, Bewegung, Hygiene, Stress/psychische Gesundheit, Sucht-/Gewaltprävention auseinander und lernen, achtsam und verantwortungsvoll mit sich selbst umzugehen. Der Lehrplan Plus der Fach- und Berufsoberschulen umfasst, ebenso wie an der Wirtschaftsschule, als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel u. a. die Gesundheitsförderung: Die Schülerinnen und Schüler setzen sich hierbei mit den Themenfeldern Ernährung, Bewegung, Hygiene, Stress/psychische Gesundheit, Sucht-/Gewaltprävention auseinander und lernen, achtsam und verantwortungsvoll mit sich selbst umzugehen.

Von der Schulleitung der Staatlichen BOS gingen SchB folgende Informationen zu: An der Staatlichen BOS wurden in den Regelklassen keine entsprechenden Projekte durchgeführt, aber in den BIK-V und DK-BS-Klassen. Im Rahmen der Vermittlung von Alltagskompetenzen oder von Werten werden auch Hygienische Standards angesprochen. Die Schülerschaft der Staatlichen BOS ist hinsichtlich der Thematik absolut sensibilisiert. So wird die Schulleitung unentwegt bei auftretenden Mängeln -insbesondere im Bereich der Toiletten - unverzüglich informiert. Zu Lasten des Schuletats hat sich die Staatliche BOS entschlossen, zumindest in den Toiletten Hand-Desinfektionsgeräte (ausdrücklicher Wunsch/Forderung der Schülerschaft) anzubringen und flächendeckend für Seife und Papierhandtücher zu sorgen. Handwaschbecken nur auf den Toiletten, deren Anzahl selbst im jungen Gebäude teilweise nicht ausreichend sind, entsprechen nicht den Hygienestandards der Schule. In Phasen erhöhter Infektionsgefahren und bei so vielen Menschen auf engem Raum muss die Vorsorge umfassender sein. Die Nutzung von Handwaschbecken - außer zum Tafelreinigen - als "hygienisch sehr bedenklich" einzustufen, ist nicht nachvollziehbar. Die BOS wünscht sich, dass sich die HVE zusammen mit den Reinigungsdiensten zufriedenstellend um die Hygienestandards bemühen wird und eine erträgliche Lösung für die Lehrer und die Schülerschaft gefunden wird.

Zu c) Eine aktuelle Abfrage der HVE-Schulen zum bisherigen Vorgehen hinsichtlich der Bestückung der Schulräume mit Seifen- und Handtuchspendern in den letzten Jahren (und der damit verbundenen Bestellung/Beschaffung der Materialien) fand im Sommer 2019 statt.

Exemplarisch wurden für jedes Schulhaus typische Schulräume aus der Gesamtumfrage komprimiert zusammengestellt.1

Zu e) In den Klassenräumen des BBZ (Allgemeine Unterrichtsräume, AUR) sowie in den Fachunterrichtsräumen (FUR) bzw. EDV-Räumen und Werkstätten sind in der Regel Waschbecken vorhanden sind. D. h. die Möglichkeit, sich die Hände in den Klassenräumen des BBZ zu waschen, ist grundsätzlich gegeben.

SchB, 15.09.2019

gez. Horneber

1 Tabelle: vgl. Anhang!

Vorbemerkung

Generell ist in allen Schulen im Zuständigkeitsbereich der HVE – Schule und Sport ein hygienisches Händewaschen in den Toilettenanlagen und Waschräumen möglich. Diese Räume sind durchweg mit Waschbecken, Seifenspendern, Handtuchrollen-, Papierhandtuchspendern oder elektrischen Händetrocknern ausgestattet. Weiterhin gibt es in den Damentoiletten Lady Care Boxen zur hygienischen Entsorgung von Binden und Tampons.

Vorschriften zur Ausstattung von Klassenzimmern mit Handwaschmöglichkeiten gibt es nicht, lediglich Empfehlungen verschiedener Stellen, Handwaschbecken in Unterrichtsräumen mit Kreidetafel vorzusehen. Die in den Unterrichträumen vorhandenen Waschbecken dienen in erster Linie zur Reinigung der Kreidetafeln und zur Händereinigung des Tafeldienstes. Wie uns von den Schulleitungen geschildert wird, werden diese Waschbecken in Einzelfällen jedoch auch zum Entfernen von Körperflüssigkeiten, Blut, Erbrochenem, Fäkalien usw. verwendet. Häufiger erfolgt eine Nutzung für das Reinigen von Lebensmitteln, Obst sowie für das Reinigen der Tische vor und nach der Nahrungsaufnahme.

Zum Thema Hygiene an Schulen möchte HVE noch dringend und mit Nachdruck anmerken, dass die Reinigungshäufigkeit an Schulen an die stark gestiegene Nutzung angepasst und die städtische Reinigungsordnung entsprechend geändert werden sollte. Die dafür nötigen Ressourcen und Beschlüsse obliegen der Entscheidungskompetenz des Stadtrats.

Zu den Fragen:

a) Das Sonderprojekt des Stadtrates „Toilettensanierung an Nürnberger Schulen“ wurde 2018 mit der Toilettensanierung in der Bismarckschule beendet. Aktuell laufen Toilettensanierungen im Rahmen des normalen Bauunterhalts durch die HVE, bei größeren Maßnahmen in Verbindung mit H. Diese Sanierungen müssen aus dem laufenden Budget der HVE – Schule und Sport finanziert bzw. als Maßnahme für die Baupauschale oder den MIP angemeldet werden. Dort stehen Sie in Konkurrenz zu allen anderen Maßnahmen, insbesondere Notfällen Bei Schultoiletten ist aufgrund der häufigen Frequentierung von einer Lebensdauer der Sanitärkeramik von 10 bis maximal 15 Jahren auszugehen. Dies bedeutet, dass die zu Beginn der Toilettensanierung im Jahre 2010 noch für gut befundene Toiletten mittlerweile sanierungsbedürftig sind bzw. bei den ersten sanierten Toiletten bereits erneuter Sanierungsbedarf besteht. Teil des Sanierungsprogramms war auch das Ziel eine Änderung des Nutzerverhaltens zu bewirken. Ein Weg dazu waren Toilettenkonzepte, die jedoch nur von einem Bruchteil der Schulen erarbeitet wurden. Ob diese überhaupt noch Gültigkeit haben bzw. inwieweit diese noch umgesetzt werden, ist uns nicht bekannt. b) Seitens der HVE – Schule und Sport gibt es keine Projekte, dies ist Sache der Schulämter und Schulen. Dazu wird auf die Anlage von SchA und SchB verwiesen. Projekte sind jedoch dringend nötig angesichts der vielen nutzerbedingten Probleme. Eine besonders ekelerregende und in den letzten Jahren stark zunehmende Form des Vandalismus in Toiletten ist das Beschmieren von Wänden, Türen und Gegenständen mit Kot. Dabei wird der Kot mit der Toilettenbürste, häufig auch mit bloßen Händen oder Fingern in der Toilettenkabine oder auch in der gesamten Toilette verteilt. Die betroffenen Toiletten müssen mit hohem finanziellen Aufwand gereinigt und desinfiziert werden und sind meist mehrere Tage nicht nutzbar. Hier besteht aus unserer Sicht besonderer Handlungsbedarf durch die Nutzer. HVE hat bereits im Schulausschuss ausführlich darüber berichtet.

c) Mit Gründung der HVE – Schule und Sport im Jahre 2014 wurde von den Vorgängerorganisationen die Bestückungspraxis von Seifen- und Handtuchspendern (i.d.R. Stoffhandtuchrollenspender) in den WC Anlagen und Waschräumen übernommen. Weiterhin wurde die regelmäßige, meist einmal wöchentlich stattfindende Ausgabe und Rücknahme der Stoffhandtücher für die Unterrichtsräume, Rektorate, Sekretariate, Lehrerzimmer usw. übernommen. Diese Dienstleistung wurde in anderen städtischen Dienstgebäuden abgeschafft, obwohl dies Bestandteil der Hausmeisterordnung der Stadt Nürnberg ist. Eine in allen Schulen stattfindende regelmäßige, flächendeckende Bestückung von allen Unterrichtsräumen, Rektoraten, Sekretariaten, Lehrerzimmern usw. mit Seife hat zu keinem Zeitpunkt, auch nicht durch die Vorgängerorganisationen, stattgefunden. Einzelne Schulen haben aus ihrem Budget Papierhandtuchspender beschafft, die von der HVE

d) Seife und Handtücher für WC Anlagen und Waschräume wurden seit Gründung von der HVE

HVE – Schule und Sport, die Zuständigkeit für die Beschaffung dieser Handtücher ist bislang nicht geklärt, kulanzhalber werden fehlende Handtücher von der HVE – Schule und Sport beschafft. Anlässlich diverser Diskussionsrunden z.B. auch mit den Vertretern der SMV bei den jährlichen Vertreterversammlungen wurde das Thema Handtücher besprochen. Papier- und Stoffhandtücher führen häufig zu Mißbrauch und Vandalismus. Daher wurde abgesprochen, Zug um Zug elektronische Händetrockner einzuführen. e) Die Frage des Händewaschens in Klassenräumen darf nach unserer Ansicht nicht alleine auf das BBZ beschränkt werden, sondern muss stadtweit für alle öffentlichen Schulen betrachtet werden. In nahezu allen Unterrichtsräumen sind Waschbecken vorhanden. Diese dienen in erster Linie zur Reinigung der Kreidetafeln und zur Händereinigung des Tafeldienstes. Der pädagogische, schulbetriebliche Bedarf an Seifen-, Papierhandtuch und Desinfektionsmittelspendern wird durch HVE – Schule und Sport derzeit bei den Schulen abgefragt. Nach Vorliegen der Abfrage muss eine stadtweit gültige Regelung gefunden werden. Es kann keine Einzelfallregelungen mehr geben, da damit ein hoher Organisations- und Arbeitsaufwand verbunden ist und die Ungleichbehandlung bei den Nutzern, die eine solche nicht haben, verständlicherweise zu Unmut führt.

SchB/010/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 25.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Medientechnik im

Schuljahr 2019/20

Bericht:

Die Fachschule für Druck- und Medientechnik ist eine von fünf städtischen Fach- und Meisterschulen. Sie bietet jungen Erwachsenen nach einer beruflichen Erstausbildung und einem Jahr Berufspraxis die Möglichkeit, durch berufliche Weiterbildung einen Abschluss als Staatlich geprüfte/- Drucktechniker/-in auf dem Niveau 6 des DQR zu erzielen. Mit Ergänzungsprüfung kann zusätzlich die Fachhochschulreife erreicht werden. Das Bildungsangebot ist im Zentrum der Metropolregion Nürnberg fest verankert und bei den Unternehmen der Druck- und Medienbranche sehr geschätzt. Die beruflichen Perspektiven für die Absolventen/-innen sind aktuell sehr gut. Sie übernehmen interessante Aufgaben im mittleren Ma-nagement von Druck- und Medienbetrieben. Die Berufliche Schule Dir. 6 arbeitet intensiv an einer Modernisierung der Ausbildungsinhalte gemeinsam mit der Fachschule in München. Aufgrund der sehr guten Berufsperspektiven der Absolventen/-innen kann erwartet werden, dass die Fachschule bei jungen Erwachsenen der Druck- und Medienbranche wieder an Attraktivität gewinnt. Aktuell sind in der Eingangsklasse der Fachschule für Druck- und Medientechnik zehn Schüler/-innen angemeldet. Diese Schülerzahl wird sich bis zum Stichtag 20.10.2019 voraussichtlich nicht mehr erhöhen. Gemäß Art. 18 (1) 4 BaySchFG mindert sich bei Einrichtung der Minderklasse der staatliche Lehrpersonalzuschuss im Schuljahr 2019/20 anteilig. Im Hinblick auf die Kontinuität der Bildungseinrichtung FS Druck- und Medientechnik ist es sinnvoll, den Trend der Anmeldezahlen ein bis zwei Schuljahr weiter zu verfolgen. Sollten sich die geringen Anmeldezahlen im Frühjahr/Sommer 2020 bestätigen, dann wäre ggf. von einer erneuten Klassen-bildung abzusehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 23.733 € Folgekosten 23.733 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Antrag auf Genehmigung der Minderklasse wurde von Ref. I/II genehmigt.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Weiterbildung an der Fachschule für Druck- und Medientechnik steht allen jungen Erwachsenen mit einschlägiger Vorbildung offen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Medientechnik im

Schuljahr 2019/20

hier: Sachverhalt

Fachschule für Druck- und Medientechnik als Weiterbildungseinrichtung auf der

DQR-Stufe 6 in Nürnberg

Die Fachschule für Druck- und Medientechnik an der Beruflichen Schule Direktorat 6 bietet seit vielen Jahren Fachkräften aus der Druck- und Medienbranche nach dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung in den Berufen Mediengestalter/-innen und Medientechnologen/-innen und mindestens einem Jahr beruflicher Praxis in Unternehmen dieser Branche am Standort Nürnberg und im nordbayerischen Raum eine interessante Weiterbildungsmöglichkeit. Mit dem Abschluss an der Fachschule für Druck- und Medientechnik auf DQR-Stufe 6 (vergleichbar mit dem Abschluss eines Bachelor-Studiums) können die Absolventen/-innen ins mittlere Management von Druck-, Verlags- und Medienunternehmen wechseln. Die Einstiegschancen sind aktuell sehr gut. Alle Absolventen/-innen der Fachschule fanden im letzten Sommer direkt nach der Weiterbildung höherwertigere Arbeitsstellen in ganz Bayern. Zusätzlich können die Fachschüler/-innen an der Fachhochschulreife-Ergänzungsprüfung teilnehmen und die Fachhochschulreife erzielen. Nürnberg musste in den letzten Jahren als Standort für Druck- und Verlagsunternehmen Einbußen hinnehmen. Gleichzeitig entwickelt sich die Informations- und Kommunikationswirtschaft in Nürnberg während der letzten Jahre durchweg positiv, was den beiden Schaubildern zu entnehmen ist.

Abbildung 26

Abbildung 27

Quelle: Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat: Wirtschaftsstandort Nürnberg – Positionsbestimmung 2019, Januar 2019, S. 6, S. 12 Die Stadt zeichnet in der zukunftsweisenden Informations- und Kommunikationswirtschaft eine hohe Beschäftigungsquote aus. Die Beschäftigtenzahl stieg in dieser Branche 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 Prozent.

Neuerungen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik

Dieser Entwicklung trägt die Fachschule für Druck- und Medientechnik Rechnung: Gemeinsam mit der Fachschule für Druck- und Medientechnik München wurde ein Reformvorschlag zur Anpassung der Stundentafel sowie der Lerninhalte erarbeitet und dem Kultusministerium vorgelegt. Im Reformvorschlag werden die Praxisanforderungen der Branche berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Weiterbildung an der Fachschule mit den neuen Lerninhalten auch für Mediengestalter/-innen attraktiver. So wurden beispielsweise die Fächer Medienkonzeption, Projekt- und Prozessmanagement, datenbankgestützte Prozesse, Digitalmedienproduktion aber auch betriebswirtschaftliche Prozesse neu in den Fächerkanon aufgenommen. In ihm spiegeln sich die aktuellen Herausforderung der Industrie- und Wirtschaftsunternehmen, die vor allem das Portfolio der Mediengestalter/-innen ansprechen, wieder. Durch diese Änderung der Stundentafel ergeben sich auch interessante Synergieeffekte mit den genannten Ausbildungsberufen. Dies zeigt sich deutlich bei der vorhandenen hochwertigen Ausstattung der Beruflichen Schule 6, die vor allem durch den Colour-Management-Raum oder dem digitalen Workflow innerhalb der Informations- und Kommunikationsbranche „Leuchtturmcharakter“ besitzt. Die neue Stundentafel ermöglicht es, diese im Berufsschulbereich in den letzten Jahren getätigten sinnvollen Investitionen

im digitalen Segment nun auch noch intensiver für die Fachschule für Druck- und Medientechnik zu nutzen. Das Kultusministerium hat den Reformvorschlag positiv aufgenommen und für das erste Schuljahr 2019/20 zur Erprobung freigegeben. Weiterhin wurde gemeinsam mit der Fachschule in München eine Werbeoffensive in allen einschlägigen Abschlussklassen der Medientechnologen/-innen und Mediengestalter/-innen in Bayern gestartet. Die Weiterbildungsmöglichkeit inklusive der Neuausrichtung wurde jeweils vor Ort in Informationsveranstaltungen allen Absolventen/-innen vorgestellt. Hierzu wurden Werbemittel entworfen und produziert, um die Neuausrichtung besser kommunizieren und darstellen zu können. Da die Aufnahme in der Fachschule eine einjährige einschlägige praktische Tätigkeit nach Beendigung der beruflichen Erstausbildung voraussetzt, können diese Maßnahmen erst in einem Jahr, also für das Schuljahr 2020/21, Wirkung zeigen. Mit der Neuausrichtung und den beschriebenen Maßnahmen soll erreicht werden, dass die Fachschule an Attraktivität gewinnt. Ziel ist eine Zunahme und Stabilisierung der Schülerzahlen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik und die Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Weiterbildungseinrichtung in Nürnberg und in der Metropolregion.

Berufliche Schule Dir. 6 – Fachschule für Druck- und Medientechnik

Entwicklung der Klassen- Schülerzahlen1

Schuljahr Klassen Schüler/-innen
2008/09 2 51
2009/10 2 53
2010/11 2 52
2011/12 2 53
2012/13 2 56
2013/14 2 54
2014/15 2 45
2015/16 2 33
2016/17 2 27
2017/18 2 32
2018/19 2 35

Im Hinblick auf die Kontinuität der Bildungseinrichtung FS Druck- und Medientechnik ist es sinnvoll, den Trend der Anmeldezahlen vor dem Hintergrund der Modernisierung der Fachschule ein bis zwei Schuljahre weiter zu verfolgen. Sollten sich die geringen Anmeldezahlen bestätigen, wäre auf längere Sicht anzustreben, im jeweils zweijährigen Turnus eine Eingangsklasse zu bilden.

Kosten der Minderklasse durch Verlust von Lehrpersonalzuschüssen

Aktuell sind in der Eingangsklasse der Fachschule für Druck- und Medientechnik zehn Schüler/-innen angemeldet. Diese Schülerzahl wird sich bis zum Stichtag 20.10.2019 voraussichtlich nicht mehr erhöhen. Gemäß Art. 18 (1) 4 BaySchFG mindert sich bei Einrich-

1 Quelle: SchB-Statistiken zum 20.10. des Schuljahres (Stichtag der amtl. Schulstatistik für berufliche Schulen)

tung der Minderklasse der staatliche Lehrpersonalzuschuss um 23.734,00 EUR im Schuljahr 2019/20. Im Folgeschuljahr ist mit einem LPZ-Verlust in vergleichbarer Höhe zu rechnen.

Fazit

Die Fachschule für Druck- und Medientechnik befindet sich aktuell – nicht zuletzt auch aufgrund von Branchenveränderungen in der Druckindustrie am Standort Nürnberg – im Umbruch. Die Schule reagiert auf die neuen Herausforderungen und setzt gemeinsam mit der Fachschule in München einerseits auf eine stärkere Einbindung von digitalen Lerninhalten und andererseits auf die Öffnung der Fachschule für weitere geeignete Ausbildungsberufe wie die Mediengestalter/-innen. Ob die Anstrengungen der Schule und die inhaltliche Neuausrichtung Zuspruch bei Bewerbern/-innen und Unternehmen findet, wird sich in den nächsten zwei Jahren zeigen. Angesichts der aktuell beträchtlichen Zuwachsraten der Kommunikations- und Informationswirtschaft am Standort Nürnberg hat die Nürnberger Fachschule grundsätzlich enormes Potenzial. Eine Stabilisierung der Bewerber/-innenzahl kann für das Schuljahr 2020/21 erwartet werden.

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