NÜRNBERG
Hinweise zur Berücksichtigung des Artenschutzrechtes bei Sanierungen und Gebäudeabriss
Schutzbestimmungen:
Alle unsere heimischen Fledermausarten, sowie z.B. Turm- und Wanderfalke aber auch Mauersegler, Schwalben und Haussperlinge stehen unter strengem gesetzlichem Schutz. Ihre Quartiere dürfen nicht beeinträchtigt und die Tiere nicht gestört werden. Nach $ 44 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Schutz der Lebensstätten endet erst wenn diese Lebensstätte ihre Funktion endgültig verloren hat.
Sollten bei Gebäudesanierungen oder Abrissarbeiten Nist-, Wohn-, oder Zufluchtsstätten von Fledermäusen oder gebäudebrütenden Vogelarten festgestellt werden, sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift liegt eine Ordnungswidrigkeit nach $ 69 BNatSchG vor, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000.- Euro geahndet werden kann.
Bei Vorhandensein von Winterquartieren oder Wochenstuben von Fledermäusen oder bei Vorkommen von Fortpflanzungsstätten gebäudebrütender Vogelarten, kann nur in wenigen Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung nach $ 45 Abs. 7 (BNatSchG) oder eine Befreiung nach $ 67 Abs. 2 ( BNatSchG) durch die Höhere Naturschutzbehörde, in diesem Fall für Nürnberg, die Regierung von Mittelfranken erteilt werden.
Wissenswertes: Fledermäuse sind nachtaktive, insektenfressende Säugetiere die ihre Beute (Insekten) mit einem Echolotsystem jagen. Viele ursprünglich felsbewohnende Arten besiedeln in Ortschaften auch Gebäude. Tagsüber verstecken sie sich an Gebäuden hinter Fassadenverkleidungen, Fensterläden, Balken, Windbrettern, in Dachböden oder Kellern. Als Einschlupf reichen meist 2-3 cm breite Abstandshalter, Ritzen, Risse, oder Verblendungsabstände, als Einflugsöffungen sind oft keine großen Gebäudeöffnungen erforderlich. Mauersegler sind meist unauffällige Untermieter am Haus, ihre Brutplätze sind unter Dachziegeln, hinter Regenrinnen, an Dachtraufen und in der Attika. Schwalben bauen ihre Nesthöhlen außen an Gebäuden unter Vorsprüngen, Dachtraufen, Hauseingängen und Durchfahrten. Beide Koloniebrüter sind standorttreu und kommen immer wieder an ihre Brutplätze zurück.
Weiterführende Informationen zu Fledermausquartiere an Gebäuden finden Sie unter www.Ifu.bayern.de oder http://www.lfu.bayern.de/natur/artenhilfsprogramme_zoologie/fledermaeuse/index.htm http://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/artengruppe/zeige/121213
Kontakt:
Herrn Dip!.- Biol. Udo Pankratius, 231-4108, udo.pankratius@stadt.nuernberg.de Frau Dipl.- Biogeogr. Sarah Grünfelder, 231-7479, sarah.gruenfelder@stadt.nuernberg.de Frau Dipl.-Biol. Catrin Wagner, 231-3172, catrin.wagner@stadt.nuernberg.de