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← Sitzung des Verkehrsausschusses (17.10.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 17.10.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Verkehrsausschusses

17.10.2019

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Anwohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung 4 Sitzungsvorlage Antrag 2017/217 4 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017 Antrag 2017/217 8 TOP Ö 2 Schulwegsicherheit Fußgängerüberweg Erlanger-/ Lerchenstraße 9 Bericht Vpl/095/2019 9 Sachverhalt Vpl/095/2019 12 Antrag_Schulwegsicherheit Erlanger- Lerchenstraße_CSU, SPD, FDP, Die Grünen 14

Stellungnahme SchA Vpl/095/2019 15 TOP Ö 3 Querungshilfe in der Rollnerstraße Höhe Avenariusstraße 18 Sitzungsvorlage Vpl/092/2019 18 Straßenplan Vpl/092/2019 22 TOP Ö 4 Lerchenstraße, Stichstraße bei Haus Nr. 21, Abrechnungsvoraussetzungen 23 Sitzungsvorlage Vpl/091/2019 23 Abrechnungsplan Vpl/091/2019 27 TOP Ö 5 Steinacher Straße zwischen Röhrichtweg und Steinacher Straße 22 28 Sitzungsvorlage Vpl/093/2019 28 Straßenplan Vpl/093/2019 32

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Verkehrsausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 17.10.2019, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Anwohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017 Antrag 2017/217

Ulrich, Daniel

2. Schulwegsicherheit Fußgängerüberweg Erlanger-/ Lerchenstraße Bericht

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion SPD, Vpl/095/2019

Stadtratsgruppe FDP, Stadtratsraktion Bündnis 90/ Die Grünen

vom 02.07.2019

3. Querungshilfe in der Rollnerstraße Höhe Avenariusstraße Beschluss

Ulrich, Daniel

4. Lerchenstraße, Stichstraße bei Haus Nr. 21, Beschluss

Abrechnungsvoraussetzungen Vpl/091/2019

Ulrich, Daniel

5. Steinacher Straße zwischen Röhrichtweg und Steinacher Straße Beschluss

22 Vpl/093/2019

Ulrich, Daniel

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2019,

öffentlicher Teil

Ulrich, Daniel

Antrag als Vorlage DÜ Antrag 2017/217

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Anwohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Stadtratsfraktion hat in ihrem Antrag vom 13.11.2017 eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung beantragt.

Bewohnerparken kann laut Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift nur in Gebieten eingeführt werden, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Die Verwaltung hat die Parksituation in der Rangierbahnhofsiedlung sowohl während Messegroßveranstaltungen als auch ohne Messebetrieb untersucht. Ergebnis war, dass in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs rund 80-85% der Parkplätze tagsüber belegt waren. In Richtung Süden beziehungswesie Westen entspannte sich die Situation jedoch deutlich, sodass innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehenen zumutbaren fußläufigen Entfernung von bis zu 350 Metern immer ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung standen. Weiterhin zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen Messezeiten und Werktagen ohne solchen Betrieb. Dass während der besucherstärksten Messen wie der Consumenta, der HOLZ- HANDWERK oder der Freizeit, Garten + Touristik temporäre Parkplatzengpässe auftreten können, ist nachvollziehbar. Das Instrument der Bewohnerparkregelung kann in einem solchen Fall jedoch nicht eingesetzt werden, da die Kriterien für eine Bewohnerparkregelung ganzjährig erfüllt werden müssen, um den Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten. Aufgrund der ausreichenden Kapazitäten an öffentlichen Parkplätzen innerhalb einer fußläufig zumutbaren Entfernung kommt zurzeit eine Bewohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung nicht in Betracht.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SPD ÖÖ 11

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911/231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuemberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911/231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathaus

90403 Nürnberg

Nürnberg, 13. November 2017 Gradl

Anwohnerparkregelung in der Rangierbahnhofsiedlung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Rangierbahnhofsiedlung ist während ihrer verschiedenen Entstehungsphasen nicht auf die Erschließung durch Kfz ausgelegt worden. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Autos in der Siedlung sichtbar erhöht und wird absehbar auch weiter wachsen. Da aufgrund der Nähe zum U-Bahnhof Bauernfeindstraße und zur Nürnberg Messe jetzt schon extrem viele Fremdparker - Pendler und Messebesucher - diese Siedlung verstärkt als Parkplatz benutzen und damit die Parkplatzproblematik für die Bewohner/innen weiter verschärfen, sollte eine Lösung gefunden werden.

Hier wäre eine Anwohnerparkregelung in näherer Umgebung des U-Bahnhofs Bauernfeindstraße und der NürnbergMesse - also im Bereich Bauernfeindstraße und Sonnenstraße, Neptunweg und Saturnweg sinnvoll.

Deshalb stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Verkehrsausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob für die Rangierbahnhofsiedlung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Anwohnerparkregelung u. a. mit o g. Schwerpunkten erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Gradl Stellvertretender Vorsitzender

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.10.2019 öffentlich Bericht

Betreff:

Schulwegsicherheit Fußgängerüberweg Erlanger-/ Lerchenstraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion, Stadtratsfraktion SPD, Stadtratsgruppe FDP,

Stadtratsraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.07.2019

Bericht:

Die Verwaltung wurde mit Antrag vom 02.07.2019 von den Stadtratsfraktionen CSU, SPD, FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, erneut Möglichkeiten aufzuzeigen, um die Schulwegsicherheit an dem Fußgängerüberweg Erlanger Straße / Lerchenstraße zu verbessern bzw. zu gewährleisten. Es wird über die aktuelle Situation berichtet.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/095/2019

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es sind keine Belange mit Diversity-Relevanz betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Vpl/095/2019

Schulwegsicherheit Fußgängerüberweg Erlanger - / Lerchenstraße

hier: Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CSU, Bündnis 90/Die Grünen

und FDP vom 02.07.2019

Bericht

Die Verwaltung wurde mit Antrag vom 02.07.2019 von den Stadtratsfraktionen CSU, SPD, FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, erneut Möglichkeiten aufzuzeigen, um die Schulwegsicherheit an dem Fußgängerüberweg Erlanger Straße / Lerchenstraße zu verbessern bzw. zu gewährleisten.

Auf die Stellungnahmne vom Geschäftsbereich 3. BM in der Anlage wird verwiesen.

Bereits in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.07.2017 wurde der Fußgängerüberweg Erlanger- / Lerchenstraße bezüglich der Schulwegsicherheit behandelt. Die im Beratungsergebnis anzustrebenden Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen, Vertretern der Polizei und der Verwaltung abgestimmt und umgesetzt.

Die Signalsteuerung wurde überarbeitet, um den Stauraum im Knotenbereich möglichst frei von Fahrzeugen zu halten, die dort illegal zum Stehen kommen, obwohl deutlich zu sehen ist, dass der Knoten nicht geräumt werden kann. Insbesondere wurde eine spezielle Ampelschaltung (Sonderplan) für außergewöhnlich hohe Verkehrsmengen erstellt. Beobachtungen haben ergeben, dass die Verkehrsmenge in der Erlanger Straße stark schwankt, ausgelöst z.B. durch Stau auf der A3 Richtung Regensburg o.ä.. Vorbeugend, weil nicht vorhersehbar, wird dieser Sonderplan morgens von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und spät nachmittags von 14:30 Uhr bis 19:00 Uhr geschaltet. Diese Zeiten wurden als relevant für das Überstauen der Furt identifiziert.

In der Folgezeit verstärkte auch das Schulamt seine Bemühungen bezüglich des Schulwegdienstes.

So wurde bereits in drei gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Elternbeirates, Schulleitung, Vertretern der Fachdienststellen der Polizei und der Stadt Nürnberg das Thema Verkehrssicherheit um die Grundschule „Am Thoner Espan“ thematisiert und erörtert. Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde erläutert, wie der Ablauf der Freigaben für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr erfolgt. Die Bewertung der geänderten Schaltung war insgesamt positiv und wurde als deutliche Verbesserung zur ursprünglichen Steuerung bezeichnet. Unter Berücksichtigung der positiven Steuerungsänderung kam man überein, vorerst auf weitere Maßnahmen zu verzichten, vorbehaltlich keiner Verschlechterung der Querungssituation für Fußgänger.

Da es nach wie vor zeitweilig zu Überstauen des Fußgängerüberweges kommt, wurde die Verwaltung gebeten erneut Möglichkeiten aufzuzeigen, um die Schulwegsicherheit zu verbessern bzw. zu gewährleisten. Signaltechnisch kann keine innovative Lösung aufgezeigt werden. Die Grünzeit für den stadteinwärtigen Verkehr müsste so massiv reduziert werden, dass ein Rückstau auf der Furt erst gar nicht entsteht. Die Kürzung der Grünzeit würde den gesamten stadteinwärtigen Verkehr zum Erliegen bringen.

Auch der Einsatz von Fußgängerschutzblinkern, stellt keine geeignete Lösung dar. Sinn und Zweck eines Schutzblinkers ist die frühzeitige Sensibilisierung des abbiegenden KFZ gegenüber den parallel geführten Fußgängern. Der Einsatz von Schutzblinkern ist keine Standardlösung, da die Warnwirkung der Schutzblinker durch den Gewöhnungseffekt abgeschwächt wird. In diesem Fall ist die Situation eine andere: die Kraftfahrzeuge fahren bei Grün in die Kreuzung ein, ggf. stockt der Verkehr und die Kraftfahrzeuge befinden sich noch im Kreuzungsbereich, während der Fußgänger Grün bekommt. Ein solches Fehlverhalten von Kraftfahrern kommt immer wieder im Stadtgebiet vor. Betroffen sind häufig schutzbedürftige Fußgänger jeder Altersgruppe.

Noch vor der Sommerpause wurde ein zusätzliches Schild angebracht, das mit dem Wortlaut „bei Stau Fußgängerfurt freihalten! Schulweg!“ Autofahrer auf querende Fußgänger hinweist. Nachdem die Sichtbarkeit des Schildes eingeschränkt ist, soll es durch ein größeres Schild mit Gefahrenzeichen 136-10 'Kinder' ersetzt werden.

Abbildung 1

Trotz dieser Maßnahmen kann das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden. Hier hilft nur ein Appell an alle Verkehrsteilnehmer zu mehr Respekt und Rücksichtnahme.

CSU®

Stodtrotsfroktion Nürnberg Freie BÜNDNIS 90 Demokraten

SPD essoeis DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly ■ YhR Rathaus 90403 Nürnberg 0 3, JUL! 20« ...Nr.... 'jngrehme Nürnberg, 02.07.2019

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m % r; "f zur Urtter-

c, .,ir:tt vorlegen . Schulwegsicherheit Fußgängerüberweg Erlanger- / Lerchenstraße

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

anlässlich eines Ortstermins mit Bürgerverein, Schule und Elternvertretern am Fußgängerüberweg Erlan­ ger- / Lerchenstraße mussten wir leider feststellen, dass es durch Rückstau und Fehlverhalten von Autofah­ rern leider regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt.

Fahrzeuge, die noch in den Bereich der Fußgängerquerung einfahren obwohl bereits ein Stopp abzusehen ist, gefährden die Schüler. Die Einschätzung der Verkehrssituation kombiniert mit der Tatsache, dass trotz des grünen Lichtsignals für Fußgänger Fahrzeuge queren, überfordert die Kinder. Aktuell wird die Situation zudem durch den Ausfall einer Schülerlotsin erschwert.

Wir stellen daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss gemeinsam folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft,

wie kurzfristig ein Ersatz für die verunfallte Schülerlotsin organisiert werden kann. ob und wie Schaltung der LSA Erlanger-/Lerchenstraße verändert werden kann, um die Ruckstausituation zu verhindern. welche zusätzlichen Maßnahmen (z.B. ein gelbes Blink-Warnlicht) für die Autofahrer verdeutli­ chen können, dass der Überweg bei „Grün" für die Fußgänger auch frei sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

ill Xi- (j ßX&t Q-

larcus König Dr. Anja Prölls-Kammerer Alexander Liebei Achim Mletzko Fraktionsvorsitiender Fraktionsvorsitzende Stadtrat Fraktionsvorsitzender CSU-Stadtratsfraktion SPD-Stadtratsfraktion FDP BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stellungnahme zum Antrag 20190702 CSU SPD FDP Grüne „Fußgängerüberweg Erlan-

ger Straße Lerchenstraße“

I. Am oben genannten Fußgängerübergang stehen zwei Mitarbeiter im Schulwegdienst. Während der Schulzeit morgens in der Zeit von 07.20 Uhr bis 08.00 Uhr. Zum Unterrichtsende ist der Standort mit einer Person besetzt jeweils zu den Zeiten 11.20 Uhr bis 11.40 Uhr, 12.20 Uhr bis 12.40 Uhr und von 13.05 Uhr bis 13.30 Uhr. Die Doppelbesetzung morgens ist dem gemeinsamen Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Thoner Espan geschuldet, die auf der anderen Seite der 4-spurigen Erlanger Straße wohnen und für den Schulbesuch die Straßen queren müssen. Mittags verteilt sich die Anzahl der Kinder auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Unterrichtsschlusses, daher ist eine Person am Standort grundsätzlich auskömmlich.

Die Schulweghelferin, die den Morgen- und Mittagsdienst wahrnimmt, war im Zeitraum vom 20.05. bis 19.07.2019 nicht im Dienst. Im gängigen Meldeverfahren SchA, Schule, Verkehrspolizei wurde die Abwesenheit angezeigt. Das Informationssystem sieht vor, dass die Schulleitung den Elternbeirat und die Klassenleitungen benachrichtigt, damit die Schülerinnen und Schüler sensibilisiert werden und zur erhöhten Wachsamkeit aufgerufen werden können. Wie bei den meisten ungeplanten Ausfällen, war nicht absehbar, wann die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt war, denn aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei Erkrankungen beispielsweise nach Art der Erkrankung und Diagnosen zu fragen.

Eine Vertretersituation bei Ausfall im Schulwegdienst ist nicht möglich. Dies hat unterschiedliche Gründe.

A.) Personalrechtliche Gründe

Mit den zum Haushalt 2013 geschaffenen Stellen im Schulweghelferbereich wurden überwiegend bereits vorhandene, aus dem Budget von SchA finanzierte, Einsätze stellenplanmäßig abgedeckt. Für bereits begutachtete Einsatzorte wurden zusätzliche weitere Stellenkapazitäten geschaffen. Grundsätzlich können für dieselbe Tätigkeit nur gleichlautende Einsatzbedingungen geboten werden. Es ist rechtlich nicht möglich, für dieselbe Tätigkeit einerseits Arbeitsverhältnisse, andererseits ehrenamtliche Tätigkeiten oder Werkverträge anzubieten. Letzteres ist schon deshalb nicht möglich, da die Einsatzbedingungen nicht werkvertragsfähig sind. Damit sind Personen als „Vertretungen“ nur über einen Arbeitsvertrag einzustellen. Im Rahmen des aktuellen Stellenplans gingen damit über Arbeitsvertrag laufende zusätzliche Personalkapazitäten im Rahmen eines „Backups“ bzw. Springerpools zu Lasten des regulären Schulweghelferdienstes.

B) Bewerberlage

Es ist trotz entsprechender Bemühungen der Schulen mit Unterstützung von SchA regelmäßig äußerst schwierig, Interesse an einer Tätigkeit im Schulweghelferdienst zu wecken. Insbesondere erscheint die Schulweghelfertätigkeit in der Bevölkerung aus folgenden Gründen wenig attraktiv:

Der Einsatz erfolgt bei jedem Wetter und an Verkehrsschwerpunkten mit entsprechender Lärm- und Umweltbelastung.

Die Einsatzzeiten am Morgen und Mittag sind mehrfach unterbrochen. An den jeweiligen Einsatzschulen gibt es in der Regel keine Aufenthaltsmöglichkeiten für die Zeit zwischen den Einsätzen. Eine Rückkehrmöglichkeit der Schulweghelferinnen und Schulweghelfer in ihre häusliche Umgebung ohne längere Wegzeiten ist deshalb entsprechend wichtig und sorgt dafür, dass sich in der Regel nur Personen aus dem näheren schulischen Umfeld bewerben.

Die Vergütung in EGr. 2 TVöD macht es für Personen, die Kosten für längere Wegstrecken tragen müssen, unattraktiv, Einsätze zu übernehmen.

Aus diesen Gründen gibt es bereits bei begutachteten Standorten in der Regel wenige Personen die sich bewerben. An einigen Standorten ist es schon seit geraumer Zeit nicht möglich, überhaupt Interesse am regulären Schulweghelferdienst zu wecken. Personen für einen Einsatz als „Vertretung“ zu gewinnen, erscheint aufgrund der hierbei wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen (kein dauerhafter, planbarer Einsatz; Arbeit auf Abruf; ggf. Einsätze mit langen Wegstrecken) unmöglich. Der für eine Gewinnung von Interessentinnen und Interessenten notwendige Aufwand seitens der Grundschulen und Verwaltung ist sehr hoch.

Bei längerfristigen Abwesenheiten von Schulweghelfer/innen (z. B. Erkrankungen, längere Beurlaubungen) wäre der Einsatz von gesondert einzustellenden Vertretungen möglich. Aufgrund des Bewerbermangels im Bereich des Schulweghelferdienstes sowie des hohen Verwaltungsaufwandes der Einstellungsabwicklung ist es bisher nur einmal gelungen, auf diesem Weg eine längere Erkrankung zu überbrücken, weil die erkrankte Person selbst das Interesse einer künftigen Vertreterin an dem Einsatz wecken konnte.

C) Privatisierung

In den Prüfungen zur Privatisierung des Schulweghelferdienstes wurden bereits verschiedene externe Träger auf die Übernahme von Schulweghelferdiensten angesprochen. Die Träger hatten dabei insbesondere Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit ihres einsetzbaren Personals. Daraufhin wurde von weiteren Verhandlungen Abstand genommen. Der Einsatz von dauerhaft beschäftigten Springkräften, aber auch von Kräften auf Abruf, würde einen extrem hohen Verwaltungsaufwand für die Einstellung, personalwirtschaftliche Betreuung und Einsatzkoordination verursachen, der mit den vorhandenen Mitteln nicht abgedeckt werden kann.

D) Voraussetzungen

Gleich auf welcher Basis ein Einsatz von Vertreterinnen und Vertretern erfolgen soll, müssen die Schulweghelferinnen und Schulweghelfer jederzeit Gewähr bieten, ihre Aufgabe den Anforderungen entsprechend zu erfüllen. Hierzu ist die Schulung und Überwachung durch die Verkehrspolizei Sachbereich Verkehrserziehung notwendig sowie aufgrund des Umgangs mit Kindern die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Über nur sporadisch eingesetzten Kräften bzw. das Personal fremder Träger können weder Verkehrspolizei Sachbereich Verkehrserziehung noch die städtischen Dienststellen einen Überblick über die Personen gewinnen bzw. behalten und damit auch die Qualität des Schulweghelferdienstes in Vertretungsfällen nicht sicherstellen. Aufgrund der genannten Faktoren (Bewerbersituation, Tätigkeit, unverhältnismäßiger Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, keine Sicherheit im Hinblick auf die Qualität der Vertretung) ist ein kurzfristiger Ersatz im Schulweghelferdienst nicht möglich.

II. Herrn 3. BM z. K.

Nürnberg, 27.09.2019 SchA

(14173)

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Querungshilfe in der Rollnerstraße Höhe Avenariusstraße

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Für die Fläche an der Rollnerstraße/ Avenariusstraße/ Diltheystraße befand sich der Bebauungsplan Nr. 4637 im Verfahren. In diesem B-Plan ist die Anlage einer Querungshilfe in der Rollnerstraße enthalten. Nachdem in Teilbereichen der Grunderwerb nicht vollzogen werden konnte, wurde der Bebauungsplan in zwei Abschnitte (A und B) aufgeteilt. Der Bereich zwischen Avenariusstraße Nr. 40 und Diltheystraße, B-Plan Nr. 4637A soll im November 2019 dem AfS zum Beschluss vorgelegt werden.

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4637A wurde so geändert, dass die Querungshilfe in der Rollnerstraße nicht mehr enthalten ist. Die Fußgängerschutzinsel soll jedoch weiterhin im Zuge der Bebauung gemäß B-Plan Nr. 4637A umgesetzt werden, da mit der Bebauung des Areals mit 71 Wohnungen der Querungsbedarf der Fußgänger zunehmen wird. Die nächste Lichtsignalanlage in südlicher Richtung befindet sich in einem Abstand von ca.300m.

Zusätzlich wird sich der Anteil an Rechtsabbiegern von der Rollnerstraße in die Avenariusstraße erhöhen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist die Verbesserung der Sichtbeziehungen an der Einmündung zwischen Radfahrern und Abbiegern dringend erforderlich. Dies wird durch den erforderlichen Rückbau eines Längsparkplatzes in Höhe der zukünftigen Insel erzielt.

Die geschätzten Kosten betragen ca. 28.510€. Der Investor übernimmt mit ca. 15.710 € den Kostenanteil, der bei einem Minimalausbau der Insel mit aufgeschraubten Inselköpfen anfallen würden. Den restlichen Betrag von ca. 12.500 € übernimmt die Stadt Nürnberg, damit die Querungshilfe gemäß dem üblichen Standard und damit gleich endgültig ausgebaut werden kann. Dies wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 12.500 € Folgekosten 200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Einbau einer Fußgängerschutzinsel können auch mobilitätseingeschränkte Personen die Rollnerstraße an dieser Stelle leichter Queren.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt in der Rollnerstraße, Höhe Avenariusstraße den Bau einer Fußgängerschutzinsel gemäß Plan Nr. 2.2016.2.4 vom 20.01.2016 mit leztzter Änderung vom 08.07.2019.

6 1 6 1/ 6 1 7 1/ II IV 111 V 107 VI R 2/755 A v e n a r ui s s t r a 5 5 ß 8 e 5 5 7 411 021 II II 221 2/ 8 6 IV ollnerstraße 4 8 VI NÜRNBERG, AM 20.01.2016 ABTEILUNGSLEITUNG gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2016.2.4 18.10.17 Wenzel/Br.-Fürb. Ausbauumfang reduziert 19.03.19 Wenzel Baum Rollnerstraße 4 01.04.19 Wenzel Ausbauumfang reduziert 6 Querungshilfe Avenariusstraße VI 08.07.19 Wenzel Text Schriftfeld 4 6 a 2/ 2/ 2/ 7 6 5
1 6 1/ 6 1 7 1/ IV 111 V 107 I R 2/755 A v e n a r ui s s t r a 5 5 ß 8 e 5 5 7 1 021 II II 221 / IV ollnerstraße 4 8 VI NÜRNBERG, AM 20.01.2016 ABTEILUNGSLEITUNG gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich BEARBEITUNG Wenzel (78303) AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2016.2.4 18.10.17 Wenzel/Br.-Fürb. Ausbauumfang reduziert 19.03.19 Wenzel Baum Rollnerstraße 4 01.04.19 Wenzel Ausbauumfang reduziert 6 Querungshilfe Avenariusstraße VI 08.07.19 Wenzel Text Schriftfeld 4 6 a 2/ / /
2 8

NÜRNBERG, AM 20.01.2016 ez. Wunder ek (4933) gez. Jülich nzel (78303) AMTSLEITER

N Lageplan OBJEKT M = 1 : 500 2.2016.2.4 uumfang reduziert

Baum Rollnerstraße uumfang reduziert Querungshilfe Avenariusstraße xt Schriftfeld

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Lerchenstraße, Stichstraße bei Haus Nr. 21, Abrechnungsvoraussetzungen

Anlagen: Abrechnungsplan

Sachverhalt (kurz):

Die Herstellung von Erschließungsstraßen setzt gemäß § 125 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) einen Bebauungsplan voraus. Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen wird gemäß §125 Abs. 3 BauGB durch Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt (Planunterschreitung) oder die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen (Planüberschreitung). Eine Abweichungsentscheidung ist als förmlicher Beschluss Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Herstellung und somit Voraussetzung für die Abrechenbarkeit nach Erschließungsbeitragsrecht.

Der Bebauungsplan Nr. 4195 setzt zur Lerchenstraße zwischen Hs.Nr. 17 und 21 eine Sackgasse mit Kehre fest. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 160/36 wurde nur der 3 m breite Streifen zwischen Lerchenstraße und dem beschränkt-öffentlichen Weg zur Oskar-Maria-Graf-Straße (Fl.Nr. 160/3) ohne Kehre ausgebaut. Die Fläche für den Ausbau der Kehre ist im Besitz der Stadt Nürnberg. Sie ist bis heute Garten, weil im Umlegungsverfahren den Eigentümern / Erben eine Nutzung bis 5 Jahre nach dem Tod der damaligen Eigentümer zugestanden wurde. Mittlerweile steht dem Ausbau der Kehre umlegungsrechtlich nichts mehr entgegen. Ein Ausbau der Kehre ist für die Erschließung der anderen von Fl.Nr. 160/36 erreichbaren Grundstücke jedoch nicht mehr erforderlich. Um dennoch eine Abrechnung vornehmen zu können, bedarf es gemäß § 125 Abs. 3 BauGB der Feststellung der Gemeinde, dass die Anlage trotz fehlender Kehre endgültig hergestellt ist.

Das Grundstück Fl.Nr. 160/1 wird über Fl.Nr. 160/2 von der Oskar-Maria-Graf-Straße bzw. der Forchheimer Straße aus erschlossen. Beschwerden über eine mangelnde Funktionalität der Verkehrsfläche liegen nicht vor. Die Verwaltung kann bestätigen, dass die Abweichung durch die nicht vorhandene Wendeanlage mit den Grundzügen der Planung vereinbar ist und es sich um eine sorgfältig abgewogene Planung handelt. Hieraus rechtfertigt sich der beiliegende Beschlussvorschlag.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Belange sind nicht berührt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

SÖR

Beschlussvorschlag:

Auf einen Ausbau der fehlenden Straßenfläche wird verzichtet.

Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage Lerchenstraße, Stichstraße bei Hs.Nr. 21 in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4195 endgültig hergestellt ist. Der hinter den Festsetzungen zurückbleibende Ausbau ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 BauGB).

22 277/6 Lerchenstraße 71 51 12 32 I II I I I 258 259/4 258/6 259/3 c91 b91 160/53 a91 91 160/36 160/1 II 14 160/39 160/52 160/40 II gnundronedoB tztühcseg gnutlawrevsgnussemreV tengieeg 160/54 16 12 thcin III 10 8 siewhcansmutnegiE hcilthcerrebehru 160/42 dnu /49 160/43 18 160/3 160/44 noitamrofnioeG III 8 4 / 50 16 / /51 20 160/45 ehcsireyaB sla / 5 5 / 5 6 IV I rüf etrakrulF tsi 160/46 tmA :netadsisaboeG nalP 22 :egaldnurgnalP O red 160/21 s k a III r-M a gnulletsraD ria -G reseiD ra 24 f-S tra 160/2 ß e gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Reiser M. Lageplan 2.2293.2.1 27.08.19 Reiser M. Farbe Lerchenstraße Stichstraße bei Haus Nr. 21 172 Bestandsplan für Abrechnung
277/6 Lerchenstraße 71 51 12 32 I II I I I 258 259/4 258/6 59/3 b91 160/53 a91 91 160/36 160/1 II 14 160/39 2 160/40 II 160/54 16 III 10 8 160/43 18 160/3 160/44 III /51 20 I IV 160/46 22 s k a III r-M a ria -G ra 24 f-S tra 160/2 ß e gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich Reiser M. Lageplan 2.2293.2.1 27.08.19 Reiser M. Farbe Lerchenstraße Stichstraße bei Haus Nr. 21 172 Bestandsplan für Abrechnung
ez. Wunder ufek (4933) gez. Jülich Reiser M.
Lageplan
2.2293.2.1
Farbe Lerchenstraße Stichstraße bei Haus Nr. 21 Bestandsplan für Abrechnung

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff:

Steinacher Straße zwischen Röhrichtweg und Steinacher Straße 22

Anlagen: Straßenplan

Sachverhalt (kurz):

Die Steinacher Straße soll in dem Abschnitt zwischen Röhrichtweg und Steinacher Straße Nr. 22 endgütlig hergestellt werden. Dafür wird an der Nordseite ein Gehweg und die Fahrbahn entsprechend angelegt. In diesem Straßenabschnitt liegt auch eine Bushaltestelle, die behindertengerecht ausgebaut werden soll.

Für die Neuanlage des Gehweges zwischen Röhrichtweg und Anwesen Nr. 22 war eine Anliegerinformation notwendig. Diese wurde in der Zeit vom 13.05.2019 bis zum 17.06.2019 durchgeführt. Ein Anwohner, Grundstückseigentümer der Fl Nr.37/1, ist vorausssichtlich alleiniger Beitragszahler. Er hat das Bauvorhaben abgelehnt. Aus seiner Sicht ist das Grundstück kein Bauland und der Gehweg, der nach der Steinacher Straße Nr. 22 endet sei keine Erschließung.

Das Grundstück ist bereits mit seinem Haus (Steinacher Straße Nr.22) bebaut. Für die Fläche westlich der Steinacher Str. 22 und südlich der Anwesen Röhrichtweg 4-8 wurde 2014 ein Vorbescheid erlassen, demnach eine Wohnbebauung zulässig ist. Die Grundstücke an der Nordseite der Steinacher Straße liegen ab der Einmündung Röhrichtweg Richtung Osten im Innenbereich gemäß §34 BauGB. Die Südseite der Steinacher Straße liegt im Außenbereich gemäß §35 BauGB; diese Grundstücke stellen kein Bauland dar. Damit hat die Steinacher Straße für diese Flächen keine Erschließungsfunktion. Der umlagefähige Teil der Herstellungskosten kann nur auf die Nordseite umgelegt werden. Der südliche Gehweg ist nicht abrechenbar.

Der Gehweg an der Nordseite endet westlich des Hauses Nr. 22. Eine Weiterführung des Gehweges ist aufgrund des schmalen Querschnitts nicht möglich. Fußgänger müssen dann den Gehweg auf der Südseite nutzen.

Die geschätzten Kosten betragen 137.250 €. Davon müssen voraussichtlich 123.525 € vom beitragspflichtigen Anlieger übernommen werden.

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 137.250 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Erschließung

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den behindertengerechten Ausbau der Haltestelle können zukünftig auch mobilitätseingeschränkte Personen besser die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Anlage eines Gehweges und den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle in der Steinacher Straße gemäß Straßenplan Nr. 2.2166.2.2 vom 01.08.2018 mit letzter Änderung vom 20.08.2019. Der geplante Ausbau entspricht den Abwägungen der Belange gemäß §1 Abs. 4 bis 7 BauGB und den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 4 – 7.

9 366/10 7 365/14 365 8 393 3 6 5/ 1 3 6 5 / 1 5 3 6 5 3 6 5 /1 2 3 6 5 /11 3 6 5 /1 0 366/11 3 6 5 / 1 6 /1 3 Drechslersiedlung 365/17 21 01 a8 8 6 366/12 4 2 366 g 366/1 e w t h c ir 366/4 366/3 3 6 6 /2 3 6 6 /1 3 h ö 366/6 R 33/4 33/1 33/3 394 37/3 37/5 4 8 6 37/7 37/6 18 3 6 8 37/4 37/2 37/1 37/1 22 20 16 Straße Steinacher Steinacher Straße 12 Straße nacher 71 91 NÜRNBERG, AM 01.08.2018 ABTEILUNGSLEITUNG gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich BEARBEITUNG 46 Reiser M. AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2166.2.2 16.08.18 Reiser M. Lage Haltestelle 20.08.19 Dufek Rinne Steinacher Straße Röhrichtweg 1. Ausbaustufe zu Plan Nr. 2.2166.2.1
9 366/10 7 365/14 365 8 393 3 6 5/ 1 3 6 5 / 1 5 3 6 5 3 6 5 /1 2 3 6 5 /11 3 6 5 /1 0 366/11 3 6 5 / 1 6 /1 3 Drechslersiedlung 365/17 21 01 a8 8 6 366/12 4 2 366 g 366/1 e w t h c ir 366/4 366/3 3 6 6 /2 3 6 6 /1 3 h ö 366/6 R 33/4 33/1 33/3 394 37/3 37/5 4 8 6 37/7 37/6 18 3 6 8 37/4 37/2 37/1 37/1 22 20 16 Straße Steinacher Steinacher Straße 27 31/2 16a 29/4 a 5 29/3 29 14a 30 14b 29/5 29/6 14c Straße Steinacher 40/1 a32 52 45/ 7 1 9/ 2 e s s a g n e s a H 5 3 29/2 8 9/ 2 12a 12b Stei 29/7 29/9 12 32 44 e ß a r t S r 45 e k c a S 2 12 Straße nacher 71 91 NÜRNBERG, AM 01.08.2018 ABTEILUNGSLEITUNG gez. Wunder Dufek (4933) gez. Jülich BEARBEITUNG 46 Reiser M. AMTSLEITER ÄNDERUNGEN Lageplan DATUM BEARBEITUNG OBJEKT M = 1 : 500 2.2166.2.2 16.08.18 Reiser M. Lage Haltestelle 20.08.19 Dufek Rinne Steinacher Straße Röhrichtweg 1. Ausbaustufe zu Plan Nr. 2.2166.2.1

NÜRNBERG, AM 01.08.2018 z. Wunder fek (4933) gez. Jülich Reiser M. AMTSLEITER Lageplan

OBJEKT M = 1 : 500 2.2166.2.2 e Haltestelle Rinne Steinacher Straße Röhrichtweg 1. Ausbaustufe zu Plan Nr. 2.2166.2.1

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