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← Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit (16.10.2019)

Sitzung gesamt öffentlich

Anlage · 16.10.2019 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -nichtöffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Abschiebungen über den Albrecht Dürer Airport Nürnberg 3 Bericht Ref.VII/063/2019 3 Antrag_Abschiebungen Nbg Flughafen_SPD Ref.VII/063/2019 7 Antrag Bündnis 90/Die Grünen, ödp und Die Linke vom 13.06.2019 Ref.VII/063/2019 9 TOP Ö 2 Konkrete Zahlen zu Militärflügen vom Nürnberger Flughafen 10 Bericht Ref.VII/066/2019 10 TOP Ö 3 Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg 13 Bericht WiF/024/2019 13 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2017 WiF/024/2019 17 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017 WiF/024/2019 18 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.11.2017 WiF/024/2019 19 Sachverhalt WiF/024/2019 21 TOP Ö 4 Änderung der Taxitarifordnung 26 Sitzungsvorlage OA/006/2019 26 Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung 2019 - 2020 OA/006/2019 30 Besprechungsniederschrift zur Taxikommission 2019 - 2020 OA/006/2019 39 derzeit gültige Taxitarifordnung 2019 OA/006/2019 41 Tarifzonenplan Foto OA/006/2019 44 Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung OA/006/2019 47 TOP Ö 5 Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der 48 Nürnberger Altstadt Sitzungsvorlage LA/069/2019 48 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2012 LA/069/2019 52 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.11.2014 LA/069/2019 54 Entscheidungsvorlage LA/069/2019 55 Richtlinie LA/069/2019 58 Straßenverzeichnis LA/069/2019 63 Zonenübersichtsplan LA/069/2019 66

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit

Sitzungszeit

Mittwoch, 16.10.2019, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Nichtöffentliche Sitzung

7. Erwerb einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 672 Gemarkung Beschluss

Gibitzenhof vom Freistaat Bayern LA/066/2019

Fraas, Michael, Dr.

8. Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1065/4 Gemarkung Beschluss

Höfen (Nähe Fürther Straße) zu ca. 2.000 m² von der NH- LA/067/2019

Immobilien GmbH

Fraas, Michael, Dr.

9. Ergänzender Bericht zur Schaffung von Wohnraum für anerkannte Bericht

Asylbewerber/-innen (Projekt "Übergangswohnen für Flüchtlinge") LA/068/2019

Fraas, Michael, Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.09.2019,

nichtöffentlicher Teil

Ref.VII/063/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.10.2019 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Abschiebungen über den Albrecht Dürer Airport Nürnberg

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.06.2019

Antrag Bündnis 90/Die Grünen, ödp und Die Linke vom 13.06.2019

Sachverständiger: Dr. Michael Hupe, Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH

Anlagen: Antrag_Abschiebungen Nbg Flughafen_SPD Antrag Bündnis 90/Die Grünen, ödp und Die Linke vom 13.06.2019

Bericht:

Der Flughafen ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung. Seine Nutzung unterliegt Recht und Gesetz. Im Rahmen seiner Betriebspflicht als Verkehrsflughafen darf er auch von den zuständigen Behörden und der Polizei für Abschiebungen genutzt werden. Hierzu erfolgt in der Sitzung mündlicher Bericht. An der Sitzung nimmt als Sachverständiger Herr Dr. Michael Hupe, Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH, teil.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

OBM

SPD ÖÖ 11

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly o 7. JUNi 2013 Rathaus 90403 Nürnberg ! / * ;jp Zur Stj'ungnshme Kt3 . Ar/ 4 Antwort yor Absen- 2 düng verlegen

2#

J Artwort zur Unterz.w.V. sctirift vorlegen Dr. Blaschke/Liberova

Pläne der Staatsregierung für Abschiebungen am Flughafen Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach Medienberichten planen der Freistaat Bayern und die Landespolizei, Abschiebungen künftig auch vom Flughafen Nürnberg als zweitem Flughafen in Bayern durchzuführen.

Wie und auf welchem Weg der Staat Abschiebungen organisiert, ist keine kommunale Aufgabe der Stadt Nürnberg. Ob der Staat abschiebt oder nicht, ist ebenfalls keine Fragestellung, die im Stadtrat beschlossen werden kann. Dennoch sind Abschiebungen und ihre Umstände ein Thema für unsere Stadtgesellschaft. Abschiebungen sind tief einschneidende, lebenswegbestimmende Maßnahmen für die Betroffenen, die auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland gehofft haben. Zurecht stehen Abschiebungen und ihre Umstände daher unter besonderer Beobachtung der Bevölkerung, gerade in einer Stadt des Friedens und der Menschenrechte.

Neben der generellen Diskussion über das Für und Wider von Abschiebungen stehen besonders Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete im Mittelpunkt der Debatte. Auch die Umstände von Abschiebungen werden in der Bevölkerung intensiv diskutiert. Nicht zuletzt haben einzelne Abschiebungen der letzten Jahre für große Aufregung und einzelne Modalitäten auch für Entrüstung gesorgt; dabei kam es immer wieder auch zu schwierigen Situationen. Auch wenn die Abschiebungen Aufgabe des Freistaats Bayern und der Polizei sind, halten wir es für erforderlich, dass die Pläne für die Nutzung des Flughafens Nürnberg als öffentlicher Einrichtung transparent diskutiert werden.

Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich hierbei ausdrücklich gegen Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete aus (z.B. Afghanistan). Außerdem soll der Flughafen Nürnberg keinesfalls zu einer Abschiebehafteinrichtung werden; die Einrichtung von Haftzellen zum Zweck des längeren Wartens auf die Abschiebung am Flughafen Nürnberg lehnen wir ab.

Stodtratsfroktion

Nürnberg

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

Allerdings sind die Einzelheiten der Pläne der Bayerischen Staatsregierung derzeit noch unklar. Eine abschließende Bewertung ist erst in Kenntnis dieser Pläne möglich.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung berichtet über die Pläne der Staatsregierung und der Polizei, vom Flughafen Nürnberg aus Menschen in ihre Heimatländer abzuschieben.

Die Verwaltung stellt insbesondere dar,

geplant sind,

Betriebspflichten des Flughafens erfolgen muss oder ein Mitspracherecht des Flughafens Nürnberg bezüglich seiner Nutzung besteht, und

GmbH als Beteiligungsgesellschaft der Stadt Nürnberg geschaffen werden müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

Stadtratsfraktion Nürnberg

Ref.VII/066/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.10.2019 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Konkrete Zahlen zu Militärflügen vom Nürnberger Flughafen

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.09.2019

Bericht:

Hierzu erfolgt mündlicher Bericht. Als Sachverständiger nimmt Herr Dr. Michael Hupe, Geschäftsführer der Flughafen Nürnberg GmbH an der Sitzung teil.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

WiF/024/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.10.2019 öffentlich Bericht

Arbeit

Betreff:

Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg

Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2017 und 13.11.2017

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.11.2017

Sachverständige: Herr Boris Hedde (IFH) und Herr Frank Rehme (gmv)

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2017 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.11.2017 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.11.2017 Sachverhalt

Bericht:

Um angesichts neuer und künftiger Herausforderungen die Weichen zur Weiterentwicklung Nürnbergs als Einkaufsstadt bis 2030 zu stellen, haben die IFH Köln GmbH (IFH) und die gmvteam GmbH (gmv) im Auftrag des Wirtschaftsreferats unter Beteiligung der betroffenen Stakeholder eine Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg erarbeitet. Die darin enthaltenen Maßnahmen wurden konsequent aus der Kundenperspektive entwickelt. Zur Umsetzung ist eine stärkere Verzahnung der handelsrelevanten Akteure erforderlich, insbesondere durch Aufbau einer entsprechenden Organisation.

An der Sitzung werden als Sachverständige Herr Boris Hedde (IFH), und Herr Frank Rehme (gmv), teilnehmen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein attraktiver, vielfältiger, stationärer Einzelhandel hat in seiner Nahversorgungsfunktion eine besondere Bedeutung für Familien, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

FRAKTION

DER CHRISTLICH-SOZIALEN UNION

IM STADTRAT ZU NÜRNBERG

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg , Dr. Ulrich Maly Telefon: 09 11 / 231 - 2907

OBERBÜRGERMEISTER Telefax: 09 11 / 231 - 4051

Rathausplatz 2 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de

2 3. FEB. 2017 Nr www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

90403 Nürnberg

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Einkaufsstadt Nürnberg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie zahlreiche in jüngerer Zeit erschienene Studien - z.B. die vom Handelsverband Deutschland in Auftrag gegebene Studie "Trends im Handel 2025" - dokumentieren, wird der stationäre Einzelhan­ del auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Angesichts der digitalen Transformation und des online-Handels sind die Herausforderungen für den stationären Einzelhandel groß. Ein lebendiger Einzelhandel gehört zu einer lebendigen Stadt und ist daher auch aus Gründen der Stadtentwick­ lung von großer Bedeutung. Daher ist es wichtig, gerade die inhabergeführten kleineren und mittle­ ren Betrieben langfristig und nachhaltig zu begleiten.

Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion hat das City Management zum 01.01.2016 seine Arbeit aufge­ nommen und wurde auch für das Jahr 2017 verlängert. Die CSU-Stadtratsfraktion möchte Nürnberg als Einkaufsstadt langfristig und zukunftsfähig positionieren. Daher sollte das City Management langfristig angelegt werden - ebenso wie sich die Stadt seit langem in der Congress- und Touris­ muszentrale engagiert. Hierzu ist aber auch eine Strategie zu erarbeiten, wohin sich Nürnberg als Einkaufsstandort entwickeln, welche Rolle dabei die Stadt und das City Management spielen und wie langfristig die künftige Finanzierung des City Managements sichergestellt werden kann (z.B. nach dem Vorbild der Congress- und Tourismuszentrale).

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung erarbeitet eine Strategie zur künftigen Positionierung Nürnbergs als Ein­ kaufsstadt.

  2. Die Verwaltung erarbeitet eine Strategie zu einem langfristigen und nachhaltigen Enga­ gement des City Managements, einschließlich dessen Finanzierung durch Stadt und Wirtschaft.

A17022000 Einkaufsstadt.docx

Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg

Sp2( rO-^vX

CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolffscher Bau des Rathauses Zimmer 58 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly mvA 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 231-2907 Rathausplatz 2 Telefax: 09 11 231-4051 90403 Nürnberg E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de

13.11.2017 Pirner

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os > zur U.itervoriger: n

City-Management

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das zum 01.01.2016 gestartete City Management leistet gute Arbeit. Gerade der gewählte Ansatz mit einer möglichst nahe am Einzelhandel und in den Quartieren tätigen Vorort-Präsenz als Kümmerer und einer Vernet­ zungsfunktion für die Einzelhandels- und Quartiers-Initiativen ist richtig. Erste deutsche Großstädte sind die­ sem Beispiel bereits gefolgt, wie zlß. Köln mit dem "Handelskümmerer".

Nach der Start-Phase in den Jahren 2016 und 2017, sollte das City Management auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden.

Daneben soll aber auch eine Vision zur Positionierung Nürnbergs als Einkaufsstandort erarbeitet werden (vgl. CSU-Antrag vom 22.02.2017) - gerade angesichts der Herausforderungen des stationären Einzelhandels im Zuge der digitalen Transformation und des Online-Handels.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  1. Das im Jahr 2016 gestartete und für das Jahr 2017 verlängerte City Management soll auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden.

  2. Daneben erarbeitet die Verwaltung eine Vision zur künftigen Positionierung Nürnbergs als Ein­ kaufsstandort, z.B. "Einkaufsstadt 4.0".

ENTWURF A17110900 City-Management.docx

SPD ÖÖ 33

spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 / 231-2906 STADTRATSFRAKTION www.spd-stadtratsfraktion.nuernberg.de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG

OBERBCV;C£:. r SPD Siadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg

1 4. NOV. 2017

An den Oberbürgermeister r.’r.........! der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly UL •7. ik;nr;:>rviiino Rathaus 2 r~. .WO; i v; -1 . . At v.wt 7"r Di~ 90403 Nürnberg ------------------- sohitfi Vorlagen

Nürnberg, 14. November 2017 Dr. Blaschke/Dr. Hüttinger/Arabackyj/Brehm/Dix

„Nürnberger Tand 21 - Kompetenzinitiative für den Einzelhandel“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein florierender Einzelhandel ist ein wesentliches Element einer lebendigen Stadt. Dies gilt nicht nur für den Einzelhandel im urbanen Zentrum Nürnbergs, der Nürnberger Fußgängerzone in der Altstadt mit seiner Mischung aus internationalen Marken und lokalen eigentümergeführten Geschäften. Auch die weiteren Einkaufsschwerpunkte im Stadtgebiet mit einzelnen Einkaufszentren und die vielen Fachgeschäfte in den Stadtteilen tragen zu einer optimalen Versorgung der Bevölkerung und einem lebendigen Stadtbild bei.

Dabei steht der stationäre Einzelhandel durch ein verändertes Einkaufsverhalten der Bevölkerung und durch die großen Potenziale des Online-Einkaufs vor langfristig wirkenden Herausforderungen, Die Erscheinungsformen der Herausforderungen variieren dabei teilweise deutlich nach Branche, Lage und Größe des jeweiligen Unternehmens.

Aus Untersuchungen ist bekannt, dass jedenfalls die Nürnberger Innenstadt über herausragende Kennziffern verfügt, was die Anziehungskraft der Fußgängerzone und damit potenzielle Kundenströme angeht. Dies ist eine gute Ausgangsbasis, reicht aber allein nicht aus, um einen prosperierenden Einzelhandel in der Gesamtstadt zu fördern.

Um Anstöße gerade für kleinere, inhabergeführte Geschäfte zu geben, hat die Stadt Nürnberg in den vergangenen zwei Jahren die Funktion des City Managements als zwei lokalen Kümmerern für die Ansprache vor Ort installiert. Dieses Engagement zeigt teilweise Früchte und soll deshalb nach Ansicht der SPD-Stadtratsfraktion für die Jahre 2018 und 2019 auch weitergeführt werden. Allerdings wird der derzeitige Aufgabenschwerpunkt des City Managements kein dauerhaftes Engagement der Stadt erfordern; die von Anfang an bezweckte Anstoßfunktion (zum Beispiel die aktuelle Ansprache zur Einrichtung eines Online-Standbeins neben dem Ladengeschäft oder die aktuellen Bemühungen um eine Beteiligung an der Nürnberg-App) wird nach vier Jahren weitgehend erfüllt sein.

Aus Sicht der SPD-Stadtratsfraktion ist es daher erforderlich, das Engagement der Stadt Nürnberg für den Nürnberger Einzelhandel ab dem Jahr 2020 auf ein breiteres Fundament zu stellen.

STADTRATSFRAKTION

NÜRNBERG

Neben die - in gewissem Umfang - sicherlich weiter benötigte Funktion eines Kümmerers soll eine eher strategische, in ihrem räumlichen Wirken nicht auf die Altstadt beschränkte, Dimension treten, die nur in einem engen Zusammenwirken mit den zahlreichen Akteuren auf dem Gebiet des Einzelhandels bearbeitet werden kann. Die enge Verzahnung des städtischen Engagements mit den diversen Vereinigungen von Händlern, den Verbänden und Initiativen, aber auch der Einbezug von über das Stadtgebiet hinaus wirkenden Akteuren wie der Congress- und Tourismuszentrale oder dem Marktamt mit seiner Zuständigkeit für den weltberühmten Christkindlesmarkt ist hierfür erforderlich.

Die SPD-Stadtratsfraktion schlägt daher vor, die Aktivitäten zur Stärkung des Nürnberger Einzelhandels nach dem Vorbild anderer stadtrelevanter Branchen in einer Clusterinitiative „Nürnberger Tand 21 - Kompetenzinitiative für den Einzelhandel“ zusammenzuführen. Dieses Konzept wurde beispielsweise auf der Ebene der Europäischen Metropolregion Nürnberg schon für die Bereiche Automation, Transport und Logistik, Energie, Medizintechnik, Neue Materialien, Kommunikationswirtschaft und Automobilzulieferung durch die Errichtung von sieben Kompetenzinitiativen erfolgreich umgesetzt. Diese Beispiele können Vorbild sein für die Errichtung eines neuen Kompetenzzentrums „Nürnberger Tand 21“. Inwieweit eine Verankerung der neuen Clusterinitiative „Nürnberger Tand 21“ auf Ebene der Metropolregion sinnvoll sein kann oder ob eine auf das Stadtgebiet Nürnberg bezogene Kompetenzinitiative angestrebt werden soll, ist im Rahmen der Konzepterstellung zu beantworten.

Im Rahmen der Clusterinitiative wird es einfacher sein als heute, Handlungsansätze von Marktteilnehmern, Stadt Nürnberg und Dritten zusammenzuführen, zu koordinieren und gleichzeitig die Schwerpunkte der jeweiligen Beiträge abzugrenzen (insbesondere die originär bei der Stadt Nürnberg liegenden Aufgaben).

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Die Verwaltung erstellt ein Konzept für eine Clusterinitiative zugunsten des Nürnberger Einzelhandels. Ziel des Konzeptes ist die Errichtung eines Kompetenzzentrums „Nürnberger Tand 21 - Kompetenzinitiative für den Einzelhandel“ nach dem Vorbild bereits bestehender Clusterinitiativen ab dem Jahr 2020. Bei der Konzepterstellung ist auf eine enge Verzahnung mit allen im Bereich des Einzelhandels relevanten Akteuren zu achten. Die Verwaltung legt das Konzept dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vor.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Anja Prölß-Kammerer Fraktionsvorsitzende

19_de0819 Beilage

Zukunftsstrategie für den Handelsstandort Nürnberg

Sachverhaltsdarstellung:

Ausgangslage

Der stationäre Einzelhandel hat neben seiner Hauptfunktion, der Versorgung der Bevölkerung mit Waren, weitere wichtige Funktionen für die Stadt. Er ist prägend für das Stadtbild und trägt entscheidend zur Urbanität und Attraktivität einer Stadt bei, für die Wohnbevölkerung ebenso wie für Besucherinnen und Besucher. Dem stationären Einzelhandel kommt damit eine hohe Bedeutung für die Qualität des öffentlichen Raumes zu. Im Zusammenspiel mit anderen Branchen, z.B. der Gastronomie, der Kultur- und Kreativwirtschaft, Dienstleistungen und mit Freizeiteinrichtungen werden Orte mit hoher Aufenthaltsqualität und Atmosphäre geschaffen. Hier trifft man sich in zwangloser Atmosphäre, verlebt Freizeit und tauscht sich aus. Diese Erlebnisqualitäten im realen Leben stellen einen der Vorteile des stationären Handels gegenüber dem Online-Handel dar.

Nürnberg hat als Einkaufsstadt große Anziehungskraft, gerade auch im bundesweiten Vergleich der größten deutschen Städte. So erreicht Nürnberg den Spitzenplatz bei der Einkaufszentralität der Großstädte ab 350.000 Einwohner, d.h. der Handelsplatz ist bis weit in die Metropolregion hinein und darüber hinaus sehr attraktiv (vgl. Abb. 1). Dies macht sich auch in der Beschäftigungswirkung und beim Gewerbesteueraufkommen bemerkbar: Über 37.000 der am Arbeitsort Nürnberg sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Handel tätig. Das entspricht einem Beschäftigtenanteil des Handels an der Gesamtbeschäftigung in Nürnberg von 12 Prozent. Der Nürnberger Handel trägt mit 55 Mio. Euro zum Gewerbesteueraufkommen des städtischen Haushalts bei. Damit hat der Handel am Gewerbesteueraufkommen in Nürnberg einen Anteil von 13 Prozent (inkl. Kfz-Handel und Reparaturen).

Besucherinnen und Besucher

Abb. 1 Hohe Einkaufszentralität
Einzelhandelszentralitätskennziffern Nürnberg 130,2 Dortmund 125,5 Bochum 123,8 Köln 123,8 Bremen 119,4 Dresden 118,9 Essen 117,8 Stuttgart 115,7 Düsseldorf 114,1 Berlin 112,4 Duisburg 111,9 Hamburg 111,8 München 111,2 Hannover (Region) 110,7 Leipzig 106,8 Frankfurt 102,6 Wuppertal 99,5 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % 140 % Verhältnis des Einzelhandelsumsatzes zur vor Ort vorhandenen einzelhandelsrelevanten K aufkra
Die größten deutschen Städte mit mind. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Verg Quelle: GfK-Basiszahlen 2019

13

ft

Verhältnis des Einzelhandels-Umsatzes zur vor Ort vorhandenen Einzelhandels-relevanten Kaufkraft Quelle: GfK-Basiszahlen 2019 Beim Einzelhandelsumsatz pro Einwohner erreicht Nürnberg mit dem 2. Rang ebenfalls einen Spitzenplatz unter den Großstädten ab 350.000 Einwohnern.

Abb. 2 Hohe Einzelhandelsumsätze / leicht überdurchschnittliche

Kaufkraft

Hohe Einzelhandelsumsätze in Nürnberg

München 149,3 Nürnberg 135,4 Düsseldorf 133,7 Stuttgart Bundes- 130,9 Köln durchschnitt 130,4 Hamburg = 100 122,6 Frankfurt 116,9 Bochum 116,3 Dortmund 114,8 Hannover (Region) 113,9 Essen 113,5 Bremen 110,4 Umsatzkennziffer je Dresden 108,1 Einwohner* Berlin 102,6 Wuppertal 93,5 Kaufkraftkennziffer je Leipzig 93,4 Einwohner** Duisburg 92,7 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % 140 % 160 % * Umsatz je Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in % * Umsatz je Einwohn**e erin ziemlhan dVelserelervganltees iEcinkhom mzeun jme Ein wBohunenr imd Veersgledichu zurmc Bhunsdecsdhurcnhsicthtn itit nin %%

** einzelhandelsrelevantes Einkommen je Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschni Die größten deutschen Städte mit mind. 350.000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Ver Quelle: GfK-Basiszahlen 2019 * Umsatz je Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in %

Bundes-

durchschnitt

= 100

Umsatzken Einwohner* Kaufkraftke Einwohner* nziffer je nnziffer je *

n % ich.

** einzelhandelsrelevantes Einkommen je Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt in % Quelle: GfK-Basiszahlen 2019 Nürnberg ist auf die Kaufkraft von außen angewiesen, denn die Umsatzzahlen sind aus eigener Finanzkraft der Nürnberger Wohnbevölkerung nicht vollständig zu erreichen, wie die Kaufkraftkennziffer von 104,0 belegt, die immer noch knapp über dem Bundesdurchschnitt liegt. Allerdings ist die Kennziffer zur Einkaufszentralität zwischen 2009 und 2019 um 6,3 Prozentpunkte von 136,5 auf 130,2 gesunken, die Kennziffer der Einzelhandelsumsätze pro Kopf ist im selben Zeitraum von 142,9 % auf 135,4 % gesunken.

Die Entwicklungen belegen die Herausforderungen im stationären Einzelhandel. Bereits im Jahr 2016 hat das Wirtschaftsreferat ein City Management eingerichtet, um den stationären Einzelhandel zu unterstützen (vgl. RWA vom 21.09.2016 und 06.12.2017). Die Beratungen zu Aufbau und Vernetzung, zu Öffentlichkeitsarbeit und Marketing und zu digitalen Angeboten zeigten Wirkung. Mit Hilfe des City Managements wurde der City Management Circle aufgebaut. Ihm gehören Handelsinitiativen bzw. Gewerbevereine im Stadtgebiet, der Handelsverband HBE, DEHOGA, Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK), Handwerkskammer Mittelfranken (HWK), Kreishandwerkerschaft Nürnberg (KHW) und Congress- und Tourismuszentrale (CTZ) an. Das City Management unterstützte Projekte der Handelsinitiativen, z.B. die Einkaufsnacht anlässlich der ION-Nacht 2018 und 2019, das Maifest am Aufseßplatz, das Sommerfest am Schillerplatz, Projekte zu Sauberkeit und Bepflanzung der Fußgängerzone von Händlern aus der Kaiserstraße.

Diese Vorarbeiten zur Vernetzung der Nürnberger Handelsbranche dienten im Rahmen der Strategieerarbeitung als Nukleus zur Erweiterung um weitere Themen, Institutionen und Branchen.

Strategieprozess

Ziel der von IFH und gmv im Auftrag des Wirtschaftsreferats erarbeiteten Strategie ist, die Strahlkraft Nürnbergs als Einkaufsstandort angesichts der Herausforderungen - wie digitale Transformation, Online-Handel, demographischer Wandel, verstärkter Wettbewerb zwischen den Handelsstandorten - weiter auszubauen, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft weiterzuentwickeln und auch künftig eine attraktive und urbane Metropole für die Menschen in der Stadt zu bleiben.

Das Leitprinzip der Strategieentwicklung lautet „Alle Macht geht vom Besucher aus“.Die Visitor Journey1 ist daher Grundlage der Evaluation und der Maßnahmenempfehlungen. Im Rahmen der ersten Phase, der Evaluation, wurden Passanten (N=1500) und potenzielle Besucher aus dem Einzugsgebiet (N=500) zu ihren Einschätzungen und Bewertungen zum Handelsstandort Nürnberg befragt und die Ergebnisse mit anderen großen Städten Deutschlands und weiteren Studienergebnissen und Erfahrungen der Bietergemeinschaft und weiterer Quellen abgeglichen. Daraus wurden Handlungsfelder generiert, die wiederum Maßnahmenempfehlungen, orientiert an den Phasen der Visitor Journey, ableiten. Passend dazu ist schließlich ein Organisationsvorschlag erarbeitet worden, der einerseits die bestehenden, ehrenamtlichen Strukturen einbezieht und stärkt und andererseits einen Professisonalisierungsschub bringt und personelle Ressourcen für die Strategieumsetzung stellt. Schließlich wird ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet, der wirtschaftliche Beteiligung, Einnahmen und städtischen Zuschuss verbindet.

Auch wenn die Strategie konsequent die Kundensicht berücksichtigt, so werden alle Schritte im Rahmen der Strategie mit breiter Beteiligung der Akteure in Nürnberg erarbeitet. So fanden im Rahmen der Evaluationsphase zwei Akteursworkshops statt. Beteiligte waren Akteure aus den Bereichen Einzelhandel, Medien, Mobilität, Tourismus, Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Gastronomie, Forschung sowie das City Management. Die in den Workshops erarbeiteten Handlungsvorschläge wurden in die Kundenbefragungen einbezogen und bewertet. Über die gesamte Projektlaufzeit war ein begleitender Beirat eingesetzt, der Zwischenergebnisse diskutierte und bewertete. Dem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Handelsinitiativen und Gewerbevereinen, HBE, IHK, HWK, KHW, DEHOGA, Tourismus, Finanzwirtschaft, NürnbergMesse, des Projektbüros Kulturhauptstadt sowie des Stadtrats und der Verwaltung an.

Ergänzend wurden Experteninterviews geführt, in denen vertiefende Informationen und Meinungen eingeholt wurden.

Einordung der Ergebnisse

Die Vielfalt und hohe Komplexität der einzelnen Maßnahmen, ihr stadtweiter Umgriff und der daraus resultierende hohe Vernetzungsgrad zum Handel in allen Stadtquartieren, zu anderen Stakeholdern, sind eine besondere Herausforderung. Sie sind mit den bisherigen Ressourcen und Strukturen nicht zu meistern. Es bedarf neuer Strukturen, vergleichbar mit jenen im Tourismus (Verkehrsverein/CTZ) und auch den Clusterinitiativen. Vorgeschlagen wird daher, mit einem Verein eine professionelle und gleichzeitig bewährte Struktur zur Umsetzung der Maßnahmen zu gründen. Der Verein soll die ehrenamtlichen Strukturen der Handelsinitiativen einbeziehen und diese stärken.

1 ein Phasenmodell, das beschreibt, welche Berührungspunkte ein Besucher (visitor) vor, während und nach dem Stadtbesuch hat: Besuchsimpuls, Information, Besuch, Angebot, Bindung

Abb. 3 Der Verein baut auf bestehenden Strukturen auf

Abbildung 1

Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle bestehend aus Geschäftsführer/in, Koordinator/in und Verwaltungsunterstützung werden auch passende Ressourcen vorgeschlagen, um die ehrenamtlichen Handelsinitiativen bei der Umsetzung der Strategie adäquat zu unterstützen.

Da der Verein eine hohe Integrationskraft entwickeln und Nukleus zum Ausbau einer clusterähnlichen Struktur mit Umgriff Stadt Nürnberg werden würde, sollte die Vereinsstruktur so aufgebaut werden, dass eine breite Beteiligung möglich ist, um die Unterstützung vieler standortrelevanter Stakeholder zu sichern.

Mitglieder wären in erster Linie die Handelsinitiativen aus dem gesamten Stadtgebiet, die auch von den Leistungen des Vereins, z.B. Seminarangeboten, Unterstützung bei Digitalisierung, Zugang zu Laboren, Netzwerken, etc., profitieren würden. Die Handelsinitiativen sind Multiplikator, Ansprechpartner und Sprachrohr für die Handelsunternehmen in ihrem Quartier und die Interessensvertreter ihrer Mitglieder im Verein. Der Verein soll wie ein Dach die Vereine und Interessensgemeinschaften des Handels untereinander und mit anderen Mitgliedern und Partnern verzahnen und verbünden. Ganz bewusst sollte damit auch der Anreiz gesetzt werden, dass Handelsunternehmen der Handelsinitiative ihres Quartiers beitreten.

Die Stadt würde – vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Ältestenrat – als kommunales Mitglied dem Verein beitreten und den Verein bezuschussen. Der mindestens drei Mitglieder umfassende Vorstand soll aus der Mitte der Mitglieder gewählt bzw. aus der Mitte der Mitglieder kooptiert werden. Die Stadt erhielte qua Satzung den Vorstandsvorsitz. Ein innovativer und hochkarätiger Beirat, dem Mitglieder und Vereinsexterne angehören können, sollte den Vorstand unterstützen.

Die Einnahmen des Vereins wären ein Mix aus Vereinsbeiträgen, Mitteln von Fördermitgliedern und einem städtischen Zuschuss. Vorgeschlagen wird, dass zur Strategieumsetzung darüber hinaus ein Maßnahmenfonds aufgelegt werden soll, der aus der Wirtschaft und aus Mitteln der Stadt gefüllt werden sollte.

Anmerkung zur Diversity-Relevanz Ein attraktiver, vielfältiger, stationärer Einzelhandel hat in seiner Nahversorgungsfunktion eine besondere Bedeutung für Familien, Menschen mit Behinderung und für ältere Menschen.

Referat VII

Beschlussvorlage OA/006/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.10.2019 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 23.10.2019 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Änderung der Taxitarifordnung

Anlagen: Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung 2019 - 2020 Besprechungsniederschrift zur Taxikommission 2019 - 2020 derzeit gültige Taxitarifordnung 2019 Tarifzonenplan Foto Verordnung über die Änderung der Taxitarifordnung

Sachverhalt (kurz):

Nach § 51 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 10 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt.

Mit Schreiben vom 22.07.2019 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg den Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer um 0,10 EUR, für den zweiten bis fünften Kilometer um jeweils 0,15 EUR und für jeden weiteren Kilometer um 0,05 EUR anzuheben. Darüber hinaus sollen die Tarifzonenzuschläge angehoben werden. Nachrichtlich wird erläutert, dass Fahrten, die in Tarifzone 1 oder 2 beginnen, enden oder durch diese hindurchführen (gemeint ist das Stadtgebiet Nürnberg), hiervon nicht betroffen sind.

Unter Zugrundelegung der IHK-Standardfahrt ergibt sich eine Tarifanhebung um 4,55 %.

Das vorgeschriebene Anhörverfahren wurde durchgeführt. Die Städte Erlangen und Schwabach haben keine Einwände erhoben.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht, das Eichamt Nürnberg und die IHK Nürnberg erhoben keine Einwände. Auch dieses Jahr bat das Eichamt Nürnberg darum, dass die Änderungsverordnung spätestens zum 01.12. in Kraft treten soll.

Die Taxikommission hat sich in der Sitzung am 16.09.2019 mit dem Antrag und den eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die beantragte Anhebung des Taxitarifs wurde von allen Teilnehmern als maßvoll und angemessen betrachtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 16.10.2019 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) beschlossen.

ÖÖÖ

Beschlussvorlage LA/069/2019

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 16.10.2019 öffentlich Gutachten

Arbeit

Stadtrat 23.10.2019 öffentlich Beschluss

Betreff: Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt

(Sondernutzungsrichtlinie Altstadt)

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2012 und

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.11.2014

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.08.2012 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.11.2014 Entscheidungsvorlage Richtlinie Straßenverzeichnis Zonenübersichtsplan

Sachverhalt (kurz):

Ref. VII/LA und Ref. VI/Stpl haben eine Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt erarbeitet. Neben dem Ziel, die deutliche Zunahme neuer Sondernutzungen – vor allem kommerzieller Natur – einzudämmen und die historische Bausubstanz der Altstadt stärker für sich wirken zu lassen, soll damit auch die Gestaltungsqualität der verbleibenden Sondernutzungen nachhaltig verbessert werden. Dies ist auch ein Anliegen des im Jahr 2012 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Altstadt.

Von der Richtlinie unberührt bleiben die von ML betriebenen Wochen- und Spezialmärkte samt zugehöriger Marktverlegungen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: In welchem Maß die Regulierung der Sondernutzungen zu Einnahmeausfällen bei den Sondernutzungsgebühren führt, kann nur grob geschätzt werden. Als Schätzwert wird mindestens 250.000 angenommen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversityrelevanz erkennbar

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stpl

WiF

ML

Gutachtenvorschlag:

  1. Der Ausschuss begutachtet die Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt (Sondernutzungsrichtlinie Altstadt) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Richtlinie zu erlassen.

  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt zur Tisch- und Stuhlaufstellung zu beauftragen und sie bis Ende 2019 dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Hierbei sollen zulässige Tisch- und Stuhlaufstellungszonen ausgewiesen und in einem Detailplan festgehalten werden. Gestaltungsvorgaben für die Tisch- und Stuhlaufstellung ergänzen dann die Richtlinie.

Beschlussvorschlag:

  1. Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 16.10.2019 wird der Erlass der beiliegenden Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt (Sondernutzungsrichtlinie Altstadt) beschlossen.

  2. Die Verwaltung wird mit einer Ergänzung der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt zur Tischund Stuhlaufstellung beauftragt. Hierbei sollen zulässige Tisch- und Stuhlaufstellungszonen ausgewiesen und in einem Detailplan festgehalten werden.

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der

Nürnberger Altstadt (Sondernutzungsrichtlinie Altstadt)

Entscheidungsvorlage

Ausgangslage

In den letzten Jahrzehnten haben Warenpräsentationen, Kundenstopper und verschiedene andere Sondernutzungen im öffentlichen Raum mit unterschiedlichem Qualitätsniveau in der Altstadt deutlich zugenommen. Das Thema ist immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion und wurde auch in dem im Jahr 2012 beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Altstadt (INSEK) aufgegriffen. So hat zum Beispiel die Anzahl der Freischankflächen zwischen 2004 und 2016 um ca. 40 % zugenommen (waren es 2004 noch 550 Gastronomiebetriebe mit einer Tisch- und Stuhlaufstellung, so gab es 2016 bereits 768 genehmigte Freischankflächen, die 15.371 m² öffentlichen Raum beanspruchten); mit weiter steigender Tendenz. Kundenstopper waren sogar bis 2002 in der Altstadt nicht zulässig.

In der Summe führt dies insbesondere in den stark frequentierten Bereichen der Altstadt zu einer stark eingeschränkten Nutzbarkeit des öffentlichen Raums, zu erheblichen gestalterischen Beeinträchtigungen stadträumlich prägnanter und sensibler Abschnitte und zu wesentlichen Störungen in den Laufachsen der Fußgänger.

Das INSEK Altstadt kam im Jahr 2012 zu dem Ergebnis, dass in der denkmalgeschützten Altstadt künftig mehr Wert auf Qualität zu legen sei. Dabei kommt in der Qualitätsdiskussion dem öffentlichen Raum eine Schlüsselrolle zu: Er ist Verkehrsort, Treffpunkt, Aufenthaltsort und prägt den visuellen Eindruck von Nürnberg. Die Altstadt ist Schwerpunkt touristischer Ziele und Lebens- und Arbeitsmittelpunkt vieler Menschen.

Mit der Sondernutzungsrichtlinie für die Nürnberger Altstadt sollen die Art, die Größe, die Anordnung und die Qualität der Sondernutzungen unter Berücksichtigung der stadträumlichen Lage und der Fußgängerfrequenz neu geregelt werden. Klare Regelungen sollen den Vollzug für die Verwaltung vereinfachen.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Sondernutzungen mit den Ansprüchen der Stadtgestaltung in Einklang zu bringen und damit die Qualität des öffentlichen Raumes, die stadträumliche und städtebauliche Qualität in der Altstadt zu verbessern, die Altstadt aufzuwerten und der hohen Passantenfrequenz Rechnung zu tragen.

Auch die Erkenntnisse aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach vom 09.12.2013 (Aktenzeichen AN 10 K 13.01703) zum Fall „Nassauer Haus“ sind in die vorliegende Sondernutzungsrichtlinie Altstadt eingeflossen.

Geltungsbereich der Sondernutzungsrichtlinie Altstadt

Als Handlungsleitfaden für die Verwaltung bindet die Richtlinie das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und gewährleistet so die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung im Verfahren.

Wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist dabei die Einteilung der gesamten Altstadt in verschiedene Zonen, die auf die Denkmaldichte, die städtebauliche Signifikanz sowie die Größe der Fußgängerströme abgestimmt sind. Gerade die Hauptlaufachsen und Plätze, die eine hohe Passantenfrequenz aufweisen und das historische Stadtbild architektonisch prägen, sollen besonderen Schutzcharakter genießen. Diese Zonen sind in einem zu dieser Richtlinie gehörendem Straßenverzeichnis (Anlage 1) und einem Zonenübersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

In der Zone 1 sind stadtbildprägende Plätze und Bereiche von besonderer städtebaulicher Bedeutung enthalten, die meist im Umfeld von bedeutenden Baudenkmälern und / oder hoher Denkmaldichte liegen und außerdem eine hohe bis sehr hohe Fußgängerfrequenz aufweisen. Es handelt sich um Bereiche von touristischem Interesse. Die Zone 1 stellt den sensibelsten Bereich in der Altstadt dar, sie hat den höchsten Schutzbedarf und umfasst daher so prägnante Bereiche wie z. B. die Königstraße mit Museumsbrücke und anschließendem Hauptmarkt, die Karolinenstraße, die Luitpoldstraße, die Bergstraße, den Egidienplatz, den Lorenzer Platz oder den Hallplatz.

In der Zone 2 liegen wichtige und stark frequentierte Fußgängerverbindungen innerhalb der Altstadt und Zugänge in die Altstadt, die unter Ensembleschutz nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz steht. Auch Einzeldenkmäler befinden sich hier. Die Zone 2 stellt ebenfalls einen schutzbedürftigen Bereich dar, hier befinden sich beispielsweise die Kaiserstraße, der Kornmarkt, der Jakobsplatz, die Innere und Äußere Laufer Gasse oder die Beckschlagergasse.

Die übrige Zone sind alle von den Zonen 1 und 2 nicht betroffenen Straßen, Wege und Plätze in der Altstadt die im Ensembleschutzgebiet Altstadt liegen – u.a. auch die Breite Gasse. Da die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz nach dem Denkmalschutzgesetz steht, sind die dort möglichen Sondernutzungen gegen diesen Schutzzweck abzuwägen.

Die exakte Zuordnung der Altstadtstraßen zu den jeweiligen Zonen kann dem angefügten Straßenverzeichnis und dem Zonenübersichtsplan entnommen werden.

Zulässigkeitsregelungen

Hinsichtlich der künftigen Zulässigkeit von diversen Sondernutzungen in den einzelnen Zonen gelten unterschiedliche Beschränkungen, wobei für bestehende Sondernutzungen (mit Ausnahme der Kundenstopper) Übergangsregelungen gelten sollen.

Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie zum 1. Januar 2020 gilt unter anderem folgendes:

Kundenstopper und Nicht-Stadteigene Fahrradständer sind in allen Zonen, also in der gesamten Altstadt nicht mehr zulässig. Gleiches gilt für Warenauslagen mit mehr als 60 cm Tiefe und für Warenauslagen, die sich nicht direkt am Gebäude befinden oder die über die Ladenfront hinausreichen.

Die Neuzulassung von Verkaufsständen, (Brezenverkaufsstände, Lotterieverkaufsstände, Imbissstände, Verkaufscontainer), Verkaufsautomaten und Vitrinen sowie gewerbliche Werbeaktionen, sind in den Zonen 1 und 2 nicht mehr genehmigungsfähig. Ausgenommen hiervon sind Aufstellungen aus Anlass des Geschäfts- oder Ladenumbaus, die auch weiterhin, da von vorne herein nur zeitlich beschränkt beantragt, gestattet werden können.

Tisch- und Stuhlaufstellungen gibt es in Zone 1 nur noch in ausgewiesenen Flächen. In Zone 2 und der restlichen Altstadt können sie weiterhin nach Einzelfallprüfung und bei Einhaltung der aufgeführten Regeln gestattet werden.

Infostände sind in der Zone 1 – außer diese dienen der Wahlwerbung – nicht mehr erlaubt.

Die vom Marktamt betriebenen Märkte in der Altstadt, d.h. der Wochenmarkt auf dem Hauptmarkt samt Verlegungsflächen und die jeweiligen Spezialmärkte in der Altstadt (Christkindlesmarkt, Ostermarkt, Herbstmarkt Trempelmarkt etc.) sind historisch gewachsener integraler Bestandteil des Stadtbilds der Altstadt. Sie sind öffentliche Einrichtungen und unterliegen dem Marktrecht (z.B. Gewerbeordnung und Marktsatzungen) und sind keine Sondernutzungen im Sinne dieser Richtlinie. (Hinweis: Für den Wochenmarkt

Hauptmarkt wurden bereits eigene Gestaltungsrichtlinien erarbeitet, die am 3. Juli 2019 im RWA und am 18. Juli 2019 im AfS beschlossen wurden).

Umgang mit bestehenden Sondernutzungen

Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie zum 1. Januar 2020 haben bereits bestehende Sondernutzungen, die künftig nicht mehr zulässig sind, grundsätzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2020. Ausgenommen hiervon sind Kundenstopper. Sie sind mit Inkrafttreten der Richtlinie aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

Weitere Aufträge an die Verwaltung

Durch die Verwaltung sind noch maßstäbliche Pläne mit den zulässigen Tisch- und Stuhlaufstellungen für die sensible Zone 1 zu erstellen und auf Wunsch von Ref. VI Gestaltungsrichtlinien für die Freischankflächen für den gesamten Geltungsbereich der Sondernutzungsrichtlinie zu erarbeiten. Sie sollen dem RWA und dem AfS im Dezember 2019 zur Begutachtung und anschließender Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Mit Beschluss der Richtlinie werden sich finanzielle Einbußen bei den Sondernutzungsgebühren ergeben. Diese werden, wegen den geltenden Übergangsregelungen, im Jahr 2020 teilweise und ab dem Jahr 2021 in vollem Umfang kassenwirksam.

Der genaue Umfang des Rückgangs der Gebühren für die Sondernutzungen kann nicht exakt beziffert werden. Es ist von Mindereinnahmen von mindestens 250.000 Euro auszugehen.

Richtlinie

zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen

in der Nürnberger Altstadt

(Sondernutzungsrichtlinie Altstadt)

Beschluss des Stadtrats der Stadt Nürnberg

vom 23. Oktober 2019

Inhaltsverzeichnis

Präambel……………………………………………………………………………………2

  1. Geltungsbereich………………………………………………………………………...2

  2. Nicht zulässige Sondernutzungen ……………………………………………………3

  3. Zulässigkeitsbedingungen für einzelne Sondernutzungen.………………………..4

  4. Bestehende Sondernutzungen und Übergangsregelungen.………………………5

  5. Inkrafttreten.…………………………………………………………………………….5

Anlagen

Straßenverzeichnis (Anlage 1)

Zonenübersichtsplan Altstadt (Anlage 2)

Präambel

Die Altstadt ist der historische Stadtkern Nürnbergs und Ziel zahlreicher Besucher aus dem In- und Ausland. Sie steht unter Ensembleschutz und verfügt zudem über zahlreiche Einzeldenkmäler nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Innerhalb des Mauerrings leben und arbeiten viele Menschen. Die Fußgängerfrequenz in der Altstadt ist überdurchschnittlich hoch. Auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen spielt sich urbanes Leben ab.

Die unterschiedlichsten Interessen prallen auf engstem Raum aufeinander und kollidieren zuweilen miteinander. Besucher und Anwohner wünschen sich freie Sichtachsen auf wichtige Baudenkmäler, konsumfreie Aufenthaltsflächen, Treffpunkte im öffentlichen Raum und störungsfreie Laufwege. Einzelhändler möchten ihre Waren präsentieren und verkaufen. Gastronomen wünschen sich Tisch- und Stuhlaufstellungen im Außenbereich.

Mit dieser Richtlinie wird das Ziel verfolgt, unter besonderer Berücksichtigung des städtebaulich wertvollen und touristisch bedeutenden Altstadtbereichs einerseits einer Überfrachtung mit Werbeanlagen, Möblierungen usw. und der damit verbundenen qualitativen Abwertung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken, andererseits die gemeinverträgliche Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für unterschiedlichste Interessen zu ermöglichen.

Diese Richtlinie dient der Verwaltung als Leitfaden für die pflichtgemäße Ermessensausübung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Sie dient der Verwaltungsvereinfachung und ermöglicht eine rasche, nachvollziehbare und in den einzelnen Zonen einheitliche Behandlung von Anträgen für die Nutzung des öffentlichen Raumes.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Richtlinie gilt auf allen Straßen, Wegen und Plätzen gemäß Art. 1 BayStrWG und § 1 Sondernutzungssatzung (SNS) innerhalb der Nürnberger Altstadt (begrenzt durch den Altstadtring – Am Plärrer, Spittlertorgraben. Westtorgraben, Neutorgraben, Vestnertorgraben, Maxtorgraben, Rathenauplatz, Laufertorgraben, Steubenbrücke, Marientorgraben, Königstorgraben, Bahnhofsplatz, Frauentorgraben).

1.2 Der Geltungsbereich ist unterteilt in die Zonen 1 und 2 sowie die übrige Altstadt gemäß des als Anlage 1 und 2 dieser Richtlinie zugehörigen Straßenverzeichnisses und Zonenübersichtsplans Altstadt.

Die Zone 1 ist gekennzeichnet durch stadtbildprägende Plätze und Bereiche von besonderer städtebaulicher Bedeutung, meist im Umfeld von wichtigen Einzeldenkmälern und/oder einer hohen Denkmaldichte, wichtiger Blickachsen und einer hohen Fußgängerfrequenz. Es sind Bereiche von hohem touristischen Interesse.

In der Zone 2 befinden sich wichtige und von Fußgängern stark frequentierte Verbindungen innerhalb der Altstadt und Zugänge in die Altstadt. Auch hier befinden sich Einzeldenkmäler.

Für die übrige Altstadt gilt der Ensembleschutz nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetzt, ein sensibler städtebaulicher Umgang mit der stadträumlichen Struktur ist auch hier geboten.

1.3 Ausgenommen von den Regelungen dieser Richtlinie sind die vom Marktamt

veranstalteten Wochen- und Spezialmärkte auf den dafür festgelegten Marktflächen und Marktausweichflächen jeweils während der Marktzeiten.

1.4 Diese Richtlinie nimmt Bezug auf die jeweils gültige Fassung der

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (SNutzGebS) und die in der dort zugehörigen Anlage 1 aufgeführten Positionen.

1.5 In begründeten Einzelfällen kann unter Beachtung des Gleichheitssatzes von der Richtlinie abgewichen werden, wenn dadurch die gestalterischen Ziele nicht in Frage gestellt werden.

2. Nicht zulässige Sondernutzungen

2.1 Für nachfolgend aufgeführte Sondernutzungen wird im gesamten Geltungsbereich

dieser Richtlinie keine Sondernutzungserlaubnis erteilt:

Klappständer, Plakatwerbung, Symbolwerbung, sogenannte „Kundenstopper“), soweit diese nicht der Wahlwerbung dienen,

oder über die Ladenfront hinausreichen

2.2 Für nachfolgend aufgeführte Sondernutzungen wird in den Zonen 1 und 2 (Anlagen 1 und 2) dieser Richtlinie keine Sondernutzungserlaubnis erteilt:

können weiterhin Aufstellungen aus Anlass des Geschäfts- oder Ladenumbaus)

Werbemaßnahmen

stände, Imbissstände)

2.3 Für nachfolgend aufgeführte Sondernutzungen wird in der Zone 1 gemäß der

Anlagen 1 und 2 dieser Richtlinie keine Sondernutzungserlaubnis erteilt:

3. Zulassungsbedingungen für einzelne Sondernutzungen

3.1 Warenausstellungsvorrichtungen bis 60 cm Tiefe

stellungsvorrichtung mit der Maximalgröße 60 x 60 x 100 cm (B x T x H) zulässig

1 nicht genehmigt und in Zone 2 auf die maximale Dauer von drei Tagen pro Jahr begrenzt

3.2 Tisch – und Stuhlaufstellungen

Bei der Tisch- und Stuhlaufstellung sind grundsätzlich folgende Vorgaben einzuhalten:

Treppenzugängen

einzuhalten

Einfriedung wirken

Dauer von drei Tagen pro Jahr begrenzt

3.3 Infostände

m² sein

4. Bestehende Sondernutzungen und Übergangsregelungen

4.1 Bereits genehmigte Sondernutzungen

Folgende Sondernutzungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie bereits genehmigt waren

Lotterieverkaufsstände, Imbissstände,

während der Marktverlegung

sind von den Regelungen dieser Richtlinie bei unveränderter Aufrechterhaltung der Nutzung und des Standorts ausgenommen.

4.2 Übergangsregelung

Es gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020.

Sondernutzungen, die dieser Richtlinie widersprechen, sind grundsätzlich – mit Ausnahme der unter 4.1 genannten Sondernutzungen – mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu widerrufen.

Sondernutzungen, die dieser Richtlinie widersprechen, sind ab 1. Januar 2020 nicht mehr zu genehmigen.

Bestehende Sondernutzungserlaubnisse für Dreieck- und Klappständer (sogenannte Kundenstopper), die unter diese Richtlinie fallen, sind mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu widerrufen.

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie wurde vom Stadtrat der Stadt Nürnberg am 23.10.2019 beschlossen.

Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Zone 1 ungerade Hausnummern gerade Hausnummern
Albrecht-Dürer-Straße 39
Albrecht-Dürer-Platz alle alle
Am Ölberg 1 bis 11
An der Karlsbrücke 1 2 bis 4
An der Fleischbrücke
An-der-Mauthalle alle alle
Bankgasse 9
Beim Tiergärtnertor 1 bis 3 2 bis 10
Bergstraße alle alle
Bindergasse 6
Burgstraße alle 4 bis 24
Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 30
Egidienplatz 1 bis 29 alle
Engelsgasse alle alle
Färberstraße 3 bis 5 2
Fleischbrücke alle alle
Frauentormauer bis 3 -
Fünferplatz alle alle
Geiersberg 25
Glöckleinsgasse alle alle
Halbwachsengäßchen alle alle
Hallplatz 3 bis 25 2
Hans-Sachs-Platz alle alle
Hauptmarkt alle alle
Hefnersplatz alle alle
Hutergasse 1
Irrerstraße 1
Jakobsplatz 1 bis 7a -
Josephsplatz alle alle
Kaiserstraße 33 bis 41 36 bis 46
Karolinenstraße alle alle
Klarissenplatz alle alle
Königs- und Frauentorgraben 2 bis 6
Königstor
Königstraße alle alle
Lorenzer Platz alle alle
Ludwigsplatz alle alle
Ludwigstor alle alle
Ludwigstraße 37 bis 81 alle
Luitpoldstraße alle alle
Museumsbrücke alle alle
Neutormauer 25
Obere Krämersgasse alle alle
Obere Schmidgasse alle 10 bis 58, 66
Obere Wörthstraße alle alle
Obstgasse alle alle
Obstmarkt alle alle
Pfannenschmiedsgasse - 24
Plobenhofstraße alle alle
Rathausplatz alle alle
Schulgässchen alle alle
Sebalder Platz alle alle
Spitalgasse alle alle
Theresienplatz alle alle
Theresienstraße 1 bis 7 2
Trödelmarkt alle alle
Untere Kreuzgasse 2
Untere Krämersgasse 3, 15 18
Unschlittplatz alle alle
Untere Schmidgasse 6
Untere Wörthstraße alle alle
Vordere Sterngasse 9
Weinmarkt 1 bis 11 2 bis 14
Weißgerbergasse alle alle
Winklerstraße 31 bis 37 26
Zone 2 ungerade Hausnummern gerade Hausnummern
Albrecht-Dürer-Platz 1
Äußere Laufer Gasse alle alle
Äußerer Laufer Platz 3 bis 25 2 bis 24
Albrecht-Dürer-Straße alle alle
Am Haller Tor alle alle
Augustinerstraße alle alle
Beckschlagergasse alle alle
Breite Gasse alle alle
Dr.-Kurt-Schumacher-Straße alle alle
Färberstraße 1 und 7, 17, 19 2 und 4, 10, 20, 22, 24a
Frauentormauer - 40
Füll alle alle
Geiersberg 25
Grasersgasse alle alle
Hallplatz 27 bis 37 36
Hintere Ledergasse 27
Hirschelgasse 42
Hutergasse alle alle
Innere-Cramer-Klett-Straße alle alle
Innere-Laufer-Gasse alle alle
Innerer-Laufer-Platz alle alle
Irrerstraße alle alle
Jakobsplatz 1, 11 bis 21 2 bis 22
Jakobstraße alle alle
Josephsplatz 24, 26
Kaiserstraße 1 bis 31 8 bis 32
Karlstraße 9
Kartäusergasse alle alle
Katharinengasse 6
Klaragasse alle alle
Königstraße 2-4, 58, 60
Knorrstraße alle alle
Kornmarkt alle alle
Kürschnerhof 2
Lammsgasse alle alle
Landauergasse alle alle
Lange Gasse 2
Laufer Tor alle alle
Lorenzer Straße Alle alle
Ludwigsplatz 17, 25
Ludwigstraße 81/83
Luitpoldstraße 16
Maxplatz alle alle
Maxtor alle alle
Maxtorgraben 3
Maxtormauer 11 2
Neutorstraße alle alle
Ottostraße alle alle
Paniersplatz 37 2, 18
Peter-Vischer-Straße alle alle
Pfannenschmiedsgasse alle 2 bis 22
Rosental 1 -
Schildgasse 35, 37 30
Schlüsselstraße alle alle
Tetzelgasse alle alle
Theresienstraße 9 bis 23 14 bis 30
Tuchgasse alle alle
Vordere Sterngasse alle alle
Waaggasse alle alle
Webersplatz alle alle
Weinmarkt 1 12, 12a, 16
Weintraubengasse alle alle
Weißgerbergasse 37
Winklerstraße 1 bis 29 2 bis 24
Wöhrder Tor alle alle
Zwischen den Fleischbänken alle alle

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